Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage UwA/013/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per

Rechtsverordnung

Sachverhalt (kurz):

Im Jahr 2014 wurde das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach für 5 Jahre vorläufig gesichert. Diese vorläufige Sicherung wurde 2019 verlängert bis zum 06.08.2021. Das Überschwemmungsgebiet ist nunmehr festzusetzen. Die dafür notwendigen Daten wurden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg recherchiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Das Umweltamt hat das Verordnungsverfahren inzwischen durchgeführt und legt dem Umweltausschuss die Verordnung zur Beschlussfassung vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Festsetzen eines Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung löst keine Diversity-Relevanz aus.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR/1-B/3

WWA Nürnberg

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021

Gutachtenvorschlag:

Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Gefasstes Gutachten des Umweltausschusses vom 08.12.2021:

Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt den Gewässerunterhalt der Gewässer II. und III. Ordnung im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Gründlach sowie das dortige Bibermanagement zu verstetigen und regelmäßig vor Ort und mit den Betroffenen zu überprüfen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) beschlossen.

Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt den Gewässerunterhalt der Gewässer II. und III. Ordnung im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Gründlach sowie das dortige Bibermanagement zu verstetigen und regelmäßig vor Ort und mit den Betroffenen zu überprüfen.

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