Neufassung § 15 der Integrationsratswahlordnung
Die Stimmzettel sind nach der Art der Wahlvorschläge zu gliedern: Zuerst werden die gruppenübergreifenden Zusammenschlüsse in alphabetischer Reihenfolge der Kennwörter dargestellt, dann folgt die Auflistung der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten. Innerhalb der gruppenübergreifenden Zusammenschlüsse und in der Auflistung der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten sind die Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der alphabetischen Reihenfolge der Familiennamen aufzuführen. Neben dem Familiennamen und (wenn vorhanden) dem Kennwort des Wahlvorschlags sind Anrede (Frau oder Herr), Vorname, Geburtsdatumjahr, Beruf, bei Bewerberinnen und Bewerbern der in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen Nrn. 2 bis 4 die aktuelle oder ehemalige ausländische Staatsangehörigkeit bzw. eine der Staatsangehörigkeiten, darüber hinaus Gruppe und Bezugsland, für die die Person sich bewirbt, anzugeben.