Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Kommission für Integration Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage OBM/024/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung

Anlagen: Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung Zusammenfassung Änderungen Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015 Korrigierte Integrationsratssatzung Zusammenfassung der Änderungen Wahlordnung § 15 (finale Fassung) Muster-Stimmzettel (finale Fassung)

Sachverhalt (kurz):

Aufgaben und Arbeitsweise des Rates für Integration und Zuwanderung sowie die Wahl seiner Mitglieder sind in der Integrationsratssatzung und der Integrationsratswahlordnung geregelt. Die Wahl fand zuletzt am 13.03.2016 statt. Die nach sechs Jahren turnusmäßig anstehende Neuwahl haben die Mitglieder des Integrationsrats zum Anlass genommen, auf Grundlage der Erfahrungen in der zurückliegenden Amtszeit Vorschläge zur Weiterentwicklung von Satzung und Wahlordnung zu machen, die zwischen Integrationsrat und Herrn Oberbürgermeister ausführlich diskutiert wurden.

Den Vorschlägen zugrunde lag das gemeinsame Ansinnen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, ebenso die Anzahl der im Integrationsrat vertretenen Länder sowie deren Vielfalt auch über Europa hinaus. Weiterhin wird die Vertretung der im Zuge der Fluchtzuwanderung seit 2015 nach Nürnberg zugewanderten Menschen angestrebt. Auf Basis der Vorschläge des Integrationsrates wurden in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister-, dem Rechts- und dem Wahlamt ein Satzungs- und Wahlordnungsentwurf ausgearbeitet.

Die Neuwahl soll auf Vorschlag der Verwaltung im Herbst 2022 stattfinden. Der genaue Termin steht noch nicht fest.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 164.700 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zur Durchführung der Wahl meldete StA 137.300 EUR und für die Öffentlichkeitsarbeit meldete die Geschäftsstelle des IR 27.400 EUR zum Haushalt 2022 an.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Rat für Integration und Zuwanderung vertritt die Interessen der Nürnberger/-innen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe ein.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StA

Rat für Integration und Zuwanderung

Koordinierungsgruppe Integration

Empfehlungsvorschlag:

Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) sowie die beiliegende Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratswahlordnung – IntRWO) zu erlassen.

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