Anlage zur Anmeldung vom 18.10.2021 zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirt-
schaft und Arbeit (Sitzungsdatum: 01.12.2021)
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Fischbach hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten
Sachverhalt:
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Fischbach und dessen Stellvertreter wurden zuletzt am 05.12.2015 gewählt. Ihre sechsjährige Wahlperiode endete mit Ablauf des 04.12.2021.
Seitens der Stadt Nürnberg waren daher für diese Funktionen Neuwahlen anzuberaumen.
In einer Dienstversammlung am 13.10.2021 wurden Herr Udo Fertig zum Kommandanten und Herr Martin Jagiella zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuer-
wehr Nürnberg – Fischbach gewählt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Ihre
sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 13.10.2021.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend.
§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten und seinen Stellvertreter zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).
Die Gewählten erfüllen die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG und sind nach Auffassung von FW auch aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihnen durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.
FW schlägt daher vor, dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Fischbach die für ihre Amtsführung notwendige Bestätigung zu erteilen.