Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und
andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES)
vom 25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung
vom 19. Dezember 2019 (Amtsblatt S. 491)
Vom ..........
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
| „1. | Stundensätze für Personal | |
|---|---|---|
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 48,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 10 innehat | 56,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 13 innehat | 78,00 Euro“ |
| „3. | Kosten für Einsätze in besonderen Fällen | |
|---|---|---|
| Abnahme der Brandmeldeanlage nach vom Betreiber zu vertretender Ver- änderung oder Störung. | 576,00 Euro | |
| Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 172,00 Euro | |
| Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen | 296,00 Euro | |
| Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 349,00 Euro | |
| Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken eines Löschzuges (1 ELW, 2 LF, 1 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Personal) je angefangene 15 Minuten | 308,00 Euro | |
| Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken zweier Löschzüge (1 DW, 1 ELW, 4 LF, 2 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerweh- ren und Personal) je angefangene 15 Minuten | 619,00 Euro | |
| Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden | 126,00 Euro | |
| Insektenbekämpfung | 146,00 Euro | |
| Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extremen Na- turereignissen | 66,00 Euro | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr | 135,00 Euro | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders | 150,00 Euro | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders und eines Schlosskastens | 160,00 Euro | |
| Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz | 52,00 Euro“ |
| „6. | Sicherheitswachen | |
|---|---|---|
| Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betragen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundensätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2. | ||
| Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus | ||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde | 48,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde | 56,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat | 48,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat | 56,00 Euro | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten | 48,00 Euro | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus | ||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuer- wehr je Wachstunde | 32,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde | 35,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat | 35,00 Euro | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 Euro | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger An- meldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten möglich.“ |
| „8. | Ausbildungen | |
|---|---|---|
| Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer | ||
| Grundausbildungslehrgang | 10.370,00 Euro | |
| Führungslehrgang | 1.300,00 Euro | |
| Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst | 5.400,00 Euro | |
| Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) | 1.150,00 Euro | |
| Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ | 1.150,00 Euro | |
| Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich | 260,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter | 1.250,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmo- dul II | 7.500,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I | 9.300,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II | 7.500,00 Euro | |
| Taucherlehrgang | 3.000,00 Euro | |
| Brandschutzhelferunterweisung | 220,00 Euro | |
| Feuerlöscherunterweisung | 170,00 Euro | |
| Aus- und Fortbildung pro Lehrgang | ||
| Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben | 597,00 Euro | |
| Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben | 1.970,00 Euro“ |
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.