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Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung (FwKES)

Anlage · 01.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Umwelt & Klima Sicherheit & Ordnung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und

andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES)

vom 25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung

vom 19. Dezember 2019 (Amtsblatt S. 491)

Vom ..........

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40), folgende Satzung:

Art. 1

Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

„1. Stundensätze für Personal
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 48,00 Euro
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 10 innehat 56,00 Euro
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 13 innehat 78,00 Euro“
„3. Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
Abnahme der Brandmeldeanlage nach vom Betreiber zu vertretender Ver- änderung oder Störung. 576,00 Euro
Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 172,00 Euro
Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen 296,00 Euro
Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 349,00 Euro
Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken eines Löschzuges (1 ELW, 2 LF, 1 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Personal) je angefangene 15 Minuten 308,00 Euro
Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken zweier Löschzüge (1 DW, 1 ELW, 4 LF, 2 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerweh- ren und Personal) je angefangene 15 Minuten 619,00 Euro
Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden 126,00 Euro
Insektenbekämpfung 146,00 Euro
Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extremen Na- turereignissen 66,00 Euro
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr 135,00 Euro
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders 150,00 Euro
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders und eines Schlosskastens 160,00 Euro
Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz 52,00 Euro“
„6. Sicherheitswachen
Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betragen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundensätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2.
Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde 48,00 Euro
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde 56,00 Euro
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat 48,00 Euro
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 56,00 Euro
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten 48,00 Euro
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuer- wehr je Wachstunde 32,00 Euro
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde 35,00 Euro
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 Euro
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat 35,00 Euro
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 Euro
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger An- meldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten möglich.“
„8. Ausbildungen
Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer
Grundausbildungslehrgang 10.370,00 Euro
Führungslehrgang 1.300,00 Euro
Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst 5.400,00 Euro
Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) 1.150,00 Euro
Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 1.150,00 Euro
Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich 260,00 Euro
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter 1.250,00 Euro
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmo- dul II 7.500,00 Euro
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I 9.300,00 Euro
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II 7.500,00 Euro
Taucherlehrgang 3.000,00 Euro
Brandschutzhelferunterweisung 220,00 Euro
Feuerlöscherunterweisung 170,00 Euro
Aus- und Fortbildung pro Lehrgang
Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben 597,00 Euro
Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben 1.970,00 Euro“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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