Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für 5 Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES) Sitzungsvorlage FW/006/2021 5 Entscheidungsvorlage FW/006/2021 9 Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung (FwKES) FW/006/2021 11 Synopse der Kostenverzeichnisse FW/006/2021 15 TOP Ö 2 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg-Fischbach; hier: Bestätigung des 17 Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten Sitzungsvorlage FW/005/2021 17 Anlage FW/005/2021 21 Beschlussvorschlag FW/005/2021 23 TOP Ö 3 Überblick über ausgestellte Waffenscheine und Waffen in Nürnberg 25 Bericht OA/009/2021 25 Sachbericht OA/009/2021 29 Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 18.02.2021 OA/009/2021 37 * TOP Ö 3.1 Christkindlesmarkt 2021 - Absage und die Folgen 39 Bericht Ref.VII/016/2021 39 TOP Ö 3.2 Feuerwerksverbot in der Nürnberger Altstadt an Silvester 2021 43 Bericht OA/010/2021 43 Karte "Böllerverbot" OA/010/2021 47 TOP Ö 4 Startup City Nürnberg 49 Bericht WiF/021/2021 49 Sachverhalt WiF/021/2021 53 Präsentation im Miniweb WiF/021/2021 61 TOP Ö 5 Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses für 65 Grundstückswerte Sitzungsvorlage Geo/010/2021 65 Entscheidungsvorlage Geo/010/2021 69
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 01.12.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz Gutachten
von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr FW/006/2021
Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES)
Vogel, Christian
2. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg-Fischbach; hier: Bestätigung des Beschluss
Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten FW/005/2021
Vogel, Christian
3. Überblick über ausgestellte Waffenscheine und Waffen in Bericht
Nürnberg OA/009/2021
Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 18.02.2021
König, Marcus
4. Startup City Nürnberg Bericht
WiF/021/2021 Fraas, Michael, Dr.
5. Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Beschluss
Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Geo/010/2021
kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die
Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die
Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch
(Gutachterausschussverordnung - BayGaV)
Fraas, Michael, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2021,
öffentlicher Teil
FW/006/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze
und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung (FwKES) Synopse der Kostenverzeichnisse
Sachverhalt (kurz): Da FW von Ref. I/II angehalten ist, die Kosten von Feuerwehreinsätzen regelmäßig zu überprüfen, soll die Anlage (Kostenverzeichnis) zur FwKES aktualisiert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II/Stk
Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 01.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES) beschlossen.
Entscheidungsvorlage
Änderung der FwKES
Änderung der Anlage (des Kostenverzeichnisses) zur FwKES
Pos. 1. Die "Stundensätze für Personal" werden aufgrund der Anordnung des Oberbürgermeisters (AdO) über die Festsetzung von Stundensätzen gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 20 des Bayerischen Kostengesetzes kalkuliert. Gemäß Bayer. Feuerwehrgesetz müssen sich die Gemeinden bei Pflichtleistungen von Feuerwehren mit 10 % an den Einsatzkosten beteiligen. Diese Eigenbeteiligung wird von den in der AdO festgesetzten Stundensätzen abgezogen. Die Kalkulation beruht auf der AdO Nr. 1 B vom 04.01.2021.
Pos. 3. Die „Kosten für Einsätze in besonderen Fällen“ haben sich entsprechend der Erhöhung der Personalkosten geändert.
Pos. 6 Die Kosten für „Sicherheitswachen“ haben sich entsprechend der Erhöhung der Personalkosten geändert.
Pos. 8 Die Bezeichnung „Rettungssanitäter-Ausbildung“ wird in „Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter“ geändert. Die Bezeichnung „Rettungsdienstmodul 2 für Disponenten in Integrierten Leitstellen“ wird in „Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmodul II“ geändert und neu kalkuliert. Die Kosten für die „Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I“ und „Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II“ werden in die Satzung aufgenommen. Die Kosten für die Brandschutzhelferunterweisung und die Feuerlöscherunterweisung wurden neu kalkuliert.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und
andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES)
vom 25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung
vom 19. Dezember 2019 (Amtsblatt S. 491)
Vom ..........
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
| „1. | Stundensätze für Personal | |
|---|---|---|
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 48,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 10 innehat | 56,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungs- gruppe A 13 innehat | 78,00 Euro“ |
| „3. | Kosten für Einsätze in besonderen Fällen | |
|---|---|---|
| Abnahme der Brandmeldeanlage nach vom Betreiber zu vertretender Ver- änderung oder Störung. | 576,00 Euro | |
| Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 172,00 Euro | |
| Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen | 296,00 Euro | |
| Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 349,00 Euro | |
| Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken eines Löschzuges (1 ELW, 2 LF, 1 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Personal) je angefangene 15 Minuten | 308,00 Euro | |
| Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken zweier Löschzüge (1 DW, 1 ELW, 4 LF, 2 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerweh- ren und Personal) je angefangene 15 Minuten | 619,00 Euro | |
| Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden | 126,00 Euro | |
| Insektenbekämpfung | 146,00 Euro | |
| Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extremen Na- turereignissen | 66,00 Euro | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr | 135,00 Euro | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders | 150,00 Euro | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders und eines Schlosskastens | 160,00 Euro | |
| Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz | 52,00 Euro“ |
| „6. | Sicherheitswachen | |
|---|---|---|
| Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betragen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundensätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2. | ||
| Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus | ||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde | 48,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde | 56,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat | 48,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat | 56,00 Euro | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten | 48,00 Euro | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus | ||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuer- wehr je Wachstunde | 32,00 Euro | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachli- chem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Be- soldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde | 35,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 Euro | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehr- technischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat | 35,00 Euro | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 Euro | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger An- meldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten möglich.“ |
| „8. | Ausbildungen | |
|---|---|---|
| Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer | ||
| Grundausbildungslehrgang | 10.370,00 Euro | |
| Führungslehrgang | 1.300,00 Euro | |
| Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst | 5.400,00 Euro | |
| Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) | 1.150,00 Euro | |
| Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ | 1.150,00 Euro | |
| Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich | 260,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter | 1.250,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmo- dul II | 7.500,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I | 9.300,00 Euro | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II | 7.500,00 Euro | |
| Taucherlehrgang | 3.000,00 Euro | |
| Brandschutzhelferunterweisung | 220,00 Euro | |
| Feuerlöscherunterweisung | 170,00 Euro | |
| Aus- und Fortbildung pro Lehrgang | ||
| Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben | 597,00 Euro | |
| Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben | 1.970,00 Euro“ |
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Anlage zur Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg
Synopse der Kostenverzeichnisse
für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen vom 19.12.2019, in Kraft getreten am 01.01.2020 mit dem künftigen Kostenverzeichnis
Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt des Abrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens berechnet. Bei Sicherheitswachen kommt der Zeitraum vom Wachantritt bis zum Wachende zum Ansatz. Für angefangene Stunden wird bis zu 30 Minuten die halbe, im übrigen die ganze Stunde berechnet. Etwaig anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.
| Kosten bis 31.12.2021 | Kosten ab 01.01.2022 |
|---|---|
| die Kosten die sich verändert haben, wurden grau hinterlegt |
FwKES
Anlage zur FwKES
| 1. | Stundensätze für Personal | ||
|---|---|---|---|
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat und Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 47,00 € | 48,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat | 54,00 € | 56,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 13 innehat | 77,00 € | 78,00 € |
…
| 3. | Kosten für Einsätze in besonderen Fällen | ||
|---|---|---|---|
| Abnahme der Brandmeldeanlage nach vom Betreiber zu vertretender Veränderung oder Störung | 549,00 € | 576,00 € | |
| Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 170,00 € | 172,00 € | |
| Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen | 357,00 € | 296,00 € | |
| Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 343,00 € | 349,00 € | |
| Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken eines Löschzuges (1 ELW, 2 LF, 1 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Personal) je angefangene 15 Minuten | 319,00 € | 308,00 € | |
| Brandmelder-Falschalarm bei Ausrücken zweier Löschzüge (1 DW, 1 ELW, 4 LF, 2 DL, Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Personal) je angefangene 15 Minuten | 716,00 € | 619,00 € | |
| Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden | 124,00 € | 126,00 € | |
| Insektenbekämpfung | 142,00 € | 146,00 € | |
| Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 65,00 € | 66,00 € | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr | 135,00 € | 135,00 € | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders | 145,00 € | 150,00 € | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders und eines Schlosskastens | 155,00 € | 160,00 € | |
| Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz | 52,00 € | 52,00 € |
| 6. | Sicherheitswachen | ||
|---|---|---|---|
| Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betragen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundensätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2 | |||
| Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus | |||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde | 44,00 € | 48,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde | 50,00 € | 56,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamtern der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat | 44,00 € | 48,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamtern der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat | 50,00 € | 56,00 € | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten | 44,00 € | 48,00 € | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus | |||
| Beamter der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 Binenaemhatet rs odweri eF Aacnhgleahuöfbriaghenr d"Near tFurrewiwisislleignesnc hFaefut eurnwde Ther cjeh nWika"c mhsitt ufancdhelichem | 32,00 € | 32,00 € | |
| Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde | 35,00 € | 35,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" mit fachlichem Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 € | 32,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" mit fachlichem Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat | 35,00 € | 35,00 € | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 € | 32,00 € | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr möglich. |
| 8. | Ausbildungen | ||
|---|---|---|---|
| Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer | |||
| Grundausbildungslehrgang | 10.370,00 € | 10.370,00 € | |
| Führungslehrgang | 1.300,00 € | 1.300,00 € | |
| Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst | 5.400,00 € | 5.400,00 € | |
| Ausbildung "Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen" (Grundlehrgang) | 1.150,00 € | 1.150,00 € | |
| Ausbildung zum Ausbilder "Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen" | 1.150,00 € | 1.150,00 € | |
| Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich | 260,00 € | 260,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter | 1.250,00 € | 1.250,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettundsdienstmodul II | 2.500,00 € | 7.500,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I | 9.300,00 € | ||
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II | 7.500,00 € | ||
| Taucherlehrgang | 3.000,00 € | 3.000,00 € | |
| Brandschutzhelferunterweisung | 98,00 € | 220,00 € | |
| Feuerlöscherunterweisung | 78,00 € | 170,00 € | |
| Aus- und Fortbildung pro Lehrgang | |||
| Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben | 597,00 € | 597,00 € | |
| Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben | 1.970,00 € | 1.970,00 € |
FW/005/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg-Fischbach; hier: Bestätigung des Kommandanten und des
stellvertretenden Kommandanten
Anlagen: Anlage Beschlussvorschlag
Sachverhalt (kurz): In der Dienstversammlung vom 13.10.2021 wurden Herr Udo Fertig zum Kommandanten und Herr Martin Jagiella zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Fischbach gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zum (stv.) Kommandanten (m/w/d) richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger (m/w/d)
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
siehe Beilage
Anlage zur Anmeldung vom 18.10.2021 zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirt-
schaft und Arbeit (Sitzungsdatum: 01.12.2021)
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Fischbach hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten
Sachverhalt:
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Fischbach und dessen Stellvertreter wurden zuletzt am 05.12.2015 gewählt. Ihre sechsjährige Wahlperiode endete mit Ablauf des 04.12.2021.
Seitens der Stadt Nürnberg waren daher für diese Funktionen Neuwahlen anzuberaumen.
In einer Dienstversammlung am 13.10.2021 wurden Herr Udo Fertig zum Kommandanten und Herr Martin Jagiella zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuer-
wehr Nürnberg – Fischbach gewählt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Ihre
sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 13.10.2021.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend.
§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten und seinen Stellvertreter zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).
Die Gewählten erfüllen die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG und sind nach Auffassung von FW auch aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihnen durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.
FW schlägt daher vor, dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Fischbach die für ihre Amtsführung notwendige Bestätigung zu erteilen.
Beschluss
I.
TOP:
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungsdatum 01.12.2021
öffentlich
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Fischbach; hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Udo Fertig, wh. Am Schloßpark 9, 90475 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Fischbach und Herr Martin Jagiella, wh. Fontanestr. 4, 90475 Nürnberg, als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Fischbach, in ihrem Amt bestätigt.
II. 3. BM/FW
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
OA/009/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Überblick über ausgestellte Waffenscheine und Waffen in Nürnberg
Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 18.02.2021
Anlagen: Sachbericht Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 18.02.2021
Bericht:
Die Fragen zu Sicherheitsüberprüfungen bei der Ausstellung von Waffenscheinen und von Waffenbesitzern, den Kontrollen von Waffensitzern und zur Entwicklung des Waffenbesitzes in Nürnberg werden beantwortet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Personengruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 01.12.2021
Überblick über ausgestellte Waffenscheine und Waffen in Nürnberg
Anfrage der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 18.02.2021
Antwort des Ordnungsamtes
- Welche Sicherheitsüberprüfungen gibt es bei der Ausstellung von Waffenscheinen und
welche Kontrollen werden anschließend durchgeführt?
Das Waffengesetz (WaffG) schreibt die einzuholenden Erkundigungen (siehe zu 1.b) und durchzuführenden Regelüberprüfung (siehe zu 1.c) vor.
a. Anhand welcher Kriterien entscheidet die Stadt Nürnberg über die waffenrechtliche Zuver-
lässigkeit von Personen?
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist abschließend in § 5 WaffG geregelt. Die zuständige Waffenbehörde hat bei der Bewertung weder ein Ermessen noch kann sie weiteren Voraussetzungen fordern. Es gibt absolute Unzuverlässigkeitsgründe, bei deren Erfüllung immer die Unzuverlässigkeit gegeben ist, und Regelunzuverlässigkeitsgründe, bei denen die Waffenbehörde im Einzelfall prüfen muss, ob Umstände vorliegen, die die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit entkräften. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dabei eine Abweichung von der Vermutung nur dann in Betracht, „wenn die Umstände die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind. Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt“ (u.a. BVerwG, Urteil vom 19.06.2019, 6 C 9.18).
Die Zuverlässigkeit ist grundsätzlich nicht gegeben bei Personen
- die innerhalb der letzten zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens (rechtswidrige Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist), b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
Die Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben bei Personen,
- die innerhalb der letzten fünf Jahre zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, a) wegen einer vorsätzlichen Straftat, b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz, 2. die innerhalb der letzten zehn Jahre Mitglied sind oder waren a) in einem verbotenen Verein oder b) in einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellten Partei, 3. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben, 4. die innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren, 5. die wiederholt oder gröblich gegen das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz verstoßen haben.
b. Wie schließt die Stadt Nürnberg aus, dass Rechtsextreme und sog. Reichsbürger/-innen
bzw. Selbstverwalter/-innen einen Waffenschein erhalten?
Nach § 5 Abs. 5 WaffG muss die Waffenbehörde die Zuverlässigkeit durch Einziehung folgender Erkundigungen prüfen:
- unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, 2. Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 3. Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, 4. Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde (Ziffer 4 wurde mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17.02.2020 eingeführt).
Das Ordnungsamt prüft, ob sich aus den vorgeschriebenen Erkundigungen aufgeführten Unzuverlässigkeitsgründe (siehe zu 1.a) ergeben. Bei rechtsextremistischen Personen und Reichsbürgern kommen insbesondere verfassungsfeindliche Bestrebungen, die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung von Vereinigungen, die verfassungsfeindliche oder extremistische Ziele verfolgen, in Betracht.
c. Werden in regelmäßigen Abständen alle Waffenscheinbesitzer/-innen dahingehend überprüft, ob über sie Erkenntnisse bei den bayerischen Sicherheitsbehörden vorliegen.
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind mindestens alle drei Jahre zu überprüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG). Dazu werden die zu 1.b genannten Erkundigungen eingeholt. Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17.02.2020 wurde die Pflicht zur regelmäßigen (alle 5 Jahre) Überprüfung zum Fortbestand des Bedürfnisses eingeführt.
d. Wie viele Anträge auf Waffenscheine wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 aus welchen
Gründen abgelehnt?
Anträge und Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis 2018 - 2020
| 2018 | 2019 | 2020 | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Waffenbesitzkarte | 3 | 3 | 2 | 8 |
| Waffenschein | - | 1 | - | 1 |
| Kleiner Waffenschein | 20 | 26 | 17 | 63 |
Die Gründe für die Versagungen werden statistisch nicht erfasst. Die häufigsten Versagungsgründe sind zurückliegende Straftaten, insbesondere das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, und die fehlende Eignung aufgrund des Verdachts einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Die Ablehnung von Anträgen auf einen Waffenschein basiert in der Regel auf einer nicht ausreichenden persönlichen Gefährdungslage.
e. Wie werden die Kontrollen bei Waffenscheinbesitzerinnen seitens der beschäftigten Mitar-
beiterinnen des Ordnungsamtes durchgeführt?
Kontrollen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition können nach § 36 Abs. 3 WaffG durchgeführt werden. Besitzer/-innen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition haben der Waffenbehörde Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Gegen den Willen der/-s Inhaberin/-s der Räume dürfen Wohnräume aber nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden. Die Kontrollen erfolgen verdachtsunabhängig und bei einem konkreten Verdacht. Sie wurden zunächst nur unangemeldet durchgeführt. Da dabei aber häufig die Personen nicht angetroffen wurden und manche – vor allem alleinstehende ältere - Waffenbesitzer/-innen auch Angst haben, unbekannte Personen in die Wohnung zu lassen, werden sowohl unangemeldete als auch angemeldete Kontrollen durchgeführt, um eine höhere Kontrolldichte zu erreichen.
f. Wie wird sichergestellt, dass alle Inhaber/-innen in regelmäßigen Abständen kontrolliert
werden?
Eine Kontrollpflicht ist nicht festgelegt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Waffenbehörden „angehalten“, fünf bis zehn Kontrollen je Vollzeitstelle im Monat durchzuführen. Im Gegensatz zu einigen Bundesländern erhalten die Waffenbehörden hierfür keine finanziellen Mittel und die Kontrollen sind kostenfrei. Sie müssen deshalb durch die Stadt Nürnberg finanziert werden. Für den Vollzug des Waffenrechts waren bis 2016 insgesamt zwei Vollzeitstellen vorhanden, mit denen die Kontrollen in diesem Umfang nicht durchgeführt werden konnten. Das Ordnungsamt hat deshalb 2017/18 zwei befristete Stellen für Waffenkontrollen selber finanziert, die in diesem Jahr in den Stellenplan überführt wurden. Dadurch können im Jahr ca. 800 Kontrollen durchgeführt werden (ca. ein Fünftel der Waffenbesitzer). Infolge der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Infektionslage mussten die Kontrollen 2020 und im ersten Halbjahr 2021 erheblich reduziert werden.
g. Sind bei den Kontrollen in der Vergangenheit schwerwiegende Verstöße aufgetreten, die
zum Entzug des Waffenscheines führten? Wenn ja, aus welchem Anlass?
In den Jahren 2019 bis 2021 wurden bei ca. 8% der Kontrollen Verstöße gegen die ordnungsgemäße Aufbewahrung festgestellt, davon ungefähr ein Drittel erhebliche Verstöße, die mit einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und einem Bußgeld geahndet werden. Erhebliche Verstöße sind zum Beispiel nicht vorgeschriebene Aufbewahrungsbehältnisse oder eine Aufbewahrung von Waffen außerhalb des Behältnisses mit Zugriffsmöglichkeit für andere Personen oder im geladenen Zustand. Bei geringeren Verstößen erfolgt je nach Schwere des Verstoßes eine Verwarnung, eine kostenpflichtige Anordnung oder ein Bußgeld.
h. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz gab es in Nürnberg in den Jahren 2018, 2019,
2020?
Angegeben werden können die Anzahl an Widerrufen von Waffenerlaubnissen, die Anzahl freiwilliger Rückgaben von Waffenerlaubnissen nach Einleitung eines Widerrufsverfahrens und vor Erlass eines Widerrufsbescheids und die Anzahl an Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz. Ein Widerruf/Widerrufsverfahren kann sich auf mehrere Verstöße gründen. Ein Widerruf/Widerrufsverfahren und eine Ordnungswidrigkeit können auch dieselbe Person betreffen.
Widerruf/Rückgabe von Waffenbesitzkarten, Kleinen Waffenscheinen, Ordnungswidrigkeitenverfahren 2018 - 2020
| 2018 | 2019 | 2020 | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Widerruf Waffenbesitzkarte | 5 | 1 | 5 | 11 |
| Rückgaben Waffenbesitzkarte vor Erlass eines Widerrufsbescheids | 15 | 10 | 5 | 30 |
| Widerruf oder Rückgaben Kleiner Waffenschein | 25 | 19 | 13 | 57 |
| Ordnungswidrigkeiten nach dem WaffG | 218 | 230 | 171 | 619 |
- Wie viele Waffenscheine sind derzeit in der Stadt Nürnberg ausgestellt? Bitte gehen Sie detailliert auf die Arten der Waffenscheine ein.
In Nürnberg gab es am 30.09.2021
- 8.077 Waffenbesitzkarten (Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen; (§
10 Abs. 1 WaffG; eine Person kann mehrere WBK haben),
- 22 Waffenscheine wegen persönlicher Gefährdung (Erlaubnis zum Führen von erlaubnispflichti-
gen Waffen außerhalb des eigenen Besitztums oder einer Schießstätte; § 10 Abs. 4 Satz 1, § 19 WaffG),
-
21 Waffenscheine für Bewachungsunternehmen oder Firmenwachpersonal (§ 28 WaffG),
-
4.059 Kleine Waffenscheine (Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signal-
waffen außerhalb des eigenen Besitztums; § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG).
a. Wie viele Waffen sind davon auf Sportschützen registriert?
Zum 30.09.2021 sind 1.664 Waffenbesitzer als Sportschützen registriert (Sportschütze als einziger Bedürfnisgrund oder mit weiteren Bedürfnisgründen). Sie stellen mit rund 40% der Inhaber/-innen von Waffenbesitzkarten die größte Bedürfnisgruppe dar. Die Anzahl der Waffen nach Bedürfnisgrund kann nicht ausgewertet werden.
b. Gibt es einen Überblick, wie viele Waffen von Sportschützen privat in ihren Wohnungen
gelagert werden?
Der Aufbewahrungsort ist nur bei der Person erfasst, kann aber nicht ausgewertet werden. Die Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung ist aber die Ausnahme, da sie für regelmäßige Wettkampfteilnehmende und Jäger/-innen mit einem zusätzlichen Zeit- und Fahraufwand verbunden ist. Außerdem dürfen in unbewohnten Gebäuden, was z.B. Schützen- oder Jagdheime meist sind, mehr als drei erlaubnisbedürftige Langwaffen nur mit einer Ausnahmegenehmigung aufbewahrt werden.
c. Haben sich die Antragstellungen in den vergangenen Jahren erhöht? Bitte die Entwicklung der letzten 10 Jahre darstellen.
Die Entwicklung in den letzten zehn Jahren ist geprägt durch den starken Anstieg bei den Kleinen Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten in den Jahren 2016 und 2017 und einem folgenden starken Rückgang der Antragszahlen. Die Anträge auf einen Waffenschein sind seit 2014 von sechs auf null im Jahr 2020 gesunken.
Die Anträge auf einen Kleinen Waffenschein sind nach dem stetigen Rückgang in den Jahren 2011 bis 2014 von 215 auf 95 Anträge im Jahr 2016 um 450% von 215 auf 1.055 Anträge gestiegen. Seitdem haben die Anträge wieder stark abgenommen und waren 2020 auf dem Niveau von 2015. Auch die Anträge auf eine Waffenbesitzkarte sind 2016 und 2017 von 222 auf 342 Anträge um 54% stark gestiegen und seitdem rückläufig. Grund für den starken Anstieg in 2016 und 2017 dürfte ein stark gestiegenes Unsicherheitsgefühl durch die Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015 in Köln und anderen Städten sowie Berichte über Ansammlungen mit Übergriffen auf Frauen sein. Da für eine Waffenbesitzkarte ein Bedürfnisgrund und ein Sachkundenachweis erforderlich sind, dürfte der Anstieg bei den Waffenbesitzkarten weniger stark als bei den Kleinen Waffenscheinen und zeitversetzt gewesen sein.
Anträge auf Waffenbesitzkarte, Waffenschein (mit Verlängerungsanträgen nach jeweils 3 Jahren) und Kleinen Waffenschein 2011 - 2020
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Waffenbesitzkarte | 197 | 177 | 165 | 205 | 222 | 309 | 342 | 294 | 248 | 249 |
| Waffenschein | 2 | 6 | 3 | 6 | 5 | 4 | 3 | 1 | 1 | 0 |
| Kl. Waffenschein | 215 | 166 | 105 | 98 | 191 | 1.055 | 295 | 222 | 267 | 196 |
d. Gibt es eine Schätzung zur Dunkelziffer von Waffen in Nürnberg, die nicht registriert sind?
Dem Ordnungsamt und dem Polizeipräsidium Mittelfranken sind keine Schätzungen für nicht registrierte Waffen in Nürnberg bekannt.
e. Wie viele Rechtsextreme und sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter oder Personen, gegen die ein Verdacht besteht, rechtsextreme Einstellungen zu haben, besitzen zum Stichtag
31.12.2020 eine waffenrechtliche Erlaubnis?
Bis zum 31.12.2020 wurden 15 Waffenbesitzer/-innen aus diesem Personenkreis wegen des Verdachts von verfassungsfeindlichen Bestrebungen, Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die solche Bestrebungen verfolgt, oder Unterstützung einer solche Vereinigung überprüft. In acht Fällen erfolgte ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, in fünf Fällen konnte der Nachweis nicht ausreichend erbracht werden, zwei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
- Welche möglichen Probleme sieht die Stadt Nürnberg durch den (zunehmenden) Bestand
an Waffenscheinen?
In Nürnberg haben in den letzten fünf Jahren die Anzahl an Besitzerinnen/-n von erlaubnispflichtigen Waffen um 13% und die Anzahl an erlaubnispflichtigen Waffen um 5% abgenommen. Die Zahl der Abgänge ist größer als die Zahl der Neuerteilungen. Durch die stärkere Abnahme an Waffenbesitzerinnen/-n gegenüber der Anzahl der Waffen hat die durchschnittliche Anzahl an Waffen pro Waffenbesitzer/-in von 5,7 Waffen auf 6,2 Waffen zugenommen. Die Anzahl an Kleinen Waffenscheinen ist im gleichen Zeitraum um 24% gestiegen.
Anzahl Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen, erlaubnispflichtige Waffen und Kleine Waffenscheine 2016 – 2020 (jeweils zum 31.12.)
| Jahr | Besitzer erlaubnispfl. Waffen | erlaubnispflichtige Waffen | Kleine Waffenscheine |
|---|---|---|---|
| 2016 | 4.287 | 24.267 | 3.222 |
| 2017 | 4.262 | 24.089 | 3.448 |
| 2018 | 3.887 | 23.464 | 3.616 |
| 2019 | 3.826 | 23.058 | 3.839 |
| 2020 | 3.748 | 23.119 | 4.004 |
Auch wenn die weit überwiegende Anzahl der Waffenbesitzer/-innen die hohen gesetzlichen Anforderungen an einen Waffenbesitz erfüllt und auf deren Einhaltung achtet, ist der Rückgang an Waffenbesitzerinnen/-n und erlaubnispflichtigen Waffen eine positive Entwicklung. Aufgrund der Erkenntnisse und Bewertungen von Straftaten wurde das Waffengesetz insbesondere bei den Unzuverlässigkeitsgründen und den Prüfungsabfragen verschärft. Dies scheint im Hinblick auf die Zahl der Neuanträge zu wirken. Problematisch gesehen wird aber die Zunahme an Waffen pro Waffenbesitzer.
Kritisch gesehen wird die Zunahme an Kleinen Waffenscheinen. Erfreulich ist zwar, dass die Zahl der Anträge nach dem explosionsartigen Anstieg 2016 (siehe 2.c) stark zurückgegangen ist. Im Gegensatz zu den Besitzern erlaubnispflichtiger Waffen nimmt aber die Anzahl an Kleinen Waffenscheinen dennoch zu. Der Kleine Waffenschein erlaubt das Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks, ausgenommen bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte). Die Waffen müssen das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen) haben. Für den Erwerb und innerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder auf dem eigenen Grundstück ist für solche Waffen keine Erlaubnis erforderlich. Geschossen werden darf mit solchen Waffen in der Öffentlichkeit nur bei Notwehr und Notstand oder auf dem eigenen Grundstück, wenn niemand durch den Lärm gestört wird. Auch an Silvester darf in der Öffentlichkeit mit einem Kleinen Waffenschein nicht geschossen werden.
Für den Kleinen Waffenschein muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein und die Zuverlässigkeit und Eignung besitzen. Im Unterschied zur Waffenbesitzkarte sind die Voraussetzungen Bedürfnisgrund, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung nicht zu prüfen.
Kritisch ist die Zunahme an Kleinen Waffenscheinen insbesondere, da unbeteiligte Personen in der Regel nicht erkennen können,
-
ob es sich um eine erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Schusswaffe handelt,
-
häufig die Meinung besteht, erlaubnisfreie Waffen seien nicht gefährlich und
-
aufgrund der nicht erforderlichen Sachkundeprüfung keine Kenntnis über den situationsgerechten
Umgang mit den Waffen besteht.
- Werden Waffenscheinbesitzer:innen und Antragsteller:innen Angebote zur Aufklärung in Sicherheitsfragen gemacht, z.B. durch die Polizeibehörde? Welche Verhaltensregeln für kriti-
sche Situationen werden dabei vermittelt?
Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheins ist u.a. der Sachkundenachweis durch eine Prüfung oder durch eine entsprechende Tätigkeit oder Ausbildung. Die Sachkundeprüfung umfasst unter anderem ausreichende Kenntnisse über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, der Notwehr und des Notstands, Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen und die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.
Das Landeskriminalamt Bayern bietet die Broschüre „Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition“ an, zu der es auch einen Link im Internetangebot des Ordnungsamtes gibt.
Nachdem für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins ein Sachkundenachweis nicht vorgeschrieben ist, hat das Ordnungsamt zusammen mit der Polizei ein Merkblatt zu den Verboten und Pflichten beim Kleinen Waffenschein erstellt, das alle Antragsteller/-innen erhalten und das auf den Internetseiten des Ordnungsamtes verfügbar ist. Hierin wird auch auf die nur scheinbar vorhandene Erhöhung der objektiven Sicherheit eingegangen.
Über diese schriftlichen Informationen hinaus kann man bei den polizeilichen Beratungsstellen und beim Ordnungsamt jederzeit eine telefonische oder persönliche Beratung zum Besitz und Umgang mit Waffen erhalten.
- Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Nürnberg, um das Risiko zu minimieren,
dass Rechtsextreme und sog. Reichsbürgerinnen legal Waffen erlangen können?
Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17.02.2020 wurden Verschärfungen im Waffenrecht vorgenommen, mit denen verhindert werden soll, dass Extremisten legal in den Besitz von Waffen gelangen bzw. diese behalten können. Hierzu wurden u.a. eingeführt die Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG) und die Regelunzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in oder Unterstützung von Vereinigungen, die verfassungsfeindliche oder extremistische Ziele verfolgen, ohne dass die Vereinigung verboten sein muss (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b und c WaffG).
Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich der Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ (BT-Drucksache 19/29487), mit dem den Waffenbehörden bei der Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung weitere relevante Erkenntnisse anderer Behörden zur Verfügung gestellt werden sollen. Dazu sind künftig zusätzlich eine Abfrage beim Bundespolizeipräsidium, beim Zollkriminalamt und bei einem Umzug bei den Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten fünf Jahre vorgesehen.
Inwieweit durch diese zusätzlichen Abfragen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen mehr extremistische Personen als bisher herausgefiltert werden können, kann noch nicht beurteilt werden.
Nürnberg, 03.11.2021 Ordnungsamt
gez. Kurr (5322) gez. Pollack (5330)
Mach mit. OBERBÜRGERMEISTER!
Entscheide 1 8. FEB 2021
sozial.
Nürnberg, den 18.02.2021
Anfrage zur Behandlung im Stadtrat - Überblick über ausgestellte Waffenscheine und
Waffen in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsgruppe stellt die folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Auskunft.
Anfrage: 1. Welche Sicherheitsüberprüfungen gibt bei der Ausstellung von Waffenscheinen und welche Kontrollen werden anschließend durchgeführt? a. Anhand welcher Kriterien entscheidet die Stadt Nürnberg über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Personen? b. Wie schließt die Stadt Nürnberg aus, dass Rechtsextreme und sog. Reichsbürgeninnen bzw. Selbstverwalteninnen einen Waffenschein erhalten? c. Werden in regelmäßigen Abständen alle Waffenscheinbesitzeninnen dahingehend überprüft, ob über sie Erkenntnisse bei den bayerischen Sicherheitsbehörden vorliegen. d. Wie viele Anträge auf Waffenscheine wurden in den in den Jahren 2018, 2019, 2020 aus welchen Gründen abgelehnt? e. Wie werden die Kontrollen bei Waffenscheinbesitzerunnen seitens der beschäftigten Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes durchgeführt? f. Wie wird sichergestellt, dass alle Inhaberinnen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden? g. Sind bei den Kontrollen in der Vergangenheit schwerwiegende Verstöße aufgetreten, die zum Entzug des Waffenscheines führten? Wenn ja, aus welchem Anlass? h. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz gab es in Nürnberg in den Jahren 2018, 2019, 2020?
- Wie viele Waffenscheine sind derzeit in der Stadt Nürnberg ausgestellt? Bitte gehen Sie detailliert auf die Arten der Waffenscheine ein. a. Wie viele Waffen sind davon auf Sportschützen registriert? b. Gibt es einen Überblick, wie viele Waffen von Sportschützen privat in ihren Wohnungen gelagert werden? c. Haben sich die Antragstellungen in den vergangenen Jahren erhöht? Bitte die Entwicklung der letzten 10 Jahre darstellen.
d. Gibt es eine Schätzung zur Dunkelziffer von Waffen in Nürnberg, die nicht registriert sind? e. Wie viele Rechtsextreme und sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter oder Personen, gegen die ein Verdacht besteht, rechtsextreme Einstellungen zu haben, besitzen zum Stichtag 31.12.2020 eine waffenrechtliche Erlaubnis?
-
Welche möglichen Probleme sieht die Stadt Nürnberg durch den (zunehmenden) Bestand an Waffenscheinen?
-
Werden Waffenscheinbesitzeninnen und Antragstelleninnen Angebote zur Aufklärung in Sicherheitsfragen gemacht, z.B. durch die Polizeibehörde? Welche Verhaltensregeln für kritische Situationen werden dabei vermittelt?
-
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Nürnberg, um das Risiko zu minimieren, dass Rechtsextreme und sog. Reichsbürgeninnen legal Waffen erlangen können?
Begründung: Am 19. Februar 2021 jährt sich zum ersten Mal der rassistische Terroranschlag von Hanau, bei dem ein Rassist die Hanauer Bürger Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtovic, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Päun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saragoglu kaltblütig ermordete. Die Pistolen besaß der Mörder legal. Zwei hatte er gekauft, eine in einem Waffengeschäft ausgeliehen. Er hatte diese, obwohl er vor dem Attentat rassistische Pamphlete an unterschiedliche Behörden geschickt hatte. Auch die rechtsextreme Susanne G., wohnhaft im Nürnberger Land, die der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verdächtigt wird und am 7.9.2020 in Fürth verhaftet wurde, besaß zumindest zeitweise einen kleinen Waffenschein.
Angesichts des zunehmenden Rechtsterrors in Deutschland müssen wir als Kommune mindestens verhindern, dass Rassisten und Neonazis legal Waffen erwerben und besitzen können, auch wenn sich dadurch ein illegaler Waffenerwerb nicht ausschließen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
ÖÖ 33..11
Ref.VII/016/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Christkindlesmarkt 2021 - Absage und die Folgen
Bericht:
Aufgrund der Vorgaben des Freistaats Bayern kann der Christkindlesmarkt 2021 nicht stattfinden. Danach müssen alle Weihnachtsmärkte in Bayern abgesagt werden.
Auch nach der Corona-bedingten Absage des Nürnberger Christkindlesmarktes soll sich die Nürnberger Altstadt in der Advents- und Weihnachtszeit weihnachtlich präsentieren. Über die Folgen der Absage, die derzeitigen Planungen und Aktivitäten wird in der Sitzung mündlich berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/016/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/016/2021
ÖÖ 33..22
OA/010/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Feuerwerksverbot in der Nürnberger Altstadt an Silvester 2021
- TISCHVORLAGE -
Anlagen: Karte "Böllerverbot"
Bericht:
Im RWA am 14.04.2021 wurde die Rechtslage zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester ausführlich erläutert.
Silvesterfeuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit geringer Gefahr. Sie dürfen am 31. Dezember und 1. Januar von allen Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht abgebrannt werden dürfen sie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (§ 23 Abs. 1 und 2 1.Sprengstoffverordnung - SprengV).
Die Gemeinden können außerdem das Abbrennen von F2-Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Gemeindeteilen verbieten (§ Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 1.SprengV). Die Verbotsmöglichkeit umfasst nicht Feuerwerkskörper, die ausschließlich oder auch andere pyrotechnische Effekte haben (z.B. Raketen, Batterien, Bodenfontänen, Heuler). Da diese Beschränkung nicht kontrollierbar ist und zu keiner wesentlichen Immissionsentlastung führt, macht die Stadt Nürnberg von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch.
In mehreren gerichtlichen Entscheidungen zu den Feuerwerksverboten für Silvester 2020 wurde festgestellt, dass die Gemeinden kein Feuerwerksverbot zur Vermeidung von verbotenen Kontakten und Menschenansammlungen und zum Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung erlassen können (so auch das VG Ansbach zum Verbot in Nürnberg).
An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert. Die Stadt Nürnberg kann deshalb das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im ganzen Stadtgebiet oder in der ganzen Innenstadt ohne eine entsprechende Ermächtigung nicht untersagen.
Nachdem an den Silvestern 2018 und 2019 entgegen dem Verbot in § 23 Abs. 1 1.SprengV auch an der Frauenkirche und der Sebalduskirche zahlreiche Feuerwerkskörper abgebrannt worden sind sowie auf der Museumsbrücke und der Fleischbrücke, auf denen sich zahlreiche Menschen aufgehalten haben, wird das in den Vorjahren erlassene Feuerwerksverbot an der Lorenzkirche auf diese Bereiche durch Erlass eine Allgemeinverfügung ausgeweitet (siehe Karte). Damit sollen das gesetzliche Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen konkretisiert und Verletzungen der vielen Menschen auf der Museumsbrücke und der Fleischbrücke verhindert werden. Das Feuerwerksverbot an der Burg durch die städtische Silvesterverordnung bleibt hiervon unberührt.
Die Verbotszone muss beschildert werden. Der Auf-/Abbau und die Lagerung der Schilder durch
eine beauftragte Firma kosten ca. 2.500 EUR.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 2.500 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 2.500 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
22..33
ÖÖ
WiF/021/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Startup City Nürnberg
Bericht:
Unternehmensgründungen sind Wachstums- und Innovationsmotoren. Sie schaffen Dynamik und tragen zu einem positiven Strukturwandel bei. Erfolgreiche Startups schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern, geben Impulse für Innovation und Technologie, ziehen Talente und artverwandte Unternehmen an und sind Markenbotschafter für ihren Standort.
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat fördert daher im Rahmen der Strategie "Startup City Nürnberg" Unternehmensgründungen am Wirtschaftsstandort Nürnberg (https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/startup_city_nuernberg.html). Die Maßnahmen in den Handlungsfeldern von Startup City Nürnberg umfassen
● den Aufbau und die Pflege von Experten-Netzwerken (Netzwerke festigen), ● Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer (situativ beraten), ● ein attraktives Veranstaltungsportfolio (Wissen teilen) und ● die Beteiligung an Inkubatoren und Gründerzentren (Räume eröffnen).
Die Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Netzwerken vor Ort umgesetzt, die Unternehmensgründungen unterstützen.
Neue Gründerzentren für Nachhaltigkeit und die Kreatvwirtschaft sollen gezielt in diesen Bereichen mehr Startups hervorbringen. Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2022 liegt auf der Ausweitung des Unterstützungangebots für spezielle Zielgruppen innerhalb der Gründerszene (z.B. für Gründerinnen).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gründungen können aus einem spezifischen Kontext heraus entstehen (z.B. Geschlecht, Migrationshintergund). Dies wird bei den Angeboten beachtet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Startup City Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
1. Wirtschaftsfaktor Startup - zur Bedeutung von Unternehmensgründungen
Innovationsmotor Entrepreneurship: Unternehmensgründungen sind als Wachstums- und Innovationsmotoren eine zentrale Säule einer vitalen Volkswirtschaft. Sie schaffen Dynamik; sorgen für Verjüngung und tragen so zu einem positiven Strukturwandel bei. Erfolgreiche Startups schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern, geben neue Impulse für Innovation und Technologie, ziehen Talente und artverwandte Unternehmen an und sind Markenbotschafter für ihren Standort. Auch etablierte Unternehmen profitieren in einem erheblichen Maße von Unternehmensgründungen, da von ihnen Innovationskraft ausgeht.
Startups benötigen Unterstützung: Unternehmensgründungen sind stets mit Risiken verbunden - insbesondere im Hochtechnologiebereich. Beispielsweise haben lediglich ein bis zwei von zehn Technologie-Startups nachhaltigen Geschäftserfolg.1 Es gilt daher, Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer, Gründerteams, Startups, Spin-Offs2, Gründungen und junge Unternehmen optimal zu unterstützen, um für den Wirtschaftsstandort Innovations- und Wettbewerbschancen zu eröffnen. Ein Unternehmen zu gründen ist aufwändig. Startups haben folglich viele Bedarfe. Die derzeit größten Bedarfe der Gründerinnen und Gründer in Nürnberg sind Marktzugang, Beratung zu gesetzlichen Regelungen und zu steuerlichen Fragen, Vernetzung mit anderen Startups, Beratung und Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, zu (Wagnis-)Kapital und zu qualifiziertem Personal. Gleichzeitg gibt es gesellschaftliche Trends, mit denen sich die Startups auseinandersetzen müssen. Diese sind Nachhaltigkeit (z.B. Social Entrepreneurship3, GreenTech4, sinnhafte, partizipative und wertschätzende Arbeit) und Digitalisierung (z.B. Onlinehandel, digitale Geschäftsprozesse).5
…in Krisenzeiten erst recht: Krisenzeiten sind schwierige Zeiten für Unternehmensgründungen. So ist im Jahr 2020, bedingt insbesondere durch die Corona-Krise, die Gründungstätigkeit in Deutschland zurückgegangen. Die Zahl der Existenzgründungen ist auf 537.000 gesunken.6 Im Jahr 2019 wurden noch 605.000 Gründungen gezählt. Zahlen für das Nürnberger Stadtgebiet existieren nicht. Erkenntnisse von Akteurinnen und Akteuren der Gründerszene vor Ort weisen aber in die gleiche Richtung wie der Bundestrend. Daher gilt es, gezielt gegenzusteuern.
Gründung ist nicht gleich Gründung: Gründerinnen und Gründer sind keine homogene Gruppe, sondern vielfältige Zielgruppen mit unterschiedlichen sozialen, technologischen und Bildungshintergründen, die auch situativ unterschiedliche Förderungsbedarfe haben. Man denke z.B. an High-Tech-Gründungen, Low-Tech-Gründungen oder nicht-technologieorientierte Gründungen, gründende Migrantinnen und Migranten, gründende Frauen oder branchen- und technologiespezifische Startups, u.a. aus den Bereichen Kreativwirtschaft, GreenTech oder Digitalisierung. Auch gilt es bei jungen Menschen, den Unternehmergeist frühzeitig zu wecken, um das Interesse an Unternehmensgründungen zu fördern, insbesondere an den Schulen und Hochschulen.
1 Quelle: The Boston Consulting Group und Wirtschaftsrat Deutschland: „Deutschland Start-up!: Vergleich des Start-up-Standortes Deutschland mit den USA und Israel (Berlin, November 2014) 2 Gründungen, die direkt aus bestehenden Unternehmen oder der universitären Forschung und Entwicklung hervorgehen. 3 Sozialunternehmertum 4 Grüne Technologien, wie z.B. Wasseraufbereitung, regenerative Energien, Recycling, etc. 5 Schlüsselakteure der Gründerszene (v.a. Existenzgründerberatungen) 6 Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2021
Erfolgreiche Gründungen am Standort ermöglichen: Ziel ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit am Wirtschaftsstandort Nürnberg erfolgreich gegründet werden kann, Nürnberg als attraktiver Standort für Gründerinnen und Gründer bekannt ist und es zu weiteren neuen Unternehmen am Standort kommt.
Unterstützung in vier Schwerpunkten: Im Rahmen der Strategie Startup City Nürnberg (https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/startup_city_nuernberg.html) ist die Wirtschaftsförderung Nürnberg in den vier Schwerpunkten Netzwerke festigen, Situativ beraten, Wissen teilen und Räume eröffnen aktiv.
Quelle: PureSoltion | shutterstock.com, eigene Darstellung
Alle Maßnahmen zielen darauf ab, Gründerinnen und Gründern die Wege zur Deckung ihrer Bedarfe (z.B. nach Kapital, Beratung, Kunden und Partner etc.) zu verkürzen, sei es durch eigene Angebote der Wirtschaftsförderung Nürnberg oder durch Zugang zu einem Ökosystem für Gründungen, bestehend aus starken Akteuren, Communities, Netzwerken und Transferformaten. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gestaltet dieses Ökosystem, erweitert es wo nötig, richtet es zukunftsfest aus und macht es überregional sichtbar.
Erfolg im Ökosystem: Gründerinnen und Gründer finden in Nürnberg ein vitales Ökosystem für Unternehmensgründungen vor, das sie für sich nutzen können.
Quelle: PureSolution | shutterstock.com, Axel Eisele, eigene Darstellung
Zu den Akteurinnen und Akteuren im Ökosystem gehören:
| Akteurinnen und Akteure | Beispiele |
|---|
Gründungsinteressierte, Gründende und Startups etablierte Unternehmen, die an neuen Kooperationen, Technologien und Geschäftsmodellen interessiert sind Netzwerke und Technologiecluster Center for Transportation and Logistics - Neuer Adler e.V. ENERGIEregion Nürnberg e.V. NIK e.V., Netzwerk der Digitalwirtschaft Communities und Events (siehe Punkt 2.3.) Ideen Pitch Nürnberg Projektin Startup Demo Night Universitäten, Hochschulen & angewandte EXIST-Gründerförderungsprogamme an Hochschulen Forschung mit angeschlossenen Transferstellen wtt Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Inkubatoren, Innovations- und Gründerzentren (siehe Klee-Center Punkt 2.4) NKubator ZOLLHOF Tech Incubator IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg Fürth Erlangen Coworking Spaces als Anbieter von flexiblen und BUILDERSPACE günstigen Büroflächen Design Offices Fichte45 Mehrwerkstatt Banken, Business Angels, Venture-Kapitalgeber, Bayern Innovativ Projektträger (Fördermittel) BayStartup KfW LfA Förderbank Bayern Politik, Kammern und Verwaltung Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Handwerkskammer für Mittelfranken Wirtschaftsförderung Nürnberg
2. Startup City Nürnberg - Rückenwind für Unternehmensgründungen
2.1 Netzwerke festigen
Netzwerk der Netzwerke knüpfen: Das Ökosystem für Unternehmensgründungen in Nürnberg besteht aus vielen Akteurinnen und Akteuren und Netzwerken. Deren Maßnahmen müssen koordiniert und miteinander abgestimmt sein. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg steht daher permanent im Kontakt mit den Schlüsselakteurinnen und -akteuren, gibt Informationen weiter, vermittelt, vernetzt, unterstützt und organisiert. Zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Ökosystems vor Ort hat sich ein Netzwerk der Gründerberater herausgebildet (Gründerinitiative Mittelfranken). Gemeinsam koordinieren sich hier die Gründerberatungs- Expertinnen und -Experten aus den Innovations- und Gründerzentren, Kammern, Hochschulen, Kreditinstituten und Wirtschaftsförderungen vor Ort sowie des bayerischen Startup-Netzwerks BayStartup. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg bringt sich aktiv in das Netzwerk ein.
Netzwerk erweitern: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg übernimmt zudem die Aufgabe, neue Akteurinnen und Akteure in das Ökosystem einzuflechten und sich für den Auf- und Ausbau von Netzwerken einzusetzen. Neu hinzugekommen sind in jüngster Zeit zum Beispiel die Technische Universität Nürnberg, der NKubator (das Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit), das Projekt ANDERS GRÜNDEN des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit für Gründungen im Bereich des Sozialunternehmertums oder das
Programm EXISTENCY für akademische Gründungen7. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat den Antrag EXISTENCY inhatlich unterstützt und sich für eine Förderung eingesetzt (Letter of Intent).
Sichtbarkeit stärken: Zur Festigung der lokalen Netzwerke gehört auch, deren und die eigenen Aktivitäten im Bereich Gründung sichbar zu machen. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg bietet Gründerinnen und Gründern aktuelle Informationen auf der Website und im Wirtschaftsblog Nürnberg und bespielt die relevanten Social Media-Kanäle (Twitter, Xing und LinkedIN).
2.2 Situativ beraten
Gründungswissen vermitteln - Zugang ermöglichen: Individuelle Existenzgründerberatungen sind Teil des Beratungsportfolios der Wirtschaftsförderung Nürnberg. Für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen, bietet sie zweimal pro Monat persönliche Beratungsgespräche an. Gründerinnen und Gründer erhalten in einem kostenlosen Erstgespräch kompetente Hilfe und Informationen zu wichtigen Fragen rund um die Selbstständigkeit. Das Beratungsangebot umfasst u.a. Bewertung der Geschäftsidee, Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (z.B. Gründungszuschuss, Mikrofinanzierung, Gründerkredite), besondere Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit, notwendige Genehmigungen, Informationen zu Standorten oder zu Gründerzentren und Wegweisung zu Kooperationspartnern und Branchennetzwerken. Darüber hinaus ist die Wirtschaftsförderung Nürnberg fortlaufend Ansprechpartner für alltägliche kurzfristige Anfragen rund um das Thema Existenzgründung. Innovationsgetriebene Gründungen nutzen zudem auch die im monatlichen Turnus stattfindenden Innovationsberatungen der Wirtschaftsförderung Nürnberg, bei denen z.B. Fragen zu Technologieförderprogrammen, Schutz geistigen Eigentums oder rechtlichen Anforderungen an neue Produkte und Dienstleistungen vertieft werden können. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat im Rahmen der Innovationsberatungen Zugriff auf Fachexperten für diese Fragestellungen.
Im Schnitt finden über 75 Gründerberatungen bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg pro Jahr statt.8
Zielgruppengerechte Angebote: Im Verbund mit den Schlüsselakteuren vor Ort werden in Nürnberg zudem spezifische Beratungsangebote für die heterogenen Zielgruppen der Gründerszene vorgehalten. Im Folgenden ein Überblick:
| Zielgruppe | Berater |
|---|
Low-Tech-Gründungen Klee-Center Existenzgründerzentrum (siehe Punkt 2.4) IHK Nürnberg für Mittelfranken Wirtschaftsförderung Nürnberg Aktivsenioren Bayern e.V. High-Tech-Gründungen BayStartup Akademische Gründungen IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen (siehe Punkt 2.4) Gründerberatungen der Hochschulen in Nürnberg (Programm EXISTENCY) IHK Nürnberg für Mittelfranken Wirtschaftsförderung Nürnberg Gründungen in den Freien Berufen Institut für Freie Berufe IfB Gründungen im Handwerk Handwerkskammer für Mittelfranken Digitale Gründungen ZOLLHOF Tech Incubator (siehe Punkt 2.4) GreenTech-Gründungen NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit (siehe Punkt 2.4) Gründungen im Bereich Luft- und ESA Business Incubation Center (siehe Punkt 2.4) Raumfahrt
7 EXISTENCY ist ein Kooperationsprojekt der Hochschule Ansbach, der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 8 Mittelwert der Beratungen der letzten fünf Jahre.
| Zielgruppe | Berater |
|---|
Gründungen im Bereich der Bayerisches Zentrum fur Kultur- und Kreativwirtschaft Kreativwirtschaft Gründungen im Bereich des Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ANDERS GRÜNDEN) Sozialunternehmertums Gründungen von Frauen FaU Frauen als Unternehmerinnen Gründungen von Migrantinnen und Unternehmervereine von Migrantinnen und Migranten (Polen, Russland, Migranten Türkei, Griechenland) Ausbildungsring ausländischer Unternehmer (AAU e.V.)
2.3 Wissen teilen
Zeitgemäße Formate anbieten: In Zusammenarbeit mit den Schlüsselakteuren und Communities vor Ort (z.B. Innovations- und Gründerzentren, BayStartup etc.) befördert die Wirtschaftsförderung Nürnberg ein beadarfsgerechtes Veranstaltungsportfolio für Unternehmensgründungen. Neben Einzelveranstaltungen zu aktuellen Fachthemen sind dies vor allem regelmäßige Formate. Diese ermöglichen den Erfahrungsaustausch von Gründerinnen und Gründern, das Einholen von Feedback und die Weiterentwicklung von Geschäftsideen und -modellen sowie den Kontakt zu potenziellen Kooperationspartnern, Fachkräften, Kapitalgebern und Kunden. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg unterstützt diese Formate organisatorisch, inhaltlich und räumlich. Zudem bewirbt sie die Formate über ihre Medienkanäle. Regelmäßge Veranstaltungen in Nürnberg sind z.B.:
| Format | Inhalte |
|---|
Businessplan Wettbewerb Wettbewerb - Gründerinnen und Gründer können ihre Geschäftspläne von Nordbayern Experten begutachten lassen und weiterentwickeln Fuck Up Night Community-Event - Gründerinnen und Gründer teilen ihre Erfahrungen mit Fehlern Ideen Pitch Region Nürnberg Pitching-Event9 - Gründerinnen und Gründer können ihre Geschäftsideen vorstellen, Networking Projektin Konferenz Konferenz für Gründerinnen in Nürnberg Startup Barcamp Nürnberg Networking Event - Netzwerkveranstaltung in Form eines Barcamp10 Startup Demo Night11 Pitching-Event - Startups können ihre Geschäftsideen, Produkte und DIenstleistungen vorstellen, Networking
2.4 Räume eröffnen
Raum für Startups: Inkubatoren, Gründer- und Innovationszentren ermöglichen die intensivste Form der Unterstützung für Startups. Neben der Betreuung von Gründerinnen und Gründern in Form von Beratungs- und Coachingdienstleistungen bieten sie - je nach Leistungsportfolio - die Möglichkeit, günstig und flexibel Räume zu nutzen und auf Infrastrukturen und Services zurückzugreifen. Inkubatoren, Gründer- und Innovationszentren werden so zu sichtbaren Kristallisationskeimen für neue Unternehmen und Anlaufpunkt für Gründerinnen und Gründer.
9 Veranstaltungsformat mit Netzwerkcharakter, bei dem in Kurzvorträgen Ideen oder Unternehmen vorgestellt werden. 10 Veranstaltungsformat, bei dem die Inhalte von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Vorfeld und/oder ad hoc auf der Vernanstaltung selbst bestimmt werden. 11 Aktuell Startup Demo Nights WEEKLY als digitales Event
Nürnberg ist stark engagiert: Die Stadt Nürnberg ist bei mehreren Gründerzentren finanziell und/oder organisatorisch beteiligt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat. In den letzten Jahren wurde der Besatz an zielgruppenspezifischen Inkubatoren, Gründer- und Innovationszentren auf Vorschlag der Wirtschaftsförderung Nürnberg bedarfsgerecht ausgebaut.
Im Folgenden ein Überblick:
| Titel | Standort | Zielgruppe | Portfolio |
|---|
ANDERS GRÜNDEN Nürnberg, Gründungen im Bereich Coaching, Beratung & Mentoring Gostenhof des Vernetzung und Veranstaltungen Sozialunternehmertums ESA Business Incubation Nürnberg, Gründungen im Bereich Zugang zu Infrastrukturen, Technologien und Centre Bavaria Schafhof Luft- und Raumfahrt Testumgebungen des Fraunhofer Instituts für Integrierte Schaltungen IIS IGZ Innovations- und Erlangen, High-Tech-Gründungen Günstige, flexible Büroflächen Gründerzentrum Tennenlohe Besprechungs- und Veranstaltungsräume Nürnberg-Fürth-Erlangen Zugang zu Infrastrukturen und Services Coaching & Beratung Networking und Veranstaltungen Klee-Center Nürnberg, Low-Tech-Gründungen Günstige, flexible Büroflächen Existenzgründerzentrum Südstadt Besprechungs- und Veranstaltungsräume Zugang zu Infrastrukturen und Services Coaching und Beratung Vernetzung und Veranstaltungen NKubator - Innovations- Nürnberg, GreenTech- Günstige, flexible Büro- und und Gründerzentrum für Eberhardshof Gründungen Produktionsflächen, Werkstatt Energie, GreenTech und Besprechungs- und Veranstaltungsräume, Nachhaltigkeit (im Kreativraum Aufbau) Zugang zu Infrastrukturen und Services Coaching, Beratung und Matching Beratung zu nachhaltigen Geschäftsmodellen Vernetzung und Veranstaltungen ZOLLHOF Tech Incubator Nürnberg, Digitale Gründungen Günstige, flexible Büroflächen Steinbühl Besprechungs- und Veranstaltungsräume Zugang zu Infrastrukturen Accelerator-Programme, Talent-Programme Coaching, Beratung und Matching In-House-Team zur Unterstützung von Startups bei Programmierung, Design, rechtlichen Fragen, u.a. Zugang zu Infrastruktur und Programmen Dritter Networking und Veranstaltungen
Erfolgsgeschichte digitale Gründungen: Seit dem Jahr 2015 nimmt die Stadt Nürnberg digitale Gründungen in den Fokus. Dies erfolgt im Rahmen des ZOLLHOF Tech Incubator und zuvor im - mittlerweile abgeschlossenen - Projekt Startup.Digital.Nürnberg.
Der ZOLLHOF ist ein Leuchtturmprojekt mit internationaler Ausstrahlung und inzwischen einer von zwölf Digital Hubs in Deutschland im Rahmen der Digital Hub-Initiative der Bundesregierung. Er ist der am schnellsten wachsende Tech-Incubator Deutschlands. Seit dem Jahr 2016 wurden am ZOLLHOF Tech Incubator bereits 500 Arbeitsplätze geschaffen. Bedeutende Unternehmen aus Nürnberg sind Partner des ZOLLHOF Tech Incubator. Gemeinsam mit der Stadt Nürnberg stellen sie die Gesellschafter und leisten finanzielle Beiträge. Die Stadt Nürnberg hat sich mit über 2 Mio. € im ZOLLHOF Tech Incubator engagiert. In den Jahren
2015 bis 2020 lief zudem das vom Freistaat Bayern geförderte Projekt „Startup.Digital.Nürnberg“ im Klee-Center Existenzgründerzentrum. Im Rahmen des Projekts wurde eine Anlaufstelle für digitale Gründungen eingerichtet mit günstigen Flächen und bedarfsgerechten Unterstüzungsangeboten (z.B. Coworking-Gutscheine). Im Förderzeitraum wurden 22 Startups betreut. Insgesamt konnten in diesen Unternehmen 140 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hatte die Mittel für das Projekt erfolgreich beim Freistaat Bayern eingeworben.
3. Schwerpunkte der Gründerförderung - ein Blick ins Jahr 2022
Im Jahr 2022 werden die Unterstützungsmaßnahmen für Startups weitergeführt und das Ökosystem für Unternehmensgründungen weiterentwickelt.
Nachhaltigkeit als Treiber für neue Gründungen: Taktgeber für die Entwicklung sind die gesellschaftlichen Trends Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Digitale Gründungen sind in Nürnberg bereits zahlreich vorhanden und werden vielfältig unterstützt, bspw. durch den ZOLLHOF Tech Incubator. Um Gründungen aus dem Bereich grüne Technologien und Nachhaltigkeit anzureizen, hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg den NKubator ins Leben gerufen, den die Stadt Nürnberg mit einem Betrag von insgesamt 900.000 € (über drei Jahre) fördert (vgl. Stadtrat vom 19.11.2020). Der NKubator ging Mitte 2021 an den Start. Gründungsinteressierte können im NKubator je nach Bedarf aus unterschiedlichen Angebotspaketen wählen, die individuell ergänzt werden können. Der NKubator stellt Arbeitsund Kreativräume zur Verfügung sowie eine voll ausgestattete Werkstatt, die für die Erstellung von Prototypen genutzt werden kann. Der NKubator soll insbesondere das Gründungspotenzial der Wissenschaftseinrichtungen auf dem ehemaligen AEG-Areal stärken. Dort sind mit dem Energie Campus Nürnberg, dem Nuremberg Campus of Technology und transferstarken Lehrstühlen wie dem Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik FAPS bedeutende Kompetenzen für grüne und nachhaltige Technologien vorhanden. Im Übrigen wird auf die RWA-Vorlage vom 20.10.2021 verwiesen.
Zielgruppenspezifische Angebote ausbauen: Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2022 liegt auf der Ausweitung des Unterstützungangbots für spezielle Zielgruppen innerhalb der Gründerszene. Zur Stärkung der Gründungen von Frauen arbeitet die Wirtschaftsförderung Nürnberg bereits eng mit Schlüsselakteuren zusammen, zielt aber darauf ab, diese Kooperationen weiter zu intensivieren. In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Startup Teens12 wird die Wirtschaftsförderung Nürnberg in 2022 zudem verstärkt Jugendliche ansprechen und für das Thema Gründung zu interessieren versuchen.
Raum für Kreative öffnen: Leitprojekt im Bereich der zielgruppenspezifischen Angebote im Jahr 2022 ist das OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der Kreativwirtschaft13. Ziel ist die Förderung von Gründungen der Kreativwirtschaft mit einem Fokus auf Medien und Design. Das OM7 wird als ein zentraler Anlaufpunkt mit Workshop- und Veranstaltungsflächen und einem attraktiven Service-Portfolio in drei Programmlinien entwickelt.
12 Startup Teens ist die bundesweit reichweitenstärkste digitale Bildungsplattform für junge Gründerinnen und Gründer in der Unternehmerkultur. 13 Das Akronym OM7 leitet sich vom avisierten Standort in der Obermaierstraße 7 in Nürnberg ab.
| Programmlinie | Services |
|---|
KREATIV Garage Accelerator-Programm für Gründungen aus der Kreativwirtschaft (Gründungswissen, Coaching, Workshops, Flächen) KREATIV Punkt Attraktives Veranstaltungsprogramm, z.B. mit Themenworkshops, Seminaren oder Austausch-Events KREATIV Labor Kreativlabor zur Kooperation und Ideenentwicklung von Kreativen im Zusammenspiel mit Unternehmen anderer Branchen
Das OM7 soll mit städtischen Mitteln umgesetzt werden. Im übrigen wird auf die RWA-Vorlage vom 22.9.2021 verwiesen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz
Bei den Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Gründerinnen und Gründer werden die Bedürfnisse unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen beachtet und eigene zielgruppenspezifische Angebote vorgehalten.
Referat VII
STARTUP CITY
NÜRNBERG
Gründungsgeschehen am Standort Nürnberg stärken
Nürnberg ist ein attraktiver Standort für Unternehmensgründungen. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg will das Gründungspotenzial am Standort gezielt weiter erhöhen. Denn: Unternehmensgründungen sind Wachstums- und Innovationsmotoren. Sie schaffen Dynamik und tragen zu einem positiven Strukturwandel bei. Erfolgreiche Startups schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern, geben Impulse für Innovation und Technologie, ziehen Talente und artverwandte Unternehmen an und sind Markenbotschafter für ihren Standort.
Ökosystem für Unternehmensgründungen in Nürnberg
Gründerinnen und Gründer nutzen Nürnbergs breitgefächertes und leistungsfähiges Ökosystem für Unternehmensgründungen. Es ist auf die Bedarfe von Gründerinnen und Gründern, Startups und jungen Unternehmen ausgelegt, insbesondere mit Blick auf:
Geschäftsidee und Geschäftsmodell ► Unterstützung und Feedback bei der Entwicklung der Geschäftsidee und Ausgestaltung des Geschäftsmodells Gründungswissen ► Vermittlung von Basiswissen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung Zugang zu Ressourcen und Geschäftskontakten ► Vermittlung von Kontakten zu Geschäfts-/Kooperationspartnern und Kunden sowie Zugang zu Finanzierung, Förderung, Talenten, Expertenwissen (z.B. Rechtsberatung, Patentierung, Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen), etc.
Abbildung 1: Ökosystem für Unternehmensgründungen am Wirtschaftsstandort Nürnberg
Quelle: PureSolution / shutterstock.com, Axel Eisele, eigene Darstellung
Das Nürnberger Ökosystem für Unternehmensgründungen besteht aus Innovationsorten - Orten der Gründerförderung, Bildung, Forschung, Kreativität, Vernetzung und Inspiration - und aus den Beziehungen zwischen den Aktiven dort und den weiteren Akteuren. Eingewoben in das Ökosystem sind Gründerinnen und Gründer, Startups, junge Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Cluster und Netzwerke, etablierte Unternehmen, Inkubatoren, Innovationsund Gründerzentren, Kapitalgeber, Fördermittelgeber und Banken, Communities und Events, Politik, Kammern und Verwaltung.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gestaltet das Innovationsökosystem, indem sie Innovationsorte bedarfsgerecht aufund ausbaut und das Beziehungsgeflecht sowie den Austausch festigt. Sie setzt sich für die Ansiedlung und Erweiterung von Inkubatoren, Innovations- und Gründerzentren ein, schafft Zugang zu Innovationsorten, engagiert sich in Technologieclustern und Gründungsnetzwerken, vernetzt, berät und macht den Standort als Startup City Nürnberg bekannt. Zusammen mit den Akteuren im Ökosystem bietet die Wirtschaftsförderung Nürnberg immer wieder Gelegenheiten für Inspiration, Austausch und Wissenstransfer in passenden Veranstaltungsformaten.
Abbildung 2: Inkubatoren, Innovations- und Gründerzentren in Nürnberg
Quelle: PureSolution | shutterstock.com, eigene Darstellung
Startup City Nürnberg
Startup City Nürnberg ist die wirtschaftspolitische Strategie zur Stärkung des Gründungspotenzials am Standort. Sie umfasst die vier zentralen Handlungsfelder Netzwerke festigen, situativ beraten, Wissen teilen und Räume eröffnen. Sie zielt darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen und Unterstützungsleistungen zu bieten, damit sich Gründerinnen und Gründer, Startups und junge Unternehmen in Nürnberg erfolgreich entwickeln können.
Abbildung 3: Handlungsfelder Startup City Nürnberg
Quelle: PureSolution / shutterstock.com, eigene Darstellung
Netzwerke festigen: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg fördert den Austausch der wichtigsten Akteure, die Gründerunterstützung in Nürnberg anbieten (im Folgenden „Gründungsförderer“ genannt). Sie ist Mitinitiator und Partner in der Gründerinitiative Mittelfranken als starkes „Netzwerk der Netzwerke“. Sie bindet neue Akteure aktiv in das Netzwerk ein und macht die Aktivitäten der Netzwerkpartner sichtbar.
Abstimmung mit Schlüsselakteuren im Rahmen der Bewerbung der Startup City Nürnberg Gründerinitiative Mittelfranken Web Einbindung neuer Akteure in die bestehenden Netzwerke z.B. Blog Technische Universität Nürnberg (im Aufbau) Social Media (Xing, LinkedIn, Twitter) ANDERS GRÜNDEN (für Sozialunternehmertum) Projekt EXISTENCY (für akademische Gründungen) NKubator Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit (im Aufbau) Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen
Situativ beraten: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hält eigene Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer vor. In Kooperation mit den Gründungsförderern gestaltet sie Beratungsangebote für spezifische Zielgruppen innerhalb der Gründerszene, z.B. für weibliche Gründungen, Hochtechnologie-Gründungen, digitale Gründungen oder Gründungen mit Fokus auf Nachhaltigkeit.
Ansprechpartner für Anfragen von Gründerinnen und Gründern, Unterstützung und Bewerbung von zielgruppenspezifischen Startups und jungen Unternehmen Beratungsangeboten in Nürnberg, u.a. für Existenzgründerberatungen der Wirtschaftsförderung Nürnberg Gründerinnen Innovationsberatungen der Wirtschaftsförderung Nürnberg Migrantinnen und Migranten Lotse in die Stadtverwaltung Gründungen aus den Freien Berufen Gründungen im Handwerk Low-Tech-Gründungen High-Tech-Gründungen/akademische Gründungen Digitale Gründungen Gründungen im Bereich Sozialunternehmertum und Nachhaltigkeit Gründungen im Bereich der Luft- und Raumfahrt Gründungen im Bereich der Kreativwirtschaft
Wissen teilen: Gemeinsam mit den Gründerförderern vor Ort bietet die Wirtschaftsförderung Nürnberg ein bedarfsgerechtes Veranstaltungsportfolio für Unternehmensgründungen am Standort Nürnberg. Neben Einzelveranstaltungen zu aktuellen Fachthemen gibt es eine Reihe etablierter Formate im festen Turnus.
Unterstützung von attraktiven Formaten für Gründerinnen und Gründer, Startups und junge Unternehmen, z.B. Startup Pitch Region Nürnberg Startup Demo Night Fuck Up Night Hack|Bay Businessplan Wettbewerb Nordbayern Startup Barcamp Nürnberg Projektin
Räume eröffnen: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg ist an mehreren Inkubatoren, Innovations- und Gründerzentren in Nürnberg als Träger, Gesellschafter und Finanzier beteiligt. Sie baut den Besatz an diesen Zentren bedarfsgerecht aus und steuert deren Entwicklung.
Beteiligung an den Gründerzentren Aufbau und Ausgestaltung des Geschäftsmodells des NKubator ZOLLHOF Tech Incubator Gründer- und Innovationszentrum für Energie, GreenTech und IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth- Nachhaltigkeit Erlangen Konzeptionierung und Finanzierung des OM7 Business Klee-Center Existenzgründerzentrum Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der Kreativwirtschaft
Quelle Überschrift Seite 1: PureSolution / shutterstock.com, eigene Darstellung © Wirtschaftsförderung Nürnberg 08/2021
Geo/010/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.12.2021 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff: Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die
Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem
Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV)
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Wiederholte Berufung von Herrn Peter J. Bäumler als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, da die zuletzt erfolgte Berufung vom 06.12.2017 nach vier Jahren endet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/010/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Kriterien zur Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt / benachteiligt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/010/2021
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag aus der Entscheidungsvorlage folgend, wird Herr Peter J. Bäumler für weitere 4 Jahre als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg berufen.
Beilage________________________________ zur Sitzung des RWA am 01.12.2021
Entscheidungsvorlage
Mit Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 06.12.2017 wurde Herr Peter J. Bäumler, Dipl. Sachverständiger, als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss berufen.
Nachdem die Berufungsdauer nach vier Jahren endet und eine wiederholte Berufung nach § 3 Abs. 3 BayGaV möglich ist, wird vorgeschlagen, Herrn Peter J. Bäumler als ehrenamtlichen Gutachter für weitere vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.
Herr Bäumler stimmt einer erneuten Berufung zu.