Beilage 1
Sachverhalt:
Für den Tiergarten sollen erstmalig seit 2018 die Eintrittsgebühren angepasst werden (siehe Anlage 1).
Die Preisstruktur im Vergleich zu anderen deutschen Zoos ist in Anlage 2 dargestellt.
Auch in Zukunft wird es für viele Gruppen der Nürnberger Bevölkerung reduzierte Gebühren und Ermäßigungen geben. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg- Passes eine Ermäßigung von über 50 % erhalten. Mit der Dauerkarte wird für die regelmäßigen Besucherinnen und Besucher ein besonders attraktives Angebot aufgezeigt. Eine Dauerkarte wird sich bereits ab dem fünften Besuch amortisiert haben.
Die Notwendigkeit, die Einnahmen des Tiergartens zu erhöhen, begründet sich zusammenfassend durch folgende Entwicklungen:
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Jede Dienststelle, die Gebühren erhebt, ist angewiesen eine Erhöhung der Gebühren zur Entlastung des städtischen Haushalts jährlich zur Haushaltsanmeldung zu prüfen. Der Tiergarten hat letztmalig im Jahr 2018 eine Gebührenerhöhung vorgenommen. Eine Anpassung der Gebühren ist zwingend notwendig, um den Tg-Haushalt aufgrund der coronabedingten Auswirkungen zu konsolidieren und den städtischen Haushalt nicht zusätzlich übermäßig zu belasten.
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Der Wiedereinstieg in das dem Kulturausschuss im Februar 2018 zur Begutachtung vorgestellte Struktur- und Entwicklungskonzept ist für die Weiterentwicklung des Tiergartens essentiell.
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Der Tiergarten wurde für seine Neueröffnung im Jahr 1939, innerhalb von zwei Jahren komplett neu erstellt, was zur Folge hat, dass weiterhin große Teile der Bausubstanz und Infrastruktur aus dieser Zeit fast zeitgleich einen hohen Instandhaltungsbedarf aufweisen.
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Höhere gesetzliche Vorgaben zur Gewährleistung der Besuchersicherheit und Brandschutz, gestiegene hygienische Standards sowie moderne technische Anlagen (u.a. zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz) führen zu einem größeren Bedarf an Wartungen, Instandhaltungen und somit zu Mehrkosten des Tiergartens.
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Die Anforderungen an die Aufgaben von Zoologischen Gärten haben sich parallel zu einer gesellschaftlichen Debatte um die Legitimität von Tierhaltungen durch die EU-Zoorichtlinie, die in Bayern seit 2005 vollzogen wird, stark erhöht und die im Struktur- und Entwicklungskonzept dargelegte zu erweiternde Betriebsstruktur notwendig gemacht.
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Der Tiergarten muss sich mit seinen wertvollen Bau- und Tierbeständen weiter entwickeln können. Unter Bewahrung seines Landschaftscharakters muss er sich modernisieren können und als städtische Freizeiteinrichtung die Bedürfnisse seiner Besucher zufrieden stellen. Der Tiergarten will den wachsenden Herausforderungen für den Arten- und Naturschutz gerecht werden. Darüber hinaus werden dem Tiergarten als Bildungs- und Forschungseinrichtung immer wichtigere Aufgaben zu teil. Dafür bedarf er eines Jahresbudgets, das Kostensteigerungen ausgleicht und angemessene Entwicklungen zum Erhalt seiner Attraktivität ermöglicht.