REGIERUNG VON MITTELFRANKEN X
Regierung von Mitteltanken - Postfa6c_0h8 : 91511 Ansbach
AfD Stadtratsfraktion Nürnberg Pr
z.H. Herr Roland Hübscher
Kopie
Fünferpfatz 2 90403 Nürnberg
i ih n r e Ze N i a c c h h e ri n c ht vom I U h n r s e er A ns Z p e r i e c c h h en p ar B t i n t s t t e ni b l ei h r A nt A w n o s r p t r ec a h n p g a e r b t e n n e ) r E-Mail maximitan volkamer@reg-nifr bayern ce Telefon ’ Fax Erreichbarkeit Datum 12.11-1411-1-128 0981 53- 07.06.2021 Herr Volkamer 1250 / 981250 Zi. Nr. F 259 20.07.2021
Kommunale Angelegenheiten; Ihr Schreiben vom 07.06.2021
Sehr geehrter Herr Hübscher
nachdem uns inzwischen die angeforderte Stellungnahme der Stadt Nürnberg vorliegt. kommen wir auf Ihr o.g. Schreiben zurück. Sie beantragen darin die Feststellung. dass die Mitgliedschaft der Stadt in der ‚Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg” rechtswidrig sei und seitens der Stadt nicht mehr aufrechterhalten werden könne, weil hierdurch Grenzen des kommunalrechtlich zulässigen Engagements der Stadt überschritten würden Aus Sicht der Regierung von Mittelfranken gibt es keine Veranlassung zu einer derartigen Feststelkung Bereits anlässlich des Beitritts der Stadt Nürnberg zur Allianz gegen Rechtsextremismus im Jahr 2009 hat die Regierung von Mittelfranken mit Bezug auf einen Antrag einer Stadtratsgruppe ausgeführt. dass sich die Zielrichtung der Allianz nicht generell gegen das rechte politische Spektrum. sondern gegen rechtsextremistische Auffassungen richte und die Allianz insofern im Einklang mıt anderen Initiativen. insbesondere auch mit dem Handlungskonzept der Bayerischen Staatsregierung gegen Rechtsextremismus im Einklang stehe. Sowohl als Schulträger wie auch im Bereich der Jugendarbeit sei die Auseinandersetzung mit Extremismus vom kommunalen Aufgabenbereich mit umfasst. Die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg sei auch dadurch gerechtfertigt. dass die Stadt Nürnberg insbesondere angesichts ihrer Geschichte im 20 Jahrhundert, zulässige Maßnahmen ergreifen könne. um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gerade auch im Ausland zu fördern oder gegen negative Werbung“ vorzugehen An unserer damaligen Bewertung hat sich nichts geändert Die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft. sie unterfällt dem eigenen Wirkungskreis nach Art. 7 Abs. 1. Art. 57 Abs. 1 GO Prävention und Eindämmung des Rechtsextremismus - eines der Hauptziele der Allianz gegen Rechtsextremis-
P D r i o e m n e s n t a g ebäude B W i e s i c t h e e r t e - s ä dsi D s i e e r n s S t t g r eb Y ä a u de T T e e l le e f l a o x n 0 nU 0 8 d 1 ı s 33.0 Öffentliche Verkehrs: Yetere Frachtanschrift FO Flgen Promenaas2 7 11522 Ansbazı Th Thommart Regonalınen 71
mus in der Metropolregion Nürnberg" - sind sowohl der Erwachsenenbildung wie auch der Jugendhilfe zuzurechnen. die nach den genannten Rechtsvorschriften von den Kommunen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen werden
Insbesondere vor dem Hintergrund der rechtsextremistischen Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit wie z.B dem .„Fackelmarsch" am Reichsparteitagsgelände und der NSU-Morde. von denen allein dre: in Nürnberg verübt wurden. ist der Bezug zur örtlichen Gemeinschaft klar erkennbar: es handelt sıch gerade nicht nur um ein allgemernpolitisches Handeln. Darüber hinaus darf eine Kommune auch notwendige Maßnahmen ergreifen. um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern
Zu Ihrem Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema der sog. .atomwaffenfreien Zonen" ist anzumerken. dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren. in dem die Stadt Nürnberg Revisionsklägerin war. ausdrücklich entschieden hat. dass die Stadt die Befugnis habe sich aus ıhrer ortsbezogenen Sicht mit bestimmten Fragen zu befassen. deren Entscheidung anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung zugewiesen sei (BVerwG. Urt v. 14.12.1990. Az. 7 C 54.89)
Konsequenterweise bezeichnet demgemäß auch das aktualisierte Handlungsprogramm des Freistaates Bayern gegen Rechtsextremismus die Vernetzung der drei Ebenen Kommune - Freistaat - Bund als wichtigen Bestandteil erfolgreicher Präventionsarbeit Nr. 5 1.2 10 Vernetzungsarbeit in Bayerısches Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus. Stand Januar 2020)
Die Mitgliedschaft der Stadt in der Allianz beinhaltet auch keine Verletzung des Neutralitätsgebots o- ‚er gar eine „Aufforderung zum Rechtsbruch" zumal die von Innen zitierte Passage aus dem Handfungsprogramm sich nıcht auf den Zugang zu kommunalen Einrichtungen bezieht und ein Widerspruch zur Rechtsprechung der Verwallungsgerichte ınsoweit nicht ersichtlich ıst
Die Regierung von Mittelfranken hält die Mitgliedschaft der Stadt in dei „Allianz gegen Rechisextremismus in der Metropolregion Nürnberg" nach wie vor für rechtmäßig
Die von Ihnen erhobene Rechtsbeschwerde wird daher ausdrücklich zurückgewiesen
Die Stadt Nürnberg erhalt eine Kopie dieses Schreibens
Mit freundlichen Grußen
Fischer Ltd. Regierungsdirektor
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