stadt Nürnberg - Rathaus - 90403 Nürnberg Stadt Nürnberg 0
Der Oberbürgermeister
AfD-Stadtratsfraktion Herm Fraktionsvorsitzenden Roland Hübscher Fünferplatz 2 90403 Nürnberg
30, März 2091
Marcus Käniy Alllanz gegen Rechtsextremismus In der Metropolregion Nürnberg Unser Zeichen: 10.23.10-2/3358 Anthausplatz 2 Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, 0403 Nörnheig Tei: (ga 18 72A7-30 90
Far {99 1122 33-46 78 Ihren Antrag vom 09.03.2021 habe ich an das Rechtsamt zur. Prüfung OOmPstadtnuenberg ne weitergeleitet und nehme dazu wie folgt Stellung: Mit nahezu eos nuernberg.e einstimmigern Beschluss des Stadtrates vom 29.05.2009 war die Stadt Nürnberg der „Allianz gagen Rechtsextremismus in dar Europäischen Metropolregion Nürnberg“ beigetreten. Als Gründungsmitglied des BSündnisses nimmt die Stadt Nürnberg damit die nicht zuletzt aus ihrer Geschichte erwachsene besondere Verantwortung wahr, gegen menschenfeindliche Haltungen. insbesondere Rechtsextremismus, auf kommunaler Ebene vorzugehen
Dass hier sehr wohl ein örtlicher Bezug herzustellen und damit der kommunale Wirkungskreis berührt ist, steilte die Regierung von Mittelfranken bereits In Ihrem Schreiben zur Rechtsaufsichtsbeschwerde der Bürgerinitiative Ausländerstopp vom 29.07.2008 klar. In diesem bekräftigte sie, dass eine Kommune zulässige Maßnahmen ergreifen kann, um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit, gerade auch im Ausland zu fördern. Zudem sah sie das Engagement Nürnbergs in völligem Einklang mit dem im Jahr 2009 beschlossenen bayerischen Handiungskonzept gegen Rechtsextremismus. Deshalb hielt die Regierung von Mittelfranken es für zufässig, dass Kommunen derartige Initlativen in ihrem örtlichen Zuständigkeilsbereich unterstützen oder entsprechenden Bündnissen beitreten
Eine höchstrichterliche Klarstellung zum menschenrechtlichen Engagement von Kommunen nahmen hier unter anderem der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Jahr 2010 und das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) im Jahr 2013 im Kontext „Grabsteine aus Kinderarbeit auf städtischen Friedhöfen“ vor.
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Aus den damaligen Ausführungen ergibt sich, dass Kommunen nicht daran gehindert sind, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auch Menschenrechtliche Ziele zu verfolgen. Die völkerrechtliche Umsetzung internationaler Menschenrechte trifft alie Ebenen staatlichen Handelns und verpflichtet alle staatlichen Behörden und Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Daher sind die Kommunen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Dazu zählen wir die menschenfeindliche Ideologie des Rechisextremismus, die zu den Morden des NSU, den ‚Attentaten von Halle und Hanau und dem Mord an Walter Lübcke führte Im Übrigen ist die Stadt Nürnberg eines von mehr als 400 Mitgliedern des Netzwerks, die Außenvertretung nimmt dessen fünfköpfiger Vorstand wahr, der alle zwei Jahre sein Mandat durch die Mitgliederversammtung erhält. Adressaten der öffentlichen Positionierungen der Allianz sind nicht bestimmte Parleien. sondern menschenfeindliche und rechtsextreme Haltungen, unabhängig durch wen sie geäußert werden Für einen Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz gegen Rechtsextremismus besteht deshalb kein Anlass Aus diesen Gründen erscheint auch eine Behandlung des Antrags in den Stadtratsgremien nicht erforderlich
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AfD-Stadtratsfraktion Fünterplatz 2 90403 Nürnberg
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Allianz gegen Rechtsextramismus in der Metropolregion Nürnberg Unser Zeichen: 2/3356 Marcus König
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, Rattausplata 2 vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03. Mai 2021. in dem Sie würdigen. dass 0403 Number die Stadt einen auch Ihrer Einschätzung nach angemessanen und angese- Fer 09197231 9090 henen Umgang mit ihrer wechselhaften Geschichte in der Öffentlichkeit EHE UFBIFEIN pflegt. ahmestadnuernberg ie Aber hier anden dann auch unsere Gemeinsamkeiten in den Bewertungen wwennvernberg.de der Sachı- und Rechtslage. Der Rat der Stadt Nürnberg hat mit Beschluss vom 27. Mai 2009 über den Beitritt zur „Allianz gegen Rachtsextremismus“ entschieden. Insofern ist es weder inhaltfich mein Ansinnen, noch läge os im Rahmen meiner Zuständigkeit, diese Entscheidung zu überdenken Bei diesem Beschluss des Rates handeit es sich um eıne rechtmäßig gefasste und vollzogene Entscheidung. die inhaltlich von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde, wie Sie meinem tetzten Schreiben in dieser Angelegenheit bereits entnehmen konnten, schon als solche bestätigt wurde. Sie kündigen in Ihrem Schreiben vom 03. Mai 2021 an, sollte ich nicht in Ihrem Sinne handeln, dann müssten Sie die gebotenen weiteren rechtlichen Schritte unternehmen. Ich möchte in diesam Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass nach Auffassung unseres Rechtsamtes kein subjektiv öffentliches Recht ersichtlich ist, welches Ihnen das Erreichen des Ziels eines Austritts der Stadt aus der Allianz gegen Rechtsextremismus ermöglichen würde. Aber der Rechtsweg steht Innen natürlich offen. Ebenso können Sie sich erneut mit dem Anliegen einer Befassung im Rahmen der Rachtsaufsicht an die Regierung von Mittelfranken wenden, wenn Sie dies für sinnvoll und notwendig erachten. Ihr letztes Schreiben fordert keine ernaute Befassung im Stadtrat, wenn ich Sie richtig verstehe. Sollte eine Anmeldung zur Aufnahme auf eine zukünfige Tagesordnung und Befassung im Stadtrat von ihnen gewünscht sein, teilen Sie mir dies u bitte nachmals entsprechend mit,
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Markus König
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