Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für einen Interkulturellen Jugendpreis
(Jugendpreissatzung – IntJPS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 247)
Vom ................………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art. 1
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In der Überschrift wird das Wort „einen“ durch das Wort „den“ ersetzt und nach dem Wort „Jugendpreis“ werden die Wörter „Mosaik-Jugendpreis – Mit Vielfalt gegen Rassismus“ eingefügt.
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§ 1 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Im Gedenken an die Opfer der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ in Bayern verleihen die Stadt Nürnberg und die Landeshauptstadt München einen Interkulturellen Jugendpreis mit der Bezeichnung „Mosaik-Jugendpreis – Mit Vielfalt gegen Rassismus“.
b) In Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „für junge Menschen“ gestrichen.
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In § 2 wird das Komma nach den Wörtern „Stadt Nürnberg“ durch das Wort „und“ ersetzt und die Wörter „und dem Freistaat Bayern“ werden gestrichen.
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§ 5 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „Ausländerbeirates“ durch das Wort „Migrationsbeirates“ ersetzt.
cc) Satz 3 wird aufgehoben.
dd) Der bisherige Satz 4 wird Satz 3.
b) In Abs. 3 wird Satz 2 aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.