Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Wirtschaftspläne 2022 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2022 veranschlagten
Beträge
Anlagen: 6.5.1 Klinikum Nürnberg 6.5.2 NERGIE VAG StWN 6.5.3 Noris inklusion 6.5.4 IGZ 6.5.5 NOA 6.5.6 wbg 6.5.7 NüSt Service 6.5.8 Klee Center
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2021
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA), der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, der wbg Immohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH und im selbstständigen Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen, bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2022 vorgesehenen Beträge abzugeben. Das Gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen.
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Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
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Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 üblichen Erklärungen – einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2022 abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris inklusion gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
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