Beschlussvorlage Stk/025/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025
Anlagen: 5.1 MIP-Änderungsanträge 5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/025/2021
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2022 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.
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Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2022 erforderlich sind.
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Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
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Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden.
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