Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenhebungen
Anlagen: 1_Sachverhalt_Stellenhebungen 2_Liste_Stellenhebungen POA-Vorlage 3_Liste_Stellenhebungen StR-Vorlage
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 295.497 € Folgekosten 295.497 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 295.497 € davon Personalkosten 295.497 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Hinweis: Kosten für SÖR: Gesamt- und Folgekosten 2.048 € pro Jahr (Personalkosten)
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021
Gutachtenvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert.
Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen.
Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert.
Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen.
Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.