Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (Etat) (18.11.2021)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 18.11.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Personal- und Organisationsausschuss Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten

Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Stellenplan 2022

hier: Stellenhebungen

Anlagen: 1_Sachverhalt_Stellenhebungen 2_Liste_Stellenhebungen POA-Vorlage 3_Liste_Stellenhebungen StR-Vorlage

Sachverhalt (kurz):

siehe Sachverhalt

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 295.497 € Folgekosten 295.497 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 295.497 € davon Personalkosten 295.497 € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Hinweis: Kosten für SÖR: Gesamt- und Folgekosten 2.048 € pro Jahr (Personalkosten)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021

Gutachtenvorschlag:

Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.

Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert.

Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen.

Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.

Beschlussvorschlag:

Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.

Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert.

Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen.

Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.

Download ↓