Haushaltssperre

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Sitzung ETAT - öffentlich - Stand 12.11.2021

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Andrea Friedel Marcus König Andreas Krieglstein Marion Padua Ältestenrat und Finanzausschuss Bau- und Vergabeausschuss Ferienausschuss Jugendhilfeausschuss Kulturausschuss Linke Liste Personal- und Organisationsausschuss politbande Sozialausschuss Sportkommission Stadtplanungsausschuss Stadtratsgruppe ÖDP Verkehrsausschuss Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Altstadt St. Johannis St. Leonhard Gostenhof Muggenhof Sündersbühl Schweinau Gibitzenhof Steinbühl Gleißhammer Zerzabelshof Dutzendteich Laufamholz Erlenstegen Buchenbühl Thon Wetzendorf Boxdorf Kraftshof Langwasser Fischbach Altenfurt Moorenbrunn Gartenstadt Eibach Katzwang Kornburg Worzeldorf Gebersdorf Großreuth bei Schweinau Südstadt Weststadt Plärrer Hauptmarkt Wöhrder See Fürther Straße Flughafen Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Wohnen & Bauen Stadtentwicklung & Planung Schule & Bildung Soziales & Gesundheit Umwelt & Klima Energie & Versorgung Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Wirtschaft & Arbeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates (Etat) 18.11.2021 Inhaltsverzeichnis Vorlagendokumente 6 TOP Ö 2.1 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb "Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg" 6 Sitzungsvorlage SUN/035/2021 6 Wirtschaftsplan 2022 SUN/035/2021 9 TOP Ö 2.2 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb "NürnbergStift" 102 Sitzungsvorlage Ref.V/015/2021 102 20210920_Wirtschaftsplan 2022 Ref.V/015/2021 105 3_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2022 Ref.V/015/2021 142 * TOP Ö 2.3 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg" 145 Sitzungsvorlage ASN/012/2021 145 Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022 ASN/012/2021 148 Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN/012/2021 172 TOP Ö 2.4 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb "Franken-Stadion Nürnberg" 174 Sitzungsvorlage FSN/003/2021 174 Erläuterungsbericht Wirtschaftsplan 2022 FSN/003/2021 178 TOP Ö 2.5 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb "NürnbergBad" 185 Sitzungsvorlage NüBad/012/2021 185 2.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2022 NüBad/012/2021 189 2.10 Stellenplan NüBad/012/2021 193 2.11 Darlehen NüBad/012/2021 194 2.12 Steuer NüBad/012/2021 195 2.2 Erfolgsplan 2022 NüBad/012/2021 196 2.3 Unterhalt NüBad/012/2021 197 2.4 sonstige Aufwendungen NüBad/012/2021 198 2.5 Vermögensplan 2022 NüBad/012/2021 199 2.6 Investitionen NüBad/012/2021 200 2.7 Verpflichtungsermächtigungen 2022 NüBad/012/2021 201 2.8 Finanzplan 2021-2025 NüBad/012/2021 202 2.9 Verlustausgleich NüBad/012/2021 203 * TOP Ö 2.6 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb "Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg" 204 Sitzungsvorlage SÖR/083/2021 204 Antrag zum WPlan SÖR - Verwaltung SÖR/083/2021 207 Wirtschaftsplan 2022 SÖR/083/2021 208 * TOP Ö 2.7 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg" 236 Sitzungsvorlage Stk/035/2021 236 Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2022-2025 Stk/035/2021 238 * TOP Ö 3.1.1 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle 241 Sitzungsvorlage Stk/022/2021 241 2 Entscheidungsvorlage Stk/022/2021 243 Lageplan Stk/022/2021 246 * TOP Ö 3.1.2 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung 247 Sitzungsvorlage Stk/036/2021 247 Entscheidungsvorlage Stk/036/2021 249 Lageplan Stk/036/2021 252 * TOP Ö 3.1.3 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Fischbacher Hauptstr. 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle 253 Sitzungsvorlage Stk/037/2021 253 Entscheidungsvorlage Stk/037/2021 255 Lageplan Stk/037/2021 258 * TOP Ö 3.1.4 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7 zur Interimsnutzung durch die MS Uhlandschule, Pilotystr. 4 259 Sitzungsvorlage Stk/040/2021 259 Entscheidungsvorlage Stk/040/2021 261 Lageplan Stk/040/2021 263 * TOP Ö 3.1.5 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Uhlandstr. 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule 264 Sitzungsvorlage Stk/038/2021 264 Entscheidungsvorlage Stk/038/2021 266 Lageplan Stk/038/2021 269 * TOP Ö 3.2 Mittelfristige Finanzplanung 2022/2025 270 Sitzungsvorlage Stk/039/2021 270 * TOP Ö 4.1.1 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 272 Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/1 272 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Ref.I/II/041/2021/1 274 * TOP Ö 4.1.2 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 275 Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/2 275 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Ref.I/II/041/2021/2 277 * TOP Ö 4.1.3 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 278 Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/3 278 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Ref.I/II/041/2021/3 280 * TOP Ö 4.1.4 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 281 Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/4 281 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Ref.I/II/041/2021/4 283 * TOP Ö 4.1.5 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 284 Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/5 284 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Ref.I/II/041/2021/5 286 * TOP Ö 4.1.6 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 287 Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021 287 1_Sachverhalt Ref.I/II/041/2021 290 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2022 Ref.I/II/041/2021 295 3 3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen Ref.I/II/041/2021 334 4_POA-Tischvorlage vom 18.10.2021_Aktualisierter Sachverhalt Ref.I/II/041/2021 544 5_Ergänzung zu TOP 1 Ref.I/II/041/2021 550 6_Nachtrag zu 4.1.6 vom 12.11.2021 Ref.I/II/041/2021 551 * TOP Ö 4.1.7 Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 gemäß § 71 SGB VIII 553 Bericht J/037/2021 553 Gutachten des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 J/037/2021 555 * TOP Ö 4.2.1 Stellenplan 2022 - Stellenhebungen 556 Sitzungsvorlage Ref.I/II/042/2021 556 1_Sachverhalt_Stellenhebungen Ref.I/II/042/2021 559 3_Liste_Stellenhebungen StR-Vorlage Ref.I/II/042/2021 561 * TOP Ö 4.2.2 Stellenplan für Lehrkräfte 563 Sitzungsvorlage Ref.I/II/044/2021 563 * TOP Ö 4.3.1 Stellenplan 2022 - Stellenanpassungen 566 Sitzungsvorlage Ref.I/II/043/2021 566 Sachverhalt_Stellenanpassungen Ref.I/II/043/2021 569 Anpassungsliste Ref.I/II/043/2021 570 * TOP Ö 4.4.1 Stellenplan 2022 - Gesamtstellenplan 576 Sitzungsvorlage Ref.I/II/050/2021 576 * TOP Ö 5 Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025 578 Sitzungsvorlage Stk/025/2021 578 5.1 MIP-Änderungsanträge Stk/025/2021 580 5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen Stk/025/2021 630 * TOP Ö 6.1 Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2022 636 Sitzungsvorlage Stk/026/2021 636 Maßnahmenliste 2022 Stk/026/2021 638 BuV-Beschluss Stk/026/2021 642 * TOP Ö 6.2 Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2022 643 Sitzungsvorlage Stk/028/2021 643 6.2 Änderungsanträge Stk/028/2021 645 6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2022 Stk/028/2021 699 * TOP Ö 6.4 Haushaltsvollzug 2022 704 Sitzungsvorlage Stk/029/2021 704 Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2022 Stk/029/2021 707 * TOP Ö 6.5 Wirtschaftspläne 2022 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt 713 Sitzungsvorlage Ref.I/II/051/2021 713 6.5.1 Klinikum Nürnberg Ref.I/II/051/2021 715 6.5.2 NERGIE VAG StWN Ref.I/II/051/2021 716 6.5.3 Noris inklusion Ref.I/II/051/2021 720 6.5.4 IGZ Ref.I/II/051/2021 721 6.5.5 NOA Ref.I/II/051/2021 729 6.5.6 wbg Ref.I/II/051/2021 737 6.5.7 NüSt Service Ref.I/II/051/2021 741 6.5.8 Klee Center Ref.I/II/051/2021 742 * TOP Ö 7.1 Haushaltssatzung 2022 für die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen 747 4 Sitzungsvorlage Stk/032/2021 747 7.1 Satzung kommunale Stiftungen inklusive Rücklagen und Schuldenübersicht Stk/032/2021 749 * TOP Ö 7.2 Sonderhaushaltspläne 2022 für die allgemeinen Stiftungen, die kommunal verwaltet sind 751 Sitzungsvorlage Stk/033/2021 751 Antrag zum Sonderhaushaltsplan 2022 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen - Verwaltung Stk/033/2021 753 7.2 Sonderhaushaltspläne allgemeine Stiftungen mit Rücklagenübersicht_NEU Stk/033/2021 755 * TOP Ö 7.3 Sonderhaushaltspläne 2022 für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind 759 Sitzungsvorlage Stk/034/2021 759 7.3 Sonderhaushaltspläne anderer Stiftungen mit Rücklagenübersicht Stk/034/2021 761 5 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage SUN/035/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 21.09.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2022 Anlagen: Wirtschaftsplan 2022 Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (§13 EBV) und der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (§§ 3, 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 SUNBS), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. November 2016, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022, bestehend aus - Erfolgsplan (§ 14 EBV) - Vermögensplan (§ 15 EBV) - Stellenplan und Stellenübersicht (§ 16 EBV) sowie die fünfjährige Finanzplanung 2021 bis 2025 (§ 17 EBV) vorgelegt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2.1Ö 2.1 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/035/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kaufm. Angelegenheit – ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity–Aspekte betroffen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 7 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/035/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag WerkA 21.09.2021: Der Werkausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) begutachtet den Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 202 1 bis 2025 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs SUN für 2022 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 89.850.000 Euro und in den Aufwendungen mit 96.300.000 Euro ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 95.826.000 Euro ab. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen des Eigenbetriebs SUN wird auf 57.000.000 Euro festgesetzt. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs SUN wird auf 68.269.000 Euro festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SUN wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt. Beschlussvorschlag StR 18.11.2021: Der Gutachtenvorschlag des WerkA/SUN vom 21.09.2021 wird zum Beschluss erhoben. 8 1 ah re Abwasser reinigung in Nü rnberg Wirtschaftsplan 2022 Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2025 Stand: 15. Juli 2021 100 J Ö 2.1Ö 2.1 9 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 (Finanz- und Investitionsplanung 2021-2025) Inhalt sverzeichnis Seite Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 1. Einführung A - 1 2. Ertrags- und Aufwandsentwicklung SUN Gesamt A - 2 3. Entwicklung nach Sparten im Erfolgsplan 2021-202 5 A - 5 4. Vermögensplan 2022 A - 5 5. Finanzplanung 2021 - 2025 A - 6 6. Investitionsprogramm 2021 - 2025 A - 7 --------------------------------------------------- ------------------------------------------- Anhänge: Erfolgsplan 2020-2022 1 Erfolgsplan 2020-2025 (verdichtet) 3 Vermögensplan 2021-2022 5 Verpflichtungsermächtigungen 2022 6 Stellenplan 2021-2022 7 Finanzplan 2021 - 2025 8 Anlage zum Finanzplan 2021 – 2025 9 Investitionen 2021 – 2025 10 Investitionen 2022 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 11 Investitionen 2022 Abwasseranlagen 12 Investitionen 2021 – 2025 Abwasserableitung 13 Investitionen 2021 – 2025 Abwasserreinigung 14 - Einzelansätze Abwasserableitung 15 - Einzelansätze Abwasserreinigung 21 o Investitionsmaßnahmen Abwasserableitung 26 o Investitionsmaßnahmen Abwasserreinigung 68 Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.07.2021 10 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 1 1. Einführung Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) entstand am 01.01.2006 durch den Zusammenschluss des Stadtentwässerungsbetriebs Nürnberg (StEB) und des Chemischen Untersuchungsamtes (UA). Er gliedert sich in die nachfolgenden drei Werkbereiche. Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen in den jeweiligen Wasserrechtsbescheiden, einzuhalten. Zu einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört auch die Entsorgung der anfallenden Rest- stoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut). Hier sind abfallrechtliche Vor- schriften zu beachten. Darüber hinaus werden die Grundstücksentwässerungsanlagen im Rahmen des Satzungsvoll- zugs genehmigt und überwacht. Industrielle Einleitungen werden zum Schutz des Kanalnetzes, des Grundwassers und der Abwasserreinigung kontrolliert. Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für Umweltanalytik. Er erbringt überwiegend Leistungen für den Werkbereich Stadtentwässerung durch abwasseranalytische Untersuchungen im Rahmen der Eigenüberwachung und der Pro- zessanalytik sowie Industrieabwasseruntersuchung im Rahmen der satzungsgemäßen Indust- rieabwasserkontrolle. Darüber hinaus werden chemische Untersuchungen und die Beurteilung von Wasser, Boden, Luft, technischen Produkten und Materialien durchgeführt, einschlägige Beratungsleistungen erbracht und Studien erstellt. Diese Aufgaben werden auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg sowie für Dritte erfüllt. Die Leistungen für Dritten sind nur möglich, soweit neben den Pflichtaufgaben zusätzliche freie Kapazitäten verfügbar sind. Im kaufmännischen Bereich sind die Querschnittsaufgaben Personal, Finanz- und Rech- nungswesen, Beiträge und Gebühren, Einkauf und Hausverwaltung und die IT-technische Be- treuung angesiedelt. Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden. 11 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 2 2. Ertrags- und Aufwandsentwicklung SUN Gesamt Die geplanten handelsrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2022 – 2025 sind geprägt durch ein aufgrund der Gebührensenkung geringeres Ertragsniveau in Höhe von etwa 90 Mio. EUR. Die geplanten Aufwendungen steigen auf etwa 96 bis 102 Mio. EUR. Die HGB Ergebnisse ge- hen für 2022 wie in der Gebührenkalkulation vorgesehen in ein Minus. Das negative Ergebnis in Höhe von ca. 6,5 Mio. EUR wird durch eine Entnahme aus der Rückstellung für Gebührenrück- erstattung gedeckt. Dies wird für den Gebührenkalkulationszeitraum 2020 - 2023 kontinuierlich fortgesetzt und so die Rückstellung für Gebührenrückerstattung sukzessive abgebaut werden. Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Erlöse 110.458 109.453 108.446 109.544 91.460 89.058 89.850 89.77 2 89.686 89.514 Aufwendungen 86.957 89.133 90.020 92.390 93.135 95.058 96.300 98.202 100 .336 101.994 HGB Ergebnis 23.501 20.320 18.426 17.154 -1.675 -6.000 -6.450 -8.430 -10 .650 -12.480 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 in TEUR Erlös- und Aufwandsentwicklung SUN ohne Geb.erst.rückstellung in TEUR 12 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 3 Die Erlöse und Erträge werden (ab 2020 Senkung Schmutzwassergebühr von 2,02 EUR auf 1,67 EUR, Niederschlagswassergebühr 0,65 EUR auf 0,43 EUR) sich auf einem Niveau von etwa 89,5 Mio. € bis 90 Mio € stabilisieren. Es wird ab 2020 der voraussichtliche Frischwasserverbrauch von 29,5 Mio. m³ auf 29,9 Mio. m³ nochmals leicht angehoben und damit eine Anpassung an die IST-Werte des vergangenen Jah- res vorgenommen. Dieser dient als Gebührenbasis für die Schmutzwassergebühr (50,0 Mio. EUR). Bei der Niederschlagswassergebühr bleibt der Planansatz voraussichtlich auf rund 12,3 Mio. EUR stabil. Das entspricht einer angeschlossenen Fläche von 27 Mio. m². Bei der Weiter- verrechnung der Straßenentwässerungskosten 10,5 Mio. EUR (Vj. 9,5 Mio. EUR) wird mit leicht steigenden Erlösen und den aktivierten Eigenleistungen (2,3 Mio. EUR) mit gleichbleibenden Erlösen geplant. Die sonstigen Umsätze und Gebühren gehen in 2022 nach Einmaleffekten 2016 und 2017 weiter auf den ursprünglichen Pfad zurück. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzieren sich von 6,2 Mio. EUR in 2020 auf 4,8 Mio. EUR in 2025 aufgrund zurückgehender Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen. Bei den Aufwendungen gehen wir in allen Bereichen von weitgehend gleichbleibenden bzw. nur moderat steigenden Aufwendungen aus. Der Personalaufwand bleibt vorerst stabil, da keine neuen Stellen geschaffen werden und von den geplanten Stellen des Vorjahres einige endgültig unbesetzt bleiben können und voraussichtlich sukzessive dem Stellenplan entnom- men werden. Ist Ist Ist Ist Ist Prog. Plan Vor- schau Vor- schau Vor- schau 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt o. Geb.r.st. 110.458 109.453 108.446 109.544 91.460 89.058 89.850 89.77 2 89.686 89.514 Schmutzwasser 61.342 59.805 59.949 62.184 50.415 50.000 50.000 50.000 50. 000 50.000 Niederschlagswasser 18.634 18.815 18.707 18.681 12.493 12.260 12.260 12.260 12. 260 12.260 Strassenentwässerung 10.726 10.723 10.859 9.300 10.583 9.500 10.500 10.500 10.50 0 10.500 umlieg.Gemeinden 2.578 3.031 2.691 3.325 3.045 3.100 3.100 3.100 3.100 3.100 Sonst. Umsätze/ Gebühren 8.177 8.008 7.789 7.466 6.102 6.754 6.644 6.649 6.649 6.649 aktivierte Eigenleistungen 1.930 2.144 2.481 2.834 2.621 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 Sonst. betriebl. Erträge 7.071 6.927 5.970 5.753 6.200 5.194 5.096 5.013 4.927 4.755 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 110.000 Erlöse und Erträge ohne Geb.erst.rückstellung in TEUR 13 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 4 Die Aufwendungen steigen damit insgesamt um rund 3,2 Mio. Euro auf 96,3 Mio. Euro an. Unter den zugrunde gelegten Planungsprämissen werden für den Werkbereich Umweltanalytik jeweils ausgeglichene Jahresergebnisse erwartet. Auswirkungen der Corona-Pandemie für 2020: Da bisher trotz der wiederholten Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung kein Rück- gang der Frischwassermenge aufgetreten ist, wurde in der Planung 2022 von einer nahezu gleichbleibenden Frischwassermenge ausgegangen. Die Ausgaben für die betriebliche Hygiene (Mund-Nasen-Bedeckungen und Desinfektionsmittel) sind gestiegen, fallen aber bei der Größenordnung des üblichen Sachaufwandes bei SUN nicht ins Gewicht. Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 86.957 89.133 90.020 92.390 93.135 95.058 96.300 98.202 100 .336 101.994 Steuern 1 1 12 1.292 566 362 362 362 368 366 sonstiger Aufwand 12.065 11.436 10.892 11.144 12.178 10.960 11.555 11.612 11. 582 11.609 Zinsaufwand 8.615 8.777 7.684 6.704 6.409 5.309 5.344 5.663 5.774 5.930 Sachaufwand 19.161 20.326 21.458 22.064 21.737 25.448 25.255 25.452 26. 057 26.390 Abschreibungen 24.684 24.596 24.491 24.229 24.183 24.300 25.000 25.800 26. 600 27.100 Personalaufwand 22.431 23.997 25.483 26.957 28.062 28.679 28.784 29.313 29. 955 30.599 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 Aufwendungen (HGB) in TEUR Aufwendungen (HGB) in TEUR 14 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 5 3. Entwicklungen nach Sparten im Erfolgsplan 2021 - 2025 Auf die Sparten bezogen liegen keine besonderen Auffälligkeiten in der geplanten Erlös- und Aufwendungsentwicklung vor. 4. Vermögensplan 2022 Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 erneut einen Mittelbedarf von 95,8 Mio. EUR (Prognose 2021: 87,4 Mio. EUR) aus. Dieser Finanzbedarf resultiert : – aus den Bauinvestitionen für den Werkbereich Stadtentwässerung und den damit ver- bundenen Finanzierungskosten, sowie den zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von 59,2 Mio. EUR (Prognose 2021: 54,4 Mio. EUR) – aus den regelmäßigen Tilgungsleistungen bestehender Bankdarlehen und den Tilgun- gen fälliger Darlehen in Höhe von 30,1 Mio. EUR (Prognose 2021: 26,9 Mio. EUR) – aus dem geplanten Verlust von 6,5 Mio. € (Prognose 2021: 6,0 Mio. €) Für den Werkbereich Umweltanalytik sind keine Großinvestitionen vorgesehen. Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt : Einnahmen aus Nettoabschreibungen in Höhe von 20,2 Mio. EUR (Prognose 2021: 19,4 Mio. EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind. Diese Beträge werden zur Tilgung von Darlehen eingesetzt. Einnahmen aus Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträgen sind in Höhe von 4,8 Mio. EUR (Prognose 2021: 4,9 Mio. EUR) geplant. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) gehen die Kosten für Investitionen erst nach In- betriebnahme der jeweiligen Maßnahmen über Abschreibungen und kalkulatorische Zin- sen in die Gebührenrechnung ein. Neuinvestitionen müssen daher grundsätzlich über Kreditaufnahmen finanziert werden. Der Mittelbedarf für die anstehenden Investitionsmaßnahmen wird daher auch in 2021 durch die Aufnahme von Bankdarlehen finanziert. Die Kreditaufnahme für 2022 mit 57 Mio. EUR (Prog- nose 2021: 52,0 Mio. EUR) liegt in etwa auf Höhe der Investitionen. Für Umschuldungen fälliger Darlehen sind 13,6 Mio. EUR vorgesehen (Prognose 2021: 10,7 Mio. EUR). Auf Basis dieser Berechnungen belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.12.2022 auf 299,5 Mio. EUR (Prognose 31.12. 2021: 259,0 Mio. EUR). Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Er- folgsplan vorgesehenen Erträge, das sind maximal 15,0 Mio. EUR, möglich. Kurzfristige Finan- zierungen erfolgen über die Stadtkasse. 15 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 6 5. Finanzplanung 2021 bis 2025 Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 einen Finanzbedarf von 485,5 Mio. EUR aus. Darin sind 177,7 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten. Das Investitions- volumen 2021 bis 2025 in technische Anlagen, einschließlich der Zwischenfinanzierung von An- lagen im Bau und in bewegliches Vermögen, beträgt 263,3 Mio. EUR. Das geplante Investiti- onsvolumen liegt pro Jahr zwischen 43,8 und 59,2 Mio. EUR. Die Unterschiede spiegeln die verschiedenen Baufortschritte. Die Investitionen in technische Anlagen teilen sich wie folgt auf: Abwasserableitung 2021 - 20 25 158,3 Mio. EUR Abwasserreinigung 2021 - 20 25 81,2 Mio. EUR Summe 239,5 Mio. EUR Die Darlehensverbindlichkeiten des SUN konnten in den vergangenen Jahren wegen der tat- sächlich unter Plan liegenden Investitionen der Vorjahre entgegen der Planungen deutlich zu- rückgeführt werden. Aufgrund des geplanten Nachholbedarfs der notwendigen und wasser- rechtlich gebotenen Neuinvestitionen des Planungshorizontes überschreiten die geplanten In- vestitionsausgaben voraussichtlich das Abschreibungsvolumen und die geplanten Kostenerstat- tungen Dritter (Kanalherstellungsbeiträge). Dies führt innerhalb des Planungshorizontes zu ei- ner Ausdehnung der Neuverschuldung. Im Planungszeitraum 2021 bis 2025 stehen den Darlehenstilgungen in Höhe von 177,7 Mio. EUR Kreditaufnahmen in Höhe von 253,0 Mio. EUR gegenüber. Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Darlehen von Kreditinstituten 306.187 289.639 228.479 239.808 223.203 259.043 299.493 33 7.168 370.993 399.303 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 in TEUR Bankdarlehen 2016 - 2025 16 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2021 Stand: 15.07.2020 A - 7 6. Investitionsprogramm 2021 - 2025 Die einzelnen Investitionen, getrennt nach den Bereichen Abwasserableitung und Abwasserrei- nigung, sind in den beigefügten Investitionslisten und Einzelblättern dargestellt. Es ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte für 2022: 6.1 Abwasserableitung (2022: 31,7 Mio. EUR) 6.2 Abwasserreinigung (2022: 19,4 Mio. EUR) 6.3 Labor für Umweltanalytik Zur Aufrechterhaltung eines effizienten Laborbetriebes werden laufend Ersatzinvestitionen für abgenutztes und technisch veraltetes Gerät und Inventar vorgenommen. Für 2022 sind hier 1,3 Mio. EUR vorgesehen. Die aufwändigsten Investitionsprojekte der Abwasserableitung in 2022 nach Investitionshöhe in Mio. €: Kanalerneuerung 10,4 Kanalerschließung 5,5 Generalsanierung Siedlungen-Süd 4,3 Kanalumbindung 2,5 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 2,5 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 2,1 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1,5 Netzsanierung Kornburg 1,1 Frankenschnellweg Tunnel 0,8 Die aufwändigsten Investitionsprojekte der Abwasserreinigung in 2022 nach Investitionshöhe in Mio. €: Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 5,5 Kläranlagenausbau 3,4 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 1,7 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 1,5 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1,4 Klärschlammverwertung Nürnberg 1,3 Modernisierung Wasserweg KW 1 0,9 Beleuchtungsanlagen KW 1 0,9 Vorbeugender Brandschutz 0,5 Erweiterung der mechanischen Anlagen 0,5 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 0,5 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 0,3 Weitergehende Abwasserreinigung 0,3 17 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2020 Ist - 2022 Plan SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN Umsatzerlöse 1.1. Einleit.gebühr Schmutzwasser 50.415 0 0 50.415 50.00 0 0 0 50.000 50.000 0 0 50.000 1.2. Einleit.gebühr Niederschlagswasser 12.493 0 0 12.49 3 12.260 0 0 12.260 12.260 0 0 12.260 Erlösschmälerung wg. Rückstellung 9.749 0 0 9.749 0 0 0 0 1.3. Einleit.gebühr Grundwasser 111 0 0 111 160 0 0 160 160 0 0 160 1.4. Starkverschmutzungszuschlag 887 0 0 887 1.200 0 0 1.200 1.200 0 0 1.200 1.5. Straßenentwässerung 10.583 0 0 10.583 9.500 0 0 9.500 10 .500 0 0 10.500 1.6. Einleit.gebühr umliegender Gemeinden 3.045 0 0 3.04 5 3.100 0 0 3.100 3.100 0 0 3.100 1.7. Untersuchungsgebühren Analytik 0 0 2.960 2.960 0 0 2.8 64 2.864 0 0 3.014 3.014 1.8. sonstige Gebühren und Entgelte 1.137 0 0 1.137 1.430 0 0 1.430 1.415 0 0 1.415 1.9. weitere Umsatzerlöse 891 50 65 1.007 935 65 100 1.100 72 2 48 85 855 Summe Umsatzerlöse 89.311 50 3.025 92.387 78.585 65 2.964 8 1.614 79.357 48 3.099 82.504 2. aktivierte Eigenleistungen 2.538 0 83 2.621 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250 sonstige betriebliche Erträge 3.1. betriebliche Nebenerträge 193 22 1 217 205 17 0 222 205 1 7 0 222 3.2. Auflösung von Sonderposten/Rückstell. 5.965 18 0 5. 983 4.972 0 0 4.972 4.874 0 0 4.874 3.3. Auflösung von Geb.erst.rückst. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe sonstige betriebliche Erträge 6.158 40 1 6.200 5.1 77 17 0 5.194 5.079 17 0 5.096 Summe 1 - 3 ERTRÄGE/ERLÖSE 98.007 90 3.109 101.208 85.9 62 82 3.014 89.058 86.636 65 3.149 89.850 Material u. Instandhaltung 4.1. Betriebsmittel und Energie 4.1.1. Verbrauchsmittel/Chemikalien -2.787 -2 -143 -2.93 2 -2.250 -2 -135 -2.387 -2.280 -2 -173 -2.455 4.1.2. Verbrauchsmittel/Material -1.242 -32 -228 -1.502 - 1.508 -17 -238 -1.763 -1.505 -23 -238 -1.765 4.1.3. Energie: Strom Wasser Heizöl -3.366 -6 -1 -3.374 - 3.619 -8 0 -3.627 -3.902 -8 0 -3.910 Summe Betriebsmittel und Energie -7.395 -40 -372 -7.808 -7.377 -27 -373 -7.777 -7.687 -33 -411 -8.130 4.2. Aufwand für bezogene Leistungen 4.2.1. Instandhaltung Maschinen u.techn.Anl. -6.118 -5 -15 -6.138 -7.510 -5 -16 -7.531 -6.984 -5 -16 -7.005 4.2.2. Instandhaltung Gebäude/Grundstücke -3.659 -294 - 1 -3.954 -3.620 -130 0 -3.750 -3.645 -155 0 -3.800 4.2.3. Instandhaltung Geschäftsausstattung -84 -26 -260 -371 -107 -87 -306 -500 -90 -24 -306 -420 4.2.4. Beseitigung Betriebs- und Sondermüll -3.461 -2 - 3 -3.466 -5.890 0 0 -5.890 -5.900 0 0 -5.900 Summe Aufwand für bezogene Leistungen -13.322 -327 -27 9 -13.929 -17.127 -222 -322 -17.671 -16.619 -184 -322 -17.12 5 Summe Material u. Instandhaltung -20.717 -367 -651 -21.737 -24.504 -249 -695 -25.448 -24.306 -217 -733 -25.255 Personalaufwand 5.1. Bezüge Arbeitnehmer und Beamte -15.183 -2.914 -3.0 86 -21.183 -15.690 -2.510 -3.360 -21.560 -15.640 -2.570 -3. 300 -21.510 5.2. gesetzliche Sozialversicherung -2.897 -779 -620 -4. 296 -3.133 -687 -680 -4.500 -3.043 -710 -664 -4.417 5.3. Altersvorsorge und Versorgungsbezüge -1.164 -1.17 6 -243 -2.583 -1.256 -1.089 -274 -2.619 -1.229 -1.359 -269 -2 .857 Summe Personalaufwand -19.244 -4.869 -3.949 -28.062 -20.079 -4.286 -4.314 -28.679 -19.912 -4.639 -4.233 -28.784 6. Abschreibungen -23.504 -279 -400 -24.183 -24.300 0 0 -24.300 -25.000 0 0 -25.000 davon Beteiligung KSV-GmbH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2022 Plan 2020 Ist 2021 Prognose Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S1-2 - 1 - 18 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2020 Ist - 2022 Plan SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN 2022 Plan 2020 Ist 2021 Prognose Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.1. sonstige Personalaufwendungen -215 -162 -39 -417 -35 9 -191 -47 -597 -359 -191 -47 -597 7.2. Leiharbeitskräfte -87 -37 -2 -125 -3 -40 -2 -45 -3 -40 -2 - 45 7.3. Kostenanteile der Stadt Nürnberg -362 -809 -1 -1.17 2 -373 -750 -2 -1.125 -373 -750 -2 -1.125 7.4. Verwaltungskostenumlage der Stadt -1.339 -717 -13 - 2.068 -1.350 -720 -10 -2.080 -1.350 -720 -10 -2.080 7.5. Mieten und Pachten -200 -30 -7 -237 -135 -22 -6 -163 -15 5 -22 -6 -183 7.6. Gebühren und Beiträge -810 -38 0 -849 -85 -38 -2 -125 - 80 -38 -2 -120 7.7. Dienstleistungen Dritter,Beratung -966 -1.052 -401 -2.421 -670 -1.025 -420 -2.115 -1.130 -1.060 -440 -2.630 7.8. Abwasserabgabe -4.095 0 0 -4.095 -4.000 0 0 -4.000 -4.00 0 0 0 -4.000 7.9. allg. Verwaltungskosten, Wertberichtig. -152 -121 -10 -283 -165 -131 -17 -313 -210 -143 -17 -370 7.10. Versicherungen -139 0 -5 -144 -135 0 -7 -142 -143 0 -7 -15 0 7.11. Abbruchkosten -367 0 0 -367 -255 0 0 -255 -255 0 0 -255 Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -8.732 -2.966 -478 -12.178 -7.530 -2.917 -513 -10.960 -8.058 -2.964 -533 -11.555 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 8 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.1. Zinsen für kurzfristige Geldmittel 0 -62 0 -62 0 -2 5 0 -25 0 -25 0 -25 9.2. Darlehenszinsen an den Kreditmarkt 0 -3.371 0 -3.37 1 0 -3.000 0 -3.000 0 -3.800 0 -3.800 9.3. abzüglich Bauzeitzinsen 0 330 0 330 0 350 0 350 0 350 0 350 9.4. Zinsen aus Rückstellungen -1.883 -1.040 -390 -3.314 -1.928 -307 -400 -2.634 -1.368 -218 -284 -1.869 Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.883 -4.143 -390 -6.417 -1.928 -2.982 -400 -5.309 -1.368 -3.693 -284 -5.344 SUMME 4. - 9. AUFWENDUNGEN - 74.080 - 12.616 - 5.86 8 - 92.569 - 78.341 - 10.434 - 5.922 - 94.696 - 78. 644 - 11.513 - 5.783 - 95.938 Steuern vom Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Steuern -566 0 0 - 566 -362 0 0 -362 -362 0 0 -362 Summe AUFWENDUNGEN II Originäre Kosten - 74.646 - 1 2.616 - 5.868 - 93.135 - 78.703 - 10.434 - 5.922 - 95.058 - 79.006 - 11.513 - 5.783 - 96.300 JAHRESERGEBNIS VOR UMLAGEN + 23.361 - 12.526 - 2.759 + 8.076 + 7.259 - 10.352 - 2.908 - 6.000 + 7.630 - 11 .448 - 2.634 - 6.450 Summe Belastungen - 55.970 - 3.259 - 8.405 - 67.634 - 55.445 - 3.259 - 8.405 - 51.104 - 56.265 - 3.258 - 8.404 - 67.929 Summe Entlastungen + 42.185 + 15.784 + 9.665 + 67.634 + 42.185 + 13.611 + 11.313 + 51.104 + 42.185 + 14.706 + 11. 038 + 67.929 JAHRESERGEBNIS NACH UMLAGEN + 9.576 0 - 1.499 + 8.077 - 6.000 0 0 - 6.000 - 6.450 0 0 - 6.450 Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S1-2 - 2 - 19 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2020-2025 (verdichtet) in TEUR SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN 1. Umsatzerlöse 89.311 50 3.025 92.387 78.585 65 2.964 81.614 79.357 48 3.099 82.504 2. Nebenerlöse 2.538 0 83 2.621 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250 3. sonstige betriebliche Erträge 6.158 40 1 6.200 5.177 17 0 5.194 5.079 17 0 5.096 4. Interne Umsätze 2.635 14.581 2.865 20.078 2.636 12.405 4.513 19.554 2.636 13.501 4.239 20.374 SUMME 1. - 4. ERTRÄGE/ERLÖSE 100.642 14.671 5.974 121.286 88.598 12.487 7.527 108.612 89.272 13.566 7.388 110.224 5. Materialaufwand/Instandhaltung -20.717 -367 -651 -21.737 -24.504 -249 -695 -25.448 -24.306 -217 -733 -25.255 6. Personalaufwand -19.244 -4.869 -3.949 -28.062 -20.079 -4.286 -4.314 -28.679 -19.912 -4.639 -4.233 -28.784 7. Abschreibungen -23.504 -279 -400 -24.183 -24.300 0 0 -24.300 -25.000 0 0 -25.000 8. sonstige betriebliche Aufwendungen -8.732 -2.967 -477 -12.178 -7.530 -2.917 -513 -10.960 -8.058 -2.964 -533 -11.555 a) davon Kosten der Stadt -1.701 -1.526 -14 -3.240 -1.723 -1.470 -12 -3.205 -1.723 -1.470 -12 -3.205 b) davon Abwasserabgabe -4.095 0 0 -4.095 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 8 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.883 -4.143 -390 -6.417 -1.928 -2.982 -400 -5.309 -1.368 -3.693 -284 -5.344 SUMME 5. - 10. AUFWENDUNGEN -74.080 -12.617 -5.867 -92.569 -78.341 -10.434 -5.922 -94.696 -78.644 -11.513 -5.783 -95.938 sonstige Steuern -566 0 0 -566 -362 0 0 -362 -362 0 0 -362 Außerordentliches Kosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen II (Originäre Kosten) -74.646 -12.617 -5.867 -93.135 -78.703 -10.434 -5.922 -95.058 -79.006 -11.513 -5.783 -96.300 Uml./Verr. SUN/S 0 -2.053 -583 -2.636 0 -2.053 -583 -2.636 0 -2.053 -583 -2.636 Uml./Verr. SUN/K -13.556 0 -1.022 -14.578 -11.383 0 -1.022 -12.405 -12.478 0 -1.022 -13.500 Uml./Verr. SUN/U -2.865 0 0 -2.865 -4.513 0 0 -4.513 -4.238 0 0 -4.238 Aufwendungen III (Gesamtkosten) -91.067 -14.670 -7.472 -113.214 -94.599 -12.487 -7.527 -114.612 -95.722 -13.566 -7.388 -116.674 JAHRESERGEBNIS 9.576 0 -1.499 8.077 -6.000 0 0 -6.000 -6.450 0 0 -6.450 Kassenkredite gem Art. 73 GO 16.900 14.800 15.000 2020 Ist 2022 Plan 2021 Prognose Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S3-4 - 3 - 20 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2020-2025 (verdichtet) in TEUR 1. Umsatzerlöse 2. Nebenerlöse 3. sonstige betriebliche Erträge 4. Interne Umsätze SUMME 1. - 4. ERTRÄGE/ERLÖSE 5. Materialaufwand/Instandhaltung 6. Personalaufwand 7. Abschreibungen 8. sonstige betriebliche Aufwendungen a) davon Kosten der Stadt b) davon Abwasserabgabe 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen SUMME 5. - 10. AUFWENDUNGEN sonstige Steuern Außerordentliches Kosten Aufwendungen II (Originäre Kosten) Uml./Verr. SUN/S Uml./Verr. SUN/K Uml./Verr. SUN/U Aufwendungen III (Gesamtkosten) JAHRESERGEBNIS Kassenkredite gem Art. 73 GO SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN 79.360 50 3.099 82.509 79.360 50 3.099 82.509 79.360 50 3.099 82.509 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250 4.996 17 0 5.013 4.910 17 0 4.927 4.738 17 0 4.755 2.636 14.347 4.275 21.256 2.636 14.894 4.307 21.837 2.636 15.540 4.332 22.508 89.192 14.414 7.424 111.028 89.106 14.961 7.456 111.522 88.934 15.607 7.481 112.020 -24.526 -217 -710 -25.452 -25.131 -217 -710 -26.057 -25.464 -217 -710 -26.390 -20.025 -4.967 -4.321 -29.313 -20.431 -5.111 -4.413 -29.955 -20.837 -5.273 -4.490 -30.599 -25.800 0 0 -25.800 -26.600 0 0 -26.600 -27.100 0 0 -27.100 -8.076 -3.005 -532 -11.612 -8.096 -2.955 -532 -11.582 -8.098 -2.980 -532 -11.609 -1.093 -750 -12 -3.205 -1.093 -750 -12 -3.205 -1.093 -750 -12 -3.205 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1.235 -4.172 -256 -5.663 -951 -4.626 -197 -5.774 -699 -5.086 -145 -5.930 -79.662 -12.361 -5.819 -97.840 -81.209 -12.909 -5.852 -99.968 -82.198 -13.556 -5.877 -101.628 -362 0 0 -362 -368 0 0 -368 -366 0 0 -366 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -80.024 -12.361 -5.819 -98.202 -81.577 -12.909 -5.852 -100.336 -82.564 -13.556 -5.877 -101.994 0 -2.053 -583 -2.636 0 -2.052 -582 -2.634 0 -2.051 -582 -2.633 -13.323 0 -1.022 -14.345 -13.872 0 -1.022 -14.894 -14.518 0 -1.022 -15.540 -4.275 0 0 -4.275 -4.307 0 0 -4.307 -4.332 0 0 -4.332 -97.622 -14.414 -7.424 -119.458 -99.756 -14.961 -7.456 -122.172 -101.414 -15.607 -7.481 -124.500 -8.430 0 0 -8.430 -10.650 0 0 -10.650 -12.480 0 0 -12.480 15.000 14.900 14.900 2025 Vorschau 2024 Vorschau 2023 Vorschau Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S3-4 - 4 - 21 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Vermögensplan 2021-2022 2022 (in TEUR) Plan Prognose Plan I. Mittelverwendung 1. Investitionen 60.660 54.404 59.175 - Abwasserableitung 35.537 30.834 31.711 - Abwasserreinigung 19.522 19.520 19.407 - bewegliches Vermögen und sonstiges 5.251 3.700 7 .707 - Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 350 3 50 - Finanzanlagen Ausleihung KSV 0 0 0 2. Periodenergebnis - Verlust 7.428 6.000 6.450 3. Darlehenstilgung 26.600 26.900 30.100 4. Mehrung sonstiger Aktiva 1.919 0 1 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 100 100 100 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 96.707 87.404 95.826 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 20.126 19.428 20.226 - Abschreibungen auf Anlagevermögen 25.000 24.300 25.000 - Wertberichtigung auf Ausleihungen KSV 0 0 0 - Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen -4.874 - 4.872 -4.774 2. Zuschüsse - vom Bund und Land 0 0 0 - Kostenerstattung Dritter (Beiträge) 2.000 2.000 2.000 3. Periodenergebnis - Gewinn 0 0 0 4. a) Kreditaufnahme für Investitionen 59.000 52.000 57.000 b) Kreditaufnahme für Umschuldungen 12.000 10.740 13.550 5. Mehrung sonstiger Passiva 3.581 2.520 3.050 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 0 716 0 (Umlaufvermögen) S u m m e 96.707 87.404 95.826 2021 Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Vermög S5 - 5 - 22 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Hauptansätze Summe VE Ausgaben 2021 Ausgaben 2022 Ausgaben 2023 Ausgaben 2024 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 2.975 725 750 1.500 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 89 14 25 50 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 3.281 824 1.244 1.213 94250 Gebeitssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 0 0 0 0 94450 Südostsammler 0 0 0 0 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 11.863 4.786 3.572 3.505 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 0 0 0 0 95400 Kanalerschließung 1.991 1.749 242 0 95600 Kanalumbindung 4.267 1.256 1.559 1.452 95700 Kanalerneuerung 14.073 7.835 3.836 2.402 95801 Kanaldatenbank 0 0 0 0 I002 Maßnahme Dritter 0 0 0 0 I105 Zerzabelshofsammler 2.496 21 225 2.250 I106 Netzsanierung Kornburg 1.463 1.030 407 26 I148 Frankenschnellweg Tunnel 0 0 0 0 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 5.050 1.750 2.000 1.300 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 340 140 100 100 PI1085 Gebietserschließung 0 0 0 0 Summe Abwasserableitung 47.888 20.130 13.960 13.798 96700 Kläranlagenausbau 6.248 3.148 1.800 1.300 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 394 294 50 50 I127 Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2 112 103 9 0 I128 Schutz Serverräume SUN 608 452 118 38 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 0 0 0 0 I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund 210 210 0 0 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 390 140 100 150 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 210 210 0 0 I181 Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik 89 77 12 0 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 0 0 0 0 I183 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 1.789 839 750 200 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.330 905 425 0 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 2.781 1.806 975 0 I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken 70 70 0 0 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 5.100 1.400 1.600 2.100 I188 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 461 193 135 133 I189 KRITIS Abwasserreinigung 11 11 0 0 PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 20 20 0 0 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 553 388 115 50 PI1131 Energiekonzept 5 5 0 0 PI1134 Weitergehende Abwasserreinigung 0 0 0 0 Summe Abwasserreinigung 20.381 10.271 6.089 4.021 Summe Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 68.269 0 30.401 20.049 17.819 Inanspruchnahme VE 2021 36.759 28.651 6.639 1.465 4 nachrichtlich: Kreditaufnahme lt. Finanzplan 201.000 57.000 54.000 48. 000 42.000 Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 (in TEUR) Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx VE_S 6 - 6 - 23 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Stellenübersicht/ Stellenplan A+B Stellen Ist- Besetz. Stellen Plan Stellen Ist- Besetz. Stellen Plan Stellen Ist- Besetz. Stellen Plan Stellen Ist- Besetz. Stellen Plan Stellen Stellen Plan Ist-Besetz. Personen Vollzeitäquivalente VZÄ 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 Entgeltgruppen AT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 E15 1,00 0,00 1,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,51 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 2,51 3 E14 4,00 3,85 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 4,00 3,85 4 E13 4,00 3,00 4,00 1,56 0,66 1,56 0,64 0,00 0,64 0,00 0,00 0,00 6,20 6,20 3,66 4 E12 23,00 19,79 23,00 4,84 5,43 4,84 2,00 3,00 2,00 0,00 0,00 0 ,00 29,84 29,84 28,22 30 E11 34,50 28,64 34,50 3,50 4,50 3,50 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 0 ,00 41,00 41,00 36,14 39 E10 13,00 12,74 13,00 1,00 0,00 1,00 5,00 4,51 5,00 2,00 0,00 2 ,00 21,00 21,00 17,25 18 E9a 26,00 23,46 26,00 26,54 25,35 26,54 5,11 5,47 5,11 0,00 0, 00 0,00 57,65 57,65 54,28 62 E9b 11,00 11,61 11,00 2,35 2,77 2,35 5,82 5,64 5,82 0,00 0,00 0 ,00 19,17 19,17 20,02 21 E9c 13,00 11,75 13,00 0,00 0,00 0,00 2,00 1,44 2,00 0,80 0,00 0 ,80 15,80 15,80 13,19 14 E8 75,00 69,45 75,00 14,71 15,16 14,71 8,40 6,77 8,40 0,00 0,0 0 0,00 98,11 98,11 91,38 98 E7 24,50 26,57 24,50 6,00 5,78 6,00 3,55 3,55 3,55 1,00 1,00 1, 00 35,05 35,05 36,90 40 E6 43,47 40,94 43,47 0,53 0,00 0,53 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0, 00 46,00 46,00 42,94 46 E5 7,00 5,33 7,00 0,00 0,00 0,00 2,63 2,64 2,63 6,00 0,00 6,00 1 5,63 15,63 7,97 9 E4 21,00 21,01 21,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,62 2, 00 23,00 23,00 21,63 26 E3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 E1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 Summe Beschäftigte 300,47 278,14 300,47 63,03 61,65 63,03 40,15 38,53 40,15 11,80 1,62 11,80 415,45 415,45 379,94 414 Besoldungsgruppen B2 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,90 1,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,90 1 A16 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 1 A15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 A14 3,00 2,78 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 2,78 3 A13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 2,00 2 A12 4,00 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 3,00 2,75 3,00 0,00 0,00 0,00 7,00 7,00 6,75 7 A11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 A10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 A9 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1 ,00 1,00 1,00 1 A8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1 ,00 1,00 2,00 2 A7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,87 1,33 0,87 0,00 0,00 0,00 0 ,87 0,87 1,33 2 A6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 Summe Beamte 9,00 7,78 9,00 0,00 0,00 0,00 8,87 9,98 8,87 0,0 0 0,00 0,00 17,87 17,87 17,76 19 Beschäftigtengruppen Summe Beschäftigte 300,47 278,14 300,47 63,03 61,65 63,03 40,15 38,53 40,15 11,80 1,62 11,80 415,45 415,45 379,94 414 Summe Beamte 9,00 7,78 9,00 0,00 0,00 0,00 8,87 9,98 8,87 0,0 0 0,00 0,00 17,87 17,87 17,76 19 ltd. Angestellte (AT) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 Gesamt 309,47 285,92 309,47 63,03 61,65 63,03 49,02 48,51 49,02 11,80 1,62 11,80 433,32 433,32 397,70 433 Schwerbehindertenvertretung 0,10 0,10 433,42 433,42 GESAMT 433 Azubis 17 Stud.Sem 2 GESAMT 452 Gesamt SUN SUN/S SUN/U SUN/K Stellenplan Teil B Gesamt SUN Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx StellenplanS7 - 7 - 24 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Finanzplan 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 Summe in TEUR Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau I. Mittelverwendung 1. Investitionen 54.404 59.175 55.500 50.400 43.800 263.279 - Abwasserableitung 30.834 31.711 32.171 31.785 31.8 46 158.347 - Abwasserreinigung 19.520 19.407 19.465 14.765 8.04 1 81.198 - bewegliches Vermögen und sonstiges 3.700 7.707 3 .514 3.500 3.563 21.984 - Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 350 3 50 350 350 1.750 - Finanzanlagen Ausleihungen KSV 0 0 0 0 0 0 2. Periodenergebnis - Verlust 6.000 6.450 8.430 10.650 12.480 44.010 3. Darlehenstilgung 26.900 30.100 36.200 40.500 44.000 177.700 4. Mehrung sonstiger Aktiva 0 1 0 0 2 3 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 100 100 100 100 100 500 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 87.404 95.826 100.230 101.650 100.382 485 .492 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 19.428 20.226 21.109 21.994 22.667 105.424 - Abschreibungen auf Anlagevermögen 24.300 25.000 25.800 26.600 27.100 128.800 - Wertberichtigungen auf Ausleihungen KSV 0 0 0 0 0 0 - Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen -4.872 - 4.774 -4.691 -4.606 -4.433 -23.376 2. Zuschüsse - vom Bund und Land 0 0 0 0 0 0 - Kostenerstattung Dritter (Beiträge) 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 10.000 3. Periodenergebnis - Gewinn 0 0 0 0 0 0 4. a) Kreditaufnahme für Investitionen 52.000 57.000 54.000 48.000 42.000 253.000 b) Kreditaufnahme für Umschuldungen 10.740 13.550 19.875 26.325 30.310 100.800 5. Mehrung sonstiger Passiva 2.520 3.050 3.246 3.329 3.405 15.550 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 716 0 0 2 0 718 (Umlaufvermögen) S u m m e 87.404 95.826 100.230 101.650 100.382 48 5.492 Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Finanzplan S8 - 8 - 25 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Anlage zum Finanzplan 2021 - 2025 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2021 2022 2023 2024 2025 (Cash-Flow-Rechnung) in TEUR Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau Einnahmen aus Forderungen für Umsatzerlöse 70.350 70.240 70.245 7 0.245 70.245 aus Straßenentwässerung Stadt 9.500 10.500 10.500 10.50 0 10.500 aus Forderungen für sonstige betriebliche Erträge 22 2 222 222 222 222 aus Kostendeckung der Stadt für die Umweltanalytik 1 .764 1.764 1.764 1.764 1.764 aus Zinsen 0 0 0 0 0 Einnahmen Erfolgsplan 81.836 82.726 82.731 82.731 82.731 Kanalherstellungsbeiträge 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Darlehen für Investitionen 52.000 57.000 54.000 48.000 42.000 Darlehen für Umschuldung 10.740 13.550 19.875 26.325 30 .310 Einnahmen Vermögensplan 64.740 72.550 75.875 76.325 74.3 10 Summe der Einnahmen 146.576 155.276 158.606 159.056 157. 041 Ausgaben Betriebsmaterial, Instandhaltung 25.448 25.255 25.452 26.057 26.390 Personalaufwand 28.679 28.784 29.313 29.955 30.599 abzügl.: Zuführung Rückstellung Personalkosten 1.490 960 764 682 605 sonstige betriebliche Aufwendungen (Dritte) 7.755 8. 350 8.407 8.377 8.404 abzügl.: Zuführung Rückstellungen / Wertberichtigungen -4.010 -4.010 -4.010 -4.010 -4.010 sonstige betriebliche Aufwendungen (Stadt Nürnberg) 3.205 3.205 3.205 3.205 3.205 sonstige Steuern 0 0 0 0 0 Steuern vom EK und vom Ertrag 362 362 362 368 366 Zinsen für Pensionsrückstellung und Zinsen an die Stadt 2.659 1.894 1.713 1.324 980 Zinsen an den Kreditmarkt 3.000 3.800 4.300 4.800 5.300 Ausgaben Erfolgsplan 68.588 68.600 69.506 70.758 71.839 Investitionen Abwassersammlung 30.834 31.711 32.171 31. 785 31.846 Investitionen Abwasserreinigung 19.520 19.407 19.465 14 .765 8.041 Investitionen für bewegl. Vermögen und sonstiges 3.7 00 7.707 3.514 3.500 3.563 abzügl. Eigenleistung für Investitionen -2.250 -2.250 -2.250 -2.250 -2.250 Tilgung Darlehen an Bank 26.900 30.100 36.200 40.500 44. 000 Ausgaben Vermögensplan 78.704 86.675 89.100 88.300 85.20 0 Summe der Ausgaben 147.292 155.275 158.606 159.058 157.0 39 Unter-/Überdeckung der Periode -716 1 0 -2 2 Übertrag aus Vorperiode 718 2 3 3 1 Unter-/Überdeckung fortlaufend 2 3 3 1 3 = Unter-/Überdeckung plus = Guthaben minus = Schul den Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Cash-flow S9 - 9 - 26 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionen 2021 - 2025 Bezeichnung bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2021 - 2025 2026 ff. Gesamt Ist Prog PLAN Vor- schau Vor- schau Vor- schau Vor- schau über Projektlauf- zeit Abwasserableitung 72.610 30.834 31.711 32.171 31.785 31.846 158.347 157.124 3 88.081 Abwasserreinigung 47.972 19.520 19.407 19.465 14.765 8.041 81.198 2.291 131.4 61 Summe 120.582 50.354 51.118 51.636 46.550 39.887 239.545 15 9.415 519.542 Zwischenfinanzierung für Anlagen im Bau 350 350 350 350 350 1.750 Summe 50.704 51.468 51.986 46.900 40.237 241.295 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.700 7.707 3.514 3.500 3.563 21.984 Gesamtinvestitionen 54.404 59.175 55.500 50.400 43.800 26 3.279 Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Inv Zus. S10 - 10 - 27 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Investitionsplan 2022 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Investitionsumlage Summe Kraftfahrzeug LKW und PKW 1.685.000 technische Ausstattung für Kanalbetrieb 240.000 technische Ausstattung für Klärwerksbereich 994.000 technische Ausstattung für die Ausbildung 93.000 Büro- und Geschäftsausstattung 553.000 Hard- und Software für die Datenverarbeitung 2.579.000 Laborausstattung für Analytik 699.000 Laborausstattung für Umweltmanagment 564.000 Investitionsumlage Zweckverband Schwarzachtal 300.000 7.707.000 davon als Ersatzbeschaffung: 5.298.000 davon als Neubeschaffung: 2.409.000 Gesamtsumme 7.707.000 Stand: 15.07.2021 2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsxbeweg-Vermögen S11 11 28 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 Hauptansatzfilter: Name: <>U*, Gesperrt: Nein P lHauptansätze, TEUR Maßnahme Plan 2022 TEUR 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 212 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 30 93200 Sanierung Kanalisation Wasserschutzgebiete 0 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstege n 2.498 94250 Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 78 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 4.336 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 2.139 95400 Kanalerschließung 5.504 95600 sonstiger Kanalbau 2.515 95700 Kanalsanierung (Renovierung oder Erneuerung) 10 .360 95801 Kanaldatenbank 100 96700 Kläranlagenausbau 3.385 I002 Maßnahme Dritter 253 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 860 I105 Zerzabelshofsammler 30 I106 Netzsanierung Kornburg 1.111 I127 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 179 I128 Schutz Serverräume SUN 170 I148 Frankenschnellweg Tunnel 820 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 5.5 00 I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbun d 100 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 100 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 455 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1. 525 I181 KW 2 - Ertüchtigung der Gebäudetechnik 55 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 920 I183 Klärwerk 2 - Modernisierung 1.548 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.418 I185 Klärwerk 1 - Modernisierung 1.681 I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken 10 0 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 1.300 I188 Erneuerung Automatisierungsstationen 285 I189 KRITIS Abwasserreinigung 66 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 200 PI1116 Klärwerk 1 - Erneuerung 473 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 496 PI1131 Energiekonzept 31 PI1132 Heizungskonzept 0 PI1134 Erweiterung der Nachklärbecken 285 Summe 51.118 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.707 Zinsen für Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 Summe gesamt 59.175 Stand: 15.07.21 - 12 - 29 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Hauptansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 35.674 1.233 41 212 1.036 1.500 3.000 5.789 28.652 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 562 22 30 30 30 50 100 240 300 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 44.600 5.504 2.526 2.498 2.420 2.488 2.425 12.357 26.739 94250 Gebeitssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 9.662 7.260 1.022 78 12 540 750 2.402 0 94450 Südostsammler 7.561 7.461 0 0 0 0 100 100 0 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 57.000 11.373 1.159 4.336 6.837 7.144 7.010 26.486 19.141 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 14.855 7.205 5.368 2.139 110 31 2 7.650 0 95400 Kanalerschließung 10.700 614 1.599 5.504 2.499 484 0 10.086 0 95600 Kanalumbindung 31.799 10.273 3.071 2.515 3.313 3.117 2.903 14.919 6.607 95700 Kanalerneuerung 120.388 14.074 12.898 10.360 11.193 7.672 4.804 46.927 59.387 95801 Kanaldatenbank 575 395 80 100 0 0 0 180 0 I002 Maßnahme Dritter 893 11 629 253 0 0 0 882 0 I105 Zerzabelshofsammler 10.187 152 25 30 30 450 4.500 5.035 5.000 I106 Netzsanierung Kornburg 5.587 63 76 1.111 1.471 814 52 3.524 2.000 I148 Frankenschnellweg Tunnel 19.577 1.939 800 820 520 3.000 3.400 8.540 9.098 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb +Analytik 13.233 1.235 1.373 1.525 2.500 4.000 2.600 11.998 0 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 1.000 0 0 200 200 200 200 800 200 PI1085 Gebietserschließung 4.228 3.796 137 0 0 295 0 432 0 Summe Abwasserableitung 388.081 72.610 30.834 31.711 32.171 31.785 31.846 158.347 157.124 Summe Gesamt 388.081 72.610 30.834 31.711 32.171 31.785 31.846 158.347 157.124 Stand: 15.07.21 - 13 30 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Hauptansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff 96700 Kläranlagenausbau 18.390 325 1.985 3.385 4.497 3.600 2.600 16.067 1.998 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 1.971 63 428 860 420 100 100 1.908 0 I127 Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2 875 488 44 179 147 17 0 387 0 I128 Schutz Serverräume SUN 1.515 174 181 170 646 235 75 1.307 34 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 36.438 17.808 9.000 5.500 2.120 2.010 0 18.630 0 I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund 400 0 0 100 300 0 0 400 0 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 865 0 65 100 200 200 300 865 0 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 1.470 114 601 455 300 0 0 1.356 0 I181 Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik 214 26 0 55 110 23 0 188 0 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 2.691 41 600 920 550 580 0 2.650 0 I183 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 10.716 1.096 2.919 1.548 3.253 1.500 400 9.620 0 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 3.741 0 180 1.418 1.293 850 0 3.741 0 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 7.030 424 395 1.681 2.580 1.950 0 6.606 0 I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken 240 0 40 100 100 0 0 240 0 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 12.207 7 1.500 1.300 2.000 3.200 4.200 12.200 0 I188 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 1.422 0 66 285 276 270 266 1.163 259 I189 KRITIS Abwasserreinigung 113 0 31 66 16 0 0 113 0 PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 3.449 2.246 634 473 96 0 0 1.203 0 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 2.266 375 511 496 554 230 100 1.891 0 PI1131 Energiekonzept 693 575 80 31 7 0 0 118 0 PI1134 Weitergehende Abwasserreinigung 24.755 24.210 260 285 0 0 0 545 0 Summe Abwasserreinigung 131.461 47.972 19.520 19.407 19.465 14.765 8.041 81.198 2.291 Summe Gesamt 131.461 47.972 19.520 19.407 19.465 14.765 8.041 81.198 2.291 Stand: 15.07.21 - 14 31 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Hauptansatz 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 93102.001 Pauschalansatz 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 93102.003 Langwasser "Z" 1.300 0 0 0 0 0 0 0 1.300 93102.004 Tiefes Feld 10.400 0 0 50 500 1.000 2.000 3.550 6.850 93102.005 Schmalau-Ost 4.500 13 5 150 500 500 1.000 2.155 2.332 93102.006 Brunecker Straße 10.400 0 0 0 0 0 0 0 10.400 93102.008 Züricher Straße 449 1 36 12 0 0 0 48 400 93102.009 Am Feuchter Brücklein 2.400 0 0 0 0 0 0 0 2.400 93102.010 Wandererstraße (Quelle-Areal) 1.300 0 0 0 0 0 0 0 1.300 93102.011 Eslarner Straße 780 0 0 0 0 0 0 0 780 93102.012 Nördl. Ebermannstädter Straße 520 0 0 0 0 0 0 0 520 93102.013 Boxdorf-Ost 720 0 0 0 0 0 0 0 720 93102.014 Regensburger Straße 130 650 0 0 0 0 0 0 0 650 93102.016 Dorfäckerstraße 1.255 1.219 0 0 36 0 0 36 0 Summe Hauptansatz 93102 35.674 1.233 41 212 1.036 1.500 3.000 5.789 28.652 Hauptansatz 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 93103.001 Planungen 112 22 30 30 30 0 0 90 0 93103.002 BA1 450 0 0 0 0 50 100 150 300 Summe Hauptansatz 93103 562 22 30 30 30 50 100 240 300 Hauptansatz 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 93250.001 Pauschalansatz 28.003 0 0 0 500 800 900 2.200 25.803 93250.002 BA 1: In der Finstermail 3.627 3.424 203 0 0 0 0 203 0 93250.003 BA 2: Happurger- bis Pommelsbrunner Straße 3.435 1.831 1.482 122 0 0 0 1.604 0 93250.004 BA 3: Zu den Kleingärten 3.262 249 681 1.862 468 2 0 3.013 0 93250.005 BA 4: Laufamholz Mitte Ost 3.136 0 160 464 1.249 657 571 3.101 35 93250.006 BA 5: Im Weller 3.137 0 0 50 203 1.029 954 2.236 901 Summe Hauptansatz 93250 44.600 5.504 2.526 2.498 2.420 2.488 2.425 12.357 26.739 Hauptansatz 94250 Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 94250.027 Moorenbrunn Gleiwitzer Straße 1.901 1.861 0 0 0 0 40 40 0 94250.028 Hohenzollernstraße BA 1 759 606 1 0 0 152 0 153 0 94250.029 Hohenzollernstraße BA2 / Welfenstraße BA1 1.912 1.557 25 0 0 330 0 355 0 94250.032 Wittelsbacherstraße BA 2/ Von-Soden- Straße BA 3 1.574 1.264 0 0 0 0 310 310 0 94250.034 Hermann-Kolb-Straße 2.373 1.023 825 78 12 35 400 1.350 0 94250.035 An der Rundkapelle 115 92 0 0 0 23 0 23 0 94250.037 Oelser Straße / Gleiwitzer Straße 1.028 857 171 0 0 0 0 171 0 Stand: 15.07.21 - 15 32 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Summe Hauptansatz 94250 9.662 7.260 1.022 78 12 540 750 2.402 0 Hauptansatz 94450 Südostsammler 94450.009 BA6: Regensburger Straße bis Bayernstraße 7.561 7.461 0 0 0 0 100 100 0 Summe Hauptansatz 94450 7.561 7.461 0 0 0 0 100 100 0 Hauptansatz 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 94800.001 Generalsanierung Siedlungen-Süd 3.220 164 0 0 0 0 0 0 3.056 94800.002 Siedlungen-Süd BA 5: SRK Neulandsiedlung 11.718 10.831 887 0 0 0 0 887 0 94800.003 Siedlungen-Süd BA 1: Minervastraße 22.525 374 259 4.321 6.747 6.624 3.650 21.601 550 94800.005 Julius-Loßmann-Straße / Mausloch 1.217 4 3 5 5 5 60 78 1.135 94800.006 Siedlungen-Süd BA 3: Trierer Straße 14.030 0 0 0 15 15 500 530 13.500 94800.007 Siedlungen-Süd BA 4: Trierer Straße 4.290 0 10 10 70 500 2.800 3.390 900 Summe Hauptansatz 94800 57.000 11.373 1.159 4.336 6.837 7.144 7.010 26.486 19.141 Hauptansatz 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 94950.001 RRB Wertachstraße 14.855 7.205 5.368 2.139 110 31 2 7.650 0 Summe Hauptansatz 94950 14.855 7.205 5.368 2.139 110 31 2 7.650 0 Hauptansatz 95400 Kanalerschließung 95400.038 Heroldsberg 10.700 614 1.599 5.504 2.499 484 0 10.086 0 Summe Hauptansatz 95400 10.700 614 1.599 5.504 2.499 484 0 10.086 0 Hauptansatz 95600 sonstiger Kanalbau 95600.007 Lehrbergerstraße und Leyerstraße 1.365 0 0 0 0 0 0 0 1.365 95600.010 Stauraumerweiterung RÜB Neunhof 306 0 0 0 0 0 0 0 306 95600.013 Am Waldrand (Scherlesgraben) 2.236 0 0 0 0 0 0 0 2.236 95600.015 Auflassung PW Höfles 11.793 6.220 2.364 1.341 1.000 505 363 5.573 0 95600.016 Auflassung RÜ Volkacher Straße 3.310 3.053 138 119 0 0 0 257 0 95600.020 Königstorgraben Schacht S15 148 25 15 97 11 0 0 123 0 95600.022 Leitzstraße 1.431 972 459 0 0 0 0 459 0 95600.023 RKB Sportparkgraben 500 0 50 383 67 0 0 500 0 95600.024 Ertüchtigung RRB 8 300 0 0 0 0 0 300 300 0 95600.025 Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl 300 3 25 25 235 12 0 297 0 Stand: 15.07.21 - 16 - 33 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff 95600.026 Auflassung RÜ 59, Kressengartenstraße 8.610 0 10 400 1.500 2.000 2.000 5.910 2.700 95600.027 Vogelsgarten 1.500 0 10 150 500 600 240 1.500 0 Summe Hauptansatz 95600 31.799 10.273 3.071 2.515 3.313 3.117 2.903 14.919 6.607 Hauptansatz 95700 Kanalsanierung (Renovierung oder Erneuerung) 95700.026 Wernfelser-/Laurentiusstraße 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.027 Schweiggerstraße 2.400 0 0 0 0 0 0 0 2.400 95700.028 Wirthstraße 2.714 99 1.515 1.016 84 0 0 2.615 0 95700.029 Hummelsteiner Weg 550 0 0 0 0 0 0 0 550 95700.030 Hartmutstraße / Herwigstraße 450 0 0 0 0 0 0 0 450 95700.043 Mittelstraße 270 0 0 0 0 0 0 0 270 95700.045 Paumannstraße 1.787 1.534 35 0 0 218 0 253 0 95700.048 Döblinstraße 275 0 0 0 0 0 0 0 275 95700.051 Kaiserstraße (RÜ 32) 65 23 42 0 0 0 0 42 0 95700.067 Schulenburg- / Stauffenbergstr. 3.500 0 0 0 0 0 0 0 3.500 95700.070 Dietfurter und Nebenstraßen 700 0 0 0 0 0 0 0 700 95700.077 Eichenwaldgraben und Vogtsbergstraße (Waldweg) 4.799 155 191 1.958 1.500 807 188 4.644 0 95700.079 Erlenstegenstraße (ehem. Microtunnel) 895 95 50 50 550 150 0 800 0 95700.100 Nibelungenviertel Süd 2.571 2.452 119 0 0 0 0 119 0 95700.102 Wodanstraße 800 2 2 48 700 48 0 798 0 95700.108 Nicolaistraße / Muggenhofer Straße 1.300 0 0 0 0 50 600 650 650 95700.110 Flurstraße / Kirchenweg 1.782 1.548 4 0 0 230 0 234 0 95700.111 Hallerstraße / Rieterstraße 1.081 48 524 509 0 0 0 1.033 0 95700.121 Blumenstraße /Marientorgraben 3.924 579 143 68 1.200 988 900 3.299 46 95700.126 Henningerkanal (Rathenauplatz) 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.127 Brückenstraße 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.128 Charlotten-/Singerstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.133 Am Hammer (2) 795 81 535 179 0 0 0 714 0 95700.137 Hirtenwiesenstraße 1.571 938 232 1 0 0 400 633 0 95700.139 Heynestraße 533 325 208 0 0 0 0 208 0 95700.140 Imbuschstraße /Max-Wönner-Straße 2.061 138 1.163 755 5 0 0 1.923 0 95700.143 Pfälzerstraße 1.802 155 688 676 283 0 0 1.647 0 95700.146 Scharfreiterring 290 0 0 0 0 0 0 0 290 95700.147 Amundsenstraße 116 23 93 0 0 0 0 93 0 95700.148 Königshofer Weg 1.500 0 60 969 456 15 0 1.500 0 95700.149 Kloster-Ebrach-Straße 128 21 107 0 0 0 0 107 0 95700.150 Zufuhrstraße 830 0 0 0 0 0 0 0 830 95700.151 Treuchtlinger Straße 225 0 0 0 0 0 0 0 225 95700.152 Velburger Straße 1.700 0 0 0 0 0 0 0 1.700 95700.153 Tizianstraße 2.203 70 75 400 922 670 66 2.133 0 95700.154 Regensburger Str. (SHS) 4.479 1.800 2.283 308 42 46 0 2.679 0 95700.155 Löffelholzstraße 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.156 Grünberger Straße 659 172 346 141 0 0 0 487 0 95700.157 Bulmannstraße 300 0 0 0 0 0 0 0 300 95700.158 Leobschützer Straße (Kanal daneben) 300 0 0 0 0 0 0 0 300 95700.159 Paumgartnerstraße 1.230 0 0 0 0 0 0 0 1.230 Stand: 15.07.21 - 17 - 34 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff 95700.160 Nopitschstraße 636 614 22 0 0 0 0 22 0 95700.163 Pfannenschmiedsgasse/ Vordere Sterngasse 1.780 0 0 0 0 0 0 0 1.780 95700.164 Spittlertorgraben 1.400 0 0 0 0 0 0 0 1.400 95700.165 Trödelmarkt 400 0 0 0 0 0 0 0 400 95700.166 Winklerstraße / Augustinerstraße 1.250 68 525 551 106 0 0 1.182 0 95700.167 Am Weiher 866 615 251 0 0 0 0 251 0 95700.168 Bertha-von-Suttner-Straße 1.200 0 0 0 0 0 0 0 1.200 95700.169 Dagobertstraße / Rauhäckerstraße 1.370 0 0 0 0 0 0 0 1.370 95700.170 Georg-Buchner-Straße 860 0 0 0 0 0 0 0 860 95700.171 Karlstraße 240 0 0 0 0 0 0 0 240 95700.173 Münsterberger Straße 590 0 0 0 0 0 100 100 490 95700.174 Schmiedeberger Straße 365 0 0 0 0 0 0 0 365 95700.175 Jean-Paul-Platz 400 0 0 0 0 0 0 0 400 95700.177 Arndtstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.179 Heister-/ Pettenkoferstraße 3.000 4 0 0 0 0 0 0 2.996 95700.180 Allersberger Straße 1.945 264 1.545 136 0 0 0 1.681 0 95700.181 Beim Hammerwerk (Notüberlauf PW 15) 395 0 0 0 0 0 0 0 395 95700.182 Bismarckstraße 2.509 9 45 2.100 355 0 0 2.500 0 95700.183 Fürther Straße (zw. 56 und 58) 450 0 0 0 0 0 0 0 450 95700.184 Hufelandstraße 2.000 0 0 0 0 0 0 0 2.000 95700.185 Riemenschneiderstraße 620 0 0 0 0 0 0 0 620 95700.186 Bessemer Straße 610 0 0 0 0 0 0 0 610 95700.187 Fischbacher Hauptstraße hinter den Häusern im Wald 700 0 0 0 50 500 100 650 50 95700.188 Hohenstaufenweg 465 0 0 0 0 0 100 100 365 95700.189 Äußere Schopenhauerstraße 410 0 0 0 0 0 0 0 410 95700.190 Äußere Bayreuther Straße (zw. #89 und 121) 635 0 0 0 0 0 0 0 635 95700.191 Höfener Straße 1.365 0 0 0 0 0 0 0 1.365 95700.192 Stiche Hermann-Kolb-Straße 85 8 56 21 0 0 0 77 0 95700.193 Pillenreuth 1.165 0 0 0 0 0 0 0 1.165 95700.194 Tunnel Langwasserbahnhof 330 0 0 0 0 0 0 0 330 95700.195 Kafkastraße 680 0 0 0 0 0 0 0 680 95700.196 Mainstraße 210 0 0 0 0 0 0 0 210 95700.197 Tillystraße 400 0 0 0 0 0 0 0 400 95700.198 Marientunnel 1.039 20 842 177 0 0 0 1.019 0 95700.199 Hintere Marktstraße 460 0 0 0 0 0 0 0 460 95700.200 Ingolstädter- Katzwangerstraße 365 0 0 0 0 0 0 0 365 95700.201 Schuckertstraße 190 0 0 0 0 0 0 0 190 95700.202 Markgrafenstraße 170 0 0 0 0 0 0 0 170 95700.203 Hundingstraße 615 0 0 0 0 0 0 0 615 95700.204 Herzogstraße 3.501 1 80 100 1.420 1.500 400 3.500 0 95700.205 Höfener Straße 1.365 0 0 0 0 0 0 0 1.365 95700.206 Scheurlstraße 2.423 23 100 50 1.800 450 0 2.400 0 95700.208 Kirschgartenstraße / Helenenstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.209 Obere Kanalstraße 780 0 0 0 0 0 0 0 780 95700.210 Kirchenweg 1.200 0 0 0 0 0 0 0 1.200 95700.211 Hermannstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.212 Fürther Straße zwischen Trost- und Zickstraße 700 0 0 0 0 0 0 0 700 95700.213 Süßheimweg 900 0 0 0 0 0 0 0 900 95700.214 Hallplatz 205 2 203 0 0 0 0 203 0 Stand: 15.07.21 - 18 - 35 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff 95700.215 Bayreuther Straße / Berliner Platz 2.545 0 15 80 1.500 800 150 2.545 0 95700.216 Am Plärrer 650 0 0 0 0 0 0 0 650 95700.217 Peter-Vischer-Straße / Lorenzer Platz 600 0 0 0 0 0 0 0 600 95700.218 Gerngrossstraße 210 0 0 0 0 0 0 0 210 95700.219 Minervastraße 3.000 0 0 0 20 400 800 1.220 1.780 95700.220 Neunhof 8.000 0 0 50 200 800 1.000 2.050 5.950 95700.221 Pfälzer-Wald-Straße Querung 150 0 0 0 0 0 0 0 150 PI1106 Tassilostrasse 3.004 2.188 799 17 0 0 0 816 0 Summe Hauptansatz 95700 120.388 14.074 12.898 10.360 11.193 7.672 4.804 46.927 59.387 Hauptansatz 95801 Kanaldatenbank 95801.006 Neues KIS 575 395 80 100 0 0 0 180 0 Summe Hauptansatz 95801 575 395 80 100 0 0 0 180 0 Hauptansatz I002 Maßnahme Dritter I002.064 Coca Cola Gelände Ostendstraße 320 7 313 0 0 0 0 313 0 I002.069 Hintere Marktstraße 103 0 0 103 0 0 0 103 0 I002.074 Veilhofstraße 270 4 266 0 0 0 0 266 0 I002.078 Akzo-Nobel-Gelände Jugendhaus 200 0 50 150 0 0 0 200 0 Summe Hauptansatz I002 893 11 629 253 0 0 0 882 0 Hauptansatz I105 Zerzabelshofsammler Verbindungskanal SOS zum PW Metthingstr. I105.001 Zerzabelshofsammler 10.187 152 25 30 30 450 4.500 5.035 5.000 Summe Hauptansatz I105 10.187 152 25 30 30 450 4.500 5.035 5.000 Hauptansatz I106 Netzsanierung Kornburg I106.001 Netzsanierung Kornburg 3.587 63 76 1.111 1.471 814 52 3.524 0 I106.002 SRK oder RÜB Kornburger Hauptstraße 2.000 0 0 0 0 0 0 0 2.000 Summe Hauptansatz I106 5.587 63 76 1.111 1.471 814 52 3.524 2.000 Hauptansatz I148 Frankenschnellweg Tunnel I148.001 Umlegung Hafensammler 7.218 180 0 20 20 1.000 2.000 3.040 3.998 Stand: 15.07.21 - 19 - 36 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff I148.002 Leistungen Ingenieurbüro 4.352 1.652 800 800 500 600 0 2.700 0 I148.006 Querung 179 7.107 107 0 0 0 1.000 1.000 2.000 5.000 I148.007 Anschluss Gleisdreieck an südl. Hauptsammler 900 0 0 0 0 400 400 800 100 Summe Hauptansatz I148 19.577 1.939 800 820 520 3.000 3.400 8.540 9.098 Hauptansatz I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb +Analytik I177.001 Architektenwettbewerb 1.381 641 715 25 0 0 0 740 0 I177.002 Planungskosten - Grunderwerb 8.458 594 364 1.500 1.500 2.000 2.500 7.864 0 I177.003 Baukosten 3.100 0 0 0 1.000 2.000 100 3.100 0 I177.004 Bauprovisorium 294 0 294 0 0 0 0 294 0 Summe Hauptansatz I177 13.233 1.235 1.373 1.525 2.500 4.000 2.600 11.998 0 Hauptansatz I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb Modernisierung Sonderbauwerke I200.001 Pauschalansatz 1.000 0 0 200 200 200 200 800 200 Summe Hauptansatz I200 1.000 0 0 200 200 200 200 800 200 Hauptansatz PI1085 Kanalisation Kleingründlach PI1085.001 Kanalisation Kleingründlach 4.228 3.796 137 0 0 295 0 432 0 Summe Hauptansatz PI1085 4.228 3.796 137 0 0 295 0 432 0 Summe Abwasserableitung 388.081 72.610 30.834 31.711 32.171 31.785 31.846 158.347 157.124 Summe Gesamt 388.081 72.610 30.834 31.711 32.171 31.785 31.846 158.347 157.124 Stand: 15.07.21 - 20 - 37 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Hauptansatz 96700 Kläranlagenausbau 96700.003 Baupauschale 500 0 100 100 100 100 100 500 0 96700.013 Notstromdieselnetz KW 1 80 0 0 80 0 0 0 80 0 96700.021 Neuordnung Trinkwassernetz Klärwerk 1 1.140 0 70 450 370 250 0 1.140 0 96700.023 Erweiterung BHKW-Anlagen 2.330 109 607 866 498 250 0 2.221 0 96700.024 Techn. Hochwasserschutz, Ertüchtigung KW1 Deich 8.875 132 200 300 1.800 2.000 2.500 6.800 1.943 96700.028 KW 1 Photovoltaikanlage 55 0 6 40 9 0 0 55 0 96700.030 Austausch Schließsystem in KW1 und KW2 647 60 374 213 0 0 0 587 0 96700.031 Erneuerung Fließgewässermessstation 1.000 0 300 300 400 0 0 1.000 0 96700.032 UV Desinfektion Lüftungsanlagen nachrüsten 143 24 48 16 0 0 0 64 55 96700.033 I20 - Ertüchtigung baulicher Brandschutz 640 0 40 100 500 0 0 640 0 96700.034 C50 - Flockungshilfsmittelstation 750 0 60 670 20 0 0 750 0 96700.035 S71 - Flockungshilfmittelstation 230 0 180 50 0 0 0 230 0 96700.036 KW1 - Erneuerung MSR - Johnson Controls 2.000 0 0 200 800 1.000 0 2.000 0 Summe Hauptansatz 96700 18.390 325 1.985 3.385 4.497 3.600 2.600 16.067 1.998 Hauptansatz I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 I087.003 Erneuerung der ELT Gebäude F20 und F41 801 63 373 265 100 0 0 738 0 I087.005 Erneuerung der ELT Gebäude B50 und E50 700 0 30 270 200 100 100 700 0 I087.006 Erneuerung der ELT Gebäude H50 470 0 25 325 120 0 0 470 0 Summe Hauptansatz I087 1.971 63 428 860 420 100 100 1.908 0 Hauptansatz I127 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 Erneuerung und Umbau der gesamten Leit- und I127.014 Klärwerk 1: Hochlastbelebung 875 488 44 179 147 17 0 387 0 Summe Hauptansatz I127 875 488 44 179 147 17 0 387 0 Hauptansatz I128 Schutz Serverräume SUN Optimierung infolg KRITIS I128.001 Serverzentrum Schlammfaulung 1.133 0 5 167 646 235 75 1.128 5 I128.002 KRITIS Maßnahme im VBG-/ LG 1 241 111 130 0 0 0 0 130 0 I128.003 KRITIS Maßnahmen Kanalbetriebshof 141 63 46 3 0 0 0 49 29 Summe Hauptansatz I128 1.515 174 181 170 646 235 75 1.307 34 Stand: 15.07.21 - 21 38 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Hauptansatz I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung Umbau und Ertüchtigung der Klärschlammanlagen I156.001 Schlammfaulungsanlage 36.438 17.808 9.000 5.500 2.120 2.010 0 18.630 0 Summe Hauptansatz I156 36.438 17.808 9.000 5.500 2.120 2.010 0 18.630 0 Hauptansatz I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund Energiekonzept nach Stillegung TST I172.002 Neue Kältemaschine für Kälteverbund KW1 400 0 0 100 300 0 0 400 0 Summe Hauptansatz I172 400 0 0 100 300 0 0 400 0 Hauptansatz I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN Austausch der Schächte, Abwasserleitungen usw. I175.001 Austausch der Schächte, Abwasserleitungen usw. 865 0 65 100 200 200 300 865 0 Summe Hauptansatz I175 865 0 65 100 200 200 300 865 0 Hauptansatz I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage I176.006 Erneuerung der Druckluftversorgung SLB [C1C0] 1.470 114 601 455 300 0 0 1.356 0 Summe Hauptansatz I176 1.470 114 601 455 300 0 0 1.356 0 Hauptansatz I181 KW 2 - Ertüchtigung der Gebäudetechnik Modernisierung Heizung, Klima, Lüftung, MSR I181.001 Wärme- und Kälterzeugung T70 erneuern 214 26 0 55 110 23 0 188 0 Summe Hauptansatz I181 214 26 0 55 110 23 0 188 0 Hauptansatz I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 Entwicklung aus Systemplan I182.001 Strukturplanung und Umsetzung 2.691 41 600 920 550 580 0 2.650 0 Summe Hauptansatz I182 2.691 41 600 920 550 580 0 2.650 0 Stand: 15.07.21 - 22 - 39 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Hauptansatz I183 Klärwerk 2 - Modernisierung Eelektrotechnischen Anlagen I183.001 Abwasserfilter, ELT-Anlagentechnik 2.457 375 1.537 345 100 100 0 2.082 0 I183.002 AWF Substratdosieranlage 677 117 414 146 0 0 0 560 0 I183.003 Schwachlastbelebung Hebewerk 280 123 137 20 0 0 0 157 0 I183.004 NSHV und MS-Schaltanlagen 1.516 481 733 302 0 0 0 1.035 0 I183.005 Mechanische Reinigung 2.226 0 68 405 1.253 500 0 2.226 0 I183.006 Hochlastbelebung 1.630 0 30 300 1.000 300 0 1.630 0 I183.007 Schwachlastbelebung 1.930 0 0 30 900 600 400 1.930 0 Summe Hauptansatz I183 10.716 1.096 2.919 1.548 3.253 1.500 400 9.620 0 Hauptansatz I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 I184.001 Erneuerung der Rechenanlage [A2] 2.591 0 130 968 993 500 0 2.591 0 I184.002 Erneuerung Probenahmestation 5 50 0 0 50 0 0 0 50 0 I184.003 Erneuerung Abluftreinigungsanlage 1.000 0 50 300 300 350 0 1.000 0 I184.004 Erneuerung Turboverdichter Klärwerk 2 100 0 0 100 0 0 0 100 0 Summe Hauptansatz I184 3.741 0 180 1.418 1.293 850 0 3.741 0 Hauptansatz I185 Klärwerk 1 - Modernisierung Elektrotechnischen Anlagen I185.001 Schwachlastbelebung 930 0 30 300 300 300 0 930 0 I185.002 Mechanische Reinigung 1.283 5 78 300 600 300 0 1.278 0 I185.003 Abwasserfilter 1.830 0 0 30 900 900 0 1.830 0 I185.004 Substratdosieranlagen D51 / D52 599 0 88 211 200 100 0 599 0 I185.005 HLB, Erneuerung der Mittelspannungsanlage 546 419 127 0 0 0 0 127 0 I185.006 M40- MSS/NSHV 720 0 20 300 300 100 0 720 0 I185.007 F20 Regenwasserpumpwerk 262 0 22 240 0 0 0 262 0 I185.008 H20/H30-Ertüchtigung der Elektrotechnik 860 0 30 300 280 250 0 860 0 Summe Hauptansatz I185 7.030 424 395 1.681 2.580 1.950 0 6.606 0 Hauptansatz I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken Systematische Projektierung und Umsetzung I186.001 KW1 AWF - Optimierung der Messstelle 7 + 8 240 0 40 100 100 0 0 240 0 Summe Hauptansatz I186 240 0 40 100 100 0 0 240 0 Stand: 15.07.21 - 23 - 40 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Hauptansatz I187 Klärschlammverwertung Nürnberg I187.001 Planung der thermischen Klärschlammverwertung, TKV 12.207 7 1.500 1.300 2.000 3.200 4.200 12.200 0 Summe Hauptansatz I187 12.207 7 1.500 1.300 2.000 3.200 4.200 12.200 0 Hauptansatz I188 Erneuerung Automatisierungsstationen I188.001 Erneuerung Automatisierungsstationen 1.422 0 66 285 276 270 266 1.163 259 Summe Hauptansatz I188 1.422 0 66 285 276 270 266 1.163 259 Hauptansatz I189 KRITIS Abwasserreinigung Technik, Komponenten zur Erfüllung der Anforderung I189.001 Rittal CMC3 Feldmonitoring und Zugangssystem 113 0 31 66 16 0 0 113 0 Summe Hauptansatz I189 113 0 31 66 16 0 0 113 0 Hauptansatz PI1116 Klärwerk 1 - Erneuerung der mechanischen Anlagen PI1116.005 Erneuerung der Rechenanlage [A1C0] 2.325 2.094 175 56 0 0 0 231 0 PI1116.006 Erneuerung der Sandwaschanlage [A1D0] 561 83 334 144 0 0 0 478 0 PI1116.008 Erneuerung der Getriebe Schneckenpumpen HLB [B1A0] 563 69 125 273 96 0 0 494 0 Summe Hauptansatz PI1116 3.449 2.246 634 473 96 0 0 1.203 0 Hauptansatz PI1127 Vorbeugender Brandschutz PI1127.005 Erneuerung Gaswarnanlage Zulauf H50 353 349 4 0 0 0 0 4 0 PI1127.006 Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX001 276 26 203 47 0 0 0 250 0 PI1127.007 Erneuerung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 2 383 0 174 209 0 0 0 383 0 PI1127.008 Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX002 260 0 50 10 200 0 0 260 0 PI1127.009 Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX003 180 0 0 30 150 0 0 180 0 PI1127.010 Anpassung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 1 660 0 30 150 150 230 100 660 0 PI1127.011 Erweiterung Gaswarnanlagen KW1 / KW2 154 0 50 50 54 0 0 154 0 Summe Hauptansatz PI1127 2.266 375 511 496 554 230 100 1.891 0 Stand: 15.07.21 - 24 - 41 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2020 PLAN 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 2021 - 2025 PLAN 2026 ff Hauptansatz PI1131 Energiekonzept PI1131.001 Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS) 693 575 80 31 7 0 0 118 0 Summe Hauptansatz PI1131 693 575 80 31 7 0 0 118 0 Hauptansatz PI1134 Erweiterung der Nachklärbecken PI1034 KW 1: Ertüchtigung der Nachklärbecken 1-3 24.755 24.210 260 285 0 0 0 545 0 Summe Hauptansatz PI1134 24.755 24.210 260 285 0 0 0 545 0 Summe Abwasserreinigung 131.461 47.972 19.520 19.407 19.465 14.765 8.041 81.198 2.291 Summe Gesamt 131.461 47.972 19.520 19.407 19.465 14.765 8.041 81.198 2.291 Stand: 15.07.21 - 25 - 42 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Objektplanfilter: Gesperrt: Nein, Abgerechnet: Nein, Sparte: Abwasserableitung Abwasserableitung Maßnahme: Pauschalansatz HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Langwasser "Z" HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.300 0 0 0 0 0 0 1.300 Maßnahme: Tiefes Feld HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 10.400 0 0 50 500 1.000 2.000 6.850 Maßnahme: Schmalau-Ost HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 4.500 13 5 150 500 500 1.000 2.332 Stand: 15.07.21 - 26 - 43 Maßnahme: Brunecker Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 10.400 0 0 0 0 0 0 10.400 Maßnahme: Züricher Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 449 1 36 12 0 0 0 400 Maßnahme: Am Feuchter Brücklein HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.400 0 0 0 0 0 0 2.400 Maßnahme: Wandererstraße (Quelle-Areal) HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.010 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.19 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.300 0 0 0 0 0 0 1.300 Stand: 15.07.21 - 27 - 44 Maßnahme: Eslarner Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.011 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 780 0 0 0 0 0 0 780 Maßnahme: Nördl. Ebermannstädter Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.012 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 520 0 0 0 0 0 0 520 Maßnahme: Boxdorf-Ost HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.013 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 720 0 0 0 0 0 0 720 Maßnahme: Regensburger Straße 130 HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.014 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 650 0 0 0 0 0 0 650 Stand: 15.07.21 - 28 - 45 Maßnahme: Dorfäckerstraße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.016 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.02.20 Objektgenehmigung: 18.12.18 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 01.07.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.07.19 Tats. Fertigstellung: 27.09.19 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.508 gepl. Fertigstellung: 28.02.20 Tats. Nutzungsbeginn: 27.09.19 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.255 1.219 0 0 36 0 0 0 Maßnahme: Planungen HA: Erschließung Baugebiet Wetzendorf Objektnr.: 93103.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.24 Objektgenehmigung: 02.10.17 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 18.01.18 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 18.01.18 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 120 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 112 22 30 30 30 0 0 0 Maßnahme: BA1 HA: Erschließung Baugebiet Wetzendorf Objektnr.: 93103.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.20 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.19 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.19 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 450 0 0 0 0 50 100 300 Maßnahme: Pauschalansatz HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 28.003 0 0 0 500 800 900 25.803 Stand: 15.07.21 - 29 - 46 Maßnahme: BA 1: In der Finstermail HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.20 Objektgenehmigung: 19.09.17 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 25.06.18 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 04.06.18 Tats. Fertigstellung: 31.03.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.630 gepl. Fertigstellung: 23.12.20 Tats. Nutzungsbeginn: 31.03.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.627 3.424 203 0 0 0 0 0 Maßnahme: BA 2: Happurger- bis Pommelsbrunner Straße HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.21 Objektgenehmigung: 20.03.18 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 09.09.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.09.19 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.181 gepl. Fertigstellung: 23.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.435 1.831 1.482 122 0 0 0 0 Maßnahme: BA 3: Zu den Kleingärten HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.02.23 Objektgenehmigung: 27.10.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.465 gepl. Fertigstellung: 28.02.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.262 249 681 1.862 468 2 0 0 Maßnahme: BA 4: Laufamholz Mitte Ost HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.08.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 31.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 29.08.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.136 0 160 464 1.249 657 571 35 Stand: 15.07.21 - 30 - 47 Maßnahme: BA 5: Im Weller HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.137 0 0 50 203 1.029 954 901 Maßnahme: Moorenbrunn Gleiwitzer Straße HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.027 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 05.07.19 Objektgenehmigung: 18.09.12 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 02.04.18 Gremium: WL gepl. Baubeginn: 28.08.17 Tats. Fertigstellung: 31.10.19 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.904 gepl. Fertigstellung: 05.07.19 Tats. Nutzungsbeginn: 31.10.19 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.901 1.861 0 0 0 0 40 0 Maßnahme: Hohenzollernstraße BA 1 HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.028 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 18.12.15 Objektgenehmigung: 28.11.14 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 31.08.15 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 03.08.15 Tats. Fertigstellung: 13.05.16 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 839 gepl. Fertigstellung: 18.12.15 Tats. Nutzungsbeginn: 13.05.16 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 759 606 1 0 0 152 0 0 Maßnahme: Hohenzollernstraße BA2 / Welfenstraße BA1 HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.029 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.11.17 Objektgenehmigung: 15.03.16 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 19.09.16 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 05.09.16 Tats. Fertigstellung: 05.09.19 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.020 gepl. Fertigstellung: 30.11.17 Tats. Nutzungsbeginn: 05.09.19 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.912 1.557 25 0 0 330 0 0 Stand: 15.07.21 - 31 - 48 Maßnahme: Wittelsbacherstraße BA 2/ Von-Soden-Straße BA 3 HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.032 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.18 Objektgenehmigung: 13.12.16 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 29.05.17 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.05.17 Tats. Fertigstellung: 30.11.18 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.505 gepl. Fertigstellung: 30.04.18 Tats. Nutzungsbeginn: 30.11.18 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.574 1.264 0 0 0 0 310 0 Maßnahme: Hermann-Kolb-Straße HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.034 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 28.05.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.06.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 04.05.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.460 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.373 1.023 825 78 12 35 400 0 Maßnahme: An der Rundkapelle HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.035 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 05.07.19 Objektgenehmigung: 28.09.16 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 03.04.17 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 27.03.17 Tats. Fertigstellung: 31.10.19 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 279 gepl. Fertigstellung: 05.07.19 Tats. Nutzungsbeginn: 31.10.19 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 115 92 0 0 0 23 0 0 Maßnahme: Oelser Straße / Gleiwitzer Straße HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.037 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 18.12.20 Objektgenehmigung: 24.09.19 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 11.05.20 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 04.05.20 Tats. Fertigstellung: 17.12.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.033 gepl. Fertigstellung: 18.12.20 Tats. Nutzungsbeginn: 17.12.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.028 857 171 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 32 - 49 Maßnahme: BA6: Regensburger Straße bis Bayernstraße HA: Südostsammler Objektnr.: 94450.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 25.04.17 Objektgenehmigung: 08.07.14 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 06.07.15 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 20.07.15 Tats. Fertigstellung: 13.04.17 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 7.555 gepl. Fertigstellung: 25.04.17 Tats. Nutzungsbeginn: 13.04.17 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 7.561 7.461 0 0 0 0 100 0 Maßnahme: Generalsanierung Siedlungen-Süd HA: Genaralsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 18.09.17 Gremium: gepl. Baubeginn: 18.09.17 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.220 164 0 0 0 0 0 3.056 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 5: SRK Neulandsiedlung HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 13.12.19 Objektgenehmigung: 12.07.16 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 18.09.17 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 28.08.17 Tats. Fertigstellung: 25.06.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 11.967 gepl. Fertigstellung: 13.12.19 Tats. Nutzungsbeginn: 16.07.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 11.718 10.831 887 0 0 0 0 0 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 1: Minervastraße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 11.10.24 Objektgenehmigung: 14.07.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 21.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 22.597 gepl. Fertigstellung: 11.10.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 22.525 374 259 4.321 6.747 6.624 3.650 550 Stand: 15.07.21 - 33 - 50 Maßnahme: Julius-Loßmann-Straße / Mausloch HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 03.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.03.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.217 4 3 5 5 5 60 1.135 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 3: Trierer Straße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 17.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 17.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 14.030 0 0 0 15 15 500 13.500 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 4: Trierer Straße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 19.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 03.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 19.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 4.290 0 10 10 70 500 2.800 900 Maßnahme: RRB Wertachstraße HA: Regenrückhaltebecken Wertachstraße Objektnr.: 94950.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: 22.01.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.12.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 02.12.19 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 14.600 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 14.855 7.205 5.368 2.139 110 31 2 0 Stand: 15.07.21 - 34 - 51 Maßnahme: Heroldsberg HA: Abwasserüberleitung Objektnr.: 95400.038 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.12.23 Objektgenehmigung: 19.11.19 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 10.05.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 10.700 gepl. Fertigstellung: 01.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 10.700 614 1.599 5.504 2.499 484 0 0 Maßnahme: Lehrbergerstraße und Leyerstraße HA: Kanalauswechslung Objektnr.: 95600.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.365 0 0 0 0 0 0 1.365 Maßnahme: Stauraumerweiterung RÜB Neunhof HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.010 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 306 0 0 0 0 0 0 306 Maßnahme: Am Waldrand (Scherlesgraben) HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.013 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.236 0 0 0 0 0 0 2.236 Stand: 15.07.21 - 35 - 52 Maßnahme: Auflassung PW Höfles HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.015 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 22.12.23 Objektgenehmigung: 04.04.17 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 05.03.18 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 05.03.18 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 12.450 gepl. Fertigstellung: 22.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 11.793 6.220 2.364 1.341 1.000 505 363 0 Maßnahme: Auflassung RÜ Volkacher Straße HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.016 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.21 Objektgenehmigung: 24.01.17 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 19.08.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.04.19 Tats. Fertigstellung: 17.06.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.735 gepl. Fertigstellung: 31.08.21 Tats. Nutzungsbeginn: 17.06.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.310 3.053 138 119 0 0 0 0 Maßnahme: Königstorgraben Schacht S15 HA: sonstiger Kanalbau Objektnr.: 95600.020 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.21 Objektgenehmigung: 20.03.18 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.06.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 158 gepl. Fertigstellung: 23.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 148 25 15 97 11 0 0 0 Maßnahme: Leitzstraße HA: Kanalvermaschung Objektnr.: 95600.022 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Objektgenehmigung: 13.12.19 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 03.08.20 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.07.20 Tats. Fertigstellung: 20.04.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.457 gepl. Fertigstellung: 30.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 20.04.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.431 972 459 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 36 - 53 Maßnahme: RKB Sportparkgraben HA: sonstiger Kanalbau Objektnr.: 95600.023 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.10.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.10.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 500 0 50 383 67 0 0 0 Maßnahme: Ertüchtigung RRB 8 HA: sonstiger Kanalbau Objektnr.: 95600.024 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 300 0 0 0 0 0 300 0 Maßnahme: Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl HA: Erneuerung Objektnr.: 95600.025 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 29.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 300 3 25 25 235 12 0 0 Maßnahme: Auflassung RÜ 59, Kressengartenstraße HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.026 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 07.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 8.610 0 10 400 1.500 2.000 2.000 2.700 Stand: 15.07.21 - 37 - 54 Maßnahme: Vogelsgarten HA: Kanalumbindung Objektnr.: 95600.027 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.04.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 11.04.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 29.04.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.500 0 10 150 500 600 240 0 Maßnahme: Wernfelser-/Laurentiusstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.026 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Schweiggerstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.027 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.400 0 0 0 0 0 0 2.400 Maßnahme: Wirthstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.028 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.23 Objektgenehmigung: 26.01.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: ADO gepl. Baubeginn: 09.09.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.580 gepl. Fertigstellung: 31.08.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.714 99 1.515 1.016 84 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 38 - 55 Maßnahme: Hummelsteiner Weg HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.029 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.07.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.07.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 550 0 0 0 0 0 0 550 Maßnahme: Hartmutstraße / Herwigstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.030 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 450 0 0 0 0 0 0 450 Maßnahme: Mittelstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.043 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 270 0 0 0 0 0 0 270 Maßnahme: Paumannstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.045 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.11.19 Objektgenehmigung: 28.02.18 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 26.03.19 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.04.19 Tats. Fertigstellung: 29.06.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.850 gepl. Fertigstellung: 29.11.19 Tats. Nutzungsbeginn: 29.06.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.787 1.534 35 0 0 218 0 0 Stand: 15.07.21 - 39 - 56 Maßnahme: Döblinstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.048 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 275 0 0 0 0 0 0 275 Maßnahme: Kaiserstraße (RÜ 32) HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.051 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 16.04.21 Objektgenehmigung: 22.10.15 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 04.07.19 Gremium: 1-2STO gepl. Baubeginn: 15.06.19 Tats. Fertigstellung: 13.04.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 65 gepl. Fertigstellung: 16.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 23.04.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 65 23 42 0 0 0 0 0 Maßnahme: Schulenburg- / Stauffenbergstr. HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.067 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.500 0 0 0 0 0 0 3.500 Maßnahme: Dietfurter und Nebenstraßen HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.070 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 700 0 0 0 0 0 0 700 Stand: 15.07.21 - 40 - 57 Maßnahme: Eichenwaldgraben und Vogtsbergstraße (Waldweg) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.077 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 27.10.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 27.10.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 4.799 155 191 1.958 1.500 807 188 0 Maßnahme: Erlenstegenstraße (ehem. Microtunnel) HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.079 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 895 95 50 50 550 150 0 0 Maßnahme: Nibelungenviertel Süd HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.100 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.21 Objektgenehmigung: 21.04.15 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 18.04.16 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 04.04.16 Tats. Fertigstellung: 15.03.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.700 gepl. Fertigstellung: 31.03.21 Tats. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.571 2.452 119 0 0 0 0 0 Maßnahme: Wodanstraße HA: Kanalauswechslung Objektnr.: 95700.102 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 800 2 2 48 700 48 0 0 Stand: 15.07.21 - 41 - 58 Maßnahme: Nicolaistraße / Muggenhofer Straße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.108 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.300 0 0 0 0 50 600 650 Maßnahme: Flurstraße / Kirchenweg HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.110 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.04.16 Objektgenehmigung: 11.05.15 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 15.09.15 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 07.09.15 Tats. Fertigstellung: 17.11.17 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.779 gepl. Fertigstellung: 29.04.16 Tats. Nutzungsbeginn: 17.11.17 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.782 1.548 4 0 0 230 0 0 Maßnahme: Hallerstraße / Rieterstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.111 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 27.05.23 Objektgenehmigung: 25.05.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.03.21 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.03.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.080 gepl. Fertigstellung: 27.05.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.081 48 524 509 0 0 0 0 Maßnahme: Blumenstraße /Marientorgraben HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.121 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.25 Objektgenehmigung: 24.09.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.06.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.05.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.100 gepl. Fertigstellung: 31.08.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.924 579 143 68 1.200 988 900 46 Stand: 15.07.21 - 42 - 59 Maßnahme: Henningerkanal (Rathenauplatz) HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.126 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Brückenstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.127 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Charlotten-/Singerstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.128 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.06.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.06.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Maßnahme: Am Hammer (2) HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.133 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.05.22 Objektgenehmigung: 18.01.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WL gepl. Baubeginn: 09.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 890 gepl. Fertigstellung: 01.05.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 795 81 535 179 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 43 - 60 Maßnahme: Hirtenwiesenstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.137 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.18 Objektgenehmigung: 08.11.16 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 19.06.17 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 02.05.17 Tats. Fertigstellung: 19.09.18 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.880 gepl. Fertigstellung: 31.07.18 Tats. Nutzungsbeginn: 19.09.18 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.571 938 232 1 0 0 400 0 Maßnahme: Heynestraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.139 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.21 Objektgenehmigung: 13.02.17 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 26.02.19 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 04.03.19 Tats. Fertigstellung: 30.03.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 555 gepl. Fertigstellung: 31.03.21 Tats. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 533 325 208 0 0 0 0 0 Maßnahme: Imbuschstraße /Max-Wönner-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.140 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 18.03.22 Objektgenehmigung: 22.09.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 08.03.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 12.03.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.920 gepl. Fertigstellung: 18.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.061 138 1.163 755 5 0 0 0 Maßnahme: Pfälzerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.143 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.02.22 Objektgenehmigung: 27.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 31.05.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.800 gepl. Fertigstellung: 28.02.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.802 155 688 676 283 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 44 - 61 Maßnahme: Scharfreiterring HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.146 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 290 0 0 0 0 0 0 290 Maßnahme: Amundsenstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.147 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.04.21 Objektgenehmigung: 23.06.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 23.02.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 23.11.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 115 gepl. Fertigstellung: 01.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 116 23 93 0 0 0 0 0 Maßnahme: Königshofer Weg HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.148 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.08.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.500 0 60 969 456 15 0 0 Maßnahme: Kloster-Ebrach-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.149 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Objektgenehmigung: 23.06.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 23.02.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 23.11.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 128 gepl. Fertigstellung: 30.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 128 21 107 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 45 - 62 Maßnahme: Zufuhrstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.150 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 830 0 0 0 0 0 0 830 Maßnahme: Treuchtlinger Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.151 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 225 0 0 0 0 0 0 225 Maßnahme: Velburger Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.152 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.700 0 0 0 0 0 0 1.700 Maßnahme: Tizianstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.153 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.07.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 28.07.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.203 70 75 400 922 670 66 0 Stand: 15.07.21 - 46 - 63 Maßnahme: Regensburger Str. (SHS) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.154 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.10.21 Objektgenehmigung: 28.05.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 05.03.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 02.03.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.480 gepl. Fertigstellung: 29.10.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 4.479 1.800 2.283 308 42 46 0 0 Maßnahme: Löffelholzstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.155 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Grünberger Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.156 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 04.05.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.11.20 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 02.11.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.233 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 659 172 346 141 0 0 0 0 Maßnahme: Bulmannstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.157 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 300 0 0 0 0 0 0 300 Stand: 15.07.21 - 47 - 64 Maßnahme: Leobschützer Straße (Kanal daneben) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.158 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 300 0 0 0 0 0 0 300 Maßnahme: Paumgartnerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.159 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.230 0 0 0 0 0 0 1.230 Maßnahme: Nopitschstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.160 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 12.06.20 Objektgenehmigung: 30.04.19 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 09.10.19 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 07.10.19 Tats. Fertigstellung: 27.11.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 760 gepl. Fertigstellung: 30.09.20 Tats. Nutzungsbeginn: 27.11.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 636 614 22 0 0 0 0 0 Maßnahme: Pfannenschmiedsgasse/ Vordere Sterngasse HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.163 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.780 0 0 0 0 0 0 1.780 Stand: 15.07.21 - 48 - 65 Maßnahme: Spittlertorgraben HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.164 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.400 0 0 0 0 0 0 1.400 Maßnahme: Trödelmarkt HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.165 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 400 0 0 0 0 0 0 400 Maßnahme: Winklerstraße / Augustinerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.166 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.03.22 Objektgenehmigung: 18.01.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 02.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.250 gepl. Fertigstellung: 01.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.250 68 525 551 106 0 0 0 Maßnahme: Am Weiher HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.167 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.20 Objektgenehmigung: 06.06.19 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 18.11.19 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 04.11.19 Tats. Fertigstellung: 26.03.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.200 gepl. Fertigstellung: 30.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 26.03.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 866 615 251 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 49 - 66 Maßnahme: Bertha-von-Suttner-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.168 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.200 0 0 0 0 0 0 1.200 Maßnahme: Dagobertstraße / Rauhäckerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.169 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.370 0 0 0 0 0 0 1.370 Maßnahme: Georg-Buchner-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.170 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 860 0 0 0 0 0 0 860 Maßnahme: Karlstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.171 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 240 0 0 0 0 0 0 240 Stand: 15.07.21 - 50 - 67 Maßnahme: Münsterberger Straße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.173 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 590 0 0 0 0 0 100 490 Maßnahme: Schmiedeberger Straße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.174 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 365 0 0 0 0 0 0 365 Maßnahme: Jean-Paul-Platz HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.175 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 400 0 0 0 0 0 0 400 Maßnahme: Arndtstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.177 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.09.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.09.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Stand: 15.07.21 - 51 - 68 Maßnahme: Heister-/ Pettenkoferstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.179 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.000 4 0 0 0 0 0 2.996 Maßnahme: Allersberger Straße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.180 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 26.02.21 Objektgenehmigung: 03.03.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 05.10.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 05.10.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.120 gepl. Fertigstellung: 28.05.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.945 264 1.545 136 0 0 0 0 Maßnahme: Beim Hammerwerk (Notüberlauf PW 15) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.181 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 395 0 0 0 0 0 0 395 Maßnahme: Bismarckstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.182 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.509 9 45 2.100 355 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 52 - 69 Maßnahme: Fürther Straße (zw. 56 und 58) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.183 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 450 0 0 0 0 0 0 450 Maßnahme: Hufelandstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.184 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.000 0 0 0 0 0 0 2.000 Maßnahme: Riemenschneiderstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.185 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 620 0 0 0 0 0 0 620 Maßnahme: Bessemer Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.186 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 610 0 0 0 0 0 0 610 Stand: 15.07.21 - 53 - 70 Maßnahme: Fischbacher Hauptstraße hinter den Häusern im Wald HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.187 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 700 0 0 0 50 500 100 50 Maßnahme: Hohenstaufenweg HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.188 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 465 0 0 0 0 0 100 365 Maßnahme: Äußere Schopenhauerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.189 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 410 0 0 0 0 0 0 410 Maßnahme: Äußere Bayreuther Straße (zw. #89 und 121) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.190 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 635 0 0 0 0 0 0 635 Stand: 15.07.21 - 54 - 71 Maßnahme: Höfener Straße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.191 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.09.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.09.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.365 0 0 0 0 0 0 1.365 Maßnahme: Stiche Hermann-Kolb-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.192 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 11.08.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: A 1 gepl. Baubeginn: 30.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 170 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 85 8 56 21 0 0 0 0 Maßnahme: Pillenreuth HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.193 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.165 0 0 0 0 0 0 1.165 Maßnahme: Tunnel Langwasserbahnhof HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.194 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 330 0 0 0 0 0 0 330 Stand: 15.07.21 - 55 - 72 Maßnahme: Kafkastraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.195 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 680 0 0 0 0 0 0 680 Maßnahme: Mainstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.196 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 210 0 0 0 0 0 0 210 Maßnahme: Tillystraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.197 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 400 0 0 0 0 0 0 400 Maßnahme: Marientunnel HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.198 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.22 Objektgenehmigung: 09.02.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.11.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.349 gepl. Fertigstellung: 23.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.039 20 842 177 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 56 - 73 Maßnahme: Hintere Marktstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.199 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 460 0 0 0 0 0 0 460 Maßnahme: Ingolstädter- Katzwangerstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.200 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 365 0 0 0 0 0 0 365 Maßnahme: Schuckertstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.201 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 190 0 0 0 0 0 0 190 Maßnahme: Markgrafenstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.202 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 170 0 0 0 0 0 0 170 Stand: 15.07.21 - 57 - 74 Maßnahme: Hundingstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.203 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 615 0 0 0 0 0 0 615 Maßnahme: Herzogstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.204 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.07.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.501 1 80 100 1.420 1.500 400 0 Maßnahme: Höfener Straße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.205 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.365 0 0 0 0 0 0 1.365 Maßnahme: Scheurlstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.206 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.03.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.423 23 100 50 1.800 450 0 0 Stand: 15.07.21 - 58 - 75 Maßnahme: Kirschgartenstraße / Helenenstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.208 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Maßnahme: Obere Kanalstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.209 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 780 0 0 0 0 0 0 780 Maßnahme: Kirchenweg HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.210 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.200 0 0 0 0 0 0 1.200 Maßnahme: Hermannstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.211 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Stand: 15.07.21 - 59 - 76 Maßnahme: Fürther Straße zwischen Trost- und Zickstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.212 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 700 0 0 0 0 0 0 700 Maßnahme: Süßheimweg HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.213 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 900 0 0 0 0 0 0 900 Maßnahme: Hallplatz HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.214 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 03.12.21 Objektgenehmigung: 01.04.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 30.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 205 gepl. Fertigstellung: 03.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 205 2 203 0 0 0 0 0 Maßnahme: Bayreuther Straße / Berliner Platz HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.215 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.545 0 15 80 1.500 800 150 0 Stand: 15.07.21 - 60 - 77 Maßnahme: Am Plärrer HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.216 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 650 0 0 0 0 0 0 650 Maßnahme: Peter-Vischer-Straße / Lorenzer Platz HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.217 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 600 0 0 0 0 0 0 600 Maßnahme: Gerngrossstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.218 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 210 0 0 0 0 0 0 210 Maßnahme: Minervastraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.219 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.000 0 0 0 20 400 800 1.780 Stand: 15.07.21 - 61 - 78 Maßnahme: Neunhof HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.220 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 8.000 0 0 50 200 800 1.000 5.950 Maßnahme: Pfälzer-Wald-Straße Querung HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.221 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 150 0 0 0 0 0 0 150 Maßnahme: Neues KIS HA: Kanaldatenbank Objektnr.: 95801.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.16 Objektgenehmigung: 16.05.13 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.02.14 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.01.14 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.060 gepl. Fertigstellung: 31.12.16 Tats. Nutzungsbeginn: 27.02.18 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 575 395 80 100 0 0 0 0 Maßnahme: Coca Cola Gelände Ostendstraße HA: Maßnahme Dritter Objektnr.: I002.064 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.20 Objektgenehmigung: 27.03.18 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: 04.09.19 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.08.18 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 320 gepl. Fertigstellung: 31.12.19 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 320 7 313 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 62 - 79 Maßnahme: Hintere Marktstraße HA: Maßnahme Dritter Objektnr.: I002.069 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.21 Objektgenehmigung: 19.11.20 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: A 1 gepl. Baubeginn: 01.04.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 103 gepl. Fertigstellung: 31.08.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 103 0 0 103 0 0 0 0 Maßnahme: Veilhofstraße HA: Maßnahme Dritter Objektnr.: I002.074 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.05.20 Objektgenehmigung: 19.09.19 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: 24.02.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.02.20 Tats. Fertigstellung: 22.05.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 270 gepl. Fertigstellung: 01.06.20 Tats. Nutzungsbeginn: 22.05.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 270 4 266 0 0 0 0 0 Maßnahme: Akzo-Nobel-Gelände Jugendhaus HA: Maßnahme Dritter Objektnr.: I002.078 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.05.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.05.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 200 0 50 150 0 0 0 0 Maßnahme: Zerzabelshofsammler HA: Zerzabelshofsammler Objektnr.: I105.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 18.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.09.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 18.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 10.187 152 25 30 30 450 4.500 5.000 Stand: 15.07.21 - 63 - 80 Maßnahme: Netzsanierung Kornburg HA: Gebietssanierung Objektnr.: I106.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.03.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 29.03.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.587 63 76 1.111 1.471 814 52 0 Maßnahme: SRK oder RÜB Kornburger Hauptstraße HA: Netzsanierung Kornburg Objektnr.: I106.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.000 0 0 0 0 0 0 2.000 Maßnahme: Umlegung Hafensammler HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.14 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 7.218 180 0 20 20 1.000 2.000 3.998 Maßnahme: Leistungen Ingenieurbüro HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.06.23 Objektgenehmigung: 28.02.11 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.04.11 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.04.11 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.900 gepl. Fertigstellung: 01.06.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 4.352 1.652 800 800 500 600 0 0 Stand: 15.07.21 - 64 - 81 Maßnahme: Querung 179 HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.21 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 7.107 107 0 0 0 1.000 1.000 5.000 Maßnahme: Anschluss Gleisdreieck an südl. Hauptsammler HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 900 0 0 0 0 400 400 100 Maßnahme: Architektenwettbewerb HA: REKO SUN Objektnr.: I177.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.21 Objektgenehmigung: 09.09.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.12.19 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 16.12.19 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.350 gepl. Fertigstellung: 23.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.381 641 715 25 0 0 0 0 Maßnahme: Planungskosten - Grunderwerb HA: Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik Objektnr.: I177.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.19 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 8.458 594 364 1.500 1.500 2.000 2.500 0 Stand: 15.07.21 - 65 - 82 Maßnahme: Baukosten HA: Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik Objektnr.: I177.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.100 0 0 0 1.000 2.000 100 0 Maßnahme: Bauprovisorium HA: Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik Objektnr.: I177.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.07.21 Objektgenehmigung: 29.04.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 05.07.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 345 gepl. Fertigstellung: 23.07.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 294 0 294 0 0 0 0 0 Maßnahme: Pauschalansatz HA: Reinvestitionen Kanalbetrieb Objektnr.: I200.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 0 200 200 200 200 200 Maßnahme: Kanalisation Kleingründlach HA: Gebietserschließung Objektnr.: PI1085.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Objektgenehmigung: 21.04.15 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 22.02.16 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 25.01.16 Tats. Fertigstellung: 30.04.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.560 gepl. Fertigstellung: 30.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 4.228 3.796 137 0 0 295 0 0 Stand: 15.07.21 - 66 - 83 Maßnahme: Tassilostrasse HA: Kanalerneuerung Objektnr.: PI1106 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.20 Objektgenehmigung: 21.01.19 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 04.11.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.09.19 Tats. Fertigstellung: 17.12.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.950 gepl. Fertigstellung: 31.08.20 Tats. Nutzungsbeginn: 17.12.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 3.004 2.188 799 17 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 67 - 84 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2021 - 2025 Objektplanfilter: Gesperrt: Nein, Abgerechnet: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Abwasserreinigung Maßnahme: Baupauschale HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 500 0 100 100 100 100 100 0 Maßnahme: Notstromdieselnetz KW 1 HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.013 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.07.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 80 0 0 80 0 0 0 0 Maßnahme: Neuordnung Trinkwassernetz Klärwerk 1 HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.021 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.140 0 70 450 370 250 0 0 Maßnahme: Erweiterung BHKW-Anlagen HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.023 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.12.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 05.07.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.11.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.330 109 607 866 498 250 0 0 Stand: 15.07.21 - 68 - 85 Maßnahme: Techn. Hochwasserschutz, Ertüchtigung KW1 Deich HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.024 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.10.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 30.09.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.09.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 8.875 132 200 300 1.800 2.000 2.500 1.943 Maßnahme: KW 1 Photovoltaikanlage HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.028 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.23 Objektgenehmigung: 19.06.19 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 58 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 55 0 6 40 9 0 0 0 Maßnahme: Austausch Schließsystem in KW1 und KW2 HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.030 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.21 Objektgenehmigung: 14.06.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 15.07.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.07.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 634 gepl. Fertigstellung: 31.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 647 60 374 213 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Fließgewässermessstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.031 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.04.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.03.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 300 300 400 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 69 - 86 Maßnahme: UV Desinfektion Lüftungsanlagen nachrüsten HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.032 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.12.20 Objektgenehmigung: 22.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 07.12.20 Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 14.12.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 142 gepl. Fertigstellung: 30.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 22.12.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 143 24 48 16 0 0 0 55 Maßnahme: I20 - Ertüchtigung baulicher Brandschutz HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.033 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 640 0 40 100 500 0 0 0 Maßnahme: C50 - Flockungshilfsmittelstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.034 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.07.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 750 0 60 670 20 0 0 0 Maßnahme: S71 - Flockungshilfmittelstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.035 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.01.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 230 0 180 50 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 70 - 87 Maßnahme: KW1 - Erneuerung MSR - Johnson Controls HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.036 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.000 0 0 200 800 1.000 0 0 Maßnahme: Erneuerung der ELT Gebäude F20 und F41 HA: Beleuchtungsanlagen KW 1 Objektnr.: I087.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 12.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 14.06.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 692 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 801 63 373 265 100 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der ELT Gebäude B50 und E50 HA: Beleuchtungsanlagen KW 1 Objektnr.: I087.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 700 0 30 270 200 100 100 0 Maßnahme: Erneuerung der ELT Gebäude H50 HA: Beleuchtungsanlagen KW 1 Objektnr.: I087.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 470 0 25 325 120 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 71 - 88 Maßnahme: Klärwerk 1: Hochlastbelebung HA: Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2 Objektnr.: I127.014 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: 23.12.15 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 01.10.18 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: 31.12.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 887 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: 31.12.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 875 488 44 179 147 17 0 0 Maßnahme: Serverzentrum Schlammfaulung HA: Schutz Serverräume SUN Objektnr.: I128.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.12.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.133 0 5 167 646 235 75 5 Maßnahme: KRITIS Maßnahme im VBG-/ LG 1 HA: Schutz Serverräume SUN Objektnr.: I128.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: 29.09.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 01.05.20 Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: 31.12.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 230 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: 01.11.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 241 111 130 0 0 0 0 0 Maßnahme: KRITIS Maßnahmen Kanalbetriebshof HA: Schutz Serverräume SUN Objektnr.: I128.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.10.20 Objektgenehmigung: 13.07.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 10.08.20 Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 10.08.20 Tats. Fertigstellung: 23.10.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 130 gepl. Fertigstellung: 01.06.21 Tats. Nutzungsbeginn: 26.10.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 141 63 46 3 0 0 0 29 Stand: 15.07.21 - 72 - 89 Maßnahme: Schlammfaulungsanlage HA: Ertüchtigung und Umbau Schlammbehandlungsanlagen Objektnr.: I156.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.20 Objektgenehmigung: 12.02.08 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 11.01.16 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.07.15 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 36.404 gepl. Fertigstellung: 30.06.22 Tats. Nutzungsbeginn: 26.03.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 36.438 17.808 9.000 5.500 2.120 2.010 0 0 Maßnahme: Neue Kältemaschine für Kälteverbund KW1 HA: Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund Objektnr.: I172.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.10.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.02.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.09.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 400 0 0 100 300 0 0 0 Maßnahme: Austausch der Schächte, Abwasserleitungen usw. HA: Grundleitungen Betriebsgelände SUN Objektnr.: I175.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 865 0 65 100 200 200 300 0 Maßnahme: Erneuerung der Druckluftversorgung SLB [C1C0] HA: Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage Objektnr.: I176.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.22 Objektgenehmigung: 22.09.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.558 gepl. Fertigstellung: 31.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.470 114 601 455 300 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 73 - 90 Maßnahme: Wärme- und Kälterzeugung T70 erneuern HA: Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik Objektnr.: I181.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 214 26 0 55 110 23 0 0 Maßnahme: Strukturplanung und Umsetzung HA: Modernisierung Wasserweg KW 1 Objektnr.: I182.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.45 Objektgenehmigung: 28.04.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 29.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.650 gepl. Fertigstellung: 31.12.44 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.691 41 600 920 550 580 0 0 Maßnahme: Abwasserfilter, ELT-Anlagentechnik HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.21 Objektgenehmigung: 04.02.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.07.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.07.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.587 gepl. Fertigstellung: 31.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.457 375 1.537 345 100 100 0 0 Maßnahme: AWF Substratdosieranlage HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.22 Objektgenehmigung: 31.01.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 15.07.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.07.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 491 gepl. Fertigstellung: 30.04.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 677 117 414 146 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 74 - 91 Maßnahme: Schwachlastbelebung Hebewerk HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.21 Objektgenehmigung: 29.04.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 06.07.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 02.06.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 281 gepl. Fertigstellung: 31.08.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 280 123 137 20 0 0 0 0 Maßnahme: NSHV und MS-Schaltanlagen HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.21 Objektgenehmigung: 06.07.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 18.05.20 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 15.05.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.497 gepl. Fertigstellung: 31.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.516 481 733 302 0 0 0 0 Maßnahme: Mechanische Reinigung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.02.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.226 0 68 405 1.253 500 0 0 Maßnahme: Hochlastbelebung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.630 0 30 300 1.000 300 0 0 Stand: 15.07.21 - 75 - 92 Maßnahme: Schwachlastbelebung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.930 0 0 30 900 600 400 0 Maßnahme: Erneuerung der Rechenanlage [A2] HA: Modernisierung Klärwerk 2 Objektnr.: I184.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.11.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.10.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.591 0 130 968 993 500 0 0 Maßnahme: Erneuerung Probenahmestation 5 HA: Modernisierung Klärwerk 2 Objektnr.: I184.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 50 0 0 50 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Abluftreinigungsanlage HA: Modernisierung Klärwerk 2 Objektnr.: I184.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.000 0 50 300 300 350 0 0 Stand: 15.07.21 - 76 - 93 Maßnahme: Erneuerung Turboverdichter Klärwerk 2 HA: Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 Objektnr.: I184.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.04.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.03.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 100 0 0 100 0 0 0 0 Maßnahme: Schwachlastbelebung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 930 0 30 300 300 300 0 0 Maßnahme: Mechanische Reinigung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 04.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.283 5 78 300 600 300 0 0 Maßnahme: Abwasserfilter HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.830 0 0 30 900 900 0 0 Stand: 15.07.21 - 77 - 94 Maßnahme: Substratdosieranlagen D51 / D52 HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.22 Objektgenehmigung: 02.12.20 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 606 gepl. Fertigstellung: 30.04.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 599 0 88 211 200 100 0 0 Maßnahme: HLB, Erneuerung der Mittelspannungsanlage HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.21 Objektgenehmigung: 30.07.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 18.05.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.05.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 546 gepl. Fertigstellung: 30.06.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 546 419 127 0 0 0 0 0 Maßnahme: M40- MSS/NSHV HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.05.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 720 0 20 300 300 100 0 0 Maßnahme: F20 Regenwasserpumpwerk HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: 14.04.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.02.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 262 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 262 0 22 240 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 78 - 95 Maßnahme: H20/H30-Ertüchtigung der Elektrotechnik HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 860 0 30 300 280 250 0 0 Maßnahme: KW1 AWF - Optimierung der Messstelle 7 + 8 HA: Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken Objektnr.: I186.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 240 0 40 100 100 0 0 0 Maßnahme: Planung der thermischen Klärschlammverwertung, TKV HA: Klärschlammverwertung Nürnberg Objektnr.: I187.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.01.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 17.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.11.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 12.207 7 1.500 1.300 2.000 3.200 4.200 0 Maßnahme: Erneuerung Automatisierungsstationen HA: Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 Objektnr.: I188.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 1.422 0 66 285 276 270 266 259 Stand: 15.07.21 - 79 - 96 Maßnahme: Rittal CMC3 Feldmonitoring und Zugangssystem HA: KRITIS Abwasserreinigung Objektnr.: I189.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.11.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.10.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 113 0 31 66 16 0 0 0 Maßnahme: KW 1: Ertüchtigung der Nachklärbecken 1-3 HA: Weitergehende Abwasserreinigung Objektnr.: PI1034 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.14 Objektgenehmigung: 22.01.08 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 29.03.10 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.04.10 Tats. Fertigstellung: 17.04.14 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 24.087 gepl. Fertigstellung: 18.04.14 Tats. Nutzungsbeginn: 25.11.13 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 24.755 24.210 260 285 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der Rechenanlage [A1C0] HA: Erweiterung der mechanischen Anlagen Objektnr.: PI1116.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.01.20 Objektgenehmigung: 30.05.17 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.04.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.04.19 Tats. Fertigstellung: 31.07.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.433 gepl. Fertigstellung: 13.12.19 Tats. Nutzungsbeginn: 01.08.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 2.325 2.094 175 56 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der Sandwaschanlage [A1D0] HA: Erweiterung der mechanischen Anlagen Objektnr.: PI1116.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.22 Objektgenehmigung: 02.07.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 03.05.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.05.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 548 gepl. Fertigstellung: 30.11.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 561 83 334 144 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 80 - 97 Maßnahme: Erneuerung der Getriebe Schneckenpumpen HLB [B1A0] HA: Erweiterung der mechanischen Anlagen Objektnr.: PI1116.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.03.21 Objektgenehmigung: 14.12.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 15.12.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.12.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 494 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 563 69 125 273 96 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Gaswarnanlage Zulauf H50 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.19 Objektgenehmigung: 07.10.16 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 07.05.18 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 02.04.18 Tats. Fertigstellung: 12.03.20 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 382 gepl. Fertigstellung: 30.04.19 Tats. Nutzungsbeginn: 12.03.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 353 349 4 0 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX001 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.21 Objektgenehmigung: 04.05.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.07.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 397 gepl. Fertigstellung: 31.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 276 26 203 47 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 2 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 08.06.20 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 365 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 383 0 174 209 0 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 81 - 98 Maßnahme: Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX002 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 260 0 50 10 200 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX003 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.11.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 03.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.11.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 180 0 0 30 150 0 0 0 Maßnahme: Anpassung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 1 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.010 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.24 Objektgenehmigung: 01.02.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.04.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 600 gepl. Fertigstellung: 30.06.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 660 0 30 150 150 230 100 0 Maßnahme: Erweiterung Gaswarnanlagen KW1 / KW2 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.011 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.04.23 Objektgenehmigung: 18.03.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 01.12.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 154 gepl. Fertigstellung: 29.04.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 154 0 50 50 54 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 82 - 99 Maßnahme: Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS) HA: Energiekonzept Objektnr.: PI1131.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.03.19 Objektgenehmigung: 07.11.16 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.07.18 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 693 gepl. Fertigstellung: 31.03.21 Tats. Nutzungsbeginn: 01.06.19 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff 693 575 80 31 7 0 0 0 Stand: 15.07.21 - 83 - 100 32 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Geschäftsbericht 2013 Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist zertifiziert nach: DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) Weitere Informationen sowie die Publikationen der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finden Sie unter www.sun.nuernberg.de 101 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.V/015/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2022 Anlagen: 20210920_Wirtschaftsplan 2022 3_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2022 Sachverhalt (kurz): Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschafts- führung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplan, für das Geschäftsjahr 2022 vor. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschaftssplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2.2Ö 2.2 102 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/015/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 103 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/015/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt): Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 2.092.874 EUR für den Neubau August- Meier-Haus c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2022 in Höhe von 33.877.256,30 EUR d) ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2022 in Höhe von 6.854.000 EUR Beschluss (StR): Vom Stadtrat wird beschlossen: a) der Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 2.092.874 EUR für den Neubau August- Meier-Haus c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2022 in Höhe von 33.877.256,30 EUR d) ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2022 in Höhe von 6.854.000 EUR 104 NürnbergStift 2022 Wirtschafts - und Finanz plan Ö 2.2Ö 2.2 105 Impressum Herausgeber: NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Auflage: digital, inkl. Ratsinformationssystem Gestaltung: NürnbergStift nuest@stadt.nuernberg.de www.nuernbergstift.de Stand: 20.09.2021 106 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  3 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 4 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5 1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6 2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10 2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 25 2.4. Finanzplan .................................................................................................... 27 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 34 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 34 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 36 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 37 107 4  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe- triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtsch afts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge- schäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2022 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 13 2, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2022 wurden die Änderung en aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umset- zungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen , die Gliederung der Gewinn- und Verlustrech- nung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pfle- gegrade fortgeführt. Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergSti ft 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Um- strukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammen- setzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesam torganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzu- führen. 108 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  5 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein- schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einr ichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das Nürnberg Stift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt- zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevöl- kerung durch ambulante, teilstationäre und vollstat ionäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundes- ebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich g eregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertrete rn der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi- alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 f f SGB XII vereinbart. Die Entgelte für die Wohn- heime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der haus- wirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwi- schen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozi- alversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 109 6  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In die- sem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und - Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsve rtrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistun- gen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergSti ft, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. All e Aktivitäten orientierten sich darauf, Virusein- träge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss ausführlich berichtet. Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstützungs- programme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden. Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert. Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Baup rojekte weiter betrieben und weitere Meilen- steine abgeschlossen. 110 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  7 NürnbergStift • Für den Neubau des August-Meier-Hauses steht im Se ptember 2021 das Richtfest an, damit befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgrup- penspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zu- schussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR. • Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senior en-Wohnanlage St. Johannis am Standort Großweidenmühle laufen seitens der wbg. • Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platner sberg, die federführend durch das Hoch- bauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stifter- tafel mit dem Stifterehepaar. • Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistisch en Ausbildung ist absolviert. Der Start ins 2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsj ahr sind gelungen. Es gilt die Erfahrungen und die weitere Profilierung zu sichern. • Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisier ung und zur Einführung neuer Qualitätsindi- katoren fortzusetzen und zu vertiefen. Herausforderungen für 2022 Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern w urden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungs- sätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz. Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Nive au in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüsti- gen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unte r dem Gesichtspunkt der baulichen Vorausset- zungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeit igen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst die Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin unter- sucht. 111 8  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen: • Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen Au gust-Meier-Hauses • Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle • Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start d er bauvorbereitenden Arbeiten • Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital • Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentral küche Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubil- den ist. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht um- gesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar: • Einführung eines umfassenden Personalentwicklungss ystems zur Absicherung ausreichenden Pflegepersonals • Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanage ments. Diese gilt es nun erneut aufzugreifen. Parameter Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2022 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, wel- cher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absiche rung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,854 Mio. EUR festgesetzt. Die Planung für 2022 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Botto m-up Verfahren mit den Einrich- tungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der v ollstationären Einrichtungen des NüSt wird mit 90,1% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen ver- einbarten Pflegeplätzen und ihrer geplanten Belegun g sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen. 2. Nach aktuellem Tarifvertrag wurde der Planung fü r das Wirtschaftsjahr 2022 eine An- passung um durchschnittlich 2,1% zugrunde gelegt. 112 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  9 NürnbergStift 3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Bel egung ergebenden Daten nach Anzahl sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze ein. Diese Entwicklung wird für die Pflege, den Rüs tigen-Bereich, die Ambulanten Dienste und die Geriatrische Rehabilitation mit durchschnittlich 2,5% eingeschätzt. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werd en auf dem bisherigen Niveau be- lassen und tragen damit der sich stetig verschlecht ernden Bausubstanz der Liegen- schaften des NüSt Rechnung. 6. Mit der weiteren Reorganisation des ambulanten D ienstes wird mit einer Erlössteige- rung gerechnet. 7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensm ittel, Medien sowie des Wirt- schafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusam- mengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Get ränken und Spezialnahrungsmit- teln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksich- tigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Bre nnstoffe des Jahres 2020, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in diesen Kostenpositionen für 2022. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuun gs- und medizinisch-therapeuti- schen Bedarfes sind durch weitere Überprüfung der I nhalte Anpassungen vorgenom- men worden, u.a. im Ergebnis der Corona-Pandemie fü r Reinigungs- und Desinfekti- onsmittel sowie pflegerisches Verbrauchsmaterial. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fr emdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivität en in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücks ichtigen wiederkehrende Aufwen- dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendu ngen, die mit 119 TEUR veran- schlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine dur chschnittliche Gesamtkostenstei- gerung von 2% berücksichtigt worden. 113 10  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.2. Erfolgsplan Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2022 folgende Erträge und Aufwendungen: Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrech- nung zu gliedern. 114 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  11 NürnbergStift 115 12  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2022 setzt sich wie folgt zusammen: Im WPL 2022 ist eine Auslastung von 90,1% (WPL 2021 91,6%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 909 angebotenen Plätzen rd. 819 (-14 Plätze zum WPL 2021) belegt werden sollen und ergibt sich auch aus der anstehenden Umzugsvorbereitung für das neue August-Meier-Haus. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2022. 116 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  13 NürnbergStift Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastun g von 77,8% in 2022 unterstellt, welche im Jahres- durchschnitt 14 belegte Plätze bedeutet. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 120 Patienten in 2022 vorgesehen. 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollst ationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV- Nr. 1)“ Pflegebereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2022 liegen die Auslastungs- zahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2021 vorgesehenen neuen Vergütungsver einbarungen liegen wegen dem laufenden Schiedsstellenverfahren noch nicht endgültig vor. Deshalb wurden für die Einrichtungen folgende Erhö- hungen zum 01.07.2021 für die weitere Planung unterstellt, die sich aus dem bisherigen Verhandlungs- stand abzeichnen: AHS 2,56% AHR 3,83% AHJ 2,48% 117 14  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift AHP 1,39% Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 0 1.07.2022 wurde eine Steigerung von 2,5% an- genommen. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2022 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbes- serungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibu ng der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenom- men. Rüstigen-Bereich Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Wie bei der Pfle ge ausgeführt, liegen derzeit abschließend keine neuen Vergütungssätze vor, da sich diese aus dem Ve rhandlungsergebnis der Pflege ableiten. D.h. auch hier gelten die derzeit angenommenen Steigerungssätze je Einrichtung sowie eine ab 01.07.2022 unterstellte Steigerung um ca. 2,5%. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig z um 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Baye- rischen Wohnraumförderungsgesetzes. Geriatrische Rehabilitation Der Planung der Erträge für das Jahr 2022 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslas- tungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2021 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2022. Ab 01.07.2022 w urde eine Steigerung um 2,5% in die Planung einbezogen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2022: 118 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  15 NürnbergStift 119 16  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investition skosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ 120 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  17 NürnbergStift „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Miet- leistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergother apie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinha lten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Geschäftszwecke. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Ver- waltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden v on der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor- gungsansprüche enthalten. 121 18  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Andere aktivierte Eigenleistungen (GuV-Nr. 6)“ Hier wird die personelle Begleitung und Planung der umfangreichen Neubauprojekte ausgewiesen. „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“ 122 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  19 NürnbergStift „Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege nah er Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verte ilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen 443,06 VK (WPL 2021 423,39 VK) dem Planansatz 2022 zugrund e. Mit Vorliegen des neuen Tarifvertrages wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein du rchschnittlicher Steigerungssatz von 2,1% in die Planung einbezogen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG ü berlassen werden. Den Aufwendungen für ak- tive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. „Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“ 123 20  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschafts- plan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittel- aufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ n diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2020 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden d ie Einzelansätze überprüft und für 2022 entspre- chend fortgeschrieben. 124 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  21 NürnbergStift 125 22  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Le istungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskos tenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen. „Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 11)“ Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch aus- gerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Absch nitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu g eregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerich tet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pfle- geversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzuneh men. Der eingeschätzte Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalen- derjahr begrenzt. Die Bescheide für 2022 wird NüSt voraussichtlich im November 2021 erhalten. Gleich- zeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leis- tungserträgen. Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2022 gerechnet. Der Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab. 126 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  23 NürnbergStift „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“ 127 24  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen fü r abgeschlossene Wartungsverträge techni- scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertr agslage bleiben die Planansätze für Instandhal- tung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR. „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 18)“ In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG , die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspo- sitionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. „Jahresergebnis (GuV-Nr. 21)“ Der Erfolgsplan 2022 geht von einem Fehlbetrag in H öhe von 674 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 128 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  25 NürnbergStift „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan v orgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht über- steigen. Für das Jahr 2022 errechnet sich ein Betra g in Höhe von 6.853883 EUR (1/6 von 41.123.296 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbare n Ausgaben des Geschäftsjahres 2022, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungs- mittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Fin anzbedarf von rd. 42,23 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 40,78 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,78 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,67 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben den zugehörigen De- ckungsmitteln gegenübergestellt: 129 26  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 130 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  27 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.201 9 war die Verwaltung beauftragt, für den Neu- bau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertra g abzuschließen. Dieser wurde 2020 abge- schlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat be gonnen. Im September 2021 wird das Richtfest gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit ange nommenen Herstellkosten, einschließlich der Projekt begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Ende 2022 geplant ist, sind die Her- stellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig. Für das Vorhaben Zentralküche laufen derzeit mit de r Stadt die Abstimmungen zum Grundstück. Das Vorhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasste r zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt. Für 2022 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jah- resende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Sen ioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstüt- zung des Hochbauamtes im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1,96 Mio. EUR im Investitionsplan ver- ankert. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlag egütern werden 0,36 Mio. EUR für das Wirt- schaftsjahr 2022 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Ne uaufnahme von Darlehen ergibt sich mit der Ab- nahme zum Ende des Jahres 2022 für das neue August- Meier-Haus. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig übe r refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2022 fi- nanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge- schäftsjahr (2021) - eine nach Jahren gegliederte Ü bersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. 131 28  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhe rsehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabeposi- tionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkaus- schusses. Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 132 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  29 NürnbergStift 133 30  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 134 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  31 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträg e (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Ver- bindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2022 kein ausgeglichenes Jahreser- gebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungs verhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau u nd der weiteren Umsetzung des Restrukturie- rungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2022 fortgeschrieben. 135 32  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 136 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  33 NürnbergStift 137 34  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Für die Zentralküche wird der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorberei- tungsphase. Der Neubau des August-Meier-Hauses befindet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt. Dieses Pro- jekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbe- reitungen für den Neubau und die Sanierung der Seni oren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam mit dem Hochbauamt gestartet. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zuguns- ten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Ange- stellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Di e Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und ver- knüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte 138 Wirtschafts- und Finanzplan 2022  35 NürnbergStift Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen. Tariflich Beschäftigte 139 36  Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2022 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 40.625 TEUR gerechnet. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung: 140 Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen  37 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soz iale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisa tion EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PAF Pflegeausbildungsfonds PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversich erung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherun g TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kom munalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan 141 Seite 1 von 3 TOP: 3.1 zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 28.10.2021 Wirtschaftsplan 2022 S a c h v e r h a l t 1. Vorbemerkung Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022, bestehend aus dem Erfolgs -, Vermögens- und Fi- nanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). 2. Erfolgsplan Der Erfolgsplan 2022 schließt wie folgt ab: Erträge 42.734.622 EUR Aufwendungen 43.408.302 EUR Jahresfehlbetrag - 673.680 EUR Ausgangslage Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten orientierten sich darauf, Viruseinträge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherr schen. Hierzu wurde im Werkausschuss ausführlich berichtet. Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstüt- zungsprogramme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden. Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert. Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilensteine abgeschlossen.  Für den Neubau des August-Meier-Hauses fand im September 2021 das Richtfest statt, damit befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zuschussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR.  Die Pla nungen für den Nachfolgestandort der Senioren -Wohnanlage St. Johannis am Standort Großweidenmühle laufen seitens der wbg.  Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das Hochbauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stiftertafel mit dem Stifterehepaar.  Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistischen Ausbildung ist absolviert. Der Start ins 2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsjahr sind gelungen. Es gilt die Er- fahrungen und die weitere Profilierung zu sichern. Ö 2.2Ö 2.2 142 Seite 2 von 3  Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisierung und zur Einführung neuer Quali- tätsindikatoren fortzusetzen und zu vertiefen. Herausforderungen 2022 Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz. Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulichen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beein- flussen die Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI d es NürnbergStifts wird den- noch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht. Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufge- nommen:  Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen August-Meier-Hauses  Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle  Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten  Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital  Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubilden ist. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:  Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausrei- chenden Pflegepersonals  Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. Diese gilt es nun erneut aufzugreifen. Die Berechnungen für den Erfolgsplan 202 2 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 6 74 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6, 854 Mio. EUR festgesetzt. 3. Vermögensplan Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Finanzbedarf von 42,23 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (Inves- titionen) in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR. 143 Seite 3 von 3 Davon sind für den Neubau des August -Meier-Heimes im Rahmen eines ÖPP -Projektes 37,96 Mio. EUR, für die Zentralküche 0, 5 Mio. EUR, für Vorbereitung des Neubaus und der Moderni- sierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg 1,96 Mio. EUR sowie für Ersatzbeschaffungen 0,36 Mio. EUR vorgesehen. Für Darlehenstilgungen sind 0,78 Mio. EUR eingeplant. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 0,67 Mio. EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Finanzplan Dem Finanzplan, der die Jahre 20 21 bis 2025 umfasst, liegt das ausgewiesene Investitionspro- gramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entscheidungen des Werkausschusses sowie dann ggf. des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen. Für 2022 sind Kreditaufnahmen mit der Abnahme des ÖPP -Vorhabens Neubau August-Meier- Haus vorgesehen. Für die Jahre 2021 bis 2025 geht NürnbergStift davon aus, dass in diesen Jahren weiterhin Fehl- beträge ausgewiesen werden. 5. Verpflichtungsermächtigung Aus dem Investitionsprogramm leiten sich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 48,082 Mio. EUR für den Neubau des August-Meier-Hauses (Abschluss), der Zentralküche sowie den Neubau und die Sanierung des Platnersberges ab. Eine Vertragsbindung liegt für den Neubau August-Meier-Haus in Höhe von 2,092 Mio. EUR für das Folgejahr vor. 144 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage ASN/012/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 28.07.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für 2022 Anlagen: Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022 Stellenplan zum Wirtschaftsplan Sachverhalt (kurz): Zur Begutachtung werden vorgelegt: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 (gem. § 13 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung -EBV); er besteht aus: - dem Erfolgsplan (§ 14 EBV) - dem Vermögensplan (§ 15 EBV) - dem Stellenplan sowie der Stellenübersicht (§ 16 EBV) 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2.3Ö 2.3 145 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/012/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 146 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/012/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen: 1. den beiliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2022, bestehend aus: -dem Erfolgsplan (§ 14 EBV) -dem Vermögensplan (§ 15 EBV) -dem Stellenplan sowie der Stellenübersicht (§ 16 EBV) Beschlussvorschlag: Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses ASN vom 28.07.2021 wird zum Beschluss erhoben. 147 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Ö 2.3Ö 2.3 148 Wirtschaftsplan 2022 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2022 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2021 bis 2025 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2022 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2025 Anlage 3: Finanzplan 2022 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 Anlage 5: Vermögensplan 2022 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2021 bis 2025 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2021 bis 2025 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2022 149 Wirtschaftsplan 2022 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch- führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga- ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtisc hen Organisation nimmt der Ei genbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreisl aufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset- zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz aus gerichtet werden. Die bestehenden abfall- rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher- heit zu verbessern. Dies betri fft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge- treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert- stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 150 Wirtschaftsplan 2022 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nür nberg. Für das Stadtgebiet Stei n hat ASN die Rest-, Bio- und Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckver- einbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be- arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Beförder n von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange- schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.430 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.400.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 45.050 Biotonnen mit einem Volume n von ca. 5.606.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu- rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch , Reparatur und Volumenänder ung der stadteigenen Abfallbe- hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr. 151 Wirtschaftsplan 2022 Seite 3  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogist ik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel- aufträge und die Beseitigung „wilder Abfall ablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.200 Spe rrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung v on verwertbaren Materialien und Elektronik- schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontai nern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe- trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelste lle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem verg leichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi- gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal au sgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 23.400 t Gartenabf ällen jährlich. Einmal jähr liche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen. Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichti gung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heu- tiger Sicht kann nach Abschluss der Pl anungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgese- hen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebs führer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bere itstellung von Mehrwegge- schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte. Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wir d der bislang im Anwesen „Am Pfer- demarkt“ befindliche Wertstoff hof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und G enehmigungsverfahren dürfte in 2022 abge- schlossen werden können, so dass voraussichtlich zum Jahresbeginn 2023 mit den Bau- maßnahmen begonnen werden kann. De r neu konzipierte Wertsto ffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweite- rungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellun gen, die sich aus dem Nachhaltigkeits- gedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögens- plan der Vorjahre vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfü- gung. 152 Wirtschaftsplan 2022 Seite 4  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauc hte Verkaufsverpackungen auf die Sam- melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); opera- tive Durchführung erfolgt rein privatwirtsc haftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamt liche und ehrenamtliche Abfallber ater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkomposti erung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwir tschafts- und der Abfallgebührensatzung.  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Er füllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein- schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpass ungen und Abrechnung der Vertragsleis- tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Be förderung als Entsorgungsfachbetrieb. Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wu rde im Rahmen einer Vergleichsvereinba- rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellu ng der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wir ksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlic h 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue To nne" im Rahmen einer beau ftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Trans port) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen zu bete iligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch aus). 153 Wirtschaftsplan 2022 Seite 5 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost- feuerungstechnik. Die Feuerle istungsregelung, ein automat isches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer- zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallv erbindungen, saure Sc hadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erz eugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever- bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd- gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver- brennungsprozesses wie Schlacke und Metallsch rott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich ca. 217. 000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 134.000 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 12.000 t Gewerbeabfälle und ca. 71.000 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom- men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. Die CO 2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffe missionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wird vorerst noch nicht auf die „thermi sche Behandlung von Siedlungsabfällen“ ange- wandt und findet daher keinen Niederschlag im vorgelegten Wirtschaftsplan. Laut einer Stellungna hme des Verbands kommunaler Unte rnehmen e.V. ( VKU) dient die thermische Abfallbehandlung ke inem unmittelbaren Produktions zweck, denn Abfälle sind keine gezielt hergestellten Produkte. Vielmehr geht es darum, die biologische sowie che- misch-physikalische Umwelt- und Siedlungshygiene sicherzustellen. Eine CO2-Bepreisung bei Siedlungsabfällen würde das Risiko verstärkter Abfallverbringung ins Ausland schaffen und könne keine verursachergerechte Lenkungswirk ung entfalten. Insbesondere könnten 154 Wirtschaftsplan 2022 Seite 6 die Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen nicht auf andere „Brennstoffe“ auswei- chen, die Anlagen haben vielmehr in erster Linie eine En tsorgungsfunktion; Siedlungsab- fälle sind eben keine „Brennstoffe“ wie Kohle, Öl oder Gas. Mit anderen Worten: Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne! Die Einbeziehung in den Zertifik ate-Handel hätte lediglich st eigende Abfallgebühren zur Folge, aber keinen -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt. Ein, vom VKU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt unt er anderem zu dem Ergebnis, dass sich die zum BEHG zu erlassenden Durchführungsverordnungen1 nicht auf Siedlungsabfälle be- ziehen dürfen, anderenfalls wären sie mangels Rechtsgrundlage dem Risiko der Nichtigkeit ausgesetzt. 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflicht igen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit ei ner verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbar e Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, welche bis Ende 2022 komplett verfüllt sein wird. Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten J ahre würde die Verfüllung des Restvo- lumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrich- tungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein we rden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg- Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereite te Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) re- geln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus wer- den die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüs- tungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich fest- geschrieben. 1 Eine die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen betreffende Durchführungsverord- nung ist auf die nächste Legislaturperiode versc hoben; konkrete Erkenntnisse hierzu sind frühestens ab 2024 zu erwarten. 155 Wirtschaftsplan 2022 Seite 7 Für die Nürnberger Abfallwirt schaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmü ll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeit lich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins besonders wirtschaftlichen Kriteri en ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflich- tung, die entsprechenden Abfä lle für den Landkreis Nürnber ger Land zu entsorgen, von Bedeutung. Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie No rd“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine bes ondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa- nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,3 Mio. EURO gebildet. 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo- niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr- scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (ei ne Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll- abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall- beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Mü llverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden voraussichtlich zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. 156 Wirtschaftsplan 2022 Seite 8 Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr si nd alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal- ten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt ab 2019 gesenkt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum läuft noch bis zum Jahr 2022. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe und Energie sowie die deutlichen Mehraufwendungen im Bereich Personal aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden sich auf die Verbrennungsgebühr aus- wirken. Da der Großteil der technischen Anlagen ab 2022 sukzessive das jeweilige „Ab- schreibungsende“ erreicht, wird hierdurch, trot z erhöhten, „altersbedingten“ Instandset- zungsaufwands, wiederum ein Entlastungseffekt zur Verbrennungsgebühr erwartet. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom- men, d. h. es wurden sämt liche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs- und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbri ngende Sicherheitsleis- tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut- achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha- densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Pers onalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für a lle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der PPK sowie auch die Aufwendungen für Instands etzungsmaßnahmen in der Müllverbren- nungsanlage. Insbesondere im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteu- erung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten. 157 Wirtschaftsplan 2022 Seite 9 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Be soldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem ent hält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltor dnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personal- aufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die dar- aus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplan- ten Personalaufwand berücksichtigt. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun- gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset- zenden Kosten für Mieten und Pachten, Büroko sten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN di rekt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 1,9 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,2 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,7 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,48 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2022 voraussi chtlich mit einem Jahresverlust von ca. 5 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 81 Mio. EUR. 158 Wirtschaftsplan 2022 Seite 10 Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der erwartete Verlust in 2021 in Höhe von ca. 6 Mio. EUR soll mit dem Jahre sverlust 2022 verrechnet werden und als Ge- winnvortrag in Höhe von ca. 70 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Fi nanzplan der Jahre 2021 bis 2025 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2022 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitr aum von fünf Jahren sind Au sgaben in Höhe von 14,09 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei- bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schul den ab 2022 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be- trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2022 12,67 Mio. EUR. 159 Anlage 1 IST Plan Plan 2020 2021 2022 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 43.503 43.922 44.144 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 23.561 26.405 32.447 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 67.064 70.327 76.591 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.373 9.703 10.853 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.599 18.148 28.359 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 18.496 19.037 20.515 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.954 7.189 7.143 - davon für Altersversorgung 3.259 3.330 3.019 SUMME Personalaufwand 25.450 26.226 27.658 7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962 9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 42 42 42 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518 Zuführung 1.140 1 1 Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2022 160 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2020 2021 2022 2023 2024 2025 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 67.064 70.327 76.591 72.749 83.160 83.666 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32 30 30 30 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212 38.557 38.697 38.273 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 25.450 26.226 27.658 27.735 28.370 28.986 7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962 5.770 5.880 5.997 9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484 484 484 484 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924 1.762 1.647 1.446 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476 ‐7.881 1.611 2.064 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 42 42 42 41 41 41 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518 ‐7.922 1.570 2.023 14. Gewinn- / Verlustvortrag 89.853 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314 15. Vortrag auf neue Rechnung 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314 65.337 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 011100 Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080 133 147 148 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 161 Anlage 3 Finanzplan 2022 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 3.632 Mittelzufluss gesamt 12.536 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 5.518 Investitionen Abfallwirtschaft 3.236 Müllverbrennung 113 Deponie 50 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 1.305 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 12.536 Erhöhung 1 Minderung 1.080 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 162 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 2022 2023 2024 2025 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn 1.570 2.023 Abschreibungen / RBW Abgänge 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.338 1.077 944 882 812 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 1.000 3.632 9.947 576 Mittelzufluss gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 2022 2023 2024 2025 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 6.003 5.518 7.922 Investitionen Abfallwirtschaft 4.210 3.236 2.452 2.422 679 Müllverbrennung 61 113 63 63 213 Deponie 30 50 0 0 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 1.604 1.305 5.368 5.511 1.630 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.035 2.214 2.306 2.401 2.501 Erhöhung liquide Mittel 5.126 Mittelverwendung gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249 Erhöhung 11100 Minderung 1.640 1.080 133 147 148 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 163 Anlage 5 Vermögensplan 2022 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 80.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 Fahrzeuge 2.719.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 3.236.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 53.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 113.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 20.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 50.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 164 Mittelfristiger Vermögensplan 2021 2022 2023 2024 2025 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 1.600.000,00 100.000,00 350.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 2.342.500,00 2.719.000,00 1.752.500,00 1.972.500,00 230.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.000,00 337.000,00 319.000,00 319.000,00 319.000,00 4.209.500,00 3.236.000,00 2.451.500,00 2.421.500,00 679.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 61.000,00 113.000,00 63.000,00 63.000,00 213.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 4.400.500,00 3.499.000,00 2.614.500,00 2.584.500,00 992.000,00 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 165 Anlage 7 Seite 1 2021 2022 2023 2024 2025 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2020 30 2021 80 2022 30 0 0 Grundstücke und Gebäude 2020 1.600 2021 100 2022 350 0 0 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2020 0 2021 0 2022 000 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2020 2.343 2021 2.719 2022 1.753 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 237 2021 337 2022 319 0 0 Deponie Grundstücke und Gebäude 2020 0 2021 0 2022 000 Betriebsanlagen 2020 20 2021 20 2022 000 Maschinen 2020 5 2021 5 2022 000 Fahrzeuge 2020 0 2021 20 2022 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 5 2021 5 2022 000 4.240 3.286 2.452 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 166 Anlage 7 Seite 2 2021 2022 2023 2024 2025 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2020 3 2021 53 2022 300 Grundstücke und Gebäude 2020 0 2021 0 2022 000 Betriebsanlagen 2020 0 2021 0 2022 000 Maschinen 2020 10 2021 10 2022 10 0 0 Fahrzeuge 2020 0 2021 0 2022 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 48 2021 50 2022 50 0 0 Verwaltung Fachspezifische Software 2020 35 2021 35 2022 35 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 65 2021 65 2022 65 0 0 4.401 3.499 2.615 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 167 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 70.000,00 Sonstiges 10.000,00 80.000,00 Grundstücke und Gebäude Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 100.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.454.000,00 Abrollkipper/Absetzkipper 565.000,00 Sperrmüllpresser 260.000,00 PKW 80.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.719.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 40.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 200.000,00 Abroll-Absetzmulden 12.000,00 Müllpreßbehälter 52.000,00 Sonstiges 10.000,00 337.000,00 Summe Abfallwirtschaft 3.236.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 168 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Prozessleittechnik Betriebsführungssystem 50.000,00 Fachspezifische Software 3.000,00 53.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 113.000,00 169 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 EUR Deponie Betriebsanlagen Sonstiges 20.000,00 20.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge Straßenkehrmaschine 20.000,00 20.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 50.000,00 170 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 171 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn- gruppen Besol- dungs- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen 2020 2021 30.06.2021 Qualifik.ebene 4 NV Erste Werkleiterin (Höherer Dienst) A 16 0 0 0 A 15 0 0 0 A 14 1 1 1 Beamter zum 01.01.2021 gehoben (vorher A13) A 13 H 1 1 0 Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0 A 13 1 1 1 Beamter zum 01.01.2021 gehoben (vorher A12) (Gehob. Dienst) A 12 0 0 1 Beamtin zum 01.02.2021 gehoben A 11 5 5 3 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 12 12 10 Stellenplan Beschäftigte Entgelt- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen VG alt neu 2020 2021 30.06.2021 Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 0 I b E14 3 3 2 II H + II G E13 2 2 2 III / II E12 2 2 1 IVa / III E11 2 3 4 IV a E10 3 3 3 E9c 13 13 13 E9b 12 11 10 E9a 36 36 34 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 27 27 27 Umw. von E6/E7 nach E8 (EGO Handwerk By) LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 97 Umw. ASF-Fahrer von E5 nach E6 (EGO Handwerk By) VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 16 16 17 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 199 194 Umw. Müllauflader von E3 nach E4 (EGO Handwerk By) VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 8 8 9 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 2 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 430 430 420 Ö 2.3Ö 2.3 172 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2020 2021 30.06.2021 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 12 12 10 7 3 Beschäftigte 430 430 420 411 9 Summe 442 442 430 418 12 173 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 27.10.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2022 Anlagen: Erläuterungsbericht Wirtschaftsplan 2022 Sachverhalt: Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V. mit § 6 Abs. 5 legt der Eigenbetrieb Franken- Stadion Nürnberg (FSN) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss FSN ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 5 der Betriebssatzung). Die im Wirtschafts- und Finanzplan 2022 geplanten Aufwendungen bzw. Ausgaben für Investitionen stehen zum Teil unter dem Vorbehalt der möglichen Planänderung. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 2.4Ö 2.4 174 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2021 Seite 2 von 4 Gesamtkosten 3.547.061 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 3.547.061 € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 7 B vom 01.03.2021 erfolgt. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 175 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2021 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 176 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss (FSN) begutachtet den Wirtschafts- und Finanzplan 2022 für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ und empfiehlt dem Stadtrat diesen zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2022/2024 für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ unter Berücksichtigung der bei den Haushaltsberatungen getroffenen Änderungen. Der Verlustausgleich ist in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen. 177 1 Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Erläuterungsbericht Ö 2.4Ö 2.4 178 2 Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) für das Wirtschaftsjahr 2022 1. Einführung In den Wirtschaftsjahren 2019- 2020 wurden bzw. werden wieder verschiedene Bau-, Umbau-, und Sanierungsmaßnahmen, die laut Betreiber-Vertrag nicht von der Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH zu übernehmen sind, durchgeführt. Erwähnenswert sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen: Baumaßnahmen/zukünftiges Anlagevermögen:  Erweiterung der Vorkontrolle Gästeeingang  Erneuerung der CCTV-Anlage  Erneuerung der Polycarbonatbedachung Haupttribüne  Erneuerung von Treppenaufgängen Block 2-4 Sanierungs-/Wartungsmaßnahmen:  Wartung Panikentlastungstore  Wartung Brandmeldeanlage  Sanierung der Treppentürme Block 6+14  Wartung Schwingungsdämpfer  Sanierung Flutlichtmasten Für 2022-2024 sind folgende Maßnahmen angedacht:  Neubau von Treppenaufgängen Blöcke 26-28 (Neubau als Stahlbau)  Neubau von Treppenaufgängen Blöcke 8-12 (Neubau als Stahlbau)  Neubau von Treppenaufgängen Blöcke 16-20 (Neubau als Stahlbau)  Monitoring der Galerie  Monitoring Schwingungsdämpfer  Monitoring Polycarbonat-Platten gesamtes Stadiondach  Sanierung von Toiletten im Public-Bereich 179 3  Vorplatz FG2: Sanierung der Pflasterflächen und Baumscheiben  Entwässerung Stadiondach  Abdichtungsarbeiten Galerie Arbeitsfugen und Wandanschlüsse  Flutlichtmasten-Sanierung Fußpunkte  Sanierung der Sprachalarmierungsanlage  Netzersatzanlage-Ergebnisse der Begutachtung umsetzen  Sonstige „kleinere“ Reparaturen Die Sanierungs-bzw. Umbaumaßnahmen sind zurzeit auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Ge- gen Ende des Jahres 2021 ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie geplant. Nach den Er- gebnissen dieser Studie in der 2. Jahreshälfte 2022 wird die Entscheidung über eine Generalsanie- rung bzw. einen Neubau des Stadions vorbereitet. Die Kosten für den Neubau von Treppenaufgängen (gesamtes Kostenvolumen in Höhe von 3.200.000,00 € über die Jahre 2022 -2024) werden als Reparaturaufwand behandelt. Begründet wird dies damit, dass durch den Neubau von Treppenaufgängen keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes über den ursprünglichen Zustand hinaus erfolgt. 2. Erfolgsplan 2022 2.1 Umsatzerlöse Aufgrund der Corona-Pandemie waren bereits Wirtschaftsjahr 2020 die Rückgänge an Umsatzer- lösen in Höhe von 335.000,00 € zu verzeichnen (Kürzung aufgrund von Geisterspielen: 30.000,00 € pro Spiel). Aufgrund der Verringerung von Einnahmen beim 1. FC Nürnberg wurden die Mietzahlungen an die Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH in geringerer Höhe geleistet. Dies führte dazu, dass auch die Nutzungsentgelte des FSN entsprechend reduziert wurden. Die im Betreibervertrag geregelten Nutzungsentgelte betragen im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 1.574.500,00 € (für den Zeitraum vom 01.01. -30.06.2022: 130.232,51 € mtl.; für den Zeitraum vom 01.07.-31.12.2022: 132.186,00 € mtl.). Die laut dem Betreibervertrag vereinbarte Steigerung des Nutzungsentgeltes (1,5%) wurde hierbei eingeplant. Für das 1. Halbjahr 2022 gehen wir wei- terhin von einer Kürzung des Nutzungsentgeltes in Höhe von 180. 000,00 € aus, welche aus der Durchführung von Geisterspielen resultiert. Zudem wurden im Wirtschaftsjahr 2022 die Erlöse aus Grundabgaben (resultieren aus der Weiterverrechnung an die Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH) in Höhe von 62.000,00 € pro Jahr geplant. Außerdem fallen weiterhin die Erlöse aus der Vermietung der Funkstation in Höhe von 7.800 €, Erlöse aus der Dachmiete in Höhe von 2.500,00 € sowie die Erstattung von Energiekosten GLH in Höhe von 300,00 € an. Die gesamten geplanten Umsatzerlöse des Wirtschaftsjahres 2022 belaufen sich auf 1.467.000,00 €. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden die gesamten Nutzungsentgelte in H öhe von 1.600.000,00 € (für das 1. HJ 2023: 132.186,00 mtl.; für das 2. HJ 2023: 134.186,00 € mtl.) ge- plant. Die laut dem Betreibervertrag vereinbarte Steigerung des Nutzungsentgeltes (1,5%) wurde hierbei eingeplant . Im Wirtschaftsjahr 2023 wird keine Kür zung von Umsätzen aufgrund von Geisterspielen mehr geplant. Die anderen Erlöse (Grundabgaben, Vermietung der Funkstation , 180 4 Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstattungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2023 betragen 1.671.000,00 €. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurden die jährlichen Nutzungsentgelte in Höhe von 1.622.000,00 € (für das 1. HJ 2024: 134.186,00 € mtl.; für das 2. HJ 2024: 136:181,32 € mtl.) geplant. Die laut dem Betreibervertrag vereinbarte Steigerung des Nutzungsentgeltes (1,5%) wurde hierbei eingeplant . Die anderen Erlöse (Grundabgaben, Vermietung der Funkstation, Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstattungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2024 be- tragen 1.695.000,00 €. Bei der Planung von Umsatzerlösen gehen wir von der Zugehörigkeit des Hauptmieters 1. FCN zur 2. Bundesliga aus. 2.2 Personalaufwand  Herr Stenger, zweiter Werkleiter (Stufe E12, Entwicklungsstufe 6) Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 8.230 €. Bei 13 Gehältern ergibt sich der Ge- samt-Aufwand in Höhe von 107.000,00 €.  Neuer Architekt, eingestellt im Januar 2021 (Stufe E11, Entwicklungsstufe 2) Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 5.346 €. Bei 13 Gehältern ergibt sich der Ge- samt-Aufwand in Höhe von 69.500 €.  Halbtags-Verwaltungskraft, geplante Einstellung ab Oktober 2021 (Stufe 9c) Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 1.800 €. Bei 12 Gehältern ergibt sich der Ge- samt-Aufwand in Höhe von 21.600 €.  Neuer Bauchtechniker, geplante Einstellung ab Januar 2022 (Stufe 9a) Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 3.600 €. Bei 13 Gehältern ergibt sich der Ge- samt-Aufwand in Höhe von 46.800 €. Der gesamte Personalaufwand in den Jahren 2022-2023 beträgt 245.000,00 €. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurden kleinere Gehaltserhöhungen geplant; der Personalaufwand beläuft sich in 2024 auf 255.000,00 €. 2.3 Abschreibungen Trotz umfangreicher Investitionen in den Jahren 2013 bis 2015 ist, bedingt durch das Auslaufen der Abschreibungszeiträume für den Bereich „Technische Anlagen und Maschinen“, in den kom- menden Jahren kein gravierender Rückgang der Abschreibungen mehr zu erwarten. Für das Jahr 2022 wird daher in beiden Varianten ein Betrag über 2 Mio. € angesetzt. 2.4. Aufwendungen für Dienstleistungen städtischer Dienststellen Ab Oktober 2021 ist die Einstellung der neuen Hilfskraft (Nachfolgerin von der Frau Schneider) eingeplant. Das Honorar von Frau Schneider, welches unter den sonstigen betrieblichen Aufwen- dungen in den Vorjahren ausgewiesen wurde, entfällt ab dem Jahr 2022 in voller Höhe. 181 5 2.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:  Reparaturaufwendungen Bei der Planung von zukünftigen Reparaturaufwendungen greifen die Sparmaßnahmen ein, diese sind nun auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist sehr veral- tet. In der langfristigen Planung (über 5 Jahren hinweg) wird der Abriss des bestehenden und die Errichtung eines neuen Stadions in Aussicht gestellt. Die Reparaturaufwendungen sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Gegen Ende des Jahres 2021 ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie geplant. Nach den Ergebnissen dieser Studie in der 2. Jahreshäl fte 2022 wird die Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions vorbereitet. Die geschätzten Kosten der Machbarkeitsstudie in Höhe von 250.000,00 € werden im Wirtschaftsjahr 2022 anfallen. Als Reparaturaufwendungen werden im Wirt- schaftsjahr 2022 die Kosten in Höhe von 1.750.000,00 €, im Wirtschaftsjahr 2023- 1.415.000,00 € und im Wirtschaftsjahr 2024- 1.395.000,00 € geplant. Zudem beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwen- dungen die Kosten für die IT -Leistungsabrechnung der Stadt Nürnberg in Höhe von 5.000,00 € pro Jahr.  Bauliche Betreuung des Hochbauamtes Durch die Eistellung eines neuen Architekten beim Eigenbetrieb (die Eistellung erfolgte bereits im Januar 2021) werden ab dem Wirtsc haftsjahr 2022 keine Kosten für die bauliche Betreuung durch das Hochbauamt geplant.  Dienstleistungen Dritter, Honorare Diese Position beinhaltet die Honorare für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse (inkl. Buchführungskosten), Erstellung vo n Steuererklärungen sowie die geplanten Honorare für die Recht- und Steuerberatung (hierbei ist insbesondere die Abrechnung für die Begleitung der Be- triebsprüfung für 2016-2019 zu erwähnen). Es werden die jährlichen Kosten in Höhe von EUR 50.000,00 eingeplant.  Miete für Büroräume In den Vorjahren beinhaltete die Position die jährlichen Mietzahlungen für Archiv inkl. Neben- kosten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2022 fällt die Miete für Archiv weg. Hinzu kommt die Miete für Container (Büro von Herrn Stenger) sowie die Miete für 2 Klimageräte . Für die Mietzahlungen wurden insgesamt die jährlichen Kosten in Höhe von 16.605,00 € geplant.  Verwaltungskostenbeiträge Stadt Nürnberg Pro Jahr ist mit der Zahlung von Verwaltungskosten in Höhe von EUR 65.000 zu rechnen. 182 6  Büro- und Verwaltungskosten Die Position beinhaltet die jähr lichen Kopier- und Telefon-und Internetkosten, die Ausgaben für Porto und die Kontoführungskosten . Wie gehen hierbei von den jährlich en Kosten in Höhe von 3.000,00-5.000,00 € aus.  Versicherungen, Abgaben Für die Versicherungen sowie für die Grundabgabenzahlungen (Grundsteuer, Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser) sind pro Jahr ca. EUR 100.000 zu leisten. 2.4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die abgebildeten Zinsaufwendungen werden aus den Tilgungsplänen entnommen. Bedingt durch die monatliche Pachtzahlung der Betreiber-Gesellschaft und der Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen zu bestimmten Zeitpunkten jeweils für das Halbjahr , ist es erforderlich , ein von der Eigenbetriebsverordnung abweichendes Kassenkreditlimit festzulegen. Das Kassenk- reditlimit wird auf 1.500.000 € festgelegt. 183 7 3. Vermögensplan und Finanzplan Im Stadion finden laufend notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten statt. Bereits in 2020 waren absehbar keine größeren (investiven) Bautätigkeiten (z.B. für Neubauten) vorgesehen. Sowohl Erkenntnisse bei FSN, als auch bei der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH, zeigen aller- dings, dass insbesondere die Sanierungskosten (konsumtiv) in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. In den Wirtschaftsjahren 2022-2024 wurden keine Investitionen in das Anlagevermögen geplant. Es werden in den Wirtschaftsjahren 2022-2024 lediglich diverse Reparaturaufwendungen anfal- len. Im Wirtschaftsjahr 2019 war ein Überschuss an Liquidität in Höhe von 2.762.000,00 € zu ver- zeichnen. Dieser setzte sich wie folgt zusammen: - In 2019 wurde die abschließende Zuwendung des Freistaates Bayern zwecks Umbau des Stadions für die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Höhe von EUR 2.612.000 gewährt. - Zudem wurden in 2019 die restliche Kostenbeteiligung des 1. FC Nürnberg für den Umbau der Südost-Kurven in Höhe von EUR 150.000 geleistet. Der Liquiditätsüberschuss wurde zu einer sogenannten Liquiditätsreserve eingestellt. Die vorhan- dene Mehr-Liquidität wurden auf die Jahre 2021-2023 verteilt. Die Berücksichtigung erfolgt aus Rückführung aus der Liquiditätsreserve. Im Wirtschaftsjahr 2020 ist eine ungeplante Entnahme au s der Liquiditätsreserve (Übertrag von Mitteln vom Betriebsmittelkonto auf das Sparkassenkonto) in Höhe von 2.320.000,00 € erfolgt. Die Reserve ist somit ausgeschöpft. Für 2019 wurde bereits kein Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg gewährt (lt. Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2020 ). Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 1.244.671,06 € wurde mir der allgemeinen Rücklage verrechnet. Für das Wirtschaftsjahr 2022 ergibt sich ein berechneter Verlustausgleich durch die Stadt Nürn- berg in Höhe von 3.100.621,00 €. In den Folgejahren werden keine Zuschüsse durch Dritte gewährt. 184 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/012/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2022 Anlagen: 2.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2022 2.10 Stellenplan 2.11 Darlehen 2.12 Steuer 2.2 Erfolgsplan 2022 2.3 Unterhalt 2.4 sonstige Aufwendungen 2.5 Vermögensplan 2022 2.6 Investitionen 2.7 Verpflichtungsermächtigungen 2022 2.8 Finanzplan 2021-2025 2.9 Verlustausgleich Sachverhalt (kurz): Gem. § 6 Abs. 2 i. V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 5 der NürnbergBad-Betriebssatzung legt der Eigenbetrieb NürnbergBad den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 2.5Ö 2.5 185 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2021 Seite 2 von 4 Gesamtkosten 7.664.336 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 7.664.336 € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 7 B vom 1.3.2021 ist erfolgt 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 186 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2021 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 187 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss NüBad begutachtet den Wirtschafts- und Finanzplan 2022 für den Eigenbetrieb NürnbergBad und empfiehlt diesen zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2021/2025 für den Eigenbetrieb NürnbergBad. 188 Seite 1 von 4 NürnbergBad – Wirtschaftsplan 2022 Anlage 1: Erläuterungsbericht 1. Einführung Mit Beschluss des Stadtrats vom 02. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb NürnbergBad gegrün- det und hat zum 01. Januar 2004 seine Tätigkeit aufgenommen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 08. Juli 2003 wurde am 16. Juli 2003 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Die letzte Änderung der Betriebssatzung erfolgte durch Satzung vom 05. August 2015. Der Eigenbetrieb NürnbergBad bewirtschaftet alle städtischen Hallenbäder:  Südstadtbad,  Nordostbad,  Katzwangbad,  Langwasserbad; und alle städtischen Freibäder:  Stadionbad,  Westbad,  Naturgartenbad. NürnbergBad ist für die Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Sanierung und At- traktivitätssteigerung verantwortlich. Die wesentlichen Maßnahmen bisher waren:  2008 / 2009 – Südstadtbad; Sanierung, Erweiterung um Außenbereich und Sauna- landschaft  Dezember 2009 – Nordostbad; Erweiterung Außenbereich  September 2010 bis Juli 2011 – Westbad; vollständige Erneuerung  Mai 2013 bis Juli 2015 – Langwasserbad; Neubau  Februar 2017 bis Mai 2017 – Nordostbad; Neubau einer Röhrenrutsche  Juli 2017 bis Oktober 2017 – Nordostbad; Neugestaltung des Vorplatzes  2018 – Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Stadionbad; Umbau und Neugestaltung des Eingangsbereichs im Katzwangbad  Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen- betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant. In den vorliegenden Unterlagen ist die Planung für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbe- triebs NürnbergBad dargestellt. Ö 2.5Ö 2.5 189 Seite 2 von 4 2. Erfolgsplan Die Ermittlung der Planansätze im Erfolgsplan (Anlage 2) erfolgt aufgrund der Zahlen des Jahresabschlusses 2020 und der Ist-Situation des fortgeschrittenen Wirtschaftsjahres 2021, unter Berücksichtigung der Corona bedingten Einflüsse. 2.1 Umsatzerlöse Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wird berücksichtigt, dass ein vollständiger Normalbetrieb für das Jahr 2022 noch nicht sicher erscheint. Es wird mit 800.000 Besucher für das Gesamtjahr 2022 geplant (2021: 600.000 Besucher / 2020: 445.720 Besucher / 2019: 1.182.000 Besu- cher) 2.2 Material und Instandhaltung Der Aufwand für Gas, Strom, Wasser und Heizung (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) wurde aus den Verbrauchsdaten der Vergangenheit und der unterstellten Nutzungsintensität und Nutzungsdauer, Corona angepasst, ermittelt. Dabei wurde eine durchschnittliche Preisstei- gerungsrate von 3 % unterstellt. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten Aufwendungen für den Bauunterhalt (Anlage 3) mit 739 TEUR sowie für die Fremdreinigung mit 500 TEUR. 2.3 Personalaufwand Die Tarifeinigung vom 25.10.2020 sieht folgende stufenweise Erhöhungen der Tabellenent- gelte vor:  ab 01.04.2021: 1,4 %  ab 01.04.2022: 1,8 % Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Der Jahresabschluss 2020 weist Gesamtpersonalkosten von 4.475 TEUR (2019: 4.673 TEUR) aus. Die Personalkosten der bei NürnbergBad angesiedelten Projektgruppe für das Volksbad werden mit etwa 380 TEUR p.a. in 2022 erstmal in voller Höhe anfallen. Ausgehend von einer weitgehenden Normalisierung der Personalkosten des Bäderbetriebes in 2022 und den Tarif-Erhöhungen wird mit Gesamtpersonalkosten von 4.831 TEUR in 2022 geplant. 2.4 Abschreibungen Es wurden lineare Abschreibungszeiten auf Grundlage der AfA-Tabelle für den Wirtschafts- zweig „Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 09. Mai 1995 angewandt. Für das Jahr 2022 wird mit Abschreibungen in Höhe von 2.096 TEUR geplant. Die Entwicklung der Abschreibungen ist im Finanzplan 2021 – 2025 dargestellt. Den Ab- schreibungen steht kein unmittelbarer Liquiditätsabfluss gegenüber, allerdings wird das Jah- resergebnis (Erfolgsplan) dadurch belastet. 190 Seite 3 von 4 2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für z.B. Verwaltungskos- tenerstattungen, Miete, Öffentlichkeitsarbeit, Bürobedarf, Beratungsgebühren, Gutachten, Honorare Hochbauamt, Gärtnereileistungen, Winterdienst und Wartung der Gebäude, Be- triebsvorrichtungen und technischen Anlagen veranschlagt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden 2022 mit 1.500 TEUR eingeplant 2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Für das Jahr 2022 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen i.H.v. 4.939 TEUR vorgesehen. (siehe Vermögensplan). Die sich aus den Krediten ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 435.874 EUR sind im Erfolgsplan berücksichtigt. Zur Deckung der laufenden Ausgaben ist die Inanspruchnahme eines Kassenkredites nötig. 2.7 Kassenkredit Als Kassenkreditmittel reichen die in Art. 73 Abs. 2 GO veranschlagten 1/6 der im Erfolgs- plan vorgesehenen Erträge nicht aus. Um den reibungslosen Betriebsablauf und eine fristge- rechte Bezahlung der Kreditorenrechnungen zu gewährleisten ist eine Summe von 9,9 Mio. EUR als Kassenkredit eingeplant. 3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind 1.027 TEUR für sonstige Investitionen geplant. Insbesondere die nö- tige Instandsetzung der Badewassertechnik für das Katzwangbad i.H.v. 500 TEUR und die Verbesserung der Wegesituation vor verschiedenen Bädern, inkl. Verkehrssicherung und Er- höhung der Fahrradstellplätze i.H.v. 300 TEUR stehen für den überwiegenden Teil der sons- tigen Investitionen. Für das Projekt Volksbad sind in 2022 Baukosten in Höhe von 13 Mio EUR (brutto) einge- plant. Bis 2025 wird von Gesamtbaukosten für das Projekt i.H.v. 65 Mio EUR (brutto) ausge- gangen. Die für das Volksbad anfallende Vorsteuer auf die Kosten kann zu ca. 90 % geltend gemacht werden und wird auf der Mittelherkunftsseite unter dem Punkt „4. Rückzahlung Vor- steuerüberhang durch Finanzamt“ berücksichtigt. 4. Stellenplan Anlage 10 zeigt in der Übersicht den Stellenplan für 2022. 191 Seite 4 von 4 5. Finanzplan Der Finanzplan für die Zeit von 2021 bis 2025 weist einen Finanzbedarf von 103.792.433 EUR aus. Diese Summe beinhaltet für den genannten Zeitraum 2021 – 2025 angenommene Investitio- nen für das Projekt Volksbad in Höhe von brutto 63,56 Mio EUR (2020 bereits verausgabt: brutto 1,44 Mio. EUR) Auf der Mittelherkunftsseite sind neben den erwarteten Verlustausgleichszahlungen durch die Stadt und der Rückzahlung aus dem Vorsteuerüberhang durch das Finanzamt, die Kre- ditaufnahme und die Förderungen i.H.v. 26 Mio EUR für das Projekt Volksbad berücksichtigt. Behandlung Verlustausgleich Der Verlustausgleich der Stadt Nürnberg beläuft sich lt. Erfolgsplan im Jahr 2022 auf 7.664.336 EUR. In Anlage 9 ist die Entwicklung des Verlustausgleiches gemäß § 8 EBV dargestellt. Der vorliegende Wirtschaftsplan ist mit dem Finanzreferat abgestimmt. 192 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 10 Stellenplan 2022 BGr. Zahl der Stellen (VK) Zahl der Stellen (VK) Besetzte Stellen (VK) 2022 2021 30.06.2021 A 6 0 0 1 A 7 0 1 0 A 13 0 1 0 Summe 0 2 1 VGr. bzw. LGr. Egr. Zahl der Stellen (VK) Besetzte Stellen (VK) 2022 2021 30.06.2021 AT 1 1 0,00 E 15 UE 0 0 1,00 I a E 15 0 0 0,00 I b E 14 1 1 0,00 III / II E 12 3 2 2,00 IV a / III E 11 2 2 1,00 IV a E 10 1 2 1,87 V bG / V bM E 9 B 4,64 4,64 4,23 V c/V b m. D. E 8 22 20 18,00 6 / 7 A E 7 6 4 4,14 VI b / V c bzw. 5 / 6 A E 6 3 3 1,00 VII E 5 19,67 19,67 19,91 3 / 4 A E 4 12,5 13,5 11,36 VIII/VII bzw. 2/3 A E 3 3 3 5,56 E 2 0 0 0,00 Summe 78,81 75,81 70,07 Gesamt 78,81 77,81 71,07 Differenz 2021 - 2022 Zum Haushalt 2022 wurde folgender Stellenschaffungsantrag gestellt: Mitarbeiter/in AusbildungE 8 1 Sicherstellung qualitative Ausbildung /Unterstützung Ausbildungsleitung Ö 2.5Ö 2.5 193 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 11 Annahmen (teilweise vereinfacht): Kreditaufnahme gemäß Ist 2021 und gemäß Finanzplan bis 2025 Finanzierung ausschließlich durch Bankdarlehen Darlehen bis 2007 aufgenommen ohne KFW (siehe Darlehen Nr. 1) Darlehenssumme: 11.000.000 € Dexia Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 22 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 4,55% Zinssatz gemischt 3,83% Auszahlung 01.01.2008 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 500.000 € 219.938 € 5.250.000 € 2019 500.000 € 200.813 € 4.750.000 € 2020 500.000 € 181.688 € 4.250.000 € 2021 500.000 € 162.563 € 3.750.000 € 2022 500.000 € 143.438 € 3.250.000 € 2023 500.000 € 124.313 € 2.750.000 € 2024 500.000 € 105.188 € 2.250.000 € 2025 500.000 € 86.063 € 1.750.000 € Darlehen ab 2007 aufgenommen Darlehen Nr. 1 Darlehenssumme: 6.217.000 € KfW Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 4,00% 5 Jahre keine Tilgung Zinssatz bis 2012 3,65 %; ab 2013 1,70% Auszahlung 01.07.2007 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 248.680 € 84.551 € 4.724.920 € 2019 248.680 € 80.324 € 4.476.240 € 2020 248.680 € 76.096 € 4.227.560 € 2021 248.680 € 71.869 € 3.978.880 € 2022 248.680 € 67.641 € 3.730.200 € 2023 248.680 € 63.413 € 3.481.520 € 2024 248.680 € 59.186 € 3.232.840 € 2025 248.680 € 54.958 € 2.984.160 € Darlehen Nr. 2 Darlehenssumme: 4.000.000 € BayernLabo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 3 Jahre keine Tilgung Zinssatz 2,94% ab 2022 neuer Zins 1% Auszahlung 01.08.2011 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 235.296 € 93.388 € 2.941.168 € 2019 235.296 € 86.470 € 2.705.872 € 2020 235.296 € 79.553 € 2.470.576 € 2021 235.296 € 72.635 € 2.235.280 € 2022 235.296 € 22.353 € 1.999.984 € 2023 235.296 € 20.000 € 1.764.688 € 2024 235.296 € 17.647 € 1.529.392 € 2025 235.296 € 15.294 € 1.294.096 € Darlehen Nr. 3 Darlehenssumme: 5.000.000 € Sparkasse Nürnberg Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 3,33% Zinssatz 2,11% Auszahlung 01.07.2013 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 166.500 € 91.447 € 4.167.500 € 2019 166.500 € 87.934 € 4.001.000 € 2020 166.500 € 84.421 € 3.834.500 € 2021 166.500 € 80.908 € 3.668.000 € 2022 166.500 € 77.395 € 3.501.500 € 2023 166.500 € 73.882 € 3.335.000 € 2024 166.500 € 70.369 € 3.168.500 € 2025 166.500 € 66.855 € 3.002.000 € Darlehen Nr. 4 Darlehenssumme: 2.500.000 € Bayern Labo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 5,00% Zinssatz 0,95% Auszahlung 23.07.2014 Tilgung Zins 2018 125.000 € 19.594 € 1.937.500 € 2019 125.000 € 18.406 € 1.812.500 € 2020 125.000 € 17.219 € 1.687.500 € 2021 125.000 € 16.031 € 1.562.500 € 2022 125.000 € 14.844 € 1.437.500 € 2023 125.000 € 13.656 € 1.312.500 € 2024 125.000 € 12.469 € 1.187.500 € 2025 125.000 € 11.281 € 1.062.500 € Darlehen Nr. 5 Darlehenssumme: 7.000.000 € Bayern Labo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20 Jährliche Tilgung ab 2018 Zinssatz 0,48% Auszahlung 01.01.2015 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 411.768 € 33.600 € 6.588.232 € 2019 411.768 € 31.624 € 6.176.464 € 2020 411.768 € 29.647 € 5.764.696 € 2021 411.768 € 27.671 € 5.352.928 € 2022 411.768 € 25.694 € 4.941.160 € 2023 411.768 € 23.718 € 4.529.392 € 2024 411.768 € 21.741 € 4.117.624 € 2025 411.768 € 19.765 € 3.705.856 € Darlehen Nr. 6 Darlehenssumme: 4.400.000 € BayernLabo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2021 (4x 44T€) Zinssatz 0,64% Auszahlung 01.01.2016 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 0 € 28.160 € 4.400.000 € 2019 0 € 28.160 € 4.400.000 € 2020 0 € 28.160 € 4.400.000 € 2021 176.000 € 28.160 € 4.224.000 € 2022 176.000 € 27.034 € 4.048.000 € 2023 176.000 € 25.907 € 3.872.000 € 2024 176.000 € 24.781 € 3.696.000 € 2025 176.000 € 23.654 € 3.520.000 € Darlehen Nr. 7 Darlehenssumme: 2.000.000 € BayernLabo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2022 (4x 20T€) Zinssatz 0,57% Auszahlung 01.12.2016 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2019 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2020 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2021 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2022 80.000 € 11.400 € 1.920.000 € 2023 80.000 € 10.944 € 1.840.000 € 2024 80.000 € 10.488 € 1.760.000 € 2025 80.000 € 10.032 € 1.680.000 € Darlehen Nr. 8 Darlehenssumme: 2.457.674 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2026 Zinssatz 1,00% Auszahlung 01.06.2021 Tilgung Zins Restschuld JE 2021 0 € 12.288 € 2.457.674 € 2022 0 € 24.577 € 2.457.674 € 2023 0 € 24.577 € 2.457.674 € 2024 0 € 24.577 € 2.457.674 € 2025 0 € 24.577 € 2.457.674 € Darlehen Nr. 9 Darlehenssumme: 4.950.000 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2027 Zinssatz 1,00% Auszahlung 01.06.2022 Tilgung Zins Restschuld JE 2022 0 € 24.750 € 4.950.000 € 2023 0 € 49.500 € 4.950.000 € 2024 0 € 49.500 € 4.950.000 € 2025 0 € 49.500 € 4.950.000 € Darlehen Nr. 10 Darlehenssumme: 12.400.000 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2028 (4x 110T€) Zinssatz 1,00% Auszahlung 01.06.2023 Tilgung Zins Restschuld JE 2023 0 € 62.000 € 12.400.000 € 2024 0 € 124.000 € 12.400.000 € 2025 0 € 124.000 € 12.400.000 € Darlehen Nr. 11 Darlehenssumme: 6.800.000 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2029 (4x 70T€) Zinssatz 1,00% Auszahlung 01.06.2024 Tilgung Zins Restschuld JE 2024 0 € 34.000 € 6.800.000 € 2025 0 € 68.000 € 6.800.000 € Gesamtsummen für Finanzplan Tilgung Zins 2021 1.863.244 € 483.524 € 2022 1.943.244 € 439.124 € 2023 1.943.244 € 491.909 € 2024 1.943.244 € 553.944 € 2025 1.943.244 € 553.979 € 10.09.202116:46 WP_2022.xlsDarlehen Ö 2.5Ö 2.5 194 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 12 Annahmen (vereinfacht): NürnbergBad ist zum Vorsteuerabzug berechtigt: Steuer Einnahmen abzgl. Steuer Ausgaben fließen zurück mit ca. einmonatiger zeitlicher Verzögerung Ausgaben 2021-2025 netto 19% 2021 2022 2023 2024 2025 3,1/3,4/3,5/3,6/4,2 Mio. aus 4. Material und Instandhaltung 590.000,00 650.000,00 660.000,00 684.000,00 798.000,00 1,4/1,5/1,5/1,6/2 Mio. € aus 7. übrige sonstige betriebl. Aufwendungen hälftig angesetzt 133.000,00 142.000,00 142.000,00 152.000,00 190.000,00 Investitionen brutto 19% 5,2/14/24,5/18,1/4,7 Mio.(davon nur ca. 90 % Steuerrückz.wegen Schulschwimmen) 747.000,00 2.012.000,00 3.520.000,00 2.600.000,00 675.000,00 Umsatzerlöse 7 % netto 3/4/5,6/5,6/7,6 Mio.... -210.000,00 -280.000,00 -392.000,00 -392.000,00 -532.000,00 erwartete Rückzahlung vom Finanzamt 1.260.000,00 2.524.000,00 3.930.000,00 3.044.000,00 1.131.000,00 abzüglich Sicherheitsabschlag 10 % -126.000,00 -252.400,00 -393.000,00 -304.400,00 -113.100,00 veranschlagt im Finanzplan 2021-2025 1.134.000,00 2.271.600,00 3.537.000,00 2.739.600,00 1.017.900,00 10.09.202116:47 WP_2022.xlsSteuer Ö 2.5Ö 2.5 195 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 2 Erfolgsplan 2022 - NürnbergBad Plan 2022 Hochr. 2021 Ist 2020 1. Umsatzerlöse 4.000.000 3.000.000 2.407.345 2. aktivierte Eigenleistung 350.000 250.000 399.480 3. übrige sonstige betriebliche Erträge 200.000 180.000 770.704 Erträge/Erlöse 4.550.000 4.550.000 3.430.000 3.430.000 3.577.529 3.577.529 4. Material und Instandhaltung a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -2.100.000 -2.000.000 -1.925.796 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.239.000 -1.100.000 -1.086.361 Summe Material und Instandhaltung -3.339.000 -3.100.000 -3.012.157 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -3.701.880 -3.600.000 -3.323.866 b) Soziale Abgaben und Aufw. für die Altersversorgung -1.128.870 -1.100.000 -1.151.507 in a) und b) enthalten Volksbad -380.000 -330.000 -200.000 davon Versorgungsempf. Beamte/Angest. und Beihilfe -320.000 -315.000 -305.087 Summe Personalaufwand -4.830.750 -4.700.000 -4.475.373 6. Abschreibungen -2.096.462 -2.190.716 -2.293.498 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.500.000 -1.368.514 -1.213.867 davon Abbruchkosten 0 0 0 Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -1.500.000 -1.368.514 -1.213.867 Summe Aufwendungen -11.766.212 -11.766.212 -11.359.230 -11.359.230 -10.994.895 -10.994.895 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.1 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -439.124 -483.524 -498.421 9.2 Zinsen Kassenkredite/Geldguthaben 0 Summe Zinsen -439.124 -439.124 -483.524 -483.524 -498.421 -498.421 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -7.655.336 -8.412.754 -7.915.787 11. sonstige Steuern -9.000 -9.000 -8.214 12. Jahresgewinn + / Jahresverlust - -7.664.336 -8.421.754 -7.924.001 10.09.202116:41 WP_2022.xlsErfolgsplan 2022 Ö 2.5Ö 2.5 196 2022 Bauunterhalt netto Nordost süd.stadt.bad. Naturgarten Stadion West Katzwang Langwasser Summen NüBad - Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 3 Controlling EMC (Energiemonitoring) 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 1.750,00 € Miete/Leasing Absauggerät, Saison 1.900,00 € 1.900,00 € Pflege Rasen, Grünanlagen 1.000,00 € 1.000,00 € 14.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 1.000,00 € 11.500,00 € 78.500,00 € Reinigung Vorplatz, Pflasterbeläge & Geländerhöhen 3.000,00 € 1.500,00 € 7.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 15.500,00 € Sanierung WC-Trennwände oben mit Fliesenarbeiten, Fenster 20.000,00 € 20.000,00 € Sanierung Stromversorgung, Außenanlage; (E-Material) 6.000,00 € 6.000,00 € Unterhalt GLT 5.000,00 € 8.000,00 € 2.000,00 € 5.000,00 € 20.000,00 € Unterhalt Dachflächen, Reparaturen 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 30.000,00 € 36.500,00 € Unterhalt Dienstfahrzeuge, Traktoren 500,00 € 500,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 500,00 € 2.250,00 € Unterhalt Malerarbeiten (Material) 1.500,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 10.500,00 € Unterhalt Rutsche, Beschichtung, Silikon… 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 2.000,00 € Unterhalt Fliesenausbesserungen 2.000,00 € 2.000,00 € 1.500,00 € 500,00 € 500,00 € 15.000,00 € 1.500,00 € 23.000,00 € Unterhalt Lüftungsanlagen 3.500,00 € 3.500,00 € 1.500,00 € 35.000,00 € 43.500,00 € Unterhalt Wasserversorgung, Außenanlagen 5.000,00 € 5.000,00 € Unterhalt Sand Beachvolleyball & Sankästen 500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € 4.000,00 € Unterhalt Sauna 2.500,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 42.500,00 € Unterhalt Pfandschlösser 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 100,00 € 1.000,00 € 3.100,00 € Unterhalt Spielgeräte, Fallschutz, Reparaturen 1.000,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 € 1.000,00 € 10.000,00 € Unterhalt Sanitär 4.000,00 € 4.000,00 € 3.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 5.000,00 € 3.500,00 € 23.000,00 € Unterhalt Wartungsfugen Silikon 2.000,00 € 3.000,00 € 300,00 € 300,00 € 500,00 € 3.000,00 € 9.100,00 € Unterhalt Kanal, wiederkehrende Prüfung 1.500,00 € 1.500,00 € 750,00 € 1.500,00 € 5.250,00 € Unterhalt Wasseraufbereitungsanlage 3.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 11.000,00 € Unterhalt VSP Bäume (Pflege&Erfassung) & Spielgeräte 1.000,00 € 1.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 40.000,00 € Unterhalt Pflasterbeläge, Beckenumgänge & Wege 3.000,00 € 50.000,00 € 3.500,00 € 56.500,00 € 470.850,00 € TÜV wiederkehrende Prüfung BMA 286,55 € 290,00 € 180,00 € 500,00 € 1.256,55 € TÜV ELA 500,00 € 500,00 € 300,00 € 750,00 € 2.050,00 € TÜV RLT, Brandschutzklappen - € 1.500,00 € 3.500,00 € 5.000,00 € TÜV Druckbehälter, Kompressoren 300,00 € 250,00 € 300,00 € 250,00 € 150,00 € 1.250,00 € TÜV Elektrische Anlagen 2.000,00 € 3.500,00 € 5.500,00 € TÜV Fluchtwegsteuerung 500,00 € 500,00 € TÜV Bauwerksprüfung, Statik 4.500,00 € 5.000,00 € 2.500,00 € 3.000,00 € 15.000,00 € TÜV Sicherheitsbeleuchtung/Notlichtanlagen 200,00 € 5.000,00 € 200,00 € 1.000,00 € 6.400,00 € TÜV wiederkehrende Prüfung Rutsche, Spielgeräte 250,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 750,00 € 2.500,00 € 39.456,55 € Wartung Aufzug 532,00 € 6.240,00 € 220,00 € 840,00 € 2.000,00 € 9.832,00 € Wartung Absauggeräte 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 3.500,00 € Wartung Automatiktüre, Rolltore, Fensterelemente 245,00 € 1.000,00 € 3.928,00 € 5.173,00 € Wartung BMA 800,00 € 4.724,04 € 800,00 € 5.510,00 € 11.834,04 € Wartung BOS 500,00 € 500,00 € Wartung Brandschutzklappen 750,00 € 1.743,50 € 400,00 € 2.500,00 € 5.393,50 € Wartung Feuerlöscher 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 1.750,00 € Wartung Blitzschutz 500,00 € 2.200,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 800,00 € 4.500,00 € Wartung Brandschutztor/Feststellanlagen 1.545,74 € 1.500,00 € 3.045,74 € Wartung Chlor intern 2.500,00 € 2.500,00 € 750,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.000,00 € 11.250,00 € Wartung Chlor, Inbetriebnahme, MSR 3.000,00 € 3.000,00 € 860,00 € 1.020,00 € 1.032,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 11.412,00 € Wartung Chlor, Ventile 2.000,00 € 2.500,00 € 2.000,00 € 2.200,00 € 2.500,00 € 500,00 € 2.500,00 € 14.200,00 € Wartung Chlor, Injektoren, V10K 1.500,00 € 1.500,00 € 1.048,00 € 1.610,00 € 1.310,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 9.968,00 € Wartung EMA 214,20 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 503,00 € 897,20 € Wartung ELA/SAA 4.472,64 € 4.142,00 € 8.614,64 € Wartung Fettabscheider 810,00 € 810,00 € 810,00 € 810,00 € 810,00 € 4.050,00 € Wartung Hebeanlagen 2.000,00 € 300,00 € 2.300,00 € 4.600,00 € Wartung Heizung 800,00 € 5.000,00 € 5.800,00 € Wartung Klimageräte 350,00 € 350,00 € 700,00 € Wartung Kompressor 120,00 € 200,00 € 120,00 € 60,00 € 250,00 € 750,00 € Wartung Lüftungsanlagen 3.947,00 € 4.491,00 € 1.500,00 € 10.500,00 € 20.438,00 € Wartung Materialbedarf für Wartungen 15.000,00 € 15.000,00 € 5.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2.000,00 € 2.500,00 € 45.500,00 € Wartung MSR 2.500,00 € 2.500,00 € 5.000,00 € Wartung RWA/NRA 980,00 € 1.200,00 € 4.981,00 € 7.161,00 € Wartung Sanitär 3.800,00 € 3.800,00 € Wartung Sicherheitsbeleuchtung 255,16 € 1.050,00 € 160,36 € 970,00 € 2.435,52 € Wartung Steuerung FU 540,00 € 540,00 € 1.080,00 € Wartung Schlammwasseraufbereitung 1.500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 800,00 € 4.300,00 € Wartung Trennvorhänge 560,00 € 560,00 € Wartung USV, Unabhängige Stromversorgung 1.000,00 € 500,00 € 1.250,00 € 2.750,00 € Wartung Wasseraufbereitungsanlage 6.030,00 € 4.195,00 € 500,00 € 1.800,00 € 800,00 € 500,00 € 4.000,00 € 17.825,00 € Wartung Biocat 300,00 € 300,00 € 228.919,64 € Summen Bäder 83.765,65 € 121.016,18 € 144.038,00 € 71.850,00 € 61.872,00 € 60.830,36 € 195.854,00 € 739.226,19 € Ö 2.5Ö 2.5 197 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 4 sonstige betriebliche Aufwendungen Plan 2022 Instandhaltungskosten 40.000 Versicherungen 33.000 Miete, Maschinen 40.000 Reisekosten 8.000 Kraftfahrzeugkosten 10.000 Werbe- und Vertreterkosten 20.000 Bücher, Zeitschriften 7.000 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 60.000 Bürobedarf 9.000 Portokosten 4.000 Telefonkosten 10.000 Veranstaltungen 10.000 Straßenreinigungsgebühr 20.000 Abfallgebühr 25.000 Mitgliedsbeiträge 2.000 Gebühren 75.000 Verwertung, Entsorgung 25.000 Fremdleistungen allg. 10.000 Gutachten/Untersuchungen 10.000 Abschluss- und Prüfungskosten 20.000 Kassendienst 150.000 Geldtransportkosten 3.000 Nebenkosten des Geldverkehrs 20.000 Bewachung/Sicherheit 40.000 Wäschereinigung 1.000 Gärtnereileistungen 130.000 Winterdienst 30.000 Wartung 20.000 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 560.000 Werkzeuge und Kleingeräte 20.000 Projekt VB- Miete Büroräume 50.000 Übriger betrieblicher Aufwand 38.000 1.500.000 Ö 2.5Ö 2.5 198 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 5 Vermögensplan 2022 - NürnbergBad Ausgaben des Wirtschaftsjahres Verpflichtungser- mächtigungen des Wirtschaftsjahres Gesamt- ausgabebedarf bei mehrjährigen Vorhaben I. Mittelverwendung Euro Euro Euro 1. Volksbad Baukosten 13.000.000 sonstige Investitionen (Aufgliederung siehe Tabelle *) 1.027.000 2. Zwischensumme Investitionen 14.027.000 3. Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 5.567.874 Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 1.943.244 4. Darlehenstilgung Altdarlehen 0 Summe Rückführung Kontokorrentkonto 0 21.538.118 0 0 II. Mittelherkunft 1. Kontokorrentkonto 28900107 0 sonstige Investitionen 2022 * 2. Kreditaufnahmen für Investitionen 4.939.274 in Euro 3a Zuschüsse Volksbad Bund 1.900.000 500.000 Badewassertechnik HB/Katzw. 3b Zuschüsse Volksbad FAG 0 300.000 Wege, Plätze, Fahrradständer (diverse Bäder) 3c Zuschüsse Volksbad sonstige 3.572.000 227.000 verschiedenes 4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 2.271.600 1.027.000 5. Verlustausgleich nach § 8 EBV 7.664.336 6. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 1.190.908 Summe 21.538.118 Planansatz 2022 10.09.202116:42 WP_2022.xlsVermögensplan 2022 Ö 2.5Ö 2.5 199 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 6 2022 Investition Brutto Nordost Südstadtbad Naturgarten Stadion West Katzwang Langwasser Summen Sauna Attraktivierung, Veränderung, Effektofen 10.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 20.000,00 € Technik Badewassertechnik, Schlammwasseraufbereitung 25.000,00 € 500.000,00 € 525.000,00 € Geräte Traktor Benzin, E-Cart, Unkrautbrenner 6.500,00 € 3.000,00 € 7.500,00 € 3.000,00 € 20.000,00 € Spielplätze Erstellung, Erweiterung an Land oder im Wasser 15.000,00 € 10.000,00 € 15.000,00 € 40.000,00 € Ausstattung Liegen, Papierkörbe, Ascher, Wertfächer, Umkleiden… 5.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 15.000,00 € Sanitär Abwasser Fettabscheider (sofern wieder eine Gastronomie kommt) - € 2.000,00 € 2.000,00 € CD Schriftzug "Bad" am Gebäude, Stele oder Werbeschild 8.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 32.000,00 € Vorplatz Wege & PLätze, Verkehrssicherung , Fahrradständer usw. 25.000,00 € 250.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 300.000,00 € Scheidt & Bachmann Erneuerung von Komponenten nach Abschreibung 10.000,00 € 10.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 35.000,00 € allgemein bewegliches Invest 38.000,00 € Summen Bäder 30.000,00 € 74.000,00 € 271.500,00 € 43.000,00 € 37.500,00 € 515.000,00 € 18.000,00 € 1.027.000,00 € Ö 2.5Ö 2.5 200 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 7 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Gesamt 2023 2024 Volksbad € 0 € 0 € 0 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres 2022 € 0 € 0 € 0 10.09.202116:43 WP_2022.xlsVerpflichtungsermächtigungen Ö 2.5Ö 2.5 201 Finanzplan 2021 - 2025 - NürnbergBad NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 8 I. Mittelverwendung 2021 2022 2023 2024 2025 Summe akt. Hochr. Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 - 2025 1. Volksbad 4.730.000 13.000.000 24.000.000 17.600.000 4.230.000 63.560.000 sonstige Investitionen (Aufteilung siehe Vermögensplan 2022) 500.000 1.027.000 500.000 500.000 500.000 3.027.000 Zwischensumme Investitionen 5.230.000 14.027.000 24.500.000 18.100.000 4.730.000 66.587.000 2. Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 6.231.038 5.567.874 4.326.598 4.651.946 4.492.979 25.270.434 3. Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 1.863.244 1.943.244 1.943.244 1.943.244 1.943.244 9.636.220 4. Rückführung(+)/Belastung (-) Kontokorrentkonto 28900107 1.416.122 882.657 2.298.779 Summe 14.740.404 21.538.118 30.769.842 24.695.190 12.048.880 103.792.433 II. Mittelherkunft 1. Kontokorrentkonto 28900107 0 2. Kreditaufnahmen für Investitionen 2.457.674 4.939.274 12.358.480 6.772.781 26.528.209 3a Zuschüsse Volksbad Bund 800.000 1.900.000 2.200.000 2.600.000 500.000 8.000.000 3b Zuschüsse Volksbad FAG 0 0 1.170.000 1.950.000 780.000 3.900.000 3c Zuschüsse Volksbad sonstige 303.000 3.572.000 4.947.000 4.080.000 1.258.000 14.160.000 4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 1.134.000 2.271.600 3.537.000 2.739.600 1.017.900 10.700.100 5. Verlustausgleich nach § 8 EBV 8.189.048 7.664.336 6.324.656 6.552.809 8.492.979 37.223.828 6. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 1.856.682 1.190.908 232.706 3.280.296 Summe 14.740.404 21.538.118 30.769.842 24.695.190 12.048.879 103.792.433 Tabelle 1 2021 2022 2023 2024 2025 Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 6.231.038 5.567.874 4.326.598 4.651.946 4.492.979 Entwicklung der Abschreibungen 2.190.716 2.096.462 1.998.058 1.900.863 4.000.000 durch die Stadt Nürnberg auszugleichender Jahresverlust ( § 8 Abs. 2 EBV) 8.421.754 7.664.336 6.324.656 6.552.809 8.492.979 10.09.202116:43 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2020 - Anlage 8 ] Ö 2.5Ö 2.5 202 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 9 Darstellung des Verlustausgleiches gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung Ist Ist Plan Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Jahresverluste nach G+V 6.197.277 7.924.001 8.189.048 7.664.336 6.324.656 6.552.809 8.492.979 Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg 6.197.277 6.733.092 Verlustvortrag 31.12.2020 1.856.682,46 10.09.202116:44 WP_2022.xlsVerlustausgleich Ö 2.5Ö 2.5 203 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage SÖR/083/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 10.11.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2022 Anlagen: Antrag zum WPlan SÖR - Verwaltung Wirtschaftsplan 2022 Beschluss: Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ServicebetriebsS legt der Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss SÖR ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ServicebetriebsS). 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 104.419.455 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 104.419.455 € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2.6Ö 2.6 204 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/083/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja rein handels- und betriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 205 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/083/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss begutachtet den Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg und empfiehlt diesen zu beschließen. Beschlussvorschlag /StR): Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ 206 zu Beilage 2.6 Antrag zum Wirtschaftsplan SÖR Antragsteller: Verwaltung Laufende Nr.: 1 Antrag: Für „Mobiles Grün“ wird jährlich ein Budget in Höhe von 30.000,- € zur Betreuung/Pflege des Be- standes aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. SÖR stellt das Budget in seinem Haushalt ein und übernimmt künftig offiziell die Zuständigkeit für das Thema „Mobiles Grün“. Hinweis: Bei Zustimmung wird die Verwaltung gleichzeitig ermächtigt, die Folgeänderungen im Wirtschafts- plan SÖR und im Kernhaushalt (Anpassung des Verlustausgleiches) vorzunehmen (vgl. TOP 6.2, Antrag Nr. 084 Kämmereipaket lfd. Nr. 0130). Abstimmungsergebnis: Ö 2.6Ö 2.6 207 Wirtschaftsplan 2022 Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2025 für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Stand: 15.10.2021 Ö 2.6Ö 2.6 208 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Stand: 15.10.2021 Inhalt 1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ........................................................ 3 1.1. Einführung ............................................................................................................... 3 1.2. Erfolgsplan 2022 (siehe auch Seite 15) .................................................................. 6 1.2.1 Erträge, Erlöse ................................ ................................ ................................ ........... 7 1.2.2 Aufwendungen, Kosten ................................ ................................ .............................. 8 1.2.3 Interne Verrechnungen................................ ................................ ............................. 10 1.2.4 Kalkulatorische Kosten ................................ ................................ ............................. 10 1.2.5 Jahresergebnis ................................ ................................ ................................ ........ 11 1.2.6 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ... 12 1.3. Prognose für Erfolgsplan 2023 bis 2025 (siehe auch Seite 16) ............................ 12 1.4. Vermögensplan 2022 (siehe auch Seite 23) ......................................................... 13 1.5. Finanzplanung 2021 bis 2025 (siehe auch Seite 26) ............................................ 14 1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28) ........................................... 14 2. Erfolgsplan 2022 (inkl. Vorschau bis 2025) .......................................... 15 3. Vermögensplan 2022 ........................................................................... 23 4. Verpflichtungsermächtigungen ............................................................. 24 5. Stellenplan/Stellenübersicht ................................................................. 25 6. Finanzplan 2021 bis 2025 .................................................................... 26 7. Investitionsplan .................................................................................... 27 7.1. Investitionen 2022 ................................................................................................. 27 7.2. Mehrjährige Investitionsplanung ........................................................................... 28 209 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 3 von 28 1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 1.1. Einführung Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Gründung des SÖR vom 23.7.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Eigenbetriebs SÖR vorzubereiten und ein Umsetzungs- konzept zu erstellen, mit dem die Aufnahme des operativen Geschäftes für die Aufgaben ab 1.1.2009 sicher zu stellen war. Aufgrund haushaltstechnischer und –rechtlicher Notwendigkeiten wurden zum 1.1.2009 zunächst zwei Betriebe gegründet, die beide unter dem Namen SÖR firmierten: - Der Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR I, der aus Teilen des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Nürnberg (ASN)“ hervorging: Der Betrieb umfasste die Straßenreinigung, das Fuhrparkmanagement samt Kfz-Werkstatt so- wie den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen samt Service-Trupp und Bereitschaftsdienst; - Der optimierte Regiebetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR II, der das ehemalige Gartenbauamt (GBA), große Teile des ehemaligen Tiefbauamtes (T) und die Bauhöfe der Bürgerämter Nord/Ost/Süd (BANOS) umfasste. Der Regiebetrieb ging ab 1.1.2010 in den erweiterten Eigenbetrieb über. Der Wirtschaftsplan 2010 beinhaltete erstmals den vollständigen Aufgaben - und Leistungsumfang des Eigenbe triebes und war mit den Bereichen Grau, Grün und Straßenreinigung (incl. Kfz -Werkstatt, öfftl. WC`s) thema- tisch zunächst nach den ehemaligen Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen der fusionierten Äm- ter/Betriebe unterteilt. Die Systematik des Wirtschaftsplanes wurde 2013 der Entwicklung des SÖR angepasst . Die drei früheren Bereiche Grau, Grün und Straßenreinigung wurden dabei in zwei Bereiche „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ umgegliedert. Zu Abrechnungszwecken wird im Ha ushaltsplan der Stadt Nürnberg ein „Besitzamt“ für das von SÖR unterhaltene Infrastrukturvermögen (Straßen Wege, Plätze, Grünanlagen etc.) geführt. Über dieses Besitzamt wird der Zuschussbedarf für den Eigenbetrieb gegenüber der Stadt abgerechnet. Außerdem werden Abschreibungen und Zinsen für das Infrastrukturvermögen auf diesem Besitz- amt verbucht, ebenso wie Erträge und A ufwendungen für das Infrastrukturvermögen, auf die der Eigenbetrieb SÖR keinen Einfluss nehmen kann. Die wesentlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) sind: Projekt Frankenschnellweg - Projektleitung für das Gesamtprojekt einschl. Koordination aller an der Planung beteiligten Ge- werke sowie Verantwortung für die Kontrolle und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine - Planung der oberirdischen Ebene des FSW, Ausschreibung und Vergabe sämtlicher Baumaß- nahmen innerhalb des Projekts - Bauleitung, Bauüberwachung und Abrechnung sämtlicher Baumaßnahmen innerhalb des Pro- jekts 210 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 4 von 28 Straßen: - Ausführungsplanung, Neubau und Unterhalt von Straßen, Geh- und Fahrradwegen sowie Plät- zen; - Ausführungsplanung, Bau und Un terhalt von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie Straßenbe- leuchtung; - Unterhalt von Straßenzubehör wie Schildern, Markierungen u. ä.; - Genehmigung, Koordination und Abwicklung baulich bedingter Sondernutzungen auf Straßen Wegen und Plätzen. Brücken: - Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen; - Unterhalt von Brücken; - Überwachung der Brückenbauwerke. Lärmschutz: - Planung und Bau von Lärmschutzanlagen entlang städtischer Straßen - Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenster etc.) - Durchführung schalltechnischer Untersuchungen für Planungsvorhaben der Stadt Nürnberg. Rückbau und Abbruch von Gebäuden: - Kostenermittlung für SÖR und externe Dienststellen - Vergabe und Durchführung von Ausschreibungen von Abbruchm aßnahmen (einschließlich Massenermittlungen, LV-Erstellungen etc.) Baugrund- und Altlastenuntersuchungen: - Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Baugrund- bzw. Altlas- tenuntersuchungen sowie den entsprechenden Räumungs - und Sanieru ngsmaßnahmen für SÖR und externe Dienststellen - Beratung über Umwelt-, Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzbestimmungen bei Baumaßnah- men oder Liegenschaftsverkehr. Reinigung: - Gehweg-, Radwege- und Straßenreinigung. Winterdienst: - Räumen und Streuen der Ha uptverkehrsstraßen, Radwege, Fußgängerüberwege und VAG - Haltestellen im Stadtgebiet (teilweise fremdvergeben). Wasserwirtschaft: - Planung und Unterhalt von Wasserbauwerken und Gewässern; - Hochwasserdienst. Grünflächen: - Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen; - Unterhalt von Grünflächen (Mahd, Pflanzung, Reinigung); - Pflanzen und Pflege von Bäumen (in Grünanlagen sowie Straßenbäume). Spielplätze: - Planung, Koordination und Bau aller öffentlichen Spielplätze und Bewegungsparks für alle Ge- nerationen; - wiederkehrende Spielplatzkontrolle, Unterhalt und Pflege der öffentlichen Spielplätze und Be- wegungsparks 211 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 5 von 28 Straßenverkehrsbehörde: - Anordnung von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen - Erteilung von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen (z.B. Parkerleichterungen für Handwerker, Sozialdienste und Schwerbehinderte, Gefahrguttransporte, Schwer- und Sonder- transporte, Befahren der Fußgängerzone, usw.); - Genehmigung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzung). Wegerecht und Planfeststellung: - Klassifizierung und Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen und Führen des Bestandsver- zeichnisses; - Freihalten öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. Überwuchs, unerlaubte Sondernutzungen durch stillgelegte Kfz); - Auslage von Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Koordination der zugehörigen gesamtstädtischen Stellungnahmen. Anliegenmanagement: - Ansprechpartner für die Bürgerschaft für sämtliche Belange des öffentlichen Raums unter der Servicenummer 0911/231 -7637 zu den üblichen Bürozeiten sowie rund um die Uhr unter soer@stadt.nuernberg.de. Die im W irtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden. In den vorliegenden Unterlagen sind die Werte folgendermaßen dargestellt: Wirtschaftsplan 2021 (2021 Plan); Wirtschaftsplan 2022 (2022 Planung); Vorschau auf die Jahre 2023 bis 2025 (Vorschau). 212 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 6 von 28 1.2. Erfolgsplan 2022 (siehe auch Seite 15) Die Planansätze 2022 entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen des Vorjahres. Planansätze, denen Vertragsverhältnisse zugrunde liegen, berücksichtigen betragsmäßig den Um- fang der jeweiligen Verträge. Die bedeutenderen Planansätze/Mehrbedarfe für den Unterhalt der städtischen Infrastruktur, ins- besondere der Bereiche Straßen, Brücken, Grünflächen und Verkehrsregelungstechnik, wurden mit dem Finanzreferat gesondert festgelegt. Die Planwerte 2022 für die Besoldung der Beamten und die Gehälter de r Beschäftigten ergeben sich zum Großteil aus dem Stellenplan und den voraussichtlichen städtischen Durchschnittsperso- nalkosten 2022. Darin enthalten sind die vertraglich vereinbarten und prognostizierten Besoldung- bzw. Tariferhöhungen 2022. Der Erfolgsplan ist in Anlehnung an die Erfolgsübersicht gemäß § 22 Eigenbetriebsverordnung in zwei Bereiche unterteilt: - Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Der Bereich umfasst die durch den SÖR übernomme- nen Aufgaben der Straßenreinigung. Diese Aufgaben sind gebührenfinanziert. Die Erträge, die Aufwände und das Ergebnis dieses Bereiches sind daher gesondert darzustellen. Leistungsbe- ziehungen zum Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden anhand von Umlagen und internen Verrechnungen dargestellt. - Bereich „Leistungen für die Stadt“: Der Bereich umfasst die SÖR übertragenen Aufgaben des ehemaligen Gartenbauamtes, des ehemaligen Tiefbauamtes und der ehemaligen Bauhöfe der Bürgerämter. Weitere Obliegenheiten des Bereiches sind das Fuhrparkmanagement ein- schließlich dem Betrieb der städtischen Tankstellen, die Kfz-Werkstatt, der Betrieb der öffentli- chen WC-Anlagen und der Bereitschaftsdienst. Der Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ wird vollständig über Gebühren finanziert und ist deshalb nicht von pauschalen Kürzungen betroffen. Überschüsse bzw. Fehlbeträge des Bereiches „Gebüh- ren Straßenreinigung“ beeinflussen die Höhe des Zuschusses durch die Stadt Nürnberg nicht. Im Bereich „Leistungen für die Stadt“ besteht für 2022 nach Berücksichtigung der konkreten Leis- tungsverrechnungen ein allgemeiner Zuschussbedarf i. H. v. 104,42 Mio. EUR (2021: 99,25 Mio. EUR). Die Erhöhung zum Vorjahr entsteht im Wesentlichen durch zusätzliche Unterhaltsaufträge, sowie allgemeine Preis- und Lohnsteigerungen. 213 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 7 von 28 1.2.1 Erträge, Erlöse Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 wurde eine Vorauskalkulation erstellt. Der Stadtanteil beträgt seit dem Jahr 2015 unverändert 10 %. Die Vorauskalkulation und die Gebührensätze wur- den vom Werkausschuss am 10.10.2018 begutachtet und vom Stadtrat am 17.10.2018 beschlos- sen. Im Jahr 2022 ergeben sich je Meter Straßenfront folgende Gebühren: Reinigungsklasse 2015-2018 2019-2022 A a) 10,31 Euro 11,30 Euro A b) 30,93 Euro 33,90 Euro A c) 51,55 Euro 56,50 Euro A d) 72,17 Euro 79,10 Euro B 3,53 Euro 3,88 Euro A a) Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentl.) A b) Reinigungsklasse 2 (Reinigung 3 x wöchentl.) A c) Reinigungsklasse 3 (Reinigung häufiger als 4 x wöchentl.) A d) Reinigungsklasse 4 (Reinigung bis zu 7 x wöchentl.) B Für Straßen im Zwangsreinigungsgebiet B: Die Gebühren für 2022 liegen bei 14,14 Mio. EUR (2021: 13,64 Mio. EUR). Bereich „Leistungen für die Stadt: Die ordentlichen Erträge 2022 liegen im Bereich „ Leistungen für die Stadt “ bei 29,32 Mio. EUR (2021: 29,03 Mio. EUR). Die ordentlichen Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: 14,66 Mio. EUR (ca. 50%) werden durch die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen - insbe- sondere für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen, sowie Parkgebühren - im Straßen- bereich erzielt; sie zählen zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. 7,73 Mio. EUR (ca. 26%) werden durch privatrechtliche Leistungsentgelte erwirtschaftet. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Einnahmen aus der Fahrzeugbewirtschaftung für andere Dienststellen und Eigenbetriebe. Weitere 6,64 Mio. EUR (ca. 2 3%) werden durch Kostenerstattungen erlöst. Diese Erstattungen erfolgen insbesondere aufgrund folgender Leistungen des SÖR: - Bauaufsichtskosten bzw. Bauverwaltungskos ten, die für Architekten -, Planungs- und Baube- treuungsleistungen der technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrechnet werden. - Leistungen für die Grünbereiche der Dienststellen und Tochterunternehmen der Stadt Nürnberg (Spielplatz-, Verkehrssicherungs- und Zustandskontrollen). - Verschiedenste Leistungen der Werkstätten für die Dienststellen, Tochterunternehmen und Ei- genbetriebe der Stadt Nürnberg. 214 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 8 von 28 1.2.2 Aufwendungen, Kosten Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ Der mit 9,20 Mio. EUR (2021: 9,02 Mio. EUR) geplante Personalaufwand für diesen Bereich ent- spricht den für die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2019-2022 ermittelten Wer- ten. In die Vorauskalkulation sind die Personalkosten aller Stellen eingeflossen, die den Kostenstel- len des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ zugerechnet werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2,85 Mio. EUR (2021: 2,80 Mio. EUR) enthalten überwiegend Aufwendungen für Treibstoffe, Ersatzteile und Abfallbeseitigungsge- bühren. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 0,24 Mio. EUR (2021: 0,23 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen bzw. Leasingkosten, Kfz-Versi- cherungsbeiträge und KFZ-Steuer. Bereich „Leistungen für die Stadt“: Die Berechnung des Personalaufwandes mit 54,23 Mio. EUR (2021: 50,22 Mio. EUR) basiert im Wesentlichen aus einer Hochrechnung beruhend auf dem Stellenplan in Verbindung mit den vo- raussichtlichen städtischen Durchschnittspersonalkosten 2022 und einer Lohn- und Gehaltssteige- rung von 1,7 % im Jahr 2022. Aufgrund der städtischen Vorgaben, die Ausgaben f ür Personalkosten zu begrenzen, wird insbe- sondere für Stellenfreihaltungen eine pauschale Kürzung des Personalaufwands von 5% (Vorjahr 5 %) vorgegeben. Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensions -, Beihilfe- und Altersteilzeitverpflichtungen der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund von Prognosewerten, die bei Stk er- mittelt werden, berücksichtigt. Stellenschaffungen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen zu den Etatberatungen des Stadtrats am 18.11.2021 bis 22.11.2021 enthalten. Diese sind mit 0,71 Mio. EUR berücksichtigt. 215 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 9 von 28 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 67,31 Mio. EUR (2021: 65,13 Mio. EUR) enthalten insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt für: 2022 (in Mio. EUR) 2021 (in Mio. EUR) Abw. zum Vj. (in Mio. EUR) Straßen, Wege, Plätze, Grün 25,40 22,19 +3,21 Kanalbenutzungsgebühren 10,63 10,44 +0,19 Betriebsstrom 4,64 4,79 -0,15 Verwaltungskostenerstattungen 4,48 4,48 0,00 Anlagen zur Verkehrsregelung 2,90 2,86 +0,04 Straßenbegleitgrün 2,80 2,28 +0,52 Roh- und Hilfsstoffe 2,37 2,24 +0,13 Brücken, Stege, Stützmauern 1,36 1,88 -0,52 Treibstoffe 1,63 1,66 -0,03 Verkehrszeichen/Straßenmarkierungen 1,16 1,00 +0,16 Gewässer 1,03 1,60 -0,57 Die Änderungen der Planansätze ergeben sich aus den ermittelten Mehr- und Minderbedarfen so- wie Anpassungen zwischen den Kostenarten, abgebildet in den Erläuterungen S.17 ff. Die Abschreibungen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens belaufen sich auf 3,39 Mio. EUR (2021: 3,28 Mio. EUR). Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die Anschaf- fungs- und Herstellungskosten. Eventuelle investive Zuschüsse werden passiviert und entspre- chend der Nutzungsdauer des damit finanzierten Anlagevermögens unter der Ertragsposition "Auf- lösung von Sonderposten" berücksichtigt. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 9,24 Mio. EUR (2021: 8,31 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet - und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw. bewegliche Vermögensgegenstände), Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Vergütungen für Leistungen Dritter sowie Kfz-Versicherungsbeiträge. Die Erhöhung beruht im Wesentlichen auf zu- sätzlichem Mietaufwand und höheren Wartungs- und Pflegekosten im IT-Bereich. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich in Höhe von 3,64 Mio. EUR (2021: 4,54 Mio. EUR). Die Abzinsungsbeträge für Rückstellungen, im Wesentlichen Personalrückstellungen, belau- fen sich auf 3,31 Mio. EUR (2021: 4,21 Mio. EUR). Die Zinsen für das Trägerdarlehen, welches zur Finanzierung des Anlagevermögens bereitge stellt wurde, betragen davon 0,25 Mio. EUR (2021: 0,28 Mio. EUR). 216 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 10 von 28 1.2.3 Interne Verrechnungen Die Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ werden im Erfolgsplan in den Zeilen - Aufwendungen/Erträge für interne Leistungsverrechnung - Umlagen - Nicht gebührenrelevante Aufwendungen dargestellt. Dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden über interne Leistungsverrechnungen und Um- lagen kalkulierte Aufwendungen von 3,76 Mio. EUR (2021: 3,68 Mio. EUR) vom Bereich „Leistun- gen für die Stadt“ verrechnet. Im Gegenzug werden im Bereich „Leistungen für die Stadt “ nicht gebührenrelevante Rein igungs- leistungen von dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 0,89 Mio. EUR (2021: 0,89 Mio. EUR) eingeplant. 1.2.4 Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Kosten (d.h. Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) werden nur im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 1,03 Mio. EUR (2021: 1,01 Mio. EUR) be- rücksichtigt. Das Jahresergebnis des Bereiches „Leistungen für die Stadt“ wird dadurch nicht be- einflusst. 217 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 11 von 28 1.2.5 Jahresergebnis Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Plan 2022 (in Mio. EUR) Plan 2021 (in Mio. EUR) Erträge -16,19 -15,69 Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 12,30 12,05 Finanzergebnis 0,00 0,00 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 Interne Leistungsverrechnung 0,49 0,48 Umlagen 3,26 3,20 Nicht gebührenrelevante Erträge/Aufwendungen -0,89 -0,89 Kalkulatorische Kosten 1,03 1,01 Ergebnis 0,00 0,16 Bereich „Leistungen für die Stadt“: Plan 2022 (in Mio. EUR) Plan 2021 (in Mio. EUR) Erträge -29,32 -29,03 Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 134,26 127,02 Finanzergebnis 3,62 4,52 Außerordentliches Ergebnis -0,47 -0,47 Interne Leistungsverrechnung -0,49 -0,48 Umlagen -3,26 -3,20 Nicht gebührenrelevante Aufwendungen/Erträge 0,89 0,89 Kalkulatorische Kosten -0,81 0,00 Ergebnis 104,42 99,25 Zuschuss der Stadt Nürnberg -104,42 -99,25 218 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 12 von 28 1.2.6 Zusammenfassung Bereich „Leistungen für die Stadt“: Die Abweichungen zwischen den Planjahren 2021 und 2022 in Höhe von ca. 5,17 Mio. EUR sind in den Erläuterungen S.17 ff. dargestellt und resultieren im Wesentlichen aus: - Steigende Personalkosten - Höhere Unterhaltsaufwendungen Zusammensetzung der Zuschussveränderungen (in Mio. EUR) Steigerung ordentlicher Erträge 0,29 Steigerung ordentlicher Aufwand -7,24 davon Personalaufwand -4,01 davon sonstiger ordentlicher Unterhaltsaufwand -3,23 Finanzergebnis (Zinsaufwand aus Rückstellungen) 0,90 Sonstige Ertragssteigerung/Aufwandsreduzierung 0,88 Summe Ergebnisänderung -5,17 Zuschusserhöhung 5,17 1.3. Prognose für Erfolgsplan 2023 bis 2025 (siehe auch Seite 16) Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Für die Vorschau im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden die Planwerte aus 2022 bis 2025 fortgeschrieben. Bereich „Leistungen für die Stadt“: Für die Vorschau im Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden die Planwerte aus 20 22 bis 2025 fortgeschrieben. 219 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 13 von 28 1.4. Vermögensplan 2022 (siehe auch Seite 23) Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Mittelbedarf von 18,49 Mio. EUR (2021: 9,50 Mio. EUR) aus, wobei das Periodenergebnis sowie die Abschreibungen aus dem Erfolgsplan in den Vermögensplan übertragen wurden. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: – den Investitionen in unbewegliches/bewegliches/immaterielles Vermögen von insgesamt 17,09 Mio. EUR (2021: 6,99 Mio. EUR); – den Tilgungsleistungen für das Trägerdarlehen der Stadt in Höhe von 0,90 Mio. EUR (2021: 0,90 Mio. EUR); – der Minderung sonstiger Passiva in Höhe von 0,50 Mio. EUR (2021: 0,15 Mio. EUR) Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt: – Einnahmen aus zurückverdienten Nettoabschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3,39 Mio. EUR (2021: 3,23 Mio. EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind . Diese Beträge werden zur Tilgung von Darlehen und Finanzierung der Investitionen eingesetzt; – Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital/Verbindlichkeiten/Rückstellungen) in Höhe von 5,52 Mio. EUR (2021: 6,27 Mio. EUR). – Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) in Höhe von 9,35 Mio. EUR (2021: 0 EUR) – Einnahmen durch das Periodenergebnis in Höhe von 0,23 Mio. EUR (2021: 0 EUR) Die Finanzierung des neuen Anlagevermögens erfolgte bisher ausschließlich über das Betriebsmit- telkonto bei der Stadt Nürnberg. Bis zu Beginn des Jahres 2021 wurden keine Kredite aufgenom- men. Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge möglich; das sind (unter Einbezug des Zuschusses der Stadt Nürnberg) ma- ximal 22,29 Mio. EUR. Kurzfristige Finanzierungen erfolgen über das Kassen- und Steueramt. Die Möglichkeit Kassenkredite aufzunehmen sichert die Liquidität bei den laufenden Arbeiten. 220 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 14 von 28 1.5. Finanzplanung 2021 bis 2025 (siehe auch Seite 26) Für die voraussichtliche Vermögens- und Finanzentwicklung wurde größtenteils der Wirtschaftsplan 2021 in gleicher Höhe fortgeschrieben. Signifikante Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren rühren - neben den Übertragungen aus dem Erfolgsplan - vor allem von den Verläufen der Großin- vestitionen für unbewegliches Vermögen (Betriebszentrale Am Pferdemarkt). Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 einen Finanzbedarf von 102,78 Mio. EUR aus; darin sind 7,64 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten. Das Investitionsvolumen 2021 bis 2025 in das Anlagevermögen einschließlich der Zwischenfinan- zierung von Anlagen im Bau und in bewegliches Vermögen beträgt 92,83 Mio. EUR. Die Investitionen teilen sich hinsichtlich ihrer organisatorischen Zuordnung wie folgt auf: Investitionen (in Mio. EUR) 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2021 – 2025 Summe Gebührenbereich Stra- ßenreinigung 1,37 1,70 1,05 1,05 1,05 6,22 Leistungen für die Stadt 4,62 5,39 4,20 4,20 4,20 22,61 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 1,00 10,00 13,00 20,00 20,00 64,00 Summe 6,99 17,09 18,25 25,25 25,25 92,83 1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28) Im Planungszeitraum ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte: Betriebs- und Bezirkszentrale „Am Pferdemarkt“: Mit Beschluss des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 02.03.2011 wurde der Standort „Am Pferdemarkt“ festgelegt. Hier soll die Bezirkszentrale einschließlich der Werkstätten untergebracht werden. Nachdem der Stadtrat am 23.05.2012 die Rahmenbedingungen für den Realisierungswettbewerb beschlossen hat, wurde der Wettbewerb am 29.06.2012 gestartet. Die Preisgerichtssitzung fand am 25./26.10.2012 statt. Über die Umsetzung, ob vollständig oder evtl. in Baustufen, wird in Abhän- gigkeit der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Budgets gesondert entschieden. Nachdem am 03.09.2015 ein langfristiger Mietvertrag über Büroräume am Rathenauplatz abgeschlossen werden konnte, Mietbeginn war der 01.02.2017, wurde das Konzept der SÖR -Zentrale „Am Pferdemarkt“ grundsätzlich überarbeitet. Wesentlicher Inhalt ist, dass alle Büroarbeitsplätze, die nicht im direkten Zusammenhang mit den Werkstätten und den Bezirken 3 und 4 stehen, dauerhaft am Rathenau- platz verbleiben. Der Planansatz für die Zentrale am Pferdemarkt wird insofern um die Büroarbeits- plätze (ca. 320) reduziert. Die Konkretisierung der Planung wurde im Werkausschuss vorgestellt. Nachdem mittlerweile ein Ersatzgrundstück für den Wertstoffhof in der Uffenhe imer Straße gefun- den wurde, wird der Umsetzungsplan für die Betriebszentrale „Am Pferdemarkt“ vorangetrieben. Ein Baubeginn in 2023 wird angestrebt. Ausstattung mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zur effizienten Leistungserbringung: Die starken Schwankungen der Investitionsausgaben sind vor allem durch das Großprojekt Be- triebszentrale bedingt. Die Investitionen in die anderen Anlagearten laufen über die verschiedenen Organisationseinheiten auf absehbare Zeit weitestgehend linear. 221 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 15 von 28 2. Erfolgsplan 2022 (inkl. Vorschau bis 2025) Erfolgsplan SÖR 2022 Ist 2020 Konto Bezeichnung Leistungen für die Stadt Gebühren Straßenreinigun g Leistungen für die Stadt Gesamt 2021 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2022 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse -271.806 0 -106.000 -106.000 0 -112.000 -112.000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -12.753.294 0 -14.761.000 -14.761.000 0 -14.661.000 -14.661.000 Gebühren veranlagt 0 -13.639.879 0 -13.639.879 -14.139.716 0 -14.139.716 Privatrechtliche Leistungsentgelte -8.166.386 -45.000 -7.745.000 -7.790.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -6.209.588 -2.007.140 -6.198.860 -8.206.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves -3.692 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 Sonstige ordentliche Erträge 137.216 0 -215.000 -215.000 0 -170.000 -170.000 Aktivierte Eigenleistungen -15.100 0 -2.000 -2.000 0 -5.000 -5.000 Bestandsveränderungen -99.597 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 Ordentliche Erträge -27.382.247 -15.692.020 -29.031.860 -44.723.879 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 Personalaufwendungen Aktiv 37.377.667 6.700.539 37.944.300 44.644.839 6.834.549 40.769.676 47.604.225 Personalaufwendungen Passiv 13.702.128 2.319.573 12.280.516 14.600.089 2.365.964 13.464.385 15.830.349 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 60.369.127 2.796.503 65.127.466 67.923.969 2.853.160 67.305.570 70.158.730 Abschreibungen 2.518.476 331 3.275.669 3.276.000 338 3.389.662 3.390.000 Transferaufwendungen 80.417 3.363 86.637 90.000 3.431 86.569 90.000 Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.394.287 233.467 8.306.533 8.540.000 238.136 9.243.503 9.481.639 Ordentliche Aufwendungen 121.442.102 12.053.776 127.021.121 139.074.897 12.295.579 134.259.364 146.554.943 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit 94.059.855 -3.638.243 97.989.261 94.351.018 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 Finanzerträge -5.766 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.199.390 0 4.537.000 4.537.000 0 3.637.000 3.637.000 Finanzergebnis 4.193.624 0 4.517.000 4.517.000 0 3.617.000 3.617.000 Ordentliches Jahresergebnis 98.253.479 -3.638.243 102.506.261 98.868.018 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 Außerordentliche Erträge -1.135.005 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 Außerordentliche Aufwendungen 151.129 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 Außerordentliches Jahresergebnis -983.876 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. 97.269.603 -3.638.243 102.040.261 98.402.018 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 480.926 -480.926 0 492.870 -492.870 0 Umlagen 3.200.191 -3.200.191 0 3.264.195 -3.264.195 0 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 kalkulatorische Kosten 1.011.070 0 1.011.070 1.031.292 -805.064 226.228 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 161.865 99.251.223 99.413.088 0 104.419.455 104.419.455 Zuschuss der Stadt -99.251.223 -104.419.455 2022 Planung2021 Plan 222 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 16 von 28 Erfolgsplan SÖR 2022 Konto Bezeichnung Gebühren Straßenreinig ung Leistungen für die Stadt Gesamt 2023 Gebühren Straßenreinig ung Leistungen für die Stadt Gesamt 2024 Gebühren Straßenreinig ung Leistungen für die Stadt Gesamt 2025 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -112.000 -112.000 0 -112.000 -112.000 0 -112.000 -112.000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.661.000 -14.661.000 0 -14.661.000 -14.661.000 0 -14.661.000 -14.661.000 Gebühren veranlagt -14.139.716 0 -14.139.716 -14.139.716 0 -14.139.716 -14.139.716 0 -14.139.716 Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.000 -7.725.000 -7.770.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 Sonstige ordentliche Erträge 0 -170.000 -170.000 0 -170.000 -170.000 0 -170.000 -170.000 Aktivierte Eigenleistungen 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 Ordentliche Erträge -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 Personalaufwendungen Aktiv 6.834.549 40.769.676 47.604.225 6.834.549 40.769.676 47.604.225 6.834.549 40.769.676 47.604.225 Personalaufwendungen Passiv 2.365.964 13.464.385 15.830.349 2.365.964 13.464.385 15.830.349 2.365.964 13.464.385 15.830.349 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.853.160 67.305.570 70.158.730 Abschreibungen 338 3.389.662 3.390.000 338 3.389.662 3.390.000 338 3.389.662 3.390.000 Transferaufwendungen 3.431 86.569 90.000 3.431 86.569 90.000 3.431 86.569 90.000 Sonstige ordentliche Aufwendungen 238.136 9.243.503 9.481.639 238.136 9.243.503 9.481.639 238.136 9.243.503 9.481.639 Ordentliche Aufwendungen 12.295.579 134.259.364 146.554.943 12.295.579 134.259.364 146.554.943 12.295.579 134.259.364 146.554.943 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.896.278 104.938.504 101.042.227 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 Finanzerträge 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 3.637.000 3.637.000 0 3.637.000 3.637.000 0 3.637.000 3.637.000 Finanzergebnis 0 3.617.000 3.617.000 0 3.617.000 3.617.000 0 3.617.000 3.617.000 Ordentliches Jahresergebnis -3.896.278 108.555.504 104.659.227 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 Außerordentliche Erträge 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 Außerordentliche Aufwendungen 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 Außerordentliches Jahresergebnis 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.896.278 108.089.504 104.193.227 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 492.870 -492.870 0 492.870 -492.870 0 492.870 -492.870 0 Umlagen 3.264.195 -3.264.195 0 3.264.195 -3.264.195 0 3.264.195 -3.264.195 0 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 kalkulatorische Kosten 1.031.292 -805.064 226.228 1.031.292 -805.064 226.228 1.031.292 -805.064 226.228 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 0 104.419.455 104.419.455 0 104.419.455 104.419.455 0 104.419.455 104.419.455 Zuschuss der Stadt -104.419.455 -104.419.455 -104.419.455 2023 Planung 2024 Planung 2025 Planung 223 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2021 Seite 17 von 28 Erfolgsplan SÖR 2022 lfd. Nr. Konto Bezeichnung Gebühren Straßenreinigun g Leistungen für die Stadt Gesamt 2021 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2022 Differenz Leistungen für die Stadt Plan 2022 zu Plan 2021 1 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -106.000 -106.000 0 -112.000 -112.000 -6.000 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.761.000 -14.761.000 0 -14.661.000 -14.661.000 100.000 3 Gebühren veranlagt -13.639.879 0 -13.639.879 -14.139.716 0 -14.139.716 0 4 Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.000 -7.745.000 -7.790.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 20.000 5 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.007.140 -6.198.860 -8.206.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -445.000 6 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 0 7 Sonstige ordentliche Erträge 0 -215.000 -215.000 0 -170.000 -170.000 45.000 8 Aktivierte Eigenleistungen 0 -2.000 -2.000 0 -5.000 -5.000 -3.000 9 Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0 Ordentliche Erträge -15.692.020 -29.031.860 -44.723.879 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -289.000 10 Personalaufwendungen Aktiv 6.700.539 37.944.300 44.644.839 6.834.549 40.769.676 47.604.225 2.825.375 11 Personalaufwendungen Passiv 2.319.573 12.280.516 14.600.089 2.365.964 13.464.385 15.830.349 1.183.868 12 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.796.503 65.127.466 67.923.969 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.178.104 13 Abschreibungen 331 3.275.669 3.276.000 338 3.389.662 3.390.000 113.993 14 Transferaufwendungen 3.363 86.637 90.000 3.431 86.569 90.000 -67 15 Sonstige ordentliche Aufwendungen 233.467 8.306.533 8.540.000 238.136 9.243.503 9.481.639 936.970 Ordentliche Aufwendungen 12.053.776 127.021.121 139.074.897 12.295.579 134.259.364 146.554.943 7.238.243 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.638.243 97.989.261 94.351.018 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 6.949.243 16 Finanzerträge 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 0 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 4.537.000 4.537.000 0 3.637.000 3.637.000 -900.000 Finanzergebnis 0 4.517.000 4.517.000 0 3.617.000 3.617.000 -900.000 Ordentliches Jahresergebnis -3.638.243 102.506.261 98.868.018 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 6.049.243 18 Außerordentliche Erträge 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 0 19 Außerordentliche Aufwendungen 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 0 Außerordentliches Jahresergebnis 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 0 Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.638.243 102.040.261 98.402.018 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 6.049.243 20 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 480.926 -480.926 0 492.870 -492.870 0 -11.944 21 Umlagen 3.200.191 -3.200.191 0 3.264.195 -3.264.195 0 -64.004 22 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 0 23 kalkulatorische Kosten 1.011.070 0 1.011.070 1.031.292 -805.064 226.228 -805.064 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 161.865 99.251.223 99.413.088 0 104.419.455 104.419.455 5.168.231 0 Zuschuss der Stadt -99.251.223 -104.419.455 -5.168.231 224 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 18 von 28 Erläuterungen zu den Planabweichungen zwischen 2021 und 2022 (siehe Seite 17) Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 1. 1.407.243 Mehrbedarf durch SÖR nicht beeinflussbar 1.1 280.000 15 Wartungs- Pflegekosten SAP Lizenzen; höhere Verrechnungen an DIP; MS Teams; OpenTouch Höhere Verrechnungen an die städtische IT (Pflegekosten für CAD/GIS-PCs, I- Pads, sonst. Mobilgeräte), Mehrkosten ca. 120.000 Euro; Höhere Wartungs-und Pflegekosten für zusätzliche Lizenzen, u.a. wegen Personalmehrung (z.B SAP, VMS, CARD1) 60.000 Euro; zusätzliche Kosten für Softwareanpassungen: 10.000 Euro; Befahrung und Erfassung Schilder und Equipment: 30.000 Euro; Abgleich und Optimierung Winterdienst (BlueWorld - GIS@SÖR): 20.000 Euro; VMS-Formular Baumaßnahmen 2.0: 20.000 Euro; Leih- und Pflegekosten für webbasiertes Baustellenmanagement: 20.000 Euro; 1.2 150.000 10,11 Altersteilzeitrückstellungen, Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen gemäß Hochrechnung von Ref. I/II Aufgrund der Hochrechnungen von Ref. I/II. zur Rückstellungsbildung/ -auflösung ergibt sich in Summe ein Minderbedarf im Personalbereich 1.3 -900.000 17 Zinsaufwand (Abzinsungsbeträge aus Rückstellungen) gemäß Hochrechnung von Ref. I/II 1.4 711.957 10,11 Stellenneuschaffungen & Stellenhebungen 1.5 435.286 10,11 Anpassungen der Entgeltgruppen im gewerblichen Bereich 1.6 540.000 10 Zulagen Winterdienst Anteilsmäßige Erstattung der Zuschläge, die nicht in den Durchschnittspersonal- kosten der Stadt Nürnberg enthalten sind 1.7 190.000 10 Anteilige Erstattung der Personalkostenkürzung im Bereich Straßenreinigung Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 2. 325.000 Mehr-/Minderbedarf aufgrund von Beschlüssen und Absprachen 2.1 100.000 12 „Masterplan Freiraum“ 2.2 225.000 12 Instandhaltung Verkehrsleitsystem Messe Stufenweise Erneuerung des Verkehrsleitsystems-Messe 225 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 19 von 28 Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 3. 179.000 Mehr-/Minderbedarf aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen/ Submissionsergebnissen 3.1 79.000 12 Kostensteigerung Erdbau Kostensteigerung im Bereich Unterhalt aufgrund von steigenden Einkaufspreisen der Leistungen im Bereich Erdbau (ca. 5%) 3.2 80.000 12 Kostensteigerung VLS-Messe, PLS-Altstadt und den Verkehrsbeobachtungska- meras Höhere Unterhaltsaufwendungen bei den 20 Jahre alten Systemen VLS-Messe, PLS-Altstadt und den Verkehrsbeobachtungskameras (+2,5%). Zusätzliche jährli- che Kosten (25.000 Euro) für Nutzung von URBIC (ÖPNV-Qualitätsanalysetool, beschafft von VAG, stadtseitige Nutzung von Vpl/VT und SÖR/1-E/2)) Diese Er- höhung gilt auch für die aus dem Unterhalt zu finanzierenden Kleinmaßnahmen, z.B. Schadensbeseitigungen. 3.3 20.000 12 Vergabe Parkpflegewerk Luitpoldhain Mehrbedarf für Vergabe Parkpflegewerk Luitpoldhain. Da die alten Vergaberegeln der HOAI einer neuen Ausschreibungspraxis über Leistungsbilder gewichen sind, ist zu erwarten, dass die Kosten drastisch steigen. Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 4. 581.000 Mehr-/ Minderbedarf für Standorte des SÖR 4.1 150.000 15 Bürozentrale Sulzbacher Str. 2-6, Potentialanalyse Potentialanalyse für den Standort Sulzbacher Str. 2-6 4.2 320.000 15 Mietaufwendungen Löffelholzstr. und andere Standorte Anmietung Löffelholzstr. als Ersatz für Standort Am Pferdemarkt 23-25 und 26 um den Neubau realisieren zu können (280.000€). Zusatzanmietung Sulzbacher Str. 2-6 (40.000 €) nach dem Auszug des ADN zum 01.06.2020, künftig für das neue Sachgebiet 1-A vorgesehen. 4.3 55.000 15 Mietnebenkosten Löffelholzstr. und andere Standorte Mietnebenkosten für den neuen Standort Löffelholzstr. 46.000 €, sowie zusätzli- che Fläche Sulzbacher Str. 2-6 ca. 9.000 € (ehemals ADN s.o.) 4.4 35.000 12 Aufwendungen für Möbel & Büroausstattung Löffelholzstr. und andere Standorte Möbel für den neuen Standort Löffelholzstr; Ersatz für verbrauchtes Mobiliar in anderen Standorten 4.5 21.000 12 Mehrkosten Gebäudereinigung aufgrund von Tariferhöhungen Durch neue Tarifabschlüsse werden die Gebäudereinigungskosten ca. 2 % mo- natlich steigen 226 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 20 von 28 Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 5. 1.336.988 1-20 Anpassung der Erträge/Aufwendungen an erwartete Preissteigerun- gen und ähnliches 5.1 -14.000 1-9 Anpassung ordentliche Erträge (Ertragsreduzierung) Die Senkungen der Planansätze resultieren im Wesentlichen aus geringeren Ein- nahmeerwartungen aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre. 5.2 250.000 12-15 Anpassungen ordentlicher Aufwand ohne Personalaufwand (Aufwandserhöhung) Anpassungen der ordentlichen Aufwendungen aufgrund von erwarteten allg. Preissteigerungen, rechtl. Änderungen oder ähnlichem. 5.3 1.982.000 10,11 Anpassungen Personalaufwand (Aufwandsreduzierung) Anpassung des Personalaufwands (ohne Rückstellungen) an die erwartete Tarif- steigerung sowie den Besoldungsanstieg 2022 5.4 -881.012 20-23 Anpassungen an Kalkulation Straßenreinigungsgebühren Anpassungen anhand der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren im Bereich ILV, Umlagen. Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 6. 1.339.000 Mehrbedarf durch die Anpassung des Unterhalts an den Bedarf 6.1 Straßenunterhalt 6.1.1 150.000 12 GHB Nürnberger Linie GHB Nürnberger Linie, u. a. Granit in gebundener Bauweise innerhalb der Alt- stadtmauern 6.1.2 100.000 12 U-Bahn Verbauschäden Schäden durch U-Bahnverbau (v.a. Fürther Straße), Behebung von Schäden be- dingt durch den nicht ordnungsgemäß erfolgten Rückbau des U-Bahn Verbaus, Setzungen im Belag durch Verrottung von Verbauhölzern 6.1.3 150.000 12 Sanierungskonzept Fußgängerzone Altstadt Beläge sanierungsbedürftig; Austausch von Teilflächen unter Beachtung der Vor- gaben Gestaltungshandbuch nötig. 6.1.4 210.000 12 Breslauer Straße 227 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 21 von 28 6.2 Brückenunterhalt/ Wasserwirtschaft 6.2.1 83.000 12 Monitoring Volkspark Dutzendteich, Untersuchung Hochwasserdeiche, etc. Monitoring Volkspark Dutzendteich, Untersuchung Hochwasserdeiche, gestie- gene Anforderung an Gewässeranalytik, Planungsleistungen Gewässerverroh- rungen 6.2.2 300.000 12 Brücken-Unterhaltsleistungen zur Bestandssicherung Für Unterhaltsaufgaben (Reinigung und Pflege, Ersetzen von Bauteilen), um große Folgeschäden zu vermeiden (Austausch von Übergangskonstruktionen). Entsprechend erfolgte in 2020 eine Reduzierung des MIP-Ansatzes (Ansatz- tausch). Mit den Mitteln werden künftig Unterhaltsmaßnahmen umgesetzt, die die Zielsetzung haben, dass Bauwerke im Bestand die Nutzungszeit auch erreichen. 6.2.3 -400.000 12 PebBrü: Fischbachverrohrung Fischbachverrohrung künftig investiv bei der Stadt verortet, daher Minderbedarf in Höhe der bisherigen Berücksichtigung im WiPl 2021. 6.2.4 -20.000 12 Stützwände Cheruskerstraße 6.3 Grünunterhalt 6.3.1 60.000 12 Vergabe der Sichtkontrolle für Teil der Spielplätze im Bezirk 2 Unzureichende Kapazitäten aufgrund neuer Spielplätze und mehr Geräte - Schätzkosten für Vergabe; diese ist nötig um rechtssichere Kontrollzyklen sicher stellen zu können. 228 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 22 von 28 Differenz 2021 und 2022 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 6.4 Folgekosten aus investiven Maßnahmen 6.4.1 113.000 12 Folgekosten Straßen Um-/ Neubauten Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Straßenbau. 6.4.2 45.000 12 Folgekosten Straßenbegleitgrün Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Straßenbegleitgrün. 6.4.3 328.000 12 Folgekosten Grünanlagen & Spielflächen Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus Grünprojekten (Grünanlagen, Spielflächen). 6.5 Sonstiges 6.5.1 25.000 15 Beratungsleistungen zusätzliche Beraterleistungen 6.5.2 -25.000 12 Minderbedarf Ordnungsdienst Grünanlagen 2021 Ausschreibungsergebnis lag unter den erwarteten Kosten. 6.5.3 100.000 12 Analyse Kampfmittelflächen SUN und SÖR lassen v.a. im äußeren Bereich die Gemarkungen systematisch bzgl. Kampfmittelverdachtsflächen erfassen und auswerten. Die Daten werden allen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Erleichterung für Bauvorbereitung und Vergabe sind zu erwarten. 6.5.4 70.000 12 Beteiligung an der Befahrung des Stadtgebiets durch GEO GEO lässt den öffentlichen Raum befahren und erfassen - quasi Google-Street- view für städt. Geodatenservice aufbauen, inkl. Erfassung von Unterhaltsobjek- ten (Bänke, Streugutkisten, etc.). 6.5.5 50.000 15 Grafikleistungen & Druckerzeugnisse 50.000 Euro für Grafikleistungen und Druckerzeugnisse 229 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 23 von 28 3. Vermögensplan 2022 Vermögensplan 2021 2022 (in TEUR) Plan Plan I. Mittelverwendung 1. Investitionen 6.992 17.087 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 3. Darlehenstilgung 900 900 4. Mehrung sonstiger Aktiva 1.461 0 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 145 500 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 9.498 18.487 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 3.231 3.390 2. Zuschüsse 0 0 3. Periodenergebnis - Gewinn 0 226 4. Kreditaufnahme 0 0 5. Mehrung sonstiger Passiva 6.267 5.518 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 0 9.353 (Umlaufvermögen) S u m m e 9.498 18.487 230 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 24 von 28 4. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 (in TEUR) VE 2023 2024 2025 Summe Plan Plan Plan a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 25 25 0 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 25 25 0 0 b) Grundstücke und Gebäude 11.550 6.550 5.000 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 50 50 0 0 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 11.500 6.500 5.000 0 c) Fahrzeuge 500 500 0 0 Gebühren Straßenreinigung 250 250 0 0 Leistungen für die Stadt 250 250 0 0 d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 95 95 0 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 95 95 0 0 S u m m e 12.170 7.170 5.000 0 231 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 25 von 28 5. Stellenplan/Stellenübersicht Stellenübersicht/ Stellenplan incl. B- Stellenplan Beschäftigte (Vollkraft - VK) 2021 2022* 30.06.21 30.06.21 Entgeltgruppen Ltd. Angestellte (AT) 1,00 1,00 1,00 1 15 2,00 2,00 2,00 2 14 5,00 6,00 4,79 5 13 16,00 16,00 10,90 11 12 42,50 45,50 36,38 37 11 52,96 61,46 43,88 47 10 14,30 14,30 12,12 13 9c 6,90 6,90 6,64 7 9b 64,69 65,19 55,40 60 9a 62,25 65,25 55,68 61 8 48,84 48,84 45,91 47 7 70,14 71,14 63,92 68 6 166,71 166,71 154,00 157 5 81,65 83,65 70,30 72 4 154,00 156,00 143,40 144 3 145,21 145,21 134,00 134 Summe Beschäftigte 934,15 955,15 840,32 866 Qualifikationsebene Qualifikationsebene 4 B 3 B 2 2,00 2,00 1,75 2 A 16 1,00 1,00 1,00 1 A 15 4,00 4,00 4,00 4 A 14 7,00 7,00 6,33 7 A 13 Qualifikationsebene 3 A 13 7,00 7,00 5,80 6 A 12 12,20 12,20 11,86 13 A 11 11,77 11,77 12,77 16 A 9 G/A 10 15,88 15,88 19,41 22 Qualifikationsebene 2 A 9 M 3,98 3,98 3,90 4 A 7/8 7,50 7,50 10,00 11 Summe Beamte 72,33 72,33 76,82 86 Beschäftigtengruppen Summe Beschäftigte 934,15 955,15 840,32 866 Summe Beamte 72,33 72,33 76,82 86 Gesamt 1.006,48 1.027,48 917,14 952 * Die neu beantragten Stellen w urden vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates berücksichtigt. Planstellen SÖR Ist (VK) Ist incl. B-Stellenplan 30.06.2021 232 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 26 von 28 6. Finanzplan 2021 bis 2025 Finanzplan 2021 - 2025 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Plan Plan Plan Plan Plan 2021-2025 I. Mittelverwendung 1. Investitionen 6.992 17.087 18.250 25.250 25.250 92.829 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0 3. Darlehenstilgung 900 900 1.164 1.880 2.800 7.644 4. Mehrung sonstiger Aktiva 1.461 0 0 0 0 1.461 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 145 500 0 0 200 845 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 9.498 18.487 19.414 27.130 28.250 102.779 . II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 3.231 3.390 3.450 3.500 3.550 17.121 2. Zuschüsse (Erstattung Stadt Nürnberg) 0 0 0 0 0 0 3. Periodenergebnis - Gewinn 0 226 226 226 226 904 4. Kreditaufnahme 0 0 10.572 18.068 18.731 47.371 5. Mehrung sonstiger Passiva 6.267 5.518 5.166 5.336 5.743 28.030 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 0 9.353 0 0 0 9.353 (Umlaufvermögen) S u m m e 9.498 18.487 19.414 27.130 28.250 102.779 233 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 27 von 28 7. Investitionsplan 7.1. Investitionen 2022 Investitionen 2022 (in TEUR) 2021 2022 Plan Plan a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 431 613 Gebühren Straßenreinigung 0 0 Leistungen für die Stadt 431 613 b) Grundstücke und Gebäude 2.450 11.345 Gebühren Straßenreinigung 0 500 Leistungen für die Stadt 1.450 845 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 1.000 10.000 c) Fahrzeuge 3.164 4.079 Gebühren Straßenreinigung 1.350 1.190 Leistungen für die Stadt 1.814 2.889 d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 948 1.050 Gebühren Straßenreinigung 24 12 Leistungen für die Stadt 923 1.038 S u m m e 6.992 17.087 234 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2022 Stand: 15.10.2020 Seite 28 von 28 7.2. Mehrjährige Investitionsplanung Investitionen 2021 - 2025 (in TEUR) 2021 2022 2023 2024 2025 2021-2025 Plan Plan Plan Plan Plan Summe a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 431 613 250 250 250 1.794 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 431 613 250 250 250 1.794 b) Grundstücke und Gebäude 2.450 11.345 13.500 20.500 20.500 68.295 Gebühren Straßenreinigung 0 500 0 0 0 500 Leistungen für die Stadt 1.450 845 500 500 500 3.795 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 1.000 10.000 13.000 20.000 20.000 64.000 c) Fahrzeuge 3.164 4.079 3.500 3.500 3.500 17.743 Gebühren Straßenreinigung 1.350 1.190 1.000 1.000 1.000 5.540 Leistungen für die Stadt 1.814 2.889 2.500 2.500 2.500 12.203 d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 948 1.050 1.000 1.000 1.000 4.998 Gebühren Straßenreinigung 24 12 50 50 50 186 Leistungen für die Stadt 923 1.038 950 950 950 4.812 S u m m e 6.992 17.087 18.250 25.250 25.250 92.829 235 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/035/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg" Anlagen: Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2022-2025 Ö 2.7Ö 2.7 236 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/035/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2022/2025 für die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg". 237 Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2021 - 2025 1. Einführung Um die Versorgungs zahlungen angesichts der demogr aphischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzu- stellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführun- gen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Ver sorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahme- plan erstellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag 30.09.2021 einen Depotwert in Höhe von 51.320.594,88 EUR, was 2.141.928 Anteilen ent- spricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativ- zinsen, …) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushal tsjahr 2022 soll nun mit der zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens be- gonnen werden. 2. Ergebnishaushalt Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.2021 : 23,96 EUR (Vorjahr: 22,27 EUR)) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die An- schaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betr ugen insg esamt 34.957.630,26 EUR beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2021 einen Gesamtgewinn in Höhe von 15 ,9 Mio. EUR für die Stadt b eziehungsweise 0,465 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klini- kum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 7,64 EUR). Dieser Ge- winn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Er- gebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Ver- sorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2025 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 1 ,1 Mio. EUR und 0,6 Mio. EUR erwartet (siehe laufende Nr. 8 im Ergebnishaushalt). 3. Finanzhaushalt Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage ( siehe laufende Nr. 1 im Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungs- zahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden ( siehe laufende Nr. 2 im Finanz- haushalt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeit- raum von 15 Jahren erfolgen. Ö 2.7Ö 2.7 238 Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2022 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum (da heißt bis einschließlich 2036) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg, alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater ) entspre- chend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt. Die Höhe der jährlichen Ent nahmen orientiert sich dabei an der Personal - und Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg . Anhand dieser demografischen Daten wurden die vo raussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2036 ) ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2022 bis 2036 (insgesamt) gestellt. Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „ Bay- erischen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet. Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2036: Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück) 2022 153.758 2023 123.860 2024 117.454 2025 83.285 2026 121.725 2027 132.402 2028 100.370 2029 104.641 2030 158.029 2031 160.164 2032 175.113 2033 222.093 2034 198.603 2035 213.552 2036 76.879 insgesamt 2.141.928 Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2025 nach derzeitigem Kurswert der Fondsanteile auf c irca 39,9 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu ver- kaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Be- amten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“). Die oben dargestell ten Verkaufserlöse sind allerdings wegen den Unsicherheiten am Kapi- talmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist daher jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen. Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapital- marktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr ist möglich, diese Verschiebung ist gegebenenfalls im Ältestenrat und Finanzausschuss fest- zustellen und zu beschließen. Beim „Bayerischen Pensions fonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert) . A ußerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteige- rung des Fondsvermögens zum Ausdruck. 239 insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 bis 7 ……. - - - - - - - 8 + Sonstige ordentliche Erträge -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000 9 bis 10 …… - - - - - - - S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000 11 bis 16 …… - - - - - - - S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - - S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000 17 bis 18 …… - - - - - - - S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - - S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000 19 bis 20 …… - - - - - - - S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - - S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000 insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Mittelherkunft - - - - - - - Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -51.320.000 - -3.635.000 -2.965.000 -2.815.000 -1.995.000 -39.910.000 davon für: a) Stadt Nürnberg -49.863.000 - -3.530.000 -2.880.000 -2.735.000 -1.940.000 -38.778.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater -1.457.000 - -105.000 -85.000 -80.000 -55.000 -1.132.000 - - - - - - - 2 Mittelverwendung - - - - - - - Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 51.320.000 - 3.635.000 2.965.000 2.815.000 1.995.000 39.910.000 davon für: a) Stadt Nürnberg 49.868.000 - 3.530.000 2.885.000 2.735.000 1.940.000 38.778.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater 1.452.000 - 105.000 80.000 80.000 55.000 1.132.000 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2025 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 240 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/022/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ö 3.1.1Ö 3.1.1 241 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/022/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Erasmusstraße 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 51,223 Mio. €. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 242 Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Erasmusstraße 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle Die Maßnahme „Erasmusstraße 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach- Turnhalle“ wurde 2013 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 04.06.2013 in das BIC -Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den erweiterten Ersatzneubau einer 5- zügigen Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 300 Kinder, einer 2 -fach-Turnhalle für die Henry -Dunant-Schule am Neustandort Erasmusstraße sowie einen Verbindungspark. Ausgangssituation und Planungsanlass Bedingt durch den erforderlichen Sanierungsbedarf der Henry-Dunant-Schule und dem gleichzeitigen Bau von neuem Wohnraum wächst auch der Bedarf an Schulraum und die Notwendigkeit einer ausreichenden Versorgung mit Hortplätzen. Um den daraus entstehenden Bedarf abzudecken, soll in der Erasmusstraße, Gemarkung Großreuth bei Schweinau sowie teilweise Gemarkung Sündersbühl (Gemarkungsgrenze im Grundstück), eine 5-zügige Grundschule mit einem 12 -gruppigem Kinderhort und einer 2 -fach-Turnalle auf einem bislang unbebauten Grun dstück entstehen. Außerdem soll ein Verbindungspark, der sich zur Elsa-Brändström-Straße hin öffnet, realisiert werden. Das Quartier Wallensteinstraße wurde vor sechs Jahren fertiggestellt und im Umfeld der neuen U - Bahnhaltestelle „Großreuth“ sind neue Wohnungen am Entstehen. Weiteres Wohnbaupotential ergibt sich zwischen der Rothenburger Straße und der Wallensteinstraße. Deshalb hat sich der Stadtplanungsausschuss bereits im Jahr 2018 mit dem Areal zwischen Erasmus-, Dunant- und Elsa- Brändström-Straße befasst und einen Rahmenplan beschlossen. Für das insgesamt ca. 27.000 m² große Gelände der aktuellen Henry -Dunant-Schule, des Kindergartens Elsa -Brändström-Straße und den umfangreichen bisher unbebauten Flächen wurde ein Konzept zur Entscheidung vorgelegt, welches den Neubau einer Grundschule mit Hort, eine Wohnbebauung und öffentliche Grünflächen auf dem Areal vereint. Das Konzept sieht Schule und Hort in einem kompakten Baukörper im Westen vor. Der dazugekommene Baustein des Kindergartens mit Schulvorbereitender Einrichtung (SVE) wird im Nordwesten positioniert, ist jedoch nicht Bestandteil dieser Maßnahme und wird separat realisiert . Eine großzügige öffentliche Grünfläche mit Spielplatz trennt die Schulnutzung von der Wohnbaufläche im Osten. Auf den dann nicht mehr für schulische Zwecke benötigten Flächen der alten Schule sol l neuer Wohnraum entstehen. Die fünfgeschossige Wohnbebauung wird ca. 150 Wohnungen enthalten; davon werden 30 % einkommensabhängig gefördert. Die Grundstücke sind bereits im städtischen Besitz. Das Baufeld für den Wohnungsbau soll an die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen übertragen werden. Die Wirtschaftlichkeit des Ansatzes mit den Bauabschnitten – Schulersatzneubau – Abriss Bestandsschule – Wohnungsneubau – wurde im Vorfeld ausführlich und mit positivem Ergebnis geprüft. Planung und Baubeschreibung Der Neubau der 5-zügigen Schule im westlichen Bereich soll in flächensparender kompakter Form nach modernen pädagogischen, ökonomischen und ener getischen Gesichtspunkten erfol gen. Eine kompakte Bauweise ist wirtschaftlich und im Hinblick au f Energieverbrauch und Nachhaltigkeit Ö 3.1.1Ö 3.1.1 243 vorteilhaft. Der Hort kann so auch flächensparend in das neue Schulgebäude integriert werden. Durch die gemeinsame Unterbringung von Schule und Hort im selben Gebäude ergeben sich Synergien; weiterhin können die Freiflächen gemeinsam genutzt werden. Die Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) ist für 500 Schüler innen und Schüler sowie 12 Gruppen bzw. 300 Hortkinder ausgelegt. Die Anzahl der Hortplätze berücksichtigt bereits bestehende und verbleibende Horteinrichtungen in der Umgebung. Das dreigeschossige Schulgebäude, das in Massivbauweise geplant ist, umfasst insgesamt 10.197 m² Bruttogeschossfläche. Eine ausführlich parallel abgewogene viergeschossige Ausführung hä tte bei gleicher Nutzfläche erheblich mehr Bruttogeschossfläche und damit deutlich höhere Kosten verursacht und wurde daher verworfen. Der Schulneubau besteht aus drei Flügeln, die um eine zentrale Erschließungs- und Pausenhalle organisiert sind. Die Flügel weisen nach Westen, Osten und Süden und schaffen über eine überdachte „Vorzone“ zur Erasmusstraße einen angemessenen Vorplatz zum Ankommen sowie differenzierte Bereiche für Pause und Freizeit bzw. Spiel nach Süden. Der Gesamtbaukörper ist so gegliedert, dass keine übermäßig langen Gebäudefluchten entstehen. Die Dreigeschossigkeit des Gebäudes wird durch die horizontale Gliederung nach außen projiziert und soll nach Absicht des Architekten zu einer ausgewogenen Wahrnehmung führen. Die zentrale Eingangshal le wird vom Vorplatz von Norden aus erreicht und über ein großzügiges Oberlicht zum natürlich belichteten Zentrum des Gebäudes. Zum Zentrum ist eine offene, dreiläufige Treppe orientiert und dient als Hauptverbindung zwischen den Geschossen. Im östlichen F lügel befindet sich der Sporthallen -Bereich mit zwei nebeneinanderliegenden Einzelhallen, die vollständig in das Schulgebäude integriert sind. Durch eine moderate Tieferlegung um 1,50 m unter Gelände ergibt sich bei den Einzelhallen eine lichte Hallenhöhe von 9,00 m. Damit sind die Hallen als Sondermerkmal für rhythmische Sportgymnastik geeignet, was in Abstimmung mit dem SportService die fehlende Zusammenschaltbarkeit in hallenüblicher Höhe kompensiert. Ein durchgesteckter Grünhof belichtet den nach Süden weisenden Schulflügel von innen. Das Gebäude ist für Umkleiden der Sporthalle und Haustechnik teilunterkellert. Die Büro- und Verwaltungsbereiche wurden zur Erasmusstraße orientiert, die Schul- und Hortbereiche bilden in sich Klassenbereiche mit jeweils eigener Ausprägung durch die Lage der Marktplätze und Lernwerkstätten. Die schulischen Außenanlagen erhalten das vollständige Soll -Programm an Außensportflächen inklusive als Kunstrasen und vereinstauglich ausgeführtem Rasensportfeld. Dies ist bei vielen Schulstandorten platzbedingt nicht gegeben. Auf Grund des dringlichen Bedarfs an Schul- und Kindergartenplätzen vor Fertigstellung des Neubaus wird ein Interimsbau mit Klassenräumen für die Grundschule und Räumen für eine Hortgruppe erforderlich, der bere its im MIP berücksichtigt ist . Der Interims -Containerbau nimmt ein untergeordnetes Nebengebäude der aktuellen Grundschule auf, welches als einziges bereits zur Baufeldfreimachung für den Schulneubau abgerissen wird. 244 Mit dem vom Stadtplanungsausschuss beschlossenen Rahmenplan wird sichergestellt, dass diverse auf dem Areal ungünstig verstreute kleinteilige Biotopflächen an einem Ersatzstandort gebündelt ausgeglichen werden. Der 5.650 m² große Verbindungspark verknüpft als Grünzug die Erasmus- mit der Elsa -Brändström- Straße und umfasst einen großen öffentlichen Kinderspielplatz und als vorbereitende Maßnahme u.a. den Abriss des alten Kindergartens. Der Abriss der alten Schule ist dagegen nicht Teil dieser Maßnahme und ist dem Wohnbauprojekt überlassen. Die Grünanlage wird zwischen dem Baufeld Schule und dem Wohnungsbau angelegt und soll allen Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohnern zu Gute kommen. Es wurde darauf geachtet, dass der vorhandene Gehölzbestand möglich st erhalten werden kann. Ergänzt werden soll die Grünfläche durch zusätzliche Bäume. Der Park öffnet sich zur Elsa - Brändström-Straße und wird über Fußwege von Erasmusstraße und Dunantstraße erreichbar sein. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 51,223 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten als Kostenobergrenze festzulegen. Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von 15,686 Mio. € als Zuwendungen erwartet. Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2021: 2,192 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2022: 5,087 Mio. € 2023: 17,803 Mio. € 2024: 20,346 Mio. € 2025: 5,795 Mio. € Gesamtkosten: 51,223 Mio. € Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine genaue Personalbedarfsplanung wird von SchA bzw. J zu gegebener Zeit mit DiP abgestimmt. Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Zeitliche Umsetzung Der Neubau der Grundschule in der Erasmusstraße ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittel fristigen Investitionsplans 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3. Quartal 2022 erfolgen; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Frühjahr 2025 zu rechnen. Die Maßnahme hat das BIC -Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze. 245 Ö 3.1.1Ö 3.1.1 246 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/036/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ö 3.1.2Ö 3.1.2 247 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/036/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 9,312 Mio. €. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 248 Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvor- bereitender Einrichtung“ wurde 2014 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen. Ausgangssituation und Planungsanlass Der bestehende zweigruppige Kindergarten im eingeschossigen Gebäude an der Elsa-Brändström- Straße 43 im Stadtteil Großreuth bei Schweinau ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den aktuellen pädagogischen Anforderungen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu decken, wird der bisherigen Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu 100 Kinder ersetzt. Eine zusätzliche schulvorbereitende Einrichtung (SVE) mit vier Gruppen für bis zu 40 Kinder ergänzt den Kindergarten und soll so auch Kinder mit besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf fördern. Kindergarten und SVE kooperieren eng und ermöglichen ein Modellprojekt zur „ganztägigen SVE“. Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bisherige Kindergarten Elsa-Brändström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen zusammengeführt. Perspektivisch soll im gemeinsamen Gebäude ein inklusives Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung gemeinsam für Kinder aus Kindergarten und schulvorbereitenden Einrichtung in einem multi-professionellen Team entstehen. Planung und Baubeschreibung Der geplante Neubau für den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m² aufweisen. Das Gebäude wird in einem Zuge – jedoch als separate Maßnahme – mit dem Grundschulneubau in der Erasmusstraße 11 errichtet, welcher wiederum ein erweiterter Ersatzneubau für die Henry-Dunant-Schule ist. Der KiTa-Neubau soll als kompaktes Gebäude in zweiter Reihe an der Erasmusstraße liegen und 3-geschossig ausgeführt werden. Die Einrichtung wird als integrative Einrichtung mit Synergieeffekten sowie als unabhängiger Kindergarten und reguläre SVE betrieben. Daher erhalten beide Nutzungen einen gleichberechtigten Eingang zum gemeinsamen Vorplatz. Die zwei erforderlichen Treppenräume sind mit einläufigen Treppen im Zentrum und überlagernd angeordnet. Die Hälfte der Kindergartenkinder gelangen vom Erdgeschoss über den versetzt offenen Treppenraum mit nur einem Zwischenpodest in ihr 2. Obergeschoss. Die SVE-Kinder gelangen durch ihren eigenen Eingang und die direkte, abgeschlossene Treppe darunter in ihr 1. Obergeschoss ohne Störung des Kindergartens. Der versetze Luftraum ermöglicht eine klare Orientierung und einen akustischen wie visuellen Kontakt der Kindergartenkinder über das Zwischengeschoss hinweg. Ein Atrium aus drei Ebenen bildet einen Aufenthaltsort. Alle Gruppenräume orientieren sich zum gemeinsamen Freispielbereich und die Konstruktion ermöglicht eine flexible Gestaltung der Nutzflächen. Die Kinder aus dem 1. Obergeschoss gelangen Ö 3.1.2Ö 3.1.2 249 direkt aus ihrem SVE-Bereich über die Freitreppe in den gemeinsamen Garten. Das Gebäude nimmt sich mit seiner geschossweisen Gliederung und den wenigen bewusst gesetzten Einschnitten zum öffentlichen Raum hin zurück und öffnet sich zum Freispielbereich. Die Verteilerküche für 100 Plätze wird für die Zubereitungsart Cook & Hold konzipiert sowie für die Zubereitungsart Cook & Chill vorbereitet. Das Essen wird in der Verteilerküche zubereitet und mit Servierwägen in die Speiseräume gebracht. Die Anbindung des Kindergartens mit SVE erfolgt über die Erasmusstraße. Der Weg dient sowohl der Schule als auch dem Kindergarten als Zufahrt. Die notwendigen Stellplätze können auf dem Gelände nicht nachgewiesen werden und müssten daher abgelöst werden. Fahrradabstellplätze sind neben dem Eingang angeordnet. Es entsteht ein gemeinsamer Freibereich für die Kinder der SVE und des Kindergartens. Durch die Schaffung unterschiedlicher Räume in den Freianlagen können sich die Gruppen auch getrennt voneinander aufhalten. Das Außengelände ist terrassiert, dem vorhandenen Gelände folgend. Die Bereiche sind barrierefrei über Rampen erreichbar. Direkt an den Gruppenräumen bilden gepflasterte Flächen einen Aufenthaltsbereich zum Spielen und Toben, die Beschattung erfolgt durch Sonnenschirme, die nach Bedarf versetzt werden können. Die Spielbereiche werden durch Segel beschattet. Das Spielangebot umfasst Kletter- und Balanciergeräte sowie eine Vogelnestschaukel. Ein großzügiger Sandbereich rundet das Angebot ab. Der vorhandene Baumbestand wird in die Außenanlagen integriert. Der Neubau ist in Massivbauweise geplant. Die Außenwände sind tragend und werden mit einer hinterlüfteten, vorgehängten Fassade aus weißem, perforiertem Wellblech verkleidet. Weiterhin ist eine gute haustechnische Ausstattung (Nahwärmeanschluss an Schule, Haupt- und Nebenräume mit lüftungstechnischen Anlagen, Lüftungsgerät auf Dach, Verteilerküche für 100 Plätze) und eine übliche Möblierung bzw. Ausstattung eingeplant. Die Außenanlagen werden in das Bestandsgelände eingepasst. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 9,312 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten in Höhe von 9,312 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen. Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von 1,515 Mio. € für den Kindergarten sowie 0,848 € Mio. € für die schulvorbereitende Einrichtung als Zuwendungen erwartet. Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2021: 0,319 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte und noch erwartete Planungsmittel) 2022: 0,931 Mio. € 2023: 3,259 Mio. € 2024: 3,725 Mio. € 2025: 1,078 Mio. € Gesamtkosten: 9,312 Mio. € 250 Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine genaue Personalbedarfsplanung wird von J zu gegebener Zeit mit DiP abgestimmt. Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Zeitliche Umsetzung Der Neubau des Kindergartens in der Erasmusstraße 13 ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3. Quartal 2022 erfolgen; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Herbst 2024 zu rechnen. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze. 251 M 1: 500 08.07.2021Vorentwurf Lageplan Lageplan Ö 3.1.2Ö 3.1.2 252 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/037/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Fischbacher Hauptstr. 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ö 3.1.3Ö 3.1.3 253 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/037/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 15,830 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 254 Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle Die Maßnahme „Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle“ wurde im Jahr 2014 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Ausgangssituation und Planungsanlass Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach entspricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich. Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können sowohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert werden. In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden. Planung und Baubeschreibung Der Neubau in der Fischbacher Hauptstraße 118 hat eine Brutto-Grundfläche von 2.759 m². Dieser wird auf dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Der solitär stehende Bau liegt im südlichen, an das Bestandsgebäude angrenzenden, Grundstücksbereich und sieht eine 2-geschossige Bauweise vor. Das Gebäude ist im nordwestlichen Teil aufgeständert, um geschützte und überdachte Freiflächen zu ermöglichen. Auf eine Unterkellerung wird wegen des hohen Grundwasserstands verzichtet. Es entsteht ein gefasster Pausenhof zwischen dem Bestand und dem Neubau. Der Eingang zur Schulerweiterung und der Sporthalle orientiert sich nach Norden zur öffentlichen Freifläche, der Zugang zum Hort befindet sich im überdeckten Bereich weiter südlich. Es werden ausschließlich ebenerdige Zugänge geschaffen: Sowohl der im Norden gelegene Zugang zum Schul- und Sportbereich wie auch der Zugang zum Hort liegen ebenerdig. Das gesamte Gebäude wird über einen Aufzug barrierefrei erschlossen. In beiden Geschossen wird jeweils ein WC behindertengerecht ausgeführt. Ö 3.1.3Ö 3.1.3 255 Der Zugang zum Schul- und Sportbereich erfolgt über den nördlichen Haupteingang. Durch die zurück gesetzte Erdgeschossfassade wird dieser Eingang markiert und zugleich der Wetterschutz gewährleistet. Erdgeschossig sind der Mehrzweckraum und die Sporthalle samt Nebenflächen angeordnet. Vom Foyer aus führt eine Treppe ins Obergeschoss mit den Umkleideräumen, welche über einen Turnschuhgang mit der Sporthalle verbunden sind. Werk- und Textilarbeitsraum samt Nebenräumen liegen ebenfalls im Obergeschoss, sind jedoch in einem separaten Bereich angeordnet. Der Hortbereich wird durch einen weiteren Eingang erschlossen, welcher unter dem aufgeständerten Bereich angeordnet ist und somit ebenfalls Witterungsschutz bietet. Der Hort ist zweigeschossig organisiert und über zwei Treppen erschlossen. Der Eingangsbereich einschließlich Garderoben, der Speiseraum samt Nebenräumen und ein Gruppenhaupt- und Nebenraum befinden sich im Erdgeschoss, zwei weitere Gruppenräume, der Mehrzweckraum, der Therapieraum und der Personalbereich sind im Obergeschoss angeordnet. Die Unterrichtsräume und Horträume sind nach Norden, Westen und Süden hin orientiert. Die Flure sind zur besseren Belichtung ringförmig um einen Innenhof angeordnet. Durch die natürliche Belichtung können die Flure somit auch für pädagogische Zwecke genutzt werden. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Die Außenwände erhalten eine Wärmedämmverbundfassade, welche mit unterschiedlichen Strukturierungen in Verbindung mit einer horizontalen Gliederung gestaltet wird. Die großflächigen Verglasungen im Erdgeschoss erlauben einen fließenden Übergang zwischen außen und innen und gewährleisten ein einladendes Erscheinungsbild. Die Fensterflächen erlauben eine großzügige Belichtung der Unterrichts- und Horträume. Weiterhin ist eine gute haustechnische Ausstattung (Beheizung mittels Erdwärmepumpe bei geothermischer Wärmegewinnung über Erdsonden, Haupt- und Nebenräume mit lüftungstechnischen Anlagen, Lüftungszentralen im Obergeschoss, vollflächige PV-Anlage auf dem Gebäudedach) und eine übliche Möblierung bzw. Ausstattung eingeplant. Die Außenanlagen werden neugestaltet. In den überplanten Außenanlagen sind die durch den Pausenhof und den öffentlichen Spiel-/Bolzplatz gegebenen und mit dem Hort hinzukommenden Funktions- und Erschließungsanforderungen neu geordnet. Der vorhandene Baumbestand wird dabei umfassend erhalten, ebenso prägende Merkmale der bisherigen Außenanlagen. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 15,830 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten in Höhe von 15,830 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen. Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von etwa 3,508 Mio. € als Zuwendungen erwartet. 256 Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2021: 0,305 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2022: 1,558 Mio. € 2023: 5,452 Mio. € 2024: 6,230 Mio. € 2025: 2,285 Mio. € Gesamtkosten: 15,830 Mio. € Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine genaue Personalbedarfsplanung wird von J zu gegebener Zeit mit DiP abgestimmt. Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Zeitliche Umsetzung Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittelfristigen Investitionsplan 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3. Quartal 2022 erfolgen; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Herbst 2024 zu rechnen. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze. 257 GSPublisherVersion 30.6.6.100 Plannr. Projekt Architekt Auftraggeber Maßstab: Format:Datum: Gez.:Phase: A3 Plantitel ENTWURF1:100029.10.21 EEO Der Auftragnehmer trägt Sorge, dass sämtliche statischen Nachweise bzw. produktrelevanten Vorschriften eingehalten werden. Sämtliche Masse sind auf dem Bau zu prüfen. Die Zeichnungen sind geistiges Eigentum der Architekten und dürfen nur mit dessen Erlaubnis weiterverwendet werden. FIB Schulerweiterung Fischbach Fischbacher Hauptstraße 118 , 90475 Nürnberg WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg Tel.: +49 911 8004-0 Email: info@wbg.nuernberg.de Lageplan FIB-03-LP-0001 266/5 266/11 266/2 262/11 266/6 267 266/4 266/3 266 262/10 262/9 270 270/6 270/5 270/3 270/2 266/10 269 268/2 269/2 269/1 269 224/2 91/1 226 99/10 99/14 99/13 101 99/12 99/11 226/1 99/7 99/4 99/3 92/3 91/2 262 270/14 270/13 12,23 33,40 3,40 57,50 5,86 8,03 4,72 38,90 3,50 Abstandsfläche 0,4 H = 3,4m Abstandsfläche = 3m Ö 3.1.3Ö 3.1.3 258 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/040/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7 zur Interimsnutzung durch die MS Uhlandschule, Pilotystr. 4 Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ö 3.1.4Ö 3.1.4 259 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/040/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7 zur Interimszwecken, Pilotystraße 4" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4,971 Mio. €. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 260 Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7 zur Interimsnutzung durch die Ludwig-Uhland- Schule, Pilotystraße 4 Die Maßnahme „ Instandsetzung und Teilumbau der ehem aligen B7 zur Interimsnutzung durch die Ludwig-Uhland-Schule“ wurde 2020 für das BIC -Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.12.2020 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Instandsetzung und den Teilumbau der Bestandsgebäude der ehemaligen Berufsschule 7 in d er Pilotystraße 4 zu Interimszwecken der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule. Ausgangssituation und Planungsanlass Das Schulgebäude der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ist in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf u. a. aus statischen Gründen einer Generalsanierung. Die Generalsanierung des denkmalgeschützten Schulhauses in der Uhlandstraße wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen . Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die Zeit dieser Arbe iten ein Ausweichquartier erforderlich. Mit dem derzeitig leerstehenden Bestandsgebäude der ehemaligen B7 in der Pilotystraße 4 konnte ein Ausweichstandort gefunden werden. Bevor die Uhlandschule jedoch dort einziehen kann, sind einige Umbauten und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Planung und Baubeschreibung Die Bestands bauten der ehemaligen Berufsschule 7 bestehen aus drei Gebäudeabschnitten mit insgesamt ca. 9.930 m² Bruttogrund-Fläche (BGF). Der A-Bau umfasst eine Turnhalle aus den 1970er Jahren mit 6 Klassenzimmern (ca. 1 .105 m² BGF). Der B -Bau aus den 1930er Jahren beinhaltet ca. 24 Klassenräume (BGF ca. 3.780 m²) und der C-Bau aus dem Jahr 1959 umfasst ca. 21 Unterrichtsräume mit insgesamt ca. 5.045 m² Bruttogrund-Fläche. Nachdem Auszug der Berufsschule 7 soll der Standort, vor allem der C-Bau, als Interimsnutzung für die Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ertüchtigt werden, da das denkmalgeschützte Schulhaus in der Uhlandstraße einer Generalsanierung unterzogen wird. Die Mittelschule benötigt deshalb für mehrere Jahre einen Ausweichstandort. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der B-Bau als Ausweichstandort für andere städtische Schulen wieder nutzbar gemacht. Es ist geplant in allen Gebäudeteilen die Brandschutztüren auszutauschen. Der C -Bau soll ein offenes Treppenhaus erhalten. Auf diese Weise wird den aktuellen Brandschutzbestimmungen entsprochen und die Situation der Fluchtwege verbessert. Die schadhaften Fenster an der Südfassade werden ausgetauscht und mit einer Verschattungsanlage verseh en. Weiterhin sollen im C -Bau die vorhandenen Lehrküchen zurückgebaut, die Gas -, Elektro - und Lüftungsleitungen stillgelegt bzw. abgebaut und die bestehenden Räume zu Unterrichtsräumen ertüchtigt werden. Gleichzeitig werden die Heizkörper bzw. die Heizanla ge ausgetauscht. Im C-Bau befinden sich auf allen Etagen , der bisherigen Nutzung entsprechend, nur Damentoiletten. Diese werden nun auf zwei Etagen umgebaut. Die IT-Infrastruktur entspricht nicht dem aktuellen Stand und soll im Zuge der Umbaumaßnahmen erneuert werden, um einen zeitgemäßen Unterricht zu gewährleisten. Ö 3.1.4Ö 3.1.4 261 Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4,971 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten in Höhe von 4,971 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen. Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von etwa 2, 454 Mio. € als Zuwendungen erwartet. Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2021: 0,500 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2022: 1,745 Mio. € 2023: 2,500 Mio. € 2024: 0,226 Mio. € Gesamtkosten: 4,971 Mio. € Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden . Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Zeitliche Umsetzung Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investiti onsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittel fristigen Investitionsplan 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Die Rahmenterminplanung sieht den Baubeginn im 2. Quartal 2022 vor; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im 3. Quartal 2024 zu rechnen. Die Maßnahme hat das BIC -Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze. 262 20m151050 Maßstab 1:1.000 Gedruckt am 22.03.2021 11:48 https://v.bayern.de/kHdsm Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021, EuroGeographics Ö 3.1.4Ö 3.1.4 263 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/038/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Uhlandstr. 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ö 3.1.5Ö 3.1.5 264 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/038/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Uhlandstraße 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 23,823 Mio. €. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 265 Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Uhlandstraße 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule Die Maßnahme „Uhlandstraße 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.01.2019 in das BIC- Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit insgesamt 400 Schulplätzen auf dem Gelände der bestehenden Ludwig-Uhland-Schule um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Ausgangssituation und Planungsanlass Die Ludwig-Uhland-Schule liegt im Stadtteil Gärten hinter der Veste und beherbergt derzeit eine Grund- und Mittelschule in einem Gebäude. Um die derzeit bestehenden beengten räumlichen Verhältnisse sowie den prognostizierten Bedarf abzudecken, soll ein Neubau eines Schulgebäudes für die Grundschule entstehen. Der Neubau führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes, da dieser auf dem bestehenden Schulhof der Ludwig-Uhland-Schule errichtet werden soll. Durch den Einzug des Grundschulzweiges im Neubau erhält das Bestandsgebäude zusätzliche Kapazitäten für den künftig dort allein untergebrachten Mittelschulzweig. Insgesamt werden in dem neuen Schulgebäude 400 Kinder in 16 Klassen untergebracht. Die Grundschule wird in einem eigenen Gebäude untergebracht, welches nun speziell auf die Bedürfnisse der Grundschulkinder abgestimmt werden kann. Synergien zur Mittelschule bestehen jedoch weiterhin über den gemeinsamen Schul- und Pausenhof, welcher im Zuge des Schulneubaus erneuert wird. Ebenfalls gemeinsam nutzen Grund- und Mittelschulkinder die Speiseräumlichkeiten. Planung und Baubeschreibung Der solitär stehende Neubau ersetzt bzw. erweitert die auf dem Gelände befindliche denkmalgeschützte Ludwig-Uhland-Schule. Der Neubauentwurf sieht eine viergeschossige Bauweise plus Dachgeschoss mit flachem Neigungswinkel unter weitest gehender Erhaltung des Baumbestandes im südlichen Teil des Schulhofs vor. Zur Minimierung der Eingriffe in den Baumbestand wurde auf eine Unterkellerung verzichtet und stattdessen ein 5. Obergeschoss als Dachgeschoss geplant. Das geplante Gebäude liegt im südwestlichen Bereich des Schulareals als Randbebauung zur Grolandstraße. Die Größe des Baufeldes wird aufgrund der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und durch den wertvollen Baumbestand von allen Seiten stark eingeschränkt. In Anlehnung an die Traufhöhe des bestehenden Schulgebäudes aus der Gründerzeit im Osten und der umgebenden Gebäude in der Grolandstraße muss der Neubau zum Erreichen der notwendigen Flächen als 4- geschossiges Gebäude konzipiert werden. Aufgrund der günstigen Anordnung des Baufeldes kann auf die Fällung vorhandener großer Laubbäume verzichtet werden. Ein bestehender Eisenbahnwaggon, derzeit als Schülercafé durch die Mittelschule genutzt, wird im Rahmen einer Vorabmaßnahme in den nördlichen Bereich des Pausenhofs versetzt. Der Grundschul-Neubau in der Uhlandstraße 33 hat eine Bruttogeschossfläche von 4.753 m². Durch die barrierefreie Planung verfügt der Neubau über ausschließlich ebenerdige Zugänge. Das gesamte Ö 3.1.5Ö 3.1.5 266 Gebäude wird über einen Aufzug barrierefrei erschlossen. In allen vier Geschossen wird jeweils ein WC behindertengerecht ausgeführt. Der Zugang erfolgt über den südlichen Haupteingang und wird durch einen zusätzlichen Eingang zum Pausenhof an der Nordseite ergänzt. Beide Eingänge werden durch zurückgesetzte Einschnitte in der Erdgeschossfassade markiert, welche zugleich als Wetterschutz dienen. Beide Eingänge orientieren sich zur zentralen Pausenhalle, welche über die Decke durch einen Innenhof natürlich belichtet wird. Im Erdgeschoss befinden sich neben der Verwaltung und dem Lehrerbereich auch der Musik- und Mehrzweckraum, welche auch für gemeinsame Schulaktivitäten zusammen mit der Pausenhalle genutzt werden können. Die Obergeschosse werden durch zwei gleichwertige Treppenhäuser erschlossen. Die Klassenzimmer sind zur besseren Belichtung nach Norden und Süden zum vorhandenen Baumbestand hin orientiert. Die Flure sind zur besseren Belichtung ringförmig um einen Innenhof angeordnet. Durch die natürliche Belichtung können Aufweitungen der Flure somit auch für pädagogische Zwecke als Lerninseln genutzt werden. Untergeordnete Nutzflächen, Lagerräume sowie die Lüftungszentrale befinden sich im Dachgeschoss. Das Gebäude wird nicht unterkellert in Massivbauweise errichtet. Die Außenwände erhalten eine gedämmte Putzfassade, welche durch vorgehängte Betonfaschen und Brüstungselemente sowie durch unterschiedliche Strukturierungen den Belangen des Denkmalschutzes und dem städtebaulichen Umfeld entsprechende Gestaltung erhält. Die großflächigen Fenster orientieren sich am denkmalgeschützten Nachbarschulgebäude und erlauben eine großzügige Belichtung der Klassenräume. Aus Gründen des Städtebaus und Denkmalschutzes wird das Dach als geneigtes Ziegeldach erstellt. Es ist eine gute haustechnische Ausstattung (Nahwärmeanschluss an Schulaltbau, Haupt- und Nebenräume mit lüftungstechnischen Anlagen, Lüftungszentrale im Dachgeschoss) und eine übliche Möblierung bzw. Ausstattung eingeplant. Die Außenanlagen werden in den Bestandsanlagen eingepasst. Im Anschluss an die Neubaumaßnahme ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes geplant, da die Schule in einem schlechten baulichen Zustand ist. Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die Zeit dieser Arbeiten ein Ausweichquartier in der Pilotystraße 4 erforderlich. Die Generalsanierung wird zu gegebener Zeit separat geplant und ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 23,823 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten in Höhe von 23,823 Mio. € für den Neubau der Grundschule als Kostenobergrenze festzulegen. Es werden nach Art. 10 Bay FAG Landesmittel in Höhe von 6,743 Mio. € als Zuwendungen erwartet. 267 Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2021: 0,450 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2022: 2,382 Mio. € 2023: 8,338 Mio. € 2024: 9,529 Mio. € 2025: 3,124 Mio. € Gesamtkosten: 23,823 Mio. € Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Zeitliche Umsetzung Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3. Quartal 2022 erfolgen; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Herbst 2024 zu rechnen. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze. 268 Uhlandstraße Grolandstraße Grundstücksgrenze Bodendenkmal IV+Dach Oberlicht Neubau Grundschule Uhlandstraße Blatt Drucker Blatt pdf STAND 10.09.21LAGEPLAN / M 1:5002104 / NEUBAU GRUNDSCHULE UHLANDSTRASSE 0 10 25 50 m bz Blatt Drucker Blatt pdf 09.09.21LAGEPLAN / M 1:500 BÄR I STADELMANN I STÖCKER ARCHITEKTEN BDA I VORDERE CRAMERGASSE 11 I 90478 NÜRNBERG I TEL 0911 376502-70 I FAX 0911 376502-99 I INFO@BSS-ARCHITEKTEN.DE Ö 3.1.5Ö 3.1.5 269 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/039/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Mittelfristige Finanzplanung 2022/2025 Ö 3.2Ö 3.2 270 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/039/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung 2022 - 2025 zu. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird beauftragt, die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2025 an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen, aus der Steuerschätzung vom November 2021 und bezüglich der Verlustausgleichszahlungen aus den aktuellen Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie der verbundenen Unternehmen ergeben. 3. Sollten sich Einzahlungen oder Auszahlungen günstiger entwickeln als im Finanzhaushalt 2022 geschätzt, sollen die Verbesserungen genutzt werden, um die vorgesehenen Kreditaufnahmen zu reduzieren bzw. Darlehen zu tilgen. 271 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/1 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf Schaffung einer Vollkraftstelle „Klimaschutzmanager/in„ (siehe Schaffungsantrag zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 82) Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 4.1.1Ö 4.1.1 272 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/1 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten Vollkraftstelle „Klimaschutzmanager/-in“ wird genehmigt. 273 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung von insgesamt 1,0 VK-Stellen Klimaschutzmanager*in für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 82 ausgewiesen ist. Begründung: Die Jahresdurchschnittstemperatur in Nürnberg ist in den letzten 100 Jahren um etwa 1,5 Grad gestiegen. Wie stark sich die Folgen des Klimawandels auf jede*n Einzelnen auswirken, hängt auch davon ab, welche Maßnahmen zur Klimaanpassung ergriffen und umgesetzt werden. 2019 hat der Nürnberger Stadtrat den Klimaschutz als „zentrale Zukunftsaufgabe“ unserer Stadt definiert und sich unter anderem bis 2035 die Klimaneutralität der Stadtverwaltung zum Ziel gesetzt. Um den Herausforderungen begegnen und die gesetzten Ziele erreichen zu können, bedarf es eines referatsübergreifenden Personalausbaus. Der Aufbau eines Klimaschutzmanagements hätte die Bündelung von Aktivitäten, die strategische Ausrichtung und die Identifizierung von bisher nicht erkannten Einsparpotenzialen zur Folge. Daher erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf dieser Grundlage die Stelle eine*s Klimaschutzmanager*in zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Maik Pflaum Andrea Friedel Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 19. Oktober 2021 Ö 4.1.1Ö 4.1.1 274 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/2 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf Schaffung einer Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in für das Allparteiliche Konfliktmanagement in Nürnberg AKIN„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 3) Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 4.1.2Ö 4.1.2 275 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/2 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in für das Allparteiliche Konfliktmanagement in Nürnberg AKIN“ wird genehmigt. 276 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung von 1,0 VK-Stelle Sachbearbeiterin für das Allparteiliche Konfliktmanagement in Nürnberg AKIN für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 3 ausgewiesen ist. Begründung: Die Beschwerden über Ruhestörungen und Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum häufen sich. In München wird bei Konflikten im öffentlichen Raum das Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM), eingesetzt, um vermittelnd einzugreifen und zu schlichten. Dabei suchen Konfliktmanager*innen mittels sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen. Auch in Nürnberg wurde bereits ein differenzierter Ansatz zur Lösung der Konflikte in der Schweinauer Straße erarbeitet. Da ein einziger Ansatz jedoch keine dauerhafte Verbesserung erwirkt, erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf dieser Grundlage die entsprechende Stelle zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Maik Pflaum Andrea Friedel Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 19. Oktober 2021 Ö 4.1.2Ö 4.1.2 277 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/3 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf Schaffung einer Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in Migrantenverein/Transkultur„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 48) Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 4.1.3Ö 4.1.3 278 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/3 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in Migrantenverein/Transkultur“ wird genehmigt. 279 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung von insgesamt 1,0 VK-Stellen für die Partizipation Sachbearbeiter*in Migrantenverein/Transkultur für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 48 ausgewiesen ist. Begründung: Durch die Neugründung von Vereinen und das verstärkte Engagement im Bereich der Geflüchtetenarbeit sind die Anforderungen an das Amt für Kultur und Freizeit stetig gestiegen. Da auch der Wunsch nach verstärkter Unterstützung besteht und es vermehrt Anfragen über Dienststellen gibt, hat sich die Arbeitsbelastung erhöht. Um das gesteigerte Pensum und auch um eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den Vereinen zu stärken, erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf dieser Grundlage die entsprechende Stelle zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Maik Pflaum Andrea Friedel Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 19. Oktober 2021 Ö 4.1.3Ö 4.1.3 280 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/4 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf Schaffung von 0,5 Vollkraftstellen „Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Erziehungs- und Familienberatung„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 128) Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 4.1.4Ö 4.1.4 281 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/4 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten Halbstelle „Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Erziehungs- und Familienberatung“ wird genehmigt. 282 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung von insgesamt 0,5 VK-Stellen für die Erziehungs- und Familienberatung für multiproblembelastete Familien in der Südstadt wie in den Stellenschaffungsanträgen für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 128 ausgewiesen ist. Begründung: Corona war für viele Familien eine Belastungsprobe. Insbesondere Familien in sozial schwierigen Umständen hatten mit vielfältigen Herausforderungen zu kämpfen. Vor allem in der Nürnberger Südstadt leben viele kinderreiche Familien, die Unterstützung und Beratung benötigen. Um Defizite aufarbeiten, Vorsorgearbeit leisten und eine fachliche Begleitung gewährleisten zu können, erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, die entsprechende Stelle zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Maik Pflaum Andrea Friedel Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 19. Oktober 2021 Ö 4.1.4Ö 4.1.4 283 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/5 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf Schaffung einer Vollkraftstelle „Wissenschaftliche/r Sachbearbeiter/in für Klimaschutzmanagement„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 131) Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 4.1.5Ö 4.1.5 284 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/5 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten Vollkraftstelle „Wissenschaftliche/r Sachbearbeiter/in für Klimaschutzmanagement“ wird genehmigt. 285 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung von 1,0 VK-Stelle Wissenschaftliche*r Sachbearbeiter*in für Klimaschutzmanagement für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 131 ausgewiesen ist. Begründung: Die Stadt hat 2020 den Klimaschutzfahrplan verabschiedet. Um den Herausforderungen des Klimawandels und die im Klimaschutzfahrplan gesteckten Ziele erreichen zu können, bedarf es einer referatsübergreifenden Koordinationsstelle, die die erforderlichen Aktivitäten in anderen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung einschließt und die dortigen Bedarfe definiert. Um die gesetzten Ziele zu erreichen und die umfängliche Aufgabe – unter anderem die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 – zu meistern, erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf dieser Grundlage die entsprechende Stelle zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Maik Pflaum Andrea Friedel Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 19. Oktober 2021 Ö 4.1.5Ö 4.1.5 286 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Anlagen: 1_Sachverhalt 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2022 3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen 4_POA-Tischvorlage vom 18.10.2021_Aktualisierter Sachverhalt 5_Ergänzung zu TOP 1 6_Nachtrag zu 4.1.6 vom 12.11.2021 Sachverhalt (kurz): siehe aktualisierter Sachverhalt sowie Nachtrag 4.1.6 v. 12.11.2021 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 13.960.000 € Folgekosten 13.960.000 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 13.960.000 € davon Personalkosten 13.960.000 € pro Jahr Ö 4.1.6Ö 4.1.6 287 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen und Vollkraftstellen betreffen ausschließlich die im POA begutachteten Stellenschaffungen. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 287,57 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 288 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (durch POA): Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. Beschlussvorschlag (durch StR - NEU v. 12.11.2021): Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge genehmigt. Zudem wird die Schaffung der im Nachtrag 4.1.6 im Sachverhalt unter Abbildung 1 dargestellten und bisher im POA nicht zur Schaffung vorgeschlagenen Stellenkapazitäten im Umfang von 5,70 Vollkraftstellen genehmigt. Die Aufstockung der Kapazitäten Stabstelle Zeppelintribüne (0,70 VK) wird mit einem Fristvermerk F 12.26 im Stellenplan ausgewiesen. Die Vollkraftstelle Projektentwickler/in Gewerbehof wird mit einem Fristvermerk F 12.25 ausgewiesen. Die beiden Vollkraftstellen JaS-Ausbauplanung werden mit einem Fristvermerk F 07.23 und einem Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) ausgewiesen. Die Vollkraftstelle Erziehungs- und Familienberatung für multiproblembelastete Familien in der Südstadt werden mit einem Fristvermerk F 12.22 und einem Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) ausgewiesen. Die Besetzung der für den Aufgabenbereich „Haus des Spielens“ (lfd. Nr. 36) vorgeschlagenen Stellenkapazität erfolgt erst nach Konzeptüberprüfung. An der Stelle wird deshalb der Sperrvermerk X angebracht. 289 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 19.10.2021 Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen I. Sachverhalt 1. Vorbemerkungen Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2021 bei 11.261,95 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegen- über dem Haushalt 2020 um netto 298,49 Vollkraftstellen erhöht. Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurde vom Stadtrat zum Haushalt 2021 schwer- punktemäßig insgesamt 162,06 VK bei der Kategorie Gestiegene Fallzahlen/Kapazitätsbe- messung, zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Schule und Bildung, Digitalisierungsbe- darfe und Gesetzliche Anforderungen beschlossen. Mit den Stellenschaffungen 2021 wurde der mittelfristige Höhepunkt der Stellenschaffungen erreicht. Aufgrund der massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte ist es Aufgabe der Stadt Nürnberg in den Folgejahren ab 2022 sehr restriktiv mit Stellenschaffungen umzugehen. Das bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich einge- schränkten finanziellen Handlungsspielraums nur noch Stellen für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Fi- nanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur möglich, wenn diese zur Erfüllung für neue oder veränderte gesetzliche Aufgaben und unab- weisbare Stellenbedarfe, die unmittelbar zwingend erforderlich sind, benötigt werden. 2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt, FSN, NüBad und SÖR liegen zum Haushalt 2022 Anträge auf Schaffung von insgesamt 356,15 Vollkraft- stellen vor. Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüs- sen behandelt. Schaffungsanträge für ASN und SUN wurden zum Haushalt 2022 nicht ge- stellt. Ö 4.1.6Ö 4.1.6 290 Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 54,85 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 32,50 VK Bildung (Kat. 3) 0,75 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 16,90 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe- kämpfung (U-Kat. 4a) 27,50 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol- gen (U-Kat. 4b) 6,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 40,52 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 40,68 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat. 4e) 18,00 VK Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 57,00 VK Sonstiges (U-Kat. 4g) 61,45 VK Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaf- fungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbe- reich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können. Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2022 liegen beispielsweise mit insgesamt 73,77 VK bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsin- vestitionen/neue Einrichtungen. 48,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Verände- rungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen.Darüber hinaus wer- den zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unab- weisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen. Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberge- stellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft. 291 Nach eingehender Überprüfung werden 286,57 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen: Vollkraftstellen Geschäftsbereich OBM - Bürgermeisteramt 0,75 - Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 4,00 - Amt für Stadtforschung und Statistik 8,26 - Amt für Kommunikation und Stadtmarketing 5,30 - Rechtsamt 3,50 - Ordnungsamt 6,89 - Bürgeramt Mitte 3,00 - Amt für Migration und Integration 1,00 Geschäftsbereich 2. BM - 2. Bürgermeisterin 2,22 - Museen der Stadt Nürnberg 5,50 - Stadtarchiv 0,20 - Amt für Kultur und Freizeit 1,53 - KunstKulturQuartier Nürnberg 0,23 - Bildungs Campus Nürnberg 2,00 Geschäftsbereich 3. BM - 3. Bürgermeister 4,00 - Feuerwehr 2,00 Geschäftsbereich Referat I/II - Referat für Finanzen, Personal und IT 2,27 - Zentrale Dienste 6,50 - Amt für Informationstechnologie 17,00 - Personalamt 5,50 - Stadtkämmerei 1,00 Geschäftsbereich Referat III - Umweltreferat 3,50 - Umweltamt 2,77 - Gesundheitsamt 24,50 - Friedhofsverwaltung 2,50 Geschäftsbereich Referat IV - Referat für Schule und Sport 27,64 - Amt für Allgemeinbildende Schulen 2,25 - Amt für Berufliche Schulen 0,50 Geschäftsbereich Referat V - Referat für Jugend, Familie und Soziales 3,11 - Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 8,32 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 37,76 Geschäftsbereich Referat VI - Baureferat 2,00 292 Geschäftsbereich Gesamtstadt Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 54,85 VK 0,00 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 30,50 VK 16,45 VK Bildung (Kat. 3) 0,75 VK 0,00 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 14,49 VK 11,82 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande- miebekämpfung (U-Kat. 4a) 27,50 VK 10,65 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen (U-Kat. 4b) 3,00 VK 3,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 34,27 VK 33,27 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 21,50 VK 21,50 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U- Kat. 4e) 18,00 VK 18,00 VK 1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushalts- jahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2). - Stadtplanungsamt 10,56 - Verkehrsplanungsamt 8,50 - Bauordnungsbehörde 1,50 - Hochbauamt 9,25 Geschäftsbereich Referat VII - Wirtschaftsreferat 1,51 - Liegenschaftsamt 1,50 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00 Eigenbetriebe1 - Nürnberg Stift 16,00 - Frankenstadion Nürnberg 1,75 - NürnbergBad 0,50 - Service Öffentlicher Raum 21,00 - Gesamtpersonalrat 0,50 - Zentraler Stellenpool 15,50 293 Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 48,73 VK 48,17 VK Sonstiges (U-Kat. 4g) 32,98 VK 29,19 VK Summe 286,57 VK 192,05 VK Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2022 zur Schaffung beantrag- ten Vollkraftstellen im Umfang von 356,15 (Kosten der beantragten Stellen: 25.550.741 Euro) insgesamt 286,57 Vollkraftstellen (Kosten: 20.158.655 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 192,05 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13.880.251 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkos- ten 2021). Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Be- hinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen. 4. Zusammenfassung Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird. II. Beilagen - Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" - Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen III. Gutachtensvorschlag Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 286,57 Voll- kraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. IV. Herrn OBM V. Ref. I/II/POA 294 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stand: 28.09.2021 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich OBM 1 BgA Digitale Stadtratsgremienarbeit und Bürgerbetei ligungsformate ohne Deckung E 7 0,50 27.742 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 2 BgA Bildungsbüro - Projekt "Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK)" mit Deckung; Fristvermerk F 06.22 E 8 0,25 - SACHBEARBEITER/IN 0,25 3 BgA Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 E 10 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 4 DiP Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Implementierung u nd Pflege ohne Deckung E 10 2,00 149.121 € SACHBEARBEITER/IN ONLINE SERVICES 2,00 5 DiP Prozessautomatisierung ohne Deckung E 13 1,00 85.233 € PROGRAMMMANAGER/IN 1,00 Seite 1 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst Ö 4.1.6Ö 4.1.6 295 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 6 DiP Schnittstellen und Prozesse in der Bereichsbetr euung ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 7 StA Erhebungsstelle Nürnberg/Fürth - Zensus 2022 mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 und F 02.23 E 13 1,00 - ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 1,00 E 8 6,00 - SACHBEARBEITER/IN 6,00 E 9c 1,00 - STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 1,00 8 StA Stundenerhöhung für Geschäftsstelle SIKURS mit Deckung E 13 0,26 - SACHBEARBEITER/IN 0,26 9 KoM Projektmanagement für Digitalisierungs- und Öff entlichkeitsarbeitsprojekte im Online-Büro ohne Deckung E 11 1,00 79.749 € PROJEKTMANAGER/IN 1,00 10 KoM Weiterentwicklung Content-Management-System (C MS) Imperia und Ausbau Infrastruktur ohne Deckung E 10 1,50 111.840 € CMS-ENTWICKLER/IN 1,50 11 KoM Weiterentwicklung Online-Redaktion ohne Deckung Seite 2 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 296 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 11 1,00 79.749 € ONLINE-REDAKTEUR/IN 1,00 12 KoM Weiterentwicklung Social Media-Redaktion ohne Deckung E 11 1,30 103.674 € SOCIAL MEDIA REDAKTUER/IN 1,30 13 KoM Stadtinterne Videoredaktion - Redakteur ohne Deckung 0,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 1,00 14 KoM Stadtinterne Videoredaktion - Editor/in ohne Deckung 0,00 VIDEOEDITOR/IN 1,50 15 KoM Reputationsmanagement ohne Deckung E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 16 RA Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.22 A 9/A 10 2,00 109.271 € SACHBEARBEITER/IN 2,00 E 7 1,00 55.483 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 17 RA Durchführung von Submissionen und Prüfungen von ÖÖP-Verfahren der WBG mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z Seite 3 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 297 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 12 0,50 - BAUINGENIEUR/IN 0,50 18 OA Führerschein - Pflichtumtausch mit Teildeckung E 4 4,50 128.540 € VERWALTUNGSKRAFT 4,50 19 OA Juristische Mitarbeit OA/L ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 A 13/A 14 0,39 40.930 € JURIST/IN 0,39 20 OA Allg. Ordnungsrecht ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 21 OA Verwaltung Veterinäramt ohne Deckung E 7 1,00 55.483 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 22 BAM Umsetzung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität ohne Deckung E 9a 1,00 66.627 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 23 BAM Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, A usweiswesen ohne Deckung E 7 0,50 27.742 € SCHALTERKRAFT 0,50 Seite 4 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 298 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 24 BAM Umsetzung neues Registermodernisierungsgesetz ohne Deckung E 8 0,50 28.684 € SCHALTERKRAFT 0,50 25 BAM zentrales Beschwerde-/Anliegenmanagement im Bü rgerservice ohne Deckung Stellenwert E 9b als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 26 MI Kundenreaktionsmodell für komplexe Genehmigungs - und Verwaltungsverfahren bei MI ohne Deckung E 13 1,00 85.233 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 Geschäftsbereich 2. BM 27 2.BM Weiterentwickung Stabsstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Leitungskapazitäten ohne Deckung E 14/E 15 0,22 23.551 € SACHBEARBEITER/IN 0,22 28 2.BM Eigenerledigung von veranstaltungsbezogenen T ätigkeiten in der Meistersingerhalle mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z E 8 1,00 - FK VERANSTALTUNGSTECHNIK 1,00 Seite 5 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 299 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 29 2.BM Eigenerledigung von Gartenarbeiten in der Mei stersingerhalle mit Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 5 0,50 - GÄRTNER/IN 0,50 30 2.BM Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meisters ingerhalle ohne Deckung E 8 0,00 - VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,36 31 2.BM Öffentlichkeitsarbeit - Social Media Präsenz des Geschäftsbereichs Kultur ohne Deckung E 9b 0,00 - SOCIAL MEDIA MANAGER/IN 1,00 32 2.BM Erhöhter Arbeitsanfall im Verwaltungsbereich des Geschäftsbereichs Kultur ohne Deckung E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 33 2.BM Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile ohne Deckung E 11 0,00 - FESTIVALMANAGER/IN 0,64 34 2.BM Stabstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Aufstockun g der Kapazitäten ohne Deckung; Fristvermerk F 12..26 0,00 SACHBEARBEITER/IN BAU 1,00 0,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 0,70 Seite 6 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 300 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 35 KuM Neue Daueraustellung und Medien-/ Recherchezen trum im Doku-Zentrum mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.26, Z-Vermerk, X SPERR E 9b 1,00 16.861 € PROJEKTASSISTENT/IN 1,00 E 13 3,00 63.925 € WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 3,00 36 KuM Strukturprojektentwicklung des Deutschen Spiel earchivs Nürnberg (DSAN) zum „Haus des Spiels“ ohne Deckung E 11 0,50 39.875 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 37 KuM Neukonzeption der Dauerausstellung im Stadtmus eum im Fembo-Haus – „Stadtgeschichte(n) Nürnbergs“ ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 13 1,00 85.233 € WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 1,00 38 KuM Weiterentwicklung des Strukturprojekts „Arbeit erkultur und Industriekultur in der Region/Projekt im Schleudergang“ ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 0,00 REGISTRAR/IN 1,00 0,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 1,00 39 KuM Aufstockung der Reinigungskapazitäten im Spiel zeugmuseum ohne Deckung E 2 0,00 - REINIGUNGSKRAFT 0,12 Seite 7 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 301 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 40 Av Erschließung von Stiftungsarchivalien mit Deckung, Z-Vermerk E 9b 0,20 489 € SACHBEARBEITER/IN 0,20 41 Av Partizipation Migration Oral History ohne Deckung E 11 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 42 KuF Aufgabenmehrung bei Verwaltungstätigkeiten für die Frauenintegrationskurse im Südpunkt mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Zuschussvermerk E 5 0,23 - VERWALTUNGSKRAFT 0,23 43 KuF Inklusion auf dem Erfahrungsfeld ohne Deckung E 5 0,30 15.234 € MITARB. ERFAHRUNGSFELD, SAISONKRAFT 0,30 S 11b 0,50 34.002 € SONDERPÄDAGOGE/IN 1,00 44 KuF Sachbearbeitung im Bereich allgemeine Verwaltu ng ohne Deckung E 7 0,50 27.742 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 45 KuF Infotheke Gemeinschaftshaus Langwasser ohne Deckung E 5 0,00 - MITARBEITER/IN INFOTHEKE 1,00 Seite 8 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 302 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 46 KuF Kulturpädagogik im Gemeinschaftshaus Langwasse r ohne Deckung 0,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 1,00 47 KuF Stadtteilkulturprojekt KommVorZone (Mobile Ang ebotsstrukturen) ohne Deckung 0,00 PROGRAMMMANAGER/IN 1,00 0,00 PROJEKTLEITER/IN 1,00 0,00 VERANSTALTUNGSHELFER/IN 0,20 48 KuF Sachbearbeitung Migrantenvereine/ Transkultur ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 49 KuKuQ Aufgabenzuwachs in der Abteilung Tafelhalle, Katharinenruine, Festivals ohne Deckung E 11 0,13 10.367 € FACHTEAMLEITER/IN 0,13 E 11 0,10 7.975 € SB KULTUR-/ PROJEKTMANAGEMENT 0,10 E 10 0,00 - SB PROGRAMMKOORDINATION 0,50 50 KuKuQ Leitung des Bereichs Technik ohne Deckung 0,00 TECHNISCHE/R LEITER/IN 1,00 Seite 9 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 303 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 51 KuKuQ Digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 0,25 52 BCN Projekt Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) - Ausweitung mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Z-Vermerk E 9c 1,00 - SACHBEARBEITER/IN ZAQ 1,00 53 BCN Aufgabenmehrung im Personalbereich ohne Deckung E 6 0,50 27.194 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 54 BCN Aufgabenmehrung im IT-Bereich ohne Deckung E 10 0,50 37.280 € IT-SACHBEARBEITER/IN 1,00 55 BCN Leitung für das Fachteam Planetarium ohne Deckung 0,00 LEITER/IN FT PLANETARIUM 1,00 56 BCN Aufgabenmehrung im Finanzbereich ohne Deckung E 9b 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 0,77 Seite 10 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 304 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 57 BCN Aufgabenmehrung im Bereich der Veranstaltungst echnik ohne Deckung E 6 0,00 - FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECHN. 1,00 Geschäftsbereich 3. BM 58 3. BM Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) ohne Deckung E 7 2,00 110.966 € AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 2,00 E 8 2,00 114.736 € TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 2,00 59 FW Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von fe uerwehrtechnischen Ausrüstungen ohne Deckung E 8 1,00 57.368 € GERÄTEWART/IN 1,00 60 FW Pandemielager der Stadt Nürnberg ohne Deckung E 5 1,00 50.781 € LAGERIST/IN 1,00 61 FW Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung A 11 0,00 - SB PRESSE- U. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT1,00 Seite 11 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 305 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich Referat I/II 62 Ref. I/II Überprüfung der Barrierefreiheit für Fac hsoftware ohne Deckung E 11 0,27 21.532 € SACHBEARBEITER/IN 0,27 63 Ref. I/II Auf - und Ausbau des Competence Centers Stellenbewertung im Ref.I/II ohne Deckung E 11 2,00 159.499 € SACHBEARBEITER/IN 2,00 64 ZD Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung ohne Deckung E 5 1,00 50.781 € MOBILE/R HAUSMEISTER/IN 1,00 E 10 4,00 298.241 € OBJEKTMANAGER/IN 4,00 E 7 1,50 83.225 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 2,50 65 IT Ausbau IT-Anwendungsbetreuung ohne Deckung E 11 2,00 159.499 € ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER 2,00 66 IT Technische Umsetzung RPA/Process-Mining/Automat isierung ohne Deckung E 11 1,00 79.749 € APPLICATION MANAGER/IN 1,00 Seite 12 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 306 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 67 IT Ausbau DMS-Administration ohne Deckung E 9b 1,00 67.444 € DMS-ADMINISTRATOR/IN 1,00 68 IT IT-Trainer/in DMS, SAP ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € IT-TRAINER/IN DMS, SAP 1,00 69 IT Betrieb, Erweiterung, Gewährleistung IT-Sicherh eit (Firewall) ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € IT-SPEZIALIST NETZWERK 1,00 70 IT Koordination WLAN-Ausbau Jugendamt ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 1,00 71 IT WLAN-Ausbau ohne Deckung E 10 3,00 223.681 € IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 3,00 72 IT Ausbau der Modulbetreuung für die Migration nac h S/4HANA ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € MODULBETREUER/IN SKN-FI 1,00 E 10 1,00 74.560 € MODULBETREUER/IN SKN-LOG 1,00 Seite 13 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 307 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 73 IT Wartungs- und Störungsmanagement ohne Deckung E 11 1,00 79.749 € SERVICEMANAGER/IN 1,00 74 IT Arbeitsplatz der Zukunft (VDI) ohne Deckung E 9b 1,00 67.444 € IT-SYSTEMUMGEBUNGSBETREUER/IN 1,00 75 IT Umsetzung und Betrieb Digitale Plattformen ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € IT-SERVICE-INGENIEUR/-IN 1,00 76 IT Umsetzung und Betrieb Onlinezugangsgesetz (OZG) ohne Deckung E 11 1,00 79.749 € IT-SERVICE-INGENIEUR/IN 1,00 77 IT Kapazitätserweiterung beim SAP Kompetenzzentrum (SKN) ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € MODULBETREUER/IN 1,00 78 PA Dienstaufsichtliche Angelegenheiten ohne Deckung A 11 1,00 82.878 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 14 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 308 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 79 PA Ressourcenerhöhung Personalservice ohne Deckung; 2,0 VK mit Fristvermerk F 12.22 E 9b 4,00 269.776 € SACHBEARBEITER/IN TYP 2 4,00 80 PA Projektentwicklung mit Grundsatzcharakter ohne Deckung E 13 0,50 42.617 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 81 Stk Verwaltung städtischer Stiftungen mit Deckung E 9b 1,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 Geschäftsbereich Referat III 82 Ref. III Stabsstelle Klimaschutzmanagement ohne Deckung Stellenwert E 14 als Platzhalter für Leitung Stabstelle Klimaschutz ; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 0,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 1,00 0,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 1,00 E 14 1,00 98.261 € LEITUNG STABSSTELLE KLIMASCHUTZ 1,00 E 8 1,00 57.368 € PROJEKTASSISTENZ 1,00 Seite 15 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 309 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 83 Ref. III Strategische Gesundheitsplanung mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst", Fristvermerk F 12.26 E 13 1,00 28.297 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 84 Ref. III Aufgabenmehrung im Bereich Verwaltung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 7 0,50 27.742 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 85 UwA Luftreinhalteplanung und Koordination Stab Te chnik/Umwelt/Digitales ohne Deckung E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 86 UwA Fachlicher Artenschutz ohne Deckung E 13 0,27 23.013 € WISSENSCH. MITARBEITER/IN 0,27 87 UwA Umweltbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten ohne Deckung E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 88 UwA Rechtsvollzug Artenschutz ohne Deckung E 9c 0,50 34.781 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 Seite 16 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 310 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 89 UwA Verwaltung, Zentrale Aufgaben ohne Deckung E 9a 0,50 33.313 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 90 UwA Umweltverträgliche Stadtentwicklung - Klimaan passung ohne Deckung E 14 0,00 - FACHBEREICHSL./IN, STV. ABTL./IN 0,23 E 13 0,00 - WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 0,45 91 Gh Einrichtung einer "Doppelspitze" beim Gesundhei tsamt - Betriebswirtschaftliche Leitung mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; F 12.26 Anbringung eines ku-Vermerks nach BGr. A15 BayBesG A 16 1,00 45.439 € BETRIEBSWIRTSCH. LEITUNG 1,00 92 Gh Verwaltungsunterstützung der Leitung Gh mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 E 10 1,00 24.754 € SACHBEARBEITER/IN CONTROLLING 1,00 93 Gh Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 E 13 1,00 28.298 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 17 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 311 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 94 Gh IT-Infrastruktur, Datenschutz und Datensicherhe it mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. E 11 1,00 26.477 € IT-SACHBEARBEITER/IN 1,00 95 Gh Pakt "Öffentlicher Gesundheitsdienst" mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. E 11 20,50 542.774 € SACHBEARBEITER/IN ÖGD 20,50 96 Frh Verwaltungs- und Beratungstätigkeit im Städtis chen Bestattungsdienst mit Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 7 1,00 - BESTATTUNGSBERATER/IN 1,00 E 7 1,00 - VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 97 Frh Baumaßnahmen und Sanierungsstau ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 10 0,50 37.280 € TECHNISCHE SACHBEARBEITER/IN 1,00 98 Frh Änderung der Bestattungsverordnung mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.25 0,00 FRIEDHOFORDNER/IN 1,00 Seite 18 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 312 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 0,00 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN 1,00 Geschäftsbereich Referat IV 99 Ref. IV Ausweitung der schulpsychologischen Versor gung der kommunalen Schulen Nürnberg zur Bewältigung der Pandemiefolgen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 13 1,00 85.233 € SCHULPSYCHOLOGE/IN 1,00 100 Ref. IV Schülerbeförderung: Änderungen im Vergabe recht, Digitalisierung, Einführung 365 EUR-Ticket ohne Deckung E 9b 0,64 43.164 € SACHBEARBEITER/IN 0,64 101 Ref. IV Übernahme des Betriebs der Sport- und Eve nthalle am Tillypark ohne Deckung; teilweise Fristvermerke F 04.24 E 7 1,00 55.483 € ANLAGENMECHANIKER/IN HKL 1,00 E 10 1,00 74.560 € BETRIEBSLEITER/IN TILLYHALLE 1,00 E 7 1,00 55.483 € ELEKTROTECHNIKER/IN 1,00 E 9a 2,00 133.254 € MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 2,00 E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 E 7 1,00 55.483 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 Seite 19 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 313 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 102 Ref. IV Schul-IT-Management mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X, Stellenvermerk Z E 13 1,00 - ANFORDERUNGSMANAGER/IN 1,00 E 13 1,00 - APPLICATION MANAGER/IN 1,00 E 8 4,00 229.474 € FACHINFORMATIKER/IN 4,00 E 8 4,00 -229.474 € FACHINFORMATIKER/IN 4,00 E 12 1,00 - IT-ENTERPRISE ARCHITEKT/IN 1,00 E 11 4,00 - IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE 4,00 E 10 1,00 - IT-KOORDINATOR/IN TECHNIK 1,00 E 11 1,00 - IT-KUNDENMANAGER/IN 1,00 103 Ref. IV Technisches Gebäudemanagement (TGM) im Be reich ÖÖP ohne Deckung E 10 1,00 74.560 € OBJEKTMANAGER/IN TGM 1,00 104 Ref. IV Ausweitung bedarfsgerechte schulpsycholog ische Versorgung der kommunalen Schulen Nürnberg ohne Deckung E 13 0,00 - SCHULPSYCHOLOGE/IN 0,50 105 SchA Aufgabenmehrung in den Bereichen Finanzen un d Regressangelegenheiten ohne Deckung Seite 20 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 314 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 9a 0,50 33.313 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 106 Ref. IV Logistik Erstbezüge, Umzüge und Entsorgun gen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 5 1,00 50.781 € FACHKRAFT LOGISTIK 1,00 107 SchA Offener Ganztag am Labenwolf-Gymnasium und J ohannes-Scharrer-Gymnasium mit Deckung; Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) S 8a 0,50 - ERZIEHER/IN 0,50 S 8a 0,25 - ERZIEHER/IN 0,25 108 SchA Aufgabenmehrung im Bereich Grund- und Mittel schulen/Förderzentren und bei der Geschäftsstelle rechtl. Leitung staatliches Schulamt ohne Deckung E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 109 SchB Umsetzung des Projekts kommunales Bildungsma nagement ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 8 0,50 28.684 € FACHINFORMATIKER/IN 0,50 Seite 21 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 315 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich Referat V 110 Ref. V Fortsetzung des Ausbaus des Pflegestützpun kts Nürnberg mit Deckung; Stellenvermerk Z (Zuschuss) S 11b 3,11 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 3,11 111 SHA Kundencenter Wohngeldstelle mit Deckung E 5 1,00 - VERWALTUNGSKRAFT 1,00 112 SHA Verwaltung der Obdachlosenobjekte ohne Deckung E 5 1,00 50.781 € VERWALTER/IN 1,00 113 SHA Zuschusswesen und Vertragsmanagement ohne Deckung E 10 0,50 37.280 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 114 SHA Hausservice im Nachbarschaftshaus Gostenhof ohne Deckung E 4 0,35 17.996 € HAUSMEISTER/IN 0,35 115 SHA Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrech ts ohne Deckung Seite 22 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 316 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 9c 2,00 139.122 € SACHBEARBEITER/IN 2,00 S 12 1,00 71.022 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00 E 5 0,22 11.172 € VERWALTUNGSKRAFT 0,63 116 SHA Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ohne Deckung; Fristvermerk F 06.24 E 8 1,00 57.368 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 E 13 1,00 85.233 € WISS. MITARBEITER/IN 1,00 117 SHA Verwaltungskapazität für den Behindertenrat ohne Deckung E 5 0,25 12.695 € VERWALTUNGSKRAFT 0,45 118 J Kindertagesbetreuung: Umsetzung des Leitungs- u nd Verwaltungsbonus/Gute-Kita-Gesetz mit Deckung; Stellenvermerke Z, X, F 12.22 E 5 5,00 - VERWALTUNGSKRAFT 5,00 119 J Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Kräfte für neue Einrichtungen mit Deckung; Sperrvermerk X E 2 2,00 - HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 4,00 120 J Kinderbetreuung - Fachkräfte und Leitungsstelle n für städtische Kitas mit Teildeckung; Sperrvermerk X Seite 23 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 317 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* S 8a 17,76 713.961 € ERZIEHER/IN 17,76 S 8b 3,74 171.753 € ERZIEHER/IN 3,74 S 16 1,00 53.104 € LEITER/IN 1,00 S 15 1,00 53.037 € STV. LEITER/IN 1,00 121 J Kinderbetreuung – Sachbearbeiter/in Beschaffung swesen ohne Deckung; F 12.25 E 9a 0,26 17.323 € SACHBEARBEITER/IN 0,26 122 J Fachcontrolling/Fachberatung im Bereich Soziale Dienste und erzieherische Hilfen ohne Deckung S 15 0,50 37.883 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 123 J Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsg esetzes (KJSG), Reform des SGB VIII ohne Deckung; F 12.29 S 15 0,50 37.883 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 124 J Allgemeiner Sozialdienst - Fortschreibung der P ersonalbemessung ohne Deckung; F 12.24 an 2,00 VK S 14 4,00 284.572 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 4,00 125 J Sonderaufgaben in der Personalabteilung ohne Deckung 0,00 - 0,00 Seite 24 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 318 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 126 J WLAN-Ausbau in Einrichtungen der Kinder- und Ju gendhilfe, Kitas und Horte an Schulstandorten ohne Deckung; F 12.25 Stellenwert E 10 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. E 10 0,50 37.280 € KOORDINATOR/IN WLAN-AUSBAU 0,50 127 J Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS- Ausbauplan ung mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 07.23 S 11b 0,00 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00 128 J Erziehungs- und Familienberatung für multiprobl embelastete Familien in der Südstadt mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 12.22 S 15 0,00 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 129 J Projektkoordination "The Q" für das Jugendamt ohne Deckung; F 12.24 E 11 1,00 79.749 € PROJEKTKOORDINATOR/IN 1,00 Seite 25 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 319 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich Referat VI 130 Ref. VI Bauvorhaben Opernhaus im Stab Projektbau ohne Deckung Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. E 11 1,00 79.749 € PROJEKTMITARBEITER/IN 1,00 131 Ref. VI Klimaschutzmanagement ohne Deckung E 14 1,00 98.261 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 2,00 132 Stpl Planungsrechtliche Begutachtung Mitte ohne Deckung E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00 133 Stpl Nürnberg wächst - Bevölkerung und Infrastruk tur ohne Deckung E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN, ARCHITEKT/IN 1,00 134 Stpl Zentrale Steuerung - Zusätzliche Bedarfe aus Neuorganisation ohne Deckung E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 135 Stpl Planung öffentlicher Raum – neue Projekte ohne Deckung Seite 26 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 320 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 136 Stpl Planung öffentlicher Raum – Wettbewerbe ohne Deckung E 11 0,87 69.382 € INGENIEUR/IN 0,87 137 Stpl Stadtteil-Koordination ohne Deckung E 14 1,00 98.261 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 138 Stpl Strategische Vorkaufsrechte ohne Deckung E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN, PLANER/IN 1,00 139 Stpl Verwaltung und IT ohne Deckung E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 140 Stpl Nürnberg wächst - Innenentwicklung ohne Deckung E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 141 Stpl Planung Mitte ohne Deckung E 13 0,19 16.194 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 0,19 Seite 27 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 321 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 142 Stpl Digitalisierung rechtsverbindlicher Bebauung spläne - Umsetzung XPlanung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 E 10 1,50 111.840 € GEOINFORMATIKER/IN 1,50 143 Stpl Koordination Digitale Fachstrategie ohne Deckung E 11 0,00 - IT-KOORDINATOR/IN 0,25 144 Vpl Mobilitätsbeschluss - Radvorrangrouten ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 11 0,00 - INGENIEUR/IN 1,00 E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00 145 Vpl Straßenplanung - Planungsbezirk 6 ohne Deckung E 11 0,00 - INGENIEUR/IN 0,50 146 Vpl Klimaschutzmanagement E 13 0,00 - WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 147 Vpl Mobilitätsbeschluss – Vision Zero: Verkehrssi cherheit für Fußgänger- und Radverkehr ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 9c 1,50 104.342 € SACHBEARBEITER/IN 1,50 Seite 28 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 322 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 148 Vpl Mobilitätsbeschluss – Barrierefreie Straßenba hn- und Bushaltestellen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 0,50 45.573 € INGENIEUR/IN 1,00 149 Vpl Mobilitätsbeschluss – Streckenertüchtigung St raßenbahn ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 0,50 45.573 € INGENIEUR/IN 0,50 150 Vpl Aufgabenmehrung im Bereich der Verwaltung ohne Deckung E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 151 Vpl Aufgabenmehrung im Bereich der EDV ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 0,50 152 Vpl Mobilitätsbeschluss - Fußgängerverkehr und Rü cksichtsnahmekampagne ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 91.146 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 153 Vpl Mobilitätsbeschluss – LSA an Radvorrangrouten und Modellprojekt ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00 Seite 29 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 323 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 154 Vpl Mobilitätsbeschluss - Masterplan ÖPNV ohne Deckung 0,00 INGENIEUR/IN 1,00 155 Vpl Mobilitätsbeschluss – Mobilpunkte und ÖPNV ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 156 Vpl Mobilitätsbeschluss – Radabstellanlagen ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 157 Vpl Mobilitätsbeschluss – Reporting und Öffentlic hkeitsarbeit ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 11 1,00 79.749 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 158 Vpl Mobilitätsbeschluss – Trassenleistungsfähigke it Straßenbahn und Bus ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00 159 BoB Neue Bayerische Bauordnung - Genehmigungsfikt ion ohne Deckung E 5 1,00 50.781 € VERWALTUNSKRAFT, SPRINGER/IN 1,00 Seite 30 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 324 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 160 BoB Personalwirtschaft und Verwaltung - Personalr ekruiting ohne Deckung E 9c 0,50 34.781 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 161 BoB Baurecht, Neue Bayerische Bauordnung, Stellpl atz- u. Kinderspielplatzablöse ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 162 H Kältetechnik ohne Deckung E 9a 1,00 66.627 € MEISTER/IN 1,00 163 H Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bei SUN mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.27 E 11 1,00 - VERSORGUNGSINGENIEUR/IN 1,00 164 H Baumaßnahmen Beschaffung Schulbau B5/B14 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 91.146 € BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 1,00 165 H ÖPP - Maßnahmenbearbeitung ohne Deckung E 12 1,00 91.146 € BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 1,00 E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN 1,00 Seite 31 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 325 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 166 H EU-Beschaffungsprojekt procuRE mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 05.24 E 11 1,00 - INGENIEUR/IN KEM 1,00 167 H Zentrale Aufgaben - Qualitätsmanagement / Vertr äge ohne Deckung E 13 0,25 21.308 € SACHGEBIETSLEITER/IN 0,25 168 H Elektrotechnik (H/E) - Fachtechnische Begleitun g bei Anmietungen ohne Deckung E 11 1,00 79.749 € ELEKTROINGENIEUR/IN 1,00 169 H Baufachliche Begleitung (bei Anmietungen) und P rojektentwicklung (bei Anmietungen und Maßnahmen) ohne Deckung E 11 2,00 159.499 € BAUINGENIEUR/IN 2,00 Geschäftsbereich Referat VII 170 Ref. VII EU-Büro: Social Media-Auftritte und Förd ermittel mit Teildeckung E 9b 1,00 29.760 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 32 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 326 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 171 Ref. VII Grundsatzfragen Wohnen ohne Deckung E 13 0,51 43.469 € WISS. SACHBEARBEITER/IN 0,51 172 LA Vermietungen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 9c 1,00 69.561 € SACHBEARBEITER/IN 2,00 173 LA Werbeflächen und Bußgeldverfahren ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 E 10 0,50 37.280 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 174 LA Digitalisierung - Dokumentenscan ohne Deckung E 3 0,00 - VERWALTUNGSKRAFT 1,00 175 LA Anmietungen ohne Deckung E 10 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 176 LA Rückstände - Unterstützung bei Vertragssachbea rbeitung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 E 9c 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 33 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 327 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 177 WiF Koordination Stadtlabore ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00 Eigenbetriebe 178 NüSt Controllingbereich des NürnbergStift (Abteil ung NüSt/1-2) mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X E 11 1,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 179 NüSt Pflegedienstleitung August-Meier-Heim mit Deckung P 14 1,00 - PFLEGEDIENSTLEITUNG 1,00 180 NüSt Pflegehilfskraftpersonal mit 1-jähriger Ausb ildung gem. § 113c SGB XI Pflegefachhelfer mit 1-jähriger Ausbildung mit Deckung; Stellenvermerk Z P 6 14,00 - PFLEGEFACHHELFER/IN 14,00 181 FSN 2. Werkleiter/in ohne Deckung E 12 0,25 22.787 € 2. WERKLEITER/IN 0,25 Seite 34 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 328 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 182 FSN Bautechniker/in mit Teildeckung E 9a 1,00 26.752 € BAUTECHNIKER/IN 1,00 183 FSN Sachbearbeiter/in Verwaltung ohne Deckung E 9c 0,50 34.781 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 184 NüBad Mitarbeiter/in Ausbildung ohne Deckung E 8 0,50 28.684 € MITARBEITER/IN AUSBILDUNG 1,00 185 SÖR Personalbewirtschaftung ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 9b 0,50 33.722 € SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 0,50 186 SÖR Umsetzung und Betrieb IT-Projekte ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 11 1,00 79.749 € IT-PROJEKTMANAGER/IN 1,00 187 SÖR Abbruch-, Räumungs- und Schadstoffbeseitigung smaßnahmen SÖR ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 11 0,50 39.875 € BAUINGENIEUR/IN 0,50 Seite 35 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 329 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 188 SÖR Anlagenunterhalt, Schwerpunkt Graffiti ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 9a 1,00 66.627 € BAUTECHNIKER/IN 1,00 189 SÖR Konzept Baum ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 9a 1,00 66.627 € GARTENBAUTECHNIKER/IN 1,00 190 SÖR Wiederherstellung nach projektbezogenen Bauma ßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.22; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung E 9a 1,00 - TECHN. SACHBEARBEITER/IN 1,00 191 SÖR Digitale Unterstützung des baulichen Unterhal ts und Dokumentation ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.26 E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN 1,00 192 SÖR Neustrukturierung Straßenreinigung ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 11 1,00 79.749 € INGENIEUR/IN STRAßENREINIGUNG 1,00 E 11 1,00 79.749 € SACHBEARB. STRAßENREINIGUNG 1,00 193 SÖR Ausweitung von Besiedlungsgebieten ohne Deckung / Wirtschaftsplan Seite 36 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 330 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 11 2,00 159.498 € BAUINGENIEUR/IN 2,00 194 SÖR Entfernung Rotpunktfahrzeuge ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 7 1,00 55.483 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 195 SÖR Mobilitätsbeschluss ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 91.146 € BAUING. STRAßENBAU / ÖPNV 3,00 E 11 0,00 - BAUING. STRAßENBAU / RADWEGE 1,00 E 12 1,00 91.146 € BAUING. STRAßENBAU / RADWEGE 1,00 E 11 0,00 - BAUINGENIEUR/IN / ÖPNV 1,00 E 12 1,00 91.146 € BAUINGENIEUR/IN / ÖPNV 1,00 E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN / RAD 1,00 E 12 0,00 - BAUINGENIEUR/IN / RADVERKEHR 0,50 E 12 0,00 - BAUINGENIEUR/IN / RADVERKEHR 1,00 E 11 1,00 79.749 € ELEKTROINGENIEUR/IN / ÖPNV 1,00 E 10 0,00 - ELEKTROINGENIEUR/IN / RAD 1,00 E 4 2,00 102.832 € FAHRER/IN STRAßENREINIGUNG 2,00 E 5 2,00 101.562 € FAHRER/IN STRASSENREINIGUNG 2,00 E 13 1,00 85.233 € GRUPPENLEITUNG PROJEKTE RADWEGE 1,00 Seite 37 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 331 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 11 0,00 - SACHB. LANDESPFLEGE (DIPL. ING.) 1,00 E 11 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 0,50 196 SÖR Biodiversität ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 11 0,00 - SACHB. LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 1,00 197 SÖR Stärkung Grün im Unterhalt ohne Deckung / Wirtschaftsplan E 11 0,00 - INGENIEUR/IN GALABAU 1,00 Gesamtstadt 198 GPR Verwaltungsunterstützung der Personalvertretu ng ohne Deckung E 9a 0,50 33.313 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 199 GSBV Verwaltungsunterstützung Gesamtschwerbehinde rtenvertretung ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 200 Pool Implementierung Digitalkoordinator/innen mit Teildeckung Seite 38 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 332 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 11 7,50 518.371 € DIGITALKOORDINATOR/IN 13,00 201 Pool Zentraler Stellenpool für Krankheitsvertretu ngen ohne Deckung; Stellenplan Teil B E 9b 5,00 337.220 € KRANKHEITSVERTRETUNG 5,00 202 Pool Beschäftigung von Werkstudierenden ohne Deckung; Stellenplan Teil B E 10 3,00 223.681 € WERKSTUDENT/IN 3,00 Seite 39 von 39 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 333 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2171 Digitale Stadtratsgremienarbeit und Bürgerbeteiligungsformate Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 1lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50 ohne Deckung Die zentrale Koordination und Administration der digitalen Gremienarbeit (ca. 150 Sitzungen im Jahr) wird derzeit von nur 1,0 VK bearbeitet. Der Umfang der Beratungs-, Unterstützungs- und Bearbeitungstätigkeiten hat seit 2019 deutlich zugenommen. Um die krisensichere Erfüllung dieser essentiellen Tätigkeit zu gewährleisten, ist eine Zuarbeit für die leitende Administratorin (Stelle Nr. 001.1520) erforderlich. Die gesetzliche Notwendigkeit dieser Aufgabe ergibt sich aus Art. 45 ff. Gemeindeordnung (GO). Zudem wird die Stelle für die Mithilfe bei der Umsetzung der hybriden Stadtratssitzungen gemäß dem neuen Art. 47a GO benötigt und ist für die Durchführung der Bürgerversammlungen als gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß Art. 18 GO erforderlich. Das neue Format „Digitaler Bürgerdialog“ hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Diese Stelle soll bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Formate mitarbeiten. Stellungnahme DiP: Mit der Ergänzung der Gemeindeordnung im März 2021 wurden die gesetzliche Voraussetzungen für eine digitale Sitzungsteilnahme geschaffen. Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen mittels Ton- Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO). Die Vorbereitung und Umsetzung von hybriden Stadtratssitzungen bindet zusätzliche Kapazitäten. Neben den bisherigen Formaten der Bürgerversammlungen und Bürgervereinstermine (Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine - AGBV) wurden neue Formate, wie der „Digitale Bürgerdialog“, entwickelt und erprobt. Als Angebot für Bürgerinnen und Bürger ist er im Leistungskatalog mit Priorität 1 zur Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschrieben. Seit den letzten beiden Jahren zeigte sich zunehmend, dass der wachsende Aufgabenumfang mit den bestehenden Kapazitäten nur schwer geleistet werden konnte. Für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen und Ausweitung der Aktivitäten im Bereich Bürgerdialog wird die beantragte Schaffung einer Halbstelle als notwendig erachtet und befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 1 von 210 Ö 4.1.6Ö 4.1.6 334 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2173 Bildungsbüro - Projekt "Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK)" Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 2lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT 14.342 € 0 € E 8 14.342 € 0,00 Vorschlag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 14.342 € 0 € E 8 14.342 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 06.22 Für die Durchführung von Projektcontrollingaufgaben für das geförderte Projekt "Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK)" wird Verwaltungskapazität beantragt. Die zeitlich befristete Tätigkeit im Projekt wird zu 100% aus Drittmitteln gedeckt (Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Laufzeit 1.1.2021 – 30.6.2022). Stellungnahme DiP: Für die Weiterführung bzw. Neuausrichtung der Projektarbeit im Bildungsbüro wurden letztes Jahr verschiedene Projekte neu beantragt und bewilligt. In diesem Zusammenhang werden neben den fachlich Mitarbeitenden auch Verwaltungskapazitäten benötigt. Für das Projekt IKÖK liegen die Förderzusagen bereits vor. Die Stundenkapazitäten für die Projektassistenz werden durch Drittmittel vollständig gedeckt. Die Stelle erhält einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) und einen Fristvermerk F 06.22. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 2 von 210 335 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2386 Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 3lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 Die Bevölkerung Nürnbergs wächst stetig und diversifiziert immer stärker. Nachverdichtungen führen zu wachsenden Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum. Dazu kommt eine Zunahme an Problemlagen im halböffentlichen sowie sozialen Nahraum, z.B. in Vereinen, Schulen, an Kulturorten oder in Wohnkomplexen. Mediationen werden immer häufiger angefragt in Konflikten, die sich unterhalb der Schwelle des Strafrechts bewegen, deren Lösung die Bürger/innen aber dennoch von der Stadtverwaltung erwarten. Viele dieser Konflikte sind nur in der Bündelung von Expertise (Streetwork, Quartiersmanagement, Mediation etc.) lösbar. Mit der Schaffung einer zentralen Anlauf- und Clearingstelle bei Konflikten im öffentlichen und sozialen Nahraum soll ein wichtiger Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Stadt geleistet werden. Stellungnahme DiP: Das allparteiliche Konfliktmanagement soll als eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die auf Anfrage für das gesamte Stadtgebiet im öffentlichen Raum erste Konfliktanalysen vornimmt und vor Ort mit den verschiedenen Gruppen Störender und Sich-Gestört-Fühlender nach einem allparteilichen Ansatz kommuniziert. Das Konfliktmanagement spricht mit allen Konfliktparteien und informiert sie über bestehende Regeln des Zusammenlebens im öffentlichen Raum. Es sucht mittels sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen und benennt zuständige Stellen für weiterführende Hilfe bzw. schaltet diese unmittelbar ein. Notwendige lokale Akteure des Quartiers und der Stadtteilkoordination wie auch städtische Dienststellen werden zielgerichtet eingebunden. Aufgrund der steigenden Anzahl an Anfragen und Nutzungskonflikten und der häufig unterschiedlich gelagerten Fälle kann ein frühzeitiges Clearing Konfliktsituationen entschärfen. Weitere Schritte können lösungsorientiert mit den im Einzelfall zuständigen Dienststellen bearbeitet werden. Nach den Erfahrungen mit bereits begleiteten Konflikten besteht für eine gelingende Lösung die Voraussetzung, dass Moderation und Koordination neutral sind und eine allparteiliche Haltung vertreten wird. Die ersten Aufgaben zum Aufbau der Anlaufstelle bestehen in der Erstellung eines Leitfadens, abschließender Konzeptionierung sowie Klärung der Einsatzbereiche. Nach der Konzepterstellung und den ersten Einsatzerfahrungen sollte eine erneute Bewertung hinsichtlich des dauerhaften Bedarfs erfolgen. Die Stelle wird mit dem Fristvermerk F12.23 zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 3 von 210 336 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2263 Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Implementierung und Pflege Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 4lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Geschäftsbereich OBM Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN ONLINE SERVICES 149.121 € 149.1 21 € E 10 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN ONLINE SERVICES 149.121 € 149.1 21 € E 10 0 € 2,00 ohne Deckung Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet die Stadt Nürnberg ihre Dienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Das Bayerisches E-Government-Gesetz ergänzt diese Forderung um die Notwendigkeit, Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen. Im Rahmen des strategischen Ausbaus der Online Services werden kontinuierlich weitere Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung gestellt, die eingerichtet und dauerhaft weiterentwickelt werden müssen. Diese Angebote stehen über die zentrale Serverplattform „Mein Nürnberg“ zur Verfügung, die in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut und für die gesamte, sichere Kundenkommunikation (Hin- und Rückkanal online) zur Verfügung stehen wird. Mit den aktuell im Team Online Servives (DiP/OS) vorhandenen Skills (Wissen & Erfahrungen) sowie den personalspezifischen Ressourcen ist kurz- und mittelfristig ein erfolgreicher Service und ein schneller Ausbau der Online Dienste - insbesondere im Kontext der notwendigen Digitalisierungsstrategie - nicht zu bewerkstelligen. Der Weg zu einem „Digitalen Nürnberg“ macht den Stellenzuwachs bei DiP/OS dringend und unverzichtbar. Stellungnahme DiP: Die Serviceplattform „Mein Nürnberg“ ist als strategisches Online-Produkt etabliert. Der Zuwachs an Online-Diensten muss dort betrieben und fachadministriert werden. Gerade die aktuelle Situation der eingeschränkten Verfügbarkeit von persönlichen Kontaktmöglichkeiten hat im Kundenkreis ein hohes Verlangen nach dem Ausbau von Online-Diensten befördert. Das Angebot an Online-Diensten wird bis Ende 2022 von 700 auf weit über 1.000 (bzw. um über 40 %) ansteigen. Diese Dienste müssen für die Fachdienststellen betreut und regelmäßig an gesetzliche Vorgaben, technische Weiterentwicklungen und geänderte Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der Bedarf im Umfang von 2 Vollkraftstellen wird als erforderlich angesehen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 4 von 210 337 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2281 Prozessautomatisierung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 5lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Die Stadt Nürnberg investiert einen nicht unerheblichen Betrag in die digitale Transformation von Stadt und Stadtverwaltung. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), der Maßnahmen, die sich aus der Entwicklung der einzelnen Digitalen Fachstrategien ergeben sowie von Smart-City-Projekten. Ziel muss es dabei sein, diese Investitionen durch Effizienzgewinne und einen gesteigerten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger mittelfristig zu refinanzieren. Mit der Einführung von z.B. smarten digitalen Assistenzsystemen können wiederkehrende und standardisierte Tätigkeiten für die Mitarbeitenden bei der Bewältigung ihrer Aufgabenstellung und im Sinne einer zweckmäßigen und optimierten Leistungsbeziehung gestützt werden. Durch algorithmisch unterstützte Automatisierung können hierdurch Effizienz und Effektivität der Verwaltungstätigkeit signifikant beschleunigt und eine gesteigerte Bürgerorientierung erzielt werden. Auf Basis einer IT-System gestützten Daten - und Prozessanalyse wird kontinuierliche Verbesserung ermöglicht. Stellungnahme DiP: Durch die Steuerung von Automatisierungsprojekten soll ein erheblicher Beitrag zur Gestaltung einer modernen, innovativen, effizienten und wirtschaftlichen Stadtverwaltung erfolgen. Eine erhöhte Automatisierung trägt zu monetären Effizienzgewinnen, z.B. durch Senkung von Kosten, vor allem aber zu einer höheren Kundenzufriedenheit bei. Die vielfältigen, bei Bedarf auch dienststellenübergreifenden, Aktivitäten zur Automatisierung und Analyse im Rahmen der digitalen Transformation innerhalb der Stadtverwaltung müssen dabei konzipiert, koordiniert und gesteuert werden, um den bestmöglichen Nutzen erzielen zu können. Die Schaffung der beantra<gten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 5 von 210 338 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2384 Schnittstellen und Prozesse in der Bereichsbetreuung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 6lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Das Sachgebiet Bereichsbetreuung (DiP/PrO-2) umfasst mittlerweile 15 Planstellen. Das Sachgebiet ist an der Umsetzung wesentlicher Querschnittsprozesse, die die gesamte Stadtverwaltung betreffen, maßgeblich beteiligt. Zu nennen sind hier insbesondere das Stellenschaffungsverfahren, das Verfahren zur Fortführung befristeter Stellen, das Stellenbesetzungsverfahren sowie das Verfahren zur Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen. Hohe Fallzahlen und hoher Abstimmungsaufwand mit den beteiligten Querschnittseinheiten und Fachdienststellen machen eine Optimierung der bestehenden Prozesse unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Digitalisierung notwendig. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit Ref.I/II-CC auch angesichts erhöhter Transparenzerfordernisse gegenüber den Fachdienststellen sowie der Forderung nach Beschleunigung von Prozessabläufen, was insgesamt sowohl bei Ref.I/II-CC als auch bei DiP zu einem höheren Aufwand führt. Neben der fachlichen Steuerung des Dienstbetriebs und der Wahrnehmung von Führungsaufgaben ist die Sachgebietsleitung auch hierbei stark gefordert. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Stelle erforderlich, die einerseits übergreifende Aufgaben innerhalb des Sachgebietes wahrnimmt sowie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit Ref.I/II- CC (z.B. Realisierung eines Serviceversprechens) koordiniert und andererseits bei der Neukonzeptionierung (u.a. mit Unterstützung digitaler Mittel) bestehender Prozesse mitwirkt. Stellungnahme DiP: Durch die Vielzahl an Prozessen im Querschnitt, die auch im Hinblick auf die Digitalisierung betrachtet und optimiert werden müssen, sowie den in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Abstimmungsaufwand beispielsweise beim Stellenschaffungsverfahren wird der Bedarf einer Stelle, die sich um die Schnittstellen und Prozesse in der Bereichsbetreuung kümmert, als notwendig angesehen. Hierdurch können insbesondere auch Service, Transparenz und Geschwindindigkeit für die Fachdienststellen verbessert werden. Die beantragte Schaffung wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 6 von 210 339 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2176 Erhebungsstelle Nürnberg/Fürth - Zensus 2022 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 7lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0,00 Vorschlag: 1,00 ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0,00 Antrag: 6,00 SACHBEARBEITER/IN 344.210 € 0 € E 8 344.210 € 0,00 Vorschlag: 6,00 SACHBEARBEITER/IN 344.210 € 0 € E 8 344.210 € 0,00 Antrag: 1,00 STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 69.561 € 0 € E 9c 69 .561 € 0,00 Vorschlag: 1,00 STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 69.561 € 0 € E 9c 69 .561 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 und F 02.23 Das Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) wird gem. Art. 25b des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) die Aufgaben der örtlichen Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth wahrnehmen. Diese sind die Vorbereitung und Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und der Befragung der Sonderbereiche durch den Einsatz von Erhebungsbeauftragten einschließlich Mahnwesen. Auf der Basis der Stichprobentestziehung im Mai 2021 wurde ein Personalbedarf von 8,0 VK in Spitzenzeiten und ein Finanzierungsrahmen von 581.000 € ermittelt. Nach bisherigen Kenntnisstand wird der Erhebungsumfang der Haushaltsstichprobe auf rd. 48.000 Personen und im Sonderbereich auf rd. 3.100 Personen geschätzt. Aus Sicht von StA sollte die für die Erhebungsstelle einzuplanende Arbeitskapazität nicht ausschließlich von der Kostenerstattung abhängig gemacht werden. Entscheidend muss vielmehr sein, dass bei den Existenzfeststellungen an den Stichprobenadressen möglichst alle Einwohnerinnen und Einwohner tatsächlich registriert werden, damit keine zu geringe Zensus- Einwohnerzahl zustande kommt. Stellungnahme DiP: Mit der Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) zum 01.07.2021 wurde die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer örtlichen Erhebungsstelle geschaffen. StA kalkuliert mit einer Zuweisung von rd. 580.000 € für Sach- und Personalkosten. Die Schätzung basiert auf einem Kalkulationsschema des Landesamtes für Statistik und des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, welches sich am Stichprobenumfang und dem damit verbundenen Personalbedarf orientiert. Aufgrund der vorläufigen Kennzahlen können die beantragten 8,0 VK befürwortet werden. Die Tätigkeit der Erhebungsstelle wird sich von Okt. 2021 bis etwa Nov. 2022 in unterschiedlicher Auslastung erstrecken. Die Abwicklung und Schließung der Erhebungsstelle wird voraussichtlich bis Feb. 2023 erfolgen. Die Stellen der Sachbearbeiter/innen erhalten einen Fristvermerk F 12.22. Die Stelle der Erhebungsstellenleitung und der stellvertretenden Leitung erhalten einen Fristvermerk F 02.23. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 7 von 210 340 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2379 Stundenerhöhung für Geschäftsstelle SIKURS Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 8lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 22.161 € 0 € E 13 22.161 € 0,00 Vorschlag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 22.161 € 0 € E 13 22.161 € 0,00 mit Deckung Durch die steigende Zahl der SIKURS-Mitglieder wird der Betreuungs-, Beratungs- und Schulungsaufwand wesentlich größer. Die Mitgliederversammlung der KOSIS-Gemeinschaft (Kommunales Statistisches Informationssystem - KOSIS) hat deshalb beschlossen, die Stelle im Umfang von bisher 20 WAS (0,51 VK) zukünftig mit 30 WAS (0,77 VK) zu finanzieren. Stellungnahme DiP: Im Rahmen einer interkommunalen Kooperation der Mitglieder des Verbundes deutscher Städtestatistiker (KOSIS-Verbund) werden u.a. fachliche Standards und Methoden für die kommunale Statistik gemeinsam erarbeitet. Dabei werden u.a. DV-Instrumente der verschiedenen Teilbereiche der kommunalen Statistik, Stadtforschung und Planung entwickelt, fortgeschrieben und gepflegt. Das Teilprojekt "SIKURS - regionalisierte Bevölkerungsprognosen" wird als Software-Programmsystem seit Jahren federführend durch das Nürnberger Statistikamt betreut. Der anfallende Personal- und Sachaufwand wird erstattet. Die Stundenerhöhung kann nur bei sichergestellter externer Finanzierung erfolgen. Der Beschluss der KOSIS-Gemeinschaft für eine dauerhafte Finanzierung im Umfang von 30 WAS liegt vor. Die Kapazitätserhöhung von 0,26 VK wird zur Schaffung vorgeschlagen. Die Stelle erhält einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 8 von 210 341 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2301 Projektmanagement für Digitalisierungs- und Öffentlichkeitsarbeitsprojekte im Online-Büro Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 9lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Ziel dieser Stelle ist die zentrale Koordination der großen Digitalisierungs- und Öffentlichkeitsarbeitsprojekte des Online-Büros. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Projekte wird positive Auswirkungen auf die Arbeit der gesamten Stadtverwaltung haben und auch die Arbeitssituation innerhalb des Online-Büros verbessern. Die Anzahl an wichtigen Themen und dringenden Angelegenheiten, die sich gleichzeitig in kurz- bis mittelfristiger Umsetzung befinden, wächst zunehmend an. Im Rahmen der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird ein leistungsfähiger Behördenwegweiser bis Ende des Jahres 2022 benötigt, um eine gute und strukturierte Zugänglichkeit zu den Onlinediensten (Mein Nürnberg) zu ermöglichen. Ergänzend dazu sind bereits mehrere Großprojekte (Social Intranet, Bilddatenbank und Videostreaming-Server) als IT-Maßnahmen in der Bearbeitung. Derzeit stehen keine personellen Kapazitäten im ausreichendem Umfang für die Projektplanung und -bearbeitung zur Verfügung, um den notwendigen zeitlichen Rahmen einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Aufgaben der Konzeption, innerstädtische Abstimmungen und Ausschreibungsvorbereitungen. Stellungnahme DiP: Neben den Projekten in der Verantwortung von KoM nehmen die projektbezogenen Anfragen, für die das Online-Büro aufgrund der Digitalisierungsdichte benötigt wird, stetig zu. Parallel zur gesetzlichen Verpflichtung zur digitalen Umsetzung aller Verwaltungsleistungen (OZG) ist bis Ende 2022 die Ablösung des Behördenwegweisers geplant. Für die Projektdetailplanung und Umsetzung bzw. Begleitung von fachlichen Teilprojekten sind bisher keine Kapazitäten vorhanden. Die Auslastung aufgrund dieser Situation ist bereits sehr hoch. Dabei sind die Anforderungen aus der Corona-Krise nicht die primäre Ursache, aber ein deutlich verstärkender Faktor. Die aktuellen Anforderungen der Öffentlichkeitsarbeit wie auch sehr kurzfristige und dringende Bitten um Beratung und Unterstützung durch die Fachdienststellen bei sehr unterschiedlichen Ansätzen der Online-Öffentlichkeitsarbeit (digitale Messen, Personalmarketing, Online-Veranstaltungen u.a.) werden ergänzend zum vorhandenen Aufgabenportfolio bearbeitet. Der dauerhafte Bedarf für die koordinierende Planung und projektbegleitende Umsetzung ist fundiert begründet und wird im beantragten Umfang befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 9 von 210 342 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2302 Weiterentwicklung Content-Management-System (CMS) Imperia und Ausbau Infrastruktur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 10 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,50 CMS-ENTWICKLER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50 Vorschlag: 1,50 CMS-ENTWICKLER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50 ohne Deckung Die Komplexität und die Anforderungen an städtische Internetangebote wachsen jedes Jahr. Neben der immer breiter werdenden Palette technischer Endgeräte und deren spezifischen technischen Anforderungen kommen zusätzliche Herausforderungen durch die digitale Barrierefreiheit und die automatische Vernetzung unterschiedlichster Daten aus verschiedenen städtischen Quellen auf einer Oberfläche hinzu. Die CMS-Entwickler setzen projektbezogen die technischen Lösungen für den Behördenwegweiser 2.0 und das neue Social Intranet um. Mit der Kapazitätsbeantragung sind weitere Ziele verbunden: • termingerechte Umsetzung technischer Anforderungen an die Templates und Weboberflächen des städtischen CMS Imperia, • Verbesserung städtischer Weboberflächen für Endgerätenutzung, • Beibehaltung einer hohen Qualität an barrierefreier Informationszugänglichkeit, • stetige Verbesserung der Bedienungsfreundlichkeit der administrativen Redaktionsoberflächen. Stellungnahme DiP: Die neuen Anforderungen an das städtische Content-Management-System Imperia müssen regelmäßig umgesetzt und fortentwickelt werden. Derzeit können dringend erforderliche technische Projekte und ein umfangreiches CMS-Systemupdate nicht zeitgerecht angegangen werden. Die permanente Entwicklung der Digitalisierung stellt immer mehr Anforderungen an eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich der neuen Medien. Die kurzen Innovationszyklen der Technologien fordern einerseits rechtzeitige Anpassungen sowie andererseits ein kostenbewusstes Verhalten, um die Voraussetzungen zu schaffen, über moderne Medien unterschiedlichen Zielgruppen den Zugang zu kommunalen Informationen und Leistungen zu ermöglichen. Der fachliche Bedarf im Umfang von 1,5 VK ist daher nachvollziehbar begründet und wird unter Bezugnahme auf die anstehenden Projektplanungen und Umsetzungszeiträume zur Schaffung empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 10 von 210 343 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2303 Weiterentwicklung Online-Redaktion Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 11 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 ONLINE-REDAKTEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ONLINE-REDAKTEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Die städtische Kommunikation über digitale Kanäle ist seit Jahren enorm ansteigend. Die Besucherzahlen auf dem städtischen Internetportal nuernberg.de hatten einen stärkeren Zuwachs als je zuvor (2014: 1,49 Mio. / 2019: 2,21 Mio. / 2020: 4,42 Mio. Besucher/innen jährlich). Der Umfang und die Tiefe der Informationsbereitstellung wächst durch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger an schnelle und verlässliche Informationen. Neue Entwicklungen müssen unverzüglich verarbeitet, aufbereitet und möglichst gut zugänglich dargestellt werden, um sie erfolgreich vermitteln zu können. Informations- und Qualitätseinbußen führen unmittelbar zu negativen Reaktionen unzufriedener User. Die Online-Redaktion ist diesen steigenden Anforderungen nicht ausreichend gewachsen. Gerade längere Krisenzeiten oder intensive Krisenkommunikation wie bei Fliegerbomben-Entschärfungen können nicht ausreichend kompensiert werden. Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung einer qualitativen und kontinuierlichen Informationsbereitstellung auf dem Stadtportal ist die Ausweitung der Präsenzzeiten unabdingbar. Die Anpassung der Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen digitalen Kommunikationskanälen wird als dauerhafte Anforderung an die Stadtverwaltung bestehen bleiben. Daher stehen neben der Informationsvermittlung auch die Weiterentwicklung moderner Kommunikationskonzepte für städtische Online-Kanäle im Fokus. Die erweiterten Präsenzzeiten der Online-Redaktion werden von Montag-Freitag mit je 19 Einsatzstunden/Tag und am Wochenende/Feiertag mit je 4 Einsatzstunden/Tag geplant. Mit Blick auf die zunehmende Nutzung digital bereitgestellter Informationen ist der Ausbau des Ressourceneinsatzes im Online-Büro nachvollziehbar begründet und wird zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 11 von 210 344 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2304 Weiterentwicklung Social Media-Redaktion Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 12 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,30 SOCIAL MEDIA REDAKTUER/IN 103.674 € 103.674 € E 11 0 € 1,30 Vorschlag: 1,30 SOCIAL MEDIA REDAKTUER/IN 103.674 € 103.674 € E 11 0 € 1,30 ohne Deckung Die städtische Kommunikation über Social Media-Kanäle ist seit Jahren enorm ansteigend. Die Bedeutung dieses Kommunikationskanals zeigt sich am Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach möglichst sofortiger Aufbereitung neuer Informationen, an Anzahl und Inhalt der Reaktionen auf städtische Beiträge, an den Uhrzeiten der Nutzung dieser Kanäle (die längst jenseits früherer "Bürozeiten" liegen) und auch an ihrer Bedeutung für die Stadtspitze. Der Umfang und die Tiefe der Informationsbereitstellung wächst durch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger an schnelle und verlässliche Information. Beinahe jedes Jahr kommt ein neuer Social Media-Kommunikationskanal hinzu, wobei die bisherigen Kanäle wie Facebook, Twitter, YouTube oder Instagram bestehen bleiben. Jeder Kanal erfordert eine eigene Kundenansprache und eine kanalspezifische Aufbereitung von Information. Informations- und Qualitätseinbußen führen unmittelbar zu negativen Reaktionen unzufriedener User, die mehr und schnellere Informationsverarbeitung fordern. Die Social Media-Redaktion ist diesen steigenden Anforderungen nicht ausreichend gewachsen. Gerade längere Krisenzeiten oder intensive Krisenkommunikation wie bei Fliegerbomben- Entschärfungen können nicht ausreichend kompensiert werden. Hinzu kommt die ständig wachsende Zeit für Beratungs- und Schulungsgespräche für die dezentralen Social Media-Redakteure (m/w/d) in den Fachdienststellen. Auch dies belegt die steigende Bedeutung von Social Media. Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung einer qualitativen und kontinuierlichen Informationsbereitstellung auf den zentralen Social Media-Plattformen ist die Ausweitung der Präsenzzeiten unabdingbar. Die Anpassung der Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen digitalen Kommunikationskanälen wird als dauerhafte Anforderung an die Stadtverwaltung bestehen bleiben. Daher stehen neben der Informationsvermittlung auch die Weiterentwicklung moderner Kommunikationskonzepte für städtische Online-Kanäle im Fokus. Die erweiterten Präsenzzeiten der Online-Redaktion werden von Montag-Freitag mit je 23 Einsatzstunden/Tag und am Wochenende/Feiertag mit je 6 Einsatzstunden/Tag geplant. Die Präsenzzeiten liegen im Social Media-Bereich aufgrund des Monitorings und des Beantwortens von eingehenden Fragen höher als im Bereich der Online-Redaktion. Mit Blick auf die zunehmende Nutzung digital bereitgestellter Informationen ist der Ausbau des Ressourceneinsatzes im Online- Büro nachvollziehbar begründet und wird zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 12 von 210 345 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2305 Stadtinterne Videoredaktion - Redakteur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 13 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Öffentlichkeitsarbeit mit Videos nimmt einen immer größeren Stellenwert bei Online- Publikationen ein. Nicht nur im Internet und Intranet, sondern vor allem in den Social Media-Kanälen sind Videos ein unverzichtbares Medium. Aktuell gibt es in der gesamten Stadtverwaltung keine professionelle redaktionelle Betreuung dieses Mediums. Die Vergaben laufen dabei stadtweit unkoordiniert, es gibt keine Rahmenvereinbarungen. Aufträge werden daher einzeln an externe Agenturen vergeben (pro Video: Kosten von 500 bis 5.000 Euro) oder sogar mit schlechter Qualität ohne fachliche Kenntnisse selbst produziert. Kurzfristige Videodrehs (OBM-/Referentenvideos oder Kurzdokumentationen städtischer Veranstaltungen) sind technisch mit eigenen städtischen Mitteln nicht möglich. Langfristig sollen auch immer mehr städtische Veranstaltungen - ggf. auch per Live- Broadcast - ins Internet übertragen werden. Auch hier muss städtisches Know-how für die Auswahl und Begleitung passender privater Agenturen aufgebaut werden. Diese Stelle ist als zentrale Koordination der städtischen Videoproduktion entworfen. Die Redakteurin bzw. der Redakteur soll zum einen die grundlegende Steuerung der Vergabe städtischer Videoproduktionen organisieren (Vergabe durch einen Rahmenvertrag). Zum anderen ermöglicht die Konzentration auf das Medium "Video" eine deutlich verbesserte Beratung der Fachdienststellen beim Umgang mit eigenen Videobotschaften ohne Beauftragung externer Agenturen sowie bei der Vorbereitung und Begleitung städtischer Livestreams. Stellungnahme DiP: Im Zeitraum von Januar bis März 2021 wurden über 250 städtische Videos auf dem zentralen YouTube Video-Channel hochgeladen. Das administrative Handling erfolgte mit rund 250 Stunden. Dabei ist noch keine qualitative Prüfung und Anpassung berücksichtigt. Hinzu kommt der Bedarf an konzeptionellem Aufbau von virtuellen Pressekonferenzen, die je nach Format vielfach auch live auf den Webseiten gestreamt werden. Dabei muss auch die notwendige technische Hardware- Ausstattung betreut werden. In diesem dynamisch wachsenden Bereich fehlt es derzeit an Rahmenplanungen und Ausstattung. Der Kapazitätsbedarf für begleitete Produktionen und für perspektivisch zunehmende Liveübertragungen ist nachvollziehbar begründet und wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 13 von 210 346 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2306 Stadtinterne Videoredaktion - Editor/in Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 14 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,50 VIDEOEDITOR/IN 86.053 € 86.053 € E 8 0 € 1,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Öffentlichkeitsarbeit mit Videos nimmt einen immer größeren Stellenwert bei Online- Publikationen ein. Nicht nur im Internet und Intranet, sondern vor allem in den Social Media-Kanälen sind Videos ein unverzichtbares Medium. Aktuell gibt es in der gesamten Stadtverwaltung keine professionelle redaktionelle Betreuung dieses Mediums. Die Vergaben laufen dabei stadtweit unkoordiniert, es gibt keine Rahmenvereinbarungen. Aufträge werden daher einzeln an externe Agenturen vergeben (pro Video: Kosten von 500 bis 5.000 Euro) oder sogar mit schlechter Qualität ohne fachliche Kenntnisse selbst produziert. Kurzfristige Videodrehs (OBM-/Referentenvideos oder Kurzdokumentationen städtischer Veranstaltungen) sind technisch mit eigenen städtischen Mitteln nicht möglich. Die Schaffung der Stellen ermöglicht Aufnahme, Schnitt und Postproduktion incl. Untertitel für wichtige städtische Video-Mitteilungen, ohne dass dazu eine externe Agentur eingebunden werden muss. Darüber hinaus kann die Vorbereitung und Begleitung städtischer Livestreams erfolgen. Stellungnahme DiP: Das Online-Büro benötigt für die Umsetzung einer stadtinternen Videoproduktion neben den personellen Ressourcen auch Mittel für die Infrastruktur (Räume, lfd. Sachkosten und technisches Equipment). Die derzeitigen Produktionen wurden zu großen Teilen über externe Beauftragungen abgewickelt. Es ist zu erwarten, das auch nach dem Aufbau einer internen Videoproduktion zusätzlich externe Beauftragungen notwendig sind, um besondere Einzelfälle abzubilden und ggf. Personalausfälle zu kompensieren. Für eine fundierte Kapazitätsbemessung eines dauerhaften Personalaufbaus ist der jährliche Bedarfsumfang an Videoproduktionen noch nicht ausreichend beschrieben. Zur Verbesserung der erkannten Mängel sollten neben dem Aufbau einer eigenen Videoproduktion weitere Alternativlösungen wie die Erarbeitung von Rahmenvorgaben und Leitlinien, Softwareunterstützung bei der dezentralen Videobearbeitung oder der Abschluss von Rahmenverträgen geprüft werden. Der zunehmende Bedarf an professionellen Produktionen ist zwar nachvollziehbar begründet. Nach Abwägung der fachlichen Anforderungen an eine wirtschaftlichen Umsetzung kann die Schaffung jedoch nicht vorgeschlagen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 14 von 210 347 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2307 Reputationsmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 15 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 REPUTATIONSMANAGER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,5 0 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Internet-Plattformen (z.B. Facebook, TripAdvisor, Xing, Linkedln und vor allem Google MyBusiness) bieten Usern die Möglichkeit, die städtischen Einrichtungen und Dienststellen zu bewerten und auch Kommentare zur Bearbeitung ihres Anliegens abzugeben. Diese Plattformen werden zusehends beliebter. Vor allem Dienststellen, die stark nachgefragte Bürgerdienstleistungen anbieten, erhalten dabei eine Vielzahl von Kommentaren. Durch die Anonymität des Internets werden hier auch falsche und sehr negative Kommentare hinterlassen, in denen u.U. Mitarbeitende namentlich genannt und beschimpft werden. Die corona-bedingte Verlagerung der Abwicklung städtischer Dienstleistungen ins Digitale verstärkte diesen Trend erheblich. Hier muss die Stadtverwaltung tätig werden, da es um ihre Außenwirkung geht und eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten besteht. Als „Reputationsmanagement“ ist dieses Thema eine konkrete Maßnahme des Bereichs <digital.vernetzt> des Konzepts Digitale Stadtverwaltung. Neben der Beratung der Fachdienststellen zum geeigneten Umgang mit Bewertungen im Internet ist die Umsetzung der Ausschreibung und Auswahl einer Fachsoftware zum Reputationsmanagement geplant, die automatisiert Einträge für städtische Dienststellen prüft und auf Basis eines lernenden Wortschatzes Kommentare einordnen und auch beantworten kann. Neben stetigem Controlling (Pflege, Steuerung und Kontrolle) des Rufs der Stadtverwaltung in stark nachgefragten Internet- Plattformen ist die digitale Vermittlung eines sachlichen, standardisierten und verantwortungsbewussten Umgangs mit Bürgerinnen und Bürgern auch bei Maßnahmen der Ordnungsverwaltung oder Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden müssen (z.B. Personalausweis, Kfz-Zulassung, Führerschein) der Auftrag. Ziel ist dabei die Verbesserung der Ausgestaltung von Arbeitsabläufen, etwa bei Kommentaren über Wartezeiten vor Ort, digitale Antragsformulare oder Online-Terminvereinbarungen. Stellungnahme DiP: Ein guter Ruf im Internet und auf Social-Media Plattformen ist ein wichtiger Faktor einer digitalen Stadtverwaltung. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber oder Touristen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, informieren sich auf Tourismus-, Recruiting- oder Bewertungsplattformen über Dienstleistungen und Angebote der Stadt Nürnberg und finden dort bewertende "Testimonials" von Menschen, die die Leistung der städtischen Verwaltung öffentlich kommentieren. Schlechte Bewertungen oder sogar falsche Information können der Stadt schaden, z.B. Interessierte bei der Bewerbung abschrecken oder insgesamt das Bild der Stadtverwaltung beeinträchtigen. Um die (Online-)Reputation selbst zu steuern, können solche Bewertungen auf Dauer nicht unbeantwortet bleiben. Ein regelmäßiges Monitoring mit modernen Online-Tools, um Bewertungen und Kommentare auf den wichtigen Plattformen zu finden und die aktive Präsenz auf den Plattformen mit eigenen Aktionen sind wichtige Punkte. Das könnte bspw. durch die Beantragung der Löschung von verleumderischen Kommentaren, die Kommentierung negativer Kommentare oder die Unterstützung positiver Einträge erfolgen. Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und den verstärkten Einsatz von Social-Media-Kanälen ist ein weiterer Ausbau des Ressourceneinsatzes im Online-Büro nachvollziehbar begründet und wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 15 von 210 348 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2307 Seite 16 von 210 349 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2175 Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 16 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Rechtsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 144.271 € 109.271 € A 9/A 10 35.0 00 € 1,51 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 144.271 € 109.271 € A 9/A 10 35.0 00 € 1,51 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.183 € 57.183 € A 6/A 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.22 Durch die seit April 2020 neu geschaffenen Tatbestände aus dem IfSG-Bereich sind die Ordnungswidrigkeiten enorm angestiegen. Ein Abnehmen dieser Tendenz zeichnet sich nach wie vor nicht ab. Der Anzeigeneingang des Jahres 2020 hat sich im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen der fünf Vorjahre (5999) um rd. 75 % erhöht. Diese Entwicklung wird 2021 anhalten. Eine unmittelbare Reaktion auf derartige Verstöße ist nach wie vor ausdrücklicher Wunsch von Politik und Öffentlichkeit. Es verbleiben umfangreiche Rückstände aufzuarbeiten. Die befristete Schaffung der Stellen ist die konsequente Weiterentwicklung der bislang genehmigten überplanmäßigen Personalkapazität in ebendiesem Umfang. Damit soll erreicht werden, dass die Ordnungswidrigkeiten nach dem IfSG unmittelbar geahndet werden. Stellungnahme DiP: Die Bayerische Staatsregierung und die Stadt Nürnberg haben durch den Erlass von Allgemeinverfügungen u.a. Ausgangsbeschränkungen, Betretungsverbote, Einschränkungen der Gewerbeausübung und örtliche Vorgaben zur Maskenpflicht beschrieben. Eine schnelle Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Vorgaben ist erforderlich. Das Fallzahlenniveau ist weiterhin deutlich erhöht. Der Durchschnitt der Fallzahlen der Vorjahre (rd. 6.000 Fälle p.a.) war bis zum Jahresbeginn um rd. 75 % überschritten. Diese Entwicklung hat angehalten und es zeichnet sich zum Halbjahr eine Fallzahlenverdoppelung ab. Eine positive Entwicklung bei der Bearbeitung der eingehenden Anzeigen beim Gesundheitsamt hat die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Bußgeldfälle bei RA noch einmal deutlich anwachsen lassen. Aus diesem Grund bedarf es einer Fortführung der bisher überplanmäßig bereitgestellten Kapazitäten. Ein mittelfristiger Einsatz bis Ende 2022 ist notwendig und zielführend für die Rückstands- und Neufallbearbeitung. Die befristete Schaffung der Stellen im beantragten Umfang wird befürwortet. Die Stellen erhalten einen Fristvermerk F 12.22. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 17 von 210 350 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2382 Durchführung von Submissionen und Prüfungen von ÖÖP-Verfahren der WBG Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 17 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Rechtsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 45.573 € 0 € E 12 45.573 € 0,00 Vorschlag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 45.573 € 0 € E 12 45.573 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z Die WBG KOMMUNAL GmbH führt in den Jahren 2022 und 2023 eine Reihe von Großbauprojekten durch. Den größten Aufwand werden die Maßnahmen Neubau Martin-Behaim-Gymnasium und Neues Gymnasium verursachen. Zur Abwicklung dieser und weiterer ÖÖP-Vergaben hat die WBG KOMMUNAL GmbH die Dienstleistungen des Vergabemanagements (VMN) angefragt. Die von der WBG KOMMUNAL GmbH angefragten Leistungen umfassen die Durchführung aller Submissionen ab einem Vergabewert von 5.000 Euro und die vergaberechtliche Prüfung und Wertung aller Verfahren ab einem Vergabewert von 30.000 Euro. Das Vergabemanagement ist mit den Bauvergaben der Stadt und der Eigenbetriebe vollständig ausgelastet. Mit dem vorhandenem Personal ist der angekündigte Mehraufwand nicht zu bewältigen. Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll die Mehrarbeit im Zusammenhang mit den ÖÖP-Vergaben geleistet werden. Eine Zusammenarbeit mit dem städtischen Vergabemanagement ist der ausdrückliche Wunsch der WBG KOMMUNAL GmbH, um die Vergaben erfolgreich und rechtssicher durchzuführen. Der Dienstleistungsvertrag mit der WBG KOMMUNAL GmbH ist noch nicht abgeschlossen. Die Stellenschaffung wird unter der Voraussetzung der vollständigen Deckung im beantragten Umfang befürwortet. Die Stelle erhält bis zum Vertragsabschluss einen Sperrvermerk X und den Stellenplanvermerk Z (Zuschuss). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 18 von 210 351 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2181 Führerschein - Pflichtumtausch Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 18 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 4,50 VERWALTUNGSKRAFT 231.371 € 0 € E 4 231.371 € 0,00 Vorschlag: 4,50 VERWALTUNGSKRAFT 231.371 € 128.540 € E 4 102.831 € 2 ,50 mit Teildeckung Entsprechend den Vorgaben der EU - Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Dies betrifft in Nürnberg ca. 450.000 Führerscheine. Durch den Bundesgesetzgeber wurde zur Entlastung der Verwaltungsbehörden für den Umtausch ein Stufenmodell entwickelt, das eine lineare Verteilung der Antragstellung ab dem Jahr 2020 bis Anfang 2033 ermöglicht. Die erforderlichen 7,5 VK wurden bereits seitens DiP begutachtet. Bislang wurden Stellen im Umfang von 3,0 VK geschaffen. Da die Zahl der gestellten Anträge weit hinter den Erwartungen zurückblieb, konnte die Bearbeitung bislang noch mit dem derzeitigen Personalbestand geschultert werden. Da die Frist für die erste Tranche des Führerscheinpflichtumtauschs am 19.01.2022 endet, ist in den nächsten Monaten jedoch mit einem exponentiellen Anstieg der Fallzahlen innerhalb kürzester Zeit zu rechnen, der bewältigt werden muss. Bis Januar 2022 müssen ca. 38.000 Personen ihren Führerschein umtauschen. Von 01/2017 bis 03/2021 wurden insgesamt jedoch nur 5.814 Führerscheine umgetauscht. Im Jahr 2022 müssten weitere 31.606 Personen ihren Führerschein umtauschen. Um den bevorstehenden immensen Arbeitsanfall fristgerecht er ledigen zu können, werden für den Haushalt 2022 zur Umsetzung des Führerscheinpflichtumtauschs weitere Stellen im Umfang von 4,5 VK beantragt. Stellungnahme DiP: Trotz der Digitalisierung des Antragsverfahrens und Optimierung der Prozessabläufe ist mit der mehrjährigen Umtauschaktion ein Mehraufwand gegeben. Zunächst war eine moderate Erhöhung der Personalkapazität vorgesehen, um Erfahrungswerte der Quote "freiwilliger Umtausch" zu gewinnen. Bereits für das Jahr 2020 wurden hierzu 2 Stellen geschaffen. Für den Haushalt 2021 waren 3 Stellen beantragt von denen eine genehmigt wurde. Eine Teildeckung ist durch Gebühreneinnahmen zu erwarten, kann jedoch nicht belastbar quantifiziert werden. Zwischenzeitlich wurde eine konzentrierte Aktion durchgeführt, bei der ein Teil der Bevölkerung (laut Dienststelle ca. 9.000 Personen) angeschrieben und zum Umtausch ihrer alten Führerscheindokumente aufgefordert wurde, um einen "Stau" gegen Ende der gesetzlichen Zeitfenster zu vermeiden. Problematisch ist v. a., dass nur sehr kurzfristig eine belastbare Datenbasis in Bezug auf die tatsächlich zu erwartenden Fallzahlen aufgrund der Zu- und Wegzugdynamik generiert werden kann. Daneben ist auch keine gleichmäßige Verteilung der Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger zu erwarten. Aufgrund der genannten potentiell möglichen Fallzahlen und durchschnittlichen Durchlaufzeiten, aber auch der ersten Rückmeldungen aus der Anschreibaktion, sind die beantragten 4,5 Stellen angemessen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 19 von 210 352 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2194 Juristische Mitarbeit OA/L Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 19 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,39 JURIST/IN 40.930 € 40.930 € A 13/A 14 0 € 0,39 Vorschlag: 0,39 JURIST/IN 40.930 € 40.930 € A 13/A 14 0 € 0,39 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Die Dienststellenleitung des Ordnungsamts wird seit 2010 in Teilzeit praktiziert. Das Konzept zur Vertretung bei Abwesenheit der Dienststellenleitung sieht neben der dauerhaften Stellvertretung durch eine Abteilungsleitung eine juristische Mitarbeit als Stabsstelle vor, die die Führungskräfte insbesondere bei juristischen Fragestellungen und strategischen Entscheidungen unterstützen, aber auch bei fachlich anspruchsvollen Gesprächen, Sitzungen oder Beratungen auf fachlich hohem Niveau vertreten kann. Da die bisherige Aufgabenwahrnehmung für die Dienststelle zur Umsetzung des Modells „Führen in Teilzeit“ unverzichtbar ist, und die Ansprüche an das Ordnungsamt als Dienstleistungs- und Sicherheitsbehörde quantitativ und qualitativ gestiegen sind und prognostisch weiterhin steigen, ist eine zeitlich befristete Erhöhung der Stellenkapazität um 0,39 VK auf insgesamt 1,0 VK erforderlich. Der neu zu schaffende Stellenanteil soll nach Ruhestandsversetzung des derzeitigen „Koordinators öffentliche Sicherheit und Ordnung“ voraussichtlich in 07/2026 mit dessen Nachfolge zusammengefasst werden und darin aufgehen. Stellungnahme DiP: Derzeit ist die Stelle der juristischen Mitarbeit für die OA-Leitung aufgrund Elternzeit unbesetzt. Eine Besetzung aus personalwirtschaftlicher Sicht ist bei der aktuellen Marktlage mit einer Teilzeitkraft schwierig (Stelle ist Einstiegsstelle für die 4. Qualifikationsebene) bzw. nicht nachhaltig möglich. Darüber hinaus steht das OA durch die Coronapandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen (z. B. in der Gastronomie) stärker im Fokus. Die Ansprüche der Bürger/innen und der Politik an das Amt steigen beständig. Zusätzlich gehen langjährige Führungskräfte in den Ruhestand, so dass ein strukturiertes Wissensmanagement stattfinden muss. Insofern ist der vorübergehende Mehrbedarf begründet. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.26). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 20 von 210 353 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2206 Allg. Ordnungsrecht Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 20 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Für das Waffen-, Jagd- und Fischereirecht existiert im Sachgebiet nur eine Sachbearbeitungsstelle der 3. Qualifikationsebene. Die Sachgebietsleitung kann das Thema Waffenrecht lediglich mit Stundenanteilen unterstützen. Damit kann weder die Zunahme von Aufgaben bewältigt noch eine fachliche Stellvertretung sichergestellt werden. Durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz, das in 2020 in Kraft trat, kamen neue Aufgaben hinzu, die zu Mehrarbeit auch in der 3. Qualifikationsebene führen. Insbesondere durch die nun notwendige Bedürfnisabfrage von Sportschützen werden Fälle bekannt, die Widerrufsverfahren nach sich ziehen. Auch die steigende Zahl der Inhaber/innen kleiner Waffenscheine (8,8 % innerhalb der letzten 4 Jahre) führt dazu, dass öfter Verfahren gegen Erlaubnisinhaber/innen, die die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung verloren haben, durchgeführt werden müssen. Im Bereich Veterinärrecht ist ein enormes Arbeitspensum in enger Abstimmung mit dem Veterinäramt zu bewältigen. Es handelt sich dabei um die anspruchsvollste Rechtsmaterie im Sachgebiet. Für die Bearbeitung sind nur zwei Vollzeitstellen vorgesehen, die zusätzlich noch den Bereich Tiere innerhalb des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes abdecken müssen. Daher kam es bereits zu Rückständen in der Sachbearbeitung. Darüber hinaus sind weitere Rechtsgebiete, z.B. das Tiergesundheitsrecht (Quarantäneanordnungen) und gewerbliche Tierhaltung mit abzudecken. Da wegen Corona die Nachfrage an Haustieren steigt und Hundeschulen zu deren Erziehung geschlossen haben, ist zeitversetzt mit einem deutlichen Anstieg von Fällen zu rechnen. Dies zeichnet sich bereits jetzt durch volle Kapazitäten des Tierheims ab. Stellungnahme DiP: Die Ausführungen der Dienststelle sind nachvollziehbar. Dadurch, dass lediglich eine Stelle zur Bearbeitung einer Vielfalt an verschiedenen ordnungsrechtlichen Fragestellungen vorhanden ist, ist eine fachliche Vertretung nicht möglich. Eine reine Anlaufstelle, ohne die Qualifikation fundierte Auskünfte zu geben und zeitgerecht die Themen abarbeiten zu können, wird der Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger an den Dienstleistungsbetrieb "Stadtverwaltung" nicht (mehr) gerecht. Darüber hinaus ist eine Steigerung der Fallzahlen in den Themengebieten Waffenrecht und Veterinärrecht zu verzeichnen. Insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der während der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen innerhalb der Stadtgesellschaft steht das Ordnungsamt in den o. g. Themenfeldern sowohl politisch als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern unter vermehrter Beobachtung. Die Schaffung der Stelle ist daher vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen, zeitgerechten Aufgabenabwicklung (mithin handelt es sich um Pflichtaufgaben) und der Wahrung von attraktiven Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende sowie einer positiven Außendarstellung geboten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 21 von 210 354 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2202 Verwaltung Veterinäramt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 21 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 ohne Deckung Das Veterinäramt Nürnberg existiert seit 2008. Seitdem haben sich die Aufgaben so weiterentwickelt, dass die ursprünglichen vier durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) finanzierten Stellen für Amtstierärzte (m/w/d) vom Ministerium auf fünf angehoben wurden. Für das Jahr 2021 wurde zudem eine weitere Stelle eines Tierarztes (m/w/d) mit Schwerpunkt Fleischhygiene geschaffen. Aktuell umfasst der Stellenplan des Veterinäramts 7 Vollzeitäquivalente. Dieser Entwicklung des amtstierärztlichen Dienstes wurde in Bezug auf die Ausstattung mit Verwaltungskräften nicht Rechnung getragen. Bisher wird ein Teil der Aufgaben durch einen Mitarbeiter des Sachgebiets Zentrale Aufgaben übernommen. Durch eine auch im Sachgebiet Zentrale Aufgaben zu verzeichnende Aufgabenmehrung kann die Unterstützung des Veterinäramts künftig nicht mehr sichergestellt werden. Stellungnahme DiP: Bei der überwiegenden Zahl der Mitarbeitenden im Veterinäramt handelt es sich um Amtstierärzte (m/w/d). Diese sind hauptsächlich im Außendienst tätig. In der täglichen Praxis ergeben sich daher keine ausreichenden Zeitfenster für eine ordnungsgemäße verwaltungsmäßige Abarbeitung der Fälle. Darüber hinaus fehlt den Amtstierärzten (m/w/d) auch häufig die Erfahrung im Umgang mit Verwaltungsverfahren, so dass hier fachliche Unterstützung von Nöten ist. Vergleichbare Veterinärämter verfügen daher mindestens über eine Verwaltungskraft, die die telefonische und persönliche Erreichbarkeit des Fachbereichs sowie eine zeitgerechte und strukturierte Abarbeitung der verwaltungsmäßigen Abläufe sicherstellt. Insofern ist der Antrag nachvollziehbar und zu befürworten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 22 von 210 355 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2347 Umsetzung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 22 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00 ohne Deckung Die Neufassung des § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) hat zur Folge, dass die Zahl der Anträge auf Auskunftssperren um ein Vielfaches steigt. Der Personenkreis mit Anspruch auf Einrichtung einer Auskunftssperre wurde erheblich erweitert, ebenso die Art und Zahl der Behörden, die befugt sind die Einrichtung einer Auskunftssperre zu beantragen. Ferner führt die Formulierung des Gesetzes zu einer erheblichen Zahl von Neuanträgen durch Personen, die vermeintlich schutzwürdige Interessen geltend machen. Im zweijährigen Turnus müssen alle Auskunftssperren überprüft werden. Aktuell sind ca. 2.100 Fälle vorhanden. Durch die Gesetzesänderung ist mit einem Anstieg um min. 50 % auf ca. 3150 Fälle zu rechnen. Stellungnahme DiP: Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen. Das Gesetzgebungsvorhaben ist für die weitere Digitalisierung im Meldewesen von großer Bedeutung. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden gleichermaßen nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsverfahren und –leistungen anzubieten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die notwendigen Rechtsänderungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen geschaffen, der länderübergreifende Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie - verfügbarkeit verbessert werden. Dies beinhaltet jedoch gewisse Risiken im Hinblick auf die Datensicherheit, so dass eine Änderung des § 51 BMG notwendig wurde. Auch steigt das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf Datensicherheit. Insofern erscheint der Antrag der Dienststelle im Hinblick auf die zu erwartende Fallzahlenerhöhung und auf die zu erwartenden weiteren Auswirkungen (z. B. Klageverfahren) gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 23 von 210 356 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2348 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweiswesen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 23 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 SCHALTERKRAFT 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SCHALTERKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50 ohne Deckung In Folge des Beschlusses des Personal- und Organisationsausschusses zur Serviceoffensive 2020 erfolgte die Beschaffung zweier Abholterminals für Ausweisdokumente. Diese sind bei den Geschäftsstellen der Sparkasse aufgestellt und müssen entsprechend bestückt werden. Jedes Abholterminal wird zweimal in der Woche angefahren. Der produktive Betrieb startete am 01.06.2021. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass -, Ausweiswesen ist es ab 01.08.2021 erforderlich, auf Ausweisen Fingerabdrücke zu speichern. Dadurch werden Termine bei den Antragstellern / Antragstellerinnen vor Ort erforderlich. Hier liegt die Fallzahl bei ca. 60 Anträgen monatlich. Stellungnahme DiP: Für die Bearbeitung eines Pass- oder Personalausweisantrags im Außendienst sind derzeit durchschnittlich 60 Minuten (mit Vor- und Nacharbeiten) veranschlagt. Die hohe durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist nachvollziehbar, da neben der Anfahrt und dem Aufbau der Technik auch Kommunikationsbarrieren überwunden werden müssen (z. B. andere Muttersprache, Demenz o.ä.) und z. B. in der Justizvollzugsanstalt Zugangskontrollen erfolgen. Ferner nimmt die Recherche oft viel Zeit in Anspruch (telefonische Nachfragen erforderlich, sofern die Informationen nur in Papierform usw.). Die ermittelte durchschnittliche Arbeitszeit für die Sicherstellung der geordneten Ausgabe von Ausweisdokumenten und der Betriebsbereitschaft der Terminals erscheint ebenfalls gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 24 von 210 357 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2349 Umsetzung neues Registermodernisierungsgesetz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 24 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 SCHALTERKRAFT 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SCHALTERKRAFT 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50 ohne Deckung Am 06.04.2021 wurde das neue Registermodernisierungsgesetz verkündet. Ziel ist es, die Qualität der Registerdaten nachhaltig zu steigern. Die Melderegister sind das informationelle Fundament der Verwaltung und somit der zentrale Ort für Berichtigungen der Daten im Fehlerfall. Mit dem Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer - Identifikationsnummer als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel für Melder-, Personenstands- und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Da derzeit noch an verschiedensten Stellen der Verwaltung Daten erfasst werden, ist von einer enormen Zahl an zu bereinigenden Daten auszugehen. Ansatzweise ist dies erkennbar am derzeit laufenden Abgleich der Daten ausländischer Mitbürger/innen mit dem Ausländerzentralregister. Seit Monaten ist hier eine Vollzeitkraft beschäftigt. Alleine bei der letzten Kommunalwahl erhielt EP ca. 6.000 – 7.000 Rückläufer an unzustellbaren Wahlkarten. Die Bereinigungen sind eine Daueraufgabe. Stellungnahme DiP: Mit dem Registermodernisierungsgesetz ist eine wesentliche Verbesserung bei der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz verbunden. Europäische Vorgaben - insbesondere die "Single Digital Gateway-Verordnung" - verpflichten die deutsche Verwaltung zur Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips. Zudem sieht das Gesetz Änderungen weiterer Fachgesetze zur Verarbeitung der Identifikationsnummer zur Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz vor. Nachdem es sich um die fundamentale Datenquelle für (digitale) Bürgerdienstleistungen handelt, müssen die Daten in guter Qualität vorliegen. Bei der Anzahl der geschätzten fehlerhaften Datensätze erscheint die Schaffung gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 25 von 210 358 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2389 zentrales Beschwerde-/Anliegenmanagement im Bürgerservice Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 25 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Stellenwert E 9b als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. Seit Jahren werden die publikumsintensiven Dienststellen der Stadtverwaltung („Bürgerdienststellen“) im Sinne einer bürgernahen Verwaltung weiterentwickelt. Dabei ist die Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger handlungsleitend und Ziel der erforderlichen Prozessoptimierungen. Hierzu wurden die Anlaufstellen Bürgerinformationszentrum, Servicecenter und Servicestelle unter einer Leitung im Sachgebiet „Übergreifende Bürgerservices“ gebündelt. Durch die Vielzahl und zeitlichen Häufung der eingereichten Anliegen/Beschwerden ergibt sich die kurzfristige Notwendigkeit, zur Entlastung der mit der Abwicklung des Dienstbetriebes vor Ort betrauten Führungskräfte einen Second bzw. Third-Level-Support im Anliegenmanagement des Bürgerservice einzurichten. Die neue Stelle des Kundenreaktionsmanagments (KRM)-BAM soll die Abteilungen von BAM sowie die Bürgerämter bei der Aufrechterhaltung der Kunden- und Mitarbeitendenzufriedenheit, der Wirtschaftlichkeit sowie der Rechtskonformität unterstützen. Hierzu soll die Stelle kontinuierlich, aber auch anlassbezogen Daten zur Qualität der Ämter für Bürgerdienste erheben, auswerten und diese Auswertungen zur Verfügung stellen. Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an die Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf Reaktionszeiten, steigen mit fortschreitender Digitalisierung. Gerade der Bereich der Bürgerservices steht immer wieder im Kreuzfeuer von Medien, Politik sowie Bürger:innen. Daher erscheint es notwendig bereits im Vorfeld von Beschwerden Maßnahen zu ergreifen und Kapazitäten für ein Anliegenmanagement zur Verfügung zu stellen. Hierfür benötigen die Führungskräfte vor Ort umfangreiches Datenmaterial um vorausschauend Vorschläge zu Prozessoptimierungen einspeisen zu können. Dies ist auch im Sinne der Mitarbeitendenzufriedenheit zielführend, da somit im Regelfall weniger Beschwerden und Rückfragen bei diesen eingehen. Die Einrichtung von Stellenkapazitäten im Bereich des Bürgerservices ist hierfür, auch in anderen Kommen, bewährte Praxis, insofern erscheint die Beantragung einer Vollkapazität gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 26 von 210 359 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2390 Kundenreaktionsmodell für komplexe Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren bei MI Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 26 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Migration und Integration Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Seit Jahren werden die publikumsintensiven Dienststellen der Stadtverwaltung („Bürgerdienststellen“) im Sinne einer bürgernahen Verwaltung weiterentwickelt. Dabei ist die Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger handlungsleitend und Ziel der erforderlichen Prozessoptimierungen. Es soll ein Kundenreaktionsmanagement-Modell für komplexe Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zunächst beim Amt für Migration und Integration erprobt werden, um für einen Großteil der Bevölkerung eine spürbare Verbesserung zu erreichen. Ziel des KRM ist dabei die Erleichterung des Zugangs zu vielfältigen Angeboten der Ausländerbehörde sowie eine systemische Organisationsverbesserung. Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an die Verwaltung steigen mit fortschreitender Digitalisierung. Darüber hinaus besteht aber auch eine gewisse Sensibilisierung der Gesellschaft im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Welt, wie Politik und Behörden mit ausländischen Bürger:innen umgehen. Gerade im Bereich der Ausländerbehörde haben Bürger:innen häufig einen anderen kulturellen Hintergrund im Umgang mit Behörden, aber auch die nicht zu unterschätzende Sprachbarriere im Hinblick auf "Verwaltungsdeutsch" erfordert einen anderen Umgang mit den zum Teil sehr komplexen Genehmigungs- und Verwaltungverfahren. Daher erscheint es notwendig bereits im Vorfeld von Beschwerden/Problemfällen Maßnahmen zu ergreifen und Kapazitäten für ein Anliegenmanagement zur Verfügung zu stellen. Dies ist auch im Sinne der Mitarbeitendenzufriedenheit zielführend, da somit im Regelfall weniger Beschwerden und Rückfragen bei diesen eingehen. Die Einrichtung von Stellenkapazitäten ist hierfür, auch in anderen Kommunen, bewährte Praxis, insofern erscheint die Beantragung einer Vollkapazität gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 27 von 210 360 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2309 Weiterentwickung Stabsstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Leitungskapazitäten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 27 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN 23.551 € 23.551 € E 15 0 € 0,22 Vorschlag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN 23.551 € 23.551 € E 14/E 15 0 € 0, 22 ohne Deckung Der Deutsche Bundestag hat am 04.07.2018 beschlossen, für den Erhalt der Zeppelintribüne und des Zeppelinfeldes einen hälftigen Zuschuss von 42,55 Mio. Euro zu bewilligen. Die Gesamtmaßnahme ist im Rahmen einer mehrjährigen Kostenermittlung durch das Hochbauamt im Stadtrat am 27.07.2016 beschlossen worden. Aufgrund der Finanzzusage, der inhaltlichen Verknüpfung mit dem auszubauenden Dokumentationszentrum und Memorium, der extrem anspruchsvollen Kommunikation und Abstimmung vieler interner wie externer Partner, der Fortführung des Strukturprojektes Kongreßhalle sowie der verkürzten Bauzeit besteht akuter Handlungsbedarf für die Aufstockung der Stelle zu einem Vollzeitäquivalent. Für die Steuerung dieser inhaltlich wie baulich herausfordernden Maßnahmen, die ein Kostenvolumen von 85,1 Mio. Euro umfassen wird, muss eine mittelfristig tragfähige Organisation gefunden werden, die den komplexen wie sensiblen Prozessen, die im Fokus lokalen, nationalen und internationalen Interesses stehen werden, Rechnung trägt. Hierfür soll die Leitung der Stabstelle ZEP auf eine Vollstelle aufgestockt werden. Stellungnahme DiP: Die Weiterentwickung des Strukturprojekts Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle, Zeppelintribüne und Zeppelinfeld im Zusammenwirken mit den Museen der Erinnerungskultur erfordern eine Leitungsfunktion in Vollzeit. Die Leitung des Stabes ZEP soll künftig auch die Aufgaben des Projekts der Kulturellen Nutzung der Kongresshalle sowie die Federführung bei der Implementierung der Maßnahme übernehmen. Die Aufstockung der Leitung der Stabstelle auf eine Vollkraftstelle wird daher befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 28 von 210 361 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2314 Eigenerledigung von veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten in der Meistersingerhalle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 28 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 FK VERANSTALTUNGSTECHNIK 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0 ,00 Vorschlag: 1,00 FK VERANSTALTUNGSTECHNIK 57.368 € 0 € E 8 57.368 € 0 ,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z Seitens des externen Dienstleisters wurden Dienstleistungen für die Meistersingerhalle eingestellt. Hierdurch ergibt sich dringender Bedarf für eine weitere Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die aktuelle Personalausstattung der Meistersingerhalle ist hierfür nicht ausreichend. Weitere Aufgabe wird die Betreuung von Kunden bei Veranstaltungen sein sowie die Mitarbeit im Bereich Hausservice. Desweiteren kann die Fachkraft für Veranstaltungstechnik Dienstleister, die nach Versammlungsstättenverordnung nur begrenzte Befugnisse haben, als Betreibervertreter maßgeblich unterstützen. Die Finanzierung dieser Stelle ist aufgrund des partiellen Wegfalls der Vergabe gesichert. Stellungnahme DiP: Der Personalkörper der Meistersingerhalle wurde durch eine budgetfinanzierte Beschäftigung unterstützt, die durch den Wegfall von Fremdvergaben finanziert wurde. Seitens der Meistersingerhalle wird mit einer Einnahmensteigerung durch die Vermietung der kleineren Veranstaltungsräume gerechnet, die durch die Fachkraft für Veranstaltungstechnik bektreut werden. Um die vorgeschlagene Finanzierung evaluieren zu können, wird an der Stelle ein Fristvermerk (F 12.24) und ein Zuschuss-Vermerk Z angebracht. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 29 von 210 362 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2313 Eigenerledigung von Gartenarbeiten in der Meistersingerhalle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 29 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,50 GÄRTNER/IN 25.390 € 0 € E 5 25.390 € 0,00 Vorschlag: 0,50 GÄRTNER/IN 25.390 € 0 € E 5 25.390 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.24 Die Meistersingerhalle (MSH) soll auf Empfehlung des Hochbauamts und des Landschaftsarchitekten (inkl. Pflegeanleitung) eine externe Firma für die Pflege des in zwei Bauabschnitten restaurierten Innenhofs beauftragen. Die Kosten hierfür würden im Vergleich zum Aufwand und Mehrwert gegenüber einer in der MSH installierten Fachkraft in keinem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Des Weiteren wurden alle den Außenbereich betreffenden Arbeiten, die bislang von SÖR ausgeführt wurden, zum 01.4. 2021 auf die Stelle Fachkraft Gärtner/in der MSH übertragen. Weitere Gartenarbeiten, die bislang fremdvergeben waren bzw. vom Hochbauamt beauftragt wurden, werden ebenfalls künftig durch die Stelle Fachkraft Gärtner ausgeführt. Auch kleinere Maßnahmen der Parkplatzsanierung werden durch die Fachkraft Gärtner durchgeführt. Stellungnahme DiP: Zum Haushalt 2021 wurden Stellenkapazitäten im Umfang von 0,5 VK befristet bis Ende 2022 geschaffen. Es wird vorgeschlagen. diese Kapazität um 0,5 VK aufzustocken und die Vollstelle auf F 12.24 zu befristen. In 2024 kann dann geprüft werden, ob sich die Übernahme der gärtnerischen Tätigkeiten von SÖR und die. Rücknahme von Fremdvergaben bewährt haben und dadurch die Finanzierung der Stelle dauerhaft erfolgen kann Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 30 von 210 363 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2308 Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meistersingerhalle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 30 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT 20.653 € 20.653 € E 8 0 € 0,36 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Die Meistersingerhalle (MSH) wird in den kommenden Jahren durch vielschichtige Aufgaben, auch gerade im Bereich Buchhaltung und Controlling gefordert sein, so dass sie hier qualitativ und wirtschaftlich optimiert werden muss. Gerade in Zeiten der Pandemie fallen zusätzliche Aufgaben im Finanzbereich (u.a. November- und Dezemberhilfen) an. Darüber hinaus müssen Rückabwicklungen und Planungen erfolgen.Es ist daher dringend notwendig, die Stelle des Sachbearbeitenden für Finanzen auf ein solides und handlungsfähiges Fundament zu setzen. Die derzeit verfügbare Stellenkapazität von 0,5 VK reicht hierfür nicht aus, die Aufstockung auf eine Vollstelle ist erforderlich. Bei der MSH handelt es sich um eine am internationalen Markt agierende Versammlungsstätte, die sich in den kommenden Jahren nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen wieder positiv auf die Finanzen der Stadt, gerade im Kongress- und Vermietungsbetrieb, auswirken wird. Die zusätzlichen Einnahmen in der Konferenztechnik, die nicht mehr an einen Dienstleister vergeben wird, wirken sich positiv auf das Budget der Meistersingerhalle aus. Diese Gelder können anteilig für die Finanzierung der Stellenaufstockung herangezogen werden. Stellungnahme DiP: Bereits im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2020 wurde um Abstimmung der Neukonzeption hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen mit dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation und der Stadtkämmerei gebeten. Bisher wurden keine begründenden Unterlagen vorgelegt. Das Budget und die Personalkapazitäten der Meistersingerhalle haben sich kaum verändert, daher sind die beantragten Stellenkapazitäten im Bereich Buchhaltung und Controlling nicht nachvollziehbar. Der angegebene Finanzierungsvorschlag konnte nicht anerkannt werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 31 von 210 364 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2310 Öffentlichkeitsarbeit - Social Media Präsenz des Geschäftsbereichs Kultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 31 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SOCIAL MEDIA MANAGER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1 ,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der Kulturbürgermeisterin erfordert die technologische Entwicklung eine strategische und strukturierte Weiterentwicklung der Aktivitäten im Bereich Social Media und Internet. Aufgrund der Neuausrichtung des neuen Oberbürgermeisters im Bereich Social Media ist auch eine Ausweitung der Aktivitäten der Bürgermeisterin als 1. Vertreterin des Oberbürgermeisters erforderlich. Aus diesem Grund wird ein Social Media Manager (w/m/d) benötigt, um zielgruppengerechte Lösungen im Einsatz von Social Media zu entwickeln und umzusetzen. Derzeit werden in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter etc.) vor allem Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen und Aktionen der Kultur veröffentlicht. Diese Aufgabe wurde durch das Bewerbungsbüro wahrgenommen und nach Auflösung an 2. BM übergeben. Ein YouTube Kanal wurde bislang nur vom Bewerbungsbüro betrieben. Mit der derzeit vorhandenen Kapazität ist eine darüber hinaus gehende Betreuung der sozialen Netzwerke nicht möglich. Allerdings ist gerade in der heutigen Zeit eine intensive Einbindung der sozialen Netzwerke zwingend erforderlich, da sich ein Großteil des öffentlichen Lebens auch dort abspielt. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, welche große Rolle digitale Angebote in der heutigen Zeit spielen. Durch die Möglichkeit, Kulturschaffenden eine Plattform z.B. auf YouTube zu bieten, können die fehlenden analogen Möglichkeiten zum Teil durch digitale Angebote kompensiert werden. Stellungnahme DiP: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Social-Media-Kanäle sind in einer Geschäftsanweisung und der Social-Media-Richtlinie der Stadt Nürnberg formuliert. Das Amt für Kommunkikation und Stadtmarketing unterstützt hier, für die Ausgestaltung ist jedoch der jeweilige Geschäftsbereich zuständig. Im Geschäftsbereich Kultur sind hier unbestritten Potentiale vorhanden, daher ist der Wunsch nach entsprechenden Personalkapazitäten nachvollziehbar. Das Marketing für die großen Kultuveranstaltungen ist mit entsprechenden Stellenkapazitäten im Projektbüro Kulturprofile verankert, es sind bereits geringe Stellenanteile für den Aufgabenbereich in der Verwaltung des Geschäftsbereichs vorhanden und die Kultur-Dienststellen haben selbst Personalkapazitäten für die Öffentlichkeitsarbeit, so dass eine Personalmehrung im Geschäftsbereich Kultur zum momentanen Zeitpunkt nicht gesehen wird. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit verändert sich in der gesamten Stadtverwaltung und ist durch alle Geschäftsbereiche und Dienststellen in einer zeitlich angepassten Form ohne Aufstockung der Personalkapazitäten zu bewätligen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 32 von 210 365 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2311 Erhöhter Arbeitsanfall im Verwaltungsbereich des Geschäftsbereichs Kultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 32 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung In den vergangenen Jahren hat sich aufgrund mehrerer kulturpolitischer Entscheidungen und Stadtrats- und Ausschussbeschlüsse in der Verwaltung des Geschäftsbereich Kultur der Arbeitsanfall deutlich erhöht. Er ist mit den vorhandenen Kapazitäten seit einigen Jahren kaum mehr zu bewerkstelligen. Hintergründe sind die vermehrte Bearbeitung neuer Themenschwerpunkte im gesamten Kulturbereich, die zu bewältigenden Baumaßnahmen, der Ausbau der IT-gestützten Projekte (DMS-Rollout, E-Rechnung) sowie eine deutliche Steigerung der Personalkapazitäten, des zu verwaltenden Budgets und der damit verbundenen Fallzahlen im Kulturbereich. Dies hat insgesamt zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung geführt. Stellungnahme DiP: Der Aufgabenzuwachs wurde nicht mit Fallzahlen belegt, konnte aber schlüssig dargestellt werden. Durch die Umsetzung der Kulturstrategie hat sich auch der Arbeitsaufwand im Verwaltungsbereich des Geschäftsbereichs Kultur erhöht. Des weiteren haben die Mitarbeitenden durch die Übernahme der Bürgermeisterinnen-Funktion zusätzliche Aufgabenstellungen zu bearbeiten, die mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht mehr zu bewältigen sind. Eine Personalmehrung im Umfang von 0,5 VK wird als ausreichend betrachtet. Außerdem sollte versucht werden die vorhandenen Kapazitäten im Stellenplan zeitnah zu besetzen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 33 von 210 366 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2312 Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 33 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,64 FESTIVALMANAGER/IN 51.040 € 51.040 € E 11 0 € 0,64 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Bei 2. BM/Projektbüro Kulturprofile besteht der dringende Bedarf, Stellen dauerhaft aufzustocken, um die stetig wachsenden Aufgaben bewerkstelligen zu können. Das Projektbüro war und wird aufgrund der Auswirkungen der Pandemie in besonderem Maße gefordert sein, für die Stadt Nürnberg eine kulturelle Grundversorgung unter veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Schon vorher wuchs der Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand bei großen Veranstaltungen erheblich. Auch die Einbindung und Betreuung von weiteren Sponsoren zur Refinanzierung sowie die kontinuierliche Evaluierung der Projekte verbunden mit permanenter Anpassung nehmen zwischenzeitlich einen nicht zu unterschätzenden Umfang ein. Zudem ist davon auszugehen, dass nach der Auflösung des Bewerbungsbüros Aufgaben, die in der Kulturstrategie begründet sind und in sichtbare Ergebnisse münden sollen, als zusätzliche Aufgaben im Projektbüro verortet werden. Stellungnahme DiP: Im Projektbüro Kulturprofile stehen 5,61 VK Festivalmanager/in für die umfassende Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen und Sonderformaten zur Verfügung. Dass durch die verstärkt benötigten Sicherheitskonzepte eine Aufgabenverdichtung im Projektbüro entstanden ist und auch der Wissenstransfer für das Projektmanagement von organisatorisch aufwändigen Höhepunktveranstaltungen notwendig ist, ist nachvollziehbar, jedoch ist dies mit den vorhandenen Stellenkapazitäten bewältigbar. Für die geschilderte Aufgabenmehrung nach der Auflösung des Bewerbungsbüros, die in der Kulturstrategie begründet ist und in sichtbare Ergebnisse münden soll, wurden seitens des Projektbüros noch keine begründenden Unterlagen vorgelegt. Der Ausweitung der Personalkapazitäten kann daher nicht zugestimmt werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 34 von 210 367 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2332 Stabstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Aufstockung der Kapazitäten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 34 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN BAU 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 0,70 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 59.663 € 59.663 € E 13 0 € 0,70 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12..26 Nachdem eine bauliche Machbarkeitsstudie und eine Bedarfserhebung abgeschlossen wurden, sowie in einem partizipativen Prozess eine erste Präzisierung über die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten herbeigeführt wurde, müssen die Planungen auf unterschiedlichen Ebenen weiter vorangetrieben werden: Konkretion und Fixierung des Nutzungskonzeptes im partizipativen Prozess, Klärung von Betriebs- und Organisationsform, Durchführung von Informationstagen, Podien und Fachworkshops sowie Symposien zur erinnerungskulturellen Dimension. Darüber hinaus sollen erste künstlerisch- kulturelle Aktivitäten in der Kongresshalle durchgeführt werden. Ziel ist es, die großen Potentiale der Kongresshalle und die Spannbreite dessen, was an diesem außergewöhnlichen Ort möglich sein wird, sicht- und erlebbar zu machen - mit einer breiten Beteiligung von Künstler/innen aller Sparten und unter Einbindung der kulturellen Praxen der diversen Communities in Nürnberg. Die Kongresshalle wird als neuer Ermöglichungsraum zukünftig eine wichtige kulturpolitische Funktion einnehmen und Nürnberg als Standort für Künstler/innen und Aktive attraktivieren. Die Reihe der zu planenden Pop-Up-Veranstaltungen sollen zudem die Nürnberger Bürgerschaft für die Möglichkeiten des Ortes sensibilisieren. Mit diesen Aufgaben sollen die bereits vorhandenen Mitarbeitenden der Stabsstelle betraut werden. Hierzu ist eine Stundenaufstockung notwendig, in Summe ergeben sich Stellenbedarfe im Umfang von 0,7 VKfür wissenschaftl. Mitarbeit. Darüber hinaus ist es für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bedarfsträgerschaft für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Zeppelinfeld/Zeppelintribüne und Kongresshalle notwendig, eine entsprechend qualifizierte Vollstelle neu einzurichten. Die bautechnische und architektonische Expertise ist dringend notwendig, um die entsprechenden Themenfelder bearbeiten zu können Darüber hinaus sind Zuwendungsbescheide, Mittelabruf und Verwendungsnachweise aus der Perspektive des Baus zu prüfen. Notwendig ist darüber hinaus die verwaltungsmäßige Unterstützung des Baus und der Einrichtung der neuen Museumseinheit in der Zeppelintribüne sowie die Einrichtung einer Schnittstelle zu den Museen (Verzahnung mit den Maßnahmen im Dokuzentrum). Stellungnahme DiP: Die Weiterentwickung des Strukturprojekts Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle, Zepelintribüne und Zeppelinfeld im Zusammenwirken mit den Museen der Erinnerungskultur ist wünschenswert. Die Stabstelle ZEP ist derzeit neben der Leitungsstelle mit einer Stelle für wissenschaftl. Mitarbeit und einer Halbstelle Verwaltungskraft bis 12.26 ausgestattet. Die Stabstelle soll auch die entsprechenden Fördermittel seitens Bund und Land akquirieren, schriftliche Zusagen gibt es hier allerdings noch nicht. Der durch die Kulturhauptstadtbewerbung angestoßene Partizipationsprozess soll fortgesetzt werden, eine Aufstockung der hierfür vorhandenen Stellenkapazitäten ist aktuell jedoch, auch vor dem Hintergrund der unklaren Fördermittelsituation, nicht angezeigt. Bezügl. Der Bausachbearbeitung kann evtl. auf die Expertise des Hochbauamtes zurückgegriffen werden. Die kapazitative Aufstockung der Leitungsstelle wird gesondert dargestellt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 35 von 210 368 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2332 Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 36 von 210 369 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2322 Neue Daueraustellung und Medien-/ Recherchezentrum im Doku-Zentrum Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 35 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 PROJEKTASSISTENT/IN 67.444 € 16.861 € E 9b 50.583 € 0,25 Vorschlag: 1,00 PROJEKTASSISTENT/IN 67.444 € 16.861 € E 9b 50.583 € 0,25 Antrag: 3,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 255.700 € 63.925 € E 13 191.775 € 0,75 Vorschlag: 3,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 255.700 € 63.925 € E 13 191.775 € 0,75 mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.26, Z-Vermerk, X SPERR Um dem seit Jahren steigenden Besucheraufkommen und den erhöhten Anforderungen an ein zeitgemäßes museales Angebot gerecht zu werden, erfährt das Haus mit dem Erweiterungsbau einen umfassenden Ausbau und eine technische Modernisierung. Neben der Verbesserung des Raumangebots für Veranstaltungen und pädagogischen Betrieb wird das Haus mit einer neuen Infrastruktur für wissenschaftliches Arbeiten (neues Medien- und Recherchezentrum mit historischer Vermittlung in Interaktion, Errichtung einer Bibliothek; Depot für historische Objekte u.v.m.) ausgestattet. Die neu zu entwickelnde Dauerausstellung löst die bisherige Ausstellung „Faszination und Gewalt“ ab. Das neue Ausstellungskonzept verfolgt zwar ebenfalls einen chronologisch- thematischen Ansatz in der Darstellung, wird aber im Vergleich zur Vorgängerausstellung andere inhaltliche Schwerpunkte setzen und sich in der Deutung verstärkt auf die jüngere Forschungsentwicklung stützen. Im Mittelpunkt des Ausstellungsnarrativs steht die Frage nach der Funktion der Reichsparteitage für das NS-Regime und insbesondere die nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz. Die kuratorische Neukonzeption richtet auch einen besonderem Fokus auf die Entwicklung zukunftsorientierter digitaler Strategien und den Einsatz digitaler Medien. Deren Umfang und Größenordnung ist mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu realisieren. Die Palette des historisch-politischen Bildungsprogramms wird darüber hinaus durch den räumlichen Einbezug von Zeppelintribüne und Zeppelinfeld ergänzt und erheblich verbreitert. Die vorhandenen wissenschaftlichen Mitarbeitenden im DokuZentrum sind mit Aufgaben des laufenden pädagogischen Fachbetriebs, der Interimausstellung und der fortwährenden Forschungsarbeit gebunden. Ein zumindest befristeter Stellenzuwachs ist aus vorgenannten Gründen bis mindestens 31.12.2026 dringend erforderlich, auch und vor allem um der historisch-politischen Bedeutsamkeit der Bildungsarbeit im Ansatz gerecht zu werden. Die Projektförderung erfolgt auf Basis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, wonach eine Fehlbedarfsfinanzierung des Bundes von bis zu 50 % des Fehlbetrages möglich ist. Stellungnahme DiP: Um den Erweiterungsbau am Dozkuzentrum mit Leben zu füllen und die Daueraustellungen neu zu konzipieren sind befristete Personalkapazitäten erforderlich. Die Neukonzeption richtet auch einen besonderem Fokus auf die Entwicklung zukunftsorientierter digitaler Strategien und den Einsatz digitaler Medien, der immer wichtiger wird. Der Umfang und die Größenordnung ist mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu realisieren. Auch der räumliche Einbezug von Zeppelintribüne und Zeppelinfeld soll hier in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle des Geschäftsbereichs Kultur umgesetzt werden. Die vorhandenen wissenschafltichen Mitarbeitenden im Dokuzentrum sind mit Aufgaben des laufenden pädagogischen Fachbetriebs, der Interimausstellung und der fortwährenden Forschungsarbeit gebunden. Die Stellen werden mit einem Fristvermerk F 12.26 zur Schaffung vorgeschlagen, sie erhalten einen Zuschussvermerk und einen Sperrvermerk, damit die Teildeckung mittels Förderbescheid vor der Besetzung der Stellenkapazitäten nachgewiesen werden kann. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 37 von 210 370 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2322 Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 38 von 210 371 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2323 Strukturprojektentwicklung des Deutschen Spielearchivs Nürnberg (DSAN) zum „Haus des Spiels“ Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 36 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50 ohne Deckung Lt. Beschluss des Kulturausschusses vom 11.10.2019 soll das „Haus des Spiels“ als Strukturprojekt der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt N2025 weitergeführt werden. Mit dem „Haus des Spiels“ entsteht im Pellerhaus ein neuer Ort des Miteinanders, der analoges mit digitalem Spielen verbindet und generationsübergreifend die Bedürfnisse einer diversen Stadtgesellschaft an eine zeitgemäße Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und For-schungseinrichtung rund um das äußerst niederschwellige Kulturgut digitales und analoges Spiel erfüllen soll. Das „Haus des Spiels“ eröffnet auch spielerisch innovative Zugänge zu modernsten Motivations- und Medientechnologien und damit auch zu neuen Zielgruppen, von denen die Museen der Stadt Nürnberg in den Bereichen Ausstellungskonzeption und Veranstaltungsformate profitieren werden. Stellungnahme DiP: Das Deutsche Spielearchiv Nürnberg ist derzeit mit 2 Vollkraftstellen (Fachkraft, EGr. 11 und Museologe/in, EGr. 9) ausgestattet. In der Planungs- und Umbauphase bis 2025 muss die konzeptionelle und programmatische Fortentwicklung des Bereichs digitales Spiel im Haus des Spielens (Netzwerk, Projekte und Veranstaltungen) erfolgen und es sollen nach Wunsch der Dienststelle Querschnittsaufgaben für KuM gesamt hinsichtlich IT, Digitalisierung und Datenschutz auf der beantragten Stelle bearbeitet werden. Für die zuletzt genannten Aufgaben stehen KuM teilweise auch Stellenkapazitäten in der Verwaltung zur Verfügung. Die Schaffung einer Halbstelle wird daher als ausreichend betrachtet und vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 39 von 210 372 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2324 Neukonzeption der Dauerausstellung im Stadtmuseum im Fembo-Haus – „Stadtgeschichte(n) Nürnbergs“ Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 37 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Für das Stadtmuseum im Fembo-Haus ist bis 2025 die vollständige Neukonzeption und Erneuerung der derzeitigen Dauerausstellung vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme wird durch einen Beschluss des Kulturausschusses vom 9.10.2020 befürwortet. Die Theo und Friedl Schöller Förder-Stiftung fördert das Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 1 Mio. Euro. Die Neukonzeption kann mit den vorhandenen Personalressourcen nicht abgedeckt werden, da nur eine wissenschaftliche Mitarbeiterin den gesamten Betrieb des Stadtmuseums im Fembo-Haus mit den angegliederten Häusern (Lochgefängnisse, Historischer Kunstbunker) kuratorisch betreut. Um die Umsetzung des anspruchsvollen Projekts als nachhaltige Gesamtmaßnahme sichern zu können, bedarf es der Schaffung einer auf den Zeitraum von vier Jahren befristeten Stelle im Umfang von 1 VK. Stellungnahme DiP: Die Schöller-Stiftung fördert die Sanierung und Neukonzeption des Fembo-Haus mit 1 Mio. Euro (Gesamtkosten der Maßnahme 1,7 Mio. Euro im MIP eingeplant). Eine Förderung der Personalkosten wurde jedoch ausgeschlossen. KuM kann die Maßnahme ohne zusätzliche Personalressourcen nicht stemmen, da die vorhandene Stelle mit dem laufenden Betrieb ausgelastet ist. Dieser soll während der Sanierungsphase weiterlaufen, so dass für die Neukonzption eine befristete Stellenschaffung mit einem Fristvermerk 12.26 befürwortet wird. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 40 von 210 373 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2325 Weiterentwicklung des Strukturprojekts „Arbeiterkultur und Industriekultur in der Region/Projekt im Schleudergang“ Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 38 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 REGISTRAR/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Der Stellenbedarf ist notwendig im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Strukturprojekts „Geschichte und Zukunft von Arbeit und Industriekultur“ der Bewerbung um den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt N2025: Das Museum war mit seiner Gründung ein früher Leuchtturm neuer Geschichtsarbeit, bedarf jedoch nach mehr als 30 Jahren einer grundsätzlichen Neukonzeption. Die dringend notwendige Brandschutzsanierung 2023, die ein Ausräumen des gesamten Museums erfordert, bietet die Möglichkeit, ein neues Ausstellungskonzept zu erarbeiten. Mit der neuen Dauerausstellung wird das Museum zu einem Wissens- und Kommunikationsort für die Stadt Nürnberg („Third Place“). Durch die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren der Industriekultur (u.a. im partizipativen Oral-History-Projekt „Im Schleudergang“ zur Strukturwandelzeit 1970-2020) wird das Museum gleichzeitig zum Mittelpunkt der regionalen industriekulturellen Szene. Die Neukonzeption des Museums und die damit verknüpften Planungen zu einer neuen Erzählung der Geschichten der Arbeiter/innen und der Industriekultur in Nürnberg und der Region stehen auch in direktem Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt Partizipation und Migration in der Nürnberger Stadtgeschichte (ParMi… Nürnberg), der von Av zukünftig gesetzt werden soll. Stellungnahme DiP: Die Fortführung der Kulturhauptstadtprojekte im Rahmen der Strukturprojekte und Verstetigung der Kulturstrategie sowie die Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv sind wünschenswert und nachvollziehbar. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, ebenso fehlt es an belastbaren Aussagen bezügl. Drittmittelförderung. Unter diesen Rahmenbedingungen kann eine zusätzliche Bereitstellung von Stellenkapazitäten nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 41 von 210 374 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2326 Aufstockung der Reinigungskapazitäten im Spielzeugmuseum Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 39 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,12 REINIGUNGSKRAFT 4.822 € 4.822 € E 2 0 € 0,12 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Dem Spielzeugmuseum wurden vier Wohneinheiten in der Karlstraße 17 zur Nutzung überlassen. Aktuell sind noch zwei Wohnungen (1. OG und 3. OG) zu Wohnzwecken vermietet. Nach Auszug der Mieter gehen auch diese an das SpM zur Nutzung über. Die Gesamtfläche der bereits genutzten neuen Kooperations-, Büro- und Verwaltungsräume im 1. OG und 4. OG beträgt ca. 112 qm. Außerdem ist aufgrund der Covid-19 Pandemie ein erhöhter Reinigungsaufwand entstanden. Stellungnahme DiP: Der erhöhter Reinigungsaufwand aufgrund der Covid-19 Pandemie und der Flächenmehrung wird anerkannt. Die Aufstockung der Personalkapazitäten ist allerdings nicht erforderlich, die Leistungen können durch eine Fremdvergabe erledigt werden. Die Finanzmittel werden im K1-Budget zur Verfügung gestellt. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 42 von 210 375 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2328 Erschließung von Stiftungsarchivalien Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 40 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtarchiv Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,20 SACHBEARBEITER/IN 13.489 € 489 € E 9b 13.000 € 0,01 Vorschlag: 0,20 SACHBEARBEITER/IN 13.489 € 489 € E 9b 13.000 € 0,01 mit Deckung, Z-Vermerk Die Erschließungsleistung, die schon seit dem 20. Jh. durch Drittmittel der Stiftungsverwaltung finanziert wird, wurde früher durch sog. Werkstudentenmonate erbracht. Die Möglichkeit der Anstellung von Studenten existiert seit mehreren Jahren nicht mehr. In den letzten Jahren wurden die Aufgaben mittels Werkverträgen vergeben, z. T. auch für die Verbesserung des Verpackungszustands durch Ankauf hochwertigen Verpackungsmaterials und für externe Restaurierungsleistungen. Stellungnahme DiP: Der Bedarf, Stiftungsarchivalien in Eigenleistung zu erschließen, ist nachvollziehbar. Für diese Aufgabe wurde daher bereits in 2021 eine budgetfinanzierte Beschäftigung beantragt und genehmigt, diese soll nun verstetigt werden. Die Haushaltsmittel sind vorhanden, die Stellenkapazitäten werden mit einem Zuschussvermerk zur Verfügung gestellt. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 43 von 210 376 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2327 Partizipation Migration Oral History Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 41 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtarchiv Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Der im Stadtarchiv Nürnberg seit 2006 bestehende Forschungsschwerpunkt Migration wurde im Zuge der Kulturhauptstadt-Bewerbung um die Projekte Menschen machen Stadtgeschichte und Perspektivwechsel erweitert, die bis zum 31.12.2019 befristet waren, methodisch und inhaltlich jedoch den Boden für eine intensive Bearbeitung bis zum Kultuthauptstadtjahr 2025 bereiteten. Die nunmehr erzielten methodischen und inhaltlichen Kenntnisse bilden derzeit den Stand der Forschung zum Thema ab. Der politische Wille zur Fortführung der Kulturhauptstadtprojekte wurde bereits erklärt und trifft damit die Linie der Kulturstrategie. An der Kompetenz von Av zu diesen Themen war auch über die Dienststelle selbst hinaus Bedarf angemeldet worden: Namentlich KuM hatte hier zu Projekten vornehmlich des Museums Industriekultur, aber auch des Stadtmuseums im Fembohaus Interesse geäußert. Bei Av soll daher eine Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung und deren zeitgemäße Archivierung entstehen, die in der Lage ist, andere Dienststellen im Bereich von 2.BM bei Oral- History-Projekten zu unterstützen, eine Infrastruktur für die Archivierung von deren Ergebnissen bereitzustellen und die drei partizipativen Ansätze in der mündlichen Überlieferung bei Av zu einem zusammenzulegen. Gemeinsam ist diesen drei Initiativen das partizipative Element, in dem nicht nur anbietend, sondern auch aufsuchend der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen wird, um ihnen die Relevanz ihrer ganz persönlichen Geschichte für die Geschichte der Stadt insgesamt zu verdeutlichen. Diese Kompetenzstelle soll sich bei Av der der gesamten Zielgruppe von Menschen machen Stadtgeschichte öffnen, dabei Personen mit Migrationsgeschichten jedoch ausdrücklich einladen Stellungnahme DiP: Für die oben genannten Projekte im Kontext der Historischen Bildungsarbeit und Migrationsforschung stand bis Ende 2019 eine teilweise durch Stiftungsmittel finanzierte Stelle zur Vefügung. Die geschilderten Gründe für eine dauerhafte Implementierung einer Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung sind durchaus nachvollziehbar. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die Fortsetzung der Kulturhauptstadtprojekte in den kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, auch ist keine Drittmittelfinanzierung gegeben. Vor diesem Hintergrund kann die beantragte Stellenschaffung nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 44 von 210 377 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2315 Aufgabenmehrung bei Verwaltungstätigkeiten für die Frauenintegrationskurse im Südpunkt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 42 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,23 VERWALTUNGSKRAFT 11.680 € 0 € E 5 11.680 € 0,00 Vorschlag: 0,23 VERWALTUNGSKRAFT 11.680 € 0 € E 5 11.680 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Zuschussvermerk Durch gestiegene administrative Anforderungen seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge als Drittmittelgeber und teilweiser Digitalisierung des Angebots wie auch infolge des Generationenwechsels erfordert die Verwaltung der Integrationskurse erhöhte Personalkapazitäten. Stellungnahme DiP: Der erhöhte Personalbedarf wurde schlüssig erläutert und ist nachvollziehbar. Die Stellenkapazitäten werden mit einem Zuschuss-Vermerk versehen. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird befürwortet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.22). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 45 von 210 378 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2317 Inklusion auf dem Erfahrungsfeld Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 43 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,30 MITARB. ERFAHRUNGSFELD, SAISONKRAFT 15.234 € 15.2 34 € E 5 0 € 0,30 Vorschlag: 0,30 MITARB. ERFAHRUNGSFELD, SAISONKRAFT 15.234 € 15.2 34 € E 5 0 € 0,30 Antrag: 1,00 SONDERPÄDAGOGE/IN 68.003 € 68.003 € S 11b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SONDERPÄDAGOGE/IN 34.002 € 34.002 € S 11b 0 € 0,50 ohne Deckung Im Oktober 2017 wurde dem Kulturausschuss erstmals ein modular aufgebautes Inklusionskonzept des Erfahrungsfeldes vorgestellt, das auf dem erfolgreichen Konzept seines Dunkelbereichs gründet und den Inklusionsgedanken auch an anderen und neuen Stationen des Erfahrungsfeldes sichtbar und erfahrbar werden lassen könnte. Ziel des Erfahrungsfelds ist es dabei, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar zu machen und damit ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander zu etablieren. Der Kulturausschuss hat das Konzept im Oktober 2017 positiv begutachtet, zusätzliche Personalkapazitäten dafür wurden bislang jedoch nicht geschaffen. Seit der ersten Behandlung im Kulturausschuss hat das Thema Inklusion im gesellschafts- und kulturpolitischen Diskurs nochmals an Bedeutung gewonnen. Stellungnahme DiP: Letztendlich besteht der Inklusionsgedanke auf dem Erfahrungsfeld aus 2 Bausteinen. Zum einen soll möglichst der barrierefreie Zugang für Besucher/innen ermöglicht werden und zum anderen soll Inklusion auch im Personalbereich gelebt werden. Gerade beim Besuch des Dunkelbereichs wird eindrucksvoll erfahrbar, wie Menschen mit Behinderung den fehlenden Sinn durch Ausbau der Fähigkeiten anderer Sinne ausgleichen. Diese Stationen können nur von Menschen mit Sehbehinderung betreut werden. Grundsätzlich wird das vorgelegte Konzept, um gesellschaftspolitische Entwicklungen mit allen Sinnen (teils auch spielerisch) zu erleben, inhaltlich sehr begrüßt. Um weitere Stationen anbieten zu können, wurden 0,30 VK für die Ermöglichung der Stationenbetreuung durch einen Menschen mit Behinderung und 1 VK zur Betreuung der Mitarbeitenden mit Behinderung und der konzeptionellen Weiterentwicklung beantragt. Eine Ausweitung und Umsetzung der Inklusion aufs Erfahrungsfeld ist nur mit entsprechenden Personalkapazitäten möglich.Für die Betreuung der Mitarbeitenden wird allerdings eine Kapazität im Umfang einer Halbstelle als ausreichend erachtet, in Summe wird daher die Schaffung von 0,8 VK befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 46 von 210 379 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2321 Sachbearbeitung im Bereich allgemeine Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 44 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50 ohne Deckung Die Arbeitsbelastung im Buchungsbereich hat in den letzten Jahren durch zusätzliche Aufgaben (z.B. Kulturwerkstatt, EU-Projekte, Z-Bau, Mubikin) deutlich zugenommen, ohne dass entsprechende Kapazitäten dafür bereitgestellt wurden. Durch Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kulturstrategie werden zusätzlich Arbeiten für den Buchungsbereich erwartet, die mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden können, schon jetzt werden Rechnungen nicht mehr rechtzeitig gebucht. Eine halbe Verwaltungsstelle wurde im Jahr 2015 zur neuen Einrichtung Kulturbüro Muggenhof transferiert, da der Bedarf bei der Abteilung Verwaltung damals noch mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden konnte und im Kulturbüro dringend eine Verwaltungskraft benötigt wurde. Zudem sind zusätzliche Verwaltungskapazitäten für die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten erforderlich; dieses Aufgabenfeld hat sich durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung stark ausgeweitet und kann nicht mehr mit den bisherigen Kapazitäten erledigt werden. Und letztlich hat sich der Aufwand für die verwaltungsmäßige Betreuung von KuF-Projekten insgesamt stark ausgeweitet, auch hier sind zusätzliche Stunden nötig. Die Kapazitäten sollen auf verschiedene Stellen verteilt werden. Stellungnahme DiP: Beim Amt für Kultur und Freizeit stehen zentral für Verwaltungsaufgaben inklusive der Verwaltungsleitung 8,11 VK zur Verfügung. Die Aufgabenmehrung im fachlichen Bereich hat in den letzten Jahren auch zu einer Verdichtung der Aufgabenbelastung im Verwaltungsbereich geführt. Daher ist die Erforderlichkeit für zusätzliche Stellenkapazität in diesem Bereich nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 47 von 210 380 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2316 Infotheke Gemeinschaftshaus Langwasser Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 45 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN INFOTHEKE 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1 ,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Im Jahr 2021 wird das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten und Außenbereichen wie Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und von Teilhabeangeboten angestrebt. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshauses Langwasser sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf detailliert vorgestellt. Stellungnahme DiP: An der Infotheke soll die Erstinformation, Weiterleitung von Anliegen und Angaben zu Programm und Räumen des Gemeinschaftshaus Langwasser erfolgen. Dies wurde nachvollziehbar dargestellt. Eine Besetzung der Infotheke während der gesamten Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag außerhalb der Schulferien von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr muss auch unter Einbeziehung der kultur- und sozialpädagogischen Fachkräfte und Bibliotheksmitarbeiter/innen erfolgen. Es wurde zum Haushalt 2021 eine Vollkraftstelle für die Infotheke geschaffen, diese erscheint zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend. Eine belastbare Personalbemessung kann erst erfolgen, sobald nach einem angemessenen Zeitraum ausreichende Erfahrungswerte vorliegen. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 48 von 210 381 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2318 Kulturpädagogik im Gemeinschaftshaus Langwasser Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 46 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Jahr 2021 wird das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten wie Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und der von Teilhabeangeboten angestrebt. Gleichzeitig wurden im Rahmen des drittmittelgeförderten Modellprojekts #LNGWSSR zahlreiche Projekte aufsuchender Kulturarbeit im öffentlichen Raum (bes. Langwasser Nord) angestoßen, um die Stadtteilbevölkerung vor Ort zu Teilhabe an und eigener Gestaltung von Kultur vor Ort einzuladen. Diese Maßnahmen können – nach Ende der Förderung in 10/2022 - ohne weitere personelle Ressourcen nicht weitergeführt werden können. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshaus Langwasser sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf detailliert vorgestellt. Stellungnahme DiP: Für die Planung, Organisation und Durchführung partizipativer Kultur- und Informationsveranstaltungen sowie von Teilhabeangeboten, der Koordination und Betreuung des neuen Ausstellungskonzepts und der aktiven Nutzung des Foyers des Gemeinschaftshauses Langwasser, für eine erweiterte Stadtteil- und Gremienarbeit und die Umsetzung einer nutzer*innenorientierten Öffentlichkeitsarbeit sind Personalkapazitäten erforderlich. Bisher sind inklusive der Leitung 2,64 Stellen im kulturpädagogischen Bereich vorhanden, die für eine Angebotsausweitung im Gemeinschaftshaus Langwasser nicht ausreichen. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, ebenso fehlt es an einer Drittmittelförderung.Unter diesen Rahmenbedingungen kann die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazität nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 49 von 210 382 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2319 Stadtteilkulturprojekt KommVorZone (Mobile Angebotsstrukturen) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 47 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 PROJEKTLEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN 9.151 € 9.151 € E 3 0 € 0,20 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Weiterentwicklung der soziokulturellen Stadtteilarbeit der Kulturläden ist ein Strukturprojekt im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung und wird bereits mit Mitteln der Kulturhauptstadtbewerbung im Sommer 2021 umgesetzt. Nach der Modellphase soll die Arbeit der „KommVorZone“ vorrangig in sozial benachteiligten Stadtteilen stattfinden, in denen häufig weniger kulturelle Angebote vorgehalten werden. Durch aufsuchende Angebote bringt die Plattform Austausch und Kultur direkt zu den Menschen und ermöglicht durch direkte, kleinteilige Partizipation vor Ort neue Formate und innovative Ansätze der Stadtteilkulturarbeit. Lokale Bedarfe und daraus entwickelte Veranstaltungen werden niedrigschwellig und diversitätssensibel mit der Stadtteilbevölkerung erarbeitet und gemeinsam mit AkteurInnen der lokalen freien Szene auf der Plattform im öffentlichen Raum umgesetzt. Hierdurch entsteht ein Forum im öffentlichen Raum, das in der Lage ist, neue und marginalisierte Zielgruppen zu erschließen, vielfältige Akteure der Stadtgesellschaft einzubinden und gemeinsam Angebotsstrukturen temporär bereitzustellen. In Stadtteilen ohne Einrichtung von KuF dient das Projekt darüber hinaus zur Ermittlung der stadtteilspezifischen Bedarfe in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft. Dies ist ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht möglich. Stellungnahme DiP: Für die Bewerbungsphase wurde das Bewerbungsbüro entsprechend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Aus den Finanzmitteln des Bewerbungsbüros konnte im Rahmen budgetfinanzierter Beschäftigungen auch temporäre Personalkapazität für Strukturprojekte bewilligt werden. KuF beantragt nun unbefristete Personalkapazität für ein derartiges Strukturprojekt über 2021 hinaus. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann die Schaffung der beantragten Kapazitäten nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 50 von 210 383 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2320 Sachbearbeitung Migrantenvereine/ Transkultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 48 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Arbeit mit Migrantenvereinen einschließlich der Vergabe von Zuschüssen ist seit langer Zeit eine Aufgabe von KuF. In den letzten Jahren sind die Anforderungen durch die Neugründung und das verstärkte Engagement von Vereinen, z.B. im Bereich der Flüchtlingsarbeit,stetig angestiegen. Der Wunsch nach verstärkter Unterstützung und vermehrte Anfragen anderer städtischer Dienststellen, die den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Vereinen suchen, haben darüber hinaus zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt. Gerade auch im Zug der Kulturhauptstadtbewerbung und der Kulturstrategie sind die Kontakte und Netzwerke des Inter-Kultur-Büros stark gefragt. Durch zwei drittmittelfinanzierte Projekte (House of Resources, samo.fa) waren in den letzten zwei Jahren 1,5 Stellen finanziert, mit denen die genannten Aufgaben wahrgenommen werden konnten. Die Förderung ist ausgelaufen. Durch die Projekte konnten eine Reihe von Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen umgesetzt werden, die voraussichtlich nachhaltig wirken. Dennoch bleibt auf längere Zeit – gerade auch im Hinblick auf die Kulturhauptstadtbewerbung und auf die Handlungsfelder der vom Kulturausschuss beschlossenen Kulturstrategie – ein Bedarf an zusätzlichen Personalkapazitäten bestehen. Stellungnahme DiP: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Verstetigung einer bis Ende 2019 drittmittelfinanzierten Stelle für die Arbeit mit Migrantenvereinen und zur transkulturellen Öffnung. Im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Fortsetzung der Kulturhauptstadtprojekte als Strukturprojekte sollte es nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden, dieser liegt noch nicht vor. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 51 von 210 384 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2331 Aufgabenzuwachs in der Abteilung Tafelhalle, Katharinenruine, Festivals Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 49 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,13 FACHTEAMLEITER/IN 10.367 € 10.367 € E 11 0 € 0,13 Vorschlag: 0,13 FACHTEAMLEITER/IN 10.367 € 10.367 € E 11 0 € 0,13 Antrag: 0,10 SB KULTUR-/ PROJEKTMANAGEMENT 7.975 € 7.975 € E 11 0 € 0,10 Vorschlag: 0,10 SB KULTUR-/ PROJEKTMANAGEMENT 7.975 € 7.975 € E 11 0 € 0,10 Antrag: 0,50 SB PROGRAMMKOORDINATION 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0 ,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Im Bereich Tafelhalle sind geringe Aufstockungen von Stellenkapazitäten erforderlich: - Für die künstlerische und geschäftsführende Leitung (Fachteamleitung) der Veranstaltungshäuser Tafelhalle und Katharinenruine sowie für Festivals ist die Aufstockung um 0,13 VK auf eine volle Stelle erforderlich. Gestiegen ist der Aufwand für und die Anzahl der Koproduktionen mit freien Künstler/innen und Ensembles in den Bereichen Tanz, Theater und Musik. - Für die Beratung und Begleitung von freien Künstler/innen und für die Konzeptentwicklung von Koproduktionen, für Antragsstellungen und Drittmittelaquise ist eine Aufstockung der Stelle für Kultur- und Projektmanagement um 0,10 VK auf eine Vollstelle erforderlich. Die Betreuung der Netzwerke für Drittmittel, die in hohem Maße für die Förderung der „freien Szene“ von Bedeutung ist, verursacht hierbei einen wesentlich größeren Aufwand als bisher. - Für die Konzeption und Betreuung von neuen Vermittlungsangeboten (Stelle Programmkoordination) liegt der ermittelte Bedarf ebenso bei einer Vollstelle, aktuell sind hierfür 0,5 VK vorgesehen (z.B. kam das Bürgerensemble mit freien Künstler/innen hinzu). Die Grundlagen für diese Erhöhungen sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen erzielt werden konnten. Zudem hat sich der öffentliche und (kultur-) politische Druck auf die Verwaltung verstärkt, die Entwicklung der freien Künstler/innen stärker zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen. Stellungnahme DiP: Die Anzahl der Koproduktionen hat sich von 9 in 2017 auf 15 ab 2019 erhöht, da seit 2018 auch in der Katharinenruine Koproduktionen stattfinden. Dadurch ist auch der Personalaufwand für Beratung, dramaturgische Begleitung und Begleitung von Proben und Vorstellungen gestiegen. Der Bedarf der Aufstockung der Fachteamleitung um 0,13 Vollkraftstellen ist daher nachvollziehbar. Durch die gestiegene Anzahl der Produktionen erhöht sich der Beratungs- und Managementbedarf. So waren es 6 Antragsberatungen und -stellungen in 2017 und 17 Antragsberatungen in 2019, die entsprechende Recherche nach geeigneten Stiftungs- oder Drittmitteln und Foundations zur Folge haben. Insoweit ist hierfür eine Ausweitung der Personalkapazitaten um 0,1 VK für die Sachbearbeitung Kultur- und Projektmanagement angezeigt. Künftig werden die Vermittlungsangebote analog und digital aufbereitet werden müssen, eine Personalaufstockung im Umfang von 0,5 VK ist hier aber nicht nachvollziehbar begründet. In Summe werden daher 0,23 VK zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 52 von 210 385 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2330 Leitung des Bereichs Technik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 50 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 TECHNISCHE/R LEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Das Kunst-Kultur-Quartier sieht drei Gründe für eine Stellenschaffung: Quantitative Mehrung: mit der Wiedereröffnung des Künstlerhauses in 2022 erhöhen sich mit einem Quadratmeterzuwachs von ca. 800 qm sowie der Möglichkeit der Doppel- und Mehrfachbespielung der Veranstaltungsräume (eines der Hauptziele der Generalsanierung) die zu steuernden Veranstaltungstage um ca. 150 p.a.; die dafür erforderlichen Stellenkapazitäten sind nicht vorhanden. Qualitative Mehrung: die qualitativen Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik und vor allem der mit der Veranstaltungstechnik untrennbar verknüpften Technik in den Bereichen Sicherheit, Brandschutz, Klimatechnik, Energiemanagement sowie Digitalisierung (z.B. digitale Übertragungstechniken Bild, Ton, Kino, live streams u. ä.) sind in allen 7 Bühnen- und Ausstellungshäusern sowie Kinos der Dienststelle grundsätzlich massiv gestiegen und erreichen mit der Inbetriebnahme des generalsanierten Künstlerhauses eine mit dem bestehenden Personalstand nicht mehr zu bewältigende quantitative und vor allem qualitative Spitze. Neben der generellen Entwicklung im Bereich der Veranstaltungs-, Ausstellungs-, Kino- und veranstaltungsbezogenen Haustechnik (Sicherheit, Klima etc.) tragen auch die sanierten Einrichtungen Kunsthalle (2018 - 2020) und jetzt Künstlerhaus (2018 - 2022) dazu bei. Organisationsentwicklung und Struktur: die Installierung einer technischen Leitung für die Dienststelle vervollständigt die in 2018 begonnene Organisationssentwicklung. In einem Zwischenschritt wurden die Mitarbeitenden Technik aus der Zuständigkeit der Verwaltungsleitung gelöst und direkt den Fachteamleitungen zugeordnet. Die erhofften – und nunmehr dringend erforderlichen – Synergieeffekte stellten sich nicht ein. Mit einer Fachteamleitung Technik, einer qualitativ höherrangigen Technischen Leitung mit Führungsaufgaben (Personalführung, Dienstplan- und Ressourcenmanagement, Finanzcontrolling u. ä.) und den bereits bestehenden zwei Gruppenleitungen der Technik in der Tafelhalle und dem Künstlerhaus würden die gewünschten sparten- und häuserübergreifenden Synergien herstellbar sein und eine Spitzenentlastung der operativen Veranstaltungs- und Ausstellungstechniker/innen und Technikmeister/innen erfolgen. Stellungnahme DiP: Die Stelle einer technischen Leitung für die sparten- und häuserübergreifende Personaleinsatz- und Budgetplanung ist wünschenswert, zumal die Verantaltungskapazitäten im Künstlerhaus durch die Generalsanierung zugenommen haben. Diese Kapazitätsmehrung wird anerkannt. Evtl. lässt sich das gewünschte Aufgabenprofil aber auch im Zuge einer Stellenwertüberpfrüfung einer vorhandenen Stelle Meister/in für Veranstaltungtechnik realisieren. Dies sollte im Vorfeld geprüft werden, deshalb kann der Stellenschaffung zum momentanen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 53 von 210 386 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2329 Digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 51 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 16.861 € 16.861 € E 9b 0 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der tatsächliche Arbeitsanfall hat gezeigt, dass die erforderliche Ausweitung der digitalen Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit (Stelle: digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit) bei der Neukonzeption des Künstlerhauses einen höheren Arbeitsanfall hervorruft. Diese Stelle stellt in hohem Maße den spartenübergreifenden Auftrag an die Dienststelle sicher. Neu ist: Digitale Kulturarbeit muss sowohl in den Bereichen bildende Kunst (hier vor allem Kunsthaus und Kunsthalle), im Bereich Audience Development (Künstlerhaus) sowie im Bereich Film (Filmhaus und Thema: digitale Leinwand) dringend weiter entwickelt werden. Die Grundlagen für diese Erhöhungen sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen erzielt werden konnten sowie Erfordernisse einhergehend mit dem Wandel der Kulturarbeit durch Digitalisierung und veränderte Besucherakzeptanz in der Bürgerschaft. Stellungnahme DiP: Dem KunstKulturQuartier stehen für die beschriebenen Aufgaben Personalkapazitäten im Umfang von 0,75 Vollkraftstellen zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Digitalisierung ist originär im Stellenprofil und Stellenumfang enthalten, so dass eine Stellenschaffung nicht befürwortet werden kann. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 54 von 210 387 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2334 Projekt Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) - Ausweitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 52 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ZAQ 69.561 € 0 € E 9c 69.561 € 0,0 0 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ZAQ 69.561 € 0 € E 9c 69.561 € 0,0 0 mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Z-Vermerk Grundlage für den Stellenbedarf ist das im November 2011 vom Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Aufgrund hoher Fallzahlen und der beabsichtigten Erweiterung des Beratungsangebots für klein- und mittelständische Unternehmen in Nürnberg wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales via IQ MigraNet entschieden, die Anerkennungsberatung personell auszuweiten. Stellungnahme DiP: Die Ausweitung der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) beim BildungsCampus Nürnberg erfolgte bereits zum 01.04.2021 im Zuge einer budgetfinanzierten Beschäftigung, da die Erweiterung des Beratungsangebotes einen zusätzlichen Personalbedarf bedingt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher befürwortet. Sie erhält den Zuschussvermerk Z und den Fristvermerk F 12.22 für die Dauer der sichergestellten Finanzierung. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 55 von 210 388 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2335 Aufgabenmehrung im Personalbereich Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 53 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.194 € 27.194 € E 6 0 € 0,50 ohne Deckung Eine hohe Anzahl an Stellenbesetzungsverfahren (31 in 2019 und 30 in 2020), die stark gestiegene Zahl der Mitarbeiter (w/m/d) sowie der befristeten Beschäftigungsverhältnisse (30 in 2021) gepaart mit einer hohen Fluktuationsquote, verursachen einen stetig steigenden Zeitaufwand für Stellenbesetzungsverfahren, Zeugnisentwürfe, Anträge auf Änderung der Arbeitszeit, Arbeitsplatzbeschreibungen etc.. Ständig ändernde Anforderungen bedingen immer wieder auch die Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb des BCN. Dies erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ab 01.09.2020 wurden sukzessive die Verträge über freie Mitarbeit der Servicekräfte in Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt; je nach Ausgestaltung werden Rahmenvereinbarungen und/oder Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl abgeschlossen. Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl sind mit einem hohen Aufwand für das Team Personal durch die Bearbeitung von Urlaubsanträgen, Arbeitszeitkarten, Krankmeldungen, Berechnung von Soll- Arbeitszeiten etc. verbunden. Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis z.B. durch die Ausfertigung von Verträgen und häufigen Diensttausch einen erhöhten Abstimmungsbedarf verursacht. Durch die Umstellung sind bis dato bereits 31 Personen hinzugekommen, perspektivisch wird von insges. 60 ausgegangen. Das breite Aufgabenspektrum innerhalb des BCN erfordert einen hohen Steuerungs-, Organisations-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand. Es sind laufend neue Projekte zu stemmen, Change- Management-Prozesse zu begleiten und Prozessoptimierungen durchzuführen. Hierfür ist eine Projektassistenz erforderlich. Die Aufgaben sollen im Team Personal zu einer Vollkraftstelle gebündelt werden. Stellungnahme DiP: Der gestiegene Aufwand in der Personalsachbearbeitung aufgrund von Fallzahlensteigerungen ist nachvollziehbar dargestellt. Die Umstellung der Verträge der freien Mitarbeit der Servicekräfte ist noch nicht abgeschlossen, dauerhaft wird hier eine Aufgabenmehrung zu verzeichnen sein. Ein zusätzlicher Bredarf im Umfang von 0,5 VK wird anerkannt. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 56 von 210 389 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2336 Aufgabenmehrung im IT-Bereich Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 54 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50 ohne Deckung Die gestiegene Anzahl an Mitarbeitenden im BCN führt zu einem erhöhten Aufwand auch im Team IT/BZ; u. a. sind ein vermehrter Schulungsaufwand für das Kursverwaltungssystem ORBiS, die Vergabe von Zugriffsrechten etc. zu verzeichnen. Das Thema Datenschutz nimmt mittlerweile einen erheblichen Zeitanteil ein. Softwareprojekte werden zunehmend häufiger, komplexer und umfangreicher. Zur Umsetzung weiterer dringend anstehender Aufgaben, wie z.B. der Abbildung von Beratungsleistungen im Fachverfahren oder der Umstieg auf ein Ersatzprodukt für die vom Hersteller nicht mehr unterstützte Software vhs.layout werden zusätzliche Kapazitäten benötigt. Inkompatibilitäten und Softwareausfälle können dazu führen, dass das Kursprogramm des BZ nicht mehr erstellt werden kann. Die Folge wären Kundenverluste sowie finanzielle Einbußen. Zudem ist zu überprüfen, ob die Aufgabenerfüllung mit einer zeitgemäßeren Softwarelösung nicht effizienter erfolgen könnte. Die Erhöhung des digitalen Reifegrads ist hinsichtlich der fortschreitenden Digitalisierung neue Daueraufgabe. Angesichts der verstärkten digitalen Durchdringung aller Lebensbereiche und der tiefgreifenden, zügig verlaufenden Entwicklungen besteht die unbedingte Notwendigkeit, weitere digitale Angebote einzuführen, die sich andernorts bereits als von den Kunden (w/m/d) akzeptierte und breit genutzte Standards etabliert haben. Weiterhin muss sich der BCN vorausschauend für die Herausforderungen einer sich digital transformierenden Welt rüsten. Die von BCN verfolgte Digitalisierungsstrategie („virtueller BCN“) kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn auch personelle Ressourcen im Bereich IT bei BCN/BZ zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist auch die Beschaffung und Betreuung einer CRM-Software als neue Daueraufgabe bei BCN/IT-BZ angesiedelt. Deshalb werden insges. 39 zusätzliche WAS in diesem Bereich beantragt. Stellungnahme DiP: Durch den Anstieg der Mitarbeitenden von BCN und die wachsenden Anforderungen der Digitalisierung reichen die vorhandenen Personalkapazitäten im IT-Bereich nicht mehr aus. Insbesondere der erhöhte Schulungsaufwand durch die Mitarbeiterfluktuation und der anstehende Wechsel der Fachverfahren bedingen eine erhöhte Personalausstattung bei BCN. Es wird allerdings eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 57 von 210 390 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2333 Leitung für das Fachteam Planetarium Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 55 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 LEITER/IN FT PLANETARIUM 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung In der beruflichen und akademischen Bildung kommt den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) eine gesteigerte Bedeutung zu, die auch in Zukunft mit der Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche noch weiter zunehmen wird. Die Ansiedlung einer Technischen Hochschule und des Zukunftsmuseums des Deutschen Museums wird diese Entwicklung unterstreichen. Als größte kommunale Bildungseinrichtung ist auch der BCN aufgefordert, den Bereich MINT in Nürnberg stärker zu fördern und einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Personalkapazitäten für den erforderlichen MINT-Schwerpunkt standen nicht zur Verfügung, dennoch war hier Handlungsbedarf geboten. Deshalb wurden dem Inhaber der Stelle Nr. 420.3042 zum 01.10.2020 in Abstimmung mit dem städtischen Querschnitt neue Aufgaben zur Etablierung einer Koordinierungsstelle MINT beim BCN übertragen. Mit der Koordinierungsstelle sollen die Akteure im Bereich der naturwissenschaftlichen Bildungsangebote in der Bildungslandschaft Nürnberg besser vernetzt und damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Nürnberg geleistet werden. Die Stelle wurde aufgrund ihres übergreifenden Aufgabenspektrums zwischenzeitlich als Stabstelle direkt bei der Direktion des BCN angesiedelt und steht demnach dem Planetarium nicht länger als Fachteamleitungsstelle zur Verfügung. Aufgrund dieser Veränderung ist die Leitung des Planetariums derzeit direkt bei der Dienststellenleitung BCN angesiedelt. Nachdem der Dienststellenleitung in Personalunion auch die Bereichsleitung Bildungszentrum mit insgesamt sechs Fachteams obliegt, ist dort eine dauerhafte Verortung der Leitung des als Fachteam geführten Planetariums nicht möglich. Die erneute Installierung einer Fachteamleitung für das Planetarium, das zu den neun Großplanetarien in Deutschland gehört und jährlich mehr als 75.000 Besuche verzeichnet, ist aus Sicht des BCN unabdingbar, damit die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung sowie ein adäquater Veranstaltungsbetrieb mit zahlreichen Kooperationspartnern (w/m/d) sichergestellt werden können. Stellungnahme DiP: Grundsätzlich ist der Bedarf für eine Fachteamleitung Planetarium aus o. g. Gründen nachvollziehbar. Insbesondere muss neben dem operativen Geschäft eine konzeptionelle Weiterentwicklung erfolgen. Jedoch hat BCN im Rahmen eigener Schwerpunktsetzungen die ursprüngliche Leitungsstelle in eine Stabsstelle für die Koordinierung der „MINT-Fächer“ umgewandelt. BCN ist daher gehalten, die Leitung des Fachteams Planetarium aus eigenen Stellenkapazitäten zu decken. Die Schaffung einer neuen Stelle kann nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 58 von 210 391 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2337 Aufgabenmehrung im Finanzbereich Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 56 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,77 SACHBEARBEITER/IN 51.932 € 51.932 € E 9b 0 € 0,77 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Der Ausbau der Angebote, insbesondere im drittmittelgeförderten Bereich, hat ein größeres Budgetvolumen zur Folge. Waren es im Jahr 2013 lediglich 77 Veranstaltungen, so sind im Jahr 2018 529 drittmittelgeförderte Veranstaltungen zu verzeichnen. Die Planung und Durchführung dieser Angebote sowie die Beantragung und Abrechnung drittmittelgeförderter Stellen erfordern stets die Erstellung einer detaillierten Kalkulation sowie ein engmaschiges Projektcontrolling und nicht zuletzt eine intensive Abstimmung mit Fachteams, der Projekteagentur und den städtischen Querschnittseinheiten. Die Größe der Dienststelle mit ihren mittlerweile 66 Kostenstellen und 23 Kostenstellenverantwortlichen verlangt nach einer umfassenden Koordination, um die finanziellen Ziele zu erreichen. Ins Gewicht fällt hier insbesondere die sehr aufwendige Budgetplanung sowie die unterjährige Steuerung incl. Budgetprognose. Zur besseren Steuerung wurden im Jahr 2015 für den Bereich BCN/StB Zielvereinbarungsgespräche sowie Controllinggespräche eingeführt. Dies sind jährlich 16 Gespräche, die zusätzlich zum Bereich BCN/BZ (24 Gespräche) terminiert, vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden müssen. Im Rahmen der Umsetzung der Digitalstrategie des BCN sind im Bereich des Controllings neue Werkzeuge zu erstellen und neue steuerungsrelevante Größen einzuführen und fortlaufend zu optimieren. Aus genannten Gründen sind zusätzliche Kapazitäten für den Bereich Finanzen/Controlling erforderlich. Bislang mussten aufgrund von zu knappen personellen Ressourcen Aufgaben zurückgestellt werden (z.B. interne Fortbildung der Kostenstellenverantwortlichen, Implementierung Frühwarnsystem, Anpassung der Prozesse für die Finanzsteuerung, Benchmarking, Detailanalysen, Weiterentwicklung des Bereichs). Perspektivisch müssen diese Aufgaben jedoch zwingend erledigt werden, um eine effektive Steuerung zu gewährleisten. Eine zielgerichtete Steuerung ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht möglich. Eine unzureichende Steuerung kann mit weitreichenden finanziellen Verlusten für den BCN verbunden sein. Stellungnahme DiP: Durch den Antstieg des Budgetvolumens von BCN reichen die vorhandenen Personalkapazitäten im Finanzbereich nicht mehr aus. Insbesondere der drittmittelgeförderten Bereich ist nur mit Verwaltungsunterstützung abwickelbar, er erfordert ein permanentes Controlling und die dazugehörige Kommunikation zur Steuerungsunterstützung. Für die genannten Aufgabenmehrungen wird allerdins eine Erhöhung der Personalkapazitäten im Umfang von 0,5 VK als ausreichend angesehen. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 59 von 210 392 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2338 Aufgabenmehrung im Bereich der Veranstaltungstechnik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 57 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECHN. 66.627 € 66.62 7 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss im andragogisch-didaktischen Bereich häufiger IT eingesetzt werden. So werden Kursräume vermehrt mit Hardware ausgestattet (z.B. interaktive Whiteboards, Touchscreens, Laptops etc.), neue Softwareprodukte eingesetzt (z.B. vhs.cloud, moodle) sowie modernere Techniken genutzt (z.B. Livestreaming). Hierdurch ergeben sich längere Rüstzeiten für die Medienbereitstellung. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit von Störungen, die schnell behoben werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sicherzustellen. Darüber hinaus entsteht ein erhöhter allgemeiner Supportaufwand (z. B. Fehlerbehebung, technische Einweisung von Nutzern (w/m/d), Updates). Für die neu entstandenen Aufgaben wird die Stelle einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik benötigt. Stellungnahme DiP: Durch die Digitalisierung ergeben sich neue Personalanforderungen und der Bedarf an Stellenkapazitäten im Bereich der Veranstalungstechnik. Dies wurde nachvollziehbar dargestellt. Eine fundierte Kapazitätsbemessung ist derzeit allerdings noch nicht möglich, daher wird zunächst für die genannten Zusatzaufgaben eine Neuschaffung im Umfang von 0,5 VK vorgeschlagen.. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 60 von 210 393 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2170 Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 58 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 3. Bürgermeister Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 2,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 110.966 € 110.966 € E 7 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 110.966 € 110.966 € E 7 0 € 2,00 Antrag: 2,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 114.736 € 114.736 € E 8 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 114.736 € 114.736 € E 8 0 € 2,00 ohne Deckung Der Antrag auf Stellenschaffung basiert auf dem Wunsch der Stadtspitze nach Erweiterung des ADN. Ziel ist eine stärkere Präsenz des ADN zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Stellungnahme DiP: Über die Einführung des ADN wurde im Stadtrat am 22.11.2018 (TOP 9) sowie im Rechts- und Wirtschaftsausschuss am 08.05.2019 (TOP 2) berichtet und es erfolgte eine positive Grundbewertung. Da die Akzeptanz gemäß der Rückmeldungen groß und weit überwiegend positiv ist und die Erwartungshaltung innerhalb der Bürgerschaft ständig wächst, hat, bzw. wird der ADN noch weitere Aufgaben im Stadtgebiet übernehmen. Der ADN ist in mehreren Teams, die jeweils aus einer Teamleitung und einem Außendienstmitarbeitenden bestehen, organisiert. Um dem Wunsch der Stadtspitze gerecht zu werden, ist die Stellenschaffung erforderlich. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 61 von 210 394 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2183 Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 59 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 GERÄTEWART/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GERÄTEWART/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge und Abrollbehälter hat sich erhöht (in 2000: 151, in 2020: 210). Gründe: Übergabe der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, Notwendigkeit von einsatzspezifischem Gerät und Fahrzeugen für neue Einsatzkonzepte und Gefahrenpotentiale (Löschwasserversorgung, Sonderlöschmittel, Dekontamination, Ölschadensbekämpfung, Strahlenschutz, etc.), Zunahme des Umfangs der prüfpflichtigen Ausrüstung. Hierdurch entsteht ein höherer Ausbildungs-, Prüf- und Reparaturaufwand. Für viele Einsatzgeräte ist ein Sachkundelehrgang notwendig (Sprungpolster, (Höhen-)Rettungsgerät, Atemschutz-, Tauchgerät, etc.). Folge: Prüffristen werden nicht immer eingehalten (teilweise Überziehung um über 1 Jahr), Überprüfungszeiten für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr von 4 Wochen sind die Regel. In der Ausbildung hat sich die Methodik vom theoretischen Ansatz auf viele praktische Anteile geändert. Dadurch steigt auch die Anzahl prüfpflichtiger Atemschutztechnik. Um die Mindestvorhaltung an Atemschutztechnik nicht zu unterschreiten, müssen Termine für die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen abgesagt werden. Die Geräteprüfung wird derzeit von Schichtdienstbeamten während der Werkstattzeit durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich deren Verfügbarkeit aufgrund des erhöhten Ausbildungsbedarfs für die Fahrzeug- und Gerätetechnik sowie der seit 2006 zugestandenen zusätzlichen 8 freien Tage stark verringert. Stellungnahme DiP: Die feuerwehrtechnische Ausrüstung dient dem ordnungsgemäßen Betrieb sowie der Sicherheit der Dienstkräfte und der zu versorgenden Bevölkerung. Aufgrund aufwendigerer Prüfalgorithmen und Wartungsintervalle und der Zunahme feuerwehrtechnischer Ausrüstungsgegenstände sowie der Zunahme der prüfpflichtigen Atemschutztechnik sind Kapazitätsengpässe entstanden. Die Mindestanforderungen können derzeit nicht gewährleistet werden. Für die genannte Tätigkeit wurden in den vergangenen Haushaltsjahren im Rahmen der unabdingbaren Sonderbedarfe bisher 2,0 Vollzeitkräfte geschaffen, obwohl bereits ein höherer Bedarf anerkannt wurde. Die beantragte Personalkapazität ist erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 62 von 210 395 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2184 Pandemielager der Stadt Nürnberg Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 60 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 LAGERIST/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 LAGERIST/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 ohne Deckung Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde FW durch die AG Corona damit beauftragt, ein Pandemielager für die gesamte Stadt einzurichten und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Ziel ist die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Stadtverwaltung während einer Pandemie. Dies bedingt die dauerhafte Vorhaltung von Hygieneschutzartikeln und persönlicher Schutzausstattung, die regelmäßige Kontrolle von Haltbarkeits- und Verwendungsfristen sowie die fortlaufende Wälzung der Waren. Des Weiteren ist die Verteilung und Ausgabe an städtische Dienststellen und an externe Bedarfsträger (z. B. Einrichtungen der Pflege, Hilfsorganisationen, Schulen und Kitas, staatl. Stellen, etc.) zu gewährleisten. Stellungnahme DiP: Die Feuerwehr hat die dauerhafte Sicherstellung der Lagerlogistik des Pandemielagers (kritische Infrastruktur) mit ca. 100 unterschiedlichen Artikeln zu gewährleisten. Alle Pandemieschutzartikel, die für den Pandemiefall vorgehalten werden müssen (z. B. Mund-Nase-Schutz, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Tests, Kittel, etc.), sind in ausreichendem Maße für den stadteigenen Bedarf sowie für Bedarfe Dritter vorzuhalten, damit sie bei Erfordernis zur Verfügung gestellt werden können. Die Personalkapazität ist erforderlich. Im Hinblick auf die Bedeutung und Dringlichkeit wurde der Aufgabenwahrnehmung bereits im Vorgriff auf die Stellenschaffungen im Haushalt 2022 durch Budgetfinanzierung zugestimmt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 63 von 210 396 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2179 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 61 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 SACHB. PRESSE- U. ÖFFENTLICHKEIT. 82.878 € 82.878 € A 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Die Einsätze der Feuerwehr (FW) sind oft von großem öffentlichen Interesse. Der Aufgabenschwerpunkt hat sich von der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hin zur Online- Berichterstattung verlagert. Um alle Alters- und Zielgruppen zu erfassen und anzusprechen, werden aktuell ein Internetauftritt (Miniweb) und mehrere Kanäle betrieben. Soziale Medien können v. a. die junge Bevölkerung zeitnah informieren und warnen (z. B. Fenster schließen). Ferner baut FW seit einigen Jahren, als Ergänzung zu den Warn-Apps des Modularen Warnsystems (MoWaS), ein eigenes Sirenenwarnnetz auf, um die Aufgabe zur Warnung der Bevölkerung aus § 6 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz zu erfüllen. Parallel dazu bedarf es zwingend begleitender Maßnahmen (Verfassen von Warnmeldungen, Verteilung an sämtliche Adressaten, Anlegen eines Infoboards für eine ggf. aufwachsende Einsatzleitstruktur und Unterstützung des Pressesprechers und der Einsatzleitung vor Ort). Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung einer qualitativen und kontinuierlichen Informationsbereitstellung auf dem Stadtportal und den zentralen Social Media-Plattformen sowie zur Weiterentwicklung moderner Kommunikationskonzepte für städtische Online-Kanäle und der Anpassung der Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen digitalen Kommunikationskanälen soll bereits der Ressourceneinsatz im Online-Büro im Amt für Kommunikation und Stadtmarketing ausgebaut werden. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Bedarf der Feuerwehr sind längerfristig zu beobachten. Eine weitere personelle Verstärkung kann deshalb derzeit nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 64 von 210 397 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2228 Überprüfung der Barrierefreiheit für Fachsoftware Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 62 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 0,27 SACHBEARBEITER/IN 21.532 € 21.532 € E 11 0 € 0,27 Vorschlag: 0,27 SACHBEARBEITER/IN 21.532 € 21.532 € E 11 0 € 0,27 ohne Deckung Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Barrierefreiheit der bei der Stadt Nürnberg eingesetzten Fachsoftware obliegt aktuell der federführenden Fachdienststelle im Rahmen der Gesamtprojektleitung bei Neueinführungen/Releasewechseln. Die 2020 überarbeitete DIN EN 301549 (Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und –Dienstleistungen) beschreibt auf 203 Seiten die diversen technischen Anforderungen, die in Bezug auf die Barrierefreiheit gelten, sowie die unterschiedlichen Prüfmethoden. Ferner sind weitere Regelwerke, Normen und Gesetze zu beachten. Ziel ist die Schaffung einer von der Interessenvertretung bzw. den operativen Fachbereichen unabhängigen Stelle – analog zum Datenschutz oder der Informationssicherheit. Die Stelle soll bei der Umsetzung der IT-Maßnahmen beratend im Sinne der Barrierefreiheit unterstützen. Stellungnahme DiP: Beim Amt für Informationstechnologie gibt es bereits Stellen, die sich mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit von Software auseinandersetzen. Dies bezieht sich jedoch nur auf Eigenentwicklungen/-programmierungen und nicht auf die marktverfügbaren Produkte Dritter. Die Eigenentwicklungen stellen allerdings nur ein Bruchteil der bei der Stadt Nürnberg eingesetzten Software dar. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass der Schwerpunkt bei Neubeschaffungen auf marktverfügbaren Lösungen liegen wird. Von Dienststellen oder Geschäftsbereichen ist eine intensive Befassung mit der Aufgabe nicht leistbar. Dort wird das Augenmerk auf die fachlichen Anforderungen der Software gelegt. Einerseits fehlt für eine tiefere Kenntnis der einschlägigen Vorgaben (DIN-Vorschriften, Gesetze und Richtlinien) bei den einzelnen Organisationseinheiten die Kapazität. Andererseits scheint es nur wenig sinnvoll, dass sich die Bereiche individuell Expertenwissen aneignen, welches nach Einführung erneut veraltet. Eine zentrale Wahrnehmung dieser Aufgabe für alle Dienststellen bei der Stadt Nürnberg ist sinnvoll. Daher wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 65 von 210 398 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2378 Auf - und Ausbau des Competence Centers Stellenbewertung im Ref.I/II Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 63 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00 ohne Deckung Die Stabsstelle Competence Center Stellenbewertung (Ref.I/II-CC) ist zuständig für alle Bewertungsfragen der gesamten Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe, des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung, der Beamtenstellen im Kommunalunternehmen (Kh) und Staatstheater (Th), externe Auftragsbewertungen sowie umfassend für Angelegenheiten des Stellenplans. Zudem ist Ref.I/II-CC mit der Federführung des Stellenplanverfahrens (Personalhaushalt), d.h. mit der Steuerung und Koordinierung des Stellenschaffungs- und Stellenhebungsverfahrens betraut. Aufgrund der stark gestiegenen Bedarfe Stellenwerte festzulegen und für die Integration der neuen Themen bezüglich des Stellenplans, werden für den Ausbau von Ref.I/II-CC zusätzliche Stellenressourcen in der Sachbearbeitung dringend benötigt, um die anfallenden Aufgaben künftig bedarfsgerecht bewältigen zu können. Die gestiegene Arbeitsbelastung zeigt sich vor allem an den vorgelegten Stellenwertüberprüfungen (Tarifrecht, Analytik), die sich um ein Vielfaches erhöht haben (derzeit insgesamt ca. 1.700 Prüfungen), der durchgeführten Bewertungen sowie der erforderlichen Gremienentscheidungen. Stellungnahme DiP: Ref. I/II-CC ist ein zentraler Knotenpunkt, wenn es um die Schaffung, Bewertung und Wiederbesetzung von Stellen in der Stadt Nürnberg geht. Daher ist es unerlässlich, dass es so mit Personal ausgestattet wird, dass es seine Aufgaben zügig und mit der notwendigen Gründlichkeit erledigen kann. Die ursprüngliche Personalbemessung im Rahmen des Strategieprojekts 2 ging von anderen Umständen aus. So stellt sich in der Praxis heraus, dass bei vielen Stellen die Arbeitsplatzbeschreibungen aufgrund Alter und Aktualität überarbeitet und dementsprechend neu bewertet werden müssen. Auch der Aspekt des demografischen Wandels, der sich zunehmend auf die Personalstruktur auswirkt, spielt eine große Rolle, da immer mehr Beschäftigte altersbedingt in den Ruhestand gehen, was wiederum eine Nachbesetzung, oft unter Einbindung von Ref. I/II-CC, zur Folge hat. Um die anfallenden Aufgaben auch zukünftig im Sinne der Stadtverwaltung und Beschäftigten der Stadt Nürnberg wahrnehmen zu können, wird die zusätzliche Personalkapazität befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 66 von 210 399 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2174 Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 64 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentrale Dienste Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 MOBILE/R HAUSMEISTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1, 00 Vorschlag: 1,00 MOBILE/R HAUSMEISTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1, 00 Antrag: 4,00 OBJEKTMANAGER/IN 298.241 € 298.241 € E 10 0 € 4,00 Vorschlag: 4,00 OBJEKTMANAGER/IN 298.241 € 298.241 € E 10 0 € 4,00 Antrag: 2,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 138.709 € 138.709 € E 7 0 € 2,5 0 Vorschlag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 83.225 € 83.225 € E 7 0 € 1,50 ohne Deckung Seit 2018 wurden zahlreiche Gebäude in die Verantwortung der Hausverwaltungseinheit Kultur- Soziales-Verwaltung (HVE KSV) übernommen. Zum 01.01.2021 wurden weitere 17 Feuerwehrgerätehäuser sowie erste Gebäude aus dem Geschäftsbereich Kultur und neu in Betrieb gesetzte Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Das bedeutet insgesamt zusätzliche 33.000 m² Bruttogebäudefläche (BGF) für den Verantwortungsbereich der HVE, verteilt auf 33 Gebäude. Nach den umfangreichen Verhandlungen zum Übergang der Hausverwaltung und den notwendigen Umstellungsarbeiten ab April 2021, geht die Hausverwaltung des Gebäudebestands von BCN, SenA, BA/N und FW sowie der neu in Betrieb gehenden Jugendamtsgebäude zum 01.01.2022 mit 55.000 m² (BGF) verteilt auf 18 Gebäude zur HVE über. Um die sukzessive im Jahr 2021 und 2022 übernommenen Gebäudeeinheiten bewirtschaften und die geplanten Arbeiten zum Übergang der 65 Kulturgebäude von KuF, KuKuQ und KuM mit 85.559 m² (BGF) durchführen zu können, benötigt die HVE entsprechend dem Benchmark-Vergleich mit der HVE Schule und Sport sowie der Kennzahlenvorgaben der KGSt und dem BKPV 4 Stellen für Objektmanager/innen in Vollzeit, die für jeweils ca. 45.000 m² BGF Bewirtschaftungsfläche die Betreiberverantwortung übernehmen. Ein zusätzliches oder stellvertretendes Tätigwerden der vorhandenen Objektmanager/innen und der Verwaltungskräfte zur Umsetzung des Überführungsauftrages ist nicht möglich. Die Stellenschaffungen und Besetzungen sind vor Beginn der umfangreichen Überführungsarbeiten erforderlich. Stellungnahme DiP: Mit der Übernahme der Gebäude in den Zuständigkeitsbereich von ZD wird grundsätzlich auch das bisher mit den Aufgaben der Gebäudeverwaltung/-bewirtschaftung betraute Personal zu ZD verlagert. Häufig können jedoch insbesondere kleinere Kapazitätsanteile nicht eindeutig ermittelt oder aus den abgebenden Dienststellen herausgelöst werden. Zudem wurden in der Vergangenheit nicht alle technischen und infrastrukturellen Aufgaben wahrgenommen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist jedoch beispielsweise im Hinblick auf die Betreiberverantwortung dringend geboten und eine der grundlegenden Zielsetzungen des Aufbaus der HVE. Für Objektmanagement-Aufgaben wurden bisher je Vollkraft-Stelle ca. 45.000 m² Gebäudefläche zugrunde gelegt. Hieraus errechnet sich für 2022 bei einer zu betreuenden Gebäudefläche von ca. 506.000 m² ein Bedarf von insgesamt 11,2 VK (7,0 VK sind bereits vorhanden). Vor dem Hintergrund des bei ZD derzeit anfallenden erheblichen Zusatzaufwands bedingt durch die Übernahme großer Gebäudebestände (Festlegen von Zuständigkeiten, Etablierung von Abläufen und Strukturen, Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 67 von 210 400 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2174 Verschaffung eines Überblicks über den Gebäudezustand, etc.) sowie der sich bereits konkret in Planung befindlichen weiteren Gebäudeübernahmen werden die von ZD beantragten 4,0 VK Objektmanagement-Stellen als erforderlich angesehen. Die beantragte Stelle für den Mobilen Handwerker- und Hausmeisterdienst begründet sich im Umstand, dass bei einer Vielzahl der neu zu übernehmenden Kultureinrichtungen (146.600 m2 BGF, verteilt auf 75 Gebäude) derzeit keine hausmeisterliche Betreuung zur Verfügung steht. Die handwerklich notwendigen Leistungen werden daher an Fremdfirmen vergeben, die für Anfahrten, Fahrzeug- und Maschineneinsatz und Kleinmaterialpauschalen hohe Kosten verursachen. Das bereits in verschiedenen Sozialgebäuden (vornehmlich Kitas) praktizierte Modell, wonach der ZD- eigene Mobile Handwerker-/Hausmeisterdienst eine Vielzahl der Reparatur- und Wartungsarbeiten übernimmt, hat sich als deutlich kostengünstiger und wirtschaftlicher erwiesen. Die beantragte Stellenschaffung wird befürwortet. Ferner werden 2,5 VK Verwaltungsfachkraft zur Entlastung und Unterstützung der Objektmanager/innen beispielsweise durch die Bearbeitung von Störungsmeldungen, Erstellung von Berichten, Verwaltung von Schließanlagen und Weiterführung der Gebäudedokumentation beantragt. Derzeit verfügt ZD bereits über 3,0 VK einer entsprechenden Verwaltungskapazität. Unter Berücksichtigung der im Aufbau befindlichen HVE und den damit stetig wachsenden administrativen und unterstützenden Aufgaben wird auch die Schaffung zusätzlicher Personalkapazität für Verwaltungsfachkräfte als notwendig erachtet. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, zunächst weitere 1,5 VK Verwaltungsfachkraft zu schaffen. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 68 von 210 401 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2282 Ausbau IT-Anwendungsbetreuung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 65 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER 159.499 € 159.4 99 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER 159.499 € 159.4 99 € E 11 0 € 2,00 ohne Deckung Derzeit befinden sich ca. 150 Anwendungen und 90 Hilfstools bzw. Schnittstellen beim Application Management (AM) der IT in Betreuung bzw. in Eigenentwicklung. Seitens der Dienststellen gibt es einen erhöhten Bedarf zur Implementierung und Betreuung neuer Fachverfahren im Rahmen von IT-Maßnahmen. Es bestehen kritische Anforderungen zur Ablösung technologischer Schulden (von Dienststellen selbstgebaute Anwendungen auf veralteten Microsoft Access Versionen, Anwendungen auf Visual Basic 6 etc.) mit bestehenden Kompatibilitätsproblemen (Windows 10) sowie bereits ausgelaufenem oder kurz-/mittelfristig auslaufendem Herstellersupport (bspw. Oracle 11g, 12.x). Um auch weiterhin die Betriebsbereitschaft bestehender Fachverfahren sicherzustellen und zusätzlich Bedarfe der Dienststellen abdecken zu können, sind weitere Personalressourcen erforderlich. Stellungnahme DiP: Im Rahmen des Strategieprojekts 2 wurde die Übernahme von 47 zusätzlichen Fachverfahren beschlossen, wovon 16 mit dem derzeitigen Personal abgedeckt werden konnten. Weitere 54 Fachverfahren, die derzeit noch in den einzelnen Dienststellen betreut werden, sollen mittelfristig in die Verantwortung der IT überführt werden. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Stadtverwaltung, die durch Maßnahmen wie Digitale Fachstrategien und die Umsetzung des OZG und einer damit verbundenen End-to-End Betrachtung der zugrundeliegenden Prozesse einhergeht, wird sich die Zahl der durch IT/AM betreuten Fachverfahren sowie deren Qualität/Anspruch mittelfristig deutlich erhöhen und damit über den im Strategieprojekt 2 geplanten Rahmen hinaus erweitern. Darunter fallen auch die Anbindung an die zentrale Service-Plattform "Mein Nürnberg" , auf welcher die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Um die Funktionalität und die Zukunftsfähigkeit der Anwendungen sicherzustellen, bedarf es ausreichender Betreuungskapazitäten, was mit den aktuellem Personal nicht möglich sein wird. Aus diesen Gründen wird die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 69 von 210 402 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2283 Technische Umsetzung RPA/Process-Mining/Automatisierung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 66 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1, 00 Vorschlag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1, 00 ohne Deckung Im Rahmen der Strategie „Digitales Nürnberg / Digitale Stadtverwaltung“ wird von DiP das Projekt „Etablieren eines stadtweiten Geschäftsprozessmanagement (GPM) als Grundlage für Digitalisierung“ aufgesetzt. Hierbei ist geplant, im Zuge der Einführung eines organisationsübergreifenden GPM nachhaltig effiziente Prozesse zu realisieren, die Bürgerzufriedenheit zu steigern und insgesamt einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft zu erzielen. Um dies zu erreichen, sollen unter anderem IT-Verfahren konzipiert und realisiert werden, um geeignete Prozesse zu automatisieren (Process Automation) und zu erschließen (Process Mining). Stellungnahme DiP: Im Kontext der Umsetzung des OZG und der voranschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und interner Prozesse wird seitens DiP das Themengebiet Robotic Process Automation (RPA) näher betrachtet und in Projekt-/Programmstrukturen überführt. Ziel ist es die Digitalisierungsrendite zu steigern und bestimmte Verwaltungsabläufe nach Möglichkeit zu automatisieren. Zur Identifikation geeigneter Prozesse bedarf es neben einer eingehenden Analyse auch der Daten aus dem Process Mining, um so die Komplexität der einzelnen Prozesse näher beleuchten und abschätzen zu können. Um die durch DiP erarbeiteten Lösungen zu realisieren, bedarf es auf Seiten der IT zusätzliche Kapazitäten, um die IT-technische/betriebliche Seite von RPA unterstützen. Die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten wird aus diesen Gründen befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 70 von 210 403 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2284 Ausbau DMS-Administration Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 67 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 DMS-ADMINISTRATOR/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DMS-ADMINISTRATOR/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Das Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist ein strategisches Verfahren, eine Basis-Infrastruktur der Stadt Nürnberg. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Nürnberg insgesamt und der digitalen Fachstrategien der einzelnen Dienststellen. Aktuell sind 3.000 Benutzerinnen und Benutzer an das DMS angeschlossen. Die Verbreitung des DMS für die elektronische Aktenführung und Geschäftsprozessbearbeitung wächst stetig. Damit wächst auch der administrative Aufwand und der Supportbedarf wird in der Zukunft eine dauerhaft hohe Bedeutung haben, da sich sowohl der Funktionsumfang des DMS weiterentwickelt, als auch immer mehr dienststellenspezifische Lösungen durch Fachverfahrensintegrationen und spezifische Prozessabläufe zum Einsatz kommen. Stellungnahme DiP: 2017 wurde eine Stelle DMS-Administrator/in geschaffen. Zum damaligen Zeitpunkt waren 1.800 Nutzer/innen im DMS. Bis heute hat sich die Zahl nahezu verdoppelt und steigt auch weiterhin deutlich an. Durch die konsequente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Anbindung weiterer Fachverfahren und die Entwicklung digitaler Fachstrategien für die Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg wird die Zahl der User und die Komplexität der Fachanwendung selbst weiter steigen. Gerade für die OZG-Umsetzung ist das Vorhandensein des DMS und die Anbindung weiterer Fachverfahren daran eine wichtige Grundlage. Weitere Bedeutung erlangt das DMS durch den Umzug der Dienststellen J, SHA, IT, MI und DiP in "The Q" im Jahr 2024/25. Bis dahin müssen nahezu alle Papierakten digitalisiert, abgelegt und abrufbar sowie bestehende Fachverfahren angebunden sein. Bei einer weiter ansteigenden Zahl an Usern besteht die Gefahr, dass zentrale administrative Dienstleistungen des DMS-Einsatzes nicht mehr zeit- und bedarfsgerecht sichergestellt werden können. Aus diesen Gründen wir die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 71 von 210 404 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2285 IT-Trainer/in DMS, SAP Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 68 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-TRAINER/IN DMS, SAP 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00 Vorschlag: 1,00 IT-TRAINER/IN DMS, SAP 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00 ohne Deckung Das Dokumentenmanagementsystem (DMS) und SAP sind strategische Verfahren/Basis- Infrastrukturen der Stadt Nürnberg und wesentliche Bestandteile der Digitalisierungsstrategien der Stadt Nürnberg. Aktuell sind 3.000 Benutzerinnen und Benutzer an das DMS angeschlossen. Mit SAP arbeiten über 3.500 User alleine im ERP-Bereich (ohne HCM). Das Modell der nebenamtlichen Trainerinnen und Trainer, die häufig nicht in erforderlichem Umfang bzw. zur erforderlichen Zeit zur Verfügung stehen, ist bei durchgängig hohem Schulungsbedarf beider Verfahren nicht zukunftsträchtig. Nebenamtliche Trainerinnen und Trainer sollen künftig zusätzlich eingesetzt werden, um einen größeren Trainerpool zur Verfügung zu haben und um Spitzen beim Schulungsbedarf auszugleichen. Stellungnahme DiP: Die Verbreitung beider Verfahren wächst stetig, wobei sich dieser Trend auch in Zukunft weiter fortsetzen wird. Durch den Rollout und den laufenden Einsatz beider Verfahren, die technischen und funktionalen Weiterentwicklungen und neue Releases der Produkte sowie die anhaltende Personalfluktuation besteht ein permanent hoher Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg. Auch nach Abschluss des DMS-Basis-Rollouts kann mit einem steigenden Schulungsaufwand gerechnet werden, da dann sukzessive die fachliche Anbindung, die jetzt ebenfalls bereits läuft, an Geschwindigkeit gewinnen wird. Dies führt zu einer steigenden Zahl an Usern über die Querschnitts- und Leitungsfunktionen in den Dienststellen hinaus. Im SAP-Bereich erfolgt bereits jetzt in Teilen die Umstellung auf S/4 HANA. Diese Umstellung wird ebenfalls einen massiven Schulungsbedarf nach sich ziehen, da sich sowohl die Oberfläche als auch Funktionalitäten teils grundlegend verändern werden. Um einen Schulungsstau und damit einhergehend eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu vermeiden, bedarf es den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten. Die Schaffung dieser Kapazitäten wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 72 von 210 405 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2286 Betrieb, Erweiterung, Gewährleistung IT-Sicherheit (Firewall) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 69 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SPEZIALIST NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00 Vorschlag: 1,00 IT-SPEZIALIST NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00 ohne Deckung Durch die immer höher werdenden Anforderungen an die IT-Sicherheit steigt auch der Aufwand im Betrieb der Firewall-Umgebung. Auch durch die Zunahme der städtischen Standorte werden immer mehr Sicherheitsgateways zur kontrollierten Anbindung externer Netze benötigt. Diese müssen geplant, konfiguriert, installiert und betrieben werden. Seitens des Informationssicherheitsbeauftragten werden immer höhere Anforderungen an die Segmentierung von Netzen sowie die Einrichtung von speziellen Sicherheitsklassen gefordert. Logfiles müssen analysiert und die Ergebnisse dokumentiert werden. Nicht zuletzt durch die zunehmende Anzahl an VPN-Anbindungen sowie den stark zunehmenden Anteil an über VPN angebundenen Teleworkern nimmt der Betriebsaufwand stark zu. Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren kam es vor allem im Jugend- und Sozialbereich zu einer Steigerung der angeschlossenen Liegenschaften und deren Einbindung in das städtische Netz. Dies führt zu einem steigenden Netzausbau und damit einhergehend zu wachsenden Anforderungen an die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit. Die Corona-Pandemie hat die Nutzung mobiler Endgeräte und damit die Einwahl in das städtische Netz über VPN massiv beschleunigt. In Verbindung mit der Rahmendienstvereinbarung über flexible Arbeitsformen bei der Stadt Nürnberg wird sich diese Entwicklung verstetigen, was zu einem dauerhaften Mehraufwand in diesem Bereich führt. Eine Gewährleistung der IT-Sicherheit ist von grundlegender Bedeutung für die gesamte Stadtverwaltung. Die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten für die damit verbundenen Aufgaben wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 73 von 210 406 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2287 Koordination WLAN-Ausbau Jugendamt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 70 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Bei der Ausstattung der Einrichtungen des Jugendamtes mit WLAN besteht großer Nachholbedarf. Es soll noch eine große Anzahl an Standorten erschlossen werden. Dazu bedarf es einer detaillierten Analyse der Standorte, Planung der WLAN-Infrastruktur und Koordination des Rollouts. Zur Sicherstellung des Jugendschutzes muss eine leistungsfähige und skalierbare Lösung eruiert, aufgebaut und betrieben werden. Stellungnahme DiP: Im Bereich des Jugendamtes sind insgesamt 190 Liegenschaften anzubinden, wobei Ende des Jahres 2021 voraussichtlich 35 angebunden sein werden. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Fertigstellungsrate von etwa 15 pro Jahr würde sich die Zielerreichung mit den derzeit vorhandenen Kapazitäten noch über ca. 10 Jahre erstrecken. Weiterhin müssen neben der rein technischen Anbindung und Administration auch die Belange des Jugendschutzes berücksichtigt werden, was wiederum zu einem höheren Aufwand bei der Konzeptionierung und Umsetzung technischer Lösungen nach sich zieht. Eine zeitnahe Anbindung der Einrichtungen des Jugendamtes ist mit den derzeit bei IT vorhandenen Ressourcen nur schwer möglich, bedarf aber auch von Seiten des Jugendamtes eine Aufstockung der dortigen Kapazitäten. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen wird der Schaffungsantrag befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 74 von 210 407 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2288 WLAN-Ausbau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 71 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 3,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00 Vorschlag: 3,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00 ohne Deckung Die Bedeutung der WLAN Infrastruktur der Stadt Nürnberg nimmt von Jahr zu Jahr zu. Insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Schule und Jugendamt wird ein funktionierendes und performantes WLAN immer wichtiger. Zwischenzeitlich sind im Stadtgebiet rund 3.000 Accesspoints in Betrieb. Jedes Jahr kommen bis zu 1.000 weitere Geräte dazu. Für diese muss vorab eine Planung erstellt werden, die Verkabelung muss koordiniert, die Geräte müssen beschafft und konfiguriert und es muss die Inbetriebnahme vor Ort durchgeführt werden. Im laufenden Betrieb entstehen durch die stark zunehmende Anzahl an Geräten ebenso immer höhere Betriebsaufwände. Die WLAN Infrastruktur muss aktuell gehalten werden, Konfigurationen und Logfiles müssen ausgewertet werden. Durch die stark zunehmende Anzahl an Endgeräten entsteht auch ein stark zunehmender Aufwand im Bereich der Fehleranalyse. Mit der Möglichkeit eines drahtlosen Internet-Zugangs steigt auch immer mehr der Bedarf an einem sicheren Zugang zum Internet. Insbesondere im Bereich Schule werden leistungsfähige Zugangs-, Kontroll- und Filtersysteme, insbesondere zum Jugendschutz, benötigt (URL und Contentfilter). Stellungnahme DiP: Der zügige und konsequente Ausbau der WLAN-Infrastruktur in den Liegenschaften und im Stadtgebiet der Stadt Nürnberg ist ein Schlüsselfaktor für die Umsetzung des digitalen Lernens an den Schulen, das mobile Arbeiten der Beschäftigten der Stadt Nürnberg und die Realisierung der Strategie "Digitales Nürnberg". Die Zahl der durch IT betriebenen Access Points ist, bei gleichbleibenden Personalressourcen in diesem Bereich, seit Beginn 2018 von 350 auf 2250 im Februar 2021 angestiegen. Durch die steigende Gerätezahl nehmen auch die Aufwände im Betrieb und in der Administration zu. Diese verlaufen nicht linear, sondern unterliegen gewissen Sprungmarken, ab welchen zusätzliche Kapazitäten notwendig sind. Die gegenwärtige pandemische Lage hat sehr deutlich aufgezeigt, welche Bedeutung eine funktionierende Netzinfrastruktur für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und die Arbeit in einer Verwaltung hat. Mit den derzeit vorhandenen Kapazitäten würde der flächendeckende WLAN-Ausbau ca. 30 Jahre benötigen. Um diese Zeitspanne deutlich zu verkürzen wurden bereits organisatorische Änderungen auch in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen vollzogen. Eine Ausweitung der Personalkapazitäten in diesem Bereich ist dennoch notwendig, der Antrag auf Stellenschaffung wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 75 von 210 408 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2289 Ausbau der Modulbetreuung für die Migration nach S/4HANA Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 72 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-FI 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-FI 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1 ,00 Antrag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-LOG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-LOG 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung In den beiden Teams Finanzwesen und Logistik sind durch Aufgabenzuwächse im Laufe der Jahre Personalengpässe und Arbeitsrückstände entstanden, die nicht parallel mit erhöhten Personalressourcen ausgeglichen wurden. Dazu kommt aktuell, dass die erweiterte Organisationsstruktur bei IT durch das Einziehen der Kundencenter-Ebene und einem beabsichtigten stärkeren Controlling zu weiteren Aufgaben für die Sachbearbeiter-Ebene in der Modulbetreuung führt. Ein inoffizieller Vergleich mit der Stadt Stuttgart zeigt eine weit unterentwickelte Kapazität der eigenen Personalressourcen bei vergleichbaren Aufgaben. Stellungnahme DiP: Die Umstellung des derzeitigen SAP-Systems auf SAP S/4HANA wird die Verwaltung der Stadt Nürnberg über alle Dienststellen hinweg bis voraussichtlich zum Jahr 2028 vor Herausforderungen stellen. Prozesse müssen teilweise komplett neu gedacht und entsprechend implementiert werden, bisherige Transaktionen fallen teilweise weg und werden durch neue ersetzt und es muss geprüft werden inwiefern die bisherigen selbst vorgenommenen Anpassungen zukünftig noch nutzbar sind. Bestehende Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen müssen überprüft und teilweise angepasst werden. Bereits in der Vorstudie zur Umsetzung zeigte sich, dass der Personalaufwand sehr groß werden wird. Aktuell können selbst kleine Anpassungen oder Implementierungen nur sehr schwer bzw. nicht realisiert werden.. Um die Umstellung auf das neue System erfolgreich gestalten zu können, ist eine Ausweitung der personellen Kapazitäten erforderlich und wird daher befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 76 von 210 409 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2290 Wartungs- und Störungsmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 73 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SERVICEMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SERVICEMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Im Rahmen der Umsetzung des Sollkonzeptes IT wurde das Servicemanagement etabliert. Dabei hat sich gezeigt, dass für bestimmte Prozesse noch keine Personalkapazität vorgesehen ist. Dringlich ist die Schaffung einer Personalkapazität im Bereich des Change Managements. In der IT finden laufend Änderungen (Changes) im technischen Bereich statt (Update, Patches, neue Konfigurationen, Inbetriebnahmen). In der Folge steigt das Risiko stark an, dass durch eine unzureichende Planung und Koordination von (konkurrierenden) Changes Systemausfälle und nicht vertretbare Ausfallzeiten sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Bürgerdienste entstehen. Gleichzeitig wurde der weitere Bedarf erkennbar, Personalkapazität für das Incident Management (organisatorischer und technischer Prozess der Reaktion auf erkannte oder vermutete Sicherheitsvorfälle bzw. Betriebsstörungen in IT-Bereichen sowie hierzu vorbereitende Maßnahmen und Prozesse) sowie für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von IT-Servicemanagement-Prozessen allgemein zur Verfügung zu haben. Stellungnahme DiP: Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die IT z.B. hinsichtlich der IT-Sicherheit, durch die zunehmende Digitalisierung, die wiederum zu mehr Verfahren und Systemen führt, der steigenden Anforderungen der Dienststellen hinsichtlich der Verfügbarkeit der IT und eine erhöhte Änderungsfrequenz wird das Change Management im Softwarebereich zunehmend komplexer. Die zunehmende Verknüpfung unterschiedlicher Softwarelösungen mittels teils nachträglich implementierter Schnittstellen führt zu einer immer komplexeren Umgebung, was den Betrieb und die Wartung der einzelnen Komponenten anbelangt. Zur Berücksichtigung dieser Interdependenzen und zur nachhaltigen Sicherstellung der IT-Services ist es sinnvoll, die Informationen einzelner Bereiche auf einer Stelle zu bündeln. Damit kann sichergestellt werden, dass notwendige Änderungen an den einzelnen Softwarekomponenten nicht zu unerwünschten Ausfällen in anderen Bereichen führen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 77 von 210 410 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2291 Arbeitsplatz der Zukunft (VDI) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 74 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SYSTEMUMGEBUNGSBETREUER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SYSTEMUMGEBUNGSBETREUER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsplatzkonzeptes der Zukunft sowie der aus dem Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Projekt erarbeiteten Vorgehensweise zum Bereitstellen von virtuellen Arbeitsplätzen ist mit erheblichem Mehraufwand für die Weiterentwicklung und die Administration der derzeit betriebenen Citrix-Umgebungen zu rechnen. Darüber hinaus garantieren die über Terminalserver bereitgestellten Zugänge für Mitarbeiter/innen im Homeoffice in Rahmen der Covid19-Pandemie die städtische Handlungsfähigkeit. Bisweilen werden mit der Umgebung mehr als 1500 Benutzer/innen gleichzeitig versorgt. Hier gilt es, die Zugangsform IT-sicherheitskonform weiterzuentwickeln und auch künftig bedarfsgerecht zu betreiben. Neue Anforderungen darüber hinaus sind: • Entwicklung von Systemumgebungen für virtuelle Arbeitsplätze mit komplexen Anforderungen (z.B. Einsatz CAD-Software) • Gewährleistung eines IT-sicherheitskonformen Betriebs von Citrix-Systemumgebungen • Weiterentwicklung und Betrieb der Authentifizierungslösung Safenet SAS für den Remote-Zugang Stellungnahme DiP: Die Corona-Pandemie hat zu einer Beschleunigung im Bereich des mobilen Arbeitens und zu einer wachsenden Zahl an Homeoffice-Arbeitsplätzen geführt. Auch nach einem möglichen Ende der pandemischen Lage scheint eine Umkehr zu einem Vor-Corona-Stand unrealistisch, was durch die Rahmenvereinbarung über flexible Arbeitsformen bei der Stadt Nürnberg belegt wird. Das und die Tatsache, dass mit dem Umzug mehrerer Dienststellen in The Q ein Modellprojekt zum Arbeitsplatz der Zukunft gestartet wird, führt in den kommenden Jahren zu qualitativ und quantitativ steigenden Anforderungen bei der Leistungsbereitstellung durch IT. Ein Bestandteil ist auch die teilweise Umstellung der Arbeitsplätze vor Ort auf VDI, was eine Abkehr von dem bisherigen Verfahren bedeutet, an jedem Arbeitsplatz einen festen PC vorzuhalten. Diese zusätzlichen Aufgaben können mit dem bestehenden Personal nur schwerlich zu den bereits bestehenden Aufgaben wahrgenommen werden. Die Schaffung zusätzlicher Personalressourcen wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 78 von 210 411 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2292 Umsetzung und Betrieb Digitale Plattformen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 75 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/-IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/-IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Der Stellenbedarf resultiert aus folgenden Anforderungen: - Mehrung von Fall- und Benutzerzahlen im Bereich der Systemplattformen Active Directory, Exchange und Dokumentenmanagement - Technologische Entwicklungen und Entscheidungen, die die Integration der Systemplattformen mit Fachverfahren und digitalen Projekten aufgrund der Digitalstrategie der Stadt Nürnberg erfordern (z.B. Integration Active Directory für Single-SignOn, Mailintegration mit Fachverfahren, Jobsteuerung durch UC4, Monitoring) - Technologische Entwicklungen und Entscheidungen, die die Integration der Systemplattformen mit Clouddiensten (hybride Cloudsysteme) erfordern - Höhere Sicherheitsanforderungen, die zeitnah bei Aufrechterhaltung des Betriebs und unter Berücksichtigung der komplexen Schnittstellen umgesetzt werden müssen - Konzeptionierung, Betrieb und Weiterentwicklung zusätzlicher Plattformdienste wie z.B. Zentrale Scanplattform - Sicherstellung der Stellvertretung zu Aufgaben, wo bislang eine Stellvertretung nicht etabliert ist, wie z.B. bei ContentCollaboration sowie bei den zusätzlichen Aufgaben durch neue Plattformen oder erweiterten Aufgaben bei der Integration von Clouddiensten. Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren kam es im Bereich der betriebenen Plattformsysteme zu einer sowohl quantitativen als auch qualitativen Steigerung der Aufgaben. Die Zahl der Exchange-Postfächer stieg innerhalb der letzten 5 Jahre von ca. 9.000 auf ca. 14.100 an, was einer Steigerung von 56% entspricht. Diese müssen konfiguriert und administriert werden. Ebenfalls zunehmend ist die Vernetzung der einzelnen Systeme untereinander, was durch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nochmals an Dynamik gewinnt. Es müssen aufgrund neuer digitaler Verfahren Schnittstellen entwickelt und administriert werden. Dabei bedarf es jeweils einer Betrachtung des Einzelfalls. Hinzu kommt, dass die Privatwirtschaft ihre Strategie bezüglich dem Angebot von On-Premise- Lösungen ändert und sich mittelfristig auf das Angebot von Cloud-Diensten konzentrieren wird. Daher muss die Stadt Nürnberg ihre bisherige Haltung in diesem Bereich überdenken und den externen Gegebenheiten anpassen, was je nach Entscheidung mit einem erhöhten Implementierungs- bzw. Migrationsaufwand einhergeht. Gleichzeitig sind bei all diesen Entwicklungen die Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu berücksichtigen und umzusetzen. Mit den bereits bestehenden Kapazitäten ist ein Schritthalten mit dieser Entwicklung nicht möglich. Aus diesen Gründen wird die Schaffung der beantragten Stelle befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 79 von 210 412 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2293 Umsetzung und Betrieb Onlinezugangsgesetz (OZG) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 76 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1 ,00 ohne Deckung Mit den aktuell im Team Web Technology Services (WTS) vorhandenen Skills (Wissen & Erfahrungen) sowie den personellen Ressourcen ist kurz- und mittelfristig ein erfolgreicher Service und IT-Betrieb des gesamten Aufgabenkomplexes - v. a. im Kontext der aufgrund der OZG-Umsetzung notwendigen Digitalisierungsstrategie - nicht zu bewerkstelligen. Insbesondere Projekte, mit denen weitere OZG- Dienste bereitgestellt und in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut werden sollen, werden einen deutlichen Mehraufwand mit sich bringen. Um Reputationsschaden für die Stadt Nürnberg abzuwenden und um einen erfolgreichen IT-Service und -Betrieb für die IT-Online-Services zu gewährleisten, ist der Stellenzuwachs im Team WTS dringend und unverzichtbar. Stellungnahme DiP: Das OZG verpflichtet die Stadt Nürnberg bis Ende 2022 die einen Großteil ihrer Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger digital anzubieten. Eine digitale Bereitstellung allein der Anträge (wie bisher) genügt den Anforderungen des Gesetzgebers nicht. Ziel sind End-to-End digitalisierte Prozesse, die auch die digitale Weiterverarbeitung der Daten innerhalb der Veraltung ermöglichen. Dazu ist eine große Zahl an Schnittstellen zu bestehenden Softwarelösungen zu schaffen und teilweise neue Software zu implementieren und zu betreiben. Im Rahmen des strategischen Ausbaus der stadtweiten IT-Online-Services ist mit erheblichem Mehraufwand für die weiterführende Konzeption, den Betrieb, die Administration und systemische Sicherheit der derzeit bereits in Betrieb befindlichen Web-Technologien sowie der zukünftigen Online- Service-Lösungen zu rechnen. Eine zeitnahe und sowohl für den Bürger (m/w/d) als auch für die Verwaltung technisch einwandfreie Lösung ist mit den derzeitigen Kapazitäten nicht machbar. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 80 von 210 413 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2380 Kapazitätserweiterung beim SAP Kompetenzzentrum (SKN) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 77 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 MODULBETREUER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MODULBETREUER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Im Rahmen der Weiterentwicklung der Personalwirtschaft bei der Stadt Nürnberg hat sich das Personalamt (PA) entschieden das Thema SAP-Success-Factors insbesondere zu den beiden Komponenten Beurteilungs- und Fortbildungsmanagement mit SAP weiterzuverfolgen. Neben den gewünschten Funktionen Beurteilungs- und Fortbildungsmanagement verspricht der integrative Charakter von SAP-Success-Factors mit dem bestehenden SAP HCM hier Entwicklungs- und Wartungssynergien in der Umsetzung und im Betrieb. IT/SKN betreut alle Anwendungen und Module die mit SAP bei der Stadt Nürnberg zu tun haben. Zur frühzeitigen Begleitung von PA bei diesem hochkomplexen Thema im Zusammenhang mit der Betreuung der eingesetzten Module von SAP ist zusätzliche Kapazität bei SKN im Team HCM notwendig. Die vorhandene Personalkapazität ist derzeit nur auf die Erfordernisse des laufenden Betriebes einschließlich des Projektes PSP/ELAZ ausgerichtet. Stellungnahme DiP: Da sich das Personalamt der Stadt Nürnberg für die Einführung von SAP-Success-Factors entschieden hat, ist eine Begleitung durch IT/SKN unerlässlich, da es sich dabei um eine aus verschiedenen Modulen zusammengesetzte Software für den Human-Ressource-Bereich handelt, welche über diese auf die in SAP befindlichen Daten zurückgreift. Diese Schnittstellen müssen geschaffen, in das bestehende System integriert und gepflegt werden. Die derzeit bei SKN vorhandenen Kapazitäten reichen für die Begleitung und Durchführung des Einführungsprojekts nicht aus. Auch nach einem Ende des PSP/ELAZ-Projekts und der Überführung der Aufgaben in den laufenden Betrieb, werden nicht genügend Ressourcen vorhanden sein. Unter der Berücksichtigung, dass auch das Projekt Success-Factors im laufenden Betrieb Ressourcen benötigen wird, ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten angebracht und wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 81 von 210 414 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2274 Dienstaufsichtliche Angelegenheiten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 78 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 82.878 € 82.878 € A 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 82.878 € 82.878 € A 11 0 € 1,00 ohne Deckung Die Arbeitsbelastung im Bereich „Dienstaufsichtliche Angelegenheiten und Disziplinarsachen“ (PA/3- 1) hat zuletzt erheblich zugenommen. Seit Oktober 2020 wird bereits versucht, durch veränderte Arbeitszuteilung die Mehrbelastung abteilungsintern aufzufangen, die Grenze ist hier aber erreicht. Es nimmt sowohl die Quantität der Fragestellungen als auch deren Komplexität stetig zu. Als Gründe können hierfür Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung angeführt werden, aber auch bisher weitgehend unbekannte Fragestellungen (z.B. Mobiles Arbeiten, Homeoffice, Dienstvereinbarungen im Kontext Digitalisierung, Leistungskontrolle im Kontext Führen auf Distanz usw.). Zudem führt auch der Anstieg der Beschäftigtenzahl bei der Stadt Nürnberg zu einem Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Dienstaufsichtlichen Angelegenheiten und Disziplinarsachen. Sowohl bei der Durchführung von Disziplinarverfahren als auch in arbeitsrechtlichen Verfahren (vor allem in Kündigungsfällen) sind in der Regel sehr umfangreiche Ermittlungs- und Recherchearbeiten erforderlich. Zu verzeichnen ist in diesem Zusammenhang auch eine erhebliche Zunahme an Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die zunächst in eigener Zuständigkeit von den Dienststellen veranlasst wurden (insbesondere Abmahnungen). In diesen Fällen ist PA/3-1 mit erheblichem Aufwand beratend gegenüber den Dienststellen und soweit erforderlich unterstützend für das Rechtsamt tätig. Stellungnahme DiP: Aufgrund der Neuorganisation von PA (hier: Zusammenlegung der bisherigen Abteilungen PA/6 und PA/7) und der dadurch bedingten zusätzlichen (Führungs-)Aufgaben für den Abteilungsleiter, kann dieser die bisher wahrgenommenen Aufgaben aus dem Bereich Dienstaufsicht nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben. Neben der Abteilungsleitung und stv. Abteilungsleitung ist derzeit nur eine weitere Stelle im Bereich der Dienstaufsichtliche Angelegenheiten und Disziplinarsachen angesiedelt. Im Bereich dienstaufsichtlicher Angelegenheiten kommen ganz neue Aufgabenfelder hinzu - Leistungskontrolle im Homeoffice, Kontrolle und Verstöße im Homeoffice. Die Anzahl der Fälle, in denen PA/3-1 in den vergangenen Jahren dienstaufsichtlich tätig wurde, lag im Durchschnitt bei ca. 160. Zum Stichtag (23.06.2021) sind für das Jahr 2021 bereits 117 Fälle zu verzeichnen. Die geänderte Personalzuordnung der Umorganisation wirkt verstärkend. Neben den kontinuierlich steigenden Fallzahlen im Bereich der zeit- und arbeitsaufwändigen Disziplinarverfahren ist ein zunehmender Beratungs- und Schulungsaufwand für Vorgesetzte/Dienststellen nachvollziehbar begründet. Um den rechtlichen Verpflichtungen unter Einhaltung der engen zeitlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird die Schaffung im Umfang von 1,0 VK befürwortet. Die Stelle ist nach den Vorgaben des Bayerischen Disziplinargesetzes mit verbeamteten Mitarbeitenden zu besetzen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 82 von 210 415 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2275 Ressourcenerhöhung Personalservice Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 79 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 269.776 € 269.776 € E 9b 0 € 4,00 Vorschlag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 269.776 € 269.776 € E 9b 0 € 4,00 ohne Deckung; 2,0 VK mit Fristvermerk F 12.22 Der Bedarf für eine Erhöhung der Personalkapazität bei PA/2 ergibt sich aus der aktuellen Arbeitssituation verbunden mit dem Ausblick auf verschiedene zusätzliche Aufgabenstellungen. Der fortschreitende Anstieg der quantitativen Arbeitsmenge wird dabei begleitet von einer zunehmenden Steigerung der qualitativen Anforderungen durch z. B. Zunahme an Rechtsanwaltsschreiben und Rechtsstreitigkeiten, zunehmende Priorisierung der Personalprozesse durch die Dienststellen wg. Personalknappheit, komplexere Personalgewinnung. Zum aktuellen Stand (19.04.2021) sind insgesamt 174 Stellenausschreibungen aktiv und insgesamt ca. 850 Vakanzen in verschiedenen Stati offen. Neben den aktuellen Aufgaben ergeben sich aber in naher Zukunft eine Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben, die mit der bestehenden Personalausstattung nicht zu leisten sind bzw. zu Einschränkungen bei anderen dringenden Aufgaben führen müssen: • Beurteilungsrunde 2022 - Regelbeurteilung von ca. 1.800 Beamt/innen • Einführung Elektronische Personalakte - Vorbereitung und Umsetzung • Einführung Austrittsinterviews - Implementierung von Austrittsinterviews und Maßnahmenableitung • Pre-Onboarding - frühzeitige Bindung neuer Mitarbeitender, erste Piloten starten in 2021 • Umsetzung von Traineeship, Dualem Studium, Werkstudierenden, zusätzlichen Praktika Stellungnahme DiP: In der Abteilung "Personalservice" sind die Aufgaben der Personalgewinnung und Personalbewirtschaftung für alle Mitarbeitenden-Gruppen einschließlich der Nachwuchskräfte sowie die Aufgaben des Personalmarketings gebündelt. Eine Anpassung der PA/2-Kapazitäten ist notwendig, um den derzeitigen und künftigen Personalbedarf in der Stadtverwaltung zeitgerecht decken zu können. Neben der tendenziell wachsenden Mitarbeiteranzahl von 2-2,5% pro Jahr steigt auch die Anzahl der Personalfälle im Rahmen von Nachbesetzungen oder Vertragsergänzungen bei bestehenden Mitarbeitenden. Die verschiedenen Angebote zur Anpassung von Arbeitszeit und Arbeitsort (Teilzeit, Sabbatzeit, Altersteilzeit, Homeoffice etc.) werden vermehrt genutzt. Eine Entlastung durch verstärkte Digitalisierung der Prozesse wie beispielsweise Einführung der ePersonalakte und elektronische Workflows ist bereits im Fokus der Dienststelle. Die anstehenden zukünftigen Aufgaben verbunden mit der in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anzahl der Beschäftigten (durch Stellenzuwächse, einen kontinuierlichen Anstieg der Teilzeitquote und den Anstieg der Anzahl von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen) begründet eine Erhöhung der Personalkapazität um 2,0 VK für die Sachbearbeitung in der Abteilung 2. Aufgrund der hohen Anzahl an zusätzlicher Personalrecrutierung für das Gesundheitsamt insb. im Bereich Kontaktverfolgung sind weitere 2,0 VK verbunden mit einem Fristvermerk F 12.22 nachvollziehbar begründet. Eine Stellenschaffung in diesem Umfang wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 83 von 210 416 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2276 Projektentwicklung mit Grundsatzcharakter Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 80 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 42.617 € 42.617 € E 13 0 € 0,50 ohne Deckung Bei der Bearbeitung grundsätzlicher juristischer Fragestellungen ist sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein Anstieg in der Aufarbeitung komplexer juristischer Fragestellungen zu verzeichnen. Sowohl der Bereich des Arbeits- und Tarifrechts als auch der Bereich des Beamtenrechts sind gekennzeichnet von stetigen Änderungen (sowohl im Rahmen der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung). Ebenfalls ist in den letzten Jahren eine Zunahme von dienststellenübergreifenden Themenkomplexen mit personalrechtlichem Schwerpunkt zu verzeichnen. Diese Themenkomplexe sind aufgrund der Vielschichtigkeit bei gleichzeitigem rechtlichem Bezug als Projekte zu bearbeiten. Hierbei ist sowohl eine juristische Aufbereitung als auch eine Projektleitung notwendig, welche innerhalb einer zentralen Stabsstellenposition zielgerichtet erfolgen kann. Es erfolgt sowohl eine fachliche Begleitung der rechtlichen Fragestellungen als auch eine rechtliche Begleitung des Entscheidungsprozesses. Stellungnahme DiP: Bei übergeordneten Themenkomplexen von grundsätzlicher Bedeutung und gesamtstädtischen Interesse ist eine ganzheitliche Bearbeitung von der Projektentwicklung bis zur Umsetzung notwendig. Die Aufgaben der Projektleitung und -steuerung bei dienststellenübergreifenden Projekten mit personalrechtlichem Bezug liegen u.a. in der rechtlichen Bewertung der Maßnahmenentwicklung, Unterstützung der beteiligten Akteure und Begleitung des Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses. Neben aktuellen Themen wie die Umsetzung des neuen Tarifvertrags zum Fahrradleasing stehen auch Entwicklungsprojekte wie die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos an. Hier sind sowohl vielfältige rechtliche Themenfelder als auch zahlreiche organisatorische Abläufe neu zu gestalten. Bei Neueinführungen in bestimmten Bereichen (z.B. mobiles Arbeiten) sind die Neuentwicklungen auch öffentlichkeitswirksam für Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere im Hinblick auf die Stadt als Arbeitgeberin. Vor diesem Hintergrund werden 0,5 VK als angemessener Kapazitätsbedarf befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 84 von 210 417 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2219 Verwaltung städtischer Stiftungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 81 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtkämmerei Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 0 € E 9b 67.444 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 0 € E 9b 67.444 € 0,00 mit Deckung Seit dem Jahr 2014, als die letzte Stellenschaffung in der Stiftungsverwaltung realisiert wurde, hat sich die Zahl der betreuten Stiftungen um 14 Stiftungen von 47 auf aktuell 61 Stiftungen erhöht. Dabei hat sich das Aktivvermögen (insbesondere Finanzanlagen und Immobilien) von 225 Mio. € auf 294 Mio. € erhöht. Für jede Stiftung muss ein steuerlicher Jahresabschluss erfolgen und regelmäßig müssen Wertpapiere neu angelegt werden. Existiert bei einer Stiftung ein Immobilienvermögen, muss dieses betreut und jährliche Abrechnungen erstellt und geprüft werden. Stellungnahme DiP: Die Betreuung der Stiftungen und die damit einhergehende Verwaltung des Stiftungsvermögens hat sich in den letzten Jahre nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ gesteigert. Nicht nur die gestiegene und voraussichtlich auch weiterhin ansteigende Zahl der Stiftungen und Zustiftungen sorgt für einen personellen Mehraufwand. Auch ist die Summe des verwalteten Stiftungsvermögens um 30% gewachsen. Qualitativ müssen die Anlagestrategien in Zeiten niedriger Zinserträge und einem vermehrten Angebot an Finanzprodukten intensiver geprüft werden, um Erträge für die vorgesehenen Stiftungszwecke zu erwirtschaften. Dabei ist auch immer die Sicherheit der jeweiligen Anlageform zu beurteilen und den Marktgegebenheiten anzupassen. Die Erfüllung dieser Aufgabe nehmen zunehmend mehr Zeit in Anspruch. Eine Ausweitung der Kapazitäten wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 85 von 210 418 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2254 Stabsstelle Klimaschutzmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 82 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltreferat Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 LEITUNG STABSST. KLIMASCHUTZMANAG. 107.048 € 107. 048 € E 15 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 LEITUNG STABSSTELLE KLIMASCHUTZ 98.261 € 98.261 €E 14 0 € 1,00 Antrag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Stellenwert E 14 als Platzhalter für Leitung Stabstelle Klimaschutz ; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. Um die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 und das Ziel der Klimaneutralität der Gesamtstadt bis zum Jahr 2050 zu erreichen, steht die Stadt Nürnberg vor einer zentralen Herausforderung. Um diese Herausforderung bewältigen zu können ist es notwendig die Personalstärke referatsübergreifend deutlich auszubauen. Mit dem Aufbau eines Klimaschutzmanagements bei der Stadt Nürnberg geht es darum, die Aktivitäten zu bündeln, strategisch auszurichten und bisher nicht erkannte Einsparpotentiale innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg zu identifizieren. Durch die Stadtverwaltung direkt beinflussbare Einsparpotentiale und Maßnahmen müssen zeitnah umgesetzt werden. Bei Themenbereichen, die nicht direkt von der Stadt Nürnberg beeinflusst werden können, ist politische Einflussnahme in bundesweiten und landesweiten Gremien notwendig. Hierfür bedarf es eines zentralen Stabes im Geschäftsbereich „Umwelt und Gesundheit“, der die städtischen Aktivitäten koordiniert, bündelt und strategisch vorantreibt. Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelt und seit Oktober 2014 mit einem Klimaschutzbeauftragten ausgestattet. Das Klimaschutzmanagement muss nun in alle Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung integriert werden. Die Koordinierung des Nürnberger Klimaschutzmanagements verbleibt beim Referat für Umwelt und Gesundheit, kann jedoch mit dem dort vorhandenen Personal nicht in der beschlossenen Intensität wahrgenommen werden. Vorerst wird die Schaffung der beantragten Stellen "Leitung Stabsstelle Klimaschutz" und "Projektassistenz" (jeweils 1,0 VK) begutachtet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird im folgenden Schaffungsverfahren zum Haushalt 2023 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 86 von 210 419 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2372 Strategische Gesundheitsplanung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 83 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltreferat Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 32.623 € E 14 65.638 € 0,33 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 28.297 € E 13 56.936 € 0,33 mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst", Fristvermerk F 12.26 Die Corona-Krise zeigt, dass die vorhandenen Kapazitäten bei Ref. III nicht dauerhaft ausreichen, um als Ansprechpartner bei Gesundheitsthemen und Koordinator zu übergreifenden Gesundheitsfragen zur Verfügung zu stehen. Das Aufkommen an Anfragen aus den politischen Gremien aber auch aus der Bürgerschaft ist bei Ref. III rapide angestiegen. Daher war nur teilweise eine ziel- und konzeptgerichtete Bewältigung der Kommunikationsaufgaben möglich. Eine Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit - hierzu zählt auch die Pflege des Internetauftritts sowie Social Media - ist unabdingbar, um eine bürgerfreundliche Stadtverwaltung zu fördern. Die Mitwirkung in Arbeitsgruppen in denen Gesundheitsthemen eine wichtige Rolle spielen (FüGK, Integration, Inklusion, Gender, usw.) gehört genauso zum Aufgabefeld, wie der Kontakt zur Regierung von Mittelfranken und den Landesbehörden, um schnell agieren bzw. reagieren zu können und die Anforderungen zu erfüllen. Stellungnahme DiP: Durch die Corona-Krise wurden viele neue, notwendige Aufgaben sichtbar, die nur durch eine Stärkung des Personalbestands im Geschäftsbereich optimal abgedeckt werden können. Mit der zusätzlichen Kapazität soll künftig ein reibungsloser Ablauf in allen Gesundheitsthemen gewährleistet werden. Daneben rückt immer mehr die Koordination von Gesundheitsprojekten in den Vordergrund. Der Fokus soll zudem auf der konzeptionellen Entwicklung von Strategien, Bestands- und Bedarfsanalyse von gesundheitlichen Strukturen, Schwachstellenanalysen und Prognosen sowie der konzeptionellen Erstellung eines Pandemieplans liegen. Dies ist mit der derzeitigen personellen Ausstattung bei Ref. III nicht zu bewerkstelligen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 87 von 210 420 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2255 Aufgabenmehrung im Bereich Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 84 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltreferat Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Der anhaltende Mehraufwand in der Corona-Bearbeitung, Personalmehrungen im Referat III sowie die Ausweitung des Bereiche Klimaschutzmanagement machen zusätzliche Kapazität in der zentralen Verwaltung des Geschäftsbereiches erforderlich. Weiterhin sollen auf der Stelle eine zusätzliche Unterstützung des Gesundheitsamts sowie die Bearbeitung der zuletzt deutlich erhöhten Bürgeranfragen und Vorlagen für die Ausschüsse erfolgen. Stellungnahme DiP: Der akut noch bestehende Mehraufwand durch die Mitwirkung bei der Koordination der Pandemiebekämpfung sowie die im Nachgang anstehende Überarbeitung der Organisationsstrukturen im Gesundheitswesen, kann durch Ref. III mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität gewährleistet werden. Allerdings lässt sich die zusätzliche Belastung hinsichtlich des Umfangs und der zeitlichen Dimension nicht zuverlässig bemessen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher nur im reduzierten Umfang begutachtet. Sie erhält zudem zunächst einen Fristvermerk F 12.24, um eine Überprüfung der künftig erforderlichen Kapazität zu einem späteren, "nach Corona" liegenden Zeitpunkt, möglich zu machen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 88 von 210 421 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2234 Luftreinhalteplanung und Koordination Stab Technik/Umwelt/Digitales Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 85 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Große kreisfreie Gemeinden ab 100 000 Einwohnern sind künftig für die Aufstellung von Luftreinhaltplänen in ihrem Plangebiet zuständig. Erfahrungen im praktischen Vollzug der Luftreinhaltung bei der Regierung zeigen, dass große kreisfreie Gemeinden aufgrund ihrer Sachnähe und Ortskunde im Plangebiet selbst die erforderliche hohe fachliche Kompetenz vorhalten müssen, um die Luftreinhalteplanung in eigener Zuständigkeit durchführen zu können. Ein zusätzlicher Aufwand entsteht der Kommune mit der Durchführung des Planfortschreibungsverfahrens selbst und bei der Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen, in denen es um innovative Projekte z.B. im Mobilitätssektor geht. Zudem ist eine weitere fachliche Unterstützung der Dienststellenleitung und die fachliche Koordination des (dann) neu gebildeten Stabs Technik/Umwelt/Digitales nötig. Die fachlich-koordinativen Aufgaben, die derzeit bei der Dienststellenleitung liegen, haben durch die neuen strategischen Ausrichtungen der Stadtverwaltung (z.B. Pilotdienststelle für verschiedene Fachstrategien), die ständige Zunahme an Großverfahren (Tennet / TUN / ICE-Werk), eine starke Zunahme an öffentlichkeitswirksamen Terminen (Online-Termine z.B. mit der Landwirtschaft, Runde Tische) und Unterstützung der Referentin stark zugenommen. Stellungnahme DiP: In der Vergangenheit musste das Umweltamt (UwA) bei der Erstellung/Fortschreibung der Luftreinhaltepläne durch die Regierung lediglich zuliefern. Künftig muss die Luftreinhalteplanung in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden, was zu einem deutlich erhöhten Arbeits- und Koordinierungsaufwand bei der Dienststelle führt, der mit dem vorhandenen Personal nicht mehr abgedeckt werden kann. Zudem ist eine Bündelung fachlich koordinativer Aufgaben auch außerhalb dieses Schwerpunktthemas erforderlich, um u.a. den strategischen und digitalen Wandel im Umweltamt voran zu bringen. Es besteht eine breite Kooperationsnotwendigkeit mit anderen Bereichen der Stadtverwaltung z.B. in Genehmigungs- und Planungsverfahren. Hierfür sind neben technische Standards auch die Anpassung von Produkten und Dienstleistungen erforderlich. Auch für diese strategischen übergeordneten planerischen Aufgaben ist eine koordinative Unterstützung der Dienststellenleitung erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 89 von 210 422 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2232 Fachlicher Artenschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 86 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,27 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 23.013 € 23.013 € E 13 0 € 0,27 Vorschlag: 0,27 WISSENSCH. MITARBEITER/IN 23.013 € 23.013 € E 13 0 € 0,27 ohne Deckung Ein Schwerpunkt der Arbeiten bei UwA/3-2 liegt im Vollzug des nationalen Artenschutzrechts im Rahmen von z.B. Baugenehmigungen nach §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB), Verfahren nach Schienenverkehrsgesetz, Bergrecht, Wasser- und Immissionsschutzrecht, Gebäudesanierungen und Verfahren nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Weiterhin sind im Rahmen vieler Verfahren eine kontinuierliche fachliche Begleitung, Anpassung und Steuerung sowie das artenschutzrechtliche Fachwissen aktiv in die Entscheidungsfindung einzubringen (Gutachter, Regierung von Mittelfranken, Naturschutzverbände, Ref.VI/Stpl., interessierte Öffentlichkeit, etc.). Mit den neuen Regelungen des Bay. Naturschutz- und des Bay. Immissionsschutzgesetzes zur „Lichtverschmutzung“ sind zudem weitere neue Aufgaben hinzugekommen. Stellungnahme DiP: Die beantragte Stundenaufstockung der Stelle Nr. 325.3235 ist auch im Zusammenhang mit dem immer noch im Aufbau befindlichen Ausgleichsflächenmanagement zu sehen. Die hohe Fluktuation im Fachbereich, die erschwerte Einarbeitung neuer Kollegen (m/w/d) sowie die zusätzlichen Aufgaben, auch bedingt durch die anhaltende und insbesondere beschleunigte Bauflächenentwicklung, machen eine moderate Anpassung der vorhandenen Kapazität notwendig. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 90 von 210 423 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2235 Umweltbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 87 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Umweltamtes haben sowohl durch Entscheidungen des Bundes- und Landesgesetzgebers, durch eine wachsende Zahl und Änderung von EU-Richtlinien sowie dazu erlassener Rechtsverordnungen und ministerieller Ausführungsbestimmungen als auch durch die Schaffung neuer städtischen Strukturen hinsichtlich Kontrolltätigkeiten im öffentlichen Raum deutlich zugenommen. Durch die Implementierung und personelle Aufstockung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) sowie durch städtische Kampagnen, welche die Bevölkerung zu abfallrechtlichen Themen der Müllvermeidung und zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung anhalten sollen, wird die politische Absicht verfolgt, der im Stadtbild zunehmenden allgemeinen Vermüllung, insbesondere im Bereich der Altglas- und Altkleiderstandorte und der damit einhergehenden Beeinträchtigung des allgemeinen Sicherheitsempfindens der Bevölkerung entgegenzuwirken. Stellungnahme DiP: Mit den verstärkten Kontrollen des ADN zum Aufspüren wilder Abfallablagerungen und vor Ort Ermittlungen zu möglichen Tatverantwortlichen werden bei vorgefundenen illegal entsorgten Abfällen vermehrt Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen tatverdächtige Personen erstattet, welche aus den am Tatort vorgefundenen Schriftstücken und Hinweisen erkannt werden. Um das Ziel der konsequenten Ahndung abfallrechtlicher Zuwiderhandlungen sicherstellen zu können, ist eine moderate Anpassung der Sachbearbeitungskapazitäten unumgänglich. Die Schaffung des beantragten Stellenanteils wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 91 von 210 424 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2236 Rechtsvollzug Artenschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 88 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50 ohne Deckung Der verwaltungsrechtliche Vollzug des Artenschutzes stellt eine umfangreiche und komplizierte Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis dar. Der Aufgaben- und Delegationsbereich wurde seit der Änderung bzw. Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sowie durch eine wachsende Zahl der Änderungen von EU- Richtlinien sowie darauf erlassener Rechtsverordnungen laufend umfangreicher, die Umsetzung der Verfahren aufwendiger und dabei zunehmend sensibler. Stellungnahme DiP: Die Umsetzung der Artenschutzgesetze (BNatSchG, BArtSchV, FFH-Richtline, BayNatschG u.a.) ist in allen Verfahrensarten wesentlich aufwendiger geworden und erfordert ein hohes Maß an selbstständiger, rechtsicherer Eigenverantwortung. Die höhere Einstufung von Tieren und Pflanzen im internationalen Artenschutz nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als Reaktion auf Raubbau und illegalen Handel sowie die vermehrte Bautätigkeit führen zu einer stetigen Zunahme der Belastung und ist mit den vorhandenen Kapazitäten kaum mehr leistbar. Allein die privaten Halter geschützter Tiere nahmen von 2019 auf 2020 um 8,5 % (2.779 auf 3.016) und die Exemplare geschützter und gemeldeter Tiere um 5,9 % (11.508 auf 12.185) zu. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 92 von 210 425 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2237 Verwaltung, Zentrale Aufgaben Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 89 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50 ohne Deckung Zum Haushalt 2019 wurde bei UwA die Kapazität Verwaltungsleitung (1,0 VK, A12) neu geschaffen. Diese Stelle ist die Zentrale für fach-neutrale Verwaltungsangelegenheiten bei UwA. Neben den alltäglichen Personal-, Organisation- und Haushaltsfragen ist die Stelle Dienstleisterin für die Dienststellenleitung, insbesondere für die strategische Beratung hinsichtlich der o.g. fachneutralen Themen, sowie verantwortlich für eine Reihe von querschnittsrelevanten und übergreifenden Sonderprojekten, wie z.B. Einführung von DMS (inkl. Übernahme von dauerhaften DMS-Funktionen) sowie ELAZ, Koordination operative Digitalisierung, CMS-Redaktion und -Koordination, Pandemie- Organisation, Organisation BEM und Gesundheitsmanagement, Aufbau eines Wissensmanagements, Federführung bei komplexen Vergaben sowie die Koordination Arbeitssicherheit. Nach nun 1 ½ Jahren muss festgestellt werden, dass 1,0 VK für diese Fülle an Aufgaben nicht ausreicht. Eine Unterstützung durch 1,0 VK im Eingangsamt der Qualifikationsebene 3 ist unbedingt nötig. Stellungnahme DiP: Die Zahl der Mitarbeitenden bei UwA wuchs zuletzt stetig, so dass eine zusätzliche Unterstützung, insbesondere für die alltäglichen Personal-Angelegenheiten der Dienststelle, inzwischen unumgänglich ist. So konnten z.B. die Haushalts-/Budgetangelegenheiten der Verwaltungsleitung bisher noch nicht in vollem Umfang übertragen werden. Die Aufgabe nimmt derzeit noch der persönliche Mitarbeiter der Dienststellenleitung wahr, der eigentlich für die (umwelt-)fachliche Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung verantwortlich wäre. Dennoch kann der tatsächliche, zusätzliche Bedarf derzeit noch nicht weiter konkretisiert werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher zunächst nur in reduziertem Umfang von 0,5 VK begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 93 von 210 426 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2233 Umweltverträgliche Stadtentwicklung - Klimaanpassung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 90 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,23 FACHBEREICHSL./IN, STV. ABTL./IN 22.600 € 22.600 € E 14 0 € 0,23 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 0,45 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 38.355 € 38.355 € E 13 0 € 0,45 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Der Aufgabenbereich hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Das Thema „Klimawandel/Klimaanpassung“ und dessen Berücksichtigung in der Bauleitplanung hat immer stärker an Bedeutung gewonnen. Das spiegelt sich u.a. in den entsprechenden Novellierungen des Baugesetzbuches wider. Die Zunahme der Anforderungen ergibt sich u.a. durch die stetig wachsende Anzahl an zu bearbeitenden Bauleitplan- und Wettbewerbsverfahren. Für alle derzeit ca. 45 laufenden Verfahren werden stadtklimatologische Bewertungen in unterschiedlicher Detailschärfe, z.T. mit Vergabe kleinräumiger Gutachten, erstellt und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für das jeweilige Verfahren formuliert. Am 10.10.2018 hat der Umweltausschuss zuletzt die Fortführung der bereits laufenden Arbeiten und die Bearbeitung weiterer Handlungsfelder zur Klimaanpassung beschlossen. Im Fokus stehen derzeit die Handlungsfelder „Niederschlag/Starkregen“ und „Hitzevorsorge“. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, das Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen fortzuführen bzw. zu ergänzen. Die Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für neue Handlungsfelder, die Realisierung konkreter Maßnahmen sowie das Monitoring umgesetzter Maßnahmen erfordern einen deutlich erhöhten Koordinationsaufwand und Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch mit externen Partnern. Für die Fachbereichsleitung sind damit zusätzliche Aufgaben in der Priorisierung der Aufgaben in den einzelnen Aufgabengebieten, der Prozesssteuerung innerhalb des Fachbereichs, der Strukturierung der neuen Aufgabenbereiche sowie der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter/innen verbunden. Stellungnahme DiP: Die Zunahme der Anforderungen im Bereich „Klimawandel/Klimaanpassung“, die unter anderem auf eine Steigerung der Fallzahlen zurückzuführen ist, und die Auswirkungen, die sich durch die Aktivitäten hin zur Klimaneutralität ergeben, sind vorerst weiter zu beobachten. Eine Entscheidung, ob eine Anpassung der betroffenen Kapazitäten erforderlich ist, ist folglich vorerst zurückzustellen. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2024 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 94 von 210 427 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2373 Einrichtung einer "Doppelspitze" beim Gesundheitsamt - Betriebswirtschaftliche Leitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 91 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCH. LEITUNG 136.863 € 45.439 € A 16 91 .424 € 0,33 Vorschlag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCH. LEITUNG 136.863 € 45.439 € A 16 91 .424 € 0,33 mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; F 12.26 Anbringung eines ku-Vermerks nach BGr. A15 BayBesG Mit dem Abklingen der Corona-Pandemie wird es notwendig, die Strukturen der Dienststelle Gh wieder auf die Regelaufgaben auszurichten und für zukünftige, heute nicht vorhersehbare Krisen noch besser vorzubereiten. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Leitung der Dienststelle künftig in Form einer Doppelspitze wahrgenommen werden, die eine kooperative Führung der Dienststelle unter Berücksichtigung von fachlich-medizinischen und betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, prozessualen und rechtlichen Aspekten sowie die Erhöhung der Führungskapazität zur Intensivierung der Steuerung und Koordination der jeweiligen Aufgabenfelder des Dienstbetriebs und zur strategischen Weiterentwicklung der Dienststelle im Rahmen der kooperativen Führungsaufgaben sicherstellen soll. Die Einrichtung einer Doppelspitze bei Gh hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen. Um die sofortige Einrichtung sicherstellen zu können, sollten zur Deckung vorübergehend Stellenanteile aus dem Stellenplan Gh zur Verfügung gestellt werden. Stellungnahme DiP: Die im Stadtrat vom 23.06.2021 beschlossene vorübergehende Bereitstellung der Deckungsstellen kann nicht aufrecht erhalten werden, da die beiden vorgeschlagenen Stellen Nr. 530.0550 und 530.4030 für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Die Stelle soll daher im Wege der Stellenschaffung bereitgestellt werden. Die künftige Dienststellenleitung, bestehend aus medizinischer und betriebswirtschaftlicher Leitung, wird kurzfristig unter Mitwirkung von Ref. III gemeinsam mit PA und DiP ein tragfähiges Führungskonzept entwickeln, welches die Verantwortlichkeiten bei der operativen und taktisch-strategischen Führung der Dienststelle Gh beschreibt und die Prozesse zur Entscheidungsfindung im Detail regelt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 95 von 210 428 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2375 Verwaltungsunterstützung der Leitung Gh Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 92 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 28.297 € E 13 56.936 € 0,33 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN CONTROLLING 74.560 € 24.754 € E 10 49.806 € 0,33 mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 Die Entlastung des Leiters Allgemeine und Kreisverwaltung im Bereich Personalplanung und –bewirtschaftung sowie Organisationsangelegenheiten sowie die Bündelung von Zuständigkeiten für Rechtsfragen bei Gh sind dringend erforderlich. Stellungnahme DiP: Die in der Pandemie-Bewältigung gemachten Erfahrungen offenbarten die Dringlichkeit der Zentralisierung von Fragen der Personal- und Organisationsarbeit bei Gh. Diese können durch die bei Gh vorhandenen Verwaltungskapazitäten nicht in der erforderlichen Intensität wahrgenommen werden. Zudem fehlt häufig ein/e zentrale/r Ansprechpartner/in für die Dienststellenleitung und RA in streitigen Angelegenheiten und Kapazität in der Mitwirkung beim Erstellen von Rechtsgutachten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Redaktionelle Anmerkung: Die Arbeitsplatzbeschreibung für eine/n wissenschaftlichen Sachbearbeiter/in wurde von Gh in Abstimmung mit DiP nachträglich inhaltlich neu beschrieben. Beantragt ist nunmehr die Schaffung einer Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in Controlling. Seite 96 von 210 429 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2374 Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 93 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 32.623 € E 14 65.638 € 0,33 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 28.298 € E 13 56.935 € 0,33 mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 Durch die Schaffung eines zentralen Ansprechpartners Kommunikation für stadtinterne und externe Stellen soll in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Ref. III die Koordination und strategische Entwicklung der Öffentlichkeitsarbeit bei Gh sichergestellt werden. Stellungnahme DiP: Die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung gemacht werden mussten, machten deutlich, wie unabdingbar die Zentralisierung der Medienarbeit in der Dienststelle ist. Hierbei müssen vor allem Kommunikationsstrategien im Bereich Risikokommunikation entwickelt und etabliert werden. Bei Gh sind dafür derzeit keinerlei Kapazitäten vorhanden. Die erforderliche Intensität der Bearbeitung dieser Aufgaben kann aber auch durch Kapazitäten beim Geschäftsbereich und bei KoM alleine nicht sichergestellt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 97 von 210 430 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2376 IT-Infrastruktur, Datenschutz und Datensicherheit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 94 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 26.477 € E 11 53.272 € 0,33 Vorschlag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 26.477 € E 11 53.272 € 0,33 mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. Mit der zusätzlichen Kapazität soll die Bearbeitung ausstehender Fragestellungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichergestellt werden. Weiterhin besteht Personalbedarf für das Planen und Durchführen von Migrationen und beim Aufbau von Schnittstellen der verschiedenen IT-Systeme bei Gh, im IT-Controlling und in der Systematisierung der Qualitätssicherung. Stellungnahme DiP: Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung haben gezeigt, dass bei Gh dringend ein zentraler Ansprechpartner (m/w/d) und Beauftragter (m/w/d) für IT-Sicherheit und Datenschutz, für das Erteilen von Auskünften nach DSGVO sowie für die Sicherstellung der Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme erforderlich ist. Diese Aufgaben werden derzeit überwiegend von der Verwaltungsleitung wahrgenommen, die dringend entlastet werden muss. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 98 von 210 431 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2377 Pakt "Öffentlicher Gesundheitsdienst" Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 95 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 20,50 SACHBEARBEITER/IN ÖGD 1.634.861 € 542.774 € E 11 1 .092.087 € 6,81 Vorschlag: 20,50 SACHBEARBEITER/IN ÖGD 1.634.861 € 542.774 € E 11 1 .092.087 € 6,81 mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F 12.26 Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. Mit den über den Pakt "Öffentlicher Gesundheitsdienst" teilfinanzierbaren Kapazitäten soll unter anderem die Verstetigung der Besonderen Aufbauorganisation Corona durch Identifizierung und Stärkung der Funktionen bei Gh vorangetrieben werden, die für eine effiziente Krisenbewältigung unabdingbar sind. Stellungnahme DiP: In der Kürze der bis zu den Haushaltsberatungen zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Schwerpunktsetzung im Rahmen des "Paktes ÖGD" nicht abschließend ausgearbeitet und abgestimmt werden. Daher soll nun im Rahmen der Schaffung einer belastbaren Personalstruktur und unter Umsetzung der Erkenntnisse aus der Bewältigung der Corona-Pandemie ein Paket an Stellen geschaffen werden, die künftig u. a. eine schnelle Krisenreaktion ermöglichen. Die genaue Ausgestaltung (Tätigkeiten und Bewertung) der einzelnen Stellen und deren Zuordnung zu den Einsatzbereichen bei Gh soll gesondert erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 99 von 210 432 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2257 Verwaltungs- und Beratungstätigkeit im Städtischen Bestattungsdienst Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 96 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 BESTATTUNGSBERATER/IN 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BESTATTUNGSBERATER/IN 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00 Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.25 Beim Städtischen Bestattungsdienst (Frh/2) läuft derzeit ein Pilotprojekt, mit dem die Bestattungsberater von verwaltungstechnischen Nacharbeiten der Trauerfallbearbeitung befreit wurden. Dieses Back-Office-Pilotprojekt erwies sich als sehr erfolgreich. Rückstände bei der Fakturierung von Aufträgen konnten abgebaut werden und die Qualität in der Bestattungsberatung verbessert werden. Derzeit müssen bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Vakanzen die Aufgaben jedoch in die Bestattungsberatung rückübertragen werden. Im Sinne einer Konstanz in der Aufgabenwahrnehmung sowohl in der Bestattungsberatung als auch im Back-Office soll die personelle Kapazität im Back-Office-Bereich aufgestockt werden. Trotz der Entlastung im Bereich der Bestattungsberatung durch das Back-Office-Projekt besteht auch hier Aufstockungsbedarf. Bereits in Zeiten durchschnittlichen Sterbeaufkommens kann von den Bestattungsberatern nur in wenigen Fällen die Betreuung der Trauergemeinde vor Ort erfolgen. Dabei hat insbesondere diese Tätigkeit eine kundenbindende Wirkung. Wichtigster Grund für eine Aufstockung der Beraterkapazität ist die anstehende Einführung eines neuen Bestatterprogramms zur Auftragsabwicklung und Beratungsunterstützung. Bei der Einführung des SAP-Bestatterprogramms erwiesen sich fehlende Kapazitäten zur Testung des Programms in mehrerer Hinsicht als fatal. Am unbefriedigsten war, dass sich die Situation im Echtbetrieb für die Hinterbliebenen als unzumutbar erwies. Es wird erwartet, dass nach ersten üblichen Anlaufschwierigkeiten bei Einführung neuer Produkte auch Einspareffekte bei der personellen Kapazität zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund beantragt die Friedhofsverwaltung die Schaffung von 1,0 VK Bestattungsberater/in befristet für vier Jahre. Stellungnahme DiP: Das Pilotprojekt Back-Office verlief sehr erfolgreich und soll verstetigt werden, um dauerhaft einen verbesserten Kundenservice anbieten zu können, da die Bestattungsberater/innen von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Im Städtischen Bestattungsdienst soll die derzeit eingestzte Software (SAP-Bestatter) abgelöst werden. Im Rahmen der Einführung der neuen Software sind umfangreiche Tests nötig, um einen reibungslosen Einsatz zu gewährleisten. Hierfür ist 1 VK befristet nötig, um die Vorbereitungen und Einführung der neuen Software sicherzustellen sowie evtl. auftretende Probleme im Echtbetrieb zu lösen. Der Bedarf im Umfang von 2 Vollkraftstellen wird als erforderlich angesehen. Die Stelle "Bestattungsberater/in" erhält einen Fristvermerk F 12.25, um die Einführung der neuen Software bei Frh/2 erfolgreich zu gestalten. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 100 von 210 433 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2259 Baumaßnahmen und Sanierungsstau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 97 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 TECHNISCHE SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 TECHNISCHE SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten beim Hochbauamt (H) und bei der Friedhofsverwaltung (Langzeiterkrankung) ist bei der Friedhofsverwaltung ein Rückstand bei notwendigen Baumaßnahmen entstanden. Die Situation wird aktuell dadurch verschärft, dass dringliche Maßnahmen zur Schadensbehebung in den Bereichen der alten Trauerhalle West/Erde (gemäß Vereinbarung mit H allein von Frh bautechnisch beauftragt und begleitet) und im Krematorium anstehen. Mit der Verlängerung der Bestattungsfrist von 96 Stunden auf 8 Tage (seit 01.04.2021) erwartet Frh zudem nicht nur einen erhöhten Bedarf hinsichtlich personeller Kapazität, sondern auch einen erhöhten Kühlraumbedarf. Dies wird einen Neubau oder zumindest aufwändige Umbauarbeiten erfordern. Eine alleinige Personalaufstockung bei H ist nicht zielführend. Frh als hausverwaltende Einheit muss zum einen mit dem Wissen der Anforderungen an die Gebäudenutzungen/- anforderungen H zielgerecht unterstützen und begleiten (eine Vielzahl von Friedhofsabläufen muss koordiniert werden), zum anderen den großen Sanierungsstau auf insgesamt 10 kommunalen Friedhöfen mit 104 Gebäuden (größtenteils dem Denkmalschutz unterlegen) abbauen. Die Friedhofsverwaltung sieht gleichwohl eine zu erwartende Entspannung bei den erforderlichen Baumaßnahmen, wenn der bestehende Rückstau behoben ist. Vor diesem Hintergrund sieht die Friedhofsverwaltung den Bedarf für die Aufstockung der personellen Kapazität vornehmlich für die kommenden vier Jahre. Die Stelle wird daher mit Fristvermerk F 2025 beantragt. Stellungnahme DiP: Aufgrund der im Antrag der Friedhofsverwaltung beschriebenen Gründe entstand in den letzten Jahren ein größerer Rückstand bei den geplanten Baumaßnahmen und Sanierungen. Die Bearbeitung der einzelnen Maßnahmen ist dringend erforderlich zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines verkehrssicheren Betriebs sowohl auf den beiden Großfriedhöfen als auch auf den Außenfriedhöfen. Die Vakanz aufgrund der Langzeiterkrankung bei Frh konnte mittlerweile behoben werden, deshalb wird lediglich ein Bedarf im Umfang von 0,5 VK zur Abarbeitung des entstandenen Rückstaus bei Bau- und Sanierungsarbeiten gesehen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.25. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 101 von 210 434 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2258 Änderung der Bestattungsverordnung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 98 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 FRIEDHOFORDNER/IN 50.781 € 33.281 € E 5 17.500 € 0,6 6 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN 51.416 € 51.416 € E 4 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.25 Zum 1. April 2021 wurde eine Änderungsverordnung zur Bestattungsverordnung erlassen. Es handelt sich dabei um folgende bedeutsame Änderungen: a) Ermächtigung für die Kommunen, für Erdbestattungen die Sargpflicht aufzuheben b) Verlängerung der Bestattungsfrist von 96 Stunden auf 8 Tage c) ab Januar 2023 die Einführung einer verpflichtenden zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen Die Friedhofsverwaltung geht davon aus, dass die Stadt Nürnberg von dieser Ermächtigung Gebrauch macht. Derzeit wird in engem Benehmen mit der Landeshauptstadt München ermittelt, wie der technische Ablauf einer sarglosen Bestattung erfolgen kann. Die Stadt München geht von einem deutlichen zeitlichen Mehraufwand aus. Die Friedhofsverwaltung Nürnberg folgt dieser Einschätzung. Inwieweit eine Refinanzierung des erhöhten Personalaufwands über Gebühren möglich und gewollt ist, kann erst im politischen Willensbildungsprozess zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung geklärt werden. In der Vergangenheit war die Friedhofsverwaltung häufig mit Anträgen zur Verlängerung der 96- stündigen Bestattungsfrist konfrontiert. Unter Verweis auf die Rechtslage konnte dies bis auf wenige begründete Härtefälle abgelehnt werden. Eine verlängerte Frist bedeutet eine längere Kühldauer für die Verstorbenen und erhöhte personelle Kapazitäten für das Kühlraummanagement. Die ab Januar 2023 verpflichtende zweite Leichenschau bei Feuerbestattungen ist nicht vorrangig Aufgabe der Friedhofsverwaltung bzw. der Beschäftigten im Krematorium, sondern der Gesundheitsbehörden, wird jedoch Auswirkungen für das Kühlraummanagement mit sich bringen. Zur Finanzierung der Schaffung erwartet die Friedhofsverwaltung im Einnahmebereich Verbesserungen bei den nach Kühltagen bemessenen Kühlgebühren. Der Unsicherheit bei der Prognostizierung auf Bedarfsseite einerseits und Ertragsseite andererseits trägt Frh insoweit Rechnung, als die Erhöhung der Kapazitäten befristet für 4 Jahre beantragt wird – verbunden mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der angenommenen Effekte der Rechtsänderung und ggf. die Personalkapazitäten wieder zu reduzieren. Stellungnahme DiP: Die Auswirkungen der geänderten Bestattungsverordnung sind derzeit noch unklar. Der Ablauf der sarglosen Bestattung muss erst noch genauer betrachtet werden, auch fehlen derzeit noch Fallzahlen, wieviele Bürger/innen das Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Zur Beurteilung des Bedarfs ist ein tiefergehendes Konzept für die veränderten Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Friedhofordner/innen und Friedhofschaffner/innen erforderlich, der Bedarf kann derzeit nicht geprüft werden. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 102 von 210 435 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2350 Ausweitung der schulpsychologischen Versorgung der kommunalen Schulen Nürnberg zur Bewältigung der Pandemiefolgen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 99 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 SCHULPSYCHOLOGE/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SCHULPSYCHOLOGE/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Es besteht erhöhter Bedarf an schulpsychologischer Versorgung aufgrund der psychischen Folgen der Pandemie befristet für drei Jahre. Ziele hierbei sind die Abmilderung der psychischen Folgen der Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Förderung der seelischen und körperlichen Gesundheit u.a. mit der Intention, die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft zu unterstützen. Stellungnahme DiP: Erste Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche stark unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Psychische und psychosomatische Symptome nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ist die verstärkte Unterstützung durch schulpsychologische Kräfte wünschenswert zur Abmilderung psychischer Folgen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Sie erhält antragsgemäß einen Fristvermerk für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfszeitraumes (F 12.24). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 103 von 210 436 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2351 Schülerbeförderung: Änderungen im Vergaberecht, Digitalisierung, Einführung 365 EUR-Ticket Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 100 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,64 SACHBEARBEITER/IN 44.519 € 44.519 € E 9c 0 € 0,64 Vorschlag: 0,64 SACHBEARBEITER/IN 43.164 € 43.164 € E 9b 0 € 0,64 ohne Deckung Aufgrund der deutlich gestiegenen Schülerzahlen, des Mehraufwands in den Vergabeprozessen der Busbeförderung, den gestiegenen Anforderungen im Bereich Digitalisierung in der Schülerbeförderung und eines erhöhten Steuerungs- und Koordinierungsbedarfs wurde eine Organisationsuntersuchung veranlasst, die derzeit noch andauert. Die Digitalisierung von Schülerbeförderungsprozessen wird laut neuem Online-Zugangsgesetz hoch priorisiert. Insbesondere ist ein höherer Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand bei den Schulbusvergaben aufgrund geänderter vergaberechtlicher Vorgaben bei der Schulbusbeförderung zu verzeichnen. Bei der Vergabe der Schulsport- und Badfahrten müssen innerhalb eines Rahmenvertrages nunmehr jährlich Miniwettbewerbe für den Bedarf jeder Schule durchgeführt werden. Die Kosten und Beförderungsbedarfe zu den Schulsportstätten sind seitens Referat IV/Schülerbeförderung möglichst genau zu schätzen und zu kalkulieren. Die derzeit und in der Zukunft stattfindenden Schulbaumaßnahmen (z.B. Turnhallen, Auslagerung von Schulstandorten) bedürfen eines höheren Koordinierungsaufwands im Hinblick auf die Organisation/Vergabe kurz- und langfristiger Beförderungsbedarfe. Das zum Schuljahr 2020/2021 neu eingeführte 365 EUR-Ticket für Schüler und Auszubildende wirkt sich dahingehend aus, dass neben Bürgeranfragen und Beschwerden auch umfangreichere Erstattungsleistungen und Forderungen seitens der Schülerbeförderung zu bearbeiten sind. Zudem wird im Rahmen eines Projektes zwischen der VAG und der Stadt Nürnberg ein bürgerfreundlicher digitalisierter Verkaufsprozess entwickelt. Im Zuge der Digitalisierung von Anträgen auf Kostenfreiheit werden nunmehr bei abgelehntem Anspruch auf Kostenfreiheit Bescheide erstellt. Dies führt zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwands in der Bearbeitung von Anträgen (ca. 720 Ablehnungsbescheide pro Jahr) und zu einer Mehrung von Widersprüchen und Beschwerden. Die Stellenschaffung ist erforderlich, um Teile des Aufgabenbereichs der Sachgebietsleitung (Widerspruchsbearbeitung, Vergabemanagement Schulbusbeförderung) zu delegieren. Hinzu kommt, dass die Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014 bei rund 37.500 lagen und eine Steigerung bis 2027/2028 auf 44.500 Schüler zu erwarten ist. Stellungnahme DiP: Die Notwendigkeit zusätzlicher Ressourcen ist aus Sicht des Amtes für Digitalisierung und Prozessorganisation gegeben. Die dafür seitens des Referats IV veranschlagte Kapazität im Umfang von 0,64 VK ist durch den Anstieg der Schülerzahlen und rechtliche Änderungen, die insbesondere in der Vergabe einen deutlichen Mehraufwand nach sich ziehen, schlüssig begründet und nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 104 von 210 437 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2361 Übernahme des Betriebs der Sport- und Eventhalle am Tillypark Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 101 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 ANLAGENMECHANIKER/IN HKL 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 ANLAGENMECHANIKER/IN HKL 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1 ,00 Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BETRIEBSLEITER/IN TILLYHALLE 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Antrag: 1,00 ELEKTROTECHNIKER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROTECHNIKER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 Antrag: 2,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 133.254 € 133.25 4 € E 9a 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 133.254 € 133.25 4 € E 9a 0 € 2,00 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 ohne Deckung; teilweise Fristvermerke F 04.24 Gemäß des Beschlusses des Ferienausschusses vom 09.02.2021 erfolgt die vermögensrechtliche und organisatorische Verortung des Betriebes der neuen Tillyhalle bei der Hausverwaltenden Einheit- Schule und Sport (HVE-Schule-Sport) des Referates IV. Die erforderlichen Personalkapazitäten von insgesamt 7,00 VK wurden hierbei ebenfalls ratifiziert, davon zwei Stellen befristet auf 3 Jahre. Stellungnahme DiP: Der Ferienausschuss hat am 09.02.2021 den Beschluss gefasst, die Tillyhalle in Form eines Regiebetriebs zu betreiben. Die Leitung des Regiebetriebs ist bei der HVE-Schule-Sport angesiedelt worden, zusammen mit der Zuständigkeit für Belegungspläne und -konditionen, für Vertragsabschlüsse über die Hallennutzung und für das Gebäudemanagement. Die aus Sicht des Stadtrats hierfür bei der HVE-Schule-Sport erforderliche Kapazität im Umfang von 7,00 VK wurde zur Betriebsübernahme im Mai 2021 mittels budgetfinanzierter Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Nachdem der Bedarf dauerhaft ist, wird die Schaffung der beantragten Stellen empfohlen, davon zwei antragsgemäß mit dem Fristvermerk F 04.24. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 105 von 210 438 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2366 Schul-IT-Management Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 102 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 ANFORDERUNGSMANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00 Vorschlag: 1,00 ANFORDERUNGSMANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00 Antrag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00 Vorschlag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00 Antrag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 298.241 € 298.241 € E 10 0 € 4,0 0 Vorschlag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 229.474 € 229.474 € E 8 0 € 4,00 Antrag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 229.473 € -229.474 € E 8 458.94 7 € -4,00 Vorschlag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 229.473 € -229.474 € E 8 458.94 7 € -4,00 Antrag: 1,00 IT-ENTERPRISE ARCHITEKT/IN 91.146 € 0 € E 12 91.146 € 0,00 Vorschlag: 1,00 IT-ENTERPRISE ARCHITEKT/IN 91.146 € 0 € E 12 91.146 € 0,00 Antrag: 4,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE 318.997 € 0 € E 11 318.9 97 € 0,00 Vorschlag: 4,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE 318.997 € 0 € E 11 318.9 97 € 0,00 Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN TECHNIK 74.560 € 0 € E 10 74.560 € 0,00 Vorschlag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN TECHNIK 74.560 € 0 € E 10 74.560 € 0,00 Antrag: 1,00 IT-KUNDENMANAGER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00 Vorschlag: 1,00 IT-KUNDENMANAGER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X, Stellenvermerk Z Seit der Beschlussfassung über die schulische IT-Strategie in 2017 wird daran gearbeitet, alle 140 Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg an rund 100 Standorten digital zu ertüchtigen. Daran geknüpft sind u.a. die Erneuerung und Schaffung digitaler Gebäudeinfrastruktur sowie eine zeitgemäße, einheitliche digitale Ausstattung. Durch neue, an gesetzliche Fristen gebundene, Förderprogramme wurden diese Prozesse zusätzlich beschleunigt. Hinzu kommt, dass die Covid-19- Pandemie seit 2020 einen noch größeren Digitalisierungsschub erzwingt. So gab es innerhalb eines Jahres einen Zuwachs von ca. 15.000 Komponenten. Hinzu kommt nun auch die Ausstattung des Lehrkörpers mit knapp 5.000 mobilen Endgeräten. Mit der steigenden Anzahl an Geräten und Anwendungen steigt auch die Komplexität der Steuerung und Koordination an. Um hierfür die technische Funktionalität sicherstellen zu können, leistungsfähige Supportstrukturen aufzubauen und ein zeitgemäßes Projektmanagement inkl. Steuerung und Koordination zu implementieren, werden dringend weitere Stellen benötigt. Weitere Förderungen für Schuldigitalisierung als dauerhafte Aufgabe sind zu erwarten. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 106 von 210 439 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2366 Stellungnahme DiP: Über die schulischen Medienkonzepte betten die Schulen die zusätzliche digitale Ausstattung in den Kontext ihrer pädagogisch-didaktischen Zielsetzungen ein und flankieren dies mit einer Fortbildungsplanung zur Stärkung der medien-bezogenen und digitalen Lehrkompetenzen der Lehrkräfte. Aus technischer Sicht bedarf es neben diesen inhaltlich-methodischen Bezügen auch der professionellen und kontinuierlichen Betreuung und Pflege der schulischen IT-Infrastrukturen. Während die bei der zentralen Stadt-IT vorhandenen Stellen beratend genutzt werden können, ist der Bereich Schul-IT so umfangreich und inhaltlich komplex, dass hierzu eigene Stellen benötigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde auch durch den Bund ein Förderprogramm zur IT-Administration angestoßen, welches durch bayerische Mittel ergänzt wird. Aus diesem können und sollen die erforderlichen Stellen finanziert werden. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung empfohlen. Die Stellen erhalten zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr) bis zur abschließenden Klärung der Finanzierung, einen Stellenvermerk Z (Zuschuss) sowie einen Fristvermerk F 12.24. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 107 von 210 440 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2383 Technisches Gebäudemanagement (TGM) im Bereich ÖÖP Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 103 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN TGM 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN TGM 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Ursprünglich wurden die TGM-Leistungen bei der WBG-K (ÖÖP-Objekte) angesiedelt, analog dem Verfahren der ÖPP-Objekte durch H/ÖPP. Jedoch hat sich in der Praxis gezeigt, dass die auszuführenden TGM-Leistungen der WBG-K nicht ohne zusätzliche Absprache und Mitarbeit durch den Objektmanager der HVE Schule umzusetzen sind. Diese zusätzliche Tätigkeit kann von dem für die infrastrukturellen Gebäudemanagement-Leistungen (IGM) und für die Wartungsdatenbank verantwortlichen Mitarbeiter nicht mehr geleistet werden. Seit 2014 hat sich die Anzahl der ÖPP/ÖÖP/PPP-Projekte mehr als verdoppelt. Aktuell betreut die HVE - Schule und Sport insgesamt 9 ÖPP/ÖÖP/PPP-Projekte, das 10. Projekt ist kurz vor der Fertigstellung, Projekt 11 und 12 befinden sich bereits in der Planung. Weitere ÖPP/ÖÖP/PPP-Projekte werden folgen. Von den o. g. Objekten übernimmt H/ÖPP derzeit für sechs die TGM-Leistungen. Hierfür stehen 5,5 Mitarbeiter (künftig 6,5) zur Verfügung. Für die zu leistende Mehrarbeit bezüglich der drei ÖÖP-Objekte benötigt die HVE – Schule und Sport mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft. Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung des vertragsgemäßen Zustands der ÖÖP-Objekte sowie zur Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten im Bereich Wartung, Instandsetzung und Ersatzinvestitionen während der Vertragslaufzeit (momentan 25 Jahre) ist entsprechende Kapazität bei der HVE Schule und Sport erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher empfohlen. Vor dem Hintergrund der langen Vertragslaufzeiten in diesem Aufgabenfeld sollte die Kapazität unbefristet zur Verfügung gestellt werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 108 von 210 441 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2345 Ausweitung bedarfsgerechte schulpsychologische Versorgung der kommunalen Schulen Nürnberg Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 104 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,50 SCHULPSYCHOLOGE/IN 42.617 € 42.617 € E 13 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Der Antrag zielt auf die bedarfsgerechter Ausweitung des Kapazitätsumfangs für schulpsychologische Unterstützung gemäß Sachverhaltsdarstellung im Schulausschuss vom 14.02.2020 ab. Die zusätzliche halbe Stelle soll v.a. für den Ausbau an präventiven Angeboten verwendet werden. Als besonders wichtige Themenschwerpunkte wurden im Schulausschuss benannt: •Unterstützung der Schulen bei der Implementierung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt entsprechend der Forderung des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuelle Gewalt •Prävention von Radikalisierung ausweiten – insbesondere das Einbringen der psychologischen Erkenntnisse zu Mechanismen von Radikalisierung und Deradikalisierung. Wie gehen Lehrkräfte und Schule mit Schülerinnen und Schülern um, die sich vielleicht gerade radikalisieren? Wie sieht das Bedrohungsmanagement aus? Die Forschung zeigt eindeutig, dass stabile und resiliente Jugendliche weniger anfällig für Gefährdungen aller Art sind, z.B. bzgl. Missbrauch aber auch des Abgleitens in radikale Richtungen. Daraus ergibt sich als inhaltlicher Bereich die Förderung der psychischen Gesundheit an Schulen vor dem Hintergrund eines prognostizierten steigenden Bedarfs wie er auch im 10-Punkte-Programm des bayerischen Kultusministeriums benannt wird. Stellungnahme DiP: Der Antrag auf Schaffung einer neuen Teilstelle wurde bereits erfolglos zum Haushalt 2021 gestellt. Inhaltlich haben sich seitdem keine Änderungen ergeben. Der Ausbau präventiver Angebote ist nach wie vor wünschenswert. Die dafür seitens des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) veranschlagte Kapazität im Umfang von 0,50 VK ist schlüssig begründet und nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 109 von 210 442 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2362 Aufgabenmehrung in den Bereichen Finanzen und Regressangelegenheiten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 105 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Auf Stelle Nr. 401.1030 (1,00 VK; A 9/10) sind laut aktueller Arbeitsplatzbeschreibung folgende Tätigkeiten im angegebenen Umfang vorgesehen: Schadensersatzsachbearbeitung (0,40 VK), Vertragssachbearbeitung (0,10 VK), Finanzsachbearbeitung (0,45 VK), Einzelaufträge (0,05 VK). Auf Basis einer Eigenerhebung sind gemessen an den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Bearbeitung der Schadensersatzfälle 1,46 VK und für die Finanzsachbearbeitung 1,0 VK an Bedarf ermittelt worden. Damit stehen tätigkeitsbezogenen Aufgaben im Volumen von 2,46 VK einem vorhandenen Stellenanteil von 0,95 VK gegenüber. Es fehlen damit 1,56 VK für die Aufgabenerfüllung im Pflichtenbereich. Es werden in einem ersten Schritt nur 1,0 VK, die unmittelbar zwingend notwendig sind, beantragt. Der festgestellte Bedarf wird damit unterschritten. Stellungnahme DiP: Die Notwendigkeit der Anpassung der Ressourcen für die Bereiche Finanzen und Regressangelegenheiten wurde nachvollziehbar begründet. Sie ist insbesondere erforderlich, um Sachaufwandsträgerpflichten im schulischen Aufgabenbereich gegenüber 100 allgemeinbildenden Schulen und den fristgerechten Abruf von Versicherungsleistungen sicherzustellen. Die Schaffung der beantragten Halbstellen wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. (Halbstelle SB-Finanzen bewertet in EGr. 9a TVöD). Seite 110 von 210 443 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2363 Logistik Erstbezüge, Umzüge und Entsorgungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 106 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 FACHARBEITER/IN 54.387 € 54.387 € E 6 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 FACHKRAFT LOGISTIK 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Im Zuge der Gesamterhebung der Arbeitsvorgänge durch das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation im Bereich Neubau beim Amt für Allgemeinbildende Schulen wurde eine „Organisationslücke“ bei der Wahrnehmung von vor Ort zu organisierenden Sachaufwandsträgeraufgaben (Dokumentation der Annahme von Großlieferungen, Verschaffung an die Verwendungsstelle, Prüfung auf Vollständigkeit und Schadensfreiheit etc.) im Zuge von Erstbezügen, Großumzügen und Großentsorgungen im Rahmen schulischer Neubau- / Sanierungs- / Interimsmaßnahmen belegt. Bis 2020 wurden kleinere Maßnahmen in Betrieb genommen, so dass die Problematik in geringerem Umfang anfiel. Im Sommer 2020 zeigte sich in Vorbereitung und Durchführung des Erstbezugs des Grundschulneubaus Am Thoner Espan, dass die Verwaltung ihre personellen Grenzen massiv überschreiten und andere wichtige Aufgaben aufschieben musste bzw. nicht fristgerecht erledigen konnte. Dieser Sachverhalt wird sich ab 2022 ff. deutlich verschärfen, da für zahlreiche Großmaßnahmen die Inbetriebnahme ansteht. Stellungnahme DiP: Die steigenden Neuausstattungsvolumina in städtischer Sachaufwandsträgerschaft ziehen Aufgaben nach sich, die vor Ort wahrzunehmen sind, z.B. Dokumentation der Annahme von Großlieferungen, Verschaffung an die Verwendungsstelle, Prüfung auf Vollständigkeit und Schadensfreiheit etc.. Die Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) sind mit anderen Aufgaben ausgelastet; für die Vor-Ort-Aufgaben ist bislang keine Kapazität vorhanden. Auch die Anzahl von Großumzügen und Großentsorgungen steigt an und stellt das pädagogische Amt vor personelle Herausforderungen. Das Problem wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen, da mehrere Großmaßnahmen in Betrieb gehen werden. Vor dem Hintergrund von Gewährleistungsfristen in Verbindung mit der finanziellen Größenordnung der Anschaffungen seitens des Sachaufwandsträgers sowie einer sich aufgrund geplanter künftiger Inbetriebnahmen verschärfenden Situation kann diese Aufgabe nicht länger kapazitativ unberücksichtigt bleiben. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher dringend empfohlen. Sie erhält analog zu den anderen Stellen, die im Zusammenhang mit schulischen Großbaumaßnahmen stehen, den Fristvermerk F 12.26. Mit dem Referat IV wurde abgestimmt, dass die Kapazität nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, beim Amt für Allgemeinbildende Schulen, sondern zentral bei der HVE Schule und Sport angesiedelt werden sollte. Dies ist organisatorisch sinnvoller, bietet Synergieeffekte, Ausfallsicherheit, die Möglichkeit der Bearbeitung sich zeitlich überlappender Maßnahmen, sowie die Abdeckung vergleichbarer Bedarfe seitens des Amtes für Berufliche Schulen. Darüber hinaus kann Mehraufwand der HVE zur Ausstattung der Schulen mit Desinfektionsmitteln und Masken kompensiert werden. Die im Schaffungsverfahren vorgelegte Arbeitsplatzbeschreibung muss noch an diese neue Verortung angepasst werden; der Stellenwert muss daher vor einer Besetzung der Kapazität nochmals durch das Referat I/II überprüft werden. Um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen, werden die pädagogischen Ämter zusammen mit der HVE Schule und Sport ein geeignetes Instrument zur viertel- oder halbjährlichen Einsatzplanung der Kapazität entwickeln. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 111 von 210 444 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2363 Seite 112 von 210 445 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2368 Offener Ganztag am Labenwolf-Gymnasium und Johannes-Scharrer-Gymnasium Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 107 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,50 ERZIEHER/IN 28.715 € 0 € S 8a 28.715 € 0,00 Vorschlag: 0,50 ERZIEHER/IN 28.715 € 0 € S 8a 28.715 € 0,00 Antrag: 0,25 ERZIEHER/IN 14.357 € 0 € S 8a 14.357 € 0,00 Vorschlag: 0,25 ERZIEHER/IN 14.357 € 0 € S 8a 14.357 € 0,00 mit Deckung; Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) Am Labenwolf-Gymnasium wurden bisher wegen des musischen Profils ausschließlich Lehrerwochenstunden im Ganztag (Fachlehrer EGr. 11 TVöD) eingesetzt. Diese sollen reduziert und aufgrund der weiteren pädagogischen Erfordernisse des Ganztags durch eine Erzieherin/einen Erzieher komplettiert werden. Am Johannes-Scharrer-Gymnasium ist durch die Anmeldezahlen im offenen Ganztag und die personellen Vorgaben des Drittmittelgebers seit Längerem eine weitere Erzieherinnen- bzw. Erzieherstelle notwendig. Die Stellenplanüberbuchung im Umfang von 0,64 VK ist zu bereinigen. Stellungnahme DiP: Nachdem die Finanzierung über die staatlichen Zuschüsse und über den zu erbringenden städtischen Eigenanteil (entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum Thema Ganztag an Schulen vom 19.05.2010) gesichert ist, wird für den Betrieb des offenen Ganztags am Labenwolf- Gymnasium bzw. am Johannes-Scharrer-Gymnasium die Schaffung zusätzlicher Kapazität im antragsgemäßen Umfang von 0,50 VK bzw. 0,25 VK empfohlen. Die beiden Teilstellen erhalten den Stellenvermerk Z (zuschussabhängig). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 113 von 210 446 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2369 Aufgabenmehrung im Bereich Grund- und Mittelschulen/Förderzentren und bei der Geschäftsstelle rechtl. Leitung staatliches Schulamt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 108 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Die Aufgaben der Organisationseinheit sind aufgrund staatlicher Vorgaben termingebunden (Schulanmeldung, Klassenbildungsverfahren, Genehmigung gastweiser Schulbesuch vor Schuljahresbeginn), im Fokus der Öffentlichkeit und im Kernanliegen der Familien. Die Vorausberechnung der Bevölerungsentwicklung 2019-2035 zeigt deutlich, dass Nürnberg weiter, stärker und vor allem schneller anwächst, insbesondere bezogen auf die Zahl der Grundschulkinder (vgl. Masterplanung; gemeinsame Sitzung Jugendhilfe-/Schulausschuss am 18.06.2020). Es bedarf daher einer ausreichenden Personalausstattung zur Bearbeitung und zwingend einer ausfallsicheren Vertretung. Stellungnahme DiP: Die Sachbearbeitung in der Geschäftsstelle Rechtliche Leitung des staatlichen Schulamts ist umfangreich und komplex. Im Gastschulwesen können Bescheide nur schrittweise bearbeitet werden wegen Abhängigkeiten zu Betreuungsplatz- und Schulplatzverfügbarkeiten; darüber hinaus gibt es zur Vermeidung unberechtigter Bewilligungen kürzere Prüfungszeiträume und eine engere Nachweisführung; zudem müssen die Wegebeziehungen in die Entscheidung einbezogen werden. Grundsätzlich besteht die Herausforderung, dass nahezu alle Nürnberger Grund- und Mittelschulen deutlich stärker belegt sind, als es die Unterrichtskapazität vorsieht, rechtlich jedoch keine Klassenmehrung wegen Gastschülern (m/w/d) möglich ist. Im gesamten Prozess bindet ein hohes Nachfragenaufkommen der Prozessbeteiligten (Erziehungsberechtigte, Betreuungsträger, Schulleitungen, Jugendhilfebereich) Kapazität. Bis 12/20 standen dem pädagogischen Amt hier zusätzlich 0,50 VK über das Flüchtlingspaket zur Verfügung. Es zeigte sich in der Praxis, dass die unbefristet zur Verfügung gestellte Kapazität im Umfang von 1,00 VK und die damals befristet zur Verfügung gestellte zusätzliche Kapazität im Umfang von 0,50 VK nicht ausreichten (Überstundenproblematik, Urlaubsproblematik, Vertretungsproblem). Nach Wegfall der Flüchtlingsstelle ist zusätzlicher dauerhafter Bedarf plausibel. Der erneute deutliche Schüleranstieg in den nächsten Jahren (vgl. Masterplanung auf der Basis von Auswertungen des statistischen Amtes) verschärft diese Situation zusätzlich. Aus diesem Grund wurde zum Haushalt 2021 die Schaffung zusätzlicher Kapazität im Umfang von 1,00 VK begutachtet, es konnten jedoch tatsächlich nur 0,50 VK geschaffen werden. Zum Haushalt 2022 wird daher die Schaffung der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Teilstelle im Umfang von weiteren 0,50 VK empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 114 von 210 447 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2367 Umsetzung des Projekts kommunales Bildungsmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 109 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Berufliche Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,50 FACHINFORMATIKER/IN 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 FACHINFORMATIKER/IN 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Mit der beantragten Stellenschaffung soll eine zeitnahe Umsetzung des Projekts kommunales Bildungsmanagement gewährleistet und die Verwaltung bei der fortschreitenden Digitalisierung unterstützt werden. Die Fachanwendungen in der Verwaltung sind größtenteils veraltet und bedürfen dringend einer Aktualisierung. Um die Betreuung, Neuentwicklung und Weiterentwicklung aller im Amt eingesetzten Fachanwendungen sicherzustellen, wird hierfür eine technisch kompetente Unterstützung benötigt. Allem voran steht die Sicherstellung eines störungsfreien Verwaltungsbetriebs. Die Stellenschaffung ist unabweisbar, da der pädagogische Mitarbeiter, der über seinen eigenen Aufgabenbereich hinaus (pädagogische Begleitung der IT-Strategie beim Amt für Berufliche Schulen) die Verwaltung im IT-Bereich unterstützt hat, hierfür künftig nicht mehr zur Verfügung steht. Stellungnahme DiP: Die Schulämter haben sich dafür entschieden, etliche eigenprogrammierte MS-Access-Anwendungen abzulösen und durch ein modular aufgebautes und zentral bei IT betriebenes kommunales Bildungsmanagement zu ersetzen. Grundgedanke ist, dass Stammdaten (Schülerdaten, Lehrerdaten, Schuldaten) aus der Amtlichen Schulverwaltung (ASV) importiert und in einer Datenbank bereitgestellt werden. Auch Abrechnungen (Heimrestkosten, Gastschulbeiträge) mit Landratsämtern etc. sollen hierüber erfolgen. Die Zugriffe sollen über ein Benutzer- und Rollenkonzept gesteuert werden. Durch die beantragte Stellenkapazität können die im Amt eingesetzten Fachanwendungen aktualisiert und verbessert werden, was zu einer Beschleunigung der Arbeitsabläufe führt. Dabei müssen auch die unterschiedlichen Anforderungen der städtischen Schulämter und von Referat IV Berücksichtigung finden. Der Stellenbedarf wurde mit IT abgestimmt, da hierfür eine IT-Maßnahme angemeldet wurde. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.26, so dass evaluiert werden kann, ob die Kapazitäten zur Erfüllung der erforderlichen Aufgaben dauerhaft erforderlich sind. Die Dauer der Frist bemisst sich an der Anzahl der umzusetzenden Module (4 Module) inkl. Einarbeitungszeit. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 115 von 210 448 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2300 Fortsetzung des Ausbaus des Pflegestützpunkts Nürnberg Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 110 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales Geschäftsbereich Referat V Antrag: 3,11 SOZIALPÄDAGOGE/IN 211.491 € 0 € S 11b 211.491 € 0,00 Vorschlag: 3,11 SOZIALPÄDAGOGE/IN 211.491 € 0 € S 11b 211.491 € 0,00 mit Deckung; Stellenvermerk Z (Zuschuss) Die neue Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Pflegestützpunkte (PSP) nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern bietet für den Pflegestützpunkt Nürnberg neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich Struktur, Organisation, Finanzierung, Personalentwicklung und Aufgaben. Neue Aufgaben, die von den Kassen finanziert werden, sind u.a. die Erschließung neuer Zielgruppen (junge pflegende Angehörige, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte etc.), der Aufbau einer dezentralen Beratung sowie Pflegeberatung in der Häuslichkeit. Deshalb sollen mit dem Ausbau des Pflegstützpunktes neben der quantitativen Erhöhung der Beratungszahlen auch neue Methoden der zugehenden Beratung installiert und neue Modelle eingeführt werden. Um damit neue Zielgruppen (junge pflegende Angehörige, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte etc.) zu erreichen, die bisher keinen Zugang zur Pflegeberatung gefunden haben, müssen neue Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Entsprechend der Bevölkerungsentwicklung und der geplanten Zielsetzung sollen daher weitere 3 Stellen geschaffen werden. Stellungnahme DiP: Die Stadt Nürnberg hat im Ferienausschuss 22.04.2020 die Umstellung des Pflegestützpunktes auf das sog. Angestelltenmodell beschlossen. In der Folge wurden mit den Trägern (Kranken– und Pflegekassen, Bezirk) die erforderlichen Grundlagen im Rahmen des Errichtungsvertrags festgelegt. Hier ist ein Personalschlüssel in Höhe von 1,00 VK-Stelle pro 60.000 Einwohner/innen vorgesehen, mit welchem die beantragten Stellenkapazitäten vollständig gedeckt werden können. Der hinter der beantragten Stellenschaffung stehende Sachverhalt wurde umfangreich begründet. Die zugrundeliegenden quantitativen und qualitativen Aspekte (z.B. Erschließung neuer Zielgruppen, Aufbau einer dezentralen Beratung, Pflegeberatung in der Häuslichkeit) sind nachvollziehbar und sinnvoll, die Schaffung der beantragten Stellen wird deshalb empfohlen. Sie erhalten einen Stellenvermerk Z (Zuschuss). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 116 von 210 449 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2339 Kundencenter Wohngeldstelle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 111 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 50.781 € 0 € E 5 50.781 € 0,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 50.781 € 0 € E 5 50.781 € 0,00 mit Deckung Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes hat das Sozialamt im Herbst 2020 im Benehmen mit DiP unter Anrechnung auf eine Teilstelle Buchhaltung und eine Teilstelle Sachbearbeitung kostenneutral für die im Kundencenter zu verrichtenden Aufgaben Kapazität geschaffen. Aufgaben wurden intern neu geordnet und zusätzlich an die pandemiebedingten Anforderungen (AHA-Regeln) angepasst. Einhergehend mit dieser Maßnahme war es erforderlich, die Abläufe im Publikumsverkehr an die veränderten Anforderungen zum Infektionsschutz anzupassen. Wartezonen wurden abgeschafft und ein mit besonderen Schutzmaßnahmen ausgestattetes Kundencenter wurde eingerichtet. Dadurch ist gewährleistet, dass Kunden nicht mehr unkontrolliert im ganzen Ämtergebäude unterwegs sein müssen und der Publikumsverkehr in eigens dafür eingerichteten Räumen abgewickelt werden kann (Front-Office). Die Kapazitäten sollen nun gegen vollständige Deckung aus dem Stellenplan in eine Planstelle überführt werden. Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht der mit DiP getroffenen Vereinbarung und dient der Aufrechterhaltung eines geregelten Dienstbetriebes in der Wohngeldstelle. Die stellenplanmäßige Deckung erfolgt durch Zusammenlegung der Stellen Nr. 500.3132 und 500.3133 und ist damit kostenneutral. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 117 von 210 450 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2341 Verwaltung der Obdachlosenobjekte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 112 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 VERWALTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 ohne Deckung Seit dem Jahr 2015 steigt die Zahl der angemieteten Wohnungen zur Unterbringung obdachloser Haushalte stark an. Die Objektverwalter sind Erstansprechpartner in Wohnungsangelegenheiten für die untergebrachten Haushalte. Da die Obdachlosigkeit regelmäßig auch im Zusammenhang mit einer stark eingeschränkten Wohnfähigkeit (z.B. Suchterkrankung, psychische Problematiken, hohes Aggressionspotential) steht, sind die Verwalter häufig großen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Die Erwartungen der Wohnungseigentümer im Umgang mit der Mietsache stehen oft dem individuellen Nutzungsverhalten der ordnungsrechtlich untergebrachten Haushalte entgegen. Dies kann auch zu einer Kündigung des Mietverhältnisses mit der Stadt Nürnberg führen. Die Verwalter sind hier Erstansprechpartner und Vermittler zwischen den Beteiligten. Die zur Unterbringung genutzten Unterkünfte sind meist einem überdurchschnittlichen Verschleiß oder mutwilligen Beschädigungen (leider häufig auch an Sicherheitseinrichtungen wie Rauchwarnmelder oder Feuerschutztüren) unterzogen. Die Objektverwaltung übernimmt selbst die Schadensbehebung oder beauftragt den Einsatz von Fachfirmen. Sie ist hierbei für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Durch eine starke Präsenz an den Standorten kann auch die kostenintensive Müllproblematik deutlich eingedämmt werden. Aufgrund der dezentralen Ausweitung des Unterkunftsangebots und der Tätigkeitsanforderungen ist eine Erweiterung der Objektverwaltung um eine weitere Vollzeitstelle unabdingbar. Stellungnahme DiP: Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Anzahl der zu betreuenden Wohnungen von 164 an 22 Standorten auf 209 an 38 Standorten gestiegen (Stand 2021). Aktuell stehen SHA hierfür zwei Planstellen zur Verfügung, der Anstieg der zu betreuenden Objekte sowie die größere Streuung innerhalb des Stadtgebietes rechtfertigen mittlerweile auch vor dem Hintergrund sicherheitsrelevanter Aspekte die Aufstockung um eine Vollstelle. Die beantragte Stellenschaffung wird daher befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 118 von 210 451 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2342 Zuschusswesen und Vertragsmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 113 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50 ohne Deckung Aufgrund erhöhter Anforderungen des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes, welche in der Stadt Nürnberg durch eine Überarbeitung der Zuwendungsgeschäftsanweisung umgesetzt wurden, sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich. Neu ist die Förderung der Insolvenzberatung, die einen erhöhten Aufwand bzgl. Steuerung und Verteilung der Mittel zwischen den Trägern der Insolvenzberatung erfordert. Bisher stehen nur 0,1 VK zur Verfügung, um 40 Zuschüsse zu bearbeiten. Darüber hinaus müssen eine Vielzahl von speziellen Verträgen mit hohen rechtlichen Anforderungen geschlossen werden, z. B. Beherbergungsverträge, Verträge über die Nutzung von Sozialimmobilien, Obdachlosenpensionen und Quarantäneunterkünften, Verträge mit den Trägern der Leistungserbringung und dem Jobcenter Nürnberg (u. a. Rückübertragungen, Dienstleistungsvereinbarungen). Allen Verträgen gemeinsam ist, dass es sich um Vereinbarungen von erheblicher finanzieller Tragweite handelt und das Prozessrisiko als sehr hoch einzuschätzen ist. Grundsätzlich ist es erforderlich, unter Beachtung städtischer Zuständigkeitsregelungen, diese Thematik auf einer Stelle zu bündeln. Stellungnahme DiP: Bezüglich der Anpassung der Zuwendungsgeschäftsanweisung und Förderung der Insolvenzberatung kann ein erhöhter Bedarf nachvollzogen werden, auch ist ein gestiegener Aufwand im Kontext der Vertragsbearbeitungen plausibel. Insgesamt wird jedoch die Aufstockung um eine Halbstelle als ausreichend erachtet, ggf. lassen sich durch Optimierung in der Aufgabenverteilung weitere Entlastungen erzielen und die Vertragsbearbeitung auf einer Stelle zusammenfassen. Es werden 0,5 VK zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 119 von 210 452 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2343 Hausservice im Nachbarschaftshaus Gostenhof Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 114 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,35 HAUSMEISTER/IN 17.996 € 17.996 € E 4 0 € 0,35 Vorschlag: 0,35 HAUSMEISTER/IN 17.996 € 17.996 € E 4 0 € 0,35 ohne Deckung Bedingt durch die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und des hiermit verbundenen Wegfalls des Zivildienstes hat SHA permanent Probleme, die Öffnungszeit des Nachbarschaftshauses Gostenhof mit Servicekräften (Hausmeister/innen) abzudecken. Eine zwischenzeitliche Aufstockung der Ressourcen hat nur bedingt zu einer Entspannung geführt, rechnerisch war weiterhin ein Delta zu verzeichnen. Dies wurde zum einen deutlich in den Verhandlungen einer etwaigen Übernahme der Hausverwaltung in die HVE Verwaltung und zum anderen im Zuge der Überarbeitung des Dienstplans wegen der geplanten Arbeitszeitreduzierung eines Mitarbeiters. Ein Abgleich des Dienstplans mit den Sollarbeitszeiten lt. KGSt hat diese Einschätzung rechnerisch bestätigt. Stellungnahme DiP: Der Bedarf an Kapazitäten für den Hausservice im Nachbarschaftshaus Gostenhof wurde auf Basis der aktuellen Öffnungszeiten im Normalbetrieb neu ermittelt. Danach besteht in der Tat ein zusätzlicher Bedarf im Umfang von 0,35 VK, um während der Öffnungszeiten einen Hausservice bereitstellen zu können. Unter der Annahme, dass die Corona bedingten Einschränkungen der Öffnungszeiten ab kommendem Jahr nicht mehr gegeben sind, wird die Schaffung der beantragten Stellenkapazität begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 120 von 210 453 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2344 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 115 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 139.122 € 139.122 € E 9c 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 139.122 € 139.122 € E 9c 0 € 2,00 Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 142.045 € 142.045 € S 12 0 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 71.022 € 71.022 € S 12 0 € 1,00 Antrag: 0,63 VERWALTUNGSKRAFT 31.992 € 31.992 € E 5 0 € 0,63 Vorschlag: 0,22 VERWALTUNGSKRAFT 11.172 € 11.172 € E 5 0 € 0,22 ohne Deckung Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geht einher, dass das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ausgebaut wird. Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft, die organisatorischen Voraussetzungen müssen mit einer Vorlaufzeit von ca. 3 Monaten in vollem Umfang gegeben sein. Neue Aufgaben kommen hinzu: Ehrenamtliche Betreuer dürfen nur noch vorgeschlagen werden, wenn aktuelle Auskünfte (z.B. Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis) vorliegen. Sie sind dabei zu unterstützen, eine Vereinbarung mit einem Betreuungsverein zu schließen. Eine Herausforderung wird die Einführung eines (von der „Stammbehörde“) zu pflegenden Registers für Berufsbetreuer, womit eine Vielzahl an Nachweis- und Dokumentationspflichten einhergeht, die es zu überwachen gilt. Ferner soll künftig durch Verwaltungsakt über die Aufnahme, Rücknahme und den Widerruf einer Registrierung (und damit „Zulassung“ als Berufsbetreuer) entschieden werden. Die Aufgaben sind mit der derzeitigen stellenplanmäßigen Ausstattung nicht zu leisten. Zudem besteht ein Fachkräftegebot (§ 3 BtOG), so dass eine interdisziplinäre Besetzung zur Bewältigung der neu gestellten Aufgaben zwingend erforderlich wird. Der zusätzliche Bedarf wurde auf der Basis vorhandener Falldaten ermittelt. Stellungnahme DiP: Grundsätzlich ist ein zusätzlicher Stellenbedarf aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nachvollziehbar. Die von der Dienststelle vorgenommene Berechnung enthält allerdings einige Annahmen und optionale Tätigkeiten. Umfang und Erforderlichkeit können hier noch nicht abschließend verifiziert werden. Entgegen dem Antrag wird daher für sozialpädagogische Tätigkeiten zunächst nur eine Vollstelle zur Schaffung vorgeschlagen, im Stellenplan sind bereits 8,4 VK hierfür vorgesehen. Für zusätzliche Verwaltungskapazität wird vorerst eine Kapazität im Umfang von 0,22 VK als ausreichend erachtet, damit kann eine vorhandene Stelle künftig auf 1,0 VK aufgestockt werden. Insgesamt wird somit die Schaffung von 3,22 VK vorgeschlagen. Die Stellen werden zunächst mit dem Sperrvermerk x versehen, sobald die zusätzlichen Tätigkeiten tatsächlich anfallen, können die Kapazitäten entsperrt und zur Besetzung freigegeben werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 121 von 210 454 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2385 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 116 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Antrag: 1,00 WISS. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISS. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 06.24 Im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollen u.a. die Angebotsvielfalt dargestellt, vorhandene Lücken identifiziert und geschlossen sowie eine Onlineplattform mit Angebotsdatenbank entwickelt und implementiert werden. Darüber hinaus sollen Beratungsangebote gesammelt, aufbereitetet und der Bürgerschaft in ansprechender Form und barrierefrei bereitgestellt werden. Wesentliche Ziele sind somit der Abbau von Barrieren, die Förderung von Inklusion, die Schaffung digitaler Teilhabe und die Herstellung von Transparenz. Stellungnahme DiP: Die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention und der im Werkstattbericht am 08.07.2021 im Sozialausschuss gelisteten Maßnahmen bedingt zum einen, dass Kapazität für Steuerung, Konzeption und Umsetzung bereitgestellt wird. Ferner sind verwaltungstechnnische Tätigkeiten zu verrichten, insbesondere Pflege der Onlineplattform und Angebotsdatenbank sowie Organisation und Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen. SHA steht für diese befristet anfallenden zusätzlichen Tätigkeiten keine Stellenplankapazität zur Verfügung, Die Schaffung der beantragten Stellen befristet auf 2,5 Jahre (Fristvermerk F 06.24) wird daher befürwortet. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind seitens Ref. V/SHA noch zu eruieren. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 122 von 210 455 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2340 Verwaltungskapazität für den Behindertenrat Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 117 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,45 VERWALTUNGSKRAFT 22.851 € 22.851 € E 5 0 € 0,45 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSKRAFT 12.695 € 12.695 € E 5 0 € 0,25 ohne Deckung Analog den anderen Geschäftsstellen (z.B. Ausländerbeirat) wurden für die Verwaltungsaufgaben des Behindertenrates Nürnberg (BRN) zum Haushalt 2021 0,55 VK gegen Deckung aus Sachmitteln geschaffen. Übrig geblieben ist ein Delta von 0,45 VK, damit die Aufgabe auch mit auskömmlichen Stellen- und Personalkapazitäten sachgerecht erledigt werden kann. Er ist zwingend erforderlich, die noch fehlenden Kapazitäten im Umfang von 0,45 VK im Rahmen der Schaffungen 2022 nachzusteuern. Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Schaffungsverfahren zu den Haushalten 2018 bzw. 2019 waren ursprünglich 0,64 bzw. 0,6 VK beantragt worden. Der Behindertenrat ist aufgrund seiner satzungsmäßigen Funktion als Sachverständigengremium, mit dem Recht entsprechende Empfehlungen abzugeben, bei der Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu beteiligen. Aufgrund der strukturellen Veränderungen in der Zusammensetzung des Behindertenrates durch die Satzungsänderung (Stadtratsbeschluss vom 19.05.2021) ergibt sich ein höherer Tätigkeitsumfang der Geschäftsstelle, da im Gremium zukünftig (Neuwahl im Oktober 2021) eine größere Anzahl an unterschiedlichen Institutionen vertreten sein wird (Änderung der institutionell entsandten Delegiertenanzahl durch Satzungsänderung). Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf den Verwaltungs- und Koordinationsaufwand des Vorstandes. Der Bedarf für eine Aufstockung auf eine Vollzeitstelle wird derzeit jedoch nicht gesehen. Daher wird eine Erhöhung der Stellenkapazitäten um 10 Wochenarbeitsstunden zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 123 von 210 456 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2216 Kindertagesbetreuung: Umsetzung des Leitungs- und Verwaltungsbonus/Gute-Kita- Gesetz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 118 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 5,00 VERWALTUNGSKRAFT 253.904 € 0 € E 5 253.904 € 0,00 Vorschlag: 5,00 VERWALTUNGSKRAFT 253.904 € 0 € E 5 253.904 € 0,00 mit Deckung; Stellenvermerke Z, X, F 12.22 Am 1. Januar 2019 ist das Gute-KiTa-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen“ vom 27.02.2020 den bayerischen Kindertageseinrichtungen finanzielle Mittel zur Entlastung der Leitungskräfte durch den zusätzlichen Einsatz von Personal, für Tätigkeiten in der Praktikantenausbildung oder für den Einsatz neuer technischer Ausstattung. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Einrichtungen des vorschulischen Bereichs (Kinderkrippen, Kindergärten und Häuser für Kinder). Stellungnahme DiP: Bereits zum Jahr 2020 konnten 12,00 VK zur Umsetzung des Verwaltungs- und Leistungsbonus geschaffen werden, um durch den Einsatz zusätzlicher Erzieher/innen die Kita-Leitungen im Bereich Kinderdienst entlasten zu können. Inzwischen wurden vom Jugendamt die vom Zuschussgeber geforderten Konzepte zu weiteren Entlastungsmaßnahmen der Kita-Leitungen auch im Bereich Verwaltungsaufgaben erarbeitet und abgestimmt. Für die Umsetzung dieser zusätzlichen Maßnahmen werden 5,00 VK Verwaltungskraft beantragt. Die Schaffung der beantragten Stellen wird unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung empfohlen. Neben einem Stellenvermerk Z (Zuschuss) erhalten sie bis zur Vorlage des Zuschussbescheides einen Sperrvermerk X sowie einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.22). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 124 von 210 457 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2256 Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Kräfte für neue Einrichtungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 119 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 4,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 160.718 € 0 € E 2 160.718 € 0,0 0 Vorschlag: 2,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 80.359 € 0 € E 2 80.359 € 0,00 mit Deckung; Sperrvermerk X Mit Inbetriebnahme neuer städtischer Kitas sind weitere Stellen für hauswirtschaftliche Hilfskräfte erforderlich, um die zentrale Essensversorgung sicherzustellen. Dies gilt auch für bereits vorhandene Einrichtungen, bei denen die Platzzahl erweitert wurde. Darüber hinaus bedarf es einer Überprüfung und Anpassung der Personalbemessung der vorhandenen Standorte mit dem Küchenkonzept cook&chill (Kinderhort Forsthofstr. Und Kinderhort Am Thoner Espan). Hier erfolgte die Personalbemessung ursprünglich auf Basis des Verpflegungssystems cook&hold. Allerdings ist die Umsetzung des aktuellen Küchenkonzepts zeitaufwendiger und unterliegt zusätzlichen Arbeitsschritten und Aufgaben für die Hauswirtschaftskräfte bzw. hauswirtschaftlichen Hilfskräfte. Der personelle Mehrbedarf wird hier bei den hauswirtschaftlichen Hilfskräften gesehen. Stellungnahme DiP: Die Personalbemessung für die hauswirtschaftlichen Kräfte erfolgt nach einem abgestimmten Bemessungsverfahren unabhängig vom Verpflegungssystem anhand eines über alle Einrichtungsarten und -größen ermittelten Durchschnittswertes. Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung mit Inbetriebnahmen neuer Einrichtungen und Erweiterungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rd. 2,00 VK. Die Deckung hierfür kann von der Stadtkämmerei anerkannt werden, sofern sich die Einnahmesituation tatsächlich entsprechend der vom Jugendamt erarbeiteten Kalkulation entwickelt. Ein Mehrbedarf wegen der speziellen Küchenausstattung (cook&chill) ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar und kann daher nicht begutachtet werden. Eine Deckung hierfür ist bislang ebenfalls nicht gegeben. Die Schaffung von 2,00 VK Hauswirtschaftskraft wird empfohlen. Die Stellen erhalten einen Sperrvermerk, der mit entsprechendem Nachweis der Finanzierung entnommen werden kann. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 125 von 210 458 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2266 Kinderbetreuung - Fachkräfte und Leitungsstellen für städtische Kitas Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 120 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 17,76 ERZIEHER/IN 1.019.945 € 713.961 € S 8a 305.984 € 12 ,43 Vorschlag: 17,76 ERZIEHER/IN 1.019.945 € 713.961 € S 8a 305.984 € 12 ,43 Antrag: 3,74 ERZIEHER/IN 245.361 € 171.753 € S 8b 73.608 € 2,62 Vorschlag: 3,74 ERZIEHER/IN 245.361 € 171.753 € S 8b 73.608 € 2,62 Antrag: 1,00 LEITER/IN 75.863 € 53.104 € S 16 22.759 € 0,70 Vorschlag: 1,00 LEITER/IN 75.863 € 53.104 € S 16 22.759 € 0,70 Antrag: 1,00 STV. LEITER/IN 75.767 € 53.037 € S 15 22.730 € 0,70 Vorschlag: 1,00 STV. LEITER/IN 75.767 € 53.037 € S 15 22.730 € 0,70 mit Teildeckung; Sperrvermerk X Zur Sicherung des Rechtsanspruchs und im Zuge eines bedarfsgerechten Ausbaus an Kinderbetreuungsplätzen sollen im Jahr 2022 voraussichtlich folgende Einrichtungen/Standorte in Betrieb gehen: Dunant-, Grünewald-, Glogauer-, Schnieglinger- und Wanderer Straße. Hinzu kommen kurzfristige Maßnahmen, wie das aktuelle Kita-Notprogramm. Beantragt wird daher die entsprechend benötigte Anzahl an pädagogischen Fachkräften nach Personalbemessung in Abstimmung mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation. Stellungnahme DiP: Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme der neuen Einrichtung Hort Wandererstr. mit 125 Plätzen sowie der Erweiterung/Platzzahlerhöhung bei Bestandseinrichtungen (Horte Dunantstr. und Bertolt- Brecht-Str., Haus für Kinder Grünewaldstr., Förderhort Glogauerstr.) ist der Bedarf an weiteren pädagogischen Fachkräften sowie Leitungs- und stellvertretenden Leitungskräften für die städtischen Kitas grundsätzlich nachvollziehbar. Für den Hort Schnieglingerstr. liegen noch keine ausreichenden Planungsdaten vor, so dass ein Betriebsstart im nächsten Jahr voraussichtlich nicht realisiert werden kann. Die Schaffung der erforderlichen Stellen wird empfohlen. Die Stellen erhalten einen Sperrvermerk X, der rechtzeitig vor Inbetriebnahme entnommen werden kann. Die Deckung durch staatliche Zuschüsse und Elternbeiträge beträgt rd. 30 %. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 126 von 210 459 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2267 Kinderbetreuung – Sachbearbeiter/in Beschaffungswesen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 121 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 17.323 € 17.323 € E 9a 0 € 0,26 Vorschlag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 17.323 € 17.323 € E 9a 0 € 0,26 ohne Deckung; F 12.25 Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung gehen bzw. gingen weitere neue Einrichtungen an den Start (2020 - 2022 jeweils mindestens fünf neue Standorte) bzw.begannen kurzfristige Maßnahmen wie das aktuelle Kita-Notprogramm. Außerdem gewinnt die erforderliche Sanierung der Bestandskitas immer mehr an Gewicht. Der Ausbau der Betreuungsplätze zieht einen erhöhten Arbeitsumfang und zusätzliche Aufgaben auch im Bereich Beschaffung und Haushalt nach sich. Je nach Maßnahme ist ein erhöhter Zusatzaufwand für Möblierung und Beschaffung zu leisten. Daneben sind Ausstattungen altersgerecht umzuwandeln. Die bisherigen Kapazitäten von 0,5 VK reichen nicht mehr aus, um die anstehenden Beschaffungen rechtzeitig zu den Eröffnungsterminen durchzuführen, so dass verzögerte Inbetriebnahmen von Einrichtungen nicht ausgeschlossen werden können. Beantragt wird daher eine Aufstockung der vorhandenen Personalkapazität um 10 Wochenarbeitsstunden. Stellungnahme DiP: Aufgrund zahlreicher Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie dem steigenden Bedarf an Renovierungen ist für die nächsten Jahren mit einem erhöhten Beschaffungsaufwand zu rechnen. Darüber hinaus erfordern Maßnahmen wie z.B. die temporäre Umwandlung von Hortplätzen in Kiga- Plätze eine altersgerechte Möblierung. Diese Beschaffungsmaßnahmen müssen kurzfristig umgesetzt werden, um die rechtzeitige Inbetriebnahme gewährleisten zu können. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.25. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 127 von 210 460 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2270 Fachcontrolling/Fachberatung im Bereich Soziale Dienste und erzieherische Hilfen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 122 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50 ohne Deckung Seit 2009 erhöhte sich die Personalkapazität des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) in mehreren Schritten von 96 Vollzeitstellen (VK) um insgesamt 13 VK auf aktuell 109 VK. Zusätzlich kommen ab 01.07.2021 aufgrund der 2020 durchgeführten Revision des Personalbemessungsverfahrens – ohne Berücksichtigung der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII - nochmals 4,00 VK hinzu. Da die Stellen auch mit Teilzeitkräften besetzt werden, stehen aktuell mehr als 130 ASD-Fachkräften 2 Vollzeitstellen im Fachcontrolling gegenüber. Zusätzlich erhöht sich der Beratungsbedarf des ASD aufgrund des Generationenwechsels. Stellungnahme DiP: Das Fachcontrolling unterstützt die Leitungs- und Fachkräfte insbesondere durch Beratung in komplexen Fällen, aber auch durch die Prüfung von Einzelvereinbarungen vor allem bei Einzelintegrationsmaßnahmen in Horten. Das Fachcontrolling wirkt mit, fachliche Abläufe durch entsprechende Fallauswertungen zu optimieren, neue gesetzliche Regelungen umzusetzen und Standards (weiter) zu entwickeln. Um die Qualität der Leistungserbringung im Bereich Hilfen zur Erziehung auch weiterhin in ausreichendem Umfang sicherstellen zu können, wird die Schaffung der beantragten Kapazität empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 128 von 210 461 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2271 Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes (KJSG), Reform des SGB VIII Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 123 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50 ohne Deckung; F 12.29 Mit der Umsetzung des KJSG, das zum 10.06.2021 in Kraft getreten ist, kommen auf die Jugendämter in Deutschland massive organisatorische, konzeptionelle und möglicherweise finanzielle Folgen zu. Insbesondere bei der sog. „Inklusiven Lösung“ (Zusammenführung der Hilfen für behinderte junge Menschen unter dem Dach der Jugendhilfe) wird es in einem mehrstufigen Zeitplan darum gehen, die gesamte Infrastruktur sowie die methodischen, konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung herzustellen. Dies ist sowohl auf Seiten der Jugendämter wie auch auf Seiten der freien Träger und der Bezirke ein Kraftakt, der fundamental in die Organisationsstruktur des Jugendamtes eingreifen wird. Das KJSG bringt eine Vielzahl von Veränderungen mit sich, die die innere Organisation des Jugendamtes, der freien Träger und anderer Kooperationspartner erheblich beeinflusst. Die Analyse der Beschlussfassung zum KJSG, die Ableitung der notwendigen organisatorischen und konzeptionellen Konsequenzen und die Steuerung der Auswirkungen auf das Verhältnis zu den freien Träger können auf der bestehenden Arbeitsebene nicht zusätzlich geleistet werden, weil die Komplexität und Vielschichtigkeit im Tagesgeschäft nicht abgearbeitet werden kann. Es ist daher unbedingt nötig, den Gesamtprozess „Umsetzung KJSG“ mit einer temporär zu schaffenden Stabsstelle im Bereich 3 - Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen - abzusichern. Stellungnahme DiP: Durch das neue Gesetz werden u.a. Beratungs- und Mitwirkungsansprüche von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt. Die hierfür beschlossenen Änderungen, z.B. ein Selbstvertretungsrecht oder die Einrichtung von Ombudsstellen, müssen konkret ausgearbeitet und umgesetzt werden. Auch Regelungen zur "Schnittstellenbereinigung" zwischen Jugendhilfe (SGB VIII) und Eingliederungshilfe (SGB IX) müssen realisiert werden. Zwei wesentliche Neuerungen treten erst verzögert in Kraft: Erstens die Einführung sog. "Verfahrenslotsen" ab 01.01.2024, zweitens die sog. "Inklusive Lösung". Letztere kann erst ab 2028 zum Tragen kommen, sofern bis 2027 ein entsprechendes Bundesgesetz bzgl. Der Gesamtzuständigkeit des SGB VIII (Jugendhilfe) beschlossen wird. Ein Mehraufwand an planerischen und Steuerungsaufgaben ist aufgrund der Vielzahl an bereits geltenden Neuerungen, aber auch wegen des systemischen Wechsels von der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für junge Menschen hin zur Zuständigkeit der Jugendhilfe grundsätzlich nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.29. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 129 von 210 462 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2277 Allgemeiner Sozialdienst - Fortschreibung der Personalbemessung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 124 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 4,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 284.572 € 284.572 € S 14 0 € 4,00 Vorschlag: 4,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 284.572 € 284.572 € S 14 0 € 4,00 ohne Deckung; F 12.24 an 2,00 VK Grundlage für den Stellenschaffungsantrag ist der Personalbemessungsprozess (PEB) in Abstimmung mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation. In 2021 werden ergänzend zu den Prozessoptimierungen des Jahres 2020 alle Kernprozesse (z.B. Hilfe zur Erziehung, Inobhutnahmen, Kinderschutz) reformiert bzw. weitere neu hinzugefügt: Durch die Erweiterung des § 35a Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde der Kernprozess hierzu neu aufgesetzt. Der Kernprozess zu §8a / sexuelle Gewalt wurde durch die bundeseinheitliche Dynamik neu geschaffen. In die Prozessoptimierung fließen die Erfahrungen aus zahlreichen anderen Jugendämtern sowie aus den aktuellen kritischen Kinderschutzfällen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, ein. Auf diese Weise sichert der PEB-Prozess die Stadt Nürnberg und das Jugendamt auch gegen ein mögliches Organisationsversagen ab. Außerdem ist im Nachgang der Corona-Pandemie mit deutlich erhöhten Hilfebedarfen in Familien zu rechnen. Nur mit einer angemessenen Personalausstattung können die Steuerungsaufgaben und Beratungen effizient umgesetzt werden, was sich bekanntermaßen positiv auf die finanziellen Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung auswirkt. Stellungnahme DiP: Im Rahmen des Personalbemessungsprozesses konnten zwischenzeitlich die Prozessabläufe für die gesetzlich neu geregelte Eingliederungshilfe nach § 35a BTHG abgestimmt werden. Eine vorläufige Berechnung auf Basis der Zahlen 2019 ergab einen voraussichtlichen Mindestmehrbedarf von 6,31 VK. Zum Haushalt 2021 konnte als Zwischenergebnis eine Schaffung von 4,00 VK Sozialpädagoge/in erfolgen. Wegen der Corona bedingten Einschränkungen wurde der reguläre Dienstbetrieb beim ASD erst seit 01.07.2021 wieder aufgenommen. Das Jugendamt macht hierzu geltend, dass es nach einem Absinken der Zahlen während des ersten Lockdowns ab dem 2. Halbjahr 2020 zu einem starken Anstieg bei den Inobhutnahmen, der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Vollzeitpflege kam (zwischen 6-12% höhere Fallzahlen). Eine Hochrechnung mit diesen Werten ergibt einen Mehrbedarf von mindestens 9,52 VK. Eine abschließende Beurteilung des tatsächlichen Bedarfs ist auf Basis der bisher vorliegenden Daten nicht möglich. Jedoch erscheint dauerhafter zusätzlicher Bedarf im Umfang von 2,00 VK aufgrund der gesetzlich bedingten zusätzlichen Aufgaben insbesondere im Bereich Inklusion grundsätzlich nachvollziehbar. Darüber hinaus erscheint es notwendig, den coronabedingten Anstieg der Fallzahlen durch einen temporären Einsatz zusätzlicher sozialpädagogischer Kapazität auszugleichen. Insgesamt wird daher die Schaffung von 4,00 VK empfohlen, davon 2,00 VK mit Fristvermerk F 12.24. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 130 von 210 463 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2294 Sonderaufgaben in der Personalabteilung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 125 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,00 0 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Durch die kontinuierlich steigende Mitarbeiterzahl im Jugendamt haben sich die Aufgaben der Abteilungsleitung und der stellvertretenden Abteilungsleitung zunehmend ausgeweitet. Eine Entlastung z.B. durch die Übernahme von Stellenbesetzungsverfahren, Mitarbeit im betrieblichen Eingliederungsmanagement, Mitarbeit bei der Ermittlung und Abstimmung des Personalbedarfs, ist hier angezeigt, damit die vielen Aufgaben in der Führung der wachsenden Abteilung, bei der Jobfamiliensystematik, dem Nachfolgemanagement, der zunehmenden Anzahl von Problemfällen bei den Jugendamts-Mitarbeitenden und den notwendigen Regelungen für die gesamte Dienststelle weiterhin von der Abteilung ausgeführt werden können. Trotz bereits erfolgter Teil-Schaffung von 0,50 VK und Umwandlung einer Sachbearbeiterstelle von EGr. 8 auf Egr. 9a ist die erneut beantragte Kapazität für die Aufgabenerfüllung weiterhin notwendig. Stellungnahme DiP: Aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung, aber auch der Zunahmen bei der Jugendsozialarbeit an Schulen oder dem Allgemeinen Sozialdienst sind die Fallzahlen in der Personalabteilung des Jugendamts erneut angestiegen. Neben der zunehmend schwierigen Personalgewinnung im Kita-Bereich erfordern auch neue Aufgaben wie die Umsetzung des Masernschutzgesetzes oder der coronabedingten Zusatzaufgaben entsprechende Ressourcen. Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Sachbearbeitung ist zusätzliche personelle Unterstützung dringend notwendig und wird bereits jetzt im Rahmen einer Budgetfinanzierung eingesetzt. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 131 von 210 464 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2296 WLAN-Ausbau in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Horte an Schulstandorten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 126 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 KOORDINATOR/IN WLAN-AUSBAU 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 KOORDINATOR/IN WLAN-AUSBAU 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50 ohne Deckung; F 12.25 Stellenwert E 10 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. Zur Umsetzung der umfangreichen und teils komplexen Projekte im Zusammenhang mit der WLAN- Anbindung der Kindertageseinrichtungen (auch an Schulstandorten) und der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bedarf es eines Ansprechpartners (m/w/d) beim Jugendamt für die Prozessbeteiligten, insbesondere für das Amt für Informationstechnologie, die Zentralen Diensten und das Hochbauamt. Hierzu besteht Konsens unter den Beteiligten. Zu bedienen sind in diesem Zusammenhang ca. 190 Standorte des Jugendamtes nach einer festgelegten Prioritätenliste. Aktuell sind ca. 13% der geplanten Projekte abgearbeitet. Mit Blick auf die Gesamtdigitalisierungsstrategie spielt die zeitliche Dimension bei der Umsetzung eine wesentliche Rolle. Eine Koordination zusätzlich zu den bereits laufenden Projekten ist bei dieser Dimension nicht leistbar. Stellungnahme DiP: Aufgrund des priorisierten WLAN-Ausbaus an Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen in den nächsten Monaten und Jahren eine große Anzahl an Ausbauprojekten gestartet und abgearbeitet werden. Im Jahr 2021 sollen zwischen 4 und 12 Maßnahmen umgesetzt werden. Da die Maßnahmen vielfach parallel ablaufen, reichen die vorhandenen Ressourcen nicht aus, um die Anforderungen termingerecht vorantreiben zu können. Um den Ausbau zu beschleunigen, ist daher zusätzlich Kapazität erforderlich. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.25. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 132 von 210 465 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2268 Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS- Ausbauplanung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 127 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 136.007 € 37.847 € S 11b 98.160 € 0,56 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 07.23 Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ) richten sich an Kinder und Jugendliche mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Kinder und Jugendlichen benötigen eine erhöhte Förderung und können an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht mehr ausreichend gefördert und unterrichtet werden. Der Bedarf an Leistungen der Jugendsozialarbeit an Schulen ist an SFZ deshalb besonders hoch. Ein Ausbau ist seit 2009 nicht erfolgt. Die Zielgruppe in den Grundschulstufen der SFZ braucht besonders viel sozialpädagogische Unterstützung. Auch ist die Arbeit dort am intensivsten und je Einzelfall am zeitaufwändigsten. Während der Corona-Situation ist an den sonderpädagogischen Förderzentren der Anteil an Einzelfallhilfen an der Jahresarbeitszeit von 73,5% (2019) auf 80,0% (2020) gestiegen. Eine weitere bedarfsgerechte Ausweitung der notwendigen Einzelfallhilfen ist organisatorisch ohne zusätzliche Personalressourcen nicht mehr möglich. Auch die besonders intensiven Fälle, in denen eine Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst notwendig wurde, stiegen von 2019 auf 2020 um 22% an. In der Grundschulstufe der SFZ ist es nötig, den Kindern einen direkten, flexiblen und unbürokratischen Kontakt zu ermöglichen. Eine durchgehende Präsenz an allen Schultagen der Woche und gleiche wiederkehrende Strukturen sind hier besonders wichtig. Stellungnahme DiP: Die Jugendsozialarbeit an Schulen wurde in den letzten Jahren insbesondere dank zusätzlicher Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bzw. der Flüchtlingskrise erheblich ausgebaut. Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie wurde vom Bund das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" gestartet, mit dem neu geschaffene Stellen befristet bis Juli 2023 eine dreifache Förderung erhalten, d.h. 49.080 EUR Förderung anstelle der aktuellen 16.400 EUR pro Stelle. Grundsätzlich stellt der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen sicherlich eine wünschenswerte Aufgabe dar. Angesichts der Höhe und der Befristung der staatlichen Förderung erscheint es jedoch wenig zweckmäßig, auf Basis dieses Förderprogramms den regulären Ausbau zu forcieren. Vielmehr ist das Programm darauf ausgelegt, als "Aufholprogramm" schulartunabhängig diejenigen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, die Pandemie bedingt zurück gefallen sind. Hierfür sollte jedoch zunächst ein Konzept vorgelegt werden. Der Bedarf für die beantragte Stellenschaffung kann daher - trotz vorhandener Teildeckung - nicht gesehen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 133 von 210 466 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2269 Erziehungs- und Familienberatung für multiproblembelastete Familien in der Südstadt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 128 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 75.767 € 75.767 € S 15 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 12.22 Zur Bewältigung des Aufgabenspektrums der Erziehungsberatung Südstadtdependance wird zur Unterstützung der für 2021 geschaffenen Stellenkapazität eine weitere Stelle beantragt. Hierzu plant der Freistaat Bayern formal zunächst lediglich bis 2022 einen Zuschuss (Corona-Sonderprogramm), jedoch wird erwartet, dass die Förderung in eine Regelförderung übergeht. Auch wenn die weitere Förderung in den Anschlussjahren noch unsicher ist, kann mit einer Stellenschaffung im Jahr 2022 der staatliche Zuschuss ggf. mittelfristig gesichert werden. Stellungnahme DiP: Die Aufgaben der städtischen Erziehungsberatung werden derzeit an vier Standorten von 3,50 VK Psychologe/in sowie inzwischen 8,50 VK Sozialpädagoge/in mit Zusatzqualifikation wahrgenommen. Grundsätzlich stellt sich die Erziehungsberatung als niedrigschwellige Hilfe dar, die dazu beitragen kann, aufwändigere Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung mit starken Zunahmen an kinderreichen Familien, vor allem in der Südstadt, erfolgte bereits im Vorjahr die Schaffung einer VK Sozialpädagoge/in. Diese soll - als eine Art Vorläuferbetrieb für eine Dependance der Erziehungsberatung in der Südstadt - insbesondere beratungsferne Familien durch aufsuchende Hilfen in Kindertageseinrichtungen (z.B. in Sprechstunden, Elterncafés) - unterstützen. Da die neu geschaffene Stelle erst zum Herbst 2021 besetzt werden kann, liegen leider noch keine konkreten Erfahrungen bezüglich der Annahme und des Erfolges derartiger Angebote vor. Vor einer weiteren Stellenschaffung sollte dies jedoch zunächst abgewartet werden. Sofern tatsächlich Zuschüsse für die Bewältigung von Corona-Folgen gewährt werden, könnten vollfinanzierte Maßnahmen im Rahmen einer Budgetfinanzierung auch unterjährig begonnen werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher zunächst nicht befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 134 von 210 467 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2295 Projektkoordination "The Q" für das Jugendamt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 129 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0 ohne Deckung; F 12.24 Mit dem Gesamtprojekt „The Q“ ist ein dienststellenübergreifendes Projekt u.a. mit dem Blickwinkel der Realisierung neuer Arbeitswelten gestartet. Im Jahr 2024 sollen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit am Standort aufnehmen. Zur Koordinierung und Begleitung der Umsetzung des umfangreichen Projekts aus Sicht von J, aber auch im Hinblick auf die Koordination dienststellenübergreifender Belange wie z.B. die Gestaltung der Eingangszone und Zuordnung der Kundenströme wird eine Projektleitung J benötigt. Diese soll insbesondere die differenzierten organisatorischen, technischen sowie auch fachlichen Anforderungen für die Dienststelle abstimmen und betreuen. Stellungnahme DiP: Für die Umsetzung der Digitalisierungsbedarfe im Rahmen des Umzugs nach "The Q" wurden dem Jugendamt bereits zwei Halbstellen "Digitalkoordinator/in" zur Verfügung gestellt. Jedoch bestehen auch außerhalb des Aufgabenschwerpunkts Digitalisierung Regelungs- und Koordinierungsbedarf, der üblicherweise durch die Verwaltungsleitung abgedeckt wird. Aufgrund der bereits länger bestehenden Vakanz dieser Stelle ist der Unterstützungsbedarf nachvollziehbar. Die beantragte Stellenschaffung wird daher mit einem Fristvermerk F 12.24 empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 135 von 210 468 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2388 Bauvorhaben Opernhaus im Stab Projektbau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 130 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Baureferat Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 PROJEKTMITARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 PROJEKTMITARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0 ohne Deckung Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. Mit dem Bauvorhaben Opernhaus läuft die Planung für ein weiteres Kulturgroßbauprojekt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich zudem um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude, an welches die gleichen qualitativen Ziele und Anforderungen wie an einen Neubau, jedoch deutlich komplexer, zu stellen sein werden. Um die anstehenden Aufgaben zur Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes bewältigen zu können, ist zusätzliche Kapazität erforderlich. Die Kapazitätsberechnung zum notwendigen Personalbedarf wurde anhand des Personalbemessungstools des Hochbauamtes durchgeführt. Stellungnahme DiP: In den Planungen des Bauvorhabens Opernhaus als komplexes Kulturgroßbauprojekt sind Bedarfsermittlungen auf Basis umfassender Bestandsanalysen unter enger Mitwirkung der Nutzer erforderlich. Zu betrachten sind nach heutigem Kenntnisstand neben dem Zuschauerraum Opernhaus weitere Räume wie u.a. Bühne, Orchestergraben, Foyers und Künstlergarderoben. Zukünftige Anforderungen an unterschiedliche Formate wie Opern-, Musical- und Balletaufführungen aber auch klassische Konzerte der Philharmoniker, Bälle und sonstige Veranstaltungen mit elektro- akustischer Unterstützung sind zu ermitteln, zu bewerten und in den Planungen zu berücksichtigen. Zudem wird evtl. eine Begleitung und Bewertung eines Wettbewerbsverfahrens für Oper und/oder Freifläche erforderlich. Im Stab Projektbau sind dem Opernhaus aktuell zwei Vollzeitkräfte zugeordnet (Projektleitung und stv. Projektleitung). Die Schaffung der beantragten Stelle wird aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 136 von 210 469 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2241 Klimaschutzmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 131 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Baureferat Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 2,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 196.522 € 196.522 € E 14 0 € 2,00 Vorschlag: 1,00 98.261 € 98.261 € 0 € 1,00 ohne Deckung Die beantragten Stellen dienen der Umsetzung des Konzepts „Klimaschutzmanagement Stadt Nürnberg“. Mit der Verabschiedung des „Klimaschutzfahrplans 2020 – 2030“ im Stadtrat am 17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung einer erweiterten Koordinierungsstelle Klimaschutz zu prüfen. Bestandteil dieser Koordinierungsstelle sollen neben Stellen im Umweltreferat und im Verkehrsplanungsamt auch 2,0 VK für die Erarbeitung von Quartiers- und Energiekonzepten beim Stadtplanungsamt sein. Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelt und seit Oktober 2014 mit einem Klimaschutzbeauftragten ausgestattet. Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. Das Konzept Klimaschutzmanagement schließt hierbei auch die erforderlichen Aktivitäten in anderen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung mit ein und definiert die dortigen Bedarfe. Die Mitwirkung an der gesamtstädtischen Aufgabe "Klimaschutzmanagement" ist mit dem vorhandenen Personal im Stadtplanungsamt nicht zu bewerkstelligen. Vorerst wird die Schaffung einer beantragten Stelle (1,0 VK) begutachtet, die jedoch nicht wie ursprünglich geplant beim Stadtplanungsamt, sondern im Baureferat angesiedelt wird. Über die Bereitstellung einer weiteren Personalkapazität für dieses Thema wird im folgenden Schaffungsverfahren zum Haushalt 2023 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 137 von 210 470 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2239 Planungsrechtliche Begutachtung Mitte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 132 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/N 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung Eine im Rahmen der Organisationsuntersuchung Stadtplanung durchgeführte Personalbemessung ergab in 2020 für die neue, gebietsbezogene Struktur von Planung und Begutachtung bei Stpl zusätzliche Personalbedarfe. Stpl hatte im Vorgriff auf die Ergebnisse dieser Personalbemessung bereits verschiedene, absehbare Personalbedarfe beantragt. In der Begutachtung sind zuletzt die Fallzahlen kontinuierlich angestiegen. Dieser Anstieg kann mit dem bestehenden Personal auch durch Priorisierung nicht mehr kompensiert werden. Die Personalbemessung ergab einen zusätzlichen Bedarf von insgesamt 3,72 VK in den drei Sachgebieten „Begutachtung Nord, Mitte und Süd“. Stellungnahme DiP: Die Schaffung der durch die durchgeführte Personalbemessung beantragten Stellen wurde im Rahmen der Stellenschaffungen 2021 begutachtet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation konnten von den 3,72 begutachteten VK jedoch lediglich 2,72 VK geschaffen (vgl. lfd. Nr. 180 bzw. ID 2063 der Schaffungen 2021). Für 2022 wird deshalb die Schaffung der noch fehlenden, im Rahmen der Personalbemessung als notwendig erachteten 1,0 VK begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 138 von 210 471 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2238 Nürnberg wächst - Bevölkerung und Infrastruktur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 133 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 BAUINEGENIEUR/IN, ARCHITEKT/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, ARCHITEKT/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Nürnberg wächst - steigende Bevölkerungszahlen (2030: 560.000 Einwohner) sowie eine aufwachsende Infrastruktur der Metropolregion, und hier insbesondere für Nürnberg, erfordern Wohnraum und Infrastrukturen, folglich Bauflächen und damit Bauplanungsrecht. Konkret entstehen hierbei Bedarfe in der Ausarbeitung von Bebauungsplänen und Steuerung entsprechend aufwendiger Planungs- und Vertragsprozesse. Zudem machen gesetzliche Änderungen, Entwicklungstrends und steigende Fallzahlen sowie die erforderliche Senkung der mittleren Bearbeitungszeiten in der Bebauungsplanung eine moderate Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten erforderlich. Stellungnahme DiP: Das prognostizierte, weitere Wachstum Nürnbergs führt zu einer anhaltend hohen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Die Bauflächenentwicklung ist und bleibt in naher Zukunft eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 139 von 210 472 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2242 Zentrale Steuerung - Zusätzliche Bedarfe aus Neuorganisation Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 134 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Die im Rahmen der Organisationsuntersuchung bei Stpl durchgeführte Personalbemessung ergab verschiedene Mehrbedarfe. U.a. wurde in der Zentralen Steuerung ein Mehrbedarf von 1,75 VK für wissenschaftliche Mitarbeit ermittelt. Nach Abschluss der Personalbemessung ergab sich noch ein zusätzlicher Bedarf von 0,25 VK, so dass ein Gesamtbedarf von insgesamt 2,0 VK besteht. Stellungnahme DiP: Im Zuge einer im Rahmen einer Organisationsuntersuchung durchgeführten Personalbemessung wurden bei Stpl nahezu in allen Tätigkeitsbereichen zusätzliche Bedarfe in unterschiedlichstem Umfang festgestellt. Einen Teil der Bedarfe hatte Stpl bereits vor dem Ergebnis der Personalbemessung in die Schaffungsanträge zum Haushalt 2021 eingespielt. Bei den Stellenschaffungen für 2021 wurde der angemeldete Bedarf von 2,0 VK in der Zentralen Steuerung bei Stpl zwar grundsätzlich anerkannt, aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden jedoch nur 1,0 VK geschaffen. Für 2022 wird deshalb die Schaffung der noch dringend erforderlichen 1,0 VK begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 140 von 210 473 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2243 Planung öffentlicher Raum – neue Projekte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 135 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Die Fallzahlen der Projekte in der Priorität 1 im Sachgebiet „Planung öffentlicher Raum“ hat sich von 20 Projekten (2017) auf 29 Projekte (2020) erhöht. Die Bearbeitungszeiten für die einzelnen Projekte sollten zwischen 1,5 -2,5 Jahren liegen, tatsächlich werden aber inzwischen aufgrund der angespannten Personalsituation 4 bis 8 Jahre benötigt. Schon heute kann nur ein Teil der Projekte der 1. Priorität bearbeitet werden, andere müssen liegen bleiben. Dazu gehören Umsetzung des Lichtkonzeptes für die Nürnberger Altstadt, die Erstellung einer Satzung zur Insekten– und naturverträglichen Beleuchtung, Planungen im Vollzug von Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum wie die Freiraumplanung im Tiefen Feld, Brunecker Str oder in Wetzendorf und die Aufwertung von Stadtplätzen im Bestand (z.B. Andreij Sacharow Platz, Unterer Bergauer Platz, Platz an der Gustav Adolf Gedächtniskirche, Obere Wörthstr. Mögeldorfer Plärrer, Bielingplatz, Tuchgasse/Winklerstraße). Die Koordination und Steuerung der Schnittstellen zu den verschiedenen Fachdienststellen der Stadt aber auch zur Regierung von Mittelfranken, zum Freistaat, staatlichen Hochbauamt, zu Bürgerschaft, Bauherren und Architekten, dem Behindertenbeauftragten, dem Bürgermeisteramt und den Referaten ist darüber hinaus erforderlich. Die einzelnen Maßnahmen umfassen soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte der Stadtentwicklung. Stellungnahme DiP: Die Projektsteuerung und Bearbeitung der Projekte mindestens der 1. Priorität, die Verkürzung der Bearbeitungszeiten, die konsequentere Anwendung von Bürgerbeteiligungsformaten wie Workshop- Verfahren, E-Partizipation bei Projekten im öffentlichen Raum, die sehr zeitaufwändig sind sowie die Bearbeitung von neuen, zusätzlichen Projekten und Anforderungen und die Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse (VOB, HOAI, VgV, RPW etc. sowie städtischer Satzungen) sind mit den derzeit im Sachgebiet "Planung öffentlicher Raum" zur Verfügung stehenden 6,0 VK auf Dauer nicht mehr zu bewältigen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 141 von 210 474 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2244 Planung öffentlicher Raum – Wettbewerbe Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 136 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,87 INGENIEUR/IN 79.297 € 79.297 € E 12 0 € 0,87 Vorschlag: 0,87 INGENIEUR/IN 69.382 € 69.382 € E 11 0 € 0,87 ohne Deckung Die zusätzliche Kapazität ist zur Umsetzung von Projekten des Masterplans Freiraum in der Zuständigkeit von Stpl (Stadtplätze) und für die Durchführung von Wettbewerben im öffentlichen Raum, für die bisher kein Personal zur Verfügung steht wie den Wettbewerb Platz der Opfer des Faschismus, (AfS-Beschluss 28.05.2020) oder die Entwicklung von grünen Stadtplätzen (z.B. Egidienplatz, Andreij-Sacharow-Platz, Bauhof, Unterer Bergauer Platz, Gustav-Adolf- Gedächtniskirche) unabdingbar. Stellungnahme DiP: Bereits im Zuge der Stellenschaffungen für 2021 wurden seitens DiP für die oben erläuterten Aufgaben dem Grunde nach 2,0 VK begutachtet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden davon jedoch nur 1,13 VK geschaffen (vgl. Schaffungen 2021, lfd. Nr. 183, ID 2066). Für 2022 wird deshalb die Schaffung weiterer 0,87 VK begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 142 von 210 475 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2245 Stadtteil-Koordination Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 137 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00 ohne Deckung Die zusätzliche Kapazität soll künftig die Stadtteil-Koordination als Ansprechpartner/in und Multiplikator/in für alle Beteiligten i R. anhaltender medialer Präsenz bedeutender Stadtentwicklungsbereiche und Einzelvorhaben in der Öffentlichkeit übernehmen. Hierzu gehören u.a. die offensive Begleitung und Kommunikation komplexer Planungsprozesse über längere Planungszeiträume durch aktive Presse-, Moderations-, Kommunikations- und Erklärungsarbeit zur Entwicklung bedeutender Stadtentwicklungsgebiete sowie öffentlicher wie privater Einzelvorhaben incl. Erstellung zielgruppenorientierter, inhaltlich ausgeprägter Pressemitteilungen, die Initiierung und mediale Begleitung öffentlicher Beteiligungsverfahren durch Nutzung geeigneter innovativer Beteiligungsformate zur Aktivierung von Beteiligungsprozessen spezifischer Zielgruppen, die Definition planerischer Leitlinien für konkrete Stadtentwicklungsgebiete und Qualitätssicherung i. V. m. einer Schnittstellenminimierung sowie die Mitwirkung an der Erarbeitung und Fortführung eines plakativen Workflows und planerischer Steckbriefe für Stadtentwicklungsgebiete für die Innen- und Außendarstellung. Stellungnahme DiP: Zentrale, medial wirksame Stadtentwicklungsbereiche erfordern eine zukunftsgerichtete und präsente Stadtteil-Koordination. Ausgehend von der Schaffung von Planungsrecht und aktueller Aufsiedlung für Wohnungsbau, Gewerbe und TU Nürnberg bis zur Umsetzung in Form von qualitätsvollen Vorhaben, integrierten digitalen Entwicklungsvorhaben (z.B. das „Integrierte digitale Entwicklungskonzept Reallabor Lichtenreuth“ mit resultierenden Umsetzungsprojekten), öffentlichen Räumen, Initiierung neuer sozialer Nachbarschaften und kultureller Angebote, soll über innovative Kommunikationsplattformen eine Moderation, Koordination und Präsentation, mit dem Ziel den Planungsprozess zu begleiten, geschaffen werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal allein im Wege der Priorisierung nicht geleistet werden. Die zusätzliche Kapazität wird daher als notwendig erachtet. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 143 von 210 476 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2246 Strategische Vorkaufsrechte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 138 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 STADTPLANER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN, PLANER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1 ,00 ohne Deckung Die Nutzung des Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) soll es ermöglichen, durch einen verstärkten Einsatz stadteigener Grundstücke die Planungsziele der Stadt umzusetzen. Hierbei sollen die städtischen Ziele u.a. durch vertragliche Abwendungsvereinbarungen mit dem Käufer erreicht werden (§ 27 BauGB). Diese Vereinbarung wird im Rahmen der gesetzlich notwenigen Erörterung beim Vorkaufsrecht zwischen Stadt und Kaufvertragspartnern immer mitdiskutiert bzw. in Betracht gezogen. Bislang wird das Vorkaufsrecht in Nürnberg noch zu wenig ausgeübt. Ziel ist es jedoch, auch diese Möglichkeit zur Sicherung der Bauleitplanung verstärkt zu nutzen. Stellungnahme DiP: Im Ergebnis der bei Stpl durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde empfohlen, die Möglichkeiten, die die strategische Ausübung des Vorkaufsrechts bietet, stärker zu nutzen. Die Prozesse zur Ausübung waren bislang nicht festgelegt, es bestehen unklare Zuständigkeiten und keine Einigkeit über das erforderliche Maß der Ausübung innerhalb der Verwaltung. Deshalb ist es dringend erforderlich, die Anwendung des Vorkaufsrechts prozessual zu standardisieren und für die erforderlichen Ressourcen zur Prüfung und Ausübung zu sorgen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 144 von 210 477 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2247 Verwaltung und IT Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 139 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Neben des erneut beantragten, bei der Organisationsuntersuchung festgestellten Bedarfs in Höhe von 0,25 VK werden vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl der Mitarbeiter/innen bei Stpl zusätzliche 0,75 VK zur Bewältigung des damit verbundenen Anstiegs des Arbeitspensums beantragt. Neben dem Mitarbeiterzuwachs sorgen beispielsweise auch die Digitalisierung sowie die wachsende Raumnot im Amtsgebäude Lorenzer Str. 30 zu einer Erhöhung des Aufgabenumfangs in der Verwaltung und IT. Die beantragte Stelle soll deshalb neben eigentlichen Verwaltungsaufgaben auch die alltägliche Arbeit der IT unterstützen. Stellungnahme DiP: Die im Rahmen der Organisationsuntersuchung bei Stpl durchgeführte Personalbemessung ergab u.a. im Bereich "Verwaltung und IT" einen Bedarf von 0,25 VK Sachbearbeiter/in. Für das Stellenschaffungsverfahren 2021 wurde die Schaffung dieser Stellenplankapazitäten begutachtet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden die Stelle jedoch nicht zur Schaffung vorgeschlagen (vgl. Schaffungen 2021, lfd. Nr. 188, ID 2072). Angesichts des auch personellen Wachstums der Dienststelle in den letzten Jahren ist in Abstimmung mit der IT auch eine Ausweitung der Sachbearbeitungskapazität in der Verwaltung erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 145 von 210 478 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2248 Nürnberg wächst - Innenentwicklung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 140 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Im Baugesetzbuch ist der Vorrang der Innenentwicklung vor der Schaffung neuer Bauflächen definiert (§ 1a BauGB). Die Innenentwicklung umfasst eine ganze Reihe an Maßnahmen, deren Umsetzung zentral ausgearbeitet, strukturiert und organisiert werden muss. Um die aufwändige Entwicklung neuer Baugebiete „auf der grünen Wiese“ auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, soll die bauliche Entwicklung innerstädtischer Potenziale, auch im Sinne einer doppelten Innenentwicklung, forciert werden. Dazu zählt u.a. die Aktivierung von Baulücken, bauliche Integration des Einzelhandels, Nutzung von Umstrukturierungs- und Verdichtungspotenzialen, die Anwendung aller entsprechenden gesetzlichen Instrumente des BauGB sowie die ständige Beobachtung der Bautätigkeit anhand der Auswertung des Bauflächenkatasters. Stellungnahme DiP: Das Ziel "Stärkung der Innenentwicklung" ist gesetzlich (BauGB) und im Rahmen der Flächensparoffensiven politisch gewünscht. Mit der Bereitstellung einer Steuerungsstruktur und ersten wichtigen inhaltlichen Ausarbeitungen, soll eine zügige „geordnete und verwaltungsintern abgestimmte Forcierung der Innenentwicklung“ ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen mit dem Konzept zur umfassenden Nutzung der Regelungen des BauGB zur Baulandentwicklung weitere Instrumente zur Aktivierung der Bauflächen, die über die Bauleitplanung hinausgehen umgesetzt werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 146 von 210 479 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2249 Planung Mitte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 141 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,19 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 16.194 € 16.194 € E 13 0 € 0,19 Vorschlag: 0,19 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 16.194 € 16.194 € E 13 0 € 0,19 ohne Deckung Eine im Rahmen der Organisationsuntersuchung Stpl durchgeführte Personalbemessung ergab in 2020 für die neue, gebietsbezogene Struktur von Planung und Begutachtung bei Stpl zusätzliche Personalbedarfe. Stpl hatte im Vorgriff auf die Ergebnisse dieser Personalbemessung bereits verschiedene, absehbare Personalbedarfe beantragt. Da die Gebietsstruktur jedoch bereits zum 01.06.2020 per Organisationsverfügung Stpl/D in Kraft gesetzt und im Nachgang im POA beschlossen wurde, mussten einige Bedarfe bereits aus dem bestehenden Stellenplan "entliehen" werden und haben damit zu Lücken in anderen Einsatzbereichen geführt. So verhält es sich auch mit der Kapazität "Abteilungsleitung Mitte". Durch die unterjährige Schaffung dieser Kapazität entstand in 2020 eine Lücke im Stellenplan. Stellungnahme DiP: Seitens DiP wurde im Rahmen der Stellenschaffungen 2021 die entstandene Lücke bei der wissenschaftlichen Sachbearbeitung in der Abteilung Mitte auf 0,5 VK beziffert. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden von den begutachteten 0,5 VK jedoch lediglich 0,31 VK geschaffen (vgl. lfd. Nr. 178 bzw. ID 2061 der Schaffungen 2021). Für 2022 wird deshalb die Schaffung weiterer 0,19 VK durch entsprechende Aufstockung der Stelle Nr. 610.2120 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 147 von 210 480 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2250 Digitalisierung rechtsverbindlicher Bebauungspläne - Umsetzung XPlanung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 142 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,50 GEOINFORMATIKER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50 Vorschlag: 1,50 GEOINFORMATIKER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 2017 hat der IT Planungsrat (IT-Staatsvertrag, Artikel 91c und 91d Grundgesetz) die verbindliche Einführung der Standards „Xplanung“ und „Xbau“ beschlossen. Alle bestehenden IT-Verfahren sind bis 2023 umzustellen. „Xplanung“ und „Xbau“ sind standardisierte Datenformate für die Anwendung in kommunalen Softwarelösungen. Sie dienen dazu, die Kommunikation in Planungs- und Genehmigungsverfahren zwischen allen Beteiligten zu verbessern, indem alle Akteure gewissermaßen dieselbe Sprache sprechen. Mit der Anwendung dieser Standards werden sowohl die Genehmigungs- und Fachbehörden als auch Bauherren und Planer entlastet, weil Prozesse vereinfacht und dadurch schneller bearbeitet werden können. Stellungnahme DiP: Im Zuge der Stellenschaffungen für 2021 wurde für die oben genannten Aufgaben grundsätzlich ein Bedarf von 1,5 VK ermittelt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden durch DiP jedoch zunächst nur 1,0 VK begutachtet und zur Schaffung vorgeschlagen. Diese wurden jedoch ebenfalls nicht geschaffen und kurz vor den Haushaltsberatungen ebenfalls mit Verweis auf die Haushaltslage von den Schaffungen ausgenommen. Die IT-Maßnahme "X-Planung" ist bereits für dieses Jahr angemeldet, wird derzeit projektiert und soll zeitnah umgesetzt werden. Für den Haushalt 2022 wird deshalb in Abstimmung mit der IT die Schaffung der insgesamt als notwendig erachteten Kapazität von 1,5 VK begutachtet. Die Stellen erhalten zunächst einen Fristvermerk F 12.23. Ein möglicher dauerhafter Bedarf soll im Rahmen des Umsetzungsprojektes ermittelt und quantifiziert werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 148 von 210 481 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2240 Koordination Digitale Fachstrategie Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 143 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,25 IT-KOORDINATOR/IN 19.937 € 19.937 € E 11 0 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Die strategische Ausrichtung der IT bei Stpl kann mit dem vorhandenen Personal nicht vorgenommen werden. Zudem fehlt es an IT-fachlicher Kompetenz zur Begleitung der Entwicklung einer digitalen Fachstrategie für das Amt, zur Einführung von "XPlanung" und "XBau", zur Verwirklichung von Standardisierungen im CAD und GIS-Bereich sowie zur Administration der Fachsoftware. Stellungnahme DiP: Im Zuge der Stellenschaffungen für 2021 wurde für die oben genannten Aufgaben grundsätzlich ein Bedarf von 1,0 VK anerkannt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden jedoch nur 0,75 VK geschaffen. In Abstimmung mit der IT wird die Aufstockung der Stelle Nr. 610.4360 (IT- Koordinator/in) um 0,25 VK angestrebt. Diese müsste aber ggf. aus dem gesamtstädtischen Pool "Digitalkoordinator/innen" erfolgen. Eine Begutachtung der Stellenschaffung kann daher nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 149 von 210 482 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2212 Mobilitätsbeschluss - Radvorrangrouten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 144 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Für die Schaffung eines attraktiven Radwegenetzes sollen schwerpunktmäßig die Radvorrangrouten planerisch bearbeitet werden. Dazu sind teilweise komplizierte Straßenquerschnitte mit CAD zu planen. Diese Pläne müssen komplexe und schwierige Abstimmungsprozesse durchlaufen. Im Mobilitätsbeschluss heißt es dazu: Rückgrat des Radnetzes soll das „Radvorrangroutennetz“ sein. Dieses Radvorrangroutennetz mit ca. 135 km Länge soll bis 2030 durchgängig umgesetzt werden. Dazu sollen ab sofort jährlich ca. 15 km hergestellt werden. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Das "Radvorrangroutennetz" ist dabei mit insgesamt 135 km deutlich größer angelegt, als die sich bereits in Planung befindlichen "Radschnellverbindungen" (20 km), die aber Bestandteil des "Radvorrangroutennetzes" sein können. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung einer der beantragten Stellen unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Über eine Bereitstellung weiterer Personalkapazität für die planerische Bearbeitung der Radvorrangrouten wird jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 150 von 210 483 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2213 Straßenplanung - Planungsbezirk 6 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 145 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Die Bezirke 2-6 in der Straßenplanung sind analog der SÖR-Bezirke besetzt. Die Aufgaben im Bezirk 6 werden dabei derzeit vom Stellvertreter des Abteilungsleiters und von den anderen Bezirksingenieuren mit wahrgenommen. Aufgrund der Personal- und Aufgabenmehrung in der Straßenplanung (z.B. Radschnellwege, Stadtumlandbahn (StUB), Kulturgroßprojekte, Wohnungsbau und dadurch ausgelöste Planungen) sowie der ansteigenden Zahlen von zu beurteilenden Maßnahmen Dritter können die Aufgaben des Bezirks allerdings nicht mehr termingerecht und in der erforderlichen Quantität wahrgenommen werden. Planungen müssen schon heute in die anderen Bezirke verteilt werden. Insbesondere die Stellvertretung wird zunehmend damit gefordert sein, die Themen Radverkehr, B-Plan/Rahmenplan-Beurteilung, Koordinierung der Bezirke, HOAI-Themen abzudecken und den Abteilungsleiter zu unterstützen. Deshalb ist eine weitere Kapazität Ingenieur/in für den Bezirk 6 notwendig. Stellungnahme DiP: Vpl wird gebeten, die fristgerechte Bearbeitung von Instruktionen (Maßnahmen Dritter) und Straßenplanungen im Planungsbezirk 6 und die erforderliche Beseitigung von Kapazitätsengpässen bei der Abteilungsleitung und deren Stellvertretung im Wege der Priorisierung sicher zu stellen. Eine Begutachtung der beantragten Kapazität zum Haushalt 2022 kann nicht erfolgen, Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 151 von 210 484 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2215 Klimaschutzmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 146 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Mit der Verabschiedung des „Klimaschutzfahrplans 2020 – 2030“ im Stadtrat am 17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung einer erweiterten Koordinierungsstelle Klimaschutz zu prüfen. Bestandteil davon soll neben Stellen im Umweltreferat und im Stadtplanungsamt auch eine Stelle im Verkehrsplanungsamt werden. Ziel der erweiterten Koordinierungsstelle ist die Verbesserung des Klimaschutzmanagements der Stadt Nürnberg. Verkehrspolitisches Ziel der Stadt Nürnberg ist hierbei, die Veränderung der Verkehrsverteilung zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes, bestehend aus öffentlichem Nahverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, zu erreichen. Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelt und seit Oktober 2014 mit einem Klimaschutzbeauftragten ausgestattet. Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. Das Konzept Klimaschutzmanagement schließt hierbei auch die erforderlichen Aktivitäten in anderen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung mit ein und definiert die dortigen Bedarfe. Die Mitwirkung an der gesamtstädtischen Aufgabe "Klimaschutzmanagement" ist bei Vpl mit dem vorhandenen Personal zwar nicht dauerhaft zu bewerkstelligen, dennoch wird die Dienststelle gebeten zu prüfen, ob das Thema innerhalb Vpl so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2022 kann nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 152 von 210 485 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2217 Mobilitätsbeschluss – Vision Zero: Verkehrssicherheit für Fußgänger- und Radverkehr Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 147 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN 124.317 € 124.317 € A 11 0 € 1,50 Vorschlag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN 104.342 € 104.342 € E 9c 0 € 1,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen für alle Verkehrsarten realisiert werden. So sollen zur Förderung des Zufußgehens nach und nach in allen Stadtteilen die Bedingungen für das Zufußgehen geprüft und verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf die Sicherheit von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren gelegt werden. Während die Schulwegsicherheit in Nürnberg vorbildlich ist, verunfallen zunehmend mehr ältere Menschen im Straßenverkehr. Deshalb sollen in Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat Aktionen für eine sichere und inklusive Mobilität für Seniorinnen und Senioren durchgeführt werden. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stellen unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 153 von 210 486 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2218 Mobilitätsbeschluss – Barrierefreie Straßenbahn- und Bushaltestellen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 148 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Für die Schaffung eines attraktiven Netzes aus Bahnen und Bussen müssen alle Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dazu sind teilweise komplizierte Straßenquerschnitte mit CAD zu planen. Bei Straßenbahnstrecken sind ggf. Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten. Für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Mobilitätsbeschluss stehen nicht ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung. Die Stelle ist baldmöglichst zu besetzen, weil die Zeitvorgaben des Freistaats anspruchsvoll sind und die Verbände dies bei der Verwaltung einfordern. Gemäß Mobilitätsbeschluss werden Haltestellen der Straßenbahn bis 2025 barrierefrei umgebaut, die Haltestellen im Busnetz bis 2030. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle in reduziertem Umfang und unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Über eine Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazität für die Planung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen wird jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 154 von 210 487 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2229 Mobilitätsbeschluss – Streckenertüchtigung Straßenbahn Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 149 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Für die Schaffung eines attraktiven Schienennetzes an der Oberfläche – insbesondere im Hinblick auf die Taktverdichtungen – muss das Netz in seiner Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ertüchtigt werden. Bei Straßenbahnstrecken sind ggf. Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten. Im Mobilitätsbeschluss heißt es dazu: Auf allen Straßenbahnstrecken und wichtigen Buslinien sollen bis 2030 Taktverdichtungen umgesetzt werden. Ziel ist es, auf allen Straßenbahnästen in der Haupt- und Nebenverkehrszeit einen 5-Minutentakt zu realisieren. In der Schwachverkehrszeit und am Wochenende soll auf allen Straßenbahnlinien mindestens ein 15-Minutentakt angeboten werden. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Halbstelle unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 155 von 210 488 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2231 Aufgabenmehrung im Bereich der Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 150 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 72.135 € 72.135 € A 9/A 10 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Die bisher bestehende Bürogemeinschaft zwischen Vpl und Stpl wird zunehmend aufgelöst. Sie existiert derzeit nur noch für die Bereiche der Rechnungsbearbeitung sowie für einige Personalangelegenheiten wie Urlaubs-und Krankheitserfassungen, Abrechnung von Dienstreisen und Fortbildungen. Eine weitere gemeinsame Sachbearbeitung für beide Ämter findet nicht mehr statt. Vpl hat für sämtliche Verwaltungsangelegenheiten derzeit 0,5 VK Sachbearbeitungskapazitäten in Egr. 11. In den letzten Jahren ist Vpl bei gleichbleibender Verwaltungskapazität stetig gewachsen (von 43 MA in 2007, 50 MA in 2012 bis auf 70 MA in 2021) und wird dies vor allem durch den Personalbedarf aufgrund des Mobilitätsbeschluss auch weiter tun. Stellungnahme DiP: Das stetige Wachstum der Dienststelle Vpl führte zu erheblicher Mehrarbeit in der Verwaltung. Nicht nur im Bereich der Personalverwaltung, sondern vor allem auch im Bereich Haushalt/Controlling, wo die Budget- und vor allem Projektkostenüberwachung immer komplexer wird, ist der gestiegene Aufwand mit der dazu vorhandenen Verwaltungskapazität, die im Wesentlichen aus 0,5 VK in der 3.Qualifikationsebene besteht, nicht mehr zu bewältigen. Der geplante Umzug der gesamten Dienststelle erfordert in den nächsten Jahren zudem umfangreichen Vorarbeiten, die vorwiegend in der Verwaltung geleistet werden müssen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 156 von 210 489 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2214 Aufgabenmehrung im Bereich der EDV Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 151 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung In den letzten Jahren ist Vpl bei gleichbleibender EDV-Sachbearbeitungskapazität stetig gewachsen (von 43 MA in 2007, 50 MA in 2012 bis auf 70 MA in 2021) und wird dies vor allem durch den Personalbedarf aufgrund des Mobilitätsbeschluss auch weiter tun. Dies führt zu erheblicher Mehrarbeit im Bereich der EDV-Administration. Vpl stehen für die EDV- Sachbearbeitung/Administration derzeit 1,0 VK zur Verfügung, was bei der gestiegenen Anzahl der PC-Nutzer/innen nicht mehr ausreichend ist. Die immer weiter voranschreitende Digitalisierung von Prozessen führt zudem zu höherem Betreuungsaufwand bei der Administration, vor allem auch bei den speziellen Fachverfahren, die bei Vpl Einsatz finden. Eine deutlich gestiegene Nachfrage rund um das Thema „Homeoffice und mobiles Arbeiten“ stellt eine weitere zusätzliche Aufgabe dar, die auch in den nächsten Jahren eher noch zunehmen wird. Der geplante Umzug der gesamten Dienststelle erfordert in den nächsten Jahren umfangreiche Vorarbeiten, die auch die EDV betreffen werden, z.B. in Form von Erstellen eines EDV-Konzeptes passend zu den neuen räumlichen Gegebenheiten. Zudem ist die Einführung eines EDV-gestützten Verkehrsmanagementsystems in enger Abstimmung mit SÖR und Geo geplant. Stellungnahme DiP: Durch das Wachstum der Dienststelle in den letzten Jahren, die anstehenden EDV-Projekte und den bevorstehenden Umzug scheint auch in Abstimmung mit der IT eine moderate Anpassung der Sachbearbeitungskapazität in der Verwaltung mit dem Schwerpunkt IT durchaus angezeigt. Die erforderlichen Aktivitäten bei der Digitalisierung von Prozessen können jedoch durch die im Geschäftsbereich vorhandenen Kapazitäten "Digitalkoordinator/in" begleitet werden. In wie weit der erst in zwei Jahren anstehende Umzug zusätzliche EDV-Kapazität erforderlich macht, ist derzeit noch nicht absehbar. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung kann deshalb zum Haushalt 2022 nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 157 von 210 490 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2220 Mobilitätsbeschluss - Fußgängerverkehr und Rücksichtsnahmekampagne Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 152 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen für alle Verkehrsarten realisiert werden. So sollen zur Förderung des Zufußgehens nach und nach in allen Stadtteilen die Bedingungen für das Zufußgehen geprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Um eine Reduzierung der Unfälle zu erreichen, soll zudem die Kampagne für mehr Rücksichtnahme mit ersten Aktionen gestartet werden. Für die systematische Begehung aller Stadtteile mit begleitender Bürgerbeteiligung bis 2030 sowie für die Durchführung erster Bausteine der bereits entwickelten Rücksichtnahmekampagne „Bitte gern!“ stehen nicht ausreichend personelle Kapazitäten zur Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 158 von 210 491 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2221 Mobilitätsbeschluss – LSA an Radvorrangrouten und Modellprojekt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 153 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen für alle Verkehrsarten realisiert werden. So müssen für die Gestaltung der Radverkehrsführung an signalisierten Knotenpunkten in jedem Einzelfall die geeignetsten Maßnahmenkombinationen entwickelt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit im Zusammenspiel miteinander bewertet werden. Neben Sonderlösungen der Lichtsignalsteuerung (Grüne Welle Modellprojekt für ein Radschnellwegprojekt) sind insbesondere häufig flankierende Maßnahmen erforderlich. Die Herausforderung besteht darin die richtige Balance für die konkurrierenden Interessen zu finden. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 159 von 210 492 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2222 Mobilitätsbeschluss - Masterplan ÖPNV Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 154 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Die Beschleunigung von Bussen und Straßenbahnen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten. So sollen Verbesserungspotenziale unter anderem in dem Bereich Optimierung der Verkehrswege und der Lichtsignalsteuerung (kurz LSA) ausgeschöpft werden, um einen schnellen und pünktlichen öffentlichen Nahverkehr in Nürnberg zu etablieren. Während in Nürnberg bereits 92% der von den Straßenbahnen im LSA-Netz tangierten Lichtsignalanlagen beschleunigt sind, liegt dieser Wert für das Nürnberger Busnetz aktuell bei nur 35%. Für die Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen aus dem Mobilitätsbeschluss stehen nicht ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für die Realisierung der Beschleunigungsmaßnahmen aus dem Mobilitätsbeschluss wird jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 160 von 210 493 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2223 Mobilitätsbeschluss – Mobilpunkte und ÖPNV Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 155 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Mobilpunkte verknüpfen verschiedene Verkehrsarten und tragen so zur Förderung der multimodalen Verkehrsmittelnutzung bei. Bis 2025 sollen 100 derartige Stationen in einem dichten innerstädtischen Netz entstehen. Aus dem Themenbereich ÖPNV hat für die Politik die Reaktivierung der Straßenbahn in der Pirckheimerstraße sehr hohe Priorität. Neben der Erweiterung des Straßenbahnnetzes soll die Taktverdichtung bei Bussen und Straßenbahnen den öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für dieses Thema wird jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 161 von 210 494 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2224 Mobilitätsbeschluss – Radabstellanlagen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 156 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Im Bereich des Radverkehrs sollen jährlich 1.000 neue, teils auch überdachte, Abstellmöglichkeiten errichtet werden. Dadurch soll die Nutzung des Fahrrades komfortabler und niedrigschwelliger werden. Bislang können pro Jahr rd. 500 Radständer im Stadtgebiet aufgebaut werden. Um diese Anzahl verdoppeln zu können, sind zusätzliche personelle Kapazitäten bei Vpl/M für Bestandserhebungen, die Ermittlung des Bedarfs und möglicher Standorte, die Instruktion der Standortvorschläge sowie für die begleitende Onlinebeteiligung der Stadtteilprojekte erforderlich. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten betrifft zudem auch das Konzept und die Umsetzung der vom Stadtrat geforderten Bike&Ride Anlagen an zentralen Haltestellen des ÖPNV. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für dieses Thema wird jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 162 von 210 495 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2227 Mobilitätsbeschluss – Reporting und Öffentlichkeitsarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 157 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Gleichzeitig sieht der Beschluss vor, dass die Fortschritte der beschlossenen Ziele und Maßnahmen mit Hilfe eines Reporting-Systems regelmäßig überprüft und die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt werden. Dies beinhaltet intensive Öffentlichkeitsarbeit, um auch die Bürgerinnen und Bürger über die laufenden Projekte und Ergebnisse zu informieren und um Akzeptanz für die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der stadtverträglichen Verkehrsarten zu schaffen. Für die Umsetzung des im Mobilitätsbeschluss festgelegten Reportings stehen keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Für die Evaluierung der Maßnahmen und begleitende intensive Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung ist eine Stelle bei Vpl/M erforderlich. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 163 von 210 496 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2230 Mobilitätsbeschluss – Trassenleistungsfähigkeit Straßenbahn und Bus Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 158 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Für die Schaffung eines attraktiven Netzes aus Bahnen und Bussen an der Oberfläche – insbesondere im Hinblick auf die geplanten Taktverdichtungen – muss das Netz in seiner Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ertüchtigt werden. Dazu sind teilweise komplizierte Straßenquerschnitte, schwerpunktmäßig mit hochbelasteten Kreuzungen, mit CAD zu planen. Diese Pläne müssen komplexe und schwierige Abstimmungsprozesse, zum Teil mit anspruchsvollen externen Partnern, durchlaufen, die der Bearbeiter selbständig durchführen muss. Zudem sind Vorlagen für den Verkehrsausschuss eigenständig zu erstellen. Bei Straßenbahnstrecken sind ggf. Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten. Zahlreiche neue Straßenbahnzüge hat die VAG schon gekauft. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. ÜObwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 164 von 210 497 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2251 Neue Bayerische Bauordnung - Genehmigungsfiktion Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 159 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 VERWALTUNSKRAFT, SPRINGER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNSKRAFT, SPRINGER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00 ohne Deckung Durch die massiven Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ab 01.02.2021 kommen verstärkt Geschäftszimmertätigkeiten auf die einzelnen Abteilungen zu. Bauantragsunterlagen müssen wegen der Genehmigungsfiktion umgehend nachgefordert, Bescheinigungen und Kostenfestsetzungen erstellt und versandt werden. Das ist mit dem vorhandenen Geschäftszimmerpersonal nicht leistbar. Die zusätzliche Springkraft soll flexibel über alle 3 Abteilungen eingesetzt werden, um Arbeitsspitzen auszugleichen. Stellungnahme DiP: Die zusätzliche Kapazität wird durch die Bearbeitung des Postein- und auslaufes und eine Vorsortierung der Unterlagen zur Entlastung der Ingenieure (m/w/d) in der Planprüfung und damit zu einer Verkürzung der Laufzeiten beitragen. Weiterhin kann sie durch die Erstellung von unterschriftsreifen Bescheinigungen, Schreiben und sonstigen Schriftsätzen mit Gebührenrechnungen die erforderliche Erhöhung des Outputs an Baugenehmigungen unterstützen und durch die zentrale Überwachung der Terminvorgaben zur Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben beitragen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 165 von 210 498 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2253 Personalwirtschaft und Verwaltung - Personalrekruiting Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 160 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50 ohne Deckung Die BoB hat sich in der Personalstruktur im letzten Jahrzehnt komplett verändert. Während früher die Stellen fast ausschließlich mit männlichen Vollzeitingenieuren besetzt waren, sind heute die teilzeitbeschäftigten Ingenieurinnen mit Familie in der Überzahl. Gleichzeig stieg der Personalkörper auch mit der Übernahme des Denkmalschutzes von ca. 88 Beschäftigten auf über 120 Beschäftigte an. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bereiche Personal und Verwaltung (z. B. Teilzeitmodelle, Kinderbetreuung, Fortbildung, Schwangerschaften, Elternzeit, Stellenwechsel, Homeoffice etc.). Gleichzeitig erfordern Stellenwechsel bzw. Ausschreibungen einen wesentlich höheren Personalaufwand als bisher. Aufgrund der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und dem weiterhin anhaltenden Bauboom müssen Stellen teilweise mehrmals ausgeschrieben werden. Der Anspruch auf transparente Besetzungsverfahren (Stichwort: Aktuelle Leistungseinschätzung), der Fort-/Weiterbildungsbedarf und insbesondere auch Aufgabenverlagerungen / Personalentwicklungsmaßnahmen von PA (z.B. Beesite, Jobfamilie, ELAZ, Personalabfragen) lassen weitere Steigerung erwarten. Zusätzlich führen Beratungsbedarf bei den Beschäftigten und Abstimmungsbedarf mit den zentralen Ansprechpartnern wie PA, DiP, ASI, GPR, PR Ref. VI zu erheblichem personalwirtschaftlichen Mehraufwand. Stellungnahme DiP: Um die Qualität und Quantität der Personalarbeit aufrecht erhalten zu können und den zukünftigen Bedarf an qualifiziertem Personal durch schnelle Verfahren und gute Konzepte sicherstellen zu können, wäre die Unterstützung durch eine zusätzliche Stelle im Personalwesen äußerst hilfreich. Nachdem aber noch nicht absehbar ist, in welchem Umfang eine dienststellenseitige Unterstützung des Personalrecruitings dauerhaft erforderlich sein wird, kann eine Begutachtung der beantragten Stelle derzeit nur im reduzierten Umfang von 0,5 VK erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 166 von 210 499 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2252 Baurecht, Neue Bayerische Bauordnung, Stellplatz- u. Kinderspielplatzablöse Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 161 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Seit 01.02.2021 ist nach der Bayer. Bauordnung (BayBO) eine Genehmigungsfiktion vorgesehen, die bautechnische Vereinfachungen und eine schnellere Genehmigung vorsieht. Die vorhandene Ingenieurskapazität in der Prüfungstätigkeit benötigt demzufolge dringend eine Entlastung von zusätzlichen verwaltungsrechtlichen Aufgaben. Bescheinigungen etc., die durch die neue BayBO erforderlich werden, sollten nicht in den Prüfabteilungen abgewickelt werden. Gleichzeitig sollen durch Verlagerung von Aufgaben (Stellplatz- u. Kinderspielplatzablöse) von LA und J das Baugenehmigungsverfahren beschleunigt und Schnittstellen minimiert werden. Bisher werden Anträge auf Stellplatzablöse von LA abgewickelt. D.h. Verträge werden mit den Bauherren besprochen, abgeschlossen und die Zahlungen überwacht. Erst nach Abschluss ergehen Baugenehmigungen. Ebenso verhält es sich bei Kinderspielplätzen. Durch die Zusammenführung bei der Bauordnungsbehörde liegt das Verfahren in einer Hand und trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung bei. Das erfordert zusätzliche Personalkapazität. Stellungnahme DiP: Die Verlagerung der Bearbeitung der Stellplatz- und Kinderspielplatzablöse von LA zur BoB sollte der Einigung zwischen den Geschäftsbereichen zufolge kapazitätsneutral erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass Personalkapazität von LA und ggf. von J an die BoB übergehen kann. Der genaue Umfang ist derzeit noch nicht geklärt, sollte aber die BoB in die Lage versetzen, die zusätzliche Aufgabe wahrnehmen zu können. Bezüglich der durch die Genehmigungsfiktion erwarteten zusätzlichen Belastung der Sachbearbeitung im Verwaltungsbereich bleibt abzuwarten, wie sich diese in den kommenden Jahren tatsächlich auswächst. BoB wird auch angesichts der angespannten Haushaltslage gebeten, zunächst zu prüfen, in wieweit diesen Anforderungen derzeit im Wege der Priorisierung begegnet werden kann. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 167 von 210 500 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2198 Kältetechnik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 162 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 MEISTER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MEISTER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00 ohne Deckung Die Anforderungen im Bereich der Kältetechnik sind in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der klimapolitischen Ziele stark gestiegen. Zusätzliche Forderungen ergeben sich aus der 42. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes, der F-Gase-Verordnung, Auflagen der Gewerbeaufsicht, Anforderungen aus dem Bereich Netzwerktechnik / Voice-Over-IP sowie der Neuauflage der AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) Kälte 2017. Die Einhaltung dieser weiterentwickelten Vorschriften und Handlungsanweisungen kann mit dem vorhandenen Personal bei stetig wachsender Anzahl an kältetechnischen Anlagen nicht geleistet werden. Um der gestiegenen Anzahl gerecht zu werden sowie den neuen Anforderungen rechtsicher entgegenzutreten ist zusätzliches Fachpersonal unbedingt notwendig. Stellungnahme DiP: Durch die neuen gesetzlichen Anforderungen und Verordnungen ist das Aufgabenfeld im Bereich Kältetechnik komplexer und aufwändiger geworden. Die Branche ist stark vom Fachkräftemangel betroffen, die Verfügbarkeit von geeigneten Fachfirmen ist beschränkt, ihre Beauftragung ist kostspielig. Hierdurch kann es bei kurzfristigen Störungen oder dringend zu behebender Mängel zu langen Wartezeiten kommen. Als Gegenmaßnahme soll eine Servicegruppe Kälte eingeführt werden, um sicherzustellen, dass zum Einen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und zum Anderen flexibel auf kurzfristige Bedarfe reagiert werden kann, z. B. Störungsbeseitigungen im Rechenzentrum Stöpselgasse. Die Anzahl an kältetechnischen Anlagen ist durch die Anforderungen der Dienststellen mit Voice- Over-IP und zusätzlichen Netzwerkknoten stark angestiegen (aktuell: 183 Kälteanlagen, 87 Großkälteanlagen). Bisher wurden 20 Schulen netzwerktechnisch angebunden, weitere 60 Schulen sollen in den kommenden Jahren folgen. Durch die zunehmende Digitalisierung und den dadurch verursachten Mehrbedarf an Serverkapazitäten sind auch in weiteren Bereichen zusätzliche kältetechnische Einbauten zu erwarten. Durch die Schaffung zusätzlicher Kapazität können gesetzliche Anforderungen eingehalten, Anforderungen flexibler bearbeitet und Fremdleistungen sowie Ausfallrisiken reduziert werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 168 von 210 501 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2199 Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bei SUN Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 163 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0 ,00 Vorschlag: 1,00 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0 ,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.27 Die haustechnischen Anlagen und die Gebäudeautomation entsprechen nicht mehr den technischen Anforderungen von Stadtentwässerungsbetrieb und Umweltanalytik. Die beabsichtigten umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen übersteigen die Tätigkeiten eines Instandhaltungsmanagements und erfordern Ingenieurleistungen über alle Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die notwendigen Maßnahmen sollen über einen Zeitraum von 5-10 Jahren umgesetzt werden. Stellungnahme DiP: Von SUN liegt ein Maßnahmenkatalog mit umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vor, die in den kommenden Jahren zeitgleich umgesetzt werden sollen. So sollen u. a. die Brandschutzklappen im Laborgebäude 2 erneuert, der Kälteverbund im Klärwerk 1 überplant, die Lüftungsanlage für Elektroräume im Gebäude B50 neugebaut und die abgewirtschaftete Lüftungsanlage für den Verdichter-Raum im Verwaltungsbetriebsgebäude erneuert werden. Zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird die Schaffung der beantragten Stelle vorgeschlagen. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.27. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 169 von 210 502 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2200 Baumaßnahmen Beschaffung Schulbau B5/B14 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 164 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 85.233 € 85.233 €E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Für die beabsichtigten umfangreichen Neubaumaßnahmen (ÖPP Projekte und Beschaffung Schulneubau B5/B14) ab 2022 sind die vorhandenen Personalkapazitäten unzureichend. Die Fallzahlen ergeben sich aus dem Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des Hochbauamtes. Stellungnahme DiP: Zur Realisierung der Baumaßnahme Beschaffung Schulbau B5/B14 ist sowohl ein geeignetes Grundstück zu finden und zu erwerben sowie ein Planungs-und Baudienstleister zu ermitteln, der dieses Gebäude erstellt und anschließend an die Stadt übereignet. Die Bauinvestitionssumme liegt bei etwa 150 Mio. Euro. Die beantragte zusätzliche Kapazität wurde über das Kapatool berechnet und ist notwendig um die Maßnahme umsetzen zu können. Die Schaffung der beantragten Stelle wird vorgeschlagen. Im Hinblick auf den Projektcharakter der Maßnahme sollte sie zunächst mit einem Fristvermerk F (F 12.30) versehen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 170 von 210 503 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2201 ÖPP - Maßnahmenbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 165 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Für die beabsichtigten umfangreichen Neubaumaßnahmen (ÖPP Projekte) ab 2022/23 sind die vorhandenen Personalkapazitäten unzureichend. Die Fallzahlen ergeben sich aus dem Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des Hochbauamtes. Stellungnahme DiP: Die beantragten zusätzlichen Kapazitäten wurden über das Kapazitätsberechnungstool ermittelt und sind notwendig um die ÖPP-Projekte umsetzen zu können. Neben Neubaumaßnahmen (bspw. eine Grundschule im Stadtentwicklungsgebiet 'Tiefes Feld' mit geschätzter Bauinvestitionssumme von mehr als 120 Mio. Euro oder eine Grundschule mit zugehörigem Hort in der Maiacher Straße mit einer Bauvergabesumme von mehr als 74 Mio. Euro) befinden sich momentan auch drei weitere im Betrieb befindliche ÖPP-Projekte mit insgesamt sechs Schulgebäuden inkl. Sporthallen und Außenanlagen in der Betreuung. Die Schaffung der beantragten Stellen wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 171 von 210 504 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2203 EU-Beschaffungsprojekt procuRE Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 166 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN KEM 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN KEM 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 05.24 Das Kommunale Energiemanagement im Hochbauamt nimmt seit Dezember 2020 am EU-geförderten Projekt „Vorkommerzielle Auftragsvergabe zur Beschaffung innovativer Lösungen für eine 100%ige Versorgung mit erneuerbarer Energie in Gebäuden“ teil (Kurzname vom englischen: „procuRE“). Die Projektlaufzeit ist bis Mai 2024 angesetzt. Die Teilnehmer setzen sich neben der Stadt Nürnberg aus acht weiteren Partnern aus insgesamt sieben Ländern zusammen. In dem Projekt sollen von qualifizierten Lieferantenkonsortien komplette Lösungspakete für eine 100%ige Erneuerbare-Energien-Versorgung von Gebäuden bezogen werden. Ziel ist die Entwicklung und Prototypenbeschaffung eines kompletten Systems von der Hardware bis zur Steuerungs- und Monitoring-Software. Das Pilotgebäude in Nürnberg ist die Grundschule Zerzabelshof. Zur Umsetzung des Projekts ist eine zusätzliche Ingenieurs-/Projektmanagements-Kapazität notwendig. Stellungnahme DiP: Der Schwerpunkt des Projekts "procuRE" liegt auf der Auswahl des kosteneffektivsten Technologiemix um den Bedarf an Raumheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung für das ausgewählte Pilotgebäude zu decken. Durch die Einführung von flexiblen Speichermöglichkeiten soll der Eigenverbrauch von erneuerbaren Energiequellen optimiert werden, was über die Auswahl und Bereitstellung moderner Überwachungs- und Managementsysteme sichergestellt werden soll. Das Hochbauamt nimmt bereits seit Dezember 2020 am Projekt teil. Es wurde daher eine befristete budgetfinanzierte Beschäftigung für eine Ingenieursstelle in Abstimmung mit Stk zur Verfügung gestellt. Um die Fortführung des Projekts mit der notwendigen Stellenausstattung weiterhin gewährleisten zu können, wird die Schaffung der beantragten Stelle vorgeschlagen. Sie erhält einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 05.24). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 172 von 210 505 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2205 Zentrale Aufgaben - Qualitätsmanagement / Verträge Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 167 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,25 SACHGEBIETSLEITER/IN 21.308 € 21.308 € E 13 0 € 0,25 Vorschlag: 0,25 SACHGEBIETSLEITER/IN 21.308 € 21.308 € E 13 0 € 0,25 ohne Deckung Im Zuge der Organisationsanpassungen im Hochbauamt im Jahr 2020 wurde eine Stelle Sachgebietsleitung für den Bereich Qualitätsmanagement und Verträge installiert. Eine vorhandene Stelle (0,75 VK) wurde mit dieser Funktion versehen und neu nach Egr. 13 bewertet. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und des mit der Leitungsaufgabe verbundenen Mehraufwandes wird für die Stelle die Aufstockung um 0,25 VK auf eine Vollstelle erforderlich Stellungnahme DiP: Die moderate Aufstockung der Stelle um 0,25 VK ist in Anbetracht der neuen Funktion notwendig und wird zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 173 von 210 506 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2364 Elektrotechnik (H/E) - Fachtechnische Begleitung bei Anmietungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 168 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Aufgrund von Anmietungen der Stadt Nürnberg ist es erforderlich, EDV-Verkabelungen durchzuführen. Hierfür ist die beantrage Stelle notwendig. Stellungnahme DiP: Sowohl für bestehende Anmietungen der Stadt Nürnberg als auch für zukünftige Anmietungen ist die zuverlässige Ertüchtigung der Gebäudetechnik, insbesondere der technische Ausbau hinsichtlich WLAN Technik, für den / für die Mieter notwendige Voraussetzung. Nachdem es immer wieder zu Zuständigkeitsfragen mit Vermietern kommt bzw. die städtischen Standards nicht umgesetzt werden, ist es sinnvoll, im gesamtstädtischen Interesse zentral Kapazität bei H zur Umsetzung der städtischen Standards zur Verfügung zu stellen, deshalb wird die beantragte Kapazität zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 174 von 210 507 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2365 Baufachliche Begleitung (bei Anmietungen) und Projektentwicklung (bei Anmietungen und Maßnahmen) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 169 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00 ohne Deckung Die Stadt Nürnberg hat einen großen Bedarf an Liegenschaften für diverse unterschiedliche Bedarfsträger. Der Bedarf soll auch über Anmietungen gedeckt werden. Da angebotene Gebäude selten den städtischen Standards entsprechen ist eine baufachliche Begutachtung erforderlich. Neben diesen Begutachtungen ist für Maßnahmen verschiedener stadtinterner Bedarfe eine Projektentwicklung im Sinne der sogenannten Leistungsphase 0 erforderlich. Dabei sind Maßnahmen im Zuge von Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten zu bearbeiten um die nutzungsspezifischen Bedarfe und Standards in Zusammenarbeit mit den Dienststellen herauszuarbeiten und die Möglichkeiten der jeweilig zur Verfügung stehenden Grundflächen und Grundstücke zu ermitteln und bis zur entscheidungsreifen Lösung gemäß stadtinternem BIC (Bauinvestitionscontrolling) Prozess zu entwickeln. Stellungnahme DiP: Mit den beantragten Kapazitäten sind zwei Schwerpunkte verbunden. Bei Anmietungen von Liegenschaften für städtische Nutzungen muss die Einhaltung arbeitsrechtlicher Grundlagen, Standards und Vorschriften gewährleistet sein. Hierzu müssen die Gebäude in enger Abstimmung mit Nutzern und Vermietern ertüchtigt werden. Für die baufachlichen Aspekte hierzu ist H zuständig. Der Umfang an Anmietungen hat in den letzten Jahren hierbei deutlich zugenommen. Die Beratung und fachliche Unterstützung der verschiedenen Bedarfsträger zur Projektentwicklung in der sogenannten Leistungsphase 0 für städtische Baumaßnahmen soll bis zur Entscheidungsreife gemäß BIC Prozess durch H erfolgen. Somit soll sichergestellt werden, dass der BIC Prozess insbesondere in den Phasen Bedarfsanmeldung, Projektkonkretisierung, Planung und MIP-Beschluss korrekt und effizient durchlaufen wird und die städtischen Standards eingehalten werden. Dies gilt sowohl für reguläre Baumaßnahmen als auch für Anmietungen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 175 von 210 508 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2225 EU-Büro: Social Media-Auftritte und Fördermittel Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 170 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Wirtschaftsreferat Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 29.760 € E 9b 37.684 € 0, 44 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 29.760 € E 9b 37.684 € 0, 44 mit Teildeckung Die Aufgaben im Europabüro müssen an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehört die verstärkte eigenständige Redaktionsarbeit auf den Internetseiten und den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, usw.) und die starke Zunahme von Online-Tätigkeiten (Bestellungen, Meetings, Seminare, Vorträge, Moderationen, usw.). Nachdem die Online-Tätigkeiten rund um die Uhr laufen, sind Aktualisierungen, Meldungen, usw. zeitnah durchzuführen. Dies ist alleine mit der aktuell zur Verfügung stehenden Halbstelle nicht mehr leistbar. Stellungnahme DiP: Die Aufgaben im EU-Büro haben sich in den letzten Jahren stetig verändert. Neben einer Steigerung des Umfangs ist auch der Anspruch deutlich angewachsen. Die fachlichen Anforderungen bedingen eine zusätzliche Kraft, die über die Befähigung für die dritte Qualifikationsebene verfügt, damit die vielfältigen und komplexen Aufgaben bewältigt werden können. Der Fokus der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 liegt deutlich auf den Schwerpunkten Internationalisierung und Europäisierung. Um weiterhin erfolgreich EU-Fördermittel für die Stadt Nürnberg akquirieren zu können, sind hier vermehrt Anstrengungen zu unternehmen und Impulse zu setzen. Dazu gehört auch die Koordination von zunehmend mehr Projektpartnern und damit einhergehend vermehrt größeren internationalen Projekten. Die Schaffung zusätzlicher Personalkapazität in diesem Bereich wird befürwortet. Im Falle einer Stellenschaffung wird auf der Stelle 070.0371 ein w-Vermerk angebracht werden und die Stelle mit Ruhestandseintritt der Stelleninhaberin dem Stellenplan entnommen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 176 von 210 509 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2226 Grundsatzfragen Wohnen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 171 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Wirtschaftsreferat Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 0,51 WISS. SACHBEARBEITER/IN 43.469 € 43.469 € E 13 0 € 0 ,51 Vorschlag: 0,51 WISS. SACHBEARBEITER/IN 43.469 € 43.469 € E 13 0 € 0 ,51 ohne Deckung Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen hat das Thema Wohnen seit 2015 einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Der kontinuierliche Bevölkerungsanstieg bei zu geringem Wohnungsneubau hat zu einer Anspannung des Wohnungsmarktes geführt, die eine verstärkte Steuerung durch die städtische Wohnungspolitik erfordert. Infolge dessen wurden zahlreiche zusätzliche wohnungspolitische Maßnahmen geprüft, vorbereitet und eingeführt. Für die Wirksamkeit der wohnungspolitischen Steuerungsmaßnahmen im Bereich Wohnungsneubau spricht die Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus, der von 55,8 Mio. Euro Förderung für 621 Wohneinheiten (in den Jahren 2010 - 2015) auf 201,8 Mio. Euro für 1.401 Wohneinheiten (in den Jahren 2016 - 2020) gesteigert werden konnte. Im Bereich der Grundsatzfragen resultiert die Mehrung aus der Zunahme von Anfragen der Politik, Ausschussberichten (2014: 6 Ausschussvorlagen (AV), 2015: 9 AV, 2016: 9 AV, 2017: 10 AV, 2018: 6 AV, 2019: 9 AV, 2020: 5 AV) sowie von interdisziplinären Instruktionen (2014: 8 Instruktionsbeiträge (IB), 2015: 8 IB, 2016: 25 IB, 2017: 21 IB, 2018: 13 IB, 2019: 28 IB, 2020: 18 IB). Es hat sich gezeigt, dass das Arbeitspensum mit den 2,0 VK auf Dauer nicht zeitnah und sachgerecht erledigt werden kann. Der wachsende Bedarf an Datenerhebungen, Analysen und Informationen zum Wohnungsmarkt infolge sich zuspitzender Rahmenbedingungen (Dringlichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, Mangel an Flächenpotentialen, Nutzungskonkurrenzen) hat zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau von Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit geführt. Das hat beim Stab Wohnen zu einer Aufgabenmehrung geführt, die nicht mehr durch das bestehende Personal abgedeckt werden kann. Stellungnahme DiP: Derzeit wird das Thema Grundsatzfragen beim Stab Wohnen mit 2,0 Vollkraftstellen (VK) bearbeitet. Seit 2015 wurden zahlreiche wohnungspolitische Maßnahmen eingeführt: Mietpreisbremse, Sonderprogramm Wohnen, Handlungsprogramm Wohnen, Verschärfung der Quotenregelung, Einführung Wohnungsmarktbeobachtung, Workshop „Wohnen für Familien“, Zweckentfremdungsverbotssatzung, Erhaltungssatzung (in Arbeit), Strategie Wohnungsbau 2030 (in Arbeit). Perspektivisch ist davon auszugehen, dass sich die oben dargestellte Tendenz fortsetzen wird, da das Thema Wohnen in einer dichtbesiedelten Stadt wie Nürnberg, auch unter Berücksichtigung von Weichenstellungen wie der Ansiedlung einer Universität und der Ausweisung neuer Quartiere/Stadtteile („Lichtenreuth“, Tiefes Feld) weiter an Bedeutung gewinnen wird. Der Bedarf für die Ausweitung der Stellenplankapazitäten im Umfang von 0,51 Vollkraftstellen kann nachvollzogen werden und wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 177 von 210 510 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2226 Seite 178 von 210 511 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2208 Vermietungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 172lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Liegenschaftsamt Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 139.122 € 139.122 €E 9c 0 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 €E 9c 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung zeigt erste Erfolge und Bearbeitungsprozesse konnten effizienter umgesetzt sowie ein Großteil der bestehenden Verträge überarbeitet werden. Allerdings sind viele Vermietungsvorgänge so individuell, dass die Verwendung von einheitlichen Mustervertragswerken nicht den erhofften Effekt und damit nicht die benötigte Entlastung der Sachbearbeitung bewirkt. Das Bearbeitungsverfahren wurde gestrafft, allerdings kommt der Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gerade bei individuell gestalteten Vertragswerken eine hohe Bedeutung zu. Hierdurch werden weiterhin Personalressourcen gebunden, die durch die bereits umgesetzten Prozessoptimierungen nicht aufgefangen werden können. Der Vermietung gehen vielfach Instruktionsverfahren voraus, aus denen sich Hinweise und Anforderungen von anderen Fachdienststellen ergeben. Diese sind vertragsrechtlich zu prüfen und rechtssicher im Vertragswerk einzubringen. Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde der Personalbedarf für den Bereich der Immobilienverwaltung ermittelt. Hierbei wurden sowohl die jährlichen Fallzahlen pro Teilprozess bzw. Aufgabe als auch die prozentuale Ausprägung des Schwierigkeitsgrades und bereits die erforderliche Bearbeitungszeit je nach Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Der Betrachtungszeitraum umfasste insgesamt vier Jahre (2013 - 2016). Es ergab sich kein Personalmehrbedarf, sondern im Hinblick auf die ermittelten Optimierungsmöglichkeiten wurde von einem Optimierungspotential ausgegangen und ein Effizienzgewinn prognostiziert. Zwischenzeitlich wurden die Fallzahlen fortgeschrieben. Derzeit ist ein Anstieg der Fallzahlen und gleichzeitig erste Effizienzgewinne zu verzeichnen. Beide Entwicklungen sind über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Bis zu einer Evaluation wird eine zusätzliche Personalkapazität (1,0 VK) befürwortet, die zunächst befristet zur Verfügung gestellt wird (F 12.26). Eine darüberhinausgehende Erhöhung der Personalkapazität ist jedoch derzeit nicht angezeigt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 179 von 210 512 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II-CC + BDR/DIP 2211 Werbeflächen und Bußgeldverfahren Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Entgelt-/ Besoldungsgr. 173lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Liegenschaftsamt Geschäftsbereich Referat VII beantragt: D IP: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 74.560 € 37.280 € E 10 E 10 0 € 0 € 1,00 0,50 POA: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 €E 10 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 Werbeflächen: Dieser Aufgabenbereich verursacht aktuell einen erhöhten Arbeitsaufwand, die Personalausstattung ist für die Aufgabenerfüllung nicht ausreichend, was auch der Vergleich mit anderen Kommunen belegt. Bußgeldverfahren: Sanktionsmöglichkeiten von nicht erlaubten Sondernutzungen sind unverzichtbar. Neben Ordnungswidrigkeiten-Verfahren werden hier seit 2017 auch Leistungsbescheide erlassen (Werbefahrzeuge und Streetbranding u. ä., seit 2020 auch unerlaubte gewerbliche Plakatierung). Die komplette Sachbearbeitung bis zur Klageerhebung erfolgt in der Fachabteilung. Fast immer kann ein erheblich höherer Betrag als ein Bußgeld festgesetzt werden, die Wirkung auf die Betroffenen ist dementsprechend höher. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten und Leistungsbescheide ist seit 01.01.2019 stark angestiegen. Ein erhöhter Verfolgungsdruck bei bestimmten Sondernutzungen, z. B. bei Werbeanhängern, wird angemahnt (durch Bürger, Polizei etc.). Nach einem Hinweisschreiben wird bei wiederholtem / fortgesetztem Verstoß ein Leistungsbescheid erlassen. Die Korrespondenz mit den Betroffenen ist umfangreich und führt oft zu Widersprüchen und Klagen. Stellungnahme DIP: Um eine wirtschaftliche Verwertung der Werbeflächen zu gewährleisten, ist ein städtisches Gestaltungskonzept zu entwerfen. Der Aufgabenumfang ist hoch, die Umsetzung kann durch das vorhandene Personal nicht gewährleitstet werden. Dies bestätigen auch die im Vorfeld eingeholten Informationen über das Vorgehen anderer Städte. Es ist deshalb zusätzliche Personalkapazität (0,5 VK) erforderlich. Da es sich hierbei um eine befristete Aufgabe handelt, erhält der Stellenanteil einen Fristvermerk bis 12.2023. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen und der mittleren Bearbeitungsdauer im Bereich "Bußgeldverfahren" ist längerfristig zu beobachten. Eine Erhöhung der Personalkapazität in diesem Bereich ist derzeit nicht angezeigt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur S chaffung vorgeschlagen. Seite 180 von 210 513 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2207 Digitalisierung - Dokumentenscan Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 174lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Liegenschaftsamt Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 51.416 € 51.416 €E 4 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 €0 € 0,00 ohne Deckung Die Digitalisierung schreitet voran, die Möglichkeiten zur Nutzung von Homeoffice und mobilem Arbeiten werden angenommen, können Mangels vollständiger Digitalisierung der Aktenbearbeitung aber noch nicht effizient genug eingesetzt werden. Hierdurch entstehen immer wieder Medienbrüche und zeitliche Verzögerungen in der Sachbearbeitung. Über die Kapazitäten beim Liegenschaftsamt wurde eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung und Aufhebung der teilweise 3fachen Dokumentenführung ein wesentlicher Faktor bei der Optimierung (und Einsparung) bei den Arbeitsprozessen ist. Auf Grund des hohen aktiven Aktenbestandes bedarf die Digitalisierung der Vorgangssachbearbeitung eines eigenen Umsetzungsprozesses. Stellungnahme DiP: Durch die Digitalisierung der Vorgangssachbearbeitung möchte das Liegenschaftsamt das mobile Arbeiten unterstützen, Bearbeitungsprozesse im Homeoffice und im mobilen Arbeiten beschleunigen und eine Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung sicherstellen. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde für diese Aufgabe kein zusätzlicher Personalbedarf zuerkannt. Es wird vorgeschlagen, zunächst zu prüfen, inwieweit diesen Anforderungen derzeit im Wege der Priorisierung begegnet werden kann. Eine Ausweitung der Personalkapazität kann vor diesem Hintergrund derzeit nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 181 von 210 514 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2209 Anmietungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 175 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Liegenschaftsamt Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Ziel der durchgeführten Organisationsuntersuchung war, durch Optimierung der Arbeitsprozesse Ressourcen freizusetzen, um unter anderem die Arbeitsbelastung im Bereich Anmietungen auffangen zu können. Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung zeigt zwar erste Erfolge und Bearbeitungsprozesse konnten effizienter umgesetzt werden, ein Großteil der bestehenden Verträge wurde überarbeitet. Allerdings ist hiervon der Anmietungsbereich nicht entlastet worden, da dort keine Musterverträge der Stadt verwendet werden können. Vielmehr stellt jeder Vermieter sein eigenes Vertragswerk, das individuell auf das jeweilige Vertragsobjekt angepasst ist und die Belange der städtischen Bedarfsträger sind zu integrieren. Dies führt zu einem erheblichen Bearbeitungsaufwand während der Vertragsverhandlungen und im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages. Die Anmietungsvorgänge sind kontinuierlich gestiegen und werden dies auf Grund der Haushaltslage der Stadt Nürnberg auch weiterhin. Es handelt sich um Verträge mit Projektentwicklern, institutionellen und privaten Vermietern. Die Laufzeiten sind oftmals langfristig (größer 10 Jahre) ausgelegt und die Mietvolumina großvolumig. Hierbei kommt der Einhaltung des 4- Augen-Prinzips eine erhebliche Bedeutung zu. Der Umfang der zu bearbeitenden Aufgaben hat sich seit Durchführung der Organisationserhebung (Mengengerüst) deutlich vergrößert. Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde der Personalbedarf für den Bereich der Immobilienverwaltung ermittelt. Hierbei wurden sowohl die jährlichen Fallzahlen pro Teilprozess bzw. Aufgabe als auch die prozentuale Ausprägung des Schwierigkeitsgrades und bereits die erforderliche Bearbeitungszeit je nach Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Der Betrachtungszeitraum umfasste insgesamt vier Jahre (2013 - 2016). Es ergab sich kein Personalmehrbedarf, sondern im Hinblick auf die ermittelten Optimierungsmöglichkeiten wurde von einem Optimierungspotential im Bereich der Immobilienverwaltung ausgegangen und ein Effizienzgewinn prognostiziert. Zwischenzeitlich wurden die Fallzahlen zwar fortgeschrieben; die weitere Entwicklung der Fallzahlen und der prognostizierte Effizienzgewinn aus der Etablierung der Maßnahmen aus der Organisationsuntersuchung im Bereich der Immobilienverwaltung ist jedoch längerfristig zu beobachten. Eine Erhöhung der Personalkapazität ist somit derzeit nicht angezeigt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 182 von 210 515 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2210 Rückstände - Unterstützung bei Vertragssachbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 176 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Liegenschaftsamt Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 Ziel der durchgeführten Organisationsuntersuchung war, durch Optimierung der Arbeitsprozesse Ressourcen freizusetzen, um unter anderem langjährig bestehende Bearbeitungsrückstände auffangen zu können. Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung zeigen zwar erste Erfolge und Bearbeitungsprozesse konnten effizienter umgesetzt werden. Allerdings sind noch nicht so hohe Entlastungen eingetreten, als dass damit neben dem Tagesgeschäft bereits die Rückstände so abgearbeitet werden konnten, dass eine deutliche Verbesserung eingetreten wäre. Betroffen sind insbesondere Aufgaben im Bereich des Portfoliomanagements für die Stadtmauer und Altstadt. Innerhalb der Abteilung wurde bereits veranlasst, dass mehrere Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Der aus Budgetmitteln der Dienststelle vorübergehend finanzierte Einsatz einer Unterstützungskraft (mit 12 Wochenarbeitsstunden) hat aufgezeigt, dass die Rückstandsabarbeitung möglich ist, aber zusätzlichen Personaleinsatz erforderlich macht. Eine Aufarbeitung der bestehenden Vertragsverhältnisse ist dringend notwendig und war Ziel der durch LA eingeleiteten Organisationsuntersuchung. Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde der Personalbedarf für den Bereich der Immobilienverwaltung ermittelt. Hierbei wurden sowohl die jährlichen Fallzahlen pro Teilprozess bzw. Aufgabe als auch die prozentuale Ausprägung des Schwierigkeitsgrades und bereits die erforderliche Bearbeitungszeit je nach Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Der Betrachtungszeitraum umfasste insgesamt vier Jahre (2013 - 2016). Es ergab sich kein Personalmehrbedarf, auch nicht für den Abbau der Rückstände, sondern im Hinblick auf die ermittelten Optimierungsmöglichkeiten wurde von einem Optimierungspotential ausgegangen und ein Effizienzgewinn prognostiziert. Aufgrund von Personalfluktuation waren in der Abteilung Immobilienverwaltung jedoch in den letzten Monaten immer wieder Planstellen unbesetzt, teilweise auch über mehrere Monate hinweg. Es wird empfohlen, die Besetzung der offenen Stellen zu priorisieren, damit verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können. Eine Erhöhung der Personalkapazität ist nicht angezeigt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 183 von 210 516 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2280 Koordination Stadtlabore Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 177 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Wirtschaftsförderung Nürnberg Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Innenstadtentwicklung in Deutschland wird nur dann zum Erfolg, wenn nicht alle Städte in Deutschland parallel die gleichen Wege gehen und die gleichen Fehler wiederholen. Für die Umsetzung der lokalen Experimente, die wissenschaftliche Begleitung und den sich daraus ableitenden Wissenstransfer sind die „Stadtlabore für Deutschland“ ideal. Nürnberg hat sich daher gemeinsam mit den Städte Bremen, Langenfeld, Mönchengladbach und Rostock als Konsortium zu dem „Stadtlabore für Deutschland“ zusammengetan. Ziel ist Themenfelder zu definieren, in denen Innovationen experimentell erprobt werden sollen. Die neu zu schaffende Stelle hat die Funktion im Rahmen des Projekts „Stadtlabore Innenstadt“ die Aktionen und Akteure zu fokussieren, zu bündeln und im Wesentlichen neue Projekte zu initiieren und umzusetzen. Mit der Stelle erfolgt die Zusammenführung und Koordination der bisherigen Aktivitäten zur Stärkung der Nürnberger Innenstadt und der weiteren City-Zentren. Stellungnahme DiP: Bereits vor der aktuellen pandemischen Lage sahen sich die Innenstädte in Deutschland mit dem veränderten Konsumverhalten der Bevölkerung hin zu Onlineshopping konfrontiert. Diese Situation verschärfte sich durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen deutlich. Daher muss es zukünftig vermehrt Anstrengungen geben, die relevanten Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung zu vernetzen, um mit innovativen Projekten dem "Innenstadtsterben" entgegenzuwirken. Auch Herr OBM und der Deutsche Städtetag haben sich für einen "Marshall-Plan" für Innenstädte und eine stärkere Vernetzung und Kooperation der Akteure vor Ort ausgesprochen. Mit der Schaffung verbunden ist eine Rückführung des City-Managements, welches in den letzten Jahren durch Externe wahrgenommen wurde und Kosten von ca. ca. 50.000,- € jährlich verursacht hat. Bei einer Nichtschaffung müssten diese Kosten in den kommenden Jahren wieder eingeplant werden. So wie in anderen Projektpartner-Städten, ist auch in Nürnberg dafür zusätzliche Kapazität erforderlich, da eine Wahrnehmung dieser Aufgaben mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht möglich ist. Die Schaffung dieser Kapazitäten wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 184 von 210 517 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2297 Controllingbereich des NürnbergStift (Abteilung NüSt/1-2) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 178 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X Aktuell werden zusätzliche Controlling-Leistungen extern eingekauft. Diese betreffen den Wirtschaftsplan, das Berichtswesen sowie die Pflegesatzverhandlungen. Diese Lösung ist nicht zielführend. Das NürnbergStift wird daher das Controlling sowie die Pflegesatzverhandlungen vollständig in Eigenregie übernehmen. Weiterhin soll auch der Bereich Kosten-Leistungsrechnung mit in das Controlling einbezogen werden. Stellungnahme DiP: Bislang kauft das NürnbergStift Leistungen des Controllings für die Seniorenzentren sowie die Durchführung von Heimentgeltverhandlungen für den Pflegebereich ein. Zu den Aufgaben, die extern eingekauft werden oder intern aufgrund nicht ausreichender Personalkapazitäten nicht oder nicht vollumfänglich erledigt werden, gehören: Controlling, Kosten- & Leistungsrechnung, vollumfängliche Monatsabschlüsse und vollumfängliche monatliche Anlagenbuchhaltung. Durch den Transfer in eine interne Zuständigkeit sollen redundante Tätigkeiten, Abstimmungen, Rücksprachen sowie Korrekturbedarfe vermieden und die vorhandenen Softwareprodukte und deren Anbindung an das führende SAP-System bei den Prozessen optimal genutzt werden. Ein positiver Nebeneffekt ist in der Sicherstellung von Vertretungsregelungen sowie in der Einhaltung von Bereitstellungsterminen und Kontrollen (Vier-Augen-Prinzip, systemseitige Kontrollen u.ä.) zu erwarten. Die Finanzierung der Stellenschaffung erfolgt durch den Wirtschaftsplan. Die Kosteneinsparung für die externe Leistungserbringung in Höhe von derzeit 92.914,00 € können zur Deckung der Personalkosten herangezogen werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird als sinnvoll erachtet. Die Stelle erhält zunächst einen Sperrvermerk X bis die Finanzierung sichergestellt ist. Sie erhält außerdem einen Fristvermerk F 12.24. Nach Ablauf der zweijährigen Frist soll evaluiert werden, ob die neue Organisation des Inhouse-Controllings für die Erfüllung der Anforderungen von NürnbergStift geeignet ist. Ggf. sind in diesem Zusammenhang die Struktur und die Kapazitäten noch einmal anzupassen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 185 von 210 518 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2298 Pflegedienstleitung August-Meier-Heim Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 179 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG 78.855 € 0 € P 14 78.855 € 0,00 Vorschlag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG 78.855 € 0 € P 14 78.855 € 0,00 mit Deckung Der Neubau des August-Meier-Heims verfügt über ein neues Wohnkonzept sowie über neue Angebote: Erhöhung von 139 auf insgesamt 158 stationäre Pflegeplätze (gegliedert in allgemeine Pflege-Wohnbereiche mit 116 Plätzen, in einen Bereich mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrische Betreuung mit 32 Plätzen sowie einer Pflegeoase mit 10 Plätzen), Schaffung von 16 Tagespflege- und 4 Nachtpflegeplätzen, Bau einer Cafeteria, eines überkonfessionellen Andachtsraums, Aktivräume und Pflegebäder. In der Pflegeoase leben schwerstpflegebedürftige demenziell erkrankte Bewohner (m/w/d) in kleinen Gruppen zusammen und werden entsprechend ihrer Erkrankung betreut. Insbesondere aufgrund der neuen Angebote bedarf es einer zusätzlichen Pflegedienstleitung, damit qualitativ hochwertige Leistungen aufgebaut, koordiniert, überwacht und evaluiert werden können. Sowohl die Aufstockung der Pflegeplätze als auch die Erweiterung des Angebotes mit Tagespflege, Nachtpflege, sowie Pflegeoase bedingen einen höheren quantitativen und qualitativen personellen Aufwand. Stellungnahme DiP: Mit dem neuen Konzept soll ein qualitativ hochwertiges Angebot für Bewohnende und Interessenten sowie eine qualitativ hochwertige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen entstehen. Ziel ist es, zukünftig mehr Bewohnende für die stationäre Pflege zu akquirieren. Das NürnbergStift trägt mit der neuen Ausrichtung dem demographischen Wandel sowie dem innovativen Ansatz der ganzheitlichen Aktivierung, Pflege und Betreuung von demenziell Erkrankten und den neuen Bedarfen an Pflege Rechnung. Die Finanzierung der Stellenschaffungen erfolgt durch den Wirtschaftsplan (über die noch zu verhandelnden Pflegesätze). Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird als notwendig erachtet und deshalb empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 186 von 210 519 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2299 Pflegehilfskraftpersonal mit 1-jähriger Ausbildung gem. § 113c SGB XI Pflegefachhelfer mit 1-jähriger Ausbildung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 180 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 14,00 PFLEGEFACHHELFER/IN 760.676 € 0 € P 6 760.676 € 0,0 0 Vorschlag: 14,00 PFLEGEFACHHELFER/IN 760.676 € 0 € P 6 760.676 € 0,0 0 mit Deckung; Stellenvermerk Z Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) sieht als ersten Umsetzungsschritt der Einführung eines neuen Personalbemessungssystems in der vollstationären Pflege (einschließlich der Kurzzeitpflege) die Finanzierung von bis zu 20.000 zusätzlichen Pflegehilfskraftstellen über einen Vergütungszuschlag vor. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die über (nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI vorzuhaltende Personal hinaus) zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal verfügen, erhalten nach Vereinbarung zur Finanzierung einen Vergütungszuschlag, der von der Pflegekasse zu tragen bzw. vom privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten ist (§ 84 Abs. 9 SGBXI i.V.m. § 85 Abs. 9 – 11 SGBXI). Es gelten die in den Festlegungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zugrundegelegten Schlüssel. Stellungnahme DiP: Die aus dem Gesetz hervorgehenden Maßnahmen bestätigen den dringenden Aufstockungsbedarf im Bereich der Pflege. Mit der Möglichkeit zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal mit niedrigeren Qualifikationsanforderungen anstellen zu können, kann eine zusätzliche Qualität in der Pflege gewonnen werden. Auch ist anzunehmen, dass sich durch die niedrigeren Qualifikationsanforderungen der Bewerberpool für den Pflegebereich bei NürnbergStift insgesamt vergrößert. Es können nur Zuschläge abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Belegung gegeben ist. I.d.R. liegt die Belegung im stationären Bereich bei rund 90%. Dies wurde bei der Beantragung der Stellenschaffung rechnerisch berücksichtigt. Die Begutachtung der beantragten Stellenkapazitäten wird deshalb vorgeschlagen. Aus Zwecken der Abrechnungsmodalitäten wird an allen Stellen ein Z-Vermerk (Zuschuss) angebracht. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 187 von 210 520 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2260 2. Werkleiter/in Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 181 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Frankenstadion Nürnberg Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,25 2. WERKLEITER/IN 22.787 € 22.787 € E 12 0 € 0,25 Vorschlag: 0,25 2. WERKLEITER/IN 22.787 € 22.787 € E 12 0 € 0,25 ohne Deckung Der Nürnberger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg wieder mit Personal auszustatten. Bis Ende 2019 wurden die Aufgaben des 2. Werkleiters FSN vom 2. Werkleiter NüBad wahrgenommen. Die bautechnische Betreuung des Stadions wurde vom Hochbauamt erbracht. Hiermit waren zwei Stellen des Hochbauamts betraut. Die Stellen im Umfang von 0,5 VK und 0,75 VK wurden 2020 auf den Eigenbetrieb FSN übertragen. Seit Januar 2020 ist der Stelleninhaber der Stelle Nr. 830.0010 in Vollzeit als 2. Werkleiter tätig. Stellungnahme DiP: Aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, die sich aus der Werkleitung im kaufmännischen und verwaltungstechnischen Bereich ergeben, sowie den stetig wachsenden Bauaufgaben und den Vorbereitungen der geplanten Stadion-Generalsanierung, ist die Aufstockung der Stelle des 2. Werkleiters von 0,75 VK auf 1,0 VK gerechtfertigt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 188 von 210 521 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2261 Bautechniker/in Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 182 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Frankenstadion Nürnberg Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 26.752 € E 9a 39.875 € 0,40 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 26.752 € E 9a 39.875 € 0,40 mit Teildeckung Der Nürnberger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2019, den Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) wieder mit Personal auszustatten. Aufgrund der größtenteils über 30 Jahre alten Bausubstanz des Stadions, der intensiven Nutzung und der im Hinblick auf die geplante Generalsanierung zurückgestellten Erneuerung geschädigter Bauteile wächst der Aufwand für den Bauunterhalt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Durch die 1,0 VK Bautechniker/in-Stelle kann der Arbeitsanfall bewältigt und so eine betriebssichere Versammlungsstätte gewährleistet werden. Stellungnahme DiP: Im Stellenplan des Eigenbetriebs Frankenstadion Nürnberg (FSN) gibt es derzeit 2,25 Vollkraftstellen (VK), davon 1,0 VK befristet bis Ende des Jahres 2023. Im Zuge der geplanten Generalsanierung und dem deutlichen Anstieg des Bauunterhaltes ist eine zusätzliche Stelle eines/r Bautechnikers/in erforderlich, um die Betriebssicherheit weiterhin gewährleisten zu können. Als Teildeckung wird die bestehende Stelle 830.0020 (0,5 VK in Egr. 11) herangezogen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 189 von 210 522 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2262 Sachbearbeiter/in Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 183 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Frankenstadion Nürnberg Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50 ohne Deckung Der Nürnberger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg wieder mit Personal auszustatten. Aktuell werden alle Verwaltungsarbeiten des Eigenbetriebs sowie seine Steuerung vom zweiten Werkleiter ausgeführt. Durch die Kapazität im Umfang von 0,5 VK einer Verwaltungsfachkraft kann der vorhandene Arbeitsanfall an Verwaltungstätigkeiten bewältigt und so eine betriebssichere Organisation eingerichtet werden. Besonders zu beachten ist, dass neben dieser Stelle im Eigenbetrieb keine weiteren Verwaltungskräfte tätig sind. Insbesondere bei der Klärung betriebswirtschaftlicher Fragen ist der/die Stelleninhaber/in im Eigenbetrieb auf das eigene Wissen und Kenntnisse angewiesen. Aus diesem Grund wird auch die Verantwortung für die auszuführenden Tätigkeiten bei dieser Stelle angesiedelt. Stellungnahme DiP: Nachdem der Stadtrat am 18.12.2019 beschloss, den Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) wieder mit Stellen und Personal auszustatten, wurden 1,25 Vollkraftstellen vom Hochbauamt in den Stellenplan FSN verschoben. Hierin war jedoch keine Verwaltungskapazität enthalten, die sich besispielsweise um den Jahresabschluss oder die Klärung steuerrechtlicher Fragen kümmern muss. Aus diesem Grund wird die Schaffung als notwendig für eine betriebssichere Organisation erachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 190 von 210 523 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2265 Mitarbeiter/in Ausbildung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 184 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle NürnbergBad Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN AUSBILDUNG 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 MITARBEITER/IN AUSBILDUNG 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50 ohne Deckung Im Hinblick auf die Wiederbelebung des Volksbades und des damit verbundenen künftigen Personalbedarfs sowie aufgrund von Renteneintritt und Fluktuation sollen die Ausbildungsstellen bei NüBad von bisher jährlich 3 Stellen auf jeweils 10 Stellen in den Jahren 2021 und 2022 und in den darauffolgenden Jahren um jeweils 5 Stellen aufgestockt werden. Um das Ausbildungsziel gemäß Ausbildungsplan zu erreichen und eine qualitative Ausbildung bieten zu können, ist die Betreuung der Auszubildenden in dieser Größenordnung nur durch den Einsatz von zwei Vollzeitkräften sicherzustellen. Eine Stelle als „Leiter/in Ausbildung“ in Vollzeit ist durch die Umwandlung einer bereits bestehenden Stelle im Stellenplan NüBad derzeit in der Umsetzung. Eine zusätzliche Stelle als „Mitarbeiter/in Ausbildung“ zur Unterstützung der Ausbildungsleitung ist dringend erforderlich. Stellungnahme DiP: Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 21.10.2020 die Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Im Hinblick auf die zunehmende Anzahl der zu betreuenden Auszubildenden bei NüBad in den nächsten Jahren, v.a. aufgrund der Wiederbelebung des Volksbades, sowie der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Rahmen der Personalgewinnung wird ein zusätzlicher Bedarf zur Unterstützung der Ausbildungsleitung im Umfang von 0,5 Vollkraftstellen anerkannt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 191 von 210 524 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2185 Personalbewirtschaftung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 185 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,50 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Aus dem Bericht zur Personalbedarfsplanung beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 11.01.2021 wird deutlich, dass die Beschäftigungszahlen seit 2010, bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2018, kontinuierlich angestiegen sind. Dementsprechend ist eine entsprechende Steigerung der Personalverwaltungskapazität unumgänglich. Im Jahr 2020 gab es zudem 116 Stellenbesetzungsverfahren. Dies macht die Arbeitsbelastung und weiter steigenden Aufwand im Bereich der Personalbewirtschaftung deutlich. Neben der großen Fluktuation durch gute Entwicklungsmöglichkeiten ist darüber hinaus von einem weiteren Anwachsen von Stellenbesetzungen durch den demographischen Wandel und neuer Bedarfe z.B. durch den Mobilitätspakt sowie durch weitere Bedarfstreiber auszugehen. Durch neue Wege wird versucht, Beschäftigte frühzeitig und dauerhaft an die Stadt Nürnberg zu binden. Stellungnahme DiP: Um die Erfüllung der Kernaufgaben sicherzustellen, ist das Personal für die Fachabteilungen schnellstmöglich zu akquirieren, d.h. die Ausschreibungsverfahren möglichst schnell abzuwickeln und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Ferner werden neue Personalgewinnungsmaßnahmen implementiert (z. B. duales Studienangebot im technischen Bereich, Umsetzung des Werkstudentenkonzepts, Möglichkeit der Meisterausbildung, Ausbau der betriebseigenen Prüfungen), um Mitarbeitende frühzeitig und dauerhaft an die Stadt Nürnberg zu binden und somit der Fluktuation entgegenzuwirken. Auf die betriebseigenen Prüfungen besteht durch die neue, rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretene Entgeltordnung Handwerk zudem ein tariflicher Anspruch, sie müssen aufgrund der Vielfalt im SÖR weitgreifend angeboten und durchgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, die beantragte Personalkapazität zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 192 von 210 525 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2186 Umsetzung und Betrieb IT-Projekte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 186 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 IT-PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Das „Konzept für eine digitale Stadtverwaltung“ wurde im Juni 2019 im Zuge des Strategieprojekts „Digitalisierung / IT“ – Strategie „Digitale Stadtverwaltung“ im Stadtrat beschlossen, damit u.a. auch Bürger und Firmen von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren können. Bestandteile sind bspw. die Erweiterung des digitalen Prozesses zur optimierten Abstimmung und Umsetzung von städtischen Baumaßnahmen und externer Bauabsichten, der Aufbau einer webbasierten Koordinierungsplattform zur optimierten online Planungsabstimmung, die Optimierung des Prozesses für das „Servicetelefon“ zur interaktiven Bedienung der Melde-App für Bürger und des Online-Angebots für Bürger und Firmen als Ergänzung zum Parteiverkehr, der Aufbau eines „Abnahme und Gewährleistung-Prozesses“ zur effizienteren digitalen Abarbeitung der Straßenabnahmen und Gewährleistungsansprüche und einer interaktiven digitalen Baumpatenschafts-Plattform, auf der sich Bürger online Bäume auswählen, reservieren und Baum- Patenschaften beantragen können. Stellungnahme DiP: In der IT-Strategie SÖR ist eine Vernetzung der strategischen Fachanwendungen (SAP, DMS, Geodaten-Service und VMS-Formular) untereinander, aber insbesondere auch zu den Bürgern, Firmen bzw. Baumaßnahmenträgern über „Mein Nürnberg“ und über „Online-Plattformen“ im Internet ein wesentlicher Bestandteil. Auch innerhalb der Stadt Nürnberg können die städtischen Baudienststellen ihre Bauabsichten im Öffentlichen Raum noch effizienter mit den von SÖR administrierten digitalen Workflowsystemen abstimmen und umsetzen. Es wird vorgeschlagen, die beantragte Personalkapazität für die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 193 von 210 526 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2188 Abbruch-, Räumungs- und Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen SÖR Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 187 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Die bisher im Stellenplan ausgewiesenen Kapazitäten reichen seit Jahren nicht aus, um die anfallenden Aufgaben erfüllen zu können. Darüber hinaus haben gesetzliche Änderungen (z.B. im Wasserhaushaltsgesetz, im Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu einem höheren Abstimmungs- und Arbeitsaufwand geführt. Das Defizit wird mit den Ergebnissen aus der Personalbemessung dokumentiert. Die Aufgaben wurden bisher zurückgestellt bzw. vor einer möglichen Eskalation kommissarisch wahrgenommen. Die fehlenden Möglichkeiten zur Erledigung aller mit der Arbeitsplatzbeschreibung verbundenen Aufgaben führte auch zu negativer Rückmeldung von anderen Dienststellen und Bürgern. Der Arbeitsumfang in der Gruppe erhöhte sich stark aufgrund der steigenden Zahl an zu bearbeitenden Projekten, aufgrund gestiegener Anforderungen und zunehmender Komplexität in fachlicher und rechtlicher Sicht sowie aufgrund einer zunehmenden Anzahl zu beherrschender Schnittstellen innerhalb des SÖR, mit anderen Dienststellen, mit Gutachtern und mit Aufsichtsbehörden. Stellungnahme DiP: Das im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt gemeinsam mit Rödl & Partner entwickelte Tool zur Personalbedarfsbemessung wurde für SÖR modifiziert und anschließend bei SÖR für Projekte in den Bereichen Straße, Grün, Brücke und Lichtsignalanlagen ebenfalls angewendet. Das Ergebnis der Personalbemessung wurde im Werkausschuss SÖR am 12.04.2019 dargestellt. Zum Stand 01.01.2018 wurde im Rahmen der Personalbedarfsbemessung hierdurch ein Fehlbedarf von 66 Stellen für SÖR - Abteilung Planung und Bau insgesamt bzw. zum Stand 01.01.2020 allein für den Bereich Planung und Bau Straße ein Fehlbedarf von 15 Stellen ermittelt. Das festgestellte Personaldefizit wird durch die Stellenschaffung reduziert, die Personalkapazität ist erforderlich. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 194 von 210 527 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2189 Anlagenunterhalt, Schwerpunkt Graffiti Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 188 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Das Anbringen von Graffitis und Schmierereien hat vor allem an Brücken, Stützwänden und Lärmschutzbauwerken erheblich zugenommen. In der Pandemie erhöhte sich die Anzahl an Graffitimeldungen noch einmal deutlich (im Durchschnitt bis zu fünf neue Graffitis bzw. Schmierereien pro Woche). Neben dem klassischen Anlagenunterhalt sind die eingegangenen Schadens- und Graffitimeldungen zu bewerten, vor Ort aufzunehmen sowie Kostenschätzungen zu erstellen. Im Anschluss erfolgt die eigentliche Abwicklung und Beseitigung. Nach der Beseitigung sind Strafanträge vorzubereiten, Abstimmungen mit der Polizei zu tätigen sowie die Maßnahmen abzurechnen. Stellungnahme DiP: Im Stadtgebiet ist eine kontinuierliche Zunahme von Graffitis und Schmierereien zu verzeichnen. Gleichzeitig besteht die Forderung aus der Bürgerschaft und der Politik, die Graffitis und Schmierereien zeitnah zu entfernen und bei jedem Vandalismus konsequent Strafanzeige zu erstatten, um das Stadtbild zu verbessern. Unter den derzeitigen personellen Rahmenbedingungen kann den Forderungen aufgrund der erheblichen Fallzahlensteigerung jedoch nicht nachgekommen werden. Die beantragte Personalkapazität ist deshalb erforderlich. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 195 von 210 528 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2190 Konzept Baum Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 189 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 GARTENBAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 GARTENBAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,0 0 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Bäume haben in unserer Stadt eine sehr wichtige Aufgabe. Sie sind nicht nur optisch eine Bereicherung des vorhandenen Straßenraums, sie haben auch für die Luft und das Klima eine wichtige Aufgabe. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum stellt seit geraumer Zeit fest, dass das Thema „Baum“ - ob im Straßenraum oder in Grünanlagen - einen immer größeren Stellenwert in der Stadtgesellschaft einnimmt. In Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern, dem Engagement der Baumstiftungen und den Anträgen der im Stadtrat vertretenen Parteien kommt ebenfalls zum Ausdruck, dass die Stadt Nürnberg sich mehr und intensiver um die Pflanzung von neuen, zusätzlichen Bäumen und dem besseren Erhalt der vorhandenen Baumstandorte kümmern soll. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Klimawandel verbunden mit dem gesteigerten Interesse und Forderungen zum besseren Naturerhalt werden zum Anlass genommen, die fachliche Ausrichtung zu schärfen und daraus abgeleitet die betriebliche Organisation stärker und effizienter auszurichten. Stellungnahme DiP: Um die fachliche Ausrichtung zu schärfen und die betriebliche Organisation stärker und effizienter auszurichten, wurde bereits im vergangenen Jahr ein neues Sachgebiet Baum mit 4 Arbeitsgruppen gebildet: "Zentrale Aufgaben" (Straßenbaummanagerin, Beschwerdemanagement, Betreuung von Baum- und Wasserpaten), "Planung und Bau" (Umsetzung des Masterplans Straßenbaum, Planung und Umsetzung aller neu zu schaffenden Baumstandorte), "Nachpflanzung und Pflege" (Nachpflanzung und Pflege, mobiles Grün, Großbaumverpflanzung, Organisation der Straßenbaumbewässerung) sowie "Baumkontrolle" (Kontrolle aller städtischen Bäume im öffentlichen Raum sowie der Bäume, die auf städtischen Privatgrundstücken stehen auch im Hinblick auf die Einhaltung des Baumschutzes). Die beantragte Personalkapazität ist für die weitere Umsetzung des Neukonzeptes erforderlich. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 196 von 210 529 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2192 Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 190 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 66.627 € 0 € E 9a 66.627 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 66.627 € 0 € E 9a 66.627 € 0,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.22; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home = Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Alleine die Telekom wird 2021 und 2022 ff pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Mit dem etablierten Verfahren kann SÖR die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen. Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes verlegen, ermöglicht werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen. Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen der Telekom im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis einschließlich 2022 vereinbart werden, erhält die Stelle ferner vorerst einen Fristvermerk bis 12.22. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 197 von 210 530 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2193 Digitale Unterstützung des baulichen Unterhalts und Dokumentation Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 191 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.26 Derzeit bleibt die digitale Unterstützung der Arbeiten im Bereich des baulichen Unterhalts sowie der Dokumentation des Bestands und des Zustands stark hinter den grundsätzlich verfügbaren technischen Möglichkeiten zurück. Die intensivierte Nutzung der strategischen IT-Systeme hat großes Potential, die operative Arbeit hinsichtlich der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu unterstützen. Mit Hilfe der intensiven und auf der Ebene der Arbeitsprozesse integrierten Nutzung von IT-Systemen kann eine Verbesserung des Straßenzustands, der Koordination von Baustellen sowie der Dokumentation und des Controllings von Unterhaltsmaßnahmen (inhaltlich wie wirtschaftlich) erreicht werden. Stellungnahme DiP: Der Ausbau der digitalen Unterstützung der Arbeiten im Bereich des baulichen Unterhalts sowie der Dokumentation des Bestands und des Zustands ist Inhalt der IT-Strategie von SÖR. Die IT-Systeme stehen zur Verfügung und werden im Bereich Betrieb und Unterhalt auch genutzt, allerdings nicht im möglichen Umfang und ohne zusammenhängende Workflows und Datenintegration. Für die Entwicklung einer koordinierten Umsetzung, die Berücksichtigung der Belange des Straßenunterhalts und die Datenpflege stehen bisher im Straßenunterhalt keine Kapazitäten zur Verfügung. Da es sich um einen zusätzlichen Aufwand in der Einführungsphase handelt, wird vorgeschlagen, befristet zusätzliche Personalkapazität zur Verfügung zu stellen (F 12.26). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 198 von 210 531 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2195 Neustrukturierung Straßenreinigung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 192 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN STRAßENREINIGUNG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Antrag: 1,00 SACHBEARB. STRAßENREINIGUNG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARB. STRAßENREINIGUNG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum hat 2020/21 eine umfassende Untersuchung der gebührenfinanzierten Straßenreinigung mit externer Begleitung projektiert. Ergebnisse (Abschlussbericht) werden bis spätestens September 2021 vorliegen. Bereits jetzt zeichnet sich klar ab, dass die Fachkoordination Straßenreinigung bzgl. Rolle, Befugnis und Aufgaben inhaltlich erweitert und personell verstärkt werden muss, um die gebührenfinanzierte Straßenreinigung hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse anzupassen sowie zukunftsfähig aufzustellen und die Planung und Organisation des Winterdienstes noch zielgerichteter unterstützen zu können. Stellungnahme DiP: Auslöser für die Organisationsuntersuchung der gebührenfinanzierten Straßenreinigung waren u.a. die zunehmende Diskussion zur Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Stadtreinigung, der demografische und gesellschaftliche Wandel mit erhöhter Verschmutzung im öffentlichen Raum sowie die „Mehrnutzung“ des öffentlichen Raums. Die Organisationsmaßnahmen sollen zeitnah umgesetzt und in diesem Zusammenhang die Digitalisierung in der Straßenreinigung intensiv vorangetrieben werden (Betriebsführungs- / Auftragssystem, Qualitätsmanagementsystem, Dienstplansystem etc.). Die Organisationsuntersuchung steht kurz vor dem Abschluss. Für den Bereich der Fachkoordination Straßenreinigung wurde bereits zusätzlicher Personalbedarf ermittelt, die beantragten Kapazitäten sind erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 199 von 210 532 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2196 Ausweitung von Besiedlungsgebieten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 193 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 2,00 STRAßENBAUINGENIEUR/IN 159.498 € 159.498 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN 159.498 € 159.498 € E 11 0 € 2,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Die bebaute Fläche hat seit Schaffung des SÖR stetig zugenommen, sie wächst aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung weiter, die Zahl der für den Straßenunterhalt verfügbaren Bauingenieure in den Bezirken blieb bislang aber unverändert. Allein im Bezirk 4 kamen seit SÖR- Gründung ca. 210 Hektar neu bebauter Flächen und damit einhergehend ca. 31 Straßenkilometer hinzu. Die geplante Erschließung weiterer Baugebiete (u. a. Wetzendorf-Thon, Brunneckerstr.) wird jeweils im Vorfeld sowie während der Maßnahmen und nach Abschluss Abstimmung und Betreuung erfordern. Ferner besteht massiver Handlungsbedarf für die Erhaltung des sich verschlechternden Zustandes der Straßeninfrastruktur, ausdrücklich nicht nur in den Hauptverkehrsstraßen, sondern auch schwerpunktmäßig in bestehenden Wohn- und Anliegerstraßen sowie Rad- und Gehwegen. Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren hat nicht nur die bebaute Fläche zugenommen, auch die Anzahl der Bürgeranliegen / Servicetelefonmeldungen und Infrastrukturinstruktionen ist stark angestiegen, ohne dass in den Bezirken zusätzliche Bauingenieure zur Verfügung gestellt wurden. So hat sich beispielsweise im Bezirk 2 die Anzahl der Instruktionen seit 2015 fast verdreifacht. Mit den zusätzlichen Personalkapazitäten soll in den Bezirken 2 und 4 im Hinblick auf die Erschließung weiterer großer Baugebiete die Nutzbarkeit der Verkehrsinfrastruktur auch im Hinblick auf Radwege und Radverkehr, die zeitnahe Bearbeitung von Bürgeranfragen und Servicetelefon-Meldungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Bearbeitungszeiten bei den Baugenehmigungen sichergestellt werden. Es wird vorgeschlagen, die beantragten Kapazitäten (je 1,0 Vollkräfte im Bezirk 2 und 4) zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 200 von 210 533 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2197 Entfernung Rotpunktfahrzeuge Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 194 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Seit 2017 sind die Fallzahlen im Bereich stillgelegte Kfz ("Rotpunktfahrzeuge") kontinuierlich gestiegen. Die bereits in 2021 aufgetretenen Fälle deuten darauf hin, dass sich diese Zahlen weiter erhöhen. Ursächlich hierfür ist teils das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Fahrzeughalter (m/w/d) vor allem aber die Entwicklung zu Brennpunkten, also zum „Umschlag- und Handelsplatz“ für fliegende Gebrauchtwagenhändler sowie die vermeintlich billige Entsorgungsmöglichkeit von ausgeschlachteten Fahrzeugen auf öffentlicher Fläche. Diesem Umstand wird mit der deutlichen Erhöhung der Abschleppaktionen von derzeit 6 – 8 Aktionen auf künftig 30 Aktionen jährlich entgegengetreten. Durch diese Erhöhung soll aktuell entstehenden Brennpunkten wirksam begegnet werden. Hierdurch wird die Anzahl der zu entfernenden sowie der zu verwertenden Fahrzeuge nochmals deutlich ansteigen. Stellungnahme DiP: Im Zeitraum von 2017 bis 2020 ergab sich ein Anstieg der Rotpunktfälle um ca. 38 %. Die Anzahl der Fahrzeuge, die tatsächlich sichergestellt werden mussten, stieg um ca. 53 % und die der zu verwertenden Fahrzeuge um ca. 59 %. Durch die Änderung der Sondernutzungsgebühren-Satzung der Stadt Nürnberg zum 01.01.2020 ist zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Erhebung der jeweiligen Gebühr für die unerlaubte Sondernutzung entstanden. Mit der zusätzlichen Personalkapazität soll die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gem. Art. 18 b des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sichergestellt, die Parksituation in parkraumarmen Bereichen verbessert, die Attraktivität Nürnbergs und die Lebensqualität der Bürger gesteigert sowie der fliegende Fahrzeughandel zurückgedrängt werden. Die zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich. Im Hinblick auf die Bedeutung und Dringlichkeit wurde der Aufgabenwahrnehmung bereits im Vorgriff auf die Stellenschaffungen zum Haushalt 2022 zugestimmt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 201 von 210 534 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2346 Mobilitätsbeschluss Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 195 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 3,00 BAUING. STRAßENBAU ÖPNV-PROJEKTE 273.438 € 273.43 8 € E 12 0 € 3,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. STRAßENBAU / ÖPNV 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 BAUING. STRASSENBAU RADWEGE (1) 79.749 € 79.749 €E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 1,00 BAUING. STRASSENBAU RADWEGE (2) 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. STRAßENBAU / RADWEGE 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN ÖPNV 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN ÖPNV 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN / ÖPNV 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1, 00 Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RAD 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN / RAD 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0 Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN RADVERKEHR (1) 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RADVERKEHR (2) 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN ÖPNV 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN / ÖPNV 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN RAD 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1 ,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 2,00 FAHRER/IN STRAßENREINIGUNG 102.832 € 102.832 € E 4 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN STRAßENREINIGUNG 102.832 € 102.832 € E 4 0 € 2,00 Antrag: 2,00 FAHRER/IN STRASSENREINIGUNG 101.562 € 101.562 € E 5 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN STRASSENREINIGUNG 101.562 € 101.562 € E 5 0 € 2,00 Seite 202 von 210 535 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2346 Antrag: 1,00 GRUPPENLEITUNG PROJEKTE RADWEGE 98.261 € 98.261 €E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GRUPPENLEITUNG PROJEKTE RADWEGE 85.233 € 85.233 €E 13 0 € 1,00 Antrag: 1,00 SACHBEARB. DIPL.-ING. LANDESPFLEGE 79.749 € 79.74 9 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.30 Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die SÖR mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Zum Haushalt 2022 wird zunächst der für den Umsetzungsstart unentbehrliche Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Über eine Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird in den folgenden Schaffungsverfahren abhängig vom Stand der Planungen und der umzusetzenden Maßnahmen nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 203 von 210 536 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2187 Biodiversität Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 196 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 SACHB. LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Bereits in 2007 hat das Bundeskabinett die unter der Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. In 2008 bzw. 2014 hat der Bayerische Ministerrat die Bayerische Biodiversitätsstrategie und das Programm „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“ mit zusätzlichen ressortübergreifenden Maßnahmen verabschiedet. Ziel ist u.a. die Biodiversität als kommunale Aufgabe zu verankern und zu integrieren. Die Stadt Nürnberg setzt sich mit dem Bündnis für Biodiversität seit Jahren dafür ein, die Vielfalt und den Artenreichtum der städtischen Lebensräume zu erhalten. Das umfasst die Planung von Grünflächen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, eine möglichst wirkungsvolle Umsetzung der Vorgaben im Naturschutzrecht und die Durchführung spezieller Projekte und Veranstaltungen. SÖR als planende, bauende und pflegende Dienststelle der öffentlichen Grünanlagen hat dabei eine tragende Rolle, jedoch fehlt es an einer betriebseigenen Biodiversitätsstrategie, um konsequenter, gezielter und nachhaltiger mit geeigneten Maßnahmen in der Planung und dem Unterhalt der öffentlichen Grünflächen den Artenschwund zu stoppen und Lebensräume für wildwachsende Pflanzen und freilebende Tiere zu erhalten, zu verbessern und neu zu schaffen. Stellungnahme DiP: Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, angesichts des Klimawandels die Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, die Maßnahmen zum Klimaschutz fortzuführen und neue Maßnahmen zu entwickeln. Nach einer eingehenden Kartierung der bereits vorhandenen Biodiversitätsflächen und der Entwicklung einer kommunalen Strategie sollen weitere öffentliche Flächen in Biodiversitätsflächen umgewandelt und auch Gärten im privaten und öffentlichen Raum zu Trittsteinen für Biodiversität und Artenschutz im Stadtgebiet werden. Diese Strategie soll auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und aktueller Rechtsgrundlagen in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten entwickelt, laufend angepasst und fortgeschrieben werden. Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für dieses Thema wird im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2023 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Zum Haushalt 2022 wird keine Stellenschaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 204 von 210 537 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2191 Stärkung Grün im Unterhalt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 197 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN GALABAU 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung / Wirtschaftsplan Das knappe öffentliche Grün in der Stadt erfährt immer größere Beachtung hinsichtlich seiner Bedeutung für Erholung und Wohlbefinden, Biodiversität sowie (Klein-)Klima ist aber aufgrund der knappen Flächen einem sehr hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Ziel ist die Förderung des städtischen Grüns durch passgenaue Pflegekonzepte und schnelle Wiederherstellungen, die stärkere Verzahnung von Neubau und Unterhalt, die schnellere Ausarbeitung und Umsetzung von Pflegewerken und die Verringerung der Abnutzung von Anlagen und dadurch geringere Überplanungsnotwendigkeit in den Bezirken 5 und 6. Stellungnahme DiP: Bei der Umsetzung der Standards und Vorgaben im Straßen- und Grünflächenunterhalt aus der Fachkoordination Straße und Grün, die bezirksübergreifend erarbeitet und ausgeschrieben werden, wird in den Bezirken zur Sicherstellung eines dauerhaften guten Pflegezustandes der Grün- und Parkanlagen jeweils individuell nachgesteuert (Nutzungen entwickeln sich anders als gedacht, Anpflanzungen „funktionieren“ mit der vorgesehenen Pflege nicht usw.). Hierfür wurden zum Haushalt 2021 befristet zusätzliche Personalkapazitäten (jeweils 0,5 VK) in den am stärksten betroffenen Bezirken 3 und 4 zur Verfügung gestellt. Über eine Ausdehnung auf die Bezirke 5 und 6 mit Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten wird nach erfolgter Evaluation der Bezirke 3 und 4 frühestens zum Haushalt 2024 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Aktuell kann eine Stellenschaffung nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 205 von 210 538 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2182 Verwaltungsunterstützung der Personalvertretung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 198 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesamtpersonalrat Geschäftsbereich Gesamtstadt Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50 ohne Deckung Der Aufgabenbereich der Verwaltungsfachkraft umfasst die Beratung der örtlichen Personalvertretungen bezüglich der neuen DMS-Nutzung und die Durchführung des gesamtstädtischen Betriebssports der Stadt Nürnberg (Konzeption von Angeboten & Begleitung von Maßnahmen). Zum Haushalt 2021 wurde von der beantragten Vollzeitstelle eine halbe Stelle geschaffen. Um die beschriebenen Aufgaben vollumfänglich ausführen zu können, wird jedoch eine ganze Stelle benötigt. Die PR-Bereiche werden zukünftig großteils die Ablage im DMS führen. Sowohl bei der Einführung als auch im laufenden Betrieb ist an dieser Stelle dringender Unterstützungsbedarf notwendig. Der Betriebssport ist nach wie vor eine zentrale und wichtige Säule des Gesundheitsmanagements bei der Stadt Nürnberg und trägt maßgeblich zu einem guten Arbeitsklima und Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Beschäftigten bei. Dieses Angebot gilt es nach dem Wegfall des dafür zur Verfügung gestellten Freistellungskontingents zu erhalten. Darüber hinaus benötigt der GPR Kapazitäten um grundsätzlichen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht bearbeiten zu können. Dabei nehmen insbesondere Fragen des Urlaubs- und Arbeitszeitrechts einen immer größeren Raum ein. Ständig neue Rechtsprechung auf Landes-, Bundes-, und europäischer Ebene erfordern auch seitens der Personalvertretung eine Person, die die Entwicklungen im Auge behält. Stellungnahme DiP: In der Personalvertretung sind verschiedenste Professionen mit teilweise verwaltungs- bzw. IT-fernen Qualifikationen tätig. Der durch die Personalratswahlen bedingte kontinuierliche Wechsel des Personenkreises verstärkt diese Lage. Dies zieht für die Mitglieder der Personalvertretung einen erhöhten Einarbeitungsaufwand nach sich und erfordert mehr Unterstützung durch inhaltliche Aufbereitung der Themen. Sowohl bei der Einführung wie auch im Rahmen des Betriebs des DMS ist die Unterstützung der Personalräte durch eine zentrale Stelle geboten. Die Unterstützung durch Leitnutzer (m/w/d) der Fachdienststelle kann insbesondere im Hinblick auf oft vertrauliche Personalratsangelegenheiten nicht ohne weiteres erfolgen. Hinzu kommt, dass die steigende Terminfülle, die sich aus den großen Veränderungen innerhalb der gesamten Stadtverwaltung ergibt, ein erhöhtes Maß an Einbindung der örtlichen Personalräte durch den GPR erfordert. Termine und Abstimmungsprozesse sind zu koordinieren. Ebenso ist eine zunehmende Themenvielfalt und Komplexität zu verzeichnen. Die Kapazitätserhöhung ist im beantragten Umfang begründet. Die beantragte Halbstelle wird zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 206 von 210 539 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2180 Verwaltungsunterstützung Gesamtschwerbehindertenvertretung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 199 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesamtschwerbehindertenvertretung Geschäftsbereich Gesamtstadt Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) wird alle 4 Jahre von den örtlichen Schwerbehindertenvertrauenspersonen gewählt. Sie setzt sich daher aus unterschiedlichen neuen, z. T. unerfahrenen Vertrauenspersonen zusammen. Die kontinuierliche Steigerung der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten, aber auch die gesellschaftliche Veränderung durch den demographischen Wandel führten zu einer deutlichen Erhöhung der Mehrarbeit. Diese ist ohne zusätzliche Stellenkapazität von der GSBV nicht mehr in der gewohnten Qualität zu leisten. Die erforderliche Verwaltungsfachkraft soll daher die Schnittstelle zu den örtlichen Vertrauenspersonen sein. Die Stelle wird benötigt, um die Gesamtvertrauenspersonen von Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten, damit die Gesamtvertrauenspersonen die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gemäß §§ 178, 180 SGB IX ausüben können. Stellungnahme DiP: Nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgabe (SGB IX) sind Vertrauenspersonen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In Betrieben/Dienststellen, mit in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson auf Antrag freigestellt. Weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Darüber hinaus hat die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin auch die Kosten für eine Bürokraft in erforderlichem Umfang zu tragen. Bei der Stadt Nürnberg sind aktuell - neben der GSBV im Umfang von 2,0 VK - Personalkapazitäten im Umfang von 6,3 VK freigestellt. Die tatsächlich gewährten Freistellungen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten gehen damit deutlich über den gesetzlich vorgesehene Umfang hinaus. Ergänzend wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung unterstützt durch die Zuweisung eines Reha-Arbeitsplatzes (Umfang 1,0 VK). Die beschriebenen Aufgaben werden derzeit von den Mitarbeitenden eines Reha-Arbeitsplatzes (Umfang 1,0 VK) und aus dem Mobilitätsmanagement (Umfang 0,5 VK) übernommen. Die notwendigen Verwaltungsaufgaben sind nachvollziehbar erläutert. Eine zusätzliche Kapazitätserhöhung über den bereits gewährten Freistellungsumfang und die zur Verfügung gestellten Ressourcen hinaus, wird aus o. g. Gründen aber nicht befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 207 von 210 540 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2264 Implementierung Digitalkoordinator/innen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 200 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentraler Stellenpool Geschäftsbereich Gesamtstadt Antrag: 13,00 DIGITALKOORDINATOR/IN 1.036.741 € 956.992 € E 11 7 9.749 € 12,00 Vorschlag: 7,50 DIGITALKOORDINATOR/IN 598.120 € 518.371 € E 11 79.7 49 € 6,50 mit Teildeckung Digitalkoordinatorinnen und –koordinatoren haben die Aufgabe, die Digitalisierung in den Geschäftsbereichen voranzutreiben und sind direkte Ansprechpartner der DiP- Bereichsbetreuungen und des IT-Kundenmanagements. Auf der Geschäftsbereichsebene unterstützen Digitalkoordinatorinnen die übergeordnete, strategische Arbeit, auf der Dienstellenebene die operative Arbeit in Bezug auf Fachstrategien, Prozessmanagement und IT-Koordination. Der notwendige Bedarf - in Abhängigkeit von den für 2020 mit den Dienststellen und Eigenbetrieben vereinbarten bzw. bereits in der Erstellung befindlichen digitalen Fachstrategien sowie den priorisierten OZG-Maßnahmen (so genannte Top-54-Leistungen und Leistungen der Prioritäten 1 und 2) – beträgt derzeit stadtweit insgesamt noch 13,0 VK. Hierin enthalten ist auch ein Restbedarf von 5,75 VK aus 2021, der aufgrund der Haushaltslage nicht geschaffen werden konnte. Stellungnahme DiP: Bei der Bedarfsermittlung für die Digitalkoordinatoren/innen wurden die erwarteten Digitalisierungsbedarfe im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das Dokumentenmanagementsystem (DMS) je Dienststelle nach Größenklassen (S, M, L, XL) bewertet und im Hinblick auf die digitalen Fachstrategien sowie im Hinblick auf die vorrangigen OZG- Leistungen priorisiert. Die noch ausstehenden Stellenschaffungen in Höhe von 13 VK sollen aufgrund der Haushaltslage auf die nächsten beiden Jahre verteilt werden. 1 Vollkraftstelle wird im Stellenplan der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ausgewiesen und über die Gebühren finanziert. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 208 von 210 541 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2272 Zentraler Stellenpool für Krankheitsvertretungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 201 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentraler Stellenpool Geschäftsbereich Gesamtstadt Antrag: 5,00 KRANKHEITSVERTRETUNG 337.220 € 337.220 € E 9b 0 € 5, 00 Vorschlag: 5,00 KRANKHEITSVERTRETUNG 337.220 € 337.220 € E 9b 0 € 5, 00 ohne Deckung; Stellenplan Teil B Seit 2015 gibt es insgesamt 24,80 Vollkraftstellen für Krankheitsvertretungen, die auf die Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe aufgeteilt wurden und im jeweiligen Stellenplan verortet sind. Diese Stellen sollen den Dienststellen und Geschäftsbereichen eine zusätzliche Unterstützung bei der Bewältigung von krankheitsbedingten Fehlzeiten ermöglichen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass einige Dienststellen und Eigenbetriebe einen sehr hohen Bedarf an Krankheitsvertretungsstellen und/oder den Stellen für dauerhaft personalwirtschaftliche Zuweisungen haben. In einigen Bereichen der Stadtverwaltung, insbesondere bei hoher Öffentlichkeitswirksamkeit oder Publikumsverkehr, führen krankheitsbedingte Ausfälle, sowohl Langzeiterkrankungen als auch insbesondere häufige Kurzzeiterkrankungen, zu hohen Belastungen des vorhandenen Personals. Es wird daher die Notwendigkeit gesehen, einen zentralen Pool an Krankheitsvertretungsstellen einzurichten. Stellungnahme DiP: In einigen Geschäftsbereichen, insbesondere in denen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit oder hohem Bürgerkontakt, stellen krankheitsbedingte Ausfälle in Form von häufigen Kurzzeiterkrankungen oder auch Langzeiterkrankungen die Dienststellen vor große Herausforderungen. Durch die Neuschaffung der zentral verorteten Krankheitsvertretungsstellen soll eine punktuelle und geschäftsbereichsübergreifende Unterstützung einzelner Dienststellen, deren Krankheitsvertretungsstellen zeitweise nicht ausreichend sind, ermöglicht werden. Eine Verortung des Stellenpools beim Personalamt erscheint zielführend, da hier ein geschäftsbereichsübergreifender Überblick über die Bedarfe bzw. Belastungssituationen aller Dienststellen vorhanden ist. Mit wachsender Mitarbeiteranzahl (2015-2020 rd. 850 Mitarbeiter/innen) und tendenziell leicht steigender Krankheitsquote ist eine Ausweitung der Vertretungskapazitäten mit 0,5 VK je Geschäftsbereich nachvollziehbar begründet. Die beantragten Stellen werden zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 209 von 210 542 Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stellungnahme Ref. I/II, DiP 2273 Beschäftigung von Werkstudierenden Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 202 lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentraler Stellenpool Geschäftsbereich Gesamtstadt Antrag: 3,00 WERKSTUDENT/IN 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00 Vorschlag: 3,00 WERKSTUDENT/IN 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00 ohne Deckung; Stellenplan Teil B Für die Stadt Nürnberg wird es immer wichtiger, diese Zielgruppe schon während des Studiums an die Stadtverwaltung zu binden, da aufgrund des anhaltenden günstigen Bewerbermarktes viele Studierende unmittelbar nach dem Abschluss bereits von der Konkurrenz abgeworben werden, ohne dass sie auf Jobsuche waren. In der Privatwirtschaft wird dieses Instrument von etlichen Firmen bereits seit vielen Jahren erfolgreich genutzt und auch im öffentlichen Dienst bieten bereits einige Kommunen, z.B. die Stadt Ansbach, die Stadt Berlin oder auch die AKDB, Beschäftigungsmöglichkeiten für Werkstudierende an. Gleichzeitig steigen auch die Anfragen von interessierten Studierenden selbst nach einem Werkstudierendenprogramm bei der Stadt. Dass ein Werkstudierendenprogramm bei der Stadt Nürnberg aus den genannten Gründen gerade im technischen Bereich sehr sinnvoll wäre, wurde auch im Rahmen der Strategieprojekte deutlich und von der externen Beratungsfirma dringend empfohlen. Stellungnahme DiP: Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich zunehmend schwieriger gestaltet, ist eine gute Gelegenheit, Studierende frühzeitig an die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin zu binden und den Bekanntheitsgrad der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bei Studierenden zu steigern. Werkstudierende sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von morgen und können bereits frühzeitig als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wirken. Mit der Beantragung erfolgt die Umsetzung des POA-Beschluss vom 18.02.2020, in dem der Aufbau von insg. 5,0 VK für den Einsatz von Werksstudierenden beauftragt wurde. Die Beschäftigung von Werkstudierenden wird vor diesem Hintergrund als sinnvoll erachtet. Die ergänzende Schaffung der beantragten Stellen zu den vorhandenen 2,0 VK wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 210 von 210 543 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 19.10.2021 Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen I. Sachverhalt 1. Vorbemerkungen Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2021 bei 11.261,95 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegen- über dem Haushalt 2020 um netto 298,49 Vollkraftstellen erhöht. Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurde vom Stadtrat zum Haushalt 2021 schwer- punktemäßig insgesamt 162,06 VK bei der Kategorie Gestiegene Fallzahlen/Kapazitätsbe- messung, zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Schule und Bildung, Digitalisierungsbe- darfe und Gesetzliche Anforderungen beschlossen. Mit den Stellenschaffungen 2021 wurde der mittelfristige Höhepunkt der Stellenschaffungen erreicht. Aufgrund der massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte ist es Aufgabe der Stadt Nürnberg in den Folgejahren ab 2022 sehr restriktiv mit Stellenschaffungen umzugehen. Das bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich einge- schränkten finanziellen Handlungsspielraums nur noch Stellen für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Fi- nanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur möglich, wenn diese zur Erfüllung für neue oder veränderte gesetzliche Aufgaben und unab- weisbare Stellenbedarfe, die unmittelbar zwingend erforderlich sind, benötigt werden. 2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt, FSN, NüBad und SÖR liegen zum Haushalt 2022 Anträge auf Schaffung von insgesamt 356,15 Vollkraft- stellen vor. Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüs- sen behandelt. Schaffungsanträge für ASN und SUN wurden zum Haushalt 2022 nicht ge- stellt. Ö 4.1.6Ö 4.1.6 544 Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 54,85 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 32,50 VK Bildung (Kat. 3) 0,75 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 16,90 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe- kämpfung (U-Kat. 4a) 27,50 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol- gen (U-Kat. 4b) 6,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 40,52 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 40,68 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat. 4e) 18,00 VK Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 57,00 VK Sonstiges (U-Kat. 4g) 61,45 VK Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaf- fungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbe- reich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können. Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2022 liegen beispielsweise mit insgesamt 74,77 VK bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsin- vestitionen/neue Einrichtungen. 48,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Verände- rungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen.Darüber hinaus wer- den zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unab- weisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen. Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberge- stellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft. 545 Nach eingehender Überprüfung werden 287,57 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen: Vollkraftstellen Geschäftsbereich OBM - Bürgermeisteramt 0,75 - Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 4,00 - Amt für Stadtforschung und Statistik 8,26 - Amt für Kommunikation und Stadtmarketing 5,30 - Rechtsamt 3,50 - Ordnungsamt 6,89 - Bürgeramt Mitte 3,00 - Amt für Migration und Integration 1,00 Geschäftsbereich 2. BM - 2. Bürgermeisterin 2,22 - Museen der Stadt Nürnberg 5,50 - Stadtarchiv 0,20 - Amt für Kultur und Freizeit 1,53 - KunstKulturQuartier Nürnberg 0,23 - Bildungs Campus Nürnberg 2,00 Geschäftsbereich 3. BM - 3. Bürgermeister 4,00 - Feuerwehr 2,00 Geschäftsbereich Referat I/II - Referat für Finanzen, Personal und IT 2,27 - Zentrale Dienste 6,50 - Amt für Informationstechnologie 17,00 - Personalamt 5,50 - Stadtkämmerei 1,00 Geschäftsbereich Referat III - Umweltreferat 3,50 - Umweltamt 2,77 - Gesundheitsamt 24,50 - Friedhofsverwaltung 2,50 Geschäftsbereich Referat IV - Referat für Schule und Sport 27,64 - Amt für Allgemeinbildende Schulen 2,25 - Amt für Berufliche Schulen 0,50 Geschäftsbereich Referat V - Referat für Jugend, Familie und Soziales 3,11 - Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 8,32 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 37,76 Geschäftsbereich Referat VI - Baureferat 2,00 546 Geschäftsbereich Gesamtstadt Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 54,85 VK 0,00 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 30,50 VK 16,45 VK Bildung (Kat. 3) 0,75 VK 0,00 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 14,49 VK 11,82 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande- miebekämpfung (U-Kat. 4a) 27,50 VK 10,65 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen (U-Kat. 4b) 3,00 VK 3,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 34,27 VK 33,27 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 22,50 VK 22,50 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U- Kat. 4e) 18,00 VK 18,00 VK 1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushalts- jahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2). - Stadtplanungsamt 10,56 - Verkehrsplanungsamt 9,50 - Bauordnungsbehörde 1,50 - Hochbauamt 9,25 Geschäftsbereich Referat VII - Wirtschaftsreferat 1,51 - Liegenschaftsamt 1,50 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00 Eigenbetriebe1 - Nürnberg Stift 16,00 - Frankenstadion Nürnberg 1,75 - NürnbergBad 0,50 - Service Öffentlicher Raum 21,00 - Gesamtpersonalrat 0,50 - Zentraler Stellenpool 15,50 547 Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 48,73 VK 48,17 VK Sonstiges (U-Kat. 4g) 32,98 VK 29,19 VK Summe 287,57 VK 193,05 VK Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2022 zur Schaffung beantrag- ten Vollkraftstellen im Umfang von 356,15 (Kosten der beantragten Stellen: 25.550.741 Euro) insgesamt 287,57 Vollkraftstellen (Kosten: 20.238.404 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 193,05 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13.960.000 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkos- ten 2021). Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Be- hinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen. 4. Zusammenfassung Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird. II. Beilagen - Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" (siehe Ergänzung TOP 1) - Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen (siehe Ergänzung TOP 1) III. Gutachtensvorschlag Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57 Voll- kraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge be- gutachtet. IV. Herrn OBM V. Ref. I/II/POA 548 549 ERGÄNZUNG TOP 1 Öffentliche Sitzung Stellenplan 2022 hier: Stellenschaffungen Ergänzung zu TOP Ö1: hier: Sachverhalt – TISCHVORLAGE – Weiterhin werden abweichend zu den eingestellten Anlagen folgende Änderungen vorgenommen: Anlage: 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2022 und Anlage: 3_ Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen (Steckbriefe) Lfd. Nr. 116 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Der Fristvermerk F 06.24 wird auf F 12.24 abgeändert. Lfd.Nr. 144 Mobilitätsbeschluss – Radvorrangrouten: Zusätzlich wird die beantragte Stelle (Ingenieur/in, EGr. 11, ohne Deckung, Fristvermerk F 12.30) zur Schaffung vorgeschlagen. Ö 4.1.6Ö 4.1.6 550 Nachtrag 4.1.6 zur Sitzung des Stadtrats (Etat) vom 18.11.2021 Stellenplan 2022 hier: Überarbeitung der Stellenschaffungsvorschläge 2022 I. Sachverhalt In der POA-Sitzung am 19.10.2021 wurden die vorgelegten Stellenschaffungsvorschläge im Umfang von 287,57 Vollkraftstellen nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschließlich der Ergänzungen zu TOP 1 (Tisch- vorlage) und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. Aufgrund aktueller Entwicklungen haben sich im Nachgang weitere zusätzliche Stellenbe- darfe ergeben, auf die sich die Fraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN geei- nigt haben. Demnach erhöhen sich die Vorschläge zur Stellenschaffung um 5,70 Vollkraft- stellen. Es geht um folgende Stellenkapazitäten. Antragsdaten Stellenschaffungen 2022 Verwaltungs- vorschlag (POA am 19.10.2021) Verwaltungsvorschlag Stadtratsitzung am 18.11.2021 Lfd. Nr. Dienst-stelle Tätigkeitsbereich Antrag in VK Funktion Wert VK- Stellen VK-Stellen Kosten in Euro 34 2.BM Stabsstelle Zeppelin- tribüne-Aufstockung Kapazitäten 0,70 Wissensch. Mitarbeiter/in E 13 - 0,70 59663 82 Ref. III Stabstelle Klima- schutzmanagement 1,00 Klimaschutz- manager/in E 12* - 1,00 91146 127 J Jugendsozialarbeit - JaS-Ausbauplanung 2,00 Sozialpäda- goge/in S 11b - 2,00 136007 128 J Erziehungs-und Fa- milienberatung für multiproblembelas- tete Familien in der Südstadt 1,00 Sozialpäda- goge/in S 15 - 1,00 75767 Summe 4,70 - 4,70 362583 NEU Antrag außerhalb der Begutachtung im POA am 19.10.2021: 1 VK Projektentwickler/in Gewerbehof für Ref.VII (Stellenwert E 13 als Platzhal- ter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung) 1,00 85233 Summe gesamt 5,70 447816 Abbildung 1 * Stellenwert als Platzhalter, nach Klärung des Aufga benprofils erfolgt die Bewertung. I n der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 sollen zuzüglich der im POA am 19.10.2021 vorgeschlagenen Stellenschaffungen die in Abbildung 1 dargestellten Stellenbedarfe zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hinsichtlich der lfd. Nr. 36 „Haus des Spielens“ soll inhaltlich ergänzt werden, dass die Besetzung der Stellenkapazität erst nach Konzept- überprüfung erfolgt. Ö 4.1.6Ö 4.1.6 551 II. Beschlussvorschlag Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen ent- haltenen Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stellenein- züge genehmigt. Zudem wird die Schaffung der im Nachtrag 4.1.6 im Sachverhalt unter Abbildung 1 dargestellten und bisher im POA nicht zur Schaffung vorgeschlagenen Stellenkapazitäten im Umfang von 5,70 Vollkraftstellen genehmigt. Die Aufstockung der Kapazitäten Stabstelle Zeppeli ntribüne (0,70 VK) wird mit einem Fristvermerk F 12.26 im Stellenplan ausgewiesen. Die Vollkraftstelle Projektentwickler/in Gewerbeho f wird mit einem Fristvermerk F 12.25 ausgewiesen. Die beiden Vollkraftstellen JaS-Ausbauplanung werd en mit einem Fristvermerk F 07.23 und einem Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) ausgewiesen. Die Vollkraftstelle Erziehungs- und Familienberatu ng für multiproblembelastete Familien in der Südstadt werden mit einem Fristvermerk F 12.22 und einem Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) ausgewiesen. Die Besetzung der für den Aufgabenbereich „Haus de s Spielens“ (lfd. Nr. 36) vorgeschlage- nen Stellenkapazität erfolgt erst nach Konzeptüberprüfung. An der Stelle wird deshalb der Sperrvermerk X angebracht. 552 Seite 1 von 2 Berichtsvorlage J/037/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat öffentlich Bericht Betreff: Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 gemäß § 71 SGB VIII Anlagen: Gutachten des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 Bericht: siehe Gutachten des Jugendhilfeausschusses Ö 4.1.7Ö 4.1.7 553 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/037/2021 Seite 2 von 2 554 Stadt Nürnberg Besch I ussbucha uszug Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) am 21.10.2021 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 1. Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 gemäß § 71 SGB VIII Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beantragt zum Haushalt 2022: 1. 2. 3. Stellenschaffungen Der Jugendhilfeausschuss erkennt die fachliche Notwendigkeit der von der Verwaltung des Jugendamts angemeldeten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2022 an. Der Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den Personal- und Organisationsausschuss vom 19.10.2021 an. Zuschüsse Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2022 entsprechend den Anträgen in der Entscheidungsvorlage zu erhöhen: 2.1 ISKA gGmbH/ ZAB - Sprach - und Kulturvermittler 2.2 Treffpunkt e. V.Kooperationsmodell ambulante Maßnahmen 2.3 2.4 2.5 der Jugendstrafverfolgung KoGA, TOA, TEA. AWO Kreisverband Nürn-berg e. V. - Streetwork St. Leonhard Musikzentrale e.V. Internationales Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkosten + 58.000,-- EUR + 14.100,-- EUR + 37.200,-- EUR + 25.600,-- EUR + 11.100,-- EUR Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2022 entsprechend der Entscheidungsvorlage zu erhöhen: 3.1 Qualitative Weiterentwicklung - Frühstart 3.2 Qualitative Weiterentwicklung - Interkulturelle Bildung 3.3 Erhöhung Tagespflegeentgelt +7.250,-- EUR +10.000,-- EUR +186.000,-- EUR Mehrheitlich beschlossen Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. Stadt Nürnberg, 08.11.2021 2 _r;i6 do_r2fr1 Claudia Araback;fJ / Stadträtin _____ Ö 4.1.7Ö 4.1.7 555 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenhebungen Anlagen: 1_Sachverhalt_Stellenhebungen 2_Liste_Stellenhebungen POA-Vorlage 3_Liste_Stellenhebungen StR-Vorlage Sachverhalt (kurz): siehe Sachverhalt 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 295.497 € Folgekosten 295.497 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 295.497 € davon Personalkosten 295.497 € pro Jahr Ö 4.2.1Ö 4.2.1 556 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Hinweis: Kosten für SÖR: Gesamt- und Folgekosten 2.048 € pro Jahr (Personalkosten) 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 557 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen. Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert. Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen. Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen. Beschlussvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen. Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert. Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen. Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen. 558 - 1 - Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 19.10.2021 Stellenplan 2022 hier: Stellenhebungen I. Sachverhalt: 1. In der Vorbereitung zum Haushalt 2022 wurden die Möglichkeiten der Beamtenstellenhe- bungen bis einschließlich BGr. A 15 mit der Personalvertretung abgeklärt. Es ergaben sich die aus beiliegender Liste ersichtlichen Hebungsvorschläge. Stellen, bei denen der Wegfall des ku-Vermerkes beantragt wurde bzw. sich bei der Überprüfung der Wegfall ergab, wurden in den gesonderten Vorschlag für Stellenanpassungen übernommen, da in diesen Fällen keine Beförderung zur Person mehr verbunden ist. Der Vorschlag findet die Zustimmung der Personalvertretung gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Die Auswahl der zur Hebung vorgeschlagenen Stellen erfolgte auf der Grundlage der von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und der Personalvertretung benannten Stellen. Die für eine Hebung in den einzelnen Bereichen beantragten Stellen wurden überprüft und be- wertet. Grundlage ist hier eine entsprechende analytische Stellenbewertung nach dem Verfahren der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), das nachvollziehbare Kriterien für eine sachgerechte Bewertung bietet. Darüber hinaus flossen personelle Gesichtspunkte in die Erarbeitung der Hebungsvorschläge ein. Zum 01.01.2011 trat das Neue Dienstrecht für Beamte in Bayern in Kraft. Durch diese Re- form des Beamtenrechts änderten sich unter anderem die Stellenobergrenzen (Obergren- zen existieren nur noch in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2) und das Lauf- bahnrecht. An die Stelle der bisherigen Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes trat eine einheitliche Leistungslaufbahn mit vier Qualifikationsebe- nen. Da die Stellenobergrenzen nur noch in den genannten Besoldungsgruppen eine Rolle spielen, wurde auf eine Angabe der im Stellenkegel ausgenommenen Funktionen verzichtet. 2. Die nicht nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO i. V. m. Art. 43 Abs. 2 GO auf Herrn OBM bzw. die Verwaltung delegierten Beförderungen in Ämter ab der BGr. A 13 sollen zur Arbeits- vereinfachung mit beschlossen werden; die persönlichen Voraussetzungen sind überprüft. II. Beilagen: Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" III. Gutachtensvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewer- tungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen be- schlossen. Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen hö- heren Stellenwert entsprechend befördert. Ö 4.2.1Ö 4.2.1 559 - 2 - Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen. Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regie- rung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsicht- lichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtli- chen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen. IV. GPR V. Herrn OBM VI. Ref. I/II/POA Nürnberg, 29.09.2021 Ref. I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) i. A. gez. Betz (3 10 70) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 560 Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022 lfd. Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n vorgeschlagener Stellenwert 1. 020.0230 Ref. I/II A6/A7 Verwaltungsfachkraft A8 2. 060.0240 Ref. VI A7 Verwaltungsfachkraft A8 3. 620.1262 Geo A7 Vermessungstechniker/in A8 4 740.1130 Frh A7 Sachbearbeiter/in Rechnungswesen A8 ku A7 5. 105.7556 BANOS A8 U A7 Sachbearbeiter/in, Stv. Grpl. A9 ku A8 6. 330.1310 BAM A8 Gruppenleiter/in A9 ku A8 7. 415.1260 Tg A8 Verwaltungsfachkraft A9 ku A8 8. 370.2533 FW A9 BI, Rüstzugführer, Umweltsch. A9Z 9. 370.2550 FW A9 BI, Funktechnik A9Z 10. 370.4302 FW A9 Brandinspektor/in A9Z Qualifikationsebene 3 11. 115.2175 IT A9 IT-Service-Manager/in (operativ) A9/A10 12. 330.1114 BAM A9 Gruppenleiter/in, Sondersachbearbeiter/in A9/A10 13. 850.3068 SÖR A9 Sachbearbeiter/in A9/A10 * 14. 370.0342 FW A9Z SB, Praktische Ausbildung A10 15. 060.0200 Ref. VI A11 U A10 Sachbearbeiter/in (DV) A11 16. 230.3270 LA A9/A10 Sachbearbeiter/in A11 17. 370.0157 F: 12.24 FW A10 Sachbearbeiter/in A11 18. 370.0930 FW A10 Sachbearbeiter/in, Systemadmin. A11 19. 401.1030 SchA A9/A10 Sachbearbeiter/in A11 20. 120.2120 PA A11 Sachbearbeiter/in, stv. SGL A12 ku A11 21. 330.2110 BAM A11 Sachgebietsleiter/in, Standesbeamte/r A12 ku A11 22. 330.3520 BAM A11 Stv. Abtl, Sachbearbeiter/in A12 ku A11 23. 370.0155 FW A11 Sachbearbeiter/in, Gefahrgutbeauftragte/r A12 24. 615.0050 Vpl A11 Sachbearbeiter/in Verwaltung A12 ku A11 25. 615.0110 Vpl A11 Sachbearbeiter/in A12 ku A11 Ö 4.2.1Ö 4.2.1 561 lfd. Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n vorgeschlagener Stellenwert 26. 105.6005 BANOS A12 Abteilungsleiter/in A13 ku A12 27. 370.0211 FW A12 Sachgebietsleiter/in, Sachb. A13 Qualifikationsebene 4 28. 050.0009 Ref.V A12 Vewaltungleiter/in, Sachb. A13/A14 29. 330.2010 BAM A13 U A12 Abteilungsleiter/in A14 30. 110.1212 DiP A13/A14 Sachgebietsleiter/in, stv. Abtl. A15 ku A14 31. 130.5515 StA A14 Abteilungsleiter/in A15 ku A14 32. 500.0003 SHA A13/A14 Abteilungsleiter/in A15 ku A14 33. 120.2010 PA A14 Abteilungsleiter/in A15 34 610.2010 Stpl A13/A14 Abteilungsleiter/in A15 35. 370.0101 FW A15 Abteilungsleiter/in, stv. Dstl. A16 ku A15 * Zulassung zur modularen Qualifizierung 562 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.I/II/044/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan für Lehrkräfte hier: Stellenhebungen bei den Funktionsstellen zum Haushalt 2022 und aktuelle Änderungen bei den Funktionsstellen Anlagen: Gutachten Sachverhalt (kurz): siehe Vorlage 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4.2.2Ö 4.2.2 563 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/044/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Stellenplanänderungen erfolgen unabhängig von Geschlecht, Altersgruppe, ethnischer, sozialer oder anderer Gruppenzugehörigkeit. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) PA SchA SchB 564 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/044/2021 Seite 3 von 3 Gutachtensvorschlag: Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2022 folgende Änderungen ein: In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 7 Stellen nach BGr. A15 gehoben und damit insgesamt 202 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen. Beschlussvorschlag (POA am 19.10.2021): Im Stellenplan der Lehrkräfte treten folgende Änderungen ein: 1. Die Stellen Nr. 452.0610 und 454.0170 der BGr. A15 werden nach BGr. A13/14 abgewertet. 2. Die Stelle Nr. 454.0110 wird nach BGr. A15 gehoben. Der Inhaber der Stelle Nr. 454.0110 wird entsprechend dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert befördert, soweit die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Beschlussvorschlag (StR am 18.11.2021): Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2022 folgende Änderungen ein: In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 7 Stellen nach BGr. A15 gehoben und damit insgesamt 202 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen. 565 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.I/II/043/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2022 hier: Stellenanpassungen Anlagen: Sachverhalt_Stellenanpassungen Anpassungsliste Sachverhalt (kurz): siehe Sachverhalt 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4.3.1Ö 4.3.1 566 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/043/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 567 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/043/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" aufgeführten Stellen werden entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte. Beschlussvorschlag: Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" aufgeführten Stellen werden entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte. 568 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 19.10.2021 Stellenplan 2022 hier: Stellenanpassungen I. Sachverhalt Aus personalwirtschaftlichen Gründen werden während des Haushaltsjahres verschiedentlich Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten besetzt und umgekehrt. Derartige Abweichungen sind jedoch nur vorübergehend zulässig (vgl. § 6 KommHV). Daher muss eine Anpassung der Festlegung im Stellenplan erfolgen. In der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022” sind die Stellen mit solchen Abweichungen zwischen Festlegung und Besetzung aufgeführt. Da für die Bewertung der umzuwandelnden Stellen verschiedene Grundlagen gelten (Bayerisches Besoldungsgesetz für Beamte, Entgeltordnung des TVöD für Tarifbeschäftigte), sind allgemein ”vergleichbare Stellenwerte” nicht möglich; es hatten jeweils Einzelüberprüfungen zu erfolgen. Stellen für Mitarbeiter/innen, die aus persönlichen Gründen nicht auf reguläre Planstellen vermittelt werden können ("Dauerhafte personalwirtschaftliche Zuweisungen"): Wird eine dieser Stellen frei, wird sie dem Stellenplan der Dienststelle entnommen und im Stellenplan dort ausgewiesen, wo entsprechender personalwirtschaftlicher Bedarf besteht. Der Stellenwert wird ggf. an die/den neue/n Stelleninhaber/in angepasst. II. Beilage - Liste "Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" III. Gutachtensvorschlag Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" aufgeführten Stellen werden entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte. IV. Herrn OBM V. Ref. I/II/POA Ö 4.3.1Ö 4.3.1 569 Stellenanpassungen zum Haushalt 2022 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 001.0121 BEAUFTR. DISKRIMINIERUNGSFRAGEN A13/A14 E13 1. 001.2020 SACHBEARBEITER/IN E11 A11 2. 001.2110 SACHBEARBEITER/IN A12 ku A11 A12 *) 3. 001.2120 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 4. 001.3020 SACHBEARBEITER/IN S11B A9/10 5. 001.3060 VERWALTUNGSKRAFT E7 A7 6. 002.0270 VERWALTUNGSFACHKRAFT A8 E8 7. 011.1010 PERS. MITARBEITER/IN E15 ku E14 A15 ku 14 8. 020.0140 WISSENSCH. MITARBEITER/IN A15 ku A14 E13 9. 020.1080 WISSENSCHAFTLICHE/R SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 10. 020.3010 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R A14 E14 11. 020.5030 SACHBEARBEITER/IN E11 A12 12. 040.0027 VERWALTUNGSFACHKRAFT E9B ku E9a A8 13. 040.0410 PAEDAG. MITARBEITER/IN E13 A13/14 14. 040.0730 SACHBEARBEITER/IN A11 E9B 15. 040.0830 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A7 16. 050.0551 SACHBEARBEITER/IN A10 E9c 17. 060.0200 SACHBEARBEITER/IN (DV) A11 ku A10 A11 *) 18. 060.0230 PROTOKOLL- UND SCHREIBDIENST E7 A6/7 19. 100.0120 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 A10 *) 20. 100.2628 ERMITTLER/IN A7 E7 21. 100.3017 SACHBEARBEITER/IN STRAT. EINKAUF A9/A10 E9b 22. 100.3021 FACHEINKÄUFER/IN A9/A10 E9b 23. 100.3131 SGL, FACHEINKÄUFER/IN E10 A11 24. 100.3263 FACHEINKÄUFER/IN A9/A10 E9b 25. 105.6530 STANDESBEAMTER/IN E9B A9/10 26. 105.7520 SACHBEARBEITER/IN, GRUPPENL. A9/A10 E9b 27. 105.7575 GRUPPENLEITER/IN, SCHALTERKRAFT MELDEW. A8 E9a 28. 105.7595 SCHALTERKRAFT MELDEWESEN A7 E7 29. Ö 4.3.1Ö 4.3.1 570 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 110.0040 SACHBEARBEITER/IN, PROJEKTMANAGER/IN A13/A14 E13 30. 110.1226 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN A13/A14 E13 31. 110.1228 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN E13 A13/14 32. 110.1230 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN E13 A13/14 33. 110.1236 PROZESSMANAGER/IN A13/A14 E13 34. 110.1240 PROZESSMANAGER/IN E13 A13/14 35. 115.2014 VERWALTUNGSLEITUNG E11 A12 36. 115.2105 KUNDENMANAGER/IN A13/A14 ku E12 37. 115.2110 IT-ARCHITEKT/IN E12 A12 38. 115.2112 IT-ARCHITEKT/IN E12 A12 39. 115.2140 IT-ARCHITEKT/IN A12 E12 40. 115.2170 IT-ARCHITEKT/IN E12 A12 41. 115.2378 SACHBEARBEITER/IN PROJEKTE A10 E10 42. 115.2452 MODULBETREUER/IN (SÖR) A9/A10 A10 *) 43. 115.2535 IT-SACHBEARBEITER/IN A10 E10 44. 115.2625 NETZWERKINGENIEUR/IN A10 E10 45. 120.2125 SACHBEARBEITER/IN TYP 1 A11 E10 46. 120.2225 SACHBEARBEITER/IN TYP 1 A11 E10 47. 120.4225 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 48. 130.5140 SACHBEARBEITER/IN E9A A8 49. 130.5180 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 50. 130.5530 SB UMFRAGEFORSCHUNG E13 A13/14 51. 200.1250 SACHBEARBEITER/IN E10 A11 52. 200.1360 SACHBEARBEITER/IN A10 A9/A10 53. 200.2040 SACHBEARBEITER/IN A10 E9c 54. 200.2140 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 55. 200.3140 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 56. 210.0210 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A7 57. 210.2410 GRUPPENLEITER/IN UND BUCHH. A9/A10 E9b 58. 210.2430 BUCHHALTER/IN A7 E7 59. 210.2460 BUCHHALTER/IN A7 E7 60. 210.4210 GRUPPENLEITER/IN, SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 61. 571 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 210.5010 ABTEILUNGSLEITER/IN, STV. DIEN A15 ku A14 A15 *) 62. 230.2330 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 63. 320.0310 SCHALTERKRAFT SPRINGER E8 A7 64. 320.2610 SACHBEARBEITER/IN E8 A7 65. 320.3195 SACHBEARBEITER/IN E7 A7 66. 320.4060 AMTLICHER TIERARZT/IN E14 A14 67. 325.1115 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 68. 325.1120 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 69. 325.1230 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 70. 330.1010 ABTEILUNGSLEITER/IN, STV. DSTL. E13 ku A13/14 71. 335.1218 SONDERSACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 72. 370.0062 SB BAUANGELEGENHEITEN (TGA) E10 A11 73. 370.0606 LEHRDISPONENT/IN A10 9c 74. 370.0660 FUNKTAKT. ASSISTENT/IN DIGITALFUNK E9B A9Z 75. 370.0712 SCHICHTLEITER/IN A10 E10 76. 370.0713 SCHICHTLEITER/IN A10 E10 77. 370.0733 DISPONENT/IN A9 E9a 78. 370.0736 DISPONENT/IN A9 E9a 79. 370.0737 DISPONENT/IN A9 E9a 80. 370.0803 DISPONENT/IN E9A A9 81. 401.1050 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 82. 401.1110 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 83. 401.1120 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 84. 401.5130 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 85. 402.0030 PÄDAGOG. MITARBEITER/IN A13/A14 E13 86. 402.0780 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 87. 402.1040 SPRINGKRAFT/SCHULSEKRETARIAT E6 A6/7 88. 416.3110 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E11 U E11 89. 416.3130 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 90. 416.3420 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 91. 416.3460 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E10 U E10 92. 416.3560 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 93. 572 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 416.3560 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 94. 416.3660 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE S15 U S15 95. 416.3680 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 96. 416.3710 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E10 U E10 97. 416.3730 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 98. 416.3730 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 99. 416.3760 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E10 U E10 100. 416.3906 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 101. 416.3906 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 102. 420.3103 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 103. 431.3040 LKF FB M E13 A13Z 104. 442.0170 LKF, FB, D A15 E15 105. 442.0240 LKF, KOORD. PÄD. BETREUUNG E15 A15 106. 451.1220 LEHRKRAFT A13/A14 E13 107. 481.0050 STV SCHULLEITER/IN E15 A15Z 108. 481.1580 LKF GANZTAG RS A13 E13Z 109. 481.1620 LKF UNTERSTB E13 A13Z 110. 500.1021 SACHBEARBEITER/IN AUSSENDIENST E9B A9/10 111. 500.1026 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 112. 500.1317 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 ku E7 113. 500.1322 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E7 114. 500.1573 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 115. 500.1579 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 116. 500.3369 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 117. 500.3729 SACHBEARBEITER/IN, STV. ABTL E10 A10 118. 501.3410 TEAMLEITER/IN A11 E10 119. 520.0003 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E8 120. 520.0513 SACHBEARBEITER/IN SONDERAUFGABEN E9B A9/10 121. 520.6004 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 122. 520.6005 SACHBEARBEITER/IN DATENSCHUTZ E9B A9/10 123. 520.6031 PROJEKTMANAGER/IN A11 E10 124. 520.6221 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E7 125. 573 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 520.6245 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A6/7 126. 520.6411 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 127. 520.6418 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 128. 520.6503 SACHBEARBEITER/IN SONDERAUFGABEN E9C A10 129. 520.6509 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 130. 520.6518 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 131. 520.6521 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 132. 520.6527 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 133. 520.6610 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 134. 520.6611 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 135. 610.5210 SACHGEBIETSLEITER/IN E11 A12 136. 610.5220 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 137. 615.0130 SACHBEARBEITER/IN E9C A10 138. 615.0140 SACHBEARBEITER/IN E9C A10 139. 615.0170 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 140. 630.1220 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 141. 630.1240 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 142. 640.0330 TECHN. SACHBEARBEITER/IN E13 ku Verlager A13 143. 640.2210 BAUINGENIEUR/IN E12 A12 144. 640.3235 BAUINGENIEUR/IN E12 A12 145. 640.3490 SACHGEBIETSLEITER/IN E13 A13/14 146. 640.3515 BAUINGENIEUR/IN SUN E11 A11 147. 640.4010 ABTEILUNGSLEITER/IN A14 E14 148. 640.5211 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN E11 A11 149. 740.1140 SACHBEARBEITER/IN RECHUNGSWESEN A7 E7 150. 740.1210 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 A10 *) 151. 800.1101 ABTEILUNGSLEITER/IN, STV. WLT A16 E15 152. 800.2002 ABTEILUNGSLEITER/IN E15 A15 153. 800.6438 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 154. 850.0023 TECHN. MITARB. WB, QUALITÄTSMANAGEMENT A13/A14 E13 155. 850.1118 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG E9B A9/10 156. 574 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 850.1122 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 157. 850.1130 SACHBEARBEITER/IN, STV. GRL E8 A8 158. 850.1266 SACHBEARBEITER/IN BUCHHALTUNG E8 A7 159. 850.1371 SACHBEARBEITER/IN MATERIALWIRTSCHAFT E9B A9/10 160. 850.1422 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 161. 850.2246 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 162. 850.2251 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 163. 850.2255 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 164. 850.2489 BAUINGENIEUR/IN, HAFENBRÜCKEN A12 E12 165. 850.4380 VERWALTUNGSFACHKRAFT, DISPONENT/IN E7 A7 166. 850.5235 SACHGEBIETSLEITER/IN E11 A12 167. 850.5264 VERWALTUNGSFACHKRAFT E6 A6/7 168. Veränderung aufgrund eines Antrag des Geschäftsbereiches oder der Personalvertretung im Rahmen der Hebungsrunde zum Haushalt 2022 (ohne Beförderung der/des Stelleninhabers/in *) 575 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2022 - Gesamtstellenplan Ö 4.4.1Ö 4.4.1 576 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stellenplan der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 ergibt sich aus den im Stellenplan 2021 aufgeführten Stellen, sowie aus den zum Haushalt 2022 beschlossenen Stellenschaffungen, Stellenhebungen für Beamte und Stellenanpassungen sowie den sonstigen im Jahr 2021 gefassten Gutachten/Beschlüssen des Personal- und Organisationsausschusses, der Werkausschüsse und des Stadtrats. 577 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/025/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025 Anlagen: 5.1 MIP-Änderungsanträge 5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen Ö 5Ö 5 578 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/025/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2022 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2022 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden. 579 Beilage 5.1 Seite 1 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0001 00008 Dokuzentrum: Abschließender Ausbau 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 17.801 2.637 5.370 5.570 4.224 0 0 0 Änderungsantrag 20.982 2.637 5.370 3.955 7.323 1.697 0 0 mehr/weniger(-) 3.181 0 0 -1.615 3.099 1.697 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 16.767 2.363 5.123 5.105 4.176 0 0 0 Änderungsantrag 19.554 2.363 5.123 3.650 6.918 1.500 0 0 mehr/weniger(-) 2.787 0 0 -1.455 2.742 1.500 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.009 249 247 465 48 0 0 0 Änderungsantrag 1.403 249 247 305 405 197 0 0 mehr/weniger(-) 394 0 0 -160 357 197 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 25 25 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -17.801 -2.637 -5.370 -5.570 -4.224 0 0 0 Änderungsantrag -20.982 -2.637 -5.370 -3.955 -7.323 -1.697 0 0 mehr(-)/weniger -3.181 0 0 1.615 -3.099 -1.697 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -11.000 -2.340 -3.000 -3.500 -2.160 0 0 0 Änderungsantrag -11.000 -2.340 -3.000 -1.200 -4.460 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 2.300 -2.300 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -6.801 -297 -2.370 -2.070 -2.064 0 0 0 Änderungsantrag -9.982 -297 -2.370 -2.755 -2.863 -1.697 0 0 mehr(-)/weniger -3.181 0 0 -685 -799 -1.697 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.776 -272 -2.370 -2.070 -2.064 0 0 0 Änderungsantrag -9.957 -272 -2.370 -2.755 -2.863 -1.697 0 0 mehr(-)/weniger -3.181 0 0 -685 -799 -1.697 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -25 -25 0 0 0 0 0 0 Begründung: Beim abschließenden Ausbau des Dokuzentrums kommt es zu Mehrkosten in Höhe von 3,181 Mio. Euro. Diese ergeben sich aufgrund von zusätzlichen Kosten für Baustellensicherung, Videoüberwachung, höheren Kosten für Containeranmietung und Kosten für die Sanierung der Stahleingangstreppe. Außerdem erfolgt eine Anpassung des Mittelabflusses. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0002 01095 Eibach Bürgertreff 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 450 6 9 0 0 435 0 0 Änderungsantrag 450 6 9 0 150 285 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 150 -150 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 450 6 9 0 0 435 0 0 Änderungsantrag 450 6 9 0 150 285 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 150 -150 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -450 -6 -9 0 0 -435 0 0 Änderungsantrag -450 -6 -9 0 -150 -285 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -150 150 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -450 -6 -9 0 0 -435 0 0 Änderungsantrag -450 -6 -9 0 -150 -285 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -150 150 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -450 -6 -9 0 0 -435 0 0 Änderungsantrag -450 -6 -9 0 -150 -285 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -150 150 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Errichtung des Bürgertreffs Eibach im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus wird entgegen der bisherigen Planung vorgezogen. Für das Jahr 2023 werden daher 150.000 Euro berücksichtigt. Ö 5Ö 5 580 Beilage 5.1 Seite 2 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0003 01121 Dokuzentrum Neugest. Dauerausstellung 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.400 18 282 1.218 4.682 1.200 0 0 Änderungsantrag 6.140 18 282 799 1.030 4.011 0 0 mehr/weniger(-) -1.260 0 0 -419 -3.652 2.811 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.400 18 282 1.218 4.682 1.200 0 0 Änderungsantrag 470 18 32 60 240 120 0 0 mehr/weniger(-) -6.930 0 -250 -1.158 -4.442 -1.080 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 5.670 0 250 739 790 3.891 0 0 mehr/weniger(-) 5.670 0 250 739 790 3.891 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.400 -18 -282 -1.218 -4.682 -1.200 0 0 Änderungsantrag -6.140 -18 -282 -799 -1.030 -4.011 0 0 mehr(-)/weniger 1.260 0 0 419 3.652 -2.811 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -5.550 0 -100 -1.500 -3.350 -600 0 0 Änderungsantrag -470 0 -100 -10 -240 -120 0 0 mehr(-)/weniger 5.080 0 0 1.490 3.110 480 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.135 0 0 -1.120 -821 -2.194 0 0 mehr(-)/weniger -4.135 0 0 -1.120 -821 -2.194 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.850 -18 -182 282 -1.332 -600 0 0 Änderungsantrag -1.535 -18 -182 331 31 -1.697 0 0 mehr(-)/weniger 315 0 0 49 1.363 -1.097 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.850 -18 -182 282 -1.332 -600 0 0 Änderungsantrag 0 -18 68 -50 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.850 0 250 -332 1.332 600 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.535 0 -250 381 31 -1.697 0 0 mehr(-)/weniger -1.535 0 -250 381 31 -1.697 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme reduzieren sich auf den reinen Sachaufwand. Es erfolgte außerdem eine Aufteilung nach konsumtiven und investiven Ansätzen. Die Einzahlungen wurden reduziert und ebenso zwischen konsumtiven und investiven Ansätzen aufgeteilt. Außerdem erfolgt eine Anpassung des Mittelabflusses. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 0004 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193 Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952 Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952 B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010 Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135 Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135 B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183 Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952 Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952 Begründung: Aktuell zeichnet sich eine Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität und einem Ausbau des ÖPNV und Radverkehrs ab. Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität und weniger Schadstoffausstoß werden umgesetzt und in den nächsten Jahren Früchte tragen. Damit wird der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs, dessen Beginn nach wie vor unklar ist, immer mehr zu einem Symbol einer nicht mehr zeitgemäßen Verkehrsplanung, die gigantische Finanzmittel verschlingt. Wir lehnen die Maßnahme ab und fordern, stattdessen die Mittel in den Ausbau einer attraktiven ÖPNV- und Rad- und Fußgängerinfrastruktur zu investieren. 581 Beilage 5.1 Seite 3 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0005 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193 Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952 Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952 B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010 Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135 Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135 B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183 Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952 Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952 Begründung: Der Ausbau des Frankenschnellweges ist ein Projekt aus dem vergangenen Jahrtausend und entspricht keiner modernen Verkehrsplanung. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Kosten. Die Mittel sollten in den ÖPNV und in das Radwegenetz investiert werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP , Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0006 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193 Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952 Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952 B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010 Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135 Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135 B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183 Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952 Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952 Begründung: Dieses Projekt steht einer ernsthaften Wende in der Nürnberger Verkehrspolitik weiterhin massiv entgegen und sollte daher endlich aufgegeben werden. 582 Beilage 5.1 Seite 4 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0007 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193 Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952 Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952 B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145 Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145 B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010 Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135 Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135 B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183 Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952 Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952 Begründung: Die ursprüngliche Planung zum Ausbau des FSW entspricht nicht den Anforderungen der heutigen Zeit. Der Stadtrat muss sich mit Alternativen auseinandersetzen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0008 00709 Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 18.760 5.174 11.791 0 23 1.225 547 0 Änderungsantrag 19.960 5.174 11.791 0 0 0 0 2.995 mehr/weniger(-) 1.200 0 0 0 -23 -1.225 -547 2.995 A.1 Auszahlungen investiv 18.514 5.076 11.666 0 0 1.225 547 0 Änderungsantrag 19.726 5.076 11.666 0 0 0 0 2.984 mehr/weniger(-) 1.212 0 0 0 0 -1.225 -547 2.984 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 246 98 125 0 23 0 0 0 Änderungsantrag 234 98 125 0 0 0 0 11 mehr/weniger(-) -12 0 0 0 -23 0 0 11 B. Finanzierung der Maßnahme -18.760 -5.174 -11.791 0 -23 -1.225 -547 0 Änderungsantrag -19.960 -5.174 -11.791 0 0 0 0 -2.995 mehr(-)/weniger -1.200 0 0 0 23 1.225 547 -2.995 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -18.760 -5.174 -11.791 0 -23 -1.225 -547 0 Änderungsantrag -19.960 -5.174 -11.791 0 0 0 0 -2.995 mehr(-)/weniger -1.200 0 0 0 23 1.225 547 -2.995 B.3.1 Städtische Mittel investiv -18.514 -5.076 -11.666 0 0 -1.225 -547 0 Änderungsantrag -19.726 -5.076 -11.666 0 0 0 0 -2.984 mehr(-)/weniger -1.212 0 0 0 0 1.225 547 -2.984 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -246 -98 -125 0 -23 0 0 0 Änderungsantrag -234 -98 -125 0 0 0 0 -11 mehr(-)/weniger 12 0 0 0 23 0 0 -11 Begründung: Aufgrund der Verlängerung des Planungszeitraums und zusätzlicher benötigter Gutachten zur Baurechtsschaffung nach Änderung von Richtlinien erhöht sich der Mittelbedarf. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem auch eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 583 Beilage 5.1 Seite 5 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0009 00817 Gebersdorfer Str. zw. Rangau-u.Felsenstr 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0 mehr/weniger(-) 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0 mehr/weniger(-) 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -5.038 0 0 -1.500 -2.500 -1.038 0 0 mehr(-)/weniger -5.038 0 0 -1.500 -2.500 -1.038 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.000 0 0 -600 -1.000 -400 0 0 mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -600 -1.000 -400 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0 mehr(-)/weniger -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0 mehr(-)/weniger -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Es ist daher dringend ein Straßenaufbau entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen notwendig. Neben dem Ausbau der Straße sind verschiedene Verbesserungen für den Radverkehr und für Fußgängerinnen und Fußgänger geplant. Außerdem erfolgt der Bau einer Lichtsignalanlage (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 9). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0010 00824 Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 18.660 993 1.737 0 0 650 3.015 12.265 Änderungsantrag 2.730 993 1.737 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -15.930 0 0 0 0 -650 -3.015 -12.265 A.1 Auszahlungen investiv 17.560 992 638 0 0 650 3.015 12.265 Änderungsantrag 1.630 992 638 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -15.930 0 0 0 0 -650 -3.015 -12.265 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.100 1 1.099 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -18.660 -993 -1.737 0 0 -650 -3.015 -12.265 Änderungsantrag -2.730 -993 -1.737 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 15.930 0 0 0 0 650 3.015 12.265 B.1 Einzahlungen investiv -8.963 -244 -777 0 0 -325 -1.507 -6.110 Änderungsantrag -1.021 -244 -777 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 7.942 0 0 0 0 325 1.507 6.110 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -9.697 -749 -960 0 0 -325 -1.508 -6.155 Änderungsantrag -1.709 -749 -960 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 7.988 0 0 0 0 325 1.508 6.155 B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.597 -748 139 0 0 -325 -1.508 -6.155 Änderungsantrag -609 -748 139 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 7.988 0 0 0 0 325 1.508 6.155 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.100 -1 -1.099 0 0 0 0 0 Begründung: Der Bedarf des Verkehrsleitsystems soll in der geplanten Form nochmals geprüft und neu definiert werden. Dabei sind auch mögliche Kostenbeteiligungen Dritter zu berücksichtigen. 584 Beilage 5.1 Seite 6 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0011 00836 Umbaumaßnahmen Regensburger Straße 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 9.107 0 3.415 0 822 3.998 872 0 Änderungsantrag 9.910 0 3.415 0 1.625 3.998 872 0 mehr/weniger(-) 803 0 0 0 803 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 9.107 0 3.415 0 822 3.998 872 0 Änderungsantrag 9.910 0 3.415 0 1.625 3.998 872 0 mehr/weniger(-) 803 0 0 0 803 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -9.107 0 -3.415 0 -822 -3.998 -872 0 Änderungsantrag -9.910 0 -3.415 0 -1.625 -3.998 -872 0 mehr(-)/weniger -803 0 0 0 -803 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -6.845 0 -1.954 0 -462 -3.627 -802 0 Änderungsantrag -7.625 0 -1.954 0 -1.242 -3.627 -802 0 mehr(-)/weniger -780 0 0 0 -780 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.262 0 -1.461 0 -360 -371 -70 0 Änderungsantrag -2.285 0 -1.461 0 -383 -371 -70 0 mehr(-)/weniger -23 0 0 0 -23 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.262 0 -1.461 0 -360 -371 -70 0 Änderungsantrag -2.285 0 -1.461 0 -383 -371 -70 0 mehr(-)/weniger -23 0 0 0 -23 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Mehrkosten umfassen eine vermögenstechnische Übertragung eines Grundstücks von NüSt in das Infrastrukturvermögen der Stadt. Wegen einer vereinbarten Entschädigungsleistung kommt es auch zu Mehreinzahlungen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0012 00875 Brücken Hafenstraße über SWT und MDK 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 120.712 4.042 21.215 0 33.000 38.000 24.000 455 Änderungsantrag 158.000 4.042 21.215 0 24.227 33.262 28.643 46.611 mehr/weniger(-) 37.288 0 0 0 -8.773 -4.738 4.643 46.156 A.1 Auszahlungen investiv 120.350 3.974 20.921 0 33.000 38.000 24.000 455 Änderungsantrag 148.873 3.974 20.921 0 24.103 33.219 28.600 38.056 mehr/weniger(-) 28.523 0 0 0 -8.897 -4.781 4.600 37.601 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 362 68 294 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 9.127 68 294 0 124 43 43 8.555 mehr/weniger(-) 8.765 0 0 0 124 43 43 8.555 B. Finanzierung der Maßnahme -120.712 -4.042 -21.215 0 -33.000 -38.000 -24.000 -455 Änderungsantrag -158.000 -4.042 -21.215 0 -24.227 -33.262 -28.643 -46.611 mehr(-)/weniger -37.288 0 0 0 8.773 4.738 -4.643 -46.156 B.1 Einzahlungen investiv -62.612 0 -5.343 0 -17.157 -19.757 -12.478 -7.877 Änderungsantrag -73.991 0 -5.343 0 -11.346 -15.577 -13.414 -28.311 mehr(-)/weniger -11.379 0 0 0 5.811 4.180 -936 -20.434 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -58.100 -4.042 -15.872 0 -15.843 -18.243 -11.522 7.422 Änderungsantrag -84.009 -4.042 -15.872 0 -12.881 -17.685 -15.229 -18.300 mehr(-)/weniger -25.909 0 0 0 2.962 558 -3.707 -25.722 B.3.1 Städtische Mittel investiv -57.738 -3.974 -15.578 0 -15.843 -18.243 -11.522 7.422 Änderungsantrag -74.882 -3.974 -15.578 0 -12.757 -17.642 -15.186 -9.745 mehr(-)/weniger -17.144 0 0 0 3.086 601 -3.664 -17.167 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -362 -68 -294 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -9.127 -68 -294 0 -124 -43 -43 -8.555 mehr(-)/weniger -8.765 0 0 0 -124 -43 -43 -8.555 Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich. Die Mehrkosten resultieren aus einer detaillierteren Planung, dem Abschluss der Kostenberechnung, der Teuerung aus dem bisherigen Kostenstand und Abschluss der Ermittlungen der Kosten für den Vorteilsausgleich für den ersparten Unterhalt an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Durch die Mehrkosten wird auch mit höheren Zuschüssen gerechnet. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 585 Beilage 5.1 Seite 7 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0013 00876 Brücke FSW über MDK und SWT 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 90.358 3.390 9.584 3.387 25.556 18.000 22.000 8.441 Änderungsantrag 102.370 3.390 9.584 0 23.276 19.750 14.100 32.270 mehr/weniger(-) 12.012 0 0 -3.387 -2.280 1.750 -7.900 23.829 A.1 Auszahlungen investiv 90.358 3.390 9.584 3.387 25.556 18.000 22.000 8.441 Änderungsantrag 89.370 3.390 9.584 0 23.276 19.750 14.100 19.270 mehr/weniger(-) -988 0 0 -3.387 -2.280 1.750 -7.900 10.829 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 13.000 0 0 0 0 0 0 13.000 mehr/weniger(-) 13.000 0 0 0 0 0 0 13.000 B. Finanzierung der Maßnahme -90.358 -3.390 -9.584 -3.387 -25.556 -18.000 -22.000 -8.441 Änderungsantrag -102.370 -3.390 -9.584 0 -23.276 -19.750 -14.100 -32.270 mehr(-)/weniger -12.012 0 0 3.387 2.280 -1.750 7.900 -23.829 B.1 Einzahlungen investiv -45.912 0 -1.893 -1.727 -12.979 -9.146 -11.178 -8.989 Änderungsantrag -49.670 0 -1.893 0 -11.238 -9.535 -6.807 -20.197 mehr(-)/weniger -3.758 0 0 1.727 1.741 -389 4.371 -11.208 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -44.446 -3.390 -7.691 -1.660 -12.577 -8.854 -10.822 548 Änderungsantrag -52.700 -3.390 -7.691 0 -12.038 -10.215 -7.293 -12.073 mehr(-)/weniger -8.254 0 0 1.660 539 -1.361 3.529 -12.621 B.3.1 Städtische Mittel investiv -44.446 -3.390 -7.691 -1.660 -12.577 -8.854 -10.822 548 Änderungsantrag -39.700 -3.390 -7.691 0 -12.038 -10.215 -7.293 927 mehr(-)/weniger 4.746 0 0 1.660 539 -1.361 3.529 379 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -13.000 0 0 0 0 0 0 -13.000 mehr(-)/weniger -13.000 0 0 0 0 0 0 -13.000 Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich. Die Mehrkosten resultieren aus einer detaillierteren Planung, dem Abschluss der Kostenberechnung, der Teuerung aus dem bisherigen Kostenstand und Abschluss der Ermittlungen der Kosten für den Vorteilsausgleich für den ersparten Unterhalt an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Durch die Mehrkosten wird auch mit höheren Zuschüssen gerechnet. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0014 a 01008 BW1.140 Brücke GüntersbühlerStr.Ringbahn 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Brücke ist in einem ungenügenden Zustand und erfordert sofortige Maßnahmen, da die ursprüngliche Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Vor dem Hintergrund der hohen Instandsetzungskosten der bestehenden Brücke, verbunden mit dem Entfall ihrer ursprünglichen Funktion als Überführung der Eisenbahntrasse, soll der Rückbau der Brücke und eine Straßenwiederherstellung erfolgen (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 10). Eine Teilfinanzierung von 1 Mio. Euro erfolgt aus der Brückenpauschale (vgl. Antrag Nr. 14 b). 586 Beilage 5.1 Seite 8 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0014 b 50 Generalinstands. v. Brücken, Stegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.700 0 0 1.700 2.000 2.000 2.000 0 Änderungsantrag 6.700 0 0 1.200 1.500 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) -1.000 0 0 -500 -500 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.700 0 0 1.700 2.000 2.000 2.000 0 Änderungsantrag 6.700 0 0 1.200 1.500 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) -1.000 0 0 -500 -500 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.700 0 0 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000 0 Änderungsantrag -6.700 0 0 -1.200 -1.500 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger 1.000 0 0 500 500 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -7.700 0 0 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000 0 Änderungsantrag -6.700 0 0 -1.200 -1.500 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger 1.000 0 0 500 500 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.700 0 0 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000 0 Änderungsantrag -6.700 0 0 -1.200 -1.500 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger 1.000 0 0 500 500 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der Rückbau des Bauwerks 1.140, Brücke Günthersbühler Straße über die ehemalige Ringbahn, wird in den Jahren 2022 und 2023 jeweils mit 500.000 Euro aus der Brückenpauschale teilfinanziert. Der Pauschalansatz der Brückenpauschale ist daher zu reduzieren (vgl. Antrag Nr. 14 a). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0015 01039 Geh.-u. Radwegebrücke Nordring BP 4525 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0 mehr/weniger(-) 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0 mehr/weniger(-) 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.440 -30 -475 -1.255 -2.300 -380 0 0 mehr(-)/weniger -4.440 -30 -475 -1.255 -2.300 -380 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -800 0 0 0 0 -800 0 0 mehr(-)/weniger -800 0 0 0 0 -800 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0 mehr(-)/weniger -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0 mehr(-)/weniger -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4525 sieht eine Rad- und Gehverbindung zwischen dem neuen Baugebiet auf dem ehemaligen Gelände des Nordbahnhofes südlich des Nordrings und der Rollnerstraße vor. Sie ist die Fortsetzung der bereits fertiggestellten Freiraumverbindung entlang des Weges „Zum Nordbahnhof“ und führt vorerst bis an die Rollnerstraße. Die Anbindung der nördlichen Wohngebiete Nürnbergs an das Naherholungsgebiet Marienbergpark mit den dort bereits bestehenden Wegen der Freiraumverbindung wird dadurch gewährleistet. Neben dem Bau der Brücke über den Nordring, werden auch die zugehörigen Geh- und Radwege zwischen dem Weg „Zum Nordbahnhof“ und der Rollnerstraße geschaffen (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 11). 587 Beilage 5.1 Seite 9 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 a 01107 Grünanlage Dorfäcker-Ost BP 4506 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.018 9 41 896 41 31 0 0 mehr/weniger(-) 1.018 9 41 896 41 31 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.018 9 41 896 41 31 0 0 mehr/weniger(-) 1.018 9 41 896 41 31 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0 mehr(-)/weniger -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0 mehr(-)/weniger -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0 mehr(-)/weniger -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4506 soll die Grünanlage mit integriertem Bolzplatz und Spielplatz erstmals hergestellt werden. Sie beinhaltet festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen in Form von naturbelassenen Flächen, Baum und Gehölzpflanzungen im gesamten Bereich sowie die Anlage extensiver Grünflächen. Die Herstellung der Grünanlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 16 e). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 b 01108 Neubau Grünanlage Züricher Park 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.961 0 301 254 2.184 2.222 0 0 Änderungsantrag 5.500 0 750 500 2.000 2.250 0 0 mehr/weniger(-) 539 0 449 246 -184 28 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.961 0 301 254 2.184 2.222 0 0 Änderungsantrag 5.500 0 750 500 2.000 2.250 0 0 mehr/weniger(-) 539 0 449 246 -184 28 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -4.961 0 -301 -254 -2.184 -2.222 0 0 Änderungsantrag -5.500 0 -750 -500 -2.000 -2.250 0 0 mehr(-)/weniger -539 0 -449 -246 184 -28 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -4.511 0 -172 -205 -2.134 -2.000 0 0 Änderungsantrag -4.500 0 -675 -450 -1.800 -1.575 0 0 mehr(-)/weniger 11 0 -503 -245 334 425 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -450 0 -129 -49 -50 -222 0 0 Änderungsantrag -1.000 0 -75 -50 -200 -675 0 0 mehr(-)/weniger -550 0 54 -1 -150 -453 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -450 0 -129 -49 -50 -222 0 0 Änderungsantrag -1.000 0 -75 -50 -200 -675 0 0 mehr(-)/weniger -550 0 54 -1 -150 -453 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme aufgrund detaillierterer Planungen. Zudem wird es einen Zuschuss von max. 4,5 Mio. Euro geben, weshalb die zu erwartenden Drittmittel geringfügig reduziert werden müssen. Die sich auf den Stadthaushalt ergebende höhere Belastung wird aus dem Masterplan Freiraum finanziert (vgl. Antrag 16 e). 588 Beilage 5.1 Seite 10 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 c 01119 Spielplatz Annette-Kolb-Anlage 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 mehr/weniger(-) 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 mehr/weniger(-) 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.108 0 -794 0 -1.296 -18 0 0 mehr(-)/weniger -2.108 0 -794 0 -1.296 -18 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.000 0 0 0 -987 -13 0 0 mehr(-)/weniger -1.000 0 0 0 -987 -13 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 mehr(-)/weniger -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 mehr(-)/weniger -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die erforderliche Generalsanierung und Erweiterung des Spielplatzes Annette-Kolb-Anlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt. Eine Teilfinanzierung kann außerdem aus den Haushaltsresten des Stadterneuerungsansatzes "Langwasser" (vgl. Antrag Nr. 16 d) und den bereits im Vollzug 2021 bewilligten Restmitteln des Ansatzes "Kraftshof" erfolgen. Die restlichen städtischen Mittel werden aus dem Masterplan Freiraum finanziert (vgl. Antrag Nr. 16 e). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 d 00766 Stadterneuerung Langwasser Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 3.030 70 930 0 500 550 550 430 Änderungsantrag 2.530 70 430 0 500 550 550 430 mehr/weniger(-) -500 0 -500 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.900 0 550 0 300 400 400 250 Änderungsantrag 1.600 0 250 0 300 400 400 250 mehr/weniger(-) -300 0 -300 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.130 70 380 0 200 150 150 180 Änderungsantrag 930 70 180 0 200 150 150 180 mehr/weniger(-) -200 0 -200 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -3.030 -70 -930 0 -500 -550 -550 -430 Änderungsantrag -2.530 -70 -430 0 -500 -550 -550 -430 mehr(-)/weniger 500 0 500 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.064 0 -308 0 -168 -224 -224 -140 Änderungsantrag -896 0 -140 0 -168 -224 -224 -140 mehr(-)/weniger 168 0 168 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv -633 -15 -237 0 -112 -84 -84 -101 Änderungsantrag -521 -15 -125 0 -112 -84 -84 -101 mehr(-)/weniger 112 0 112 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.333 -55 -385 0 -220 -242 -242 -189 Änderungsantrag -1.113 -55 -165 0 -220 -242 -242 -189 mehr(-)/weniger 220 0 220 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -836 0 -242 0 -132 -176 -176 -110 Änderungsantrag -704 0 -110 0 -132 -176 -176 -110 mehr(-)/weniger 132 0 132 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -497 -55 -143 0 -88 -66 -66 -79 Änderungsantrag -409 -55 -55 0 -88 -66 -66 -79 mehr(-)/weniger 88 0 88 0 0 0 0 0 Begründung: Die Generalsanierung und Erweiterung der Annette-Kolb-Anlage kann aus vorhandenen Haushaltsresten in Höhe von 500.000 Euro aus dem Stadterneuerungsansatz Langwasser teilfinanziert werden. Die Annette-Kolb-Anlage wird aus Transparenzgründen separat im Haushalt dargestellt (vgl. Antrag Nr. 16 c). 589 Beilage 5.1 Seite 11 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 e 00714 Masterplan Freiraum 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 57.161 1.256 3.191 1.901 4.805 8.908 9.100 28.000 Änderungsantrag 55.329 1.256 3.245 1.004 4.305 8.419 9.100 28.000 mehr/weniger(-) -1.832 0 54 -897 -500 -489 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 56.920 1.034 3.172 1.901 4.805 8.908 9.100 28.000 Änderungsantrag 55.088 1.034 3.226 1.004 4.305 8.419 9.100 28.000 mehr/weniger(-) -1.832 0 54 -897 -500 -489 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 241 222 19 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -57.161 -1.256 -3.191 -1.901 -4.805 -8.908 -9.100 -28.000 Änderungsantrag -55.329 -1.256 -3.245 -1.004 -4.305 -8.419 -9.100 -28.000 mehr(-)/weniger 1.832 0 -54 897 500 489 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -774 -206 -226 -342 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -56.387 -1.050 -2.965 -1.559 -4.805 -8.908 -9.100 -28.000 Änderungsantrag -54.555 -1.050 -3.019 -662 -4.305 -8.419 -9.100 -28.000 mehr(-)/weniger 1.832 0 -54 897 500 489 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -56.146 -828 -2.946 -1.559 -4.805 -8.908 -9.100 -28.000 Änderungsantrag -54.314 -828 -3.000 -662 -4.305 -8.419 -9.100 -28.000 mehr(-)/weniger 1.832 0 -54 897 500 489 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -241 -222 -19 0 0 0 0 0 Begründung: Die Herstellung der Grünanlage Dorfäcker-Ost (vgl. Antrag Nr. 16 a), die Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt im Zuge des Neubaus der Grünanlage Züricher Park (vgl. Antrag Nr. 16 b) und der städtische Anteil für die Generalsanierung bzw. Erweiterung der Annette-Kolb-Anlage (vgl. Antrag Nr. 16 c), der nicht aus vorhandenen Restmitteln der Städtebauförderungsansätze finanziert werden kann, werden aus dem Ansatz des Masterplans Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0017 01109 Am Wegfeld, Erweiterung P+R 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.400 34 96 2.000 270 0 0 0 Änderungsantrag 2.400 34 96 0 2.000 270 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.000 1.730 270 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.400 34 96 2.000 270 0 0 0 Änderungsantrag 2.400 34 96 0 2.000 270 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.000 1.730 270 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.400 -34 -96 -2.000 -270 0 0 0 Änderungsantrag -2.400 -34 -96 0 -2.000 -270 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 2.000 -1.730 -270 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -530 0 0 -441 -89 0 0 0 Änderungsantrag -530 0 0 0 -441 -89 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 441 -352 -89 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.870 -34 -96 -1.559 -181 0 0 0 Änderungsantrag -1.870 -34 -96 0 -1.559 -181 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 1.559 -1.378 -181 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.870 -34 -96 -1.559 -181 0 0 0 Änderungsantrag -1.870 -34 -96 0 -1.559 -181 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 1.559 -1.378 -181 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der Baubeginn der Maßnahme wird von 2022 auf 2023 verschoben. Demnach sind auch die Haushaltsansätze zu verschieben. 590 Beilage 5.1 Seite 12 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0018 a 01114 GA Helmut-Herold-Platz/ SP Frankenstr. 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0 mehr/weniger(-) 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0 mehr/weniger(-) 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.460 0 -62 -850 -1.148 -350 -50 0 mehr(-)/weniger -2.460 0 -62 -850 -1.148 -350 -50 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.393 0 0 0 -696 -697 0 0 mehr(-)/weniger -1.393 0 0 0 -696 -697 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0 mehr(-)/weniger -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0 mehr(-)/weniger -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Aufwertung des Helmut-Herold-Platzes wird aus dem Stadterneuerungsansatz „Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 18 b). Außerdem werden die Drittmittel aus dem Sonderförderprogramm „Investitionspakt Sportstätten“ veranschlagt. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0018 b 00630 StadternGibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.875 723 628 0 1.300 700 1.100 4.424 Änderungsantrag 6.340 723 553 0 0 0 640 4.424 mehr/weniger(-) -2.535 0 -75 0 -1.300 -700 -460 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.303 74 299 0 1.100 600 1.000 4.230 Änderungsantrag 5.068 74 224 0 0 0 540 4.230 mehr/weniger(-) -2.235 0 -75 0 -1.100 -600 -460 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.572 649 329 0 200 100 100 194 Änderungsantrag 1.272 649 329 0 0 0 100 194 mehr/weniger(-) -300 0 0 0 -200 -100 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -8.875 -723 -628 0 -1.300 -700 -1.100 -4.424 Änderungsantrag -6.340 -723 -553 0 0 0 -640 -4.424 mehr(-)/weniger 2.535 0 75 0 1.300 700 460 0 B.1 Einzahlungen investiv -4.090 -85 -153 0 -616 -336 -560 -2.340 Änderungsantrag -2.835 -85 -108 0 0 0 -302 -2.340 mehr(-)/weniger 1.255 0 45 0 616 336 258 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv -880 -220 -312 0 -112 -56 -56 -124 Änderungsantrag -712 -220 -312 0 0 0 -56 -124 mehr(-)/weniger 168 0 0 0 112 56 0 0 B.3 Städtische Mittel -3.905 -418 -163 0 -572 -308 -484 -1.960 Änderungsantrag -2.793 -418 -133 0 0 0 -282 -1.960 mehr(-)/weniger 1.112 0 30 0 572 308 202 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.213 11 -146 0 -484 -264 -440 -1.890 Änderungsantrag -2.233 11 -116 0 0 0 -238 -1.890 mehr(-)/weniger 980 0 30 0 484 264 202 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -692 -429 -17 0 -88 -44 -44 -70 Änderungsantrag -560 -429 -17 0 0 0 -44 -70 mehr(-)/weniger 132 0 0 0 88 44 0 0 Begründung: Die Aufwertung der Grünanlage Helmut-Herold-Platz wird vollständig aus Haushaltsmitteln der Jahre 2023-2025 des Stadterneuerungsansatzes für Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus finanziert und aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 18 a). Außerdem wurden in 2021 insgesamt 75 T€ für den Pocket-Park Ludwigshafener Straße zur Finanzierung herangezogen und ausgegliedert. 591 Beilage 5.1 Seite 13 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0019 01133 Kreisverkehr Worzeldorf 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.500 0 200 0 2.000 300 0 0 Änderungsantrag 2.962 0 200 2.240 522 0 0 0 mehr/weniger(-) 462 0 0 2.240 -1.478 -300 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.500 0 200 0 2.000 300 0 0 Änderungsantrag 2.962 0 200 2.240 522 0 0 0 mehr/weniger(-) 462 0 0 2.240 -1.478 -300 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.500 0 -200 0 -2.000 -300 0 0 Änderungsantrag -2.962 0 -200 -2.240 -522 0 0 0 mehr(-)/weniger -462 0 0 -2.240 1.478 300 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.958 0 0 -1.478 -480 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.958 0 0 -1.478 -480 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.500 0 -200 0 -2.000 -300 0 0 Änderungsantrag -1.004 0 -200 -762 -42 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.496 0 0 -762 1.958 300 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.500 0 -200 0 -2.000 -300 0 0 Änderungsantrag -1.004 0 -200 -762 -42 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.496 0 0 -762 1.958 300 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf wird die Umsetzung der Maßnahme um ein Jahr vorgezogen. Aufgrund detaillierter Planungen ergibt sich eine Erhöhung der Gesamtkosten. Zudem wurde eine Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungs- gesetz (BayGVFG) in Aussicht gestellt und im Ansatz berücksichtigt. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0020 01137 Oberer Wöhrder See BA 1 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.283 89 1 0 0 750 353 90 Änderungsantrag 1.283 89 1 0 750 353 90 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 750 -397 -263 -90 A.1 Auszahlungen investiv 1.283 89 1 0 0 750 353 90 Änderungsantrag 1.283 89 1 0 750 353 90 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 750 -397 -263 -90 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.283 -89 -1 0 0 -750 -353 -90 Änderungsantrag -1.283 -89 -1 0 -750 -353 -90 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -750 397 263 90 B.1 Einzahlungen investiv -577 0 0 0 0 -360 -169 -48 Änderungsantrag -577 0 0 0 -360 -169 -48 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -360 191 121 48 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -706 -89 -1 0 0 -390 -184 -42 Änderungsantrag -706 -89 -1 0 -390 -184 -42 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -390 206 142 42 B.3.1 Städtische Mittel investiv -706 -89 -1 0 0 -390 -184 -42 Änderungsantrag -706 -89 -1 0 -390 -184 -42 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -390 206 142 42 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf wird die Umsetzung um ein Jahr vorgezogen, um die Abrufung von in Aussicht gestellten Zuwendungen und den optimalen Bauablauf in Zusammenhang mit zukünftigen Bauabschnitten zu gewährleisten. 592 Beilage 5.1 Seite 14 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0021 a 01166 Radschnellweg Nbg.-Erlangen 1. BA 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.753 0 -30 -2.200 -523 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.753 0 -30 -2.200 -523 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.218 0 0 -975 -243 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.218 0 0 -975 -243 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg haben sich sieben näher zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf auf Nürnberger Stadtgebiet liegen. Eine dieser Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen. Im ersten Bauabschnitt soll nun vom Nürnberger Maxtor bis zum Nordring mit der Umsetzung begonnen werden. Die Maßnahme wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt; die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt dabei ebenso aus der Radwegepauschale (vgl. Antrag Nr. 21 b). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0021 b 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 34.440 0 0 4.955 9.485 10.000 10.000 0 mehr/weniger(-) -1.505 0 0 -1.225 -280 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 34.440 0 0 4.955 9.485 10.000 10.000 0 mehr/weniger(-) -1.505 0 0 -1.225 -280 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -34.440 0 0 -4.955 -9.485 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger 1.505 0 0 1.225 280 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -34.440 0 0 -4.955 -9.485 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger 1.505 0 0 1.225 280 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -34.440 0 0 -4.955 -9.485 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger 1.505 0 0 1.225 280 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der 1. BA der Radschnellwegverbindung Nürnberg-Erlangen wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 21 a). 593 Beilage 5.1 Seite 15 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0022 01177 Luitpoldstraße Aufwertung u. Sanierung 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.833 0 0 1.980 853 0 0 0 Änderungsantrag 2.833 0 1 1.980 852 0 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 1 0 -1 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.833 0 0 1.980 853 0 0 0 Änderungsantrag 2.833 0 1 1.980 852 0 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 1 0 -1 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.833 0 0 -1.980 -853 0 0 0 Änderungsantrag -2.833 0 -1 -1.980 -852 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 -1 0 1 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.000 0 0 -1.398 -602 0 0 0 Änderungsantrag -1.803 0 0 -1.261 -542 0 0 0 mehr(-)/weniger 197 0 0 137 60 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -833 0 0 -582 -251 0 0 0 Änderungsantrag -1.030 0 -1 -719 -310 0 0 0 mehr(-)/weniger -197 0 -1 -137 -59 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -833 0 0 -582 -251 0 0 0 Änderungsantrag -1.030 0 -1 -719 -310 0 0 0 mehr(-)/weniger -197 0 -1 -137 -59 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die im Haushaltsplanentwurf veranschlagte Zuschusserwartung verringert sich, da zwischenzeitlich der Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vor liegt. Die Einzahlungserwartung ist daher anzupassen. Außerdem wurden zwischenzeitlich benötigte Planungsmittel i. H. v. 1.000 Euro bereitgestellt. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0023 01181 Platzgestaltung Kleinreuther Weg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.254 0 0 998 256 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.254 0 0 998 256 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.254 0 0 998 256 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.254 0 0 998 256 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Wurzelwerk hat zu Hebungen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt, die zusammen mit den Bordsteinkanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Radfahrerinnen und Radfahrer schlecht zu passieren sind. Zudem liegt der Platz auf der Route der Radschnellverbindung Nürnberg Erlangen. Hier soll der 1. Bauabschnitt in 2022 realisiert werden. In diesem Zusammenhang soll der Platz neu aufgewertet und neu gestaltet werden um den Radverkehr über den Platz zu führen (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 8). 594 Beilage 5.1 Seite 16 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0024 01184 Volkspark Dutzendteich 3. BA 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.100 0 0 500 600 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.100 0 0 500 600 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.100 0 0 500 600 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.100 0 0 500 600 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Bei den aufgrund von gravierenden Schäden einsturzgefährdeten Gewässerverrohrungen des Fischbachs besteht dringender Sanierungsbedarf. Von den beschädigten Verrohrungen geht eine erhebliche Gefahr für die Bebauung und den öffentlichen Verkehr aus, weshalb die Maßnahme kurzfristig begonnen werden muss. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0025 36 Erschließungsstraßen allgemein (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 16.000 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 0 Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 16.000 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 0 Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -16.000 0 0 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 B.1 Einzahlungen investiv -13.520 0 0 -3.380 -3.380 -3.380 -3.380 0 Änderungsantrag -6.760 0 0 -1.690 -1.690 -1.690 -1.690 0 mehr(-)/weniger 6.760 0 0 1.690 1.690 1.690 1.690 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.480 0 0 -620 -620 -620 -620 0 Änderungsantrag -1.240 0 0 -310 -310 -310 -310 0 mehr(-)/weniger 1.240 0 0 310 310 310 310 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.480 0 0 -620 -620 -620 -620 0 Änderungsantrag -1.240 0 0 -310 -310 -310 -310 0 mehr(-)/weniger 1.240 0 0 310 310 310 310 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Verlangsamung der Versiegelung des Stadtgebietes. Die Versiegelung von Flächen ist bei Starkregenereignissen ein großes Problem. Zudem heizt die Stadt sich durch die zubetonierten, asphaltierten Flächen im Sommer stark auf. Nürnberg steht auf Rang 5 im Ranking der 50 am stärksten versiegelten Großstädte. 595 Beilage 5.1 Seite 17 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0026 37 Erschließungsstraßen allgemein (GE) (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 3.600 0 0 900 900 900 900 0 Änderungsantrag 1.800 0 0 450 450 450 450 0 mehr/weniger(-) -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0 A.1 Auszahlungen investiv 3.600 0 0 900 900 900 900 0 Änderungsantrag 1.800 0 0 450 450 450 450 0 mehr/weniger(-) -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -3.600 0 0 -900 -900 -900 -900 0 Änderungsantrag -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0 mehr(-)/weniger 1.800 0 0 450 450 450 450 0 B.1 Einzahlungen investiv -3.240 0 0 -810 -810 -810 -810 0 Änderungsantrag -1.620 0 0 -405 -405 -405 -405 0 mehr(-)/weniger 1.620 0 0 405 405 405 405 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -360 0 0 -90 -90 -90 -90 0 Änderungsantrag -180 0 0 -45 -45 -45 -45 0 mehr(-)/weniger 180 0 0 45 45 45 45 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -360 0 0 -90 -90 -90 -90 0 Änderungsantrag -180 0 0 -45 -45 -45 -45 0 mehr(-)/weniger 180 0 0 45 45 45 45 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Verlangsamung der Versiegelung des Stadtgebietes. Die Versiegelung von Flächen ist bei Starkregenereignissen ein großes Problem. Zudem heizt die Stadt sich durch die zubetonierten, asphaltierten Flächen im Sommer stark auf. Nürnberg steht auf Rang 5 im Ranking der 50 am stärksten versiegelten Großstädte. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP 0027 40 Steigerung der Attraktivität d. ÖPNV (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 1.750 0 0 250 500 500 500 0 mehr/weniger(-) 750 0 0 0 250 250 250 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 1.750 0 0 250 500 500 500 0 mehr/weniger(-) 750 0 0 0 250 250 250 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 Änderungsantrag -1.750 0 0 -250 -500 -500 -500 0 mehr(-)/weniger -750 0 0 0 -250 -250 -250 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -750 0 0 0 -250 -250 -250 0 mehr(-)/weniger -750 0 0 0 -250 -250 -250 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -750 0 0 0 -250 -250 -250 0 mehr(-)/weniger -750 0 0 0 -250 -250 -250 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Steigerung der ÖPNV-Attraktivität ist ein entscheidender Schalthebel, um den motorisierten Individualverkehr in Nürnberg langfristig zu reduzieren. Auch im Hinblick auf eine umfangreiche Nutzung des geplanten 365-Euro-Tickets ist diese Maßnahme dringend in dieser Höhe erforderlich. Angesichts der schwierigen Haushaltslage schlagen wir die Erhöhung der jährlichen Ausgaben ab dem Haushaltsjahr 2023 vor. 596 Beilage 5.1 Seite 18 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 0028 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 57.545 0 0 6.180 9.765 16.000 25.600 0 mehr/weniger(-) 21.600 0 0 0 0 6.000 15.600 0 A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 57.545 0 0 6.180 9.765 16.000 25.600 0 mehr/weniger(-) 21.600 0 0 0 0 6.000 15.600 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -57.545 0 0 -6.180 -9.765 -16.000 -25.600 0 mehr(-)/weniger -21.600 0 0 0 0 -6.000 -15.600 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -57.545 0 0 -6.180 -9.765 -16.000 -25.600 0 mehr(-)/weniger -21.600 0 0 0 0 -6.000 -15.600 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -57.545 0 0 -6.180 -9.765 -16.000 -25.600 0 mehr(-)/weniger -21.600 0 0 0 0 -6.000 -15.600 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Entsprechend der Berechnungen zum Mobilitätsbeschluss. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0029 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 40.000 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 0 mehr/weniger(-) 4.055 0 0 3.820 235 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 40.000 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 0 mehr/weniger(-) 4.055 0 0 3.820 235 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -40.000 0 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger -4.055 0 0 -3.820 -235 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -40.000 0 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger -4.055 0 0 -3.820 -235 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -40.000 0 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger -4.055 0 0 -3.820 -235 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Den aktuellen Radverkehrsetat halten wir noch für immer für unzureichend um die Radverkehrsinfrastruktur entsprechend der festgelegten Ziele auszubauen. Der Nationale Radverkehrsplan des BMVBS sieht seit Jahren höhere Investitionen vor. Dementsprechend hoch ist der Investitionsstau. Unsere Forderungen sind angemessen. 597 Beilage 5.1 Seite 19 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP 0030 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 39.465 0 0 9.700 9.765 10.000 10.000 0 mehr/weniger(-) 3.520 0 0 3.520 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 39.465 0 0 9.700 9.765 10.000 10.000 0 mehr/weniger(-) 3.520 0 0 3.520 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -39.465 0 0 -9.700 -9.765 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger -3.520 0 0 -3.520 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -39.465 0 0 -9.700 -9.765 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger -3.520 0 0 -3.520 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -39.465 0 0 -9.700 -9.765 -10.000 -10.000 0 mehr(-)/weniger -3.520 0 0 -3.520 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Unser Vorschlag orientiert sich an den Maßgaben des Nationalen Radverkehrsplans für eine der Stadt der Größenordnung Nürnbergs, und zwar bezogen auf die mittlere Kategorie "Aufsteiger". Im Sinne der vom Stadtrat im Juli 2019 beschlossenen Klimaschutzabsichten sowie des im Januar 2021 beschlossenen Mobilitätspakts ist die Förderung des Radverkehrs eine besonders wichtige und effiziente Maßnahme. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0031 53 Schaffung von Stellplätzen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0 mehr/weniger(-) -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0 mehr/weniger(-) -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 Änderungsantrag -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0 mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0 mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der städtische Raum ist begrenzt. Wir benötigen mehr Flächen für Rad- und Fußwege. Dies ist mit der Schaffung vieler weiterer Stellplätze nicht vereinbar. 598 Beilage 5.1 Seite 20 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0032 56 Grünanlagen: Bau/Sanierung (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.800 0 0 700 700 700 700 0 Änderungsantrag 5.600 0 0 1.400 1.400 1.400 1.400 0 mehr/weniger(-) 2.800 0 0 700 700 700 700 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.800 0 0 700 700 700 700 0 Änderungsantrag 5.600 0 0 1.400 1.400 1.400 1.400 0 mehr/weniger(-) 2.800 0 0 700 700 700 700 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0 mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0 mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0 mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Stadtbraucht mehr Grünanlagen, um Lebensqualität zu schaffen und zu erhalten. Für Bau und Sanierung umfangreicher und qualitätsvoller Grünanlagen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0033 57 Grünanlagen: Grunderwerb (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der Ausbau von Grünflächen ist eine der dringensten Aufgabe um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Grünflächen verbessern das Mikroklima der Stadt und stellen einen Beitrag zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele dar. 599 Beilage 5.1 Seite 21 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0034 NEU Altstadtquerung 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 mehr/weniger(-) 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 mehr/weniger(-) 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Nürnberg braucht den Ausbau von Bussen und Bahnen. Im Nahverkehrsentwicklungsplan ist die Altstadtquerung positiv bewertet und sollte umgehend voran getrieben werden. So wird eine direkte Verbindung "Dokuzentrum - Am Wegfeld" geschaffen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0035 NEU Haltestelle Buchenbühl 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 100 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 100 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 100 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 100 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Wir gehen in Vorleistung. Der seit 1984 nicht mehr genutzte Haltepunkt der Gräfenbergbahn kann erst dann wieder in Betrieb gesetzt werden, wenn die Stadt Nürberg hier initiaitv tätig wird. Mehrere Vorteile: Die Bahn erschließt das Gebiet wieder nach Norden (Heroldsberg, Eschenau, Gräfenberg) und verbessert die Perspektive einer geplanten Verlängerung der Strecke über den Nordostbahnhof hinaus Richtung Westen (Thon, Fürth). 600 Beilage 5.1 Seite 22 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) , Stadtratsgruppe ÖDP , Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0036 NEU Haltepunkt Buchenbühl 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 50 50 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 50 50 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 50 50 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 50 50 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -50 -50 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -50 -50 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -50 -50 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -50 -50 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -50 -50 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -50 -50 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Den Haltepunkt Buchenbühl der Gräfenbergbahn zu aktivieren bedeutet eine günstige Investition in den Klimaschutz und einen effektiven Beitrag in eine nachhaltige Verkehrswende. Die Buchenbühler*innen, Jung und Alt, haben großen Bedarf. Die Stadt Nürnberg geht in Vorleistung. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0037 NEU Bahnlinie Nordostbahnhof - Thon - Fürth 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 200 0 0 200 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 200 0 0 200 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 200 0 0 200 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 200 0 0 200 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Verknüpfung der Gräfenbergbahn mit der Rangaubahn erzeugt auf den bestehenden Gleisköpern eine neue Bahnstrecke im Norden von Nürnberg vom Nordostbahnhof über Thon, Wetzendorf, Muggenhof nach Fürth. Im NVEP ist diese Verbindung bereits als sinnvoll gekennzeichnet. So wird mit geringen Mitteln eine gute Verbindung in Gebiete gebaut, die sich zur Zeit baulich entwickeln. Zum Einstieg in die Planungen. 601 Beilage 5.1 Seite 23 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0038 00873 Einführung der Plattform SAP HANA Ref. I/II A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.341 3.011 1.145 185 0 0 0 0 Änderungsantrag 6.159 3.011 1.145 1.046 939 18 0 0 mehr/weniger(-) 1.818 0 0 861 939 18 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 3.186 2.306 695 185 0 0 0 0 Änderungsantrag 4.494 2.306 695 536 939 18 0 0 mehr/weniger(-) 1.308 0 0 351 939 18 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.155 705 450 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.665 705 450 510 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 510 0 0 510 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -4.341 -3.011 -1.145 -185 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.159 -3.011 -1.145 -1.046 -939 -18 0 0 mehr(-)/weniger -1.818 0 0 -861 -939 -18 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.341 -3.011 -1.145 -185 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.159 -3.011 -1.145 -1.046 -939 -18 0 0 mehr(-)/weniger -1.818 0 0 -861 -939 -18 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.186 -2.306 -695 -185 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.494 -2.306 -695 -536 -939 -18 0 0 mehr(-)/weniger -1.308 0 0 -351 -939 -18 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.155 -705 -450 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.665 -705 -450 -510 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -510 0 0 -510 0 0 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten erhöhen sich um 1,818 Mio. Euro für geplante Ausschreibungen für die Evaluierungen und Vorprojekte des Projekts S/4 HANA. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0039 01189 Ausstattung hybrider Besprechungsräume Ref. I/II A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.660 0 100 600 600 360 0 0 mehr/weniger(-) 1.660 0 100 600 600 360 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.400 0 100 500 500 300 0 0 mehr/weniger(-) 1.400 0 100 500 500 300 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 260 0 0 100 100 60 0 0 mehr/weniger(-) 260 0 0 100 100 60 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0 mehr(-)/weniger -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0 mehr(-)/weniger -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.400 0 -100 -500 -500 -300 0 0 mehr(-)/weniger -1.400 0 -100 -500 -500 -300 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -260 0 0 -100 -100 -60 0 0 mehr(-)/weniger -260 0 0 -100 -100 -60 0 0 Begründung: Die Stadt Nürnberg plant Besprechungsräume technisch in einem Umfang zu erweitern, dass hybride Besprechungen durchgeführt werden können. Auch nach dem Ende der akuten Pandemie werden nicht immer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Besprechung vor Ort sein; ein Teil wird im Homeoffice oder von anderen Orten an Besprechungen teilnehmen. Durch die Implementierung hybrider Besprechungsräume soll einer veränderten Arbeitskultur Rechnung getragen und die Stadtverwaltung Nürnberg als attraktive Arbeitgeberin gestärkt werden. 602 Beilage 5.1 Seite 24 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP 0040 08 Landschaftsschutzm. m. Biotopverbund (G) Ref. III A. Gesamtkosten der Maßnahme 154 0 0 34 40 40 40 0 Änderungsantrag 160 0 0 40 40 40 40 0 mehr/weniger(-) 6 0 0 6 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 154 0 0 34 40 40 40 0 Änderungsantrag 160 0 0 40 40 40 40 0 mehr/weniger(-) 6 0 0 6 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -154 0 0 -34 -40 -40 -40 0 Änderungsantrag -160 0 0 -40 -40 -40 -40 0 mehr(-)/weniger -6 0 0 -6 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -154 0 0 -34 -40 -40 -40 0 Änderungsantrag -160 0 0 -40 -40 -40 -40 0 mehr(-)/weniger -6 0 0 -6 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -154 0 0 -34 -40 -40 -40 0 Änderungsantrag -160 0 0 -40 -40 -40 -40 0 mehr(-)/weniger -6 0 0 -6 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Diese Maßnahme ist für die Zukunft der Stadt Nürnberg so wichtig, dass sie auch in finanziell extrem schwierigen Zeiten nicht gekürzt werden darf. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0041 NEU Förderung Lastenfahrräder Ref. III A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 500 0 0 100 100 100 100 100 mehr/weniger(-) 500 0 0 100 100 100 100 100 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 500 0 0 100 100 100 100 100 mehr/weniger(-) 500 0 0 100 100 100 100 100 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100 mehr(-)/weniger -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100 mehr(-)/weniger -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100 mehr(-)/weniger -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Wahlkampf groß beworben, soll die Förderung von Lastenfahrrädern nun völlig gestoppt werden. Das darf nicht sein. Wir beantragen, dass die Förderung von Lastenfahrrädern gezielt für Vereine und Gemeinschaftsprojekte aufrecht erhalten bleibt sowie das Angebot von Lastenfahrrädern über VAG_Rad ausgeweitet wird. 603 Beilage 5.1 Seite 25 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP 0042 NEU Förderung gemeinnütziger Lastenfahrräder Ref. III A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 80 0 0 20 20 20 20 0 mehr/weniger(-) 80 0 0 20 20 20 20 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 80 0 0 20 20 20 20 0 mehr/weniger(-) 80 0 0 20 20 20 20 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 mehr(-)/weniger -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 mehr(-)/weniger -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 mehr(-)/weniger -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Gegensatz zur bisherigen Förderung von Lastenfahrrädern - auch für Privathaushalte - sollte ein Fördertopf für die gezielte Anschaffung von Lastenfahrrädern durch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen geschaffen werden. Diese Lastenfahrräder müssen dann kostenlos den Vereinsmitgliedern bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0043 00563 Max-Beckmann-Schule:Teilsan. u. Erweiter Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.806 1.352 2.242 3.014 1.198 0 0 0 Änderungsantrag 7.806 1.352 2.242 2.214 1.998 0 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -800 800 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.435 1.337 2.012 2.949 1.137 0 0 0 Änderungsantrag 7.435 1.337 2.012 2.149 1.937 0 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -800 800 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 371 15 230 65 61 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.806 -1.352 -2.242 -3.014 -1.198 0 0 0 Änderungsantrag -7.806 -1.352 -2.242 -2.214 -1.998 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 800 -800 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.479 0 -500 -1.000 -779 -200 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -5.327 -1.352 -1.742 -2.014 -419 200 0 0 Änderungsantrag -5.327 -1.352 -1.742 -1.214 -1.219 200 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 800 -800 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.956 -1.337 -1.512 -1.949 -358 200 0 0 Änderungsantrag -4.956 -1.337 -1.512 -1.149 -1.158 200 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 800 -800 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -371 -15 -230 -65 -61 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf 2023. 604 Beilage 5.1 Seite 26 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0044 00564 Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12),Turnh. Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 16 0 0 0 0 0 -16 Änderungsantrag 51.223 739 1.453 5.087 17.803 20.346 5.795 0 mehr/weniger(-) 51.223 723 1.453 5.087 17.803 20.346 5.795 16 A.1 Auszahlungen investiv 0 16 0 0 0 0 0 -16 Änderungsantrag 50.866 739 1.453 5.087 17.803 20.346 5.438 0 mehr/weniger(-) 50.866 723 1.453 5.087 17.803 20.346 5.438 16 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 357 0 0 0 0 0 357 0 mehr/weniger(-) 357 0 0 0 0 0 357 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 -16 0 0 0 0 0 16 Änderungsantrag -51.223 -739 -1.453 -5.087 -17.803 -20.346 -5.795 0 mehr(-)/weniger -51.223 -723 -1.453 -5.087 -17.803 -20.346 -5.795 -16 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.686 0 0 0 -5.000 -5.000 -5.686 0 mehr(-)/weniger -15.686 0 0 0 -5.000 -5.000 -5.686 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 -16 0 0 0 0 0 16 Änderungsantrag -35.537 -739 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 -109 0 mehr(-)/weniger -35.537 -723 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 -109 -16 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 -16 0 0 0 0 0 16 Änderungsantrag -35.180 -739 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 248 0 mehr(-)/weniger -35.180 -723 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 248 -16 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -357 0 0 0 0 0 -357 0 mehr(-)/weniger -357 0 0 0 0 0 -357 0 Begründung: Bedingt durch den erforderlichen Sanierungsbedarf der Henry-Dunant-Schule und dem gleichzeitigen Bau von neuem Wohnraum wächst auch der Bedarf an Schulraum und die Notwendigkeit einer ausreichenden Versorgung mit Hortplätzen. Um den daraus entstehenden Bedarf abzudecken, soll in der Erasmusstraße eine 5-zügige Grundschule mit einem 12-gruppigen Kinderhort und einer 2-fach-Turnalle entstehen (vgl. TOP 3.1). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0045 00650 Maiacher Str.: Neubau Schulen,Hort/Kombi Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 74.600 1.239 4.379 312 5.031 11.543 11.135 40.961 Änderungsantrag 157.301 1.239 4.379 312 5.031 11.543 11.135 123.662 mehr/weniger(-) 82.701 0 0 0 0 0 0 82.701 A.1 Auszahlungen investiv 63.066 314 2.643 30 1.878 8.610 8.630 40.961 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.501 0 744 282 235 120 120 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 10.033 925 992 0 2.918 2.813 2.385 0 Änderungsantrag 92.734 925 992 0 2.918 2.813 2.385 82.701 mehr/weniger(-) 82.701 0 0 0 0 0 0 82.701 B. Finanzierung der Maßnahme -74.600 -1.239 -4.379 -312 -5.031 -11.543 -11.135 -40.961 Änderungsantrag -157.301 -1.239 -4.379 -312 -5.031 -11.543 -11.135 -123.662 mehr(-)/weniger -82.701 0 0 0 0 0 0 -82.701 B.1 Einzahlungen investiv -33.000 0 0 0 0 -6.600 -6.600 -19.800 Änderungsantrag -38.270 0 0 0 0 -11.870 -6.600 -19.800 mehr(-)/weniger -5.270 0 0 0 0 -5.270 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -41.600 -1.239 -4.379 -312 -5.031 -4.943 -4.535 -21.161 Änderungsantrag -119.031 -1.239 -4.379 -312 -5.031 327 -4.535 -103.862 mehr(-)/weniger -77.431 0 0 0 0 5.270 0 -82.701 B.3.1 Städtische Mittel investiv -31.567 -314 -3.387 -312 -2.113 -2.130 -2.150 -21.161 Änderungsantrag -26.297 -314 -3.387 -312 -2.113 3.140 -2.150 -21.161 mehr(-)/weniger 5.270 0 0 0 0 5.270 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.033 -925 -992 0 -2.918 -2.813 -2.385 0 Änderungsantrag -92.734 -925 -992 0 -2.918 -2.813 -2.385 -82.701 mehr(-)/weniger -82.701 0 0 0 0 0 0 -82.701 Begründung: Nach Durchführung eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens wurde ein privater Bieter im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens für die Planung, den Neubau, die Finanzierung sowie die Gebäudebewirtschaftung einer Grundschule mit Hort und der Mittelschule Maiach beauftragt. Der Nominalwert (Baukosten inkl. aller Zahlungen bis Laufzeitende z.B. Gebäudebewirtschaftung) steht nun fest und muss angepasst werden. Aus dem Zuschussprogramm für erneuerbare Energien erhält die Stadt im Jahr 2024 zudem einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 5,27 Mio. Euro. 605 Beilage 5.1 Seite 27 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0046 00756 Am Thoner Espan 10: GS u. Hort 1.+2.BA Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 38.243 22.366 5.539 5.524 4.693 121 0 0 Änderungsantrag 38.243 22.366 5.539 4.824 5.393 121 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -700 700 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 36.759 21.692 4.774 5.479 4.693 121 0 0 Änderungsantrag 36.759 21.692 4.774 4.779 5.393 121 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -700 700 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.484 674 765 45 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -38.243 -22.366 -5.539 -5.524 -4.693 -121 0 0 Änderungsantrag -38.243 -22.366 -5.539 -4.824 -5.393 -121 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 700 -700 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -16.419 -6.450 -3.700 -2.500 -3.000 -769 0 0 Änderungsantrag -16.464 -6.450 -3.700 -2.150 -3.395 -769 0 0 mehr(-)/weniger -45 0 0 350 -395 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -21.824 -15.916 -1.839 -3.024 -1.693 648 0 0 Änderungsantrag -21.779 -15.916 -1.839 -2.674 -1.998 648 0 0 mehr(-)/weniger 45 0 0 350 -305 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.340 -15.242 -1.074 -2.979 -1.693 648 0 0 Änderungsantrag -20.295 -15.242 -1.074 -2.629 -1.998 648 0 0 mehr(-)/weniger 45 0 0 350 -305 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.484 -674 -765 -45 0 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf 2023. Die Einzahlungserwartung, die sich um 45.000 Euro erhöht, wird ebenfalls verschoben. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0047 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 33.779 447 1.597 7.677 14.633 6.829 2.596 0 Änderungsantrag 33.779 447 1.617 9.033 13.668 6.511 2.503 0 mehr/weniger(-) 0 0 20 1.356 -965 -318 -93 0 A.1 Auszahlungen investiv 32.011 422 1.527 7.201 13.905 6.489 2.467 0 Änderungsantrag 32.097 422 1.540 8.583 12.987 6.191 2.374 0 mehr/weniger(-) 86 0 13 1.382 -918 -298 -93 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.768 25 70 476 728 340 129 0 Änderungsantrag 1.682 25 77 450 681 320 129 0 mehr/weniger(-) -86 0 7 -26 -47 -20 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -33.779 -447 -1.597 -7.677 -14.633 -6.829 -2.596 0 Änderungsantrag -33.779 -447 -1.617 -9.033 -13.668 -6.511 -2.503 0 mehr(-)/weniger 0 0 -20 -1.356 965 318 93 0 B.1 Einzahlungen investiv -10.263 0 0 -2.609 -4.458 -2.405 -791 0 Änderungsantrag -10.263 0 0 -2.936 -4.416 -2.105 -806 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 -327 42 300 -15 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -23.516 -447 -1.597 -5.068 -10.175 -4.424 -1.805 0 Änderungsantrag -23.516 -447 -1.617 -6.097 -9.252 -4.406 -1.697 0 mehr(-)/weniger 0 0 -20 -1.029 923 18 108 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -23.516 -447 -1.597 -5.068 -10.175 -4.424 -1.805 0 Änderungsantrag -23.516 -447 -1.617 -6.097 -9.252 -4.406 -1.697 0 mehr(-)/weniger 0 0 -20 -1.029 923 18 108 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Veränderungen. Der Mittelabfluss sowie die Drittmittel werden daher angepasst. Außerdem erfolgt eine Verschiebung zwischen aktivierbaren Eigenleistungen und "echten" Auszahlungen. 606 Beilage 5.1 Seite 28 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0048 00825 Bismarckschule: San. Dach/Fassade/Fenste Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 10.328 308 3.762 3.760 2.498 0 0 0 Änderungsantrag 10.328 308 3.762 1.110 4.469 679 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.650 1.971 679 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 9.271 236 3.266 3.441 2.328 0 0 0 Änderungsantrag 9.271 236 3.266 1.000 4.269 500 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.441 1.941 500 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 650 14 207 259 170 0 0 0 Änderungsantrag 650 14 207 50 200 179 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -209 30 179 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 407 58 289 60 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -10.328 -308 -3.762 -3.760 -2.498 0 0 0 Änderungsantrag -10.328 -308 -3.762 -1.110 -4.469 -679 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 2.650 -1.971 -679 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -5.308 0 -500 -2.200 -2.000 -608 0 0 Änderungsantrag -5.916 0 -500 -2.200 -2.608 -608 0 0 mehr(-)/weniger -608 0 0 0 -608 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -5.020 -308 -3.262 -1.560 -498 608 0 0 Änderungsantrag -4.412 -308 -3.262 1.090 -1.861 -71 0 0 mehr(-)/weniger 608 0 0 2.650 -1.363 -679 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.613 -250 -2.973 -1.500 -498 608 0 0 Änderungsantrag -4.005 -250 -2.973 1.150 -1.861 -71 0 0 mehr(-)/weniger 608 0 0 2.650 -1.363 -679 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -407 -58 -289 -60 0 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf 2023 und 2024. Die Einzahlungserwartung erhöht sich zudem um 608.000 Euro. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0049 00862 IT-Strategie an Schulen Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 85.500 26.522 26.318 15.000 12.940 2.500 2.220 0 Änderungsantrag 103.128 26.522 26.318 17.000 16.644 16.644 0 0 mehr/weniger(-) 17.628 0 0 2.000 3.704 14.144 -2.220 0 A.1 Auszahlungen investiv 61.964 14.800 23.724 13.000 10.440 0 0 0 Änderungsantrag 78.812 14.800 23.724 15.000 12.644 12.644 0 0 mehr/weniger(-) 16.848 0 0 2.000 2.204 12.644 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.098 504 594 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 22.438 11.218 2.000 2.000 2.500 2.500 2.220 0 Änderungsantrag 23.218 11.218 2.000 2.000 4.000 4.000 0 0 mehr/weniger(-) 780 0 0 0 1.500 1.500 -2.220 0 B. Finanzierung der Maßnahme -85.500 -26.522 -26.318 -15.000 -12.940 -2.500 -2.220 0 Änderungsantrag -103.128 -26.522 -26.318 -17.000 -16.644 -16.644 0 0 mehr(-)/weniger -17.628 0 0 -2.000 -3.704 -14.144 2.220 0 B.1 Einzahlungen investiv -37.500 -9.276 -1.924 -10.000 -8.000 -4.000 -4.300 0 Änderungsantrag -40.690 -9.276 -1.924 -10.620 -9.860 -9.010 0 0 mehr(-)/weniger -3.190 0 0 -620 -1.860 -5.010 4.300 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -48.000 -17.246 -24.394 -5.000 -4.940 1.500 2.080 0 Änderungsantrag -62.438 -17.246 -24.394 -6.380 -6.784 -7.634 0 0 mehr(-)/weniger -14.438 0 0 -1.380 -1.844 -9.134 -2.080 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -25.562 -6.028 -22.394 -3.000 -2.440 4.000 4.300 0 Änderungsantrag -39.220 -6.028 -22.394 -4.380 -2.784 -3.634 0 0 mehr(-)/weniger -13.658 0 0 -1.380 -344 -7.634 -4.300 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -22.438 -11.218 -2.000 -2.000 -2.500 -2.500 -2.220 0 Änderungsantrag -23.218 -11.218 -2.000 -2.000 -4.000 -4.000 0 0 mehr(-)/weniger -780 0 0 0 -1.500 -1.500 2.220 0 Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich, da neue Sonderprogramme zur Finanzierung der Leihgeräte und Lehrerdienstgeräte nicht im vollen Umfang im Ansatz der IT-Strategie enthalten waren. Die Zuschusserwartung erhöht sich dadurch ebenso. Das Förderprogramm soll bis 2024 abgeschlossen werden, deswegen erfolgt eine Vorziehung der geplanten Ansätze. 607 Beilage 5.1 Seite 29 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0050 00871 Brunecker Str.: Neubau GS mit Hort/Kombi Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 55.000 0 535 1.648 10.387 10.600 27.830 4.000 Änderungsantrag 55.000 0 535 1.648 7.478 24.377 20.060 902 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -2.909 13.777 -7.770 -3.098 A.1 Auszahlungen investiv 55.000 0 535 1.648 10.387 10.600 27.830 4.000 Änderungsantrag 55.000 0 535 1.648 7.478 24.377 20.060 902 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -2.909 13.777 -7.770 -3.098 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -55.000 0 -535 -1.648 -10.387 -10.600 -27.830 -4.000 Änderungsantrag -55.000 0 -535 -1.648 -7.478 -24.377 -20.060 -902 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.909 -13.777 7.770 3.098 B.1 Einzahlungen investiv -11.000 0 0 -300 -1.700 -2.100 -5.000 -1.900 Änderungsantrag -11.000 0 0 -300 -1.500 -4.900 -4.000 -300 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 200 -2.800 1.000 1.600 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -44.000 0 -535 -1.348 -8.687 -8.500 -22.830 -2.100 Änderungsantrag -44.000 0 -535 -1.348 -5.978 -19.477 -16.060 -602 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.709 -10.977 6.770 1.498 B.3.1 Städtische Mittel investiv -44.000 0 -535 -1.348 -8.687 -8.500 -22.830 -2.100 Änderungsantrag -44.000 0 -535 -1.348 -5.978 -19.477 -16.060 -602 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.709 -10.977 6.770 1.498 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Verschiebungen. Da auch ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Die Einzahlungserwartungen werden ebenfalls angepasst. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0051 01007 Sport-/Eventhalle: neuer Standort Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0 Begründung: Für die Sport- und Eventhalle am Flughafen liegt nur eine befristete Baugenehmigung vor. Eine weitere Nutzung der Halle an diesem Standort ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Es wird momentan nach einem neuen Standort gesucht. In 2022 soll eine Umsetzung der Halle an einen neuen Standort zur dort langfristigen Nutzung erfolgen. 608 Beilage 5.1 Seite 30 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0052 01026 Martin-Behaim-Gymnasium,Ersatzneubau ÖÖP Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 126.918 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 116.278 Änderungsantrag 150.586 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 139.946 mehr/weniger(-) 23.668 0 0 0 0 0 0 23.668 A.1 Auszahlungen investiv 126.918 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 116.278 Änderungsantrag 150.586 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 139.946 mehr/weniger(-) 23.668 0 0 0 0 0 0 23.668 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -126.918 0 0 -2.660 -2.660 -2.660 -2.660 -116.278 Änderungsantrag -150.586 0 0 -2.660 -2.660 -2.660 -2.660 -139.946 mehr(-)/weniger -23.668 0 0 0 0 0 0 -23.668 B.1 Einzahlungen investiv -38.075 0 0 -500 -700 -700 -700 -35.475 Änderungsantrag -45.176 0 0 -500 -700 -700 -700 -42.576 mehr(-)/weniger -7.101 0 0 0 0 0 0 -7.101 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -88.843 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -80.803 Änderungsantrag -105.410 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -97.370 mehr(-)/weniger -16.567 0 0 0 0 0 0 -16.567 B.3.1 Städtische Mittel investiv -88.843 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -80.803 Änderungsantrag -105.410 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -97.370 mehr(-)/weniger -16.567 0 0 0 0 0 0 -16.567 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Zwischenzeitlich liegt für das Projekt eine Kostenberechnung vor. Aufgrund der detaillierteren Planung erhöhen sich die Gesamtkosten sowie die zu erwartenden Drittmittel. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0053 01027 Forchheimer Str.: Neubau GS/Kombi Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 46.762 1.853 5.549 8.377 20.968 10.015 0 0 Änderungsantrag 46.762 1.853 5.549 6.177 23.168 10.015 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.200 2.200 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 46.597 1.853 5.384 8.377 20.968 10.015 0 0 Änderungsantrag 46.597 1.853 5.384 6.177 23.168 10.015 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.200 2.200 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 165 0 165 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -46.762 -1.853 -5.549 -8.377 -20.968 -10.015 0 0 Änderungsantrag -46.762 -1.853 -5.549 -6.177 -23.168 -10.015 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 2.200 -2.200 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -14.366 0 -1.500 -2.500 -5.000 -3.000 -2.366 0 Änderungsantrag -14.366 0 -1.500 -1.800 -6.900 -3.000 -1.166 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 700 -1.900 0 1.200 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -32.396 -1.853 -4.049 -5.877 -15.968 -7.015 2.366 0 Änderungsantrag -32.396 -1.853 -4.049 -4.377 -16.268 -7.015 1.166 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 1.500 -300 0 -1.200 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -32.231 -1.853 -3.884 -5.877 -15.968 -7.015 2.366 0 Änderungsantrag -32.231 -1.853 -3.884 -4.377 -16.268 -7.015 1.166 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 1.500 -300 0 -1.200 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -165 0 -165 0 0 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf 2023. Die Einzahlungserwartung wird ebenfalls angepasst. 609 Beilage 5.1 Seite 31 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0054 01064 Investorenprojekt Errichtung B5/B14 Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 128.000 239 229 7.532 0 120.000 0 0 Änderungsantrag 125.000 239 229 0 4.532 120.000 0 0 mehr/weniger(-) -3.000 0 0 -7.532 4.532 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 128.000 239 229 7.532 0 120.000 0 0 Änderungsantrag 125.000 239 229 0 4.532 120.000 0 0 mehr/weniger(-) -3.000 0 0 -7.532 4.532 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -128.000 -239 -229 -7.532 0 -120.000 0 0 Änderungsantrag -125.000 -239 -229 0 -4.532 -120.000 0 0 mehr(-)/weniger 3.000 0 0 7.532 -4.532 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -25.600 0 0 -1.600 0 -16.000 -8.000 0 Änderungsantrag -25.000 0 0 0 -1.000 -16.000 -8.000 0 mehr(-)/weniger 600 0 0 1.600 -1.000 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -102.400 -239 -229 -5.932 0 -104.000 8.000 0 Änderungsantrag -100.000 -239 -229 0 -3.532 -104.000 8.000 0 mehr(-)/weniger 2.400 0 0 5.932 -3.532 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -102.400 -239 -229 -5.932 0 -104.000 8.000 0 Änderungsantrag -100.000 -239 -229 0 -3.532 -104.000 8.000 0 mehr(-)/weniger 2.400 0 0 5.932 -3.532 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Es erfolgt eine Anpassung des Mittelabflusses, da in 2022 keine Abschlagszahlungen erforderlich werden. Es stehen noch keine endgültigen Gesamtkosten fest. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch von einer Kostenreduzierung um 3 Mio. Euro ausgegangen werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0055 01129 Henry-Dunant: Interim GS/ Ersatz Hort Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.462 0 235 1.578 371 278 0 0 Änderungsantrag 2.661 0 235 1.578 371 477 0 0 mehr/weniger(-) 199 0 0 0 0 199 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.535 0 235 1.300 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 927 0 0 278 371 278 0 0 Änderungsantrag 1.126 0 0 278 371 477 0 0 mehr/weniger(-) 199 0 0 0 0 199 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.462 0 -235 -1.578 -371 -278 0 0 Änderungsantrag -2.661 0 -235 -1.578 -371 -477 0 0 mehr(-)/weniger -199 0 0 0 0 -199 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.462 0 -235 -1.578 -371 -278 0 0 Änderungsantrag -2.661 0 -235 -1.578 -371 -477 0 0 mehr(-)/weniger -199 0 0 0 0 -199 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.535 0 -235 -1.300 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -927 0 0 -278 -371 -278 0 0 Änderungsantrag -1.126 0 0 -278 -371 -477 0 0 mehr(-)/weniger -199 0 0 0 0 -199 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich, da die bestehenden Container länger angemietet werden müssen. 610 Beilage 5.1 Seite 32 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP , Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0056 01130 Bau Surferwelle: Investitionszuschuss Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.022 0 350 350 322 0 0 0 Änderungsantrag 350 0 350 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -672 0 0 -350 -322 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.022 0 350 350 322 0 0 0 Änderungsantrag 350 0 350 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -672 0 0 -350 -322 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.022 0 -350 -350 -322 0 0 0 Änderungsantrag -350 0 -350 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 672 0 0 350 322 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.022 0 -350 -350 -322 0 0 0 Änderungsantrag -350 0 -350 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 672 0 0 350 322 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.022 0 -350 -350 -322 0 0 0 Änderungsantrag -350 0 -350 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 672 0 0 350 322 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Höhe des Zuschusses für einen einzelnen Verein ist angesichts der städtischen Finanzlage nicht nachvollziehbar. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0057 01131 Errichtung Velodrom: Invest.zuschuss Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die in 2020 beschlossene Bezuschussung durch die Stadt Nürnberg erfolgte unter dem Vorbehalt einer adäquaten Förderung durch Bundes- und Landesmittel. Der Antrag auf Bundesförderung wurde bereits abgelehnt. Die Gesamtfinanzierung des Velodroms ist nicht mehr gegeben. Die geplanten Ansätze sind daher zurückzunehmen. 611 Beilage 5.1 Seite 33 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0058 01134 Sanierung BBS für Interimsnutzung Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.045 0 4.729 2.316 0 0 0 0 Änderungsantrag 5.695 0 4.730 965 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.350 0 1 -1.351 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 6.080 0 4.729 1.351 0 0 0 0 Änderungsantrag 4.730 0 4.730 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.350 0 1 -1.351 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 965 0 0 965 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.045 0 -4.729 -2.316 0 0 0 0 Änderungsantrag -5.695 0 -4.730 -965 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.350 0 -1 1.351 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -7.045 0 -4.729 -2.316 0 0 0 0 Änderungsantrag -5.695 0 -4.730 -965 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.350 0 -1 1.351 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.080 0 -4.729 -1.351 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.730 0 -4.730 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.350 0 -1 1.351 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -965 0 0 -965 0 0 0 0 Begründung: Der Umfang der Maßnahme verringert sich. Die Kosten reduzieren sich dadurch. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0059 01140 Reutersbrunnenstr.: Neubau GS/ Kombi Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 18.000 0 6.300 506 8.694 2.500 0 0 Änderungsantrag 18.000 0 6.300 0 8.694 3.006 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -506 0 506 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 16.021 0 5.606 0 7.944 2.471 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.979 0 694 506 750 29 0 0 Änderungsantrag 1.979 0 694 0 750 535 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -506 0 506 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -18.000 0 -6.300 -506 -8.694 -2.500 0 0 Änderungsantrag -18.000 0 -6.300 0 -8.694 -3.006 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 506 0 -506 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -3.388 0 -1.000 -100 -1.888 -400 0 0 Änderungsantrag -3.388 0 -1.000 0 -1.888 -500 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 100 0 -100 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -14.612 0 -5.300 -406 -6.806 -2.100 0 0 Änderungsantrag -14.612 0 -5.300 0 -6.806 -2.506 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 406 0 -406 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -14.612 0 -5.300 -406 -6.806 -2.100 0 0 Änderungsantrag -14.612 0 -5.300 0 -6.806 -2.506 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 406 0 -406 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf 2024. Die Einzahlungserwartung wird ebenfalls verschoben. 612 Beilage 5.1 Seite 34 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0060 01145 Uhlandstr.33: Neubau 4-zügige GS Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0 mehr/weniger(-) 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0 mehr/weniger(-) 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -23.823 0 -450 -2.382 -8.338 -9.529 -3.124 0 mehr(-)/weniger -23.823 0 -450 -2.382 -8.338 -9.529 -3.124 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.743 0 0 0 -2.000 -2.000 -2.743 0 mehr(-)/weniger -6.743 0 0 0 -2.000 -2.000 -2.743 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0 mehr(-)/weniger -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0 mehr(-)/weniger -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Ludwig-Uhland-Grundschule ist derzeit zusammen mit der Mittelschule in einem Gebäude untergebracht. Am bestehenden Schulstandort wird für die Grundschule ein eigenes Gebäude errichtet. Durch die Verortung der Grundschule im Neubau erhält das Bestandsgebäude zusätzliche Kapazitäten für den künftig dort allein untergebrachten Mittelschulzweig. Im Anschluss an die Neubaumaßnahme ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes geplant, da die Schule in einem schlechten baulichen Zustand ist. Die Generalsanierung wird zu gegebener Zeit separat veranschlagt und ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme (vgl. TOP 3.1). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0061 01146 Pilotystr.4:Inst.u.Teilumbau Interim MS Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0 mehr/weniger(-) 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0 mehr/weniger(-) 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.971 0 -500 -1.745 -2.500 -226 0 0 mehr(-)/weniger -4.971 0 -500 -1.745 -2.500 -226 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.454 0 0 0 -1.500 -954 0 0 mehr(-)/weniger -2.454 0 0 0 -1.500 -954 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0 mehr(-)/weniger -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0 mehr(-)/weniger -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung und den Teilumbau des Bestandsgebäudes der ehemaligen Berufsschule 7 zu Interimszwecken für die Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule. Das Schulgebäude der Mittelschule ist in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf einer Generalsanierung. Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die Zeit dieser Arbeiten ein Ausweichquartier in der Pilotystraße 4 erforderlich. Bevor die Uhlandschule dort einziehen kann, sind einige Umbauten und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen (vgl. TOP 3.1). 613 Beilage 5.1 Seite 35 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0062 01152 Breslauer Straße: Neubau FOS/BOS B13 Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 43.094 0 2.059 8.008 12.414 14.664 5.949 0 Änderungsantrag 43.094 0 2.059 2.000 12.800 20.000 6.235 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -6.008 386 5.336 286 0 A.1 Auszahlungen investiv 43.094 0 2.059 8.008 12.414 14.664 5.949 0 Änderungsantrag 43.094 0 2.059 2.000 12.800 20.000 6.235 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -6.008 386 5.336 286 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -43.094 0 -2.059 -8.008 -12.414 -14.664 -5.949 0 Änderungsantrag -43.094 0 -2.059 -2.000 -12.800 -20.000 -6.235 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 6.008 -386 -5.336 -286 0 B.1 Einzahlungen investiv -12.928 0 0 -2.402 -3.724 -5.017 -1.785 0 Änderungsantrag -12.928 0 0 -600 -3.840 -6.000 -2.488 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 1.802 -116 -983 -703 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -30.166 0 -2.059 -5.606 -8.690 -9.647 -4.164 0 Änderungsantrag -30.166 0 -2.059 -1.400 -8.960 -14.000 -3.747 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 4.206 -270 -4.353 417 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -30.166 0 -2.059 -5.606 -8.690 -9.647 -4.164 0 Änderungsantrag -30.166 0 -2.059 -1.400 -8.960 -14.000 -3.747 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 4.206 -270 -4.353 417 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Verschiebungen. Deshalb ist ein Teil der Haushaltsmittel von 2022 auf die Folgejahre zu verschieben. Die Einzahlungserwartungen werden ebenfalls angepasst. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0063 01165 Breslauer Str:Neubau Gym,RS,Mensa,SP-ÖÖP Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 152.724 0 0 1.845 1.390 1.066 355 148.068 Änderungsantrag 152.724 0 0 945 1.390 1.066 355 148.968 mehr/weniger(-) 0 0 0 -900 0 0 0 900 A.1 Auszahlungen investiv 152.724 0 0 1.845 1.390 1.066 355 148.068 Änderungsantrag 152.724 0 0 945 1.390 1.066 355 148.968 mehr/weniger(-) 0 0 0 -900 0 0 0 900 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -152.724 0 0 -1.845 -1.390 -1.066 -355 -148.068 Änderungsantrag -152.724 0 0 -945 -1.390 -1.066 -355 -148.968 mehr(-)/weniger 0 0 0 900 0 0 0 -900 B.1 Einzahlungen investiv -45.817 0 0 -554 -417 -320 -107 -44.419 Änderungsantrag -45.817 0 0 -283 -417 -320 -107 -44.690 mehr(-)/weniger 0 0 0 271 0 0 0 -271 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -106.907 0 0 -1.291 -973 -746 -248 -103.649 Änderungsantrag -106.907 0 0 -662 -973 -746 -248 -104.278 mehr(-)/weniger 0 0 0 629 0 0 0 -629 B.3.1 Städtische Mittel investiv -106.907 0 0 -1.291 -973 -746 -248 -103.649 Änderungsantrag -106.907 0 0 -662 -973 -746 -248 -104.278 mehr(-)/weniger 0 0 0 629 0 0 0 -629 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Verschiebungen. In 2022 geplante Leistungen fallen erst in späteren Jahren an. Die Einzahlungserwartung verschiebt sich daher ebenso. 614 Beilage 5.1 Seite 36 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0064 01187 Wiederaufb.Yachtclub Nbg:Invest.zuschuss Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.600 0 0 500 500 600 0 0 mehr/weniger(-) 1.600 0 0 500 500 600 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.600 0 0 500 500 600 0 0 mehr/weniger(-) 1.600 0 0 500 500 600 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0 mehr(-)/weniger -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0 mehr(-)/weniger -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0 mehr(-)/weniger -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: In der Sportkommission vom 25.06.2021 (TOP 4) und im Ausschuss für Recht, Wissenschaft und Arbeit vom 07.07.2021 (TOP 1.3) wurde beschlossen, einen Investitionszuschuss an den Yacht-Club Nürnberg (YCN) in Höhe von 1,6 Mio. Euro über drei Jahre auszureichen. Das Clubhaus des YCN muss aufgrund eines Pilzbefalls des Tragwerks abgerissen und neu aufgebaut werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0065 a 01193 Grimmstr. 16 GS; San. d. Rettungswege Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.195 0 10 800 355 30 0 0 mehr/weniger(-) 1.195 0 10 800 355 30 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.195 0 10 800 355 30 0 0 mehr/weniger(-) 1.195 0 10 800 355 30 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.195 0 -10 -800 -355 -30 0 0 mehr(-)/weniger -1.195 0 -10 -800 -355 -30 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -359 0 0 -243 -107 -9 0 0 mehr(-)/weniger -359 0 0 -243 -107 -9 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0 mehr(-)/weniger -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0 mehr(-)/weniger -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Zur Gewährleistung des Brandschutzes erfolgt in der Gebrüder-Grimm-Schule eine Sanierung der Rettungswege. Die Maßnahme wird daher als Einzelmaßnahme aus der Brandschutzpauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 65 b). 615 Beilage 5.1 Seite 37 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0065 b 35 Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 13.125 0 0 3.000 3.375 3.375 3.375 0 Änderungsantrag 11.940 0 0 2.200 3.020 3.345 3.375 0 mehr/weniger(-) -1.185 0 0 -800 -355 -30 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.225 0 0 1.600 1.875 1.875 1.875 0 Änderungsantrag 6.040 0 0 800 1.520 1.845 1.875 0 mehr/weniger(-) -1.185 0 0 -800 -355 -30 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 5.900 0 0 1.400 1.500 1.500 1.500 0 B. Finanzierung der Maßnahme -13.125 0 0 -3.000 -3.375 -3.375 -3.375 0 Änderungsantrag -11.940 0 0 -2.200 -3.020 -3.345 -3.375 0 mehr(-)/weniger 1.185 0 0 800 355 30 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -3.255 0 0 -720 -845 -845 -845 0 Änderungsantrag -2.896 0 0 -477 -738 -836 -845 0 mehr(-)/weniger 359 0 0 243 107 9 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -9.870 0 0 -2.280 -2.530 -2.530 -2.530 0 Änderungsantrag -9.044 0 0 -1.723 -2.282 -2.509 -2.530 0 mehr(-)/weniger 826 0 0 557 248 21 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.970 0 0 -880 -1.030 -1.030 -1.030 0 Änderungsantrag -3.144 0 0 -323 -782 -1.009 -1.030 0 mehr(-)/weniger 826 0 0 557 248 21 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.900 0 0 -1.400 -1.500 -1.500 -1.500 0 Begründung: Die Brandschutzsanierung der Gebrüder-Grimm-Schule wird als Einzelmaßnahme aus der Brandschutzpauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 65 a). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0066 00551 Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 6.014 705 2.185 1.991 1.133 0 0 0 Änderungsantrag 6.014 705 2.185 1.791 1.333 0 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 5.328 705 1.644 1.875 1.104 0 0 0 Änderungsantrag 5.328 705 1.644 1.675 1.304 0 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 686 0 541 116 29 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -6.014 -705 -2.185 -1.991 -1.133 0 0 0 Änderungsantrag -6.014 -705 -2.185 -1.791 -1.333 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 200 -200 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.249 0 -400 -600 -249 0 0 0 Änderungsantrag -1.249 0 -400 -536 -313 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 64 -64 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.765 -705 -1.785 -1.391 -884 0 0 0 Änderungsantrag -4.765 -705 -1.785 -1.255 -1.020 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 136 -136 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.079 -705 -1.244 -1.275 -855 0 0 0 Änderungsantrag -4.079 -705 -1.244 -1.139 -991 0 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 136 -136 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -686 0 -541 -116 -29 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt teilweise eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und anteilig der Einzahlungserwartungen von 2022 auf 2023. 616 Beilage 5.1 Seite 38 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0067 00807 Gaulnhofer Str.4A: Neubau KiHo (4) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.820 3.067 1.753 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.494 2.856 1.638 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 326 211 115 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -4.820 -3.067 -1.753 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.009 -898 -474 -439 -198 0 0 0 Änderungsantrag -2.135 -898 -474 -439 -324 0 0 0 mehr(-)/weniger -126 0 0 0 -126 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.811 -2.169 -1.279 439 198 0 0 0 Änderungsantrag -2.685 -2.169 -1.279 439 324 0 0 0 mehr(-)/weniger 126 0 0 0 126 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.811 -2.169 -1.279 439 198 0 0 0 Änderungsantrag -2.685 -2.169 -1.279 439 324 0 0 0 mehr(-)/weniger 126 0 0 0 126 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Wege der Anteilsfinanzierung wird aus Bundesmitteln aufgrund des Vollzugs der Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021 mit einer Einzahlungserwartung von max. 70 % der förderfähigen Kosten gemäß Bewilligungsbescheid vom 01.09.2021 gerechnet. Die Einzahlungserwartung erhöht sich dadurch um 126.000 Euro. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0068 00834 Hugo-Distler-Straße: Neubau KiHo (3) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.089 2.423 1.666 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.089 2.423 1.666 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -4.089 -2.423 -1.666 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.788 -180 -1.175 -433 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.744 -180 -1.175 -389 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 44 0 0 44 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.301 -2.243 -491 433 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.345 -2.243 -491 389 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -44 0 0 -44 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.301 -2.243 -491 433 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.345 -2.243 -491 389 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -44 0 0 -44 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Wege der Anteilsfinanzierung wird aus Bundesmitteln aufgrund des Vollzugs der Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021 mit einer Einzahlungserwartung von max. 70 % der förderfähigen Kosten gemäß Bewilligungsbescheid vom 01.09.2021 in Höhe von voraussichtlich 102.000 Euro gerechnet. Aufgrund des aktuellen Bescheids für die Förderung nach BayFAG und dem Sonderprogramm „Schulkindbetreuung“ vom 14.07.2021, muss die Einzahlungserwartung um 146.000 Euro reduziert werden. In der Gesamtheit ergeben sich dadurch geringere Drittmittel um 44.000 Euro. 617 Beilage 5.1 Seite 39 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0069 01024 Fischb. Hauptstr.118: GS,TH,Hort Neubau Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 15.830 0 305 1.558 5.452 6.230 2.285 0 mehr/weniger(-) 15.830 0 305 1.558 5.452 6.230 2.285 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 15.576 0 305 1.558 5.452 6.230 2.031 0 mehr/weniger(-) 15.576 0 305 1.558 5.452 6.230 2.031 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 254 0 0 0 0 0 254 0 mehr/weniger(-) 254 0 0 0 0 0 254 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.830 0 -305 -1.558 -5.452 -6.230 -2.285 0 mehr(-)/weniger -15.830 0 -305 -1.558 -5.452 -6.230 -2.285 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.508 0 0 0 -500 -2.000 -1.008 0 mehr(-)/weniger -3.508 0 0 0 -500 -2.000 -1.008 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.322 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.277 0 mehr(-)/weniger -12.322 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.277 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.068 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.023 0 mehr(-)/weniger -12.068 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.023 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -254 0 0 0 0 0 -254 0 mehr(-)/weniger -254 0 0 0 0 0 -254 0 Begründung: Um den gestiegenen Betreuungsdarf abzudecken, ist am bestehenden Schulstandort der Grundschule Fischbach ein Neubau eines 3- gruppigen Hortes, die Erweiterung um weitere Fachunterrichtsräume sowie der Ersatzneubau der 1-fach Turnhalle notwendig, deren Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist (vgl. TOP 3.1). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0070 01069 Wandererstr. 170: Neubau Hort(5), AUR(4) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.920 167 2.877 3.976 900 0 0 0 Änderungsantrag 9.514 167 2.877 5.172 1.298 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.594 0 0 1.196 398 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.449 153 2.718 3.734 844 0 0 0 Änderungsantrag 8.943 153 2.718 4.855 1.217 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.494 0 0 1.121 373 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 471 14 159 242 56 0 0 0 Änderungsantrag 571 14 159 317 81 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 75 25 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.920 -167 -2.877 -3.976 -900 0 0 0 Änderungsantrag -9.514 -167 -2.877 -5.172 -1.298 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.594 0 0 -1.196 -398 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.918 0 0 -1.000 -918 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -6.002 -167 -2.877 -2.976 18 0 0 0 Änderungsantrag -7.596 -167 -2.877 -4.172 -380 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.594 0 0 -1.196 -398 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.002 -167 -2.877 -2.976 18 0 0 0 Änderungsantrag -7.596 -167 -2.877 -4.172 -380 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.594 0 0 -1.196 -398 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund der Submissionsergebnisse einzelner Gewerke, welche deutlich über den Kostenberechnungen lagen, reichen die veranschlagten Mittel nicht mehr aus. Eine Fortschreibung und Erhöhung der Gesamtkosten um 1,594 Mio. Euro ist notwendig. 618 Beilage 5.1 Seite 40 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0071 01082 Dianastr.: Neubau JT Gibitzenhof KiGa(3) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.816 0 1.194 2.579 3.016 1.027 0 0 Änderungsantrag 7.816 0 1.194 2.279 3.316 1.027 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -300 300 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.566 0 944 2.579 3.016 1.027 0 0 Änderungsantrag 7.566 0 944 2.279 3.316 1.027 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -300 300 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 250 0 250 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.816 0 -1.194 -2.579 -3.016 -1.027 0 0 Änderungsantrag -7.816 0 -1.194 -2.279 -3.316 -1.027 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 300 -300 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.924 0 0 -500 -1.300 -124 0 0 Änderungsantrag -1.924 0 0 -442 -1.358 -124 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 58 -58 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -5.892 0 -1.194 -2.079 -1.716 -903 0 0 Änderungsantrag -5.892 0 -1.194 -1.837 -1.958 -903 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 242 -242 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.642 0 -944 -2.079 -1.716 -903 0 0 Änderungsantrag -5.642 0 -944 -1.837 -1.958 -903 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 242 -242 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -250 0 -250 0 0 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt teilweise eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und anteilig der Einzahlungserwartungen von 2022 auf 2023. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0072 01125 Nopitschstr: NB eines KJH, Spielmobil Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.289 0 1.297 2.735 3.729 528 0 0 Änderungsantrag 8.289 0 1.297 2.535 3.929 528 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 8.289 0 1.297 2.735 3.729 528 0 0 Änderungsantrag 8.289 0 1.297 2.535 3.929 528 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -8.289 0 -1.297 -2.735 -3.729 -528 0 0 Änderungsantrag -8.289 0 -1.297 -2.535 -3.929 -528 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 200 -200 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -4.157 0 0 -2.000 -2.000 -157 0 0 Änderungsantrag -4.572 0 0 -1.854 -2.146 -572 0 0 mehr(-)/weniger -415 0 0 146 -146 -415 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.132 0 -1.297 -735 -1.729 -371 0 0 Änderungsantrag -3.717 0 -1.297 -681 -1.783 44 0 0 mehr(-)/weniger 415 0 0 54 -54 415 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.132 0 -1.297 -735 -1.729 -371 0 0 Änderungsantrag -3.717 0 -1.297 -681 -1.783 44 0 0 mehr(-)/weniger 415 0 0 54 -54 415 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt teilweise eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und anteilig der Einzahlungserwartungen von 2022 auf 2023. Außerdem beteiligt sich SUN an den Bau- und Planungskosten für die Kanalumverlegung in Höhe von 415.000 Euro, die im Jahr 2024 eingeplant wurden. 619 Beilage 5.1 Seite 41 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0073 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.308 0 714 3.457 5.079 2.058 0 0 Änderungsantrag 11.308 125 627 3.392 5.056 2.108 0 0 mehr/weniger(-) 0 125 -87 -65 -23 50 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 10.620 0 671 3.246 4.770 1.933 0 0 Änderungsantrag 10.662 119 588 3.199 4.768 1.988 0 0 mehr/weniger(-) 42 119 -83 -47 -2 55 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 688 0 43 211 309 125 0 0 Änderungsantrag 646 6 39 193 288 120 0 0 mehr/weniger(-) -42 6 -4 -18 -21 -5 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -11.308 0 -714 -3.457 -5.079 -2.058 0 0 Änderungsantrag -11.308 -125 -627 -3.392 -5.056 -2.108 0 0 mehr(-)/weniger 0 -125 87 65 23 -50 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.083 0 0 0 -1.500 -583 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -9.225 0 -714 -3.457 -3.579 -1.475 0 0 Änderungsantrag -9.225 -125 -627 -3.392 -3.556 -1.525 0 0 mehr(-)/weniger 0 -125 87 65 23 -50 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.225 0 -714 -3.457 -3.579 -1.475 0 0 Änderungsantrag -9.225 -125 -627 -3.392 -3.556 -1.525 0 0 mehr(-)/weniger 0 -125 87 65 23 -50 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der Mittelabfluss wurde bei der Maßnahme entsprechend den aktuellen Planungen angepasst. Außerdem erfolgt eine Verschiebung zwischen aktivierbaren Eigenleistungen und "echten" Auszahlungen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0074 01186 Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0 mehr/weniger(-) 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0 mehr/weniger(-) 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -9.312 0 -319 -931 -3.259 -3.725 -1.078 0 mehr(-)/weniger -9.312 0 -319 -931 -3.259 -3.725 -1.078 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.363 0 0 0 -500 -1.500 -363 0 mehr(-)/weniger -2.363 0 0 0 -500 -1.500 -363 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0 mehr(-)/weniger -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0 mehr(-)/weniger -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der bestehende 2-gruppige Kindergarten im eingeschossigen Gebäude an der Elsa-Brandström-Straße ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den aktuellen pädagogischen Anforderungen. Der Bedarf soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Die neue Maßnahme umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 KiTa-Plätzen am Neustandort Erasmusstraße 13 um den gestiegenen Bedarf abzudecken (vgl. TOP 3.1). 620 Beilage 5.1 Seite 42 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0075 00114 Sanierung Laufertorturm Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.475 33 32 295 885 230 0 0 Änderungsantrag 1.475 33 32 200 980 230 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -95 95 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.475 33 32 295 885 230 0 0 Änderungsantrag 1.475 33 32 200 980 230 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -95 95 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.475 -33 -32 -295 -885 -230 0 0 Änderungsantrag -1.475 -33 -32 -200 -980 -230 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 95 -95 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv -160 0 0 0 -80 -80 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.315 -33 -32 -295 -805 -150 0 0 Änderungsantrag -1.315 -33 -32 -200 -900 -150 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 95 -95 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.315 -33 -32 -295 -805 -150 0 0 Änderungsantrag -1.315 -33 -32 -200 -900 -150 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 95 -95 0 0 0 Begründung: Der Mittelabfluss wurde bei der Maßnahme entsprechend den aktuellen Planungen angepasst. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0076 00620 U1 Bahnhof Muggenhof, Generalsanierung Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 17.684 1.881 10.619 5.000 184 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 16.968 1.857 10.186 4.750 175 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 716 24 433 250 9 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -17.684 -1.881 -10.619 -5.000 -184 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.000 0 0 -2.000 -2.000 0 0 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -2.000 -2.000 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -17.684 -1.881 -10.619 -5.000 -184 0 0 0 Änderungsantrag -13.684 -1.881 -10.619 -3.000 1.816 0 0 0 mehr(-)/weniger 4.000 0 0 2.000 2.000 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -17.684 -1.881 -10.619 -5.000 -184 0 0 0 Änderungsantrag -13.684 -1.881 -10.619 -3.000 1.816 0 0 0 mehr(-)/weniger 4.000 0 0 2.000 2.000 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Für die Maßnahme wird mit Drittmitteln i. H. v. 4 Mio. Euro gerechnet, die nun veranschlagt werden sollen. 621 Beilage 5.1 Seite 43 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0077 00716 Stadterneuerung Altstadt Süd Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 6.243 134 2.222 700 1.100 1.100 700 287 Änderungsantrag 6.243 134 2.222 0 1.800 1.100 700 287 mehr/weniger(-) 0 0 0 -700 700 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 5.280 10 1.783 600 1.000 1.000 600 287 Änderungsantrag 5.280 10 1.783 0 1.600 1.000 600 287 mehr/weniger(-) 0 0 0 -600 600 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 963 124 439 100 100 100 100 0 Änderungsantrag 963 124 439 0 200 100 100 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -100 100 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -6.243 -134 -2.222 -700 -1.100 -1.100 -700 -287 Änderungsantrag -6.243 -134 -2.222 0 -1.800 -1.100 -700 -287 mehr(-)/weniger 0 0 0 700 -700 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.956 -11 -993 -336 -560 -560 -336 -160 Änderungsantrag -2.956 -11 -993 0 -896 -560 -336 -160 mehr(-)/weniger 0 0 0 336 -336 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv -540 -196 -119 -56 -56 -56 -57 0 Änderungsantrag -540 -196 -119 0 -112 -56 -57 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 56 -56 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.747 73 -1.110 -308 -484 -484 -307 -127 Änderungsantrag -2.747 73 -1.110 0 -792 -484 -307 -127 mehr(-)/weniger 0 0 0 308 -308 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.324 1 -790 -264 -440 -440 -264 -127 Änderungsantrag -2.324 1 -790 0 -704 -440 -264 -127 mehr(-)/weniger 0 0 0 264 -264 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -423 72 -320 -44 -44 -44 -43 0 Änderungsantrag -423 72 -320 0 -88 -44 -43 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 44 -44 0 0 0 Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf 2023. Die Einzahlungserwartung wird ebenfalls verschoben. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0078 00768 P+R Parkhaus Röthenbach Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0 mehr/weniger(-) 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0 mehr/weniger(-) 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -11.575 -251 -999 -6.700 -3.625 0 0 0 mehr(-)/weniger -11.575 -251 -999 -6.700 -3.625 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 -31 0 0 0 0 0 31 Änderungsantrag -6.550 -31 0 -5.000 -1.519 0 0 0 mehr(-)/weniger -6.550 0 0 -5.000 -1.519 0 0 -31 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 31 0 0 0 0 0 -31 Änderungsantrag -5.025 -220 -999 -1.700 -2.106 0 0 0 mehr(-)/weniger -5.025 -251 -999 -1.700 -2.106 0 0 31 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 31 0 0 0 0 0 -31 Änderungsantrag -5.025 -220 -999 -1.700 -2.106 0 0 0 mehr(-)/weniger -5.025 -251 -999 -1.700 -2.106 0 0 31 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Das P+R Parkhaus am U-Bahnhof Röthenbach musste aufgrund seines schlechten baulichen Zustands geschlossen und abgerissen werden. Der Ersatzneubau soll eine Kapazität von 600 PKW-Stellplätzen und mind. 100 Fahrradstellplätzen aufweisen. Es wurde eine Förderung aus den sogenannten Luftreinhaltemitteln für einen Ersatzneubau in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsgeber setzt eine Prüfung des Schlussverwendungsnachweises bis Ende 2023 voraus, weshalb der Baubeginn bereits in 2022 erfolgen muss. Die Aufnahme in den MIP auf Grundlage der Kostenschätzung ist daher dringend notwendig. 622 Beilage 5.1 Seite 44 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0079 00822 Videoüberwachung in U-Bahnanlagen Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 5.050 2.522 2.128 200 200 0 0 0 Änderungsantrag 4.650 2.522 2.128 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -400 0 0 -200 -200 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.499 2.496 1.691 112 200 0 0 0 Änderungsantrag 4.187 2.496 1.691 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -312 0 0 -112 -200 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1 1 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 550 25 437 88 0 0 0 0 Änderungsantrag 462 25 437 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -88 0 0 -88 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -5.050 -2.522 -2.128 -200 -200 0 0 0 Änderungsantrag -4.650 -2.522 -2.128 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 400 0 0 200 200 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.500 -990 -510 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv -550 -25 -450 -75 0 0 0 0 Änderungsantrag -475 -25 -450 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 75 0 0 75 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -3.000 -1.507 -1.168 -125 -200 0 0 0 Änderungsantrag -2.675 -1.507 -1.168 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 325 0 0 125 200 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -1.507 -1.181 -112 -200 0 0 0 Änderungsantrag -2.688 -1.507 -1.181 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 312 0 0 112 200 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 13 -13 0 0 0 0 Änderungsantrag 13 0 13 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 13 0 0 13 0 0 0 0 Begründung: Es besteht eine Videoüberwachung. Eine weitere Investition in diesem Bereich hat keine Priorität. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0080 a 01179 U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 13.719 0 0 0 4.969 5.069 3.681 0 mehr/weniger(-) 13.719 0 0 0 4.969 5.069 3.681 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 13.191 0 0 0 4.778 4.874 3.539 0 mehr/weniger(-) 13.191 0 0 0 4.778 4.874 3.539 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 528 0 0 0 191 195 142 0 mehr/weniger(-) 528 0 0 0 191 195 142 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -13.719 0 0 0 -4.969 -5.069 -3.681 0 mehr(-)/weniger -13.719 0 0 0 -4.969 -5.069 -3.681 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -5.937 0 0 0 -2.150 -2.194 -1.593 0 mehr(-)/weniger -5.937 0 0 0 -2.150 -2.194 -1.593 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0 mehr(-)/weniger -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0 mehr(-)/weniger -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Gleise und Weichen am Betriebshof Langwasser haben größtenteils ein Alter von über 30 Jahren erreicht und müssen aus technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Um Synergieeffekte zu nutzen wurden alle Gewerke überprüft und die Arbeiten, soweit möglich, mit einbezogen. Hier wurden neben dem Gleisbereich auch die Zugsicherung, die elektrische Infrastruktur und Bedienstege bewertet. Gemäß dem U-Bahn-Bau- und Pachtvertrag sind die Kosten von der Stadt zu tragen. Fördermittel nach BayGVFG sind in Aussicht gestellt. Der städtische Anteil der Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird zu großen Teilen aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale finanziert, aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 80 b). 623 Beilage 5.1 Seite 45 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0080 b 65 U-Bahn: Erneuerungsm. (P) Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 37.650 0 0 7.650 10.000 10.000 10.000 0 Änderungsantrag 29.750 0 0 7.650 7.100 7.100 7.900 0 mehr/weniger(-) -7.900 0 0 0 -2.900 -2.900 -2.100 0 A.1 Auszahlungen investiv 34.638 0 0 7.038 9.200 9.200 9.200 0 Änderungsantrag 27.370 0 0 7.038 6.532 6.532 7.268 0 mehr/weniger(-) -7.268 0 0 0 -2.668 -2.668 -1.932 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 3.012 0 0 612 800 800 800 0 Änderungsantrag 2.380 0 0 612 568 568 632 0 mehr/weniger(-) -632 0 0 0 -232 -232 -168 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -37.650 0 0 -7.650 -10.000 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -29.750 0 0 -7.650 -7.100 -7.100 -7.900 0 mehr(-)/weniger 7.900 0 0 0 2.900 2.900 2.100 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -37.650 0 0 -7.650 -10.000 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -29.750 0 0 -7.650 -7.100 -7.100 -7.900 0 mehr(-)/weniger 7.900 0 0 0 2.900 2.900 2.100 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -37.650 0 0 -7.650 -10.000 -10.000 -10.000 0 Änderungsantrag -29.750 0 0 -7.650 -7.100 -7.100 -7.900 0 mehr(-)/weniger 7.900 0 0 0 2.900 2.900 2.100 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 80 a). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0081 00624 Breitbandversorgung Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.105 107 793 1.205 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.505 107 793 605 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -600 0 0 -600 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.105 107 793 1.205 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.505 107 793 605 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -600 0 0 -600 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.105 -107 -793 -1.205 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.505 -107 -793 -605 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 600 0 0 600 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.130 -39 -494 -597 0 0 0 0 Änderungsantrag -798 -39 -494 -265 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 332 0 0 332 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -975 -68 -299 -608 0 0 0 0 Änderungsantrag -707 -68 -299 -340 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 268 0 0 268 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -975 -68 -299 -608 0 0 0 0 Änderungsantrag -707 -68 -299 -340 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 268 0 0 268 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Kosten für den Breitbandausbau in Birnthon fallen niedriger aus als bisher angenommen. Der bisher veranschlagte Ansatz ist daher zu reduzieren. Die Zuschusserwartung reduziert sich damit ebenso. 624 Beilage 5.1 Seite 46 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0082 10 Erwerb von Grundstücken: Vorratskäufe Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 48.449 0 0 19.949 9.500 9.500 9.500 0 Änderungsantrag 60.500 0 0 20.000 13.500 13.500 13.500 0 mehr/weniger(-) 12.051 0 0 51 4.000 4.000 4.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 48.449 0 0 19.949 9.500 9.500 9.500 0 Änderungsantrag 60.500 0 0 20.000 13.500 13.500 13.500 0 mehr/weniger(-) 12.051 0 0 51 4.000 4.000 4.000 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -48.449 0 0 -19.949 -9.500 -9.500 -9.500 0 Änderungsantrag -60.500 0 0 -20.000 -13.500 -13.500 -13.500 0 mehr(-)/weniger -12.051 0 0 -51 -4.000 -4.000 -4.000 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -48.449 0 0 -19.949 -9.500 -9.500 -9.500 0 Änderungsantrag -60.500 0 0 -20.000 -13.500 -13.500 -13.500 0 mehr(-)/weniger -12.051 0 0 -51 -4.000 -4.000 -4.000 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -48.449 0 0 -19.949 -9.500 -9.500 -9.500 0 Änderungsantrag -60.500 0 0 -20.000 -13.500 -13.500 -13.500 0 mehr(-)/weniger -12.051 0 0 -51 -4.000 -4.000 -4.000 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Städtischer Grund und Boden muss ausgebaut werden und für den Bau von Sozialwohnungen genutzt werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0083 16 Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.155 0 0 255 300 300 300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.155 0 0 255 300 300 300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Städtische Grundstücke sollten nicht privatisiert werden sondern als Sacheinlage der städtischen wbg zugeführt werden oder per Erbpacht Genossenschaften für den Bau günstiger Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. 625 Beilage 5.1 Seite 47 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0084 17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung (P) Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.888 0 0 638 750 750 750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.888 0 0 638 750 750 750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Eigentumsförderungen gibt es von Bund und Land in ausreichendem Maße und ist i.d.R. eine Förderung von Gutverdienern und Erben. Mit dem Programm „100 Häuser für 100 Familien“ wird diese Begünstigtengruppe zusätzlich gefördert. Dies ist nicht notwendig. Der Blick der Stadt Nürnberg sollte sich zuvorderst auf diejenigen richten, die wirklich Hilfe benötigen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0085 00147 Zuweisungen für Investitionen übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -37.912 0 0 -9.478 -9.478 -9.478 -9.478 0 Änderungsantrag -37.000 0 0 -9.250 -9.250 -9.250 -9.250 0 mehr(-)/weniger 912 0 0 228 228 228 228 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 37.912 0 0 9.478 9.478 9.478 9.478 0 Änderungsantrag 37.000 0 0 9.250 9.250 9.250 9.250 0 mehr(-)/weniger -912 0 0 -228 -228 -228 -228 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 37.912 0 0 9.478 9.478 9.478 9.478 0 Änderungsantrag 37.000 0 0 9.250 9.250 9.250 9.250 0 mehr(-)/weniger -912 0 0 -228 -228 -228 -228 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der Ansatz für die Investitionspauschale nach Art. 12 BayFAG muss aufgrund einer aktualisierten Berechnung angepasst und reduziert werden. 626 Beilage 5.1 Seite 48 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0086 00886 Anteilsrückkauf wbg-Anteile übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 309.754 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 920 Änderungsantrag 314.726 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 5.892 mehr/weniger(-) 4.972 0 0 0 0 0 0 4.972 A.1 Auszahlungen investiv 309.754 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 920 Änderungsantrag 314.726 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 5.892 mehr/weniger(-) 4.972 0 0 0 0 0 0 4.972 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -309.754 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -920 Änderungsantrag -314.726 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -5.892 mehr(-)/weniger -4.972 0 0 0 0 0 0 -4.972 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -309.754 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -920 Änderungsantrag -314.726 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -5.892 mehr(-)/weniger -4.972 0 0 0 0 0 0 -4.972 B.3.1 Städtische Mittel investiv -309.754 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -920 Änderungsantrag -314.726 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -5.892 mehr(-)/weniger -4.972 0 0 0 0 0 0 -4.972 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die StWN haben in ihren Konzerngesellschaften weiterhin erheblichen Finanzierungsbedarf und beabsichtigen daher ihre Beteiligung an der wbg zu veräußern. Für die Stadt Nürnberg gewinnt das Thema „Wohnen“ aufgrund der Entwicklung des Wohnungsmarktes gleichzeitig weiter an Bedeutung, so dass durch die Stadt der Rückkauf der Anteile erfolgt. Die Ansätze erhöhen sich aufgrund der Neubewertung des Unternehmenswertes der wbg zum Bewertungsstichtag um 4,972 Mio. Euro. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0087 01127 Stiftung Studium,Wissenschaft,Kunst übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 2 0 0 2 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2 0 0 -2 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 2 0 0 2 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2 0 0 -2 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2 0 0 -2 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2 0 0 2 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2 0 0 -2 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2 0 0 2 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 0 0 -2 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2 0 0 2 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die laufenden Verwaltungskosten für die Stiftung wurden neu bewertet. Dies führt zu einer Reduzierung der Kosten für den Kapitalerhalt, weshalb der Ansatz 2022 auf 400 Euro zu reduzieren ist. Hinweis: Die Ansätze werden vom SAP-System kaufmännisch auf volle Tausend Euro gerundet. Der Ansatz in 2022 wird daher als Nullansatz dargestellt, beträgt allerdings tatsächlich 400 Euro. 627 Beilage 5.1 Seite 49 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0088 01168 Pocket-Opera-Company Stiftung übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 30 0 0 30 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 30 0 0 30 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 30 0 0 30 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 30 0 0 30 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -30 0 0 -30 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -30 0 0 -30 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -30 0 0 -30 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -30 0 0 -30 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -30 0 0 -30 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -30 0 0 -30 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Pocket-Opera-Company Stiftung wurde neu gegründet. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0089 01194 Stamm-Schmitt-Stiftung übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Stamm-Schmitt-Stiftung wurde neu gegründet. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. 628 Beilage 5.1 Seite 50 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0090 04 Pauschale für bewegl./immat.Vermögen übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.858 0 0 2.618 3.080 3.080 3.080 0 Änderungsantrag 12.283 0 0 3.043 3.080 3.080 3.080 0 mehr/weniger(-) 425 0 0 425 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 11.858 0 0 2.618 3.080 3.080 3.080 0 Änderungsantrag 12.283 0 0 3.043 3.080 3.080 3.080 0 mehr/weniger(-) 425 0 0 425 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -11.858 0 0 -2.618 -3.080 -3.080 -3.080 0 Änderungsantrag -12.283 0 0 -3.043 -3.080 -3.080 -3.080 0 mehr(-)/weniger -425 0 0 -425 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -11.858 0 0 -2.618 -3.080 -3.080 -3.080 0 Änderungsantrag -12.283 0 0 -3.043 -3.080 -3.080 -3.080 0 mehr(-)/weniger -425 0 0 -425 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.858 0 0 -2.618 -3.080 -3.080 -3.080 0 Änderungsantrag -12.283 0 0 -3.043 -3.080 -3.080 -3.080 0 mehr(-)/weniger -425 0 0 -425 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Es ergibt sich ein höherer Bedarf gegenüber der bisherigen Planung. Der Ansatz 2022 ist daher zweckgebunden einmalig zu erhöhen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0091 07 Planungskosten nichtfinanzierte MIP-Maßn übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 252.867 0 0 53.095 56.190 84.453 59.129 0 Änderungsantrag 260.621 0 0 48.031 66.090 85.953 60.547 0 mehr/weniger(-) 7.754 0 0 -5.064 9.900 1.500 1.418 0 A.1 Auszahlungen investiv 252.667 0 0 52.895 56.190 84.453 59.129 0 Änderungsantrag 260.421 0 0 47.831 66.090 85.953 60.547 0 mehr/weniger(-) 7.754 0 0 -5.064 9.900 1.500 1.418 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 200 0 0 200 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -252.867 0 0 -53.095 -56.190 -84.453 -59.129 0 Änderungsantrag -260.621 0 0 -48.031 -66.090 -85.953 -60.547 0 mehr(-)/weniger -7.754 0 0 5.064 -9.900 -1.500 -1.418 0 B.1 Einzahlungen investiv -39.865 0 0 -8.940 -8.500 -11.180 -11.245 0 Änderungsantrag -42.240 0 0 -9.100 -10.140 -11.780 -11.220 0 mehr(-)/weniger -2.375 0 0 -160 -1.640 -600 25 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -213.002 0 0 -44.155 -47.690 -73.273 -47.884 0 Änderungsantrag -218.381 0 0 -38.931 -55.950 -74.173 -49.327 0 mehr(-)/weniger -5.379 0 0 5.224 -8.260 -900 -1.443 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -212.802 0 0 -43.955 -47.690 -73.273 -47.884 0 Änderungsantrag -218.181 0 0 -38.731 -55.950 -74.173 -49.327 0 mehr(-)/weniger -5.379 0 0 5.224 -8.260 -900 -1.443 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -200 0 0 -200 0 0 0 0 Begründung: Es werden Planungskosten bis zur Leistungsphase 5 für zusätzliche Baumaßnahmen veranschlagt. Die Ansätze sind daher zu erhöhen. Außerdem kommt es zu Mittelverschiebungen. 629 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 1 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung Klimaschutzfonds 21-26 Text der Anfrage: Laut Haushaltseinbringung 2021 beträgt das Gesamtvolumen des Klimaschutz-Fonds 2021-2026 310,9 Mio. €. Welcher Betrag davon findet sich im Entwurf Haushalt 2022 und wie setzt er sich zusammen? Stellungnahme der Verwaltung: In der Mittelfristplanung 2021 waren für das Jahr 2022 sehr vielfältige Klimaschutzmaßnahmen, die unter dem Begriff „Klimaschutzfond“ zusammengefasst wurden, in Höhe von 49,6 Mio. € vorgese- hen. Nach Fortschreibung dieser Klimaschutzmaßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 nun Ausgaben für den „Klimaschutzfond“ in Höhe von rund 63,1 Mio. € enthalten. Im Einzelnen setzt sich der Betrag wie folgt zusammen: Förderung des Radverkehrs: 12,3 Mio. € In dieser Position sind unter anderem pauschal für den Bau von Radwegen 6,1 Mio. € und 5,3 Mio. € zusätzliche Mittel für die Förderung des Radverkehrs (zum Beispiel Radschnellweg Nürnberg-Erlangen, die Geh-und Radwegebrücke Nordring und der Radweg Fürther Straße am U- Bahhof Muggenhof) enthalten. Grün in der Stadt: 15,6 Mio. € In dieser Position sind beispielsweise die folgenden Maßnahmen geplant: Grunderwerb für Grün- anlagen mit 1 Mio. €, Grünanlage Nägeleinsplatz 1,58 Mio. €, Maßnahmen aus dem Wirtschafts- plan SÖR mit 7,8 Mio. € (Sachgebiet Baum mit Konzept für Jungbaumpflege, Schaffung von insek- tenfreundlichen Landschaftsrasenwiesen im Straßenbegleitgrün und in Grünanlagen und viele wei- tere Maßnahmen), die Grünanlagen Züricher Park, Dorfäckerstraße und Helmut-Herold-Platz. Stärkung des ÖPNV: 34,3 Mio. € Die größten Positionen in dieser Position sind: 365 € Ticket für Schüler/Azubis 4,3 Mio. €, Sozialti- cket 16,5 Mio. €, P+R Parkhaus Röthenbach 6,7 Mio. € Projekte und Organisationsstrukturen: 845 T€ Dieser Ansatz enthält beispielsweise alle Stellenschaffungen, die im Zusammenhang mit Klima- schutz oder Klimaschutzprojekte geschaffen werden bzw. worden sind (z.B. Klimamanager). Für die Jahre 2021-2026 umfassen die Maßnahmen im sogenannten Klimaschutzfond nach Aktua- lisierung aktuell rund 327 Mio. €. Nachrichtlich: Für den Neubau des Schulzentrums Südwest als klimaneutrale Schule fallen im Jahr 2022 insg. ca. 13,5 Mio. € an. Der Betrag, der auf Klimaneutralität zurückzuführen ist, ist allerdings nicht ge- nau bezifferbar. Ö 5Ö 5 630 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragender: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 2 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung Nürnberg Messe Text der Anfrage: Die Nürnberg-Messe GmbH erhält per Konsortialvertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern je 100 Mio. für Unternehmenswachstum zwischen 2018 und 2027 in zehn Jahrestranchen. a) Warum wurden zwei Tranchen im Jahr 2021 bezahlt, nämlich im April und im Juni? b) Dieser Beschluss ist aus dem Jahr 2017, also lange vor der Pandemie. Warum benötigt die Nürnberg Messe eine derart hohe finanzielle Unterstützung im neunstelligen Bereich? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage a): Aufgrund der dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Messewesen mit einem rund 1,5-jährigen Veranstaltungsverbot und daraus folgenden Umsatzeinbußen, hohen Veranstal- tungsauflagen/Einschränkungen und umfangreichen zusätzlichen Hygienekosten musste der ur- sprüngliche „Masterplan Immobilie“ im Jahr 2020 pandemiebedingt modifiziert werden. Hintergrund war, dass das ursprünglich vorgesehene Investitionsprogramm gestreckt bzw. modifi- ziert werden musste, da der bisher eingeplante Eigenfinanzierungsbeitrag der NürnbergMesse, bzw. der geplante Aufbau der Bankverschuldung coronabedingt nicht im ursprünglichen Umfang beibehalten werden konnte. In diesem Zusammenhang wurde deshalb auch zusätzlich eine Tran- che der ursprünglich erst später eingeplanten Eigenkapitalerhöhungen in den April 2021 vorgezo- gen. Zu Frage b): Es handelt sich hierbei nicht um eine finanzielle Unterstützung, sondern um eine betriebswirt- schaftlich übliche Begleitung des Unternehmenswachstums seitens der Gesellschafter. Das Eigen- kapital der NürnbergMesse war seit Jahren nicht erhöht worden und musste daher an das erhebli- che Wachstum des Unternehmens in der vergangenen Dekade angepasst werden. Parallel dazu soll die Eigenkapitalstärkung auch die weitere Investitionstätigkeit des Unternehmens flankieren und die Kreditfähigkeit bei Banken erhöhen. 631 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragender: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 3 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung Nürnberg Flughafen Text der Anfrage: 1. Die Flughafen Nürnberg GmbH erhielt 2021 Unterstützung von 28.536.361 Euro, die sich aus einem Konsortialvertrag (25 Mio. Bareinlage) und Corona-Hilfe (3.536.361 Euro) zusammensetzen. Trotzdem rechnet der Flughafen mit einem Verlust von 15,8 Mio. zum Jahresende 2021. a) Wo befindet sich im Entwurf 22 die weiteren geplanten Unterstützungen für den Flughafen? b) Wäre es eine Option, die kommunalen Anteile dem Freistaat Bayern anzubie- ten? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage a): Für das Jahr 2022 sind (bisher) keine Gesellschafterhilfen durch die Stadt Nürnberg und den Frei- staat Bayern an die Flughafen Nürnberg GmbH vorgesehen. Zu Frage b): Eine Abgabe der städtischen Anteile an der Flughafen Nürnberg GmbH an den Freistaat Bayern erscheint aktuell nicht erfolgversprechend. Dies ist darauf zurückzuführen, dass 1. zum einen der Freistaat Bayern diese Anteile nicht übernehmen würde und 2. zum anderen die Stadt Nürnberg damit jeglichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Flughafens Nürnberg verlieren würde, was sich sowohl in wirtschaftlicher als auch öko- logischer Hinsicht als nachteilig herausstellen könnte. 632 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 4 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung Städtische Beteiligungen Text der Anfrage: Die Beteiligungen an wbg, Flughafen und Messe belasten den Haushalt in den kommen- den 4 Jahren mit 232 Mio. Euro. Bitte schlüsseln Sie diese Summe auf die Unternehmen und Jahre auf. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß des Mittelfristigen Investitionsplans inklusive Änderungsantrag zur wbg handelt es sich um einen Ansatz i.H.v. 230,0 Mio. Euro. Dieser Betrag teilt sich auf den Anteilsrückkauf der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunter- nehmen von der StWN GmbH, die Flughafen Nürnberg GmbH und die NürnbergMesse GmbH über die Jahre 2022–2025 wie folgt auf: 633 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 5 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung Mobilität im MIP Text der Anfrage: Der Brutto-Etat im MIP für Straßen und Brücken (321,72 Mio.) ist fast doppelt so hoch wie der Etat für den ÖPNV und Ausbau der Radwege (187,42 Mio.). Bitte nennen Sie für diese vier Bereiche die Nettobeträge (städtische Haushaltsmittel) für 2022. Stellungnahme der Verwaltung: Im MIP-Entwurf 2022 - 2025 entfielen auf die genannten Kategorien nachfolgende Investitionssum- men bzw. städtische Mittel (ohne konsumtive Ansätze): • Straßen: 128,464 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 48,196 Mio. € städtische Mittel • Brücken: 193,255 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 105,212 Mio. € städtische Mittel • ÖPNV: 150,085 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 98,043 Mio. € städtische Mittel • Radwege: 37,332 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 37,264 Mio. € städtische Mittel 634 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 6 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung FSW Text der Anfrage: 1. Der Etat für den FSW ist im MIP mit 44,3 Mio. eingestellt. Nachdem noch kein Bau- beginn absehbar ist stellt sich die Frage: Warum werden diese Mittel bereits jetzt gebunden? Stellungnahme der Verwaltung: Der Frankenschnellweg (FSW, Maßnahme 00057) ist mit Gesamtkosten i. H. v. 687 Mio. € in den MIP eingestellt. Die städtischen Mittel belaufen sich gesamt auf 107,62 Mio. €. Bis 2020 wurden bereits 43,2 Mio. € ausgezahlt. Zusammen mit dem Planansatz 2021 (49,66 Mio. €) wurden bisher also Mittel in Höhe von 92,86 Mio. € (städtische Mittel: 31,11 Mio. €) für Planungskosten zur Verfügung gestellt. Für den MIP-Zeitraum 2022 bis 2025 wird mit Mitteln in Höhe von 46 Mio. € (städtische Mittel: 8,37 Mio. €) geplant. Für spätere Jahre sind 548,15 Mio. € (städtische Mittel: 68,14 Mio. €) eingeplant. Die im MIP-Zeitraum 2022-2025 geplanten Mittel in Höhe von 46 Mio. € verteilen sich auf: 2022: 2 Mio. € Planungsmittel für die Erstellung der Ausführungsplanung. 2023: 7 Mio. € für Bau der Emmy-Noether-Str. (ehemals Neue Kohlenhofstr.). Die Emmy-Noether- Str. ist zwingend für die Erschließung des Kohlenhofareals erforderlich, das derzeit von der Aurelis weiter bebaut wird (Neubau 17-stöckiges Bürogebäude an der Steinbühler Str.). Zudem dient die Straße auch als Ausrückroute für die geplante Verlegung der Feuerwache vom Ludwigsplatz in das Kohlenhofareal. 2024: 7 Mio. € für bauvorbereitende Arbeiten. 2025: 30 Mio. € für den Bau Abschnitt West. Hinweis: Nach derzeitigem Zeitplan wird von einem (positiven) Gerichtsurteil Ende 2023 ausge- gangen, 2024 sollen dann Ausschreibungen erfolgen. Die Vergabe und Bauvorbereitung, Baube- ginn wäre dann Anfang 2025. 635 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/026/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2022 Anlagen: Maßnahmenliste 2022 BuV-Beschluss Ö 6.1Ö 6.1 636 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/026/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2022 in der vom Bau- und Vergabeausschuss am 04.05.2021 beschlossenen Fassung unter Berücksichtigung der bei den Haushaltsberatungen getroffenen Änderungen. Die Verwaltung wird ermächtigt, zwischen Bedarfsträger und Baudienststelle einvernehmliche Änderungen selbst vorzunehmen; hierüber ist im Bau- und Vergabeausschuss zu berichten. 637 Hochbau-Baupauschale 2022 - Prioritätenliste Stand: 23.03.2021 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK OBM 1 OBM BA/NOS A 2 Hermann-Kolb-Straße 53 084/476 H/EV Kinderhort: Dämmung und Fensteraustausch Süd-West-Fassade(KEM und Förderung Klimaanpassung soziale Einrichtung) Erneute Anmeldung(HBP 2020, Einsparung wg. Corona) - K 321.000 24.000 345.000 2 OBM BA/NOS A 1 Hermann-Kolb-Straße 55A 725/483 H/EV Ballspielhalle, San. Flachdach Umkleiden Nachträgliche Anmeldung Maßnahme aus 2019 - K 257.000 19.000 276.000 3 OBM BA/NOS B 1 Neunhofer Hauptstraße 73 113/888 H/EV GS: Instandsetzung des Ziegeldachs des Hauptgebäude Ursprünglich für HBP 2021 vorgesehen - K 385.000 28.000 413.000 Summe konsumtive Anteile K 963.000 71.000 1.034.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 963.000 71.000 1.034.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 963.000 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK 2. BM 4 2. BM KuKuQ A 2 Peuntgasse 5 - 7 235/951+9512 H/K Umbau Künstlerhaus -Holzwerkstatt und weitere KuKuQ-Nutzung 45.000 I 380.000 72.000 452.000 5 2. BM KuM A 2 Hirschelgasse 11 357/505 H/K Museum Tucherschloss: Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes - K 70.000 13.000 83.000 6 2. BM KuKuQ A 2 Königstraße 93 842/693 H/E Künstlerhaus: Erneuerung der Video- und Einbruchmeldeanlage - I 67.000 13.000 80.000 Summe konsumtive Anteile K 70.000 13.000 83.000 Summe investive Anteile I 447.000 85.000 532.000 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 517.000 98.000 615.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 602.000 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK 3. BM - Summe konsumtive Anteile K 0 0 0 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 0 0 0 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 0 21.07.2021 1 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx Ö 6.1Ö 6.1 638 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Ref. I/II 7 Ref. I/II HVE-KSV A 2 Theresienstraße 7 255/1237 H/EV Amtsgebäude: Toilettensanierung - K 380.000 72.000 452.000 8 Ref. I/II HVE-KSV B 1 Hauptmarkt 18 213/453 H/EV Amtsgebäude: Fenstersanierung Ost- und Nordseite Ursprünglich in HBP 2020 enthalten - K 425.000 31.000 456.000 9 Ref. I/II HVE-KSV B 1 Theresienstraße 7 255/1237 H/EV Amtsgebäude: Fenstersanierung Innenhof Ursprünglich in HBP 2021 enthalten - K 287.000 21.000 308.000 Summe konsumtive Anteile K 1.092.000 124.000 1.216.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 1.092.000 124.000 1.216.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 1.092.000 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Ref. III - 0 Summe konsumtive Anteile K 0 0 0 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 0 0 0 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 0 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Ref. IV 10 Ref. IV HVE-SuS A 1 Sperberstraße 85 138/1982 H/B Ertüchtigung Kellerdecke Turnhalle 011 - K 214.000 16.000 230.000 11 Ref. IV HVE-SuS B 1 Äußere Bayreuther Straße 8 65/79 H/B BBZ: Sanierung Tiefgarageneinfahrt - K 337.000 25.000 362.000 12 Ref. IV HVE-SuS A 2 Schlößleinsgasse 8 132/1119 H/B VS: Sanierung Pausenhofbelag und Kanal - K 345.000 25.000 370.000 13 Ref. IV HVE-SuS A 2 Gebersdorfer Straße 175 79/346 H/B VS: Sanierung Pausenhofbelag und Kanal - K 438.000 32.000 470.000 14 Ref. IV HVE-SuS B 1 Sulzbacher Straße 32 139/1984 H/B Turnhalle, Sanierung Decke - K 250.000 48.000 298.000 Summe konsumtive Anteile K 1.584.000 146.000 1.730.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 1.584.000 146.000 1.730.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 1.584.000 21.07.2021 2 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx 639 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Ref. V 15 Ref. V HVE-KSV B 1 Herschelplatz 3 215/500 H/B Kiga: Kellersanierung - K 123.000 9.000 132.000 16 Ref. V HVE-KSV A 1 Glockenhofstraße 9 605/374 H/B Kiga: Fenstererneuerung(Förderprogramm Klimaanpassung soziale Einrichtung) Ursprünglich in HBP 2021 enthalten 2.500 K 275.000 20.000 295.000 Summe konsumtive Anteile K 398.000 29.000 427.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 398.000 29.000 427.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 398.000 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Ref. VI 17 Ref. VI HVE-KSV A 2 Bauhof 5 171/67 H/EV Amtsgebäude: Sonnenschutz - K 216.000 41.000 257.000 18 Ref. VI - - diverse -/- - Projekt ProcuRE - K 180.000 34.000 214.000 Summe konsumtive Anteile K 396.000 75.000 471.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 396.000 75.000 471.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 396.000 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Kategorie Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Ref. VII 19 Ref. VII LA A 1 Gleishammer 2-6 160/2269 H/K Zeltnerschloss: Erneuerung Brückenbelag 10.000 K 345.000 25.000 370.000 Summe konsumtive Anteile K 345.000 25.000 370.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 345.000 25.000 370.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 345.000 21.07.2021 3 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx 640 Bedarfstragendes Referat Haushaltswirksame Summe Referat(konsumtive Kosten ohne BVK, investive Kosten inkl. BVK) Kostenberechnungohne BVK BVK KonsumtIv 963.000 71.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 70.000 13.000 InvestIv 447.000 85.000 KonsumtIv 0 0 InvestIv 0 0 KonsumtIv 1.092.000 124.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 1.584.000 146.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 398.000 29.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 396.000 75.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 345.000 25.000 InvestIv 0 0 Gesamtsumme 5.380.000 5.295.000 568.000 370.000 0 5.863.000 0 427.000 0 471.000 0 0 0 1.216.000 0 1.730.000 Gesamtsumme (Kostenberechnung inkl. BVK) 1.034.000 0 83.000 532.000 963.000 2. BM 3.BM Ref. V 1.584.000 398.000 Ref. VI OBM Ref. VII Ref. I/II Ref. IV 396.000 345.000 602.000 0 1.092.000 21.07.2021 4 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx 641 Ö 6.1Ö 6.1 642 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/028/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2022 Anlagen: 6.2 Änderungsanträge 6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2022 Ö 6.2Ö 6.2 643 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/028/2021 Seite 2 von 2 644 Seite 1 1 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenh. Kostenstelle Z111100001 Zusch.an d.Stadtratsfraktionen-grupp. Sachkonto 63121800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 1 Entwurf 2022 730.200 Euro Ansatz 2021 718.000 Euro Antrag 718.000 Euro Ist 2020 620.451 Euro Änderung -12.200 Euro Viele Einrichtungen müssen auf eine tarifliche Erhöhung verzichten, hier sollten die Fraktionen und Stadtratsgruppen auch ihren Beitrag leisten. Begründung Bemerkung Ergebnis 2 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenh. Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 950.000 Euro Ansatz 2021 0 Euro Antrag 0 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung -950.000 Euro Begründung Die evangelische Kirche verfügt als Institution über ausreichend finanzielle Ressourcen, um eine solche Veranstaltung aus eigener Kraft zu stemmen, zumal auch Ticketeinnahmen in nicht unerheblicher Höhe generiert werden. Der Betrag wäre daher ggf. besser und nachhaltiger zur Unterstützung der karitativen Arbeit der evangelischen Kirche in Nürnberg angelegt. Vgl. Antrag 3, 81 lfd. Nr. 1;Bemerkung Ergebnis 3 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenh. Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 950.000 Euro Ansatz 2021 0 Euro Antrag 0 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung -950.000 Euro Begründung Es ist nicht Aufgabe der Kommune eine kirchliche Veranstaltung auszurichten. Vgl. Antrag 2, 81 lfd. 1;Bemerkung Ergebnis Ö 6.2Ö 6.2 645 Seite 2 4 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111281 MRB-GST Kostenstelle Z111281009 erfolgsfaktor FRAU e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 4.800 Euro Ansatz 2021 5.000 Euro Antrag 5.000 Euro Ist 2020 5.000 Euro Änderung +200 Euro erfolgsfaktor FRAU e.V. ist ein Mosaikstein im Aktionsplan Istanbulkonvention. Der Stadrat hat im Juni 2021 beschlossen, dass ein Aktionsplan von der Stadt erstellt und drauffolgend zur Umsetzung vorgelegt wird. Hier wäre es eine zielführende Strategie die Säulen der Stadtgesellschaft, die präventive, intervenierende und förderliche Angebote zur Umsetzung der Istanbulkonvention bieten, zu unterstützen und nicht in Existenznot zu bringen. Die Stadt Nürnberg unterstützt den Verein im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu demonstrieren, mit der die Istanbulkonvention und ihre Umsetzung verfolgt wird. Begründung Bemerkung Ergebnis 5 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000001 Gostner Hoftheater e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 246.300 Euro Ansatz 2021 257.332 Euro Antrag 300.000 Euro Ist 2020 255.882 Euro Änderung +53.700 Euro Vom Gostner Hoftheater wurde eine Erhöhung für einen neuen Mitarbeiter und den Ausbau der Museumspädagogischen Arbeit beantragt. Lt. Antrag sind bei der Gegenüberstellung der Einnahmen zu den Ausgaben ein Plus von 20.000,- € als Eigeneinnahme kalkuliert. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Bemerkung Ergebnis Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 21; Vgl. 81 lfd. Nr. 46; 646 Seite 3 6 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 166.900 Euro Ansatz 2021 173.720 Euro Antrag 191.100 Euro Ist 2020 172.616 Euro Änderung +24.200 Euro Begründung Das Theater Mummpitz beantragt eine Erhöhung für die tarifliche Anpassung der Gehälter und einen Inflationsausgleich. Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Vgl. Antrag 7, 81 lfd. Nr. 48;Bemerkung Ergebnis 7 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 166.900 Euro Ansatz 2021 173.720 Euro Antrag 191.100 Euro Ist 2020 172.616 Euro Änderung +24.200 Euro Begründung Anspruchsvolles Theater für Groß und Klein, Freies Theater, das überregional bekannt ist. Tarifliche Erhöhungen und und Inflationsausgleich machen eine höhere Bezuschussung nötig, um den jungen und junggebliebenen Generationen weiter ein grandioses und teils interaktives Theater bieten zu können. Vgl. Antrag 6, 81 lfd. Nr. 48;Bemerkung Ergebnis 8 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 218.600 Euro Ansatz 2021 227.615 Euro Antrag 246.761 Euro Ist 2020 227.615 Euro Änderung +28.161 Euro Begründung Theater Pfütze beantragt eine Erhöhung für die Personalkosten und einen Inflationsausgleich. Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Vgl. Antrag 9, 81 lfd. Nr. 49;Bemerkung Ergebnis 647 Seite 4 9 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 218.600 Euro Ansatz 2021 227.615 Euro Antrag 246.761 Euro Ist 2020 227.615 Euro Änderung +28.161 Euro Begründung Anspruchsvolles Theater für Groß und Klein, Freies Theater, das überregional bekannt ist. Tarifliche Erhöhungen und und Inflationsausgleich machen eine höhere Bezuschussung nötig, um den jungen und junggebliebenen Generationen weiter ein grandioses und interaktives Theater bieten zu können. Vgl. Antrag 8, 81 lfd. Nr. 49;Bemerkung Ergebnis 10 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 62.400 Euro Ansatz 2021 65.054 Euro Antrag 76.425 Euro Ist 2020 64.681 Euro Änderung +14.025 Euro Begründung Das Theater Salz & Pfeffer beantragt eine Personalkostenerhöhung von 5.000,- Euro und eine Erhöhung für Aufwendungen für Produktionen, da u.a. neue Formate geplant sind. Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Vgl. Antrag 11, 81 lfd. Nr. 51;Bemerkung Ergebnis 648 Seite 5 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 62.400 Euro Ansatz 2021 65.054 Euro Antrag 76.425 Euro Ist 2020 64.681 Euro Änderung +14.025 Euro Begründung Anspruchsvolles Theater für Alle. Groß und Klein, Freies Theater, das überregional bekannt ist. Ein innovatives Theater, dass die Gemeinwohlökonomie umsetzt. Tarifliche Erhöhungen und und Inflationsausgleich und Entwicklung neuer Formate machen eine höhere Bezuschussung nötig, um den jungen, alten und junggebliebenen Generationen weiter ein grandioses und innovatives Theater bieten zu können. Vgl. Antrag 10, 81 lfd. Nr. 51;Bemerkung Ergebnis 12 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000008 Spielstätte KaLi: Betriebskosten Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 52.300 Euro Ansatz 2021 55.048 Euro Antrag 52.300 Euro Ist 2020 55.048 Euro Änderung 0 Euro Das Theater Salz & Pfeffer beantragt eine Erhöhung der Betriebskosten u.a. für Bühnenzubehör und Organisation. Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 53; Begründung Bemerkung Ergebnis 13 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM Kostenstelle Z261000010 Kulturverein Rote Bühne e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 23.100 Euro Ansatz 2021 24.207 Euro Antrag 40.000 Euro Ist 2020 24.138 Euro Änderung +16.900 Euro Der Kulturverein Rote Bühne beantragte eine Erhöhung für Personalkosten (Tarifanpassung) und Honorare. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 55; Begründung Bemerkung Ergebnis 649 Seite 6 14 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kult./Theater KuKuQ Kostenstelle Z261001005 Theater Rootsloeffel Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 28.500 Euro Ansatz 2021 30.000 Euro Antrag 35.000 Euro Ist 2020 30.000 Euro Änderung +6.500 Euro Wegen eingeschränkter Spielmöglichkeiten in Corona-Zeiten benötigt das Theater Rootsloeffel einen höheren Zuschuss. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 58; Begründung Bemerkung Ergebnis 15 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kult./Theater KuKuQ Kostenstelle Z261001008 Tanzzentrale der Region Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 19.000 Euro Ansatz 2021 20.000 Euro Antrag 36.800 Euro Ist 2020 20.000 Euro Änderung +17.800 Euro Begründung Der beantragte Mehrbedarf der Tanzzentrale von 25.000 € wurde fälschlicherweise nicht in der Zuschussliste abgebildet. Dieser ist nötig um coronabedingte Mehraufwände abzufedern und die Geschäftsführung angemessen zu bezahlen, welche aktuell auf Minijobbasis arbeitet (lediglich magere Raumverwaltung, keine Akquise neuer Drittmittel möglich). Aufgrund wegfallender Bundesförderung ist das Geld existenznotwendig, außerdem würden weitere dringend notwendige Landesmittel i.H.v. 15.000 € wegfallen. Die Tanzzentrale bietet nicht nur Kulturangebote sondern auch einen kostenfreien Produktionsort für 7 hauptamtliche von der Stadt geförderte Choreograf*innen. Eine Schließung aus finanz. Gründen hätte im Dominoeffekt schwere Auswirkungen auf die Tanzszene der Metropolregion. 17.800 € als Kompromiss. Vgl. Antrag 16, 81 lfd. Nr. 60;Bemerkung Ergebnis 650 Seite 7 16 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kult./Theater KuKuQ Kostenstelle Z261001008 Tanzzentrale der Region Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 19.000 Euro Ansatz 2021 20.000 Euro Antrag 30.000 Euro Ist 2020 20.000 Euro Änderung +11.000 Euro Begründung Seit 2007 wurde die kommunale institutionelle Förderung der Tanzzentrale nicht erhöht, bei stetig steigenden Kosten. Die Geschäftsführung arbeitete auf Minijob-Basis. Die Coronapandemie brachte die schon immer prekäre Situation schlichtweg noch deutlicher zutage, ein Handeln ist jetzt dringend erforderlich, um die Qualitäten der lokalen Szene zu bewahren. Die Tanzzentrale braucht dringend eine Erhöhung der Antragssumme, da sie sich momentan in einer existentiellen Krise befindet, da Fördergelder zum Oktober 2021 ausgelaufen sind. Vgl. Antrag 15, 81 lfd. Nr. 60;Bemerkung Ergebnis 17 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 262100 Musikförder. 2. BM Kostenstelle Z262100004 Jazz-Studio Nürnberg e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 45.100 Euro Ansatz 2021 47.371 Euro Antrag 52.500 Euro Ist 2020 47.300 Euro Änderung +7.400 Euro Personal- und Sachkosten sowie die Gagen sind gestiegen. Gerade in Zeiten von Corona ist zur Qualitätssicherung eine Mittelanhebung notwendig. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 68; Begründung Bemerkung Ergebnis 18 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 141.200 Euro Ansatz 2021 146.600 Euro Antrag 150.000 Euro Ist 2020 145.000 Euro Änderung +8.800 Euro Begründung Personal- und Sachkosten sind gestiegen. Gerade in Zeiten von Corona ist zur Qualitätssicherung eine Mittelanhebung notwendig. Ohne den Zuschuss der Stadt kann die Desi die wichtige Arbeit im Stadtteil und für die gesamte Stadt nicht leisten. Vgl. Antrag 19, 81 lfd. Nr. 76;Bemerkung Ergebnis 651 Seite 8 19 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 141.200 Euro Ansatz 2021 146.600 Euro Antrag 150.000 Euro Ist 2020 145.000 Euro Änderung +8.800 Euro Begründung Der Spielbetrieb hat unter Corona immer noch keine Normalität erreicht. Es fehlen Einnahmen. Die Desi versucht so sparsam wie möglich zu arbeiten. Durch Corona besteht jedoch leider immer noch die Situation, dass jeder Euro zählt. Vgl. Antrag 18, 81 lfd. Nr. 76;Bemerkung Ergebnis 20 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273010 Sonderaufgaben - KUF Kostenstelle Z273010007 Quellkollektiv e.V Bauunterhalt Heizhaus Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 30.400 Euro Ansatz 2021 15.000 Euro Antrag 45.000 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung +14.600 Euro Das Quellkollektiv erhält eine jährliche Förderung von 15.000 Euro von der Stadt. Nun sind einmalig 30.000 Euro für die Dachrenovierung aufzubringen. Das Quellkollektiv hat einen Vertrag mit der Gerch-Group in dem festgelegt ist, dass jegliche Bauunterhaltsmaßnahmen vom Mieter zu tragen sind; dafür ist die Miete günstig. Um die wichtige kulturelle Arbeit fortsetzen zu können, ist einmalig der Zuschuss um 30.000 Euro anzuheben. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 84; Begründung Bemerkung Ergebnis 21 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sons. Kult./Heimpfl. Kostenstelle Z281001027 Radio Z Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 9.900 Euro Ansatz 2021 10.257 Euro Antrag 12.000 Euro Ist 2020 10.187 Euro Änderung +2.100 Euro Begründung Personal- und Sachkosten sind gestiegen. Gerade in Zeiten von Corona ist zur Qualitätssicherung eine Mittelanhebung notwendig. Vgl. Antrag 22 , 23, 81 lfd. Nr. 105;Bemerkung Ergebnis 652 Seite 9 22 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sons. Kult./Heimpfl. Kostenstelle Z281001027 Radio Z Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 9.900 Euro Ansatz 2021 10.257 Euro Antrag 12.000 Euro Ist 2020 10.187 Euro Änderung +2.100 Euro Begründung Für den kommerzfreien Radiosender sollte der Antrag von 12.000 Euro bewilligt werden. Vgl. Antrag 21 , 23, 81 lfd. Nr. 105;Bemerkung Ergebnis 23 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sons. Kult./Heimpfl. Kostenstelle Z281001027 Radio Z Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2022 9.900 Euro Ansatz 2021 10.257 Euro Antrag 12.000 Euro Ist 2020 10.187 Euro Änderung +2.100 Euro Begründung Radio Z leistet einzigartige und weitreichende Arbeit. Menschen gestalten aktiv ihre Medien und Radio. Der Sender bildet eine wunderbare Vielfalt und gesellschaftspolitische Themen und Kultur ab. Die geringe Erhöhung an Personalkosten sollte nach den letzten schmalen Jahren gewährt werden und keine Kürzung wie sie momentan vorgesehen ist. Vgl. Antrag 21 , 22, 81 lfd. Nr. 105;Bemerkung Ergebnis 24 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315400 Obdachlosenhilfe Kostenstelle Z315400006 Wohnungslosenbetreuung CV Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 31.500 Euro Ansatz 2021 32.900 Euro Antrag 38.500 Euro Ist 2020 32.700 Euro Änderung +7.000 Euro Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie vom Caritas Verband beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 115; Begründung Bemerkung Ergebnis 653 Seite 10 25 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315400 Obdachlosenhilfe Kostenstelle Z315400007 Wohnungslosenbetreuung STM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 36.500 Euro Ansatz 2021 37.900 Euro Antrag 42.086 Euro Ist 2020 37.600 Euro Änderung +5.586 Euro Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie von der Stadtmission beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 116; Begründung Bemerkung Ergebnis 26 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315400 Obdachlosenhilfe Kostenstelle Z315400008 Wohnungslosenbetreuung STM/BHM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 8.500 Euro Ansatz 2021 8.800 Euro Antrag 10.547 Euro Ist 2020 8.700 Euro Änderung +2.047 Euro Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie von der Stadtmission Nürnberg e.V. / Bahnhofsmission beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 117; Begründung Bemerkung Ergebnis 27 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förd. and. Einricht. Kostenstelle Z315600006 Internationales Frauencafe Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 38.000 Euro Ansatz 2021 40.000 Euro Antrag 40.000 Euro Ist 2020 40.000 Euro Änderung +2.000 Euro Um die Co-Finanzierung nicht zu gefährden sind 40.000 Euro zwingend erforderlich. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 118; Begründung Bemerkung Ergebnis 654 Seite 11 28 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förd. and. Einricht. Kostenstelle Z315600008 Migrationsberatung PW Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 5.600 Euro Ansatz 2021 5.900 Euro Antrag 6.500 Euro Ist 2020 5.900 Euro Änderung +900 Euro Eine angemessene Unterstützung der Migrationsberatung ist notwendig. Deshalb befürworten wir den beantragten Zuschuss als freiwillige Leistung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 120; Begründung Bemerkung Ergebnis 29 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förd. and. Einricht. Kostenstelle Z315600009 Migrationsberatung - StM / BHM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 6.100 Euro Ansatz 2021 6.350 Euro Antrag 7.637 Euro Ist 2020 6.300 Euro Änderung +1.537 Euro Eine angemessene Unterstützung der Migrationsberatung ist notwendig. Deshalb befürworten wir den beantragten Zuschuss als freiwillige Leistung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 121; Begründung Bemerkung Ergebnis 30 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förd. and. Einricht. Kostenstelle Z315600012 Frauenhaus - Hilfe f.Frauen in Not e.V. Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2022 415.500 Euro Ansatz 2021 410.000 Euro Antrag 465.500 Euro Ist 2020 350.000 Euro Änderung +50.000 Euro Die Weiterführung des Projektes second stage auch im Jahr 2022 wird befürwortet, da hier in Zusammenarbeit mit der WBG eine Einmündung der Klientinnen in den Wohnungsmarkt erfolgen kann und dadurch die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus verkürzt werden kann. Wie von Ref V vorgeschlagen, beantragen wir den Zuschuss auf 465.500 Euro anzuheben. Begründung Bemerkung Ergebnis 655 Seite 12 31 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förd. and. Einricht. Kostenstelle Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 67.000 Euro Ansatz 2021 69.500 Euro Antrag 74.000 Euro Ist 2020 69.500 Euro Änderung +7.000 Euro Begründung Der Menschenhandel ist eines der komplexesten Verbrechen des 21. Jahrhunderts, das sich in Formen wie sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Zwangsbettelei, Zwangsheirat und Zwang zu strafbaren Handlungen sowie Organhandel manifestieren kann. Um den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Mittelanhebung für die Fachberatung für Opfer von Menschenhandel angezeigt. Vgl. Antrag 32, 81 lfd. Nr. 124;Bemerkung Ergebnis 32 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förd. and. Einricht. Kostenstelle Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 67.000 Euro Ansatz 2021 69.500 Euro Antrag 74.000 Euro Ist 2020 69.500 Euro Änderung +7.000 Euro Begründung Menschenhandel ist eines der komplexesten Verbrechen des 21. Jahrhunderts, das in Formen sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Zwangsbettelei, Zwangsheirat und Zwang zu strafbaren Handlungen sowie Organhandel erscheinen kann. Gerade auch Frauen betrifft diese moderne Form der Sklaverei. Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stadtratsbeschluss von Juni 2021 verpflichtet, dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt wird. Die Istanbul-Konvention stellt einige Anforderungen, unter anderem diese, die vorhandenen Strukturen vor Ort zu stärken und evtl. anzupassen bzw. auszubauen. Vgl. Antrag 31, 81 lfd. Nr. 124;Bemerkung Ergebnis 656 Seite 13 33 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle Produkt 315900 Leistungen f. Ältere Kostenstelle Z315900001 Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 779.800 Euro Ansatz 2021 790.679 Euro Antrag 835.850 Euro Ist 2020 688.891 Euro Änderung +56.050 Euro Derzeit gibt es in Nürnberg sechzehn Seniorennetzwerke; der stufenweise, flächendeckende Ausbau der Seniorennetzwerke Nürnberg ist eines der wichtigsten Ziele für die künftige Arbeit des Seniorenamts. Wie vom Sozialreferat vorgeschlagen, beantragen wir eine Mittelanhebung für die Seniorennetzwerke auf 835.850 Euro. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 126; Begründung Bemerkung Ergebnis 34 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle Produkt 315900 Leistungen f. Ältere Kostenstelle Z315900002 Angehörigenberatung Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 157.500 Euro Ansatz 2021 163.400 Euro Antrag 202.500 Euro Ist 2020 162.000 Euro Änderung +45.000 Euro Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht werden kann. Durch Qualifizierungsaufwand des Personals und durch die WAZ von 40,1 Std. ist eine tarifgerechte Bezahlung im direkten Vergleich zu anderen Versorgungsanbietern aktuell nicht gegeben. Dies gilt es anzugleichen. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 127; Begründung Bemerkung Ergebnis 657 Seite 14 35 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle Produkt 331100 Wohlfahrtspfl. Ref.V Kostenstelle Z331100002 Zentrum Aktiver Bürger - zentral Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 118.100 Euro Ansatz 2021 122.700 Euro Antrag 148.450 Euro Ist 2020 118.300 Euro Änderung +30.350 Euro Die ZAB-Zentrale fungiert als Schaltstelle für Leitung und zentrale Koordination der gesamten ZAB- Aktivitäten. Hier angesiedelt sich zudem mehrere Projekte. Aufgabe ist u.a. auch die Vernetzung und Kooperation mit der Stabstelle "Bürgerschaftliches Engagement" sowie mit lokal tätigen Engagement fördernden Institutionen. Nachdem die beantragte Aufstockung für das Jahr 2021 nicht genehmigt/befürwortet wurde, der Bedarf jedoch weiterhin besteht, wird diese für 2022 erneut beantragt. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 133; Begründung Bemerkung Ergebnis 36 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101003 Sozialdienst kath.Frauen - Frauenzimmer Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 5.900 Euro Ansatz 2021 6.150 Euro Antrag 10.000 Euro Ist 2020 6.100 Euro Änderung +4.100 Euro Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie vom Träger beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 135; Begründung Bemerkung Ergebnis 658 Seite 15 37 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101005 Strafentlassenenhilfe - AWO,CV,STM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 27.400 Euro Ansatz 2021 28.800 Euro Antrag 36.000 Euro Ist 2020 28.599 Euro Änderung +8.600 Euro In der Resozialisierung werde straffällig gewordene Menschen dabei unterstützt, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Übergang von der Haft in die Freiheit. Resozialisierung bedeutet aber auch, das Leben in der Familie und mit anderen Mitmenschen zu meistern. Auch darauf werde die Inhaftierten und deren Angehörige vorbereitet. Die Mittelanhebung ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 136; Begründung Bemerkung Ergebnis 38 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101006 Berat.f.Angehö.v.Inhaftierten Treffpunkt Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 40.000 Euro Ansatz 2021 41.500 Euro Antrag 43.000 Euro Ist 2020 41.100 Euro Änderung +3.000 Euro Treffpunkt e.V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugend- und Straffälligenhilfe in Nürnberg. Zur Anpassung der steigenden Personalkosten ist eine Zuschusserhöhung notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 137; Begründung Bemerkung Ergebnis 39 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101007 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 27.600 Euro Ansatz 2021 29.000 Euro Antrag 43.903 Euro Ist 2020 29.000 Euro Änderung +16.303 Euro Aufgrund der Corona-Krise wird die Beratungsleistung des Ökumenischen Arbeitslosenzentrums wegen der erhöhten Arbeitslosenzahlen verstärkt nachgefragt. Deshalb ist eine Erhöhung der Mittel notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 138; Begründung Bemerkung Ergebnis 659 Seite 16 40 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 12.200 Euro Ansatz 2021 12.800 Euro Antrag 30.000 Euro Ist 2020 12.700 Euro Änderung +17.800 Euro Begründung Bedingt durch die Pandemie hat sich die Beratungsnachfrage seit 12/2020 deutlich erhöht; zudem sollen die präventiven Angebote ausgebaut, sowie die technischen Ausstattungen für Onlineberatung optimiert werden; seit 01/21 berät eine Gewaltberaterin in Ausbildung Mädchen/ Frauen, die Gewalt ausüben und an ihrer Aggressivität arbeiten wollen. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0083,Vgl. Antrag 41, 81 lfd. Nr. 140;Bemerkung Ergebnis 41 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 12.200 Euro Ansatz 2021 12.800 Euro Antrag 30.000 Euro Ist 2020 12.700 Euro Änderung +17.800 Euro Begründung Die Beratungsnachfrage hat sich bedingt durch die Pandemie deutlich erhöht. Die präventiven Angebote sollen ausgebaut werden. Zudem soll eine Beratung für Täterinnen implementiert werden. Sowie die technischen Voraussetzungen für Online.Beratung geschaffen werden. Die Stadt Nürnberg unterstützt den Verein im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu demonstrieren, mit der die Istanbul-Konvention und ihre anstehende Umsetzung verfolgt wird. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0083,Vgl. Antrag 40, 81 lfd. Nr. 140;Bemerkung Ergebnis 660 Seite 17 42 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101010 Caritasverband Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 10.600 Euro Ansatz 2021 11.100 Euro Antrag 14.000 Euro Ist 2020 11.000 Euro Änderung +3.400 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von der Caritas sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 141; Begründung Bemerkung Ergebnis 43 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 213.100 Euro Ansatz 2021 217.300 Euro Antrag 301.670 Euro Ist 2020 215.000 Euro Änderung +88.570 Euro Begründung Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von Lilith sind gestiegen. Mieterhöhung ggü. 2020 wegen Erweiterung der Mietobjekte und Erhöhung aus Staffelmietvertrag sowie Tarifsteigerung und Aufstockung 1 Vollzeitstelle für arbeitsübergreifende Bereiche sind beantragt. Alle illegalen Substanzen werden zunehmend von Frauen aller gesellschaftlicher Schichten konsumiert. Leistungssteigernde Substanzen werden aufgrund hoher Mehrfachbelastung durch Homeschooling in Verbindung mit Beruf konsumiert. Es gibt Wartelisten in allen Arbeitsbereichen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0084,Vgl. Antrag 44, 81 lfd. Nr. 142;Bemerkung Ergebnis 661 Seite 18 44 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 213.100 Euro Ansatz 2021 217.300 Euro Antrag 301.670 Euro Ist 2020 215.000 Euro Änderung +88.570 Euro Begründung Erhöhte Mietkosten und für den Abbau der langen Wartezeiten bis zu einem Beratungstermin ist eine Aufstockung nötig. Die Nachfrage hat sich seit 2020 in allen Arbeitsbereichen extrem erhöht. Mit Wartelisten zu arbeiten widerspricht dem Ansatz der Niedrigschwelligkeit. Über 80 Frauen konnten 2020 nicht zeitnah beraten bzw. unterstützt werden. Was teils tödlich enden kann. Schwangere Drogenkonsumentinnen abweisen zu müssen, ist menschlich und medizinisch nicht vertretbar. Auch im Sinne der Istanbul-Konvention und weiterer Artikel der Menschenrechte ist so eine Sitution in Nürnberg nicht hinnehmbar. Antrag auf vollumfänglichen Zuschuss. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0084,Vgl. Antrag 43, 81 lfd. Nr. 142;Bemerkung Ergebnis 45 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101012 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschäft. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 34.700 Euro Ansatz 2021 36.000 Euro Antrag 37.800 Euro Ist 2020 35.700 Euro Änderung +3.100 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von Mudra sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 143; Begründung Bemerkung Ergebnis 662 Seite 19 46 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101013 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratungs. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 379.500 Euro Ansatz 2021 385.500 Euro Antrag 404.000 Euro Ist 2020 382.200 Euro Änderung +24.500 Euro Die Personal- und Sachkosten (z.B. für Spritzenautomatkonzept) bei der Drogenhilfe von Mudra sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 144; Begründung Bemerkung Ergebnis 47 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101014 Hängematte e.V. Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 143.500 Euro Ansatz 2021 149.600 Euro Antrag 152.017 Euro Ist 2020 148.400 Euro Änderung +8.517 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Hängematte sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 145; Begründung Bemerkung Ergebnis 48 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101016 Stadtmission Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 47.900 Euro Ansatz 2021 49.700 Euro Antrag 54.562 Euro Ist 2020 49.300 Euro Änderung +6.662 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Stadtmission sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 147; Begründung Bemerkung Ergebnis 663 Seite 20 49 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101017 Stadtmission Projekt HaLT-Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 12.800 Euro Ansatz 2021 13.500 Euro Antrag 17.255 Euro Ist 2020 13.500 Euro Änderung +4.455 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Stadtmission - Projekt Halt sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 148; Begründung Bemerkung Ergebnis 50 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA Kostenstelle Z331101020 Verhütungsmittel pro familia Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 23.800 Euro Ansatz 2021 25.000 Euro Antrag 35.000 Euro Ist 2020 25.000 Euro Änderung +11.200 Euro Die städtischen Stiftungen gewähren lediglich 5.000 im Vergleich zu vorherigen 15.000 € Zuschuss für Verhütungsmittel. Deshalb wird vom Gesundheitsreferat eine Mittelanhebung befürwortet, die wir hiermit beantragen. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 151; Begründung Bemerkung Ergebnis 51 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonst.Leistungen ASD Kostenstelle Z363900004 Wildwasser/Arb.gem..gg.sex.Missbr.a.Mäd. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 189.500 Euro Ansatz 2021 197.160 Euro Antrag 199.500 Euro Ist 2020 195.500 Euro Änderung +10.000 Euro Wildwasser e.V. ist eine bedeutende Säule im Netzwerk der freienTräger, die präventive, intervenierende und beratende Arbeit von Betroffenen und Fachkräften leisten. 2021 war der Bedarf an Beratungen gerade von Fachkräften sehr hoch, die Fälle wurden zudem aufwendiger und schwieriger "nach" Corona. Kindeswohlgefährdung benötigt rein rechtlich mehr Zeit und Aufwand. Zudem erfordert die digitale Aufrüstung für Online-Beratung und Trarifanpassungen eine finanzielle Erhöhung. Die Stadt Nürnberg unterstützt den Verein im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu demonstrieren, mit der die Istanbul-Konvention und ihre anstehende Umsetzung verfolgt wird. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 165; Begründung Bemerkung Ergebnis 664 Seite 21 52 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonst.Leistungen ASD Kostenstelle Z363900005 Frauennotruf e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 142.500 Euro Ansatz 2021 150.000 Euro Antrag 217.500 Euro Ist 2020 150.000 Euro Änderung +75.000 Euro Die Stadt Nürnberg unterstützt den Frauennotruf im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu demonstrieren, mit der die Istanbul-Konvention und ihre anstehende Umsetzung verfolgt wird. Der Frauennotruf Nürnberg e.V. bietet Hilfe und Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt. Seit Jahren beantragt der Verein eine gleichbleibende Summe, da er viele andere sinnvolle und hilfreiche Projekte für die Stadtgesellschft über anderweitige Töpfe abdeckt. Eine Kürzung würde die Arbeit des Frauennotruf unnötig einschränken. Gerade in Bezug auf die Istanbul-Konvention sollen vorhandene Strukturen vor Ort gestärken und ausgebaut werden. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 166; Begründung Bemerkung Ergebnis 53 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonst.Leistungen ASD Kostenstelle Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2022 287.400 Euro Ansatz 2021 283.300 Euro Antrag 301.500 Euro Ist 2020 267.000 Euro Änderung +14.100 Euro JHA-Beschluss vom 21.10.2021Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0087;Bemerkung Ergebnis 665 Seite 22 54 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 364000 Verwaltung Jugendamt Kostenstelle V364000001 allg. Verwaltung (Personal/Finanzen) Sachkonto 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 450 Euro Antrag 17.250 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung +17.250 Euro JHA-Beschluss vom 21.10.2021; Der JHA hat am 30.09.2021 die Fortschreibung der Qualitativen Weiterentwicklung für das Jahr 2022 beschlossen. Für 2022 wurden verschiedene inhaltliche Umschichtungen vorgenommen, die bei Fortschreibung des Planansatzes 2021 im K1(+17.250 €) sowie im K3 insgesamt zu keiner Erhöhung des Ansatzes führen(saldoneutrale Umschichtung vom K3 zum K1 - s. TOP 6 JHA vom 30.09.2021 neben ausschließlich Personalkosten-Dynamisierung im Bereich K3). Diese Umschichtung sind im Haushaltsplanentwurf noch nicht abgebildet. Der Beschlussvorschlag enthält daher alle Änderungen im K1(+27.250 €) und K3 Budget(./.27.250 €). Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0089;Bemerkung Ergebnis 55 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365400 Tagespflege Kostenstelle L365400001 Tagespflege Sachkonto 62420500 Vergütungen für Tagespflegepersonen Entwurf 2022 6.628.957 Euro Ansatz 2021 6.500.000 Euro Antrag 6.814.957 Euro Ist 2020 6.087.677 Euro Änderung +186.000 Euro JHA-Beschluss vom 21.10.2021; Im JHA am 30.09.2021 wurde die Erhöhung der Tagespflege-Entgelte zum 01.09.2022 beschlossen. Während eine durch das Jugendamt geplante und für die Beschlussfassung im Dezember-JHA vorgesehene Erhöhung der Elternbeiträge bereits als zusätzliche Einnahme im Haushalt veranschlagt ist, muss die Erhöhung des Tagespflege-Entgelts für die Tagespflegepersonen noch in den Haushalt für 2022 aufgenommen werden. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0102;Bemerkung Ergebnis 666 Seite 23 56 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200002 KJR/Burg Hoheneck (Zuschuss KJR-Budget) Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2022 222.800 Euro Ansatz 2021 220.200 Euro Antrag 238.000 Euro Ist 2020 218.700 Euro Änderung +15.200 Euro Die Sanierung der Burg wird seit 10 Jahren angezeigt und ist dringend erforderlich.Begründung Bemerkung Ergebnis 57 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 57.200 Euro Ansatz 2021 59.186 Euro Antrag 94.400 Euro Ist 2020 58.600 Euro Änderung +37.200 Euro Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0107, Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 183;Bemerkung Ergebnis 58 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 127.900 Euro Ansatz 2021 133.500 Euro Antrag 153.500 Euro Ist 2020 132.900 Euro Änderung +25.600 Euro Begründung Bei der Unterstützung und Förderung der lokalen Jugendmusikszene arbeitet die Musikzentrale als übergreifender Verein. Wie vom Referat vorgeschlagen, beantragen wir eine einmalige Mittelanhebung, um die coronabedingten Mindereinnahmen auszugleichen. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0108,Vgl. Antrag 59, 81 lfd. Nr. 187;Bemerkung Ergebnis 667 Seite 24 59 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 127.900 Euro Ansatz 2021 133.500 Euro Antrag 153.500 Euro Ist 2020 132.900 Euro Änderung +25.600 Euro Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0108,Vgl. Antrag 58, 81 lfd. Nr. 187;Bemerkung Ergebnis 60 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro Antrag 236.250 Euro Ist 2020 187.600 Euro Änderung +56.550 Euro Begründung Das IFMZ baute in den vergangenen Jahren die Kurse aus. Aufgrund der erweiterten Angebote und aufgrund der geänderten Vorgaben der Behörden ist ein deutlicher Mehraufwand im Verwaltungsbereich entstanden. Durch einen Vermieterwechsel ist die Miete gestiegen. Deshalb ist eine Zuschusserhöhung notwendig. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 63 , 61 , 62, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung Ergebnis 61 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro Antrag 236.200 Euro Ist 2020 187.600 Euro Änderung +56.500 Euro Begründung Der niedrigschwellige Verein ist von Mieterhöhung und Sachkostensteigerung betroffen. Eine Tariferhöhung ist analog zu anderen Einrichtungen zu bewilligen. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 60 , 63 , 62, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung Ergebnis 668 Seite 25 62 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro Antrag 236.350 Euro Ist 2020 187.600 Euro Änderung +56.650 Euro Begründung Der Verin hat eine saftige Mieterhöhung erhalten, die er selbst nicht schultern kann. Die Angebotspallete wird erweitert und verändert. Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stadtratsbeschluss von Juni 2021 verpflichtet, dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt wird. Die Istanbul-Konvention stellt einige Anforderungen, z.B. die vorhandenen Strukturen vor Ort zu stärken und evtl. anzupassen bzw. auszubauen. Hier ist ein Ausbau und eine Stärkung der Struktur angezeigt. Darum bitten wir um ein vollumfängliche Bezuschussung. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 60 , 63 , 61, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung Ergebnis 63 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro Antrag 190.800 Euro Ist 2020 187.600 Euro Änderung +11.100 Euro Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 60 , 61 , 62, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung Ergebnis 669 Seite 26 64 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 137.800 Euro Ansatz 2021 143.150 Euro Antrag 152.548 Euro Ist 2020 142.000 Euro Änderung +14.748 Euro Begründung Bei der Förderung der stadtteilbezogenen Integration, Bildung, Inklusion und Prävention für Mädchen ab der 1. Klasse im Stadtteil St. Leonhard sind die Sach- und Personalkosten gestiegen. Eine Mittelanhebung ist notwendig. Vgl. Antrag 65 , 66, 81 lfd. Nr. 190;Bemerkung Ergebnis 65 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 137.800 Euro Ansatz 2021 143.150 Euro Antrag 152.800 Euro Ist 2020 142.000 Euro Änderung +15.000 Euro Begründung Der Verein leistet wertvolle Arbeit, vor allem zur Bewältigung der durch die Pandemie entstandenen Bildungslücken. Vgl. Antrag 64 , 66, 81 lfd. Nr. 190;Bemerkung Ergebnis 66 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugende. freie Träg. Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 137.800 Euro Ansatz 2021 143.150 Euro Antrag 152.548 Euro Ist 2020 142.000 Euro Änderung +14.748 Euro Begründung Der Mädchentreff e.V. bietet eine bedeutende Unterstützung in einem Ziel 2-Gebiet. Die Verstärkung der Problemlagen wie auch die Zunahme signifikanter Bildungslücken durch die Ausnahmesituation Corona, erfordern eine weitergehende Ausweitung des Zuschusses. Der Mädchentreff ist ein unverzichtbarer Verein im Netzwerk der Träger, die Interventions- und Präventionsangebote bieten. Im Hinblick auf das Ziel der Stadt Nürnberg, die Istanbul-Konvention erfolgreich zu implementieren, sollte dem Antrag vollumfänglich entsprochen werden. Vgl. Antrag 64 , 65, 81 lfd. Nr. 190;Bemerkung Ergebnis 670 Seite 27 67 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 367500 Erziehungsberatung und Familienbildung Kostenstelle Z367500021 ISKA-ZAB: Kultur- und Sprachvermittler Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 0 Euro Antrag 58.000 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung +58.000 Euro Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0111;Bemerkung Ergebnis 68 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 367601 Einricht. Inobhutna. Kostenstelle Z367601001 Schlupfwinkel e.V. (BKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 281.900 Euro Ansatz 2021 292.300 Euro Antrag 300.594 Euro Ist 2020 264.700 Euro Änderung +18.694 Euro Schlupfwinkel e.V. arbeitet kontinuierlich an der Vermeidung und am Entgegenwirken von Obdachlosigkeit bei Jugendlichen; an der Hilfestellung und Beratung bei Problemen von Jungen und jungen Männern, insbesondere im Zusammenhang mit aktiver und passiver Gewalterfahrungen. Die Sach- und Personalkosten sind gestiegen sowie die Kosten für die jetzt notwendigen zusätzlichen Hygienemaßnahmen. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 206; Begründung Bemerkung Ergebnis 69 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040006 AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 179.400 Euro Ansatz 2021 186.200 Euro Antrag 206.200 Euro Ist 2020 186.200 Euro Änderung +26.800 Euro Bei der Aids-Hilfe ist eine Personalaufstockung notwendig, um die hohen Fallzahlen abzuarbeiten. Letzte Zuschusserhöhung 2012. Kassenbestand um mehr als die Hälfte geschrumpft. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 211; Begründung Bemerkung Ergebnis 671 Seite 28 70 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 92.600 Euro Ansatz 2021 96.300 Euro Antrag 110.085 Euro Ist 2020 95.500 Euro Änderung +17.485 Euro Begründung Eine deutliche Ausweitung der Stundenkapazitäten beim FMGZ ist notwendig zur umfassenden Unterstützung der jungen Mädchen. Ebenso müssen Tarifanpassung vollzogen werden. Vgl. Antrag 71 , 72, 81 lfd. Nr. 212;Bemerkung Ergebnis 71 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 92.600 Euro Ansatz 2021 96.300 Euro Antrag 110.085 Euro Ist 2020 95.500 Euro Änderung +17.485 Euro Begründung Ab Juli 2021 wurde eine dringend benötigte 450-Euro Stelle geschaffen, um das Angebot von Sexulapädagogik und Mädchenarbeit aufrecht erhalten zu können. Dazu bedarf es den genannten Zuschuss. Vgl. Antrag 70 , 72, 81 lfd. Nr. 212;Bemerkung Ergebnis 672 Seite 29 72 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 92.600 Euro Ansatz 2021 96.300 Euro Antrag 110.085 Euro Ist 2020 95.500 Euro Änderung +17.485 Euro Begründung Das Frauengesundheitszentrum e.V. für Mädchen und Frauen ist ein bedeutender Mosaikstein im Aktionsplan Istanbul-Konvention der Stadt Nürnberg. Der Stadrat hat im Juni 2021 beschlossen, dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt und darauffolgend zur Umsetzung dem Rat vorgelegt wird. Der etablierte Verein bietet nachhaltige Interventions- und Präventionsangebote an. Um die Existenz zu sichern und in Hinblick auf das Ziel der Stadt Nürnberg, die Istanbul-Konvention erfolgreich zu implementieren, muss das FMGZ vollumfänglich in seinem Antrag unterstützt werden. Desweiteren sind zu bewältigen: Tarifanpassung, Wegfall von Bezuschussung, Verschärfung von bestehenden Gesundheitsprobleme durch Corona. Vgl. Antrag 70 , 71, 81 lfd. Nr. 212;Bemerkung Ergebnis 73 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040009 KASSANDRA e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 82.300 Euro Ansatz 2021 86.600 Euro Antrag 92.820 Euro Ist 2020 86.000 Euro Änderung +10.520 Euro Die Corona-Maßnahmen die Prostituierte betreffen, erfordern vermehrt eine anonyme und vertrauliche Beratung. Die Zahl der Hilferufe verzweifelter Klient*innen und die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung sind unverändert hoch. Unter diesen Bedingungen und der potentiellen Gewalt, der die betroffenen Menschen ausgesetzt sind, sollte die Stadt Nürnberg auch im Sinne der Istanbul-Konvention diese Arbeit für die Stadtgesellschaft unterstützen. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 214; Begründung Bemerkung Ergebnis 673 Seite 30 74 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 63.100 Euro Ansatz 2021 65.700 Euro Antrag 97.850 Euro Ist 2020 65.200 Euro Änderung +34.750 Euro Begründung Der Verein leistet wertvolle Arbeit auf Grundlage der Istanbul Konvention. Der Entwurf deckt in keinster Weise die steigenden Sach- und Personalkosten. Er liegt unterhalb der Bewilligung aus dem Jahre 2015. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0118,Vgl. Antrag 75, 81 lfd. Nr. 216;Bemerkung Ergebnis 75 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 63.100 Euro Ansatz 2021 65.700 Euro Antrag 97.850 Euro Ist 2020 65.200 Euro Änderung +34.750 Euro Begründung Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stadtratsbeschluss von Juni 2021 verpflichtet, dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt wird. Die Istanbul-Konvention stellt einige Anforderungen, z.B. die vorhandenen Strukturen vor Ort zu stärken, evtl. anzupassen bzw. auszubauen. Der etablierte Verein Aura bietet nachhaltige Interventions- und Präventionsangebote, um deren Existenz zu sichern und in Hinblick auf das Ziel der Stadt Nürnberg, die Istanbul-Konvention erfolgreich zu implementieren, muss Aura vollumfänglich in ihrem Antrag unterstützt werden. Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0118,Vgl. Antrag 74, 81 lfd. Nr. 216;Bemerkung Ergebnis 76 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040012 Fliederlich e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 58.200 Euro Ansatz 2021 61.300 Euro Antrag 76.200 Euro Ist 2020 61.300 Euro Änderung +18.000 Euro Begründung Für das Schulprojekt von Fliederlich e.V. sowie die Geflüchteten- und Seniorenarbeit besteht ein erhöhter Personalbedarf. Deshalb ist eine Mittelanpassung notwendig. Vgl. Antrag 77, 81 lfd. Nr. 217;Bemerkung Ergebnis 674 Seite 31 77 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040012 Fliederlich e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 58.200 Euro Ansatz 2021 61.300 Euro Antrag 76.200 Euro Ist 2020 61.300 Euro Änderung +18.000 Euro Begründung Der Verein hat einen erhöhten Personalbedarf an Aufgaben, die ehrenamtlich nicht zu leisten sind (Schulprojekt, Geflüchteten- und Seniorenarbeit) Vgl. Antrag 76, 81 lfd. Nr. 217;Bemerkung Ergebnis 78 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040014 Dick und Dünn e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 47.000 Euro Ansatz 2021 49.500 Euro Antrag 55.800 Euro Ist 2020 57.500 Euro Änderung +8.800 Euro Begründung Der Beratungsbedarf hat sich durch die wachsenden Essstörungen in der Zeit der Pandemie erhöht. Vgl. Antrag 79, 81 lfd. Nr. 219;Bemerkung Ergebnis 79 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040014 Dick und Dünn e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 47.000 Euro Ansatz 2021 49.500 Euro Antrag 118.190 Euro Ist 2020 57.500 Euro Änderung +71.190 Euro Begründung Die Personalkosten der Jugendberatung durch eine Fachkraft mit Vollzeitstelle sind nicht mehr gedeckt, da die Projekt-Finanzierung in 02/21 endete. Der Bedarf der Jugendlichen besteht weiter. Der Antrag sollte umfänglich bezuschusst werden, da die Beratung, die Begleitung der Gruppen für betroffene Jugendliche und Angehörige sowie die Arbeit mit Multiplikator*innen enorm wichtig sind. Als effektive Arbeit zählt auch hier Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Im Sinne der Istanbul-Konvention wird auch hier präventive Arbeit geleistet für alle betroffenen junge Menschen. Vgl. Antrag 78, 81 lfd. Nr. 219;Bemerkung Ergebnis 675 Seite 32 80 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd. Kostenstelle Z414040018 Arbeitsgemeinschaft AIDS Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 6.300 Euro Ansatz 2021 6.600 Euro Antrag 11.500 Euro Ist 2020 6.600 Euro Änderung +5.200 Euro Für die Ausgabe von Einmalspritzen und Kondome zur Prävention von HIV und Hepatitiserkrankungen. Ein erhöhter Bedarf an Präventionsmitteln ist vorhanden. Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 222; Begründung Bemerkung Ergebnis 81 Stadtratsfraktion der CSU, Stadtratsfraktion der SPD, Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Allgemeine FinanzwirtschaftDienststelle Produkt 612100 Weitere Zentrale Ansätze Kostenstelle L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 300.000 Euro Antrag 1.378.387 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung +1.378.387 Euro Die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind sich einig, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen eine stabile und verlässliche Unterstützung auf dem Weg durch die Krise durch die Stadt Nürnberg notwendig ist. Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemeinsam zur Behandlung in den Etatberatungen des Stadtrates ab 18.11.2021 folgenden Antrag: Die pauschalen Kürzungen i.H.v. 5% der Zuschussansätze für das Haushaltsjahr 2022 bei den freiwilligen Leistungen für die freien Träger und ehrenamtlichen Organisationen werden zurückgenommen. Begründung Vgl. Antrag 82 , 83; Sammelantrag auf Rücknahme der pauschalen Kürzung der freiwilligen Zuschüsse. Bei Überschneidung gehen Einzelanträge desselben Antragsstellers / derselben Antragstellerin dem Sammelantrag vor. Bemerkung Ergebnis 676 Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 09.11.2021 Zurücknahme der pauschalen 5%-Kürzung der Art.5-Zuschüsse im Haushaltsplanentwurf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der städtische Haushalt für das Jahr 2022 ist von der Corona -Pandemie geprägt und an vielen Stellen werden Einsparungen und Verschiebung von Investitionen notwendig. Mit dem Haushaltsplanentwurf wurde als eine der Einsparmaßnahmen daher auch eine pauschale 5%-Kürzung der Zuschüsse an freie Träger – die Art. 5- Zuschüsse – eingebracht. Oft gerade auch wegen der Corona-bedingten Einschränkungen seit Beginn der Pandemie sind aber genau diese Vereine und Organisationen im Besonderen belastet. Zum einen konnte n viele Veranstaltungen, Beratungen oder Projekte nicht durchgeführt werden und Einnahmen blieben aus. Zum anderen machte die Notwendigkeit beschleunigter Digitalisierung zusätzliche Investitionen nötig, z.B. für Hard - und Software für Videomeetings oder Online-Beratungen. Die Fraktionen von CSU , SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind sich einig, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen eine stabile und verlässliche Unterstützung auf dem Weg durch die Krise durch die Stadt Nürnberg notwendig ist. Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU , SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemeinsam zur Behandlung in den Etatberatungen des Stadtrates ab 18.11.2021 folgenden Antrag: Die pauschalen Kürzungen i.H.v. 5% der Zuschussansä tze für das Haushaltsjahr 2022 bei den freiwilligen Leistungen für die freien Träger und ehrenamtlichen Organisationen werden zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Krieglstein Thorsten Brehm Achim Mletzko CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen 677 Antrag Nr. 81 Rücknahme der 5%-Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen Antragsteller: CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen Der Antrag ist inhaltsgleich mit den weiteren Sammelanträgen Nr. 82, 83; lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr. 1 111100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111100002 Kirchentag 950.000,00 1.000.000 50.000,00 Vgl. Antrag 2, 3; 2 111110 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z111110001 Arb.gem.d.Bürger-/Vorstadtvereine Nbg 6.700,00 7.000 300,00 3 111110 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111110003 Förder.d.sprachl./schul.Integration 56.100,00 59.000 2.900,00 4 111110 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111110004 Integrationsrat /Soziokultur.Arbeit 32.500,00 34.200 1.700,00 5 111110 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111110005 Dt. Schaustellerbund e.V. Zweigst. Nbg. 76.000,00 80.000 4.000,00 6 111115 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115001 Lokale Agenda 21 Nürnberg 47.500,00 50.000 2.500,00 7 111115 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115002 Umweltpreis 8.600,00 9.000 400,00 8 111115 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115003 Freiwilliges Ökologisches Jahr (BN) 7.600,00 8.000 400,00 9 111115 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z111115005 BLUEPINGU e.V. - essbare Stadt 14.300,00 15.000 700,00 10 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117002 NOA: Allgemein 1.560.100,00 1.642.180 82.080,00 11 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117003 NOA: Projekt Quapo 380.000,00 400.000 20.000,00 12 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117004 NOA: Kompetenzagentur 228.000,00 240.000 12.000,00 13 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117006 NOA Begleitdienst 119.300,00 125.543 6.243,00 14 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117007 NOA Servicecenter 138.100,00 145.412 7.312,00 15 111117 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111117008 Integrationsfonds Flucht 190.000,00 200.000 10.000,00 16 111120 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111120001 Zuschü.f.partnersch.u.internat.Aktivitä. 61.800,00 65.000 3.200,00 17 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281003 Preis der Menschenrechte 14.300,00 15.000 700,00 18 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281004 AI/Nürnberger Menschenrechtszentrum 17.100,00 18.000 900,00 19 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281005 Mosaik Jugendpreis 4.300,00 4.500 200,00 20 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281007 Spenden Friedensmahl 28.500,00 30.000 1.500,00 21 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281009 erfolgsfaktor FRAU e.V. 4.800,00 5.000 200,00 Vgl. Antrag 4; 22 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281010 Junge Stimme Straßenfest gegen Rassismus 2.400,00 2.500 100,00 23 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281011 Förderverein Christopher Street Day Nbg 4.800,00 5.000 200,00 24 111511 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111511002 Zuschüsse ASC Boxdorf 29.500,00 31.000 1.500,00 25 111720 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111720002 Zuschuss Kirchweih Sonstige Betreiber 3.000,00 3.200 200,00 26 122160 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z122160002 Zuschuss Bekämpfung der Varroa- Milbe 2.900,00 3.000 100,00 27 128100 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z128100002 Mietzuschuss JUH (Kongreßhalle) 5.200,00 5.500 300,00 28 243100 63115000 Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243100001 Amt für Allgemeinbildende Schulen 76.000,00 80.000 4.000,00 29 243102 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z243102001 Schüleraustausch 16.200,00 17.000 800,00 30 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102005 Rudolf-Steiner-Schule 198.300,00 208.700 10.400,00 31 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102006 Nürnberger Elternverband 2.100,00 2.200 100,00 32 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102008 Adolf-Reichwein-Schule, Werkrealschule 33.300,00 35.000 1.700,00 33 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102009 Montessori-Schule 19.200,00 20.200 1.000,00 34 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102010 Jenaplanschule 20.200,00 21.300 1.100,00 35 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102011 Verfügungsmittel Freie Schulen 95.000,00 100.000 5.000,00 36 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102012 Montessori-Fachoberschule Franken 19.000,00 20.000 1.000,00 37 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102014 Jenaplan-Gymnasium 16.200,00 17.100 900,00 38 243102 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z243102016 Wilhelm-Löhe-Schule 6.700,00 7.000 300,00 39 243102 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z243102018 Konfuzius Institut Mietzuschuss 35.200,00 37.000 1.800,00 40 251000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z251000005 Naturhist. Gesellschaft 54.400,00 57.300 2.900,00 41 251000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z251000008 Verein Schulmuseum 2.400,00 2.500 100,00 42 251000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z251000011 Akademie d. b. Künste Nbg: Wettbewerb 6.100,00 6.400 300,00 43 251000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z251000013 Nürnberger Institut für NS-Forschung 23.800,00 25.000 1.200,00 44 252020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z252020001 At/Werk/Projekte Ber.d.Bildend.Künste 25.900,00 27.300 1.400,00 45 252300 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z252300004 Internat.Akademie Nbg. Prinzipien 6.800,00 7.140 340,00 46 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000001 Gostner Hoftheater e.V. 246.300,00 259.213 12.913,00 Vgl. Antrag 5; 47 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000002 Nürnberger Burgtheater 33.400,00 35.199 1.799,00 48 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000003 Theater Mummpitz 166.900,00 175.669 8.769,00 Vgl. Antrag 6, 7; 49 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000004 Theater Pfütze e.V. 218.600,00 230.092 11.492,00 Vgl. Antrag 8, 9; 50 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000005 Theater Pfütze e.V.: Miete 50.600,00 53.239 2.639,00 51 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000006 Theater Salz&Pfeffer 62.400,00 65.640 3.240,00 Vgl. Antrag 10, 11; 52 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000007 Thalias Kompagnons 19.800,00 20.800 1.000,00 53 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000008 Spielstätte KaLi: Betriebskosten 52.300,00 55.048 2.748,00 Vgl. Antrag 12; Seite 1 678 lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr. 54 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000009 Fördertopf Kindertheater 28.500,00 30.000 1.500,00 55 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000010 Kulturverein Rote Bühne e.V. 23.100,00 24.314 1.214,00 Vgl. Antrag 13; 56 261001 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z261001001 Förderung von Gruppen 44.200,00 46.500 2.300,00 57 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001004 Projekt- u. Impulsförderung 142.500,00 150.000 7.500,00 58 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001005 Theater Rootsloeffel 28.500,00 30.000 1.500,00 Vgl. Antrag 14; 59 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001007 Theater von Menschen für Menschen, TheVo 9.500,00 10.000 500,00 60 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001008 Tanzzentrale der Region 19.000,00 20.000 1.000,00 Vgl. Antrag 15, 16; 61 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001009 Nürnberger Kulturfestivals 122.600,00 129.000 6.400,00 62 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001010 TanzPartner e.V. 14.300,00 15.000 700,00 63 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001011 Polnische Filmwoche 17.100,00 18.000 900,00 64 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001012 Menschenrechtsfilmfestival 80.800,00 85.000 4.200,00 65 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001013 Filmfestival Türkei-Deutschland 85.500,00 90.000 4.500,00 66 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100002 Internationale Orgelwoche Nürnberg 76.000,00 80.000 4.000,00 67 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100003 Pocket Opera Company 65.500,00 68.902 3.402,00 68 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100004 Jazz-Studio Nürnberg e.V. 45.100,00 47.500 2.400,00 Vgl. Antrag 17; 69 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100005 Nürnberger Chöre 52.800,00 55.602 2.802,00 70 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100006 Musik in Kirchen 47.800,00 50.352 2.552,00 71 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100007 Fränkischer Sängerbund e.V. 15.000,00 15.770 770,00 72 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100008 KlangKonzepte EnsembleNeue Pegnitzschäfer e. V. 32.900,00 34.669 1.769,00 73 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100009 Ensemble Kontraste 45.500,00 47.914 2.414,00 74 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100011 Nürnberg.Pop Festival 21.500,00 22.600 1.100,00 75 273000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273000001 Gebühren für Stadtteilfeste 7.000,00 7.400 400,00 76 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000002 DESI 141.200,00 148.600 7.400,00 Vgl. Antrag 18, 19; 77 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000003 KUNO 137.300,00 144.500 7.200,00 78 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000004 BT Gebersdorf 5.300,00 5.600 300,00 79 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000005 BT Kornburg 2.900,00 3.000 100,00 80 273000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273000006 Zuschuss Südstadtfest 25.400,00 26.781 1.381,00 81 273010 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z273010001 Gesellschaft f. kulturelle Freiräume mbH 857.200,00 902.357 45.156,59 82 273010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273010003 Haus der Heimat e.V. 83.600,00 88.000 4.400,00 83 273010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273010005 Kulturarbeit Haus der Heimat 14.300,00 15.000 700,00 84 273010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273010007 Quellkollektiv e.V Bauunterhalt Heizhaus 30.400,00 32.000 1.600,00 Vgl. Antrag 20; 85 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001001 Kultur in der Stadt 304.900,00 320.900 16.000,00 86 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001002 Fonds f.Initiativgr.im Kulturbereich 39.000,00 41.000 2.000,00 87 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001003 Literaturförderung 3.600,00 3.800 200,00 88 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001006 Nutzergem. Kunstbunker Bauhof 19.800,00 20.800 1.000,00 89 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001009 Albrecht-Dürer-Gesellschaft 58.900,00 62.030 3.130,00 90 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001010 Institut für Moderne Kunst 200.700,00 211.286 10.586,00 91 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001011 Werkbund/Werkstatt 76.000,00 80.000 4.000,00 92 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001012 Artothek Nürnberg e.V. 31.900,00 33.547 1.647,00 93 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001014 Vereinig.d.Verfolgt.d.Naziregim. (VVN) 600,00 600 0,00 94 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001015 Ges.f.christl.-jüd.Zus.arb.i.Fr. e.V. 2.700,00 2.800 100,00 95 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001017 Geschichte für Alle e.V. 47.500,00 50.000 2.500,00 96 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001018 Deutsch-Amerikanisches Institut 39.300,00 41.400 2.100,00 97 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001019 Forum jüd.Gesch./Kult.-Mietzuschuss 5.500,00 5.820 320,00 98 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001020 Friedensmuseum: Mietzuschuss 6.700,00 7.000 300,00 99 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001021 Heimat- und Brauchtumspflege 40.600,00 42.700 2.100,00 100 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001022 Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg 4.300,00 4.500 200,00 101 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001023 Damenclub zur Förderung d. Oper e.V. 2.400,00 2.500 100,00 102 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001024 Rumänisch-orthodoxe Kirche 2.900,00 3.000 100,00 103 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001025 Griechisch-orthodoxe Kirche 1.900,00 2.000 100,00 104 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001026 Mobiles Kino 19.000,00 20.000 1.000,00 105 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001027 Radio Z 9.900,00 10.379 479,00 Vgl. Antrag 21, 22, 23; 106 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001028 Berufsverband Bildender Künstler/-nnen 4.800,00 5.000 200,00 107 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001029 Medienwerkstatt 28.500,00 30.000 1.500,00 108 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001030 Griechische Gemeinde 2.900,00 3.000 100,00 109 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001031 Bürgerstiftung Nürnberg 2.400,00 2.500 100,00 110 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001032 Galerie LeonART 5.400,00 5.700 300,00 Seite 2 679 lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr. 111 281002 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281002001 Heimatpflegerische Veranstaltungen 11.700,00 12.300 600,00 112 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400001 Frauentagestreff - Heilsarmee 48.100,00 50.600 2.500,00 113 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400002 Betreuung v.Nichtsesshaften-Heilsarmee 20.000,00 21.100 1.100,00 114 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400005 Wohnungslosenbetreuung BRK 19.800,00 20.800 1.000,00 115 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400006 Wohnungslosenbetreuung CV 31.500,00 33.200 1.700,00 Vgl. Antrag 24; 116 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400007 Wohnungslosenbetreuung STM 36.500,00 38.400 1.900,00 Vgl. Antrag 25; 117 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400008 Wohnungslosenbetreuung STM/BHM 8.500,00 8.900 400,00 Vgl. Antrag 26; 118 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600006 Internationales Frauencafe 38.000,00 40.000 2.000,00 Vgl. Antrag 27; 119 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600007 Migrationsberatung - BdV 2.000,00 2.100 100,00 120 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600008 Migrationsberatung PW 5.600,00 5.900 300,00 Vgl. Antrag 28; 121 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600009 Migrationsberatung - StM / BHM 6.100,00 6.400 300,00 Vgl. Antrag 29; 122 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600010 KOFIZA Verein kath.Mädchensozialarbeit 14.900,00 15.700 800,00 123 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600011 AWO Rückkehrerberatung 57.000,00 60.000 3.000,00 124 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel 67.000,00 70.500 3.500,00 Vgl. Antrag 31, 32; 125 315800 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315800001 Initiative Nachbarschaftshaus Gostenhof 25.700,00 27.000 1.300,00 126 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900001 Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen 779.800,00 820.850 41.050,00 Vgl. Antrag 33; 127 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900002 Angehörigenberatung 157.500,00 165.800 8.300,00 Vgl. Antrag 34; 128 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900003 Ambulante Hospizarbeit 14.300,00 15.000 700,00 129 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900004 Betriebliche Seniorengruppen 9.500,00 10.000 500,00 130 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900005 Teilhabe Kultur und Wissen 4.800,00 5.100 300,00 131 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900006 Verein Förderung Dialog der Generationen 7.100,00 7.500 400,00 132 331100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z331100001 Projekt- und Initiativenfonds 38.000,00 40.000 2.000,00 133 331100 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331100002 Zentrum Aktiver Bürger - zentral 118.100,00 124.317 6.217,28 Vgl. Antrag 35; 134 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101002 Frauenwerk Stein e.V. 56.900,00 59.900 3.000,00 135 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101003 Sozialdienst kath.Frauen - Frauenzimmer 5.900,00 6.250 350,00 Vgl. Antrag 36; 136 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101005 Strafentlassenenhilfe - AWO,CV,STM 27.400,00 28.800 1.400,00 Vgl. Antrag 37; 137 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101006 Berat.f.Angehö.v.Inhaftierten Treffpunkt 40.000,00 42.100 2.100,00 Vgl. Antrag 38; 138 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101007 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum 27.600,00 29.000 1.400,00 Vgl. Antrag 39; 139 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101008 Stadtmission - Telefonseelsorge 37.400,00 39.400 2.000,00 140 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. 12.200,00 12.800 600,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0083, Vgl. Antrag 40, 41; 141 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101010 Caritasverband Drogenarbeit 10.600,00 11.200 600,00 Vgl. Antrag 42; 142 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit 213.100,00 224.300 11.200,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0084, Vgl. Antrag 43, 44; 143 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101012 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschäft. 34.700,00 36.500 1.800,00 Vgl. Antrag 45; 144 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101013 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratungs. 379.500,00 399.500 20.000,00 Vgl. Antrag 46; 145 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101014 Hängematte e.V. Drogenarbeit 143.500,00 151.000 7.500,00 Vgl. Antrag 47; 146 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101015 Selbsthilfegruppen Drogenarbeit 7.000,00 7.400 400,00 147 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101016 Stadtmission Drogenarbeit 47.900,00 50.400 2.500,00 Vgl. Antrag 48; 148 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101017 Stadtmission Projekt HaLT-Drogenarbeit 12.800,00 13.500 700,00 Vgl. Antrag 49; 149 331101 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z331101018 BUNI - Lebenshilfe Nürnberg e.V. 52.300,00 55.000 2.700,00 150 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101019 Straßenkreuzer-Uni 9.500,00 10.000 500,00 151 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101020 Verhütungsmittel pro familia 23.800,00 25.000 1.200,00 Vgl. Antrag 50; 152 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101021 Projekt ANLAUF mit Straßenkreuzer 19.200,00 20.200 1.000,00 153 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101023 Mudra - Streetwork KöPa 48.500,00 51.000 2.500,00 154 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101024 Nürnberger Tafel - BRK KV Nbg 57.000,00 60.000 3.000,00 155 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101026 Mudra - U 18 70.300,00 74.000 3.700,00 156 343100 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z343100001 Arbeit nach dem Betreuungsgesetz 252.700,00 266.000 13.300,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0085; 157 351100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z351100001 Mittagessenszuschuss SGBVIII 522.500,00 550.000 27.500,00 158 353010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353010001 Spendenpool (SHA) 35.800,00 37.700 1.900,00 159 353010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353010002 Bürgerstiftung Nürnberg 7.100,00 7.500 400,00 160 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021001 Russ.-Deutsches Kulturzentr.e.V. 63.500,00 66.790 3.290,00 161 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021005 Mietzuschüsse gemeinn. Migr. Vereine 28.500,00 30.000 1.500,00 162 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021006 Interkulturelle Aktivitäten für Vereine 67.800,00 71.400 3.600,00 Seite 3 680 lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr. 163 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021007 Objektif Theaterhaus e.V. 15.500,00 16.300 800,00 164 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900002 ZAB e.V. Familienpate 79.100,00 83.300 4.200,00 165 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900004 Wildwasser/Arb.gem..gg.sex.Missbr.a.Mäd. 189.500,00 199.500 10.000,00 Vgl. Antrag 51; 166 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900005 Frauennotruf e.V. 142.500,00 150.000 7.500,00 Vgl. Antrag 52; 167 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. 26.400,00 27.834 1.434,00 168 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900010 Deutscher Kinderschutzbund e.V. 209.600,00 220.600 11.000,00 169 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900011 Treffpunkt e.V. "Tu was!" 61.500,00 64.700 3.200,00 170 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300007 KiTas freier Träger/Erbbauzinsen, Mieten 16.500,00 17.400 900,00 171 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300008 Selbstorg.Kindertageseinricht. e.V.(PKZ) 100.300,00 105.600 5.300,00 172 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300009 Gesamtelternbeirat der KiTas in Nürnberg 11.400,00 12.000 600,00 173 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300011 Förderkonzept Kindertagesein.fr.Trg 1.693.500,00 1.782.660 89.160,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 99; 174 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300013 Qualit.Weiterentwicklung 2.135.800,00 2.248.160 112.360,00 175 365500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500003 Degrin e.V. 72.000,00 75.800 3.800,00 176 365500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500005 Kinderhaus gGmbH (BKZ) off. Gruppenarb. 11.400,00 12.000 600,00 177 365500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500006 Kinderhaus gGmbH (PKZ) off. Gruppenarb. 106.400,00 112.000 5.600,00 178 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200001 Kreisjugendring Nbg-Stadt (BKZ) 8.100,00 8.500 400,00 179 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200005 KJR Förderung der Verbandsarbeit 574.000,00 604.200 30.200,00 180 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200006 KJR/Lagerräume Tratzenzwinger (Mietz.) 1.400,00 1.500 100,00 181 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200011 Kinder- u. Jugendhaus Mammutgelände 271.300,00 285.600 14.300,00 182 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200015 AWO: Aussiedler/Straßenarbeit (PKZ) 121.700,00 128.100 6.400,00 183 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard 57.200,00 60.200 3.000,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0107, Vgl. Antrag 57; 184 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200020 Bauspielplätze (BKZ) 137.900,00 145.145 7.245,00 185 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200021 Spielplätze, Bauspielplätze (PKZ) 788.600,00 830.144 41.544,00 186 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200022 offene Behinderten-arbeit (Mietzuschuss) 10.900,00 11.500 600,00 187 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) 127.900,00 134.600 6.700,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0108, Vgl. Antrag 58, 59; 188 366200 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z366200024 Medienzentrum Parabol e.V. 263.400,00 277.300 13.900,00 189 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. 179.700,00 189.200 9.500,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0109, Vgl. Antrag 60, 61, 62, 63; 190 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. 137.800,00 145.100 7.300,00 Vgl. Antrag 64, 65, 66; 191 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200028 Jgdverbände/off. Kinder-u.Jgdarb.(BKZ) 246.700,00 259.700 13.000,00 192 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200029 Ring politischer Jugend 8.600,00 9.000 400,00 193 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200030 Fanbetreuung 53.400,00 56.200 2.800,00 194 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200031 Int. Jugendbegegn./Studienfahrten 48.500,00 51.100 2.600,00 195 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200034 AWO-Projekt Friedensflotte (520) 13.300,00 14.000 700,00 196 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200035 Partizipation LAUT 72.300,00 76.100 3.800,00 197 367040 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z367040003 Kultur in Schulen 10.000,00 10.500 500,00 198 367040 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z367040004 Museum im Koffer 180.200,00 189.700 9.500,00 199 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500005 AWO: Eltern-Kind-Programme 529.000,00 556.800 27.800,00 200 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500007 Evangelische Familienbildungsstätte 109.700,00 115.500 5.800,00 201 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500008 Kath.Fam.bildungsst. "Zoff und Harmonie" 15.700,00 16.500 800,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0110; 202 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500012 ZAB e.V. Große für Kleine 58.500,00 61.600 3.100,00 203 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500016 Agentur, Familie und Beruf 165.000,00 173.700 8.700,00 204 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500017 Zentrum Koberger Str. (Familienberatung) 19.400,00 20.400 1.000,00 205 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500018 Pro Familia Nbg e.V. (Familienberatung) 28.500,00 30.000 1.500,00 206 367601 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367601001 Schlupfwinkel e.V. (BKZ) 281.900,00 296.700 14.800,00 Vgl. Antrag 68; 207 414040 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z414040001 Methadonambulanz des Klinikums 24.000,00 25.300 1.300,00 208 414040 63125600 Zuschuss sons.öff.Sonderrechnungen Art 5 Z414040002 Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind 3.000,00 3.200 200,00 209 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040003 Krisendienst Mittelfranken e.V. 65.700,00 69.200 3.500,00 210 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040005 Stadtmission: Sozialpsychiatr. Dienst 20.900,00 22.000 1.100,00 Seite 4 681 lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr. 211 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040006 AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. 179.400,00 188.800 9.400,00 Vgl. Antrag 69; 212 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. 92.600,00 97.500 4.900,00 Vgl. Antrag 70, 71, 72; 213 414040 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z414040008 Bayerische Krebsgesellschaft e.V. 11.100,00 11.700 600,00 214 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040009 KASSANDRA e.V. 82.300,00 86.600 4.300,00 Vgl. Antrag 73; 215 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040010 Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mfr. 27.800,00 29.300 1.500,00 216 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen 63.100,00 66.400 3.300,00 Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr. 0118, Vgl. Antrag 74, 75; 217 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040012 Fliederlich e.V. 58.200,00 61.300 3.100,00 Vgl. Antrag 76, 77; 218 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040013 arbewe Wohn- und Begegnungsstätten gGmbH 13.700,00 14.400 700,00 219 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040014 Dick und Dünn e.V. 47.000,00 49.500 2.500,00 Vgl. Antrag 78, 79; 220 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040016 Schw.beratung Zentrum Kobergerstr. 22.300,00 23.500 1.200,00 221 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040017 Schw.beratung Pro Familia 25.200,00 26.500 1.300,00 222 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040018 Arbeitsgemeinschaft AIDS 6.300,00 6.600 300,00 Vgl. Antrag 80; 223 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040021 Runder Tisch Selbsthilfeförderung 4.800,00 5.000 200,00 224 414040 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z414040022 Bündnis gegen Depression bei Kh 10.000,00 10.500 500,00 225 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040023 Pandora Selbsth.e.V. Psych.-Erfahrener 9.100,00 9.600 500,00 226 421010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z421010002 Bayerischer Landessportverband e.V. 12.400,00 13.000 600,00 227 421010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z421010009 Zuschuss Bädernutzung 235.600,00 248.000 12.400,00 228 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010010 Betriebszuschüsse an Vereine 1.365.400,00 1.437.289 71.889,00 229 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010012 Unterstützung Sportvereine 133.000,00 140.000 7.000,00 230 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010013 Investitionszuschuss konsumtiver Anteil 732.500,00 771.000 38.500,00 231 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010014 Freizeitnetzwerk Sport – Proj. LH Nbg. 47.500,00 50.000 2.500,00 232 511010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z511010001 Möglichkeitsräume - Nachbarschaftsideen 47.500,00 50.000 2.500,00 233 511030 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z511030009 Hofbegrünung (a.v. Stadterneuerungsgeb.) 47.500,00 50.000 2.500,00 234 522010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z522010001 Schallschutzfensterprogramm 114.000,00 120.000 6.000,00 235 553000 63125800 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z553000001 Restaurationskoordination 28.500,00 30.000 1.500,00 236 553020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z553020001 Spenden Zahngold 11.400,00 12.000 600,00 237 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020001 Bayerischer Bauernverband 4.800,00 5.000 200,00 238 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020002 Bund Naturschutz 56.000,00 58.900 2.900,00 239 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020003 Landesbund für Vogelschutz 22.400,00 23.600 1.200,00 240 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020005 Naturschutzbeirat 700,00 750 50,00 241 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020006 Projekt Landschaftspflegeverband 2.900,00 3.000 100,00 242 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020007 BLUEPINGU e.V. - Stadtgarten 2.600,00 2.700 100,00 243 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100002 Zuschuss Design-Forum Nürnberg 4.800,00 5.100 300,00 244 571100 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z571100003 Zuschuss NKubator 285.000,00 300.000 15.000,00 245 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100006 Förderprogramm Kultur-/Kreativwirtschaft 8.100,00 8.500 400,00 246 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100007 Grundförderung Kompetenzinitiativen 24.200,00 25.500 1.300,00 247 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100009 Zuschuss Energie Campus Nürnberg 64.100,00 67.500 3.400,00 248 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100010 WiFö-Projekte mit EMN-Bezug 23.800,00 25.000 1.200,00 249 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100008 Zuschuss Citymanagement 23.800,00 25.000 1.200,00 250 575100 63125700 Zuschuss an private Unternehmen Art 5 Z575100001 Zuschuss Weihnachtswerbung Nürnberg 7.300,00 7.700 400,00 251 575100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z575100003 Weihnachtsbeleuchtung 62.700,00 66.000 3.300,00 252 366200 63115000 Zuschuss an den übrigen Bereich Art5 Z366200036 Zuschuss Personalkosten 78.500,00 82.600 4.100,00 Summe 1.378.386,87 Seite 5 682 Seite 33 82 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Allgemeine FinanzwirtschaftDienststelle Produkt 612100 Weitere Zentrale Ansätze Kostenstelle L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 300.000 Euro Antrag 1.378.387 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung +1.378.387 Euro Sammelantrag, dass die geplante 5prozentige Kürzung für alle Haushaltsstellen bei den freiwilligen Leistungen zurückgenommen wird. Begründung Vgl. Antrag 81 , 83; Sammelantrag auf Rücknahme der pauschalen Kürzung der freiwilligen Zuschüsse. Bei Überschneidung gehen Einzelanträge desselben Antragsstellers / derselben Antragstellerin dem Sammelantrag vor. Bemerkung Ergebnis 83 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Allgemeine FinanzwirtschaftDienststelle Produkt 612100 Weitere Zentrale Ansätze Kostenstelle L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 300.000 Euro Antrag 1.378.387 Euro Ist 2020 0 Euro Änderung +1.378.387 Euro Die Guten beantragen eine allgemeine Rücknahme der 5 % Kürzung bei den freiwilligen Zuschüssen. Diese Maßnahme hätte finanziell in Relation wenig Auswirkung auf den Haushalt, aber eine verherrende, existenzbedrohende Auswirkung mit Dominoeffekt auf die betroffenen Vereine, Institutionen und Initiativen. Eine Null-Runde ist für viele schon hart genug und kaum abzufedern. Begründung Vgl. Antrag 81 , 82; Sammelantrag auf Rücknahme der pauschalen Kürzung der freiwilligen Zuschüsse. Bei Überschneidung gehen Einzelanträge desselben Antragsstellers / derselben Antragstellerin dem Sammelantrag vor. Bemerkung Ergebnis 683 Seite 1 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 111100 Stadtratsangelegenh. 0001 64390102 Vergütungen für Veranstaltungstechniker L111100001 Stadtratsangelegenheiten 73.260 112.260 39.000 Mittel zur Gewährleistung von Hybriden Gremiensitzungen, Stadtratsbeschluss vom 29.09.2021. X X 111110 Steuerung BgA 0002 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter P111110006 Städtekooperation 0 21.785 21.785 Projekt des deutschen Institutes für Urbanistik "Strukturierte Beteiligung"mit einer Laufzeit von 15 Monaten ab 01.01.2022. X X 0003 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen L111110002 Veranstaltungen und Ehrungen 0 20.000 20.000 Aufgrund des hohen Koordinierungsaufwandes für den Kirchentag sind zusätzliche Mittel notwendig. X X 111111 Steuerung 3.BM 0004 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L111111001 Konzernsteuerung - 3. Bürgermeister 0 5.300 5.300 Übergangslösung zum Raumbedarf des Personalrats bei 3. BM - interimsweise Anmietung von Bürocontainer zur Vermeidung von langen Wegezeiten. X X 111113 Steuerung Ref.I/II 0005 64320000 Drucksachen und Vordrucke L111113001 Konzernst. Finanzen, Personal und IT 2.000 3.300 1.300 Flyer "Es ist etwas vorgefallen" ‐ Druck und Grafik einer Neuauflage 2022. X X 0006 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L111113001 Konzernst. Finanzen, Personal und IT 33.000 38.000 5.000 Neue Software für Zins- und Schuldenmanagement. X X 0007 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111113002 CC Stellenbewertung 0 7.200 7.200 Aufwendungen für Beraterdienstleistungen sowie TVöD-Kommentar Online-Abo-Abschluss. X X 111115 Steuerung Ref. III 0008 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115006 Balkonsolaranlagen 0 10.000 10.000 Fortführung Zuschuss für sogenannte "Balkonkraftwerke". X X 0009 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften V111115001 Dienststellenleitung / Verwaltung 79.056 84.056 5.000 Mitgliedsbeitrag Verein "Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung". X X 111117 Steuerung-Ref.V 0010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z111117008 Integrationsfonds Flucht 0 17.000 17.000 Einmalige Zuschuss Projektförderung für "we integrate". X X 111118 Steuerung - Ref. VI 0011 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen P111118001 Projektbaudienststelle Ref. VI 3.000 5.000 2.000 Anstieg der Kosten für eVergaben. X X 111210 Digit. u. Prozessorg 0012 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111210006 Online Services (EGB) 97.000 103.000 6.000 Kostensteigerung bei der Neuausschreibung des Rahmenvertrages zur ePartizipation. X X Antrag Nr. 84 (Kämmereipaket) Antragsteller: Verwaltung 684 Seite 2 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 111220 Komm.- /Inf.dienste 0013 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L111220003 Online-Dienste 200 70.200 70.000 Umzug des Online-Büros in neue Büroräume wegen personellem Zuwachs und Implementierung neues Bürokonzept. X X 0014 64390600 Veranstaltungen und Tagungen L111220001 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 20.000 60.000 40.000 Vorbereitende Maßnahmen auf den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg wie z.B. Marketingkampagne und Videoproduktionen (einmalig). X X 111230 Personaldienstleist. 0015 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L111230002 Fortbildung 0 90.950 90.950 Anmietung Seminarräume VWA (Miet- und Pachtkosten, sowie Mietnebenkosten). X X 0016 64360000 Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation V111230003 Personalservice 161.620 165.620 4.000 Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen bei der Plattform azubiyo (2.000 €) und Xing-Employer Branding Profil (2.000 €). X X 111281 MRB-GST 0017 63121800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 1 Z111281001 Frauenpreis 4.000 4.500 500 Zuschuss Frauenpreis: Erhöhung von bisher 4.000 € auf 4.500 € zur Auslobung eines Anerkennungspreises i.H.v. 500 €. X X 0018 64360000 Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation L111281002 Menschenrechtsbüro 450 40.450 40.000 Projekt- und Sachmittel zu beantragter Stelle "Allparteiliches Konfliktmanagement Nürnberg" - sofern Stelle geschaffen wird, werden Sachmittel zur Verfügung gestellt. X X 111310 Finanzbuchhaltung 0019 64250000 Bankspesen/Geldverkehr L111310002 Buchhaltung und Zahlungsverkehr 762.300 1.077.333 315.033 Aktualisierung der Kostenschätzung für Paypal-Gebühren, Verwahrentgelte und Bankgebühren. X X 111340 Stiftungsverwaltung 0020 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L111340001 Stiftungsverwaltung 0 -67.444 -67.444 Finanzierung der Stellenschaffung (E9b, 1,0 VK) durch die betreuten Stiftungen. X X 111500 Zentr. Vergabemgmt. 0021 54250000 Erstattungen verb. Unt. /Beteilig. /SV L111500001 Begutachtung und Prüfung 0 -24.200 -24.200 Drittmittelfinanzierung wbg Kommunal für 0,5 VK in E12 . X X 111510 Dienstleistungen 0022 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111510011 Dienste für Dritte 7.500 22.500 15.000 Beraterleistungen für Betriebsrestaurant "The Q", Kosten für Ausschreibung. X X 0023 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften L111510011 Dienste für Dritte 525.240 527.240 2.000 Diverse Mitgliedschaften (u.a. dt. Städtetag, bayer. Städtetag, KAV). X X 685 Seite 3 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 111700 Tech. Gebäudemanage. 0024 51480100 Zuschüsse übriger Bereich (Personalk.) V111700003 Amtsleit./Verwaltung/DV 0 -42.096 -42.096 Drittmittel für Stellenschaffung "Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bei SUN" - Versorgungsingenieur/in - Schaffungs-ID 2199. X X 0025 54250050 Erstattungenv.verb.Unt./Bet./SV(Pers.) V111700002 Bereich Technik -67.066 -109.162 -42.096 Drittmittel für Stellenschaffung "EU-Beschaffungsprojekt procuRE" - Ingenieur/in KEM Schaffungs-ID 2203. X X 0026 56110100 Aktivierte Eigenleistung (Honorar) V111700003 Amtsleit./Verwaltung/DV -3.769.000 -2.925.000 844.000 Anpassung der aktivierten Eigenleistung (Honorar) an die aktuelle investive Planung. X 111720 Immobilienverwaltung 0027 62320500 Kleiner Bauunterhalt (dezentral) V111720003 bebauter Besitz Wohn-u.Gesch.gr 0 50.000 50.000 Behebung von Instandsetzungsstau und Brandschutzertüchtigung verschiedener Objekte. X X 0028 62320700 Unterh.unbeb.Grst./Schwachstromkabelnetz V111720005 unbebauter Besitz so. Grundvm. 656.000 856.000 200.000 Zusätzliche Mittel für Baumpflege aufgrund Verkehrssicherungspflicht. X X 111790 Zentr. Steuerung FM 0029 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L111790001 Zentr. Steuerung Flächenmanagem./Projekt 0 2.300 2.300 Beschaffung einer Lizenz für das CAD Programm Allplan 2021 Basic. X X 111900 Rechtsdienstleistung 0030 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V111900001 Dienststellenleitung/ Allg. Verwaltung 52.000 39.000 -13.000 Wegfall des Abonnements der Rechtsdatenbank "juris". Stattdessen zwei kostenfreie Links. X X 112033 Pocket-Opera-Company 0031 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten L112033001 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 0 -200 -200 Neue Nichtrechtsfähige Stiftung Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg. X X 112034 Stamm-Schmitt-Stift. 0032 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten L112034001 Stamm-Schmitt-Stiftung 0 -2.200 -2.200 Neue Nichtrechtsfähige Stiftung Stamm-Schmidt. X X 121101 Statistik 0033 54210000 Erstattungen vom Land L121101001 Statistisches Informationssystem 0 -267.700 -267.700 Kostenerstattung für Zensus 2022 Erhebungsstelle Nürnberg/ Fürth. X X 0034 54270100 Erstatt. private Unternehm. (Personalk.) L121101001 Statistisches Informationssystem -47.000 -58.700 -11.700 Refinanzierung durch KOSIS Gemeinschaft SIKURS für eine Stelle (0,26 VK, E13). X X 122130 Fahrerlaubnisangel. 0035 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V122130001 Fahrerlaubnisangelegenheiten Allgemein 30.000 39.800 9.800 Zusätzliche Pflegekosten für IKOL-FS Lizenzen in der Führerscheinabteilung. X X 122220 Personenstandswesen 686 Seite 4 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0036 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L122220001 Eheschließungen 2.000 17.000 15.000 Neuausstattung der beiden Trausäle mit Tischen und Stühlen. X X 0037 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. L122220001 Eheschließungen 100 12.600 12.500 Sicherheitsdienst für die Trausäle am Hauptmarkt 18. X X 122310 Ausländerwesen 0038 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V122310001 Ausländerwesen 26.500 46.500 20.000 Digitalisierung von Einbürgerungsakten. X X 122410 Verkehrsüberwachung 0039 57910000 Erträge Gewinnanteilen aus Beteiligungen L122410001 Zweckverband Kommu. Verkehrsüberwachung -1.300.000 -1.500.000 -200.000 Höhere Erträge aufgrund des neuen Bußgeldkataloges. X X 126100 Brandschutz/Gefahra. 0040 62530000 Erstattungen an Zweckverbände L126100001 Abwehr. Brandschutz/Techn. Hilfeleistung 0 50.000 50.000 Erhöhung Verbandsumlage für Integrierte Leitstelle (ILS) an den Zweckverband. X X 0041 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L126100001 Abwehr. Brandschutz/Techn. Hilfeleistung 0 32.500 32.500 Bisheriger SMS-Ruf zur Alarmierung muss durch eine neue modernere Software FACT24 ersetzt werden. X X 126101 HVE-KSV FFW 0042 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. B126101001 Schweinfurter Str. 9 FW 0 36.700 36.700 Winterdienst Feuerwehrgerätehäuser: tatsächliche Kosten für die Verträge der Objekte wurden erst vor kurzem bekannt, diese liegen größtenteils deutlich über den bisher vorhandenen Ansätzen. X X 126110 Telekommunika.netz 0043 64810000 Aufwendungen Steuer vom Einkommen/Ertrag L126110002 Fernmelderei (BgA 3702) 900.000 1.200.000 300.000 Voraussichtlich höhere Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und Zahlungen für Kapitalertragsteuer 2020 für den BgA TK-Netz. X X 126120 Integrie. Leitstelle 0044 64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung V126120003 Betrieb ILS 35.882 45.882 10.000 Schulung für das automatische Inventarisierungssystem (einmalig). X X 0045 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V126120003 Betrieb ILS 693.581 701.987 8.406 Einführung eines automatischen Inventarisierungssystems für die IT-Zertifizierung (einmalig). X X 0046 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V126120003 Betrieb ILS 90.000 95.000 5.000 Installation eines zusätzlichen Linux-Recovery-Servers zur Verhinderung des Ausfalls des Verwaltungsservers (einmalig). X X 211100 Staatl. Grundschulen 687 Seite 5 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0047 69923000 Aufwendungen für bewegliches Vermögen P2111000000V Bewegl. Vermögen (Produkt 211100) 0 375.000 375.000 3 LKW für Jugendverkehrsschule SchA. X 0048 51410010 Zuweisungen vom Land(Lernmittelfreiheit) V211100003 Grundschulen allgemein -190.715 -309.854 -119.139 Veränderung Ansätze Lernmittelfreiheit bei allgemeinbildenden Schulen aufgrund veränderter Schülerzahlen und Zuschusserwartung. X X 211300 HVE Schule & Spo. GS 0049 62320510 Bauunterhalt Hausverwaltende Einheit HVE G000100777 Maiacher Straße 18 Haupthaus 185.983 36.043 -149.940 Entfall der Wartungskosten für 1200 Luftreinigungseräte im ersten Jahr, da bereits im Kaufpreis inkludiert. X X 211301 Schulen BA/NOS 0050 62360000 Unterhalt Büroeinrichtung/Gebrauchsgegen L211301001 Schulen BA/N 0 17.700 17.700 Wartung der elektrischen Arbeitsgeräte in Schulen. X X 215200 Städt. Realschulen 0051 51410000 Zuweisungen vom Land V215200002 GTB Adam-Kraft-Realschule -496.320 -471.075 25.245 Anpassung Ertrags- und Aufwandsansätze für Ganztag bei allgemeinbildenden Schulen aufgrund veränderter Klassenzahlen. X X 217100 Staatl. Gymnasien 0052 54220010 Erstatt. Gem./Gemv. (Gastschulbeitr;004) L217100999 Kostenbeteilg staatl Gymn -370.500 -319.905 50.595 Verringerte Kostenerstattungen (Land/Gemeinden) für Gastschüler allgemeinbildender Schulen aufgrund verringerer Schülerzahlen. X X 218100 Städt. Schulzentren 0053 54190000 Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte L218100008 Haus der Athleten -227.700 -252.426 -24.726 Anpassung Planansätze für das Haus der Athleten unter Fortführung des aktuellen Belegungskonzepts (Schulausschuss vom 23.04.2021). X X 0054 62410000 Schülerbeförderungsk.-Unterrichtsweg;004 V218100003 Bertolt-Brecht-Schule allgemein 62.854 274.387 211.533 Erhöhte Kosten aufgrund neuer Vergabe von Sport- und Badfahrten (verschiedene Schulen SchA/B). X X 231100 Schulaufwand Beruf. 0055 51410000 Zuweisungen vom Land V231100010 Berufliche Schule Direktorat 12 -69.696 -87.061 -17.365 Erträge vom Land (23.465 €) und Aufwendungen für Sachmittel (6.100 €) für zusätzliche Ganztagsklasse an B12. X X 0056 51410020 Zuweisung vom Land (Lehr-/Kibetr.pers.) V231100002 Städtische Schulen -1.222.222 -1.000.000 222.222 Verminderte Lehrpersonalzuschüsse, da coronabedingt eingesetzte Teamlehrkräfte nicht bezuschusst werden. X X 0057 54210000 Erstattungen vom Land L231100006 Berufsschule 2 -93.323 -106.723 -13.400 Erhöhte Erstattungen vom Land für Gastschüler an beruflichen Schulen aufgrund veränderter Schülererwartung und Kostensätze. X X 688 Seite 6 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0058 54220010 Erstatt. Gem./Gemv. (Gastschulbeitr;004) L231100001 Berufsschule 1 -1.687.671 -1.919.882 -232.211 Erhöhte Erstattungen von Gemeinden/-verbänden für Gastschüler an städtischen beruflichen Schulen aufgrund veränderter Kostensätze. X X 0059 54230000 Erstattungen von Zweckverbänden L231100006 Berufsschule 2 -106.195 -111.568 -5.373 Erhöhte Erstattungen von Zweckverbänden für Gastschüler beruflicher Schulen aufgrund veränderter Kostensätze. X X 0060 54280011 Erstattungen übr.Bereich Umschüler (004) L231100001 Berufsschule 1 -41.325 -13.560 27.765 Verminderte Erstattungen für Umschüler an beruflichen Schulen durch den übrigen Bereich aufgrund rückläufiger Umschülerzahl. X X 231200 Sachaufw. staatl. BS 0061 54220010 Erstatt. Gem./Gemv. (Gastschulbeitr;004) L231200001 Staatliche Berufsoberschule -171.517 -55.742 115.775 Verringerte Erstattungen von Gemeinden/- verbänden für Gastschüler an staatlichen beruflichen Schulen aufgrund veränderter Kostensätze. X X 241100 Schülerbeförderung 0062 62410100 Schülerbeförderungskosten (Schulweg;004) L241100006 Schülerbeförderung Förderschüler 1.001.989 1.012.242 10.253 Erhöhte Kosten aufgrund neuer Vergaben der Schulwegbeförderung zu Grundschulen und Förderzentren. X X 243900 Zentr. Schulverwalt. 0063 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L243900002 Informationsverarbeitung Schulen 9.793 52.350 42.557 Sachkosten für Ausstattung der neuen Mitarbeiter und Büros der IT-Gruppe. X X 251100 Stadtarchiv 0064 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L251100003 Erforschung/Vermittlung Stadtgeschichte -123.419 -127.215 -3.796 Drittmittel für bestehende Stelle 412.2023 nach Fristverlängerung (Sachbearbeiter "Häuserbuch"). X X 0065 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom L251100001 Bestandsbildung und -erhaltung 100 1.810 1.710 Strom- und Reinigungskosten für neu angemietete Archivflächen. X X 0066 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L251100001 Bestandsbildung und -erhaltung 19.000 12.517 -6.483 Drittmittel für Stellenschaffung zur Erschließung von Stiftungsarchivalien bei Av (0,2 VK). X X 252300 Museen/Sammlungen 0067 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L252300006 Dokumentationszentrum Reichsparteitagsg. 202.035 248.035 46.000 Preisanpassung an Rahmendienstvereinbarung für Kassen- und Aufsichtsdienst im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse. X X 0068 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L252300008 Deutsches Spielearchiv Nürnberg 77.558 17.558 -60.000 Ausplanung Sachmittel für Strukturprojekt am Museum Industriekultur nachdem Stellen dafür nicht zur Schaffung vorgeschlagen wurde. X X 261001 Kult./Theater KuKuQ 689 Seite 7 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0069 64390101 Künstlerhonorare L261001002 Veranst. im Künstlerhaus u. Gastronomie 24.500 44.500 20.000 Aktionen anlässlich der Wiedereröffnung des Künstlerhauses nach Sanierung (3. Bauabschnitt Künstlerhaus). X X 263000 Musikschule Nürnberg 0070 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L263000001 Musikschulunterricht 0 -1.571 -1.571 Drittmittel für Fristverlängerung der Stelle 416.4490 (Ausbau Mittagsbetreuung Chorkinder MN). X X 0071 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L263000004 Unterricht MuBiKiN -367.795 -377.481 -9.686 Aktualisierung Drittmitteldeckung für die Stellen für "MUBIKIN". X X 271100 Veranst. Erwachsbil. 0072 51400000 Zuweisungen vom Bund P271100015 Zentralst. Z. Anerkenn. Ausl. Qualifik. -541.881 -577.743 -35.862 Drittmittel für Fristverlängerung bestehende Stellen und Neuschaffung 1 VK für Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ). X X 0073 51410000 Zuweisungen vom Land P271100025 Berufsbezogene Sprachkurse 0 -68.936 -68.936 Drittmittel für Fristverlängerung der Stelle 420.3129 (Integrationskurse und Berufsbez. Sprachkurse). X X 273000 Kulturläden 0074 51400000 Zuweisungen vom Bund L273000015 KUF im Südpunkt (BgA) -250.000 -262.215 -12.215 Drittmittel für Aufstockung der Stelle 416.3535 (Verw.kraft Organisation der Integrationskurse im Südpunkt). X X 0075 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V273000002 Verwaltung 619 8.619 8.000 Sachmittel für das Projekt "Raumkompass - Dein Raum für Kultur". X X 273010 Sonderaufgaben - KUF 0076 64210100 Miet- und Pachtaufwendungen bew. Sachen L273010005 Kulturwerkstatt auf AEG 1.500 4.500 3.000 Transportkosten zu neuem Lager der Kulturwerkstatt. X X 0077 64390102 Vergütungen für Veranstaltungstechniker G000109020 Fürther Straße 244d (Kulturwerkstatt) 10.000 14.200 4.200 Mehrbedarf externe Veranstaltungstechniker und Veranstaltungsleitungen Kulturwerkstatt (Streaming). X X 312100 Unterkunft (SGB II) 0078 63390313 lfd.Leist.f.Unterk.u.Heiz.(§22 I SGB II) L312100001 Leistung Unterkunft und Heizung (SGB II) 124.204.000 120.024.000 -4.180.000 Kosten der Unterkunft. Rückgang der Arbeitslosen mit SGB II - Bezug nach aktualisierter Prognose. X X 315400 Obdachlosenhilfe 0079 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z315400003 Wärmestube-Stadtmission/Caritasverband 289.800 331.300 41.500 Bedarf Sicherheitspersonal in Wärmestube. Temporär während Corona. X X 0080 64210600 Miete/NK Obdachl.-/Flüchtlingsunterkünft L315400001 Betrieb der Obdachlosenunterkünfte 2.754.000 2.911.500 157.500 Notschlafplätze (Winterprogramm) 121,5 T€ und Betreuungskosten für die queere Pension (LSBTI*) 36 TEUR. X X 690 Seite 8 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 315900 Leistungen f. Ältere 0081 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900007 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 0 10.000 10.000 Zuschuss Mehrgenerationenhaus. X X 0082 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen P315900004 Projekt Begegnung im Heilig-Geist-Haus 0 5.600 5.600 Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "Zentraler Engagement-Standort". X X 331101 Wohlfahrtspfl. SHA 0083 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. 12.200 13.000 800 Tarifsteigerung i.H.v. 200 € war im Entwurfswert noch nicht enthalten. Überschneidung mit politischen Anträgen zur Rücknahme der pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert inklusive der Rücknahme dargestellt. X X 0084 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit 213.100 290.600 77.500 Aufstockung um 1 VK 66,3 T€ (+11,2 T€ Rücknahme pauschale Kürzung). Überschneidung mit politischen Anträgen zur Rücknahme der pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert inklusive der Rücknahme dargestellt. X X 343100 Betreuungsleistungen 0085 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z343100001 Arbeit nach dem Betreuungsgesetz 252.700 278.000 25.300 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verlangt zusätzliche Aufgaben ab 01.01.2023. Ansatz zusätzlicher Mittel i.H.v. 12 T€ (+ 13,3 T€) falls die Förderung des Freistaats nicht auskömmlich gestaltet wird. Überschneidung mit politischen Anträgen zur Rücknahme der pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert inklusive der Rücknahme dargestellt. X X 361000 Kind.Tageinr/-pflege 0086 63350103 Förd.von Kindern in Kinderhorten i.E. L361000001 Förd. v. Kindern in Tageseinr.u. -pflege 5.400.000 6.003.000 603.000 Aufgrund der Gebührenerhöhung im Bereich städtische Kitas und Tagespflege ab 2/2022 wird anteilig auch der Aufwand im Bereich Wirtschaftlichen Jugendhilfe entsprechend erhöht. X X 363900 Sonst.Leistungen ASD 0087 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. 287.400 301.500 14.100 Zuschusserhöhung Treffpunkt e. V. Kooperationsmodell ambulanter Maßnahmen der Jugendstrafverfolgung. JHA v. 21.10.2021. X X 363990 HVE-KSV SoL KiJuFahi 41, 40, 81 lfd. Nr.140 44 , 43, 81 lfd. Nr.142 53 81 lfd. Nr.156 691 Seite 9 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0088 62550500 Erstatt.a.d. Eigenbetr.Stadtentwässer ung L363990001 HVE KSV Sonst. Leistungen KiJuFahilfe 0 20.000 20.000 Zusätzliche Legionellenuntersuchung (Wasseruntersuchung) müssen im Bereich der Kindereinrichtungen aufgrund rechtlicher Vorgaben jährlich statt alle zwei Jahre erfolgen. X X 364000 Verwaltung Jugendamt 0089 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen V364000001 allg. Verwaltung (Personal/Finanzen) 0 17.250 17.250 QW Ansatz 7.500 für Frühstart und 10.000 € für Interkulturelle Arbeit in Kitas. JHA Beschlüsse v. 30.09.2021. X X 365100 Kommu. Kinderkrippen 0090 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen V365100001 Kinderkrippen 0 -93.103 -93.103 Erhöhung Besuchsgebühr Krippen ab 2/2022. X X 0091 53210700 Elternentgelte Verpflegung in Kitas V365100001 Kinderkrippen 0 -50.973 -50.973 Erhöhung Verpflegungsentgelt Krippen ab 9/2021. X X 365101 Kommun. Kindergärten 0092 51410020 Zuweisung vom Land (Lehr-/Kibetr.pers.) V365101004 Kindergärten 0 -313.000 -313.000 Verwaltungs- und Leitungsbonus, höhere Erträge aufgrund Förderänderung. X X 0093 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen V365101004 Kindergärten 0 -944.956 -944.956 Erhöhung Besuchsgebühr Kiga ab 2/2022. X X 0094 53210700 Elternentgelte Verpflegung in Kitas V365101004 Kindergärten 0 -419.300 -419.300 Erhöhung Verpflegungsentgelt Kiga ab 9/2021. X X 365200 Kommun. Kinderhorte 0095 51410000 Zuweisungen vom Land L365200136 Kiho Fuggerstr. 31 0 -18.649 -18.649 Förderung Erstausstattung aus Richtlinie Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung für den städt. Kiho Fuggerstr. X X 0096 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen V365200001 Kinderhorte -177.163 -1.361.065 -1.183.902 Erhöhung Besuchsgebühr Hort ab 2/2022. X X 0097 53210700 Elternentgelte Verpflegung in Kitas V365200001 Kinderhorte -79.849 -844.469 -764.620 Erhöhung Verpflegungsentgelt Hort ab 9/2021. X X 0098 62420300 Aufwendungen aus der Mittagsbetreuung V365200001 Kinderhorte 0 176.814 176.814 Aufwand Mittagsverpflegung Bertolt Brecht Straße (Catering Toleranz) war in der Ursprungsplanung Mittagsverpflegung nicht enthalten, da diese nicht zur Ausschreibung J gehört. X X 365300 Einricht. fr. Tr. 54 692 Seite 10 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0099 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300011 Förderkonzept Kindertagesein.fr.Trg 1.693.500 1.674.160 -19.340 Reduzierung der erforderlichen Zuschusssumme aufgrund Förderung Erstausstattung aus Richtlinie Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung für Einrichtungen freier Träger (-108,5 T€). Überschneidung mit politischen Anträgen zur Rücknahme der pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert inklusive der Rücknahme dargestellt (-108,5 T€ + 89,16 T€ Rücknahme Kürzung = -19,34 T€ Reduzierung Zuschuss) X X 365400 Tagespflege 0100 51400000 Zuweisungen vom Bund L365400001 Tagespflege -754.186 -580.000 174.186 Anpassung der U3 Bundesmittel anhand des letzten Bescheides. X X 0101 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen L365400001 Tagespflege -2.865.111 -2.832.429 32.682 Erhöhung Elternbeitrag Tagespflege bereits ab 1/2022 eingeplant -> Erhöhung erst zum 2/2022. X X 0102 62420500 Vergütungen für Tagespflegepersonen L365400001 Tagespflege 6.628.957 6.814.957 186.000 Erhöhung Tagespflegeentgelt ab 9/2022 geplant. X X 365600 KiTas BA/NOS 0103 62360000 Unterhalt Büroeinrichtung/Gebrauchsgegen L365600001 Kindertageseinrichtungen BA/N 0 5.800 5.800 Wartung der elektrischen Arbeitsgeräte in Kitas. X X 365990 HVE-KSV komm. Kigas 0104 69923000 Aufwendungen für bewegliches Vermögen P3659900001V Bewegliches Vermögen (Produkt 365990) 0 50.000 50.000 Aufstockung der Mittel für Küchensanierung in Kindertagesstätten. X 0105 62320510 Bauunterhalt Hausverwaltende Einheit HVE G000010402 Zugspitzstr. 175 KiGa 10.268 32.168 21.900 Mehrkosten für Wartungsverträge bei der Inbetriebnahme von Neubauten, Objekte in Zugspitzstr. 175 (1.900€) und Hugo-Distler-Str. 14 (20.000€, Kosenschätzung basiert auf Vergleichsobjekt in Großreutherstr.) daher insgesamt 21.900€ . X X 366200 Jugende. freie Träg. 0106 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) 3.900 6.698 2.798 Mietanpassung vom Liegenschaftsamt. X X 0107 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard 57.200 94.400 37.200 Zuschusserhöhung AWO Kreisverband Streetwork St. Leonhard. JHA v. 21.10.2021 (37,2 T€ inkl. 3 T€ Rücknahme pauschale Kürzung). X X 0108 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) 127.900 153.500 25.600 Zuschusserhöhung Musikzentrale e. V. JHA v. 21.10.2021 (25,6 T€ inkl. 6,7 T€ Rücknahme pauschale Kürzung). X X 0109 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. 179.700 190.800 11.100 Zuschusserhöhung Internationales Frauen- und Mädchenzentrum. JHA v. 21.10.2021. X X 55 57, 81 lfd. Nr. 183 59 , 58, 81 lfd. Nr. 187 63 , 61 , 62 , 60 , 81 lfd. Nr. 189 81 lfd. Nr.173 693 Seite 11 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 367500 Erziehberat/Fambild 0110 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500008 Kath.Fam.bildungsst. "Zoff und Harmonie" 15.700 17.000 1.300 Korrektur Planwert aufgrund fehlerbehafteter Berechnung zum Entwurf (500 €). Überschneidung mit politischen Anträgen zur Rücknahme der pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert inklusive der Rücknahme dargestellt (500 € + 800 € Rücknahme pauschale Kürzung = 1.300 €). X X 0111 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500021 ISKA-ZAB: Kultur- und Sprachvermittler 0 58.000 58.000 Neuer Zuschuss ISKA gGmbH/ ZAB - Sprach- und Kulturvermittler, JHA 21.10.2021. X X 367601 Einricht. Inobhutna. 0112 62580200 Erstattungen an übrige Bereiche V367601001 Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) 1.020.651 1.046.334 25.683 Erhöhung Zahlung an Schlupfwinkel, Kostenanpassung. X X 414010 Gesundheitsschutz 0113 54210000 Erstattungen vom Land L414010001 Medizinal- und Apothekenwesen, BtM, GewO 0 -2.050.000 -2.050.000 Erträge ÖGD-Pakt (Öffentliche Gesundheit) für Stellenschaffungen 2,05 Mio. €. X X 0114 60121000 Regelzahlung (Arbeitnehmer) P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 6.000.000 6.000.000 Kontaktverfolgung Corona: Personalbedarfe temporär. X X 0115 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 1.000.000 1.000.000 Kontaktverfolgung Corona: Anmietungen und. Bürobedarfe. X X 0116 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 1.000.000 1.000.000 Kontaktverfolgung Corona: Dienstleistungseinkauf. X X 414020 Gesundheitspflege 0117 54210000 Erstattungen vom Land P414020002 Förderprogramm Geburtshilfe in Nürnberg -180.000 -80.000 100.000 Reduzierung Erträge Projekt Förderung Geburtshilfe an aktuellen Umfang. X X 414040 Präv. /Gesundh.förd. 0118 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen 63.100 76.400 13.300 Aura e.V. 10 TEUR (+3,3 TEUR Rücknahme pauschale Kürzung). Überschneidung mit politischen Anträgen zur Rücknahme der pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert inklusive der Rücknahme dargestellt. X X 421010 Sportförderung 0119 62320300 Unterhalt Park-/Grün-/Gartenanlagen L421010002 Projekte der Sportentwicklung 0 45.000 45.000 Betriebskosten Bikepark Schmausenbuck für 2022. X X 421020 Sportveranstaltungen 0120 64990000 Vermischte Aufwendungen L421020001 Großsportveranstaltungen 0 40.000 40.000 Host Town der Special Olympics 2023 + Metropolmarathon 2023/2024. X X 67 74 , 75, 81 lfd. Nr. 216 81 lfd. Nr. 201 694 Seite 12 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 511010 Stadtplanung 0121 64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten L511010002 Stadtteilpl., verbindl. Bauleitplanung 378.500 928.500 550.000 Bebauungspläne mit strategischer Bedeutung "Big Six" - zusätzliche Mittel für Online-Bürgerbeteiligung. X X 0122 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L511010001 Strat. räuml. Planung, Stadterneuerung 200.000 19.000 -181.000 Für die vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen STEM-Marienberg werden in 2022 keine zusätzlichen Mittel benötigt. X X 0123 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L511010002 Stadtteilpl., verbindl. Bauleitplanung 300.000 119.000 -181.000 Für die vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (STEM) Marienberg werden in 2022 keine zusätzlichen Mittel benötigt. X X 0124 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L511010003 Baukultur und Bauberatung 3.500 93.500 90.000 Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "temporäre Maßnahmen Fußgängerzone" X X 511020 Verkehrsplanung 0125 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V511020001 Verwaltung/Leitung 0 8.000 8.000 Beitrag der Stadt Nürnberg für die Geschäftsstelle Bahn-Elektrifizierung Bayern - Sachsen. X X 541000 Verkehrsflä./Straßen 0126 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) L541000001 Verkehrsflächen/Straßen 78.161.187 80.248.430 2.087.243 Erhöhung allg. Zuschuss SÖR gemäß Wirtschaftsplan gegenüber Entwurf. X X 547000 U-Bahninfrastruktur 0127 62550800 Erstattungen an die VAG L547000001 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur 500.000 1.355.000 855.000 Unterhaltsausgleich VAG. X X 0128 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L547000001 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur 181.145 188.000 6.855 Mieterhöhung Dienstgebäude. X X 547010 ÖPNV-Angelegenheiten 0129 63121300 Zuweisung an Zweckverbände Art 1 Z547010001 Umlage ZwVerbVerkehrsverb. Großraum Nbg 32.000.000 26.800.000 -5.200.000 Anpassung an aktuelle Planung VAG (Pandemieeffekte insb. bei Aussetzen Tariferhöhung/Sozialticket), damit Gesamtansatz 26,8 statt 32 Mio €. X X 551000 Öffentliches Grün 0130 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) L551000001 Öffentliches Grün 24.171.024 24.201.024 30.000 Erhöhung allg. Zuschuss SÖR gegenüber Entwurf (Betriebskosten f. mobile Grünmodule). X X 554010 Umweltplanung 0131 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter P554010002 Klimawandelprojekt 13.500 63.500 50.000 Umgang mit Starkregenereignissen: u.a. Erarbeitung Gefahrenkarte. X X 695 Seite 13 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 554020 Naturschutz 0132 55910000 Andere sonstige ordentliche Erträge Z554020008 Baumförderprogramm 0 -30.000 -30.000 Finanzierung des Förderprogramms "Der geschenkte Baum". X X 0133 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020008 Baumförderprogramm 0 30.000 30.000 Art 5 Zuschuss Förderprogramm "Der geschenkte Baum" zur Baumpflanzung auf Privatgrundstücken; Finanzierung erfolgt über Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzverordnung. X X 0134 64182000 Entschädigungen f. ehrenamtl.Tätigkeiten V554020001 Untere Naturschutzbehörde 34.200 54.200 20.000 Erhöhung der Kapazitäten der ehrenamtlichen Naturschutzwacht. X X 571100 Wirtschaftsförderung 0135 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) L571100002 Innovation und Standortmarketing 0 -9.500 -9.500 Mieterstattung OM7 (Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft). X X 0136 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100011 Zuschuss OM7 0 396.051 396.051 Zuschuss zur Gründung und Betrieb des OM7 (Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft.). X X 0137 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L571100002 Innovation und Standortmarketing 0 165.449 165.449 Mietansatz OM7 (Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft) X X 0138 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L571100002 Innovation und Standortmarketing 154.130 304.130 150.000 Umsetzung eines Konzepts zur Formulierung einer Wasserstoffstrategie. X X 0139 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften L571100002 Innovation und Standortmarketing 20.925 22.425 1.500 Mitgliedschaft Erlebnis Nürnberg e.V. zur vermehrten Einflussnahme auf Vereinstätigkeit. X X 573000 Meistersingerhalle 0140 54120200 Miet- und Pachterträge aus bew. Sachen L573000003 Konferenzräume 0 -30.596 -30.596 Drittmittel für Stellenschaffung 1 VK "Fachkraft Veranstaltungstechnik" bei der Meistersingerhalle. X X 0141 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) G000000853 Münchener Straße 19/21 15.000 1.446 -13.554 Reduzierung Budgetmittel wegen Einsparung für Stellenschaffung 0,5 VK "Gärtner/in" bei MSH. X X 573010 Marktwesen 0142 53210900 Sonstige Gebühren L573010001 Großmarkt/Recyclinghof -190.000 -230.500 -40.500 Erhöhung der Marktgebühren. X X 0143 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010001 Großmarkt/Recyclinghof -230.000 -324.500 -94.500 Erhöhung der Marktgebühren. X X 0144 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010002 Trempelmarkt -110.000 -129.000 -19.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X 0145 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010003 Wochen- und Christbaummärkte -274.000 -324.000 -50.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X 0146 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010004 Christkindlesmarkt -530.000 -610.000 -80.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X 0147 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010005 Ostermarkt / Kunsthandwerkermarkt -67.000 -81.000 -14.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X 696 Seite 14 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0148 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010006 Herbstmarkt -67.500 -81.500 -14.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X 0149 62350000 Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen L573010003 Wochen- und Christbaummärkte 5.000 15.400 10.400 Städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "mobiles Grün am Hauptmarkt" des Sonderfonds "Belebung Innenstädte". X X 611100 Steuern, allg. Zuw. 0150 50130000 Gewerbesteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -476.000.000 -515.000.000 -39.000.000Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteueraufgrund aktualisierter Hochrechnung. X X 0151 50210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -327.150.000 -340.000.000 -12.850.000Anpassung Anteil an der Einkommensteueraufgrund aktualisierter Berechnung. X X 0152 50220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -80.370.000 -81.500.000 -1.130.000 Anpassung Anteil an der Umsatzsteuer aufgrund aktualisierter Berechnung. X X 0153 63410000 Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen 35.700.000 38.600.000 2.900.000 Anpassung der Gewerbesteuerumlage in Folge der Erhöhung des Ansatzes für Gewerbesteuer. X X 0154 63720000 Bezirksumlage L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen 217.845.000 218.325.000 480.000 Anpassung Bezirksumlage aufgrund aktualisierter Berechnung. X X 612100 Weit. Zentr. Ansätze 0155 57940000 Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO L612100001 Zinsen -10.000.000 -5.000.000 5.000.000 Anpassung Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer (Ertrag) aufgrund aktualisierter Einschätzung. X X 0156 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze -3.000.000 0 3.000.000 Keine Periodenfremden Erträge, da zeitnahe Abrechnung von Erstattungsleistungen gewährleistet. X X 0157 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 90 73.674 73.584 Stromkosten für Raumlüfter in kommunalen Kinderhorten. X X 0158 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 0 250.000 250.000 Geplante Neuanmietungen in 2022. X X 0159 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 1.007.045 629.045 -378.000 Verringerung der bislang zentral veranschlagten 500.000 € für die KIA Metropol Arena, da im Saldo voraussichtlich lediglich ein Bedarf 122.000 € (Aufwendungen 470 T€, Erträge 348T€) nötig sein wird. X X 0160 64390700 Transportkosten, Umzugskosten L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 0 147.000 147.000 Geplante Anmietung Hermannstr. für Außenstelle KJND, Aufwand für Miete, LWL-Anschluss, Sicherheitsdienst und Gebäudereinigung. X X 0161 64990000 Vermischte Aufwendungen L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 370.000 455.000 85.000 Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "Innenstadtbelebungsfond". X X 0162 65920000 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) L612100001 Zinsen 7.000.000 5.000.000 -2.000.000 Anpassung Erstattungszinsen Gewerbesteuer (Aufwand) aufgrund aktualisierter Einschätzung. X X Summe Weit. Zentr. Ansätze 697 Seite 15 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. -43.950.944 nachrichtlich: 0163 10.194.062 9.167.126 -1.026.936 Reduzierung Planansätze für Betriebsstrom um -1.026.935,55 € bzw. rd. 10% aufgrund Senkung der EEG-Umlage. 0164 Erhöhung Planansätze Personalkosten gegenüber Haushaltsplanentwurf i.H.v. 3,04 Mio. €. Davon entfallen auf a) POA Stellenschaffungen und Fristverlängerungen 2,8 MIo. € b) Weitere Verwaltungsanträge zu Stellenschaffungen 0,24 Mio. €. Stellenneuschaffungen werden ab 01.07.2022 mit Budget hinterlegt. Sollten im Rahmen der Haushaltsberatungen abweichende Beschlüsse zum Stellenplan 2022 gefasst werden, wird der Betrag entsprechend aktualisiert. 62210000 diverseStrom X X 698 Beilage 6.2 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 1 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung 365-Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende Text der Anfrage: Für das 365 Euro-Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende wurden und werden 4,3 Mio. aus der Haushaltskasse veranschlagt. a) Wie hoch waren die städtischen Ausgaben bis 2019 zur Bezuschussung des Schülertickets? b) Welchen Zuschuss übernimmt davon das Land? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage a): Das durch die Stadt Nürnberg im Januar 2016 für in Nürnberg wohnhafte Schüler*innen eingeführte Schülerticket für Schüler*innen, die keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs/Fahrmarken hatten (ausgenommen Schüler*innen des 2. Bildungswegs (z.B. Kollegs), von Privatschulen, Teilzeitschüler*innen, sowie Auszubildende), verursachte in den Jahren 2016 bis 2019 Kosten in Höhe von insgesamt 10,4 Mio. €. In 2020 fielen bis zur Einführung des 365 Euro Tickets 1,1 Mio. € an. Die Zuschussbeträge wurden von der Stadt Nürnberg an die VAG pro verkaufter Monatsmarke „Schülerticket“ erstattet, so dass die VAG einen Ausgleich zum Preis einer regulären Schülermonatsmarke erhielt. Die Zuschussbeträge und der somit von den Schülern/Eltern zu tragende „Eigenanteil“ unterschieden sich nach SEK I und SEK II (SEK I bedeutet Sekundarstufe I = 5.-10. Jahrgangsstufe; SEK II bedeutet Sekundarstufe II =ab 11. Jahrgangsstufe). Zu Frage b): • Ehemaliges „Schülerticket: Es erfolgte keine Bezuschussung durch den Freistaat. • 365 Euro- Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende: Der Freistaat Bayern gleicht dem VGN zwei Drittel der entstehenden Fahrgeldmindereinnahmen aus (8,6 Mio. € pro Jahr). Der Aufgabenträger Stadt Nürnberg trägt das verbleibende Drittel (4,3 Mio. € pro Jahr) Ö 6.2Ö 6.2 699 Beilage 6.2 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 2 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung Noris Rennen Text der Anfrage: 1. Das DTM-Rennen (Noris-Rennen) wird jährlich ausgetragen. Welche aktive Beteiligung (Zuschauertribünen, Umzäunung des Norisrennen-Areals, Toilettenanlagen etc.) erbringt die Stadt und welche Kosten werden hierfür von der Stadt übernommen? Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des DTM-Rennens werden Leistungen von SÖR erbracht. Alle Leistungen werden an den Veranstalter weiterberechnet. Eine Kostenbeteiligung findet nicht statt. SÖR hilft beim Ab- und Wiederaufbau der stationären Beschilderung aus. Verkehrsregelnde Maßnahmen werden durch den SÖR angeordnet und durch eine Privatfirma ausgeführt. Die Steintribüne wird vom Veranstalter angemietet. Die mobilen Tribünen werden vom Veranstalter beauftragt und auch bezahlt. Ebenso erfolgt die Umzäunung des Veranstaltungsgeländes im Auftrag des Veranstalters und wird von diesem bezahlt. Die Verbrauchskosten für die Nutzung der Toiletten in der Steintribüne werden an den Veranstalter weiterberechnet. Mobile Toilettenanlagen erfolgen durch den Veranstalter und werden von diesem bezahlt. 700 Beilage 6.2 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 3 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung Kirchentag Text der Anfrage: Der Zuschuss zur Durchführung des evangelischen Kirchentages beträgt für 2022 950.000 Euro und insgesamt 3 Mio. Warum will die Stadt eine kirchliche Veranstaltung in dieser Größenordnung unterstützen? Die Durchführung des evangelischen Kirchentages wurde in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses am 25.07.2018 im TOP 2.1 ausführlich behandelt und mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In der Anmeldung findet sich kurz zusammengefasst die Antwort zur Anfrage: … Der Deutsche Evangelische Kirchentag ist ein herausragendes nationales Ereignis und findet alle zwei Jahre in einer anderen Stadt statt. Die Stadt Nürnberg wäre dabei Gastgeberin von etwa 150.000 nationalen und internationalen Besucherinnen und Besuchern (mit einem hohen Anteil junger Menschen) und für fünf Tage Zentrum der Diskussion von nicht nur spirituellen, sondern auch ganz aktuellen gesellschaftspolitischen Themen. Für die Stadt Nürnberg bietet der Kirchentag einmal mehr eine hervorragende Möglichkeit, sich national wie international als weltoffene Gastgeberin für Großereignisse zu präsentieren. Bei allen bisherigen Deutschen Evangelischen Kirchentagen war es üblich, dass neben der Evangelischen Kirche auch das Bundesland und die ausrichtende Stadt Sach- und Geldleistungen einbringen. Für Nürnberg wären dies 3 Mio. Euro Geldleistungen und 1 Mio. Euro Sachleistungen bei Gesamtkosten von ca. 22 Mio. Euro. … Ansonsten verweisen wir auf die ausführlichen Ausführungen in der Vorlage. 701 Beilage 6.2 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 4 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung Z414140011 Aura e.V. Der Verein Aura e. V. arbeitet seit vielen Jahren auf der Grundlage der „Istanbul Konvention“. Die dürftige finanzielle Ausstattung im fünfstelligen Bereich hat den Verein an seine existenzielle Grenze gebracht. Von 2015 bis 2021 wurde für Aura e. V. eine Erhöhung von nur 0,46 % bewilligt. Ein Verzicht einer 5%igen Kürzung löst nicht die finanzielle Problematik des Vereines. Die erforderliche Ausweitung des Leistungsspektrums (Neueinstellung und Raumvergrößerung) wurde bei vergleichbaren Vereinen berücksichtigt. Wieso empfiehlt die Verwaltung, dies nicht für Aura e. V. anzuwenden? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfahl im Haushaltsplanentwurf die Erhöhung entsprechend der Tarifsteigerungen (vor pauschaler 5%-Kürzung). Der Zuschussträger hatte darüber hinaus eine Berücksichtigung der Ausweitung des Personalkörpers und der Räumlichkeiten beantragt. Ausweitungen des Leistungsspektrums wurden aber auch bei weiteren freiwilligen Zuschüssen seitens der Verwaltung/Stadtkämmerei grundsätzlich nicht empfohlen. Im Kämmereipaket wurde eine Anhebung des Zuschusses aufgenommen und zum Beschluss empfohlen. 702 Beilage 6.2 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragende: StR Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 5 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung Frauenwerk Stein In der Zuschussliste findet sich ein Verein aus Stein, das bekanntermaßen nicht zu Nürnberg gehört. Warum wird das Frauenwerk Stein e. V. mit 59.000 Euro bezuschusst? Stellungnahme der Verwaltung: Der Familienpflegedienst im Frauenwerk Stein dient der Entlastung und Unterstützung überwiegend von Familien in Nürnberg, wenn die haushaltsführende Person ausfällt bzw. meist krankheitsbedingt schwer belastet ist und im Haushalt Kinder unter 12 bzw.14 Jahren zu versorgen sind. Die gezahlten Stundensätze der Kranken- und Rentenversicherung sind aktuell nicht kostendeckend, so dass die Finanzierung des Familienpflegedienstes auf weitere kommunale oder sonstige Förderung anwiesen ist. In 2019 fanden in Nürnberg 57 Einsätze der Familienpflege mit einer Einsatzdauer von 1 – 134 Einsatztagen statt. 703 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Stk/029/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Haushaltsvollzug 2022 Anlagen: Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2022 Ö 6.4Ö 6.4 704 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/029/2021 Seite 2 von 3 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für 2022 ergeben. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen. 3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP-Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen) auszugleichen. 4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt. 5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt. 6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. 7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen; b) für - Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen, - Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss; c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen; d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis K5 beziehungsweise I1 und I2 zu entscheiden; e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden; f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden; g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen; h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der „Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement bei der Stadt Nürnberg“ Kredite für den Kernhaushalt zur Finanzierung von Investitionen aufzunehmen. 8. Die im Finanzplan 2022 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, den Ausbau des Frankenschnellweges, den Anteilsrückkauf wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und für die Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse, nur bis zur Hälfte der veranschlagten 705 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/029/2021 Seite 3 von 3 Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. 9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt. 10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2022 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIP- Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Teilbudget K1 für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt das Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen. 11. Im Haushaltsjahr 2022 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert bestehen. 12. Nachrichtlich: Die sich aus dem Sparpaket 2017, Säule III ergebende Kürzung von 2,38 Mio. € wurden ab dem Haushaltsjahr 2020 über eine zusätzliche pauschale Kürzung der K2- Normkostenbudgets in entsprechender Höhe umgesetzt. Eine pauschale Kürzung der K1-Budgets erfolgt damit nicht mehr. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wurde ermächtigt, die Kürzung der K2-Budgets im Haushaltsvollzug 2020 und in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehme 706 I.4 Haushaltsplanvermerke I.4.1 Konsumtive Haushaltsplanvermerke a) Stadtweite Deckungsvermerke Die nachfolgenden Sachkonten sind i m Teilbudget K5 einzeln ermächtigt. Nachdem die Aufwendungen bei den nachfolgenden Sachkonten jeweils stadtweit sachlich zusammenhängen, werden zur Erleichterung des Haus- haltsvollzugs 2022 folgende Deckungsfähigkeiten vorge- sehen: 1. Gebäudeunterhalt -640- (62320000) Die Ansätze auf de m oben genannten Sach- konto werden über alle Produkte für ge gensei- tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ- ten Organisationseinheiten. 2. Unterhalt Gebäudetechnik -640- (62320100) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach- konto werden über alle Produkte für gegensei- tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ- ten Organisationseinheiten. 3. Unterhalt Gebäude technik Sprachdienste (62320108) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach- konto werden über alle Produkte für gegensei- tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ- ten Organisationseinheiten. 4. Zinsaufwendungen (65100000 bis 65180000) Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon- ten werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 1 Bildungscampus Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit (ohne Mu- sikschule Nürnberg), Tiergarten (ohne Forstbetrieb), Marktamt 5. Aufwendungen und Erträge durch Abfin- dungen bei Dienstherrenwechseln von Be- amten/-innen Mehrerträge bei den Sachkonten 54200090 Abfindung vom Bund 54210090 Abfindung vom Land 54220090 Abfindung von Gde./Gdeverb. 54240090 Abfindung vom so.öffentl.Bereich 54260090 Abfindung von sonst.öff. Einrichtung 54270090 Abfindung von priv. Unternehmen gegenüber den Ansätzen berechtigen zu Mehr- aufwendungen bei den Sachkonten 62500090 Abfindung an den Bund 62510090 Abfindung an das Land 62520090 Abfindung an Gde./Gdeverb. Zudem werden die Ansätze bei den Aufwands- sachkonten für gegenseitig deckungsfähig er- klärt. b) Produktbezogene Deckungsvermerke Die nachfolgenden Deckungsvermerke für 2022 bezie- hen sich entweder jeweils nur auf ein Produkt bzw. eine Zuschusskostenstelle oder auf eine genau abgrenzbare Anzahl von Produkten bzw. Zuschusskostenstellen. Die jeweils relevanten Sachkonten sind entweder den Teil- budgets K3 oder K5 zugeordnet. 6. Erträge und Aufwendungen aus dem Ab- gang von Grundstücken und Infrastruktur- vermögen (55401000, 55402000, 55403000, 64451000, 64452000, 64453000) Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon- ten werden jeweils innerhalb eines Produktes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. (ohne Landwirtschaftsbehörde), Friedhofsverwaltung (ohne ord- nungsrechtliche Bestattungen), Stiftungsverwaltung, HVE Schule und Sport, HVE Kultur, Soziales und Verwaltung Ö 6.4Ö 6.4 707 7. Transferleistungen Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien – Jugendamt Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer- leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über alle unten genannten Produkte für gegenseitig de- ckungsfähig erklärt. 361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege 362200 Kinder- und Jugenderholung 363102 Sonstige Hilfen 363300 Hilfen zur Erziehung 363301 Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII) 363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) 8. Transferleistungen Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration - Sozialamt Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer- leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über alle unten genannten Produkte für gegenseitig de- ckungsfähig erklärt. 311000 Hilfe zum Lebensunterhalt 311200 Hilfe zur Pflege 311400 Hilfe zur Gesundheit 311500 Weitere Hilfen 311600 Grundsicherung im Alter 312100 Leistung Unterkunft / Heizung SGB II 312200 Maßnahmen zur Eingliederung SGB II 312300 Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II) 312600 Leistungen Bildung/Teilhabe (SGB II) 313100 Leistungen nach AsylbLG 321100 Leistungen nach BVG/SVG 345100 Leistungen Bildung/Teilhabe BKGG 351100 Sonstige soziale Hilfen 9. Zuschüsse zur Heimat und Kulturpflege (63121800 und 63125800) Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon- ten und den unten genannten Zuschusskosten- stellen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Z281001001 Kultur in der Stadt Z281001002 Fonds für Initiativgruppen Z281001004 Preise Kunst und Wissenschaft 10. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage (50130000 und 63410000) Mehrerträge bei dem Sachkonto Gewerbe- steuer gegenüber dem Ansatz berechtigen zu Mehraufwendungen beim Sachkonto Gewerbe- steuerumlage (Grundbetrag). Die Ansätze sind im Produkt 611100 (Steuern und allgemeine Zuweisungen) geplant. 11. Aufwendungen und Erträge aus Aus- gleichszahlungen (55240000 und 64940000) Mehrerträge bei dem Sachkonto „Erträge aus Ausgleichszahlungen“ gegenüber dem Ansatz berechtigen zu Mehraufwendungen bei dem Sachkonto „Aufwendungen aus Ausgleichszah- lungen“. Die Ansätze sind im Produkt 511040 (Geoinformation und Bodenordnung) geplant. c) Sachmittel- und Personalbudget HVE Schule und Sport Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule und Sport (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300, 215300, 217300, 218300, 221300, 231300, 365301, 365302 und 424000) werden jeweils innerhalb der Teil- budgets K1 sowie K2 für gegenseitig deckungsfähig er- klärt. d) Übertragbare Sachkonten Die Haushaltsplanansätze bei folgenden Sachkonten werden im Haushaltsjahr 2022 für übertragbar erklärt: 62142002 Gebrauchsgegenst. (BP-Maßn.) 62320002 Gebäudeunterhalt (Einzelmaßn.) 62320005 Gebäudeunterhalt (dezentral) 62320006 Gebäudeunterhalt (Inv.maßn.) 62320102 Gebäudetechnik (Einzelmaßn.) 708 62320106 Gebäudetechnik (Invest.maßn.) 62320800 Sanierung von Altlasten 62330006 Unterhalt von Straßen (kons. MIP) 62470000 Betriebsbedarf Projekte 62476000 Betriebsmittel Inv.maßnahmen 63126000 Zuschüsse -Art 5 (kons. MIP) Außerdem werden die Haushaltsplanansätze bei folgen- den Kombinationen aus Sachkonto und Kostenstelle im Haushaltsjahr 2022 für übertragbar erklärt: 63125800 Zuschuss übriger Bereich Art 5 in Verbindung mit Kostenstelle Z111120001 Zuschüsse für part- nerschaftliche und internationale Aktivitäten und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein- richtungen (Art 5) in Verbindung mit Kostenstelle Z421010012 Unterstützung Sportvereine und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein- richtungen (Art 5) in Verbindung mit Kostenstelle Z421010013 Investitionszuschuss konsumtiver Anteil und 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich - Art 5 in Verbindung mit Kostenstelle Z421010009 Zuschuss Bädernut- zung und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein- richtungen (Art 5) n Verbindung mit Kostenstelle Z365300011 Förderkonzept Kin- dertageseinr. freie Träger 709 I.4.2 Investive Haushaltsplanvermerke a) Stadtweite Deckungsvermerke Bei Maßnahmen, deren Planung auf Innenaufträgen er- folgt, können Innenaufträge mit der gleichen Maßnah- men- bzw. Pauschalennummer über verschiedene Pro- dukte gebildet werden. Der Mittelabfluss gilt als gedeckt, solange die insgesamt für die Maßnahmen - bzw. Pau- schalennummer zur Verfügung stehenden Mittel ausrei- chen. Diese Deckungsregel trifft auch dann zu, wenn im Haushaltsvollzug Untermaßnahmen gebildet werden und die insgesamt für die Maßnahme bzw. Pauschale zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Innerhalb einer Maßnahme oder Pauschale (Aufträge mit der gleichen Maßnahmen - bzw. Pauschalennum- mer) gelten Überschreitungen bei den Sachkonten 69926595 Honorare SÖR 69926998 Aufwand aus Lagerentnahme 69950000 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarverr. 69950010 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarabschl. 69961000 Aufwand aus sonstiger akt. Eigenleistung generell als gedeckt, wenn bei den folgenden Sachkon- ten 69926401 Hochbaumaßnahmen (640) 69926451 Hochbaumaßn. Bauvorbereitung (SÖR) 69926501 Tiefbaumaßnahmen Straßen/Pl. (SÖR) 69926511 Tiefbaumaßnahmen – Kunst am Bau (SÖR) 69926521 Tiefbaumaßnahmen - Brücken(SÖR) 69926522 U-Bahninfrastruktur-Baumaßnahmen 69926531 Tiefbaumaßnahmen – Kanäle (SÖR) 69926541 Tiefbaumaßnahmen – Park/Grün (SÖR) 69926551 Tiefbaumaßnahmen – Signalanlagen (SÖR) 69926561 Tiefbaumaßnahmen – Gewässer (SÖR) 69926571 Tiefbaumaßnahmen – Wasservers. (SÖR) 69926581 Tiefbaumaßnahmen - Sportanlagen (SÖR) 69926591 Tiefbaumaßnahmen – Str.begleitgrün (SÖR) 69926681 Tiefbaumaßnahmen – Beleuchtung (SÖR) nicht verbrauchte Haushaltsmitte l in ausreichender Höhe vorhanden sind. Die Ansätze auf dem Sachkonto 69960000 Aufwand Bauzeitzinsen werden innerhalb eines Produktes über alle Einzelmaßnahmen und Pauschalen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. b) Maßnahmenbezogene Deckungsvermerke 1. Pauschalen zum Wohnungsbau Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 14 Städt. Wohnungsbaudarlehen 16 Grundstücksverbilligung Mietwohnbau 2. Pauschalen zum Radwegebau Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 42 Bau von öffentlichen Radwegen 43 Grunderwerb Bau öffentlicher Radw. 3. Pauschalen zum Straßenbau Die Ansätze auf den unten genannt en Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 45 Straßenum- und –ausbau 48 Verkehrsberuhigung Wohngebiete 4. Pauschalen zur Erschließung von Straßen Die Eigenmittel der Ansätze auf den unten ge- nannten Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 36 Erschließungsstraßen (allgemein) 37 Erschließungsstraßen (Grunderwerb) 74 Erschließungsstraßen – Vorausleist.- 710 5. Pauschalen zum Bau und zur Generalsan- ierung von Spielhöfen sowie Spielplätzen Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 58 Spielhöfe: Bau u. Generalsanierung 59 Spielplätze: Bau u. Generalsanierung 6. Einzelmaßnahmen Feuerwehrgerätehäuser Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00894 Sanierung FWGH Kornburg 00895 Sanierung FWGH Moorenbrunn 00896 Sanierung FWGH Worzeldorf 00897 Neubau FWGH Buch 00898 Neubau FWGH Eibach 00899 Neubau FWGH Gartenstadt 01018 Neubau FWGH Katzwang 7. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum Brandschutz an Schulen Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men bzw. Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 35 Beseitigung Sicherh.mängel Schulen 00668 Neue Hegelstr. 17: San. Rettungswege 00830 Regenbogenstr. 73: San. Rettungsw. 01060 Neptunweg 19: San. Rettungswege 8. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Private-Part- nerschaften (ÖPP) Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00030 Schulzentrum Rothenburger Str. 00034 FÖZ Paul-Moor-Schule 00179 Sigena-Gymnasium 00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium 00182 Kopernikusschule 00183 Adalbert-Stifter-Schule 00650 Schulzentrum Maiacher Straße 01097 Tiefes Feld: Bildungsstandort 9. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Öffentliche- Partnerschaft (ÖÖP) Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00033 Michael-Ende-Schule 00153 Bertolt-Brecht-Schule 00154 Gretel-Bergmann-Schule 01025 Neues Gymnasium Schulerweiterung 01026 Martin-Behaim-Gymnasium Ersatzbau 10. Einzelmaßnahmen Fürreuthweg Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS m. Kombi 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-grupp. Hort 11. Einzelmaßnahmen Städtebauförderung Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00715 Stadterneuerung Weststadt 00716 Stadterneuerung Altstadt Süd 12. Einzelmaßnahmen Brücken Gleißhammer- straße Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 01047 Brücke Gleißhammerstraße BW 1.422 01066 Brücke Gleißhammerstraße BW 1.421 13. Kreditaufnahme und Tilgung zur Umschul- dung Bei der Maßnahmennummer 00122 Aufnahme und Tilgung von Darlehen vermindern Wenigereinzahlungen zur Um- schuldung die geplante Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstilgung und Mehreinzahlun- gen zur Umschuldung erhöhen die geplante Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstil- gung. 711 c) Bewegliches Vermögen HVE Schule und Sport Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule und Sport (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300, 215300, 217300, 218300, 221300, 231300 365301, 365302 und 424000) werden innerhalb des Teilbudgets I1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 712 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftspläne 2022 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2022 veranschlagten Beträge Anlagen: 6.5.1 Klinikum Nürnberg 6.5.2 NERGIE VAG StWN 6.5.3 Noris inklusion 6.5.4 IGZ 6.5.5 NOA 6.5.6 wbg 6.5.7 NüSt Service 6.5.8 Klee Center Ö 6.5Ö 6.5 713 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg -Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA), der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH, der NürnbergStift Service GmbH, de r Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, der wbg Immohold Verwaltungs -GmbH, der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH und im selbstständigen Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im I nvestitionsplan enthaltene Investitionen, bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2022 vorgesehenen Beträge abzugeben. Das Gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen. 2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzl ich ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des Finanzreferats einzuholen. 3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 üblichen Erklärungen – einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2022 abzugeben. Die Wirtsch aftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. 4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris inklusion gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären. 714 Beilage 6.5.1 Wirtschaftsplan 2022 für das K l i n i k u m Nürnberg (Kommunalunternehmen) Der Wirtschaftsplan 2022 des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2022 veröffentlicht. Ö 6.5Ö 6.5 715 Beilage 6.5.2 Wirtschaftspläne 2022 der N-ERGIE N-ER GIE AG V A G V erkehrs-Aktiengesellschaft S t W N S tädtischen Werke Nürnberg GmbH Ö 6.5Ö 6.5 716 Erfolgsplan 2022 –2026 IST Vorschau Plan Plan Plan Plan Plan 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Umsatzerlöse 2.303,2 2.224,2 2.701,4 2.858,0 2.796,9 2.831, 1 2.842,7 sonstige betriebliche Erträge 30,3 13,7 11,9 11,7 9,2 8,6 7,8 Bezugskosten/Einsatzstoffe (-) 1.599,4 1.513,4 1.972,9 2.122 ,2 2.067,2 2.096,1 2.103,1 Aufwendungen für bezogene Leistungen (-) 390,4 389,9 40 7,9 417,9 420,0 420,4 422,1 Personalaufwand (-) 133,2 134,3 137,1 138,4 137,1 136,3 135 ,7 Abschreibung Sachanlagen und immat. AV (-) 74,5 76,0 79,5 82,9 84,8 88,7 92,0 Konzessionsabgabe (-) 13,0 12,9 12,9 13,0 12,9 12,9 12,9 sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 41,3 47,8 48,9 48,0 47,9 46,8 46,3 BETRIEBSERGEBNIS 81,6 63,6 54,1 47,4 36,1 38,5 38,4 FINANZERGEBNIS 47,4 39,0 54,7 85,5 81,6 68,0 68,3 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 129,1 10 2,6 108,9 133,0 117,7 106,5 106,7 Mio. € 717 Erfolgsplan 2022 –2026 Ist Vorschau in Mio. € 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Umsatzerlöse 134,7 132,3 167,8 187,2 201,6 219,4 225,0 Sonstige betr. Erträge 46,2 51,0 10,6 8,7 4,6 4,7 6,1 Materialaufwand (-) 70,6 72,5 72,4 77,8 81,9 81,8 84,9 Personalaufwand (-) 127,0 140,2 143,1 150,2 152,7 157,8 163,3 Abschreibungen (-) 21,7 28,0 37,0 43,5 45,7 47,6 48,7 KA und U-Bahn-Pacht (-) 5,2 4,4 4,4 4,9 4,9 5,0 5,0 Sonstige betr. Aufwendungen (-) 36,7 37,2 39,3 37,0 38,1 38,4 39,1 Betriebsergebnis -80,3 -99,0 -117,8 -117,5 -117,1 -106,5 -109,9 Finanzergebnis und Steuern -9,2 -8,9 -8,1 -7,6 -6,7 -6,0 -5,4 Jahresergebnis -89,5 -107,9 -125,9 -125,1 -123,8 -112,5 -115,3 Planung 718 Erfolgsplan 2022 –2026 Ist Vorschau Plan Plan Plan Plan Plan 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 N-ERGIE Aktiengesellschaft 72,3 56,0 59,5 69,0 63,4 59,7 58,9 VAG -89,5 -107,9 -125,9 -125,1 -123,8 -112,5 -115,3 FEG 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungsergebnis -17,1 -51,9 -66,4 -56,1 -60,4 -52,8 -5 6,4 Umsatzerlöse 10,9 11,2 11,5 11,6 11,7 11,7 11,8 Sonstige betriebliche Erträge 28,1 170,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Materialaufwand (-) 2,2 2,4 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 Personalaufwand (-) 5,3 6,3 6,4 6,5 6,5 6,6 6,5 Abschreibungen auf Sachanlagen (-) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 3,0 2,9 3,1 3,1 3,0 2,9 3,0 Zinsergebnis 2,3 2,6 3,6 3,1 2,7 2,2 2,2 Steuern (-) 3,2 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 StWN-eigenes Ergebnis 27,6 169,7 0,6 0,2 -0,3 -0,6 -0,5 Jahresergebnis StWN GmbH 10,5 117,9 -65,8 -55,9 -60,6 -53 ,4 -56,9 Mio. € 719 Beilage 6.5.3 Wirtschaftsplan 2022 der noris inklusion gG mbH Der Wirtschaftsplan 2022 des kommunalen Unternehmens noris inklus ion gGmbH wird erst nac h den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2022 veröffentlicht. Ö 6.5Ö 6.5 720 Beilage 6.5.4 Wirtschaftsplan 2022 des I G Z I nnovations- und Gründerzentrum N ürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Ö 6.5Ö 6.5 721 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Erfolgsplan 2018 bis 2026 Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.9.2021 bis 31.12.21 2022 2023 2024 2025 2026 Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Umsatzerlöse *) 551.754 589.696 575.800 601.425 584.000 454.082 605.100 594.000 468.000 531.000 595.000 595.000 Sonstige betriebliche Erträge (seit 2016 neu) 70.123 1.850 500 0 500 0 0 500 500 500 500 500 = Gesamtleistung 621.877 591.546 576.300 601.425 584.500 454.082 605.100 594.500 468.500 531.500 595.500 595.500 Personalaufwand 216.189 225.642 255.000 183.496 220.000 90.924 122.000 224.000 228.000 233.000 263.000 269.000 Abschreibungen 182.795 6.431 11.000 12.221 15.000 11.565 15.000 10.000 9.000 9.000 9.000 9.000 Sonstiger betriebl. Aufwand *) 212.043 238.726 305.000 305.800 672.500 326.409 432.805 805.500 357.000 401.000 330.000 280.000 Betriebliche Steuern (Grundsteuer) 19.598 19.598 21.000 16.658 21.000 12.494 17.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 = Betriebsergebnis -8.747 101.149 -15.700 83.250 -344.000 12.690 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500 Finanzergebnis *) 390 3 = Ergebnis d. gew. Geschäftstätigkeit -8.747 100.760 -15.700 83.250 -344.000 12.693 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500 Außerordentliches Ergebnis *) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Jahresergebnis -8.747 100.760 -15.700 83.250 -344.000 12.693 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500 Anmerkungen: *) Auf die nachstehenden Erläuterungen wird verwiesen. **) Personalkosten incl. Fremdarbeit (= Zeitarbeit) 722 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018 bis 2026 (**)Auszug Optocraft und Visiocraft = 25 % Ist Ist Plan Ist Plan Ist Progrnose Plan Plan Plan Plan Plan Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.09.2021 bis 31.12.21 2022 2023 2024 2025 2026 Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Umsatzerlöse ca.85% ca. 93% ca. 90% ca. 91% ca.91% ca. 71% (**) ca. 81% ca. 91% ca. 91% Miete Büro 332.794 357.347 339.000 355.718 343.000 255.000 340.000 320.000 250.000 285.000 320.000 320.000 Nebenkosten 85.829 88.257 86.000 98.653 88.000 76.893 102.000 88.000 69.000 78.000 88.000 88.000 IGZ-Pauschale 71.396 79.439 81.500 88.136 83.000 66.383 88.500 83.000 65.000 74.000 83.000 83.000 Miete Parkplätze 18.938 25.000 23.000 18.000 20.000 23.000 23.000 Erlöse Projekte 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Beiträge assoziierter Mitglieder 4.196 3.296 3.300 3.012 3.000 2.247 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 Kostenerstattung Untermieter 56.011 59.426 65.000 54.569 66.000 34.227 46.000 66.000 52.000 60.000 67.000 67.000 (Tel./Strom/Post/Zugangs-Chips/Büromaterial/ Getränke Seminarräume/Sonstige Erlöse) Vermietung Seminarräume/Getränke/Extern 366 698 500 0 500 98 200 500 500 500 500 500 Sonstiges 1.161 1.233 500 1.337 500 296 400 500 500 500 500 500 Summe Umsatzerlöse 551.754 589.696 575.800 601.425 584.000 454.082 605.100 594.000 468.000 531.000 595.000 595.000 Sonstige betriebliche Erträge 70.123 1.850 500 0 500 0 0 500 500 500 500 500 Summe Erlöse 621.877 591.546 576.300 601.425 584.500 454.082 605.100 594.500 468.500 531.500 595.500 595.500 Personalaufwand 216.189 225.642 255.000 183.496 220.000 Gehälter 76.815 103.000 180.000 183.000 187.000 211.000 215.000 Soziale Abgaben 14.109 19.000 44.000 45.000 46.000 52.000 54.000 Summe 216.189 225.642 255.000 183.496 220.000 90.924 122.000 224.000 228.000 233.000 263.000 269.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen Raumkosten Erbbauzins 23.084 23.084 25.000 23.084 25.000 23.544 23.544 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 Abgaben Grundbesitz/sonst. Grund- stücksaufw.(Kanal,Müll,Straßenreinigung) 7.070 9.500 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Reparatur/Instandhalt. betrieblicher Räume 26.228 34.820 60.000 40.181 30.000 12.285 25.000 30.000 20.000 20.000 20.000 20.000 (Kleinrep; Elektro, WC, Licht) Strom/Gas/Wasser 65.461 63.784 65.000 64.737 68.000 43.244 58.000 70.000 56.000 65.000 72.000 72.000 Reinigung 24.754 24.107 27.000 26.685 27.000 15.222 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 Hausmeister (incl. Wnterdienst/Pflege Außenanl.) 4.947 7.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Winterdienst/Pflege Außenanlagen 7.586 2.137 7.000 3.360 7.000 Summe 147.114 147.933 184.000 158.047 157.000 106.312 145.044 172.000 148.000 157.000 164.000 164.000 723 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.09.2021 bis 31.12.2021 2022 2023 2024 2025 2026 Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Betriebskosten Instandhaltung techn. Anlagen 14.056 37.330 35.000 17.640 30.000 17.348 24.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 (Aufzug,Brandmelde,Telefonanlage) Instandhaltung/Reparatur Betriebs- 3.704 5.171 6.000 5.457 6.000 10.456 14.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 und Geschäftsausst. (Fernwartung etc.) Mietleasing bewegliche WG 1.862 1.862 2.500 1.862 2.500 1.862 1.862 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 Server/Datenspeicherung/MS Office 9.000 WC-Sanierung -Ausschreibung/Planung (übertragen in 2021) 30.000 30.000 9.904 9.904 20.000 0 0 0 0 Sanierung Toilettenkerne 1. Bauabschnitt 280.000 60.000 60.000 220.000 0 0 0 0 Sanierung Trinkwasserleitung 70.000 0 0 70.000 0 0 0 0 WC-Sanierung 2.Bauabschnitt Ausschreibung/Planung/Durchführung 0 0 0 0 digitale Gebäudeinfrastruktur 100.000 0 0 0 0 0 Gebäudesanierung 0 50.000 50.000 0 - Architekt 7.500 0 7.500 7.500 0 0 0 0 - Elektro-Planer 7.500 0 7.500 7.500 0 0 0 0 Sonstiges 0 1.245 2.000 2.183 2.000 433 1.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Versicherungen/Beiträge/Abgaben/Spenden 7.067 8.156 8.000 7.025 9.000 7.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 Summe 26.689 53.763 53.500 34.167 444.500 107.003 134.766 479.500 54.500 104.500 104.500 54.500 Werbung/Öffentlichkeitsarbeit Werbekosten 3.612 3.216 3.000 1.498 3.000 953 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 Repräsentation Projekte 10.000 837 15.000 Hackathon Transfusion 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Sandbox 5.000 5.000 0 0 0 N.N. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Internet-Homepage/Social Media (übertragen in 2021) 9.000 9.000 5.524 9.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 WLAN 2.000 0 0 0 0 0 Reisekosten AN 233 6 500 17 500 15 50 500 500 500 500 500 Summe 3.845 3.222 24.500 2.352 27.500 6.492 12.050 21.500 21.500 16.500 16.500 16.500 Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan 724 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.09.2021 bis 31.12.2021 2022 2023 2024 2025 2026 Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Verwaltungskosten/Fremdarbeit Geschäftsbesorgung/GF 55.600 78.000 78.000 78.000 78.000 0 0 Fremdarbeit (bisher in den Personalkosten) 23.896 23.896 10.000 10.000 0 0 0 Buchhaltung, Prüfung JA 16.180 17.255 19.000 16.609 19.000 9.426 15.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Rechts-, Beratungs-,Notarkosten 0 560 3.000 72.670 3.000 1.295 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 Fortbildungskosten 199 614 500 160 500 49 49 500 500 500 500 500 Diverses - bis max. 2.000 EUR 10.516 9.171 12.500 12.286 13.000 7.487 10.000 13.000 13.500 13.500 13.500 13.500 (Porto, Postabh., Tel., Internetgeb, Bürobed, Bücher) Weiterberechnete Kosten 6.068 4.290 4.000 4.202 4.000 2.975 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Sonstiger Betriebsbedarf/ 4.133 5.000 (Werkzeuge/Kleingeräte, freiw. Soz. Leistungen) NK Geldverkehr/Restbuchw./ etc. 1.073 1.918 2.000 3.399 2.000 1.741 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Summe 34.037 33.808 41.000 109.327 41.500 106.602 140.945 130.500 131.000 121.000 43.000 43.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 359 0 2.000 1.908 2.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Summe betriebl. Aufwendungen 212.043 238.726 305.000 305.800 672.500 326.409 432.805 805.500 357.000 401.000 330.000 280.000 725 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Finanzplan (Kapitalflussrechnung) 2018 bis 2026 Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 30.09.2021 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Jahresergebnis -8.747 100.760 -15.700 83.250 -344.000 12.693 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500 + Abschreibung 182.795 6.431 11.000 12.221 15.000 11.565 15.000 10.000 9.000 9.000 9.000 9.000 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -655 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Cash-flow nach DVFA/SG 173.392 107.191 -4.700 95.471 -329.000 24.258 33.295 -457.000 -138.500 -124.500 -19.500 24.500 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des AV 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6.610 6.015 3.000 -15.840 2.000 0 0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -70.065 5.127 2.000 9.985 5.000 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 +/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 109.939 118.333 300 89.615 -322.000 24.258 33.295 -449.000 -130.500 -116.500 -11.500 32.500 + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für Investitionen -19.677 -37.849 -22.500 -21.145 -58.000 0 0 -58.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 = Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -19.677 -37.849 -22.500 -21.145 -58.000 0 0 -58.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 + Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 109.939 118.333 300 89.615 -322.000 12.693 18.295 -449.000 -130.500 -116.500 -11.500 32.500 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -19.677 -37.849 -22.500 -21.145 -58.000 0 0 -58.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Veränderung der liquiden Mittel 90.262 80.484 -22.200 68.470 -380.000 12.693 18.295 -507.000 -150.500 -136.500 -31.500 12.500 + Liquide Mittel (Kasse, Bank) am Anfang der Periode 1.117.138 1.207.399 1.287.883 1.287.883 1.356.353 1.356.353 1.356.353 1.374.648 867.648 717.148 580.648 549.148 = Liquide Mittel am Ende der Periode 1.207.399 1.287.883 1.265.683 1.356.353 976.353 1.369.046 1.374.648 867.648 717.148 580.648 549.148 561.648 726 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Investitionsplan 2018 - 2026 Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan Stand: 04.11.2021 2018 2019 2019 2020 2020 2021 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sachanlagen Telefonanlage 0 100.000 39.000 1.000 0 0 0 0 Zugangskontrollsystem/Schließanlage 0 1.000 3.000 500 0 0 0 0 Kopiergeräte 0 5.000 0 0 0 0 0 0 Computer/Software 0 2.000 3.000 2.000 7.228 ( 1 ) 0 0 0 Server/Datenspeicherung/MS Office 9.000 9.363 ( 2 ) 0 0 0 Technische Hilfsmittel 0 2.000 0 2.000 1.101 0 0 0 Sonstige (z.B. Schrankenanlage) 5.132 5.000 32.000(*) 5.000 3.453 0 0 0 Büro-Infrastruktur 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Gebäudeinstandhaltung 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 E-Ladestation 3.000 10.000 0 0 10.000 Büromöbilierung 3.000 0 0 3.000 Paketstation 25.000 0 0 25.000 Kummulierter "Zugang" Abschreibungen Summe Investitionen 5.132 115.000 77.000 22.500 21.145 58.000 0 0 58.000 20.000 20.000 20.000 20.000 (*) Steuerung Aufzug 26.000 (1) PCs/Monitore/Laptops/Zubehör (*) Frankiermaschine 3.000 (2) Server, Firewall, incl. Installation (*) Bürostühle und Küche KG 3.000 727 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Stellenplan 2018 - 2026 Stellen- davon Vollzeit- Vollzeit- Aufgabenbereich Plan/Ist Plan/Ist Plan/Ist Plan Plan Plan Plan Plan Plan Stand: 04.11.2021 EGr zahl befristet äquivalent äquivalent 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 TVöD bis 2020 2019 ab Juni 2020 Angestellte 15 1 1 0,79 0 Geschäftsführung 0,79 0,79 0(*) 0(*) 0(*) 0(*) 0(*) 1 1 9 1 0 0,58 0,58 Internet, Buchh, Pers. 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 Gesellsch., Öffentlichk. bisher 9 - 6 1 0 1 1 Servicezentrale/ 1 1 1 (**) 1 2 2 2 1 1 IGZ-Verwaltung/ Partnerbetreuung 6 1 0 1 1 Öffentlichkeitsarbeit/ 1 1 1 (***) 1 1 1 1 1 1 Projekte/IGZ-Verwaltung Hilfskräfte/E 5 1 nach Bedarf nach Bedarf Veranstalt./Organisation/ 1/0 1/0 1/0 0,64 (****) 0,64 0,64 0,64 0,64 0,64 Projekte/Partnerbetreu. 3,37 2,58 3,37 3,37 2,58 3,22 4,22 4,22 4,22 4,22 4,22 (*) GF nur bis 31.05.2020, danach Geschäftührung mittels Geschäftsbesorgungsvertrag (**) Kündigung zum 31.08.2020; danach durch MA (Servicezentrale und Verwaltung) ersetzt (***) bis Ende Feb. 2021 durch Zeitarbeit ersetzt/ab 1.3.2021 angestellt (****) von Oktober-Dezember 2021 vorerst befristet für 25 Std./Woche 728 Beilage 6.5.5 Wirtschaftsplan 2022 der No ris-Arbeit gG mbH (NOA) Ö 6.5Ö 6.5 729 TOP 4 Anlage 4 Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Wirtschaftsjahr 2022 BWA-Darstellung Wirtschaftsplan 2022 Stand: 03.09.2021 Wirtschaftsplan 2021 Stand: 28.09.2020 Zuschüsse Stadt Nürnberg* 2.687.708 € 2.637.476 € Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) 8.813.951 € 9.634.358 € Umsatzerlöse 2.010.401 € 1.776.098 € Einnahmen gesamt 13.512.060 € 14.047.932 € Personalkosten Stammpersonal operativ 5.517.692 € 5.691.862 € Personalkosten Teilnehmerpersonal 1.710.951 € 1.987.708 € Raumkosten 815.518 € 783.782 € Restlicher Sachaufwand 1.271.914 € 1.206.256 € Werkstattkosten 2.159.073 € 2.184.711 € Projektstrukturkosten 785.352 € 856.421 € Overheadkosten 1.251.484 € 1.336.068 € Ausgaben gesamt 13.511.984 € 14.046.808 € Unternehmensergebnis 76 € 1.124 € Anmerkung: enthaltene Werkstattkostenverrechnung: 2.159.073 € Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021 730 TOP 4 Anlage 1 Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Wirtschaftsjahr 2022 Zuschussdarstellung Projekt / Abteilung Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) Zuschüsse Stadt Nürnberg Umsätze Einnahmen gesamt Ausgaben gesamt Ausgaben - Stamm- Personalkosten Ausgaben - Teilnehmer- personalkosten Ausgaben Raumkosten Ausgaben - restl. Sachkosten Werkstatt- kosten Projekt- struktur- kosten Overhead- kosten 1 Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich Erwachsene 1.1. Vermittlungs- und Coachingprojekte für Erwachsene Sprachcafe 0 € 80.742 € 0 € 80.742 € 80.742 € 53.000 € 0 € 1.500 € 5.000 € 0 € 8.958 € 12.284 € SPOK 103.049 € 47.022 € 0 € 150.071 € 150.071 € 92.942 € 9.720 € 6.827 € 3.332 € 0 € 15.709 € 21.541 € MIA! vormals Focus Arbeit 37.500 € 57.058 € 0 € 94.558 € 94.558 € 65.253 € 0 € 2.153 € 1.000 € 0 € 11.029 € 15.124 € ERIK 2.0 100.067 € 46.134 € 0 € 146.201 € 146.201 € 96.622 € 0 € 4.961 € 5.893 € 0 € 16.331 € 22.394 € NEUN - vormals WEG 81.964 € 33.251 € 0 € 115.215 € 115.215 € 79.192 € 0 € 3.213 € 1.071 € 0 € 13.385 € 18.354 € Lernkiosk - Integrationsfond 2020 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € AVGS - ELBA 227.388 € -5.343 € 0 € 222.045 € 222.045 € 145.528 € 0 € 15.917 € 2.274 € 0 € 24.597 € 33.729 € AVGS - Mobilitätsbegleiter 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € AVGS - Fit for Job Family 16.074 € -15 € 0 € 16.059 € 16.059 € 10.086 € 0 € 520 € 1.412 € 0 € 1.705 € 2.338 € Seniorenarbeit West 35.900 € 18.908 € 2.000 € 56.808 € 56.808 € 35.700 € 0 € 3.000 € 3.800 € 0 € 6.034 € 8.274 € Seniorenarbeit Ost 29.917 € 22.118 € 2.000 € 54.035 € 54.035 € 35.700 € 0 € 2.000 € 2.000 € 0 € 6.061 € 8.274 € AVGS Job to Job und Bechäftigungsassisten 10.397 € 4.032 € 0 € 14.428 € 14.428 € 9.417 € 0 € 597 € 641 € 0 € 1.592 € 2.183 € AVGS - Jobservice 39.932 € 390 € 0 € 40.322 € 40.322 € 24.413 € 0 € 2.675 € 3.451 € 0 € 4.126 € 5.658 € IK 237.600 € -6.673 € 0 € 230.927 € 230.927 € 162.000 € 0 € 3.000 € 1.000 € 0 € 27.381 € 37.547 € Kinderbetreuung 138.250 € 1.748 € 0 € 139.998 € 139.998 € 99.000 € 0 € 800 € 500 € 0 € 16.753 € 22.945 € DeuFöV 34.000 € 2.430 € 0 € 36.430 € 36.430 € 22.780 € 0 € 4.000 € 500 € 0 € 3.870 € 5.280 € Holz FbW 5.692 € 0 € 0 € 5.692 € 5.692 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.692 € 0 € 0 € Summe 1.097.731 € 301.800 € 4.000 € 1.403.531 € 1.403.531 € 931.632 € 9.720 € 51.162 € 31.874 € 5.692 € 157.527 € 215.923 € 1.2. Beschäftigungsprojekte für Erwachsene Malin ab 16.10.2022 25.800 € -917 € 0 € 24.883 € 24.883 € 4.200 € 5.900 € 0 € 100 € 13.000 € 710 € 973 € Malin bis 16.10.2022 98.000 € -3.428 € 0 € 94.572 € 94.572 € 15.900 € 22.300 € 200 € 400 € 49.400 € 2.687 € 3.685 € JT UWS ab 1.2.22 262.900 € 1.152 € 0 € 264.052 € 264.052 € 40.800 € 51.700 € 900 € 800 € 153.500 € 6.896 € 9.456 € JT UWS bis 01/22 23.900 € 183 € 0 € 24.083 € 24.083 € 3.700 € 4.700 € 100 € 100 € 14.000 € 625 € 858 € JT SFSS ab 1.2.22 35.900 € -1.757 € 0 € 34.143 € 34.143 € 4.100 € 7.400 € 100 € 300 € 20.600 € 693 € 950 € JT SFSS bis 01/22 3.300 € -240 € 0 € 3.060 € 3.060 € 400 € 700 € 0 € 0 € 1.800 € 68 € 93 € JT Grün Reutersbrunnen ab 1.2.22 106.100 € -1.868 € 0 € 104.232 € 104.232 € 15.800 € 25.600 € 200 € 400 € 55.900 € 2.670 € 3.662 € JT Grün Reutersbrunnge bis 1/22 9.600 € -239 € 0 € 9.361 € 9.361 € 1.400 € 2.300 € 0 € 0 € 5.100 € 237 € 324 € JT UWS bis 2/22 46.100 € -395 € 0 € 45.705 € 45.705 € 6.500 € 9.100 € 200 € 400 € 26.900 € 1.099 € 1.506 € Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021 731 TOP 4 Anlage 1 Projekt / Abteilung Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) Zuschüsse Stadt Nürnberg Umsätze Einnahmen gesamt Ausgaben gesamt Ausgaben - Stamm- Personalkosten Ausgaben - Teilnehmer- personalkosten Ausgaben Raumkosten Ausgaben - restl. Sachkosten Werkstatt- kosten Projekt- struktur- kosten Overhead- kosten JT UWS ab 1.3.22 230.500 € -2.555 € 0 € 227.945 € 227.945 € 32.300 € 45.400 € 800 € 2.000 € 134.500 € 5.459 € 7.486 € JT SFSS bis 2/22 8.200 € -19 € 0 € 8.181 € 8.181 € 1.200 € 1.700 € 0 € 100 € 4.700 € 203 € 278 € JT SFSS ab 1.3.22 40.800 € -295 € 0 € 40.505 € 40.505 € 6.000 € 8.400 € 100 € 400 € 23.200 € 1.014 € 1.391 € JT UWS bis 4/22 85.400 € 690 € 0 € 86.090 € 86.090 € 13.200 € 16.800 € 300 € 700 € 49.800 € 2.231 € 3.059 € JT UWS ab 5/22 170.700 € 1.721 € 0 € 172.421 € 172.421 € 26.500 € 33.600 € 600 € 1.400 € 99.700 € 4.479 € 6.142 € JT SFSS bis 4/22 16.300 € 182 € 0 € 16.482 € 16.482 € 2.700 € 3.400 € 0 € 100 € 9.200 € 456 € 626 € JT SFSS ab 5/22 32.700 € 24 € 0 € 32.724 € 32.724 € 5.300 € 6.700 € 0 € 100 € 18.500 € 896 € 1.228 € JT UWS ab 10/22 74.300 € 309 € 0 € 74.609 € 74.609 € 11.500 € 14.600 € 200 € 200 € 43.500 € 1.944 € 2.665 € JT UWS bis 9/22 222.800 € 867 € 0 € 223.667 € 223.667 € 34.600 € 43.800 € 600 € 700 € 130.100 € 5.848 € 8.019 € JT Kombiprojekt Sallfelder 69.600 € 149 € 0 € 69.749 € 69.749 € 11.100 € 14.100 € 300 € 200 € 39.600 € 1.876 € 2.573 € JT BS Hermannstraße bi 9/22 208.800 € 686 € 0 € 209.486 € 209.486 € 33.400 € 42.300 € 1.000 € 700 € 118.700 € 5.645 € 7.741 € JT SFSS ab 10/21 10.400 € -659 € 0 € 9.741 € 9.741 € 1.600 € 2.000 € 0 € 0 € 5.500 € 270 € 371 € JT SFSS bis 9/21 31.300 € -1.776 € 0 € 29.524 € 29.524 € 4.800 € 6.000 € 0 € 100 € 16.700 € 811 € 1.112 € JT Grün Hermannstraße ab 10/2 15.400 € 62 € 0 € 15.462 € 15.462 € 2.400 € 3.500 € 100 € 0 € 8.500 € 406 € 556 € JT Grün Hermannstraße bis 9/21 46.200 € 186 € 0 € 46.386 € 46.386 € 7.200 € 10.500 € 200 € 100 € 25.500 € 1.217 € 1.669 € Jobperspektive UWS bis 1/21 5.800 € -259 € 0 € 5.541 € 5.541 € 1.100 € 1.500 € 0 € 0 € 2.500 € 186 € 255 € Jobperspektive UWS ab 2/22 63.300 € -1.571 € 0 € 61.729 € 61.729 € 11.800 € 16.600 € 300 € 400 € 27.900 € 1.994 € 2.735 € Jobperspektive SFSS bis 1/22 4.300 € -179 € 0 € 4.121 € 4.121 € 800 € 1.200 € 0 € 0 € 1.800 € 135 € 185 € Jobperspektive SFSS ab 2/222 47.300 € -1.213 € 0 € 46.087 € 46.087 € 9.200 € 12.900 € 100 € 300 € 19.900 € 1.555 € 2.132 € UNIKAT bis 2/22 77.800 € 584 € 0 € 78.384 € 78.384 € 16.100 € 21.331 € 200 € 200 € 34.100 € 2.721 € 3.731 € UNIKAT ab 3/2022 389.200 € 2.218 € 0 € 391.418 € 391.418 € 80.500 € 106.555 € 900 € 900 € 170.300 € 13.606 € 18.657 € Projekt AGH Bleiweiß bis 2/22 19.200 € -877 € 0 € 18.323 € 18.323 € 3.300 € 4.700 € 100 € 100 € 8.800 € 558 € 765 € Projekt AGH Bleiweiß ab 3/22 95.900 € -3.507 € 0 € 92.393 € 92.393 € 16.700 € 23.500 € 400 € 500 € 44.600 € 2.823 € 3.871 € Jobperspektive UWS ab 3/22 44.700 € 427 € 0 € 45.127 € 45.127 € 9.300 € 11.800 € 200 € 300 € 19.800 € 1.572 € 2.155 € Jobperspektive UWS bis 2/22 8.900 € 161 € 0 € 9.061 € 9.061 € 1.900 € 2.400 € 0 € 100 € 3.900 € 321 € 440 € Jobperspektive Bürgerservice ab 3/22 30.200 € 1.345 € 0 € 31.545 € 31.545 € 6.600 € 8.400 € 1.400 € 200 € 12.300 € 1.116 € 1.530 € Jobperspektive Bürgerservice bis 2/22 6.000 € 221 € 0 € 6.221 € 6.221 € 1.300 € 1.700 € 300 € 0 € 2.400 € 220 € 301 € Jobperspektive SFSS ab 3/22 49.100 € 248 € 0 € 49.348 € 49.348 € 10.600 € 13.400 € 100 € 300 € 20.700 € 1.792 € 2.457 € Jobperspektive SFSS bis 2/22 9.800 € 142 € 0 € 9.942 € 9.942 € 2.100 € 2.700 € 0 € 100 € 4.200 € 355 € 487 € Jobperspektive UWS ab 4/22 46.000 € 307 € 0 € 46.307 € 46.307 € 9.500 € 12.100 € 200 € 300 € 20.400 € 1.606 € 2.202 € Jobperspektive UWS bis 3/22 15.300 € 183 € 0 € 15.483 € 15.483 € 3.200 € 4.000 € 100 € 100 € 6.800 € 541 € 742 € Jobperspektive UWS ab 5/22 30.700 € 365 € 0 € 31.065 € 31.065 € 6.400 € 8.100 € 100 € 200 € 13.700 € 1.082 € 1.483 € Jobperspektive UWS bis 4/22 15.300 € 183 € 0 € 15.483 € 15.483 € 3.200 € 4.000 € 100 € 100 € 6.800 € 541 € 742 € Jobperspektive SFSS ab 5/22 34.400 € 266 € 0 € 34.666 € 34.666 € 7.400 € 9.400 € 100 € 200 € 14.600 € 1.251 € 1.715 € Jobperspektive SFSS bis 4/22 17.200 € -17 € 0 € 17.183 € 17.183 € 3.700 € 4.700 € 0 € 100 € 7.200 € 625 € 858 € Jobperspektive UWS ab 10/22 11.500 € 62 € 0 € 11.562 € 11.562 € 2.400 € 3.000 € 100 € 100 € 5.000 € 406 € 556 € Jobperspektive UWS bis 9/22 34.500 € 146 € 0 € 34.646 € 34.646 € 7.100 € 9.100 € 200 € 200 € 15.200 € 1.200 € 1.646 € Jobperspektive SFSS ab 10/22 14.700 € 183 € 0 € 14.883 € 14.883 € 3.200 € 4.000 € 0 € 100 € 6.300 € 541 € 742 € Jobperspektive SFSS bis 9/22 44.200 € 307 € 0 € 44.507 € 44.507 € 9.500 € 12.100 € 100 € 300 € 18.700 € 1.606 € 2.202 € Jobperspektive Stadt und Freie Träger ab 4/22 74.100 € -998 € 0 € 73.102 € 73.102 € 27.700 € 31.800 € 900 € 1.600 € 0 € 4.682 € 6.420 € Jobperspektive Stadt und Freie Träger bis 3/22 24.700 € -413 € 0 € 24.287 € 24.287 € 9.200 € 10.600 € 300 € 500 € 0 € 1.555 € 2.132 € Jobperspektive Stadt und Freie Träger ab 9/22 32.900 € -470 € 0 € 32.430 € 32.430 € 12.300 € 14.100 € 400 € 700 € 0 € 2.079 € 2.851 € Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021 732 TOP 4 Anlage 1 Projekt / Abteilung Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) Zuschüsse Stadt Nürnberg Umsätze Einnahmen gesamt Ausgaben gesamt Ausgaben - Stamm- Personalkosten Ausgaben - Teilnehmer- personalkosten Ausgaben Raumkosten Ausgaben - restl. Sachkosten Werkstatt- kosten Projekt- struktur- kosten Overhead- kosten Jobperspektive Stadt und Freie Träger bis 8/22 65.900 € -1.041 € 0 € 64.859 € 64.859 € 24.600 € 28.200 € 800 € 1.400 € 0 € 4.158 € 5.702 € Projekt AGH ab 11/22 ERWIN 20.570 € 157 € 0 € 20.727 € 20.727 € 4.260 € 5.040 € 100 € 70 € 9.550 € 720 € 987 € Projekt AGH bis 10/22 ERWIN 102.830 € 911 € 0 € 103.741 € 103.741 € 21.310 € 25.200 € 600 € 340 € 47.750 € 3.602 € 4.939 € JT Fahrrad ab 9/22 46.270 € 449 € 0 € 46.719 € 46.719 € 8.530 € 10.080 € 170 € 190 € 24.330 € 1.442 € 1.977 € JT Fahrrad bis 8/22 92.540 € 883 € 0 € 93.423 € 93.423 € 17.050 € 20.160 € 340 € 380 € 48.660 € 2.882 € 3.952 € JT SiQ Reutersbrunnen ab 4/21 52.460 € 480 € 0 € 52.940 € 52.940 € 10.230 € 13.970 € 110 € 240 € 24.290 € 1.729 € 2.371 € JT SiQ Außenpflege bis 3/21 17.490 € 167 € 0 € 17.657 € 17.657 € 3.410 € 4.660 € 40 € 80 € 8.100 € 576 € 790 € JT SiQ Reutersbrunnen ab 5/21 46.630 € 413 € 0 € 47.043 € 47.043 € 9.090 € 12.420 € 100 € 210 € 21.580 € 1.536 € 2.107 € JT SiQ Außenpflege bis 4/21 23.310 € 234 € 0 € 23.544 € 23.544 € 4.550 € 6.210 € 50 € 110 € 10.800 € 769 € 1.055 € JP SIQ Saalfelder ab 3/21 91.620 € 771 € 0 € 92.391 € 92.391 € 19.540 € 27.160 € 480 € 540 € 36.840 € 3.303 € 4.529 € JP SiQ Saalfelder bis 2/21 18.320 € 167 € 0 € 18.487 € 18.487 € 3.910 € 5.430 € 100 € 110 € 7.370 € 661 € 906 € JP SIQ Saalfelder ab 4/21 58.900 € 504 € 0 € 59.404 € 59.404 € 12.560 € 17.460 € 310 € 350 € 23.690 € 2.123 € 2.911 € JP SiQ Gebietsaufsicht bis 3/21 19.630 € 169 € 0 € 19.799 € 19.799 € 4.190 € 5.820 € 100 € 120 € 7.890 € 708 € 971 € JP SIQ Saalfelder ab 5/22 52.360 € 447 € 0 € 52.807 € 52.807 € 11.170 € 15.520 € 280 € 310 € 21.050 € 1.888 € 2.589 € JP SiQ Gebietsaufsicht bis 4/22 26.180 € 216 € 0 € 26.396 € 26.396 € 5.580 € 7.760 € 140 € 150 € 10.530 € 943 € 1.293 € MALEG bis 8/21 91.770 € 827 € 0 € 92.597 € 92.597 € 16.910 € 19.990 € 300 € 370 € 48.250 € 2.858 € 3.919 € MALEG ab 9/22 37.790 € 319 € 0 € 38.109 € 38.109 € 6.960 € 8.230 € 100 € 150 € 19.880 € 1.176 € 1.613 € Stadtteilhelfer + Vorleser bis 9/22 65.130 € 600 € 0 € 65.730 € 65.730 € 12.800 € 15.100 € 300 € 500 € 31.900 € 2.163 € 2.967 € Stadtteilhelfer ab 10/22 21.710 € 313 € 0 € 22.023 € 22.023 € 4.300 € 5.000 € 100 € 200 € 10.700 € 727 € 997 € Summe 4.073.410 € -3.105 € 0 € 4.070.305 € 4.070.305 € 763.650 € 991.596 € 17.020 € 23.020 € 1.968.960 € 129.069 € 176.990 € 2 Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen im Bereich Jugend 2.1. Übergang Schule Beruf / Dienstleistungen für Jugendliche Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 22.600 € 400.000 € 0 € 422.600 € 422.600 € 285.400 € 0 € 18.000 € 4.816 € 0 € 48.237 € 66.147 € Perspektiven im Quartier (ehem. Kompetenzagentur) 142.500 € 240.000 € 0 € 382.500 € 382.500 € 268.500 € 0 € 4.000 € 2.389 € 0 € 45.381 € 62.230 € Berufsorientierungsprogramm - BOP 427.500 € 429.924 € 0 € 857.424 € 857.424 € 540.000 € 0 € 96.000 € 5.000 € 0 € 91.269 € 125.155 € BVB pro 146.520 € 172.688 € 0 € 319.208 € 319.208 € 90.000 € 0 € 5.556 € 3.161 € 184.421 € 15.211 € 20.859 € Rettystr. 17 - Erziehungsbeistandschaft + Familienunterstützende Dienstleistungen 39.047 € 251.213 € 0 € 290.260 € 290.260 € 204.000 € 0 € 500 € 4.000 € 0 € 34.479 € 47.281 € HEAD 0 € 54.467 € 0 € 54.467 € 54.467 € 37.456 € 0 € 1.000 € 1.000 € 0 € 6.331 € 8.681 € Summe 778.167 € 1.548.291 € 0 € 2.326.459 € 2.326.459 € 1.425.356 € 0 € 125.056 € 20.366 € 184.421 € 240.908 € 330.353 € 2.2. Ausbildung Flüchtlingsverbundausbildung 0 € 124.223 € 0 € 124.223 € 124.223 € 0 € 110.393 € 0 € 13.830 € 0 € 0 € 0 € Summe 0 € 124.223 € 0 € 124.223 € 124.223 € 0 € 110.393 € 0 € 13.830 € 0 € 0 € 0 € 3 Betriebe / allg. Dienstleistungen Umweltservice 852.999 € -24.143 € 1.343.367 € 2.172.223 € 2.172.223 € 593.937 € 205.607 € 399.000 € 791.400 € 0 € 53.350 € 128.929 € Bürgerservice 826.470 € -9.991 € 117.344 € 933.824 € 933.824 € 490.007 € 109.267 € 106.617 € 77.550 € 0 € 44.015 € 106.368 € Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021 733 TOP 4 Anlage 1 Projekt / Abteilung Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) Zuschüsse Stadt Nürnberg Umsätze Einnahmen gesamt Ausgaben gesamt Ausgaben - Stamm- Personalkosten Ausgaben - Teilnehmer- personalkosten Ausgaben Raumkosten Ausgaben - restl. Sachkosten Werkstatt- kosten Projekt- struktur- kosten Overhead- kosten Verbundwerkstatt 165.646 € 18.302 € 18.500 € 202.448 € 202.448 € 121.852 € 0 € 35.000 € 8.200 € 0 € 10.945 € 26.451 € Cafeteria im SFSS 0 € 31.259 € 91.000 € 122.259 € 122.259 € 52.000 € 0 € 9.800 € 44.500 € 0 € 4.671 € 11.288 € Betrieb Südstadtforum (inkl. ARUK) 313.958 € -18.734 € 368.850 € 664.075 € 664.075 € 215.850 € 196.901 € 45.680 € 139.400 € 0 € 19.389 € 46.856 € Veranstaltungsservice im Südstadtforum 0 € 78.805 € 0 € 78.805 € 78.805 € 28.924 € 0 € 10.563 € 33.524 € 0 € 0 € 5.793 € Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 0 € 145.633 € 0 € 145.633 € 145.633 € 113.000 € 5.000 € 0 € 5.000 € 0 € 0 € 22.633 € Reinigung / FM 200.121 € 0 € 67.340 € 267.461 € 267.461 € 83.400 € 82.466 € 3.000 € 73.000 € 0 € 7.491 € 18.104 € Summe 2.359.195 € 221.132 € 2.006.401 € 4.586.728 € 4.586.728 € 1.698.969 € 599.242 € 609.660 € 1.172.574 € 0 € 139.860 € 366.423 € 5 Neuakquise von Projekten und Aufträgen Sammelpositon Neuakquise 325.000 € 354.972 € 0 € 679.972 € 679.972 € 474.000 € 0 € 8.000 € 8.000 € 0 € 80.114 € 109.858 € 0 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Jobbegleiter 180.448 € 140.318 € 0 € 320.766 € 320.766 € 224.086 € 0 € 4.620 € 2.250 € 0 € 37.874 € 51.936 € Cobra 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe 505.448 € 495.290 € 0 € 1.000.738 € 1.000.738 € 698.086 € 0 € 12.620 € 10.250 € 0 € 117.988 € 161.795 € 6 Unternehmensstruktur (informell, da über Umlage berücksichtigt) Overheadkosten 240.000 € 0 € 0 € 240.000 € 1.491.484 € 1.005.913 € 0 € 87.072 € 398.498 € 0 € 0 € 0 € Summe 240.000 € 0 € 0 € 240.000 € 1.491.484 € 1.005.913 € 0 € 87.072 € 398.498 € 0 € 0 € 0 € Gesamt (1-6) 8.813.951 € 2.687.632 € 2.010.401 € 13.511.984 € 13.511.984 € 5.517.692 € 1.710.951 € 815.518 € 1.271.914 € 2.159.073 € 785.352 € 1.251.484 € 76 € 13.512.060 € 2.159.073 € 1.567.148 € 2.002.108 € 0 € 3.569.256 € 3.569.256 € 2.268.995 € 9.720 € 154.830 € 41.912 € 184.421 € 383.496 € 525.882 € 0 € 255.697 € 91.000 € 346.697 € 346.697 € 193.924 € 5.000 € 20.363 € 83.024 € 0 € 4.671 € 39.715 € 1.567.148 € 2.257.805 € 91.000 € 3.915.953 € 3.915.953 € 2.462.919 € 14.720 € 175.193 € 124.936 € 184.421 € 388.167 € 565.597 € 0 € 178.690 € 0 € 178.690 € 178.690 € 37.456 € 110.393 € 1.000 € 14.830 € 0 € 6.331 € 8.681 € 39.047 € 251.213 € 0 € 290.260 € 290.260 € 204.000 € 0 € 500 € 4.000 € 0 € 34.479 € 47.281 € 39.047 € 429.903 € 0 € 468.950 € 468.950 € 241.456 € 110.393 € 1.500 € 18.830 € 0 € 40.810 € 55.962 € 1.567.148 € 2.180.798 € 0 € 3.747.946 € 3.747.946 € 2.306.451 € 120.113 € 155.830 € 56.742 € 184.421 € 389.827 € 534.563 € 39.047 € 506.910 € 91.000 € 636.957 € 636.957 € 397.924 € 5.000 € 20.863 € 87.024 € 0 € 39.150 € 86.995 € 1.606.195 € 2.687.708 € 91.000 € 4.384.903 € 4.384.903 € 2.704.374 € 125.113 € 176.693 € 143.766 € 184.421 € 428.977 € 621.559 € Unternehmensergebnis Summe der Einnahmen / Ausgaben + Unternehmensergebnis Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (Arbeitsmarktdienstleistungen) Gesamtsumme Zuschussbedarf NOA bei Stadt Nürnberg davon Werkstattkostenverrechnung (informell) Summe Beantragung Ref. V (Arbeitsmarktdienstleistungen) Summe Beantragung Ref. V (allgemeine Dienstleistungen) Gesamtsumme Beantragung Ref. V Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (allgemeine Dienstleistungen) Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (Arbeitsmarktdienstleistungen) Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (allgemeine Dienstleistungen) Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021 734 TOP 4 Anlage 2 Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Wirtschaftsjahr 2021 Vergleich der Zuschussbedarfe Stand Stand 03.09.2021 Pos. Bezeichnung 2022 2021 Sprachcafe 80.742 € 79.868 € SPOK 47.022 € 108.350 € MIA! vormals Focus Arbeit 57.058 € 97.324 € ERIK 2.0 46.134 € 78.563 € NEUN - vormals WEG 33.251 € 62.536 € 0 € 0 € Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 400.000 € 400.000 € Perspektiven im Quartier (ehem. Kompetenzagentur) 240.000 € 240.000 € Berufsorientierungsprogramm - BOP 429.924 € 420.993 € BVB pro 172.688 € 159.936 € Rettystr. 17 - Erziehungsbeistandschaft + Familienunterstützende Dienstleistungen 251.213 € 177.310 € HEAD 54.467 € 49.350 € Flüchtlingsverbundausbildung 124.223 € 153.755 € Cafeteria im SFSS 31.259 € 31.282 € Veranstaltungsservice im Südstadtforum 78.805 € 78.965 € Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 145.633 € 146.260 € Sammelpositon Neuakquise 354.972 € 229.926 € Jobbegleiter 140.318 € 123.058 € Cobra 0 € Summe 2.687.708 € 2.637.476 € Summe Arbeitsmarktdienstleistung Ref. V 2.002.108 € 2.000.554 € Summe Allgemeine Dienstleistungen Ref. V 255.697 € 256.508 € Summe Ref. V 2.257.805 € 2.257.061 € Summe Arbeitsmarktdienstleistung andere Dienststellen 178.690 € 203.105 € Summe Allgemeine Dienstleistungen andere Dienststellen 251.213 € 177.310 € 429.903 € 380.415 € Summe Arbeitsmarktdienstleistungen insgesamt 2.180.798 € 2.203.658 € Summe Allgemeine Dienstleistungen insgesamt 506.910 € 433.818 € Summe insgesamt 2.687.708 € 2.637.476 € Summe andere Dienststellen Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg 735 TOP 4 Anlage 3 Prognose / Fortschreibung der Zuschussentwicklung Projekt / Abteilung Zuschüsse Stadt Nürnberg Laufzeit Monate in 2022 Zuschüsse Stadt Nürnberg PLAN 2022 2023 Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich Erwachsene Sprachcafe 80.742 € bis 12/2022 12 80.000 € SPOK 47.022 € bis 06/2022 6 0 € MIA! vormals Focus Arbeit 57.058 € bis 06/2022 6 0 € ERIK 2.0 46.134 € bis 06/2023 6 0 € NEUN - vormals WEG 33.251 € bis 06/2022 6 0 € Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen im Bereich Jugend Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 400.000 € bis 12/2022 12 400.000 € Perspektiven im Quartier (ehem. Kompetenzagentur) 240.000 € bis 12/2022 12 240.000 € Berufsorientierungsprogramm - BOP 429.924 € bis 12/2022 12 430.000 € BVB pro 172.688 € bis 12/2022 12 175.000 € Rettystr. 17 - Erziehungsbeistandschaft + Familienunterstützende Dienstleistungen 251.213 € bis 12/2022 12 250.000 € HEAD 54.467 € bis 12/2022 12 50.000 € Flüchtlingsverbundausbildung 124.223 € bis 12/2022 12 125.000 € Betriebe / allg. Dienstleistungen Cafeteria im SFSS 31.259 € bis 12/2022 12 32.000 € Veranstaltungsservice im Südstadtforum 78.805 € bis 12/2022 12 80.000 € Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 145.633 € bis 12/2022 12 147.000 € Neuakquise von Projekten und Aufträgen Sammelpositon Neuakquise 354.972 € 533.000 € Jobbegleiter 140.318 € bis 12/2022 12 142.000 € 2.002.108 € 2.000.000 € 255.697 € 259.000 € 2.257.805 € 2.259.000 € 178.690 € 175.000 € 251.213 € 250.000 € 429.903 € 425.000 € 2.180.798 € 2.175.000 € 506.910 € 509.000 € 2.687.708 € 2.684.000 €Gesamtsumme Zuschussbedarf NOA bei Stadt Nürnberg Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (allgemeine Dienstleistungen) Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (allgemeine Dienstleistungen) Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (Arbeitsmarktdienstleistungen) Gesamtsumme Beantragung Ref. V Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (Arbeitsmarktdienstleistungen) Summe Beantragung Ref. V (Arbeitsmarktdienstleistungen) Summe Beantragung Ref. V (allgemeine Dienstleistungen) Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021 736 Beilage 6.5.6 Wirtschaftsplan 2022 der W ohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg G mbH (wbg) Ö 6.5Ö 6.5 737 11.11.2021 wbg/UE Anlage - III.1. Gewinn- und Verlustrechnung - Planung 2022 ff. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR Vorschau Planung 2022 ff. in TEUR 2021-08 2022 2023 2024 2025 2026 1 Umsatz 120.923 162.532 144.200 149.323 177.533 163.415 1a Umsatzerlöse aus Hausbewirtschaftung 112.329 114.092 117.025 120.772 124.430 127.855 1b Umsatzerlöse aus Verkaufstätigkeit 41.569 19.155 17.801 40.456 23.128 1c Umsatzerlöse aus der Betreuungstätigkeit 5.474 3.431 4.511 7.159 8.857 8.583 1d Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen 3.120 3.440 3.510 3.591 3.790 3.849 2 Erhöhung/Verminderung Bestand 11.292 -10.839 4.296 10.229 -9.690 -7.070 3 Andere aktivierte Eigenleistungen 1.338 1.330 1.434 1.397 1.257 1.557 4 Sonstige betriebliche Erträge 6.452 4.375 4.480 4.497 4.512 4.496 5 Aufwendungen Lieferungen und Leistungen -78.483 -87.732 -88.350 -92.662 -101.133 -89.629 5a Aufwendungen Hausbewirtschaftung -67.210 -68.162 -70.729 -68.141 -78.172 -77.250 5b Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke -11.233 -19.527 -17.579 -24.478 -22.918 -12.336 5c Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen -40 -44 -43 -43 -43 -43 Rohertrag 61.522 69.666 66.059 72.783 72.479 72.769 6 Personalaufwand -23.722 -25.214 -26.096 -26.543 -27.005 -27.619 7 Abschreibung -14.899 -14.545 -14.799 -15.203 -16.151 -16.679 8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.495 -10.271 -10.262 -10.393 -11.364 -10.389 9 Finanzerträge 5.791 5.813 5.578 3.555 5.742 6.683 11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.066 -8.160 -8.345 -8.762 -9.326 -10.553 Jahresergebnis vor Steuern 11.130 17.288 12.136 15.437 14.375 14.213 19 Steuern 0 -1.200 -100 -500 -800 -150 Jahresergebnis 11.130 16.088 12.036 14.937 13.575 14.063 738 11.11.2021 wbg/UE Anlage - III.1. Liquidität - Planung 2022 ff. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR Vorschau Planung 2022 ff. 2021-08 2022 2023 2024 2025 2026 Liquiditätsstand 01 Jan 29.232 3.321 12.935 15.310 15.854 11.379 Einzahlungen aus Hausbewirtschaftung 111.779 113.532 116.460 120.207 123.862 127.285 Einzahlungen aus Verkaufstätigkeit 8.334 34.853 20.999 21.467 37.187 20.977 Einzahlungen aus Betreuungstätigkeit 5.474 3.431 4.511 7.159 8.857 8.583 Einzahlungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.608 2.928 2.998 3.079 3.278 3.337 Einzahlungen aus Beteiligungen 5.232 5.314 5.094 4.806 2.666 4.368 Einzahlungen aus Sonstigen Erträgen 3.702 3.326 3.444 3.463 3.578 3.563 Einzahlungen aus Erbbauzinsen, Zinserträge, Ausleihungen 812 1.055 1.108 1.216 1.709 2.315 Einzahlung 137.941 164.439 154.612 161.396 181.136 170.428 Aufwendungen Hausbewirtschaftung -60.799 -58.947 -58.210 -59.144 -60.494 -63.153 Bautätigkeit Umlaufvermögen -11.255 -17.003 -26.791 -25.105 -25.682 -16.658 Sonstige Lieferungen und Leistungen -40 -44 -43 -43 -43 -43 Personalkosten -23.429 -24.916 -25.794 -26.236 -26.694 -27.303 Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.885 -9.560 -9.451 -9.507 -9.652 -9.777 Steuern -1.200 -100 -500 -800 Auszahlung -104.408 -110.469 -121.488 -120.136 -123.065 -117.734 Operativer Cashflow 33.533 53.970 33.125 41.261 58.071 52.694 Investitionen in den Bestand -52.427 -55.140 -61.705 -64.476 -82.787 -107.823 Investitionen sonstige Sachanlagen -480 -805 -650 -535 -540 -545 Investitionen Finanzanlagen Investitionstätigkeit -52.907 -55.945 -62.355 -65.011 -83.327 -108.368 Kapitaldienst -20.582 -20.864 -22.812 -26.775 -27.310 -31.090 Sondertilgungen -6.998 -2.000 Mittelzufluss 49.584 47.681 43.343 72.493 87.512 124.133 Darlehensausreichung Gruppe -28.530 -15.228 11.074 -19.424 -39.422 -37.020 Finanzierungstätigkeit -6.526 11.589 31.604 24.294 20.781 56.022 Free Cashflow -25.899 9.614 2.374 544 -4.475 349 Liquiditätsstand 31 Dez 3.332 12.935 15.310 15.854 11.379 11.727 739 11.11.2021 wbg/UE Anlage - III.1. Bilanzplanung 2022 ff. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR 2021 2022 2023 2024 2025 2026 A I Immaterielle Vermögensgegenstände 404 689 632 556 565 574 A II Sachanlagen 499.115 530.611 563.532 600.892 645.338 723.963 A III Finanzanlagen 229.582 244.810 243.736 263.160 302.582 339.602 A Anlagevermögen 729.101 776.111 807.901 864.608 948.485 1.064.139 B I Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 61.941 50.471 63.648 73.948 69.003 64.301 B II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.996 10.151 10.225 8.455 10.517 11.213 B IV Flüssige Mittel 3.321 12.935 15.310 15.854 11.079 11.727 B Umlaufvermögen 75.258 73.556 89.183 98.256 90.598 87.241 C Abgrenzungsposten 26 26 26 26 26 26 Aktiva 804.384 849.693 897.109 962.890 1.039.109 1.151.406 A Eigenkapital 305.055 321.142 333.178 347.815 361.690 375.452 B Rückstellungen 21.278 24.368 22.940 23.091 24.882 22.995 langfristige Verbindlichkeiten 417.674 450.746 475.936 523.488 587.536 690.333 kurzfristige Verbindlichkeiten 59.904 52.963 64.582 68.023 64.529 62.153 C Verbindlichkeiten 477.578 503.709 540.518 591.511 652.064 752.486 D Passive Rechnungsabgrenzungsposten 473 473 473 473 473 473 Passiva 804.384 849.693 897.109 962.890 1.039.109 1.151.406 740 Beilage 6.5.7 Wirtschaftsplan 2022 der Nürnber gStift Service GmbH (NSG) Der Wirtschaftsplan 2022 des kommunalen Unternehmens NürnbergStift Service GmbH wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 202 2 veröffentlicht. Ö 6.5Ö 6.5 741 Beilage 6.5.8 Wirtschaftsplan 2022 der Klee-Center GmbH Ö 6.5Ö 6.5 742 Klee-Center GmbH Plan GuV 2022 Bezeichnung 2020 2021 Jan-22 Feb-22 März-22 April-22 Mai-22 Juni-22 Juli-22 Aug-22 Sep-22 Okt-22 Nov-22 Dez-22 2022 Umsatzerlöse 309.948 404.720 32.601 32.601 32.601 33.101 35.601 37.551 37.851 34.251 37.101 37.101 37.851 35.548 423.760 Bestandsveränderung im Lager Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge/ Förderzuschüsse180.147 Gesamtleistung 490.095 404.720 32.601 32.601 32.601 33.101 35.601 37.551 37.851 34.251 37.101 37.101 37.851 35.548 423.760 Direkte Kosten -22 Bruttoergebnis 490.116 404.720 32.601 32.601 32.601 33.101 35.601 37.551 37.851 34.251 37.101 37.101 37.851 35.548 423.760 Abschreibungen 85.221 81.622 5.703 5.710 5.717 5.724 5.731 5.738 5.745 5.751 5.758 5.765 5.772 5.779 68.893 Sonstiger Aufwand 194.649 168.961 14.016 17.900 14.016 14.154 18.038 14.204 14.279 18.013 14.279 14.279 18.163 14.204 185.547 Wertbericht. auf Forderungen 1.497 121 121 121 122 132 139 140 127 137 137 140 132 1.568 Gewährleistung Aktive RAP Aufwand Rückstellungen Gehälter 169.850 149.030 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 17.391 139.610 Betriebsergebnis 40.397 3.609 1.651 -2.240 1.637 1.990 590 6.360 6.577 -751 5.815 5.808 2.665 -1.958 28.143 Zinsertrag Zinsaufwand 19.826 18.120 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 16.504 Zinsergebnis -19.826 -18.120 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -16.504 Ausserord. Ertrag Ausserord. Aufwand AO Ergebnis Vorläufiges Ergebnis vor Steuern 20.571 -14.511 275 -3.616 261 615 -786 4.984 5.201 -2.126 4.440 4.433 1.289 -3.333 11.639 Steuern E/E 5.262 78 78 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 15.309 -14.511 275 -3.616 261 615 -786 4.984 5.201 -2.126 4.440 4.433 1.211 -3.333 11.561 Ausschüttungen Rücklagen Bilanzergebnis 15.309 -14.511 275 -3.616 261 615 -786 4.984 5.201 -2.126 4.440 4.433 1.211 -3.333 11.561 743 Klee-Center GmbH Plan GuV 2022-2026 Bezeichnung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Umsatzerlöse 490.095 404.720 423.760 431.988 437.388 446.388 446.388 Bestandsveränderung im Lager Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge/ Förderzuschüsse Gesamtleistung 490.095 404.720 423.760 431.988 437.388 446.388 446.388 Direkte Kosten -22 Bruttoergebnis 490.116 404.720 423.760 431.988 437.388 446.388 446.388 Abschreibungen 85.221 81.622 68.893 67.370 66.994 67.994 68.994 Sonstiger Aufwand 194.649 168.961 185.547 191.906 190.235 188.617 188.317 Wertbericht. auf Forderungen 1.497 1.568 1.598 1.618 1.652 1.652 Gewährleistung Aktive RAP Aufwand Rückstellungen Gehälter 169.850 149.030 139.610 144.924 144.924 144.924 144.924 Betriebsergebnis 40.397 3.609 28.143 26.190 33.617 43.202 42.502 Zinsertrag Zinsaufwand 19.826 18.120 16.504 14.886 13.225 11.558 9.921 Zinsergebnis -19.826 -18.120 -16.504 -14.886 -13.225 -11.558 -9.921 Ausserord. Ertrag Ausserord. Aufwand AO Ergebnis Vorläufiges Ergebnis vor Steuern 20.571 -14.511 11.639 11.303 20.392 31.644 32.581 Steuern E/E 5.262 78 1.355 3.467 5.379 5.539 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 15.309 -14.511 11.561 9.948 16.925 26.264 27.042 Ausschüttungen Rücklagen Bilanzergebnis 15.309 -14.511 11.561 9.948 16.925 26.264 27.042 744 Klee-Center GmbH Liquiditätsplanung 2022 - 2026 Bezeichnung 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Eröffnungsbilanz Bank kurzfristig 233.733 200.774 170.735 139.268 115.603 102.134 Einnahmen/Einzahlungen aus Forderungen 481.616 504.274 514.065 520.491 531.201 531.201 Wertbericht. auf Forderungen -1.497 -1.568 -1.598 -1.618 -1.652 -1.652 Einzahlung Zinseinnahmen Einnahmen aus Desinvestitionen Investitions- /Förderzuschüsse Investitions- /Förderzuschüsse Einzahlung Neuaufnahme von Darlehen Einzahlungen Sonst. Forderungen 16.606 Ausserord. Ertrag Eigenkapitalveränderung Summe Cash In 496.725 502.706 512.467 518.873 529.550 529.550 Auszahlung Personalaufwand 149.030 139.610 144.924 144.924 144.924 144.924 Auszahlg. Material Auszahlg. Aufwand 201.063 220.800 228.368 226.379 224.454 224.097 Auszahlung Zinsaufwand 18.120 16.504 14.886 13.225 11.558 9.921 Auszahlung Investitionen 5.950 5.950 5.950 5.950 5.950 Auszahlung Tilgung 104.808 104.808 104.808 104.808 104.808 104.808 Auszahlung Steuern 78 1.355 3.467 5.379 Auszahlung Umsatzsteuersaldo 56.662 45.073 44.920 45.897 47.858 48.079 Sonstige Auszahlungen Ausschüttungen Summe Cash Out 529.684 532.745 543.934 542.538 543.019 543.158 Perioden-Über-/Unterdeckung -32.959 -30.038 -31.467 -23.665 -13.469 -13.608 Schlussbilanz Bank kurzfristig 200.774 170.735 139.268 115.603 102.134 88.526 Kreditlinie Kreditlinienüberziehung Summe eingegangener Haftungen/Bürgschaften Kreditlinie mit eingegangenen Haftungen/Bürgschaften Linienüberziehung einschl. eingeg. Haft./Bürgsch. Umsatzsteuer 76.897 80.514 82.078 83.104 84.814 84.814 Vorsteuer 32.103 36.204 37.412 37.095 36.787 36.730 Auszahlung Umsatzsteuersaldo 40.056 45.073 44.920 45.897 47.858 48.079 745 Klee-Center GmbH Bilanz 2022 - 2026 Bezeichnung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Anlagevermögen 1.594.043 1.594.043 1.512.421 1.448.528 1.386.158 1.324.164 1.261.170 Investitionen 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Investitions- /Förderzuschüsse Abschreibung je Periode (-) -81.622 -68.893 -67.370 -66.994 -67.994 -68.994 Summe Anlagevermögen 1.594.043 1.512.421 1.448.528 1.386.158 1.324.164 1.261.170 1.197.176 Vorräte Forderungen 17.215 17.215 17.215 17.215 17.215 17.215 17.215 Sonst. Forderungen 17.711 17.711 17.711 17.711 17.711 17.711 17.711 Flüssige Mittel 233.733 200.774 170.735 139.268 115.603 102.134 88.526 Ausstehende Einlagen Aktive latente Steuern Aktive RAP Aufwand Summe Umlaufvermögen 268.659 235.700 205.662 174.195 150.530 137.061 123.453 Summe Aktiva 1.862.703 1.748.121 1.654.190 1.560.353 1.474.694 1.398.231 1.320.629 Gezeichnetes Kapital 430.000 430.000 430.000 430.000 430.000 430.000 430.000 Rücklagen Gewinn-/Verlustvortrag 161.819 177.129 162.617 174.178 184.126 201.052 227.316 Bilanzergebnis lfd. Periode 15.309 -14.511 11.561 9.948 16.925 26.264 27.042 Summe Eigenkapital 607.129 592.617 604.178 614.126 631.052 657.316 684.358 Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 31.040 31.040 31.040 31.040 31.040 31.040 31.040 Langfr. Verbindlichkeiten 1.180.730 1.075.922 971.114 866.306 761.498 656.690 551.882 Summe langfristige Verbindlichkeiten 1.211.770 1.106.962 1.002.154 897.346 792.538 687.730 582.922 Kontokorrent Verbindlichkeiten L/L 10.886 10.886 10.886 10.886 10.886 10.886 10.886 Sonst. Verbindlichkeiten 31.162 31.162 31.162 31.162 31.162 31.162 31.162 Umsatzsteuerverbindlichkeiten 4.738 3.976 3.722 3.834 4.002 4.007 Steuerverbindlichkeiten E/E 78 1.355 3.467 5.379 5.539 Verbindlichkeiten Personal Passive latente Steuern Passive RAP Ertrag 1.756 1.756 1.756 1.756 1.756 1.756 1.756 Summe kurzfr. Verbindlichkeiten 43.804 48.542 47.859 48.881 51.105 53.186 53.350 Summe Passiva 1.862.703 1.748.121 1.654.190 1.560.353 1.474.694 1.398.231 1.320.629 746 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/032/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Haushaltssatzung 2022 für die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen Anlagen: 7.1 Satzung kommunale Stiftungen inklusive Rücklagen und Schuldenübersicht Ö 7.1Ö 7.1 747 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/032/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Jahr 2022. 748 H a u s h a l t s s a t z u n g für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834) und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Haushaltssatzung: § 1 Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 werden hiermit festgesetzt; sie schließen 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.394.683,00 € 2.137.239 € 257.444 € Findel- und Waisenhausstiftungen 366.300 € 261.200 € 105.100 € Klein'sche Brennmaterialienstiftung 173.400 € 120.800 € 52.600 € Kost-Pocher'sche Stiftung 107.400 € 75.800 € 31.600 € Fritz-Hintermayr-Stiftung 62.800 € 45.500 € 17.300 € Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung 2.900 € 2.100 € 800 € Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 60.500 € 59.900 € 600 € Ö 7.1Ö 7.1 749 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) 2.328.700 € a) 1.752.500 € a) 576.200 € b) 2.330.000 € b) 2.587.400 € b) -257.400 € 299.500 € c) 0 € c) 19.300 € c) -19.300 € Findel- und Waisenhausstiftungen a) 366.300 € a) 260.500 € a) 105.800 € b) 240.000 € b) 345.100 € b) -105.100 € 700 € c) c) c) Klein'sche Brennmaterialienstiftung a) 173.400 € a) 120.300 € a) 53.100 € b) 110.000 € b) 162.600 € b) -52.600 € 500 € c) c) c) Kost-Pocher'sche Stiftung a) 107.400 € a) 75.300 € a) 32.100 € b) 400.000 € b) 431.600 € b) -31.600 € 500 € c) c) c) Fritz-Hintermayr-Stiftung a) 62.800 € a) 45.400 € a) 17.400 € b) 510.000 € b) 527.300 € b) -17.300 € 100 € c) c) c) Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) 2.900 € a) 2.000 € a) 900 € b 30.000 € b) 30.800 € b) -800 € 100 € c) c) c) Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung a) 60.500 € a) 51.100 € a) 9.400 € b) 10.000 € b) 10.600 € b) -600 € 8.800 € c) c) c) ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. § 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 750 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/033/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Sonderhaushaltspläne 2022 für die allgemeinen Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Anlagen: Antrag zum Sonderhaushaltsplan 2022 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen - Verwaltung 7.2 Sonderhaushaltspläne allgemeine Stiftungen mit Rücklagenübersicht_NEU Ö 7.2Ö 7.2 751 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/033/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Sonderhaushaltspläne 2022 für die Sigmund-Schuckert-Stiftung (Produkt 240100, KR 2401) Lokalstudienfonds Nürnberg (Produkt 240200, KR 2402) Stiftung für Bildung und Unterricht (Produkt 240300, KR 2403) Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (Produkt 240400, KR 2404) Heinrich Gröschel Stiftung (Produkt 240500, KR 2405) Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung (Produkt 240600, KR 2406) Heinz und Inge Tschech Stiftung (Produkt 240700, KR 2407) Rudolf Volland Stiftung (Produkt 240800, BKR 2408) Leo und Trude Denecke Stiftung (Produkt 240900, KR 2409) Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung (Produkt 241000, KR 2410) Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung (Produkt 241100, KR 2411) Ursula-Fischer-Schwanhäuser-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung (Produkt 241200, KR 2412) Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung (Produkt 241300, KR 2413) Alfred Golombek Stiftung (Produkt 241400, KR 2414) Stiftung Lompa (Produkt 241500, KR 2415) Hehl Stiftung (Produkt 241600, KR 2416) Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Produkt 241700, KR 2417) Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung (Produkt 241800, KR 2418). 752 zu Beilage 7.2 Antrag zum Sonderhaushaltsplan 2022 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen Antragsteller: Verwaltung Laufende Nr.: 1 Antrag: Die Haushaltsplanung 2022 für die 2021 neu gegründete „Dr. Erich und Elisabeth Reichert Stif- tung“ (KR 2418) wird gemäß beiliegender Anlage beschlossen. Hinweis: Abstimmungsergebnis: Ö 7.2Ö 7.2 753 TOP 7.2 Anlage zu Antrag 1 Antragsteller: Verwaltung PC E20401 Plan alt Plan neu Differenz Kostenrechnungkr. 2418 Dr.E.u.E.Reichert-Stiftung 9204901010 Planungskostenstelle 54120020 Miet- und Pachterträge a. Immo dez. 0 -10.600 -10.600 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München 62320003 Gebäudeunterhalt 0 1.000 1.000 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München 62370500 Sonst. Aufw. Bewirtschaftung Grd.stck. 0 4.000 4.000 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 0 100 100 62570200 Erstattungen private Unternehmen 0 700 700 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München 94102000 AfA Gebäude und -einrichtungen 0 1.500 1500 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 0 5.300 5.300 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 0 900 900 64980000 Zuführung sonst. Rückstellung § 74 KommHV 0 200 200 Prüfg.geb. BKPV 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 0 -6.100 -6.100 Änderungen Zfrech Plan Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 -10.600 -10.600 Zinsen u. sonst. Finanzeinzahlungen 0 -6.100 -6.100 Auszahlungen f. Sach- u. Dienstleistg. 0 5.800 5.800 Transferauszahlungen 0 5.300 5.300 sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltg.tätigk. 0 900 900 Auszahlungen aus Erwerb v. Finanzanlg. 0 3.000 3.000 754 Beilage ………… Sonderhaushaltspläne für die von der Stadt Nürnberg verwalteten allgemeinen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 Die Sonderhaushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten allgemeinen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 werden wie folgt festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit Dem Gesamtbetrag der Erträge von Dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Sigmund-Schuckert-Stiftung 7.325.600 € 5.661.900 € 1.663.700 € Lokalstudienfonds Nürnberg 85.800 € 60.700 € 25.100 € Stiftung für Bildung und Unterricht 9.300 € 6.700 € 2.600 € Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät 3.500 € 2.500 € 1.000 € Heinrich Gröschel Stiftung 47.000 € 33.500 € 13.500 € Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 52.500 € 35.600 € 16.900 € Heinz und Inge Tschech Stiftung 46.000 € 26.300 € 19.700 € Rudolf Volland Stiftung 28.800 € 22.000 € 6.800 € Leo und Trude Denecke Stiftung 22.600 € 17.900 € 4.700 € Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 900 € 700 € 200 € Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 12.500 € 9.300 € 3.200 € Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und- Gebhard-Schönfelder-Stiftung 3.000 € 1.100 € 1.900 € Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 168.500 € 129.400 € 39.100 € Ö 7.2Ö 7.2 755 Alfred Golombek Stiftung 5.100 € 3.700 € 1.400 € Stiftung Lompa 12.800 € 11.700 € 1.100 € Hehl Stiftung 15.900 € 10.900 € 5.000 € Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 8.700 € 8.700 € 0 € Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung 16.700 € 13.700 € 3.000 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit Sigmund-Schuckert-Stiftung a) 7.325.600 € a) 5.179.600 € a) 2.146.000 € b) 19.132.000 € b) 20.795.700 € b) -1.663.700 € 482.300 € c c) c) Stiftung Lokalstudienfonds a) 85.800 € a) 59.500 € a) 26.300 € b) 0 € b) 25.100 € b) -25.100 € 1.200 € c) c) c) Stiftung für Bildung und Unterricht a) 9.300 € a) 5.900 € a) 3.400 € b) 60.000 € b) 62.600 € b) -2.600 € 800 € c) c) c) Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät a) 3.500 € a) 1.600 € a) 1.900 € b) 15.000 € b) 16.000 € b) -1.000 € 900 € c) c) c) Heinrich Gröschel Stiftung a) 47.000 € a) 31.500 € a) 15.500 € b) 333.000 € b) 346.500 € b) -13.500 € 2.000 € c) c) c) Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) 52.500 € a) 33.900 € a) 18.600 € b) 260.000 € b) 276.900 € b) -16.900 € 2.900 € c) 2.400 € c) 1.200 € c) 1.200 € Heinz und Inge Tschech Stiftung a) 46.000 € a) 16.500 € a) 29.500 € b) 192.000 € b) 192.000 € b) 0 € 29.500 € c) c) c) Rudolf Volland Stiftung a) 28.800 € a) 20.700 € a) 8.100 € b) 140.000 € b) 146.800 € b) -6.800 € 1.300 € c) c) c) Leo und Trude Denecke Stiftung a) 22.600 € a) 17.400 € a) 5.200 € b) 23.000 € b) 27.700 € b) -4.700 € 500 € c) c) c) Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung a) 900 € a) 600 € a) 300 € b) 12.000 € b) 12.200 € b) -200 € 100 € c) c) c) 756 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung a) 12.500 € a) 8.100 € a) 4.400 € b) 0 € b) 3.200 € b) -3.200 € 1.200 € c) c) c) Ursula-Fischer- Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung a) 3.000 € a) 600 € a) 2.400 € b) 0 € b) 1.700 € b) -1.700 € 700 € c) c) c) Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung a) 168.500 € b) 0 € c) a) 113.100 € b) 39.100 € c) a) 55.400 € b) - 39.100 € c) 16.300 € Alfred Golombek Stiftung a) 5.100 € b) 80.000 € c) a) 3.500 € b) 81.400 € c) a) 1.600 € b) -1.400 € c) 200 € Stiftung Lompa a) 12.800 € b) 40.000 € c) a) 7.200 € b) 41.100 € c) a) 5.600 € b) - 1.100 € c) 4.500 € Hehl Stiftung a) 15.900 € b) 200. 000 € c a) 10.700 € b) 205.000 € c a) 5.200 € b) -5.000 € c 200 € Wolfram und Ilse Unger Verbrauchsstiftung a) 1.700 € b) 0 € c a) 8.500 € b 0 € c a) -6.800 € b) 0 € c -6.800 € Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung a) 16.700 € b) 0 € c a) 12.000 € b 3.000 € c a) 4.700 € b) -3.000 € c 1.700 € Bei der Wolfram und Ilse Unger Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung, deren negativer Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigk eit durch das Grundstockvermögen bis zu dessen vollständigem Abbau gedeckt wird. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht benötigt. 757 Ü b e r s i c h t über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen der allgemeinen Stiftungen - in 1 000 € - Art Stand 01.01.2021 Voraussicht- liche Zugänge 2021 Voraussicht- liche Abgänge 2021 Voraussicht- licher Stand 01.01.2022 Kapitalerhaltungsrücklage der 1. Sigmund-Schuckert- Stiftung 3.997 1.683 5.680 0 2. Stiftung Lokalstudienfonds 70 26 96 0 3. Stiftung für Bildung und Unterricht 15 3 18 0 4. Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen - Nürnberg 10 1 11 0 5. Heinrich Gröschel Stiftung 61 12 65 8 6. Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 7. Heinz und Inge Tschech Stiftung 8. Rudolf Volland Stiftung 9. Leo und Trude Denecke Stiftung 10. Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 11. Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 12. Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 13. Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 143 14 33 16 2 16 2 52 15 4 7 1 1 3 1 31 158 18 40 17 3 19 3 83 0 0 0 0 0 0 0 0 14. Alfred Golombek Stiftung 15. Stiftung Lompa 16. Hehl Stiftung 17. Wolfram und Ilse Unger Stiftung Verbrauchsstiftung 18. Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 15 6 4 0 15 2 1 5 0 3 17 2 9 0 18 0 5 0 0 0 758 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/034/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Sonderhaushaltspläne 2022 für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Anlagen: 7.3 Sonderhaushaltspläne anderer Stiftungen mit Rücklagenübersicht Ö 7.3Ö 7.3 759 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/034/2021 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Sonderhaushaltspläne 2022 für die Friedrich Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung (Produkt 250100, KR 2501) Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung (Produkt 250200, KR 2502). Der Sonderhaushaltsplan der Bäume für Nürnberg Stiftung (Produkt 250300, KR 2503) dient lediglich zur Information. Er wird vom Stiftungsvorstand beschlossen. 760 Beilage ………… Sonderhaushaltspläne für die anderen kommunalen Stiftungen (nicht kommunal verwaltet) für das Haushaltsjahr 2022 Die Sonderhaushaltspläne der anderen kommunale n Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 werden wie folgt festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit Dem Gesamtbetrag der Erträge von Dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Friedrich Freiherr von Haller´sche Forschungsstiftung 28.400 € 22.000 € 6.400 € Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar– Stiftung 461.000 € 382.500 € 78.500 € Bäume für Nürnberg Stiftung 3.100 € 2.100 € 1.000 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit Friedrich Freiherr von Haller´sche Forschungsstiftung a) 28.400 € a) 20.600 € a) 7.800 € b) 210.000 € b) 216.400 € b) - 6.400 € 1.400 € c) c) c) Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar–Stiftung a) 461.000 € a) 337.600 € a) 123.400 € b) 238.000 € b) 316.500 € b) -78.500 € 44.900 € c) c) c) Bäume für Nürnberg Stiftung a) 3.100 € a) 1.500 € a) 1.600 € b) 10.000 € b) 11.000 € b) -1.000 € 600 € c) c) c) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. Ö 7.3Ö 7.3 761

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