← Sitzung des Stadtrates (Etat) (18.11.2021)
Sitzung ETAT - öffentlich - Stand 12.11.2021
Andrea Friedel
Marcus König
Andreas Krieglstein
Marion Padua
Ältestenrat und Finanzausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Ferienausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kulturausschuss
Linke Liste
Personal- und Organisationsausschuss
politbande
Sozialausschuss
Sportkommission
Stadtplanungsausschuss
Stadtratsgruppe ÖDP
Verkehrsausschuss
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad)
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt)
Altstadt
St. Johannis
St. Leonhard
Gostenhof
Muggenhof
Sündersbühl
Schweinau
Gibitzenhof
Steinbühl
Gleißhammer
Zerzabelshof
Dutzendteich
Laufamholz
Erlenstegen
Buchenbühl
Thon
Wetzendorf
Boxdorf
Kraftshof
Langwasser
Fischbach
Altenfurt
Moorenbrunn
Gartenstadt
Eibach
Katzwang
Kornburg
Worzeldorf
Gebersdorf
Großreuth bei Schweinau
Südstadt
Weststadt
Plärrer
Hauptmarkt
Wöhrder See
Fürther Straße
Flughafen
Verkehr & Mobilität
Rad- und Fußverkehr
Wohnen & Bauen
Stadtentwicklung & Planung
Schule & Bildung
Soziales & Gesundheit
Umwelt & Klima
Energie & Versorgung
Haushalt & Finanzen
Kultur, Sport & Freizeit
Wirtschaft & Arbeit
Sicherheit & Ordnung
Digitalisierung & Verwaltung
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates (Etat)
18.11.2021
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente 6
TOP Ö 2.1 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb
"Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg"
6
Sitzungsvorlage SUN/035/2021 6
Wirtschaftsplan 2022 SUN/035/2021 9
TOP Ö 2.2 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb
"NürnbergStift"
102
Sitzungsvorlage Ref.V/015/2021 102
20210920_Wirtschaftsplan 2022 Ref.V/015/2021 105
3_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2022 Ref.V/015/2021 142
* TOP Ö 2.3 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb
"Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg"
145
Sitzungsvorlage ASN/012/2021 145
Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022 ASN/012/2021 148
Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN/012/2021 172
TOP Ö 2.4 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb
"Franken-Stadion Nürnberg"
174
Sitzungsvorlage FSN/003/2021 174
Erläuterungsbericht Wirtschaftsplan 2022 FSN/003/2021 178
TOP Ö 2.5 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb
"NürnbergBad"
185
Sitzungsvorlage NüBad/012/2021 185
2.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2022 NüBad/012/2021 189
2.10 Stellenplan NüBad/012/2021 193
2.11 Darlehen NüBad/012/2021 194
2.12 Steuer NüBad/012/2021 195
2.2 Erfolgsplan 2022 NüBad/012/2021 196
2.3 Unterhalt NüBad/012/2021 197
2.4 sonstige Aufwendungen NüBad/012/2021 198
2.5 Vermögensplan 2022 NüBad/012/2021 199
2.6 Investitionen NüBad/012/2021 200
2.7 Verpflichtungsermächtigungen 2022 NüBad/012/2021 201
2.8 Finanzplan 2021-2025 NüBad/012/2021 202
2.9 Verlustausgleich NüBad/012/2021 203
* TOP Ö 2.6 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für den Eigenbetrieb
"Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg"
204
Sitzungsvorlage SÖR/083/2021 204
Antrag zum WPlan SÖR - Verwaltung SÖR/083/2021 207
Wirtschaftsplan 2022 SÖR/083/2021 208
* TOP Ö 2.7 Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für die Sonderrücklage
"Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg"
236
Sitzungsvorlage Stk/035/2021 236
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2022-2025 Stk/035/2021 238
* TOP Ö 3.1.1 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 11, Neubau 5-zügige
Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle
241
Sitzungsvorlage Stk/022/2021 241
2
Entscheidungsvorlage Stk/022/2021 243
Lageplan Stk/022/2021 246
* TOP Ö 3.1.2 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 13, Neubau 4-gruppiger
Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung
247
Sitzungsvorlage Stk/036/2021 247
Entscheidungsvorlage Stk/036/2021 249
Lageplan Stk/036/2021 252
* TOP Ö 3.1.3 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Fischbacher Hauptstr. 118, Neubau
3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
253
Sitzungsvorlage Stk/037/2021 253
Entscheidungsvorlage Stk/037/2021 255
Lageplan Stk/037/2021 258
* TOP Ö 3.1.4 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Instandsetzung und Teilumbau der
ehemaligen B7 zur Interimsnutzung durch die MS Uhlandschule, Pilotystr. 4
259
Sitzungsvorlage Stk/040/2021 259
Entscheidungsvorlage Stk/040/2021 261
Lageplan Stk/040/2021 263
* TOP Ö 3.1.5 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Uhlandstr. 33, Neubau einer
4-zügigen Grundschule
264
Sitzungsvorlage Stk/038/2021 264
Entscheidungsvorlage Stk/038/2021 266
Lageplan Stk/038/2021 269
* TOP Ö 3.2 Mittelfristige Finanzplanung 2022/2025 270
Sitzungsvorlage Stk/039/2021 270
* TOP Ö 4.1.1 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 272
Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/1 272
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Ref.I/II/041/2021/1
274
* TOP Ö 4.1.2 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 275
Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/2 275
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Ref.I/II/041/2021/2
277
* TOP Ö 4.1.3 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 278
Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/3 278
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Ref.I/II/041/2021/3
280
* TOP Ö 4.1.4 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 281
Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/4 281
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Ref.I/II/041/2021/4
283
* TOP Ö 4.1.5 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 284
Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021/5 284
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Ref.I/II/041/2021/5
286
* TOP Ö 4.1.6 Stellenplan 2022 - Stellenschaffungen 287
Sitzungsvorlage Ref.I/II/041/2021 287
1_Sachverhalt Ref.I/II/041/2021 290
2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2022 Ref.I/II/041/2021 295
3
3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen Ref.I/II/041/2021 334
4_POA-Tischvorlage vom 18.10.2021_Aktualisierter Sachverhalt Ref.I/II/041/2021 544
5_Ergänzung zu TOP 1 Ref.I/II/041/2021 550
6_Nachtrag zu 4.1.6 vom 12.11.2021 Ref.I/II/041/2021 551
* TOP Ö 4.1.7 Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des
Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 gemäß § 71 SGB VIII
553
Bericht J/037/2021 553
Gutachten des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt
Nürnberg für das Jahr 2022 J/037/2021
555
* TOP Ö 4.2.1 Stellenplan 2022 - Stellenhebungen 556
Sitzungsvorlage Ref.I/II/042/2021 556
1_Sachverhalt_Stellenhebungen Ref.I/II/042/2021 559
3_Liste_Stellenhebungen StR-Vorlage Ref.I/II/042/2021 561
* TOP Ö 4.2.2 Stellenplan für Lehrkräfte 563
Sitzungsvorlage Ref.I/II/044/2021 563
* TOP Ö 4.3.1 Stellenplan 2022 - Stellenanpassungen 566
Sitzungsvorlage Ref.I/II/043/2021 566
Sachverhalt_Stellenanpassungen Ref.I/II/043/2021 569
Anpassungsliste Ref.I/II/043/2021 570
* TOP Ö 4.4.1 Stellenplan 2022 - Gesamtstellenplan 576
Sitzungsvorlage Ref.I/II/050/2021 576
* TOP Ö 5 Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025 578
Sitzungsvorlage Stk/025/2021 578
5.1 MIP-Änderungsanträge Stk/025/2021 580
5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen Stk/025/2021 630
* TOP Ö 6.1 Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2022 636
Sitzungsvorlage Stk/026/2021 636
Maßnahmenliste 2022 Stk/026/2021 638
BuV-Beschluss Stk/026/2021 642
* TOP Ö 6.2 Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2022 643
Sitzungsvorlage Stk/028/2021 643
6.2 Änderungsanträge Stk/028/2021 645
6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2022 Stk/028/2021 699
* TOP Ö 6.4 Haushaltsvollzug 2022 704
Sitzungsvorlage Stk/029/2021 704
Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2022 Stk/029/2021 707
* TOP Ö 6.5 Wirtschaftspläne 2022 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt 713
Sitzungsvorlage Ref.I/II/051/2021 713
6.5.1 Klinikum Nürnberg Ref.I/II/051/2021 715
6.5.2 NERGIE VAG StWN Ref.I/II/051/2021 716
6.5.3 Noris inklusion Ref.I/II/051/2021 720
6.5.4 IGZ Ref.I/II/051/2021 721
6.5.5 NOA Ref.I/II/051/2021 729
6.5.6 wbg Ref.I/II/051/2021 737
6.5.7 NüSt Service Ref.I/II/051/2021 741
6.5.8 Klee Center Ref.I/II/051/2021 742
* TOP Ö 7.1 Haushaltssatzung 2022 für die von der Stadt verwalteten kommunalen
Stiftungen
747
4
Sitzungsvorlage Stk/032/2021 747
7.1 Satzung kommunale Stiftungen inklusive Rücklagen und Schuldenübersicht
Stk/032/2021
749
* TOP Ö 7.2 Sonderhaushaltspläne 2022 für die allgemeinen Stiftungen, die kommunal
verwaltet sind
751
Sitzungsvorlage Stk/033/2021 751
Antrag zum Sonderhaushaltsplan 2022 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen -
Verwaltung Stk/033/2021
753
7.2 Sonderhaushaltspläne allgemeine Stiftungen mit Rücklagenübersicht_NEU
Stk/033/2021
755
* TOP Ö 7.3 Sonderhaushaltspläne 2022 für die anderen kommunalen Stiftungen, die
nicht kommunal verwaltet sind
759
Sitzungsvorlage Stk/034/2021 759
7.3 Sonderhaushaltspläne anderer Stiftungen mit Rücklagenübersicht Stk/034/2021 761
5
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
SUN/035/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
21.09.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2022
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2022
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (§13 EBV) und der Betriebssatzung
für die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (§§ 3, 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 5
SUNBS), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. November 2016, wird der Wirtschaftsplan für
das Jahr 2022, bestehend aus
- Erfolgsplan (§ 14 EBV)
- Vermögensplan (§ 15 EBV)
- Stellenplan und Stellenübersicht (§ 16 EBV)
sowie die fünfjährige Finanzplanung 2021 bis 2025 (§ 17 EBV) vorgelegt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2.1Ö 2.1
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/035/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Kaufm. Angelegenheit – ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity–Aspekte
betroffen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
7
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/035/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag WerkA 21.09.2021:
Der Werkausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN) begutachtet den Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 202 1 bis 2025 und
empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:
1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs SUN für 2022 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 89.850.000 Euro
und in den Aufwendungen mit 96.300.000 Euro
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 95.826.000 Euro
ab.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen des Eigenbetriebs SUN wird auf 57.000.000 Euro festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebs SUN wird auf 68.269.000 Euro festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SUN wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.
Beschlussvorschlag StR 18.11.2021:
Der Gutachtenvorschlag des WerkA/SUN vom 21.09.2021 wird zum Beschluss erhoben.
8
1 ah re Abwasser reinigung in Nü rnberg
Wirtschaftsplan 2022
Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2025
Stand: 15. Juli 2021
100 J
Ö 2.1Ö 2.1
9
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
(Finanz- und Investitionsplanung 2021-2025)
Inhalt sverzeichnis Seite
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
1. Einführung A - 1
2. Ertrags- und Aufwandsentwicklung SUN Gesamt A - 2
3. Entwicklung nach Sparten im Erfolgsplan 2021-202 5 A - 5
4. Vermögensplan 2022 A - 5
5. Finanzplanung 2021 - 2025 A - 6
6. Investitionsprogramm 2021 - 2025 A - 7
--------------------------------------------------- -------------------------------------------
Anhänge:
Erfolgsplan 2020-2022 1
Erfolgsplan 2020-2025 (verdichtet) 3
Vermögensplan 2021-2022 5
Verpflichtungsermächtigungen 2022 6
Stellenplan 2021-2022 7
Finanzplan 2021 - 2025 8
Anlage zum Finanzplan 2021 – 2025 9
Investitionen 2021 – 2025 10
Investitionen 2022 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 11
Investitionen 2022 Abwasseranlagen 12
Investitionen 2021 – 2025 Abwasserableitung 13
Investitionen 2021 – 2025 Abwasserreinigung 14
- Einzelansätze Abwasserableitung 15
- Einzelansätze Abwasserreinigung 21
o Investitionsmaßnahmen Abwasserableitung 26
o Investitionsmaßnahmen Abwasserreinigung 68
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.07.2021
10
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 1
1. Einführung
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) entstand am
01.01.2006 durch den Zusammenschluss des Stadtentwässerungsbetriebs Nürnberg (StEB)
und des Chemischen Untersuchungsamtes (UA). Er gliedert sich in die nachfolgenden drei
Werkbereiche.
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung
(Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt
es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.
Bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften,
insbesondere die Regelungen in den jeweiligen Wasserrechtsbescheiden, einzuhalten. Zu einer
ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört auch die Entsorgung der anfallenden Rest-
stoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut). Hier sind abfallrechtliche Vor-
schriften zu beachten.
Darüber hinaus werden die Grundstücksentwässerungsanlagen im Rahmen des Satzungsvoll-
zugs genehmigt und überwacht. Industrielle Einleitungen werden zum Schutz des Kanalnetzes,
des Grundwassers und der Abwasserreinigung kontrolliert.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für
Umweltanalytik. Er erbringt überwiegend Leistungen für den Werkbereich Stadtentwässerung
durch abwasseranalytische Untersuchungen im Rahmen der Eigenüberwachung und der Pro-
zessanalytik sowie Industrieabwasseruntersuchung im Rahmen der satzungsgemäßen Indust-
rieabwasserkontrolle.
Darüber hinaus werden chemische Untersuchungen und die Beurteilung von Wasser, Boden,
Luft, technischen Produkten und Materialien durchgeführt, einschlägige Beratungsleistungen
erbracht und Studien erstellt. Diese Aufgaben werden auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats
und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg sowie für Dritte erfüllt.
Die Leistungen für Dritten sind nur möglich, soweit neben den Pflichtaufgaben zusätzliche freie
Kapazitäten verfügbar sind.
Im kaufmännischen Bereich sind die Querschnittsaufgaben Personal, Finanz- und Rech-
nungswesen, Beiträge und Gebühren, Einkauf und Hausverwaltung und die IT-technische Be-
treuung angesiedelt.
Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser
Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden.
11
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 2
2. Ertrags- und Aufwandsentwicklung SUN Gesamt
Die geplanten handelsrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2022 – 2025 sind geprägt durch
ein aufgrund der Gebührensenkung geringeres Ertragsniveau in Höhe von etwa 90 Mio. EUR.
Die geplanten Aufwendungen steigen auf etwa 96 bis 102 Mio. EUR. Die HGB Ergebnisse ge-
hen für 2022 wie in der Gebührenkalkulation vorgesehen in ein Minus. Das negative Ergebnis in
Höhe von ca. 6,5 Mio. EUR wird durch eine Entnahme aus der Rückstellung für Gebührenrück-
erstattung gedeckt. Dies wird für den Gebührenkalkulationszeitraum 2020 - 2023 kontinuierlich
fortgesetzt und so die Rückstellung für Gebührenrückerstattung sukzessive abgebaut werden.
Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Erlöse 110.458 109.453 108.446 109.544 91.460 89.058 89.850 89.77 2 89.686 89.514
Aufwendungen 86.957 89.133 90.020 92.390 93.135 95.058 96.300 98.202 100 .336 101.994
HGB Ergebnis 23.501 20.320 18.426 17.154 -1.675 -6.000 -6.450 -8.430 -10 .650 -12.480
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
in TEUR
Erlös- und Aufwandsentwicklung SUN
ohne Geb.erst.rückstellung
in TEUR
12
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 3
Die Erlöse und Erträge werden (ab 2020 Senkung Schmutzwassergebühr von 2,02 EUR auf
1,67 EUR, Niederschlagswassergebühr 0,65 EUR auf 0,43 EUR) sich auf einem Niveau von
etwa 89,5 Mio. € bis 90 Mio € stabilisieren.
Es wird ab 2020 der voraussichtliche Frischwasserverbrauch von 29,5 Mio. m³ auf 29,9 Mio. m³
nochmals leicht angehoben und damit eine Anpassung an die IST-Werte des vergangenen Jah-
res vorgenommen. Dieser dient als Gebührenbasis für die Schmutzwassergebühr (50,0 Mio.
EUR). Bei der Niederschlagswassergebühr bleibt der Planansatz voraussichtlich auf rund 12,3
Mio. EUR stabil. Das entspricht einer angeschlossenen Fläche von 27 Mio. m². Bei der Weiter-
verrechnung der Straßenentwässerungskosten 10,5 Mio. EUR (Vj. 9,5 Mio. EUR) wird mit leicht
steigenden Erlösen und den aktivierten Eigenleistungen (2,3 Mio. EUR) mit gleichbleibenden
Erlösen geplant. Die sonstigen Umsätze und Gebühren gehen in 2022 nach Einmaleffekten
2016 und 2017 weiter auf den ursprünglichen Pfad zurück. Die sonstigen betrieblichen Erträge
reduzieren sich von 6,2 Mio. EUR in 2020 auf 4,8 Mio. EUR in 2025 aufgrund zurückgehender
Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen.
Bei den Aufwendungen gehen wir in allen Bereichen von weitgehend gleichbleibenden bzw.
nur moderat steigenden Aufwendungen aus. Der Personalaufwand bleibt vorerst stabil, da
keine neuen Stellen geschaffen werden und von den geplanten Stellen des Vorjahres einige
endgültig unbesetzt bleiben können und voraussichtlich sukzessive dem Stellenplan entnom-
men werden.
Ist Ist Ist Ist Ist Prog. Plan Vor- schau Vor- schau Vor- schau
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Gesamt o. Geb.r.st. 110.458 109.453 108.446 109.544 91.460 89.058 89.850 89.77 2 89.686 89.514
Schmutzwasser 61.342 59.805 59.949 62.184 50.415 50.000 50.000 50.000 50. 000 50.000
Niederschlagswasser 18.634 18.815 18.707 18.681 12.493 12.260 12.260 12.260 12. 260 12.260
Strassenentwässerung 10.726 10.723 10.859 9.300 10.583 9.500 10.500 10.500 10.50 0 10.500
umlieg.Gemeinden 2.578 3.031 2.691 3.325 3.045 3.100 3.100 3.100 3.100 3.100
Sonst. Umsätze/ Gebühren 8.177 8.008 7.789 7.466 6.102 6.754 6.644 6.649 6.649 6.649
aktivierte Eigenleistungen 1.930 2.144 2.481 2.834 2.621 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250
Sonst. betriebl. Erträge 7.071 6.927 5.970 5.753 6.200 5.194 5.096 5.013 4.927 4.755
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
110.000
Erlöse und Erträge ohne Geb.erst.rückstellung
in TEUR
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 4
Die Aufwendungen steigen damit insgesamt um rund 3,2 Mio. Euro auf 96,3 Mio. Euro an.
Unter den zugrunde gelegten Planungsprämissen werden für den Werkbereich Umweltanalytik
jeweils ausgeglichene Jahresergebnisse erwartet.
Auswirkungen der Corona-Pandemie für 2020:
Da bisher trotz der wiederholten Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung kein Rück-
gang der Frischwassermenge aufgetreten ist, wurde in der Planung 2022 von einer nahezu
gleichbleibenden Frischwassermenge ausgegangen.
Die Ausgaben für die betriebliche Hygiene (Mund-Nasen-Bedeckungen und Desinfektionsmittel)
sind gestiegen, fallen aber bei der Größenordnung des üblichen Sachaufwandes bei SUN nicht
ins Gewicht.
Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Aufwendungen 86.957 89.133 90.020 92.390 93.135 95.058 96.300 98.202 100 .336 101.994
Steuern 1 1 12 1.292 566 362 362 362 368 366
sonstiger Aufwand 12.065 11.436 10.892 11.144 12.178 10.960 11.555 11.612 11. 582 11.609
Zinsaufwand 8.615 8.777 7.684 6.704 6.409 5.309 5.344 5.663 5.774 5.930
Sachaufwand 19.161 20.326 21.458 22.064 21.737 25.448 25.255 25.452 26. 057 26.390
Abschreibungen 24.684 24.596 24.491 24.229 24.183 24.300 25.000 25.800 26. 600 27.100
Personalaufwand 22.431 23.997 25.483 26.957 28.062 28.679 28.784 29.313 29. 955 30.599
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
Aufwendungen (HGB)
in TEUR
Aufwendungen (HGB)
in TEUR
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 5
3. Entwicklungen nach Sparten im Erfolgsplan 2021 - 2025
Auf die Sparten bezogen liegen keine besonderen Auffälligkeiten in der geplanten Erlös- und
Aufwendungsentwicklung vor.
4. Vermögensplan 2022
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 erneut einen Mittelbedarf von 95,8 Mio. EUR
(Prognose 2021: 87,4 Mio. EUR) aus.
Dieser Finanzbedarf resultiert :
– aus den Bauinvestitionen für den Werkbereich Stadtentwässerung und den damit ver-
bundenen Finanzierungskosten, sowie den zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe
von 59,2 Mio. EUR (Prognose 2021: 54,4 Mio. EUR)
– aus den regelmäßigen Tilgungsleistungen bestehender Bankdarlehen und den Tilgun-
gen fälliger Darlehen in Höhe von 30,1 Mio. EUR (Prognose 2021: 26,9 Mio. EUR)
– aus dem geplanten Verlust von 6,5 Mio. € (Prognose 2021: 6,0 Mio. €)
Für den Werkbereich Umweltanalytik sind keine Großinvestitionen vorgesehen.
Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt :
Einnahmen aus Nettoabschreibungen in Höhe von 20,2 Mio. EUR (Prognose 2021: 19,4 Mio.
EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind. Diese Beträge werden zur Tilgung von
Darlehen eingesetzt.
Einnahmen aus Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträgen sind in Höhe von 4,8 Mio.
EUR (Prognose 2021: 4,9 Mio. EUR) geplant.
Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) gehen die Kosten für Investitionen erst nach In-
betriebnahme der jeweiligen Maßnahmen über Abschreibungen und kalkulatorische Zin-
sen in die Gebührenrechnung ein. Neuinvestitionen müssen daher grundsätzlich über
Kreditaufnahmen finanziert werden.
Der Mittelbedarf für die anstehenden Investitionsmaßnahmen wird daher auch in 2021 durch die
Aufnahme von Bankdarlehen finanziert. Die Kreditaufnahme für 2022 mit 57 Mio. EUR (Prog-
nose 2021: 52,0 Mio. EUR) liegt in etwa auf Höhe der Investitionen.
Für Umschuldungen fälliger Darlehen sind 13,6 Mio. EUR vorgesehen (Prognose 2021: 10,7
Mio. EUR).
Auf Basis dieser Berechnungen belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
zum 31.12.2022 auf 299,5 Mio. EUR (Prognose 31.12. 2021: 259,0 Mio. EUR).
Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Er-
folgsplan vorgesehenen Erträge, das sind maximal 15,0 Mio. EUR, möglich. Kurzfristige Finan-
zierungen erfolgen über die Stadtkasse.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 6
5. Finanzplanung 2021 bis 2025
Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 einen Finanzbedarf von 485,5 Mio.
EUR aus. Darin sind 177,7 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten. Das Investitions-
volumen 2021 bis 2025 in technische Anlagen, einschließlich der Zwischenfinanzierung von An-
lagen im Bau und in bewegliches Vermögen, beträgt 263,3 Mio. EUR. Das geplante Investiti-
onsvolumen liegt pro Jahr zwischen 43,8 und 59,2 Mio. EUR. Die Unterschiede spiegeln die
verschiedenen Baufortschritte. Die Investitionen in technische Anlagen teilen sich wie folgt auf:
Abwasserableitung 2021 - 20 25 158,3 Mio. EUR
Abwasserreinigung 2021 - 20 25 81,2 Mio. EUR
Summe 239,5 Mio. EUR
Die Darlehensverbindlichkeiten des SUN konnten in den vergangenen Jahren wegen der tat-
sächlich unter Plan liegenden Investitionen der Vorjahre entgegen der Planungen deutlich zu-
rückgeführt werden. Aufgrund des geplanten Nachholbedarfs der notwendigen und wasser-
rechtlich gebotenen Neuinvestitionen des Planungshorizontes überschreiten die geplanten In-
vestitionsausgaben voraussichtlich das Abschreibungsvolumen und die geplanten Kostenerstat-
tungen Dritter (Kanalherstellungsbeiträge). Dies führt innerhalb des Planungshorizontes zu ei-
ner Ausdehnung der Neuverschuldung.
Im Planungszeitraum 2021 bis 2025 stehen den Darlehenstilgungen in Höhe von 177,7 Mio.
EUR Kreditaufnahmen in Höhe von 253,0 Mio. EUR gegenüber.
Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Darlehen von Kreditinstituten 306.187 289.639 228.479 239.808 223.203 259.043 299.493 33 7.168 370.993 399.303
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
in TEUR
Bankdarlehen 2016 - 2025
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 15.07.2020 A - 7
6. Investitionsprogramm 2021 - 2025
Die einzelnen Investitionen, getrennt nach den Bereichen Abwasserableitung und Abwasserrei-
nigung, sind in den beigefügten Investitionslisten und Einzelblättern dargestellt. Es ergeben sich
folgende Investitionsschwerpunkte für 2022:
6.1 Abwasserableitung (2022: 31,7 Mio. EUR)
6.2 Abwasserreinigung (2022: 19,4 Mio. EUR)
6.3 Labor für Umweltanalytik
Zur Aufrechterhaltung eines effizienten Laborbetriebes werden laufend Ersatzinvestitionen für
abgenutztes und technisch veraltetes Gerät und Inventar vorgenommen. Für 2022 sind hier 1,3
Mio. EUR vorgesehen.
Die aufwändigsten Investitionsprojekte der
Abwasserableitung in 2022 nach Investitionshöhe in Mio. €:
Kanalerneuerung 10,4
Kanalerschließung 5,5
Generalsanierung Siedlungen-Süd 4,3
Kanalumbindung 2,5
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 2,5
Regenrückhaltebecken Wertachstraße 2,1
Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1,5
Netzsanierung Kornburg 1,1
Frankenschnellweg Tunnel 0,8
Die aufwändigsten Investitionsprojekte der
Abwasserreinigung in 2022 nach Investitionshöhe in Mio. €:
Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 5,5
Kläranlagenausbau 3,4
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 1,7
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 1,5
Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1,4
Klärschlammverwertung Nürnberg 1,3
Modernisierung Wasserweg KW 1 0,9
Beleuchtungsanlagen KW 1 0,9
Vorbeugender Brandschutz 0,5
Erweiterung der mechanischen Anlagen 0,5
Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 0,5
Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 0,3
Weitergehende Abwasserreinigung 0,3
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
ERFOLGSPLAN 2020 Ist - 2022 Plan
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
Umsatzerlöse
1.1. Einleit.gebühr Schmutzwasser 50.415 0 0 50.415 50.00 0 0 0 50.000 50.000 0 0 50.000
1.2. Einleit.gebühr Niederschlagswasser 12.493 0 0 12.49 3 12.260 0 0 12.260 12.260 0 0 12.260
Erlösschmälerung wg. Rückstellung 9.749 0 0 9.749 0 0 0 0
1.3. Einleit.gebühr Grundwasser 111 0 0 111 160 0 0 160 160 0 0 160
1.4. Starkverschmutzungszuschlag 887 0 0 887 1.200 0 0 1.200 1.200 0 0 1.200
1.5. Straßenentwässerung 10.583 0 0 10.583 9.500 0 0 9.500 10 .500 0 0 10.500
1.6. Einleit.gebühr umliegender Gemeinden 3.045 0 0 3.04 5 3.100 0 0 3.100 3.100 0 0 3.100
1.7. Untersuchungsgebühren Analytik 0 0 2.960 2.960 0 0 2.8 64 2.864 0 0 3.014 3.014
1.8. sonstige Gebühren und Entgelte 1.137 0 0 1.137 1.430 0 0 1.430 1.415 0 0 1.415
1.9. weitere Umsatzerlöse 891 50 65 1.007 935 65 100 1.100 72 2 48 85 855
Summe Umsatzerlöse 89.311 50 3.025 92.387 78.585 65 2.964 8 1.614 79.357 48 3.099 82.504
2. aktivierte Eigenleistungen 2.538 0 83 2.621 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250
sonstige betriebliche Erträge
3.1. betriebliche Nebenerträge 193 22 1 217 205 17 0 222 205 1 7 0 222
3.2. Auflösung von Sonderposten/Rückstell. 5.965 18 0 5. 983 4.972 0 0 4.972 4.874 0 0 4.874
3.3. Auflösung von Geb.erst.rückst. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe sonstige betriebliche Erträge 6.158 40 1 6.200 5.1 77 17 0 5.194 5.079 17 0 5.096
Summe 1 - 3 ERTRÄGE/ERLÖSE 98.007 90 3.109 101.208 85.9 62 82 3.014 89.058 86.636 65 3.149 89.850
Material u. Instandhaltung
4.1. Betriebsmittel und Energie
4.1.1. Verbrauchsmittel/Chemikalien -2.787 -2 -143 -2.93 2 -2.250 -2 -135 -2.387 -2.280 -2 -173 -2.455
4.1.2. Verbrauchsmittel/Material -1.242 -32 -228 -1.502 - 1.508 -17 -238 -1.763 -1.505 -23 -238 -1.765
4.1.3. Energie: Strom Wasser Heizöl -3.366 -6 -1 -3.374 - 3.619 -8 0 -3.627 -3.902 -8 0 -3.910
Summe Betriebsmittel und Energie -7.395 -40 -372 -7.808 -7.377 -27 -373 -7.777 -7.687 -33 -411 -8.130
4.2. Aufwand für bezogene Leistungen
4.2.1. Instandhaltung Maschinen u.techn.Anl. -6.118 -5 -15 -6.138 -7.510 -5 -16 -7.531 -6.984 -5 -16 -7.005
4.2.2. Instandhaltung Gebäude/Grundstücke -3.659 -294 - 1 -3.954 -3.620 -130 0 -3.750 -3.645 -155 0 -3.800
4.2.3. Instandhaltung Geschäftsausstattung -84 -26 -260 -371 -107 -87 -306 -500 -90 -24 -306 -420
4.2.4. Beseitigung Betriebs- und Sondermüll -3.461 -2 - 3 -3.466 -5.890 0 0 -5.890 -5.900 0 0 -5.900
Summe Aufwand für bezogene Leistungen -13.322 -327 -27 9 -13.929 -17.127 -222 -322 -17.671 -16.619 -184 -322 -17.12 5
Summe Material u. Instandhaltung -20.717 -367 -651 -21.737 -24.504 -249 -695 -25.448 -24.306 -217 -733 -25.255
Personalaufwand
5.1. Bezüge Arbeitnehmer und Beamte -15.183 -2.914 -3.0 86 -21.183 -15.690 -2.510 -3.360 -21.560 -15.640 -2.570 -3. 300 -21.510
5.2. gesetzliche Sozialversicherung -2.897 -779 -620 -4. 296 -3.133 -687 -680 -4.500 -3.043 -710 -664 -4.417
5.3. Altersvorsorge und Versorgungsbezüge -1.164 -1.17 6 -243 -2.583 -1.256 -1.089 -274 -2.619 -1.229 -1.359 -269 -2 .857
Summe Personalaufwand -19.244 -4.869 -3.949 -28.062 -20.079 -4.286 -4.314 -28.679 -19.912 -4.639 -4.233 -28.784
6. Abschreibungen -23.504 -279 -400 -24.183 -24.300 0 0 -24.300 -25.000 0 0 -25.000
davon Beteiligung KSV-GmbH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2022 Plan 2020 Ist 2021 Prognose
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S1-2 - 1 -
18
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
ERFOLGSPLAN 2020 Ist - 2022 Plan
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
2022 Plan 2020 Ist 2021 Prognose
Sonstige betriebliche Aufwendungen
7.1. sonstige Personalaufwendungen -215 -162 -39 -417 -35 9 -191 -47 -597 -359 -191 -47 -597
7.2. Leiharbeitskräfte -87 -37 -2 -125 -3 -40 -2 -45 -3 -40 -2 - 45
7.3. Kostenanteile der Stadt Nürnberg -362 -809 -1 -1.17 2 -373 -750 -2 -1.125 -373 -750 -2 -1.125
7.4. Verwaltungskostenumlage der Stadt -1.339 -717 -13 - 2.068 -1.350 -720 -10 -2.080 -1.350 -720 -10 -2.080
7.5. Mieten und Pachten -200 -30 -7 -237 -135 -22 -6 -163 -15 5 -22 -6 -183
7.6. Gebühren und Beiträge -810 -38 0 -849 -85 -38 -2 -125 - 80 -38 -2 -120
7.7. Dienstleistungen Dritter,Beratung -966 -1.052 -401 -2.421 -670 -1.025 -420 -2.115 -1.130 -1.060 -440 -2.630
7.8. Abwasserabgabe -4.095 0 0 -4.095 -4.000 0 0 -4.000 -4.00 0 0 0 -4.000
7.9. allg. Verwaltungskosten, Wertberichtig. -152 -121 -10 -283 -165 -131 -17 -313 -210 -143 -17 -370
7.10. Versicherungen -139 0 -5 -144 -135 0 -7 -142 -143 0 -7 -15 0
7.11. Abbruchkosten -367 0 0 -367 -255 0 0 -255 -255 0 0 -255
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -8.732 -2.966 -478 -12.178 -7.530 -2.917 -513 -10.960 -8.058 -2.964 -533 -11.555
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 8 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9.1. Zinsen für kurzfristige Geldmittel 0 -62 0 -62 0 -2 5 0 -25 0 -25 0 -25
9.2. Darlehenszinsen an den Kreditmarkt 0 -3.371 0 -3.37 1 0 -3.000 0 -3.000 0 -3.800 0 -3.800
9.3. abzüglich Bauzeitzinsen 0 330 0 330 0 350 0 350 0 350 0 350
9.4. Zinsen aus Rückstellungen -1.883 -1.040 -390 -3.314 -1.928 -307 -400 -2.634 -1.368 -218 -284 -1.869
Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.883 -4.143 -390 -6.417 -1.928 -2.982 -400 -5.309 -1.368 -3.693 -284 -5.344
SUMME 4. - 9. AUFWENDUNGEN - 74.080 - 12.616 - 5.86 8 - 92.569 - 78.341 - 10.434 - 5.922 - 94.696 - 78. 644 - 11.513 - 5.783 - 95.938
Steuern vom Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern -566 0 0 - 566 -362 0 0 -362 -362 0 0 -362
Summe AUFWENDUNGEN II Originäre Kosten - 74.646 - 1 2.616 - 5.868 - 93.135 - 78.703 - 10.434 - 5.922 - 95.058 - 79.006 - 11.513 - 5.783 - 96.300
JAHRESERGEBNIS VOR UMLAGEN + 23.361 - 12.526 - 2.759 + 8.076 + 7.259 - 10.352 - 2.908 - 6.000 + 7.630 - 11 .448 - 2.634 - 6.450
Summe Belastungen - 55.970 - 3.259 - 8.405 - 67.634 - 55.445 - 3.259 - 8.405 - 51.104 - 56.265 - 3.258 - 8.404 - 67.929
Summe Entlastungen + 42.185 + 15.784 + 9.665 + 67.634 + 42.185 + 13.611 + 11.313 + 51.104 + 42.185 + 14.706 + 11. 038 + 67.929
JAHRESERGEBNIS NACH UMLAGEN + 9.576 0 - 1.499 + 8.077 - 6.000 0 0 - 6.000 - 6.450 0 0 - 6.450
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S1-2 - 2 -
19
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
ERFOLGSPLAN 2020-2025 (verdichtet)
in TEUR
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
1. Umsatzerlöse 89.311 50 3.025 92.387 78.585 65 2.964 81.614 79.357 48 3.099 82.504
2. Nebenerlöse 2.538 0 83 2.621 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250
3. sonstige betriebliche Erträge 6.158 40 1 6.200 5.177 17 0 5.194 5.079 17 0 5.096
4. Interne Umsätze 2.635 14.581 2.865 20.078 2.636 12.405 4.513 19.554 2.636 13.501 4.239 20.374
SUMME 1. - 4. ERTRÄGE/ERLÖSE 100.642 14.671 5.974 121.286 88.598 12.487 7.527 108.612 89.272 13.566 7.388 110.224
5. Materialaufwand/Instandhaltung -20.717 -367 -651 -21.737 -24.504 -249 -695 -25.448 -24.306 -217 -733 -25.255
6. Personalaufwand -19.244 -4.869 -3.949 -28.062 -20.079 -4.286 -4.314 -28.679 -19.912 -4.639 -4.233 -28.784
7. Abschreibungen -23.504 -279 -400 -24.183 -24.300 0 0 -24.300 -25.000 0 0 -25.000
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -8.732 -2.967 -477 -12.178 -7.530 -2.917 -513 -10.960 -8.058 -2.964 -533 -11.555
a) davon Kosten der Stadt -1.701 -1.526 -14 -3.240 -1.723 -1.470 -12 -3.205 -1.723 -1.470 -12 -3.205
b) davon Abwasserabgabe -4.095 0 0 -4.095 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 8 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.883 -4.143 -390 -6.417 -1.928 -2.982 -400 -5.309 -1.368 -3.693 -284 -5.344
SUMME 5. - 10. AUFWENDUNGEN -74.080 -12.617 -5.867 -92.569 -78.341 -10.434 -5.922 -94.696 -78.644 -11.513 -5.783 -95.938
sonstige Steuern -566 0 0 -566 -362 0 0 -362 -362 0 0 -362
Außerordentliches Kosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Aufwendungen II (Originäre Kosten) -74.646 -12.617 -5.867 -93.135 -78.703 -10.434 -5.922 -95.058 -79.006 -11.513 -5.783 -96.300
Uml./Verr. SUN/S 0 -2.053 -583 -2.636 0 -2.053 -583 -2.636 0 -2.053 -583 -2.636
Uml./Verr. SUN/K -13.556 0 -1.022 -14.578 -11.383 0 -1.022 -12.405 -12.478 0 -1.022 -13.500
Uml./Verr. SUN/U -2.865 0 0 -2.865 -4.513 0 0 -4.513 -4.238 0 0 -4.238
Aufwendungen III (Gesamtkosten) -91.067 -14.670 -7.472 -113.214 -94.599 -12.487 -7.527 -114.612 -95.722 -13.566 -7.388 -116.674
JAHRESERGEBNIS 9.576 0 -1.499 8.077 -6.000 0 0 -6.000 -6.450 0 0 -6.450
Kassenkredite gem Art. 73 GO 16.900 14.800 15.000
2020 Ist 2022 Plan 2021 Prognose
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S3-4 - 3 -
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
ERFOLGSPLAN 2020-2025 (verdichtet)
in TEUR
1. Umsatzerlöse
2. Nebenerlöse
3. sonstige betriebliche Erträge
4. Interne Umsätze
SUMME 1. - 4. ERTRÄGE/ERLÖSE
5. Materialaufwand/Instandhaltung
6. Personalaufwand
7. Abschreibungen
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) davon Kosten der Stadt
b) davon Abwasserabgabe
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
SUMME 5. - 10. AUFWENDUNGEN
sonstige Steuern
Außerordentliches Kosten
Aufwendungen II (Originäre Kosten)
Uml./Verr. SUN/S
Uml./Verr. SUN/K
Uml./Verr. SUN/U
Aufwendungen III (Gesamtkosten)
JAHRESERGEBNIS
Kassenkredite gem Art. 73 GO
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
SUN/S
Stadtent-
wässerung
SUN/K
kaufm.
Bereich
SUN/U
Umwelt-
analytik
Gesamt
SUN
79.360 50 3.099 82.509 79.360 50 3.099 82.509 79.360 50 3.099 82.509
2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250 2.200 0 50 2.250
4.996 17 0 5.013 4.910 17 0 4.927 4.738 17 0 4.755
2.636 14.347 4.275 21.256 2.636 14.894 4.307 21.837 2.636 15.540 4.332 22.508
89.192 14.414 7.424 111.028 89.106 14.961 7.456 111.522 88.934 15.607 7.481 112.020
-24.526 -217 -710 -25.452 -25.131 -217 -710 -26.057 -25.464 -217 -710 -26.390
-20.025 -4.967 -4.321 -29.313 -20.431 -5.111 -4.413 -29.955 -20.837 -5.273 -4.490 -30.599
-25.800 0 0 -25.800 -26.600 0 0 -26.600 -27.100 0 0 -27.100
-8.076 -3.005 -532 -11.612 -8.096 -2.955 -532 -11.582 -8.098 -2.980 -532 -11.609
-1.093 -750 -12 -3.205 -1.093 -750 -12 -3.205 -1.093 -750 -12 -3.205
-4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
-1.235 -4.172 -256 -5.663 -951 -4.626 -197 -5.774 -699 -5.086 -145 -5.930
-79.662 -12.361 -5.819 -97.840 -81.209 -12.909 -5.852 -99.968 -82.198 -13.556 -5.877 -101.628
-362 0 0 -362 -368 0 0 -368 -366 0 0 -366
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
-80.024 -12.361 -5.819 -98.202 -81.577 -12.909 -5.852 -100.336 -82.564 -13.556 -5.877 -101.994
0 -2.053 -583 -2.636 0 -2.052 -582 -2.634 0 -2.051 -582 -2.633
-13.323 0 -1.022 -14.345 -13.872 0 -1.022 -14.894 -14.518 0 -1.022 -15.540
-4.275 0 0 -4.275 -4.307 0 0 -4.307 -4.332 0 0 -4.332
-97.622 -14.414 -7.424 -119.458 -99.756 -14.961 -7.456 -122.172 -101.414 -15.607 -7.481 -124.500
-8.430 0 0 -8.430 -10.650 0 0 -10.650 -12.480 0 0 -12.480
15.000 14.900 14.900
2025 Vorschau 2024 Vorschau 2023 Vorschau
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Erfolg S3-4 - 4 -
21
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Vermögensplan 2021-2022 2022
(in TEUR) Plan Prognose Plan
I. Mittelverwendung
1. Investitionen 60.660 54.404 59.175
- Abwasserableitung 35.537 30.834 31.711
- Abwasserreinigung 19.522 19.520 19.407
- bewegliches Vermögen und sonstiges 5.251 3.700 7 .707
- Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 350 3 50
- Finanzanlagen Ausleihung KSV 0 0 0
2. Periodenergebnis - Verlust 7.428 6.000 6.450
3. Darlehenstilgung 26.600 26.900 30.100
4. Mehrung sonstiger Aktiva 1.919 0 1
(Umlaufvermögen)
5. Minderung sonstiger Passiva 100 100 100
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
S u m m e 96.707 87.404 95.826
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 20.126 19.428 20.226
- Abschreibungen auf Anlagevermögen 25.000 24.300 25.000
- Wertberichtigung auf Ausleihungen KSV 0 0 0
- Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen -4.874 - 4.872 -4.774
2. Zuschüsse
- vom Bund und Land 0 0 0
- Kostenerstattung Dritter (Beiträge) 2.000 2.000 2.000
3. Periodenergebnis - Gewinn 0 0 0
4. a) Kreditaufnahme für Investitionen 59.000 52.000 57.000
b) Kreditaufnahme für Umschuldungen 12.000 10.740 13.550
5. Mehrung sonstiger Passiva 3.581 2.520 3.050
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
6. Minderung sonstiger Aktiva 0 716 0
(Umlaufvermögen)
S u m m e 96.707 87.404 95.826
2021
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Vermög S5 - 5 - 22
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Hauptansätze
Summe
VE
Ausgaben
2021
Ausgaben
2022
Ausgaben
2023
Ausgaben
2024
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 2.975 725 750 1.500
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 89 14 25 50
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 3.281 824 1.244 1.213
94250 Gebeitssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 0 0 0 0
94450 Südostsammler 0 0 0 0
94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 11.863 4.786 3.572 3.505
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 0 0 0 0
95400 Kanalerschließung 1.991 1.749 242 0
95600 Kanalumbindung 4.267 1.256 1.559 1.452
95700 Kanalerneuerung 14.073 7.835 3.836 2.402
95801 Kanaldatenbank 0 0 0 0
I002 Maßnahme Dritter 0 0 0 0
I105 Zerzabelshofsammler 2.496 21 225 2.250
I106 Netzsanierung Kornburg 1.463 1.030 407 26
I148 Frankenschnellweg Tunnel 0 0 0 0
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 5.050 1.750 2.000 1.300
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 340 140 100 100
PI1085 Gebietserschließung 0 0 0 0
Summe Abwasserableitung 47.888 20.130 13.960 13.798
96700 Kläranlagenausbau 6.248 3.148 1.800 1.300
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 394 294 50 50
I127 Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2 112 103 9 0
I128 Schutz Serverräume SUN 608 452 118 38
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 0 0 0 0
I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund 210 210 0 0
I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 390 140 100 150
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 210 210 0 0
I181 Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik 89 77 12 0
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 0 0 0 0
I183 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 1.789 839 750 200
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.330 905 425 0
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 2.781 1.806 975 0
I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken 70 70 0 0
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 5.100 1.400 1.600 2.100
I188 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 461 193 135 133
I189 KRITIS Abwasserreinigung 11 11 0 0
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 20 20 0 0
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 553 388 115 50
PI1131 Energiekonzept 5 5 0 0
PI1134 Weitergehende Abwasserreinigung 0 0 0 0
Summe Abwasserreinigung 20.381 10.271 6.089 4.021
Summe Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 68.269 0 30.401 20.049 17.819
Inanspruchnahme VE 2021 36.759 28.651 6.639 1.465 4
nachrichtlich:
Kreditaufnahme lt. Finanzplan 201.000 57.000 54.000 48. 000 42.000
Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 (in TEUR)
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx VE_S 6 - 6 - 23
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Stellenübersicht/
Stellenplan A+B Stellen
Ist-
Besetz.
Stellen
Plan Stellen
Ist-
Besetz.
Stellen
Plan Stellen
Ist-
Besetz.
Stellen
Plan Stellen
Ist-
Besetz.
Stellen
Plan Stellen
Stellen
Plan Ist-Besetz. Personen
Vollzeitäquivalente VZÄ 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21 2022 31.5.21 2022 31.5.21 31.5.21
Entgeltgruppen
AT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0
E15 1,00 0,00 1,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,51 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 2,51 3
E14 4,00 3,85 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 4,00 3,85 4
E13 4,00 3,00 4,00 1,56 0,66 1,56 0,64 0,00 0,64 0,00 0,00 0,00 6,20 6,20 3,66 4
E12 23,00 19,79 23,00 4,84 5,43 4,84 2,00 3,00 2,00 0,00 0,00 0 ,00 29,84 29,84 28,22 30
E11 34,50 28,64 34,50 3,50 4,50 3,50 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 0 ,00 41,00 41,00 36,14 39
E10 13,00 12,74 13,00 1,00 0,00 1,00 5,00 4,51 5,00 2,00 0,00 2 ,00 21,00 21,00 17,25 18
E9a 26,00 23,46 26,00 26,54 25,35 26,54 5,11 5,47 5,11 0,00 0, 00 0,00 57,65 57,65 54,28 62
E9b 11,00 11,61 11,00 2,35 2,77 2,35 5,82 5,64 5,82 0,00 0,00 0 ,00 19,17 19,17 20,02 21
E9c 13,00 11,75 13,00 0,00 0,00 0,00 2,00 1,44 2,00 0,80 0,00 0 ,80 15,80 15,80 13,19 14
E8 75,00 69,45 75,00 14,71 15,16 14,71 8,40 6,77 8,40 0,00 0,0 0 0,00 98,11 98,11 91,38 98
E7 24,50 26,57 24,50 6,00 5,78 6,00 3,55 3,55 3,55 1,00 1,00 1, 00 35,05 35,05 36,90 40
E6 43,47 40,94 43,47 0,53 0,00 0,53 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0, 00 46,00 46,00 42,94 46
E5 7,00 5,33 7,00 0,00 0,00 0,00 2,63 2,64 2,63 6,00 0,00 6,00 1 5,63 15,63 7,97 9
E4 21,00 21,01 21,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,62 2, 00 23,00 23,00 21,63 26
E3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0
E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0
E1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0
Summe Beschäftigte 300,47 278,14 300,47 63,03 61,65 63,03 40,15 38,53 40,15 11,80 1,62 11,80 415,45 415,45 379,94 414
Besoldungsgruppen
B2 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,90 1,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,90 1
A16 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 1
A15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
A14 3,00 2,78 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 2,78 3
A13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 2,00 2
A12 4,00 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 3,00 2,75 3,00 0,00 0,00 0,00 7,00 7,00 6,75 7
A11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
A10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
A9 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1 ,00 1,00 1,00 1
A8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1 ,00 1,00 2,00 2
A7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,87 1,33 0,87 0,00 0,00 0,00 0 ,87 0,87 1,33 2
A6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0
Summe Beamte 9,00 7,78 9,00 0,00 0,00 0,00 8,87 9,98 8,87 0,0 0 0,00 0,00 17,87 17,87 17,76 19
Beschäftigtengruppen
Summe Beschäftigte 300,47 278,14 300,47 63,03 61,65 63,03 40,15 38,53 40,15 11,80 1,62 11,80 415,45 415,45 379,94 414
Summe Beamte 9,00 7,78 9,00 0,00 0,00 0,00 8,87 9,98 8,87 0,0 0 0,00 0,00 17,87 17,87 17,76 19
ltd. Angestellte (AT) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
Gesamt 309,47 285,92 309,47 63,03 61,65 63,03 49,02 48,51 49,02 11,80 1,62 11,80 433,32 433,32 397,70 433
Schwerbehindertenvertretung 0,10 0,10
433,42 433,42 GESAMT 433
Azubis 17
Stud.Sem 2
GESAMT 452
Gesamt SUN SUN/S SUN/U SUN/K Stellenplan Teil B Gesamt SUN
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx StellenplanS7 - 7 -
24
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Finanzplan 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 Summe
in TEUR Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau
I. Mittelverwendung
1. Investitionen 54.404 59.175 55.500 50.400 43.800 263.279
- Abwasserableitung 30.834 31.711 32.171 31.785 31.8 46 158.347
- Abwasserreinigung 19.520 19.407 19.465 14.765 8.04 1 81.198
- bewegliches Vermögen und sonstiges 3.700 7.707 3 .514 3.500 3.563 21.984
- Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 350 3 50 350 350 1.750
- Finanzanlagen Ausleihungen KSV 0 0 0 0 0 0
2. Periodenergebnis - Verlust 6.000 6.450 8.430 10.650 12.480 44.010
3. Darlehenstilgung 26.900 30.100 36.200 40.500 44.000 177.700
4. Mehrung sonstiger Aktiva 0 1 0 0 2 3
(Umlaufvermögen)
5. Minderung sonstiger Passiva 100 100 100 100 100 500
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
S u m m e 87.404 95.826 100.230 101.650 100.382 485 .492
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 19.428 20.226 21.109 21.994 22.667 105.424
- Abschreibungen auf Anlagevermögen 24.300 25.000 25.800 26.600 27.100 128.800
- Wertberichtigungen auf Ausleihungen KSV 0 0 0 0 0 0
- Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen -4.872 - 4.774 -4.691 -4.606 -4.433 -23.376
2. Zuschüsse
- vom Bund und Land 0 0 0 0 0 0
- Kostenerstattung Dritter (Beiträge) 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 10.000
3. Periodenergebnis - Gewinn 0 0 0 0 0 0
4. a) Kreditaufnahme für Investitionen 52.000 57.000 54.000 48.000 42.000 253.000
b) Kreditaufnahme für Umschuldungen 10.740 13.550 19.875 26.325 30.310 100.800
5. Mehrung sonstiger Passiva 2.520 3.050 3.246 3.329 3.405 15.550
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
6. Minderung sonstiger Aktiva 716 0 0 2 0 718
(Umlaufvermögen)
S u m m e 87.404 95.826 100.230 101.650 100.382 48 5.492
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Finanzplan S8 - 8 - 25
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlage zum Finanzplan 2021 - 2025
Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2021 2022 2023 2024 2025
(Cash-Flow-Rechnung) in TEUR Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau
Einnahmen
aus Forderungen für Umsatzerlöse 70.350 70.240 70.245 7 0.245 70.245
aus Straßenentwässerung Stadt 9.500 10.500 10.500 10.50 0 10.500
aus Forderungen für sonstige betriebliche Erträge 22 2 222 222 222 222
aus Kostendeckung der Stadt für die Umweltanalytik 1 .764 1.764 1.764 1.764 1.764
aus Zinsen 0 0 0 0 0
Einnahmen Erfolgsplan 81.836 82.726 82.731 82.731 82.731
Kanalherstellungsbeiträge 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Darlehen für Investitionen 52.000 57.000 54.000 48.000 42.000
Darlehen für Umschuldung 10.740 13.550 19.875 26.325 30 .310
Einnahmen Vermögensplan 64.740 72.550 75.875 76.325 74.3 10
Summe der Einnahmen 146.576 155.276 158.606 159.056 157. 041
Ausgaben
Betriebsmaterial, Instandhaltung 25.448 25.255 25.452 26.057 26.390
Personalaufwand 28.679 28.784 29.313 29.955 30.599
abzügl.: Zuführung Rückstellung Personalkosten 1.490 960 764 682 605
sonstige betriebliche Aufwendungen (Dritte) 7.755 8. 350 8.407 8.377 8.404
abzügl.: Zuführung Rückstellungen / Wertberichtigungen -4.010 -4.010 -4.010 -4.010 -4.010
sonstige betriebliche Aufwendungen (Stadt Nürnberg) 3.205 3.205 3.205 3.205 3.205
sonstige Steuern 0 0 0 0 0
Steuern vom EK und vom Ertrag 362 362 362 368 366
Zinsen für Pensionsrückstellung und Zinsen an die Stadt 2.659 1.894 1.713 1.324 980
Zinsen an den Kreditmarkt 3.000 3.800 4.300 4.800 5.300
Ausgaben Erfolgsplan 68.588 68.600 69.506 70.758 71.839
Investitionen Abwassersammlung 30.834 31.711 32.171 31. 785 31.846
Investitionen Abwasserreinigung 19.520 19.407 19.465 14 .765 8.041
Investitionen für bewegl. Vermögen und sonstiges 3.7 00 7.707 3.514 3.500 3.563
abzügl. Eigenleistung für Investitionen -2.250 -2.250 -2.250 -2.250 -2.250
Tilgung Darlehen an Bank 26.900 30.100 36.200 40.500 44. 000
Ausgaben Vermögensplan 78.704 86.675 89.100 88.300 85.20 0
Summe der Ausgaben 147.292 155.275 158.606 159.058 157.0 39
Unter-/Überdeckung der Periode -716 1 0 -2 2
Übertrag aus Vorperiode 718 2 3 3 1
Unter-/Überdeckung fortlaufend 2 3 3 1 3
= Unter-/Überdeckung plus = Guthaben
minus = Schul den
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Cash-flow S9 - 9 - 26
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionen 2021 - 2025
Bezeichnung bis 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2021 - 2025 2026 ff. Gesamt
Ist Prog PLAN Vor- schau Vor- schau Vor- schau Vor- schau über Projektlauf- zeit
Abwasserableitung 72.610 30.834 31.711 32.171 31.785 31.846 158.347 157.124 3 88.081
Abwasserreinigung 47.972 19.520 19.407 19.465 14.765 8.041 81.198 2.291 131.4 61
Summe 120.582 50.354 51.118 51.636 46.550 39.887 239.545 15 9.415 519.542
Zwischenfinanzierung für
Anlagen im Bau 350 350 350 350 350 1.750
Summe 50.704 51.468 51.986 46.900 40.237 241.295
Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.700 7.707 3.514 3.500 3.563 21.984
Gesamtinvestitionen 54.404 59.175 55.500 50.400 43.800 26 3.279
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsx Inv Zus. S10 - 10 - 27
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Investitionsplan 2022
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Investitionsumlage Summe
Kraftfahrzeug LKW und PKW 1.685.000
technische Ausstattung für Kanalbetrieb 240.000
technische Ausstattung für Klärwerksbereich 994.000
technische Ausstattung für die Ausbildung 93.000
Büro- und Geschäftsausstattung 553.000
Hard- und Software für die Datenverarbeitung 2.579.000
Laborausstattung für Analytik 699.000
Laborausstattung für Umweltmanagment 564.000
Investitionsumlage Zweckverband Schwarzachtal 300.000
7.707.000
davon als Ersatzbeschaffung: 5.298.000
davon als Neubeschaffung: 2.409.000
Gesamtsumme 7.707.000
Stand: 15.07.2021
2021_0715_Wipl 2022-2025(endg).xlsxbeweg-Vermögen S11 11
28
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2022
Hauptansatzfilter: Name: <>U*, Gesperrt: Nein
P
lHauptansätze, TEUR
Maßnahme
Plan 2022
TEUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 212
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 30
93200 Sanierung Kanalisation Wasserschutzgebiete 0
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstege n 2.498
94250 Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 78
94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 4.336
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 2.139
95400 Kanalerschließung 5.504
95600 sonstiger Kanalbau 2.515
95700 Kanalsanierung (Renovierung oder Erneuerung) 10 .360
95801 Kanaldatenbank 100
96700 Kläranlagenausbau 3.385
I002 Maßnahme Dritter 253
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 860
I105 Zerzabelshofsammler 30
I106 Netzsanierung Kornburg 1.111
I127 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 179
I128 Schutz Serverräume SUN 170
I148 Frankenschnellweg Tunnel 820
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 5.5 00
I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbun d 100
I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 100
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 455
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1. 525
I181 KW 2 - Ertüchtigung der Gebäudetechnik 55
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 920
I183 Klärwerk 2 - Modernisierung 1.548
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.418
I185 Klärwerk 1 - Modernisierung 1.681
I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken 10 0
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 1.300
I188 Erneuerung Automatisierungsstationen 285
I189 KRITIS Abwasserreinigung 66
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 200
PI1116 Klärwerk 1 - Erneuerung 473
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 496
PI1131 Energiekonzept 31
PI1132 Heizungskonzept 0
PI1134 Erweiterung der Nachklärbecken 285
Summe 51.118
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.707
Zinsen für Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350
Summe gesamt 59.175
Stand: 15.07.21 - 12 -
29
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Hauptansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
93102
Kanalisation Bebauungsplangebiete
35.674
1.233
41
212
1.036
1.500
3.000
5.789
28.652
93103
Erschließung Baugebiet Wetzendorf
562
22
30
30
30
50
100
240
300
93250
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet
Erlenstegen
44.600
5.504
2.526
2.498
2.420
2.488
2.425
12.357
26.739
94250
Gebeitssanierung Altenfurt /
Moorenbrunn
9.662
7.260
1.022
78
12
540
750
2.402
0
94450
Südostsammler
7.561
7.461
0
0
0
0
100
100
0
94800
Generalsanierung Siedlungen-Süd
57.000
11.373
1.159
4.336
6.837
7.144
7.010
26.486
19.141
94950
Regenrückhaltebecken Wertachstraße
14.855
7.205
5.368
2.139
110
31
2
7.650
0
95400
Kanalerschließung
10.700
614
1.599
5.504
2.499
484
0
10.086
0
95600
Kanalumbindung
31.799
10.273
3.071
2.515
3.313
3.117
2.903
14.919
6.607
95700
Kanalerneuerung
120.388
14.074
12.898
10.360
11.193
7.672
4.804
46.927
59.387
95801
Kanaldatenbank
575
395
80
100
0
0
0
180
0
I002
Maßnahme Dritter
893
11
629
253
0
0
0
882
0
I105
Zerzabelshofsammler
10.187
152
25
30
30
450
4.500
5.035
5.000
I106
Netzsanierung Kornburg
5.587
63
76
1.111
1.471
814
52
3.524
2.000
I148
Frankenschnellweg Tunnel
19.577
1.939
800
820
520
3.000
3.400
8.540
9.098
I177
Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb
+Analytik
13.233
1.235
1.373
1.525
2.500
4.000
2.600
11.998
0
I200
Reinvestitionen Kanalbetrieb
1.000
0
0
200
200
200
200
800
200
PI1085
Gebietserschließung
4.228
3.796
137
0
0
295
0
432
0
Summe Abwasserableitung
388.081
72.610
30.834
31.711
32.171
31.785
31.846
158.347
157.124
Summe Gesamt
388.081
72.610
30.834
31.711
32.171
31.785
31.846
158.347
157.124
Stand: 15.07.21
- 13
30
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Hauptansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
96700
Kläranlagenausbau
18.390
325
1.985
3.385
4.497
3.600
2.600
16.067
1.998
I087
Beleuchtungsanlagen KW 1
1.971
63
428
860
420
100
100
1.908
0
I127
Modernisierung Prozessleittechnik
Klärwerk 1 u. 2
875
488
44
179
147
17
0
387
0
I128
Schutz Serverräume SUN
1.515
174
181
170
646
235
75
1.307
34
I156
Klärwerk 1 Konzept zur
Klärschlammbehandlung
36.438
17.808
9.000
5.500
2.120
2.010
0
18.630
0
I172
Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und
Kälteverbund
400
0
0
100
300
0
0
400
0
I175
Grundleitungen Betriebsgelände SUN
865
0
65
100
200
200
300
865
0
I176
Ertüchtigung der
Schwachlastbelebungsanlage
1.470
114
601
455
300
0
0
1.356
0
I181
Klärwerk 2 -Ertüchtigung der
Gebäudetechnik
214
26
0
55
110
23
0
188
0
I182
Modernisierung Wasserweg KW 1
2.691
41
600
920
550
580
0
2.650
0
I183
Modernisierung elektr. Anlagen im
Klärwerk 2
10.716
1.096
2.919
1.548
3.253
1.500
400
9.620
0
I184
Modernisierung Anlagentechnik
Klärwerk 2
3.741
0
180
1.418
1.293
850
0
3.741
0
I185
Modernisierung elektr. Anlagen im
Klärwerk 1
7.030
424
395
1.681
2.580
1.950
0
6.606
0
I186
Erweiterung der Messtechnik in den
Klärwerken
240
0
40
100
100
0
0
240
0
I187
Klärschlammverwertung Nürnberg
12.207
7
1.500
1.300
2.000
3.200
4.200
12.200
0
I188
Modernisierung Prozessleittechnik KW
1 u. 2
1.422
0
66
285
276
270
266
1.163
259
I189
KRITIS Abwasserreinigung
113
0
31
66
16
0
0
113
0
PI1116
Erweiterung der mechanischen
Anlagen
3.449
2.246
634
473
96
0
0
1.203
0
PI1127
Vorbeugender Brandschutz
2.266
375
511
496
554
230
100
1.891
0
PI1131
Energiekonzept
693
575
80
31
7
0
0
118
0
PI1134
Weitergehende Abwasserreinigung
24.755
24.210
260
285
0
0
0
545
0
Summe Abwasserreinigung
131.461
47.972
19.520
19.407
19.465
14.765
8.041
81.198
2.291
Summe Gesamt
131.461
47.972
19.520
19.407
19.465
14.765
8.041
81.198
2.291
Stand: 15.07.21
- 14
31
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserableitung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Hauptansatz 93102
Kanalisation Bebauungsplangebiete
93102.001
Pauschalansatz
1.000
0
0
0
0
0
0
0
1.000
93102.003
Langwasser "Z"
1.300
0
0
0
0
0
0
0
1.300
93102.004
Tiefes Feld
10.400
0
0
50
500
1.000
2.000
3.550
6.850
93102.005
Schmalau-Ost
4.500
13
5
150
500
500
1.000
2.155
2.332
93102.006
Brunecker Straße
10.400
0
0
0
0
0
0
0
10.400
93102.008
Züricher Straße
449
1
36
12
0
0
0
48
400
93102.009
Am Feuchter Brücklein
2.400
0
0
0
0
0
0
0
2.400
93102.010
Wandererstraße (Quelle-Areal)
1.300
0
0
0
0
0
0
0
1.300
93102.011
Eslarner Straße
780
0
0
0
0
0
0
0
780
93102.012
Nördl. Ebermannstädter Straße
520
0
0
0
0
0
0
0
520
93102.013
Boxdorf-Ost
720
0
0
0
0
0
0
0
720
93102.014
Regensburger Straße 130
650
0
0
0
0
0
0
0
650
93102.016
Dorfäckerstraße
1.255
1.219
0
0
36
0
0
36
0
Summe Hauptansatz 93102
35.674
1.233
41
212
1.036
1.500
3.000
5.789
28.652
Hauptansatz 93103
Erschließung Baugebiet Wetzendorf
93103.001
Planungen
112
22
30
30
30
0
0
90
0
93103.002
BA1
450
0
0
0
0
50
100
150
300
Summe Hauptansatz 93103
562
22
30
30
30
50
100
240
300
Hauptansatz 93250
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet
Erlenstegen
93250.001
Pauschalansatz
28.003
0
0
0
500
800
900
2.200
25.803
93250.002
BA 1: In der Finstermail
3.627
3.424
203
0
0
0
0
203
0
93250.003
BA 2: Happurger- bis Pommelsbrunner
Straße
3.435
1.831
1.482
122
0
0
0
1.604
0
93250.004
BA 3: Zu den Kleingärten
3.262
249
681
1.862
468
2
0
3.013
0
93250.005
BA 4: Laufamholz Mitte Ost
3.136
0
160
464
1.249
657
571
3.101
35
93250.006
BA 5: Im Weller
3.137
0
0
50
203
1.029
954
2.236
901
Summe Hauptansatz 93250
44.600
5.504
2.526
2.498
2.420
2.488
2.425
12.357
26.739
Hauptansatz 94250
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
94250.027
Moorenbrunn Gleiwitzer Straße
1.901
1.861
0
0
0
0
40
40
0
94250.028
Hohenzollernstraße BA 1
759
606
1
0
0
152
0
153
0
94250.029
Hohenzollernstraße BA2 /
Welfenstraße BA1
1.912
1.557
25
0
0
330
0
355
0
94250.032
Wittelsbacherstraße BA 2/ Von-Soden-
Straße BA 3
1.574
1.264
0
0
0
0
310
310
0
94250.034
Hermann-Kolb-Straße
2.373
1.023
825
78
12
35
400
1.350
0
94250.035
An der Rundkapelle
115
92
0
0
0
23
0
23
0
94250.037
Oelser Straße / Gleiwitzer Straße
1.028
857
171
0
0
0
0
171
0
Stand: 15.07.21
- 15
32
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserableitung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Summe Hauptansatz 94250
9.662
7.260
1.022
78
12
540
750
2.402
0
Hauptansatz 94450
Südostsammler
94450.009
BA6: Regensburger Straße bis
Bayernstraße
7.561
7.461
0
0
0
0
100
100
0
Summe Hauptansatz 94450
7.561
7.461
0
0
0
0
100
100
0
Hauptansatz 94800
Generalsanierung Siedlungen-Süd
94800.001
Generalsanierung Siedlungen-Süd
3.220
164
0
0
0
0
0
0
3.056
94800.002
Siedlungen-Süd BA 5: SRK
Neulandsiedlung
11.718
10.831
887
0
0
0
0
887
0
94800.003
Siedlungen-Süd BA 1: Minervastraße
22.525
374
259
4.321
6.747
6.624
3.650
21.601
550
94800.005
Julius-Loßmann-Straße / Mausloch
1.217
4
3
5
5
5
60
78
1.135
94800.006
Siedlungen-Süd BA 3: Trierer Straße
14.030
0
0
0
15
15
500
530
13.500
94800.007
Siedlungen-Süd BA 4: Trierer Straße
4.290
0
10
10
70
500
2.800
3.390
900
Summe Hauptansatz 94800
57.000
11.373
1.159
4.336
6.837
7.144
7.010
26.486
19.141
Hauptansatz 94950
Regenrückhaltebecken Wertachstraße
94950.001
RRB Wertachstraße
14.855
7.205
5.368
2.139
110
31
2
7.650
0
Summe Hauptansatz 94950
14.855
7.205
5.368
2.139
110
31
2
7.650
0
Hauptansatz 95400
Kanalerschließung
95400.038
Heroldsberg
10.700
614
1.599
5.504
2.499
484
0
10.086
0
Summe Hauptansatz 95400
10.700
614
1.599
5.504
2.499
484
0
10.086
0
Hauptansatz 95600
sonstiger Kanalbau
95600.007
Lehrbergerstraße und Leyerstraße
1.365
0
0
0
0
0
0
0
1.365
95600.010
Stauraumerweiterung RÜB Neunhof
306
0
0
0
0
0
0
0
306
95600.013
Am Waldrand (Scherlesgraben)
2.236
0
0
0
0
0
0
0
2.236
95600.015
Auflassung PW Höfles
11.793
6.220
2.364
1.341
1.000
505
363
5.573
0
95600.016
Auflassung RÜ Volkacher Straße
3.310
3.053
138
119
0
0
0
257
0
95600.020
Königstorgraben Schacht S15
148
25
15
97
11
0
0
123
0
95600.022
Leitzstraße
1.431
972
459
0
0
0
0
459
0
95600.023
RKB Sportparkgraben
500
0
50
383
67
0
0
500
0
95600.024
Ertüchtigung RRB 8
300
0
0
0
0
0
300
300
0
95600.025
Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl
300
3
25
25
235
12
0
297
0
Stand: 15.07.21
- 16
-
33
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserableitung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
95600.026
Auflassung RÜ 59,
Kressengartenstraße
8.610
0
10
400
1.500
2.000
2.000
5.910
2.700
95600.027
Vogelsgarten
1.500
0
10
150
500
600
240
1.500
0
Summe Hauptansatz 95600
31.799
10.273
3.071
2.515
3.313
3.117
2.903
14.919
6.607
Hauptansatz 95700
Kanalsanierung (Renovierung oder
Erneuerung)
95700.026
Wernfelser-/Laurentiusstraße
1.000
0
0
0
0
0
0
0
1.000
95700.027
Schweiggerstraße
2.400
0
0
0
0
0
0
0
2.400
95700.028
Wirthstraße
2.714
99
1.515
1.016
84
0
0
2.615
0
95700.029
Hummelsteiner Weg
550
0
0
0
0
0
0
0
550
95700.030
Hartmutstraße / Herwigstraße
450
0
0
0
0
0
0
0
450
95700.043
Mittelstraße
270
0
0
0
0
0
0
0
270
95700.045
Paumannstraße
1.787
1.534
35
0
0
218
0
253
0
95700.048
Döblinstraße
275
0
0
0
0
0
0
0
275
95700.051
Kaiserstraße (RÜ 32)
65
23
42
0
0
0
0
42
0
95700.067
Schulenburg- / Stauffenbergstr.
3.500
0
0
0
0
0
0
0
3.500
95700.070
Dietfurter und Nebenstraßen
700
0
0
0
0
0
0
0
700
95700.077
Eichenwaldgraben und
Vogtsbergstraße (Waldweg)
4.799
155
191
1.958
1.500
807
188
4.644
0
95700.079
Erlenstegenstraße (ehem. Microtunnel)
895
95
50
50
550
150
0
800
0
95700.100
Nibelungenviertel Süd
2.571
2.452
119
0
0
0
0
119
0
95700.102
Wodanstraße
800
2
2
48
700
48
0
798
0
95700.108
Nicolaistraße / Muggenhofer Straße
1.300
0
0
0
0
50
600
650
650
95700.110
Flurstraße / Kirchenweg
1.782
1.548
4
0
0
230
0
234
0
95700.111
Hallerstraße / Rieterstraße
1.081
48
524
509
0
0
0
1.033
0
95700.121
Blumenstraße /Marientorgraben
3.924
579
143
68
1.200
988
900
3.299
46
95700.126
Henningerkanal (Rathenauplatz)
1.000
0
0
0
0
0
0
0
1.000
95700.127
Brückenstraße
1.000
0
0
0
0
0
0
0
1.000
95700.128
Charlotten-/Singerstraße
1.100
0
0
0
0
0
0
0
1.100
95700.133
Am Hammer (2)
795
81
535
179
0
0
0
714
0
95700.137
Hirtenwiesenstraße
1.571
938
232
1
0
0
400
633
0
95700.139
Heynestraße
533
325
208
0
0
0
0
208
0
95700.140
Imbuschstraße /Max-Wönner-Straße
2.061
138
1.163
755
5
0
0
1.923
0
95700.143
Pfälzerstraße
1.802
155
688
676
283
0
0
1.647
0
95700.146
Scharfreiterring
290
0
0
0
0
0
0
0
290
95700.147
Amundsenstraße
116
23
93
0
0
0
0
93
0
95700.148
Königshofer Weg
1.500
0
60
969
456
15
0
1.500
0
95700.149
Kloster-Ebrach-Straße
128
21
107
0
0
0
0
107
0
95700.150
Zufuhrstraße
830
0
0
0
0
0
0
0
830
95700.151
Treuchtlinger Straße
225
0
0
0
0
0
0
0
225
95700.152
Velburger Straße
1.700
0
0
0
0
0
0
0
1.700
95700.153
Tizianstraße
2.203
70
75
400
922
670
66
2.133
0
95700.154
Regensburger Str. (SHS)
4.479
1.800
2.283
308
42
46
0
2.679
0
95700.155
Löffelholzstraße
1.000
0
0
0
0
0
0
0
1.000
95700.156
Grünberger Straße
659
172
346
141
0
0
0
487
0
95700.157
Bulmannstraße
300
0
0
0
0
0
0
0
300
95700.158
Leobschützer Straße (Kanal daneben)
300
0
0
0
0
0
0
0
300
95700.159
Paumgartnerstraße
1.230
0
0
0
0
0
0
0
1.230
Stand: 15.07.21
- 17
-
34
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserableitung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
95700.160
Nopitschstraße
636
614
22
0
0
0
0
22
0
95700.163
Pfannenschmiedsgasse/ Vordere
Sterngasse
1.780
0
0
0
0
0
0
0
1.780
95700.164
Spittlertorgraben
1.400
0
0
0
0
0
0
0
1.400
95700.165
Trödelmarkt
400
0
0
0
0
0
0
0
400
95700.166
Winklerstraße / Augustinerstraße
1.250
68
525
551
106
0
0
1.182
0
95700.167
Am Weiher
866
615
251
0
0
0
0
251
0
95700.168
Bertha-von-Suttner-Straße
1.200
0
0
0
0
0
0
0
1.200
95700.169
Dagobertstraße / Rauhäckerstraße
1.370
0
0
0
0
0
0
0
1.370
95700.170
Georg-Buchner-Straße
860
0
0
0
0
0
0
0
860
95700.171
Karlstraße
240
0
0
0
0
0
0
0
240
95700.173
Münsterberger Straße
590
0
0
0
0
0
100
100
490
95700.174
Schmiedeberger Straße
365
0
0
0
0
0
0
0
365
95700.175
Jean-Paul-Platz
400
0
0
0
0
0
0
0
400
95700.177
Arndtstraße
1.100
0
0
0
0
0
0
0
1.100
95700.179
Heister-/ Pettenkoferstraße
3.000
4
0
0
0
0
0
0
2.996
95700.180
Allersberger Straße
1.945
264
1.545
136
0
0
0
1.681
0
95700.181
Beim Hammerwerk (Notüberlauf PW
15)
395
0
0
0
0
0
0
0
395
95700.182
Bismarckstraße
2.509
9
45
2.100
355
0
0
2.500
0
95700.183
Fürther Straße (zw. 56 und 58)
450
0
0
0
0
0
0
0
450
95700.184
Hufelandstraße
2.000
0
0
0
0
0
0
0
2.000
95700.185
Riemenschneiderstraße
620
0
0
0
0
0
0
0
620
95700.186
Bessemer Straße
610
0
0
0
0
0
0
0
610
95700.187
Fischbacher Hauptstraße hinter den
Häusern im Wald
700
0
0
0
50
500
100
650
50
95700.188
Hohenstaufenweg
465
0
0
0
0
0
100
100
365
95700.189
Äußere Schopenhauerstraße
410
0
0
0
0
0
0
0
410
95700.190
Äußere Bayreuther Straße (zw. #89
und 121)
635
0
0
0
0
0
0
0
635
95700.191
Höfener Straße
1.365
0
0
0
0
0
0
0
1.365
95700.192
Stiche Hermann-Kolb-Straße
85
8
56
21
0
0
0
77
0
95700.193
Pillenreuth
1.165
0
0
0
0
0
0
0
1.165
95700.194
Tunnel Langwasserbahnhof
330
0
0
0
0
0
0
0
330
95700.195
Kafkastraße
680
0
0
0
0
0
0
0
680
95700.196
Mainstraße
210
0
0
0
0
0
0
0
210
95700.197
Tillystraße
400
0
0
0
0
0
0
0
400
95700.198
Marientunnel
1.039
20
842
177
0
0
0
1.019
0
95700.199
Hintere Marktstraße
460
0
0
0
0
0
0
0
460
95700.200
Ingolstädter- Katzwangerstraße
365
0
0
0
0
0
0
0
365
95700.201
Schuckertstraße
190
0
0
0
0
0
0
0
190
95700.202
Markgrafenstraße
170
0
0
0
0
0
0
0
170
95700.203
Hundingstraße
615
0
0
0
0
0
0
0
615
95700.204
Herzogstraße
3.501
1
80
100
1.420
1.500
400
3.500
0
95700.205
Höfener Straße
1.365
0
0
0
0
0
0
0
1.365
95700.206
Scheurlstraße
2.423
23
100
50
1.800
450
0
2.400
0
95700.208
Kirschgartenstraße / Helenenstraße
1.100
0
0
0
0
0
0
0
1.100
95700.209
Obere Kanalstraße
780
0
0
0
0
0
0
0
780
95700.210
Kirchenweg
1.200
0
0
0
0
0
0
0
1.200
95700.211
Hermannstraße
1.100
0
0
0
0
0
0
0
1.100
95700.212
Fürther Straße zwischen Trost- und
Zickstraße
700
0
0
0
0
0
0
0
700
95700.213
Süßheimweg
900
0
0
0
0
0
0
0
900
95700.214
Hallplatz
205
2
203
0
0
0
0
203
0
Stand: 15.07.21
- 18
-
35
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserableitung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
95700.215
Bayreuther Straße / Berliner Platz
2.545
0
15
80
1.500
800
150
2.545
0
95700.216
Am Plärrer
650
0
0
0
0
0
0
0
650
95700.217
Peter-Vischer-Straße / Lorenzer Platz
600
0
0
0
0
0
0
0
600
95700.218
Gerngrossstraße
210
0
0
0
0
0
0
0
210
95700.219
Minervastraße
3.000
0
0
0
20
400
800
1.220
1.780
95700.220
Neunhof
8.000
0
0
50
200
800
1.000
2.050
5.950
95700.221
Pfälzer-Wald-Straße Querung
150
0
0
0
0
0
0
0
150
PI1106
Tassilostrasse
3.004
2.188
799
17
0
0
0
816
0
Summe Hauptansatz 95700
120.388
14.074
12.898
10.360
11.193
7.672
4.804
46.927
59.387
Hauptansatz 95801
Kanaldatenbank
95801.006
Neues KIS
575
395
80
100
0
0
0
180
0
Summe Hauptansatz 95801
575
395
80
100
0
0
0
180
0
Hauptansatz I002
Maßnahme Dritter
I002.064
Coca Cola Gelände Ostendstraße
320
7
313
0
0
0
0
313
0
I002.069
Hintere Marktstraße
103
0
0
103
0
0
0
103
0
I002.074
Veilhofstraße
270
4
266
0
0
0
0
266
0
I002.078
Akzo-Nobel-Gelände Jugendhaus
200
0
50
150
0
0
0
200
0
Summe Hauptansatz I002
893
11
629
253
0
0
0
882
0
Hauptansatz I105
Zerzabelshofsammler
Verbindungskanal SOS zum PW
Metthingstr.
I105.001
Zerzabelshofsammler
10.187
152
25
30
30
450
4.500
5.035
5.000
Summe Hauptansatz I105
10.187
152
25
30
30
450
4.500
5.035
5.000
Hauptansatz I106
Netzsanierung Kornburg
I106.001
Netzsanierung Kornburg
3.587
63
76
1.111
1.471
814
52
3.524
0
I106.002
SRK oder RÜB Kornburger
Hauptstraße
2.000
0
0
0
0
0
0
0
2.000
Summe Hauptansatz I106
5.587
63
76
1.111
1.471
814
52
3.524
2.000
Hauptansatz I148
Frankenschnellweg Tunnel
I148.001
Umlegung Hafensammler
7.218
180
0
20
20
1.000
2.000
3.040
3.998
Stand: 15.07.21
- 19
-
36
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserableitung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
I148.002
Leistungen Ingenieurbüro
4.352
1.652
800
800
500
600
0
2.700
0
I148.006
Querung 179
7.107
107
0
0
0
1.000
1.000
2.000
5.000
I148.007
Anschluss Gleisdreieck an südl.
Hauptsammler
900
0
0
0
0
400
400
800
100
Summe Hauptansatz I148
19.577
1.939
800
820
520
3.000
3.400
8.540
9.098
Hauptansatz I177
Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb
+Analytik
I177.001
Architektenwettbewerb
1.381
641
715
25
0
0
0
740
0
I177.002
Planungskosten - Grunderwerb
8.458
594
364
1.500
1.500
2.000
2.500
7.864
0
I177.003
Baukosten
3.100
0
0
0
1.000
2.000
100
3.100
0
I177.004
Bauprovisorium
294
0
294
0
0
0
0
294
0
Summe Hauptansatz I177
13.233
1.235
1.373
1.525
2.500
4.000
2.600
11.998
0
Hauptansatz I200
Reinvestitionen Kanalbetrieb
Modernisierung Sonderbauwerke
I200.001
Pauschalansatz
1.000
0
0
200
200
200
200
800
200
Summe Hauptansatz I200
1.000
0
0
200
200
200
200
800
200
Hauptansatz PI1085
Kanalisation Kleingründlach
PI1085.001
Kanalisation Kleingründlach
4.228
3.796
137
0
0
295
0
432
0
Summe Hauptansatz PI1085
4.228
3.796
137
0
0
295
0
432
0
Summe Abwasserableitung
388.081
72.610
30.834
31.711
32.171
31.785
31.846
158.347
157.124
Summe Gesamt
388.081
72.610
30.834
31.711
32.171
31.785
31.846
158.347
157.124
Stand: 15.07.21
- 20
-
37
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserreinigung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Hauptansatz 96700
Kläranlagenausbau
96700.003
Baupauschale
500
0
100
100
100
100
100
500
0
96700.013
Notstromdieselnetz KW 1
80
0
0
80
0
0
0
80
0
96700.021
Neuordnung Trinkwassernetz Klärwerk
1
1.140
0
70
450
370
250
0
1.140
0
96700.023
Erweiterung BHKW-Anlagen
2.330
109
607
866
498
250
0
2.221
0
96700.024
Techn. Hochwasserschutz,
Ertüchtigung KW1 Deich
8.875
132
200
300
1.800
2.000
2.500
6.800
1.943
96700.028
KW 1 Photovoltaikanlage
55
0
6
40
9
0
0
55
0
96700.030
Austausch Schließsystem in KW1 und
KW2
647
60
374
213
0
0
0
587
0
96700.031
Erneuerung Fließgewässermessstation
1.000
0
300
300
400
0
0
1.000
0
96700.032
UV Desinfektion Lüftungsanlagen
nachrüsten
143
24
48
16
0
0
0
64
55
96700.033
I20 - Ertüchtigung baulicher
Brandschutz
640
0
40
100
500
0
0
640
0
96700.034
C50 - Flockungshilfsmittelstation
750
0
60
670
20
0
0
750
0
96700.035
S71 - Flockungshilfmittelstation
230
0
180
50
0
0
0
230
0
96700.036
KW1 - Erneuerung MSR - Johnson
Controls
2.000
0
0
200
800
1.000
0
2.000
0
Summe Hauptansatz 96700
18.390
325
1.985
3.385
4.497
3.600
2.600
16.067
1.998
Hauptansatz I087
Beleuchtungsanlagen KW 1
I087.003
Erneuerung der ELT Gebäude F20 und
F41
801
63
373
265
100
0
0
738
0
I087.005
Erneuerung der ELT Gebäude B50 und
E50
700
0
30
270
200
100
100
700
0
I087.006
Erneuerung der ELT Gebäude H50
470
0
25
325
120
0
0
470
0
Summe Hauptansatz I087
1.971
63
428
860
420
100
100
1.908
0
Hauptansatz I127
Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u.
2
Erneuerung und Umbau der gesamten Leit-
und
I127.014
Klärwerk 1: Hochlastbelebung
875
488
44
179
147
17
0
387
0
Summe Hauptansatz I127
875
488
44
179
147
17
0
387
0
Hauptansatz I128
Schutz Serverräume SUN
Optimierung infolg KRITIS
I128.001
Serverzentrum Schlammfaulung
1.133
0
5
167
646
235
75
1.128
5
I128.002
KRITIS Maßnahme im VBG-/ LG 1
241
111
130
0
0
0
0
130
0
I128.003
KRITIS Maßnahmen Kanalbetriebshof
141
63
46
3
0
0
0
49
29
Summe Hauptansatz I128
1.515
174
181
170
646
235
75
1.307
34
Stand: 15.07.21
- 21
38
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserreinigung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Hauptansatz I156
Klärwerk 1 Konzept zur
Klärschlammbehandlung
Umbau und Ertüchtigung der
Klärschlammanlagen
I156.001
Schlammfaulungsanlage
36.438
17.808
9.000
5.500
2.120
2.010
0
18.630
0
Summe Hauptansatz I156
36.438
17.808
9.000
5.500
2.120
2.010
0
18.630
0
Hauptansatz I172
Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und
Kälteverbund
Energiekonzept nach Stillegung TST
I172.002
Neue Kältemaschine für Kälteverbund
KW1
400
0
0
100
300
0
0
400
0
Summe Hauptansatz I172
400
0
0
100
300
0
0
400
0
Hauptansatz I175
Grundleitungen Betriebsgelände SUN
Austausch der Schächte,
Abwasserleitungen usw.
I175.001
Austausch der Schächte,
Abwasserleitungen usw.
865
0
65
100
200
200
300
865
0
Summe Hauptansatz I175
865
0
65
100
200
200
300
865
0
Hauptansatz I176
Ertüchtigung der
Schwachlastbelebungsanlage
I176.006
Erneuerung der Druckluftversorgung
SLB [C1C0]
1.470
114
601
455
300
0
0
1.356
0
Summe Hauptansatz I176
1.470
114
601
455
300
0
0
1.356
0
Hauptansatz I181
KW 2 - Ertüchtigung der Gebäudetechnik
Modernisierung Heizung, Klima, Lüftung,
MSR
I181.001
Wärme- und Kälterzeugung T70
erneuern
214
26
0
55
110
23
0
188
0
Summe Hauptansatz I181
214
26
0
55
110
23
0
188
0
Hauptansatz I182
Modernisierung Wasserweg KW 1
Entwicklung aus Systemplan
I182.001
Strukturplanung und Umsetzung
2.691
41
600
920
550
580
0
2.650
0
Summe Hauptansatz I182
2.691
41
600
920
550
580
0
2.650
0
Stand: 15.07.21
- 22
-
39
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserreinigung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Hauptansatz I183
Klärwerk 2 - Modernisierung
Eelektrotechnischen Anlagen
I183.001
Abwasserfilter, ELT-Anlagentechnik
2.457
375
1.537
345
100
100
0
2.082
0
I183.002
AWF Substratdosieranlage
677
117
414
146
0
0
0
560
0
I183.003
Schwachlastbelebung Hebewerk
280
123
137
20
0
0
0
157
0
I183.004
NSHV und MS-Schaltanlagen
1.516
481
733
302
0
0
0
1.035
0
I183.005
Mechanische Reinigung
2.226
0
68
405
1.253
500
0
2.226
0
I183.006
Hochlastbelebung
1.630
0
30
300
1.000
300
0
1.630
0
I183.007
Schwachlastbelebung
1.930
0
0
30
900
600
400
1.930
0
Summe Hauptansatz I183
10.716
1.096
2.919
1.548
3.253
1.500
400
9.620
0
Hauptansatz I184
Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2
I184.001
Erneuerung der Rechenanlage [A2]
2.591
0
130
968
993
500
0
2.591
0
I184.002
Erneuerung Probenahmestation 5
50
0
0
50
0
0
0
50
0
I184.003
Erneuerung Abluftreinigungsanlage
1.000
0
50
300
300
350
0
1.000
0
I184.004
Erneuerung Turboverdichter Klärwerk 2
100
0
0
100
0
0
0
100
0
Summe Hauptansatz I184
3.741
0
180
1.418
1.293
850
0
3.741
0
Hauptansatz I185
Klärwerk 1 - Modernisierung
Elektrotechnischen Anlagen
I185.001
Schwachlastbelebung
930
0
30
300
300
300
0
930
0
I185.002
Mechanische Reinigung
1.283
5
78
300
600
300
0
1.278
0
I185.003
Abwasserfilter
1.830
0
0
30
900
900
0
1.830
0
I185.004
Substratdosieranlagen D51 / D52
599
0
88
211
200
100
0
599
0
I185.005
HLB, Erneuerung der
Mittelspannungsanlage
546
419
127
0
0
0
0
127
0
I185.006
M40- MSS/NSHV
720
0
20
300
300
100
0
720
0
I185.007
F20 Regenwasserpumpwerk
262
0
22
240
0
0
0
262
0
I185.008
H20/H30-Ertüchtigung der
Elektrotechnik
860
0
30
300
280
250
0
860
0
Summe Hauptansatz I185
7.030
424
395
1.681
2.580
1.950
0
6.606
0
Hauptansatz I186
Erweiterung der Messtechnik in den
Klärwerken
Systematische Projektierung und
Umsetzung
I186.001
KW1 AWF - Optimierung der
Messstelle 7 + 8
240
0
40
100
100
0
0
240
0
Summe Hauptansatz I186
240
0
40
100
100
0
0
240
0
Stand: 15.07.21
- 23
-
40
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserreinigung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Hauptansatz I187
Klärschlammverwertung Nürnberg
I187.001
Planung der thermischen
Klärschlammverwertung, TKV
12.207
7
1.500
1.300
2.000
3.200
4.200
12.200
0
Summe Hauptansatz I187
12.207
7
1.500
1.300
2.000
3.200
4.200
12.200
0
Hauptansatz I188
Erneuerung Automatisierungsstationen
I188.001
Erneuerung Automatisierungsstationen
1.422
0
66
285
276
270
266
1.163
259
Summe Hauptansatz I188
1.422
0
66
285
276
270
266
1.163
259
Hauptansatz I189
KRITIS Abwasserreinigung
Technik, Komponenten zur Erfüllung der
Anforderung
I189.001
Rittal CMC3 Feldmonitoring und
Zugangssystem
113
0
31
66
16
0
0
113
0
Summe Hauptansatz I189
113
0
31
66
16
0
0
113
0
Hauptansatz PI1116
Klärwerk 1 - Erneuerung
der mechanischen Anlagen
PI1116.005
Erneuerung der Rechenanlage [A1C0]
2.325
2.094
175
56
0
0
0
231
0
PI1116.006
Erneuerung der Sandwaschanlage
[A1D0]
561
83
334
144
0
0
0
478
0
PI1116.008
Erneuerung der Getriebe
Schneckenpumpen HLB [B1A0]
563
69
125
273
96
0
0
494
0
Summe Hauptansatz PI1116
3.449
2.246
634
473
96
0
0
1.203
0
Hauptansatz PI1127
Vorbeugender Brandschutz
PI1127.005
Erneuerung Gaswarnanlage Zulauf
H50
353
349
4
0
0
0
0
4
0
PI1127.006
Erneuerung Gaswarnanlage
Schlammfaulung F1RX001
276
26
203
47
0
0
0
250
0
PI1127.007
Erneuerung der Brandmeldeanlage im
Klärwerk 2
383
0
174
209
0
0
0
383
0
PI1127.008
Erneuerung Gaswarnanlage
Schlammfaulung F1RX002
260
0
50
10
200
0
0
260
0
PI1127.009
Erneuerung Gaswarnanlage
Schlammfaulung F1RX003
180
0
0
30
150
0
0
180
0
PI1127.010
Anpassung der Brandmeldeanlage im
Klärwerk 1
660
0
30
150
150
230
100
660
0
PI1127.011
Erweiterung Gaswarnanlagen KW1 /
KW2
154
0
50
50
54
0
0
154
0
Summe Hauptansatz PI1127
2.266
375
511
496
554
230
100
1.891
0
Stand: 15.07.21
- 24
-
41
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Abwasserreinigung
Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Es werden nur geplante Objekte angezeigt.
Einzelansätze, TEUR
Maßnahme
Gesamt
IST+PLAN
IST bis
2020
PLAN
2021
PLAN
2022
PLAN
2023
PLAN
2024
PLAN
2025
2021 -
2025
PLAN
2026 ff
Hauptansatz PI1131
Energiekonzept
PI1131.001
Einführung eines
Energiemanagmentssystems (EnMS)
693
575
80
31
7
0
0
118
0
Summe Hauptansatz PI1131
693
575
80
31
7
0
0
118
0
Hauptansatz PI1134
Erweiterung der Nachklärbecken
PI1034
KW 1: Ertüchtigung der
Nachklärbecken 1-3
24.755
24.210
260
285
0
0
0
545
0
Summe Hauptansatz PI1134
24.755
24.210
260
285
0
0
0
545
0
Summe Abwasserreinigung
131.461
47.972
19.520
19.407
19.465
14.765
8.041
81.198
2.291
Summe Gesamt
131.461
47.972
19.520
19.407
19.465
14.765
8.041
81.198
2.291
Stand: 15.07.21
- 25
-
42
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Objektplanfilter: Gesperrt: Nein, Abgerechnet: Nein, Sparte: Abwasserableitung
Abwasserableitung
Maßnahme:
Pauschalansatz
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
0
0
0
0
0
1.000
Maßnahme:
Langwasser "Z"
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.300
0
0
0
0
0
0
1.300
Maßnahme:
Tiefes Feld
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.004
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
10.400
0
0
50
500
1.000
2.000
6.850
Maßnahme:
Schmalau-Ost
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
4.500
13
5
150
500
500
1.000
2.332
Stand: 15.07.21
- 26 -
43
Maßnahme:
Brunecker Straße
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.31
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.31
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.31
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
10.400
0
0
0
0
0
0
10.400
Maßnahme:
Züricher Straße
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.008
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
449
1
36
12
0
0
0
400
Maßnahme:
Am Feuchter Brücklein
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.009
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.400
0
0
0
0
0
0
2.400
Maßnahme:
Wandererstraße (Quelle-Areal)
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.010
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.19
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.300
0
0
0
0
0
0
1.300
Stand: 15.07.21
- 27 -
44
Maßnahme:
Eslarner Straße
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.011
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
780
0
0
0
0
0
0
780
Maßnahme:
Nördl. Ebermannstädter Straße
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.012
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
520
0
0
0
0
0
0
520
Maßnahme:
Boxdorf-Ost
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.013
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
720
0
0
0
0
0
0
720
Maßnahme:
Regensburger Straße 130
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.014
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
650
0
0
0
0
0
0
650
Stand: 15.07.21
- 28 -
45
Maßnahme:
Dorfäckerstraße
HA:
Kanalisation Bebauungsplangebiete
Objektnr.:
93102.016
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
28.02.20
Objektgenehmigung:
18.12.18
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
01.07.19
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.07.19
Tats. Fertigstellung:
27.09.19
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.508
gepl. Fertigstellung:
28.02.20
Tats. Nutzungsbeginn:
27.09.19
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.255
1.219
0
0
36
0
0
0
Maßnahme:
Planungen
HA:
Erschließung Baugebiet Wetzendorf
Objektnr.:
93103.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.24
Objektgenehmigung:
02.10.17
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
18.01.18
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
18.01.18
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
120
gepl. Fertigstellung:
31.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
112
22
30
30
30
0
0
0
Maßnahme:
BA1
HA:
Erschließung Baugebiet Wetzendorf
Objektnr.:
93103.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.20
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.19
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.19
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
450
0
0
0
0
50
100
300
Maßnahme:
Pauschalansatz
HA:
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Objektnr.:
93250.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
28.003
0
0
0
500
800
900
25.803
Stand: 15.07.21
- 29 -
46
Maßnahme:
BA 1: In der Finstermail
HA:
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Objektnr.:
93250.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.20
Objektgenehmigung:
19.09.17
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
25.06.18
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
04.06.18
Tats. Fertigstellung:
31.03.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
3.630
gepl. Fertigstellung:
23.12.20
Tats. Nutzungsbeginn:
31.03.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.627
3.424
203
0
0
0
0
0
Maßnahme:
BA 2: Happurger- bis Pommelsbrunner Straße
HA:
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Objektnr.:
93250.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.21
Objektgenehmigung:
20.03.18
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
09.09.19
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
23.09.19
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
3.181
gepl. Fertigstellung:
23.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.435
1.831
1.482
122
0
0
0
0
Maßnahme:
BA 3: Zu den Kleingärten
HA:
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Objektnr.:
93250.004
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
28.02.23
Objektgenehmigung:
27.10.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
23.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
3.465
gepl. Fertigstellung:
28.02.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.262
249
681
1.862
468
2
0
0
Maßnahme:
BA 4: Laufamholz Mitte Ost
HA:
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Objektnr.:
93250.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.08.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
31.10.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
29.08.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.136
0
160
464
1.249
657
571
35
Stand: 15.07.21
- 30 -
47
Maßnahme:
BA 5: Im Weller
HA:
Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Objektnr.:
93250.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.137
0
0
50
203
1.029
954
901
Maßnahme:
Moorenbrunn Gleiwitzer Straße
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.027
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
05.07.19
Objektgenehmigung:
18.09.12
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
02.04.18
Gremium:
WL
gepl. Baubeginn:
28.08.17
Tats. Fertigstellung:
31.10.19
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.904
gepl. Fertigstellung:
05.07.19
Tats. Nutzungsbeginn:
31.10.19
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.901
1.861
0
0
0
0
40
0
Maßnahme:
Hohenzollernstraße BA 1
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.028
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
18.12.15
Objektgenehmigung:
28.11.14
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
31.08.15
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
03.08.15
Tats. Fertigstellung:
13.05.16
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
839
gepl. Fertigstellung:
18.12.15
Tats. Nutzungsbeginn:
13.05.16
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
759
606
1
0
0
152
0
0
Maßnahme:
Hohenzollernstraße BA2 / Welfenstraße BA1
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.029
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.11.17
Objektgenehmigung:
15.03.16
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
19.09.16
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
05.09.16
Tats. Fertigstellung:
05.09.19
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.020
gepl. Fertigstellung:
30.11.17
Tats. Nutzungsbeginn:
05.09.19
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.912
1.557
25
0
0
330
0
0
Stand: 15.07.21
- 31 -
48
Maßnahme:
Wittelsbacherstraße BA 2/ Von-Soden-Straße BA 3
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.032
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.18
Objektgenehmigung:
13.12.16
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
29.05.17
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.05.17
Tats. Fertigstellung:
30.11.18
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.505
gepl. Fertigstellung:
30.04.18
Tats. Nutzungsbeginn:
30.11.18
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.574
1.264
0
0
0
0
310
0
Maßnahme:
Hermann-Kolb-Straße
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.034
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.22
Objektgenehmigung:
28.05.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
02.06.20
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
04.05.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.460
gepl. Fertigstellung:
31.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.373
1.023
825
78
12
35
400
0
Maßnahme:
An der Rundkapelle
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.035
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
05.07.19
Objektgenehmigung:
28.09.16
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
03.04.17
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
27.03.17
Tats. Fertigstellung:
31.10.19
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
279
gepl. Fertigstellung:
05.07.19
Tats. Nutzungsbeginn:
31.10.19
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
115
92
0
0
0
23
0
0
Maßnahme:
Oelser Straße / Gleiwitzer Straße
HA:
Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn
Objektnr.:
94250.037
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
18.12.20
Objektgenehmigung:
24.09.19
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
11.05.20
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
04.05.20
Tats. Fertigstellung:
17.12.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.033
gepl. Fertigstellung:
18.12.20
Tats. Nutzungsbeginn:
17.12.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.028
857
171
0
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 32 -
49
Maßnahme:
BA6: Regensburger Straße bis Bayernstraße
HA:
Südostsammler
Objektnr.:
94450.009
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
25.04.17
Objektgenehmigung:
08.07.14
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
06.07.15
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
20.07.15
Tats. Fertigstellung:
13.04.17
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
7.555
gepl. Fertigstellung:
25.04.17
Tats. Nutzungsbeginn:
13.04.17
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
7.561
7.461
0
0
0
0
100
0
Maßnahme:
Generalsanierung Siedlungen-Süd
HA:
Genaralsanierung Siedlungen-Süd
Objektnr.:
94800.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.31
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
18.09.17
Gremium:
gepl. Baubeginn:
18.09.17
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.31
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.220
164
0
0
0
0
0
3.056
Maßnahme:
Siedlungen-Süd BA 5: SRK Neulandsiedlung
HA:
Generalsanierung Siedlungen-Süd
Objektnr.:
94800.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
13.12.19
Objektgenehmigung:
12.07.16
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
18.09.17
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
28.08.17
Tats. Fertigstellung:
25.06.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
11.967
gepl. Fertigstellung:
13.12.19
Tats. Nutzungsbeginn:
16.07.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
11.718
10.831
887
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Siedlungen-Süd BA 1: Minervastraße
HA:
Generalsanierung Siedlungen-Süd
Objektnr.:
94800.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
11.10.24
Objektgenehmigung:
14.07.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
21.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
22.597
gepl. Fertigstellung:
11.10.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
22.525
374
259
4.321
6.747
6.624
3.650
550
Stand: 15.07.21
- 33 -
50
Maßnahme:
Julius-Loßmann-Straße / Mausloch
HA:
Generalsanierung Siedlungen-Süd
Objektnr.:
94800.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
03.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.03.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.217
4
3
5
5
5
60
1.135
Maßnahme:
Siedlungen-Süd BA 3: Trierer Straße
HA:
Generalsanierung Siedlungen-Süd
Objektnr.:
94800.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
17.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
02.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
17.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
14.030
0
0
0
15
15
500
13.500
Maßnahme:
Siedlungen-Süd BA 4: Trierer Straße
HA:
Generalsanierung Siedlungen-Süd
Objektnr.:
94800.007
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
19.12.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
03.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
19.12.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
4.290
0
10
10
70
500
2.800
900
Maßnahme:
RRB Wertachstraße
HA:
Regenrückhaltebecken Wertachstraße
Objektnr.:
94950.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.22
Objektgenehmigung:
22.01.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
02.12.19
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
02.12.19
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
14.600
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
14.855
7.205
5.368
2.139
110
31
2
0
Stand: 15.07.21
- 34 -
51
Maßnahme:
Heroldsberg
HA:
Abwasserüberleitung
Objektnr.:
95400.038
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.12.23
Objektgenehmigung:
19.11.19
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
10.05.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
10.700
gepl. Fertigstellung:
01.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
10.700
614
1.599
5.504
2.499
484
0
0
Maßnahme:
Lehrbergerstraße und Leyerstraße
HA:
Kanalauswechslung
Objektnr.:
95600.007
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.365
0
0
0
0
0
0
1.365
Maßnahme:
Stauraumerweiterung RÜB Neunhof
HA:
Kanalbau
Objektnr.:
95600.010
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.04.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
306
0
0
0
0
0
0
306
Maßnahme:
Am Waldrand (Scherlesgraben)
HA:
Kanalbau
Objektnr.:
95600.013
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.236
0
0
0
0
0
0
2.236
Stand: 15.07.21
- 35 -
52
Maßnahme:
Auflassung PW Höfles
HA:
Kanalbau
Objektnr.:
95600.015
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
22.12.23
Objektgenehmigung:
04.04.17
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
05.03.18
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
05.03.18
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
12.450
gepl. Fertigstellung:
22.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
11.793
6.220
2.364
1.341
1.000
505
363
0
Maßnahme:
Auflassung RÜ Volkacher Straße
HA:
Kanalbau
Objektnr.:
95600.016
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.21
Objektgenehmigung:
24.01.17
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
19.08.19
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.04.19
Tats. Fertigstellung:
17.06.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
3.735
gepl. Fertigstellung:
31.08.21
Tats. Nutzungsbeginn:
17.06.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.310
3.053
138
119
0
0
0
0
Maßnahme:
Königstorgraben Schacht S15
HA:
sonstiger Kanalbau
Objektnr.:
95600.020
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.21
Objektgenehmigung:
20.03.18
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.06.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
158
gepl. Fertigstellung:
23.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
148
25
15
97
11
0
0
0
Maßnahme:
Leitzstraße
HA:
Kanalvermaschung
Objektnr.:
95600.022
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.21
Objektgenehmigung:
13.12.19
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
03.08.20
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
01.07.20
Tats. Fertigstellung:
20.04.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.457
gepl. Fertigstellung:
30.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
20.04.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.431
972
459
0
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 36 -
53
Maßnahme:
RKB Sportparkgraben
HA:
sonstiger Kanalbau
Objektnr.:
95600.023
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.10.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.10.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
500
0
50
383
67
0
0
0
Maßnahme:
Ertüchtigung RRB 8
HA:
sonstiger Kanalbau
Objektnr.:
95600.024
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.07.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.08.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.07.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
300
0
0
0
0
0
300
0
Maßnahme:
Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl
HA:
Erneuerung
Objektnr.:
95600.025
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
29.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
300
3
25
25
235
12
0
0
Maßnahme:
Auflassung RÜ 59, Kressengartenstraße
HA:
Kanalbau
Objektnr.:
95600.026
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
07.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
8.610
0
10
400
1.500
2.000
2.000
2.700
Stand: 15.07.21
- 37 -
54
Maßnahme:
Vogelsgarten
HA:
Kanalumbindung
Objektnr.:
95600.027
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.04.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
11.04.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
29.04.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.500
0
10
150
500
600
240
0
Maßnahme:
Wernfelser-/Laurentiusstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.026
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.31
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.31
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
0
0
0
0
0
1.000
Maßnahme:
Schweiggerstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.027
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.32
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.31
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.32
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.400
0
0
0
0
0
0
2.400
Maßnahme:
Wirthstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.028
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.23
Objektgenehmigung:
26.01.21
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
ADO
gepl. Baubeginn:
09.09.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.580
gepl. Fertigstellung:
31.08.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.714
99
1.515
1.016
84
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 38 -
55
Maßnahme:
Hummelsteiner Weg
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.029
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.07.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
01.07.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
550
0
0
0
0
0
0
550
Maßnahme:
Hartmutstraße / Herwigstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.030
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
450
0
0
0
0
0
0
450
Maßnahme:
Mittelstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.043
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
270
0
0
0
0
0
0
270
Maßnahme:
Paumannstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.045
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.11.19
Objektgenehmigung:
28.02.18
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
26.03.19
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
01.04.19
Tats. Fertigstellung:
29.06.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.850
gepl. Fertigstellung:
29.11.19
Tats. Nutzungsbeginn:
29.06.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.787
1.534
35
0
0
218
0
0
Stand: 15.07.21
- 39 -
56
Maßnahme:
Döblinstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.048
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
275
0
0
0
0
0
0
275
Maßnahme:
Kaiserstraße (RÜ 32)
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.051
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
16.04.21
Objektgenehmigung:
22.10.15
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
04.07.19
Gremium:
1-2STO
gepl. Baubeginn:
15.06.19
Tats. Fertigstellung:
13.04.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
65
gepl. Fertigstellung:
16.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
23.04.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
65
23
42
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Schulenburg- / Stauffenbergstr.
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.067
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.500
0
0
0
0
0
0
3.500
Maßnahme:
Dietfurter und Nebenstraßen
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.070
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.08.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
700
0
0
0
0
0
0
700
Stand: 15.07.21
- 40 -
57
Maßnahme:
Eichenwaldgraben und Vogtsbergstraße (Waldweg)
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.077
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
27.10.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
27.10.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
4.799
155
191
1.958
1.500
807
188
0
Maßnahme:
Erlenstegenstraße (ehem. Microtunnel)
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.079
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.06.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.09.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.06.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
895
95
50
50
550
150
0
0
Maßnahme:
Nibelungenviertel Süd
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.100
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.21
Objektgenehmigung:
21.04.15
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
18.04.16
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
04.04.16
Tats. Fertigstellung:
15.03.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.700
gepl. Fertigstellung:
31.03.21
Tats. Nutzungsbeginn:
30.04.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.571
2.452
119
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Wodanstraße
HA:
Kanalauswechslung
Objektnr.:
95700.102
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
800
2
2
48
700
48
0
0
Stand: 15.07.21
- 41 -
58
Maßnahme:
Nicolaistraße / Muggenhofer Straße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.108
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.05.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.05.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.300
0
0
0
0
50
600
650
Maßnahme:
Flurstraße / Kirchenweg
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.110
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.04.16
Objektgenehmigung:
11.05.15
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
15.09.15
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
07.09.15
Tats. Fertigstellung:
17.11.17
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.779
gepl. Fertigstellung:
29.04.16
Tats. Nutzungsbeginn:
17.11.17
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.782
1.548
4
0
0
230
0
0
Maßnahme:
Hallerstraße / Rieterstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.111
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
27.05.23
Objektgenehmigung:
25.05.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
01.03.21
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
01.03.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.080
gepl. Fertigstellung:
27.05.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.081
48
524
509
0
0
0
0
Maßnahme:
Blumenstraße /Marientorgraben
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.121
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.25
Objektgenehmigung:
24.09.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
02.06.20
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
23.05.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
4.100
gepl. Fertigstellung:
31.08.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.924
579
143
68
1.200
988
900
46
Stand: 15.07.21
- 42 -
59
Maßnahme:
Henningerkanal (Rathenauplatz)
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.126
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
0
0
0
0
0
1.000
Maßnahme:
Brückenstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.127
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.08.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
0
0
0
0
0
1.000
Maßnahme:
Charlotten-/Singerstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.128
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.06.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
01.06.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.100
0
0
0
0
0
0
1.100
Maßnahme:
Am Hammer (2)
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.133
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.05.22
Objektgenehmigung:
18.01.21
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WL
gepl. Baubeginn:
09.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
890
gepl. Fertigstellung:
01.05.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
795
81
535
179
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 43 -
60
Maßnahme:
Hirtenwiesenstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.137
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.07.18
Objektgenehmigung:
08.11.16
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
19.06.17
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
02.05.17
Tats. Fertigstellung:
19.09.18
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.880
gepl. Fertigstellung:
31.07.18
Tats. Nutzungsbeginn:
19.09.18
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.571
938
232
1
0
0
400
0
Maßnahme:
Heynestraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.139
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.21
Objektgenehmigung:
13.02.17
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
26.02.19
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
04.03.19
Tats. Fertigstellung:
30.03.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
555
gepl. Fertigstellung:
31.03.21
Tats. Nutzungsbeginn:
30.04.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
533
325
208
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Imbuschstraße /Max-Wönner-Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.140
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
18.03.22
Objektgenehmigung:
22.09.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
08.03.21
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
12.03.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.920
gepl. Fertigstellung:
18.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.061
138
1.163
755
5
0
0
0
Maßnahme:
Pfälzerstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.143
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
28.02.22
Objektgenehmigung:
27.10.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
31.05.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.800
gepl. Fertigstellung:
28.02.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.802
155
688
676
283
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 44 -
61
Maßnahme:
Scharfreiterring
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.146
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
290
0
0
0
0
0
0
290
Maßnahme:
Amundsenstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.147
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.04.21
Objektgenehmigung:
23.06.20
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
23.02.21
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
23.11.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
115
gepl. Fertigstellung:
01.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
116
23
93
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Königshofer Weg
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.148
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.08.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.500
0
60
969
456
15
0
0
Maßnahme:
Kloster-Ebrach-Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.149
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.21
Objektgenehmigung:
23.06.20
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
23.02.21
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
23.11.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
128
gepl. Fertigstellung:
30.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
128
21
107
0
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 45 -
62
Maßnahme:
Zufuhrstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.150
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
830
0
0
0
0
0
0
830
Maßnahme:
Treuchtlinger Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.151
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
225
0
0
0
0
0
0
225
Maßnahme:
Velburger Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.152
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.700
0
0
0
0
0
0
1.700
Maßnahme:
Tizianstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.153
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
28.07.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.10.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
28.07.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.203
70
75
400
922
670
66
0
Stand: 15.07.21
- 46 -
63
Maßnahme:
Regensburger Str. (SHS)
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.154
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.10.21
Objektgenehmigung:
28.05.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
05.03.20
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
02.03.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
4.480
gepl. Fertigstellung:
29.10.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
4.479
1.800
2.283
308
42
46
0
0
Maßnahme:
Löffelholzstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.155
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.32
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.32
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.32
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
0
0
0
0
0
1.000
Maßnahme:
Grünberger Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.156
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.22
Objektgenehmigung:
04.05.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
02.11.20
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
02.11.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.233
gepl. Fertigstellung:
31.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
659
172
346
141
0
0
0
0
Maßnahme:
Bulmannstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.157
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
300
0
0
0
0
0
0
300
Stand: 15.07.21
- 47 -
64
Maßnahme:
Leobschützer Straße (Kanal daneben)
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.158
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.32
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.32
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.32
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
300
0
0
0
0
0
0
300
Maßnahme:
Paumgartnerstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.159
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.230
0
0
0
0
0
0
1.230
Maßnahme:
Nopitschstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.160
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
12.06.20
Objektgenehmigung:
30.04.19
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
09.10.19
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
07.10.19
Tats. Fertigstellung:
27.11.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
760
gepl. Fertigstellung:
30.09.20
Tats. Nutzungsbeginn:
27.11.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
636
614
22
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Pfannenschmiedsgasse/ Vordere Sterngasse
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.163
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.780
0
0
0
0
0
0
1.780
Stand: 15.07.21
- 48 -
65
Maßnahme:
Spittlertorgraben
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.164
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.400
0
0
0
0
0
0
1.400
Maßnahme:
Trödelmarkt
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.165
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
400
0
0
0
0
0
0
400
Maßnahme:
Winklerstraße / Augustinerstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.166
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.03.22
Objektgenehmigung:
18.01.21
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
02.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.250
gepl. Fertigstellung:
01.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.250
68
525
551
106
0
0
0
Maßnahme:
Am Weiher
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.167
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.20
Objektgenehmigung:
06.06.19
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
18.11.19
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
04.11.19
Tats. Fertigstellung:
26.03.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.200
gepl. Fertigstellung:
30.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
26.03.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
866
615
251
0
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 49 -
66
Maßnahme:
Bertha-von-Suttner-Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.168
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.200
0
0
0
0
0
0
1.200
Maßnahme:
Dagobertstraße / Rauhäckerstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.169
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.370
0
0
0
0
0
0
1.370
Maßnahme:
Georg-Buchner-Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.170
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
860
0
0
0
0
0
0
860
Maßnahme:
Karlstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.171
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
240
0
0
0
0
0
0
240
Stand: 15.07.21
- 50 -
67
Maßnahme:
Münsterberger Straße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.173
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
590
0
0
0
0
0
100
490
Maßnahme:
Schmiedeberger Straße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.174
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
365
0
0
0
0
0
0
365
Maßnahme:
Jean-Paul-Platz
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.175
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
400
0
0
0
0
0
0
400
Maßnahme:
Arndtstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.177
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.09.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
01.09.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.100
0
0
0
0
0
0
1.100
Stand: 15.07.21
- 51 -
68
Maßnahme:
Heister-/ Pettenkoferstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.179
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.000
4
0
0
0
0
0
2.996
Maßnahme:
Allersberger Straße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.180
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
26.02.21
Objektgenehmigung:
03.03.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
05.10.20
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
05.10.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.120
gepl. Fertigstellung:
28.05.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.945
264
1.545
136
0
0
0
0
Maßnahme:
Beim Hammerwerk (Notüberlauf PW 15)
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.181
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
395
0
0
0
0
0
0
395
Maßnahme:
Bismarckstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.182
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.509
9
45
2.100
355
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 52 -
69
Maßnahme:
Fürther Straße (zw. 56 und 58)
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.183
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
450
0
0
0
0
0
0
450
Maßnahme:
Hufelandstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.184
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.000
0
0
0
0
0
0
2.000
Maßnahme:
Riemenschneiderstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.185
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
620
0
0
0
0
0
0
620
Maßnahme:
Bessemer Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.186
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.31
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.32
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
610
0
0
0
0
0
0
610
Stand: 15.07.21
- 53 -
70
Maßnahme:
Fischbacher Hauptstraße hinter den Häusern im Wald
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.187
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
700
0
0
0
50
500
100
50
Maßnahme:
Hohenstaufenweg
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.188
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
465
0
0
0
0
0
100
365
Maßnahme:
Äußere Schopenhauerstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.189
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.32
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.32
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.32
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
410
0
0
0
0
0
0
410
Maßnahme:
Äußere Bayreuther Straße (zw. #89 und 121)
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.190
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.32
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
635
0
0
0
0
0
0
635
Stand: 15.07.21
- 54 -
71
Maßnahme:
Höfener Straße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.191
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.09.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
01.09.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.365
0
0
0
0
0
0
1.365
Maßnahme:
Stiche Hermann-Kolb-Straße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.192
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.22
Objektgenehmigung:
11.08.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
A 1
gepl. Baubeginn:
30.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
170
gepl. Fertigstellung:
31.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
85
8
56
21
0
0
0
0
Maßnahme:
Pillenreuth
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.193
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.165
0
0
0
0
0
0
1.165
Maßnahme:
Tunnel Langwasserbahnhof
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.194
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
330
0
0
0
0
0
0
330
Stand: 15.07.21
- 55 -
72
Maßnahme:
Kafkastraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.195
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
680
0
0
0
0
0
0
680
Maßnahme:
Mainstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.196
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
210
0
0
0
0
0
0
210
Maßnahme:
Tillystraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.197
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
400
0
0
0
0
0
0
400
Maßnahme:
Marientunnel
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.198
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.22
Objektgenehmigung:
09.02.21
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
01.11.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.349
gepl. Fertigstellung:
23.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.039
20
842
177
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 56 -
73
Maßnahme:
Hintere Marktstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.199
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
460
0
0
0
0
0
0
460
Maßnahme:
Ingolstädter- Katzwangerstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.200
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
365
0
0
0
0
0
0
365
Maßnahme:
Schuckertstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.201
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
190
0
0
0
0
0
0
190
Maßnahme:
Markgrafenstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.202
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
170
0
0
0
0
0
0
170
Stand: 15.07.21
- 57 -
74
Maßnahme:
Hundingstraße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.203
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
615
0
0
0
0
0
0
615
Maßnahme:
Herzogstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.204
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.07.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.07.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.07.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.501
1
80
100
1.420
1.500
400
0
Maßnahme:
Höfener Straße
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.205
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.28
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.365
0
0
0
0
0
0
1.365
Maßnahme:
Scheurlstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.206
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.03.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.423
23
100
50
1.800
450
0
0
Stand: 15.07.21
- 58 -
75
Maßnahme:
Kirschgartenstraße / Helenenstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.208
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.100
0
0
0
0
0
0
1.100
Maßnahme:
Obere Kanalstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.209
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
780
0
0
0
0
0
0
780
Maßnahme:
Kirchenweg
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.210
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.200
0
0
0
0
0
0
1.200
Maßnahme:
Hermannstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.211
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.100
0
0
0
0
0
0
1.100
Stand: 15.07.21
- 59 -
76
Maßnahme:
Fürther Straße zwischen Trost- und Zickstraße
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
95700.212
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.30
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
700
0
0
0
0
0
0
700
Maßnahme:
Süßheimweg
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.213
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
900
0
0
0
0
0
0
900
Maßnahme:
Hallplatz
HA:
Kanalrenovierung
Objektnr.:
95700.214
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
03.12.21
Objektgenehmigung:
01.04.21
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
30.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
205
gepl. Fertigstellung:
03.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
205
2
203
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Bayreuther Straße / Berliner Platz
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.215
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.545
0
15
80
1.500
800
150
0
Stand: 15.07.21
- 60 -
77
Maßnahme:
Am Plärrer
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.216
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.08.26
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
650
0
0
0
0
0
0
650
Maßnahme:
Peter-Vischer-Straße / Lorenzer Platz
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.217
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.27
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
600
0
0
0
0
0
0
600
Maßnahme:
Gerngrossstraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.218
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.29
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
210
0
0
0
0
0
0
210
Maßnahme:
Minervastraße
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.219
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.000
0
0
0
20
400
800
1.780
Stand: 15.07.21
- 61 -
78
Maßnahme:
Neunhof
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.220
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.29
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
8.000
0
0
50
200
800
1.000
5.950
Maßnahme:
Pfälzer-Wald-Straße Querung
HA:
Kanalsanierung
Objektnr.:
95700.221
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.32
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.32
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.32
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
150
0
0
0
0
0
0
150
Maßnahme:
Neues KIS
HA:
Kanaldatenbank
Objektnr.:
95801.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.16
Objektgenehmigung:
16.05.13
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
01.02.14
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
01.01.14
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.060
gepl. Fertigstellung:
31.12.16
Tats. Nutzungsbeginn:
27.02.18
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
575
395
80
100
0
0
0
0
Maßnahme:
Coca Cola Gelände Ostendstraße
HA:
Maßnahme Dritter
Objektnr.:
I002.064
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.20
Objektgenehmigung:
27.03.18
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
04.09.19
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.08.18
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
320
gepl. Fertigstellung:
31.12.19
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
320
7
313
0
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 62 -
79
Maßnahme:
Hintere Marktstraße
HA:
Maßnahme Dritter
Objektnr.:
I002.069
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.21
Objektgenehmigung:
19.11.20
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
A 1
gepl. Baubeginn:
01.04.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
103
gepl. Fertigstellung:
31.08.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
103
0
0
103
0
0
0
0
Maßnahme:
Veilhofstraße
HA:
Maßnahme Dritter
Objektnr.:
I002.074
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.05.20
Objektgenehmigung:
19.09.19
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
24.02.20
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.02.20
Tats. Fertigstellung:
22.05.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
270
gepl. Fertigstellung:
01.06.20
Tats. Nutzungsbeginn:
22.05.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
270
4
266
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Akzo-Nobel-Gelände Jugendhaus
HA:
Maßnahme Dritter
Objektnr.:
I002.078
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.05.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.09.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
01.05.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
200
0
50
150
0
0
0
0
Maßnahme:
Zerzabelshofsammler
HA:
Zerzabelshofsammler
Objektnr.:
I105.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
18.12.26
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
02.09.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
18.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
10.187
152
25
30
30
450
4.500
5.000
Stand: 15.07.21
- 63 -
80
Maßnahme:
Netzsanierung Kornburg
HA:
Gebietssanierung
Objektnr.:
I106.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.03.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
29.03.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.587
63
76
1.111
1.471
814
52
0
Maßnahme:
SRK oder RÜB Kornburger Hauptstraße
HA:
Netzsanierung Kornburg
Objektnr.:
I106.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.28
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.28
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.000
0
0
0
0
0
0
2.000
Maßnahme:
Umlegung Hafensammler
HA:
Frankenschnellweg
Objektnr.:
I148.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.14
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.08.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
7.218
180
0
20
20
1.000
2.000
3.998
Maßnahme:
Leistungen Ingenieurbüro
HA:
Frankenschnellweg
Objektnr.:
I148.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.06.23
Objektgenehmigung:
28.02.11
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
01.04.11
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
01.04.11
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
4.900
gepl. Fertigstellung:
01.06.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
4.352
1.652
800
800
500
600
0
0
Stand: 15.07.21
- 64 -
81
Maßnahme:
Querung 179
HA:
Frankenschnellweg
Objektnr.:
I148.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.21
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
7.107
107
0
0
0
1.000
1.000
5.000
Maßnahme:
Anschluss Gleisdreieck an südl. Hauptsammler
HA:
Frankenschnellweg
Objektnr.:
I148.007
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.09.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
900
0
0
0
0
400
400
100
Maßnahme:
Architektenwettbewerb
HA:
REKO SUN
Objektnr.:
I177.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.21
Objektgenehmigung:
09.09.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
01.12.19
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
16.12.19
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.350
gepl. Fertigstellung:
23.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.381
641
715
25
0
0
0
0
Maßnahme:
Planungskosten - Grunderwerb
HA:
Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik
Objektnr.:
I177.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.10.19
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
8.458
594
364
1.500
1.500
2.000
2.500
0
Stand: 15.07.21
- 65 -
82
Maßnahme:
Baukosten
HA:
Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik
Objektnr.:
I177.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.12.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.12.30
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.100
0
0
0
1.000
2.000
100
0
Maßnahme:
Bauprovisorium
HA:
Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik
Objektnr.:
I177.004
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
23.07.21
Objektgenehmigung:
29.04.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
05.07.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
345
gepl. Fertigstellung:
23.07.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
294
0
294
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Pauschalansatz
HA:
Reinvestitionen Kanalbetrieb
Objektnr.:
I200.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
0
200
200
200
200
200
Maßnahme:
Kanalisation Kleingründlach
HA:
Gebietserschließung
Objektnr.:
PI1085.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.21
Objektgenehmigung:
21.04.15
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
22.02.16
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
25.01.16
Tats. Fertigstellung:
30.04.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
4.560
gepl. Fertigstellung:
30.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
30.04.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
4.228
3.796
137
0
0
295
0
0
Stand: 15.07.21
- 66 -
83
Maßnahme:
Tassilostrasse
HA:
Kanalerneuerung
Objektnr.:
PI1106
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.20
Objektgenehmigung:
21.01.19
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
04.11.19
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
23.09.19
Tats. Fertigstellung:
17.12.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
3.950
gepl. Fertigstellung:
31.08.20
Tats. Nutzungsbeginn:
17.12.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
3.004
2.188
799
17
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 67 -
84
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Investitionsplan 2021 - 2025
Objektplanfilter: Gesperrt: Nein, Abgerechnet: Nein, Sparte: Abwasserreinigung
Abwasserreinigung
Maßnahme:
Baupauschale
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
500
0
100
100
100
100
100
0
Maßnahme:
Notstromdieselnetz KW 1
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.013
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.06.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.07.24
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.06.25
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
80
0
0
80
0
0
0
0
Maßnahme:
Neuordnung Trinkwassernetz Klärwerk 1
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.021
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.140
0
70
450
370
250
0
0
Maßnahme:
Erweiterung BHKW-Anlagen
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.023
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.12.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
05.07.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.11.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.330
109
607
866
498
250
0
0
Stand: 15.07.21
- 68 -
85
Maßnahme:
Techn. Hochwasserschutz, Ertüchtigung KW1 Deich
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.024
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.10.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
30.09.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
23.09.27
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
8.875
132
200
300
1.800
2.000
2.500
1.943
Maßnahme:
KW 1 Photovoltaikanlage
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.028
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.23
Objektgenehmigung:
19.06.19
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
A 2
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
58
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
55
0
6
40
9
0
0
0
Maßnahme:
Austausch Schließsystem in KW1 und KW2
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.030
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.21
Objektgenehmigung:
14.06.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
15.07.20
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.07.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
634
gepl. Fertigstellung:
31.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
647
60
374
213
0
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung Fließgewässermessstation
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.031
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.04.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.10.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.03.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
300
300
400
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 69 -
86
Maßnahme:
UV Desinfektion Lüftungsanlagen nachrüsten
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.032
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.12.20
Objektgenehmigung:
22.10.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
07.12.20
Gremium:
A 2
gepl. Baubeginn:
14.12.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
142
gepl. Fertigstellung:
30.04.21
Tats. Nutzungsbeginn:
22.12.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
143
24
48
16
0
0
0
55
Maßnahme:
I20 - Ertüchtigung baulicher Brandschutz
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.033
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
640
0
40
100
500
0
0
0
Maßnahme:
C50 - Flockungshilfsmittelstation
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.034
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.08.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.04.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.07.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
750
0
60
670
20
0
0
0
Maßnahme:
S71 - Flockungshilfmittelstation
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.035
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.02.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.10.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.01.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
230
0
180
50
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 70 -
87
Maßnahme:
KW1 - Erneuerung MSR - Johnson Controls
HA:
Kläranlagenausbau
Objektnr.:
96700.036
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.000
0
0
200
800
1.000
0
0
Maßnahme:
Erneuerung der ELT Gebäude F20 und F41
HA:
Beleuchtungsanlagen KW 1
Objektnr.:
I087.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.22
Objektgenehmigung:
12.10.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
14.06.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
692
gepl. Fertigstellung:
31.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
801
63
373
265
100
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung der ELT Gebäude B50 und E50
HA:
Beleuchtungsanlagen KW 1
Objektnr.:
I087.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.05.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.05.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.05.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
700
0
30
270
200
100
100
0
Maßnahme:
Erneuerung der ELT Gebäude H50
HA:
Beleuchtungsanlagen KW 1
Objektnr.:
I087.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.05.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.05.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.05.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
470
0
25
325
120
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 71 -
88
Maßnahme:
Klärwerk 1: Hochlastbelebung
HA:
Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2
Objektnr.:
I127.014
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
Objektgenehmigung:
23.12.15
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
01.10.18
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
Tats. Fertigstellung:
31.12.22
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
887
gepl. Fertigstellung:
Tats. Nutzungsbeginn:
31.12.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
875
488
44
179
147
17
0
0
Maßnahme:
Serverzentrum Schlammfaulung
HA:
Schutz Serverräume SUN
Objektnr.:
I128.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.02.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.12.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.133
0
5
167
646
235
75
5
Maßnahme:
KRITIS Maßnahme im VBG-/ LG 1
HA:
Schutz Serverräume SUN
Objektnr.:
I128.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
Objektgenehmigung:
29.09.20
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
01.05.20
Gremium:
A 2
gepl. Baubeginn:
Tats. Fertigstellung:
31.12.21
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
230
gepl. Fertigstellung:
Tats. Nutzungsbeginn:
01.11.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
241
111
130
0
0
0
0
0
Maßnahme:
KRITIS Maßnahmen Kanalbetriebshof
HA:
Schutz Serverräume SUN
Objektnr.:
I128.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.10.20
Objektgenehmigung:
13.07.20
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
10.08.20
Gremium:
A 2
gepl. Baubeginn:
10.08.20
Tats. Fertigstellung:
23.10.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
130
gepl. Fertigstellung:
01.06.21
Tats. Nutzungsbeginn:
26.10.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
141
63
46
3
0
0
0
29
Stand: 15.07.21
- 72 -
89
Maßnahme:
Schlammfaulungsanlage
HA:
Ertüchtigung und Umbau Schlammbehandlungsanlagen
Objektnr.:
I156.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.20
Objektgenehmigung:
12.02.08
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
11.01.16
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.07.15
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
36.404
gepl. Fertigstellung:
30.06.22
Tats. Nutzungsbeginn:
26.03.21
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
36.438
17.808
9.000
5.500
2.120
2.010
0
0
Maßnahme:
Neue Kältemaschine für Kälteverbund KW1
HA:
Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund
Objektnr.:
I172.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.10.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.02.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.09.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
400
0
0
100
300
0
0
0
Maßnahme:
Austausch der Schächte, Abwasserleitungen usw.
HA:
Grundleitungen Betriebsgelände SUN
Objektnr.:
I175.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.27
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.10.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
865
0
65
100
200
200
300
0
Maßnahme:
Erneuerung der Druckluftversorgung SLB [C1C0]
HA:
Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage
Objektnr.:
I176.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.02.22
Objektgenehmigung:
22.09.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.558
gepl. Fertigstellung:
31.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.470
114
601
455
300
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 73 -
90
Maßnahme:
Wärme- und Kälterzeugung T70 erneuern
HA:
Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik
Objektnr.:
I181.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.08.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.07.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
214
26
0
55
110
23
0
0
Maßnahme:
Strukturplanung und Umsetzung
HA:
Modernisierung Wasserweg KW 1
Objektnr.:
I182.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.45
Objektgenehmigung:
28.04.21
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
29.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.650
gepl. Fertigstellung:
31.12.44
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.691
41
600
920
550
580
0
0
Maßnahme:
Abwasserfilter, ELT-Anlagentechnik
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.21
Objektgenehmigung:
04.02.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
01.07.20
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.07.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
2.587
gepl. Fertigstellung:
31.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.457
375
1.537
345
100
100
0
0
Maßnahme:
AWF Substratdosieranlage
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.22
Objektgenehmigung:
31.01.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
15.07.20
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
15.07.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
491
gepl. Fertigstellung:
30.04.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
677
117
414
146
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 74 -
91
Maßnahme:
Schwachlastbelebung Hebewerk
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.08.21
Objektgenehmigung:
29.04.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
06.07.20
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
02.06.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
281
gepl. Fertigstellung:
31.08.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
280
123
137
20
0
0
0
0
Maßnahme:
NSHV und MS-Schaltanlagen
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.004
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.21
Objektgenehmigung:
06.07.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
18.05.20
Gremium:
WLK/WLT
gepl. Baubeginn:
15.05.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
1.497
gepl. Fertigstellung:
31.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.516
481
733
302
0
0
0
0
Maßnahme:
Mechanische Reinigung
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.06.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.02.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.06.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.226
0
68
405
1.253
500
0
0
Maßnahme:
Hochlastbelebung
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.630
0
30
300
1.000
300
0
0
Stand: 15.07.21
- 75 -
92
Maßnahme:
Schwachlastbelebung
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2
Objektnr.:
I183.007
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.930
0
0
30
900
600
400
0
Maßnahme:
Erneuerung der Rechenanlage [A2]
HA:
Modernisierung Klärwerk 2
Objektnr.:
I184.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.11.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.09.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.10.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.591
0
130
968
993
500
0
0
Maßnahme:
Erneuerung Probenahmestation 5
HA:
Modernisierung Klärwerk 2
Objektnr.:
I184.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.08.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.04.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.07.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
50
0
0
50
0
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung Abluftreinigungsanlage
HA:
Modernisierung Klärwerk 2
Objektnr.:
I184.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.25
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.000
0
50
300
300
350
0
0
Stand: 15.07.21
- 76 -
93
Maßnahme:
Erneuerung Turboverdichter Klärwerk 2
HA:
Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2
Objektnr.:
I184.004
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.04.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.09.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.03.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
100
0
0
100
0
0
0
0
Maßnahme:
Schwachlastbelebung
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.07.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.07.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
930
0
30
300
300
300
0
0
Maßnahme:
Mechanische Reinigung
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.002
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
04.10.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.283
5
78
300
600
300
0
0
Maßnahme:
Abwasserfilter
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.003
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.03.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.830
0
0
30
900
900
0
0
Stand: 15.07.21
- 77 -
94
Maßnahme:
Substratdosieranlagen D51 / D52
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.004
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.22
Objektgenehmigung:
02.12.20
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
606
gepl. Fertigstellung:
30.04.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
599
0
88
211
200
100
0
0
Maßnahme:
HLB, Erneuerung der Mittelspannungsanlage
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.06.21
Objektgenehmigung:
30.07.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
18.05.20
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
15.05.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
546
gepl. Fertigstellung:
30.06.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
546
419
127
0
0
0
0
0
Maßnahme:
M40- MSS/NSHV
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.24
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.05.23
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
720
0
20
300
300
100
0
0
Maßnahme:
F20 Regenwasserpumpwerk
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.007
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.22
Objektgenehmigung:
14.04.21
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.02.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
262
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
262
0
22
240
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 78 -
95
Maßnahme:
H20/H30-Ertüchtigung der Elektrotechnik
HA:
Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1
Objektnr.:
I185.008
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
860
0
30
300
280
250
0
0
Maßnahme:
KW1 AWF - Optimierung der Messstelle 7 + 8
HA:
Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken
Objektnr.:
I186.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.01.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
01.06.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
240
0
40
100
100
0
0
0
Maßnahme:
Planung der thermischen Klärschlammverwertung, TKV
HA:
Klärschlammverwertung Nürnberg
Objektnr.:
I187.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.01.30
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
17.03.25
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.11.29
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
12.207
7
1.500
1.300
2.000
3.200
4.200
0
Maßnahme:
Erneuerung Automatisierungsstationen
HA:
Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2
Objektnr.:
I188.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.09.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.12.26
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
1.422
0
66
285
276
270
266
259
Stand: 15.07.21
- 79 -
96
Maßnahme:
Rittal CMC3 Feldmonitoring und Zugangssystem
HA:
KRITIS Abwasserreinigung
Objektnr.:
I189.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.11.22
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
31.10.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
113
0
31
66
16
0
0
0
Maßnahme:
KW 1: Ertüchtigung der Nachklärbecken 1-3
HA:
Weitergehende Abwasserreinigung
Objektnr.:
PI1034
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.14
Objektgenehmigung:
22.01.08
Objektstatus:
Fertiggestellt
Tats. Baubeginn:
29.03.10
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.04.10
Tats. Fertigstellung:
17.04.14
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
24.087
gepl. Fertigstellung:
18.04.14
Tats. Nutzungsbeginn:
25.11.13
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
24.755
24.210
260
285
0
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung der Rechenanlage [A1C0]
HA:
Erweiterung der mechanischen Anlagen
Objektnr.:
PI1116.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.01.20
Objektgenehmigung:
30.05.17
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
01.04.19
Gremium:
WA
gepl. Baubeginn:
01.04.19
Tats. Fertigstellung:
31.07.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
3.433
gepl. Fertigstellung:
13.12.19
Tats. Nutzungsbeginn:
01.08.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
2.325
2.094
175
56
0
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung der Sandwaschanlage [A1D0]
HA:
Erweiterung der mechanischen Anlagen
Objektnr.:
PI1116.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.01.22
Objektgenehmigung:
02.07.19
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
03.05.21
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.05.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
548
gepl. Fertigstellung:
30.11.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
561
83
334
144
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 80 -
97
Maßnahme:
Erneuerung der Getriebe Schneckenpumpen HLB [B1A0]
HA:
Erweiterung der mechanischen Anlagen
Objektnr.:
PI1116.008
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.03.21
Objektgenehmigung:
14.12.20
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
15.12.20
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
15.12.20
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
494
gepl. Fertigstellung:
31.12.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
563
69
125
273
96
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung Gaswarnanlage Zulauf H50
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.005
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.04.19
Objektgenehmigung:
07.10.16
Objektstatus:
In Gewährleistung
Tats. Baubeginn:
07.05.18
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
02.04.18
Tats. Fertigstellung:
12.03.20
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
382
gepl. Fertigstellung:
30.04.19
Tats. Nutzungsbeginn:
12.03.20
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
353
349
4
0
0
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX001
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.006
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.12.21
Objektgenehmigung:
04.05.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
15.07.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
397
gepl. Fertigstellung:
31.12.21
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
276
26
203
47
0
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 2
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.007
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
31.03.22
Objektgenehmigung:
08.06.20
Objektstatus:
Ausführungsplanung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.08.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
365
gepl. Fertigstellung:
31.03.22
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
383
0
174
209
0
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 81 -
98
Maßnahme:
Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX002
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.008
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.06.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
01.06.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.06.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
260
0
50
10
200
0
0
0
Maßnahme:
Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX003
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.009
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.11.23
Objektgenehmigung:
Objektstatus:
Ungeplant
Tats. Baubeginn:
Gremium:
gepl. Baubeginn:
03.05.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
0
gepl. Fertigstellung:
30.11.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
180
0
0
30
150
0
0
0
Maßnahme:
Anpassung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 1
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.010
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
30.06.24
Objektgenehmigung:
01.02.21
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.04.22
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
600
gepl. Fertigstellung:
30.06.24
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
660
0
30
150
150
230
100
0
Maßnahme:
Erweiterung Gaswarnanlagen KW1 / KW2
HA:
Vorbeugender Brandschutz
Objektnr.:
PI1127.011
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
29.04.23
Objektgenehmigung:
18.03.21
Objektstatus:
Planung
Tats. Baubeginn:
Gremium:
A 2
gepl. Baubeginn:
01.12.21
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
154
gepl. Fertigstellung:
29.04.23
Tats. Nutzungsbeginn:
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026 ff
154
0
50
50
54
0
0
0
Stand: 15.07.21
- 82 -
99
Maßnahme:
Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
HA:
Energiekonzept
Objektnr.:
PI1131.001
Objektleitung:
Gepl. Nutzungsbeginn:
01.03.19
Objektgenehmigung:
07.11.16
Objektstatus:
In Bau
Tats. Baubeginn:
Gremium:
WLT
gepl. Baubeginn:
01.07.18
Tats. Fertigstellung:
genehmigte Gesamtkosten TEUR:
693
gepl. Fertigstellung:
31.03.21
Tats. Nutzungsbeginn:
01.06.19
Gesamt
------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr --------------------------
Kosten
bis 2020
2021
2022
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2026 ff
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Stand: 15.07.21
- 83 -
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32
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Geschäftsbericht 2013
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
ist zertifiziert nach:
DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement)
Weitere Informationen sowie die Publikationen
der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
finden Sie unter www.sun.nuernberg.de
101
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.V/015/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2022
Anlagen:
20210920_Wirtschaftsplan 2022
3_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2022
Sachverhalt (kurz):
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschafts-
führung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) legt das NürnbergStift den
Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplan, für das
Geschäftsjahr 2022 vor. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der
Wirtschaftssplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2.2Ö 2.2
102
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/015/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
103
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/015/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt):
Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet:
a) der Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den
Eigenbetrieb NürnbergStift
b) Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 2.092.874 EUR für den Neubau August-
Meier-Haus
c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2022 in Höhe von 33.877.256,30 EUR
d) ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2022
in Höhe von 6.854.000 EUR
Beschluss (StR):
Vom Stadtrat wird beschlossen:
a) der Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den
Eigenbetrieb NürnbergStift
b) Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 2.092.874 EUR für den Neubau August-
Meier-Haus
c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2022 in Höhe von 33.877.256,30 EUR
d) ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2022
in Höhe von 6.854.000 EUR
104
NürnbergStift
2022
Wirtschafts - und Finanz plan
Ö 2.2Ö 2.2
105
Impressum
Herausgeber:
NürnbergStift,
ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Auflage:
digital, inkl. Ratsinformationssystem
Gestaltung:
NürnbergStift
nuest@stadt.nuernberg.de
www.nuernbergstift.de
Stand: 20.09.2021
106
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 3
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 4
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5
1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6
2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10
2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 25
2.4. Finanzplan .................................................................................................... 27
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 34
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 34
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 36
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 37
107
4 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtsch afts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge-
schäftsjahr 2022 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2022 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den
§§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 13 2, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5
der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2022 wurden die Änderung en aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umset-
zungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen , die Gliederung der Gewinn- und Verlustrech-
nung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pfle-
gegrade fortgeführt.
Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergSti ft 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Um-
strukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammen-
setzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesam torganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den
geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition
in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzu-
führen.
108
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 5
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein-
schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einr ichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das Nürnberg Stift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt-
zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen
aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der
gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevöl-
kerung durch ambulante, teilstationäre und vollstat ionäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundes-
ebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB
XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich g eregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertrete rn der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi-
alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 f f SGB XII vereinbart. Die Entgelte für die Wohn-
heime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der haus-
wirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwi-
schen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozi-
alversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
109
6 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche
im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In die-
sem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und - Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen-
und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsve rtrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistun-
gen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergSti ft, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in
Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. All e Aktivitäten orientierten sich darauf, Virusein-
träge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss
ausführlich berichtet.
Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstützungs-
programme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden.
Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert.
Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Baup rojekte weiter betrieben und weitere Meilen-
steine abgeschlossen.
110
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 7
NürnbergStift
• Für den Neubau des August-Meier-Hauses steht im Se ptember 2021 das Richtfest an, damit
befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgrup-
penspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zu-
schussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR.
• Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senior en-Wohnanlage St. Johannis am Standort
Großweidenmühle laufen seitens der wbg.
• Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platner sberg, die federführend durch das Hoch-
bauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stifter-
tafel mit dem Stifterehepaar.
• Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistisch en Ausbildung ist absolviert. Der Start ins
2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsj ahr sind gelungen. Es gilt die Erfahrungen
und die weitere Profilierung zu sichern.
• Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisier ung und zur Einführung neuer Qualitätsindi-
katoren fortzusetzen und zu vertiefen.
Herausforderungen für 2022
Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der
Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern w urden Vergütungsansätze für die Beibehaltung
höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungs-
sätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und
berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz.
Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es
zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen,
aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Nive au in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüsti-
gen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unte r dem Gesichtspunkt der baulichen Vorausset-
zungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeit igen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die
anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst die Belegungssituation. Das
Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin unter-
sucht.
111
8 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen:
• Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen Au gust-Meier-Hauses
• Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle
• Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start d er bauvorbereitenden Arbeiten
• Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital
• Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentral küche
Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubil-
den ist.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht um-
gesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:
• Einführung eines umfassenden Personalentwicklungss ystems zur Absicherung ausreichenden
Pflegepersonals
• Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanage ments.
Diese gilt es nun erneut aufzugreifen.
Parameter
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2022 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, wel-
cher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absiche rung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,854 Mio. EUR festgesetzt.
Die Planung für 2022 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Botto m-up Verfahren mit den Einrich-
tungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der v ollstationären Einrichtungen des
NüSt wird mit 90,1% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen ver-
einbarten Pflegeplätzen und ihrer geplanten Belegun g sowie der geplanten Belegung
der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen.
2. Nach aktuellem Tarifvertrag wurde der Planung fü r das Wirtschaftsjahr 2022 eine An-
passung um durchschnittlich 2,1% zugrunde gelegt.
112
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 9
NürnbergStift
3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Bel egung ergebenden Daten nach Anzahl
sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze
ein. Diese Entwicklung wird für die Pflege, den Rüs tigen-Bereich, die Ambulanten
Dienste und die Geriatrische Rehabilitation mit durchschnittlich 2,5% eingeschätzt.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werd en auf dem bisherigen Niveau be-
lassen und tragen damit der sich stetig verschlecht ernden Bausubstanz der Liegen-
schaften des NüSt Rechnung.
6. Mit der weiteren Reorganisation des ambulanten D ienstes wird mit einer Erlössteige-
rung gerechnet.
7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensm ittel, Medien sowie des Wirt-
schafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusam-
mengefasst.
Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Get ränken und Spezialnahrungsmit-
teln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksich-
tigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Bre nnstoffe des Jahres 2020, der
Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze
in diesen Kostenpositionen für 2022.
Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuun gs- und medizinisch-therapeuti-
schen Bedarfes sind durch weitere Überprüfung der I nhalte Anpassungen vorgenom-
men worden, u.a. im Ergebnis der Corona-Pandemie fü r Reinigungs- und Desinfekti-
onsmittel sowie pflegerisches Verbrauchsmaterial.
Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fr emdleistungen für Küche, die die
Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivität en in der NürnbergStift Service
GmbH berücksichtigen.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücks ichtigen wiederkehrende Aufwen-
dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften).
Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendu ngen, die mit 119 TEUR veran-
schlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine dur chschnittliche Gesamtkostenstei-
gerung von 2% berücksichtigt worden.
113
10 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.2. Erfolgsplan
Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2022 folgende Erträge und Aufwendungen:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrech-
nung zu gliedern.
114
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 11
NürnbergStift
115
12 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.2.1. Auslastung
Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
Im WPL 2022 ist eine Auslastung von 90,1% (WPL 2021 91,6%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den
909 angebotenen Plätzen rd. 819 (-14 Plätze zum WPL 2021) belegt werden sollen und ergibt sich
auch aus der anstehenden Umzugsvorbereitung für das neue August-Meier-Haus.
Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen
für 2022.
116
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 13
NürnbergStift
Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastun g von 77,8% in 2022 unterstellt, welche im Jahres-
durchschnitt 14 belegte Plätze bedeutet. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich
120 Patienten in 2022 vorgesehen.
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollst ationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV-
Nr. 1)“
Pflegebereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2022 liegen die Auslastungs-
zahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Die zum 01.07.2021 vorgesehenen neuen Vergütungsver einbarungen liegen wegen dem laufenden
Schiedsstellenverfahren noch nicht endgültig vor. Deshalb wurden für die Einrichtungen folgende Erhö-
hungen zum 01.07.2021 für die weitere Planung unterstellt, die sich aus dem bisherigen Verhandlungs-
stand abzeichnen:
AHS 2,56%
AHR 3,83%
AHJ 2,48%
117
14 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
AHP 1,39%
Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 0 1.07.2022 wurde eine Steigerung von 2,5% an-
genommen.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2022 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbes-
serungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibu ng der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenom-
men.
Rüstigen-Bereich
Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten
Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Wie bei der Pfle ge ausgeführt, liegen derzeit abschließend keine
neuen Vergütungssätze vor, da sich diese aus dem Ve rhandlungsergebnis der Pflege ableiten. D.h.
auch hier gelten die derzeit angenommenen Steigerungssätze je Einrichtung sowie eine ab 01.07.2022
unterstellte Steigerung um ca. 2,5%.
Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig z um 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Baye-
rischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Geriatrische Rehabilitation
Der Planung der Erträge für das Jahr 2022 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslas-
tungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2021 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die
Bewertungsgrundlage bis 30.06.2022. Ab 01.07.2022 w urde eine Steigerung um 2,5% in die Planung
einbezogen.
Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2022:
118
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 15
NürnbergStift
119
16 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investition skosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
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Wirtschafts- und Finanzplan 2022 17
NürnbergStift
„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Miet-
leistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergother apie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinha lten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich
von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige
Geschäftszwecke.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Ver-
waltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden v on der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet.
Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der
NüStSG ersetzt.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor-
gungsansprüche enthalten.
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18 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Andere aktivierte Eigenleistungen (GuV-Nr. 6)“
Hier wird die personelle Begleitung und Planung der umfangreichen Neubauprojekte ausgewiesen.
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“
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Wirtschafts- und Finanzplan 2022 19
NürnbergStift
„Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege nah er Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verte ilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen 443,06
VK (WPL 2021 423,39 VK) dem Planansatz 2022 zugrund e. Mit Vorliegen des neuen Tarifvertrages
wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein du rchschnittlicher Steigerungssatz von 2,1% in die
Planung einbezogen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG ü berlassen werden. Den Aufwendungen für ak-
tive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
„Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“
123
20 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschafts-
plan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung
(z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittel-
aufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
n diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2020 eine Fortschreibung
des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden d ie Einzelansätze überprüft und für 2022 entspre-
chend fortgeschrieben.
124
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 21
NürnbergStift
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22 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Le istungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch
die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskos tenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von
397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen.
„Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 11)“
Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch aus-
gerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Absch nitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu g eregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern
auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerich tet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den
Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pfle-
geversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzuneh men. Der eingeschätzte Aufwand stellt NüSt
unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalen-
derjahr begrenzt. Die Bescheide für 2022 wird NüSt voraussichtlich im November 2021 erhalten. Gleich-
zeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz
an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leis-
tungserträgen.
Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2022 gerechnet. Der
Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab.
126
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 23
NürnbergStift
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“
127
24 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen fü r abgeschlossene Wartungsverträge techni-
scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und
Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertr agslage bleiben die Planansätze für Instandhal-
tung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR.
„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 18)“
In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG , die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises
eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspo-
sitionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.
„Jahresergebnis (GuV-Nr. 21)“
Der Erfolgsplan 2022 geht von einem Fehlbetrag in H öhe von 674 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
128
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 25
NürnbergStift
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung
einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan v orgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei
NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht über-
steigen. Für das Jahr 2022 errechnet sich ein Betra g in Höhe von 6.853883 EUR (1/6 von
41.123.296 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbare n Ausgaben des Geschäftsjahres 2022, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungs-
mittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Fin anzbedarf von rd. 42,23 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 40,78 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,78 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,67 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden
und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben den zugehörigen De-
ckungsmitteln gegenübergestellt:
129
26 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
130
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 27
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.201 9 war die Verwaltung beauftragt, für den Neu-
bau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertra g abzuschließen. Dieser wurde 2020 abge-
schlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat be gonnen. Im September 2021 wird das Richtfest
gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit ange nommenen Herstellkosten, einschließlich der Projekt
begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Ende 2022 geplant ist, sind die Her-
stellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig.
Für das Vorhaben Zentralküche laufen derzeit mit de r Stadt die Abstimmungen zum Grundstück. Das
Vorhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasste r zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt.
Für 2022 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jah-
resende als Anlagen im Bau stehen bleiben.
Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Sen ioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstüt-
zung des Hochbauamtes im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1,96 Mio. EUR im Investitionsplan ver-
ankert.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlag egütern werden 0,36 Mio. EUR für das Wirt-
schaftsjahr 2022 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen
enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Ne uaufnahme von Darlehen ergibt sich mit der Ab-
nahme zum Ende des Jahres 2022 für das neue August- Meier-Haus. Die Tilgungsleistungen für die
Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig übe r refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2022 fi-
nanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge-
schäftsjahr (2021) - eine nach Jahren gegliederte Ü bersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
131
28 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhe rsehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabeposi-
tionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkaus-
schusses.
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV):
132
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 29
NürnbergStift
133
30 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
134
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 31
NürnbergStift
Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträg e (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2
WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Ver-
bindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen sowie
der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2022 kein ausgeglichenes Jahreser-
gebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungs verhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer
Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau u nd der weiteren Umsetzung des Restrukturie-
rungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum
Finanzplan 2022 fortgeschrieben.
135
32 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
136
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 33
NürnbergStift
137
34 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Zentralküche wird der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorberei-
tungsphase.
Der Neubau des August-Meier-Hauses befindet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt. Dieses Pro-
jekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbe-
reitungen für den Neubau und die Sanierung der Seni oren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam
mit dem Hochbauamt gestartet.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zuguns-
ten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Ange-
stellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die
Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Di e Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und ver-
knüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen.
Beamte
138
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 35
NürnbergStift
Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen.
Tariflich Beschäftigte
139
36 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2022 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 40.625 TEUR gerechnet.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite)
gibt nachfolgende Aufstellung:
140
Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen 37
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soz iale Pflegeversicherung
BGr. Besoldungsgruppen
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisa tion
EGr. Entgeltgruppen
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
H Hochbauamt
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PAF Pflegeausbildungsfonds
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversich erung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherun g
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kom munalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
141
Seite 1 von 3
TOP: 3.1
zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt)
vom 28.10.2021
Wirtschaftsplan 2022
S a c h v e r h a l t
1. Vorbemerkung
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den
Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022, bestehend aus dem Erfolgs -, Vermögens- und Fi-
nanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung
durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat
festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
2. Erfolgsplan
Der Erfolgsplan 2022 schließt wie folgt ab: Erträge 42.734.622 EUR
Aufwendungen 43.408.302 EUR
Jahresfehlbetrag - 673.680 EUR
Ausgangslage
Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen
in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten orientierten sich darauf,
Viruseinträge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherr schen. Hierzu wurde im
Werkausschuss ausführlich berichtet.
Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstüt-
zungsprogramme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden
und werden. Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert.
Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere
Meilensteine abgeschlossen.
Für den Neubau des August-Meier-Hauses fand im September 2021 das Richtfest statt,
damit befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen
und zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat
Bayern eine Zuschussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR.
Die Pla nungen für den Nachfolgestandort der Senioren -Wohnanlage St. Johannis am
Standort Großweidenmühle laufen seitens der wbg.
Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das
Hochbauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung
der Stiftertafel mit dem Stifterehepaar.
Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistischen Ausbildung ist absolviert. Der Start
ins 2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsjahr sind gelungen. Es gilt die Er-
fahrungen und die weitere Profilierung zu sichern.
Ö 2.2Ö 2.2
142
Seite 2 von 3
Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisierung und zur Einführung neuer Quali-
tätsindikatoren fortzusetzen und zu vertiefen.
Herausforderungen 2022
Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert.
In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die
Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig
nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich
diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz.
Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben,
ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder
angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im
Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der
baulichen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand
nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beein-
flussen die Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI d es NürnbergStifts wird den-
noch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht.
Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufge-
nommen:
Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen August-Meier-Hauses
Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle
Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten
Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital
Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche
Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan
abzubilden ist.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht
umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:
Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausrei-
chenden Pflegepersonals
Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.
Diese gilt es nun erneut aufzugreifen.
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 202 2 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 6 74 TEUR
aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6, 854 Mio. EUR
festgesetzt.
3. Vermögensplan
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Finanzbedarf von 42,23 Mio. EUR aus.
Dieser Finanzbedarf resultiert aus Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (Inves-
titionen) in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR.
143
Seite 3 von 3
Davon sind für den Neubau des August -Meier-Heimes im Rahmen eines ÖPP -Projektes 37,96
Mio. EUR, für die Zentralküche 0, 5 Mio. EUR, für Vorbereitung des Neubaus und der Moderni-
sierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg 1,96 Mio. EUR sowie für Ersatzbeschaffungen
0,36 Mio. EUR vorgesehen.
Für Darlehenstilgungen sind 0,78 Mio. EUR eingeplant.
Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 0,67 Mio. EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Finanzplan
Dem Finanzplan, der die Jahre 20 21 bis 2025 umfasst, liegt das ausgewiesene Investitionspro-
gramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren
Entscheidungen des Werkausschusses sowie dann ggf. des Planungs- und Baufortschrittes der
einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen.
Für 2022 sind Kreditaufnahmen mit der Abnahme des ÖPP -Vorhabens Neubau August-Meier-
Haus vorgesehen.
Für die Jahre 2021 bis 2025 geht NürnbergStift davon aus, dass in diesen Jahren weiterhin Fehl-
beträge ausgewiesen werden.
5. Verpflichtungsermächtigung
Aus dem Investitionsprogramm leiten sich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 48,082
Mio. EUR für den Neubau des August-Meier-Hauses (Abschluss), der Zentralküche sowie den
Neubau und die Sanierung des Platnersberges ab. Eine Vertragsbindung liegt für den Neubau
August-Meier-Haus in Höhe von 2,092 Mio. EUR für das Folgejahr vor.
144
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
ASN/012/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
28.07.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für 2022
Anlagen:
Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022
Stellenplan zum Wirtschaftsplan
Sachverhalt (kurz):
Zur Begutachtung werden vorgelegt:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 (gem. § 13 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung -EBV);
er besteht aus:
- dem Erfolgsplan (§ 14 EBV)
- dem Vermögensplan (§ 15 EBV)
- dem Stellenplan sowie der Stellenübersicht (§ 16 EBV)
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2.3Ö 2.3
145
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/012/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
146
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/012/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
1. den beiliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2022, bestehend aus:
-dem Erfolgsplan (§ 14 EBV)
-dem Vermögensplan (§ 15 EBV)
-dem Stellenplan sowie der Stellenübersicht (§ 16 EBV)
Beschlussvorschlag:
Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses ASN vom 28.07.2021 wird zum Beschluss
erhoben.
147
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Ö 2.3Ö 2.3
148
Wirtschaftsplan 2022
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2022
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2021 bis 2025
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2022
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2025
Anlage 3: Finanzplan 2022
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025
Anlage 5: Vermögensplan 2022
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2021 bis 2025
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2021 bis 2025
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2022
149
Wirtschaftsplan 2022
Seite 1
1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch-
führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-
gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga-
ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtisc hen Organisation nimmt der Ei genbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreisl aufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset-
zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz aus gerichtet werden. Die bestehenden abfall-
rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher-
heit zu verbessern. Dies betri fft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge-
treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert-
stofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
150
Wirtschaftsplan 2022
Seite 2
Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nür nberg. Für das Stadtgebiet Stei n hat ASN die Rest-, Bio-
und Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckver-
einbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be-
arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Beförder n von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange-
schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.430
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.400.000 Litern, für die Biomüllabfuhr
sind ca. 45.050 Biotonnen mit einem Volume n von ca. 5.606.000 Litern aufgestellt. Die
Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu-
rückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch , Reparatur und Volumenänder ung der stadteigenen Abfallbe-
hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.
151
Wirtschaftsplan 2022
Seite 3
Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogist ik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel-
aufträge und die Beseitigung „wilder Abfall ablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.200 Spe rrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung v on verwertbaren Materialien und Elektronik-
schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontai nern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe-
trieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelste lle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem verg leichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi-
gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal au sgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 23.400 t Gartenabf ällen jährlich. Einmal jähr liche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung
durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichti gung der demografischen Entwicklung
(Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt
bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heu-
tiger Sicht kann nach Abschluss der Pl anungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen
werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgese-
hen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebs führer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bere itstellung von Mehrwegge-
schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wir d der bislang im Anwesen „Am Pfer-
demarkt“ befindliche Wertstoff hof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße
umziehen müssen. Das Planungs- und G enehmigungsverfahren dürfte in 2022 abge-
schlossen werden können, so dass voraussichtlich zum Jahresbeginn 2023 mit den Bau-
maßnahmen begonnen werden kann. De r neu konzipierte Wertsto ffhof orientiert sich
ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweite-
rungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellun gen, die sich aus dem Nachhaltigkeits-
gedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung
eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögens-
plan der Vorjahre vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfü-
gung.
152
Wirtschaftsplan 2022
Seite 4
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauc hte Verkaufsverpackungen auf die Sam-
melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); opera-
tive Durchführung erfolgt rein privatwirtsc haftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamt liche und ehrenamtliche Abfallber ater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkomposti erung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwir tschafts- und der Abfallgebührensatzung.
Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Er füllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein-
schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpass ungen und Abrechnung der Vertragsleis-
tungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Be förderung als Entsorgungsfachbetrieb.
Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier
Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wu rde im Rahmen einer Vergleichsvereinba-
rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellu ng der "Gewerblichen Sammlung ist die
bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wir ksam geworden. Seit
dem 01.04.2021 bis einschließlic h 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im
Holsystem über die "blaue To nne" im Rahmen einer beau ftragten "Noterfassung" als
stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten
sowohl die Erfassung (Sammlung und Trans port) als auch die erlösgenerierende
Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre
vergeben werden.
An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die
Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz
-VerpackG- angemessen zu bete iligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung
hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch
aus).
153
Wirtschaftsplan 2022
Seite 5
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost-
feuerungstechnik. Die Feuerle istungsregelung, ein automat isches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer-
zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallv erbindungen, saure Sc hadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erz eugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever-
bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd-
gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver-
brennungsprozesses wie Schlacke und Metallsch rott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2022 werden voraussichtlich ca. 217. 000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
134.000 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 12.000 t Gewerbeabfälle und ca. 71.000 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom-
men.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO 2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffe missionshandelsgesetzes
(BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten
ist, wird vorerst noch nicht auf die „thermi sche Behandlung von Siedlungsabfällen“ ange-
wandt und findet daher keinen Niederschlag im vorgelegten Wirtschaftsplan.
Laut einer Stellungna hme des Verbands kommunaler Unte rnehmen e.V. ( VKU) dient die
thermische Abfallbehandlung ke inem unmittelbaren Produktions zweck, denn Abfälle sind
keine gezielt hergestellten Produkte. Vielmehr geht es darum, die biologische sowie che-
misch-physikalische Umwelt- und Siedlungshygiene sicherzustellen. Eine CO2-Bepreisung
bei Siedlungsabfällen würde das Risiko verstärkter Abfallverbringung ins Ausland schaffen
und könne keine verursachergerechte Lenkungswirk ung entfalten. Insbesondere könnten
154
Wirtschaftsplan 2022
Seite 6
die Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen nicht auf andere „Brennstoffe“ auswei-
chen, die Anlagen haben vielmehr in erster Linie eine En tsorgungsfunktion; Siedlungsab-
fälle sind eben keine „Brennstoffe“ wie Kohle, Öl oder Gas. Mit anderen Worten: Öl kann in
der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne!
Die Einbeziehung in den Zertifik ate-Handel hätte lediglich st eigende Abfallgebühren zur
Folge, aber keinen -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt. Ein, vom VKU
in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt unt er anderem zu dem Ergebnis, dass sich
die zum BEHG zu erlassenden Durchführungsverordnungen1 nicht auf Siedlungsabfälle be-
ziehen dürfen, anderenfalls wären sie mangels Rechtsgrundlage dem Risiko der Nichtigkeit
ausgesetzt.
1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflicht igen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit ei ner verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbar e Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, welche bis
Ende 2022 komplett verfüllt sein wird.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten J ahre würde die Verfüllung des Restvo-
lumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrich-
tungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein we rden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg- Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin dort auch die entschrottete und aufbereite te Schlacke der Müllverbrennungsanlage
als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden.
Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) re-
geln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus wer-
den die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüs-
tungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich fest-
geschrieben.
1 Eine die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen betreffende Durchführungsverord-
nung ist auf die nächste Legislaturperiode versc hoben; konkrete Erkenntnisse hierzu sind
frühestens ab 2024 zu erwarten.
155
Wirtschaftsplan 2022
Seite 7
Für die Nürnberger Abfallwirt schaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmü ll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung
zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf
den Deponieabschnitten F – M zeit lich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis
der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten
TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen
Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins
besonders wirtschaftlichen Kriteri en ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont
die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden
soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflich-
tung, die entsprechenden Abfä lle für den Landkreis Nürnber ger Land zu entsorgen, von
Bedeutung.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie No rd“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine bes ondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa-
nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,3 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo-
niegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr-
scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (ei ne Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll-
abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall-
beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Mü llverbrennungsanlage
gedeckt.
Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum
Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der
CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und
Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen
Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden voraussichtlich zu einer Erhöhung der
Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
156
Wirtschaftsplan 2022
Seite 8
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr si nd alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal-
ten.
Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt ab 2019 gesenkt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum
läuft noch bis zum Jahr 2022. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe und
Energie sowie die deutlichen Mehraufwendungen im Bereich Personal aufgrund der neuen
Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden sich auf die Verbrennungsgebühr aus-
wirken. Da der Großteil der technischen Anlagen ab 2022 sukzessive das jeweilige „Ab-
schreibungsende“ erreicht, wird hierdurch, trot z erhöhten, „altersbedingten“ Instandset-
zungsaufwands, wiederum ein Entlastungseffekt zur Verbrennungsgebühr erwartet. Eine
verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom-
men, d. h. es wurden sämt liche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs-
und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbri ngende Sicherheitsleis-
tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut-
achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha-
densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Pers onalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für a lle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der
PPK sowie auch die Aufwendungen für Instands etzungsmaßnahmen in der Müllverbren-
nungsanlage.
Insbesondere im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteu-
erung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten.
157
Wirtschaftsplan 2022
Seite 9
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Be soldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem ent hält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage
für die Zusatzversorgungskasse.
Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltor dnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk)
wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personal-
aufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die dar-
aus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplan-
ten Personalaufwand berücksichtigt.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun-
gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset-
zenden Kosten für Mieten und Pachten, Büroko sten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN di rekt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 1,9 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,2 Mio.
EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit
0,7 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,48 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2022 voraussi chtlich mit einem Jahresverlust von ca. 5
Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 81 Mio. EUR.
158
Wirtschaftsplan 2022
Seite 10
Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der erwartete Verlust in 2021 in
Höhe von ca. 6 Mio. EUR soll mit dem Jahre sverlust 2022 verrechnet werden und als Ge-
winnvortrag in Höhe von ca. 70 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Fi nanzplan der Jahre 2021 bis 2025
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2022 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 3,5 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitr aum von fünf Jahren sind Au sgaben in Höhe von 14,09
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei-
bungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schul den ab 2022 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be-
trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2022 12,67 Mio. EUR.
159
Anlage 1
IST Plan Plan
2020 2021 2022
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 43.503 43.922 44.144
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 23.561 26.405 32.447
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 67.064 70.327 76.591
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.373 9.703 10.853
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.599 18.148 28.359
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 18.496 19.037 20.515
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 6.954 7.189 7.143
- davon für Altersversorgung 3.259 3.330 3.019
SUMME Personalaufwand 25.450 26.226 27.658
7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962
9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 42 42 42
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518
Zuführung 1.140 1 1
Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2022
160
Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2020 2021 2022 2023 2024 2025
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 67.064 70.327 76.591 72.749 83.160 83.666
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32 30 30 30
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212 38.557 38.697 38.273
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 25.450 26.226 27.658 27.735 28.370 28.986
7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962 5.770 5.880 5.997
9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484 484 484 484
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924 1.762 1.647 1.446
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476 ‐7.881 1.611 2.064
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 42 42 42 41 41 41
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518 ‐7.922 1.570 2.023
14. Gewinn- / Verlustvortrag 89.853 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314
15. Vortrag auf neue Rechnung 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314 65.337
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 011100
Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080 133 147 148
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
161
Anlage 3
Finanzplan 2022
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 3.632
Mittelzufluss gesamt 12.536
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 5.518
Investitionen
Abfallwirtschaft 3.236
Müllverbrennung 113
Deponie 50
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 1.305
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 12.536
Erhöhung 1
Minderung 1.080
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
162
Anlage 4
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2021 2022 2023 2024 2025
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 1.570 2.023
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.338 1.077 944 882 812
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 1.000 3.632 9.947 576
Mittelzufluss gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2021 2022 2023 2024 2025
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 6.003 5.518 7.922
Investitionen
Abfallwirtschaft 4.210 3.236 2.452 2.422 679
Müllverbrennung 61 113 63 63 213
Deponie 30 50 0 0 0
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 1.604 1.305 5.368 5.511 1.630
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.035 2.214 2.306 2.401 2.501
Erhöhung liquide Mittel 5.126
Mittelverwendung gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249
Erhöhung 11100
Minderung 1.640 1.080 133 147 148
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
163
Anlage 5
Vermögensplan 2022
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 80.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00
Fahrzeuge 2.719.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00
3.236.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 53.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00
113.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 20.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
50.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00
164
Mittelfristiger Vermögensplan
2021 2022 2023 2024 2025
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 1.600.000,00 100.000,00 350.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 2.342.500,00 2.719.000,00 1.752.500,00 1.972.500,00 230.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.000,00 337.000,00 319.000,00 319.000,00 319.000,00
4.209.500,00 3.236.000,00 2.451.500,00 2.421.500,00 679.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00
61.000,00 113.000,00 63.000,00 63.000,00 213.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00
30.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 (1
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 4.400.500,00 3.499.000,00 2.614.500,00 2.584.500,00 992.000,00
Anlage 6
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022.
165
Anlage 7 Seite 1
2021 2022 2023 2024 2025
23456
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2020 30
2021 80
2022 30 0 0
Grundstücke und Gebäude
2020 1.600
2021 100
2022 350 0 0
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2020 0
2021 0
2022 000
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2020 2.343
2021 2.719
2022 1.753 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 237
2021 337
2022 319 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2020 0
2021 0
2022 000
Betriebsanlagen
2020 20
2021 20
2022 000
Maschinen
2020 5
2021 5
2022 000
Fahrzeuge
2020 0
2021 20
2022 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 5
2021 5
2022 000
4.240 3.286 2.452 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Zwischensumme
166
Anlage 7 Seite 2
2021 2022 2023 2024 2025
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2020 3
2021 53
2022 300
Grundstücke und Gebäude
2020 0
2021 0
2022 000
Betriebsanlagen
2020 0
2021 0
2022 000
Maschinen
2020 10
2021 10
2022 10 0 0
Fahrzeuge
2020 0
2021 0
2022 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 48
2021 50
2022 50 0 0
Verwaltung
Fachspezifische Software
2020 35
2021 35
2022 35 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 65
2021 65
2022 65 0 0
4.401 3.499 2.615 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
167
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 70.000,00
Sonstiges 10.000,00
80.000,00
Grundstücke und Gebäude
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
100.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.454.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 565.000,00
Sperrmüllpresser 260.000,00
PKW 80.000,00
Sonstiges 10.000,00
2.719.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 40.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 200.000,00
Abroll-Absetzmulden 12.000,00
Müllpreßbehälter 52.000,00
Sonstiges 10.000,00
337.000,00
Summe Abfallwirtschaft 3.236.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
168
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Prozessleittechnik Betriebsführungssystem 50.000,00
Fachspezifische Software 3.000,00
53.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte/server 5.000,00
Sonstiges 45.000,00
50.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 113.000,00
169
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
EUR
Deponie
Betriebsanlagen
Sonstiges 20.000,00
20.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Fahrzeuge
Straßenkehrmaschine 20.000,00
20.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 50.000,00
170
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
171
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahn-
gruppen
Besol-
dungs-
gruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personal-
bestand
Bemerkungen
2020 2021 30.06.2021
Qualifik.ebene 4 NV Erste Werkleiterin
(Höherer Dienst) A 16 0 0 0
A 15 0 0 0
A 14 1 1 1
Beamter zum
01.01.2021 gehoben
(vorher A13)
A 13 H 1 1 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0
A 13 1 1 1
Beamter zum
01.01.2021 gehoben
(vorher A12)
(Gehob. Dienst) A 12 0 0 1 Beamtin zum 01.02.2021 gehoben
A 11 5 5 3
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 12 12 10
Stellenplan Beschäftigte
Entgelt-
gruppen Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personal-
bestand
Bemerkungen
VG alt neu 2020 2021 30.06.2021
Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 3 3 2
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 2 2 1
IVa / III E11 2 3 4
IV a E10 3 3 3
E9c 13 13 13
E9b 12 11 10
E9a 36 36 34
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 27 27 27 Umw. von E6/E7 nach E8 (EGO Handwerk By)
LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 100 100 97
Umw. ASF-Fahrer von E5
nach E6 (EGO Handwerk
By)
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 16 16 17
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 199 194
Umw. Müllauflader von E3
nach E4 (EGO Handwerk
By)
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 8 8 9
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 2
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 430 430 420
Ö 2.3Ö 2.3
172
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand
2020 2021 30.06.2021
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 12 12 10 7 3
Beschäftigte 430 430 420 411 9
Summe 442 442 430 418 12
173
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
08.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 27.10.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2022
Anlagen:
Erläuterungsbericht Wirtschaftsplan 2022
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V. mit § 6 Abs. 5 legt der Eigenbetrieb Franken-
Stadion Nürnberg (FSN) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor.
Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung
erstellt.
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss FSN ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom
Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 5 der Betriebssatzung).
Die im Wirtschafts- und Finanzplan 2022 geplanten Aufwendungen bzw. Ausgaben für
Investitionen stehen zum Teil unter dem Vorbehalt der möglichen Planänderung.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 2.4Ö 2.4
174
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2021
Seite 2 von 4
Gesamtkosten 3.547.061 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 3.547.061 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 7 B vom 01.03.2021
erfolgt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
175
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2021
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
176
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss (FSN) begutachtet den Wirtschafts- und Finanzplan 2022 für den
Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ und empfiehlt dem Stadtrat diesen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2022/2024
für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ unter Berücksichtigung der bei den
Haushaltsberatungen getroffenen Änderungen.
Der Verlustausgleich ist in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen.
177
1
Wirtschaftsplan 2022
für den
Eigenbetrieb
Franken-Stadion Nürnberg
Erläuterungsbericht
Ö 2.4Ö 2.4
178
2
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
für das Wirtschaftsjahr 2022
1. Einführung
In den Wirtschaftsjahren 2019- 2020 wurden bzw. werden wieder verschiedene Bau-, Umbau-,
und Sanierungsmaßnahmen, die laut Betreiber-Vertrag nicht von der Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH zu übernehmen sind, durchgeführt.
Erwähnenswert sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen:
Baumaßnahmen/zukünftiges Anlagevermögen:
Erweiterung der Vorkontrolle Gästeeingang
Erneuerung der CCTV-Anlage
Erneuerung der Polycarbonatbedachung Haupttribüne
Erneuerung von Treppenaufgängen Block 2-4
Sanierungs-/Wartungsmaßnahmen:
Wartung Panikentlastungstore
Wartung Brandmeldeanlage
Sanierung der Treppentürme Block 6+14
Wartung Schwingungsdämpfer
Sanierung Flutlichtmasten
Für 2022-2024 sind folgende Maßnahmen angedacht:
Neubau von Treppenaufgängen Blöcke 26-28 (Neubau als Stahlbau)
Neubau von Treppenaufgängen Blöcke 8-12 (Neubau als Stahlbau)
Neubau von Treppenaufgängen Blöcke 16-20 (Neubau als Stahlbau)
Monitoring der Galerie
Monitoring Schwingungsdämpfer
Monitoring Polycarbonat-Platten gesamtes Stadiondach
Sanierung von Toiletten im Public-Bereich
179
3
Vorplatz FG2: Sanierung der Pflasterflächen und Baumscheiben
Entwässerung Stadiondach
Abdichtungsarbeiten Galerie Arbeitsfugen und Wandanschlüsse
Flutlichtmasten-Sanierung Fußpunkte
Sanierung der Sprachalarmierungsanlage
Netzersatzanlage-Ergebnisse der Begutachtung umsetzen
Sonstige „kleinere“ Reparaturen
Die Sanierungs-bzw. Umbaumaßnahmen sind zurzeit auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Ge-
gen Ende des Jahres 2021 ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie geplant. Nach den Er-
gebnissen dieser Studie in der 2. Jahreshälfte 2022 wird die Entscheidung über eine Generalsanie-
rung bzw. einen Neubau des Stadions vorbereitet.
Die Kosten für den Neubau von Treppenaufgängen (gesamtes Kostenvolumen in Höhe von
3.200.000,00 € über die Jahre 2022 -2024) werden als Reparaturaufwand behandelt. Begründet
wird dies damit, dass durch den Neubau von Treppenaufgängen keine wesentliche Verbesserung
des Vermögensgegenstandes über den ursprünglichen Zustand hinaus erfolgt.
2. Erfolgsplan 2022
2.1 Umsatzerlöse
Aufgrund der Corona-Pandemie waren bereits Wirtschaftsjahr 2020 die Rückgänge an Umsatzer-
lösen in Höhe von 335.000,00 € zu verzeichnen (Kürzung aufgrund von Geisterspielen:
30.000,00 € pro Spiel). Aufgrund der Verringerung von Einnahmen beim 1. FC Nürnberg wurden
die Mietzahlungen an die Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH in geringerer Höhe geleistet. Dies
führte dazu, dass auch die Nutzungsentgelte des FSN entsprechend reduziert wurden.
Die im Betreibervertrag geregelten Nutzungsentgelte betragen im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt
1.574.500,00 € (für den Zeitraum vom 01.01. -30.06.2022: 130.232,51 € mtl.; für den Zeitraum
vom 01.07.-31.12.2022: 132.186,00 € mtl.). Die laut dem Betreibervertrag vereinbarte Steigerung
des Nutzungsentgeltes (1,5%) wurde hierbei eingeplant. Für das 1. Halbjahr 2022 gehen wir wei-
terhin von einer Kürzung des Nutzungsentgeltes in Höhe von 180. 000,00 € aus, welche aus der
Durchführung von Geisterspielen resultiert. Zudem wurden im Wirtschaftsjahr 2022 die Erlöse
aus Grundabgaben (resultieren aus der Weiterverrechnung an die Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH) in Höhe von 62.000,00 € pro Jahr geplant. Außerdem fallen weiterhin die Erlöse aus der
Vermietung der Funkstation in Höhe von 7.800 €, Erlöse aus der Dachmiete in Höhe von 2.500,00
€ sowie die Erstattung von Energiekosten GLH in Höhe von 300,00 € an. Die gesamten geplanten
Umsatzerlöse des Wirtschaftsjahres 2022 belaufen sich auf 1.467.000,00 €.
Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden die gesamten Nutzungsentgelte in H öhe von
1.600.000,00 € (für das 1. HJ 2023: 132.186,00 mtl.; für das 2. HJ 2023: 134.186,00 € mtl.) ge-
plant. Die laut dem Betreibervertrag vereinbarte Steigerung des Nutzungsentgeltes (1,5%) wurde
hierbei eingeplant . Im Wirtschaftsjahr 2023 wird keine Kür zung von Umsätzen aufgrund von
Geisterspielen mehr geplant. Die anderen Erlöse (Grundabgaben, Vermietung der Funkstation ,
180
4
Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstattungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die
gesamten Plan-Umsätze 2023 betragen 1.671.000,00 €.
Im Wirtschaftsjahr 2024 wurden die jährlichen Nutzungsentgelte in Höhe von 1.622.000,00 € (für
das 1. HJ 2024: 134.186,00 € mtl.; für das 2. HJ 2024: 136:181,32 € mtl.) geplant. Die laut dem
Betreibervertrag vereinbarte Steigerung des Nutzungsentgeltes (1,5%) wurde hierbei eingeplant .
Die anderen Erlöse (Grundabgaben, Vermietung der Funkstation, Erlöse aus der Dachmiete sowie
die Erstattungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2024 be-
tragen 1.695.000,00 €.
Bei der Planung von Umsatzerlösen gehen wir von der Zugehörigkeit des Hauptmieters 1. FCN
zur 2. Bundesliga aus.
2.2 Personalaufwand
Herr Stenger, zweiter Werkleiter (Stufe E12, Entwicklungsstufe 6)
Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 8.230 €. Bei 13 Gehältern ergibt sich der Ge-
samt-Aufwand in Höhe von 107.000,00 €.
Neuer Architekt, eingestellt im Januar 2021 (Stufe E11, Entwicklungsstufe 2)
Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 5.346 €. Bei 13 Gehältern ergibt sich der Ge-
samt-Aufwand in Höhe von 69.500 €.
Halbtags-Verwaltungskraft, geplante Einstellung ab Oktober 2021 (Stufe 9c)
Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 1.800 €. Bei 12 Gehältern ergibt sich der Ge-
samt-Aufwand in Höhe von 21.600 €.
Neuer Bauchtechniker, geplante Einstellung ab Januar 2022 (Stufe 9a)
Das monatliche Gehalt inkl. SV-Abgaben beträgt 3.600 €. Bei 13 Gehältern ergibt sich der Ge-
samt-Aufwand in Höhe von 46.800 €.
Der gesamte Personalaufwand in den Jahren 2022-2023 beträgt 245.000,00 €. Im Wirtschaftsjahr
2024 wurden kleinere Gehaltserhöhungen geplant; der Personalaufwand beläuft sich in 2024 auf
255.000,00 €.
2.3 Abschreibungen
Trotz umfangreicher Investitionen in den Jahren 2013 bis 2015 ist, bedingt durch das Auslaufen
der Abschreibungszeiträume für den Bereich „Technische Anlagen und Maschinen“, in den kom-
menden Jahren kein gravierender Rückgang der Abschreibungen mehr zu erwarten. Für das Jahr
2022 wird daher in beiden Varianten ein Betrag über 2 Mio. € angesetzt.
2.4. Aufwendungen für Dienstleistungen städtischer Dienststellen
Ab Oktober 2021 ist die Einstellung der neuen Hilfskraft (Nachfolgerin von der Frau Schneider)
eingeplant. Das Honorar von Frau Schneider, welches unter den sonstigen betrieblichen Aufwen-
dungen in den Vorjahren ausgewiesen wurde, entfällt ab dem Jahr 2022 in voller Höhe.
181
5
2.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Reparaturaufwendungen
Bei der Planung von zukünftigen Reparaturaufwendungen greifen die Sparmaßnahmen ein, diese
sind nun auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist sehr veral-
tet. In der langfristigen Planung (über 5 Jahren hinweg) wird der Abriss des bestehenden und die
Errichtung eines neuen Stadions in Aussicht gestellt.
Die Reparaturaufwendungen sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Gegen Ende des Jahres 2021 ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie geplant. Nach den Ergebnissen
dieser Studie in der 2. Jahreshäl fte 2022 wird die Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. einen
Neubau des Stadions vorbereitet. Die geschätzten Kosten der Machbarkeitsstudie in Höhe von
250.000,00 € werden im Wirtschaftsjahr 2022 anfallen. Als Reparaturaufwendungen werden im Wirt-
schaftsjahr 2022 die Kosten in Höhe von 1.750.000,00 €, im Wirtschaftsjahr 2023- 1.415.000,00 € und im
Wirtschaftsjahr 2024- 1.395.000,00 € geplant. Zudem beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwen-
dungen die Kosten für die IT -Leistungsabrechnung der Stadt Nürnberg in Höhe von 5.000,00 €
pro Jahr.
Bauliche Betreuung des Hochbauamtes
Durch die Eistellung eines neuen Architekten beim Eigenbetrieb (die Eistellung erfolgte bereits
im Januar 2021) werden ab dem Wirtsc haftsjahr 2022 keine Kosten für die bauliche Betreuung
durch das Hochbauamt geplant.
Dienstleistungen Dritter, Honorare
Diese Position beinhaltet die Honorare für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse (inkl.
Buchführungskosten), Erstellung vo n Steuererklärungen sowie die geplanten Honorare für die
Recht- und Steuerberatung (hierbei ist insbesondere die Abrechnung für die Begleitung der Be-
triebsprüfung für 2016-2019 zu erwähnen). Es werden die jährlichen Kosten in Höhe von EUR
50.000,00 eingeplant.
Miete für Büroräume
In den Vorjahren beinhaltete die Position die jährlichen Mietzahlungen für Archiv inkl. Neben-
kosten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2022 fällt die Miete für Archiv weg. Hinzu kommt die Miete für
Container (Büro von Herrn Stenger) sowie die Miete für 2 Klimageräte . Für die Mietzahlungen
wurden insgesamt die jährlichen Kosten in Höhe von 16.605,00 € geplant.
Verwaltungskostenbeiträge Stadt Nürnberg
Pro Jahr ist mit der Zahlung von Verwaltungskosten in Höhe von EUR 65.000 zu rechnen.
182
6
Büro- und Verwaltungskosten
Die Position beinhaltet die jähr lichen Kopier- und Telefon-und Internetkosten, die Ausgaben für
Porto und die Kontoführungskosten . Wie gehen hierbei von den jährlich en Kosten in Höhe von
3.000,00-5.000,00 € aus.
Versicherungen, Abgaben
Für die Versicherungen sowie für die Grundabgabenzahlungen (Grundsteuer, Gebühren für
Schmutzwasser und Niederschlagswasser) sind pro Jahr ca. EUR 100.000 zu leisten.
2.4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die abgebildeten Zinsaufwendungen werden aus den Tilgungsplänen entnommen.
Bedingt durch die monatliche Pachtzahlung der Betreiber-Gesellschaft und der Zahlung von Zins-
und Tilgungsleistungen zu bestimmten Zeitpunkten jeweils für das Halbjahr , ist es erforderlich ,
ein von der Eigenbetriebsverordnung abweichendes Kassenkreditlimit festzulegen. Das Kassenk-
reditlimit wird auf 1.500.000 € festgelegt.
183
7
3. Vermögensplan und Finanzplan
Im Stadion finden laufend notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten statt. Bereits in
2020 waren absehbar keine größeren (investiven) Bautätigkeiten (z.B. für Neubauten) vorgesehen.
Sowohl Erkenntnisse bei FSN, als auch bei der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH, zeigen aller-
dings, dass insbesondere die Sanierungskosten (konsumtiv) in den letzten Jahren kontinuierlich
angestiegen sind.
In den Wirtschaftsjahren 2022-2024 wurden keine Investitionen in das Anlagevermögen geplant.
Es werden in den Wirtschaftsjahren 2022-2024 lediglich diverse Reparaturaufwendungen anfal-
len.
Im Wirtschaftsjahr 2019 war ein Überschuss an Liquidität in Höhe von 2.762.000,00 € zu ver-
zeichnen. Dieser setzte sich wie folgt zusammen:
- In 2019 wurde die abschließende Zuwendung des Freistaates Bayern zwecks Umbau des
Stadions für die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Höhe von EUR 2.612.000 gewährt.
- Zudem wurden in 2019 die restliche Kostenbeteiligung des 1. FC Nürnberg für den Umbau der
Südost-Kurven in Höhe von EUR 150.000 geleistet.
Der Liquiditätsüberschuss wurde zu einer sogenannten Liquiditätsreserve eingestellt. Die vorhan-
dene Mehr-Liquidität wurden auf die Jahre 2021-2023 verteilt. Die Berücksichtigung erfolgt aus
Rückführung aus der Liquiditätsreserve.
Im Wirtschaftsjahr 2020 ist eine ungeplante Entnahme au s der Liquiditätsreserve (Übertrag von
Mitteln vom Betriebsmittelkonto auf das Sparkassenkonto) in Höhe von 2.320.000,00 € erfolgt.
Die Reserve ist somit ausgeschöpft.
Für 2019 wurde bereits kein Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg gewährt (lt. Beschluss des
Stadtrates vom 16.11.2020 ). Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 1.244.671,06 € wurde mir der
allgemeinen Rücklage verrechnet.
Für das Wirtschaftsjahr 2022 ergibt sich ein berechneter Verlustausgleich durch die Stadt Nürn-
berg in Höhe von 3.100.621,00 €.
In den Folgejahren werden keine Zuschüsse durch Dritte gewährt.
184
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/012/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 08.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2022
Anlagen:
2.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2022
2.10 Stellenplan
2.11 Darlehen
2.12 Steuer
2.2 Erfolgsplan 2022
2.3 Unterhalt
2.4 sonstige Aufwendungen
2.5 Vermögensplan 2022
2.6 Investitionen
2.7 Verpflichtungsermächtigungen 2022
2.8 Finanzplan 2021-2025
2.9 Verlustausgleich
Sachverhalt (kurz):
Gem. § 6 Abs. 2 i. V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 5 der NürnbergBad-Betriebssatzung legt der
Eigenbetrieb NürnbergBad den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor.
Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung
erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom
Stadtrat festzustellen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 2.5Ö 2.5
185
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2021
Seite 2 von 4
Gesamtkosten 7.664.336 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 7.664.336 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 7 B vom 1.3.2021 ist
erfolgt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
186
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2021
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
187
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss NüBad begutachtet den Wirtschafts- und Finanzplan 2022 für den
Eigenbetrieb NürnbergBad und empfiehlt diesen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2021/2025
für den Eigenbetrieb NürnbergBad.
188
Seite 1 von 4
NürnbergBad – Wirtschaftsplan 2022
Anlage 1: Erläuterungsbericht
1. Einführung
Mit Beschluss des Stadtrats vom 02. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb NürnbergBad gegrün-
det und hat zum 01. Januar 2004 seine Tätigkeit aufgenommen. Die Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb NürnbergBad vom 08. Juli 2003 wurde am 16. Juli 2003 im Amtsblatt der Stadt
Nürnberg veröffentlicht. Die letzte Änderung der Betriebssatzung erfolgte durch Satzung vom
05. August 2015.
Der Eigenbetrieb NürnbergBad bewirtschaftet alle städtischen Hallenbäder:
Südstadtbad,
Nordostbad,
Katzwangbad,
Langwasserbad;
und alle städtischen Freibäder:
Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad.
NürnbergBad ist für die Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Sanierung und At-
traktivitätssteigerung verantwortlich.
Die wesentlichen Maßnahmen bisher waren:
2008 / 2009 – Südstadtbad; Sanierung, Erweiterung um Außenbereich und Sauna-
landschaft
Dezember 2009 – Nordostbad; Erweiterung Außenbereich
September 2010 bis Juli 2011 – Westbad; vollständige Erneuerung
Mai 2013 bis Juli 2015 – Langwasserbad; Neubau
Februar 2017 bis Mai 2017 – Nordostbad; Neubau einer Röhrenrutsche
Juli 2017 bis Oktober 2017 – Nordostbad; Neugestaltung des Vorplatzes
2018 – Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Stadionbad; Umbau
und Neugestaltung des Eingangsbereichs im Katzwangbad
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen-
betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
In den vorliegenden Unterlagen ist die Planung für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbe-
triebs NürnbergBad dargestellt.
Ö 2.5Ö 2.5
189
Seite 2 von 4
2. Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze im Erfolgsplan (Anlage 2) erfolgt aufgrund der Zahlen des
Jahresabschlusses 2020 und der Ist-Situation des fortgeschrittenen Wirtschaftsjahres 2021,
unter Berücksichtigung der Corona bedingten Einflüsse.
2.1 Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wird berücksichtigt, dass ein vollständiger Normalbetrieb für
das Jahr 2022 noch nicht sicher erscheint. Es wird mit 800.000 Besucher für das Gesamtjahr
2022 geplant (2021: 600.000 Besucher / 2020: 445.720 Besucher / 2019: 1.182.000 Besu-
cher)
2.2 Material und Instandhaltung
Der Aufwand für Gas, Strom, Wasser und Heizung (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) wurde
aus den Verbrauchsdaten der Vergangenheit und der unterstellten Nutzungsintensität und
Nutzungsdauer, Corona angepasst, ermittelt. Dabei wurde eine durchschnittliche Preisstei-
gerungsrate von 3 % unterstellt.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten Aufwendungen für den Bauunterhalt
(Anlage 3) mit 739 TEUR sowie für die Fremdreinigung mit 500 TEUR.
2.3 Personalaufwand
Die Tarifeinigung vom 25.10.2020 sieht folgende stufenweise Erhöhungen der Tabellenent-
gelte vor:
ab 01.04.2021: 1,4 %
ab 01.04.2022: 1,8 %
Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis 31.12.2022.
Der Jahresabschluss 2020 weist Gesamtpersonalkosten von 4.475 TEUR (2019: 4.673
TEUR) aus. Die Personalkosten der bei NürnbergBad angesiedelten Projektgruppe für das
Volksbad werden mit etwa 380 TEUR p.a. in 2022 erstmal in voller Höhe anfallen.
Ausgehend von einer weitgehenden Normalisierung der Personalkosten des Bäderbetriebes
in 2022 und den Tarif-Erhöhungen wird mit Gesamtpersonalkosten von 4.831 TEUR in 2022
geplant.
2.4 Abschreibungen
Es wurden lineare Abschreibungszeiten auf Grundlage der AfA-Tabelle für den Wirtschafts-
zweig „Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.
Mai 1995 angewandt.
Für das Jahr 2022 wird mit Abschreibungen in Höhe von 2.096 TEUR geplant.
Die Entwicklung der Abschreibungen ist im Finanzplan 2021 – 2025 dargestellt. Den Ab-
schreibungen steht kein unmittelbarer Liquiditätsabfluss gegenüber, allerdings wird das Jah-
resergebnis (Erfolgsplan) dadurch belastet.
190
Seite 3 von 4
2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für z.B. Verwaltungskos-
tenerstattungen, Miete, Öffentlichkeitsarbeit, Bürobedarf, Beratungsgebühren, Gutachten,
Honorare Hochbauamt, Gärtnereileistungen, Winterdienst und Wartung der Gebäude, Be-
triebsvorrichtungen und technischen Anlagen veranschlagt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden 2022 mit 1.500 TEUR eingeplant
2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Für das Jahr 2022 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen i.H.v. 4.939 TEUR vorgesehen.
(siehe Vermögensplan).
Die sich aus den Krediten ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 435.874 EUR sind im
Erfolgsplan berücksichtigt.
Zur Deckung der laufenden Ausgaben ist die Inanspruchnahme eines Kassenkredites nötig.
2.7 Kassenkredit
Als Kassenkreditmittel reichen die in Art. 73 Abs. 2 GO veranschlagten 1/6 der im Erfolgs-
plan vorgesehenen Erträge nicht aus. Um den reibungslosen Betriebsablauf und eine fristge-
rechte Bezahlung der Kreditorenrechnungen zu gewährleisten ist eine Summe von 9,9 Mio.
EUR als Kassenkredit eingeplant.
3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind 1.027 TEUR für sonstige Investitionen geplant. Insbesondere die nö-
tige Instandsetzung der Badewassertechnik für das Katzwangbad i.H.v. 500 TEUR und die
Verbesserung der Wegesituation vor verschiedenen Bädern, inkl. Verkehrssicherung und Er-
höhung der Fahrradstellplätze i.H.v. 300 TEUR stehen für den überwiegenden Teil der sons-
tigen Investitionen.
Für das Projekt Volksbad sind in 2022 Baukosten in Höhe von 13 Mio EUR (brutto) einge-
plant. Bis 2025 wird von Gesamtbaukosten für das Projekt i.H.v. 65 Mio EUR (brutto) ausge-
gangen. Die für das Volksbad anfallende Vorsteuer auf die Kosten kann zu ca. 90 % geltend
gemacht werden und wird auf der Mittelherkunftsseite unter dem Punkt „4. Rückzahlung Vor-
steuerüberhang durch Finanzamt“ berücksichtigt.
4. Stellenplan
Anlage 10 zeigt in der Übersicht den Stellenplan für 2022.
191
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5. Finanzplan
Der Finanzplan für die Zeit von 2021 bis 2025 weist einen Finanzbedarf von 103.792.433
EUR aus.
Diese Summe beinhaltet für den genannten Zeitraum 2021 – 2025 angenommene Investitio-
nen für das Projekt Volksbad in Höhe von brutto 63,56 Mio EUR (2020 bereits verausgabt:
brutto 1,44 Mio. EUR)
Auf der Mittelherkunftsseite sind neben den erwarteten Verlustausgleichszahlungen durch
die Stadt und der Rückzahlung aus dem Vorsteuerüberhang durch das Finanzamt, die Kre-
ditaufnahme und die Förderungen i.H.v. 26 Mio EUR für das Projekt Volksbad berücksichtigt.
Behandlung Verlustausgleich
Der Verlustausgleich der Stadt Nürnberg beläuft sich lt. Erfolgsplan im Jahr 2022 auf
7.664.336 EUR.
In Anlage 9 ist die Entwicklung des Verlustausgleiches gemäß § 8 EBV dargestellt.
Der vorliegende Wirtschaftsplan ist mit dem Finanzreferat abgestimmt.
192
NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 10
Stellenplan 2022
BGr.
Zahl der Stellen
(VK)
Zahl der Stellen
(VK)
Besetzte Stellen
(VK)
2022 2021 30.06.2021
A 6 0 0 1
A 7 0 1 0
A 13 0 1 0
Summe 0 2 1
VGr. bzw. LGr. Egr.
Zahl der Stellen
(VK)
Besetzte Stellen
(VK)
2022 2021 30.06.2021
AT 1 1 0,00
E 15 UE 0 0 1,00
I a E 15 0 0 0,00
I b E 14 1 1 0,00
III / II E 12 3 2 2,00
IV a / III E 11 2 2 1,00
IV a E 10 1 2 1,87
V bG / V bM E 9 B 4,64 4,64 4,23
V c/V b m. D. E 8 22 20 18,00
6 / 7 A E 7 6 4 4,14
VI b / V c bzw. 5 / 6 A E 6 3 3 1,00
VII E 5 19,67 19,67 19,91
3 / 4 A E 4 12,5 13,5 11,36
VIII/VII bzw. 2/3 A E 3 3 3 5,56
E 2 0 0 0,00
Summe 78,81 75,81 70,07
Gesamt 78,81 77,81 71,07
Differenz 2021 - 2022
Zum Haushalt 2022 wurde folgender Stellenschaffungsantrag gestellt:
Mitarbeiter/in AusbildungE 8 1 Sicherstellung qualitative Ausbildung
/Unterstützung Ausbildungsleitung
Ö 2.5Ö 2.5
193
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 11
Annahmen (teilweise vereinfacht):
Kreditaufnahme gemäß Ist 2021 und
gemäß Finanzplan bis 2025
Finanzierung ausschließlich durch Bankdarlehen
Darlehen bis 2007 aufgenommen
ohne KFW (siehe Darlehen Nr. 1)
Darlehenssumme: 11.000.000 € Dexia
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 22
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 4,55%
Zinssatz gemischt 3,83%
Auszahlung 01.01.2008
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 500.000 € 219.938 € 5.250.000 €
2019 500.000 € 200.813 € 4.750.000 €
2020 500.000 € 181.688 € 4.250.000 €
2021 500.000 € 162.563 € 3.750.000 €
2022 500.000 € 143.438 € 3.250.000 €
2023 500.000 € 124.313 € 2.750.000 €
2024 500.000 € 105.188 € 2.250.000 €
2025 500.000 € 86.063 € 1.750.000 €
Darlehen ab 2007 aufgenommen
Darlehen Nr. 1
Darlehenssumme: 6.217.000 € KfW
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 4,00% 5 Jahre keine Tilgung
Zinssatz bis 2012 3,65 %; ab 2013 1,70%
Auszahlung 01.07.2007
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 248.680 € 84.551 € 4.724.920 €
2019 248.680 € 80.324 € 4.476.240 €
2020 248.680 € 76.096 € 4.227.560 €
2021 248.680 € 71.869 € 3.978.880 €
2022 248.680 € 67.641 € 3.730.200 €
2023 248.680 € 63.413 € 3.481.520 €
2024 248.680 € 59.186 € 3.232.840 €
2025 248.680 € 54.958 € 2.984.160 €
Darlehen Nr. 2
Darlehenssumme: 4.000.000 € BayernLabo
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 3 Jahre keine Tilgung
Zinssatz 2,94% ab 2022 neuer Zins 1%
Auszahlung 01.08.2011
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 235.296 € 93.388 € 2.941.168 €
2019 235.296 € 86.470 € 2.705.872 €
2020 235.296 € 79.553 € 2.470.576 €
2021 235.296 € 72.635 € 2.235.280 €
2022 235.296 € 22.353 € 1.999.984 €
2023 235.296 € 20.000 € 1.764.688 €
2024 235.296 € 17.647 € 1.529.392 €
2025 235.296 € 15.294 € 1.294.096 €
Darlehen Nr. 3
Darlehenssumme: 5.000.000 € Sparkasse Nürnberg
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 3,33%
Zinssatz 2,11%
Auszahlung 01.07.2013
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 166.500 € 91.447 € 4.167.500 €
2019 166.500 € 87.934 € 4.001.000 €
2020 166.500 € 84.421 € 3.834.500 €
2021 166.500 € 80.908 € 3.668.000 €
2022 166.500 € 77.395 € 3.501.500 €
2023 166.500 € 73.882 € 3.335.000 €
2024 166.500 € 70.369 € 3.168.500 €
2025 166.500 € 66.855 € 3.002.000 €
Darlehen Nr. 4
Darlehenssumme: 2.500.000 € Bayern Labo
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 5,00%
Zinssatz 0,95%
Auszahlung 23.07.2014
Tilgung Zins
2018 125.000 € 19.594 € 1.937.500 €
2019 125.000 € 18.406 € 1.812.500 €
2020 125.000 € 17.219 € 1.687.500 €
2021 125.000 € 16.031 € 1.562.500 €
2022 125.000 € 14.844 € 1.437.500 €
2023 125.000 € 13.656 € 1.312.500 €
2024 125.000 € 12.469 € 1.187.500 €
2025 125.000 € 11.281 € 1.062.500 €
Darlehen Nr. 5
Darlehenssumme: 7.000.000 € Bayern Labo
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20
Jährliche Tilgung ab 2018
Zinssatz 0,48%
Auszahlung 01.01.2015
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 411.768 € 33.600 € 6.588.232 €
2019 411.768 € 31.624 € 6.176.464 €
2020 411.768 € 29.647 € 5.764.696 €
2021 411.768 € 27.671 € 5.352.928 €
2022 411.768 € 25.694 € 4.941.160 €
2023 411.768 € 23.718 € 4.529.392 €
2024 411.768 € 21.741 € 4.117.624 €
2025 411.768 € 19.765 € 3.705.856 €
Darlehen Nr. 6
Darlehenssumme: 4.400.000 € BayernLabo
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2021 (4x 44T€)
Zinssatz 0,64%
Auszahlung 01.01.2016
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 0 € 28.160 € 4.400.000 €
2019 0 € 28.160 € 4.400.000 €
2020 0 € 28.160 € 4.400.000 €
2021 176.000 € 28.160 € 4.224.000 €
2022 176.000 € 27.034 € 4.048.000 €
2023 176.000 € 25.907 € 3.872.000 €
2024 176.000 € 24.781 € 3.696.000 €
2025 176.000 € 23.654 € 3.520.000 €
Darlehen Nr. 7
Darlehenssumme: 2.000.000 € BayernLabo
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2022 (4x 20T€)
Zinssatz 0,57%
Auszahlung 01.12.2016
Tilgung Zins Restschuld JE
2018 0 € 11.400 € 2.000.000 €
2019 0 € 11.400 € 2.000.000 €
2020 0 € 11.400 € 2.000.000 €
2021 0 € 11.400 € 2.000.000 €
2022 80.000 € 11.400 € 1.920.000 €
2023 80.000 € 10.944 € 1.840.000 €
2024 80.000 € 10.488 € 1.760.000 €
2025 80.000 € 10.032 € 1.680.000 €
Darlehen Nr. 8
Darlehenssumme: 2.457.674 € N.N.
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2026
Zinssatz 1,00%
Auszahlung 01.06.2021
Tilgung Zins Restschuld JE
2021 0 € 12.288 € 2.457.674 €
2022 0 € 24.577 € 2.457.674 €
2023 0 € 24.577 € 2.457.674 €
2024 0 € 24.577 € 2.457.674 €
2025 0 € 24.577 € 2.457.674 €
Darlehen Nr. 9
Darlehenssumme: 4.950.000 € N.N.
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2027
Zinssatz 1,00%
Auszahlung 01.06.2022
Tilgung Zins Restschuld JE
2022 0 € 24.750 € 4.950.000 €
2023 0 € 49.500 € 4.950.000 €
2024 0 € 49.500 € 4.950.000 €
2025 0 € 49.500 € 4.950.000 €
Darlehen Nr. 10
Darlehenssumme: 12.400.000 € N.N.
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2028 (4x 110T€)
Zinssatz 1,00%
Auszahlung 01.06.2023
Tilgung Zins Restschuld JE
2023 0 € 62.000 € 12.400.000 €
2024 0 € 124.000 € 12.400.000 €
2025 0 € 124.000 € 12.400.000 €
Darlehen Nr. 11
Darlehenssumme: 6.800.000 € N.N.
Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30
Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2029 (4x 70T€)
Zinssatz 1,00%
Auszahlung 01.06.2024
Tilgung Zins Restschuld JE
2024 0 € 34.000 € 6.800.000 €
2025 0 € 68.000 € 6.800.000 €
Gesamtsummen für Finanzplan Tilgung Zins
2021 1.863.244 € 483.524 €
2022 1.943.244 € 439.124 €
2023 1.943.244 € 491.909 €
2024 1.943.244 € 553.944 €
2025 1.943.244 € 553.979 €
10.09.202116:46 WP_2022.xlsDarlehen
Ö 2.5Ö 2.5
194
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 12
Annahmen (vereinfacht):
NürnbergBad ist zum Vorsteuerabzug berechtigt:
Steuer Einnahmen abzgl. Steuer Ausgaben fließen zurück mit ca. einmonatiger zeitlicher Verzögerung
Ausgaben 2021-2025 netto 19% 2021 2022 2023 2024 2025
3,1/3,4/3,5/3,6/4,2 Mio. aus 4. Material und
Instandhaltung 590.000,00 650.000,00 660.000,00 684.000,00 798.000,00
1,4/1,5/1,5/1,6/2 Mio. € aus 7. übrige sonstige betriebl.
Aufwendungen hälftig angesetzt 133.000,00 142.000,00 142.000,00 152.000,00 190.000,00
Investitionen brutto 19% 5,2/14/24,5/18,1/4,7
Mio.(davon nur ca. 90 % Steuerrückz.wegen
Schulschwimmen) 747.000,00 2.012.000,00 3.520.000,00 2.600.000,00 675.000,00
Umsatzerlöse 7 % netto
3/4/5,6/5,6/7,6 Mio.... -210.000,00 -280.000,00 -392.000,00 -392.000,00 -532.000,00
erwartete Rückzahlung vom Finanzamt 1.260.000,00 2.524.000,00 3.930.000,00 3.044.000,00 1.131.000,00
abzüglich Sicherheitsabschlag 10 % -126.000,00 -252.400,00 -393.000,00 -304.400,00 -113.100,00
veranschlagt im Finanzplan 2021-2025 1.134.000,00 2.271.600,00 3.537.000,00 2.739.600,00 1.017.900,00
10.09.202116:47 WP_2022.xlsSteuer
Ö 2.5Ö 2.5
195
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 2
Erfolgsplan 2022 - NürnbergBad
Plan 2022 Hochr. 2021 Ist 2020
1. Umsatzerlöse 4.000.000 3.000.000 2.407.345
2. aktivierte Eigenleistung 350.000 250.000 399.480
3. übrige sonstige betriebliche Erträge 200.000 180.000 770.704
Erträge/Erlöse 4.550.000 4.550.000 3.430.000 3.430.000 3.577.529 3.577.529
4. Material und Instandhaltung
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -2.100.000 -2.000.000 -1.925.796
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.239.000 -1.100.000 -1.086.361
Summe Material und Instandhaltung -3.339.000 -3.100.000 -3.012.157
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.701.880 -3.600.000 -3.323.866
b) Soziale Abgaben und Aufw. für die Altersversorgung -1.128.870 -1.100.000 -1.151.507
in a) und b) enthalten Volksbad -380.000 -330.000 -200.000
davon Versorgungsempf. Beamte/Angest. und Beihilfe -320.000 -315.000 -305.087
Summe Personalaufwand -4.830.750 -4.700.000 -4.475.373
6. Abschreibungen -2.096.462 -2.190.716 -2.293.498
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.500.000 -1.368.514 -1.213.867
davon Abbruchkosten 0 0 0
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -1.500.000 -1.368.514 -1.213.867
Summe Aufwendungen -11.766.212 -11.766.212 -11.359.230 -11.359.230 -10.994.895 -10.994.895
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9.1 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -439.124 -483.524 -498.421
9.2 Zinsen Kassenkredite/Geldguthaben 0
Summe Zinsen -439.124 -439.124 -483.524 -483.524 -498.421 -498.421
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -7.655.336 -8.412.754 -7.915.787
11. sonstige Steuern -9.000 -9.000 -8.214
12. Jahresgewinn + / Jahresverlust - -7.664.336 -8.421.754 -7.924.001
10.09.202116:41 WP_2022.xlsErfolgsplan 2022
Ö 2.5Ö 2.5
196
2022 Bauunterhalt netto
Nordost süd.stadt.bad. Naturgarten Stadion West Katzwang Langwasser Summen
NüBad -
Wirtschaftsplan
2022 - Anlage 3
Controlling EMC (Energiemonitoring) 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 1.750,00 €
Miete/Leasing Absauggerät, Saison 1.900,00 € 1.900,00 €
Pflege Rasen, Grünanlagen 1.000,00 € 1.000,00 € 14.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 1.000,00 € 11.500,00 € 78.500,00 €
Reinigung Vorplatz, Pflasterbeläge & Geländerhöhen 3.000,00 € 1.500,00 € 7.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 15.500,00 €
Sanierung WC-Trennwände oben mit Fliesenarbeiten, Fenster 20.000,00 € 20.000,00 €
Sanierung Stromversorgung, Außenanlage; (E-Material) 6.000,00 € 6.000,00 €
Unterhalt GLT 5.000,00 € 8.000,00 € 2.000,00 € 5.000,00 € 20.000,00 €
Unterhalt Dachflächen, Reparaturen 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 30.000,00 € 36.500,00 €
Unterhalt Dienstfahrzeuge, Traktoren 500,00 € 500,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 500,00 € 2.250,00 €
Unterhalt Malerarbeiten (Material) 1.500,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 10.500,00 €
Unterhalt Rutsche, Beschichtung, Silikon… 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 2.000,00 €
Unterhalt Fliesenausbesserungen 2.000,00 € 2.000,00 € 1.500,00 € 500,00 € 500,00 € 15.000,00 € 1.500,00 € 23.000,00 €
Unterhalt Lüftungsanlagen 3.500,00 € 3.500,00 € 1.500,00 € 35.000,00 € 43.500,00 €
Unterhalt Wasserversorgung, Außenanlagen 5.000,00 € 5.000,00 €
Unterhalt Sand Beachvolleyball & Sankästen 500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € 4.000,00 €
Unterhalt Sauna 2.500,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 42.500,00 €
Unterhalt Pfandschlösser 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 100,00 € 1.000,00 € 3.100,00 €
Unterhalt Spielgeräte, Fallschutz, Reparaturen 1.000,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 € 1.000,00 € 10.000,00 €
Unterhalt Sanitär 4.000,00 € 4.000,00 € 3.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 5.000,00 € 3.500,00 € 23.000,00 €
Unterhalt Wartungsfugen Silikon 2.000,00 € 3.000,00 € 300,00 € 300,00 € 500,00 € 3.000,00 € 9.100,00 €
Unterhalt Kanal, wiederkehrende Prüfung 1.500,00 € 1.500,00 € 750,00 € 1.500,00 € 5.250,00 €
Unterhalt Wasseraufbereitungsanlage 3.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 11.000,00 €
Unterhalt VSP Bäume (Pflege&Erfassung) & Spielgeräte 1.000,00 € 1.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 40.000,00 €
Unterhalt Pflasterbeläge, Beckenumgänge & Wege 3.000,00 € 50.000,00 € 3.500,00 € 56.500,00 € 470.850,00 €
TÜV wiederkehrende Prüfung BMA 286,55 € 290,00 € 180,00 € 500,00 € 1.256,55 €
TÜV ELA 500,00 € 500,00 € 300,00 € 750,00 € 2.050,00 €
TÜV RLT, Brandschutzklappen - € 1.500,00 € 3.500,00 € 5.000,00 €
TÜV Druckbehälter, Kompressoren 300,00 € 250,00 € 300,00 € 250,00 € 150,00 € 1.250,00 €
TÜV Elektrische Anlagen 2.000,00 € 3.500,00 € 5.500,00 €
TÜV Fluchtwegsteuerung 500,00 € 500,00 €
TÜV Bauwerksprüfung, Statik 4.500,00 € 5.000,00 € 2.500,00 € 3.000,00 € 15.000,00 €
TÜV Sicherheitsbeleuchtung/Notlichtanlagen 200,00 € 5.000,00 € 200,00 € 1.000,00 € 6.400,00 €
TÜV wiederkehrende Prüfung Rutsche, Spielgeräte 250,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 750,00 € 2.500,00 € 39.456,55 €
Wartung Aufzug 532,00 € 6.240,00 € 220,00 € 840,00 € 2.000,00 € 9.832,00 €
Wartung Absauggeräte 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 3.500,00 €
Wartung Automatiktüre, Rolltore, Fensterelemente 245,00 € 1.000,00 € 3.928,00 € 5.173,00 €
Wartung BMA 800,00 € 4.724,04 € 800,00 € 5.510,00 € 11.834,04 €
Wartung BOS 500,00 € 500,00 €
Wartung Brandschutzklappen 750,00 € 1.743,50 € 400,00 € 2.500,00 € 5.393,50 €
Wartung Feuerlöscher 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 1.750,00 €
Wartung Blitzschutz 500,00 € 2.200,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 800,00 € 4.500,00 €
Wartung Brandschutztor/Feststellanlagen 1.545,74 € 1.500,00 € 3.045,74 €
Wartung Chlor intern 2.500,00 € 2.500,00 € 750,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.000,00 € 11.250,00 €
Wartung Chlor, Inbetriebnahme, MSR 3.000,00 € 3.000,00 € 860,00 € 1.020,00 € 1.032,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 11.412,00 €
Wartung Chlor, Ventile 2.000,00 € 2.500,00 € 2.000,00 € 2.200,00 € 2.500,00 € 500,00 € 2.500,00 € 14.200,00 €
Wartung Chlor, Injektoren, V10K 1.500,00 € 1.500,00 € 1.048,00 € 1.610,00 € 1.310,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 9.968,00 €
Wartung EMA 214,20 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 503,00 € 897,20 €
Wartung ELA/SAA 4.472,64 € 4.142,00 € 8.614,64 €
Wartung Fettabscheider 810,00 € 810,00 € 810,00 € 810,00 € 810,00 € 4.050,00 €
Wartung Hebeanlagen 2.000,00 € 300,00 € 2.300,00 € 4.600,00 €
Wartung Heizung 800,00 € 5.000,00 € 5.800,00 €
Wartung Klimageräte 350,00 € 350,00 € 700,00 €
Wartung Kompressor 120,00 € 200,00 € 120,00 € 60,00 € 250,00 € 750,00 €
Wartung Lüftungsanlagen 3.947,00 € 4.491,00 € 1.500,00 € 10.500,00 € 20.438,00 €
Wartung Materialbedarf für Wartungen 15.000,00 € 15.000,00 € 5.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2.000,00 € 2.500,00 € 45.500,00 €
Wartung MSR 2.500,00 € 2.500,00 € 5.000,00 €
Wartung RWA/NRA 980,00 € 1.200,00 € 4.981,00 € 7.161,00 €
Wartung Sanitär 3.800,00 € 3.800,00 €
Wartung Sicherheitsbeleuchtung 255,16 € 1.050,00 € 160,36 € 970,00 € 2.435,52 €
Wartung Steuerung FU 540,00 € 540,00 € 1.080,00 €
Wartung Schlammwasseraufbereitung 1.500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 800,00 € 4.300,00 €
Wartung Trennvorhänge 560,00 € 560,00 €
Wartung USV, Unabhängige Stromversorgung 1.000,00 € 500,00 € 1.250,00 € 2.750,00 €
Wartung Wasseraufbereitungsanlage 6.030,00 € 4.195,00 € 500,00 € 1.800,00 € 800,00 € 500,00 € 4.000,00 € 17.825,00 €
Wartung Biocat 300,00 € 300,00 € 228.919,64 €
Summen Bäder 83.765,65 € 121.016,18 € 144.038,00 € 71.850,00 € 61.872,00 € 60.830,36 € 195.854,00 € 739.226,19 €
Ö 2.5Ö 2.5
197
NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 4
sonstige betriebliche Aufwendungen Plan 2022
Instandhaltungskosten 40.000
Versicherungen 33.000
Miete, Maschinen 40.000
Reisekosten 8.000
Kraftfahrzeugkosten 10.000
Werbe- und Vertreterkosten 20.000
Bücher, Zeitschriften 7.000
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 60.000
Bürobedarf 9.000
Portokosten 4.000
Telefonkosten 10.000
Veranstaltungen 10.000
Straßenreinigungsgebühr 20.000
Abfallgebühr 25.000
Mitgliedsbeiträge 2.000
Gebühren 75.000
Verwertung, Entsorgung 25.000
Fremdleistungen allg. 10.000
Gutachten/Untersuchungen 10.000
Abschluss- und Prüfungskosten 20.000
Kassendienst 150.000
Geldtransportkosten 3.000
Nebenkosten des Geldverkehrs 20.000
Bewachung/Sicherheit 40.000
Wäschereinigung 1.000
Gärtnereileistungen 130.000
Winterdienst 30.000
Wartung 20.000
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 560.000
Werkzeuge und Kleingeräte 20.000
Projekt VB- Miete Büroräume 50.000
Übriger betrieblicher Aufwand 38.000
1.500.000
Ö 2.5Ö 2.5
198
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 5
Vermögensplan 2022 - NürnbergBad
Ausgaben des
Wirtschaftsjahres
Verpflichtungser-
mächtigungen des
Wirtschaftsjahres
Gesamt-
ausgabebedarf
bei mehrjährigen
Vorhaben
I. Mittelverwendung Euro Euro Euro
1. Volksbad Baukosten 13.000.000
sonstige Investitionen (Aufgliederung siehe Tabelle *) 1.027.000
2. Zwischensumme Investitionen 14.027.000
3. Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis -
Abschreibungen)
5.567.874
Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 1.943.244
4. Darlehenstilgung Altdarlehen 0
Summe Rückführung Kontokorrentkonto 0
21.538.118 0 0
II. Mittelherkunft
1. Kontokorrentkonto 28900107 0 sonstige Investitionen 2022 *
2. Kreditaufnahmen für Investitionen 4.939.274 in Euro
3a Zuschüsse Volksbad Bund 1.900.000 500.000 Badewassertechnik HB/Katzw.
3b Zuschüsse Volksbad FAG 0 300.000 Wege, Plätze, Fahrradständer (diverse Bäder)
3c Zuschüsse Volksbad sonstige 3.572.000 227.000 verschiedenes
4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 2.271.600 1.027.000
5. Verlustausgleich nach § 8 EBV 7.664.336
6. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 1.190.908
Summe 21.538.118
Planansatz 2022
10.09.202116:42
WP_2022.xlsVermögensplan 2022
Ö 2.5Ö 2.5
199
NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 6
2022 Investition Brutto Nordost Südstadtbad Naturgarten Stadion West Katzwang Langwasser Summen
Sauna Attraktivierung, Veränderung, Effektofen 10.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 20.000,00 €
Technik Badewassertechnik, Schlammwasseraufbereitung 25.000,00 € 500.000,00 € 525.000,00 €
Geräte Traktor Benzin, E-Cart, Unkrautbrenner 6.500,00 € 3.000,00 € 7.500,00 € 3.000,00 € 20.000,00 €
Spielplätze Erstellung, Erweiterung an Land oder im Wasser 15.000,00 € 10.000,00 € 15.000,00 € 40.000,00 €
Ausstattung Liegen, Papierkörbe, Ascher, Wertfächer, Umkleiden… 5.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 15.000,00 €
Sanitär
Abwasser
Fettabscheider (sofern wieder eine
Gastronomie kommt) - € 2.000,00 € 2.000,00 €
CD Schriftzug "Bad" am Gebäude, Stele oder Werbeschild 8.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 32.000,00 €
Vorplatz Wege & PLätze, Verkehrssicherung , Fahrradständer usw. 25.000,00 € 250.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 300.000,00 €
Scheidt &
Bachmann
Erneuerung von Komponenten nach
Abschreibung 10.000,00 € 10.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 35.000,00 €
allgemein bewegliches Invest 38.000,00 €
Summen Bäder 30.000,00 € 74.000,00 € 271.500,00 € 43.000,00 € 37.500,00 € 515.000,00 € 18.000,00 € 1.027.000,00 €
Ö 2.5Ö 2.5
200
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 7
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben
Gesamt
2023 2024
Volksbad € 0 € 0 € 0
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres 2022 € 0 € 0 € 0
10.09.202116:43 WP_2022.xlsVerpflichtungsermächtigungen
Ö 2.5Ö 2.5
201
Finanzplan 2021 - 2025 - NürnbergBad NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 8
I. Mittelverwendung 2021 2022 2023 2024 2025 Summe
akt. Hochr. Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 - 2025
1. Volksbad 4.730.000 13.000.000 24.000.000 17.600.000 4.230.000 63.560.000
sonstige Investitionen (Aufteilung siehe Vermögensplan 2022) 500.000 1.027.000 500.000 500.000 500.000 3.027.000
Zwischensumme Investitionen 5.230.000 14.027.000 24.500.000 18.100.000 4.730.000 66.587.000
2. Pagatorisches Ergebnis
(= Periodenergebnis - Abschreibungen)
6.231.038 5.567.874 4.326.598 4.651.946 4.492.979 25.270.434
3. Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 1.863.244 1.943.244 1.943.244 1.943.244 1.943.244 9.636.220
4. Rückführung(+)/Belastung (-) Kontokorrentkonto 28900107 1.416.122 882.657 2.298.779
Summe 14.740.404 21.538.118 30.769.842 24.695.190 12.048.880 103.792.433
II. Mittelherkunft
1. Kontokorrentkonto 28900107 0
2. Kreditaufnahmen für Investitionen 2.457.674 4.939.274 12.358.480 6.772.781 26.528.209
3a Zuschüsse Volksbad Bund 800.000 1.900.000 2.200.000 2.600.000 500.000 8.000.000
3b Zuschüsse Volksbad FAG 0 0 1.170.000 1.950.000 780.000 3.900.000
3c Zuschüsse Volksbad sonstige 303.000 3.572.000 4.947.000 4.080.000 1.258.000 14.160.000
4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 1.134.000 2.271.600 3.537.000 2.739.600 1.017.900 10.700.100
5. Verlustausgleich nach § 8 EBV 8.189.048 7.664.336 6.324.656 6.552.809 8.492.979 37.223.828
6. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 1.856.682 1.190.908 232.706 3.280.296
Summe 14.740.404 21.538.118 30.769.842 24.695.190 12.048.879 103.792.433
Tabelle 1 2021 2022 2023 2024 2025
Pagatorisches Ergebnis
(= Periodenergebnis - Abschreibungen)
6.231.038 5.567.874 4.326.598 4.651.946 4.492.979
Entwicklung der Abschreibungen 2.190.716 2.096.462 1.998.058 1.900.863 4.000.000
durch die Stadt Nürnberg auszugleichender
Jahresverlust ( § 8 Abs. 2 EBV)
8.421.754 7.664.336 6.324.656 6.552.809 8.492.979
10.09.202116:43
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2020 - Anlage 8
]
Ö 2.5Ö 2.5
202
NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2022 - Anlage 9
Darstellung des Verlustausgleiches gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung
Ist Ist Plan Plan Plan Plan Plan
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresverluste nach G+V 6.197.277 7.924.001 8.189.048 7.664.336 6.324.656 6.552.809 8.492.979
Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg 6.197.277 6.733.092
Verlustvortrag 31.12.2020 1.856.682,46
10.09.202116:44 WP_2022.xlsVerlustausgleich
Ö 2.5Ö 2.5
203
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
SÖR/083/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
10.11.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2022
Anlagen:
Antrag zum WPlan SÖR - Verwaltung
Wirtschaftsplan 2022
Beschluss:
Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ServicebetriebsS legt der Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) den Wirtschafts- und Finanzplan für das
Geschäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der
Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss SÖR ist der
Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ServicebetriebsS).
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 104.419.455 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 104.419.455 € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2.6Ö 2.6
204
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/083/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja rein handels- und betriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
205
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/083/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss begutachtet den Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg und empfiehlt diesen zu beschließen.
Beschlussvorschlag /StR):
Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2022/2025
für den Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
206
zu Beilage 2.6
Antrag zum Wirtschaftsplan SÖR
Antragsteller:
Verwaltung
Laufende Nr.:
1
Antrag:
Für „Mobiles Grün“ wird jährlich ein Budget in Höhe von 30.000,- € zur Betreuung/Pflege des Be-
standes aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
SÖR stellt das Budget in seinem Haushalt ein und übernimmt künftig offiziell die Zuständigkeit für
das Thema „Mobiles Grün“.
Hinweis:
Bei Zustimmung wird die Verwaltung gleichzeitig ermächtigt, die Folgeänderungen im Wirtschafts-
plan SÖR und im Kernhaushalt (Anpassung des Verlustausgleiches) vorzunehmen (vgl. TOP 6.2,
Antrag Nr. 084 Kämmereipaket lfd. Nr. 0130).
Abstimmungsergebnis:
Ö 2.6Ö 2.6
207
Wirtschaftsplan 2022
Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2025
für den
Servicebetrieb
Öffentlicher
Raum Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Stand: 15.10.2021
Ö 2.6Ö 2.6
208
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Stand: 15.10.2021
Inhalt
1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ........................................................ 3
1.1. Einführung ............................................................................................................... 3
1.2. Erfolgsplan 2022 (siehe auch Seite 15) .................................................................. 6
1.2.1 Erträge, Erlöse ................................ ................................ ................................ ........... 7
1.2.2 Aufwendungen, Kosten ................................ ................................ .............................. 8
1.2.3 Interne Verrechnungen................................ ................................ ............................. 10
1.2.4 Kalkulatorische Kosten ................................ ................................ ............................. 10
1.2.5 Jahresergebnis ................................ ................................ ................................ ........ 11
1.2.6 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ... 12
1.3. Prognose für Erfolgsplan 2023 bis 2025 (siehe auch Seite 16) ............................ 12
1.4. Vermögensplan 2022 (siehe auch Seite 23) ......................................................... 13
1.5. Finanzplanung 2021 bis 2025 (siehe auch Seite 26) ............................................ 14
1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28) ........................................... 14
2. Erfolgsplan 2022 (inkl. Vorschau bis 2025) .......................................... 15
3. Vermögensplan 2022 ........................................................................... 23
4. Verpflichtungsermächtigungen ............................................................. 24
5. Stellenplan/Stellenübersicht ................................................................. 25
6. Finanzplan 2021 bis 2025 .................................................................... 26
7. Investitionsplan .................................................................................... 27
7.1. Investitionen 2022 ................................................................................................. 27
7.2. Mehrjährige Investitionsplanung ........................................................................... 28
209
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 3 von 28
1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
1.1. Einführung
Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Gründung des SÖR vom 23.7.2008 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Eigenbetriebs SÖR vorzubereiten und ein Umsetzungs-
konzept zu erstellen, mit dem die Aufnahme des operativen Geschäftes für die Aufgaben ab
1.1.2009 sicher zu stellen war.
Aufgrund haushaltstechnischer und –rechtlicher Notwendigkeiten wurden zum 1.1.2009 zunächst
zwei Betriebe gegründet, die beide unter dem Namen SÖR firmierten:
- Der Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR I, der
aus Teilen des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Nürnberg (ASN)“ hervorging:
Der Betrieb umfasste die Straßenreinigung, das Fuhrparkmanagement samt Kfz-Werkstatt so-
wie den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen samt Service-Trupp und Bereitschaftsdienst;
- Der optimierte Regiebetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung
SÖR II, der das ehemalige Gartenbauamt (GBA), große Teile des ehemaligen Tiefbauamtes (T)
und die Bauhöfe der Bürgerämter Nord/Ost/Süd (BANOS) umfasste.
Der Regiebetrieb ging ab 1.1.2010 in den erweiterten Eigenbetrieb über. Der Wirtschaftsplan 2010
beinhaltete erstmals den vollständigen Aufgaben - und Leistungsumfang des Eigenbe triebes und
war mit den Bereichen Grau, Grün und Straßenreinigung (incl. Kfz -Werkstatt, öfftl. WC`s) thema-
tisch zunächst nach den ehemaligen Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen der fusionierten Äm-
ter/Betriebe unterteilt.
Die Systematik des Wirtschaftsplanes wurde 2013 der Entwicklung des SÖR angepasst . Die drei
früheren Bereiche Grau, Grün und Straßenreinigung wurden dabei in zwei Bereiche „Gebühren
Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ umgegliedert.
Zu Abrechnungszwecken wird im Ha ushaltsplan der Stadt Nürnberg ein „Besitzamt“ für das von
SÖR unterhaltene Infrastrukturvermögen (Straßen Wege, Plätze, Grünanlagen etc.) geführt. Über
dieses Besitzamt wird der Zuschussbedarf für den Eigenbetrieb gegenüber der Stadt abgerechnet.
Außerdem werden Abschreibungen und Zinsen für das Infrastrukturvermögen auf diesem Besitz-
amt verbucht, ebenso wie Erträge und A ufwendungen für das Infrastrukturvermögen, auf die der
Eigenbetrieb SÖR keinen Einfluss nehmen kann.
Die wesentlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) sind:
Projekt Frankenschnellweg
- Projektleitung für das Gesamtprojekt einschl. Koordination aller an der Planung beteiligten Ge-
werke sowie Verantwortung für die Kontrolle und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und
Termine
- Planung der oberirdischen Ebene des FSW, Ausschreibung und Vergabe sämtlicher Baumaß-
nahmen innerhalb des Projekts
- Bauleitung, Bauüberwachung und Abrechnung sämtlicher Baumaßnahmen innerhalb des Pro-
jekts
210
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 4 von 28
Straßen:
- Ausführungsplanung, Neubau und Unterhalt von Straßen, Geh- und Fahrradwegen sowie Plät-
zen;
- Ausführungsplanung, Bau und Un terhalt von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie Straßenbe-
leuchtung;
- Unterhalt von Straßenzubehör wie Schildern, Markierungen u. ä.;
- Genehmigung, Koordination und Abwicklung baulich bedingter Sondernutzungen auf Straßen
Wegen und Plätzen.
Brücken:
- Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen;
- Unterhalt von Brücken;
- Überwachung der Brückenbauwerke.
Lärmschutz:
- Planung und Bau von Lärmschutzanlagen entlang städtischer Straßen
- Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenster etc.)
- Durchführung schalltechnischer Untersuchungen für Planungsvorhaben der Stadt Nürnberg.
Rückbau und Abbruch von Gebäuden:
- Kostenermittlung für SÖR und externe Dienststellen
- Vergabe und Durchführung von Ausschreibungen von Abbruchm aßnahmen (einschließlich
Massenermittlungen, LV-Erstellungen etc.)
Baugrund- und Altlastenuntersuchungen:
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Baugrund- bzw. Altlas-
tenuntersuchungen sowie den entsprechenden Räumungs - und Sanieru ngsmaßnahmen für
SÖR und externe Dienststellen
- Beratung über Umwelt-, Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzbestimmungen bei Baumaßnah-
men oder Liegenschaftsverkehr.
Reinigung:
- Gehweg-, Radwege- und Straßenreinigung.
Winterdienst:
- Räumen und Streuen der Ha uptverkehrsstraßen, Radwege, Fußgängerüberwege und VAG -
Haltestellen im Stadtgebiet (teilweise fremdvergeben).
Wasserwirtschaft:
- Planung und Unterhalt von Wasserbauwerken und Gewässern;
- Hochwasserdienst.
Grünflächen:
- Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen;
- Unterhalt von Grünflächen (Mahd, Pflanzung, Reinigung);
- Pflanzen und Pflege von Bäumen (in Grünanlagen sowie Straßenbäume).
Spielplätze:
- Planung, Koordination und Bau aller öffentlichen Spielplätze und Bewegungsparks für alle Ge-
nerationen;
- wiederkehrende Spielplatzkontrolle, Unterhalt und Pflege der öffentlichen Spielplätze und Be-
wegungsparks
211
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 5 von 28
Straßenverkehrsbehörde:
- Anordnung von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen mit Ausnahme zeitlich
unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen (z.B. Parkerleichterungen für
Handwerker, Sozialdienste und Schwerbehinderte, Gefahrguttransporte, Schwer- und Sonder-
transporte, Befahren der Fußgängerzone, usw.);
- Genehmigung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzung).
Wegerecht und Planfeststellung:
- Klassifizierung und Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen und Führen des Bestandsver-
zeichnisses;
- Freihalten öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. Überwuchs, unerlaubte Sondernutzungen durch
stillgelegte Kfz);
- Auslage von Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Koordination der
zugehörigen gesamtstädtischen Stellungnahmen.
Anliegenmanagement:
- Ansprechpartner für die Bürgerschaft für sämtliche Belange des öffentlichen Raums unter der
Servicenummer 0911/231 -7637 zu den üblichen Bürozeiten sowie rund um die Uhr unter
soer@stadt.nuernberg.de.
Die im W irtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser
Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden.
In den vorliegenden Unterlagen sind die Werte folgendermaßen dargestellt:
Wirtschaftsplan 2021 (2021 Plan);
Wirtschaftsplan 2022 (2022 Planung);
Vorschau auf die Jahre 2023 bis 2025 (Vorschau).
212
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 6 von 28
1.2. Erfolgsplan 2022 (siehe auch Seite 15)
Die Planansätze 2022 entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen des Vorjahres.
Planansätze, denen Vertragsverhältnisse zugrunde liegen, berücksichtigen betragsmäßig den Um-
fang der jeweiligen Verträge.
Die bedeutenderen Planansätze/Mehrbedarfe für den Unterhalt der städtischen Infrastruktur, ins-
besondere der Bereiche Straßen, Brücken, Grünflächen und Verkehrsregelungstechnik, wurden mit
dem Finanzreferat gesondert festgelegt.
Die Planwerte 2022 für die Besoldung der Beamten und die Gehälter de r Beschäftigten ergeben
sich zum Großteil aus dem Stellenplan und den voraussichtlichen städtischen Durchschnittsperso-
nalkosten 2022. Darin enthalten sind die vertraglich vereinbarten und prognostizierten Besoldung-
bzw. Tariferhöhungen 2022.
Der Erfolgsplan ist in Anlehnung an die Erfolgsübersicht gemäß § 22 Eigenbetriebsverordnung in
zwei Bereiche unterteilt:
- Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Der Bereich umfasst die durch den SÖR übernomme-
nen Aufgaben der Straßenreinigung. Diese Aufgaben sind gebührenfinanziert. Die Erträge, die
Aufwände und das Ergebnis dieses Bereiches sind daher gesondert darzustellen. Leistungsbe-
ziehungen zum Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden anhand von Umlagen und internen
Verrechnungen dargestellt.
- Bereich „Leistungen für die Stadt“: Der Bereich umfasst die SÖR übertragenen Aufgaben des
ehemaligen Gartenbauamtes, des ehemaligen Tiefbauamtes und der ehemaligen Bauhöfe der
Bürgerämter. Weitere Obliegenheiten des Bereiches sind das Fuhrparkmanagement ein-
schließlich dem Betrieb der städtischen Tankstellen, die Kfz-Werkstatt, der Betrieb der öffentli-
chen WC-Anlagen und der Bereitschaftsdienst.
Der Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ wird vollständig über Gebühren finanziert und ist deshalb
nicht von pauschalen Kürzungen betroffen. Überschüsse bzw. Fehlbeträge des Bereiches „Gebüh-
ren Straßenreinigung“ beeinflussen die Höhe des Zuschusses durch die Stadt Nürnberg nicht.
Im Bereich „Leistungen für die Stadt“ besteht für 2022 nach Berücksichtigung der konkreten Leis-
tungsverrechnungen ein allgemeiner Zuschussbedarf i. H. v. 104,42 Mio. EUR (2021: 99,25 Mio.
EUR).
Die Erhöhung zum Vorjahr entsteht im Wesentlichen durch zusätzliche Unterhaltsaufträge, sowie
allgemeine Preis- und Lohnsteigerungen.
213
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 7 von 28
1.2.1 Erträge, Erlöse
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 wurde eine Vorauskalkulation erstellt. Der Stadtanteil
beträgt seit dem Jahr 2015 unverändert 10 %. Die Vorauskalkulation und die Gebührensätze wur-
den vom Werkausschuss am 10.10.2018 begutachtet und vom Stadtrat am 17.10.2018 beschlos-
sen.
Im Jahr 2022 ergeben sich je Meter Straßenfront folgende Gebühren:
Reinigungsklasse 2015-2018 2019-2022
A a) 10,31 Euro 11,30 Euro
A b) 30,93 Euro 33,90 Euro
A c) 51,55 Euro 56,50 Euro
A d) 72,17 Euro 79,10 Euro
B 3,53 Euro 3,88 Euro
A a) Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentl.)
A b) Reinigungsklasse 2 (Reinigung 3 x wöchentl.)
A c) Reinigungsklasse 3 (Reinigung häufiger als 4 x wöchentl.)
A d) Reinigungsklasse 4 (Reinigung bis zu 7 x wöchentl.)
B Für Straßen im Zwangsreinigungsgebiet B:
Die Gebühren für 2022 liegen bei 14,14 Mio. EUR (2021: 13,64 Mio. EUR).
Bereich „Leistungen für die Stadt:
Die ordentlichen Erträge 2022 liegen im Bereich „ Leistungen für die Stadt “ bei 29,32 Mio. EUR
(2021: 29,03 Mio. EUR). Die ordentlichen Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
14,66 Mio. EUR (ca. 50%) werden durch die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen - insbe-
sondere für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen, sowie Parkgebühren - im Straßen-
bereich erzielt; sie zählen zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.
7,73 Mio. EUR (ca. 26%) werden durch privatrechtliche Leistungsentgelte erwirtschaftet. Dabei
handelt es sich zum größten Teil um Einnahmen aus der Fahrzeugbewirtschaftung für andere
Dienststellen und Eigenbetriebe.
Weitere 6,64 Mio. EUR (ca. 2 3%) werden durch Kostenerstattungen erlöst. Diese Erstattungen
erfolgen insbesondere aufgrund folgender Leistungen des SÖR:
- Bauaufsichtskosten bzw. Bauverwaltungskos ten, die für Architekten -, Planungs- und Baube-
treuungsleistungen der technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrechnet werden.
- Leistungen für die Grünbereiche der Dienststellen und Tochterunternehmen der Stadt Nürnberg
(Spielplatz-, Verkehrssicherungs- und Zustandskontrollen).
- Verschiedenste Leistungen der Werkstätten für die Dienststellen, Tochterunternehmen und Ei-
genbetriebe der Stadt Nürnberg.
214
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 8 von 28
1.2.2 Aufwendungen, Kosten
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“
Der mit 9,20 Mio. EUR (2021: 9,02 Mio. EUR) geplante Personalaufwand für diesen Bereich ent-
spricht den für die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2019-2022 ermittelten Wer-
ten. In die Vorauskalkulation sind die Personalkosten aller Stellen eingeflossen, die den Kostenstel-
len des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ zugerechnet werden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2,85 Mio. EUR (2021: 2,80 Mio.
EUR) enthalten überwiegend Aufwendungen für Treibstoffe, Ersatzteile und Abfallbeseitigungsge-
bühren.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 0,24 Mio. EUR (2021: 0,23
Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen bzw. Leasingkosten, Kfz-Versi-
cherungsbeiträge und KFZ-Steuer.
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Die Berechnung des Personalaufwandes mit 54,23 Mio. EUR (2021: 50,22 Mio. EUR) basiert im
Wesentlichen aus einer Hochrechnung beruhend auf dem Stellenplan in Verbindung mit den vo-
raussichtlichen städtischen Durchschnittspersonalkosten 2022 und einer Lohn- und Gehaltssteige-
rung von 1,7 % im Jahr 2022.
Aufgrund der städtischen Vorgaben, die Ausgaben f ür Personalkosten zu begrenzen, wird insbe-
sondere für Stellenfreihaltungen eine pauschale Kürzung des Personalaufwands von 5% (Vorjahr
5 %) vorgegeben.
Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensions -, Beihilfe- und Altersteilzeitverpflichtungen
der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund von Prognosewerten, die bei Stk er-
mittelt werden, berücksichtigt.
Stellenschaffungen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen zu den Etatberatungen des
Stadtrats am 18.11.2021 bis 22.11.2021 enthalten. Diese sind mit 0,71 Mio. EUR berücksichtigt.
215
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 9 von 28
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 67,31 Mio. EUR (2021: 65,13
Mio. EUR) enthalten insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt für:
2022
(in Mio. EUR)
2021
(in Mio. EUR)
Abw. zum Vj.
(in Mio. EUR)
Straßen, Wege, Plätze, Grün 25,40 22,19 +3,21
Kanalbenutzungsgebühren 10,63 10,44 +0,19
Betriebsstrom 4,64 4,79 -0,15
Verwaltungskostenerstattungen 4,48 4,48 0,00
Anlagen zur Verkehrsregelung 2,90 2,86 +0,04
Straßenbegleitgrün 2,80 2,28 +0,52
Roh- und Hilfsstoffe 2,37 2,24 +0,13
Brücken, Stege, Stützmauern 1,36 1,88 -0,52
Treibstoffe 1,63 1,66 -0,03
Verkehrszeichen/Straßenmarkierungen 1,16 1,00 +0,16
Gewässer 1,03 1,60 -0,57
Die Änderungen der Planansätze ergeben sich aus den ermittelten Mehr- und Minderbedarfen so-
wie Anpassungen zwischen den Kostenarten, abgebildet in den Erläuterungen S.17 ff.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens belaufen sich auf 3,39
Mio. EUR (2021: 3,28 Mio. EUR). Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten. Eventuelle investive Zuschüsse werden passiviert und entspre-
chend der Nutzungsdauer des damit finanzierten Anlagevermögens unter der Ertragsposition "Auf-
lösung von Sonderposten" berücksichtigt.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 9,24 Mio. EUR (2021: 8,31 Mio.
EUR) und beinhalten vor allem Miet - und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw. bewegliche
Vermögensgegenstände), Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Vergütungen für
Leistungen Dritter sowie Kfz-Versicherungsbeiträge. Die Erhöhung beruht im Wesentlichen auf zu-
sätzlichem Mietaufwand und höheren Wartungs- und Pflegekosten im IT-Bereich.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich in Höhe von 3,64 Mio. EUR (2021: 4,54 Mio.
EUR). Die Abzinsungsbeträge für Rückstellungen, im Wesentlichen Personalrückstellungen, belau-
fen sich auf 3,31 Mio. EUR (2021: 4,21 Mio. EUR). Die Zinsen für das Trägerdarlehen, welches zur
Finanzierung des Anlagevermögens bereitge stellt wurde, betragen davon 0,25 Mio. EUR (2021:
0,28 Mio. EUR).
216
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 10 von 28
1.2.3 Interne Verrechnungen
Die Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen
für die Stadt“ werden im Erfolgsplan in den Zeilen
- Aufwendungen/Erträge für interne Leistungsverrechnung
- Umlagen
- Nicht gebührenrelevante Aufwendungen
dargestellt.
Dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden über interne Leistungsverrechnungen und Um-
lagen kalkulierte Aufwendungen von 3,76 Mio. EUR (2021: 3,68 Mio. EUR) vom Bereich „Leistun-
gen für die Stadt“ verrechnet.
Im Gegenzug werden im Bereich „Leistungen für die Stadt “ nicht gebührenrelevante Rein igungs-
leistungen von dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 0,89 Mio. EUR (2021: 0,89 Mio.
EUR) eingeplant.
1.2.4 Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten (d.h. Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) werden
nur im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 1,03 Mio. EUR (2021: 1,01 Mio. EUR) be-
rücksichtigt. Das Jahresergebnis des Bereiches „Leistungen für die Stadt“ wird dadurch nicht be-
einflusst.
217
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 11 von 28
1.2.5 Jahresergebnis
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Plan 2022
(in Mio. EUR)
Plan 2021
(in Mio. EUR)
Erträge -16,19 -15,69
Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 12,30 12,05
Finanzergebnis 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00
Interne Leistungsverrechnung 0,49 0,48
Umlagen 3,26 3,20
Nicht gebührenrelevante Erträge/Aufwendungen -0,89 -0,89
Kalkulatorische Kosten 1,03 1,01
Ergebnis 0,00 0,16
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Plan 2022
(in Mio. EUR)
Plan 2021
(in Mio. EUR)
Erträge -29,32 -29,03
Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 134,26 127,02
Finanzergebnis 3,62 4,52
Außerordentliches Ergebnis -0,47 -0,47
Interne Leistungsverrechnung -0,49 -0,48
Umlagen -3,26 -3,20
Nicht gebührenrelevante Aufwendungen/Erträge 0,89 0,89
Kalkulatorische Kosten -0,81 0,00
Ergebnis 104,42 99,25
Zuschuss der Stadt Nürnberg -104,42 -99,25
218
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 12 von 28
1.2.6 Zusammenfassung
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Die Abweichungen zwischen den Planjahren 2021 und 2022 in Höhe von ca. 5,17 Mio. EUR sind
in den Erläuterungen S.17 ff. dargestellt und resultieren im Wesentlichen aus:
- Steigende Personalkosten
- Höhere Unterhaltsaufwendungen
Zusammensetzung der Zuschussveränderungen (in Mio. EUR)
Steigerung ordentlicher Erträge 0,29
Steigerung ordentlicher Aufwand -7,24
davon Personalaufwand -4,01
davon sonstiger ordentlicher Unterhaltsaufwand -3,23
Finanzergebnis (Zinsaufwand aus Rückstellungen) 0,90
Sonstige Ertragssteigerung/Aufwandsreduzierung 0,88
Summe Ergebnisänderung -5,17
Zuschusserhöhung 5,17
1.3. Prognose für Erfolgsplan 2023 bis 2025 (siehe auch Seite 16)
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Für die Vorschau im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden die Planwerte aus 2022 bis 2025
fortgeschrieben.
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Für die Vorschau im Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden die Planwerte aus 20 22 bis 2025
fortgeschrieben.
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Stand: 15.10.2021 Seite 13 von 28
1.4. Vermögensplan 2022 (siehe auch Seite 23)
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Mittelbedarf von 18,49 Mio. EUR (2021: 9,50
Mio. EUR) aus, wobei das Periodenergebnis sowie die Abschreibungen aus dem Erfolgsplan in
den Vermögensplan übertragen wurden.
Dieser Finanzbedarf resultiert aus:
– den Investitionen in unbewegliches/bewegliches/immaterielles Vermögen von insgesamt 17,09
Mio. EUR (2021: 6,99 Mio. EUR);
– den Tilgungsleistungen für das Trägerdarlehen der Stadt in Höhe von 0,90 Mio. EUR (2021:
0,90 Mio. EUR);
– der Minderung sonstiger Passiva in Höhe von 0,50 Mio. EUR (2021: 0,15 Mio. EUR)
Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt:
– Einnahmen aus zurückverdienten Nettoabschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von
3,39 Mio. EUR (2021: 3,23 Mio. EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind . Diese
Beträge werden zur Tilgung von Darlehen und Finanzierung der Investitionen eingesetzt;
– Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital/Verbindlichkeiten/Rückstellungen) in Höhe von 5,52
Mio. EUR (2021: 6,27 Mio. EUR).
– Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) in Höhe von 9,35 Mio. EUR (2021: 0 EUR)
– Einnahmen durch das Periodenergebnis in Höhe von 0,23 Mio. EUR (2021: 0 EUR)
Die Finanzierung des neuen Anlagevermögens erfolgte bisher ausschließlich über das Betriebsmit-
telkonto bei der Stadt Nürnberg. Bis zu Beginn des Jahres 2021 wurden keine Kredite aufgenom-
men.
Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Erfolgsplan
vorgesehenen Erträge möglich; das sind (unter Einbezug des Zuschusses der Stadt Nürnberg) ma-
ximal 22,29 Mio. EUR. Kurzfristige Finanzierungen erfolgen über das Kassen- und Steueramt.
Die Möglichkeit Kassenkredite aufzunehmen sichert die Liquidität bei den laufenden Arbeiten.
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Stand: 15.10.2021 Seite 14 von 28
1.5. Finanzplanung 2021 bis 2025 (siehe auch Seite 26)
Für die voraussichtliche Vermögens- und Finanzentwicklung wurde größtenteils der Wirtschaftsplan
2021 in gleicher Höhe fortgeschrieben. Signifikante Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren
rühren - neben den Übertragungen aus dem Erfolgsplan - vor allem von den Verläufen der Großin-
vestitionen für unbewegliches Vermögen (Betriebszentrale Am Pferdemarkt).
Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 einen Finanzbedarf von 102,78 Mio. EUR
aus; darin sind 7,64 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten.
Das Investitionsvolumen 2021 bis 2025 in das Anlagevermögen einschließlich der Zwischenfinan-
zierung von Anlagen im Bau und in bewegliches Vermögen beträgt 92,83 Mio. EUR.
Die Investitionen teilen sich hinsichtlich ihrer organisatorischen Zuordnung wie folgt auf:
Investitionen
(in Mio. EUR)
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2021 – 2025
Summe
Gebührenbereich Stra-
ßenreinigung 1,37 1,70 1,05 1,05 1,05 6,22
Leistungen für die Stadt 4,62 5,39 4,20 4,20 4,20 22,61
Betriebszentrale Am
Pferdemarkt 1,00 10,00 13,00 20,00 20,00 64,00
Summe 6,99 17,09 18,25 25,25 25,25 92,83
1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28)
Im Planungszeitraum ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte:
Betriebs- und Bezirkszentrale „Am Pferdemarkt“:
Mit Beschluss des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 02.03.2011
wurde der Standort „Am Pferdemarkt“ festgelegt. Hier soll die Bezirkszentrale einschließlich der
Werkstätten untergebracht werden.
Nachdem der Stadtrat am 23.05.2012 die Rahmenbedingungen für den Realisierungswettbewerb
beschlossen hat, wurde der Wettbewerb am 29.06.2012 gestartet. Die Preisgerichtssitzung fand
am 25./26.10.2012 statt. Über die Umsetzung, ob vollständig oder evtl. in Baustufen, wird in Abhän-
gigkeit der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Budgets gesondert entschieden. Nachdem am
03.09.2015 ein langfristiger Mietvertrag über Büroräume am Rathenauplatz abgeschlossen werden
konnte, Mietbeginn war der 01.02.2017, wurde das Konzept der SÖR -Zentrale „Am Pferdemarkt“
grundsätzlich überarbeitet. Wesentlicher Inhalt ist, dass alle Büroarbeitsplätze, die nicht im direkten
Zusammenhang mit den Werkstätten und den Bezirken 3 und 4 stehen, dauerhaft am Rathenau-
platz verbleiben. Der Planansatz für die Zentrale am Pferdemarkt wird insofern um die Büroarbeits-
plätze (ca. 320) reduziert. Die Konkretisierung der Planung wurde im Werkausschuss vorgestellt.
Nachdem mittlerweile ein Ersatzgrundstück für den Wertstoffhof in der Uffenhe imer Straße gefun-
den wurde, wird der Umsetzungsplan für die Betriebszentrale „Am Pferdemarkt“ vorangetrieben.
Ein Baubeginn in 2023 wird angestrebt.
Ausstattung mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zur effizienten Leistungserbringung:
Die starken Schwankungen der Investitionsausgaben sind vor allem durch das Großprojekt Be-
triebszentrale bedingt. Die Investitionen in die anderen Anlagearten laufen über die verschiedenen
Organisationseinheiten auf absehbare Zeit weitestgehend linear.
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2. Erfolgsplan 2022 (inkl. Vorschau bis 2025)
Erfolgsplan SÖR 2022 Ist 2020
Konto Bezeichnung
Leistungen
für die Stadt
Gebühren
Straßenreinigun
g
Leistungen
für die Stadt Gesamt 2021 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2022
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse -271.806 0 -106.000 -106.000 0 -112.000 -112.000
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -12.753.294 0 -14.761.000 -14.761.000 0 -14.661.000 -14.661.000
Gebühren veranlagt 0 -13.639.879 0 -13.639.879 -14.139.716 0 -14.139.716
Privatrechtliche Leistungsentgelte -8.166.386 -45.000 -7.745.000 -7.790.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000
Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -6.209.588 -2.007.140 -6.198.860 -8.206.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000
Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves -3.692 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000
Sonstige ordentliche Erträge 137.216 0 -215.000 -215.000 0 -170.000 -170.000
Aktivierte Eigenleistungen -15.100 0 -2.000 -2.000 0 -5.000 -5.000
Bestandsveränderungen -99.597 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000
Ordentliche Erträge -27.382.247 -15.692.020 -29.031.860 -44.723.879 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716
Personalaufwendungen Aktiv 37.377.667 6.700.539 37.944.300 44.644.839 6.834.549 40.769.676 47.604.225
Personalaufwendungen Passiv 13.702.128 2.319.573 12.280.516 14.600.089 2.365.964 13.464.385 15.830.349
Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 60.369.127 2.796.503 65.127.466 67.923.969 2.853.160 67.305.570 70.158.730
Abschreibungen 2.518.476 331 3.275.669 3.276.000 338 3.389.662 3.390.000
Transferaufwendungen 80.417 3.363 86.637 90.000 3.431 86.569 90.000
Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.394.287 233.467 8.306.533 8.540.000 238.136 9.243.503 9.481.639
Ordentliche Aufwendungen 121.442.102 12.053.776 127.021.121 139.074.897 12.295.579 134.259.364 146.554.943
Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit 94.059.855 -3.638.243 97.989.261 94.351.018 -3.896.278 104.938.504 101.042.227
Finanzerträge -5.766 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.199.390 0 4.537.000 4.537.000 0 3.637.000 3.637.000
Finanzergebnis 4.193.624 0 4.517.000 4.517.000 0 3.617.000 3.617.000
Ordentliches Jahresergebnis 98.253.479 -3.638.243 102.506.261 98.868.018 -3.896.278 108.555.504 104.659.227
Außerordentliche Erträge -1.135.005 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000
Außerordentliche Aufwendungen 151.129 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000
Außerordentliches Jahresergebnis -983.876 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000
Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. 97.269.603 -3.638.243 102.040.261 98.402.018 -3.896.278 108.089.504 104.193.227
Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 480.926 -480.926 0 492.870 -492.870 0
Umlagen 3.200.191 -3.200.191 0 3.264.195 -3.264.195 0
nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0
kalkulatorische Kosten 1.011.070 0 1.011.070 1.031.292 -805.064 226.228
Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 161.865 99.251.223 99.413.088 0 104.419.455 104.419.455
Zuschuss der Stadt -99.251.223 -104.419.455
2022 Planung2021 Plan
222
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 16 von 28
Erfolgsplan SÖR 2022
Konto Bezeichnung
Gebühren
Straßenreinig
ung
Leistungen
für die Stadt Gesamt 2023
Gebühren
Straßenreinig
ung
Leistungen
für die Stadt Gesamt 2024
Gebühren
Straßenreinig
ung
Leistungen
für die Stadt Gesamt 2025
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -112.000 -112.000 0 -112.000 -112.000 0 -112.000 -112.000
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.661.000 -14.661.000 0 -14.661.000 -14.661.000 0 -14.661.000 -14.661.000
Gebühren veranlagt -14.139.716 0 -14.139.716 -14.139.716 0 -14.139.716 -14.139.716 0 -14.139.716
Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.000 -7.725.000 -7.770.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000
Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000
Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000
Sonstige ordentliche Erträge 0 -170.000 -170.000 0 -170.000 -170.000 0 -170.000 -170.000
Aktivierte Eigenleistungen 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000
Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000
Ordentliche Erträge -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716
Personalaufwendungen Aktiv 6.834.549 40.769.676 47.604.225 6.834.549 40.769.676 47.604.225 6.834.549 40.769.676 47.604.225
Personalaufwendungen Passiv 2.365.964 13.464.385 15.830.349 2.365.964 13.464.385 15.830.349 2.365.964 13.464.385 15.830.349
Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.853.160 67.305.570 70.158.730
Abschreibungen 338 3.389.662 3.390.000 338 3.389.662 3.390.000 338 3.389.662 3.390.000
Transferaufwendungen 3.431 86.569 90.000 3.431 86.569 90.000 3.431 86.569 90.000
Sonstige ordentliche Aufwendungen 238.136 9.243.503 9.481.639 238.136 9.243.503 9.481.639 238.136 9.243.503 9.481.639
Ordentliche Aufwendungen 12.295.579 134.259.364 146.554.943 12.295.579 134.259.364 146.554.943 12.295.579 134.259.364 146.554.943
Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.896.278 104.938.504 101.042.227 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 -3.896.278 104.938.504 101.042.227
Finanzerträge 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 3.637.000 3.637.000 0 3.637.000 3.637.000 0 3.637.000 3.637.000
Finanzergebnis 0 3.617.000 3.617.000 0 3.617.000 3.617.000 0 3.617.000 3.617.000
Ordentliches Jahresergebnis -3.896.278 108.555.504 104.659.227 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 -3.896.278 108.555.504 104.659.227
Außerordentliche Erträge 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000
Außerordentliche Aufwendungen 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000
Außerordentliches Jahresergebnis 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000
Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.896.278 108.089.504 104.193.227 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 -3.896.278 108.089.504 104.193.227
Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 492.870 -492.870 0 492.870 -492.870 0 492.870 -492.870 0
Umlagen 3.264.195 -3.264.195 0 3.264.195 -3.264.195 0 3.264.195 -3.264.195 0
nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0
kalkulatorische Kosten 1.031.292 -805.064 226.228 1.031.292 -805.064 226.228 1.031.292 -805.064 226.228
Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 0 104.419.455 104.419.455 0 104.419.455 104.419.455 0 104.419.455 104.419.455
Zuschuss der Stadt -104.419.455 -104.419.455 -104.419.455
2023 Planung 2024 Planung 2025 Planung
223
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2021 Seite 17 von 28
Erfolgsplan SÖR 2022
lfd. Nr. Konto Bezeichnung
Gebühren
Straßenreinigun
g
Leistungen
für die Stadt Gesamt 2021 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2022
Differenz
Leistungen für die
Stadt Plan 2022 zu
Plan 2021
1 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -106.000 -106.000 0 -112.000 -112.000 -6.000
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.761.000 -14.761.000 0 -14.661.000 -14.661.000 100.000
3 Gebühren veranlagt -13.639.879 0 -13.639.879 -14.139.716 0 -14.139.716 0
4 Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.000 -7.745.000 -7.790.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 20.000
5 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.007.140 -6.198.860 -8.206.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -445.000
6 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 0
7 Sonstige ordentliche Erträge 0 -215.000 -215.000 0 -170.000 -170.000 45.000
8 Aktivierte Eigenleistungen 0 -2.000 -2.000 0 -5.000 -5.000 -3.000
9 Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0
Ordentliche Erträge -15.692.020 -29.031.860 -44.723.879 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -289.000
10 Personalaufwendungen Aktiv 6.700.539 37.944.300 44.644.839 6.834.549 40.769.676 47.604.225 2.825.375
11 Personalaufwendungen Passiv 2.319.573 12.280.516 14.600.089 2.365.964 13.464.385 15.830.349 1.183.868
12 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.796.503 65.127.466 67.923.969 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.178.104
13 Abschreibungen 331 3.275.669 3.276.000 338 3.389.662 3.390.000 113.993
14 Transferaufwendungen 3.363 86.637 90.000 3.431 86.569 90.000 -67
15 Sonstige ordentliche Aufwendungen 233.467 8.306.533 8.540.000 238.136 9.243.503 9.481.639 936.970
Ordentliche Aufwendungen 12.053.776 127.021.121 139.074.897 12.295.579 134.259.364 146.554.943 7.238.243
Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.638.243 97.989.261 94.351.018 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 6.949.243
16 Finanzerträge 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 0
17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 4.537.000 4.537.000 0 3.637.000 3.637.000 -900.000
Finanzergebnis 0 4.517.000 4.517.000 0 3.617.000 3.617.000 -900.000
Ordentliches Jahresergebnis -3.638.243 102.506.261 98.868.018 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 6.049.243
18 Außerordentliche Erträge 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 0
19 Außerordentliche Aufwendungen 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 0
Außerordentliches Jahresergebnis 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 0
Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.638.243 102.040.261 98.402.018 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 6.049.243
20 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 480.926 -480.926 0 492.870 -492.870 0 -11.944
21 Umlagen 3.200.191 -3.200.191 0 3.264.195 -3.264.195 0 -64.004
22 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 0
23 kalkulatorische Kosten 1.011.070 0 1.011.070 1.031.292 -805.064 226.228 -805.064
Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 161.865 99.251.223 99.413.088 0 104.419.455 104.419.455 5.168.231
0
Zuschuss der Stadt -99.251.223 -104.419.455 -5.168.231
224
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 18 von 28
Erläuterungen zu den Planabweichungen zwischen 2021 und 2022 (siehe Seite 17)
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
1. 1.407.243 Mehrbedarf durch SÖR nicht beeinflussbar
1.1 280.000 15
Wartungs- Pflegekosten SAP Lizenzen; höhere Verrechnungen an DIP; MS
Teams; OpenTouch
Höhere Verrechnungen an die städtische IT (Pflegekosten für CAD/GIS-PCs, I-
Pads, sonst. Mobilgeräte), Mehrkosten ca. 120.000 Euro; Höhere Wartungs-und
Pflegekosten für zusätzliche Lizenzen, u.a. wegen Personalmehrung (z.B SAP,
VMS, CARD1) 60.000 Euro; zusätzliche Kosten für Softwareanpassungen:
10.000 Euro; Befahrung und Erfassung Schilder und Equipment: 30.000 Euro;
Abgleich und Optimierung Winterdienst (BlueWorld - GIS@SÖR): 20.000 Euro;
VMS-Formular Baumaßnahmen 2.0: 20.000 Euro; Leih- und Pflegekosten für
webbasiertes Baustellenmanagement: 20.000 Euro;
1.2 150.000 10,11
Altersteilzeitrückstellungen, Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen
gemäß Hochrechnung von Ref. I/II
Aufgrund der Hochrechnungen von Ref. I/II. zur Rückstellungsbildung/ -auflösung
ergibt sich in Summe ein Minderbedarf im Personalbereich
1.3 -900.000 17 Zinsaufwand (Abzinsungsbeträge aus Rückstellungen) gemäß Hochrechnung von Ref. I/II
1.4 711.957 10,11
Stellenneuschaffungen & Stellenhebungen
1.5 435.286 10,11 Anpassungen der Entgeltgruppen im gewerblichen Bereich
1.6 540.000 10
Zulagen Winterdienst
Anteilsmäßige Erstattung der Zuschläge, die nicht in den Durchschnittspersonal-
kosten der Stadt Nürnberg enthalten sind
1.7 190.000 10 Anteilige Erstattung der Personalkostenkürzung im Bereich Straßenreinigung
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
2. 325.000 Mehr-/Minderbedarf aufgrund von Beschlüssen und Absprachen
2.1 100.000 12
„Masterplan Freiraum“
2.2 225.000 12
Instandhaltung Verkehrsleitsystem Messe
Stufenweise Erneuerung des Verkehrsleitsystems-Messe
225
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 19 von 28
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
3. 179.000
Mehr-/Minderbedarf aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen/
Submissionsergebnissen
3.1 79.000 12
Kostensteigerung Erdbau
Kostensteigerung im Bereich Unterhalt aufgrund von steigenden Einkaufspreisen
der Leistungen im Bereich Erdbau (ca. 5%)
3.2 80.000 12
Kostensteigerung VLS-Messe, PLS-Altstadt und den Verkehrsbeobachtungska-
meras
Höhere Unterhaltsaufwendungen bei den 20 Jahre alten Systemen VLS-Messe,
PLS-Altstadt und den Verkehrsbeobachtungskameras (+2,5%). Zusätzliche jährli-
che Kosten (25.000 Euro) für Nutzung von URBIC (ÖPNV-Qualitätsanalysetool,
beschafft von VAG, stadtseitige Nutzung von Vpl/VT und SÖR/1-E/2)) Diese Er-
höhung gilt auch für die aus dem Unterhalt zu finanzierenden Kleinmaßnahmen,
z.B. Schadensbeseitigungen.
3.3 20.000 12
Vergabe Parkpflegewerk Luitpoldhain
Mehrbedarf für Vergabe Parkpflegewerk Luitpoldhain. Da die alten Vergaberegeln
der HOAI einer neuen Ausschreibungspraxis über Leistungsbilder gewichen sind,
ist zu erwarten, dass die Kosten drastisch steigen.
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
4. 581.000 Mehr-/ Minderbedarf für Standorte des SÖR
4.1 150.000 15
Bürozentrale Sulzbacher Str. 2-6, Potentialanalyse
Potentialanalyse für den Standort Sulzbacher Str. 2-6
4.2 320.000 15
Mietaufwendungen Löffelholzstr. und andere Standorte
Anmietung Löffelholzstr. als Ersatz für Standort Am Pferdemarkt 23-25 und 26 um
den Neubau realisieren zu können (280.000€). Zusatzanmietung Sulzbacher Str.
2-6 (40.000 €) nach dem Auszug des ADN zum 01.06.2020, künftig für das neue
Sachgebiet 1-A vorgesehen.
4.3 55.000 15
Mietnebenkosten Löffelholzstr. und andere Standorte
Mietnebenkosten für den neuen Standort Löffelholzstr. 46.000 €, sowie zusätzli-
che Fläche Sulzbacher Str. 2-6 ca. 9.000 € (ehemals ADN s.o.)
4.4 35.000 12
Aufwendungen für Möbel & Büroausstattung Löffelholzstr. und andere Standorte
Möbel für den neuen Standort Löffelholzstr; Ersatz für verbrauchtes Mobiliar in
anderen Standorten
4.5 21.000 12
Mehrkosten Gebäudereinigung aufgrund von Tariferhöhungen
Durch neue Tarifabschlüsse werden die Gebäudereinigungskosten ca. 2 % mo-
natlich steigen
226
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 20 von 28
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
5. 1.336.988 1-20
Anpassung der Erträge/Aufwendungen an erwartete Preissteigerun-
gen und ähnliches
5.1 -14.000 1-9
Anpassung ordentliche Erträge (Ertragsreduzierung)
Die Senkungen der Planansätze resultieren im Wesentlichen aus geringeren Ein-
nahmeerwartungen aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre.
5.2 250.000 12-15
Anpassungen ordentlicher Aufwand ohne Personalaufwand (Aufwandserhöhung)
Anpassungen der ordentlichen Aufwendungen aufgrund von erwarteten allg.
Preissteigerungen, rechtl. Änderungen oder ähnlichem.
5.3 1.982.000 10,11
Anpassungen Personalaufwand (Aufwandsreduzierung)
Anpassung des Personalaufwands (ohne Rückstellungen) an die erwartete Tarif-
steigerung sowie den Besoldungsanstieg 2022
5.4 -881.012 20-23
Anpassungen an Kalkulation Straßenreinigungsgebühren
Anpassungen anhand der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren im Bereich
ILV, Umlagen.
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
6. 1.339.000 Mehrbedarf durch die Anpassung des Unterhalts an den Bedarf
6.1 Straßenunterhalt
6.1.1 150.000 12
GHB Nürnberger Linie
GHB Nürnberger Linie, u. a. Granit in gebundener Bauweise innerhalb der Alt-
stadtmauern
6.1.2 100.000 12
U-Bahn Verbauschäden
Schäden durch U-Bahnverbau (v.a. Fürther Straße), Behebung von Schäden be-
dingt durch den nicht ordnungsgemäß erfolgten Rückbau des U-Bahn Verbaus,
Setzungen im Belag durch Verrottung von Verbauhölzern
6.1.3 150.000 12
Sanierungskonzept Fußgängerzone Altstadt
Beläge sanierungsbedürftig; Austausch von Teilflächen unter Beachtung der Vor-
gaben Gestaltungshandbuch nötig.
6.1.4 210.000 12 Breslauer Straße
227
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 21 von 28
6.2 Brückenunterhalt/ Wasserwirtschaft
6.2.1 83.000 12
Monitoring Volkspark Dutzendteich, Untersuchung Hochwasserdeiche, etc.
Monitoring Volkspark Dutzendteich, Untersuchung Hochwasserdeiche, gestie-
gene Anforderung an Gewässeranalytik, Planungsleistungen Gewässerverroh-
rungen
6.2.2 300.000 12
Brücken-Unterhaltsleistungen zur Bestandssicherung
Für Unterhaltsaufgaben (Reinigung und Pflege, Ersetzen von Bauteilen), um
große Folgeschäden zu vermeiden (Austausch von Übergangskonstruktionen).
Entsprechend erfolgte in 2020 eine Reduzierung des MIP-Ansatzes (Ansatz-
tausch). Mit den Mitteln werden künftig Unterhaltsmaßnahmen umgesetzt, die die
Zielsetzung haben, dass Bauwerke im Bestand die Nutzungszeit auch erreichen.
6.2.3 -400.000 12
PebBrü: Fischbachverrohrung
Fischbachverrohrung künftig investiv bei der Stadt verortet, daher Minderbedarf
in Höhe der bisherigen Berücksichtigung im WiPl 2021.
6.2.4 -20.000 12
Stützwände Cheruskerstraße
6.3 Grünunterhalt
6.3.1 60.000 12
Vergabe der Sichtkontrolle für Teil der Spielplätze im Bezirk 2
Unzureichende Kapazitäten aufgrund neuer Spielplätze und mehr Geräte -
Schätzkosten für Vergabe; diese ist nötig um rechtssichere Kontrollzyklen sicher
stellen zu können.
228
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 22 von 28
Differenz
2021 und 2022
(in EUR)
siehe
lfd. Nr.
Tabelle
Seite 17
Erläuterung
6.4 Folgekosten aus investiven Maßnahmen
6.4.1 113.000 12
Folgekosten Straßen Um-/ Neubauten
Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen)
aus dem Bereich Straßenbau.
6.4.2 45.000 12
Folgekosten Straßenbegleitgrün
Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen)
aus dem Bereich Straßenbegleitgrün.
6.4.3 328.000 12
Folgekosten Grünanlagen & Spielflächen
Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen)
aus Grünprojekten (Grünanlagen, Spielflächen).
6.5 Sonstiges
6.5.1 25.000 15
Beratungsleistungen
zusätzliche Beraterleistungen
6.5.2 -25.000 12
Minderbedarf Ordnungsdienst Grünanlagen 2021
Ausschreibungsergebnis lag unter den erwarteten Kosten.
6.5.3 100.000 12
Analyse Kampfmittelflächen
SUN und SÖR lassen v.a. im äußeren Bereich die Gemarkungen systematisch
bzgl. Kampfmittelverdachtsflächen erfassen und auswerten. Die Daten werden
allen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Erleichterung für Bauvorbereitung und
Vergabe sind zu erwarten.
6.5.4 70.000 12
Beteiligung an der Befahrung des Stadtgebiets durch GEO
GEO lässt den öffentlichen Raum befahren und erfassen - quasi Google-Street-
view für städt. Geodatenservice aufbauen, inkl. Erfassung von Unterhaltsobjek-
ten (Bänke, Streugutkisten, etc.).
6.5.5 50.000 15
Grafikleistungen & Druckerzeugnisse
50.000 Euro für Grafikleistungen und Druckerzeugnisse
229
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 23 von 28
3. Vermögensplan 2022
Vermögensplan 2021 2022
(in TEUR) Plan Plan
I. Mittelverwendung
1. Investitionen 6.992 17.087
2. Periodenergebnis - Verlust 0 0
3. Darlehenstilgung 900 900
4. Mehrung sonstiger Aktiva 1.461 0
(Umlaufvermögen)
5. Minderung sonstiger Passiva 145 500
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
S u m m e 9.498 18.487
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 3.231 3.390
2. Zuschüsse 0 0
3. Periodenergebnis - Gewinn 0 226
4. Kreditaufnahme 0 0
5. Mehrung sonstiger Passiva 6.267 5.518
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
6. Minderung sonstiger Aktiva 0 9.353
(Umlaufvermögen)
S u m m e 9.498 18.487
230
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 24 von 28
4. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 (in TEUR) VE 2023 2024 2025
Summe Plan Plan Plan
a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 25 25 0 0
Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0
Leistungen für die Stadt 25 25 0 0
b) Grundstücke und Gebäude 11.550 6.550 5.000 0
Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0
Leistungen für die Stadt 50 50 0 0
Betriebszentrale Am Pferdemarkt 11.500 6.500 5.000 0
c) Fahrzeuge 500 500 0 0
Gebühren Straßenreinigung 250 250 0 0
Leistungen für die Stadt 250 250 0 0
d) Maschinen, technische Anlagen, Be-
triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
95 95 0 0
Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0
Leistungen für die Stadt 95 95 0 0
S u m m e 12.170 7.170 5.000 0
231
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 25 von 28
5. Stellenplan/Stellenübersicht
Stellenübersicht/
Stellenplan
incl. B-
Stellenplan Beschäftigte
(Vollkraft - VK) 2021 2022* 30.06.21 30.06.21
Entgeltgruppen
Ltd. Angestellte (AT) 1,00 1,00 1,00 1
15 2,00 2,00 2,00 2
14 5,00 6,00 4,79 5
13 16,00 16,00 10,90 11
12 42,50 45,50 36,38 37
11 52,96 61,46 43,88 47
10 14,30 14,30 12,12 13
9c 6,90 6,90 6,64 7
9b 64,69 65,19 55,40 60
9a 62,25 65,25 55,68 61
8 48,84 48,84 45,91 47
7 70,14 71,14 63,92 68
6 166,71 166,71 154,00 157
5 81,65 83,65 70,30 72
4 154,00 156,00 143,40 144
3 145,21 145,21 134,00 134
Summe Beschäftigte 934,15 955,15 840,32 866
Qualifikationsebene
Qualifikationsebene 4 B 3
B 2 2,00 2,00 1,75 2
A 16 1,00 1,00 1,00 1
A 15 4,00 4,00 4,00 4
A 14 7,00 7,00 6,33 7
A 13
Qualifikationsebene 3 A 13 7,00 7,00 5,80 6
A 12 12,20 12,20 11,86 13
A 11 11,77 11,77 12,77 16
A 9 G/A 10 15,88 15,88 19,41 22
Qualifikationsebene 2 A 9 M 3,98 3,98 3,90 4
A 7/8 7,50 7,50 10,00 11
Summe Beamte 72,33 72,33 76,82 86
Beschäftigtengruppen
Summe Beschäftigte 934,15 955,15 840,32 866
Summe Beamte 72,33 72,33 76,82 86
Gesamt 1.006,48 1.027,48 917,14 952
* Die neu beantragten Stellen w urden vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates berücksichtigt.
Planstellen SÖR Ist (VK) Ist
incl. B-Stellenplan
30.06.2021
232
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 26 von 28
6. Finanzplan 2021 bis 2025
Finanzplan 2021 - 2025 2021 2022 2023 2024 2025 Summe
Plan Plan Plan Plan Plan 2021-2025
I. Mittelverwendung
1. Investitionen 6.992 17.087 18.250 25.250 25.250 92.829
2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0
3. Darlehenstilgung 900 900 1.164 1.880 2.800 7.644
4. Mehrung sonstiger Aktiva 1.461 0 0 0 0 1.461
(Umlaufvermögen)
5. Minderung sonstiger Passiva 145 500 0 0 200 845
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
S u m m e 9.498 18.487 19.414 27.130 28.250 102.779
.
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 3.231 3.390 3.450 3.500 3.550 17.121
2. Zuschüsse (Erstattung Stadt Nürnberg) 0 0 0 0 0 0
3. Periodenergebnis - Gewinn 0 226 226 226 226 904
4. Kreditaufnahme 0 0 10.572 18.068 18.731 47.371
5. Mehrung sonstiger Passiva 6.267 5.518 5.166 5.336 5.743 28.030
(Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen)
6. Minderung sonstiger Aktiva 0 9.353 0 0 0 9.353
(Umlaufvermögen)
S u m m e 9.498 18.487 19.414 27.130 28.250 102.779
233
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 27 von 28
7. Investitionsplan
7.1. Investitionen 2022
Investitionen 2022 (in TEUR) 2021 2022
Plan Plan
a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 431 613
Gebühren Straßenreinigung 0 0
Leistungen für die Stadt 431 613
b) Grundstücke und Gebäude 2.450 11.345
Gebühren Straßenreinigung 0 500
Leistungen für die Stadt 1.450 845
Betriebszentrale Am Pferdemarkt 1.000 10.000
c) Fahrzeuge 3.164 4.079
Gebühren Straßenreinigung 1.350 1.190
Leistungen für die Stadt 1.814 2.889
d) Maschinen, technische Anlagen, Be-
triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
948 1.050
Gebühren Straßenreinigung 24 12
Leistungen für die Stadt 923 1.038
S u m m e 6.992 17.087
234
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 15.10.2020 Seite 28 von 28
7.2. Mehrjährige Investitionsplanung
Investitionen 2021 - 2025 (in TEUR) 2021 2022 2023 2024 2025 2021-2025
Plan Plan Plan Plan Plan Summe
a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 431 613 250 250 250 1.794
Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 0 0
Leistungen für die Stadt 431 613 250 250 250 1.794
b) Grundstücke und Gebäude 2.450 11.345 13.500 20.500 20.500 68.295
Gebühren Straßenreinigung 0 500 0 0 0 500
Leistungen für die Stadt 1.450 845 500 500 500 3.795
Betriebszentrale Am Pferdemarkt 1.000 10.000 13.000 20.000 20.000 64.000
c) Fahrzeuge 3.164 4.079 3.500 3.500 3.500 17.743
Gebühren Straßenreinigung 1.350 1.190 1.000 1.000 1.000 5.540
Leistungen für die Stadt 1.814 2.889 2.500 2.500 2.500 12.203
d) Maschinen, technische Anlagen, Be-
triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
948 1.050 1.000 1.000 1.000 4.998
Gebühren Straßenreinigung 24 12 50 50 50 186
Leistungen für die Stadt 923 1.038 950 950 950 4.812
S u m m e 6.992 17.087 18.250 25.250 25.250 92.829
235
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/035/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2022 und Finanzplan 2022/2025 für die Sonderrücklage
"Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg"
Anlagen:
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2022-2025
Ö 2.7Ö 2.7
236
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/035/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2022 und den Finanzplan 2022/2025 für
die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg".
237
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2021 - 2025
1. Einführung
Um die Versorgungs zahlungen angesichts der demogr aphischen Veränderungen und des
Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzu-
stellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen.
Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an
aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführun-
gen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet
(Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG).
Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Ver sorgungsverband ist,
ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen
Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahme-
plan erstellen.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der
Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband,
die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg
und Würzburg.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag
30.09.2021 einen Depotwert in Höhe von 51.320.594,88 EUR, was 2.141.928 Anteilen ent-
spricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen.
Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativ-
zinsen, …) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushal tsjahr 2022 soll nun mit der
zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens be-
gonnen werden.
2. Ergebnishaushalt
Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.2021 :
23,96 EUR (Vorjahr: 22,27 EUR)) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der
Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die An-
schaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betr ugen insg esamt
34.957.630,26 EUR beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom
30.09.2021 einen Gesamtgewinn in Höhe von 15 ,9 Mio. EUR für die Stadt b eziehungsweise
0,465 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klini-
kum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 7,64 EUR). Dieser Ge-
winn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Er-
gebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe
Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Ver-
sorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum
bis 2025 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 1 ,1 Mio. EUR und 0,6 Mio. EUR erwartet (siehe
laufende Nr. 8 im Ergebnishaushalt).
3. Finanzhaushalt
Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage ( siehe laufende Nr. 1 im
Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungs-
zahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden ( siehe laufende Nr. 2 im Finanz-
haushalt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeit-
raum von 15 Jahren erfolgen.
Ö 2.7Ö 2.7
238
Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2022 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum
(da heißt bis einschließlich 2036) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg,
alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater ) entspre-
chend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt.
Die Höhe der jährlichen Ent nahmen orientiert sich dabei an der Personal - und Altersstruktur
der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg . Anhand dieser demografischen Daten
wurden die vo raussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2036 ) ins Verhältnis zu
den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2022 bis 2036 (insgesamt) gestellt.
Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „ Bay-
erischen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet.
Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2036:
Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück)
2022 153.758
2023 123.860
2024 117.454
2025 83.285
2026 121.725
2027 132.402
2028 100.370
2029 104.641
2030 158.029
2031 160.164
2032 175.113
2033 222.093
2034 198.603
2035 213.552
2036 76.879
insgesamt 2.141.928
Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2025 nach derzeitigem Kurswert
der Fondsanteile auf c irca 39,9 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu ver-
kaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Be-
amten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“).
Die oben dargestell ten Verkaufserlöse sind allerdings wegen den Unsicherheiten am Kapi-
talmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist daher
jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn
des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapital-
marktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr
ist möglich, diese Verschiebung ist gegebenenfalls im Ältestenrat und Finanzausschuss fest-
zustellen und zu beschließen.
Beim „Bayerischen Pensions fonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden
Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern
für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert) . A ußerdem werden alle
Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteige-
rung des Fondsvermögens zum Ausdruck.
239
insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 bis 7 ……. - - - - - - -
8 + Sonstige ordentliche Erträge -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
9 bis 10 …… - - - - - - -
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
11 bis 16 …… - - - - - - -
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - -
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
17 bis 18 …… - - - - - - -
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - -
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
19 bis 20 …… - - - - - - -
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - -
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -15.900.000 - -1.100.000 -919.000 -870.000 -618.000 -12.393.000
insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Mittelherkunft - - - - - - -
Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -51.320.000 - -3.635.000 -2.965.000 -2.815.000 -1.995.000 -39.910.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg -49.863.000 - -3.530.000 -2.880.000 -2.735.000 -1.940.000 -38.778.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater -1.457.000 - -105.000 -85.000 -80.000 -55.000 -1.132.000
- - - - - - -
2 Mittelverwendung - - - - - - -
Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 51.320.000 - 3.635.000 2.965.000 2.815.000 1.995.000 39.910.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg 49.868.000 - 3.530.000 2.885.000 2.735.000 1.940.000 38.778.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater 1.452.000 - 105.000 80.000 80.000 55.000 1.132.000
Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2025
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
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Beschlussvorlage
Stk/022/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit
12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Lageplan
Ö 3.1.1Ö 3.1.1
241
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/022/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Erasmusstraße 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit
12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme
betragen 51,223 Mio. €.
Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen
Baupreisindex zugestimmt.
Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die
Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.
242
Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Erasmusstraße 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-Turnhalle
Die Maßnahme „Erasmusstraße 11, Neubau 5-zügige Grundschule mit 12-gruppigem Hort und 2-fach-
Turnhalle“ wurde 2013 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom
04.06.2013 in das BIC -Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den erweiterten Ersatzneubau einer 5-
zügigen Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 300 Kinder,
einer 2 -fach-Turnhalle für die Henry -Dunant-Schule am Neustandort Erasmusstraße sowie einen
Verbindungspark.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Bedingt durch den erforderlichen Sanierungsbedarf der Henry-Dunant-Schule und dem gleichzeitigen
Bau von neuem Wohnraum wächst auch der Bedarf an Schulraum und die Notwendigkeit einer
ausreichenden Versorgung mit Hortplätzen. Um den daraus entstehenden Bedarf abzudecken, soll in
der Erasmusstraße, Gemarkung Großreuth bei Schweinau sowie teilweise Gemarkung Sündersbühl
(Gemarkungsgrenze im Grundstück), eine 5-zügige Grundschule mit einem 12 -gruppigem Kinderhort
und einer 2 -fach-Turnalle auf einem bislang unbebauten Grun dstück entstehen. Außerdem soll ein
Verbindungspark, der sich zur Elsa-Brändström-Straße hin öffnet, realisiert werden.
Das Quartier Wallensteinstraße wurde vor sechs Jahren fertiggestellt und im Umfeld der neuen U -
Bahnhaltestelle „Großreuth“ sind neue Wohnungen am Entstehen. Weiteres Wohnbaupotential ergibt
sich zwischen der Rothenburger Straße und der Wallensteinstraße. Deshalb hat sich der
Stadtplanungsausschuss bereits im Jahr 2018 mit dem Areal zwischen Erasmus-, Dunant- und Elsa-
Brändström-Straße befasst und einen Rahmenplan beschlossen. Für das insgesamt ca. 27.000 m² große
Gelände der aktuellen Henry -Dunant-Schule, des Kindergartens Elsa -Brändström-Straße und den
umfangreichen bisher unbebauten Flächen wurde ein Konzept zur Entscheidung vorgelegt, welches
den Neubau einer Grundschule mit Hort, eine Wohnbebauung und öffentliche Grünflächen auf dem
Areal vereint. Das Konzept sieht Schule und Hort in einem kompakten Baukörper im Westen vor. Der
dazugekommene Baustein des Kindergartens mit Schulvorbereitender Einrichtung (SVE) wird im
Nordwesten positioniert, ist jedoch nicht Bestandteil dieser Maßnahme und wird separat realisiert .
Eine großzügige öffentliche Grünfläche mit Spielplatz trennt die Schulnutzung von der Wohnbaufläche
im Osten. Auf den dann nicht mehr für schulische Zwecke benötigten Flächen der alten Schule sol l
neuer Wohnraum entstehen. Die fünfgeschossige Wohnbebauung wird ca. 150 Wohnungen enthalten;
davon werden 30 % einkommensabhängig gefördert. Die Grundstücke sind bereits im städtischen
Besitz. Das Baufeld für den Wohnungsbau soll an die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
übertragen werden.
Die Wirtschaftlichkeit des Ansatzes mit den Bauabschnitten – Schulersatzneubau – Abriss
Bestandsschule – Wohnungsneubau – wurde im Vorfeld ausführlich und mit positivem Ergebnis
geprüft.
Planung und Baubeschreibung
Der Neubau der 5-zügigen Schule im westlichen Bereich soll in flächensparender kompakter Form nach
modernen pädagogischen, ökonomischen und ener getischen Gesichtspunkten erfol gen. Eine
kompakte Bauweise ist wirtschaftlich und im Hinblick au f Energieverbrauch und Nachhaltigkeit
Ö 3.1.1Ö 3.1.1
243
vorteilhaft. Der Hort kann so auch flächensparend in das neue Schulgebäude integriert werden. Durch
die gemeinsame Unterbringung von Schule und Hort im selben Gebäude ergeben sich Synergien;
weiterhin können die Freiflächen gemeinsam genutzt werden.
Die Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) ist
für 500 Schüler innen und Schüler sowie 12 Gruppen bzw. 300 Hortkinder ausgelegt. Die Anzahl der
Hortplätze berücksichtigt bereits bestehende und verbleibende Horteinrichtungen in der Umgebung.
Das dreigeschossige Schulgebäude, das in Massivbauweise geplant ist, umfasst insgesamt 10.197 m²
Bruttogeschossfläche. Eine ausführlich parallel abgewogene viergeschossige Ausführung hä tte bei
gleicher Nutzfläche erheblich mehr Bruttogeschossfläche und damit deutlich höhere Kosten verursacht
und wurde daher verworfen. Der Schulneubau besteht aus drei Flügeln, die um eine zentrale
Erschließungs- und Pausenhalle organisiert sind. Die Flügel weisen nach Westen, Osten und Süden und
schaffen über eine überdachte „Vorzone“ zur Erasmusstraße einen angemessenen Vorplatz zum
Ankommen sowie differenzierte Bereiche für Pause und Freizeit bzw. Spiel nach Süden. Der
Gesamtbaukörper ist so gegliedert, dass keine übermäßig langen Gebäudefluchten entstehen. Die
Dreigeschossigkeit des Gebäudes wird durch die horizontale Gliederung nach außen projiziert und soll
nach Absicht des Architekten zu einer ausgewogenen Wahrnehmung führen.
Die zentrale Eingangshal le wird vom Vorplatz von Norden aus erreicht und über ein großzügiges
Oberlicht zum natürlich belichteten Zentrum des Gebäudes. Zum Zentrum ist eine offene, dreiläufige
Treppe orientiert und dient als Hauptverbindung zwischen den Geschossen. Im östlichen F lügel
befindet sich der Sporthallen -Bereich mit zwei nebeneinanderliegenden Einzelhallen, die vollständig
in das Schulgebäude integriert sind. Durch eine moderate Tieferlegung um 1,50 m unter Gelände ergibt
sich bei den Einzelhallen eine lichte Hallenhöhe von 9,00 m. Damit sind die Hallen als Sondermerkmal
für rhythmische Sportgymnastik geeignet, was in Abstimmung mit dem SportService die fehlende
Zusammenschaltbarkeit in hallenüblicher Höhe kompensiert. Ein durchgesteckter Grünhof belichtet
den nach Süden weisenden Schulflügel von innen. Das Gebäude ist für Umkleiden der Sporthalle und
Haustechnik teilunterkellert.
Die Büro- und Verwaltungsbereiche wurden zur Erasmusstraße orientiert, die Schul- und Hortbereiche
bilden in sich Klassenbereiche mit jeweils eigener Ausprägung durch die Lage der Marktplätze und
Lernwerkstätten.
Die schulischen Außenanlagen erhalten das vollständige Soll -Programm an Außensportflächen
inklusive als Kunstrasen und vereinstauglich ausgeführtem Rasensportfeld. Dies ist bei vielen
Schulstandorten platzbedingt nicht gegeben.
Auf Grund des dringlichen Bedarfs an Schul- und Kindergartenplätzen vor Fertigstellung des Neubaus
wird ein Interimsbau mit Klassenräumen für die Grundschule und Räumen für eine Hortgruppe
erforderlich, der bere its im MIP berücksichtigt ist . Der Interims -Containerbau nimmt ein
untergeordnetes Nebengebäude der aktuellen Grundschule auf, welches als einziges bereits zur
Baufeldfreimachung für den Schulneubau abgerissen wird.
244
Mit dem vom Stadtplanungsausschuss beschlossenen Rahmenplan wird sichergestellt, dass diverse auf
dem Areal ungünstig verstreute kleinteilige Biotopflächen an einem Ersatzstandort gebündelt
ausgeglichen werden.
Der 5.650 m² große Verbindungspark verknüpft als Grünzug die Erasmus- mit der Elsa -Brändström-
Straße und umfasst einen großen öffentlichen Kinderspielplatz und als vorbereitende Maßnahme u.a.
den Abriss des alten Kindergartens. Der Abriss der alten Schule ist dagegen nicht Teil dieser Maßnahme
und ist dem Wohnbauprojekt überlassen. Die Grünanlage wird zwischen dem Baufeld Schule und dem
Wohnungsbau angelegt und soll allen Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohnern zu Gute
kommen. Es wurde darauf geachtet, dass der vorhandene Gehölzbestand möglich st erhalten werden
kann. Ergänzt werden soll die Grünfläche durch zusätzliche Bäume. Der Park öffnet sich zur Elsa -
Brändström-Straße und wird über Fußwege von Erasmusstraße und Dunantstraße erreichbar sein.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 51,223 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im
Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten
Kosten als Kostenobergrenze festzulegen.
Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von 15,686 Mio. € als Zuwendungen erwartet.
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
bis 2021: 2,192 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel)
2022: 5,087 Mio. €
2023: 17,803 Mio. €
2024: 20,346 Mio. €
2025: 5,795 Mio. €
Gesamtkosten: 51,223 Mio. €
Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine genaue Personalbedarfsplanung wird von SchA
bzw. J zu gegebener Zeit mit DiP abgestimmt.
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.
Zeitliche Umsetzung
Der Neubau der Grundschule in der Erasmusstraße ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen
Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittel fristigen
Investitionsplans 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3.
Quartal 2022 erfolgen; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Frühjahr 2025 zu rechnen.
Die Maßnahme hat das BIC -Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die
Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt
Freeze.
245
Ö 3.1.1Ö 3.1.1
246
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/036/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Erasmusstr. 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit
4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Lageplan
Ö 3.1.2Ö 3.1.2
247
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/036/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten
mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen 9,312 Mio. €.
Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen
Baupreisindex zugestimmt.
Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die
Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.
248
Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender
Einrichtung
Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvor-
bereitender Einrichtung“ wurde 2014 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der
Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den erweiterten
Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen schulvorbereitenden
Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Der bestehende zweigruppige Kindergarten im eingeschossigen Gebäude an der Elsa-Brändström-
Straße 43 im Stadtteil Großreuth bei Schweinau ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den
aktuellen pädagogischen Anforderungen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu decken, wird
der bisherigen Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu 100
Kinder ersetzt. Eine zusätzliche schulvorbereitende Einrichtung (SVE) mit vier Gruppen für bis zu 40
Kinder ergänzt den Kindergarten und soll so auch Kinder mit besonderem sonderpädagogischen
Förderbedarf fördern. Kindergarten und SVE kooperieren eng und ermöglichen ein Modellprojekt zur
„ganztägigen SVE“.
Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bisherige
Kindergarten Elsa-Brändström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des
Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen
zusammengeführt. Perspektivisch soll im gemeinsamen Gebäude ein inklusives Angebot der
ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung gemeinsam für Kinder aus Kindergarten und
schulvorbereitenden Einrichtung in einem multi-professionellen Team entstehen.
Planung und Baubeschreibung
Der geplante Neubau für den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m²
aufweisen. Das Gebäude wird in einem Zuge – jedoch als separate Maßnahme – mit dem
Grundschulneubau in der Erasmusstraße 11 errichtet, welcher wiederum ein erweiterter Ersatzneubau
für die Henry-Dunant-Schule ist. Der KiTa-Neubau soll als kompaktes Gebäude in zweiter Reihe an der
Erasmusstraße liegen und 3-geschossig ausgeführt werden. Die Einrichtung wird als integrative
Einrichtung mit Synergieeffekten sowie als unabhängiger Kindergarten und reguläre SVE betrieben.
Daher erhalten beide Nutzungen einen gleichberechtigten Eingang zum gemeinsamen Vorplatz.
Die zwei erforderlichen Treppenräume sind mit einläufigen Treppen im Zentrum und überlagernd
angeordnet. Die Hälfte der Kindergartenkinder gelangen vom Erdgeschoss über den versetzt offenen
Treppenraum mit nur einem Zwischenpodest in ihr 2. Obergeschoss. Die SVE-Kinder gelangen durch
ihren eigenen Eingang und die direkte, abgeschlossene Treppe darunter in ihr 1. Obergeschoss ohne
Störung des Kindergartens. Der versetze Luftraum ermöglicht eine klare Orientierung und einen
akustischen wie visuellen Kontakt der Kindergartenkinder über das Zwischengeschoss hinweg. Ein
Atrium aus drei Ebenen bildet einen Aufenthaltsort.
Alle Gruppenräume orientieren sich zum gemeinsamen Freispielbereich und die Konstruktion
ermöglicht eine flexible Gestaltung der Nutzflächen. Die Kinder aus dem 1. Obergeschoss gelangen
Ö 3.1.2Ö 3.1.2
249
direkt aus ihrem SVE-Bereich über die Freitreppe in den gemeinsamen Garten. Das Gebäude nimmt
sich mit seiner geschossweisen Gliederung und den wenigen bewusst gesetzten Einschnitten zum
öffentlichen Raum hin zurück und öffnet sich zum Freispielbereich.
Die Verteilerküche für 100 Plätze wird für die Zubereitungsart Cook & Hold konzipiert sowie für die
Zubereitungsart Cook & Chill vorbereitet. Das Essen wird in der Verteilerküche zubereitet und mit
Servierwägen in die Speiseräume gebracht.
Die Anbindung des Kindergartens mit SVE erfolgt über die Erasmusstraße. Der Weg dient sowohl der
Schule als auch dem Kindergarten als Zufahrt. Die notwendigen Stellplätze können auf dem Gelände
nicht nachgewiesen werden und müssten daher abgelöst werden. Fahrradabstellplätze sind neben
dem Eingang angeordnet.
Es entsteht ein gemeinsamer Freibereich für die Kinder der SVE und des Kindergartens. Durch die
Schaffung unterschiedlicher Räume in den Freianlagen können sich die Gruppen auch getrennt
voneinander aufhalten. Das Außengelände ist terrassiert, dem vorhandenen Gelände folgend. Die
Bereiche sind barrierefrei über Rampen erreichbar. Direkt an den Gruppenräumen bilden gepflasterte
Flächen einen Aufenthaltsbereich zum Spielen und Toben, die Beschattung erfolgt durch
Sonnenschirme, die nach Bedarf versetzt werden können. Die Spielbereiche werden durch Segel
beschattet. Das Spielangebot umfasst Kletter- und Balanciergeräte sowie eine Vogelnestschaukel. Ein
großzügiger Sandbereich rundet das Angebot ab. Der vorhandene Baumbestand wird in die
Außenanlagen integriert.
Der Neubau ist in Massivbauweise geplant. Die Außenwände sind tragend und werden mit einer
hinterlüfteten, vorgehängten Fassade aus weißem, perforiertem Wellblech verkleidet. Weiterhin ist
eine gute haustechnische Ausstattung (Nahwärmeanschluss an Schule, Haupt- und Nebenräume mit
lüftungstechnischen Anlagen, Lüftungsgerät auf Dach, Verteilerküche für 100 Plätze) und eine übliche
Möblierung bzw. Ausstattung eingeplant. Die Außenanlagen werden in das Bestandsgelände
eingepasst.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 9,312 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im
Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten
Kosten in Höhe von 9,312 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen.
Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von 1,515 Mio. € für den Kindergarten sowie
0,848 € Mio. € für die schulvorbereitende Einrichtung als Zuwendungen erwartet.
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
bis 2021: 0,319 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte und noch erwartete Planungsmittel)
2022: 0,931 Mio. €
2023: 3,259 Mio. €
2024: 3,725 Mio. €
2025: 1,078 Mio. €
Gesamtkosten: 9,312 Mio. €
250
Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine genaue Personalbedarfsplanung wird von J zu
gegebener Zeit mit DiP abgestimmt.
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.
Zeitliche Umsetzung
Der Neubau des Kindergartens in der Erasmusstraße 13 ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen
Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet und wird als Verwaltungsantrag zum Mittelfristigen
Investitionsplans 2022 – 2025 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3.
Quartal 2022 erfolgen; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Herbst 2024 zu rechnen.
Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die
Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt
Freeze.
251
M 1: 500
08.07.2021Vorentwurf
Lageplan
Lageplan Ö 3.1.2Ö 3.1.2
252
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/037/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Fischbacher Hauptstr. 118, Neubau 3-gruppiger Hort,
Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Lageplan
Ö 3.1.3Ö 3.1.3
253
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/037/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger
Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle" wird bestätigt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 15,830 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.
Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen
Baupreisindex zugestimmt.
Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die
Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.
254
Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und
Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
Die Maßnahme „Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung
Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle“ wurde im Jahr 2014 für das BIC-Verfahren
angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren
aufgenommen. Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau
eines 3-gruppigen Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule
um weitere Fachräume und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach entspricht bautechnisch nicht mehr den
heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung ist auf Grund der
Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu decken, ist außerdem ein
Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich. Darüber hinaus
sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch den
Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können
sowohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen
generiert werden.
In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende
Turnhalle soll während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden.
Damit kann während der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden
werden.
Planung und Baubeschreibung
Der Neubau in der Fischbacher Hauptstraße 118 hat eine Brutto-Grundfläche von 2.759 m². Dieser
wird auf dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur
Nachverdichtung des Schulstandortes.
Der solitär stehende Bau liegt im südlichen, an das Bestandsgebäude angrenzenden,
Grundstücksbereich und sieht eine 2-geschossige Bauweise vor. Das Gebäude ist im nordwestlichen
Teil aufgeständert, um geschützte und überdachte Freiflächen zu ermöglichen. Auf eine
Unterkellerung wird wegen des hohen Grundwasserstands verzichtet. Es entsteht ein gefasster
Pausenhof zwischen dem Bestand und dem Neubau. Der Eingang zur Schulerweiterung und der
Sporthalle orientiert sich nach Norden zur öffentlichen Freifläche, der Zugang zum Hort befindet sich
im überdeckten Bereich weiter südlich.
Es werden ausschließlich ebenerdige Zugänge geschaffen: Sowohl der im Norden gelegene Zugang zum
Schul- und Sportbereich wie auch der Zugang zum Hort liegen ebenerdig. Das gesamte Gebäude wird
über einen Aufzug barrierefrei erschlossen. In beiden Geschossen wird jeweils ein WC
behindertengerecht ausgeführt.
Ö 3.1.3Ö 3.1.3
255
Der Zugang zum Schul- und Sportbereich erfolgt über den nördlichen Haupteingang. Durch die zurück
gesetzte Erdgeschossfassade wird dieser Eingang markiert und zugleich der Wetterschutz
gewährleistet. Erdgeschossig sind der Mehrzweckraum und die Sporthalle samt Nebenflächen
angeordnet. Vom Foyer aus führt eine Treppe ins Obergeschoss mit den Umkleideräumen, welche
über einen Turnschuhgang mit der Sporthalle verbunden sind. Werk- und Textilarbeitsraum samt
Nebenräumen liegen ebenfalls im Obergeschoss, sind jedoch in einem separaten Bereich angeordnet.
Der Hortbereich wird durch einen weiteren Eingang erschlossen, welcher unter dem aufgeständerten
Bereich angeordnet ist und somit ebenfalls Witterungsschutz bietet. Der Hort ist zweigeschossig
organisiert und über zwei Treppen erschlossen. Der Eingangsbereich einschließlich Garderoben, der
Speiseraum samt Nebenräumen und ein Gruppenhaupt- und Nebenraum befinden sich im
Erdgeschoss, zwei weitere Gruppenräume, der Mehrzweckraum, der Therapieraum und der
Personalbereich sind im Obergeschoss angeordnet.
Die Unterrichtsräume und Horträume sind nach Norden, Westen und Süden hin orientiert. Die Flure
sind zur besseren Belichtung ringförmig um einen Innenhof angeordnet. Durch die natürliche
Belichtung können die Flure somit auch für pädagogische Zwecke genutzt werden.
Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Die Außenwände erhalten eine
Wärmedämmverbundfassade, welche mit unterschiedlichen Strukturierungen in Verbindung mit einer
horizontalen Gliederung gestaltet wird. Die großflächigen Verglasungen im Erdgeschoss erlauben
einen fließenden Übergang zwischen außen und innen und gewährleisten ein einladendes
Erscheinungsbild. Die Fensterflächen erlauben eine großzügige Belichtung der Unterrichts- und
Horträume.
Weiterhin ist eine gute haustechnische Ausstattung (Beheizung mittels Erdwärmepumpe bei
geothermischer Wärmegewinnung über Erdsonden, Haupt- und Nebenräume mit lüftungstechnischen
Anlagen, Lüftungszentralen im Obergeschoss, vollflächige PV-Anlage auf dem Gebäudedach) und eine
übliche Möblierung bzw. Ausstattung eingeplant.
Die Außenanlagen werden neugestaltet. In den überplanten Außenanlagen sind die durch den
Pausenhof und den öffentlichen Spiel-/Bolzplatz gegebenen und mit dem Hort hinzukommenden
Funktions- und Erschließungsanforderungen neu geordnet. Der vorhandene Baumbestand wird dabei
umfassend erhalten, ebenso prägende Merkmale der bisherigen Außenanlagen.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 15,830 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im
Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten
Kosten in Höhe von 15,830 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen.
Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von etwa 3,508 Mio. € als Zuwendungen
erwartet.
256
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
bis 2021: 0,305 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel)
2022: 1,558 Mio. €
2023: 5,452 Mio. €
2024: 6,230 Mio. €
2025: 2,285 Mio. €
Gesamtkosten: 15,830 Mio. €
Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt. Eine genaue Personalbedarfsplanung wird von J zu
gegebener Zeit mit DiP abgestimmt.
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.
Zeitliche Umsetzung
Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet
und wird als Verwaltungsantrag zum Mittelfristigen Investitionsplan 2022 – 2025 in die
Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3. Quartal 2022 erfolgen; mit der
Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Herbst 2024 zu rechnen.
Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die
Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt
Freeze.
257
GSPublisherVersion 30.6.6.100
Plannr.
Projekt
Architekt
Auftraggeber
Maßstab: Format:Datum: Gez.:Phase:
A3
Plantitel
ENTWURF1:100029.10.21 EEO
Der Auftragnehmer trägt Sorge, dass sämtliche statischen Nachweise bzw. produktrelevanten Vorschriften eingehalten
werden. Sämtliche Masse sind auf dem Bau zu prüfen. Die Zeichnungen sind geistiges Eigentum der Architekten und
dürfen nur mit dessen Erlaubnis weiterverwendet werden.
FIB
Schulerweiterung Fischbach
Fischbacher Hauptstraße 118 , 90475 Nürnberg
WBG KOMMUNAL GmbH
Beuthener Straße 41
90471 Nürnberg
Tel.: +49 911 8004-0
Email: info@wbg.nuernberg.de
Lageplan
FIB-03-LP-0001
266/5
266/11
266/2
262/11
266/6
267
266/4
266/3
266
262/10
262/9
270
270/6
270/5
270/3
270/2
266/10
269
268/2
269/2
269/1
269
224/2
91/1
226
99/10
99/14
99/13
101
99/12
99/11
226/1
99/7
99/4
99/3 92/3
91/2
262
270/14
270/13
12,23
33,40 3,40
57,50
5,86
8,03
4,72
38,90
3,50
Abstandsfläche 0,4 H = 3,4m
Abstandsfläche = 3m
Ö 3.1.3Ö 3.1.3
258
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/040/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7
zur Interimsnutzung durch die MS Uhlandschule, Pilotystr. 4
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Lageplan
Ö 3.1.4Ö 3.1.4
259
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/040/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7 zur
Interimszwecken, Pilotystraße 4" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen
4,971 Mio. €.
Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen
Baupreisindex zugestimmt.
Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die
Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.
260
Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Instandsetzung und Teilumbau der ehemaligen B7 zur Interimsnutzung durch die Ludwig-Uhland-
Schule, Pilotystraße 4
Die Maßnahme „ Instandsetzung und Teilumbau der ehem aligen B7 zur Interimsnutzung durch die
Ludwig-Uhland-Schule“ wurde 2020 für das BIC -Verfahren angemeldet und mit Beschluss der
Referentenrunde vom 15.12.2020 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Instandsetzung
und den Teilumbau der Bestandsgebäude der ehemaligen Berufsschule 7 in d er Pilotystraße 4 zu
Interimszwecken der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Das Schulgebäude der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ist in einem schlechten baulichen Zustand
und bedarf u. a. aus statischen Gründen einer Generalsanierung. Die Generalsanierung des
denkmalgeschützten Schulhauses in der Uhlandstraße wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen . Da
die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die
Zeit dieser Arbe iten ein Ausweichquartier erforderlich. Mit dem derzeitig leerstehenden
Bestandsgebäude der ehemaligen B7 in der Pilotystraße 4 konnte ein Ausweichstandort gefunden
werden. Bevor die Uhlandschule jedoch dort einziehen kann, sind einige Umbauten und
Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Planung und Baubeschreibung
Die Bestands bauten der ehemaligen Berufsschule 7 bestehen aus drei Gebäudeabschnitten mit
insgesamt ca. 9.930 m² Bruttogrund-Fläche (BGF). Der A-Bau umfasst eine Turnhalle aus den 1970er
Jahren mit 6 Klassenzimmern (ca. 1 .105 m² BGF). Der B -Bau aus den 1930er Jahren beinhaltet ca. 24
Klassenräume (BGF ca. 3.780 m²) und der C-Bau aus dem Jahr 1959 umfasst ca. 21 Unterrichtsräume
mit insgesamt ca. 5.045 m² Bruttogrund-Fläche.
Nachdem Auszug der Berufsschule 7 soll der Standort, vor allem der C-Bau, als Interimsnutzung für die
Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ertüchtigt werden, da das denkmalgeschützte Schulhaus in der
Uhlandstraße einer Generalsanierung unterzogen wird. Die Mittelschule benötigt deshalb für mehrere
Jahre einen Ausweichstandort. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der B-Bau als Ausweichstandort
für andere städtische Schulen wieder nutzbar gemacht.
Es ist geplant in allen Gebäudeteilen die Brandschutztüren auszutauschen. Der C -Bau soll ein offenes
Treppenhaus erhalten. Auf diese Weise wird den aktuellen Brandschutzbestimmungen entsprochen
und die Situation der Fluchtwege verbessert. Die schadhaften Fenster an der Südfassade werden
ausgetauscht und mit einer Verschattungsanlage verseh en. Weiterhin sollen im C -Bau die
vorhandenen Lehrküchen zurückgebaut, die Gas -, Elektro - und Lüftungsleitungen stillgelegt bzw.
abgebaut und die bestehenden Räume zu Unterrichtsräumen ertüchtigt werden. Gleichzeitig werden
die Heizkörper bzw. die Heizanla ge ausgetauscht. Im C-Bau befinden sich auf allen Etagen , der
bisherigen Nutzung entsprechend, nur Damentoiletten. Diese werden nun auf zwei Etagen umgebaut.
Die IT-Infrastruktur entspricht nicht dem aktuellen Stand und soll im Zuge der Umbaumaßnahmen
erneuert werden, um einen zeitgemäßen Unterricht zu gewährleisten.
Ö 3.1.4Ö 3.1.4
261
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4,971 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im
Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten
Kosten in Höhe von 4,971 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen.
Es werden nach Art. 10 BayFAG Landesmittel in Höhe von etwa 2, 454 Mio. € als Zuwendungen
erwartet.
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
bis 2021: 0,500 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel)
2022: 1,745 Mio. €
2023: 2,500 Mio. €
2024: 0,226 Mio. €
Gesamtkosten: 4,971 Mio. €
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden .
Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt.
Zeitliche Umsetzung
Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investiti onsplans 2022 – 2025 angemeldet
und wird als Verwaltungsantrag zum Mittel fristigen Investitionsplan 2022 – 2025 in die
Haushaltsberatungen eingebracht. Die Rahmenterminplanung sieht den Baubeginn im 2. Quartal 2022
vor; mit der Inbetriebnahme des Gebäudes ist im 3. Quartal 2024 zu rechnen.
Die Maßnahme hat das BIC -Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die
Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt
Freeze.
262
20m151050
Maßstab 1:1.000
Gedruckt am 22.03.2021 11:48
https://v.bayern.de/kHdsm
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers
© Bayerische Vermessungsverwaltung 2021, EuroGeographics
Ö 3.1.4Ö 3.1.4
263
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/038/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Uhlandstr. 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Lageplan
Ö 3.1.5Ö 3.1.5
264
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/038/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Uhlandstraße 33, Neubau einer 4-zügigen
Grundschule" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 23,823 Mio. €.
Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen
Baupreisindex zugestimmt.
Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die
Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.
265
Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Uhlandstraße 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule
Die Maßnahme „Uhlandstraße 33, Neubau einer 4-zügigen Grundschule“ wurde im Jahr 2018 für das
BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.01.2019 in das BIC-
Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit insgesamt 400
Schulplätzen auf dem Gelände der bestehenden Ludwig-Uhland-Schule um den prognostizierten
Bedarf abzudecken.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Die Ludwig-Uhland-Schule liegt im Stadtteil Gärten hinter der Veste und beherbergt derzeit eine
Grund- und Mittelschule in einem Gebäude. Um die derzeit bestehenden beengten räumlichen
Verhältnisse sowie den prognostizierten Bedarf abzudecken, soll ein Neubau eines Schulgebäudes für
die Grundschule entstehen. Der Neubau führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes, da dieser auf
dem bestehenden Schulhof der Ludwig-Uhland-Schule errichtet werden soll.
Durch den Einzug des Grundschulzweiges im Neubau erhält das Bestandsgebäude zusätzliche
Kapazitäten für den künftig dort allein untergebrachten Mittelschulzweig. Insgesamt werden in dem
neuen Schulgebäude 400 Kinder in 16 Klassen untergebracht. Die Grundschule wird in einem eigenen
Gebäude untergebracht, welches nun speziell auf die Bedürfnisse der Grundschulkinder abgestimmt
werden kann. Synergien zur Mittelschule bestehen jedoch weiterhin über den gemeinsamen Schul-
und Pausenhof, welcher im Zuge des Schulneubaus erneuert wird. Ebenfalls gemeinsam nutzen Grund-
und Mittelschulkinder die Speiseräumlichkeiten.
Planung und Baubeschreibung
Der solitär stehende Neubau ersetzt bzw. erweitert die auf dem Gelände befindliche
denkmalgeschützte Ludwig-Uhland-Schule. Der Neubauentwurf sieht eine viergeschossige Bauweise
plus Dachgeschoss mit flachem Neigungswinkel unter weitest gehender Erhaltung des Baumbestandes
im südlichen Teil des Schulhofs vor. Zur Minimierung der Eingriffe in den Baumbestand wurde auf eine
Unterkellerung verzichtet und stattdessen ein 5. Obergeschoss als Dachgeschoss geplant.
Das geplante Gebäude liegt im südwestlichen Bereich des Schulareals als Randbebauung zur
Grolandstraße. Die Größe des Baufeldes wird aufgrund der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
und durch den wertvollen Baumbestand von allen Seiten stark eingeschränkt. In Anlehnung an die
Traufhöhe des bestehenden Schulgebäudes aus der Gründerzeit im Osten und der umgebenden
Gebäude in der Grolandstraße muss der Neubau zum Erreichen der notwendigen Flächen als 4-
geschossiges Gebäude konzipiert werden.
Aufgrund der günstigen Anordnung des Baufeldes kann auf die Fällung vorhandener großer
Laubbäume verzichtet werden. Ein bestehender Eisenbahnwaggon, derzeit als Schülercafé durch die
Mittelschule genutzt, wird im Rahmen einer Vorabmaßnahme in den nördlichen Bereich des
Pausenhofs versetzt.
Der Grundschul-Neubau in der Uhlandstraße 33 hat eine Bruttogeschossfläche von 4.753 m². Durch
die barrierefreie Planung verfügt der Neubau über ausschließlich ebenerdige Zugänge. Das gesamte
Ö 3.1.5Ö 3.1.5
266
Gebäude wird über einen Aufzug barrierefrei erschlossen. In allen vier Geschossen wird jeweils ein WC
behindertengerecht ausgeführt.
Der Zugang erfolgt über den südlichen Haupteingang und wird durch einen zusätzlichen Eingang zum
Pausenhof an der Nordseite ergänzt. Beide Eingänge werden durch zurückgesetzte Einschnitte in der
Erdgeschossfassade markiert, welche zugleich als Wetterschutz dienen. Beide Eingänge orientieren
sich zur zentralen Pausenhalle, welche über die Decke durch einen Innenhof natürlich belichtet wird.
Im Erdgeschoss befinden sich neben der Verwaltung und dem Lehrerbereich auch der Musik- und
Mehrzweckraum, welche auch für gemeinsame Schulaktivitäten zusammen mit der Pausenhalle
genutzt werden können.
Die Obergeschosse werden durch zwei gleichwertige Treppenhäuser erschlossen. Die Klassenzimmer
sind zur besseren Belichtung nach Norden und Süden zum vorhandenen Baumbestand hin orientiert.
Die Flure sind zur besseren Belichtung ringförmig um einen Innenhof angeordnet. Durch die natürliche
Belichtung können Aufweitungen der Flure somit auch für pädagogische Zwecke als Lerninseln genutzt
werden. Untergeordnete Nutzflächen, Lagerräume sowie die Lüftungszentrale befinden sich im
Dachgeschoss.
Das Gebäude wird nicht unterkellert in Massivbauweise errichtet. Die Außenwände erhalten eine
gedämmte Putzfassade, welche durch vorgehängte Betonfaschen und Brüstungselemente sowie durch
unterschiedliche Strukturierungen den Belangen des Denkmalschutzes und dem städtebaulichen
Umfeld entsprechende Gestaltung erhält. Die großflächigen Fenster orientieren sich am
denkmalgeschützten Nachbarschulgebäude und erlauben eine großzügige Belichtung der
Klassenräume. Aus Gründen des Städtebaus und Denkmalschutzes wird das Dach als geneigtes
Ziegeldach erstellt.
Es ist eine gute haustechnische Ausstattung (Nahwärmeanschluss an Schulaltbau, Haupt- und
Nebenräume mit lüftungstechnischen Anlagen, Lüftungszentrale im Dachgeschoss) und eine übliche
Möblierung bzw. Ausstattung eingeplant. Die Außenanlagen werden in den Bestandsanlagen
eingepasst.
Im Anschluss an die Neubaumaßnahme ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes geplant, da
die Schule in einem schlechten baulichen Zustand ist. Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht
im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die Zeit dieser Arbeiten ein Ausweichquartier in der
Pilotystraße 4 erforderlich. Die Generalsanierung wird zu gegebener Zeit separat geplant und ist nicht
Bestandteil dieser Maßnahme.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 23,823 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde von Rpr im
Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft und ist plausibel. Seitens Rpr wurde empfohlen, die vorgelegten
Kosten in Höhe von 23,823 Mio. € für den Neubau der Grundschule als Kostenobergrenze festzulegen.
Es werden nach Art. 10 Bay FAG Landesmittel in Höhe von 6,743 Mio. € als Zuwendungen erwartet.
267
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
bis 2021: 0,450 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel)
2022: 2,382 Mio. €
2023: 8,338 Mio. €
2024: 9,529 Mio. €
2025: 3,124 Mio. €
Gesamtkosten: 23,823 Mio. €
Die Folgekosten werden derzeit noch ermittelt.
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.
Zeitliche Umsetzung
Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 angemeldet
und wird als Verwaltungsantrag zum Mittelfristigen Investitionsplans 2022 – 2025 in die
Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im 3. Quartal 2022 erfolgen; mit der
Inbetriebnahme des Gebäudes ist im Herbst 2024 zu rechnen.
Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die
Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt
Freeze.
268
Uhlandstraße
Grolandstraße
Grundstücksgrenze
Bodendenkmal
IV+Dach
Oberlicht
Neubau Grundschule Uhlandstraße
Blatt Drucker
Blatt pdf
STAND 10.09.21LAGEPLAN / M 1:5002104 / NEUBAU GRUNDSCHULE UHLANDSTRASSE
0 10 25 50 m
bz
Blatt Drucker
Blatt pdf
09.09.21LAGEPLAN / M 1:500
BÄR I STADELMANN I STÖCKER ARCHITEKTEN BDA I VORDERE CRAMERGASSE 11 I 90478 NÜRNBERG I TEL 0911 376502-70 I FAX 0911 376502-99 I INFO@BSS-ARCHITEKTEN.DE
Ö 3.1.5Ö 3.1.5
269
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/039/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mittelfristige Finanzplanung 2022/2025
Ö 3.2Ö 3.2
270
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/039/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung 2022 - 2025 zu.
2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird beauftragt, die Mittelfristige Finanzplanung
für die Jahre 2022 – 2025 an die Änderungen anzupassen, die sich aus den
Haushaltsberatungen, aus der Steuerschätzung vom November 2021 und bezüglich der
Verlustausgleichszahlungen aus den aktuellen Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie der
verbundenen Unternehmen ergeben.
3. Sollten sich Einzahlungen oder Auszahlungen günstiger entwickeln als im Finanzhaushalt
2022 geschätzt, sollen die Verbesserungen genutzt werden, um die vorgesehenen
Kreditaufnahmen zu reduzieren bzw. Darlehen zu tilgen.
271
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/041/2021/1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf
Schaffung einer Vollkraftstelle „Klimaschutzmanager/in„ (siehe Schaffungsantrag zum
Haushalt 2022, lfd. Nr. 82)
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Sachverhalt (kurz):
siehe Antrag
Ö 4.1.1Ö 4.1.1
272
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/1
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten
Vollkraftstelle „Klimaschutzmanager/-in“ wird genehmigt.
273
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung von insgesamt 1,0 VK-Stellen Klimaschutzmanager*in für den Haushalt
2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 82
ausgewiesen ist.
Begründung:
Die Jahresdurchschnittstemperatur in Nürnberg ist in den letzten 100 Jahren um etwa 1,5 Grad
gestiegen. Wie stark sich die Folgen des Klimawandels auf jede*n Einzelnen auswirken, hängt auch
davon ab, welche Maßnahmen zur Klimaanpassung ergriffen und umgesetzt werden.
2019 hat der Nürnberger Stadtrat den Klimaschutz als „zentrale Zukunftsaufgabe“ unserer Stadt
definiert und sich unter anderem bis 2035 die Klimaneutralität der Stadtverwaltung zum Ziel
gesetzt. Um den Herausforderungen begegnen und die gesetzten Ziele erreichen zu können, bedarf
es eines referatsübergreifenden Personalausbaus. Der Aufbau eines Klimaschutzmanagements hätte
die Bündelung von Aktivitäten, die strategische Ausrichtung und die Identifizierung von bisher nicht
erkannten Einsparpotenzialen zur Folge. Daher erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf
dieser Grundlage die Stelle eine*s Klimaschutzmanager*in zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pflaum Andrea Friedel
Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 19. Oktober 2021
Ö 4.1.1Ö 4.1.1
274
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/041/2021/2
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf
Schaffung einer Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in für das Allparteiliche
Konfliktmanagement in Nürnberg AKIN„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd.
Nr. 3)
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Sachverhalt (kurz):
siehe Antrag
Ö 4.1.2Ö 4.1.2
275
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/2
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten
Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in für das Allparteiliche Konfliktmanagement in Nürnberg AKIN“
wird genehmigt.
276
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung von 1,0 VK-Stelle Sachbearbeiterin für das Allparteiliche
Konfliktmanagement in Nürnberg AKIN für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen
für den Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 3 ausgewiesen ist.
Begründung:
Die Beschwerden über Ruhestörungen und Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum häufen sich. In
München wird bei Konflikten im öffentlichen Raum das Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM),
eingesetzt, um vermittelnd einzugreifen und zu schlichten. Dabei suchen Konfliktmanager*innen
mittels sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen. Auch in Nürnberg wurde
bereits ein differenzierter Ansatz zur Lösung der Konflikte in der Schweinauer Straße erarbeitet. Da
ein einziger Ansatz jedoch keine dauerhafte Verbesserung erwirkt, erachtet es unsere Fraktion als
unumgänglich, auf dieser Grundlage die entsprechende Stelle zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pflaum Andrea Friedel
Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 19. Oktober 2021
Ö 4.1.2Ö 4.1.2
277
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/041/2021/3
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf
Schaffung einer Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in Migrantenverein/Transkultur„ (siehe
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 48)
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Sachverhalt (kurz):
siehe Antrag
Ö 4.1.3Ö 4.1.3
278
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/3
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten
Vollkraftstelle „Sachbearbeiter/in Migrantenverein/Transkultur“ wird genehmigt.
279
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung von insgesamt 1,0 VK-Stellen für die Partizipation Sachbearbeiter*in
Migrantenverein/Transkultur für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den
Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 48 ausgewiesen ist.
Begründung:
Durch die Neugründung von Vereinen und das verstärkte Engagement im Bereich der
Geflüchtetenarbeit sind die Anforderungen an das Amt für Kultur und Freizeit stetig gestiegen. Da
auch der Wunsch nach verstärkter Unterstützung besteht und es vermehrt Anfragen über
Dienststellen gibt, hat sich die Arbeitsbelastung erhöht. Um das gesteigerte Pensum und auch um
eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den Vereinen zu
stärken, erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf dieser Grundlage die entsprechende
Stelle zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pflaum Andrea Friedel
Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 19. Oktober 2021
Ö 4.1.3Ö 4.1.3
280
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/041/2021/4
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf
Schaffung von 0,5 Vollkraftstellen „Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Erziehungs- und
Familienberatung„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 128)
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Sachverhalt (kurz):
siehe Antrag
Ö 4.1.4Ö 4.1.4
281
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/4
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten
Halbstelle „Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Erziehungs- und Familienberatung“ wird
genehmigt.
282
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung von insgesamt 0,5 VK-Stellen für die Erziehungs- und Familienberatung
für multiproblembelastete Familien in der Südstadt wie in den Stellenschaffungsanträgen für den
Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 128 ausgewiesen ist.
Begründung:
Corona war für viele Familien eine Belastungsprobe. Insbesondere Familien in sozial schwierigen
Umständen hatten mit vielfältigen Herausforderungen zu kämpfen. Vor allem in der Nürnberger
Südstadt leben viele kinderreiche Familien, die Unterstützung und Beratung benötigen. Um Defizite
aufarbeiten, Vorsorgearbeit leisten und eine fachliche Begleitung gewährleisten zu können, erachtet
es unsere Fraktion als unumgänglich, die entsprechende Stelle zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pflaum Andrea Friedel
Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 19. Oktober 2021
Ö 4.1.4Ö 4.1.4
283
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/041/2021/5
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Antrag Stadtrat Pflaum u. Stadträtin Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf
Schaffung einer Vollkraftstelle „Wissenschaftliche/r Sachbearbeiter/in für
Klimaschutzmanagement„ (siehe Schaffungsanträge zum Haushalt 2022, lfd. Nr. 131)
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2021
Sachverhalt (kurz):
siehe Antrag
Ö 4.1.5Ö 4.1.5
284
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021/5
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Die Schaffung der von Stadträten Pflaum u. Friedel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantragten
Vollkraftstelle „Wissenschaftliche/r Sachbearbeiter/in für Klimaschutzmanagement“ wird
genehmigt.
285
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung von 1,0 VK-Stelle Wissenschaftliche*r Sachbearbeiter*in für
Klimaschutzmanagement für den Haushalt 2022, wie in den Stellenschaffungsanträgen für den
Haushalt 2022 unter der laufenden Nummer 131 ausgewiesen ist.
Begründung:
Die Stadt hat 2020 den Klimaschutzfahrplan verabschiedet. Um den Herausforderungen des
Klimawandels und die im Klimaschutzfahrplan gesteckten Ziele erreichen zu können, bedarf es einer
referatsübergreifenden Koordinationsstelle, die die erforderlichen Aktivitäten in anderen
Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung einschließt und die dortigen Bedarfe definiert. Um die
gesetzten Ziele zu erreichen und die umfängliche Aufgabe – unter anderem die Klimaneutralität der
Stadtverwaltung bis 2035 – zu meistern, erachtet es unsere Fraktion als unumgänglich, auf dieser
Grundlage die entsprechende Stelle zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pflaum Andrea Friedel
Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 19. Oktober 2021
Ö 4.1.5Ö 4.1.5
286
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.I/II/041/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Anlagen:
1_Sachverhalt
2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2022
3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen
4_POA-Tischvorlage vom 18.10.2021_Aktualisierter Sachverhalt
5_Ergänzung zu TOP 1
6_Nachtrag zu 4.1.6 vom 12.11.2021
Sachverhalt (kurz):
siehe aktualisierter Sachverhalt sowie Nachtrag 4.1.6 v. 12.11.2021
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 13.960.000 € Folgekosten 13.960.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 13.960.000 € davon Personalkosten 13.960.000 € pro Jahr
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
287
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen und Vollkraftstellen
betreffen ausschließlich die im POA begutachteten Stellenschaffungen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 287,57 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
288
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (durch POA):
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem
POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57
Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR
wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen
Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge
begutachtet.
Beschlussvorschlag (durch StR - NEU v. 12.11.2021):
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem
POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57
Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR
wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen
Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge
genehmigt.
Zudem wird die Schaffung der im Nachtrag 4.1.6 im Sachverhalt unter Abbildung 1
dargestellten und bisher im POA nicht zur Schaffung vorgeschlagenen Stellenkapazitäten im
Umfang von 5,70 Vollkraftstellen genehmigt.
Die Aufstockung der Kapazitäten Stabstelle Zeppelintribüne (0,70 VK) wird mit einem
Fristvermerk F 12.26 im Stellenplan ausgewiesen.
Die Vollkraftstelle Projektentwickler/in Gewerbehof wird mit einem Fristvermerk F 12.25
ausgewiesen.
Die beiden Vollkraftstellen JaS-Ausbauplanung werden mit einem Fristvermerk F 07.23 und
einem Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) ausgewiesen.
Die Vollkraftstelle Erziehungs- und Familienberatung für multiproblembelastete Familien in der
Südstadt werden mit einem Fristvermerk F 12.22 und einem Stellenvermerk Z
(zuschussabhängig) ausgewiesen.
Die Besetzung der für den Aufgabenbereich „Haus des Spielens“ (lfd. Nr. 36) vorgeschlagenen
Stellenkapazität erfolgt erst nach Konzeptüberprüfung. An der Stelle wird deshalb der
Sperrvermerk X angebracht.
289
Beilage
zur Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
vom 19.10.2021
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
I. Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie
der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag
am 01.01.2021 bei 11.261,95 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegen-
über dem Haushalt 2020 um netto 298,49 Vollkraftstellen erhöht.
Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurde vom Stadtrat zum Haushalt 2021 schwer-
punktemäßig insgesamt 162,06 VK bei der Kategorie Gestiegene Fallzahlen/Kapazitätsbe-
messung, zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Schule und Bildung, Digitalisierungsbe-
darfe und Gesetzliche Anforderungen beschlossen. Mit den Stellenschaffungen 2021 wurde
der mittelfristige Höhepunkt der Stellenschaffungen erreicht.
Aufgrund der massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im
Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte ist es Aufgabe der Stadt
Nürnberg in den Folgejahren ab 2022 sehr restriktiv mit Stellenschaffungen umzugehen. Das
bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich einge-
schränkten finanziellen Handlungsspielraums nur noch Stellen für neue Einrichtungen der
Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Fi-
nanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur
möglich, wenn diese zur Erfüllung für neue oder veränderte gesetzliche Aufgaben und unab-
weisbare Stellenbedarfe, die unmittelbar zwingend erforderlich sind, benötigt werden.
2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe
Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt, FSN, NüBad
und SÖR liegen zum Haushalt 2022 Anträge auf Schaffung von insgesamt 356,15 Vollkraft-
stellen vor.
Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und
SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüs-
sen behandelt. Schaffungsanträge für ASN und SUN wurden zum Haushalt 2022 nicht ge-
stellt.
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
290
Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet:
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge
(in Vollkraftstellen)
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 54,85 VK
Kinderbetreuung (Kat. 2) 32,50 VK
Bildung (Kat. 3) 0,75 VK
Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe
(Kat. 4)
16,90 VK
Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe-
kämpfung (U-Kat. 4a)
27,50 VK
Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol-
gen (U-Kat. 4b)
6,00 VK
Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 40,52 VK
Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 40,68 VK
Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat.
4e)
18,00 VK
Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall-
zahlen (U-Kat. 4f)
57,00 VK
Sonstiges (U-Kat. 4g) 61,45 VK
Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaf-
fungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbe-
reich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.
Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2022 liegen beispielsweise mit insgesamt 73,77 VK
bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsin-
vestitionen/neue Einrichtungen. 48,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Verände-
rungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen.Darüber hinaus wer-
den zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unab-
weisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen.
Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde
dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberge-
stellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden
diese von Stk geprüft.
291
Nach eingehender Überprüfung werden 286,57 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:
Vollkraftstellen
Geschäftsbereich OBM
- Bürgermeisteramt 0,75
- Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 4,00
- Amt für Stadtforschung und Statistik 8,26
- Amt für Kommunikation und Stadtmarketing 5,30
- Rechtsamt 3,50
- Ordnungsamt 6,89
- Bürgeramt Mitte 3,00
- Amt für Migration und Integration 1,00
Geschäftsbereich 2. BM
- 2. Bürgermeisterin 2,22
- Museen der Stadt Nürnberg 5,50
- Stadtarchiv 0,20
- Amt für Kultur und Freizeit 1,53
- KunstKulturQuartier Nürnberg 0,23
- Bildungs Campus Nürnberg 2,00
Geschäftsbereich 3. BM
- 3. Bürgermeister 4,00
- Feuerwehr 2,00
Geschäftsbereich Referat I/II
- Referat für Finanzen, Personal und IT 2,27
- Zentrale Dienste 6,50
- Amt für Informationstechnologie 17,00
- Personalamt 5,50
- Stadtkämmerei 1,00
Geschäftsbereich Referat III
- Umweltreferat 3,50
- Umweltamt 2,77
- Gesundheitsamt 24,50
- Friedhofsverwaltung 2,50
Geschäftsbereich Referat IV
- Referat für Schule und Sport 27,64
- Amt für Allgemeinbildende Schulen 2,25
- Amt für Berufliche Schulen 0,50
Geschäftsbereich Referat V
- Referat für Jugend, Familie und Soziales 3,11
- Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 8,32
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 37,76
Geschäftsbereich Referat VI
- Baureferat 2,00
292
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan-
träge
(in Vollkraftstel-
len)
Davon ungedeckt
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat.
1)
54,85 VK 0,00 VK
Kinderbetreuung (Kat. 2) 30,50 VK 16,45 VK
Bildung (Kat. 3) 0,75 VK 0,00 VK
Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe
(Kat. 4)
14,49 VK 11,82 VK
Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung (U-Kat. 4a)
27,50 VK 10,65 VK
Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der
Folgen (U-Kat. 4b)
3,00 VK 3,00 VK
Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 34,27 VK 33,27 VK
Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 21,50 VK 21,50 VK
Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-
Kat. 4e)
18,00 VK 18,00 VK
1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushalts-
jahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).
- Stadtplanungsamt 10,56
- Verkehrsplanungsamt 8,50
- Bauordnungsbehörde 1,50
- Hochbauamt 9,25
Geschäftsbereich Referat VII
- Wirtschaftsreferat 1,51
- Liegenschaftsamt 1,50
- Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00
Eigenbetriebe1
- Nürnberg Stift 16,00
- Frankenstadion Nürnberg 1,75
- NürnbergBad 0,50
- Service Öffentlicher Raum 21,00
- Gesamtpersonalrat 0,50
- Zentraler Stellenpool 15,50
293
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan-
träge
(in Vollkraftstel-
len)
Davon ungedeckt
Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall-
zahlen (U-Kat. 4f)
48,73 VK 48,17 VK
Sonstiges (U-Kat. 4g) 32,98 VK 29,19 VK
Summe 286,57 VK 192,05 VK
Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2022 zur Schaffung beantrag-
ten Vollkraftstellen im Umfang von 356,15 (Kosten der beantragten Stellen: 25.550.741 Euro)
insgesamt 286,57 Vollkraftstellen (Kosten: 20.158.655 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen.
Davon sind 192,05 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch
eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13.880.251 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkos-
ten 2021).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz:
Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so
dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen
feststellen lassen.
Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Be-
hinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.
4. Zusammenfassung
Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten
Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen
oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne
Schaffungsantrag begutachtet wird.
II. Beilagen
- Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022"
- Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen
III. Gutachtensvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem
POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 286,57 Voll-
kraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR
wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen
Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
294
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022 Stand: 28.09.2021
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
Geschäftsbereich OBM
1 BgA Digitale Stadtratsgremienarbeit und Bürgerbetei ligungsformate
ohne Deckung
E 7 0,50 27.742 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
2 BgA Bildungsbüro - Projekt "Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK)"
mit Deckung; Fristvermerk F 06.22
E 8 0,25 - SACHBEARBEITER/IN 0,25
3 BgA Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN)
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
E 10 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00
4 DiP Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Implementierung u nd Pflege
ohne Deckung
E 10 2,00 149.121 € SACHBEARBEITER/IN ONLINE SERVICES 2,00
5 DiP Prozessautomatisierung
ohne Deckung
E 13 1,00 85.233 € PROGRAMMMANAGER/IN 1,00
Seite 1 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
295
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
6 DiP Schnittstellen und Prozesse in der Bereichsbetr euung
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
7 StA Erhebungsstelle Nürnberg/Fürth - Zensus 2022
mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 und F 02.23
E 13 1,00 - ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 1,00
E 8 6,00 - SACHBEARBEITER/IN 6,00
E 9c 1,00 - STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 1,00
8 StA Stundenerhöhung für Geschäftsstelle SIKURS
mit Deckung
E 13 0,26 - SACHBEARBEITER/IN 0,26
9 KoM Projektmanagement für Digitalisierungs- und Öff entlichkeitsarbeitsprojekte im Online-Büro
ohne Deckung
E 11 1,00 79.749 € PROJEKTMANAGER/IN 1,00
10 KoM Weiterentwicklung Content-Management-System (C MS) Imperia und Ausbau Infrastruktur
ohne Deckung
E 10 1,50 111.840 € CMS-ENTWICKLER/IN 1,50
11 KoM Weiterentwicklung Online-Redaktion
ohne Deckung
Seite 2 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
296
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 11 1,00 79.749 € ONLINE-REDAKTEUR/IN 1,00
12 KoM Weiterentwicklung Social Media-Redaktion
ohne Deckung
E 11 1,30 103.674 € SOCIAL MEDIA REDAKTUER/IN 1,30
13 KoM Stadtinterne Videoredaktion - Redakteur
ohne Deckung
0,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 1,00
14 KoM Stadtinterne Videoredaktion - Editor/in
ohne Deckung
0,00 VIDEOEDITOR/IN 1,50
15 KoM Reputationsmanagement
ohne Deckung
E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
16 RA Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.22
A 9/A 10 2,00 109.271 € SACHBEARBEITER/IN 2,00
E 7 1,00 55.483 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
17 RA Durchführung von Submissionen und Prüfungen von ÖÖP-Verfahren der WBG
mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z
Seite 3 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
297
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 12 0,50 - BAUINGENIEUR/IN 0,50
18 OA Führerschein - Pflichtumtausch
mit Teildeckung
E 4 4,50 128.540 € VERWALTUNGSKRAFT 4,50
19 OA Juristische Mitarbeit OA/L
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
A 13/A 14 0,39 40.930 € JURIST/IN 0,39
20 OA Allg. Ordnungsrecht
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
21 OA Verwaltung Veterinäramt
ohne Deckung
E 7 1,00 55.483 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
22 BAM Umsetzung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität
ohne Deckung
E 9a 1,00 66.627 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
23 BAM Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, A usweiswesen
ohne Deckung
E 7 0,50 27.742 € SCHALTERKRAFT 0,50
Seite 4 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
298
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
24 BAM Umsetzung neues Registermodernisierungsgesetz
ohne Deckung
E 8 0,50 28.684 € SCHALTERKRAFT 0,50
25 BAM zentrales Beschwerde-/Anliegenmanagement im Bü rgerservice
ohne Deckung
Stellenwert E 9b als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
26 MI Kundenreaktionsmodell für komplexe Genehmigungs - und Verwaltungsverfahren bei MI
ohne Deckung
E 13 1,00 85.233 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
Geschäftsbereich 2. BM
27 2.BM Weiterentwickung Stabsstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Leitungskapazitäten
ohne Deckung
E 14/E 15 0,22 23.551 € SACHBEARBEITER/IN 0,22
28 2.BM Eigenerledigung von veranstaltungsbezogenen T ätigkeiten in der Meistersingerhalle
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z
E 8 1,00 - FK VERANSTALTUNGSTECHNIK 1,00
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* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
299
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
29 2.BM Eigenerledigung von Gartenarbeiten in der Mei stersingerhalle
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24
E 5 0,50 - GÄRTNER/IN 0,50
30 2.BM Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meisters ingerhalle
ohne Deckung
E 8 0,00 - VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,36
31 2.BM Öffentlichkeitsarbeit - Social Media Präsenz des Geschäftsbereichs Kultur
ohne Deckung
E 9b 0,00 - SOCIAL MEDIA MANAGER/IN 1,00
32 2.BM Erhöhter Arbeitsanfall im Verwaltungsbereich des Geschäftsbereichs Kultur
ohne Deckung
E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
33 2.BM Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile
ohne Deckung
E 11 0,00 - FESTIVALMANAGER/IN 0,64
34 2.BM Stabstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Aufstockun g der Kapazitäten
ohne Deckung; Fristvermerk F 12..26
0,00 SACHBEARBEITER/IN BAU 1,00
0,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 0,70
Seite 6 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
300
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
35 KuM Neue Daueraustellung und Medien-/ Recherchezen trum im Doku-Zentrum
mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.26, Z-Vermerk, X SPERR
E 9b 1,00 16.861 € PROJEKTASSISTENT/IN 1,00
E 13 3,00 63.925 € WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 3,00
36 KuM Strukturprojektentwicklung des Deutschen Spiel earchivs Nürnberg (DSAN) zum „Haus des
Spiels“
ohne Deckung
E 11 0,50 39.875 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
37 KuM Neukonzeption der Dauerausstellung im Stadtmus eum im Fembo-Haus – „Stadtgeschichte(n)
Nürnbergs“
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
E 13 1,00 85.233 € WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 1,00
38 KuM Weiterentwicklung des Strukturprojekts „Arbeit erkultur und Industriekultur in der Region/Projekt
im Schleudergang“
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25
0,00 REGISTRAR/IN 1,00
0,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 1,00
39 KuM Aufstockung der Reinigungskapazitäten im Spiel zeugmuseum
ohne Deckung
E 2 0,00 - REINIGUNGSKRAFT 0,12
Seite 7 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
301
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
40 Av Erschließung von Stiftungsarchivalien
mit Deckung, Z-Vermerk
E 9b 0,20 489 € SACHBEARBEITER/IN 0,20
41 Av Partizipation Migration Oral History
ohne Deckung
E 11 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00
42 KuF Aufgabenmehrung bei Verwaltungstätigkeiten für die Frauenintegrationskurse im Südpunkt
mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Zuschussvermerk
E 5 0,23 - VERWALTUNGSKRAFT 0,23
43 KuF Inklusion auf dem Erfahrungsfeld
ohne Deckung
E 5 0,30 15.234 € MITARB. ERFAHRUNGSFELD, SAISONKRAFT 0,30
S 11b 0,50 34.002 € SONDERPÄDAGOGE/IN 1,00
44 KuF Sachbearbeitung im Bereich allgemeine Verwaltu ng
ohne Deckung
E 7 0,50 27.742 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50
45 KuF Infotheke Gemeinschaftshaus Langwasser
ohne Deckung
E 5 0,00 - MITARBEITER/IN INFOTHEKE 1,00
Seite 8 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
302
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
46 KuF Kulturpädagogik im Gemeinschaftshaus Langwasse r
ohne Deckung
0,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 1,00
47 KuF Stadtteilkulturprojekt KommVorZone (Mobile Ang ebotsstrukturen)
ohne Deckung
0,00 PROGRAMMMANAGER/IN 1,00
0,00 PROJEKTLEITER/IN 1,00
0,00 VERANSTALTUNGSHELFER/IN 0,20
48 KuF Sachbearbeitung Migrantenvereine/ Transkultur
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00
49 KuKuQ Aufgabenzuwachs in der Abteilung Tafelhalle, Katharinenruine, Festivals
ohne Deckung
E 11 0,13 10.367 € FACHTEAMLEITER/IN 0,13
E 11 0,10 7.975 € SB KULTUR-/ PROJEKTMANAGEMENT 0,10
E 10 0,00 - SB PROGRAMMKOORDINATION 0,50
50 KuKuQ Leitung des Bereichs Technik
ohne Deckung
0,00 TECHNISCHE/R LEITER/IN 1,00
Seite 9 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
303
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
51 KuKuQ Digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN 0,25
52 BCN Projekt Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) -
Ausweitung
mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Z-Vermerk
E 9c 1,00 - SACHBEARBEITER/IN ZAQ 1,00
53 BCN Aufgabenmehrung im Personalbereich
ohne Deckung
E 6 0,50 27.194 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00
54 BCN Aufgabenmehrung im IT-Bereich
ohne Deckung
E 10 0,50 37.280 € IT-SACHBEARBEITER/IN 1,00
55 BCN Leitung für das Fachteam Planetarium
ohne Deckung
0,00 LEITER/IN FT PLANETARIUM 1,00
56 BCN Aufgabenmehrung im Finanzbereich
ohne Deckung
E 9b 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 0,77
Seite 10 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
304
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
57 BCN Aufgabenmehrung im Bereich der Veranstaltungst echnik
ohne Deckung
E 6 0,00 - FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECHN. 1,00
Geschäftsbereich 3. BM
58 3. BM Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN)
ohne Deckung
E 7 2,00 110.966 € AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 2,00
E 8 2,00 114.736 € TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 2,00
59 FW Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von fe uerwehrtechnischen Ausrüstungen
ohne Deckung
E 8 1,00 57.368 € GERÄTEWART/IN 1,00
60 FW Pandemielager der Stadt Nürnberg
ohne Deckung
E 5 1,00 50.781 € LAGERIST/IN 1,00
61 FW Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
ohne Deckung
A 11 0,00 - SB PRESSE- U. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT1,00
Seite 11 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
305
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
Geschäftsbereich Referat I/II
62 Ref. I/II Überprüfung der Barrierefreiheit für Fac hsoftware
ohne Deckung
E 11 0,27 21.532 € SACHBEARBEITER/IN 0,27
63 Ref. I/II Auf - und Ausbau des Competence Centers Stellenbewertung im Ref.I/II
ohne Deckung
E 11 2,00 159.499 € SACHBEARBEITER/IN 2,00
64 ZD Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung
ohne Deckung
E 5 1,00 50.781 € MOBILE/R HAUSMEISTER/IN 1,00
E 10 4,00 298.241 € OBJEKTMANAGER/IN 4,00
E 7 1,50 83.225 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 2,50
65 IT Ausbau IT-Anwendungsbetreuung
ohne Deckung
E 11 2,00 159.499 € ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER 2,00
66 IT Technische Umsetzung RPA/Process-Mining/Automat isierung
ohne Deckung
E 11 1,00 79.749 € APPLICATION MANAGER/IN 1,00
Seite 12 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
306
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
67 IT Ausbau DMS-Administration
ohne Deckung
E 9b 1,00 67.444 € DMS-ADMINISTRATOR/IN 1,00
68 IT IT-Trainer/in DMS, SAP
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € IT-TRAINER/IN DMS, SAP 1,00
69 IT Betrieb, Erweiterung, Gewährleistung IT-Sicherh eit (Firewall)
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € IT-SPEZIALIST NETZWERK 1,00
70 IT Koordination WLAN-Ausbau Jugendamt
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 1,00
71 IT WLAN-Ausbau
ohne Deckung
E 10 3,00 223.681 € IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 3,00
72 IT Ausbau der Modulbetreuung für die Migration nac h S/4HANA
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € MODULBETREUER/IN SKN-FI 1,00
E 10 1,00 74.560 € MODULBETREUER/IN SKN-LOG 1,00
Seite 13 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
307
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
73 IT Wartungs- und Störungsmanagement
ohne Deckung
E 11 1,00 79.749 € SERVICEMANAGER/IN 1,00
74 IT Arbeitsplatz der Zukunft (VDI)
ohne Deckung
E 9b 1,00 67.444 € IT-SYSTEMUMGEBUNGSBETREUER/IN 1,00
75 IT Umsetzung und Betrieb Digitale Plattformen
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € IT-SERVICE-INGENIEUR/-IN 1,00
76 IT Umsetzung und Betrieb Onlinezugangsgesetz (OZG)
ohne Deckung
E 11 1,00 79.749 € IT-SERVICE-INGENIEUR/IN 1,00
77 IT Kapazitätserweiterung beim SAP Kompetenzzentrum (SKN)
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € MODULBETREUER/IN 1,00
78 PA Dienstaufsichtliche Angelegenheiten
ohne Deckung
A 11 1,00 82.878 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
Seite 14 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
308
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
79 PA Ressourcenerhöhung Personalservice
ohne Deckung; 2,0 VK mit Fristvermerk F 12.22
E 9b 4,00 269.776 € SACHBEARBEITER/IN TYP 2 4,00
80 PA Projektentwicklung mit Grundsatzcharakter
ohne Deckung
E 13 0,50 42.617 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
81 Stk Verwaltung städtischer Stiftungen
mit Deckung
E 9b 1,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00
Geschäftsbereich Referat III
82 Ref. III Stabsstelle Klimaschutzmanagement
ohne Deckung
Stellenwert E 14 als Platzhalter für Leitung Stabstelle Klimaschutz ; nach Klärung des
Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
0,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 1,00
0,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 1,00
E 14 1,00 98.261 € LEITUNG STABSSTELLE KLIMASCHUTZ 1,00
E 8 1,00 57.368 € PROJEKTASSISTENZ 1,00
Seite 15 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
309
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
83 Ref. III Strategische Gesundheitsplanung
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst", Fristvermerk
F 12.26
E 13 1,00 28.297 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
84 Ref. III Aufgabenmehrung im Bereich Verwaltung
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24
E 7 0,50 27.742 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00
85 UwA Luftreinhalteplanung und Koordination Stab Te chnik/Umwelt/Digitales
ohne Deckung
E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
86 UwA Fachlicher Artenschutz
ohne Deckung
E 13 0,27 23.013 € WISSENSCH. MITARBEITER/IN 0,27
87 UwA Umweltbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten
ohne Deckung
E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
88 UwA Rechtsvollzug Artenschutz
ohne Deckung
E 9c 0,50 34.781 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
Seite 16 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
310
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
89 UwA Verwaltung, Zentrale Aufgaben
ohne Deckung
E 9a 0,50 33.313 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
90 UwA Umweltverträgliche Stadtentwicklung - Klimaan passung
ohne Deckung
E 14 0,00 - FACHBEREICHSL./IN, STV. ABTL./IN 0,23
E 13 0,00 - WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 0,45
91 Gh Einrichtung einer "Doppelspitze" beim Gesundhei tsamt - Betriebswirtschaftliche Leitung
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; F 12.26
Anbringung eines ku-Vermerks nach BGr. A15 BayBesG
A 16 1,00 45.439 € BETRIEBSWIRTSCH. LEITUNG 1,00
92 Gh Verwaltungsunterstützung der Leitung Gh
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk
F 12.26
E 10 1,00 24.754 € SACHBEARBEITER/IN CONTROLLING 1,00
93 Gh Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk
F 12.26
E 13 1,00 28.298 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
Seite 17 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
311
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
94 Gh IT-Infrastruktur, Datenschutz und Datensicherhe it
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk
F 12.26
Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
E 11 1,00 26.477 € IT-SACHBEARBEITER/IN 1,00
95 Gh Pakt "Öffentlicher Gesundheitsdienst"
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk
F 12.26
Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
E 11 20,50 542.774 € SACHBEARBEITER/IN ÖGD 20,50
96 Frh Verwaltungs- und Beratungstätigkeit im Städtis chen Bestattungsdienst
mit Deckung; Fristvermerk F 12.25
E 7 1,00 - BESTATTUNGSBERATER/IN 1,00
E 7 1,00 - VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00
97 Frh Baumaßnahmen und Sanierungsstau
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25
E 10 0,50 37.280 € TECHNISCHE SACHBEARBEITER/IN 1,00
98 Frh Änderung der Bestattungsverordnung
mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.25
0,00 FRIEDHOFORDNER/IN 1,00
Seite 18 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
312
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
0,00 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN 1,00
Geschäftsbereich Referat IV
99 Ref. IV Ausweitung der schulpsychologischen Versor gung der kommunalen Schulen Nürnberg zur
Bewältigung der Pandemiefolgen
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24
E 13 1,00 85.233 € SCHULPSYCHOLOGE/IN 1,00
100 Ref. IV Schülerbeförderung: Änderungen im Vergabe recht, Digitalisierung, Einführung 365 EUR-Ticket
ohne Deckung
E 9b 0,64 43.164 € SACHBEARBEITER/IN 0,64
101 Ref. IV Übernahme des Betriebs der Sport- und Eve nthalle am Tillypark
ohne Deckung; teilweise Fristvermerke F 04.24
E 7 1,00 55.483 € ANLAGENMECHANIKER/IN HKL 1,00
E 10 1,00 74.560 € BETRIEBSLEITER/IN TILLYHALLE 1,00
E 7 1,00 55.483 € ELEKTROTECHNIKER/IN 1,00
E 9a 2,00 133.254 € MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 2,00
E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
E 7 1,00 55.483 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00
Seite 19 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
313
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
102 Ref. IV Schul-IT-Management
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X, Stellenvermerk Z
E 13 1,00 - ANFORDERUNGSMANAGER/IN 1,00
E 13 1,00 - APPLICATION MANAGER/IN 1,00
E 8 4,00 229.474 € FACHINFORMATIKER/IN 4,00
E 8 4,00 -229.474 € FACHINFORMATIKER/IN 4,00
E 12 1,00 - IT-ENTERPRISE ARCHITEKT/IN 1,00
E 11 4,00 - IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE 4,00
E 10 1,00 - IT-KOORDINATOR/IN TECHNIK 1,00
E 11 1,00 - IT-KUNDENMANAGER/IN 1,00
103 Ref. IV Technisches Gebäudemanagement (TGM) im Be reich ÖÖP
ohne Deckung
E 10 1,00 74.560 € OBJEKTMANAGER/IN TGM 1,00
104 Ref. IV Ausweitung bedarfsgerechte schulpsycholog ische Versorgung der kommunalen Schulen
Nürnberg
ohne Deckung
E 13 0,00 - SCHULPSYCHOLOGE/IN 0,50
105 SchA Aufgabenmehrung in den Bereichen Finanzen un d Regressangelegenheiten
ohne Deckung
Seite 20 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
314
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 9a 0,50 33.313 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
106 Ref. IV Logistik Erstbezüge, Umzüge und Entsorgun gen
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
E 5 1,00 50.781 € FACHKRAFT LOGISTIK 1,00
107 SchA Offener Ganztag am Labenwolf-Gymnasium und J ohannes-Scharrer-Gymnasium
mit Deckung; Stellenvermerk Z (zuschussabhängig)
S 8a 0,50 - ERZIEHER/IN 0,50
S 8a 0,25 - ERZIEHER/IN 0,25
108 SchA Aufgabenmehrung im Bereich Grund- und Mittel schulen/Förderzentren und bei der
Geschäftsstelle rechtl. Leitung staatliches Schulamt
ohne Deckung
E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
109 SchB Umsetzung des Projekts kommunales Bildungsma nagement
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
E 8 0,50 28.684 € FACHINFORMATIKER/IN 0,50
Seite 21 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
315
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
Geschäftsbereich Referat V
110 Ref. V Fortsetzung des Ausbaus des Pflegestützpun kts Nürnberg
mit Deckung; Stellenvermerk Z (Zuschuss)
S 11b 3,11 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 3,11
111 SHA Kundencenter Wohngeldstelle
mit Deckung
E 5 1,00 - VERWALTUNGSKRAFT 1,00
112 SHA Verwaltung der Obdachlosenobjekte
ohne Deckung
E 5 1,00 50.781 € VERWALTER/IN 1,00
113 SHA Zuschusswesen und Vertragsmanagement
ohne Deckung
E 10 0,50 37.280 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
114 SHA Hausservice im Nachbarschaftshaus Gostenhof
ohne Deckung
E 4 0,35 17.996 € HAUSMEISTER/IN 0,35
115 SHA Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrech ts
ohne Deckung
Seite 22 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
316
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 9c 2,00 139.122 € SACHBEARBEITER/IN 2,00
S 12 1,00 71.022 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00
E 5 0,22 11.172 € VERWALTUNGSKRAFT 0,63
116 SHA Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
ohne Deckung; Fristvermerk F 06.24
E 8 1,00 57.368 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00
E 13 1,00 85.233 € WISS. MITARBEITER/IN 1,00
117 SHA Verwaltungskapazität für den Behindertenrat
ohne Deckung
E 5 0,25 12.695 € VERWALTUNGSKRAFT 0,45
118 J Kindertagesbetreuung: Umsetzung des Leitungs- u nd Verwaltungsbonus/Gute-Kita-Gesetz
mit Deckung; Stellenvermerke Z, X, F 12.22
E 5 5,00 - VERWALTUNGSKRAFT 5,00
119 J Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Kräfte für neue
Einrichtungen
mit Deckung; Sperrvermerk X
E 2 2,00 - HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 4,00
120 J Kinderbetreuung - Fachkräfte und Leitungsstelle n für städtische Kitas
mit Teildeckung; Sperrvermerk X
Seite 23 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
317
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
S 8a 17,76 713.961 € ERZIEHER/IN 17,76
S 8b 3,74 171.753 € ERZIEHER/IN 3,74
S 16 1,00 53.104 € LEITER/IN 1,00
S 15 1,00 53.037 € STV. LEITER/IN 1,00
121 J Kinderbetreuung – Sachbearbeiter/in Beschaffung swesen
ohne Deckung; F 12.25
E 9a 0,26 17.323 € SACHBEARBEITER/IN 0,26
122 J Fachcontrolling/Fachberatung im Bereich Soziale Dienste und erzieherische Hilfen
ohne Deckung
S 15 0,50 37.883 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50
123 J Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsg esetzes (KJSG), Reform des SGB VIII
ohne Deckung; F 12.29
S 15 0,50 37.883 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50
124 J Allgemeiner Sozialdienst - Fortschreibung der P ersonalbemessung
ohne Deckung; F 12.24 an 2,00 VK
S 14 4,00 284.572 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 4,00
125 J Sonderaufgaben in der Personalabteilung
ohne Deckung
0,00 - 0,00
Seite 24 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
318
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 9b 0,50 33.722 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
126 J WLAN-Ausbau in Einrichtungen der Kinder- und Ju gendhilfe, Kitas und Horte an Schulstandorten
ohne Deckung; F 12.25
Stellenwert E 10 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
E 10 0,50 37.280 € KOORDINATOR/IN WLAN-AUSBAU 0,50
127 J Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS- Ausbauplan ung
mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 07.23
S 11b 0,00 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00
128 J Erziehungs- und Familienberatung für multiprobl embelastete Familien in der Südstadt
mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 12.22
S 15 0,00 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00
129 J Projektkoordination "The Q" für das Jugendamt
ohne Deckung; F 12.24
E 11 1,00 79.749 € PROJEKTKOORDINATOR/IN 1,00
Seite 25 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
319
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
Geschäftsbereich Referat VI
130 Ref. VI Bauvorhaben Opernhaus im Stab Projektbau
ohne Deckung
Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
E 11 1,00 79.749 € PROJEKTMITARBEITER/IN 1,00
131 Ref. VI Klimaschutzmanagement
ohne Deckung
E 14 1,00 98.261 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 2,00
132 Stpl Planungsrechtliche Begutachtung Mitte
ohne Deckung
E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00
133 Stpl Nürnberg wächst - Bevölkerung und Infrastruk tur
ohne Deckung
E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN, ARCHITEKT/IN 1,00
134 Stpl Zentrale Steuerung - Zusätzliche Bedarfe aus Neuorganisation
ohne Deckung
E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
135 Stpl Planung öffentlicher Raum – neue Projekte
ohne Deckung
Seite 26 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
320
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
136 Stpl Planung öffentlicher Raum – Wettbewerbe
ohne Deckung
E 11 0,87 69.382 € INGENIEUR/IN 0,87
137 Stpl Stadtteil-Koordination
ohne Deckung
E 14 1,00 98.261 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
138 Stpl Strategische Vorkaufsrechte
ohne Deckung
E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN, PLANER/IN 1,00
139 Stpl Verwaltung und IT
ohne Deckung
E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
140 Stpl Nürnberg wächst - Innenentwicklung
ohne Deckung
E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
141 Stpl Planung Mitte
ohne Deckung
E 13 0,19 16.194 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 0,19
Seite 27 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
321
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
142 Stpl Digitalisierung rechtsverbindlicher Bebauung spläne - Umsetzung XPlanung
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
E 10 1,50 111.840 € GEOINFORMATIKER/IN 1,50
143 Stpl Koordination Digitale Fachstrategie
ohne Deckung
E 11 0,00 - IT-KOORDINATOR/IN 0,25
144 Vpl Mobilitätsbeschluss - Radvorrangrouten
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 11 0,00 - INGENIEUR/IN 1,00
E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00
145 Vpl Straßenplanung - Planungsbezirk 6
ohne Deckung
E 11 0,00 - INGENIEUR/IN 0,50
146 Vpl Klimaschutzmanagement
E 13 0,00 - WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
147 Vpl Mobilitätsbeschluss – Vision Zero: Verkehrssi cherheit für Fußgänger- und Radverkehr
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 9c 1,50 104.342 € SACHBEARBEITER/IN 1,50
Seite 28 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
322
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
148 Vpl Mobilitätsbeschluss – Barrierefreie Straßenba hn- und Bushaltestellen
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 12 0,50 45.573 € INGENIEUR/IN 1,00
149 Vpl Mobilitätsbeschluss – Streckenertüchtigung St raßenbahn
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 12 0,50 45.573 € INGENIEUR/IN 0,50
150 Vpl Aufgabenmehrung im Bereich der Verwaltung
ohne Deckung
E 9b 1,00 67.444 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
151 Vpl Aufgabenmehrung im Bereich der EDV
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 0,50
152 Vpl Mobilitätsbeschluss - Fußgängerverkehr und Rü cksichtsnahmekampagne
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 12 1,00 91.146 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
153 Vpl Mobilitätsbeschluss – LSA an Radvorrangrouten und Modellprojekt
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00
Seite 29 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
323
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
154 Vpl Mobilitätsbeschluss - Masterplan ÖPNV
ohne Deckung
0,00 INGENIEUR/IN 1,00
155 Vpl Mobilitätsbeschluss – Mobilpunkte und ÖPNV
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00
156 Vpl Mobilitätsbeschluss – Radabstellanlagen
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00
157 Vpl Mobilitätsbeschluss – Reporting und Öffentlic hkeitsarbeit
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 11 1,00 79.749 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
158 Vpl Mobilitätsbeschluss – Trassenleistungsfähigke it Straßenbahn und Bus
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 12 1,00 91.146 € INGENIEUR/IN 1,00
159 BoB Neue Bayerische Bauordnung - Genehmigungsfikt ion
ohne Deckung
E 5 1,00 50.781 € VERWALTUNSKRAFT, SPRINGER/IN 1,00
Seite 30 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
324
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
160 BoB Personalwirtschaft und Verwaltung - Personalr ekruiting
ohne Deckung
E 9c 0,50 34.781 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
161 BoB Baurecht, Neue Bayerische Bauordnung, Stellpl atz- u. Kinderspielplatzablöse
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00
162 H Kältetechnik
ohne Deckung
E 9a 1,00 66.627 € MEISTER/IN 1,00
163 H Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bei SUN
mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.27
E 11 1,00 - VERSORGUNGSINGENIEUR/IN 1,00
164 H Baumaßnahmen Beschaffung Schulbau B5/B14
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
E 12 1,00 91.146 € BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 1,00
165 H ÖPP - Maßnahmenbearbeitung
ohne Deckung
E 12 1,00 91.146 € BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 1,00
E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN 1,00
Seite 31 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
325
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
166 H EU-Beschaffungsprojekt procuRE
mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 05.24
E 11 1,00 - INGENIEUR/IN KEM 1,00
167 H Zentrale Aufgaben - Qualitätsmanagement / Vertr äge
ohne Deckung
E 13 0,25 21.308 € SACHGEBIETSLEITER/IN 0,25
168 H Elektrotechnik (H/E) - Fachtechnische Begleitun g bei Anmietungen
ohne Deckung
E 11 1,00 79.749 € ELEKTROINGENIEUR/IN 1,00
169 H Baufachliche Begleitung (bei Anmietungen) und P rojektentwicklung (bei Anmietungen und
Maßnahmen)
ohne Deckung
E 11 2,00 159.499 € BAUINGENIEUR/IN 2,00
Geschäftsbereich Referat VII
170 Ref. VII EU-Büro: Social Media-Auftritte und Förd ermittel
mit Teildeckung
E 9b 1,00 29.760 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
Seite 32 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
326
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
171 Ref. VII Grundsatzfragen Wohnen
ohne Deckung
E 13 0,51 43.469 € WISS. SACHBEARBEITER/IN 0,51
172 LA Vermietungen
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
E 9c 1,00 69.561 € SACHBEARBEITER/IN 2,00
173 LA Werbeflächen und Bußgeldverfahren
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
E 10 0,50 37.280 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
174 LA Digitalisierung - Dokumentenscan
ohne Deckung
E 3 0,00 - VERWALTUNGSKRAFT 1,00
175 LA Anmietungen
ohne Deckung
E 10 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00
176 LA Rückstände - Unterstützung bei Vertragssachbea rbeitung
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
E 9c 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00
Seite 33 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
327
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
177 WiF Koordination Stadtlabore
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24
E 13 1,00 85.233 € WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,00
Eigenbetriebe
178 NüSt Controllingbereich des NürnbergStift (Abteil ung NüSt/1-2)
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X
E 11 1,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00
179 NüSt Pflegedienstleitung August-Meier-Heim
mit Deckung
P 14 1,00 - PFLEGEDIENSTLEITUNG 1,00
180 NüSt Pflegehilfskraftpersonal mit 1-jähriger Ausb ildung gem. § 113c SGB XI
Pflegefachhelfer mit 1-jähriger Ausbildung
mit Deckung; Stellenvermerk Z
P 6 14,00 - PFLEGEFACHHELFER/IN 14,00
181 FSN 2. Werkleiter/in
ohne Deckung
E 12 0,25 22.787 € 2. WERKLEITER/IN 0,25
Seite 34 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
328
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
182 FSN Bautechniker/in
mit Teildeckung
E 9a 1,00 26.752 € BAUTECHNIKER/IN 1,00
183 FSN Sachbearbeiter/in Verwaltung
ohne Deckung
E 9c 0,50 34.781 € SACHBEARBEITER/IN 0,50
184 NüBad Mitarbeiter/in Ausbildung
ohne Deckung
E 8 0,50 28.684 € MITARBEITER/IN AUSBILDUNG 1,00
185 SÖR Personalbewirtschaftung
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 9b 0,50 33.722 € SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 0,50
186 SÖR Umsetzung und Betrieb IT-Projekte
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 11 1,00 79.749 € IT-PROJEKTMANAGER/IN 1,00
187 SÖR Abbruch-, Räumungs- und Schadstoffbeseitigung smaßnahmen SÖR
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 11 0,50 39.875 € BAUINGENIEUR/IN 0,50
Seite 35 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
329
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
188 SÖR Anlagenunterhalt, Schwerpunkt Graffiti
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 9a 1,00 66.627 € BAUTECHNIKER/IN 1,00
189 SÖR Konzept Baum
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 9a 1,00 66.627 € GARTENBAUTECHNIKER/IN 1,00
190 SÖR Wiederherstellung nach projektbezogenen Bauma ßnahmen Telekom (Glasfasererschließung)
mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.22; Sperrvermerk X bis zur endgültigen
Klärung der Finanzierung
E 9a 1,00 - TECHN. SACHBEARBEITER/IN 1,00
191 SÖR Digitale Unterstützung des baulichen Unterhal ts und Dokumentation
ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.26
E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN 1,00
192 SÖR Neustrukturierung Straßenreinigung
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 11 1,00 79.749 € INGENIEUR/IN STRAßENREINIGUNG 1,00
E 11 1,00 79.749 € SACHBEARB. STRAßENREINIGUNG 1,00
193 SÖR Ausweitung von Besiedlungsgebieten
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Seite 36 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
330
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 11 2,00 159.498 € BAUINGENIEUR/IN 2,00
194 SÖR Entfernung Rotpunktfahrzeuge
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 7 1,00 55.483 € SACHBEARBEITER/IN 1,00
195 SÖR Mobilitätsbeschluss
ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.30
E 12 1,00 91.146 € BAUING. STRAßENBAU / ÖPNV 3,00
E 11 0,00 - BAUING. STRAßENBAU / RADWEGE 1,00
E 12 1,00 91.146 € BAUING. STRAßENBAU / RADWEGE 1,00
E 11 0,00 - BAUINGENIEUR/IN / ÖPNV 1,00
E 12 1,00 91.146 € BAUINGENIEUR/IN / ÖPNV 1,00
E 11 1,00 79.749 € BAUINGENIEUR/IN / RAD 1,00
E 12 0,00 - BAUINGENIEUR/IN / RADVERKEHR 0,50
E 12 0,00 - BAUINGENIEUR/IN / RADVERKEHR 1,00
E 11 1,00 79.749 € ELEKTROINGENIEUR/IN / ÖPNV 1,00
E 10 0,00 - ELEKTROINGENIEUR/IN / RAD 1,00
E 4 2,00 102.832 € FAHRER/IN STRAßENREINIGUNG 2,00
E 5 2,00 101.562 € FAHRER/IN STRASSENREINIGUNG 2,00
E 13 1,00 85.233 € GRUPPENLEITUNG PROJEKTE RADWEGE 1,00
Seite 37 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
331
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 11 0,00 - SACHB. LANDESPFLEGE (DIPL. ING.) 1,00
E 11 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 0,50
196 SÖR Biodiversität
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 11 0,00 - SACHB. LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 1,00
197 SÖR Stärkung Grün im Unterhalt
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
E 11 0,00 - INGENIEUR/IN GALABAU 1,00
Gesamtstadt
198 GPR Verwaltungsunterstützung der Personalvertretu ng
ohne Deckung
E 9a 0,50 33.313 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50
199 GSBV Verwaltungsunterstützung Gesamtschwerbehinde rtenvertretung
ohne Deckung
0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00
200 Pool Implementierung Digitalkoordinator/innen
mit Teildeckung
Seite 38 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
332
An-
zahl
F u n k t i o n * vorgeschlagene
Stellenschaffungen
Zusätzliche Kosten (€)
Gesamthaushalt bzw.
Wirtschaftspläne/jährlich
Bemerkungen/Festlegungen
Lfd.
Nr.
Dienst-
stelle Wert*
E 11 7,50 518.371 € DIGITALKOORDINATOR/IN 13,00
201 Pool Zentraler Stellenpool für Krankheitsvertretu ngen
ohne Deckung; Stellenplan Teil B
E 9b 5,00 337.220 € KRANKHEITSVERTRETUNG 5,00
202 Pool Beschäftigung von Werkstudierenden
ohne Deckung; Stellenplan Teil B
E 10 3,00 223.681 € WERKSTUDENT/IN 3,00
Seite 39 von 39
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
333
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2171
Digitale Stadtratsgremienarbeit und Bürgerbeteiligungsformate
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
1lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgermeisteramt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50
ohne Deckung
Die zentrale Koordination und Administration der digitalen Gremienarbeit (ca. 150 Sitzungen im Jahr)
wird derzeit von nur 1,0 VK bearbeitet. Der Umfang der Beratungs-, Unterstützungs- und
Bearbeitungstätigkeiten hat seit 2019 deutlich zugenommen. Um die krisensichere Erfüllung dieser
essentiellen Tätigkeit zu gewährleisten, ist eine Zuarbeit für die leitende Administratorin (Stelle Nr.
001.1520) erforderlich. Die gesetzliche Notwendigkeit dieser Aufgabe ergibt sich aus Art. 45 ff.
Gemeindeordnung (GO).
Zudem wird die Stelle für die Mithilfe bei der Umsetzung der hybriden Stadtratssitzungen gemäß dem
neuen Art. 47a GO benötigt und ist für die Durchführung der Bürgerversammlungen als gesetzliche
Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß Art. 18 GO erforderlich. Das neue Format „Digitaler
Bürgerdialog“ hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Diese Stelle soll bei der Vorbereitung,
Organisation und Durchführung dieser Formate mitarbeiten.
Stellungnahme DiP: Mit der Ergänzung der Gemeindeordnung im März 2021 wurden die gesetzliche Voraussetzungen für
eine digitale Sitzungsteilnahme geschaffen. Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen mittels Ton-
Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO). Die Vorbereitung und Umsetzung von hybriden
Stadtratssitzungen bindet zusätzliche Kapazitäten.
Neben den bisherigen Formaten der Bürgerversammlungen und Bürgervereinstermine
(Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine - AGBV) wurden neue Formate, wie der
„Digitale Bürgerdialog“, entwickelt und erprobt. Als Angebot für Bürgerinnen und Bürger ist er im
Leistungskatalog mit Priorität 1 zur Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
beschrieben.
Seit den letzten beiden Jahren zeigte sich zunehmend, dass der wachsende Aufgabenumfang mit den
bestehenden Kapazitäten nur schwer geleistet werden konnte. Für die Umsetzung der neuen
gesetzlichen Anforderungen und Ausweitung der Aktivitäten im Bereich Bürgerdialog wird die
beantragte Schaffung einer Halbstelle als notwendig erachtet und befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 1 von 210
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
334
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2173
Bildungsbüro - Projekt "Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK)"
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
2lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgermeisteramt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT 14.342 € 0 € E 8 14.342 € 0,00
Vorschlag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 14.342 € 0 € E 8 14.342 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 06.22
Für die Durchführung von Projektcontrollingaufgaben für das geförderte Projekt "Interkulturelle
Öffnung in Kommunen (IKÖK)" wird Verwaltungskapazität beantragt. Die zeitlich befristete Tätigkeit
im Projekt wird zu 100% aus Drittmitteln gedeckt (Förderung durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge / Laufzeit 1.1.2021 – 30.6.2022).
Stellungnahme DiP: Für die Weiterführung bzw. Neuausrichtung der Projektarbeit im Bildungsbüro wurden letztes Jahr
verschiedene Projekte neu beantragt und bewilligt. In diesem Zusammenhang werden neben den
fachlich Mitarbeitenden auch Verwaltungskapazitäten benötigt.
Für das Projekt IKÖK liegen die Förderzusagen bereits vor. Die Stundenkapazitäten für die
Projektassistenz werden durch Drittmittel vollständig gedeckt. Die Stelle erhält einen
Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) und einen Fristvermerk F 06.22.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 2 von 210
335
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2386
Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
3lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgermeisteramt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
Die Bevölkerung Nürnbergs wächst stetig und diversifiziert immer stärker. Nachverdichtungen führen
zu wachsenden Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum. Dazu kommt eine Zunahme an
Problemlagen im halböffentlichen sowie sozialen Nahraum, z.B. in Vereinen, Schulen, an Kulturorten
oder in Wohnkomplexen. Mediationen werden immer häufiger angefragt in Konflikten, die sich
unterhalb der Schwelle des Strafrechts bewegen, deren Lösung die Bürger/innen aber dennoch von
der Stadtverwaltung erwarten. Viele dieser Konflikte sind nur in der Bündelung von Expertise
(Streetwork, Quartiersmanagement, Mediation etc.) lösbar.
Mit der Schaffung einer zentralen Anlauf- und Clearingstelle bei Konflikten im öffentlichen und
sozialen Nahraum soll ein wichtiger Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Stadt geleistet
werden.
Stellungnahme DiP: Das allparteiliche Konfliktmanagement soll als eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die auf
Anfrage für das gesamte Stadtgebiet im öffentlichen Raum erste Konfliktanalysen vornimmt und vor
Ort mit den verschiedenen Gruppen Störender und Sich-Gestört-Fühlender nach einem
allparteilichen Ansatz kommuniziert. Das Konfliktmanagement spricht mit allen Konfliktparteien und
informiert sie über bestehende Regeln des Zusammenlebens im öffentlichen Raum. Es sucht mittels
sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen und benennt zuständige Stellen
für weiterführende Hilfe bzw. schaltet diese unmittelbar ein. Notwendige lokale Akteure des Quartiers
und der Stadtteilkoordination wie auch städtische Dienststellen werden zielgerichtet eingebunden.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Anfragen und Nutzungskonflikten und der häufig unterschiedlich
gelagerten Fälle kann ein frühzeitiges Clearing Konfliktsituationen entschärfen. Weitere Schritte
können lösungsorientiert mit den im Einzelfall zuständigen Dienststellen bearbeitet werden. Nach
den Erfahrungen mit bereits begleiteten Konflikten besteht für eine gelingende Lösung die
Voraussetzung, dass Moderation und Koordination neutral sind und eine allparteiliche Haltung
vertreten wird.
Die ersten Aufgaben zum Aufbau der Anlaufstelle bestehen in der Erstellung eines Leitfadens,
abschließender Konzeptionierung sowie Klärung der Einsatzbereiche. Nach der Konzepterstellung
und den ersten Einsatzerfahrungen sollte eine erneute Bewertung hinsichtlich des dauerhaften
Bedarfs erfolgen. Die Stelle wird mit dem Fristvermerk F12.23 zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 3 von 210
336
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2263
Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Implementierung und Pflege
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
4lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN ONLINE SERVICES 149.121 € 149.1 21 € E 10 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN ONLINE SERVICES 149.121 € 149.1 21 € E 10 0 € 2,00
ohne Deckung
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet die Stadt Nürnberg ihre Dienstleistungen online zur Verfügung
zu stellen. Das Bayerisches E-Government-Gesetz ergänzt diese Forderung um die Notwendigkeit,
Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen. Im Rahmen des strategischen Ausbaus der Online
Services werden kontinuierlich weitere Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung gestellt, die
eingerichtet und dauerhaft weiterentwickelt werden müssen. Diese Angebote stehen über die
zentrale Serverplattform „Mein Nürnberg“ zur Verfügung, die in den nächsten Jahren sukzessive
ausgebaut und für die gesamte, sichere Kundenkommunikation (Hin- und Rückkanal online) zur
Verfügung stehen wird.
Mit den aktuell im Team Online Servives (DiP/OS) vorhandenen Skills (Wissen & Erfahrungen) sowie
den personalspezifischen Ressourcen ist kurz- und mittelfristig ein erfolgreicher Service und ein
schneller Ausbau der Online Dienste - insbesondere im Kontext der notwendigen
Digitalisierungsstrategie - nicht zu bewerkstelligen. Der Weg zu einem „Digitalen Nürnberg“ macht
den Stellenzuwachs bei DiP/OS dringend und unverzichtbar.
Stellungnahme DiP: Die Serviceplattform „Mein Nürnberg“ ist als strategisches Online-Produkt etabliert. Der Zuwachs an
Online-Diensten muss dort betrieben und fachadministriert werden. Gerade die aktuelle Situation der
eingeschränkten Verfügbarkeit von persönlichen Kontaktmöglichkeiten hat im Kundenkreis ein
hohes Verlangen nach dem Ausbau von Online-Diensten befördert. Das Angebot an Online-Diensten
wird bis Ende 2022 von 700 auf weit über 1.000 (bzw. um über 40 %) ansteigen. Diese Dienste müssen
für die Fachdienststellen betreut und regelmäßig an gesetzliche Vorgaben, technische
Weiterentwicklungen und geänderte Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der Bedarf im Umfang
von 2 Vollkraftstellen wird als erforderlich angesehen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird
befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 4 von 210
337
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2281
Prozessautomatisierung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
5lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung
Die Stadt Nürnberg investiert einen nicht unerheblichen Betrag in die digitale Transformation von
Stadt und Stadtverwaltung. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG), der Maßnahmen, die sich aus der Entwicklung der einzelnen Digitalen
Fachstrategien ergeben sowie von Smart-City-Projekten. Ziel muss es dabei sein, diese Investitionen
durch Effizienzgewinne und einen gesteigerten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger mittelfristig zu
refinanzieren. Mit der Einführung von z.B. smarten digitalen Assistenzsystemen können
wiederkehrende und standardisierte Tätigkeiten für die Mitarbeitenden bei der Bewältigung ihrer
Aufgabenstellung und im Sinne einer zweckmäßigen und optimierten Leistungsbeziehung gestützt
werden. Durch algorithmisch unterstützte Automatisierung können hierdurch Effizienz und
Effektivität der Verwaltungstätigkeit signifikant beschleunigt und eine gesteigerte Bürgerorientierung
erzielt werden. Auf Basis einer IT-System gestützten Daten - und Prozessanalyse wird kontinuierliche
Verbesserung ermöglicht.
Stellungnahme DiP: Durch die Steuerung von Automatisierungsprojekten soll ein erheblicher Beitrag zur Gestaltung einer
modernen, innovativen, effizienten und wirtschaftlichen Stadtverwaltung erfolgen. Eine erhöhte
Automatisierung trägt zu monetären Effizienzgewinnen, z.B. durch Senkung von Kosten, vor allem
aber zu einer höheren Kundenzufriedenheit bei. Die vielfältigen, bei Bedarf auch
dienststellenübergreifenden, Aktivitäten zur Automatisierung und Analyse im Rahmen der digitalen
Transformation innerhalb der Stadtverwaltung müssen dabei konzipiert, koordiniert und gesteuert
werden, um den bestmöglichen Nutzen erzielen zu können. Die Schaffung der beantra<gten Stelle
wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 5 von 210
338
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2384
Schnittstellen und Prozesse in der Bereichsbetreuung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
6lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
Das Sachgebiet Bereichsbetreuung (DiP/PrO-2) umfasst mittlerweile 15 Planstellen. Das Sachgebiet
ist an der Umsetzung wesentlicher Querschnittsprozesse, die die gesamte Stadtverwaltung betreffen,
maßgeblich beteiligt. Zu nennen sind hier insbesondere das Stellenschaffungsverfahren, das
Verfahren zur Fortführung befristeter Stellen, das Stellenbesetzungsverfahren sowie das Verfahren
zur Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen. Hohe Fallzahlen und hoher Abstimmungsaufwand
mit den beteiligten Querschnittseinheiten und Fachdienststellen machen eine Optimierung der
bestehenden Prozesse unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Digitalisierung notwendig. Dies
betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit Ref.I/II-CC auch angesichts erhöhter
Transparenzerfordernisse gegenüber den Fachdienststellen sowie der Forderung nach
Beschleunigung von Prozessabläufen, was insgesamt sowohl bei Ref.I/II-CC als auch bei DiP zu
einem höheren Aufwand führt. Neben der fachlichen Steuerung des Dienstbetriebs und der
Wahrnehmung von Führungsaufgaben ist die Sachgebietsleitung auch hierbei stark gefordert. Vor
diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Stelle erforderlich, die einerseits übergreifende Aufgaben
innerhalb des Sachgebietes wahrnimmt sowie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit Ref.I/II-
CC (z.B. Realisierung eines Serviceversprechens) koordiniert und andererseits bei der
Neukonzeptionierung (u.a. mit Unterstützung digitaler Mittel) bestehender Prozesse mitwirkt.
Stellungnahme DiP: Durch die Vielzahl an Prozessen im Querschnitt, die auch im Hinblick auf die Digitalisierung
betrachtet und optimiert werden müssen, sowie den in den letzten Jahren deutlich gestiegenen
Abstimmungsaufwand beispielsweise beim Stellenschaffungsverfahren wird der Bedarf einer Stelle,
die sich um die Schnittstellen und Prozesse in der Bereichsbetreuung kümmert, als notwendig
angesehen. Hierdurch können insbesondere auch Service, Transparenz und Geschwindindigkeit für
die Fachdienststellen verbessert werden. Die beantragte Schaffung wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 6 von 210
339
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2176
Erhebungsstelle Nürnberg/Fürth - Zensus 2022
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
7lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0,00
Vorschlag: 1,00 ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0,00
Antrag: 6,00 SACHBEARBEITER/IN 344.210 € 0 € E 8 344.210 € 0,00
Vorschlag: 6,00 SACHBEARBEITER/IN 344.210 € 0 € E 8 344.210 € 0,00
Antrag: 1,00 STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 69.561 € 0 € E 9c 69 .561 € 0,00
Vorschlag: 1,00 STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN 69.561 € 0 € E 9c 69 .561 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 und F 02.23
Das Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) wird gem. Art. 25b des Bayerischen Statistikgesetzes
(BayStatG) die Aufgaben der örtlichen Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth wahrnehmen. Diese
sind die Vorbereitung und Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und der
Befragung der Sonderbereiche durch den Einsatz von Erhebungsbeauftragten einschließlich
Mahnwesen. Auf der Basis der Stichprobentestziehung im Mai 2021 wurde ein Personalbedarf von 8,0
VK in Spitzenzeiten und ein Finanzierungsrahmen von 581.000 € ermittelt. Nach bisherigen
Kenntnisstand wird der Erhebungsumfang der Haushaltsstichprobe auf rd. 48.000 Personen und im
Sonderbereich auf rd. 3.100 Personen geschätzt.
Aus Sicht von StA sollte die für die Erhebungsstelle einzuplanende Arbeitskapazität nicht
ausschließlich von der Kostenerstattung abhängig gemacht werden. Entscheidend muss vielmehr
sein, dass bei den Existenzfeststellungen an den Stichprobenadressen möglichst alle
Einwohnerinnen und Einwohner tatsächlich registriert werden, damit keine zu geringe Zensus-
Einwohnerzahl zustande kommt.
Stellungnahme DiP: Mit der Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) zum 01.07.2021 wurde die
Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer örtlichen Erhebungsstelle geschaffen. StA kalkuliert mit
einer Zuweisung von rd. 580.000 € für Sach- und Personalkosten. Die Schätzung basiert auf einem
Kalkulationsschema des Landesamtes für Statistik und des Staatsministeriums des Innern, für Sport
und Integration, welches sich am Stichprobenumfang und dem damit verbundenen Personalbedarf
orientiert. Aufgrund der vorläufigen Kennzahlen können die beantragten 8,0 VK befürwortet werden.
Die Tätigkeit der Erhebungsstelle wird sich von Okt. 2021 bis etwa Nov. 2022 in unterschiedlicher
Auslastung erstrecken. Die Abwicklung und Schließung der Erhebungsstelle wird voraussichtlich bis
Feb. 2023 erfolgen. Die Stellen der Sachbearbeiter/innen erhalten einen Fristvermerk F 12.22. Die
Stelle der Erhebungsstellenleitung und der stellvertretenden Leitung erhalten einen Fristvermerk F
02.23.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 7 von 210
340
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2379
Stundenerhöhung für Geschäftsstelle SIKURS
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
8lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 22.161 € 0 € E 13 22.161 € 0,00
Vorschlag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 22.161 € 0 € E 13 22.161 € 0,00
mit Deckung
Durch die steigende Zahl der SIKURS-Mitglieder wird der Betreuungs-, Beratungs- und
Schulungsaufwand wesentlich größer. Die Mitgliederversammlung der KOSIS-Gemeinschaft
(Kommunales Statistisches Informationssystem - KOSIS) hat deshalb beschlossen, die Stelle im
Umfang von bisher 20 WAS (0,51 VK) zukünftig mit 30 WAS (0,77 VK) zu finanzieren.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen einer interkommunalen Kooperation der Mitglieder des Verbundes deutscher
Städtestatistiker (KOSIS-Verbund) werden u.a. fachliche Standards und Methoden für die kommunale
Statistik gemeinsam erarbeitet. Dabei werden u.a. DV-Instrumente der verschiedenen Teilbereiche der
kommunalen Statistik, Stadtforschung und Planung entwickelt, fortgeschrieben und gepflegt. Das
Teilprojekt "SIKURS - regionalisierte Bevölkerungsprognosen" wird als Software-Programmsystem
seit Jahren federführend durch das Nürnberger Statistikamt betreut. Der anfallende Personal- und
Sachaufwand wird erstattet.
Die Stundenerhöhung kann nur bei sichergestellter externer Finanzierung erfolgen. Der Beschluss
der KOSIS-Gemeinschaft für eine dauerhafte Finanzierung im Umfang von 30 WAS liegt vor. Die
Kapazitätserhöhung von 0,26 VK wird zur Schaffung vorgeschlagen. Die Stelle erhält einen
Stellenplanvermerk Z (Zuschuss).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 8 von 210
341
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2301
Projektmanagement für Digitalisierungs- und Öffentlichkeitsarbeitsprojekte im
Online-Büro
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
9lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Ziel dieser Stelle ist die zentrale Koordination der großen Digitalisierungs- und
Öffentlichkeitsarbeitsprojekte des Online-Büros. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Projekte wird
positive Auswirkungen auf die Arbeit der gesamten Stadtverwaltung haben und auch die
Arbeitssituation innerhalb des Online-Büros verbessern.
Die Anzahl an wichtigen Themen und dringenden Angelegenheiten, die sich gleichzeitig in kurz- bis
mittelfristiger Umsetzung befinden, wächst zunehmend an. Im Rahmen der Vorgaben des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird ein leistungsfähiger Behördenwegweiser bis Ende des Jahres
2022 benötigt, um eine gute und strukturierte Zugänglichkeit zu den Onlinediensten (Mein Nürnberg)
zu ermöglichen. Ergänzend dazu sind bereits mehrere Großprojekte (Social Intranet, Bilddatenbank
und Videostreaming-Server) als IT-Maßnahmen in der Bearbeitung. Derzeit stehen keine personellen
Kapazitäten im ausreichendem Umfang für die Projektplanung und -bearbeitung zur Verfügung, um
den notwendigen zeitlichen Rahmen einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Aufgaben der
Konzeption, innerstädtische Abstimmungen und Ausschreibungsvorbereitungen.
Stellungnahme DiP: Neben den Projekten in der Verantwortung von KoM nehmen die projektbezogenen Anfragen, für die
das Online-Büro aufgrund der Digitalisierungsdichte benötigt wird, stetig zu. Parallel zur gesetzlichen
Verpflichtung zur digitalen Umsetzung aller Verwaltungsleistungen (OZG) ist bis Ende 2022 die
Ablösung des Behördenwegweisers geplant. Für die Projektdetailplanung und Umsetzung bzw.
Begleitung von fachlichen Teilprojekten sind bisher keine Kapazitäten vorhanden. Die Auslastung
aufgrund dieser Situation ist bereits sehr hoch.
Dabei sind die Anforderungen aus der Corona-Krise nicht die primäre Ursache, aber ein deutlich
verstärkender Faktor. Die aktuellen Anforderungen der Öffentlichkeitsarbeit wie auch sehr
kurzfristige und dringende Bitten um Beratung und Unterstützung durch die Fachdienststellen bei
sehr unterschiedlichen Ansätzen der Online-Öffentlichkeitsarbeit (digitale Messen,
Personalmarketing, Online-Veranstaltungen u.a.) werden ergänzend zum vorhandenen
Aufgabenportfolio bearbeitet.
Der dauerhafte Bedarf für die koordinierende Planung und projektbegleitende Umsetzung ist fundiert
begründet und wird im beantragten Umfang befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 9 von 210
342
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2302
Weiterentwicklung Content-Management-System (CMS) Imperia und Ausbau
Infrastruktur
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
10 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,50 CMS-ENTWICKLER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50
Vorschlag: 1,50 CMS-ENTWICKLER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50
ohne Deckung
Die Komplexität und die Anforderungen an städtische Internetangebote wachsen jedes Jahr. Neben
der immer breiter werdenden Palette technischer Endgeräte und deren spezifischen technischen
Anforderungen kommen zusätzliche Herausforderungen durch die digitale Barrierefreiheit und die
automatische Vernetzung unterschiedlichster Daten aus verschiedenen städtischen Quellen auf einer
Oberfläche hinzu.
Die CMS-Entwickler setzen projektbezogen die technischen Lösungen für den Behördenwegweiser
2.0 und das neue Social Intranet um.
Mit der Kapazitätsbeantragung sind weitere Ziele verbunden:
• termingerechte Umsetzung technischer Anforderungen an die Templates und Weboberflächen des
städtischen CMS Imperia,
• Verbesserung städtischer Weboberflächen für Endgerätenutzung,
• Beibehaltung einer hohen Qualität an barrierefreier Informationszugänglichkeit,
• stetige Verbesserung der Bedienungsfreundlichkeit der administrativen Redaktionsoberflächen.
Stellungnahme DiP: Die neuen Anforderungen an das städtische Content-Management-System Imperia müssen
regelmäßig umgesetzt und fortentwickelt werden. Derzeit können dringend erforderliche technische
Projekte und ein umfangreiches CMS-Systemupdate nicht zeitgerecht angegangen werden.
Die permanente Entwicklung der Digitalisierung stellt immer mehr Anforderungen an eine
professionelle Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich der neuen Medien. Die kurzen
Innovationszyklen der Technologien fordern einerseits rechtzeitige Anpassungen sowie andererseits
ein kostenbewusstes Verhalten, um die Voraussetzungen zu schaffen, über moderne Medien
unterschiedlichen Zielgruppen den Zugang zu kommunalen Informationen und Leistungen zu
ermöglichen. Der fachliche Bedarf im Umfang von 1,5 VK ist daher nachvollziehbar begründet und
wird unter Bezugnahme auf die anstehenden Projektplanungen und Umsetzungszeiträume zur
Schaffung empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 10 von 210
343
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2303
Weiterentwicklung Online-Redaktion
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
11 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 ONLINE-REDAKTEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 ONLINE-REDAKTEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Die städtische Kommunikation über digitale Kanäle ist seit Jahren enorm ansteigend. Die
Besucherzahlen auf dem städtischen Internetportal nuernberg.de hatten einen stärkeren Zuwachs als
je zuvor (2014: 1,49 Mio. / 2019: 2,21 Mio. / 2020: 4,42 Mio. Besucher/innen jährlich). Der Umfang und
die Tiefe der Informationsbereitstellung wächst durch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und
Bürger an schnelle und verlässliche Informationen. Neue Entwicklungen müssen unverzüglich
verarbeitet, aufbereitet und möglichst gut zugänglich dargestellt werden, um sie erfolgreich
vermitteln zu können. Informations- und Qualitätseinbußen führen unmittelbar zu negativen
Reaktionen unzufriedener User.
Die Online-Redaktion ist diesen steigenden Anforderungen nicht ausreichend gewachsen. Gerade
längere Krisenzeiten oder intensive Krisenkommunikation wie bei Fliegerbomben-Entschärfungen
können nicht ausreichend kompensiert werden.
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung einer qualitativen und kontinuierlichen Informationsbereitstellung auf dem
Stadtportal ist die Ausweitung der Präsenzzeiten unabdingbar. Die Anpassung der
Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen
digitalen Kommunikationskanälen wird als dauerhafte Anforderung an die Stadtverwaltung bestehen
bleiben. Daher stehen neben der Informationsvermittlung auch die Weiterentwicklung moderner
Kommunikationskonzepte für städtische Online-Kanäle im Fokus.
Die erweiterten Präsenzzeiten der Online-Redaktion werden von Montag-Freitag mit je 19
Einsatzstunden/Tag und am Wochenende/Feiertag mit je 4 Einsatzstunden/Tag geplant. Mit Blick auf
die zunehmende Nutzung digital bereitgestellter Informationen ist der Ausbau des
Ressourceneinsatzes im Online-Büro nachvollziehbar begründet und wird zur Schaffung
vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 11 von 210
344
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2304
Weiterentwicklung Social Media-Redaktion
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
12 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,30 SOCIAL MEDIA REDAKTUER/IN 103.674 € 103.674 € E 11 0 € 1,30
Vorschlag: 1,30 SOCIAL MEDIA REDAKTUER/IN 103.674 € 103.674 € E 11 0 € 1,30
ohne Deckung
Die städtische Kommunikation über Social Media-Kanäle ist seit Jahren enorm ansteigend.
Die Bedeutung dieses Kommunikationskanals zeigt sich am Wunsch der Bürgerinnen und Bürger
nach möglichst sofortiger Aufbereitung neuer Informationen, an Anzahl und Inhalt der Reaktionen auf
städtische Beiträge, an den Uhrzeiten der Nutzung dieser Kanäle (die längst jenseits früherer
"Bürozeiten" liegen) und auch an ihrer Bedeutung für die Stadtspitze.
Der Umfang und die Tiefe der Informationsbereitstellung wächst durch die Erwartungshaltung der
Bürgerinnen und Bürger an schnelle und verlässliche Information. Beinahe jedes Jahr kommt ein
neuer Social Media-Kommunikationskanal hinzu, wobei die bisherigen Kanäle wie Facebook, Twitter,
YouTube oder Instagram bestehen bleiben. Jeder Kanal erfordert eine eigene Kundenansprache und
eine kanalspezifische Aufbereitung von Information. Informations- und Qualitätseinbußen führen
unmittelbar zu negativen Reaktionen unzufriedener User, die mehr und schnellere
Informationsverarbeitung fordern.
Die Social Media-Redaktion ist diesen steigenden Anforderungen nicht ausreichend gewachsen.
Gerade längere Krisenzeiten oder intensive Krisenkommunikation wie bei Fliegerbomben-
Entschärfungen können nicht ausreichend kompensiert werden. Hinzu kommt die ständig wachsende
Zeit für Beratungs- und Schulungsgespräche für die dezentralen Social Media-Redakteure (m/w/d) in
den Fachdienststellen. Auch dies belegt die steigende Bedeutung von Social Media.
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung einer qualitativen und kontinuierlichen Informationsbereitstellung auf den
zentralen Social Media-Plattformen ist die Ausweitung der Präsenzzeiten unabdingbar. Die
Anpassung der Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den
verschiedenen digitalen Kommunikationskanälen wird als dauerhafte Anforderung an die
Stadtverwaltung bestehen bleiben. Daher stehen neben der Informationsvermittlung auch die
Weiterentwicklung moderner Kommunikationskonzepte für städtische Online-Kanäle im Fokus.
Die erweiterten Präsenzzeiten der Online-Redaktion werden von Montag-Freitag mit je 23
Einsatzstunden/Tag und am Wochenende/Feiertag mit je 6 Einsatzstunden/Tag geplant. Die
Präsenzzeiten liegen im Social Media-Bereich aufgrund des Monitorings und des Beantwortens von
eingehenden Fragen höher als im Bereich der Online-Redaktion. Mit Blick auf die zunehmende
Nutzung digital bereitgestellter Informationen ist der Ausbau des Ressourceneinsatzes im Online-
Büro nachvollziehbar begründet und wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 12 von 210
345
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2305
Stadtinterne Videoredaktion - Redakteur
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
13 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Öffentlichkeitsarbeit mit Videos nimmt einen immer größeren Stellenwert bei Online-
Publikationen ein. Nicht nur im Internet und Intranet, sondern vor allem in den Social Media-Kanälen
sind Videos ein unverzichtbares Medium. Aktuell gibt es in der gesamten Stadtverwaltung keine
professionelle redaktionelle Betreuung dieses Mediums. Die Vergaben laufen dabei stadtweit
unkoordiniert, es gibt keine Rahmenvereinbarungen. Aufträge werden daher einzeln an externe
Agenturen vergeben (pro Video: Kosten von 500 bis 5.000 Euro) oder sogar mit schlechter Qualität
ohne fachliche Kenntnisse selbst produziert. Kurzfristige Videodrehs (OBM-/Referentenvideos oder
Kurzdokumentationen städtischer Veranstaltungen) sind technisch mit eigenen städtischen Mitteln
nicht möglich. Langfristig sollen auch immer mehr städtische Veranstaltungen - ggf. auch per Live-
Broadcast - ins Internet übertragen werden. Auch hier muss städtisches Know-how für die Auswahl
und Begleitung passender privater Agenturen aufgebaut werden.
Diese Stelle ist als zentrale Koordination der städtischen Videoproduktion entworfen. Die Redakteurin
bzw. der Redakteur soll zum einen die grundlegende Steuerung der Vergabe städtischer
Videoproduktionen organisieren (Vergabe durch einen Rahmenvertrag).
Zum anderen ermöglicht die Konzentration auf das Medium "Video" eine deutlich verbesserte
Beratung der Fachdienststellen beim Umgang mit eigenen Videobotschaften ohne Beauftragung
externer Agenturen sowie bei der Vorbereitung und Begleitung städtischer Livestreams.
Stellungnahme DiP: Im Zeitraum von Januar bis März 2021 wurden über 250 städtische Videos auf dem zentralen YouTube
Video-Channel hochgeladen. Das administrative Handling erfolgte mit rund 250 Stunden. Dabei ist
noch keine qualitative Prüfung und Anpassung berücksichtigt. Hinzu kommt der Bedarf an
konzeptionellem Aufbau von virtuellen Pressekonferenzen, die je nach Format vielfach auch live auf
den Webseiten gestreamt werden. Dabei muss auch die notwendige technische Hardware-
Ausstattung betreut werden. In diesem dynamisch wachsenden Bereich fehlt es derzeit an
Rahmenplanungen und Ausstattung.
Der Kapazitätsbedarf für begleitete Produktionen und für perspektivisch zunehmende
Liveübertragungen ist nachvollziehbar begründet und wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 13 von 210
346
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2306
Stadtinterne Videoredaktion - Editor/in
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
14 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,50 VIDEOEDITOR/IN 86.053 € 86.053 € E 8 0 € 1,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Öffentlichkeitsarbeit mit Videos nimmt einen immer größeren Stellenwert bei Online-
Publikationen ein. Nicht nur im Internet und Intranet, sondern vor allem in den Social Media-Kanälen
sind Videos ein unverzichtbares Medium.
Aktuell gibt es in der gesamten Stadtverwaltung keine professionelle redaktionelle Betreuung dieses
Mediums. Die Vergaben laufen dabei stadtweit unkoordiniert, es gibt keine Rahmenvereinbarungen.
Aufträge werden daher einzeln an externe Agenturen vergeben (pro Video: Kosten von 500 bis 5.000
Euro) oder sogar mit schlechter Qualität ohne fachliche Kenntnisse selbst produziert. Kurzfristige
Videodrehs (OBM-/Referentenvideos oder Kurzdokumentationen städtischer Veranstaltungen) sind
technisch mit eigenen städtischen Mitteln nicht möglich.
Die Schaffung der Stellen ermöglicht Aufnahme, Schnitt und Postproduktion incl. Untertitel für
wichtige städtische Video-Mitteilungen, ohne dass dazu eine externe Agentur eingebunden werden
muss. Darüber hinaus kann die Vorbereitung und Begleitung städtischer Livestreams erfolgen.
Stellungnahme DiP: Das Online-Büro benötigt für die Umsetzung einer stadtinternen Videoproduktion neben den
personellen Ressourcen auch Mittel für die Infrastruktur (Räume, lfd. Sachkosten und technisches
Equipment). Die derzeitigen Produktionen wurden zu großen Teilen über externe Beauftragungen
abgewickelt. Es ist zu erwarten, das auch nach dem Aufbau einer internen Videoproduktion
zusätzlich externe Beauftragungen notwendig sind, um besondere Einzelfälle abzubilden und ggf.
Personalausfälle zu kompensieren. Für eine fundierte Kapazitätsbemessung eines dauerhaften
Personalaufbaus ist der jährliche Bedarfsumfang an Videoproduktionen noch nicht ausreichend
beschrieben.
Zur Verbesserung der erkannten Mängel sollten neben dem Aufbau einer eigenen Videoproduktion
weitere Alternativlösungen wie die Erarbeitung von Rahmenvorgaben und Leitlinien,
Softwareunterstützung bei der dezentralen Videobearbeitung oder der Abschluss von
Rahmenverträgen geprüft werden.
Der zunehmende Bedarf an professionellen Produktionen ist zwar nachvollziehbar begründet. Nach
Abwägung der fachlichen Anforderungen an eine wirtschaftlichen Umsetzung kann die Schaffung
jedoch nicht vorgeschlagen werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 14 von 210
347
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2307
Reputationsmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
15 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,50 REPUTATIONSMANAGER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,5 0
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung
Internet-Plattformen (z.B. Facebook, TripAdvisor, Xing, Linkedln und vor allem Google MyBusiness)
bieten Usern die Möglichkeit, die städtischen Einrichtungen und Dienststellen zu bewerten und auch
Kommentare zur Bearbeitung ihres Anliegens abzugeben. Diese Plattformen werden zusehends
beliebter. Vor allem Dienststellen, die stark nachgefragte Bürgerdienstleistungen anbieten, erhalten
dabei eine Vielzahl von Kommentaren. Durch die Anonymität des Internets werden hier auch falsche
und sehr negative Kommentare hinterlassen, in denen u.U. Mitarbeitende namentlich genannt und
beschimpft werden. Die corona-bedingte Verlagerung der Abwicklung städtischer Dienstleistungen
ins Digitale verstärkte diesen Trend erheblich. Hier muss die Stadtverwaltung tätig werden, da es um
ihre Außenwirkung geht und eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten besteht. Als
„Reputationsmanagement“ ist dieses Thema eine konkrete Maßnahme des Bereichs
<digital.vernetzt> des Konzepts Digitale Stadtverwaltung.
Neben der Beratung der Fachdienststellen zum geeigneten Umgang mit Bewertungen im Internet ist
die Umsetzung der Ausschreibung und Auswahl einer Fachsoftware zum Reputationsmanagement
geplant, die automatisiert Einträge für städtische Dienststellen prüft und auf Basis eines lernenden
Wortschatzes Kommentare einordnen und auch beantworten kann. Neben stetigem Controlling
(Pflege, Steuerung und Kontrolle) des Rufs der Stadtverwaltung in stark nachgefragten Internet-
Plattformen ist die digitale Vermittlung eines sachlichen, standardisierten und
verantwortungsbewussten Umgangs mit Bürgerinnen und Bürgern auch bei Maßnahmen der
Ordnungsverwaltung oder Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden müssen (z.B.
Personalausweis, Kfz-Zulassung, Führerschein) der Auftrag. Ziel ist dabei die Verbesserung der
Ausgestaltung von Arbeitsabläufen, etwa bei Kommentaren über Wartezeiten vor Ort, digitale
Antragsformulare oder Online-Terminvereinbarungen.
Stellungnahme DiP: Ein guter Ruf im Internet und auf Social-Media Plattformen ist ein wichtiger Faktor einer digitalen
Stadtverwaltung. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber oder Touristen, aber auch Bürgerinnen
und Bürger, informieren sich auf Tourismus-, Recruiting- oder Bewertungsplattformen über
Dienstleistungen und Angebote der Stadt Nürnberg und finden dort bewertende "Testimonials" von
Menschen, die die Leistung der städtischen Verwaltung öffentlich kommentieren. Schlechte
Bewertungen oder sogar falsche Information können der Stadt schaden, z.B. Interessierte bei der
Bewerbung abschrecken oder insgesamt das Bild der Stadtverwaltung beeinträchtigen.
Um die (Online-)Reputation selbst zu steuern, können solche Bewertungen auf Dauer nicht
unbeantwortet bleiben. Ein regelmäßiges Monitoring mit modernen Online-Tools, um Bewertungen
und Kommentare auf den wichtigen Plattformen zu finden und die aktive Präsenz auf den Plattformen
mit eigenen Aktionen sind wichtige Punkte. Das könnte bspw. durch die Beantragung der Löschung
von verleumderischen Kommentaren, die Kommentierung negativer Kommentare oder die
Unterstützung positiver Einträge erfolgen.
Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und den verstärkten Einsatz von Social-Media-Kanälen
ist ein weiterer Ausbau des Ressourceneinsatzes im Online-Büro nachvollziehbar begründet und wird
befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 15 von 210
348
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2307
Seite 16 von 210
349
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2175
Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
16 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Rechtsamt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 144.271 € 109.271 € A 9/A 10 35.0 00 € 1,51
Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 144.271 € 109.271 € A 9/A 10 35.0 00 € 1,51
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.183 € 57.183 € A 6/A 7 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.22
Durch die seit April 2020 neu geschaffenen Tatbestände aus dem IfSG-Bereich sind die
Ordnungswidrigkeiten enorm angestiegen. Ein Abnehmen dieser Tendenz zeichnet sich nach wie vor
nicht ab. Der Anzeigeneingang des Jahres 2020 hat sich im Vergleich zum Durchschnitt der
Anzeigenzahlen der fünf Vorjahre (5999) um rd. 75 % erhöht. Diese Entwicklung wird 2021 anhalten.
Eine unmittelbare Reaktion auf derartige Verstöße ist nach wie vor ausdrücklicher Wunsch von
Politik und Öffentlichkeit. Es verbleiben umfangreiche Rückstände aufzuarbeiten.
Die befristete Schaffung der Stellen ist die konsequente Weiterentwicklung der bislang genehmigten
überplanmäßigen Personalkapazität in ebendiesem Umfang. Damit soll erreicht werden, dass die
Ordnungswidrigkeiten nach dem IfSG unmittelbar geahndet werden.
Stellungnahme DiP: Die Bayerische Staatsregierung und die Stadt Nürnberg haben durch den Erlass von
Allgemeinverfügungen u.a. Ausgangsbeschränkungen, Betretungsverbote, Einschränkungen der
Gewerbeausübung und örtliche Vorgaben zur Maskenpflicht beschrieben. Eine schnelle Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Vorgaben ist erforderlich. Das Fallzahlenniveau ist
weiterhin deutlich erhöht. Der Durchschnitt der Fallzahlen der Vorjahre (rd. 6.000 Fälle p.a.) war bis
zum Jahresbeginn um rd. 75 % überschritten. Diese Entwicklung hat angehalten und es zeichnet sich
zum Halbjahr eine Fallzahlenverdoppelung ab.
Eine positive Entwicklung bei der Bearbeitung der eingehenden Anzeigen beim Gesundheitsamt hat
die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Bußgeldfälle bei RA noch einmal deutlich anwachsen lassen.
Aus diesem Grund bedarf es einer Fortführung der bisher überplanmäßig bereitgestellten
Kapazitäten. Ein mittelfristiger Einsatz bis Ende 2022 ist notwendig und zielführend für die
Rückstands- und Neufallbearbeitung.
Die befristete Schaffung der Stellen im beantragten Umfang wird befürwortet. Die Stellen erhalten
einen Fristvermerk F 12.22.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 17 von 210
350
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2382
Durchführung von Submissionen und Prüfungen von ÖÖP-Verfahren der WBG
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
17 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Rechtsamt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 45.573 € 0 € E 12 45.573 € 0,00
Vorschlag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 45.573 € 0 € E 12 45.573 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z
Die WBG KOMMUNAL GmbH führt in den Jahren 2022 und 2023 eine Reihe von Großbauprojekten
durch. Den größten Aufwand werden die Maßnahmen Neubau Martin-Behaim-Gymnasium und Neues
Gymnasium verursachen. Zur Abwicklung dieser und weiterer ÖÖP-Vergaben hat die WBG
KOMMUNAL GmbH die Dienstleistungen des Vergabemanagements (VMN) angefragt. Die von der
WBG KOMMUNAL GmbH angefragten Leistungen umfassen die Durchführung aller Submissionen ab
einem Vergabewert von 5.000 Euro und die vergaberechtliche Prüfung und Wertung aller Verfahren
ab einem Vergabewert von 30.000 Euro.
Das Vergabemanagement ist mit den Bauvergaben der Stadt und der Eigenbetriebe vollständig
ausgelastet. Mit dem vorhandenem Personal ist der angekündigte Mehraufwand nicht zu bewältigen.
Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll die Mehrarbeit im Zusammenhang mit den ÖÖP-Vergaben geleistet
werden. Eine Zusammenarbeit mit dem städtischen Vergabemanagement ist der ausdrückliche
Wunsch der WBG KOMMUNAL GmbH, um die Vergaben erfolgreich und rechtssicher durchzuführen.
Der Dienstleistungsvertrag mit der WBG KOMMUNAL GmbH ist noch nicht abgeschlossen. Die
Stellenschaffung wird unter der Voraussetzung der vollständigen Deckung im beantragten Umfang
befürwortet. Die Stelle erhält bis zum Vertragsabschluss einen Sperrvermerk X und den
Stellenplanvermerk Z (Zuschuss).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 18 von 210
351
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2181
Führerschein - Pflichtumtausch
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
18 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Ordnungsamt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 4,50 VERWALTUNGSKRAFT 231.371 € 0 € E 4 231.371 € 0,00
Vorschlag: 4,50 VERWALTUNGSKRAFT 231.371 € 128.540 € E 4 102.831 € 2 ,50
mit Teildeckung
Entsprechend den Vorgaben der EU - Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar
2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Dies betrifft in Nürnberg ca. 450.000 Führerscheine.
Durch den Bundesgesetzgeber wurde zur Entlastung der Verwaltungsbehörden für den Umtausch ein
Stufenmodell entwickelt, das eine lineare Verteilung der Antragstellung ab dem Jahr 2020 bis Anfang
2033 ermöglicht. Die erforderlichen 7,5 VK wurden bereits seitens DiP begutachtet. Bislang wurden
Stellen im Umfang von 3,0 VK geschaffen. Da die Zahl der gestellten Anträge weit hinter den
Erwartungen zurückblieb, konnte die Bearbeitung bislang noch mit dem derzeitigen Personalbestand
geschultert werden. Da die Frist für die erste Tranche des Führerscheinpflichtumtauschs am
19.01.2022 endet, ist in den nächsten Monaten jedoch mit einem exponentiellen Anstieg der
Fallzahlen innerhalb kürzester Zeit zu rechnen, der bewältigt werden muss. Bis Januar 2022 müssen
ca. 38.000 Personen ihren Führerschein umtauschen. Von 01/2017 bis 03/2021 wurden insgesamt
jedoch nur 5.814 Führerscheine umgetauscht. Im Jahr 2022 müssten weitere 31.606 Personen ihren
Führerschein umtauschen. Um den bevorstehenden immensen Arbeitsanfall fristgerecht er ledigen
zu können, werden für den Haushalt 2022 zur Umsetzung des Führerscheinpflichtumtauschs weitere
Stellen im Umfang von 4,5 VK beantragt.
Stellungnahme DiP: Trotz der Digitalisierung des Antragsverfahrens und Optimierung der Prozessabläufe ist mit der
mehrjährigen Umtauschaktion ein Mehraufwand gegeben. Zunächst war eine moderate Erhöhung der
Personalkapazität vorgesehen, um Erfahrungswerte der Quote "freiwilliger Umtausch" zu gewinnen.
Bereits für das Jahr 2020 wurden hierzu 2 Stellen geschaffen. Für den Haushalt 2021 waren 3 Stellen
beantragt von denen eine genehmigt wurde. Eine Teildeckung ist durch Gebühreneinnahmen zu
erwarten, kann jedoch nicht belastbar quantifiziert werden. Zwischenzeitlich wurde eine konzentrierte
Aktion durchgeführt, bei der ein Teil der Bevölkerung (laut Dienststelle ca. 9.000 Personen)
angeschrieben und zum Umtausch ihrer alten Führerscheindokumente aufgefordert wurde, um einen
"Stau" gegen Ende der gesetzlichen Zeitfenster zu vermeiden. Problematisch ist v. a., dass nur sehr
kurzfristig eine belastbare Datenbasis in Bezug auf die tatsächlich zu erwartenden Fallzahlen
aufgrund der Zu- und Wegzugdynamik generiert werden kann. Daneben ist auch keine gleichmäßige
Verteilung der Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger zu erwarten. Aufgrund der genannten
potentiell möglichen Fallzahlen und durchschnittlichen Durchlaufzeiten, aber auch der ersten
Rückmeldungen aus der Anschreibaktion, sind die beantragten 4,5 Stellen angemessen.
Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 19 von 210
352
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2194
Juristische Mitarbeit OA/L
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
19 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Ordnungsamt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,39 JURIST/IN 40.930 € 40.930 € A 13/A 14 0 € 0,39
Vorschlag: 0,39 JURIST/IN 40.930 € 40.930 € A 13/A 14 0 € 0,39
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
Die Dienststellenleitung des Ordnungsamts wird seit 2010 in Teilzeit praktiziert. Das Konzept zur
Vertretung bei Abwesenheit der Dienststellenleitung sieht neben der dauerhaften Stellvertretung
durch eine Abteilungsleitung eine juristische Mitarbeit als Stabsstelle vor, die die Führungskräfte
insbesondere bei juristischen Fragestellungen und strategischen Entscheidungen unterstützen, aber
auch bei fachlich anspruchsvollen Gesprächen, Sitzungen oder Beratungen auf fachlich hohem
Niveau vertreten kann. Da die bisherige Aufgabenwahrnehmung für die Dienststelle zur Umsetzung
des Modells „Führen in Teilzeit“ unverzichtbar ist, und die Ansprüche an das Ordnungsamt als
Dienstleistungs- und Sicherheitsbehörde quantitativ und qualitativ gestiegen sind und prognostisch
weiterhin steigen, ist eine zeitlich befristete Erhöhung der Stellenkapazität um 0,39 VK auf insgesamt
1,0 VK erforderlich. Der neu zu schaffende Stellenanteil soll nach Ruhestandsversetzung des
derzeitigen „Koordinators öffentliche Sicherheit und Ordnung“ voraussichtlich in 07/2026 mit dessen
Nachfolge zusammengefasst werden und darin aufgehen.
Stellungnahme DiP: Derzeit ist die Stelle der juristischen Mitarbeit für die OA-Leitung aufgrund Elternzeit unbesetzt. Eine
Besetzung aus personalwirtschaftlicher Sicht ist bei der aktuellen Marktlage mit einer Teilzeitkraft
schwierig (Stelle ist Einstiegsstelle für die 4. Qualifikationsebene) bzw. nicht nachhaltig möglich.
Darüber hinaus steht das OA durch die Coronapandemie und der damit einhergehenden
Einschränkungen (z. B. in der Gastronomie) stärker im Fokus. Die Ansprüche der Bürger/innen und
der Politik an das Amt steigen beständig. Zusätzlich gehen langjährige Führungskräfte in den
Ruhestand, so dass ein strukturiertes Wissensmanagement stattfinden muss. Insofern ist der
vorübergehende Mehrbedarf begründet. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet.
Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.26).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 20 von 210
353
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2206
Allg. Ordnungsrecht
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
20 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Ordnungsamt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
Für das Waffen-, Jagd- und Fischereirecht existiert im Sachgebiet nur eine Sachbearbeitungsstelle
der 3. Qualifikationsebene. Die Sachgebietsleitung kann das Thema Waffenrecht lediglich mit
Stundenanteilen unterstützen. Damit kann weder die Zunahme von Aufgaben bewältigt noch eine
fachliche Stellvertretung sichergestellt werden. Durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz, das in
2020 in Kraft trat, kamen neue Aufgaben hinzu, die zu Mehrarbeit auch in der 3. Qualifikationsebene
führen. Insbesondere durch die nun notwendige Bedürfnisabfrage von Sportschützen werden Fälle
bekannt, die Widerrufsverfahren nach sich ziehen. Auch die steigende Zahl der Inhaber/innen kleiner
Waffenscheine (8,8 % innerhalb der letzten 4 Jahre) führt dazu, dass öfter Verfahren gegen
Erlaubnisinhaber/innen, die die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung verloren haben,
durchgeführt werden müssen. Im Bereich Veterinärrecht ist ein enormes Arbeitspensum in enger
Abstimmung mit dem Veterinäramt zu bewältigen. Es handelt sich dabei um die anspruchsvollste
Rechtsmaterie im Sachgebiet. Für die Bearbeitung sind nur zwei Vollzeitstellen vorgesehen, die
zusätzlich noch den Bereich Tiere innerhalb des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes abdecken
müssen. Daher kam es bereits zu Rückständen in der Sachbearbeitung. Darüber hinaus sind weitere
Rechtsgebiete, z.B. das Tiergesundheitsrecht (Quarantäneanordnungen) und gewerbliche
Tierhaltung mit abzudecken. Da wegen Corona die Nachfrage an Haustieren steigt und Hundeschulen
zu deren Erziehung geschlossen haben, ist zeitversetzt mit einem deutlichen Anstieg von Fällen zu
rechnen. Dies zeichnet sich bereits jetzt durch volle Kapazitäten des Tierheims ab.
Stellungnahme DiP: Die Ausführungen der Dienststelle sind nachvollziehbar. Dadurch, dass lediglich eine Stelle zur
Bearbeitung einer Vielfalt an verschiedenen ordnungsrechtlichen Fragestellungen vorhanden ist, ist
eine fachliche Vertretung nicht möglich. Eine reine Anlaufstelle, ohne die Qualifikation fundierte
Auskünfte zu geben und zeitgerecht die Themen abarbeiten zu können, wird der Erwartungshaltung
der Bürgerinnen und Bürger an den Dienstleistungsbetrieb "Stadtverwaltung" nicht (mehr) gerecht.
Darüber hinaus ist eine Steigerung der Fallzahlen in den Themengebieten Waffenrecht und
Veterinärrecht zu verzeichnen. Insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der während der
Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen innerhalb der Stadtgesellschaft steht das Ordnungsamt in
den o. g. Themenfeldern sowohl politisch als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern unter
vermehrter Beobachtung. Die Schaffung der Stelle ist daher vor dem Hintergrund einer
ordnungsgemäßen, zeitgerechten Aufgabenabwicklung (mithin handelt es sich um Pflichtaufgaben)
und der Wahrung von attraktiven Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende sowie einer positiven
Außendarstellung geboten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 21 von 210
354
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2202
Verwaltung Veterinäramt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
21 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Ordnungsamt
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
ohne Deckung
Das Veterinäramt Nürnberg existiert seit 2008. Seitdem haben sich die Aufgaben so weiterentwickelt,
dass die ursprünglichen vier durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) finanzierten Stellen für
Amtstierärzte (m/w/d) vom Ministerium auf fünf angehoben wurden. Für das Jahr 2021 wurde zudem
eine weitere Stelle eines Tierarztes (m/w/d) mit Schwerpunkt Fleischhygiene geschaffen. Aktuell
umfasst der Stellenplan des Veterinäramts 7 Vollzeitäquivalente. Dieser Entwicklung des
amtstierärztlichen Dienstes wurde in Bezug auf die Ausstattung mit Verwaltungskräften nicht
Rechnung getragen. Bisher wird ein Teil der Aufgaben durch einen Mitarbeiter des Sachgebiets
Zentrale Aufgaben übernommen. Durch eine auch im Sachgebiet Zentrale Aufgaben zu
verzeichnende Aufgabenmehrung kann die Unterstützung des Veterinäramts künftig nicht mehr
sichergestellt werden.
Stellungnahme DiP: Bei der überwiegenden Zahl der Mitarbeitenden im Veterinäramt handelt es sich um Amtstierärzte
(m/w/d). Diese sind hauptsächlich im Außendienst tätig. In der täglichen Praxis ergeben sich daher
keine ausreichenden Zeitfenster für eine ordnungsgemäße verwaltungsmäßige Abarbeitung der Fälle.
Darüber hinaus fehlt den Amtstierärzten (m/w/d) auch häufig die Erfahrung im Umgang mit
Verwaltungsverfahren, so dass hier fachliche Unterstützung von Nöten ist. Vergleichbare
Veterinärämter verfügen daher mindestens über eine Verwaltungskraft, die die telefonische und
persönliche Erreichbarkeit des Fachbereichs sowie eine zeitgerechte und strukturierte Abarbeitung
der verwaltungsmäßigen Abläufe sicherstellt. Insofern ist der Antrag nachvollziehbar und zu
befürworten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 22 von 210
355
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2347
Umsetzung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
22 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgeramt Mitte
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00
ohne Deckung
Die Neufassung des § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) hat zur Folge, dass die Zahl der Anträge auf
Auskunftssperren um ein Vielfaches steigt. Der Personenkreis mit Anspruch auf Einrichtung einer
Auskunftssperre wurde erheblich erweitert, ebenso die Art und Zahl der Behörden, die befugt sind
die Einrichtung einer Auskunftssperre zu beantragen. Ferner führt die Formulierung des Gesetzes zu
einer erheblichen Zahl von Neuanträgen durch Personen, die vermeintlich schutzwürdige Interessen
geltend machen. Im zweijährigen Turnus müssen alle Auskunftssperren überprüft werden. Aktuell
sind ca. 2.100 Fälle vorhanden. Durch die Gesetzesänderung ist mit einem Anstieg um min. 50 % auf
ca. 3150 Fälle zu rechnen.
Stellungnahme DiP: Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen. Das Gesetzgebungsvorhaben ist für die weitere
Digitalisierung im Meldewesen von großer Bedeutung. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern
sowie den Behörden gleichermaßen nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsverfahren und
–leistungen anzubieten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die notwendigen Rechtsänderungen für die
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen geschaffen, der länderübergreifende
Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie -
verfügbarkeit verbessert werden. Dies beinhaltet jedoch gewisse Risiken im Hinblick auf die
Datensicherheit, so dass eine Änderung des § 51 BMG notwendig wurde. Auch steigt das
Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf Datensicherheit. Insofern erscheint der
Antrag der Dienststelle im Hinblick auf die zu erwartende Fallzahlenerhöhung und auf die zu
erwartenden weiteren Auswirkungen (z. B. Klageverfahren) gerechtfertigt. Die Schaffung der
beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 23 von 210
356
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2348
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweiswesen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
23 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgeramt Mitte
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,50 SCHALTERKRAFT 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SCHALTERKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50
ohne Deckung
In Folge des Beschlusses des Personal- und Organisationsausschusses zur Serviceoffensive 2020
erfolgte die Beschaffung zweier Abholterminals für Ausweisdokumente. Diese sind bei den
Geschäftsstellen der Sparkasse aufgestellt und müssen entsprechend bestückt werden. Jedes
Abholterminal wird zweimal in der Woche angefahren. Der produktive Betrieb startete am 01.06.2021.
Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass -, Ausweiswesen ist es ab 01.08.2021
erforderlich, auf Ausweisen Fingerabdrücke zu speichern. Dadurch werden Termine bei den
Antragstellern / Antragstellerinnen vor Ort erforderlich. Hier liegt die Fallzahl bei ca. 60 Anträgen
monatlich.
Stellungnahme DiP: Für die Bearbeitung eines Pass- oder Personalausweisantrags im Außendienst sind derzeit
durchschnittlich 60 Minuten (mit Vor- und Nacharbeiten) veranschlagt. Die hohe durchschnittliche
Bearbeitungsdauer ist nachvollziehbar, da neben der Anfahrt und dem Aufbau der Technik auch
Kommunikationsbarrieren überwunden werden müssen (z. B. andere Muttersprache, Demenz o.ä.)
und z. B. in der Justizvollzugsanstalt Zugangskontrollen erfolgen. Ferner nimmt die Recherche oft
viel Zeit in Anspruch (telefonische Nachfragen erforderlich, sofern die Informationen nur in
Papierform usw.). Die ermittelte durchschnittliche Arbeitszeit für die Sicherstellung der geordneten
Ausgabe von Ausweisdokumenten und der Betriebsbereitschaft der Terminals erscheint ebenfalls
gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 24 von 210
357
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2349
Umsetzung neues Registermodernisierungsgesetz
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
24 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgeramt Mitte
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 0,50 SCHALTERKRAFT 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SCHALTERKRAFT 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50
ohne Deckung
Am 06.04.2021 wurde das neue Registermodernisierungsgesetz verkündet. Ziel ist es, die Qualität der
Registerdaten nachhaltig zu steigern. Die Melderegister sind das informationelle Fundament der
Verwaltung und somit der zentrale Ort für Berichtigungen der Daten im Fehlerfall. Mit dem
Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer - Identifikationsnummer als ein übergreifendes
"Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel für Melder-,
Personenstands- und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes. Da derzeit noch an verschiedensten Stellen der Verwaltung Daten erfasst
werden, ist von einer enormen Zahl an zu bereinigenden Daten auszugehen. Ansatzweise ist dies
erkennbar am derzeit laufenden Abgleich der Daten ausländischer Mitbürger/innen mit dem
Ausländerzentralregister. Seit Monaten ist hier eine Vollzeitkraft beschäftigt. Alleine bei der letzten
Kommunalwahl erhielt EP ca. 6.000 – 7.000 Rückläufer an unzustellbaren Wahlkarten. Die
Bereinigungen sind eine Daueraufgabe.
Stellungnahme DiP: Mit dem Registermodernisierungsgesetz ist eine wesentliche Verbesserung bei der Bereitstellung
von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz verbunden. Europäische Vorgaben -
insbesondere die "Single Digital Gateway-Verordnung" - verpflichten die deutsche Verwaltung zur
Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips. Zudem sieht das Gesetz Änderungen weiterer
Fachgesetze zur Verarbeitung der Identifikationsnummer zur Erbringung von Verwaltungsleistungen
nach dem Onlinezugangsgesetz vor. Nachdem es sich um die fundamentale Datenquelle für (digitale)
Bürgerdienstleistungen handelt, müssen die Daten in guter Qualität vorliegen. Bei der Anzahl der
geschätzten fehlerhaften Datensätze erscheint die Schaffung gerechtfertigt. Die Schaffung der
beantragten Halbstelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 25 von 210
358
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2389
zentrales Beschwerde-/Anliegenmanagement im Bürgerservice
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
25 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bürgeramt Mitte
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
ohne Deckung
Stellenwert E 9b als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Seit Jahren werden die publikumsintensiven Dienststellen der Stadtverwaltung
(„Bürgerdienststellen“) im Sinne einer bürgernahen Verwaltung weiterentwickelt. Dabei ist die
Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger handlungsleitend und Ziel der
erforderlichen Prozessoptimierungen. Hierzu wurden die Anlaufstellen Bürgerinformationszentrum,
Servicecenter und Servicestelle unter einer Leitung im Sachgebiet „Übergreifende Bürgerservices“
gebündelt. Durch die Vielzahl und zeitlichen Häufung der eingereichten Anliegen/Beschwerden ergibt
sich die kurzfristige Notwendigkeit, zur Entlastung der mit der Abwicklung des Dienstbetriebes vor
Ort betrauten Führungskräfte einen Second bzw. Third-Level-Support im Anliegenmanagement des
Bürgerservice einzurichten. Die neue Stelle des Kundenreaktionsmanagments (KRM)-BAM soll die
Abteilungen von BAM sowie die Bürgerämter bei der Aufrechterhaltung der Kunden- und
Mitarbeitendenzufriedenheit, der Wirtschaftlichkeit sowie der Rechtskonformität unterstützen. Hierzu
soll die Stelle kontinuierlich, aber auch anlassbezogen Daten zur Qualität der Ämter für
Bürgerdienste erheben, auswerten und diese Auswertungen zur Verfügung stellen.
Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an die Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf Reaktionszeiten, steigen mit
fortschreitender Digitalisierung. Gerade der Bereich der Bürgerservices steht immer wieder im
Kreuzfeuer von Medien, Politik sowie Bürger:innen. Daher erscheint es notwendig bereits im Vorfeld
von Beschwerden Maßnahen zu ergreifen und Kapazitäten für ein Anliegenmanagement zur
Verfügung zu stellen. Hierfür benötigen die Führungskräfte vor Ort umfangreiches Datenmaterial um
vorausschauend Vorschläge zu Prozessoptimierungen einspeisen zu können. Dies ist auch im Sinne
der Mitarbeitendenzufriedenheit zielführend, da somit im Regelfall weniger Beschwerden und
Rückfragen bei diesen eingehen.
Die Einrichtung von Stellenkapazitäten im Bereich des Bürgerservices ist hierfür, auch in anderen
Kommen, bewährte Praxis, insofern erscheint die Beantragung einer Vollkapazität gerechtfertigt. Die
Schaffung der beantragten Kapazität wird daher begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 26 von 210
359
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2390
Kundenreaktionsmodell für komplexe Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren bei
MI
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
26 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Migration und Integration
Geschäftsbereich OBM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung
Seit Jahren werden die publikumsintensiven Dienststellen der Stadtverwaltung
(„Bürgerdienststellen“) im Sinne einer bürgernahen Verwaltung weiterentwickelt. Dabei ist die
Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger handlungsleitend und Ziel der
erforderlichen Prozessoptimierungen. Es soll ein Kundenreaktionsmanagement-Modell für komplexe
Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zunächst beim Amt für Migration und Integration erprobt
werden, um für einen Großteil der Bevölkerung eine spürbare Verbesserung zu erreichen. Ziel des
KRM ist dabei die Erleichterung des Zugangs zu vielfältigen Angeboten der Ausländerbehörde sowie
eine systemische Organisationsverbesserung.
Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an die Verwaltung steigen mit fortschreitender Digitalisierung. Darüber hinaus
besteht aber auch eine gewisse Sensibilisierung der Gesellschaft im Hinblick auf die aktuellen
Entwicklungen in der Welt, wie Politik und Behörden mit ausländischen Bürger:innen umgehen.
Gerade im Bereich der Ausländerbehörde haben Bürger:innen häufig einen anderen kulturellen
Hintergrund im Umgang mit Behörden, aber auch die nicht zu unterschätzende Sprachbarriere im
Hinblick auf "Verwaltungsdeutsch" erfordert einen anderen Umgang mit den zum Teil sehr
komplexen Genehmigungs- und Verwaltungverfahren. Daher erscheint es notwendig bereits im
Vorfeld von Beschwerden/Problemfällen Maßnahmen zu ergreifen und Kapazitäten für ein
Anliegenmanagement zur Verfügung zu stellen. Dies ist auch im Sinne der
Mitarbeitendenzufriedenheit zielführend, da somit im Regelfall weniger Beschwerden und Rückfragen
bei diesen eingehen.
Die Einrichtung von Stellenkapazitäten ist hierfür, auch in anderen Kommunen, bewährte Praxis,
insofern erscheint die Beantragung einer Vollkapazität gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten
Kapazität wird daher begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 27 von 210
360
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2309
Weiterentwickung Stabsstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Leitungskapazitäten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
27 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN 23.551 € 23.551 € E 15 0 € 0,22
Vorschlag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN 23.551 € 23.551 € E 14/E 15 0 € 0, 22
ohne Deckung
Der Deutsche Bundestag hat am 04.07.2018 beschlossen, für den Erhalt der Zeppelintribüne und des
Zeppelinfeldes einen hälftigen Zuschuss von 42,55 Mio. Euro zu bewilligen. Die Gesamtmaßnahme ist
im Rahmen einer mehrjährigen Kostenermittlung durch das Hochbauamt im Stadtrat am 27.07.2016
beschlossen worden. Aufgrund der Finanzzusage, der inhaltlichen Verknüpfung mit dem
auszubauenden Dokumentationszentrum und Memorium, der extrem anspruchsvollen
Kommunikation und Abstimmung vieler interner wie externer Partner, der Fortführung des
Strukturprojektes Kongreßhalle sowie der verkürzten Bauzeit besteht akuter Handlungsbedarf für die
Aufstockung der Stelle zu einem Vollzeitäquivalent. Für die Steuerung dieser inhaltlich wie baulich
herausfordernden Maßnahmen, die ein Kostenvolumen von 85,1 Mio. Euro umfassen wird, muss eine
mittelfristig tragfähige Organisation gefunden werden, die den komplexen wie sensiblen Prozessen,
die im Fokus lokalen, nationalen und internationalen Interesses stehen werden, Rechnung trägt.
Hierfür soll die Leitung der Stabstelle ZEP auf eine Vollstelle aufgestockt werden.
Stellungnahme DiP: Die Weiterentwickung des Strukturprojekts Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle,
Zeppelintribüne und Zeppelinfeld im Zusammenwirken mit den Museen der Erinnerungskultur
erfordern eine Leitungsfunktion in Vollzeit. Die Leitung des Stabes ZEP soll künftig auch die
Aufgaben des Projekts der Kulturellen Nutzung der Kongresshalle sowie die Federführung bei der
Implementierung der Maßnahme übernehmen. Die Aufstockung der Leitung der Stabstelle auf eine
Vollkraftstelle wird daher befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 28 von 210
361
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2314
Eigenerledigung von veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten in der Meistersingerhalle
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
28 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 FK VERANSTALTUNGSTECHNIK 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0 ,00
Vorschlag: 1,00 FK VERANSTALTUNGSTECHNIK 57.368 € 0 € E 8 57.368 € 0 ,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z
Seitens des externen Dienstleisters wurden Dienstleistungen für die Meistersingerhalle eingestellt.
Hierdurch ergibt sich dringender Bedarf für eine weitere Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die
aktuelle Personalausstattung der Meistersingerhalle ist hierfür nicht ausreichend. Weitere Aufgabe
wird die Betreuung von Kunden bei Veranstaltungen sein sowie die Mitarbeit im Bereich Hausservice.
Desweiteren kann die Fachkraft für Veranstaltungstechnik Dienstleister, die nach
Versammlungsstättenverordnung nur begrenzte Befugnisse haben, als Betreibervertreter maßgeblich
unterstützen. Die Finanzierung dieser Stelle ist aufgrund des partiellen Wegfalls der Vergabe
gesichert.
Stellungnahme DiP: Der Personalkörper der Meistersingerhalle wurde durch eine budgetfinanzierte Beschäftigung
unterstützt, die durch den Wegfall von Fremdvergaben finanziert wurde. Seitens der
Meistersingerhalle wird mit einer Einnahmensteigerung durch die Vermietung der kleineren
Veranstaltungsräume gerechnet, die durch die Fachkraft für Veranstaltungstechnik bektreut werden.
Um die vorgeschlagene Finanzierung evaluieren zu können, wird an der Stelle ein Fristvermerk (F
12.24) und ein Zuschuss-Vermerk Z angebracht. Die Schaffung der beantragten Stelle wird
begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 29 von 210
362
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2313
Eigenerledigung von Gartenarbeiten in der Meistersingerhalle
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
29 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,50 GÄRTNER/IN 25.390 € 0 € E 5 25.390 € 0,00
Vorschlag: 0,50 GÄRTNER/IN 25.390 € 0 € E 5 25.390 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24
Die Meistersingerhalle (MSH) soll auf Empfehlung des Hochbauamts und des Landschaftsarchitekten
(inkl. Pflegeanleitung) eine externe Firma für die Pflege des in zwei Bauabschnitten restaurierten
Innenhofs beauftragen. Die Kosten hierfür würden im Vergleich zum Aufwand und Mehrwert
gegenüber einer in der MSH installierten Fachkraft in keinem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis
stehen. Des Weiteren wurden alle den Außenbereich betreffenden Arbeiten, die bislang von SÖR
ausgeführt wurden, zum 01.4. 2021 auf die Stelle Fachkraft Gärtner/in der MSH übertragen. Weitere
Gartenarbeiten, die bislang fremdvergeben waren bzw. vom Hochbauamt beauftragt wurden, werden
ebenfalls künftig durch die Stelle Fachkraft Gärtner ausgeführt. Auch kleinere Maßnahmen der
Parkplatzsanierung werden durch die Fachkraft Gärtner durchgeführt.
Stellungnahme DiP: Zum Haushalt 2021 wurden Stellenkapazitäten im Umfang von 0,5 VK befristet bis Ende 2022
geschaffen. Es wird vorgeschlagen. diese Kapazität um 0,5 VK aufzustocken und die Vollstelle auf F
12.24 zu befristen. In 2024 kann dann geprüft werden, ob sich die Übernahme der gärtnerischen
Tätigkeiten von SÖR und die. Rücknahme von Fremdvergaben bewährt haben und dadurch die
Finanzierung der Stelle dauerhaft erfolgen kann
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 30 von 210
363
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2308
Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meistersingerhalle
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
30 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT 20.653 € 20.653 € E 8 0 € 0,36
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Meistersingerhalle (MSH) wird in den kommenden Jahren durch vielschichtige Aufgaben, auch
gerade im Bereich Buchhaltung und Controlling gefordert sein, so dass sie hier qualitativ und
wirtschaftlich optimiert werden muss. Gerade in Zeiten der Pandemie fallen zusätzliche Aufgaben im
Finanzbereich (u.a. November- und Dezemberhilfen) an. Darüber hinaus müssen Rückabwicklungen
und Planungen erfolgen.Es ist daher dringend notwendig, die Stelle des Sachbearbeitenden für
Finanzen auf ein solides und handlungsfähiges Fundament zu setzen. Die derzeit verfügbare
Stellenkapazität von 0,5 VK reicht hierfür nicht aus, die Aufstockung auf eine Vollstelle ist
erforderlich. Bei der MSH handelt es sich um eine am internationalen Markt agierende
Versammlungsstätte, die sich in den kommenden Jahren nach Abschluss aller
Sanierungsmaßnahmen wieder positiv auf die Finanzen der Stadt, gerade im Kongress- und
Vermietungsbetrieb, auswirken wird. Die zusätzlichen Einnahmen in der Konferenztechnik, die nicht
mehr an einen Dienstleister vergeben wird, wirken sich positiv auf das Budget der Meistersingerhalle
aus. Diese Gelder können anteilig für die Finanzierung der Stellenaufstockung herangezogen werden.
Stellungnahme DiP: Bereits im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2020 wurde um Abstimmung der Neukonzeption
hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen mit dem Amt für Digitalisierung, IT und
Prozessorganisation und der Stadtkämmerei gebeten. Bisher wurden keine begründenden Unterlagen
vorgelegt. Das Budget und die Personalkapazitäten der Meistersingerhalle haben sich kaum
verändert, daher sind die beantragten Stellenkapazitäten im Bereich Buchhaltung und Controlling
nicht nachvollziehbar. Der angegebene Finanzierungsvorschlag konnte nicht anerkannt werden. Die
Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 31 von 210
364
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2310
Öffentlichkeitsarbeit - Social Media Präsenz des Geschäftsbereichs Kultur
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
31 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SOCIAL MEDIA MANAGER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1 ,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der Kulturbürgermeisterin erfordert die technologische
Entwicklung eine strategische und strukturierte Weiterentwicklung der Aktivitäten im Bereich Social
Media und Internet. Aufgrund der Neuausrichtung des neuen Oberbürgermeisters im Bereich Social
Media ist auch eine Ausweitung der Aktivitäten der Bürgermeisterin als 1. Vertreterin des
Oberbürgermeisters erforderlich. Aus diesem Grund wird ein Social Media Manager (w/m/d) benötigt,
um zielgruppengerechte Lösungen im Einsatz von Social Media zu entwickeln und umzusetzen.
Derzeit werden in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter etc.) vor allem Hinweise auf
aktuelle Veranstaltungen und Aktionen der Kultur veröffentlicht. Diese Aufgabe wurde durch das
Bewerbungsbüro wahrgenommen und nach Auflösung an 2. BM übergeben. Ein YouTube Kanal
wurde bislang nur vom Bewerbungsbüro betrieben. Mit der derzeit vorhandenen Kapazität ist eine
darüber hinaus gehende Betreuung der sozialen Netzwerke nicht möglich. Allerdings ist gerade in
der heutigen Zeit eine intensive Einbindung der sozialen Netzwerke zwingend erforderlich, da sich
ein Großteil des öffentlichen Lebens auch dort abspielt. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, welche
große Rolle digitale Angebote in der heutigen Zeit spielen. Durch die Möglichkeit, Kulturschaffenden
eine Plattform z.B. auf YouTube zu bieten, können die fehlenden analogen Möglichkeiten zum Teil
durch digitale Angebote kompensiert werden.
Stellungnahme DiP: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Social-Media-Kanäle sind in einer Geschäftsanweisung
und der Social-Media-Richtlinie der Stadt Nürnberg formuliert. Das Amt für Kommunkikation und
Stadtmarketing unterstützt hier, für die Ausgestaltung ist jedoch der jeweilige Geschäftsbereich
zuständig. Im Geschäftsbereich Kultur sind hier unbestritten Potentiale vorhanden, daher ist der
Wunsch nach entsprechenden Personalkapazitäten nachvollziehbar. Das Marketing für die großen
Kultuveranstaltungen ist mit entsprechenden Stellenkapazitäten im Projektbüro Kulturprofile
verankert, es sind bereits geringe Stellenanteile für den Aufgabenbereich in der Verwaltung des
Geschäftsbereichs vorhanden und die Kultur-Dienststellen haben selbst Personalkapazitäten für die
Öffentlichkeitsarbeit, so dass eine Personalmehrung im Geschäftsbereich Kultur zum momentanen
Zeitpunkt nicht gesehen wird.
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit verändert sich in der gesamten Stadtverwaltung und ist durch alle
Geschäftsbereiche und Dienststellen in einer zeitlich angepassten Form ohne Aufstockung der
Personalkapazitäten zu bewätligen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 32 von 210
365
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2311
Erhöhter Arbeitsanfall im Verwaltungsbereich des Geschäftsbereichs Kultur
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
32 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung
In den vergangenen Jahren hat sich aufgrund mehrerer kulturpolitischer Entscheidungen und
Stadtrats- und Ausschussbeschlüsse in der Verwaltung des Geschäftsbereich Kultur der
Arbeitsanfall deutlich erhöht. Er ist mit den vorhandenen Kapazitäten seit einigen Jahren kaum mehr
zu bewerkstelligen. Hintergründe sind die vermehrte Bearbeitung neuer Themenschwerpunkte im
gesamten Kulturbereich, die zu bewältigenden Baumaßnahmen, der Ausbau der IT-gestützten
Projekte (DMS-Rollout, E-Rechnung) sowie eine deutliche Steigerung der Personalkapazitäten, des zu
verwaltenden Budgets und der damit verbundenen Fallzahlen im Kulturbereich. Dies hat insgesamt
zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung geführt.
Stellungnahme DiP: Der Aufgabenzuwachs wurde nicht mit Fallzahlen belegt, konnte aber schlüssig dargestellt werden.
Durch die Umsetzung der Kulturstrategie hat sich auch der Arbeitsaufwand im Verwaltungsbereich
des Geschäftsbereichs Kultur erhöht. Des weiteren haben die Mitarbeitenden durch die Übernahme
der Bürgermeisterinnen-Funktion zusätzliche Aufgabenstellungen zu bearbeiten, die mit den
vorhandenen Personalkapazitäten nicht mehr zu bewältigen sind.
Eine Personalmehrung im Umfang von 0,5 VK wird als ausreichend betrachtet. Außerdem sollte
versucht werden die vorhandenen Kapazitäten im Stellenplan zeitnah zu besetzen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 33 von 210
366
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2312
Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
33 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,64 FESTIVALMANAGER/IN 51.040 € 51.040 € E 11 0 € 0,64
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Bei 2. BM/Projektbüro Kulturprofile besteht der dringende Bedarf, Stellen dauerhaft aufzustocken, um
die stetig wachsenden Aufgaben bewerkstelligen zu können. Das Projektbüro war und wird aufgrund
der Auswirkungen der Pandemie in besonderem Maße gefordert sein, für die Stadt Nürnberg eine
kulturelle Grundversorgung unter veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Schon vorher
wuchs der Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand bei großen Veranstaltungen erheblich. Auch
die Einbindung und Betreuung von weiteren Sponsoren zur Refinanzierung sowie die kontinuierliche
Evaluierung der Projekte verbunden mit permanenter Anpassung nehmen zwischenzeitlich einen
nicht zu unterschätzenden Umfang ein. Zudem ist davon auszugehen, dass nach der Auflösung des
Bewerbungsbüros Aufgaben, die in der Kulturstrategie begründet sind und in sichtbare Ergebnisse
münden sollen, als zusätzliche Aufgaben im Projektbüro verortet werden.
Stellungnahme DiP: Im Projektbüro Kulturprofile stehen 5,61 VK Festivalmanager/in für die umfassende Entwicklung,
Planung, Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen und Sonderformaten zur
Verfügung. Dass durch die verstärkt benötigten Sicherheitskonzepte eine Aufgabenverdichtung im
Projektbüro entstanden ist und auch der Wissenstransfer für das Projektmanagement von
organisatorisch aufwändigen Höhepunktveranstaltungen notwendig ist, ist nachvollziehbar, jedoch
ist dies mit den vorhandenen Stellenkapazitäten bewältigbar.
Für die geschilderte Aufgabenmehrung nach der Auflösung des Bewerbungsbüros, die in der
Kulturstrategie begründet ist und in sichtbare Ergebnisse münden soll, wurden seitens des
Projektbüros noch keine begründenden Unterlagen vorgelegt.
Der Ausweitung der Personalkapazitäten kann daher nicht zugestimmt werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 34 von 210
367
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2332
Stabstelle Zeppelintribüne (ZEP) - Aufstockung der Kapazitäten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
34 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN BAU 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,0 0
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 0,70 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 59.663 € 59.663 € E 13 0 € 0,70
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12..26
Nachdem eine bauliche Machbarkeitsstudie und eine Bedarfserhebung abgeschlossen wurden, sowie
in einem partizipativen Prozess eine erste Präzisierung über die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten
herbeigeführt wurde, müssen die Planungen auf unterschiedlichen Ebenen weiter vorangetrieben
werden: Konkretion und Fixierung des Nutzungskonzeptes im partizipativen Prozess, Klärung von
Betriebs- und Organisationsform, Durchführung von Informationstagen, Podien und Fachworkshops
sowie Symposien zur erinnerungskulturellen Dimension. Darüber hinaus sollen erste künstlerisch-
kulturelle Aktivitäten in der Kongresshalle durchgeführt werden. Ziel ist es, die großen Potentiale der
Kongresshalle und die Spannbreite dessen, was an diesem außergewöhnlichen Ort möglich sein
wird, sicht- und erlebbar zu machen - mit einer breiten Beteiligung von Künstler/innen aller Sparten
und unter Einbindung der kulturellen Praxen der diversen Communities in Nürnberg. Die
Kongresshalle wird als neuer Ermöglichungsraum zukünftig eine wichtige kulturpolitische Funktion
einnehmen und Nürnberg als Standort für Künstler/innen und Aktive attraktivieren. Die Reihe der zu
planenden Pop-Up-Veranstaltungen sollen zudem die Nürnberger Bürgerschaft für die Möglichkeiten
des Ortes sensibilisieren. Mit diesen Aufgaben sollen die bereits vorhandenen Mitarbeitenden der
Stabsstelle betraut werden. Hierzu ist eine Stundenaufstockung notwendig, in Summe ergeben sich
Stellenbedarfe im Umfang von 0,7 VKfür wissenschaftl. Mitarbeit.
Darüber hinaus ist es für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bedarfsträgerschaft für die
Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Zeppelinfeld/Zeppelintribüne und Kongresshalle notwendig,
eine entsprechend qualifizierte Vollstelle neu einzurichten. Die bautechnische und architektonische
Expertise ist dringend notwendig, um die entsprechenden Themenfelder bearbeiten zu können
Darüber hinaus sind Zuwendungsbescheide, Mittelabruf und Verwendungsnachweise aus der
Perspektive des Baus zu prüfen. Notwendig ist darüber hinaus die verwaltungsmäßige Unterstützung
des Baus und der Einrichtung der neuen Museumseinheit in der Zeppelintribüne sowie die
Einrichtung einer Schnittstelle zu den Museen (Verzahnung mit den Maßnahmen im Dokuzentrum).
Stellungnahme DiP: Die Weiterentwickung des Strukturprojekts Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle,
Zepelintribüne und Zeppelinfeld im Zusammenwirken mit den Museen der Erinnerungskultur ist
wünschenswert. Die Stabstelle ZEP ist derzeit neben der Leitungsstelle mit einer Stelle für
wissenschaftl. Mitarbeit und einer Halbstelle Verwaltungskraft bis 12.26 ausgestattet.
Die Stabstelle soll auch die entsprechenden Fördermittel seitens Bund und Land akquirieren,
schriftliche Zusagen gibt es hier allerdings noch nicht. Der durch die Kulturhauptstadtbewerbung
angestoßene Partizipationsprozess soll fortgesetzt werden, eine Aufstockung der hierfür
vorhandenen Stellenkapazitäten ist aktuell jedoch, auch vor dem Hintergrund der unklaren
Fördermittelsituation, nicht angezeigt. Bezügl. Der Bausachbearbeitung kann evtl. auf die Expertise
des Hochbauamtes zurückgegriffen werden. Die kapazitative Aufstockung der Leitungsstelle wird
gesondert dargestellt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
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368
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2332
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
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369
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2322
Neue Daueraustellung und Medien-/ Recherchezentrum im Doku-Zentrum
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
35 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 PROJEKTASSISTENT/IN 67.444 € 16.861 € E 9b 50.583 € 0,25
Vorschlag: 1,00 PROJEKTASSISTENT/IN 67.444 € 16.861 € E 9b 50.583 € 0,25
Antrag: 3,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 255.700 € 63.925 € E 13 191.775 € 0,75
Vorschlag: 3,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 255.700 € 63.925 € E 13 191.775 € 0,75
mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.26, Z-Vermerk, X SPERR
Um dem seit Jahren steigenden Besucheraufkommen und den erhöhten Anforderungen an ein
zeitgemäßes museales Angebot gerecht zu werden, erfährt das Haus mit dem Erweiterungsbau einen
umfassenden Ausbau und eine technische Modernisierung. Neben der Verbesserung des
Raumangebots für Veranstaltungen und pädagogischen Betrieb wird das Haus mit einer neuen
Infrastruktur für wissenschaftliches Arbeiten (neues Medien- und Recherchezentrum mit historischer
Vermittlung in Interaktion, Errichtung einer Bibliothek; Depot für historische Objekte u.v.m.)
ausgestattet. Die neu zu entwickelnde Dauerausstellung löst die bisherige Ausstellung „Faszination
und Gewalt“ ab. Das neue Ausstellungskonzept verfolgt zwar ebenfalls einen chronologisch-
thematischen Ansatz in der Darstellung, wird aber im Vergleich zur Vorgängerausstellung andere
inhaltliche Schwerpunkte setzen und sich in der Deutung verstärkt auf die jüngere
Forschungsentwicklung stützen. Im Mittelpunkt des Ausstellungsnarrativs steht die Frage nach der
Funktion der Reichsparteitage für das NS-Regime und insbesondere die nach ihrer gesellschaftlichen
Relevanz. Die kuratorische Neukonzeption richtet auch einen besonderem Fokus auf die Entwicklung
zukunftsorientierter digitaler Strategien und den Einsatz digitaler Medien. Deren Umfang und
Größenordnung ist mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu realisieren. Die Palette des
historisch-politischen Bildungsprogramms wird darüber hinaus durch den räumlichen Einbezug von
Zeppelintribüne und Zeppelinfeld ergänzt und erheblich verbreitert. Die vorhandenen
wissenschaftlichen Mitarbeitenden im DokuZentrum sind mit Aufgaben des laufenden
pädagogischen Fachbetriebs, der Interimausstellung und der fortwährenden Forschungsarbeit
gebunden. Ein zumindest befristeter Stellenzuwachs ist aus vorgenannten Gründen bis mindestens
31.12.2026 dringend erforderlich, auch und vor allem um der historisch-politischen Bedeutsamkeit
der Bildungsarbeit im Ansatz gerecht zu werden. Die Projektförderung erfolgt auf Basis der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes, wonach eine Fehlbedarfsfinanzierung des Bundes von bis zu
50 % des Fehlbetrages möglich ist.
Stellungnahme DiP: Um den Erweiterungsbau am Dozkuzentrum mit Leben zu füllen und die Daueraustellungen neu zu
konzipieren sind befristete Personalkapazitäten erforderlich. Die Neukonzeption richtet auch einen
besonderem Fokus auf die Entwicklung zukunftsorientierter digitaler Strategien und den Einsatz
digitaler Medien, der immer wichtiger wird. Der Umfang und die Größenordnung ist mit den
vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu realisieren. Auch der räumliche Einbezug von
Zeppelintribüne und Zeppelinfeld soll hier in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle des
Geschäftsbereichs Kultur umgesetzt werden. Die vorhandenen wissenschafltichen Mitarbeitenden im
Dokuzentrum sind mit Aufgaben des laufenden pädagogischen Fachbetriebs, der Interimausstellung
und der fortwährenden Forschungsarbeit gebunden.
Die Stellen werden mit einem Fristvermerk F 12.26 zur Schaffung vorgeschlagen, sie erhalten einen
Zuschussvermerk und einen Sperrvermerk, damit die Teildeckung mittels Förderbescheid vor der
Besetzung der Stellenkapazitäten nachgewiesen werden kann.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
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370
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2322
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
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371
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2323
Strukturprojektentwicklung des Deutschen Spielearchivs Nürnberg (DSAN) zum
„Haus des Spiels“
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
36 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50
ohne Deckung
Lt. Beschluss des Kulturausschusses vom 11.10.2019 soll das „Haus des Spiels“ als Strukturprojekt
der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt N2025 weitergeführt werden.
Mit dem „Haus des Spiels“ entsteht im Pellerhaus ein neuer Ort des Miteinanders, der analoges mit
digitalem Spielen verbindet und generationsübergreifend die Bedürfnisse einer diversen
Stadtgesellschaft an eine zeitgemäße Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und For-schungseinrichtung rund
um das äußerst niederschwellige Kulturgut digitales und analoges Spiel erfüllen soll. Das „Haus des
Spiels“ eröffnet auch spielerisch innovative Zugänge zu modernsten Motivations- und
Medientechnologien und damit auch zu neuen Zielgruppen, von denen die Museen der Stadt
Nürnberg in den Bereichen Ausstellungskonzeption und Veranstaltungsformate profitieren werden.
Stellungnahme DiP: Das Deutsche Spielearchiv Nürnberg ist derzeit mit 2 Vollkraftstellen (Fachkraft, EGr. 11 und
Museologe/in, EGr. 9) ausgestattet. In der Planungs- und Umbauphase bis 2025 muss die
konzeptionelle und programmatische Fortentwicklung des Bereichs digitales Spiel im Haus des
Spielens (Netzwerk, Projekte und Veranstaltungen) erfolgen und es sollen nach Wunsch der
Dienststelle Querschnittsaufgaben für KuM gesamt hinsichtlich IT, Digitalisierung und Datenschutz
auf der beantragten Stelle bearbeitet werden. Für die zuletzt genannten Aufgaben stehen KuM
teilweise auch Stellenkapazitäten in der Verwaltung zur Verfügung. Die Schaffung einer Halbstelle
wird daher als ausreichend betrachtet und vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 39 von 210
372
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2324
Neukonzeption der Dauerausstellung im Stadtmuseum im Fembo-Haus –
„Stadtgeschichte(n) Nürnbergs“
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
37 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
Für das Stadtmuseum im Fembo-Haus ist bis 2025 die vollständige Neukonzeption und Erneuerung
der derzeitigen Dauerausstellung vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme wird durch einen Beschluss
des Kulturausschusses vom 9.10.2020 befürwortet.
Die Theo und Friedl Schöller Förder-Stiftung fördert das Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 1
Mio. Euro.
Die Neukonzeption kann mit den vorhandenen Personalressourcen nicht abgedeckt werden, da nur
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin den gesamten Betrieb des Stadtmuseums im Fembo-Haus mit
den angegliederten Häusern (Lochgefängnisse, Historischer Kunstbunker) kuratorisch betreut.
Um die Umsetzung des anspruchsvollen Projekts als nachhaltige Gesamtmaßnahme sichern zu
können, bedarf es der Schaffung einer auf den Zeitraum von vier Jahren befristeten Stelle im Umfang
von 1 VK.
Stellungnahme DiP: Die Schöller-Stiftung fördert die Sanierung und Neukonzeption des Fembo-Haus mit 1 Mio. Euro
(Gesamtkosten der Maßnahme 1,7 Mio. Euro im MIP eingeplant). Eine Förderung der Personalkosten
wurde jedoch ausgeschlossen. KuM kann die Maßnahme ohne zusätzliche Personalressourcen nicht
stemmen, da die vorhandene Stelle mit dem laufenden Betrieb ausgelastet ist. Dieser soll während
der Sanierungsphase weiterlaufen, so dass für die Neukonzption eine befristete Stellenschaffung mit
einem Fristvermerk 12.26 befürwortet wird.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 40 von 210
373
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2325
Weiterentwicklung des Strukturprojekts „Arbeiterkultur und Industriekultur in der
Region/Projekt im Schleudergang“
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
38 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 REGISTRAR/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25
Der Stellenbedarf ist notwendig im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Strukturprojekts
„Geschichte und Zukunft von Arbeit und Industriekultur“ der Bewerbung um den Titel der
Europäischen Kulturhauptstadt N2025: Das Museum war mit seiner Gründung ein früher Leuchtturm
neuer Geschichtsarbeit, bedarf jedoch nach mehr als 30 Jahren einer grundsätzlichen
Neukonzeption. Die dringend notwendige Brandschutzsanierung 2023, die ein Ausräumen des
gesamten Museums erfordert, bietet die Möglichkeit, ein neues Ausstellungskonzept zu erarbeiten.
Mit der neuen Dauerausstellung wird das Museum zu einem Wissens- und Kommunikationsort für die
Stadt Nürnberg („Third Place“). Durch die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren der
Industriekultur (u.a. im partizipativen Oral-History-Projekt „Im Schleudergang“ zur Strukturwandelzeit
1970-2020) wird das Museum gleichzeitig zum Mittelpunkt der regionalen industriekulturellen Szene.
Die Neukonzeption des Museums und die damit verknüpften Planungen zu einer neuen Erzählung der
Geschichten der Arbeiter/innen und der Industriekultur in Nürnberg und der Region stehen auch in
direktem Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt Partizipation und Migration in der
Nürnberger Stadtgeschichte (ParMi… Nürnberg), der von Av zukünftig gesetzt werden soll.
Stellungnahme DiP: Die Fortführung der Kulturhauptstadtprojekte im Rahmen der Strukturprojekte und Verstetigung der
Kulturstrategie sowie die Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv sind wünschenswert und
nachvollziehbar. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher
Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, ebenso fehlt es an
belastbaren Aussagen bezügl. Drittmittelförderung. Unter diesen Rahmenbedingungen kann eine
zusätzliche Bereitstellung von Stellenkapazitäten nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 41 von 210
374
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2326
Aufstockung der Reinigungskapazitäten im Spielzeugmuseum
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
39 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,12 REINIGUNGSKRAFT 4.822 € 4.822 € E 2 0 € 0,12
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Dem Spielzeugmuseum wurden vier Wohneinheiten in der Karlstraße 17 zur Nutzung überlassen.
Aktuell sind noch zwei Wohnungen (1. OG und 3. OG) zu Wohnzwecken vermietet. Nach Auszug der
Mieter gehen auch diese an das SpM zur Nutzung über. Die Gesamtfläche der bereits genutzten
neuen Kooperations-, Büro- und Verwaltungsräume im 1. OG und 4. OG beträgt ca. 112 qm.
Außerdem ist aufgrund der Covid-19 Pandemie ein erhöhter Reinigungsaufwand entstanden.
Stellungnahme DiP: Der erhöhter Reinigungsaufwand aufgrund der Covid-19 Pandemie und der Flächenmehrung wird
anerkannt. Die Aufstockung der Personalkapazitäten ist allerdings nicht erforderlich, die Leistungen
können durch eine Fremdvergabe erledigt werden. Die Finanzmittel werden im K1-Budget zur
Verfügung gestellt. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht
begutachtet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 42 von 210
375
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2328
Erschließung von Stiftungsarchivalien
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
40 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtarchiv
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,20 SACHBEARBEITER/IN 13.489 € 489 € E 9b 13.000 € 0,01
Vorschlag: 0,20 SACHBEARBEITER/IN 13.489 € 489 € E 9b 13.000 € 0,01
mit Deckung, Z-Vermerk
Die Erschließungsleistung, die schon seit dem 20. Jh. durch Drittmittel der Stiftungsverwaltung
finanziert wird, wurde früher durch sog. Werkstudentenmonate erbracht. Die Möglichkeit der
Anstellung von Studenten existiert seit mehreren Jahren nicht mehr. In den letzten Jahren wurden
die Aufgaben mittels Werkverträgen vergeben, z. T. auch für die Verbesserung des
Verpackungszustands durch Ankauf hochwertigen Verpackungsmaterials und für externe
Restaurierungsleistungen.
Stellungnahme DiP: Der Bedarf, Stiftungsarchivalien in Eigenleistung zu erschließen, ist nachvollziehbar. Für diese
Aufgabe wurde daher bereits in 2021 eine budgetfinanzierte Beschäftigung beantragt und genehmigt,
diese soll nun verstetigt werden. Die Haushaltsmittel sind vorhanden, die Stellenkapazitäten werden
mit einem Zuschussvermerk zur Verfügung gestellt. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität
wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 43 von 210
376
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2327
Partizipation Migration Oral History
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
41 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtarchiv
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Der im Stadtarchiv Nürnberg seit 2006 bestehende Forschungsschwerpunkt Migration wurde im Zuge
der Kulturhauptstadt-Bewerbung um die Projekte Menschen machen Stadtgeschichte und
Perspektivwechsel erweitert, die bis zum 31.12.2019 befristet waren, methodisch und inhaltlich
jedoch den Boden für eine intensive Bearbeitung bis zum Kultuthauptstadtjahr 2025 bereiteten. Die
nunmehr erzielten methodischen und inhaltlichen Kenntnisse bilden derzeit den Stand der
Forschung zum Thema ab. Der politische Wille zur Fortführung der Kulturhauptstadtprojekte wurde
bereits erklärt und trifft damit die Linie der Kulturstrategie. An der Kompetenz von Av zu diesen
Themen war auch über die Dienststelle selbst hinaus Bedarf angemeldet worden: Namentlich KuM
hatte hier zu Projekten vornehmlich des Museums Industriekultur, aber auch des Stadtmuseums im
Fembohaus Interesse geäußert.
Bei Av soll daher eine Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung und deren zeitgemäße
Archivierung entstehen, die in der Lage ist, andere Dienststellen im Bereich von 2.BM bei Oral-
History-Projekten zu unterstützen, eine Infrastruktur für die Archivierung von deren Ergebnissen
bereitzustellen und die drei partizipativen Ansätze in der mündlichen Überlieferung bei Av zu einem
zusammenzulegen. Gemeinsam ist diesen drei Initiativen das partizipative Element, in dem nicht nur
anbietend, sondern auch aufsuchend der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen wird,
um ihnen die Relevanz ihrer ganz persönlichen Geschichte für die Geschichte der Stadt insgesamt zu
verdeutlichen. Diese Kompetenzstelle soll sich bei Av der der gesamten Zielgruppe von Menschen
machen Stadtgeschichte öffnen, dabei Personen mit Migrationsgeschichten jedoch ausdrücklich
einladen
Stellungnahme DiP: Für die oben genannten Projekte im Kontext der Historischen Bildungsarbeit und
Migrationsforschung stand bis Ende 2019 eine teilweise durch Stiftungsmittel finanzierte Stelle zur
Vefügung. Die geschilderten Gründe für eine dauerhafte Implementierung einer Kompetenzstelle für
mündliche Überlieferung sind durchaus nachvollziehbar. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich
der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die Fortsetzung der Kulturhauptstadtprojekte in den
kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, auch ist keine Drittmittelfinanzierung gegeben.
Vor diesem Hintergrund kann die beantragte Stellenschaffung nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
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377
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2315
Aufgabenmehrung bei Verwaltungstätigkeiten für die Frauenintegrationskurse im
Südpunkt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
42 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,23 VERWALTUNGSKRAFT 11.680 € 0 € E 5 11.680 € 0,00
Vorschlag: 0,23 VERWALTUNGSKRAFT 11.680 € 0 € E 5 11.680 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Zuschussvermerk
Durch gestiegene administrative Anforderungen seitens des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge als Drittmittelgeber und teilweiser Digitalisierung des Angebots wie auch infolge des
Generationenwechsels erfordert die Verwaltung der Integrationskurse erhöhte Personalkapazitäten.
Stellungnahme DiP: Der erhöhte Personalbedarf wurde schlüssig erläutert und ist nachvollziehbar. Die Stellenkapazitäten
werden mit einem Zuschuss-Vermerk versehen. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird
befürwortet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F
12.22).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 45 von 210
378
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2317
Inklusion auf dem Erfahrungsfeld
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
43 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,30 MITARB. ERFAHRUNGSFELD, SAISONKRAFT 15.234 € 15.2 34 € E 5 0 € 0,30
Vorschlag: 0,30 MITARB. ERFAHRUNGSFELD, SAISONKRAFT 15.234 € 15.2 34 € E 5 0 € 0,30
Antrag: 1,00 SONDERPÄDAGOGE/IN 68.003 € 68.003 € S 11b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SONDERPÄDAGOGE/IN 34.002 € 34.002 € S 11b 0 € 0,50
ohne Deckung
Im Oktober 2017 wurde dem Kulturausschuss erstmals ein modular aufgebautes Inklusionskonzept
des Erfahrungsfeldes vorgestellt, das auf dem erfolgreichen Konzept seines Dunkelbereichs gründet
und den Inklusionsgedanken auch an anderen und neuen Stationen des Erfahrungsfeldes sichtbar
und erfahrbar werden lassen könnte. Ziel des Erfahrungsfelds ist es dabei, das Miteinander von
Menschen mit und ohne Behinderung als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar zu
machen und damit ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander
zu etablieren.
Der Kulturausschuss hat das Konzept im Oktober 2017 positiv begutachtet, zusätzliche
Personalkapazitäten dafür wurden bislang jedoch nicht geschaffen. Seit der ersten Behandlung im
Kulturausschuss hat das Thema Inklusion im gesellschafts- und kulturpolitischen Diskurs nochmals
an Bedeutung gewonnen.
Stellungnahme DiP: Letztendlich besteht der Inklusionsgedanke auf dem Erfahrungsfeld aus 2 Bausteinen. Zum einen soll
möglichst der barrierefreie Zugang für Besucher/innen ermöglicht werden und zum anderen soll
Inklusion auch im Personalbereich gelebt werden. Gerade beim Besuch des Dunkelbereichs wird
eindrucksvoll erfahrbar, wie Menschen mit Behinderung den fehlenden Sinn durch Ausbau der
Fähigkeiten anderer Sinne ausgleichen. Diese Stationen können nur von Menschen mit
Sehbehinderung betreut werden. Grundsätzlich wird das vorgelegte Konzept, um
gesellschaftspolitische Entwicklungen mit allen Sinnen (teils auch spielerisch) zu erleben, inhaltlich
sehr begrüßt. Um weitere Stationen anbieten zu können, wurden 0,30 VK für die Ermöglichung der
Stationenbetreuung durch einen Menschen mit Behinderung und 1 VK zur Betreuung der
Mitarbeitenden mit Behinderung und der konzeptionellen Weiterentwicklung beantragt. Eine
Ausweitung und Umsetzung der Inklusion aufs Erfahrungsfeld ist nur mit entsprechenden
Personalkapazitäten möglich.Für die Betreuung der Mitarbeitenden wird allerdings eine Kapazität im
Umfang einer Halbstelle als ausreichend erachtet, in Summe wird daher die Schaffung von 0,8 VK
befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 46 von 210
379
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2321
Sachbearbeitung im Bereich allgemeine Verwaltung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
44 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50
ohne Deckung
Die Arbeitsbelastung im Buchungsbereich hat in den letzten Jahren durch zusätzliche Aufgaben (z.B.
Kulturwerkstatt, EU-Projekte, Z-Bau, Mubikin) deutlich zugenommen, ohne dass entsprechende
Kapazitäten dafür bereitgestellt wurden. Durch Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Kulturstrategie werden zusätzlich Arbeiten für den Buchungsbereich erwartet, die mit dem derzeit
vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden können, schon jetzt werden Rechnungen nicht
mehr rechtzeitig gebucht.
Eine halbe Verwaltungsstelle wurde im Jahr 2015 zur neuen Einrichtung Kulturbüro Muggenhof
transferiert, da der Bedarf bei der Abteilung Verwaltung damals noch mit dem vorhandenen Personal
abgedeckt werden konnte und im Kulturbüro dringend eine Verwaltungskraft benötigt wurde.
Zudem sind zusätzliche Verwaltungskapazitäten für die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten
erforderlich; dieses Aufgabenfeld hat sich durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung
stark ausgeweitet und kann nicht mehr mit den bisherigen Kapazitäten erledigt werden.
Und letztlich hat sich der Aufwand für die verwaltungsmäßige Betreuung von KuF-Projekten
insgesamt stark ausgeweitet, auch hier sind zusätzliche Stunden nötig.
Die Kapazitäten sollen auf verschiedene Stellen verteilt werden.
Stellungnahme DiP: Beim Amt für Kultur und Freizeit stehen zentral für Verwaltungsaufgaben inklusive der
Verwaltungsleitung 8,11 VK zur Verfügung. Die Aufgabenmehrung im fachlichen Bereich hat in den
letzten Jahren auch zu einer Verdichtung der Aufgabenbelastung im Verwaltungsbereich geführt.
Daher ist die Erforderlichkeit für zusätzliche Stellenkapazität in diesem Bereich nachvollziehbar. Die
Schaffung der beantragten Halbstelle wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 47 von 210
380
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2316
Infotheke Gemeinschaftshaus Langwasser
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
45 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN INFOTHEKE 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1 ,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Im Jahr 2021 wird das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten
Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten und Außenbereichen wie
Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und von
Teilhabeangeboten angestrebt. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshauses Langwasser
sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der
Personalbedarf detailliert vorgestellt.
Stellungnahme DiP: An der Infotheke soll die Erstinformation, Weiterleitung von Anliegen und Angaben zu Programm und
Räumen des Gemeinschaftshaus Langwasser erfolgen. Dies wurde nachvollziehbar dargestellt. Eine
Besetzung der Infotheke während der gesamten Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis
22:00 Uhr und Samstag außerhalb der Schulferien von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr muss auch unter
Einbeziehung der kultur- und sozialpädagogischen Fachkräfte und Bibliotheksmitarbeiter/innen
erfolgen. Es wurde zum Haushalt 2021 eine Vollkraftstelle für die Infotheke geschaffen, diese
erscheint zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend. Eine belastbare Personalbemessung kann erst
erfolgen, sobald nach einem angemessenen Zeitraum ausreichende Erfahrungswerte vorliegen. Die
Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 48 von 210
381
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2318
Kulturpädagogik im Gemeinschaftshaus Langwasser
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
46 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Im Jahr 2021 wird das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten
Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten wie Öffnungszeiten wird darin
der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und der von Teilhabeangeboten angestrebt.
Gleichzeitig wurden im Rahmen des drittmittelgeförderten Modellprojekts #LNGWSSR zahlreiche
Projekte aufsuchender Kulturarbeit im öffentlichen Raum (bes. Langwasser Nord) angestoßen, um
die Stadtteilbevölkerung vor Ort zu Teilhabe an und eigener Gestaltung von Kultur vor Ort
einzuladen. Diese Maßnahmen können – nach Ende der Förderung in 10/2022 - ohne weitere
personelle Ressourcen nicht weitergeführt werden können.
Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshaus Langwasser sind daher dauerhafte
Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf
detailliert vorgestellt.
Stellungnahme DiP: Für die Planung, Organisation und Durchführung partizipativer Kultur- und
Informationsveranstaltungen sowie von Teilhabeangeboten, der Koordination und Betreuung des
neuen Ausstellungskonzepts und der aktiven Nutzung des Foyers des Gemeinschaftshauses
Langwasser, für eine erweiterte Stadtteil- und Gremienarbeit und die Umsetzung einer
nutzer*innenorientierten Öffentlichkeitsarbeit sind Personalkapazitäten erforderlich. Bisher sind
inklusive der Leitung 2,64 Stellen im kulturpädagogischen Bereich vorhanden, die für eine
Angebotsausweitung im Gemeinschaftshaus Langwasser nicht ausreichen. Eine dezidierte
Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die kommenden
Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, ebenso fehlt es an einer Drittmittelförderung.Unter diesen
Rahmenbedingungen kann die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazität nicht befürwortet
werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 49 von 210
382
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2319
Stadtteilkulturprojekt KommVorZone (Mobile Angebotsstrukturen)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
47 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 PROJEKTLEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN 9.151 € 9.151 € E 3 0 € 0,20
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Weiterentwicklung der soziokulturellen Stadtteilarbeit der Kulturläden ist ein Strukturprojekt im
Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung und wird bereits mit Mitteln der Kulturhauptstadtbewerbung
im Sommer 2021 umgesetzt.
Nach der Modellphase soll die Arbeit der „KommVorZone“ vorrangig in sozial benachteiligten
Stadtteilen stattfinden, in denen häufig weniger kulturelle Angebote vorgehalten werden. Durch
aufsuchende Angebote bringt die Plattform Austausch und Kultur direkt zu den Menschen und
ermöglicht durch direkte, kleinteilige Partizipation vor Ort neue Formate und innovative Ansätze der
Stadtteilkulturarbeit. Lokale Bedarfe und daraus entwickelte Veranstaltungen werden
niedrigschwellig und diversitätssensibel mit der Stadtteilbevölkerung erarbeitet und gemeinsam mit
AkteurInnen der lokalen freien Szene auf der Plattform im öffentlichen Raum umgesetzt.
Hierdurch entsteht ein Forum im öffentlichen Raum, das in der Lage ist, neue und marginalisierte
Zielgruppen zu erschließen, vielfältige Akteure der Stadtgesellschaft einzubinden und gemeinsam
Angebotsstrukturen temporär bereitzustellen. In Stadtteilen ohne Einrichtung von KuF dient das
Projekt darüber hinaus zur Ermittlung der stadtteilspezifischen Bedarfe in Zusammenarbeit mit der
Bürgerschaft. Dies ist ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht möglich.
Stellungnahme DiP: Für die Bewerbungsphase wurde das Bewerbungsbüro entsprechend mit personellen und
finanziellen Ressourcen ausgestattet. Aus den Finanzmitteln des Bewerbungsbüros konnte im
Rahmen budgetfinanzierter Beschäftigungen auch temporäre Personalkapazität für Strukturprojekte
bewilligt werden. KuF beantragt nun unbefristete Personalkapazität für ein derartiges Strukturprojekt
über 2021 hinaus. Eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher
Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor. Vor diesem Hintergrund
kann die Schaffung der beantragten Kapazitäten nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 50 von 210
383
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2320
Sachbearbeitung Migrantenvereine/ Transkultur
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
48 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Arbeit mit Migrantenvereinen einschließlich der Vergabe von Zuschüssen ist seit langer Zeit eine
Aufgabe von KuF. In den letzten Jahren sind die Anforderungen durch die Neugründung und das
verstärkte Engagement von Vereinen, z.B. im Bereich der Flüchtlingsarbeit,stetig angestiegen. Der
Wunsch nach verstärkter Unterstützung und vermehrte Anfragen anderer städtischer Dienststellen,
die den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Vereinen suchen, haben darüber hinaus zu einer
zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt.
Gerade auch im Zug der Kulturhauptstadtbewerbung und der Kulturstrategie sind die Kontakte und
Netzwerke des Inter-Kultur-Büros stark gefragt. Durch zwei drittmittelfinanzierte Projekte (House of
Resources, samo.fa) waren in den letzten zwei Jahren 1,5 Stellen finanziert, mit denen die genannten
Aufgaben wahrgenommen werden konnten. Die Förderung ist ausgelaufen. Durch die Projekte
konnten eine Reihe von Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen umgesetzt werden, die
voraussichtlich nachhaltig wirken. Dennoch bleibt auf längere Zeit – gerade auch im Hinblick auf die
Kulturhauptstadtbewerbung und auf die Handlungsfelder der vom Kulturausschuss beschlossenen
Kulturstrategie – ein Bedarf an zusätzlichen Personalkapazitäten bestehen.
Stellungnahme DiP: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Verstetigung einer bis Ende 2019
drittmittelfinanzierten Stelle für die Arbeit mit Migrantenvereinen und zur transkulturellen Öffnung.
Im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Fortsetzung der Kulturhauptstadtprojekte
als Strukturprojekte sollte es nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende
Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit
bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote
ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.
Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden, dieser liegt noch nicht vor. Die Schaffung
der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 51 von 210
384
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2331
Aufgabenzuwachs in der Abteilung Tafelhalle, Katharinenruine, Festivals
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
49 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,13 FACHTEAMLEITER/IN 10.367 € 10.367 € E 11 0 € 0,13
Vorschlag: 0,13 FACHTEAMLEITER/IN 10.367 € 10.367 € E 11 0 € 0,13
Antrag: 0,10 SB KULTUR-/ PROJEKTMANAGEMENT 7.975 € 7.975 € E 11 0 € 0,10
Vorschlag: 0,10 SB KULTUR-/ PROJEKTMANAGEMENT 7.975 € 7.975 € E 11 0 € 0,10
Antrag: 0,50 SB PROGRAMMKOORDINATION 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0 ,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Im Bereich Tafelhalle sind geringe Aufstockungen von Stellenkapazitäten erforderlich:
- Für die künstlerische und geschäftsführende Leitung (Fachteamleitung) der Veranstaltungshäuser
Tafelhalle und Katharinenruine sowie für Festivals ist die Aufstockung um 0,13 VK auf eine volle
Stelle erforderlich. Gestiegen ist der Aufwand für und die Anzahl der Koproduktionen mit freien
Künstler/innen und Ensembles in den Bereichen Tanz, Theater und Musik.
- Für die Beratung und Begleitung von freien Künstler/innen und für die Konzeptentwicklung von
Koproduktionen, für Antragsstellungen und Drittmittelaquise ist eine Aufstockung der Stelle für
Kultur- und Projektmanagement um 0,10 VK auf eine Vollstelle erforderlich. Die Betreuung der
Netzwerke für Drittmittel, die in hohem Maße für die Förderung der „freien Szene“ von Bedeutung ist,
verursacht hierbei einen wesentlich größeren Aufwand als bisher.
- Für die Konzeption und Betreuung von neuen Vermittlungsangeboten (Stelle
Programmkoordination) liegt der ermittelte Bedarf ebenso bei einer Vollstelle, aktuell sind hierfür 0,5
VK vorgesehen (z.B. kam das Bürgerensemble mit freien Künstler/innen hinzu).
Die Grundlagen für diese Erhöhungen sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen
erzielt werden konnten. Zudem hat sich der öffentliche und (kultur-) politische Druck auf die
Verwaltung verstärkt, die Entwicklung der freien Künstler/innen stärker zu fördern und deren
Sichtbarkeit zu erhöhen.
Stellungnahme DiP: Die Anzahl der Koproduktionen hat sich von 9 in 2017 auf 15 ab 2019 erhöht, da seit 2018 auch in der
Katharinenruine Koproduktionen stattfinden. Dadurch ist auch der Personalaufwand für Beratung,
dramaturgische Begleitung und Begleitung von Proben und Vorstellungen gestiegen. Der Bedarf der
Aufstockung der Fachteamleitung um 0,13 Vollkraftstellen ist daher nachvollziehbar.
Durch die gestiegene Anzahl der Produktionen erhöht sich der Beratungs- und Managementbedarf.
So waren es 6 Antragsberatungen und -stellungen in 2017 und 17 Antragsberatungen in 2019, die
entsprechende Recherche nach geeigneten Stiftungs- oder Drittmitteln und Foundations zur Folge
haben. Insoweit ist hierfür eine Ausweitung der Personalkapazitaten um 0,1 VK für die
Sachbearbeitung Kultur- und Projektmanagement angezeigt.
Künftig werden die Vermittlungsangebote analog und digital aufbereitet werden müssen, eine
Personalaufstockung im Umfang von 0,5 VK ist hier aber nicht nachvollziehbar begründet.
In Summe werden daher 0,23 VK zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 52 von 210
385
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2330
Leitung des Bereichs Technik
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
50 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 TECHNISCHE/R LEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Das Kunst-Kultur-Quartier sieht drei Gründe für eine Stellenschaffung:
Quantitative Mehrung: mit der Wiedereröffnung des Künstlerhauses in 2022 erhöhen sich mit einem
Quadratmeterzuwachs von ca. 800 qm sowie der Möglichkeit der Doppel- und Mehrfachbespielung
der Veranstaltungsräume (eines der Hauptziele der Generalsanierung) die zu steuernden
Veranstaltungstage um ca. 150 p.a.; die dafür erforderlichen Stellenkapazitäten sind nicht vorhanden.
Qualitative Mehrung: die qualitativen Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik und vor
allem der mit der Veranstaltungstechnik untrennbar verknüpften Technik in den Bereichen Sicherheit,
Brandschutz, Klimatechnik, Energiemanagement sowie Digitalisierung (z.B. digitale
Übertragungstechniken Bild, Ton, Kino, live streams u. ä.) sind in allen 7 Bühnen- und
Ausstellungshäusern sowie Kinos der Dienststelle grundsätzlich massiv gestiegen und erreichen mit
der Inbetriebnahme des generalsanierten Künstlerhauses eine mit dem bestehenden Personalstand
nicht mehr zu bewältigende quantitative und vor allem qualitative Spitze. Neben der generellen
Entwicklung im Bereich der Veranstaltungs-, Ausstellungs-, Kino- und veranstaltungsbezogenen
Haustechnik (Sicherheit, Klima etc.) tragen auch die sanierten Einrichtungen Kunsthalle (2018 - 2020)
und jetzt Künstlerhaus (2018 - 2022) dazu bei.
Organisationsentwicklung und Struktur: die Installierung einer technischen Leitung für die
Dienststelle vervollständigt die in 2018 begonnene Organisationssentwicklung. In einem
Zwischenschritt wurden die Mitarbeitenden Technik aus der Zuständigkeit der Verwaltungsleitung
gelöst und direkt den Fachteamleitungen zugeordnet. Die erhofften – und nunmehr dringend
erforderlichen – Synergieeffekte stellten sich nicht ein. Mit einer Fachteamleitung Technik, einer
qualitativ höherrangigen Technischen Leitung mit Führungsaufgaben (Personalführung, Dienstplan-
und Ressourcenmanagement, Finanzcontrolling u. ä.) und den bereits bestehenden zwei
Gruppenleitungen der Technik in der Tafelhalle und dem Künstlerhaus würden die gewünschten
sparten- und häuserübergreifenden Synergien herstellbar sein und eine Spitzenentlastung der
operativen Veranstaltungs- und Ausstellungstechniker/innen und Technikmeister/innen erfolgen.
Stellungnahme DiP: Die Stelle einer technischen Leitung für die sparten- und häuserübergreifende Personaleinsatz- und
Budgetplanung ist wünschenswert, zumal die Verantaltungskapazitäten im Künstlerhaus durch die
Generalsanierung zugenommen haben. Diese Kapazitätsmehrung wird anerkannt.
Evtl. lässt sich das gewünschte Aufgabenprofil aber auch im Zuge einer Stellenwertüberpfrüfung
einer vorhandenen Stelle Meister/in für Veranstaltungtechnik realisieren. Dies sollte im Vorfeld
geprüft werden, deshalb kann der Stellenschaffung zum momentanen Zeitpunkt nicht zugestimmt
werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 53 von 210
386
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2329
Digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
51 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 16.861 € 16.861 € E 9b 0 € 0,25
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Der tatsächliche Arbeitsanfall hat gezeigt, dass die erforderliche Ausweitung der digitalen Kultur- und
Öffentlichkeitsarbeit (Stelle: digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit) bei der Neukonzeption des
Künstlerhauses einen höheren Arbeitsanfall hervorruft. Diese Stelle stellt in hohem Maße den
spartenübergreifenden Auftrag an die Dienststelle sicher. Neu ist: Digitale Kulturarbeit muss sowohl
in den Bereichen bildende Kunst (hier vor allem Kunsthaus und Kunsthalle), im Bereich Audience
Development (Künstlerhaus) sowie im Bereich Film (Filmhaus und Thema: digitale Leinwand)
dringend weiter entwickelt werden.
Die Grundlagen für diese Erhöhungen sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen
erzielt werden konnten sowie Erfordernisse einhergehend mit dem Wandel der Kulturarbeit durch
Digitalisierung und veränderte Besucherakzeptanz in der Bürgerschaft.
Stellungnahme DiP: Dem KunstKulturQuartier stehen für die beschriebenen Aufgaben Personalkapazitäten im Umfang
von 0,75 Vollkraftstellen zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in
Richtung Digitalisierung ist originär im Stellenprofil und Stellenumfang enthalten, so dass eine
Stellenschaffung nicht befürwortet werden kann.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 54 von 210
387
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2334
Projekt Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
(ZAQ) - Ausweitung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
52 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle BildungsCampusNürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ZAQ 69.561 € 0 € E 9c 69.561 € 0,0 0
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ZAQ 69.561 € 0 € E 9c 69.561 € 0,0 0
mit Deckung; Fristvermerk F 12.22, Z-Vermerk
Grundlage für den Stellenbedarf ist das im November 2011 vom Bundesrat verabschiedete „Gesetz
zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“,
das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist.
Aufgrund hoher Fallzahlen und der beabsichtigten Erweiterung des Beratungsangebots für klein- und
mittelständische Unternehmen in Nürnberg wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
via IQ MigraNet entschieden, die Anerkennungsberatung personell auszuweiten.
Stellungnahme DiP: Die Ausweitung der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ)
beim BildungsCampus Nürnberg erfolgte bereits zum 01.04.2021 im Zuge einer budgetfinanzierten
Beschäftigung, da die Erweiterung des Beratungsangebotes einen zusätzlichen Personalbedarf
bedingt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher befürwortet. Sie erhält den
Zuschussvermerk Z und den Fristvermerk F 12.22 für die Dauer der sichergestellten Finanzierung.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 55 von 210
388
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2335
Aufgabenmehrung im Personalbereich
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
53 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle BildungsCampusNürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.194 € 27.194 € E 6 0 € 0,50
ohne Deckung
Eine hohe Anzahl an Stellenbesetzungsverfahren (31 in 2019 und 30 in 2020), die stark gestiegene
Zahl der Mitarbeiter (w/m/d) sowie der befristeten Beschäftigungsverhältnisse (30 in 2021) gepaart mit
einer hohen Fluktuationsquote, verursachen einen stetig steigenden Zeitaufwand für
Stellenbesetzungsverfahren, Zeugnisentwürfe, Anträge auf Änderung der Arbeitszeit,
Arbeitsplatzbeschreibungen etc.. Ständig ändernde Anforderungen bedingen immer wieder auch die
Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb des BCN. Dies erzeugt zusätzlichen
Verwaltungsaufwand. Ab 01.09.2020 wurden sukzessive die Verträge über freie Mitarbeit der
Servicekräfte in Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt; je nach Ausgestaltung werden
Rahmenvereinbarungen und/oder Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl abgeschlossen.
Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl sind mit einem hohen Aufwand für das Team Personal durch
die Bearbeitung von Urlaubsanträgen, Arbeitszeitkarten, Krankmeldungen, Berechnung von Soll-
Arbeitszeiten etc. verbunden. Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis z.B. durch die Ausfertigung
von Verträgen und häufigen Diensttausch einen erhöhten Abstimmungsbedarf verursacht. Durch die
Umstellung sind bis dato bereits 31 Personen hinzugekommen, perspektivisch wird von insges. 60
ausgegangen.
Das breite Aufgabenspektrum innerhalb des BCN erfordert einen hohen Steuerungs-, Organisations-,
Abstimmungs- und Koordinationsaufwand. Es sind laufend neue Projekte zu stemmen, Change-
Management-Prozesse zu begleiten und Prozessoptimierungen durchzuführen. Hierfür ist eine
Projektassistenz erforderlich.
Die Aufgaben sollen im Team Personal zu einer Vollkraftstelle gebündelt werden.
Stellungnahme DiP: Der gestiegene Aufwand in der Personalsachbearbeitung aufgrund von Fallzahlensteigerungen ist
nachvollziehbar dargestellt. Die Umstellung der Verträge der freien Mitarbeit der Servicekräfte ist
noch nicht abgeschlossen, dauerhaft wird hier eine Aufgabenmehrung zu verzeichnen sein. Ein
zusätzlicher Bredarf im Umfang von 0,5 VK wird anerkannt. Die Schaffung einer Halbstelle wird
vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 56 von 210
389
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2336
Aufgabenmehrung im IT-Bereich
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
54 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle BildungsCampusNürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50
ohne Deckung
Die gestiegene Anzahl an Mitarbeitenden im BCN führt zu einem erhöhten Aufwand auch im Team
IT/BZ; u. a. sind ein vermehrter Schulungsaufwand für das Kursverwaltungssystem ORBiS, die
Vergabe von Zugriffsrechten etc. zu verzeichnen. Das Thema Datenschutz nimmt mittlerweile einen
erheblichen Zeitanteil ein. Softwareprojekte werden zunehmend häufiger, komplexer und
umfangreicher. Zur Umsetzung weiterer dringend anstehender Aufgaben, wie z.B. der Abbildung von
Beratungsleistungen im Fachverfahren oder der Umstieg auf ein Ersatzprodukt für die vom Hersteller
nicht mehr unterstützte Software vhs.layout werden zusätzliche Kapazitäten benötigt.
Inkompatibilitäten und Softwareausfälle können dazu führen, dass das Kursprogramm des BZ nicht
mehr erstellt werden kann. Die Folge wären Kundenverluste sowie finanzielle Einbußen. Zudem ist zu
überprüfen, ob die Aufgabenerfüllung mit einer zeitgemäßeren Softwarelösung nicht effizienter
erfolgen könnte.
Die Erhöhung des digitalen Reifegrads ist hinsichtlich der fortschreitenden Digitalisierung neue
Daueraufgabe. Angesichts der verstärkten digitalen Durchdringung aller Lebensbereiche und der
tiefgreifenden, zügig verlaufenden Entwicklungen besteht die unbedingte Notwendigkeit, weitere
digitale Angebote einzuführen, die sich andernorts bereits als von den Kunden (w/m/d) akzeptierte
und breit genutzte Standards etabliert haben. Weiterhin muss sich der BCN vorausschauend für die
Herausforderungen einer sich digital transformierenden Welt rüsten.
Die von BCN verfolgte Digitalisierungsstrategie („virtueller BCN“) kann nur erfolgreich umgesetzt
werden, wenn auch personelle Ressourcen im Bereich IT bei BCN/BZ zur Verfügung gestellt werden.
Zudem ist auch die Beschaffung und Betreuung einer CRM-Software als neue Daueraufgabe bei
BCN/IT-BZ angesiedelt. Deshalb werden insges. 39 zusätzliche WAS in diesem Bereich beantragt.
Stellungnahme DiP: Durch den Anstieg der Mitarbeitenden von BCN und die wachsenden Anforderungen der
Digitalisierung reichen die vorhandenen Personalkapazitäten im IT-Bereich nicht mehr aus.
Insbesondere der erhöhte Schulungsaufwand durch die Mitarbeiterfluktuation und der anstehende
Wechsel der Fachverfahren bedingen eine erhöhte Personalausstattung bei BCN. Es wird allerdings
eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet. Die Schaffung einer Halbstelle wird
vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 57 von 210
390
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2333
Leitung für das Fachteam Planetarium
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
55 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle BildungsCampusNürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 LEITER/IN FT PLANETARIUM 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
In der beruflichen und akademischen Bildung kommt den Fächern Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (MINT) eine gesteigerte Bedeutung zu, die auch in Zukunft mit der
Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche noch weiter zunehmen wird. Die Ansiedlung einer
Technischen Hochschule und des Zukunftsmuseums des Deutschen Museums wird diese
Entwicklung unterstreichen.
Als größte kommunale Bildungseinrichtung ist auch der BCN aufgefordert, den Bereich MINT in
Nürnberg stärker zu fördern und einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Personalkapazitäten für den erforderlichen MINT-Schwerpunkt standen nicht zur Verfügung, dennoch
war hier Handlungsbedarf geboten. Deshalb wurden dem Inhaber der Stelle Nr. 420.3042 zum
01.10.2020 in Abstimmung mit dem städtischen Querschnitt neue Aufgaben zur Etablierung einer
Koordinierungsstelle MINT beim BCN übertragen. Mit der Koordinierungsstelle sollen die Akteure im
Bereich der naturwissenschaftlichen Bildungsangebote in der Bildungslandschaft Nürnberg besser
vernetzt und damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung des Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandortes Nürnberg geleistet werden. Die Stelle wurde aufgrund ihres übergreifenden
Aufgabenspektrums zwischenzeitlich als Stabstelle direkt bei der Direktion des BCN angesiedelt und
steht demnach dem Planetarium nicht länger als Fachteamleitungsstelle zur Verfügung.
Aufgrund dieser Veränderung ist die Leitung des Planetariums derzeit direkt bei der
Dienststellenleitung BCN angesiedelt. Nachdem der Dienststellenleitung in Personalunion auch die
Bereichsleitung Bildungszentrum mit insgesamt sechs Fachteams obliegt, ist dort eine dauerhafte
Verortung der Leitung des als Fachteam geführten Planetariums nicht möglich. Die erneute
Installierung einer Fachteamleitung für das Planetarium, das zu den neun Großplanetarien in
Deutschland gehört und jährlich mehr als 75.000 Besuche verzeichnet, ist aus Sicht des BCN
unabdingbar, damit die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung sowie ein adäquater
Veranstaltungsbetrieb mit zahlreichen Kooperationspartnern (w/m/d) sichergestellt werden können.
Stellungnahme DiP: Grundsätzlich ist der Bedarf für eine Fachteamleitung Planetarium aus o. g. Gründen
nachvollziehbar. Insbesondere muss neben dem operativen Geschäft eine konzeptionelle
Weiterentwicklung erfolgen. Jedoch hat BCN im Rahmen eigener Schwerpunktsetzungen die
ursprüngliche Leitungsstelle in eine Stabsstelle für die Koordinierung der „MINT-Fächer“
umgewandelt. BCN ist daher gehalten, die Leitung des Fachteams Planetarium aus eigenen
Stellenkapazitäten zu decken. Die Schaffung einer neuen Stelle kann nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 58 von 210
391
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2337
Aufgabenmehrung im Finanzbereich
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
56 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle BildungsCampusNürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 0,77 SACHBEARBEITER/IN 51.932 € 51.932 € E 9b 0 € 0,77
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Der Ausbau der Angebote, insbesondere im drittmittelgeförderten Bereich, hat ein größeres
Budgetvolumen zur Folge. Waren es im Jahr 2013 lediglich 77 Veranstaltungen, so sind im Jahr 2018
529 drittmittelgeförderte Veranstaltungen zu verzeichnen. Die Planung und Durchführung dieser
Angebote sowie die Beantragung und Abrechnung drittmittelgeförderter Stellen erfordern stets die
Erstellung einer detaillierten Kalkulation sowie ein engmaschiges Projektcontrolling und nicht zuletzt
eine intensive Abstimmung mit Fachteams, der Projekteagentur und den städtischen
Querschnittseinheiten. Die Größe der Dienststelle mit ihren mittlerweile 66 Kostenstellen und 23
Kostenstellenverantwortlichen verlangt nach einer umfassenden Koordination, um die finanziellen
Ziele zu erreichen. Ins Gewicht fällt hier insbesondere die sehr aufwendige Budgetplanung sowie die
unterjährige Steuerung incl. Budgetprognose. Zur besseren Steuerung wurden im Jahr 2015 für den
Bereich BCN/StB Zielvereinbarungsgespräche sowie Controllinggespräche eingeführt. Dies sind
jährlich 16 Gespräche, die zusätzlich zum Bereich BCN/BZ (24 Gespräche) terminiert, vorbereitet,
durchgeführt und nachbereitet werden müssen. Im Rahmen der Umsetzung der Digitalstrategie des
BCN sind im Bereich des Controllings neue Werkzeuge zu erstellen und neue steuerungsrelevante
Größen einzuführen und fortlaufend zu optimieren. Aus genannten Gründen sind zusätzliche
Kapazitäten für den Bereich Finanzen/Controlling erforderlich. Bislang mussten aufgrund von zu
knappen personellen Ressourcen Aufgaben zurückgestellt werden (z.B. interne Fortbildung der
Kostenstellenverantwortlichen, Implementierung Frühwarnsystem, Anpassung der Prozesse für die
Finanzsteuerung, Benchmarking, Detailanalysen, Weiterentwicklung des Bereichs). Perspektivisch
müssen diese Aufgaben jedoch zwingend erledigt werden, um eine effektive Steuerung zu
gewährleisten. Eine zielgerichtete Steuerung ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht
möglich. Eine unzureichende Steuerung kann mit weitreichenden finanziellen Verlusten für den BCN
verbunden sein.
Stellungnahme DiP: Durch den Antstieg des Budgetvolumens von BCN reichen die vorhandenen Personalkapazitäten im
Finanzbereich nicht mehr aus. Insbesondere der drittmittelgeförderten Bereich ist nur mit
Verwaltungsunterstützung abwickelbar, er erfordert ein permanentes Controlling und die
dazugehörige Kommunikation zur Steuerungsunterstützung. Für die genannten
Aufgabenmehrungen wird allerdins eine Erhöhung der Personalkapazitäten im Umfang von 0,5 VK als
ausreichend angesehen. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 59 von 210
392
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2338
Aufgabenmehrung im Bereich der Veranstaltungstechnik
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
57 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle BildungsCampusNürnberg
Geschäftsbereich 2. BM
Antrag: 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECHN. 66.627 € 66.62 7 € E 9a 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss im andragogisch-didaktischen Bereich häufiger IT eingesetzt
werden. So werden Kursräume vermehrt mit Hardware ausgestattet (z.B. interaktive Whiteboards,
Touchscreens, Laptops etc.), neue Softwareprodukte eingesetzt (z.B. vhs.cloud, moodle) sowie
modernere Techniken genutzt (z.B. Livestreaming). Hierdurch ergeben sich längere Rüstzeiten für die
Medienbereitstellung. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit von Störungen, die schnell behoben
werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sicherzustellen. Darüber hinaus
entsteht ein erhöhter allgemeiner Supportaufwand (z. B. Fehlerbehebung, technische Einweisung von
Nutzern (w/m/d), Updates). Für die neu entstandenen Aufgaben wird die Stelle einer Fachkraft für
Veranstaltungstechnik benötigt.
Stellungnahme DiP: Durch die Digitalisierung ergeben sich neue Personalanforderungen und der Bedarf an
Stellenkapazitäten im Bereich der Veranstalungstechnik. Dies wurde nachvollziehbar dargestellt. Eine
fundierte Kapazitätsbemessung ist derzeit allerdings noch nicht möglich, daher wird zunächst für die
genannten Zusatzaufgaben eine Neuschaffung im Umfang von 0,5 VK vorgeschlagen..
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 60 von 210
393
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2170
Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
58 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle 3. Bürgermeister
Geschäftsbereich 3. BM
Antrag: 2,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 110.966 € 110.966 € E 7 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 110.966 € 110.966 € E 7 0 € 2,00
Antrag: 2,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 114.736 € 114.736 € E 8 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 114.736 € 114.736 € E 8 0 € 2,00
ohne Deckung
Der Antrag auf Stellenschaffung basiert auf dem Wunsch der Stadtspitze nach Erweiterung des ADN.
Ziel ist eine stärkere Präsenz des ADN zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls im
öffentlichen Raum.
Stellungnahme DiP: Über die Einführung des ADN wurde im Stadtrat am 22.11.2018 (TOP 9) sowie im Rechts- und
Wirtschaftsausschuss am 08.05.2019 (TOP 2) berichtet und es erfolgte eine positive Grundbewertung.
Da die Akzeptanz gemäß der Rückmeldungen groß und weit überwiegend positiv ist und die
Erwartungshaltung innerhalb der Bürgerschaft ständig wächst, hat, bzw. wird der ADN noch weitere
Aufgaben im Stadtgebiet übernehmen. Der ADN ist in mehreren Teams, die jeweils aus einer
Teamleitung und einem Außendienstmitarbeitenden bestehen, organisiert.
Um dem Wunsch der Stadtspitze gerecht zu werden, ist die Stellenschaffung erforderlich.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 61 von 210
394
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2183
Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
59 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Feuerwehr
Geschäftsbereich 3. BM
Antrag: 1,00 GERÄTEWART/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 GERÄTEWART/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
ohne Deckung
Die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge und Abrollbehälter hat sich erhöht (in 2000: 151, in 2020: 210).
Gründe: Übergabe der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, Notwendigkeit von einsatzspezifischem
Gerät und Fahrzeugen für neue Einsatzkonzepte und Gefahrenpotentiale (Löschwasserversorgung,
Sonderlöschmittel, Dekontamination, Ölschadensbekämpfung, Strahlenschutz, etc.), Zunahme des
Umfangs der prüfpflichtigen Ausrüstung. Hierdurch entsteht ein höherer Ausbildungs-, Prüf- und
Reparaturaufwand. Für viele Einsatzgeräte ist ein Sachkundelehrgang notwendig (Sprungpolster,
(Höhen-)Rettungsgerät, Atemschutz-, Tauchgerät, etc.). Folge: Prüffristen werden nicht immer
eingehalten (teilweise Überziehung um über 1 Jahr), Überprüfungszeiten für Fahrzeuge der
Freiwilligen Feuerwehr von 4 Wochen sind die Regel. In der Ausbildung hat sich die Methodik vom
theoretischen Ansatz auf viele praktische Anteile geändert. Dadurch steigt auch die Anzahl
prüfpflichtiger Atemschutztechnik. Um die Mindestvorhaltung an Atemschutztechnik nicht zu
unterschreiten, müssen Termine für die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen abgesagt
werden. Die Geräteprüfung wird derzeit von Schichtdienstbeamten während der Werkstattzeit
durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich deren Verfügbarkeit aufgrund des erhöhten
Ausbildungsbedarfs für die Fahrzeug- und Gerätetechnik sowie der seit 2006 zugestandenen
zusätzlichen 8 freien Tage stark verringert.
Stellungnahme DiP: Die feuerwehrtechnische Ausrüstung dient dem ordnungsgemäßen Betrieb sowie der Sicherheit der
Dienstkräfte und der zu versorgenden Bevölkerung.
Aufgrund aufwendigerer Prüfalgorithmen und Wartungsintervalle und der Zunahme
feuerwehrtechnischer Ausrüstungsgegenstände sowie der Zunahme der prüfpflichtigen
Atemschutztechnik sind Kapazitätsengpässe entstanden.
Die Mindestanforderungen können derzeit nicht gewährleistet werden.
Für die genannte Tätigkeit wurden in den vergangenen Haushaltsjahren im Rahmen der
unabdingbaren Sonderbedarfe bisher 2,0 Vollzeitkräfte geschaffen, obwohl bereits ein höherer Bedarf
anerkannt wurde.
Die beantragte Personalkapazität ist erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird
befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 62 von 210
395
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2184
Pandemielager der Stadt Nürnberg
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
60 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Feuerwehr
Geschäftsbereich 3. BM
Antrag: 1,00 LAGERIST/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 LAGERIST/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
ohne Deckung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde FW durch die AG Corona damit beauftragt, ein
Pandemielager für die gesamte Stadt einzurichten und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Ziel ist die
Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Stadtverwaltung während einer Pandemie. Dies bedingt die
dauerhafte Vorhaltung von Hygieneschutzartikeln und persönlicher Schutzausstattung, die
regelmäßige Kontrolle von Haltbarkeits- und Verwendungsfristen sowie die fortlaufende Wälzung der
Waren. Des Weiteren ist die Verteilung und Ausgabe an städtische Dienststellen und an externe
Bedarfsträger (z. B. Einrichtungen der Pflege, Hilfsorganisationen, Schulen und Kitas, staatl. Stellen,
etc.) zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Die Feuerwehr hat die dauerhafte Sicherstellung der Lagerlogistik des Pandemielagers (kritische
Infrastruktur) mit ca. 100 unterschiedlichen Artikeln zu gewährleisten. Alle Pandemieschutzartikel, die
für den Pandemiefall vorgehalten werden müssen (z. B. Mund-Nase-Schutz, Desinfektionsmittel,
Handschuhe, Tests, Kittel, etc.), sind in ausreichendem Maße für den stadteigenen Bedarf sowie für
Bedarfe Dritter vorzuhalten, damit sie bei Erfordernis zur Verfügung gestellt werden können.
Die Personalkapazität ist erforderlich. Im Hinblick auf die Bedeutung und Dringlichkeit wurde der
Aufgabenwahrnehmung bereits im Vorgriff auf die Stellenschaffungen im Haushalt 2022 durch
Budgetfinanzierung zugestimmt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 63 von 210
396
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2179
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
61 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Feuerwehr
Geschäftsbereich 3. BM
Antrag: 1,00 SACHB. PRESSE- U. ÖFFENTLICHKEIT. 82.878 € 82.878 € A 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Einsätze der Feuerwehr (FW) sind oft von großem öffentlichen Interesse. Der
Aufgabenschwerpunkt hat sich von der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hin zur Online-
Berichterstattung verlagert. Um alle Alters- und Zielgruppen zu erfassen und anzusprechen, werden
aktuell ein Internetauftritt (Miniweb) und mehrere Kanäle betrieben. Soziale Medien können v. a. die
junge Bevölkerung zeitnah informieren und warnen (z. B. Fenster schließen). Ferner baut FW seit
einigen Jahren, als Ergänzung zu den Warn-Apps des Modularen Warnsystems (MoWaS), ein eigenes
Sirenenwarnnetz auf, um die Aufgabe zur Warnung der Bevölkerung aus § 6 Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz zu erfüllen. Parallel dazu bedarf es zwingend begleitender Maßnahmen
(Verfassen von Warnmeldungen, Verteilung an sämtliche Adressaten, Anlegen eines Infoboards für
eine ggf. aufwachsende Einsatzleitstruktur und Unterstützung des Pressesprechers und der
Einsatzleitung vor Ort).
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung einer qualitativen und kontinuierlichen Informationsbereitstellung auf dem
Stadtportal und den zentralen Social Media-Plattformen sowie zur Weiterentwicklung moderner
Kommunikationskonzepte für städtische Online-Kanäle und der Anpassung der
Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen
digitalen Kommunikationskanälen soll bereits der Ressourceneinsatz im Online-Büro im Amt für
Kommunikation und Stadtmarketing ausgebaut werden.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Bedarf der Feuerwehr sind längerfristig zu
beobachten.
Eine weitere personelle Verstärkung kann deshalb derzeit nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 64 von 210
397
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2228
Überprüfung der Barrierefreiheit für Fachsoftware
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
62 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 0,27 SACHBEARBEITER/IN 21.532 € 21.532 € E 11 0 € 0,27
Vorschlag: 0,27 SACHBEARBEITER/IN 21.532 € 21.532 € E 11 0 € 0,27
ohne Deckung
Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Barrierefreiheit der bei der Stadt Nürnberg eingesetzten
Fachsoftware obliegt aktuell der federführenden Fachdienststelle im Rahmen der
Gesamtprojektleitung bei Neueinführungen/Releasewechseln. Die 2020 überarbeitete DIN EN 301549
(Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und –Dienstleistungen) beschreibt auf 203 Seiten
die diversen technischen Anforderungen, die in Bezug auf die Barrierefreiheit gelten, sowie die
unterschiedlichen Prüfmethoden. Ferner sind weitere Regelwerke, Normen und Gesetze zu beachten.
Ziel ist die Schaffung einer von der Interessenvertretung bzw. den operativen Fachbereichen
unabhängigen Stelle – analog zum Datenschutz oder der Informationssicherheit.
Die Stelle soll bei der Umsetzung der IT-Maßnahmen beratend im Sinne der Barrierefreiheit
unterstützen.
Stellungnahme DiP: Beim Amt für Informationstechnologie gibt es bereits Stellen, die sich mit den Anforderungen an die
Barrierefreiheit von Software auseinandersetzen. Dies bezieht sich jedoch nur auf
Eigenentwicklungen/-programmierungen und nicht auf die marktverfügbaren Produkte Dritter. Die
Eigenentwicklungen stellen allerdings nur ein Bruchteil der bei der Stadt Nürnberg eingesetzten
Software dar. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass der Schwerpunkt bei Neubeschaffungen auf
marktverfügbaren Lösungen liegen wird.
Von Dienststellen oder Geschäftsbereichen ist eine intensive Befassung mit der Aufgabe nicht
leistbar. Dort wird das Augenmerk auf die fachlichen Anforderungen der Software gelegt. Einerseits
fehlt für eine tiefere Kenntnis der einschlägigen Vorgaben (DIN-Vorschriften, Gesetze und Richtlinien)
bei den einzelnen Organisationseinheiten die Kapazität. Andererseits scheint es nur wenig sinnvoll,
dass sich die Bereiche individuell Expertenwissen aneignen, welches nach Einführung erneut veraltet.
Eine zentrale Wahrnehmung dieser Aufgabe für alle Dienststellen bei der Stadt Nürnberg ist sinnvoll.
Daher wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 65 von 210
398
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2378
Auf - und Ausbau des Competence Centers Stellenbewertung im Ref.I/II
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
63 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00
ohne Deckung
Die Stabsstelle Competence Center Stellenbewertung (Ref.I/II-CC) ist zuständig für alle
Bewertungsfragen der gesamten Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe, des Zweckverbands
Kommunale Verkehrsüberwachung, der Beamtenstellen im Kommunalunternehmen (Kh) und
Staatstheater (Th), externe Auftragsbewertungen sowie umfassend für Angelegenheiten des
Stellenplans. Zudem ist Ref.I/II-CC mit der Federführung des Stellenplanverfahrens
(Personalhaushalt), d.h. mit der Steuerung und Koordinierung des Stellenschaffungs- und
Stellenhebungsverfahrens betraut.
Aufgrund der stark gestiegenen Bedarfe Stellenwerte festzulegen und für die Integration der neuen
Themen bezüglich des Stellenplans, werden für den Ausbau von Ref.I/II-CC zusätzliche
Stellenressourcen in der Sachbearbeitung dringend benötigt, um die anfallenden Aufgaben künftig
bedarfsgerecht bewältigen zu können.
Die gestiegene Arbeitsbelastung zeigt sich vor allem an den vorgelegten Stellenwertüberprüfungen
(Tarifrecht, Analytik), die sich um ein Vielfaches erhöht haben (derzeit insgesamt ca. 1.700
Prüfungen), der durchgeführten Bewertungen sowie der erforderlichen Gremienentscheidungen.
Stellungnahme DiP: Ref. I/II-CC ist ein zentraler Knotenpunkt, wenn es um die Schaffung, Bewertung und
Wiederbesetzung von Stellen in der Stadt Nürnberg geht. Daher ist es unerlässlich, dass es so mit
Personal ausgestattet wird, dass es seine Aufgaben zügig und mit der notwendigen Gründlichkeit
erledigen kann.
Die ursprüngliche Personalbemessung im Rahmen des Strategieprojekts 2 ging von anderen
Umständen aus.
So stellt sich in der Praxis heraus, dass bei vielen Stellen die Arbeitsplatzbeschreibungen aufgrund
Alter und Aktualität überarbeitet und dementsprechend neu bewertet werden müssen. Auch der
Aspekt des demografischen Wandels, der sich zunehmend auf die Personalstruktur auswirkt, spielt
eine große Rolle, da immer mehr Beschäftigte altersbedingt in den Ruhestand gehen, was wiederum
eine Nachbesetzung, oft unter Einbindung von Ref. I/II-CC, zur Folge hat.
Um die anfallenden Aufgaben auch zukünftig im Sinne der Stadtverwaltung und Beschäftigten der
Stadt Nürnberg wahrnehmen zu können, wird die zusätzliche Personalkapazität befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 66 von 210
399
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2174
Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
64 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Zentrale Dienste
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 MOBILE/R HAUSMEISTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1, 00
Vorschlag: 1,00 MOBILE/R HAUSMEISTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1, 00
Antrag: 4,00 OBJEKTMANAGER/IN 298.241 € 298.241 € E 10 0 € 4,00
Vorschlag: 4,00 OBJEKTMANAGER/IN 298.241 € 298.241 € E 10 0 € 4,00
Antrag: 2,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 138.709 € 138.709 € E 7 0 € 2,5 0
Vorschlag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 83.225 € 83.225 € E 7 0 € 1,50
ohne Deckung
Seit 2018 wurden zahlreiche Gebäude in die Verantwortung der Hausverwaltungseinheit Kultur-
Soziales-Verwaltung (HVE KSV) übernommen. Zum 01.01.2021 wurden weitere 17
Feuerwehrgerätehäuser sowie erste Gebäude aus dem Geschäftsbereich Kultur und neu in Betrieb
gesetzte Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Das bedeutet insgesamt zusätzliche 33.000 m²
Bruttogebäudefläche (BGF) für den Verantwortungsbereich der HVE, verteilt auf 33 Gebäude.
Nach den umfangreichen Verhandlungen zum Übergang der Hausverwaltung und den notwendigen
Umstellungsarbeiten ab April 2021, geht die Hausverwaltung des Gebäudebestands von BCN, SenA,
BA/N und FW sowie der neu in Betrieb gehenden Jugendamtsgebäude zum 01.01.2022 mit 55.000 m²
(BGF) verteilt auf 18 Gebäude zur HVE über.
Um die sukzessive im Jahr 2021 und 2022 übernommenen Gebäudeeinheiten bewirtschaften und die
geplanten Arbeiten zum Übergang der 65 Kulturgebäude von KuF, KuKuQ und KuM mit 85.559 m²
(BGF) durchführen zu können, benötigt die HVE entsprechend dem Benchmark-Vergleich mit der HVE
Schule und Sport sowie der Kennzahlenvorgaben der KGSt und dem BKPV 4 Stellen für
Objektmanager/innen in Vollzeit, die für jeweils ca. 45.000 m² BGF Bewirtschaftungsfläche die
Betreiberverantwortung übernehmen.
Ein zusätzliches oder stellvertretendes Tätigwerden der vorhandenen Objektmanager/innen und der
Verwaltungskräfte zur Umsetzung des Überführungsauftrages ist nicht möglich. Die
Stellenschaffungen und Besetzungen sind vor Beginn der umfangreichen Überführungsarbeiten
erforderlich.
Stellungnahme DiP: Mit der Übernahme der Gebäude in den Zuständigkeitsbereich von ZD wird grundsätzlich auch das
bisher mit den Aufgaben der Gebäudeverwaltung/-bewirtschaftung betraute Personal zu ZD verlagert.
Häufig können jedoch insbesondere kleinere Kapazitätsanteile nicht eindeutig ermittelt oder aus den
abgebenden Dienststellen herausgelöst werden. Zudem wurden in der Vergangenheit nicht alle
technischen und infrastrukturellen Aufgaben wahrgenommen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist
jedoch beispielsweise im Hinblick auf die Betreiberverantwortung dringend geboten und eine der
grundlegenden Zielsetzungen des Aufbaus der HVE.
Für Objektmanagement-Aufgaben wurden bisher je Vollkraft-Stelle ca. 45.000 m² Gebäudefläche
zugrunde gelegt. Hieraus errechnet sich für 2022 bei einer zu betreuenden Gebäudefläche von ca.
506.000 m² ein Bedarf von insgesamt 11,2 VK (7,0 VK sind bereits vorhanden). Vor dem Hintergrund
des bei ZD derzeit anfallenden erheblichen Zusatzaufwands bedingt durch die Übernahme großer
Gebäudebestände (Festlegen von Zuständigkeiten, Etablierung von Abläufen und Strukturen,
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Seite 67 von 210
400
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2174
Verschaffung eines Überblicks über den Gebäudezustand, etc.) sowie der sich bereits konkret in
Planung befindlichen weiteren Gebäudeübernahmen werden die von ZD beantragten 4,0 VK
Objektmanagement-Stellen als erforderlich angesehen.
Die beantragte Stelle für den Mobilen Handwerker- und Hausmeisterdienst begründet sich im
Umstand, dass bei einer Vielzahl der neu zu übernehmenden Kultureinrichtungen (146.600 m2 BGF,
verteilt auf 75 Gebäude) derzeit keine hausmeisterliche Betreuung zur Verfügung steht.
Die handwerklich notwendigen Leistungen werden daher an Fremdfirmen vergeben, die für
Anfahrten, Fahrzeug- und Maschineneinsatz und Kleinmaterialpauschalen hohe Kosten verursachen.
Das bereits in verschiedenen Sozialgebäuden (vornehmlich Kitas) praktizierte Modell, wonach der ZD-
eigene Mobile Handwerker-/Hausmeisterdienst eine Vielzahl der Reparatur- und Wartungsarbeiten
übernimmt, hat sich als deutlich kostengünstiger und wirtschaftlicher erwiesen. Die beantragte
Stellenschaffung wird befürwortet.
Ferner werden 2,5 VK Verwaltungsfachkraft zur Entlastung und Unterstützung der
Objektmanager/innen beispielsweise durch die Bearbeitung von Störungsmeldungen, Erstellung von
Berichten, Verwaltung von Schließanlagen und Weiterführung der Gebäudedokumentation beantragt.
Derzeit verfügt ZD bereits über 3,0 VK einer entsprechenden Verwaltungskapazität. Unter
Berücksichtigung der im Aufbau befindlichen HVE und den damit stetig wachsenden administrativen
und unterstützenden Aufgaben wird auch die Schaffung zusätzlicher Personalkapazität für
Verwaltungsfachkräfte als notwendig erachtet. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, zunächst
weitere 1,5 VK Verwaltungsfachkraft zu schaffen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
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401
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2282
Ausbau IT-Anwendungsbetreuung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
65 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER 159.499 € 159.4 99 € E 11 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER 159.499 € 159.4 99 € E 11 0 € 2,00
ohne Deckung
Derzeit befinden sich ca. 150 Anwendungen und 90 Hilfstools bzw. Schnittstellen beim Application
Management (AM) der IT in Betreuung bzw. in Eigenentwicklung.
Seitens der Dienststellen gibt es einen erhöhten Bedarf zur Implementierung und Betreuung neuer
Fachverfahren im Rahmen von IT-Maßnahmen.
Es bestehen kritische Anforderungen zur Ablösung technologischer Schulden (von Dienststellen
selbstgebaute Anwendungen auf veralteten Microsoft Access Versionen, Anwendungen auf Visual
Basic 6 etc.) mit bestehenden Kompatibilitätsproblemen (Windows 10) sowie bereits ausgelaufenem
oder kurz-/mittelfristig auslaufendem Herstellersupport (bspw. Oracle 11g, 12.x).
Um auch weiterhin die Betriebsbereitschaft bestehender Fachverfahren sicherzustellen und
zusätzlich Bedarfe der Dienststellen abdecken zu können, sind weitere Personalressourcen
erforderlich.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen des Strategieprojekts 2 wurde die Übernahme von 47 zusätzlichen Fachverfahren
beschlossen, wovon 16 mit dem derzeitigen Personal abgedeckt werden konnten. Weitere 54
Fachverfahren, die derzeit noch in den einzelnen Dienststellen betreut werden, sollen mittelfristig in
die Verantwortung der IT überführt werden.
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Stadtverwaltung, die durch Maßnahmen wie Digitale
Fachstrategien und die Umsetzung des OZG und einer damit verbundenen End-to-End Betrachtung
der zugrundeliegenden Prozesse einhergeht, wird sich die Zahl der durch IT/AM betreuten
Fachverfahren sowie deren Qualität/Anspruch mittelfristig deutlich erhöhen und damit über den im
Strategieprojekt 2 geplanten Rahmen hinaus erweitern. Darunter fallen auch die Anbindung an die
zentrale Service-Plattform "Mein Nürnberg" , auf welcher die Leistungen für die Bürgerinnen und
Bürger angeboten werden.
Um die Funktionalität und die Zukunftsfähigkeit der Anwendungen sicherzustellen, bedarf es
ausreichender Betreuungskapazitäten, was mit den aktuellem Personal nicht möglich sein wird.
Aus diesen Gründen wird die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
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402
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2283
Technische Umsetzung RPA/Process-Mining/Automatisierung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
66 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1, 00
Vorschlag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1, 00
ohne Deckung
Im Rahmen der Strategie „Digitales Nürnberg / Digitale Stadtverwaltung“ wird von DiP das Projekt
„Etablieren eines stadtweiten Geschäftsprozessmanagement (GPM) als Grundlage für
Digitalisierung“ aufgesetzt. Hierbei ist geplant, im Zuge der Einführung eines
organisationsübergreifenden GPM nachhaltig effiziente Prozesse zu realisieren, die
Bürgerzufriedenheit zu steigern und insgesamt einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft zu erzielen.
Um dies zu erreichen, sollen unter anderem IT-Verfahren konzipiert und realisiert werden, um
geeignete Prozesse zu automatisieren (Process Automation) und zu erschließen (Process Mining).
Stellungnahme DiP: Im Kontext der Umsetzung des OZG und der voranschreitenden Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen und interner Prozesse wird seitens DiP das Themengebiet Robotic Process
Automation (RPA) näher betrachtet und in Projekt-/Programmstrukturen überführt. Ziel ist es die
Digitalisierungsrendite zu steigern und bestimmte Verwaltungsabläufe nach Möglichkeit zu
automatisieren. Zur Identifikation geeigneter Prozesse bedarf es neben einer eingehenden Analyse
auch der Daten aus dem Process Mining, um so die Komplexität der einzelnen Prozesse näher
beleuchten und abschätzen zu können. Um die durch DiP erarbeiteten Lösungen zu realisieren,
bedarf es auf Seiten der IT zusätzliche Kapazitäten, um die IT-technische/betriebliche Seite von RPA
unterstützen. Die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten wird aus diesen Gründen befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
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403
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2284
Ausbau DMS-Administration
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
67 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 DMS-ADMINISTRATOR/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 DMS-ADMINISTRATOR/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
ohne Deckung
Das Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist ein strategisches Verfahren, eine Basis-Infrastruktur
der Stadt Nürnberg. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Stadt
Nürnberg insgesamt und der digitalen Fachstrategien der einzelnen Dienststellen. Aktuell sind 3.000
Benutzerinnen und Benutzer an das DMS angeschlossen.
Die Verbreitung des DMS für die elektronische Aktenführung und Geschäftsprozessbearbeitung
wächst stetig. Damit wächst auch der administrative Aufwand und der Supportbedarf wird in der
Zukunft eine dauerhaft hohe Bedeutung haben, da sich sowohl der Funktionsumfang des DMS
weiterentwickelt, als auch immer mehr dienststellenspezifische Lösungen durch
Fachverfahrensintegrationen und spezifische Prozessabläufe zum Einsatz kommen.
Stellungnahme DiP: 2017 wurde eine Stelle DMS-Administrator/in geschaffen. Zum damaligen Zeitpunkt waren 1.800
Nutzer/innen im DMS. Bis heute hat sich die Zahl nahezu verdoppelt und steigt auch weiterhin
deutlich an.
Durch die konsequente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Anbindung weiterer
Fachverfahren und die Entwicklung digitaler Fachstrategien für die Dienststellen und Eigenbetriebe
der Stadt Nürnberg wird die Zahl der User und die Komplexität der Fachanwendung selbst weiter
steigen.
Gerade für die OZG-Umsetzung ist das Vorhandensein des DMS und die Anbindung weiterer
Fachverfahren daran eine wichtige Grundlage.
Weitere Bedeutung erlangt das DMS durch den Umzug der Dienststellen J, SHA, IT, MI und DiP in
"The Q" im Jahr 2024/25. Bis dahin müssen nahezu alle Papierakten digitalisiert, abgelegt und
abrufbar sowie bestehende Fachverfahren angebunden sein.
Bei einer weiter ansteigenden Zahl an Usern besteht die Gefahr, dass zentrale administrative
Dienstleistungen des DMS-Einsatzes nicht mehr zeit- und bedarfsgerecht sichergestellt werden
können.
Aus diesen Gründen wir die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
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404
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2285
IT-Trainer/in DMS, SAP
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
68 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 IT-TRAINER/IN DMS, SAP 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00
Vorschlag: 1,00 IT-TRAINER/IN DMS, SAP 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00
ohne Deckung
Das Dokumentenmanagementsystem (DMS) und SAP sind strategische Verfahren/Basis-
Infrastrukturen der Stadt Nürnberg und wesentliche Bestandteile der Digitalisierungsstrategien der
Stadt Nürnberg.
Aktuell sind 3.000 Benutzerinnen und Benutzer an das DMS angeschlossen.
Mit SAP arbeiten über 3.500 User alleine im ERP-Bereich (ohne HCM).
Das Modell der nebenamtlichen Trainerinnen und Trainer, die häufig nicht in erforderlichem Umfang
bzw. zur erforderlichen Zeit zur Verfügung stehen, ist bei durchgängig hohem Schulungsbedarf
beider Verfahren nicht zukunftsträchtig.
Nebenamtliche Trainerinnen und Trainer sollen künftig zusätzlich eingesetzt werden, um einen
größeren Trainerpool zur Verfügung zu haben und um Spitzen beim Schulungsbedarf auszugleichen.
Stellungnahme DiP: Die Verbreitung beider Verfahren wächst stetig, wobei sich dieser Trend auch in Zukunft weiter
fortsetzen wird.
Durch den Rollout und den laufenden Einsatz beider Verfahren, die technischen und funktionalen
Weiterentwicklungen und neue Releases der Produkte sowie die anhaltende Personalfluktuation
besteht ein permanent hoher Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg.
Auch nach Abschluss des DMS-Basis-Rollouts kann mit einem steigenden Schulungsaufwand
gerechnet werden, da dann sukzessive die fachliche Anbindung, die jetzt ebenfalls bereits läuft, an
Geschwindigkeit gewinnen wird. Dies führt zu einer steigenden Zahl an Usern über die Querschnitts-
und Leitungsfunktionen in den Dienststellen hinaus.
Im SAP-Bereich erfolgt bereits jetzt in Teilen die Umstellung auf S/4 HANA. Diese Umstellung wird
ebenfalls einen massiven Schulungsbedarf nach sich ziehen, da sich sowohl die Oberfläche als auch
Funktionalitäten teils grundlegend verändern werden.
Um einen Schulungsstau und damit einhergehend eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der
Verwaltung zu vermeiden, bedarf es den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten. Die Schaffung dieser
Kapazitäten wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 72 von 210
405
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2286
Betrieb, Erweiterung, Gewährleistung IT-Sicherheit (Firewall)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
69 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 IT-SPEZIALIST NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00
Vorschlag: 1,00 IT-SPEZIALIST NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1, 00
ohne Deckung
Durch die immer höher werdenden Anforderungen an die IT-Sicherheit steigt auch der Aufwand im
Betrieb der Firewall-Umgebung. Auch durch die Zunahme der städtischen Standorte werden immer
mehr Sicherheitsgateways zur kontrollierten Anbindung externer Netze benötigt. Diese müssen
geplant, konfiguriert, installiert und betrieben werden.
Seitens des Informationssicherheitsbeauftragten werden immer höhere Anforderungen an die
Segmentierung von Netzen sowie die Einrichtung von speziellen Sicherheitsklassen gefordert.
Logfiles müssen analysiert und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Nicht zuletzt durch die zunehmende Anzahl an VPN-Anbindungen sowie den stark zunehmenden
Anteil an über VPN angebundenen Teleworkern nimmt der Betriebsaufwand stark zu.
Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren kam es vor allem im Jugend- und Sozialbereich zu einer Steigerung der
angeschlossenen Liegenschaften und deren Einbindung in das städtische Netz. Dies führt zu einem
steigenden Netzausbau und damit einhergehend zu wachsenden Anforderungen an die
Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit.
Die Corona-Pandemie hat die Nutzung mobiler Endgeräte und damit die Einwahl in das städtische
Netz über VPN massiv beschleunigt. In Verbindung mit der Rahmendienstvereinbarung über flexible
Arbeitsformen bei der Stadt Nürnberg wird sich diese Entwicklung verstetigen, was zu einem
dauerhaften Mehraufwand in diesem Bereich führt.
Eine Gewährleistung der IT-Sicherheit ist von grundlegender Bedeutung für die gesamte
Stadtverwaltung. Die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten für die damit verbundenen
Aufgaben wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 73 von 210
406
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2287
Koordination WLAN-Ausbau Jugendamt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
70 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
Bei der Ausstattung der Einrichtungen des Jugendamtes mit WLAN besteht großer Nachholbedarf.
Es soll noch eine große Anzahl an Standorten erschlossen werden. Dazu bedarf es einer detaillierten
Analyse der Standorte, Planung der WLAN-Infrastruktur und Koordination des Rollouts.
Zur Sicherstellung des Jugendschutzes muss eine leistungsfähige und skalierbare Lösung eruiert,
aufgebaut und betrieben werden.
Stellungnahme DiP: Im Bereich des Jugendamtes sind insgesamt 190 Liegenschaften anzubinden, wobei Ende des
Jahres 2021 voraussichtlich 35 angebunden sein werden. Mit einer durchschnittlichen jährlichen
Fertigstellungsrate von etwa 15 pro Jahr würde sich die Zielerreichung mit den derzeit vorhandenen
Kapazitäten noch über ca. 10 Jahre erstrecken.
Weiterhin müssen neben der rein technischen Anbindung und Administration auch die Belange des
Jugendschutzes berücksichtigt werden, was wiederum zu einem höheren Aufwand bei der
Konzeptionierung und Umsetzung technischer Lösungen nach sich zieht.
Eine zeitnahe Anbindung der Einrichtungen des Jugendamtes ist mit den derzeit bei IT vorhandenen
Ressourcen nur schwer möglich, bedarf aber auch von Seiten des Jugendamtes eine Aufstockung
der dortigen Kapazitäten. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen wird der
Schaffungsantrag befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 74 von 210
407
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2288
WLAN-Ausbau
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
71 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 3,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00
Vorschlag: 3,00 IT-SPEZIALIST/IN NETZWERK 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00
ohne Deckung
Die Bedeutung der WLAN Infrastruktur der Stadt Nürnberg nimmt von Jahr zu Jahr zu. Insbesondere
in den Bereichen Verwaltung, Schule und Jugendamt wird ein funktionierendes und performantes
WLAN immer wichtiger. Zwischenzeitlich sind im Stadtgebiet rund 3.000 Accesspoints in Betrieb.
Jedes Jahr kommen bis zu 1.000 weitere Geräte dazu. Für diese muss vorab eine Planung erstellt
werden, die Verkabelung muss koordiniert, die Geräte müssen beschafft und konfiguriert und es
muss die Inbetriebnahme vor Ort durchgeführt werden.
Im laufenden Betrieb entstehen durch die stark zunehmende Anzahl an Geräten ebenso immer
höhere Betriebsaufwände. Die WLAN Infrastruktur muss aktuell gehalten werden, Konfigurationen
und Logfiles müssen ausgewertet werden. Durch die stark zunehmende Anzahl an Endgeräten
entsteht auch ein stark zunehmender Aufwand im Bereich der Fehleranalyse.
Mit der Möglichkeit eines drahtlosen Internet-Zugangs steigt auch immer mehr der Bedarf an einem
sicheren Zugang zum Internet. Insbesondere im Bereich Schule werden leistungsfähige Zugangs-,
Kontroll- und Filtersysteme, insbesondere zum Jugendschutz, benötigt (URL und Contentfilter).
Stellungnahme DiP: Der zügige und konsequente Ausbau der WLAN-Infrastruktur in den Liegenschaften und im
Stadtgebiet der Stadt Nürnberg ist ein Schlüsselfaktor für die Umsetzung des digitalen Lernens an
den Schulen, das mobile Arbeiten der Beschäftigten der Stadt Nürnberg und die Realisierung der
Strategie "Digitales Nürnberg".
Die Zahl der durch IT betriebenen Access Points ist, bei gleichbleibenden Personalressourcen in
diesem Bereich, seit Beginn 2018 von 350 auf 2250 im Februar 2021 angestiegen.
Durch die steigende Gerätezahl nehmen auch die Aufwände im Betrieb und in der Administration zu.
Diese verlaufen nicht linear, sondern unterliegen gewissen Sprungmarken, ab welchen zusätzliche
Kapazitäten notwendig sind.
Die gegenwärtige pandemische Lage hat sehr deutlich aufgezeigt, welche Bedeutung eine
funktionierende Netzinfrastruktur für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und die Arbeit in
einer Verwaltung hat.
Mit den derzeit vorhandenen Kapazitäten würde der flächendeckende WLAN-Ausbau ca. 30 Jahre
benötigen. Um diese Zeitspanne deutlich zu verkürzen wurden bereits organisatorische Änderungen
auch in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen vollzogen.
Eine Ausweitung der Personalkapazitäten in diesem Bereich ist dennoch notwendig, der Antrag auf
Stellenschaffung wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 75 von 210
408
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2289
Ausbau der Modulbetreuung für die Migration nach S/4HANA
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
72 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-FI 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1 ,00
Vorschlag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-FI 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1 ,00
Antrag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-LOG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 MODULBETREUER/IN SKN-LOG 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
In den beiden Teams Finanzwesen und Logistik sind durch Aufgabenzuwächse im Laufe der Jahre
Personalengpässe und Arbeitsrückstände entstanden, die nicht parallel mit erhöhten
Personalressourcen ausgeglichen wurden. Dazu kommt aktuell, dass die erweiterte
Organisationsstruktur bei IT durch das Einziehen der Kundencenter-Ebene und einem beabsichtigten
stärkeren Controlling zu weiteren Aufgaben für die Sachbearbeiter-Ebene in der Modulbetreuung
führt.
Ein inoffizieller Vergleich mit der Stadt Stuttgart zeigt eine weit unterentwickelte Kapazität der
eigenen Personalressourcen bei vergleichbaren Aufgaben.
Stellungnahme DiP: Die Umstellung des derzeitigen SAP-Systems auf SAP S/4HANA wird die Verwaltung der Stadt
Nürnberg über alle Dienststellen hinweg bis voraussichtlich zum Jahr 2028 vor Herausforderungen
stellen.
Prozesse müssen teilweise komplett neu gedacht und entsprechend implementiert werden, bisherige
Transaktionen fallen teilweise weg und werden durch neue ersetzt und es muss geprüft werden
inwiefern die bisherigen selbst vorgenommenen Anpassungen zukünftig noch nutzbar sind.
Bestehende Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen müssen überprüft und teilweise angepasst
werden.
Bereits in der Vorstudie zur Umsetzung zeigte sich, dass der Personalaufwand sehr groß werden wird.
Aktuell können selbst kleine Anpassungen oder Implementierungen nur sehr schwer bzw. nicht
realisiert werden..
Um die Umstellung auf das neue System erfolgreich gestalten zu können, ist eine Ausweitung der
personellen Kapazitäten erforderlich und wird daher befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 76 von 210
409
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2290
Wartungs- und Störungsmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
73 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 SERVICEMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SERVICEMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Im Rahmen der Umsetzung des Sollkonzeptes IT wurde das Servicemanagement etabliert. Dabei hat
sich gezeigt, dass für bestimmte Prozesse noch keine Personalkapazität vorgesehen ist. Dringlich ist
die Schaffung einer Personalkapazität im Bereich des Change Managements. In der IT finden laufend
Änderungen (Changes) im technischen Bereich statt (Update, Patches, neue Konfigurationen,
Inbetriebnahmen). In der Folge steigt das Risiko stark an, dass durch eine unzureichende Planung
und Koordination von (konkurrierenden) Changes Systemausfälle und nicht vertretbare Ausfallzeiten
sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Bürgerdienste entstehen. Gleichzeitig wurde der
weitere Bedarf erkennbar, Personalkapazität für das Incident Management (organisatorischer und
technischer Prozess der Reaktion auf erkannte oder vermutete Sicherheitsvorfälle bzw.
Betriebsstörungen in IT-Bereichen sowie hierzu vorbereitende Maßnahmen und Prozesse) sowie für
die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von IT-Servicemanagement-Prozessen allgemein zur
Verfügung zu haben.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die IT z.B. hinsichtlich der IT-Sicherheit, durch die
zunehmende Digitalisierung, die wiederum zu mehr Verfahren und Systemen führt, der steigenden
Anforderungen der Dienststellen hinsichtlich der Verfügbarkeit der IT und eine erhöhte
Änderungsfrequenz wird das Change Management im Softwarebereich zunehmend komplexer. Die
zunehmende Verknüpfung unterschiedlicher Softwarelösungen mittels teils nachträglich
implementierter Schnittstellen führt zu einer immer komplexeren Umgebung, was den Betrieb und die
Wartung der einzelnen Komponenten anbelangt.
Zur Berücksichtigung dieser Interdependenzen und zur nachhaltigen Sicherstellung der IT-Services
ist es sinnvoll, die Informationen einzelner Bereiche auf einer Stelle zu bündeln. Damit kann
sichergestellt werden, dass notwendige Änderungen an den einzelnen Softwarekomponenten nicht
zu unerwünschten Ausfällen in anderen Bereichen führen.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 77 von 210
410
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2291
Arbeitsplatz der Zukunft (VDI)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
74 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 IT-SYSTEMUMGEBUNGSBETREUER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 IT-SYSTEMUMGEBUNGSBETREUER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
ohne Deckung
Im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsplatzkonzeptes der Zukunft sowie der aus dem Virtual Desktop
Infrastructure (VDI) Projekt erarbeiteten Vorgehensweise zum Bereitstellen von virtuellen
Arbeitsplätzen ist mit erheblichem Mehraufwand für die Weiterentwicklung und die Administration
der derzeit betriebenen Citrix-Umgebungen zu rechnen.
Darüber hinaus garantieren die über Terminalserver bereitgestellten Zugänge für Mitarbeiter/innen im
Homeoffice in Rahmen der Covid19-Pandemie die städtische Handlungsfähigkeit. Bisweilen werden
mit der Umgebung mehr als 1500 Benutzer/innen gleichzeitig versorgt. Hier gilt es, die Zugangsform
IT-sicherheitskonform weiterzuentwickeln und auch künftig bedarfsgerecht zu betreiben.
Neue Anforderungen darüber hinaus sind:
• Entwicklung von Systemumgebungen für virtuelle Arbeitsplätze mit komplexen Anforderungen
(z.B. Einsatz CAD-Software)
• Gewährleistung eines IT-sicherheitskonformen Betriebs von Citrix-Systemumgebungen
• Weiterentwicklung und Betrieb der Authentifizierungslösung Safenet SAS für den Remote-Zugang
Stellungnahme DiP: Die Corona-Pandemie hat zu einer Beschleunigung im Bereich des mobilen Arbeitens und zu einer
wachsenden Zahl an Homeoffice-Arbeitsplätzen geführt. Auch nach einem möglichen Ende der
pandemischen Lage scheint eine Umkehr zu einem Vor-Corona-Stand unrealistisch, was durch die
Rahmenvereinbarung über flexible Arbeitsformen bei der Stadt Nürnberg belegt wird.
Das und die Tatsache, dass mit dem Umzug mehrerer Dienststellen in The Q ein Modellprojekt zum
Arbeitsplatz der Zukunft gestartet wird, führt in den kommenden Jahren zu qualitativ und quantitativ
steigenden Anforderungen bei der Leistungsbereitstellung durch IT.
Ein Bestandteil ist auch die teilweise Umstellung der Arbeitsplätze vor Ort auf VDI, was eine Abkehr
von dem bisherigen Verfahren bedeutet, an jedem Arbeitsplatz einen festen PC vorzuhalten.
Diese zusätzlichen Aufgaben können mit dem bestehenden Personal nur schwerlich zu den bereits
bestehenden Aufgaben wahrgenommen werden.
Die Schaffung zusätzlicher Personalressourcen wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 78 von 210
411
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2292
Umsetzung und Betrieb Digitale Plattformen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
75 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/-IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/-IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
Der Stellenbedarf resultiert aus folgenden Anforderungen:
- Mehrung von Fall- und Benutzerzahlen im Bereich der Systemplattformen Active Directory,
Exchange und Dokumentenmanagement
- Technologische Entwicklungen und Entscheidungen, die die Integration der Systemplattformen mit
Fachverfahren und digitalen Projekten aufgrund der Digitalstrategie der Stadt Nürnberg erfordern
(z.B. Integration Active Directory für Single-SignOn, Mailintegration mit Fachverfahren, Jobsteuerung
durch UC4, Monitoring)
- Technologische Entwicklungen und Entscheidungen, die die Integration der Systemplattformen mit
Clouddiensten (hybride Cloudsysteme) erfordern
- Höhere Sicherheitsanforderungen, die zeitnah bei Aufrechterhaltung des Betriebs und unter
Berücksichtigung der komplexen Schnittstellen umgesetzt werden müssen
- Konzeptionierung, Betrieb und Weiterentwicklung zusätzlicher Plattformdienste wie z.B. Zentrale
Scanplattform
- Sicherstellung der Stellvertretung zu Aufgaben, wo bislang eine Stellvertretung nicht etabliert ist,
wie z.B. bei ContentCollaboration sowie bei den zusätzlichen Aufgaben durch neue Plattformen oder
erweiterten Aufgaben bei der Integration von Clouddiensten.
Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren kam es im Bereich der betriebenen Plattformsysteme zu einer sowohl
quantitativen als auch qualitativen Steigerung der Aufgaben.
Die Zahl der Exchange-Postfächer stieg innerhalb der letzten 5 Jahre von ca. 9.000 auf ca. 14.100 an,
was einer Steigerung von 56% entspricht. Diese müssen konfiguriert und administriert werden.
Ebenfalls zunehmend ist die Vernetzung der einzelnen Systeme untereinander, was durch die
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nochmals an Dynamik gewinnt. Es müssen aufgrund neuer
digitaler Verfahren Schnittstellen entwickelt und administriert werden. Dabei bedarf es jeweils einer
Betrachtung des Einzelfalls.
Hinzu kommt, dass die Privatwirtschaft ihre Strategie bezüglich dem Angebot von On-Premise-
Lösungen ändert und sich mittelfristig auf das Angebot von Cloud-Diensten konzentrieren wird.
Daher muss die Stadt Nürnberg ihre bisherige Haltung in diesem Bereich überdenken und den
externen Gegebenheiten anpassen, was je nach Entscheidung mit einem erhöhten Implementierungs-
bzw. Migrationsaufwand einhergeht.
Gleichzeitig sind bei all diesen Entwicklungen die Anforderungen des Datenschutzes und der
Informationssicherheit zu berücksichtigen und umzusetzen.
Mit den bereits bestehenden Kapazitäten ist ein Schritthalten mit dieser Entwicklung nicht möglich.
Aus diesen Gründen wird die Schaffung der beantragten Stelle befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 79 von 210
412
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2293
Umsetzung und Betrieb Onlinezugangsgesetz (OZG)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
76 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1 ,00
Vorschlag: 1,00 IT-SERVICE-INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1 ,00
ohne Deckung
Mit den aktuell im Team Web Technology Services (WTS) vorhandenen Skills (Wissen & Erfahrungen)
sowie den personellen Ressourcen ist kurz- und mittelfristig ein erfolgreicher Service und IT-Betrieb
des gesamten Aufgabenkomplexes - v. a. im Kontext der aufgrund der OZG-Umsetzung notwendigen
Digitalisierungsstrategie - nicht zu bewerkstelligen. Insbesondere Projekte, mit denen weitere OZG-
Dienste bereitgestellt und in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut werden sollen, werden
einen deutlichen Mehraufwand mit sich bringen.
Um Reputationsschaden für die Stadt Nürnberg abzuwenden und um einen erfolgreichen IT-Service
und -Betrieb für die IT-Online-Services zu gewährleisten, ist der Stellenzuwachs im Team WTS
dringend und unverzichtbar.
Stellungnahme DiP: Das OZG verpflichtet die Stadt Nürnberg bis Ende 2022 die einen Großteil ihrer Leistungen für die
Bürgerinnen und Bürger digital anzubieten. Eine digitale Bereitstellung allein der Anträge (wie bisher)
genügt den Anforderungen des Gesetzgebers nicht. Ziel sind End-to-End digitalisierte Prozesse, die
auch die digitale Weiterverarbeitung der Daten innerhalb der Veraltung ermöglichen. Dazu ist eine
große Zahl an Schnittstellen zu bestehenden Softwarelösungen zu schaffen und teilweise neue
Software zu implementieren und zu betreiben.
Im Rahmen des strategischen Ausbaus der stadtweiten IT-Online-Services ist mit erheblichem
Mehraufwand für die weiterführende Konzeption, den Betrieb, die Administration und systemische
Sicherheit der derzeit bereits in Betrieb befindlichen Web-Technologien sowie der zukünftigen Online-
Service-Lösungen zu rechnen.
Eine zeitnahe und sowohl für den Bürger (m/w/d) als auch für die Verwaltung technisch einwandfreie
Lösung ist mit den derzeitigen Kapazitäten nicht machbar. Die Schaffung der beantragten Stelle wird
befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 80 von 210
413
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2380
Kapazitätserweiterung beim SAP Kompetenzzentrum (SKN)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
77 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 MODULBETREUER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 MODULBETREUER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Personalwirtschaft bei der Stadt Nürnberg hat sich das
Personalamt (PA) entschieden das Thema SAP-Success-Factors insbesondere zu den beiden
Komponenten Beurteilungs- und Fortbildungsmanagement mit SAP weiterzuverfolgen.
Neben den gewünschten Funktionen Beurteilungs- und Fortbildungsmanagement verspricht der
integrative Charakter von SAP-Success-Factors mit dem bestehenden SAP HCM hier Entwicklungs-
und Wartungssynergien in der Umsetzung und im Betrieb.
IT/SKN betreut alle Anwendungen und Module die mit SAP bei der Stadt Nürnberg zu tun haben. Zur
frühzeitigen Begleitung von PA bei diesem hochkomplexen Thema im Zusammenhang mit der
Betreuung der eingesetzten Module von SAP ist zusätzliche Kapazität bei SKN im Team HCM
notwendig. Die vorhandene Personalkapazität ist derzeit nur auf die Erfordernisse des laufenden
Betriebes einschließlich des Projektes PSP/ELAZ ausgerichtet.
Stellungnahme DiP: Da sich das Personalamt der Stadt Nürnberg für die Einführung von SAP-Success-Factors
entschieden hat, ist eine Begleitung durch IT/SKN unerlässlich, da es sich dabei um eine aus
verschiedenen Modulen zusammengesetzte Software für den Human-Ressource-Bereich handelt,
welche über diese auf die in SAP befindlichen Daten zurückgreift.
Diese Schnittstellen müssen geschaffen, in das bestehende System integriert und gepflegt werden.
Die derzeit bei SKN vorhandenen Kapazitäten reichen für die Begleitung und Durchführung des
Einführungsprojekts nicht aus. Auch nach einem Ende des PSP/ELAZ-Projekts und der Überführung
der Aufgaben in den laufenden Betrieb, werden nicht genügend Ressourcen vorhanden sein. Unter
der Berücksichtigung, dass auch das Projekt Success-Factors im laufenden Betrieb Ressourcen
benötigen wird, ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten angebracht und wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 81 von 210
414
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2274
Dienstaufsichtliche Angelegenheiten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
78 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Personalamt
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 82.878 € 82.878 € A 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 82.878 € 82.878 € A 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Die Arbeitsbelastung im Bereich „Dienstaufsichtliche Angelegenheiten und Disziplinarsachen“ (PA/3-
1) hat zuletzt erheblich zugenommen. Seit Oktober 2020 wird bereits versucht, durch veränderte
Arbeitszuteilung die Mehrbelastung abteilungsintern aufzufangen, die Grenze ist hier aber erreicht.
Es nimmt sowohl die Quantität der Fragestellungen als auch deren Komplexität stetig zu. Als Gründe
können hierfür Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung angeführt werden, aber auch
bisher weitgehend unbekannte Fragestellungen (z.B. Mobiles Arbeiten, Homeoffice,
Dienstvereinbarungen im Kontext Digitalisierung, Leistungskontrolle im Kontext Führen auf Distanz
usw.). Zudem führt auch der Anstieg der Beschäftigtenzahl bei der Stadt Nürnberg zu einem Anstieg
der Fallzahlen im Bereich der Dienstaufsichtlichen Angelegenheiten und Disziplinarsachen.
Sowohl bei der Durchführung von Disziplinarverfahren als auch in arbeitsrechtlichen Verfahren (vor
allem in Kündigungsfällen) sind in der Regel sehr umfangreiche Ermittlungs- und Recherchearbeiten
erforderlich. Zu verzeichnen ist in diesem Zusammenhang auch eine erhebliche Zunahme an
Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die zunächst in eigener
Zuständigkeit von den Dienststellen veranlasst wurden (insbesondere Abmahnungen). In diesen
Fällen ist PA/3-1 mit erheblichem Aufwand beratend gegenüber den Dienststellen und soweit
erforderlich unterstützend für das Rechtsamt tätig.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der Neuorganisation von PA (hier: Zusammenlegung der bisherigen Abteilungen PA/6 und
PA/7) und der dadurch bedingten zusätzlichen (Führungs-)Aufgaben für den Abteilungsleiter, kann
dieser die bisher wahrgenommenen Aufgaben aus dem Bereich Dienstaufsicht nicht mehr im
bisherigen Umfang ausüben. Neben der Abteilungsleitung und stv. Abteilungsleitung ist derzeit nur
eine weitere Stelle im Bereich der Dienstaufsichtliche Angelegenheiten und Disziplinarsachen
angesiedelt.
Im Bereich dienstaufsichtlicher Angelegenheiten kommen ganz neue Aufgabenfelder hinzu -
Leistungskontrolle im Homeoffice, Kontrolle und Verstöße im Homeoffice. Die Anzahl der Fälle, in
denen PA/3-1 in den vergangenen Jahren dienstaufsichtlich tätig wurde, lag im Durchschnitt bei ca.
160. Zum Stichtag (23.06.2021) sind für das Jahr 2021 bereits 117 Fälle zu verzeichnen. Die geänderte
Personalzuordnung der Umorganisation wirkt verstärkend.
Neben den kontinuierlich steigenden Fallzahlen im Bereich der zeit- und arbeitsaufwändigen
Disziplinarverfahren ist ein zunehmender Beratungs- und Schulungsaufwand für
Vorgesetzte/Dienststellen nachvollziehbar begründet.
Um den rechtlichen Verpflichtungen unter Einhaltung der engen zeitlichen Vorgaben gerecht zu
werden, wird die Schaffung im Umfang von 1,0 VK befürwortet. Die Stelle ist nach den Vorgaben des
Bayerischen Disziplinargesetzes mit verbeamteten Mitarbeitenden zu besetzen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 82 von 210
415
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2275
Ressourcenerhöhung Personalservice
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
79 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Personalamt
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 269.776 € 269.776 € E 9b 0 € 4,00
Vorschlag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 269.776 € 269.776 € E 9b 0 € 4,00
ohne Deckung; 2,0 VK mit Fristvermerk F 12.22
Der Bedarf für eine Erhöhung der Personalkapazität bei PA/2 ergibt sich aus der aktuellen
Arbeitssituation verbunden mit dem Ausblick auf verschiedene zusätzliche Aufgabenstellungen. Der
fortschreitende Anstieg der quantitativen Arbeitsmenge wird dabei begleitet von einer zunehmenden
Steigerung der qualitativen Anforderungen durch z. B. Zunahme an Rechtsanwaltsschreiben und
Rechtsstreitigkeiten, zunehmende Priorisierung der Personalprozesse durch die Dienststellen wg.
Personalknappheit, komplexere Personalgewinnung. Zum aktuellen Stand (19.04.2021) sind
insgesamt 174 Stellenausschreibungen aktiv und insgesamt ca. 850 Vakanzen in verschiedenen Stati
offen.
Neben den aktuellen Aufgaben ergeben sich aber in naher Zukunft eine Vielzahl an zusätzlichen
Aufgaben, die mit der bestehenden Personalausstattung nicht zu leisten sind bzw. zu
Einschränkungen bei anderen dringenden Aufgaben führen müssen:
• Beurteilungsrunde 2022 - Regelbeurteilung von ca. 1.800 Beamt/innen
• Einführung Elektronische Personalakte - Vorbereitung und Umsetzung
• Einführung Austrittsinterviews - Implementierung von Austrittsinterviews und Maßnahmenableitung
• Pre-Onboarding - frühzeitige Bindung neuer Mitarbeitender, erste Piloten starten in 2021
• Umsetzung von Traineeship, Dualem Studium, Werkstudierenden, zusätzlichen Praktika
Stellungnahme DiP: In der Abteilung "Personalservice" sind die Aufgaben der Personalgewinnung und
Personalbewirtschaftung für alle Mitarbeitenden-Gruppen einschließlich der Nachwuchskräfte sowie
die Aufgaben des Personalmarketings gebündelt. Eine Anpassung der PA/2-Kapazitäten ist
notwendig, um den derzeitigen und künftigen Personalbedarf in der Stadtverwaltung zeitgerecht
decken zu können. Neben der tendenziell wachsenden Mitarbeiteranzahl von 2-2,5% pro Jahr steigt
auch die Anzahl der Personalfälle im Rahmen von Nachbesetzungen oder Vertragsergänzungen bei
bestehenden Mitarbeitenden. Die verschiedenen Angebote zur Anpassung von Arbeitszeit und
Arbeitsort (Teilzeit, Sabbatzeit, Altersteilzeit, Homeoffice etc.) werden vermehrt genutzt. Eine
Entlastung durch verstärkte Digitalisierung der Prozesse wie beispielsweise Einführung der
ePersonalakte und elektronische Workflows ist bereits im Fokus der Dienststelle.
Die anstehenden zukünftigen Aufgaben verbunden mit der in den vergangenen Jahren stetig
gestiegenen Anzahl der Beschäftigten (durch Stellenzuwächse, einen kontinuierlichen Anstieg der
Teilzeitquote und den Anstieg der Anzahl von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen) begründet
eine Erhöhung der Personalkapazität um 2,0 VK für die Sachbearbeitung in der Abteilung 2. Aufgrund
der hohen Anzahl an zusätzlicher Personalrecrutierung für das Gesundheitsamt insb. im Bereich
Kontaktverfolgung sind weitere 2,0 VK verbunden mit einem Fristvermerk F 12.22 nachvollziehbar
begründet. Eine Stellenschaffung in diesem Umfang wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 83 von 210
416
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2276
Projektentwicklung mit Grundsatzcharakter
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
80 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Personalamt
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 42.617 € 42.617 € E 13 0 € 0,50
ohne Deckung
Bei der Bearbeitung grundsätzlicher juristischer Fragestellungen ist sowohl in quantitativer als auch
in qualitativer Hinsicht ein Anstieg in der Aufarbeitung komplexer juristischer Fragestellungen zu
verzeichnen. Sowohl der Bereich des Arbeits- und Tarifrechts als auch der Bereich des
Beamtenrechts sind gekennzeichnet von stetigen Änderungen (sowohl im Rahmen der
Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung). Ebenfalls ist in den letzten Jahren eine Zunahme
von dienststellenübergreifenden Themenkomplexen mit personalrechtlichem Schwerpunkt zu
verzeichnen. Diese Themenkomplexe sind aufgrund der Vielschichtigkeit bei gleichzeitigem
rechtlichem Bezug als Projekte zu bearbeiten. Hierbei ist sowohl eine juristische Aufbereitung als
auch eine Projektleitung notwendig, welche innerhalb einer zentralen Stabsstellenposition
zielgerichtet erfolgen kann. Es erfolgt sowohl eine fachliche Begleitung der rechtlichen
Fragestellungen als auch eine rechtliche Begleitung des Entscheidungsprozesses.
Stellungnahme DiP: Bei übergeordneten Themenkomplexen von grundsätzlicher Bedeutung und gesamtstädtischen
Interesse ist eine ganzheitliche Bearbeitung von der Projektentwicklung bis zur Umsetzung
notwendig. Die Aufgaben der Projektleitung und -steuerung bei dienststellenübergreifenden
Projekten mit personalrechtlichem Bezug liegen u.a. in der rechtlichen Bewertung der
Maßnahmenentwicklung, Unterstützung der beteiligten Akteure und Begleitung des Entscheidungs-
und Umsetzungsprozesses.
Neben aktuellen Themen wie die Umsetzung des neuen Tarifvertrags zum Fahrradleasing stehen
auch Entwicklungsprojekte wie die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos an. Hier sind sowohl
vielfältige rechtliche Themenfelder als auch zahlreiche organisatorische Abläufe neu zu gestalten.
Bei Neueinführungen in bestimmten Bereichen (z.B. mobiles Arbeiten) sind die Neuentwicklungen
auch öffentlichkeitswirksam für Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere im Hinblick auf die Stadt
als Arbeitgeberin. Vor diesem Hintergrund werden 0,5 VK als angemessener Kapazitätsbedarf
befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 84 von 210
417
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2219
Verwaltung städtischer Stiftungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
81 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtkämmerei
Geschäftsbereich Referat I/II
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 0 € E 9b 67.444 € 0,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 0 € E 9b 67.444 € 0,00
mit Deckung
Seit dem Jahr 2014, als die letzte Stellenschaffung in der Stiftungsverwaltung realisiert wurde, hat
sich die Zahl der betreuten Stiftungen um 14 Stiftungen von 47 auf aktuell 61 Stiftungen erhöht. Dabei
hat sich das Aktivvermögen (insbesondere Finanzanlagen und Immobilien) von 225 Mio. € auf 294
Mio. € erhöht. Für jede Stiftung muss ein steuerlicher Jahresabschluss erfolgen und regelmäßig
müssen Wertpapiere neu angelegt werden. Existiert bei einer Stiftung ein Immobilienvermögen, muss
dieses betreut und jährliche Abrechnungen erstellt und geprüft werden.
Stellungnahme DiP: Die Betreuung der Stiftungen und die damit einhergehende Verwaltung des Stiftungsvermögens hat
sich in den letzten Jahre nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ gesteigert.
Nicht nur die gestiegene und voraussichtlich auch weiterhin ansteigende Zahl der Stiftungen und
Zustiftungen sorgt für einen personellen Mehraufwand. Auch ist die Summe des verwalteten
Stiftungsvermögens um 30% gewachsen. Qualitativ müssen die Anlagestrategien in Zeiten niedriger
Zinserträge und einem vermehrten Angebot an Finanzprodukten intensiver geprüft werden, um
Erträge für die vorgesehenen Stiftungszwecke zu erwirtschaften. Dabei ist auch immer die Sicherheit
der jeweiligen Anlageform zu beurteilen und den Marktgegebenheiten anzupassen. Die Erfüllung
dieser Aufgabe nehmen zunehmend mehr Zeit in Anspruch.
Eine Ausweitung der Kapazitäten wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 85 von 210
418
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2254
Stabsstelle Klimaschutzmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
82 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltreferat
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,0 0
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 LEITUNG STABSST. KLIMASCHUTZMANAG. 107.048 € 107. 048 € E 15 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 LEITUNG STABSSTELLE KLIMASCHUTZ 98.261 € 98.261 €E 14 0 € 1,00
Antrag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
ohne Deckung
Stellenwert E 14 als Platzhalter für Leitung Stabstelle Klimaschutz ; nach Klärung des
Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Um die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 und das Ziel der Klimaneutralität der
Gesamtstadt bis zum Jahr 2050 zu erreichen, steht die Stadt Nürnberg vor einer zentralen
Herausforderung. Um diese Herausforderung bewältigen zu können ist es notwendig die
Personalstärke referatsübergreifend deutlich auszubauen. Mit dem Aufbau eines
Klimaschutzmanagements bei der Stadt Nürnberg geht es darum, die Aktivitäten zu bündeln,
strategisch auszurichten und bisher nicht erkannte Einsparpotentiale innerhalb des Stadtgebietes
Nürnberg zu identifizieren. Durch die Stadtverwaltung direkt beinflussbare Einsparpotentiale und
Maßnahmen müssen zeitnah umgesetzt werden. Bei Themenbereichen, die nicht direkt von der Stadt
Nürnberg beeinflusst werden können, ist politische Einflussnahme in bundesweiten und
landesweiten Gremien notwendig. Hierfür bedarf es eines zentralen Stabes im Geschäftsbereich
„Umwelt und Gesundheit“, der die städtischen Aktivitäten koordiniert, bündelt und strategisch
vorantreibt.
Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf
verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich
Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelt und seit Oktober 2014 mit einem
Klimaschutzbeauftragten ausgestattet. Das Klimaschutzmanagement muss nun in alle
Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung integriert werden. Die Koordinierung des Nürnberger
Klimaschutzmanagements verbleibt beim Referat für Umwelt und Gesundheit, kann jedoch mit dem
dort vorhandenen Personal nicht in der beschlossenen Intensität wahrgenommen werden. Vorerst
wird die Schaffung der beantragten Stellen "Leitung Stabsstelle Klimaschutz" und "Projektassistenz"
(jeweils 1,0 VK) begutachtet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema
wird im folgenden Schaffungsverfahren zum Haushalt 2023 nach entsprechender Antragstellung zu
entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 86 von 210
419
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2372
Strategische Gesundheitsplanung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
83 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltreferat
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 32.623 € E 14 65.638 € 0,33
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 28.297 € E 13 56.936 € 0,33
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst", Fristvermerk F
12.26
Die Corona-Krise zeigt, dass die vorhandenen Kapazitäten bei Ref. III nicht dauerhaft ausreichen, um
als Ansprechpartner bei Gesundheitsthemen und Koordinator zu übergreifenden Gesundheitsfragen
zur Verfügung zu stehen. Das Aufkommen an Anfragen aus den politischen Gremien aber auch aus
der Bürgerschaft ist bei Ref. III rapide angestiegen. Daher war nur teilweise eine ziel- und
konzeptgerichtete Bewältigung der Kommunikationsaufgaben möglich. Eine Unterstützung bei der
Öffentlichkeitsarbeit - hierzu zählt auch die Pflege des Internetauftritts sowie Social Media - ist
unabdingbar, um eine bürgerfreundliche Stadtverwaltung zu fördern. Die Mitwirkung in
Arbeitsgruppen in denen Gesundheitsthemen eine wichtige Rolle spielen (FüGK, Integration,
Inklusion, Gender, usw.) gehört genauso zum Aufgabefeld, wie der Kontakt zur Regierung von
Mittelfranken und den Landesbehörden, um schnell agieren bzw. reagieren zu können und die
Anforderungen zu erfüllen.
Stellungnahme DiP: Durch die Corona-Krise wurden viele neue, notwendige Aufgaben sichtbar, die nur durch eine
Stärkung des Personalbestands im Geschäftsbereich optimal abgedeckt werden können. Mit der
zusätzlichen Kapazität soll künftig ein reibungsloser Ablauf in allen Gesundheitsthemen
gewährleistet werden. Daneben rückt immer mehr die Koordination von Gesundheitsprojekten in den
Vordergrund. Der Fokus soll zudem auf der konzeptionellen Entwicklung von Strategien, Bestands-
und Bedarfsanalyse von gesundheitlichen Strukturen, Schwachstellenanalysen und Prognosen sowie
der konzeptionellen Erstellung eines Pandemieplans liegen. Dies ist mit der derzeitigen personellen
Ausstattung bei Ref. III nicht zu bewerkstelligen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird
begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die
anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca.
66,8 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 87 von 210
420
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2255
Aufgabenmehrung im Bereich Verwaltung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
84 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltreferat
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.742 € 27.742 € E 7 0 € 0,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24
Der anhaltende Mehraufwand in der Corona-Bearbeitung, Personalmehrungen im Referat III sowie die
Ausweitung des Bereiche Klimaschutzmanagement machen zusätzliche Kapazität in der zentralen
Verwaltung des Geschäftsbereiches erforderlich. Weiterhin sollen auf der Stelle eine zusätzliche
Unterstützung des Gesundheitsamts sowie die Bearbeitung der zuletzt deutlich erhöhten
Bürgeranfragen und Vorlagen für die Ausschüsse erfolgen.
Stellungnahme DiP: Der akut noch bestehende Mehraufwand durch die Mitwirkung bei der Koordination der
Pandemiebekämpfung sowie die im Nachgang anstehende Überarbeitung der
Organisationsstrukturen im Gesundheitswesen, kann durch Ref. III mit dem vorhandenen Personal
nicht in der erforderlichen Intensität gewährleistet werden. Allerdings lässt sich die zusätzliche
Belastung hinsichtlich des Umfangs und der zeitlichen Dimension nicht zuverlässig bemessen. Die
Schaffung der beantragten Stelle wird daher nur im reduzierten Umfang begutachtet. Sie erhält
zudem zunächst einen Fristvermerk F 12.24, um eine Überprüfung der künftig erforderlichen
Kapazität zu einem späteren, "nach Corona" liegenden Zeitpunkt, möglich zu machen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 88 von 210
421
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2234
Luftreinhalteplanung und Koordination Stab Technik/Umwelt/Digitales
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
85 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung
Große kreisfreie Gemeinden ab 100 000 Einwohnern sind künftig für die Aufstellung von
Luftreinhaltplänen in ihrem Plangebiet zuständig. Erfahrungen im praktischen Vollzug der
Luftreinhaltung bei der Regierung zeigen, dass große kreisfreie Gemeinden aufgrund ihrer Sachnähe
und Ortskunde im Plangebiet selbst die erforderliche hohe fachliche Kompetenz vorhalten müssen,
um die Luftreinhalteplanung in eigener Zuständigkeit durchführen zu können. Ein zusätzlicher
Aufwand entsteht der Kommune mit der Durchführung des Planfortschreibungsverfahrens selbst und
bei der Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen, in denen es um innovative Projekte z.B. im
Mobilitätssektor geht. Zudem ist eine weitere fachliche Unterstützung der Dienststellenleitung und
die fachliche Koordination des (dann) neu gebildeten Stabs Technik/Umwelt/Digitales nötig.
Die fachlich-koordinativen Aufgaben, die derzeit bei der Dienststellenleitung liegen, haben durch die
neuen strategischen Ausrichtungen der Stadtverwaltung (z.B. Pilotdienststelle für verschiedene
Fachstrategien), die ständige Zunahme an Großverfahren (Tennet / TUN / ICE-Werk), eine starke
Zunahme an öffentlichkeitswirksamen Terminen (Online-Termine z.B. mit der Landwirtschaft, Runde
Tische) und Unterstützung der Referentin stark zugenommen.
Stellungnahme DiP: In der Vergangenheit musste das Umweltamt (UwA) bei der Erstellung/Fortschreibung der
Luftreinhaltepläne durch die Regierung lediglich zuliefern. Künftig muss die Luftreinhalteplanung in
eigener Zuständigkeit durchgeführt werden, was zu einem deutlich erhöhten Arbeits- und
Koordinierungsaufwand bei der Dienststelle führt, der mit dem vorhandenen Personal nicht mehr
abgedeckt werden kann.
Zudem ist eine Bündelung fachlich koordinativer Aufgaben auch außerhalb dieses
Schwerpunktthemas erforderlich, um u.a. den strategischen und digitalen Wandel im Umweltamt
voran zu bringen. Es besteht eine breite Kooperationsnotwendigkeit mit anderen Bereichen der
Stadtverwaltung z.B. in Genehmigungs- und Planungsverfahren. Hierfür sind neben technische
Standards auch die Anpassung von Produkten und Dienstleistungen erforderlich. Auch für diese
strategischen übergeordneten planerischen Aufgaben ist eine koordinative Unterstützung der
Dienststellenleitung erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 89 von 210
422
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2232
Fachlicher Artenschutz
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
86 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 0,27 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 23.013 € 23.013 € E 13 0 € 0,27
Vorschlag: 0,27 WISSENSCH. MITARBEITER/IN 23.013 € 23.013 € E 13 0 € 0,27
ohne Deckung
Ein Schwerpunkt der Arbeiten bei UwA/3-2 liegt im Vollzug des nationalen Artenschutzrechts im
Rahmen von z.B. Baugenehmigungen nach §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB), Verfahren nach
Schienenverkehrsgesetz, Bergrecht, Wasser- und Immissionsschutzrecht, Gebäudesanierungen und
Verfahren nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Weiterhin sind im Rahmen vieler Verfahren
eine kontinuierliche fachliche Begleitung, Anpassung und Steuerung sowie das
artenschutzrechtliche Fachwissen aktiv in die Entscheidungsfindung einzubringen (Gutachter,
Regierung von Mittelfranken, Naturschutzverbände, Ref.VI/Stpl., interessierte Öffentlichkeit, etc.). Mit
den neuen Regelungen des Bay. Naturschutz- und des Bay. Immissionsschutzgesetzes zur
„Lichtverschmutzung“ sind zudem weitere neue Aufgaben hinzugekommen.
Stellungnahme DiP: Die beantragte Stundenaufstockung der Stelle Nr. 325.3235 ist auch im Zusammenhang mit dem
immer noch im Aufbau befindlichen Ausgleichsflächenmanagement zu sehen. Die hohe Fluktuation
im Fachbereich, die erschwerte Einarbeitung neuer Kollegen (m/w/d) sowie die zusätzlichen
Aufgaben, auch bedingt durch die anhaltende und insbesondere beschleunigte
Bauflächenentwicklung, machen eine moderate Anpassung der vorhandenen Kapazität notwendig.
Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 90 von 210
423
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2235
Umweltbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
87 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung
Die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Umweltamtes haben sowohl durch Entscheidungen des
Bundes- und Landesgesetzgebers, durch eine wachsende Zahl und Änderung von EU-Richtlinien
sowie dazu erlassener Rechtsverordnungen und ministerieller Ausführungsbestimmungen als auch
durch die Schaffung neuer städtischen Strukturen hinsichtlich Kontrolltätigkeiten im öffentlichen
Raum deutlich zugenommen. Durch die Implementierung und personelle Aufstockung des
Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) sowie durch städtische Kampagnen, welche die
Bevölkerung zu abfallrechtlichen Themen der Müllvermeidung und zur ordnungsgemäßen
Abfallbeseitigung anhalten sollen, wird die politische Absicht verfolgt, der im Stadtbild zunehmenden
allgemeinen Vermüllung, insbesondere im Bereich der Altglas- und Altkleiderstandorte und der damit
einhergehenden Beeinträchtigung des allgemeinen Sicherheitsempfindens der Bevölkerung
entgegenzuwirken.
Stellungnahme DiP: Mit den verstärkten Kontrollen des ADN zum Aufspüren wilder Abfallablagerungen und vor Ort
Ermittlungen zu möglichen Tatverantwortlichen werden bei vorgefundenen illegal entsorgten
Abfällen vermehrt Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen tatverdächtige Personen erstattet,
welche aus den am Tatort vorgefundenen Schriftstücken und Hinweisen erkannt werden. Um das Ziel
der konsequenten Ahndung abfallrechtlicher Zuwiderhandlungen sicherstellen zu können, ist eine
moderate Anpassung der Sachbearbeitungskapazitäten unumgänglich.
Die Schaffung des beantragten Stellenanteils wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 91 von 210
424
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2236
Rechtsvollzug Artenschutz
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
88 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50
ohne Deckung
Der verwaltungsrechtliche Vollzug des Artenschutzes stellt eine umfangreiche und komplizierte
Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis dar. Der Aufgaben- und Delegationsbereich wurde seit der
Änderung bzw. Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen
Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sowie durch eine wachsende Zahl der Änderungen von EU-
Richtlinien sowie darauf erlassener Rechtsverordnungen laufend umfangreicher, die Umsetzung der
Verfahren aufwendiger und dabei zunehmend sensibler.
Stellungnahme DiP: Die Umsetzung der Artenschutzgesetze (BNatSchG, BArtSchV, FFH-Richtline, BayNatschG u.a.) ist in
allen Verfahrensarten wesentlich aufwendiger geworden und erfordert ein hohes Maß an
selbstständiger, rechtsicherer Eigenverantwortung. Die höhere Einstufung von Tieren und Pflanzen
im internationalen Artenschutz nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als Reaktion auf
Raubbau und illegalen Handel sowie die vermehrte Bautätigkeit führen zu einer stetigen Zunahme der
Belastung und ist mit den vorhandenen Kapazitäten kaum mehr leistbar. Allein die privaten Halter
geschützter Tiere nahmen von 2019 auf 2020 um 8,5 % (2.779 auf 3.016) und die Exemplare
geschützter und gemeldeter Tiere um 5,9 % (11.508 auf 12.185) zu. Die Schaffung der beantragten
Kapazität wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 92 von 210
425
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2237
Verwaltung, Zentrale Aufgaben
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
89 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50
ohne Deckung
Zum Haushalt 2019 wurde bei UwA die Kapazität Verwaltungsleitung (1,0 VK, A12) neu geschaffen.
Diese Stelle ist die Zentrale für fach-neutrale Verwaltungsangelegenheiten bei UwA. Neben den
alltäglichen Personal-, Organisation- und Haushaltsfragen ist die Stelle Dienstleisterin für die
Dienststellenleitung, insbesondere für die strategische Beratung hinsichtlich der o.g. fachneutralen
Themen, sowie verantwortlich für eine Reihe von querschnittsrelevanten und übergreifenden
Sonderprojekten, wie z.B. Einführung von DMS (inkl. Übernahme von dauerhaften DMS-Funktionen)
sowie ELAZ, Koordination operative Digitalisierung, CMS-Redaktion und -Koordination, Pandemie-
Organisation, Organisation BEM und Gesundheitsmanagement, Aufbau eines Wissensmanagements,
Federführung bei komplexen Vergaben sowie die Koordination Arbeitssicherheit. Nach nun 1 ½
Jahren muss festgestellt werden, dass 1,0 VK für diese Fülle an Aufgaben nicht ausreicht. Eine
Unterstützung durch 1,0 VK im Eingangsamt der Qualifikationsebene 3 ist unbedingt nötig.
Stellungnahme DiP: Die Zahl der Mitarbeitenden bei UwA wuchs zuletzt stetig, so dass eine zusätzliche Unterstützung,
insbesondere für die alltäglichen Personal-Angelegenheiten der Dienststelle, inzwischen
unumgänglich ist. So konnten z.B. die Haushalts-/Budgetangelegenheiten der Verwaltungsleitung
bisher noch nicht in vollem Umfang übertragen werden. Die Aufgabe nimmt derzeit noch der
persönliche Mitarbeiter der Dienststellenleitung wahr, der eigentlich für die (umwelt-)fachliche
Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung verantwortlich wäre. Dennoch kann der
tatsächliche, zusätzliche Bedarf derzeit noch nicht weiter konkretisiert werden. Die Schaffung der
beantragten Stelle wird daher zunächst nur in reduziertem Umfang von 0,5 VK begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 93 von 210
426
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2233
Umweltverträgliche Stadtentwicklung - Klimaanpassung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
90 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Umweltamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 0,23 FACHBEREICHSL./IN, STV. ABTL./IN 22.600 € 22.600 € E 14 0 € 0,23
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,45 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 38.355 € 38.355 € E 13 0 € 0,45
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Der Aufgabenbereich hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Das Thema
„Klimawandel/Klimaanpassung“ und dessen Berücksichtigung in der Bauleitplanung hat immer
stärker an Bedeutung gewonnen. Das spiegelt sich u.a. in den entsprechenden Novellierungen des
Baugesetzbuches wider. Die Zunahme der Anforderungen ergibt sich u.a. durch die stetig wachsende
Anzahl an zu bearbeitenden Bauleitplan- und Wettbewerbsverfahren. Für alle derzeit ca. 45 laufenden
Verfahren werden stadtklimatologische Bewertungen in unterschiedlicher Detailschärfe, z.T. mit
Vergabe kleinräumiger Gutachten, erstellt und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für das
jeweilige Verfahren formuliert.
Am 10.10.2018 hat der Umweltausschuss zuletzt die Fortführung der bereits laufenden Arbeiten und
die Bearbeitung weiterer Handlungsfelder zur Klimaanpassung beschlossen. Im Fokus stehen derzeit
die Handlungsfelder „Niederschlag/Starkregen“ und „Hitzevorsorge“. Gleichzeitig wurde auch
beschlossen, das Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen fortzuführen bzw. zu ergänzen.
Die Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für neue Handlungsfelder, die Realisierung konkreter
Maßnahmen sowie das Monitoring umgesetzter Maßnahmen erfordern einen deutlich erhöhten
Koordinationsaufwand und Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch mit externen
Partnern. Für die Fachbereichsleitung sind damit zusätzliche Aufgaben in der Priorisierung der
Aufgaben in den einzelnen Aufgabengebieten, der Prozesssteuerung innerhalb des Fachbereichs, der
Strukturierung der neuen Aufgabenbereiche sowie der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter/innen
verbunden.
Stellungnahme DiP: Die Zunahme der Anforderungen im Bereich „Klimawandel/Klimaanpassung“, die unter anderem auf
eine Steigerung der Fallzahlen zurückzuführen ist, und die Auswirkungen, die sich durch die
Aktivitäten hin zur Klimaneutralität ergeben, sind vorerst weiter zu beobachten. Eine Entscheidung,
ob eine Anpassung der betroffenen Kapazitäten erforderlich ist, ist folglich vorerst zurückzustellen.
Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird im Schaffungsverfahren
zum Haushalt 2024 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 94 von 210
427
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2373
Einrichtung einer "Doppelspitze" beim Gesundheitsamt - Betriebswirtschaftliche
Leitung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
91 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesundheitsamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCH. LEITUNG 136.863 € 45.439 € A 16 91 .424 € 0,33
Vorschlag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCH. LEITUNG 136.863 € 45.439 € A 16 91 .424 € 0,33
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; F 12.26
Anbringung eines ku-Vermerks nach BGr. A15 BayBesG
Mit dem Abklingen der Corona-Pandemie wird es notwendig, die Strukturen der Dienststelle Gh
wieder auf die Regelaufgaben auszurichten und für zukünftige, heute nicht vorhersehbare Krisen
noch besser vorzubereiten. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Leitung der Dienststelle künftig in
Form einer Doppelspitze wahrgenommen werden, die eine kooperative Führung der Dienststelle
unter Berücksichtigung von fachlich-medizinischen und betriebswirtschaftlichen, organisatorischen,
prozessualen und rechtlichen Aspekten sowie die Erhöhung der Führungskapazität zur
Intensivierung der Steuerung und Koordination der jeweiligen Aufgabenfelder des Dienstbetriebs und
zur strategischen Weiterentwicklung der Dienststelle im Rahmen der kooperativen
Führungsaufgaben sicherstellen soll. Die Einrichtung einer Doppelspitze bei Gh hat der Stadtrat in
seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen. Um die sofortige Einrichtung sicherstellen zu können,
sollten zur Deckung vorübergehend Stellenanteile aus dem Stellenplan Gh zur Verfügung gestellt
werden.
Stellungnahme DiP: Die im Stadtrat vom 23.06.2021 beschlossene vorübergehende Bereitstellung der Deckungsstellen
kann nicht aufrecht erhalten werden, da die beiden vorgeschlagenen Stellen Nr. 530.0550 und
530.4030 für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Die Stelle soll daher im Wege der
Stellenschaffung bereitgestellt werden. Die künftige Dienststellenleitung, bestehend aus
medizinischer und betriebswirtschaftlicher Leitung, wird kurzfristig unter Mitwirkung von Ref. III
gemeinsam mit PA und DiP ein tragfähiges Führungskonzept entwickeln, welches die
Verantwortlichkeiten bei der operativen und taktisch-strategischen Führung der Dienststelle Gh
beschreibt und die Prozesse zur Entscheidungsfindung im Detail regelt. Die Schaffung der
beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der
Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für
das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 95 von 210
428
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2375
Verwaltungsunterstützung der Leitung Gh
Stellen-
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Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
92 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesundheitsamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 28.297 € E 13 56.936 € 0,33
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN CONTROLLING 74.560 € 24.754 € E 10 49.806 € 0,33
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F
12.26
Die Entlastung des Leiters Allgemeine und Kreisverwaltung im Bereich Personalplanung und
–bewirtschaftung sowie Organisationsangelegenheiten sowie die Bündelung von Zuständigkeiten für
Rechtsfragen bei Gh sind dringend erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die in der Pandemie-Bewältigung gemachten Erfahrungen offenbarten die Dringlichkeit der
Zentralisierung von Fragen der Personal- und Organisationsarbeit bei Gh. Diese können durch die bei
Gh vorhandenen Verwaltungskapazitäten nicht in der erforderlichen Intensität wahrgenommen
werden. Zudem fehlt häufig ein/e zentrale/r Ansprechpartner/in für die Dienststellenleitung und RA in
streitigen Angelegenheiten und Kapazität in der Mitwirkung beim Erstellen von Rechtsgutachten. Die
Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für
die Dauer der Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten
Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Redaktionelle Anmerkung:
Die Arbeitsplatzbeschreibung für eine/n wissenschaftlichen Sachbearbeiter/in wurde von Gh in
Abstimmung mit DiP nachträglich inhaltlich neu beschrieben. Beantragt ist nunmehr die Schaffung
einer Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in Controlling.
Seite 96 von 210
429
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2374
Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
93 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesundheitsamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 32.623 € E 14 65.638 € 0,33
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 28.298 € E 13 56.935 € 0,33
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F
12.26
Durch die Schaffung eines zentralen Ansprechpartners Kommunikation für stadtinterne und externe
Stellen soll in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Ref. III die Koordination und strategische
Entwicklung der Öffentlichkeitsarbeit bei Gh sichergestellt werden.
Stellungnahme DiP: Die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung gemacht werden mussten,
machten deutlich, wie unabdingbar die Zentralisierung der Medienarbeit in der Dienststelle ist.
Hierbei müssen vor allem Kommunikationsstrategien im Bereich Risikokommunikation entwickelt
und etabliert werden. Bei Gh sind dafür derzeit keinerlei Kapazitäten vorhanden. Die erforderliche
Intensität der Bearbeitung dieser Aufgaben kann aber auch durch Kapazitäten beim Geschäftsbereich
und bei KoM alleine nicht sichergestellt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird
begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die
anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca.
66,8 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 97 von 210
430
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2376
IT-Infrastruktur, Datenschutz und Datensicherheit
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
94 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesundheitsamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 26.477 € E 11 53.272 € 0,33
Vorschlag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 26.477 € E 11 53.272 € 0,33
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F
12.26
Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Mit der zusätzlichen Kapazität soll die Bearbeitung ausstehender Fragestellungen der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichergestellt werden. Weiterhin besteht Personalbedarf für
das Planen und Durchführen von Migrationen und beim Aufbau von Schnittstellen der verschiedenen
IT-Systeme bei Gh, im IT-Controlling und in der Systematisierung der Qualitätssicherung.
Stellungnahme DiP: Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung haben gezeigt, dass bei Gh
dringend ein zentraler Ansprechpartner (m/w/d) und Beauftragter (m/w/d) für IT-Sicherheit und
Datenschutz, für das Erteilen von Auskünften nach DSGVO sowie für die Sicherstellung der Integrität
und Verfügbarkeit der IT-Systeme erforderlich ist. Diese Aufgaben werden derzeit überwiegend von
der Verwaltungsleitung wahrgenommen, die dringend entlastet werden muss. Die Schaffung der
beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der
Co-Finanzierung. Die anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für
das HH-Jahr 2022 ca. 66,8 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 98 von 210
431
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2377
Pakt "Öffentlicher Gesundheitsdienst"
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
95 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesundheitsamt
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 20,50 SACHBEARBEITER/IN ÖGD 1.634.861 € 542.774 € E 11 1 .092.087 € 6,81
Vorschlag: 20,50 SACHBEARBEITER/IN ÖGD 1.634.861 € 542.774 € E 11 1 .092.087 € 6,81
mit Teildeckung bis 2026 im Rahmen des Paktes "Öffentlicher Gesundheitsdienst"; Fristvermerk F
12.26
Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Mit den über den Pakt "Öffentlicher Gesundheitsdienst" teilfinanzierbaren Kapazitäten soll unter
anderem die Verstetigung der Besonderen Aufbauorganisation Corona durch Identifizierung und
Stärkung der Funktionen bei Gh vorangetrieben werden, die für eine effiziente Krisenbewältigung
unabdingbar sind.
Stellungnahme DiP: In der Kürze der bis zu den Haushaltsberatungen zur Verfügung stehenden Zeit konnte die
Schwerpunktsetzung im Rahmen des "Paktes ÖGD" nicht abschließend ausgearbeitet und
abgestimmt werden. Daher soll nun im Rahmen der Schaffung einer belastbaren Personalstruktur
und unter Umsetzung der Erkenntnisse aus der Bewältigung der Corona-Pandemie ein Paket an
Stellen geschaffen werden, die künftig u. a. eine schnelle Krisenreaktion ermöglichen. Die genaue
Ausgestaltung (Tätigkeiten und Bewertung) der einzelnen Stellen und deren Zuordnung zu den
Einsatzbereichen bei Gh soll gesondert erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird
begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk F 12.26 für die Dauer der Co-Finanzierung. Die
anteilige Deckung der insgesamt im Pakt ÖGD beantragten Stellen beträgt für das HH-Jahr 2022 ca.
66,8 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 99 von 210
432
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2257
Verwaltungs- und Beratungstätigkeit im Städtischen Bestattungsdienst
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
96 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Friedhofsverwaltung
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 BESTATTUNGSBERATER/IN 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00
Vorschlag: 1,00 BESTATTUNGSBERATER/IN 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00
Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 0 € E 7 55.483 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.25
Beim Städtischen Bestattungsdienst (Frh/2) läuft derzeit ein Pilotprojekt, mit dem die
Bestattungsberater von verwaltungstechnischen Nacharbeiten der Trauerfallbearbeitung befreit
wurden. Dieses Back-Office-Pilotprojekt erwies sich als sehr erfolgreich. Rückstände bei der
Fakturierung von Aufträgen konnten abgebaut werden und die Qualität in der Bestattungsberatung
verbessert werden. Derzeit müssen bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Vakanzen die Aufgaben
jedoch in die Bestattungsberatung rückübertragen werden. Im Sinne einer Konstanz in der
Aufgabenwahrnehmung sowohl in der Bestattungsberatung als auch im Back-Office soll die
personelle Kapazität im Back-Office-Bereich aufgestockt werden.
Trotz der Entlastung im Bereich der Bestattungsberatung durch das Back-Office-Projekt besteht auch
hier Aufstockungsbedarf. Bereits in Zeiten durchschnittlichen Sterbeaufkommens kann von den
Bestattungsberatern nur in wenigen Fällen die Betreuung der Trauergemeinde vor Ort erfolgen. Dabei
hat insbesondere diese Tätigkeit eine kundenbindende Wirkung.
Wichtigster Grund für eine Aufstockung der Beraterkapazität ist die anstehende Einführung eines
neuen Bestatterprogramms zur Auftragsabwicklung und Beratungsunterstützung. Bei der Einführung
des SAP-Bestatterprogramms erwiesen sich fehlende Kapazitäten zur Testung des Programms in
mehrerer Hinsicht als fatal. Am unbefriedigsten war, dass sich die Situation im Echtbetrieb für die
Hinterbliebenen als unzumutbar erwies. Es wird erwartet, dass nach ersten üblichen
Anlaufschwierigkeiten bei Einführung neuer Produkte auch Einspareffekte bei der personellen
Kapazität zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund beantragt die Friedhofsverwaltung die Schaffung
von 1,0 VK Bestattungsberater/in befristet für vier Jahre.
Stellungnahme DiP: Das Pilotprojekt Back-Office verlief sehr erfolgreich und soll verstetigt werden, um dauerhaft einen
verbesserten Kundenservice anbieten zu können, da die Bestattungsberater/innen von
Verwaltungstätigkeiten entlastet werden.
Im Städtischen Bestattungsdienst soll die derzeit eingestzte Software (SAP-Bestatter) abgelöst
werden. Im Rahmen der Einführung der neuen Software sind umfangreiche Tests nötig, um einen
reibungslosen Einsatz zu gewährleisten. Hierfür ist 1 VK befristet nötig, um die Vorbereitungen und
Einführung der neuen Software sicherzustellen sowie evtl. auftretende Probleme im Echtbetrieb zu
lösen.
Der Bedarf im Umfang von 2 Vollkraftstellen wird als erforderlich angesehen. Die Stelle
"Bestattungsberater/in" erhält einen Fristvermerk F 12.25, um die Einführung der neuen Software bei
Frh/2 erfolgreich zu gestalten.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 100 von 210
433
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2259
Baumaßnahmen und Sanierungsstau
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
97 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Friedhofsverwaltung
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 TECHNISCHE SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 TECHNISCHE SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25
Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten beim Hochbauamt (H) und bei der Friedhofsverwaltung
(Langzeiterkrankung) ist bei der Friedhofsverwaltung ein Rückstand bei notwendigen
Baumaßnahmen entstanden. Die Situation wird aktuell dadurch verschärft, dass dringliche
Maßnahmen zur Schadensbehebung in den Bereichen der alten Trauerhalle West/Erde (gemäß
Vereinbarung mit H allein von Frh bautechnisch beauftragt und begleitet) und im Krematorium
anstehen. Mit der Verlängerung der Bestattungsfrist von 96 Stunden auf 8 Tage (seit 01.04.2021)
erwartet Frh zudem nicht nur einen erhöhten Bedarf hinsichtlich personeller Kapazität, sondern auch
einen erhöhten Kühlraumbedarf. Dies wird einen Neubau oder zumindest aufwändige Umbauarbeiten
erfordern. Eine alleinige Personalaufstockung bei H ist nicht zielführend. Frh als hausverwaltende
Einheit muss zum einen mit dem Wissen der Anforderungen an die Gebäudenutzungen/-
anforderungen H zielgerecht unterstützen und begleiten (eine Vielzahl von Friedhofsabläufen muss
koordiniert werden), zum anderen den großen Sanierungsstau auf insgesamt 10 kommunalen
Friedhöfen mit 104 Gebäuden (größtenteils dem Denkmalschutz unterlegen) abbauen.
Die Friedhofsverwaltung sieht gleichwohl eine zu erwartende Entspannung bei den erforderlichen
Baumaßnahmen, wenn der bestehende Rückstau behoben ist. Vor diesem Hintergrund sieht die
Friedhofsverwaltung den Bedarf für die Aufstockung der personellen Kapazität vornehmlich für die
kommenden vier Jahre. Die Stelle wird daher mit Fristvermerk F 2025 beantragt.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der im Antrag der Friedhofsverwaltung beschriebenen Gründe entstand in den letzten
Jahren ein größerer Rückstand bei den geplanten Baumaßnahmen und Sanierungen. Die Bearbeitung
der einzelnen Maßnahmen ist dringend erforderlich zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines
verkehrssicheren Betriebs sowohl auf den beiden Großfriedhöfen als auch auf den Außenfriedhöfen.
Die Vakanz aufgrund der Langzeiterkrankung bei Frh konnte mittlerweile behoben werden, deshalb
wird lediglich ein Bedarf im Umfang von 0,5 VK zur Abarbeitung des entstandenen Rückstaus bei
Bau- und Sanierungsarbeiten gesehen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.25.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 101 von 210
434
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2258
Änderung der Bestattungsverordnung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
98 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Friedhofsverwaltung
Geschäftsbereich Referat III
Antrag: 1,00 FRIEDHOFORDNER/IN 50.781 € 33.281 € E 5 17.500 € 0,6 6
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN 51.416 € 51.416 € E 4 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.25
Zum 1. April 2021 wurde eine Änderungsverordnung zur Bestattungsverordnung erlassen. Es handelt
sich dabei um folgende bedeutsame Änderungen:
a) Ermächtigung für die Kommunen, für Erdbestattungen die Sargpflicht aufzuheben
b) Verlängerung der Bestattungsfrist von 96 Stunden auf 8 Tage
c) ab Januar 2023 die Einführung einer verpflichtenden zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen
Die Friedhofsverwaltung geht davon aus, dass die Stadt Nürnberg von dieser Ermächtigung
Gebrauch macht. Derzeit wird in engem Benehmen mit der Landeshauptstadt München ermittelt, wie
der technische Ablauf einer sarglosen Bestattung erfolgen kann. Die Stadt München geht von einem
deutlichen zeitlichen Mehraufwand aus. Die Friedhofsverwaltung Nürnberg folgt dieser Einschätzung.
Inwieweit eine Refinanzierung des erhöhten Personalaufwands über Gebühren möglich und gewollt
ist, kann erst im politischen Willensbildungsprozess zur Änderung der Bestattungs- und
Friedhofsgebührensatzung geklärt werden.
In der Vergangenheit war die Friedhofsverwaltung häufig mit Anträgen zur Verlängerung der 96-
stündigen Bestattungsfrist konfrontiert. Unter Verweis auf die Rechtslage konnte dies bis auf wenige
begründete Härtefälle abgelehnt werden. Eine verlängerte Frist bedeutet eine längere Kühldauer für
die Verstorbenen und erhöhte personelle Kapazitäten für das Kühlraummanagement. Die ab Januar
2023 verpflichtende zweite Leichenschau bei Feuerbestattungen ist nicht vorrangig Aufgabe der
Friedhofsverwaltung bzw. der Beschäftigten im Krematorium, sondern der Gesundheitsbehörden,
wird jedoch Auswirkungen für das Kühlraummanagement mit sich bringen.
Zur Finanzierung der Schaffung erwartet die Friedhofsverwaltung im Einnahmebereich
Verbesserungen bei den nach Kühltagen bemessenen Kühlgebühren. Der Unsicherheit bei der
Prognostizierung auf Bedarfsseite einerseits und Ertragsseite andererseits trägt Frh insoweit
Rechnung, als die Erhöhung der Kapazitäten befristet für 4 Jahre beantragt wird – verbunden mit
einem Prüfauftrag hinsichtlich der angenommenen Effekte der Rechtsänderung und ggf. die
Personalkapazitäten wieder zu reduzieren.
Stellungnahme DiP: Die Auswirkungen der geänderten Bestattungsverordnung sind derzeit noch unklar. Der Ablauf der
sarglosen Bestattung muss erst noch genauer betrachtet werden, auch fehlen derzeit noch
Fallzahlen, wieviele Bürger/innen das Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Zur Beurteilung des
Bedarfs ist ein tiefergehendes Konzept für die veränderten Rahmenbedingungen und deren
Auswirkungen auf die Friedhofordner/innen und Friedhofschaffner/innen erforderlich, der Bedarf
kann derzeit nicht geprüft werden. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten kann vor diesem
Hintergrund nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 102 von 210
435
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2350
Ausweitung der schulpsychologischen Versorgung der kommunalen Schulen
Nürnberg zur Bewältigung der Pandemiefolgen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
99 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 1,00 SCHULPSYCHOLOGE/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SCHULPSYCHOLOGE/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24
Es besteht erhöhter Bedarf an schulpsychologischer Versorgung aufgrund der psychischen Folgen
der Pandemie befristet für drei Jahre. Ziele hierbei sind die Abmilderung der psychischen Folgen der
Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Förderung der seelischen
und körperlichen Gesundheit u.a. mit der Intention, die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft zu
unterstützen.
Stellungnahme DiP: Erste Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche stark unter den Folgen der Corona-Pandemie
leiden. Psychische und psychosomatische Symptome nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ist die
verstärkte Unterstützung durch schulpsychologische Kräfte wünschenswert zur Abmilderung
psychischer Folgen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Sie erhält antragsgemäß
einen Fristvermerk für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfszeitraumes (F 12.24).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 103 von 210
436
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2351
Schülerbeförderung: Änderungen im Vergaberecht, Digitalisierung, Einführung 365
EUR-Ticket
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
100 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 0,64 SACHBEARBEITER/IN 44.519 € 44.519 € E 9c 0 € 0,64
Vorschlag: 0,64 SACHBEARBEITER/IN 43.164 € 43.164 € E 9b 0 € 0,64
ohne Deckung
Aufgrund der deutlich gestiegenen Schülerzahlen, des Mehraufwands in den Vergabeprozessen der
Busbeförderung, den gestiegenen Anforderungen im Bereich Digitalisierung in der
Schülerbeförderung und eines erhöhten Steuerungs- und Koordinierungsbedarfs wurde eine
Organisationsuntersuchung veranlasst, die derzeit noch andauert. Die Digitalisierung von
Schülerbeförderungsprozessen wird laut neuem Online-Zugangsgesetz hoch priorisiert.
Insbesondere ist ein höherer Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand bei den Schulbusvergaben
aufgrund geänderter vergaberechtlicher Vorgaben bei der Schulbusbeförderung zu verzeichnen. Bei
der Vergabe der Schulsport- und Badfahrten müssen innerhalb eines Rahmenvertrages nunmehr
jährlich Miniwettbewerbe für den Bedarf jeder Schule durchgeführt werden. Die Kosten und
Beförderungsbedarfe zu den Schulsportstätten sind seitens Referat IV/Schülerbeförderung möglichst
genau zu schätzen und zu kalkulieren. Die derzeit und in der Zukunft stattfindenden
Schulbaumaßnahmen (z.B. Turnhallen, Auslagerung von Schulstandorten) bedürfen eines höheren
Koordinierungsaufwands im Hinblick auf die Organisation/Vergabe kurz- und langfristiger
Beförderungsbedarfe.
Das zum Schuljahr 2020/2021 neu eingeführte 365 EUR-Ticket für Schüler und Auszubildende wirkt
sich dahingehend aus, dass neben Bürgeranfragen und Beschwerden auch umfangreichere
Erstattungsleistungen und Forderungen seitens der Schülerbeförderung zu bearbeiten sind. Zudem
wird im Rahmen eines Projektes zwischen der VAG und der Stadt Nürnberg ein bürgerfreundlicher
digitalisierter Verkaufsprozess entwickelt. Im Zuge der Digitalisierung von Anträgen auf
Kostenfreiheit werden nunmehr bei abgelehntem Anspruch auf Kostenfreiheit Bescheide erstellt.
Dies führt zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwands in der Bearbeitung von Anträgen (ca. 720
Ablehnungsbescheide pro Jahr) und zu einer Mehrung von Widersprüchen und Beschwerden.
Die Stellenschaffung ist erforderlich, um Teile des Aufgabenbereichs der Sachgebietsleitung
(Widerspruchsbearbeitung, Vergabemanagement Schulbusbeförderung) zu delegieren. Hinzu kommt,
dass die Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014 bei rund 37.500 lagen und eine Steigerung bis
2027/2028 auf 44.500 Schüler zu erwarten ist.
Stellungnahme DiP: Die Notwendigkeit zusätzlicher Ressourcen ist aus Sicht des Amtes für Digitalisierung und
Prozessorganisation gegeben. Die dafür seitens des Referats IV veranschlagte Kapazität im Umfang
von 0,64 VK ist durch den Anstieg der Schülerzahlen und rechtliche Änderungen, die insbesondere in
der Vergabe einen deutlichen Mehraufwand nach sich ziehen, schlüssig begründet und
nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 104 von 210
437
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2361
Übernahme des Betriebs der Sport- und Eventhalle am Tillypark
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
101 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 1,00 ANLAGENMECHANIKER/IN HKL 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1 ,00
Vorschlag: 1,00 ANLAGENMECHANIKER/IN HKL 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1 ,00
Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BETRIEBSLEITER/IN TILLYHALLE 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Antrag: 1,00 ELEKTROTECHNIKER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 ELEKTROTECHNIKER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
Antrag: 2,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 133.254 € 133.25 4 € E 9a 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 133.254 € 133.25 4 € E 9a 0 € 2,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
ohne Deckung; teilweise Fristvermerke F 04.24
Gemäß des Beschlusses des Ferienausschusses vom 09.02.2021 erfolgt die vermögensrechtliche
und organisatorische Verortung des Betriebes der neuen Tillyhalle bei der Hausverwaltenden Einheit-
Schule und Sport (HVE-Schule-Sport) des Referates IV. Die erforderlichen Personalkapazitäten von
insgesamt 7,00 VK wurden hierbei ebenfalls ratifiziert, davon zwei Stellen befristet auf 3 Jahre.
Stellungnahme DiP: Der Ferienausschuss hat am 09.02.2021 den Beschluss gefasst, die Tillyhalle in Form eines
Regiebetriebs zu betreiben. Die Leitung des Regiebetriebs ist bei der HVE-Schule-Sport angesiedelt
worden, zusammen mit der Zuständigkeit für Belegungspläne und -konditionen, für
Vertragsabschlüsse über die Hallennutzung und für das Gebäudemanagement. Die aus Sicht des
Stadtrats hierfür bei der HVE-Schule-Sport erforderliche Kapazität im Umfang von 7,00 VK wurde zur
Betriebsübernahme im Mai 2021 mittels budgetfinanzierter Beschäftigung zur Verfügung gestellt.
Nachdem der Bedarf dauerhaft ist, wird die Schaffung der beantragten Stellen empfohlen, davon zwei
antragsgemäß mit dem Fristvermerk F 04.24.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 105 von 210
438
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2366
Schul-IT-Management
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
102 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 1,00 ANFORDERUNGSMANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00
Vorschlag: 1,00 ANFORDERUNGSMANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00
Antrag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00
Vorschlag: 1,00 APPLICATION MANAGER/IN 85.233 € 0 € E 13 85.233 € 0, 00
Antrag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 298.241 € 298.241 € E 10 0 € 4,0 0
Vorschlag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 229.474 € 229.474 € E 8 0 € 4,00
Antrag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 229.473 € -229.474 € E 8 458.94 7 € -4,00
Vorschlag: 4,00 FACHINFORMATIKER/IN 229.473 € -229.474 € E 8 458.94 7 € -4,00
Antrag: 1,00 IT-ENTERPRISE ARCHITEKT/IN 91.146 € 0 € E 12 91.146 € 0,00
Vorschlag: 1,00 IT-ENTERPRISE ARCHITEKT/IN 91.146 € 0 € E 12 91.146 € 0,00
Antrag: 4,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE 318.997 € 0 € E 11 318.9 97 € 0,00
Vorschlag: 4,00 IT-KOORDINATOR/IN PROJEKTE 318.997 € 0 € E 11 318.9 97 € 0,00
Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN TECHNIK 74.560 € 0 € E 10 74.560 € 0,00
Vorschlag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN TECHNIK 74.560 € 0 € E 10 74.560 € 0,00
Antrag: 1,00 IT-KUNDENMANAGER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00
Vorschlag: 1,00 IT-KUNDENMANAGER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X, Stellenvermerk Z
Seit der Beschlussfassung über die schulische IT-Strategie in 2017 wird daran gearbeitet, alle 140
Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg an rund 100 Standorten digital zu ertüchtigen. Daran
geknüpft sind u.a. die Erneuerung und Schaffung digitaler Gebäudeinfrastruktur sowie eine
zeitgemäße, einheitliche digitale Ausstattung. Durch neue, an gesetzliche Fristen gebundene,
Förderprogramme wurden diese Prozesse zusätzlich beschleunigt. Hinzu kommt, dass die Covid-19-
Pandemie seit 2020 einen noch größeren Digitalisierungsschub erzwingt. So gab es innerhalb eines
Jahres einen Zuwachs von ca. 15.000 Komponenten. Hinzu kommt nun auch die Ausstattung des
Lehrkörpers mit knapp 5.000 mobilen Endgeräten. Mit der steigenden Anzahl an Geräten und
Anwendungen steigt auch die Komplexität der Steuerung und Koordination an. Um hierfür die
technische Funktionalität sicherstellen zu können, leistungsfähige Supportstrukturen aufzubauen
und ein zeitgemäßes Projektmanagement inkl. Steuerung und Koordination zu implementieren,
werden dringend weitere Stellen benötigt.
Weitere Förderungen für Schuldigitalisierung als dauerhafte Aufgabe sind zu erwarten.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Seite 106 von 210
439
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2366
Stellungnahme DiP: Über die schulischen Medienkonzepte betten die Schulen die zusätzliche digitale Ausstattung in den
Kontext ihrer pädagogisch-didaktischen Zielsetzungen ein und flankieren dies mit einer
Fortbildungsplanung zur Stärkung der medien-bezogenen und digitalen Lehrkompetenzen der
Lehrkräfte. Aus technischer Sicht bedarf es neben diesen inhaltlich-methodischen Bezügen auch der
professionellen und kontinuierlichen Betreuung und Pflege der schulischen IT-Infrastrukturen.
Während die bei der zentralen Stadt-IT vorhandenen Stellen beratend genutzt werden können, ist der
Bereich Schul-IT so umfangreich und inhaltlich komplex, dass hierzu eigene Stellen benötigt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde auch durch den Bund ein Förderprogramm zur IT-Administration
angestoßen, welches durch bayerische Mittel ergänzt wird. Aus diesem können und sollen die
erforderlichen Stellen finanziert werden.
Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung
empfohlen. Die Stellen erhalten zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr) bis zur abschließenden
Klärung der Finanzierung, einen Stellenvermerk Z (Zuschuss) sowie einen Fristvermerk F 12.24.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 107 von 210
440
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2383
Technisches Gebäudemanagement (TGM) im Bereich ÖÖP
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
103 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN TGM 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN TGM 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
ohne Deckung
Ursprünglich wurden die TGM-Leistungen bei der WBG-K (ÖÖP-Objekte) angesiedelt, analog dem
Verfahren der ÖPP-Objekte durch H/ÖPP. Jedoch hat sich in der Praxis gezeigt, dass die
auszuführenden TGM-Leistungen der WBG-K nicht ohne zusätzliche Absprache und Mitarbeit durch
den Objektmanager der HVE Schule umzusetzen sind. Diese zusätzliche Tätigkeit kann von dem für
die infrastrukturellen Gebäudemanagement-Leistungen (IGM) und für die Wartungsdatenbank
verantwortlichen Mitarbeiter nicht mehr geleistet werden. Seit 2014 hat sich die Anzahl der
ÖPP/ÖÖP/PPP-Projekte mehr als verdoppelt. Aktuell betreut die HVE - Schule und Sport insgesamt 9
ÖPP/ÖÖP/PPP-Projekte, das 10. Projekt ist kurz vor der Fertigstellung, Projekt 11 und 12 befinden
sich bereits in der Planung. Weitere ÖPP/ÖÖP/PPP-Projekte werden folgen. Von den o. g. Objekten
übernimmt H/ÖPP derzeit für sechs die TGM-Leistungen. Hierfür stehen 5,5 Mitarbeiter (künftig 6,5)
zur Verfügung. Für die zu leistende Mehrarbeit bezüglich der drei ÖÖP-Objekte benötigt die HVE –
Schule und Sport mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft.
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung des vertragsgemäßen Zustands der ÖÖP-Objekte sowie zur Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten im Bereich Wartung, Instandsetzung und Ersatzinvestitionen
während der Vertragslaufzeit (momentan 25 Jahre) ist entsprechende Kapazität bei der HVE Schule
und Sport erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher empfohlen. Vor dem
Hintergrund der langen Vertragslaufzeiten in diesem Aufgabenfeld sollte die Kapazität unbefristet zur
Verfügung gestellt werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 108 von 210
441
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2345
Ausweitung bedarfsgerechte schulpsychologische Versorgung der kommunalen
Schulen Nürnberg
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
104 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 0,50 SCHULPSYCHOLOGE/IN 42.617 € 42.617 € E 13 0 € 0,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Der Antrag zielt auf die bedarfsgerechter Ausweitung des Kapazitätsumfangs für
schulpsychologische Unterstützung gemäß Sachverhaltsdarstellung im Schulausschuss vom
14.02.2020 ab. Die zusätzliche halbe Stelle soll v.a. für den Ausbau an präventiven Angeboten
verwendet werden. Als besonders wichtige Themenschwerpunkte wurden im Schulausschuss
benannt:
•Unterstützung der Schulen bei der Implementierung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt
entsprechend der Forderung des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuelle
Gewalt
•Prävention von Radikalisierung ausweiten – insbesondere das Einbringen der psychologischen
Erkenntnisse zu Mechanismen von Radikalisierung und Deradikalisierung. Wie gehen Lehrkräfte und
Schule mit Schülerinnen und Schülern um, die sich vielleicht gerade radikalisieren? Wie sieht das
Bedrohungsmanagement aus?
Die Forschung zeigt eindeutig, dass stabile und resiliente Jugendliche weniger anfällig für
Gefährdungen aller Art sind, z.B. bzgl. Missbrauch aber auch des Abgleitens in radikale Richtungen.
Daraus ergibt sich als inhaltlicher Bereich die Förderung der psychischen Gesundheit an Schulen vor
dem Hintergrund eines prognostizierten steigenden Bedarfs wie er auch im 10-Punkte-Programm des
bayerischen Kultusministeriums benannt wird.
Stellungnahme DiP: Der Antrag auf Schaffung einer neuen Teilstelle wurde bereits erfolglos zum Haushalt 2021 gestellt.
Inhaltlich haben sich seitdem keine Änderungen ergeben. Der Ausbau präventiver Angebote ist nach
wie vor wünschenswert. Die dafür seitens des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN)
veranschlagte Kapazität im Umfang von 0,50 VK ist schlüssig begründet und nachvollziehbar. Die
Schaffung der beantragten Teilstelle wird empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 109 von 210
442
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2362
Aufgabenmehrung in den Bereichen Finanzen und Regressangelegenheiten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
105 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung
Auf Stelle Nr. 401.1030 (1,00 VK; A 9/10) sind laut aktueller Arbeitsplatzbeschreibung folgende
Tätigkeiten im angegebenen Umfang vorgesehen:
Schadensersatzsachbearbeitung (0,40 VK), Vertragssachbearbeitung (0,10 VK),
Finanzsachbearbeitung (0,45 VK), Einzelaufträge (0,05 VK).
Auf Basis einer Eigenerhebung sind gemessen an den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die
Bearbeitung der Schadensersatzfälle 1,46 VK und für die Finanzsachbearbeitung 1,0 VK an Bedarf
ermittelt worden. Damit stehen tätigkeitsbezogenen Aufgaben im Volumen von 2,46 VK einem
vorhandenen Stellenanteil von 0,95 VK gegenüber. Es fehlen damit 1,56 VK für die Aufgabenerfüllung
im Pflichtenbereich. Es werden in einem ersten Schritt nur 1,0 VK, die unmittelbar zwingend
notwendig sind, beantragt. Der festgestellte Bedarf wird damit unterschritten.
Stellungnahme DiP: Die Notwendigkeit der Anpassung der Ressourcen für die Bereiche Finanzen und
Regressangelegenheiten wurde nachvollziehbar begründet. Sie ist insbesondere erforderlich, um
Sachaufwandsträgerpflichten im schulischen Aufgabenbereich gegenüber 100 allgemeinbildenden
Schulen und den fristgerechten Abruf von Versicherungsleistungen sicherzustellen. Die Schaffung
der beantragten Halbstellen wird empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
(Halbstelle SB-Finanzen bewertet in EGr. 9a TVöD).
Seite 110 von 210
443
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2363
Logistik Erstbezüge, Umzüge und Entsorgungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
106 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Schule und Sport
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 1,00 FACHARBEITER/IN 54.387 € 54.387 € E 6 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 FACHKRAFT LOGISTIK 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
Im Zuge der Gesamterhebung der Arbeitsvorgänge durch das Amt für Digitalisierung und
Prozessorganisation im Bereich Neubau beim Amt für Allgemeinbildende Schulen wurde eine
„Organisationslücke“ bei der Wahrnehmung von vor Ort zu organisierenden
Sachaufwandsträgeraufgaben (Dokumentation der Annahme von Großlieferungen, Verschaffung an
die Verwendungsstelle, Prüfung auf Vollständigkeit und Schadensfreiheit etc.) im Zuge von
Erstbezügen, Großumzügen und Großentsorgungen im Rahmen schulischer Neubau- / Sanierungs- /
Interimsmaßnahmen belegt. Bis 2020 wurden kleinere Maßnahmen in Betrieb genommen, so dass
die Problematik in geringerem Umfang anfiel. Im Sommer 2020 zeigte sich in Vorbereitung und
Durchführung des Erstbezugs des Grundschulneubaus Am Thoner Espan, dass die Verwaltung ihre
personellen Grenzen massiv überschreiten und andere wichtige Aufgaben aufschieben musste bzw.
nicht fristgerecht erledigen konnte. Dieser Sachverhalt wird sich ab 2022 ff. deutlich verschärfen, da
für zahlreiche Großmaßnahmen die Inbetriebnahme ansteht.
Stellungnahme DiP: Die steigenden Neuausstattungsvolumina in städtischer Sachaufwandsträgerschaft ziehen Aufgaben
nach sich, die vor Ort wahrzunehmen sind, z.B. Dokumentation der Annahme von Großlieferungen,
Verschaffung an die Verwendungsstelle, Prüfung auf Vollständigkeit und Schadensfreiheit etc.. Die
Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) sind mit anderen Aufgaben ausgelastet; für die Vor-Ort-Aufgaben ist
bislang keine Kapazität vorhanden. Auch die Anzahl von Großumzügen und Großentsorgungen steigt
an und stellt das pädagogische Amt vor personelle Herausforderungen. Das Problem wird sich in den
kommenden Jahren noch verschärfen, da mehrere Großmaßnahmen in Betrieb gehen werden.
Vor dem Hintergrund von Gewährleistungsfristen in Verbindung mit der finanziellen Größenordnung
der Anschaffungen seitens des Sachaufwandsträgers sowie einer sich aufgrund geplanter künftiger
Inbetriebnahmen verschärfenden Situation kann diese Aufgabe nicht länger kapazitativ
unberücksichtigt bleiben. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher dringend empfohlen. Sie
erhält analog zu den anderen Stellen, die im Zusammenhang mit schulischen Großbaumaßnahmen
stehen, den Fristvermerk F 12.26.
Mit dem Referat IV wurde abgestimmt, dass die Kapazität nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, beim
Amt für Allgemeinbildende Schulen, sondern zentral bei der HVE Schule und Sport angesiedelt
werden sollte. Dies ist organisatorisch sinnvoller, bietet Synergieeffekte, Ausfallsicherheit, die
Möglichkeit der Bearbeitung sich zeitlich überlappender Maßnahmen, sowie die Abdeckung
vergleichbarer Bedarfe seitens des Amtes für Berufliche Schulen. Darüber hinaus kann Mehraufwand
der HVE zur Ausstattung der Schulen mit Desinfektionsmitteln und Masken kompensiert werden. Die
im Schaffungsverfahren vorgelegte Arbeitsplatzbeschreibung muss noch an diese neue Verortung
angepasst werden; der Stellenwert muss daher vor einer Besetzung der Kapazität nochmals durch
das Referat I/II überprüft werden. Um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen, werden die
pädagogischen Ämter zusammen mit der HVE Schule und Sport ein geeignetes Instrument zur
viertel- oder halbjährlichen Einsatzplanung der Kapazität entwickeln.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 111 von 210
444
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2363
Seite 112 von 210
445
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2368
Offener Ganztag am Labenwolf-Gymnasium und Johannes-Scharrer-Gymnasium
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
107 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 0,50 ERZIEHER/IN 28.715 € 0 € S 8a 28.715 € 0,00
Vorschlag: 0,50 ERZIEHER/IN 28.715 € 0 € S 8a 28.715 € 0,00
Antrag: 0,25 ERZIEHER/IN 14.357 € 0 € S 8a 14.357 € 0,00
Vorschlag: 0,25 ERZIEHER/IN 14.357 € 0 € S 8a 14.357 € 0,00
mit Deckung; Stellenvermerk Z (zuschussabhängig)
Am Labenwolf-Gymnasium wurden bisher wegen des musischen Profils ausschließlich
Lehrerwochenstunden im Ganztag (Fachlehrer EGr. 11 TVöD) eingesetzt. Diese sollen reduziert und
aufgrund der weiteren pädagogischen Erfordernisse des Ganztags durch eine Erzieherin/einen
Erzieher komplettiert werden.
Am Johannes-Scharrer-Gymnasium ist durch die Anmeldezahlen im offenen Ganztag und die
personellen Vorgaben des Drittmittelgebers seit Längerem eine weitere Erzieherinnen- bzw.
Erzieherstelle notwendig. Die Stellenplanüberbuchung im Umfang von 0,64 VK ist zu bereinigen.
Stellungnahme DiP: Nachdem die Finanzierung über die staatlichen Zuschüsse und über den zu erbringenden
städtischen Eigenanteil (entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum Thema Ganztag
an Schulen vom 19.05.2010) gesichert ist, wird für den Betrieb des offenen Ganztags am Labenwolf-
Gymnasium bzw. am Johannes-Scharrer-Gymnasium die Schaffung zusätzlicher Kapazität im
antragsgemäßen Umfang von 0,50 VK bzw. 0,25 VK empfohlen. Die beiden Teilstellen erhalten den
Stellenvermerk Z (zuschussabhängig).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 113 von 210
446
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2369
Aufgabenmehrung im Bereich Grund- und Mittelschulen/Förderzentren und bei der
Geschäftsstelle rechtl. Leitung staatliches Schulamt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
108 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung
Die Aufgaben der Organisationseinheit sind aufgrund staatlicher Vorgaben termingebunden
(Schulanmeldung, Klassenbildungsverfahren, Genehmigung gastweiser Schulbesuch vor
Schuljahresbeginn), im Fokus der Öffentlichkeit und im Kernanliegen der Familien. Die
Vorausberechnung der Bevölerungsentwicklung 2019-2035 zeigt deutlich, dass Nürnberg weiter,
stärker und vor allem schneller anwächst, insbesondere bezogen auf die Zahl der Grundschulkinder
(vgl. Masterplanung; gemeinsame Sitzung Jugendhilfe-/Schulausschuss am 18.06.2020). Es bedarf
daher einer ausreichenden Personalausstattung zur Bearbeitung und zwingend einer ausfallsicheren
Vertretung.
Stellungnahme DiP: Die Sachbearbeitung in der Geschäftsstelle Rechtliche Leitung des staatlichen Schulamts ist
umfangreich und komplex. Im Gastschulwesen können Bescheide nur schrittweise bearbeitet werden
wegen Abhängigkeiten zu Betreuungsplatz- und Schulplatzverfügbarkeiten; darüber hinaus gibt es
zur Vermeidung unberechtigter Bewilligungen kürzere Prüfungszeiträume und eine engere
Nachweisführung; zudem müssen die Wegebeziehungen in die Entscheidung einbezogen werden.
Grundsätzlich besteht die Herausforderung, dass nahezu alle Nürnberger Grund- und Mittelschulen
deutlich stärker belegt sind, als es die Unterrichtskapazität vorsieht, rechtlich jedoch keine
Klassenmehrung wegen Gastschülern (m/w/d) möglich ist. Im gesamten Prozess bindet ein hohes
Nachfragenaufkommen der Prozessbeteiligten (Erziehungsberechtigte, Betreuungsträger,
Schulleitungen, Jugendhilfebereich) Kapazität.
Bis 12/20 standen dem pädagogischen Amt hier zusätzlich 0,50 VK über das Flüchtlingspaket zur
Verfügung. Es zeigte sich in der Praxis, dass die unbefristet zur Verfügung gestellte Kapazität im
Umfang von 1,00 VK und die damals befristet zur Verfügung gestellte zusätzliche Kapazität im
Umfang von 0,50 VK nicht ausreichten (Überstundenproblematik, Urlaubsproblematik,
Vertretungsproblem). Nach Wegfall der Flüchtlingsstelle ist zusätzlicher dauerhafter Bedarf plausibel.
Der erneute deutliche Schüleranstieg in den nächsten Jahren (vgl. Masterplanung auf der Basis von
Auswertungen des statistischen Amtes) verschärft diese Situation zusätzlich. Aus diesem Grund
wurde zum Haushalt 2021 die Schaffung zusätzlicher Kapazität im Umfang von 1,00 VK begutachtet,
es konnten jedoch tatsächlich nur 0,50 VK geschaffen werden. Zum Haushalt 2022 wird daher die
Schaffung der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Teilstelle im Umfang von weiteren 0,50 VK
empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 114 von 210
447
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2367
Umsetzung des Projekts kommunales Bildungsmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
109 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Berufliche Schulen
Geschäftsbereich Referat IV
Antrag: 0,50 FACHINFORMATIKER/IN 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 FACHINFORMATIKER/IN 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
Mit der beantragten Stellenschaffung soll eine zeitnahe Umsetzung des Projekts kommunales
Bildungsmanagement gewährleistet und die Verwaltung bei der fortschreitenden Digitalisierung
unterstützt werden. Die Fachanwendungen in der Verwaltung sind größtenteils veraltet und bedürfen
dringend einer Aktualisierung. Um die Betreuung, Neuentwicklung und Weiterentwicklung aller im
Amt eingesetzten Fachanwendungen sicherzustellen, wird hierfür eine technisch kompetente
Unterstützung benötigt. Allem voran steht die Sicherstellung eines störungsfreien
Verwaltungsbetriebs. Die Stellenschaffung ist unabweisbar, da der pädagogische Mitarbeiter, der
über seinen eigenen Aufgabenbereich hinaus (pädagogische Begleitung der IT-Strategie beim Amt
für Berufliche Schulen) die Verwaltung im IT-Bereich unterstützt hat, hierfür künftig nicht mehr zur
Verfügung steht.
Stellungnahme DiP: Die Schulämter haben sich dafür entschieden, etliche eigenprogrammierte MS-Access-Anwendungen
abzulösen und durch ein modular aufgebautes und zentral bei IT betriebenes kommunales
Bildungsmanagement zu ersetzen. Grundgedanke ist, dass Stammdaten (Schülerdaten, Lehrerdaten,
Schuldaten) aus der Amtlichen Schulverwaltung (ASV) importiert und in einer Datenbank
bereitgestellt werden. Auch Abrechnungen (Heimrestkosten, Gastschulbeiträge) mit Landratsämtern
etc. sollen hierüber erfolgen. Die Zugriffe sollen über ein Benutzer- und Rollenkonzept gesteuert
werden. Durch die beantragte Stellenkapazität können die im Amt eingesetzten Fachanwendungen
aktualisiert und verbessert werden, was zu einer Beschleunigung der Arbeitsabläufe führt. Dabei
müssen auch die unterschiedlichen Anforderungen der städtischen Schulämter und von Referat IV
Berücksichtigung finden. Der Stellenbedarf wurde mit IT abgestimmt, da hierfür eine IT-Maßnahme
angemeldet wurde. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird empfohlen. Die Stelle
erhält einen Fristvermerk F 12.26, so dass evaluiert werden kann, ob die Kapazitäten zur Erfüllung der
erforderlichen Aufgaben dauerhaft erforderlich sind. Die Dauer der Frist bemisst sich an der Anzahl
der umzusetzenden Module (4 Module) inkl. Einarbeitungszeit.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 115 von 210
448
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2300
Fortsetzung des Ausbaus des Pflegestützpunkts Nürnberg
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
110 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 3,11 SOZIALPÄDAGOGE/IN 211.491 € 0 € S 11b 211.491 € 0,00
Vorschlag: 3,11 SOZIALPÄDAGOGE/IN 211.491 € 0 € S 11b 211.491 € 0,00
mit Deckung; Stellenvermerk Z (Zuschuss)
Die neue Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Pflegestützpunkte (PSP) nach § 7c Abs. 6 SGB XI
in Bayern bietet für den Pflegestützpunkt Nürnberg neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich Struktur,
Organisation, Finanzierung, Personalentwicklung und Aufgaben. Neue Aufgaben, die von den Kassen
finanziert werden, sind u.a. die Erschließung neuer Zielgruppen (junge pflegende Angehörige,
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte etc.), der Aufbau einer dezentralen Beratung sowie
Pflegeberatung in der Häuslichkeit. Deshalb sollen mit dem Ausbau des Pflegstützpunktes neben der
quantitativen Erhöhung der Beratungszahlen auch neue Methoden der zugehenden Beratung
installiert und neue Modelle eingeführt werden. Um damit neue Zielgruppen (junge pflegende
Angehörige, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte etc.) zu erreichen, die bisher keinen Zugang zur
Pflegeberatung gefunden haben, müssen neue Konzepte entwickelt und umgesetzt werden.
Entsprechend der Bevölkerungsentwicklung und der geplanten Zielsetzung sollen daher weitere 3
Stellen geschaffen werden.
Stellungnahme DiP: Die Stadt Nürnberg hat im Ferienausschuss 22.04.2020 die Umstellung des Pflegestützpunktes auf
das sog. Angestelltenmodell beschlossen. In der Folge wurden mit den Trägern (Kranken– und
Pflegekassen, Bezirk) die erforderlichen Grundlagen im Rahmen des Errichtungsvertrags festgelegt.
Hier ist ein Personalschlüssel in Höhe von 1,00 VK-Stelle pro 60.000 Einwohner/innen vorgesehen,
mit welchem die beantragten Stellenkapazitäten vollständig gedeckt werden können. Der hinter der
beantragten Stellenschaffung stehende Sachverhalt wurde umfangreich begründet. Die
zugrundeliegenden quantitativen und qualitativen Aspekte (z.B. Erschließung neuer Zielgruppen,
Aufbau einer dezentralen Beratung, Pflegeberatung in der Häuslichkeit) sind nachvollziehbar und
sinnvoll, die Schaffung der beantragten Stellen wird deshalb empfohlen. Sie erhalten einen
Stellenvermerk Z (Zuschuss).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 116 von 210
449
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2339
Kundencenter Wohngeldstelle
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
111 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 50.781 € 0 € E 5 50.781 € 0,00
Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 50.781 € 0 € E 5 50.781 € 0,00
mit Deckung
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes hat das Sozialamt im Herbst 2020 im
Benehmen mit DiP unter Anrechnung auf eine Teilstelle Buchhaltung und eine Teilstelle
Sachbearbeitung kostenneutral für die im Kundencenter zu verrichtenden Aufgaben Kapazität
geschaffen. Aufgaben wurden intern neu geordnet und zusätzlich an die pandemiebedingten
Anforderungen (AHA-Regeln) angepasst.
Einhergehend mit dieser Maßnahme war es erforderlich, die Abläufe im Publikumsverkehr an die
veränderten Anforderungen zum Infektionsschutz anzupassen. Wartezonen wurden abgeschafft und
ein mit besonderen Schutzmaßnahmen ausgestattetes Kundencenter wurde eingerichtet. Dadurch ist
gewährleistet, dass Kunden nicht mehr unkontrolliert im ganzen Ämtergebäude unterwegs sein
müssen und der Publikumsverkehr in eigens dafür eingerichteten Räumen abgewickelt werden kann
(Front-Office). Die Kapazitäten sollen nun gegen vollständige Deckung aus dem Stellenplan in eine
Planstelle überführt werden.
Stellungnahme DiP: Der Antrag entspricht der mit DiP getroffenen Vereinbarung und dient der Aufrechterhaltung eines
geregelten Dienstbetriebes in der Wohngeldstelle. Die stellenplanmäßige Deckung erfolgt durch
Zusammenlegung der Stellen Nr. 500.3132 und 500.3133 und ist damit kostenneutral. Die Schaffung
der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 117 von 210
450
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2341
Verwaltung der Obdachlosenobjekte
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
112 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 1,00 VERWALTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 VERWALTER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
ohne Deckung
Seit dem Jahr 2015 steigt die Zahl der angemieteten Wohnungen zur Unterbringung obdachloser
Haushalte stark an. Die Objektverwalter sind Erstansprechpartner in Wohnungsangelegenheiten für
die untergebrachten Haushalte. Da die Obdachlosigkeit regelmäßig auch im Zusammenhang mit
einer stark eingeschränkten Wohnfähigkeit (z.B. Suchterkrankung, psychische Problematiken, hohes
Aggressionspotential) steht, sind die Verwalter häufig großen physischen und psychischen
Belastungen ausgesetzt. Die Erwartungen der Wohnungseigentümer im Umgang mit der Mietsache
stehen oft dem individuellen Nutzungsverhalten der ordnungsrechtlich untergebrachten Haushalte
entgegen. Dies kann auch zu einer Kündigung des Mietverhältnisses mit der Stadt Nürnberg führen.
Die Verwalter sind hier Erstansprechpartner und Vermittler zwischen den Beteiligten. Die zur
Unterbringung genutzten Unterkünfte sind meist einem überdurchschnittlichen Verschleiß oder
mutwilligen Beschädigungen (leider häufig auch an Sicherheitseinrichtungen wie Rauchwarnmelder
oder Feuerschutztüren) unterzogen. Die Objektverwaltung übernimmt selbst die Schadensbehebung
oder beauftragt den Einsatz von Fachfirmen. Sie ist hierbei für die Einhaltung von
Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Durch eine starke Präsenz an den Standorten kann auch die
kostenintensive Müllproblematik deutlich eingedämmt werden. Aufgrund der dezentralen Ausweitung
des Unterkunftsangebots und der Tätigkeitsanforderungen ist eine Erweiterung der Objektverwaltung
um eine weitere Vollzeitstelle unabdingbar.
Stellungnahme DiP: Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Anzahl der zu betreuenden Wohnungen von 164 an 22 Standorten
auf 209 an 38 Standorten gestiegen (Stand 2021). Aktuell stehen SHA hierfür zwei Planstellen zur
Verfügung, der Anstieg der zu betreuenden Objekte sowie die größere Streuung innerhalb des
Stadtgebietes rechtfertigen mittlerweile auch vor dem Hintergrund sicherheitsrelevanter Aspekte die
Aufstockung um eine Vollstelle. Die beantragte Stellenschaffung wird daher befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 118 von 210
451
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2342
Zuschusswesen und Vertragsmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
113 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50
ohne Deckung
Aufgrund erhöhter Anforderungen des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes, welche in der
Stadt Nürnberg durch eine Überarbeitung der Zuwendungsgeschäftsanweisung umgesetzt wurden,
sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich. Neu ist die Förderung der Insolvenzberatung, die einen
erhöhten Aufwand bzgl. Steuerung und Verteilung der Mittel zwischen den Trägern der
Insolvenzberatung erfordert. Bisher stehen nur 0,1 VK zur Verfügung, um 40 Zuschüsse zu
bearbeiten. Darüber hinaus müssen eine Vielzahl von speziellen Verträgen mit hohen rechtlichen
Anforderungen geschlossen werden, z. B. Beherbergungsverträge, Verträge über die Nutzung von
Sozialimmobilien, Obdachlosenpensionen und Quarantäneunterkünften, Verträge mit den Trägern
der Leistungserbringung und dem Jobcenter Nürnberg (u. a. Rückübertragungen,
Dienstleistungsvereinbarungen). Allen Verträgen gemeinsam ist, dass es sich um Vereinbarungen
von erheblicher finanzieller Tragweite handelt und das Prozessrisiko als sehr hoch einzuschätzen ist.
Grundsätzlich ist es erforderlich, unter Beachtung städtischer Zuständigkeitsregelungen, diese
Thematik auf einer Stelle zu bündeln.
Stellungnahme DiP: Bezüglich der Anpassung der Zuwendungsgeschäftsanweisung und Förderung der
Insolvenzberatung kann ein erhöhter Bedarf nachvollzogen werden, auch ist ein gestiegener
Aufwand im Kontext der Vertragsbearbeitungen plausibel. Insgesamt wird jedoch die Aufstockung
um eine Halbstelle als ausreichend erachtet, ggf. lassen sich durch Optimierung in der
Aufgabenverteilung weitere Entlastungen erzielen und die Vertragsbearbeitung auf einer Stelle
zusammenfassen. Es werden 0,5 VK zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 119 von 210
452
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2343
Hausservice im Nachbarschaftshaus Gostenhof
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
114 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,35 HAUSMEISTER/IN 17.996 € 17.996 € E 4 0 € 0,35
Vorschlag: 0,35 HAUSMEISTER/IN 17.996 € 17.996 € E 4 0 € 0,35
ohne Deckung
Bedingt durch die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und des hiermit verbundenen Wegfalls
des Zivildienstes hat SHA permanent Probleme, die Öffnungszeit des Nachbarschaftshauses
Gostenhof mit Servicekräften (Hausmeister/innen) abzudecken. Eine zwischenzeitliche Aufstockung
der Ressourcen hat nur bedingt zu einer Entspannung geführt, rechnerisch war weiterhin ein Delta zu
verzeichnen.
Dies wurde zum einen deutlich in den Verhandlungen einer etwaigen Übernahme der Hausverwaltung
in die HVE Verwaltung und zum anderen im Zuge der Überarbeitung des Dienstplans wegen der
geplanten Arbeitszeitreduzierung eines Mitarbeiters. Ein Abgleich des Dienstplans mit den
Sollarbeitszeiten lt. KGSt hat diese Einschätzung rechnerisch bestätigt.
Stellungnahme DiP: Der Bedarf an Kapazitäten für den Hausservice im Nachbarschaftshaus Gostenhof wurde auf Basis
der aktuellen Öffnungszeiten im Normalbetrieb neu ermittelt. Danach besteht in der Tat ein
zusätzlicher Bedarf im Umfang von 0,35 VK, um während der Öffnungszeiten einen Hausservice
bereitstellen zu können. Unter der Annahme, dass die Corona bedingten Einschränkungen der
Öffnungszeiten ab kommendem Jahr nicht mehr gegeben sind, wird die Schaffung der beantragten
Stellenkapazität begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 120 von 210
453
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2344
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
115 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 139.122 € 139.122 € E 9c 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 139.122 € 139.122 € E 9c 0 € 2,00
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 142.045 € 142.045 € S 12 0 € 2,00
Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 71.022 € 71.022 € S 12 0 € 1,00
Antrag: 0,63 VERWALTUNGSKRAFT 31.992 € 31.992 € E 5 0 € 0,63
Vorschlag: 0,22 VERWALTUNGSKRAFT 11.172 € 11.172 € E 5 0 € 0,22
ohne Deckung
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geht einher, dass das
Betreuungsbehördengesetz (BtBG) zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ausgebaut wird. Die
Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft, die organisatorischen Voraussetzungen müssen mit einer
Vorlaufzeit von ca. 3 Monaten in vollem Umfang gegeben sein. Neue Aufgaben kommen hinzu:
Ehrenamtliche Betreuer dürfen nur noch vorgeschlagen werden, wenn aktuelle Auskünfte (z.B.
Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis) vorliegen. Sie sind dabei zu unterstützen, eine
Vereinbarung mit einem Betreuungsverein zu schließen. Eine Herausforderung wird die Einführung
eines (von der „Stammbehörde“) zu pflegenden Registers für Berufsbetreuer, womit eine Vielzahl an
Nachweis- und Dokumentationspflichten einhergeht, die es zu überwachen gilt. Ferner soll künftig
durch Verwaltungsakt über die Aufnahme, Rücknahme und den Widerruf einer Registrierung (und
damit „Zulassung“ als Berufsbetreuer) entschieden werden. Die Aufgaben sind mit der derzeitigen
stellenplanmäßigen Ausstattung nicht zu leisten. Zudem besteht ein Fachkräftegebot (§ 3 BtOG), so
dass eine interdisziplinäre Besetzung zur Bewältigung der neu gestellten Aufgaben zwingend
erforderlich wird. Der zusätzliche Bedarf wurde auf der Basis vorhandener Falldaten ermittelt.
Stellungnahme DiP: Grundsätzlich ist ein zusätzlicher Stellenbedarf aufgrund der Reform des Vormundschafts- und
Betreuungsrechts nachvollziehbar. Die von der Dienststelle vorgenommene Berechnung enthält
allerdings einige Annahmen und optionale Tätigkeiten. Umfang und Erforderlichkeit können hier
noch nicht abschließend verifiziert werden. Entgegen dem Antrag wird daher für sozialpädagogische
Tätigkeiten zunächst nur eine Vollstelle zur Schaffung vorgeschlagen, im Stellenplan sind bereits 8,4
VK hierfür vorgesehen. Für zusätzliche Verwaltungskapazität wird vorerst eine Kapazität im Umfang
von 0,22 VK als ausreichend erachtet, damit kann eine vorhandene Stelle künftig auf 1,0 VK
aufgestockt werden. Insgesamt wird somit die Schaffung von 3,22 VK vorgeschlagen. Die Stellen
werden zunächst mit dem Sperrvermerk x versehen, sobald die zusätzlichen Tätigkeiten tatsächlich
anfallen, können die Kapazitäten entsperrt und zur Besetzung freigegeben werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 121 von 210
454
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2385
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
116 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Antrag: 1,00 WISS. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISS. MITARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 06.24
Im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollen u.a. die
Angebotsvielfalt dargestellt, vorhandene Lücken identifiziert und geschlossen sowie eine
Onlineplattform mit Angebotsdatenbank entwickelt und implementiert werden. Darüber hinaus sollen
Beratungsangebote gesammelt, aufbereitetet und der Bürgerschaft in ansprechender Form und
barrierefrei bereitgestellt werden. Wesentliche Ziele sind somit der Abbau von Barrieren, die
Förderung von Inklusion, die Schaffung digitaler Teilhabe und die Herstellung von Transparenz.
Stellungnahme DiP: Die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention und der im
Werkstattbericht am 08.07.2021 im Sozialausschuss gelisteten Maßnahmen bedingt zum einen, dass
Kapazität für Steuerung, Konzeption und Umsetzung bereitgestellt wird. Ferner sind
verwaltungstechnnische Tätigkeiten zu verrichten, insbesondere Pflege der Onlineplattform und
Angebotsdatenbank sowie Organisation und Unterstützung bei der Durchführung von
Veranstaltungen. SHA steht für diese befristet anfallenden zusätzlichen Tätigkeiten keine
Stellenplankapazität zur Verfügung, Die Schaffung der beantragten Stellen befristet auf 2,5 Jahre
(Fristvermerk F 06.24) wird daher befürwortet. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind seitens Ref.
V/SHA noch zu eruieren.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 122 von 210
455
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2340
Verwaltungskapazität für den Behindertenrat
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
117 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,45 VERWALTUNGSKRAFT 22.851 € 22.851 € E 5 0 € 0,45
Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSKRAFT 12.695 € 12.695 € E 5 0 € 0,25
ohne Deckung
Analog den anderen Geschäftsstellen (z.B. Ausländerbeirat) wurden für die Verwaltungsaufgaben des
Behindertenrates Nürnberg (BRN) zum Haushalt 2021 0,55 VK gegen Deckung aus Sachmitteln
geschaffen. Übrig geblieben ist ein Delta von 0,45 VK, damit die Aufgabe auch mit auskömmlichen
Stellen- und Personalkapazitäten sachgerecht erledigt werden kann. Er ist zwingend erforderlich, die
noch fehlenden Kapazitäten im Umfang von 0,45 VK im Rahmen der Schaffungen 2022 nachzusteuern.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Schaffungsverfahren zu den Haushalten 2018 bzw. 2019 waren ursprünglich 0,64 bzw.
0,6 VK beantragt worden. Der Behindertenrat ist aufgrund seiner satzungsmäßigen Funktion als
Sachverständigengremium, mit dem Recht entsprechende Empfehlungen abzugeben, bei der
Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu beteiligen. Aufgrund der
strukturellen Veränderungen in der Zusammensetzung des Behindertenrates durch die
Satzungsänderung (Stadtratsbeschluss vom 19.05.2021) ergibt sich ein höherer Tätigkeitsumfang der
Geschäftsstelle, da im Gremium zukünftig (Neuwahl im Oktober 2021) eine größere Anzahl an
unterschiedlichen Institutionen vertreten sein wird (Änderung der institutionell entsandten
Delegiertenanzahl durch Satzungsänderung). Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf den
Verwaltungs- und Koordinationsaufwand des Vorstandes. Der Bedarf für eine Aufstockung auf eine
Vollzeitstelle wird derzeit jedoch nicht gesehen. Daher wird eine Erhöhung der Stellenkapazitäten um
10 Wochenarbeitsstunden zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 123 von 210
456
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2216
Kindertagesbetreuung: Umsetzung des Leitungs- und Verwaltungsbonus/Gute-Kita-
Gesetz
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
118 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 5,00 VERWALTUNGSKRAFT 253.904 € 0 € E 5 253.904 € 0,00
Vorschlag: 5,00 VERWALTUNGSKRAFT 253.904 € 0 € E 5 253.904 € 0,00
mit Deckung; Stellenvermerke Z, X, F 12.22
Am 1. Januar 2019 ist das Gute-KiTa-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der Bund
insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der „Richtlinie zur
Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen“
vom 27.02.2020 den bayerischen Kindertageseinrichtungen finanzielle Mittel zur Entlastung der
Leitungskräfte durch den zusätzlichen Einsatz von Personal, für Tätigkeiten in der
Praktikantenausbildung oder für den Einsatz neuer technischer Ausstattung. Die Förderung richtet
sich ausschließlich an Einrichtungen des vorschulischen Bereichs (Kinderkrippen, Kindergärten und
Häuser für Kinder).
Stellungnahme DiP: Bereits zum Jahr 2020 konnten 12,00 VK zur Umsetzung des Verwaltungs- und Leistungsbonus
geschaffen werden, um durch den Einsatz zusätzlicher Erzieher/innen die Kita-Leitungen im Bereich
Kinderdienst entlasten zu können. Inzwischen wurden vom Jugendamt die vom Zuschussgeber
geforderten Konzepte zu weiteren Entlastungsmaßnahmen der Kita-Leitungen auch im Bereich
Verwaltungsaufgaben erarbeitet und abgestimmt. Für die Umsetzung dieser zusätzlichen Maßnahmen
werden 5,00 VK Verwaltungskraft beantragt.
Die Schaffung der beantragten Stellen wird unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung empfohlen.
Neben einem Stellenvermerk Z (Zuschuss) erhalten sie bis zur Vorlage des Zuschussbescheides
einen Sperrvermerk X sowie einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F
12.22).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 124 von 210
457
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2256
Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Kräfte für
neue Einrichtungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
119 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 4,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 160.718 € 0 € E 2 160.718 € 0,0 0
Vorschlag: 2,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 80.359 € 0 € E 2 80.359 € 0,00
mit Deckung; Sperrvermerk X
Mit Inbetriebnahme neuer städtischer Kitas sind weitere Stellen für hauswirtschaftliche Hilfskräfte
erforderlich, um die zentrale Essensversorgung sicherzustellen. Dies gilt auch für bereits vorhandene
Einrichtungen, bei denen die Platzzahl erweitert wurde.
Darüber hinaus bedarf es einer Überprüfung und Anpassung der Personalbemessung der
vorhandenen Standorte mit dem Küchenkonzept cook&chill (Kinderhort Forsthofstr. Und Kinderhort
Am Thoner Espan). Hier erfolgte die Personalbemessung ursprünglich auf Basis des
Verpflegungssystems cook&hold. Allerdings ist die Umsetzung des aktuellen Küchenkonzepts
zeitaufwendiger und unterliegt zusätzlichen Arbeitsschritten und Aufgaben für die
Hauswirtschaftskräfte bzw. hauswirtschaftlichen Hilfskräfte. Der personelle Mehrbedarf wird hier bei
den hauswirtschaftlichen Hilfskräften gesehen.
Stellungnahme DiP: Die Personalbemessung für die hauswirtschaftlichen Kräfte erfolgt nach einem abgestimmten
Bemessungsverfahren unabhängig vom Verpflegungssystem anhand eines über alle
Einrichtungsarten und -größen ermittelten Durchschnittswertes. Aufgrund des weiteren Ausbaus der
Kindertagesbetreuung mit Inbetriebnahmen neuer Einrichtungen und Erweiterungen ergibt sich ein
zusätzlicher Bedarf von rd. 2,00 VK. Die Deckung hierfür kann von der Stadtkämmerei anerkannt
werden, sofern sich die Einnahmesituation tatsächlich entsprechend der vom Jugendamt
erarbeiteten Kalkulation entwickelt.
Ein Mehrbedarf wegen der speziellen Küchenausstattung (cook&chill) ist darüber hinaus nicht
nachvollziehbar und kann daher nicht begutachtet werden. Eine Deckung hierfür ist bislang ebenfalls
nicht gegeben.
Die Schaffung von 2,00 VK Hauswirtschaftskraft wird empfohlen. Die Stellen erhalten einen
Sperrvermerk, der mit entsprechendem Nachweis der Finanzierung entnommen werden kann.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 125 von 210
458
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2266
Kinderbetreuung - Fachkräfte und Leitungsstellen für städtische Kitas
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
120 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 17,76 ERZIEHER/IN 1.019.945 € 713.961 € S 8a 305.984 € 12 ,43
Vorschlag: 17,76 ERZIEHER/IN 1.019.945 € 713.961 € S 8a 305.984 € 12 ,43
Antrag: 3,74 ERZIEHER/IN 245.361 € 171.753 € S 8b 73.608 € 2,62
Vorschlag: 3,74 ERZIEHER/IN 245.361 € 171.753 € S 8b 73.608 € 2,62
Antrag: 1,00 LEITER/IN 75.863 € 53.104 € S 16 22.759 € 0,70
Vorschlag: 1,00 LEITER/IN 75.863 € 53.104 € S 16 22.759 € 0,70
Antrag: 1,00 STV. LEITER/IN 75.767 € 53.037 € S 15 22.730 € 0,70
Vorschlag: 1,00 STV. LEITER/IN 75.767 € 53.037 € S 15 22.730 € 0,70
mit Teildeckung; Sperrvermerk X
Zur Sicherung des Rechtsanspruchs und im Zuge eines bedarfsgerechten Ausbaus an
Kinderbetreuungsplätzen sollen im Jahr 2022 voraussichtlich folgende Einrichtungen/Standorte in
Betrieb gehen: Dunant-, Grünewald-, Glogauer-, Schnieglinger- und Wanderer Straße. Hinzu kommen
kurzfristige Maßnahmen, wie das aktuelle Kita-Notprogramm. Beantragt wird daher die entsprechend
benötigte Anzahl an pädagogischen Fachkräften nach Personalbemessung in Abstimmung mit dem
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme der neuen Einrichtung Hort Wandererstr. mit 125 Plätzen
sowie der Erweiterung/Platzzahlerhöhung bei Bestandseinrichtungen (Horte Dunantstr. und Bertolt-
Brecht-Str., Haus für Kinder Grünewaldstr., Förderhort Glogauerstr.) ist der Bedarf an weiteren
pädagogischen Fachkräften sowie Leitungs- und stellvertretenden Leitungskräften für die
städtischen Kitas grundsätzlich nachvollziehbar. Für den Hort Schnieglingerstr. liegen noch keine
ausreichenden Planungsdaten vor, so dass ein Betriebsstart im nächsten Jahr voraussichtlich nicht
realisiert werden kann. Die Schaffung der erforderlichen Stellen wird empfohlen. Die Stellen erhalten
einen Sperrvermerk X, der rechtzeitig vor Inbetriebnahme entnommen werden kann. Die Deckung
durch staatliche Zuschüsse und Elternbeiträge beträgt rd. 30 %.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 126 von 210
459
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2267
Kinderbetreuung – Sachbearbeiter/in Beschaffungswesen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
121 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 17.323 € 17.323 € E 9a 0 € 0,26
Vorschlag: 0,26 SACHBEARBEITER/IN 17.323 € 17.323 € E 9a 0 € 0,26
ohne Deckung; F 12.25
Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung gehen bzw. gingen weitere neue Einrichtungen an den
Start (2020 - 2022 jeweils mindestens fünf neue Standorte) bzw.begannen kurzfristige Maßnahmen
wie das aktuelle Kita-Notprogramm. Außerdem gewinnt die erforderliche Sanierung der
Bestandskitas immer mehr an Gewicht. Der Ausbau der Betreuungsplätze zieht einen erhöhten
Arbeitsumfang und zusätzliche Aufgaben auch im Bereich Beschaffung und Haushalt nach sich. Je
nach Maßnahme ist ein erhöhter Zusatzaufwand für Möblierung und Beschaffung zu leisten. Daneben
sind Ausstattungen altersgerecht umzuwandeln. Die bisherigen Kapazitäten von 0,5 VK reichen nicht
mehr aus, um die anstehenden Beschaffungen rechtzeitig zu den Eröffnungsterminen durchzuführen,
so dass verzögerte Inbetriebnahmen von Einrichtungen nicht ausgeschlossen werden können.
Beantragt wird daher eine Aufstockung der vorhandenen Personalkapazität um 10
Wochenarbeitsstunden.
Stellungnahme DiP: Aufgrund zahlreicher Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie dem steigenden Bedarf an
Renovierungen ist für die nächsten Jahren mit einem erhöhten Beschaffungsaufwand zu rechnen.
Darüber hinaus erfordern Maßnahmen wie z.B. die temporäre Umwandlung von Hortplätzen in Kiga-
Plätze eine altersgerechte Möblierung. Diese Beschaffungsmaßnahmen müssen kurzfristig umgesetzt
werden, um die rechtzeitige Inbetriebnahme gewährleisten zu können. Die Schaffung der beantragten
Kapazität wird empfohlen. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.25.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 127 von 210
460
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2270
Fachcontrolling/Fachberatung im Bereich Soziale Dienste und erzieherische Hilfen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
122 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50
ohne Deckung
Seit 2009 erhöhte sich die Personalkapazität des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) in mehreren
Schritten von 96 Vollzeitstellen (VK) um insgesamt 13 VK auf aktuell 109 VK. Zusätzlich kommen ab
01.07.2021 aufgrund der 2020 durchgeführten Revision des Personalbemessungsverfahrens – ohne
Berücksichtigung der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII - nochmals 4,00 VK hinzu. Da die
Stellen auch mit Teilzeitkräften besetzt werden, stehen aktuell mehr als 130 ASD-Fachkräften 2
Vollzeitstellen im Fachcontrolling gegenüber. Zusätzlich erhöht sich der Beratungsbedarf des ASD
aufgrund des Generationenwechsels.
Stellungnahme DiP: Das Fachcontrolling unterstützt die Leitungs- und Fachkräfte insbesondere durch Beratung in
komplexen Fällen, aber auch durch die Prüfung von Einzelvereinbarungen vor allem bei
Einzelintegrationsmaßnahmen in Horten. Das Fachcontrolling wirkt mit, fachliche Abläufe durch
entsprechende Fallauswertungen zu optimieren, neue gesetzliche Regelungen umzusetzen und
Standards (weiter) zu entwickeln. Um die Qualität der Leistungserbringung im Bereich Hilfen zur
Erziehung auch weiterhin in ausreichendem Umfang sicherstellen zu können, wird die Schaffung der
beantragten Kapazität empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 128 von 210
461
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2271
Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes (KJSG), Reform des SGB
VIII
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
123 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 37.883 € 37.883 € S 15 0 € 0,50
ohne Deckung; F 12.29
Mit der Umsetzung des KJSG, das zum 10.06.2021 in Kraft getreten ist, kommen auf die Jugendämter
in Deutschland massive organisatorische, konzeptionelle und möglicherweise finanzielle Folgen zu.
Insbesondere bei der sog. „Inklusiven Lösung“ (Zusammenführung der Hilfen für behinderte junge
Menschen unter dem Dach der Jugendhilfe) wird es in einem mehrstufigen Zeitplan darum gehen, die
gesamte Infrastruktur sowie die methodischen, konzeptionellen und organisatorischen
Voraussetzungen zur Umsetzung herzustellen. Dies ist sowohl auf Seiten der Jugendämter wie auch
auf Seiten der freien Träger und der Bezirke ein Kraftakt, der fundamental in die
Organisationsstruktur des Jugendamtes eingreifen wird. Das KJSG bringt eine Vielzahl von
Veränderungen mit sich, die die innere Organisation des Jugendamtes, der freien Träger und anderer
Kooperationspartner erheblich beeinflusst. Die Analyse der Beschlussfassung zum KJSG, die
Ableitung der notwendigen organisatorischen und konzeptionellen Konsequenzen und die Steuerung
der Auswirkungen auf das Verhältnis zu den freien Träger können auf der bestehenden Arbeitsebene
nicht zusätzlich geleistet werden, weil die Komplexität und Vielschichtigkeit im Tagesgeschäft nicht
abgearbeitet werden kann.
Es ist daher unbedingt nötig, den Gesamtprozess „Umsetzung KJSG“ mit einer temporär zu
schaffenden Stabsstelle im Bereich 3 - Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen - abzusichern.
Stellungnahme DiP: Durch das neue Gesetz werden u.a. Beratungs- und Mitwirkungsansprüche von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt. Die hierfür beschlossenen Änderungen, z.B. ein
Selbstvertretungsrecht oder die Einrichtung von Ombudsstellen, müssen konkret ausgearbeitet und
umgesetzt werden. Auch Regelungen zur "Schnittstellenbereinigung" zwischen Jugendhilfe (SGB
VIII) und Eingliederungshilfe (SGB IX) müssen realisiert werden. Zwei wesentliche Neuerungen treten
erst verzögert in Kraft: Erstens die Einführung sog. "Verfahrenslotsen" ab 01.01.2024, zweitens die
sog. "Inklusive Lösung". Letztere kann erst ab 2028 zum Tragen kommen, sofern bis 2027 ein
entsprechendes Bundesgesetz bzgl. Der Gesamtzuständigkeit des SGB VIII (Jugendhilfe)
beschlossen wird.
Ein Mehraufwand an planerischen und Steuerungsaufgaben ist aufgrund der Vielzahl an bereits
geltenden Neuerungen, aber auch wegen des systemischen Wechsels von der Zuständigkeit der
Eingliederungshilfe für junge Menschen hin zur Zuständigkeit der Jugendhilfe grundsätzlich
nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen. Sie erhält einen
Fristvermerk F 12.29.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 129 von 210
462
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2277
Allgemeiner Sozialdienst - Fortschreibung der Personalbemessung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
124 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 4,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 284.572 € 284.572 € S 14 0 € 4,00
Vorschlag: 4,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 284.572 € 284.572 € S 14 0 € 4,00
ohne Deckung; F 12.24 an 2,00 VK
Grundlage für den Stellenschaffungsantrag ist der Personalbemessungsprozess (PEB) in
Abstimmung mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation. In 2021 werden ergänzend zu
den Prozessoptimierungen des Jahres 2020 alle Kernprozesse (z.B. Hilfe zur Erziehung,
Inobhutnahmen, Kinderschutz) reformiert bzw. weitere neu hinzugefügt: Durch die Erweiterung des §
35a Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde der Kernprozess hierzu neu aufgesetzt. Der Kernprozess zu
§8a / sexuelle Gewalt wurde durch die bundeseinheitliche Dynamik neu geschaffen. In die
Prozessoptimierung fließen die Erfahrungen aus zahlreichen anderen Jugendämtern sowie aus den
aktuellen kritischen Kinderschutzfällen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, ein. Auf diese Weise
sichert der PEB-Prozess die Stadt Nürnberg und das Jugendamt auch gegen ein mögliches
Organisationsversagen ab. Außerdem ist im Nachgang der Corona-Pandemie mit deutlich erhöhten
Hilfebedarfen in Familien zu rechnen. Nur mit einer angemessenen Personalausstattung können die
Steuerungsaufgaben und Beratungen effizient umgesetzt werden, was sich bekanntermaßen positiv
auf die finanziellen Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung auswirkt.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen des Personalbemessungsprozesses konnten zwischenzeitlich die Prozessabläufe für die
gesetzlich neu geregelte Eingliederungshilfe nach § 35a BTHG abgestimmt werden. Eine vorläufige
Berechnung auf Basis der Zahlen 2019 ergab einen voraussichtlichen Mindestmehrbedarf von 6,31
VK. Zum Haushalt 2021 konnte als Zwischenergebnis eine Schaffung von 4,00 VK Sozialpädagoge/in
erfolgen. Wegen der Corona bedingten Einschränkungen wurde der reguläre Dienstbetrieb beim ASD
erst seit 01.07.2021 wieder aufgenommen. Das Jugendamt macht hierzu geltend, dass es nach einem
Absinken der Zahlen während des ersten Lockdowns ab dem 2. Halbjahr 2020 zu einem starken
Anstieg bei den Inobhutnahmen, der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Vollzeitpflege kam
(zwischen 6-12% höhere Fallzahlen). Eine Hochrechnung mit diesen Werten ergibt einen Mehrbedarf
von mindestens 9,52 VK. Eine abschließende Beurteilung des tatsächlichen Bedarfs ist auf Basis der
bisher vorliegenden Daten nicht möglich. Jedoch erscheint dauerhafter zusätzlicher Bedarf im
Umfang von 2,00 VK aufgrund der gesetzlich bedingten zusätzlichen Aufgaben insbesondere im
Bereich Inklusion grundsätzlich nachvollziehbar. Darüber hinaus erscheint es notwendig, den
coronabedingten Anstieg der Fallzahlen durch einen temporären Einsatz zusätzlicher
sozialpädagogischer Kapazität auszugleichen. Insgesamt wird daher die Schaffung von 4,00 VK
empfohlen, davon 2,00 VK mit Fristvermerk F 12.24.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 130 von 210
463
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2294
Sonderaufgaben in der Personalabteilung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
125 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,00 0 € 0,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung
Durch die kontinuierlich steigende Mitarbeiterzahl im Jugendamt haben sich die Aufgaben der
Abteilungsleitung und der stellvertretenden Abteilungsleitung zunehmend ausgeweitet. Eine
Entlastung z.B. durch die Übernahme von Stellenbesetzungsverfahren, Mitarbeit im betrieblichen
Eingliederungsmanagement, Mitarbeit bei der Ermittlung und Abstimmung des Personalbedarfs, ist
hier angezeigt, damit die vielen Aufgaben in der Führung der wachsenden Abteilung, bei der
Jobfamiliensystematik, dem Nachfolgemanagement, der zunehmenden Anzahl von Problemfällen bei
den Jugendamts-Mitarbeitenden und den notwendigen Regelungen für die gesamte Dienststelle
weiterhin von der Abteilung ausgeführt werden können. Trotz bereits erfolgter Teil-Schaffung von
0,50 VK und Umwandlung einer Sachbearbeiterstelle von EGr. 8 auf Egr. 9a ist die erneut beantragte
Kapazität für die Aufgabenerfüllung weiterhin notwendig.
Stellungnahme DiP: Aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung, aber auch der Zunahmen bei der
Jugendsozialarbeit an Schulen oder dem Allgemeinen Sozialdienst sind die Fallzahlen in der
Personalabteilung des Jugendamts erneut angestiegen. Neben der zunehmend schwierigen
Personalgewinnung im Kita-Bereich erfordern auch neue Aufgaben wie die Umsetzung des
Masernschutzgesetzes oder der coronabedingten Zusatzaufgaben entsprechende Ressourcen. Zur
Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Sachbearbeitung ist zusätzliche personelle Unterstützung
dringend notwendig und wird bereits jetzt im Rahmen einer Budgetfinanzierung eingesetzt. Die
Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 131 von 210
464
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2296
WLAN-Ausbau in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Horte an
Schulstandorten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
126 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 0,50 KOORDINATOR/IN WLAN-AUSBAU 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 KOORDINATOR/IN WLAN-AUSBAU 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50
ohne Deckung; F 12.25
Stellenwert E 10 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Zur Umsetzung der umfangreichen und teils komplexen Projekte im Zusammenhang mit der WLAN-
Anbindung der Kindertageseinrichtungen (auch an Schulstandorten) und der Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe bedarf es eines Ansprechpartners (m/w/d) beim Jugendamt für die
Prozessbeteiligten, insbesondere für das Amt für Informationstechnologie, die Zentralen Diensten
und das Hochbauamt. Hierzu besteht Konsens unter den Beteiligten. Zu bedienen sind in diesem
Zusammenhang ca. 190 Standorte des Jugendamtes nach einer festgelegten Prioritätenliste. Aktuell
sind ca. 13% der geplanten Projekte abgearbeitet. Mit Blick auf die Gesamtdigitalisierungsstrategie
spielt die zeitliche Dimension bei der Umsetzung eine wesentliche Rolle. Eine Koordination zusätzlich
zu den bereits laufenden Projekten ist bei dieser Dimension nicht leistbar.
Stellungnahme DiP: Aufgrund des priorisierten WLAN-Ausbaus an Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen in den
nächsten Monaten und Jahren eine große Anzahl an Ausbauprojekten gestartet und abgearbeitet
werden. Im Jahr 2021 sollen zwischen 4 und 12 Maßnahmen umgesetzt werden. Da die Maßnahmen
vielfach parallel ablaufen, reichen die vorhandenen Ressourcen nicht aus, um die Anforderungen
termingerecht vorantreiben zu können. Um den Ausbau zu beschleunigen, ist daher zusätzlich
Kapazität erforderlich. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird empfohlen. Sie erhält einen
Fristvermerk F 12.25.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 132 von 210
465
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2268
Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS- Ausbauplanung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
127 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 136.007 € 37.847 € S 11b 98.160 € 0,56
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 07.23
Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ) richten sich an Kinder und Jugendliche mit
diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Kinder und Jugendlichen benötigen eine
erhöhte Förderung und können an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht mehr
ausreichend gefördert und unterrichtet werden. Der Bedarf an Leistungen der Jugendsozialarbeit an
Schulen ist an SFZ deshalb besonders hoch. Ein Ausbau ist seit 2009 nicht erfolgt. Die Zielgruppe in
den Grundschulstufen der SFZ braucht besonders viel sozialpädagogische Unterstützung. Auch ist
die Arbeit dort am intensivsten und je Einzelfall am zeitaufwändigsten.
Während der Corona-Situation ist an den sonderpädagogischen Förderzentren der Anteil an
Einzelfallhilfen an der Jahresarbeitszeit von 73,5% (2019) auf 80,0% (2020) gestiegen. Eine weitere
bedarfsgerechte Ausweitung der notwendigen Einzelfallhilfen ist organisatorisch ohne zusätzliche
Personalressourcen nicht mehr möglich.
Auch die besonders intensiven Fälle, in denen eine Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst
notwendig wurde, stiegen von 2019 auf 2020 um 22% an. In der Grundschulstufe der SFZ ist es nötig,
den Kindern einen direkten, flexiblen und unbürokratischen Kontakt zu ermöglichen. Eine
durchgehende Präsenz an allen Schultagen der Woche und gleiche wiederkehrende Strukturen sind
hier besonders wichtig.
Stellungnahme DiP: Die Jugendsozialarbeit an Schulen wurde in den letzten Jahren insbesondere dank zusätzlicher
Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bzw. der Flüchtlingskrise erheblich
ausgebaut. Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie wurde vom Bund das
"Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" gestartet, mit dem neu
geschaffene Stellen befristet bis Juli 2023 eine dreifache Förderung erhalten, d.h. 49.080 EUR
Förderung anstelle der aktuellen 16.400 EUR pro Stelle. Grundsätzlich stellt der Ausbau der
Jugendsozialarbeit an Schulen sicherlich eine wünschenswerte Aufgabe dar. Angesichts der Höhe
und der Befristung der staatlichen Förderung erscheint es jedoch wenig zweckmäßig, auf Basis
dieses Förderprogramms den regulären Ausbau zu forcieren. Vielmehr ist das Programm darauf
ausgelegt, als "Aufholprogramm" schulartunabhängig diejenigen Kinder und Jugendlichen zu
unterstützen, die Pandemie bedingt zurück gefallen sind. Hierfür sollte jedoch zunächst ein Konzept
vorgelegt werden. Der Bedarf für die beantragte Stellenschaffung kann daher - trotz vorhandener
Teildeckung - nicht gesehen werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 133 von 210
466
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2269
Erziehungs- und Familienberatung für multiproblembelastete Familien in der
Südstadt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
128 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 75.767 € 75.767 € S 15 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
mit Teildeckung; Stellenvermerk Z; F 12.22
Zur Bewältigung des Aufgabenspektrums der Erziehungsberatung Südstadtdependance wird zur
Unterstützung der für 2021 geschaffenen Stellenkapazität eine weitere Stelle beantragt. Hierzu plant
der Freistaat Bayern formal zunächst lediglich bis 2022 einen Zuschuss (Corona-Sonderprogramm),
jedoch wird erwartet, dass die Förderung in eine Regelförderung übergeht. Auch wenn die weitere
Förderung in den Anschlussjahren noch unsicher ist, kann mit einer Stellenschaffung im Jahr 2022
der staatliche Zuschuss ggf. mittelfristig gesichert werden.
Stellungnahme DiP: Die Aufgaben der städtischen Erziehungsberatung werden derzeit an vier Standorten von 3,50 VK
Psychologe/in sowie inzwischen 8,50 VK Sozialpädagoge/in mit Zusatzqualifikation wahrgenommen.
Grundsätzlich stellt sich die Erziehungsberatung als niedrigschwellige Hilfe dar, die dazu beitragen
kann, aufwändigere Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung mit
starken Zunahmen an kinderreichen Familien, vor allem in der Südstadt, erfolgte bereits im Vorjahr
die Schaffung einer VK Sozialpädagoge/in. Diese soll - als eine Art Vorläuferbetrieb für eine
Dependance der Erziehungsberatung in der Südstadt - insbesondere beratungsferne Familien durch
aufsuchende Hilfen in Kindertageseinrichtungen (z.B. in Sprechstunden, Elterncafés) - unterstützen.
Da die neu geschaffene Stelle erst zum Herbst 2021 besetzt werden kann, liegen leider noch keine
konkreten Erfahrungen bezüglich der Annahme und des Erfolges derartiger Angebote vor. Vor einer
weiteren Stellenschaffung sollte dies jedoch zunächst abgewartet werden. Sofern tatsächlich
Zuschüsse für die Bewältigung von Corona-Folgen gewährt werden, könnten vollfinanzierte
Maßnahmen im Rahmen einer Budgetfinanzierung auch unterjährig begonnen werden. Die Schaffung
der beantragten Stelle wird daher zunächst nicht befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 134 von 210
467
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2295
Projektkoordination "The Q" für das Jugendamt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
129 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Geschäftsbereich Referat V
Antrag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0
Vorschlag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0
ohne Deckung; F 12.24
Mit dem Gesamtprojekt „The Q“ ist ein dienststellenübergreifendes Projekt u.a. mit dem Blickwinkel
der Realisierung neuer Arbeitswelten gestartet. Im Jahr 2024 sollen die betroffenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die Arbeit am Standort aufnehmen. Zur Koordinierung und Begleitung der Umsetzung
des umfangreichen Projekts aus Sicht von J, aber auch im Hinblick auf die Koordination
dienststellenübergreifender Belange wie z.B. die Gestaltung der Eingangszone und Zuordnung der
Kundenströme wird eine Projektleitung J benötigt. Diese soll insbesondere die differenzierten
organisatorischen, technischen sowie auch fachlichen Anforderungen für die Dienststelle abstimmen
und betreuen.
Stellungnahme DiP: Für die Umsetzung der Digitalisierungsbedarfe im Rahmen des Umzugs nach "The Q" wurden dem
Jugendamt bereits zwei Halbstellen "Digitalkoordinator/in" zur Verfügung gestellt. Jedoch bestehen
auch außerhalb des Aufgabenschwerpunkts Digitalisierung Regelungs- und Koordinierungsbedarf,
der üblicherweise durch die Verwaltungsleitung abgedeckt wird. Aufgrund der bereits länger
bestehenden Vakanz dieser Stelle ist der Unterstützungsbedarf nachvollziehbar. Die beantragte
Stellenschaffung wird daher mit einem Fristvermerk F 12.24 empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 135 von 210
468
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2388
Bauvorhaben Opernhaus im Stab Projektbau
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
130 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Baureferat
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 PROJEKTMITARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0
Vorschlag: 1,00 PROJEKTMITARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0
ohne Deckung
Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Mit dem Bauvorhaben Opernhaus läuft die Planung für ein weiteres Kulturgroßbauprojekt. Bei diesem
Vorhaben handelt es sich zudem um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude, an welches die
gleichen qualitativen Ziele und Anforderungen wie an einen Neubau, jedoch deutlich komplexer, zu
stellen sein werden.
Um die anstehenden Aufgaben zur Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes bewältigen zu
können, ist zusätzliche Kapazität erforderlich. Die Kapazitätsberechnung zum notwendigen
Personalbedarf wurde anhand des Personalbemessungstools des Hochbauamtes durchgeführt.
Stellungnahme DiP: In den Planungen des Bauvorhabens Opernhaus als komplexes Kulturgroßbauprojekt sind
Bedarfsermittlungen auf Basis umfassender Bestandsanalysen unter enger Mitwirkung der Nutzer
erforderlich. Zu betrachten sind nach heutigem Kenntnisstand neben dem Zuschauerraum
Opernhaus weitere Räume wie u.a. Bühne, Orchestergraben, Foyers und Künstlergarderoben.
Zukünftige Anforderungen an unterschiedliche Formate wie Opern-, Musical- und Balletaufführungen
aber auch klassische Konzerte der Philharmoniker, Bälle und sonstige Veranstaltungen mit elektro-
akustischer Unterstützung sind zu ermitteln, zu bewerten und in den Planungen zu berücksichtigen.
Zudem wird evtl. eine Begleitung und Bewertung eines Wettbewerbsverfahrens für Oper und/oder
Freifläche erforderlich.
Im Stab Projektbau sind dem Opernhaus aktuell zwei Vollzeitkräfte zugeordnet (Projektleitung und
stv. Projektleitung). Die Schaffung der beantragten Stelle wird aufgrund der Komplexität des
Bauvorhabens vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 136 von 210
469
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2241
Klimaschutzmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
131 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Baureferat
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 2,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 196.522 € 196.522 € E 14 0 € 2,00
Vorschlag: 1,00 98.261 € 98.261 € 0 € 1,00
ohne Deckung
Die beantragten Stellen dienen der Umsetzung des Konzepts „Klimaschutzmanagement Stadt
Nürnberg“. Mit der Verabschiedung des „Klimaschutzfahrplans 2020 – 2030“ im Stadtrat am
17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung einer erweiterten
Koordinierungsstelle Klimaschutz zu prüfen. Bestandteil dieser Koordinierungsstelle sollen neben
Stellen im Umweltreferat und im Verkehrsplanungsamt auch 2,0 VK für die Erarbeitung von Quartiers-
und Energiekonzepten beim Stadtplanungsamt sein.
Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf
verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich
Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelt und seit Oktober 2014 mit einem
Klimaschutzbeauftragten ausgestattet. Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Verwaltung
beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle
Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. Das Konzept
Klimaschutzmanagement schließt hierbei auch die erforderlichen Aktivitäten in anderen
Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung mit ein und definiert die dortigen Bedarfe. Die Mitwirkung an
der gesamtstädtischen Aufgabe "Klimaschutzmanagement" ist mit dem vorhandenen Personal im
Stadtplanungsamt nicht zu bewerkstelligen. Vorerst wird die Schaffung einer beantragten Stelle (1,0
VK) begutachtet, die jedoch nicht wie ursprünglich geplant beim Stadtplanungsamt, sondern im
Baureferat angesiedelt wird. Über die Bereitstellung einer weiteren Personalkapazität für dieses
Thema wird im folgenden Schaffungsverfahren zum Haushalt 2023 nach entsprechender
Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 137 von 210
470
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2239
Planungsrechtliche Begutachtung Mitte
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
132 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/N 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
ohne Deckung
Eine im Rahmen der Organisationsuntersuchung Stadtplanung durchgeführte Personalbemessung
ergab in 2020 für die neue, gebietsbezogene Struktur von Planung und Begutachtung bei Stpl
zusätzliche Personalbedarfe. Stpl hatte im Vorgriff auf die Ergebnisse dieser Personalbemessung
bereits verschiedene, absehbare Personalbedarfe beantragt. In der Begutachtung sind zuletzt die
Fallzahlen kontinuierlich angestiegen. Dieser Anstieg kann mit dem bestehenden Personal auch
durch Priorisierung nicht mehr kompensiert werden. Die Personalbemessung ergab einen
zusätzlichen Bedarf von insgesamt 3,72 VK in den drei Sachgebieten „Begutachtung Nord, Mitte und
Süd“.
Stellungnahme DiP: Die Schaffung der durch die durchgeführte Personalbemessung beantragten Stellen wurde im
Rahmen der Stellenschaffungen 2021 begutachtet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation
konnten von den 3,72 begutachteten VK jedoch lediglich 2,72 VK geschaffen (vgl. lfd. Nr. 180 bzw. ID
2063 der Schaffungen 2021). Für 2022 wird deshalb die Schaffung der noch fehlenden, im Rahmen
der Personalbemessung als notwendig erachteten 1,0 VK begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 138 von 210
471
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2238
Nürnberg wächst - Bevölkerung und Infrastruktur
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
133 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 BAUINEGENIEUR/IN, ARCHITEKT/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, ARCHITEKT/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Nürnberg wächst - steigende Bevölkerungszahlen (2030: 560.000 Einwohner) sowie eine
aufwachsende Infrastruktur der Metropolregion, und hier insbesondere für Nürnberg, erfordern
Wohnraum und Infrastrukturen, folglich Bauflächen und damit Bauplanungsrecht. Konkret entstehen
hierbei Bedarfe in der Ausarbeitung von Bebauungsplänen und Steuerung entsprechend aufwendiger
Planungs- und Vertragsprozesse. Zudem machen gesetzliche Änderungen, Entwicklungstrends und
steigende Fallzahlen sowie die erforderliche Senkung der mittleren Bearbeitungszeiten in der
Bebauungsplanung eine moderate Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten erforderlich.
Stellungnahme DiP: Das prognostizierte, weitere Wachstum Nürnbergs führt zu einer anhaltend hohen Nachfrage auf dem
Wohnungsmarkt. Die Bauflächenentwicklung ist und bleibt in naher Zukunft eine der wichtigsten und
vordringlichsten Aufgaben. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 139 von 210
472
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2242
Zentrale Steuerung - Zusätzliche Bedarfe aus Neuorganisation
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
134 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung
Die im Rahmen der Organisationsuntersuchung bei Stpl durchgeführte Personalbemessung ergab
verschiedene Mehrbedarfe. U.a. wurde in der Zentralen Steuerung ein Mehrbedarf von 1,75 VK für
wissenschaftliche Mitarbeit ermittelt. Nach Abschluss der Personalbemessung ergab sich noch ein
zusätzlicher Bedarf von 0,25 VK, so dass ein Gesamtbedarf von insgesamt 2,0 VK besteht.
Stellungnahme DiP: Im Zuge einer im Rahmen einer Organisationsuntersuchung durchgeführten Personalbemessung
wurden bei Stpl nahezu in allen Tätigkeitsbereichen zusätzliche Bedarfe in unterschiedlichstem
Umfang festgestellt. Einen Teil der Bedarfe hatte Stpl bereits vor dem Ergebnis der
Personalbemessung in die Schaffungsanträge zum Haushalt 2021 eingespielt. Bei den
Stellenschaffungen für 2021 wurde der angemeldete Bedarf von 2,0 VK in der Zentralen Steuerung bei
Stpl zwar grundsätzlich anerkannt, aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden jedoch
nur 1,0 VK geschaffen. Für 2022 wird deshalb die Schaffung der noch dringend erforderlichen 1,0 VK
begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 140 von 210
473
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2243
Planung öffentlicher Raum – neue Projekte
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
135 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung
Die Fallzahlen der Projekte in der Priorität 1 im Sachgebiet „Planung öffentlicher Raum“ hat sich von
20 Projekten (2017) auf 29 Projekte (2020) erhöht. Die Bearbeitungszeiten für die einzelnen Projekte
sollten zwischen 1,5 -2,5 Jahren liegen, tatsächlich werden aber inzwischen aufgrund der
angespannten Personalsituation 4 bis 8 Jahre benötigt. Schon heute kann nur ein Teil der Projekte
der 1. Priorität bearbeitet werden, andere müssen liegen bleiben. Dazu gehören Umsetzung des
Lichtkonzeptes für die Nürnberger Altstadt, die Erstellung einer Satzung zur Insekten– und
naturverträglichen Beleuchtung, Planungen im Vollzug von Bebauungsplänen zur Schaffung von
Wohnraum wie die Freiraumplanung im Tiefen Feld, Brunecker Str oder in Wetzendorf und die
Aufwertung von Stadtplätzen im Bestand (z.B. Andreij Sacharow Platz, Unterer Bergauer Platz, Platz
an der Gustav Adolf Gedächtniskirche, Obere Wörthstr. Mögeldorfer Plärrer, Bielingplatz,
Tuchgasse/Winklerstraße). Die Koordination und Steuerung der Schnittstellen zu den verschiedenen
Fachdienststellen der Stadt aber auch zur Regierung von Mittelfranken, zum Freistaat, staatlichen
Hochbauamt, zu Bürgerschaft, Bauherren und Architekten, dem Behindertenbeauftragten, dem
Bürgermeisteramt und den Referaten ist darüber hinaus erforderlich. Die einzelnen Maßnahmen
umfassen soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte der Stadtentwicklung.
Stellungnahme DiP: Die Projektsteuerung und Bearbeitung der Projekte mindestens der 1. Priorität, die Verkürzung der
Bearbeitungszeiten, die konsequentere Anwendung von Bürgerbeteiligungsformaten wie Workshop-
Verfahren, E-Partizipation bei Projekten im öffentlichen Raum, die sehr zeitaufwändig sind sowie die
Bearbeitung von neuen, zusätzlichen Projekten und Anforderungen und die Umsetzung der
gesetzlichen Erfordernisse (VOB, HOAI, VgV, RPW etc. sowie städtischer Satzungen) sind mit den
derzeit im Sachgebiet "Planung öffentlicher Raum" zur Verfügung stehenden 6,0 VK auf Dauer nicht
mehr zu bewältigen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 141 von 210
474
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2244
Planung öffentlicher Raum – Wettbewerbe
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
136 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,87 INGENIEUR/IN 79.297 € 79.297 € E 12 0 € 0,87
Vorschlag: 0,87 INGENIEUR/IN 69.382 € 69.382 € E 11 0 € 0,87
ohne Deckung
Die zusätzliche Kapazität ist zur Umsetzung von Projekten des Masterplans Freiraum in der
Zuständigkeit von Stpl (Stadtplätze) und für die Durchführung von Wettbewerben im öffentlichen
Raum, für die bisher kein Personal zur Verfügung steht wie den Wettbewerb Platz der Opfer des
Faschismus, (AfS-Beschluss 28.05.2020) oder die Entwicklung von grünen Stadtplätzen (z.B.
Egidienplatz, Andreij-Sacharow-Platz, Bauhof, Unterer Bergauer Platz, Gustav-Adolf-
Gedächtniskirche) unabdingbar.
Stellungnahme DiP: Bereits im Zuge der Stellenschaffungen für 2021 wurden seitens DiP für die oben erläuterten
Aufgaben dem Grunde nach 2,0 VK begutachtet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation
wurden davon jedoch nur 1,13 VK geschaffen (vgl. Schaffungen 2021, lfd. Nr. 183, ID 2066). Für 2022
wird deshalb die Schaffung weiterer 0,87 VK begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 142 von 210
475
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2245
Stadtteil-Koordination
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
137 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00
ohne Deckung
Die zusätzliche Kapazität soll künftig die Stadtteil-Koordination als Ansprechpartner/in und
Multiplikator/in für alle Beteiligten i R. anhaltender medialer Präsenz bedeutender
Stadtentwicklungsbereiche und Einzelvorhaben in der Öffentlichkeit übernehmen. Hierzu gehören
u.a. die offensive Begleitung und Kommunikation komplexer Planungsprozesse über längere
Planungszeiträume durch aktive Presse-, Moderations-, Kommunikations- und Erklärungsarbeit zur
Entwicklung bedeutender Stadtentwicklungsgebiete sowie öffentlicher wie privater Einzelvorhaben
incl. Erstellung zielgruppenorientierter, inhaltlich ausgeprägter Pressemitteilungen, die Initiierung
und mediale Begleitung öffentlicher Beteiligungsverfahren durch Nutzung geeigneter innovativer
Beteiligungsformate zur Aktivierung von Beteiligungsprozessen spezifischer Zielgruppen, die
Definition planerischer Leitlinien für konkrete Stadtentwicklungsgebiete und Qualitätssicherung i. V.
m. einer Schnittstellenminimierung sowie die Mitwirkung an der Erarbeitung und Fortführung eines
plakativen Workflows und planerischer Steckbriefe für Stadtentwicklungsgebiete für die Innen- und
Außendarstellung.
Stellungnahme DiP: Zentrale, medial wirksame Stadtentwicklungsbereiche erfordern eine zukunftsgerichtete und präsente
Stadtteil-Koordination. Ausgehend von der Schaffung von Planungsrecht und aktueller Aufsiedlung
für Wohnungsbau, Gewerbe und TU Nürnberg bis zur Umsetzung in Form von qualitätsvollen
Vorhaben, integrierten digitalen Entwicklungsvorhaben (z.B. das „Integrierte digitale
Entwicklungskonzept Reallabor Lichtenreuth“ mit resultierenden Umsetzungsprojekten), öffentlichen
Räumen, Initiierung neuer sozialer Nachbarschaften und kultureller Angebote, soll über innovative
Kommunikationsplattformen eine Moderation, Koordination und Präsentation, mit dem Ziel den
Planungsprozess zu begleiten, geschaffen werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal allein
im Wege der Priorisierung nicht geleistet werden. Die zusätzliche Kapazität wird daher als notwendig
erachtet. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 143 von 210
476
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2246
Strategische Vorkaufsrechte
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
138 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 STADTPLANER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN, PLANER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1 ,00
ohne Deckung
Die Nutzung des Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) soll es ermöglichen, durch einen
verstärkten Einsatz stadteigener Grundstücke die Planungsziele der Stadt umzusetzen. Hierbei sollen
die städtischen Ziele u.a. durch vertragliche Abwendungsvereinbarungen mit dem Käufer erreicht
werden (§ 27 BauGB). Diese Vereinbarung wird im Rahmen der gesetzlich notwenigen Erörterung
beim Vorkaufsrecht zwischen Stadt und Kaufvertragspartnern immer mitdiskutiert bzw. in Betracht
gezogen. Bislang wird das Vorkaufsrecht in Nürnberg noch zu wenig ausgeübt. Ziel ist es jedoch,
auch diese Möglichkeit zur Sicherung der Bauleitplanung verstärkt zu nutzen.
Stellungnahme DiP: Im Ergebnis der bei Stpl durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde empfohlen, die
Möglichkeiten, die die strategische Ausübung des Vorkaufsrechts bietet, stärker zu nutzen. Die
Prozesse zur Ausübung waren bislang nicht festgelegt, es bestehen unklare Zuständigkeiten und
keine Einigkeit über das erforderliche Maß der Ausübung innerhalb der Verwaltung. Deshalb ist es
dringend erforderlich, die Anwendung des Vorkaufsrechts prozessual zu standardisieren und für die
erforderlichen Ressourcen zur Prüfung und Ausübung zu sorgen. Die Schaffung der beantragten
Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 144 von 210
477
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2247
Verwaltung und IT
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
139 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
ohne Deckung
Neben des erneut beantragten, bei der Organisationsuntersuchung festgestellten Bedarfs in Höhe
von 0,25 VK werden vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl der Mitarbeiter/innen bei Stpl
zusätzliche 0,75 VK zur Bewältigung des damit verbundenen Anstiegs des Arbeitspensums
beantragt. Neben dem Mitarbeiterzuwachs sorgen beispielsweise auch die Digitalisierung sowie die
wachsende Raumnot im Amtsgebäude Lorenzer Str. 30 zu einer Erhöhung des Aufgabenumfangs in
der Verwaltung und IT. Die beantragte Stelle soll deshalb neben eigentlichen Verwaltungsaufgaben
auch die alltägliche Arbeit der IT unterstützen.
Stellungnahme DiP: Die im Rahmen der Organisationsuntersuchung bei Stpl durchgeführte Personalbemessung ergab
u.a. im Bereich "Verwaltung und IT" einen Bedarf von 0,25 VK Sachbearbeiter/in. Für das
Stellenschaffungsverfahren 2021 wurde die Schaffung dieser Stellenplankapazitäten begutachtet.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden die Stelle jedoch nicht zur Schaffung
vorgeschlagen (vgl. Schaffungen 2021, lfd. Nr. 188, ID 2072). Angesichts des auch personellen
Wachstums der Dienststelle in den letzten Jahren ist in Abstimmung mit der IT auch eine Ausweitung
der Sachbearbeitungskapazität in der Verwaltung erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle
wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 145 von 210
478
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2248
Nürnberg wächst - Innenentwicklung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
140 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung
Im Baugesetzbuch ist der Vorrang der Innenentwicklung vor der Schaffung neuer Bauflächen
definiert (§ 1a BauGB). Die Innenentwicklung umfasst eine ganze Reihe an Maßnahmen, deren
Umsetzung zentral ausgearbeitet, strukturiert und organisiert werden muss. Um die aufwändige
Entwicklung neuer Baugebiete „auf der grünen Wiese“ auf das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken, soll die bauliche Entwicklung innerstädtischer Potenziale, auch im Sinne einer
doppelten Innenentwicklung, forciert werden. Dazu zählt u.a. die Aktivierung von Baulücken, bauliche
Integration des Einzelhandels, Nutzung von Umstrukturierungs- und Verdichtungspotenzialen, die
Anwendung aller entsprechenden gesetzlichen Instrumente des BauGB sowie die ständige
Beobachtung der Bautätigkeit anhand der Auswertung des Bauflächenkatasters.
Stellungnahme DiP: Das Ziel "Stärkung der Innenentwicklung" ist gesetzlich (BauGB) und im Rahmen der
Flächensparoffensiven politisch gewünscht. Mit der Bereitstellung einer Steuerungsstruktur und
ersten wichtigen inhaltlichen Ausarbeitungen, soll eine zügige „geordnete und verwaltungsintern
abgestimmte Forcierung der Innenentwicklung“ ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen mit dem
Konzept zur umfassenden Nutzung der Regelungen des BauGB zur Baulandentwicklung weitere
Instrumente zur Aktivierung der Bauflächen, die über die Bauleitplanung hinausgehen umgesetzt
werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität erfolgen. Die
Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 146 von 210
479
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2249
Planung Mitte
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
141 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,19 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 16.194 € 16.194 € E 13 0 € 0,19
Vorschlag: 0,19 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 16.194 € 16.194 € E 13 0 € 0,19
ohne Deckung
Eine im Rahmen der Organisationsuntersuchung Stpl durchgeführte Personalbemessung ergab in
2020 für die neue, gebietsbezogene Struktur von Planung und Begutachtung bei Stpl zusätzliche
Personalbedarfe. Stpl hatte im Vorgriff auf die Ergebnisse dieser Personalbemessung bereits
verschiedene, absehbare Personalbedarfe beantragt. Da die Gebietsstruktur jedoch bereits zum
01.06.2020 per Organisationsverfügung Stpl/D in Kraft gesetzt und im Nachgang im POA beschlossen
wurde, mussten einige Bedarfe bereits aus dem bestehenden Stellenplan "entliehen" werden und
haben damit zu Lücken in anderen Einsatzbereichen geführt. So verhält es sich auch mit der
Kapazität "Abteilungsleitung Mitte". Durch die unterjährige Schaffung dieser Kapazität entstand in
2020 eine Lücke im Stellenplan.
Stellungnahme DiP: Seitens DiP wurde im Rahmen der Stellenschaffungen 2021 die entstandene Lücke bei der
wissenschaftlichen Sachbearbeitung in der Abteilung Mitte auf 0,5 VK beziffert. Aufgrund der
angespannten Haushaltssituation wurden von den begutachteten 0,5 VK jedoch lediglich 0,31 VK
geschaffen (vgl. lfd. Nr. 178 bzw. ID 2061 der Schaffungen 2021). Für 2022 wird deshalb die Schaffung
weiterer 0,19 VK durch entsprechende Aufstockung der Stelle Nr. 610.2120 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 147 von 210
480
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2250
Digitalisierung rechtsverbindlicher Bebauungspläne - Umsetzung XPlanung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
142 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,50 GEOINFORMATIKER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50
Vorschlag: 1,50 GEOINFORMATIKER/IN 111.840 € 111.840 € E 10 0 € 1,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
2017 hat der IT Planungsrat (IT-Staatsvertrag, Artikel 91c und 91d Grundgesetz) die verbindliche
Einführung der Standards „Xplanung“ und „Xbau“ beschlossen. Alle bestehenden IT-Verfahren sind
bis 2023 umzustellen. „Xplanung“ und „Xbau“ sind standardisierte Datenformate für die Anwendung
in kommunalen Softwarelösungen. Sie dienen dazu, die Kommunikation in Planungs- und
Genehmigungsverfahren zwischen allen Beteiligten zu verbessern, indem alle Akteure
gewissermaßen dieselbe Sprache sprechen. Mit der Anwendung dieser Standards werden sowohl die
Genehmigungs- und Fachbehörden als auch Bauherren und Planer entlastet, weil Prozesse
vereinfacht und dadurch schneller bearbeitet werden können.
Stellungnahme DiP: Im Zuge der Stellenschaffungen für 2021 wurde für die oben genannten Aufgaben grundsätzlich ein
Bedarf von 1,5 VK ermittelt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden durch DiP jedoch
zunächst nur 1,0 VK begutachtet und zur Schaffung vorgeschlagen. Diese wurden jedoch ebenfalls
nicht geschaffen und kurz vor den Haushaltsberatungen ebenfalls mit Verweis auf die Haushaltslage
von den Schaffungen ausgenommen. Die IT-Maßnahme "X-Planung" ist bereits für dieses Jahr
angemeldet, wird derzeit projektiert und soll zeitnah umgesetzt werden. Für den Haushalt 2022 wird
deshalb in Abstimmung mit der IT die Schaffung der insgesamt als notwendig erachteten Kapazität
von 1,5 VK begutachtet. Die Stellen erhalten zunächst einen Fristvermerk F 12.23. Ein möglicher
dauerhafter Bedarf soll im Rahmen des Umsetzungsprojektes ermittelt und quantifiziert werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 148 von 210
481
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2240
Koordination Digitale Fachstrategie
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
143 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Stadtplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,25 IT-KOORDINATOR/IN 19.937 € 19.937 € E 11 0 € 0,25
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Die strategische Ausrichtung der IT bei Stpl kann mit dem vorhandenen Personal nicht
vorgenommen werden. Zudem fehlt es an IT-fachlicher Kompetenz zur Begleitung der Entwicklung
einer digitalen Fachstrategie für das Amt, zur Einführung von "XPlanung" und "XBau", zur
Verwirklichung von Standardisierungen im CAD und GIS-Bereich sowie zur Administration der
Fachsoftware.
Stellungnahme DiP: Im Zuge der Stellenschaffungen für 2021 wurde für die oben genannten Aufgaben grundsätzlich ein
Bedarf von 1,0 VK anerkannt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden jedoch nur 0,75
VK geschaffen. In Abstimmung mit der IT wird die Aufstockung der Stelle Nr. 610.4360 (IT-
Koordinator/in) um 0,25 VK angestrebt. Diese müsste aber ggf. aus dem gesamtstädtischen Pool
"Digitalkoordinator/innen" erfolgen. Eine Begutachtung der Stellenschaffung kann daher nicht
erfolgen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 149 von 210
482
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2212
Mobilitätsbeschluss - Radvorrangrouten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
144 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Für die Schaffung eines attraktiven Radwegenetzes sollen schwerpunktmäßig die Radvorrangrouten
planerisch bearbeitet werden. Dazu sind teilweise komplizierte Straßenquerschnitte mit CAD zu
planen. Diese Pläne müssen komplexe und schwierige Abstimmungsprozesse durchlaufen. Im
Mobilitätsbeschluss heißt es dazu: Rückgrat des Radnetzes soll das „Radvorrangroutennetz“ sein.
Dieses Radvorrangroutennetz mit ca. 135 km Länge soll bis 2030 durchgängig umgesetzt werden.
Dazu sollen ab sofort jährlich ca. 15 km hergestellt werden.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Das "Radvorrangroutennetz" ist dabei mit insgesamt 135 km deutlich größer angelegt, als die sich
bereits in Planung befindlichen "Radschnellverbindungen" (20 km), die aber Bestandteil des
"Radvorrangroutennetzes" sein können. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses
beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher
Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation
möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die
Schaffung einer der beantragten Stellen unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Über eine Bereitstellung weiterer Personalkapazität für die planerische Bearbeitung der
Radvorrangrouten wird jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen
künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 150 von 210
483
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2213
Straßenplanung - Planungsbezirk 6
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
145 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Bezirke 2-6 in der Straßenplanung sind analog der SÖR-Bezirke besetzt. Die Aufgaben im Bezirk 6
werden dabei derzeit vom Stellvertreter des Abteilungsleiters und von den anderen
Bezirksingenieuren mit wahrgenommen. Aufgrund der Personal- und Aufgabenmehrung in der
Straßenplanung (z.B. Radschnellwege, Stadtumlandbahn (StUB), Kulturgroßprojekte, Wohnungsbau
und dadurch ausgelöste Planungen) sowie der ansteigenden Zahlen von zu beurteilenden
Maßnahmen Dritter können die Aufgaben des Bezirks allerdings nicht mehr termingerecht und in der
erforderlichen Quantität wahrgenommen werden. Planungen müssen schon heute in die anderen
Bezirke verteilt werden. Insbesondere die Stellvertretung wird zunehmend damit gefordert sein, die
Themen Radverkehr, B-Plan/Rahmenplan-Beurteilung, Koordinierung der Bezirke, HOAI-Themen
abzudecken und den Abteilungsleiter zu unterstützen. Deshalb ist eine weitere Kapazität Ingenieur/in
für den Bezirk 6 notwendig.
Stellungnahme DiP: Vpl wird gebeten, die fristgerechte Bearbeitung von Instruktionen (Maßnahmen Dritter) und
Straßenplanungen im Planungsbezirk 6 und die erforderliche Beseitigung von Kapazitätsengpässen
bei der Abteilungsleitung und deren Stellvertretung im Wege der Priorisierung sicher zu stellen. Eine
Begutachtung der beantragten Kapazität zum Haushalt 2022 kann nicht erfolgen,
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 151 von 210
484
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2215
Klimaschutzmanagement
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
146 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 98.261 € 98.261 € E 14 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Mit der Verabschiedung des „Klimaschutzfahrplans 2020 – 2030“ im Stadtrat am 17.06.2020 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung einer erweiterten Koordinierungsstelle
Klimaschutz zu prüfen. Bestandteil davon soll neben Stellen im Umweltreferat und im
Stadtplanungsamt auch eine Stelle im Verkehrsplanungsamt werden. Ziel der erweiterten
Koordinierungsstelle ist die Verbesserung des Klimaschutzmanagements der Stadt Nürnberg.
Verkehrspolitisches Ziel der Stadt Nürnberg ist hierbei, die Veränderung der Verkehrsverteilung
zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes, bestehend aus öffentlichem Nahverkehr, Rad-
und Fußgängerverkehr, zu erreichen.
Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf
verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich
Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelt und seit Oktober 2014 mit einem
Klimaschutzbeauftragten ausgestattet. Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Verwaltung
beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle
Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. Das Konzept
Klimaschutzmanagement schließt hierbei auch die erforderlichen Aktivitäten in anderen
Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung mit ein und definiert die dortigen Bedarfe. Die Mitwirkung
an der gesamtstädtischen Aufgabe "Klimaschutzmanagement" ist bei Vpl mit dem vorhandenen
Personal zwar nicht dauerhaft zu bewerkstelligen, dennoch wird die Dienststelle gebeten zu prüfen,
ob das Thema innerhalb Vpl so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem
Arbeitsfeld entwickelt werden können. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2022 kann
nicht begutachtet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 152 von 210
485
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2217
Mobilitätsbeschluss – Vision Zero: Verkehrssicherheit für Fußgänger- und
Radverkehr
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
147 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN 124.317 € 124.317 € A 11 0 € 1,50
Vorschlag: 1,50 SACHBEARBEITER/IN 104.342 € 104.342 € E 9c 0 € 1,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen für alle Verkehrsarten realisiert
werden. So sollen zur Förderung des Zufußgehens nach und nach in allen Stadtteilen die
Bedingungen für das Zufußgehen geprüft und verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk soll
hierbei auf die Sicherheit von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren gelegt werden. Während die
Schulwegsicherheit in Nürnberg vorbildlich ist, verunfallen zunehmend mehr ältere Menschen im
Straßenverkehr. Deshalb sollen in Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat Aktionen für eine
sichere und inklusive Mobilität für Seniorinnen und Senioren durchgeführt werden.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stellen unter
Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 153 von 210
486
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2218
Mobilitätsbeschluss – Barrierefreie Straßenbahn- und Bushaltestellen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
148 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Für die Schaffung eines attraktiven Netzes aus Bahnen und Bussen müssen alle Haltestellen
barrierefrei umgebaut werden. Dazu sind teilweise komplizierte Straßenquerschnitte mit CAD zu
planen. Bei Straßenbahnstrecken sind ggf. Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten. Für die
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Mobilitätsbeschluss stehen nicht ausreichend
personelle Kapazitäten zur Verfügung. Die Stelle ist baldmöglichst zu besetzen, weil die Zeitvorgaben
des Freistaats anspruchsvoll sind und die Verbände dies bei der Verwaltung einfordern. Gemäß
Mobilitätsbeschluss werden Haltestellen der Straßenbahn bis 2025 barrierefrei umgebaut, die
Haltestellen im Busnetz bis 2030.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle in reduziertem
Umfang und unter Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet. Über eine Bereitstellung
zusätzlicher Personalkapazität für die Planung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen wird
jedoch erst im weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger
Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 154 von 210
487
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2229
Mobilitätsbeschluss – Streckenertüchtigung Straßenbahn
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
149 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Für die Schaffung eines attraktiven Schienennetzes an der Oberfläche – insbesondere im Hinblick auf
die Taktverdichtungen – muss das Netz in seiner Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ertüchtigt
werden. Bei Straßenbahnstrecken sind ggf. Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten. Im
Mobilitätsbeschluss heißt es dazu: Auf allen Straßenbahnstrecken und wichtigen Buslinien sollen bis
2030 Taktverdichtungen umgesetzt werden. Ziel ist es, auf allen Straßenbahnästen in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit einen 5-Minutentakt zu realisieren. In der Schwachverkehrszeit und am
Wochenende soll auf allen Straßenbahnlinien mindestens ein 15-Minutentakt angeboten werden.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Halbstelle unter
Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 155 von 210
488
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2231
Aufgabenmehrung im Bereich der Verwaltung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
150 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 72.135 € 72.135 € A 9/A 10 0 € 1,0 0
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
ohne Deckung
Die bisher bestehende Bürogemeinschaft zwischen Vpl und Stpl wird zunehmend aufgelöst. Sie
existiert derzeit nur noch für die Bereiche der Rechnungsbearbeitung sowie für einige
Personalangelegenheiten wie Urlaubs-und Krankheitserfassungen, Abrechnung von Dienstreisen
und Fortbildungen. Eine weitere gemeinsame Sachbearbeitung für beide Ämter findet nicht mehr
statt. Vpl hat für sämtliche Verwaltungsangelegenheiten derzeit 0,5 VK Sachbearbeitungskapazitäten
in Egr. 11. In den letzten Jahren ist Vpl bei gleichbleibender Verwaltungskapazität stetig gewachsen
(von 43 MA in 2007, 50 MA in 2012 bis auf 70 MA in 2021) und wird dies vor allem durch den
Personalbedarf aufgrund des Mobilitätsbeschluss auch weiter tun.
Stellungnahme DiP: Das stetige Wachstum der Dienststelle Vpl führte zu erheblicher Mehrarbeit in der Verwaltung. Nicht
nur im Bereich der Personalverwaltung, sondern vor allem auch im Bereich Haushalt/Controlling, wo
die Budget- und vor allem Projektkostenüberwachung immer komplexer wird, ist der gestiegene
Aufwand mit der dazu vorhandenen Verwaltungskapazität, die im Wesentlichen aus 0,5 VK in der
3.Qualifikationsebene besteht, nicht mehr zu bewältigen. Der geplante Umzug der gesamten
Dienststelle erfordert in den nächsten Jahren zudem umfangreichen Vorarbeiten, die vorwiegend in
der Verwaltung geleistet werden müssen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 156 von 210
489
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2214
Aufgabenmehrung im Bereich der EDV
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
151 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 37.280 € 37.280 € E 10 0 € 0,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
In den letzten Jahren ist Vpl bei gleichbleibender EDV-Sachbearbeitungskapazität stetig gewachsen
(von 43 MA in 2007, 50 MA in 2012 bis auf 70 MA in 2021) und wird dies vor allem durch den
Personalbedarf aufgrund des Mobilitätsbeschluss auch weiter tun. Dies führt zu erheblicher
Mehrarbeit im Bereich der EDV-Administration. Vpl stehen für die EDV-
Sachbearbeitung/Administration derzeit 1,0 VK zur Verfügung, was bei der gestiegenen Anzahl der
PC-Nutzer/innen nicht mehr ausreichend ist. Die immer weiter voranschreitende Digitalisierung von
Prozessen führt zudem zu höherem Betreuungsaufwand bei der Administration, vor allem auch bei
den speziellen Fachverfahren, die bei Vpl Einsatz finden.
Eine deutlich gestiegene Nachfrage rund um das Thema „Homeoffice und mobiles Arbeiten“ stellt
eine weitere zusätzliche Aufgabe dar, die auch in den nächsten Jahren eher noch zunehmen wird.
Der geplante Umzug der gesamten Dienststelle erfordert in den nächsten Jahren umfangreiche
Vorarbeiten, die auch die EDV betreffen werden, z.B. in Form von Erstellen eines EDV-Konzeptes
passend zu den neuen räumlichen Gegebenheiten. Zudem ist die Einführung eines EDV-gestützten
Verkehrsmanagementsystems in enger Abstimmung mit SÖR und Geo geplant.
Stellungnahme DiP: Durch das Wachstum der Dienststelle in den letzten Jahren, die anstehenden EDV-Projekte und den
bevorstehenden Umzug scheint auch in Abstimmung mit der IT eine moderate Anpassung der
Sachbearbeitungskapazität in der Verwaltung mit dem Schwerpunkt IT durchaus angezeigt. Die
erforderlichen Aktivitäten bei der Digitalisierung von Prozessen können jedoch durch die im
Geschäftsbereich vorhandenen Kapazitäten "Digitalkoordinator/in" begleitet werden. In wie weit der
erst in zwei Jahren anstehende Umzug zusätzliche EDV-Kapazität erforderlich macht, ist derzeit noch
nicht absehbar. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung kann deshalb zum Haushalt
2022 nicht erfolgen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 157 von 210
490
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2220
Mobilitätsbeschluss - Fußgängerverkehr und Rücksichtsnahmekampagne
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
152 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen für alle Verkehrsarten realisiert
werden. So sollen zur Förderung des Zufußgehens nach und nach in allen Stadtteilen die
Bedingungen für das Zufußgehen geprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Um eine
Reduzierung der Unfälle zu erreichen, soll zudem die Kampagne für mehr Rücksichtnahme mit ersten
Aktionen gestartet werden. Für die systematische Begehung aller Stadtteile mit begleitender
Bürgerbeteiligung bis 2030 sowie für die Durchführung erster Bausteine der bereits entwickelten
Rücksichtnahmekampagne „Bitte gern!“ stehen nicht ausreichend personelle Kapazitäten zur
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter
Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 158 von 210
491
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2221
Mobilitätsbeschluss – LSA an Radvorrangrouten und Modellprojekt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
153 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen für alle Verkehrsarten realisiert
werden. So müssen für die Gestaltung der Radverkehrsführung an signalisierten Knotenpunkten in
jedem Einzelfall die geeignetsten Maßnahmenkombinationen entwickelt und hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit im Zusammenspiel miteinander bewertet werden. Neben Sonderlösungen der
Lichtsignalsteuerung (Grüne Welle Modellprojekt für ein Radschnellwegprojekt) sind insbesondere
häufig flankierende Maßnahmen erforderlich. Die Herausforderung besteht darin die richtige Balance
für die konkurrierenden Interessen zu finden.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter
Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 159 von 210
492
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2222
Mobilitätsbeschluss - Masterplan ÖPNV
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
154 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Die Beschleunigung von Bussen und Straßenbahnen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung
des Ziels leisten. So sollen Verbesserungspotenziale unter anderem in dem Bereich Optimierung der
Verkehrswege und der Lichtsignalsteuerung (kurz LSA) ausgeschöpft werden, um einen schnellen
und pünktlichen öffentlichen Nahverkehr in Nürnberg zu etablieren. Während in Nürnberg bereits 92%
der von den Straßenbahnen im LSA-Netz tangierten Lichtsignalanlagen beschleunigt sind, liegt
dieser Wert für das Nürnberger Busnetz aktuell bei nur 35%. Für die Umsetzung der
Beschleunigungsmaßnahmen aus dem Mobilitätsbeschluss stehen nicht ausreichend personelle
Kapazitäten zur Verfügung.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für die Realisierung der
Beschleunigungsmaßnahmen aus dem Mobilitätsbeschluss wird jedoch erst im weiteren Verlauf der
Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach entsprechender
Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 160 von 210
493
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2223
Mobilitätsbeschluss – Mobilpunkte und ÖPNV
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
155 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Mobilpunkte verknüpfen verschiedene Verkehrsarten und tragen so zur Förderung der multimodalen
Verkehrsmittelnutzung bei. Bis 2025 sollen 100 derartige Stationen in einem dichten innerstädtischen
Netz entstehen. Aus dem Themenbereich ÖPNV hat für die Politik die Reaktivierung der Straßenbahn
in der Pirckheimerstraße sehr hohe Priorität. Neben der Erweiterung des Straßenbahnnetzes soll die
Taktverdichtung bei Bussen und Straßenbahnen den öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für dieses Thema wird jedoch erst im
weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach
entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 161 von 210
494
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2224
Mobilitätsbeschluss – Radabstellanlagen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
156 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Im Bereich des Radverkehrs sollen jährlich 1.000 neue, teils auch überdachte, Abstellmöglichkeiten
errichtet werden. Dadurch soll die Nutzung des Fahrrades komfortabler und niedrigschwelliger
werden. Bislang können pro Jahr rd. 500 Radständer im Stadtgebiet aufgebaut werden. Um diese
Anzahl verdoppeln zu können, sind zusätzliche personelle Kapazitäten bei Vpl/M für
Bestandserhebungen, die Ermittlung des Bedarfs und möglicher Standorte, die Instruktion der
Standortvorschläge sowie für die begleitende Onlinebeteiligung der Stadtteilprojekte erforderlich. Ein
Schwerpunkt der Tätigkeiten betrifft zudem auch das Konzept und die Umsetzung der vom Stadtrat
geforderten Bike&Ride Anlagen an zentralen Haltestellen des ÖPNV.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für dieses Thema wird jedoch erst im
weiteren Verlauf der Umsetzung des Beschlusses im Rahmen künftiger Schaffungsverfahren nach
entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 162 von 210
495
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2227
Mobilitätsbeschluss – Reporting und Öffentlichkeitsarbeit
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
157 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Gleichzeitig sieht der Beschluss vor, dass die Fortschritte der beschlossenen Ziele und Maßnahmen
mit Hilfe eines Reporting-Systems regelmäßig überprüft und die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt
werden. Dies beinhaltet intensive Öffentlichkeitsarbeit, um auch die Bürgerinnen und Bürger über die
laufenden Projekte und Ergebnisse zu informieren und um Akzeptanz für die vielfältigen Maßnahmen
zur Förderung der stadtverträglichen Verkehrsarten zu schaffen. Für die Umsetzung des im
Mobilitätsbeschluss festgelegten Reportings stehen keine personellen Kapazitäten zur Verfügung.
Für die Evaluierung der Maßnahmen und begleitende intensive Öffentlichkeitsarbeit und
Bürgerbeteiligung ist eine Stelle bei Vpl/M erforderlich.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter
Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 163 von 210
496
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2230
Mobilitätsbeschluss – Trassenleistungsfähigkeit Straßenbahn und Bus
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
158 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Verkehrsplanungsamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Der Ferienausschuss des Stadtrates hat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
gefasst, in dem das Ziel formuliert ist, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die
Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Für die Schaffung eines attraktiven Netzes aus Bahnen und Bussen an der Oberfläche –
insbesondere im Hinblick auf die geplanten Taktverdichtungen – muss das Netz in seiner
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ertüchtigt werden. Dazu sind teilweise komplizierte
Straßenquerschnitte, schwerpunktmäßig mit hochbelasteten Kreuzungen, mit CAD zu planen. Diese
Pläne müssen komplexe und schwierige Abstimmungsprozesse, zum Teil mit anspruchsvollen
externen Partnern, durchlaufen, die der Bearbeiter selbständig durchführen muss. Zudem sind
Vorlagen für den Verkehrsausschuss eigenständig zu erstellen. Bei Straßenbahnstrecken sind ggf.
Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten. Zahlreiche neue Straßenbahnzüge hat die VAG schon
gekauft.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen
Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
ÜObwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, wird die Schaffung der beantragten Stelle unter
Anbringung eines Fristvermerks F 12.30 begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 164 von 210
497
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2251
Neue Bayerische Bauordnung - Genehmigungsfiktion
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
159 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bauordnungsbehörde
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 VERWALTUNSKRAFT, SPRINGER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 VERWALTUNSKRAFT, SPRINGER/IN 50.781 € 50.781 € E 5 0 € 1,00
ohne Deckung
Durch die massiven Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ab 01.02.2021 kommen
verstärkt Geschäftszimmertätigkeiten auf die einzelnen Abteilungen zu. Bauantragsunterlagen
müssen wegen der Genehmigungsfiktion umgehend nachgefordert, Bescheinigungen und
Kostenfestsetzungen erstellt und versandt werden. Das ist mit dem vorhandenen
Geschäftszimmerpersonal nicht leistbar. Die zusätzliche Springkraft soll flexibel über alle 3
Abteilungen eingesetzt werden, um Arbeitsspitzen auszugleichen.
Stellungnahme DiP: Die zusätzliche Kapazität wird durch die Bearbeitung des Postein- und auslaufes und eine
Vorsortierung der Unterlagen zur Entlastung der Ingenieure (m/w/d) in der Planprüfung und damit zu
einer Verkürzung der Laufzeiten beitragen. Weiterhin kann sie durch die Erstellung von
unterschriftsreifen Bescheinigungen, Schreiben und sonstigen Schriftsätzen mit
Gebührenrechnungen die erforderliche Erhöhung des Outputs an Baugenehmigungen unterstützen
und durch die zentrale Überwachung der Terminvorgaben zur Einhaltung der neuen gesetzlichen
Vorgaben beitragen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 165 von 210
498
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2253
Personalwirtschaft und Verwaltung - Personalrekruiting
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
160 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bauordnungsbehörde
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50
ohne Deckung
Die BoB hat sich in der Personalstruktur im letzten Jahrzehnt komplett verändert. Während früher die
Stellen fast ausschließlich mit männlichen Vollzeitingenieuren besetzt waren, sind heute die
teilzeitbeschäftigten Ingenieurinnen mit Familie in der Überzahl. Gleichzeig stieg der Personalkörper
auch mit der Übernahme des Denkmalschutzes von ca. 88 Beschäftigten auf über 120 Beschäftigte
an. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bereiche Personal und Verwaltung (z. B.
Teilzeitmodelle, Kinderbetreuung, Fortbildung, Schwangerschaften, Elternzeit, Stellenwechsel,
Homeoffice etc.).
Gleichzeitig erfordern Stellenwechsel bzw. Ausschreibungen einen wesentlich höheren
Personalaufwand als bisher. Aufgrund der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und
dem weiterhin anhaltenden Bauboom müssen Stellen teilweise mehrmals ausgeschrieben werden.
Der Anspruch auf transparente Besetzungsverfahren (Stichwort: Aktuelle Leistungseinschätzung),
der Fort-/Weiterbildungsbedarf und insbesondere auch Aufgabenverlagerungen /
Personalentwicklungsmaßnahmen von PA (z.B. Beesite, Jobfamilie, ELAZ, Personalabfragen) lassen
weitere Steigerung erwarten. Zusätzlich führen Beratungsbedarf bei den Beschäftigten und
Abstimmungsbedarf mit den zentralen Ansprechpartnern wie PA, DiP, ASI, GPR, PR Ref. VI zu
erheblichem personalwirtschaftlichen Mehraufwand.
Stellungnahme DiP: Um die Qualität und Quantität der Personalarbeit aufrecht erhalten zu können und den zukünftigen
Bedarf an qualifiziertem Personal durch schnelle Verfahren und gute Konzepte sicherstellen zu
können, wäre die Unterstützung durch eine zusätzliche Stelle im Personalwesen äußerst hilfreich.
Nachdem aber noch nicht absehbar ist, in welchem Umfang eine dienststellenseitige Unterstützung
des Personalrecruitings dauerhaft erforderlich sein wird, kann eine Begutachtung der beantragten
Stelle derzeit nur im reduzierten Umfang von 0,5 VK erfolgen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 166 von 210
499
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2252
Baurecht, Neue Bayerische Bauordnung, Stellplatz- u. Kinderspielplatzablöse
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
161 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Bauordnungsbehörde
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Seit 01.02.2021 ist nach der Bayer. Bauordnung (BayBO) eine Genehmigungsfiktion vorgesehen, die
bautechnische Vereinfachungen und eine schnellere Genehmigung vorsieht. Die vorhandene
Ingenieurskapazität in der Prüfungstätigkeit benötigt demzufolge dringend eine Entlastung von
zusätzlichen verwaltungsrechtlichen Aufgaben. Bescheinigungen etc., die durch die neue BayBO
erforderlich werden, sollten nicht in den Prüfabteilungen abgewickelt werden. Gleichzeitig sollen
durch Verlagerung von Aufgaben (Stellplatz- u. Kinderspielplatzablöse) von LA und J das
Baugenehmigungsverfahren beschleunigt und Schnittstellen minimiert werden. Bisher werden
Anträge auf Stellplatzablöse von LA abgewickelt. D.h. Verträge werden mit den Bauherren
besprochen, abgeschlossen und die Zahlungen überwacht. Erst nach Abschluss ergehen
Baugenehmigungen. Ebenso verhält es sich bei Kinderspielplätzen. Durch die Zusammenführung bei
der Bauordnungsbehörde liegt das Verfahren in einer Hand und trägt zur Vereinfachung und
Beschleunigung bei. Das erfordert zusätzliche Personalkapazität.
Stellungnahme DiP: Die Verlagerung der Bearbeitung der Stellplatz- und Kinderspielplatzablöse von LA zur BoB sollte der
Einigung zwischen den Geschäftsbereichen zufolge kapazitätsneutral erfolgen. Es ist davon
auszugehen, dass Personalkapazität von LA und ggf. von J an die BoB übergehen kann. Der genaue
Umfang ist derzeit noch nicht geklärt, sollte aber die BoB in die Lage versetzen, die zusätzliche
Aufgabe wahrnehmen zu können. Bezüglich der durch die Genehmigungsfiktion erwarteten
zusätzlichen Belastung der Sachbearbeitung im Verwaltungsbereich bleibt abzuwarten, wie sich
diese in den kommenden Jahren tatsächlich auswächst. BoB wird auch angesichts der angespannten
Haushaltslage gebeten, zunächst zu prüfen, in wieweit diesen Anforderungen derzeit im Wege der
Priorisierung begegnet werden kann. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem
Hintergrund nicht begutachtet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 167 von 210
500
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2198
Kältetechnik
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
162 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 MEISTER/IN 67.444 € 67.444 € E 9b 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 MEISTER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00
ohne Deckung
Die Anforderungen im Bereich der Kältetechnik sind in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der
klimapolitischen Ziele stark gestiegen. Zusätzliche Forderungen ergeben sich aus der 42. BImSchV
(Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), der Einführung des
Gebäudeenergiegesetzes, der F-Gase-Verordnung, Auflagen der Gewerbeaufsicht, Anforderungen
aus dem Bereich Netzwerktechnik / Voice-Over-IP sowie der Neuauflage der AMEV (Arbeitskreis
Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) Kälte 2017. Die Einhaltung
dieser weiterentwickelten Vorschriften und Handlungsanweisungen kann mit dem vorhandenen
Personal bei stetig wachsender Anzahl an kältetechnischen Anlagen nicht geleistet werden. Um der
gestiegenen Anzahl gerecht zu werden sowie den neuen Anforderungen rechtsicher
entgegenzutreten ist zusätzliches Fachpersonal unbedingt notwendig.
Stellungnahme DiP: Durch die neuen gesetzlichen Anforderungen und Verordnungen ist das Aufgabenfeld im Bereich
Kältetechnik komplexer und aufwändiger geworden. Die Branche ist stark vom Fachkräftemangel
betroffen, die Verfügbarkeit von geeigneten Fachfirmen ist beschränkt, ihre Beauftragung ist
kostspielig. Hierdurch kann es bei kurzfristigen Störungen oder dringend zu behebender Mängel zu
langen Wartezeiten kommen. Als Gegenmaßnahme soll eine Servicegruppe Kälte eingeführt werden,
um sicherzustellen, dass zum Einen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und zum Anderen flexibel
auf kurzfristige Bedarfe reagiert werden kann, z. B. Störungsbeseitigungen im Rechenzentrum
Stöpselgasse.
Die Anzahl an kältetechnischen Anlagen ist durch die Anforderungen der Dienststellen mit Voice-
Over-IP und zusätzlichen Netzwerkknoten stark angestiegen (aktuell: 183 Kälteanlagen, 87
Großkälteanlagen). Bisher wurden 20 Schulen netzwerktechnisch angebunden, weitere 60 Schulen
sollen in den kommenden Jahren folgen. Durch die zunehmende Digitalisierung und den dadurch
verursachten Mehrbedarf an Serverkapazitäten sind auch in weiteren Bereichen zusätzliche
kältetechnische Einbauten zu erwarten.
Durch die Schaffung zusätzlicher Kapazität können gesetzliche Anforderungen eingehalten,
Anforderungen flexibler bearbeitet und Fremdleistungen sowie Ausfallrisiken reduziert werden.
Die Schaffung der beantragten Kapazität wird vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 168 von 210
501
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2199
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bei SUN
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
163 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0 ,00
Vorschlag: 1,00 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0 ,00
mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.27
Die haustechnischen Anlagen und die Gebäudeautomation entsprechen nicht mehr den technischen
Anforderungen von Stadtentwässerungsbetrieb und Umweltanalytik. Die beabsichtigten
umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen übersteigen die Tätigkeiten eines
Instandhaltungsmanagements und erfordern Ingenieurleistungen über alle Leistungsphasen der
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die notwendigen Maßnahmen sollen über
einen Zeitraum von 5-10 Jahren umgesetzt werden.
Stellungnahme DiP: Von SUN liegt ein Maßnahmenkatalog mit umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vor,
die in den kommenden Jahren zeitgleich umgesetzt werden sollen. So sollen u. a. die
Brandschutzklappen im Laborgebäude 2 erneuert, der Kälteverbund im Klärwerk 1 überplant, die
Lüftungsanlage für Elektroräume im Gebäude B50 neugebaut und die abgewirtschaftete
Lüftungsanlage für den Verdichter-Raum im Verwaltungsbetriebsgebäude erneuert werden. Zur
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird die Schaffung der beantragten Stelle vorgeschlagen. Sie
erhält einen Fristvermerk F 12.27.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 169 von 210
502
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2200
Baumaßnahmen Beschaffung Schulbau B5/B14
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
164 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 85.233 € 85.233 €E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30
Für die beabsichtigten umfangreichen Neubaumaßnahmen (ÖPP Projekte und Beschaffung
Schulneubau B5/B14) ab 2022 sind die vorhandenen Personalkapazitäten unzureichend. Die
Fallzahlen ergeben sich aus dem Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des Hochbauamtes.
Stellungnahme DiP: Zur Realisierung der Baumaßnahme Beschaffung Schulbau B5/B14 ist sowohl ein geeignetes
Grundstück zu finden und zu erwerben sowie ein Planungs-und Baudienstleister zu ermitteln, der
dieses Gebäude erstellt und anschließend an die Stadt übereignet. Die Bauinvestitionssumme liegt
bei etwa 150 Mio. Euro. Die beantragte zusätzliche Kapazität wurde über das Kapatool berechnet und
ist notwendig um die Maßnahme umsetzen zu können.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird vorgeschlagen. Im Hinblick auf den Projektcharakter der
Maßnahme sollte sie zunächst mit einem Fristvermerk F (F 12.30) versehen werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 170 von 210
503
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2201
ÖPP - Maßnahmenbearbeitung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
165 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN, PROJEKTLEITUNG 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Für die beabsichtigten umfangreichen Neubaumaßnahmen (ÖPP Projekte) ab 2022/23 sind die
vorhandenen Personalkapazitäten unzureichend. Die Fallzahlen ergeben sich aus dem
Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des Hochbauamtes.
Stellungnahme DiP: Die beantragten zusätzlichen Kapazitäten wurden über das Kapazitätsberechnungstool ermittelt und
sind notwendig um die ÖPP-Projekte umsetzen zu können. Neben Neubaumaßnahmen (bspw. eine
Grundschule im Stadtentwicklungsgebiet 'Tiefes Feld' mit geschätzter Bauinvestitionssumme von
mehr als 120 Mio. Euro oder eine Grundschule mit zugehörigem Hort in der Maiacher Straße mit einer
Bauvergabesumme von mehr als 74 Mio. Euro) befinden sich momentan auch drei weitere im Betrieb
befindliche ÖPP-Projekte mit insgesamt sechs Schulgebäuden inkl. Sporthallen und Außenanlagen in
der Betreuung.
Die Schaffung der beantragten Stellen wird empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 171 von 210
504
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2203
EU-Beschaffungsprojekt procuRE
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
166 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN KEM 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN KEM 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00
mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 05.24
Das Kommunale Energiemanagement im Hochbauamt nimmt seit Dezember 2020 am EU-geförderten
Projekt „Vorkommerzielle Auftragsvergabe zur Beschaffung innovativer Lösungen für eine 100%ige
Versorgung mit erneuerbarer Energie in Gebäuden“ teil (Kurzname vom englischen: „procuRE“). Die
Projektlaufzeit ist bis Mai 2024 angesetzt. Die Teilnehmer setzen sich neben der Stadt Nürnberg aus
acht weiteren Partnern aus insgesamt sieben Ländern zusammen.
In dem Projekt sollen von qualifizierten Lieferantenkonsortien komplette Lösungspakete für eine
100%ige Erneuerbare-Energien-Versorgung von Gebäuden bezogen werden. Ziel ist die Entwicklung
und Prototypenbeschaffung eines kompletten Systems von der Hardware bis zur Steuerungs- und
Monitoring-Software. Das Pilotgebäude in Nürnberg ist die Grundschule Zerzabelshof.
Zur Umsetzung des Projekts ist eine zusätzliche Ingenieurs-/Projektmanagements-Kapazität
notwendig.
Stellungnahme DiP: Der Schwerpunkt des Projekts "procuRE" liegt auf der Auswahl des kosteneffektivsten
Technologiemix um den Bedarf an Raumheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung für das
ausgewählte Pilotgebäude zu decken. Durch die Einführung von flexiblen Speichermöglichkeiten soll
der Eigenverbrauch von erneuerbaren Energiequellen optimiert werden, was über die Auswahl und
Bereitstellung moderner Überwachungs- und Managementsysteme sichergestellt werden soll.
Das Hochbauamt nimmt bereits seit Dezember 2020 am Projekt teil. Es wurde daher eine befristete
budgetfinanzierte Beschäftigung für eine Ingenieursstelle in Abstimmung mit Stk zur Verfügung
gestellt. Um die Fortführung des Projekts mit der notwendigen Stellenausstattung weiterhin
gewährleisten zu können, wird die Schaffung der beantragten Stelle vorgeschlagen. Sie erhält einen
Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 05.24).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 172 von 210
505
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2205
Zentrale Aufgaben - Qualitätsmanagement / Verträge
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
167 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 0,25 SACHGEBIETSLEITER/IN 21.308 € 21.308 € E 13 0 € 0,25
Vorschlag: 0,25 SACHGEBIETSLEITER/IN 21.308 € 21.308 € E 13 0 € 0,25
ohne Deckung
Im Zuge der Organisationsanpassungen im Hochbauamt im Jahr 2020 wurde eine Stelle
Sachgebietsleitung für den Bereich Qualitätsmanagement und Verträge installiert. Eine vorhandene
Stelle (0,75 VK) wurde mit dieser Funktion versehen und neu nach Egr. 13 bewertet. Aufgrund der
gestiegenen Anforderungen und des mit der Leitungsaufgabe verbundenen Mehraufwandes wird für
die Stelle die Aufstockung um 0,25 VK auf eine Vollstelle erforderlich
Stellungnahme DiP: Die moderate Aufstockung der Stelle um 0,25 VK ist in Anbetracht der neuen Funktion notwendig und
wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 173 von 210
506
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2364
Elektrotechnik (H/E) - Fachtechnische Begleitung bei Anmietungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
168 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung
Aufgrund von Anmietungen der Stadt Nürnberg ist es erforderlich, EDV-Verkabelungen
durchzuführen. Hierfür ist die beantrage Stelle notwendig.
Stellungnahme DiP: Sowohl für bestehende Anmietungen der Stadt Nürnberg als auch für zukünftige Anmietungen ist die
zuverlässige Ertüchtigung der Gebäudetechnik, insbesondere der technische Ausbau hinsichtlich
WLAN Technik, für den / für die Mieter notwendige Voraussetzung. Nachdem es immer wieder zu
Zuständigkeitsfragen mit Vermietern kommt bzw. die städtischen Standards nicht umgesetzt werden,
ist es sinnvoll, im gesamtstädtischen Interesse zentral Kapazität bei H zur Umsetzung der städtischen
Standards zur Verfügung zu stellen, deshalb wird die beantragte Kapazität zur Schaffung
vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 174 von 210
507
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2365
Baufachliche Begleitung (bei Anmietungen) und Projektentwicklung (bei
Anmietungen und Maßnahmen)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
169 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Hochbauamt
Geschäftsbereich Referat VI
Antrag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN 159.499 € 159.499 € E 11 0 € 2,00
ohne Deckung
Die Stadt Nürnberg hat einen großen Bedarf an Liegenschaften für diverse unterschiedliche
Bedarfsträger. Der Bedarf soll auch über Anmietungen gedeckt werden. Da angebotene Gebäude
selten den städtischen Standards entsprechen ist eine baufachliche Begutachtung erforderlich.
Neben diesen Begutachtungen ist für Maßnahmen verschiedener stadtinterner Bedarfe eine
Projektentwicklung im Sinne der sogenannten Leistungsphase 0 erforderlich. Dabei sind Maßnahmen
im Zuge von Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten zu bearbeiten um die nutzungsspezifischen
Bedarfe und Standards in Zusammenarbeit mit den Dienststellen herauszuarbeiten und die
Möglichkeiten der jeweilig zur Verfügung stehenden Grundflächen und Grundstücke zu ermitteln und
bis zur entscheidungsreifen Lösung gemäß stadtinternem BIC (Bauinvestitionscontrolling) Prozess
zu entwickeln.
Stellungnahme DiP: Mit den beantragten Kapazitäten sind zwei Schwerpunkte verbunden.
Bei Anmietungen von Liegenschaften für städtische Nutzungen muss die Einhaltung
arbeitsrechtlicher Grundlagen, Standards und Vorschriften gewährleistet sein. Hierzu müssen die
Gebäude in enger Abstimmung mit Nutzern und Vermietern ertüchtigt werden. Für die baufachlichen
Aspekte hierzu ist H zuständig. Der Umfang an Anmietungen hat in den letzten Jahren hierbei
deutlich zugenommen.
Die Beratung und fachliche Unterstützung der verschiedenen Bedarfsträger zur Projektentwicklung in
der sogenannten Leistungsphase 0 für städtische Baumaßnahmen soll bis zur Entscheidungsreife
gemäß BIC Prozess durch H erfolgen. Somit soll sichergestellt werden, dass der BIC Prozess
insbesondere in den Phasen Bedarfsanmeldung, Projektkonkretisierung, Planung und MIP-Beschluss
korrekt und effizient durchlaufen wird und die städtischen Standards eingehalten werden. Dies gilt
sowohl für reguläre Baumaßnahmen als auch für Anmietungen.
Die Schaffung der beantragten Stellen wird empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 175 von 210
508
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2225
EU-Büro: Social Media-Auftritte und Fördermittel
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
170 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Wirtschaftsreferat
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 29.760 € E 9b 37.684 € 0, 44
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.444 € 29.760 € E 9b 37.684 € 0, 44
mit Teildeckung
Die Aufgaben im Europabüro müssen an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dazu
gehört die verstärkte eigenständige Redaktionsarbeit auf den Internetseiten und den sozialen Medien
(Facebook, Twitter, Instagram, usw.) und die starke Zunahme von Online-Tätigkeiten (Bestellungen,
Meetings, Seminare, Vorträge, Moderationen, usw.).
Nachdem die Online-Tätigkeiten rund um die Uhr laufen, sind Aktualisierungen, Meldungen, usw.
zeitnah durchzuführen. Dies ist alleine mit der aktuell zur Verfügung stehenden Halbstelle nicht mehr
leistbar.
Stellungnahme DiP: Die Aufgaben im EU-Büro haben sich in den letzten Jahren stetig verändert. Neben einer Steigerung
des Umfangs ist auch der Anspruch deutlich angewachsen.
Die fachlichen Anforderungen bedingen eine zusätzliche Kraft, die über die Befähigung für die dritte
Qualifikationsebene verfügt, damit die vielfältigen und komplexen Aufgaben bewältigt werden
können. Der Fokus der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 liegt deutlich auf den Schwerpunkten
Internationalisierung und Europäisierung. Um weiterhin erfolgreich EU-Fördermittel für die Stadt
Nürnberg akquirieren zu können, sind hier vermehrt Anstrengungen zu unternehmen und Impulse zu
setzen. Dazu gehört auch die Koordination von zunehmend mehr Projektpartnern und damit
einhergehend vermehrt größeren internationalen Projekten.
Die Schaffung zusätzlicher Personalkapazität in diesem Bereich wird befürwortet.
Im Falle einer Stellenschaffung wird auf der Stelle 070.0371 ein w-Vermerk angebracht werden und
die Stelle mit Ruhestandseintritt der Stelleninhaberin dem Stellenplan entnommen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 176 von 210
509
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2226
Grundsatzfragen Wohnen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
171 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Wirtschaftsreferat
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 0,51 WISS. SACHBEARBEITER/IN 43.469 € 43.469 € E 13 0 € 0 ,51
Vorschlag: 0,51 WISS. SACHBEARBEITER/IN 43.469 € 43.469 € E 13 0 € 0 ,51
ohne Deckung
Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen hat das Thema Wohnen seit 2015 einen erheblichen
Bedeutungszuwachs erfahren. Der kontinuierliche Bevölkerungsanstieg bei zu geringem
Wohnungsneubau hat zu einer Anspannung des Wohnungsmarktes geführt, die eine verstärkte
Steuerung durch die städtische Wohnungspolitik erfordert. Infolge dessen wurden zahlreiche
zusätzliche wohnungspolitische Maßnahmen geprüft, vorbereitet und eingeführt.
Für die Wirksamkeit der wohnungspolitischen Steuerungsmaßnahmen im Bereich Wohnungsneubau
spricht die Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus, der von 55,8 Mio. Euro Förderung für
621 Wohneinheiten (in den Jahren 2010 - 2015) auf 201,8 Mio. Euro für 1.401 Wohneinheiten (in den
Jahren 2016 - 2020) gesteigert werden konnte.
Im Bereich der Grundsatzfragen resultiert die Mehrung aus der Zunahme von Anfragen der Politik,
Ausschussberichten (2014: 6 Ausschussvorlagen (AV), 2015: 9 AV, 2016: 9 AV, 2017: 10 AV, 2018: 6
AV, 2019: 9 AV, 2020: 5 AV) sowie von interdisziplinären Instruktionen (2014: 8 Instruktionsbeiträge
(IB), 2015: 8 IB, 2016: 25 IB, 2017: 21 IB, 2018: 13 IB, 2019: 28 IB, 2020: 18 IB). Es hat sich gezeigt,
dass das Arbeitspensum mit den 2,0 VK auf Dauer nicht zeitnah und sachgerecht erledigt werden
kann.
Der wachsende Bedarf an Datenerhebungen, Analysen und Informationen zum Wohnungsmarkt
infolge sich zuspitzender Rahmenbedingungen (Dringlichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen,
Mangel an Flächenpotentialen, Nutzungskonkurrenzen) hat zu einem quantitativen und qualitativen
Ausbau von Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit geführt.
Das hat beim Stab Wohnen zu einer Aufgabenmehrung geführt, die nicht mehr durch das bestehende
Personal abgedeckt werden kann.
Stellungnahme DiP: Derzeit wird das Thema Grundsatzfragen beim Stab Wohnen mit 2,0 Vollkraftstellen (VK) bearbeitet.
Seit 2015 wurden zahlreiche wohnungspolitische Maßnahmen eingeführt: Mietpreisbremse,
Sonderprogramm Wohnen, Handlungsprogramm Wohnen, Verschärfung der Quotenregelung,
Einführung Wohnungsmarktbeobachtung, Workshop „Wohnen für Familien“,
Zweckentfremdungsverbotssatzung, Erhaltungssatzung (in Arbeit), Strategie Wohnungsbau 2030 (in
Arbeit).
Perspektivisch ist davon auszugehen, dass sich die oben dargestellte Tendenz fortsetzen wird, da
das Thema Wohnen in einer dichtbesiedelten Stadt wie Nürnberg, auch unter Berücksichtigung von
Weichenstellungen wie der Ansiedlung einer Universität und der Ausweisung neuer
Quartiere/Stadtteile („Lichtenreuth“, Tiefes Feld) weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Der Bedarf für die Ausweitung der Stellenplankapazitäten im Umfang von 0,51 Vollkraftstellen kann
nachvollzogen werden und wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 177 von 210
510
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2226
Seite 178 von 210
511
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2208
Vermietungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
172lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Liegenschaftsamt
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 139.122 € 139.122 €E 9c 0 € 2,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 €E 9c 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26
Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung zeigt erste Erfolge und
Bearbeitungsprozesse konnten effizienter umgesetzt sowie ein Großteil der bestehenden Verträge
überarbeitet werden. Allerdings sind viele Vermietungsvorgänge so individuell, dass die Verwendung
von einheitlichen Mustervertragswerken nicht den erhofften Effekt und damit nicht die benötigte
Entlastung der Sachbearbeitung bewirkt. Das Bearbeitungsverfahren wurde gestrafft, allerdings
kommt der Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gerade bei individuell gestalteten Vertragswerken
eine hohe Bedeutung zu. Hierdurch werden weiterhin Personalressourcen gebunden, die durch die
bereits umgesetzten Prozessoptimierungen nicht aufgefangen werden können. Der Vermietung
gehen vielfach Instruktionsverfahren voraus, aus denen sich Hinweise und Anforderungen von
anderen Fachdienststellen ergeben. Diese sind vertragsrechtlich zu prüfen und rechtssicher im
Vertragswerk einzubringen.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde der Personalbedarf für den Bereich der
Immobilienverwaltung ermittelt. Hierbei wurden sowohl die jährlichen Fallzahlen pro Teilprozess bzw.
Aufgabe als auch die prozentuale Ausprägung des Schwierigkeitsgrades und bereits die erforderliche
Bearbeitungszeit je nach Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Der Betrachtungszeitraum umfasste
insgesamt vier Jahre (2013 - 2016). Es ergab sich kein Personalmehrbedarf, sondern im Hinblick auf
die ermittelten Optimierungsmöglichkeiten wurde von einem Optimierungspotential ausgegangen
und ein Effizienzgewinn prognostiziert.
Zwischenzeitlich wurden die Fallzahlen fortgeschrieben. Derzeit ist ein Anstieg der Fallzahlen und
gleichzeitig erste Effizienzgewinne zu verzeichnen. Beide Entwicklungen sind über einen längeren
Zeitraum zu beobachten. Bis zu einer Evaluation wird eine zusätzliche Personalkapazität (1,0 VK)
befürwortet, die zunächst befristet zur Verfügung gestellt wird (F 12.26).
Eine darüberhinausgehende Erhöhung der Personalkapazität ist jedoch derzeit nicht angezeigt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 179 von 210
512
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II-CC + BDR/DIP
2211
Werbeflächen und Bußgeldverfahren
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Entgelt-/
Besoldungsgr.
173lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Liegenschaftsamt
Geschäftsbereich Referat VII
beantragt:
D
IP:
1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 €
0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.280 €
74.560 €
37.280 €
E 10
E 10
0 €
0 €
1,00
0,50
POA: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.280 € 37.280 €E 10 0 € 0,50
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
Werbeflächen: Dieser Aufgabenbereich verursacht aktuell einen erhöhten Arbeitsaufwand, die
Personalausstattung ist für die Aufgabenerfüllung nicht ausreichend, was auch der Vergleich mit
anderen Kommunen belegt.
Bußgeldverfahren: Sanktionsmöglichkeiten von nicht erlaubten Sondernutzungen sind unverzichtbar.
Neben Ordnungswidrigkeiten-Verfahren werden hier seit 2017 auch Leistungsbescheide erlassen
(Werbefahrzeuge und Streetbranding u. ä., seit 2020 auch unerlaubte gewerbliche Plakatierung). Die
komplette Sachbearbeitung bis zur Klageerhebung erfolgt in der Fachabteilung. Fast immer kann ein
erheblich höherer Betrag als ein Bußgeld festgesetzt werden, die Wirkung auf die Betroffenen ist
dementsprechend höher. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten und Leistungsbescheide ist seit
01.01.2019 stark angestiegen. Ein erhöhter Verfolgungsdruck bei bestimmten Sondernutzungen, z. B.
bei Werbeanhängern, wird angemahnt (durch Bürger, Polizei etc.). Nach einem Hinweisschreiben wird
bei wiederholtem / fortgesetztem Verstoß ein Leistungsbescheid erlassen. Die Korrespondenz mit
den Betroffenen ist umfangreich und führt oft zu Widersprüchen und Klagen.
Stellungnahme DIP: Um eine wirtschaftliche Verwertung der Werbeflächen zu gewährleisten, ist ein städtisches
Gestaltungskonzept zu entwerfen.
Der Aufgabenumfang ist hoch, die Umsetzung kann durch das vorhandene Personal nicht
gewährleitstet werden. Dies bestätigen auch die im Vorfeld eingeholten Informationen über das
Vorgehen anderer Städte.
Es ist deshalb zusätzliche Personalkapazität (0,5 VK) erforderlich. Da es sich hierbei um eine
befristete Aufgabe handelt, erhält der Stellenanteil einen Fristvermerk bis 12.2023.
Die weitere Entwicklung der Fallzahlen und der mittleren Bearbeitungsdauer im Bereich
"Bußgeldverfahren" ist längerfristig zu beobachten. Eine Erhöhung der Personalkapazität in diesem
Bereich ist derzeit nicht angezeigt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
S
chaffung vorgeschlagen.
Seite 180 von 210
513
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2207
Digitalisierung - Dokumentenscan
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
174lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Liegenschaftsamt
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 51.416 € 51.416 €E 4 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 €0 € 0,00
ohne Deckung
Die Digitalisierung schreitet voran, die Möglichkeiten zur Nutzung von Homeoffice und mobilem
Arbeiten werden angenommen, können Mangels vollständiger Digitalisierung der Aktenbearbeitung
aber noch nicht effizient genug eingesetzt werden. Hierdurch entstehen immer wieder Medienbrüche
und zeitliche Verzögerungen in der Sachbearbeitung. Über die Kapazitäten beim Liegenschaftsamt
wurde eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die
Digitalisierung und Aufhebung der teilweise 3fachen Dokumentenführung ein wesentlicher Faktor bei
der Optimierung (und Einsparung) bei den Arbeitsprozessen ist. Auf Grund des hohen aktiven
Aktenbestandes bedarf die Digitalisierung der Vorgangssachbearbeitung eines eigenen
Umsetzungsprozesses.
Stellungnahme DiP: Durch die Digitalisierung der Vorgangssachbearbeitung möchte das Liegenschaftsamt das mobile
Arbeiten unterstützen, Bearbeitungsprozesse im Homeoffice und im mobilen Arbeiten beschleunigen
und eine Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der
Organisationsuntersuchung sicherstellen.
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde für diese Aufgabe kein zusätzlicher
Personalbedarf zuerkannt.
Es wird vorgeschlagen, zunächst zu prüfen, inwieweit diesen Anforderungen derzeit im Wege der
Priorisierung begegnet werden kann.
Eine Ausweitung der Personalkapazität kann vor diesem Hintergrund derzeit nicht befürwortet
werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 181 von 210
514
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2209
Anmietungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
175 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Liegenschaftsamt
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung
Ziel der durchgeführten Organisationsuntersuchung war, durch Optimierung der Arbeitsprozesse
Ressourcen freizusetzen, um unter anderem die Arbeitsbelastung im Bereich Anmietungen auffangen
zu können. Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung zeigt zwar erste
Erfolge und Bearbeitungsprozesse konnten effizienter umgesetzt werden, ein Großteil der
bestehenden Verträge wurde überarbeitet. Allerdings ist hiervon der Anmietungsbereich nicht
entlastet worden, da dort keine Musterverträge der Stadt verwendet werden können. Vielmehr stellt
jeder Vermieter sein eigenes Vertragswerk, das individuell auf das jeweilige Vertragsobjekt angepasst
ist und die Belange der städtischen Bedarfsträger sind zu integrieren. Dies führt zu einem
erheblichen Bearbeitungsaufwand während der Vertragsverhandlungen und im Zusammenhang mit
der Abwicklung des Vertrages. Die Anmietungsvorgänge sind kontinuierlich gestiegen und werden
dies auf Grund der Haushaltslage der Stadt Nürnberg auch weiterhin. Es handelt sich um Verträge mit
Projektentwicklern, institutionellen und privaten Vermietern. Die Laufzeiten sind oftmals langfristig
(größer 10 Jahre) ausgelegt und die Mietvolumina großvolumig. Hierbei kommt der Einhaltung des 4-
Augen-Prinzips eine erhebliche Bedeutung zu. Der Umfang der zu bearbeitenden Aufgaben hat sich
seit Durchführung der Organisationserhebung (Mengengerüst) deutlich vergrößert.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde der Personalbedarf für den Bereich der
Immobilienverwaltung ermittelt. Hierbei wurden sowohl die jährlichen Fallzahlen pro Teilprozess bzw.
Aufgabe als auch die prozentuale Ausprägung des Schwierigkeitsgrades und bereits die erforderliche
Bearbeitungszeit je nach Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Der Betrachtungszeitraum umfasste
insgesamt vier Jahre (2013 - 2016). Es ergab sich kein Personalmehrbedarf, sondern im Hinblick auf
die ermittelten Optimierungsmöglichkeiten wurde von einem Optimierungspotential im Bereich der
Immobilienverwaltung ausgegangen und ein Effizienzgewinn prognostiziert.
Zwischenzeitlich wurden die Fallzahlen zwar fortgeschrieben; die weitere Entwicklung der Fallzahlen
und der prognostizierte Effizienzgewinn aus der Etablierung der Maßnahmen aus der
Organisationsuntersuchung im Bereich der Immobilienverwaltung ist jedoch längerfristig zu
beobachten. Eine Erhöhung der Personalkapazität ist somit derzeit nicht angezeigt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 182 von 210
515
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2210
Rückstände - Unterstützung bei Vertragssachbearbeitung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
176 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Liegenschaftsamt
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.561 € 69.561 € E 9c 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23
Ziel der durchgeführten Organisationsuntersuchung war, durch Optimierung der Arbeitsprozesse
Ressourcen freizusetzen, um unter anderem langjährig bestehende Bearbeitungsrückstände
auffangen zu können. Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung zeigen
zwar erste Erfolge und Bearbeitungsprozesse konnten effizienter umgesetzt werden. Allerdings sind
noch nicht so hohe Entlastungen eingetreten, als dass damit neben dem Tagesgeschäft bereits die
Rückstände so abgearbeitet werden konnten, dass eine deutliche Verbesserung eingetreten wäre.
Betroffen sind insbesondere Aufgaben im Bereich des Portfoliomanagements für die Stadtmauer und
Altstadt. Innerhalb der Abteilung wurde bereits veranlasst, dass mehrere Kolleginnen und Kollegen
unterstützen. Der aus Budgetmitteln der Dienststelle vorübergehend finanzierte Einsatz einer
Unterstützungskraft (mit 12 Wochenarbeitsstunden) hat aufgezeigt, dass die Rückstandsabarbeitung
möglich ist, aber zusätzlichen Personaleinsatz erforderlich macht. Eine Aufarbeitung der
bestehenden Vertragsverhältnisse ist dringend notwendig und war Ziel der durch LA eingeleiteten
Organisationsuntersuchung.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde der Personalbedarf für den Bereich der
Immobilienverwaltung ermittelt. Hierbei wurden sowohl die jährlichen Fallzahlen pro Teilprozess bzw.
Aufgabe als auch die prozentuale Ausprägung des Schwierigkeitsgrades und bereits die erforderliche
Bearbeitungszeit je nach Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Der Betrachtungszeitraum umfasste
insgesamt vier Jahre (2013 - 2016). Es ergab sich kein Personalmehrbedarf, auch nicht für den Abbau
der Rückstände, sondern im Hinblick auf die ermittelten Optimierungsmöglichkeiten wurde von
einem Optimierungspotential ausgegangen und ein Effizienzgewinn prognostiziert. Aufgrund von
Personalfluktuation waren in der Abteilung Immobilienverwaltung jedoch in den letzten Monaten
immer wieder Planstellen unbesetzt, teilweise auch über mehrere Monate hinweg. Es wird empfohlen,
die Besetzung der offenen Stellen zu priorisieren, damit verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld
entwickelt werden können. Eine Erhöhung der Personalkapazität ist nicht angezeigt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 183 von 210
516
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2280
Koordination Stadtlabore
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
177 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Wirtschaftsförderung Nürnberg
Geschäftsbereich Referat VII
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 85.233 € 85.233 € E 13 0 € 1,00
ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24
Innenstadtentwicklung in Deutschland wird nur dann zum Erfolg, wenn nicht alle Städte in
Deutschland parallel die gleichen Wege gehen und die gleichen Fehler wiederholen. Für die
Umsetzung der lokalen Experimente, die wissenschaftliche Begleitung und den sich daraus
ableitenden Wissenstransfer sind die „Stadtlabore für Deutschland“ ideal. Nürnberg hat sich daher
gemeinsam mit den Städte Bremen, Langenfeld, Mönchengladbach und Rostock als Konsortium zu
dem „Stadtlabore für Deutschland“ zusammengetan. Ziel ist Themenfelder zu definieren, in denen
Innovationen experimentell erprobt werden sollen.
Die neu zu schaffende Stelle hat die Funktion im Rahmen des Projekts „Stadtlabore Innenstadt“ die
Aktionen und Akteure zu fokussieren, zu bündeln und im Wesentlichen neue Projekte zu initiieren
und umzusetzen. Mit der Stelle erfolgt die Zusammenführung und Koordination der bisherigen
Aktivitäten zur Stärkung der Nürnberger Innenstadt und der weiteren City-Zentren.
Stellungnahme DiP: Bereits vor der aktuellen pandemischen Lage sahen sich die Innenstädte in Deutschland mit dem
veränderten Konsumverhalten der Bevölkerung hin zu Onlineshopping konfrontiert. Diese Situation
verschärfte sich durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen
deutlich. Daher muss es zukünftig vermehrt Anstrengungen geben, die relevanten Akteure aus
Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung zu vernetzen, um mit innovativen Projekten dem
"Innenstadtsterben" entgegenzuwirken. Auch Herr OBM und der Deutsche Städtetag haben sich für
einen "Marshall-Plan" für Innenstädte und eine stärkere Vernetzung und Kooperation der Akteure vor
Ort ausgesprochen.
Mit der Schaffung verbunden ist eine Rückführung des City-Managements, welches in den letzten
Jahren durch Externe wahrgenommen wurde und Kosten von ca. ca. 50.000,- € jährlich verursacht
hat. Bei einer Nichtschaffung müssten diese Kosten in den kommenden Jahren wieder eingeplant
werden.
So wie in anderen Projektpartner-Städten, ist auch in Nürnberg dafür zusätzliche Kapazität
erforderlich, da eine Wahrnehmung dieser Aufgaben mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht
möglich ist.
Die Schaffung dieser Kapazitäten wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 184 von 210
517
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2297
Controllingbereich des NürnbergStift (Abteilung NüSt/1-2)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
178 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Nürnberg Stift
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 79.749 € 0 € E 11 79.749 € 0,00
mit Deckung; Fristvermerk F 12.24; Sperrvermerk X
Aktuell werden zusätzliche Controlling-Leistungen extern eingekauft. Diese betreffen den
Wirtschaftsplan, das Berichtswesen sowie die Pflegesatzverhandlungen. Diese Lösung ist nicht
zielführend. Das NürnbergStift wird daher das Controlling sowie die Pflegesatzverhandlungen
vollständig in Eigenregie übernehmen. Weiterhin soll auch der Bereich Kosten-Leistungsrechnung
mit in das Controlling einbezogen werden.
Stellungnahme DiP: Bislang kauft das NürnbergStift Leistungen des Controllings für die Seniorenzentren sowie die
Durchführung von Heimentgeltverhandlungen für den Pflegebereich ein. Zu den Aufgaben, die extern
eingekauft werden oder intern aufgrund nicht ausreichender Personalkapazitäten nicht oder nicht
vollumfänglich erledigt werden, gehören: Controlling, Kosten- & Leistungsrechnung, vollumfängliche
Monatsabschlüsse und vollumfängliche monatliche Anlagenbuchhaltung. Durch den Transfer in eine
interne Zuständigkeit sollen redundante Tätigkeiten, Abstimmungen, Rücksprachen sowie
Korrekturbedarfe vermieden und die vorhandenen Softwareprodukte und deren Anbindung an das
führende SAP-System bei den Prozessen optimal genutzt werden. Ein positiver Nebeneffekt ist in der
Sicherstellung von Vertretungsregelungen sowie in der Einhaltung von Bereitstellungsterminen und
Kontrollen (Vier-Augen-Prinzip, systemseitige Kontrollen u.ä.) zu erwarten.
Die Finanzierung der Stellenschaffung erfolgt durch den Wirtschaftsplan. Die Kosteneinsparung für
die externe Leistungserbringung in Höhe von derzeit 92.914,00 € können zur Deckung der
Personalkosten herangezogen werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird als sinnvoll
erachtet. Die Stelle erhält zunächst einen Sperrvermerk X bis die Finanzierung sichergestellt ist. Sie
erhält außerdem einen Fristvermerk F 12.24. Nach Ablauf der zweijährigen Frist soll evaluiert werden,
ob die neue Organisation des Inhouse-Controllings für die Erfüllung der Anforderungen von
NürnbergStift geeignet ist. Ggf. sind in diesem Zusammenhang die Struktur und die Kapazitäten noch
einmal anzupassen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 185 von 210
518
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2298
Pflegedienstleitung August-Meier-Heim
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
179 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Nürnberg Stift
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG 78.855 € 0 € P 14 78.855 € 0,00
Vorschlag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG 78.855 € 0 € P 14 78.855 € 0,00
mit Deckung
Der Neubau des August-Meier-Heims verfügt über ein neues Wohnkonzept sowie über neue
Angebote: Erhöhung von 139 auf insgesamt 158 stationäre Pflegeplätze (gegliedert in allgemeine
Pflege-Wohnbereiche mit 116 Plätzen, in einen Bereich mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrische
Betreuung mit 32 Plätzen sowie einer Pflegeoase mit 10 Plätzen), Schaffung von 16 Tagespflege- und
4 Nachtpflegeplätzen, Bau einer Cafeteria, eines überkonfessionellen Andachtsraums, Aktivräume
und Pflegebäder. In der Pflegeoase leben schwerstpflegebedürftige demenziell erkrankte Bewohner
(m/w/d) in kleinen Gruppen zusammen und werden entsprechend ihrer Erkrankung betreut.
Insbesondere aufgrund der neuen Angebote bedarf es einer zusätzlichen Pflegedienstleitung, damit
qualitativ hochwertige Leistungen aufgebaut, koordiniert, überwacht und evaluiert werden können.
Sowohl die Aufstockung der Pflegeplätze als auch die Erweiterung des Angebotes mit Tagespflege,
Nachtpflege, sowie Pflegeoase bedingen einen höheren quantitativen und qualitativen personellen
Aufwand.
Stellungnahme DiP: Mit dem neuen Konzept soll ein qualitativ hochwertiges Angebot für Bewohnende und Interessenten
sowie eine qualitativ hochwertige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen entstehen. Ziel ist es,
zukünftig mehr Bewohnende für die stationäre Pflege zu akquirieren. Das NürnbergStift trägt mit der
neuen Ausrichtung dem demographischen Wandel sowie dem innovativen Ansatz der ganzheitlichen
Aktivierung, Pflege und Betreuung von demenziell Erkrankten und den neuen Bedarfen an Pflege
Rechnung.
Die Finanzierung der Stellenschaffungen erfolgt durch den Wirtschaftsplan (über die noch zu
verhandelnden Pflegesätze). Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird als notwendig
erachtet und deshalb empfohlen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 186 von 210
519
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2299
Pflegehilfskraftpersonal mit 1-jähriger Ausbildung gem. § 113c SGB XI
Pflegefachhelfer mit 1-jähriger Ausbildung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
180 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Nürnberg Stift
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 14,00 PFLEGEFACHHELFER/IN 760.676 € 0 € P 6 760.676 € 0,0 0
Vorschlag: 14,00 PFLEGEFACHHELFER/IN 760.676 € 0 € P 6 760.676 € 0,0 0
mit Deckung; Stellenvermerk Z
Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und
Pflege (GPVG) sieht als ersten Umsetzungsschritt der Einführung eines neuen
Personalbemessungssystems in der vollstationären Pflege (einschließlich der Kurzzeitpflege) die
Finanzierung von bis zu 20.000 zusätzlichen Pflegehilfskraftstellen über einen Vergütungszuschlag
vor. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die über (nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84
Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI vorzuhaltende Personal hinaus) zusätzliches
Pflegehilfskraftpersonal verfügen, erhalten nach Vereinbarung zur Finanzierung einen
Vergütungszuschlag, der von der Pflegekasse zu tragen bzw. vom privaten
Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten ist (§
84 Abs. 9 SGBXI i.V.m. § 85 Abs. 9 – 11 SGBXI). Es gelten die in den Festlegungen des
Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zugrundegelegten Schlüssel.
Stellungnahme DiP: Die aus dem Gesetz hervorgehenden Maßnahmen bestätigen den dringenden Aufstockungsbedarf im
Bereich der Pflege. Mit der Möglichkeit zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal mit niedrigeren
Qualifikationsanforderungen anstellen zu können, kann eine zusätzliche Qualität in der Pflege
gewonnen werden. Auch ist anzunehmen, dass sich durch die niedrigeren
Qualifikationsanforderungen der Bewerberpool für den Pflegebereich bei NürnbergStift insgesamt
vergrößert. Es können nur Zuschläge abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Belegung
gegeben ist. I.d.R. liegt die Belegung im stationären Bereich bei rund 90%. Dies wurde bei der
Beantragung der Stellenschaffung rechnerisch berücksichtigt.
Die Begutachtung der beantragten Stellenkapazitäten wird deshalb vorgeschlagen. Aus Zwecken der
Abrechnungsmodalitäten wird an allen Stellen ein Z-Vermerk (Zuschuss) angebracht.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 187 von 210
520
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2260
2. Werkleiter/in
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
181 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Frankenstadion Nürnberg
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 0,25 2. WERKLEITER/IN 22.787 € 22.787 € E 12 0 € 0,25
Vorschlag: 0,25 2. WERKLEITER/IN 22.787 € 22.787 € E 12 0 € 0,25
ohne Deckung
Der Nürnberger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Eigenbetrieb Frankenstadion
Nürnberg wieder mit Personal auszustatten. Bis Ende 2019 wurden die Aufgaben des 2. Werkleiters
FSN vom 2. Werkleiter NüBad wahrgenommen. Die bautechnische Betreuung des Stadions wurde
vom Hochbauamt erbracht. Hiermit waren zwei Stellen des Hochbauamts betraut. Die Stellen im
Umfang von 0,5 VK und 0,75 VK wurden 2020 auf den Eigenbetrieb FSN übertragen.
Seit Januar 2020 ist der Stelleninhaber der Stelle Nr. 830.0010 in Vollzeit als 2. Werkleiter tätig.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, die sich aus der Werkleitung im kaufmännischen und
verwaltungstechnischen Bereich ergeben, sowie den stetig wachsenden Bauaufgaben und den
Vorbereitungen der geplanten Stadion-Generalsanierung, ist die Aufstockung der Stelle des 2.
Werkleiters von 0,75 VK auf 1,0 VK gerechtfertigt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 188 von 210
521
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2261
Bautechniker/in
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
182 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Frankenstadion Nürnberg
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 26.752 € E 9a 39.875 € 0,40
Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 26.752 € E 9a 39.875 € 0,40
mit Teildeckung
Der Nürnberger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2019, den Eigenbetrieb Frankenstadion
Nürnberg (FSN) wieder mit Personal auszustatten. Aufgrund der größtenteils über 30 Jahre alten
Bausubstanz des Stadions, der intensiven Nutzung und der im Hinblick auf die geplante
Generalsanierung zurückgestellten Erneuerung geschädigter Bauteile wächst der Aufwand für den
Bauunterhalt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Durch die 1,0 VK Bautechniker/in-Stelle kann der
Arbeitsanfall bewältigt und so eine betriebssichere Versammlungsstätte gewährleistet werden.
Stellungnahme DiP: Im Stellenplan des Eigenbetriebs Frankenstadion Nürnberg (FSN) gibt es derzeit 2,25 Vollkraftstellen
(VK), davon 1,0 VK befristet bis Ende des Jahres 2023. Im Zuge der geplanten Generalsanierung und
dem deutlichen Anstieg des Bauunterhaltes ist eine zusätzliche Stelle eines/r Bautechnikers/in
erforderlich, um die Betriebssicherheit weiterhin gewährleisten zu können. Als Teildeckung wird die
bestehende Stelle 830.0020 (0,5 VK in Egr. 11) herangezogen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 189 von 210
522
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2262
Sachbearbeiter/in Verwaltung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
183 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Frankenstadion Nürnberg
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.781 € 34.781 € E 9c 0 € 0,50
ohne Deckung
Der Nürnberger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Eigenbetrieb Frankenstadion
Nürnberg wieder mit Personal auszustatten. Aktuell werden alle Verwaltungsarbeiten des
Eigenbetriebs sowie seine Steuerung vom zweiten Werkleiter ausgeführt. Durch die Kapazität im
Umfang von 0,5 VK einer Verwaltungsfachkraft kann der vorhandene Arbeitsanfall an
Verwaltungstätigkeiten bewältigt und so eine betriebssichere Organisation eingerichtet werden.
Besonders zu beachten ist, dass neben dieser Stelle im Eigenbetrieb keine weiteren
Verwaltungskräfte tätig sind. Insbesondere bei der Klärung betriebswirtschaftlicher Fragen ist der/die
Stelleninhaber/in im Eigenbetrieb auf das eigene Wissen und Kenntnisse angewiesen. Aus diesem
Grund wird auch die Verantwortung für die auszuführenden Tätigkeiten bei dieser Stelle angesiedelt.
Stellungnahme DiP: Nachdem der Stadtrat am 18.12.2019 beschloss, den Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN)
wieder mit Stellen und Personal auszustatten, wurden 1,25 Vollkraftstellen vom Hochbauamt in den
Stellenplan FSN verschoben. Hierin war jedoch keine Verwaltungskapazität enthalten, die sich
besispielsweise um den Jahresabschluss oder die Klärung steuerrechtlicher Fragen kümmern muss.
Aus diesem Grund wird die Schaffung als notwendig für eine betriebssichere Organisation erachtet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 190 von 210
523
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2265
Mitarbeiter/in Ausbildung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
184 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle NürnbergBad
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN AUSBILDUNG 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Vorschlag: 0,50 MITARBEITER/IN AUSBILDUNG 28.684 € 28.684 € E 8 0 € 0,50
ohne Deckung
Im Hinblick auf die Wiederbelebung des Volksbades und des damit verbundenen künftigen
Personalbedarfs sowie aufgrund von Renteneintritt und Fluktuation sollen die Ausbildungsstellen bei
NüBad von bisher jährlich 3 Stellen auf jeweils 10 Stellen in den Jahren 2021 und 2022 und in den
darauffolgenden Jahren um jeweils 5 Stellen aufgestockt werden. Um das Ausbildungsziel gemäß
Ausbildungsplan zu erreichen und eine qualitative Ausbildung bieten zu können, ist die Betreuung
der Auszubildenden in dieser Größenordnung nur durch den Einsatz von zwei Vollzeitkräften
sicherzustellen. Eine Stelle als „Leiter/in Ausbildung“ in Vollzeit ist durch die Umwandlung einer
bereits bestehenden Stelle im Stellenplan NüBad derzeit in der Umsetzung. Eine zusätzliche Stelle als
„Mitarbeiter/in Ausbildung“ zur Unterstützung der Ausbildungsleitung ist dringend erforderlich.
Stellungnahme DiP: Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 21.10.2020 die Generalsanierung und Wiedereröffnung
des Volksbades. Im Hinblick auf die zunehmende Anzahl der zu betreuenden Auszubildenden bei
NüBad in den nächsten Jahren, v.a. aufgrund der Wiederbelebung des Volksbades, sowie der
Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Rahmen der Personalgewinnung wird ein
zusätzlicher Bedarf zur Unterstützung der Ausbildungsleitung im Umfang von 0,5 Vollkraftstellen
anerkannt.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 191 von 210
524
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2185
Personalbewirtschaftung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
185 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 0,50 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 33.722 € 33.722 € E 9b 0 € 0,50
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Aus dem Bericht zur Personalbedarfsplanung beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 11.01.2021
wird deutlich, dass die Beschäftigungszahlen seit 2010, bis auf einen leichten Rückgang im Jahr
2018, kontinuierlich angestiegen sind. Dementsprechend ist eine entsprechende Steigerung der
Personalverwaltungskapazität unumgänglich. Im Jahr 2020 gab es zudem 116
Stellenbesetzungsverfahren. Dies macht die Arbeitsbelastung und weiter steigenden Aufwand im
Bereich der Personalbewirtschaftung deutlich. Neben der großen Fluktuation durch gute
Entwicklungsmöglichkeiten ist darüber hinaus von einem weiteren Anwachsen von
Stellenbesetzungen durch den demographischen Wandel und neuer Bedarfe z.B. durch den
Mobilitätspakt sowie durch weitere Bedarfstreiber auszugehen. Durch neue Wege wird versucht,
Beschäftigte frühzeitig und dauerhaft an die Stadt Nürnberg zu binden.
Stellungnahme DiP: Um die Erfüllung der Kernaufgaben sicherzustellen, ist das Personal für die Fachabteilungen
schnellstmöglich zu akquirieren, d.h. die Ausschreibungsverfahren möglichst schnell abzuwickeln
und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Ferner werden neue Personalgewinnungsmaßnahmen
implementiert (z. B. duales Studienangebot im technischen Bereich, Umsetzung des
Werkstudentenkonzepts, Möglichkeit der Meisterausbildung, Ausbau der betriebseigenen
Prüfungen), um Mitarbeitende frühzeitig und dauerhaft an die Stadt Nürnberg zu binden und somit
der Fluktuation entgegenzuwirken.
Auf die betriebseigenen Prüfungen besteht durch die neue, rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft
getretene Entgeltordnung Handwerk zudem ein tariflicher Anspruch, sie müssen aufgrund der Vielfalt
im SÖR weitgreifend angeboten und durchgeführt werden.
Es wird vorgeschlagen, die beantragte Personalkapazität zur Verfügung zu stellen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 192 von 210
525
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2186
Umsetzung und Betrieb IT-Projekte
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
186 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 IT-PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 IT-PROJEKTMANAGER/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Das „Konzept für eine digitale Stadtverwaltung“ wurde im Juni 2019 im Zuge des Strategieprojekts
„Digitalisierung / IT“ – Strategie „Digitale Stadtverwaltung“ im Stadtrat beschlossen, damit u.a. auch
Bürger und Firmen von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren können. Bestandteile sind
bspw. die Erweiterung des digitalen Prozesses zur optimierten Abstimmung und Umsetzung von
städtischen Baumaßnahmen und externer Bauabsichten, der Aufbau einer webbasierten
Koordinierungsplattform zur optimierten online Planungsabstimmung, die Optimierung des
Prozesses für das „Servicetelefon“ zur interaktiven Bedienung der Melde-App für Bürger und des
Online-Angebots für Bürger und Firmen als Ergänzung zum Parteiverkehr, der Aufbau eines
„Abnahme und Gewährleistung-Prozesses“ zur effizienteren digitalen Abarbeitung der
Straßenabnahmen und Gewährleistungsansprüche und einer interaktiven digitalen
Baumpatenschafts-Plattform, auf der sich Bürger online Bäume auswählen, reservieren und Baum-
Patenschaften beantragen können.
Stellungnahme DiP: In der IT-Strategie SÖR ist eine Vernetzung der strategischen Fachanwendungen (SAP, DMS,
Geodaten-Service und VMS-Formular) untereinander, aber insbesondere auch zu den Bürgern,
Firmen bzw. Baumaßnahmenträgern über „Mein Nürnberg“ und über „Online-Plattformen“ im Internet
ein wesentlicher Bestandteil.
Auch innerhalb der Stadt Nürnberg können die städtischen Baudienststellen ihre Bauabsichten im
Öffentlichen Raum noch effizienter mit den von SÖR administrierten digitalen Workflowsystemen
abstimmen und umsetzen.
Es wird vorgeschlagen, die beantragte Personalkapazität für die Umsetzung dieser Maßnahmen zur
Verfügung zu stellen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 193 von 210
526
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2188
Abbruch-, Räumungs- und Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen SÖR
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
187 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Die bisher im Stellenplan ausgewiesenen Kapazitäten reichen seit Jahren nicht aus, um die
anfallenden Aufgaben erfüllen zu können. Darüber hinaus haben gesetzliche Änderungen (z.B. im
Wasserhaushaltsgesetz, im Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu einem höheren Abstimmungs- und
Arbeitsaufwand geführt. Das Defizit wird mit den Ergebnissen aus der Personalbemessung
dokumentiert.
Die Aufgaben wurden bisher zurückgestellt bzw. vor einer möglichen Eskalation kommissarisch
wahrgenommen. Die fehlenden Möglichkeiten zur Erledigung aller mit der Arbeitsplatzbeschreibung
verbundenen Aufgaben führte auch zu negativer Rückmeldung von anderen Dienststellen und
Bürgern. Der Arbeitsumfang in der Gruppe erhöhte sich stark aufgrund der steigenden Zahl an zu
bearbeitenden Projekten, aufgrund gestiegener Anforderungen und zunehmender Komplexität in
fachlicher und rechtlicher Sicht sowie aufgrund einer zunehmenden Anzahl zu beherrschender
Schnittstellen innerhalb des SÖR, mit anderen Dienststellen, mit Gutachtern und mit
Aufsichtsbehörden.
Stellungnahme DiP: Das im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt gemeinsam mit Rödl & Partner
entwickelte Tool zur Personalbedarfsbemessung wurde für SÖR modifiziert und anschließend bei
SÖR für Projekte in den Bereichen Straße, Grün, Brücke und Lichtsignalanlagen ebenfalls
angewendet. Das Ergebnis der Personalbemessung wurde im Werkausschuss SÖR am 12.04.2019
dargestellt.
Zum Stand 01.01.2018 wurde im Rahmen der Personalbedarfsbemessung hierdurch ein Fehlbedarf
von 66 Stellen für SÖR - Abteilung Planung und Bau insgesamt bzw. zum Stand 01.01.2020 allein für
den Bereich Planung und Bau Straße ein Fehlbedarf von 15 Stellen ermittelt.
Das festgestellte Personaldefizit wird durch die Stellenschaffung reduziert, die Personalkapazität ist
erforderlich.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 194 von 210
527
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2189
Anlagenunterhalt, Schwerpunkt Graffiti
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
188 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Das Anbringen von Graffitis und Schmierereien hat vor allem an Brücken, Stützwänden und
Lärmschutzbauwerken erheblich zugenommen. In der Pandemie erhöhte sich die Anzahl an
Graffitimeldungen noch einmal deutlich (im Durchschnitt bis zu fünf neue Graffitis bzw.
Schmierereien pro Woche).
Neben dem klassischen Anlagenunterhalt sind die eingegangenen Schadens- und Graffitimeldungen
zu bewerten, vor Ort aufzunehmen sowie Kostenschätzungen zu erstellen.
Im Anschluss erfolgt die eigentliche Abwicklung und Beseitigung. Nach der Beseitigung sind
Strafanträge vorzubereiten, Abstimmungen mit der Polizei zu tätigen sowie die Maßnahmen
abzurechnen.
Stellungnahme DiP: Im Stadtgebiet ist eine kontinuierliche Zunahme von Graffitis und Schmierereien zu verzeichnen.
Gleichzeitig besteht die Forderung aus der Bürgerschaft und der Politik, die Graffitis und
Schmierereien zeitnah zu entfernen und bei jedem Vandalismus konsequent Strafanzeige zu
erstatten, um das Stadtbild zu verbessern. Unter den derzeitigen personellen Rahmenbedingungen
kann den Forderungen aufgrund der erheblichen Fallzahlensteigerung jedoch nicht nachgekommen
werden.
Die beantragte Personalkapazität ist deshalb erforderlich.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 195 von 210
528
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2190
Konzept Baum
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
189 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 GARTENBAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,0 0
Vorschlag: 1,00 GARTENBAUTECHNIKER/IN 66.627 € 66.627 € E 9a 0 € 1,0 0
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Bäume haben in unserer Stadt eine sehr wichtige Aufgabe. Sie sind nicht nur optisch eine
Bereicherung des vorhandenen Straßenraums, sie haben auch für die Luft und das Klima eine
wichtige Aufgabe. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum stellt seit geraumer Zeit fest, dass das
Thema „Baum“ - ob im Straßenraum oder in Grünanlagen - einen immer größeren Stellenwert in der
Stadtgesellschaft einnimmt. In Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern, dem Engagement der
Baumstiftungen und den Anträgen der im Stadtrat vertretenen Parteien kommt ebenfalls zum
Ausdruck, dass die Stadt Nürnberg sich mehr und intensiver um die Pflanzung von neuen,
zusätzlichen Bäumen und dem besseren Erhalt der vorhandenen Baumstandorte kümmern soll. Die
gesellschaftlichen Diskussionen zum Klimawandel verbunden mit dem gesteigerten Interesse und
Forderungen zum besseren Naturerhalt werden zum Anlass genommen, die fachliche Ausrichtung zu
schärfen und daraus abgeleitet die betriebliche Organisation stärker und effizienter auszurichten.
Stellungnahme DiP: Um die fachliche Ausrichtung zu schärfen und die betriebliche Organisation stärker und effizienter
auszurichten, wurde bereits im vergangenen Jahr ein neues Sachgebiet Baum mit 4 Arbeitsgruppen
gebildet: "Zentrale Aufgaben" (Straßenbaummanagerin, Beschwerdemanagement, Betreuung von
Baum- und Wasserpaten), "Planung und Bau" (Umsetzung des Masterplans Straßenbaum, Planung
und Umsetzung aller neu zu schaffenden Baumstandorte), "Nachpflanzung und Pflege"
(Nachpflanzung und Pflege, mobiles Grün, Großbaumverpflanzung, Organisation der
Straßenbaumbewässerung) sowie "Baumkontrolle" (Kontrolle aller städtischen Bäume im
öffentlichen Raum sowie der Bäume, die auf städtischen Privatgrundstücken stehen auch im Hinblick
auf die Einhaltung des Baumschutzes).
Die beantragte Personalkapazität ist für die weitere Umsetzung des Neukonzeptes erforderlich.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 196 von 210
529
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2192
Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom
(Glasfasererschließung)
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
190 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 66.627 € 0 € E 9a 66.627 € 0,00
Vorschlag: 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 66.627 € 0 € E 9a 66.627 € 0,00
mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.22; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung
der Finanzierung
Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen
(Fiber-to-the-home = Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Alleine die Telekom
wird 2021 und 2022 ff pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Mit dem
etablierten Verfahren kann SÖR die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen.
Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes verlegen, ermöglicht
werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen.
Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen der Telekom im Zusammenhang mit der
gebietsbezogenen Glasfaseranbindung ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur
Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und
Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche
Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur
Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen
Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht.
Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis
einschließlich 2022 vereinbart werden, erhält die Stelle ferner vorerst einen Fristvermerk bis 12.22.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 197 von 210
530
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2193
Digitale Unterstützung des baulichen Unterhalts und Dokumentation
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
191 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.26
Derzeit bleibt die digitale Unterstützung der Arbeiten im Bereich des baulichen Unterhalts sowie der
Dokumentation des Bestands und des Zustands stark hinter den grundsätzlich verfügbaren
technischen Möglichkeiten zurück. Die intensivierte Nutzung der strategischen IT-Systeme hat
großes Potential, die operative Arbeit hinsichtlich der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz
zu unterstützen. Mit Hilfe der intensiven und auf der Ebene der Arbeitsprozesse integrierten Nutzung
von IT-Systemen kann eine Verbesserung des Straßenzustands, der Koordination von Baustellen
sowie der Dokumentation und des Controllings von Unterhaltsmaßnahmen (inhaltlich wie
wirtschaftlich) erreicht werden.
Stellungnahme DiP: Der Ausbau der digitalen Unterstützung der Arbeiten im Bereich des baulichen Unterhalts sowie der
Dokumentation des Bestands und des Zustands ist Inhalt der IT-Strategie von SÖR. Die IT-Systeme
stehen zur Verfügung und werden im Bereich Betrieb und Unterhalt auch genutzt, allerdings nicht im
möglichen Umfang und ohne zusammenhängende Workflows und Datenintegration. Für die
Entwicklung einer koordinierten Umsetzung, die Berücksichtigung der Belange des
Straßenunterhalts und die Datenpflege stehen bisher im Straßenunterhalt keine Kapazitäten zur
Verfügung. Da es sich um einen zusätzlichen Aufwand in der Einführungsphase handelt, wird
vorgeschlagen, befristet zusätzliche Personalkapazität zur Verfügung zu stellen (F 12.26).
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 198 von 210
531
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2195
Neustrukturierung Straßenreinigung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
192 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN STRAßENREINIGUNG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARB. STRAßENREINIGUNG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARB. STRAßENREINIGUNG 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum hat 2020/21 eine umfassende Untersuchung der
gebührenfinanzierten Straßenreinigung mit externer Begleitung projektiert. Ergebnisse
(Abschlussbericht) werden bis spätestens September 2021 vorliegen. Bereits jetzt zeichnet sich klar
ab, dass die Fachkoordination Straßenreinigung bzgl. Rolle, Befugnis und Aufgaben inhaltlich
erweitert und personell verstärkt werden muss, um die gebührenfinanzierte Straßenreinigung
hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse anzupassen sowie zukunftsfähig aufzustellen und die
Planung und Organisation des Winterdienstes noch zielgerichteter unterstützen zu können.
Stellungnahme DiP: Auslöser für die Organisationsuntersuchung der gebührenfinanzierten Straßenreinigung waren u.a.
die zunehmende Diskussion zur Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Stadtreinigung, der
demografische und gesellschaftliche Wandel mit erhöhter Verschmutzung im öffentlichen Raum
sowie die „Mehrnutzung“ des öffentlichen Raums.
Die Organisationsmaßnahmen sollen zeitnah umgesetzt und in diesem Zusammenhang die
Digitalisierung in der Straßenreinigung intensiv vorangetrieben werden (Betriebsführungs- /
Auftragssystem, Qualitätsmanagementsystem, Dienstplansystem etc.).
Die Organisationsuntersuchung steht kurz vor dem Abschluss. Für den Bereich der
Fachkoordination Straßenreinigung wurde bereits zusätzlicher Personalbedarf ermittelt, die
beantragten Kapazitäten sind erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 199 von 210
532
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2196
Ausweitung von Besiedlungsgebieten
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
193 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 2,00 STRAßENBAUINGENIEUR/IN 159.498 € 159.498 € E 11 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 BAUINGENIEUR/IN 159.498 € 159.498 € E 11 0 € 2,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Die bebaute Fläche hat seit Schaffung des SÖR stetig zugenommen, sie wächst aufgrund der
aktuellen Bevölkerungsentwicklung weiter, die Zahl der für den Straßenunterhalt verfügbaren
Bauingenieure in den Bezirken blieb bislang aber unverändert. Allein im Bezirk 4 kamen seit SÖR-
Gründung ca. 210 Hektar neu bebauter Flächen und damit einhergehend ca. 31 Straßenkilometer
hinzu. Die geplante Erschließung weiterer Baugebiete (u. a. Wetzendorf-Thon, Brunneckerstr.) wird
jeweils im Vorfeld sowie während der Maßnahmen und nach Abschluss Abstimmung und Betreuung
erfordern. Ferner besteht massiver Handlungsbedarf für die Erhaltung des sich verschlechternden
Zustandes der Straßeninfrastruktur, ausdrücklich nicht nur in den Hauptverkehrsstraßen, sondern
auch schwerpunktmäßig in bestehenden Wohn- und Anliegerstraßen sowie Rad- und Gehwegen.
Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren hat nicht nur die bebaute Fläche zugenommen, auch die Anzahl der
Bürgeranliegen / Servicetelefonmeldungen und Infrastrukturinstruktionen ist stark angestiegen, ohne
dass in den Bezirken zusätzliche Bauingenieure zur Verfügung gestellt wurden. So hat sich
beispielsweise im Bezirk 2 die Anzahl der Instruktionen seit 2015 fast verdreifacht. Mit den
zusätzlichen Personalkapazitäten soll in den Bezirken 2 und 4 im Hinblick auf die Erschließung
weiterer großer Baugebiete die Nutzbarkeit der Verkehrsinfrastruktur auch im Hinblick auf Radwege
und Radverkehr, die zeitnahe Bearbeitung von Bürgeranfragen und Servicetelefon-Meldungen sowie
die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Bearbeitungszeiten bei den Baugenehmigungen
sichergestellt werden.
Es wird vorgeschlagen, die beantragten Kapazitäten (je 1,0 Vollkräfte im Bezirk 2 und 4) zur
Verfügung zu stellen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 200 von 210
533
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2197
Entfernung Rotpunktfahrzeuge
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
194 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.483 € 55.483 € E 7 0 € 1,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Seit 2017 sind die Fallzahlen im Bereich stillgelegte Kfz ("Rotpunktfahrzeuge") kontinuierlich
gestiegen. Die bereits in 2021 aufgetretenen Fälle deuten darauf hin, dass sich diese Zahlen weiter
erhöhen. Ursächlich hierfür ist teils das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Fahrzeughalter (m/w/d)
vor allem aber die Entwicklung zu Brennpunkten, also zum „Umschlag- und Handelsplatz“ für
fliegende Gebrauchtwagenhändler sowie die vermeintlich billige Entsorgungsmöglichkeit von
ausgeschlachteten Fahrzeugen auf öffentlicher Fläche. Diesem Umstand wird mit der deutlichen
Erhöhung der Abschleppaktionen von derzeit 6 – 8 Aktionen auf künftig 30 Aktionen jährlich
entgegengetreten. Durch diese Erhöhung soll aktuell entstehenden Brennpunkten wirksam begegnet
werden. Hierdurch wird die Anzahl der zu entfernenden sowie der zu verwertenden Fahrzeuge
nochmals deutlich ansteigen.
Stellungnahme DiP: Im Zeitraum von 2017 bis 2020 ergab sich ein Anstieg der Rotpunktfälle um ca. 38 %. Die Anzahl der
Fahrzeuge, die tatsächlich sichergestellt werden mussten, stieg um ca. 53 % und die der zu
verwertenden Fahrzeuge um ca. 59 %. Durch die Änderung der Sondernutzungsgebühren-Satzung
der Stadt Nürnberg zum 01.01.2020 ist zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Erhebung der jeweiligen
Gebühr für die unerlaubte Sondernutzung entstanden. Mit der zusätzlichen Personalkapazität soll die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gem. Art. 18 b des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
sichergestellt, die Parksituation in parkraumarmen Bereichen verbessert, die Attraktivität Nürnbergs
und die Lebensqualität der Bürger gesteigert sowie der fliegende Fahrzeughandel zurückgedrängt
werden.
Die zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich. Im Hinblick auf die Bedeutung und Dringlichkeit
wurde der Aufgabenwahrnehmung bereits im Vorgriff auf die Stellenschaffungen zum Haushalt 2022
zugestimmt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 201 von 210
534
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2346
Mobilitätsbeschluss
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
195 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 3,00 BAUING. STRAßENBAU ÖPNV-PROJEKTE 273.438 € 273.43 8 € E 12 0 € 3,00
Vorschlag: 1,00 BAUING. STRAßENBAU / ÖPNV 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Antrag: 1,00 BAUING. STRASSENBAU RADWEGE (1) 79.749 € 79.749 €E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 BAUING. STRASSENBAU RADWEGE (2) 91.146 € 91.146 €E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUING. STRAßENBAU / RADWEGE 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN ÖPNV 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN ÖPNV 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN / ÖPNV 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1, 00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RAD 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN / RAD 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,0 0
Antrag: 0,50 BAUINGENIEUR/IN RADVERKEHR (1) 45.573 € 45.573 € E 12 0 € 0,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RADVERKEHR (2) 91.146 € 91.146 € E 12 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN ÖPNV 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN / ÖPNV 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN RAD 74.560 € 74.560 € E 10 0 € 1 ,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 2,00 FAHRER/IN STRAßENREINIGUNG 102.832 € 102.832 € E 4 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN STRAßENREINIGUNG 102.832 € 102.832 € E 4 0 € 2,00
Antrag: 2,00 FAHRER/IN STRASSENREINIGUNG 101.562 € 101.562 € E 5 0 € 2,00
Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN STRASSENREINIGUNG 101.562 € 101.562 € E 5 0 € 2,00
Seite 202 von 210
535
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2346
Antrag: 1,00 GRUPPENLEITUNG PROJEKTE RADWEGE 98.261 € 98.261 €E 14 0 € 1,00
Vorschlag: 1,00 GRUPPENLEITUNG PROJEKTE RADWEGE 85.233 € 85.233 €E 13 0 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARB. DIPL.-ING. LANDESPFLEGE 79.749 € 79.74 9 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 39.875 € 39.875 € E 11 0 € 0,50
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan; Fristvermerk F 12.30
Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert,
auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin
stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten.
Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu
fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den
motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den
Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer
Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie
Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die
Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten
umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten
Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden,
kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine
Reihe von notwendigen Aktivitäten, die SÖR mit dem vorhandenen Personal nicht in der
erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den
jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten
konkretisiert. Zum Haushalt 2022 wird zunächst der für den Umsetzungsstart unentbehrliche
Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Über eine Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für
dieses Thema wird in den folgenden Schaffungsverfahren abhängig vom Stand der Planungen und
der umzusetzenden Maßnahmen nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich
dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der
(Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der
eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen
vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 203 von 210
536
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2187
Biodiversität
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
196 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 SACHB. LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Bereits in 2007 hat das Bundeskabinett die unter der Federführung des Bundesumweltministeriums
erarbeitete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. In 2008 bzw. 2014 hat der
Bayerische Ministerrat die Bayerische Biodiversitätsstrategie und das Programm „NaturVielfaltBayern
– Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“ mit zusätzlichen ressortübergreifenden Maßnahmen
verabschiedet. Ziel ist u.a. die Biodiversität als kommunale Aufgabe zu verankern und zu integrieren.
Die Stadt Nürnberg setzt sich mit dem Bündnis für Biodiversität seit Jahren dafür ein, die Vielfalt und
den Artenreichtum der städtischen Lebensräume zu erhalten. Das umfasst die Planung von
Grünflächen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, eine möglichst wirkungsvolle Umsetzung der
Vorgaben im Naturschutzrecht und die Durchführung spezieller Projekte und Veranstaltungen. SÖR
als planende, bauende und pflegende Dienststelle der öffentlichen Grünanlagen hat dabei eine
tragende Rolle, jedoch fehlt es an einer betriebseigenen Biodiversitätsstrategie, um konsequenter,
gezielter und nachhaltiger mit geeigneten Maßnahmen in der Planung und dem Unterhalt der
öffentlichen Grünflächen den Artenschwund zu stoppen und Lebensräume für wildwachsende
Pflanzen und freilebende Tiere zu erhalten, zu verbessern und neu zu schaffen.
Stellungnahme DiP: Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, angesichts des Klimawandels die Lebensgrundlagen
nachhaltig zu sichern, die Maßnahmen zum Klimaschutz fortzuführen und neue Maßnahmen zu
entwickeln.
Nach einer eingehenden Kartierung der bereits vorhandenen Biodiversitätsflächen und der
Entwicklung einer kommunalen Strategie sollen weitere öffentliche Flächen in Biodiversitätsflächen
umgewandelt und auch Gärten im privaten und öffentlichen Raum zu Trittsteinen für Biodiversität
und Artenschutz im Stadtgebiet werden. Diese Strategie soll auf der Basis neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse und aktueller Rechtsgrundlagen in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
entwickelt, laufend angepasst und fortgeschrieben werden.
Über eine Bereitstellung von zusätzlicher Personalkapazität für dieses Thema wird im
Schaffungsverfahren zum Haushalt 2023 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Zum Haushalt 2022 wird keine Stellenschaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 204 von 210
537
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2191
Stärkung Grün im Unterhalt
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
197 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Service Öffentlicher Raum
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN GALABAU 79.749 € 79.749 € E 11 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
ohne Deckung / Wirtschaftsplan
Das knappe öffentliche Grün in der Stadt erfährt immer größere Beachtung hinsichtlich seiner
Bedeutung für Erholung und Wohlbefinden, Biodiversität sowie (Klein-)Klima ist aber aufgrund der
knappen Flächen einem sehr hohen Nutzungsdruck ausgesetzt.
Ziel ist die Förderung des städtischen Grüns durch passgenaue Pflegekonzepte und schnelle
Wiederherstellungen, die stärkere Verzahnung von Neubau und Unterhalt, die schnellere
Ausarbeitung und Umsetzung von Pflegewerken und die Verringerung der Abnutzung von Anlagen
und dadurch geringere Überplanungsnotwendigkeit in den Bezirken 5 und 6.
Stellungnahme DiP: Bei der Umsetzung der Standards und Vorgaben im Straßen- und Grünflächenunterhalt aus der
Fachkoordination Straße und Grün, die bezirksübergreifend erarbeitet und ausgeschrieben werden,
wird in den Bezirken zur Sicherstellung eines dauerhaften guten Pflegezustandes der Grün- und
Parkanlagen jeweils individuell nachgesteuert (Nutzungen entwickeln sich anders als gedacht,
Anpflanzungen „funktionieren“ mit der vorgesehenen Pflege nicht usw.). Hierfür wurden zum
Haushalt 2021 befristet zusätzliche Personalkapazitäten (jeweils 0,5 VK) in den am stärksten
betroffenen Bezirken 3 und 4 zur Verfügung gestellt. Über eine Ausdehnung auf die Bezirke 5 und 6
mit Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten wird nach erfolgter Evaluation der Bezirke 3 und
4 frühestens zum Haushalt 2024 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Aktuell
kann eine Stellenschaffung nicht befürwortet werden.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 205 von 210
538
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2182
Verwaltungsunterstützung der Personalvertretung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
198 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesamtpersonalrat
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50
Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 33.313 € 33.313 € E 9a 0 € 0,50
ohne Deckung
Der Aufgabenbereich der Verwaltungsfachkraft umfasst die Beratung der örtlichen
Personalvertretungen bezüglich der neuen DMS-Nutzung und die Durchführung des
gesamtstädtischen Betriebssports der Stadt Nürnberg (Konzeption von Angeboten & Begleitung von
Maßnahmen).
Zum Haushalt 2021 wurde von der beantragten Vollzeitstelle eine halbe Stelle geschaffen. Um die
beschriebenen Aufgaben vollumfänglich ausführen zu können, wird jedoch eine ganze Stelle benötigt.
Die PR-Bereiche werden zukünftig großteils die Ablage im DMS führen. Sowohl bei der Einführung als
auch im laufenden Betrieb ist an dieser Stelle dringender Unterstützungsbedarf notwendig. Der
Betriebssport ist nach wie vor eine zentrale und wichtige Säule des Gesundheitsmanagements bei
der Stadt Nürnberg und trägt maßgeblich zu einem guten Arbeitsklima und
Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Beschäftigten bei. Dieses Angebot gilt es nach dem Wegfall
des dafür zur Verfügung gestellten Freistellungskontingents zu erhalten.
Darüber hinaus benötigt der GPR Kapazitäten um grundsätzlichen Fragestellungen aus dem Arbeits-,
Tarif- und Beamtenrecht bearbeiten zu können. Dabei nehmen insbesondere Fragen des Urlaubs- und
Arbeitszeitrechts einen immer größeren Raum ein. Ständig neue Rechtsprechung auf Landes-,
Bundes-, und europäischer Ebene erfordern auch seitens der Personalvertretung eine Person, die die
Entwicklungen im Auge behält.
Stellungnahme DiP: In der Personalvertretung sind verschiedenste Professionen mit teilweise verwaltungs- bzw. IT-fernen
Qualifikationen tätig. Der durch die Personalratswahlen bedingte kontinuierliche Wechsel des
Personenkreises verstärkt diese Lage. Dies zieht für die Mitglieder der Personalvertretung einen
erhöhten Einarbeitungsaufwand nach sich und erfordert mehr Unterstützung durch inhaltliche
Aufbereitung der Themen. Sowohl bei der Einführung wie auch im Rahmen des Betriebs des DMS ist
die Unterstützung der Personalräte durch eine zentrale Stelle geboten. Die Unterstützung durch
Leitnutzer (m/w/d) der Fachdienststelle kann insbesondere im Hinblick auf oft vertrauliche
Personalratsangelegenheiten nicht ohne weiteres erfolgen.
Hinzu kommt, dass die steigende Terminfülle, die sich aus den großen Veränderungen innerhalb der
gesamten Stadtverwaltung ergibt, ein erhöhtes Maß an Einbindung der örtlichen Personalräte durch
den GPR erfordert. Termine und Abstimmungsprozesse sind zu koordinieren. Ebenso ist eine
zunehmende Themenvielfalt und Komplexität zu verzeichnen. Die Kapazitätserhöhung ist im
beantragten Umfang begründet. Die beantragte Halbstelle wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 206 von 210
539
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2180
Verwaltungsunterstützung Gesamtschwerbehindertenvertretung
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
199 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Gesamtschwerbehindertenvertretung
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.368 € 57.368 € E 8 0 € 1,00
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
ohne Deckung
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) wird alle 4 Jahre von den örtlichen
Schwerbehindertenvertrauenspersonen gewählt. Sie setzt sich daher aus unterschiedlichen neuen, z.
T. unerfahrenen Vertrauenspersonen zusammen. Die kontinuierliche Steigerung der Anzahl der
schwerbehinderten Beschäftigten, aber auch die gesellschaftliche Veränderung durch den
demographischen Wandel führten zu einer deutlichen Erhöhung der Mehrarbeit. Diese ist ohne
zusätzliche Stellenkapazität von der GSBV nicht mehr in der gewohnten Qualität zu leisten. Die
erforderliche Verwaltungsfachkraft soll daher die Schnittstelle zu den örtlichen Vertrauenspersonen
sein.
Die Stelle wird benötigt, um die Gesamtvertrauenspersonen von Sekretariats- und
Verwaltungsaufgaben zu entlasten, damit die Gesamtvertrauenspersonen die Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung gemäß §§ 178, 180 SGB IX ausüben können.
Stellungnahme DiP: Nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgabe (SGB IX) sind Vertrauenspersonen von ihrer
beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und
soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In Betrieben/Dienststellen, mit in der
Regel wenigstens 100 schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson auf Antrag
freigestellt. Weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Darüber hinaus hat die Stadt Nürnberg als
Arbeitgeberin auch die Kosten für eine Bürokraft in erforderlichem Umfang zu tragen.
Bei der Stadt Nürnberg sind aktuell - neben der GSBV im Umfang von 2,0 VK - Personalkapazitäten im
Umfang von 6,3 VK freigestellt. Die tatsächlich gewährten Freistellungen für die Vertrauenspersonen
der Schwerbehinderten gehen damit deutlich über den gesetzlich vorgesehene Umfang hinaus.
Ergänzend wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung unterstützt durch die Zuweisung eines
Reha-Arbeitsplatzes (Umfang 1,0 VK). Die beschriebenen Aufgaben werden derzeit von den
Mitarbeitenden eines Reha-Arbeitsplatzes (Umfang 1,0 VK) und aus dem Mobilitätsmanagement
(Umfang 0,5 VK) übernommen.
Die notwendigen Verwaltungsaufgaben sind nachvollziehbar erläutert. Eine zusätzliche
Kapazitätserhöhung über den bereits gewährten Freistellungsumfang und die zur Verfügung
gestellten Ressourcen hinaus, wird aus o. g. Gründen aber nicht befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur
Schaffung vorgeschlagen werden.
Seite 207 von 210
540
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2264
Implementierung Digitalkoordinator/innen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
200 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Zentraler Stellenpool
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Antrag: 13,00 DIGITALKOORDINATOR/IN 1.036.741 € 956.992 € E 11 7 9.749 € 12,00
Vorschlag: 7,50 DIGITALKOORDINATOR/IN 598.120 € 518.371 € E 11 79.7 49 € 6,50
mit Teildeckung
Digitalkoordinatorinnen und –koordinatoren haben die Aufgabe, die Digitalisierung in den
Geschäftsbereichen voranzutreiben und sind direkte Ansprechpartner der DiP- Bereichsbetreuungen
und des IT-Kundenmanagements. Auf der Geschäftsbereichsebene unterstützen
Digitalkoordinatorinnen die übergeordnete, strategische Arbeit, auf der Dienstellenebene die
operative Arbeit in Bezug auf Fachstrategien, Prozessmanagement und IT-Koordination.
Der notwendige Bedarf - in Abhängigkeit von den für 2020 mit den Dienststellen und Eigenbetrieben
vereinbarten bzw. bereits in der Erstellung befindlichen digitalen Fachstrategien sowie den
priorisierten OZG-Maßnahmen (so genannte Top-54-Leistungen und Leistungen der Prioritäten 1 und
2) – beträgt derzeit stadtweit insgesamt noch 13,0 VK. Hierin enthalten ist auch ein Restbedarf von
5,75 VK aus 2021, der aufgrund der Haushaltslage nicht geschaffen werden konnte.
Stellungnahme DiP: Bei der Bedarfsermittlung für die Digitalkoordinatoren/innen wurden die erwarteten
Digitalisierungsbedarfe im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das
Dokumentenmanagementsystem (DMS) je Dienststelle nach Größenklassen (S, M, L, XL) bewertet
und im Hinblick auf die digitalen Fachstrategien sowie im Hinblick auf die vorrangigen OZG-
Leistungen priorisiert. Die noch ausstehenden Stellenschaffungen in Höhe von 13 VK sollen
aufgrund der Haushaltslage auf die nächsten beiden Jahre verteilt werden. 1 Vollkraftstelle wird im
Stellenplan der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ausgewiesen und über die
Gebühren finanziert.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur
Schaffung vorgeschlagen.
Seite 208 von 210
541
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2272
Zentraler Stellenpool für Krankheitsvertretungen
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
201 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Zentraler Stellenpool
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Antrag: 5,00 KRANKHEITSVERTRETUNG 337.220 € 337.220 € E 9b 0 € 5, 00
Vorschlag: 5,00 KRANKHEITSVERTRETUNG 337.220 € 337.220 € E 9b 0 € 5, 00
ohne Deckung; Stellenplan Teil B
Seit 2015 gibt es insgesamt 24,80 Vollkraftstellen für Krankheitsvertretungen, die auf die
Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe aufgeteilt wurden und im jeweiligen Stellenplan verortet sind.
Diese Stellen sollen den Dienststellen und Geschäftsbereichen eine zusätzliche Unterstützung bei der
Bewältigung von krankheitsbedingten Fehlzeiten ermöglichen.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass einige Dienststellen und Eigenbetriebe einen sehr hohen
Bedarf an Krankheitsvertretungsstellen und/oder den Stellen für dauerhaft personalwirtschaftliche
Zuweisungen haben. In einigen Bereichen der Stadtverwaltung, insbesondere bei hoher
Öffentlichkeitswirksamkeit oder Publikumsverkehr, führen krankheitsbedingte Ausfälle, sowohl
Langzeiterkrankungen als auch insbesondere häufige Kurzzeiterkrankungen, zu hohen Belastungen
des vorhandenen Personals. Es wird daher die Notwendigkeit gesehen, einen zentralen Pool an
Krankheitsvertretungsstellen einzurichten.
Stellungnahme DiP: In einigen Geschäftsbereichen, insbesondere in denen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit oder
hohem Bürgerkontakt, stellen krankheitsbedingte Ausfälle in Form von häufigen
Kurzzeiterkrankungen oder auch Langzeiterkrankungen die Dienststellen vor große
Herausforderungen. Durch die Neuschaffung der zentral verorteten Krankheitsvertretungsstellen soll
eine punktuelle und geschäftsbereichsübergreifende Unterstützung einzelner Dienststellen, deren
Krankheitsvertretungsstellen zeitweise nicht ausreichend sind, ermöglicht werden. Eine Verortung
des Stellenpools beim Personalamt erscheint zielführend, da hier ein
geschäftsbereichsübergreifender Überblick über die Bedarfe bzw. Belastungssituationen aller
Dienststellen vorhanden ist.
Mit wachsender Mitarbeiteranzahl (2015-2020 rd. 850 Mitarbeiter/innen) und tendenziell leicht
steigender Krankheitsquote ist eine Ausweitung der Vertretungskapazitäten mit 0,5 VK je
Geschäftsbereich nachvollziehbar begründet. Die beantragten Stellen werden zur Schaffung
vorgeschlagen.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 209 von 210
542
Schaffungsanträge zum Haushalt 2022
Stellungnahme Ref. I/II, DiP
2273
Beschäftigung von Werkstudierenden
Stellen-
zahl
Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt
€ VK
Verg.-Bes-Gr.
202 lfd. Nr.
Tätigkeitsbereich
Deckung
Dienststelle Zentraler Stellenpool
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Antrag: 3,00 WERKSTUDENT/IN 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00
Vorschlag: 3,00 WERKSTUDENT/IN 223.681 € 223.681 € E 10 0 € 3,00
ohne Deckung; Stellenplan Teil B
Für die Stadt Nürnberg wird es immer wichtiger, diese Zielgruppe schon während des Studiums an
die Stadtverwaltung zu binden, da aufgrund des anhaltenden günstigen Bewerbermarktes viele
Studierende unmittelbar nach dem Abschluss bereits von der Konkurrenz abgeworben werden, ohne
dass sie auf Jobsuche waren. In der Privatwirtschaft wird dieses Instrument von etlichen Firmen
bereits seit vielen
Jahren erfolgreich genutzt und auch im öffentlichen Dienst bieten bereits einige Kommunen, z.B. die
Stadt Ansbach, die Stadt Berlin oder auch die AKDB, Beschäftigungsmöglichkeiten für
Werkstudierende an. Gleichzeitig steigen auch die Anfragen von interessierten Studierenden selbst
nach einem Werkstudierendenprogramm bei der Stadt. Dass ein Werkstudierendenprogramm bei der
Stadt Nürnberg aus den genannten Gründen gerade im technischen Bereich sehr sinnvoll wäre,
wurde auch im Rahmen der Strategieprojekte deutlich und von der externen Beratungsfirma dringend
empfohlen.
Stellungnahme DiP: Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich
zunehmend schwieriger gestaltet, ist eine gute Gelegenheit, Studierende frühzeitig an die Stadt
Nürnberg als Arbeitgeberin zu binden und den Bekanntheitsgrad der unterschiedlichen
Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bei Studierenden zu steigern. Werkstudierende
sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von morgen und können bereits frühzeitig als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wirken.
Mit der Beantragung erfolgt die Umsetzung des POA-Beschluss vom 18.02.2020, in dem der Aufbau
von insg. 5,0 VK für den Einsatz von Werksstudierenden beauftragt wurde. Die Beschäftigung von
Werkstudierenden wird vor diesem Hintergrund als sinnvoll erachtet. Die ergänzende Schaffung der
beantragten Stellen zu den vorhandenen 2,0 VK wird befürwortet.
Anmerkungen, Stellenver-
merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Seite 210 von 210
543
Beilage
zur Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
vom 19.10.2021
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
I. Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie
der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag
am 01.01.2021 bei 11.261,95 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegen-
über dem Haushalt 2020 um netto 298,49 Vollkraftstellen erhöht.
Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurde vom Stadtrat zum Haushalt 2021 schwer-
punktemäßig insgesamt 162,06 VK bei der Kategorie Gestiegene Fallzahlen/Kapazitätsbe-
messung, zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Schule und Bildung, Digitalisierungsbe-
darfe und Gesetzliche Anforderungen beschlossen. Mit den Stellenschaffungen 2021 wurde
der mittelfristige Höhepunkt der Stellenschaffungen erreicht.
Aufgrund der massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im
Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte ist es Aufgabe der Stadt
Nürnberg in den Folgejahren ab 2022 sehr restriktiv mit Stellenschaffungen umzugehen. Das
bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich einge-
schränkten finanziellen Handlungsspielraums nur noch Stellen für neue Einrichtungen der
Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Fi-
nanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur
möglich, wenn diese zur Erfüllung für neue oder veränderte gesetzliche Aufgaben und unab-
weisbare Stellenbedarfe, die unmittelbar zwingend erforderlich sind, benötigt werden.
2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe
Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt, FSN, NüBad
und SÖR liegen zum Haushalt 2022 Anträge auf Schaffung von insgesamt 356,15 Vollkraft-
stellen vor.
Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und
SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüs-
sen behandelt. Schaffungsanträge für ASN und SUN wurden zum Haushalt 2022 nicht ge-
stellt.
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
544
Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet:
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge
(in Vollkraftstellen)
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 54,85 VK
Kinderbetreuung (Kat. 2) 32,50 VK
Bildung (Kat. 3) 0,75 VK
Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe
(Kat. 4)
16,90 VK
Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe-
kämpfung (U-Kat. 4a)
27,50 VK
Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol-
gen (U-Kat. 4b)
6,00 VK
Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 40,52 VK
Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 40,68 VK
Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat.
4e)
18,00 VK
Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall-
zahlen (U-Kat. 4f)
57,00 VK
Sonstiges (U-Kat. 4g) 61,45 VK
Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaf-
fungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbe-
reich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.
Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2022 liegen beispielsweise mit insgesamt 74,77 VK
bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsin-
vestitionen/neue Einrichtungen. 48,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Verände-
rungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen.Darüber hinaus wer-
den zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unab-
weisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen.
Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde
dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberge-
stellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden
diese von Stk geprüft.
545
Nach eingehender Überprüfung werden 287,57 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:
Vollkraftstellen
Geschäftsbereich OBM
- Bürgermeisteramt 0,75
- Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 4,00
- Amt für Stadtforschung und Statistik 8,26
- Amt für Kommunikation und Stadtmarketing 5,30
- Rechtsamt 3,50
- Ordnungsamt 6,89
- Bürgeramt Mitte 3,00
- Amt für Migration und Integration 1,00
Geschäftsbereich 2. BM
- 2. Bürgermeisterin 2,22
- Museen der Stadt Nürnberg 5,50
- Stadtarchiv 0,20
- Amt für Kultur und Freizeit 1,53
- KunstKulturQuartier Nürnberg 0,23
- Bildungs Campus Nürnberg 2,00
Geschäftsbereich 3. BM
- 3. Bürgermeister 4,00
- Feuerwehr 2,00
Geschäftsbereich Referat I/II
- Referat für Finanzen, Personal und IT 2,27
- Zentrale Dienste 6,50
- Amt für Informationstechnologie 17,00
- Personalamt 5,50
- Stadtkämmerei 1,00
Geschäftsbereich Referat III
- Umweltreferat 3,50
- Umweltamt 2,77
- Gesundheitsamt 24,50
- Friedhofsverwaltung 2,50
Geschäftsbereich Referat IV
- Referat für Schule und Sport 27,64
- Amt für Allgemeinbildende Schulen 2,25
- Amt für Berufliche Schulen 0,50
Geschäftsbereich Referat V
- Referat für Jugend, Familie und Soziales 3,11
- Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 8,32
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 37,76
Geschäftsbereich Referat VI
- Baureferat 2,00
546
Geschäftsbereich Gesamtstadt
Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan-
träge
(in Vollkraftstel-
len)
Davon ungedeckt
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat.
1)
54,85 VK 0,00 VK
Kinderbetreuung (Kat. 2) 30,50 VK 16,45 VK
Bildung (Kat. 3) 0,75 VK 0,00 VK
Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe
(Kat. 4)
14,49 VK 11,82 VK
Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung (U-Kat. 4a)
27,50 VK 10,65 VK
Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der
Folgen (U-Kat. 4b)
3,00 VK 3,00 VK
Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 34,27 VK 33,27 VK
Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 22,50 VK 22,50 VK
Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-
Kat. 4e)
18,00 VK 18,00 VK
1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushalts-
jahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).
- Stadtplanungsamt 10,56
- Verkehrsplanungsamt 9,50
- Bauordnungsbehörde 1,50
- Hochbauamt 9,25
Geschäftsbereich Referat VII
- Wirtschaftsreferat 1,51
- Liegenschaftsamt 1,50
- Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00
Eigenbetriebe1
- Nürnberg Stift 16,00
- Frankenstadion Nürnberg 1,75
- NürnbergBad 0,50
- Service Öffentlicher Raum 21,00
- Gesamtpersonalrat 0,50
- Zentraler Stellenpool 15,50
547
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan-
träge
(in Vollkraftstel-
len)
Davon ungedeckt
Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall-
zahlen (U-Kat. 4f)
48,73 VK 48,17 VK
Sonstiges (U-Kat. 4g) 32,98 VK 29,19 VK
Summe 287,57 VK 193,05 VK
Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2022 zur Schaffung beantrag-
ten Vollkraftstellen im Umfang von 356,15 (Kosten der beantragten Stellen: 25.550.741 Euro)
insgesamt 287,57 Vollkraftstellen (Kosten: 20.238.404 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen.
Davon sind 193,05 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch
eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13.960.000 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkos-
ten 2021).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz:
Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so
dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen
feststellen lassen.
Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Be-
hinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.
4. Zusammenfassung
Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten
Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen
oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne
Schaffungsantrag begutachtet wird.
II. Beilagen
- Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" (siehe Ergänzung TOP 1)
- Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen (siehe Ergänzung TOP 1)
III. Gutachtensvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem
POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57 Voll-
kraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und SÖR
wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen
Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge be-
gutachtet.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
548
549
ERGÄNZUNG TOP 1
Öffentliche Sitzung
Stellenplan 2022
hier: Stellenschaffungen
Ergänzung zu TOP Ö1:
hier: Sachverhalt – TISCHVORLAGE –
Weiterhin werden abweichend zu den eingestellten Anlagen folgende
Änderungen vorgenommen:
Anlage: 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2022 und Anlage: 3_
Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen
(Steckbriefe)
Lfd. Nr. 116 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
Der Fristvermerk F 06.24 wird auf F 12.24 abgeändert.
Lfd.Nr. 144 Mobilitätsbeschluss – Radvorrangrouten:
Zusätzlich wird die beantragte Stelle (Ingenieur/in, EGr. 11, ohne
Deckung, Fristvermerk F 12.30) zur Schaffung vorgeschlagen.
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
550
Nachtrag 4.1.6
zur Sitzung des Stadtrats (Etat)
vom 18.11.2021
Stellenplan 2022
hier: Überarbeitung der Stellenschaffungsvorschläge 2022
I. Sachverhalt
In der POA-Sitzung am 19.10.2021 wurden die vorgelegten Stellenschaffungsvorschläge im
Umfang von 287,57 Vollkraftstellen nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden
Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschließlich der Ergänzungen zu TOP 1 (Tisch-
vorlage) und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
Aufgrund aktueller Entwicklungen haben sich im Nachgang weitere zusätzliche Stellenbe-
darfe ergeben, auf die sich die Fraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN geei-
nigt haben. Demnach erhöhen sich die Vorschläge zur Stellenschaffung um 5,70 Vollkraft-
stellen. Es geht um folgende Stellenkapazitäten.
Antragsdaten Stellenschaffungen 2022
Verwaltungs-
vorschlag
(POA am
19.10.2021)
Verwaltungsvorschlag
Stadtratsitzung am
18.11.2021
Lfd. Nr. Dienst-stelle Tätigkeitsbereich Antrag in VK Funktion Wert VK- Stellen VK-Stellen Kosten in Euro
34 2.BM Stabsstelle Zeppelin-
tribüne-Aufstockung
Kapazitäten
0,70 Wissensch.
Mitarbeiter/in
E 13 - 0,70 59663
82 Ref. III Stabstelle Klima-
schutzmanagement
1,00 Klimaschutz-
manager/in
E 12* - 1,00 91146
127 J Jugendsozialarbeit -
JaS-Ausbauplanung
2,00 Sozialpäda-
goge/in
S 11b - 2,00 136007
128 J Erziehungs-und Fa-
milienberatung für
multiproblembelas-
tete Familien in der
Südstadt
1,00 Sozialpäda-
goge/in
S 15 - 1,00 75767
Summe 4,70 - 4,70 362583
NEU Antrag außerhalb der Begutachtung im POA am 19.10.2021:
1 VK Projektentwickler/in Gewerbehof für Ref.VII (Stellenwert E 13 als Platzhal-
ter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung)
1,00 85233
Summe
gesamt
5,70 447816
Abbildung 1
* Stellenwert als Platzhalter, nach Klärung des Aufga benprofils erfolgt die Bewertung.
I
n der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 sollen zuzüglich der im POA am 19.10.2021
vorgeschlagenen Stellenschaffungen die in Abbildung 1 dargestellten Stellenbedarfe zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Hinsichtlich der lfd. Nr. 36 „Haus des Spielens“ soll
inhaltlich ergänzt werden, dass die Besetzung der Stellenkapazität erst nach Konzept-
überprüfung erfolgt.
Ö 4.1.6Ö 4.1.6
551
II. Beschlussvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2022" in der Spalte "dem
POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 287,57
Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, FSN, NüBad und
SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen ent-
haltenen Festlegungen einschl. der Ergänzung TOP 1 und der vorgeschlagenen Stellenein-
züge genehmigt.
Zudem wird die Schaffung der im Nachtrag 4.1.6 im Sachverhalt unter Abbildung 1
dargestellten und bisher im POA nicht zur Schaffung vorgeschlagenen Stellenkapazitäten
im Umfang von 5,70 Vollkraftstellen genehmigt.
Die Aufstockung der Kapazitäten Stabstelle Zeppeli ntribüne (0,70 VK) wird mit einem
Fristvermerk F 12.26 im Stellenplan ausgewiesen.
Die Vollkraftstelle Projektentwickler/in Gewerbeho f wird mit einem Fristvermerk F 12.25
ausgewiesen.
Die beiden Vollkraftstellen JaS-Ausbauplanung werd en mit einem Fristvermerk F 07.23 und
einem Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) ausgewiesen.
Die Vollkraftstelle Erziehungs- und Familienberatu ng für multiproblembelastete Familien in
der Südstadt werden mit einem Fristvermerk F 12.22 und einem Stellenvermerk Z
(zuschussabhängig) ausgewiesen.
Die Besetzung der für den Aufgabenbereich „Haus de s Spielens“ (lfd. Nr. 36) vorgeschlage-
nen Stellenkapazität erfolgt erst nach Konzeptüberprüfung. An der Stelle wird deshalb der
Sperrvermerk X angebracht.
552
Seite 1 von 2
Berichtsvorlage
J/037/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat öffentlich Bericht
Betreff:
Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt
Nürnberg für das Jahr 2022 gemäß § 71 SGB VIII
Anlagen:
Gutachten des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für
das Jahr 2022
Bericht:
siehe Gutachten des Jugendhilfeausschusses
Ö 4.1.7Ö 4.1.7
553
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/037/2021
Seite 2 von 2
554
Stadt Nürnberg Besch I ussbucha uszug
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) am 21.10.2021
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
1. Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt
Nürnberg für das Jahr 2022 gemäß § 71 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beantragt zum Haushalt 2022:
1.
2.
3.
Stellenschaffungen
Der Jugendhilfeausschuss erkennt die fachliche Notwendigkeit der von der Verwaltung des
Jugendamts angemeldeten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2022 an.
Der Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den
Personal- und Organisationsausschuss vom 19.10.2021 an.
Zuschüsse
Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2022 entsprechend den
Anträgen in der Entscheidungsvorlage zu erhöhen:
2.1 ISKA gGmbH/ ZAB - Sprach - und Kulturvermittler
2.2 Treffpunkt e. V.Kooperationsmodell ambulante Maßnahmen
2.3
2.4
2.5
der Jugendstrafverfolgung KoGA, TOA, TEA.
AWO Kreisverband Nürn-berg e. V. - Streetwork St. Leonhard
Musikzentrale e.V.
Internationales Frauen- und Mädchenzentrum e.V.
Sachkosten
+ 58.000,-- EUR
+ 14.100,-- EUR
+ 37.200,-- EUR
+ 25.600,-- EUR
+ 11.100,-- EUR
Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2022 entsprechend der
Entscheidungsvorlage zu erhöhen:
3.1 Qualitative Weiterentwicklung - Frühstart
3.2 Qualitative Weiterentwicklung - Interkulturelle Bildung
3.3 Erhöhung Tagespflegeentgelt
+7.250,-- EUR
+10.000,-- EUR
+186.000,-- EUR
Mehrheitlich beschlossen
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 08.11.2021
2 _r;i6 do_r2fr1
Claudia Araback;fJ /
Stadträtin
_____
Ö 4.1.7Ö 4.1.7
555
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.I/II/042/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenhebungen
Anlagen:
1_Sachverhalt_Stellenhebungen
2_Liste_Stellenhebungen POA-Vorlage
3_Liste_Stellenhebungen StR-Vorlage
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 295.497 € Folgekosten 295.497 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 295.497 € davon Personalkosten 295.497 € pro Jahr
Ö 4.2.1Ö 4.2.1
556
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Hinweis:
Kosten für SÖR: Gesamt- und Folgekosten 2.048 € pro Jahr
(Personalkosten)
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
557
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/042/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen
Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen
Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen
höheren Stellenwert entsprechend befördert.
Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der
BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt
nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen.
Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils
unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von
der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch
Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den
Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem
Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen
Bewertungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen
Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen
höheren Stellenwert entsprechend befördert.
Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der
BGr. A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt
nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen.
Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils
unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von
der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch
Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den
Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem
Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.
558
- 1 -
Beilage
zur Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
vom 19.10.2021
Stellenplan 2022
hier: Stellenhebungen
I. Sachverhalt:
1. In der Vorbereitung zum Haushalt 2022 wurden die Möglichkeiten der Beamtenstellenhe-
bungen bis einschließlich BGr. A 15 mit der Personalvertretung abgeklärt. Es ergaben
sich die aus beiliegender Liste ersichtlichen Hebungsvorschläge. Stellen, bei denen der
Wegfall des ku-Vermerkes beantragt wurde bzw. sich bei der Überprüfung der Wegfall
ergab, wurden in den gesonderten Vorschlag für Stellenanpassungen übernommen, da in
diesen Fällen keine Beförderung zur Person mehr verbunden ist. Der Vorschlag findet die
Zustimmung der Personalvertretung gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG.
Die Auswahl der zur Hebung vorgeschlagenen Stellen erfolgte auf der Grundlage der von
den Geschäftsbereichen, Dienststellen und der Personalvertretung benannten Stellen. Die
für eine Hebung in den einzelnen Bereichen beantragten Stellen wurden überprüft und be-
wertet. Grundlage ist hier eine entsprechende analytische Stellenbewertung nach dem
Verfahren der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt),
das nachvollziehbare Kriterien für eine sachgerechte Bewertung bietet. Darüber hinaus
flossen personelle Gesichtspunkte in die Erarbeitung der Hebungsvorschläge ein.
Zum 01.01.2011 trat das Neue Dienstrecht für Beamte in Bayern in Kraft. Durch diese Re-
form des Beamtenrechts änderten sich unter anderem die Stellenobergrenzen (Obergren-
zen existieren nur noch in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2) und das Lauf-
bahnrecht. An die Stelle der bisherigen Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen
und höheren Dienstes trat eine einheitliche Leistungslaufbahn mit vier Qualifikationsebe-
nen. Da die Stellenobergrenzen nur noch in den genannten Besoldungsgruppen eine
Rolle spielen, wurde auf eine Angabe der im Stellenkegel ausgenommenen Funktionen
verzichtet.
2. Die nicht nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO i. V. m. Art. 43 Abs. 2 GO auf Herrn OBM bzw.
die Verwaltung delegierten Beförderungen in Ämter ab der BGr. A 13 sollen zur Arbeits-
vereinfachung mit beschlossen werden; die persönlichen Voraussetzungen sind überprüft.
II. Beilagen:
Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022"
III. Gutachtensvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022" angegebenen Bewer-
tungsänderungen werden für 2022 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen be-
schlossen.
Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 26 bis 35 der Liste werden dem vorgeschlagenen hö-
heren Stellenwert entsprechend befördert.
Ö 4.2.1Ö 4.2.1
559
- 2 -
Der Stelleninhaber der lfd. Nr. 13 wird zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr.
A 10 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer
Verwaltungsdienst, zugelassen.
Die Beförderungen und die Zulassung zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter
dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 einschließlich Stellenplan von der Regie-
rung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer
Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsicht-
lichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtli-
chen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.
IV. GPR
V. Herrn OBM
VI. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 29.09.2021
Ref. I/II (Referat für Finanzen,
Personal und IT)
i. A.
gez. Betz (3 10 70)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
560
Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2022
lfd.
Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n vorgeschlagener Stellenwert
1. 020.0230 Ref. I/II A6/A7 Verwaltungsfachkraft A8
2. 060.0240 Ref. VI A7 Verwaltungsfachkraft A8
3. 620.1262 Geo A7 Vermessungstechniker/in A8
4 740.1130 Frh A7 Sachbearbeiter/in Rechnungswesen A8 ku A7
5. 105.7556 BANOS A8 U A7 Sachbearbeiter/in, Stv. Grpl. A9 ku A8
6. 330.1310 BAM A8 Gruppenleiter/in A9 ku A8
7. 415.1260 Tg A8 Verwaltungsfachkraft A9 ku A8
8. 370.2533 FW A9 BI, Rüstzugführer, Umweltsch. A9Z
9. 370.2550 FW A9 BI, Funktechnik A9Z
10. 370.4302 FW A9 Brandinspektor/in A9Z
Qualifikationsebene 3
11. 115.2175 IT A9 IT-Service-Manager/in (operativ) A9/A10
12. 330.1114 BAM A9 Gruppenleiter/in, Sondersachbearbeiter/in A9/A10
13. 850.3068 SÖR A9 Sachbearbeiter/in A9/A10 *
14. 370.0342 FW A9Z SB, Praktische Ausbildung A10
15. 060.0200 Ref. VI A11 U A10 Sachbearbeiter/in (DV) A11
16. 230.3270 LA A9/A10 Sachbearbeiter/in A11
17. 370.0157 F: 12.24 FW A10 Sachbearbeiter/in A11
18. 370.0930 FW A10 Sachbearbeiter/in, Systemadmin. A11
19. 401.1030 SchA A9/A10 Sachbearbeiter/in A11
20. 120.2120 PA A11 Sachbearbeiter/in, stv. SGL A12 ku A11
21. 330.2110 BAM A11 Sachgebietsleiter/in, Standesbeamte/r A12 ku A11
22. 330.3520 BAM A11 Stv. Abtl, Sachbearbeiter/in A12 ku A11
23. 370.0155 FW A11 Sachbearbeiter/in, Gefahrgutbeauftragte/r A12
24. 615.0050 Vpl A11 Sachbearbeiter/in Verwaltung A12 ku A11
25. 615.0110 Vpl A11 Sachbearbeiter/in A12 ku A11
Ö 4.2.1Ö 4.2.1
561
lfd.
Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n vorgeschlagener Stellenwert
26. 105.6005 BANOS A12 Abteilungsleiter/in A13 ku A12
27. 370.0211 FW A12 Sachgebietsleiter/in, Sachb. A13
Qualifikationsebene 4
28. 050.0009 Ref.V A12 Vewaltungleiter/in, Sachb. A13/A14
29. 330.2010 BAM A13 U A12 Abteilungsleiter/in A14
30. 110.1212 DiP A13/A14 Sachgebietsleiter/in, stv. Abtl. A15 ku A14
31. 130.5515 StA A14 Abteilungsleiter/in A15 ku A14
32. 500.0003 SHA A13/A14 Abteilungsleiter/in A15 ku A14
33. 120.2010 PA A14 Abteilungsleiter/in A15
34 610.2010 Stpl A13/A14 Abteilungsleiter/in A15
35. 370.0101 FW A15 Abteilungsleiter/in, stv. Dstl. A16 ku A15
* Zulassung zur modularen Qualifizierung
562
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.I/II/044/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan für Lehrkräfte
hier: Stellenhebungen bei den Funktionsstellen zum Haushalt 2022 und aktuelle
Änderungen bei den Funktionsstellen
Anlagen:
Gutachten
Sachverhalt (kurz):
siehe Vorlage
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 4.2.2Ö 4.2.2
563
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/044/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Stellenplanänderungen erfolgen unabhängig von Geschlecht,
Altersgruppe, ethnischer, sozialer oder anderer Gruppenzugehörigkeit.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
PA
SchA
SchB
564
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/044/2021
Seite 3 von 3
Gutachtensvorschlag:
Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2022 folgende Änderungen ein:
In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 7 Stellen nach BGr. A15 gehoben
und damit insgesamt 202 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen.
Beschlussvorschlag (POA am 19.10.2021):
Im Stellenplan der Lehrkräfte treten folgende Änderungen ein:
1. Die Stellen Nr. 452.0610 und 454.0170 der BGr. A15 werden nach BGr. A13/14 abgewertet.
2. Die Stelle Nr. 454.0110 wird nach BGr. A15 gehoben. Der Inhaber der Stelle Nr. 454.0110
wird entsprechend dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert befördert, soweit die rechtlichen
und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Beschlussvorschlag (StR am 18.11.2021):
Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2022 folgende Änderungen ein:
In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 7 Stellen nach BGr. A15 gehoben
und damit insgesamt 202 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen.
565
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.I/II/043/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 19.10.2021 nicht öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2022
hier: Stellenanpassungen
Anlagen:
Sachverhalt_Stellenanpassungen
Anpassungsliste
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 4.3.1Ö 4.3.1
566
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/043/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
567
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/043/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" aufgeführten Stellen werden
entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte.
Beschlussvorschlag:
Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" aufgeführten Stellen werden
entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte.
568
Beilage
zur Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
vom 19.10.2021
Stellenplan 2022
hier: Stellenanpassungen
I. Sachverhalt
Aus personalwirtschaftlichen Gründen werden während des Haushaltsjahres
verschiedentlich Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten besetzt und umgekehrt. Derartige
Abweichungen sind jedoch nur vorübergehend zulässig (vgl. § 6 KommHV). Daher muss
eine Anpassung der Festlegung im Stellenplan erfolgen.
In der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022” sind die Stellen mit solchen
Abweichungen zwischen Festlegung und Besetzung aufgeführt. Da für die Bewertung der
umzuwandelnden Stellen verschiedene Grundlagen gelten (Bayerisches Besoldungsgesetz
für Beamte, Entgeltordnung des TVöD für Tarifbeschäftigte), sind allgemein ”vergleichbare
Stellenwerte” nicht möglich; es hatten jeweils Einzelüberprüfungen zu erfolgen.
Stellen für Mitarbeiter/innen, die aus persönlichen Gründen nicht auf reguläre Planstellen
vermittelt werden können ("Dauerhafte personalwirtschaftliche Zuweisungen"):
Wird eine dieser Stellen frei, wird sie dem Stellenplan der Dienststelle entnommen und im
Stellenplan dort ausgewiesen, wo entsprechender personalwirtschaftlicher Bedarf besteht.
Der Stellenwert wird ggf. an die/den neue/n Stelleninhaber/in angepasst.
II. Beilage
- Liste "Stellenanpassungen zum Haushalt 2022"
III. Gutachtensvorschlag
Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2022" aufgeführten Stellen werden
entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
Ö 4.3.1Ö 4.3.1
569
Stellenanpassungen zum Haushalt 2022
Lfd.
Nr.
Stelle Nr. bisheriger
Stellenwert
künftiger
Stellenwert
bisherige
Funktionsbezeichnung
001.0121 BEAUFTR. DISKRIMINIERUNGSFRAGEN A13/A14 E13 1.
001.2020 SACHBEARBEITER/IN E11 A11 2.
001.2110 SACHBEARBEITER/IN A12 ku A11 A12 *) 3.
001.2120 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 4.
001.3020 SACHBEARBEITER/IN S11B A9/10 5.
001.3060 VERWALTUNGSKRAFT E7 A7 6.
002.0270 VERWALTUNGSFACHKRAFT A8 E8 7.
011.1010 PERS. MITARBEITER/IN E15 ku E14 A15 ku 14 8.
020.0140 WISSENSCH. MITARBEITER/IN A15 ku A14 E13 9.
020.1080 WISSENSCHAFTLICHE/R
SACHBEARBEITER/IN
E13 A13/14 10.
020.3010 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R A14 E14 11.
020.5030 SACHBEARBEITER/IN E11 A12 12.
040.0027 VERWALTUNGSFACHKRAFT E9B ku E9a A8 13.
040.0410 PAEDAG. MITARBEITER/IN E13 A13/14 14.
040.0730 SACHBEARBEITER/IN A11 E9B 15.
040.0830 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A7 16.
050.0551 SACHBEARBEITER/IN A10 E9c 17.
060.0200 SACHBEARBEITER/IN (DV) A11 ku A10 A11 *) 18.
060.0230 PROTOKOLL- UND SCHREIBDIENST E7 A6/7 19.
100.0120 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 A10 *) 20.
100.2628 ERMITTLER/IN A7 E7 21.
100.3017 SACHBEARBEITER/IN STRAT. EINKAUF A9/A10 E9b 22.
100.3021 FACHEINKÄUFER/IN A9/A10 E9b 23.
100.3131 SGL, FACHEINKÄUFER/IN E10 A11 24.
100.3263 FACHEINKÄUFER/IN A9/A10 E9b 25.
105.6530 STANDESBEAMTER/IN E9B A9/10 26.
105.7520 SACHBEARBEITER/IN, GRUPPENL. A9/A10 E9b 27.
105.7575 GRUPPENLEITER/IN, SCHALTERKRAFT
MELDEW.
A8 E9a 28.
105.7595 SCHALTERKRAFT MELDEWESEN A7 E7 29.
Ö 4.3.1Ö 4.3.1
570
Lfd.
Nr.
Stelle Nr. bisheriger
Stellenwert
künftiger
Stellenwert
bisherige
Funktionsbezeichnung
110.0040 SACHBEARBEITER/IN,
PROJEKTMANAGER/IN
A13/A14 E13 30.
110.1226 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN A13/A14 E13 31.
110.1228 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN E13 A13/14 32.
110.1230 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN E13 A13/14 33.
110.1236 PROZESSMANAGER/IN A13/A14 E13 34.
110.1240 PROZESSMANAGER/IN E13 A13/14 35.
115.2014 VERWALTUNGSLEITUNG E11 A12 36.
115.2105 KUNDENMANAGER/IN A13/A14 ku E12 37.
115.2110 IT-ARCHITEKT/IN E12 A12 38.
115.2112 IT-ARCHITEKT/IN E12 A12 39.
115.2140 IT-ARCHITEKT/IN A12 E12 40.
115.2170 IT-ARCHITEKT/IN E12 A12 41.
115.2378 SACHBEARBEITER/IN PROJEKTE A10 E10 42.
115.2452 MODULBETREUER/IN (SÖR) A9/A10 A10 *) 43.
115.2535 IT-SACHBEARBEITER/IN A10 E10 44.
115.2625 NETZWERKINGENIEUR/IN A10 E10 45.
120.2125 SACHBEARBEITER/IN TYP 1 A11 E10 46.
120.2225 SACHBEARBEITER/IN TYP 1 A11 E10 47.
120.4225 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 48.
130.5140 SACHBEARBEITER/IN E9A A8 49.
130.5180 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 50.
130.5530 SB UMFRAGEFORSCHUNG E13 A13/14 51.
200.1250 SACHBEARBEITER/IN E10 A11 52.
200.1360 SACHBEARBEITER/IN A10 A9/A10 53.
200.2040 SACHBEARBEITER/IN A10 E9c 54.
200.2140 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 55.
200.3140 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 56.
210.0210 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A7 57.
210.2410 GRUPPENLEITER/IN UND BUCHH. A9/A10 E9b 58.
210.2430 BUCHHALTER/IN A7 E7 59.
210.2460 BUCHHALTER/IN A7 E7 60.
210.4210 GRUPPENLEITER/IN,
SACHBEARBEITER/IN
A9/A10 E9b 61.
571
Lfd.
Nr.
Stelle Nr. bisheriger
Stellenwert
künftiger
Stellenwert
bisherige
Funktionsbezeichnung
210.5010 ABTEILUNGSLEITER/IN, STV. DIEN A15 ku A14 A15 *) 62.
230.2330 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 63.
320.0310 SCHALTERKRAFT SPRINGER E8 A7 64.
320.2610 SACHBEARBEITER/IN E8 A7 65.
320.3195 SACHBEARBEITER/IN E7 A7 66.
320.4060 AMTLICHER TIERARZT/IN E14 A14 67.
325.1115 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 68.
325.1120 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 69.
325.1230 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/14 70.
330.1010 ABTEILUNGSLEITER/IN, STV. DSTL. E13 ku A13/14 71.
335.1218 SONDERSACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 72.
370.0062 SB BAUANGELEGENHEITEN (TGA) E10 A11 73.
370.0606 LEHRDISPONENT/IN A10 9c 74.
370.0660 FUNKTAKT. ASSISTENT/IN DIGITALFUNK E9B A9Z 75.
370.0712 SCHICHTLEITER/IN A10 E10 76.
370.0713 SCHICHTLEITER/IN A10 E10 77.
370.0733 DISPONENT/IN A9 E9a 78.
370.0736 DISPONENT/IN A9 E9a 79.
370.0737 DISPONENT/IN A9 E9a 80.
370.0803 DISPONENT/IN E9A A9 81.
401.1050 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 82.
401.1110 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 83.
401.1120 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 84.
401.5130 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 85.
402.0030 PÄDAGOG. MITARBEITER/IN A13/A14 E13 86.
402.0780 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 87.
402.1040 SPRINGKRAFT/SCHULSEKRETARIAT E6 A6/7 88.
416.3110 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E11 U E11 89.
416.3130 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 90.
416.3420 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 91.
416.3460 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E10 U E10 92.
416.3560 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 93.
572
Lfd.
Nr.
Stelle Nr. bisheriger
Stellenwert
künftiger
Stellenwert
bisherige
Funktionsbezeichnung
416.3560 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 94.
416.3660 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE S15 U S15 95.
416.3680 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 96.
416.3710 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E10 U E10 97.
416.3730 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 98.
416.3730 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 99.
416.3760 LEIITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE E10 U E10 100.
416.3906 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 101.
416.3906 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E9B U E9B 102.
420.3103 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 103.
431.3040 LKF FB M E13 A13Z 104.
442.0170 LKF, FB, D A15 E15 105.
442.0240 LKF, KOORD. PÄD. BETREUUNG E15 A15 106.
451.1220 LEHRKRAFT A13/A14 E13 107.
481.0050 STV SCHULLEITER/IN E15 A15Z 108.
481.1580 LKF GANZTAG RS A13 E13Z 109.
481.1620 LKF UNTERSTB E13 A13Z 110.
500.1021 SACHBEARBEITER/IN AUSSENDIENST E9B A9/10 111.
500.1026 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 112.
500.1317 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 ku E7 113.
500.1322 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E7 114.
500.1573 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 115.
500.1579 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 116.
500.3369 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 117.
500.3729 SACHBEARBEITER/IN, STV. ABTL E10 A10 118.
501.3410 TEAMLEITER/IN A11 E10 119.
520.0003 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E8 120.
520.0513 SACHBEARBEITER/IN
SONDERAUFGABEN
E9B A9/10 121.
520.6004 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 122.
520.6005 SACHBEARBEITER/IN DATENSCHUTZ E9B A9/10 123.
520.6031 PROJEKTMANAGER/IN A11 E10 124.
520.6221 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E7 125.
573
Lfd.
Nr.
Stelle Nr. bisheriger
Stellenwert
künftiger
Stellenwert
bisherige
Funktionsbezeichnung
520.6245 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A6/7 126.
520.6411 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 127.
520.6418 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/10 128.
520.6503 SACHBEARBEITER/IN
SONDERAUFGABEN
E9C A10 129.
520.6509 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 130.
520.6518 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 131.
520.6521 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 132.
520.6527 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 133.
520.6610 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 134.
520.6611 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 135.
610.5210 SACHGEBIETSLEITER/IN E11 A12 136.
610.5220 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 137.
615.0130 SACHBEARBEITER/IN E9C A10 138.
615.0140 SACHBEARBEITER/IN E9C A10 139.
615.0170 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 140.
630.1220 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 141.
630.1240 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 142.
640.0330 TECHN. SACHBEARBEITER/IN E13 ku Verlager A13 143.
640.2210 BAUINGENIEUR/IN E12 A12 144.
640.3235 BAUINGENIEUR/IN E12 A12 145.
640.3490 SACHGEBIETSLEITER/IN E13 A13/14 146.
640.3515 BAUINGENIEUR/IN SUN E11 A11 147.
640.4010 ABTEILUNGSLEITER/IN A14 E14 148.
640.5211 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN E11 A11 149.
740.1140 SACHBEARBEITER/IN
RECHUNGSWESEN
A7 E7 150.
740.1210 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 A10 *) 151.
800.1101 ABTEILUNGSLEITER/IN, STV. WLT A16 E15 152.
800.2002 ABTEILUNGSLEITER/IN E15 A15 153.
800.6438 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 154.
850.0023 TECHN. MITARB. WB,
QUALITÄTSMANAGEMENT
A13/A14 E13 155.
850.1118 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG E9B A9/10 156.
574
Lfd.
Nr.
Stelle Nr. bisheriger
Stellenwert
künftiger
Stellenwert
bisherige
Funktionsbezeichnung
850.1122 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 157.
850.1130 SACHBEARBEITER/IN, STV. GRL E8 A8 158.
850.1266 SACHBEARBEITER/IN BUCHHALTUNG E8 A7 159.
850.1371 SACHBEARBEITER/IN
MATERIALWIRTSCHAFT
E9B A9/10 160.
850.1422 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 161.
850.2246 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 162.
850.2251 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 163.
850.2255 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 164.
850.2489 BAUINGENIEUR/IN, HAFENBRÜCKEN A12 E12 165.
850.4380 VERWALTUNGSFACHKRAFT,
DISPONENT/IN
E7 A7 166.
850.5235 SACHGEBIETSLEITER/IN E11 A12 167.
850.5264 VERWALTUNGSFACHKRAFT E6 A6/7 168.
Veränderung aufgrund eines Antrag des Geschäftsbereiches oder der Personalvertretung im
Rahmen der Hebungsrunde zum Haushalt 2022 (ohne Beförderung der/des Stelleninhabers/in
*)
575
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/050/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2022 - Gesamtstellenplan
Ö 4.4.1Ö 4.4.1
576
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan der Stadt Nürnberg für das Jahr 2022 ergibt sich aus den im Stellenplan 2021
aufgeführten Stellen, sowie aus den zum Haushalt 2022 beschlossenen Stellenschaffungen,
Stellenhebungen für Beamte und Stellenanpassungen sowie den sonstigen im Jahr 2021
gefassten Gutachten/Beschlüssen des Personal- und Organisationsausschusses, der
Werkausschüsse und des Stadtrats.
577
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/025/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mittelfristiger Investitionsplan 2022/2025
Anlagen:
5.1 MIP-Änderungsanträge
5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen
Ö 5Ö 5
578
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/025/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 unter
Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der
Haushaltsplan 2022 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.
2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den
Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß
vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden
Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2022 erforderlich sind.
3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2022 - 2025 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so
vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des
Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu
vermeiden.
579
Beilage 5.1
Seite 1
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0001 00008 Dokuzentrum: Abschließender Ausbau
2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 17.801 2.637 5.370 5.570 4.224 0 0 0
Änderungsantrag 20.982 2.637 5.370 3.955 7.323 1.697 0 0
mehr/weniger(-) 3.181 0 0 -1.615 3.099 1.697 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 16.767 2.363 5.123 5.105 4.176 0 0 0
Änderungsantrag 19.554 2.363 5.123 3.650 6.918 1.500 0 0
mehr/weniger(-) 2.787 0 0 -1.455 2.742 1.500 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.009 249 247 465 48 0 0 0
Änderungsantrag 1.403 249 247 305 405 197 0 0
mehr/weniger(-) 394 0 0 -160 357 197 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 25 25 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -17.801 -2.637 -5.370 -5.570 -4.224 0 0 0
Änderungsantrag -20.982 -2.637 -5.370 -3.955 -7.323 -1.697 0 0
mehr(-)/weniger -3.181 0 0 1.615 -3.099 -1.697 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -11.000 -2.340 -3.000 -3.500 -2.160 0 0 0
Änderungsantrag -11.000 -2.340 -3.000 -1.200 -4.460 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 2.300 -2.300 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -6.801 -297 -2.370 -2.070 -2.064 0 0 0
Änderungsantrag -9.982 -297 -2.370 -2.755 -2.863 -1.697 0 0
mehr(-)/weniger -3.181 0 0 -685 -799 -1.697 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.776 -272 -2.370 -2.070 -2.064 0 0 0
Änderungsantrag -9.957 -272 -2.370 -2.755 -2.863 -1.697 0 0
mehr(-)/weniger -3.181 0 0 -685 -799 -1.697 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -25 -25 0 0 0 0 0 0
Begründung: Beim abschließenden Ausbau des Dokuzentrums kommt es zu Mehrkosten in Höhe von 3,181 Mio. Euro. Diese ergeben sich aufgrund
von zusätzlichen Kosten für Baustellensicherung, Videoüberwachung, höheren Kosten für Containeranmietung und Kosten für die
Sanierung der Stahleingangstreppe. Außerdem erfolgt eine Anpassung des Mittelabflusses.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0002 01095 Eibach Bürgertreff
2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 450 6 9 0 0 435 0 0
Änderungsantrag 450 6 9 0 150 285 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 0 150 -150 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 450 6 9 0 0 435 0 0
Änderungsantrag 450 6 9 0 150 285 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 0 150 -150 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -450 -6 -9 0 0 -435 0 0
Änderungsantrag -450 -6 -9 0 -150 -285 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -150 150 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -450 -6 -9 0 0 -435 0 0
Änderungsantrag -450 -6 -9 0 -150 -285 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -150 150 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -450 -6 -9 0 0 -435 0 0
Änderungsantrag -450 -6 -9 0 -150 -285 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -150 150 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Errichtung des Bürgertreffs Eibach im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus wird entgegen der bisherigen Planung vorgezogen. Für das
Jahr 2023 werden daher 150.000 Euro berücksichtigt.
Ö 5Ö 5
580
Beilage 5.1
Seite 2
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0003 01121 Dokuzentrum Neugest. Dauerausstellung
2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.400 18 282 1.218 4.682 1.200 0 0
Änderungsantrag 6.140 18 282 799 1.030 4.011 0 0
mehr/weniger(-) -1.260 0 0 -419 -3.652 2.811 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.400 18 282 1.218 4.682 1.200 0 0
Änderungsantrag 470 18 32 60 240 120 0 0
mehr/weniger(-) -6.930 0 -250 -1.158 -4.442 -1.080 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 5.670 0 250 739 790 3.891 0 0
mehr/weniger(-) 5.670 0 250 739 790 3.891 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -7.400 -18 -282 -1.218 -4.682 -1.200 0 0
Änderungsantrag -6.140 -18 -282 -799 -1.030 -4.011 0 0
mehr(-)/weniger 1.260 0 0 419 3.652 -2.811 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -5.550 0 -100 -1.500 -3.350 -600 0 0
Änderungsantrag -470 0 -100 -10 -240 -120 0 0
mehr(-)/weniger 5.080 0 0 1.490 3.110 480 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -4.135 0 0 -1.120 -821 -2.194 0 0
mehr(-)/weniger -4.135 0 0 -1.120 -821 -2.194 0 0
B.3 Städtische Mittel -1.850 -18 -182 282 -1.332 -600 0 0
Änderungsantrag -1.535 -18 -182 331 31 -1.697 0 0
mehr(-)/weniger 315 0 0 49 1.363 -1.097 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.850 -18 -182 282 -1.332 -600 0 0
Änderungsantrag 0 -18 68 -50 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.850 0 250 -332 1.332 600 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.535 0 -250 381 31 -1.697 0 0
mehr(-)/weniger -1.535 0 -250 381 31 -1.697 0 0
Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme reduzieren sich auf den reinen Sachaufwand. Es erfolgte außerdem eine Aufteilung nach konsumtiven
und investiven Ansätzen. Die Einzahlungen wurden reduziert und ebenso zwischen konsumtiven und investiven Ansätzen aufgeteilt.
Außerdem erfolgt eine Anpassung des Mittelabflusses.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
0004 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193
Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952
Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952
B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010
Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135
Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183
Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952
Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952
Begründung: Aktuell zeichnet sich eine Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität und einem Ausbau des ÖPNV und Radverkehrs ab. Maßnahmen
für eine Verbesserung der Luftqualität und weniger Schadstoffausstoß werden umgesetzt und in den nächsten Jahren Früchte tragen.
Damit wird der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs, dessen Beginn nach wie vor unklar ist, immer mehr zu einem Symbol
einer nicht mehr zeitgemäßen Verkehrsplanung, die gigantische Finanzmittel verschlingt. Wir lehnen die Maßnahme ab und fordern,
stattdessen die Mittel in den Ausbau einer attraktiven ÖPNV- und Rad- und Fußgängerinfrastruktur zu investieren.
581
Beilage 5.1
Seite 3
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0005 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193
Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952
Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952
B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010
Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135
Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183
Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952
Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952
Begründung: Der Ausbau des Frankenschnellweges ist ein Projekt aus dem vergangenen Jahrtausend und entspricht keiner modernen
Verkehrsplanung. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Kosten. Die Mittel sollten in den ÖPNV und in das Radwegenetz
investiert werden.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe ÖDP , Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
0006 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193
Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952
Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952
B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010
Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135
Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183
Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952
Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952
Begründung: Dieses Projekt steht einer ernsthaften Wende in der Nürnberger Verkehrspolitik weiterhin massiv entgegen und sollte daher endlich
aufgegeben werden.
582
Beilage 5.1
Seite 4
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
0007 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 687.000 43.198 49.657 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
Änderungsantrag 92.855 43.198 49.657 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -594.145 0 0 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
A.1 Auszahlungen investiv 680.448 41.916 47.073 1.750 6.750 6.750 29.016 547.193
Änderungsantrag 88.989 41.916 47.073 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -591.459 0 0 -1.750 -6.750 -6.750 -29.016 -547.193
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.282 2.584 250 250 250 984 952
Änderungsantrag 3.866 1.282 2.584 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2.686 0 0 -250 -250 -250 -984 -952
B. Finanzierung der Maßnahme -687.000 -43.198 -49.657 -2.000 -7.000 -7.000 -30.000 -548.145
Änderungsantrag -92.855 -43.198 -49.657 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 594.145 0 0 2.000 7.000 7.000 30.000 548.145
B.1 Einzahlungen investiv -579.381 -1.000 -60.744 -1.488 -5.738 -5.738 -24.663 -480.010
Änderungsantrag -61.744 -1.000 -60.744 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 517.637 0 0 1.488 5.738 5.738 24.663 480.010
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -107.619 -42.198 11.087 -512 -1.262 -1.262 -5.337 -68.135
Änderungsantrag -31.111 -42.198 11.087 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 76.508 0 0 512 1.262 1.262 5.337 68.135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -101.067 -40.916 13.671 -262 -1.012 -1.012 -4.353 -67.183
Änderungsantrag -27.245 -40.916 13.671 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 73.822 0 0 262 1.012 1.012 4.353 67.183
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.282 -2.584 -250 -250 -250 -984 -952
Änderungsantrag -3.866 -1.282 -2.584 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.686 0 0 250 250 250 984 952
Begründung: Die ursprüngliche Planung zum Ausbau des FSW entspricht nicht den Anforderungen der heutigen Zeit.
Der Stadtrat muss sich mit Alternativen auseinandersetzen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0008 00709 Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 18.760 5.174 11.791 0 23 1.225 547 0
Änderungsantrag 19.960 5.174 11.791 0 0 0 0 2.995
mehr/weniger(-) 1.200 0 0 0 -23 -1.225 -547 2.995
A.1 Auszahlungen investiv 18.514 5.076 11.666 0 0 1.225 547 0
Änderungsantrag 19.726 5.076 11.666 0 0 0 0 2.984
mehr/weniger(-) 1.212 0 0 0 0 -1.225 -547 2.984
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 246 98 125 0 23 0 0 0
Änderungsantrag 234 98 125 0 0 0 0 11
mehr/weniger(-) -12 0 0 0 -23 0 0 11
B. Finanzierung der Maßnahme -18.760 -5.174 -11.791 0 -23 -1.225 -547 0
Änderungsantrag -19.960 -5.174 -11.791 0 0 0 0 -2.995
mehr(-)/weniger -1.200 0 0 0 23 1.225 547 -2.995
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -18.760 -5.174 -11.791 0 -23 -1.225 -547 0
Änderungsantrag -19.960 -5.174 -11.791 0 0 0 0 -2.995
mehr(-)/weniger -1.200 0 0 0 23 1.225 547 -2.995
B.3.1 Städtische Mittel investiv -18.514 -5.076 -11.666 0 0 -1.225 -547 0
Änderungsantrag -19.726 -5.076 -11.666 0 0 0 0 -2.984
mehr(-)/weniger -1.212 0 0 0 0 1.225 547 -2.984
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -246 -98 -125 0 -23 0 0 0
Änderungsantrag -234 -98 -125 0 0 0 0 -11
mehr(-)/weniger 12 0 0 0 23 0 0 -11
Begründung: Aufgrund der Verlängerung des Planungszeitraums und zusätzlicher benötigter Gutachten zur Baurechtsschaffung nach Änderung von
Richtlinien erhöht sich der Mittelbedarf. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem auch eine Verschiebung der noch
zu veranschlagenden Haushaltsmittel.
583
Beilage 5.1
Seite 5
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0009 00817 Gebersdorfer Str. zw. Rangau-u.Felsenstr
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0
mehr/weniger(-) 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0
mehr/weniger(-) 5.038 0 0 1.500 2.500 1.038 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -5.038 0 0 -1.500 -2.500 -1.038 0 0
mehr(-)/weniger -5.038 0 0 -1.500 -2.500 -1.038 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.000 0 0 -600 -1.000 -400 0 0
mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -600 -1.000 -400 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0
mehr(-)/weniger -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0
mehr(-)/weniger -3.038 0 0 -900 -1.500 -638 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Es ist daher
dringend ein Straßenaufbau entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen notwendig. Neben
dem Ausbau der Straße sind verschiedene Verbesserungen für den Radverkehr und für Fußgängerinnen und Fußgänger geplant.
Außerdem erfolgt der Bau einer Lichtsignalanlage (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 9).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0010 00824 Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 18.660 993 1.737 0 0 650 3.015 12.265
Änderungsantrag 2.730 993 1.737 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -15.930 0 0 0 0 -650 -3.015 -12.265
A.1 Auszahlungen investiv 17.560 992 638 0 0 650 3.015 12.265
Änderungsantrag 1.630 992 638 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -15.930 0 0 0 0 -650 -3.015 -12.265
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.100 1 1.099 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -18.660 -993 -1.737 0 0 -650 -3.015 -12.265
Änderungsantrag -2.730 -993 -1.737 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 15.930 0 0 0 0 650 3.015 12.265
B.1 Einzahlungen investiv -8.963 -244 -777 0 0 -325 -1.507 -6.110
Änderungsantrag -1.021 -244 -777 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 7.942 0 0 0 0 325 1.507 6.110
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -9.697 -749 -960 0 0 -325 -1.508 -6.155
Änderungsantrag -1.709 -749 -960 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 7.988 0 0 0 0 325 1.508 6.155
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.597 -748 139 0 0 -325 -1.508 -6.155
Änderungsantrag -609 -748 139 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 7.988 0 0 0 0 325 1.508 6.155
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.100 -1 -1.099 0 0 0 0 0
Begründung: Der Bedarf des Verkehrsleitsystems soll in der geplanten Form nochmals geprüft und neu definiert werden. Dabei sind auch mögliche
Kostenbeteiligungen Dritter zu berücksichtigen.
584
Beilage 5.1
Seite 6
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0011 00836 Umbaumaßnahmen Regensburger Straße
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 9.107 0 3.415 0 822 3.998 872 0
Änderungsantrag 9.910 0 3.415 0 1.625 3.998 872 0
mehr/weniger(-) 803 0 0 0 803 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 9.107 0 3.415 0 822 3.998 872 0
Änderungsantrag 9.910 0 3.415 0 1.625 3.998 872 0
mehr/weniger(-) 803 0 0 0 803 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -9.107 0 -3.415 0 -822 -3.998 -872 0
Änderungsantrag -9.910 0 -3.415 0 -1.625 -3.998 -872 0
mehr(-)/weniger -803 0 0 0 -803 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -6.845 0 -1.954 0 -462 -3.627 -802 0
Änderungsantrag -7.625 0 -1.954 0 -1.242 -3.627 -802 0
mehr(-)/weniger -780 0 0 0 -780 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.262 0 -1.461 0 -360 -371 -70 0
Änderungsantrag -2.285 0 -1.461 0 -383 -371 -70 0
mehr(-)/weniger -23 0 0 0 -23 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.262 0 -1.461 0 -360 -371 -70 0
Änderungsantrag -2.285 0 -1.461 0 -383 -371 -70 0
mehr(-)/weniger -23 0 0 0 -23 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Mehrkosten umfassen eine vermögenstechnische Übertragung eines Grundstücks von NüSt in das Infrastrukturvermögen der Stadt.
Wegen einer vereinbarten Entschädigungsleistung kommt es auch zu Mehreinzahlungen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0012 00875 Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 120.712 4.042 21.215 0 33.000 38.000 24.000 455
Änderungsantrag 158.000 4.042 21.215 0 24.227 33.262 28.643 46.611
mehr/weniger(-) 37.288 0 0 0 -8.773 -4.738 4.643 46.156
A.1 Auszahlungen investiv 120.350 3.974 20.921 0 33.000 38.000 24.000 455
Änderungsantrag 148.873 3.974 20.921 0 24.103 33.219 28.600 38.056
mehr/weniger(-) 28.523 0 0 0 -8.897 -4.781 4.600 37.601
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 362 68 294 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 9.127 68 294 0 124 43 43 8.555
mehr/weniger(-) 8.765 0 0 0 124 43 43 8.555
B. Finanzierung der Maßnahme -120.712 -4.042 -21.215 0 -33.000 -38.000 -24.000 -455
Änderungsantrag -158.000 -4.042 -21.215 0 -24.227 -33.262 -28.643 -46.611
mehr(-)/weniger -37.288 0 0 0 8.773 4.738 -4.643 -46.156
B.1 Einzahlungen investiv -62.612 0 -5.343 0 -17.157 -19.757 -12.478 -7.877
Änderungsantrag -73.991 0 -5.343 0 -11.346 -15.577 -13.414 -28.311
mehr(-)/weniger -11.379 0 0 0 5.811 4.180 -936 -20.434
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -58.100 -4.042 -15.872 0 -15.843 -18.243 -11.522 7.422
Änderungsantrag -84.009 -4.042 -15.872 0 -12.881 -17.685 -15.229 -18.300
mehr(-)/weniger -25.909 0 0 0 2.962 558 -3.707 -25.722
B.3.1 Städtische Mittel investiv -57.738 -3.974 -15.578 0 -15.843 -18.243 -11.522 7.422
Änderungsantrag -74.882 -3.974 -15.578 0 -12.757 -17.642 -15.186 -9.745
mehr(-)/weniger -17.144 0 0 0 3.086 601 -3.664 -17.167
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -362 -68 -294 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -9.127 -68 -294 0 -124 -43 -43 -8.555
mehr(-)/weniger -8.765 0 0 0 -124 -43 -43 -8.555
Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich. Die Mehrkosten resultieren aus einer detaillierteren Planung, dem Abschluss der
Kostenberechnung, der Teuerung aus dem bisherigen Kostenstand und Abschluss der Ermittlungen der Kosten für den Vorteilsausgleich
für den ersparten Unterhalt an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Durch die Mehrkosten wird auch mit höheren
Zuschüssen gerechnet. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden
Haushaltsmittel.
585
Beilage 5.1
Seite 7
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0013 00876 Brücke FSW über MDK und SWT
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 90.358 3.390 9.584 3.387 25.556 18.000 22.000 8.441
Änderungsantrag 102.370 3.390 9.584 0 23.276 19.750 14.100 32.270
mehr/weniger(-) 12.012 0 0 -3.387 -2.280 1.750 -7.900 23.829
A.1 Auszahlungen investiv 90.358 3.390 9.584 3.387 25.556 18.000 22.000 8.441
Änderungsantrag 89.370 3.390 9.584 0 23.276 19.750 14.100 19.270
mehr/weniger(-) -988 0 0 -3.387 -2.280 1.750 -7.900 10.829
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 13.000 0 0 0 0 0 0 13.000
mehr/weniger(-) 13.000 0 0 0 0 0 0 13.000
B. Finanzierung der Maßnahme -90.358 -3.390 -9.584 -3.387 -25.556 -18.000 -22.000 -8.441
Änderungsantrag -102.370 -3.390 -9.584 0 -23.276 -19.750 -14.100 -32.270
mehr(-)/weniger -12.012 0 0 3.387 2.280 -1.750 7.900 -23.829
B.1 Einzahlungen investiv -45.912 0 -1.893 -1.727 -12.979 -9.146 -11.178 -8.989
Änderungsantrag -49.670 0 -1.893 0 -11.238 -9.535 -6.807 -20.197
mehr(-)/weniger -3.758 0 0 1.727 1.741 -389 4.371 -11.208
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -44.446 -3.390 -7.691 -1.660 -12.577 -8.854 -10.822 548
Änderungsantrag -52.700 -3.390 -7.691 0 -12.038 -10.215 -7.293 -12.073
mehr(-)/weniger -8.254 0 0 1.660 539 -1.361 3.529 -12.621
B.3.1 Städtische Mittel investiv -44.446 -3.390 -7.691 -1.660 -12.577 -8.854 -10.822 548
Änderungsantrag -39.700 -3.390 -7.691 0 -12.038 -10.215 -7.293 927
mehr(-)/weniger 4.746 0 0 1.660 539 -1.361 3.529 379
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -13.000 0 0 0 0 0 0 -13.000
mehr(-)/weniger -13.000 0 0 0 0 0 0 -13.000
Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich. Die Mehrkosten resultieren aus einer detaillierteren Planung, dem Abschluss der
Kostenberechnung, der Teuerung aus dem bisherigen Kostenstand und Abschluss der Ermittlungen der Kosten für den Vorteilsausgleich
für den ersparten Unterhalt an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Durch die Mehrkosten wird auch mit höheren
Zuschüssen gerechnet. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden
Haushaltsmittel.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0014 a 01008 BW1.140 Brücke GüntersbühlerStr.Ringbahn
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0
mehr/weniger(-) 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0
mehr/weniger(-) 2.850 128 192 1.290 1.240 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.850 -128 -192 -1.290 -1.240 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Brücke ist in einem ungenügenden Zustand und erfordert sofortige Maßnahmen, da die ursprüngliche Tragfähigkeit nicht mehr
gegeben ist. Vor dem Hintergrund der hohen Instandsetzungskosten der bestehenden Brücke, verbunden mit dem Entfall ihrer
ursprünglichen Funktion als Überführung der Eisenbahntrasse, soll der Rückbau der Brücke und eine Straßenwiederherstellung erfolgen
(vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 10). Eine Teilfinanzierung von 1 Mio. Euro erfolgt aus der
Brückenpauschale (vgl. Antrag Nr. 14 b).
586
Beilage 5.1
Seite 8
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0014 b 50 Generalinstands. v. Brücken, Stegen (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.700 0 0 1.700 2.000 2.000 2.000 0
Änderungsantrag 6.700 0 0 1.200 1.500 2.000 2.000 0
mehr/weniger(-) -1.000 0 0 -500 -500 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.700 0 0 1.700 2.000 2.000 2.000 0
Änderungsantrag 6.700 0 0 1.200 1.500 2.000 2.000 0
mehr/weniger(-) -1.000 0 0 -500 -500 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -7.700 0 0 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000 0
Änderungsantrag -6.700 0 0 -1.200 -1.500 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger 1.000 0 0 500 500 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -7.700 0 0 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000 0
Änderungsantrag -6.700 0 0 -1.200 -1.500 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger 1.000 0 0 500 500 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.700 0 0 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000 0
Änderungsantrag -6.700 0 0 -1.200 -1.500 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger 1.000 0 0 500 500 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der Rückbau des Bauwerks 1.140, Brücke Günthersbühler Straße über die ehemalige Ringbahn, wird in den Jahren 2022 und 2023
jeweils mit 500.000 Euro aus der Brückenpauschale teilfinanziert. Der Pauschalansatz der Brückenpauschale ist daher zu reduzieren
(vgl. Antrag Nr. 14 a).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0015 01039 Geh.-u. Radwegebrücke Nordring BP 4525
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0
mehr/weniger(-) 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0
mehr/weniger(-) 4.440 30 475 1.255 2.300 380 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -4.440 -30 -475 -1.255 -2.300 -380 0 0
mehr(-)/weniger -4.440 -30 -475 -1.255 -2.300 -380 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -800 0 0 0 0 -800 0 0
mehr(-)/weniger -800 0 0 0 0 -800 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0
mehr(-)/weniger -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0
mehr(-)/weniger -3.640 -30 -475 -1.255 -2.300 420 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4525 sieht eine Rad- und Gehverbindung zwischen dem neuen Baugebiet auf dem ehemaligen
Gelände des Nordbahnhofes südlich des Nordrings und der Rollnerstraße vor. Sie ist die Fortsetzung der bereits fertiggestellten
Freiraumverbindung entlang des Weges „Zum Nordbahnhof“ und führt vorerst bis an die Rollnerstraße. Die Anbindung der nördlichen
Wohngebiete Nürnbergs an das Naherholungsgebiet Marienbergpark mit den dort bereits bestehenden Wegen der Freiraumverbindung
wird dadurch gewährleistet. Neben dem Bau der Brücke über den Nordring, werden auch die zugehörigen Geh- und Radwege zwischen
dem Weg „Zum Nordbahnhof“ und der Rollnerstraße geschaffen (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021,
TOP 11).
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Beilage 5.1
Seite 9
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0016 a 01107 Grünanlage Dorfäcker-Ost BP 4506
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.018 9 41 896 41 31 0 0
mehr/weniger(-) 1.018 9 41 896 41 31 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.018 9 41 896 41 31 0 0
mehr/weniger(-) 1.018 9 41 896 41 31 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0
mehr(-)/weniger -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0
mehr(-)/weniger -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0
mehr(-)/weniger -1.018 -9 -41 -896 -41 -31 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4506 soll die Grünanlage mit integriertem Bolzplatz und Spielplatz erstmals hergestellt
werden. Sie beinhaltet festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen in Form von naturbelassenen Flächen, Baum und Gehölzpflanzungen im
gesamten Bereich sowie die Anlage extensiver Grünflächen. Die Herstellung der Grünanlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus
Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 16 e).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0016 b 01108 Neubau Grünanlage Züricher Park
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.961 0 301 254 2.184 2.222 0 0
Änderungsantrag 5.500 0 750 500 2.000 2.250 0 0
mehr/weniger(-) 539 0 449 246 -184 28 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 4.961 0 301 254 2.184 2.222 0 0
Änderungsantrag 5.500 0 750 500 2.000 2.250 0 0
mehr/weniger(-) 539 0 449 246 -184 28 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -4.961 0 -301 -254 -2.184 -2.222 0 0
Änderungsantrag -5.500 0 -750 -500 -2.000 -2.250 0 0
mehr(-)/weniger -539 0 -449 -246 184 -28 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -4.511 0 -172 -205 -2.134 -2.000 0 0
Änderungsantrag -4.500 0 -675 -450 -1.800 -1.575 0 0
mehr(-)/weniger 11 0 -503 -245 334 425 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -450 0 -129 -49 -50 -222 0 0
Änderungsantrag -1.000 0 -75 -50 -200 -675 0 0
mehr(-)/weniger -550 0 54 -1 -150 -453 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -450 0 -129 -49 -50 -222 0 0
Änderungsantrag -1.000 0 -75 -50 -200 -675 0 0
mehr(-)/weniger -550 0 54 -1 -150 -453 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme aufgrund detaillierterer Planungen. Zudem wird
es einen Zuschuss von max. 4,5 Mio. Euro geben, weshalb die zu erwartenden Drittmittel geringfügig reduziert werden müssen. Die sich
auf den Stadthaushalt ergebende höhere Belastung wird aus dem Masterplan Freiraum finanziert (vgl. Antrag 16 e).
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Beilage 5.1
Seite 10
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0016 c 01119 Spielplatz Annette-Kolb-Anlage
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0
mehr/weniger(-) 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0
mehr/weniger(-) 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.108 0 -794 0 -1.296 -18 0 0
mehr(-)/weniger -2.108 0 -794 0 -1.296 -18 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.000 0 0 0 -987 -13 0 0
mehr(-)/weniger -1.000 0 0 0 -987 -13 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0
mehr(-)/weniger -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0
mehr(-)/weniger -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die erforderliche Generalsanierung und Erweiterung des Spielplatzes Annette-Kolb-Anlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus
Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt. Eine Teilfinanzierung kann außerdem aus den Haushaltsresten des
Stadterneuerungsansatzes "Langwasser" (vgl. Antrag Nr. 16 d) und den bereits im Vollzug 2021 bewilligten Restmitteln des Ansatzes
"Kraftshof" erfolgen. Die restlichen städtischen Mittel werden aus dem Masterplan Freiraum finanziert (vgl. Antrag Nr. 16 e).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0016 d 00766 Stadterneuerung Langwasser
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 3.030 70 930 0 500 550 550 430
Änderungsantrag 2.530 70 430 0 500 550 550 430
mehr/weniger(-) -500 0 -500 0 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 1.900 0 550 0 300 400 400 250
Änderungsantrag 1.600 0 250 0 300 400 400 250
mehr/weniger(-) -300 0 -300 0 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.130 70 380 0 200 150 150 180
Änderungsantrag 930 70 180 0 200 150 150 180
mehr/weniger(-) -200 0 -200 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -3.030 -70 -930 0 -500 -550 -550 -430
Änderungsantrag -2.530 -70 -430 0 -500 -550 -550 -430
mehr(-)/weniger 500 0 500 0 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.064 0 -308 0 -168 -224 -224 -140
Änderungsantrag -896 0 -140 0 -168 -224 -224 -140
mehr(-)/weniger 168 0 168 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv -633 -15 -237 0 -112 -84 -84 -101
Änderungsantrag -521 -15 -125 0 -112 -84 -84 -101
mehr(-)/weniger 112 0 112 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -1.333 -55 -385 0 -220 -242 -242 -189
Änderungsantrag -1.113 -55 -165 0 -220 -242 -242 -189
mehr(-)/weniger 220 0 220 0 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -836 0 -242 0 -132 -176 -176 -110
Änderungsantrag -704 0 -110 0 -132 -176 -176 -110
mehr(-)/weniger 132 0 132 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -497 -55 -143 0 -88 -66 -66 -79
Änderungsantrag -409 -55 -55 0 -88 -66 -66 -79
mehr(-)/weniger 88 0 88 0 0 0 0 0
Begründung: Die Generalsanierung und Erweiterung der Annette-Kolb-Anlage kann aus vorhandenen Haushaltsresten in Höhe von 500.000 Euro aus
dem Stadterneuerungsansatz Langwasser teilfinanziert werden. Die Annette-Kolb-Anlage wird aus Transparenzgründen separat im
Haushalt dargestellt (vgl. Antrag Nr. 16 c).
589
Beilage 5.1
Seite 11
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0016 e 00714 Masterplan Freiraum
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 57.161 1.256 3.191 1.901 4.805 8.908 9.100 28.000
Änderungsantrag 55.329 1.256 3.245 1.004 4.305 8.419 9.100 28.000
mehr/weniger(-) -1.832 0 54 -897 -500 -489 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 56.920 1.034 3.172 1.901 4.805 8.908 9.100 28.000
Änderungsantrag 55.088 1.034 3.226 1.004 4.305 8.419 9.100 28.000
mehr/weniger(-) -1.832 0 54 -897 -500 -489 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 241 222 19 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -57.161 -1.256 -3.191 -1.901 -4.805 -8.908 -9.100 -28.000
Änderungsantrag -55.329 -1.256 -3.245 -1.004 -4.305 -8.419 -9.100 -28.000
mehr(-)/weniger 1.832 0 -54 897 500 489 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -774 -206 -226 -342 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -56.387 -1.050 -2.965 -1.559 -4.805 -8.908 -9.100 -28.000
Änderungsantrag -54.555 -1.050 -3.019 -662 -4.305 -8.419 -9.100 -28.000
mehr(-)/weniger 1.832 0 -54 897 500 489 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -56.146 -828 -2.946 -1.559 -4.805 -8.908 -9.100 -28.000
Änderungsantrag -54.314 -828 -3.000 -662 -4.305 -8.419 -9.100 -28.000
mehr(-)/weniger 1.832 0 -54 897 500 489 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -241 -222 -19 0 0 0 0 0
Begründung: Die Herstellung der Grünanlage Dorfäcker-Ost (vgl. Antrag Nr. 16 a), die Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt im Zuge des
Neubaus der Grünanlage Züricher Park (vgl. Antrag Nr. 16 b) und der städtische Anteil für die Generalsanierung bzw. Erweiterung der
Annette-Kolb-Anlage (vgl. Antrag Nr. 16 c), der nicht aus vorhandenen Restmitteln der Städtebauförderungsansätze finanziert werden
kann, werden aus dem Ansatz des Masterplans Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0017 01109 Am Wegfeld, Erweiterung P+R
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.400 34 96 2.000 270 0 0 0
Änderungsantrag 2.400 34 96 0 2.000 270 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.000 1.730 270 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 2.400 34 96 2.000 270 0 0 0
Änderungsantrag 2.400 34 96 0 2.000 270 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.000 1.730 270 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.400 -34 -96 -2.000 -270 0 0 0
Änderungsantrag -2.400 -34 -96 0 -2.000 -270 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 2.000 -1.730 -270 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -530 0 0 -441 -89 0 0 0
Änderungsantrag -530 0 0 0 -441 -89 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 441 -352 -89 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -1.870 -34 -96 -1.559 -181 0 0 0
Änderungsantrag -1.870 -34 -96 0 -1.559 -181 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 1.559 -1.378 -181 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.870 -34 -96 -1.559 -181 0 0 0
Änderungsantrag -1.870 -34 -96 0 -1.559 -181 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 1.559 -1.378 -181 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der Baubeginn der Maßnahme wird von 2022 auf 2023 verschoben. Demnach sind auch die Haushaltsansätze zu verschieben.
590
Beilage 5.1
Seite 12
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0018 a 01114 GA Helmut-Herold-Platz/ SP Frankenstr.
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0
mehr/weniger(-) 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0
mehr/weniger(-) 2.460 0 62 850 1.148 350 50 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.460 0 -62 -850 -1.148 -350 -50 0
mehr(-)/weniger -2.460 0 -62 -850 -1.148 -350 -50 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.393 0 0 0 -696 -697 0 0
mehr(-)/weniger -1.393 0 0 0 -696 -697 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0
mehr(-)/weniger -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0
mehr(-)/weniger -1.067 0 -62 -850 -452 347 -50 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Aufwertung des Helmut-Herold-Platzes wird aus dem Stadterneuerungsansatz „Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ aus
Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 18 b). Außerdem werden die Drittmittel aus dem
Sonderförderprogramm „Investitionspakt Sportstätten“ veranschlagt.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0018 b 00630 StadternGibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.875 723 628 0 1.300 700 1.100 4.424
Änderungsantrag 6.340 723 553 0 0 0 640 4.424
mehr/weniger(-) -2.535 0 -75 0 -1.300 -700 -460 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.303 74 299 0 1.100 600 1.000 4.230
Änderungsantrag 5.068 74 224 0 0 0 540 4.230
mehr/weniger(-) -2.235 0 -75 0 -1.100 -600 -460 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.572 649 329 0 200 100 100 194
Änderungsantrag 1.272 649 329 0 0 0 100 194
mehr/weniger(-) -300 0 0 0 -200 -100 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -8.875 -723 -628 0 -1.300 -700 -1.100 -4.424
Änderungsantrag -6.340 -723 -553 0 0 0 -640 -4.424
mehr(-)/weniger 2.535 0 75 0 1.300 700 460 0
B.1 Einzahlungen investiv -4.090 -85 -153 0 -616 -336 -560 -2.340
Änderungsantrag -2.835 -85 -108 0 0 0 -302 -2.340
mehr(-)/weniger 1.255 0 45 0 616 336 258 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv -880 -220 -312 0 -112 -56 -56 -124
Änderungsantrag -712 -220 -312 0 0 0 -56 -124
mehr(-)/weniger 168 0 0 0 112 56 0 0
B.3 Städtische Mittel -3.905 -418 -163 0 -572 -308 -484 -1.960
Änderungsantrag -2.793 -418 -133 0 0 0 -282 -1.960
mehr(-)/weniger 1.112 0 30 0 572 308 202 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.213 11 -146 0 -484 -264 -440 -1.890
Änderungsantrag -2.233 11 -116 0 0 0 -238 -1.890
mehr(-)/weniger 980 0 30 0 484 264 202 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -692 -429 -17 0 -88 -44 -44 -70
Änderungsantrag -560 -429 -17 0 0 0 -44 -70
mehr(-)/weniger 132 0 0 0 88 44 0 0
Begründung: Die Aufwertung der Grünanlage Helmut-Herold-Platz wird vollständig aus Haushaltsmitteln der Jahre 2023-2025 des
Stadterneuerungsansatzes für Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus finanziert und aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat
dargestellt (vgl. Antrag Nr. 18 a). Außerdem wurden in 2021 insgesamt 75 T€ für den Pocket-Park Ludwigshafener Straße zur
Finanzierung herangezogen und ausgegliedert.
591
Beilage 5.1
Seite 13
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0019 01133 Kreisverkehr Worzeldorf
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.500 0 200 0 2.000 300 0 0
Änderungsantrag 2.962 0 200 2.240 522 0 0 0
mehr/weniger(-) 462 0 0 2.240 -1.478 -300 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 2.500 0 200 0 2.000 300 0 0
Änderungsantrag 2.962 0 200 2.240 522 0 0 0
mehr/weniger(-) 462 0 0 2.240 -1.478 -300 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.500 0 -200 0 -2.000 -300 0 0
Änderungsantrag -2.962 0 -200 -2.240 -522 0 0 0
mehr(-)/weniger -462 0 0 -2.240 1.478 300 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.958 0 0 -1.478 -480 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.958 0 0 -1.478 -480 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.500 0 -200 0 -2.000 -300 0 0
Änderungsantrag -1.004 0 -200 -762 -42 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.496 0 0 -762 1.958 300 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.500 0 -200 0 -2.000 -300 0 0
Änderungsantrag -1.004 0 -200 -762 -42 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.496 0 0 -762 1.958 300 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf wird die Umsetzung der Maßnahme um ein Jahr vorgezogen. Aufgrund detaillierter Planungen
ergibt sich eine Erhöhung der Gesamtkosten. Zudem wurde eine Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungs-
gesetz (BayGVFG) in Aussicht gestellt und im Ansatz berücksichtigt.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0020 01137 Oberer Wöhrder See BA 1
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.283 89 1 0 0 750 353 90
Änderungsantrag 1.283 89 1 0 750 353 90 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 0 750 -397 -263 -90
A.1 Auszahlungen investiv 1.283 89 1 0 0 750 353 90
Änderungsantrag 1.283 89 1 0 750 353 90 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 0 750 -397 -263 -90
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -1.283 -89 -1 0 0 -750 -353 -90
Änderungsantrag -1.283 -89 -1 0 -750 -353 -90 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -750 397 263 90
B.1 Einzahlungen investiv -577 0 0 0 0 -360 -169 -48
Änderungsantrag -577 0 0 0 -360 -169 -48 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -360 191 121 48
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -706 -89 -1 0 0 -390 -184 -42
Änderungsantrag -706 -89 -1 0 -390 -184 -42 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -390 206 142 42
B.3.1 Städtische Mittel investiv -706 -89 -1 0 0 -390 -184 -42
Änderungsantrag -706 -89 -1 0 -390 -184 -42 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -390 206 142 42
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf wird die Umsetzung um ein Jahr vorgezogen, um die Abrufung von in Aussicht gestellten
Zuwendungen und den optimalen Bauablauf in Zusammenhang mit zukünftigen Bauabschnitten zu gewährleisten.
592
Beilage 5.1
Seite 14
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0021 a 01166 Radschnellweg Nbg.-Erlangen 1. BA
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0
mehr/weniger(-) 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0
mehr/weniger(-) 2.753 0 30 2.200 523 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.753 0 -30 -2.200 -523 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.753 0 -30 -2.200 -523 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.218 0 0 -975 -243 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.218 0 0 -975 -243 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.535 0 -30 -1.225 -280 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg haben sich sieben näher
zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf auf Nürnberger Stadtgebiet liegen. Eine dieser
Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen. Im ersten Bauabschnitt soll nun vom Nürnberger Maxtor bis zum Nordring
mit der Umsetzung begonnen werden. Die Maßnahme wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und
separat dargestellt; die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt dabei ebenso aus der Radwegepauschale (vgl. Antrag Nr. 21 b).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0021 b 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 34.440 0 0 4.955 9.485 10.000 10.000 0
mehr/weniger(-) -1.505 0 0 -1.225 -280 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 34.440 0 0 4.955 9.485 10.000 10.000 0
mehr/weniger(-) -1.505 0 0 -1.225 -280 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -34.440 0 0 -4.955 -9.485 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger 1.505 0 0 1.225 280 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -34.440 0 0 -4.955 -9.485 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger 1.505 0 0 1.225 280 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -34.440 0 0 -4.955 -9.485 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger 1.505 0 0 1.225 280 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der 1. BA der Radschnellwegverbindung Nürnberg-Erlangen wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert
und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 21 a).
593
Beilage 5.1
Seite 15
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0022 01177 Luitpoldstraße Aufwertung u. Sanierung
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.833 0 0 1.980 853 0 0 0
Änderungsantrag 2.833 0 1 1.980 852 0 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 1 0 -1 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 2.833 0 0 1.980 853 0 0 0
Änderungsantrag 2.833 0 1 1.980 852 0 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 1 0 -1 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.833 0 0 -1.980 -853 0 0 0
Änderungsantrag -2.833 0 -1 -1.980 -852 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 -1 0 1 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -2.000 0 0 -1.398 -602 0 0 0
Änderungsantrag -1.803 0 0 -1.261 -542 0 0 0
mehr(-)/weniger 197 0 0 137 60 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -833 0 0 -582 -251 0 0 0
Änderungsantrag -1.030 0 -1 -719 -310 0 0 0
mehr(-)/weniger -197 0 -1 -137 -59 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -833 0 0 -582 -251 0 0 0
Änderungsantrag -1.030 0 -1 -719 -310 0 0 0
mehr(-)/weniger -197 0 -1 -137 -59 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die im Haushaltsplanentwurf veranschlagte Zuschusserwartung verringert sich, da zwischenzeitlich der Zuwendungsbescheid der
Regierung von Mittelfranken vor liegt. Die Einzahlungserwartung ist daher anzupassen. Außerdem wurden zwischenzeitlich benötigte
Planungsmittel i. H. v. 1.000 Euro bereitgestellt.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0023 01181 Platzgestaltung Kleinreuther Weg
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.254 0 0 998 256 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.254 0 0 998 256 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.254 0 0 998 256 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.254 0 0 998 256 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.254 0 0 -998 -256 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Wurzelwerk hat zu Hebungen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt,
die zusammen mit den Bordsteinkanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Radfahrerinnen und
Radfahrer schlecht zu passieren sind. Zudem liegt der Platz auf der Route der Radschnellverbindung Nürnberg Erlangen. Hier soll der 1.
Bauabschnitt in 2022 realisiert werden. In diesem Zusammenhang soll der Platz neu aufgewertet und neu gestaltet werden um den
Radverkehr über den Platz zu führen (vgl. Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 27.10.2021, TOP 8).
594
Beilage 5.1
Seite 16
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0024 01184 Volkspark Dutzendteich 3. BA
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.100 0 0 500 600 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.100 0 0 500 600 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.100 0 0 500 600 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.100 0 0 500 600 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.100 0 0 -500 -600 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Bei den aufgrund von gravierenden Schäden einsturzgefährdeten Gewässerverrohrungen des Fischbachs besteht dringender
Sanierungsbedarf. Von den beschädigten Verrohrungen geht eine erhebliche Gefahr für die Bebauung und den öffentlichen Verkehr aus,
weshalb die Maßnahme kurzfristig begonnen werden muss.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
0025 36 Erschließungsstraßen allgemein (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 16.000 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 0
Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0
mehr/weniger(-) -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0
A.1 Auszahlungen investiv 16.000 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 0
Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0
mehr/weniger(-) -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -16.000 0 0 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 0
Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0
B.1 Einzahlungen investiv -13.520 0 0 -3.380 -3.380 -3.380 -3.380 0
Änderungsantrag -6.760 0 0 -1.690 -1.690 -1.690 -1.690 0
mehr(-)/weniger 6.760 0 0 1.690 1.690 1.690 1.690 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.480 0 0 -620 -620 -620 -620 0
Änderungsantrag -1.240 0 0 -310 -310 -310 -310 0
mehr(-)/weniger 1.240 0 0 310 310 310 310 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.480 0 0 -620 -620 -620 -620 0
Änderungsantrag -1.240 0 0 -310 -310 -310 -310 0
mehr(-)/weniger 1.240 0 0 310 310 310 310 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Verlangsamung der Versiegelung des Stadtgebietes. Die Versiegelung von Flächen ist bei Starkregenereignissen ein großes Problem.
Zudem heizt die Stadt sich durch die zubetonierten, asphaltierten Flächen im Sommer stark auf. Nürnberg steht auf Rang 5 im Ranking
der 50 am stärksten versiegelten Großstädte.
595
Beilage 5.1
Seite 17
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
0026 37 Erschließungsstraßen allgemein (GE) (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 3.600 0 0 900 900 900 900 0
Änderungsantrag 1.800 0 0 450 450 450 450 0
mehr/weniger(-) -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0
A.1 Auszahlungen investiv 3.600 0 0 900 900 900 900 0
Änderungsantrag 1.800 0 0 450 450 450 450 0
mehr/weniger(-) -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -3.600 0 0 -900 -900 -900 -900 0
Änderungsantrag -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0
mehr(-)/weniger 1.800 0 0 450 450 450 450 0
B.1 Einzahlungen investiv -3.240 0 0 -810 -810 -810 -810 0
Änderungsantrag -1.620 0 0 -405 -405 -405 -405 0
mehr(-)/weniger 1.620 0 0 405 405 405 405 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -360 0 0 -90 -90 -90 -90 0
Änderungsantrag -180 0 0 -45 -45 -45 -45 0
mehr(-)/weniger 180 0 0 45 45 45 45 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -360 0 0 -90 -90 -90 -90 0
Änderungsantrag -180 0 0 -45 -45 -45 -45 0
mehr(-)/weniger 180 0 0 45 45 45 45 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Verlangsamung der Versiegelung des Stadtgebietes. Die Versiegelung von Flächen ist bei Starkregenereignissen ein großes Problem.
Zudem heizt die Stadt sich durch die zubetonierten, asphaltierten Flächen im Sommer stark auf. Nürnberg steht auf Rang 5 im Ranking
der 50 am stärksten versiegelten Großstädte.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe ÖDP
0027 40 Steigerung der Attraktivität d. ÖPNV (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.000 0 0 250 250 250 250 0
Änderungsantrag 1.750 0 0 250 500 500 500 0
mehr/weniger(-) 750 0 0 0 250 250 250 0
A.1 Auszahlungen investiv 1.000 0 0 250 250 250 250 0
Änderungsantrag 1.750 0 0 250 500 500 500 0
mehr/weniger(-) 750 0 0 0 250 250 250 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0
Änderungsantrag -1.750 0 0 -250 -500 -500 -500 0
mehr(-)/weniger -750 0 0 0 -250 -250 -250 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -750 0 0 0 -250 -250 -250 0
mehr(-)/weniger -750 0 0 0 -250 -250 -250 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -750 0 0 0 -250 -250 -250 0
mehr(-)/weniger -750 0 0 0 -250 -250 -250 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Steigerung der ÖPNV-Attraktivität ist ein entscheidender Schalthebel, um den motorisierten Individualverkehr in Nürnberg langfristig
zu reduzieren. Auch im Hinblick auf eine umfangreiche Nutzung des geplanten 365-Euro-Tickets ist diese Maßnahme dringend in dieser
Höhe erforderlich. Angesichts der schwierigen Haushaltslage schlagen wir die Erhöhung der jährlichen Ausgaben ab dem Haushaltsjahr
2023 vor.
596
Beilage 5.1
Seite 18
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
0028 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 57.545 0 0 6.180 9.765 16.000 25.600 0
mehr/weniger(-) 21.600 0 0 0 0 6.000 15.600 0
A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 57.545 0 0 6.180 9.765 16.000 25.600 0
mehr/weniger(-) 21.600 0 0 0 0 6.000 15.600 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -57.545 0 0 -6.180 -9.765 -16.000 -25.600 0
mehr(-)/weniger -21.600 0 0 0 0 -6.000 -15.600 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -57.545 0 0 -6.180 -9.765 -16.000 -25.600 0
mehr(-)/weniger -21.600 0 0 0 0 -6.000 -15.600 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -57.545 0 0 -6.180 -9.765 -16.000 -25.600 0
mehr(-)/weniger -21.600 0 0 0 0 -6.000 -15.600 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Entsprechend der Berechnungen zum Mobilitätsbeschluss.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0029 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 40.000 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 0
mehr/weniger(-) 4.055 0 0 3.820 235 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 40.000 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 0
mehr/weniger(-) 4.055 0 0 3.820 235 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -40.000 0 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger -4.055 0 0 -3.820 -235 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -40.000 0 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger -4.055 0 0 -3.820 -235 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -40.000 0 0 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger -4.055 0 0 -3.820 -235 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Den aktuellen Radverkehrsetat halten wir noch für immer für unzureichend um die Radverkehrsinfrastruktur entsprechend der
festgelegten Ziele auszubauen. Der Nationale Radverkehrsplan des BMVBS sieht seit Jahren höhere Investitionen vor.
Dementsprechend hoch ist der Investitionsstau. Unsere Forderungen sind angemessen.
597
Beilage 5.1
Seite 19
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe ÖDP
0030 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 39.465 0 0 9.700 9.765 10.000 10.000 0
mehr/weniger(-) 3.520 0 0 3.520 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 35.945 0 0 6.180 9.765 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 39.465 0 0 9.700 9.765 10.000 10.000 0
mehr/weniger(-) 3.520 0 0 3.520 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -39.465 0 0 -9.700 -9.765 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger -3.520 0 0 -3.520 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -39.465 0 0 -9.700 -9.765 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger -3.520 0 0 -3.520 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.945 0 0 -6.180 -9.765 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -39.465 0 0 -9.700 -9.765 -10.000 -10.000 0
mehr(-)/weniger -3.520 0 0 -3.520 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Unser Vorschlag orientiert sich an den Maßgaben des Nationalen Radverkehrsplans für eine der Stadt der Größenordnung Nürnbergs,
und zwar bezogen auf die mittlere Kategorie "Aufsteiger". Im Sinne der vom Stadtrat im Juli 2019 beschlossenen Klimaschutzabsichten
sowie des im Januar 2021 beschlossenen Mobilitätspakts ist die Förderung des Radverkehrs eine besonders wichtige und effiziente
Maßnahme.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0031 53 Schaffung von Stellplätzen (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.000 0 0 250 250 250 250 0
Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0
mehr/weniger(-) -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0
A.1 Auszahlungen investiv 1.000 0 0 250 250 250 250 0
Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0
mehr/weniger(-) -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0
Änderungsantrag -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0
mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0
mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0
mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der städtische Raum ist begrenzt. Wir benötigen mehr Flächen für Rad- und Fußwege. Dies ist mit der Schaffung vieler weiterer
Stellplätze nicht vereinbar.
598
Beilage 5.1
Seite 20
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
0032 56 Grünanlagen: Bau/Sanierung (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.800 0 0 700 700 700 700 0
Änderungsantrag 5.600 0 0 1.400 1.400 1.400 1.400 0
mehr/weniger(-) 2.800 0 0 700 700 700 700 0
A.1 Auszahlungen investiv 2.800 0 0 700 700 700 700 0
Änderungsantrag 5.600 0 0 1.400 1.400 1.400 1.400 0
mehr/weniger(-) 2.800 0 0 700 700 700 700 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0
Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0
mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0
Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0
mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0
Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0
mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Stadtbraucht mehr Grünanlagen, um Lebensqualität zu schaffen und zu erhalten.
Für Bau und Sanierung umfangreicher und qualitätsvoller Grünanlagen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
0033 57 Grünanlagen: Grunderwerb (P)
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0
Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0
mehr/weniger(-) 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0
A.1 Auszahlungen investiv 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0
Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0
mehr/weniger(-) 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0
Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0
Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0
Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0
mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der Ausbau von Grünflächen ist eine der dringensten Aufgabe um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Grünflächen verbessern
das Mikroklima der Stadt und stellen einen Beitrag zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele dar.
599
Beilage 5.1
Seite 21
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0034 NEU Altstadtquerung
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0
mehr/weniger(-) 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0
mehr/weniger(-) 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0
mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0
mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0
mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Nürnberg braucht den Ausbau von Bussen und Bahnen. Im Nahverkehrsentwicklungsplan ist die Altstadtquerung positiv bewertet und
sollte umgehend voran getrieben werden. So wird eine direkte Verbindung "Dokuzentrum - Am Wegfeld" geschaffen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0035 NEU Haltestelle Buchenbühl
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 100 0 0 100 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 100 0 0 100 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 100 0 0 100 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 100 0 0 100 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Wir gehen in Vorleistung. Der seit 1984 nicht mehr genutzte Haltepunkt der Gräfenbergbahn kann erst dann wieder in Betrieb gesetzt
werden, wenn die Stadt Nürberg hier initiaitv tätig wird. Mehrere Vorteile: Die Bahn erschließt das Gebiet wieder nach Norden
(Heroldsberg, Eschenau, Gräfenberg) und verbessert die Perspektive einer geplanten Verlängerung der Strecke über den
Nordostbahnhof hinaus Richtung Westen (Thon, Fürth).
600
Beilage 5.1
Seite 22
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) , Stadtratsgruppe ÖDP , Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
0036 NEU Haltepunkt Buchenbühl
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 100 0 0 50 50 0 0 0
mehr/weniger(-) 100 0 0 50 50 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 100 0 0 50 50 0 0 0
mehr/weniger(-) 100 0 0 50 50 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -100 0 0 -50 -50 0 0 0
mehr(-)/weniger -100 0 0 -50 -50 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -100 0 0 -50 -50 0 0 0
mehr(-)/weniger -100 0 0 -50 -50 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -100 0 0 -50 -50 0 0 0
mehr(-)/weniger -100 0 0 -50 -50 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Den Haltepunkt Buchenbühl der Gräfenbergbahn zu aktivieren bedeutet eine günstige Investition in den
Klimaschutz und einen effektiven Beitrag in eine nachhaltige Verkehrswende. Die Buchenbühler*innen, Jung und Alt, haben großen
Bedarf. Die Stadt Nürnberg geht in Vorleistung.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0037 NEU Bahnlinie Nordostbahnhof - Thon - Fürth
3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 200 0 0 200 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 200 0 0 200 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 200 0 0 200 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 200 0 0 200 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Verknüpfung der Gräfenbergbahn mit der Rangaubahn erzeugt auf den bestehenden Gleisköpern eine neue Bahnstrecke im Norden
von Nürnberg vom Nordostbahnhof über Thon, Wetzendorf, Muggenhof nach Fürth. Im NVEP ist diese Verbindung bereits als sinnvoll
gekennzeichnet. So wird mit geringen Mitteln eine gute Verbindung in Gebiete gebaut, die sich zur Zeit baulich entwickeln. Zum Einstieg
in die Planungen.
601
Beilage 5.1
Seite 23
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0038 00873 Einführung der Plattform SAP HANA
Ref. I/II A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.341 3.011 1.145 185 0 0 0 0
Änderungsantrag 6.159 3.011 1.145 1.046 939 18 0 0
mehr/weniger(-) 1.818 0 0 861 939 18 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 3.186 2.306 695 185 0 0 0 0
Änderungsantrag 4.494 2.306 695 536 939 18 0 0
mehr/weniger(-) 1.308 0 0 351 939 18 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.155 705 450 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.665 705 450 510 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 510 0 0 510 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -4.341 -3.011 -1.145 -185 0 0 0 0
Änderungsantrag -6.159 -3.011 -1.145 -1.046 -939 -18 0 0
mehr(-)/weniger -1.818 0 0 -861 -939 -18 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.341 -3.011 -1.145 -185 0 0 0 0
Änderungsantrag -6.159 -3.011 -1.145 -1.046 -939 -18 0 0
mehr(-)/weniger -1.818 0 0 -861 -939 -18 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.186 -2.306 -695 -185 0 0 0 0
Änderungsantrag -4.494 -2.306 -695 -536 -939 -18 0 0
mehr(-)/weniger -1.308 0 0 -351 -939 -18 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.155 -705 -450 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.665 -705 -450 -510 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -510 0 0 -510 0 0 0 0
Begründung: Die Gesamtkosten erhöhen sich um 1,818 Mio. Euro für geplante Ausschreibungen für die Evaluierungen und Vorprojekte des Projekts
S/4 HANA.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0039 01189 Ausstattung hybrider Besprechungsräume
Ref. I/II A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.660 0 100 600 600 360 0 0
mehr/weniger(-) 1.660 0 100 600 600 360 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.400 0 100 500 500 300 0 0
mehr/weniger(-) 1.400 0 100 500 500 300 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 260 0 0 100 100 60 0 0
mehr/weniger(-) 260 0 0 100 100 60 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0
mehr(-)/weniger -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0
mehr(-)/weniger -1.660 0 -100 -600 -600 -360 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.400 0 -100 -500 -500 -300 0 0
mehr(-)/weniger -1.400 0 -100 -500 -500 -300 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -260 0 0 -100 -100 -60 0 0
mehr(-)/weniger -260 0 0 -100 -100 -60 0 0
Begründung: Die Stadt Nürnberg plant Besprechungsräume technisch in einem Umfang zu erweitern, dass hybride Besprechungen durchgeführt
werden können. Auch nach dem Ende der akuten Pandemie werden nicht immer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer
Besprechung vor Ort sein; ein Teil wird im Homeoffice oder von anderen Orten an Besprechungen teilnehmen. Durch die
Implementierung hybrider Besprechungsräume soll einer veränderten Arbeitskultur Rechnung getragen und die Stadtverwaltung
Nürnberg als attraktive Arbeitgeberin gestärkt werden.
602
Beilage 5.1
Seite 24
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe ÖDP
0040 08 Landschaftsschutzm. m. Biotopverbund (G)
Ref. III A. Gesamtkosten der Maßnahme 154 0 0 34 40 40 40 0
Änderungsantrag 160 0 0 40 40 40 40 0
mehr/weniger(-) 6 0 0 6 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 154 0 0 34 40 40 40 0
Änderungsantrag 160 0 0 40 40 40 40 0
mehr/weniger(-) 6 0 0 6 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -154 0 0 -34 -40 -40 -40 0
Änderungsantrag -160 0 0 -40 -40 -40 -40 0
mehr(-)/weniger -6 0 0 -6 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -154 0 0 -34 -40 -40 -40 0
Änderungsantrag -160 0 0 -40 -40 -40 -40 0
mehr(-)/weniger -6 0 0 -6 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -154 0 0 -34 -40 -40 -40 0
Änderungsantrag -160 0 0 -40 -40 -40 -40 0
mehr(-)/weniger -6 0 0 -6 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Diese Maßnahme ist für die Zukunft der Stadt Nürnberg so wichtig, dass sie auch in finanziell extrem schwierigen Zeiten nicht gekürzt
werden darf.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0041 NEU Förderung Lastenfahrräder
Ref. III A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 500 0 0 100 100 100 100 100
mehr/weniger(-) 500 0 0 100 100 100 100 100
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 500 0 0 100 100 100 100 100
mehr/weniger(-) 500 0 0 100 100 100 100 100
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100
mehr(-)/weniger -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100
mehr(-)/weniger -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100
mehr(-)/weniger -500 0 0 -100 -100 -100 -100 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Im Wahlkampf groß beworben, soll die Förderung von Lastenfahrrädern nun völlig gestoppt werden. Das darf nicht sein. Wir beantragen,
dass die Förderung von Lastenfahrrädern gezielt für Vereine und Gemeinschaftsprojekte aufrecht erhalten bleibt sowie das Angebot von
Lastenfahrrädern über VAG_Rad ausgeweitet wird.
603
Beilage 5.1
Seite 25
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe ÖDP
0042 NEU Förderung gemeinnütziger Lastenfahrräder
Ref. III A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 80 0 0 20 20 20 20 0
mehr/weniger(-) 80 0 0 20 20 20 20 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 80 0 0 20 20 20 20 0
mehr/weniger(-) 80 0 0 20 20 20 20 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0
mehr(-)/weniger -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0
mehr(-)/weniger -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0
mehr(-)/weniger -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Im Gegensatz zur bisherigen Förderung von Lastenfahrrädern - auch für Privathaushalte - sollte ein Fördertopf für die gezielte
Anschaffung von Lastenfahrrädern durch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen geschaffen werden. Diese Lastenfahrräder müssen
dann kostenlos den Vereinsmitgliedern bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0043 00563 Max-Beckmann-Schule:Teilsan. u. Erweiter
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.806 1.352 2.242 3.014 1.198 0 0 0
Änderungsantrag 7.806 1.352 2.242 2.214 1.998 0 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -800 800 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.435 1.337 2.012 2.949 1.137 0 0 0
Änderungsantrag 7.435 1.337 2.012 2.149 1.937 0 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -800 800 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 371 15 230 65 61 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -7.806 -1.352 -2.242 -3.014 -1.198 0 0 0
Änderungsantrag -7.806 -1.352 -2.242 -2.214 -1.998 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 800 -800 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -2.479 0 -500 -1.000 -779 -200 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -5.327 -1.352 -1.742 -2.014 -419 200 0 0
Änderungsantrag -5.327 -1.352 -1.742 -1.214 -1.219 200 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 800 -800 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.956 -1.337 -1.512 -1.949 -358 200 0 0
Änderungsantrag -4.956 -1.337 -1.512 -1.149 -1.158 200 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 800 -800 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -371 -15 -230 -65 -61 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf
2023.
604
Beilage 5.1
Seite 26
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0044 00564 Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12),Turnh.
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 16 0 0 0 0 0 -16
Änderungsantrag 51.223 739 1.453 5.087 17.803 20.346 5.795 0
mehr/weniger(-) 51.223 723 1.453 5.087 17.803 20.346 5.795 16
A.1 Auszahlungen investiv 0 16 0 0 0 0 0 -16
Änderungsantrag 50.866 739 1.453 5.087 17.803 20.346 5.438 0
mehr/weniger(-) 50.866 723 1.453 5.087 17.803 20.346 5.438 16
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 357 0 0 0 0 0 357 0
mehr/weniger(-) 357 0 0 0 0 0 357 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 -16 0 0 0 0 0 16
Änderungsantrag -51.223 -739 -1.453 -5.087 -17.803 -20.346 -5.795 0
mehr(-)/weniger -51.223 -723 -1.453 -5.087 -17.803 -20.346 -5.795 -16
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -15.686 0 0 0 -5.000 -5.000 -5.686 0
mehr(-)/weniger -15.686 0 0 0 -5.000 -5.000 -5.686 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 -16 0 0 0 0 0 16
Änderungsantrag -35.537 -739 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 -109 0
mehr(-)/weniger -35.537 -723 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 -109 -16
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 -16 0 0 0 0 0 16
Änderungsantrag -35.180 -739 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 248 0
mehr(-)/weniger -35.180 -723 -1.453 -5.087 -12.803 -15.346 248 -16
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -357 0 0 0 0 0 -357 0
mehr(-)/weniger -357 0 0 0 0 0 -357 0
Begründung: Bedingt durch den erforderlichen Sanierungsbedarf der Henry-Dunant-Schule und dem gleichzeitigen Bau von neuem Wohnraum wächst
auch der Bedarf an Schulraum und die Notwendigkeit einer ausreichenden Versorgung mit Hortplätzen. Um den daraus entstehenden
Bedarf abzudecken, soll in der Erasmusstraße eine 5-zügige Grundschule mit einem 12-gruppigen Kinderhort und einer 2-fach-Turnalle
entstehen (vgl. TOP 3.1).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0045 00650 Maiacher Str.: Neubau Schulen,Hort/Kombi
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 74.600 1.239 4.379 312 5.031 11.543 11.135 40.961
Änderungsantrag 157.301 1.239 4.379 312 5.031 11.543 11.135 123.662
mehr/weniger(-) 82.701 0 0 0 0 0 0 82.701
A.1 Auszahlungen investiv 63.066 314 2.643 30 1.878 8.610 8.630 40.961
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.501 0 744 282 235 120 120 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 10.033 925 992 0 2.918 2.813 2.385 0
Änderungsantrag 92.734 925 992 0 2.918 2.813 2.385 82.701
mehr/weniger(-) 82.701 0 0 0 0 0 0 82.701
B. Finanzierung der Maßnahme -74.600 -1.239 -4.379 -312 -5.031 -11.543 -11.135 -40.961
Änderungsantrag -157.301 -1.239 -4.379 -312 -5.031 -11.543 -11.135 -123.662
mehr(-)/weniger -82.701 0 0 0 0 0 0 -82.701
B.1 Einzahlungen investiv -33.000 0 0 0 0 -6.600 -6.600 -19.800
Änderungsantrag -38.270 0 0 0 0 -11.870 -6.600 -19.800
mehr(-)/weniger -5.270 0 0 0 0 -5.270 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -41.600 -1.239 -4.379 -312 -5.031 -4.943 -4.535 -21.161
Änderungsantrag -119.031 -1.239 -4.379 -312 -5.031 327 -4.535 -103.862
mehr(-)/weniger -77.431 0 0 0 0 5.270 0 -82.701
B.3.1 Städtische Mittel investiv -31.567 -314 -3.387 -312 -2.113 -2.130 -2.150 -21.161
Änderungsantrag -26.297 -314 -3.387 -312 -2.113 3.140 -2.150 -21.161
mehr(-)/weniger 5.270 0 0 0 0 5.270 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.033 -925 -992 0 -2.918 -2.813 -2.385 0
Änderungsantrag -92.734 -925 -992 0 -2.918 -2.813 -2.385 -82.701
mehr(-)/weniger -82.701 0 0 0 0 0 0 -82.701
Begründung: Nach Durchführung eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens wurde ein privater Bieter im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens für die
Planung, den Neubau, die Finanzierung sowie die Gebäudebewirtschaftung einer Grundschule mit Hort und der Mittelschule Maiach
beauftragt. Der Nominalwert (Baukosten inkl. aller Zahlungen bis Laufzeitende z.B. Gebäudebewirtschaftung) steht nun fest und muss
angepasst werden. Aus dem Zuschussprogramm für erneuerbare Energien erhält die Stadt im Jahr 2024 zudem einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von 5,27 Mio. Euro.
605
Beilage 5.1
Seite 27
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0046 00756 Am Thoner Espan 10: GS u. Hort 1.+2.BA
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 38.243 22.366 5.539 5.524 4.693 121 0 0
Änderungsantrag 38.243 22.366 5.539 4.824 5.393 121 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -700 700 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 36.759 21.692 4.774 5.479 4.693 121 0 0
Änderungsantrag 36.759 21.692 4.774 4.779 5.393 121 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -700 700 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.484 674 765 45 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -38.243 -22.366 -5.539 -5.524 -4.693 -121 0 0
Änderungsantrag -38.243 -22.366 -5.539 -4.824 -5.393 -121 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 700 -700 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -16.419 -6.450 -3.700 -2.500 -3.000 -769 0 0
Änderungsantrag -16.464 -6.450 -3.700 -2.150 -3.395 -769 0 0
mehr(-)/weniger -45 0 0 350 -395 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -21.824 -15.916 -1.839 -3.024 -1.693 648 0 0
Änderungsantrag -21.779 -15.916 -1.839 -2.674 -1.998 648 0 0
mehr(-)/weniger 45 0 0 350 -305 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.340 -15.242 -1.074 -2.979 -1.693 648 0 0
Änderungsantrag -20.295 -15.242 -1.074 -2.629 -1.998 648 0 0
mehr(-)/weniger 45 0 0 350 -305 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.484 -674 -765 -45 0 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf
2023. Die Einzahlungserwartung, die sich um 45.000 Euro erhöht, wird ebenfalls verschoben.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0047 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl.
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 33.779 447 1.597 7.677 14.633 6.829 2.596 0
Änderungsantrag 33.779 447 1.617 9.033 13.668 6.511 2.503 0
mehr/weniger(-) 0 0 20 1.356 -965 -318 -93 0
A.1 Auszahlungen investiv 32.011 422 1.527 7.201 13.905 6.489 2.467 0
Änderungsantrag 32.097 422 1.540 8.583 12.987 6.191 2.374 0
mehr/weniger(-) 86 0 13 1.382 -918 -298 -93 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.768 25 70 476 728 340 129 0
Änderungsantrag 1.682 25 77 450 681 320 129 0
mehr/weniger(-) -86 0 7 -26 -47 -20 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -33.779 -447 -1.597 -7.677 -14.633 -6.829 -2.596 0
Änderungsantrag -33.779 -447 -1.617 -9.033 -13.668 -6.511 -2.503 0
mehr(-)/weniger 0 0 -20 -1.356 965 318 93 0
B.1 Einzahlungen investiv -10.263 0 0 -2.609 -4.458 -2.405 -791 0
Änderungsantrag -10.263 0 0 -2.936 -4.416 -2.105 -806 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 -327 42 300 -15 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -23.516 -447 -1.597 -5.068 -10.175 -4.424 -1.805 0
Änderungsantrag -23.516 -447 -1.617 -6.097 -9.252 -4.406 -1.697 0
mehr(-)/weniger 0 0 -20 -1.029 923 18 108 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -23.516 -447 -1.597 -5.068 -10.175 -4.424 -1.805 0
Änderungsantrag -23.516 -447 -1.617 -6.097 -9.252 -4.406 -1.697 0
mehr(-)/weniger 0 0 -20 -1.029 923 18 108 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Veränderungen. Der Mittelabfluss sowie die Drittmittel werden
daher angepasst. Außerdem erfolgt eine Verschiebung zwischen aktivierbaren Eigenleistungen und "echten" Auszahlungen.
606
Beilage 5.1
Seite 28
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0048 00825 Bismarckschule: San. Dach/Fassade/Fenste
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 10.328 308 3.762 3.760 2.498 0 0 0
Änderungsantrag 10.328 308 3.762 1.110 4.469 679 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.650 1.971 679 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 9.271 236 3.266 3.441 2.328 0 0 0
Änderungsantrag 9.271 236 3.266 1.000 4.269 500 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.441 1.941 500 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 650 14 207 259 170 0 0 0
Änderungsantrag 650 14 207 50 200 179 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -209 30 179 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 407 58 289 60 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -10.328 -308 -3.762 -3.760 -2.498 0 0 0
Änderungsantrag -10.328 -308 -3.762 -1.110 -4.469 -679 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 2.650 -1.971 -679 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -5.308 0 -500 -2.200 -2.000 -608 0 0
Änderungsantrag -5.916 0 -500 -2.200 -2.608 -608 0 0
mehr(-)/weniger -608 0 0 0 -608 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -5.020 -308 -3.262 -1.560 -498 608 0 0
Änderungsantrag -4.412 -308 -3.262 1.090 -1.861 -71 0 0
mehr(-)/weniger 608 0 0 2.650 -1.363 -679 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.613 -250 -2.973 -1.500 -498 608 0 0
Änderungsantrag -4.005 -250 -2.973 1.150 -1.861 -71 0 0
mehr(-)/weniger 608 0 0 2.650 -1.363 -679 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -407 -58 -289 -60 0 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf
2023 und 2024. Die Einzahlungserwartung erhöht sich zudem um 608.000 Euro.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0049 00862 IT-Strategie an Schulen
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 85.500 26.522 26.318 15.000 12.940 2.500 2.220 0
Änderungsantrag 103.128 26.522 26.318 17.000 16.644 16.644 0 0
mehr/weniger(-) 17.628 0 0 2.000 3.704 14.144 -2.220 0
A.1 Auszahlungen investiv 61.964 14.800 23.724 13.000 10.440 0 0 0
Änderungsantrag 78.812 14.800 23.724 15.000 12.644 12.644 0 0
mehr/weniger(-) 16.848 0 0 2.000 2.204 12.644 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.098 504 594 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 22.438 11.218 2.000 2.000 2.500 2.500 2.220 0
Änderungsantrag 23.218 11.218 2.000 2.000 4.000 4.000 0 0
mehr/weniger(-) 780 0 0 0 1.500 1.500 -2.220 0
B. Finanzierung der Maßnahme -85.500 -26.522 -26.318 -15.000 -12.940 -2.500 -2.220 0
Änderungsantrag -103.128 -26.522 -26.318 -17.000 -16.644 -16.644 0 0
mehr(-)/weniger -17.628 0 0 -2.000 -3.704 -14.144 2.220 0
B.1 Einzahlungen investiv -37.500 -9.276 -1.924 -10.000 -8.000 -4.000 -4.300 0
Änderungsantrag -40.690 -9.276 -1.924 -10.620 -9.860 -9.010 0 0
mehr(-)/weniger -3.190 0 0 -620 -1.860 -5.010 4.300 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -48.000 -17.246 -24.394 -5.000 -4.940 1.500 2.080 0
Änderungsantrag -62.438 -17.246 -24.394 -6.380 -6.784 -7.634 0 0
mehr(-)/weniger -14.438 0 0 -1.380 -1.844 -9.134 -2.080 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -25.562 -6.028 -22.394 -3.000 -2.440 4.000 4.300 0
Änderungsantrag -39.220 -6.028 -22.394 -4.380 -2.784 -3.634 0 0
mehr(-)/weniger -13.658 0 0 -1.380 -344 -7.634 -4.300 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -22.438 -11.218 -2.000 -2.000 -2.500 -2.500 -2.220 0
Änderungsantrag -23.218 -11.218 -2.000 -2.000 -4.000 -4.000 0 0
mehr(-)/weniger -780 0 0 0 -1.500 -1.500 2.220 0
Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich, da neue Sonderprogramme zur Finanzierung der Leihgeräte und Lehrerdienstgeräte
nicht im vollen Umfang im Ansatz der IT-Strategie enthalten waren. Die Zuschusserwartung erhöht sich dadurch ebenso. Das
Förderprogramm soll bis 2024 abgeschlossen werden, deswegen erfolgt eine Vorziehung der geplanten Ansätze.
607
Beilage 5.1
Seite 29
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0050 00871 Brunecker Str.: Neubau GS mit Hort/Kombi
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 55.000 0 535 1.648 10.387 10.600 27.830 4.000
Änderungsantrag 55.000 0 535 1.648 7.478 24.377 20.060 902
mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -2.909 13.777 -7.770 -3.098
A.1 Auszahlungen investiv 55.000 0 535 1.648 10.387 10.600 27.830 4.000
Änderungsantrag 55.000 0 535 1.648 7.478 24.377 20.060 902
mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -2.909 13.777 -7.770 -3.098
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -55.000 0 -535 -1.648 -10.387 -10.600 -27.830 -4.000
Änderungsantrag -55.000 0 -535 -1.648 -7.478 -24.377 -20.060 -902
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.909 -13.777 7.770 3.098
B.1 Einzahlungen investiv -11.000 0 0 -300 -1.700 -2.100 -5.000 -1.900
Änderungsantrag -11.000 0 0 -300 -1.500 -4.900 -4.000 -300
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 200 -2.800 1.000 1.600
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -44.000 0 -535 -1.348 -8.687 -8.500 -22.830 -2.100
Änderungsantrag -44.000 0 -535 -1.348 -5.978 -19.477 -16.060 -602
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.709 -10.977 6.770 1.498
B.3.1 Städtische Mittel investiv -44.000 0 -535 -1.348 -8.687 -8.500 -22.830 -2.100
Änderungsantrag -44.000 0 -535 -1.348 -5.978 -19.477 -16.060 -602
mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.709 -10.977 6.770 1.498
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Verschiebungen. Da auch ausreichend Haushaltsreste vorhanden
sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Die Einzahlungserwartungen werden ebenfalls
angepasst.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0051 01007 Sport-/Eventhalle: neuer Standort
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 2.000 0 0 2.000 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -2.000 0 0 -2.000 0 0 0 0
Begründung: Für die Sport- und Eventhalle am Flughafen liegt nur eine befristete Baugenehmigung vor. Eine weitere Nutzung der Halle an diesem
Standort ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Es wird momentan nach einem neuen Standort gesucht. In 2022 soll eine
Umsetzung der Halle an einen neuen Standort zur dort langfristigen Nutzung erfolgen.
608
Beilage 5.1
Seite 30
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0052 01026 Martin-Behaim-Gymnasium,Ersatzneubau ÖÖP
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 126.918 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 116.278
Änderungsantrag 150.586 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 139.946
mehr/weniger(-) 23.668 0 0 0 0 0 0 23.668
A.1 Auszahlungen investiv 126.918 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 116.278
Änderungsantrag 150.586 0 0 2.660 2.660 2.660 2.660 139.946
mehr/weniger(-) 23.668 0 0 0 0 0 0 23.668
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -126.918 0 0 -2.660 -2.660 -2.660 -2.660 -116.278
Änderungsantrag -150.586 0 0 -2.660 -2.660 -2.660 -2.660 -139.946
mehr(-)/weniger -23.668 0 0 0 0 0 0 -23.668
B.1 Einzahlungen investiv -38.075 0 0 -500 -700 -700 -700 -35.475
Änderungsantrag -45.176 0 0 -500 -700 -700 -700 -42.576
mehr(-)/weniger -7.101 0 0 0 0 0 0 -7.101
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -88.843 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -80.803
Änderungsantrag -105.410 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -97.370
mehr(-)/weniger -16.567 0 0 0 0 0 0 -16.567
B.3.1 Städtische Mittel investiv -88.843 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -80.803
Änderungsantrag -105.410 0 0 -2.160 -1.960 -1.960 -1.960 -97.370
mehr(-)/weniger -16.567 0 0 0 0 0 0 -16.567
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Zwischenzeitlich liegt für das Projekt eine Kostenberechnung vor. Aufgrund der detaillierteren Planung erhöhen sich die Gesamtkosten
sowie die zu erwartenden Drittmittel.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0053 01027 Forchheimer Str.: Neubau GS/Kombi
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 46.762 1.853 5.549 8.377 20.968 10.015 0 0
Änderungsantrag 46.762 1.853 5.549 6.177 23.168 10.015 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.200 2.200 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 46.597 1.853 5.384 8.377 20.968 10.015 0 0
Änderungsantrag 46.597 1.853 5.384 6.177 23.168 10.015 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -2.200 2.200 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 165 0 165 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -46.762 -1.853 -5.549 -8.377 -20.968 -10.015 0 0
Änderungsantrag -46.762 -1.853 -5.549 -6.177 -23.168 -10.015 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 2.200 -2.200 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -14.366 0 -1.500 -2.500 -5.000 -3.000 -2.366 0
Änderungsantrag -14.366 0 -1.500 -1.800 -6.900 -3.000 -1.166 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 700 -1.900 0 1.200 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -32.396 -1.853 -4.049 -5.877 -15.968 -7.015 2.366 0
Änderungsantrag -32.396 -1.853 -4.049 -4.377 -16.268 -7.015 1.166 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 1.500 -300 0 -1.200 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -32.231 -1.853 -3.884 -5.877 -15.968 -7.015 2.366 0
Änderungsantrag -32.231 -1.853 -3.884 -4.377 -16.268 -7.015 1.166 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 1.500 -300 0 -1.200 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -165 0 -165 0 0 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf
2023. Die Einzahlungserwartung wird ebenfalls angepasst.
609
Beilage 5.1
Seite 31
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0054 01064 Investorenprojekt Errichtung B5/B14
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 128.000 239 229 7.532 0 120.000 0 0
Änderungsantrag 125.000 239 229 0 4.532 120.000 0 0
mehr/weniger(-) -3.000 0 0 -7.532 4.532 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 128.000 239 229 7.532 0 120.000 0 0
Änderungsantrag 125.000 239 229 0 4.532 120.000 0 0
mehr/weniger(-) -3.000 0 0 -7.532 4.532 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -128.000 -239 -229 -7.532 0 -120.000 0 0
Änderungsantrag -125.000 -239 -229 0 -4.532 -120.000 0 0
mehr(-)/weniger 3.000 0 0 7.532 -4.532 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -25.600 0 0 -1.600 0 -16.000 -8.000 0
Änderungsantrag -25.000 0 0 0 -1.000 -16.000 -8.000 0
mehr(-)/weniger 600 0 0 1.600 -1.000 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -102.400 -239 -229 -5.932 0 -104.000 8.000 0
Änderungsantrag -100.000 -239 -229 0 -3.532 -104.000 8.000 0
mehr(-)/weniger 2.400 0 0 5.932 -3.532 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -102.400 -239 -229 -5.932 0 -104.000 8.000 0
Änderungsantrag -100.000 -239 -229 0 -3.532 -104.000 8.000 0
mehr(-)/weniger 2.400 0 0 5.932 -3.532 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Es erfolgt eine Anpassung des Mittelabflusses, da in 2022 keine Abschlagszahlungen erforderlich werden. Es stehen noch keine
endgültigen Gesamtkosten fest. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch von einer Kostenreduzierung um 3 Mio. Euro ausgegangen
werden.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0055 01129 Henry-Dunant: Interim GS/ Ersatz Hort
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.462 0 235 1.578 371 278 0 0
Änderungsantrag 2.661 0 235 1.578 371 477 0 0
mehr/weniger(-) 199 0 0 0 0 199 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 1.535 0 235 1.300 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 927 0 0 278 371 278 0 0
Änderungsantrag 1.126 0 0 278 371 477 0 0
mehr/weniger(-) 199 0 0 0 0 199 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.462 0 -235 -1.578 -371 -278 0 0
Änderungsantrag -2.661 0 -235 -1.578 -371 -477 0 0
mehr(-)/weniger -199 0 0 0 0 -199 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.462 0 -235 -1.578 -371 -278 0 0
Änderungsantrag -2.661 0 -235 -1.578 -371 -477 0 0
mehr(-)/weniger -199 0 0 0 0 -199 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.535 0 -235 -1.300 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -927 0 0 -278 -371 -278 0 0
Änderungsantrag -1.126 0 0 -278 -371 -477 0 0
mehr(-)/weniger -199 0 0 0 0 -199 0 0
Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich, da die bestehenden Container länger angemietet werden müssen.
610
Beilage 5.1
Seite 32
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe ÖDP , Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
0056 01130 Bau Surferwelle: Investitionszuschuss
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.022 0 350 350 322 0 0 0
Änderungsantrag 350 0 350 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -672 0 0 -350 -322 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 1.022 0 350 350 322 0 0 0
Änderungsantrag 350 0 350 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -672 0 0 -350 -322 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -1.022 0 -350 -350 -322 0 0 0
Änderungsantrag -350 0 -350 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 672 0 0 350 322 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -1.022 0 -350 -350 -322 0 0 0
Änderungsantrag -350 0 -350 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 672 0 0 350 322 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.022 0 -350 -350 -322 0 0 0
Änderungsantrag -350 0 -350 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 672 0 0 350 322 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Höhe des Zuschusses für einen einzelnen Verein ist angesichts der städtischen Finanzlage nicht nachvollziehbar.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0057 01131 Errichtung Velodrom: Invest.zuschuss
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.000 0 -3.200 0 -4.800 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 8.000 0 3.200 0 4.800 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die in 2020 beschlossene Bezuschussung durch die Stadt Nürnberg erfolgte unter dem Vorbehalt einer adäquaten Förderung durch
Bundes- und Landesmittel. Der Antrag auf Bundesförderung wurde bereits abgelehnt. Die Gesamtfinanzierung des Velodroms ist nicht
mehr gegeben. Die geplanten Ansätze sind daher zurückzunehmen.
611
Beilage 5.1
Seite 33
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0058 01134 Sanierung BBS für Interimsnutzung
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.045 0 4.729 2.316 0 0 0 0
Änderungsantrag 5.695 0 4.730 965 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -1.350 0 1 -1.351 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 6.080 0 4.729 1.351 0 0 0 0
Änderungsantrag 4.730 0 4.730 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -1.350 0 1 -1.351 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 965 0 0 965 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -7.045 0 -4.729 -2.316 0 0 0 0
Änderungsantrag -5.695 0 -4.730 -965 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.350 0 -1 1.351 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -7.045 0 -4.729 -2.316 0 0 0 0
Änderungsantrag -5.695 0 -4.730 -965 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.350 0 -1 1.351 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.080 0 -4.729 -1.351 0 0 0 0
Änderungsantrag -4.730 0 -4.730 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.350 0 -1 1.351 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -965 0 0 -965 0 0 0 0
Begründung: Der Umfang der Maßnahme verringert sich. Die Kosten reduzieren sich dadurch.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0059 01140 Reutersbrunnenstr.: Neubau GS/ Kombi
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 18.000 0 6.300 506 8.694 2.500 0 0
Änderungsantrag 18.000 0 6.300 0 8.694 3.006 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -506 0 506 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 16.021 0 5.606 0 7.944 2.471 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.979 0 694 506 750 29 0 0
Änderungsantrag 1.979 0 694 0 750 535 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -506 0 506 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -18.000 0 -6.300 -506 -8.694 -2.500 0 0
Änderungsantrag -18.000 0 -6.300 0 -8.694 -3.006 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 506 0 -506 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -3.388 0 -1.000 -100 -1.888 -400 0 0
Änderungsantrag -3.388 0 -1.000 0 -1.888 -500 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 100 0 -100 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -14.612 0 -5.300 -406 -6.806 -2.100 0 0
Änderungsantrag -14.612 0 -5.300 0 -6.806 -2.506 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 406 0 -406 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -14.612 0 -5.300 -406 -6.806 -2.100 0 0
Änderungsantrag -14.612 0 -5.300 0 -6.806 -2.506 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 406 0 -406 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf
2024. Die Einzahlungserwartung wird ebenfalls verschoben.
612
Beilage 5.1
Seite 34
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0060 01145 Uhlandstr.33: Neubau 4-zügige GS
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0
mehr/weniger(-) 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0
mehr/weniger(-) 23.823 0 450 2.382 8.338 9.529 3.124 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -23.823 0 -450 -2.382 -8.338 -9.529 -3.124 0
mehr(-)/weniger -23.823 0 -450 -2.382 -8.338 -9.529 -3.124 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -6.743 0 0 0 -2.000 -2.000 -2.743 0
mehr(-)/weniger -6.743 0 0 0 -2.000 -2.000 -2.743 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0
mehr(-)/weniger -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0
mehr(-)/weniger -17.080 0 -450 -2.382 -6.338 -7.529 -381 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Ludwig-Uhland-Grundschule ist derzeit zusammen mit der Mittelschule in einem Gebäude untergebracht. Am bestehenden
Schulstandort wird für die Grundschule ein eigenes Gebäude errichtet. Durch die Verortung der Grundschule im Neubau erhält das
Bestandsgebäude zusätzliche Kapazitäten für den künftig dort allein untergebrachten Mittelschulzweig. Im Anschluss an die
Neubaumaßnahme ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes geplant, da die Schule in einem schlechten baulichen Zustand ist.
Die Generalsanierung wird zu gegebener Zeit separat veranschlagt und ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme (vgl. TOP 3.1).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0061 01146 Pilotystr.4:Inst.u.Teilumbau Interim MS
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0
mehr/weniger(-) 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0
mehr/weniger(-) 4.971 0 500 1.745 2.500 226 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -4.971 0 -500 -1.745 -2.500 -226 0 0
mehr(-)/weniger -4.971 0 -500 -1.745 -2.500 -226 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.454 0 0 0 -1.500 -954 0 0
mehr(-)/weniger -2.454 0 0 0 -1.500 -954 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0
mehr(-)/weniger -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0
mehr(-)/weniger -2.517 0 -500 -1.745 -1.000 728 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung und den Teilumbau des Bestandsgebäudes der ehemaligen Berufsschule 7 zu
Interimszwecken für die Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule. Das Schulgebäude der Mittelschule ist in einem schlechten baulichen
Zustand und bedarf einer Generalsanierung. Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können,
ist für die Zeit dieser Arbeiten ein Ausweichquartier in der Pilotystraße 4 erforderlich. Bevor die Uhlandschule dort einziehen kann, sind
einige Umbauten und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen (vgl. TOP 3.1).
613
Beilage 5.1
Seite 35
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0062 01152 Breslauer Straße: Neubau FOS/BOS B13
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 43.094 0 2.059 8.008 12.414 14.664 5.949 0
Änderungsantrag 43.094 0 2.059 2.000 12.800 20.000 6.235 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -6.008 386 5.336 286 0
A.1 Auszahlungen investiv 43.094 0 2.059 8.008 12.414 14.664 5.949 0
Änderungsantrag 43.094 0 2.059 2.000 12.800 20.000 6.235 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -6.008 386 5.336 286 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -43.094 0 -2.059 -8.008 -12.414 -14.664 -5.949 0
Änderungsantrag -43.094 0 -2.059 -2.000 -12.800 -20.000 -6.235 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 6.008 -386 -5.336 -286 0
B.1 Einzahlungen investiv -12.928 0 0 -2.402 -3.724 -5.017 -1.785 0
Änderungsantrag -12.928 0 0 -600 -3.840 -6.000 -2.488 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 1.802 -116 -983 -703 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -30.166 0 -2.059 -5.606 -8.690 -9.647 -4.164 0
Änderungsantrag -30.166 0 -2.059 -1.400 -8.960 -14.000 -3.747 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 4.206 -270 -4.353 417 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -30.166 0 -2.059 -5.606 -8.690 -9.647 -4.164 0
Änderungsantrag -30.166 0 -2.059 -1.400 -8.960 -14.000 -3.747 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 4.206 -270 -4.353 417 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Verschiebungen. Deshalb ist ein Teil der Haushaltsmittel von 2022
auf die Folgejahre zu verschieben. Die Einzahlungserwartungen werden ebenfalls angepasst.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0063 01165 Breslauer Str:Neubau Gym,RS,Mensa,SP-ÖÖP
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 152.724 0 0 1.845 1.390 1.066 355 148.068
Änderungsantrag 152.724 0 0 945 1.390 1.066 355 148.968
mehr/weniger(-) 0 0 0 -900 0 0 0 900
A.1 Auszahlungen investiv 152.724 0 0 1.845 1.390 1.066 355 148.068
Änderungsantrag 152.724 0 0 945 1.390 1.066 355 148.968
mehr/weniger(-) 0 0 0 -900 0 0 0 900
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -152.724 0 0 -1.845 -1.390 -1.066 -355 -148.068
Änderungsantrag -152.724 0 0 -945 -1.390 -1.066 -355 -148.968
mehr(-)/weniger 0 0 0 900 0 0 0 -900
B.1 Einzahlungen investiv -45.817 0 0 -554 -417 -320 -107 -44.419
Änderungsantrag -45.817 0 0 -283 -417 -320 -107 -44.690
mehr(-)/weniger 0 0 0 271 0 0 0 -271
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -106.907 0 0 -1.291 -973 -746 -248 -103.649
Änderungsantrag -106.907 0 0 -662 -973 -746 -248 -104.278
mehr(-)/weniger 0 0 0 629 0 0 0 -629
B.3.1 Städtische Mittel investiv -106.907 0 0 -1.291 -973 -746 -248 -103.649
Änderungsantrag -106.907 0 0 -662 -973 -746 -248 -104.278
mehr(-)/weniger 0 0 0 629 0 0 0 -629
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Bei der Maßnahme kommt es gemäß Rahmenterminplan zu zeitlichen Verschiebungen. In 2022 geplante Leistungen fallen erst in
späteren Jahren an. Die Einzahlungserwartung verschiebt sich daher ebenso.
614
Beilage 5.1
Seite 36
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0064 01187 Wiederaufb.Yachtclub Nbg:Invest.zuschuss
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.600 0 0 500 500 600 0 0
mehr/weniger(-) 1.600 0 0 500 500 600 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.600 0 0 500 500 600 0 0
mehr/weniger(-) 1.600 0 0 500 500 600 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0
mehr(-)/weniger -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0
mehr(-)/weniger -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0
mehr(-)/weniger -1.600 0 0 -500 -500 -600 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: In der Sportkommission vom 25.06.2021 (TOP 4) und im Ausschuss für Recht, Wissenschaft und Arbeit vom 07.07.2021 (TOP 1.3)
wurde beschlossen, einen Investitionszuschuss an den Yacht-Club Nürnberg (YCN) in Höhe von 1,6 Mio. Euro über drei Jahre
auszureichen. Das Clubhaus des YCN muss aufgrund eines Pilzbefalls des Tragwerks abgerissen und neu aufgebaut werden.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0065 a 01193 Grimmstr. 16 GS; San. d. Rettungswege
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.195 0 10 800 355 30 0 0
mehr/weniger(-) 1.195 0 10 800 355 30 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.195 0 10 800 355 30 0 0
mehr/weniger(-) 1.195 0 10 800 355 30 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.195 0 -10 -800 -355 -30 0 0
mehr(-)/weniger -1.195 0 -10 -800 -355 -30 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -359 0 0 -243 -107 -9 0 0
mehr(-)/weniger -359 0 0 -243 -107 -9 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0
mehr(-)/weniger -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0
mehr(-)/weniger -836 0 -10 -557 -248 -21 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Zur Gewährleistung des Brandschutzes erfolgt in der Gebrüder-Grimm-Schule eine Sanierung der Rettungswege. Die Maßnahme wird
daher als Einzelmaßnahme aus der Brandschutzpauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag
Nr. 65 b).
615
Beilage 5.1
Seite 37
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0065 b 35 Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P)
Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 13.125 0 0 3.000 3.375 3.375 3.375 0
Änderungsantrag 11.940 0 0 2.200 3.020 3.345 3.375 0
mehr/weniger(-) -1.185 0 0 -800 -355 -30 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.225 0 0 1.600 1.875 1.875 1.875 0
Änderungsantrag 6.040 0 0 800 1.520 1.845 1.875 0
mehr/weniger(-) -1.185 0 0 -800 -355 -30 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 5.900 0 0 1.400 1.500 1.500 1.500 0
B. Finanzierung der Maßnahme -13.125 0 0 -3.000 -3.375 -3.375 -3.375 0
Änderungsantrag -11.940 0 0 -2.200 -3.020 -3.345 -3.375 0
mehr(-)/weniger 1.185 0 0 800 355 30 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -3.255 0 0 -720 -845 -845 -845 0
Änderungsantrag -2.896 0 0 -477 -738 -836 -845 0
mehr(-)/weniger 359 0 0 243 107 9 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -9.870 0 0 -2.280 -2.530 -2.530 -2.530 0
Änderungsantrag -9.044 0 0 -1.723 -2.282 -2.509 -2.530 0
mehr(-)/weniger 826 0 0 557 248 21 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.970 0 0 -880 -1.030 -1.030 -1.030 0
Änderungsantrag -3.144 0 0 -323 -782 -1.009 -1.030 0
mehr(-)/weniger 826 0 0 557 248 21 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.900 0 0 -1.400 -1.500 -1.500 -1.500 0
Begründung: Die Brandschutzsanierung der Gebrüder-Grimm-Schule wird als Einzelmaßnahme aus der Brandschutzpauschale aus
Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 65 a).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0066 00551 Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3)
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 6.014 705 2.185 1.991 1.133 0 0 0
Änderungsantrag 6.014 705 2.185 1.791 1.333 0 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 5.328 705 1.644 1.875 1.104 0 0 0
Änderungsantrag 5.328 705 1.644 1.675 1.304 0 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 686 0 541 116 29 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -6.014 -705 -2.185 -1.991 -1.133 0 0 0
Änderungsantrag -6.014 -705 -2.185 -1.791 -1.333 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 200 -200 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.249 0 -400 -600 -249 0 0 0
Änderungsantrag -1.249 0 -400 -536 -313 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 64 -64 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.765 -705 -1.785 -1.391 -884 0 0 0
Änderungsantrag -4.765 -705 -1.785 -1.255 -1.020 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 136 -136 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.079 -705 -1.244 -1.275 -855 0 0 0
Änderungsantrag -4.079 -705 -1.244 -1.139 -991 0 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 136 -136 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -686 0 -541 -116 -29 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt teilweise eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und
anteilig der Einzahlungserwartungen von 2022 auf 2023.
616
Beilage 5.1
Seite 38
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0067 00807 Gaulnhofer Str.4A: Neubau KiHo (4)
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.820 3.067 1.753 0 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 4.494 2.856 1.638 0 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 326 211 115 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -4.820 -3.067 -1.753 0 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -2.009 -898 -474 -439 -198 0 0 0
Änderungsantrag -2.135 -898 -474 -439 -324 0 0 0
mehr(-)/weniger -126 0 0 0 -126 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.811 -2.169 -1.279 439 198 0 0 0
Änderungsantrag -2.685 -2.169 -1.279 439 324 0 0 0
mehr(-)/weniger 126 0 0 0 126 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.811 -2.169 -1.279 439 198 0 0 0
Änderungsantrag -2.685 -2.169 -1.279 439 324 0 0 0
mehr(-)/weniger 126 0 0 0 126 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Im Wege der Anteilsfinanzierung wird aus Bundesmitteln aufgrund des Vollzugs der Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau
der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021 mit einer Einzahlungserwartung von max. 70 % der förderfähigen Kosten
gemäß Bewilligungsbescheid vom 01.09.2021 gerechnet. Die Einzahlungserwartung erhöht sich dadurch um 126.000 Euro.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0068 00834 Hugo-Distler-Straße: Neubau KiHo (3)
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.089 2.423 1.666 0 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 4.089 2.423 1.666 0 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -4.089 -2.423 -1.666 0 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.788 -180 -1.175 -433 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.744 -180 -1.175 -389 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 44 0 0 44 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.301 -2.243 -491 433 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.345 -2.243 -491 389 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -44 0 0 -44 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.301 -2.243 -491 433 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.345 -2.243 -491 389 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -44 0 0 -44 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Im Wege der Anteilsfinanzierung wird aus Bundesmitteln aufgrund des Vollzugs der Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau
der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021 mit einer Einzahlungserwartung von max. 70 % der förderfähigen Kosten
gemäß Bewilligungsbescheid vom 01.09.2021 in Höhe von voraussichtlich 102.000 Euro gerechnet. Aufgrund des aktuellen Bescheids
für die Förderung nach BayFAG und dem Sonderprogramm „Schulkindbetreuung“ vom 14.07.2021, muss die Einzahlungserwartung um
146.000 Euro reduziert werden. In der Gesamtheit ergeben sich dadurch geringere Drittmittel um 44.000 Euro.
617
Beilage 5.1
Seite 39
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0069 01024 Fischb. Hauptstr.118: GS,TH,Hort Neubau
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 15.830 0 305 1.558 5.452 6.230 2.285 0
mehr/weniger(-) 15.830 0 305 1.558 5.452 6.230 2.285 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 15.576 0 305 1.558 5.452 6.230 2.031 0
mehr/weniger(-) 15.576 0 305 1.558 5.452 6.230 2.031 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 254 0 0 0 0 0 254 0
mehr/weniger(-) 254 0 0 0 0 0 254 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -15.830 0 -305 -1.558 -5.452 -6.230 -2.285 0
mehr(-)/weniger -15.830 0 -305 -1.558 -5.452 -6.230 -2.285 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -3.508 0 0 0 -500 -2.000 -1.008 0
mehr(-)/weniger -3.508 0 0 0 -500 -2.000 -1.008 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -12.322 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.277 0
mehr(-)/weniger -12.322 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.277 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -12.068 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.023 0
mehr(-)/weniger -12.068 0 -305 -1.558 -4.952 -4.230 -1.023 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -254 0 0 0 0 0 -254 0
mehr(-)/weniger -254 0 0 0 0 0 -254 0
Begründung: Um den gestiegenen Betreuungsdarf abzudecken, ist am bestehenden Schulstandort der Grundschule Fischbach ein Neubau eines 3-
gruppigen Hortes, die Erweiterung um weitere Fachunterrichtsräume sowie der Ersatzneubau der 1-fach Turnhalle notwendig, deren
Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist (vgl. TOP 3.1).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0070 01069 Wandererstr. 170: Neubau Hort(5), AUR(4)
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.920 167 2.877 3.976 900 0 0 0
Änderungsantrag 9.514 167 2.877 5.172 1.298 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.594 0 0 1.196 398 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.449 153 2.718 3.734 844 0 0 0
Änderungsantrag 8.943 153 2.718 4.855 1.217 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.494 0 0 1.121 373 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 471 14 159 242 56 0 0 0
Änderungsantrag 571 14 159 317 81 0 0 0
mehr/weniger(-) 100 0 0 75 25 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -7.920 -167 -2.877 -3.976 -900 0 0 0
Änderungsantrag -9.514 -167 -2.877 -5.172 -1.298 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.594 0 0 -1.196 -398 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.918 0 0 -1.000 -918 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -6.002 -167 -2.877 -2.976 18 0 0 0
Änderungsantrag -7.596 -167 -2.877 -4.172 -380 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.594 0 0 -1.196 -398 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.002 -167 -2.877 -2.976 18 0 0 0
Änderungsantrag -7.596 -167 -2.877 -4.172 -380 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.594 0 0 -1.196 -398 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Aufgrund der Submissionsergebnisse einzelner Gewerke, welche deutlich über den Kostenberechnungen lagen, reichen die
veranschlagten Mittel nicht mehr aus. Eine Fortschreibung und Erhöhung der Gesamtkosten um 1,594 Mio. Euro ist notwendig.
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Beilage 5.1
Seite 40
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0071 01082 Dianastr.: Neubau JT Gibitzenhof KiGa(3)
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.816 0 1.194 2.579 3.016 1.027 0 0
Änderungsantrag 7.816 0 1.194 2.279 3.316 1.027 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -300 300 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 7.566 0 944 2.579 3.016 1.027 0 0
Änderungsantrag 7.566 0 944 2.279 3.316 1.027 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -300 300 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 250 0 250 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -7.816 0 -1.194 -2.579 -3.016 -1.027 0 0
Änderungsantrag -7.816 0 -1.194 -2.279 -3.316 -1.027 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 300 -300 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.924 0 0 -500 -1.300 -124 0 0
Änderungsantrag -1.924 0 0 -442 -1.358 -124 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 58 -58 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -5.892 0 -1.194 -2.079 -1.716 -903 0 0
Änderungsantrag -5.892 0 -1.194 -1.837 -1.958 -903 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 242 -242 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.642 0 -944 -2.079 -1.716 -903 0 0
Änderungsantrag -5.642 0 -944 -1.837 -1.958 -903 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 242 -242 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -250 0 -250 0 0 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt teilweise eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und
anteilig der Einzahlungserwartungen von 2022 auf 2023.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0072 01125 Nopitschstr: NB eines KJH, Spielmobil
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.289 0 1.297 2.735 3.729 528 0 0
Änderungsantrag 8.289 0 1.297 2.535 3.929 528 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 8.289 0 1.297 2.735 3.729 528 0 0
Änderungsantrag 8.289 0 1.297 2.535 3.929 528 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -200 200 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -8.289 0 -1.297 -2.735 -3.729 -528 0 0
Änderungsantrag -8.289 0 -1.297 -2.535 -3.929 -528 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 200 -200 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -4.157 0 0 -2.000 -2.000 -157 0 0
Änderungsantrag -4.572 0 0 -1.854 -2.146 -572 0 0
mehr(-)/weniger -415 0 0 146 -146 -415 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.132 0 -1.297 -735 -1.729 -371 0 0
Änderungsantrag -3.717 0 -1.297 -681 -1.783 44 0 0
mehr(-)/weniger 415 0 0 54 -54 415 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.132 0 -1.297 -735 -1.729 -371 0 0
Änderungsantrag -3.717 0 -1.297 -681 -1.783 44 0 0
mehr(-)/weniger 415 0 0 54 -54 415 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt teilweise eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und
anteilig der Einzahlungserwartungen von 2022 auf 2023. Außerdem beteiligt sich SUN an den Bau- und Planungskosten für die
Kanalumverlegung in Höhe von 415.000 Euro, die im Jahr 2024 eingeplant wurden.
619
Beilage 5.1
Seite 41
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
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Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0073 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.308 0 714 3.457 5.079 2.058 0 0
Änderungsantrag 11.308 125 627 3.392 5.056 2.108 0 0
mehr/weniger(-) 0 125 -87 -65 -23 50 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 10.620 0 671 3.246 4.770 1.933 0 0
Änderungsantrag 10.662 119 588 3.199 4.768 1.988 0 0
mehr/weniger(-) 42 119 -83 -47 -2 55 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 688 0 43 211 309 125 0 0
Änderungsantrag 646 6 39 193 288 120 0 0
mehr/weniger(-) -42 6 -4 -18 -21 -5 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -11.308 0 -714 -3.457 -5.079 -2.058 0 0
Änderungsantrag -11.308 -125 -627 -3.392 -5.056 -2.108 0 0
mehr(-)/weniger 0 -125 87 65 23 -50 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -2.083 0 0 0 -1.500 -583 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -9.225 0 -714 -3.457 -3.579 -1.475 0 0
Änderungsantrag -9.225 -125 -627 -3.392 -3.556 -1.525 0 0
mehr(-)/weniger 0 -125 87 65 23 -50 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.225 0 -714 -3.457 -3.579 -1.475 0 0
Änderungsantrag -9.225 -125 -627 -3.392 -3.556 -1.525 0 0
mehr(-)/weniger 0 -125 87 65 23 -50 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der Mittelabfluss wurde bei der Maßnahme entsprechend den aktuellen Planungen angepasst. Außerdem erfolgt eine Verschiebung
zwischen aktivierbaren Eigenleistungen und "echten" Auszahlungen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0074 01186 Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4)
Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0
mehr/weniger(-) 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0
mehr/weniger(-) 9.312 0 319 931 3.259 3.725 1.078 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -9.312 0 -319 -931 -3.259 -3.725 -1.078 0
mehr(-)/weniger -9.312 0 -319 -931 -3.259 -3.725 -1.078 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -2.363 0 0 0 -500 -1.500 -363 0
mehr(-)/weniger -2.363 0 0 0 -500 -1.500 -363 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0
mehr(-)/weniger -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0
mehr(-)/weniger -6.949 0 -319 -931 -2.759 -2.225 -715 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der bestehende 2-gruppige Kindergarten im eingeschossigen Gebäude an der Elsa-Brandström-Straße ist sanierungsbedürftig und
entspricht nicht mehr den aktuellen pädagogischen Anforderungen. Der Bedarf soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Die
neue Maßnahme umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen schulvorbereitenden
Einrichtung mit insgesamt 140 KiTa-Plätzen am Neustandort Erasmusstraße 13 um den gestiegenen Bedarf abzudecken (vgl. TOP 3.1).
620
Beilage 5.1
Seite 42
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
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Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0075 00114 Sanierung Laufertorturm
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.475 33 32 295 885 230 0 0
Änderungsantrag 1.475 33 32 200 980 230 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -95 95 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.475 33 32 295 885 230 0 0
Änderungsantrag 1.475 33 32 200 980 230 0 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -95 95 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -1.475 -33 -32 -295 -885 -230 0 0
Änderungsantrag -1.475 -33 -32 -200 -980 -230 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 95 -95 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv -160 0 0 0 -80 -80 0 0
B.3 Städtische Mittel -1.315 -33 -32 -295 -805 -150 0 0
Änderungsantrag -1.315 -33 -32 -200 -900 -150 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 95 -95 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.315 -33 -32 -295 -805 -150 0 0
Änderungsantrag -1.315 -33 -32 -200 -900 -150 0 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 95 -95 0 0 0
Begründung: Der Mittelabfluss wurde bei der Maßnahme entsprechend den aktuellen Planungen angepasst.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0076 00620 U1 Bahnhof Muggenhof, Generalsanierung
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 17.684 1.881 10.619 5.000 184 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 16.968 1.857 10.186 4.750 175 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 716 24 433 250 9 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -17.684 -1.881 -10.619 -5.000 -184 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -4.000 0 0 -2.000 -2.000 0 0 0
mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -2.000 -2.000 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -17.684 -1.881 -10.619 -5.000 -184 0 0 0
Änderungsantrag -13.684 -1.881 -10.619 -3.000 1.816 0 0 0
mehr(-)/weniger 4.000 0 0 2.000 2.000 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17.684 -1.881 -10.619 -5.000 -184 0 0 0
Änderungsantrag -13.684 -1.881 -10.619 -3.000 1.816 0 0 0
mehr(-)/weniger 4.000 0 0 2.000 2.000 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Für die Maßnahme wird mit Drittmitteln i. H. v. 4 Mio. Euro gerechnet, die nun veranschlagt werden sollen.
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Beilage 5.1
Seite 43
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
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Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0077 00716 Stadterneuerung Altstadt Süd
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 6.243 134 2.222 700 1.100 1.100 700 287
Änderungsantrag 6.243 134 2.222 0 1.800 1.100 700 287
mehr/weniger(-) 0 0 0 -700 700 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 5.280 10 1.783 600 1.000 1.000 600 287
Änderungsantrag 5.280 10 1.783 0 1.600 1.000 600 287
mehr/weniger(-) 0 0 0 -600 600 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 963 124 439 100 100 100 100 0
Änderungsantrag 963 124 439 0 200 100 100 0
mehr/weniger(-) 0 0 0 -100 100 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -6.243 -134 -2.222 -700 -1.100 -1.100 -700 -287
Änderungsantrag -6.243 -134 -2.222 0 -1.800 -1.100 -700 -287
mehr(-)/weniger 0 0 0 700 -700 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -2.956 -11 -993 -336 -560 -560 -336 -160
Änderungsantrag -2.956 -11 -993 0 -896 -560 -336 -160
mehr(-)/weniger 0 0 0 336 -336 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv -540 -196 -119 -56 -56 -56 -57 0
Änderungsantrag -540 -196 -119 0 -112 -56 -57 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 56 -56 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.747 73 -1.110 -308 -484 -484 -307 -127
Änderungsantrag -2.747 73 -1.110 0 -792 -484 -307 -127
mehr(-)/weniger 0 0 0 308 -308 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.324 1 -790 -264 -440 -440 -264 -127
Änderungsantrag -2.324 1 -790 0 -704 -440 -264 -127
mehr(-)/weniger 0 0 0 264 -264 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -423 72 -320 -44 -44 -44 -43 0
Änderungsantrag -423 72 -320 0 -88 -44 -43 0
mehr(-)/weniger 0 0 0 44 -44 0 0 0
Begründung: Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel von 2022 auf
2023. Die Einzahlungserwartung wird ebenfalls verschoben.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0078 00768 P+R Parkhaus Röthenbach
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0
mehr/weniger(-) 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0
mehr/weniger(-) 11.575 251 999 6.700 3.625 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -11.575 -251 -999 -6.700 -3.625 0 0 0
mehr(-)/weniger -11.575 -251 -999 -6.700 -3.625 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 -31 0 0 0 0 0 31
Änderungsantrag -6.550 -31 0 -5.000 -1.519 0 0 0
mehr(-)/weniger -6.550 0 0 -5.000 -1.519 0 0 -31
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 31 0 0 0 0 0 -31
Änderungsantrag -5.025 -220 -999 -1.700 -2.106 0 0 0
mehr(-)/weniger -5.025 -251 -999 -1.700 -2.106 0 0 31
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 31 0 0 0 0 0 -31
Änderungsantrag -5.025 -220 -999 -1.700 -2.106 0 0 0
mehr(-)/weniger -5.025 -251 -999 -1.700 -2.106 0 0 31
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Das P+R Parkhaus am U-Bahnhof Röthenbach musste aufgrund seines schlechten baulichen Zustands geschlossen und abgerissen
werden. Der Ersatzneubau soll eine Kapazität von 600 PKW-Stellplätzen und mind. 100 Fahrradstellplätzen aufweisen. Es wurde eine
Förderung aus den sogenannten Luftreinhaltemitteln für einen Ersatzneubau in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsgeber setzt eine
Prüfung des Schlussverwendungsnachweises bis Ende 2023 voraus, weshalb der Baubeginn bereits in 2022 erfolgen muss. Die
Aufnahme in den MIP auf Grundlage der Kostenschätzung ist daher dringend notwendig.
622
Beilage 5.1
Seite 44
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0079 00822 Videoüberwachung in U-Bahnanlagen
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 5.050 2.522 2.128 200 200 0 0 0
Änderungsantrag 4.650 2.522 2.128 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -400 0 0 -200 -200 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 4.499 2.496 1.691 112 200 0 0 0
Änderungsantrag 4.187 2.496 1.691 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -312 0 0 -112 -200 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1 1 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 550 25 437 88 0 0 0 0
Änderungsantrag 462 25 437 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -88 0 0 -88 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -5.050 -2.522 -2.128 -200 -200 0 0 0
Änderungsantrag -4.650 -2.522 -2.128 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 400 0 0 200 200 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.500 -990 -510 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv -550 -25 -450 -75 0 0 0 0
Änderungsantrag -475 -25 -450 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 75 0 0 75 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -3.000 -1.507 -1.168 -125 -200 0 0 0
Änderungsantrag -2.675 -1.507 -1.168 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 325 0 0 125 200 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -1.507 -1.181 -112 -200 0 0 0
Änderungsantrag -2.688 -1.507 -1.181 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 312 0 0 112 200 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 13 -13 0 0 0 0
Änderungsantrag 13 0 13 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 13 0 0 13 0 0 0 0
Begründung: Es besteht eine Videoüberwachung. Eine weitere Investition in diesem Bereich hat keine Priorität.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0080 a 01179 U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 13.719 0 0 0 4.969 5.069 3.681 0
mehr/weniger(-) 13.719 0 0 0 4.969 5.069 3.681 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 13.191 0 0 0 4.778 4.874 3.539 0
mehr/weniger(-) 13.191 0 0 0 4.778 4.874 3.539 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 528 0 0 0 191 195 142 0
mehr/weniger(-) 528 0 0 0 191 195 142 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -13.719 0 0 0 -4.969 -5.069 -3.681 0
mehr(-)/weniger -13.719 0 0 0 -4.969 -5.069 -3.681 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -5.937 0 0 0 -2.150 -2.194 -1.593 0
mehr(-)/weniger -5.937 0 0 0 -2.150 -2.194 -1.593 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0
mehr(-)/weniger -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0
mehr(-)/weniger -7.782 0 0 0 -2.819 -2.875 -2.088 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Gleise und Weichen am Betriebshof Langwasser haben größtenteils ein Alter von über 30 Jahren erreicht und müssen aus
technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Um Synergieeffekte zu nutzen wurden alle Gewerke
überprüft und die Arbeiten, soweit möglich, mit einbezogen. Hier wurden neben dem Gleisbereich auch die Zugsicherung, die elektrische
Infrastruktur und Bedienstege bewertet. Gemäß dem U-Bahn-Bau- und Pachtvertrag sind die Kosten von der Stadt zu tragen.
Fördermittel nach BayGVFG sind in Aussicht gestellt. Der städtische Anteil der Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird zu
großen Teilen aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale finanziert, aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl.
Antrag Nr. 80 b).
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Beilage 5.1
Seite 45
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0080 b 65 U-Bahn: Erneuerungsm. (P)
Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 37.650 0 0 7.650 10.000 10.000 10.000 0
Änderungsantrag 29.750 0 0 7.650 7.100 7.100 7.900 0
mehr/weniger(-) -7.900 0 0 0 -2.900 -2.900 -2.100 0
A.1 Auszahlungen investiv 34.638 0 0 7.038 9.200 9.200 9.200 0
Änderungsantrag 27.370 0 0 7.038 6.532 6.532 7.268 0
mehr/weniger(-) -7.268 0 0 0 -2.668 -2.668 -1.932 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 3.012 0 0 612 800 800 800 0
Änderungsantrag 2.380 0 0 612 568 568 632 0
mehr/weniger(-) -632 0 0 0 -232 -232 -168 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -37.650 0 0 -7.650 -10.000 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -29.750 0 0 -7.650 -7.100 -7.100 -7.900 0
mehr(-)/weniger 7.900 0 0 0 2.900 2.900 2.100 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -37.650 0 0 -7.650 -10.000 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -29.750 0 0 -7.650 -7.100 -7.100 -7.900 0
mehr(-)/weniger 7.900 0 0 0 2.900 2.900 2.100 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -37.650 0 0 -7.650 -10.000 -10.000 -10.000 0
Änderungsantrag -29.750 0 0 -7.650 -7.100 -7.100 -7.900 0
mehr(-)/weniger 7.900 0 0 0 2.900 2.900 2.100 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und
separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 80 a).
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0081 00624 Breitbandversorgung
Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.105 107 793 1.205 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.505 107 793 605 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -600 0 0 -600 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 2.105 107 793 1.205 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.505 107 793 605 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -600 0 0 -600 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.105 -107 -793 -1.205 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.505 -107 -793 -605 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 600 0 0 600 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -1.130 -39 -494 -597 0 0 0 0
Änderungsantrag -798 -39 -494 -265 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 332 0 0 332 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -975 -68 -299 -608 0 0 0 0
Änderungsantrag -707 -68 -299 -340 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 268 0 0 268 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -975 -68 -299 -608 0 0 0 0
Änderungsantrag -707 -68 -299 -340 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 268 0 0 268 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Kosten für den Breitbandausbau in Birnthon fallen niedriger aus als bisher angenommen. Der bisher veranschlagte Ansatz ist daher
zu reduzieren. Die Zuschusserwartung reduziert sich damit ebenso.
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Beilage 5.1
Seite 46
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
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Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0082 10 Erwerb von Grundstücken: Vorratskäufe
Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 48.449 0 0 19.949 9.500 9.500 9.500 0
Änderungsantrag 60.500 0 0 20.000 13.500 13.500 13.500 0
mehr/weniger(-) 12.051 0 0 51 4.000 4.000 4.000 0
A.1 Auszahlungen investiv 48.449 0 0 19.949 9.500 9.500 9.500 0
Änderungsantrag 60.500 0 0 20.000 13.500 13.500 13.500 0
mehr/weniger(-) 12.051 0 0 51 4.000 4.000 4.000 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -48.449 0 0 -19.949 -9.500 -9.500 -9.500 0
Änderungsantrag -60.500 0 0 -20.000 -13.500 -13.500 -13.500 0
mehr(-)/weniger -12.051 0 0 -51 -4.000 -4.000 -4.000 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -48.449 0 0 -19.949 -9.500 -9.500 -9.500 0
Änderungsantrag -60.500 0 0 -20.000 -13.500 -13.500 -13.500 0
mehr(-)/weniger -12.051 0 0 -51 -4.000 -4.000 -4.000 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -48.449 0 0 -19.949 -9.500 -9.500 -9.500 0
Änderungsantrag -60.500 0 0 -20.000 -13.500 -13.500 -13.500 0
mehr(-)/weniger -12.051 0 0 -51 -4.000 -4.000 -4.000 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Städtischer Grund und Boden muss ausgebaut werden und für den Bau von Sozialwohnungen genutzt werden.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0083 16 Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau
Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.155 0 0 255 300 300 300 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0
A.1 Auszahlungen investiv 1.155 0 0 255 300 300 300 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Städtische Grundstücke sollten nicht privatisiert werden sondern als Sacheinlage der städtischen wbg zugeführt werden oder per
Erbpacht Genossenschaften für den Bau günstiger Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.
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Beilage 5.1
Seite 47
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stadtratsgruppe Die Linke
0084 17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung (P)
Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.888 0 0 638 750 750 750 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0
A.1 Auszahlungen investiv 2.888 0 0 638 750 750 750 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Eigentumsförderungen gibt es von Bund und Land in ausreichendem Maße und ist i.d.R. eine Förderung von Gutverdienern und Erben.
Mit dem Programm „100 Häuser für 100 Familien“ wird diese Begünstigtengruppe zusätzlich gefördert. Dies ist nicht notwendig. Der Blick
der Stadt Nürnberg sollte sich zuvorderst auf diejenigen richten, die wirklich Hilfe benötigen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0085 00147 Zuweisungen für Investitionen
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv -37.912 0 0 -9.478 -9.478 -9.478 -9.478 0
Änderungsantrag -37.000 0 0 -9.250 -9.250 -9.250 -9.250 0
mehr(-)/weniger 912 0 0 228 228 228 228 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 37.912 0 0 9.478 9.478 9.478 9.478 0
Änderungsantrag 37.000 0 0 9.250 9.250 9.250 9.250 0
mehr(-)/weniger -912 0 0 -228 -228 -228 -228 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 37.912 0 0 9.478 9.478 9.478 9.478 0
Änderungsantrag 37.000 0 0 9.250 9.250 9.250 9.250 0
mehr(-)/weniger -912 0 0 -228 -228 -228 -228 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Der Ansatz für die Investitionspauschale nach Art. 12 BayFAG muss aufgrund einer aktualisierten Berechnung angepasst und reduziert
werden.
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Beilage 5.1
Seite 48
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0086 00886 Anteilsrückkauf wbg-Anteile
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 309.754 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 920
Änderungsantrag 314.726 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 5.892
mehr/weniger(-) 4.972 0 0 0 0 0 0 4.972
A.1 Auszahlungen investiv 309.754 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 920
Änderungsantrag 314.726 58.764 50.070 50.000 50.000 50.000 50.000 5.892
mehr/weniger(-) 4.972 0 0 0 0 0 0 4.972
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -309.754 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -920
Änderungsantrag -314.726 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -5.892
mehr(-)/weniger -4.972 0 0 0 0 0 0 -4.972
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -309.754 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -920
Änderungsantrag -314.726 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -5.892
mehr(-)/weniger -4.972 0 0 0 0 0 0 -4.972
B.3.1 Städtische Mittel investiv -309.754 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -920
Änderungsantrag -314.726 -58.764 -50.070 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -5.892
mehr(-)/weniger -4.972 0 0 0 0 0 0 -4.972
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die StWN haben in ihren Konzerngesellschaften weiterhin erheblichen Finanzierungsbedarf und beabsichtigen daher ihre Beteiligung an
der wbg zu veräußern. Für die Stadt Nürnberg gewinnt das Thema „Wohnen“ aufgrund der Entwicklung des Wohnungsmarktes
gleichzeitig weiter an Bedeutung, so dass durch die Stadt der Rückkauf der Anteile erfolgt. Die Ansätze erhöhen sich aufgrund der
Neubewertung des Unternehmenswertes der wbg zum Bewertungsstichtag um 4,972 Mio. Euro.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0087 01127 Stiftung Studium,Wissenschaft,Kunst
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 2 0 0 2 0 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2 0 0 -2 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 2 0 0 2 0 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr/weniger(-) -2 0 0 -2 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -2 0 0 -2 0 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2 0 0 2 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2 0 0 -2 0 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2 0 0 2 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 0 0 -2 0 0 0 0
Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0
mehr(-)/weniger 2 0 0 2 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die laufenden Verwaltungskosten für die Stiftung wurden neu bewertet. Dies führt zu einer Reduzierung der Kosten für den Kapitalerhalt,
weshalb der Ansatz 2022 auf 400 Euro zu reduzieren ist.
Hinweis: Die Ansätze werden vom SAP-System kaufmännisch auf volle Tausend Euro gerundet. Der Ansatz in 2022 wird daher als
Nullansatz dargestellt, beträgt allerdings tatsächlich 400 Euro.
627
Beilage 5.1
Seite 49
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0088 01168 Pocket-Opera-Company Stiftung
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 30 0 0 30 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 30 0 0 30 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 30 0 0 30 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 30 0 0 30 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -30 0 0 -30 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -30 0 0 -30 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -30 0 0 -30 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -30 0 0 -30 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -30 0 0 -30 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -30 0 0 -30 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Pocket-Opera-Company Stiftung wurde neu gegründet. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt
Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und
nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0089 01194 Stamm-Schmitt-Stiftung
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0
mehr/weniger(-) 1.500 0 0 1.500 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Änderungsantrag -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0
mehr(-)/weniger -1.500 0 0 -1.500 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Die Stamm-Schmitt-Stiftung wurde neu gegründet. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg
verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und
nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert.
628
Beilage 5.1
Seite 50
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0090 04 Pauschale für bewegl./immat.Vermögen
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.858 0 0 2.618 3.080 3.080 3.080 0
Änderungsantrag 12.283 0 0 3.043 3.080 3.080 3.080 0
mehr/weniger(-) 425 0 0 425 0 0 0 0
A.1 Auszahlungen investiv 11.858 0 0 2.618 3.080 3.080 3.080 0
Änderungsantrag 12.283 0 0 3.043 3.080 3.080 3.080 0
mehr/weniger(-) 425 0 0 425 0 0 0 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -11.858 0 0 -2.618 -3.080 -3.080 -3.080 0
Änderungsantrag -12.283 0 0 -3.043 -3.080 -3.080 -3.080 0
mehr(-)/weniger -425 0 0 -425 0 0 0 0
B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -11.858 0 0 -2.618 -3.080 -3.080 -3.080 0
Änderungsantrag -12.283 0 0 -3.043 -3.080 -3.080 -3.080 0
mehr(-)/weniger -425 0 0 -425 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.858 0 0 -2.618 -3.080 -3.080 -3.080 0
Änderungsantrag -12.283 0 0 -3.043 -3.080 -3.080 -3.080 0
mehr(-)/weniger -425 0 0 -425 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
Begründung: Es ergibt sich ein höherer Bedarf gegenüber der bisherigen Planung. Der Ansatz 2022 ist daher zweckgebunden einmalig zu erhöhen.
Maßn.-/ bereits ein-/ Plan
Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere
Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Verwaltung
0091 07 Planungskosten nichtfinanzierte MIP-Maßn
übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 252.867 0 0 53.095 56.190 84.453 59.129 0
Änderungsantrag 260.621 0 0 48.031 66.090 85.953 60.547 0
mehr/weniger(-) 7.754 0 0 -5.064 9.900 1.500 1.418 0
A.1 Auszahlungen investiv 252.667 0 0 52.895 56.190 84.453 59.129 0
Änderungsantrag 260.421 0 0 47.831 66.090 85.953 60.547 0
mehr/weniger(-) 7.754 0 0 -5.064 9.900 1.500 1.418 0
A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0
A.3 Auszahlungen konsumtiv 200 0 0 200 0 0 0 0
B. Finanzierung der Maßnahme -252.867 0 0 -53.095 -56.190 -84.453 -59.129 0
Änderungsantrag -260.621 0 0 -48.031 -66.090 -85.953 -60.547 0
mehr(-)/weniger -7.754 0 0 5.064 -9.900 -1.500 -1.418 0
B.1 Einzahlungen investiv -39.865 0 0 -8.940 -8.500 -11.180 -11.245 0
Änderungsantrag -42.240 0 0 -9.100 -10.140 -11.780 -11.220 0
mehr(-)/weniger -2.375 0 0 -160 -1.640 -600 25 0
B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -213.002 0 0 -44.155 -47.690 -73.273 -47.884 0
Änderungsantrag -218.381 0 0 -38.931 -55.950 -74.173 -49.327 0
mehr(-)/weniger -5.379 0 0 5.224 -8.260 -900 -1.443 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -212.802 0 0 -43.955 -47.690 -73.273 -47.884 0
Änderungsantrag -218.181 0 0 -38.731 -55.950 -74.173 -49.327 0
mehr(-)/weniger -5.379 0 0 5.224 -8.260 -900 -1.443 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -200 0 0 -200 0 0 0 0
Begründung: Es werden Planungskosten bis zur Leistungsphase 5 für zusätzliche Baumaßnahmen veranschlagt. Die Ansätze sind daher zu erhöhen.
Außerdem kommt es zu Mittelverschiebungen.
629
Beilage 5.2
Anfrage zu den MIP-Beratungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
1
Maßnahmen-/Pauschalen-
nummer
Bezeichnung
Klimaschutzfonds 21-26
Text der Anfrage:
Laut Haushaltseinbringung 2021 beträgt das Gesamtvolumen des Klimaschutz-Fonds
2021-2026 310,9 Mio. €. Welcher Betrag davon findet sich im Entwurf Haushalt 2022 und
wie setzt er sich zusammen?
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Mittelfristplanung 2021 waren für das Jahr 2022 sehr vielfältige Klimaschutzmaßnahmen, die
unter dem Begriff „Klimaschutzfond“ zusammengefasst wurden, in Höhe von 49,6 Mio. € vorgese-
hen. Nach Fortschreibung dieser Klimaschutzmaßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 nun
Ausgaben für den „Klimaschutzfond“ in Höhe von rund 63,1 Mio. € enthalten. Im Einzelnen setzt
sich der Betrag wie folgt zusammen:
Förderung des Radverkehrs: 12,3 Mio. €
In dieser Position sind unter anderem pauschal für den Bau von Radwegen 6,1 Mio. € und
5,3 Mio. € zusätzliche Mittel für die Förderung des Radverkehrs (zum Beispiel Radschnellweg
Nürnberg-Erlangen, die Geh-und Radwegebrücke Nordring und der Radweg Fürther Straße am U-
Bahhof Muggenhof) enthalten.
Grün in der Stadt: 15,6 Mio. €
In dieser Position sind beispielsweise die folgenden Maßnahmen geplant: Grunderwerb für Grün-
anlagen mit 1 Mio. €, Grünanlage Nägeleinsplatz 1,58 Mio. €, Maßnahmen aus dem Wirtschafts-
plan SÖR mit 7,8 Mio. € (Sachgebiet Baum mit Konzept für Jungbaumpflege, Schaffung von insek-
tenfreundlichen Landschaftsrasenwiesen im Straßenbegleitgrün und in Grünanlagen und viele wei-
tere Maßnahmen), die Grünanlagen Züricher Park, Dorfäckerstraße und Helmut-Herold-Platz.
Stärkung des ÖPNV: 34,3 Mio. €
Die größten Positionen in dieser Position sind: 365 € Ticket für Schüler/Azubis 4,3 Mio. €, Sozialti-
cket 16,5 Mio. €, P+R Parkhaus Röthenbach 6,7 Mio. €
Projekte und Organisationsstrukturen: 845 T€
Dieser Ansatz enthält beispielsweise alle Stellenschaffungen, die im Zusammenhang mit Klima-
schutz oder Klimaschutzprojekte geschaffen werden bzw. worden sind (z.B. Klimamanager).
Für die Jahre 2021-2026 umfassen die Maßnahmen im sogenannten Klimaschutzfond nach Aktua-
lisierung aktuell rund 327 Mio. €.
Nachrichtlich:
Für den Neubau des Schulzentrums Südwest als klimaneutrale Schule fallen im Jahr 2022 insg.
ca. 13,5 Mio. € an. Der Betrag, der auf Klimaneutralität zurückzuführen ist, ist allerdings nicht ge-
nau bezifferbar.
Ö 5Ö 5
630
Beilage 5.2
Anfrage zu den MIP-Beratungen
Anfragender:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
2
Maßnahmen-/Pauschalen-
nummer
Bezeichnung
Nürnberg Messe
Text der Anfrage:
Die Nürnberg-Messe GmbH erhält per Konsortialvertrag zwischen der Stadt Nürnberg und
dem Freistaat Bayern je 100 Mio. für Unternehmenswachstum zwischen 2018 und 2027 in
zehn Jahrestranchen.
a) Warum wurden zwei Tranchen im Jahr 2021 bezahlt, nämlich im April und im
Juni?
b) Dieser Beschluss ist aus dem Jahr 2017, also lange vor der Pandemie. Warum
benötigt die Nürnberg Messe eine derart hohe finanzielle Unterstützung im
neunstelligen Bereich?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Frage a):
Aufgrund der dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Messewesen mit einem
rund 1,5-jährigen Veranstaltungsverbot und daraus folgenden Umsatzeinbußen, hohen Veranstal-
tungsauflagen/Einschränkungen und umfangreichen zusätzlichen Hygienekosten musste der ur-
sprüngliche „Masterplan Immobilie“ im Jahr 2020 pandemiebedingt modifiziert werden.
Hintergrund war, dass das ursprünglich vorgesehene Investitionsprogramm gestreckt bzw. modifi-
ziert werden musste, da der bisher eingeplante Eigenfinanzierungsbeitrag der NürnbergMesse,
bzw. der geplante Aufbau der Bankverschuldung coronabedingt nicht im ursprünglichen Umfang
beibehalten werden konnte. In diesem Zusammenhang wurde deshalb auch zusätzlich eine Tran-
che der ursprünglich erst später eingeplanten Eigenkapitalerhöhungen in den April 2021 vorgezo-
gen.
Zu Frage b):
Es handelt sich hierbei nicht um eine finanzielle Unterstützung, sondern um eine betriebswirt-
schaftlich übliche Begleitung des Unternehmenswachstums seitens der Gesellschafter. Das Eigen-
kapital der NürnbergMesse war seit Jahren nicht erhöht worden und musste daher an das erhebli-
che Wachstum des Unternehmens in der vergangenen Dekade angepasst werden. Parallel dazu
soll die Eigenkapitalstärkung auch die weitere Investitionstätigkeit des Unternehmens flankieren
und die Kreditfähigkeit bei Banken erhöhen.
631
Beilage 5.2
Anfrage zu den MIP-Beratungen
Anfragender:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
3
Maßnahmen-/Pauschalen-
nummer
Bezeichnung
Nürnberg Flughafen
Text der Anfrage:
1. Die Flughafen Nürnberg GmbH erhielt 2021 Unterstützung von 28.536.361 Euro,
die sich aus einem Konsortialvertrag (25 Mio. Bareinlage) und Corona-Hilfe
(3.536.361 Euro) zusammensetzen. Trotzdem rechnet der Flughafen mit einem
Verlust von 15,8 Mio. zum Jahresende 2021.
a) Wo befindet sich im Entwurf 22 die weiteren geplanten Unterstützungen für den
Flughafen?
b) Wäre es eine Option, die kommunalen Anteile dem Freistaat Bayern anzubie-
ten?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Frage a):
Für das Jahr 2022 sind (bisher) keine Gesellschafterhilfen durch die Stadt Nürnberg und den Frei-
staat Bayern an die Flughafen Nürnberg GmbH vorgesehen.
Zu Frage b):
Eine Abgabe der städtischen Anteile an der Flughafen Nürnberg GmbH an den Freistaat Bayern
erscheint aktuell nicht erfolgversprechend. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
1. zum einen der Freistaat Bayern diese Anteile nicht übernehmen würde
und
2. zum anderen die Stadt Nürnberg damit jeglichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung
des Flughafens Nürnberg verlieren würde, was sich sowohl in wirtschaftlicher als auch öko-
logischer Hinsicht als nachteilig herausstellen könnte.
632
Beilage 5.2
Anfrage zu den MIP-Beratungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
4
Maßnahmen-/Pauschalen-
nummer
Bezeichnung
Städtische Beteiligungen
Text der Anfrage:
Die Beteiligungen an wbg, Flughafen und Messe belasten den Haushalt in den kommen-
den 4 Jahren mit 232 Mio. Euro.
Bitte schlüsseln Sie diese Summe auf die Unternehmen und Jahre auf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß des Mittelfristigen Investitionsplans inklusive Änderungsantrag zur wbg handelt es
sich um einen Ansatz i.H.v. 230,0 Mio. Euro.
Dieser Betrag teilt sich auf den Anteilsrückkauf der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunter-
nehmen von der StWN GmbH, die Flughafen Nürnberg GmbH und die NürnbergMesse
GmbH über die Jahre 2022–2025 wie folgt auf:
633
Beilage 5.2
Anfrage zu den MIP-Beratungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
5
Maßnahmen-/Pauschalen-
nummer
Bezeichnung
Mobilität im MIP
Text der Anfrage:
Der Brutto-Etat im MIP für Straßen und Brücken (321,72 Mio.) ist fast doppelt so hoch wie
der Etat für den ÖPNV und Ausbau der Radwege (187,42 Mio.).
Bitte nennen Sie für diese vier Bereiche die Nettobeträge (städtische Haushaltsmittel) für
2022.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im MIP-Entwurf 2022 - 2025 entfielen auf die genannten Kategorien nachfolgende Investitionssum-
men bzw. städtische Mittel (ohne konsumtive Ansätze):
• Straßen: 128,464 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 48,196 Mio. € städtische Mittel
• Brücken: 193,255 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 105,212 Mio. € städtische Mittel
• ÖPNV: 150,085 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 98,043 Mio. € städtische Mittel
• Radwege: 37,332 Mio. € Bruttoinvestitionen, davon 37,264 Mio. € städtische Mittel
634
Beilage 5.2
Anfrage zu den MIP-Beratungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
6
Maßnahmen-/Pauschalen-
nummer
Bezeichnung
FSW
Text der Anfrage:
1. Der Etat für den FSW ist im MIP mit 44,3 Mio. eingestellt. Nachdem noch kein Bau-
beginn absehbar ist stellt sich die Frage: Warum werden diese Mittel bereits jetzt
gebunden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Frankenschnellweg (FSW, Maßnahme 00057) ist mit Gesamtkosten i. H. v. 687 Mio. € in den
MIP eingestellt. Die städtischen Mittel belaufen sich gesamt auf 107,62 Mio. €.
Bis 2020 wurden bereits 43,2 Mio. € ausgezahlt. Zusammen mit dem Planansatz 2021
(49,66 Mio. €) wurden bisher also Mittel in Höhe von 92,86 Mio. € (städtische Mittel: 31,11 Mio. €)
für Planungskosten zur Verfügung gestellt. Für den MIP-Zeitraum 2022 bis 2025 wird mit Mitteln in
Höhe von 46 Mio. € (städtische Mittel: 8,37 Mio. €) geplant. Für spätere Jahre sind 548,15 Mio. €
(städtische Mittel: 68,14 Mio. €) eingeplant.
Die im MIP-Zeitraum 2022-2025 geplanten Mittel in Höhe von 46 Mio. € verteilen sich auf:
2022: 2 Mio. € Planungsmittel für die Erstellung der Ausführungsplanung.
2023: 7 Mio. € für Bau der Emmy-Noether-Str. (ehemals Neue Kohlenhofstr.). Die Emmy-Noether-
Str. ist zwingend für die Erschließung des Kohlenhofareals erforderlich, das derzeit von der Aurelis
weiter bebaut wird (Neubau 17-stöckiges Bürogebäude an der Steinbühler Str.). Zudem dient die
Straße auch als Ausrückroute für die geplante Verlegung der Feuerwache vom Ludwigsplatz in
das Kohlenhofareal.
2024: 7 Mio. € für bauvorbereitende Arbeiten.
2025: 30 Mio. € für den Bau Abschnitt West.
Hinweis: Nach derzeitigem Zeitplan wird von einem (positiven) Gerichtsurteil Ende 2023 ausge-
gangen, 2024 sollen dann Ausschreibungen erfolgen. Die Vergabe und Bauvorbereitung, Baube-
ginn wäre dann Anfang 2025.
635
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/026/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2022
Anlagen:
Maßnahmenliste 2022
BuV-Beschluss
Ö 6.1Ö 6.1
636
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/026/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2022 in der vom Bau- und
Vergabeausschuss am 04.05.2021 beschlossenen Fassung unter Berücksichtigung der bei den
Haushaltsberatungen getroffenen Änderungen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zwischen Bedarfsträger und Baudienststelle einvernehmliche
Änderungen selbst vorzunehmen; hierüber ist im Bau- und Vergabeausschuss zu berichten.
637
Hochbau-Baupauschale 2022 - Prioritätenliste Stand: 23.03.2021
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
OBM
1 OBM BA/NOS A 2 Hermann-Kolb-Straße 53 084/476 H/EV Kinderhort: Dämmung und Fensteraustausch Süd-West-Fassade(KEM und Förderung Klimaanpassung soziale Einrichtung) Erneute Anmeldung(HBP 2020, Einsparung wg. Corona) - K 321.000 24.000 345.000
2 OBM BA/NOS A 1 Hermann-Kolb-Straße 55A 725/483 H/EV Ballspielhalle, San. Flachdach Umkleiden
Nachträgliche Anmeldung
Maßnahme aus 2019 - K 257.000 19.000 276.000
3 OBM BA/NOS B 1 Neunhofer Hauptstraße 73 113/888 H/EV GS: Instandsetzung des Ziegeldachs des Hauptgebäude
Ursprünglich für HBP 2021
vorgesehen - K 385.000 28.000 413.000
Summe konsumtive Anteile K 963.000 71.000 1.034.000
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 963.000 71.000 1.034.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 963.000
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
2. BM
4 2. BM KuKuQ A 2 Peuntgasse 5 - 7 235/951+9512 H/K Umbau Künstlerhaus -Holzwerkstatt und weitere KuKuQ-Nutzung 45.000 I 380.000 72.000 452.000
5 2. BM KuM A 2 Hirschelgasse 11 357/505 H/K Museum Tucherschloss: Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes - K 70.000 13.000 83.000
6 2. BM KuKuQ A 2 Königstraße 93 842/693 H/E Künstlerhaus: Erneuerung der Video- und Einbruchmeldeanlage - I 67.000 13.000 80.000
Summe konsumtive Anteile K 70.000 13.000 83.000
Summe investive Anteile I 447.000 85.000 532.000
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 517.000 98.000 615.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 602.000
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
3. BM
-
Summe konsumtive Anteile K 0 0 0
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 0 0 0
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 0
21.07.2021 1 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx
Ö 6.1Ö 6.1
638
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. I/II
7 Ref. I/II HVE-KSV A 2 Theresienstraße 7 255/1237 H/EV Amtsgebäude: Toilettensanierung - K 380.000 72.000 452.000
8 Ref. I/II HVE-KSV B 1 Hauptmarkt 18 213/453 H/EV Amtsgebäude: Fenstersanierung Ost- und Nordseite
Ursprünglich in HBP 2020 enthalten
- K 425.000 31.000 456.000
9 Ref. I/II HVE-KSV B 1 Theresienstraße 7 255/1237 H/EV Amtsgebäude: Fenstersanierung Innenhof
Ursprünglich in HBP 2021 enthalten
- K 287.000 21.000 308.000
Summe konsumtive Anteile K 1.092.000 124.000 1.216.000
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 1.092.000 124.000 1.216.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 1.092.000
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. III
- 0
Summe konsumtive Anteile K 0 0 0
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 0 0 0
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 0
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. IV
10 Ref. IV HVE-SuS A 1 Sperberstraße 85 138/1982 H/B Ertüchtigung Kellerdecke Turnhalle 011 - K 214.000 16.000 230.000
11 Ref. IV HVE-SuS B 1 Äußere Bayreuther Straße 8 65/79 H/B BBZ: Sanierung Tiefgarageneinfahrt - K 337.000 25.000 362.000
12 Ref. IV HVE-SuS A 2 Schlößleinsgasse 8 132/1119 H/B VS: Sanierung Pausenhofbelag und Kanal - K 345.000 25.000 370.000
13 Ref. IV HVE-SuS A 2 Gebersdorfer Straße 175 79/346 H/B VS: Sanierung Pausenhofbelag und Kanal - K 438.000 32.000 470.000
14 Ref. IV HVE-SuS B 1 Sulzbacher Straße 32 139/1984 H/B Turnhalle, Sanierung Decke - K 250.000 48.000 298.000
Summe konsumtive Anteile K 1.584.000 146.000 1.730.000
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 1.584.000 146.000 1.730.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 1.584.000
21.07.2021 2 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx
639
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. V
15 Ref. V HVE-KSV B 1 Herschelplatz 3 215/500 H/B Kiga: Kellersanierung - K 123.000 9.000 132.000
16 Ref. V HVE-KSV A 1 Glockenhofstraße 9 605/374 H/B Kiga: Fenstererneuerung(Förderprogramm Klimaanpassung soziale Einrichtung) Ursprünglich in HBP 2021 enthalten 2.500 K 275.000 20.000 295.000
Summe konsumtive Anteile K 398.000 29.000 427.000
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 398.000 29.000 427.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 398.000
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. VI
17 Ref. VI HVE-KSV A 2 Bauhof 5 171/67 H/EV Amtsgebäude: Sonnenschutz - K 216.000 41.000 257.000
18 Ref. VI - - diverse -/- - Projekt ProcuRE - K 180.000 34.000 214.000
Summe konsumtive Anteile K 396.000 75.000 471.000
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 396.000 75.000 471.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 396.000
Nr.
Bedarfs-
tragend.
Ref.
haus-
verw.
Dienstst.
Kategorie
Ref.-Bespr. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme Bemerkung bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. VII
19 Ref. VII LA A 1 Gleishammer 2-6 160/2269 H/K Zeltnerschloss: Erneuerung Brückenbelag 10.000 K 345.000 25.000 370.000
Summe konsumtive Anteile K 345.000 25.000 370.000
Summe investive Anteile I 0 0 0
Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 345.000 25.000 370.000
Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 345.000
21.07.2021 3 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx
640
Bedarfstragendes Referat Haushaltswirksame Summe Referat(konsumtive Kosten ohne BVK, investive Kosten inkl. BVK) Kostenberechnungohne BVK BVK
KonsumtIv 963.000 71.000
InvestIv 0 0
KonsumtIv 70.000 13.000
InvestIv 447.000 85.000
KonsumtIv 0 0
InvestIv 0 0
KonsumtIv 1.092.000 124.000
InvestIv 0 0
KonsumtIv 1.584.000 146.000
InvestIv 0 0
KonsumtIv 398.000 29.000
InvestIv 0 0
KonsumtIv 396.000 75.000
InvestIv 0 0
KonsumtIv 345.000 25.000
InvestIv 0 0
Gesamtsumme 5.380.000 5.295.000 568.000
370.000
0
5.863.000
0
427.000
0
471.000
0
0
0
1.216.000
0
1.730.000
Gesamtsumme
(Kostenberechnung inkl. BVK)
1.034.000
0
83.000
532.000
963.000
2. BM
3.BM
Ref. V
1.584.000
398.000
Ref. VI
OBM
Ref. VII
Ref. I/II
Ref. IV
396.000
345.000
602.000
0
1.092.000
21.07.2021 4 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2022.xlsx
641
Ö 6.1Ö 6.1
642
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/028/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2022
Anlagen:
6.2 Änderungsanträge
6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2022
Ö 6.2Ö 6.2
643
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/028/2021
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644
Seite 1
1 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
BürgermeisteramtDienststelle
Produkt 111100 Stadtratsangelegenh.
Kostenstelle Z111100001 Zusch.an d.Stadtratsfraktionen-grupp.
Sachkonto 63121800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 1
Entwurf 2022 730.200 Euro Ansatz 2021 718.000 Euro
Antrag 718.000 Euro Ist 2020 620.451 Euro
Änderung -12.200 Euro
Viele Einrichtungen müssen auf eine tarifliche Erhöhung verzichten, hier sollten die Fraktionen und
Stadtratsgruppen auch ihren Beitrag leisten.
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
2 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
BürgermeisteramtDienststelle
Produkt 111100 Stadtratsangelegenh.
Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 950.000 Euro Ansatz 2021 0 Euro
Antrag 0 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung -950.000 Euro
Begründung Die evangelische Kirche verfügt als Institution über ausreichend finanzielle Ressourcen, um eine
solche Veranstaltung aus eigener Kraft zu stemmen, zumal auch Ticketeinnahmen in nicht
unerheblicher Höhe generiert werden. Der Betrag wäre daher ggf. besser und nachhaltiger zur
Unterstützung der karitativen Arbeit der evangelischen Kirche in Nürnberg angelegt.
Vgl. Antrag 3, 81 lfd. Nr. 1;Bemerkung
Ergebnis
3 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
BürgermeisteramtDienststelle
Produkt 111100 Stadtratsangelegenh.
Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 950.000 Euro Ansatz 2021 0 Euro
Antrag 0 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung -950.000 Euro
Begründung Es ist nicht Aufgabe der Kommune eine kirchliche Veranstaltung auszurichten.
Vgl. Antrag 2, 81 lfd. 1;Bemerkung
Ergebnis
Ö 6.2Ö 6.2
645
Seite 2
4 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
BürgermeisteramtDienststelle
Produkt 111281 MRB-GST
Kostenstelle Z111281009 erfolgsfaktor FRAU e.V.
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 4.800 Euro Ansatz 2021 5.000 Euro
Antrag 5.000 Euro Ist 2020 5.000 Euro
Änderung +200 Euro
erfolgsfaktor FRAU e.V. ist ein Mosaikstein im Aktionsplan Istanbulkonvention. Der Stadrat hat im
Juni 2021 beschlossen, dass ein Aktionsplan von der Stadt erstellt und drauffolgend zur
Umsetzung vorgelegt wird.
Hier wäre es eine zielführende Strategie die Säulen der Stadtgesellschaft, die präventive,
intervenierende und förderliche Angebote zur Umsetzung der Istanbulkonvention bieten, zu
unterstützen und nicht in Existenznot zu bringen.
Die Stadt Nürnberg unterstützt den Verein im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu
demonstrieren, mit der die Istanbulkonvention und ihre Umsetzung verfolgt wird.
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
5 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000001 Gostner Hoftheater e.V.
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 246.300 Euro Ansatz 2021 257.332 Euro
Antrag 300.000 Euro Ist 2020 255.882 Euro
Änderung +53.700 Euro
Vom Gostner Hoftheater wurde eine Erhöhung für einen neuen Mitarbeiter und den Ausbau der
Museumspädagogischen Arbeit beantragt. Lt. Antrag sind bei der Gegenüberstellung der
Einnahmen zu den Ausgaben ein Plus von 20.000,- € als Eigeneinnahme kalkuliert. Um die wichtige
kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses.
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 21;
Vgl. 81 lfd. Nr. 46;
646
Seite 3
6 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 166.900 Euro Ansatz 2021 173.720 Euro
Antrag 191.100 Euro Ist 2020 172.616 Euro
Änderung +24.200 Euro
Begründung Das Theater Mummpitz beantragt eine Erhöhung für die tarifliche Anpassung der Gehälter und
einen Inflationsausgleich. Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle
Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses.
Vgl. Antrag 7, 81 lfd. Nr. 48;Bemerkung
Ergebnis
7 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 166.900 Euro Ansatz 2021 173.720 Euro
Antrag 191.100 Euro Ist 2020 172.616 Euro
Änderung +24.200 Euro
Begründung Anspruchsvolles Theater für Groß und Klein, Freies Theater, das überregional bekannt ist.
Tarifliche Erhöhungen und und Inflationsausgleich machen eine höhere Bezuschussung nötig, um
den jungen und junggebliebenen Generationen weiter ein grandioses und teils interaktives Theater
bieten zu können.
Vgl. Antrag 6, 81 lfd. Nr. 48;Bemerkung
Ergebnis
8 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V.
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 218.600 Euro Ansatz 2021 227.615 Euro
Antrag 246.761 Euro Ist 2020 227.615 Euro
Änderung +28.161 Euro
Begründung Theater Pfütze beantragt eine Erhöhung für die Personalkosten und einen Inflationsausgleich.
Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen
Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses.
Vgl. Antrag 9, 81 lfd. Nr. 49;Bemerkung
Ergebnis
647
Seite 4
9 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V.
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 218.600 Euro Ansatz 2021 227.615 Euro
Antrag 246.761 Euro Ist 2020 227.615 Euro
Änderung +28.161 Euro
Begründung Anspruchsvolles Theater für Groß und Klein, Freies Theater, das überregional bekannt ist.
Tarifliche Erhöhungen und und Inflationsausgleich machen eine höhere Bezuschussung nötig, um
den jungen und junggebliebenen Generationen weiter ein grandioses und interaktives Theater
bieten zu können.
Vgl. Antrag 8, 81 lfd. Nr. 49;Bemerkung
Ergebnis
10 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 62.400 Euro Ansatz 2021 65.054 Euro
Antrag 76.425 Euro Ist 2020 64.681 Euro
Änderung +14.025 Euro
Begründung Das Theater Salz & Pfeffer beantragt eine Personalkostenerhöhung von 5.000,- Euro und eine
Erhöhung für Aufwendungen für Produktionen, da u.a. neue Formate geplant sind. Siehe
gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu
stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses.
Vgl. Antrag 11, 81 lfd. Nr. 51;Bemerkung
Ergebnis
648
Seite 5
11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 62.400 Euro Ansatz 2021 65.054 Euro
Antrag 76.425 Euro Ist 2020 64.681 Euro
Änderung +14.025 Euro
Begründung Anspruchsvolles Theater für Alle. Groß und Klein, Freies Theater, das überregional bekannt ist.
Ein innovatives Theater, dass die Gemeinwohlökonomie umsetzt.
Tarifliche Erhöhungen und und Inflationsausgleich und Entwicklung neuer Formate machen eine
höhere Bezuschussung nötig, um den jungen, alten und junggebliebenen Generationen weiter ein
grandioses und innovatives Theater bieten zu können.
Vgl. Antrag 10, 81 lfd. Nr. 51;Bemerkung
Ergebnis
12 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000008 Spielstätte KaLi: Betriebskosten
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 52.300 Euro Ansatz 2021 55.048 Euro
Antrag 52.300 Euro Ist 2020 55.048 Euro
Änderung 0 Euro
Das Theater Salz & Pfeffer beantragt eine Erhöhung der Betriebskosten u.a. für Bühnenzubehör
und Organisation. Siehe gemeinsames Schreiben der Theater. Um die wichtige kulturelle Arbeit
gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 53;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
13 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 261000 Kult./Theater 2.BM
Kostenstelle Z261000010 Kulturverein Rote Bühne e.V.
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 23.100 Euro Ansatz 2021 24.207 Euro
Antrag 40.000 Euro Ist 2020 24.138 Euro
Änderung +16.900 Euro
Der Kulturverein Rote Bühne beantragte eine Erhöhung für Personalkosten (Tarifanpassung) und
Honorare. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine
Erhöhung des Zuschusses.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 55;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
649
Seite 6
14 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
KunstKulturQuartierDienststelle
Produkt 261001 Kult./Theater KuKuQ
Kostenstelle Z261001005 Theater Rootsloeffel
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 28.500 Euro Ansatz 2021 30.000 Euro
Antrag 35.000 Euro Ist 2020 30.000 Euro
Änderung +6.500 Euro
Wegen eingeschränkter Spielmöglichkeiten in Corona-Zeiten benötigt das Theater Rootsloeffel
einen höheren Zuschuss. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken,
beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 58;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
15 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
KunstKulturQuartierDienststelle
Produkt 261001 Kult./Theater KuKuQ
Kostenstelle Z261001008 Tanzzentrale der Region
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 19.000 Euro Ansatz 2021 20.000 Euro
Antrag 36.800 Euro Ist 2020 20.000 Euro
Änderung +17.800 Euro
Begründung Der beantragte Mehrbedarf der Tanzzentrale von 25.000 € wurde fälschlicherweise nicht in der
Zuschussliste abgebildet. Dieser ist nötig um coronabedingte Mehraufwände abzufedern und die
Geschäftsführung angemessen zu bezahlen, welche aktuell auf Minijobbasis arbeitet (lediglich
magere Raumverwaltung, keine Akquise neuer Drittmittel möglich). Aufgrund wegfallender
Bundesförderung ist das Geld existenznotwendig, außerdem würden weitere dringend notwendige
Landesmittel i.H.v. 15.000 € wegfallen. Die Tanzzentrale bietet nicht nur Kulturangebote sondern
auch einen kostenfreien Produktionsort für 7 hauptamtliche von der Stadt geförderte
Choreograf*innen. Eine Schließung aus finanz. Gründen hätte im Dominoeffekt schwere
Auswirkungen auf die Tanzszene der Metropolregion. 17.800 € als Kompromiss.
Vgl. Antrag 16, 81 lfd. Nr. 60;Bemerkung
Ergebnis
650
Seite 7
16 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
KunstKulturQuartierDienststelle
Produkt 261001 Kult./Theater KuKuQ
Kostenstelle Z261001008 Tanzzentrale der Region
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 19.000 Euro Ansatz 2021 20.000 Euro
Antrag 30.000 Euro Ist 2020 20.000 Euro
Änderung +11.000 Euro
Begründung Seit 2007 wurde die kommunale institutionelle Förderung der Tanzzentrale nicht erhöht, bei stetig
steigenden Kosten. Die Geschäftsführung arbeitete auf Minijob-Basis. Die Coronapandemie
brachte die schon immer prekäre Situation schlichtweg noch deutlicher zutage, ein Handeln
ist jetzt dringend erforderlich, um die Qualitäten der lokalen Szene zu bewahren.
Die Tanzzentrale braucht dringend eine Erhöhung der Antragssumme, da sie sich momentan in
einer existentiellen Krise befindet, da Fördergelder zum Oktober 2021 ausgelaufen sind.
Vgl. Antrag 15, 81 lfd. Nr. 60;Bemerkung
Ergebnis
17 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 262100 Musikförder. 2. BM
Kostenstelle Z262100004 Jazz-Studio Nürnberg e.V.
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 45.100 Euro Ansatz 2021 47.371 Euro
Antrag 52.500 Euro Ist 2020 47.300 Euro
Änderung +7.400 Euro
Personal- und Sachkosten sowie die Gagen sind gestiegen. Gerade in Zeiten von Corona ist zur
Qualitätssicherung eine Mittelanhebung notwendig.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 68;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
18 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Amt für Kultur und FreizeitDienststelle
Produkt 273000 Kulturläden
Kostenstelle Z273000002 DESI
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 141.200 Euro Ansatz 2021 146.600 Euro
Antrag 150.000 Euro Ist 2020 145.000 Euro
Änderung +8.800 Euro
Begründung Personal- und Sachkosten sind gestiegen. Gerade in Zeiten von Corona ist zur Qualitätssicherung
eine Mittelanhebung notwendig. Ohne den Zuschuss der Stadt kann die Desi die wichtige Arbeit im
Stadtteil und für die gesamte Stadt nicht leisten.
Vgl. Antrag 19, 81 lfd. Nr. 76;Bemerkung
Ergebnis
651
Seite 8
19 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Amt für Kultur und FreizeitDienststelle
Produkt 273000 Kulturläden
Kostenstelle Z273000002 DESI
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 141.200 Euro Ansatz 2021 146.600 Euro
Antrag 150.000 Euro Ist 2020 145.000 Euro
Änderung +8.800 Euro
Begründung Der Spielbetrieb hat unter Corona immer noch keine Normalität erreicht. Es fehlen Einnahmen.
Die Desi versucht so sparsam wie möglich zu arbeiten. Durch Corona besteht jedoch leider immer
noch die Situation, dass jeder Euro zählt.
Vgl. Antrag 18, 81 lfd. Nr. 76;Bemerkung
Ergebnis
20 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Amt für Kultur und FreizeitDienststelle
Produkt 273010 Sonderaufgaben - KUF
Kostenstelle Z273010007 Quellkollektiv e.V Bauunterhalt Heizhaus
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 30.400 Euro Ansatz 2021 15.000 Euro
Antrag 45.000 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung +14.600 Euro
Das Quellkollektiv erhält eine jährliche Förderung von 15.000 Euro von der Stadt. Nun sind einmalig
30.000 Euro für die Dachrenovierung aufzubringen. Das Quellkollektiv hat einen Vertrag mit der
Gerch-Group in dem festgelegt ist, dass jegliche Bauunterhaltsmaßnahmen vom Mieter zu tragen
sind; dafür ist die Miete günstig. Um die wichtige kulturelle Arbeit fortsetzen zu können, ist einmalig
der Zuschuss um 30.000 Euro anzuheben.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 84;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
21 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 281001 Sons. Kult./Heimpfl.
Kostenstelle Z281001027 Radio Z
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 9.900 Euro Ansatz 2021 10.257 Euro
Antrag 12.000 Euro Ist 2020 10.187 Euro
Änderung +2.100 Euro
Begründung Personal- und Sachkosten sind gestiegen. Gerade in Zeiten von Corona ist zur Qualitätssicherung
eine Mittelanhebung notwendig.
Vgl. Antrag 22 , 23, 81 lfd. Nr. 105;Bemerkung
Ergebnis
652
Seite 9
22 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 281001 Sons. Kult./Heimpfl.
Kostenstelle Z281001027 Radio Z
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 9.900 Euro Ansatz 2021 10.257 Euro
Antrag 12.000 Euro Ist 2020 10.187 Euro
Änderung +2.100 Euro
Begründung Für den kommerzfreien Radiosender sollte der Antrag von 12.000 Euro bewilligt werden.
Vgl. Antrag 21 , 23, 81 lfd. Nr. 105;Bemerkung
Ergebnis
23 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
2. BürgermeisterinDienststelle
Produkt 281001 Sons. Kult./Heimpfl.
Kostenstelle Z281001027 Radio Z
Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5
Entwurf 2022 9.900 Euro Ansatz 2021 10.257 Euro
Antrag 12.000 Euro Ist 2020 10.187 Euro
Änderung +2.100 Euro
Begründung Radio Z leistet einzigartige und weitreichende Arbeit.
Menschen gestalten aktiv ihre Medien und Radio.
Der Sender bildet eine wunderbare Vielfalt und gesellschaftspolitische Themen und Kultur ab.
Die geringe Erhöhung an Personalkosten sollte nach den letzten schmalen Jahren gewährt werden
und keine Kürzung wie sie momentan vorgesehen ist.
Vgl. Antrag 21 , 22, 81 lfd. Nr. 105;Bemerkung
Ergebnis
24 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315400 Obdachlosenhilfe
Kostenstelle Z315400006 Wohnungslosenbetreuung CV
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 31.500 Euro Ansatz 2021 32.900 Euro
Antrag 38.500 Euro Ist 2020 32.700 Euro
Änderung +7.000 Euro
Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie vom
Caritas Verband beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in der
Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 115;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
653
Seite 10
25 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315400 Obdachlosenhilfe
Kostenstelle Z315400007 Wohnungslosenbetreuung STM
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 36.500 Euro Ansatz 2021 37.900 Euro
Antrag 42.086 Euro Ist 2020 37.600 Euro
Änderung +5.586 Euro
Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie von
der Stadtmission beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in
der Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 116;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
26 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315400 Obdachlosenhilfe
Kostenstelle Z315400008 Wohnungslosenbetreuung STM/BHM
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 8.500 Euro Ansatz 2021 8.800 Euro
Antrag 10.547 Euro Ist 2020 8.700 Euro
Änderung +2.047 Euro
Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie von
der Stadtmission Nürnberg e.V. / Bahnhofsmission beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die
dringend notwendige Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um
Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 117;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
27 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315600 Förd. and. Einricht.
Kostenstelle Z315600006 Internationales Frauencafe
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 38.000 Euro Ansatz 2021 40.000 Euro
Antrag 40.000 Euro Ist 2020 40.000 Euro
Änderung +2.000 Euro
Um die Co-Finanzierung nicht zu gefährden sind 40.000 Euro zwingend erforderlich.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 118;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
654
Seite 11
28 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315600 Förd. and. Einricht.
Kostenstelle Z315600008 Migrationsberatung PW
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 5.600 Euro Ansatz 2021 5.900 Euro
Antrag 6.500 Euro Ist 2020 5.900 Euro
Änderung +900 Euro
Eine angemessene Unterstützung der Migrationsberatung ist notwendig. Deshalb befürworten wir
den beantragten Zuschuss als freiwillige Leistung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 120;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
29 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315600 Förd. and. Einricht.
Kostenstelle Z315600009 Migrationsberatung - StM / BHM
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 6.100 Euro Ansatz 2021 6.350 Euro
Antrag 7.637 Euro Ist 2020 6.300 Euro
Änderung +1.537 Euro
Eine angemessene Unterstützung der Migrationsberatung ist notwendig. Deshalb befürworten wir
den beantragten Zuschuss als freiwillige Leistung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 121;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
30 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315600 Förd. and. Einricht.
Kostenstelle Z315600012 Frauenhaus - Hilfe f.Frauen in Not e.V.
Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1
Entwurf 2022 415.500 Euro Ansatz 2021 410.000 Euro
Antrag 465.500 Euro Ist 2020 350.000 Euro
Änderung +50.000 Euro
Die Weiterführung des Projektes second stage auch im Jahr 2022 wird befürwortet, da hier in
Zusammenarbeit mit der WBG eine Einmündung der Klientinnen in den Wohnungsmarkt erfolgen
kann und dadurch die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus verkürzt werden kann. Wie von Ref V
vorgeschlagen, beantragen wir den Zuschuss auf 465.500 Euro anzuheben.
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
655
Seite 12
31 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315600 Förd. and. Einricht.
Kostenstelle Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 67.000 Euro Ansatz 2021 69.500 Euro
Antrag 74.000 Euro Ist 2020 69.500 Euro
Änderung +7.000 Euro
Begründung Der Menschenhandel ist eines der komplexesten Verbrechen des 21. Jahrhunderts, das sich in
Formen wie sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Zwangsbettelei, Zwangsheirat und Zwang
zu strafbaren Handlungen sowie Organhandel manifestieren kann. Um den gewachsenen
Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Mittelanhebung für die Fachberatung für Opfer von
Menschenhandel angezeigt.
Vgl. Antrag 32, 81 lfd. Nr. 124;Bemerkung
Ergebnis
32 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 315600 Förd. and. Einricht.
Kostenstelle Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 67.000 Euro Ansatz 2021 69.500 Euro
Antrag 74.000 Euro Ist 2020 69.500 Euro
Änderung +7.000 Euro
Begründung Menschenhandel ist eines der komplexesten Verbrechen des 21. Jahrhunderts, das in Formen
sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Zwangsbettelei, Zwangsheirat und Zwang zu strafbaren
Handlungen sowie Organhandel erscheinen kann.
Gerade auch Frauen betrifft diese moderne Form der Sklaverei.
Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stadtratsbeschluss von Juni 2021 verpflichtet, dass ein
Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt wird.
Die Istanbul-Konvention stellt einige Anforderungen, unter anderem diese, die vorhandenen
Strukturen vor Ort zu stärken und evtl. anzupassen bzw. auszubauen.
Vgl. Antrag 31, 81 lfd. Nr. 124;Bemerkung
Ergebnis
656
Seite 13
33 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle
Produkt 315900 Leistungen f. Ältere
Kostenstelle Z315900001 Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 779.800 Euro Ansatz 2021 790.679 Euro
Antrag 835.850 Euro Ist 2020 688.891 Euro
Änderung +56.050 Euro
Derzeit gibt es in Nürnberg sechzehn Seniorennetzwerke; der stufenweise, flächendeckende
Ausbau der Seniorennetzwerke Nürnberg ist eines der wichtigsten Ziele für die künftige Arbeit des
Seniorenamts. Wie vom Sozialreferat vorgeschlagen, beantragen wir eine Mittelanhebung für die
Seniorennetzwerke auf 835.850 Euro.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 126;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
34 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle
Produkt 315900 Leistungen f. Ältere
Kostenstelle Z315900002 Angehörigenberatung
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 157.500 Euro Ansatz 2021 163.400 Euro
Antrag 202.500 Euro Ist 2020 162.000 Euro
Änderung +45.000 Euro
Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher
Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht werden kann. Durch
Qualifizierungsaufwand des Personals und durch die WAZ von 40,1 Std. ist eine tarifgerechte
Bezahlung im direkten Vergleich zu anderen Versorgungsanbietern aktuell nicht gegeben. Dies gilt
es anzugleichen.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 127;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
657
Seite 14
35 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle
Produkt 331100 Wohlfahrtspfl. Ref.V
Kostenstelle Z331100002 Zentrum Aktiver Bürger - zentral
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 118.100 Euro Ansatz 2021 122.700 Euro
Antrag 148.450 Euro Ist 2020 118.300 Euro
Änderung +30.350 Euro
Die ZAB-Zentrale fungiert als Schaltstelle für Leitung und zentrale Koordination der gesamten ZAB-
Aktivitäten. Hier angesiedelt sich zudem mehrere Projekte. Aufgabe ist u.a. auch die Vernetzung
und Kooperation mit der Stabstelle "Bürgerschaftliches Engagement" sowie mit lokal tätigen
Engagement fördernden Institutionen. Nachdem die beantragte Aufstockung für das Jahr 2021
nicht genehmigt/befürwortet wurde, der Bedarf jedoch weiterhin besteht, wird diese für 2022 erneut
beantragt. Wir bitten um Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 133;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
36 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101003 Sozialdienst kath.Frauen - Frauenzimmer
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 5.900 Euro Ansatz 2021 6.150 Euro
Antrag 10.000 Euro Ist 2020 6.100 Euro
Änderung +4.100 Euro
Die Problematik der Wohnungslosigkeit nimmt in Nürnberg zu. Deshalb sollten die Mittel wie vom
Träger beantragt vom Stadtrat bewilligt werden, um die dringend notwendige Arbeit in der
Wohnungslosenhilfe zu unterstützen. Wir bitten um Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 135;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
658
Seite 15
37 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101005 Strafentlassenenhilfe - AWO,CV,STM
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 27.400 Euro Ansatz 2021 28.800 Euro
Antrag 36.000 Euro Ist 2020 28.599 Euro
Änderung +8.600 Euro
In der Resozialisierung werde straffällig gewordene Menschen dabei unterstützt, ein Leben ohne
Straftaten zu führen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Übergang von der Haft in die
Freiheit. Resozialisierung bedeutet aber auch, das Leben in der Familie und mit anderen
Mitmenschen zu meistern. Auch darauf werde die Inhaftierten und deren Angehörige vorbereitet.
Die Mittelanhebung ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 136;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
38 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101006 Berat.f.Angehö.v.Inhaftierten Treffpunkt
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 40.000 Euro Ansatz 2021 41.500 Euro
Antrag 43.000 Euro Ist 2020 41.100 Euro
Änderung +3.000 Euro
Treffpunkt e.V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugend- und Straffälligenhilfe in
Nürnberg. Zur Anpassung der steigenden Personalkosten ist eine Zuschusserhöhung notwendig.
Wir bitten um Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 137;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
39 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101007 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 27.600 Euro Ansatz 2021 29.000 Euro
Antrag 43.903 Euro Ist 2020 29.000 Euro
Änderung +16.303 Euro
Aufgrund der Corona-Krise wird die Beratungsleistung des Ökumenischen Arbeitslosenzentrums
wegen der erhöhten Arbeitslosenzahlen verstärkt nachgefragt. Deshalb ist eine Erhöhung der Mittel
notwendig. Wir bitten um Zustimmung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 138;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
659
Seite 16
40 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 12.200 Euro Ansatz 2021 12.800 Euro
Antrag 30.000 Euro Ist 2020 12.700 Euro
Änderung +17.800 Euro
Begründung Bedingt durch die Pandemie hat sich die Beratungsnachfrage seit 12/2020 deutlich erhöht; zudem
sollen die präventiven Angebote ausgebaut, sowie die technischen Ausstattungen für
Onlineberatung optimiert werden; seit 01/21 berät eine Gewaltberaterin in Ausbildung Mädchen/
Frauen, die Gewalt ausüben und an ihrer Aggressivität arbeiten wollen.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0083,Vgl. Antrag 41, 81 lfd. Nr. 140;Bemerkung
Ergebnis
41 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 12.200 Euro Ansatz 2021 12.800 Euro
Antrag 30.000 Euro Ist 2020 12.700 Euro
Änderung +17.800 Euro
Begründung Die Beratungsnachfrage hat sich bedingt durch die Pandemie deutlich erhöht.
Die präventiven Angebote sollen ausgebaut werden.
Zudem soll eine Beratung für Täterinnen implementiert werden.
Sowie die technischen Voraussetzungen für Online.Beratung geschaffen werden.
Die Stadt Nürnberg unterstützt den Verein im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu
demonstrieren, mit der die Istanbul-Konvention und ihre anstehende Umsetzung verfolgt wird.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0083,Vgl. Antrag 40, 81 lfd. Nr. 140;Bemerkung
Ergebnis
660
Seite 17
42 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101010 Caritasverband Drogenarbeit
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 10.600 Euro Ansatz 2021 11.100 Euro
Antrag 14.000 Euro Ist 2020 11.000 Euro
Änderung +3.400 Euro
Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von der Caritas sind gestiegen. Deshalb ist der
Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 141;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
43 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 213.100 Euro Ansatz 2021 217.300 Euro
Antrag 301.670 Euro Ist 2020 215.000 Euro
Änderung +88.570 Euro
Begründung Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von Lilith sind gestiegen. Mieterhöhung ggü.
2020 wegen Erweiterung der Mietobjekte und Erhöhung aus Staffelmietvertrag sowie
Tarifsteigerung und Aufstockung 1 Vollzeitstelle für arbeitsübergreifende Bereiche sind beantragt.
Alle illegalen Substanzen werden zunehmend von Frauen aller gesellschaftlicher Schichten
konsumiert. Leistungssteigernde Substanzen werden aufgrund hoher Mehrfachbelastung durch
Homeschooling in Verbindung mit Beruf konsumiert. Es gibt Wartelisten in allen Arbeitsbereichen.
Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0084,Vgl. Antrag 44, 81 lfd. Nr. 142;Bemerkung
Ergebnis
661
Seite 18
44 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 213.100 Euro Ansatz 2021 217.300 Euro
Antrag 301.670 Euro Ist 2020 215.000 Euro
Änderung +88.570 Euro
Begründung Erhöhte Mietkosten und für den Abbau der langen Wartezeiten bis zu einem Beratungstermin ist
eine Aufstockung nötig. Die Nachfrage hat sich seit 2020 in allen Arbeitsbereichen extrem erhöht.
Mit Wartelisten zu arbeiten widerspricht dem Ansatz der Niedrigschwelligkeit. Über 80 Frauen
konnten 2020
nicht zeitnah beraten bzw. unterstützt werden. Was teils tödlich enden kann. Schwangere
Drogenkonsumentinnen
abweisen zu müssen, ist menschlich und medizinisch nicht vertretbar.
Auch im Sinne der Istanbul-Konvention und weiterer Artikel der Menschenrechte ist so eine
Sitution in Nürnberg nicht hinnehmbar. Antrag auf vollumfänglichen Zuschuss.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0084,Vgl. Antrag 43, 81 lfd. Nr. 142;Bemerkung
Ergebnis
45 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101012 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschäft.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 34.700 Euro Ansatz 2021 36.000 Euro
Antrag 37.800 Euro Ist 2020 35.700 Euro
Änderung +3.100 Euro
Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von Mudra sind gestiegen. Deshalb ist der
Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 143;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
662
Seite 19
46 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101013 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratungs.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 379.500 Euro Ansatz 2021 385.500 Euro
Antrag 404.000 Euro Ist 2020 382.200 Euro
Änderung +24.500 Euro
Die Personal- und Sachkosten (z.B. für Spritzenautomatkonzept) bei der Drogenhilfe von Mudra
sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende
Mittelanpassung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 144;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
47 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101014 Hängematte e.V. Drogenarbeit
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 143.500 Euro Ansatz 2021 149.600 Euro
Antrag 152.017 Euro Ist 2020 148.400 Euro
Änderung +8.517 Euro
Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Hängematte sind gestiegen. Deshalb ist der
Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 145;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
48 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101016 Stadtmission Drogenarbeit
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 47.900 Euro Ansatz 2021 49.700 Euro
Antrag 54.562 Euro Ist 2020 49.300 Euro
Änderung +6.662 Euro
Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Stadtmission sind gestiegen. Deshalb ist der
Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 147;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
663
Seite 20
49 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101017 Stadtmission Projekt HaLT-Drogenarbeit
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 12.800 Euro Ansatz 2021 13.500 Euro
Antrag 17.255 Euro Ist 2020 13.500 Euro
Änderung +4.455 Euro
Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Stadtmission - Projekt Halt sind gestiegen.
Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 148;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
50 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
SozialamtDienststelle
Produkt 331101 Wohlfahrtspfl. SHA
Kostenstelle Z331101020 Verhütungsmittel pro familia
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 23.800 Euro Ansatz 2021 25.000 Euro
Antrag 35.000 Euro Ist 2020 25.000 Euro
Änderung +11.200 Euro
Die städtischen Stiftungen gewähren lediglich 5.000 im Vergleich zu vorherigen 15.000 € Zuschuss
für Verhütungsmittel. Deshalb wird vom Gesundheitsreferat eine Mittelanhebung befürwortet, die
wir hiermit beantragen.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 151;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
51 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 363900 Sonst.Leistungen ASD
Kostenstelle Z363900004 Wildwasser/Arb.gem..gg.sex.Missbr.a.Mäd.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 189.500 Euro Ansatz 2021 197.160 Euro
Antrag 199.500 Euro Ist 2020 195.500 Euro
Änderung +10.000 Euro
Wildwasser e.V. ist eine bedeutende Säule im Netzwerk der freienTräger, die präventive,
intervenierende und beratende Arbeit von Betroffenen und Fachkräften leisten. 2021 war der Bedarf
an Beratungen gerade von Fachkräften sehr hoch, die Fälle wurden zudem aufwendiger und
schwieriger "nach" Corona. Kindeswohlgefährdung benötigt rein rechtlich mehr Zeit und Aufwand.
Zudem erfordert die digitale Aufrüstung für Online-Beratung und Trarifanpassungen eine finanzielle
Erhöhung.
Die Stadt Nürnberg unterstützt den Verein im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu
demonstrieren, mit der die Istanbul-Konvention und ihre anstehende Umsetzung verfolgt wird.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 165;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
664
Seite 21
52 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 363900 Sonst.Leistungen ASD
Kostenstelle Z363900005 Frauennotruf e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 142.500 Euro Ansatz 2021 150.000 Euro
Antrag 217.500 Euro Ist 2020 150.000 Euro
Änderung +75.000 Euro
Die Stadt Nürnberg unterstützt den Frauennotruf im vollen Umfang, um die Ernsthaftigkeit zu
demonstrieren, mit der die Istanbul-Konvention und ihre anstehende Umsetzung verfolgt wird.
Der Frauennotruf Nürnberg e.V. bietet Hilfe und Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt.
Seit Jahren beantragt der Verein eine gleichbleibende Summe, da er viele andere sinnvolle und
hilfreiche Projekte für die Stadtgesellschft über anderweitige Töpfe abdeckt.
Eine Kürzung würde die Arbeit des Frauennotruf unnötig einschränken.
Gerade in Bezug auf die Istanbul-Konvention sollen vorhandene Strukturen vor Ort gestärken und
ausgebaut werden.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 166;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
53 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 363900 Sonst.Leistungen ASD
Kostenstelle Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf.
Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1
Entwurf 2022 287.400 Euro Ansatz 2021 283.300 Euro
Antrag 301.500 Euro Ist 2020 267.000 Euro
Änderung +14.100 Euro
JHA-Beschluss vom 21.10.2021Begründung
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0087;Bemerkung
Ergebnis
665
Seite 22
54 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 364000 Verwaltung Jugendamt
Kostenstelle V364000001 allg. Verwaltung (Personal/Finanzen)
Sachkonto 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen
Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 450 Euro
Antrag 17.250 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung +17.250 Euro
JHA-Beschluss vom 21.10.2021;
Der JHA hat am 30.09.2021 die Fortschreibung der Qualitativen Weiterentwicklung für das Jahr
2022 beschlossen. Für 2022 wurden verschiedene inhaltliche Umschichtungen vorgenommen, die
bei Fortschreibung des Planansatzes 2021 im K1(+17.250 €) sowie im K3 insgesamt zu keiner
Erhöhung des Ansatzes führen(saldoneutrale Umschichtung vom K3 zum K1 - s. TOP 6 JHA vom
30.09.2021 neben ausschließlich Personalkosten-Dynamisierung im Bereich K3). Diese
Umschichtung sind im Haushaltsplanentwurf noch nicht abgebildet. Der Beschlussvorschlag
enthält daher alle Änderungen im K1(+27.250 €) und K3 Budget(./.27.250 €).
Begründung
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0089;Bemerkung
Ergebnis
55 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 365400 Tagespflege
Kostenstelle L365400001 Tagespflege
Sachkonto 62420500 Vergütungen für Tagespflegepersonen
Entwurf 2022 6.628.957 Euro Ansatz 2021 6.500.000 Euro
Antrag 6.814.957 Euro Ist 2020 6.087.677 Euro
Änderung +186.000 Euro
JHA-Beschluss vom 21.10.2021;
Im JHA am 30.09.2021 wurde die Erhöhung der Tagespflege-Entgelte zum 01.09.2022 beschlossen.
Während eine durch das Jugendamt geplante und für die Beschlussfassung im Dezember-JHA
vorgesehene Erhöhung der Elternbeiträge bereits als zusätzliche Einnahme im Haushalt
veranschlagt ist, muss die Erhöhung des Tagespflege-Entgelts für die Tagespflegepersonen noch
in den Haushalt für 2022 aufgenommen werden.
Begründung
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0102;Bemerkung
Ergebnis
666
Seite 23
56 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200002 KJR/Burg Hoheneck (Zuschuss KJR-Budget)
Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1
Entwurf 2022 222.800 Euro Ansatz 2021 220.200 Euro
Antrag 238.000 Euro Ist 2020 218.700 Euro
Änderung +15.200 Euro
Die Sanierung der Burg wird seit 10 Jahren angezeigt und ist dringend erforderlich.Begründung
Bemerkung
Ergebnis
57 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 57.200 Euro Ansatz 2021 59.186 Euro
Antrag 94.400 Euro Ist 2020 58.600 Euro
Änderung +37.200 Euro
Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0107, Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 183;Bemerkung
Ergebnis
58 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ)
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 127.900 Euro Ansatz 2021 133.500 Euro
Antrag 153.500 Euro Ist 2020 132.900 Euro
Änderung +25.600 Euro
Begründung Bei der Unterstützung und Förderung der lokalen Jugendmusikszene arbeitet die Musikzentrale als
übergreifender Verein. Wie vom Referat vorgeschlagen, beantragen wir eine einmalige
Mittelanhebung, um die coronabedingten Mindereinnahmen auszugleichen.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0108,Vgl. Antrag 59, 81 lfd. Nr. 187;Bemerkung
Ergebnis
667
Seite 24
59 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ)
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 127.900 Euro Ansatz 2021 133.500 Euro
Antrag 153.500 Euro Ist 2020 132.900 Euro
Änderung +25.600 Euro
Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0108,Vgl. Antrag 58, 81 lfd. Nr. 187;Bemerkung
Ergebnis
60 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro
Antrag 236.250 Euro Ist 2020 187.600 Euro
Änderung +56.550 Euro
Begründung Das IFMZ baute in den vergangenen Jahren die Kurse aus. Aufgrund der erweiterten Angebote und
aufgrund der geänderten Vorgaben der Behörden ist ein deutlicher Mehraufwand im
Verwaltungsbereich entstanden. Durch einen Vermieterwechsel ist die Miete gestiegen. Deshalb ist
eine Zuschusserhöhung notwendig.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 63 , 61 , 62, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung
Ergebnis
61 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro
Antrag 236.200 Euro Ist 2020 187.600 Euro
Änderung +56.500 Euro
Begründung Der niedrigschwellige Verein ist von Mieterhöhung und Sachkostensteigerung betroffen. Eine
Tariferhöhung ist analog zu anderen Einrichtungen zu bewilligen.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 60 , 63 , 62, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung
Ergebnis
668
Seite 25
62 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro
Antrag 236.350 Euro Ist 2020 187.600 Euro
Änderung +56.650 Euro
Begründung Der Verin hat eine saftige Mieterhöhung erhalten, die er selbst nicht schultern kann.
Die Angebotspallete wird erweitert und verändert.
Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stadtratsbeschluss von Juni 2021 verpflichtet, dass ein
Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt wird.
Die Istanbul-Konvention stellt einige Anforderungen, z.B. die vorhandenen Strukturen vor Ort zu
stärken und evtl. anzupassen bzw. auszubauen.
Hier ist ein Ausbau und eine Stärkung der Struktur angezeigt. Darum bitten wir um ein
vollumfängliche Bezuschussung.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 60 , 63 , 61, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung
Ergebnis
63 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 179.700 Euro Ansatz 2021 189.200 Euro
Antrag 190.800 Euro Ist 2020 187.600 Euro
Änderung +11.100 Euro
Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0109,Vgl. Antrag 60 , 61 , 62, 81 lfd. Nr. 189;Bemerkung
Ergebnis
669
Seite 26
64 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 137.800 Euro Ansatz 2021 143.150 Euro
Antrag 152.548 Euro Ist 2020 142.000 Euro
Änderung +14.748 Euro
Begründung Bei der Förderung der stadtteilbezogenen Integration, Bildung, Inklusion und Prävention für
Mädchen ab der 1. Klasse im Stadtteil St. Leonhard sind die Sach- und Personalkosten gestiegen.
Eine Mittelanhebung ist notwendig.
Vgl. Antrag 65 , 66, 81 lfd. Nr. 190;Bemerkung
Ergebnis
65 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 137.800 Euro Ansatz 2021 143.150 Euro
Antrag 152.800 Euro Ist 2020 142.000 Euro
Änderung +15.000 Euro
Begründung Der Verein leistet wertvolle Arbeit, vor allem zur Bewältigung der durch die Pandemie entstandenen
Bildungslücken.
Vgl. Antrag 64 , 66, 81 lfd. Nr. 190;Bemerkung
Ergebnis
66 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 366200 Jugende. freie Träg.
Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 137.800 Euro Ansatz 2021 143.150 Euro
Antrag 152.548 Euro Ist 2020 142.000 Euro
Änderung +14.748 Euro
Begründung Der Mädchentreff e.V. bietet eine bedeutende Unterstützung in einem Ziel 2-Gebiet. Die Verstärkung
der Problemlagen wie auch die Zunahme signifikanter Bildungslücken durch die
Ausnahmesituation Corona, erfordern eine weitergehende Ausweitung des Zuschusses.
Der Mädchentreff ist ein unverzichtbarer Verein im Netzwerk der Träger, die Interventions- und
Präventionsangebote bieten. Im Hinblick auf das Ziel der Stadt Nürnberg, die Istanbul-Konvention
erfolgreich zu implementieren, sollte dem Antrag vollumfänglich entsprochen werden.
Vgl. Antrag 64 , 65, 81 lfd. Nr. 190;Bemerkung
Ergebnis
670
Seite 27
67 Jugendhilfeausschuss
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 367500 Erziehungsberatung und Familienbildung
Kostenstelle Z367500021 ISKA-ZAB: Kultur- und Sprachvermittler
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 0 Euro
Antrag 58.000 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung +58.000 Euro
Begründung JHA-Beschluss vom 21.10.2021
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0111;Bemerkung
Ergebnis
68 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
JugendamtDienststelle
Produkt 367601 Einricht. Inobhutna.
Kostenstelle Z367601001 Schlupfwinkel e.V. (BKZ)
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 281.900 Euro Ansatz 2021 292.300 Euro
Antrag 300.594 Euro Ist 2020 264.700 Euro
Änderung +18.694 Euro
Schlupfwinkel e.V. arbeitet kontinuierlich an der Vermeidung und am Entgegenwirken von
Obdachlosigkeit bei Jugendlichen; an der Hilfestellung und Beratung bei Problemen von Jungen
und jungen Männern, insbesondere im Zusammenhang mit aktiver und passiver
Gewalterfahrungen. Die Sach- und Personalkosten sind gestiegen sowie die Kosten für die jetzt
notwendigen zusätzlichen Hygienemaßnahmen.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 206;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
69 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040006 AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 179.400 Euro Ansatz 2021 186.200 Euro
Antrag 206.200 Euro Ist 2020 186.200 Euro
Änderung +26.800 Euro
Bei der Aids-Hilfe ist eine Personalaufstockung notwendig, um die hohen Fallzahlen abzuarbeiten.
Letzte Zuschusserhöhung 2012. Kassenbestand um mehr als die Hälfte geschrumpft.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 211;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
671
Seite 28
70 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 92.600 Euro Ansatz 2021 96.300 Euro
Antrag 110.085 Euro Ist 2020 95.500 Euro
Änderung +17.485 Euro
Begründung Eine deutliche Ausweitung der Stundenkapazitäten beim FMGZ ist notwendig zur umfassenden
Unterstützung der jungen Mädchen. Ebenso müssen Tarifanpassung vollzogen werden.
Vgl. Antrag 71 , 72, 81 lfd. Nr. 212;Bemerkung
Ergebnis
71 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 92.600 Euro Ansatz 2021 96.300 Euro
Antrag 110.085 Euro Ist 2020 95.500 Euro
Änderung +17.485 Euro
Begründung Ab Juli 2021 wurde eine dringend benötigte 450-Euro Stelle geschaffen, um das Angebot von
Sexulapädagogik und Mädchenarbeit aufrecht erhalten zu können. Dazu bedarf es den genannten
Zuschuss.
Vgl. Antrag 70 , 72, 81 lfd. Nr. 212;Bemerkung
Ergebnis
672
Seite 29
72 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 92.600 Euro Ansatz 2021 96.300 Euro
Antrag 110.085 Euro Ist 2020 95.500 Euro
Änderung +17.485 Euro
Begründung Das Frauengesundheitszentrum e.V. für Mädchen und Frauen ist ein bedeutender Mosaikstein im
Aktionsplan Istanbul-Konvention der Stadt Nürnberg. Der Stadrat hat im Juni 2021 beschlossen,
dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt und darauffolgend zur
Umsetzung dem Rat vorgelegt wird.
Der etablierte Verein bietet nachhaltige Interventions- und Präventionsangebote an. Um die
Existenz zu sichern und in Hinblick auf das Ziel der Stadt Nürnberg, die Istanbul-Konvention
erfolgreich zu implementieren, muss das FMGZ vollumfänglich in seinem Antrag unterstützt
werden.
Desweiteren sind zu bewältigen: Tarifanpassung, Wegfall von Bezuschussung, Verschärfung von
bestehenden Gesundheitsprobleme durch Corona.
Vgl. Antrag 70 , 71, 81 lfd. Nr. 212;Bemerkung
Ergebnis
73 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040009 KASSANDRA e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 82.300 Euro Ansatz 2021 86.600 Euro
Antrag 92.820 Euro Ist 2020 86.000 Euro
Änderung +10.520 Euro
Die Corona-Maßnahmen die Prostituierte betreffen, erfordern vermehrt eine anonyme und
vertrauliche Beratung.
Die Zahl der Hilferufe verzweifelter Klient*innen und die Nachfrage nach Beratung und
Unterstützung sind unverändert hoch.
Unter diesen Bedingungen und der potentiellen Gewalt, der die betroffenen Menschen ausgesetzt
sind, sollte die Stadt Nürnberg auch im Sinne der Istanbul-Konvention diese Arbeit für die
Stadtgesellschaft unterstützen.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 214;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
673
Seite 30
74 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 63.100 Euro Ansatz 2021 65.700 Euro
Antrag 97.850 Euro Ist 2020 65.200 Euro
Änderung +34.750 Euro
Begründung Der Verein leistet wertvolle Arbeit auf Grundlage der Istanbul Konvention. Der Entwurf deckt in
keinster Weise die steigenden Sach- und Personalkosten. Er liegt unterhalb der Bewilligung aus
dem Jahre 2015.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0118,Vgl. Antrag 75, 81 lfd. Nr. 216;Bemerkung
Ergebnis
75 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 63.100 Euro Ansatz 2021 65.700 Euro
Antrag 97.850 Euro Ist 2020 65.200 Euro
Änderung +34.750 Euro
Begründung Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stadtratsbeschluss von Juni 2021 verpflichtet, dass ein
Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt wird.
Die Istanbul-Konvention stellt einige Anforderungen, z.B. die vorhandenen Strukturen vor Ort zu
stärken, evtl. anzupassen bzw. auszubauen.
Der etablierte Verein Aura bietet nachhaltige Interventions- und Präventionsangebote, um deren
Existenz zu sichern und in Hinblick auf das Ziel der Stadt Nürnberg, die Istanbul-Konvention
erfolgreich zu implementieren, muss Aura vollumfänglich in ihrem Antrag unterstützt werden.
Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0118,Vgl. Antrag 74, 81 lfd. Nr. 216;Bemerkung
Ergebnis
76 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040012 Fliederlich e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 58.200 Euro Ansatz 2021 61.300 Euro
Antrag 76.200 Euro Ist 2020 61.300 Euro
Änderung +18.000 Euro
Begründung Für das Schulprojekt von Fliederlich e.V. sowie die Geflüchteten- und Seniorenarbeit besteht ein
erhöhter Personalbedarf. Deshalb ist eine Mittelanpassung notwendig.
Vgl. Antrag 77, 81 lfd. Nr. 217;Bemerkung
Ergebnis
674
Seite 31
77 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040012 Fliederlich e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 58.200 Euro Ansatz 2021 61.300 Euro
Antrag 76.200 Euro Ist 2020 61.300 Euro
Änderung +18.000 Euro
Begründung Der Verein hat einen erhöhten Personalbedarf an Aufgaben, die ehrenamtlich nicht zu leisten sind
(Schulprojekt, Geflüchteten- und Seniorenarbeit)
Vgl. Antrag 76, 81 lfd. Nr. 217;Bemerkung
Ergebnis
78 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040014 Dick und Dünn e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 47.000 Euro Ansatz 2021 49.500 Euro
Antrag 55.800 Euro Ist 2020 57.500 Euro
Änderung +8.800 Euro
Begründung Der Beratungsbedarf hat sich durch die wachsenden Essstörungen in der Zeit der Pandemie
erhöht.
Vgl. Antrag 79, 81 lfd. Nr. 219;Bemerkung
Ergebnis
79 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040014 Dick und Dünn e.V.
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 47.000 Euro Ansatz 2021 49.500 Euro
Antrag 118.190 Euro Ist 2020 57.500 Euro
Änderung +71.190 Euro
Begründung Die Personalkosten der Jugendberatung durch eine Fachkraft mit
Vollzeitstelle sind nicht mehr gedeckt, da die Projekt-Finanzierung in 02/21 endete.
Der Bedarf der Jugendlichen besteht weiter.
Der Antrag sollte umfänglich bezuschusst werden, da die Beratung, die Begleitung der Gruppen für
betroffene Jugendliche und Angehörige sowie die Arbeit mit Multiplikator*innen enorm wichtig
sind.
Als effektive Arbeit zählt auch hier Prävention und Öffentlichkeitsarbeit.
Im Sinne der Istanbul-Konvention wird auch hier präventive Arbeit geleistet für alle betroffenen
junge Menschen.
Vgl. Antrag 78, 81 lfd. Nr. 219;Bemerkung
Ergebnis
675
Seite 32
80 Stadtratsgruppe Die Linke
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
GesundheitsamtDienststelle
Produkt 414040 Präv. /Gesundh.förd.
Kostenstelle Z414040018 Arbeitsgemeinschaft AIDS
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 6.300 Euro Ansatz 2021 6.600 Euro
Antrag 11.500 Euro Ist 2020 6.600 Euro
Änderung +5.200 Euro
Für die Ausgabe von Einmalspritzen und Kondome zur Prävention von HIV und
Hepatitiserkrankungen. Ein erhöhter Bedarf an Präventionsmitteln ist vorhanden.
Vgl. Antrag 81 lfd. Nr. 222;
Begründung
Bemerkung
Ergebnis
81 Stadtratsfraktion der CSU, Stadtratsfraktion der SPD, Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Allgemeine FinanzwirtschaftDienststelle
Produkt 612100 Weitere Zentrale Ansätze
Kostenstelle L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 300.000 Euro
Antrag 1.378.387 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung +1.378.387 Euro
Die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind sich einig, dass gerade in diesen
schwierigen Zeiten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen eine stabile und verlässliche
Unterstützung auf dem Weg durch die Krise durch die Stadt Nürnberg notwendig ist.
Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemeinsam zur
Behandlung in den Etatberatungen des Stadtrates ab 18.11.2021 folgenden
Antrag:
Die pauschalen Kürzungen i.H.v. 5% der Zuschussansätze für das Haushaltsjahr 2022 bei den
freiwilligen
Leistungen für die freien Träger und ehrenamtlichen Organisationen werden zurückgenommen.
Begründung
Vgl. Antrag 82 , 83; Sammelantrag auf Rücknahme der pauschalen Kürzung der freiwilligen
Zuschüsse. Bei Überschneidung gehen Einzelanträge desselben Antragsstellers / derselben
Antragstellerin dem Sammelantrag vor.
Bemerkung
Ergebnis
676
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Nürnberg, 09.11.2021
Zurücknahme der pauschalen 5%-Kürzung der Art.5-Zuschüsse im Haushaltsplanentwurf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der städtische Haushalt für das Jahr 2022 ist von der Corona -Pandemie geprägt und an vielen Stellen
werden Einsparungen und Verschiebung von Investitionen notwendig. Mit dem Haushaltsplanentwurf
wurde als eine der Einsparmaßnahmen daher auch eine pauschale 5%-Kürzung der Zuschüsse an freie
Träger – die Art. 5- Zuschüsse – eingebracht.
Oft gerade auch wegen der Corona-bedingten Einschränkungen seit Beginn der Pandemie sind aber genau
diese Vereine und Organisationen im Besonderen belastet. Zum einen konnte n viele Veranstaltungen,
Beratungen oder Projekte nicht durchgeführt werden und Einnahmen blieben aus. Zum anderen machte
die Notwendigkeit beschleunigter Digitalisierung zusätzliche Investitionen nötig, z.B. für Hard - und
Software für Videomeetings oder Online-Beratungen.
Die Fraktionen von CSU , SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind sich einig, dass gerade in diesen
schwierigen Zeiten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen eine stabile und verlässliche
Unterstützung auf dem Weg durch die Krise durch die Stadt Nürnberg notwendig ist.
Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU , SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemeinsam zur
Behandlung in den Etatberatungen des Stadtrates ab 18.11.2021 folgenden
Antrag:
Die pauschalen Kürzungen i.H.v. 5% der Zuschussansä tze für das Haushaltsjahr 2022 bei den freiwilligen
Leistungen für die freien Träger und ehrenamtlichen Organisationen werden zurückgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Thorsten Brehm Achim Mletzko
CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen
677
Antrag Nr. 81 Rücknahme der 5%-Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen
Antragsteller: CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen
Der Antrag ist inhaltsgleich mit den weiteren Sammelanträgen Nr. 82, 83;
lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr.
1 111100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111100002 Kirchentag 950.000,00 1.000.000 50.000,00 Vgl. Antrag 2, 3;
2 111110 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z111110001 Arb.gem.d.Bürger-/Vorstadtvereine Nbg 6.700,00 7.000 300,00
3 111110 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111110003 Förder.d.sprachl./schul.Integration 56.100,00 59.000 2.900,00
4 111110 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111110004 Integrationsrat /Soziokultur.Arbeit 32.500,00 34.200 1.700,00
5 111110 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111110005 Dt. Schaustellerbund e.V. Zweigst. Nbg. 76.000,00 80.000 4.000,00
6 111115 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115001 Lokale Agenda 21 Nürnberg 47.500,00 50.000 2.500,00
7 111115 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115002 Umweltpreis 8.600,00 9.000 400,00
8 111115 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115003 Freiwilliges Ökologisches Jahr (BN) 7.600,00 8.000 400,00
9 111115 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z111115005 BLUEPINGU e.V. - essbare Stadt 14.300,00 15.000 700,00
10 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117002 NOA: Allgemein 1.560.100,00 1.642.180 82.080,00
11 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117003 NOA: Projekt Quapo 380.000,00 400.000 20.000,00
12 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117004 NOA: Kompetenzagentur 228.000,00 240.000 12.000,00
13 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117006 NOA Begleitdienst 119.300,00 125.543 6.243,00
14 111117 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117007 NOA Servicecenter 138.100,00 145.412 7.312,00
15 111117 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111117008 Integrationsfonds Flucht 190.000,00 200.000 10.000,00
16 111120 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111120001 Zuschü.f.partnersch.u.internat.Aktivitä. 61.800,00 65.000 3.200,00
17 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281003 Preis der Menschenrechte 14.300,00 15.000 700,00
18 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281004 AI/Nürnberger Menschenrechtszentrum 17.100,00 18.000 900,00
19 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281005 Mosaik Jugendpreis 4.300,00 4.500 200,00
20 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281007 Spenden Friedensmahl 28.500,00 30.000 1.500,00
21 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281009 erfolgsfaktor FRAU e.V. 4.800,00 5.000 200,00 Vgl. Antrag 4;
22 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281010 Junge Stimme Straßenfest gegen Rassismus 2.400,00 2.500 100,00
23 111281 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281011 Förderverein Christopher Street Day Nbg 4.800,00 5.000 200,00
24 111511 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111511002 Zuschüsse ASC Boxdorf 29.500,00 31.000 1.500,00
25 111720 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111720002 Zuschuss Kirchweih Sonstige Betreiber 3.000,00 3.200 200,00
26 122160 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z122160002 Zuschuss Bekämpfung der Varroa- Milbe 2.900,00 3.000 100,00
27 128100 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z128100002 Mietzuschuss JUH (Kongreßhalle) 5.200,00 5.500 300,00
28 243100 63115000 Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243100001 Amt für Allgemeinbildende Schulen 76.000,00 80.000 4.000,00
29 243102 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z243102001 Schüleraustausch 16.200,00 17.000 800,00
30 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102005 Rudolf-Steiner-Schule 198.300,00 208.700 10.400,00
31 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102006 Nürnberger Elternverband 2.100,00 2.200 100,00
32 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102008 Adolf-Reichwein-Schule, Werkrealschule 33.300,00 35.000 1.700,00
33 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102009 Montessori-Schule 19.200,00 20.200 1.000,00
34 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102010 Jenaplanschule 20.200,00 21.300 1.100,00
35 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102011 Verfügungsmittel Freie Schulen 95.000,00 100.000 5.000,00
36 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102012 Montessori-Fachoberschule Franken 19.000,00 20.000 1.000,00
37 243102 63115000 Zuschuss an soz / ähnl. Einrichtungen - Art 5 Z243102014 Jenaplan-Gymnasium 16.200,00 17.100 900,00
38 243102 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z243102016 Wilhelm-Löhe-Schule 6.700,00 7.000 300,00
39 243102 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z243102018 Konfuzius Institut Mietzuschuss 35.200,00 37.000 1.800,00
40 251000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z251000005 Naturhist. Gesellschaft 54.400,00 57.300 2.900,00
41 251000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z251000008 Verein Schulmuseum 2.400,00 2.500 100,00
42 251000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z251000011 Akademie d. b. Künste Nbg: Wettbewerb 6.100,00 6.400 300,00
43 251000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z251000013 Nürnberger Institut für NS-Forschung 23.800,00 25.000 1.200,00
44 252020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z252020001 At/Werk/Projekte Ber.d.Bildend.Künste 25.900,00 27.300 1.400,00
45 252300 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z252300004 Internat.Akademie Nbg. Prinzipien 6.800,00 7.140 340,00
46 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000001 Gostner Hoftheater e.V. 246.300,00 259.213 12.913,00 Vgl. Antrag 5;
47 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000002 Nürnberger Burgtheater 33.400,00 35.199 1.799,00
48 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000003 Theater Mummpitz 166.900,00 175.669 8.769,00 Vgl. Antrag 6, 7;
49 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000004 Theater Pfütze e.V. 218.600,00 230.092 11.492,00 Vgl. Antrag 8, 9;
50 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000005 Theater Pfütze e.V.: Miete 50.600,00 53.239 2.639,00
51 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000006 Theater Salz&Pfeffer 62.400,00 65.640 3.240,00 Vgl. Antrag 10, 11;
52 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000007 Thalias Kompagnons 19.800,00 20.800 1.000,00
53 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000008 Spielstätte KaLi: Betriebskosten 52.300,00 55.048 2.748,00 Vgl. Antrag 12;
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lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr.
54 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000009 Fördertopf Kindertheater 28.500,00 30.000 1.500,00
55 261000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000010 Kulturverein Rote Bühne e.V. 23.100,00 24.314 1.214,00 Vgl. Antrag 13;
56 261001 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z261001001 Förderung von Gruppen 44.200,00 46.500 2.300,00
57 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001004 Projekt- u. Impulsförderung 142.500,00 150.000 7.500,00
58 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001005 Theater Rootsloeffel 28.500,00 30.000 1.500,00 Vgl. Antrag 14;
59 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001007 Theater von Menschen für Menschen, TheVo 9.500,00 10.000 500,00
60 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001008 Tanzzentrale der Region 19.000,00 20.000 1.000,00 Vgl. Antrag 15, 16;
61 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001009 Nürnberger Kulturfestivals 122.600,00 129.000 6.400,00
62 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001010 TanzPartner e.V. 14.300,00 15.000 700,00
63 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001011 Polnische Filmwoche 17.100,00 18.000 900,00
64 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001012 Menschenrechtsfilmfestival 80.800,00 85.000 4.200,00
65 261001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261001013 Filmfestival Türkei-Deutschland 85.500,00 90.000 4.500,00
66 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100002 Internationale Orgelwoche Nürnberg 76.000,00 80.000 4.000,00
67 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100003 Pocket Opera Company 65.500,00 68.902 3.402,00
68 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100004 Jazz-Studio Nürnberg e.V. 45.100,00 47.500 2.400,00 Vgl. Antrag 17;
69 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100005 Nürnberger Chöre 52.800,00 55.602 2.802,00
70 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100006 Musik in Kirchen 47.800,00 50.352 2.552,00
71 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100007 Fränkischer Sängerbund e.V. 15.000,00 15.770 770,00
72 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100008 KlangKonzepte EnsembleNeue Pegnitzschäfer e. V. 32.900,00 34.669 1.769,00
73 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100009 Ensemble Kontraste 45.500,00 47.914 2.414,00
74 262100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z262100011 Nürnberg.Pop Festival 21.500,00 22.600 1.100,00
75 273000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273000001 Gebühren für Stadtteilfeste 7.000,00 7.400 400,00
76 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000002 DESI 141.200,00 148.600 7.400,00 Vgl. Antrag 18, 19;
77 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000003 KUNO 137.300,00 144.500 7.200,00
78 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000004 BT Gebersdorf 5.300,00 5.600 300,00
79 273000 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z273000005 BT Kornburg 2.900,00 3.000 100,00
80 273000 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273000006 Zuschuss Südstadtfest 25.400,00 26.781 1.381,00
81 273010 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z273010001 Gesellschaft f. kulturelle Freiräume mbH 857.200,00 902.357 45.156,59
82 273010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273010003 Haus der Heimat e.V. 83.600,00 88.000 4.400,00
83 273010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273010005 Kulturarbeit Haus der Heimat 14.300,00 15.000 700,00
84 273010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z273010007 Quellkollektiv e.V Bauunterhalt Heizhaus 30.400,00 32.000 1.600,00 Vgl. Antrag 20;
85 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001001 Kultur in der Stadt 304.900,00 320.900 16.000,00
86 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001002 Fonds f.Initiativgr.im Kulturbereich 39.000,00 41.000 2.000,00
87 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001003 Literaturförderung 3.600,00 3.800 200,00
88 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001006 Nutzergem. Kunstbunker Bauhof 19.800,00 20.800 1.000,00
89 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001009 Albrecht-Dürer-Gesellschaft 58.900,00 62.030 3.130,00
90 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001010 Institut für Moderne Kunst 200.700,00 211.286 10.586,00
91 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001011 Werkbund/Werkstatt 76.000,00 80.000 4.000,00
92 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001012 Artothek Nürnberg e.V. 31.900,00 33.547 1.647,00
93 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001014 Vereinig.d.Verfolgt.d.Naziregim. (VVN) 600,00 600 0,00
94 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001015 Ges.f.christl.-jüd.Zus.arb.i.Fr. e.V. 2.700,00 2.800 100,00
95 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001017 Geschichte für Alle e.V. 47.500,00 50.000 2.500,00
96 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001018 Deutsch-Amerikanisches Institut 39.300,00 41.400 2.100,00
97 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001019 Forum jüd.Gesch./Kult.-Mietzuschuss 5.500,00 5.820 320,00
98 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001020 Friedensmuseum: Mietzuschuss 6.700,00 7.000 300,00
99 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001021 Heimat- und Brauchtumspflege 40.600,00 42.700 2.100,00
100 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001022 Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg 4.300,00 4.500 200,00
101 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001023 Damenclub zur Förderung d. Oper e.V. 2.400,00 2.500 100,00
102 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001024 Rumänisch-orthodoxe Kirche 2.900,00 3.000 100,00
103 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001025 Griechisch-orthodoxe Kirche 1.900,00 2.000 100,00
104 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001026 Mobiles Kino 19.000,00 20.000 1.000,00
105 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001027 Radio Z 9.900,00 10.379 479,00 Vgl. Antrag 21, 22, 23;
106 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001028 Berufsverband Bildender Künstler/-nnen 4.800,00 5.000 200,00
107 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001029 Medienwerkstatt 28.500,00 30.000 1.500,00
108 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001030 Griechische Gemeinde 2.900,00 3.000 100,00
109 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001031 Bürgerstiftung Nürnberg 2.400,00 2.500 100,00
110 281001 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281001032 Galerie LeonART 5.400,00 5.700 300,00
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lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr.
111 281002 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z281002001 Heimatpflegerische Veranstaltungen 11.700,00 12.300 600,00
112 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400001 Frauentagestreff - Heilsarmee 48.100,00 50.600 2.500,00
113 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400002 Betreuung v.Nichtsesshaften-Heilsarmee 20.000,00 21.100 1.100,00
114 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400005 Wohnungslosenbetreuung BRK 19.800,00 20.800 1.000,00
115 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400006 Wohnungslosenbetreuung CV 31.500,00 33.200 1.700,00 Vgl. Antrag 24;
116 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400007 Wohnungslosenbetreuung STM 36.500,00 38.400 1.900,00 Vgl. Antrag 25;
117 315400 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315400008 Wohnungslosenbetreuung STM/BHM 8.500,00 8.900 400,00 Vgl. Antrag 26;
118 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600006 Internationales Frauencafe 38.000,00 40.000 2.000,00 Vgl. Antrag 27;
119 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600007 Migrationsberatung - BdV 2.000,00 2.100 100,00
120 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600008 Migrationsberatung PW 5.600,00 5.900 300,00 Vgl. Antrag 28;
121 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600009 Migrationsberatung - StM / BHM 6.100,00 6.400 300,00 Vgl. Antrag 29;
122 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600010 KOFIZA Verein kath.Mädchensozialarbeit 14.900,00 15.700 800,00
123 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600011 AWO Rückkehrerberatung 57.000,00 60.000 3.000,00
124 315600 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel 67.000,00 70.500 3.500,00 Vgl. Antrag 31, 32;
125 315800 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315800001 Initiative Nachbarschaftshaus Gostenhof 25.700,00 27.000 1.300,00
126 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900001 Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen 779.800,00 820.850 41.050,00 Vgl. Antrag 33;
127 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900002 Angehörigenberatung 157.500,00 165.800 8.300,00 Vgl. Antrag 34;
128 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900003 Ambulante Hospizarbeit 14.300,00 15.000 700,00
129 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900004 Betriebliche Seniorengruppen 9.500,00 10.000 500,00
130 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900005 Teilhabe Kultur und Wissen 4.800,00 5.100 300,00
131 315900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900006 Verein Förderung Dialog der Generationen 7.100,00 7.500 400,00
132 331100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z331100001 Projekt- und Initiativenfonds 38.000,00 40.000 2.000,00
133 331100 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331100002 Zentrum Aktiver Bürger - zentral 118.100,00 124.317 6.217,28 Vgl. Antrag 35;
134 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101002 Frauenwerk Stein e.V. 56.900,00 59.900 3.000,00
135 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101003 Sozialdienst kath.Frauen - Frauenzimmer 5.900,00 6.250 350,00 Vgl. Antrag 36;
136 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101005 Strafentlassenenhilfe - AWO,CV,STM 27.400,00 28.800 1.400,00 Vgl. Antrag 37;
137 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101006 Berat.f.Angehö.v.Inhaftierten Treffpunkt 40.000,00 42.100 2.100,00 Vgl. Antrag 38;
138 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101007 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum 27.600,00 29.000 1.400,00 Vgl. Antrag 39;
139 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101008 Stadtmission - Telefonseelsorge 37.400,00 39.400 2.000,00
140 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. 12.200,00 12.800 600,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0083,
Vgl. Antrag 40, 41;
141 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101010 Caritasverband Drogenarbeit 10.600,00 11.200 600,00 Vgl. Antrag 42;
142 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit 213.100,00 224.300 11.200,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0084,
Vgl. Antrag 43, 44;
143 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101012 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschäft. 34.700,00 36.500 1.800,00 Vgl. Antrag 45;
144 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101013 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratungs. 379.500,00 399.500 20.000,00 Vgl. Antrag 46;
145 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101014 Hängematte e.V. Drogenarbeit 143.500,00 151.000 7.500,00 Vgl. Antrag 47;
146 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101015 Selbsthilfegruppen Drogenarbeit 7.000,00 7.400 400,00
147 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101016 Stadtmission Drogenarbeit 47.900,00 50.400 2.500,00 Vgl. Antrag 48;
148 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101017 Stadtmission Projekt HaLT-Drogenarbeit 12.800,00 13.500 700,00 Vgl. Antrag 49;
149 331101 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z331101018 BUNI - Lebenshilfe Nürnberg e.V. 52.300,00 55.000 2.700,00
150 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101019 Straßenkreuzer-Uni 9.500,00 10.000 500,00
151 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101020 Verhütungsmittel pro familia 23.800,00 25.000 1.200,00 Vgl. Antrag 50;
152 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101021 Projekt ANLAUF mit Straßenkreuzer 19.200,00 20.200 1.000,00
153 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101023 Mudra - Streetwork KöPa 48.500,00 51.000 2.500,00
154 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101024 Nürnberger Tafel - BRK KV Nbg 57.000,00 60.000 3.000,00
155 331101 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101026 Mudra - U 18 70.300,00 74.000 3.700,00
156 343100 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z343100001 Arbeit nach dem Betreuungsgesetz 252.700,00 266.000 13.300,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0085;
157 351100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z351100001 Mittagessenszuschuss SGBVIII 522.500,00 550.000 27.500,00
158 353010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353010001 Spendenpool (SHA) 35.800,00 37.700 1.900,00
159 353010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353010002 Bürgerstiftung Nürnberg 7.100,00 7.500 400,00
160 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021001 Russ.-Deutsches Kulturzentr.e.V. 63.500,00 66.790 3.290,00
161 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021005 Mietzuschüsse gemeinn. Migr. Vereine 28.500,00 30.000 1.500,00
162 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021006 Interkulturelle Aktivitäten für Vereine 67.800,00 71.400 3.600,00
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680
lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr.
163 353021 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z353021007 Objektif Theaterhaus e.V. 15.500,00 16.300 800,00
164 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900002 ZAB e.V. Familienpate 79.100,00 83.300 4.200,00
165 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900004 Wildwasser/Arb.gem..gg.sex.Missbr.a.Mäd. 189.500,00 199.500 10.000,00 Vgl. Antrag 51;
166 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900005 Frauennotruf e.V. 142.500,00 150.000 7.500,00 Vgl. Antrag 52;
167 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. 26.400,00 27.834 1.434,00
168 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900010 Deutscher Kinderschutzbund e.V. 209.600,00 220.600 11.000,00
169 363900 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z363900011 Treffpunkt e.V. "Tu was!" 61.500,00 64.700 3.200,00
170 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300007 KiTas freier Träger/Erbbauzinsen, Mieten 16.500,00 17.400 900,00
171 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300008 Selbstorg.Kindertageseinricht. e.V.(PKZ) 100.300,00 105.600 5.300,00
172 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300009 Gesamtelternbeirat der KiTas in Nürnberg 11.400,00 12.000 600,00
173 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300011 Förderkonzept Kindertagesein.fr.Trg 1.693.500,00 1.782.660 89.160,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 99;
174 365300 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300013 Qualit.Weiterentwicklung 2.135.800,00 2.248.160 112.360,00
175 365500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500003 Degrin e.V. 72.000,00 75.800 3.800,00
176 365500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500005 Kinderhaus gGmbH (BKZ) off. Gruppenarb. 11.400,00 12.000 600,00
177 365500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500006 Kinderhaus gGmbH (PKZ) off. Gruppenarb. 106.400,00 112.000 5.600,00
178 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200001 Kreisjugendring Nbg-Stadt (BKZ) 8.100,00 8.500 400,00
179 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200005 KJR Förderung der Verbandsarbeit 574.000,00 604.200 30.200,00
180 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200006 KJR/Lagerräume Tratzenzwinger (Mietz.) 1.400,00 1.500 100,00
181 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200011 Kinder- u. Jugendhaus Mammutgelände 271.300,00 285.600 14.300,00
182 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200015 AWO: Aussiedler/Straßenarbeit (PKZ) 121.700,00 128.100 6.400,00
183 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard 57.200,00 60.200 3.000,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0107,
Vgl. Antrag 57;
184 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200020 Bauspielplätze (BKZ) 137.900,00 145.145 7.245,00
185 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200021 Spielplätze, Bauspielplätze (PKZ) 788.600,00 830.144 41.544,00
186 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200022 offene Behinderten-arbeit (Mietzuschuss) 10.900,00 11.500 600,00
187 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) 127.900,00 134.600 6.700,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0108,
Vgl. Antrag 58, 59;
188 366200 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z366200024 Medienzentrum Parabol e.V. 263.400,00 277.300 13.900,00
189 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. 179.700,00 189.200 9.500,00
Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0109,
Vgl. Antrag 60, 61, 62, 63;
190 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. 137.800,00 145.100 7.300,00 Vgl. Antrag 64, 65, 66;
191 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200028 Jgdverbände/off. Kinder-u.Jgdarb.(BKZ) 246.700,00 259.700 13.000,00
192 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200029 Ring politischer Jugend 8.600,00 9.000 400,00
193 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200030 Fanbetreuung 53.400,00 56.200 2.800,00
194 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200031 Int. Jugendbegegn./Studienfahrten 48.500,00 51.100 2.600,00
195 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200034 AWO-Projekt Friedensflotte (520) 13.300,00 14.000 700,00
196 366200 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200035 Partizipation LAUT 72.300,00 76.100 3.800,00
197 367040 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z367040003 Kultur in Schulen 10.000,00 10.500 500,00
198 367040 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z367040004 Museum im Koffer 180.200,00 189.700 9.500,00
199 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500005 AWO: Eltern-Kind-Programme 529.000,00 556.800 27.800,00
200 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500007 Evangelische Familienbildungsstätte 109.700,00 115.500 5.800,00
201 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500008 Kath.Fam.bildungsst. "Zoff und Harmonie" 15.700,00 16.500 800,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0110;
202 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500012 ZAB e.V. Große für Kleine 58.500,00 61.600 3.100,00
203 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500016 Agentur, Familie und Beruf 165.000,00 173.700 8.700,00
204 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500017 Zentrum Koberger Str. (Familienberatung) 19.400,00 20.400 1.000,00
205 367500 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500018 Pro Familia Nbg e.V. (Familienberatung) 28.500,00 30.000 1.500,00
206 367601 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367601001 Schlupfwinkel e.V. (BKZ) 281.900,00 296.700 14.800,00 Vgl. Antrag 68;
207 414040 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z414040001 Methadonambulanz des Klinikums 24.000,00 25.300 1.300,00
208 414040 63125600 Zuschuss sons.öff.Sonderrechnungen Art 5 Z414040002 Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind 3.000,00 3.200 200,00
209 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040003 Krisendienst Mittelfranken e.V. 65.700,00 69.200 3.500,00
210 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040005 Stadtmission: Sozialpsychiatr. Dienst 20.900,00 22.000 1.100,00
Seite 4
681
lfd. Nr. Produkt Kostenart Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz (EUR) Vgl. Stadtratsantrag Nr.
211 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040006 AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. 179.400,00 188.800 9.400,00 Vgl. Antrag 69;
212 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. 92.600,00 97.500 4.900,00 Vgl. Antrag 70, 71, 72;
213 414040 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z414040008 Bayerische Krebsgesellschaft e.V. 11.100,00 11.700 600,00
214 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040009 KASSANDRA e.V. 82.300,00 86.600 4.300,00 Vgl. Antrag 73;
215 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040010 Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mfr. 27.800,00 29.300 1.500,00
216 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen 63.100,00 66.400 3.300,00 Überschneidung mit
Kämmereipaket lfd. Nr. 0118,
Vgl. Antrag 74, 75;
217 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040012 Fliederlich e.V. 58.200,00 61.300 3.100,00 Vgl. Antrag 76, 77;
218 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040013 arbewe Wohn- und Begegnungsstätten gGmbH 13.700,00 14.400 700,00
219 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040014 Dick und Dünn e.V. 47.000,00 49.500 2.500,00 Vgl. Antrag 78, 79;
220 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040016 Schw.beratung Zentrum Kobergerstr. 22.300,00 23.500 1.200,00
221 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040017 Schw.beratung Pro Familia 25.200,00 26.500 1.300,00
222 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040018 Arbeitsgemeinschaft AIDS 6.300,00 6.600 300,00 Vgl. Antrag 80;
223 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040021 Runder Tisch Selbsthilfeförderung 4.800,00 5.000 200,00
224 414040 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z414040022 Bündnis gegen Depression bei Kh 10.000,00 10.500 500,00
225 414040 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040023 Pandora Selbsth.e.V. Psych.-Erfahrener 9.100,00 9.600 500,00
226 421010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z421010002 Bayerischer Landessportverband e.V. 12.400,00 13.000 600,00
227 421010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z421010009 Zuschuss Bädernutzung 235.600,00 248.000 12.400,00
228 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010010 Betriebszuschüsse an Vereine 1.365.400,00 1.437.289 71.889,00
229 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010012 Unterstützung Sportvereine 133.000,00 140.000 7.000,00
230 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010013 Investitionszuschuss konsumtiver Anteil 732.500,00 771.000 38.500,00
231 421010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z421010014 Freizeitnetzwerk Sport – Proj. LH Nbg. 47.500,00 50.000 2.500,00
232 511010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z511010001 Möglichkeitsräume - Nachbarschaftsideen 47.500,00 50.000 2.500,00
233 511030 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z511030009 Hofbegrünung (a.v. Stadterneuerungsgeb.) 47.500,00 50.000 2.500,00
234 522010 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z522010001 Schallschutzfensterprogramm 114.000,00 120.000 6.000,00
235 553000 63125800 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z553000001 Restaurationskoordination 28.500,00 30.000 1.500,00
236 553020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z553020001 Spenden Zahngold 11.400,00 12.000 600,00
237 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020001 Bayerischer Bauernverband 4.800,00 5.000 200,00
238 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020002 Bund Naturschutz 56.000,00 58.900 2.900,00
239 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020003 Landesbund für Vogelschutz 22.400,00 23.600 1.200,00
240 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020005 Naturschutzbeirat 700,00 750 50,00
241 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020006 Projekt Landschaftspflegeverband 2.900,00 3.000 100,00
242 554020 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020007 BLUEPINGU e.V. - Stadtgarten 2.600,00 2.700 100,00
243 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100002 Zuschuss Design-Forum Nürnberg 4.800,00 5.100 300,00
244 571100 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z571100003 Zuschuss NKubator 285.000,00 300.000 15.000,00
245 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100006 Förderprogramm Kultur-/Kreativwirtschaft 8.100,00 8.500 400,00
246 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100007 Grundförderung Kompetenzinitiativen 24.200,00 25.500 1.300,00
247 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100009 Zuschuss Energie Campus Nürnberg 64.100,00 67.500 3.400,00
248 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100010 WiFö-Projekte mit EMN-Bezug 23.800,00 25.000 1.200,00
249 571100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100008 Zuschuss Citymanagement 23.800,00 25.000 1.200,00
250 575100 63125700 Zuschuss an private Unternehmen Art 5 Z575100001 Zuschuss Weihnachtswerbung Nürnberg 7.300,00 7.700 400,00
251 575100 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z575100003 Weihnachtsbeleuchtung 62.700,00 66.000 3.300,00
252 366200 63115000 Zuschuss an den übrigen Bereich Art5 Z366200036 Zuschuss Personalkosten 78.500,00 82.600 4.100,00
Summe 1.378.386,87
Seite 5
682
Seite 33
82 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Allgemeine FinanzwirtschaftDienststelle
Produkt 612100 Weitere Zentrale Ansätze
Kostenstelle L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 300.000 Euro
Antrag 1.378.387 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung +1.378.387 Euro
Sammelantrag, dass die geplante 5prozentige Kürzung für alle Haushaltsstellen bei den freiwilligen
Leistungen zurückgenommen wird.
Begründung
Vgl. Antrag 81 , 83; Sammelantrag auf Rücknahme der pauschalen Kürzung der freiwilligen
Zuschüsse. Bei Überschneidung gehen Einzelanträge desselben Antragsstellers / derselben
Antragstellerin dem Sammelantrag vor.
Bemerkung
Ergebnis
83 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten)
Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich
Allgemeine FinanzwirtschaftDienststelle
Produkt 612100 Weitere Zentrale Ansätze
Kostenstelle L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze
Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5
Entwurf 2022 0 Euro Ansatz 2021 300.000 Euro
Antrag 1.378.387 Euro Ist 2020 0 Euro
Änderung +1.378.387 Euro
Die Guten beantragen eine allgemeine Rücknahme der 5 % Kürzung bei den freiwilligen
Zuschüssen.
Diese Maßnahme hätte finanziell in Relation wenig Auswirkung auf den Haushalt, aber eine
verherrende, existenzbedrohende Auswirkung mit Dominoeffekt auf die betroffenen Vereine,
Institutionen und Initiativen.
Eine Null-Runde ist für viele schon hart genug und kaum abzufedern.
Begründung
Vgl. Antrag 81 , 82; Sammelantrag auf Rücknahme der pauschalen Kürzung der freiwilligen
Zuschüsse. Bei Überschneidung gehen Einzelanträge desselben Antragsstellers / derselben
Antragstellerin dem Sammelantrag vor.
Bemerkung
Ergebnis
683
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Pro-
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Stadtrats-
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Nr.
111100 Stadtratsangelegenh.
0001 64390102 Vergütungen für Veranstaltungstechniker L111100001 Stadtratsangelegenheiten 73.260 112.260 39.000 Mittel zur Gewährleistung von Hybriden Gremiensitzungen, Stadtratsbeschluss vom 29.09.2021. X X
111110 Steuerung BgA
0002 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter P111110006 Städtekooperation 0 21.785 21.785 Projekt des deutschen Institutes für Urbanistik "Strukturierte Beteiligung"mit einer Laufzeit von 15 Monaten ab 01.01.2022. X X
0003 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen L111110002 Veranstaltungen und Ehrungen 0 20.000 20.000 Aufgrund des hohen Koordinierungsaufwandes für den Kirchentag sind zusätzliche Mittel notwendig. X X
111111 Steuerung 3.BM
0004 64210000
Miet- und
Pachtaufwendungen für
Immo
L111111001 Konzernsteuerung - 3. Bürgermeister 0 5.300 5.300
Übergangslösung zum Raumbedarf des
Personalrats bei 3. BM - interimsweise Anmietung
von Bürocontainer zur Vermeidung von langen
Wegezeiten.
X X
111113 Steuerung Ref.I/II
0005 64320000 Drucksachen und Vordrucke L111113001 Konzernst. Finanzen, Personal und IT 2.000 3.300 1.300 Flyer "Es ist etwas vorgefallen" ‐ Druck und Grafik einer Neuauflage 2022. X X
0006 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L111113001 Konzernst. Finanzen, Personal und IT 33.000 38.000 5.000 Neue Software für Zins- und Schuldenmanagement. X X
0007 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111113002 CC Stellenbewertung 0 7.200 7.200 Aufwendungen für Beraterdienstleistungen sowie TVöD-Kommentar Online-Abo-Abschluss. X X
111115 Steuerung Ref. III
0008 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111115006 Balkonsolaranlagen 0 10.000 10.000 Fortführung Zuschuss für sogenannte "Balkonkraftwerke". X X
0009 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften V111115001 Dienststellenleitung / Verwaltung 79.056 84.056 5.000 Mitgliedsbeitrag Verein "Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung". X X
111117 Steuerung-Ref.V
0010 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z111117008 Integrationsfonds Flucht 0 17.000 17.000 Einmalige Zuschuss Projektförderung für "we integrate". X X
111118 Steuerung - Ref. VI
0011 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen P111118001 Projektbaudienststelle Ref. VI 3.000 5.000 2.000 Anstieg der Kosten für eVergaben. X X
111210 Digit. u. Prozessorg
0012 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111210006 Online Services (EGB) 97.000 103.000 6.000 Kostensteigerung bei der Neuausschreibung des Rahmenvertrages zur ePartizipation. X X
Antrag Nr. 84 (Kämmereipaket) Antragsteller: Verwaltung
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Nr.
111220 Komm.- /Inf.dienste
0013 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L111220003 Online-Dienste 200 70.200 70.000 Umzug des Online-Büros in neue Büroräume wegen personellem Zuwachs und Implementierung neues Bürokonzept. X X
0014 64390600 Veranstaltungen und Tagungen L111220001 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 20.000 60.000 40.000
Vorbereitende Maßnahmen auf den Deutschen
Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg wie
z.B. Marketingkampagne und Videoproduktionen
(einmalig).
X X
111230 Personaldienstleist.
0015 64210000
Miet- und
Pachtaufwendungen für
Immo
L111230002 Fortbildung 0 90.950 90.950 Anmietung Seminarräume VWA (Miet- und Pachtkosten, sowie Mietnebenkosten). X X
0016 64360000 Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation V111230003 Personalservice 161.620 165.620 4.000 Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen bei der Plattform azubiyo (2.000 €) und Xing-Employer Branding Profil (2.000 €). X X
111281 MRB-GST
0017 63121800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 1 Z111281001 Frauenpreis 4.000 4.500 500 Zuschuss Frauenpreis: Erhöhung von bisher 4.000 € auf 4.500 € zur Auslobung eines Anerkennungspreises i.H.v. 500 €. X X
0018 64360000 Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation L111281002 Menschenrechtsbüro 450 40.450 40.000
Projekt- und Sachmittel zu beantragter Stelle
"Allparteiliches Konfliktmanagement Nürnberg" -
sofern Stelle geschaffen wird, werden Sachmittel
zur Verfügung gestellt.
X X
111310 Finanzbuchhaltung
0019 64250000 Bankspesen/Geldverkehr L111310002 Buchhaltung und Zahlungsverkehr 762.300 1.077.333 315.033 Aktualisierung der Kostenschätzung für Paypal-Gebühren, Verwahrentgelte und Bankgebühren. X X
111340 Stiftungsverwaltung
0020 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L111340001 Stiftungsverwaltung 0 -67.444 -67.444 Finanzierung der Stellenschaffung (E9b, 1,0 VK) durch die betreuten Stiftungen. X X
111500 Zentr. Vergabemgmt.
0021 54250000 Erstattungen verb. Unt. /Beteilig. /SV L111500001 Begutachtung und Prüfung 0 -24.200 -24.200 Drittmittelfinanzierung wbg Kommunal für 0,5 VK in E12 . X X
111510 Dienstleistungen
0022 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111510011 Dienste für Dritte 7.500 22.500 15.000 Beraterleistungen für Betriebsrestaurant "The Q", Kosten für Ausschreibung. X X
0023 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften L111510011 Dienste für Dritte 525.240 527.240 2.000 Diverse Mitgliedschaften (u.a. dt. Städtetag, bayer. Städtetag, KAV). X X
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Stadtrats-
antrag
Nr.
111700 Tech. Gebäudemanage.
0024 51480100 Zuschüsse übriger Bereich (Personalk.) V111700003 Amtsleit./Verwaltung/DV 0 -42.096 -42.096 Drittmittel für Stellenschaffung "Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bei SUN" - Versorgungsingenieur/in - Schaffungs-ID 2199. X X
0025 54250050 Erstattungenv.verb.Unt./Bet./SV(Pers.) V111700002 Bereich Technik -67.066 -109.162 -42.096 Drittmittel für Stellenschaffung "EU-Beschaffungsprojekt procuRE" - Ingenieur/in KEM Schaffungs-ID 2203. X X
0026 56110100 Aktivierte Eigenleistung (Honorar) V111700003 Amtsleit./Verwaltung/DV -3.769.000 -2.925.000 844.000 Anpassung der aktivierten Eigenleistung (Honorar) an die aktuelle investive Planung. X
111720 Immobilienverwaltung
0027 62320500 Kleiner Bauunterhalt (dezentral) V111720003 bebauter Besitz Wohn-u.Gesch.gr 0 50.000 50.000 Behebung von Instandsetzungsstau und Brandschutzertüchtigung verschiedener Objekte. X X
0028 62320700 Unterh.unbeb.Grst./Schwachstromkabelnetz V111720005 unbebauter Besitz so. Grundvm. 656.000 856.000 200.000 Zusätzliche Mittel für Baumpflege aufgrund Verkehrssicherungspflicht. X X
111790 Zentr. Steuerung FM
0029 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L111790001 Zentr. Steuerung Flächenmanagem./Projekt 0 2.300 2.300 Beschaffung einer Lizenz für das CAD Programm Allplan 2021 Basic. X X
111900 Rechtsdienstleistung
0030 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V111900001 Dienststellenleitung/ Allg. Verwaltung 52.000 39.000 -13.000 Wegfall des Abonnements der Rechtsdatenbank "juris". Stattdessen zwei kostenfreie Links. X X
112033 Pocket-Opera-Company
0031 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten L112033001 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 0 -200 -200 Neue Nichtrechtsfähige Stiftung Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg. X X
112034 Stamm-Schmitt-Stift.
0032 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten L112034001 Stamm-Schmitt-Stiftung 0 -2.200 -2.200 Neue Nichtrechtsfähige Stiftung Stamm-Schmidt. X X
121101 Statistik
0033 54210000 Erstattungen vom Land L121101001 Statistisches Informationssystem 0 -267.700 -267.700 Kostenerstattung für Zensus 2022 Erhebungsstelle Nürnberg/ Fürth. X X
0034 54270100 Erstatt. private Unternehm. (Personalk.) L121101001 Statistisches Informationssystem -47.000 -58.700 -11.700 Refinanzierung durch KOSIS Gemeinschaft SIKURS für eine Stelle (0,26 VK, E13). X X
122130 Fahrerlaubnisangel.
0035 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V122130001 Fahrerlaubnisangelegenheiten Allgemein 30.000 39.800 9.800 Zusätzliche Pflegekosten für IKOL-FS Lizenzen in der Führerscheinabteilung. X X
122220 Personenstandswesen
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Nr.
0036 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L122220001 Eheschließungen 2.000 17.000 15.000 Neuausstattung der beiden Trausäle mit Tischen und Stühlen. X X
0037 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. L122220001 Eheschließungen 100 12.600 12.500 Sicherheitsdienst für die Trausäle am Hauptmarkt 18. X X
122310 Ausländerwesen
0038 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V122310001 Ausländerwesen 26.500 46.500 20.000 Digitalisierung von Einbürgerungsakten. X X
122410 Verkehrsüberwachung
0039 57910000 Erträge Gewinnanteilen aus Beteiligungen L122410001 Zweckverband Kommu. Verkehrsüberwachung -1.300.000 -1.500.000 -200.000 Höhere Erträge aufgrund des neuen Bußgeldkataloges. X X
126100 Brandschutz/Gefahra.
0040 62530000 Erstattungen an Zweckverbände L126100001 Abwehr. Brandschutz/Techn. Hilfeleistung 0 50.000 50.000 Erhöhung Verbandsumlage für Integrierte Leitstelle (ILS) an den Zweckverband. X X
0041 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L126100001 Abwehr. Brandschutz/Techn. Hilfeleistung 0 32.500 32.500 Bisheriger SMS-Ruf zur Alarmierung muss durch eine neue modernere Software FACT24 ersetzt werden. X X
126101 HVE-KSV FFW
0042 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. B126101001 Schweinfurter Str. 9 FW 0 36.700 36.700
Winterdienst Feuerwehrgerätehäuser: tatsächliche
Kosten für die Verträge der Objekte wurden erst
vor kurzem bekannt, diese liegen größtenteils
deutlich über den bisher vorhandenen Ansätzen.
X X
126110 Telekommunika.netz
0043 64810000 Aufwendungen Steuer vom Einkommen/Ertrag L126110002 Fernmelderei (BgA 3702) 900.000 1.200.000 300.000
Voraussichtlich höhere Vorauszahlungen für
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und
Zahlungen für Kapitalertragsteuer 2020 für den
BgA TK-Netz.
X X
126120 Integrie. Leitstelle
0044 64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung V126120003 Betrieb ILS 35.882 45.882 10.000 Schulung für das automatische Inventarisierungssystem (einmalig). X X
0045 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V126120003 Betrieb ILS 693.581 701.987 8.406 Einführung eines automatischen Inventarisierungssystems für die IT-Zertifizierung (einmalig). X X
0046 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V126120003 Betrieb ILS 90.000 95.000 5.000 Installation eines zusätzlichen Linux-Recovery-Servers zur Verhinderung des Ausfalls des Verwaltungsservers (einmalig). X X
211100 Staatl. Grundschulen
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Nr.
0047 69923000 Aufwendungen für bewegliches Vermögen P2111000000V Bewegl. Vermögen (Produkt 211100) 0 375.000 375.000 3 LKW für Jugendverkehrsschule SchA. X
0048 51410010 Zuweisungen vom Land(Lernmittelfreiheit) V211100003 Grundschulen allgemein -190.715 -309.854 -119.139 Veränderung Ansätze Lernmittelfreiheit bei allgemeinbildenden Schulen aufgrund veränderter Schülerzahlen und Zuschusserwartung. X X
211300 HVE Schule & Spo. GS
0049 62320510
Bauunterhalt
Hausverwaltende Einheit
HVE
G000100777 Maiacher Straße 18 Haupthaus 185.983 36.043 -149.940 Entfall der Wartungskosten für 1200 Luftreinigungseräte im ersten Jahr, da bereits im Kaufpreis inkludiert. X X
211301 Schulen BA/NOS
0050 62360000 Unterhalt Büroeinrichtung/Gebrauchsgegen L211301001 Schulen BA/N 0 17.700 17.700 Wartung der elektrischen Arbeitsgeräte in Schulen. X X
215200 Städt. Realschulen
0051 51410000 Zuweisungen vom Land V215200002 GTB Adam-Kraft-Realschule -496.320 -471.075 25.245
Anpassung Ertrags- und Aufwandsansätze für
Ganztag bei allgemeinbildenden Schulen aufgrund
veränderter Klassenzahlen.
X X
217100 Staatl. Gymnasien
0052 54220010 Erstatt. Gem./Gemv. (Gastschulbeitr;004) L217100999 Kostenbeteilg staatl Gymn -370.500 -319.905 50.595 Verringerte Kostenerstattungen (Land/Gemeinden) für Gastschüler allgemeinbildender Schulen aufgrund verringerer Schülerzahlen. X X
218100 Städt. Schulzentren
0053 54190000 Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte L218100008 Haus der Athleten -227.700 -252.426 -24.726
Anpassung Planansätze für das Haus der Athleten
unter Fortführung des aktuellen
Belegungskonzepts (Schulausschuss vom
23.04.2021).
X X
0054 62410000 Schülerbeförderungsk.-Unterrichtsweg;004 V218100003 Bertolt-Brecht-Schule allgemein 62.854 274.387 211.533 Erhöhte Kosten aufgrund neuer Vergabe von Sport- und Badfahrten (verschiedene Schulen SchA/B). X X
231100 Schulaufwand Beruf.
0055 51410000 Zuweisungen vom Land V231100010 Berufliche Schule Direktorat 12 -69.696 -87.061 -17.365 Erträge vom Land (23.465 €) und Aufwendungen für Sachmittel (6.100 €) für zusätzliche Ganztagsklasse an B12. X X
0056 51410020 Zuweisung vom Land (Lehr-/Kibetr.pers.) V231100002 Städtische Schulen -1.222.222 -1.000.000 222.222 Verminderte Lehrpersonalzuschüsse, da coronabedingt eingesetzte Teamlehrkräfte nicht bezuschusst werden. X X
0057 54210000 Erstattungen vom Land L231100006 Berufsschule 2 -93.323 -106.723 -13.400
Erhöhte Erstattungen vom Land für Gastschüler an
beruflichen Schulen aufgrund veränderter
Schülererwartung und Kostensätze.
X X
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0058 54220010 Erstatt. Gem./Gemv. (Gastschulbeitr;004) L231100001 Berufsschule 1 -1.687.671 -1.919.882 -232.211 Erhöhte Erstattungen von Gemeinden/-verbänden für Gastschüler an städtischen beruflichen Schulen aufgrund veränderter Kostensätze. X X
0059 54230000 Erstattungen von Zweckverbänden L231100006 Berufsschule 2 -106.195 -111.568 -5.373 Erhöhte Erstattungen von Zweckverbänden für Gastschüler beruflicher Schulen aufgrund veränderter Kostensätze. X X
0060 54280011 Erstattungen übr.Bereich Umschüler (004) L231100001 Berufsschule 1 -41.325 -13.560 27.765 Verminderte Erstattungen für Umschüler an beruflichen Schulen durch den übrigen Bereich aufgrund rückläufiger Umschülerzahl. X X
231200 Sachaufw. staatl. BS
0061 54220010 Erstatt. Gem./Gemv. (Gastschulbeitr;004) L231200001 Staatliche Berufsoberschule -171.517 -55.742 115.775
Verringerte Erstattungen von Gemeinden/-
verbänden für Gastschüler an staatlichen
beruflichen Schulen aufgrund veränderter
Kostensätze.
X X
241100 Schülerbeförderung
0062 62410100 Schülerbeförderungskosten (Schulweg;004) L241100006 Schülerbeförderung Förderschüler 1.001.989 1.012.242 10.253 Erhöhte Kosten aufgrund neuer Vergaben der Schulwegbeförderung zu Grundschulen und Förderzentren. X X
243900 Zentr. Schulverwalt.
0063 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L243900002 Informationsverarbeitung Schulen 9.793 52.350 42.557 Sachkosten für Ausstattung der neuen Mitarbeiter und Büros der IT-Gruppe. X X
251100 Stadtarchiv
0064 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L251100003 Erforschung/Vermittlung Stadtgeschichte -123.419 -127.215 -3.796 Drittmittel für bestehende Stelle 412.2023 nach Fristverlängerung (Sachbearbeiter "Häuserbuch"). X X
0065 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom L251100001 Bestandsbildung und -erhaltung 100 1.810 1.710 Strom- und Reinigungskosten für neu angemietete Archivflächen. X X
0066 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L251100001 Bestandsbildung und -erhaltung 19.000 12.517 -6.483 Drittmittel für Stellenschaffung zur Erschließung von Stiftungsarchivalien bei Av (0,2 VK). X X
252300 Museen/Sammlungen
0067 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L252300006 Dokumentationszentrum Reichsparteitagsg. 202.035 248.035 46.000
Preisanpassung an Rahmendienstvereinbarung für
Kassen- und Aufsichtsdienst im
Dokumentationszentrum und Memorium
Nürnberger Prozesse.
X X
0068 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L252300008 Deutsches Spielearchiv Nürnberg 77.558 17.558 -60.000 Ausplanung Sachmittel für Strukturprojekt am Museum Industriekultur nachdem Stellen dafür nicht zur Schaffung vorgeschlagen wurde. X X
261001 Kult./Theater KuKuQ
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lfd.Nr.
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get Kostenart Bezeichnung
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Auftrag Bezeichnung
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hterung Begründung
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Stadtrats-
antrag
Nr.
0069 64390101 Künstlerhonorare L261001002 Veranst. im Künstlerhaus u. Gastronomie 24.500 44.500 20.000 Aktionen anlässlich der Wiedereröffnung des Künstlerhauses nach Sanierung (3. Bauabschnitt Künstlerhaus). X X
263000 Musikschule Nürnberg
0070 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L263000001 Musikschulunterricht 0 -1.571 -1.571 Drittmittel für Fristverlängerung der Stelle 416.4490 (Ausbau Mittagsbetreuung Chorkinder MN). X X
0071 54280050 Erstatt. v. übrigen Bereichen (Personal) L263000004 Unterricht MuBiKiN -367.795 -377.481 -9.686 Aktualisierung Drittmitteldeckung für die Stellen für "MUBIKIN". X X
271100 Veranst. Erwachsbil.
0072 51400000 Zuweisungen vom Bund P271100015 Zentralst. Z. Anerkenn. Ausl. Qualifik. -541.881 -577.743 -35.862
Drittmittel für Fristverlängerung bestehende Stellen
und Neuschaffung 1 VK für Zentrale Servicestelle
zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
(ZAQ).
X X
0073 51410000 Zuweisungen vom Land P271100025 Berufsbezogene Sprachkurse 0 -68.936 -68.936 Drittmittel für Fristverlängerung der Stelle 420.3129 (Integrationskurse und Berufsbez. Sprachkurse). X X
273000 Kulturläden
0074 51400000 Zuweisungen vom Bund L273000015 KUF im Südpunkt (BgA) -250.000 -262.215 -12.215
Drittmittel für Aufstockung der Stelle 416.3535
(Verw.kraft Organisation der Integrationskurse im
Südpunkt).
X X
0075 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V273000002 Verwaltung 619 8.619 8.000 Sachmittel für das Projekt "Raumkompass - Dein Raum für Kultur". X X
273010 Sonderaufgaben - KUF
0076 64210100
Miet- und
Pachtaufwendungen bew.
Sachen
L273010005 Kulturwerkstatt auf AEG 1.500 4.500 3.000 Transportkosten zu neuem Lager der Kulturwerkstatt. X X
0077 64390102 Vergütungen für Veranstaltungstechniker G000109020 Fürther Straße 244d (Kulturwerkstatt) 10.000 14.200 4.200 Mehrbedarf externe Veranstaltungstechniker und Veranstaltungsleitungen Kulturwerkstatt (Streaming). X X
312100 Unterkunft (SGB II)
0078 63390313 lfd.Leist.f.Unterk.u.Heiz.(§22 I SGB II) L312100001 Leistung Unterkunft und Heizung (SGB II) 124.204.000 120.024.000 -4.180.000 Kosten der Unterkunft. Rückgang der Arbeitslosen mit SGB II - Bezug nach aktualisierter Prognose. X X
315400 Obdachlosenhilfe
0079 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z315400003 Wärmestube-Stadtmission/Caritasverband 289.800 331.300 41.500 Bedarf Sicherheitspersonal in Wärmestube. Temporär während Corona. X X
0080 64210600 Miete/NK Obdachl.-/Flüchtlingsunterkünft L315400001 Betrieb der Obdachlosenunterkünfte 2.754.000 2.911.500 157.500 Notschlafplätze (Winterprogramm) 121,5 T€ und Betreuungskosten für die queere Pension (LSBTI*) 36 TEUR. X X
690
Seite 8
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
315900 Leistungen f. Ältere
0081 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z315900007 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 0 10.000 10.000 Zuschuss Mehrgenerationenhaus. X X
0082 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen P315900004 Projekt Begegnung im Heilig-Geist-Haus 0 5.600 5.600 Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "Zentraler Engagement-Standort". X X
331101 Wohlfahrtspfl. SHA
0083 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. 12.200 13.000 800
Tarifsteigerung i.H.v. 200 € war im Entwurfswert
noch nicht enthalten. Überschneidung mit
politischen Anträgen zur Rücknahme der
pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen.
Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert
inklusive der Rücknahme dargestellt.
X X
0084 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit 213.100 290.600 77.500
Aufstockung um 1 VK 66,3 T€ (+11,2 T€
Rücknahme pauschale Kürzung). Überschneidung
mit politischen Anträgen zur Rücknahme der
pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen.
Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert
inklusive der Rücknahme dargestellt.
X X
343100 Betreuungsleistungen
0085 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z343100001 Arbeit nach dem Betreuungsgesetz 252.700 278.000 25.300
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und
Betreuungsrechts verlangt zusätzliche Aufgaben
ab 01.01.2023. Ansatz zusätzlicher Mittel i.H.v. 12
T€ (+ 13,3 T€) falls die Förderung des Freistaats
nicht auskömmlich gestaltet wird. Überschneidung
mit politischen Anträgen zur Rücknahme der
pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen.
Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert
inklusive der Rücknahme dargestellt.
X X
361000 Kind.Tageinr/-pflege
0086 63350103 Förd.von Kindern in Kinderhorten i.E. L361000001 Förd. v. Kindern in Tageseinr.u. -pflege 5.400.000 6.003.000 603.000
Aufgrund der Gebührenerhöhung im Bereich
städtische Kitas und Tagespflege ab 2/2022 wird
anteilig auch der Aufwand im Bereich
Wirtschaftlichen Jugendhilfe entsprechend erhöht.
X X
363900 Sonst.Leistungen ASD
0087 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. 287.400 301.500 14.100 Zuschusserhöhung Treffpunkt e. V. Kooperationsmodell ambulanter Maßnahmen der Jugendstrafverfolgung. JHA v. 21.10.2021. X X
363990 HVE-KSV SoL KiJuFahi
41, 40,
81 lfd.
Nr.140
44 , 43,
81 lfd.
Nr.142
53
81 lfd.
Nr.156
691
Seite 9
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
0088 62550500
Erstatt.a.d.
Eigenbetr.Stadtentwässer
ung
L363990001 HVE KSV Sonst. Leistungen KiJuFahilfe 0 20.000 20.000
Zusätzliche Legionellenuntersuchung
(Wasseruntersuchung) müssen im Bereich der
Kindereinrichtungen aufgrund rechtlicher Vorgaben
jährlich statt alle zwei Jahre erfolgen.
X X
364000 Verwaltung Jugendamt
0089 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen V364000001 allg. Verwaltung (Personal/Finanzen) 0 17.250 17.250 QW Ansatz 7.500 für Frühstart und 10.000 € für Interkulturelle Arbeit in Kitas. JHA Beschlüsse v. 30.09.2021. X X
365100 Kommu. Kinderkrippen
0090 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen V365100001 Kinderkrippen 0 -93.103 -93.103 Erhöhung Besuchsgebühr Krippen ab 2/2022. X X
0091 53210700 Elternentgelte Verpflegung in Kitas V365100001 Kinderkrippen 0 -50.973 -50.973 Erhöhung Verpflegungsentgelt Krippen ab 9/2021. X X
365101 Kommun. Kindergärten
0092 51410020 Zuweisung vom Land (Lehr-/Kibetr.pers.) V365101004 Kindergärten 0 -313.000 -313.000 Verwaltungs- und Leitungsbonus, höhere Erträge aufgrund Förderänderung. X X
0093 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen V365101004 Kindergärten 0 -944.956 -944.956 Erhöhung Besuchsgebühr Kiga ab 2/2022. X X
0094 53210700 Elternentgelte Verpflegung in Kitas V365101004 Kindergärten 0 -419.300 -419.300 Erhöhung Verpflegungsentgelt Kiga ab 9/2021. X X
365200 Kommun. Kinderhorte
0095 51410000 Zuweisungen vom Land L365200136 Kiho Fuggerstr. 31 0 -18.649 -18.649
Förderung Erstausstattung aus Richtlinie
Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung für den
städt. Kiho Fuggerstr.
X X
0096 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen V365200001 Kinderhorte -177.163 -1.361.065 -1.183.902 Erhöhung Besuchsgebühr Hort ab 2/2022. X X
0097 53210700 Elternentgelte Verpflegung in Kitas V365200001 Kinderhorte -79.849 -844.469 -764.620 Erhöhung Verpflegungsentgelt Hort ab 9/2021. X X
0098 62420300 Aufwendungen aus der Mittagsbetreuung V365200001 Kinderhorte 0 176.814 176.814
Aufwand Mittagsverpflegung Bertolt Brecht Straße
(Catering Toleranz) war in der Ursprungsplanung
Mittagsverpflegung nicht enthalten, da diese nicht
zur Ausschreibung J gehört.
X X
365300 Einricht. fr. Tr.
54
692
Seite 10
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
0099 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300011 Förderkonzept Kindertagesein.fr.Trg 1.693.500 1.674.160 -19.340
Reduzierung der erforderlichen Zuschusssumme
aufgrund Förderung Erstausstattung aus Richtlinie
Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung für
Einrichtungen freier Träger (-108,5 T€).
Überschneidung mit politischen Anträgen zur
Rücknahme der pauschalen Kürzung bei
freiwilligen Zuschüssen. Daher wird hier zur
Vereinfachung der Antragswert inklusive der
Rücknahme dargestellt (-108,5 T€ + 89,16 T€
Rücknahme Kürzung = -19,34 T€ Reduzierung
Zuschuss)
X X
365400 Tagespflege
0100 51400000 Zuweisungen vom Bund L365400001 Tagespflege -754.186 -580.000 174.186 Anpassung der U3 Bundesmittel anhand des letzten Bescheides. X X
0101 53210000 Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen L365400001 Tagespflege -2.865.111 -2.832.429 32.682 Erhöhung Elternbeitrag Tagespflege bereits ab 1/2022 eingeplant -> Erhöhung erst zum 2/2022. X X
0102 62420500 Vergütungen für Tagespflegepersonen L365400001 Tagespflege 6.628.957 6.814.957 186.000 Erhöhung Tagespflegeentgelt ab 9/2022 geplant. X X
365600 KiTas BA/NOS
0103 62360000 Unterhalt Büroeinrichtung/Gebrauchsgegen L365600001 Kindertageseinrichtungen BA/N 0 5.800 5.800 Wartung der elektrischen Arbeitsgeräte in Kitas. X X
365990 HVE-KSV komm. Kigas
0104 69923000 Aufwendungen für bewegliches Vermögen P3659900001V Bewegliches Vermögen (Produkt 365990) 0 50.000 50.000 Aufstockung der Mittel für Küchensanierung in Kindertagesstätten. X
0105 62320510
Bauunterhalt
Hausverwaltende Einheit
HVE
G000010402 Zugspitzstr. 175 KiGa 10.268 32.168 21.900
Mehrkosten für Wartungsverträge bei der
Inbetriebnahme von Neubauten, Objekte in
Zugspitzstr. 175 (1.900€) und Hugo-Distler-Str. 14
(20.000€, Kosenschätzung basiert auf
Vergleichsobjekt in Großreutherstr.) daher
insgesamt 21.900€
.
X X
366200 Jugende. freie Träg.
0106 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) 3.900 6.698 2.798 Mietanpassung vom Liegenschaftsamt. X X
0107 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard 57.200 94.400 37.200 Zuschusserhöhung AWO Kreisverband Streetwork St. Leonhard. JHA v. 21.10.2021 (37,2 T€ inkl. 3 T€ Rücknahme pauschale Kürzung). X X
0108 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) 127.900 153.500 25.600 Zuschusserhöhung Musikzentrale e. V. JHA v. 21.10.2021 (25,6 T€ inkl. 6,7 T€ Rücknahme pauschale Kürzung). X X
0109 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. 179.700 190.800 11.100 Zuschusserhöhung Internationales Frauen- und Mädchenzentrum. JHA v. 21.10.2021. X X
55
57, 81
lfd. Nr.
183
59 , 58,
81 lfd.
Nr. 187
63 , 61 ,
62 , 60 ,
81 lfd. Nr.
189
81 lfd.
Nr.173
693
Seite 11
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
367500 Erziehberat/Fambild
0110 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500008 Kath.Fam.bildungsst. "Zoff und Harmonie" 15.700 17.000 1.300
Korrektur Planwert aufgrund fehlerbehafteter
Berechnung zum Entwurf (500 €). Überschneidung
mit politischen Anträgen zur Rücknahme der
pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen.
Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert
inklusive der Rücknahme dargestellt (500 € + 800
€ Rücknahme pauschale Kürzung = 1.300 €).
X X
0111 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z367500021 ISKA-ZAB: Kultur- und Sprachvermittler 0 58.000 58.000 Neuer Zuschuss ISKA gGmbH/ ZAB - Sprach- und Kulturvermittler, JHA 21.10.2021. X X
367601 Einricht. Inobhutna.
0112 62580200 Erstattungen an übrige Bereiche V367601001 Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) 1.020.651 1.046.334 25.683 Erhöhung Zahlung an Schlupfwinkel, Kostenanpassung. X X
414010 Gesundheitsschutz
0113 54210000 Erstattungen vom Land L414010001 Medizinal- und Apothekenwesen, BtM, GewO 0 -2.050.000 -2.050.000 Erträge ÖGD-Pakt (Öffentliche Gesundheit) für Stellenschaffungen 2,05 Mio. €. X X
0114 60121000 Regelzahlung (Arbeitnehmer) P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 6.000.000 6.000.000 Kontaktverfolgung Corona: Personalbedarfe temporär. X X
0115 64210000
Miet- und
Pachtaufwendungen für
Immo
P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 1.000.000 1.000.000 Kontaktverfolgung Corona: Anmietungen und. Bürobedarfe. X X
0116 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 1.000.000 1.000.000 Kontaktverfolgung Corona: Dienstleistungseinkauf. X X
414020 Gesundheitspflege
0117 54210000 Erstattungen vom Land P414020002 Förderprogramm Geburtshilfe in Nürnberg -180.000 -80.000 100.000 Reduzierung Erträge Projekt Förderung Geburtshilfe an aktuellen Umfang. X X
414040 Präv. /Gesundh.förd.
0118 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen 63.100 76.400 13.300
Aura e.V. 10 TEUR (+3,3 TEUR Rücknahme
pauschale Kürzung). Überschneidung mit
politischen Anträgen zur Rücknahme der
pauschalen Kürzung bei freiwilligen Zuschüssen.
Daher wird hier zur Vereinfachung der Antragswert
inklusive der Rücknahme dargestellt.
X X
421010 Sportförderung
0119 62320300 Unterhalt Park-/Grün-/Gartenanlagen L421010002 Projekte der Sportentwicklung 0 45.000 45.000 Betriebskosten Bikepark Schmausenbuck für 2022. X X
421020 Sportveranstaltungen
0120 64990000 Vermischte Aufwendungen L421020001 Großsportveranstaltungen 0 40.000 40.000 Host Town der Special Olympics 2023 + Metropolmarathon 2023/2024. X X
67
74 , 75,
81 lfd.
Nr. 216
81 lfd.
Nr. 201
694
Seite 12
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
511010 Stadtplanung
0121 64270100
Kosten für
Sachverständige und
Gutachten
L511010002 Stadtteilpl., verbindl. Bauleitplanung 378.500 928.500 550.000 Bebauungspläne mit strategischer Bedeutung "Big Six" - zusätzliche Mittel für Online-Bürgerbeteiligung. X X
0122 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L511010001 Strat. räuml. Planung, Stadterneuerung 200.000 19.000 -181.000 Für die vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen STEM-Marienberg werden in 2022 keine zusätzlichen Mittel benötigt. X X
0123 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L511010002 Stadtteilpl., verbindl. Bauleitplanung 300.000 119.000 -181.000
Für die vorbereitenden Untersuchungen zur
möglichen Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme (STEM) Marienberg
werden in 2022 keine zusätzlichen Mittel benötigt.
X X
0124 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L511010003 Baukultur und Bauberatung 3.500 93.500 90.000 Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "temporäre Maßnahmen Fußgängerzone" X X
511020 Verkehrsplanung
0125 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter V511020001 Verwaltung/Leitung 0 8.000 8.000 Beitrag der Stadt Nürnberg für die Geschäftsstelle Bahn-Elektrifizierung Bayern - Sachsen. X X
541000 Verkehrsflä./Straßen
0126 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) L541000001 Verkehrsflächen/Straßen 78.161.187 80.248.430 2.087.243 Erhöhung allg. Zuschuss SÖR gemäß Wirtschaftsplan gegenüber Entwurf. X X
547000 U-Bahninfrastruktur
0127 62550800 Erstattungen an die VAG L547000001 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur 500.000 1.355.000 855.000 Unterhaltsausgleich VAG. X X
0128 64210000
Miet- und
Pachtaufwendungen für
Immo
L547000001 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur 181.145 188.000 6.855 Mieterhöhung Dienstgebäude. X X
547010 ÖPNV-Angelegenheiten
0129 63121300 Zuweisung an Zweckverbände Art 1 Z547010001 Umlage ZwVerbVerkehrsverb. Großraum Nbg 32.000.000 26.800.000 -5.200.000
Anpassung an aktuelle Planung VAG
(Pandemieeffekte insb. bei Aussetzen
Tariferhöhung/Sozialticket), damit Gesamtansatz
26,8 statt 32 Mio €.
X X
551000 Öffentliches Grün
0130 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) L551000001 Öffentliches Grün 24.171.024 24.201.024 30.000 Erhöhung allg. Zuschuss SÖR gegenüber Entwurf (Betriebskosten f. mobile Grünmodule). X X
554010 Umweltplanung
0131 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter P554010002 Klimawandelprojekt 13.500 63.500 50.000 Umgang mit Starkregenereignissen: u.a. Erarbeitung Gefahrenkarte. X X
695
Seite 13
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
554020 Naturschutz
0132 55910000 Andere sonstige ordentliche Erträge Z554020008 Baumförderprogramm 0 -30.000 -30.000 Finanzierung des Förderprogramms "Der geschenkte Baum". X X
0133 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z554020008 Baumförderprogramm 0 30.000 30.000
Art 5 Zuschuss Förderprogramm "Der geschenkte
Baum" zur Baumpflanzung auf
Privatgrundstücken; Finanzierung erfolgt über
Ausgleichszahlungen nach der
Baumschutzverordnung.
X X
0134 64182000 Entschädigungen f. ehrenamtl.Tätigkeiten V554020001 Untere Naturschutzbehörde 34.200 54.200 20.000 Erhöhung der Kapazitäten der ehrenamtlichen Naturschutzwacht. X X
571100 Wirtschaftsförderung
0135 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) L571100002 Innovation und Standortmarketing 0 -9.500 -9.500 Mieterstattung OM7 (Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft). X X
0136 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z571100011 Zuschuss OM7 0 396.051 396.051
Zuschuss zur Gründung und Betrieb des OM7
(Business Innovation Center für
Existenzgründungen und junge Unternehmen aus
der Kreativwirtschaft.).
X X
0137 64210000
Miet- und
Pachtaufwendungen für
Immo
L571100002 Innovation und Standortmarketing 0 165.449 165.449 Mietansatz OM7 (Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft) X X
0138 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L571100002 Innovation und Standortmarketing 154.130 304.130 150.000 Umsetzung eines Konzepts zur Formulierung einer Wasserstoffstrategie. X X
0139 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften L571100002 Innovation und Standortmarketing 20.925 22.425 1.500 Mitgliedschaft Erlebnis Nürnberg e.V. zur vermehrten Einflussnahme auf Vereinstätigkeit. X X
573000 Meistersingerhalle
0140 54120200 Miet- und Pachterträge aus bew. Sachen L573000003 Konferenzräume 0 -30.596 -30.596 Drittmittel für Stellenschaffung 1 VK "Fachkraft Veranstaltungstechnik" bei der Meistersingerhalle. X X
0141 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) G000000853 Münchener Straße 19/21 15.000 1.446 -13.554 Reduzierung Budgetmittel wegen Einsparung für Stellenschaffung 0,5 VK "Gärtner/in" bei MSH. X X
573010 Marktwesen
0142 53210900 Sonstige Gebühren L573010001 Großmarkt/Recyclinghof -190.000 -230.500 -40.500 Erhöhung der Marktgebühren. X X
0143 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010001 Großmarkt/Recyclinghof -230.000 -324.500 -94.500 Erhöhung der Marktgebühren. X X
0144 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010002 Trempelmarkt -110.000 -129.000 -19.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X
0145 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010003 Wochen- und Christbaummärkte -274.000 -324.000 -50.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X
0146 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010004 Christkindlesmarkt -530.000 -610.000 -80.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X
0147 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010005 Ostermarkt / Kunsthandwerkermarkt -67.000 -81.000 -14.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X
696
Seite 14
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
0148 53260000 Entgelte für Platzbenutzung öff.-rechtl. L573010006 Herbstmarkt -67.500 -81.500 -14.000 Erhöhung der Marktgebühren. X X
0149 62350000 Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen L573010003 Wochen- und Christbaummärkte 5.000 15.400 10.400 Städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "mobiles Grün am Hauptmarkt" des Sonderfonds "Belebung Innenstädte". X X
611100 Steuern, allg. Zuw.
0150 50130000 Gewerbesteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -476.000.000 -515.000.000 -39.000.000Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteueraufgrund aktualisierter Hochrechnung. X X
0151 50210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -327.150.000 -340.000.000 -12.850.000Anpassung Anteil an der Einkommensteueraufgrund aktualisierter Berechnung. X X
0152 50220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -80.370.000 -81.500.000 -1.130.000 Anpassung Anteil an der Umsatzsteuer aufgrund aktualisierter Berechnung. X X
0153 63410000 Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen 35.700.000 38.600.000 2.900.000 Anpassung der Gewerbesteuerumlage in Folge der Erhöhung des Ansatzes für Gewerbesteuer. X X
0154 63720000 Bezirksumlage L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen 217.845.000 218.325.000 480.000 Anpassung Bezirksumlage aufgrund aktualisierter Berechnung. X X
612100 Weit. Zentr. Ansätze
0155 57940000
Verzinsung
Gewerbesteuer nach §
233 a AO
L612100001 Zinsen -10.000.000 -5.000.000 5.000.000 Anpassung Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer (Ertrag) aufgrund aktualisierter Einschätzung. X X
0156 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze -3.000.000 0 3.000.000 Keine Periodenfremden Erträge, da zeitnahe Abrechnung von Erstattungsleistungen gewährleistet. X X
0157 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 90 73.674 73.584 Stromkosten für Raumlüfter in kommunalen Kinderhorten. X X
0158 64210000
Miet- und
Pachtaufwendungen für
Immo
L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 0 250.000 250.000 Geplante Neuanmietungen in 2022. X X
0159 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 1.007.045 629.045 -378.000
Verringerung der bislang zentral veranschlagten
500.000 € für die KIA Metropol Arena, da im Saldo
voraussichtlich lediglich ein Bedarf 122.000 €
(Aufwendungen 470 T€, Erträge 348T€) nötig sein
wird.
X X
0160 64390700 Transportkosten, Umzugskosten L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 0 147.000 147.000 Geplante Anmietung Hermannstr. für Außenstelle KJND, Aufwand für Miete, LWL-Anschluss, Sicherheitsdienst und Gebäudereinigung. X X
0161 64990000 Vermischte Aufwendungen L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 370.000 455.000 85.000 Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "Innenstadtbelebungsfond". X X
0162 65920000 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) L612100001 Zinsen 7.000.000 5.000.000 -2.000.000 Anpassung Erstattungszinsen Gewerbesteuer (Aufwand) aufgrund aktualisierter Einschätzung. X X
Summe Weit. Zentr. Ansätze
697
Seite 15
Pro-
dukt/
lfd.Nr.
Teil-
bud-
get Kostenart Bezeichnung
Kostenstelle/
Auftrag Bezeichnung
Wert
Entwurf
EUR
Wert neu
EUR
Differenz EUR:
(-)=Verbesser
ung
(+)=Verschlec
hterung Begründung
Ergebnis-
rele-
vant
Finanz-
wirk-
sam
vgl.
Stadtrats-
antrag
Nr.
-43.950.944
nachrichtlich:
0163 10.194.062 9.167.126 -1.026.936
Reduzierung Planansätze für Betriebsstrom um
-1.026.935,55 € bzw. rd. 10% aufgrund Senkung
der EEG-Umlage.
0164
Erhöhung Planansätze Personalkosten gegenüber
Haushaltsplanentwurf i.H.v. 3,04 Mio. €. Davon
entfallen auf a) POA Stellenschaffungen und
Fristverlängerungen 2,8 MIo. € b) Weitere
Verwaltungsanträge zu Stellenschaffungen 0,24
Mio. €. Stellenneuschaffungen werden ab
01.07.2022 mit Budget hinterlegt. Sollten im
Rahmen der Haushaltsberatungen abweichende
Beschlüsse zum Stellenplan 2022 gefasst werden,
wird der Betrag entsprechend aktualisiert.
62210000 diverseStrom X X
698
Beilage 6.2
Anfrage zu den Haushaltsberatungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
1
Produkt/Kostenstelle/Kosten-
art
Bezeichnung
365-Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende
Text der Anfrage:
Für das 365 Euro-Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende wurden und werden
4,3 Mio. aus der Haushaltskasse veranschlagt.
a) Wie hoch waren die städtischen Ausgaben bis 2019 zur Bezuschussung des
Schülertickets?
b) Welchen Zuschuss übernimmt davon das Land?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Frage a):
Das durch die Stadt Nürnberg im Januar 2016 für in Nürnberg wohnhafte Schüler*innen
eingeführte Schülerticket für Schüler*innen, die keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des
Schulwegs/Fahrmarken hatten (ausgenommen Schüler*innen des 2. Bildungswegs (z.B. Kollegs),
von Privatschulen, Teilzeitschüler*innen, sowie Auszubildende), verursachte in den Jahren 2016
bis 2019 Kosten in Höhe von insgesamt 10,4 Mio. €. In 2020 fielen bis zur Einführung des 365
Euro Tickets 1,1 Mio. € an.
Die Zuschussbeträge wurden von der Stadt Nürnberg an die VAG pro verkaufter Monatsmarke
„Schülerticket“ erstattet, so dass die VAG einen Ausgleich zum Preis einer regulären
Schülermonatsmarke erhielt. Die Zuschussbeträge und der somit von den Schülern/Eltern zu
tragende „Eigenanteil“ unterschieden sich nach SEK I und SEK II (SEK I bedeutet Sekundarstufe I
= 5.-10. Jahrgangsstufe; SEK II bedeutet Sekundarstufe II =ab 11. Jahrgangsstufe).
Zu Frage b):
• Ehemaliges „Schülerticket: Es erfolgte keine Bezuschussung durch den Freistaat.
• 365 Euro- Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende: Der Freistaat Bayern gleicht
dem VGN zwei Drittel der entstehenden Fahrgeldmindereinnahmen aus (8,6 Mio. € pro
Jahr). Der Aufgabenträger Stadt Nürnberg trägt das verbleibende Drittel (4,3 Mio. € pro
Jahr)
Ö 6.2Ö 6.2
699
Beilage 6.2
Anfrage zu den Haushaltsberatungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
2
Produkt/Kostenstelle/Kosten-
art
Bezeichnung
Noris Rennen
Text der Anfrage:
1. Das DTM-Rennen (Noris-Rennen) wird jährlich ausgetragen. Welche aktive
Beteiligung (Zuschauertribünen, Umzäunung des Norisrennen-Areals,
Toilettenanlagen etc.) erbringt die Stadt und welche Kosten werden hierfür von der
Stadt übernommen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des DTM-Rennens werden Leistungen von SÖR erbracht. Alle Leistungen werden an
den Veranstalter weiterberechnet. Eine Kostenbeteiligung findet nicht statt.
SÖR hilft beim Ab- und Wiederaufbau der stationären Beschilderung aus. Verkehrsregelnde
Maßnahmen werden durch den SÖR angeordnet und durch eine Privatfirma ausgeführt. Die
Steintribüne wird vom Veranstalter angemietet. Die mobilen Tribünen werden vom Veranstalter
beauftragt und auch bezahlt. Ebenso erfolgt die Umzäunung des Veranstaltungsgeländes im
Auftrag des Veranstalters und wird von diesem bezahlt. Die Verbrauchskosten für die Nutzung der
Toiletten in der Steintribüne werden an den Veranstalter weiterberechnet. Mobile Toilettenanlagen
erfolgen durch den Veranstalter und werden von diesem bezahlt.
700
Beilage 6.2
Anfrage zu den Haushaltsberatungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
3
Produkt/Kostenstelle/Kosten-
art
Bezeichnung
Kirchentag
Text der Anfrage:
Der Zuschuss zur Durchführung des evangelischen Kirchentages beträgt für 2022 950.000
Euro und insgesamt 3 Mio.
Warum will die Stadt eine kirchliche Veranstaltung in dieser Größenordnung unterstützen?
Die Durchführung des evangelischen Kirchentages wurde in der Sitzung des Ältestenrates und
Finanzausschusses am 25.07.2018 im TOP 2.1 ausführlich behandelt und mit überwältigender
Mehrheit beschlossen. In der Anmeldung findet sich kurz zusammengefasst die Antwort zur
Anfrage:
… Der Deutsche Evangelische Kirchentag ist ein herausragendes nationales Ereignis und findet
alle zwei Jahre in einer anderen Stadt statt. Die Stadt Nürnberg wäre dabei Gastgeberin von etwa
150.000 nationalen und internationalen Besucherinnen und Besuchern (mit einem hohen Anteil
junger Menschen) und für fünf Tage Zentrum der Diskussion von nicht nur spirituellen, sondern
auch ganz aktuellen gesellschaftspolitischen Themen. Für die Stadt Nürnberg bietet der
Kirchentag einmal mehr eine hervorragende Möglichkeit, sich national wie international als
weltoffene Gastgeberin für Großereignisse zu präsentieren. Bei allen bisherigen Deutschen
Evangelischen Kirchentagen war es üblich, dass neben der Evangelischen Kirche auch das
Bundesland und die ausrichtende Stadt Sach- und Geldleistungen einbringen. Für Nürnberg wären
dies 3 Mio. Euro Geldleistungen und 1 Mio. Euro Sachleistungen bei Gesamtkosten von ca. 22
Mio. Euro. …
Ansonsten verweisen wir auf die ausführlichen Ausführungen in der Vorlage.
701
Beilage 6.2
Anfrage zu den Haushaltsberatungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
4
Produkt/Kostenstelle/Kosten-
art
Bezeichnung
Z414140011 Aura e.V.
Der Verein Aura e. V. arbeitet seit vielen Jahren auf der Grundlage der „Istanbul
Konvention“. Die dürftige finanzielle Ausstattung im fünfstelligen Bereich hat den Verein an
seine existenzielle Grenze gebracht. Von 2015 bis 2021 wurde für Aura e. V. eine
Erhöhung von nur 0,46 % bewilligt.
Ein Verzicht einer 5%igen Kürzung löst nicht die finanzielle Problematik des Vereines. Die
erforderliche Ausweitung des Leistungsspektrums (Neueinstellung und
Raumvergrößerung) wurde bei vergleichbaren Vereinen berücksichtigt. Wieso empfiehlt
die Verwaltung, dies nicht für Aura e. V. anzuwenden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfahl im Haushaltsplanentwurf die Erhöhung entsprechend der
Tarifsteigerungen (vor pauschaler 5%-Kürzung).
Der Zuschussträger hatte darüber hinaus eine Berücksichtigung der Ausweitung des
Personalkörpers und der Räumlichkeiten beantragt. Ausweitungen des Leistungsspektrums
wurden aber auch bei weiteren freiwilligen Zuschüssen seitens der Verwaltung/Stadtkämmerei
grundsätzlich nicht empfohlen.
Im Kämmereipaket wurde eine Anhebung des Zuschusses aufgenommen und zum Beschluss
empfohlen.
702
Beilage 6.2
Anfrage zu den Haushaltsberatungen
Anfragende:
StR Marion Padua, Linke Liste
Laufende Nr.:
5
Produkt/Kostenstelle/Kosten-
art
Bezeichnung
Frauenwerk Stein
In der Zuschussliste findet sich ein Verein aus Stein, das bekanntermaßen nicht zu
Nürnberg gehört. Warum wird das Frauenwerk Stein e. V. mit 59.000 Euro bezuschusst?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Familienpflegedienst im Frauenwerk Stein dient der Entlastung und Unterstützung
überwiegend von Familien in Nürnberg, wenn die haushaltsführende Person ausfällt bzw. meist
krankheitsbedingt schwer belastet ist und im Haushalt Kinder unter 12 bzw.14 Jahren zu versorgen
sind. Die gezahlten Stundensätze der Kranken- und Rentenversicherung sind aktuell nicht
kostendeckend, so dass die Finanzierung des Familienpflegedienstes auf weitere kommunale oder
sonstige Förderung anwiesen ist.
In 2019 fanden in Nürnberg 57 Einsätze der Familienpflege mit einer Einsatzdauer von 1 – 134
Einsatztagen statt.
703
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Stk/029/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Haushaltsvollzug 2022
Anlagen:
Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2022
Ö 6.4Ö 6.4
704
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/029/2021
Seite 2 von 3
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und
Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für
Finanzen, Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die
sich aus den Haushaltsberatungen für 2022 ergeben.
2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen
Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die
Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022
ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen
des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen,
Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen.
3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im
MIP-Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger
Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige
Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen)
auszugleichen.
4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt.
5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische
Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen
Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des
Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und
IT ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus
verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und Verteilung
zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen Teilhaushalten auswirken
würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für
den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt.
6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue
Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke
dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und
Finanzausschuss verwendet werden.
7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt,
a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen
vorzunehmen;
b) für
- Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche
Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen,
- Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen
über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner
Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss;
c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen;
d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets
K1 bis K5 beziehungsweise I1 und I2 zu entscheiden;
e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen
der Budgets zu entscheiden;
f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere
Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden;
g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen,
die früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen;
h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der „Richtlinie zum Zins- und
Kreditmanagement bei der Stadt Nürnberg“ Kredite für den Kernhaushalt zur
Finanzierung von Investitionen aufzunehmen.
8. Die im Finanzplan 2022 eingeplanten und im Vollzug bewilligten
Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze
für Schulen und Kindertagesstätten, den Ausbau des Frankenschnellweges, den
Anteilsrückkauf wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und für die
Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse, nur bis zur Hälfte der veranschlagten
705
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/029/2021
Seite 3 von 3
Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und
Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das Referat für
Finanzen, Personal und IT ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen.
9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der
rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt.
10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2022 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIP-
Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Teilbudget K1 für
bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt das
Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen.
11. Im Haushaltsjahr 2022 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins-
und Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde,
eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte
bleiben unverändert bestehen.
12. Nachrichtlich:
Die sich aus dem Sparpaket 2017, Säule III ergebende Kürzung von 2,38 Mio. € wurden
ab dem Haushaltsjahr 2020 über eine zusätzliche pauschale Kürzung der K2-
Normkostenbudgets in entsprechender Höhe umgesetzt. Eine pauschale Kürzung der
K1-Budgets erfolgt damit nicht mehr. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und
Organisation wurde ermächtigt, die Kürzung der K2-Budgets im Haushaltsvollzug 2020
und in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehme
706
I.4 Haushaltsplanvermerke
I.4.1 Konsumtive Haushaltsplanvermerke
a) Stadtweite Deckungsvermerke
Die nachfolgenden Sachkonten sind i m Teilbudget K5
einzeln ermächtigt. Nachdem die Aufwendungen bei den
nachfolgenden Sachkonten jeweils stadtweit sachlich
zusammenhängen, werden zur Erleichterung des Haus-
haltsvollzugs 2022 folgende Deckungsfähigkeiten vorge-
sehen:
1. Gebäudeunterhalt -640- (62320000)
Die Ansätze auf de m oben genannten Sach-
konto werden über alle Produkte für ge gensei-
tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind
jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ-
ten Organisationseinheiten.
2. Unterhalt Gebäudetechnik -640- (62320100)
Die Ansätze auf dem oben genannten Sach-
konto werden über alle Produkte für gegensei-
tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind
jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ-
ten Organisationseinheiten.
3. Unterhalt Gebäude technik Sprachdienste
(62320108)
Die Ansätze auf dem oben genannten Sach-
konto werden über alle Produkte für gegensei-
tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind
jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ-
ten Organisationseinheiten.
4. Zinsaufwendungen (65100000 bis 65180000)
Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon-
ten werden über alle Produkte für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
1 Bildungscampus Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit (ohne Mu-
sikschule Nürnberg), Tiergarten (ohne Forstbetrieb), Marktamt
5. Aufwendungen und Erträge durch Abfin-
dungen bei Dienstherrenwechseln von Be-
amten/-innen
Mehrerträge bei den Sachkonten
54200090 Abfindung vom Bund
54210090 Abfindung vom Land
54220090 Abfindung von Gde./Gdeverb.
54240090 Abfindung vom so.öffentl.Bereich
54260090 Abfindung von sonst.öff. Einrichtung
54270090 Abfindung von priv. Unternehmen
gegenüber den Ansätzen berechtigen zu Mehr-
aufwendungen bei den Sachkonten
62500090 Abfindung an den Bund
62510090 Abfindung an das Land
62520090 Abfindung an Gde./Gdeverb.
Zudem werden die Ansätze bei den Aufwands-
sachkonten für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt.
b) Produktbezogene Deckungsvermerke
Die nachfolgenden Deckungsvermerke für 2022 bezie-
hen sich entweder jeweils nur auf ein Produkt bzw. eine
Zuschusskostenstelle oder auf eine genau abgrenzbare
Anzahl von Produkten bzw. Zuschusskostenstellen. Die
jeweils relevanten Sachkonten sind entweder den Teil-
budgets K3 oder K5 zugeordnet.
6. Erträge und Aufwendungen aus dem Ab-
gang von Grundstücken und Infrastruktur-
vermögen (55401000, 55402000, 55403000,
64451000, 64452000, 64453000)
Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon-
ten werden jeweils innerhalb eines Produktes
für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
(ohne Landwirtschaftsbehörde), Friedhofsverwaltung (ohne ord-
nungsrechtliche Bestattungen), Stiftungsverwaltung, HVE Schule
und Sport, HVE Kultur, Soziales und Verwaltung
Ö 6.4Ö 6.4
707
7. Transferleistungen Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien – Jugendamt
Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer-
leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über alle
unten genannten Produkte für gegenseitig de-
ckungsfähig erklärt.
361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege
362200 Kinder- und Jugenderholung
363102 Sonstige Hilfen
363300 Hilfen zur Erziehung
363301 Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII)
363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
8. Transferleistungen Amt für Existenzsiche-
rung und soziale Integration - Sozialamt
Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer-
leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über alle
unten genannten Produkte für gegenseitig de-
ckungsfähig erklärt.
311000 Hilfe zum Lebensunterhalt
311200 Hilfe zur Pflege
311400 Hilfe zur Gesundheit
311500 Weitere Hilfen
311600 Grundsicherung im Alter
312100 Leistung Unterkunft / Heizung SGB II
312200 Maßnahmen zur Eingliederung SGB II
312300 Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II)
312600 Leistungen Bildung/Teilhabe (SGB II)
313100 Leistungen nach AsylbLG
321100 Leistungen nach BVG/SVG
345100 Leistungen Bildung/Teilhabe BKGG
351100 Sonstige soziale Hilfen
9. Zuschüsse zur Heimat und Kulturpflege
(63121800 und 63125800)
Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon-
ten und den unten genannten Zuschusskosten-
stellen werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt.
Z281001001 Kultur in der Stadt
Z281001002 Fonds für Initiativgruppen
Z281001004 Preise Kunst und Wissenschaft
10. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage
(50130000 und 63410000)
Mehrerträge bei dem Sachkonto Gewerbe-
steuer gegenüber dem Ansatz berechtigen zu
Mehraufwendungen beim Sachkonto Gewerbe-
steuerumlage (Grundbetrag). Die Ansätze sind
im Produkt 611100 (Steuern und allgemeine
Zuweisungen) geplant.
11. Aufwendungen und Erträge aus Aus-
gleichszahlungen (55240000 und
64940000)
Mehrerträge bei dem Sachkonto „Erträge aus
Ausgleichszahlungen“ gegenüber dem Ansatz
berechtigen zu Mehraufwendungen bei dem
Sachkonto „Aufwendungen aus Ausgleichszah-
lungen“. Die Ansätze sind im Produkt 511040
(Geoinformation und Bodenordnung) geplant.
c) Sachmittel- und Personalbudget HVE Schule
und Sport
Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule
und Sport (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300,
215300, 217300, 218300, 221300, 231300, 365301,
365302 und 424000) werden jeweils innerhalb der Teil-
budgets K1 sowie K2 für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt.
d) Übertragbare Sachkonten
Die Haushaltsplanansätze bei folgenden Sachkonten
werden im Haushaltsjahr 2022 für übertragbar erklärt:
62142002 Gebrauchsgegenst. (BP-Maßn.)
62320002 Gebäudeunterhalt (Einzelmaßn.)
62320005 Gebäudeunterhalt (dezentral)
62320006 Gebäudeunterhalt (Inv.maßn.)
62320102 Gebäudetechnik (Einzelmaßn.)
708
62320106 Gebäudetechnik (Invest.maßn.)
62320800 Sanierung von Altlasten
62330006 Unterhalt von Straßen (kons. MIP)
62470000 Betriebsbedarf Projekte
62476000 Betriebsmittel Inv.maßnahmen
63126000 Zuschüsse -Art 5 (kons. MIP)
Außerdem werden die Haushaltsplanansätze bei folgen-
den Kombinationen aus Sachkonto und Kostenstelle im
Haushaltsjahr 2022 für übertragbar erklärt:
63125800 Zuschuss übriger Bereich Art 5
in Verbindung mit
Kostenstelle Z111120001 Zuschüsse für part-
nerschaftliche und internationale Aktivitäten
und
63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein-
richtungen (Art 5)
in Verbindung mit
Kostenstelle Z421010012 Unterstützung
Sportvereine
und
63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein-
richtungen (Art 5)
in Verbindung mit
Kostenstelle Z421010013 Investitionszuschuss
konsumtiver Anteil
und
63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich -
Art 5
in Verbindung mit
Kostenstelle Z421010009 Zuschuss Bädernut-
zung
und
63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein-
richtungen (Art 5)
n Verbindung mit
Kostenstelle Z365300011 Förderkonzept Kin-
dertageseinr. freie Träger
709
I.4.2 Investive Haushaltsplanvermerke
a) Stadtweite Deckungsvermerke
Bei Maßnahmen, deren Planung auf Innenaufträgen er-
folgt, können Innenaufträge mit der gleichen Maßnah-
men- bzw. Pauschalennummer über verschiedene Pro-
dukte gebildet werden. Der Mittelabfluss gilt als gedeckt,
solange die insgesamt für die Maßnahmen - bzw. Pau-
schalennummer zur Verfügung stehenden Mittel ausrei-
chen. Diese Deckungsregel trifft auch dann zu, wenn im
Haushaltsvollzug Untermaßnahmen gebildet werden
und die insgesamt für die Maßnahme bzw. Pauschale
zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen.
Innerhalb einer Maßnahme oder Pauschale (Aufträge
mit der gleichen Maßnahmen - bzw. Pauschalennum-
mer) gelten Überschreitungen bei den Sachkonten
69926595 Honorare SÖR
69926998 Aufwand aus Lagerentnahme
69950000 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarverr.
69950010 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarabschl.
69961000 Aufwand aus sonstiger akt. Eigenleistung
generell als gedeckt, wenn bei den folgenden Sachkon-
ten
69926401 Hochbaumaßnahmen (640)
69926451 Hochbaumaßn. Bauvorbereitung (SÖR)
69926501 Tiefbaumaßnahmen Straßen/Pl. (SÖR)
69926511 Tiefbaumaßnahmen – Kunst am Bau (SÖR)
69926521 Tiefbaumaßnahmen - Brücken(SÖR)
69926522 U-Bahninfrastruktur-Baumaßnahmen
69926531 Tiefbaumaßnahmen – Kanäle (SÖR)
69926541 Tiefbaumaßnahmen – Park/Grün (SÖR)
69926551 Tiefbaumaßnahmen – Signalanlagen (SÖR)
69926561 Tiefbaumaßnahmen – Gewässer (SÖR)
69926571 Tiefbaumaßnahmen – Wasservers. (SÖR)
69926581 Tiefbaumaßnahmen - Sportanlagen (SÖR)
69926591 Tiefbaumaßnahmen – Str.begleitgrün (SÖR)
69926681 Tiefbaumaßnahmen – Beleuchtung (SÖR)
nicht verbrauchte Haushaltsmitte l in ausreichender
Höhe vorhanden sind.
Die Ansätze auf dem Sachkonto 69960000 Aufwand
Bauzeitzinsen werden innerhalb eines Produktes über
alle Einzelmaßnahmen und Pauschalen für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
b) Maßnahmenbezogene Deckungsvermerke
1. Pauschalen zum Wohnungsbau
Die Ansätze auf den unten genannten Pau-
schalen werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt:
14 Städt. Wohnungsbaudarlehen
16 Grundstücksverbilligung Mietwohnbau
2. Pauschalen zum Radwegebau
Die Ansätze auf den unten genannten Pau-
schalen werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt:
42 Bau von öffentlichen Radwegen
43 Grunderwerb Bau öffentlicher Radw.
3. Pauschalen zum Straßenbau
Die Ansätze auf den unten genannt en Pau-
schalen werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt:
45 Straßenum- und –ausbau
48 Verkehrsberuhigung Wohngebiete
4. Pauschalen zur Erschließung von Straßen
Die Eigenmittel der Ansätze auf den unten ge-
nannten Pauschalen werden für gegenseitig
deckungsfähig erklärt:
36 Erschließungsstraßen (allgemein)
37 Erschließungsstraßen (Grunderwerb)
74 Erschließungsstraßen – Vorausleist.-
710
5. Pauschalen zum Bau und zur Generalsan-
ierung von Spielhöfen sowie Spielplätzen
Die Ansätze auf den unten genannten Pau-
schalen werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt:
58 Spielhöfe: Bau u. Generalsanierung
59 Spielplätze: Bau u. Generalsanierung
6. Einzelmaßnahmen Feuerwehrgerätehäuser
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men werden für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt:
00894 Sanierung FWGH Kornburg
00895 Sanierung FWGH Moorenbrunn
00896 Sanierung FWGH Worzeldorf
00897 Neubau FWGH Buch
00898 Neubau FWGH Eibach
00899 Neubau FWGH Gartenstadt
01018 Neubau FWGH Katzwang
7. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum
Brandschutz an Schulen
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men bzw. Pauschalen werden für gegenseitig
deckungsfähig erklärt:
35 Beseitigung Sicherh.mängel Schulen
00668 Neue Hegelstr. 17: San. Rettungswege
00830 Regenbogenstr. 73: San. Rettungsw.
01060 Neptunweg 19: San. Rettungswege
8. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Private-Part-
nerschaften (ÖPP)
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men werden für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt:
00030 Schulzentrum Rothenburger Str.
00034 FÖZ Paul-Moor-Schule
00179 Sigena-Gymnasium
00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium
00182 Kopernikusschule
00183 Adalbert-Stifter-Schule
00650 Schulzentrum Maiacher Straße
01097 Tiefes Feld: Bildungsstandort
9. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Öffentliche-
Partnerschaft (ÖÖP)
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men werden für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt:
00033 Michael-Ende-Schule
00153 Bertolt-Brecht-Schule
00154 Gretel-Bergmann-Schule
01025 Neues Gymnasium Schulerweiterung
01026 Martin-Behaim-Gymnasium Ersatzbau
10. Einzelmaßnahmen Fürreuthweg
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men werden für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt:
00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS m. Kombi
01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-grupp. Hort
11. Einzelmaßnahmen Städtebauförderung
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men werden für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt:
00715 Stadterneuerung Weststadt
00716 Stadterneuerung Altstadt Süd
12. Einzelmaßnahmen Brücken Gleißhammer-
straße
Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah-
men werden für gegenseitig deckungsfähig er-
klärt:
01047 Brücke Gleißhammerstraße BW 1.422
01066 Brücke Gleißhammerstraße BW 1.421
13. Kreditaufnahme und Tilgung zur Umschul-
dung
Bei der Maßnahmennummer
00122 Aufnahme und Tilgung von Darlehen
vermindern Wenigereinzahlungen zur Um-
schuldung die geplante Auszahlungsbefugnis
zur Umschuldungstilgung und Mehreinzahlun-
gen zur Umschuldung erhöhen die geplante
Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstil-
gung.
711
c) Bewegliches Vermögen HVE Schule und
Sport
Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule
und Sport (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300,
215300, 217300, 218300, 221300, 231300 365301,
365302 und 424000) werden innerhalb des Teilbudgets
I1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
712
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Ref.I/II/051/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftspläne 2022 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der
Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme
von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2022 veranschlagten
Beträge
Anlagen:
6.5.1 Klinikum Nürnberg
6.5.2 NERGIE VAG StWN
6.5.3 Noris inklusion
6.5.4 IGZ
6.5.5 NOA
6.5.6 wbg
6.5.7 NüSt Service
6.5.8 Klee Center
Ö 6.5Ö 6.5
713
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen
Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der
Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg -Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der
Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH
(NOA), der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft St.
Leonhard-Nord mbH, der NürnbergStift Service GmbH, de r Klee-Center GmbH
Existenzgründerzentrum, der wbg Immohold Verwaltungs -GmbH, der Stadion
Nürnberg Betriebs -GmbH und im selbstständigen Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen
für Betriebsmittel und im I nvestitionsplan enthaltene Investitionen, bis zur Höhe
der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2022 vorgesehenen
Beträge abzugeben. Das Gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren
kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge
die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht
übersteigen.
2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist,
werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzl ich
ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für
Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei
Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser
Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die
Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an
denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der
Jahresabschlüsse 2021 üblichen Erklärungen – einschließlich der Entlastung
des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung
der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung
der Wirtschaftspläne 2022 abzugeben. Die Wirtsch aftspläne der
Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris
inklusion gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH
(StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der
Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Ermächtigung zu erklären.
714
Beilage 6.5.1
Wirtschaftsplan 2022
für das
K l i n i k u m Nürnberg
(Kommunalunternehmen)
Der Wirtschaftsplan 2022 des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg wird
erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und
wird im Band 3 des Haushaltsplans 2022 veröffentlicht.
Ö 6.5Ö 6.5
715
Beilage 6.5.2
Wirtschaftspläne 2022
der
N-ERGIE
N-ER
GIE AG
V A G
V
erkehrs-Aktiengesellschaft
S t W N
S
tädtischen Werke Nürnberg GmbH
Ö 6.5Ö 6.5
716
Erfolgsplan 2022 –2026
IST Vorschau Plan Plan Plan Plan Plan
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Umsatzerlöse 2.303,2 2.224,2 2.701,4 2.858,0 2.796,9 2.831, 1 2.842,7
sonstige betriebliche Erträge 30,3 13,7 11,9 11,7 9,2 8,6 7,8
Bezugskosten/Einsatzstoffe (-) 1.599,4 1.513,4 1.972,9 2.122 ,2 2.067,2 2.096,1 2.103,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen (-) 390,4 389,9 40 7,9 417,9 420,0 420,4 422,1
Personalaufwand (-) 133,2 134,3 137,1 138,4 137,1 136,3 135 ,7
Abschreibung Sachanlagen und immat. AV (-) 74,5 76,0 79,5 82,9 84,8 88,7 92,0
Konzessionsabgabe (-) 13,0 12,9 12,9 13,0 12,9 12,9 12,9
sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 41,3 47,8 48,9 48,0 47,9 46,8 46,3
BETRIEBSERGEBNIS 81,6 63,6 54,1 47,4 36,1 38,5 38,4
FINANZERGEBNIS 47,4 39,0 54,7 85,5 81,6 68,0 68,3
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 129,1 10 2,6 108,9 133,0 117,7 106,5 106,7
Mio. €
717
Erfolgsplan 2022 –2026
Ist Vorschau
in Mio. € 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Umsatzerlöse 134,7 132,3 167,8 187,2 201,6 219,4 225,0
Sonstige betr. Erträge 46,2 51,0 10,6 8,7 4,6 4,7 6,1
Materialaufwand (-) 70,6 72,5 72,4 77,8 81,9 81,8 84,9
Personalaufwand (-) 127,0 140,2 143,1 150,2 152,7 157,8 163,3
Abschreibungen (-) 21,7 28,0 37,0 43,5 45,7 47,6 48,7
KA und U-Bahn-Pacht (-) 5,2 4,4 4,4 4,9 4,9 5,0 5,0
Sonstige betr. Aufwendungen (-) 36,7 37,2 39,3 37,0 38,1 38,4 39,1
Betriebsergebnis -80,3 -99,0 -117,8 -117,5 -117,1 -106,5 -109,9
Finanzergebnis und Steuern -9,2 -8,9 -8,1 -7,6 -6,7 -6,0 -5,4
Jahresergebnis -89,5 -107,9 -125,9 -125,1 -123,8 -112,5 -115,3
Planung
718
Erfolgsplan 2022 –2026
Ist Vorschau Plan Plan Plan Plan Plan
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
N-ERGIE Aktiengesellschaft 72,3 56,0 59,5 69,0 63,4 59,7 58,9
VAG -89,5 -107,9 -125,9 -125,1 -123,8 -112,5 -115,3
FEG 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beteiligungsergebnis -17,1 -51,9 -66,4 -56,1 -60,4 -52,8 -5 6,4
Umsatzerlöse 10,9 11,2 11,5 11,6 11,7 11,7 11,8
Sonstige betriebliche Erträge 28,1 170,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
Materialaufwand (-) 2,2 2,4 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7
Personalaufwand (-) 5,3 6,3 6,4 6,5 6,5 6,6 6,5
Abschreibungen auf Sachanlagen (-) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 3,0 2,9 3,1 3,1 3,0 2,9 3,0
Zinsergebnis 2,3 2,6 3,6 3,1 2,7 2,2 2,2
Steuern (-) 3,2 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5
StWN-eigenes Ergebnis 27,6 169,7 0,6 0,2 -0,3 -0,6 -0,5
Jahresergebnis StWN GmbH 10,5 117,9 -65,8 -55,9 -60,6 -53 ,4 -56,9
Mio. €
719
Beilage 6.5.3
Wirtschaftsplan 2022
der
noris inklusion
gG
mbH
Der Wirtschaftsplan 2022 des kommunalen Unternehmens noris inklus ion gGmbH
wird erst nac h den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen
und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2022 veröffentlicht.
Ö 6.5Ö 6.5
720
Beilage 6.5.4
Wirtschaftsplan 2022
des
I G Z
I
nnovations- und Gründerzentrum
N
ürnberg-Fürth-Erlangen GmbH
Ö 6.5Ö 6.5
721
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH
Erfolgsplan 2018 bis 2026
Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan
Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.9.2021 bis 31.12.21 2022 2023 2024 2025 2026
Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur
Umsatzerlöse *) 551.754 589.696 575.800 601.425 584.000 454.082 605.100 594.000 468.000 531.000 595.000 595.000
Sonstige betriebliche Erträge (seit 2016 neu) 70.123 1.850 500 0 500 0 0 500 500 500 500 500
= Gesamtleistung 621.877 591.546 576.300 601.425 584.500 454.082 605.100 594.500 468.500 531.500 595.500 595.500
Personalaufwand 216.189 225.642 255.000 183.496 220.000 90.924 122.000 224.000 228.000 233.000 263.000 269.000
Abschreibungen 182.795 6.431 11.000 12.221 15.000 11.565 15.000 10.000 9.000 9.000 9.000 9.000
Sonstiger betriebl. Aufwand *) 212.043 238.726 305.000 305.800 672.500 326.409 432.805 805.500 357.000 401.000 330.000 280.000
Betriebliche Steuern (Grundsteuer) 19.598 19.598 21.000 16.658 21.000 12.494 17.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000
= Betriebsergebnis -8.747 101.149 -15.700 83.250 -344.000 12.690 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500
Finanzergebnis *) 390 3
= Ergebnis d. gew. Geschäftstätigkeit -8.747 100.760 -15.700 83.250 -344.000 12.693 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500
Außerordentliches Ergebnis *) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
= Jahresergebnis -8.747 100.760 -15.700 83.250 -344.000 12.693 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500
Anmerkungen:
*) Auf die nachstehenden Erläuterungen wird verwiesen.
**) Personalkosten incl. Fremdarbeit (= Zeitarbeit)
722
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018 bis 2026 (**)Auszug Optocraft und Visiocraft = 25 %
Ist Ist Plan Ist Plan Ist Progrnose Plan Plan Plan Plan Plan
Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.09.2021 bis 31.12.21 2022 2023 2024 2025 2026
Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur
Umsatzerlöse ca.85% ca. 93% ca. 90% ca. 91% ca.91% ca. 71% (**) ca. 81% ca. 91% ca. 91%
Miete Büro 332.794 357.347 339.000 355.718 343.000 255.000 340.000 320.000 250.000 285.000 320.000 320.000
Nebenkosten 85.829 88.257 86.000 98.653 88.000 76.893 102.000 88.000 69.000 78.000 88.000 88.000
IGZ-Pauschale 71.396 79.439 81.500 88.136 83.000 66.383 88.500 83.000 65.000 74.000 83.000 83.000
Miete Parkplätze 18.938 25.000 23.000 18.000 20.000 23.000 23.000
Erlöse Projekte 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
Beiträge assoziierter Mitglieder 4.196 3.296 3.300 3.012 3.000 2.247 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
Kostenerstattung Untermieter 56.011 59.426 65.000 54.569 66.000 34.227 46.000 66.000 52.000 60.000 67.000 67.000
(Tel./Strom/Post/Zugangs-Chips/Büromaterial/
Getränke Seminarräume/Sonstige Erlöse)
Vermietung Seminarräume/Getränke/Extern 366 698 500 0 500 98 200 500 500 500 500 500
Sonstiges 1.161 1.233 500 1.337 500 296 400 500 500 500 500 500
Summe Umsatzerlöse 551.754 589.696 575.800 601.425 584.000 454.082 605.100 594.000 468.000 531.000 595.000 595.000
Sonstige betriebliche Erträge 70.123 1.850 500 0 500 0 0 500 500 500 500 500
Summe Erlöse 621.877 591.546 576.300 601.425 584.500 454.082 605.100 594.500 468.500 531.500 595.500 595.500
Personalaufwand 216.189 225.642 255.000 183.496 220.000
Gehälter 76.815 103.000 180.000 183.000 187.000 211.000 215.000
Soziale Abgaben 14.109 19.000 44.000 45.000 46.000 52.000 54.000
Summe 216.189 225.642 255.000 183.496 220.000 90.924 122.000 224.000 228.000 233.000 263.000 269.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Raumkosten
Erbbauzins 23.084 23.084 25.000 23.084 25.000 23.544 23.544 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
Abgaben Grundbesitz/sonst. Grund-
stücksaufw.(Kanal,Müll,Straßenreinigung) 7.070 9.500 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
Reparatur/Instandhalt. betrieblicher Räume 26.228 34.820 60.000 40.181 30.000 12.285 25.000 30.000 20.000 20.000 20.000 20.000
(Kleinrep; Elektro, WC, Licht)
Strom/Gas/Wasser 65.461 63.784 65.000 64.737 68.000 43.244 58.000 70.000 56.000 65.000 72.000 72.000
Reinigung 24.754 24.107 27.000 26.685 27.000 15.222 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000
Hausmeister (incl. Wnterdienst/Pflege Außenanl.) 4.947 7.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
Winterdienst/Pflege Außenanlagen 7.586 2.137 7.000 3.360 7.000
Summe 147.114 147.933 184.000 158.047 157.000 106.312 145.044 172.000 148.000 157.000 164.000 164.000
723
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH
Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan
Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.09.2021 bis 31.12.2021 2022 2023 2024 2025 2026
Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur
Betriebskosten
Instandhaltung techn. Anlagen 14.056 37.330 35.000 17.640 30.000 17.348 24.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
(Aufzug,Brandmelde,Telefonanlage)
Instandhaltung/Reparatur Betriebs- 3.704 5.171 6.000 5.457 6.000 10.456 14.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000
und Geschäftsausst. (Fernwartung etc.)
Mietleasing bewegliche WG 1.862 1.862 2.500 1.862 2.500 1.862 1.862 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500
Server/Datenspeicherung/MS Office 9.000
WC-Sanierung -Ausschreibung/Planung (übertragen in 2021) 30.000 30.000 9.904 9.904 20.000 0 0 0 0
Sanierung Toilettenkerne 1. Bauabschnitt 280.000 60.000 60.000 220.000 0 0 0 0
Sanierung Trinkwasserleitung 70.000 0 0 70.000 0 0 0 0
WC-Sanierung 2.Bauabschnitt
Ausschreibung/Planung/Durchführung 0 0 0 0
digitale Gebäudeinfrastruktur 100.000 0 0 0 0 0
Gebäudesanierung 0 50.000 50.000 0
- Architekt 7.500 0 7.500 7.500 0 0 0 0
- Elektro-Planer 7.500 0 7.500 7.500 0 0 0 0
Sonstiges 0 1.245 2.000 2.183 2.000 433 1.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Versicherungen/Beiträge/Abgaben/Spenden 7.067 8.156 8.000 7.025 9.000 7.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000
Summe 26.689 53.763 53.500 34.167 444.500 107.003 134.766 479.500 54.500 104.500 104.500 54.500
Werbung/Öffentlichkeitsarbeit
Werbekosten 3.612 3.216 3.000 1.498 3.000 953 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
Repräsentation
Projekte 10.000 837 15.000
Hackathon Transfusion 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Sandbox 5.000 5.000 0 0 0
N.N. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Internet-Homepage/Social Media (übertragen in 2021) 9.000 9.000 5.524 9.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
WLAN 2.000 0 0 0 0 0
Reisekosten AN 233 6 500 17 500 15 50 500 500 500 500 500
Summe 3.845 3.222 24.500 2.352 27.500 6.492 12.050 21.500 21.500 16.500 16.500 16.500
Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan
724
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Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 bis 30.09.2021 bis 31.12.2021 2022 2023 2024 2025 2026
Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur
Verwaltungskosten/Fremdarbeit
Geschäftsbesorgung/GF 55.600 78.000 78.000 78.000 78.000 0 0
Fremdarbeit (bisher in den Personalkosten) 23.896 23.896 10.000 10.000 0 0 0
Buchhaltung, Prüfung JA 16.180 17.255 19.000 16.609 19.000 9.426 15.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
Rechts-, Beratungs-,Notarkosten 0 560 3.000 72.670 3.000 1.295 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
Fortbildungskosten 199 614 500 160 500 49 49 500 500 500 500 500
Diverses - bis max. 2.000 EUR 10.516 9.171 12.500 12.286 13.000 7.487 10.000 13.000 13.500 13.500 13.500 13.500
(Porto, Postabh., Tel., Internetgeb, Bürobed, Bücher)
Weiterberechnete Kosten 6.068 4.290 4.000 4.202 4.000 2.975 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Sonstiger Betriebsbedarf/ 4.133 5.000
(Werkzeuge/Kleingeräte, freiw. Soz. Leistungen)
NK Geldverkehr/Restbuchw./ etc. 1.073 1.918 2.000 3.399 2.000 1.741 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Summe 34.037 33.808 41.000 109.327 41.500 106.602 140.945 130.500 131.000 121.000 43.000 43.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen 359 0 2.000 1.908 2.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Summe betriebl. Aufwendungen 212.043 238.726 305.000 305.800 672.500 326.409 432.805 805.500 357.000 401.000 330.000 280.000
725
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Finanzplan (Kapitalflussrechnung) 2018 bis 2026
Ist Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan
Stand: 04.11.2021 2018 2019 2020 2020 2021 30.09.2021 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur
Jahresergebnis -8.747 100.760 -15.700 83.250 -344.000 12.693 18.295 -467.000 -147.500 -133.500 -28.500 15.500
+ Abschreibung 182.795 6.431 11.000 12.221 15.000 11.565 15.000 10.000 9.000 9.000 9.000 9.000
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -655 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
= Cash-flow nach DVFA/SG 173.392 107.191 -4.700 95.471 -329.000 24.258 33.295 -457.000 -138.500 -124.500 -19.500 24.500
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des AV 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie anderer
Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
6.610 6.015 3.000 -15.840 2.000 0 0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-70.065 5.127 2.000 9.985 5.000 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
+/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
= Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 109.939 118.333 300 89.615 -322.000 24.258 33.295 -449.000 -130.500 -116.500 -11.500 32.500
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
- Auszahlungen für Investitionen -19.677 -37.849 -22.500 -21.145 -58.000 0 0 -58.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000
= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -19.677 -37.849 -22.500 -21.145 -58.000 0 0 -58.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000
+ Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
- Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 109.939 118.333 300 89.615 -322.000 12.693 18.295 -449.000 -130.500 -116.500 -11.500 32.500
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -19.677 -37.849 -22.500 -21.145 -58.000 0 0 -58.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
= Veränderung der liquiden Mittel 90.262 80.484 -22.200 68.470 -380.000 12.693 18.295 -507.000 -150.500 -136.500 -31.500 12.500
+ Liquide Mittel (Kasse, Bank) am Anfang der Periode 1.117.138 1.207.399 1.287.883 1.287.883 1.356.353 1.356.353 1.356.353 1.374.648 867.648 717.148 580.648 549.148
= Liquide Mittel am Ende der Periode 1.207.399 1.287.883 1.265.683 1.356.353 976.353 1.369.046 1.374.648 867.648 717.148 580.648 549.148 561.648
726
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH
Investitionsplan 2018 - 2026
Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Prognose Plan Plan Plan Plan Plan
Stand: 04.11.2021 2018 2019 2019 2020 2020 2021 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur Eur
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen
Telefonanlage 0 100.000 39.000 1.000 0 0 0 0
Zugangskontrollsystem/Schließanlage 0 1.000 3.000 500 0 0 0 0
Kopiergeräte 0 5.000 0 0 0 0 0 0
Computer/Software 0 2.000 3.000 2.000 7.228 ( 1 ) 0 0 0
Server/Datenspeicherung/MS Office 9.000 9.363 ( 2 ) 0 0 0
Technische Hilfsmittel 0 2.000 0 2.000 1.101 0 0 0
Sonstige (z.B. Schrankenanlage) 5.132 5.000 32.000(*) 5.000 3.453 0 0 0
Büro-Infrastruktur 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
Gebäudeinstandhaltung 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
E-Ladestation 3.000 10.000 0 0 10.000
Büromöbilierung 3.000 0 0 3.000
Paketstation 25.000 0 0 25.000
Kummulierter "Zugang" Abschreibungen
Summe Investitionen 5.132 115.000 77.000 22.500 21.145 58.000 0 0 58.000 20.000 20.000 20.000 20.000
(*) Steuerung Aufzug 26.000 (1) PCs/Monitore/Laptops/Zubehör
(*) Frankiermaschine 3.000 (2) Server, Firewall, incl. Installation
(*) Bürostühle und Küche KG 3.000
727
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH
Stellenplan 2018 - 2026
Stellen- davon Vollzeit- Vollzeit- Aufgabenbereich Plan/Ist Plan/Ist Plan/Ist Plan Plan Plan Plan Plan Plan
Stand: 04.11.2021 EGr zahl befristet äquivalent äquivalent 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
TVöD bis 2020 2019 ab Juni 2020
Angestellte 15 1 1 0,79 0 Geschäftsführung 0,79 0,79 0(*) 0(*) 0(*) 0(*) 0(*) 1 1
9 1 0 0,58 0,58 Internet, Buchh, Pers. 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58 0,58
Gesellsch., Öffentlichk.
bisher 9 - 6 1 0 1 1 Servicezentrale/ 1 1 1 (**) 1 2 2 2 1 1
IGZ-Verwaltung/
Partnerbetreuung
6 1 0 1 1 Öffentlichkeitsarbeit/ 1 1 1 (***) 1 1 1 1 1 1
Projekte/IGZ-Verwaltung
Hilfskräfte/E 5 1 nach Bedarf nach Bedarf Veranstalt./Organisation/ 1/0 1/0 1/0 0,64 (****) 0,64 0,64 0,64 0,64 0,64
Projekte/Partnerbetreu.
3,37 2,58 3,37 3,37 2,58 3,22 4,22 4,22 4,22 4,22 4,22
(*) GF nur bis 31.05.2020, danach Geschäftührung mittels Geschäftsbesorgungsvertrag
(**) Kündigung zum 31.08.2020; danach durch MA (Servicezentrale und Verwaltung) ersetzt
(***) bis Ende Feb. 2021 durch Zeitarbeit ersetzt/ab 1.3.2021 angestellt
(****) von Oktober-Dezember 2021 vorerst befristet für 25 Std./Woche
728
Beilage 6.5.5
Wirtschaftsplan 2022
der
No
ris-Arbeit
gG
mbH
(NOA)
Ö 6.5Ö 6.5
729
TOP 4 Anlage 4
Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Wirtschaftsjahr 2022
BWA-Darstellung
Wirtschaftsplan 2022
Stand: 03.09.2021
Wirtschaftsplan 2021
Stand: 28.09.2020
Zuschüsse Stadt Nürnberg* 2.687.708 € 2.637.476 €
Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) 8.813.951 € 9.634.358 €
Umsatzerlöse 2.010.401 € 1.776.098 €
Einnahmen gesamt 13.512.060 € 14.047.932 €
Personalkosten Stammpersonal operativ 5.517.692 € 5.691.862 €
Personalkosten Teilnehmerpersonal 1.710.951 € 1.987.708 €
Raumkosten 815.518 € 783.782 €
Restlicher Sachaufwand 1.271.914 € 1.206.256 €
Werkstattkosten 2.159.073 € 2.184.711 €
Projektstrukturkosten 785.352 € 856.421 €
Overheadkosten 1.251.484 € 1.336.068 €
Ausgaben gesamt 13.511.984 € 14.046.808 €
Unternehmensergebnis 76 € 1.124 €
Anmerkung:
enthaltene Werkstattkostenverrechnung: 2.159.073 €
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021
730
TOP 4 Anlage 1
Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Wirtschaftsjahr 2022
Zuschussdarstellung
Projekt / Abteilung
Zuschüsse
(ohne Stadt
Nürnberg)
Zuschüsse Stadt
Nürnberg Umsätze
Einnahmen
gesamt
Ausgaben
gesamt
Ausgaben -
Stamm-
Personalkosten
Ausgaben -
Teilnehmer-
personalkosten
Ausgaben
Raumkosten
Ausgaben -
restl.
Sachkosten
Werkstatt-
kosten
Projekt-
struktur-
kosten
Overhead-
kosten
1 Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich Erwachsene
1.1. Vermittlungs- und Coachingprojekte für Erwachsene
Sprachcafe 0 € 80.742 € 0 € 80.742 € 80.742 € 53.000 € 0 € 1.500 € 5.000 € 0 € 8.958 € 12.284 €
SPOK 103.049 € 47.022 € 0 € 150.071 € 150.071 € 92.942 € 9.720 € 6.827 € 3.332 € 0 € 15.709 € 21.541 €
MIA! vormals Focus Arbeit 37.500 € 57.058 € 0 € 94.558 € 94.558 € 65.253 € 0 € 2.153 € 1.000 € 0 € 11.029 € 15.124 €
ERIK 2.0 100.067 € 46.134 € 0 € 146.201 € 146.201 € 96.622 € 0 € 4.961 € 5.893 € 0 € 16.331 € 22.394 €
NEUN - vormals WEG 81.964 € 33.251 € 0 € 115.215 € 115.215 € 79.192 € 0 € 3.213 € 1.071 € 0 € 13.385 € 18.354 €
Lernkiosk - Integrationsfond 2020 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
AVGS - ELBA 227.388 € -5.343 € 0 € 222.045 € 222.045 € 145.528 € 0 € 15.917 € 2.274 € 0 € 24.597 € 33.729 €
AVGS - Mobilitätsbegleiter 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
AVGS - Fit for Job Family 16.074 € -15 € 0 € 16.059 € 16.059 € 10.086 € 0 € 520 € 1.412 € 0 € 1.705 € 2.338 €
Seniorenarbeit West 35.900 € 18.908 € 2.000 € 56.808 € 56.808 € 35.700 € 0 € 3.000 € 3.800 € 0 € 6.034 € 8.274 €
Seniorenarbeit Ost 29.917 € 22.118 € 2.000 € 54.035 € 54.035 € 35.700 € 0 € 2.000 € 2.000 € 0 € 6.061 € 8.274 €
AVGS Job to Job und Bechäftigungsassisten 10.397 € 4.032 € 0 € 14.428 € 14.428 € 9.417 € 0 € 597 € 641 € 0 € 1.592 € 2.183 €
AVGS - Jobservice 39.932 € 390 € 0 € 40.322 € 40.322 € 24.413 € 0 € 2.675 € 3.451 € 0 € 4.126 € 5.658 €
IK 237.600 € -6.673 € 0 € 230.927 € 230.927 € 162.000 € 0 € 3.000 € 1.000 € 0 € 27.381 € 37.547 €
Kinderbetreuung 138.250 € 1.748 € 0 € 139.998 € 139.998 € 99.000 € 0 € 800 € 500 € 0 € 16.753 € 22.945 €
DeuFöV 34.000 € 2.430 € 0 € 36.430 € 36.430 € 22.780 € 0 € 4.000 € 500 € 0 € 3.870 € 5.280 €
Holz FbW 5.692 € 0 € 0 € 5.692 € 5.692 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.692 € 0 € 0 €
Summe 1.097.731 € 301.800 € 4.000 € 1.403.531 € 1.403.531 € 931.632 € 9.720 € 51.162 € 31.874 € 5.692 € 157.527 € 215.923 €
1.2. Beschäftigungsprojekte für Erwachsene
Malin ab 16.10.2022 25.800 € -917 € 0 € 24.883 € 24.883 € 4.200 € 5.900 € 0 € 100 € 13.000 € 710 € 973 €
Malin bis 16.10.2022 98.000 € -3.428 € 0 € 94.572 € 94.572 € 15.900 € 22.300 € 200 € 400 € 49.400 € 2.687 € 3.685 €
JT UWS ab 1.2.22 262.900 € 1.152 € 0 € 264.052 € 264.052 € 40.800 € 51.700 € 900 € 800 € 153.500 € 6.896 € 9.456 €
JT UWS bis 01/22 23.900 € 183 € 0 € 24.083 € 24.083 € 3.700 € 4.700 € 100 € 100 € 14.000 € 625 € 858 €
JT SFSS ab 1.2.22 35.900 € -1.757 € 0 € 34.143 € 34.143 € 4.100 € 7.400 € 100 € 300 € 20.600 € 693 € 950 €
JT SFSS bis 01/22 3.300 € -240 € 0 € 3.060 € 3.060 € 400 € 700 € 0 € 0 € 1.800 € 68 € 93 €
JT Grün Reutersbrunnen ab 1.2.22 106.100 € -1.868 € 0 € 104.232 € 104.232 € 15.800 € 25.600 € 200 € 400 € 55.900 € 2.670 € 3.662 €
JT Grün Reutersbrunnge bis 1/22 9.600 € -239 € 0 € 9.361 € 9.361 € 1.400 € 2.300 € 0 € 0 € 5.100 € 237 € 324 €
JT UWS bis 2/22 46.100 € -395 € 0 € 45.705 € 45.705 € 6.500 € 9.100 € 200 € 400 € 26.900 € 1.099 € 1.506 €
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021
731
TOP 4 Anlage 1
Projekt / Abteilung
Zuschüsse
(ohne Stadt
Nürnberg)
Zuschüsse Stadt
Nürnberg Umsätze
Einnahmen
gesamt
Ausgaben
gesamt
Ausgaben -
Stamm-
Personalkosten
Ausgaben -
Teilnehmer-
personalkosten
Ausgaben
Raumkosten
Ausgaben -
restl.
Sachkosten
Werkstatt-
kosten
Projekt-
struktur-
kosten
Overhead-
kosten
JT UWS ab 1.3.22 230.500 € -2.555 € 0 € 227.945 € 227.945 € 32.300 € 45.400 € 800 € 2.000 € 134.500 € 5.459 € 7.486 €
JT SFSS bis 2/22 8.200 € -19 € 0 € 8.181 € 8.181 € 1.200 € 1.700 € 0 € 100 € 4.700 € 203 € 278 €
JT SFSS ab 1.3.22 40.800 € -295 € 0 € 40.505 € 40.505 € 6.000 € 8.400 € 100 € 400 € 23.200 € 1.014 € 1.391 €
JT UWS bis 4/22 85.400 € 690 € 0 € 86.090 € 86.090 € 13.200 € 16.800 € 300 € 700 € 49.800 € 2.231 € 3.059 €
JT UWS ab 5/22 170.700 € 1.721 € 0 € 172.421 € 172.421 € 26.500 € 33.600 € 600 € 1.400 € 99.700 € 4.479 € 6.142 €
JT SFSS bis 4/22 16.300 € 182 € 0 € 16.482 € 16.482 € 2.700 € 3.400 € 0 € 100 € 9.200 € 456 € 626 €
JT SFSS ab 5/22 32.700 € 24 € 0 € 32.724 € 32.724 € 5.300 € 6.700 € 0 € 100 € 18.500 € 896 € 1.228 €
JT UWS ab 10/22 74.300 € 309 € 0 € 74.609 € 74.609 € 11.500 € 14.600 € 200 € 200 € 43.500 € 1.944 € 2.665 €
JT UWS bis 9/22 222.800 € 867 € 0 € 223.667 € 223.667 € 34.600 € 43.800 € 600 € 700 € 130.100 € 5.848 € 8.019 €
JT Kombiprojekt Sallfelder 69.600 € 149 € 0 € 69.749 € 69.749 € 11.100 € 14.100 € 300 € 200 € 39.600 € 1.876 € 2.573 €
JT BS Hermannstraße bi 9/22 208.800 € 686 € 0 € 209.486 € 209.486 € 33.400 € 42.300 € 1.000 € 700 € 118.700 € 5.645 € 7.741 €
JT SFSS ab 10/21 10.400 € -659 € 0 € 9.741 € 9.741 € 1.600 € 2.000 € 0 € 0 € 5.500 € 270 € 371 €
JT SFSS bis 9/21 31.300 € -1.776 € 0 € 29.524 € 29.524 € 4.800 € 6.000 € 0 € 100 € 16.700 € 811 € 1.112 €
JT Grün Hermannstraße ab 10/2 15.400 € 62 € 0 € 15.462 € 15.462 € 2.400 € 3.500 € 100 € 0 € 8.500 € 406 € 556 €
JT Grün Hermannstraße bis 9/21 46.200 € 186 € 0 € 46.386 € 46.386 € 7.200 € 10.500 € 200 € 100 € 25.500 € 1.217 € 1.669 €
Jobperspektive UWS bis 1/21 5.800 € -259 € 0 € 5.541 € 5.541 € 1.100 € 1.500 € 0 € 0 € 2.500 € 186 € 255 €
Jobperspektive UWS ab 2/22 63.300 € -1.571 € 0 € 61.729 € 61.729 € 11.800 € 16.600 € 300 € 400 € 27.900 € 1.994 € 2.735 €
Jobperspektive SFSS bis 1/22 4.300 € -179 € 0 € 4.121 € 4.121 € 800 € 1.200 € 0 € 0 € 1.800 € 135 € 185 €
Jobperspektive SFSS ab 2/222 47.300 € -1.213 € 0 € 46.087 € 46.087 € 9.200 € 12.900 € 100 € 300 € 19.900 € 1.555 € 2.132 €
UNIKAT bis 2/22 77.800 € 584 € 0 € 78.384 € 78.384 € 16.100 € 21.331 € 200 € 200 € 34.100 € 2.721 € 3.731 €
UNIKAT ab 3/2022 389.200 € 2.218 € 0 € 391.418 € 391.418 € 80.500 € 106.555 € 900 € 900 € 170.300 € 13.606 € 18.657 €
Projekt AGH Bleiweiß bis 2/22 19.200 € -877 € 0 € 18.323 € 18.323 € 3.300 € 4.700 € 100 € 100 € 8.800 € 558 € 765 €
Projekt AGH Bleiweiß ab 3/22 95.900 € -3.507 € 0 € 92.393 € 92.393 € 16.700 € 23.500 € 400 € 500 € 44.600 € 2.823 € 3.871 €
Jobperspektive UWS ab 3/22 44.700 € 427 € 0 € 45.127 € 45.127 € 9.300 € 11.800 € 200 € 300 € 19.800 € 1.572 € 2.155 €
Jobperspektive UWS bis 2/22 8.900 € 161 € 0 € 9.061 € 9.061 € 1.900 € 2.400 € 0 € 100 € 3.900 € 321 € 440 €
Jobperspektive Bürgerservice ab 3/22 30.200 € 1.345 € 0 € 31.545 € 31.545 € 6.600 € 8.400 € 1.400 € 200 € 12.300 € 1.116 € 1.530 €
Jobperspektive Bürgerservice bis 2/22 6.000 € 221 € 0 € 6.221 € 6.221 € 1.300 € 1.700 € 300 € 0 € 2.400 € 220 € 301 €
Jobperspektive SFSS ab 3/22 49.100 € 248 € 0 € 49.348 € 49.348 € 10.600 € 13.400 € 100 € 300 € 20.700 € 1.792 € 2.457 €
Jobperspektive SFSS bis 2/22 9.800 € 142 € 0 € 9.942 € 9.942 € 2.100 € 2.700 € 0 € 100 € 4.200 € 355 € 487 €
Jobperspektive UWS ab 4/22 46.000 € 307 € 0 € 46.307 € 46.307 € 9.500 € 12.100 € 200 € 300 € 20.400 € 1.606 € 2.202 €
Jobperspektive UWS bis 3/22 15.300 € 183 € 0 € 15.483 € 15.483 € 3.200 € 4.000 € 100 € 100 € 6.800 € 541 € 742 €
Jobperspektive UWS ab 5/22 30.700 € 365 € 0 € 31.065 € 31.065 € 6.400 € 8.100 € 100 € 200 € 13.700 € 1.082 € 1.483 €
Jobperspektive UWS bis 4/22 15.300 € 183 € 0 € 15.483 € 15.483 € 3.200 € 4.000 € 100 € 100 € 6.800 € 541 € 742 €
Jobperspektive SFSS ab 5/22 34.400 € 266 € 0 € 34.666 € 34.666 € 7.400 € 9.400 € 100 € 200 € 14.600 € 1.251 € 1.715 €
Jobperspektive SFSS bis 4/22 17.200 € -17 € 0 € 17.183 € 17.183 € 3.700 € 4.700 € 0 € 100 € 7.200 € 625 € 858 €
Jobperspektive UWS ab 10/22 11.500 € 62 € 0 € 11.562 € 11.562 € 2.400 € 3.000 € 100 € 100 € 5.000 € 406 € 556 €
Jobperspektive UWS bis 9/22 34.500 € 146 € 0 € 34.646 € 34.646 € 7.100 € 9.100 € 200 € 200 € 15.200 € 1.200 € 1.646 €
Jobperspektive SFSS ab 10/22 14.700 € 183 € 0 € 14.883 € 14.883 € 3.200 € 4.000 € 0 € 100 € 6.300 € 541 € 742 €
Jobperspektive SFSS bis 9/22 44.200 € 307 € 0 € 44.507 € 44.507 € 9.500 € 12.100 € 100 € 300 € 18.700 € 1.606 € 2.202 €
Jobperspektive Stadt und Freie Träger ab 4/22 74.100 € -998 € 0 € 73.102 € 73.102 € 27.700 € 31.800 € 900 € 1.600 € 0 € 4.682 € 6.420 €
Jobperspektive Stadt und Freie Träger bis 3/22 24.700 € -413 € 0 € 24.287 € 24.287 € 9.200 € 10.600 € 300 € 500 € 0 € 1.555 € 2.132 €
Jobperspektive Stadt und Freie Träger ab 9/22 32.900 € -470 € 0 € 32.430 € 32.430 € 12.300 € 14.100 € 400 € 700 € 0 € 2.079 € 2.851 €
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021
732
TOP 4 Anlage 1
Projekt / Abteilung
Zuschüsse
(ohne Stadt
Nürnberg)
Zuschüsse Stadt
Nürnberg Umsätze
Einnahmen
gesamt
Ausgaben
gesamt
Ausgaben -
Stamm-
Personalkosten
Ausgaben -
Teilnehmer-
personalkosten
Ausgaben
Raumkosten
Ausgaben -
restl.
Sachkosten
Werkstatt-
kosten
Projekt-
struktur-
kosten
Overhead-
kosten
Jobperspektive Stadt und Freie Träger bis 8/22 65.900 € -1.041 € 0 € 64.859 € 64.859 € 24.600 € 28.200 € 800 € 1.400 € 0 € 4.158 € 5.702 €
Projekt AGH ab 11/22 ERWIN 20.570 € 157 € 0 € 20.727 € 20.727 € 4.260 € 5.040 € 100 € 70 € 9.550 € 720 € 987 €
Projekt AGH bis 10/22 ERWIN 102.830 € 911 € 0 € 103.741 € 103.741 € 21.310 € 25.200 € 600 € 340 € 47.750 € 3.602 € 4.939 €
JT Fahrrad ab 9/22 46.270 € 449 € 0 € 46.719 € 46.719 € 8.530 € 10.080 € 170 € 190 € 24.330 € 1.442 € 1.977 €
JT Fahrrad bis 8/22 92.540 € 883 € 0 € 93.423 € 93.423 € 17.050 € 20.160 € 340 € 380 € 48.660 € 2.882 € 3.952 €
JT SiQ Reutersbrunnen ab 4/21 52.460 € 480 € 0 € 52.940 € 52.940 € 10.230 € 13.970 € 110 € 240 € 24.290 € 1.729 € 2.371 €
JT SiQ Außenpflege bis 3/21 17.490 € 167 € 0 € 17.657 € 17.657 € 3.410 € 4.660 € 40 € 80 € 8.100 € 576 € 790 €
JT SiQ Reutersbrunnen ab 5/21 46.630 € 413 € 0 € 47.043 € 47.043 € 9.090 € 12.420 € 100 € 210 € 21.580 € 1.536 € 2.107 €
JT SiQ Außenpflege bis 4/21 23.310 € 234 € 0 € 23.544 € 23.544 € 4.550 € 6.210 € 50 € 110 € 10.800 € 769 € 1.055 €
JP SIQ Saalfelder ab 3/21 91.620 € 771 € 0 € 92.391 € 92.391 € 19.540 € 27.160 € 480 € 540 € 36.840 € 3.303 € 4.529 €
JP SiQ Saalfelder bis 2/21 18.320 € 167 € 0 € 18.487 € 18.487 € 3.910 € 5.430 € 100 € 110 € 7.370 € 661 € 906 €
JP SIQ Saalfelder ab 4/21 58.900 € 504 € 0 € 59.404 € 59.404 € 12.560 € 17.460 € 310 € 350 € 23.690 € 2.123 € 2.911 €
JP SiQ Gebietsaufsicht bis 3/21 19.630 € 169 € 0 € 19.799 € 19.799 € 4.190 € 5.820 € 100 € 120 € 7.890 € 708 € 971 €
JP SIQ Saalfelder ab 5/22 52.360 € 447 € 0 € 52.807 € 52.807 € 11.170 € 15.520 € 280 € 310 € 21.050 € 1.888 € 2.589 €
JP SiQ Gebietsaufsicht bis 4/22 26.180 € 216 € 0 € 26.396 € 26.396 € 5.580 € 7.760 € 140 € 150 € 10.530 € 943 € 1.293 €
MALEG bis 8/21 91.770 € 827 € 0 € 92.597 € 92.597 € 16.910 € 19.990 € 300 € 370 € 48.250 € 2.858 € 3.919 €
MALEG ab 9/22 37.790 € 319 € 0 € 38.109 € 38.109 € 6.960 € 8.230 € 100 € 150 € 19.880 € 1.176 € 1.613 €
Stadtteilhelfer + Vorleser bis 9/22 65.130 € 600 € 0 € 65.730 € 65.730 € 12.800 € 15.100 € 300 € 500 € 31.900 € 2.163 € 2.967 €
Stadtteilhelfer ab 10/22 21.710 € 313 € 0 € 22.023 € 22.023 € 4.300 € 5.000 € 100 € 200 € 10.700 € 727 € 997 €
Summe 4.073.410 € -3.105 € 0 € 4.070.305 € 4.070.305 € 763.650 € 991.596 € 17.020 € 23.020 € 1.968.960 € 129.069 € 176.990 €
2 Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen im Bereich Jugend
2.1. Übergang Schule Beruf / Dienstleistungen für Jugendliche
Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 22.600 € 400.000 € 0 € 422.600 € 422.600 € 285.400 € 0 € 18.000 € 4.816 € 0 € 48.237 € 66.147 €
Perspektiven im Quartier (ehem. Kompetenzagentur) 142.500 € 240.000 € 0 € 382.500 € 382.500 € 268.500 € 0 € 4.000 € 2.389 € 0 € 45.381 € 62.230 €
Berufsorientierungsprogramm - BOP 427.500 € 429.924 € 0 € 857.424 € 857.424 € 540.000 € 0 € 96.000 € 5.000 € 0 € 91.269 € 125.155 €
BVB pro 146.520 € 172.688 € 0 € 319.208 € 319.208 € 90.000 € 0 € 5.556 € 3.161 € 184.421 € 15.211 € 20.859 €
Rettystr. 17 - Erziehungsbeistandschaft + Familienunterstützende
Dienstleistungen 39.047 € 251.213 € 0 € 290.260 € 290.260 € 204.000 € 0 € 500 € 4.000 € 0 € 34.479 € 47.281 €
HEAD 0 € 54.467 € 0 € 54.467 € 54.467 € 37.456 € 0 € 1.000 € 1.000 € 0 € 6.331 € 8.681 €
Summe 778.167 € 1.548.291 € 0 € 2.326.459 € 2.326.459 € 1.425.356 € 0 € 125.056 € 20.366 € 184.421 € 240.908 € 330.353 €
2.2. Ausbildung
Flüchtlingsverbundausbildung 0 € 124.223 € 0 € 124.223 € 124.223 € 0 € 110.393 € 0 € 13.830 € 0 € 0 € 0 €
Summe 0 € 124.223 € 0 € 124.223 € 124.223 € 0 € 110.393 € 0 € 13.830 € 0 € 0 € 0 €
3 Betriebe / allg. Dienstleistungen
Umweltservice 852.999 € -24.143 € 1.343.367 € 2.172.223 € 2.172.223 € 593.937 € 205.607 € 399.000 € 791.400 € 0 € 53.350 € 128.929 €
Bürgerservice 826.470 € -9.991 € 117.344 € 933.824 € 933.824 € 490.007 € 109.267 € 106.617 € 77.550 € 0 € 44.015 € 106.368 €
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021
733
TOP 4 Anlage 1
Projekt / Abteilung
Zuschüsse
(ohne Stadt
Nürnberg)
Zuschüsse Stadt
Nürnberg Umsätze
Einnahmen
gesamt
Ausgaben
gesamt
Ausgaben -
Stamm-
Personalkosten
Ausgaben -
Teilnehmer-
personalkosten
Ausgaben
Raumkosten
Ausgaben -
restl.
Sachkosten
Werkstatt-
kosten
Projekt-
struktur-
kosten
Overhead-
kosten
Verbundwerkstatt 165.646 € 18.302 € 18.500 € 202.448 € 202.448 € 121.852 € 0 € 35.000 € 8.200 € 0 € 10.945 € 26.451 €
Cafeteria im SFSS 0 € 31.259 € 91.000 € 122.259 € 122.259 € 52.000 € 0 € 9.800 € 44.500 € 0 € 4.671 € 11.288 €
Betrieb Südstadtforum (inkl. ARUK) 313.958 € -18.734 € 368.850 € 664.075 € 664.075 € 215.850 € 196.901 € 45.680 € 139.400 € 0 € 19.389 € 46.856 €
Veranstaltungsservice im Südstadtforum 0 € 78.805 € 0 € 78.805 € 78.805 € 28.924 € 0 € 10.563 € 33.524 € 0 € 0 € 5.793 €
Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 0 € 145.633 € 0 € 145.633 € 145.633 € 113.000 € 5.000 € 0 € 5.000 € 0 € 0 € 22.633 €
Reinigung / FM 200.121 € 0 € 67.340 € 267.461 € 267.461 € 83.400 € 82.466 € 3.000 € 73.000 € 0 € 7.491 € 18.104 €
Summe 2.359.195 € 221.132 € 2.006.401 € 4.586.728 € 4.586.728 € 1.698.969 € 599.242 € 609.660 € 1.172.574 € 0 € 139.860 € 366.423 €
5 Neuakquise von Projekten und Aufträgen
Sammelpositon Neuakquise 325.000 € 354.972 € 0 € 679.972 € 679.972 € 474.000 € 0 € 8.000 € 8.000 € 0 € 80.114 € 109.858 €
0 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Jobbegleiter 180.448 € 140.318 € 0 € 320.766 € 320.766 € 224.086 € 0 € 4.620 € 2.250 € 0 € 37.874 € 51.936 €
Cobra 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Summe 505.448 € 495.290 € 0 € 1.000.738 € 1.000.738 € 698.086 € 0 € 12.620 € 10.250 € 0 € 117.988 € 161.795 €
6 Unternehmensstruktur (informell, da über Umlage berücksichtigt)
Overheadkosten 240.000 € 0 € 0 € 240.000 € 1.491.484 € 1.005.913 € 0 € 87.072 € 398.498 € 0 € 0 € 0 €
Summe 240.000 € 0 € 0 € 240.000 € 1.491.484 € 1.005.913 € 0 € 87.072 € 398.498 € 0 € 0 € 0 €
Gesamt (1-6) 8.813.951 € 2.687.632 € 2.010.401 € 13.511.984 € 13.511.984 € 5.517.692 € 1.710.951 € 815.518 € 1.271.914 € 2.159.073 € 785.352 € 1.251.484 €
76 €
13.512.060 €
2.159.073 €
1.567.148 € 2.002.108 € 0 € 3.569.256 € 3.569.256 € 2.268.995 € 9.720 € 154.830 € 41.912 € 184.421 € 383.496 € 525.882 €
0 € 255.697 € 91.000 € 346.697 € 346.697 € 193.924 € 5.000 € 20.363 € 83.024 € 0 € 4.671 € 39.715 €
1.567.148 € 2.257.805 € 91.000 € 3.915.953 € 3.915.953 € 2.462.919 € 14.720 € 175.193 € 124.936 € 184.421 € 388.167 € 565.597 €
0 € 178.690 € 0 € 178.690 € 178.690 € 37.456 € 110.393 € 1.000 € 14.830 € 0 € 6.331 € 8.681 €
39.047 € 251.213 € 0 € 290.260 € 290.260 € 204.000 € 0 € 500 € 4.000 € 0 € 34.479 € 47.281 €
39.047 € 429.903 € 0 € 468.950 € 468.950 € 241.456 € 110.393 € 1.500 € 18.830 € 0 € 40.810 € 55.962 €
1.567.148 € 2.180.798 € 0 € 3.747.946 € 3.747.946 € 2.306.451 € 120.113 € 155.830 € 56.742 € 184.421 € 389.827 € 534.563 €
39.047 € 506.910 € 91.000 € 636.957 € 636.957 € 397.924 € 5.000 € 20.863 € 87.024 € 0 € 39.150 € 86.995 €
1.606.195 € 2.687.708 € 91.000 € 4.384.903 € 4.384.903 € 2.704.374 € 125.113 € 176.693 € 143.766 € 184.421 € 428.977 € 621.559 €
Unternehmensergebnis
Summe der Einnahmen / Ausgaben + Unternehmensergebnis
Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (Arbeitsmarktdienstleistungen)
Gesamtsumme Zuschussbedarf NOA bei Stadt Nürnberg
davon Werkstattkostenverrechnung (informell)
Summe Beantragung Ref. V (Arbeitsmarktdienstleistungen)
Summe Beantragung Ref. V (allgemeine Dienstleistungen)
Gesamtsumme Beantragung Ref. V
Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (allgemeine Dienstleistungen)
Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen
Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (Arbeitsmarktdienstleistungen)
Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (allgemeine Dienstleistungen)
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021
734
TOP 4 Anlage 2
Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Wirtschaftsjahr 2021
Vergleich der Zuschussbedarfe
Stand Stand
03.09.2021
Pos. Bezeichnung 2022 2021
Sprachcafe 80.742 € 79.868 €
SPOK 47.022 € 108.350 €
MIA! vormals Focus Arbeit 57.058 € 97.324 €
ERIK 2.0 46.134 € 78.563 €
NEUN - vormals WEG 33.251 € 62.536 €
0 €
0 €
Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 400.000 € 400.000 €
Perspektiven im Quartier (ehem. Kompetenzagentur) 240.000 € 240.000 €
Berufsorientierungsprogramm - BOP 429.924 € 420.993 €
BVB pro 172.688 € 159.936 €
Rettystr. 17 - Erziehungsbeistandschaft + Familienunterstützende Dienstleistungen 251.213 € 177.310 €
HEAD 54.467 € 49.350 €
Flüchtlingsverbundausbildung 124.223 € 153.755 €
Cafeteria im SFSS 31.259 € 31.282 €
Veranstaltungsservice im Südstadtforum 78.805 € 78.965 €
Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 145.633 € 146.260 €
Sammelpositon Neuakquise 354.972 € 229.926 €
Jobbegleiter 140.318 € 123.058 €
Cobra 0 €
Summe 2.687.708 € 2.637.476 €
Summe Arbeitsmarktdienstleistung Ref. V 2.002.108 € 2.000.554 €
Summe Allgemeine Dienstleistungen Ref. V 255.697 € 256.508 €
Summe Ref. V 2.257.805 € 2.257.061 €
Summe Arbeitsmarktdienstleistung andere Dienststellen 178.690 € 203.105 €
Summe Allgemeine Dienstleistungen andere Dienststellen 251.213 € 177.310 €
429.903 € 380.415 €
Summe Arbeitsmarktdienstleistungen insgesamt 2.180.798 € 2.203.658 €
Summe Allgemeine Dienstleistungen insgesamt 506.910 € 433.818 €
Summe insgesamt 2.687.708 € 2.637.476 €
Summe andere Dienststellen
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg
735
TOP 4 Anlage 3
Prognose / Fortschreibung der Zuschussentwicklung
Projekt / Abteilung
Zuschüsse
Stadt
Nürnberg Laufzeit
Monate
in 2022
Zuschüsse
Stadt
Nürnberg
PLAN
2022 2023
Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich Erwachsene
Sprachcafe 80.742 € bis 12/2022 12 80.000 €
SPOK 47.022 € bis 06/2022 6 0 €
MIA! vormals Focus Arbeit 57.058 € bis 06/2022 6 0 €
ERIK 2.0 46.134 € bis 06/2023 6 0 €
NEUN - vormals WEG 33.251 € bis 06/2022 6 0 €
Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen im Bereich Jugend
Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 400.000 € bis 12/2022 12 400.000 €
Perspektiven im Quartier (ehem. Kompetenzagentur) 240.000 € bis 12/2022 12 240.000 €
Berufsorientierungsprogramm - BOP 429.924 € bis 12/2022 12 430.000 €
BVB pro 172.688 € bis 12/2022 12 175.000 €
Rettystr. 17 - Erziehungsbeistandschaft + Familienunterstützende
Dienstleistungen 251.213 € bis 12/2022 12 250.000 €
HEAD 54.467 € bis 12/2022 12 50.000 €
Flüchtlingsverbundausbildung 124.223 € bis 12/2022 12 125.000 €
Betriebe / allg. Dienstleistungen
Cafeteria im SFSS 31.259 € bis 12/2022 12 32.000 €
Veranstaltungsservice im Südstadtforum 78.805 € bis 12/2022 12 80.000 €
Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 145.633 € bis 12/2022 12 147.000 €
Neuakquise von Projekten und Aufträgen
Sammelpositon Neuakquise 354.972 € 533.000 €
Jobbegleiter 140.318 € bis 12/2022 12 142.000 €
2.002.108 € 2.000.000 €
255.697 € 259.000 €
2.257.805 € 2.259.000 €
178.690 € 175.000 €
251.213 € 250.000 €
429.903 € 425.000 €
2.180.798 € 2.175.000 €
506.910 € 509.000 €
2.687.708 € 2.684.000 €Gesamtsumme Zuschussbedarf NOA bei Stadt Nürnberg
Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (allgemeine Dienstleistungen)
Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen
Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (allgemeine Dienstleistungen)
Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (Arbeitsmarktdienstleistungen)
Gesamtsumme Beantragung Ref. V
Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (Arbeitsmarktdienstleistungen)
Summe Beantragung Ref. V (Arbeitsmarktdienstleistungen)
Summe Beantragung Ref. V (allgemeine Dienstleistungen)
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Allersberger Str. 130
90461 Nürnberg Stand: 03.09.2021
736
Beilage 6.5.6
Wirtschaftsplan 2022
der
W
ohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg
G
mbH
(wbg)
Ö 6.5Ö 6.5
737
11.11.2021 wbg/UE Anlage - III.1.
Gewinn- und Verlustrechnung - Planung 2022 ff.
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR
Vorschau Planung 2022 ff.
in TEUR 2021-08 2022 2023 2024 2025 2026
1 Umsatz 120.923 162.532 144.200 149.323 177.533 163.415
1a Umsatzerlöse aus Hausbewirtschaftung 112.329 114.092 117.025 120.772 124.430 127.855
1b Umsatzerlöse aus Verkaufstätigkeit 41.569 19.155 17.801 40.456 23.128
1c Umsatzerlöse aus der Betreuungstätigkeit 5.474 3.431 4.511 7.159 8.857 8.583
1d Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen 3.120 3.440 3.510 3.591 3.790 3.849
2 Erhöhung/Verminderung Bestand 11.292 -10.839 4.296 10.229 -9.690 -7.070
3 Andere aktivierte Eigenleistungen 1.338 1.330 1.434 1.397 1.257 1.557
4 Sonstige betriebliche Erträge 6.452 4.375 4.480 4.497 4.512 4.496
5 Aufwendungen Lieferungen und Leistungen -78.483 -87.732 -88.350 -92.662 -101.133 -89.629
5a Aufwendungen Hausbewirtschaftung -67.210 -68.162 -70.729 -68.141 -78.172 -77.250
5b Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke -11.233 -19.527 -17.579 -24.478 -22.918 -12.336
5c Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen -40 -44 -43 -43 -43 -43
Rohertrag 61.522 69.666 66.059 72.783 72.479 72.769
6 Personalaufwand -23.722 -25.214 -26.096 -26.543 -27.005 -27.619
7 Abschreibung -14.899 -14.545 -14.799 -15.203 -16.151 -16.679
8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.495 -10.271 -10.262 -10.393 -11.364 -10.389
9 Finanzerträge 5.791 5.813 5.578 3.555 5.742 6.683
11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.066 -8.160 -8.345 -8.762 -9.326 -10.553
Jahresergebnis vor Steuern 11.130 17.288 12.136 15.437 14.375 14.213
19 Steuern 0 -1.200 -100 -500 -800 -150
Jahresergebnis 11.130 16.088 12.036 14.937 13.575 14.063
738
11.11.2021 wbg/UE Anlage - III.1.
Liquidität - Planung 2022 ff.
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR
Vorschau Planung 2022 ff.
2021-08 2022 2023 2024 2025 2026
Liquiditätsstand 01 Jan 29.232 3.321 12.935 15.310 15.854 11.379
Einzahlungen aus Hausbewirtschaftung 111.779 113.532 116.460 120.207 123.862 127.285
Einzahlungen aus Verkaufstätigkeit 8.334 34.853 20.999 21.467 37.187 20.977
Einzahlungen aus Betreuungstätigkeit 5.474 3.431 4.511 7.159 8.857 8.583
Einzahlungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.608 2.928 2.998 3.079 3.278 3.337
Einzahlungen aus Beteiligungen 5.232 5.314 5.094 4.806 2.666 4.368
Einzahlungen aus Sonstigen Erträgen 3.702 3.326 3.444 3.463 3.578 3.563
Einzahlungen aus Erbbauzinsen, Zinserträge, Ausleihungen 812 1.055 1.108 1.216 1.709 2.315
Einzahlung 137.941 164.439 154.612 161.396 181.136 170.428
Aufwendungen Hausbewirtschaftung -60.799 -58.947 -58.210 -59.144 -60.494 -63.153
Bautätigkeit Umlaufvermögen -11.255 -17.003 -26.791 -25.105 -25.682 -16.658
Sonstige Lieferungen und Leistungen -40 -44 -43 -43 -43 -43
Personalkosten -23.429 -24.916 -25.794 -26.236 -26.694 -27.303
Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.885 -9.560 -9.451 -9.507 -9.652 -9.777
Steuern -1.200 -100 -500 -800
Auszahlung -104.408 -110.469 -121.488 -120.136 -123.065 -117.734
Operativer Cashflow 33.533 53.970 33.125 41.261 58.071 52.694
Investitionen in den Bestand -52.427 -55.140 -61.705 -64.476 -82.787 -107.823
Investitionen sonstige Sachanlagen -480 -805 -650 -535 -540 -545
Investitionen Finanzanlagen
Investitionstätigkeit -52.907 -55.945 -62.355 -65.011 -83.327 -108.368
Kapitaldienst -20.582 -20.864 -22.812 -26.775 -27.310 -31.090
Sondertilgungen -6.998 -2.000
Mittelzufluss 49.584 47.681 43.343 72.493 87.512 124.133
Darlehensausreichung Gruppe -28.530 -15.228 11.074 -19.424 -39.422 -37.020
Finanzierungstätigkeit -6.526 11.589 31.604 24.294 20.781 56.022
Free Cashflow -25.899 9.614 2.374 544 -4.475 349
Liquiditätsstand 31 Dez 3.332 12.935 15.310 15.854 11.379 11.727
739
11.11.2021 wbg/UE Anlage - III.1.
Bilanzplanung 2022 ff.
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR
2021 2022 2023 2024 2025 2026
A I Immaterielle Vermögensgegenstände 404 689 632 556 565 574
A II Sachanlagen 499.115 530.611 563.532 600.892 645.338 723.963
A III Finanzanlagen 229.582 244.810 243.736 263.160 302.582 339.602
A Anlagevermögen 729.101 776.111 807.901 864.608 948.485 1.064.139
B I Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 61.941 50.471 63.648 73.948 69.003 64.301
B II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.996 10.151 10.225 8.455 10.517 11.213
B IV Flüssige Mittel 3.321 12.935 15.310 15.854 11.079 11.727
B Umlaufvermögen 75.258 73.556 89.183 98.256 90.598 87.241
C Abgrenzungsposten 26 26 26 26 26 26
Aktiva 804.384 849.693 897.109 962.890 1.039.109 1.151.406
A Eigenkapital 305.055 321.142 333.178 347.815 361.690 375.452
B Rückstellungen 21.278 24.368 22.940 23.091 24.882 22.995
langfristige Verbindlichkeiten 417.674 450.746 475.936 523.488 587.536 690.333
kurzfristige Verbindlichkeiten 59.904 52.963 64.582 68.023 64.529 62.153
C Verbindlichkeiten 477.578 503.709 540.518 591.511 652.064 752.486
D Passive Rechnungsabgrenzungsposten 473 473 473 473 473 473
Passiva 804.384 849.693 897.109 962.890 1.039.109 1.151.406
740
Beilage 6.5.7
Wirtschaftsplan 2022
der
Nürnber
gStift Service
GmbH
(NSG)
Der Wirtschaftsplan 2022 des kommunalen Unternehmens NürnbergStift
Service GmbH wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen
Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 202 2 veröffentlicht.
Ö 6.5Ö 6.5
741
Beilage 6.5.8
Wirtschaftsplan 2022
der
Klee-Center GmbH
Ö 6.5Ö 6.5
742
Klee-Center GmbH
Plan GuV 2022
Bezeichnung 2020 2021 Jan-22 Feb-22 März-22 April-22 Mai-22 Juni-22 Juli-22 Aug-22 Sep-22 Okt-22 Nov-22 Dez-22 2022
Umsatzerlöse 309.948 404.720 32.601 32.601 32.601 33.101 35.601 37.551 37.851 34.251 37.101 37.101 37.851 35.548 423.760
Bestandsveränderung im Lager
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge/ Förderzuschüsse180.147
Gesamtleistung 490.095 404.720 32.601 32.601 32.601 33.101 35.601 37.551 37.851 34.251 37.101 37.101 37.851 35.548 423.760
Direkte Kosten -22
Bruttoergebnis 490.116 404.720 32.601 32.601 32.601 33.101 35.601 37.551 37.851 34.251 37.101 37.101 37.851 35.548 423.760
Abschreibungen 85.221 81.622 5.703 5.710 5.717 5.724 5.731 5.738 5.745 5.751 5.758 5.765 5.772 5.779 68.893
Sonstiger Aufwand 194.649 168.961 14.016 17.900 14.016 14.154 18.038 14.204 14.279 18.013 14.279 14.279 18.163 14.204 185.547
Wertbericht. auf Forderungen 1.497 121 121 121 122 132 139 140 127 137 137 140 132 1.568
Gewährleistung
Aktive RAP Aufwand
Rückstellungen
Gehälter 169.850 149.030 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 11.111 17.391 139.610
Betriebsergebnis 40.397 3.609 1.651 -2.240 1.637 1.990 590 6.360 6.577 -751 5.815 5.808 2.665 -1.958 28.143
Zinsertrag
Zinsaufwand 19.826 18.120 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 1.375 16.504
Zinsergebnis -19.826 -18.120 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -1.375 -16.504
Ausserord. Ertrag
Ausserord. Aufwand
AO Ergebnis
Vorläufiges Ergebnis vor Steuern 20.571 -14.511 275 -3.616 261 615 -786 4.984 5.201 -2.126 4.440 4.433 1.289 -3.333 11.639
Steuern E/E 5.262 78 78
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 15.309 -14.511 275 -3.616 261 615 -786 4.984 5.201 -2.126 4.440 4.433 1.211 -3.333 11.561
Ausschüttungen
Rücklagen
Bilanzergebnis 15.309 -14.511 275 -3.616 261 615 -786 4.984 5.201 -2.126 4.440 4.433 1.211 -3.333 11.561
743
Klee-Center GmbH
Plan GuV 2022-2026
Bezeichnung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Umsatzerlöse 490.095 404.720 423.760 431.988 437.388 446.388 446.388
Bestandsveränderung im Lager
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge/ Förderzuschüsse
Gesamtleistung 490.095 404.720 423.760 431.988 437.388 446.388 446.388
Direkte Kosten -22
Bruttoergebnis 490.116 404.720 423.760 431.988 437.388 446.388 446.388
Abschreibungen 85.221 81.622 68.893 67.370 66.994 67.994 68.994
Sonstiger Aufwand 194.649 168.961 185.547 191.906 190.235 188.617 188.317
Wertbericht. auf Forderungen 1.497 1.568 1.598 1.618 1.652 1.652
Gewährleistung
Aktive RAP Aufwand
Rückstellungen
Gehälter 169.850 149.030 139.610 144.924 144.924 144.924 144.924
Betriebsergebnis 40.397 3.609 28.143 26.190 33.617 43.202 42.502
Zinsertrag
Zinsaufwand 19.826 18.120 16.504 14.886 13.225 11.558 9.921
Zinsergebnis -19.826 -18.120 -16.504 -14.886 -13.225 -11.558 -9.921
Ausserord. Ertrag
Ausserord. Aufwand
AO Ergebnis
Vorläufiges Ergebnis vor Steuern 20.571 -14.511 11.639 11.303 20.392 31.644 32.581
Steuern E/E 5.262 78 1.355 3.467 5.379 5.539
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 15.309 -14.511 11.561 9.948 16.925 26.264 27.042
Ausschüttungen
Rücklagen
Bilanzergebnis 15.309 -14.511 11.561 9.948 16.925 26.264 27.042
744
Klee-Center GmbH
Liquiditätsplanung 2022 - 2026
Bezeichnung 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Eröffnungsbilanz Bank kurzfristig 233.733 200.774 170.735 139.268 115.603 102.134
Einnahmen/Einzahlungen aus Forderungen 481.616 504.274 514.065 520.491 531.201 531.201
Wertbericht. auf Forderungen -1.497 -1.568 -1.598 -1.618 -1.652 -1.652
Einzahlung Zinseinnahmen
Einnahmen aus Desinvestitionen
Investitions- /Förderzuschüsse
Investitions- /Förderzuschüsse
Einzahlung Neuaufnahme von Darlehen
Einzahlungen Sonst. Forderungen 16.606
Ausserord. Ertrag
Eigenkapitalveränderung
Summe Cash In 496.725 502.706 512.467 518.873 529.550 529.550
Auszahlung Personalaufwand 149.030 139.610 144.924 144.924 144.924 144.924
Auszahlg. Material
Auszahlg. Aufwand 201.063 220.800 228.368 226.379 224.454 224.097
Auszahlung Zinsaufwand 18.120 16.504 14.886 13.225 11.558 9.921
Auszahlung Investitionen 5.950 5.950 5.950 5.950 5.950
Auszahlung Tilgung 104.808 104.808 104.808 104.808 104.808 104.808
Auszahlung Steuern 78 1.355 3.467 5.379
Auszahlung Umsatzsteuersaldo 56.662 45.073 44.920 45.897 47.858 48.079
Sonstige Auszahlungen
Ausschüttungen
Summe Cash Out 529.684 532.745 543.934 542.538 543.019 543.158
Perioden-Über-/Unterdeckung -32.959 -30.038 -31.467 -23.665 -13.469 -13.608
Schlussbilanz Bank kurzfristig 200.774 170.735 139.268 115.603 102.134 88.526
Kreditlinie
Kreditlinienüberziehung
Summe eingegangener Haftungen/Bürgschaften
Kreditlinie mit eingegangenen Haftungen/Bürgschaften
Linienüberziehung einschl. eingeg. Haft./Bürgsch.
Umsatzsteuer 76.897 80.514 82.078 83.104 84.814 84.814
Vorsteuer 32.103 36.204 37.412 37.095 36.787 36.730
Auszahlung Umsatzsteuersaldo 40.056 45.073 44.920 45.897 47.858 48.079
745
Klee-Center GmbH
Bilanz 2022 - 2026
Bezeichnung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Anlagevermögen 1.594.043 1.594.043 1.512.421 1.448.528 1.386.158 1.324.164 1.261.170
Investitionen 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Investitions- /Förderzuschüsse
Abschreibung je Periode (-) -81.622 -68.893 -67.370 -66.994 -67.994 -68.994
Summe Anlagevermögen 1.594.043 1.512.421 1.448.528 1.386.158 1.324.164 1.261.170 1.197.176
Vorräte
Forderungen 17.215 17.215 17.215 17.215 17.215 17.215 17.215
Sonst. Forderungen 17.711 17.711 17.711 17.711 17.711 17.711 17.711
Flüssige Mittel 233.733 200.774 170.735 139.268 115.603 102.134 88.526
Ausstehende Einlagen
Aktive latente Steuern
Aktive RAP Aufwand
Summe Umlaufvermögen 268.659 235.700 205.662 174.195 150.530 137.061 123.453
Summe Aktiva 1.862.703 1.748.121 1.654.190 1.560.353 1.474.694 1.398.231 1.320.629
Gezeichnetes Kapital 430.000 430.000 430.000 430.000 430.000 430.000 430.000
Rücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag 161.819 177.129 162.617 174.178 184.126 201.052 227.316
Bilanzergebnis lfd. Periode 15.309 -14.511 11.561 9.948 16.925 26.264 27.042
Summe Eigenkapital 607.129 592.617 604.178 614.126 631.052 657.316 684.358
Pensionsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen 31.040 31.040 31.040 31.040 31.040 31.040 31.040
Langfr. Verbindlichkeiten 1.180.730 1.075.922 971.114 866.306 761.498 656.690 551.882
Summe langfristige Verbindlichkeiten 1.211.770 1.106.962 1.002.154 897.346 792.538 687.730 582.922
Kontokorrent
Verbindlichkeiten L/L 10.886 10.886 10.886 10.886 10.886 10.886 10.886
Sonst. Verbindlichkeiten 31.162 31.162 31.162 31.162 31.162 31.162 31.162
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 4.738 3.976 3.722 3.834 4.002 4.007
Steuerverbindlichkeiten E/E 78 1.355 3.467 5.379 5.539
Verbindlichkeiten Personal
Passive latente Steuern
Passive RAP Ertrag 1.756 1.756 1.756 1.756 1.756 1.756 1.756
Summe kurzfr. Verbindlichkeiten 43.804 48.542 47.859 48.881 51.105 53.186 53.350
Summe Passiva 1.862.703 1.748.121 1.654.190 1.560.353 1.474.694 1.398.231 1.320.629
746
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/032/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Haushaltssatzung 2022 für die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen
Anlagen:
7.1 Satzung kommunale Stiftungen inklusive Rücklagen und Schuldenübersicht
Ö 7.1Ö 7.1
747
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/032/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg
verwalteten kommunalen Stiftungen für das Jahr 2022.
748
H a u s h a l t s s a t z u n g
für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen
Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834) und in sinngemäßer Anwendung
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom
23.12.2019 (GVBl. S. 737), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen
Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 werden hiermit festgesetzt; sie schließen
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der
Erträge
von
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen
von
und dem Saldo
(Jahresergebnis)
von
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
2.394.683,00 €
2.137.239 €
257.444 €
Findel- und
Waisenhausstiftungen 366.300 € 261.200 €
105.100 €
Klein'sche
Brennmaterialienstiftung 173.400 € 120.800 €
52.600 €
Kost-Pocher'sche Stiftung 107.400 € 75.800 €
31.600 €
Fritz-Hintermayr-Stiftung 62.800 € 45.500 €
17.300 €
Wallner'sche Blinden-
und Stipendienstiftung 2.900 € 2.100 €
800 €
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung 60.500 € 59.900 €
600 €
Ö 7.1Ö 7.1
749
2. im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen
von
dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen
von
und einem Saldo
von
und dem Saldo des
Finanzhaushalts
von
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
b) aus Investitionstätigkeit
c) aus Finanzierungstätigkeit
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
a) 2.328.700 € a) 1.752.500 € a) 576.200 €
b) 2.330.000 € b) 2.587.400 € b) -257.400 € 299.500 €
c) 0 € c) 19.300 € c) -19.300 €
Findel- und
Waisenhausstiftungen
a) 366.300 € a) 260.500 € a) 105.800 €
b) 240.000 € b) 345.100 € b) -105.100 € 700 €
c) c) c)
Klein'sche
Brennmaterialienstiftung
a) 173.400 € a) 120.300 € a) 53.100 €
b) 110.000 € b) 162.600 € b) -52.600 € 500 €
c) c) c)
Kost-Pocher'sche Stiftung
a) 107.400 € a) 75.300 € a) 32.100 €
b) 400.000 € b) 431.600 € b) -31.600 € 500 €
c) c) c)
Fritz-Hintermayr-Stiftung
a) 62.800 € a) 45.400 € a) 17.400 €
b) 510.000 € b) 527.300 € b) -17.300 € 100 €
c) c) c)
Wallner'sche Blinden-
und Stipendienstiftung
a) 2.900 € a) 2.000 € a) 900 €
b 30.000 € b) 30.800 € b) -800 € 100 €
c) c) c)
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
a) 60.500 € a) 51.100 € a) 9.400 €
b) 10.000 € b) 10.600 € b) -600 € 8.800 €
c) c) c)
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
750
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/033/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sonderhaushaltspläne 2022 für die allgemeinen Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Anlagen:
Antrag zum Sonderhaushaltsplan 2022 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen - Verwaltung
7.2 Sonderhaushaltspläne allgemeine Stiftungen mit Rücklagenübersicht_NEU
Ö 7.2Ö 7.2
751
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/033/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Sonderhaushaltspläne 2022 für die
Sigmund-Schuckert-Stiftung (Produkt 240100, KR 2401)
Lokalstudienfonds Nürnberg (Produkt 240200, KR 2402)
Stiftung für Bildung und Unterricht (Produkt 240300, KR 2403)
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (Produkt
240400, KR 2404)
Heinrich Gröschel Stiftung (Produkt 240500, KR 2405)
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung (Produkt 240600, KR 2406)
Heinz und Inge Tschech Stiftung (Produkt 240700, KR 2407)
Rudolf Volland Stiftung (Produkt 240800, BKR 2408)
Leo und Trude Denecke Stiftung (Produkt 240900, KR 2409)
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung (Produkt 241000, KR 2410)
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung (Produkt 241100, KR 2411)
Ursula-Fischer-Schwanhäuser-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung (Produkt 241200, KR 2412)
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung (Produkt 241300, KR 2413)
Alfred Golombek Stiftung (Produkt 241400, KR 2414)
Stiftung Lompa (Produkt 241500, KR 2415)
Hehl Stiftung (Produkt 241600, KR 2416)
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Produkt 241700, KR 2417)
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung (Produkt 241800, KR 2418).
752
zu Beilage 7.2
Antrag zum Sonderhaushaltsplan 2022 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen
Antragsteller:
Verwaltung
Laufende Nr.:
1
Antrag:
Die Haushaltsplanung 2022 für die 2021 neu gegründete „Dr. Erich und Elisabeth Reichert Stif-
tung“ (KR 2418) wird gemäß beiliegender Anlage beschlossen.
Hinweis:
Abstimmungsergebnis:
Ö 7.2Ö 7.2
753
TOP 7.2
Anlage zu Antrag 1 Antragsteller: Verwaltung
PC E20401 Plan alt Plan neu Differenz
Kostenrechnungkr. 2418 Dr.E.u.E.Reichert-Stiftung
9204901010 Planungskostenstelle
54120020 Miet- und Pachterträge a. Immo dez. 0 -10.600 -10.600 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München
62320003 Gebäudeunterhalt 0 1.000 1.000 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München
62370500 Sonst. Aufw. Bewirtschaftung Grd.stck. 0 4.000 4.000 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 0 100 100
62570200 Erstattungen private Unternehmen 0 700 700 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München
94102000 AfA Gebäude und -einrichtungen 0 1.500 1500 ETW Hohenwaldeckstr.11 in München
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 0 5.300 5.300
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 0 900 900
64980000 Zuführung sonst. Rückstellung § 74 KommHV 0 200 200 Prüfg.geb. BKPV
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 0 -6.100 -6.100
Änderungen Zfrech Plan Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 -10.600 -10.600
Zinsen u. sonst. Finanzeinzahlungen 0 -6.100 -6.100
Auszahlungen f. Sach- u. Dienstleistg. 0 5.800 5.800
Transferauszahlungen 0 5.300 5.300
sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltg.tätigk. 0 900 900
Auszahlungen aus Erwerb v. Finanzanlg. 0 3.000 3.000
754
Beilage …………
Sonderhaushaltspläne für die von der Stadt Nürnberg verwalteten allgemeinen Stiftungen
für das Haushaltsjahr 2022
Die Sonderhaushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten allgemeinen Stiftungen für das
Haushaltsjahr 2022 werden wie folgt festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit
Dem Gesamtbetrag der
Erträge
von
Dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen
von
und dem Saldo
(Jahresergebnis)
von
Sigmund-Schuckert-Stiftung 7.325.600 € 5.661.900 €
1.663.700 €
Lokalstudienfonds Nürnberg 85.800 € 60.700 €
25.100 €
Stiftung für Bildung und Unterricht 9.300 € 6.700 €
2.600 €
Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät 3.500 € 2.500 €
1.000 €
Heinrich Gröschel Stiftung 47.000 € 33.500 €
13.500 €
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 52.500 € 35.600 €
16.900 €
Heinz und Inge Tschech Stiftung 46.000 € 26.300 €
19.700 €
Rudolf Volland Stiftung 28.800 € 22.000 €
6.800 €
Leo und Trude Denecke Stiftung 22.600 € 17.900 €
4.700 €
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 900 € 700 €
200 €
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 12.500 € 9.300 € 3.200 €
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-
Gebhard-Schönfelder-Stiftung 3.000 € 1.100 €
1.900 €
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 168.500 € 129.400 € 39.100 €
Ö 7.2Ö 7.2
755
Alfred Golombek Stiftung 5.100 € 3.700 € 1.400 €
Stiftung Lompa 12.800 € 11.700 € 1.100 €
Hehl Stiftung 15.900 € 10.900 € 5.000 €
Wolfram und Ilse Unger Stiftung
(Verbrauchsstiftung) 8.700 € 8.700 € 0 €
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung 16.700 € 13.700 € 3.000 €
2. im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen
von
dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen
von
und einem Saldo
von
und dem Saldo des
Finanzhaushalts
von
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
b) aus Investitionstätigkeit
c) aus Finanzierungstätigkeit
Sigmund-Schuckert-Stiftung
a) 7.325.600 € a) 5.179.600 € a) 2.146.000 €
b) 19.132.000 € b) 20.795.700 € b) -1.663.700 € 482.300 €
c c) c)
Stiftung Lokalstudienfonds
a) 85.800 € a) 59.500 € a) 26.300 €
b) 0 € b) 25.100 € b) -25.100 € 1.200 €
c) c) c)
Stiftung für Bildung und
Unterricht
a) 9.300 € a) 5.900 € a) 3.400 €
b) 60.000 € b) 62.600 € b) -2.600 € 800 €
c) c) c)
Stiftung zur Förderung der 6.
Fakultät
a) 3.500 € a) 1.600 € a) 1.900 €
b) 15.000 € b) 16.000 € b) -1.000 € 900 €
c) c) c)
Heinrich Gröschel Stiftung
a) 47.000 € a) 31.500 € a) 15.500 €
b) 333.000 € b) 346.500 € b) -13.500 € 2.000 €
c) c) c)
Dr. Hans und Dr. Elisabeth
Birkner Stiftung
a) 52.500 € a) 33.900 € a) 18.600 €
b) 260.000 € b) 276.900 € b) -16.900 € 2.900 €
c) 2.400 € c) 1.200 € c) 1.200 €
Heinz und Inge Tschech
Stiftung
a) 46.000 € a) 16.500 € a) 29.500 €
b) 192.000 € b) 192.000 € b) 0 € 29.500 €
c) c) c)
Rudolf Volland Stiftung
a) 28.800 € a) 20.700 € a) 8.100 €
b) 140.000 € b) 146.800 € b) -6.800 € 1.300 €
c) c) c)
Leo und Trude Denecke
Stiftung
a) 22.600 € a) 17.400 € a) 5.200 €
b) 23.000 € b) 27.700 € b) -4.700 € 500 €
c) c) c)
Max und Rosemarie
Hübschmann Stiftung
a) 900 € a) 600 € a) 300 €
b) 12.000 € b) 12.200 € b) -200 € 100 €
c) c) c)
756
Frieda und Helmut
Schweimer-Stiftung
a) 12.500 € a) 8.100 € a) 4.400 €
b) 0 € b) 3.200 € b) -3.200 € 1.200 €
c) c) c)
Ursula-Fischer-
Schwanhäußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
a) 3.000 € a) 600 € a) 2.400 €
b) 0 € b) 1.700 € b) -1.700 € 700 €
c) c) c)
Rudolf und Eberhard Bauer
Stiftung
a) 168.500 €
b) 0 €
c)
a) 113.100 €
b) 39.100 €
c)
a) 55.400 €
b) - 39.100 €
c)
16.300 €
Alfred Golombek Stiftung
a) 5.100 €
b) 80.000 €
c)
a) 3.500 €
b) 81.400 €
c)
a) 1.600 €
b) -1.400 €
c)
200 €
Stiftung Lompa
a) 12.800 €
b) 40.000 €
c)
a) 7.200 €
b) 41.100 €
c)
a) 5.600 €
b) - 1.100 €
c)
4.500 €
Hehl Stiftung
a) 15.900 €
b) 200. 000 €
c
a) 10.700 €
b) 205.000 €
c
a) 5.200 €
b) -5.000 €
c
200 €
Wolfram und Ilse Unger
Verbrauchsstiftung
a) 1.700 €
b) 0 €
c
a) 8.500 €
b 0 €
c
a) -6.800 €
b) 0 €
c
-6.800 €
Dr. Erwin und Elisabeth
Reichert Stiftung
a) 16.700 €
b) 0 €
c
a) 12.000 €
b 3.000 €
c
a) 4.700 €
b) -3.000 €
c
1.700 €
Bei der Wolfram und Ilse Unger Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung, deren
negativer Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigk eit durch das Grundstockvermögen bis zu
dessen vollständigem Abbau gedeckt wird.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen werden nicht benötigt.
757
Ü b e r s i c h t
über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
der allgemeinen Stiftungen
- in 1 000 € -
Art
Stand
01.01.2021
Voraussicht-
liche
Zugänge 2021
Voraussicht-
liche
Abgänge 2021
Voraussicht-
licher Stand
01.01.2022
Kapitalerhaltungsrücklage der
1. Sigmund-Schuckert-
Stiftung
3.997
1.683
5.680
0
2. Stiftung
Lokalstudienfonds
70
26
96
0
3. Stiftung für Bildung und
Unterricht
15
3
18
0
4. Stiftung zur Förderung
der 6. Fakultät der
Universität Erlangen -
Nürnberg
10
1
11
0
5. Heinrich Gröschel Stiftung
61
12
65
8
6. Dr. Hans und Dr. Elisabeth
Birkner Stiftung
7. Heinz und Inge Tschech
Stiftung
8. Rudolf Volland Stiftung
9. Leo und Trude Denecke
Stiftung
10. Max und Rosemarie
Hübschmann Stiftung
11. Frieda und Helmut
Schweimer-Stiftung
12. Ursula-Fischer-Schwan-
häußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
13. Rudolf und Eberhard
Bauer Stiftung
143
14
33
16
2
16
2
52
15
4
7
1
1
3
1
31
158
18
40
17
3
19
3
83
0
0
0
0
0
0
0
0
14. Alfred Golombek Stiftung
15. Stiftung Lompa
16. Hehl Stiftung
17. Wolfram und Ilse Unger Stiftung
Verbrauchsstiftung
18. Dr. Erwin und Elisabeth
Reichert-Stiftung
15
6
4
0
15
2
1
5
0
3
17
2
9
0
18
0
5
0
0
0
758
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Stk/034/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sonderhaushaltspläne 2022 für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal
verwaltet sind
Anlagen:
7.3 Sonderhaushaltspläne anderer Stiftungen mit Rücklagenübersicht
Ö 7.3Ö 7.3
759
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/034/2021
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Sonderhaushaltspläne 2022 für die
Friedrich Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung (Produkt 250100, KR 2501)
Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung (Produkt 250200, KR 2502).
Der Sonderhaushaltsplan der Bäume für Nürnberg Stiftung (Produkt 250300, KR 2503) dient
lediglich zur Information. Er wird vom Stiftungsvorstand beschlossen.
760
Beilage …………
Sonderhaushaltspläne für die anderen kommunalen Stiftungen (nicht kommunal
verwaltet) für das Haushaltsjahr 2022
Die Sonderhaushaltspläne der anderen kommunale n Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022
werden wie folgt festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit
Dem Gesamtbetrag der
Erträge von
Dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von
und dem Saldo
(Jahresergebnis)
von
Friedrich Freiherr von Haller´sche
Forschungsstiftung 28.400 € 22.000 €
6.400 €
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar–
Stiftung 461.000 € 382.500 €
78.500 €
Bäume für Nürnberg Stiftung 3.100 € 2.100 €
1.000 €
2. im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen
von
dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen
von
und einem Saldo
von
und dem Saldo des
Finanzhaushalts
von
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
b) aus Investitionstätigkeit
c) aus Finanzierungstätigkeit
Friedrich Freiherr von
Haller´sche
Forschungsstiftung
a) 28.400 € a) 20.600 € a) 7.800 €
b) 210.000 € b) 216.400 € b) - 6.400 € 1.400 €
c) c) c)
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans
Saar–Stiftung
a) 461.000 € a) 337.600 € a) 123.400 €
b) 238.000 € b) 316.500 € b) -78.500 € 44.900 €
c) c) c)
Bäume für Nürnberg Stiftung
a) 3.100 € a) 1.500 € a) 1.600 €
b) 10.000 € b) 11.000 € b) -1.000 € 600 €
c) c) c)
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
Ö 7.3Ö 7.3
761