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Geschäftsbericht 2020

Anlage · 28.10.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Jasmin Bieswanger Erlenstegen St. Johannis Nicole Alesik Wöhrder See Catrin Seel Gleißhammer Rechnungsprüfungsausschuss Schoppershof Rita Heinemann Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2020

Abbildung 4

Abbildung 5

Geschäftsbericht

Impressum

Herausgeber:

NürnbergStift,

ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Auflage:

7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem

Gestaltung:

nuest@stadt.nuernberg.de

www.nuernbergstift.de

Stand: 24.06.2021

Inhalt

Vorwort ................................................................................................................................................... 5 1. Lagebericht ........................................................................................................................................ 6 1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen................................................... 6 1.1.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 6 1.1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................................................. 7 1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse ......................................................................................................... 9 1.2.1. Jahresergebnis ............................................................................................................................ 9 1.2.2 Betriebserträge ........................................................................................................................... 11 1.2.3 Betriebsaufwendungen .............................................................................................................. 12 1.2.4. Finanzergebnis .......................................................................................................................... 15 1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung ................................................. 15 1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis .................................................................... 15 1.2.7. Vermögens- und Finanzlage .................................................................................................... 16 1.2.7.1. Vermögensaufbau (Konstitution) ......................................................................................... 19 1.2.7.2. Anlagenfinanzierung (Investierung) ..................................................................................... 20 1.2.7.3. Kapitalausstattung (Finanzierung) ....................................................................................... 21 1.2.7.4. Zahlungsfähigkeit (Liquidität) ............................................................................................... 21 1.2.7.5. Abwicklung des Vermögensplanes ...................................................................................... 22 1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken ............................................................................................ 23 1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes ............................................................................................ 24 2. Jahresabschluss ............................................................................................................................. 25 2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift................................................................................. 25 2.2. Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................................... 27 2.3. Anhang ......................................................................................................................................... 28 2.3.1. Allgemeine Angaben ................................................................................................................. 28 2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz .......................................................................................................... 28 „AKTIVSEITE“ ...................................................................................................................................... 28 „A. Anlagevermögen“ ......................................................................................................................... 28 „I. Immaterielle Vermögensgegenstände“ ........................................................................................ 51 „II. Sachanlagen“ ................................................................................................................................. 52 „B. Umlaufvermögen“ ......................................................................................................................... 56 „I. Vorräte“ ........................................................................................................................................... 56 „1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ ................................................................................................... 56 „2. Unfertige Leistungen“ ................................................................................................................... 56 „II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“ ............................................................. 56 „1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ........................................................................ 57 „2. Forderungen an Träger der Einrichtung“.................................................................................... 57 „3. Sonstige Vermögensgegenstände“ ............................................................................................. 58 „4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“ .................................................................................. 58 „5. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 59 „III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“ ...................................................................... 59 „D. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................ 60 „PASSIVSEITE“ ................................................................................................................................... 60 „A. Eigenkapital“ ................................................................................................................................. 60 „I. Stammkapital“ ................................................................................................................................. 60 „II. Kapitalrücklagen“ .......................................................................................................................... 61 „III. Gewinn-/ Verlustvortrag“ ............................................................................................................. 61 „IV. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................... 61

„B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des

Sachanlagevermögens:“ .................................................................................................................... 62

„1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“ ............................................ 62 „2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“ .......................................... 62 „C. Rückstellungen“ ............................................................................................................................ 63 „D. Verbindlichkeiten“ ........................................................................................................................ 67 „1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ ................................................................ 68 „2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ .......................................................................... 69 „3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“ ..................................................... 69 „4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“ .......................................................................... 70 „5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“ ................................................................. 70 „6. Sonstige Verbindlichkeiten“ ......................................................................................................... 71 „7. Verwahrgeldkonto“ ........................................................................................................................ 72 „8. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 72 „F. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................. 72 2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................. 73 „1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen“ .......................................................................................................................... 79 „2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“ .................................................................................. 83 „3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“ ......................................................... 84 „4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“ ............................................................................................................................................................... 85 „4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“ 85 „5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ .................................................................... 87 „6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie 7. Andere aktivierte Eigenleistungen “................................................................................... 88 „8. Sonstige betriebliche Erträge“ ..................................................................................................... 88 „9. Personalaufwand:“ ........................................................................................................................ 89 „10. Materialaufwand“ ......................................................................................................................... 92 „11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“ ........................................................................ 95 „12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“ ......................................................................................... 95 „14. Mieten, Pacht, Leasing“ .............................................................................................................. 96 „15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“...................... 96 „16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ........................................ 97 „18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ............................ 97 „20. Abschreibungen“ ......................................................................................................................... 98 „21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“ ....................................................... 99 „22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 99 „25. Zinsen und ähnliche Erträge“ .................................................................................................. 101 „27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 101 „29. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................ 101 „Sonstiges“ ........................................................................................................................................ 102 2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses ................................................................................. 102 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ............................................................................................... 103

Vorwort

Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das NürnbergStift den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 vor.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 4 PBV i. V. m. § 9 WkPV bzw. § 11 WkPV erstellt.

Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) und den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Werkleitung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2020 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) fort, so dass die Vergleichbarkeit der Daten zum Vorjahr uneingeschränkt gegeben ist.

1. Lagebericht

1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen

1.1.1. Rechtliche Grundlagen

Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV).

Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt sind.

Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Die Werkleitung und der Werkausschuss waren ab 01.Mai 2020 wie folgt besetzt:

Abbildung 6

Abbildung 7

Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen.

Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und abgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ - Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird.

1.1.2. Betriebliche Grundlagen

Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:

Im stationären Bereich wurden lt. Versorgungsverträgen folgende Plätze und im Wohnbereich folgende Wohneinheiten angeboten:

Abbildung 8

Facility - Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt - eigenen Küche, die auf dem Gelände des August- Meier-Heimes verortet ist, wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt - Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäscherei-Leistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. Die nachfolgende Grafik gibt einen Gesamtüberblick über die Einrichtungen, Aufgabenbereiche und die Organisation des NürnbergStift:

Abbildung 9

Abbildung 10

1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse

1.2.1. Jahresergebnis

Im vom Stadtrat am 21.11.2019 beschlossenen Wirtschaftsplan für 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von -650.480 EUR veranschlagt. 2020 schließt tatsächlich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 975.546,03 EUR ab und verfehlt damit um 325 TEUR den Wirtschaftsplanwert. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 1.360 TEUR. Der nachfolgende und in bisheriger Struktur beibehaltene Erfolgsvergleich spiegelt die Entwicklung der einzelnen Positionen wider.

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Die Hauptwirkung auf das Ergebnis 2020 ist den Auswirkungen der Corona-Pandemie zuzuschreiben. Den sich ergebenden Umsatzreduzierungen und den Kostenerhöhungen wurden Erstattungsmöglichkeiten eingeräumt. Die Erstattungsgrundlagen stellen die Einführungen des §150 SGB XI für Mindereinnahmen und Mehraufwendungen, des §150a SGB XI für die Corona-Prämien für die Pflegebereiche, der COVID-19- Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für Ausgleichzahlungen an die Praxis Ergotherapie, des COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetzes für Ausgleichzahlungen an die Geriatrische Rehabilitation, der vom Freistaat Bayern ermöglichten Verpflegungspauschale sowie der Kostenerstattungs-Festlegungen zur Testverordnung dar. Für NüSt wirkten in 2020 ertragsseitig und ggf. aufwandsseitig:

4.033.803,92 EUR

renzmonat Januar 2020

Mindererlöse in der Gesamthöhe von 546.031,76 EUR

4.722,43 EUR

Zusammenfassend ergeben sich für Erstattungen der Mindererlöse 1.950 TEUR und für Mehraufwendungen 3.878 TEUR. Aufwendungen für Mehrkosten in Anlagegüter (156 TEUR) und für Mindererlöse im Bereich der gesondert berechenbaren Investitionskosten (rd.158 TEUR) wurden nicht erstattet. Weiterhin wirkte die dringend notwendige Entscheidung zur Beibehaltung der ISO-Bereiche erlösmindernd.

Die sich im Jahresergebnis 2019 gezeigten Sondereffekte wirkten auch im Jahresergebnis 2020 nach. Es handelt sich um:

Immobilen-Verkaufs von St. Johannis ergaben,

dem Hintergrund langfristiger Personalsicherung einerseits ein Erfolg ist, andererseits zu einer Erhöhung der in den Planansätzen hinterlegten Personalkosten führt.

1.2.2 Betriebserträge

Die Betriebserträge beinhalten die Leistungserträge, d.h. die Leistungen aus den unmittelbaren pflegerischen Leistungen sowie sonstige Erträge. Sie haben sich gegenüber dem WPL um 4.032 TEUR (+ 11,0 %) erhöht.

Abbildung 15

Abbildung 16

Leistungserträge

Gegenüber dem WPL haben sich die Leistungserträge um 2.777 TEUR (-8,4%) reduziert. Die Erträge aus der stationären und Kurzzeitpflege gingen um 1.035 TEUR zurück. Im Jahresverlauf bedeutet das 36 nicht belegte Plätze zum WPL 2020. Die Erhöhung der Vergütungssätze (ab 01.07.2020 + 5,16 %) wirkte positiv. Eine weitere Entlastung bildeten die Mittel des Rettungsschirms. Zeitweise mussten die Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Geriatrische Rehabilitation auf Grund des Pandemiegeschehens geschlossen werden bzw. wurden zu ISO-Stationen hergerichtet. Die Auslastungssituation 2020 insgesamt erreichte unter diesen Bedingungen nur 85,3 % (WPL 92,1 %).

Neben der kontinuierlichen Fortschreibung der Pflegesätze ist weiterhin das Belegungs- und Pflegegradmanagement Erfolgsquelle, umso dringlicher nach der Corona-Pandemie.

Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge erhöhten sich zum WPL um 6.809 TEUR auf 10.654 TEUR. Neu ist die aus dem Pflegeausbildungsfonds erfolgte Erstattung von Ausbildungsaufwendungen im Zusammenhang mit der generalistischen Ausbildung als Abschlag (193 TEUR). Die diversen Erstattungsbeträge im Zusammenhang mit Corona (6.343 TEUR) sowie die Erhöhung der Erstattungsleistungen für Personalkosten um 456 TEUR bilden weitere Punkte für die Erhöhung dieser Position. Reduzierungen sind zu verzeichnen bei der Weiterberechnung von Personalkosten an die NürnbergStift Service GmbH auf Grund der weiteren Langzeiterkrankung bzw. dem Ausscheiden von Gestellungskräften (ca. 183 TEUR)

1.2.3 Betriebsaufwendungen

Wesentliche Posten der Betriebsaufwendungen sind die Personal- und Sachaufwendungen sowie die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen. Gegenüber dem WPL haben sie sich um 4.241 TEUR (+ 11,4 %) erhöht.

Abbildung 17

Abbildung 18

Die Betriebsaufwendungen folgen langfristig der Auslastungs- und Tarifentwicklung sowie der Anpassung der Personalschlüssel in Folge der Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade. 2020 wirkt als Sondereffekt die Corona-Pandemie kostenerhöhend.

Personalaufwendungen

Den höchsten Kostenblock innerhalb der Betriebsaufwendungen bilden die Personalaufwendungen mit 66,8 %. Die um 3,9 VK höhere Personalausstattung 2020 (2020: 422,2 VK;2019: 418,3 VK; 2018: 395,1 VK; darunter in der Pflege 2020: 330 VK; 2019: 325 VK; 2018: 306,3 VK) ergibt sich aus der weiteren bayernweiten Anpassung der Personalschlüssel nach der Änderung auf Pflegegrade, der Umsetzung des PpSG, der Inanspruchnahme von Minderleistungsausgleichen gem. §27 SchwbAV sowie Anpassung der Arbeitszeit (Aufstockungen) durch die Corona-Pandemie.

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Aufteilung der Personalaufwendungen auf die einzelnen Beschäftigungsgruppen:

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 21

Sachaufwendungen

Die Sachaufwendungen sind um 1.328 TEUR bzw. 12,6 % zum WPL gestiegen.

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 24

Die Sachaufwendungen liegen mit 1.328 TEUR über dem Planansatz von 10.569 TEUR. Der Erhaltung und die Sicherung der Betriebsbereitschaft wurde mit Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 1.048 TEUR begegnet. Die Abschreibungen (ohne Förderung) liegen mit 438 TEUR über dem WPL von 1.441 TEUR und ergeben sich aus der weiteren bilanziellen Behandlung des Verkauf von AHJ. Als wichtigste Entwicklungen 2020 zu 2019 sind hierbei zu nennen:

2020 wurden noch ca. 185 TEUR mehr eingestellt. In diesem Kostenbereich wirken die jährlich schwankenden Faktoren wie Energiepreise, Witterungseinflüsse, Nutzungsänderungen, bauliche Maßnahmen, aber auch der weiterhin vorhandene schlechte bauliche Zustand in unseren Einrichtungen. (vgl. Erläuterungen GuV Position 10.) und auch die Corona bedingte Schließung des Bewegungsbades.

lich auf die Position Berufs- und Schutzkleidung (Corona) zurück.

tungen Bewachung hervorzuheben (Corona).

1.2.4. Finanzergebnis

Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr - 228 TEUR, geplant -236 TEUR) und liegt damit 29 TEUR über dem Vorjahresstand. Es sind auch 2020 nur minimalste Zinserträge zu verzeichnen. Die Aufwendungen in Höhe von 258 TEUR ergeben sich aus Darlehensverbindlichkeiten (Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge) in Höhe von 132 TEUR, der erstmaligen Negativverzinsung des Cash-Kontos mit 22 TEUR sowie den BilMoG - Zinsen von 103 TEUR. Darin berücksichtigt ist die den Pensionsrückstellungen zugrundeliegende durchschnittliche Marktverzinsung auf Basis von 10 Geschäftsjahren. Saldiert in den Zinsaufwendungen führt die Verzinsung der Rückstellungen nach dem BilMoG zu einem anhaltend negativen Finanzergebnis. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungen zur „1.2.7. Vermögens- und Finanzlage“ sowie in der Bilanzposition „Rückstellungen“.

1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung

Das Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung beläuft sich 2020 auf 4 TEUR und verbessert sich zum Vorjahr um 25 TEUR. Bei diesen Positionen stehen sich erfolgswirksame Auflösungen von Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung und entsprechende Betriebsaufwendungen sowie die Neutralisierung der Abschreibungen für gefördertes Anlagevermögen gegenüber.

1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis

Nach BilRUG wird in der Gewinn- und Verlustrechnung kein außerordentliches Ergebnis mehr ausgewiesen. Dennoch soll es an dieser Stelle Aussagen dazu geben. Das außerordentliche / periodenfremde Ergebnis weist im Jahr 2020 ein negatives Ergebnis in Höhe von rd. 40 TEUR aus. Den hier ausgewiesenen Erträgen (wie Abrechnungen und Korrekturen für Leistungen aus vorangegangenen Geschäftsjahren) in Höhe von 94 TEUR stehen Aufwendungen in Höhe von 133 TEUR gegenüber.

1.2.7. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NürnbergStift hat sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1.035 TEUR bzw. 2,6 % erhöht.

Diese Entwicklung leitet sich auf der Aktivseite im Wesentlichen aus den Erhöhungen der Vorräte (232 TEUR), der Forderungen 1.327 TEUR und der Liquiden Mittel 962 TEUR, ab.

Die Reduzierung des Anlagevermögens um 1.487 TEUR (Vorjahr 1.348 TEUR) setzt sich zusammen aus den Anlagezugängen aus Investitionen in Höhe von 702 TEUR, Abgängen zu Restbuchwerten in Höhe von 6 TEUR und den Abschreibungen mit 2.183 TEUR.

Der Kapitalverzehr 2020 ist zurückzuführen auf den Jahresfehlbetrag 2020 (976 TEUR). Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 726 TEUR u.a. aus den Anzahlungen der Sozialhilfeträger für Januar 2021. Die Inanspruchnahme des Kassenkredits beläuft sich zum 31.12.2020 auf 71 TEUR. Weiterhin wirkte die Erhöhung der Rückstellungen (946 TEUR) sowie die Änderungen bei den Sonderposten und Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung u. a. durch Zugang von Spenden (337 TEUR).

In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zusammengefasst und gegeneinander aufgerechnet, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen oder kein effektives Vermögen bzw. keine effektiven Schulden darstellen.

Abbildung 25

Abbildung 26

Abbildung 27

Im Bestand der zur Einrichtung gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte haben sich in 2020 keine Änderungen ergeben (§ 11 Satz 3 Nr. 1 WkPV).

Der bewertete Vorratsbestand hat gegenüber dem Vorjahr um rd. 232 TEUR zugenommen. Damit erhöhte sich der Anteil an der Bilanzsumme auf 0,8% (Vorjahr 0,3%) und bleibt von untergeordneter Bedeutung. Der Zuwachs ist in der Bestandsführung der Tests zur Prüfung und zum Nachweis einer Corona-Infektion begründet.

Die kurzfristigen Forderungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.327 TEUR gestiegen. Informationen finden sich in den Erläuterungen unter Position „II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ für die Aktivseite der Bilanz.

Die kurzfristig verfügbaren Finanzmittel umfassen die Bankkonten und Kassen. Diese haben sich um 962 TEUR auf 8.941 TEUR erhöht. Das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg wird im Abschluss 2020 wegen der weiteren Inanspruchnahme des Kassenkredits unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Finanzmittelfonds setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Abbildung 28

Die dem Vermögen (Aktiva) gegenüberstehenden Finanzierungsquellen (Passiva) waren von folgenden Entwicklungen geprägt:

Die Eigenkapitalsenkung in Höhe von 976 TEUR resultiert aus dem Jahresergebnis 2020. Gemessen an der Bilanzsumme liegt der Eigenkapitalanteil bei 39,2% (Vorjahr 42,7%). Ausführliche Informationen zur Entwicklung des Eigenkapitals finden sich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss (§ 11 Satz 3 Nr. 3 WkPV).

Die verwendeten Zuschüsse aus öffentlicher Förderung und Zuwendungen aus nichtöffentlicher Förderung (entspricht den Sonderposten in der Bilanz) reduzierten sich um 117 TEUR. Diese Entwicklung bestimmt sich aus dem Zugang aus Investitionen und dem Anteil der Abschreibungen für geförderte Anlagen.

Als langfristige Verbindlichkeiten werden Darlehen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr und Sicherheitseinbehalte aus den Baumaßnahmen für das Ursula-Wolfring-Haus und das Sparkassenhaus ausgewiesen. Im Jahr 2020 erfolgten planmäßige Tilgungen in Höhe von 457 TEUR.

Die langfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen, die Rückstellungen für Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen, Archivierung sowie die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstückes St. Johannis verbundene Rückstellung aus zukünftigen Verpflichtungen aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Zum Vorjahr trat eine Erhöhung um 433 TEUR, die sich aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen (um 191 TEUR), der Altersteilzeitrückstellungen (um 44 TEUR) und der Beihilferückstellung (um 194 TEUR) ergibt. Detaillierte Ausführungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen. Aus der Umsetzung der Regelungen des BilMoG ergeben sich dauerhafte Ergebnisbeeinflussungen. Die Auswirkungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) hinsichtlich der Anwendung eines veränderten durchschnittlichen Marktzinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen.

Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, ausstehende Rechnungen, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung des

Jahresabschlusses) stiegen um 513 TEUR. Die weiter bestehende Rückstellung für Großreparaturen wird über das Jahr 2020 hinaus im Hinblick auf den Instandhaltungsbedarf der Einrichtungen und unter Beachtung der Möglichkeiten des Art. 67 Abs. 3 EGHGB belassen. Gemäß den Ansatzvorschriften des BilMoG sind jedoch neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen im Berichtsjahr 2020 für NüSt nicht vor. Urlaubsrückstellungen (+355 TEUR) und Rückstellungen für ausstehende Rechnung (+234 TEUR) sowie für noch nicht verwendete Corona-Erstattungen aus der Verpflegungspauschale und der Prämie (+103 TEUR) bilden Hintergründe für den Zuwachs in 2020.

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz finden sich unter „2.3.2 Erläuterungen zur Bilanz“ zum Jahresabschluss wider.

Zur weiteren Beurteilung der Bilanz, Finanzlage und Liquidität werden Kennzahlen dargestellt, die aus der Strukturbilanz entwickelt werden:

1.2.7.1. Vermögensaufbau (Konstitution)

Kennzahlen der Vermögensstruktur 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Anlagenintensität: Anlagenintensität: Anlagevermögen x100 Gesamtvermögen 68,6 68,6 74,1 74,1 65,5 65,5 86.9 86.9
Umlaufintensität: kurzfristiges Vermögen x100 Gesamtvermögen 31,3 25,8 34,4 13,0
Vorratsintensität: Vorräte x100 Gesamtvermögen 0,8 0,3 0,2 0,2
Forderungsintensität: Forderungen x100 Gesamtvermögen 8,4 5,4 28,6 7,5

Anlagevermögen x100

Gesamtvermögen

Forderungen x100

Gesamtvermögen

Abbildung 29

1.2.7.2. Anlagenfinanzierung (Investierung)

Kennzahlen der Anlagendeckung 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Deckungsgrad I: Deckungsgrad I: Eigenkapital x100 Anlagevermögen 57,2 57,2 57,6 57,6 62,7 62,7 38,2 38,2
Deckungsgrad II: langfristiges Kapital x100 Anlagevermögen 101,0 120,1 121,8 77,4

Eigenkapital x100

Anlagevermögen

langfristiges Kapital x100

Anlagevermögen

Abbildung 30

Abbildung 31

1.2.7.3. Kapitalausstattung (Finanzierung)

Kennzahlen der Kapitalstruktur 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Eigenkapitalquote: Eigenkapitalquote: Eigenkapital x100 Gesamtvermögen 39,2 39,2 42,7 42,7 41,1 41,1 33,2 33,2
Anteil langfristiges Kapital: langfristiges Kapital x100 Gesamtvermögen 85,1 89,0 91,2 77,6
Anteil kurzfristiges Kapital: kurzfristiges Kapital x100 Gesamtvermögen 14,9 11,0 8,8 22,4

Eigenkapital x100

Gesamtvermögen

kurzfristiges Kapital x100

Gesamtvermögen

Abbildung 32

1.2.7.4. Zahlungsfähigkeit (Liquidität)

Kennzahlen der Liquidität 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Liquidität 1. Grades = Liquidität 1. Grades = Kurzfristig verfügbare Finanzmittel x100 265,0 364,3 36,2 31,1
265,0 364,3 36,2 31,1
kurzfristige Verbindlichkeiten
Liquidität 2. Grades = (Kurzfr. verfüg.Finanzm. + Kurzfr. Forde.) x100 kurzfristige Verbindlichkeiten 368,4 462,9 222,0 62,2
Liquidität 3. Grades = kurzfristiges Vermögen x100 376,4 465,8 222,6 77,5
kurzfristige Verbindlichkeiten

368,4

462,9

222,0

62,2

376,4

465,8

222,6

77,5

Abbildung 33

1.2.7.5. Abwicklung des Vermögensplanes

Da im Vermögensplan nur Einnahmen und Ausgaben, d.h. die auf monetären Vorgängen beruhenden Änderungen des Vermögens und der Schulden veranschlagt sind, die Bilanz hingegen den gesamten Vermögens- und Schuldenstand zu einem bestimmten Stichtag ausweist, ist ein direkter Vergleich der Planansätze mit den Bilanzposten nicht möglich. Aus diesem Grund werden folgende Planansätze den entsprechenden Veränderungen der Bilanzwerte zwischen zwei Bilanzstichtagen gegenübergestellt:

Die tatsächlichen Aufwendungen für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEUR unter dem Planansatz des Vermögensplanes. Die Tilgungsleistungen für Darlehen liegen im Planansatz. Hinsichtlich des Jahresergebnisses wird auf die Ausführungen zur GuV verwiesen.

1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken

Auch in 2021 wirkt die Corona-Pandemie erheblich weiter. Mit der Möglichkeit der zusätzlichen Immunisierung durch Impfungen besteht die Hoffnung, die Pandemie nun in den Griff zu bekommen. Weiterhin gilt es, die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Pandemie sowie die Möglichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu nutzen. Für die Einrichtungen des NüSt heißt es damit auch, wieder die Normalität (Betreuungsangebote, gemeinsame Veranstaltungen, Begegnungen) in den Alltag einfließen zu lassen. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt in 2021 in der deutlichen Anhebung der Belegung auf mindestens Vor-Corona-Belegung.

Bestehen bleibt, dass sich für die Folgejahre abzeichnet, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Nürnberg vor großen Herausforderungen steht. Der demografische Wandel wird eine weitere Verknappung des Angebots an stationären Pflegeplätzen mit sich bringen, was ggfs. ein Reagieren des städtischen Eigenbetriebes NürnbergStift erforderlich macht, beispielsweise durch Aufstockung bisher vorgehaltener Platzkapazitäten. Weiterhin muss unbedingt verhindert werden, dass im NürnbergStift ein Mangel an geeigneten Pflegekräfte entsteht. Dies kann nur gelingen, wenn sich das Unternehmen durch Maßnahmen zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung des Personals als sehr attraktiver Arbeitgeber positioniert. Diese Attraktivität muss vor allem dadurch erreicht werden, dass dem Thema der Innovation und Digitalisierung in der Unternehmensentwicklung zentrale Priorität eingeräumt werden.

Die bundesweite Umsetzung neuer Qualitätsindikatoren wird in 2021 ff. hohe Anforderungen mit sich bringen. Für die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege endet das 1. Ausbildungsjahr und damit einhergehend ist eine Evaluation notwendig, um auf die Entwicklung und Qualität der Ausbildung gezielt Einfluss zu nehmen.

Für die nächsten Jahre verfolgt NüSt, die weitere Neustrukturierung des Gebäudebestandes. Die Bauaktivitäten für das neue August-Meier-Haus wurden erfolgreich gestartet und die ersten Konturen des Gebäudekomplexes sind sichtbar. Aber auch hier zeichnen sich Auswirkungen der Corona-Pandemie (Rohstoffpreise, Rohstoffverfügbarkeit, Zeitplanung) ab. Die Weichenstellung für den Neubau der Nachfolgeeinrichtung St. Johannis mit der wbg ist erfolgt und auch die Sanierung und der Teilneubau des Standortes Platnersberg mit Unterstützung des Hochbauamtes der Stadt befinden sich auf gutem Weg.

1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes

Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen.

Nürnberg, 24.06.2021

Elisabeth Ries Michael Pflügner

Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter

2. Jahresabschluss

2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift

Abbildung 34

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2.2. Gewinn- und Verlustrechnung

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Abbildung 47

2.3. Anhang

2.3.1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2020 die Vorschriften der Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl. I S. 3076) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07. 2015 angewandt worden.

Der Jahresabschluss berücksichtigt grundsätzlich die bisherigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und BilRUG. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen ist gegeben. Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels entsprechen den Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17.Juli 2015. Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vorjahren praktiziert, dem Passivposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Die aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 aufgenommene Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen wurde für 2020 in der Pauschal- und Einzelwertberichtigung fortgeschrieben.

Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).

2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz

„AKTIVSEITE“

„A. Anlagevermögen“

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Anschaffungswerten, Abschreibungen, Restbuchwerten

und Finanzierungsarten ist aus den nachfolgenden Anlagen- und Fördernachweisen ersichtlich. Die Anlagen- und Fördernachweise werden entsprechend den Anlagen 3 a und 3 b PBV aufgestellt und gegliedert.

Anlagen- und Fördernachweise (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB, Anlagen 3a und 3b zur PBV):

Das Anlagevermögen wird in den Anlagen- (gesamt, SGB XI-Bereich je Einrichtung sowie gesamt nach Finanzierungsschlüsseln) und Fördernachweisen (gesamt, Einrichtungen nach SGB XI-Bereich, getrennt in öffentlich und nicht öffentlich) mit Anschaffungswerten, Abschreibungen und Restbuchwerten ausgewiesen und gegliedert nach:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen

Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimmen sich durch Finanzierungsschlüssel:

Abbildung 48

Die Finanzierungsschlüssel (FSL) sind nachfolgend definiert:

Abbildung 49

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„I. Immaterielle Vermögensgegenstände“

Abbildung 149

Abbildung 150

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Lizenzen, welche ausschließlich von NüSt bis zum 31.12.2020 entgeltlich beschafft wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert.

Die Zugänge (a) im Geschäftsjahr 2020 betrafen hauptsächlich Softwareprodukte hinsichtlich der Weiterentwicklung des Projektes VIARRO, die in der Betreuung der Bewohnenden eingesetzt werden und im Rahmen der PPZ-Förderung gefördert wurden.

Abbildung 151

Die Abschreibungen (c) der Immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

Abbildung 152

In 2020 erfolgten ergebnisneutrale Anlagenabgänge.

Abbildung 153

„II. Sachanlagen“

Die Bewertung der Zugänge erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, einschließlich der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer, abzüglich von Rabatten oder Skonti. Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear, wobei für bewegliche Anlagegüter bei der Anschaffung die zeitanteilige Jahresabschreibung berücksichtigt wurde. Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens orientiert sich an den steuerlichen Betriebstabellen, der AfA - Tabelle Gesundheitswesen bzw. der gewöhnlichen Nutzungsdauer.

Abbildung 154

Abbildung 155

Abbildung 156

Die Restbuchwerte der fertigen Sachanlagen sowie der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:

Das Investitionsvolumen und damit die Gesamtsachanlagenzugänge beliefen sich 2020 auf 664 TEUR. In der nachfolgenden Aufzählung werden die wesentlichen Anlagenzugänge (a) näher benannt:

fungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie enthalten

Die Anlagenzugänge (fertige Sachanlagen und Anlagen im Bau) wurden wie folgt finanziert:

Abbildung 157

Die Anlagenabgänge der „fertigen Sachanlagen“ wurden brutto wie folgt gebucht:

Die Abschreibungen (c) der Sachanlagen verteilen sich auf folgende Finanzierungsarten:

Abbildung 158

Die Restbuchwerte der Sachanlagen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen des NürnbergStift:

Abbildung 159

Abbildung 160

Abbildung 161

Abbildung 162

„B. Umlaufvermögen“

„I. Vorräte“

„1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“

Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Bewertet wurde der medizinische und pflegerische Bedarf nach der FIFO-Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach Anschaffungskosten einzeln bewertet.

Abbildung 163

Der Posten „Sonstiges“ beim „Medizinisch / Pflegerischen Bedarf“ beinhaltet Vorratsbestände von Einmalhandschuhen, Kathedern, etc sowie in 2020 nicht verbrauchte POC-Tests (Corona bedingte Anschaffung). Unter dem Posten „Wirtschaftsbedarf“ sind u.a. die Wäsche- und Dienstkleidungsbestände, Geschirr, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Sanitärzubehör zusammengefasst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben einen Anteil von 0,8% an der Bilanzsumme.

„2. Unfertige Leistungen“

Es bestehen keine Bestände.

„II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag entsprechend den zum Abschlussstichtag bewirkten Dienstleistungen und in Anspruch genommenen Nutzungen vollständig ausgewiesen. Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in den Folgejahren fortgeschrieben. D.h., im Jahresabschluss 2020 wurden Einzelwertberichtigungen teilweise bis zu 100% und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mit 2,5% auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Eine vom Faktor 2,5%

abweichende Wertkorrektur erfolgte für die Geriatrische Rehabilitation mit nur 1%. Zahlungseingänge bzw. Veränderungen aus Niederschlagungen für wertberichtigte Forderungen werden unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Im Abschluss 2020 wurden weitere verjährte Forderungen ausgebucht und in den Einzelwertberichtigungen entsprechend berücksichtigt.

„1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 sind durch Debitoren-Saldenlisten und durch Ausgangsrechnungen nachgewiesen. Die Salden stimmen mit den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung überein.

Die Forderungen „Zwischenkonto Heimmanager“ werden im Aktivposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gezeigt. Abrechnungstechnisch bedingt werden im Heimverwaltungsprogramm C&S hierüber zeitversetzt die Forderungen gegenüber den unterschiedlichen Kostenträgern abgewickelt. Im Posten „Sonstige“ sind u.a. Forderungen an die NüStSG in Höhe von 32 TEUR, Wertberichtigungen in Höhe von 130 TEUR (Vorjahr 178 TEUR) und der Korrekturposten für „Kreditorische Debitoren“ in Höhe von 185 TEUR enthalten. Forderungen an die Stadt Nürnberg werden wie im Vorjahr in den Forderungen an den Träger gezeigt.

„2. Forderungen an Träger der Einrichtung“

Durch Inanspruchnahme eines Kassenkredites wird das Kontokorrentkonto auch im Abschluss 2020 unter den Verbindlichkeiten geführt (siehe auch Bilanz – Passiva Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger). Es werden, wie im Vorjahr eingeführt, Forderungen an die Stadt Nürnberg unter diesem Posten ausgewiesen.

Abbildung 164

„3. Sonstige Vermögensgegenstände“

In den „Sonstigen Forderungen“ zum 31.12.2020 sind 1.008,48 EUR (Vorjahr 37.349,73 EUR) mit vorschüssigen Taschengeldauszahlungen an Bewohnende begründet.

Bezüglich der „Debitorischen Kreditoren“ wird auf den Passivposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ verwiesen.

„4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“

Abbildung 165

Die zum 31.12.2020 ausgewiesene Höhe setzt sich zusammen aus dem Bescheid zur Förderung der

solitären Tagespflege (75 TEUR), Forderungen aus PPZ-Aktivitäten (40 TEUR), die erst später abgerufen werden können, und aus Forderungen für Corona-Erstattungen des Jahres 2020 (Testungen 203 TEUR, Rettungsschirm 2.076 TEUR)

„5. Umsatzsteuer“

Die Umsatzsteuer wird über die Stadt Nürnberg mit den Finanzbehörden abgerechnet. Wie im Vorjahr ergibt sich eine Forderung.

Abbildung 166

„III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“

Abbildung 167

Der Kassenbestand wie auch das Bankguthaben sind durch den Kassenabschluss und die vorliegenden Bankauszüge zum 31.12.2020 belegt und mit dem Nominalwert bilanziert. Die Nebenkassen der Hauptkassen sind zur Abwicklung der Taschengeldverwaltung eingerichtet. Die Bankgeschäfte der Einrichtungen von NüSt werden über das Hauptkonto (Konto - Nr. 1.004.751) und jeweils ein Unterkonto je Einrichtung (Kto.- Nr. 4.417.5xx) bei der Sparkasse Nürnberg abgewickelt (Auf die IBAN-Bezeichnung wird an dieser Stelle verzichtet.). Die Unterkonten werden arbeitstäglich zugunsten des Hauptkontos abgerechnet. Der Saldo des Hauptgirokontos ist durch eine Bankbestätigung (Kontoauszug) zum 31.12.2020 nachgewiesen. Zusätzlich zu den Girokonten existiert ein Cashkonto bei der Sparkasse Nürnberg, welches auf Grund der Finanzmarktsituation negativ verzinst wird. Die auf dem Cashkonto angelegten Gelder sind jederzeit sofort verfügbar. Im Jahr 2020 wurde eine Festgeldanlage getätigt, die aber bereits 2021 seitens der Bank gekündigt wurde. Ein Wertverlust war bei dieser Anlage ausgeschlossen.

„D. Rechnungsabgrenzungsposten“

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind solche Ausgaben erfasst, die vor dem Abschlussstichtag bewirkt wurden, jedoch erst nach dem Stichtag zu Aufwendungen werden. Dies betrifft u.a. die Beamtenbesoldung für Januar 2021, die entsprechend den Zahlungsvereinbarungen bereits im Dezember 2020 zur Auszahlung gebracht wurde. Weiterhin erfolgen zeitliche Abgrenzungen für Abonnements, bei Jahresrechnungen entsprechend der ausgewiesenen Laufzeit, Gebühren, Steuern etc.

„PASSIVSEITE“

„A. Eigenkapital“

„I. Stammkapital“

Das Stammkapital wird auch nach dem Abgang des Grundstücks St. Johannis unverändert in Höhe von 620 TEUR ausgewiesen. Es geht auf den ursprünglichen Vermögenswert der Grundstücke (Bodenwerte) in Höhe von 616.943,00 EUR zurück. Dieser Ansatz wurde in der Eröffnungsbilanz des früheren Seniorensamts zum 01.01.1996 um 2.875,69 EUR auf 619.818,69 EUR (damals 1.212.260,00 DM) aufgerundet. Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 24.10.2001 wurde mit der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung vom 12.11.2001 ab dem 01.01.2002 im Rahmen der Umstellung von DM auf den EURO das Stammkapital auf 620.000 EUR „geglättet“. Hierzu wurde ein Betrag in Höhe von 181,31 EUR aus den Kapitalrücklagen entnommen und dem Stammkapital zugeführt.

„II. Kapitalrücklagen“

Abbildung 168

Abbildung 169

„III. Gewinn-/ Verlustvortrag“

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.12.2020 war der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.336.178,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Vom Träger wurde kein Verlustausgleich im Jahr 2020 vorgenommen.

Abbildung 170

„IV. Jahresergebnis“

Abbildung 171

Bezüglich der Behandlung des Jahresfehlbetrages 2020 im Folgejahr wird auf die Erläuterungen zum GuV-Posten 29 verwiesen.

„B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung

des Sachanlagevermögens:“

Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“

„1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“

Abbildung 172

Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermittel des Landes: FSL 15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt Nürnberg: FSL 02, 31, 75, 95) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

„2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“

Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht öffentliche Förderung: FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Abbildung 173

Abbildung 174

„C. Rückstellungen“

Es wurden nur passivierungspflichtige Rückstellungen gebildet, welche die erkennbaren Risiken abdecken. Die einzelnen Positionen der „Rückstellungen“ wurden entsprechend den Regelungen des Bil- MoG auf die Erfüllungsbeträge durch Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen und Abzinsung bei überjährig laufenden Verpflichtungen abgestellt. Für die Pensionsrückstellungen wurde für den Abschluss das Wahlrecht in Anspruch genommen, welches sich aus den Artikeln 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) ableitet.

Nachfolgender Rückstellungsspiegel gibt einen detaillierten Überblick über die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2020:

Abbildung 175

Abbildung 176

Die Pensionsrückstellungen (a) werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Dieses wurde für den Abschluss 2020 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der Artikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). In beiden Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht worden: o Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren o Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5% o Rentendynamik 1,75% o Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze nach Geburtsdatum o Fluktuation 0% o Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G. Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwendung der für die Diskontierung der Altersversorgungsverpflichtungen heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssätze, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Methodik werden Zinssätze herangezogen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, ermittelt aus 7 Geschäftsjahren, ergeben (Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum 31.12.2020 1,60%. Im Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,97% kalkuliert. Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäftsjahren. Dieser Zinssatz beläuft sich auf 2,30% (Vorjahr 2,71%). Der Bestand an passivierungspflichtigen Pensionsansprüchen zum 31.12.2020 nach neuer Bewertungsmethodik lautet 3.105.450 EUR. Nach alter Methodik hätte er

3.670.369 EUR betragen, d.h. der Unterschiedsbetrag beträgt 564.919 EUR. Aus der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB für die Bewertungsanpassung zum 01.01.2010 ergibt sich ein Mindestzuführungsbetrag von einem Fünfzehntel, gleich 40.521,33 EUR. Der Zuführungsbetrag wurde bereits vollständig realisiert. In der Pensionsrückstellung werden nur passivierungspflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“ (Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen oder Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aufgrund einer unmittelbaren Zusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren Rechtsanspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung nicht in Anspruch genommen (12.295.730 EUR alte Methodik; 11.522.390 EUR neue Methodik). Die in beiden Gutachten ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 15.966.099 EUR (alte Methodik

licher Zinssatz der letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 1.338.259 EUR.

Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche (b) wurden für die einzelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft, abzgl. enthaltener Bestandteile für Zeitarbeit, angesetzt. Die für die Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der durchschnittlichen Ist-Arbeitstage sind für 2020 mit 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2020 bestanden Urlaubsansprüche in Höhe von 4.076 Tagen, im Vergleich zum Vorjahr mit 2.874 Tagen sind es 1.202 Tage mehr.

Für Gleitzeitüberhänge und Überstunden (c), die im folgenden Geschäftsjahr auszugleichen sind, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Zum 31.12.2020 fielen 7.349 Stunden an. Dies ist ein Abbau im Vergleich zum Vorjahr (13.120 Stunden) um 5.771 Stunden.

Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen wurde ein Gehaltstrend von 1,05 % berücksichtigt.

Für die voraussichtlich in der Zukunft entstehende Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsleistungen und für die während der Beschäftigungsphase entstandenen Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitregelungen (d) wird eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert. Beginnend im Geschäftsjahr 2009 sind diese durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt und für die Jahre 2010 bis 2020 fortgeschrieben worden. Das Gutachten für 2020 fertigte die Stadt Nürnberg analog zum Gutachten für Pensionen selbst an. Bis zum 31.12.2020 hatten ursprünglich 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NüSt einen Vertrag mit Altersteilzeitregelung abgeschlossen. Zum Stichtag 31.12.2020 sind diese Verträge alle beendet. Es laufen 4 neue ATZ-Verträge und 2 Sabbatregelungen. Die Diskontierung der Rückstellung wurde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (gebildet aus 7 Geschäftsjahren; 2020: 1,60%, 2019: 1,97%, 2018: 2,32%; 2017: 2,80 %) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene

Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als Gehaltstrend wurde eine Steigerung von 1,75% pro Jahr angenommen. Auch diesem Gutachten liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde. Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus den aktuell anzusetzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfindungscharakter (Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.) angewendet. Der Bestand für ATZ-Verträge beläuft sich auf 87 TEUR und für die Sabatt-Regelung auf 35 TEUR.

Auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens, welches analog für die Pensionsund Altersteilzeitrückstellung ab dem Abschlussjahr 2013 durch die Stadt Nürnberg erstellt wird, wurden für die Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung (e) an Pensionäre in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Rückstellungen gebildet. Analog zum Pensionsgutachten wurde als Berechnungsmethode das Teilwertverfahren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (2020: 1,60%; 2019: 1,97%, 2018: 2,32%; 2017: 2,80 %) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Für diese Rückstellung sind die neuen Regelungen zum Marktzinssatz nicht anwendbar. Der Berechnung liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung von Fluktuation erfolgte nicht. Für die Anpassung der laufenden Beihilfen wurde ein Wert von 3% pro Jahr angesetzt.

Interne Aufwendungen zur Erstellung des Jahresabschlusses (g) wurden in einer Rückstellung in Höhe von 38 TEUR angesetzt.

Die örtliche Prüfung (h) des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgt im Jahr 2021. Die Rückstellung ergibt sich aus der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung (h) erfolgt durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2010 bis 2015. Die dafür gebildete Rückstellung wurde voll verbraucht. Für die Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine Neubewertung des Erfüllungsbetrages auf Basis der in Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die Diskontierung erfolgte für die Restlaufzeit von 2 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Zinssatz (0,74 %).

Die Erstellung der Jahressteuererklärung (i) (Körperschaft- und Gewerbesteuer) für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des NürnbergStift wird seit 2007 über das Steueramt der Stadt Nürnberg erstellt. Es erfolgt keine Rückstellungsbildung.

Für die Aufbewahrung von Unterlagen (Archivierung (j)) ist gemäß dem BFH-Urteil vom 19.08.2002 (BStBl 2003II S. 131 = SIS 03 01 98) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zwingend zu bilden. Die bestehende Rückstellung war zum 31.12.2020 fortzuschreiben. Für die Bewertung wurde eine Preis- bzw. Kostensteigerungsrate in Höhe von 2% pro Jahr zugrunde gelegt und eine Laufzeit

entsprechende Diskontierung der Erfüllungsbeträge gemäß den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen vorgenommen.

Ausstehende Rechnungen (k) werden über eine Rückstellungsbildung berücksichtigt und jährlich geprüft und fortgeschrieben.

Als Rückstellungen für Großreparaturen (l) werden Instandhaltungen berücksichtigt, die erst später planmäßig durchzuführen sind.

Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen Rückstellungen für Großreparaturen beinhalten im Einzelnen:

Abbildung 177

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Inanspruchnahme der bestehenden Rückstellung. Aus dem Vertrag zum Verkauf des Grundstücks St. Johannis ergibt sich das weitere Nutzungsrecht mit allen Pflichten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in den Gebäuden der Einrichtung. In Anbetracht des Zustandes wird aus diesem Grund die Rückstellung zur Dacherneuerung beibehalten.

Instandhaltungsrückstellungen (m) sind gemäß den Ansatzvorschriften des BilMoG ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor.

Im Abschluss 2018 wurde eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks St. Johannis gebildet, welche mögliche Verbindlichkeiten aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) abdecken soll. Diese Rückstellung ist beizubehalten, da derzeit dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist.

„D. Verbindlichkeiten“

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus Leasingverträgen für Pkw des Ambulanten Dienstes mit einer Laufzeit bis 2021 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2021 (jährliche Leasingraten für 12 Pkw 16 TEUR brutto, Restlaufzeiten in 2021). Die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service GmbH abgeschlossenen Verträge (Raum- und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. Der Vertrag zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf unbefristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat von beiden Seiten gekündigt werden.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 setzen sich wie folgt zusammen:

Abbildung 178

Abbildung 179

„1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind für jede einzelne Einrichtung des NüSt durch Kreditoren-Saldenlisten nachgewiesen. Die Salden stimmen mit den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung überein. In den Kreditoren-Saldenlisten zum 31.12.2020 belief sich der Korrekturposten für „Debitorische Kreditoren“ auf 3.153,09 EUR (Vorjahr 10.224,19 EUR), der die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um diesen Betrag erhöht.

Abbildung 180

„2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“

Abbildung 181

„3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“

Abbildung 182

In dieser Position wird das Kontokorrentkonto zur Stadt Nürnberg ausgewiesen, welches durch die Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei den Verbindlichkeiten gezeigt wird. Weiterhin werden die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus dem Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ jetzt als Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung gezeigt.

„4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“

Als Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel ausgewiesen.

Abbildung 183

Im Berichtsjahr 2020 wurden die Fördermittel des VIARRO-Projekts des PPZ für realisierte Zugänge im Anlagevermögen verwendet.

„5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“

Als Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweckentsprechend verwendeten Spenden und Zuwendungen Dritter ausgewiesen.

Abbildung 184

Im Berichtsjahr 2020 wurden Spendenmittel u.a. für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den

Einrichtungen eingesetzt. Die für den laufenden Aufwand verwendeten Spenden waren mit einem Betrag von rund 17 TEUR erfolgswirksam aufzulösen.

„6. Sonstige Verbindlichkeiten“

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind „Kreditorische Debitoren“ in Höhe von 185 TEUR enthalten, deren Korrekturposten unter dem Bilanz-Posten Aktiva B. II. 1. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gezeigt wird. Hinsichtlich der Entwicklung der erhaltenen Anzahlungen wird auf den Abschnitt 1.2.7. Vermögens- und Finanzlage verwiesen.

Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ setzt sich wie folgt zusammen:

Abbildung 185

Abbildung 186

„7. Verwahrgeldkonto“

Abbildung 187

Unter diesem Bilanzposten sind die für Bewohner und Dritte in Verwahrung genommenen Zahlungsmittel als Verbindlichkeiten auszuweisen.

Die Abwicklung der Taschengelder für Bewohnende, die ihr Geld nicht mehr selbst verwalten können, wird von den Einrichtungsverwaltungen wahrgenommen. Für die Geldverwaltungsfälle wird im Verwaltungsprogramm Sinfonie jeweils ein eigenes Personenkonto geführt.

Für bedürftige NüSt - Bewohner wird vom Sozialdienst ein sogenannter Sozialfonds verwaltet. Die Mittel stammen überwiegend aus der Hintermayr - Stiftung.

„8. Umsatzsteuer“

Zum 31.12.2020 ergibt sich eine Forderung, so dass auf der Passivseite der Bilanz keine Angaben erscheinen.

„F. Rechnungsabgrenzungsposten“

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 ist die mögliche Verpflichtung gegenüber der Heilig-Geist-Spital-Stiftung aus der Abrechnung der Bauunterhaltskosten für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital für 2020 hinzugekommen, die von der Stiftung und dem NüSt jeweils zu 50% getragen werden. Aus 2020 ergibt sich eine Verpflichtung zur Erstattung.

2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Nummerierung entspricht der Anlage 2 PBV.

Einfluss auf die Erträge der GuV – Positionen 1 bis 4 haben im stationären Bereich die Belegungszahlen, die Bewohnerstruktur, inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die Leistungsverteilung im ambulanten Bereich sowie die Vergütungssätze. Für das Jahr 2020 ist ein besonderes Ereignis, die Corona-Pandemie mit ihren gravierenden Auswirkungen auf das ökonomische, gesellschaftliche und private Leben, wirksam geworden, was niemand so in der heutigen Zeit für möglich gehalten hat.

In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistungsdaten für das NürnbergStift gesamt sowie für die Einrichtungen dargestellt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt.

Belegungszahlen für den stationären Bereich

Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt

Abbildung 188

Abbildung 189

Abbildung 190

Geriatrische Rehabilitation (REHA)

Abbildung 191

Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)

Abbildung 192

Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)

Abbildung 193

Abbildung 194

August-Meier-Heim (AHR)

Abbildung 195

Abbildung 196

Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)

Abbildung 197

Abbildung 198

Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)

Abbildung 199

Abbildung 200

Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung

Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt

Abbildung 201

Abbildung 202

Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)

Abbildung 203

Abbildung 204

August-Meier-Heim (AHR)

Abbildung 205

Abbildung 206

Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)

Abbildung 207

Abbildung 208

Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)

Abbildung 209

Abbildung 210

Kundenstruktur und Leistungsverteilung des ambulanten Bereiches

Abbildung 211

Abbildung 212

Abbildung 213

Vergütungssätze

Für die Bereiche Pflege, Rüstig, Ambulanter Dienst und Geriatrische Rehabilitation sind 2020 neue Vergütungssatzvereinbarungen abgeschlossen und umgesetzt worden. Unverändert blieb der Bereich Wohnen und die 2016 vereinbarten gesondert berechenbaren Investitionskosten. Ab 01.08.2020 ist ein neuer Vergütungssatz hinzugekommen, der begründet sich aus der Finanzierung der sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ergebenden generalistischen Ausbildung und gilt für die ambulante, teilund vollstationäre Pflege nach SGB XI.

Kritisch bleibt refinanzierungstechnisch die Tatsache, dass die Kostenträger bei der Kalkulation der Pflegesätze im stationären Bereich von einer Auslastung von 97 % ausgehen, obwohl in der Realität die Auslastung bei bzw. unter 90 % (2020: 85,3%; 2019: 90,7 %, 2018 92,3 %; 2017 91,9 %; 2016 90,2 %; 2015 88,2 %; 2014 86,5 %; 2013 87,3 %) liegt und sich damit eine Unterdeckung, insbesondere für den Fixkostenteil, ergibt.

„1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege,

sonstige Leistungen“

Die allgemeinen Pflegeleistungen setzen sich wie folgt zusammen (Übersicht nach Pflegearten sowie Einrichtungen).

Abbildung 214

Abbildung 215

Abbildung 216

Abbildung 217

Abbildung 218

Abbildung 219

Abbildung 220

Abbildung 221

Abbildung 222

Abbildung 223

Abbildung 224

Abbildung 225

Abbildung 226

Abbildung 227

Abbildung 228

Abbildung 229

Abbildung 230

Abbildung 231

„2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“

Abbildung 232

Abbildung 233

Abbildung 234

Abbildung 235

„3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“

Abbildung 236

Inhaltlich handelt es sich hierbei überwiegend um Erträge aus der Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer, die als Zusatzleistung nach PflegeVG bzw. als Wahlleistung in der Geriatrischen Rehabilitation abrechenbar sind.

„4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“

Abbildung 237

Abbildung 238

Abbildung 239

„4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“

In Umsetzung des BilRUG wurde der § 277 HGB für die Umsatzerlöse neu gefasst. Für Pflegeeinrichtungen wie das NürnbergStift gilt die PBV vom 22.11.1995 (BGBl. I, S.1528) in der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl. I S.3076) geänderten Fassung. Danach sind die Änderungen aus § 277 HGB unter dem neu eingefügten GuV-Posten 4a. auszuweisen. Die Veränderungen betreffen die Erstattung von Mitarbeitenden für Unterkunft und Verpflegung, sonstige Erträge für die Praxis Ergotherapie sowie die Geriatrische Rehabilitation, Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen, Erträge aus nachberechneten Leistungen früherer Geschäftsjahre sowie periodenfremde Erträge.

Nachfolgend die Zusammensetzung dieser neuen Position:

Abbildung 240

Abbildung 241

Abbildung 242

Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mieterträge für Dienstwohnungen und Zimmer an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezeigt. Für die Inanspruchnahme von sogenannten „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (Geschäftsleitung, Vorzimmer, Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) hat die NüStSG im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 435 TEUR (Vorjahr 601 TEUR) dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Straße 380 für die Küche, Büroräume sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an andere. Unter Sonstiges fällt der Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche, für die keine Rückstellungen zu bilden sind, mit einem Betrag von 1.105 TEUR.

Weiterhin werden die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beantragten Mindererlöse und Mehrkosten, inkl. für Testungen, in dieser Position ausgewiesen.

„5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“

Abbildung 243

Abbildung 244

Unter dem GuV - Posten 5 werden alle finanziellen Zuwendungen, die zur Deckung von Betriebskosten gewährt werden, gesammelt ausgewiesen. Diesen Erträgen stehen laufende Betriebsaufwendungen (z.B. Personalkosten, Miete Gebäude HSP, Personalkosten und Sachkosten für das PPZ) gegenüber. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Dritter, die zur Deckung von Investitionskosten, d.h. aktivierungspflichtigem Anlagevermögen bestimmt sind, werden unter dem GuV - Posten 15 „Erträge aus öffentlicher und nicht - öffentlicher Förderung von Investitionen“ gezeigt. Zu (a): Ab 2019 gab es keine Fördermittel für Weiterbildungen. Zu (b): NüSt erhält u.a. auf der Grundlage folgender Regelungen Erstattungsleistungen:

setz - AAG), Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

die Qualifizierung niedrig qualifizierter Mitarbeiter (Wegebau)

Menschen mit Behinderung) in Verbindung mit § 27 SchwbAV (Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung) sowie dafür einen städtischen Zuschuss

Zu (c): Entsprechend § 6 des Mietvertrages zwischen der Heilig-Geist-Stiftung und der Stadt Nürnberg erhält das NürnbergStift für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital den Mietpreis zu 100% erstattet. Die Darstellung erfolgt in dieser Position.

Zu (d): Für die Arbeit des Pflegepraxiszentrums konnten weitere Mittel abgerufen werden.

Zu (e): Aufnahme der Erstattungen für Ausbildung (generalistische Ausbildung) aus dem Bayerischen Pflegeausbildungsfonds (PAF) auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG) erfolgt unter dieser Position.

Zu (f): Der Ertrag ergibt sich aus der Umsetzung der Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen (Verpflegungs-R) durch den Freistaat Bayern.

Zu (g): Entsprechend §150a SGB XI wurde an die Mitarbeitenden eine „Corona-Prämie“ gezahlt, die auf Grundlage dieses Paragrafen erstattet wurde.

„6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen

sowie 7. Andere aktivierte Eigenleistungen “

Bestandsveränderungen sind die Differenz zwischen den Werten, die in der Bilanz des Geschäftsjahres und in der Vorjahresbilanz für unfertige Leistungen ausgewiesen sind. Zum Abschlussstichtag sind keine Veränderungen auszuweisen. Auf die Erläuterungen zum Aktivposten B. I. 2. wird verwiesen. Im Berichtsjahr lagen auch keine zu aktivierenden Eigenleistungen vor.

„8. Sonstige betriebliche Erträge“

In dieser Position verbleiben nach der Neuregelung der Umsatzerlöse sowie nach der Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge für Schadenersatz, Kleinbeträge, Mahngebühren, aus Wertberichtigungen von Forderungen, Rückstellungsauflösungen, aus dem Abgang von Anlagevermögen und Verbrauchsgegenständen sowie weitere Restbestandteile der sonstigen Erträge.

Nachfolgend die sonstigen Erträge zusammengefasst im Überblick:

Abbildung 245

Abbildung 246

Hervorzuheben sind die Zahlungseingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen.

„9. Personalaufwand:“

Abbildung 247

Entsprechend der Tarifeinigung vom 18.04.2018 erfolgte zum 01.03.2020 eine Erhöhung der Bezüge um durchschnittlich 1,06% („Die individuelle Erhöhung beträgt … je nach Entgeltgruppe und Stufe zwischen 0,95% und 1,81%. Quelle: Mitteilung aus dem Personalbereich 010/A vom 17.02.2020). Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 30 Monate und umfasst den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020. Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten wurden zum 01.01.2020 um 3,2% angepasst. Zum 25.10.2020 erfolgt die Einigung der Tarifparteien auf einen neuen Tarifvertrag. Für 2020 stand danach eine einmalige Corona-Sonderprämie zur Auszahlung an. Die Laufzeit dieser neuen Vereinbarung endet zum 31.12.2022. Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2020 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen:

Abbildung 248

Abbildung 249

Der Zuwachs der Personalkosten zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie begründet. Dies sind Reaktionen auf die erhöhten Hygiene-Maßnahmen, das Ausbruchsgeschehen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden durch die Abdeckung über Arbeitszeiterhöhungen, Einsatz von Zeitarbeit und zusätzlichen Unterstützungskräften sowie durch Zahlung der Prämien.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen, der Vollkraft-Zahlen und der durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft - gegliedert nach Personalgruppen - des Eigenbetriebes NürnbergStift zeigen nachfolgende Tabellen:

Abbildung 250

Abbildung 251

Abbildung 252

Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen, Versorgungsempfänger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich folgende Kennzahlen:

Abbildung 253

Nach einer überschlägigen Berechnung lässt sich die Erhöhung der Personalaufwendungen in Höhe von 1.206 TEUR bzw. 5,1% zusammenfassend wie folgt begründen: Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen (985 TEUR) aus der „Preisabweichung“, die sich bestimmt aus der Tarifanpassung, Entwicklung der Entgeltgruppen und der Personalstruktur. Die Durchschnittskosten

pro VK erhöhten sich um 4,1%. Die „Mengenabweichung“ (221 TEUR / 3,9 VK) 2020 resultiert aus veränderten Personalschlüsseln, einer höheren Fachkraftquote in der Pflege 59,64% (Vorjahr: 54,1%), aus dem Minderleistungsausgleich, aus der Umsetzung des PpSG sowie Erhöhung der Arbeitsstunden.

Die Anzahl der Mitarbeiter, ausgedrückt in Vollkräften (VK), stellt sich wie folgt dar:

Abbildung 254

Abbildung 255

„10. Materialaufwand“

Dieser setzt sich zusammen aus:

„a) Lebensmittel“

Getränke und Sondennahrung werden von den NüSt - Einrichtungen selbst beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen, während die übrigen Verpflegungsleistungen als Fremdleistung der NürnbergStift Service GmbH erbracht werden.

„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“

„c) Wirtschafts- / Verwaltungs- / Betreuungs- / Medizinisch - therapeutischer Bedarf“

Die Gesamtaufwendungen betragen 7.953 TEUR und liegen mit 1.508 TEUR über dem Vorjahresniveau von 6.445 TEUR.

Die Kostenerhöhungen hängen ursächlich mit der Corona-Pandemie zusammen und werden teilweise über den Rettungsschirm nach §150 SGB XI erstattet.

Die Kostenerhöhungen verteilen sich auf den Bereich Wirtschaftsbedarf mit 354 TEUR (u.a. für Berufs- und Schutzkleidung + 422 TEUR), den Betreuungs- und Pflegebedarf mit 782 TEUR (+756 TEUR pflegerische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter) und den Verwaltungsbedarf mit 372 TEUR (Fremdleistungen Bewachung +258 TEUR).

Bei den Fremdleistungen Küche liegen die Beköstigungstage (BKT) in Höhe von 224.081 mit 12.447 BKT unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 236.528 BKT).

Abbildung 256

Abbildung 257

Abbildung 258

Abbildung 259

„11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“

Abbildung 260

Dem Wert der Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) liegt die neue Berechnungsmethodik, einschließlich einer Rabattierung für NüSt, zu Grunde. Sie beinhaltet weiterhin städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die zentralen Leistungen der Querschnitts-Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer geschätzten Inanspruchnahme ermittelt. Da ein großer Teil der Verwaltungskostenerstattungen an den Träger von den Kostenträgern als spezifischer Aufwand nicht anerkannt wird und insoweit nicht über Pflegesätze refinanzierbar ist. Der Posten „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfasst Aufwendungen für erbrachte Leistungen des IT-Bereiches der Stadt.

„12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“

Abbildung 261

Abbildung 262

Abbildung 263

„14. Mieten, Pacht, Leasing“

Abbildung 264

Mieten fallen u.a. für die Nutzung von Kopierern, diversen Recycling-Containern sowie für die Senioren- Wohnanlage Heilig-Geist-Spital an. Für letztere erfolgt unter der GuV-Position „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich.

Die vom AMBD genutzten Fahrzeuge sowie das Betriebsfahrzeug der Zentrale werden über Leasing finanziert. Ab 2020 werden Vakuumiergeräte für die Abfallverpackung von gebrauchten Inkontinenzprodukten über Leasing – Finanzierung eingesetzt. Diese dienen der Geruchsverbesserung in den Wohnbereichen.

„15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“

Abbildung 265

Für den Neubau einer Tagespflege im neuen August-Meier-Haus erfolgte eine erste Spendenrate über 100 TEUR durch die „Fritz – und - Dr. Edith – Rieder - Stiftung“. Von der Stiftung Altenhilfe der Sparkasse Nürnberg erhielt das NürnbergStift eine Spende in Höhe von 19 TEUR zur Mitfinanzierung des Projektes VIARRO. Weitere 500 TEUR wurden durch die Stiftung Laurusstern für den anstehenden Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg zur Verfügung gestellt.

„16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“

Abbildung 266

Die Abschreibungen auf mit Fördermitteln finanzierte Anlagegüter werden in der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Erträge aus der Auflösung der entsprechenden Sonderposten neutralisiert. Entsprechend gilt dies auch für Abschreibungen auf mit Zuwendungen und Zuschüssen Dritter finanzierter Anlagegüter. Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendungen Dritter werden auch für nicht aktivierungsfähige Maßnahmen verwendet. Mit der Auflösung der Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung steht den anfallenden erfolgswirksamen Aufwendungen somit ein Ertrag gegenüber. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Passivposten B. 1. bzw. B. 2. sowie D. 5. verwiesen.

„18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“

Eingehende Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendungen Dritter werden bis zur zweckentsprechenden Verwendung den Verbindlichkeiten aus öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Förderung zugeführt.

Den Aufwendungen aus der Zuführung zu Verbindlichkeiten stehen grundsätzlich Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung für Investitionen (siehe GuV - Posten 15) zuzüglich der Erträge aus Spenden für laufende Aufwendungen (siehe GuV - Posten 8) gegenüber.

Abbildung 267

Abbildung 268

„20. Abschreibungen“

Bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wird auf die Erläuterungen zu den immateriellen Vermögensgegenständen (Bilanzposten Aktiva A. I.) und zum Sachanlagevermögen (Bilanzposten Aktiva A. II.) verwiesen.

Die Abschreibungen auf Forderungen beinhalten insbesondere die Niederschlagung nichteinbringlicher Forderungen. Sie werden nach aktuell gültiger PBV weiterhin unter den Abschreibungen ausgewiesen.

Abbildung 269

Abbildung 270

Abbildung 271

Abbildung 272

„21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“

Abbildung 273

Abbildung 274

Neue Rückstellungen für Instandhaltungen sind nach den geänderten Vorgaben des BilMoG ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor (siehe auch Bilanzposten Passiva C).

Auf Grund des eingetretenen Instandsetzungsstaus werden bis zum Beginn der Realisierung und der Prioritätensetzung des beschlossenen Strategiekonzeptes „NürnbergStift 2020“ Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen in den Einrichtungen ausgeführt.

Die Wartungsaufwendungen (b) beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software.

„22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“

Auch in dieser Position greift das BilRUG. Die Aufwendungen des außerordentlichen Aufwandes (periodenfremde Aufwendungen, der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen, BilMoG-Aufwendungen sowie sonstige außerordentliche Aufwendungen) gehen nun in diese Position ein. 2020 werden 133 TEUR (Vorjahr 41 TEUR) ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Abbildung 275

Abbildung 276

Im Jahresabschluss 2020 wurden Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) fortgeschrieben. (Ausführungen unter dem Bilanzposten: Aktiva, II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Auflösungen durch Zahlungseingänge oder sonstige Wegfallgründe werden in den sonstigen Erträgen unter den sonstigen Erstattungen ausgewiesen (GuV-Position 8).

In den sonstigen außerordentlichen Aufwendungen wurden 2020 u.a. die Verpflegungsaufwendungen in Höhe von 70 TEUR im Rahmen der vom Freistaat Bayern gewährten Verpflegungspauschale und für die weitere Vorbereitung des Abrisses Haus 3 9 TEUR gebucht.

Im Jahr 2020 fielen für Verbandsumlagen und Mitgliedsbeiträge folgende Aufwendungen an:

Abbildung 277

Abbildung 278

Der Beitrag für den BKSB wird ab Geschäftsjahr 2020 über die KAB abgerechnet.

„25. Zinsen und ähnliche Erträge“

Abbildung 279

Das erreichte Zinsniveau von “Null Prozent“ führte allgemein zum deutlichen Rückgang der Zinserträge.

„27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“

Für Zinsen langfristiger Darlehen und Verwaltungskostenbeiträgen (vgl. Passivposten D. 2.) mussten im Jahr 2020 rd. 132 TEUR (Vorjahr rd. 139 TEUR) aufgewendet werden.

„29. Jahresergebnis“

Abbildung 280

Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 wurde der Jahresabschluss 2019 gemäß der vom Werkausschuss (NüSt) am 08.10.2020 und der vom Rechnungsprüfungsausschuss am 10.12.2020 vorgelegten Empfehlung festgestellt sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.336.178,83 EUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen (siehe auch Passivposten A III. Gewinn-/Verlustvortrag).

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

„Sonstiges“

Angaben zur Werkleitung

Die Werkleitung des NürnbergStift besteht aus dem/der 1. Werkleiter*in: Herr Reiner Prölß, Berufsmäßiger Stadtrat (bis 30.04.2020) Frau Elisabeth Ries, Berufsmäßige Stadträtin (ab 01.05.2020) und dem 2. Werkleiter: Herr Michael Pflügner, Stadtdirektor (gleichzeitig Geschäftsführer der NürnbergStift Service GmbH)

Die Vergütung des 2. Werkleiters wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen.

Abschlussprüfer

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt. Der Aufwand für die örtliche Abschlussprüfung sowie die überörtliche Prüfung werden unter dem Bilanz-Posten Passiva C. Rückstellungen ausgewiesen.

2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB.

Nürnberg, 24.06.2021

Elisabeth Ries Michael Pflügner

Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter

Geschäftsbericht Wichtige Begriffe und Abkürzungen

Wichtige Begriffe und Abkürzungen

AfA Absetzung für Abnutzung

AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg AHR August - Meier - Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AK Anschaffungskosten AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung

BGBl. Bundesgesetzblatt

BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BT Berechnungstag(e) BKT Beköstigungstag (e)

cbm Kubikmeter

C&S Computer und Software GmbH DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation

EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

ERGO Praxis für Ergotherapie EUR EURO

Fl.-Nr. Flur-Nummer

FSL Finanzierungsschlüssel

GO Gemeindeordnung

GuV Gewinn- und Verlustrechnung GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

HfM Hochschule für Musik

HGB Handelsgesetzbuch HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital HWD Hauswirtschaftlicher Dienst

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer

KGr. Kontengruppe

kWh Kilowattstunde

MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung

NüSt NürnbergStift

Wichtige Begriffe und Abkürzungen Geschäftsbericht

NüStSG NürnbergStift Service GmbH

o.A. ohne Angabe

PBV Pflege-Buchführungsverordnung

PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbildung PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz

qm / m² Quadratmeter

REHA Geriatrische Rehabilitation

RBW Restbuchwert(e) rd. rund

SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung

SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung SoPo Sonderposten

TEUR Tausend EURO

TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

ü.T. über Tausend

U/V Unterkunft und Verpflegung

VK Vollkraft

VKE Verwaltungskostenerstattung

WE Wohneinheiten

wbg wbg Nürnberg GmbH WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan

Z NürnbergStift Zentrale

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