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04 OBM Antwortschreiben vom 27.08.2021

Anlage · 22.10.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

SPD-Stadtratsfraktion Dutzendteich Kulturausschuss Opernhaus-Kommission Energie & Versorgung Kultur, Sport & Freizeit Stadtentwicklung & Planung Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stadt Nürnberg

Der Oberbürgermeister An die Stadtratsfraktion der SPD Herrn Fraktionsgeschäftsführer Michael Arnold

Ausweichspielstätte Opernhaus

Ihr Schreiben vom 22.07.2021 Unser Zeichen 040-10.23.10-8/1120/3

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrter Herr Arnold,

für Ihr Schreiben vom 22. Juli 2021 danke ich Ihnen. Sie sprechen in die­ sem Brief zahlreiche wichtige und grundsätzliche Fragen an, was mich veranlasst, Ihnen detailliert und gleichfalls in schriftlicher Form zu antwor­ ten.

(1) Allgemeine Anforderungen an die Ausweichspielstätte

nem umfassenden Sinn ist die zentrale Aufgabe einer Ausweich­ spielstätte. Die dabei grundsätzlichen quantitativen und qualitati­ ven Bedarfe hat das Staatstheater in einer „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ formuliert. Das Dokument ist den Mitgliedern der Opernhaus-Kommission des Stadtrats mit den Un­ terlagen zur Sondersitzung am 28. Juli 2021 vorgelegt worden; eine Befassung der Kommission damit ist für die Sitzung am 22. Oktober 2021 vorgesehen. Diese Betriebsbeschreibung, die das Datum vom 5. Oktober 2020 trägt, wird seitdem kontinuierlich fort­ geschrieben mit dem Ziel, passgenaue Flächen- und Funktionsbedarfe für die je individuellen Gegebenheiten möglicher Ausweich­ standorte ableiten zu können. Verwaltung und Staatstheater wer­ den der Kommission entsprechend vortragen.

am Richard-Wagner-Platz eine der großen Herausforderungen im Bauvorhaben Opernhaus dar: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Weiterbetrieb des Hauses über das Ende der Spielzeit 2024/

hinaus nicht mehr möglich. Um den - von Ihnen zurecht ge- 2025 Seite 2 von n forderten - geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu kön­ nen, ist eine Entscheidung des Stadtrats über den Standort der Ausweichspielstätte zwingend noch in diesem Jahr erforderlich. Jede Verzögerung vergrößert das Risiko einer plötzlichen Be­ triebsuntersagung und eines ungeordneten Übergangs in ein unzu­ reichend geplantes und womöglich ungeeignetes Interim. Für Ihr klares Bekenntnis, „Augsburger Verhältnisse“ vermeiden zu wol­ len, bin ich dankbar.

erns und Arbeitsplatz für über 600 festangestellte und größtenteils hochspezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie gelten alle arbeitsrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt auch in einer In­ terimszeit an einem Ausweichort. Schon allein deshalb ist der Um­ zug in ein adäquates Objekt ohne jede Alternative. Daher appel­ liere ich an alle politisch Verantwortlichen, alles zu tun, was die Vorbereitung eines geordneten Übergangs ermöglicht und mehr als 600 Arbeitsplätze am Staatstheater Nürnberg erhält und si­ chert.

Eine besondere Herausforderung wird es in diesem Kontext auch sein, das Publikum des Staatstheaters an den neuen Ort „mitzunehmen“. Dabei muss - so zeigt es der Blick in andere Städte - davon ausgegangen wer­ den, dass dies nicht mit dem kompletten Stammpublikum gelingen wird. Staatsintendant Jens-Daniel Herzog formuliert daher dezidiert den An­ spruch, gerade in der besonderen Situation eines Interims die Oper zu öff­ nen und ihr damit neue Publikumsgruppen zu erschließen: Seine Absicht ist es, Musiktheater in völlig neuerWeise in die Breite der Stadtgesell­ schaft hineinzutragen. Dass verschiedene Standorte möglicher Ausweich­ spielstätten für diesen inhaltlichen Ansatz in unterschiedlicher Weise ge­ eignet sind, liegt auf der Hand.

(2) Transparenz der Standortentscheidung

vollziehbare Entscheidungen gehören seit jeher zu den Grundla­ gen der Verwaltungsarbeit der Stadt Nürnberg. Selbstverständlich gilt diese Maxime auch für die Standortentscheidung einer Aus­ weichspielstätte für das Staatstheater.

  1. Juli 2021 hat die Verwaltung den Mitgliedern der Kommission alle neun Angebote aus dem Interessenbekundungsverfahren, das das Staatstheater im Februar 2021 durchgeführt hat, detailliert vor­ gestellt. Dabei wurden ausnahmslos alle Unterlagen, die im Rah­ men des Verfahrens eingegangen waren, zur Verfügung gestellt auch solche, die dem Staatstheater mit der Bitte um Vertraulichkeit übergeben worden waren.

Ihre Auswertung ist den Sitzungsunterlagen und vertieft dem Vor- Seite 3 von 11 trag der Verwaltung zu entnehmen; ihre Präsentation wurde allen Kommissionsmitgliedern im Nachgang zur Sitzung am 9. August 2021 per Mail übermittelt.

2021 war ein vom Staatstheater formuliertes Anforderungsprofil für eine Ausweichspielstätte, das aus der erwähnten Betriebsbe­ schreibung vom 5. Oktober 2020 abgeleitet wurde; auch diese Ausschreibung war Teil der Sitzungsunterlagen für die Opernhaus- Kommission am 28. Juli 2021. Flächen oder Objekte im Besitz der Stadt oder ihrer Töchter, die diese Anforderungen erfüllen, sind der Verwaltung nicht bekannt; dies bezieht ausdrücklich auch Flächen und Gebäude der NürnbergMesse ein. Grundsätzliche Einschät­ zungen zu einer Unvereinbarkeit von Messe- und Opernbetrieb „Tür an Tür“ auf einem Messegelände wurden in der Sitzung der Opernhaus-Kommission von fachkundiger Seite vorgetragen. Gleichwohl ist die Verwaltung bereits neuerlich auf die Geschäfts­ führung der Messe zugegangen, um Möglichkeiten einer Aus­ weichspielstätte auf dem Gelände der Messe zu prüfen. Über Er­ gebnisse wird in der Opernhaus-Kommission berichtet werden.

ihrer Finanzierung bei einem Projekt dieser Größenordnung zu den zentralen Entscheidungskriterien gehört. Dabei sind selbst für grob geschätzte Aussagen zu den Kosten einer Sonderimmobilie wie der eines Musiktheatergebäudes detaillierte und schon vergleichs­ weise aufwändige Vorüberlegungen erforderlich. Für Objekte im Eigentum der Stadt sind solche Untersuchungen möglich: Die Ver­ waltung hat in der Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 erste Ergebnisse mit Blick auf den Torso der Kongresshalle vorgestellt. Objekte Dritter kann die Verwaltung dagegen nicht adäquat untersuchen; hier muss der Eigentümer selbst Vorplanun­ gen anstoßen, um vergleichbar aussagekräftige Informationen vor­ legen zu können. Die Aufforderung an einzelne Anbieter, beispiels­ weise aus dem Interessenbekundungsverfahren, solche Betrach­ tungen anzustellen und Kostendimensionen zu benennen, ist aber nur im Rahmen eines Vergabeverfahrens möglich. Ein solches Verfahren, dessen Durchführung rund ein Jahr dauern dürfte, hat (im Gegensatz zum unverbindlichen Interessenbekundungsverfah­ ren) auch rechtliche Konsequenzen. So begründet und verständ­ lich daher die Forderung nach Transparenz auch im Kostenver­ gleich ist, sie lässt sich nur sehr pauschal auf Basis der bekannten Nutzerbedarfe und mit nur sehr groben Ergebnissen erfüllen. Klar ist in diesem Zusammenhang freilich: Für ein Objekt im städti­ schen Eigentum fällt keine Miete an. Für ein öffentliches Gebäude oder für ein Baudenkmail sind Förderszenarien denkbar, die bei Umbau und Ertüchtigung eines privaten Immobilienbestands nicht oder nur in geringen Teilen umsetzbar sind.

Dabei verbleiben Investitionen in städtische Gebäude bei der Seite 4 von 11 Stadt, Investitionen in privates Eigentum dagegen nicht. Und schließlich: Eine längere als die ursprünglich geplante Nutzungs­ dauer der Ausweichspielstätte ist in einem städtischen Gebäude sicher leichter und kostengünstiger realisierbar, als in einem von Privat angemieteten Objekt. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass - die Verfügbarkeit eines geeigneten Objekts vo­ rausgesetzt - eine Ausweichspielstätte in städtischem Immobilien­ bestand die besten Chancen auf eine (auch unter Kostengesichts­ punkten) gute und nachhaltige Lösung bietet.

nach die Entscheidung zwischen einem im Interessenbekundungs­ verfahren angebotenen Standort, einem Standort in einer sonsti­ gen städtischen Liegenschaft oder dem Standort Kongresshalle nicht alleine nach Kostengesichtspunkten oder mit Blick auf die Nutzerbedarfe getroffen werden kann. Neben der angesprochenen Perspektive der Erinnerungskultur sind hier auch die Chancen für die Stadtentwicklung und der Nutzen insbesondere für eine inklu­ sive Stadtgesellschaft, aber auch für den Standort Nürnberg insge­ samt zu berücksichtigen.

(3) Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort

Kongresshalle

Die in Ihrem Schreiben akzentuierten Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort Kongresshalle kann ich in vielerlei Hinsicht teilen. Dabei nehme ich zur Kenntnis, dass die SPD-Stadtratsfraktion die Frage, ob die Kongresshalle als Standort für eine Ausweichspielstätte überhaupt in Betracht kommen kann, derzeit nicht beantworten kann. Gleichfalls zur Kenntnis nehme ich, dass sich die Ratsfraktion der Grünen in einer Presseerklärung am 10. August 2021 klar positioniert hat und von der Kongresshalle als „der idealen Interimsspielstätte für die Staatsoper“ spricht.

(a) Angemessener Umgang mit einer besonderen Immobilie

Stadt Nürnberg ein Erbe, dem sie sich im Bewusstsein um ihre his­ torische Rolle und Verantwortung stellt. 2004 hat die Stadt Grunds­ ätze ihres Umgangs mit dem Reichsparteitagsgelände in Leitlinien beschrieben. Die dort formulierten Gedanken sind Basis aller Überlegungen im Kontext einer möglichen Nutzung des Torsos der unvollendeten und in der NS-Zeit niemals genutzten Kongresshalle und somit auch für ein Operninterim.

findet seit Jahrzehnten statt: Neben dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände im nördlichen Kopfbau beherbergt der südliche Kopfbau die Nürnberger Symphoniker mit Probe- und

Verwaltungsräumen, einem Konzertsaal sowie dem beliebten „Se­ renadenhof“, wo seit vielen Jahren ein vielfältiges Programm von Klassik über Operette, Musical und Klezmer bis hin zu Pop- und Jazz-Konzerten oder Kino-Vorstellungen geboten wird. Ebenfalls im Kopfbau Süd hat die Colosseum Music Entertainment GmbH ih­ ren Sitz, nach eigener Angabe einer „der führenden Soundtrack- Produzenten mit (...) einem Filmmusik-Katalog mit über 2000 Ori­ ginal Soundtracks von internationalen Kinohits.“ Unmittelbar west­ lich vor dem Gebäude findet zweimal jährlich das Nürnberger Volksfest statt, außerdem gastieren dort regelmäßig Zirkusse und andere Schaustellungen vergleichbarer Art. Daneben bestehen vor Ort mehr als 100 Mietverhältnisse, denn der Torso der Kongress­ halle erfüllt mit nicht unbeträchtlichen Flächen eine wichtige Funk­ tion als Lagerraum für kommunale Museen und städtische Dienst­ stellen, für Parteien und politische Organisationen, Vereine und die Privatwirtschaft. Und schließlich diente der Torso während der Sa­ nierung des Schauspielhauses bereits über mehrere Jahre als Ausweichspielstätte für das Schauspielensemble des Staatsthea­ ters. Dass nun Überlegungen für ein Interim des Musiktheaters auf grundsätzliche Bedenken stoßen, ist in diesem Kontext kaum nachvollziehbar und auch sachlich nicht zu begründen: Weder be­ steht die Gefahr, dass die Verantwortlichen im Staatstheater (einer Einrichtung, die mit ihrer Belegschaft aus unterschiedlichsten Herkünften, Ethnien und Bekenntnissen ein Abbild unserer vielfältig di­ versen Stadtgesellschaft ist) nicht in hohem Maße über die Fähig­ keit zu einem angemessenen Umgang mit dem besonderen Ort verfügten, noch steht zu befürchten, dass Programminhalte oder ihre Präsentation den Ort nicht in intellektuell und künstlerisch adä­ quater Weise bespielten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammen­ hang, dass Vorbehalte dieser Art gegenüber dem Opernhaus am Richard-Wagner-Platz nie formuliert wurden - präsentiert sich das Haus doch bis heute in weiten Teilen als das Ergebnis einer 1935 erfolgten baulichen Umgestaltung, deren einziger Zweck es war, Adolf Hitler am Vorabend der jährlichen Reichsparteitage den Be­ such einer Aufführung von Wagners „Meistersingern“ in einem „entschandelten“ Opernhaus zu ermöglichen. Gerade die gebäudliche wie inhaltliche „Befüllung“ des öden und vernachlässigten „In­ nenhofs“ mit einer temporären kulturellen Nutzung durch das Staatstheater eröffnet aus meiner Sicht große Chancen für eine auch künftig breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Torso der Kongresshalle und dem Reichsparteitagsgelände insge­ samt, und ist damit in besondererWeise geeignet, den bislang lee­ ren Denkort zu stärken.

rimsnutzung des Kongresshallentorsos hat die Verwaltung in der Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 ausführlich dargelegt, welche Optionen der Bestand bietet und wie bauliche Defizite ausgeglichen werden können.

Rund zwei Drittel der Flächenbedarfe im Interim können im Be- Seite 6 von 11 standsgebäude umgesetzt werden, für das dritte Drittel wäre eine ergänzende Struktur für Publikum, Orchester, Bühne mit Probe­ bühne und Lagerflächen erforderlich. Explizit wurde ausgeführt: Der „unfertige“ Eindruck des Gebäudes bleibt erhalten, die Wände bleiben unverputzt, angestrebt wird ein einfacher Ausbau mit In­ stallationen weitgehend auf Putz. Der Anschluss eines im „Innen­ hof“ mit Abstand zum Kongresshallentorso errichteten Ergän­ zungsbaus an den Bestand ist an bereits vorhandenen Öffnungen und unter Verzicht auf die Schaffung zusätzlicher Durchbrüche vorgesehen. Es besteht also weder die Absicht, die Kongresshalle „fertig“ zu bauen - eine in Bezug auf den ursprünglich für 50.000 Personen ausgelegten Innenraum vollkommen abwegige Vorstel­ lung -, noch, die Vermittlungsarbeit am historischen Ort zu behin­ dern, zu konterkarieren oder gar unmöglich zu machen. Ziel ist keine „Fertigstellung“, sondern ein „erschlossener Rohbau“. Der Foyerbereich vor dem Konzertsaal der Nürnberger Symphoniker im südlichen Kopfbau erscheint als gelungenes Muster einer sol­ chen Erschließung.

nalsozialismus im Sinne einer freien, demokratischen und offenen Gesellschaft haben sich insbesondere kulturelle Nutzungen von Un-Orten als adäquat erwiesen. Nur einen Kilometer westlich des Torsos der Kongresshalle ist das „Führerheim“ der ehemaligen SS-Kaserne an der Frankenstraße (die, anders als der Torso der Kongresshalle, in der NS-Zeit tatsächlich genutzt wurde) heute als „Z-Bau“ ein „Haus für Gegenwartskultur“, wo „Menschen mit unter­ schiedlichsten Lebensentwürfen, Erwartungen, Wünschen, Ideen und Zielsetzungen“ (so die Betreiberin des Z-Baus, die Gesell­ schaft für kulturelle Freiräume mbH, auf ihrer Homepage) Zusam­ menkommen.

Die räumliche Nähe von Freier Szene und Staatstheater, die durch die bereits im Dezember 2020 im Kulturausschuss diskutierte Kunst- und Ateliernutzung im Torso der Kongresshalle gegeben wäre, aber auch die unmittelbare Nachbarschaft zu den Nürnber­ ger Symphonikern und zum Dokumentationszentrum Reichspartei­ tagsgelände bietet ein enormes Potential an Synergien und die einmalige Chance, einen wichtigen Schritt „zur demokratischen Aneignung des Areals zu gehen.“ Diesen Punkt Ihres Schreibens kann ich nicht nachdrücklich genug unterstützen!

(b) Verzahnung mit der angedachten Kunst- und Ateliernutzung

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mokratischen Ort der Künste und Kulturen ist selbstverständlich nur im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts möglich. Die notwendige Verzahnung eines Operninterims mit den „Ermögli­ chungsräumen“ für eine Kunst- und Ateliernutzung wird bereits von der Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat baufach­ lich untersucht und im fachlichen Austausch mit dem Staatstheater diskutiert. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig, die Kongress­ halle als eine Gesamtheit zu betrachten. Die Bedarfe der Nürnber­ ger Symphoniker sind ebenso zu berücksichtigen wie die bauliche und inhaltliche Weiterentwicklung des Dokumentationszentrums und die Ansprüche aus mehr als 100 Mietverhältnissen. Das Kon­ zept muss aber auch über die (kulturellen) Nutzungen des Kon­ gresshallentorsos hinausgehen und etwa den Volksfestplatz, den Volkspark Dutzendteich als Naherholungsfläche der Bürgerinnen und Bürger oder den neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth und seine international ausgerichtete Technische Universität in den Blick nehmen. Der Forderung nach einem ideellen, kulturellen, baulichen und finanziellen Gesamtkonzept in Ihrem Schreiben schließe ich mich daher ausdrücklich an: Seine Konkretisierung wird eine der zentralen inhaltlichen Aufgaben im Planungsjahr 2022 sein, falls die im Jahr 2021 erforderliche Entscheidung über eine Ausweichspielstätte zugunsten des Torsos der Kongresshalle fallen sollte.

Umgang mit dem Torso der Kongresshalle machen eine modulare Herangehensweise zwingend erforderlich, weil unterschiedliche Zielvorgaben eng aufeinander bezogen sind. So ist etwa der Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes eine gesamtstädtische Auf­ gabe. Akuter Handlungsbedarf besteht - unabhängig von jeder Nutzung - im Bereich des Dachs, bei Fenstern und Fassaden. Verschiedene Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und Euro­ paebene, etwa zum Einsatz von Photovoltaik, zur Nutzung von Ge­ othermie für Heizung und Klimatisierung oder zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, unterstützen die Ertüchtigung einer städtischen Immobilie auch zur Nutzung als Ausweichspiel­ stätte. In ganz ähnlicher Weise kann der Lernort Reichsparteitags­ gelände von einer nutzungsunabhängigen und nutzungsübergreifenden Gesamtschau profitieren. Die Abstimmung der unterschied­ lichen Anforderungen und Bedarfe wird künftig in einer geschäftsbereichsübergreifenden Steuerungsgruppe erfolgen.

(c) Offenheit für kreative Ideen und konstruktiven Dialog

Entwicklung von Formaten, mit denen der erinnerungskulturelle Diskurs neue Perspektiven erhalten soll.

Dabei ist auch eine Auseinandersetzung mit den Leitlinien notwen­ Seite 8 von 11 dig. Einerseits erscheint es erforderlich, den Diskurs angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in Nürnberg zu weiten - die Frage „Wer erinnert was?“ ist in einer Stadtgesellschaft, in der knapp die Hälfte aller Menschen eine internationale Geschichte hat, besonders drängend. Und andererseits erfordern die eher all­ gemeinen Formulierungen zur Relevanz von Kunst und Kultur in den Leitlinien eine Präzisierung. Beide Überlegungen sollen - wie in Ihrem Brief gefordert - in einem „konstruktiven Dialog mit Fach­ welt und Öffentlichkeit“ auf kommunaler, aber auch nationaler und internationaler Ebene vertieft werden. Bereits im Herbst werden hierfür erste thematische Akzentsetzungen für unterschiedliche Zielgruppen erfolgen.

und Gestaltung von zusätzlich erforderlichen Flächen („Interim- Theatersaal“) keine Denkverbote. Wohl aber existiert eine gebäudliche Wirklichkeit, die bei aller Komplexität der Aufgabenstellung bereits im Rahmen einer lediglich studienhaften Betrachtung be­ stimmte „Vorfestlegungen“ als baulich, betrieblich und finanziell einzig sinnvolle Optionen erscheinen lassen. Zweifel an der archi­ tektonischen und baufachlichen Expertise der Kolleginnen und Kol­ legen der Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat, der von ihnen in der Grundlagenermittlung beauftragten Fachpla­ nungsbüros oder an den vorgelegten Ergebnissen ihrer Arbeit halte ich in diesem Kontext für unangebracht.

Form zur Bearbeitung der hier anstehenden Aufgabenstellung sein. In sich widersprüchlich erscheint mir aber die Möglichkeit ei­ ner „gedanklichen Offenheit“ in einem „straff geführten Ideenwett­ bewerb“. Wenn zudem noch die Öffentlichkeit (ohne deren Einbe­ ziehung dieses Projekt selbstredend nicht möglich ist) an einem Diskurs über Gestaltungsoptionen beteiligt werden soll, ist der ein­ gangs geforderte „geordnete Übergang des Proben- und Spielbe­ triebs aus dem Opernhaus in die Ausweichspielstätte“ im dafür verfügbaren Zeitfenster planerisch, baulich und logistisch bis Mitte 2025 nicht umsetzbar. Im Spannungsfeld zwischen dieser „Offen­ heit“ und den zeitlichen Notwendigkeiten müssen wir gemeinsam die anstehenden Weichenstellungen vornehmen.

werb“, dessen Auslobung ohne „eine Vorfestlegung der Platzie­ rung des Interim-Theatersaals im Innenhof der Kongresshalle“ vor­ geschlagen wird. Die Idee, diesen Saal „im Gebäudetorso“ oder „im äußeren Umgriff der Kongresshalle“ zu realisieren, ist aus bau­ lichen und finanziellen Gründen schlicht nicht umsetzbar. Dass eine solche Platzierung, wäre sie denn sinnvoll möglich, in größe­ rer Übereinstimmung mit den in den Leitlinien festgehaltenen Grundsätzen erfolgen könnte, als die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bereits grundsätzlich akzeptierte Verortung im „Innenhof“ der Kongresshalle, darf überdies bezweifelt werden.

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ihrer unmittelbaren stadträumlichen Umgebung mit ihren unter­ schiedlichen Nutzungen wirft selbstverständlich die Frage auf, ob die in einem ersten Schritt nur im Kontext der räumlichen Nähe zum Dokumentationszentrum betrachtete Verortung der „Ermögli­ chungsräume“ für die Künste und Kulturen im nordöstlichen Teil des Halbrunds noch einmal überprüft und neu gedacht werden muss. Ziel aller Überlegungen ist es, ein insgesamt gut funktionie­ rendes Objekt und eine für alle Nutzer gleichermaßen funktionale Nutzung zu planen und umzusetzen - nur dann kann der Torso der Kongresshalle zu einem kulturellen Kraftort von internationaler Ausstrahlung werden.

Trotz der oben formulierten Einwände will ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass die grundsätzlichen Überlegungen, die sich mit dem Ge­ danken an einen „Ideenwettbewerb“ verbinden, im Kontext einer mögli­ chen Nutzung des Kongresshallentorsos für die Künste und Kulturen, für Musiktheater, Erinnerungskultur und Konzertleben nötig, sinnvoll und rich­ tig sind. Bedauerlicherweise ist in den vergangenen Jahren viel Zeit unge­ nutzt geblieben, um die Voraussetzungen für eine Ausweichspielstätte von Oper und Ballett während zwingend erforderlicher Baumaßnahmen am Opernhaus zu schaffen. Nun drängt die Zeit und es liegt jetzt an uns, in ei­ nem gemeinsamen Kraftakt die Entscheidungen vorzubereiten und zu tref­ fen, die den hier bereits mehrfach angesprochenen geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspiel­ stätte gewährleisten und damit den Fortbestand unseres Staatstheaters sicherstellen. Insoweit sehe ich vor allem die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft nun in der Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen, um in einem geeigneten Verfahren eine in allen Belangen gute und stimmige Objektplanung für eine Ausweichspielstätte zu ermöglichen. Die Zuarbeit eines fachlich qualifizierten und hoch motivierten Teams aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Staatsthe­ aters schafft dafür gute Voraussetzungen.

(4) Transparente Organisation und Zuständigkeiten

Mit der Einsetzung einer Opernhaus-Kommission hat der Stadtrat die Wichtigkeit der Aufgabe, das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz bau­ lich fit für das 21. Jahrhundert zu machen, adäquat in seine Gremienstruk­ tur eingebunden. Die Sitzungen finden, von sachlich begründeten Ausnah­ men abgesehen, öffentlich statt und gewährleisten damit ein Höchstmaß an Transparenz. Die besondere Struktur einer Projektbauherrenschaft, die für die Kulturgroßbauprojekte die Geschäftsbereiche Finanzen, Kultur und Bau eng miteinander verbindet, hat ihre Sinnhaftigkeit und Kompetenz bei der Planung des (derzeit leider zurückgestellten) Konzerthausprojekts überzeugend unter Beweis gestellt. Mindestens einmal im Quartal tagt seit mehreren Jahren zudem ein Lenkungskreis, in dem schon mein geschätz­ ter Vorgänger im Amt des Oberbürgermeisters die Geschäftsbereiche Fi­ nanzen, Kultur und Bau sowie den Vorstand der Stiftung Staatstheater Nürnberg und die Projektbauherren regelmäßig an einem Tisch versam-

melt hat. Unter meiner Leitung priorisiert der Lenkungskreis alle relevan- Seite tovon 11 ten Themen und verbindet seine Entscheidungen mit einer auch verwal­ tungsseitig klaren Aufgabenzuweisung; die Federführung in der Prozess­ steuerung obliegt dabei der 2.BM mit dem Geschäftsbereich Kultur.

Gestatten Sie mir, ergänzend zu den von Ihren aufgeworfenen Themen, zwei zusätzliche Anmerkungen:

Ausgangspunkt aller Überlegungen, die die Stadtverwaltung im Jahr 2021 zu einer Nutzung des Torsos der Kongresshalle angestellt hat, war die Notwendigkeit einer Ausweichspielstätte für Oper und Ballett des Staats­ theaters während der Bauphase im Bauvorhaben Opernhaus. Natürlich sind früh auch Ideen für (kulturelle) Nachnutzungen einer möglichen Aus­ weichspielstätte nach der Rückkehr von Oper und Ballett ins sanierte Opernhaus am Richard-Wagner-Platz entstanden - gedacht ist und ge­ plant wird bis jetzt aber lediglich eine zeitlich befristete Interimsnutzung des Rohbaus der Kongresshalle und ihres „Innenhofs“. Insoweit decken sich alle Überlegungen mit den Leitlinien, die dauerhafte Festlegungen kri­ tisch sehen und jeder Generation die Möglichkeit ihres je eigenen Um­ gangs mit den Hinterlassenschaften der NS-Zeit ermöglichen wollen. Ge­ radewegs im Widerspruch dazu wäre es deshalb, bereits jetzt Festlegun­ gen auf Inhalte einer eventuellen Nachnutzung nach Abschluss des Bau­ vorhabens Opernhaus zu fordern oder gar eine Entscheidung für den Standort am Dutzendteich von solchen Konzepten abhängig zu machen. Die Rückkehr von Oper und Ballett an den Richard-Wagner-Platz wird kaum vor dem Jahr 2035 erfolgen. Sollten sich in Politik und Gesellschaft bis dahin keine Mehrheiten für eine weitere (kulturelle) Nutzung des Kon­ gresshallentorsos finden, ist ein denkmalverträglicher Rückbau jederzeit möglich. Denkbar wäre dabei auch der Verkauf und die Translozierung des Ergänzungsbaus, wie dies beispielsweise bei der „Opera des Nations“ als Interim für das Grand Theatre in Genf der Fall war, deren temporärer Bau zuvor in Paris als Ersatzspielstätte für die Comedie Franpaise errich­ tet und anschließend von dort nach Genf versetzt worden war. Der erinne­ rungshistorische Raum im Lernort Reichsparteitagsgelände bleibt in sei­ ner grundsätzlichen Struktur in jedem Fall unangetastet.

Freilich: Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben uns alle im März 2020 mit einem Mandat ausgestattet, um die Zukunft unserer Stadtgesell­ schaft aktiv zu gestalten. Eine Nutzung des mehr als 80 Jahre alten Roh­ baus der Kongresshalle als Ort der Künste und Kulturen, die Anverwand­ lung dieser baulichen „Provokation“ durch eine offene, demokratische und vielfältige Bürgerschaft und seine Erweiterung zu einem Ort, der aus der Verantwortung seiner historischen Bedeutung den Diskursen einer künfti­ gen Gesellschaft Platz und eine Bühne gibt - das alles sind einzigartige Chancen! Nürnberg hat sich in den letzten Jahrzehnten dem dunkelsten Kapitel seiner jüngeren Geschichte gestellt und für diesen ehrlichen und mutigen Weg internationale Anerkennung gefunden. Wer, wenn nicht wir, die Stadt des Friedens und der Menschenrechte, wäre in der Lage, einen Un-Ort aus finsteren Zeiten der Stadtgeschichte in einen Zukunfts-Ort zu transformieren?

Und wer könnte diese Umwidmung besser bewerkstelligen als die Künste Seite 11 von 11 und Kulturen, die kein schmückendes Beiwerk unseres Lebens sind, son­ dern das Leben selbst? Ja, der Torso der Kongresshalle ist ein besonde­ rer Ort, der uns zu einem besonderen Umgang verpflichtet. Und ja, das Bauvorhaben Opernhaus ist ein komplexes Projekt, über dessen Umset­ zung die gesamte Stadtgesellschaft in den nächsten Jahren noch viel dis­ kutieren und vielleicht auch streiten wird. Aber lassen Sie uns nicht mit Verzagtheit vor dieser Aufgabe zurückweichen, sondern die einmaligen Chancen erkennen, die dieses Vorhaben kulturpolitisch, städtebaulich und stadtgesellschaftlich bietet. Ein Operninterim im Torso der Kongresshalle ist ein klares Statement für die aktiv gestaltete Zukunft der Kulturstadt Nürnberg.

Ihr Brief vom 22. Juli 2021 hat in diesem Kontext wichtige und grundsätzli­ che Fragen angesprochen. Er hat Handlungsnotwendigkeiten und -be­ darfe benannt und alle, die am Projekt Bauvorhaben Opernhaus mitwirken, noch einmal dazu angeregt, kein Thema unbearbeitet zu lassen. Da­ für danke ich Ihnen. Ich hoffe, es ist in dieser Antwort gelungen, darzule­ gen, in welch hohem Maße Einigkeit über Notwendigkeiten und Möglich­ keiten zwischen allen Beteiligten bereits besteht: Zahlreiche Anregungen sind umgesetzt oder in der Umsetzung. Der Dissens, der in einigen weni­ gen Details vielleicht noch erkennbar bleibt, scheint mehr aus Fragen nach dem richtigen Weg als nach grundsätzlichen Inhalten zu kommen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es uns zeitnah gelingt, auch hier ge­ meinsame Lösungen zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei un­ sere gemeinsame politische Verantwortung, den Fortbestand des Staats­ theaters mit seinen mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die zeitgerechte Planung und Zurverfügungstellung einer Ausweichspiel­ stätte zu garantieren. Für Ihre Bereitschaft, dabei auch unter inhaltlich an­ spruchsvollen Voraussetzungen und in einem zeitlich engen Rahmen kon­ struktiv mitzuarbeiten, bedanke ich mich herzlich.

it freu ien GrM

arcus Koni

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