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02 Machbarkeitsstudie Kongresshalle Staatstheater (mit Anlagen)

Anlage · 22.10.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Dutzendteich Fischbach Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer

Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten

des Staatstheaters Nürnberg im Rundbau-Torso der

Kongresshalle des ehem. Reichsparteitagsgeländes

Abbildung 2

Gliederung

Vorwort Seite 3

1. Aufgabenstellung Seite 5

2. Bestandsanalyse

2.1 Lage, Größe Seite 6 2.2 Historie Seite 8 2.3 Bauweise, Schnitt, Zustand Seite 19 2.4 Bestandsgrundrisse 2.4.1 Bestandsgrundriss UG Seite 13 2.4.2 Bestandsgrundriss EG Seite 14 2.4.3 Bestandsgrundriss 1.OG Seite 15 2.4.4 Bestandsgrundriss 2.OG Seite 16 2.4.5 Bestandsgrundriss 3.OG Seite 17 2.4.5 Zwischengeschosse Seite 18 2.5 Baurechtliche Einordnung 2.5.1 Gebäudeklasse Seite 19 2.5.2 Sonderbau, Hochhaus Seite 19 2.5.3 Versammlungsstättenverordnung Seite 19 2.5.4 Denkmalschutz Seite 19 2.6 Technische Gebäudeausrüstung 2.6.1 Abwasser-, Wasseranlagen Seite 20 2.6.2 Wärmeversorgungsanlagen Seite 20 2.6.3 Lufttechnik, Kältetechnik Seite 20 2.6.4 Feuerlöschanlagen Seite 20 2.6.5 Elektrotechnik, Beleuchtung, Photovoltaik Seite 21 2.6.6 Geothermie Seite 22 2.6.7 Bühnentechnik Seite 23 2.6.8 Förderanlagen Seite 24 2.6.9 Geophysik Seite 25 2.7 Bauphysik 2.7.1 Bauakustik Seite 26 2.7.2 Raumakustik Seite 26 2.7.3 Wärmeschutz Seite 26 2.8 Brandschutz, Feuerwiderstandsdauer Seite 27 2.9 Denkmalschutz Seite 28 2.10 Statik Seite 30 2.11 Naturschutz und Artenschutz Seite 30

3. Nutzungsmöglichkeiten

3.1 Grundlagen: Bedarf und Chancen Seite 31 3.2 Wirtschaftlichkeit, Synergien Seite 35 3.3 Lage Seite 36 3.4 Nutzungsmöglichkeiten Sockelgeschoss Seite 39 3.5 Nutzungsmöglichkeiten Erdgeschoss Seite 41 3.6 Nutzungsmöglichkeiten erstes Obergeschoss Seite 43 3.7 Nutzungsmöglichkeiten zweites Obergeschoss Seite 45 3.8 Nutzungsmöglichkeiten drittes Obergeschoss Seite 47

4. Flächen- und Raumzusammenstellung Seite 50

5. Zusammenfassung, Fazit, Empfehlung Seite 51

Vorwort

Im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde geprüft, ob der Torso des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehemaligen „Reichsparteitagsgelände“ während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus als Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg verwendet werden kann. Dabei wurde davon ausgegangen, dass ein Großteil des Nutzerbedarfes im baulichen Bestand umgesetzt werden soll und nur diejenigen Funktionen in einem temporären Erweiterungsbau verlagert werden, die aufgrund ihrer Größe im Rundbau nicht verortet werden können. Um eine fundierte Aussage treffen zu können, wurden frühzeitig Fachberater in die Untersuchungen einbezogen. Die Studie bestätigt die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und ergänzt dabei die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente, wobei die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten Gesamtplanung erfolgen sollte. Die Anordnung der Komplexe innerhalb des Torsos ist dabei frei.

Der Schwerpunkt der durchgeführten und hier dokumentierten Untersuchungen lag auf (bau-) technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Im Besonderen soll auf ein Verputzen oder Anstreichen von Wänden und Decken verzichtet und die Installationen weitgehend sichtbar geführt werden. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen konserviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa. Quelle) ablesbar bleiben.

Beim Rundbau handelt es sich um einen unvollendeten Rohbau, der aus statischer Sicht in überwiegend gutem Zustand erhalten und keineswegs ruinös ist. Die verfügbaren Traglasten sind für viele Nutzungen heute noch ausreichend. Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudesubstanz und zum Erhalt sind jedoch unabhängig von einer Nutzung erforderlich: Unter anderem ist das Dach undicht und das Dachtragwerk verformt. Aufwuchs an den Fassaden führt zu Schädigungen der Gebäudesubstanz. An den „Innenhof“-Wänden, die ursprünglich nicht als bewitterte Fassade vorgesehen waren, kommt es fortwährend zu Abplatzungen, Absandungen, Frost- und Rostsprengungen von Mauerwerk und Beton.

Die mit der musealen Nutzung im nördlichen Kopfbau (Dokuzentrum) und der musikalischen Belegung des südlichen Kopfbaus (Serenadenhof, Nürnberger Symphoniker, Colosseum Music Entertainment GmbH), aber auch durch die Nutzung des Rundbaus durch die Stadtarchäologie und als Museumslagerflächen angelegte kulturelle Nutzung der Kongresshalle würde durch einen weiteren Ausbau mit Ateliers, Proberäumen sowie Raum für die Präsentation von visueller und performativer Kunst und für das Opern-Interim fortgeführt und gestärkt. Hieraus ergeben sich zahlreiche inhaltliche Synergien und Anknüpfungen. Bislang unbeplante Gebäudebereiche können künftig beispielsweise als Depotflächen für städtische Museen und Dienststellen genutzt werden. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion als zentraler

erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte.

Eine Nutzbarmachung des Rundbaus erfordert Maßnahmen für den Brandschutz. Formal ist das Bauwerk ein Hochhaus. Die Feuerwiderstandsdauer der wesentlichen Bauteile wurde überprüft und ist ausreichend. Eingriffe in die bauliche Substanz ergeben sich hauptsächlich durch die Ergänzung zusätzlicher Treppen zur Erschließung des Dachgeschosses und den Einbau von Feuerwehraufzügen. Eine zwingend erforderliche Vollsprinklerung trägt dazu bei, dass der bisherige Eindruck des Gebäudeinneren weitestgehend bewahrt werden kann.

Die vorliegenden Fachbeiträge umfassen neben Fragen der Standsicherheit, der technischen Gebäudeausrüstung, der Bau- und Geophysik auch Fragen eines nachhaltigen Betriebs durch den Einsatz von Geothermie und Photovoltaik. Eine Umsetzung erfordert keine zusätzliche Versiegelung oder den Verlust von Bäumen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde beauftragt.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert.

Für eine Nutzung der Immobilie als Ersatzspielstätte spricht daneben die hervorragende verkehrliche Erschließung mit ÖPNV, MIV und Rad, einschließlich des ruhenden Verkehrs.

1. Aufgabenstellung

Mit dieser Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, ob die Unterbringung eines Interims für das Staatstheater Nürnberg für ca. 10 Jahre in der Kongresshalle bautechnisch und funktional machbar und unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll umzusetzen ist. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage für den Lenkungskreis, die Opernhauskommission des Stadtrats und letztlich den Stadtrat soll erarbeitet werden.

Die Erarbeitung der vorliegenden Studie fand über mehrere Workshops und Einzelbesprechungen im Zeitraum April bis September 2021 unter Beteiligung der Stiftung Staatstheater Nürnberg und folgender städtischer Dienststellen und externer Ingenieur- bzw. Architekturbüros statt:

Stadt Nürnberg:

Ref.VI/PBD

Externe Fachbüros:

Architektur 2-bs Architekten Gesellschaft mbH, Nürnberg in Zusammenarbeit mit Claus Hirche chAD, Nürnberg

Statik, Feuerwiderstand Peters Schüßler Sperr, Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH, Nürnberg

Bauphysik IFB Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH&Co. KG, Nürnberg

Elektro heitzer ingenieure GmbH&Co. KG, Regensburg

Heizung, Lüftung, Sanitär sanplan, Planungsgesellschaft für technische Löschwasseranlagen Gebäudeausrüstung GmbH&Co. KG, Nürnberg

Bühnentechnik Bühnenplanung Walter Kottke Ingenieure GmbH, Bayreuth

Fördertechnik HUNDT CONSULT GmbH, Rieterstraße 29, 90419 Nürnberg

Geophysik Kolbe Geophysik UG, Rennweg 55, 90489 Nürnberg

Geothermie und Gibs Geologen + Ingenieure GmbH&Co. KG, Nürnberg Regenwassermanagement

2. Bestandsananlyse

2.1 Lage, Größe

Die Kongresshalle liegt im Süden der Nürnberger Innenstadt an der Bayernstraße 100, verortet auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände

Abbildung 4

Lageplan

Abbildung 3

Luftbild

Leser, die diese Studie digital lesen, können die Kongresshalle auch auf der Webseite „Virtuelles Bayern“ des Bayerischen Vermessungsamtes, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ansehen:

https://www.virtuelles.bayern.de/show/83s73k9

Hauptmaße des Gebäudes:

Maße Torso: 275 x 265 Meter

Maße Innenhof: 180 x 160 Meter

Höhe: 39 Meter (geplante Höhe: ca. 80 Meter)

Abwicklung Rundbau außen: ca. 550 Meter

Abwicklung Rundbau innen: ca. 420 Meter

Abbildung 5

Blick in den Innenhof – der jetzige Boden des Hofes hat das Höhenniveau des ehemals geplanten Saal-Untergeschosses

2.2 Historie

Planungs- und Bauphase: Beauftragung: 1934 wurde der Nürnberger Architekt Ludwig Ruff von Oberbürgermeister Willy Liebel mit dem Projekt beauftragt; Ludwig Ruff starb im gleichen Jahr; sein Sohn Franz Ruff übernahm die Baumaßnahmen Grundsteinlegung: 1935 durch Adolf Hitler Baustopp: 1939 mit Kriegsbeginn 1943/44: Zumauerung der Außenöffnungen; Einziehen von Zwischenwänden

Nutzung nach 1945:

Gewächshaus, Einkaufs- bzw. Erlebniszentrum mit Schwimmbad, Disco und Joggingbahn

Feuerwehr, diverse Vereine (z.B. Kanuverein) und durch die Privatwirtschaft

Derzeitige und geplante Nutzung:

v.a. als Lagerflächen durch städtische Dienststellen, Vereine und die Privatwirtschaft genutzt

Kreuz (zuzüglich vorgelagertem Behelfsbau/ Container), WC-Anlagen, Büroräume des Süddeutschen Schaustellerverbands

Brandschutzes nicht nutzbar

genutzt: im Nordflügel befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, welches derzeit ausgebaut wird, im Südflügel befinden sich der Serenadenhof, zwei große Musik- und Probesäle und die Verwaltung der Nürnberger Symphoniker sowie die Colosseum Music Entertainment GmbH

Besucher des Dokumentationszentrums als „musealer Denkraum“ dient, die hier am südlichen Ende des Stahlstegs stehen, der den Kopfbau von der nördlichen Eingangsseite bis in den Innenhof durchdringt. Gleichzeitig dient er als Zufahrtsfläche für die Mieter von Flächen im Sockelgeschoss. Die hölzernen Vorbauten an den Zugängen und im Besonderen die hölzernen Überdachungen (ehemals für die Einlagerung der Christkindlesmarktbuden) auf der nördlichen Seite müssen aus baurechtlichen Gründen beseitigt werden.

Dokuzentrum, wurde ebenfalls vom Unterzeichnerbüro im November 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung für kulturelle Zwecke (Ateliers, Probe- und Depoträume, erstellt. Über deren Realisierung gibt es derzeit noch keine Entscheidung, jedoch ist zu erwarten, dass beide Konzepte in zeitlichem und nicht zuletzt auch inhaltlichem Zusammenhang zu realisieren wären. Dabei sind neben baulich-technischen Synergien im Besonderen inhaltliche Synergien in der Planung zu berücksichtigen.

2.3 Bauweise, Grundrisse, Schnitte

Das Gebäude im aktuellen Zustand befindet sich durch den Baustopp im Jahre 1939 und die Ergänzungen der Nachkriegszeit in einem lediglich teilfertigen Rohbauzustand mit provisorischen Ergänzungen. Der eigentliche Kernbereich des Gebäudes, nämlich ein überdachter Saalbau für ca. 50.000 Personen, wurde nie begonnen (heutiger „großer Innenhof“). Auch endeten die Bauarbeiten bei etwa der halben Gebäudehöhe.

Der bauliche Torso des Rundbaus besteht im Wesentlichen aus einer Abfolge von 16 Treppenhauskernen, überdimensionalen Fluren (Wandelgängen), Vorhallen als Übergänge in den (ungebauten) Veranstaltungssaal, geplanten Toilettenanlagen und Garderoben, Schächten und Nebenräumen u.a. für die Haustechnik. Er beinhaltet damit ausschließlich Nebennutz-, Verkehrs- und Technikflächen.

Er enthält keinerlei Hauptnutzflächen, also Räume die zum dauerhaften Aufenthalt von Personen gedacht waren – es handelt sich rein um den dienenden Erschließungsring zum nie gebauten Saal.

Abbildung 6

Darstellung der Abfolge der ersten 4 von 16 sich wiederholenden Erschließungspaketen bestehend aus:

Dieses Schaubild zeigt exemplarisch die ersten 4 Gebäudeachsen im Nordosten, beginnend links an der Trennwand zum Kopfbau des Dokuzentrums. Die Segmente 1 und 2, sowie – spiegelbildlich gegenüber - 15 und 16 und die Segmente des Rundbaus von 3 bis 14 sind jeweils systematisch baugleich.

Gebäude-Querschnitt

Abbildung 7

Abbildung 8

Charakteristisch für die Bauweise ist die Verwendung von verschiedenen Mauerziegeln für tragende Wände und gemauerte Deckengewölbe, sowie Stahlbeton für Decken, Unterzüge und Pfeiler. Granitquader wurden im Verband mit den Ziegelsteinen der Außenwände vermauert, bzw. bilden in massiven Blöcken das Kreuzgratgewölbe des Arkadengangs.

Baulicher Zustand, Innenoberflächen

Der Rundbau der Kongresshalle ist weitestgehend als unvollendeter Rohbau erhalten. Keine der ursprünglich geplanten Wand-, Boden- oder Deckenbekleidungen wurde umgesetzt. Vorhandene Anstriche, Beläge, Beschriftungen und Schilder stammen größtenteils aus der Nutzung durch die Fa. Quelle (z.B. Einbau einer Kantine):

Abbildung 9

Aus dem Jahr 1944 stammen im dritten Obergeschoss (Dachgeschoss) Wandbemalungen, wohl von Luftwaffenhelfern angebracht:

Abbildung 10

1 Alle Bilder dieser Seite stammen aus dem Buch „Die Kongresshalle Nürnberg – Architektur und Geschichte“, herausgegeben von Hans-Christian Täubrich aus dem Michael Imhof Verlag, 2014

Reste des „Café Königshof“ aus der Zeit der Bauausstellung 1949 (stark beschädigte Wandreliefs) befinden sich im 2. Obergeschoss:

Abbildung 11

Weitere Wandmalereien und Beschriftungen haben sich aus der Schau „900 Jahre Nürnberg“ aus dem Jahr 1950 erhalten. Im Besonderen die Malereien, Beschriftungen und Reliefs der beiden Sonderausstellungen der Jahre 1949 und 1950:

Abbildung 12

Diese Zeitzeugnisse sollen gesichert und erhalten werden. Dies ist in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

2 Alle Bilder dieser Seite stammen aus dem Buch „Die Kongresshalle Nürnberg – Architektur und Geschichte“, herausgegeben von Hans-Christian Täubrich aus dem Michael Imhof Verlag, 2014

2.4 Bestandsgrundrisse

2.4.1 Untergeschoss / Sockelgeschoss

Abbildung 13

Bauzeitlich geplante Nutzung:

Höhenlage / Raumhöhen:

Sockelgeschoss ca. +1,45m über dem Hofniveau

Statik / Deckentraglasten

2.4.2 Erdgeschoss

Abbildung 14

Bauzeitlich geplante Nutzung:

Rangs des Saals) und zusätzlich 8 Flügeltreppen EG – 1.OG (Erschließung des 1. Rangs des Saals)

Höhenlage / Raumhöhen:

Statik / Deckentraglasten

Abbildung 15

Bauzeitlich geplante Nutzung:

über 17 Vorhallen

zusätzlich 8 Flügeltreppen EG – 1.OG (Erschließung des 1. Rangs des Saals)

Höhenlage / Raumhöhen:

Statik / Deckentraglasten

Abbildung 16

Abbildung 17

Photo: Christian Sperber

Bauzeitlich geplante Nutzung:

(Kolonnade) über 17 Vorhallen

Höhenlage / Raumhöhen:

Statik / Deckentraglasten

kg/m2 (große Räume zwischen den Treppenkernen)

Abbildung 18

Abbildung 20

Abbildung 19

Photos: Christian Sperber

Bauzeitlich geplante Nutzung:

Treppenkerne der unteren Geschosse enden im 2.OG)

Höhenlage / Raumhöhen:

Erdgeschosses und damit 4,00 m unter dem Flurniveau des 3.OG

Statik / Deckentraglasten

Technikräume, doppelter Boden aus Nachkriegszeit), 1.100 kg/m2 (große Technikräume)

2.4.6 Zwischengeschosse

Zusätzlich zu den vorbeschriebenen Hauptebenen existieren noch 3 Zwischengosse:

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 23

Die dargestellten Zwischengeschosse „Technikgang 1 und 2“ gehen einmal ringförmig um das Gebäude und können für den horizontalen Verzug von Techniktrassen wie z.B. Heizung, Elektro, Lüftung oder Sprinkler verwendet werden. Der Technikgang 2 schließt unmittelbar an eine Vielzahl vertikaler Schächte an und ist mit diesen verbunden.

Das Zwischengoss zwischen 1. u. 2. Obergeschoss über den WC-Kernen existiert in jedem der 16 Treppenhauskerne und eignet sich für z.B. Technik- oder Lagernutzungen.

2.5 Baurechtliche Einordnung

2.5.1 Gebäudeklasse

Aufgrund der Gebäudehöhe größer 13 m und Nutzungseinheiten größer 400 m2 wird das Gebäude in die Gebäudeklasse 5 nach Art. 2, Abs. 3 der BayBO eingestuft.

2.5.2 Sonderbau, Hochhaus

Aufgrund der Lage der Geschossdecke des 2. OGs mit mehr als 22m über Gelände (das 2.OG liegt 23,30 m über Straßenniveau, bzw. 24,75 m über Hofniveau) wird das Gebäude als Sonderbau nach Art. 2, Abs. 4, Nr. 1 der BayBO eingestuft. Es sind zusätzlich die Vorschriften der „Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern“ (HHR - Hochhausrichtlinie) einzuhalten. Eine Kategorisierung als Sonderbau ergibt sich darüber hinaus aufgrund von Art. 2, Abs. 4, Nr. 3 der BayBO wegen der Ausdehnung des Geschosses mit der größten Ausdehnung über 1.600 m2 Fläche sowie – zumindest hinsichtlich der ursprünglich beabsichtigten Nutzung – aufgrund Art. 2, Abs. 4, Nr. 6 der BayBO (Nutzung von Räumen einzeln durch mehr als 100 Personen) sowie Art. 2, Abs. 5, Nr. 7 der BayBO (Versammlungsstätte).

2.5.3 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Die Auswirkungen der VStättV sind erst in einem final detaillierten Raumprogramm zu klären. Mögliche Auflagen werden aber der Vollständigkeit halber bereits unter Punkt 2.8.3. aufgeführt.3 Mindestens der Ergänzungsbau und das Foyer im Bestand sind nach VStättV zu beurteilen. Ob die übrigen Räume ebenfalls unter die VStättV fallen, ergibt die Nutzung, Personenanzahl, Raumgröße.

2.5.4 Denkmalschutz

Das Gebäude ist unter Nummer D-5-64-000-2367 als Einzeldenkmal in der bayerischen Denkmalliste geführt.

3 Die VStättV gilt im Wesentlichen für „Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben“ (VStättV §1). Versammlungsstätten im 2.OG oder im 3.OG müssten gem. Hochhausrichtlinie mit einer Sprinkleranlage versehen werden.

2.6 Technische Gebäudeausrüstung

2.6.1 Abwasser, Wasser

Das Gebäude ist (mit Ausnahme einzelner nachgerüsteter Sanitäranlagen und der Dachentwässerung) momentan nicht mit sanitären Anlagen ausgestattet.

a) Abwasser: in der Bodenplatte gibt es je Segment eine einbetonierte nach außen

entwässernde Grundleitung. Diese Leitungen können für Schmutz- oder Regenwasser genutzt werden. Im Außenbereich sind diese Leitungen an einen Ringkanal (Mischwasserkanal), der zur Bayernstraße entwässert, angeschlossen. Alle übrigen Entwässerungsleitungen sind neu zu errichten. Die Zulässigkeit der Ableitung des Regenwassers in den Mischwasserkanal, nach erfolgter Dachsanierung, ist mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) zu klären. Anfallendes Regenwasser des Hauptgebäudes kann evtl. im „Innenhof“ oder außenseitig zur Versickerung gebracht werden. Hierbei sind verschiedene Aspekte bzgl. Dachmaterialien (keine Metalldächer ohne Beschichtung) und Bodenverhältnissen (Untersuchungen bzgl. Sickerfähigkeit, Grundwasserabstand und Altlasten) zu beachten. Die Leitungsführungen könnte durch bestehende Schächte im Rundbau erfolgen. Das Dachwasser des Neubaus müsste auf Grund der Höhenlage des Neubaus im Hof versickert werden. Alternativ kommt eine Einleitung des Regenwassers in den Dutzendteich in Frage, die im Weiteren geprüft werden muss.

b) Wasseranlagen: die Wasseranlagen sind komplett neu zu errichten und können an

eine bestehende Ringleitung, die um die Kongresshalle führt, angeschlossen werden.

2.6.2 Wärmeversorgungsanlagen

Die Wärmeversorgungsanlagen für Bestands- und Neubau sind komplett neu zu errichten – Fernwärme steht in der Nähe nicht zur Verfügung. Es wurden 2 Varianten betrachtet: 1.) Geothermie für Grundlast mit Gaskessel für Spitzenlast und 2.) Gasbefeuertes Blockheizkraftwerk (evtl. als Contracting-Modell). Eine Heizzentrale wäre vorzugsweise im Sockelgeschoss neu aufzubauen. Je nach Nutzung und Raumhöhe können insb. im Bestandsgebäude als Heizflächen teilweise Heizkörper oder Deckenstrahlplatten vorgesehen werden. Im Neubau (Saal) muss die Beheizung über die Lüftungsanlage erfolgen. Räume mit hohen Anforderungen an das Raumklima wie z.B. das Instrumentenlager müssen klimatisiert werden, hier kann die Beheizung über die Klimaanlage erfolgen.

2.6.3 Lufttechnische Anlagen, Kältetechnik

a) Lüftungsanlagen: im Bestand nicht vorhanden. Für Bestandsgebäude und Neubau

sind jeweils eigene Lüftungszentralen zu errichten. Für das Bestandsgebäude kann dies in den Bereichen über den hochverlängerten Treppenkernen im 3.OG erfolgen, für den Neubau wäre dies in eigenen Zentralen im Saalbau z.B. unter den Tribünen möglich.

b) Kälteanlagen: im Bestand nicht vorhanden. Für Bestandsgebäude und Neubau ist

eine Kältezentrale im Bestandsgebäude zu errichten. Sollte zur Wärmeerzeugung o.g. Variante 1) mit Geothermie realisiert werden, könnte die Erzeugung des erforderlichen Kühlwassers ebenfalls hierüber erfolgen. Für Spitzenlasten wäre die Errichtung eines Eisspeichers sinnvoll.

2.6.4 Feuerlöschanlagen

Im Bestand nicht vorhanden. Für Bestandsgebäude und Neubau ist eine Sprinklerzentrale mit entspr. Löschwasservorratsbehälter im Bestandsgebäude zu errichten.

Der ausführliche Bericht des Ingenieurbüros sanplan zu den Punkten 2.6.1 bis 2.6.4 ist als Anlage 01 dieser Studie angehängt.

2.6.5 Elektrotechnik, Beleuchtung, Photovoltaik

Das Gebäude ist rudimentär seit den 1960er Jahren mit einem Leitungsnetz und einfacher Funktionsbeleuchtung versehen. Für eine weitergehende Nutzung ist die gesamte Installation zu erneuern.

a) Hauptanschlüsse: über bestehende Hauptverteiler an den Trafos Volksfestplatz und Dokuzentrum

b) Unterstationen, Verteilungsnetze, Datenverkabelung, Telekommunikationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen müssen neu errichtet werden

c) Die bestehenden PV-Anlagen müssen im Zuge des technisch notwendigen Rückbaus des bestehenden (Not-) Daches abgebaut werden. Die 3 Mietverträge laufen zu unterschiedlichen Zeiten aus und müssen ggf. vorzeitig beendet werden:

Abbildung 24

Eine Belegung der Dachflächen mit neuen PV-Modulen von 182 kWp bis 582 kWp wurde in Varianten untersucht. Die dabei theoretisch erreichbare Amortisationsdauer lag in einem Zeitraum von ca. 15 Jahren bis größer 20 Jahren.

Die ausführlichen Berichte mit den Berechnungen zur Photovoltaik des Ingenieurbüros heitzer sind als Anlagen 02 dieser Studie angehängt.

2.6.6 Geothermie, Regenwasserbewirtschaftung

a) Geothermie

Eine geothermische Nutzung für Heiz- oder Kühlzwecke ist im Bestand nicht realisiert, wäre aber wegen der Lage in der Nähe eines unter dem Volksfestplatz verlaufenden sog. Urstromtales mit strömendem Grundwasser möglicherweise zu erreichen.

Abbildung 25

Abbildung 26

Angenommener Verlauf des Urstromtals4

Die blau eingefärbten Bereiche zeigen den prognostizierten Verlauf der Quartärrinne, deren Verlauf und geothermische Ergiebigkeit im Zuge der weiteren Planungen zu erkunden wäre.

b) Regenwasserbewirtschaftung

Wie bereits in Kapitel 2.6.1 erläutert, wäre die Versickerung und/oder Einleitung von Dachflächenwasser in den Boden bzw. in Gewässer (Dutzendteich) unter Umständen möglich. Auch wäre die Errichtung des neuen Hauptdaches mit einem Gründachaufbau als sog. Speicherdach hierfür anzuraten.

Zu diesen Themen gibt es erste Einschätzungen im Bericht des IB Gibs mit weiteren Hinweisen und Empfehlungen in Anlage 03

4 „Abbildung 3‐2“ aus o.g. Bericht des IB Gibs

2.6.7 Bühnentechnik

Da es im Bestand - wie eingangs geschildert – keine größeren Räumlichkeiten gibt, die als Szenenfläche bereits errichtet wurden, existiert momentan auch keinerlei Bühnentechnik. Mit den ersten Untersuchungen zum Thema Bühnentechnik und insb. auch der Frage ob a) bestehende Bühnentechnik aus dem alten Standort mitgenommen werden, oder b) für das Interim neu angeschaffte Technik im dann sanierten Altbau wiederverwendet werden kann, wurde das Büro für Bühnenplanung Walter Kottke Ingenieure GmbH, Bayreuth beauftragt. Als erforderlich für den Saalneubau wird eine Hauptbühne mit Obermaschinerie (keine Untermaschinerie) und Drehscheibe, eine Seitenbühne (ggf. teilbar als „halbe“ Seitenbühnen), ein Orchestergraben (händisch einzudecken) sowie eine Hinterbühne, Magazine und eine Probebühne angesehen.

In der Folge wird das Fazit aus dem Bericht zur Bühnentechnik (Anlage 04) zitiert:

die den Anforderungen des Interims für die Oper entspricht.

wiederverwendet werden. Dies bedingt aber eine „verzahnte“ Planung.

weiterverwendet werden. Dies bedingt eine genaue Planung. Es müsste jedoch eine neue Steuerung aufgesetzt werden.

weiterzuverwenden (hoher Aufwand an Infrastruktur mit z.T. veralteten Anlagen). Es wird empfohlen, auf ein reines LED-Konzept im Interim zu setzen und entsprechend in Scheinwerfer zu investieren.

um die Abläufe und Kapazitäten des Neubaus zu bestimmen (Verfeinerung und Prüfung Nutzerbedarfsprogramm).

verbundene Prozesse ist kritisch. Bühnenbilder und Veranstaltungstechnik müssen in einem Repertoirebetrieb bühnennah gelagert werden.

Statisterie und Technik unproblematisch.

jeweiligen Stückes vorzusehen.

Anlieferung

geben, von der aus logistisch die Bühne und Lager unabhängig erschlossen werden können.

festzulegen. Diese sind dann zwingend in der Objektplanung umzusetzen. Es dürfen keine Nadelöhre durch die Zwänge des Bestandsbaus entstehen.

regelmäßiges An- und Abliefern für die Oper durch den engen Eingang in den Hof wird den öffentlichen Fußgängerverkehr erheblich stören.5

5 Textblock „6. Fazit“ aus o.g. Bericht des IB BWKI

2.6.8 Fördertechnik

Bauzeitlich waren in der Kongresshalle 4 Aufzugsanlagen (je 2 Lasten- und 2 Personenaufzüge), jeweils im Anschlussbereich an die Kopfbauten vorgesehen, jedoch bis Kriegsende nicht eingebaut.

Abbildung 27

Planausschnitt aus dem nördlichen Übergang vom Rund- zum Kopfbau

In der Nachkriegszeit wurden 2 Aufzugsanlagen verbaut, die bis heute existieren: eine in dem bestehenden nördlichen Lastenaufzugsschacht, eine weitere in einem neuen Schacht nahe der Mittelachse als Lastenaufzug (Eingebaut für die damalige Lagernutzung der Firma Quelle).

Das Ingenieurbüro Hundt Consult wurde mit deren Begutachtung beauftragt:

a) Aufzug im Übergangsbereich zum Dokuzentrum (BJ 1952): Die Anlage wird gewartet, ist derzeit in Betrieb und weist lediglich geringe Mängel auf.

b) Aufzug in der Mitte des Rundbaus (BJ 1971): Die Anlage ist stillgelegt und weist erhebliche Mängel auf.

Die ausführlichen Berichte des IB Hundt befinden sich in Anlage 05 und 06.

Generell sehen sowohl die Studie zur Ateliernutzung, als auch die hier vorliegende Studie zum Operninterim vor, aus baurechtlichen Gründen (Hochhausrichtlinie) beide bestehenden Aufzugsanlagen gegen sog. Feuerwehraufzüge zu tauschen und zudem gesamt 5 weitere Feuerwehraufzüge neu zu errichten.

Diese 7 Aufzugsanlagen können selbstverständlich auch von Besuchern und Nutzern verwendet werden und sind bei entsprechender Größe und Traglast auch zum Transport von schweren und sperrigen Gütern geeignet.

2.6.9 Geophysik

Um eine erste Einschätzung über den Baugrund des Innenhofes als möglichen Standort für einen Saalneubau zu erhalten und um zu klären, welche in den historischen Plänen verzeichneten Fundamente und Bodenplatten tatsächlich umgesetzt worden sind, wurde das Ingenieurbüro Kolbe Geophysik mit einer orientierenden Erkundung beauftragt. Das Erkundungsziel waren Bodenstrukturen, Bombenblindgänger, unterirdische Einbauten und Hohlräume sowie sonstige auffällige Strukturen. Die Untersuchungen wurden mittels Magnetfeldmessung und Bodenradar durchgeführt.

Abbildung 28

Datenplan der Magnetfeldkartierung6

Die roten Strukturen zeigen die im Innenhof vor den Gebäudeaußenwänden liegenden und durch Schwindgassen getrennten alten Bodenplatten. Im nicht versiegelten Innenbereich sind verschiedene kleinere Störkörper zu erkennen. Zwei Strukturen könnten auf alte Bodentanks hinweisen.

Die Verdachtsflächen sind im weiteren Planungsverlauf zu erkunden. Für die Flächen der bestehenden Bodenplatten sollen Erkundungsbohrungen und / oder Schürfen vorgenommen werden, um deren Dicke und Bewehrung zu ermitteln. Eine Aussage über die bauzeitlichen Bodenplatten ist insb. für die Gründung/Ablastung des Saalneubaus, der teilweise über bzw. auf diesen alten Fundamentierungen entstehen würde, wichtig.

Der ausführliche Bericht des IB Kolbe Geophysik ist in Anlage 07 dieser Studie angehängt.

6 Anhang A aus Untersuchungsbericht Kolbe Geophysik

2.7 Bauphysik

Im Jahr 2012 wurde durch die Universität Dresden untersucht, ob sich der Rundbau der Kongresshalle als Museumsdepot eignet. Das Ergebnis war sehr vielversprechend, insbesondere in Kombination mit den hohen möglichen Verkehrslasten der Geschossdecken. Durch die sehr hohe Gebäudemasse werden Schwankungen in der Außentemperatur aufgefangen und abgemildert. Im Rahmen dieser Studie wurden weitere detailliertere Untersuchung vom Ingenieurbüro für Bauphysik Wolfgang Sorge angestellt. Der ausführliche Untersuchungsbericht befindet sich in Anlage 08. Im nächsten Schritt wurden auf Basis der Untersuchungsergebnisse des Bestandes detaillierte Anforderungen und Maßnahmen an einzelne Bauteile, bezogen auf die jeweiligen geplanten Nutzungen, unter den Aspekten Bauakustik, Raumakustik und

Wärmeschutz, formuliert. Der ausführliche Bericht zu Anforderungen und

Maßnahmen befindet sich in Anlage 09.

Im Wesentlichen sind dies - differenziert nach jeweiligen Teilbereichen - für die

2.7.1 Bauakustik

2.7.2 Raumakustik

2.7.3 Wärmeschutz

Die genauen Angaben, welche der Maßnahmen in welchen Teilflächen realisiert werden müssen, finden sich in tabellarischer Form in o.g. Bericht.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus o.g. Aspekten eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen abgeleitet werden müssen, die unter Berücksichtigung des Beibehalts des Gebäudecharakters (Rohbau) in der weiteren Planung vertieft betrachtet werden müssen. Hier ist in der weiteren Durcharbeitung eine intensive Abwägung unter den Belangen der Bauphysik, der Gestaltung, des Denkmalschutzes und der Kosten durchzuführen.

2.8 Brandschutz, Feuerwiderstandsdauer

Die Anforderungen an den baulichen und technischen Brandschutz ergeben sich abschließend aus dem noch zu erstellenden Brandschutzkonzept. Abweichungen und Kompensationen (z.B. Einbau einer automatischen Feuerlöschanlage) zu den entsprechenden Vorschriften werden ebenfalls im Brandschutzkonzept behandelt.

2.8.1 aus Bayerischer Bauordnung (BayBO)

2.8.2 darüber hinaus aus Hochhausrichtlinie (HHR):

Freie

Sicherheitstreppenraum mit Schleusen

Stelle eines Geschosses)

2.8.3 darüber hinaus aus der Versammlungsstätten-Verordnung (VStättV)

Boden und Ausstattungen

Ausgänge“)

Zentimeter Schritte)

Veranstaltungstechnik, Brandschutzordnung, Gastspielbuch)

2.8.4 Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile im Bestand

Vom Ingenieurbüro Peters Schüßler Sperr wurde eine exemplarische Untersuchung typischer tragender Bauteile der Kongresshalle in Bezug auf ihre Feuerwiderstandsdauer angestellt. Der ausführliche Bericht befindet sich in Anlage 10. Im Wesentlichen wurden folgende Themenfelder untersucht: verschiedene Deckensysteme, Stahlträger und Unterzüge sowie Mauerwerks- und Stahlbetonwände.

Unter Zugrundelegung der einschlägigen Brandschutzbestimmungen von 1934 sind die tragenden Bauteile im Wesentlichen der Widerstandsklasse F90 zuzuordnen. Wo diese Konstruktionen fehlerhaft sind (z.B. unzureichend Betonüberdeckungen), bzw. einer Überarbeitung bedürfen (z.B. durch Brandschutzverkleidungen oder Putze) ist im Bericht dargestellt.

2.9 Denkmalschutz

Wie unter Kapitel 2.5.4 genannt, steht das Objekt unter Denkmalschutz und ist als Einzeldenkmal in der bayerischen Denkmalliste geführt. In einer im Rahmen der vorangegangenen Studie ersten Ortsbegehung zu möglichen Baumaßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Nürnberg am 07.07.20 wurden insb. folgende Eingriffe diskutiert:

zugemauerten Fenster- und Türöffnungen. Ersatzweiser Einbau von Stahl- Glasfenstern und Türen in diesen bauzeitlichen Öffnungen.

Arkadengang und ebenfalls ersatzweiser Einbau von Stahl-Glastüren

erstem und zweitem Obergeschoss und Ersatz gegen Stahl-Glasfenster

Obergeschoss

Obergeschosses

Durch die Untere Denkmalschutzbehörde wurde hier große Gesprächsbereitschaft signalisiert. Konkret sind die Punkte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.

Grundsätzlich tendenziell negativ würden folgende Maßnahmen gesehen:

Zusätzlich zu dieser ersten Abstimmung erfolgte im Mai 2021 eine schriftliche Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege in München, mit Bitte um Stellungnahme ob ein temporärer Neubau als Ersatzspielstätte für das Staatstheater Nürnberg im Innenhof (siehe Kapitel 3.9.) denkmalfachlich zulässig wäre. Die Denkmalschutz- und die Denkmalfachbehörde stimmen der Errichtung eines Ergänzungsbaus unter den Voraussetzungen, dass es sich dabei um einen rein additiven Zubau, der reversibel und temporär wäre und sich zudem in Größe und Proportion dem Bestandsbau unterordnet, grundsätzlich zu.

2.10 Statik

Ebenfalls vom Ingenieurbüro Peters Schüßler Sperr wurde eine exemplarische Untersuchung typischer Schäden an tragenden Bauteilen der Kongresshalle angestellt. Der ausführliche Bericht befindet sich in Anlage 11.

Der Rundbautorso befindet sich überwiegend in einem guten Zustand, es sind lediglich kleinere Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudesubstanz durchzuführen. Das aufgesattelte hölzerne Dachtragwerk muss ersetzt werden.

Im Wesentlichen werden Schädigungen durch

Konsolen) und

beschrieben und erste Vorschläge zu deren Sanierung vorgestellt.

2.11 Naturschutz und Artenschutz

Die Kongresshalle ist Habitat für geschützte Tiere, im Besonderen für Gebäudebrüter, Fledermäuse und Turmfalken. Hierzu besteht weiterer Klärungsbedarf. Das Büro Dr. Cordes wurde mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt.

3 Nutzungsmöglichkeiten

3.1 Grundlagen: Bedarf und Chancen

Der Torso der Kongresshalle ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften aus der NS-Zeit in Deutschland. Der Rohbau auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände steht unter Denkmalschutz, was die Stadt Nürnberg als Eigentümerin zum Erhalt des Gebäudes verpflichtet. Dringende Sanierungsbedarfe bestehen insbesondere im Bereich des Dachs sowie an Fassaden und Fenstern. Im Rahmen einer ersten Übersichtsbetrachtung wurde die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten grob mit etwa 35 Mio. Euro beziffert.

Fast zwangsläufig stellt sich angesichts dieser Kostendimension die Frage nach einer sinnvollen Nutzung der Gebäudestruktur. Die erinnerungshistorische Bedeutung des Kongresshallentorsos setzt einer möglichen Nutzung enge Grenzen: Bis heute wurde und wird das Gebäude ganz überwiegend profan als Lagerfläche genutzt. In Übereinstimmung mit den „Leitlinien zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ sind die wenigen dauerhaft öffentlichen Nutzungen der Kongresshalle Kulturnutzungen: Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, die Nürnberger Symphoniker mit Konzertsaal und Serenadenhof und die Colosseum Music Entertainment GmbH. Und während der Sanierung des Schauspielhauses in den 2000er Jahren diente der Torso der Kongresshalle bereits als Ausweichspielstätte für eine Sparte des Staatstheaters.

Die vorliegende Studie nimmt den Gedanken dieser Interimsnutzung auf und ermittelt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie vom 18. November 2020 zu möglichen Ateliernutzungen, ob im Rundbau der Kongresshalle die Bedarfe abgedeckt werden können, die das Staatstheater für eine Ausweichspielstätte während der Bauphase eines rund zehnjährigen „Bauvorhabens Opernhaus“ ab 2025 beschrieben hat. Dabei wurden im Rahmen der Studie verschiedene Varianten geprüft.

Ziel war stets, hierzu möglichst viele Nutzungen im Bestandsgebäude der Kongresshalle unterzubringen, wozu in Zusammenarbeit mit dem Staatstheater ein abgestimmtes Raumprogramm mit unbedingt zur realisierenden Raumgrößen- und folgen erarbeitet wurde.

Der letztlich abgestimmte Bedarf umfasst ca. 15.300 m2 Nutzflächen, wovon ca. 11.300 m2 im Rundbau-Torso verortet werden können.

Unmöglich war es, in den bestehenden Räumen einen Zuschauersaal mit ca. 800 Plätzen, einen Orchestergraben, eine Bühne mit entsprechenden Seiten- und Hinterbühnen, hohe Magazine, eine Probebühne in Hauptbühnengröße sowie den Orchesterprobensaal zu realisieren. Hierfür war ein neu zu errichtendes Volumen mit ca. 4.000 m2 Fläche bzw. 50.000 m3 Bruttorauminhalt einzuplanen.

Für diesen Saalneubau im Innenhof wurden anfangs 3 verschiedene Höhenlagen in Bezug auf die Anbindung Altbau/Neubau untersucht:

Variante 1: Anbindung des Parkettniveaus des Neubaus auf EG-Niveau des

Altbaus

Abbildung 29

Abbildung 30

Vorteile:

des Oberrangs

sehr kurze Wege und Verbindungen zwischen auftretenden Künstlern und sonstigen bühnennahen Funktionen zur Spielstätte

gelöst

Nachteile:

2 Geschoßen mit Aufenthaltsräumen unter der Versammlungsstätte, zählt diese gem. VStättV nicht mehr als „ebenerdig“, was weitreichende Anforderungen an den Brandschutz mit sich bringt

später demontierbares und ggf. weiternutzbares Gebäude zu konstruieren

die gesamt höchste Lösung, was in Bezug auf die geforderte Unterordnung des Neubaukörpers kritischer gesehen werden könnte.

Variante 2: Anbindung des EG-Niveaus des Altbaus auf ca. ½ Rangniveau des

Neubaus

Abbildung 31

Abbildung 32

Vorteile:

mit Funktionsräumen unterbaut werden könnten

Rangniveau des Neubaus (Barrierefreiheit durch Aufzugsanlagen sichergestellt)

höhenmäßig niedriger als Variante 1 und bietet damit eine deutlichere Unterordnung des Neubaus

und ggf. weiternutzbares Gebäude zu konstruieren

Nachteile:

Neubau; direkte Anbindung weder aus dem Parkett noch aus dem Oberrang möglich, damit wird die Verknüpfung mit dem oberen Foyer im Altbau schwieriger.

Altbau

Bestandsräumen gearbeitet wird Keine ebenerdige Verbindung zwischen UG-Altbau und Parkett Neubau (Technik, Werkstätten, Bühnenbetrieb)

Variante 3: Anbindung des Parkettniveaus des Neubaus auf UG-Niveau des

Altbaus

Abbildung 33

Vorteile:

Auffüllungen über dem Hofboden flächig gegründet werden können und damit eine „ebenerdige Versammlungsstätte“ (im Sinne von §4, Abs. 2 der Versammlungsstättenverordnung) mit deutlichen Erleichterungen an den Brandschutz geschaffen werden kann

Rangniveau des Neubaus (Barrierefreiheit durch Aufzugsanlagen sichergestellt) für Publikum

Werkstätten, Bühnenbetrieb)

höhenmäßig die niedrigste Variante und bietet damit die deutlichste Unterodnung des Neubaus

demontierbares und ggf. weiternutzbares Gebäude zu konstruieren Nachteile:

Neubau; direkte Anbindung aus dem Neubau nur an das EG des Altbaus, damit wird die Verknüpfung mit dem oberen Foyer im Altbau schwieriger.

Altbau

Bestandsräumen gearbeitet wird

3.2 Wirtschaftlichkeit, Synergien

Nach Abwägung aller o.g. Aspekte wurde in dieser Machbarkeitsstudie Variante 3 weiterverfolgt, da sie den besten Kompromiss aus Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit bietet und zudem baulich so zu konstruieren wäre, dass eine spätere Demontierbarkeit und damit eine weitere wirtschaftliche Verwertung an anderer Stelle gegeben ist.

Für die im Bestandsgebäude unterzubringenden Flächen ergab die Studie, dass eine Fläche von ca. sechs Treppenhausachsen über alle Geschosse ausreichend ist. Da die an das Dokuzentrum angrenzenden Kerne 1-4 derzeit für die Nutzung als „kulturelle Ermöglichungsräume“ für Ateliers, (Band-) Probe- und Depoträume angedacht sind, wären das sinnvollerweise die folgenden Gebäudeachsen 5-10.

Abbildung 34

Die direkte Nachbarschaft beider Nutzungen nebeneinander bietet Potential für eine ganze Reihe von Synergien.

Inhaltlich

räumliche Nähe und Begegnungsmöglichkeiten auf öffentlichen Flächen oder in gemeinsam genutzten Räumen (Kantine, Café, evtl. Werkstätten usw.)

Frequenz der Opernbesucher

und im Arkadengang

genutzten Flächen

und Künstlerinnen und Künstlern aus dem Staatstheater

Saalbaus

Organisatorisch

gemeinsames Personal, Hausmeister, Techniker, Sicherheitsdienst, Parkraumbewirtschaftung

Technisch

3.3. Lage

3.3.1 Lage von Foyer, Proberäumen, Verwaltung und dienenden Räumen im

Altbautorso der Kongresshalle

Der Gebäudebereich im Altbau, der sich für die interimsmäßige Nutzung des Staatstheaters anbietet, liegt direkt westlich angrenzend an die 4 Gebäudeachsen der vorgesehenen Ateliernutzung und erstreckt sich damit bis knapp über den „Scheitel“ des Rundbaus hinaus. Diese Gebäudesegmente wurden bewusst gewählt, da hier:

(andere Segmente sind im Sockelgeschoß teilweise durch Erdanschüttungen und dichten Baumbestand verdeckt, bzw. schwer zugänglich) und zudem hier von der Münchner Straße aus eine rel. gute Sichtbarkeit des Staatstheaters zu erreichen ist.

lägen, wären wg. ihrer abgewandten Lage weniger sichtbar, damit schwerer auffindbar und mit längeren Wegen verbunden.

zu errichtenden Haupteingangs auf einer ebenen Fläche errichtet werden. Parkplätze für Menschen mit Behinderung können auf bestehenden aufgeschütteten Flächen auf der Höhe des Arkadengangs (Hauptzugangsebene) eingerichtet werden.

künftig arbeitenden Künstlern eine gewisse „Frequenz“ an Passanten bescheren, da Besucher, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse 36, 45, 55, 65 und Straßenbahnen 6,8 Haltestelle Doku-Zentrum) kommen, an den Atelierachsen vorbei, im Arkadengang zum Staattheater laufen werden.

interessant sein, da sie sich so sehr gut einem breiten kunstinteressierten Publikum präsentieren können, zum anderen wird der Weg für die Opernbesucher hierdurch interessanter, als wenn er nur an geschlossenen Türen und Wänden entlangführen würde.

3.3.1 Lage des Saalbaus mit Bühnen und Orchesterproberaum im Hof

Der Gebäudebestand bietet aus vorbeschriebener Analyse keine Räume, die die für eine Opernnutzung notwendige zusammenhängende Raumgröße für ca. 800 Besucher mit dazugehöriger Bühne (mit Seiten- und Hinterbühne zzgl. Obermaschinerie) aufweisen. Dies weder in der Fläche, noch in der Höhe (das Bühnenportal wird mit ca. 7m angesetzt, die dazugehörige Obermaschinerie benötigt nochmals zusätzliche 17,50m). Sehr weitgehende Entkernungsarbeiten im Altbau, die notwendig wären um ein derartiges Raumvolumen im Bestand zu schaffen, verbieten sich aus Denkmalschutz- und Kostengründen.

Da der Saalbau in unmittelbarem Funktionszusammenhang mit nahezu allen Nutzungen im Bestandsbau steht und die Anbindung über möglich kurze Wege zu erfolgen hat, bleiben für die Verortung (wenn man von utopischen Varianten auf dem Gebäudedach absieht) nur 2 realistische Möglichkeiten:

a) auf der Außenseite vor dem Gebäude

b) im „Innenhof“

In Variante a) kommen im Wesentlichen drei Standorte in Betracht, die aus unterschiedlichen Gründen in dieser Studie nicht weiterverfolgt wurden.

Standort Nord bzw. Nordwest: Der Ergänzungsbau könnte zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der Kongresshalle auf bestehenden Verkehrsflächen (Parkplatz westlich des nördlichen Kopfbaus, Straßen) errichtet werden. Hierfür müsste in bestehende Bepflanzungen und ggf. in die bewachsene Anschüttung eingegriffen werden. Der Ergänzungsbau würde den Blick auf das Dokuzentrum von der Bayernstraße (von West) verstellen und ggf. den Zugang von West aber auch die Verbindungsstraße von Bayernstraße zur Großen Straße behindern. Die Räume in den Obergeschossen des Rundbaus würden verschattet/ verdunkelt.

Abbildung 35

Standort West: Der Ergänzungsbau könnte auf dem Volksfestplatz errichtet werden und würde diesen und ggf. die Verbindungsstraße von Bayernstraße zur Großen Straße beeinträchtigen und verkleinern.

Abbildung 36

Standort Süd bzw. Südost: Der Ergänzungsbau könnte am Ufer zwischen Rundbau und Dutzendteich errichtet werden. Dies wäre mit ähnlichen Folgen wie beim Standort Nord bzw. Nordwest verbunden. In die Umfahrung des Gebäudes und die Zufahrt zu den Nürnberger Symphonikern würde eingegriffen. Dieser Standort ist am weitesten vom ÖPNV entfernt und würde sich erheblich nachteilig auf die Zugänglichkeit und Wahrnehmbarkeit des Staatstheaters auswirken, da alle Besucherinnen und Besucher um das gesamte Gebäude herumgeführt werden müssen.

Abbildung 37

Standort Innenhof: Ein Ergänzungsbau könnte voraussichtlich auf vorhandenen Fundamenten und ohne Eingriff in bestehende Bepflanzungen errichtet und mit kurzen Wegen an den Bestand angeschlossen werden.

Abbildung 38

Fazit: In allen drei außenliegenden Varianten würde das Erscheinungsbild der Kongresshalle erheblich von einem Ergänzungsbau beeinträchtigt. Die erforderlichen kurzen Wege zwischen Bestand und Ergänzungsbau würden einen Neubau unmittelbar vor der Fassade des Bestandes bedingen. Der Bestandsbau würde dadurch in wesentlichen Teilen verdeckt, die Belichtung der Obergeschosse bis in das 2. OG erheblich beeinträchtigt.

Es wird daher in der Folge die Möglichkeit „b) im Innenhof“ weiter untersucht, ohne hierdurch eine Vorfestlegung vorzunehmen.

3.4 Nutzungsmöglichkeiten Sockel/Untergeschoß

(Geschoßplan UG siehe Anlage 12)

Abbildung 39

Abbildung 40

Unter- bzw. Sockelgeschoß insb. für:

Im Altbauteil (Kongresshalle):

Heizzentrale bzw. Geothermie-Übergabestation mit ges. ca. 510 m2

Notenlager mit ges. ca. 630 m2

Ballett mit ges. ca. 500 m2 (weitere Bühnennahe Garderoben siehe Neubauteil)

Pyro mit ges. ca. 320 m2

Das Sockelgeschoß ist über die Straßen- Platzebene im westlichen Bereich weitgehend ebenerdig anfahr-/ begehbar. Von der Hofseite müsste der Zugang analog dem Bestand mit Rampen bzw. Differenztreppen hergestellt werden.

Im Neubauteil:

Der Neubauteil liegt mit dem Bühnenniveau ca. 2,40 m und mit dem Parkett ca. 1,50 m über dem Hofniveau

Abbildung 41

Längsschnitt Saalneubau

Die Zugänge sind vom Hofniveau mit Differenztreppen bzw. für die Anlieferung mit Ladebühnen/Hubtischen gut zu erreichen.

3.5 Nutzungsmöglichkeiten Erdgeschoß

(Geschoßplan EG siehe Anlage 13)

Abbildung 42

Abbildung 43

Erdgeschoß insb. für:

Im Altbauteil (Kongresshalle):

Im Neubauteil:

Da sich im Erdgeschoß (Höhenlage ca. 5 m über Straßen/Volksfestplatzniveau) der Hauptzugang mit Foyer und Garderoben befindet, ist hier eine neue Treppenanlage vor dem Gebäudesockel zu errichten. Ebenfalls sollte an dieser Stelle die Sichtbarkeit / Verortung der Interimsspielstätte des Staatstheaters erfolgen. Dies könnte z.B. durch eine dem Gebäude vorgestellte Leuchtschrift mit rel. guter Sichtbarkeit von der Münchner Straße aus, erfolgen.

3.6 Nutzungsmöglichkeiten erstes Obergeschoß

(Geschoßplan 1.OG siehe Anlage 14)

Abbildung 44

Abbildung 45

  1. Obergeschoß insb. für:

Im Altbauteil (Kongresshalle):

750 m2

Theaterpädagogik, publikumsnahe Bereiche der Infrastruktur Büro, Ticketing /

Abobüro mit ca. 500 m2

Da die WC-Kerne an der Haupttreppenhäusern 2-geschossig ausgebildet sind (in vorstehendem Grundriss in braun „herausgezogene“ Flächen), können hier im Zwischengeschoß zusätzlich ges. ca. 400 m2 Technik- oder Lagerflächen geschaffen werden.

Das erste Obergeschoß wird über insg. drei sog. „notwendige Treppenräume“ mit ges. drei Feuerwehr- Lastenaufzügen erschlossen.

Abbildung 46

Visualisierung Veranstaltungsraum im oberen Foyer („Gluck-Saal“)

3.7 Nutzungsmöglichkeiten zweites Obergeschoß

(Geschoßplan 2.OG siehe Anlage 15)

Abbildung 47

Abbildung 48

  1. Obergeschoß insb. für:

Im Altbauteil (Kongresshalle):

Das zweite Obergeschoß wird über insg. drei sog. „notwendige Treppenhäuser“ mit ges. 3 Feuerwehr- Lastenaufzügen erschlossen.

3.8 Nutzungsmöglichkeiten drittes Obergeschoß

(Geschoßplan 3.OG siehe Anlage 16)

Abbildung 49

Abbildung 50

  1. Obergeschoß insb. für:

Im Altbauteil (Kongresshalle):

Da die Haupttreppenhäuser bauzeitlich nur bis in das 2.OG heraufgeführt wurden, sind zur Erschließung und Entfluchtung des 3.OGs die drei notwendigen Treppenhäuser und Feuerwehr-Lastenaufzüge bis in das 3.OG zu verlängern. Die erfolgt in den unter Pkt. 2.4.5 beschriebenen „großen Technikzentralen“. Die dabei entstehenden Restflächen können als Lagerflächen genutzt werden (ges. ca. 330 m2). Aufgrund der großen Raumhöhe dieser ehem. Technikzentralen (8,10 m) ist der Einzug einer zweiten Deckenebene für Technikzentralen und sonstigen Nebenräume für die Probebühnen denkbar, hierbei könnten in einem Zwischengeschoß ges. nochmals ca. 390 m2 Nutzflächen entstehen (braun „herausgezogene“ Flächen).

Abbildung 51

Die ehemaligen großen Technikzentralen, die aufgrund ihrer Größe und Raumhöhe gut als Proberäume genutzt werden können, liegen vom Höhenniveau ca. 4m unter dem Flur des 3.OG und sind damit weder direkt mit dem Flur des 3. oder des 2.OGs verbunden. Für eine gute Anbindung und Anlieferbarkeit mit z.B. Requisiten müssten diese Räume über neu zu errichtenden Brücken/Gänge im 2.OG miteinander bzw. mit den Aufzugskernen verbunden werden

Abbildung 52

Abbildung 53

Visualisierung „kleiner Opernproberaum“

4 Flächen- und Raumzusammenstellung

Abbildung 54

5 Zusammenfassung / Fazit / Empfehlung

Nach Durcharbeitung und Zusammenstellung aller Untersuchungsergebnisse sowie vor dem Hintergrund der Gespräche mit Staatstheater, Projektbauherren und Projektbaudienststelle kann zusammenfassend festgestellt werden: Trotz aller genannten Einschränkungen und entgegen seiner ursprünglich geplanten Funktion als reines Erschließungsgebäude eignet sich der Kongresshallentorso sehr gut zur angedachten kulturellen Nutzung – sowohl im Atelierbereich (Kerne 1-4) als auch für eine Ausweichspielstätte der Opern- und der Ballettsparte des Staatstheaters.

Die überdimensionalen Wandelgänge und Durchgangsflure sind so groß, dass sie gut in sinnvolle kleinere Raumeinheiten aufgeteilt werden können, ohne dabei die Lesbarkeit der von der NS-Ideologie beabsichtigten Wirkung einzuschränken oder gar dauerhaft zu verstellen. Es wird empfohlen, beim Innenausbau den rohen Charakter des Gebäudes weitestmöglich zu erhalten (insb. kein Verputz an Decken- und Wänden) und neuerliche Einbauten und Zutaten (insb. Fenster und Zugangstüren, neue Wände, Raumboxen) durch Material- und Farbwahl klar vom Bestand abzusetzen, um einerseits die einzelnen Zeitschichten klar ablesbar zu halten und um andererseits jeden Eindruck eines „schönen Fertigbauens“ des NS-Baus zu vermeiden.

Die teilweise Öffnung des Gebäudes für die Öffentlichkeit stellt dabei einen weiteren Lernort zum Verstehen und sprichwörtlichen Begreifen des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes mit seinen überdimensionierten „Machtbauten“ bereit. Mit jährlich rund 56.000 Besuchen im Rahmen der Schulplatzmiete des Staatstheaters kommt dabei gerade die junge Generation in unmittelbaren Kontakt mit den Hinterlassenschaften der NS-Zeit. Die hervorragende verkehrliche Anbindung macht den Ort dabei aus allen Richtungen gut erreichbar.

Die großen Lastreserven aus dem Rohbau lassen alle für das Operninterim gewünschten Nutzungen zu. Die beschriebenen Bedarfe an großen Flächen (vgl. 3.1. und 3.9.) können ohne denkmalschutzrelevante Eingriffe in den Bestand als temporärer Einbau im „Innenhof“ realisiert werden.

Mit den in der Studie geschilderten Maßnahmen leistet der weitgehend leerstehende Torso (über den in der Atelierstudie schon beschriebenen Beitrag zur Belebung der Kunst- und Kulturszene Nürnbergs hinaus) einen zentralen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Staatstheaters Nürnberg während der umfangreichen und mehrjährigen Baumaßnahmen im Opernhaus am Richard- Wagner-Platz. Zugleich bietet die Nähe von freier Szene und Staatstheater vielfältige inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Schnittstellen und Synergien – bis hin zur Chance, in stadträumlicher Nähe zum neuen Stadtteil Lichtenreuth und seinem international ausgerichteten Unicampus einen kulturellen Kraftort von nationaler und internationaler Bedeutung und Strahlkraft zu schaffen. Dies gilt umso mehr, als die Anverwandlung einer „toxischen“ Immobilie aus der NS-Zeit mit den Mitteln von Kunst, Theater, Tanz und Musik einen Kulturort schafft, der „dem totalitären System der Bauherren und ihrer Architektur das demokratisch-pluralistische Denken der Gegenwart“ entgegensetzt.

Die Stadt Nürnberg ist gesetzlich zum Erhalt des Gebäudes verpflichtet. Ein Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz ist auf Dauer aber nur im Rahmen einer denkmalverträglichen Nutzung möglich. Dazu eignet sich das vorliegende Konzept einer Verbindung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur mit einer temporären Nutzung als Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg in herausragender Weise: Investitionen können sinnvoll eingesetzt werden, um dringende Raumbedarfe im Kulturbereich zu decken. Dabei baut das Konzept auf die in den Flügelbauten etablierten kulturellen Nutzungen (Doku-Zentrum, Symphoniker) nachhaltig und zukunftsorientiert auf: Der Torso der Kongresshalle erfährt erstmals eine intensive und inhaltlich adäquate Nutzung, die über ein Provisorium hinausgeht.

Aufgestellt im Oktober 2021

Abbildung 55

Volker Bernsdorf Dipl.-Ing. (FH) Architekt 2-bs Architekten Gesellschaft mbH

chAD

1. Erläuterungsbericht (Ergänzung)
Der vorliegende Erläuterungsbericht mit Stand 01.07.2021 stellt
das derzeitige Zwischenergebnis der gewonnenen Erkenntnisse
dar und dient als Orientierung für die weiteren Arbeitsschritte.

1.1 KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

1.2 KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen

1.3 KG 430 - Lufttechnische Anlagen, inkl. Kältetechnik

1.4 KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlösch-Anl.)

1. Erläuterungsbericht

1.1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

Bei der Machbarkeitsstudie wurden in der Sanitärtechnik die Versorgung der Interim

untersucht. Folgende vorläufige Erkenntnisse können zum derzeitigen Zeitpunkt festgestellt werden.

KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

KG 411 – Entsorgung Schmutzwasser,

Im bestehenden Rundbau des Kongresszentrum sind Abwasserkanäle im Bestand vorhanden. Es wurde mit Erstellung der Bodenplatte je Sektor ein Abwasserkanal DN 200 vorgesehen, der in die Bodenplatte einbetoniert ist und mit Gefälle von innen nach außen verläuft. Die Leitungen enden im Innenhof und sind überwiegend offen. Im Außenbereich sind diese Abwasserleitungen an einem Ringkanal (Mischwasserkanal), der zur Bayernstraße entwässert, angeschlossen.

Diese Kanäle werden derzeit partiell zur Ableitung der Dachentwässerung des Kongresszentrums verwendet.

Bei einer Nutzung des Kongresszentrums für die Interim-Oper können diese in die Bodenplatte einbetonierten Abwasserkanäle für die Schmutz- und Regenwasserentwässerung genutzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die einzelnen sektorenbezogenen einbetonierten Abwasserkanäle jeweils nur für Regen- oder für Schmutzwasser genutzt werden können. Eine gemischte Belegung ist nicht zulässig. Aufgrund des Alters dieser einbetonierten Entwässerungsleitungen sind diese auf Ihren Zustand zu prüfen und ggfs. zu sanieren.

Die Entwässerung von Sanitärobjekten in den Ebenen Erdgeschoss, 1. bis 3. Obergeschoss können in diese vorhandenen Entwässerungskanäle eingeleitet werden.

Das Sockelgeschoss kann für Sanitäranlagen nur bei Erstellung eines Doppelbodens genutzt werden. Die Ableitung des Schmutzwassers muss dann ebenfalls an die vorhandenen Anschlüsse der bestehenden einbetonierten Entwässerungskanäle erfolgen.

Der geplante Ergänzungsbau im Innenhof kann nicht mit natürlichem Gefälle entwässert werden. Der Innenhof liegt vertieft, so dass eine Entwässerung mit Grundleitungen nicht durchführbar ist. Weiterhin liegt im Innenhof die massive Bodenplatte des Kongresszentrums frei, eine Durchdringung ist nicht möglich.

Möglich wäre eine Entwässerung von Sanitärobjekten im Freispiegelgefälle, ohne Hebeanlagen, wenn die Objekte auf Höhe des Erdgeschosses angeordnet werden und die Ableitung zu den bestehenden einbetonierten Entwässerungskanäle in den Brücken erfolgen kann. Entwässerungsgegenstände im Sockelgeschoss müsssen mittels Hebewerken gepumpt werden.

Die Druckleitung muss ebenfalls über die Gebäudeanbindungen zum Bestandsgebäude zu den bestehenden Entwässerungskanälen abgeleitet werden.

KG 411 – Entsorgung Dach- und Oberflächenwasser,

Die Dachentwässerung des Kongresszentrums ist im Bestand und entwässert zum Mischwasserkanal der um das Kongressgebäude liegt. Hier ist zu prüfen, ob mit der Nutzung des Kongresszentrums für die Interim – Oper die Auflage erwogen wird, die Dachentwässerung vom Mischwasserkanal zu trennen und zu versickern.

Die vorhandenen Regenfallrohre müssen mit dem Entwurf auf Ihren Zustand geprüft werden, um eventuelle Kosten für einen Austausch in der Kostenberechnung berücksichtigen zu können.

Eine überschlägige Berechnung für die Dachflächen (ca. 4.500 m2) der 6 Segmente, die für die Nutzung Interim – Oper vorgesehen sind, ergibt eine Regenwasseranfall von ca. 142 l/s. dies entspricht in etwa 43 m3 je 5 Minuten. Sollte die Forderung auf eine Versickerung der Dachflächen des Bestandsgebäudes erhoben werden, müssen entsprechende Flächen für die Sickeranlage verortet werden.

Die Dach- und Oberflächenentwässerung des Ergänzungsbaues im Innenhof muss versickert werden. Eine Ableitung wäre bedingt durch die Absenkung des Innenhofes nur mit Hebewerken möglich. Eine überschlägige Ermittlung der Regenwasserspenden anhand des 5-minütigen Berechnungsregens für Nürnberg ergibt einen überschlägigen Regenwasseranfall von ca. 110 l/s, entspricht 33 m3 in 5 Minuten.

Für die Planung einer Versickerung sind vorab eingehende Bodenuntersuchungen durchzuführen, um Aussagen über die Sickerfähigkeit und den konkreten Abstand zum Grundwasserspiegel zu erhalten. Weiterhin ist es unabdingbar den Boden auf Schadstoffe zu untersuchen. Bei einer Belastung ist eine Versickerung nur mit Bodenaustausch möglich.

Die Art der Versickerung, ob mit unterirdischen Rigolen oder Sickermulden mit Versickerung über eine bepflanzte Fläche ist im Rahmen eines Entwurfes zu entscheiden.

Bei Versickerungen ist zu beachten, dass keine Metalldächer ohne Beschichtung zur Ausführung kommen dürfen.

KG 412 - Wasseranlagen

Das Kongresszentrum verfügt über eine Trinkwasser–Ringleitung um den gesamten Gebäudekomplex, die in erster Linie für die Löschwasserversorgung der Überflurhydranten vorgesehen ist. Die Verbrauchszählung erfolgt in einem Zählerschacht der sich zwischen Eingang Dokumentationszentrum und Dutzendteich befindet. Die nachfolgende Ringleitung um das Kongresszentrum ist im Besitz der Stadt Nürnberg. Die Ringleitung ist in der Dimension DN 150 erstellt.

Aus dieser Ringleitung wird auch das Dokumentationszentrum, der Kopfbau Ost mit den Symphonikern sowie diverse WC-Gruppen für den Volksfestplatz mit Trinkwasser versorgt.

Aus dieser Ringleitung ist eine Versorgung der Interim-Oper, die Ausbauten im Bestandsgebäude wie auch der Ergänzungsbau im Innenhof zu realisieren.

Für die Versorgung der Sprinkleranlage ist eine 100 % Bevorratung anzustreben, da die Ringleitung DN 150 für Feuerlöschzwecke der Feuerwehr angelegt ist.

Eine evtl. geforderte nasse Wandhydranten-Anlage mit vorgeschalteter Netztrennung und Druckerhöhung kann aus dieser Trinkwassereinspeisung versorgt werden.

1.2 Wärmeversorgungsanlagen

Wärmeerzeugung

Im bestehenden Rundbau des Kongresszentrums sind keine Wärmeversorgungsanlagen vorhanden.

Die Nutzung des Ergänzungsgebäudes im Innenhof für die Interim – Oper nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen am Opernhaus kann noch nicht definiert werden. Der Rückbau des Ergänzungsgebäudes nach Fertigstellung der Sanierung Opernhaus ist beschlossen.

Unter diesen Vorgaben wird empfohlen, die Wärmeerzeugung und Heizungszentrale im Bestandsgebäude, bevorzugt im Sockelgeschoss, aufzubauen. Diese Zentrale kann, nach dem eventuellen Rückbau des Ergänzungsgebäudes, für die Wärmeversorgung der Nachnutzung des Kongressgebäudes verwendet werden.

Die Auslegung der Wärmeerzeugung ist auf den Bedarf der Interim–Oper, Nutzungen im Bestandsgebäude sowie des Ergänzungsbaues im Innenhof, abzustimmen. Eine Leistungsreserve für das Vorhaben „Ateliers im Kongresszentrum“ ist in Betracht zu ziehen.

Die überschlägig ermittelte Heizlast beträgt ca. 1.400 kW für Ergänzungsgebäude und Bestandsgebäude (ohne Ateliers). Eine Fernwärmeversorgung ist im Bereich des Kongresszentrums nicht verfügbar.

Die zu beheizende Fläche beträgt für den

Ergänzungsbau: ca. 3.900 m2 Bestandsgebäude: ca. 14.000 m2

Gesamtfläche: ca. 17.900 m2

Derzeit stehen für die Wärmeversorgung zwei Varianten zur Diskussion.

In Variante 1 ist die Nutzung von Geothermie für die Grundlastversorgung angedacht. Nach Angaben von gibs-Geologen befindet sich unterhalb des Volksfestplatzes der Nebenarm eines Urstromtales mit ausreichenden Wasservorkommen zur Versorgung des Projektes mit Wärme und Kälte. Zur Sicherstellung von Spitzenlasten sollte neben Pufferspeichern auch ein Gas- Spitzenlastkessel vorgesehen werden, der eine redundante Wärmeversorgung, zumindest im Teillastbereich, sicherstellt. Dieser Spitzenlastkessel ist aufgrund des eingeschränkten Betriebes jedoch nicht zur BHKW – Nutzung geeignet. Flächenbedarf für Heizungszentrale, einschl. Verteilung und Warmwasserbereitung: ca. 180 m2

In Variante 2 ist die Wärmeversorgung über gasbefeuerte BHKW-Anlagen angedacht. Auch diese sollten im Sockelgeschoss des Bestandsgebäudes vorgesehen werden. Die Abgasführung kann in bestehenden Schächten über Dach geführt werden.

Die Stadt Nürnberg erwägt diese Variante als Contracting-Modell zu vergeben und nimmt mit entsprechenden Anbietern Kontakt auf.

Heizflächen

Der Ergänzungsbau im Innenhof muss aufgrund der Nutzung mit Zuschauerraum, Bühnen und Proberaum, mit sehr großen Raumhöhen und mit kurzfristigen Bedarfsschwankungen, über die Lüftungsanlage geheizt und gekühlt werden. Hier können kurze Reaktions- und Regelungszeiten sichergestellt werden. Flächenheizungen sind für diese Nutzung nicht geeignet.

Die Anordnung von Heizkörpern sind in Nebenraumzonen und WC-Anlagen sinnvoll.

Für die Räumlichkeiten im Bestandsgebäude ist die Art der Heizflächen stark von der Nutzung sowie den jeweiligen Raumhöhen abhängig. In den niedrigen WC- Gruppen ist eine Beheizung mit Heizkörpern sinnvoll.

Bereiche mit Lüftungsbedarf und mit großen Raumhöhen müssen in der Entwurfsplanung individuell betrachtet werden. Für Räume die zur Lagerung und zur Stimmung von Instrumenten vorgesehen sind ist beispielsweise eine Vollklimatisierung notwendig. Hier kann die Beheizung ebenfalls über die Lüftungsanlage ausgeführt werden.

Räumlichkeiten ohne Lüftungsbedarf, insbesondere der große Umgang an der Außenfassade des Gebäudes, müssen mit einer Flächenheizung, Deckenstrahlplatten oder Fußbodenheizung, ausgestattet werden.

1.3 Lufttechnische Anlagen inkl. Kältetechnik

KG 430 - Lufttechnische Anlagen

KG 431/432/433 - Zentrale lufttechnische Anlagen

Für den Ergänzungsbau im Innenhof sind die Lüftungsanlagen und die zugehörigen Zentralen dem Gebäude zugeordnet.

Bedingt durch die hohen akustischen Anforderungen an das Gebäude und die Technische Gebäudeausstattung, ist eine Aufstellung auf den Dachflächen nicht geeignet. Die Aufstellung bzw. Anordnung der Zentralen ist bevorzugt abgegrenzt zu den akustisch sensiblen Bereichen zu planen.

Die Versorgung mit Wärme und Kälte ist aus den Zentralen, die im Bestandsgebäude Kongresszentrum aufgebaut werden sollten, heranzuführen.

Da der Ergänzungsbau neu erstellt wird, ist eine Machbarkeit der Lüftungsanlagen uneingeschränkt gegeben.

Im Bestandsgebäude sind entsprechend den vorgestellten Nutzungen ebenfalls Lüftungsanlagen bzw. Klimaanlagen notwendig.

Für die Verortung der Lüftungszentralen bietet es sich an, die ehemals geplanten Lüftungszentralen im 2./3. Obergeschoss zu nutzen. Hierfür sprechen kurze Wege

für Außen- und Fortluft der Zentralgeräte, weiterhin sind direkte Anbindungen an die senkrechten Versorgungsschächte zu den einzelnen Ebenen für die Verteilung von Zu- und Abluft gegeben.

Die Versorgung mit Wärme und Kälte erfolgt über die bestehenden Schächte aus den Zentralen im Sockelgeschoss.

KG 434 - Kälteanlagen

Kälteerzeugung

Im bestehenden Rundbau des Kongresszentrums sind keine Kälteversorgungsanlagen vorhanden. Da die Nutzung des Ergänzungsbaus nach Fertigstellung der Sanierung des Opernhauses nicht definiert ist, muss die erforderliche Kältezentrale im Bestandsbau Kongresszentrum verortet werden.

Für die Erzeugung des erforderlichen Kühlwassers ist parallel zur Wärmeerzeugung angedacht, mit Variante 1 der Wärmeerzeugung auch die Kälte, in Rücksprache mit Gibs Geologen, über Geothermie zu erzeugen. Die Kältezentrale ist dann im Sockelgeschoss neben der Wärmeerzeugung anzuordnen. Neben den Kälte- Pufferspeichern ist für die Deckung von Spitzenlasten ein Eisspeicher sinnvoll.

Bei Entscheidung für eine Wärmeversorgung mit gasbetriebenen BHKW-Anlagen entsprechend Variante 2, sind Luft-Wasser-Kältemaschinen vorzusehen. Die Zentralen für die Kältemaschinen sollten im Sockelgeschoss verortet werden. Die Rückkühlwerke sind parallel mit den Lüftungszentralen im 2./3. Obergeschoss sinnvoll angeordnet.

Die überschlägig ermittelte Kühllast beträgt ca. 600 kW für Ergänzungsgebäude und Bestandsgebäude.

Flächenbedarf für Kälteerzeugung, Kältemaschinen, Verteilung und Pufferspeicher ca. 160 m2

1.5 Nutzungsspezifische Anlagen

KG 474 - Feuerlöschanlagen

Wandhydranten-Anlage

Entsprechend der Hochhausrichtlinie wird eine nasse Wandhydranten-Anlage erforderlich. Die Anlage ist über freien Auslauf vom Trinkwassernetz zu trennen. Die Aufstellung der Anlage sollte im Sockelgeschoss erfolgen.

Benötigt wird ein Vorlaufbehälter mit nachgeschalteter Druckerhöhungspumpe. Bei einer Gleichzeitigkeit von 3 Wandhydranten je 200 l/min werden 600 l/min bzw. 10 l/s benötigt. Diese Leistung kann aus der Trinkwasserringleitung sichergestellt werden. Die Machbarkeit ist uneingeschränkt möglich.

Sprinkler-Anlage

Entsprechend der Hochhausrichtlinie wird für die geplante Nutzung des Bestandsgebäudes im Kongresszentrum sowie für den Ergänzungsbau im Innenhof eine Vollsprinklerung vorgesehen.

Da diese Sprinkleranlage auch nach Fertigstellung der Sanierung Opernhaus und bei eventuellem Rückbau des Ergänzungsbaues im Innenhof weiter für das Kongresszentrum genutzt werden kann, muss die Aufstellung der Sprinklerzentrale im Bestandsgebäude Kongresszentrum erfolgen. Für Sprinklerzentrale besteht ein Raumbedarf von ca. 150 m2.

Die erforderliche Löschwassermenge für ein Brandereignis ist zu 100 % zu bevorraten. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist für die Einstufung der Anlage die Brandgefahrenklasse OH 4 anzusetzen, mit einer Wirkfläche von 325 m2, einer Mindestwasserbeaufschlagung von 5 mm/min bzw. bei hohen Räumen von 10 mm/min sowie einer Wirkzeit von 60 min. Unter Berücksichtigung von erhöhten Wasserbedarf durch Erhöhung der Sprinkleranzahl bei Sprühbehinderungen ergibt sich eine Bevorratung von 250 m3 Nutzinhalt. Die Verortung dieser Löschwasservorratsbehälter (Abmessung beispielsweise 12 x 12 x 2,5m) ist im Rahmen der Machbarkeitsstudie vorzunehmen.

Erläuterungsbericht zur MBS

(Machbarkeitsstudie ALG 4&5)

Projekt: Staatstheater Nürnberg MBS Ausweichspielstätte Kongresshalle

Projektnummer: 21-08

Datum: 26.06.2021

Bauherr:

Planungs-und Baureferat Projektbaudienststelle Bauhof 9 90402 Nürnberg

Elektroplaner:

heitzeringenieurGmbH&Co.KG

P106 I PrüfeningerStraße 106 93049 Regensburg

BASIS // ALLGEMENE GRUNDLAGEN

BESTANDSAUFNAHMEN VOR ORT:

  1. Bestandsbegehung vom 26.04.2021

ABSTIMMUNGEN:

  1. Über den ganzen Planungszeitraum hinweg besonders telefonisch mit Herrn Kai Jessing 2. Workshops div. via TEAMS 3. Abstimmung bezüglich Ansätze 210615_ Kongresshalle Nürnberg _ Machbarkeitsstudie ---ELT_NT.pdf

UNTERLAGEN:

  1. 20210311_Memo_STN_RPT_Angebotseinholung_Anl.pdf 2. Kongresshalle_Luftbild.pdf 3. Kongresshalle_OePNV.pdf 4. 210511_Kongresshalle_3D Modell_vorabaus der vorhergehenden Machbarkeitsstudie von 2-bs Architekten Gesellschaft mbH 5. 210506_DWG-Plan Sockelgeschoss von Herrn Kai JessingStadt Nürnberg Hochbauamt Abteilung Elektrotechnik

ZIELE Machbarkeitsstudie:

  1. Die Unterbringung eines Opern-Interims für ca. 10 Jahre in der Kongresshalle bautechnisch und

funktionalmachbar ist

  1. Ob dies unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll umzusetzen ist.

Abbildung 56

❖ KOSTENGRUPPE 442 Eigenstromversorgungsanlagen

In notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen werden Sicherheitsbeleuchtungsanlagen geplant.

Abbildung 57

Abbildung 58

Beispielabbildungen einer Rettungswegkennzeichenleuchte und Sicherheitsleuchte zum Deckenan.-bzw. einbau

Die Kapazität der Batterien sollte so zu bemessen sein, dass 20 % Reserve vorhanden sind. Das erste Konzept für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage sieht vor eine Batterieanlage in Gruppenbatterietechnik zu errichten. Die Räumlichkeiten befinden sich alle konkludent übereinander. Somit kann auch auf die Funktionserhalttrassierung und -verkabelungverzichtet werden. Die Gruppenzentralen werden untereinander vernetzt und können somit Zentral von den zuständigen Personen zum Beispiel über eine Software geprüft werden.

Abbildung 59

Beispielabbildungen Gruppenbatterieanlage

❖ KOSTENGRUPPE 442 Eigenstromversorgungsanlagen

Abbildung 60

PV Anlage

Beispielabbildung Dachlandschaft

Zur Berechnungen wurden verschiedene Varianten angesetzt. Siehe hierzu beiliegende Berechnungen. Die kostentechnisch anzunehmende Variante (Netzgekoppelte PV-Anlage mit elektrischen Verbrauchern mit einer Generatorleistung von 582kWp) wurde mit dem HBA besprochen.

❖ KOSTENGRUPPE 443 Niederspannungsschaltanlagen

Hauptverteilungen: Sind in separaten Räumen unterzubringen. Es wurde besprochen dass die ELT Versorgung in 2 Bereiche aufgeteilt wird 1. Versorgungsbereich NSHV 1-9 eingespeist über die NSHV Mittelachse Trafostation Volksfestplatz 2. Versorgungsbereich NSHV 9-17 eingespeist über die neue NSHV DokZ Die Anzahl der Abgangsfelder richtet sich nach den aufzulegenden Leitungen, einschl. einer 15%igen Reserve. In jede Hauptverteilung ist ein Messgerät für die Messung des Leistungsfaktors (cos ϕ) sowie ein Überspannungsschutz SPD Typ 1 zu installieren.

Unterverteilungen: Je Bereich wird zur elektrischen Versorgung Unterverteilung geplant. Welche ebenso wie die SiBel Gruppenzentralen konkludent räumlich übereinander liegen. Die Verteiler sind als Standschränke geplant.

Diverses

Abbildung 61

Beispielabbildung ELT Verteiler

❖ KOSTENGRUPPE 444 Niederspannungsinstallationsanlagen

Die Größe der Kabelrinnen bzw. Kanäle sowie die Anzahl der Leerrohre ist so zu wählen, dass bei späteren Erweiterungen der elektrischen Anlage, Versorgungs-oder Steuerleitungen zu sämtlichen Unterverteilern nachverlegt werden können (30% Reserve).

Abbildung 62

In notwendigen Fluren oder notwendigen Treppenräumen dürfen sich keine unnötigen Brandlasten befinden, dies gilt insbesondere für Leitungen, die zur Versorgung anderer Bereiche dienen. Um dennoch solche brandlastfreien Bereiche queren zu können, müssen die Leitungen einschließlich deren Verlegesysteme brandschutztechnisch verkleidet werden. Dies erfolgt mit Brandschutzkoffern oder Brandschutzkanälen.

Abbildung 63

Beispielabbildung eines Brandschutzkoffer

❖ KOSTENGRUPPE 444 Niederspannungsinstallationsanlagen

Installationsgeräte:

Die Installation sämtlicher Bereiche erfolgt auf Putz bzw. im Geräteeinbaukanal.

Abbildung 66

Beispielabbildung: a. P. Steckdose, Bewegungsmelder; CEE 16A 400V

Leitungsverlegung:

Zur Leitungsverlegung werden verschiedenen Systeme verwendet. Für horizontale Hauptkabelwege kommen Kabelrinnen mit Trennsteg zum Einsatz, die vertikale Verkabelung erfolgt mit Hilfe von Kabelleitern. Bei einer kleineren Anzahl an Leitungen kommen Sammelhalterungen zum Einsatz

Abbildung 64

Abbildung 65

Beispielabbildung einer Kabelrinne und Sammelhalterungen nach LAR

❖ KOSTENGRUPPE 445 Beleuchtungsanlagen

Zur Beleuchtung sämtlicher Bereiche werden Leuchten mit LED-Technik eingesetzt. Die Planung der Beleuchtung erfolgt nach der DIN EN 12464-1 /-2. Die eingesetzten LED-Leuchten müssen eine Lebensdauerangabe von mind. L80B10 aufweisen bei 50.000 h. Flure, Treppenhäuser und WC-Bereiche werden mit Präsenz-bzw. Bewegungsmelder geschalten. Bei der Montage von Leuchten auf Leichtbaudecken oder -wänden müssen zur Befestigung Traghölzer oder Tragschienen vorgesehen werden. Leuchten über 2,5 kg Gesamtgewicht sind zusätzlich an der Rohdecke zu befestigen oder es ist ein statischer Nachweis über die zulässige Deckenbelastung einzuholen. Siehe auch hierzu die beiliegenden Lichtberechnungen. Planungsfabrikate sind dem Lichtbuch zu entnehmen.

Abbildung 69

Beispielabbildung Arkadenumgang

Abbildung 68

Abbildung 67

Beispielabbildungen Beleuchtung Flur und Sanitärbereich

❖ KOSTENGRUPPE 445 Beleuchtungsanlagen

Fassadenbeleuchtung // Effektbeleuchtung:

Ansatz nur für Eingangsbereich

Abbildung 70

❖ KOSTENGRUPPE 446 Erdungsanlagen

Äußere Blitzschutzanlage:

Gemäß Art. 44 BayBO sind bauliche Anlagen bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernden Blitzschutzanlagen zu versehen. Auch mit dem Brandschutznachweis vom 01.08.19 wird festgelegt, dass das gesamte Gebäude mit einer Blitzschutzanlage auszustatten ist (äußerer und innerer Blitzschutz).Bei der Ausführung ist auf eine eindeutige Schnittstellenfestlegung zu achten. Die fachgerechte Errichtung der Blitzschutzanlage ist durch einen Sachkundigen zu bescheinigen.

Abbildung 71

Schematische Darstellung einer äußeren Blitzschutzanlage

❖ KOSTENGRUPPE 446 Erdungsanlagen

Innere Blitzschutzanlage und Potentialausgleich:

Sämtliche Anlagenteile wie z.B. Niederspannungshauptverteilungen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen etc. sind nach DIN/VDE 0100-540 in die Schutzmaßnahme einzubeziehen. Alle metallischen Leitungsführungen der haustechnischen und der elektrotechnischen Anlagen sind in den Potenzialausgleich einzubeziehen. Kabelrinnen, Gitterrinnen, Steigtrassen sowie alle anderen leitfähigen Einbauten sind leitend miteinander zu verbinden. Alle Potenzialausgleichsleitungen sind eindeutig (Ziel, Querschnitt) mit Kabelschildern zu bezeichnen. Nassbereiche erhalten einen zusätzlichen Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100, Teil 701. Der Potentialausgleich ist für alle elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100 vorgeschrieben und dient zur Verhinderung von gefährlichen Berührungsspannungen. Um dies zu erfüllen, müssen leitfähige Teile mit einem Leiterquerschnitt von mindestens 6mm² (Kupfer) in den Potentialausgleich einbezogen werden u. a.: metallische Heizungs-Wasser-und Gasleitungen, Funktionspotentialausgleichsleiter/Fundamenterder, Aufzugsschienen, Lüftungskanäle

Abbildung 72

Schematische Darstellung des Potentialausgleichs

Zum Schutz vor überhöhten Spannungen durch Blitzeinschläge werden innerhalb des Gebäudes in den Unterverteilungen Überspannungsableitereingesetzt.

Abbildung 73

Beispielabbildung eines 4-poligen Überspannungsschutzes

❖ KOSTENGRUPPE 451 Telekommunikationsanlagen

Telefonanlage:

Die Telefonendgerate werden über das strukturierte EDV-Netzwerk per Voice overIP (VoIP) angebunden. Die Endgerate werden von DIP/IT-6 beschafft und eingebaut.

Abbildung 74

Sprechanlage:

Der Haupteingang erhält für den barrierefreien Zugang eine Sprechanlage.

❖ KOSTENGRUPPE 452 Such- und Signalanlagen

Behinderten Rufanlage:

Gemäß DIN 0834 müssen Behinderten WC-Anlagen mit einer Rufanlage ohne Sprechen ausgestattet werden. Es kommen WC Kompaktsets zum Einsatz, diese werden auf eine zentrale Anzeige aufgeschaltet. Installiert werden Zugschalter, Abstellschalter, akustische und optische Signalgeber. Die Aufschaltung der zentralen Anzeige muss an eine ständig besetzte Stelle erfolgen, diese ist durch den Bauherrn noch zu definieren. Die Installation darf ausschließlich durch eine Fachkraft für Rufanlagen erfolgen.

Abbildung 75

Beispielabbildung Komponenten Behindertenruf

Abbildung 76

Schematische Darstellung Behindertenruf

❖ KOSTENGRUPPE 452 Such- und Signalanlagen

Elektrische Fluchttürsteuerungen:

Gemäß Abstimmungen werden für 40 Türen Elektrische Verriegelungssysteme gemäß EltVTRin die Kosten mit aufgenommen. Um erheblichen wirtschaftliche Schäden zu vermeiden werden solche Systeme zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund werden in Flucht-/Paniktüren elektrische Verriegelungssysteme eingesetzt, die eine missbräuchliche Nutzung zwar nicht gänzlich ausschließen, in der Regel aber erfolgreich verhindern können. Diese Systeme müssen nach den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme

von Türen in Rettungswegen (EltVTR) des Deutschen Institutes für Bautechnik

(DIBt) als Gesamtsystem geprüft und zugelassen sein. Hierüber wird von der prüfenden Stelle ein Prüfzeugnis ausgestellt, in dem die einzelnen Bestandteile des Systems aufgelistet sind. Es dürfen ausschließlich Komponenten aus diesem System verwendet werden. Eine Zusammenstellung einzelner Bauteile verschiedener Systeme ist nicht zulässig. Ein elektrisches Verriegelungssystem besteht mindestens aus einer

Um die abschreckende Wirkung und damit die Hemmschwelle für eine missbräuchliche Nutzung zu erhöhen, werden standardmäßig akustische und optische Signalgeber zur Alarmierung nach Betätigung der Nottasteeingesetzt.

Abbildung 77

Beispielabbildung Fluchttürterminal

❖ KOSTENGRUPPE 453 Zeitdienstanlagen

Uhrenanlage:

Es ist eine Uhrenanlage mit Hauptuhr (Funkuhr), automatischer Sommer-/Winterzeitumstellung und mit Nebenuhren in den Fluren, Wartebereichen, etc. einzubauen.

Abbildung 78

Schematische Darstellung Uhrenanlage

❖ KOSTENGRUPPE 454 Elektroakustische Anlagen

Elektroakustische Anlagen/ elektrische Lautsprecheranlagen:

Die elektroakustische Anlage/ elektrische Lautsprecheranlage (ELA) hat u.a. folgende Funktionen/Teile zu erfüllen bzw. zu beinhalten und ist entsprechend den gültigen DIN/VDE-Normen zu erstellen. Eine ELA (in 100 V-Technik) für ist –in Abstimmung mit dem Nutzer –mit allgemeinem Sammelruf, Sammelruf in die einzelnen Einrichtungsbereiche und Einzelruf in die Klassenzimmer, Gruppenraume, Fachraume, Sporthalle, Eingangshalle, Flure, Außenbereich, etc. auszustatten. In den betroffenen Raumen sind Deckeneinbau-bzw. Wandlautsprecher zu installieren. Neben der Gebäude-ELA, die Pausenzeichen und zentrale Durchsagen überträgt, sind Atelierbereiche mit separaten Tonanlagen für die Übertragung von Durchsagen und Musik über Mikrofon, Mikroport und Tonträgermaterial wie CD, USB usw. auszustatten. Die DIN-Werte für Frequenzgang, Klirrfaktor usw. sind einzuhalten (mind. 20 -20.000 Hz und < 0,1 %). Bei der Nutzung im Atelierbereich // Wartebereiche der Staatsoper muss eine abschnittsweise Beschallung gegeben sein. Bei Auslösen der Brandmeldeanlage muss sichergestellt sein, dass bei Brandalarm die Tonanlage deaktiviert wird (Ton-Mute).

Die ELA Anlage übernimmt keine Alarmierungsfunktionen im Gebäude. Es wird über die Brandmeldeanlage

alarmiert.

Abbildung 79

Schematische Darstellung ELA-Anlage

❖ KOSTENGRUPPE 455 Fernseh-und Antennenanlagen

Wird aktuell in der Planung nicht berücksichtigt, da es keine Anforderung gibt, auch aus der Erfahrungvom Projekt DokuZ

❖ KOSTENGRUPPE 456 Gefahrenmelde-und Alarmanlagen

Brandmeldeanlage:

Die flächendeckende Brandmeldeanlage ist entsprechend den gültigen DIN/VDE-Normen (VDE 0833, Teil 2, DIN 14675), nach den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes, den TAB der Feuerwehr Nürnberg, sowie den Vorgaben im Genehmigungsbescheid und/oder Brandschutzgutachten zu erstellen. Planer und Errichter müssen nach DIN 14675 zertifiziert sein. Das Konzept der Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ist mit der Feuerwehr Nürnberg sowie dem späteren Prüfsachverständigen abzustimmen. Die Festlegungen der Alarmorganisation mit den erforderlichen Maßnahmen hat grundsätzlich durch den Betreiber gemeinsam mit den zuständigen Stellen in einem Sicherheitskonzept für die Brandmeldeanlage zu erfolgen (siehe VDE 0833-2 Punkt 6.1.2. Alarmorganisation). Sprachalarmierungsanlage wurde für Teilbereiche vorgesehen.

Abbildung 80

Schematische Darstellung Brandmeldeanlage

Abbildung 81

Beispielabbildung Komponenten Brandmeldeanlage

❖ KOSTENGRUPPE 456 Gefahrenmelde-und Alarmanlagen

RWA-Anlagen in den TRHn:

Eine Rauch-und Wärmeabzugsanlage (RWA) dient dem vorbeugenden Brandschutz und soll im Brandfall den Brandrauch schnellstmöglich aus Gebäuden nach außen abführen. Der Oberbegriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch-und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch-und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse-und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgungund bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt. Das Wirkungsprinzip einer Rauch-und Wärmeabzugsanlage beruht auf dem natürlichen Rauchabzug infolge thermischen Auftriebs durch Öffnungen im Dach oder in der Fassade. Sie bieten dadurch die Möglichkeit Gebäude während eines Brandereignisses möglichst rauchfrei und damit lebensrettend zu halten und gleichzeitig die Gebäudekonstruktion durch eine gezielte Wärmeabführung thermisch zu entlasten. Während es bei der Rauchfreihaltung in erster Linie darum geht, den Personenschutz durch Erhalt von ausreichenden Sichtbedingungen zu gewährleisten, geht es bei der Wärmeabführung primär um den Gebäudeerhalt bzw. die Sicherheit der Feuerwehr beim Löschen. Die eingesetzte RWA Steuerungstechnik sind mit standardisierten Schnittstellen zur bauseitigen Gebäudeleittechnik geplant, die Funktion mit Variabilität verbindet. Dabei können alle gängigen BUS Systeme realisiert werden, gleich ob LON Bus, EIB Bus oder SPS Steuerungen (Speicher Programmierbare Steuerung) für RWA-Zentralen.

Abbildung 82

Schematische Darstellung Brandmeldeanlage

❖ KOSTENGRUPPE 456 Gefahrenmelde-und Alarmanlagen

Einbruchmeldeanlage:

Die Einbruchmeldezentrale (EMZ) ist das Herz einer Einbruchmeldeanlage. Sie ist nach VdS eine Einrichtung für die Aufnahme, Anzeige und Weiterleitung von Meldungen und Informationen (z.B. Einbruch-, Sabotageund Störungsmeldungen). Sie hat unter anderem folgende Aufgaben: Aufnahme und Bewertung der von den einzelnen Meldern kommenden Signale Auslösung der Alarmierungseinrichtungen Weitergabe der Meldungen an hilfeleistende oder abwehrleistende Stellen Überwachung der Energieversorgung Anzeigen von Störungen, bezogen auf die gestörte Meldelinie Anzeigen des Zustandes der Unscharf-Scharf-Schalteinrichtungen Ansteuerung von AWAG bzw. AWUG Besonders die Energieversorgung ist ein sensibler Bereich bei der EMZ. Deswegen müssen auch zwei voneinander unabhängige Energiequellen vorhanden sein, um bei einem Ausfall des 230 Volt-Netzes den Betrieb aufrecht zu erhalten (230 Volt-Energienetz und eine Notstromversorgung).

Folgende Teile gehören zu einer Einbruchmeldeanlage:

Alarmierungseinrichtungen (Übertragungseinrichtungen Signalgeber und Automatische Wähl-und Ansagegeräte (AWAG) sowie Automatische Wähl-und Übertragungsgeräte (AWUG)

sowie für die Inbetriebnahme sind technische Regeln, lokale behördliche Vorschriften sowie die Auflagen der Sachversicherer zu beachten.

Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden nach VdS in drei Klassen (A, B und C) aufgeteilt. Diese Einteilung muss in der weiteren Planung erfolgen. Maßgebend ist dabei die Ansprechempfindlichkeit der Melder und die Art des Schutzes gegen Überwindungsversuche.

Abbildung 83

Abbildung 84

Schematische Darstellung Einbruchmeldeanlage Blockdiagramm Einbruchmeldezentrale

❖ KOSTENGRUPPE 456 Gefahrenmelde-und Alarmanlagen

BOS aus der Erfahrung Projekt DokuZ:

Das BOS-Digitalfunknetz ist das weltweit größte Funknetz, das auf dem internationalen TETRA-Standard basiert. Mit diesem Funknetz verfügen die Einsatzkräfte der Polizeien, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie weiterer Zivil-und Katastrophenschutzorganisationen über ein modernes und vielseitiges Kommunikationsmittel. Die Technik lässt eine organisationsübergreifende und bundesweite Verständigung zu und vereinfacht somit die Durchführung komplexer Einsatzszenarien -insbesondere auch in Krisenlagen und Katastrophensituationen. Der Digitalfunk BOS unterstützt damit eine schnelle und verlässliche Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürger.

Abbildung 85

Exemplarische Darstellung Endgerät

❖ KOSTENGRUPPE 456 Gefahrenmelde-und Alarmanlagen

Videoüberwachungsanlage im Arkandenumgang:

Prävention statt Überwachung

Abbildung 86

Präventionsschutz

Abbildung 87

Exemplarischer Darstellung

❖ KOSTENGRUPPE 457 Übertragungsnetze

Informations-und Kommunikations-Netzwerk:

Anforderungen: Lokal Area Network (LAN) sind nach der Norm DIN EN 50173 [13,14], Anwendungsklasse EA zu errichten. Für Planung, Errichtung und Betrieb ist die Normenreihe DIN EN 50174 [15-17] und die DIN EN 50310 [20] verbindlich anzuwenden. Die Messtechnik ist entsprechend der Norm DIN EN 50346 [21], Reihe DIN EN 61935 [34], DIN ISO/IEC 14763-3 [36], EN 61300 auszuführen. Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Reserve bei der Übertragungsgeschwindigkeit und Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) gemäß EN 55022, EN 50081-1 und EN 50082-1 zu achten. Durch Anwendung dieser Normen werden anwendungsneutrale LAN errichtet. Bei Neuinstallationen ist ein IuK-Netz in strukturierter Vernetzung umzusetzen. Über dieses Netz sollen Daten-und Sprachanwendungen sowie –abhängig von Nutzerforderungen –gegebenenfalls weitere Dienste betrieben werden. Ein eigenständiges Telekommunikationsnetz (TK-Netz) bis zum Arbeitsplatz ist nur noch in Ausnahmefällen unter Einbeziehung von DIP/IT-6 zu planen.

Netzstruktur: Die Planung der logischen Netzstruktur ist mit dem Nutzer/Betreiber, H/T-E und DIP/IT-6 abzustimmen. Grundsätzlich ist das Datennetz in drei Strukturbereiche gegliedert: Primärbereich: stellt die gebäudeübergreifende Vernetzung zwischen Gebäuden auf einem Gelände dar. Sekundärbereich: umfasst die Netzverbindungen zwischen dem zentralen Hauptverteiler bzw. Gebäudehauptverteiler (GHVt) und den Bereichsverteilern (BVt). Gibt es keine Bereichsverteiler, entfällt der Sekundärbereich. Tertiärbereich: deckt die Verbindungen zwischen den Bereichsverteilern bzw. dem Hauptverteiler (falls keine Bereichsverteiler vorhanden sind) und den Netzendpunkten (Anschlussdosen am Arbeitsplatz) ab.

Die Gebäude sind flächendeckend und sternförmig zu vernetzen. Bei der Planung von Installationen darf die permanente Installationsstrecke 90 m nicht überschreiten.

Lichtwellenleiter-Vernetzung:

Lichtwellenleiterleitungen (LWL-Leitungen) sind im Primärbereich und im Sekundärbereich in jedem Fall einzusetzen. Im Primärbereich sind Monomodefaser-Leitungen (9/125μm) zu verwenden. Im Sekundärbereich müssen Monomodefaser-Leitungen (9/125μm) und Multimodefaser-Leitungen (50/125μm) verlegt werden. Je nach Leitungstyp sind folgende Faserdurchmesser zu verwenden:

❖ KOSTENGRUPPE 457 Übertragungsnetze

Kupfer-Vernetzung:

Die Kupfervernetzung ist grundsätzlich nur im Tertiärbereich zu verwenden. Im Sekundärbereich (falls vorhanden) können Kupferleitungen als zusätzliche Vernetzung zur LWL-Vernetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwogen werden, falls Dienste, die nicht auf das IP-Protokoll aufsetzen, noch verwendet werden müssen. Ob diese Möglichkeit besteht, entscheidet DIP/IT-6. Die Kupfervernetzung (≙Übertragungsstrecke, siehe Bild 2) muss so erfolgen, dass sie mindestens das Leistungsvermögen nach Klasse EA (EN 50173) erfüllt. Hierzu sollte aus Kompatibilitätsgründen nur auf die Komponenten eines Systemherstellers zurückgegriffen werden. Beim Einsatz von Komponenten unterschiedlicher Systemhersteller ist die Kompatibilität entsprechend nachzuweisen. In Ausschreibungen müssen Leitungen der Kategorie 8.2 gemäß EN 50288 (min. 2000 MHz, S/FTP) gefordert werden. Gemäß EN 50173 ist eine halogenfreie Ausführung vorgeschrieben. Der Wellenwiderstand der eingesetzten Kupferleitungen muss 100 Ohm betragen, der Querschnitt muss mindestens AWG 22 sein. Pro IuK-Anschluss sind 4 Adernpaarevorzusehen. Die Kabel der Kategorie 8.2 werden mit RJ-45 CAT 6A Modular-Jack bis maximal 90 Meter verwendet. Sie können für zukünftige Anwendungen mit den jeweils passenden Steckern ausgestattet werden. In Einzelfällen kann aus Kompatibilitätsgründen eine CAT3 Verkabelung für den Anschluss von analogen Geräten wie Fax oder Modems benötigt werden. In jedem Fall kann diese Installation erst nach Rücksprache/Genehmigung mit DIP/IT-6 oder H erfolgen. Das früher oft verwendete „Cable sharing“ (Auflegen der Adern einer Leitung auf mehrere Anschlüsse) ist nicht zulässig. Patchleitungen(mind. Kategorie 6A, 4-paarig, beidseitig voll belegt auf RJ45-Stecker, hochflexibel) sind in Kostenberechnungen entsprechend mit aufzunehmen, werden jedoch zentral durch DIP/IT-6 beschafft. Darüber hinaus sind bereits heute Anwendungen in Gebrauch (z. B. multimediale Anwendungen mit mehreren Videosignalen, VoIP und PoE), die voll beschaltete Anschlusspunkte benötigen.

W-LAN:

Um den zukünftigen Anforderungen der Datenübertragung für mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablet-PCs und mobilen VoIP-Telefonen) gerecht zu werden, muss sowohl in neu gebauten Gebäuden als auch bei der Ertüchtigung von Bestandsgebäuden ein flächendeckendes WLAN geplant (nach IEEE 802.11ac) und die Infrastruktur (Vernetzung) mit installiert werden. Die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI, IT Grundschutzhandbuch) sind einzuhalten. Die Planung der Anschlusspunkte (Access Point = AP) ist mit DIP/IT vor der Ausführung abzustimmen.

❖ KOSTENGRUPPE 459 Sonstiges

Medientechnische Anlagen

KEINE BÜHNENTECHNIK!

Zur multifunktionalen Nutzung der Flächen werden bestimmte Bereiche medientechnische Ausstattung erhalten.

Abbildung 89

Abbildung 88

Beispielabbildungen möglicher Medientechnik

❖ KOSTENGRUPPE 459 Sonstiges

Gehörlosenschleifen

Das Rundschreiben des Bayerischen Städtetages mit der Nr. 027/2002 vom 10.04.2002 mit dem Titel: „Verbesserung der Kommunikation von Hörgeschädigten und gehörlosen Menschen in öffentlichen Gebäuden“, sowie die Planungsrichtlinie „Induktive Höranlagen beim Freistaat Bayern“ sind einzuhalten.

Abbildung 90

Beispielabbildung Gehörlosenschleife

Der Bedarf ist mit dem Bauherrn in der weiteren Planung abzustimmen.

❖ KOSTENGRUPPE 540 technische Anlagen in Außenanlagen

E-MOBILITÄT: Umsetzen GEIG Vorgaben (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz )

Elektromobilität ist weltweit der Schlüssel klimafreundlicher Mobilität. Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2. Zusätzlich können Elektrofahrzeuge mit ihren Energiespeichern die Schwankungen von Wind-und Sonnenkraft künftig ausgleichen und so den Ausbau und die Marktintegration dieser unsteten Energiequellen unterstützen.

Abbildung 91

Beispielabbildung Ladestation

FAZIT Machbarkeitsstudie:

Die Kongresshalle ist elektrotechnisch erschlossen über die

Trafostation schwarze Markierung Volksfestplatz für

Segment 10-17. Die Segmente 1-9 werden über die

Trafostation rote Markierung des Doku-Zentrums (derzeit

befindlich in der finalen Errichtung). Die aktuellen

elektrischen Leistungsbedarf können über diese beiden

Mittelspannungsanschlüsse abgedeckt werden.

Abbildung 92

Die Verteilung erfolgt über konkludent übereinander

angeordnete ELT/NT Technikräume, so dass größtenteils auf

eine Erschließung außerhalb verzichtet werden kann. Die Ebenen sind auf 6 Verteilerebenen eingeteilt.

Abbildung 93

Die Erschließung innerhalb der Segmente erfolgt über eine

Trassierung auf den Gängen.

Ebenso werden die Technikhohlräume zwischen EG und

OG1 und die sonstigen Hohlböden zur horizontalen

Verteilung genutzt.

Abbildung 95

Abbildung 94

Platzbedarf für die notwendigen erforderlichen ELT-Räume

können im Bestand verortet werden und wurden im Zuge

der MBS bereits mit dem Architekten vorbesprochen.

Der elektrotechnischen Bestand muss komplett rückgebaut

werden und muss vollständig neu aufgebaut werden. Sämtlichen nachrichtentechnischen Zentralen (Netzwerk;

Brandmeldeanlage; Einbruchmeldeanlage, usw.) können

technisch über den Interimsumbau Staatsoper ergänzt und

erweitert werden.

K N /

ONGRESSHALLE ÜRNBERG

M O

ACHBARKEITSSTUDIE PERNINTERIM

M

ACHBARKEITSSTUDIE

ASPEKTE REGENWASSERMANAGEMENT, HOCHWASSER, BAUWASSER,

GEOTHERMIE

DATUM: 15. SEPTEMBER 2021

AUFTRAGGEBER:

STADT NÜRNBERG

PLANUNGS- UND BAUREFERAT

PROJEKTBAUDIENSTSTELLE KULTURGROßBAUPROJEKTE

BAUHOF 9,

90402 NÜRNBERG

AUFTRAGNEHMER:

GEOLOGEN + INGENIEURE GMBH & CO. KG

DEICHSLERSTRASSE 25

D - 90489 NÜRNBERG

PROJEKTLEITER: H. BÜHLER

PROJEKTNR. GIBS: 080-G-21/052

M:\3_Auftraege\080\G21052_Machbarkeitsstudie_Kongresshalle\07_Abgab\Machbarkeitsstudie_Gibs_final_20210915.docx

1 Anlass und Zielsetzung

Das Ziel der Machbarkeitsstudie wurde von der Auftraggeberin im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 29.04.2021 (MS-Teams Videokonferenz) folgendermaßen skizziert:

„Die Studie soll belegen, ob die Unterbringung eines Opern-Interims für ca. 10 Jahre in der Kongresshalle bautechnisch und funktional machbar ist, und unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll umzusetzen ist. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage für den Lenkungskreis, die Opernkommission des Stadtrats und letztlich den Stadtrat soll erarbeitet werden.“

Im Umfang der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Entwurf) für die Aspekte Regenwassermanagement, Hochwasser, Bauwasser und Geothermie werden die auf der Grundlage von Archiv- und Literaturdaten vorliegenden naturräumlichen Standortfaktoren gesammelt, gesichtet und hinsichtlich der geplanten Nutzung bewertet.

Für eine abschließende Bewertung dieser Standortfaktoren sind weiterführende Informationen, Daten, Untersuchungen und Auswertungen erforderlich, die als Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aufgegriffen werden.

2 Datengrundlage

Die Grundlagenermittlung erfolgte anhand von

Zur Verfügung gestellte Unterlagen durch den Bauherren

Reichsparteitagsgeländes als Opernersatzspielstätte / Interim (28.04.2021),

Videokonferenz)(05.05.2021),

„Münchener Straße 21, Neubau Konzerthaus mit Außenanlagen“,

M:\3_Auftraege\080\G21052_Machbarkeitsstudie_Kongresshalle\07_Abgab\Mac Seite 2 hbarkeitsstudie_Gibs_final_20210915.docx

(17.05.2021).

(15.09.2021).

Auswertung von Internetportalen und Geodiensten

hydrogeologische Verhältnisse),

(Überschwemmungsgebiete, wassersensible Bereiche).

Datenzuarbeit von Behörden

Bohrungen im Bereich der benachbarten Quartärrinne durch das UwA der Stadt Nürnberg (Frau Löhr, 11.05.2021).

Auswertung firmeneigener Archiven und Unterlagen

des Konzerthauses Nürnberg,

Untergrundverhältnisse im Stadtgebiet von Nürnberg.

Telefonische Abstimmung mit Behörden (UwA, WWA, SÖR, etc. …)

Altlastenverdacht im Innenhofbereich der Kongresshalle sowie bekannten Kontaminationen im Grundwasser im Umfeld der Kongresshalle (vgl. Anhang 1);

(beide UwA) bezgl. der genehmigungsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten für eine alternative Regenwasserbewirtschaftung am Standort;

Möglichkeit einer Zwischenpufferung des Regenabfluss im Großen Dutzendteich und der Einleitung in ein Oberflächengewässer (Fischbachumleitungskanal);

Telefonische Abstimmung mit anderen Fachplanern.

Möglichkeiten und der groben Abschätzung von Lastzahlen für die geothermische Potentialabschätzung im Zeitraum 17. – 08.07.2021.

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3 Ergebnisse und Erstbewertung

Die unterschiedlichen naturräumlichen Faktoren werden im Folgenden aufbereitet im Hinblick einer Erstbewertung für die folgenden Nutzungen bzw. Entscheidungskriterien, die für die Machbarkeitsstudie relevant sind:

Naturgefahren / genehmigungsrelevante Aspekte (Überschwemmungsgefahren)

Die Kongresshalle grenzt unmittelbar an den Großen Dutzendteich an. Für das Gewässer Langwassergraben besteht ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet (Karo-Signatur), das bis zur Einmündung in den Großen Dutzendteich gilt. Für den Fischbach und die Oberflächengewässer Kleiner und Großer Dutzendteich besteht ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (Linien-Signatur) (vgl. Abbildung 3-1).

Demzufolge wird die Kongresshalle v.a. entlang der Nordost- und Nordseite in unmittelbarer Nähe von einem vorläufig abgegrenzten Überschwemmungsgebiet umgeben. Das Gebäude selbst sowie der Innenhof sind aber nicht direkt betroffen von einem 100-jährlichen Hochwasserereignis.

In Überschwemmungsgebieten gelten gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abschnitt 6 Hochwasserschutz (§§ 72-81) weitreichende Einschränkungen für Baumaßnahmen und Nutzungen. Die Kongresshalle selbst ist davon demnach nicht betroffen. Für temporäre Maßnahmen z.B. in Bezug auf Baustelleneirichtungsflächen im Umfeld der Kongresshalle, die im Bereich von Überschwemmungsgebieten platziert werden, sind diese Vorgaben und Einschränkungen aber zu berücksichtigen. Wenn möglich sollten die Überschwemmungsgebiete grundsätzlich frei gehalten und nicht eingeplant werden.

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Abbildung 96

Abbildung 3-1: Überschwemmungsgebiete gemäß Umweltatlas Bayern, Fachschale Naturgefahren

Boden- und Wasserverhältnisse mit Bezug zu Baumaßnahmen

Konkrete Tiefbaumaßnahmen (z.B. Unterkellerung) sind mit Ausnahme einer evtl. Versickerungsanlage im Innenhof nicht vorgesehen.

Grundsätzlich gibt es keine konkreten Pläne zu den Untergrundverhältnissen im Innenhof. Zur Ermittlung evtl. vorhandener Störkörper, wie z.B. Fundamente oder Untergrundtanks, wird empfohlen, im kompletten Innenhofbereich eine flächendeckende geophysikalische Untersuchungsmethode (z.B. Geoelektrik in Verbindung mit Georadar) durchzuführen, um diese Strukturen im Untergrund erfassen und kartieren zu können. Es wird empfohlen in direkter Abstimmung mit einem Fachbüro ein optimiertes Messverfahren zu konzipieren, da aussagekräftige Ergebnisse nur durch ein fachlich fundiertes Untersuchungskonzept erzielbar sein werden. Diese Untersuchungen wurden

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bereits durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert. Abschlussuntersuchungen sind für Ende September vorgesehen.

Für alle Baumaßnahmen innerhalb des Innenhofes ist ein spezifisches Baugrundgutachten mit entsprechenden Erkundungen, Untersuchungen und Auswertungen erforderlich.

Abfallrechtliche Planungsaspekte werden weiter unten im Abschnitt Alternative Regenwasserbewirtschaftung angesprochen. Insbesondere der Kostenaspekt für die Verwertung / Entsorgung überschüssiger Bodenmaterialien sollten hierbei möglichst frühzeitig berücksichtigt werden.

Größere Tiefbaumaßnahmen mit evtl. erforderlicher Wasserhaltung sind nicht geplant. Konkrete Aussagen zu den Wasserverhältnissen können auch erst gemacht werden, wenn das Baugrundgutachten vorliegt. Generell ist aber davon auszugehen, dass das Grundwasser in einer Tiefe zwischen ca. 2 und 3 m unter Gelände ansteht. Werden Pumpmaßnahmen erforderlich, ist in den quartären Sanden mit großen Ergiebigkeiten zu rechnen. Über die chemisch-technischen Eigenschaften des Grundwassers (z.B. Betonaggressivität) liegen keine Erkenntnisse vor.

Werden Kanalanschluss oder -umlegungsarbeiten erforderlich, muss damit gerechnet werden, dass örtlich und temporär in das Grundwasser eingegriffen werden muss. Wasserhaltungsmaßnahmen sind möglichst frühzeitig zu planen und zu bemessen und genehmigungsrechtlich zu behandeln.

Alternative Regenwasserbewirtschaftung

Derzeit wird das von der Dachfläche anfallende Regenwasser gesammelt und in die Kanalisation abgeleitet. Regenwasser, das im Innenhof der Kongresshalle anfällt versickert an Ort und Stelle.

Nach aktueller Auskunft des Auftraggebers gibt es ein bestehendes Entwässerungssystem, das vom Innenhof der Kongresshalle durch die Fundamentplatte des Rundbaus führt und verbunden ist mit dem Kanalsystem außerhalb der Kongresshalle (vgl. Abbildung 3-2). Dieser Befund ermöglicht zum einen ein breiteres Spektrum für die technischen Möglichkeiten der Alternativen Regenwasserbewirtschaftung. Zum anderen bestehen über diese Durchgänge Verbindungsmöglichkeiten zwischen dem Innenhofbereich und dem Außenbereich der Kongresshalle, die z.B. für Leitungen einer Geothermieanlage genutzt werden könnten.

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Abbildung 97

Abbildung 3-2: Originalplan Schmutzwasserkanal Kongressbau M 1:500, 1939

Im Zuge einer Umgestaltung der Kongresshalle mit Veränderung der Dachsituation wird die derzeitige Entwässerung über die Kanalisation nicht mehr genehmigungsfähig sein. Unabhängig von den behördlichen Vorgaben sollte nach u.E. ein nachhaltiges und nach den Gesichtspunkten eines Wassermanagementkonzeptes ausgerichtetes Regenwasserbewirtschaftungssystem verwirklicht werden.

Das Umweltamt der Stadt Nürnberg bietet auf seiner Homepage den Service von Checklisten für die Planung alternativer Regenwasserbewirtschaftungssysteme an. Die geplante Nutzung wird definitiv ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß Art. 15 BayWG erforderlich machen.

Die folgende Priorität beim Umgang mit Regenwasser ist zu beachten

  1. Vermeidung, Reduzierung, Rückhalt, Speicherung, Nutzung des Regenwassers

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  1. Versickerung in den Untergrund

  2. Einleitung in Gewässer

  3. Sonstige Entwässerung (Kanalisation, etc. …).

Der Punkt 1. kann nur bei Umsetzung eines Gründaches als Speicherdach optimiert werden, indem der Regenwasseranfall minimiert wird, ein Teil verdunstet wird und gedrosselt in der Entwässerung anfällt. Die Umsetzung eines Gründaches ist erschwert, da die Dachflächen mit einer Photovoltaikanlage energetisch genutzt werden sollen. Derzeit wird deshalb die Umsetzung eines Gründaches nicht favorisiert.

Das Potential einer Zwischenspeicherung des Regenwassers und anschließender Nutzung muss im weiteren Planungsprozess berücksichtigt und bewertet werden.

Eine Versickerung (2.) des Regenwassers im Innenhof ist nach Auskunft des UwA grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

ǃ

Stoffen umgegangen wird

von 50 m2 unterschreiten. Beschichtete Metalldächer sind bei einer Bescheinigung der Unbedenklichkeit durch den Hersteller auch in größeren

ǃ

Flächen genehmigungsfähig.

ǃ

erforderlich

ǃ

der angeschlossenen, befestigten Fläche umfassen

ǃ

Versickerungsanlage entfernt sein.

ǃ

Versickerungsanlage nicht durchstoßen werden.

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Beläge, etc.) des Freiflächengestaltungsplanes (FGP) und der Baugenehmigung

ǃ

nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) nicht widersprechen.

ǃ

Grundstückseigentümers erforderlich.

Kanalisation verbunden werden soll, ist vorher die Genehmigung der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) einzuholen. In diesem Fall wird jedoch die gesamte angeschlossene Fläche zur Ermittlung der

ǃ

Niederschlagswassereinleitungsgebühr herangezogen!

Zur Klärung der Altlastensituation wurde beim UwA eine offizielle Anfrage gestellt, die mit Auskunft vom 30.04.2021 beantwortet wurde (vgl. Anhang 2). Darin wird empfohlen, zur abschließenden Klärung der Altlastenrelevanz von einem nach § 18 BBodSchG zugelassenen Sachverständigen eine Historische Recherche durchführen und darauf basierend ein Erkundungskonzept ausarbeiten zu lassen. Diese Historische Recherche wurde bereits mit Datum vom 05.08.2021 beauftragt. Das Abschlussgutachten zur Historischen Recherche (HE) ist Ende Oktober zu erwarten. Das in der HE zu empfehlende Untersuchungskonzept einer Orientierenden Untersuchung (OU) sollte vor der Durchführung mit den Behörden (UwA, WWA N) abgestimmt werden. Insbesondere im Bereich geplanter Versickerungsanlagen muss die Kontaminationsfreiheit untersucht und gewährleistet werden.

Unbeschichtete Metalldächer mit einem Flächenanteil von > 50 m² sind problematisch und machen zumeist aufwendige und kostspielige Behandlungsanlagen erforderlich. Bestenfalls sollten keine unbeschichteten Metalldächer vorgesehen werden oder nur in minimalem Umfang.

Bei unterschiedlichen Versickerungsanlagen sind Vorreinigungs- und Behandlungsmaßnahmen erforderlich.

Die Mindestgröße einer Versickerungsfläche oder –mulde muss mindestens 1/15 der angeschlossenen, befestigten Fläche umfassen. D.h. für die Dachfläche von ca. 16.000 m² und einem mit 0,9 angesetzten Abflussbeiwert errechnet sich eine befestigte Fläche von ca. 14.400 m² und daraus eine Mindestanlagengröße von ca. 960 m².

Das Grundwasser muss mindestens 1,0 m von der Unterseite der Versickerungsanlage entfernt sein. Das bedeutet bei zu erwartenden Flurabständen des Grundwassers zwischen ca. 2 und 3 m Maximaltiefen der Versickerungsanlagen zwischen ca. 1 und 2 m.

Die technische Machbarkeit einer Versickerung muss durch Feldversuche überprüft und ausgewertet werden. M:\3_Auftraege\080\G21052_Machbarkeitsstudie_Kongresshalle\07_Abgab\Mac Seite 9 hbarkeitsstudie_Gibs_final_20210915.docx

Alternativ zu einer Versickerung in den Untergrund, kann Regenwasser auch in Gewässer (3.) eingeleitet werden. Zur Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit der Einleitung von Regenwasser in Gewässer wurde im Vorfeld SÖR (Herr Spindler) kontaktiert. Demnach gibt es derzeit keine grundsätzlichen Ausschlussgründe für eine Einleitung in das Gewässer Fischbach / Fischbachumleitungskanal bzw. Großer Dutzendteich.

Eine Einleitung des Regenwassers in Gewässer ist nach Auskunft des UwA grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Röhrichtbestände, Quellen

wird

von 50 m2 unterschreiten. Beschichtete Metalldächer sind bei einer Bescheinigung der Unbedenklichkeit durch den Hersteller auch in größeren

ǃ

Flächen genehmigungsfähig.

Gewässereigentümer und der Stadt Nürnberg fachgerecht zu planen, strömungsgünstig und naturnah auszuführen sowie gegen Erosion zu sichern.

ǃ

grundsätzlich die Drosselung des Regenabflusses erforderlich! Eine ausreichende Drosselung ist gegeben, wenn max. 1,5 l/s pro 1.000 m2 angeschlossener Fläche eingeleitet wird. Für je 100 m2 angeschlossener Fläche ist deshalb im Allgemeinen 2 m3 Rückhaltevolumen auf dem Grundstück vorzusehen. Auf die Schaffung von Rückhaltevolumen und Drosselung der Einleitung kann bei nicht-gewerblichen Flächenverzichtet werden, wenn die angeschlossene befestige Fläche weniger als 1.000 m² beträgt. Bei gewerblichen Flächenunter 1.000 m² kann auf Drosselung und Rückhaltevolumen verzichtet werden, wenn lediglich Niederschlagswasser aus Dach- und Gehwegflächen in

ǃ

ein Gewässer eingeleitet werden sollen.

Hofabläufe) sowie die Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers von Verkehrsflächen müssen regelmäßig durch einfache Sichtprüfung auf ihre

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Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sie sind bei Bedarf von Sand, Schlamm und

ǃ

Laub zu reinigen.

ǃ

Entwässerungseinrichtungen dürfen keine Pestizide verwendet werden.

ǃ

Grundstückseigentümers erforderlich.

Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zu erfolgen hat, in

ǃ

Betrieb genommen werden.

Geht man von einer angeschlossenen Dachfläche von ca. 14.400 m² aus, so errechnet sich ein einzuhaltender Drosselabfluss von ca. 216 l/s. Für diesen Drosselabfluss wäre überschlägig ein Rückhaltevolumen von ca. 300 m³ erforderlich.

Im Detail wäre zu prüfen, ob der Große Dutzendteich als Rückhaltevolumen genutzt und veranschlagt werden könnte. Insbesondere der Aspekt im abgelassenen Zustand des Großen Dutzendteichs (Winter) müsste seitens SÖR im Detail geprüft werden.

Für die Hydraulik des Großen Dutzendteichs, Fischbachumleitungskanal und Fischbach wurden im Rahmen der Planung zum Neubau des Konzerthauses Nürnberg durch das IB Kling Consult hydrodynamische Berechnungen für unterschiedliche Bemessungszustände angestellt, die auch für das vorliegende Projekt genutzt werden könnten.

Bezüglich der qualitativen Bestimmungen für die Einleitung in Gewässer gilt seit neuestem die DWA-A 102, die die alte ATV-A M 153 ersetzt und z.T. deutlich höhere Anforderungen an die Qualität des einzuleitenden Regenwassers und damit die erforderliche Behandlungstechnik stellt. Diese Veränderung der Regeln der Technik sind im Planungsprozess zu berücksichtigen und möglichst frühzeitig mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Herr Spindler empfahl im Rahmen eines konkreten Antragsverfahrens auch Herrn Ruf (UwA) mit ein zu beziehen.

Geothermische Nutzung

Nach Aussage von H/T-HKL ist das Gebäude derzeit unbeheizt, ein Fernwärme- Anschluß ist nicht vorhanden. Auf Grund der Raumkubaturen sollte ein Flächen- Heizsystem zum Einsatz kommen (Fußbodenheizung oder Deckenstrahlplatten).

Aufgrund der günstigen Standortbedingungen der Kongresshalle in der Nähe einer kartierten Quartärrinne mit zu erwartenden hohen Grundwasserergiebigkeiten, sollte die Machbarkeit einer geothermischen Heizung / Kühlung mittels Brunnenanlage geprüft

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werden. In der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 26 „Oberflächennahe Geothermie“ wird die detaillierte Vorgehensweise bei der Fachplanungsleistung von geothermischen Anlagen präzisiert. Die Machbarkeitsstudie wird hier in der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung / Machbarkeitsprüfung) verortet. Eine vollumfängliche Machbarkeitsprüfung kann im derzeitigen Planungs- und Kenntnisstand nicht erfolgen, weshalb die folgenden Bewertungen vorläufiger Natur sind und im Nachgang noch zu komplettieren / präzisieren sind.

Auswertung der Bedarfsplanung

Die folgenden groben Lastzahlen für die geothermische Planung wurden seitens des TGA-Planers (SanPlan, Herr Herzog) am 18.05.2021 per E-Mail übermittelt und telefonisch am 06.07.2021 bestätigt:

Sehr geehrter Herr Bühler,

anbei wie bereits telefonisch besprochen, unsere überschlägigen Werte für Heiz- und Kühllast sowie den geschätzten Jahresbedarf. Die Werte beziehen sich auf den Neubau des Zuschauerraumes einschl. Bühnen und Orchesterprobe sowie den Räumlichkeiten im bestehenden Kongressgebäude, die für die Interimoper genutzt werden.

Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen der Ausbau der Ateliers und der Flächen östlich der Interimsnutzung.

Heizlast: ca. 1.400 kW Jahresheizbedarf: ca. 2.100.000 kWh/a

Kühllast: ca. 600 kW Jahreskühlbedarf: ca. 480.000 kWh/a

Es handelt sich hierbei um grobe Richtwerte die anhand der ermittelten Gebäude- Kubaturen und Grundflächen sowie der Personenanzahl (Zuschauer, Musiker, Personal) und der spezifischen Nutzung ermittelt wurden.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Herr Herzog gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ppa Stefan Herzog

Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit

Eine Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit einer geothermischen Nutzung am Standort beim Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und beim UwA verlief positiv; es sind demnach keine grundsätzlichen Ausschlussgründe für eine geothermische Nutzung des Grundwassers zu erwarten. Für eine konkrete Bewertung müssen aber weitere Untersuchungen, Bewertungen und Planungsschritte durchgeführt und vorgelegt werden.

Klärung Geologie, Hydrogeologie, Hydrologie (qualitativ) nach Datenlage

Nach dem zugrunde liegenden Untergrundmodell ist zu erwarten, dass im Untergrund des Volksfestplatzes eine Urstromtalrinne mit hohen Grundwasserergiebigkeiten

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verläuft, die sehr günstig für eine geothermische Nutzung einzuschätzen ist (vgl. Abbildung 3-3).

Zur Validierung dieser Modellvorstellung wurden durch das UwA (Frau Löhr) die in gelber Farbe dargestellten Bohrungen zur Verfügung gestellt. Die meisten Bohrungen erreichen mit ihren Endtiefen nicht die Basis der Quartärrinne, die noch tiefer liegt. Im Innenhof liegt ein ca. 63 m tiefer Grundwasserbrunnen mit der Bezeichnung „WV Zeppelinfeld, Tiefbrunnen 1“. Hier werden bereits ab ca. 3 m Tiefe die Sandsteine unterhalb der quartären Ablagerungen erreicht.

Abbildung 98

Abbildung 3-3: Prognostizierter Verlauf der Quartärrinne (blaue Farben) im Bereich der Kongresshalle

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Pumpversuche oder die Ergebnisse von hydrochemischen Untersuchungen liegen bei derzeitigem Planungsstand nicht vor.

Plausibilitätsprüfung von Daten

Die Plausibilität dieses Untergrundmodells kann derzeit nicht anhand von konkreten Untersuchungen geprüft werden.

Es ist aber bekannt, dass im Bereich des Möbelhauses XXL-Lutz an der Ecke Münchner- / Frankenstraße seit dem Jahr 2007 eine geothermische Brunnenanlage erfolgreich betrieben wird. Hier wird das Grundwasser aus zwei Förderbrunnen und fünf Schluckbrunnen in Volumenströmen von maximal ca. 70 l/s und mit einem Jahresumsatz von ca. 600.000 m³/a erfolgreich geothermisch genutzt. Da diese Nutzung die gleiche Quartärrinne erschließt, kann derzeit von einem vergleichbaren geothermischen Potential in der Rinne unterhalb des Volksfestplatzes ausgegangen werden.

Zusammenstellung und Voreinschätzung der hydrogeologischen Standortbedingungen (nach Datenlage)

Es ist zu erwarten, dass die hochergiebige Urstromtalrinne in einer nutzungswürdigen Lage zur Kongresshalle liegt.

Die Grundwassertemperatur im quartären Grundwasser lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, ist aber vermutlich durch die Temperaturfahne der XXL-Lutz-Nutzung beeinflusst.

Die chemisch-technischen Eigenschaften des Grundwassers sind derzeit nicht bekannt.

Bekannte Grundwasserschäden im potentiellen Einflussbereich einer geothermischen Nutzung liegen nach Auskunft von Herrn Heinel im Bereich des Silberbucks (Altlast). Ob eine Beeinflussung stattfinden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Pumpversuchsergebnisse zur Bemessung von Brunnenanlagen liegen derzeit nicht vor.

Ermittlung Projektrisikofaktoren

Ein Risiko ist durch die bislang nur indirekte Abgrenzung der Quartärrinne gegeben. Sollten beim Bohren wesentliche Abweichungen bei der Lage, der Geometrie und der Eigenschaften der Rinne aufkommen, könnte auch dies zu Risiken für die geplante Nutzung führen.

Damit einher gehen Unsicherheiten bezgl. der hydraulischen und hydrochemischen Verhältnisse in der Quartärrine. Sollten sich für die Quartärrinne deutliche Unterschiede bei den hydrochemischen Verhältnissen (chemisch-technische Eignung, Grundwasserschadstoffe) oder der Hydraulik (Wasserandrang, Ergiebigkeit) ergeben, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die geplante Nutzung haben.

Ermittlung Erkundungsbedarf

Zur Reduzierung der Projektrisikofaktoren wird empfohlen im Rahmen der Vorplanung (LP 2) weitere Erkundungsarbeiten zu planen, durchzuführen und auszuwerten mit dem M:\3_Auftraege\080\G21052_Machbarkeitsstudie_Kongresshalle\07_Abgab\Mac Seite 14 hbarkeitsstudie_Gibs_final_20210915.docx

Ziel der Erkundung der Quartärrinne (Lage, Geometrie, Eigenschaften), der belastbaren Ermittlung der hydraulischen Parameter (Pumpversuche) sowie der hydrochemischen Eigenschaften des Grundwassers (chemisch-technische Eignung, Schadstoffparameter).

Abschätzung relevanter geothermischer Untergrundparameter

Die Abschätzung der relevanten geothermischen Parameter erfolgt auf der Grundlage der Planungen im Bereich des Konzerthauses / der Meistersingerhalle:

f

Zur Abdeckung der abgeschätzten Heiz- und Kühlleistungen lassen sich die folgenden Volumenströme der Brunnenanlage abschätzen (3 K Temperaturspreizung):

Diese Förderleistungen wären auf der Grundlage der prognostizierten Untergrundverhältnisse mit einem Anlagensystem aus ca. 4 bis 6 Entnahmebrunnen und ca. 8 bis 12 Schluckbrunnen darstellbar.

Neben einer monovalenten Nutzung geothermischer Energie wären auch bivalente Systeme z.B. zur Abdeckung von Spitzenlasten über BHK o.ä. denkbar.

4 Empfehlungen

Naturgefahren / genehmigungsrelevante Aspekte (Überschwemmungsgefahren)

Überschwemmungsgebiete platzieren;

Boden- und Wasserverhältnisse mit Bezug zu Baumaßnahmen

Untersuchungsmethode (z.B. Geoelektrik in Verbindung mit Georadar) im kompletten Innenhofbereich der Kongresshalle zur Ermittlung und Kartierung von Störkörpern im Untergrund. Diese Untersuchungen wurden bis auf wenige Restflächen bereits durchgeführt, ein Abschluss der Arbeiten mit vollständiger Dokumentation und Auswertung ist für Herbst 2021 zu erwarten.

Erkundungen, Untersuchungen und Auswertungen;

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geplanter Versickerungsanlagen;

Untersuchungen gemäß LAGA;

inkl. chemisch-technischer Laboranalytik (Betonaggressivität) als Grundlage möglicher Wasserhaltungsmaßnahmen.

Alternative Regenwasserbewirtschaftung

das mit dem Architekten und den Fachplanern TGA und Außenanlagenplanung abgestimmt wird;

gemäß HOAI 2013 "Technische Anlagen in Außenanlagen" inkl. Genehmigungsverfahren (Wasserrechtsverfahren) und Bemessungsberechnungen;

einer Historischen Recherche und darauf basierend zur Ausarbeitung eines Erkundungskonzeptes für Orientierende Altlastenuntersuchungen im Innenhof der Kongresshalle. Diese Leistungen wurden mit Datum vom 05.08.2021 bereits beauftragt. Die Vorlage des Abschlussgutachtens ist für Ende Oktober 2021 terminiert.

der Technik auf die neue DWA-A 102 und die daraus resultierenden Maßnahmen.

Geothermische Nutzung

Schriftenreihe Heft Nr. 26 „Oberflächennahe Geothermie“;

Absicherung der Lage und Geometrie der Quartärrinne sowie der hydraulischen und hydrochemischen Eigenschaften (Vorplanung LP 2);

Untersuchungen zur geothermischen Nutzung durch den Bauherren.

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Nürnberg, 15.09.2021

GEOLOGEN + INGENIEURE GMBH & CO. KG

DEICHSLERSTRASSE 25, D - 90489 NÜRNBERG

____________________

Heiko Bühler ppa

(Abteilungsleitung)

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Anhang 1:

Aktenvermerk Telefonat UwA

(05.05.2021)

AKTENVERMERK

Projekt: Machbarkeitsstudie Kongresshalle

Projekt Nr.: 080-G-21/052

Gegenstand/Anlass: Telefonat mit dem UwA (Herr Heinel)

Aktenvermerk Nr.: 01

Teilnehmer: Alexander Heinel, Heiko Bühler

Datum: 05.05.2021

Ort: Telefonat

Uhrzeit: 13:30 Uhr

Besprechungsinhalte:

Als Teil der Grundlagenermittlung wurde eine telefonische Voranfrage bei dem UwA der Stadt Nürnberg (Herr Heinel) durchgeführt, mit dem Ziel der Ermittlung von genehmi- gungsrechtlichen Aspekten hinsichtlich eines Altlastenverdachtes im Bereich des Innen- hofes der Kongresshalle bzw. im weiteren Umfeld. Inhalte / Ergebnisse 1. Beim UwA ging eine offizielle Anfrage hinsichtlich eines Eintrags im Altlastenka- taster durch Herrn Leupold (Stadt Nürnberg - Planungs- und Baureferat) ein, die bereits durch das UwA beantwortet wurde. Es gibt Hinweise auf verdächtige Nut- zungen im Innenhof der Kongresshalle durch u.a. große Untergrundtanks. Das UwA empfiehlt eine historische Erkundung, Aufstellung und Abstimmung eines Untersuchungskonzeptes für Orientierende Altlastenuntersuchungen (OU) und de- ren Durchführung und Auswertung, insbesondere im Bereich von geplanten Versi- ckerungsanlagen. 2. Ansprechpartnerin beim UwA für alternative Regenwasserbewirtschaftung insge- samt ist Frau Mohr, speziell für Versickerungsanlagen ist Frau Näpfel-Löder zu- ständig. 3. Bei geplanten Einleitungen in Oberflächengewässer (Großer Dutzendteich, Fisch- Umleitungskanal) ist SÖR mit einzubeziehen. 4. Im direkten Nahbereich der Kongresshalle sind Herrn Heinel keine größeren Grundwasserschäden bekannt. Lediglich im Bereich des Silbersees sind Grund- wasserschäden bekannt, die durch das UwA aktuell noch weiter untersucht wer- den (zusätzliche Grundwassermessstellen geplant) und die bei einer größeren geothermischen Grundwassernutzung mitberücksichtigt werden sollten. 5. Ansprechpartnerin beim UwA für die Abstimmung des Rinnenmodells ist Frau Löhr. 6. Ansprechpartnerin beim UwA für geothermische Fragestellungen / Planungen ist Frau Veit (231-5865). 7. Ansprechpartnerin beim WWA Nürnberg für geologische / hydrogeologische Fach- fragen ist Frau Beger.

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Aktionen Zuständig Termin
1 Kontaktaufnahme mit dem UwA Frau Mohr und Frau Näp- fel-Löder zur Vorabstimmung genehmigungsrechtlicher und technischer Aspekte für ein alternatives Regenwas- sermanagement für die Kongresshalle. Gibs KW 18/19
2 Kontaktaufnahme mit dem UwA Frau Löhr zur Recherche und Abstimmung weiterer Untergrundaufschlüsse zur Ve- rifizierung des bestehenden Untergrund- und Geolo- giemodells (Quartärrinnen). Gibs KW 18/19
3 Kontaktaufnahme mit dem UwA Frau Veit zur Abstim- mung des Potentials einer geothermischen Nutzung am Standort. Gibs KW 18/19
4 Kontaktaufnahme mit dem WWA Nürnberg Frau Beger zur Abstimmung der geologischen und hydrogeologischen Standortfaktoren im Bereich der Kongresshalle. Gibs KW 18/19
5 Kontaktaufnahme mit SÖR Herr Spindler zur Abstimmung der Möglichkeit der Einleitung von Regenwasser in Ober- flächengewässer. Gibs KW 18/19
6 Abstimmung grober Lastzahlen und weiterer TGA- Aspekte für die grobe Vorbemessung einer geothermi- schen Nutzung mit dem IB SanPlan (Herr Herzog). Gibs KW 18/19
7 Lieferung Textbaustein erste Einschätzung Fachplanung (Machbarkeitsstudie) an Ref.VI/PBD Gibs 18.05.2021
8 Lieferung komplette Machbarkeitsstudie an Ref.VI/PBD Gibs Ende Juni

Nürnberg, 05.05.2021 Bearbeiter/Unterschrift:

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Anhang 2:

Auskunft Altlastendatenbank UwA

(30.04.2021)

Staatstheater Nürnberg

Mitwirkung Machbarkeitsstudie Ausweichspielstätte

Kongresshalle

Bühnentechnik

Projekt 2021002560

Abbildung 99

Abbildung: Kongresshalle, jetzt sogenannter 16.09.21 Ausstellungsrundbau.Volkspark Dutzendteich (Bayernstraße www.bwki.de 100 / 110) Nürnberg Indigma, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Bühnenplanung Walter Kottke Ing. GmbH Steinachstrasse 5 95448 Bayreuth Tel.:0921/72617- 0

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Inhalt

  1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 2

1.1 Auftraggeber/Auftragnehmer 2

1.2 Termine 3

1.3 Ziel der Machbarkeitsstudie 3

1.4 Ausgangslage 4

  1. Übernahme veranstaltungstechnische Anlagen und Geräte ....................................... 5

2.1 Grundlage – Ausgangssituation Opernhaus 6

2.2 Mitnahme Obermaschinerie 7

2.3 Mitnahme Drehscheibe 8

2.4 Mitnahme Beleuchtung 10

2.5 Mitnahme Audio-, Video-Inspizienten- und Medientechnik (AVMI) 10

  1. Höhenanbindung an den Bestand ............................................................................ 11

3.1 Orchestergraben 11

3.2 Anbindung Bühne um Bestandsbau 13

3.3 Anlieferung und Lagerung im Interim 14

  1. Flexible Bühnensituationen (z.B. Arena) ................................................................... 16

  2. Nachnutzung ............................................................................................................ 18

  3. Fazit ......................................................................................................................... 19

  4. Weiteres ................................................................................................................... 20

7.1 Urheberrechtsschutz 20

7.2 Impressum 20

2 /20

1. Vorbemerkung

1.1 Auftraggeber/Auftragnehmer

Auftraggeber der Machbarkeitsstudie ist das

Planungs- und Baureferat / Stab Kulturgroßbauprojekte der Stadt Nürnberg

Planungs- und Baureferat

Stab Kulturgroßbauprojekte

Bauhof 9, 90402 Nürnberg

Telefon: +49 (0)911/231-77873

Fax: +49 (0)911/231-5630

Auftragnehmer

Bühnenplanung Walter Kottke Ingenieure GmbH (BWKI)

Steinachstr. 5

D - 95448 Bayreuth

Telefon: 0921 / 726 17-0

Telefax: 0921 / 726 17-30

E-Mail: n-interim@bwki.de

Web: www.bwki.de

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BWKI hat am 21.06.2021 für die Mitwirkung bei der Machbarkeitsstudie den Zuschlag erhalten.

Bearbeitung:

1.2 Termine

Am 21.05.2021 hat BWKI am Online-Fachplaner-Workshop 003 teilgenommen und im Anschluss dem Baureferat bereits die ersten Angaben zum Leistungsbedarf Strom und Kühlbedarf in Technikräumen angegeben. Das Protokoll zu diesem Workshop liegt auf Mydrive (Kongresshalle > Protokolle Workshops > 210512_WS03_Technik.pdf.)

Am 26.07.2021 fand eine ausführliche Begehung des Innenhofes und der Innenräume der Kongresshalle statt.

Teilnehmer waren bauherrenseitig:

Barbara Macher

auf Seiten BWKI:

Johannes Böhner

Andreas v. Graffenried

Jonas Prawer

1.3 Ziel der Machbarkeitsstudie

Es geht in den folgenden Aussagen um die Klärung aus Sicht des Bühnenplaners, ob

1. die Unterbringung eines Opern-Interims, basierend auf dem Konzept des

Staatstheaters, für ca. 10 Jahre in der Kongresshalle funktional machbar ist und

  1. wie und ob dies unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll umzusetzen ist.
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1.4 Ausgangslage

Für die weiteren Betrachtungen wird davon ausgegangen, dass möglichst große Anteile des Interims-Bedarfes des Staatstheaters Nürnberg im baulichen Bestand des Rundbaus der Kongresshalle umgesetzt werden sollen. Nicht im Bestandsbau umgesetzt werden können großräumige Bedarfe. Dies sind: der Zuschauerraum, die Hauptbühne mit Orchestergraben, Seiten-, Hinter- und Probebühnen (in Szenenflächengröße), Magazinflächen und der Orchesterprobenraum. Daneben müssen aus funktionalen Gründen auch kleinräumige Bedarfe im Ergänzungsbau verortet werden. Ziel ist die Umsetzung einer Guckkastenbühne, die für Sonderformate zu einer Arena umgebaut werden kann. Dabei ist vorgesehen, die Hauptbühne mit einer Obermaschinerie auszustatten. Auf eine Untermaschinerie soll aus Aufwandsgründen verzichtet werden und statt dessen eine Drehscheibe, die nach der Sanierung auf einer der künftigen Probebühnen genutzt werden soll, eingesetzt werden.

Abbildung 100

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2. Übernahme veranstaltungstechnische Anlagen und Geräte

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer etwaigen Übernahme von veranstaltungstechnischen Anlagen:

Prüfungen: voraussichtlich eine Sommerpause)

Opernhaus. Da im umgebauten Haus von einem längeren Funktionstest und Probebetrieb auszugehen ist, scheidet eine solche Übernahme mit der Ausnahme von mobilen, nicht fest mit dem Bau verbundenen Einheiten aus. Eine solche „quasi mobile“ Einheit wäre die Drehscheibe, die man in die Probebühne am neuen Standort einbringen könnte. Es ist nicht nur die technische Machbarkeit und deren Nutzen zu betrachten, sondern auch die Wirtschaftlichkeit eines solchen Umzugs. Desweitern ist der Gedanke der Nachhaltigkeit / Ökobilanz einzubeziehen. Der Anbieter der Baumaßnahme für das Interim muss bereits in seiner Auslobung darauf hingewiesen werden, dass vorhandene Anlagen umgezogen werden müssen. Dies betrifft nicht nur die ausführende Firma, sondern auch den Planer. Da es sich um einen relevanten Herstellkostenbetrag handelt, ist dies vor Vergabe rechtlich zu prüfen (Produktbindung). Sollten nur Teile einer gewissen Anlage übernommen werden, entstehen erhebliche Schnittstellen zur zu errichtenden Infrastruktur (z.B. Kabelnetz, Steuerung etc.) und ein unter Umständen komplizierter Abgleich zwischen den auszuschreibenden Anlagen und den zu übernehmenden. Gerade in der Gewährleistung und Gesamtverantwortung kann dies zu Problemen führen, die im engen Terminkorsett des Zeitplans das Vorhaben zum Scheitern bringen können. Ebenfalls zu bewerten ist, ob die alten Anlagen dem Interimskonzept entsprechen. Zur besseren Übersichtlichkeit der Bewertung erstellt BWKI jeweils eine Matrix.

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2.1 Grundlage – Ausgangssituation Opernhaus

Abbildung 101

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2.2 Mitnahme Obermaschinerie

r a b h c a m h c s i n h c e T r a b h c a m h c i lt i e Z n u r e ? d ) e r o n f n e a i h s c t i s e n ht l i r lü m e hf r r e ce T i S g ( m et dp e s z en to hk cs i rm p ir s te nt En I g n u z t u? nl e a b n eit ra Ap m r uo Zk g i t l a h h c a N h c i l t f a h c s t r i W ß ä m e g t i e Z
Antriebswinden Prospektzüge
Antriebswinden Punktzüge
Hauptvorhang Manuell
Seile generell
Umlenkrollen
Steuerung

in Teilen vielleicht

o.k.

nein

Fazit: Winden der Obermaschinerie aus dem Bestandsgebäude Oper können im

Interim weiterverwendet werden. Dies bedingt eine genaue Planung. Es müsste jedoch eine neue Steuerung aufgesetzt werden.

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2.3 Mitnahme Drehscheibe

Für das neu sanierte Opernhaus wurde im Prozess der Definition des Nutzerbedarfsprogramm ein Drehscheibenwagen auf der Hinterbühne vorgesehen. Ein 14m breiter Wagen passt in den ca. 16m breiten Raum zwischen den Gebäudemauern. Die dazugehörige Drehscheibe hätte dann einen 13m breiten Durchmesser.

Da jedoch die Planung des „Bauvorhabens Opernhaus“ noch nicht begonnen hat, wird zur Errichtung des Interims dieses Maß und v.a. die Bauhöhe und Bauweise dieser Drehscheibe noch nicht abschließend geklärt sein. Ebenso ist ein Umzug einer solch komplizierten maschinentechnischen Einrichtung in einer Spielzeitpause zeitlich nicht umzusetzen und auch technisch vom Bauablauf, Teilbarkeit und Einbindung Steuerung als nicht wirtschaftlich zu betrachten.

Im Interim ist eine mobile Drehscheibe auf der Hauptbühne zu empfehlen. Diese hat einen ca. 25 bis max. 50cm hohen Aufbau und einen, im Idealfalle von der restlichen Bühnenmaschinerie abgesetzten, Steuerschrank, jedoch in Bedienoberfläche integriert. Diese Drehscheibe wird den für die Proportionen Saal und Zuschauerraum idealen Durchmesser erhalten und sollte als Teil der Leistungsbeschreibung fürs Interim festgelegt werden. Diese Drehscheibe kann innerhalb einer Spielzeitpause in einer der neuen Opernprobebühnen am Hauptstandort eingebaut werden. Eine Größenanpassung kann technisch realisiert werden, müsste aber so bereits für das Element im Interim geplant werden.

? r a b h c a m h c s i n h c e T ? r a b h c a m h c i lt i e Z g n u r e ? d ) e r o nf n e a i hs ct i se nh ? ir m e t ll r h ü ecf Tir Se ( m ? et dp e s z en to hk cs i rm p ir s te nt En I g n u z t u? nl e a b n eit ra Ap m r uo Zk ? g i t l a h h c a N ? h c i l t f a h c s t r i W ? ß ä m e g t i e Z
Umzug großer Drehscheiben- wagen von Interim auf Hauptbühne in saniertes Opernhaus
Umzug mobile Drehscheibe von Interim in Probebühne saniertes Opernhaus
Steuerung + mobiler Schaltschrank
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Abbildung 102

Beispiel einer mobilen Drehscheibe

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2.4 Mitnahme Beleuchtung

Es ist derzeit nur zu bewerten, inwiefern eine Mitnahme von Endgeräten der Beleuchtung vom Hauptstandort (die Oper wird für das Bauvorhaben komplett geräumt) in das Interim möglich ist. Die Infrastruktur (Kabel, Dimmer, Unterverteilungen) ist im Interim nicht weiter verwendbar oder ein Umzug derer wäre unwirtschaftlich.

Der Zeitpunkt des Umzugs des Interims zurück an den Hauptstandort liegt für eine technische Bewertung des Materialparks, wie er dann zusammengestellt sein wird, in zu weiter Ferne, um eine Beurteilung konkret vorzunehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass Scheinwerfer und Pulte am sanierten Standort zum Teil weiterverwendet werden können. Es wird aber jeweils von einer maximalen Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen.

Der uns vorliegende Technical Rider (2019) der Oper weist einen verhältnismäßig hohen Anteil an konventionellen Leuchtmitteln (Halogen) aus. Diese Scheinwerfer bedingen eine aufwändige Infrastruktur mit großen Dimmeranlagen in großen Technikräumen und verhältnismäßig vielen und langen Kabeln bis zu den im Ganzen Bühnen- und Zuschauerbereich verteilten Versatzkästen. Da die Stromkreise gedimmt werden und zum Teil hohe und unterschiedliche Leistungen abgegriffen werden, bedingen diese Scheinwerfer eine Investition in veraltete Technik (Dimmer, unterschiedliche Kabel, große und individuell bestückte Versätze mit nicht zeitgemäßen Steckeinheiten). Diese Investition sollte eher in ein modernes LED- Scheinwerferkonzept getätigt werden. Diese wiederum erfordert eine einheitliche Feststromverkabelung und Datenleitungen für die Information des Dimmvorgangs, Farbe, Fokus etc. Es ist somit davon auszugehen, dass fürs Interim grundsätzlich eine Summe zur Beschaffung moderner LED-Technik auszugeben ist. Diese Investition ist aber dann technologisch zukunftsgerichtet. Vorteil davon ist, dass auf eine teure und letztlich unmoderne Infrastruktur (und Investition) im Bereich der Dimmer im Interim verzichtet werden kann.

2.5 Mitnahme Audio-, Video-Inspizienten- und Medientechnik (AVMI)

Bei den Geräten der Audio- und Videoabteilung ist von einer Weiterverwendung im Interim auszugehen. Die Inspizientenanlage im Opernhaus ist alt und eingebunden in ein Kabel- und Lautsprechernetz, welches durchs ganze Haus geht. Die Anlage ist auf den Hauptstandort konfektioniert und wäre nur unter hohem Anpassungsaufwand im Interim zu nutzen. Dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Es sollte im Interim auf eine flexible und hochwertige Intercom-, Ruf- und Mitschauanlage gesetzt werden. Die Kosten hierfür sind von einem Fachplaner für Bühnentechnik im weiteren Verlauf zu ermitteln.

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3. Höhenanbindung an den Bestand

3.1 Orchestergraben

Für die lange Interimslösung (ca. 10 Jahre) muss ein vollwertiger Orchestergraben ausgebildet werden. Dies fordern der Arbeitsschutz, die Akustik und die Sichtlinie des Zuschauers auf die Bühne. Das Kernprodukt der Oper, die Musik und deren Produktionsstätte, steht im Zentrum des Projektes. Das Staatstheater bewegt sich diesbezüglich auf Spitzenniveau, und dem Publikum wird auch im Interim die Chance geboten, diese entsprechend zu genießen.

Im Schnitt von bs-Architekten vom 30.06.2021 ist die Bühne 2.40m über dem Orchestergrabenniveau. Dies ist bei einem Orchestergraben, der händisch überdeckelt wird, als Netto-Nutzhöhe ausreichend.

BWKI schlägt einen zu ermöglichenden Höhenversatz von 2.40m vor. Für die maschinentechnische Einrichtung der Höhenverstellbarkeit ist zusätzlich von einem Raum inkl. Podien-Konstruktionshöhe von 1.60m auszugehen. Somit benötigen wir eine Maschinengrube von -3.40m unter dem Bühnenniveau. Falls diese Höhe nicht zur Verfügung steht oder eine maschinelle Höhenverstellbarkeit nicht gefordert ist, kann der OG auch händisch gedeckelt werden. Der Spielplan ist wegen der Umbauzeiten entsprechend anzupassen.

Orchestergrabens sein (ca. -2.40m unter der Bühne).

Abbildung 103

Abbildung: Oberfrankenhalle. Bildrechte: Matthias Lippert

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Abbildung 104

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3.2 Anbindung Bühne um Bestandsbau

Im Innenhof des Hufeisens der Kongresshalle befinden sich Bodenplatten, und es wird nicht in den Boden gegraben werden können. Um den Höhenunterschied

zwischen Orchestergraben und Bühne herzustellen und eine bestehende

Höhenkote des Bestandes mit dem Bühnenniveau gleichgesetzt wird, liegt die Bühne deutlich über Hofniveau.

Die Anlieferung direkt auf die Bühne im Innenhof muss entsprechend mit einer Hebebühne mit Dekorationslänge plus 1.00m und einer Breite von mindestens 2.40m ausgerüstet sein.

Der Raum unter der Bühne kann für Verwandlungseinrichtungen bzw. mobile Maschinerie verwendet werden (z.B. Personenversenkungen). Ebenso ist zu klären, inwiefern Material unter der Bühne gelagert werden darf (Brandschutz, Sprinkler).

Die Höhenkoten sind unbedingt in der ersten Planungsphase zu klären, da es hier gegenseitige Interessen geben kann (Höhe der Zugänge in den Zuschauerraum bzw. Anbindung der Bühne an den Bestand). Es sollten hierzu die Bedürfnisse des Nutzers in einem Funktionsdiagramm festgehalten werden. Ebenso wird die Barrierefreiheit ein sehr wichtiges Kriterium darstellen in der Diskussion.

Der Bühnenturm sollte 2,5-mal so hoch wie die Portalhöhe (Portalhöhe ist maximal 7m) werden, dass Dekorationen aus der Sicht gefahren werden können bzw. Beleuchtungszüge nicht einzusehen sind. Hierbei ist die Höhe der Technikebene mit eingerechnet.

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3.3 Anlieferung und Lagerung im Interim

Abbildung 105

Die Anlieferung (für Kulissen und technisches Equipment) auf Bühnenniveau im Innenhof muss mit einer Hebebühne mit einer Länge mit Dekorationslänge plus 1.00m und einer Breite von mindestens 2.40m ausgerüstet sein. Im Raumprogramm ist ein Anlieferungsbereich von 100m² ausgewiesen.

Es sollten sowohl die Höhe der Bühne wie die Höhe des Orchestergrabens und somit Probenraum angedient werden.

Diese Höhenunterschiede können mittels Transportpodium oder Aufzug überwunden werden (Beispielbild Nationaltheater Mannheim, Bühne auf +4.66m über der Straße)

Definitive Aussagen können getroffen werden, nachdem die Höhenkoten bestimmt wurden. Weitere An- und Ablieferungsprozesse (z.B. Müll) sind im Funktionsdiagramm zu erfassen.

Zum Thema Anlieferung gehört die Angabe zum Wendekreis und Gleichzeitigkeit der belegten Plätze bzw. Ladevorgänge. Dies ist innerhalb des Nutzerbedarfs zu klären.

Der Betriebsbeschreibung vom Staatstheater (Stand Oktober 2020) ist nicht zu entnehmen, wie viele Produktionen im Interimsbau gelagert werden sollen. Da ein Repertoirebetrieb angestrebt wird, benötigen die Produktionen, die in der Warteschleife sind, erheblichen Lagerraum in Nähe der Bühne. Es sollte in der Betriebsbeschreibung genannt werden, wie die Teilbarkeit der Bühnenbilder sein wird und wie viele von deren Teilen im Interimsbau gelagert (horizontal oder vertikal) werden.

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Allenfalls strebt das Staatstheater eine regelmäßige Auslieferung in ein Außenlager an, und es kann so Lagerfläche reduziert werden. Grundsätzlich ist dies keine nachhaltige Lösung, u.U. nicht wirtschaftlich (ist zu untersuchen) und bedingt eine Koordination mit dem Doku-Zentrum und den Symphonikern.

Die Empfehlung von BWKI ist, die Lagerflächen für das Repertoire genauer zu definieren (horizontal, vertikal, Teilbarkeit, Maße) und diese Flächen im Interimsbau auf Bühnenebene vorzusehen. Langfristig wird so die Dekoration geschont, und Aufund Abbauzeit (Zusammenbau der Einzelteile) wird erheblich minimiert und die Betriebsabläufe optimiert.

Für den Opernspielplan ist in erster Linie die Lagerfläche horizontal und vertikal für die großen Kulissen entscheidend. Hier geht BWKI davon aus, dass neben der aktuellen Produktion auf der Bühne zwei weitere Produktionen im Hause gelagert werden müssen. Der Spielplan müsste also im Vergleich zum Bestand entzerrt oder eine erhöhte Ein- und Ausbringung organisiert werden.

Pro Stück/ Inszenierung werden rund 20-25% der Spielfläche als Magazinfläche benötigt (Neufert, 42. Auflage, Seite 408). Hierbei wird jedoch von einer traditionellen Bauweise von einzelnen zweidimensionalen Wänden ausgegangen. Sobald größere plastische Objekte oder räumliche Bauten am Stück gelagert werden, verändert dies den Lagerbedarf erheblich. Dies sind bei einer Spielfläche von ca. 350m² also ca. 90m² pro Produktion. Somit sind mindestens 180 m² Lagerfläche in Bühnennähe vorzusehen. Dieser Nutzerbedarf muss jedoch vom Staatstheater genauer definiert werden.

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4. Flexible Bühnensituationen (z.B. Arena)

Ein modulierbarer Saal, d.h. eine Veränderbarkeit von Saal-/Bühnenöffnung und Bühnenraum ist in der Geschichte des Theaterbaus immer wieder diskutiert und gefordert und in einigen Fällen auch umgesetzt worden.

Im Verlauf der Diskussion um den Interims-Standort wurde von Seiten des Staatstheaters der Wunsch nach einer flexiblen Lösung für die Szenenfläche geäußert: Auszug aus dem Protokoll Workshop 002:“Die Bühnenfläche soll aus dem „Guckkasten ausbrechen“ können. Hierzu sind ein flexibles Portal, flexible Traversensysteme und die Möglichkeit der Umstellung der Bühne mit zusätzlichen Tribünen (mobile Systeme) wünschenswert („Arena“).“

Grundsätzlich soll aus Gründen der Kontinuität im Interim ein klassischer Repertoirebetrieb gespielt werden. Darüber hinaus kann das Interim aber durch Sonder-Formate eine besondere Attraktivität gewinnen, Ziel ist hier nicht nur die Bindung des Publikums, sondern evtl. auch die Erschließung neuer Zielgruppen.

Am Beispiel der Planung des „Salle Modulable“ in Luzern (CH) können Aussagen zur geplanten Interimsspielstätte in Nürnberg getroffen werden. Die Planung für das nicht realisierte „Neue Theater Luzern/ Salle Modulable“ basiert auf mehreren modernen Aufführungsräumen. Diese sollen Inszenierungen verschiedener Genres mit einem hohen Niveau an künstlerischer und technischer Innovation ermöglichen. So war zum Beispiel die Große Bühne als wandelbarer Vorführbereich geplant. Dieser Raum ist ausgesprochen flexibel und gestattet Künstlern den Einsatz unterschiedlicher Anordnungsmöglichkeiten, je nach Produktion. Die Publikumskapazität variiert je nach Anordnung, was gerade im traditionellen Abo-Betrieb neben der technischen auch eine komplizierte administrative Logistik nach sich zieht.

Die Möglichkeit, die Bühne in vielfältiger Weise zu verändern, würde es erlauben, mit den Grenzen zwischen Publikum und Künstlern zu experimentieren. Die traditionelle Proszeniumsanordnung ist für das jetzige Repertoire die ideale Anordnung, die keine Uminszenierungen erfordern würde. Die Wandelbarkeit des Raumes kommt eher für Neuproduktionen in Frage. Dies würde dann aber einen sogenannten Staggione- Block erfordern, d.h. die zum Beispiel „Arena Situation“ müsste durchgehend stehen bleiben, da die Umbaukosten im Repertoire sonst zu hoch würden. Das STN hat dies schon länger berücksichtigt. Das technische Konzept eines „Salle Modulable“ ist durch eine Reihe von variablen Elementen gekennzeichnet, die auf unterschiedliche Weise von Künstlern kombiniert werden können. Sie bieten eine feste Anzahl von Anordnungen, u.U. sogar ein ganzes Spektrum neu zu erfindenden Kombinationen.

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Die variablen Elemente für das Interim wären somit zum Beispiel:

Es ist mit einem deutlich erhöhten Kostenaufwand für maschinentechnische Anlagen und Stauraum für Tribünen zu rechnen, um eine Arenasituation technisch herstellen zu können. Es müsste in der Vorplanung eine einfach herzustellende technische Variante gewählt werden, um einen echten Gewinn zwischen Aufwand und Nutzen herzustellen. Die Position des Orchesters ist dabei prioritär zu betrachten. Dies könnte auch hinter der Szenenfläche Platz finden (Referenz: Interim Gärtnerplatztheater in der Reithalle München, „Candide“). Akustisch funktioniert das aber nur bei elektroakustischer Verstärkung. Bei der „reinen“ Oper wird das Orchester in der Regel zwischen Bühne und Publikum verortet. Tribünenbauten, die seitlich der Hauptbühne gestellt werden, benötigen für ihre Lagerung sehr viel Platz. Dies ist unbedingt im Flächenbedarf mit einzurechnen.

Falls sich die flexible Szenenfläche über den Zuschauerraum ausbreitet, so benötigt es in diesem bedeutend mehr Hängepunkte und -vorrichtungen (Statik). In der Nachnutzung wäre dies sehr vorteilhaft.

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5. Nachnutzung

Im Hinblick auf die Ressourcenschonung und Klimaschutz ist die Idee der Nachnutzung unbedingt weiterzuverfolgen und einzuplanen. Gespräche mit möglichen Produzenten sollten hierzu möglichst bald stattfinden. Ein etwaiges Umsetzen des Gebäudes innerhalb Deutschlands oder sogar weltweit wäre ebenso in der Bauweise und Genehmigungsplanung frühzeitig zu berücksichtigen.

Ein Objekt, welches für 10 Jahre Nutzung geplant ist, unterscheidet sich von einem Objekt, das für 40 Jahre Nutzung geplant ist, baurechtlich nicht.

Problematischer ist es, wenn sich die Nutzung ändert.

Sollte zum Beispiel in Zukunft kein ansteigendes Gestühl mehr sein, sondern eine große ebene Halle, dann ist der Boden für diese Nachnutzung schon im Vorfeld anders auszubilden und die Tribüne anders zu verankern.

Dem Planer des Interims sollte die Nachnutzung in groben Zügen beschrieben werden. Die Anzahl der Zuschauer ist für Produzenten ein entscheidendes wirtschaftliches Kriterium. Diese bewegt sich bei der eigentlichen Interimsnutzung für ein subventioniertes Staatstheater mit Repertoirebetrieb unter dem Bedarf eines privaten Produzenten mit einem Langzeitmusical. 700 Plätze sind erfahrungsgemäß zu wenig für eine kommerzielle Nutzung durch ein Musical.

Mögliche Nutzungen des Neubaus und Teile des Bestands:

Boden auf Bühnenniveau zu überbauen).

in der Planung des Interims einzubinden).

Produktionen

ausgebaut und Orchestergraben überdeckelt werden).

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6. Fazit

Versammlungsstätte, die den Anforderungen des Interims für die Oper entspricht.

wiederverwendet werden. Dies bedingt aber eine „verzahnte“ Planung.

Interim weiterverwendet werden. Dies bedingt eine genaue Planung. Es müsste jedoch eine neue Steuerung aufgesetzt werden.

weiterzuverwenden (hoher Aufwand an Infrastruktur mit z.T. veralteten Anlagen). Es wird empfohlen, auf ein reines LED-Konzept im Interim zu setzen und entsprechend in Scheinwerfer zu investieren.

erforderlich, um die Abläufe und Kapazitäten des Neubaus zu bestimmen (Verfeinerung und Prüfung Nutzerbedarfsprogramm).

Bühnengeschehen verbundene Prozesse ist kritisch. Bühnenbilder und Veranstaltungstechnik müssen in einem Repertoirebetrieb bühnennah gelagert werden.

Chor, Statisterie und Technik unproblematisch.

jeweiligen Stückes vorzusehen.

o Es sollte eine ausreichend dimensionierte Anlieferungszone im Ergänzungsbau geben, von der aus logistisch die Bühne und Lager unabhängig erschlossen werden können. o In einem Funktionsprogramm sind die Breiten der Flure und Transportwege festzulegen. Diese sind dann zwingend in der Objektplanung umzusetzen. Es dürfen keine Nadelöhre durch die Zwänge des Bestandsbaus entstehen. o Umso mehr Dekoration am Standort gelagert werden kann, desto besser. Ein regelmäßiges An- und Abliefern für die Oper durch den engen Eingang in den Hof wird den öffentlichen Fußgängerverkehr erheblich stören.

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7. Weiteres

7.1 Urheberrechtsschutz

Der Autor behält an den von ihm erbrachten Leistungen das Urheberrecht.

Der Auftraggeber darf die Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Auftragnehmers gestattet.

Eine Veröffentlichung bedarf in jedem Fall der Einwilligung des Erstellers. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks gestattet.

7.2 Impressum

Bühnenplanung Walter Kottke Ing. GmbH

Steinachstr. 5 D - 95448 Bayreuth Telefon: 0921 / 726 17-0 Telefax: 0921 / 726 17-30

E-Mail: n-interim@bwki.de Web: www.bwki.de

Sitz der Gesellschaft: Bayreuth AG Bayreuth HRB 3823

Geschäftsführer Dipl.-Ing. Walter Kottke, Mitglied der Bayerischen Ing.-Kammer

USt-ID DE 229151675

BWKI ist Mitglied in folgenden Fachverbänden / -vereinen:

Abgabedatum elektronisch: 16.09.2021

Standort Nürnberg

GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME

Rieterstraße 29 90419 Nürnberg

Ihr Ansprechpartner:

Herr Manfred Vosseler HC-Projekt-Nr.: 370-STNÜ-109210 T: +49 911 / 981692-10

M: +49 160 / 48 66 521

E: m.vosseler@hundt-consult.de Projekt: Kongresshalle MVo 90402 Nürnberg

Nürnberg, 29.04.2021

Maßnahme: Gutachterliche Stellungnahme

1 Lastenaufzug HUNDT CONSULT GmbH Fabrik-Nr.: 68570 Mönkedamm 9

20457 Hamburg

T: +49 (40) - 33 44 153 - 100

F: +49 (40) - 33 44 153 - 199 vertreten durch: Stadt Nürnberg CONTACT@HUNDT- Planungs- und Baureferat CONSULT.DE Bauhof 9 WWW.HUNDT-CONSULT.DE 90402 Nürnberg

GESCHÄFTSFÜHRUNG Herrn Thomas Brejschka Oliver H. Hundt, T: 0911 / 231-14884 Tim Gunold, E: thomas.brejschka@stadt.nuernberg.de Alexander Wüllner

AMTSGERICHT HAMBURG

HRB 104958

UST-ID DE259236540

Steuer-Nr. 48/732/00583

HASPA HAMBURGER

BERLIN· DEN HAAG HAMBURG ·HANNOVER KIEL LEIPZIG LIMBURG· MÜNCHEN NÜRNBERG ·STUTTGART ·WIEN

Inhalt

1 .......................................................................................... Aufgabenstellung 3 2 ....................................................................... Begehung der Anlage vor Ort 3 3 ..................................... Feststellen des Anlagenzustandes der Baugruppen 4 4 ...................................................................... Bewertung der Aufzugsanlage 5 5 ............................................................... Zusammenfassung der Bewertung 7 6 ...................................................... Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise 12 7 ........................................................................................... Kostenschätzung 13

1 Aufgabenstellung

 Begehung der Anlage in allen Teilen  Feststellen des Anlagenzustandes der Baugruppen unter Berücksichtigung o Alter o Verschleißgrad o Wartungsqualität o Nutzungsart  Bewertung der Aufzugsanlage  Fazit o Aufzeigen der Maßnahmen o Kostenschätzung

2 Begehung der Anlage vor Ort

Die Anlage wurde durch Herrn Vosseler von Hundt Consult besichtigt.

Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen Lastenaufzug in der Kongresshalle in Nürnberg.

3 Feststellen des Anlagenzustandes der Baugruppen

unter Berücksichtigung:

o Alter o Verschleißgrad o Wartungsqualität o Nutzungsart

Personenaufzug

Hersteller: M.A.N. Aufzüge Fabrik-Nr.: 68570 Q: 2250 kg Baujahr: 1952 Errichtungsvorschrift: TRA Geschwindigkeit: 0,75 m/s Förderhöhe: 31,46 m Anzahl Haltestellen: 5 Aufhängung: Treibscheibe 2:1 Fahrkorb (B/T/H): 3500 / 1985 / 2200 mm Türen (B/H): 2100 / 2200 mm Schachtkopfhöhe: 4590 mm Schachtgrubentiefe: 1580 mm Durchladung: Nein Trenntür: Nein Fahrkorbabschlusstür: automatisch 4-teilige Teleskop einseitig Schachtabschlusstüren: handbetätigte 2 flügelige Drehtüren Steuerungsart: Selbstfahrer Steuerung Maschinenraum: oben, über dem Schacht

4 Bewertung der Aufzugsanlage

Allgemein

Die Anlage wurde im Jahr 1952 errichtet. Bei dieser Anlage wurden bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um den aktuellen Stand der Technik weitestgehend zu erreichen. So wurde im Jahr 2016 eine neue Steuerung, neue Außentableaus, ein neues Fahrkorbtableau, ein neues Fahrkorbgerüst inkl. doppeltwirkende Fangvorrichtung eingebaut.

Triebwerksraum

Der Triebwerksraum dieser Aufzugsanlage befindet sich oben direkt über dem Fahrschacht. Um ihn zu erreichen ist eine Gebäudekenntnis erforderlich. Die ortsfeste Steigleiter entspricht nicht der DIN EN ISO 14122-4 sowie Zugang zum Triebwerksraum EN 81-20 5.2.2. Die Ausleuchtung des Zugangs zum Triebwerksraum ist aus unserer Sicht ausreichend. Der Hauptschalter ist abschließbar.

Antrieb und Fangvorrichtung

Der vorhandene Antrieb der Firma Thyssen aus dem Jahr 1952 besteht aus einem Elektromotor und einem Schneckengetriebe. Eine Zweikreisbremse ist vorhanden. In der Anlage ist eine doppelwirkende Bremsfangvorrichtung verbaut und entspricht somit dem aktuellen Stand der Technik. Seile und Umlenkrolle sind in einem, dem Alter entsprechend, befriedigenden Zustand.

Steuerung und Tableaus

Die Steuerung inkl. Hängekabel, Schachtinstallation sowie die Außentableaus und das Fahrkorb - Innentableau wurden durch die Firma Schmitt+Sohn erneuert. Eine UCM - Einrichtung gemäß DIN EN 81-20 5.6.7 zur Vermeidung unkontrollierter Auf - oder Abwärtsbewegung des Fahrkorbs bei geöffneten Türen ist vorhanden. Die Steuerung befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse. Gleichzeitig mit der Erneuerung der Steuerung, wurden auch neue Außentableaus und ein neues Fahrkorbtableau eingebaut. Da das Verhältnis der Fahrkorb Nutzfläche zur Nennlast der Anlage nicht den Anforderungen der EN 81-20 entspricht und die Tragfähigkeit der Anlage danach ca. 3.300 kg betragen müsste, wurden alle Bedienungselemente verschlüsselt ausgeführt und der Benutzerkreis der Anlage somit eingeschränkt.

Notruf

Ein Notrufleitsystem zu einer ständig besetzten Stelle ist vorhanden.

Fahrschacht

Unterhalb der Schachtgrubensohle befinden sich keine begehbaren Räume. Die Aufsetzpuffer für Fahrkorb und Gegengewicht sind vorhanden, entsprechen aber nicht der DIN EN 81-20 5.8. Eine fest installierte Grubenabstiegseinrichtung in Form einer Leiter ist vorhanden. In der Schachtgrube fehlt eine Inspektionssteuerung nach EN 81-20. Die Schachtbeleuchtung ist ausreichend.

Schachttüren

Bei den Schachtabschlusstüren handelt es sich um handbetätigte, 2-flügelige Drehflügeltüren, nach DIN 18090. In den Schachttürblättern sind teilweise noch Schauöffnung aus Drahtglas vorhanden. Diese müssen durch Scheiben aus VSG-Glas ersetzt werden. Die Notentriegelung der Türen erfolgt über einen Spezialschlüssel (Dreikant).

Führungen

Der Fahrkorbtragrahmen wurde bereits erneuert und ist mit einstellbaren Gleitführungen ausgestattet, die an Stahl-Führungsschienen geführt werden.

Elektrische Schachtausrüstung und Hängekabel

Das Hängekabel und die elektrische Schachtausrüstung wurden im Zuge der Steuerungserneuerung ebenfalls ausgetauscht.

Fahreigenschaften und Bündigstellung

Die Fahreigenschaften sind als befriedigend zu bezeichnen. Ebenso die Bündigstellung des Fahrkorbs in den Haltestellen.

Wartungsqualität

Die Wartungen werden regelmäßig durchgeführt. Der Wartungszustand der Aufzugsanlage ist als gut zu bezeichnen.

Fahrkorbtür

Die Fahrkorbtür ist eine automatische, einseitig öffnende 4-teilige Teleskop - Schiebetür, nach DIN 18091.

5 Zusammenfassung der Bewertung

Die technischen Baugruppen:

 Steuerung  Antrieb / Fangvorrichtung  Türen  Fahrkorb

Steuerung

Die vorhandene Steuerung ist aus dem Jahr 2016 und ist wie bereits erwähnt, mit einer UCM-Einrichtung versehen.

Folgende Zusätze sind jedoch nicht enthalten:

 Inspektionssteuerung auf dem Fahrkorbdach mit Tastern  In der Schachtgrube fehlt eine Inspektionssteuerung  Einrichtung zum Überbrücken der Türkontakte 5.12.1.8

Abbildung 108

Abbildung 106

Abbildung 107

Antrieb / Fangvorrichtung

Der vorhandene Antrieb ist dem Alter entsprechend in einem guten Zustand. Die Beschaffung von Ersatzteilen sowohl im Bereich des Getriebes als auch des Motors ist auch heute noch gegeben. Mit einer Modernisierungsmaßnahme 2016 wurde eine neues Fahrkorbgerüst mit einer doppelwirkenden Fangvorrichtung eingebaut. Die Forderungen gemäß DIN EN 81-20 sind damit erfüllt.

Abbildung 109

Abbildung 110

Abbildung 111

Abbildung 112

Türen

Die Fahrkorb- sowie die Schachtabschlusstüren sind in einem, dem Alter entsprechend befriedigendem Zustand. Vereinzelt sind die Schauöffnungen in den Schachttürflügel noch mit Drahtglas versehen. Es fehlt eine Einrichtung, die es einer Person in der Schachtgrube ermöglicht, die Schachttür zu entriegeln.

Abbildung 113

Abbildung 115

Abbildung 114

Fahrkorb

Der Fahrkorb zeigt an vielen Stellen erhebliche Gebrauchsspuren auf. Diese Beschädigungen sind aber nur als optische Mängel zu bezeichnen und haben keinerlei negative technische Auswirkungen. Bei Bedarf ist es jederzeit denkbar eine optische Aufwertung vorzunehmen. Das Geländer auf dem Fahrkorb wurde bereits erneuert und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Abbildung 116

Abbildung 117

Abbildung 118

Abbildung 119

6 Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

Wir empfehlen eine Modernisierung der vorhandenen Aufzugsanlage. Dabei sollte sowohl die Steuerung als auch der Türantrieb erneuert werden.

Mit der Erneuerung der Steuerung, werden alle weiteren neuen Vorgaben, gemäß EN 81-20/50, ebenfalls erfüllt.

Es ist darauf zu achten, dass nur herstellerneutrale Komponenten verbaut werden. Insbesondere die Steuerung sollte ein offenes, frei am Markt erhältliches Produkt sein.

Im Bereich des Fahrkorbs sollte das vorhandene Leuchtmittel gegen LED-Leuchten ausgewechselt und automatisch, bei längerem Stillstand der Anlage, abschaltbar sein.

Das Auskleiden der Fahrkorbwände, sowie evtl. neue Rammschutzleisten können jederzeit aus optischen Gründen realisiert werden.

Da dies aber keinen Einfluss auf die Technik der Anlage hat, wurde hierauf in dieser Bewertung auch nicht näher eingegangen.

Die vorhandene Schachtbeleuchtung wird durch ein LED - Leuchtband (EN 81-20) ersetzt werden.

Es ist aufgefallen, dass die Schachttüren teilweise noch mit Schauöffnungen aus Drahtglas ausgeführt sind.

Im Rahmen einer Modernisierung müssen alle Öffnungen mit Verbundsicherheitsgläser ausgestattet werden.

7 Kostenschätzung

Demontage: Demontage der zu modernisierenden Aufzugskomponenten. Steuerung: Lieferung und Montage einer neuen Steuerung ohne Innen- und Außen-Tableaus. Fahrkorbbeleuchtung und Fahrkorb-Türantrieb: Lieferung und Einbau einer neuen Fahrkorbbeleuchtung aus LED- Leuchtmitteln und automatisch abschaltbar; neuer Türantrieb an der Fahrkorbtür Schachttüren: Lieferung und Einbau neuer Gläser in den Schauöffnungen. ca. 2.000,00 € ca. 20.000,00 € ca. 10.000,00 € ca. 3.000,00 €
Die Schätzkosten der vorbeschriebenen Leistungen belaufen sich auf netto ca. 35.000,00 €

Die Schätzkosten können um bis zu 10% marktabhängig ungenau sein. In den genannten Kosten sind die Abnahmen durch eine ZÜS enthalten. Die Schätzkosten beinhalten keine Planungskosten.

Aufgestellt am 29.04.2021

Hundt Consult GmbH

i.V. Manfred Vosseler

GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME Standort Nürnberg

Rieterstraße 29 90419 Nürnberg

Ihr Ansprechpartner:

Herr Manfred Vosseler

T: +49 911 / 981692-10 HC-Projekt-Nr.: 370-STNÜ-109210 M: +49 160 48 66 521

E: m.vosseler@hundt-consult.de

M Projekt: Kongresshalle 90402 Nürnberg Nürnberg, 19.05.2021

Maßnahme: Gutachterliche Stellungnahme 1 Lastenaufzug Fabrik-Nr.: 51213 HUNDT CONSULT GmbH

Mönkedamm 9

20457 Hamburg

T: +49 (40) - 33 44 153 - 100 vertreten durch: Stadt Nürnberg F: +49 (40) - 33 44 153 - 199 Planungs -und Baureferat CONTACT@HUNDT-CONSULT.DE Bauhof 9 WWW.HUNDT-CONSULT.DE 90402 Nürnberg

GESCHÄFTSFÜHRUNG Herrn Thomas Brejschka Oliver H. Hundt, T: 0911 / 231-14884 Tim Gunold, E: thomas.brejschka@stadt.nuernberg.de Alexander Wüllner

AMTSGERICHT HAMBURG

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UST-ID DE259236540

Steuer-Nr. 48/732/00583

HASPA HAMBURGER SPARKASSE

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HASPDEHHXXX

DEUTSCHE BANK HAMBURG

BERLIN· DEN HAAG HAMBURG ·HANNOVER KIEL LEIPZIG LIMBURG· MÜNCHEN NÜRNBERG ·STUTTGART ·WIEN

Inhalt

1 Aufgabenstellung ............................................................................................ 3 2 Begehung der Anlage vor Ort .......................................................................... 3 3 Feststellen des Anlagenzustandes der Baugruppen ....................................... 4 4 Bewertung der Aufzugsanlage ........................................................................ 5 5 Zusammenfassung der Bewertung ................................................................. 8 6 Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise ...................................................... 13 7 Kostenschätzung ........................................................................................... 14

1 Aufgabenstellung

 Begehung der Anlage in allen Teilen  Feststellen des Anlagenzustandes der Baugruppen unter Berücksichtigung o Alter o Verschleißgrad o Wartungsqualität o Nutzungsart  Bewertung der Aufzugsanlage  Fazit o Aufzeigen der Maßnahmen o Kostenschätzung

2 Begehung der Anlage vor Ort

Die Anlage wurde durch Herrn Vosseler von Hundt Consult besichtigt.

Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen Lastenaufzug in der Kongresshalle in Nürnberg.

3 Feststellen des Anlagenzustandes der Baugruppen

unter Berücksichtigung:

o Alter o Verschleißgrad o Wartungsqualität o Nutzungsart

Personenaufzug

Hersteller: Schmitt+Sohn Fabrik-Nr.: 51213 Q: 4000 kg Baujahr: 1971 Errichtungsvorschrift: TRA Geschwindigkeit: 0,80 m/s Förderhöhe: 31,46 m Anzahl Haltestellen: 5 Aufhängung: Treibscheibe 2:1 Fahrkorb (B/T/H): 3000 / 4000 / 3000 mm Türen (B/H): 3000 / 2900 mm Schachtkopfhöhe: 4300 mm Schachtgrubentiefe: 1400 mm Durchladung: Ja (eine automatische Schacht- und Fahrkorbtür) Trenntür: Nein Fahrkorbabschlusstür: 2-teilige Teleskop einseitig (nachträglich) Schachtabschlusstüren: handbetätigte 2 flügelige Drehtüren Steuerungsart: Selbstfahrer Steuerung Maschinenraum: oben, über dem Schacht

4 Bewertung der Aufzugsanlage

Allgemein

Die Anlage wurde im Jahr 1971 errichtet. Alle wesentlichen Bauteile und Komponenten sind unverändert noch aus dem Errichtungsjahr. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auf der Durchladeseite eine Schacht- und Fahrkorbtür angebaut worden. Da die Anlage zum Zeitpunkt der Besichtigung außer Betrieb war, konnte die genaue Anbausituation dieser automatischen Teleskoptüre nicht in Augenschein genommen werden. In jedem Falle aber kann festgestellt werden, dass sämtliche Hauptkomponenten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Triebwerksraum

Der Triebwerksraum dieser Aufzugsanlage befindet sich oben direkt über dem Fahrschacht. Um ihn zu erreichen ist genaue Gebäudekenntnis erforderlich. Die Ausleuchtung des Zugangs zum Triebwerksraum ist aus unserer Sicht ausreichend. Innerhalb des Triebwerksraumes ist eine separate Türe, sowie ein Stahlträger unterhalb der Triebwerksraumdecke für den Transport von z.B. der Antriebsmaschine und/oder des Steuerschrankes vorhanden.

Antrieb und Fangvorrichtung

Der vorhandene Antrieb der Firma Schmitt + Sohn aus dem Jahr 1971 besteht aus einem Elektromotor und einem Schneckengetriebe. Eine Zweikreisbremse ist nicht vorhanden. In der Anlage ist eine einfachwirkende Bremsfangvorrichtung verbaut und entspricht somit nicht dem aktuellen Stand der Technik. Seile und Umlenkrolle sind in einem, dem Alter entsprechend, befriedigenden Zustand.

Steuerung und Tableaus

Die Steuerung inkl. Hängekabel, Schachtinstallation sowie die Außentableaus und das Fahrkorb - Innentableau sind unverändert aus dem Ursprungsjahr. Eine UCM- Einrichtung gemäß DIN EN 81-20 5.6.7 zur Vermeidung unkontrollierter Auf - oder Abwärtsbewegung des Fahrkorbs bei geöffneten Türen ist nicht vorhanden. Die Steuerung befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse. Da das Verhältnis der Fahrkorb Nutzfläche zur Nennlast der Anlage nicht den Anforderungen der EN 81-20 entspricht muss dies bei einer eventuellen Modernisierungsmaßnahme überprüft und entsprechend berücksichtigt werden.

Notruf

Ein Notrufleitsystem zu einer ständig besetzten Stelle ist noch nicht vorhanden.

Fahrschacht

Unterhalb der Schachtgrubensohle befinden sich keine begehbaren Räume. Die Aufsetzpuffer für Fahrkorb und Gegengewicht sind vorhanden, entsprechen aber nicht der DIN EN 81-20 5.8. Eine fest installierte Grubenabstiegseinrichtung in Form einer Leiter ist nicht vorhanden. In der Schachtgrube fehlt eine Inspektionssteuerung nach EN 81-20. Die Schachtbeleuchtung ist nicht ausreichend.

Schachttüren

Bei den Schachtabschlusstüren handelt es sich um handbetätigte, 2-flügelige Drehflügeltüren, nach DIN 18090. In den Schachttürblättern sind teilweise noch Schauöffnung aus Drahtglas vorhanden. Diese müssen durch Scheiben aus VSG-Glas ersetzt werden. Die Notentriegelung der Türen erfolgt über einen Spezialschlüssel (Dreikant). Eine Betätigung der Notentriegelung ist nur mit Hilfe einer Leiter möglich.

Führungen

Der Fahrkorbtragrahmen ist unverändert und ist mit einstellbaren Gleitführungen ausgestattet, die an Stahl-Führungsschienen geführt werden.

Elektrische Schachtausrüstung und Hängekabel

Das Hängekabel und die elektrische Schachtausrüstung sind ebenfalls unverändert aus dem Errichtungsjahr.

Fahreigenschaften und Bündigstellung

Die Fahreigenschaften sowie die Bündigstellung des Fahrkorbs in den Haltestellen kann nicht beurteilt werden, da die Anlage zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht fahrbereit war.

Wartungsqualität

Da die Anlage seit längerer Zeit außer Betrieb ist und somit auch keine regelmäßige Wartung durchgeführt wurde, kann an dieser Stelle keine Beurteilung der Wartungsqualität vorgenommen werden.

Fahrkorbtür

Eine Fahrkorbtür als automatische, einseitig öffnende 2-teilige Teleskopschiebetür, nach DIN 18091 wurde nachträglich an der Durchladeseite angebaut. Die genaue Ausführung und Lage konnte nicht besichtigt werden, da die Anlage nicht in Funktion war.

5 Zusammenfassung der Bewertung

Die technischen Baugruppen:

 Steuerung  Antrieb / Fangvorrichtung  Türen  Fahrkorb

Steuerung

Die vorhandene Steuerung ist aus dem Jahr 1971und ist wie bereits erwähnt, ohne eine UCM-Einrichtung verbaut.

Folgende Zusätze sind ebenfalls nicht enthalten:

 Inspektionssteuerung auf dem Fahrkorbdach mit Tastern  In der Schachtgrube fehlt eine Inspektionssteuerung  Einrichtung zum Überbrücken der Türkontakte 5.12.1.8

Abbildung 120

Abbildung 121

Antrieb / Fangvorrichtung

Der vorhandene Antrieb ist dem Alter entsprechend verbraucht. An verschiedenen Stellen ist eine Undichtigkeit zu erkennen. Die Beschaffung von Ersatzteilen, sowohl im Bereich des Getriebes als auch des Motors ist heute nicht mehr gegeben. Eine Zweikreisbremse ist nicht vorhanden. Eine doppelwirkende Fangvorrichtung ist nicht eingebaut. Die Forderungen gemäß DIN EN 81-20 sind nicht erfüllt.

Abbildung 122

Abbildung 123

Türen

Die Schachtabschlusstüren sind in einem, dem Alter entsprechend befriedigendem Zustand. Vereinzelt sind die Schauöffnungen in den Schachttürflügeln noch mit Drahtglas versehen. Für die Betätigung der Notentriegelung ist eine Leiter erforderlich. Es fehlt eine Einrichtung, die es einer Person in der Schachtgrube ermöglicht, die Schachttür zu entriegeln.

Abbildung 124

Fahrkorb

Der Fahrkorb zeigt an vielen Stellen erhebliche Gebrauchsspuren auf. Diese Beschädigungen sind aber nur als optische Mängel zu bezeichnen und haben keinerlei negative technische Auswirkungen. Bei Bedarf ist es jederzeit denkbar eine optische Aufwertung vorzunehmen. Das Geländer auf dem Fahrkorb entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Abbildung 125

Abbildung 127

Abbildung 126

6 Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

Wir empfehlen eine Modernisierung der vorhandenen Aufzugsanlage. Dabei sollte sowohl die Antriebsmaschine als auch die Steuerung erneuert werden.

Mit der Erneuerung des Antriebes und der Steuerung, werden alle weiteren neuen Vorgaben, gemäß EN 81-20/50, ebenfalls erfüllt.

Es ist darauf zu achten, dass nur herstellerneutrale Komponenten verbaut werden.

Insbesondere die Steuerung sollte ein offenes, frei am Markt erhältliches Produkt sein.

Die Anlage ist mit einem neuen Fahrkorbgerüst und einer doppelwirkenden Fangvorrichtung nach EN 81- 20/50 auszurüsten.

Im Bereich des Fahrkorbs sollte das vorhandene Leuchtmittel gegen LED-Leuchten ausgewechselt und automatisch, bei längerem Stillstand der Anlage, abschaltbar sein.

Das Auskleiden der Fahrkorbwände, sowie evtl. neue Rammschutzleisten können jederzeit aus optischen Gründen realisiert werden. Da dies aber keinen Einfluss auf die Technik der Anlage hat, wurde hierauf in dieser Bewertung auch nicht näher eingegangen.

Die vorhandene Schachtbeleuchtung soll durch ein LED – Leuchtband (EN 81-20) ersetzt werden.

Es ist aufgefallen, dass die Schachttüren teilweise noch mit Schauöffnungen aus Drahtglas ausgeführt sind. Im Rahmen einer Modernisierung müssen alle Öffnungen mit Verbundsicherheitsgläser ausgestattet werden.

7 Kostenschätzung

Demontage: Demontage der zu modernisierenden Aufzugskomponenten. Antrieb und Fahrkorbgerüst inkl. doppelwirkende Fangvorrichtung: Inkl. Umlenkrollen und Tragseile. Steuerung: Lieferung und Montage einer neuen Steuerung mit Innen- und Außen- Tableaus. Sicherheitslichtgitter im Bereich des Zugangs: Fahrkorbbeleuchtung: Lieferung und Einbau einer neuen Fahrkorbbeleuchtung aus LED- Leuchtmitteln und automatisch abschaltbar. Schachttüren: Lieferung und Einbau neuer Gläser in den Schauöffnungen. ca. 8.000,00 € ca. 40.000,00 € ca. 25.000,00 € ca. 5.000,00 € ca. 3.000,00 € ca. 3.000,00 €
Die Schätzkosten der vorbeschriebenen Leistungen belaufen sich auf netto ca. 84.000,00 €

Das Thema der nachträglich angebauten Teleskoptür auf der Durchladeseite wurde hierbei nicht berücksichtigt. Die Schätzkosten können um bis zu 10% marktabhängig ungenau sein. In den genannten Kosten sind die Abnahmen durch eine ZÜS enthalten. Die Schätzkosten beinhalten keine Planungskosten.

Aufgestellt am 19.05.2021

Hundt Consult GmbH

i.V. Manfred Vosseler

Kolbe Geophysik UG (haftungsbeschr(cid:228)nkt) Rennweg 55 90489 N(cid:252)rnberg

Stadt N(cid:252)rnberg

Telefon: (0911) 53 73 77

Planungs- und Baureferat

Telefax: (0911) 53 73 76

Herrn Thomas Brejschka mobil: 0160 / 902 902 02

email: kolbe-geophysik@arcor.de

Bauhof 9

90402 N(cid:252)rnberg

Datum : 02.09.2021

Thomas.Brejschka@stadt.nuernberg.de

90478 N(cid:252)rnberg, Bayernstra(cid:223)e

Machbarkeitsstudie Staatstheater N(cid:252)rnberg, Untersuchungen im Innenbereich des

Ausstellungsrundbaus (Kongresshalle)

Vergabeverfahren Nr. 2021002168

Hier: Ergebnis der Orientierenden Geophysikalischen Erkundung im Juli 2021

Sehr geehrter Herr Brejschka, hier die Dokumentation der orientierenden Erkundung in der Kongresshalle vom Juli 2021:

Ausgangssituation und Auftrag Im Innenhof des Ausstellungsrundbaus, in N(cid:252)rnberg, Bayernstra(cid:223)e, war eine zerst(cid:246)rungsfreie orientierende Erkundung mit geophysikalischen Messungen durchzuf(cid:252)hren. Erkundungsziel waren die Bodenstrukturen, Bombenblindg(cid:228)nger, unterirdische Einbauten und Hohlr(cid:228)ume und sonstige auff(cid:228)llige Strukturen.

Auf dem Kriegsluftbild sind mehrere Explosionskrater mit 10-15 m Durchmesser au(cid:223)erhalb des Geb(cid:228)udes zu erkennen. Im Hofbereich sind keine Krater zu erkennen, Blindg(cid:228)nger k(cid:246)nnten jedoch evtl. vorhanden sein. Aus dem Luftbild3) ist ein Hinweis auf ein Blindg(cid:228)nger-Schlupfloch entnehmbar.

Der Auftrag f(cid:252)r die geophysikalische Erkundung war mit E-Mail am 21.06.2021 und mit schriftlichem Auftrag Nr. 2021002168 am 24.08.2021 erteilt worden.

Vorliegende Berichte und Karten: 1. Stadt N(cid:252)rnberg: Lageplan zu untersuchender Bereich 1:5000, vom 13.04.2021, 2. Stadt N(cid:252)rnberg: aktuelles Luftbild 1:5000, vom 04.02.2021, 3. Stadt N(cid:252)rnberg: (cid:220)berlagerung Luftbild 21.03.1945, (cid:252)bermittelt per E-Vergabe, 4. Bundesministerium des Innern, f(cid:252)r Bau und Heimat, Bundesministerium f(cid:252)r Verteidigung: Baufachliche Richtlinien Kampfmittelr(cid:228)umung (BFR KMR), vom September 2018.

Abbildung 128

Abb. 1: Untersuchungsfl(cid:228)che beim Ortstermin am 15.06.2021, Blickrichtung Nordost.

Ortstermin am 15.06.2021 Beim Ortstermin am 15.06.2021 wurde die Zug(cid:228)nglichkeit der Fl(cid:228)che eingesch(cid:228)tzt. Als Sofortma(cid:223)nahmen wurde die Beseitigung von st(cid:246)render Vegetation und abgestellten Gegenst(cid:228)nden und Fahrzeugen festgelegt. Die Freir(cid:228)umung zum Messtermin erfolgte anschlie(cid:223)end durch die Stadt.

Die zur Zeit belegte Lagerfl(cid:228)che (Abbrucharbeiten im Dokuzentrum u. a.) kann zur Zeit nicht frei gemacht werden und ist entsprechend sp(cid:228)ter zu untersuchen.

Orientierende Magnetfeldkartierung auf der Gel(cid:228)ndeoberkante Die Magnetfeldmessungen erfolgten am 08.07.2021. Die Datenaufnahme erfolgte mittels 8- Kanalsystem [nT] des Herstellers Sensys, mit GPS-Unterst(cid:252)tzung.

Die Untersuchungsfl(cid:228)che war am Messtag frei von Vegetation. Der (cid:252)berwiegende Teil der Lagerfl(cid:228)chen war freiger(cid:228)umt. In den Randbereichen befinden sich die Laderampen der Lagerfl(cid:228)chen, sowie Gr(cid:252)nstreifen, die eingeschr(cid:228)nkt befahrbar sind. Der Info-Point beinhaltet Schautafeln und einen S(cid:228)ulenblock. An den Kopfbauten sind zwei Fl(cid:228)chen mit Bauz(cid:228)unen abgesperrt und nicht zug(cid:228)nglich. Die Abbruchlagerfl(cid:228)che ist mit Bauz(cid:228)unen abgegrenzt und mit Material belegt, teilweise auch au(cid:223)erhalb. Der umlaufende Kalksteinsockel ist teilweise von der Innenseite her angeb(cid:246)scht. Er ist auf einer Breite von 5 bis 9 Metern nicht befahrbar.

Das Messfeld umfasst den gesamten Innenbereich der Kongresshalle, mit folgenden Ausnahmen:

Umz(cid:228)unung, 1.950 qm

von 2 Metern erforderlich

Wurzelst(cid:246)cken

ca. 123 qm

Der Untersuchungsrahmen umfasst 17.993 qm. Die gesamte untersuchte Fl(cid:228)che, abz(cid:252)glich der Messl(cid:252)cken (3673 qm) umfasst 14.320 qm.

Befunde der Magnetfeldkartierung Die Ergebnisse wurden in dem angeh(cid:228)ngten Datenplan (Anhang A), sowie in dem Auswerteplan (Anhang D) dargestellt. Der Untersuchungsrahmen wurde in den Pl(cid:228)nen blau gekennzeichnet.

eine durchg(cid:228)ngige Eisenbewehrung gekennzeichnet. Das starke Magnetfeld r(cid:252)hrt von oberfl(cid:228)chennahen Bewehrungsst(cid:228)hlen her. Die M(cid:228)chtigkeit der Bewehrungselemente kann aus den Magnetfelddaten nicht abgeleitet werden. Die Bewehrung ist in 20 Ringsegmenten von jeweils ca. 36 m x 15 m aufgeteilt. Die Zwischenr(cid:228)ume zwischen den Segmenten sind ca. 1 m breit. Die Bewehrung findet ihren Abschluss auf der Innenseite an der Kalksteinmauer. Der (cid:228)u(cid:223)ere Abschluss liegt nach den Magnetfelddaten m(cid:246)glicherweise nicht direkt an der Geb(cid:228)udemauer. Zwischen Geb(cid:228)udemauer und Bewehrung liegt ein Streifen von 10 Meter Breite, der mittels Magnetik nicht eindeutig bestimmt werden kann. M(cid:246)glicherweise enth(cid:228)lt er keine Bewehrung oder eine abgeschw(cid:228)chte Bewehrung.

mit Betonplatten belegt. Sie enth(cid:228)lt zahlreiche kleinere Eisenteile und Bodenobjekte aus Eisen, innerhalb des Betons und darunter, die mit A-V gekennzeichnet wurden. Die auff(cid:228)lligsten Objekte sind A, B, C, D und H:

A: oberfl(cid:228)chennahe Eisenstrukturen mit jeweils ca. 1 m x 6 m Ausdehnung, mit gr(cid:246)(cid:223)erer Tiefenerstreckung B: l(cid:228)ngliche Struktur, V-f(cid:246)rmig, insgesamt ca. 10 m lang C: volumin(cid:246)ses Eisenobjekt, m(cid:246)glicher weise mehrere Einzelteile, 3 m x 5 m D: Ablagerung 2 m x 4 m mit mehreren Eisenteilen H: Anh(cid:228)ufung von mehreren Eisenteilen auf ca. 5 m Durchmesser E, F, G, I, K, L, M: kleine Eisenobjekte mit Ausdehnungen >0,5 m, schr(cid:228)g oder senkrecht im Boden steckend, in Tiefenlagen von ca. 0,5 m J, N-V: kleine Eisenobjekte mit Ausdehnungen <0,5 m oberfl(cid:228)chennah abgelagerte oder in den Beton eingearbeitete Eisenteile. Regelm(cid:228)(cid:223)ige Strukturen: Die linienf(cid:246)rmigen Strukturen konnten nach Augenschein zum Teil bereits als Rohrst(cid:252)mpfe identifiziert werden, die in regelm(cid:228)(cid:223)igen Abst(cid:228)nden auftreten. Die Eisenteile sind teilweise durch Asphalt oder Schotter (cid:252)berdeckt. Die Linien wurden gr(cid:252)n gestrichelt markiert.

benachbarte Bewehrung vorhanden.

Geb(cid:228)udefundament vorhanden.

Bei den beiden Objekten am Punkt A kann es sich um zwei Erdtanks handeln. Das m(cid:246)gliche Volumen des Tankinhalts liegt nach den festgestellten Ausma(cid:223)en in der Gr(cid:246)(cid:223)enordnung von jeweils 18.000 L. Zuleitungen aus Eisen wurden nicht geortet.

Das Objekt C besitzt ebenfalls eine Erstreckung in gr(cid:246)(cid:223)ere Tiefenbereiche, kann jedoch nicht sicher als Einzelobjekt angesprochen werden.

An den Punkten D und H ist mit gr(cid:246)(cid:223)eren Verf(cid:252)llungsbereichen zu rechnen.

Unter den sonstigen Bodenobjekten aus Eisen sind B, E, F, G, I, K, L, M in Bezug auf Gr(cid:246)(cid:223)e und vom magnetischen Moment her dominierend; die (cid:252)brigen Objekte besitzen kleinere magnetische Momente.

Der Blindg(cid:228)ngerverdachtspunkt aus dem Luftbild3) liegt au(cid:223)erhalb der untersuchten Fl(cid:228)che und wurde bisher nicht erfasst.

Vor der s(cid:252)dwestlichen Au(cid:223)enmauer (Feuerwehreinfahrt) wurde zus(cid:228)tzlich das Magnetfeld stichprobenartig (cid:252)berpr(cid:252)ft. Hier wurden keine Hinweise auf bewehrte Fundamente gefunden.

Im folgenden wird die Darstellung der reinen Messdaten [nT] gezeigt. Die bearbeiteten Datenpl(cid:228)ne befinden sich im Anhang (A und D).

Abb. 2: Messdaten [nT]

Anlage und Durchf(cid:252)hrung der Bodenradarmessungen Die Radaruntersuchung fand nach Abschluss und Auswertung der Magnetfeldmessungen statt. Die Messungen erfolgten am 22.07.2021 mit dem System (cid:132)Hi-Mod(cid:147) der Firma ids. Das System arbeitet mit zwei Antennen 250 MHz und 700 MHz. Die prognostizierte Tiefenreichweite f(cid:252)r N(cid:252)rnberger Verh(cid:228)ltnisse liegt bei ca. 2 Meter.

Die Radarmessungen erm(cid:246)glichen Vertikalschnitte des Baugrunds. Das Erkundungsziel waren die Tiefenlagen ausgew(cid:228)hlter Strukturen, wie z. B. der Eisenbewehrung und vermuteter Einzelobjekte. Zus(cid:228)tzlich sind Leitungsgr(cid:228)ben ortbar, sowie Schichtgrenzen.

Die Auswahl der Messprofile richtete sich u. a. auch nach der Begehbarkeit. Diese war in Teilbereichen eingeschr(cid:228)nkt (Randbereiche, Kalksteinmauer u. a.)

In Betracht kamen somit die Bewehrungsfl(cid:228)che, die auf drei Ringen abgefahren wurde (Profile ib, ab und il). Die Innenfl(cid:228)che wurde auf L(cid:228)ngsprofilen (l) und Querprofilen (s) erkundet. Eventuell vorhandene Leitungen wurden mittels kurzer Profile auf der Stra(cid:223)e untersucht (q, r). (cid:220)ber den Objekten A, B und E wurden ebenfalls kurze Profile angelegt. In den Randbereichen wurde die Bewehrung auf jeweils mehreren Profilen an der Innenmauer (m) erkundet.

Die Radarerkundung erfolgte auf einer L(cid:228)nge von insgesamt 2176 m. Der Lageplan der Messprofile befindet sich im Anhang B. Die Radargramme der 700 MHz- Antenne k(cid:246)nnen dem Anhang C entnommen werden.

In der nachfolgenden Tabelle 1 wurden die angelegten Profile mit den im Lageplan verwendeten Bezeichnungen zusammengefasst.

Bez. Lage Orientierung Start Ende L(cid:228)nge [m]
ib1 ib2 ib3 ib4 ib5 ab1 ab2 ab3 ab4 ab5 il1 il2 il3 il4 il5 s1 s2 s3 s4 s5 s6 l1 l2 l3 l4 l5 l6 l7 l8 l9 m1 m2 m3 m4 m5 m6 m7 q r a b e Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Fundamentring Asphaltweg l(cid:228)ngs Asphaltweg l(cid:228)ngs Asphaltweg l(cid:228)ngs Asphaltweg l(cid:228)ngs Innenbereich Innenbereich Innenbereich Innenbereich Innenbereich Innenbereich Innenbereich Innenbereich Asphaltweg l(cid:228)ngs Asphaltweg l(cid:228)ngs Asphaltweg Querung Randbereich Randbereich Randbereich Randbereich Randbereich Randbereich Randbereich Asphaltweg Querung Asphaltweg Querung Objekt A Objekt B Objekt E SW SW W N NO SW SW W N NO SW SW W N NO SO SO SO SO SO SO SW SW NO SW SW NO NO SW SO NW NW NW NW N N NO SW SW SW SW NW Fundamentkante Fundamentkante Fundamentkante Dachkante Stra(cid:223)enmitte 0,5 m v. Dachkante Stra(cid:223)enmitte Gel(cid:228)ndesprung Gel(cid:228)ndesprung Geb.-Kante Gel(cid:228)ndesprung Geb.-Kante Gel(cid:228)ndesprung Geb.-Kante wie l1 Portalkante Asphaltkante 2 m von Mauer 2 m von Mauer 2 m von Mauer 2 m von Mauer 2 m von Mauer 2 m von Mauer 2 m von Mauer 0,5 m von Mauer 0,5 m von Mauer Asphaltkante 1 m von Fundament Flucht Geb.-Ecke 3 m bis Fundamentkante 4 m bis Fundamentkante 1 m bis Fundamentkante Stra(cid:223)enmitte 1 m vor Asph.-Kante Stra(cid:223)enmitte 1 m vor Asph.-Kante Gel(cid:228)ndesprung Gel(cid:228)ndesprung 2 m vor Mauer Fundamentkante 2 m vor Mauer 1 m vor Fundament Portalkante Geb.-Kante wie l4 Bauzaun Asphalt Wiese Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Schotterfl(cid:228)che Schotterfl(cid:228)che Objekt A Objekt B Objekt E 66 50 66 72 76 68 54 72 78 76 67 55 58 36 74 77 82 76 82 78 52 68 84 103 69 84 92 33 33 11 15 15 15 15 15 15 15 15 15 17 15 17

Tab. 1: Auflistung der Radarprofile

Ergebnisse der Bodenradarmessungen Bewehrungsstrukturen: Die Bewehrung wurde auf den L(cid:228)ngsprofilen ib, ab und il nahezu durchg(cid:228)ngig nachgewiesen. Es treten ca. 3 bis 4 Reflexionen pro Meter auf, was einen R(cid:252)ckschluss auf die Maschenbreite in Fahrtrichtung von 25 cm bis 30 cm erlaubt. Im Abschnitt ib3 fehlt die Armierung zwischen 11 Meter und 14 Meter. Systematische L(cid:252)cken sind an den Zwischenfugen vorhanden. Diese besitzen im Au(cid:223)enring (ab) Abst(cid:228)nde von ca. 18 Metern, im Innenring (il) ca. 11,5 Meter. Die Fugen werden jeweils auf einer Breite von 1,5 Meter abgebildet. Darin inbegriffen sind Reflexionen von den R(cid:228)ndern, sodass man insgesamt von einer effektiven Fugenbreite von ca. 1 Meter ausgehen kann. Die Fugen sind (cid:252)berwiegend bis 1,5 Meter Tiefe sehr stark strukturiert, was auf inhomogenes Verf(cid:252)llmaterial hindeutet. Unterhalb der Bewehrungseisen ist keine Strukturierung mehr erkennbar, weil das Radarsignal fast vollst(cid:228)ndig von den Eisenst(cid:228)ben reflektiert wird.

Fugenabdeckung (Verdichtungshorizont)

Oberkante Bewehrung Tiefenlage 40 cm

Fugenverf(cid:252)llung inhomogen geschichtet

Abb. 3: Ausschnitt aus Profil ab2.

Die Oberkante der Bewehrung verl(cid:228)uft in unterschiedlichen GOK-Abst(cid:228)nden von 15 cm bis 60 cm, wie das unten stehende Beispiel in Abb. 4 zeigt.

Abb. 4: Ausschnitt aus Profil ab3. Gestrichelter Verlauf der Bewehrungsoberkante.

In den Randbereichen (m1 bis m7) sind die Bewehrungsstrukturen unterschiedlich stark ausgepr(cid:228)gt und somit nicht durchg(cid:228)ngig nachweisbar. Insgesamt sind die Einzelreflexionen von den Gitterpunkten schw(cid:228)cher, denn es ist darunter noch Struktur erkennbar. Entlang der Profile m2 und m3 sind (cid:252)ber weite Strecken durchg(cid:228)ngige Reflektoren vorhanden. M(cid:246)glicherweise bewegt sich die Messung dort parallel zu Eisenst(cid:228)ben. Die Profile m5 und m6 sind wegen Staun(cid:228)sse schlecht angekoppelt und besitzen daher eine ungen(cid:252)gende Datenaufl(cid:246)sung. Insgesamt l(cid:228)sst sich aus m1 bis m4, sowie m7 entnehmen, dass das die Bewehrung wohl bis an die Innenmauer heranreicht. Sie ist jedoch eventuell bereichsweise in Mauern(cid:228)he schw(cid:228)cher ausgepr(cid:228)gt, als auf der (cid:252)brigen Fl(cid:228)che.

Am Beginn des Profils ab1 (5 m bis 10 m) ist eine weitere Fehlstelle in der Bewehrung vorhanden. In diesem Bereich ist eine Verf(cid:252)llung bis 1 Meter Tiefe erkennbar (Abb. 5). Die Stelle wurde im Auswerteplan (Anhang D) markiert.

fehlende Bewehrung unter der Wiese? Verdichtungshorizont unter Asphalt

Wiese Asphalt Wiese Asphalt

Abb. 5: Ausschnitt aus Profil ab1, Bewehrung mit unterschiedlichen Bedeckungen.

An den Profilen s1 bis s4, sowie l2 und l5 k(cid:246)nnen die Grenzen der Bewehrungsfl(cid:228)che gut bestimmt werden: s1: 35 m s2: 119 m (42 m) s3: 35 m s4: 119 m (42 m) l2: 11,5 m (43 m) l5: 11,5 m (43 m)

Diese Grenzen wurden im Auswerteplan (Anhang D) rot markiert. Sie stimmen mit der Lage der magnetisch ermittelten Grenze und mit der Kalksteinmauer (cid:252)berein.

Bewehrung Grabungshorizonte (geb(cid:246)scht)

Abb. 6: Ausschnitt aus Profil s1, Bewehrungsgrenze und Grabungsb(cid:246)schung.

Innenbereich: Der Innenbereich ist insgesamt bis ca. 2 Meter Tiefe zu erkunden gewesen. Der Bauk(cid:246)rper erweist sich insgesamt als sehr inhomogen. Es sind sehr viele Schichtgrenzen vorhanden, die auf umfangreiche Baut(cid:228)tigkeiten hindeuten.

Verdichtungshorizonte sind (cid:252)ber weite Strecken in 0, 5 Meter, 1 Meter und in 1,5 Meter Tiefe vorhanden. Sie sind jedoch nicht durchg(cid:228)ngig ausgepr(cid:228)gt und weisen unregelm(cid:228)(cid:223)ige L(cid:252)cken auf. Neben dem unten gezeigten Beispiel aus Profil l2 sind auf den (cid:252)brigen Messprofilen weite Bereiche ohne Struktur vorhanden, wie den angeh(cid:228)ngten Radargrammen (Anhang C) entnommen werden kann.

Abb. 7: Ausschnit aus Profil l2. Typische Verdichtungshorizonte.

Daneben gibt es vereinzelt punktuelle Strukturen, die als Stopfs(cid:228)ulen gedeutet werden k(cid:246)nnten, wenn sie systematisch vorhanden w(cid:228)ren. Die Abst(cid:228)nde liegen im Mittel bei 2 Metern. Die Oberkante streut um ca. 1,5 Meter unter aktueller GOK. Diese Radarobjekte sind lediglich auf Profil l6 ausgepr(cid:228)gt vorhanden (s. Abb. 8). Aus den (cid:252)brigen Radardaten gehen sie nicht eindeutig hervor. Es bleibt daher offen, ob damals auf dem Baufeld fl(cid:228)chendeckend Stopfs(cid:228)ulen errichtet worden waren.

Abb. 8: A usschnit aus Profil l6, mit punktuellen Verdichtungshorizonten.

Objekte A, B und E: F(cid:252)r die Objekte A, B und E wurden folgende Tiefenlagen ermittelt: A: Oberkante 0,75 Meter unter aktueller GOK B: Oberkante 0,40 Meter unter aktueller GOK E: Oberkante 0,50 Meter unter aktueller GOK

Leitungen: Entlang der Radarprofile und insbesondere bei r und q wurden keine Leitungsstrukturen geortet.

Sonstige Strukturen und Auff(cid:228)lligkeiten: In Profil b wurde ein Reflektor in ca. 1,7 Meter Tiefe ermittelt, der nicht zuzuordnen ist (s. nachfolgende Grafik Abb. 9). Es ist davon auszugehen, dass hier ein gr(cid:246)(cid:223)eres Bodenobjekt vorhanden ist. Die Stelle wurde im Auswerteplan (Anhang D) markiert.

Abb. 9: Ausschnit aus Profil b, mit Lage des Bodenobjekts.

Profil l8 zeigt auf einer L(cid:228)nge von 10 Metern mehrere Reflexionen in 1,2 Meter Tiefe. Die Tiefenlagen variieren. Die Abst(cid:228)nde betragen im Mittel 1,4 Meter. Die Struktur wird von einem lokal begrenzten Verdichtungshorizont in 0,5 Meter Tiefe (cid:252)berdeckt. Die B(cid:246)schung der ehemaligen Baugrube ist auf einer Flanke deutlich erkennbar. Auf dem Parallelprofil l7 ist der Verdichtungshorizont zu erkennen, nicht jedoch die Reflektoren Die Struktur wurde auf dem Auswerteplan (Anhang D) im Bereich von Profil l8 gekennzeichnet.

Abb. 10: Ausschnit aus Profil l8. Auff(cid:228)llige Strukturen unter Verdichtungshorizont.

Empfehlungen f(cid:252)r das weitere Vorgehen:

abschlie(cid:223)end durch eine Sch(cid:252)rfe gekl(cid:228)rt werden. Die Sch(cid:252)rfoberkante wird mit 0,75 Meter angegeben. Es k(cid:246)nnen aber Leitungen u. a. dar(cid:252)ber liegen. Daher ist mit (cid:228)u(cid:223)erster Vorsicht zu graben.

an den Positionen C, D und H. Erfahrungsgem(cid:228)(cid:223) sind Auff(cid:252)llungsbereiche mit Eisenbestandteilen h(cid:228)ufig auch mit Abfall durchsetzt und m(cid:252)ssen fachgerecht entsorgt werden. Eine Kl(cid:228)rung ist punktuell mittels Sch(cid:252)rfen herbeizuf(cid:252)hren.

Auswerteplan markierten Objekte aus der Radarortung, sind unter erh(cid:246)hter Vorsicht durchzuf(cid:252)hren, da die Objekte bisher unidentifiziert sind.

anzusehen, da hier nur magnetische Leitungen erkannt werden und die Radarmessungen stichprobenartig angelegt waren. Eine abschlie(cid:223)ende Leitungskl(cid:228)rung ist ggf. gesondert durchzuf(cid:252)hren.

Hohlr(cid:228)ume oder Bunkeranlagen sind aus den vorliegenden Messungen nicht ableitbar.

vorliegenden Untersuchung vorhanden. Bei Bedarf ist die Bewehrung durch ein engmaschiges Erkundungsnetz nachzuweisen.

eingeschr(cid:228)nkt. Daher sind Erkundungsziele unterhalb der Bewehrung mittels Oberfl(cid:228)chenmessungen nicht realisierbar.

ger(cid:228)umt sind. Es wird um entsprechende Terminierung gebeten.

Verdachtspunkt zu untersuchen und, soweit m(cid:246)glich, abschlie(cid:223)end zu kl(cid:228)ren.

Zur Beantwortung von eventuell noch auftretenden R(cid:252)ckfragen stehen wir Ihnen gern zur Verf(cid:252)gung.

Anhang: Mit freundlichen Gr(cid:252)(cid:223)en A Messdaten Magnetfeld B Lageplan Radar Kolbe Geophysik UG C Radargramme Dipl.-Geophys. Benno Kolbe D Auswerteplan

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 140 m 140

130 m 130

120 m 120

110 m 110

100 m 100

90 m 90

80 m 80 Blindg(cid:228)nger?

70 m 70

60 m 60

50 m 50

40 m 40

30 m 30

20 m 20

10 m 10

0 m 0

-10 m -10

-20 m -20

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140

N(cid:252)rnberg, Bayernstra(cid:223)e

Ausstellungsrundbau (Kongresshalle)

Bodenradar, Lageplan

Abbildung 129

s1

s3

AB

IB

b

l8

r

IL

q

ab5

l9

ib5

S

l1

l7

l4

s2

s4

il5

s5

a

b

e

L

s6

l2 il1

l5

il4 S

ib1

ab1

ib4

ab4

l3

l6

m7 il3 il2 m1

IL

m2

ib2

ab2

IB

ib3

AB ab3

m6 m3

m4

m5

M

Auftraggeber: Stadt N(cid:252)rnberg Lage der Radarprofile
Projekt: Ausstellungsrundbau Orientierende Magnetfeldkartierung und Radaruntersuchung Massstab: 1:1000 Anhang B
Messdatum: Juli 2021 Bericht: 02.09.2021
Kolbe Geophysik UG (haftungsbeschr(cid:228)nkt) Tel: 09 11 / 53 73 77 Fax: 53 73 76

Radargramme

S. 1 ib1-ib5

S. 2 ab1-ab5

S. 3 il1-il5

S. 4. s1-s6

S. 5 l1-l4

S. 6 l5-l9

S. 7 m1-m7

S. 8 q, r

S. 9 a, b, e

Auftraggeber: Stadt N(cid:252)rnberg Radargramme 9 Seiten
Projekt: Ausstellungsrundbau Orientierende Magnetfeldkartierung und Radaruntersuchung Massstab: - Anhang C
Messdatum: Juli 2021 Bericht: 02.09.2021
Kolbe Geophysik UG (haftungsbeschr(cid:228)nkt) Tel: 09 11 / 53 73 77 Fax: 53 73 76

Abbildung 130

Abbildung 132

Abbildung 131

Abbildung 134

Abbildung 133

Abbildung 136

Abbildung 135

Abbildung 137

Abbildung 138

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Abbildung 184

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Abbildung 185

Abbildung 186

Abbildung 190

Abbildung 191

Abbildung 194

Abbildung 197

Abbildung 198

Abbildung 193

Abbildung 196

Abbildung 199

Abbildung 195

Abbildung 192

N(cid:252)rnberg, Bayernstra(cid:223)e

Ausstellungsrundbau (Kongresshalle)

Magnetfeldkartierung, Auswerteplan

0 6 0 3 5 6 0 8 0 3 5 6 0 0 1 3 5 6 0 2 1 3 5 6 0 4 1 3 5 6 0 6 1 3 5 6 0 8 1 3 5 6 0 0 2 3 5 6 0 2 2 3 5 6 0 4 2 3 5 6 0 6 2 3 5 6

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140

140 m 140

130 m 130

120 m 120 110 m Be g w re e (R n h z a ru e d n a g r) s- 110 Radarstruktur 100 m Ve u r n la d u f B K e a w l e ks h t r e u i n n g m s a g u re e n r ze V e B h a e u m gr . ube 100 5477720 90 m 90

80 m 80 vermutete Blindg(cid:228)ngerposition aus Luftbild

U

70 m 70

E A Erdtanks?

60 m Radarobjekt 60 ungekl(cid:228)rt 50 m T F B Be g w re e (R n h z a ru e d n a g r) s- 50

S H

G C

40 m I 40

R D

Q J

30 m K 30 20 m (Ra g d r a e r n ) B z e e w ehrungs- P M L Ve u r n la d u f B K e a w l e ks h t r e u i n n g m s a g u re e n r ze R Ve a r d f(cid:252) a l r l o u b n j g ekt 20 5477640 10 m N 10

O

0 m 0

-10 m -10

-20 m -20

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 0 6 0 3 5 6 0 8 0 3 5 6 0 0 1 3 5 6 0 2 1 3 5 6 0 4 1 3 5 6 0 6 1 3 5 6 0 8 1 3 5 6 0 0 2 3 5 6 0 2 2 3 5 6 0 4 2 3 5 6 0 6 2 3 5 6

Untersuchungsrahmen Juli 2021 V Bodenobjekt aus Eisen

Bewehrungsgrenze aus Magnetik

seitliche St(cid:246)reinfl(cid:252)sse

Auftraggeber: Stadt N(cid:252)rnberg Auswerteplan Magnetik / Radar
Projekt: Ausstellungsrundbau Orientierende Magnetfeldkartierung und Radaruntersuchung Massstab: 1:1000 Anhang D
Messdatum: Juli 2021 Bericht: 02.09.2021
Kolbe Geophysik UG (haftungsbeschr(cid:228)nkt) Tel: 09 11 / 53 73 77 Fax: 53 73 76

Staatstheater Nürnberg

Ausweichspielstätte Kongresshalle

Bauphysik - Bestandsuntersuchungen

Auftraggeber Stadt Nürnberg

Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg

Datum 9. August 2021

Bericht Nummer: 15431.2

Zeichen: So/Km

Inhalt Bestandsuntersuchungen als Grundlage

für die Machbarkeitsstudie Bauakustik - Raumakustik - Wärmeschutz Ergebnisse und Bewertung

Umfang 10 Text- und 14 Anlagenseiten

Dokument 15431_002bg.docx

Verteiler per E-Mail an: alexander.leupold@stadt.nuernberg.de barbara.macher@stadt.nuernberg.de eva.anlauft@stadt.nuernberg.de volker.bernsdorf@2-bs.de

Abbildung 200

I NHA LT SVERZEI CHNI S

  1. Aufgabenstellung........................................................................................ 3 2. Grundlagen und Messverfahren ................................................................ 3 2.1 Bauakustik .............................................................................................................................. 3 2.2 Wärmeschutz .......................................................................................................................... 4 2.3 Raumakustik ........................................................................................................................... 5 3. Messergebnisse .......................................................................................... 5 3.1 Bauakustik .............................................................................................................................. 5 3.2 Wärmeschutz .......................................................................................................................... 9 3.3 Raumakustik .........................................................................................................................10

1. Aufgabenstellung

Die Kongresshalle soll bezüglich der Eignung zur Aufnahme von Räumen für die Interims-Nutzung für das Opernhaus untersucht werden.

Als Grundlage für die Machbarkeitsstudie sollen repräsentativ Baukonstruktionen messtechnisch überprüft und deren Eignung zur Erfüllung der Anforderungen an die Bauakustik, den Wärmeschutz und die Raumakustik bewertet werden.

In dem vorliegenden Bericht sind die Ergebnisse der am 10. Mai 2021, am 21. Mai 2021 und am 26. Juli 2021 durchgeführten Bestandsuntersuchungen enthalten.

2. Grundlagen und Messverfahren

2.1 Bauakustik

Es wurden Untersuchungen der Trittschalldämmungen der Decken mit abgekürzten Messverfahren nach DIN EN ISO 10052 bzw. in Anlehnung an DIN EN ISO 16283-2:2020-11 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau - Teil 2: Trittschalldämmung durchgeführt. Zur Messung der Trittschalldämmungen wurden je nach Raumgröße ein bis vier Hammerwerkspositionen und mindestens zwei Mikrofonschwenks (händisch in Kreisbogenform) zur Ermittlung der Empfangsraumpegel gewählt.

Die Messungen der Nachhallzeiten erfolgten mit Impulsanregung. Die Norm-Trittschallpegel L' werden gemäß nachstehender Beziehung ermittelt: n,

 A  L' =L +10 log  indB n  A    mit: L = mittlerer Schalldruckpegel im Empfangsraum A = äquivalente Absorptionsfläche im Empfangsraum in m² A0 = Bezugsabsorptionsfläche 10 m²

V A = 0,16 inm² T mit: V = Volumen des Empfangsraums in m³ T = Nachhallzeit im Empfangsraum in Sekunden

Messungen der Luftschalldämmungen der Bauteile erfolgten in Einzelfällen, da die Luftschalldämm-Messungen wegen großer Öffnungsflächen zwischen den Räumen nicht mit ausreichender Genauigkeit durchgeführt werden konnten. Die Messungen erfolgten nach DIN 10052 mit dem Kurzmessverfahren, jedoch mit Berücksichtigung der mittel Impulsanregung gemessenen Nachhallzeiten

2.2 Wärmeschutz

Die wärmetechnisch relevanten Gebäudehüllflächen sind aus massiven einschaligen Bauteilen aufgebaut. Die Wände bestehen aus Ziegelmauerwerken, außenseitig mit verzahnten Natursteinbekleidungen (Granit), beidseitig unverputzt. Die Abdichtungen und Wärmedämmungen der Dachflächen (über 3. Obergeschoss und über 1. Obergeschoss) werden vollständig zurückgebaut, so dass eine Erfassung im Rahmen der Bestandsuntersuchungen nicht erforderlich war. Der Aufbau der Decke über dem Sockelgeschoss zum Arkadengang ist nicht bekannt und konnte nicht näher untersucht werden. Im Arkadengang ist mit ein befahrbarer Gussasphaltbelag vorhanden. Diese Flächen sollen erhalten bleiben. Im Arkadengang sind Gewölbe ausgebildet (Decke zwischen Arkadengang (EG) und 1. Obergeschoss). Der Aufbau des Fußbodens im 1. Obergeschoss zum Arkadengang konnte nicht untersucht werden.

Für die Dimensionierung der Wärmeschutzmaßnahmen konnten die Bauteildicken der Massivbauteile (Ziegel bzw. Beton) herangezogen werden.

2.3 Raumakustik

Die raumakustischen Eigenschaften der Räume müssen im Wesentlichen rechnerisch ermittelt werden, da messtechnische Untersuchungen in den offenen Räumen (große Öffnungsflächen, keine Türen) nicht möglich sind. Lediglich in einem Raum im 2. Obergeschoss (früherer Lüftungstechnikraum, vom 3. Obergeschoss aus zugänglich) konnten Nachhallzeitmessungen durchgeführt werden. Zur Anregung der Schallfeldes wurden Impulse verwendet.

3. Messergebnisse

3.1 Bauakustik

Die bauakustischen Messungen wurden in den nördlichen Segmenten des Rundbaus durchgeführt. Wegen der Baugleichheit lassen sich die Ergebnisse auf alle gleichartigen Bauteile (hier die Geschossdecken) übertragen.

In allen Fällen handelt es sich um massive, einschalige Bauteile. Die Decken sind als Kappendecken (tragende Stahlträger mit dazwischenliegenden Ziegelgewölben (preußische Kappendecken) und Aufbeton, zum Teil Asphaltbelag) ausgebildet. In einer Kernbohrung (Decke über 2. Obergeschoss im äußeren Umgang) wurde nahe des Scheitels eine Dicke von d = 30 cm festgestellt. In Teilflächen befinden sich unterhalb der Kappendecke Betondecken (Sockelgeschoss) bzw. sind in Teilflächen Betonmassivdecken ausgeführt.

In den ehemaligen Lüftungszentralen sind Betondecken mit einer Plattendicke von d = 38 cm vorhanden.

Trittschallmindernde Fußbodenaufbauten oder Beläge sind nicht vorhanden.

Die Treppenpodeste und Treppenläufe sind in Ortbeton hergestellt und binden starr in alle flankierenden Bauteile ein. Die Dicke der Treppenpodeste und Treppenläufe konnte nicht geprüft werden. Die Dicke der Ortbetonkonstruktionen kann mit d = 25 cm aus Messungen in Öffnungen anderer Treppen des Rundbaus abgeschätzt werden.

In allen Fällen sind die flankierenden Bauteile als Vollziegelwände ausgebildet, insbesondere

von d = 90 cm

men mit einer Dicke von d = 64 cm

cke von d = 38 cm.

Die Ergebnisse der Schallmessungen sind nachstehend tabellarisch aufgeführt. Exemplarisch werden Räume aus dem Flächenlayout vom 1. Juli 2021 genannt.

Senderaum Empfangsraum Bauteil bewerteter Norm- Trittschallpe- gel L'n,w [dB] Kurven- blatt Anlage
Umgang, 3. OG (z. B. „Fundus“) Umgang, 2. OG (z. B. „Büros“) Kappendecke, Ziegel/Beton 30 cm vertikal 71 dB 1
Saal (ehemalige Lüftungszentra- le), 2./3. OG (z. B. Ballettstu- dio, Schauspiel- haus, Probebüh- ne Oper) großer Raum, 2. OG (z. B. kleiner Opernprobe- raum) Beton-Massivplatte 38 cm, diagonal 53 dB 2
Saal (ehemalige Lüftungszentra- le), 2./3. OG Treppe, 2. OG Beton-Massivplatte 38 cm, vertikal 68 dB 3
Saal (ehemalige Lüftungszentra- le), 2./3. OG Sanitärräume (drei kleine Räume), 2. OG Beton-Massivplatte 38 cm, vertikal 56 dB 4
Senderaum Empfangsraum Bauteil bewerteter Norm- Trittschallpe- gel L'n,w [dB] Kurven- blatt Anlage
großer Raum, 3. OG (z. B. kleiner Opernprobe- raum, Kostüm- werkstatt) großer Raum, 2. OG (z. B. Ballett, Café, Großraum- büro) Kappendecke, Ziegel/Beton 30 cm, Belag nicht bekannt aber mit erhöhter trittschallmin- dernder Wirkung vertikal 61 dB 5
Umgang, 2. OG (z. B. Büros) Umgang, 1. OG (z. B. GMZ, Foyer) Kappendecke, Ziegel/Beton 30 cm vertikal 75 dB 6
Umgang, 2. OG (z. B. Büros) großer Raum, 1. OG (z. B. Chorsaal, Großraumbüro) Kappendecke, teilflächig Betondecke Diagonalübertragung 43 dB 7
Treppenpodest, 2. OG kleine Räume (z. B. Sanitär, 2. OG) Beton-Massivdecke, horizontal und diagonal 58 dB 8
Treppenlauf Hauptpodest zu Zwischenpodest, 2. OG kleine Räume (z. B. Sanitär) Beton-Massivplatte, horizontal 60 dB 9
großer Raum, 2. OG (z. B. Groß- raumbüro, Café, Chorsaal) großer Raum, 1. OG (z. B. Foyer, Großraumbüro, Ballett) Kappendecke, Ziegel/Beton 30 cm vertikal 77 dB 10
großer Raum, 1. OG (z. B. Chorsaal, Großraumbüro) großer Raum, EG (z. B. Foyer, Kantine, Requisite) Kappendecke, teilflächig Beton- Massivdecke vertikal 65 dB 11
Luftschalldämmung
Senderaum Empfangsraum Bauteil bewertetes Bau- Schalldämm- Maß R'w [dB] Kurven- blatt Anlage
Umgang, 3. OG (z. B. „Fundus“) Umgang, 2. OG (z. B. Büros) Kappendecke Ziegel/Beton 30 cm Vertikalübertragung 55 dB 12
großer Raum, 3. OG (z. B. Übungs- raum/Oper) großer Raum, 2. OG (z. B. Bespre- chung) Kappendecke Ziegel/Beton 30 cm Vertikalübertragung 53 dB 13

Aus den Messungen ist abzuleiten, dass über die schweren Wände in der Horizontal- und Diagonalausbreitung von Trittschall ein Stoßstellendämm-Maß von mindestens 10 dB zu erwarten ist.

Die bewerteten Norm-Trittschallpegel zwischen den Treppen/Treppenpodesten bei Horizontal- bzw. Vertikalübertragung über die mindestens 24 cm dicken Vollziegelwände betragen etwa L' = 58 dB, n,w mit einem gehweichen Belag mit einer bewerteten Trittschallminderung von etwa ΔL = 6 dB - 10 dB w können die Norm-Trittschallpegel auf etwa L' = 50 dB n,w vermindert werden.

Bei vertikaler Übertragung (z. B. Treppe über Gastro, Erdgeschoss) ist mit einem bewerteten Norm-Trittschallpegel von L' = 69 dB n,w zu rechnen.

3.2 Wärmeschutz

Die wärmeübertragenden Umfassungsflächen sind wie folgt zu differenzieren:

Dach:

Dachdecke unterhalb der Arkade (Sockelgeschoss):

Fußboden/Decke (1. Obergeschoss) gegen Arkadengang (Erdgeschoss):

Fußboden gegen Erdreich (Sockelgeschoss):

Außenwände:

Brüstung:

Laibung:

Fenster:

3.3 Raumakustik

Die Messung im Raum „Lüftungszentrale“, 2./3. OG (gemäß Layout Ballettstudio, Schauspielhaus/Kammerspiel) ergab eine mittlere Nachhallzeit (Frequenzbereich von 200 Hz - 5000 Hz) von T = 2,43 s. m

Die in Terzbandbreite ausgewerteten Nachhallzeiten sind auf dem Kurvenblatt Anlage 14 beigefügt.

Der Raum „ehemalige Lüftungszentrale“ weist eine Grundfläche von S = 244 m² G und ein Raumvolumen von etwa V = 1980 m³ auf.

Aus der mittleren Nachhallzeit errechnet sich nach Sabine eine äquivalente Schallabsorptionsfläche von A = 0,163 x V / T von A = 133 m². Um eine Nachhallzeit von etwa 0,8 s zu erreichen, ist eine Verdreifachung der äquivalenten Schallabsorptionsfläche auf etwa A = 400 m² erforderlich. Hieraus resultiert in grober Näherung eine zu behandelnde Oberfläche (mit einem typischen Absorber mit einem Absorptionsgrad von mehr als 0,7) von mehr als 200 % der Grundfläche.

Nürnberg, den 9. August 2021

Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge Dipl.-Ing. (FH) Wolff Fülle

Diese Ausarbeitung wurde elektronisch versandt und ist ohne Unterschrift gültig. Das Dokument darf weder auszugsweise noch ohne Zustimmung der Wolfgang Sorge IfB GmbH & Co. KG an Dritte verteilt werden.

Anlagen

Prüfberichte

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, Messrichtung vertikal

Aufbau :

Prüffläche : 125 m²

[dB]

Senderaum : Art : Umgang an der Außenwand Lage : 3. OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : versch. Art : Umgang an der Bezugs- Außenwand 50 kurve Lage : 2.OG Zustand : unmöbliert

Bezugs- Volumen: 1026,0 m³ kurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 71 ( -11 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 21.5.2021

Bauteil : Betonmassivdecke 38 cm

Aufbau :

Prüffläche : keine gemeinsame

Trennfläche [dB]

Senderaum : Art : Saal (ehemalige Lüftungszentrale) Lage : 2. / 3. OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : großer Raum Lage : 2. OG 50 Zustand : unmöbliert

Volumen: 960,0 m³ Bezugs- 40 kurve

versch. Bezugskurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 53 ( -6 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 21. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 21.5.2021

Bauteil : Betonmassivdecke 38 cm

Aufbau :

Prüffläche : keine gemeinsame

Trennfläche [dB]

Senderaum : Art : Saal (ehemalige Lüftungszentrale) Lage : 2. / 3. OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : Treppe versch. Lage : 2. OG 50 Bezugs- Zustand : unmöbliert kurve

Volumen: 176,0 m³ Bezugs- 40 kurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 68 ( -12 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 21. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 21.5.2021

Bauteil : Betonmassivdecke 38 cm

Aufbau :

Prüffläche : keine gemeinsame

Trennfläche [dB]

Senderaum : Art : Saal (ehemalige Lüftungszentrale) Lage : 2. / 3. OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : kleine Räume / Sanitär 50 Lage : 2. OG Zustand : unmöbliert

Bezugs- Volumen: 186,0 m³ kurve

versch. Bezugskurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 56 ( -9 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 21. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, Messrichtung vertikal

Aufbau :

Prüffläche : 149 m²

[dB]

Senderaum : Art : Großer Raum Lage : 3. OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : Großer Raum Lage : 2.OG Zustand : unmöbliert 50

Volumen: 1200,0 m³ versch. Bezugskurve 40 Bezugskurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 61 ( -8 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, Messrichtung vertikal

Aufbau :

Prüffläche : 125 m²

[dB]

Senderaum : Art : Umgang an der Außenwand 70 Lage : 2.OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : 60

Art : Umgang an der versch. Außenwand Bezugskurve Lage : 1.OG Zustand : unmöbliert 50

Volumen: 1000,0 m³ Bezugs- 40 kurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 75 ( -12 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, teilflächig darunter Betonmassivdecke, Messrichtung diagonal Aufbau :

Prüffläche : keine gemeinsame

Trennfläche [dB]

Senderaum : Art : Umgang an der Außenwand Lage : 1.OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : Großer Raum Bezugs- Lage : EG 40 kurve Zustand : unmöbliert

Volumen: 700,7 m³

versch. Bezugskurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 43 ( 0 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Treppenpodest, Messrichtung diagonal

Aufbau :

Prüffläche : keine gemeinsame

Trennfläche [dB]

Senderaum : Art : Treppenpodest Lage : 2.OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : kleine Räume / Sanitär Lage : 1.OG 50 Zustand : unmöbliert

Volumen: 97,0 m³ Bezugs- 40 kurve versch. Bezugskurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 58 ( -10 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Treppenlauf, Messrichtung diagonal

Aufbau :

Prüffläche : keine gemeinsame

Trennfläche [dB]

Senderaum : Art : Treppenlauf, zwischen Haupt- und Lage : 2.OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : kleine Räume / Sanitär 50 Lage : 1.OG Zustand : unmöbliert versch. Bezugskurve Volumen: 97,0 m³ Bezugskurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 60 ( -10 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, Messrichtung vertikal

Aufbau :

Prüffläche : 149 m²

[dB]

Senderaum : Art : großer Raum Lage : 2. OG Zustand : unmöbliert versch. Bezugs-

Empfangsraum : kurve

Art : großer Raum Lage : 1.OG Zustand : unmöbliert 50

Volumen: 1200,0 m³

Bezugs- 40 kurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 77 ( -12 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Norm-Trittschallpegel nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, teilflächig darunter Betonmassivdecke, Messrichtung vertikal Aufbau :

Prüffläche : 84 m²

[dB]

Senderaum : Art : Großer Raum Lage : 1.OG Zustand : unmöbliert

Empfangsraum : Art : Großer Raum Lage : EG Zustand : unmöbliert 50 versch. Bezugs- Volumen: 700,7 m³ kurve

Bezugs- 40 kurve

Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach DIN EN ISO 717-2:

L' n,w (C I ) = 65 ( -8 ) dB 63 125 250 500 1000 2000 4000

Frequenz [Hz]

Anregung : Norm-Hammerwerk Empfangsfilter: Terzfilter

Auftragsnummer : 15431

Nürnberg, den 10. Mai 2021

Bau-Schalldämmmaß nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, Messrichtung vertikal Aufbau : Prüffläche : 185,2 m² 70 [dB] versch. 60 Bezugs- Senderaum : kurve Art :Umgang an der Bezugs- Außenwand kurve Lage : 3.OG 50 Zustand :leer Empfangsraum : Art :Umgang an der 40 Außenwand Lage : 2.OG Zustand :unmöbliert 30 Volumen : 1000,0 m³ 20 Bewertetes Bau-Schalldämmmaß nach DIN EN ISO 717-1 : 10 63 125 250 500 1000 2000 4000 R' w (C, Ctr) = 55 ( -1 , -5 ) dB Frequenz [Hz] Prüfschall : Rosa Rauschen Empfangsfilter : Terzfilter

Auftragsnummer : 15431 Nürnberg, den 10. Mai 2021

Bau-Schalldämmmaß nach abgekürztem Verfahren in Anlehnung an DIN EN ISO 10052

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 10.5.2021

Bauteil : Kappendecke, Messrichtung vertikal Aufbau : Prüffläche : 185,2 m² 70 [dB] Senderaum : 60 Art :Großer Raum Bezugs- kurve Lage : 3.OG versch. Zustand :leer Bezugs- kurve Empfangsraum : 50 Art :Großer Raum Lage : 2.OG Zustand :unmöbliert Volumen : 960,0 m³ 40 30 Bewertetes Bau-Schalldämmmaß nach DIN EN ISO 717-1 : 20 63 125 250 500 1000 2000 4000 R' w (C, Ctr) = 53 ( -1 , -3 ) dB Frequenz [Hz] Prüfschall : Rosa Rauschen Empfangsfilter : Terzfilter

Auftragsnummer : 15431 Nürnberg, den 10. Mai 2021

Nachhallzeit

Auftraggeber : Stadt Nürnberg Prüfdatum : 21.5.2021

Messort : Art : Saal (ehemalige Lüftungszentrale) Lage : 2. / 3. OG Zustand : leer Volumen : 1980 m³ Frequenz f [Hz] 125 250 500 1000 2000 4000 Nachhallzeit [s] 3,84 3,94 2,86 2,32 1,77 1,26

Auftragsnummer : 15431 Nürnberg, den 21. Mai 2021

Abbildung 201

Frequenz f [Hz] 125 250 500 1000 2000 4000
Nachhallzeit [s] 3,84 3,94 2,86 2,32 1,77 1,26

Staatstheater Nürnberg

Ausweichspielstätte Kongresshalle

Bauphysik - Machbarkeitsstudie

Auftraggeber Stadt Nürnberg

Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg

Datum 9. August 2021

Bericht Nummer: 15431.3

Zeichen: So/Km

Inhalt Anforderungen und Maßnahmen für Bauakustik, Raumakustik und Wärmeschutz

Umfang 33 Textseiten

Dokument 15431_003bg.docx

Verteiler per E-Mail an: alexander.leupold@stadt.nuernberg.de barbara.macher@stadt.nuernberg.de eva.anlauft@stadt.nuernberg.de volker.bernsdorf@2-bs.de

I NHA LT SVERZEI CHNI S

  1. Aufgabenstellung........................................................................................ 3 2. Bearbeitungsunterlagen ............................................................................. 3 3. Vorgehensweise und Systematik .............................................................. 4 4. Anforderungen ............................................................................................ 4 4.1 Bauakustik .............................................................................................................................. 4 4.2 Raumakustik ........................................................................................................................... 8 4.3 Wärmeschutz .......................................................................................................................... 9 5. Maßnahmen ............................................................................................... 12 5.1 Bauakustik ............................................................................................................................12 5.2 Raumakustik .........................................................................................................................16 5.3 Wärmeschutz ........................................................................................................................17 6. Tabellarische Zusammenstellung der Maßnahmen ............................... 24

1. Aufgabenstellung

Das Opernhaus in Nürnberg wird zur Durchführung einer Sanierung für mehrere Jahre nicht genutzt werden können. In einer Machbarkeitsstudie soll eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle am Dutzendteich in Nürnberg bezüglich der technischen und funktionalen Machbarkeit untersucht werden.

Es ist ein Neubau im Hof der Kongresshalle zur Aufnahme der großflächigen und großvolumigen Räume und die Nutzung von Räumlichkeiten in sechs Segmenten des Rundbaus geplant.

In der Machbarkeitsstudie sollen die Eignung der bestehenden Baulichkeiten in der Kongresshalle bezüglich der bauakustischen, raumakustischen und wärmeschutztechnischen Anforderungen geprüft und notwendige Anpassungsmaßnahmen angegeben werden. Die Detaillierung muss in einer späteren Planungsphase erfolgen.

Für die Neubauten im Hof des Rundbaus werden im vorliegenden Bericht die Anforderungen und die grundsätzlichen Maßnahmen für Bauakustik, Raumakustik und Wärmeschutz genannt.

2. Bearbeitungsunterlagen

Der Bearbeitung liegen die nachstehenden Unterlagen zugrunde:

„Interim_Opernhaus/Variante_EBENERDIG“

Wärmeschutz vom 10. Mai 2021, 21. Mai 2021 und 26. Juli 2021, jeweils IfB Sorge GmbH & Co. KG (Bericht 15431.2 vom 9. August 2021) sowie Ergebnisse der Inaugenscheinnahme der Bauteile in der Kongresshalle.

3. Vorgehensweise und Systematik

In den Plänen des Architekturbüros 2-bs vom 30. Juni 2021 sind die unterschiedlichen Nutzungsbereiche (Flächenlayout) angegeben.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden die Trennbauteile zwischen unterschiedlichen Nutzungsbereichen, die raumakustischen Maßnahmen innerhalb der Nutzungsbereiche und die wärmeschutztechnischen Maßnahmen bezogen auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen bewertet und die Maßnahmen für Bauakustik, Raumakustik und Wärmeschutz in tabellarischer Form zusammengestellt.

4. Anforderungen

4.1 Bauakustik

Die Differenzierung der Maßnahmen im Zuge der Machbarkeitsstudie erfolgt in drei Kategorien:

In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuordnungen zu Schallschutzgruppen für die verschiedenen Raumnutzungen dargestellt.

Die Anforderungen gelten jeweils zwischen den aufgelisteten Räumen und den nächstgelegenen zu schützenden Räumen. Demnach sind die Effekte der Pegelminderung bei den Maßnahmen für Trittschallschutz über die Ausbreitungswege (statt vertikaler Schallübertragung, die Schallübertragungswege: horizontal, diagonal, von unten nach oben, mit zwischenliegenden Räumen) berücksichtigt.

Kategorie Räume/ Nutzungsbe- reiche Lärm- schutz- katego- rie mittlerer Fremd- ge- räusch- pegel Luft- schall- dämmung Wände, Decken bew. Bau- Schall- dämm- Maß erf. R'w [dB] Luft- schall- däm- mung Türen erf. Rw [dB] Trittschall- dämmung bew. Norm- Trittschall- pegel erf. L'nw [dB] Fassade bzw. Fenster bew. Schall- dämm- Maß erf. Rw [dB]
Bestand C Mindest- maßnah- men Sockelgeschoss Werkstatt Garderoben 40 dB(A) 40 dB(A) 50 dB 50 dB 50 - 33 dB je nach Nut- zung 45 dB * *
Erdgeschoss Requisite Restaurant Küche Gastronomie Foyer (diagonal über Orchester) 40 dB(A) 40 dB(A) 55 dB(A) 40 dB(A) 40 dB(A) 47 dB 47 dB 47 dB 47 dB 47 dB 53 dB 36 dB 33 dB 45 - 33 dB 33 dB * * * *
1. Ober- geschoss Foyer Büros/ Großraumbüros/ Generalmusik- zentrum Büros/ Bibliothek 40 dB(A) 35 dB(A) 47 dB 47 dB 45 dB 45 dB * *
2. Ober- geschoss Großraumbüros Büros Café/Pause Terrassen (nicht über Bibliothek) 35 dB(A) 35 dB(A) 40 dB(A) 47 dB 47 dB 42 dB 50 dB 45 dB 45 dB 33 dB zu Räumen des GMZ (In- strumente) 43 dB 53 dB * * *
3. Ober- geschoss Kostümwerk- stätten 40 dB(A) 47 dB 45 dB *
Kategorie Räume/ Nutzungsbe- reiche Lärm- schutz- katego- rie NC Kurve Luft- schall- dämmung Wände, Decken bew. Bau- Schall- dämm- Maß erf. R'w [dB] Luft- schall- däm- mung Türen erf. Rw [dB] Trittschall- dämmung bew. Norm- Trittschall- pegel erf. L'nw [dB] Fassade bzw. Fenster bew. Schall- dämm- Maß erf. Rw [dB]
Bestand B Maßnah- men für erhöhten Schall- schutz Sockelgeschoss Orchester Technik NC 25 65 dB 60 dB 37 dB 32 dB 38 dB 53 dB Geräte- sockel individuell Fenster 48 dB Wand 62 dB
1. Ober- geschoss Generalmusik- zentrum (Instrumente) NC 25 65 dB 37 dB 38 dB Fenster 48 dB Wand 62 dB
2. Ober- geschoss Terrasse über Bibliothek 55 dB 43 dB
Bestand A hoch- schall- dämmen- de Maß- nahmen 1. Ober- geschoss Chorsaal NC 25 65 dB 2 x 32 dB zur Treppe: 1 x 42 dB 33 dB
2. Ober- geschoss Ballett NC 30 70 dB 2 x 32 dB 33 dB 42 dB
Kategorie Räume/ Nutzungsbe- reiche Lärm- schutz- katego- rie NC Kurve Luft- schall- dämmung Wände, Decken bew. Bau- Schall- dämm- Maß R'w [dB] Luft- schall- däm- mung Türen Rw [dB] Trittschall- dämmung bew. Norm- Trittschall- pegel L'nw [dB] Fassade bzw. Fenster bew. Schall- dämm- Maß Rw [dB]
C hoch- schall- dämmen- de Maß- nahmen 3. Ober- geschoss Ballettstudio kleiner Opern- proberaum Schauspiel- haus/Kammer- spiel Probebühne Oper NC 30 NC 25 NC 30 NC 25 70 dB 70 dB 65 dB 65 - 70 dB 2 x 32 dB evtl. 1 x 42 dB 2 x 32 dB evtl. 1 x 42 dB 2 x 32 dB evtl. 1 x 42 dB 2 x 32 dB evtl. 1 x 42 dB 33 dB 33 dB 33 dB 33 dB - - - -
Neubau C hoch- schall- dämmen- de Maß- nahmen Hauptbühne mit Seitenbühne und Hinterbühne Probebühne, Orchesterprobe NC 20 NC 20 85 dB 85 dB 2 x 37 dB 2 x 37 dB 33 dB 33 dB 75 dB mit An- rechnung von Zwi- schen- räumen (z. B. Flur) 75 dB mit An- rechnung von Zwi- schen- räumen (z. B. Flur)

4.2 Raumakustik

Die Maßnahmen für Raumakustik können im Rahmen der Machbarkeitsstudie nur grundsätzlich angegeben werden und müssen im Rahmen eines raumakustischen Entwurfs weiter detailliert werden.

Grundsätzlich sind alle durch Personen genutzte Bereiche mit schallabsorbierenden Bekleidungen zu versehen.

Die Maßnahmen werden in drei Kategorien angegeben:

Grundbedämpfung der Räume mit schallabsorbierenden Bekleidungen, die etwa 65 % der Grundfläche des Raumes einnehmen (im Wesentlichen schallabsorbierende Deckenbekleidung).

Schallabsorbierende Maßnahmen, die mindestens 100 % der Grundfläche einnehmen und Maßnahmen zur Schallfeldverteilung (Reflektoren und Streukörper) mit einer Fläche von ca. 30 % der Wandflächen.

Schallabsorbierende Maßnahmen nach besonderen raumakustischen Anforderungen, insbesondere nutzungsabhängige Regulierung der Nachhallzeiten durch schallabsorbierende Maßnahmen und Maßnahmen zur Schallfeldverteilung mit einer Fläche von mindestens 50 % der Wandflächen.

Die Maßnahmen werden in der Tabelle in Abschnitt 6 des vorliegenden Berichtes raumnutzungsbezogen angegeben.

4.3 Wärmeschutz

Die Maßnahmen für Wärmeschutz werden bezogen auf die wärmeübertragenden Hüllflächen angegeben. Es wird im Bestandsgebäude unterschieden zwischen nichtklimatisierten beheizten Räumen und klimatisierten Räumen.

Bauherrnseitig wird vorgegeben, dass

Nutzung und denkmalgeschützter Bestand),

denkmalpflegerische Belange verletzt werden,

Dächer und Fenster führen, erfüllt werden sollen,

nach DIN 4108, Teile 2 und 3, zu beachten sind und

darüber hinausgehende Anforderungen, zu erfüllen sind. Orientierend können für die Bauteile des Neubau-Interims die Referenzwerte für den Wärmeschutz der Bauteile angewendet werden, um auch im Falle einer Standard-Technik (entsprechend des Referenzgebäudes) die Anforderungen nach GEG (Anbauten müssen 1,25 des Höchstwertes für einen Neubau erfüllen) erfüllen zu können. Sofern Techniken zur Wärme- und Kälteversorgung mit erhöhter Nutzung regenerativer Energien eingesetzt werden, könnten die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle reduziert werden (aber möglichst nicht ungünstiger als die Referenzwerte).

Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen für den Bestand:

Nicht klimatisierte Räume

Wände Mindestwärmeschutz (DIN 4108-2) zum Erreichen eines Wärmedurchlasswiderstandes von R = 1,2 m²K/W

Fenster Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens U = 1,4 W/(m²K) W bzw. bei glasteilenden Sprossen U = 1,6 W/(m²K) W (mit Gläsern mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens U = 1,1 W/(m²K). g

Hinweis: Die Anforderung in Hinblick auf die BEG-Förderung wurde laut E-Mail von Frau Anlauft am 5. Juli 2021 mitgeteilt.

Dachflächen (Dach über 3. Obergeschoss und Dach über 1. Obergeschoss, Erneuerung der Wärmedämmung und Abdichtung) Mindestanforderung zur Erfüllung der Fördervoraussetzung. Es ist mit der Sanierung der Dachflächen insgesamt zu rechnen, es wird daher ein Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens U = 0,14 W/(m²K) empfohlen. (Hinweis: Im Falle der Beantragung von Fördergeldern ist die Anforderung für die Sanierung der Dachflächen bauherrnseitig zu prüfen.)

Deckenflächen (Räume im Sockelgeschoss unter Arkadengang, Bestand) Beheizte Räume gegenüber Außenluft (DIN 4108-2) Wärmedurchlasswiderstand R = 1,2 m²K/W

Fußbodenflächen gegen Außenluft (Räume im 1. Obergeschoss über Arkadengang, Bestand) (DIN 4108-2): Wärmedurchlasswiderstand R = 1,75 m²K/W

Fußböden gegen Erdreich Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m²K)

Klimatisierte Räume

Bei klimatisierten Räumen (Temperatur 20 °C, relative Luftfeuchtigkeit 50 %) sollten zum Schutz vor Tauwasserbildung und aus energetischen Gründen Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsflächen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden. Wände U = 0,24 W/(m²K) Dächer U = 0,2 W/(m²K) Fenster U = 1,0 W/(m²K) W

Anforderungen an die wärmeübertragenden Umfassungsflächen der Erweiterungsbauten (Neubauten):

Erfüllung der Anforderungen nach GEG: Einhaltung der Referenzwerte und der bauteilbezogenen mittleren maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten.

5. Maßnahmen

5.1 Bauakustik

Es sind nachstehende Maßnahmen in den drei Kategorien A, B und C für Bauakustik auszuführen:

Bestand (Rundbau, Kongresshalle)

C - Mindestmaßnahmen

Wände Nach den vorliegenden Plänen und der Bestandaufnahme weisen die bestehenden Wände (an die Schalldämmanforderungen gestellt werden) Dicken von mehr als d = 24 cm auf. Damit ist ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mehr als R' = 50 dB w zu erwarten, sodass in dieser Anforderungskategorie keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Wandschalldämmung erforderlich sind.

Fußböden/Decken Kappendecken mit einem bewerteten Norm-Trittschallpegel im Bestand von bis zu L' = 75 dB n,w und einem bewerteten Bau-Schalldämm-Maß im Bestand von R' = 53 dB: w Auf diesen Decken sind schwimmende Estriche mit nachstehendem Aufbau mit einer bewerteten Trittschallminderung von mindestens 30 dB aufzubringen:

65 mm Zementestrich (Dicke nach statischen Anforderungen, jedoch mindestens 65 mm)

30 mm Trittschalldämmplatten, dynamische Steifigkeit höchstens s' = 10 MN/m³

gebäudetechnischer Planung)

B - Maßnahmen für erhöhten Schallschutz

Wände: Mindestdicke ca. 64 cm (unverputzt) im Bestand ohne weitere Maßnahmen.

Wände mit einer geringeren Dicke (kleiner 64 cm) müssen mit biegeweichen Vorsatzschalen mit nachstehendem Aufbau bekleidet werden:

2 x 12,5 mm Gipskartonplatten 100 mm Ständerwerksprofil, freistehend, Abstand zu Massivwand mindestens 5 mm

bzw. 80 mm Mineralfaserplatten zur Hohlraumbedämpfung

Fußböden/Decken (Gewölbedecken) Es sind schwimmende Estriche aufzubringen, bestehend aus:

65 mm Zementestrich (bzw. Dicke nach statischen Anforderungen, mindestens aber 65 mm)

50 mm Holzwolle-Leichtbauplatten (zur Reduzierung der dynamischen Steifigkeit der Gesamtschicht und als lastverteilende Platte) 40 mm Mineralfaser-Trittschalldämmplatten (zweilagig), dynamische Steifigkeit je Platte höchstens s' ≤ 10 MN/m³

(Höhe gemäß gebäudetechnischer Planung) Die Holzwolle-Leichtbauplatten können - sofern die Fußbodenhöhe gegenüber der oben genannten Angabe reduziert werden muss - in der Installationsebene verlegt werden. Sofern zur Lastverteilung auf den zweilagigen Mineralfaser- Trittschalldämmplatten eine HWL Platte verlegt werden muss, könnte die Dicke in diesem Fall auf 25 mm reduziert werden.

A - hochschalldämmende Ausführung

Wände Wände mit einer Dicke von mindestens 64 cm ohne besondere Maßnahmen (die Zusammenstellung in der Tabelle in Abschnitt 6 der Stellungnahme ist zusätzlich zu beachten).

Wände mit einer Dicke von unter 64 cm sind mit einer biegeweichen Vorsatzschale zu versehen:

2 x 12,5 mm schwere Gipskartonplatten (flächenbezogene Masse je Einzelplatte etwa 15 kg/m²) 100 mm Metallständerwerksprofile, freistehend Bedämpfung des Zwischenraumes mit 80 mm dicken Mineralfaserplatten 50 mm Abstand des Ständerwerksprofiles zu der bestehenden Massivwand

bzw. Bedämpfung des Luftzwischenraumes mit 40 mm dicken Mineralfaserplatten

Decken (Anzuwenden bei den Kappendecken, jedoch im Detail nach der Zusammenstellung Abschnitt 6 der Stellungnahme)

25 cm körperschallentkoppelte Abhänger (z. B. Federabhänger)

Mineralfaserplatten 2 x 12,5 mm schwere Gipskartonplatten (flächenbezogene Masse je Einzelplatte ca. 15 kg/m²)

raumakustischen Gründen erforderlich und in Abschnitt 6 für die entsprechenden Räume gefordert)

Fußböden/Decken Ausführung wie in Kategorie „B“

Fenster und Türen (alle Kategorien) Geprüfte Konstruktionen mit nachgewiesenen Schalldämmungen in Prüfzeugnissen. Die Laborwerte müssen bei Fenster mindestens 2 dB und bei Türen mindestens 5 dB über den Anforderungswerten am Bau liegen (Sicherheitsbeiwerte).

Neubau

C - hochschalldämmende Ausführung

Trennwände zwischen simultan genutzten Räumen Zwischen der Probebühne und der Hauptbühne/Seitenbühne/Hinterbühne sowie zwischen der Orchesterprobe und der Seitenbühne/dem Zuschauerraum:

dämmenden Einzelwänden (Anforderung der Einzelwand mindestens 55 dB)

wänden von mindestens 2 m (besser 3 m). Die Zwischenräume (Nutzung als Flure oder Instrumentenlager) sind mit schallabsorbierenden Deckenbekleidungen zu bedämpfen, zusätzlich muss zur Vermeidung von Resonanzeffekten mindestens eine der beiden Umfassungswände flurseitig schallabsorbierend ausgebildet werden.

Bodenplatten und Fußböden Die mindestens 30 cm dicken Massivbodenplatten sollen zwischen den unterschiedlichen schutzbedürftigen Räumen (welche durch die vorgenannten Flure getrennt werden) durch eine Fuge (Gebäudetrennfuge durchgängig durch alle Konstruktionen (Bodenplatte bzw. Fundamente, Wände, Dach, Träger) getrennt werden. Bei einer Bauweise mit Punkt- oder Streifenfundamenten müssen die bauakustisch voneinander zu trennenden Räume (siehe oben) gesondert gegründet werden. Die Flure können zu einer bauakustischen Einheit zugeordnet (verbunden) werden, sind aber von der Nachbareinheit zu trennen (Bodenplatte bzw. Fundamente, Wände, Dach, Träger).

Trennungen der Bodenplatte werden aber grundsätzlich zwischen allen Nutzungsbereichen empfohlen. Auf den Bodenplatten sind schwimmende Estriche entsprechend der Kategorie „B“ (Bestandsgebäude) auszuführen.

5.2 Raumakustik

C - Mindestmaßnahmen Schallabsorbierende Deckenbekleidung mit einer Mindestfläche von 65 % der Grundfläche. Als schallabsorbierende Deckenbekleidungen kommen Gipskartonlochplatten mit Hinterlegung mit Faservlies und ca. 4 cm dicken porösen Absorptionsplatten in Frage. Die Abhanghöhe der schallabsorbierenden Deckenbekleidungen muss mindestens 15 cm betragen.

Bei Raumhöhen über 4 m und in Räumen mit Personenaufenthalt (z. B. Gastronomie) sind zusätzlich schallabsorbierende Flächen in Ohrhöhe der Personen an den Wänden (z. B. streifenförmig oder elementiert) anzuordnen. Derartige Absorber können in Form von gepressten Mineralfaserplatten, porösen Holzwolleleichtbauplatten oder geschlitzten Holzplatten, jeweils mit Wandabständen mit mindestens 5 cm, ausgeführt werden.

B - Erhöhte raumakustische Maßnahmen Schallabsorbierende Decken- und Wandbekleidungen, die in der Summe mindestens 100 % der Grundfläche einnehmen. Es können als Materialien die unter „A“ genannten Bekleidungen ausgeführt werden. Zusätzlich müssen Tiefenabsorber zur Gewährleistung etwa gleich langer Nachhallzeiten über den gesamten Frequenzbereich montiert werden. Zusätzliche Maßnahmen sind zur Schallfeldverteilung durch schallreflektierende Bekleidungen (schräggestellte Reflektoren und Diffusoren) erforderlich. Die Reflektoren und Diffusoren können durch Grundkonstruktionen (schräggestellte Wände) oder durch Zusatzkonstruktionen (schräggestellte Holz- oder Gipsfaserplatten mit Dicken von etwa 22 mm) hergestellt werden.

A - Maßnahmen zur Erfüllung hoher raumakustischer Anforderungen Raumakustische Maßnahmen nach besonderen raumakustischen Planungen: Im Bestand für den Chorsaal im 1. Obergeschoss, den Ballettsaal im 2. Obergeschoss und die Proberäume (Ballettstudio, kleiner Opernproberaum, Schauspielhaus/Kammerspiel, Probebühne Oper) im 3. Obergeschoss.

Im Neubau für die Hauptbühne mit Orchestergraben und Zuschauerraum, die Probebühne und den Orchesterprobenraum.

Die raumakustischen Maßnahmen können erst auf Grundlage eines detaillierteren raumakustischen Entwurfs angegeben werden.

Grundsätzlich sollten in der Kostenschätzung Bekleidungen der Decken und Wände mit etwa 150% und bis zu 200 % (für die großvolumigen Räume im 3. OG des Bestandes) berücksichtigt werden. Im Ballettstudio und Schauspielhaus/Kammerspiel sind etwa 120 % der Grundfläche als schallabsorbierende Flächen und 50 % der Grundfläche als schallharte Flächen zur Schallfeldanpassung und in den sonstigen Räumen ca. 70 % der Grundfläche als schallabsorbierende Flächen und 100 % der Grundfläche als schallharte Flächen zur Schallfeldanpassung auszubilden.

Im Erweiterungsbau (Neubau) sind in der Kostenschätzung ebenfalls Bekleidungen der Decken und Wände mit 150% bis 200% der Grundfläche zu planen, dies betrifft: Zuschauerraum, Bühne, Orchestergraben, Probebühne, Orchesterproberaum. Für die Seitenbühne und die Hinterbühne sollen Wand- und Deckenbekleidungen mit etwa 100% der Grundfläche und in allen Verkehrsbereichen (Flure, „Brücken“) sollen schallabsorbierende Maßnahmen mit mindestens 65% der Grundfläche geplant werden.

5.3 Wärmeschutz

Bestand, nicht klimatisiert

Wände

ren Wärmedämmmaßnahmen zum Erreichen des Mindestwärmeschutzes (DIN 4108-2) erforderlich.

dämmungen mit mineralischen kapillaraktiven Dämmplatten (z.B. Calciumsilikathydratplatten), Wärmeleitfähigkeit nicht höher als λ = 0,065 W/(mK), mit einer Dicke von d = 6 cm - 10 cm auszuführen. Zum Erreichen des Mindestwärmeschutzes bei Wänden über 24 cm Dicke beträgt die Mindestdicke der Calciumsilikathydratplatten d = 8 cm.

Laibungen, mit einer Innenwärmedämmung versehen werden. In diesem Fall wird eine dampfdiffusionsdichte Dämmung aus Schaumglas mit einer Dicke von mindestens 10 cm empfohlen.

körper zur Aufwärmung der Außenwandinnenoberflächen zum Einsatz kommen, um Strahlungsasymmetrien zu vermeiden und die Behaglichkeit für die Personen sicherzustellen.

Fensterlaibungen In Abhängigkeit von der Fenstereinbauebene und der Gesamtkonstruktion sind die Laibungen in folgendem Umfang zu dämmen:

Bestehende oder neue Einfachverglasungen außen, leicht hinterlüftet und neue Fenster mit Zweischeiben-Isolierverglasung in der Ebene der Ziegelmauerwerke (innenseitig der Natursteinblöcke). Abstand der beiden Fensterebenen mindestens 40 cm:

Isolierverglasung: Einbau der Fenster in der Ebene der Ziegelwände (gegenüber der jetzigen Fensterebene nach innen verschoben), sodass die Natursteinblöcke nicht über die Fenstereinbauebenen nach innen reichen:

dämmplatten in einer Breite von mindestens 40 cm, dicht an den Fensterrahmen innen angeschlossen.

Hinweis: Außenwärmedämmungen sind zwar wirkungsvoller als Innenwärmedämmungen, dürften aber aus gestalterischen Gründen im Bestandsgebäude nicht in Betracht kommen.

Dach Für die zu sanierenden Dächer sollte ein deutlich besserer Standard erreicht werden, als der Neubaustandard nach GEG. Der Wärmedurchgangskoeffizient (unter Beachtung der Anforderung gemäß Förderrichtlinie nach BEG (Hinweis: Anforderung laut Mail vom 5. Juli 2021 durch die Stadt Nürnberg)) von U = 0,14 W/(m²K) D lässt sich mit Wärmedämmungen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 mit einer Dicke von d = 25 cm erreichen (Flachdachdämmung).

Fußboden gegen Außenluft Die Mindestwärmedämmung mit einem Wärmedurchlasswiderstand von R = 1,75 m²K/W kann mit dem Fußbodenaufbau (1. Obergeschoss über Arkadengang Erdgeschoss) erreicht werden (siehe bauakustische Anforderung und Ausbildung des schwimmenden Estrichs). Die Anforderung zum Erreichen behaglicher Oberflächentemperaturen im Fußbodenbereich mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von etwa U = 0,25 W/(m²K) wird aber mit dem Fußbodenaufbau allein nicht erfüllt. Der Aufbau der Gewölbe im Arkadengang ist nicht genau bekannt. Für die genauere Beschreibung der Maßnahme ist eine weitere Untersuchung des Bestandes erforderlich.

Decke gegenüber Außenluft (Sockelgeschoss unter Arkadengang) Der Aufbau des befahrbaren Fußbodens im Arkadengang (Erdgeschoss) soll erhalten bleiben. Der Aufbau ist im Detail nicht bekannt.

Eine Wärmedämmung der Decke kann daher nicht berechnet werden. Es besteht aber die Gefahr, dass durch die große Bauteilmasse eine erhebliche Speicherfähigkeit und ein erhebliches Wärmebeharrungsvermögen besteht. Es wird daher erforderlich werden, in Teilflächen (Orchester, Garderoben, Werkstatt) Innenwärmedämmungen unterhalb der Decken auszuführen. Alternativ könnten die Räume mit einer abgehängten Decke versehen (was ohnehin in den klimatisierten Räumen des Orchesters erforderlich sein wird) und der Hohlraum mit Deckenheizungen aufgewärmt werden.

Fenster Fenster mit thermisch getrennten Rahmen und Zweischeiben- Isolierverglasungen mit geprüften Konstruktionen mit Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters gesamt von U = 1,4 W/(m²K) W bzw. bei glasteilenden Sprossen U = 1,6 W/(m²K) W (Anforderung zur Erfüllung der Förderbedingungen, Auskunft Stadt Nürnberg, Mail vom 5. Juli 2021).

Besonderer Hinweis zum sommerlichem Wärmeschutz: Die Räume sind mit wirksamen sommerlichen Wärmeschutzmaßnahmen (Räume west- bis nordwestorientiert) auszustatten. Hierfür kommen vornehmlich Jalousien oder Screens in Frage.

Bestand, klimatisiert

Wände Klimatisierte Räume sollten möglichst nicht im Außenradius des Rundbaus oder angrenzend an Decken- und Fußbodenbauteilen (welche wärmetechnisch nicht ertüchtigt werden können) angeordnet werden. Sollte eine Anordnung klimatisierter Räume an Außenbauteile unvermeidbar sein (z. B. Räume des Orchesters, Generalmusikzentrum, gegebenenfalls Fundus), so sind die Außenwände mit einer mindestens 10 cm dicken Innenwärmedämmung zu dämmen. Damit ist lediglich ein Wärmedurchgangskoeffizient von etwa U = 0,6 W/(m²K) W zu erreichen, der aber für die Tauwasserfreiheit der Bauteile ausreichend ist.

Betonaußenwände klimatisierter Räume (Orchester) sollten mit einer wasserdampfdiffusionsdichten Wärmedämmung aus Schaumglas (vollflächig aufgeklebt) versehen werden. Innenseitig ist eine Bekleidung der Dämmung durch eine Sichtbetonplatte oder Mauerwerk zu empfehlen. Alternativ können leichte Wandbekleidungen vor der Dämmung innenseitig angeordnet werden. Die Laibungen müssen in diesen Fällen ebenfalls vollständig mit Wärmedämmungen versehen werden.

Alternativ zu den bauseitigen Maßnahmen an den Bestandsbauteilen kann durch vorgefertigte „Boxen“ die Anforderung an den Wärme- und Tauwasserschutz erfüllt werden. Die Zwischenräume zwischen den Boxen und den Außenbauteilen (Außenwand, Decke) könnten durch minimale Beheizung tauwasserfrei gehalten werden.

Fenster Dreischeiben-Isolierverglasungen mit einem Wärmedurchgangskoeffizient von unter U ≤ 0,8 W/(m²K). g

Alternativ: Einbau der oben beschriebenen für die nicht klimatisierten Räume empfohlenen Fenster mit Zweischeiben-Isolierverglasung und zusätzlich Einbau einer inneren Scheibe mit einer Einfachverglasung.

Sommerlicher Wärmeschutz Klimatisierte Räume sind mit einem wirksamen sommerlichen Wärmeschutz (Jalousien, Screens o.Ä.) auszustatten.

Neubau

Die Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsflächen müssen nach GEG geplant werden. Da im Zuge der Machbarkeitsstudie keine Bilanzierung des Jahresprimärenergiebedarfs erfolgen kann, wird empfohlen, die Dämmmaßnahmen so auszulegen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten des Referenzgebäudes nicht überschritten werden (Erfüllung der Anforderung für eine „Erweiterung“), oder möglichst etwa 25 % unterschritten (Neubaustandard), werden. Demnach sind für den Neubau nachstehende Wärmeschutzmaßnahmen vorzusehen:

Außenwände Referenzwert 0,28 W/(m²K), empfohlener Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,22 W/(m²K). Demnach ergibt sich eine mittlere Dämmstoffdicke (λ = 0,035 W/(mK) von d = 14 - 16 cm.

Fenster

Zweischeiben-Isolierverglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizient von U = 1,3 W/(m²K) W mit Gläsern mit einem Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens U = 1,0 W/(m²K). g

Dach Referenzwert U = 0,2 W/(m²K) Empfohlener Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,16 W/(m²K), erreichbar mit einer Wärmedämmung mit einer mittleren Dicke von mindestens d = 20 cm (Wärmeleitfähigkeit der Dämmung 0,035 W/(mK)).

Fußboden gegen Erdreich Referenzwert U = 0,35 W/(m²K), zu empfehlen U = 0,3 W/(m²K). Erreichbar mit einer Dicke der Wärmedämmung von etwa d = 10 - 12 cm.

Hinweis: Zur Zeit wird eine Anhebung der energetischen Standards für Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden diskutiert. Das GEG sieht eine Überprüfung der energetischen Anforderungen im Jahr 2023 vor; eine vorgezogene Anpassung (2022) erscheint im Moment wahrscheinlich. Falls auf zukünftige Anpassungen (welche vermutlich in den Zeitraum der Ausführungen des Operninterim fallen) Rücksicht genommen werden soll, wird empfohlen, mindestens um 30% strengere Anforderungen zu erfüllen, wobei eine Abhängigkeit von der Gebäudetechnik besteht. Sofern zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs vorwiegend regenerative Energien genutzt werden, besteht ein größerer Toleranzbereich bezüglich der baulichen Wärmeschutzmaßnahmen.

6. Tabellarische Zusammenstellung der Maßnahmen

In der tabellarischen Zusammenstellung sind die nutzungsbezogenen Maßnahmen entsprechend der oben beschriebenen Kategorien beschrieben:

Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand Sockel- geschoss Werkstatt C schwimmender Estrich, mit Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf Bodenplatten in lauten Werkstät- ten schalldämmen- de Trennwände bzw. biegeweiche Vorsatzschalen vor den Innentrenn- wänden C schallabsorbierende Deckenbekleidung, möglichst vollflächig Innenwärmedäm- mung der gesamten Außenwandfläche Laibungsdämmung Fenster mit Isolier- verglasungen Fußböden mit schwimmenden Estrichen gegebenenfalls Dämmung der Decke (zum Arka- dengang); (weitere Untersu- chung erforderlich)
Garderoben C schwimmender Estrich, mit Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit C schallabsorbierende Deckenbekleidung, Fläche ca. 65 % der Grundfläche Außenwanddäm- mung, vollflächig Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen Fußboden mit schwimmendem Estrich gegebenenfalls Deckenwärme- dämmung im Be- reich der Decke zum Arkadengang
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand Sockel- geschoss Orchester B schwimmender Estrich, mit Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit zwischen den Räu- men Wände mit Vorsatzschalen (schräg angeordnet zur Anpassung der Raumakustik) gegebenenfalls schalldämmende Unterdecke zur Erhöhung der Schalllängsdäm- mung und zur Dämmung zwischen Arkadengang und Orchesterräumen B schallabsorbierende Deckenbekleidung, ca. 40 % - 60 % der Deckenfläche, zusätzliche absor- bierende Wandele- mente Zusatzmaßnahmen in Stimmzimmern (schräge Anord- nung von Wänden, Vorhänge vor min- destens einer Wand) Wärmedämmung der Außenwände, vollflächig und in Abhängigkeit von der Klimatisierung Laibungswärme- dämmung Fenster mit Zwei- scheiben- Isolierverglasung bzw. bei klimatisier- ten Räumen Drei- scheiben- Isolierverglasung Fußboden mit schwimmenden Estrichen Decke zum Arka- dengang gegebe- nenfalls wärmege- dämmt oder zwei- schalig mit beheiz- tem Zwischenraum
Technik C schwimmender Estrich, mit Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit Sockel für Geräte keine Maßnahmen Wärmedämmung der Außenwand, vollflächig Dämmung der Lai- bungen und Brüs- tungen Dämmung der Lai- bungen Fenster mit Isolier- verglasungen
Umgänge/ Flure C schwimmender Estrich, mit Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit C schallabsorbierende Deckenbekleidun- gen mit etwa 65 % der Grundfläche keine Maßnahmen bei Ziegelwänden mit Dicken über 1,2 m, ansonsten (auch bei Betonau- ßenwänden) Innenwärmedäm- mung Laibungsdämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand Erd- geschoss Requisite C schwimmender Estrich keine Maßnahmen Dämmung von Ziegelaußenwän- den mit einer Dicke von unter 1,2 m oder von Beton- wänden Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Kantine, Gastro, Restaurant C schwimmender Estrich C schallabsorbierende Deckenbekleidung, mindestens 65 % der Grundfläche, in der Kantine zusätzlich schallab- sorbierende Wan- delemente (Fläche ca. 30 % der Grund- fläche) Dämmung von Ziegelaußenwän- den unter 1,2 m Dicke Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Küche C schwimmender Estrich mit Abdich- tung, hochbelastba- re Trittschalldämm- platten besondere Maß- nahmen für Körper- schallschutz bei Möbeln, Arbeitsflä- chen und Geräten C schallabsorbierende Deckenbekleidun- gen, unter Beach- tung der hygieni- schen Anforderun- gen, ca. 65 % der Grundfläche Wärmedämmung von Ziegelaußen- wänden mit einer Dicke von weniger als 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Foyer und Verkehrsbe- reiche C schwimmender Estrich C schallabsorbierende Deckenbekleidun- gen Dämmung von Ziegelwänden mit Dicken unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand 1. Ober- geschoss Generalmusik- zentrum B (Büronutzung) oder A (Instrumente) differenziert nach Nutzungen schwimmender Estrich abgehängte Decke, schalldämmend bzw. „Boxen“ bei klimatisierten Räu- men B abgehängte schall- absorbierende Deckenbekleidung, zusätzlich Wandbe- kleidungen mit besonderer Anfor- derung an Reflekti- onen und Diffusität, Vorhänge an ein- zelnen Wandflä- chen zu behandelnde Fläche 100 % der Grundfläche, im Detail nach Entwurf Wärmedämmung der Ziegelwände mit Dicken unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen besondere Maßnahmen bei klimatisierten Räu- men, in diesem Fall eventuell Räume als „Boxen“ Beheizung mit Heizkörpern, um Strahlungsun- symmetrien auszu- gleichen
Chorsaal B schwimmender Estrich abgehängte schall- dämmende Decke A schallabsorbierende Deckenbekleidung, teilflächig nach raumakustischem Entwurf, Reflek- toren und Diffuso- ren an den Wän- den, zu behandeln- de Fläche 150 % der Grundfläche -
Zwischen- geschosse über Treppen (Lager) und Lagerfläche C schwimmender Estrich keine Maßnahmen -
Bibliothek B schwimmender Estrich C schallabsorbierende Deckenbekleidung -
Großraumbüro C schwimmender Estrich schalldämmende Deckenbekleidung bzw. alternativ voll- flächige schallab- sorbierende/ schallreflektierende Deckenbekleidung mit erhöhter Schall- dämmung B schallabsorbierende Deckenbekleidung zu ca. 50 - 70 %, zusätzlich schallab- sorbierende und schallabschirmende Trennungen -
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand 1. Ober- geschoss Foyer 1. OG C schwimmender Estrich B schallabsorbierende Deckenbekleidung, vollflächig Wärmedämmung von Ziegelwänden mit einer Dicke von unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Räume im Bereich des Innenradius des Rundbaus (mit Dachflä- chen) B (C) im Bereich der Terrasse über Bibliothek körper- schallgedämmte Plattenlagerungen oder Platten im Kiesbett sonstige Terrassen ohne erhöhte An- forderungen Treppen ohne An- forderungen keine Maßnahmen Wärmedämmung der Dachfläche wie Flachdach
Bestand 2. Ober- geschoss Ballett A schwimmender Estrich und Schwingboden Längswände (zu den Treppen) mit biegeweichen Vorsatzschalen schalldämmende Deckenbekleidung eventuell auch vollflächige schall- absorbierende De- ckenbekleidung mit erhöhter Schall- dämmung B schallabsorbierende Deckenbekleidung zusätzlich elemen- tierte schallabsor- bierende Wandele- mente Wärmedämmung der Ziegelwände bei Dicken unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Verkehrsbe- reich/Flure C schwimmender Estrich C schallabsorbierende Deckenbekleidung Wärmedämmung von Ziegelwänden mit einer Dicke von unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand 2. Ober- geschoss Café, Pause C schwimmende Estriche B vollflächige schall- absorbierende Deckenbekleidung und schallabsorbie- rende elementierte Wandbekleidungen Wärmedämmung von Ziegelwänden mit einer Dicke von unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Großraum- büros C schwimmende Estriche B schallabsorbierende Deckenbekleidung zu ca. 50 - 70 % zusätzliche schall- absorbierende und abschirmende Wandelemente (gesamte zu be- handelnde Fläche rechnerisch: 100 % der Grundfläche) Wärmedämmung von Ziegelwänden mit einer Dicke von unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Büroräume C schwimmende Estriche Trennwände zwischen den Stan- dardbüros können auf schwimmende Estriche aufgestellt werden, sofern textile Bodenbeläge Verwendung finden Im Falle von Hohl- raumböden müssen Böden mit geeigne- ten Trittschalllängs- dämmungen und Luftschalllängs- dämmungen ver- wendet werden. Hohlraum oder Doppelböden sind auf schwimmende Fußbodenkonstruk- tionen zur ausrei- chenden Erhöhung der Trittschalldäm- mung (nach unten) aufzustellen. Eventuell Ausbil- dung von „Boxen“ für die Büros C schallabsorbierende Deckenbekleidun- gen eventuell auch Kombination von schallabsorbieren- den Decken und Wandpanelen (ent- sprechend etwa 65 % - 80 % der Grundfläche) Wärmedämmung von Ziegelwänden mit einer Dicke von unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen Beheizung mit Heizkörpern, um Strahlungsun- symmetrien auszu- gleichen
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand 2. Ober- geschoss Verkehrsbe- reiche/Flure C schwimmender Estrich C schallabsorbierende Deckenbekleidung Wärmedämmung von Ziegelwänden mit einer Dicke von unter 1,2 m Laibungswärme- dämmung Fenster mit Isolier- verglasungen
Lüftungs- schächte Verschluss der Schächte zu den Räumen durch schalldämmende Baustoffe Wärmedämmung in Abhängigkeit von der Belegung der Schächte
Bestand 3. Ober- geschoss Ballettstudio kleiner Opern- proberaum Schauspiel- haus/Kammer spiel Probebühne Oper A schwimmende Estriche Vorsatzschalen vor den Längswänden im kleinen Opern- proberaum (zu Ballettstudio) abgehängte Decken zur Erhöhung der Schalllängs- dämmung Türen zu den „Brücken“ sind mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von 37 dB zu planen. Die Schall- dämmung der Brückenbauteile (z. B. Beton) muss mindestens 47 dB betragen (RW). Die Brücken sind voll- ständig zu schlie- ßen schwimmende Estriche in den Brücken A Schallabsorbieren- de Maßnahmen an Decken und Einzel- flächen an den Wänden gemäß der raumakustischen Entwürfe Reflektoren und Diffusoren, welche ca. 50 % der Wand- flächen einnehmen rechnerisch ist eine Fläche von 150 % - 200 % der Grundfläche als akustisch zu be- handelnde Fläche zu berücksichtigen -
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand 3. Ober- geschoss Kostümwerk- stätten C schwimmende Estriche gegebenenfalls schalldämmende Vorsatzschalen zu den Technikzentra- len (in Abhängigkeit von den Pegeln in den Technikzentra- len) C schallabsorbierende Deckenbekleidung Wärmedämmung der Wände (im Bestand Ziegelwände) Fenster mit Isolier- verglasungen
Fundus C schwimmende Estriche keine Maßnahmen Maßnahmen in Abhängigkeit von den klimatischen Anforderungen Bei nicht klimatisier- ten Räumen: keine Maßnahmen (der Aufbau der Außenwand ist im Detail nicht be- kannt, es ist aber mit einer mindes- tens 1,2 cm dicken Ziegelaußenwand mit außenseitigen Natursteinbeklei- dungen zu rechnen) Im Falle klimatisier- ter Räume: Außenwärmedäm- mung mit dampf- dichter Innendäm- mung
Werkstätten C schwimmende Estriche Hinweis: Die bauakustischen Maßnahmen sind gegebenenfalls in Abhängigkeit von der Nutzung der Werkstätten usw. zu differenzieren. C schallabsorbierende Deckenbekleidung, vollflächig keine Maßnahmen
Lüftungs- schächte Verschluss der Schächte zu den Räumen durch schalldämmende Baustoffe Wärmedämmung in Abhängigkeit von der Belegung der Schächte
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand 3. Ober- geschoss Technik B schwimmende Estriche Sockel für Geräte zum Körperschall- schutz Differenzierung der Maßnahmen für Bauakustik, insbe- sondere der Ausbil- dung der Wände in Abhängigkeit von den Schalldruckpe- geln in den Technik- räumen gegebenenfalls Vorsatzschalen und angehängte Decken zur Erhöhung der Schalllängsdäm- mung keine Maßnahmen keine Maßnahmen-
Geschoss Raumnutzung Maßnahmen für
Bauakustik Raumakustik Wärmeschutz
Bestand alle Geschos- se WCs und Nebenräume in allen Geschossen C schwimmende Estriche Körperschallent- kopplung aller In- stallationen keine Maßnahmen -
Treppen eventuell körper- schallgedämmte Beläge auf den Treppen und Podesten im Bestand, sofern Treppen und Po- deste an zu schüt- zende Räume (Ka- tegorien Bauakustik A und B) angren- zen. C bei Treppen mit erhöhtem Publi- kumsverkehr schallabsorbierende Decken- und Wandbekleidungen elementiert mit ca. 65 % der Grundflä- che
Treppen neu Bei neu montierten Treppen (z. B. 3. OG) kör- perschallgedämmte Auflager der Podes- te und Treppenläufe

Die Maßnahmen für den Neubau sind in Abschnitt 5 des vorliegenden Berichtes grundsätzlich beschrieben.

Nürnberg, den 9. August 2021

Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge Dipl.-Ing. (FH) Wolff Fülle

Diese Ausarbeitung wurde elektronisch versandt und ist ohne Unterschrift gültig. Das Dokument darf weder auszugsweise noch ohne Zustimmung der Wolfgang Sorge IfB GmbH & Co. KG an Dritte verteilt werden.

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F1 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Voruntersuchung zum Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile Gemäß DIN 4102-Ausgabe 1934 Bauherr: Stadt Nürnberg Hochbauamt Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Bauvorhaben: Kongresshalle Bayernstraße 100 90471 Nürnberg Hier: Untersuchung an einem Teilsegment Der Bauherr: Der Aufsteller: Geschäftsleitung: Sachbearbeiter: Peters • Schüßler • Sperr
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 202

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F2 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung ....................................................................................3 2. Grundlagen – DIN 4102-Ausgabe 1934 .............................................4 3. Bauwerk ..............................................................................................7 4. Einzelbauteile ................................................................................... 16 5. Begutachtung vor Ort ...................................................................... 22 Pos. 1 Stahlbeton-Massivdecken (Eisenbetondecken) ....................... 24 Pos. 2 Kappendecken ............................................................................. 25 Pos. 3 Kleinsche Decke .......................................................................... 27 Pos. 4 Remy-Decke................................................................................. 29 Pos. 5 Stahlträger-Unterzüge ................................................................ 30 Pos. 6 Stahlbetonwände ........................................................................ 31
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
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Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
1. Vorbemerkung Für einen Gebäudeteil der Kongresshalle in der Bayernstraße 100 in 90471 Nürnberg soll anhand einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit einer kulturellen Nutzung überprüft werden. Hierzu sind auch die Aspekte des baulichen Brandschutzes zu überprüfen. Aus diesem Grund wurde nachfolgende Voruntersuchung zum Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile an einem Teilsegment beauftragt um die erforderlichen Maßnahmen abschätzen zu können, welche aufgrund eines eventuell fehlenden Brandschutzes erforderlich sind. Die Untersuchung erfolgt in Anlehnung an das bestehende statische Gutachten aus dem Jahr 2003 nur anhand eines Teilsegmentes. Die Wahl des Teilsegment ist in den nachfolgenden Plänen festgehalten. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude mit Grundsteinlegung im Jahr 1935. Demnach gilt die Brandschutznorm DIN-4102 aus dem Jahr 1934.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
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Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
2. Grundlagen – DIN 4102-Ausgabe 1934
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 203

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F5 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 204

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F6 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 205

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F7 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
3. Bauwerk Mit der Planung der Kongresshalle wurde im Jahr 1935 begonnen und bis zum Kriegsbeginn 1939 wurde das Gebäude soweit errichtet, wie es noch heute vorhanden ist. Die Wände wurden vorrangig in Ziegelmauerwerk errichtet. Die Deckensysteme wechseln zwischen Stahlbetonmassivdecken, Kappendecken mit Stahlträgern, waagrechte Stahlträgerdecken (Kleinsche Decke) und Hohlkörperdecken System Remy. Die Stahlträger der Kappendecken und auch Stahlträger als Unterzüge sind gemäß den Bestandsplänen einbetoniert und mit Bügelbewehrung umfasst, so dass die Träger brandschutztechnisch geschützt sind. Übersicht Anordnung der Ringe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 206

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F8 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtschnitt A-A (Jahr 1975) B B B B B B B D C B C F C F C C C B Kappendecke C Stahlbeton-Massivdecke D Kleinsche Decke E Remy-Decke F Deckengewölbe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 207

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F9 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtschnitt B-B (Jahr 1975) B B B C C B C B C C E C C F C C C F C C B Kappendecke C Stahlbeton-Massivdecke D Kleinsche Decke E Remy-Decke F Deckengewölbe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 208

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F10 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtschnitt C-C (Jahr 1975) B B B B B B B D C B C F C F C C C B Kappendecke C Stahlbeton-Massivdecke D Kleinsche Decke E Remy-Decke F Deckengewölbe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 209

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F11 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtübersicht Kellergeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 210

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F12 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtübersicht Erdgeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 211

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F13 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtübersicht 1. Obergeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 212

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F14 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtübersicht 2. Obergeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 213

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F15 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Gesamtübersicht 3. Obergeschoss untersuchtes Teilsegment untersuchter Raum da in anderen Bereichen nicht zugänglich
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 214

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F16 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
4. Einzelbauteile Anhand der Positionen des statischen Gutachtens aus dem Jahr 2003 werden die Einzelbauteile ihrer Feuerwiderstandsdauer zugeordnet. Die Untersuchung erfolgt exemplarisch an einem Teilsegment des Rundbaus. Decke über Kellergeschoss Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand 101a Tonnengewölbe KG 1-2 F 90 101b Gurtbogen KG 1-2 F 90 102 Stb-Decke d = 30 cm KG 2-3 F 90 103 Stb-Decke d = 45 cm KG 3-4 F 90 104 Stb-Decke d = 40 cm KG 3-4 F 90 105 Stb-Decke d = 15 cm KG 3-4 F 90 106 Stb-Decke d = 30 cm KG 5-6 F 90 Decke über Erdgeschoss Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand 201 Tonnengewölbe EG 1-2 F 90 202 Stb-Decke d = 20 cm EG 2-3 F 90 (Zwischendecke) 203 Stb-Decke d = 30 cm EG 2-3 F 90 (Stockwerksdecke) 204 Rand-UZ IP 24 EG 2-3 F 90 205 Rand-UZ (Gewölbe) EG 2-3 F 90 206 Kappendecke I-NP45 EG 3-4 F 90 207 Stb-Decke d = 30 cm EG 5-6 F 90 208 Stb-Treppenlauf d = 20 cm EG 4-5 F 90 209 UZ 3 x IP 42 ½ EG 4-5 F 90 210 Stb-Treppenlauf d = 20 cm EG 4-5 F 90 211 UZ 3 x IP 45 EG 4-5 F 90 212 Stb-Treppenlauf d = 25 cm EG 5-6 F 90
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand
101a Tonnengewölbe KG 1-2 F 90
101b Gurtbogen KG 1-2 F 90
102 Stb-Decke d = 30 cm KG 2-3 F 90
103 Stb-Decke d = 45 cm KG 3-4 F 90
104 Stb-Decke d = 40 cm KG 3-4 F 90
105 Stb-Decke d = 15 cm KG 3-4 F 90
106 Stb-Decke d = 30 cm KG 5-6 F 90
Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand
201 Tonnengewölbe EG 1-2 F 90
202 Stb-Decke d = 20 cm (Zwischendecke) EG 2-3 F 90
203 Stb-Decke d = 30 cm (Stockwerksdecke) EG 2-3 F 90
204 Rand-UZ IP 24 EG 2-3 F 90
205 Rand-UZ (Gewölbe) EG 2-3 F 90
206 Kappendecke I-NP45 EG 3-4 F 90
207 Stb-Decke d = 30 cm EG 5-6 F 90
208 Stb-Treppenlauf d = 20 cm EG 4-5 F 90
209 UZ 3 x IP 42 ½ EG 4-5 F 90
210 Stb-Treppenlauf d = 20 cm EG 4-5 F 90
211 UZ 3 x IP 45 EG 4-5 F 90
212 Stb-Treppenlauf d = 25 cm EG 5-6 F 90
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F17 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Decke über 1. Obergeschoss Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand 301 Kappendecke I-NP 34 Wandelgang 1. OG 1-2 F 90 302 Kappendecke I-NP 50, d = 25 cm 1. OG 2-4 F 90 303 Remyhohlsteindecke d = 25 cm 1. OG 2-3 F 30 (Zwischendecke) 304 Stb-Decke d = 30 cm 1. OG 2-3 F 90 (Stockwerksdecke) 305 Stb-Decke d = 15 cm 1. OG 4-5 F 90 306 Stb-Treppenpodest d = 25 cm 1. OG F 90 307 Stb-Treppenlauf d = 25 cm 1. OG F 90 308 Stb-Treppenlauf d = 15 cm 1. OG F 90 309 Stb-Treppenpodest d = 20 cm 1. OG F 90 310 Mauerwerksbögen TH 1. OG F 90 Decke über 2. Obergeschoss Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand 401 Kappendecke I-NP 34 d = 12 cm 2. OG 1-2 F 90 402 Kappendecke I-NP 47 ½, d=25cm 2. OG 2-4 F 90 403 Stb-Decke d = 20 cm (Stockwerk) 2. OG 2-4 F 90 404 Stb-Decke d = 40 cm 2. OG 2-3 F 90 (Zwischendecke) 405 Stb-Decke d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90 (Zwischendecke) 406 Dgl. UZ d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90 407 Stb-Decke d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90 408 Stb-Decke d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand
301 Kappendecke I-NP 34 Wandelgang 1. OG 1-2 F 90
302 Kappendecke I-NP 50, d = 25 cm 1. OG 2-4 F 90
303 Remyhohlsteindecke d = 25 cm (Zwischendecke) 1. OG 2-3 F 30
304 Stb-Decke d = 30 cm (Stockwerksdecke) 1. OG 2-3 F 90
305 Stb-Decke d = 15 cm 1. OG 4-5 F 90
306 Stb-Treppenpodest d = 25 cm 1. OG F 90
307 Stb-Treppenlauf d = 25 cm 1. OG F 90
308 Stb-Treppenlauf d = 15 cm 1. OG F 90
309 Stb-Treppenpodest d = 20 cm 1. OG F 90
310 Mauerwerksbögen TH 1. OG F 90
Position Bauteil Geschoss Ring Feuerwiderstand
401 Kappendecke I-NP 34 d = 12 cm 2. OG 1-2 F 90
402 Kappendecke I-NP 47 ½, d=25cm 2. OG 2-4 F 90
403 Stb-Decke d = 20 cm (Stockwerk) 2. OG 2-4 F 90
404 Stb-Decke d = 40 cm (Zwischendecke) 2. OG 2-3 F 90
405 Stb-Decke d = 40 cm (Zwischendecke) 2. OG 3-4 F 90
406 Dgl. UZ d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90
407 Stb-Decke d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90
408 Stb-Decke d = 40 cm 2. OG 3-4 F 90
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F18 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Anforderungen gemäß DIN 4102-Blatt 2 - Ausgabe 1934
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 215

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F19 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Vorhandene Situationen: Mauerwerkswände: Die Mauerwerkswände im vorliegenden Bauwerk können aufgrund ihrer Wandstärke größer 12 cm der Feuerwiderstandsdauer F 90 gemäß DIN 4102 – Blatt 2 Ausgabe 1934 zugeordnet werden. Stahlbetondecken: Die Stahlbetondecken im vorliegenden Bauwerk entsprechen aufgrund ihrer Plattenstärke größer 10 cm der Feuerwiderstandsdauer F 90 gemäß DIN 4102 – Blatt 2 Ausgabe 1934. Eine Anforderung an die Betondeckung wird in der Ausgabe 1934 noch nicht gestellt. Steindecken: Die Kappendecken im vorliegenden Bauwerk entsprechen aufgrund ihrer Steindicke mit mindestens 12 cm der Feuerwiderstandsdauer F 90 gemäß DIN 4102 – Blatt 2 Ausgabe 1934. Die Stahlträger der Kappendecken sind feuerbeständig zu ummanteln, dies erfolgt durch ausmauern. Die Flanschflächen sind gemäß den Bestandsplänen mit Beton mindestens 3 cm ummantelt. Abweichend zur Norm wurden die Träger nicht mit Drahtgewebe ummantelt, sondern mit Bügelbewehrung. Diese Abweichung ist gegebenenfalls mit dem Prüfsachverständigen abzustimmen. Vereinzelt sind hier Schäden an der Verkleidung der Flanschflächen zu verzeichnen.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F20 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Hohlkörperdecken (Remy-Hohlsteindecke): Die Hohlkörperdecken im vorliegenden Bauwerk entsprechen aufgrund ihrer enthaltenen Hohlkörper lediglich der Feuerwiderstandsdauer F 30 gemäß DIN 4102 – Blatt 2 Ausgabe 1934. Eine Ertüchtigung mit Zement-Estrich und unterseitiger Putzverkleidung kann eine Einstufung für die Feuerwiderstandsklasse F90 gemäß DIN 4102 -Blatt 2 Ausgabe 1940 ermöglichen. Die Zusatzlasten aus dem Ausbau sind von den Nutzlasten abzuziehen. Unterzüge (Stahlbeton/Stahlträger): An Stahlbetonträger werden gemäß DIN 4102-Blatt 2 Ausgabe 1934 keine gesonderten Anforderungen gestellt. Die Unterzüge aus Stahlträgern sind in die Decken mit einbetoniert oder mit Beton mind. 3 cm umhüllt und entsprechen somit der Feuerwiderstandsdauer F 90 gemäß DIN 4102 – Blatt 2 Ausgabe 1934. Abweichend zur Norm wurden die Träger nicht mit Drahtgewebe ummantelt, sondern mit Bügelbewehrung. Diese Abweichung ist gegebenenfalls mit dem Prüfsachverständigen abzustimmen. Treppen (Stahlbeton): Die Stahlbetontreppen im vorliegenden Bauwerk entsprechen aufgrund ihrer Plattenstärke größer 10 cm der Feuerwiderstandsdauer F 90 gemäß DIN 4102 – Blatt 2 Ausgabe 1934. Eine Anforderung an die Betondeckung wird in der Ausgabe 1934 noch nicht gestellt.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F21 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Hinweis: Wesentlich für die Einstufung der Bauteile ist die Betrachtung nach der bauzeitlich gültigen Brandschutznorm 4102 aus dem Jahr 1934. Bereits im Jahr 1940 wurde die Brandschutznorm überarbeitet und verschärft. Vor allem die Decken würden dann nicht mehr als feuerbeständig eingestuft werden können, da eine Putzüberdeckung oder eine abgehängte Rabitzdecke fehlen. Da das vorliegende Gebäude sich noch im Rohbau befindet, fehlen derzeit Putzverkleidungen oder Unterdecken, die evtl. geplant waren. Auch an die Stahlbetonunterzüge und Stahlträger werden in den Brandschutznormen ab 1940 höhere Anforderungen gestellt.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F22 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
5. Begutachtung vor Ort Neben den Einschätzungen anhand der Bestandsunterlagen und dem Gutachten von 2003, wurde auch vor Ort an einem Segment der Zustand des Bestandes in Bezug auf die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile hin begutachtet. Die dem Segment zugehörigen Untergeschossräume konnten aufgrund der Vermietung nicht begutachtet werden. Es wurde dafür ein Bereich im gestreckten Bauteil (Pforte) begutachtet. Es konnten nur wenige Abweichungen von den Plänen, welche die Feuerwiderstandsdauer negativ beeinflussen, festgestellt werden. Maßnahmen: Fehlstellen bei den Stahlträgerverkleidungen aufgrund von Abplatzungen sind mit brandbeständigen PCC-II Betonersatzmörtel zu ergänzen. Die Ergänzungsstellen sind mit Anschlussbewehrung an die bestehende Trägerummantelung anzuschließen um ein Herabfallen oder Abplatzen zu verhindern. Bewehrung Ø 6 mm e = 10 cm Setztiefe 10 cm mit Hilti HIT HY 200 R-V3 PCC II Betonersatzmörtel Ebenso sind Fehlstellen mit Abplatzungen und freiliegender Bewehrung an den Stahlbeton-Massivdecken und Stahlbetonwänden zu sanieren. Korrodierte Bewehrung ist vorab zu entrosten und mit Korrosionsschutz und Haftbrücke vorzubehandeln. Abschließend ist auch hier ein PCC-II-Betonersatzmörtel bis zur Mindestbetondeckung von 2 cm aufzutragen.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 216

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F23 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Bei den vorgefundenen „Kleinschen Decken“, mit Stahlträgern und waagrechten Ziegelmauer zwischen den Trägern, fehlt im Allgemeinen der Schutz der Unterseite des Trägerflansches. Dieser ist für eine Einstufung in eine Feuerwiderstandsklasse zu verkleiden. Zum Beispiel mit Promat Konstruktion 480.45. Unverkleidete Stahlträger sind 3-seitig entsprechend ihrem U/A-Wert mit Brandschutzplatten zu verkleiden. Zum Beispiel mit Promat Konstruktion 415.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 217

Abbildung 218

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F24 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Pos. 1 Stahlbeton-Massivdecken (Eisenbetondecken) [Stahlbetondecke 1.OG (TH) mit freiliegender Bewehrung – Foto 5796] [Stahlbetondecke 2. OG (TH) mit freiliegender Bewehrung – Foto 5820]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 219

Abbildung 220

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F25 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Pos. 2 Kappendecken [Kappendecke im 1. OG mit Betonabplatzungen – Foto 5765] [Kappendecke im 1. OG mit Betonabplatzungen – Foto 5766]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 221

Abbildung 222

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F26 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
[Kappendecke im 1. OG mit Betonabplatzungen – Foto 5773]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 223

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F27 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Pos. 3 Kleinsche Decke [Kleinsche Decke 1. OG mit freiliegendem Unterflansch + Korrosionsspuren – Foto 5767] [Kleinsche Decke im 1. OG - Korrosionsspuren – Foto 5768]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 224

Abbildung 225

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F28 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
[Kleinsche Decke EG mit freiliegenden Unterflansch und Korrosionsspuren – Foto 5867]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 226

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F29 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Pos. 4 Remy-Decke [Remy-Decke im 1. OG – Foto 5771]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 227

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F30 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Pos. 5 Stahlträger-Unterzüge [Stahlträger im 2. OG ohne Unterflanschverkleidung – Foto 5900] [Stahlträger-Abfangung im EG ohne Brandschutzverkleidung – Foto 5847]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 228

Abbildung 229

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite Best a nd-F31 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 15.06.2021
Pos. 6 Stahlbetonwände [Stahlbetonwände im 2. OG mit fehlender Betondeckung und Korrosionsschäden (außerhalb des betrachteten Sektors) – Foto 5903]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 230

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F32 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle Untergeschoss 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F32
Kongresshalle
Untergeschoss
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 231

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F33 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F33
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 232

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F34 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F34
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 233

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F35 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F35
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 234

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F36 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F36
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 235

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F37 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F37
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 236

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F38 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F38
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 237

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F39 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F39
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 238

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F40 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F40
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 239

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F41 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F41
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 240

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F42 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F42
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 241

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F43 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F43
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 242

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F44 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F44
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 243

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F45 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F45
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 244

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F46 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F46
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 245

Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 Bestand-F47 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Kongresshalle 5204 FB-3-26/ Ausgabe 1
Peters • Schüßler • Sperr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Bestand-F47
Kongresshalle
5204
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 246

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Bauwerksbegehung Statische Bauschäden Bauherr: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte Bauhof 9 90402 Nürnberg Bauvorhaben: Kongresshalle Bayernstraße 100 90471 Nürnberg Hier: Untersuchung an einem Teilsegment Der Bauherr: Der Aufsteller: Geschäftsleitung: Sachbearbeiter: Peters • Schüßler • Sperr
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 247

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung ....................................................................................3 2. Bauwerk ..............................................................................................4 3. Schäden ............................................................................................ 15 Pos. 1 Risse in den Mauerwerkswänden .............................................. 16 Pos. 2 Freiliegende Bewehrung ............................................................ 22 Pos. 3 Freiliegende Stahlträger der Kappendecken ............................ 27
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 3 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
1. Vorbemerkung Am 09.06.2021 und 07.07.2021 wurden Ortstermine für die statische Begutachtung eines Kreissektors in der Kongresshalle in Nürnberg durchgeführt, um mögliche Schäden am Gebäude festzustellen. Bei der Begehung wurde ein exemplarischer Kreissektor vom 2.OG bis zum Kellergeschoss inspiziert. Es wurden dabei nur wesentliche tragende Bauteile begutachtet und dabei offensichtliche Schäden dokumentiert. Schäden, die im Inneren von Bauteilen liegen (z.B. korrodierte einbetonierte Stahl-Träger oder korrodierte Bewehrung welche nicht frei liegt), konnten hierbei natürlich nicht festgestellt werden, da hierfür umfangreiche Bauteilöffnungen erforderlich wären. Beim Kellergeschoss wurde ein abweichender Sektor aus Gründen der Zugänglichkeit begangen. Fehlende Trägerverkleidungen, welche nur einen brandschutztechnischen Hintergrund haben, werden hier bei der statischen Betrachtung nicht aufgeführt.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 4 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
2. Bauwerk Mit der Planung der Kongresshalle wurde im Jahr 1935 begonnen und bis zum Kriegsbeginn 1939 wurde das Gebäude soweit errichtet, wie es noch heute vorhanden ist. Die Wände wurden vorrangig in Ziegelmauerwerk errichtet. Die Deckensysteme wechseln zwischen Stahlbetonmassivdecken, Kappendecken mit Stahlträgern, waagrechte Stahlträgerdecken (Kleinsche Decke), Hohlkörperdecken System Remy und Gewölbedecken. Die Stahlträger der Kappendecken und auch Stahlträger als Unterzüge sind gemäß Bestandsplänen einbetoniert und mit Bügelbewehrung umfasst, so dass die Träger brandschutztechnisch und weitestgehend vor Korrosion geschützt sind. Stahlträger die im Zuge von Umbauten eingebaut wurden, besitzen in der Regel keine Brandschutzverkleidung und teilweise auch keinen Korrosionsschutz. [Beispiel unverkleidete Stahlträger ohne Korrosionsschutz im KG – Foto 4819]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 248

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 5 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
In den begangenen Kellerräumen wurden mehrere Türen vorgefunden, die aufgrund fehlenden Zwischenbodens von oben her zugemauert wurden um eine übliche Türhöhe zu erreichen. Hierbei wurde jedoch auf einen Türsturz verzichtet. Diese sind noch nachträglich zu ergänzen. [Beispiel Türen ohne Türsturz – Foto 4821]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 249

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 6 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Übersicht Anordnung der Ringe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 7 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Übersicht Deckensysteme Gesamtschnitt A B B Neue Massivdecke B B B B B D C B C F C F C C C B Kappendecke Freiliegende Bewehrung Stahlbetondecken Betonabplatzungen Kappenträger C Stahlbeton-Massivdecke Betonabplatzungen Konsolen D Kleinsche Decke Risse Mauerwerk E Remy-Decke F Deckengewölbe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Freiliegende Bewehrung Stahlbetondecken

Betonabplatzungen Kappenträger

Betonabplatzungen Konsolen

Risse Mauerwerk

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 8 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Übersicht Deckensysteme Gesamtschnitt B B B B C C B C B C C E C C F C C C Zwischendecke mit waagrechter Ziegeldecken- einlage und doppelten C Stahlträgern F C B Kappendecke C Stahlbeton-Massivdecke D Kleinsche Decke Freiliegende Bewehrung Stahlbetondecken E Remy-Decke Betonabplatzungen Kappenträger F Deckengewölbe Betonabplatzungen Konsolen Risse Mauerwerk
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Freiliegende Bewehrung Stahlbetondecken

Betonabplatzungen Kappenträger

Betonabplatzungen Konsolen

Risse Mauerwerk

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 9 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Übersicht Deckensysteme Gesamtschnitt C B B Neue Massivdecke B B B B B D C B C F C Zwischendecke mit waagrechter Ziegeldecken- einlage und doppelten C C C F Stahlträgern B Kappendecke C Stahlbeton-Massivdecke Freiliegende Bewehrung Stahlbetondecken Betonabplatzungen Kappenträger D Kleinsche Decke Betonabplatzungen Konsolen E Remy-Decke Risse Mauerwerk F Deckengewölbe
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Freiliegende Bewehrung Stahlbetondecken

Betonabplatzungen Kappenträger

Betonabplatzungen Konsolen

Risse Mauerwerk

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 0 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Gesamtübersicht Kellergeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 1 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Gesamtübersicht Erdgeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 2 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Gesamtübersicht 1. Obergeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 3 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Gesamtübersicht 2. Obergeschoss untersuchtes Teilsegment
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 4 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Gesamtübersicht 3. Obergeschoss untersuchtes Teilsegment untersuchter Raum da in anderen Bereichen nicht zugänglich
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 5 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
3. Schäden Die Begehung mit Augenmerk auf statische Mängel und Schäden ergab drei wesentliche Schadensvorkommnisse: - Risse in den Mauerwerkswänden ➢ In der äußeren Ringmauer im 2. OG oberhalb der Fenster und in den Pfeilern zwischen den Fenstern ➢ In den Schottenwänden zwischen Ring 2 und 3 im 2. OG - freiliegende Bewehrung ➢ vermehrt an der Decke über Kellergeschoss festgestellt ➢ massive freiliegende Bewehrung bei den Konsolen im Innenhof - freiliegende Stahlträger der Kappendecken ➢ Korrosionsschäden aufgrund fehlender Betonüberdeckung und aus mangelhafter Dachabdichtung und somit Wassereintrag von oben im Bereich „Fledermausgang“ ➢ Fehlender Brandschutz (siehe hierzu Ausführung in der Brandschutzbetrachtung)
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 6 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Pos. 1 Risse in den Mauerwerkswänden Es wurden zwei wesentliche Rissstellen im Mauerwerk festgestellt, die auch in weiteren Kreissektoren zu finden sind. Zum einen die Risse in der äußeren Ringmauer (Außenwand, Ring 1) und die abgetreppten Risse in den Schottenwänden zwischen Ring 2 und 3 (rote Markierung). Die Schäden an der Außenseite des Gebäudes (blaue Markierung) im Wandkopf des 2. Obergeschosses treten vorrangig im Auflagerbereich der Stahlbetonriegel auf.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 250

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 7 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Risse im Ring 1 im 2. OG [Risse im Mauerwerk Ring 1 im 2. OG – Foto 0489] [Risse im Mauerwerk Ring 1 im 2. OG – Foto 0491]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 251

Abbildung 252

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 8 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Risse im Mauerwerk Ring 1 im 2. OG – Foto 0468] Absetzung des Mauerwerks vom Stahlbetonriegel [Absetzung Unterzug vom Mauerwerk Ring 1 im 2. OG – Foto 0469]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 254

Abbildung 253

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 1 9 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Die Risse hängen vermutlich mit der Gebäudegeometrie zusammen. Durch die bogenförmige Grundrissgeometrie der Außenwand, welche keine Dehnfugen besitzt, kommt es bei Längenausdehnung (Sommer – Winter) zu Längskräften, die sich durch Wölbung nach außen entspannen. Da die Decken (Gewölbedecken mit Stahlträgern) jedoch ins Gebäudeinnere zurückverankert sind, kommt es zu einem Abriss zwischen den Decken (teilweise Randunterzug) und der Außenwand. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die komplett durchgehende Außenwand im 3. OG ohne Dehnfuge. Es wurden mittlerweile Gipsmarken im Bereich der Risse gesetzt (in der Kälteperiode), welche im Sommer (Wärmeperiode) ausgewertet werden sollen. Für eine mögliche Sanierung ist einer Vernadelung der Abplatzungen und der Risse mit dem äußeren Wandquerschnitt angedacht, sowie eine mineralische Verpressung der Risse.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 0 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Risse in den Schottenwänden zwischen Ring 2 und 3 im 2. OG [Risse in den Schottenwänden zwischen Ring 2 u.3 im 2. OG – Foto 4851] [Risse in den Schottenwänden zwischen Ring 2 u.3 im 2. OG – Foto 5824]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 255

Abbildung 256

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 1 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Die Risse hängen vermutlich mit der Gebäudegeometrie und den durchgehenden Betondecken, dem Abbindevorgang, sowie Kriechen und Schwinden zusammen. Durch die bogenförmige Grundrissgeometrie kommt es zu Zwängungen, welche sich in Form von Rissen in den Mauerwerkswänden entspannen. Die Risse in den Schottenwänden sind durch Spiralanker, welche in die Mörtelfugen eingebettet werden, zu sichern. Die Mörtelfugen werden dabei mit einer Fugensäge geöffnet und anschließend werden die Edelstahl-Spiralanker mit Spiralankermörtel nicht sichtbar in die geöffnete Mörtelfuge eingebaut. Je nach Rissstärke sind die Spiralanker in jede zweite bis vierte Mörtelfuge einzubauen. Die Verankerung der Spiralanker sollte beidseitig des Risses mindestens 50 cm betragen. Der Rissverlauf ist abschließend mit mineralischen Verpressmörtel zu verpressen.
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 257

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 2 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Pos. 2 Freiliegende Bewehrung Freiliegende Bewehrung mit Betonabplatzungen an den Stahlbetondecken wurde vereinzelt über alle Stockwerke vorgefunden. Im Kellergeschoss traten die Abplatzungen vermehrt auf, liegen aber noch in einem Umfang (Bearbeitungsflächen und -tiefen) der händisch saniert werden kann. Die Schadstellen sind frei zu stemmen, die korrodierte Bewehrung ist zu entrosten und mit einem mineralischen Korrosionsschutz (zugleich Haftbrücke) zu behandeln. Anschließend sind die Fehlstellen mit einem brandbeständigen PCC II Betonersatzmörtel zu reprofilieren. Eine Betonüberdeckung von 2 cm im Innenbereich ist anzustreben. [Stahlbetondecke UG mit freiliegender Bewehrung – Foto 4827]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 258

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 3 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Stahlbetondecke UG mit freiliegender Bewehrung – Foto 4825] [Stahlbetondecke 1.OG (TH) mit freiliegender Bewehrung – Foto 5796]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 259

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 4 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Stahlbetondecke 2. OG (TH) mit freiliegender Bewehrung – Foto 5820]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 5 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Freiliegende korrodierte Bewehrung mit massiven Betonabplatzungen wurde an den Konsolen für die Tribünen an der Innenhofseite (Ring 6) vorgefunden. Ein händischer Abtrag des entfestigten Betons und die Freilegung der korrodierten Bewehrung bei den auskragenden Konsolen ist hier wohl nicht mehr möglich, sondern mittels Hochdruckwasserstrahls erforderlich. Da die Konsolen an der Außenluft sind, ist eine Ableitung des anfallenden Strahlwassers kein Problem. Bei dem Betonteil der Konsole, welches im Bereich der Außenwand liegt, ist ein händischer Abtrag der Betonabplatzungen erforderlich, da sich hier ein Wassereintrag negativ auf die darunterliegende Decke auswirkt. Die Bewehrung ist hier auf Oberflächenvorbereitungs- grad SA 2 (Strahlen mit trockenem Strahlmittel) zu entrosten und mit mineralischem Korrosionsschutz (inkl. Haftbrücke z.B. Pagel RM02) zu behandeln. Die Oberseiten der Konsolen sind dann einzuschalen und mit Vergussbeton (z.B. V1/50 Pagel Verguss) zu ergänzen. Die seitlichen Betonflächen sind mittels Spritzbeton zu reprofilieren. Eine Betondeckung für den direkt beregneten Außenbereich ist mit 4 cm einzuhalten. [Stahlbetonkonsolen mit freiliegender Bewehrung – Foto 4843]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 260

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 6 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Stahlbetonkonsolen (Innenseite) mit freiliegender Bewehrung – Foto 4841] [Stahlbetonkonsolen (Seitenfläche) mit freiliegender Bewehrung – Foto 4842]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 261

Abbildung 262

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 7 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
Pos. 3 Freiliegende Stahlträger der Kappendecken Punktuell freiliegende Stahlträger der Kappendecken sind in allen Geschossen vorzufinden. Hierbei handelt es sich aber um partielle Abplatzungen die mit Betonersatzmörtel reprofiliert werden können. Hierbei ist wohl der Aufwand die Schadstellen zu erreichen größer als die eigentliche Ausbesserungsarbeit. Fehlstellen bei den Stahlträgerverkleidungen aufgrund von punktuellen Abplatzungen sind mit brandbeständigen PCC-II Betonersatzmörtel zu ergänzen. Die Ergänzungsstellen sind mit Anschlussbewehrung an die bestehende Trägerummantelung anzuschließen um ein Herabfallen oder Abplatzen zu verhindern. Bewehrung Ø 6 mm e = 10 cm Setztiefe 10 cm mit Hilti HIT HY 200 R-V3 PCC II Betonersatzmörtel
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 8 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Kappendecke im 1. OG mit punktueller Betonabplatzung – Foto 5765] Wesentlich weitläufigere Abplatzungen und auch Entwicklung von Ausblühungen wurden im sogenannten Fledermausgang im 1. Obergeschoss zwischen Ring 5 und 6 vorgefunden. Hier hat wohl eine über längere Zeit fehlende Dachabdichtung Wasser in die Kappendecke eingetragen, so dass es zu Betonabplatzungen und Ausblühungen an den Kappenträgern gekommen ist. Die Betonabplatzungen (auch hohlliegende Stellen) an den Unterseiten der Stahlträger sind zu entfernen. Die wohl korrodierten, dahinterliegenden Stahlträger sind zu entrosten (Strahlen mit trockenem Strahlmittel) und anschließend mit mineralischem Korrosionsschutz zu behandeln. Aufgrund der Mengen wird wohl der Auftrag des Betonersatzmörtel abschließend in Form von Spritzbeton erfolgen. Ebenso sind Fehlstellen mit freiliegender Bügel-Bewehrung an den Kappenträgern zu sanieren. Korrodierte Bewehrung ist freizulegen und zu entrosten und mit mineralischem Korrosionsschutz vorzubehandeln. Gegebenenfalls muss die Bügelbewehrung auch
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1
Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 2 9 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
durch neue eingeklebte Bewehrung ergänzt werden, wenn die bestehende Bewehrung nicht mehr ausreichend ist. Abschließend ist auch hier ein PCC-II Betonersatzmörtel (ggf. als Spritzbeton) bis zur Mindestbetondeckung von 2 cm aufzutragen. [Kappendecke im 1. OG mit hohlliegender Betonabplatzung – Foto 4835] [Kappendecke im 1. OG mit Ausblühungen – Foto 4838]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 263

Abbildung 264

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 3 0 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Kappendecke im 1. OG mit freiliegender Bügelbewehrung – Foto 4840] [Kappendecke im 1. OG mit Betonabplatzungen – Foto 4846]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 265

Abbildung 266

Verfasser: Peters • Schüßler • Spe rr Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Telefon (0911) 3 93 59-0 Seite B 3 1 Pos.
Bauwerk: K ongresshalle ASB-Nr. Datum: 09.07.2021
[Kleinsche Decke 1. OG mit freiliegendem Unterflansch + Korrosionsspuren – Foto 5767] [Kleinsche Decke EG mit freiliegenden Unterflansch und Korrosionsspuren – Foto 5867]
Bauteil: Projekt-Nr.: 5204 Block: Vorgang: Archiv-Nr.
FB-3-26/ Ausgabe 1

Abbildung 267

Anlage 12 Grundriss UG

Anlage 13 Grundriss EG

Anlage14 Grundriss 1.OG

Anlage 15 Grundriss 2.OG

Anlage 16 Grundriss 3.OG

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