hier: Sachverhaltsdarstellung
Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden.
Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, über den Standort einer Ausweichspielstätte für die Musiktheater- und Ballettsparten des Staatstheaters ab Mitte 2025 im Jahr 2021 zu entscheiden und entsprechende Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen. Nur dann kann mit hinreichender Sicherheit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleistet werden: Planung 2022; bauliche Umsetzung 2023-2024; technische Einrichtung, Umzug, Aufnahme des Proben- und Spielbetriebs im Interim 2025. Die Verwaltung verweist daher nochmals auf die Dringlichkeit einer Beschlussfassung des Rats. Förderanträge müssen hierzu ggf. noch im 4. Quartal 2021 gestellt werden.
Beschaffungsvarianten für eine Ausweichspielstätte
In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung insgesamt neun Objekte detailliert vorgestellt, die im Rahmen eines von der Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) im ersten Quartal 2021 durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Deckung des Interimsbedarfs im Rahmen eines Investorenmodells vorgelegt wurden. Ebenfalls detailliert vorgestellt wurde eine von der NürnbergMesse vorgeschlagene Option für die Teilnutzung der Messehalle 12 in Verbindung mit einem westlich davon neu zu errichtenden Gebäude. Dargestellt wurden schließlich auch erste Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle.
Interessenbekundungsverfahren
In der Aussprache zu den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens wurde mehrheitlich die Position der Verwaltung geteilt, dass nur einer der neun angebotenen Standorte als Ausweichspielstätte geeignet erscheint. Vorgetragen wurde seitens der Verwaltung auch, dass eine vertiefte Betrachtung eines bislang lediglich im Rahmen eines (rechtlich unverbindlichen) Interessenbekundungsverfahrens benannten Objekts erst als Teil eines (zeitlich aufwändigen und rechtlich verbindlichen) Vergabeverfahrens möglich ist. Von der Durchführung eines konkreten Vergabeverfahrens sollte bis auf Weiteres jedoch abgesehen werden. Weitere Interessensbekundungen sind seit der Sitzung nicht eingegangen, alternative Objekte oder Standorte, die die im Interessenbekundungsverfahren formulierten Voraussetzungen erfüllen, sind weiterhin nicht bekannt. Auf die unten stehende ergänzende Sachverhaltsdarstellung zum Schöller-Areal wird verwiesen.
NürnbergMesse
Im Nachgang zur Sitzung hat die Verwaltung neuerliche Gespräche mit der NürnbergMesse geführt. Bei einem weiteren Ortstermin wurden am 19. August 2021 alle prinzipiell in Frage kommenden Hallen besichtigt. Im Ergebnis hat sich neuerlich bestätigt, dass der parallele Betrieb von Messe und Oper „Tür an Tür“ auf Grund der gänzlich unterschiedlichen Erfordernisse der jeweiligen Betriebsabläufe und -notwendigkeiten allenfalls mit großen Einschränkungen auf Seiten beider Partner denkbar wäre. Auch hinsichtlich der Kosten ist ein Interim in einer Halle auf einem aktiven Messegelände unter Einhaltung förder- und
finanzrechtlicher Vorgaben nicht realisierbar. Gänzlich unberücksichtigt bliebe überdies der Aspekt der Nachhaltigeit von Investition und Nutzung. Auf die unten stehende ergänzende Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.
Kongresshalle
Die Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle ist inzwischen abgeschlossen und liegt vollständig vor. In ihrem Rahmen wurde geprüft, ob der Torso des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehemaligen „Reichsparteitagsgelände“ während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus als Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg verwendet werden kann. Dabei wurde davon ausgegangen, dass ein Großteil des Nutzerbedarfes im baulichen Bestand umgesetzt werden soll und nur diejenigen Funktionen in einem temporären Erweiterungsbau verlagert werden, die aufgrund ihrer Größe im Rundbau nicht verortet werden können. Um eine fundierte Aussage treffen zu können, wurden frühzeitig Fachberater in die Untersuchungen einbezogen. Die Studie bestätigt die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und ergänzt dabei die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente, wobei die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten Gesamtplanung erfolgen sollte. Die Anordnung der Komplexe innerhalb des Torsos wird durch die Studie nicht vorfestgelegt. Der Schwerpunkt der durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen lag auf (bau-) technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Im Besonderen soll auf ein Verputzen oder Anstreichen von Wänden und Decken verzichtet und die Installationen weitgehend sichtbar geführt werden. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen konserviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa. Quelle) ablesbar bleiben. Beim Rundbau handelt es sich um einen unvollendeten Rohbau, der aus statischer Sicht in überwiegend gutem Zustand erhalten und keineswegs ruinös ist. Die verfügbaren Traglasten sind für viele Nutzungen heute noch ausreichend. Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudesubstanz und zum Erhalt sind jedoch unabhängig von einer Nutzung erforderlich: Unter anderem ist das Dach undicht und das Dachtragwerk verformt. Aufwuchs an den Fassaden führt zu Schädigungen der Gebäudesubstanz. An den „Innenhof“-Wänden, die ursprünglich nicht als bewitterte Fassade vorgesehen waren, kommt es fortwährend zu Abplatzungen, Absandungen, Frost- und Rostsprengungen von Mauerwerk und Beton. Die mit der musealen Nutzung im nördlichen Kopfbau (Dokuzentrum) und der musikalischen Belegung des südlichen Kopfbaus (Serenadenhof, Nürnberger Symphoniker, Colosseum Music Entertainment GmbH), aber auch durch die Nutzung des Rundbaus durch die Stadtarchäologie und als Museumslagerflächen angelegte kulturelle Nutzung der Kongresshalle würde durch einen weiteren Ausbau mit Ateliers, Proberäumen sowie Raum für die Präsentation von visueller und performativer Kunst und für das Opern-Interim fortgeführt und gestärkt. Hieraus ergeben sich zahlreiche inhaltliche Synergien und Anknüpfungen. Bislang unbeplante Gebäudebereiche können künftig beispielsweise als Depotflächen für städtische Museen und Dienststellen genutzt werden. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion als zentraler erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte. Eine Nutzbarmachung des Rundbaus erfordert Maßnahmen für den Brandschutz. Formal ist das Bauwerk ein Hochhaus. Die Feuerwiderstandsdauer der wesentlichen Bauteile wurde überprüft und ist ausreichend. Eingriffe in die bauliche Substanz ergeben sich hauptsächlich durch die Ergänzung zusätzlicher Treppen zur Erschließung des Dachgeschosses und den
Einbau von Feuerwehraufzügen. Eine zwingend erforderliche Vollsprinklerung trägt dazu bei, dass der bisherige Eindruck des Gebäudeinneren weitestgehend bewahrt werden kann. Die vorliegenden Fachbeiträge umfassen neben Fragen der Standsicherheit, der technischen Gebäudeausrüstung, der Bau- und Geophysik auch Fragen eines nachhaltigen Betriebs durch den Einsatz von Geothermie und Photovoltaik. Eine Umsetzung erfordert keine zusätzliche Versiegelung oder den Verlust von Bäumen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde beauftragt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert. Für eine Nutzung der Immobilie als Ersatzspielstätte sprechen neben der hervorragenden verkehrlichen Erschließung mit ÖPNV, MIV und Rad, einschließlich des ruhenden Verkehrs: 1. Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt Nürnberg: Eine Miete oder Kauf sind nicht erforderlich. 2. Das Gebäude ist ein Denkmal und muss als zentraler erinnerungskultureller Ort sowieso erhalten werden. Bei u.a. Dächern, Fassaden und Fenstern besteht ein erheblicher Sanierungsstau. 3. Die Maßnahmen sind voraussichtlich förderfähig. 4. Eine Vermietung an die Stiftung Staatstheater ist ggf. denkbar und würde Einnahmen generieren (zumindest teilweise Refinanzierung). 5. Die Nutzung eines bestehenden Gebäudes ist nachhaltig; es werden keine zusätzlichen Flächen verbraucht (der „Innenhof“ ist schon versiegelt und könnte im Rahmen der Maßnahme ggf. teilentsiegelt werden). 6. Bei Umsetzung der Ateliers, Probe- und Aufführungsräume ergeben sich vielfältige inhaltliche Synergieeffekte 7. Der Ergänzungsbau ist demontabel ausführbar und kann, falls er nicht mehr benötigt wird, verkauft und an einen anderen Ort versetzt werden. Beispielhaft hierfür ist die Opéra des Nations in Genf die zuvor als Interim für die Comédie Française in Paris genutzt wurde. 8. Die Maßnahmen für das Interim ermöglichen eine Nachnutzung da erst durch die Instandsetzung der gebäudehülle und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen die Obergeschosse des Gebäudes nutzbar werden. 9. Ein Urstromtal im unmittelbaren Umgriff des Gebäudes ermöglicht voraussichtlich einen nachhaltigen Betrieb mittels Geothermie. 10. Die Generalsanierung des Opernhauses birgt trotz sorgfältigster Planungen Unsicherheiten. Das liegt daran, dass ein über 115 Jahre altes Jugendstilhaus, in das in den 1930er Jahren massiv eingegriffen worden ist, ertüchtigt werden muss. Müsste, aus welchem Grund auch immer, das Interim länger bestehen bleiben, so ist dies in einer stadteigenen Bestandsimmobilie weniger risikobehaftet als im Rahmen eines Investorenmodells.
hier: Ergänzende Sachverhaltsdarstellung Standort NürnbergMesse
Die NürnbergMesse verfügt nach eigenen Angaben über 50.000 m² Ausstellungsfläche im Freien und 16 Ausstellungshallen mit insgesamt 180.000 m² überdachter Bruttoausstellungs fläche, die sich wie folgt verteilen:
Halle 1: 10.800 m² Halle 2: 4.680 m² Halle 3: 12.730 m² Halle 3A: 8.400 m² Halle 3C: 9.600 m² Halle 4: 11.690 m² Halle 4A: 7.020 m² Halle 5: 7.840 m² Halle 6: 7.840 m² Halle 7: 16.410 m² Halle 7A: 8.850 m² Halle 8: 4.680 m² Halle 9: 10.800 m² Halle 10.0: 6.720 m² Halle 10.1: 6.870 m² Halle 11.0 / Frankenhalle: 5.340 m² Halle 11.1 / Frankenhalle: 4.780 m² Halle 12.0: 13.730 m² Halle 12.2: 13.330 m²
Daneben bestehen drei NürnbergConvention Center (NCC) mit einer Kapazität für bis zu 12.800 Teilnehmende (Quelle: Hallen & Gelände | NürnbergMesse (nuernbergmesse.de)).
Abbildung 1: Lageplan der NürnbergMesse (Quelle: NürnbergMesse)
Nach einer ergänzenden Besichtigung
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der Frankenhalle bzw. Halle 11 mit einer Bruttoausstellungsfläche von 3.500 m²
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Halle 4A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 7.020 m²
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Halle 3A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 8.400 m²
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Halle 7A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 8.850 m²
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Halle 7 mit einer Bruttoausstellungsfläche von 16.410 m²
am 19.08.2021 teilt die NürnbergMesse bezüglich einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte mit Mail vom 24.08.2021 zusammenfassend mit: „Keine der besichtigten Hallen erfüllt die in den Anforderungen für eine Ausweichspielstätte skizzierten Anforderungen an Fläche und Höhe. Bezüglich der geforderten ca. 13 Meter Hallenhöhe entspricht am ehesten die Frankenhalle den Anforderungen. Bezüglich der Gesamtfläche am ehesten die Halle 7. Keine der besichtigten Hallen kann absolut separat vom übrigen Messebetrieb genutzt werden, auch die bereits in der Vergangenheit besichtigte Halle 12 nicht. Dies ist besonders unter der Berücksichtigung von Auf- und Abbausituationen im Gelände wichtig. Das Gelände der NürnbergMesse zählt zu den Messegeländen in mit der höchsten Umschlagshäufigkeit in Deutschland. Dabei stellen die Zeiträume Januar bis Juni sowie September bis Anfang Dezember die Hochsaison dar, in denen teilweise bis zu vier Veranstaltungen parallel auf dem Gelände stattfinden. Die Auf- und Abbauzeiten der Messen sind in der Regel 07-22 Uhr, oftmals auch durchgehend und starten unmittelbar nach Ende einer Veranstaltung (in der Regel 18 Uhr). Da alle besichtigten Hallen direkt angrenzende Ausstellungshallen haben, ist eine Übertragung von Geräuschen und Lärmbeeinträchtigungen im Rahmen eine Aufführung aufgrund Auf- und Abbau in den Hallen, Veranstaltungslaufzeit oder Logistikverkehr in den Ladehöfen definitiv gegeben. Es ist davon auszugehen, dass weder zu den Proben noch zur Aufführung die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Opernaufführung bestehen. Nachdem wir im sog. Veranstaltungsareal Dutzendteich bei überschneidenden Veranstaltungen in Arena, Stadion und Messegelände ohne dies eine sehr angespannte Verkehrssituation bei der Abfahrt nach Messeende haben, würde ein möglicher Beginn einer Aufführung im Messegelände dies noch verstärken. Zudem würden die Opernbesucher keine reservierten Parkbereiche vorfinden, sondern würden teilweise auf dem P OST (= Große Straße) bzw. unseren Parkhäusern parken. Wie von mir in unserem Termin bereits ausgeführt, müssten wir bei einer Nutzung einer Halle als Ausweichspielstätte Oper diese im Interesse aller Gesellschafter der Nürnberg- Messe so berechnen, als würden wir diese als Ausstellungshalle vermieten. Das würde am Beispiel der Halle 7A wie folgt aussehen: 8.850 qm x 365 Tage x Mietzins (2021: 2,75 EUR) = 8.883.187 EUR / Jahr. Hinzu kämen die Nebenkosten für Energie (Strom, Wärme, Kühlung), sowie Reinigung, Bewachung, etc. Hier führte ich in unserem Termin bereits aus, dass wie als Versammlungsstätte noch einmal zusätzliche rechtliche Vorgaben haben, die auch kostenseitig im Detail geklärt werden müssten.“
Fazit: Bezogen auf einen Interimszeitraum von 10 Jahren ergäben sich aufgrund der vorstehenden Angaben der NürnbergMesse reine Mietkosten von rd. 88 Mio. EUR für die Halle 7A, in der jedoch der Interimsbedarf des Staatstheaters nicht vollständig umgesetzt werden kann. Zu den genannten Mietkosten kommen Um-, Aus- und Rückbaukosten in nicht bekannter Höhe, Betriebskosten und weitere Kosten für die Beschaffung weiterer Räume.
Abbildung 2: Frankenhalle (Halle 11)
Abbildung 3: Halle 3A („Zaha-Hadid-Halle“)
Abbildung 4: Halle 7A mit geschlossener Verdunkelung
Abbildung 5: Halle 7
hier: Ergänzende Sachverhaltsdarstellung Standort Schöller-Areal
Entsprechend der Sachverhaltsdarstellung in der vorangegangenen Sitzung der Opernhaus- Kommission ist das Schöller-Areal das einzige aus dem von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahren hervorgegangene Objekt, das aufgrund seiner Größe, Lage und Verfügbarkeit als Ausweichspielstäte grundsätzlich in Frage kommt. Die – vertraulichen – Unterlagen aus der Interessenbekundung wurden in der vorangegangenen nicht-öffentlichen Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die Kalkulation der erforderlichen Um-, Aus- und allfälligen Rückbauarbeiten sowie die Ermittlung eines Mietpreises ist Sache des Investors und als Angebot Ergebnis eines durchzuführenden Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren. Die Stadtverwaltung kann im Objekt des Investors keine Machbarkeitsstudie durchführen und auch nicht anstelle des Investors Kosten kalkulieren und damit präjudizierend in ein ggf. noch durchzuführendes Verfahren eingreifen oder dessen Ergebnis beeinflussen. Ein verbindlicher Preis kann ausschließlich im Rahmen eines solchen Verfahrens ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind hierbei erforderliche Eingriffe in einen heterogenen Gebäudebestand in unterschiedlichen Bauweisen.
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber lediglich Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen (§ 28 Abs. 1 VgV) und dadurch etwa prüfen, ob überhaupt geeignete Objekte auf dem Markt verfügbar sind. Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten- oder Preisermittlung ist unzulässig (§ 28 Abs. 2 VgV).
Abbildung 6: Luftbild Schöller-Areal von Ost (© ALPHA-Gruppe)
Es stehen auf dem ehem. Schöller-Gelände laut Exposé ca. 90.000 m² Mietflächen zur Verfügung.
Positiv zu bewerten sind:
- sechs ehem. Kühlhäuser mit insg. ca. 7.800 m² Fläche und Hallengrößen zw. 950 m²
und 1.700 m², ausgeführt als große, stützenfreie Hallen mit ca. 10 m Höhe
- zwei mehrgeschossige Kühlhäuser mit insg. ca. 16.000 m² Fläche bei einem Stützen-
raster von ca. 9 m auf 11 m mit Deckenhöhen von 2,7 m bis 6 m
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Deckentraglasten von 1.250 bis 2.000 kg
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Flächen für Büros und Lager
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zwei Tiefgaragen (180 Stellplätze), 130 PKW-Außenstellplätze und 50 LKW Stell-
plätze
- grundsätzlich verkehrsgünstige Lage (Ring, Straßenbahnhaltepunkt, U-Bahnhof
Nordwestring in einiger Entfernung)
- keine zusätzliche Versiegelung erforderlich
Kritisch zu bewerten sind:
- eine alleinige Nutzung durch das Staatstheater scheidet wegen der Größe der
Mietflächen aus
- ein angemessenes Entrée bzw. ein Vorplatz kann wegen der beengten Verhältnisse
kaum straßenseitig umgesetzt werden
- eine (halb-)öffentliche Freifläche im Hof (anstelle eines straßenseitigen Vorplatzes)
überschneidet sich mit Verkehrsflächen für die Logistik auch anderer Nutzer (im Besonderen LKW-Verkehr)
- die Zu- und Abfahrt für Logistik (LKW) und zur Tiefgarage für Besucher*Innen erfolgt
über die Düsseldorfer Straße und den Thoner Weg und tangiert das angrenzende Wohngebiet
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das Umfeld ist wenig urban (keine Restaurants, Bars etc.)
-
es sind umfangreiche Um- und Ausbaumaßnahmen in der heterogenen Gebäu-
destruktur (hochgedämmte Stahlhallen/ ehem. Kühlhäuser, Stahlbetonbauten etc.) erforderlich
- die bestehenden Hallen sind für die Unterbringung einer Obermaschinerie (Guckkas-
tenbühne) nicht ausreichend hoch
- die Haustechnik ist im Besonderen aus den großen Hallen weitestgehend ausgebaut
und muss umfangreich erneuert werden
- die Kantine ist einschließlich Küche vollständig ausgeräumt und muss vollständig er-
neuert werden
- eine etwaige Verlängerung des Interims wegen Verzögerungen der Hauptmaßnahme
ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden
-
die Maßnahme ist voraussichtlich nicht förderfähig
-
die Maßnahme ist grundsätzlich nicht nachhaltig: ein Großteil der Investitionen für die
Spezialimmobilie „Ersatzspielstätte“ wird nach Fertigstellung des BV Opernhaus rückgebaut werden müssen
- die Maßnahme ist nicht nachhaltig für die Stadt Nürnberg, da alle eingesetzten Mittel
beim Investor verbleiben
ca. 580 m
Hoffläche für
alle Mieter
Straßenbahn-
Haltestelle
ca. 340 m
Stützenfreie
Hallen
| c | a. 820 m |
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