HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (15.12.2021)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 22.10.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

SPD-Stadtratsfraktion Opernhaus-Kommission Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage 2. BM/040/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des

Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus

Anlagen: 01_Sachverhaltsdarstellung 02_Machbarkeitsstudie Kongresshalle_Staatstheater (mit Anlagen) 03_SPD-Schreiben vom 22.07.2021 04_OBM_Antwortschreiben vom 27.08.2021 05_Tischvorlage_SPD-Antrag vom 20211005 06_Tischvorlage_Die Guten-Antrag vom 20211010

Sachverhalt (kurz): Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard- Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden.

Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, über den Standort einer Ausweichspielstätte für die Musiktheater- und Ballettsparten des Staatstheaters ab Mitte 2025 im Jahr 2021 zu entscheiden und entsprechende Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen. Nur dann kann mit hinreichender Sicherheit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleistet werden: Planung 2022; bauliche Umsetzung 2023-2024; technische Einrichtung, Umzug, Aufnahme des Proben- und Spielbetriebs im Interim 2025. In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung das Ergebnis des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) im ersten Quartal 2021 durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Deckung des Interimsbedarfs im Rahmen eines Investorenmodells sowie eine von der NürnbergMesse vorgeschlagene Option für die Teilnutzung der Messehalle 12 in Verbindung mit einem westlich davon neu zu errichtenden Gebäude detailliert vorgestellt. Zu diesen Optionen werden ergänzende Sachverhaltsdarstellungen vorlegt. Zu wirtschaftlichen Aspekten trägt die Verwaltung in der Sitzung vor.

Die Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle ist inzwischen abgeschlossen und liegt vollständig vor. Sie bestätigt die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und ergänzt dabei die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente, wobei die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten Gesamtplanung erfolgen sollte. Der Schwerpunkt der durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen lag auf (bau-) technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt

des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen konserviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa. Quelle) ablesbar bleiben. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion als zentraler erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert.

Ein zwischenzeitlich erfolgter Schriftwechsel zwischen der SPD-Stadtratsfraktion und dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird der Opernhauskommission zur Kenntnis gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Planungsmittel wurden angemeldet. Die Abstimmung mit dem Freistaat Bayern ist ausstehend.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Ref. VII

Empfehlungsvorschlag: 1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.

  1. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.

  2. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung im Jahr 2021.

  3. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.

Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021: 1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.

  1. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landeswie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.

  3. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen.

  4. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen.

  5. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.

  6. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz ermöglichen.

  7. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden.

  8. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.

  9. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.

Download ↓