Beschlussvorlage 2. BM/039/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten
des Staatstheaters Nürnberg
Anlagen: 01_Betriebsbeschreibung Interim STN 2020.10.06
Sachverhalt (kurz): Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend außerdem von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden.
In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 wurde eine von der Stiftung Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vorgelegt. Sie „benennt und kontextualisiert die erforderlichen Flächenbedarfe, die an einem Interimsstandort (…) für einen Zeitraum von geschätzt zehn Jahren verfügbar sein müssen, um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg zu sichern. Dabei müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den künstlerischen Auftrag als größtes Mehrspartenhaus Bayerns fortzuführen.“ Technische und räumliche Einschränkungen in einer befristeten Ausweichspielstätte sind dabei bereits formuliert: Die beschriebenen Bedarfe bilden einen um ein Viertel gegenüber dem aktuellen Spielplan im Haus am Richard-Wagner-Platz reduzierten Spielbetrieb in einem um gleichfalls ein Viertel auf 800 Sitzplätze verkleinerten Theatersaal ab.
Die „Betriebsbeschreibung“ benennt somit die grundsätzlichen Bedarfe jeder Ausweichspielstätte, unabhängig vom Standort oder vom Verfahren ihrer Beschaffung, Ertüchtigung oder Bereitstellung. Das Dokument liegt mit Stand vom 5. Oktober 2020 vor, weil es die grundsätzlichen Bedarfe des Staatstheaters beschreibt. Gleichwohl ist „der ausgewiesene Flächenbedarf (…) abhängig von der Festlegung der Abbruchkante innerhalb des bereits sanierten Schauspielhauses und dem Opernhaus sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden.“ Über eine planerisch sinnvolle und betrieblich funktionale Abbruchkante wurden im Rahmen der laufenden Vorbereitungen des BOH erste Annahmen getroffen; ihre fortlaufenden Plausibilisierungen sind Bestandteil des weiteren Planungsprozesses.
Die Betriebsbeschreibung und im Besonderen die Flächenbedarfe müssen darüber hinaus bei Umsetzung in einem – stets individuellen – Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten (z.B. Lage, Höhe und Stützenfreiheit von Räumen) und der daraus resultierenden Möglichkeiten einer sinnfälligen funktionalen An- und Zuordnung einzelner Bereiche auf das jeweilige konkrete Bestandsgebäude adaptiert und fortgeschrieben werden;
dazu gehören auch Überlegungen einer abschnittsweise flexiblen Nutzung von Flächen an anderen Standorten.
Im weiteren Verfahren ist insbesondere zu prüfen, ob die für eine Ausweichspielstätte zur Verfügung stehenden Objekte bautechnisch geeignet sind, ob ein Interim unter wirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen erstellt und betrieben werden kann, und ob die Nutzung des jeweiligen Objekts (mit Blick etwa auf seine historische Rolle, aber auch hinsichtlich seiner kulturpolitischen Bedeutung) politisch gewünscht ist.
Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sind neben Aspekten einer Nachhaltigkeit von Investitionen (Möglichkeit einer sinnvollen Nachnutzung nach Ende des Interims) insbesondere die je nach Objekt unterschiedlichen Förderszenarien zu betrachten. Auf der anderen Seite ist zu prüfen, ob und inwieweit Miet- oder Investorenlösungen einen wirtschaftlich sinnvollen (Teil-) Beitrag leisten können; insofern werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternativen ausgeschlossen. Von zentraler Bedeutung ist dabei immer eine gesamtheitliche Betrachtung aller Kosten in Bau und Betrieb.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der „Betriebsbeschreibung“ für Lage, Art, Größe und Ausgestaltung einer Ausweichspielstätte ist eine Beschlussfassung erforderlich. Sie soll feststellen, dass die in der Betriebsbeschreibung formulierten Bedarfe und Notwendigkeiten die grundsätzliche Basis der weiteren Planungen einer Interimsspielstätte benennen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, baulich realisierbare Optionen auf ihre nachhaltig und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzbarkeit hin zu prüfen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Planungsmittel wurden angemeldet. Die Abstimmung mit dem Freistaat Bayern ist ausstehend.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
Empfehlungsvorschlag: 1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
-
Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der "Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden.
-
Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021
- Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden. 3. Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.