TISCHVORLAGE zu TOP 1, TOP 3 und TOP 4
Opernhaus-Kommission am 22. Oktober 2021
Die Empfehlungs- und Beschlussvorschläge werden wie folgt geändert (Roteintrag) vorgelegt:
TOP Ö1: Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle
Sparten des Staatstheaters Nürnberg
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.
TOP Ö3: Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und
Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg
Empfehlungsvorschlag
1.Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
2.Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden.
3.Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.
TOP Ö4: Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
Empfehlungsvorschlag:
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Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.
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Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
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Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes- wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.
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Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen.
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Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen.
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Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.
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Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz ermöglichen.
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Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden.
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Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.
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Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.