Beschlussvorlage 2. BM/041/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle
Sparten des Staatstheaters Nürnberg
Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Tischvorlage_Empfehlung-_Beschlussvorschlage zu TOP 1_TOP 3_TOP 4
Sachverhalt (kurz): Das Staatstheater Nürnberg ist eines der großen Mehrspartentheater in Deutschland und umfasst als solches die Sparten Musiktheater (Oper), Sprechtheater (Schauspiel), Tanztheater (Ballett) und Konzert (Staatsphilharmonie Nürnberg). Die hälftig von Stadt und Freistaat getragene Stiftung Staatstheater Nürnberg ist Arbeitgeberin für ca. 650 Beschäftigte an den Standorten Richard-Wagner-Platz, Nordostpark (Werkstätten), Fürther Straße (Probenbühne) und Frankenstraße (Lagerflächen). Es finden jährlich ca. 750 Veranstaltungen mit rd. 290.000 Besucherinnen und Besuchern am Richard-Wagner-Platz statt.
Am Hauptstandort Richard-Wagner-Platz verfügt das Staatstheater in den beiden Hauptbauten Opernhaus und Schauspielhaus über insgesamt fünf Veranstaltungsräume: den großen Saal des Opernhauses, den Gluck-Saal, den großen Saal des Schauspielhauses, die Kammerspiele und die „3. Etage“. Zwischen den beiden Hauptbauten erstreckt sich ein in mehreren Bauphasen entstandener Verbindungsbau, der im Wesentlichen Probenräume für das Musik-, Sprech- und Tanztheater, einen Orchesterprobensaal, Magazine, gemeinsame Präsenzwerkstätten, die Kantine und Räume der Verwaltung umfasst.
Der bauliche Bestand ist heterogen: Ältester Bestandteil ist das 1903 bis 1905 als Jugendstilhaus errichtete Opernhaus mit angrenzendem Magazinbau, das 1935 im Zusammenhang mit den Reichsparteitagen im Innern im Stile eines vereinfachten Neoklassizismus radikal umgestaltet wurde. Nach 1945 wurden Kriegsschäden durch einen erneut vereinfachten Wiederaufbau behoben. Zuletzt wurden in den 1990er Jahren Sanierungen durchgeführt.
Das Schauspielhaus geht zurück auf ein 1951 für die US-Truppen errichtetes Armee-Theater (Kino mit Bühnenhaus), in dem 1959 ein Sprechtheater eröffnet wurde. 1962 wurden im Keller die Kammerspiele eingerichtet. Nach einer ersten Sanierung 1976 erfolgte 2008 bis 2010 die Generalsanierung, in deren Zuge als dritte Spielstätte die „BlueBox“ (jetzt „3. Etage“) geschaffen wurde.
Für symphonische Konzerte nutzt die Staatsphilharmonie Nürnberg die Meistersingerhalle. Alle Proben der Staatsphilharmonie, für Konzerte ebenso wie für den Orchesterdienst im Opernhaus, finden in den Proberäumen im Verbindungsbau zwischen Opern- und Schauspielhaus statt.
Das Opernhaus als Zeichen des Engagements der Bürgergesellschaft
Das Opernhaus ist mit seiner weithin sichtbaren Kuppel über dem Bühnenturm als Landmarke stadtbildprägend und kennzeichnet den Richard-Wagner-Platz als Standort aller Sparten des Nürnberger Staatstheaters. Anders als die großen Residenztheater anderer Städte, ist das ursprünglich als Stadttheater am Ring errichtete Haus Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements und nicht landesherrlichen Handelns.
Die Vereinigung aller Sparten am selben Ort ermöglicht umfassende technische und betriebliche Synergien, die nur im Rahmen einer Sanierung des Teilbauwerkes „Opernhaus“ gesichert werden können.
Das Opernhaus als monofunktionales und doch gut zukunftssicheres Baudenkmal Aus bautechnischer Sicht handelt es sich bei dem Opernhaus – anders, als es der optische Eindruck erwarten lässt – um einen hochmodernden Ingenieurbau des frühen 20. Jahrhunderts, der als ausgefachte und ummauerte Stahlskelettkonstruktion ausgeführt wurde. Das Opernhaus ist eine Spezialimmobilie, die mit ihrem großen Zuschauerraum mit drei Rängen, einem Orchestergraben und der Hauptbühne mit Bühnenturm und Untermaschinerie auf eine Nutzung als Musik- und Tanztheater zugeschnitten ist. Der Denkmalwert ist ebenso unstrittig wie die Monofunktionalität des Baus – eine Nachnutzung nach einer Aufgabe des Opernstandortes könnte wohl nur mit einer publikumsintensiven Nutzung und nach weitreichenden baulichen Eingriffen erreicht werden.
Unter anderem durch eine Vergrößerung des Orchestergrabens (zur Umsetzung arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften) und die Schaffung einer sog. „Revolverbühne“ mit moderner Unter- und Obermaschinerie kann ein zukunftstauglicher und ökonomischer Betrieb ermöglicht und das Opernhaus fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden. Wesentliche Verbesserungen bei Akustik und Sichtlinien können durch die akustische Anbindung zusätzlicher Raumvolumina im Dachraum (vgl. Staatsoper Unter den Linden, Berlin) und durch Anpassungen bei der Abstufung von Rängen und Parkett sowie der Bestuhlung erreicht werden. Die Ausführung des Bestandsbaus als Stahlskelettkonstruktion bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für die erforderlichen baulichen Eingriffe.
Das Opernhaus als städtebauliches Bindeglied zwischen Altstadt und Südstadt Eine Generalsanierung des Opernhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus, das jenseits der baulichen Maßnahmen im Bestand auch städtebauliche und soziologische Aspekte umfasst, schließt die mit der Generalsanierung des Schauspielhauses begonnene Maßnahme am Richard-Wagner-Platz ab und bietet dem Staatstheater Nürnberg die baulichen Voraussetzungen für eine Öffnung zur diversen Stadtgesellschaft. Anstelle des Verbindungsbaus und der maroden Tiefgarage können – auf stadteigenem Grund – u.a. ausreichend dimensionierte Probenräume, zentral gelegene Präsenzwerkstätten, eine zeitgemäße Anlieferung samt funktionaler Logistikachse sowie arbeitsrechtskonforme Räume für die Verwaltung neu errichtet werden. Mit einer Nutzung des gegenüberliegenden Sigmund- Schuckert-Hauses kann das neu zu errichtende Volumen deutlich reduziert werden. Das Bauvorhaben Opernhaus insgesamt ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung des Richard- Wagner-Platzes und eine qualitätsvolle Verknüpfung von Altstadt und Südstadt, wobei keine Flächen zusätzlich versiegelt werden müssen, sondern im Gegenteil eine Entsiegelung und Begrünung bislang wenig einladender Freiflächen erst möglich wird.
Das Opernhaus als Magnet der Innenstadt Der direkte Zugang von der U-Bahn in das Opernhaus und die fußläufige Lage zum Hauptbahnhof, aber auch zu zahlreichen Hotels, bieten einen zukunftstauglichen, verkehrlich hervorragend erschlossenen Standort, der auch mit dem Fahrrad und darüber hinaus auch über die umliegend vorhandenen Parkhäuser für den motorisierten Individualverkehr gut erreichbar ist. Das urbane Umfeld ermöglicht die Einbindung eines Theaterabends in weitere fußläufig erreichbare Aktivitäten und Attraktionen. Als wesentlicher Attraktor ist das Staatstheater im Herzen der Stadt ein unverzichtbarer Publikumsmagnet, gerade in einer sich wandelnden Stadt des 21. Jahrhunderts, die nicht allein durch Handel definiert werden kann.
Eine Aufgabe des Standorts Richard-Wagner-Platz für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg würde ein Schauspielhaus „in zweiter Reihe“ zurücklassen und durch den Wegfall vorhandener Synergien erheblich negative Auswirkungen auf betriebliche Abläufe und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatstheaters haben. An prominenter Stelle im Stadtbild würde der womöglich langjährige Leerstand in einer denkmalgeschützten Spezialimmobilie herbeigeführt, für die Konzepte einer adäquaten Nachnutzung nicht bekannt sind.
Der bauliche Zustand des Opernhauses lässt keinen, über das Jahr 2025 hinausreichenden Betrieb des Gebäudes zu. Mängel beim vorbeugenden baulichen und beim anlagentechnischen Brandschutz, aber auch statische Mängel und Schäden an der Bausubstanz machen vor jeder weiteren Nutzung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich.
Um sicherzustellen, dass alle weitergehenden Überlegungen (Interim, wenn ja, wo?) auf einem Konsens zur Wieder- und Weiternutzung des Gebäudes der Oper am Standort Richard- Wagner-Platz basieren, wird hierzu ein Beschluss des Stadtrats begehrt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierungsgespräche mit dem Freistaat Bayern stehen aus.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus ist von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
Empfehlungsvorschlag: Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021: Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg
am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung,
hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen.
Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.