Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
29.09.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 7 TOP Ö 1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 (inklusive des Mittelfristigen 7 Investitionsplanes 2022/2025) Bericht Stk/015/2021 7 TOP Ö 2 IT-Strategie “Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in 10 Nürnberg im Digitalen Zeitalter” - Weiterentwicklung Sitzungsvorlage Ref.IV/034/2021 10 IT-Strategie “Lernen und Lehren an städtischen und staatlilchen Schulen in Nürnberg im 14 Digitalen Zeitalter Ref.IV/034/2021 * TOP Ö 3.1 Hybride Gremiensitzungen 30 Sitzungsvorlage OBM/020/2021 30 Ausführliche Sachverhaltsdarstellung hybride Gremiensitzungen OBM/020/2021 34 § 19a der Stadtratsgeschäftsordnung OBM/020/2021 38 Antrag der FDP vom 15.01.2021 OBM/020/2021 39 Antrag der politbande vom 19.01.2021 OBM/020/2021 40 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.01.2021 OBM/020/2021 42 Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 19.01.2021 OBM/020/2021 44 TOP Ö 5 Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg 46 Sitzungsvorlage Ref.III/011/2021 46 Sachverhalt Ref.III/011/2021 49 Antrag CSU vom 08.09.2021 Ref.III/011/2021 52 Anlage_2_Stellungnahme_des_Albrecht_Dürer_Airport Ref.III/011/2021 53 Anlage_3_Stellungnahme_der_Hafen_Nürnberg_Roth_GmbH Ref.III/011/2021 57 Anlage_4_Stellungnahme_des_Klinikum_Nürnberg Ref.III/011/2021 59 Anlage_5_Stellungnahme_der_ N_ERGIE_und_VAG Ref.III/011/2021 62 Anlage_6_Stellungnahme_der_NürnbergMesse_GmbH Ref.III/011/2021 64 Anlage 7 Stellungnahme der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 65 Ref.III/011/2021 Anlage_8_Ergänzung_Stellungnahme_der wbg_Nürnberg Ref.III/011/2021 68 TOP Ö 6 Mobilitätsbeschluss 70 Sitzungsvorlage Vpl/052/2021 70 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2021 Vpl/052/2021 74 Entscheidungsvorlage Vpl/052/2021 76 Tabelle Personal- und Finanzbedarf Vpl/052/2021 79 TOP Ö 7 Zusammensetzung der Sportkommission in der Stadtratsperiode 2020/2026 84 hier: Beratende Mitglieder Sitzungsvorlage SpS/004/2021 84 * TOP Ö 7.1 Änderung in der Besetzung des Werkausschusses (SÖR) 87 Antrag_Besetzung WerkA SÖR_SPD 87 * TOP Ö 7.2 Änderung in der Besetzung von Abordnungen 89 Sitzungsvorlage Vpl/055/2021 89 TOP Ö 8 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 92 Dringliche Anordnungen des OBM 92 TOP Ö 9 Ausweisung der Ziegelach als Naturschutzgebiet 94
Sitzungsvorlage UwA/005/2021 94 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020 UwA/005/2021 98 Beschlussvorschlag UwA/005/2021 99 Beschluss des UmwA vom 04.07.2007 UwA/005/2021 100 TOP Ö 10 Erhöhung der Kapazitäten der ehrenamtlichen Naturschutzwacht der Stadt 101 Nürnberg Sitzungsvorlage UwA/006/2021 101 Sachverhalt UwA/006/2021 105 Antrag der CSU-,SPD und Bündnis 90/Dien Grünen vom 05.05.2021 UwA/006/2021 108 Beschluss des Naturschutzbeirates vom 29.09.2020 UwA/006/2021 109 Beschluss des Naturschutzbeirates vom 06.07.2021 UwA/006/2021 110 TOP Ö 11 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des 111 Sanierungsgebietes Kraftshof Sitzungsvorlage Stpl/026/2021 111 Entscheidungsvorlage Stpl/026/2021 115 Satzungstext Stpl/026/2021 116 Broschüre "Kraftshof Abschlussdokumentation Stadterneuerung" Stpl/026/2021 117 TOP Ö 12 Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den 137 Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) Sitzungsvorlage Stpl/039/2021 137 Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der 141 Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) Stpl/039/2021 Übersichtsplan zur Satzung Nr. 10 Stpl/039/2021 142 Satzung zur Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den 143 Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) Stpl/039/2021 Antrag_Entwichlungsmassnahme_Marienberg Stpl/039/2021 144 TOP Ö 13 Sondernutzungsgebühren 145 Sitzungsvorlage LA/034/2021 145 Entscheidungsvorlage LA/034/2021 149 TOP Ö 14 Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS) 151 Sitzungsvorlage ML/003/2021 151 Änderungssatzung ML/003/2021 155 Entscheidungsvorlage ML/003/2021 159 Gegenüberstellung der Änderungen der Marktgebührensatzung ML/003/2021 163 Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen Gebühren (Anlage zur MarktGebS - 164 Gebührentarif) ML/003/2021 Fallbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhungen ML/003/2021 168 TOP Ö 15 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den 170 Großmarkt (GroßmarktS – GrMS) Sitzungsvorlage ML/004/2021 170 Entscheidungsvorlage ML/004/2021 173 Änderungssatzung GroßmarktS ML/004/2021 174 Lesefassung Großmarktsatzung mit Änderungen ML/004/2021 176
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 29.09.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 (inklusive des Bericht
Mittelfristigen Investitionsplanes 2022/2025) Stk/015/2021
Riedel, Harald
2. IT-Strategie “Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Beschluss
Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter” - Weiterentwicklung Ref.IV/034/2021
Trinkl, Cornelia
3. Realisierung von Schulbaumaßnahmen: Beschluss
Ref.I/II/040/2021
Hier: Neubau der Bildungseinrichtung Tiefes Feld im Rahmen
einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft
Riedel, Harald (Beilagen werden nachgereicht)
4. Generalsanierung Pellerhaus - Grundsatzentscheidung zur Beschluss
Finanzierung KuM/001/2021
Lehner, Julia, Prof. Dr. (Beilagen werden nachgereicht)
5. Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Beschluss
Stadt Nürnberg Ref.III/011/2021
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.09.2020
Walthelm, Britta
6. Mobilitätsbeschluss Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/052/2021
02.07.2021
Ulrich, Daniel
7. Zusammensetzung der Sportkommission in der Stadtratsperiode Beschluss
2020/2026 hier: Beratende Mitglieder SpS/004/2021
Trinkl, Cornelia
Auflage des Referates I/II:
8. Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Kenntnisnahme
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM
nach Art. 37 Abs. 3 GO
Auflagen des Referates III:
9. Ausweisung der Ziegelach als Naturschutzgebiet Beschluss-
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020 Auflage
UwA/005/2021
10. Erhöhung der Kapazitäten der ehrenamtlichen Naturschutzwacht Beschluss-
der Stadt Nürnberg Auflage
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion/SPD-Stadtratsfraktion/Bündnis UwA/006/2021
90/Die Grünen vom 05.05.2021
Auflagen des Referates VI:
11. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Beschluss-
Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof Auflage
(SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) Stpl/026/2021
12. Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschluss-
für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Auflage
Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein Stpl/039/2021
(Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10)
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.04.2021
Auflagen des Referates VII:
13. Sondernutzungsgebühren: Beschluss-
Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und -entgelte zum Auflage
01.01.2022 / Vorgehen bei künftigen Anpassungen LA/034/2021
14. Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS) Beschluss-
Auflage ML/003/2021
15. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Beschluss-
Nürnberg über den Großmarkt (GroßmarktS – GrMS) Auflage
ML/004/2021
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.07.2021,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage Stk/015/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 (inklusive des Mittelfristigen
Investitionsplanes 2022/2025)
Bericht:
In dieser Stadtratssitzung wird der Entwurf des Haushaltsplans 2022 (inklusive des fortgeschriebenen MIPs für die Jahre 2022/2025) eingebracht. Nach der Sitzung werden die entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2022 den Mitgliedern des Stadtrats in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Die für die Einreichung von Anträgen und Anfragen zum Haushalt und MIP einzuhaltenden Termine werden den Stadtratsfraktionen/-gruppen und den Ausschussgemeinschaften noch mit gesondertem Schreiben des Oberbürgermeisters bekannt gegeben.
Als Termine für die Haushaltsberatungen sind der 18.11., der 19.11. und der 22.11.2021 vorgesehen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/015/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/015/2021
Ref.IV/034/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im
Digitalen Zeitalter“ - Weiterentwicklung
Anlagen: IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlilchen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter
Sachverhalt (kurz):
Seit Beschluss der IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ in der Stadtratssitzung am 15.02.2017 arbeitet Referat IV mit weiteren Dienststellen an der Umsetzung. Seither wurde im Schulausschuss am 19.10.2018 und am 16.10.2020 über den Stand der Umsetzung, Erfolge und Herausforderungen berichtet.
Aufgrund der sich stetig wandelnden Technologie und der immer komplexer werdenden Anforderungen an eine zeitgemäße IT müssen die Vorgaben dieser Strategie regelmäßig aktualisiert werden – sowohl Schule als auch Digitalisierung unterliegen dynamischen Prozessen und einer fortlaufenden Evaluation. Neuen technischen Entwicklungen soll ebenso Rechnung getragen werden wie inhaltlichen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der bisherigen Projektjahre und dem Digitalisierungsschub aufgrund der Covid-19-Pandemie ergeben haben. Zudem wurde die Umsetzung der IT-Strategie im Hinblick auf Förderprogramme erheblich beschleunigt. In Summe bedeutet das, dass die weitere (inhaltliche, zeitliche, finanzielle) Umsetzung angepasst werden muss.
Einige der Konzepte, für die bereits eine Konzipierung erfolgen konnte und die aus den im Oktober 2020 einstimmig durch den Schulausschuss beschlossenen Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen entstanden sind, sollen mit dieser Vorlage vorgestellt werden. Wo noch keine weitere Bearbeitung (vor allem durch externe Faktoren bedingt) noch nicht möglich war, erfolgt eine kurze Darstellung.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 23.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IT (z.K.)
StK
Im Hinblick auf die Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung sowie auf die Lehren aus der Coronavirus-Pandemie zeigt sich, dass die schulische IT-Strategie weiterentwickelt werden muss. Nicht nur müssen Inhalte laufend an technologische sowie rechtliche Neuerungen angepasst werden, in verschiedenen Bereichen müssen auch laufend Konzepte erarbeitet werden, um den Anforderungen an die Digitalisierung der Schulen bestmöglich gerecht zu werden.
Die Verwaltung schlägt daher folgenden Beschluss vor:
- Der Projektzeitraum zur Umsetzung der Strategie “Lehren und Lernen an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter” wird verkürzt und endet zum 31.12.2024. Anschließend folgt ein verstetigter Regelbetrieb (Konkretisierung folgt). 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Folgekostenberechnung und einen Vorschlag zur Verstetigung der Schul-IT in Nürnberg vorzubereiten und im Entscheidungsgremium vorzustellen. 3. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Strategie “Lehren und Lernen an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter” sowie mit der Weiterentwicklung der Strategie im Sinne dieser Vorlage beauftragt. 4. Die Verwaltung wird mit der weiteren Konzipierung der noch offenen Aufträge aus dem Beschluss vom Oktober 2020 beauftragt. 5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, auch weiterhin pädagogische und technologische Entwicklungen zu verfolgen und bei Bedarf erforderliche Konzepte zu erarbeiten sowie vorzulegen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, das bereits vorbereitete Konzept zur Übernahme der Verwaltungen in staatlichen Schulen durch IT zu konkretisieren und für einen Beschluss vorzubereiten. 7. Die Verwaltung wird damit beauftragt, Finanzierungsmöglichkeiten für Mehrbedarfe zu erarbeiten. Dafür können, vorbehaltlich der gesamtstädtischen Finanzlage und einer Abstimmung mit dem Finanzbereich, bei Bedarf auch teilweise akquirierte Fördermittel herangezogen werden.
Referat IV – Schule und Sport
IT-Strategie “Lernen und Lehren an
städtischen und staatlichen Schulen
in Nürnberg im Digitalen Zeitalter”
– Weiterentwicklung 08/2021 –
Zusammenfassung der Vorlage
Seit Beschluss der IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ in der Stadtratssitzung am 15.02.2017 arbeitet Referat IV mit weiteren Dienststellen an der Umsetzung. Seither wurde im Schulausschuss am 19.10.2018 und am 16.10.2020 über den Stand der Umsetzung, Erfolge und Herausforderungen berichtet.
Aufgrund der sich stetig wandelnden Technologie und der immer komplexer werdenden Anforderungen an eine zeitgemäße IT müssen die Vorgaben dieser Strategie regelmäßig aktualisiert werden – sowohl Schule als auch Digitalisierung unterliegen dynamischen Prozessen und einer fortlaufenden Evaluation. Neuen technischen Entwicklungen soll ebenso Rechnung getragen werden wie inhaltlichen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der bisherigen Projektjahre und dem Digitalisierungsschub aufgrund der Covid-19-Pandemie ergeben haben. Zudem wurde die Umsetzung der IT-Strategie im Hinblick auf Förderprogramme erheblich beschleunigt. In Summe bedeutet das, dass die weitere (inhaltliche, zeitliche, finanzielle) Umsetzung angepasst werden muss.
Einige der Konzepte, für die bereits eine Konzipierung erfolgen konnte und die aus den im Oktober 2020 einstimmig durch den Schulausschuss beschlossenen Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen entstanden sind, sollen mit dieser Vorlage vorgestellt werden. Wo noch keine weitere Bearbeitung (vor allem durch externe Faktoren bedingt) möglich war, erfolgt eine kurze Darstellung.
Anmerkung aufgrund der Covid-19-Pandemie (“Corona-Virus”)
Wie in vielen Bereichen hat auch und gerade der Schulbereich durch die Zeit der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Schulschließungen eine intensive Phase der Veränderungen erfahren.
Die Stadt Nürnberg hat mit dem Beschluss der schulischen IT-Strategie im Februar 2017 den Digitalisierungsprozess entscheidend in die Wege geleitet. Ziel der Strategie war dabei vorrangig die Ertüchtigung der Schulen im Sachaufwand für einen modernen Unterricht mit digitalen Medien, d.h. mit LAN/WLAN-Netzen sowie Hard- und Softwareausstattung vor Ort. Bereits angedacht waren jedoch auch Systeme und Funktionen, die ein Lehren und Lernen außerhalb der Schulgebäude ermöglichen, wenn die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zu Hause oder an außerschulischen Lernorten sind (sog. „Blended Learning“). Gerade dies stellt im beruflichen Weiterbildungsbereich eine Chance für eine höhere Bereitschaft der Lehrkräfte zur Weiterbildung bzw. zur Fortbildung dar.
Die Schulschließung im Rahmen der Corona-Krise ab Anfang 2020 führte ohne Vorlauf dazu, dass diese Systeme sehr plötzlich die einzigen Möglichkeiten des Unterrichtens waren. Die Einschränkungen im Unterrichtsbetrieb dauern ein Jahr später weiterhin an. Fachleute gehen davon aus, dass diese „erzwungene“ Testphase auch nach der Beendigung der Schließungen das Unterrichten nachhaltig verändern wird.
Im Zuge von Schulschließungen und Wechselunterricht hat sich, trotz weitsichtiger Planung der Stadt Nürnberg und frühem Beschluss der IT-Strategie, eine enorme Beschleunigung ergeben. Viele der neu aufgetretenen Problematiken (insbesondere im Bereich Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften) bedürfen einer Grundsatzentscheidung für die weitere Umsetzung.
Vor diesem Hintergrund soll die schulische IT-Strategie hiermit nicht einfach fortgeschrieben, sondern dezidiert – auch entsprechend dem Auftrag aus dem Schulausschuss Oktober 2020 – weiterentwickelt und an die aktuellen pädagogischen sowie technischen Anforderungen angepasst werden.
Hinweis
Erläuterungen zu technischen und / oder ggf. unbekannten Begriffen sind in einem kurzen Glossar am Ende des Dokuments zu finden.
Inhaltsverzeichnis
I. Aktuelle Umsetzung der IT-Strategie........................................................................................................................... 4 II. Fortschreibung der IT-Strategie: Inhaltliche Anpassungen ....................................................................................... 10 1. Zeitgemäßer digitaler Distanzunterricht ............................................................................................................ 10 2. Standardisierung im Bereich Hardware und Software ...................................................................................... 10 3. Bedarfsgerechte Ausstattung von Schülern („1:1-Konzept“)............................................................................. 10 4. Bedarfsgerechte Ausstattung von Lehrkräften .................................................................................................. 10 5. Standardisierung im Bereich Vernetzung, Fortführung der Maßnahmen ................................................................ 10 6. Beschleunigte WLAN/LTE-Vernetzung von Schulen – WLAN-zentrierter Vernetzungsstandard ........................... 10 7. Technische IT-Infrastrukturräume vor Ort in den Schulen ................................................................................... 11 8. ID-Management ................................................................................................................................................. 11 9. Zentrale und dezentrale IT-Infrastruktur ............................................................................................................. 11 10. Sprengelbezogene Lernorte .............................................................................................................................. 11 11. Ermittlung und Einarbeitung technischer (sowie pädagogischer) Entwicklungen und Neuerungen ................. 11 12. Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen ........................................................................................................ 11 13. Neuer Finanzbedarf ........................................................................................................................................... 12 III. Überlegungen zur künftigen Struktur der Schul-IT in Nürnberg ................................................................................ 13 1. Vorüberlegungen ............................................................................................................................................... 13 2. Zuständigkeiten im schulischen Umfeld ................................................................................................................. 13 3. Struktur – „Team Digitale Schule“ ............................................................................................................................. 14 IV. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Beschlussvorschlag ........................................................................................ 15 Glossar .............................................................................................................................................................................. 16
Bildnachweis
Titelbild: steveriot1, https://pixabay.com/images/id-3765920/
Gender Erklärung
Zur besseren Lesbarkeit werden im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, soweit möglich neutral angeführt; also z.B. Lehrkräfte statt „Lehrerinnen und Lehrer“. Wo nicht möglich, wird generell nur die im Deutschen übliche männliche Form angegeben, also z.B. "Schüler" statt "Schüler*innen", „SchülerInnen“ oder "Schülerinnen und Schüler".
Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
Stand: 26.08.2021
I. Aktuelle Umsetzung der IT- o anschließend sukzessive Anbindung der Schulen (avisiert bis Ende 2021) und anschlie-
Strategie
ßend Kündigung alter Verträge
2. Rechenzentrum und zentrale Schul-
1. Glasfaseranbindung & städtisches
serverlandschaft
Datennetz
erste leistungsfähige Server laufen Glasfaseranbindung: Ziel (bislang): zentrales Hosting und Management alle rund 100 Schulstandorte werden bis Ende 2021 von Anwendungen und Dateien (z.B. ASV, Untis ans Glasfasernetz der Nürnberger Feuerwehr ange- Schulverwaltungssoftware etc.) schlossen Vorteile: erhöhte Ausfallsicherheit, größerer Schutz anteilige Refinanzierung über das bayerische durch städtische Firewalls u.a. Förderprogramm GWLANR (ca. 45%) aktuell: Evaluation, weitere Umsetzung in Abhängig- aktuell bereits angebunden: 81 von 100 Standorten keit von BayernCloud (weiterhin noch offen) derzeit in Bearbeitung: 19 Standorte Tendenz: „Schulverwaltung im Rechenzentrum – Pädagogik in der (gesicherten) Cloud“ wird ge- Förderung beantragt für 52 Standorte prüft Städtisches Datennetz: alle Schulen werden ins städtische Datennetz, den 3. ID-Management Pilotprojekt sog. „Backbone“, eingebunden dafür Erneuerung des bestehenden veralteten Pilotprojekt über ein Interessensbekundungs- Backbones (abgeschlossen) und Aufbau zusätz- verfahren mit zwei Partnern an den Standorten B9 licher Knoten für die Versorgung der Schulen (lo- und JPR/FOS II durchgeführt gisch vermaschtes Netz, „Mesh-Netz“; nahezu ab- Start Rollout Systeme: Q2/2019 geschlossen) Start Projekt: Schulstart 2019 Vorteile: schneller Datenverkehr, erhöhte Ausfall- erhebliche Schwierigkeiten durch große Heterosicherheit, Datensicherung u.a. genität in Schulvernetzung und -ausstattung sowie anteilige Refinanzierung über das bayerische stadtinterne Organisationsstrukturen Förderprogramm GWLANR aktuell: geplante Ausschreibung auf Grundlage der Erkenntnisse pausiert im Hinblick auf BayernCloud, Internetanbindung: Neukonzipierung erforderlich bisher: Piloten werden bis auf Weiteres fortgeführt o dezentrale Internetanbindungen o Erhöhung der bestehenden Internetanbindungen
4. Vernetzung der Schulgebäude
auf das verfügbare Maximum in 01/2021 o parallel: 3 leistungsstarke 1 Gbit/s-Leitungen schulspezifische Vernetzungsstandards wurden erzur weiteren Versorgung arbeitet und laufend weiterentwickelt neuer ab 2022: Standard s. Punkt II.6 o zentrale Internetanbindung schnelles Internet, Bestandsbauten werden, abhängig von personellen das von einem externen Provider in den Backund finanziellen Kapazitäten, ertüchtigt bone eingespeist wird bestehende Priorisierung wird anlassbezogen o Ausschreibung in 2021 abgeschlossen; verfüglaufend aktualisiert bar voraussichtlich ab 09/2021 Nutzung von Synergieeffekten (z.B. Brandschutz, o symmetrische Datenleitung (Download = Up- Sanierungen) aber: load), 5 Gbit/s (Steigerung auf bis zu 10 Gbit/s o dadurch bislang teils erhebliche Verzögemöglich), georedundant (erhöhte Ausfallsicherrungen, daher Einzelfallprüfung erforderlich! heit) o nur noch bei sinnvollem Zusammenhang und o aktuell technische Vorbereitung der Schulen: zeitl. Machbarkeit Glasfaseranbindung + Verbindung Hausübergabepunkt (HÜP)/Datenschrank
) 1 2 0 2 t r a t S ( …
„Interimsmaßnahmen“, d.h. Klein(st)vernetzungen
Städt. Adam-Kraft-Realschule
wurden zur Überbrückung bis zur Großvernetzung
Städt. Peter-Vischer-Schule
durchgeführt WLAN-Rollout 01/2021:
Städt. J.-Scharrer-Gymnasium
o nahezu flächendeckendes WLAN an fast allen
Staatl. Melanchthon-Gymnasium
noch nicht vollvernetzten Standorten Sonderfall (erweiterter Interim): o für digitalen Fern-/ Wechselunterricht (Covid-
GS Martin-Luther-King-Schule
19-Pandemie und danach) o wird im Zuge der Vollvernetzung verstetigt bzw. überarbeitet wichtig: aktuell Material-Lieferschwierigkeiten auf- bisherige Maßnahmenplanung: grund der Marktlage Verzögerungen in Umsetzung sowie Kostensteigerung zu erwarten! (konkrete Angaben/ Schätzungen derzeit nicht möglich)
| n e s s o hl c s e g b a | Staatl. Willstätter-Gymnasium PILOT Berufliche Schule 9 GS Friedrich-Hegel-Schule GS Friedrich-Staedtler-Schule Dep. Almoshof und Buch GS Georg-Paul-Amberger-Schule GS Laufamholz GS Paniersplatz GS Reutersbrunnenschule GS Theodor-Billroth-Schule GS & MS Adalbert-Stifter-Schule MS Johann-Daniel-Preißler-Schule Staatl. Dürer-Gymnasium Städt. Sigena-Gymnasium Sonderfälle (erweiterter Interim): GS Fischbach Berufliche Schule 1 (Werkhallen) |
|---|---|
| g n u z t e s m U n i | Berufliche Schule 2 Berufliche Schulen 4 & 14 GS Kopernikusschule GS & MS Insel Schütt Städt. Veit-Stoß-Realschule inkl. Abendrealschule Staatl. Hans-Sachs-Gymnasium Städt. Labenwolf-Gymnasium Staatl. Pirckheimer-Gymnasium |
| … g n u n a Pl n i |
Sondermaßnahmen, die ursprünglich nicht eingeplant waren (d.h. auch nicht in Personal- und Mittelkapazitäten, genaueres hierzu unter Punkt I.9):
| n e s s o hl c s e g b a | Berufliche Schule 7 (Umzug/Neubau) GS Bartholomäusschule (Container) GS Thoner Espan (Neubau) Griechische Schulen (Vermietung) Haus der Athleten Taekwondo-Halle Umweltstation |
|---|---|
| g n u f ü r P / g n u z t e s m U n i | GS Max-Beckmann-Schule (Neubau) JPR/FOS II (WLAN) SFZ Paul-Moor-Schule (WLAN) Städt. Bertolt-Brecht-Schule ALT (urspr. Abriss geplant) Staatl. Neues Gymnasium (urspr. Abriss/ Sanierung geplant) „Tempohaus“ |
| g ti f n ü k u z / t s h c ä n m e d | Berufliche Schule 5 & 14 (Neubau) Städt. Bertolt-Brecht-Schule NEU (Neubau) GS Dunantschule (Container) GS Fürreuthweg (Neubau) GS Reutersbrunnenschule (Anbau) GS & MS Ludwig-Uhland-Schule (Umbau) Neue MS „Süd“ (Neubau) Staatl. Martin-Behaim-Gymnasium (Umzug/Neubau) „Schulzentrum Südwest“ Gebäude Pilotystr., Sulzbacher Str., Peterstr. … … |
5. IT-Ausstattung der Schulen 7. Aus- und Fortbildung
IT-Hardware wurde standardisiert: Warenkorb mit mehr als 40 verschiedene Abrufveranstaltungen Standard-Artikeln, wird laufend weiterentwickelt rund um das Thema Medienpädagogik, die als An- IT-Software wird derzeit standardisiert regung für schulinterne Lehrerfortbildungen dienen, wichtig: aktuell Lieferschwierigkeiten aufgrund der aber auch über das Schuljahr hinweg als offene An- Marktlage gebote angeboten werden Schüler-Leihgeräte: Erstellung individueller Fortbildungen nach Wunsch o rd. 9.700 iPads inkl. Zubehör und Koffer be- der Schulen/ Fachschaften/ Berufsbereiche durch schafft das Team Medienpädagogik mit Lehrkräften aus o Förderprogramm sieht Bedarf bei ca. 10% der allen Schularten Schüler vor Bedarf laut Rückmeldung an Ausstattung eines digitalen Fortbildungszimmers einigen Schulen in Nürnberg deutlich höher zum digitalen Unterricht beim IPSN für Lehrkräfte o insbes. nicht an allen Schulen 10%-Ratio erfüllt, (Eröffnung geplant im Herbst 2021) da Verteilung soweit möglich entsprechend tat- Unterstützung/ Beratung hinsichtlich der digitalen sächlicher Bedarfe („soziale Brennpunkte“ etc.) Prozesse an einzelnen Schulen Lehrer-Dienstgeräte: innovative Programme mit externen Partnern (z.B. o Umsetzung des „Konzepts Stadt Nürnberg“ ge- „Coding for Tomorrow“ mit der Vodafone-Stiftung startet (s. Ferienausschuss 03.03.2021) und Intel AI) zur Stärkung der Medienkompetenz der o Beauftragung nach erfolgreicher europäischer Nürnberger Lehrkräfte Ausschreibung in 09/21 Schulungen im Fachbereich Medienpädagogik: o aktuell Vorbereitungen für Management, Soft- o Schuljahr 2017/2018: 268 Lehrkräfte ware, Rollout o Schuljahr 2018/2019: 558 Lehrkräfte o bedingt Neukonzipierung des Lehrerarbeits- o Schuljahr 2019/2020: 1.465 Lehrkräfte platzes s. auch Punkt II.4 o Schuljahr 2020/2021: bisl. ca. 1.500 Lehrkräfte o Rollout geplant ab Beginn 2022 kurzfristig organisierte „Digitale Fortbildungstage“ FWU-Vertrag und M365: am 21./22.12.2020 als großer Erfolg mehr als 700 o aktueller Vertrag gilt noch bis 01/2022 Lehrkräfte bildeten sich fort oder traten als o aktuell Vorbereitung neue Ausschreibung wg. Referenten in Erscheinung Lizenzsicherheit (und Kosten) unerlässlich weitere Schulungen und technische Einweisungen o M365 insbes. seit Covid-19 flächendeckend organisiert durch SchA/B und Vertragspartner etabliert im Unterrichtsalltag neue, verbesserte Veranstaltungssuche auf der o Datenschutz bundesweit weiterhin umstritten, Webseite des IPSN, direkt über die Startseite bislang keine endgültige Entscheidung bis dahin als (abwählbare) Option in Folge-RV
8. Förderprogramme
6. IT-Service und -Betrieb
Angabe in auf ganze Stellen gerundeten Beträgen
Glasfaserrichtlinie GWLANR: Zahl der zu betreuenden Systeme steigt seit Längeo geplante Ausgaben: 3.700.570 € rem deutlich an (wenige) Kapazitäten wurden mögliche Zuwendung: bis zu 1.660.650 € zum Haushalt 2021 geschaffen Fördersatz somit ca. 45 % weitere „Verschärfung“ durch Leihgeräte, Lehrer- Gründe: Deckelung auf max. 50.000 € / dienstgeräte zusätzliche Stellen erforderlich: ak- Schule, d.h. eingeschränkte Förderung bei tuell im Stellenschaffungsantrag zum Haushalt 2022 mehreren Standorten und sehr hohen Optimierungen: Administration über Cloud-basiertes Kosten in Randgebieten Device Management, sowohl für iOS als auch für o geplante Ausgaben Backbone (Anteil für Windows, in Teststellung (erste Rollouts noch in Schulen): 779.156 € 2021 avisiert) Grundlage für weiteren Betrieb, da mögliche Zuwendung Backbone: bis zu sonst erheblich höherer Personalbedarf! 144.530 € parallel Planungen für dringend benötigte Inventari- Fördersatz somit: ca. 20% sierung, auch im Hinblick auf Förderungen, s. unten
Gründe: Deckelung, s.o.; keine separate o KM hat Ausschreibung von 13.000 Geräten ver- Abrechnung von Baukosten für Netzknoten öffentlicht nicht für Sachaufwandsträger möglich, da aus bestehenden Bauverträgen relevant / i.R.v. Gesamt-Sanierungen durchgeführt Voraussichtliche Fördereinnahmen derzeit rd. o bislang erhalten: 309.196,00 € Digitalbudget: o abrufbares Höchstbudget: 4.764.191 € o vollständig erhalten DigitalPakt Schule dBIR (Regelteilbetrag): o abrufbares Höchstbudget: 21.087.290 € o erster Antrag wird in 09/2021 eingereicht, weitere Anträge folgen o Problemstellung: Antragstellung muss bis 31.12.2021 für alle Maßnahmen bis 06/2023 erfolgen; unrealistisch, da häufig Planungsände- (*) Keine Festfinanzierung, abhängig von Ausgaben. rungen (auch durch externe Faktoren) Frist- (**) Ohne Fördermittel IT-Administration, werden insbes. für Personalverlängerung wurde beantragt und abgelehnt bedarfe benötigt. DigitalPakt Schule – Sonderbudget Leihgeräte SoLe: o Bundesmittel ergänzt um bayerische Mittel o bislang (vorab) erhalten: 5.484.202 € Exkurs: Separate MIP-Maßnahme integrierte Facho Mittel wurden vollständig genutzt und aufgrund unterrichtsräume (iFU) des hohen Bedarfs durch weitere Eigenmittel ergänzt IFU-Budget: o Zuwendung im Gesamthaushalt vereinnahmt, o bislang abgeschlossen und abgerechnet: 8 Ausgaben müssen bislang über Projektbudget Maßnahmen finanziert werden (Beschlusslage Stadtrat) o Abrufbares Höchstbudget: 1.490.778 € DigitalPakt Schule – Sonderbudget Lehrerdienst- o bislang erhalten: 786.760 € geräte SoLD: DigitalPakt Schule dBIR (iFU-Teilbetrag): o Bundesmittel ergänzt um bayerische Mittel o abrufbares Höchstbudget: 3.014.509 € o bislang (vorab) erhalten: 3.144.000 € o Problem: Antragstellung s. DigitalPakt dBIR o Mittel werden vollständig genutzt und durch weitere Eigenmittel ergänzt „Konzept Stadt Nürnberg“ o Zuwendung im Gesamthaushalt vereinnahmt, Ausgaben müssen bislang über Projektbudget finanziert werden Stk signalisiert Unterstützung DigitalPakt Schule – IT-Administration: o Bundesmittel ergänzt um bayerische Mittel o Mittel zur Finanzierung dringend benötigter Stellenkapazitäten/-schaffungen geplant (HH 2022) o Förderrichtlinie in 08/2021 endlich beschlossen o bayer. Mittel abhängig von aktuellen und korrekten Meldungen der Schulen im Rahmen der „Dillingen-Abfrage“ o Finanzierung insbes. von Personal-/ Stellenbedarfen (s. Punkt III) zusätzliche Förderung Seminarlehrkräfte: o zuletzt KMS zur Abfrage im Hinblick auf Geräte für Referendare (03/2021) o offizieller Hinweis auf der Seite des KM
| GWLANR * | 1.660.650 € | ||
|---|---|---|---|
| GWLANR Anteil Mesh-Netz * | 144.530 € | ||
| Digitalbudget | 4.764.191 € | ||
| DigitalPakt dBIR | 21.087.290 € | ||
| DigitalPakt SoLe | 5.484.202 € | ||
| DigitalPakt SoLD | 3.144.000 € | ||
| mögliche Fördereinnahmen ** | 36.284.863 € | ||
| davon bereits eingenommen | 13.701.589 € |
9. Finanzen wurden erarbeitet. Ab Ende des Jahres waren die Pro-
zesse definiert und erste erforderliche Rahmenverträge Angabe in auf ganze Stellen gerundeten Beträgen geschlossen, sodass ab 2019 die “reguläre” Umsetzung begann. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten konnte nicht die geplante Anzahl an Einzelmaßnahmen umge-
KOSTENPOSITIONEN DER IT-STRATEGIE 2017
setzt werden.
Ende des Jahres 2019 wurden dann die Details des DigitalPakts bekannt; da dieser enge Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung enthält (vollständiger Abschluss aller zur Förderung angemeldeter Maßnahmen bis bzw. pro Jahr von 2018 bis 2026: 30.06.2023, vollständige Abrechnung bis spätestens 30.06.2024), wurde die Umsetzung ab 2020 im Rahmen der Kapazitäten beschleunigt, um einen möglichst vollständigen Abruf der Fördermittel zu ermöglichen. Mittelansätze wurden entsprechend vorgezogen.
| Hardware & Software | 40.500.000 € | ||
|---|---|---|---|
| Netzwerktechnik & Infrastruktur | 45.000.000 € | ||
| Gesamtinvestition | 85.500.000 € |
| Hardware & Software | 4.000.000 € | ||
|---|---|---|---|
| Netzwerktechnik & Infrastruktur | 4.500.000 € | ||
| Investition pro Projektjahr | 9.500.000 € |
Insbes. im Baubereich bestehen größere Abweichungen
„KASSENSTURZ“
zwischen den Planansätzen (sog. „ermächtigte“ Mittel) und dem tatsächlichen Mittelabfluss:
Verausgabte Mittel 2018-2020 (sowie Plan 2021) in Mio. €:
| Netzwerktechnik | geplant | verfügt | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 915.715 € | 418.545 € | |||
| 2019 | 3.142.369 € | 1.048.562 € | |||
| 2020 | 3.843.995 € | 2.813.244 € | |||
| Inv. 2018-2020 | 7.902.079 € | 4.280.351 € |
| 5,85 | 10,89 | |
|---|---|---|
| 5,01 | ||
| 8,59 | 5,01 | |
| 7,14 | 2,8 | |
| 2,69 0,81 |
- n 2a lP (
2 Hier kommt es häufig zu Verzögerungen in der Umsetzung. Dies hat meist extern bedingte Gründe 9 (Ausschreibungsverfahren, Einsatzplanung der 0 Baufirmen etc.). Vereinzelt sind diese auch intern bedingt; so muss- 8 ten bspw. geplante Maßnahmen verschoben wer- 2 den, weil sich parallele Maßnahmen verzögerten (Brandschutz, Sanierung). Daher wird nun genau 0 5 10 15 20 geprüft, ob eine gemeinsame Planung / Durch- Hardware & Software führung wirklich sinnvoll und zeitlich realisierbar ist. Zudem sind die gleichen Kapazitäten auch für an- Netzwerktechnik & Infrastruktur dere Maßnahmen gebunden (z.B. Neubauten, s. Auflistung unter Punkt I.4). Die einzelnen MIP-Jahresansätze mussten zwischen- Weiterhin fließen die Mittel tendenziell erst sehr spät zeitlich angepasst werden (s. unten), aber bezogen auf ab (späte Rechnungsstellung der Baufirmen). Die das durchschnittliche jährliche Budget: Bindung der Mittel wurde entsprechend in der Planung angepasst. Die Haushaltsreste der bisherigen Maßnahmen wurden in die Folgejahre übertragen.
| 2,69 | 0 |
|---|
| Ø Budget | verfügt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| HW & SW | 12.000.000 € | 18.420.933 € | |||
| NW & IN | 13.500.000 € | 8.616.338 € | |||
| Inv. 2018-2020 | 25.500.000 € | 27.037.271 € |
Berücksichtigt man die bereits verausgabten Gelder im Bereich Ausstattung sowie die bereits “verplanten”, d.h.
ERLÄUTERUNGEN gebundenen Mittel im Bereich Vernetzung und Infra-
struktur, ergibt sich in Summe, gemessen am durchschnittlichen Jahresbudget i.H.v. 9,5 Mio. € (in Mio. €): Im Jahr 2018 musste die Umsetzung der IT-Strategie zunächst „Fahrt“ aufnehmen; die Arbeit wurde aufgenommen, grundlegende Standards und Priorisierungen
47,05 Angepasstes (vereinfachtes) WLAN-zentriertes Ver-
| 16,74 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 11,12 | 14,13 | |||
| 5 | ,06 |
netzungskonzept (s.u.) voraussichtl. Halbierung der vorherigen Kostenprognose pro Standort möglich (geschätzter Mehrbedarf andernfalls ca. 15 Mio. €!)* Vorziehen von Ausgabenansätzen zum Abschöpfen der Fördermittel Anpassung des MIP Konzeptionelle Überlegungen zu neuen (günstigeren) Präsentationssystemen; (schülerbedarfsgerechte) Standardanpassungen der Endgeräte Überprüfung im Hinblick auf Refinanzierungs- / Ein- 2018 2019 2020 2021 in sparungspotential bei personenbezogener Aus- (PLAN) Summe stattung (Wegfall von stationären PCs zur anteiligen Refinanzierung des städtischen Eigenanteils für Ø Budget gebunden Dienstgeräte) Weitere Standardisierungen im Hard- und Softwarebereich zur Reduzierung von Lizenz- und Supportkosten Abschluss eines FWU-Vertrags sowie eines Untis- Rahmenvertrags für reduzierte Gesamtkosten (im KOSTENSTEIGERUNGEN / MEHRBEDARFE Vergleich zu den Einzellizenzen sowie im Hinblick auf den Support) dadurch auch erhöhte Lizenzsicherheit Tatsächlich ergibt sich jedoch bei Hochrechnung auf die Ausschöpfung der neuen Förderung „Administrakommenden Projektjahre eine Kostensteigerung: tion“ z.B. durch Finanzierung von Management- Vernetzung: hoher Vernetzungsstandard, zeit- und systemen, weiteren Wartungsverträgen u.ä. kostenintensiv * siehe Punkt II.13. ungeplante Standorte: Gebäude, für die eine Sanierung / ein Abriss geplant war, wurden ursprünglich (*) Eine erste Hochrechnung der Gebäudevernetzungen nach IuKnicht einkalkuliert (s Punkt I.4); vereinzelt entstan- Standard hat einen Gesamtbedarf i.H.v. rd. 60 Mio. € ergeben; die ITden bei anderen MIP-Maßnahmen Mehrkosten (B7 Strategie-Position „Netzwerktechnik & Infrastruktur“ mit insgesamt 45 Umzug), sodass die Vernetzung über die IT- Mio. € enthält aber auch Kosten für das zentrale Rechenzentrum und die Glasfaseranbindungen. Der neue Mehrbedarf ergibt sich nach den Strategie erfolgen musste; ggf. folgen weitere eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Standorte und Kosten nicht einkalkulierte Kostenpositionen: z.B. IT-Ausstattung der Mensen, Mobiliar des „flexiblen Klassenzimmers“ Kostensteigerungen: insbes. im Ausstattungsbereich (hier auch förderbedingte Vorgaben des Votums!); (erhebliche) Verteuerung der Tafelsysteme; ID-Management Lehrerdienstgeräte: s. “Konzept Stadt Nürnberg”
Insgesamt liegen die Kosten daher aktuell (noch) im
Rahmen, aber die Zahl der Maßnahmen liegt hinter der
Planung – eine Neubewertung ist unumgänglich.
Erwartete Kostensteigerung nach aktuellen Hoch-
rechnungen und Abstimmung mit Stk ca. 23 Mio. €
Aus diesem Grund werden alle Kostenpositionen derzeit ausführlich überprüft auf Einsparungspotentiale / Alternativlösungen.
Gegenmaßnahmen und -finanzierungen
Folgende Maßnahmen wurden bereits ergriffen bzw. eingeleitet:
II. Fortschreibung der IT-Strategie: erste Überlegungen: Ausstattung des Grundschulbereichs (GS & SFZ) mit städtischen Geräten, ggf.
Inhaltliche Anpassungen
Leihgeräte und später Ersatzbeschaffung, ab Jahrgangsstufe 5 Co-Finanzierungsmodell Konzept ist in Bearbeitung Sowohl technische Möglichkeiten als auch pädagogische Ansätze entwickeln sich stetig weiter. Nicht zu-
4. Bedarfsgerechte Ausstattung von
letzt die Covid-19-Pandemie hat für einen enormen
Lehrkräften
“Digitalisierungsschub” gesorgt. Die Verwaltung hat daher im Oktober 2020 einen Bericht im Schulausschuss vorgelegt und wurde einstimmig mit der Erstellung wei- Im Ferienausschuss 03/2021 wurde das Konzept für terer, dringend erforderlicher Konzepte beauftragt. Im eine sinnvolle Umsetzung des Themas „Dienstgeräte für Folgenden werden diese, soweit vorhanden, zur Fort- Lehrkräfte“ in Nürnberg beschlossen. Wie dort bereits schreibung der schulischen IT-Strategie vorgestellt; so- aufgezeigt hat die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobiweit eine Konzeptualisierung noch nicht erfolgen len Endgeräten zwangsläufig auch Folgen für den konnte, wird dies begründet. Lehrerarbeitsplatz, eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde aus allen benötigten Stakeholdern gebildet. Es ergeben sich folgende kurzfristige Konsequenzen:
1. Zeitgemäßer digitaler Distanz-
unterricht Zusammen mit den Endgeräten wurden (geräteun-
abhängige) Docking-Stations ausgeschrieben, welche in jedem Klassenzimmer angebracht werden. erstes Arbeitspapier vorhanden, damit Unterricht Bei bereits vorhandenen interaktiven Tafelauch währen Schulschließungen / -beeinträchtigunsystemen: Nach Inbetriebnahme und Funktionstest gen möglich (bislang) M365, insbes. MS Teams werden vorhandene Tafel-PCs umverteilt (in PC- aber: Ergebnisse der Datenschutzprüfungen we- Räume etc.). Dies verringert zudem die erfordersentlich für Zukunft von M365; zudem konkrete Auslichen Mittel für PC-Ersatzbeschaffungen. Die gestaltung der BayernCloud inkl. KM-Tool Visavid Dienstgeräte werden ins System eingebunden, die zu berücksichtigen derzeit (noch) keine vertiefte Tafeln können problemlos genutzt werden. Konzipierung möglich Bei noch fehlenden Tafelsystemen: Zur optimalen aktuell werden in Zusammenarbeit mit einer An- Nutzbarkeit werden Beamer beschafft (mobil sowie waltskanzlei ausführliche Unterlagen zur datenfest montiert); derzeit laufen die Vorbereitungen für schutzrechtlichen Einordnung erarbeitet. Die dabei eine Ausschreibung. enthaltene Risikofolgeabschätzung bescheinigt ein Vor einer Ersatzbeschaffung von Dokumentenvertretbares Risiko für den Einsatz von M365 im unkameras wird geprüft, ob diese weiterhin erforderterrichtlichen Bereich. lich sind. 2. Standardisierung im Bereich Hard- Detailfragen und ggf. Sonderlösungen werden weiterhin in pädagogischen Arbeitsgruppen erörtert.
ware und Software
5. Standardisierung im Bereich Ver-
laufend in Bearbeitung, gemeinsame Arbeitsgruppe Pädagogik, Technik und Verwaltung netzung, Fortführung der Maßnahmen tendenziell Neuausrichtung durch Fördermittel und Distanzunterricht laufend in Bearbeitung, aktueller Stand s. Bericht
3. Bedarfsgerechte Ausstattung von
6. Beschleunigte WLAN/LTE-Vernetzung
Schülern („1:1-Konzept“)
von Schulen – WLAN-zentrierter Ver-
netzungsstandard
Konzept wird auch die Zukunft der „Leihgeräte“ berücksichtigen (nach Ablauf der Zweckbindungsfrist Der Vernetzungsstandard musste daher angepasst größere Umverteilungen möglich) werden, der Schwerpunkt wurde auf WLAN gelegt:
allgemeine Unterrichtsräume: nur noch WLAN (falls o Neu-Konzipierung folgt so bald als möglich erforderlich auch vereinzelt Arbeiten am Stromnetz) IT-Fachunterrichtsräume: WLAN, weiterhin zudem
9. Zentrale und dezentrale IT-Infra-
LAN für stationäre PCs bestehende Vernetzung
struktur
wird geprüft und nach Bedarf erneuert o Besonderheit Grundschulbereich: vorrangig Nutzung von Tablets / iPads sinnvoll, daher Thema des laufenden IT-Betriebs: aktuell in Testwerden hier nach Abstimmung mit den päda- stellung gogischen Entscheidungsträgern zukünftig be- Betriebs-/Administrationskonzept nahezu fertigstehende PC-Räume ggf. wegfallen. gestellt Bericht im Gremium erfolgt so bald als o Besonderheit weiterführende Schulen: wenn möglich mehrere PC-Räume vorhanden sind, wird die Notwendigkeit auf Basis schon Schul-
10. Sprengelbezogene Lernorte
art/Lehrplan geprüft. Alternativ werden Notebook- / iPad-Koffer als Option angeboten. auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Lockdown Schulverwaltung: WLAN, ebenfalls weiterhin LAN II (Ende 2020) und der nötigen Notbetreuung Neu- LAN- und Stromanschlüsse werden nach Bedarf ausrichtung erfolgt WLAN-Rollout 01/2021 und ggf. ergänzt bzw. erneuert Leihgeräte, Schulen stellen bei Bedarf Räume zur Unterverteiler/Datenschränke: bestmöglich Auf- Verfügung lösung und Zentralisierung, insbes. bei Schränken in Klassenzimmern oder Arbeitsräumen
11. Ermittlung und Einarbeitung
Der neue Standard wird auf Arbeitsebene in die nächste
technischer (sowie pädagogischer)
Version der IuK-Richtlinie aufgenommen. Derzeit wird
Entwicklungen und Neuerungen
überprüft, ob der Standard auch sinnvoll bei Neubaumaßnahmen genutzt werden kann/ soll. Tatsächlich werden die pädagogischen Geräte zunehmend mobil laufend in Bearbeitung (Tablets/Notebooks statt PCs). LTE-Lösungen für vereinzelte Standorte werden weiter- 12. Zusammenarbeit mit weiteren Diensthin geprüft. Die Nutzung von 5G-Netzen ist technisch bis stellen auf Weiteres nicht sinnvoll. insbes. mit J, vereinzelt auch mit KuF, BCN, etc. 7. Technische IT-Infrastrukturräume vor Abstimmung mit J wurde begonnen: regelmäßige Rücksprachen in einer parallelen Projektgruppe (mit
Ort in den Schulen
Vertretern von FW, H und IT) zur Unterstützung und zum Ideenaustausch liegt als verwaltungsinternes Arbeitspapier vor und abgestimmtes Vorgehen bei Einrichtungen in Schulwird bereits bei der Planung von Neubaumaßgebäuden bzw. in unmittelbarer Nähe: nahmen soweit möglich berücksichtigt o grundlegende Information über Planungsstand wird auf Arbeitsebene in die nächste Version der und mögliche Vernetzung wurde übermittelt IuK-Richtlinie aufgenommen o Erstbegutachtung und grundlegende Planung für alle beteiligten Dienststellen
8. ID-Management o Kostenschätzung an alle beteiligten Dienst-
stellen Entscheidung über Durchführung liegt ursprünglich Konzipierung und Vorlage im Stadtrat bei Dienststellen (insbes. Mittelprüfung), bei Beschon 2020 geplant darf weitere Absprache Konzipierung musste jedoch vorerst ausgesetzt o wenn Durchführung gewünscht, dann entwerden sprechend weitere Gesamtplanung o Pandemielage mit zahlreichen Herausforderungen vorrangig zu klären o zudem weiterhin nur wenig Informationen zur tatsächlichen Ausgestaltung der BayernCloud
13. Neuer Finanzbedarf Gemäß dem Beschluss von 02/2017 werden sämtliche
Fördereinnahmen im Gesamthaushalt vereinnahmt und können so bislang nicht zur Deckung von Mehrbedarfen
FAZIT & EMPFEHLUNG
genutzt werden. Zukünftig könnten, unter Berücksichtigung der städtischen finanziellen Lage und in Ab- Durch die unter Punkt I.9 genannten Gründe hat sich, stimmung mit dem Finanzbereich, zur Deckung von hochgerechnet auf den vollständigen Projektzeitraum, Mehrbedarfen auch akquirierte Fördergelder teilweise ein finanzieller, nicht durch das Projektbudget gedeckter bedarfsorientiert in die Schul-IT reinvestiert werden. Mehrbedarf ergeben. Das Projektteam hat im Rahmen S. auch Beschlussvorschlag unter IV. der Möglichkeiten entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen (s.o.). Weitere Möglichkeiten werden geprüft.
Insgesamt bleibt jedoch festzuhalten, dass sich die Pä-
Verkürzung des Projektzeitraums
dagogik und die Technik seit 02/2017 weiterentwickelt hat und eine weitere sinnvolle Umsetzung mit den vorgesehenen Mitteln voraussichtlich nicht realisierbar ist. Nachdem nach heutiger Planung die Kernziele der IT- Das Projektteam erachtet die hier dargestellten Kon- Strategie bis Ende 2024 voraussichtlich erfüllt sein zepte als maßgeblich für die Zukunft der Schul-IT; werden, wird empfohlen, das Projekt i. S. d. Beschlusses gleichzeitig müssen noch weitere Konzipierungen folgen von 2017 zu verkürzen und mit 2024 zu beenden. Daran (aktuell absehbar ID-Management bzw. BayernCloud, anschließend wird ein sog. Regelbetrieb mit laufender, ggf. zukünftige Entwicklungen). kontinuierlicher Pauschale und entsprechender Organisationsstruktur erforderlich – s. hierzu auch Punkt Aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie der einschlä- III. gigen Förderprogramme wurde die Umsetzung der IT- Strategie erheblich beschleunigt und etliche Maß-
Konkretisierung und Folgekostenberechnung
nahmen vorgezogen. Kapazitätsbedingt kann diese Beschleunigung nicht dauerhaft durchgehalten werden – eine Rückkehr zum geplanten Projektzeitraum ist den- Spätestens im Oktober 2021 soll eine vollumfängliche noch inhaltlich ausgeschlossen. Kalkulation der Mehrbedarfe während des Projekts inkl. Finanzierungsvorschlag in Absprache mit dem Nach aktuellem Stand sind im MIP 2024 nur noch ein Finanzbereich dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt geringer Betrag und in den Folgejahren keine Ansätze werden. Darüber hinaus soll ein Vorschlag zu dem mehr vorhanden. Im Bereich (Erst-) Ausstattung wären obengenannten verstetigten MIP-Ansatz (Folgekostendann nach aktueller Planung die ursprünglichen Ziele
berechnung zur „EDV-Pauschale“) erarbeitet und vor-
der IT-Strategie (nahezu) vollständig erreicht; im Begestellt werden. reich Infrastruktur erfolgt insbes. durch den WLANzentrierten Standard eine erhebliche Beschleunigung, sodass alle noch offenen Gebäudevernetzungen bis spätestens 2024 begonnen haben werden.
Es wird daher folgendes Vorgehen empfohlen:
Zugriff auf akquirierte Fördermittel nach Bedarf
Die Projektmittel werden nach aktuellen Hochrechnungen nicht für die vollständige Umsetzung ausreichen; insbesondere auch durch die Covid-19-Pandemie wurden unvorhergesehene Kosten verursacht (Leihgeräte, Lehrerdienstgeräte etc.). In enger Abstimmung mit dem Finanzreferat könnten hier insbesondere die
Corona-bedingten Sonderbudgets (keine „Förder-
programme“ i.e.S.) herangezogen werden. Abstimmung läuft.
III. Überlegungen zur künftigen 2. Zuständigkeiten im schulischen Umfeld
Struktur der Schul-IT in Nürnberg
„Verwaltung = Stadt-IT Pädagogik = Schul-IT“
Bisher werden die Verwaltungsarbeitsplätze in VERSTETIGUNG DER SCHUL-IT städtischen Schulen im Sinne von Dienststellen durch IT betreut. Darüber hinaus stellt die Stadt-IT schon heute die IT-Landschaft für die Schulverwaltungen bereit.
1. Vorüberlegungen
Zusätzlich stellt sie im Rahmen des Servicemanagements für städtische Schulen die Einhaltung Durch die immens in Menge und Umfang gewachsenen von Datenschutz- und Sicherheitsstandards im Um- Aufgaben im Bereich der Schul-IT ist eine Verstetigung gang mit Schülerdaten sicher. dieses Bereichs dringend geboten. Gerade die Zeit der Zudem betreut und betreibt die Stadt-IT zentral die Pandemie hat die Wichtigkeit und die Möglichkeiten des Fachanwendungen der Schulverwaltung – insbedigitalen Unterrichtes aufgezeigt und es ist offensichtsondere die Amtliche Schulverwaltungssoftware lich, dass diese Elemente im Unterricht verankert „ASV“, diverse Lehrer und Personalverwaltungsbleiben. Das zeigt auch die Aufnahme entsprechender programme, die Schülerberatung Synjob, den No- Regelungen in die bayerischen Schulordnungen. tenmanager und die Stundenplan- und Vertretungs- Damit gilt auch für Nürnberg, dass die Schul-IT keine planung UNTIS mit deren Datenschnittstellen. Projektaufgabe im Sinne der Umsetzung der IT- Strategie ist, sondern ein dauerhaft verbleibender Die Verwaltungen aller staatlichen Schulen werden von Funktionsbereich, der auch nach Einrichtung der infra- der Schul-IT betreut, dies umfasst Beschaffung, Einrichstrukturellen Basis nach einer verstetigten Struktur ver- tung und Support. langt. Im Sinne einer Konsolidierung und Kompetenz- Zur Zeit des Beschlusses der IT-Strategie im Jahr 2017 bündelung wäre es sinnvoll, die Betreuung aller betreute die Schul-EDV-Gruppe ca. 8.000 PC (und zu- Schulverwaltungen künftig bei IT anzusetzen sätzliche Peripheriegeräte etc.) an den Schulen in (höhere Anforderungen an die IT-Sicherheit im Ver- Nürnberg. Durch die Umsetzung der Strategie und vor waltungsbereich, ASV zentral im Rechenzentrum, allem die in Anspruch genommenen Förderprogramme zentrale Telefonie etc.). für Leih- und Lehrerdienstgeräte wird sich diese Zahl im Ein entsprechendes Konzept ist derzeit bei IT und Jahr 2022 auf ca. 30.000 erhöhen. Hinzu kommt die Ref.IV in Abstimmung. Dieses wird separat zur Gewachsende Zahl weiterer Geräte (allen voran die nehmigung im Entscheidungsgremium vorgelegt. Präsentationssysteme), der Aufbau und Betrieb der Vorbehaltlich der letzten Abstimmungen sieht der Netze und die Betreuung aller Hard- und Software- derzeitige Entwurf die Bündelung der Kernprodukte. Nahezu alle Beschaffungen in diesem Bereich kompetenzen der Schul-IT für die Belange der Päbedingen europäische Ausschreibungen mit den damit dagogik und der (Stadt-) IT für die Verwaltung – verbundenen Leistungsphasen. (auch an den staatlichen Schulen) vor. Der auf die (Stadt-) IT zukommende personelle Mehrbedarf Die EDV-Gruppe wurde bereits 2019 aus der HVE wird nach erster Abschätzung 4-5 VK betragen. Die Schule herausgelöst, dem Projekt zugeordnet und bebislang bei Ref. IV dafür eingesetzten Kapazitäten zog im Herbst 2019 eigene Räume im Neutorgaben 1b. werden anderweitig zum Support in der Pädagogik Dort sind derzeit 23 Personen (15x Technik, 2x benötigt und eingesetzt. Verwaltung, 3x Pädagogik, 3x Organisation) beschäftigt, Das Konzept mit entsprechendem Stellenhinzu kommen die in Folge des Beschlusses von 2017 schaffungsantrag für IT folgt. geschaffenen Stellen in anderen Dienststellen (H, ZD, IT). Alle „pädagogische“ IT wird von der Schul-IT betreut und Um die Aufgaben in diesem umfangreichen Bereich soll in diesem Umfang auch dort verbleiben. Da auf den auch in den kommenden Jahren bedarfsgerecht erfüllen Lehrerdienstgeräten nur „pädagogische Verwaltung“ zu können, wird der Aufbau einer eigenen Einheit der (Noten, Klassenbuch) bearbeitet wird, fallen diese Ge- Schul-IT mit den dazugehörigen nötigen Funktions- räte auch in den Bereich der Schul-IT. bereichen und eine klarere Trennung der Zuständigkeiten von IT und Schul-IT vorgeschlagen.
- Struktur – „Team Digitale Schule“ und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, wobei dabei zwei Aspekte die resultierende finanzielle Eine Neustrukturierung ist daher unbedingt erforderlich. Belastung für die Stadt Nürnberg deutlich reduzieren Dabei kann sich an die grundlegenden Strukturen/ können: Aufgabenstellungen der Stadt-IT entsprechend der Mit dem Förderpaket Corona III – Administration des Consulting-Konzipierung (arf accenture) soweit nötig Bundes, das in Bayern durch Landesmittel in angelehnt werden – ergänzt um und mit Schwerpunkt gleicher Höhe aufgestockt wird, können Maßauf die erforderlichen pädagogischen Kompetenzen. nahmen in der Schul-IT umfangreich gefördert Die vergangenen Jahre der Umsetzung der IT-Strategie werden. Für Nürnberg ist mit einer Mittelzusage für und insbesondere die Beschleunigung durch die Maß- 2020 (rückwirkend) bis 2024 von ca. 1,3 Millionen nahmen in Folge der Pandemie haben deutlich ge- Euro pro Jahr zu rechnen. Dabei sind Personal- und macht, dass die Schul-IT ein eigenständiger Bereich mit Sachausgaben förderfähig. Seit August liegt die besonderen Anforderungen ist, der sich hinsichtlich der Förderrichtlinie mit den aktuellen Fördersummen gesamten Struktur zum Teil deutlich von “normaler” Ver- vor. waltungs-IT unterscheidet. Dies betrifft sowohl Geräte, Der Einsatz einer IT-Architektur auf Basis von cloud- Arbeitsweisen, Software und Nutzergruppen einerseits basierten Diensten erlaubt eine erheblich größere (dabei auch schlicht die zu berücksichtigenden Anzahl von betreuten Geräten pro Techniker, damit Mengen!), als auch Fragen der IT-Sicherheit, des Daten- muss die Schul-IT trotz der immens wachsenden schutzes und der Schulstruktur. Gerätezahl nicht linear personell aufgestockt werden. Dies sei kurz am Beispiel der Lehrerdienstgeräte skizziert: Diese besonderen Herausforderungen sind dennoch nur mit zusätzlichen Kapazitäten und Maßnahmen zu Mit dem geplanten Rollout der Geräte (drei Typen, stemmen: Windows und Apple) werden zusätzliche ca. 5.500 mobile Endgeräte im schulischen Umfeld genutzt. Die aktuell in Beantragung: 17 VK-Stellenschaffungen Nutzer der Geräte arbeiten zum HH 2022 Finanzierung soweit möglich zum Großteil (bis zu 100%) aus Förderprogramm IT-Ad- in verschiedenen Schularten mit teilweise sehr unministration; * terschiedlichen Verfahren und Softwareprodukten; Entfristung der befristet genehmigten Projektstellen im Schulgebäude, dort in verschiedenen Raumtypen Einsetzung einer eigenständigen Struktur für die (Unterrichtsräume. Lehrerzimmer, Turnhalle, ...); Schul-IT mit den für einen IT-Betrieb dieses Um- mit Präsentationssystemen in den Unterrichtsfangs erforderlichen Funktionsstellen räumen, mit denen die Geräte ad hoc (auch draht- Bereitstellung und Nutzung von modernen Kollabolos) verbunden werden müssen; rationstools (aktuell M365, konkret MS Teams) online mit Schülern zusammen, die entweder in der kurzfristige, schnelllebige Kommunikation auch Schule oder zu Hause sind; mit dem Bedarfsträger Schule, Fernwartung, ortsun- im häuslichen Umfeld mit eigenen Peripherieabhängige Team-Absprache etc. geräten und privaten Netzen. (*) Die erwarteten Fördermittel IT-Administration können nicht Diese Arbeitsweisen und Einsatzzwecke verlangen zur Refinanzierung bestehender Stellen genutzt werden, nach einem hochflexiblen Gerätemanagement, das dem erstens aufgrund der Fristen der Förderung (frühestmöglicher Support erlaubt auf diese unterschiedlichen Szenarien Maßnahmenbeginn), zweitens aufgrund der Bindung der zu reagieren. Die dahinterliegende IT-Architektur ist Bundesmittel an die per Bundesmittel beschaffte Ausstattung und drittens aufgrund des bereits jetzt immens hohen Bedarfs deshalb grundsätzlich unterschiedlich zu den im Verinnerhalb der Schul-IT, der mit der steigenden Geräte- und waltungsumfeld eingesetzten Systemen und ist nur über Vernetzungszahl noch weiter zunehmen wird. ein cloudbasiertes Management realisierbar. Das Team der Schul-IT hat entsprechende Schritte eingeleitet und in Pilot-/Testszenarien die Administration vorbereitet, die ab Januar 2022 voll umfänglich zur Verfügung stehen muss. Dieses Vorgehen ist von IT begleitet und wird an verschiedenen Schnittstellen unterstützt.
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll und zielführend die entsprechenden Strukturen in Nürnberg zu etablieren
IV. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Beschlussvorschlag
Im Hinblick auf die Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung sowie auf die Lehren aus der Coronavirus-Pandemie zeigt sich, dass die schulische IT-Strategie weiterentwickelt werden muss. Nicht nur müssen Inhalte laufend an technologische sowie rechtliche Neuerungen angepasst werden, in verschiedenen Bereichen müssen auch laufend Konzepte erarbeitet werden, um den Anforderungen an die Digitalisierung der Schulen bestmöglich gerecht zu werden.
Die Verwaltung schlägt daher folgenden Beschluss vor:
- Der Projektzeitraum zur Umsetzung der Strategie “Lehren und Lernen an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter” wird verkürzt und endet zum 31.12.2024. Anschließend folgt ein verstetigter Regelbetrieb (Konkretisierung folgt). 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Folgekostenberechnung und einen Vorschlag zur Verstetigung der Schul- IT in Nürnberg vorzubereiten und im Entscheidungsgremium vorzustellen. 3. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Strategie “Lehren und Lernen an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter” sowie mit der Weiterentwicklung der Strategie im Sinne dieser Vorlage beauftragt. 4. Die Verwaltung wird mit der weiteren Konzipierung der noch offenen Aufträge aus dem Beschluss vom Oktober 2020 beauftragt. 5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, auch weiterhin pädagogische und technologische Entwicklungen zu verfolgen und bei Bedarf erforderliche Konzepte zu erarbeiten sowie vorzulegen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, das bereits vorbereitete Konzept zur Übernahme der Verwaltungen in staatlichen Schulen durch IT zu konkretisieren und für einen Beschluss vorzubereiten. 7. Die Verwaltung wird damit beauftragt, Finanzierungsmöglichkeiten für Mehrbedarfe zu erarbeiten. Dafür können, vorbehaltlich der gesamtstädtischen Finanzlage und einer Abstimmung mit dem Finanzbereich, bei Bedarf auch teilweise akquirierte Fördermittel herangezogen werden.
Glossar
Fachbegriffe aus der Vorlage: Die Erläuterung erfolgt ggf. konkret für die Schul-IT.
| Aktive Komponenten | Netzwerkbestandteile, die eine Stromversorgung benötigen; meist komplexe Hardware (Switche, Access Points etc.) |
|---|---|
| Backbone | verbindender Kernbereich des Datennetzes, bestehend aus Rechenzentren, Netzknoten, Glasfaserverbindungen |
| BayernCloud (Schule) | umfassendes Cloud-basiertes Software- und Dienste-Paket des Freistaats; laut StMUK mit zentralem Identitätsmanagement, pädagogischen und administrativen Anwendungen und virtuellem Arbeitsplatz |
| Cloud (Computing) | Internet-basierter Datenspeicher mit Anwendungen, Dateien, Funktionen, etc.; geräteunabhängig |
| Docking-Station | hier: zum Anschließen mobiler Endgeräte an bestehende Systeme, inkl. Strom- /Datenversorgung |
| Firewall | Sicherungssystem zum Schutz von Geräten und/oder Netzen vor (uner- wünschten) Zugriffen von extern |
| FWU-Vertrag | Rahmenvertrag zwischen dem FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH und Microsoft, über den Bildungseinrichtungen in Deutschland kostengünstig und vereinfacht Verträge für Microsoft Bildungs- plattformprodukte abschließen können |
| georedundante Datenleitung | erhöhte Ausfallsicherheit der Internetverbindung durch mehrere Datenleitungen und Verteilerstationen im Stadtgebiet |
| Glasfaser oder Lichtwellenleiter (LWL) | Lichtwellenleiter oder auch Glasfaserkabel: aus Lichtleitern bestehende Kabel zur schnelleren Datenübertragung |
| Hausübergabepunkt (HÜP) | Stelle des Kabelübergangs vom Außenerdkabel des Kabelfernsehnetzes auf die Installation innerhalb eines Gebäudes |
| Hosting | Verfügbarmachung zentraler Dienste, Anwendungen und Dateien für berechtigte User |
| ID-Management | hier: System zur Verwaltung von User-Identitäten mit zugeordneten Rollen, Dateien, Anwendungen etc. |
| LAN | Local Area Network: Rechnernetz durch strukturierte Verkabelung mit Ethernet- Standard (s. auch WLAN) |
| life cycle | auch "technischer Lebenszyklus"; Zeitraum, in dem ein technisches Gerät (voraussichtlich) nutzbar sein wird, sofern kein größerer Defekt auftritt |
| LTE / 5G | Mobilfunkstandards |
| Microsoft 365 (M365) | (früher Office 365); Abonnement zur Nutzung von cloudbasierten Office-An- wendungen inklusive Konferenzplattform und Speicher |
| Mobile Device Management (MDM) | "Mobilgeräteverwaltung“ über ein zentralisiertes (hier Cloud-basiertes) System |
| Mesh-Netz | Struktur des städtischen Backbones; logisch vermaschtes Netz mit untereinander „verknüpften“ Netzknoten und Rechenzentren |
| Provider | hier: Internetanbieter |
| Rollout | hier: Prozess zur Verteilung und Inbetriebnahme von digitalen Endgeräten oder Systemen an Schulen |
| Support | Beratung und Unterstützung im Bedarfsfall; First-, Second- und Third-Level- Support |
| symmetrische Datenleitung | die Geschwindigkeit der Internetverbindung zur Schule ist die gleiche wie aus der Schule heraus -> Videounterricht („Download = Upload“) |
| Visavid | durch das Bay. StMUK zentral zur Verfügung gestelltes Videokonferenztool (seit 04/2021) |
| WLAN | Wireless Local Area Network: lokales, kabelloses Funknetz (s. auch LAN) |
Quellen: https://www.wikipedia.de/, https://www.km.bayern.de/ (Zugriff zuletzt 17.06.2021); eigene Dokumente
OBM/020/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Hybride Gremiensitzungen
Anlagen: Ausführliche Sachverhaltsdarstellung hybride Gremiensitzungen § 19a der Stadtratsgeschäftsordnung Antrag der FDP vom 15.01.2021 Antrag der politbande vom 19.01.2021 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.01.2021 Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 19.01.2021
Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und mit dem Ziel, die kommunalen Gebietskörperschaften auch in akuter pandemischer Lage handlungsfähig zu halten, wurde mit Einführung des Art. 47 a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) zum 17. März 2021 durch den Freistaat Bayern erstmalig und in Abkehr vom bisherigen physischen Sitzungszwang die Möglichkeit geschaffen, mittels Ton- und Bildübertragung an gemeindlichen Gremiensitzungen teilzunehmen (sog. „Hybridsitzung“).
Die Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und die Verwaltung haben dazu zusammen Eckpunkte entwickelt.
Die Umsetzung wird rechtlich in dem beigefügten Vorschlag eines neuen § 19a der Geschäftsordnung für den Stadtrat geregelt, der sich inhaltlich am Rahmen einer von den kommunalen Spitzenverbänden kommunizierten Formulierungshilfe für eine entsprechende Geschäftsordnungsregelung orientiert.
Es wird vorgeschlagen, ab der Stadtratssitzung am 27. Oktober 2021 die Möglichkeit der digitalen/hybriden Teilnahme zu eröffnen. Nach der Ratssitzung im Juli 2022 soll das Angebot der digitalen Teilnahme evaluiert und in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen Fraktionen/Ausschussgemeinschaften diskutiert werden, ob das Angebot auch im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten weiterhin aufrechterhalten werden soll.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 39.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die hybriden Gremiensitzungen ermöglichen allen Stadträten und Stadträtinnen eine Teilnahme auch in Fällen von gesundheitlichen Einschränkungen oder pandemischen Umständen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
BDR
KoM
-
Dem vorgelegten Vorschlag zur digitalen/hybriden Teilnahme an den Stadtratssitzungen wird zugestimmt.
-
Der beiliegenden Fassung des neuen § 19 a der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird zugestimmt.
Hybride Gremiensitzungen
- Hintergrund
Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und mit dem Ziel, die kommunalen Gebietskörperschaften auch in akuter pandemischer Lage handlungsfähig zu halten, wurde mit Einführung des Art. 47 a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) zum 17. März 2021 durch den Freistaat Bayern erstmalig und in Abkehr vom bisherigen physischen Sitzungszwang die Möglichkeit geschaffen, mittels Ton- und Bildübertragung an gemeindlichen Gremiensitzungen teilzunehmen (sog. „Hybridsitzung“).
In Ergänzung dazu wurde mit Schreiben des Innenministeriums (IMS) vom 29. April 2021 mit gesonderten Hinweisen über den rechtlichen Rahmen der Umsetzungsmöglichkeit(en) informiert.
- Konkrete Umsetzung bei der Stadt Nürnberg
Auf dieser Grundlage hat die Stadtverwaltung in mehreren Gesprächen mit den im Rat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften einen sowohl für die Stadtverwaltung in kurzer Zeit umsetzbaren als auch an den Bedürfnissen der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger orientierten Lösungsvorschlag entwickelt. Die Vorlage wird daher zunächst die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten von Hybridsitzungen darstellen und anschließend den nun in gemeinsamer Arbeit von Rat und Verwaltung entwickelten Lösungsansatz vorstellen.
Dieser Lösungsansatz ist insbesondere von dem von allen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften getragenen Leitgedanken geprägt, dass aufgrund der Vorteile für die bisher prägende politische Debattenkultur im Kollegialorgan Stadtrat der Grundsatz der Präsenzsitzung beibehalten werden und eine „hybride“ Teilnahme nur in eng definierten Fällen möglich sein soll.
Die von Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Verwaltung gemeinsam entwickelten Eckpunkte sehen daher Folgendes vor:
Der Grundsatz bleibt die Sitzungsteilnahme in Präsenz.
Hybride Angebote sind grundsätzlich nur für Stadtratssitzungen, nicht jedoch für Ausschuss- und Kommissionssitzungen (für die festgelegte und umfangreiche Vertretungsmöglichkeiten bestehen) vorzusehen.
Eine Ausnahme bilden die Haushaltsberatungen. Diese werden aufgrund der noch einmal gesteigerten Komplexität nicht für hybride Teilnahmen geöffnet.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken im Hinblick auf die derzeit verwendete Softwarelösung (MS-Teams) wird die Möglichkeit zur hybriden Teilnahme auf den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung beschränkt.
Ebenfalls aufgrund der derzeit verwendeten Softwarelösung wird die maximale Anzahl der hybrid Teilnehmenden auf insgesamt neun Personen beschränkt.
Eine hybride Teilnahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen (vornehmlich gesundheitliche Gründe) möglich.
Die Absicht, an einer Stadtratssitzung hybrid teilzunehmen, ist der Verwaltung aufgrund des notwendigen organisatorischen Vorlaufs mindestens drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Sitzungstag mitzuteilen.
2.1 Organisatorisch/technische Umsetzung
Bei der Stadt Nürnberg wurde mit Beginn der Corona-Pandemie das „Collaboration-Tool“ der Firma Microsoft „MS-Teams“ eingeführt und seitdem stadtweit eingesetzt. Aus datenschutzrechtlichen und ITsicherheitstechnischen Gründen darf diese Anwendung jedoch ausschließlich für Kommunikation im „einfachen Schutzbedarf“ (Schutzbedarfsklassen 1 und 2) zum Einsatz kommen.
Eine öffentliche Ausschreibung einer Collaboration-Software für Kommunikation mit erhöhtem Schutzbedarf (Schutzbedarfsklassen 3 und 4) ist in Vorbereitung. Die Software wird voraussichtlich erst im 2. Quartal 2022 zur
Verfügung stehen.
Das für die Stadtratsarbeit von der Stadt bereitgestellte Tablet für Gremienarbeit (iPad) ist grundsätzlich für eine Nutzung von MS-Teams gut geeignet (Kamera, Lautsprecher bzw. Kopfhörer-Anschluss). Allerdings wird das Tablet in der Sitzung für die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen unter „Mandatos“ benötigt. Für eine parallele Nutzung von „Mandatos“ und MS- Teams erscheint das Gerät alleine aufgrund der Bildschirmgröße nicht geeignet.
Aus diesem Grund wird empfohlen, MS-Teams während einer hybriden Gremiumssitzung auf einem weiteren Gerät (PC, Notebook, Tablet) mit entsprechender Ausstattung zu nutzen, um die gesetzlichen Anforderungen (Audio- und Video-Übertragung) zu erfüllen. MS-Teams ist für alle gängigen Betriebssysteme (MS-Windows, MacOS, iOS, Android) verfügbar und kann
- auch auf mehreren Geräten - installiert und genutzt werden.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Stadt Nürnberg das dafür erforderliche Gerät als zusätzliche Ausstattung für die Nutzung von MS-Teams bereitstellt.
Die Stadt Nürnberg stellt allein die technische Infrastruktur (MS-Teams) für die Teilnahme im Wege der Ton-Bild-Übertragung zur Verfügung. Die den Stadtratsmitgliedern von der Stadt schon bisher für die digitale Gremienarbeit zur Verfügung gestellte Hard- und Software wird von der Stadt ausdrücklich nicht für die Zuschaltung im Wege der Ton-Bild-Übertragung freigegeben oder gewidmet. Eine Nutzung dieser Hard- und Software geschieht dann in eigener Verantwortung des jeweiligen Stadtratsmitglieds.
Aufgrund datenschutz- und IT-sicherheitsrechtlicher Anforderungen darf der städtische MS-Teams-Zugang nur für die Stadtratsarbeit genutzt werden. Eine Nutzung auch für private Zwecke ist nicht zulässig.
Für die zur digitalen Visualisierung des Sitzungsverlaufs erforderliche Streamingtechnik sind drei festinstallierte sowie eine mobile Kamera mit entsprechender Regietechnik vorgesehen. Dies ermöglicht es jederzeit, dem Sitzungsgeschehen gut zu folgen und die Redebeiträge inkl. entsprechender Gestik und Mimik wahrzunehmen.
2.2 Kosten
Für die Nutzung von MS-Teams fallen derzeit pro Nutzer und Monat Lizenzkosten in Höhe von 6,32 Euro an. Nachdem potentiell alle Mitglieder des Stadtrates an hybriden Gremiensitzungen teilnehmen können, belaufen sich die Kosten für den Einsatz von MS-Teams monatlich auf 443,00 Euro.
Eine weitere Nutzung des Systems für andere Einsatzzwecke (z.B. in den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften) wäre dabei natürlich gegeben.
Für die erforderliche Streamingtechnik sind (inkl. Personal) je Sitzung 2.800,00 Euro brutto zu veranschlagen.
In Summe bedeutet dies für die technische Infrastruktur bei durchschnittlich 12 Sitzungen im Jahr rund 39.000,00 Euro Kosten p.a.
- Weiteres Vorgehen, Evaluation
Es wird vorgeschlagen, ab der Stadtratssitzung am 27. Oktober 2021 die Möglichkeit der digitalen/hybriden Teilnahme zu eröffnen. Nach der Ratssitzung im Juli 2022 soll das Angebot der digitalen Teilnahme evaluiert werden und in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen Fraktionen/Ausschussgemeinschaften diskutiert werden, ob das Angebot auch im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten weiterhin aufrechterhalten werden soll.
- Änderung der Stadtratsgeschäftsordnung
Die oben beschriebe Umsetzung wird rechtlich in dem beigefügten Vorschlag
eines neuen § 19a StRGeschO (siehe Beilage) geregelt, der sich inhaltlich
am Rahmen einer von den kommunalen Spitzenverbänden kommunizierten Formulierungshilfe für eine entsprechende Geschäftsordnungsregelung orientiert.
§ 19a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
(1) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder können an öffentlichen Sitzungen des Stadtrats, nicht aber eines Ausschusses oder den Stadtratssitzungen in denen der Haushalt beraten und beschlossen wird, unter den weiteren Voraussetzungen der Absätze 2 und 3, im Wege der Ton- Bild-Übertragung (Hybridsitzung) teilnehmen (Art. 47a GO).
(2) Soweit ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied an der physischen Teilnahme im Sitzungssaal aufgrund von Krankheit oder einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung zur Absonderung verhindert ist und entschuldigt wäre, kann eine Teilnahme im Wege der Bild-Ton-Übertragung erfolgen. Voraussetzung ist die Unterzeichnung der Belehrung über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Hybridsitzungen.
(3) Die Verhinderung i.S.d. Abs. 2 sowie den Wunsch zur Teilnahme an der Sitzung im Wege der Ton-Bild-Übertragung hat das ehrenamtliche Stadtratsmitglied dem Oberbürgermeister drei Arbeitstage vor der Sitzung in Textform mitzuteilen und dabei den Verhinderungsgrund glaubhaft zu machen. Soweit die Zahl der Stadtratsmitglieder, die per Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, die verfügbaren neun Zuschaltmöglichkeiten übersteigt, entscheidet das Los. Die betroffenen Stadtratsmitglieder werden über das Ergebnis des Losentscheids unverzüglich informiert.
(4) Wird der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.
(5) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).
(6) Eine Unterbrechung der Bildübertragung durch zugeschaltete ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ist auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO).
(7) Die zugeschalteten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder stimmen, wie die im Sitzungssaal anwesenden Stadtratsmitglieder, durch Handaufheben ab. Eine Teilnahme an Wahlen ist für die zugeschalteten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO).
Freie
Demokraten
FDP
Um« Somw Rath<HJsp»at2 2 9040? Nürnberg
Herrn Ob. Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Eilantrag: Durchführung von Stadtrats- und Ausschusssitzungen digital
Nürnberg, den 15. Jan 2021 Nach jetzigem Stand dauert der Lockdown im Freistaat Bayern bis zum 31. Zeichen ÜS-AN Januar 2021 an. In Anbetracht der weiterhin hohen Inzidenzwerte, der Ümit Sormaz angespannten Lage in den Kliniken sowie einer aus Großbritannien Mitglied des Stadtrates der Stadt Nürnberg stammenden Virusmutation, die höchstwahrscheinlich weitaus ansteckender fdp#uemit sormaz de ist als die bisherige Variante, steht zu vermuten, dass der Lockdown erheblich www.uemit sormaz.de verlängert werden wird. Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 Für die nächsten Monate wurden in Nürnberg sämtliche Stadtrats- und 90403 Nürnberg Ausschusssitzungen anlässlich der Gesamtumstände des ausgerufenen T 0911 132S2S0 M: 0177 2502513 Katastrophenfalls (Coronavirus) abgesagt. Es tagt lediglich der Ferienausschuss. Gerade in Zeiten der Krise aber wäre ein Regelbetrieb der demokratischen Institutionen wichtig. Er schafft Stabilität und stiftet bei Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen, dass der Staat auch in der Krise bei der Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der parlamentarischen Rechte keine Konzessionen macht. Nachvollziehbar ist, dass die Sitzungen des Stadtrates sowie der Ausschüsse nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden können. Nicht einzusehen ist allerdings, warum sie nicht digital stattfinden können.
Aus diesem Grund stelle ich folgenden Eilantrag:
-
Die Stadtratssitzungen finden statt und zwar mittels Videochat/Videokonferenz.
-
Das für die Tagung des Stadtrates praktizierte Modell des Videochats/der Videokonferenz wird auf die einzelnen Ausschüsse übertragen, so dass die Ratsmitglieder in dieser Hinsicht vollumfänglich ihr Mandat wahrnehmen können.
politbande
OBERBÜRGERM Elb i politbande - Stadtrat Ernesto Buholzer Sepulveda
1 9. JAN 2021
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
- Januar 2021
Antrag der politbande zur Digitalisierung der kommenden Ferienausschusssitzungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auch das neue Jahr 2021 ist weiterhin geprägt von der nicht endenden Corona-Pandemie. Auswirkungen auf das Zusammenleben sind auch in der Kommunalpolitik deutlich zu erkennen, etwa am Ausfall kommender Stadtrats- und Ausschusssitzungen aufgrund der hohen Inzidenzzahlen sowie der Gesamtumstände des ausgerufenen Katastrophenfalls.
Die politbande befürwortet den Verzicht vollumfänglicher analoger Treffen und ist sich über die Begrenzung digitaler Alternativen durch die BayGO bewusst. Die hierdurch eingeschränkte Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess sieht die politbande jedoch kritisch. Transparente (Kommunal-)politik ist gerade in Zeiten sozialer Spaltung und rechter Hetze besonders gefordert. Hierfür gilt es die Möglichkeiten der Digitalisierung der kommenden Sitzungen des Ferienausschusses vollumfanglich auszuschöpfen. Dies gilt es auch als weiteren Schritt in einen digitalen Neustart zu sehen.
Gegenargumente, wie die Möglichkeit des Besuchs der Zusehendentribüne, überzeugen nicht; vielmehr gerade für Risikogruppen ist die tatsächliche Teilhabe vor Ort unbestreitbar unmöglich. Weiterhin können durch eine digitale Übertragung weitere Hürden wie die Begrenzung der Besucher*innenzahl abgebaut werden. Auch wird so einem de facto auftretenden Infonnationsverlust in der Weitergabe der besprochenen Inhalte proaktiv entgegengetreten.
Eine teilweise Digitalisierung erscheint als rechtskonfonn und demokratiewahrend. Demnach stellt die politbande folgenden
politbande
Antrag:
- Die Verwaltung prüft die Möglichkeit Stadträt*innen digital zu den Sitzungen des Ferienausschusses hinzuzuschalten. Dies beinhaltet die Prüfung den Stadträt*innen hierbei Rederecht einzuräumen. 2. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten die Sitzungen des Ferienausschusses als Live- Stream öffentlich zu übertragen. Subsidiär erfolgt die Prüfung der Möglichkeit eines Live- Streams für Stadträt*innen.
Mit ft 1 Grüßen
Emesto Buholzer Sepülveda Stadtrat der politbande
SPD spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister f 9- JAN. 2021 der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 19. Januar 2021 Antragsteller: Meissner, Yilmaz
Digitale Stadtrats- und Ausschussarbeit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nürnberg ist traurigerweise zum Corona-Hotspot geworden. Dies schlug sich in Form von Maßnahmen auch auf die Arbeit des Nürnberger Stadtrates nieder. Zunächst sollten sich ab Dezember 2020 (und solange die Corona-Lage so angespannt ist) die Beratungen in den Ausschusssitzungen auf Tagesordnungspunkte mit Beschlüssen beschränken, auf Berichte sollte verzichtet werden. Seit Januar 2021 tagt nun vorerst nur noch der Ferienausschuss.
Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion muss der Rat einen Modus Vivendi finden, notwendige Beschlüsse im Ferienausschuss zu fassen und gleichzeitig alle Ratsmitglieder über das aktuelle Verwaltungsgeschehen zu informieren. Wir teilen die Einschätzung, dass momentan die Sitzungsdauer in klassischer Präsenzsituation so kurz wie möglich gehalten sein bzw. Sitzungen in Präsenzform nur in Ausnahmefällen stattfinden sollen. Wir fordern jedoch die Verwaltung auf neue Wege zu gehen und digitale Formate besser zu nutzen, um den Stadtratsmitgliedern die Möglichkeit zu bieten auf dem aktuellen Informationsstand zu bleiben und ihren Aufgaben gerecht werden zu können.
Zudem gehen wir davon aus, dass besondere Lagen, wie eine Pandemie, immer wieder unsere Stadt und damit auch die Arbeitsweise des Rates in Zukunft betreffen können. Wir wollen daher vorbereitet sein, um unsere Handlungsfähigkeit als demokratisches Organ erhalten zu können. Dazu müssen jedoch rechtssichere Formen der Stadtratsarbeit auf übergreifender Ebene ermöglicht werden.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung wird gebeten die Prozesse zur Bereitstellung der digitalen Ausschussvorlagen noch einmal zu optimieren. Für eine gute Vorbereitung der außergewöhnlichen Situation der Ferienausschüsse ist ein noch größerer zeitlicher Vorlauf in der Bereitstellung der Unterlagen einzuplanen und einzuhalten.
SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
-
Für die Zeit der Ferienausschüsse wird ein nicht-öffentlicher Live-Stream für Ratsmitglieder, welche nicht Mitglied des Gremiums sind, eingerichtet, um Ihren Aufgaben und ihrer Multiplikator*innenfunktion nachkommen zu können.
-
Gerade die Digitalisierung der Prozesse des Rates birgt, trotz ihres großen Potentials, auch einige Fallstricke und bedarf eines besonderen Fingerspitzengefühls. Aus diesem Grund setzt die Verwaltung (auch jenseits des aktuellen Zeitraums der Ferienausschüsse) zur Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten, digitalen Ratsarbeit im 21. Jahrhundert eine fraktions- und parteiübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Verwaltung ein, die realistische und umsetzbare Formate und Konzepte hierfür erarbeitet. Ziel sollte es sein, den Digitalisierungsschub aus der jetzigen Pandemiezeit dauerhaft für die Stadtratsarbeit zu nutzen.
Thorsten Brehm Fabian Meissner Tasemin' Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911)231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911)231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de OBERBÜRGERME Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
1 9, JAN 2021
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 19. Januar 2021
Antrag zur Behandlung im Ferienausschuss am 27. Januar 2021:
Digitale Übertragung/Streaming der Sitzungen des Ferienausschusses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Zeiten der Pandemie werden unter anderem politische Entscheidungen und deren Legitimität immer öfters infrage gestellt. Deswegen müssen wir alle, Verwaltung und Mandatsträger*innen, Hand in Hand an noch mehr Transparenz arbeiten.
Daher war es eine schwierige, aber notwendige Entscheidung, die Ferienzeit zu verlängern und bis Mitte März alle Ausschuss- und Stadtratssitzungen auszusetzen und den Ferienausschuss tagen zu Lassen. In dieser beispiellosen Situation beschäftigt uns die Frage, wie wir die politischen Entscheidungen, die in diesem Zeitraum getroffen werden müssen, den Bürgerinnen dennoch legitim und transparent vermitteln können. Wir dürfen keine Bürgerinnen wegen fehlender Transparenz verlieren, im Gegenteil, wir brauchen mehr Vertrauen in die Demokratie, damit zumindest ein Großteil der Gesellschaft die besonderen Maßnahmen in der Pandemie akzeptiert und mitträgt.
Dabei scheint uns die digitale Übertragung des Ferienausschusses eine entsprechende und zeitgemäße Lösung zu sein. Zugleich bietet dies die Chance, die Digitalisierung auch in diesem Bereich auszuprobieren. Denn die Digitalisierung spielt nicht nur auf der kommunalpolitischen Agenda eine große Rolle, sondern wurden hier auch strukturelle Änderungen vorgenommen und entsprechende Haushaltsmittel sowie Personalressourcen eingestellt.
Wenn Oberbürgermeister Marcus König in einer Pressemittei Lung am 15. Januar sagt „Die Pandemie verhindert zwar derzeit Präsenzveranstaltungen - aber sie verhindert nicht, dass wir mit unseren Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren“, dann ist es augenscheinlich unser gemeinsames Interesse, die Digitalisierung für Transparenz und Vertrauensbildung mit Nürnberger*innen einzusetzen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im Ferienausschuss am 27. Januar 2021 folgenden Antrag:
- Die Sitzungen des Ferienausschusses werden ab sofort über die entsprechenden städtischen
Kanäle barrierefrei digital übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Reka Lörincz Achim Mletzko Stadträtin Fraktionsvorsitzender
Ref.III/011/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.09.2020
Sachverhalt (kurz):
Am 17. Juni 2020 wurde vom Nürnberger Stadtrat im Rahmen des Klimaschutzfahrplanes 2020-2030 die „Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035“ beschlossen. Darüber hinaus hat der oben stehende Antrag die Verwaltung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich auch die Tochterunternehmen und die Unternehmen an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, dem Ziel anschließen.
Die Antworten der angefragten Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg machen deutlich, dass sich diese bereits umfassend mit dem Thema Klimaschutz auseinandergesetzt und meist schon eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt haben. Dennoch müssen die Aktivitäten weiter verstärkt werden, der Umweltausschuss am 16.06.2021 hat daher die Verwaltung beauftragt, dieses Thema mit einer größeren Verbindlichkeit für alle Töchter und Beteiligungen neu zu formulieren und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dieser neu formulierte Beschluss liegt hier vor.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/011/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Klimaschutz und ist ohne Diversity- Relevanz.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/011/2021
Der Stadtrat
a) nimmt den Bericht zur Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg zur Kenntnis.
b) erwartet von sämtlichen Tochterunternehmen sowie Beteiligungen der Stadt Nürnberg, dass sie sich dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 anschließen und die hierfür notwendigen Maßnahmen ergreifen und umsetzen.
c) beauftragt alle Vertreterinnen und Vertreter des Nürnberger Stadtrates sowie der Nürnberger Stadtspitze, sich in den jeweiligen Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräten für die Erreichung der Klimaneutralität der Tochterunternehmen und Beteiligungen intensiv einzusetzen.
d) erwartet von Tochterunternehmen sowie Beteiligungen der Stadt Nürnberg alle zwei Jahre einen Bericht über die Aktivitäten, Maßnahmen und Erfolge beim Klimaschutz. Die Berichterstattung wird im Rahmen des Beteiligungsmanagements über Ref I/II organisiert.
Sachverhalt
Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt
Nürnberg
Bezug
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 8. September 2020
Hintergrund
Am 17. Juni 2020 wurde vom Nürnberger Stadtrat im Rahmen des Klimaschutzfahrplanes 2020-2030 die „Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035“ beschlossen. Wie dieses Ziel erreichbar wird und welche Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung betroffen sein werden, wird durch eine Steuerungsgruppe momentan erörtert und eine Strategie zur Umsetzung entwickelt.
Darüber hinaus hat die CSU-Fraktion in dem o.g. Antrag die Verwaltung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich auch die Tochterunternehmen und die Unternehmen, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, dem Ziel anschließen. Dies hat die Verwaltung getan und eine Auswahl von Töchtern und Beteiligungen um eine Stellungnahme gebeten, inwieweit sie sich bereits mit dem Thema Klimaneutralität befasst haben und inwieweit sie sich dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 anschließen können. Hierbei wurden im ersten Schritt die Unternehmen angefragt, die über einen großen Gebäudebestand verfügen und eine möglichst große Breitenwirkung haben.
Angefragt wurden: Albrecht Dürer Airport Nürnberg Hafen Nürnberg-Roth GmbH Klinikum Nürnberg N-ERGIE Aktiengesellschaft NürnbergMesse GmbH VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
Ergebnisse der Anfrage
Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass sich die angefragten Unternehmen bereits umfassend mit dem Thema Klimaschutz befasst haben. Die Antworten liegen diesem Bericht als Anlage bei. Hier eine Zusammenfassung der Antworten:
Albrecht Dürer Airport Nürnberg Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV). Im Jahr 2019 haben die ADV-Mitglieder eine Reduzierung des CO - Ausstoßes um 50% bis 2030 und das Netto-Null-Ziel bis 2050 formal beschlossen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wurde der CO2-Ausstoß bereits deutlich gesenkt. Die Maßnahmen waren in den Bereichen Umrüstung auf E-Mobilität, Energiemanagement, systematische Umstellung auf LED-Technik, Einsatz von Fernwärme sowie Abfallmanagement. Im Rahmen eines Energiekonzeptes für den ganzen Standort wurden weitere Zukunftsprojekte entwickelt und werden momentan konzipiert. Als Ergebnis des Konzeptes kann auch gesagt werden, dass das Ziel einer CO -Reduzierung um 50% bis 2030 bereits heute erreicht wurde. In der CO -Bilanz des Flughafens sind die Emissionen der hiesigen Airlines nicht enthalten. Diese Emissionsquellen liegen nicht im Einflussbereich des Flughafens. Dennoch steht die FNG im ständigen Austausch mit den Airlines und auch die emissionsabhängigen Entgelte setzen neue Anreize.
Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH (HNR) ist als reine Betreibergesellschaft nicht Eigentümerin von Gebäuden oder Grundstücken. In den beiden von der HNR im Auftrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG betriebenen Häfen werden durch den dort stattfindenden Umschlag auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiff und Bahn bereits jährlich ca. 180.000 LKW-Fahrten eingespart. Insgesamt werden durch die Verlagerung der LKW-Verkehre auf Schiff und Bahn im Hafen Nürnberg und im Hafen Roth jährlich 224.661 Tonnen Treibhausgase eingespart.
Klinikum Nürnberg Das Klinikum Nürnberg Süd betreibt bereits seit Jahren aktiven Klimaschutz und mit einer Vielzahl von Maßnahmen wurde der CO -Ausstoß bereits deutlich gesenkt. Die Maßnahmen waren in den Bereichen technische Gebäudeausrüstung, Fuhrpark und Jobticket, Ernährung und Angebote in den Kantinen, Abfallmanagement sowie Beschaffungswesen. Seit 2020 beteiligt sich das Klinikum auch an dem Projekt „KLIK green, Krankenhaus trifft Klimaschutz“, das vom Bundes-Umweltministerium gefördert wird. In diesem Zuge wurde auch eine Klimamanagerin benannt und ein weiterer Maßnahmenkatalog erstellt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich das Klinikum Nürnberg bereits mit der Erreichung der Klimaneutralität befasst. Dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 schließt sich das Klinikum Nürnberg an.
N-ERGIE Aktiengesellschaft und VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Sowohl die N-ERGIE als auch die VAG beschreiten den Pfad hin zur Klimaneutralität konsequent. Die größte Herausforderung in der Zukunft liegt hierbei bei der klimaneutralen Wärmebereitstellung. Der aktuell noch eingesetzte Energieträger Erdgas soll perspektivisch substituiert werden. Z.B. durch weiteren Zubau von technischen Großaggregaten wie Altholzkraftwerk oder Großwärmepumpe. Oder auch durch die Verwendung von „grünem Wasserstoff“, dessen Verfügbarkeit noch unsicher ist. Im Bereich der Stromerzeugung hat die N-ERGIE seit Jahren in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert. Und ab 2021 liefert die N-ERGIE für Privat- und Gewerbekunden (ohne Industrie und Großgewerbe) 100% Ökostrom. Auch die eigenen Liegenschaften werden auf 100% Ökostrom umgestellt. Weiterer Schwerpunkt liegt bei der Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität. Auch die VAG setzt den eingeschlagenen Weg der Elektrifizierung der Busflotte konsequent fort.
NürnbergMesse GmbH Die Geschäftsführung der NürnbergMesse GmbH hat das Ziel herausgegeben, bis zum Jahr 2028 als Unternehmen klimaneutral zu werden. Die Veranstaltungen der NürnbergMesse werden darauf hin sukzessive nach dem Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet. In dem Projekt „Hybrides Kraftwerk auf Wasserstoffbasis“, das im Rahmen des Hydrogen Dialogue vorgestellt wurde, wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, bei dem die gesamte Energieerzeugung betrachtet wird. Hierbei spielt die Photovoltaik eine wichtige Rolle.
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen Die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen hat bereits seit Jahren eine Endenergieund CO -Bilanz erstellt. Das Ziel einer CO -Reduzierung von 151 Tonnen pro Jahr wurde 2 2 erreicht. Darauf aufbauend soll eine Strategie für 2030 sowie eine Vision für 2050 erarbeitet werden. Die wbg führt aus, dass die Neubau- und Modernisierungsstrategie sowie die beabsichtigte Installation von PV-Anlagen zu einer Klimaneutralität im Gebäudebestand der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen im Jahr 2035 führen kann, weist jedoch auf die Abhängigkeit von finanziellen, sozial- und energiepolitischen Rahmenbedingungen hin. Gerade die sozialpolitischen Bedingungen sind vor dem Hintergrund bezahlbarer Mieten von Bedeutung.
Bisherige Beratungsfolge
Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 8. September 2020 stellt einen wichtigen Impuls an die Tochterunternehmen sowie die städtischen Beteiligungen dar, sich weiterhin intensiv dem Klimaschutz zu verschreiben und alle möglichen Maßnahmen durchzuführen. Dies wird die Erreichung der Klimaneutralität der Unternehmen weiter vorantreiben.
Der Umweltausschuss am 16.06. 2021 hat folgenden Wortlaut beschlossen:
Der Umweltausschuss
a) nimmt den Bericht zur Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg zur Kenntnis.
b) ruft sämtliche Tochterunternehmen sowie Beteiligungen der Stadt Nürnberg dazu auf, sich dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 anzuschließen.
c) ruft die Tochterunternehmen sowie Beteiligungen dazu auf alle 2 Jahre der Stadt Nürnberg über die Aktivitäten, Maßnahmen und Erfolge beim Klimaschutz zu berichten. Die Berichterstattung wird im Rahmen des Beteiligungsmanagements über Ref I/II organisiert
Gleichzeitig wurde die Verwaltung jedoch beauftragt, den Beschlussvorschlag nachzuschärfen und eine geänderten Beschlussvorschlag in den Stadtrat einzubringen, um die Verbindlichkeit zu erhöhen und die Erwartungen des Stadtrats klar zu formulieren. Dieser neu formulierte Beschlussvorschlag liegt nun vor.
Klimaneutralität bei städtischen Töchtern und Beteiligungen
(Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.09.2020)
Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) ist seit vielen Jahren Mitglied in verschiedenen Ausschüssen, Kommissionen und insbesondere der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV). Die ADV vertritt als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Die Fachausschüsse sind das Herzstück des Flughafenverbandes. Der Fachausschuss Umwelt wird seit vielen Jahren mehrmals im Jahr von der FNG frequentiert. Hier kommen auch sogenannte „Task Forces“ in speziellen Themen wie Boden, Wasser und Luft zum Einsatz, in denen Mitglieder verschiedener Umweltabteilungen der Flughäfen sich zu Neuerungen austauschen oder den Stand der Forschung beleuchten und zusammentragen.
Die Flughafen Nürnberg GmbH betreibt ein eigenes Center Umwelt. In diesem Center sind u. a. verschiedene Beauftragte zu umweltrelevanten Themen wie Abfall, Nachhaltigkeit, Wildlife- Management und Emissionen tätig. Das Center Umwelt fungiert als Beratungsorgan oder leitet selbstständig Projekte in Kooperation mit technischen Centern in der Umsetzung von Umweltthemen. Diese überschauen auch den Markt, setzen über Neuerungen in Kenntnis und schlagen Maßnahmen bzw. Projekte zur Nachhaltigkeit oder der Reduzierung von Emissionen wie CO vor.
Die ADV-Flughäfen haben sich bereits 2009 auf eine gemeinsame Strategie für den Klimaschutz verständigt, in der die Reduktion von CO -Emissionen und die dazugehörige Zielsetzung beschlossen wurden. Der Erfolg konnte mit aktuellen Zahlen bewiesen werden, indem von 2010 bis 2018 die Emissionen der beteiligten ADV-Flughäfen um 24 % verringert wurden. Um diese Ziele zu erreichen, setzen die Flughäfen Maßnahmen und Schwerpunkte in folgenden Bereichen:
- Energieversorgung: klimafreundliche Energieversorgung, Energieerzeugung- und
Versorgung durch den Einsatz regenerativer Energien
- Gebäudetechnik: Optimierung der Klimatisierung von Terminals, Bau nachhaltiger
Gebäude, energetische Optimierung von Neubauprojekten, Terminals und Bürogebäuden
- Fuhrpark/Mobilität: Umstellung der Fahrzeuge auf dem Vorfeld auf alternative An-
triebe
- Flughafenspezifische Anlagen: Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technologie,
Optimierung von Fluggastbrücken und Gepäckförderanlagen
Im Jahr 2019 haben die ADV-Mitglieder das Ziel „Netto Null“ bis 2050 formal beschlossen. Das Ziel „Net Carbon Emission“ enthält eine gemeinsame CO -Reduzierung der ADV-Verkehrsflughäfen von 50 % bis 2030 und bis 2050 sollen die CO -Emissionen sogar auf Netto Null reduziert werden.
Auch die FNG hat sich diesem Ziel verschrieben und in den letzten Jahren viele Maßnahmen am Betriebsstandort umgesetzt. Im nachfolgenden Abschnitt werden einzelne Maßnahmen erläutert und vereinfacht ausgeführt, um einen Einblick zu vermitteln:
I. Umrüstung auf Elektromobilität
Aktuell fahren auf dem Vorfeld elektrisch betriebene Gepäckschlepper, Pkws und Spezialfahrzeuge für den Flughafenbetrieb. Nach einzelnen Nutzfahrzeugen mit Hybrid- oder Elektromotor ersetzte der Flughafen 2019 seine Schlepperflotte für den Gepäck- und Frachttransport durch Modelle mit reinem E-Antrieb. Damit ist der Airport Nürnberg der erste Flughafen, der eine komplette Flotte der neuen E-Schlepper-Generation der Firma Jungheinrich in Betrieb genommen hat. Die Flotte besteht aus Schleppern mit je 28 Tonnen Zugkraft. Zahlreiche Elektrofahrzeuge der Marke Renault fahren seit 2018 auf dem Vorfeld und werden in den Bereichen Flugzeugabfertigung, Operations und Reinigung eingesetzt. Für ausreichenden Strom sorgen drei Ladestationen. Da fast kein Flugzeug die Möglichkeit hat, selbst rückwärts zu rollen, werden an Flughäfen sogenannte „Pusher" oder auch „Flugzeugschlepper" benötigt. Seit dem Frühjahr 2020 werden am Standort die Pushback-Fahrzeuge elektrisch betrieben.
II. Energiemanagement
Im Rahmen seines Energiemanagements stellte der Flughafen seit 2018 auf eine Versorgung mit 100 % Ökostrom um. Des Weiteren wird der Flughafen jährlich durch eine unabhängige akkreditierte Sachverständigenorganisation in der ISO 50001:2018 – Energiemanagement überprüft und auditiert. Dazu gehört es, relevante interne und externe Themen zu bestimmen, die einen Einfluss auf das Energiemanagement haben können, und die Erfordernisse und Erwartungen von Anspruchsgruppen zu verstehen. Auch die sich daraus ergebenden Risiken und Chancen für das Energiemanagement werden genau betrachtet.
III. Umrüstung auf LED
Vorplatzbeleuchtung
443 Downlights sind am Vordach und an Masten am Vorplatz montiert. 42 Stück sind mit 70- Watt-Leuchtmitteln bestückt, die restlichen Downlights haben 150-Watt-Leuchtmittel. Der Austausch der 70-Watt-Strahler durch LED-Strahler mit 11 Watt Leistung, ein Austausch der 150- Watt-Strahler durch 35-Watt-Strahler ist geplant und zum Teil schon umgesetzt. Die Wartungsintensivität wird von einem auf 12 Jahre ausgedehnt. Unsere Berechnungen ergeben eine jährliche Ersparnis von ca. 73 Tonnen CO .
Vorfeldbeleuchtung
22 Strahler mit 2 kW Leistung sind auf verschiedenen Dächern des Flughafens montiert. Durch die geringe Höhe werden die Piloten geblendet und das Vorfeld schlecht ausgeleuchtet. Die Leuchten sind mit Entladungslampen bestückt. Es werden sieben Lichtmasten errichtet und mit 21 LED-Strahlern mit durchschnittlich 1,2 kW Leistung montiert. Die Anschlussleistung wird hierdurch um 44 % reduziert. Laut unseren Berechnungen werden im Jahr ca. 40 Tonnen CO eingespart.
Geplante Kosten in diesen Bereichen belaufen sich auf über 600.000 Euro. Da auch wir in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Flugverkehr stehen, werden solche Großprojekte auf mehrere Jahre ausgelegt.
Parkhäuser
Die Umrüstung der Innenbeleuchtung aller bestehenden Parkhäuser auf LED ist bereits erfolgt. Im neuen Parkhaus 4 werden zudem Präsenzmelder installiert. Hier ist durch stete Bewegungs- und Helligkeitsmessung ein nahezu automatisches Dimmen ganzer Etagen möglich.
Kleinere bzw. mittlere Projekte in diesem Zusammenhang wie Hallen- und Fassadenbeleuchtungen, Tausch von Tiefstrahlern gegen Planflächenstrahlern, Umbau von Pendelleuchten oder Ähnliches wurden bereits aufwendig in den letzten Jahren realisiert. Diese vielen Projekte werden hier nicht explizit aufgeführt.
V. Fernwärme
Die FNG wird von seinem direkten Nachbarn, dem Landwirt Peter Scherzer, mit Fernwärme beliefert. Mit seinem Hackschnitzelkraftwerk kann dieser so viel Energie gewinnen, dass er damit sowohl seine Gewächshäuser als auch verschiedene Gebäude des Flughafens umweltfreundlich mit Wärme versorgen kann.
Positiv ist nicht nur, dass zwischen den Nachbarn Synergien genutzt werden, sondern auch, dass das Hackschnitzelkraftwerk umweltfreundlich ist. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der bei der Verbrennung nur so viel CO freisetzt, wie der Baum aufgenommen hat. Man geht in der aktuellen Literatur von einer nahezu neutralen Bilanz aus.
Die Flughafen Nürnberg GmbH muss Gebäude, die durch Dritte (Passagiere, Mieter, Systempartner) und Mitarbeiter genutzt werden, mit Energie versorgen. Der Heizenergiebedarf neben der Hackschnitzelwärme wird über eine Heizzentrale abgedeckt, die bereits seit 1987 zu ca. 90 % Erdgas als Energieträger verwendet. Bedarfsspitzen werden durch Heizöl ausgeglichen. Eine ständige Überwachung durch die TÜV SÜD AG und das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg belegt regelmäßig, dass wir die zulässigen Schadstoffemissionen deutlich unterschreiten. Unsere Gebäude werden mit Heizwärme, Warmwasser und Frischluft versorgt. Dabei setzen wir zur Einsparung von Energie Wärmerückgewinnungsanlagen ein.
VI. Abfall
Als Betreiber einer der größten Industriestandorte in der Region fällt dementsprechend auch Abfall. Auch dieser trägt zu einer positiven Klimabilanz bei sortenreiner Trennung bei. Hierzu ist die Unterscheidung in Primär- und Sekundärrohstoffe vorzunehmen. Indem unsere Abfälle am Entstehungsort sauber getrennt gesammelt werden, können darin enthaltene Wertstoffe (u. a. Papier, Glas, Metalle und Kunststoffe) isoliert werden. Diese Stoffe werden dann als sogenannte Sekundärrohstoffe wiederverwertet. Somit müssen diese Fraktionen nicht aus Erzen oder aus Erdöl gewonnen werden. Die Gewinnung sogenannter Primärstoffe wie Erze und Erdöl verbraucht Unmengen an Energie. Wenn diese Energie z. B. aus Erdöl stammt, entsteht unter anderem CO . Jede vermiedene Tonne aus Primärrohstoffen vermindert den Rohstoffverbrauch und Emissionen. Das Umweltbundesamt erklärte hierzu bereits im Jahr 2012, dass bis zum Jahre 2020 durch die Abfallwirtschaft mittels verbesserter Verfahren rund 28 Mio. Tonnen CO eingespart werden können. So trägt Abfalltrennung zum Klimaschutz und gleichzeitig zur Schonung von endlichen Ressourcen bei. Die Trennung der Fraktionen wird bereits seit vielen Jahren beim Flughafen gelebt und durch die bestellten Abfallbeauftragten koordiniert und überwacht. Und dies nicht erst seit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung.
VII. Energiekonzept
Um einen neutralen Blick auf das gesamte Einsparpotenzial und weitere Möglichkeiten zur Reduzierung von CO -Emissionen zu erhalten, wurde ein externer Sachverständiger, Prof. Dr.- Ing. Brautsch vom Institut für Energietechnik GmbH (IfE) an der Ostbayrischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, mit der Erstellung eines Energiekonzeptes beauftragt. Das Gutachten umfasst den gesamten Standort und wird vom Energiemanagementbeauftragten in enger Zusammenarbeit begleitet. Schwerpunkt des Instituts für Energietechnik ist die kostenund nutzenoptimierte Verknüpfung der Teilbereiche Elektrizität, Wärme und Mobilität. Maßnahmen und Zielsetzungen sollen aus dem Gutachten im Jahr 2021 auf den Flughafen Nürnberg erprobt werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Ziel der CO -Reduktion um 50 % durch die Flughafen Nürnberg GmbH bereits durch die beschriebenen Projekte und Maßnahmen erreicht wurde. Das genannte Gutachten des Instituts für Energietechnik unter Federführung von Prof. Dr.-Ing. Brautsch soll den ADV-Fahrplan für unseren Standort beschleunigen und neue Ansätze und Aspekte hervorrufen.
Des Weiteren arbeiten verschiedene interne Arbeitsgruppen an Zukunftsprojekten. Diese beinhalten Konzepte wie ein autark betriebenes BHKW am Standort, synthetische Kraftstoffe wie Power-to-Liquid-Verfahren oder der Einsatz von Wasserstoff. Diese Projekte werden derzeit umfangreich konzipiert.
In der CO -Bilanz des Flughafens sind die Emissionen der hiesigen Airlines nicht enthalten. Diese Emissionsquelle liegen nicht im Einflussbereich des Flughafens. Flughäfen fungieren als Dienstleister. Der CO -Footprint eines Flughafens errechnet sich nach den Regeln des international anerkannten Greenhouse Gas Protocol. Dabei wird zwischen drei Emissionsbereichen unterschieden, den sogenannten Scopes 1 bis 3. Die Klimaschutzstrategie der Flughäfen bezieht sich auf die Scopes 1 und 2. Sie zielt auf sämtliche Emissionen, die von einem Flughafen direkt beeinflusst werden kann, wie Energieversorgung (Energieerzeugung, Energiezukauf), flughafenspezifische Anlagen (Beleuchtung/Befeuerung, Fluggastbrücken, Gepäckförderanlagen), Gebäudetechnik (Terminals, Neubauten, Bürogebäude) und Fuhrpark/Mobilität (E-Mobility, Kraftstoffnutzung). Scope 3 umfasst die Emissionen Dritter auf dem Flughafengelände, wie am Flughafen ansässige Unternehmen und Kunden. Hier setzen die Flughäfen auf Maßnahmen wie Kooperationen, Klimaallianzen und finanzielle Anreize, z. B. umweltbezogene Entgelte.
Zwar stehen auch wir im ständigen Austausch mit unseren Airlines und auch unsere emissionsabhängigen Entgelte setzen neue Anreize. Wir als Betreiber können allerdings nur neue Impulse setzen (wie in einer „grünen“ Infrastruktur) und uns am technologischen Fortschritt und am eigentlichen Bedarf beteiligen. Dies alles jedoch auch mit Augenmerk auf eventuelle existierende Förderprogramme und unter Berücksichtigung der eigenen Wirtschaftlichkeit.
Von: Merkl, Martina
Gesendet: Mittwoch, 4. November 2020 10:50
An: Walthelm, Britta
Cc: Zimmermann, Joachim ; Christgau, Jürgen ; Hungerecker, Harald ; Ertl, Susanne ; Dornquast, Birte Betreff: AW: Anfragen von Stadtratsfraktionen zum Thema Klimaneutralität sowie zum Thema Photovoltaik
Sehr geehrte Frau Walthelm, mit Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.10.2020 nachtstehend unsere Stellungnahme zu den zwei Anfragen. Frage 1: Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH als Betreibergesellschaft des bayernhafen Nürnberg und des bayernhafen Roth unterstützt dieses Anliegen, da Ressourcenschonung und Umweltschutz zum Markenkern von Binnenhäfen gehören . In den beiden von der HNR im Auftrag der Bayernhafen GmbH & Co.KG betriebenen Häfen werden durch den dort stattfindenden Umschlag auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiff und Bahn bereits jährlich ca. 180.000 LKW-Fahrten eingespart. Insgesamt werden durch die Verlagerung der LKW Verkehre auf Schiff und Bahn im Hafen Nürnberg und im Hafen Roth 224.661 Tonnen Treibhausgase eingespart. Frage 2: Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH ist als reine Betreibergesellschaft nicht Eigentümerin von Gebäuden oder Grundstücken, die von der Bayernhafen GmbH & Co.KG angepachteten Flächen werden intensiv als Terminal- und Schwergutumschlagplätze genutzt, so dass eine PV-Nutzung dort nicht möglich ist. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße von Ihrer Hafen Nürnberg-Roth GmbH
i.A. Martina Merkl
Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Martina Merkl Assistenz Geschäftsleitung Rotterdamer Straße 2 90451 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 9 11 / 6 42 94-27 Mobil: +49 (0) 1 72 / 3 82 17 40 Fax: +49 (0) 9 11 / 6 42 94-10 mailto: m.merkl@bayernhafen.de
Hafen Nürnberg-Roth GmbH, Sitz Nürnberg Betreibergesellschaft der bayernhafen-Standorte Nürnberg und Roth Internet: www.bayernhafen.de - E-Mail: nuernberg@bayernhafen.de Amtsgericht Nürnberg - HRB 13539 Aufsichtsratsvorsitzender: Herr MDirig Karl Schumacher - Geschäftsführer: Joachim Zimmermann
Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit personenbezogenen Daten bei bayernhafen finden Sie hier: www.bayernhafen.de/datenschutz +++ bayernhafen-Standorte: Aschaffenburg - Bamberg - Nürnberg - Roth - Regensburg - Passau +++ ********************************************************************************************************************************
Klimaneutralität bei städtischen Tochterunternehmen und Beteiligungen
Anfrage
Mit Schreiben vom 21.10.2020 bittet das Referat für Umwelt und Gesundheit um Stellungnahme, inwieweit sich die Tochterunternehmen bzw. die Unternehmen, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, bereits mit dem Thema Klimaneutralität befassen und inwieweit sie sich dem Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anschließen können.
Stellungnahme
Im Rahmen des Klimaschutzfahrplanes wurde vom Stadtrat beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben. Parallel dazu werden die Tochterunternehmen und die Unternehmen, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, angefragt, sich diesem Ziel anzuschließen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die Handlungsfelder näher beschrieben, bei denen das Klinikum Nürnberg sich bereits mit Klimaneutralität befasst:
Seit Anfang des Jahres 2020 beteiligt sich das Klinikum Nürnberg an dem Projekt „KLIK green, Krankenhaus trifft Klimaschutz“. Das Projekt wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert und durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfahlen e.V. und das Universitätsklinikum Jena durchgeführt. Ziel von KLIK green ist, den Klimaschutz in den Krankenhäusern zu verankern, und innerhalb der Projektlaufzeit bis 2022 mindestens 100.000 Tonnen CO -Äquivalente (Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase) bezogen auf alle am Projekt Mitwirkenden zu vermeiden. Aktuell beteiligen sich 132 Krankenhäuser an diesem Projekt.
Im Rahmen des Projektes wurde im Klinikum eine Klimamanagerin benannt und bereits ein Maßnahmenkatalog erstellt. Diese ersten Maßnahmen führen bei Umsetzung zu einer jährlichen Einsparung von ca. 680 Tonnen CO -Äquivalente. Die durch diese Maßnahmen entstehenden Kosten sind noch nicht vollständig eingeplant, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zur tatsächlichen Umsetzung getroffen werden kann.
Im weiteren Vorgehen sollen zusätzliche Einsparpotentiale definiert werden, aus denen Klimaschutzziele abgeleitet und festgelegt werden können.
Selbstverständlich wurden aber bereits auch schon in der Vergangenheit – vor „KLIK green“
- Klimaschutz und Energieeinsparung seitens der technischen Gebäudeausrüstung berück-
sichtigt, sowohl bei Neubauten als auch im laufenden Betrieb.
Im Folgenden hierzu einige Beispiele:
- Fernwärmeversorgung im gesamten Klinikum (Standort Nord und Süd)
Auch, wenn bei Einsatz von Fernwärme laut der EnEV (Energieeinsparverordnung) geringere Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden bestehen, übererfüllt das Klinikum zudem die Notwendigkeiten der EnEV durch den Einsatz von hochwertigen
Dämmmaterialien mit entsprechender Materialstärke bei Neubauten (künftig Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes - GEG 2020).
-
Photovoltaikanlage auf dem Dach des Herz- und Gefäßzentrums
-
Absorptionskältemaschine im Kälteverbund im Klinikum Nord
-
Geothermieanlage im Haus 10 im Klinikum Nord für Betonkerntemperierung
im 3. und 4.OG
-
Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen
-
Drehzahlgeregelte Pumpen
-
Sukzessive Umrüstung der konventionellen Leuchten auf LED-Beleuchtung, z.B. Einsatz
von LED-Leuchten in den OPs und Eingriffsräumen am Standort Süd Neubauten werden, wo möglich, nur noch mit LED-Beleuchtung ausgestattet. Im Projekt „KLIK green“ zielt eine der Maßnahmen darauf ab, die Flur- und Treppenhäuser an beiden Standorten des Klinikums künftig mit LED zu beleuchten, da dort durch die durchgängige Beleuchtung ein besonders hoher Stromverbrauch besteht.
- An beiden Standorten gibt es neben den umfangreichen Grünflächen auf dem Gelände
auch noch begrünte Innenhöfe, Patientengärten sowie begrünte Dachflächen, die damit ebenso zu einer besseren CO²-Bilanz beitragen.
- Projekt mit der N-Ergie bezüglich Photovoltaik auf den Dächern des Klinikums Nürnberg
(geplant)
Aber nicht nur im Bereich Technik und Bau, sondern auch bei den Themen Mobilität, Ernährung und Angebote in den Kantinen, Abfallmanagement und Beschaffung befasst sich das Klinikum Nürnberg mit dem Klimaschutz bzw. der Klimaneutralität.
Mobilität:
Fuhrpark
- Alle internen Transporte (Patienten- und Warentransport) am Standort Nord und Süd
werden seit über 30 Jahren mit Elektroschleppern betrieben.
- Die gesamte LKW-Flotte wird in den nächsten 3 Jahren von der Abgasnorm 5 auf Abgas-
norm 6 getauscht. Sollte bis dahin ein alternativer Antrieb ohne fossile Brennstoffe möglich sein, wird dieses unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.
Job-Ticket
- Das Klinikum Nürnberg fördert die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, in dem es
die Inanspruchnahme des VGN-FirmenAbo durch die Mitarbeiter bezuschusst. Durch die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs soll ein weiterer Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.
Ernährung und Angebote in den Kantinen:
- Durch Investitionen im Bereich der Küchen- und Haustechnik wurden und werden in den
nächsten Jahren wichtige Einsparungen im Bereich der Energiemedien, im Reinigungsmittelsektor sowie im Wasserverbrauch erzielt.
- In Zusammenarbeit mit der technischen Hochschule Nürnberg werden Projekte aufge-
setzt, um zukünftig auch neue Technologien für die Servicebereiche des Klinikums nutzbar einsetzen zu können.
- Aber auch im gesamten Prozess der Speisenversorgung (Einkauf, Lagerung und Produkti-
on der Lebensmittel sowie die Entsorgung des Bio-Mülls) wird auf Nachhaltigkeit geachtet. Besonderen Einfluss haben wir hierbei durch den Einsatz von regionalen Herstellern im Großraum Nürnberg und der Metropolregion, dem Einsatz von Bio-Lebensmitteln, Fairtrade-Produkten sowie vegetarischen und veganen Gerichten, um den „CO²- Fußabdruck“ – soweit wirtschaftlich vertretbar – zu reduzieren.
- Die zukünftige Speisenproduktion im Klinikum Nürnberg wird unter der Beachtung des
Einsatzes aller Ressourcen (Energie, Wasser, Personal, Verpackung, Abfall sowie Recycling) neu aufgestellt. Konzepte befinden sich gerade in der Entwicklungsphase.
Abfallmanagement:
- Alle verwertbaren Abfälle werden im Klinikum getrennt und dem Recyclingkreislauf zuge-
führt. Die Entsorgung des kompletten Klinikabfalls wird über eigene Abfallbeauftragte gesteuert und dann über den Abfallentsorgungsbetrieb der Stadt Nürnberg (ASN) abgewickelt.
Beschaffungswesen:
- Soweit dies möglich ist, wird beim Einkauf von Ge- und Verbrauchsmaterial darauf geach-
tet, dass die Waren klimaschonend hergestellt wurden. Im Bereich der Medikalprodukte ist dies nur eingeschränkt möglich, da hier die Patienten- und Mitarbeitersicherheit klar im Vordergrund steht. Bei anderen unkritischen Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise Kopierpapier wird hingegen darauf hingewirkt, dass die Produkte klimafreundlich oder CO²-neutral hergestellt wurden.
- Im Bereich der zugekauften Dienstleistungen werden die Lieferanten soweit möglich da-
zu verpflichtet, klimaschonende Geräte (bspw. Akkugeräte anstelle von Verbrennungsmotoren) oder umweltschonende Verfahren einzusetzen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich das Klinikum Nürnberg – wie geschildert – im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits mit der Erreichung von Klimaneutralität befasst. Dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 schließt sich das Klinikum an. Zu welchem Zeitraum die weiteren Schritte jeweils umgesetzt werden, hängt auch von den finanziellen Rahmenbedingungen ab. Dazu gehört auch die Verfügbarkeit entsprechender Fördertöpfe.
Von: Kleedörfer, Rainer <rainer.kleedoerfer@n-ergie.de>
Gesendet: Freitag, 27. November 2020 12:31
An: Ertl, Susanne <Susanne.Ertl@stadt.nuernberg.de>
Cc: Müller, Wolfgang <Wolfg.Mueller@stadt.nuernberg.de>
Betreff: AW: Anfragen von Stadtratsfraktionen zum Thema Klimaneutralität
Sehr geehrte Frau Walthelm,
nachstehend unsere Stellungnahme zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion „Klimaneutralität bei städtischen Töchtern und Beteiligungen“.
Die N-ERGIE investiert seit vielen Jahren in Maßnahmen, um die CO2-Emissionslast ihres Handels zu reduzieren. Im Bereich der Wärmebereitstellung sind dies bspw. die in der Vergangenheit getätigten Investitionen in das Biomassekraftwerk, den Wärmespeicher sowie die Elektroheizer (alle Maßnahmen am Standort Sandreuth). Die Emissionslast der gekoppelten Produktion Strom/Fernwärme (Kraftwärmekopplung) wurde hierdurch sehr deutlich reduziert. Der aktuell noch eingesetzte Energieträger Erdgas soll perspektivisch substituiert werden. Dies kann beispielsweise durch den weiteren Zubau technischer Aggregate (bspw. Altholzkraftwerk oder Großwärmepumpe) geschehen. Ganz wesentlich ist hier jedoch auch, ob „grüner“ Wasserstoff zur Verfügen steht, wann dies ist und zu welchen Preisen dieser eingekauft werden kann. Hierzu sind auch auf der europäischen Ebene noch wesentliche Weichenstellungen vorzunehmen, welche wir für Ende des Jahre 2021 oder für das Jahr 2022 erwarten. Im Bereich der Stromerzeugung investiert N-ERGIE seit Jahren in den Ausbau der erneuerbaren Energien (im Schwerpunkt in Photovoltaik und Windkraft). Aktuell befinden sich rund 120 Megawatt (MW) installierter Leistung im eignen Portfolio. Dieses soll auch in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Erstmalig errichtet die N- ERGIE auch eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (rund 9 MWp installierter Leistung) außerhalb der Flächenkulisse des erneuerbarer Energien Gesetzes (EEG); diese wird im ersten Quartal 2021 in Betrieb genommen. Zum 1. Januar 2021 hat die N-ERGIE zudem das Stromportfolio für alle Privatkunden und Gewerbekunden (nicht für Industriekunden und große Gewerbekunden) auf 100 % Ökostrom – ohne zusätzliche Kosten für diese Kunden – umgestellt. Alleine diese Maßnahme führt zu einer jährlichen Reduzierung der CO2-Emissionen um rund 480.000 Tonnen. Die durch diese Maßnahme adressierte Energiemenge beträgt rund 1.200 Gigawattstunden (GWh). Ebenfalls zum 1. Januar 2021 stellen wir bei N-ERGIE den Strom-Eigenverbrauch (dieser umfasst bspw. den Stromverbrauch für alle Liegenschaften der N-ERGIE) ebenfalls auf 100 % Ökostrom um und reduzieren hier die CO2-Emissionen ebenfalls komplett (adressierte Energiemenge rund 20 GWh). Exemplarisch möchten wir seitens N-ERGIE auch auf die weit fortgeschrittene Umstellung unseres PKW-Fuhrparks auf batterieelektrische Fahrzeuge hinweisen. Der Strom hierfür (zumindest wenn an den betriebsinternen oder externen Ladepunkten der N-ERGIE geladen wird) ist ab 1. Januar 2021 ebenfalls komplett CO2-frei.
Bei der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft setzten wir den eingeschlagenen Weg der Elektrifizierung der Busflotte konsequent fort. In Schweinau (Amberger Straße) wird der hierfür erforderliche eBus- Port gegenwärtig errichtet.
Sowohl die N-ERGIE als auch die VAG beschreiten den Pfad hin zur Klimaneutralität konsequent. Die größte Herausforderung in der Zukunft liegt hierbei bei der klimaneutralen Wärmebereitstellung. Wesentliche politische Rahmensetzungen auf der europäischen wie – in Folge – der nationalen Ebene hierzu fehlen derzeit noch.
Freundliche Grüße -- Rainer Kleedörfer Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung / Beteiligungen, Prokurist
N-ERGIE Aktiengesellschaft Städtische Werke Nürnberg GmbH VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 I 90429 Nürnberg Telefon 0911 802-58000 I Mobil 0160 97228871 rainer.kleedoerfer@n-ergie.de I www.n-ergie.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorsitzender des Aufsichtsrats: Marcus König, Oberbürgermeister Vorstand: Josef Hasler (Vorsitzender), Magdalena Weigel Sitz der Gesellschaft: Nürnberg Eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 17412
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Vpl/052/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mobilitätsbeschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 02.07.2021
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2021 Entscheidungsvorlage Tabelle Personal- und Finanzbedarf
Sachverhalt (kurz):
Im Januar 2020 hat hat der Ferienausschuss des Stadtrates den "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" verabschiedet. Dieser Beschluss greift verschiedene Forderungen der Initiative Radentscheid auf, geht aber mit der Einbeziehung aller Verkehrsarten über den Radentscheid hinaus. Ziel des Mobilitätsbeschlusses ist, mit der Formulierung konkreter Maßnahmen die Voraussetzung für eine nachhaltige Mobilität in Nürnberg zu schaffen.
Der Mobilitätsbeschluss beinhaltet auch den Auftrag an die Verwaltung, im Jahr 2021 den Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen aufzuzeigen, die für die Umsetzung des Beschlusses notwendig sind. Die erforderlichen Ressourcen sollen in die Haushaltsberatungen und Personalanmeldungen eingebracht werden.
Darüber hinaus liegt ein Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2021 vor, in dem um eine Darstellung gebeten wird, welche Maßnahmen im ersten halben Jahr seit Verabschiedung des Mobilitätsbeschlusses realisiert wurden und wie viel zusätzliches Personal für die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses erforderlich ist.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Umstzung der bisherigen Beschlsslage in Hinblick auf die Haushaltlage nicht möglich ist. Einzelne Projekte und Themenkreise werden daher im Gegensatz zur bisherigen Beschlusslage verzögert.
Auf die ausführliche Entscheidungsvorlage wird verwiesen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 400.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Für wenige Projekte und Maßnahmen liegt eine Finanzierung vor, die dem Ziel und Tempo des Mobilitätsbeschlusses entspricht. Viele Projekte sind förderungsfähig, so dass der Stadtanteil geringer ist.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von (siehe Anlage) Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Ref.I-II
BDR
-
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der in der Entscheidungsvorlage dargestellten Tabelle den für die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses vom Januar 2021 benötigten Peronal- und Finanzbedarf für die künftigen Haushaltsberatungen anzumelden.
-
Für die in diesem Jahr anstehenden Haushaltberatungen werden unter Berücksichtigung der Haushaltslage und unter Entfall/Verschiebung der in der Vorlage benannten Projekte 8,5 Stellen für Vpl und 10 Stellen für SÖR im Jahr 2022 beantragt.
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) dung vorlegan 5 Antwort zur Unter- Nürnberg, 2. Juli 2021 __Schrift vorlegen
Sechs Monate Mobilitätsbeschluss: Was wurde erreicht?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 27. Januar 2021 wurde im Ferienausschuss der Masterplan nachhaltige Mobilität beschlossen. Um die Wichtigkeit dieses Beschlusses für die dringend nötige Verkehrswende zu unterstreichen, fand anschließend eine gemeinsame Pressekonferenz von Ihnen, den Initiatorinnen des Radentscheids Nürnberg 2020 sowie den Vertreterinnen der Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Grünen statt. Die Initiative Radentscheid Nürnberg hat entscheidend zu diesem Beschluss beigetragen und zugunsten des Beschlusses auf einen Bürgerentscheid verzichtet.
Der Mobilitätsbeschluss enthält zahlreiche Ansätze für kurzfristige Maßnahmen wie auch strategische Ziele. Nach einem halben Jahr sollten erste Maßnahmen ergriffen und Weichen gestellt sein.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Welche Maßnahmen des Mobilitätsbeschlusses wurden bislang umgesetzt und wie sah die
Umsetzung aus?
- Um die ökologische Verkehrswende zu planen und in der Infrastruktur zu verankern, werden
zusätzliche Personalstellen notwendig. Wie viele zusätzliche Stellen werden im Kontext des Mobilitätsbeschlusses beantragt?
- Um zu gewährleisten, dass die Ziele des Mobilitätsbeschlusses im geplanten Zeitrahmen
umgesetzt werden, ist ein umfassendes Controlling-Konzept erforderlich. Wie stellt sich die Stadtverwaltung dies vor und wann wird es vorgelegt?
- Inwieweit sind verkehrspolitische Initiativen bzw. deren Vertreterinnen als Expertinnen in
eigener Sache in verkehrspolitische Diskussionen (Häufigkeit, Art der Diskussion) eingebunden?
- Welche Maßnahmen wurden verwaltungsintern, beispielsweise im Verkehrsplanungsamt und
bei SÖR umgesetzt, um das neue Paradigma des Mobilitätsbeschlusses in konkretes Verwaltungshandeln umzusetzen (z. B. Schulung von Mitarbeiterinnen, Umverteilung von Ressourcen, Erstellen bzw. Anpassung von Musterplänen und Standardlösungen, Anpassung von bereits begonnenen Planungen etc.)?
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock Marc Schüller Stadtrat stell. Fraktionsvorsitzender
C:\Users\SopperPe\AppData\Local\somacos\0001\00868781.docx
Mobilitätsbeschluss – Personal- und Finanzbedarf
hier: Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2021
Entscheidungsvorlage
Personal- und Finanzbedarf für die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses
Der Mobilitätsbeschluss umfasst den Zeitraum bis 2030/2031 (10 Jahre). Innerhalb dieses für Planungen relativ kurzfristigen Zeitrahmens sollen wesentliche Meilensteine des Beschlusses geplant und realisiert sein. Verschiedene Maßnahmen aus dem Papier sind bereits in Planung oder in der Umsetzung. Viele Maßnahmen sind aber in den umfassenden Planungs- und Bauprogrammen der betroffenen Dienststellen in den nächsten Jahren nicht enthalten und müssen zusätzlich zu den bereits anstehenden Projekten geleistet werden. Ein Großteil der Maßnahmen im Mobilitätsbeschluss kann deshalb nur umgesetzt werden bzw. im gewünschten Umfang realisiert werden, wenn vom Stadtrat zusätzliche personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Die Liste in der Anlage enthält den bei SÖR und Vpl ermittelten Personal- und Finanzbedarf nach Themen analog zum Mobilitätsbeschluss und nach Jahren bis 2031 gegliedert. Der Personalbedarf für die einzelnen Projekte fällt bei Vpl und SÖR zeitversetzt an, da auch Planung und Ausführung zeitversetzt stattfinden. Bei den Kosten handelt es sich um grobe Schätzungen, da noch nicht in allen Fällen konkrete Planungen vorliegen. Auch bei der Generierung von zusätzlichen Fachkräften und bei der Planung und Ausführung der Planungen können unvorhersehbare Probleme und Risiken auftauchen, die zu mehr oder weniger langen Verzögerungen führen. So zeigen die Erfahrungen, dass derzeit Fachkräfte schwer zu gewinnen sind, Verzögerungen bei Planungen aufgrund von rechtlichen oder anderen unvorhersehbaren Aspekten eintreten können und Firmen häufig keine Kapazitäten für die Ausführung der Planungen haben.
Die Abschätzung ergibt entsprechend der ausführlichen Liste für die nächsten 10 Jahre bis zum Jahr 2031 in der Summe einen Personalbedarf von bis zu 26 zusätzlichen Stellen bei Vpl und bis zu 42 zusätzlichen Stellen bei SÖR in der Umsetzung und bis zu 18 weiteren Stellen im Unterhalt. Die Gesamtkosten dieses Personalbedarfs werden auf 60 Mio. Euro für 10 Jahre geschätzt.
Da manche Maßnahmen zeitlich befristet oder nach einigen Jahren abgeschlossen sind bzw. erst später anstehen, entwickelt sich der Personalbedarf und hat eine Spitze, die bei Vpl von 2025 bis 2028 erreicht wird und bei SÖR in den Jahren 2025 und 2026. Der Bedarf an zusätzlichem Personal für die Umsetzung aller beschlossenen Projekte begänne im Jahr 2022 mit 12 Fachkräften und 1 Verwaltungsstelle bei Vpl und 14 bei SÖR in der Umsetzung sowie 4 Stellen im Unterhalt (Winterdienst Radwege).
Bei Vpl werden bis zum Jahr 2031 zusätzliche konsumtive Mittel in Höhe von etwa 400.000 Euro vor allem für die Rücksichtnahmekampagne und für das jährliche Reporting benötigt. Die Mittel für verschiedene Gutachten, die im Rahmen der Planung vergeben werden müssen, wie z.B. Standardisierte Bewertungen für ÖPNV-Projekte, werden je nach Bedarf zum Haushalt angemeldet und wie bisher aus dem bereitgestellten Budget finanziert.
Derzeit wird zusammen mit den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr die Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ fortgeschrieben. Die Fortschreibung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen und kann danach dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Für die Umsetzung der Kampagne standen bislang jährlich 55.000 Euro konsumtive Mittel zur Verfügung, die Ende 2022 auslaufen. Für die Fortführung von „Nürnberg steigt auf“ sind auch zukünftig konsumtive Mittel zusätzlich zu den in der Liste zum Mobilitätsbeschluss angeführten Mitteln erforderlich, deren Höhe vom Ergebnis der Fortschreibung der Kampagne abhängt.
Bei SÖR werden für die im Mobilitätsbeschluss genannten Projekte investive Mittel in Höhe von ca. 335 Mio Euro prognostiziert. Diese Summe beinhaltet noch keine Förderung und ist daher mit viel Vorsicht zu verstehen. Regelmäßig ist von einer Förderung zwischen 60 und 80 % auszugehen, die
reale Haushaltbelastung dürfte über 10 Jahre investiv also bei etwa 10-15 Mio, € p. a. liegen. . Der konsumtive Bedarf wird grob auf 5,5 Mio. Euro geschätzt.
Darüber hinaus sind mit der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses auch Kosten bei anderen Fachdienststellen/Beteiligten (z.B. KVÜ, VAG etc.) zu erwarten, so dass die finanziellen Belastungen für die Stadt Nürnberg aus dem Mobilitätsbeschluss insgesamt über den Stand der Vorlage hinausgehen dürften.
Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2021
Im ersten halben Jahr nach Verabschiedung des Mobilitätsbeschlusses im Januar 2021 wurden Maßnahmen umgesetzt, die bereits deutlich vor dem Mobilitätsbeschluss erarbeitet und vom AfV beschlossen wurden. Da Planungen aufgrund der notwendigen Berücksichtigung vielfältiger Belange und der aufwändigen Abstimmungsprozesse häufig einen relativ langen Vorlauf haben, entsprechen Planungen, die vor Januar 2021 erarbeitet, aber noch nicht vom AfV beschlossen waren, nicht den Vorgaben des Mobilitätsbeschlusses bei Geh- und Radwegbreiten. Diese Pläne wurden bzw. werden sukzessive überprüft und wo erforderlich und möglich, den neuen Festlegungen angepasst. Beispiele hierfür sind die Straßenpläne für die Äußere Bayreuther Straße, die Ostendstraße, die Willstraße oder die Bahnhofstraße.
Für die ÖPNV-Projekte Reaktivierung Stadtparkschleife, Lückenschluss Minervastraße und Straßenbahnverlängerung nach Lichtenreuth, die bis 2026 abgeschlossen sein sollen, laufen die Planungen. Gleichzeitig wird der „Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV“ weiter bearbeitet, der im ersten Quartal 2022 abgeschlossen werden soll.
Ebenfalls in Bearbeitung ist die Fußverkehrsstrategie, die voraussichtlich noch in 2021 dem AfV vorgelegt werden kann. Die systematische Begehung von Stadtteilen mit Bürgerbeteiligung zur Prüfung erforderlicher Maßnahmen zur Schaffung fußverkehrsfreundlicher Bedingungen kann dann in 2022 beginnen.
Bis zum Herbst 2021 sollen weitere Mobilpunkte eingerichtet werden, so dass dann insgesamt 47 Mobilitätsstationen mit Carsharing-Fahrzeugen bestehen. Ziel laut Mobilitätsbeschluss sind 100 Standorte bis zum Jahr 2025. Die dazu nötige Personalmehrung um 0,5 VK wird auf die Zeit nach 2023 verlegt, eine Reduktion der Geschwindigkeit der Ausstattung mit Mobilpunkten ist daher zu erwarten. Das Ziel „100“ wird so erst nach 2026 erreichbar sein.
Darüber hinaus fehlt das benötigte Personal, um zusätzliche Maßnahmen und Projekte planen und durchführen zu können, die über die bereits vorgesehenen und mit dem vorhandenen Personal zu bewältigenden Maßnahmen hinausgehen. So wurde z.B. in Gostenhof das Stadtteilprojekt für Radständer mit einer Onlinebeteiligung durchgeführt, aber für ein zweites Stadtteilprojekt in 2021 - wie im Mobilitätsbeschluss verankert - stehen derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Um die Im Januar 2021 festgelegten Maßnahmen und Projekte im Zeitraum bis 2030 umsetzen zu können, wird die Verwaltung zu den Haushaltsberatungen nach Abstimmung mit der Kämmerei und im Lichte der Haushaltslage die Schaffung von zunächst 8,5 Stellen bei Vpl für 2022 sowie weiteren Stellen für die Folgejahre und bei SÖR 10 Stellen für 2022 sowie von weiteren Stellen für die Folgejahre beantragen. Darüber hinaus wird die Verwaltung die nötigen investiven und nicht investiven Finanzmittel für die jeweils anstehenden Projekte konkretisieren und zum Haushalt der Jahre anmelden, in denen sie umgesetzt werden sollen.
Gegenüber der beigefügten Liste wird aus Gründen der aktuellen Haushaltslage entsprechend vorgeschlagen, anstatt der errechneten 14 Stellen im Ingenieurbereich bei SÖR vorerst für 2022 sechs Stellen zu schaffen. Zur Sicherstellung der Bearbeitung der bereits in Vorbereitung befindlichen
Maßnahmen (Äußere Bayreuther Str. mit Stadtparkwendeschleife, Minervastr. und Brunecker Str. im ÖPNV-Bereich kommen noch der Ausbau der Radvorrangrouten/Radschnellverbindungen (z. B. Nürnberg Nord). Welche Maßnahmen sich verschieben, hängt sehr stark von den Planungsfortschritten ab. Konkret kann das von Seiten SÖR erst beantwortet werden, wenn klar ist, welche Stellen tatsächlich besetzt werden können. Die 2021 nicht geschaffenen Stellen werden ab 2022 erneut beantragt. Mit den vier Stellen „Winterdienst“ kann der Winterdienst auf Radwegen weiter ausgebaut und verbessert werden.
Zudem wird vorgeschlagen, beim Verkehrsplanungsamt die Beplanung der Radvorrangrouten zu strecken und damit statt 2,0 VK 2022 vorerst 1,0 VK zu schaffen. Dabei wird in Kauf genommen, dass die Radvorrangrouten nicht im beschlossenen Zeitrahmen umgesetzt werden können, sondern ein Verzug entsteht. (-1)
Im Bereich des ÖPNV wird vorgeschlagen, statt in der Summe 2,5 VK für das Haltestellenprogramm incl. Streckenertüchtigungen („Pirckheimer Straße“ und Verbesserung der Qualität und Barrierefreiheit) nunmehr nur 2,0 VK zu schaffen. Verzögert werden dadurch vor allem das Projekt „Pirckheimer Straße“ und die barrierefreie Sanierung von Straßenbahn-Haltestellen. (-0,5)
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Programme zu neuen Radabstellanlagen zunächst zurückzustellen. Die Reduktion beträgt hier somit 1,0 VK um den Preis, dass die im Mobilitätsbeschluß geforderten Zahlen an Radabstellanlagen nicht im Zeitplan erreicht werden können. Die Schritte zu mehr Fußgängerfreundlichkeit sollen erreicht werden. (-1)
Zudem soll die Stelle zur Beschleunigung der Errichtung von „Mobilpunkten erst nach 2022 geschaffen werden, das Programm läuft damit entsprechend langsamer. (-1)
Ebenso nicht beantragt wird 2021 die Stelle zur Stärkung des „Masterplans pünktlicher Nahverkehr“
- die hier nötigen Verbesserungen werden nach 2022 zu erreichen sein. (-1)
In der Summe ergibt sich eine Gesamtreduktion bei Vpl gegenüber dem ursprünglich geplanten Sollzustand von 13 Stellen für die Umsetzung des Mobilitätsbeschlußes in 2022 um 4,5 VK auf 8,5 VK. Die 2021 nicht geschaffenen Stellen werden ab 2022 erneut beantragt werden.
In der Gesamtschau ist die Reduktion der Stellenschaffungen gegenüber dem Soll-Ansatz, der fachlich geboten ist, im Licht der Haushaltlage und unter Würdigung der trotzdem dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der Verkehrswende ein gerade noch vertretbarer Ansatz, der zwar einzelne Projekte verzögern wird und einige Ziele nicht zeitgerecht erreichbar machen wird, dabei aber auch dem Gesamtzustand der städtischen Finanzen Rechnung trägt.
Ressourcenbedarf für Maßnahmenumsetzung aus dem Mobilitätsbeschluss der Stadt Nürnberg (Masterplan für mehr Mobilität) vom 27.01.2021
Themenbereich 0: "Vision Zero – Verkehrssicherheit ist das oberste Ziel!"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Kommunikationskampagne "Bitte, gerne !" | 0,3 Mio € | 4 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||
| Stärkere Kontrollen zur Verkehrssicherheit | KVÜ | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Sichere, inklusive Mobilität für Senioren/innen | laufend | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | keine SÖR-Leistung | ||||||||||||||||||||||
| Erhöhung Schulwegsicherheit | läuft | mit vorh. Personal | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Mobil in der Kita | Ref.V | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Fahrradabstellplätze an Schulen | Ref.IV | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Jährliches Reporting | 100.000 | nicht | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 2 | 2 | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Themenbereich I: "Radverkehr fördern"
Maßnahme 1: "Schaffung durchgehendes Radwegenetz"
Vorbemerkung: Der Masterplan Mobilität sieht vor, dass das Radvorrangroutennetz (135 km) mit jährlich 15 km bis 2030 hergestellt werden soll. Das Radvorrangroutennetz setzt sich zusammen aus Radschnellverbindungen und Radwegerouten, die schon da sind und bei denen der Bestand entweder ausreicht oder ertüchtigt werden muss oder Radwegerouten, die neu gebaut werden müssen. Die Radschnellverbindungen sind ein Bestandteil des Radvorragroutennetzes. Von den rd. 135 km Radvorrangrouten sind ca. 50 km als Radschnellverbindungen konzipiert. Diese sind erst noch vollständig herzustellen. Von den verbleibenden rd. 75 km Radvorrangrouten können ca. 40 % als bereits vorhanden angenommen werden. Die restlichen 60 % sind entweder zu ertüchtigen oder ganz neu zu bauen. Der Kostenverhältniswert zwischen sonstigen Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen für die Realisierung beträgt rd. 70%. Also im Kalkulationsansatz sind 70 % der Radschnellverbindungskosten für die baulichen Maßnahmen bei den sonstigen Radvorrangrouten angesetzt. Nachdem über 100 km Radwege zusätzlich zum betreuenden Bestand hinzukommen und damit zu unterhalten sind, bedarf es hier einer gestaffelten Mehrung an Personal und Finanzmitteln.
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Radschnellverbindungen | 90 Mio € | 10 Jahre | 0 | 0,5 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 90 Mio € | 10 Jahre | 0 | 4 | 8 | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 | 0 | 3 Mio € | 6 Mio € | 12 Mio € | 12 Mio € | 12 Mio € | 12 Mio € | 12 Mio € | 12 Mio € | 9 Mio € |
| Radvorrangrouten | 65 Mio € | 10 Jahre | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 65 Mio € | 10 Jahre | 2 | 4 | 6 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 1 Mio € | 2,5 Mio € | 5 Mio € | 8,5 Mio € | 8,5 Mio € | 8,5 Mio € | 8,5 Mio € | 8,5 Mio € | 8,5 Mio € | 5,5 Mio € |
| Sonstige Lückenschlüsse im Radwegenetz | 9 Mio € | 10 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 9 Mio € | 10 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0,5 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 0,5 Mio € |
| Gesamt: | 164 Mio € | 2 | 3,5 | 4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 164 Mio € | 3 | 9 | 15 | 22 | 22 | 22 | 22 | 22 | 22 | 22 | 1,5 Mio € | 6,5 Mio € | 12 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 15 Mio € |
| Einzelmaßnahme (Unterhalt-konsumtiv) | zu betreuende Unterhaltslängen zusätzlich gesamt | zu betreuende Unterhaltslängen zusätzlich pro Jahr | Zeitdauer SÖR-Leistungen (baulicher Unterhalt, Reinigung, Lichtraum-profil freischneiden) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | ||||
| Radschnellverbindungen | 50 km | 5 km/a | dauerhaft | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 10 T€ | 40 T€ | 110 T€ | 180 T€ | 250 T€ | 320 T€ | 390 T€ | 460 T€ | 500 T€ |
| Radvorrangrouten | 50 km | 5 km/a | dauerhaft | ||||||||||||||||||||
| Sonstige Lückenschlüsse im Radwegenetz | 5 km | 0,5 km/a | dauerhaft | ||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 105 km | 10,5 km/a | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0,01 Mio € | 0,04 Mio € | 0,11 Mio € | 0,18 Mio € | 0,25 Mio € | 0,32 Mio € | 0,39 Mio € | 0,46 Mio € | 0,5 Mio € |
Maßnahme 2: "Ausbaustandards für das Radwegenetz"
Vorbemerkung: Da die Haltbarkeit von Rotmarkierungen im Schnitt auf 10 Jahre begrenzt ist, müssen die gleichen Mittel entsprechende 10 Jahre (ab 2031 ff) nach Erstellung im Unterhalt für die Erneuerung wieder aufgewendet werden. Ebenso braucht es weiter das Personal für die Durchführung der Markierungsleistungen. In den Aufwendungen sind auch die Erneuerungsbedarfe der Rotmarkierungen von den Fahrradstraßen und der Sicherheitstrennstreifen zu Kfz-Stellplätzen enthalten.
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Rotmarkierungen | 5 Mio € | laufend | mit vorh. Personal | 5 Mio € | 10 Jahre | mit vorh. Personal | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0 | ||||||||||||||||||
| breite und hochwertige Radwege, asphaltiert | 5 Mio € | laufend | mit vorh. Personal | 5 Mio € | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0 | |||||||||
| Kreuzungsumbauten | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| für Radverkehr besser gestaltete Nebenstraßen | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Öffnung von Einbahnstraßen | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Umbau Umlaufsperren | Pilotprojekt | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sicherheitstrennstreifen zu Kfz-Stellplätzen | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| höhengleiche Radwege bei Überfahrten | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anpassung LSA-Programmierung | 5 Mio € | laufend | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 Mio € | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0 |
| Gesamt: | 15 Mio € | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 15 Mio € | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 0 |
| Einzelmaßnahme (Unterhalt-konsumtiv) | zu betreuende Unterhaltslängen zusätzlich gesamt | zu betreuende Unterhaltslängen zusätzlich pro Jahr | Zeitdauer SÖR-Leistungen (baulicher Unterhalt, Reinigung, Lichtraum-profil freischneiden) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | ||||
| Rotmarkierungen | 100 km | 10 km/a | dauerhaft | mit vorh. Personal | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 500 T€ | |||||||||
| Gesamt: | 100 km | 10 km/a | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,5 Mio € |
Maßnahme 3: "Altstadtring schließen, Fahrradstraßen fördern"
Vorbemerkung: Nachdem die einzurichtenden Fahrradstraßen im Bestand zu realisieren sind und diese bereits unterhalten werden, werden keine zusätzlichen Personal- und Mittelbedarfe für den Unterhalt angesetzt. Die rd. Alle 10 Jahre zu erneuernden Rotmarkierungen sind im Ansatz der Rotmarkierungen im Abschnitt "Maßnahme 2" mit erfasst und abgedeckt.
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| qualitative Verbesserung Radwege Altstadtring | 2 Mio € | laufend | mit vorh. Personal | 2 Mio € | 5 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 400 T€ | 400 T€ | 400 T€ | 400 T€ | 400 T€ | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
| Fahrradstraßen | 20 Mio € | laufend | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 20 Mio € | 9 Jahre | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 0 |
| Gesamt: | 22 Mio € | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 22 Mio € | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 0 |
Maßnahme 4: "Wegweisung verbessern, Abstellplätze schaffen"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Radwegbeschilderung Radvorrangrouten | laufend | mit vorh. Personal | in Radvorrangrouten Maßnahme 1 enthalten | in Radvorrangrouten Maßnahme 1 enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Radwegeinformationen online | laufend | mit vorh. Personal | keine SÖR-Leistung | SÖR nicht betroffen | SÖR nicht betroffen | |||||||||||||||||||||||||||||
| Abstellanlagen | 10 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 Mio € | 10 Jahre | mit vorh. Personal | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | 100 T€ | ||||||||||
| Gesamt: | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € |
Maßnahme 5: "Baustellen und Unterhalt optimieren, Datenbasis erweitern"
Vorbemerkung: Baustellenverkehrsführungen sind immer ein Kompromiss aus den verschiedensten Anforderungen (MIV, Fußgänger, Radverkehr, ÖPNV, Anlieger, Baustellenabwicklung, …). Der dabei zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsraum ist begrenzt. Soll mehr Raum dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden, geht es zwangsläufig zu Lasten der anderen Anforderungsträger. Der größt Konflikt entsteht hier sicherlich zwischen den Platzbedürfnissen des MIV und des Radverkehr. Will man mehr Verkehrsflächen dem Radverkehr zur Verfügung stellen, muss man diese letztlich dem MIV wegnehmen. Dies bedeutet Spurwegnahmen verbunden bei Straßen mit nur einer Fahrspur je Fahrtrichtung mit einer lichtsignalisierten Fahrspurregelung, der dann nur noch zur Verfügung stehenden einen Fahrspur. Da dies zu starken Verkehrsbehinderungen im MIV (zum Teil auch ÖPNV) führt, braucht es für eine Umsetzung klare politische Vorgaben.
Soll die Radwegesicherung im Winterdienst höher Priorisiert werden, braucht es zusätzlicher Ressourcen an technischem Gerät (Räum- und Streufahrzeuge incl. der benötigten Unterstellmöglichkeiten) sowie von Fahrern, die diese Geräte bedienen können (incl. benötigter Sozialräume). Für einen effektiven Winterdiensteinsatz ist es notwendig, auch den Salz- und Soleeinsatz auf Radwegen außerhalb der Fahrbahn zugelassen zu bekommen. Bislang gibt es die städtische Festlegung, dass auf Wegen außerhalb der Fahrbahnen nur abstumpfende Streustoffe zum Einsatz kommen dürfen. Die jährlichen Winterdienstaufwendungen (Betriebs- und Streustoffverbräuche) nehmen kummulierend entsprechend der jährlich hinzukommenden Radwegerouten bis 2030 zu.
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Verbesserte Radwegeführung bei Baustellen | nicht | rd. 16.000 Baustellen/Jahr | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | kein Bedarf | |||||||||||||||||||||
| Zählstellen | läuft | mit vorh. Personal | 10 Stck | 1 Jahr | bereits vorhanden | wird bereits in 2021 umgesetzt | ||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsbeobachtungen | läuft | mit vorh. Personal | keine SÖR-Leistung | SÖR nicht betroffen | SÖR nicht betroffen | |||||||||||||||||||||||||||||
| Priorisierung Radwege im Winterdienst | nicht | Beschaffung zusätzl. 12 Fzge+Gebäude | siehe Ausführungen Unterhalt | 0,5 Mio | 1 Mio € | 1 Mio € | 0,5 Mio | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||
| Meldungsfunktion im Mängelmelder SÖR | nicht | bereits umgesetzt | bereits vorhanden | kein Bedarf | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 Mio € | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | 0,5 Mio € | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einzelmaßnahme (Unterhalt-konsumtiv) | zu betreuende Winterdienst- längen zusätzl. gesamt | zu betreuende Winterdienst- längen zusätzl. pro Jahr | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Winterdienst) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | ||||
| Priorisierung Radwege im Winterdienst | 160 km | 160 km/a | je nach Winter | 4 | 8 | 12 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 50 T€ | 100 T€ | 150 T€ | 200 T€ | 250 T€ | 300 T€ | 350 T€ | 400 T€ | 450 T€ | 500 T€ |
| Gesamt: | 4 | 8 | 12 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 0,05 Mio € | 0,1 Mio € | 0,15 Mio € | 0,2 Mio € | 0,25 Mio € | 0,3 Mio € | 0,35 Mio € | 0,4 Mio € | 0,45 Mio € | 0,5 Mio € |
Themenbereich II: "Fußverkehr stärken"
Maßnahme 6: "Fußgängerfreundliche Stadtteilprojekte"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" | 10 Jahre | 0,5 | 1 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | keine SÖR-Leistung | ||||||||||||||||||||||
| Modell Stadtteil | 2 Jahre | mit vorh. Personal | 1 Mio € | 3 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,3 Mio € | 0,5 Mio € | 0,2 Mio € | ||||||||||||||||||||||||
| neue Fußgängerbereiche | laufend | mit vorh. Personal | 3,8 Mio € | 8 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,3 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | |||||||||||||||
| Neuordnung des Parkens zu Gunsten Fußgänger | laufend | 0 | 0,5 | 0,5 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||
| stärkere Kontrollen des ruhenden Verkehrs | KVÜ | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0,5 | 1,5 | 2,5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,3 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € |
Maßnahme 7: "Sichere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| ausreichend Breite Gehwege | laufend | mit vorh. Personal | in Maßnahme 6 schon enthalten | in Maßnahme 6 schon enthalten | in Maßnahme 6 schon enthalten | |||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Maßnahme 8: "Höhere Qualität auf Wegen für Fußgängerinnen und Fußgänger"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Verbesserung Sichtbeziehungen | laufend | mit vorh. Personal | 5 Mio € | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | ||||||||||
| Verbesserung Begrünung | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verbesserung Beleuchtung | laufend | mit vorh. Personal | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verbesserung Winterdienst auf Gehwegen | gesetzl. Verpflichtungen umgesetzt | kein weiterer Bedarf | kein weiterer Bedarf | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € |
Themenbereich III: "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)"
Maßnahme 9: "Ausbau des Straßenbahnnetzes"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Ostendstraße | 10 Mio € | läuft | mit vorh. Personal | 66% = 6,6 Mio.€ | 4 Jahre | mit vorh. Personal | 1,0 Mio € | 3,6 Mio € | 2,0 Mio € | |||||||||||||||||||||||||
| Stadtumlandbahn Erlangen | StUB | läuft | mit vorh. Personal | StUB | 5 Jahre | 0,5 | 0,5 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||
| Tram Stadtparkschleife | 10 Mio. € | läuft | mit vorh. Personal | 66% = 6,6 Mio.€ | 3 Jahre | 1 | 2 | 1 | 1,0 Mio € | 3,6 Mio € | 2,0 Mio € | |||||||||||||||||||||||
| Tram Brunecker Straße | 35 Mio. € | läuft | mit vorh. Personal | 25% = 9 Mio.€ | 6 Jahre | 0,5 | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 0,5 Mio € | 1,5 Mio € | 3,5 Mio € | 3,5 Mio € | 1,0 Mio € | ||||||||||||||||||
| Tram Minervastraße | 20 Mio. € | läuft | mit vorh. Personal | 30% = 6 Mio.€ | 4 Jahre | 0,5 | 1 | 2 | 1 | 1,0 Mio € | 3,5 Mio € | 1,5 Mio € | ||||||||||||||||||||||
| Plärrer | 20 Mio. € | FF Stpl | mit vorh. Personal | 75% = 15 Mio.€ | 6 Jahre | 0,5 | 1 | 3 | 3 | 3 | 1 | 0,5 Mio € | 4,5 Mio € | 4,5 Mio € | 4,5 Mio € | 1,0 Mio € | ||||||||||||||||||
| Barrierefreie Haltestellen | 20 Mio. € | 10 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 20% = 20 Mio. € | 10 Jahre | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € | 2,0 Mio € |
| Sanierungsprogramm Tramstrecken | 15 Mio. € | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 30% = 5 Mio.€ | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € |
| Leistungsfähigere Haltestellen | 5 Mio. € | 10 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 100% = 5 Mio.€ | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € | 0,6 Mio € |
| Ertüchtigung HAS (Hauptwerkstatt) | 20 Mio. € | VAG | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Neuer Abstellanlage Tram | 30 Mio. € | VAG | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Tram GSO Campus | 50 Mio. € | 8 Jahre | 0,5 | 1 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 50% = 25 Mio.€ | 8 Jahre | 1 | 1 | 2 | 3 | 3 | 3 | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | 3,5 Mio € | 4,5 Mio € | 4,5 Mio € | 4,5 Mio € | ||||||||||
| Tram Pirckheimerstraße | 20 Mio. € | 7 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 1 | 1 | 1 | 1 | 50% = 10 Mio.€ | 5 Jahre | 1 | 2 | 2 | 2 | 1 | 0,5 Mio € | 3,0 Mio € | 3,0 Mio € | 3,0 Mio € | 0,5 Mio € | |||||||||||||
| Vorbereitung U-Bahnbau (Stein u./o. Eibach) | 120 Mio. € | 6 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | erst nach 2031 | |||||||||||||||||||||||||
| Busbahnhöfe | 5 Mio. € | 6 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 100% = 5 Mio.€ | 5 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | ||||||||||||||
| Gesamt: | 575 Mio. € | 3 | 4 | 5,5 | 6,5 | 6,5 | 6,5 | 7 | 5 | 4 | 4 | 115,6 Mio. € | 5 | 8 | 8,5 | 12 | 13 | 12 | 9 | 8 | 6 | 6 | 4,2 Mio € | 8,3 Mio € | 11,7 Mio € | 17,8 Mio € | 18,2 Mio € | 13,7 Mio € | 11,7 Mio € | 9,2 Mio € | 7,7 Mio € | 7,7 Mio € |
Maßnahme 10: "Schnelle und pünktliche Busse und Bahnen"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit | VAG | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Sauberkeit | VAG | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Tarifsystem | VAG | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Masterplan ÖPNV-Beschleunigung | 10 Mio. € | 10 Jahre | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 100% = 10 Mio € | 10 Jahre | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € |
| Gesamt: | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € |
Maßnahme 11: "Dichterer Takt bei Bussen und Straßenbahnen"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Taktverdichtung Busse | VAG | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Taktverdichtung Straßenbahn | VAG | nicht | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Themenbereich IV: "Autos sinnvoll nutzen"
Maßnahme 12: "Ausbau der Mobilpunkte / Carsharing"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Mobilpunkte / Carsharing 70 Stck bis 2025 | 0,7 Mio € | 10 Jahre | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,7 Mio € | 4 Jahre | mit vorh. Personal | 0,2 Mio € | 0,2 Mio € | 0,2 Mio € | 0,1 Mio € | |||||||||||||||
| Gesamt: | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,2 Mio € | 0,2 Mio € | 0,2 Mio € | 0,1 Mio € | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Maßnahme 13: "Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner in Quartiersparkhäusern"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Quartiersparkhäuser | 10 Jahre | mit vorh. Personal | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Parkraummanagement | keine SÖR-Leistung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Maßnahme 14: "Weiterer Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Parkraumbewirtschaftung | mit vorh. Personal | keine SÖR-Leistung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Maßnahme 15: "Kfz-Pendlerverkehre minimieren"
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| alternative Pendlerangebote zum Kfz | 10 Jahre | 0 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | keine SÖR-Leistung | ||||||||||||||||||||||
| Gesamt: | 0 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Maßnahme 16: "Projektunabhängige Verwaltung"
| Einzelmaßnahme (konsumtiv) | Zeitdauer Vpl-Leistungen | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | Zeitdauer SÖR-Leistungen | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||
| Verwaltung | 10 Jahre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 9 Jahre | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||
| Gesamt: | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamtdarstellung Ressourcenbedarf Maßnahmen 0-16 (investiv / konsumtiv):
| Einzelmaßnahme (investiv) | Kosten-aufwand gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer Vpl-Leistungen (Konzeption, Planung Lph 1-3/4) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | umzusetzender Baukostenanteil SÖR gesamt (grobe Schätzung) | Zeitdauer SÖR-Leistungen (Planung Lph 5-7, Zuschuss, Bauleitung/ -überwachung, Abrechnung) | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |||||
| Maßnahme 0 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 1 | 2 | 3,5 | 4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 3 | 9 | 15 | 22 | 22 | 22 | 22 | 22 | 22 | 22 | 1,5 Mio € | 6,5 Mio € | 12 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 21,5 Mio € | 15 Mio € | ||||
| Maßnahme 2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 1,5 Mio € | 0 | ||||
| Maßnahme 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,6 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 2,2 Mio € | 0 | ||||
| Maßnahme 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | 0,1 Mio € | ||||
| Maßnahme 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 Mio € | 1,0 Mio € | 1,0 Mio € | 0,5 Mio € | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 6 | 0,5 | 1,5 | 2,5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,3 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | ||||
| Maßnahme 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 8 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | 0,5 Mio € | ||||
| Maßnahme 9 | 3 | 4 | 5,5 | 6,5 | 6,5 | 6,5 | 7 | 5 | 4 | 4 | 5 | 8 | 8,5 | 12 | 13 | 12 | 9 | 8 | 6 | 6 | 4,2 Mio € | 8,3 Mio € | 11,7 Mio € | 17,8 Mio € | 18,2 Mio € | 13,7 Mio € | 11,7 Mio € | 9,2 Mio € | 7,7 Mio € | 7,7 Mio € | ||||
| Maßnahme 10 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | 1 Mio € | ||||
| Maßnahme 11 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 12 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,2 Mio € | 0,2 Mio € | 0,2 Mio € | 0,1 Mio € | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 14 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Maßnahme 15 | 0 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
| Gesamt: | 12 | 19,5 | 22,5 | 26 | 25,5 | 25,5 | 26 | 24 | 23 | 23 | 14 | 24 | 30,5 | 41 | 42 | 40,5 | 37,5 | 36,5 | 34,5 | 31,5 | 12,4 Mio € | 22,2 Mio € | 31,1 Mio € | 46,6 Mio € | 45,9 Mio € | 41 Mio € | 39 Mio € | 36,5 Mio € | 35 Mio € | 24,8 Mio € |
| Einzelmaßnahme (Verwaltung-Unterhalt-konsumtiv) | Vpl-Stellenbadarf nach Jahren | SÖR-Stellenbadarf nach Jahren | Finanzmittelbedarf nach Jahren | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 ff. | |||||||||||
| Maßnahme 1 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0,01 Mio € | 0,04 Mio € | 0,11 Mio € | 0,18 Mio € | 0,25 Mio € | 0,32 Mio € | 0,39 Mio € | 0,46 Mio € | 0,5 Mio € | ||||||||||
| Maßnahme 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,5 Mio € | ||||||||||
| Maßnahme 5 | 4 | 8 | 12 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 0,05 Mio € | 0,1 Mio € | 0,15 Mio € | 0,2 Mio € | 0,25 Mio € | 0,3 Mio € | 0,35 Mio € | 0,4 Mio € | 0,45 Mio € | 0,5 Mio € | ||||||||||
| Maßnahme 16 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||
| Gesamt: | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 9 | 14 | 18 | 18 | 18 | 19 | 19 | 19 | 19 | 0,05 Mio € | 0,11 Mio € | 0,19 Mio € | 0,31 Mio € | 0,43 Mio € | 0,55 Mio € | 0,67 Mio € | 0,79 Mio € | 0,91 Mio € | 1,5 Mio € |
SpS/004/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Zusammensetzung der Sportkommission in der Stadtratsperiode 2020/2026 hier: Beratende
Mitglieder
Sachverhalt (kurz):
Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder der Sportkommission in der Stadtratsperiode 2020-2026 festgelegt. Sie setzt sich, neben weiteren Vertretenden, auch aus einer Vertreterin oder einem Vertreter der Berolt-Brecht-Schule als städtische/r Sportfachberater/in zusammen. Der bisherige Vertreter, Thomas Burger, ist nach Erreichung des Rentenalters aus dem städtischen Dienst ausgeschieden. Demnach endete auch seine Funktion als städtischer Sportfachberater. Von der Bertolt-Brecht-Schule wurde Uwe Köberlein am 26.07.2021 ein neuer städtischer Sportfachberater aus der Mitte der Sportkoordinatern gewählt. Es wird vorgeschlagen, Herrn Köberlein als beratendes Mitglied in die Sportkommission zu berufen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/004/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz, da die Berufung in die Sportkommission als beratendes Mitglied hier an die Funktion des Betreffenden gebunden ist.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/004/2021
Uwe Köberlein wird als Nachfolger von Thomas Burger als Vertreter der städtischen Sportfachberatung in die Sportkommission als beratendes Mitglied für die Sitzungsperiode 2020/2026 berufen.
SPD ÖÖ 77..11
spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
0 9./f
M
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Marcus König I 0. SEP. 2021 Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 10. September 2021 Antragsteller: Brehm
Änderung der Besetzung von Stadtratsausschüssen und -kommissionen;
hier: Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Besetzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden
Antrag:
• StRin Diana Liberova wird 3. Stellvertreterin von Werkausschussmitglied StR
Harald Dix.
• StR Thorsten Brehm wird 3. Stellvertreter von Werkausschussmitglied StR
Lorenz Gradl.
Alle anderen Mitglieder und Stellvertretungen der SPD-Stadtratsfraktion in diesem Werkausschuss bleiben unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender
Anlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: Änderung der Besetzung von Stadtratsausschüssen und -kommissionen;
hier: Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
19. Werkausschuss (SÖR)
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 SPD Nasser Ahmed Yasemin Yilmaz Fabian Meissner Jasmin Bieswanger 2 SPD Harald Dix Elke Härtel Dr. Anja Prölß- Diana Liberova Kammerer 3 SPD Lorenz Gradl Gabriele Penzkofer- Claudia Arabackyj Thorsten Brehm Röhrl 4 SPD Christine Kayser Dieter Goldmann Gerhard Grob Michael Ziegler
Vpl/055/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung in der Besetzung von Abordnungen
hier: Abordnung in den Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum
Nürnberg"
Sachverhalt (kurz):
Künftig soll die Vertretung innerhalb des Planungs- und Baureferats in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg geändert werden.
Anstelle von Herrn Ingo Schlick soll künftig Frau Sabine Causey die Vertretung von Planungsund Baureferent Herrn Daniel F. Ulrich übernehmen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Stadtrat beschließt, dass künftig Frau Sabine Causey (Ref.VI) anstelle von Herrn Ingo Schlick die Vertretung für Herrn Planungs- und Baureferenten Daniel F. Ulrich in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg übernimmt und entsprechend abgeordnet wird.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 88
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 29.09.2021
Haushaltsjahr 2021
- 111760 "HVE-KSV Verwaltung"
198.519 € bei IA C1110318034B "Rathausplatz 2: Schöner Saal Erneuerung Lüftung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
72.899 € aus IA K1110075501U "H, Marientorgraben 11 - Sanierung WC" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"
125.620 € aus IA K2310104200U "BBZ, Flachdachsanierung, Europahaus" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"
Datum: 01.07.2021
- 231300 "HVE Schule & Sport - berufliche Schulen"
241.345 € bei IA C2310321035B "Lange Zeile 31, Sanierung Dach und Fassade" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
150.244 € aus IA C2110320005B "Neue Hegelstr. 17, Erneuerung Flurdecken" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
18.876 € aus IA C2110320020B "Regenbogenstr. 73: Erneuerung TH-Boden" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
6.452 € aus IA C2110320017B "Billrothstr. 16: Erneuerung Verteiler Flur, Beleuchtung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
65.773 € aus IA C3650320036B "In der Büg 31: Kiho Sanierung WC/Küche, Schall" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 11.08.2021
- 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
550.000 € bei IA E5410117000U "BW. 1.141 Fischbachverrohrung u. BfA" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"
Deckung:
550.000 € aus 541000 Kst. L541000001 "Verkehrsflächen/Straßen" Kostenart 62550910 "Erstattungen an SÖR (Infrastrukturvermögen)"
Datum: 02.07.2021
- 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
1.039.000 € bei 541000 Kst. L541000001 "Verkehrsflächen/Straßen" Kostenart 62550910 "Erstattungen an SÖR (Infrastrukturvermögen)"
Deckung:
1.039.000 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 51410020 "Zuweisung vom Land (Lehr-/Kinderbetreuungspersonal)"
Datum: 11.08.2021
- 553000 "Friedhofsverwaltung (hoheitlich)"
30.000 € bei 553000 Kst. Z553000001 "Zuschuss Johannis-/Rochusfriedhof" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
Deckung:
30.000 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 51410000 "Zuweisungen vom Land"
Datum: 30.07.2021
- 554020 "Naturschutz"
41.500 € bei 554020 Kst. Z554020004 "Zuschuss LPV" Kostenart 63121800 "Zuschuss an den übrigen Bereich - Art 1"
Deckung:
41.500 € aus 554020 Kst. L554020002 "Arten-, Natur und Landschaftsschutz, LPV" Kostenart 64390100 "Vergütungen für Leistungen Dritter"
Datum: 08.07.2021
UwA/005/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 28.07.2021 öffentlich Beschluss
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Ausweisung der Ziegelach als Naturschutzgebiet
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020 Beschlussvorschlag Beschluss des UmwA vom 04.07.2007
Sachverhalt (kurz):
Auf Basis des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020 wurde in der Ausschuss- Sitzung vom 28.04.2021 zum Sachstand durch die Verwaltung berichtet. Auf die dortige Berichterstattung wird verwiesen.
Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass ein Verfahren zur Ausweisung der Ziegllach bereits bei der Regierung von Mittelfranken als der zuständiger höherer Naturschutzbehörde auf Basis der Beschlussfassung des Umweltausschusses vom 04.07.2007 beantragt worden war.
Von Seiten der Regierung von Mittelfranken war jedoch auf Nachfragen zum Verfahrensstand seither mitgeteilt worden, dass ein Unterschutzstellungsverfahren angesichts konkurrierender Planungen/Verfahren (erst Planfeststellung Flughafen Nordanbindung, später PFC-Sanierung am Flughafen) noch nicht eingeleitet werden kann.
Aus der Mitte des Ausschusses war am 28.04.2021 der Antrag formuliert und beschlossen worden, den Beschluss aus 2007 zu bekräftigen und auf dieser Basis die Verwaltung zu beauftragen erneut an die zuständige Stelle an der Regierung von Mittelfranken heranzutreten.
Nach verwaltungsinterner Prüfung wird empfohlen dieses Gutachten formal und schriftlich nochmals zu formulieren und im Stadtrat zum Beschluss zu erheben.
Auf dieser Basis wird die Verwaltung unmittelbar auf die Regierung zugehen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Unterschutzstellung eines Naturschutzgebietes enfaltet keine diversityrelevanten Auswirkungen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
I. Die Regierung von Mittelfranken wird gebeten, die erforderlichen Schritte zur Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet einzuleiten.
Bei der Abgrenzung des Naturschutzgebietes und der inhaltlichen Ausgestaltung der Verordnung sollen - neben naturschutzfachlichen Kriterien - auch die konkurrierenden städtischen und staatlichen Planungen und die Funktion des Gebietes für die Nacherholung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- Das Gutachten des Umweltausschuss durch Auflage im Stadtrat zum Beschluss zu erheben. 2. Die Erneuerung der bereits aus 2007 stammenden entsprechenden Bitte mit Nachdruck bei der zuständigen Stelle der Regierung von Mittelfranken erneut vorzubringen.
Beschluss
I.
TOP:
Umweltausschuss
Sitzungsdatum 28.07.2021
öffentlich
Betreff: Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet (NSG)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
I. Die Regierung von Mittelfranken wird gebeten, die erforderlichen Schritte zur Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet einzuleiten.
Bei der Abgrenzung des Naturschutzgebietes und der inhaltlichen Ausgestaltung der Verordnung sollen - neben naturschutzfachlichen Kriterien - auch die konkurrierenden städtischen und staatlichen Planungen und die Funktion des Gebietes für die Nacherholung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- Das Gutachten des Umweltausschuss durch Auflage im Stadtrat zum Beschluss zu erheben. 2. Die Erneuerung der bereits aus 2007 stammenden entsprechenden Bitte mit Nachdruck bei der zuständigen Stelle der Regierung von Mittelfranken erneut vorzubringen.
II. Ref.III / UwA
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk BDR/RA
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
UwA/006/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 28.07.2021 öffentlich Beschluss
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Erhöhung der Kapazitäten der ehrenamtlichen Naturschutzwacht der Stadt Nürnberg
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion/SPD-Stadtratsfraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom
05.05.2021
Sachverhalt (kurz):
Der Nutzungsdruck auf die Nürnberger Natur- und Landschaftsschutzgebiete hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Durch lautstarke Feierlichkeiten in Naturschutzgebieten, das Liegenlassen von Müll oder das Betreten sensibler Flächen werden Populationen seltener Arten und deren Bruterfolge sowie wertvolle Biotope beeinträchtigt. Der naturschutzfachliche Wert der Schutzgebiete, aber auch der Erholungswert für die Bevölkerung, wird damit gemindert.
Ein wesentliches Instrument, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist die ehrenamtliche Naturschutzwacht bei der Stadt Nürnberg. Diese soll gestärkt werden. Mit vorliegendem Antrag wurde beantragt die Anzahl der Naturschutzwacht-Stellen von 12 auf 20 aufzustocken.
Zum Sachstand wird berichtet und der entsprechende Beschluss begehrt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 20.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 20.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stk ist in Kenntnis gesetzt; nach entsprechendem Beschluss soll der Bedarf zum Haushaltsplan 2022 nachgemeldet werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Ehrenamt als Naturschutzwächterin und Naturschutzwächter ist nicht personengruppenrelevant, es steht grundsätzlich den vielfältigen Bevölkerungsgruppen Nürnbergs offen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II Stk
Die Verwaltung wird beauftragt:
-
Die Erhöhung der Anzahl ehrenamtlicher Naturschutzwacht-Stellen von derzeit 12 auf 20 (je 20 Stunden / Monat) vorzubereiten.
-
Die erforderlichen zusätzlichen Mittel geeignet anzumelden.
-
Die Vorstellungen über eine weitergehende Gebietsbetreuung des Knoblauchslandes und des Naturschutzgebietes Pegnitztal Ost in Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Mittelfranken weiterzuentwickeln.
-
In einem Jahr zum erreichten Sachstand zu berichten.
Ehrenamtliche Naturschutzwacht der Stadt Nürnberg;
Erhöhung der Kapazitäten für eine intensivere Betreuung der Landschafts- und
Naturschutzgebiete
Hintergrund
Im Jahr 1978 wurden die ersten Landschaftsschutzgebiete im Nürnberger Stadtgebiet ausgewiesen. Heute stehen 4.467 ha unter Landschaftsschutz, was rund der Hälfte der Freiflächen des Stadtgebietes entspricht. Dazu gehören zum Beispiel das Pegnitztal, das Rednitztal, die Auen von Gründlach und Fischbach, der Reichswald um Langwasser und landwirtschaftliche Freiflächen im Süden.
Die Landschaftsschutzgebiete sind entscheidend für die Attraktivität der Stadt. Die Bedeutung dieser stadtnahen Oasen für die Bevölkerung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Neben den Landschaftsschutzgebieten wurden in Nürnberg auch drei Naturschutzgebiete ausgewiesen: das Naturschutzgebiet „Sandgruben am Föhrenbuck“, das Naturschutzgebiet „Hainberg“ gemeinsam mit dem Landkreis Fürth sowie zuletzt im Jahr 2018 das Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“. Dieser Schutzgebietscharakter ist eine noch strengere Form des Schutzes, um Lebensstätten und Biotope zu erhalten und zu entwickeln, und bringt konkretere Verhaltensregeln mit sich. Diese Gebiete, in welchen eine Vielzahl von seltenen Arten heimisch ist, sind noch sensibler hinsichtlich anthropogener Einflüsse und Störungen.
Ein effektiver Naturschutz erfordert nicht nur die Ausweisung der Schutzgebiete, sondern auch ein stetes „Nach-dem-Rechten-sehen“ und Aufklärung der Erholungssuchenden. Dies ist wichtige Aufgabe der ehrenamtlichen Naturschutzwacht. Sie unterstützt damit die Naturschutzarbeit des Umweltamtes der Stadt Nürnberg.
Die Naturschutzwacht
Die ehrenamtlichen Naturschutzwächterinnen und Naturschutzwächter sind gemäß Art. 49 des Bayerischen Naturschutzgesetzes Hilfskräfte zur Unterstützung der Naturschutzbehörde. Sie haben die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen und zu verhüten. Sie sind dabei vor allem präventiv und mit den Mitteln der Aufklärung tätig. Die Naturschutzwächterinnen und -wächter sprechen mit den Menschen, die im Gebiet unterwegs sind, klären diese auf und achten darauf, dass die naturschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden.
In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind sie kompetente Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und tragen damit entscheidend zu einem verträglichen Miteinander von Naturschutz und Freizeitnutzung bei.
Derzeit gibt es zwölf Naturschutzwacht-Kräfte beim Umweltamt. Die Einsatzgebiete sind räumlich aufgeteilt, so dass jedes Schutzgebiet betreut wird. In stark frequentierten Gebieten, wie beispielsweise im Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost, werden schon jetzt mehrere Kräfte eingesetzt. Die Naturschutzwächterinnen und Naturschutzwächter sind in der Regel 20 Stunden im Monat unterwegs. Auf Wunsch der Ehrenamtlichen ist der Einsatz flexibel von 10 Stunden pro Monat bis zu einer halben Stelle möglich.
Erforderliche Erhöhung der Kapazitäten
Der Nutzungsdruck auf die Nürnberger Natur- und Landschaftsschutzgebiete hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Mehr und mehr Nürnberger Bürgerinnen und Bürger entdecken die Naturrefugien vor der Haustüre und genießen die dortige Idylle in ihrer Freizeit. In einigen Hotspots hat die Nutzung derart stark zugenommen, dass die ehrenamtliche Naturschutzwacht dort in ihrer jetzigen Ausstattung an Ihre Grenzen stößt. Hervorzuheben sind hier zum Beispiel die drei Naturschutzgebiete, der Nürnberger Norden mit der landwirtschaftlichen Flur oder auch das Rednitztal. Nun ist es grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, dass die Nürnberger Bürgerschaft ihre „Natur um die Ecke“ entdeckt, jedoch geht dies – ob gewollt oder nicht - mit einer vermehrten Beeinträchtigung der Natur einher.
Oftmals mangelt es an der notwendigen Rücksicht, weil geltende Regeln und naturschonende Verhaltensweisen nicht bekannt sind. Lautstarke Feierlichkeiten in Naturschutzgebieten, das Liegenlassen von Müll oder das Betreten sensibler Flächen wirken dem Schutzzweck der Schutzgebietsverordnungen entgegen. Populationen seltener Arten und deren Bruterfolge werden weniger, wertvolle Biotope werden beeinträchtigt. In diesem Jahr führte zum Beispiel die starke Begehung landwirtschaftlicher Felder und Wiesen im Knoblauchsland - auch außerhalb der Schutzgebiete - durch Spaziergänger und Hundehalter auch zu einem deutlichen Rückgang des Bruterfolgs der dortigen Bodenbrüter. Hier befinden sich die beiden in der EU, in Deutschland und in Bayern am stärksten bedrohten Brutvogelarten Kiebitz und Rebhuhn.
Der Druck auf die Freiflächen - v.a. in den stadtnahen großräumigen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten - hat durch die zeitweise coronabedingte Schließung von Freizeiteinrichtungen und Gastronomie noch zugenommen. Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht musste das Umweltamt der Stadt seit vergangenem Jahr in zwei Naturschutzgebieten über die Sommermonate einen privaten Sicherheitsdienst einsetzen, um den stärksten Auswüchsen der oben beschriebenen Zuwiderhandlungen – gerade an den Wochenendabenden - mehr entgegenzusetzen.
Des Weiteren wird mit der Parkaufsicht der NOA.Kommunal zusammengearbeitet, um zusätzliche Begehungen der Naturschutzgebiete zu ermöglichen.
Im Knoblauchsland setzt das Umweltamt in diesem Sommer bereits zwei ausgebildete NaturschutzwachtsanwärterInnen von der Nachrückerliste für einen befristeten Zeitraum zusätzlich ein, um in diesem Gebiet noch mehr Aufklärung und Sensibilisierung hinsichtlich des Bodenbrüterschutzes zu gewährleisten.
Dies alles zeigt deutlich, dass die derzeitigen Kapazitäten der ehrenamtlichen Naturschutzwacht bei weitem nicht ausreichen, um ihren wichtigen Aufgaben hinreichend nachkommen zu können. Eine Kraft der Nürnberger Naturschutzwacht betreut derzeit Schutzgebiete mit einer Größe von durchschnittlich 372 ha. Dies entspricht einer Fläche von mehr als 500 Fußballfeldern pro Einsatzkraft. Wichtige Aufgaben außerhalb von Schutzgebieten wie Bodenbrüterschutz in der landwirtschaftlichen Flur oder die Kontrolle von Biotopen bzw. Ausgleichsflächen sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Es wird angestrebt, dass die pro Naturschutzwächterin und -wächter im Durchschnitt zu bestreifende Fläche reduziert wird, um eine bessere Betreuung zu gewährleisten.
Es wird deshalb ausdrücklich der vorliegende Antrag unterstützt, die Zahl der Naturschutzwacht-Stellen von 12 auf 20 aufzustocken. Dies würde jedoch durch hinzukommende Aufwandsentschädigungen sowie erhöhte Fortbildungs- und Ausstattungskosten Mehrkosten in Höhe von 20.000 € jährlich nach sich ziehen. Diese Mehrkosten müssten für den Haushaltsplan 2022 (und fortfolgende) noch Berücksichtigung finden.
In seiner Sitzung am 06.07.2021 hat sich der Naturschutzbeirat der Stadt Nürnberg mit der geplanten Aufstockung der Naturschutzwacht beschäftigt. Dieser Termin liegt nach dem Redaktionsschluss der vorliegenden Vorlage. Der Beschluss wird daher in der Ausschuss-Sitzung zur Kenntnis gebracht.
Ausblick: Erweiterte Betreuung/Beratung für Pegnitztal Ost und Knoblauchsland
Für das Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ wird auf den Beschluss des Naturschutzbeirates vom 28.09.2020, Top 2 (siehe Anlage) verwiesen. In der Sitzung wurde der Pflege- und Entwicklungsplan der Regierung von Mittelfranken besprochen. Der Beirat hat die Empfehlung des Gutachtens aufgegriffen. Er hält es von entscheidender Bedeutung hier eine Gebietsbetreuung, wie sie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz – finanziert über den Bayerischen Naturschutzfond – bereits für 56 Gebiete in Bayern eingerichtet hat, einzurichten.
Für relevante Teilbereiche des Knoblauchslands mit seinem traditionellen Offenland- Gemüsebau sollte außerdem mittelfristig die Einrichtung einer erweiterten Betreuung/Beratung geprüft werden, die über das ehrenamtliche Engagement der Naturschutzwacht hinausgeht.
Die Aufgaben wären vergleichbar einem Quartiersmanagement im Rahmen der Stadterneuerung. Eine hauptamtliche Person mit hohen kommunikativen Fähigkeiten als zentraler Ansprechpartner könnte im direkten Gespräch vor Ort den Interessen Gehör verschaffen, die vielfältigen Kommunikationsprozesse mit den betroffenen Akteuren (Landwirte, Bauernverband, Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverband, Gebietskenner, Biberbeauftragte, Dienststellen u.a.) auch über Beteiligungsrunden steuern. Die Umweltverwaltung beabsichtigt (Co-)Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. über das Pilotprojekt der Regierung von Mittelfranken „Artenschutz im Knoblauchsland“) zu eruieren und dem Umweltausschuss nach Klärung vorzustellen.
Naturschutzbeirat
142. Sitzung am 29. September 2020
Anlage zu TOP 2
Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Pegnitztal Ost
Beschluss
des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 29. September 2020
- einstimmig -
Der Beirat unterstützt die fachlichen Zielvorstellungen und Maßnahmen und verweist auf das Protokoll.
Der Landschaftspflegeverband Nürnberg ist prädestiniert für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen und sollte deshalb nach Möglichkeit die Umsetzungsarbeiten übernehmen.
Für den nachhaltigen Erhalt und die Entwicklung des Gebietes ist es von entscheidender Bedeutung, die Stelle einer Gebietsbetreuung, wie sie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorsieht, mit folgenden Aufgabenschwerpunkten einzurichten: Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung Flächendeckendes Monitoring der Vegetationsentwicklung Flexible Anpassung der Maßnahmenplanung Koordination der unterschiedlichen Belange
Die Missstände, die im NSG auftreten sind ein gesamtstädtisches Problem, sie sind gemeinsam anzugehen (z.B. Müll und Lärm).
Die ehrenamtliche Naturschutzwacht sollte unabhängig von der Gebietsbetreuung Unterstützung über andere Einrichtungen wie NOA, ADN, Polizei bzw. einen privaten Sicherheitsdienst (in der warmen Jahreszeit am Wochenende/in der Nacht) erhalten.
Am 30.09.2020 Im Auftrag gez. Boser (Vorsitzende)
Stpl/026/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungstext Broschüre "Kraftshof Abschlussdokumentation Stadterneuerung"
Sachverhalt (kurz): Die Sanierung des Gebiets Kraftshof ist abgeschlossen. Im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes wurden verschiedene Baumaßnahmen finanziell unterstützt und der Ortskern aufgewertet. Eine Übersicht der durchgeführten Maßnahmen kann der beiliegenden Broschüre "Kraftshof-Abschlussdokumentation Stadterneuerung" entnommen werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen ist nun die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets aufzuheben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Themen werden projektbezogen berücksichtigt
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 22.07.2021): Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR 29.09.2021): Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) beschlossen.
Beilage
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS)
Entscheidungsvorlage
Am 2.April 2014 beschloss der Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof. Schon zuvor hatte die Regierung von Mittelfranken die Aufnahme in das Bayerische- Städtebauförderungsprogramm genehmigt und so der Umgestaltung und Aufwertung des Ortskerns von Kraftshof die Türen geöffnet.
Schon 2011 waren Vertreterinnen und Vertreter des Kraftshofer Bundes und der Kraftshofer Bevölkerung auf die Stadtspitze zugekommen, um auf dringende Sanierungsbedarfe innerhalb Kraftshof aufmerksam zu machen und bei der Erarbeitung von Sanierungszielen mitzuwirken. Der dadurch entstandene, intensive Bürgerkontakt spielte im Beteiligungsprozess eine große Rolle.
Zu den mit der Bevölkerung erarbeiteten Entwicklungszielen zählten unter anderem die Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Ortsbildes rund um die Wehrkirche St. Georg, eine Verlegung der dort befindlichen Parkplätze außerhalb des Ortskerns und eine Aufwertung des Spielangebots auf dem Spielplatz an der Schiestlstraße. Auch weitere mögliche Projekte wurden intensiv diskutiert, konnten jedoch auf Grund fehlender Akzeptanz der Beteiligten nicht umgesetzt werden.
Bis 2020 wurden von Seiten der Stadt im Rahmen der Städtebauförderungsphase insgesamt 556.000 Euro in die baulichen Maßnahmen und die begleitenden Beteiligungsprozesse investiert. Zusätzlich konnte im Rahmen des Bauunterhalts die Kraftshofer Hauptstraße erneuert werden. Der Freistaat beteiligte sich mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 287.800 Euro.
Zum Abschluss der Sanierung wurde eine Dokumentation erstellt, die als Anlage beiliegt.
Mit der letzten Baumaßnahme, der Umgestaltung des Spielplatzes Schiestlstraße, ist die Sanierung im Rahmen der Städtebauförderung abgeschlossen. Die Sanierungssatzung muss daher gemäß § 162 Abs. 1 BauGB wieder aufgehoben werden. Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB hat der Aufhebungsbeschluss in Form einer Satzung zu erfolgen.
Beilage
Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) vom
8. April 2014 (Amtsblatt S. 155)
Vom ….............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), und auf Grund von § 162 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), folgende Satzung:
Art. 1
Die Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Krafshof – SanKS) vom 8. April 2014 (Amtsblatt S. 155) wird aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Kraftshof
Abschlussdokumentation
Stadterneuerung
Impressum
Herausgeber StadtNürnberg Planungs-undBaureferat Bauhof9,90402Nürnberg
Redaktion MartinHofmann MarkusSchwendinger SimonKropf MagdalenaMandrysch
GraphischeUmsetzung undProduktion LutzKaiser,Nürnberg
Abbildungsnachweis TitelbildMSHGbR; S.6/7StadtNürnberg/AmtfürGeoinformationundBodenordnung; S.8/9LuftbildHajoDietz; S.13und17StadtNürnberg/ServiceöffentlicherRaum; S.19LuftbildHajoDietz; AlleanderenAbbildungen:StadtNürnberg/Stadtplanungsamt;
www.Stadterneuerung.Nuernberg.de Auflage:500/Sommer2021
Kraftshof
Abschlussdokumentation
Stadterneuerung
Inhalt
Ausgangslage 6
VorbereitendeUntersuchungen Handlungsfelder 8
Beteiligungsverfahren 11
Kirchenvorplatz 12
Ersatzparkplätze 15
SpielplatzinderSchiestlstraße 16
WeiterePlanungen 18
FinanzielleBetrachtung 19
Grußwort
Das Knoblauchsland ist als unbebauter Freiraum, landwirtschaftlicheFlächeundalsNaherholungsgebieteinwichtigerTeilderStadtNürnberg.Diedort teilweise noch erhaltenen dörflichen Strukturen bieten verschiedene Ansätze bezüglich räumlicher undstrukturellerVerbesserungen. Im Rahmen dieser Betrachtungen offenbarte sich für den Bereich Kraftshof der Bedarf nach einer Neugestaltung des Kirchenvorplatzes der WehrkircheSt.Georg.Dabeiwurdedeutlich,dassinundum Kraftshof weiterer Aufwertungsbedarf und Entwicklungspotenziale vorhanden sind, so dass die Untersuchungen intensiviert und im Jahr 2014 ein ausgewählter Bereich des Dorfes als Sanierungsge- NachAbschlussderArbeitenwirddeutlich,dassdie biet ausgewiesen werden konnte. Mit Hilfe des dreigenanntenProjektezueinersichtbarenVerbes- Bayerischen Städtebauförderungsprogramms war serung des Ortsbildes und der Funktionalität in es möglich, für die geplanten Maßnahmen finanzi- Kraftshofbeitragen. elleUnterstützungzuerhalten. Zur Umsetzung weiterer Projekte insbesondere zur weiträumigen Straßenneugestaltung konnte in der Die vorbereitenden Untersuchungen und der ge- Bewohnerschaft leider keine Mehrheit gefunden samte Planungsprozess wurden intensiv von der werden,sodassdieStadtNürnbergdieSanierungs- Bürgerschaft begleitet. Im Beteiligungsverfahren maßnahmenimRahmenderStädtebauförderungin konnten Kritik, Anregungen und Wünsche aus der Kraftshofnunabgeschlossenhat. Bevölkerung geäußert und in die Handlungsempfehlungenmiteinbezogenwerden. Ich darf Sie einladen, mit Hilfe dieser Broschüre einen kleinen Streifzug durch das Stadterneuerungs- Mit der Fertigstellung der vorbereitenden Untersu- gebietKraftshofzuunternehmenundsichselbstein chungenwurdefestgestellt,woMängelliegenund BildvondenerzieltenErgebnissenzumachen. wie diesen mit Investitionen im öffentlichen Raum entgegengewirktwerdenkann. BedankenmöchteichmichbeiallenbeteiligtenAk- Insgesamt entwickelte man siebzehn Maßnahmen, teurinnen und Akteuren, gerade auch beim KraftsdiederVerbesserungderStrukturundLebensquali- hofer Bund, für die kooperative Zusammenarbeit, tätinKraftshofdienensollten. die konstruktiven Ideen und die Tatkraft bei der UmsetzungderMaßnahmen. Auch mit Unterstützung der staatlichen Gelder konntenbis2019dreiMaßnahmenumgesetztwerden,diefürdieKraftshoferBevölkerungbesonders wichtig waren: die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes, die Aufwertung des Spielplatzes „Schiestlstraße“ und die Schaffung von Ersatzparkplätzen DanielF.Ulrich entlangdesStraßenzugs„AmKressenstein“. Planungs-undBaureferentderStadtNürnberg
Ausgangslage
Der Ortsteil Kraftshof gehört zu den Dör- ImJahr2011kamdieBürgerschaft,vertreferndesKnoblauchlandes.Erwurdeschon ten durch den Kraftshofer Bund, auf die 1930 nach Nürnberg eingemeindet und Stadt Nürnberg zu und zeigte verschiedeliegt zentral zwischen den Städten Nürn- ne Handlungsbedarfe in Hinblick auf Saberg, Erlangen und Fürth inmitten von nierungsarbeiten in ihrem Ort auf. Bereits landwirtschaftlichenFlächen.Darüberhin- 2013 konnte der Nürnberger Stadtrat beaus befindet sich in südöstlicher Lage von schließen, für das zukünftige Sanierungs- KraftshofmitdemAlbrecht-Dürer-Airport gebiet, die Vorbereitenden Untersuchun- Nürnberg ein wichtiger Verkehrsknoten gendurchzuführen.SiedienenderAnalyse desGroßraums. der sozialen, strukturellen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Heute ist Kraftshof dennoch ein Beispiel undZusammenhängeinKraftshof. für einen idyllischen, ruhigen, aber auch DasvonderUntersuchungberührteGebiet stadtnahenWohnortinmittenderFreiräu- umfasste auf einer Fläche von knapp 240 medesKnoblauchslandes. Hektar 340 Wohneinheiten mit rund 790 EinwohnerinnenundEinwohner. Der bereits 1269 erstmals erwähnte Rodungsort zählte schon früh zu den ersten Bei den Untersuchungen wurde die Bevölbefestigten Außenposten der Reichsstadt kerung stark mit eingebunden. Zu den Nürnberg. Besonders geprägt wurde 17 gemeinsam erarbeiteten Entwicklungs- KraftshofdurchdieFamilieKreß(seit1530 maßnahmenzähltenunteranderemdieEr- „von Kressenstein“), welche nicht nur die haltungundWiederherstellungdeshistori- Grundherrschaft über die meisten Bauern schen Ortsbildes rund um die Wehrkirche des Dorfes innehatte, sondern auch für St.Georg,eineVerlegungderdortbefindden Bau der 1315 eingeweihten Wehrkir- lichen Parkplätze außerhalb des Ortskerns che St. Georg verantwortlich war, welche und eine Aufwertung des Spielangebots bis heute das Wahrzeichen des Ortes ist. aufdemSpielplatzanderSchiestlstraße. WährenddieKirchemitihrergrößtenteils Auch weitere mögliche Projekte wurden erhaltenen Befestigungsanlage unter Ein- intensiv diskutiert, konnten jedoch am zeldenkmalschutz steht, ist auch der ge- Ende,aufGrundfehlenderAkzeptanzder samte Ortskern und seine Häuser als En- beteiligten Bevölkerung, nicht umgesetzt sembleunterDenkmalschutzgestellt. werden.
Kirchenvorplatz
Ersatzparkplätze „AmKressenstein“
Spielplatz inderSchiestlstraße
Vorbereitende Untersuchungen Handlungsfelder
Nach erstmaliger Beratung des Stadtpla- 54 % der Befragten sahen Verbesserungsnungsausschusses über Kraftshof im Jahr bedarfimBereichderPlatzgestaltung,des 2011 erfolgte der Antrag zur Neuaufnah- VerkehrsunddesöffentlichenRaums.DarmevonKraftshofalsStadterneuerungsge- ausergabensichmehrereProjekte,vondebiet in das Bayerische Städtebauförde- nen die wichtigsten und meist gewünschrungsprogramm im November 2011. Die- ten realisiert werden konnten. Hierunter semstimmtedieRegierungvonMittelfran- fielendieoptischeundhistorischangepassken im August 2012 zu. Nachdem man in teAufwertungdeskulturellgeprägtenKirdenHaushaltsplanungen2013diefinanzi- chenvorplatzes verbunden mit der verellen Mittel zur Sanierung von Kraftshof kehrsfreienZone,dieSchaffungvonErsatzmit aufnehmen konnte, wurde die vom parkplätzen am Kressenstein und die Er- Baugesetzbuch vorgeschriebene Vorberei- neuerungundVergrößerungdesSpielplattende Untersuchung im Februar 2013 in zesinderSchiestlstraße. dieWegegeleitet. AufgrunddeshistorischenWertesdesOrts- EinebesondereRelevanzbeiderVorberei- kernsvonKraftshofundseinerbesonderen tenden Untersuchung spielte die Beteili- StellungfürdasKnoblauchsland,legteder gung der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu Kraftshofer Bund ein besonderes Augenwurde ein offener Meinungsträgerkreis merk auf den Kirchenvorplatz der St. (MTK), bestehend aus Vertreterinnen und Georgs Kirche, dessen ungeordnetes Er- Vertretern der Landwirte und Gewerbe- scheinungsbildundverbesserungswürdiger treibenden,derSchulenundKindergärten, Zustandlängstsanierungsüberfälligwar. Jugendlichen,SeniorenundMenschenmit Behinderung,eingerichtet.DieserMTKdis- Mit großem Engagement beteiligte man kutierteininsgesamtzwölfSitzungenüber sich daher an den Diskussionen über die verschiedene Handlungsmöglichkeiten in Neugestaltung, um der Fläche mehr Auf- Kraftshof.Immerwiederwurdenauchan- merksamkeit zu verschaffen. Dies führte dereBewohnerinnenundBewohnerindie unter anderem auch zur Schaffung neuer Diskussionen,PräsentationenundVor-Ort- ParkplätzeamOrtsrand. Termine eingebunden. Darüber hinaus führte die Stadt Nürnberg Anfang Mai Die Planungen zum Spielplatz in der 2013aucheineHaushaltsbefragungdurch. Schiestlstraße, der unmittelbar am Kirch- Die dort gesammelten Erkenntnisse und weihplatzangrenzt,warenfürdenKrafts- Informationen wurden durch Expertenge- hoferBund,alsAusrichterdersehrbeliebsprächemitprofessionellenundehrenamt- tenjährlichenKirchweihebenfallsvonbelichen Vertreterinnen und Vertretern un- sonderemInteresse. terschiedlicherEinrichtungenergänzt.
EinesdervielendenkmalgeschütztenGebäudeinKraftshof
Beteiligungsverfahren
BegonnenwurdedasBeteiligungsverfahrenmitderInformationsveranstaltung der Städtebauförderung am 22. Januar 2013. Dabei wurde die Kraftshofer Bürgerschaft über die Vorbereitungen des geplanten Stadterneuerungsprozesses informiert. Eine intensive Beteiligung aller Interessierten wurdezugesichert.
Das wichtigste Instrument der Bürgerbeteiligung war der Meinungsträgerkreis(MTK),beidemeinDiskussions-undArbeitsforummitVertreterinnenundVertreterngesellschaftlicher und politischer Gruppen sowie der Bürgerschaft einge- SitzungdesMeinungsträgerkreises richtetwurde.DieersteSitzungdesMTKfandam26.Februar 2013 statt. Bei den Sitzungen konnten Vorstellungen und Ideen zu den einzelnen Handlungsfeldern eingebracht und diskutiert werden. Die Moderation des MTK leitete die Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR in ZusammenarbeitmitderPlanungsgruppeLandschaft. Abgesehen vom MTK wurde die Kraftshofer Bevölkerung durch eine Haushaltsbefragung zur Beteiligung angeregt. Des Weiteren bot der Internetauftritt der Stadterneuerung Kraftshof auf der städtischen Homepage die Möglichkeit, sichüberdieFortschrittedesVerfahrenszuinformieren.
Am30.Juli2013fandeineöffentlicheVeranstaltungstatt,in derbisdahinvorliegendeErgebnissevorgestelltwurden.Anschließend wurden diese Ergebnisse mit den Bürgerinnen undBürgerndiskutiert. ImMärz2014wurdenschließlichinderAbschlusspräsentation der Bürgerschaft die fertiggestellten Ergebnisse zur VoruntersuchungKraftshofsvorgestelltunddasweitereVorgehenangesprochen. AuchindenweiterenDiskussionenzurUmsetzungderSanierungsziele wurde in den Folgejahren der MTK als mitentscheidendesGremiumregelmäßigbeteiligt. Die Protokolle der jeweiligen Sitzungen wurden auf der Homepageveröffentlicht.
AbschlusspräsentationimMärz2014mit WirtschaftsreferentDr.MichaelFraas
Kirchenvorplatz
Der Kirchenvorplatz bildet nicht nur das Zentrum des denkmalgeschütztenOrtskerns,sondernistzugleichauchderOrt für Kommunikation und Begegnung in Kraftshof. Der Platz istDreh-undAngelpunktfürBürgerinnenundBürger,Kirchbesucherinnen und -besucher, Wirtshausgäste und Wochenend-Touristen, die das Flair des Ortes genießen möchten. DieshatzurFolge,dassderKirchenvorplatzunterständiger Belastung und Benutzung steht, was sich schließlich optisch bemerkbarmachte.AnvielenStellenwurdederaufgerissene BodenvorübergehenddurchAsphaltausgebessert,wasdazu führte,dassderPlatzeinigebaulicheundgestalterischeMängelaufwies.DassdieserVorplatzinkeinerWeisedemkulturellenundhistorischwichtigenWertderBefestigungsanlage nachkam,warunübersehbar. Vorher
Wie die Bürgerbefragung bestätigte, war die Erneuerung Diese Vorstellungen wurden vom Stadtplanungsamt in eiund Aufwertung des Kirchenvorplatzes eines der größten nem Planentwurf verarbeitet und in der 3. MTK-Sitzung am AnliegenderEinwohnerinnenundEinwohnervonKraftshof. 4. Juni 2013 vorgestellt und bestätigt. Der Bürgerentwurf Aus diesem Grund war Handlungsbedarf gegeben, um dem legtefest,dassaufdemPlatzlediglichnochzweiParkplätze, Kirchenvorplatz ein neues optisches Auftreten zu verleihen. davon ein Behindertenparkplatz, vorgehalten werden. Der Um auf die Wünsche der Bürgerschaft eingehen zu können restlicheBereichwirddurchPolleralsFußgängerzoneabgeund die baulichen Maßnahmen des Vorplatzes bis zum 700. grenzt.ZusätzlichwurdeauchderBodenmitunterschiedlich JubiläumderSt.GeorgsKircheimJahr2015beendenzukön- farbigenSteinenneugepflastert.DieArtderPflasterunghat nen, veranstaltete die Stadt am 22. und 23. März 2013 eine inzwischenals„KraftshoferModell“EingangindieStadtpla- PlanungswerkstattmitOrtsbegehungfürdiedirektbetroffe- nunggefunden–dieVerlegungvergleichsweisebunterGranen Anwohnerinnen und Anwohner sowie dem MTK. Ziel nite ist nun Standard im Nahfeld höchstwertiger Baudenkwar es konkrete Wünsche zu sammeln, zu sortieren und ei- male.FürdieweitereoptischeAufwertungsorgenaußerdem nenEntwurffürdieNeugestaltungdesPlatzesnachdenVor- neue Lampen, Bänke, Fahrradständer und eine Bodenhülse stellungenderBürgerinnenundBürgerzuerarbeiten. fürFahnenmasten.
Planung:Stadtplanungsamt Gesamtkosten:236.500Euro Fertigstellung:2014
BürgermeisterChristianVogel,Planungs-undBaureferentDanielF.Ulrichund ThomasSchneidervomKraftshoferBund(v.l.)
WährendderUmbaumaßnahmen Nachher:BlicküberdenrenoviertenKirchenvorplatz RichtungKraftshoferHauptstraße
Nachher
Ersatzparkplätze „Am Kressenstein“
Aufgrund der Erneuerung des Kirchenvorplatzes und der Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches entfielen ParkflächenfürdieanliegendeGastronomieundauswärtige Kirchenbesucherinnenund-besucher.
Da die Wehrkirche auch ein beliebter Ort für Trauungen ist und um dem Wunsch eines Ausgleichs der Parkflächen für GastronomieundVeranstaltungeninderKirchenachzukommen,erfolgtenmehrereBegehungenundSitzungenmitdem MTK, die schließlich im Dialog mit der Kraftshofer Bevölkerung zu einer Einigung führten. Bereits 2014 konnten die Baumaßnahmen für zwölf befestigte Ersatzparkplätze am östlichen Ortsrand entlang des Straßenzuges „Am Kressenstein“ abgeschlossen werden. Auf diese Weise wurde nicht nurdieParkplatzsituationaufdemKirchenvorplatzentlastet, sondernauchdieAnfahrtderParkflächeninKraftshofüber- Vorher sichtlichneuundsichergeordnet.
Planung:ServicebetriebÖffentlicherRaum Gesamtkosten:55.800Euro Fertigstellung:2014
Nachher
Spielplatz in der Schiestlstraße
Neben den Handlungsfeldern Verkehr und öffentlicher Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung 2013 zeigte RaumstandauchderBereichGrün-undSpielflächeimFokus sich,dasssichdieBürgerinnenundBürgervonKraftshofeine derSanierungsplanungen.MiteinerFlächevonknapp9.400 Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Bank-Tisch- Quadratmetern im südöstlichen Gebiet von Kraftshof bildet KombinationenundeineErweiterungdesSpielplatzangeboderSpielplatzinderSchiestlstraßedieeinzigeSpielflächeder tesfürunter6-jährigeKinderwünschten. Siedlung.DerKraftshoferBundhattesichinderVergangenheit immer wieder an der Pflege der Fläche und bei der Er- Darüber hinaus einigte man sich bei Diskussionen des MTK, gänzungvonSpielgerätenüberdasProgramm„Aus1mach bei denen auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtver- 3“auchfinanziellbeteiligt. waltung anwesend waren, darauf, dass die Aufwertung des SpielangebotesunddieAnpassungandieAltersstufenbis12 ImHinblickaufdieEinwohnerzahlistdieGrößederSpielflä- Jahren realisiert werden sollte. Das gesamte Projekt musste cheausreichend,jedochwarenmancheGeräteerneuerungs- zudemberücksichtigen,dassderwestlicheTeilderzugestalbedürftig und das Spielangebot für Kinder insgesamt nicht tendenFlächeunmittelbaramKirchweihplatzangrenztund mehrattraktiv.Nachwievorfehlteaußerdemeingestalteri- imOsteneingeschütztesBiotoperhaltenwerdenmusste. schesGesamtkonzeptfürdieFläche. NachzweijährigerPlanungundeinigerÜberzeugungsarbeit seitens der Stadt Nürnberg und des Kraftshofer Bundes konnteschließlichmitderUmgestaltungbegonnenwerden.
Vorher
Nachher
DasbereitsbestehendeAngebotwurdeumeineSeilbahnmit Podest,einneuesKlettergerüstmitKletterwand,Sitzflächen, neu gepflanzte Bäume und eine künstlich geschaffene „Hügellandschaft“ ergänzt. Nach der Einweihung im Juni 2020 steht den Kindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern nuneinqualitativhochwertigerundgleichzeitigeinladender familienfreundlicherSpielplatzzurVerfügung.
Planung:ServicebetriebÖffentlicherRaum Gesamtkosten172.000Euro Fertigstellung:Juni2020
Weitere Planungen und Abschluss
Um dem Wunsch zur Optimierung des Ortsbildes lich gewesen. Diese Planungen stießen jedoch auf vonKraftshofnachzukommen,strebtedieStadtver- starken Widerstand seitens der Bürgerinnen und waltung neben diesen Projekten die Umsetzung BürgerimHinblickaufeinefinanzielleEigenbeteiliweitererMaßnahmenan.Darunterzähltenu.a.die gung, welche zum damaligen Zeitpunkt nach dem Neugestaltung des Friedhofplatzes und der Krafts- Kommunalabgabengesetz (KAG) im Raum stand. hoferHauptstraße,diedurchverschiedeneTiefbau- Nach einer Befragung der betroffenen Haushalte maßnahmenausdenletztenJahrenstarkinMitlei- undmehrerenSitzungendesMTKsmitVertreterindenschaftgezogenwordenwar. nenundVertreternderStadtNürnbergwurdedeut- Im Verbund mit einer Aufwertung des Umfeldes, lich,dassnureineMinimallösunggewünschtwar. sollte die Bushaltestelle im alten Ortskern neuge- Auf Grund dieser Erkenntnisse und nach erfolgreistaltetwerden. chen Durchführung der drei wichtigsten Baumaßnahmen,entschiedderStadtratimJahr2021dieSa- Durch diese Maßnahmen wäre der Einsatz von fi- nierungssatzungaufzuhebenunddasGebietabzunanziellenMittelausderStädtebauförderungmög- schließen.
Finanzielle Betrachtung
GeförderteBaumaßnahmen(inEuro)
| Projekt | Gesamtkosten | FörderfähigeKosten | Zuwendung | Stadtanteil |
|---|---|---|---|---|
| Kirchenvorplatz | 269.957 | 203.200 | 121.900 | 148.057 |
| Ersatzparkplätze | 55.761 | 52.500 | 31.500 | 24.261 |
| Spielplatz | 171.994 | 166.000 | 99.600 | 72.400 |
| Summe | 497.712 | 421.700 | 253.000 | 244.718 |
VorbereitungundDurchführung(inEuro)
| Projekt | Gesamtkosten | FörderfähigeKosten | Zuwendung | Stadtanteil |
|---|---|---|---|---|
| Vorbereitende Untersuchung 2013-2014 | 31.772 | 31.700 | 19.000 | 12.772 |
| Bürgerbeteiligung Kirchenvorplatz | 6.960 | 6.500 | 3.900 | 3.060 |
| Bürgerbeteiligung Hauptstraße | 5.412 | 5.300 | 3.200 | 2.212 |
| Städtebauliche Beratung2014/2016 | 9.204 | 9.200 | 5.500 | 3.704 |
| Verfügungsfonds 2014/2015 | 5.427 | 5.400 | 3.200 | 2.227 |
| Summe | 58.775 | 58.100 | 34.800 | 23.975 |
Gefördertdurch:
Stpl/039/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 23.09.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und
Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10)
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.04.2021
Anlagen: Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) Übersichtsplan zur Satzung Nr. 10 Satzung zur Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) Antrag_Entwichlungsmassnahme_Marienberg
Sachverhalt (kurz): Zur Sicherung der Ziele einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Areal östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße wurde begleitend zu den Vorbreitenden Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 Baugesetzbuch die Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen.
Da sich im Laufe der Untersuchungen die Hinweise verdichteten, dass das Entwicklungspotenzial des Gebiets geringer als angenommen ist, wird für diese Potenzialflächen zukünftig wohl eine Entwicklung mit herkömmlichen Planungsinstrumenten anzustreben sein. Die Vorbereitenden Untersuchungen werden sich demnach im weiteren Verlauf darauf konzentrieren, für die verbleibenden Entwicklungsflächen mögliche Varianten der planungsrechtlichen Umsetzung zu untersuchen. Dies soll dem Stadtrat nach Fertigstellung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Um den Belangen der Eigentümer innerhalb des ursprünglich groß gefassten Untersuchungsgebiets frühzeitig Rechnung tragen zu können und auf Grund der überwiegenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer nach aktuekllem Gutachtenstand tatsächlich entwickelbarer Flächen, soll auf das per Satzung festgelegte Vorkaufsrecht verzichtet werden.
Deshalb wird der Erlass der Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS am 23.09.2021): Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) vom 23. November 2017 (Amtsblatt S. 486) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR am 29.09.2021): Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 23.09.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) vom 23. November 2017 (Amtsblatt S. 486) beschlossen.
Stadtplanungsamt
Erlass der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich
östlich der Flughafenstraße, nördlich Marienbergstraße in den Gemarkungen
Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtsatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10)
N
M 1: 10 000 Flughafenstraße Andernacher Straße Flughafenstraße Andernacher Straße Andernacher Straße Kriegerlindenstraße Xantener Straße Flughafenstraße Emmericher Straße Emmericher Straße Marienbergstraße Loher Hauptstraße Otto - Lilientha126209 l - Straße Loher Hauptstraße Hugo - Junkers - Straße August - Euler - Weg Hans - Grade - Weg 100193100194100195 Flughafenstraße Marienbergstraße Marienbergstraße Marienbergstraße Hugo - Junkers - Straße Marienbergstraße Ernst - Heinkel - Weg Hermann - Köhl - Weg
98 96 a12 12 94 30 94a 13 15 543414 48 15a 246801 13 5 21 7 14 61 1113 6b a5
5171 28 80 8102 12 22 0 28 3 52 51 19a 2297 23 31 13 11 9 01 26 6411 801 21 25 1111 13 1 579 2 1 21 9 3 a 6422 13 42 2022 27 29 2433 13a 19 81 51 11 10 71 92 42 22201816 20 12 14 13 21 10 17 11 61 8 10 7
74 93 9 94 7 15 5 35 3 55 36 246 1 43 323028 14 31 a11 11 4 1 3 8 01 18 12 10 72 32 52 50 38 150 110 108 90 90 88a 86a 86 08 68 66 70 104b 601 104 102 29 60a 60 104a 102d 56 19 21 23 25 27
130 136 126 99 79 59 29a 21a 29 29b 17 03 22 61 41 21 706866 64 5 3 1 42 86 2a 5 3 1 94 62 71 28 32 def bc999 a999 8 12 7 03 91 9 2 7 88 78 76 31 279 280 282 283 284 285 290 291 292 206207 209 210 211
344 349
345 346 347 872 197 1971 343 198 242 2423 2791 199 200 201 277 350 275 281 204 205 3181 202 222 221 218 220 217 216 215 219 286 287 288 289 822 154 1 3 542 14521 1 4 5 5 4 1 1453 1441 5641 1541 12041803 120512505601 1804 550 551 549 1207 5 5 4 4 7 8 546 545 1805 5451 543 544 541 540 166 539 538 537 536 533 5524 535 534 163 162 161 160 159 155 1802 532 156 180 531 86 158 157 1806 1807 1202 172 2213 2214 92 107 1 9 7 3 1 106 105 9 1 5 04 1724 96 1 1 7 0 3 3 174 97 102 175 98 101 1012 99 176 1011 177 185 184 194 17 1 8 91 1 1 8 8 3 5 1 1 79 180 181 19 1 5 8 1 6 182 187 192 188 221 189 1 2 9 2 0 12 2 1 2 4 0 32 2215 143 143100 1 1 4 4 3 3 6 52 14371438 143 1 1 43 0 10 1 14 143 3 11 53 143121 1 4 4 3 3 1 5 3 6 143 1 1 4 4 357 14315 1 1 4358 4 1 1 4 4 3 3 3 1 1 6 0 92 1 8 43 1 1 1 4 0 3 4 1 3 1 4 0 3 4 318 59 14 1 3 4 19 3611436 1 2 4321 14363 1 1 4 4 3 3 2 2 3 5 1 1 4 4 1 3 3 2 6 4 4 4 3 1 1 43 3 65 3 1436614 1 36 4 7 32 14 6 368 143 1 29 4 1 14 4 3 36 3 9 3 2 0 7 1 14 4 3 3 70 31 143 1 3 4 2 3 1 71 43 1 1 4 3 4 3 3 3 72 5 3 143731437414376 1433 143 6 77 143 1 3 437 7 9 143 14 4 14 3 2 381 39 14 1 3 1 8 4 2 3 4 4 3 1 4 4 9 3 9 83143841 1 4 4 1 3 3 8 4 4 5 7 3 1 4 4 6 143 3 86 48 1 1 4 43 3 50 8 14 8 351 14390 1439114392 1 14 4 39 3 3 105 14394 1002 911 240 234 231 225 224 223 213 195 196 193 14345 238 230 2425 2426 3602 26125 100341 30412701027013 27014 3054 305127012 270 27016 26115 233 214232 229 24213 305 3053 27015 10014626116 2361301017 2 5 6117 23657 26118 2424 3052 2263 22336 266 350 6958 23671 552 5521 885 886 85 84 841 811 80 796 79 797 798 887 88 888 8810 8811 889 812 723 530 529 884 87 83 817 816 811 8 7 15 818 883 872 148 9921 832 147 1482 1483 902 89 91 912 14397 2932 1472 90 901 913 92 2933 281 282 283 293 27011 438 819 8113 8116 4118 8112 934 937 999 9913 938 639 935 9915 9932 939 9310 931399331121 2512 2515 26112 26122 26113 26114 26121 126177126138 763311662211671621 126135 126175 431621437711662211 126133 271621 26123 26120 26119 26124 126132 126171 223 2 223 2 6 3 336 3 7 6 666 6 0 8 669 6 2 78 6 23680 223366 2 77 3 67 68 2 1 36 2 7 3 8 679 351621 126154 551621 126156126157 851621 126159 016611662211 126162 361621 126164 566611662211 126167 89066711167 66622 22222 111662211 1261 126199 522621 126184 568811662211 8118 8115 765 8110 8111 9912 9916 9917 9810 2514 100131 126187 126228 922621 126231 023322662211 126233 453322662211 126236 102621 126202 302621 2516 126204 321 24211 2429 24210 23656 2367 22336611031 23661 236 2 1 223 2 336 5 666 664 23 2 23665 361 2 2 3 4 617 2 2 2 3 3 3 6 6 6 7 1 7 5 2 4 3 236273 2 26 3 7 6 23 1 3 2 6 2 126 2 2 3 3 6 6 1 1 2 2 1 7 236 2 1 3 2 6 2 9 1 3 2 6 0 128236133 100201000201100202 2422 2427 2428 1003 1005 23616 100287 23615 2368 911632 23646 236132 23612242233133666611 2 1144 23 4434 36 20 2366115 4878 23689 23655236117236118
374 376274 411632 23683 236145 2368623684236852368723690 23611 031632 126152 2233664445 63632 126151 34632 126150 769844441111666622221111 4533663322 1244663322 126145 441621381621 126143 23632 281621 23633 241621181621 23640 104411662211098711662211 93632 2615 931621 126178 23612 2365022 233 366 622 278 6 839 414 666 333 222 2 2 3 3 6 6 9 9 1 2 2 2 3 3 6 6 9 9 3 4 236 2 2 5 3 3 4 6 6 9 9 2 5 6 3651 2 2 23 3 36 6 69 9 17 8 1 2 32 3 3 6 6 2 9 9 236 9 100 2 2 23 3 36 6 61 1 10 0 01 2 3 23 2 236 6 1053 1 6 0 1 2 4 3 3 5 6139 2362 89012 8 3456 8999 1 9999 1111 6 1111 6666 2 6666 2222 1 2222 11111111 126197 891621 002621 222333666533278 23622 2235 22336 233662 366224 62223 101 9 2369 2361 236148 100198 223366 111 0100 33 1 205 046 0 1 2 0 0 0 1 0 1 6 9 1 0 9 9 0 2 1 100 9 207 1 100208100209 601632 223366113387223366110182236110 2361072233661 150 030 9 132 236111 560022662211 092001 126207 802621
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Bereich der
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Nürnberg, 20.09.2017
gez. Dengler
Leiter Stadtplanungsamt Plan Nr. 13 - VRS-012017 Kartengrundlage: Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung
Satzung zur Aufhebung der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) vom 23.
November 2017 (Amtsblatt S. 486)
Vom ..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), und auf Grund von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802), folgende Satzung:
Art. 1
Die Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) vom 23. November 2017 (Amtsblatt S. 486) wird aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König AK 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 2 0 . Mi a. 2021 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de ,.Nr.. T Zur Zur Ste 'ungnahme 19.04.2021 Kts. ~'y....... ~ . Schuh t ege
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Aufhebung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen in unserer Stadtentwicklung. Bauland ist knapp und nicht ausreichend verfügbar.
Wie allgemein bekannt ist und auch bei vielen Beteiligten diskutiert wird, ist die städtebauliche Entwicklungs maßnahme Marienberg in dieser Form, für die Gewinnung von Wohnbauland, nicht mehr durchzuführen. Die im Jahr 2018 beauftragte Firma STEG aus Stuttgart hat die vertiefenden Untersuchungen nach unserer Kenntnis seit einiger Zeit schon abgeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass der Umgriff der Maßnahme aus vielerlei Gründen nicht durchführbar sei.
Es heißt, dass diese Maßnahme aus umweltfachlicher Sicht aber auch aus verkehrspolitischen Erwägungen her aus keinesfalls erfolgversprechend und viel zu groß im Umgriff sei. Nachdem diese Informationen immer nur aus zweiter Hand sind, beantragen wir im nächsten möglichen Ausschuss für Stadtplanung einen umfassenden Be richt zum im Oktober 2017 gefassten Beschluss, um diesen letztlich auch wieder aufzuheben.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die beauftragte Firma berichtet über die Ergebnisse der Untersuchungen im Gesamtgebiet. 2. Die Verwaltung bereitet den Beschluss über die Aufhebung der Maßnahme vor. 3. Die Verwaltung macht dem Stadtrat Vorschläge für eine sinnvolle weitere Vorgehensweise aufgrund des gültigen FNP und des vorhandenen Strukturplanes. 4. Im weiteren Vorgehen ist auf den Schutz der Landwirtschaft besonders Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A21041500 StEM Marienberg.docx
LA/034/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.09.2021 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Sondernutzungsgebühren: Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und -entgelte zum 01.01.2022 / Vorgehen bei
künftigen Anpassungen
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Für den Betrachtungszeitraum 2019 / 2020 ergibt sich keine Änderung im relevanten Preisindex von mehr als 1 %. Somit erfolgt keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und entgelte zum 01.01.2022.
Bei der jährlichen Prüfung, ob sich der Indexwert im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 1 % verändert hat, soll künftig nicht mehr auf den Monat Dezember, sondern auf Jahresdurchschnittswerte abgestellt werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Einzelne Bevölkerungsgruppen profitieren von einer Regelung, die weniger zufälligen Schwankungen unterworfen ist.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
BANOS
Stk
Gutachtenvorschlag (RWA):
Durch den Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit wird begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Bei der jährlichen Prüfung und ggf. erforderlichen Anpassung der Sondernutzungsgebühren wird ab 01.01.2022 wie folgt verfahren:
Als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung wird der Jahresdurchschnittswert des Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“ verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr.
Der Vergleich soll im ersten Quartal eines jeden Jahres vorgenommen werden. Im Anpassungsfall soll die Vorlage zur Beschlussfassung im Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss bis 30.06. des selben Jahres erfolgen, mit Wirkung zum Beginn des darauffolgenden Jahres.
Beschlussvorschlag (StR):
Das Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 22.09.2021 wird zum Beschluss erhoben.
Sondernutzungsgebühren:
Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und -entgelte zum 01.01.2022 /
Vorgehen bei künftigen Anpassungen
Entscheidungsvorlage
Ausgangslage
Gemäß Gutachten des RWA vom 10.04.2013 und Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 erfolgt jeweils die nächste Anpassung der Sondernutzungsgebühren, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“.
Die letzte Anpassung (Erhöhung) der Sondernutzungsgebühr erfolgte zum 01.01.2020 (vgl. Gutachten des RWA vom 18.09.2019 und Stadtratsbeschluss vom 25.09.2019). Die Überprüfung fand im Jahr 2019 statt, wobei als Bezugspunkte die Dezember-Monate der Vergleichsjahre dienten. Vergleichsmonat war der Dezember 2018.
Zum 01.01.2021 erfolgte keine Anpassung (siehe Beschluss des Stadtrats vom 30.09.2020).
Indexberechnung
Mit Berichtsmonat Januar 2019 erfolgte beim Statistischen Bundesamt die Umstellung des Verbraucherpreisindex vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015. Auch der vorhergehende Zeitraum wurde auf den neuen Basiswert umgestellt.
Die vorliegende Überprüfung erfolgt für den Zeitraum von Dezember 2018 bis einschließlich Dezember 20201:
Es ergeben sich die Indexwerte 103,4 (Dezember 2018) und 103,2 (Dezember 2020). Das ist ein Rückgang um 0,2 Prozentpunkte bzw. ein prozentualer Rückgang des Index von 0,19 %. Eine Gebührenanpassung zum 01.01.2022 ist somit nicht veranlasst.
Vorgehen bei künftigen Anpassungen
Bei der jährlichen Prüfung, ob sich der Indexwert im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 1 % verändert hat, soll künftig nicht mehr auf den Monat Dezember, sondern auf Jahresdurchschnittswerte2 abgestellt werden. Denn auf Monats-Ebene gibt es bei den Preisindizes erhebliche Schwankungen. Ein Vergleich der Jahresdurchschnitts-Werte kann etwaige monatliche Schwankungen und Ausreißer ausgleichen oder eine sich abzeichnende Tendenz besser berücksichtigen.
Bezogen auf die aktuelle Überprüfung ergibt sich bei einem Vergleich der Jahresdurchschnitts-Werte ebenfalls keine Steigerung um mehr als 1 %, so dass eine Gebührenanpassung auch nach dieser Methodik derzeit nicht veranlasst ist (Jahresdurchschnittswert 2018 = 103,2 vs. Jahresdurchschnittswert 2020 = 104,0; dies entspricht einer prozentualen Steigerung des Index von 0,77 %).
1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Einzelhandelspreise.html (siehe Monatliche Indizes / Werte) 2 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Einzelhandelspreise.html (siehe Jahresdurchschnitte)
Der Vergleich der Indexwerte soll künftig im ersten Quartal eines jeden Jahres vorgenommen werden. Im Anpassungsfall soll bis Mitte des Jahres die Vorlage zur Beschlussfassung im Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss erfolgen, mit Wirkung zum Beginn des darauffolgenden Jahres.
Beispiel: Im ersten Quartal 2022 wird der Jahresdurchschnitts-Wert 2021 mit dem Jahresdurchschnitts-Wert 2018 verglichen. Ergibt sich daraus eine Anpassung der Gebühren zum 01.01.2023, ist diese bis 30.06.2022 in den Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss einzubringen.
ML/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.09.2021 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS)
Anlagen: Änderungssatzung Entscheidungsvorlage Gegenüberstellung der Änderungen der Marktgebührensatzung Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen Gebühren (Anlage zur MarktGebS - Gebührentarif) Fallbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhungen
Sachverhalt (kurz):
Die Marktgebührensatzung wird angepasst.
Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen am Großmarkt, sowie Betriebskostensteigerungen, auch bei den Wochen-, Stadtteil- und Spezialmärkten erfordern zudem eine Anpassung der Marktgebühren. Die vorgeschlagenen Erhöhungen im Rahmen von 10% - 30 % sind erforderlich, um auch künftig die Finanzierung der Aufgaben des externen Kostendeckers "Märkte" sicherzustellen. Durch die Anpassung der Marktgebühren sollen ab dem Jahr 2022 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 310.000 € erzielt werden. Die letzte Anpassung der Marktgebühren erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2018.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Gutachtenvorschlag RWA:
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag StR:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 22.09.2021 wird der Erlass der beiligenden Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS – MGebS) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt S. 318), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S.
460)
Vom ……………….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) folgende Satzung:
Art. 1
- § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird der Satz 2 aufgehoben.
b) In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „, 1.9“ gestrichen.
- Die Anlage zur Marktgebührensatzung (Gebührentarif) wird wie folgt gefasst:
„Anlage zur Marktgebührensatzung (Gebührentarif)
| Tarif- nummer | Bezeichnung der Gebühren | Nettogebühr Euro |
|---|
1. Großmarkt
1.1 Verkaufsstände (Boxen) in den Markthallen mit Verkaufs-, Lade- und
Abstellflächen
1.1.1 Verkaufsstände (Boxen zu 50 m²) mit überdachter Verkaufsfläche zu 45 m², Ladefläche und Abstellfläche zu 65 m² je Monat bei Jahreszuweisung 661,41
1.1.2 Leergutaufbewahrung/Abstellflächen (nicht überdachte Plätze) je m² und Monat 1,61
1.2 Freiflächen nicht überdacht (ca. 51 m²)
1.2.1 Verkaufsplatz/Warensammelstellen je Monat bei Jahreszuweisung 120,48 1.2.2 Verkaufsplatz/Tagesplatz 22,27
1.3 Freiflächen überdacht (Verkaufsplatz zu 51 m²)
1.3.1 je Monat bei Jahreszuweisung 150,70 1.3.2 je Tag (Tagesplatz) 40,54 1.3.3 Freifläche für selbstvermarktende Erzeugerinnen und Erzeuger je Monat bei Jahreszuweisung 65,20 1.3.4 Verkaufsplatz/Tagesplatz 22,27
| Tarif- nummer | Bezeichnung der Gebühren | Nettogebühr Euro |
|---|
1.4 Allgemeine Benutzung durch Personen
1.4.1 Jahresausweis 78,15 1.4.2 Halbjahresausweis (ab 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres) 39,16 1.4.3 Zweitausweis 39,16 1.4.4 Tagesausweis 5,46
60,00
1.5 Benutzung der Garage je Monat
1.6 Benutzung von Parkplätzen
1.6.1 je Fahrzeug und Tag (für großmarktansässige Nutzer) Lkw 2,00 1.6.2 je Fahrzeug und Tag (für externe Nutzer) 10,00 1.6.3 je Fahrzeug/Anhänger pro Monat ohne Stromanschluss (für Wochenmarkthändlerinnen und -händler) 90,00 1.6.4 je Fahrzeug/Anhänger pro Monat mit Stromanschluss (für Wochenmarkthändlerinnen und -händler) 118,40 1.6.5 je Fahrzeug (Pkw)/Jahr (großmarktinterne Nutzer und Mitarbeiter von Firmen des Großmarktes) 90,00
1.7 Benutzung durch Anlieferfahrzeuge
1.7.1 ohne Rücksicht, ob Standinhaber oder nicht je angefangene Tonne eingebrachter Ware 2,00
1.7.2 Befreit sind selbstvermarktende Erzeugerinnen und Erzeuger, soweit sie ihre selbstgewonnenen Erzeugnisse zum Markt bringen
2. Wochenmärkte
2.1 Hauptmarkt
2.1.1 Plätze für selbstvermarktende Erzeugerinnen und Erzeuger je m² und Monat (Platzgröße 1m Breite x 4m Tiefe) 7,73
2.1.2 Plätze für Händlerinnen und Händler je m² und Monat (Platzgröße 1m Breite x 4m Tiefe) 10,89
2.1.3 Plätze für Händlerinnen und Händler zum Verkauf von zubereiteten Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Kulinarik) je m² und Monat (Platzgröße 1m Breite x 4m Tiefe) 18,94
2.1.4 Strombereitstellungsgebühr für Plätze mit Stromanschluss je Monat 28,40 Der Stromverbrauch wird gesondert abgerechnet.
2.1.5 Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag 11,35
2.1.6 Lagerhalle Schulgäßchen 4 Box/Monat 155,00
2.1.7 Tagesplatz für Kunsthandwerker je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag 11,35
| Tarif- nummer | Bezeichnung der Gebühren | Nettogebühr Euro |
|---|
2.1.8. Die Tarifnummern 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 (einschließlich der dort jeweils genannten Platzgröße) bleiben während der Verlegung des Wochenmarktes auf andere Plätze mit abweichenden Platzgrößen aufgrund anderweitiger Nutzung des Hauptmarktes unberührt.
2.2 Stadtteilmärkte
2.2.1 Verkaufsplätze (alle zugelassenen Waren) je m² und Monat 8,50
2.2.2 Strombereitstellungsgebühr für Plätze mit Stromanschluss je Monat 28,40 Der Stromverbrauch wird gesondert abgerechnet.
2.2.3 Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag 11,35
3. Spezialmärkte
3.1 Oster- und Herbstmarkt
3.1.1 Platz zum Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, Schaschlik, belegten Broten, sonstigem Imbiss und alkoholfreien Getränken je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 208,88
3.1.2 Platz zum Verkauf von Süßwaren und Werbeverkauf je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 113,84
3.1.3 Verkaufsplatz für Geschirr- und Haushaltswaren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 64,36
3.1.4 Verkaufsplatz für alle übrigen Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 77,72
3.2 Christkindlesmarkt
3.2.1 Platz zum Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, Schaschlik, belegten Broten, sonstigem Imbiss und alkoholfreien Kaltgetränken je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 1062,80
3.2.2 Platz zum Verkauf von Glühwein und Spirituosen (einschließlich alkoholfreier Heißgetränke) je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 1179,93
3.2.3 Platz zum Verkauf von Süßwaren und Backwaren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 643,58
3.2.4 Platz zum Verkauf aller übrigen Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 225,68
3.2.5 Platz zum Verkauf von ausschließlich alkoholfreien Heißgetränken (z. B. Tee und Kaffee) einschließlich der entsprechenden Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 441,53
3.2.6 Überlassung einer städtischen Bude einschließlich Transport, Auf- und Abbau je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer 277,00
| Tarif- nummer | Bezeichnung der Gebühren | Nettogebühr Euro |
|---|---|---|
| 3.2.7 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 | Überlassung eines städtischen Standes mit Plane einschließlich Transport, Auf- und Abbau je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer Christbaummärkte Verkaufsplatz je m² auf Marktdauer Trempelmarkt Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind Verkaufsplätze bis 1 m² gebührenfrei, sofern typische Kinderartikel verkauft werden. Für reservierte Plätze (Kartenvorverkauf) in bestimmten festgelegten Bereichen je m² (für beide Markttage) | 127,00 4,45 10,08 |
“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Entscheidungsvorlage
Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung (MarktGebS – MgebS)
hier: Neufassung des Gebührentarifs
1 Allgemein
Die letzte Fassung der Marktgebührensatzung (MarktGebS) mit Anlage (Marktgebührentarif) wurde vom Stadtrat am 25.10.2017 beschlossen und trat zum 01.01.2018 in Kraft. Die Marktgebührensatzung wird auf den neuesten Stand gebracht. Aufgrund betriebswirtschaftlich notwendiger Erhöhungen der Marktgebühren (Kalkulationsgrundlage sind die ansatzfähigen Kosten der Jahre 2018, 2019 und 2020) sind Anpassungen im Marktgebührentarif erforderlich.
In die Kalkulation fallen auch Kosten, die durch das Marktamt nicht beeinflussbar sind. Hierzu gehören insbesondere die sog. marktnahen Toilettenanlagen. So wurden im Finanzplan 2000/2003 bestimmte städtische öffentliche Toilettenanlagen in Nürnberg als „marktnah“ definiert und dem Kostendecker Marktamt zugeordnet. Demgemäß hat das Marktamt für die Wochenmärkte am Hauptmarkt, am Aufseßplatz und am Schillerplatz einen Anteil an den Unterhaltskosten der vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum betriebenen städtischen Toilettenanlagen zu tragen, die sich in der Nähe zum jeweiligen Markt befinden. Gleiches gilt für die Toilettenanlage am Volksfestplatz während Zeit des Christkindlesmarkts. Die jährlichen Beträge, die das Marktamt für die marktnahen Toilettenanlagen zu zahlen hatte, beliefen sich im Jahr 2018 auf 148.500 €, im Jahr 2019 auf 160.700 € und im Jahr 2020 auf 172.500 € (zum Vergleich: 2004: 71.982 €, 2009: 85.064 €, 2014: 102.258 €, 2015: 135.198, 2016: 121.115 €, 2017: 128.055 €).
2 Änderung der Marktgebührensatzung
In § 3 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen, da die Tarifnummer 1.8 ("Beseitigung der Großmarktabfälle") in der letzten Änderung der Anlage zur Marktgebührensatzung zum 01.01.2018 gestrichen wurde. Die Müllentsorgung wird seitdem nach dem Verursacherprinzip privatrechtlich verrechnet.
In § 3 Abs. 2 wird die Tarifziffer 1.9 ("Wiegegebühr für die Benutzung der Fahrzeugwaage") gestrichen, da aufgrund des Kosten-Nutzen-Faktors am Großmarkt seit 01.01.2017 keine öffentlichen Verwiegungen mehr vorgenommen werden.
Der Satzungstext wurde bei der letzten Änderung nicht angepasst, dies wird nun nachgeholt.
3 Änderung der Anlage der Marktgebührensatzung (Gebührentarif)
3.1 Großmarkt
In den Jahren 2018 bis 2020 hat das Marktamt aus Marktgebühren Unterhaltsinvestitionen von etwa 0,6 Mio. € finanziert. Aufgrund der veralteten Bausubstanz in vielen Bereichen des Großmarktes zeichnen sich weitere erhebliche Finanzbedarfe für Sanierungen und Unterhalt
der Infrastruktur (Gebäude, Gebäudetechnik, Straßen und Kanal, Maschinen und technische Anlagen) ab, sodass unter Einbeziehung der allgemeinen Betriebskostensteigerungen (beispielsweise durch gestiegene Kosten für Abfallbeseitigung und Reinigung, Sicherheitsdienst, Sach- und Dienstleistungen, Personalkosten) eine Anhebung der Großmarktgebühren erforderlich ist. Die Anpassung der Gebühren ist notwendig, um die Unterdeckung zu verringern und im kostendeckenden Bereich zu wirtschaften.
In der Regel bewegen sich die Erhöhungen der Gebühren zwischen 10 – 20 %. Die Gebühren für die Tages- bzw. Jahresausweise für Benutzer des Großmarktes – sog. Einkäuferwerden um 30 % angehoben.
3.2 Wochenmärkte
Die Wochenmärkte sind nahezu im kostendeckenden Bereich. Aufgrund von allgemeinen Betriebs- und Personalkostensteigerungen sind Erhöhungen der Gebühren notwendig. Die Erhöhung der Wochenmarktgebühren im Bereich von 10 – 15 % ist erforderlich, um die Kostendeckung zu erhöhen bzw. zu sichern.
Die Gebühren für Verkaufsplätze werden sowohl auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt als auch auf den Stadteilmärkten um 15 % erhöht. Die Gebühren für Tagesplätze werden lediglich um 8% erhöht, da diese von Grund auf höher sind als die Gebühren für Dauerzulassungen, was mit dem damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwand zu begründen ist.
Aufgrund steigender Unterhaltskosten für das Stromnetz ist eine Gebührenerhöhung der Stromanschlussgebühr auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt und auf den Stadteilmärkten um 10 % erforderlich.
Geändert wird Tarifnummer 2.1.3. Der bisher berechnete Zuschlag für Eckplätze entfällt, da die Erhebung aufgrund der Anordnung der Stände auf dem Hauptmarkt nicht mehr praktikabel ist.
Ersetzt wird die Ziffer durch einen neuen Tarif für Plätze für Händlerinnen und Händler zum Verkauf von zubereiteten Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Kulinarik). Die Berechnung erfolgt je m² und Monat, mit einer Platzgröße von 1 Meter Breite x 4 Meter Tiefe am Hauptmarkt.
Der Vergleich der Marktgebühren für Kulinarik bzw. Imbiss mit anderen Städten in der Region verdeutlicht, dass ein neuer Gebührentarif für Kulinarik in Nürnberg gerechtfertigt und von der Höhe auch angemessen ist:
| Nürnberg | Fürth | Erlangen | Regensburg | |
|---|---|---|---|---|
| Dauerzulassung für Kulinarik/ Imbiss , 28 m² | 530,32 € | 504,00 € | 1.064,00 € | 700,00 € |
18,94 €/m² 18,00 €/m² 1,50 € bzw. 2 € Monatsgebühr/ im Monat im Monat pro Tag/m² m² unabh.
3.3 Oster- und Herbstmarkt
Die traditionsreichen Krämer- bzw. Häferlesmärkte sind aufgrund des bunt gemischten Warenangebotes sehr beliebt. Die Nachfrage interessierter Marktkaufleute ist erfreulicherweise sehr hoch, Verkaufsplätze für Oster- und Herbstmärkte sind stets voll belegt. Eine nach Warengruppen gestaffelte Gebührensteigerung um jeweils 20 % wird die Kostendeckung dieser Märkte steigern.
Das bisher separat in Rechnung gestellte Werbe- und Bewachungsgeld wird aus Gründen der Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und Transparenz in die Marktgebühr eingepreist. Es werden 34 € in die Marktgebühr eingerechnet, um die Kosten für Werbung- und Bewachung zu decken.
Betrachtet man die absolute Erhöhung insgesamt, also unter Einbeziehung der Einpreisung des Werbe- und Bewachungsgeldes, erscheint die Gebühr ab 2022 wesentlich höher als die aktuelle Gebühr. Die Tatsache, dass das sogenannte Werbe- und Bewachungsgeld bisher jedoch zusätzlich zur Marktgebühr berechnet wurden muss zur Beurteilung der Erhöhung berücksichtigt werden. Dies wird auch in den Einzelerläuterungen der synoptischen Gegenüberstellung der aktuellen und der künftigen Gebühren verdeutlicht.
3.4 Christkindlesmarkt
Der Christkindlesmarkt ist derzeit nicht im kostendeckenden Bereich. Ursachen sind u.a. notwendige Investitionen in die Betriebsvorrichtung des Christkindlesmarktes (z.B. Beleuchtung, Dekoration, städtische Buden, Krippe) und die gestiegenen Ausgaben, die aufgrund ständig wachsender Sicherheitsanforderungen und steigender Preise für Sach- und Dienstleistungen notwendig sind. Die Erhöhung der Christkindlesmarktgebühren im Bereich von 10 – 20 % ist deshalb erforderlich, um die Unterdeckung zu verringern und im kostendeckenden Bereich zu wirtschaften.
Analog Oster-und Herbstmarkt wird das bisher separat in Rechnung gestellte Werbe- und Bewachungsgeld aus Gründen der Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und Transparenz in die Marktgebühr eingepreist: es werden 100 € (bisher 90€ -> 10% Erhöhung) in die Marktgebühr eingerechnet, um die Kosten für Bewachung und Werbung zu decken.
Betrachtet man die absolute Erhöhung, also unter Einbeziehung der Einpreisung des Werbeund Bewachungsgeldes, erscheint die neue Gebühr insgesamt wesentlich höher als die aktuelle Gebühr. Die Tatsache, dass das sogenannte Werbe- und Bewachungsgeld bisher jedoch zusätzlich zur Marktgebühr berechnet wurden muss zur Beurteilung der Erhöhung berücksichtigt werden. Dies wird auch in den Einzelerläuterungen der synoptischen Gegenüberstellung der aktuellen und der künftigen Gebühren verdeutlicht.
3.5 Christbaummärkte
Eine Erhöhung um 15% ist aufgrund der hochwertigen, über das Stadtgebiet verteilten Verkaufsflächen gerechtfertigt. Der kostendeckende Betrieb dieser Märkte wird damit verbessert.
3.6 Trempelmärkte
Der Trempelmarkt ist seit vielen Jahren nach wenigen Tagen ausverkauft. Die Gebühr hierfür wird um 20 % erhöht, um die Kostendeckung der Trempelmärkte zu steigern.
4 Darstellung der Veränderungen
Der Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt; gleichermaßen eine synoptische Darstellung, aus der die Begründung zur jeweiligen Änderung sowie der Umfang der Gebührenerhöhung im Detail ersichtlich ist.
Die beigefügte Aufstellung gibt einen Überblick über die konkrete Auswirkung des Beschlusses anhand einiger „Fallbeispiele“.
5 Ausblick
Die vorgeschlagenen Erhöhungen sind angemessen und auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Märkte abgestimmt. Durch die angemessene Erhöhung soll der Erhalt der Warenvielfalt und des hochwertigen sowie individuellen Warenangebotes gesichert werden.
Die Erhöhungen sind erforderlich, um auch künftig die Finanzierung der Aufgaben des externen Kostendeckers „Märkte“ (Produkt 573010) sicherzustellen. Durch die Anpassung der Gebühren werden ab 2022 ca. 310.000 € Mehreinnahmen durch Marktgebühren erzielt werden.
Gegenüberstellung der Änderungen der Marktgebührensatzung
| aktueller Satzungstext | künftiger Satzungstext ab 01.01.2022 | Erläuterung |
|---|---|---|
| § 3 Fälligkeit und Einhebung | § 3 Fälligkeit und Einhebung | |
| (1) Die unter Tarifnummern 1 und 2 aufgeführten Gebühren für die dauernde Benutzung zugewiesener Plätze, Stände oder Räume sind am Ersten eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig. Die Gebühren nach Tarifnummer 1.8 werden zum Ende eine s jeden Kalendermonats festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. | (1) Die unter Tarifnummern 1 und 2 aufgeführten Gebühren für die dauernde Benutzung zugewiesener Plätze, Stände oder Räume sind am Ersten eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig. | die Tarifziffer 1.8 ("Beseitigung der Großmarktabfälle") wurde in der letzten Änderung der Anlage zur Marktgebührensatzung zum 01.01.2018 ersatzlos gestrichen, da die Müllentsorgung seitdem nach dem Verursacherprinzip privatrechtlich verrechnet wird, auch um flexibler auf Preissteigerungen reagieren zu können. Der Satzungstext wurde bei der letzten Änderung nicht angepasst - dies wird nun nachgeholt. |
| (2) Die Tagesgebühren und die Gebühren nach den Tarifnummern 1.4, 1.6, 1.7, 1.9 sowie 3.4 werden mit der Benutzung der Einrichtung fällig und sind gleichzeitig an die mit der Einhebung der Gebühren beauftragten Bediensteten der Stadt zu entrichten. Die als Quittung ausgehändigten Platzgeldkarten oder Empfangsbestätigungen sind aufzubewahren und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nicht übertragbar. | (2) Die Tagesgebühren und die Gebühren nach den Tarifnummern 1.4, 1.6, 1.7 sowie 3.4 werden mit der Benutzung der Einrichtung fällig und sind gleichzeitig an die mit der Einhebung der Gebühren beauftragten Bediensteten der Stadt zu entrichten. Die als Quittung ausgehändigten Platzgeldkarten oder Empfangsbestätigungen sind aufzubewahren und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nicht übertragbar. | die Tarifziffer 1.9 ("Wiegegebühr für die Benutzung der Fahrzeugwaage") wurde in der letzten Änderung der Anlage zur Marktgebührensatzung zum 01.01.2018 ersatzlos gestrichen, da aufgrund des Kosten-Nutzen-Faktors am Großmarkt seit 01.01.2017 keine öffentlichen Verwiegungen mehr vorgenommen werden - der Satzungstext wurde nicht angepasst - dies wird nun nachgeholt |
Gegenüberstellung der aktuellen Gebühren und der Gebühren ab 01.01.2022
| Tarif- Nr. | Bezeichnung der Gebühren (geltender Tarif) | Netto- gebühr seit 2018 | Tarif- Nr. | Bezeichnung der Gebühren (künftiger Tarif) | Netto- gebühr ab 2022 | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Großmarkt | 1. | Großmarkt | |||
| Verkaufsstände (Boxen) in den Markthallen mit Verkaufs-, Laden- 1.1 und Abstellflächen | 1.1 | Verkaufsstände (Boxen) in den Markthallen mit Verkaufs-, Laden- und Abstellflächen | ||||
| 1.1.1 | Verkaufsstände (Boxen zu 50 m²) mit überdachter Verkaufsfläche zu 45 m², Ladefläche u. Abstellfläche zu 65 m² je Monat bei Jahreszuweisung | 661,41 | 1.1.1 | Verkaufsstände (Boxen zu 50 m²) mit überdachter Verkaufsfläche zu 45 m², Ladefläche u. Abstellfläche zu 65 m² je Monat bei Jahreszuweisung | 661,41 | keine Erhöhung - die Dächer der Boxen sind sanierungsbedürftig |
| 1.1.2 | Leergutaufbewahrung/ Abstellflächen (nicht überdachte Plätze) je m² und Monat | 1 , 3 4 | 1.1.2 | Leergutaufbewahrung/ Abstellflächen ( n i c h t ü b e r d a c h t e P l ä t z e ) j e m ² u n d M o nat | 1 , 6 1 | E r h ö h u n g u m 2 0 % |
| 1.2 Freiflächen nicht überdacht (ca.51 m²) | 1.2 | Freiflächen nicht überdacht (ca.51 m²) | ||||
| 1.2.1 | Verkaufsplatz/Warensammelstellen je Monat bei Jahreszuweisung | 100,40 | 1.2.1 | Verkaufsplatz/Warensammelstellen je Monat bei Jahreszuweisung | 120,48 | Erhöhung um 20 % |
| 1.2.2 | Verkaufsplatz/ Tagesplatz | 18,46 | 1.2.2 | Verkaufsplatz/ Tagesplatz | 22,27 | Erhöhung um 20 % |
| 1.3 Freifläche überdacht (Verkaufsplatz zu 51 m²) | 1.3 | Freifläche überdacht (Verkaufsplatz zu 51 m²) | ||||
| 1.3.1 | je Monat bei Jahreszuweisung | 137,00 | 1.3.1 | je Monat bei Jahreszuweisung | 150,70 | Erhöhung um 10 % - Investition in Infrastruktur: Umrüstung der Beleuchtung auf LED 2021/2022 |
| 1.3.2 | je Tag (Tagesplatz) | 33,78 | 1.3.2 | je Tag (Tagesplatz) | 40,54 | Erhöhung 20 % |
| 1.3.3 | Freifläche für selbstvermarktende Erzeuger/ -innen je Monat bei Jahreszuweisung | 54,33 | 1.3.3 | Freifläche für selbstvermarktende Erzeuger/ -innen je Monat bei Jahreszuweisung | 65,20 | Erhöhung um 20 % |
| 1.3.4 | Verkaufsplatz/ Tagesplatz | 18,44 | 1.3.4 | Verkaufsplatz/ Tagesplatz | 22,27 | Erhöhung um 20 % |
| 1.4 Allgemeine Benutzung durch Personen | 1.4 | Allgemeine Benutzung durch Personen | ||||
| 1.4.1 | Jahresausweis | 60,00 | 1.4.1 | Jahresausweis | 78,15 | Erhöhung um 30 % |
| 1.4.2 | Halbjahresausweis (ab 01.07.des jeweiligen Kalenderjahres) | 30,00 | 1.4.2 | Halbjahresausweis (ab 01.07.des jeweiligen Kalenderjahres) | 39,16 | Erhöhung um 30 % |
| 1.4.3 | Zweitausweis | 30,00 | 1.4.3 | Zweitausweis | 39,16 | Erhöhung um 30 % |
| 1.4.4 | Tagesausweis | 4,20 | 1.4.4 | Tagesausweis | 5,46 | Erhöhung um 30 % |
| 1.5 | Benutzung der Garage je Monat | 50,00 | 1.5 | Benutzung der Garage je Monat | 60,00 | Erhöhung um 20 % |
| 1.6 Benutzung von Parkplätzen | 1.6 | Benutzung von Parkplätzen | ||||
| 1.6.1 | je Fahrzeug und Tag (für großmarktansässige Nutzer) LKW | 1,00 | 1.6.1 | je Fahrzeug und Tag (für großmarktansässige Nutzer) LKW | 2,00 | Erhöhung um 100 % / 1€ |
| 1.6.2 | je Fahrzeug und Tag (für externe Nutzer) | 5,00 | 1.6.2 | je Fahrzeug und Tag (für externe Nutzer) | 10,00 | Erhöhung um 100 %, wegen Flächenwartung |
| 1.6.3 | je Fahrzeug/Anhänger pro Monat ohne Stromanschluss (für Wochenmarkthändlerinnen und -händler) | 75,00 | 1.6.3 | je Fahrzeug/Anhänger pro Monat ohne Stromanschluss (für Wochenmarkthändlerinnen und -händler) | 90,00 | Erhöhung um 20% (0,50 €) auf 3 € pro Monat mit 30 Tagen |
| 1.6.4 | je Fahrzeug/Anhänger pro Monat mit Stromanschluss (für Wochenmarkthändlerinnen und händler) | 100,80 | 1.6.4 | je Fahrzeug/Anhänger pro Monat mit Stromanschluss (für Wochenmarkthändlerinnen und händler) | 118,40 | 1.6.3 zuzüglich 28,40 € Strombereitstellungsgebühr |
| 1.6.5 | je Fahrzeug (PKW)/Jahr (großmarktinterne Nutzer und Mitarbeiter von Firmen des Großmarktes) | 90,00 | 1.6.5 | je Fahrzeug (PKW)/Jahr (großmarktinterne Nutzer und Mitarbeiter von Firmen des Großmarktes) | 90,00 |
| 1.7 Benutzung durch Anlieferfahrzeuge | 1.7 | Benutzung durch Anlieferfahrzeuge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.7.1 | ohne Rücksicht, ob Standinhaber oder nicht - je angefangene Tonne eingebrachter Ware | 1,68 | 1.7.1 | ohne Rücksicht, ob Standinhaber oder nicht - je angefangene Tonne eingebrachter Ware | 2,00 | Erhöhung um 20 % |
| 1.7.2 | Befreit sind selbstvermarktende Erzeuger, soweit sie ihre selbstgewonnenen Erzeugnisse zum Markt bringen | 1.7.2 | Befreit sind selbstvermarktende Erzeuger, soweit sie ihre selbstgewonnenen Erzeugnisse zum Markt bringen | |||
| 2. | Wochenmärkte | 2. | Wochenmärkte | |||
| 2.1 | Hauptmarkt und Aufseßplatz | 2.1 | Hauptmarkt und Aufseßplatz | Stadtteilmarkt Aufseßplatz wurde 2020 auf den Kopernikusplatz verlegt | ||
| 2.1.1 | Plätze für selbstvermarktende Erzeugerinen und Erzeuger | 2.1.1 | Plätze für selbstvermarktende Erzeugerinnen und Erzeuger | Erhöhung um 15% | ||
| je m² und Monat | 6,72 | je m² und Monat (Platzgröße 1m Breite x 4m Tiefe) | 7,73 | |||
| 2.1.2 | Plätze für Händlerinnen und Händler | 2.1.2 | Plätze für Händlerinnen und Händler | Erhöhung um 15% | ||
| je m² und Monat | 9,47 | je m² und Monat (Platzgröße 1m Breite x 4m Tiefe) | 10,89 | |||
| 2.1.3 | Zuschlag für Eckplätze 50 % | 2.1.3 | Zuschlag für Eckplätze 50 % | Tarifziffer wird gestrichten bzw. ersetzt - durch die Anordnung der Stände nicht mehr praktikabel | ||
| 2.1.3 | Plätze für Händlerinnen und Händler zum Verkauf von zubereiteten Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Kulinarik) | Definition Kulinarik analog § 68a GewO: "zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle" Die Kosten werden entsprechend der Leistungsfähigkeit umgelegt. Angleichung an SN-Gebühren f. Imbiss | ||||
| je m² und Monat (Platzgröße 1m Breite x 4m Tiefe) | 18,94 | |||||
| 2.1.4 | Strombereitstellungsgebühr für Plätze mit Stromanschluss | 2.1.4 | Strombereitstellungsgebühr für Plätze mit Stromanschluss | Erhöhung um 10 % - steigende Preise für Instandhaltung des Stromnetzes | ||
| je Monat | 25,80 | je Monat | 28,40 | |||
| Der Stromverbrauch wird gesondert abgerechnet. | Der Stromverbrauch wird gesondert abgerechnet. | |||||
| 2.1.5 | Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag | 10,50 | 2.1.5 | Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag | 11,35 | Erhöhung um ~ 8 % - brutto 13,50 € damit bei Barkassierung keine Probleme mit Wechselgeld entstehen |
| 2.1.6 | Lagerhalle Schulgäßchen 4 Box/ Monat | 144,00 | 2.1.6 | Lagerhalle Schulgäßchen 4 Box/ Monat | 155,00 | Erhöhung um ~ 8 % |
| 2.1.7 | Tagesplatz für Kunsthandwerker je angefangendem Meter Verkaufsfront und Tag | 10,50 | 2.1.7 | Tagesplatz für Kunsthandwerker je angefangendem Meter Verkaufsfront und Tag | 11,35 | analog Tarifziffer 2.1.5 |
| 2.1.8 | Die Tarifnummern 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 bleiben während der Verlegung des Wochenmarktes auf andere Plätze mit abweichenden Platzgrößen aufgrund anderweitiger Nutzung des Hauptmarktes unberührt | Werden während der Verlegung des Wochenmarktes vom Hauptmarkt auf die Verlegungsflächen aufgrund begrenzter Flächen abweichende Platzgrößen zur Verfügung gestellt, bleibt die Höhe der monatlich im voraus zu zahlende Marktgebühr für Dauerzulassungen unberührt | ||||
| 2.2 | Stadtteilmärkte | 2.2 | Stadtteilmärkte | |||
| 2.2.1 | Verkaufsplätze (alle zugelassenen Waren) je m² und Monat | 7,39 | 2.2.1 | Verkaufsplätze (alle zugelassenen Waren) je m² und Monat | 8,50 | Erhöhung um 15 % |
| 2.2.2 | Strombereitstellungsgebühr für Plätze mit Stromanschluss | 2.2.2 | Strombereitstellungsgebühr für Plätze mit Stromanschluss | Strombereitstellung auf Stadtteilmärkten ist notwendig; analog Tarif-Nr. 2.1.4 | ||
| je Monat | 25,80 | je Monat | 28,40 | |||
| Der Stromverbrauch wird gesondert abgerechnet. | Der Stromverbrauch wird gesondert abgerechnet. | |||||
| 2.2.3 | Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag | 10,50 | 2.2.3 | Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag | 11,35 |
| 3. Spezialmärkte | 3. | Spezialmärkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Oster- und Herbstmarkt | 3.1 | Oster- und Herbstmarkt | |||
| 3.1.1 | Platz zum Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, Schaschlik, belegten Broten, sonstigem Imbiss und alkoholfreien Getränken je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 1 4 5 ,7 3 | 3.1.1 | Platz zum Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, Schaschlik, belegten B r o t e n , s o n s t ig e m I m b i s s u nd alkoholfreien Getränken je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 2 0 8 , 8 8 | Erhöhung um 20 % + E i n p r e i s u n g d e s W e r b e - u n d B e w a c h u ngsgeldes 34,00 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 43% |
| 3.1.2 | Platz zum Verkauf von Süßwaren und zum Werbeverkauf je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 66,53 | 3 . 1 . 2 | P l a t z z u m V e r k a u f v on Süßwaren und zum Werbeverkauf je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 113,84 | E r h ö h u n g u m 2 0 % + Einpreisung des Werbe- und Bewachungsgeldes 34,00 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 71% |
| 3.1.3 | Verkaufsplatz für Geschirr- und Haushaltswaren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 25,30 | 3.1.3 | Verkaufsplatz für Geschirr- und Haushaltswaren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 64,36 | Erhöhung um 20 % + Einpreisung des Werbe- und Bewachungsgeldes 34,00 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 154% |
| 3.1.4 | Verkaufsplatz für alle übrigen Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 36,43 | 3.1.4 | Verkaufsplatz für alle übrigen Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 77,72 | Erhöhung um 20 % + Einpreisung des Werbe- und Bewachungsgeldes 34,00 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 113% |
| 3.2 | Christkindlesmarkt | 3.2 | Christkindlesmarkt | |||
| 3.2.1 | Platz zum Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, Schaschlik, belegten Broten, sonstigem Imbiss und alkoholfreien Kaltgetränken je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 802,33 | 3.2.1 | Platz zum Verkauf von Bratwürsten, Heißwürsten, Schaschlik, belegten B r o t e n , s o n s t i g em Imbiss und alkoholfreien Kaltgetränken je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 1062,80 | Erhöhung um 20 % + E in p r e is u n g d e s W e r b e - und Bewachungsgeldes 100 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 32% |
| 3.2.2 | Platz zum Verkauf von Glühwein und Spirituosen (einschl. alkoholfreien Heißgetränke) je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 899,94 | 3.2.2 | Platz zum Verkauf von Glühwein und Spirituosen (einschl. alkoholfreien H e i ß g e t ränke) je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 1179,93 | Erhöhung um 20 % + E i n p r e i s u n g d e s Werbe- und Bewachungsgeldes 100 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 31% |
| 3.2.3 | Platz zum Verkauf von Süßwaren und Backwaren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 472,68 | 3.2.3 | Platz zum Verkauf von Süßwaren und Backwaren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 643,58 | Erhöhung um 15 % + Einpreisung des Werbe- und Bewachungsgeldes 100 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 36% |
| 3.2.4 | Verkaufsplatz für alle übrigen Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 109,29 | 3.2.4 | Verkaufsplatz für alle übrigen Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 225,68 | Erhöhung um 15 % + E i n preisung des Werbe- und Bewachungsgeldes 100 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 106% |
| 3.2.5 | Platz zum Verkauf außschließlich alkoholfreier Heißgetränke (z. B. Tee und Kaffee) einschließlich der entsprechenden Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 296,98 | 3.2.5 | Platz zum Verkauf außschließlich alkoholfreier Heißgetränke (z. B. Tee und Kaffee) einschließlich der entsprechenden Waren je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 441,53 | Erhöhung um 15 % + Einpreisung des Werbe- und Bewachungsgeldes 100 € (bisher separat in Rechnung gestellt) -> insgesamt Erhöhung um 49% |
| 3.2.6 | Überlassung einer städtischen Bude einschließlich Transport, Auf- und Abbau | 252,00 | 3.2.6 | Überlassung einer städtischen Bude einschließlich Transport, Auf- und Abbau | 277,00 | Erhöhung um 10% - steigende Preise für den Auf- und Abbau der Buden, auch der Instandhaltungskosten |
| 3.2.7 | Überlassung eines städtischen Standes mit Plane einschließlich Transport, Auf- und Abbau je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 115,50 | 3.2.7 | Überlassung eines städtischen Standes mit Plane einschließlich Transport, Auf- und Abbau je lfd. Meter Verkaufsfront auf Marktdauer | 127,00 |
| 3.3 | Christbaummärkte | 3.3 | Christbaummärkte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkaufsplatz je m² auf Marktdauer | 3,87 | Verkaufsplatz je m² auf Marktdauer | 4,45 | Erhöhung um 15 % | ||
| 3.4 | Trempelmarkt | 3.4 | Trempelmarkt | |||
| 3.4.1 | Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind Verkaufsplätze bis 1 m² gebührenfrei, sofern typische Kinderartikel verkauft werden | 3.4.1 | Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind Verkaufsplätze bis 1 m² gebührenfrei, sofern typische Kinderartikel verkauft werden | |||
| 3.4.2 | Für reservierte Plätze (Kartenvorverkauf) in bestimmten festgelegten Bereichen je m² (für beide Markttage) | 8 , 4 8 | 3.4.2 | Für reservierte Plätze (Kartenvorverkauf) in bestimmten festgelegten Bereichen je m² (für beide Markttage) | 1 0 , 0 8 | E rhöhung um 20% |
Fallbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenanpassungen
| Markt | Nettogebühren - aktuell - | Nettogebühren - ab 2022 - |
|---|---|---|
| Großmarkt Händlerbox 50 m² mit Lade- und Abstellflächen/pro Monat Freifläche überdacht 51 m²/ pro Monat Einkäufer mit Jahresausweis | 661,41 € 137,00 € 60,00 € | 661,41 € 150,70 € 78,15 € |
| Wochenmarkt Dauerzulassung für Händler, 40 m² Dauerzulassung für Kulinarik, 28 m² Tagesplätze je angefangenem Meter Verkaufsfront und Tag, 5 m | 378,80 € 265,16 € 52,50 € | 435,60 € 530,32 € 56,70 € |
| Oster-/Herbstmarkt Bratwurstbude 10,40 m Verkaufsfront auf Marktdauer Süßwaren 6 m Verkaufsfront auf Marktdauer alle übrigen Waren 12 m Verkaufsfront auf Marktdauer | 1.515,59 € 399,18 € 437,16 € | 2.172,35 € 683,04 € 932,64 € |
| Christkindlesmarkt Bratwurstbude 10,40 m Verkaufsfront auf Marktdauer Glühwein 3,85 m Verkaufsfront auf Marktdauer Christbaumschmuck 5,00 m Verkaufsfront auf Marktdauer | 8.344,23 € 3.464,77 € 546,45 € | 11.053,12 € 4.542,73 € 1.128,40 € |
| Trempelmarkt reservierte Plätze mit einer Fläche von 10 m²/ 2Tage | 84,80 € | 100,80 € |
| Erhöhung | |
|---|---|
| in € in % | |
| 0,00 € 13,70 € 18,15 € | 0% 10% 30% |
| 56,80 € 265,16 € 4,20 € | 15% 100% 10% |
| *) 656,76 € 283,86 € 495,48 € | 43% 71% 113% |
| *) 2.708,89 € 1.077,96 € 581,95 € | 32% 31% 106% |
| 16,00 € | 20% |
*) bei Betrachtung der prozentualen Erhöhung ist einzubeziehen, dass das Werbe- und Bewachungsgeld, welches bisher separat in Rechnung gestellt wurde, ab 2022 in die Marktgebühr eingepreist wird (s. auch Synopse und Erläuterungen in der Entscheidungsvorlage!). Lässt man das Werbe- und Bewachungsgeld außen vor (Oster- und Herbstmarkt 34 €/ Christkindlesmarkt 100 € pro lfd. Meter Verkaufsfront auf die gesamte Marktdauer), werden die Marktgebühren um 15 - 20% erhöht.
ML/004/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.09.2021 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Großmarkt
(GroßmarktS – GrMS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung GroßmarktS Lesefassung Großmarktsatzung mit Änderungen
Sachverhalt (kurz):
Die Satzung über den Großmarkt wird überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Dazu werden Verkaufszeiten und die Regelungen zum Befahren des Großmarkt-Geländes konkretisiert, aktuelle Vorgaben der Straßenverkehrsordnung umgesetzt und eine Ergänzung zur Verbesserung der Sauberkeit am Großmarkt aufgenommen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag RWA:
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Großmarkt (GroßmarktS – GrMS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag StR:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 22.09.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Großmarkt (GroßmarktS – GrMS) beschlossen.
Entscheidungsvorlage
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den
Großmarkt
Allgemein
Die Satzung über den Großmarkt wird überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Es werden Verkaufszeiten und die Regelungen zum Befahren des Großmarkt-Geländes konkretisiert, aktuelle Vorgaben der Straßenverkehrsordnung umgesetzt und eine Ergänzung zur Verbesserung der Sauberkeit am Großmarkt aufgenommen.
Verkaufszeiten Für die Verkaufszeiten werden die bisherigen Regelung zu den Öffnungszeiten um das Feiertagsgesetz erweitert. Diese Ergänzung wird Bestandteil des § 8 Abs. 1 Satz 2.
Fahrzeugausweise § 10 Abs. 3 Satz 2 wird eine Umformulierung vorgenommen, sodass aus der Soll-Vorschrift zur Anbringung der Fahrzeugausweise zum Befahren des Großmarkts eine Muss-Vorschrift wird.
Straßenverkehrsordnung § 13 Abs. 1 Satz 1 wird so formuliert, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung auf dem Großmarktgelände künftig in der jeweils gültigen Fassung gelten. Dies war bislang noch nicht enthalten. In § 13 Abs. 4 wird das Abstellen von Fahrzeugen auf den dafür entsprechend gekennzeichneten Stellflächen geregelt. Diese Regelung ist noch nicht Bestandteil der Satzung und aufgrund von vermehrt unerlaubten Abstellens von Fahrzeugen auf den Verkaufsflächen erforderlich.
Sauberkeit am Großmarkt Um Lagerung und Abstellen von Gegenständen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensmitteln stehen, unterbinden zu können, wird § 13 Abs. 8 Satz 1 entsprechend angepasst. Notwendig ist diese Änderung zur Erhöhung der Sauberkeit auf dem Großmarkt.
Ordnungswidrigkeiten Um Verstöße gegen die oben aufgezeigten Änderungen ahnden zu können, werden die entsprechenden Passagen in § 26 (Ordnungswidrigkeiten) aktualisiert. s
Die Änderungen sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Großmarkt (GroßmarktS – GrMS) vom 24. Juni 2005 (Amtsblatt S. 246), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November
2017 (Amtsblatt S. 459)
Vom ……………….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art. 1
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a) Buchst. b wird aufgehoben.
b) Der bisherige Buchst. c wird Buchst. b.
- § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Satz 1 und nach der Angabe „11:00 Uhr“ wird das Wort „(Verkaufszeit)“ eingefügt.
b) Folgender Satz 2 wird angefügt:
„Für die Verkaufszeiten gilt das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) in der jeweils geltenden Fassung.“
- § 10 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Fahrzeugausweise sind gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen.“
- § 13 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Innerhalb des Großmarktgeländes gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung - StVO - in der jeweils geltenden Fassung, sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.“
b) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Fahrzeuge dürfen nur auf den von der Stadt entsprechend gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden. Für Lkw ausgewiesene Stellplätze dürfen nicht von anderen Fahrzeugen benutzt werden. Auf die Zuweisung eines Parkplatzes besteht kein Anspruch. Während der Verkaufszeit dürfen Fahrzeuge zum kurzfristigen Auf- und Abladen bis zu einer Dauer von 30 Minuten (durch Parkscheibe im Fahrzeug sichtbar gemacht) in Ausnahme zu Satz 1 auch außerhalb der gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden; dabei ist eine durchgehende Fahrspur von mindestens 5 m Breite freizuhalten.“
c) Abs. 6 wird aufgehoben.
d) Die bisherigen Abs. 7 und 8 werden Abs. 6 und 7.
e) Der bisherige Abs. 9 wird Abs. 8 und Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Auf den Flächen hinter den Verkaufshallen dürfen keine Gegenstände gelagert werden; dies gilt nicht für pfandpflichtiges Leergut und Gerätschaften, die innerhalb der Ladeflächen so gelagert werden, dass die bestimmungsgemäße Verwendung der Flächen für den Ladenbetrieb des Inhabers nicht wesentlich beeinträchtigt und der Betrieb auf Nachbarflächen nicht gestört wird.“
- § 15 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Auf Flächen, die der Verkehrsabwicklung dienen, dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.“
- § 26 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 5 wird die Angabe „§ 9 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 3“ ersetzt.
b) In Nr. 9 wird die Angabe „10 km/h“ durch die Angabe „20 km/h“ ersetzt.
c) Nr. 11 wird wie folgt gefasst:
„11. entgegen § 13 Abs. 4 Sätze 1 und 4 Fahrzeuge abstellt;“
d) Folgende neue Nr. 12 wird eingefügt:
„12. entgegen § 13 Abs. 4 Satz 2 für Lkw ausgewiesene Stellplätze benutzt;“
e) Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 13.
f) Die bisherige Nr. 13 wird aufgehoben.
g) In Nr. 14 wird die Angabe „§ 13 Abs. 7“ durch die Angabe „§ 13 Abs. 6" ersetzt.
h) Nr. 15 wird wie folgt gefasst:
„15. entgegen § 13 Abs. 8 Satz 1 auf den Flächen hinter den Verkaufshallen Gegenstände lagert;“
i) Nr. 18 wird wie folgt gefasst:
„18. entgegen § 15 Abs. 6 Satz 1 auf Flächen, die der Verkehrsabwicklung dienen, Gegenstände abstellt;“.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Satzung der Stadt Nürnberg über den Großmarkt
(GroßmarktS – GrMS)
Vom 24. Juni 2005 (Amtsblatt S. 246), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 459)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2004 (GVBl. S. 272), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Widmung § 2 Zulassung § 3 Widerruf der Zulassung § 4 Erlöschen der Zulassung § 5 Zuweisung von Flächen und Räumen § 6 Beendigung der Zuweisung § 7 Übertragungsverbot § 8 Verkaufszeit § 9 Betriebszeit § 10 Ausweise § 11 Zutritt § 12 Marktaufsicht § 13 Marktverlauf; Verkehrsregelung § 14 Fahrzeugwaage § 15 Verkauf und Lagerung § 16 Verhalten auf dem Großmarkt § 17 Geschäftsaufschriften und Werbung § 18 Bauliche und technische Anlagen § 19 Hygiene- und Reinigungsvorschriften; Verkehrssicherungspflicht § 20 Beleuchtungs-, Heizungs- und Lüftungsanlagen; Wasser und Kanalisation § 21 Schlüssel § 22 Fundsachen und liegengelassene Waren § 23 Haftung und Versicherung § 24 Ausschluss § 25 Ausnahmen § 26 Ordnungswidrigkeiten § 27 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten
§ 1 Widmung (1) Die Stadt Nürnberg betreibt den Großmarkt in der Leyher Straße als öffentliche Einrichtung. (2) Der Großmarkt dient dem Vertrieb von Lebensmitteln, Blumen, Zierpflanzen und Gegenständen des täglichen Bedarfes an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher und Großabnehmer sowie dem Vermitteln von Bestellungen auf die genannten Waren und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Letztverbraucher sind zum Einkauf auf dem Großmarkt grundsätzlich nicht zugelassen. (3) Für die Nutzung des Großmarktes werden Gebühren nach der Marktgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
§ 2 Zulassung (1) Zur Ausübung einer selbständigen Gewerbetätigkeit im Großmarkt und zum Betreten des Großmarktes zu anderen Zwecken ist eine Zulassung erforderlich. (2) Die Zulassung zum Großmarkt erfolgt auf Antrag; sie kann befristet sowie mit Auflagen und Bedingungen versehen werden und umfasst nur den Warenkreis, für den sie erteilt wird. Dem Antrag von Personenvereinigungen und juristischen Personen ist eine Auflistung der Namen der Mitglieder und der Gesellschafter sowie Nachweise über die Zusammensetzung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung beizufügen (Auszug aus dem Handelsregister). Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine juristische Person oder Personenvereinigung ist der Stadt rechtzeitig anzuzeigen. Diese prüft, ob die Zulassung unter Berücksichtigung der Änderung fortgeführt werden kann. Ein Rechtsanspruch besteht diesbezüglich nicht. (3) Personenvereinigungen bedürfen einer Zulassung für sämtliche Mitglieder. (4) Werden die Geschäfte von juristischen Personen nicht durch ihre vertretungsberechtigten Organe selbst geführt, so bedürfen diese für ihre Geschäftsführer einer Stellvertretungserlaubnis der Stadt. (5) Die Zulassung kann aus wichtigem Grunde versagt werden, insbesondere wenn 1. der beantragte Raum oder die beantragte Fläche nicht zugewiesen werden kann; 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die Teilnahme am Großmarkt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; 3. durch die Zulassung die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Großmarkt gefährdet würde. (6) Bei der Zulassung werden die Belange des Marktzwecks, Vielfalt und Qualität des Marktangebots, der vorhandene Platz, Begrenzungen des Warenkreises sowie die zeitliche Reihenfolge der Anträge angemessen berücksichtigt. (7) Wird über den Zulassungsantrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden, gilt die Zulassung als erteilt. Art. 42a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 und Abs. 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gelten entsprechend. Unternehmer mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können das Zulassungsverfahren auch in elektronischer Form über die einheitliche Stelle im Sinne des Art. 71a BayVwVfG abwickeln.
§ 3 Widerruf der Zulassung Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn 1. nachträglich Tatsachen auftreten oder bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der Inhaber der Zulassung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht bzw. nicht mehr besitzt; 2. der Zulassungsinhaber oder dessen Personal oder Beauftragte trotz Abmahnung wiederholt gegen diese Satzung oder eine auf Grund dieser Satzung ergangene Anordnung verstoßen haben; 3. der Zulassungsinhaber die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Großmarkt gefährdet, insbesondere gegen lebensmittelrechtliche, hygienerechtliche oder umweltrechtliche Vorschriften verstößt; 4. die zugewiesenen Flächen oder Räume wiederholt nicht, entgegen dem Zweck der Zulassung oder von Nichtberechtigten genutzt werden; 5. fällige Entgelte (insbesondere Gebühren nach der Marktgebührensatzung) trotz Aufforderung nicht bezahlt werden; 6. die für die Gebührenberechnung erforderlichen Angaben nicht oder unrichtig oder unvollständig gemacht werden. Im Falle des Widerrufs wird keine Entschädigung geleistet.
§ 4 Erlöschen der Zulassung Die Zulassung erlischt, wenn 1. sie befristet ist, durch Zeitablauf; 2. der Inhaber der Zulassung, falls es sich um einen Einzelkaufmann handelt, stirbt, sein Geschäft in eine Gesellschaft umwandelt oder aus dem Geschäft ausscheidet; 3. der Inhaber, falls es sich um eine juristische Person, eine Handelsgesellschaft oder eine sonstige Personenvereinigung handelt, untergeht, seine Rechtsform oder seine personelle Zusammensetzung ändert; 4. der Inhaber ohne Zustimmung der Stadt seinen Warenkreis ändert; 5. die Firma des Inhabers geändert wird oder erlischt; 6. der Inhaber auf die Zulassung verzichtet.
§ 5 Zuweisung von Flächen und Räumen (1) Zugewiesen werden auf Antrag: 1. Flächen im Freigelände für a) die Durchführung von Warenverkäufen, b) die Einrichtung von Warensammelstellen, cb) die Erstellung eigener Einrichtungen von Zulassungsinhabern für ihren Geschäftsbetrieb;
- Räume für a) die Durchführung von Warenverkäufen, b) die Lagerung und Behandlung (z. B. das Abpacken) von Handelswaren, c) das Abstellen und die Pflege von Geräten und Fahrzeugen der von den Zulassungsinhabern im Großmarkt geführten Betriebe. (2) Zuweisungen ergehen auf Dauer oder befristet. Die Zuweisung umfasst nur den Warenkreis, für den sie erteilt wird und berechtigt lediglich zur Nutzung der dafür bestimmten Anlagen. (3) Bei der Entscheidung über die Zuweisung werden neben den Auswirkungen auf die öffentlichen Versorgungsaufgaben die Zuverlässigkeit der Antragsteller und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt. (4) Wird ein für unbestimmte Zeit zugewiesener Verkaufsplatz auf dem Großmarkt vom Inhaber bei Beginn der Verkaufszeit nicht genutzt, so kann er für den betreffenden Markttag anderen Personen zugewiesen werden. (5) Im Interesse des Marktverkehrs kann die Stadt nach Anhörung der Zuweisungsinhaber einen Tausch von Flächen oder Räumen ohne Anspruch auf Entschädigung anordnen.
§ 6 Beendigung der Zuweisung (1) Die Zuweisung kann ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund (z. B. wegen baulicher Notwendigkeit, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Marktverkehrs oder im Interesse der Versorgungsaufgaben des Marktes) von der Stadt durch schriftliche Erklärung widerrufen werden. (2) Werden zugewiesene Flächen oder Räume über einen längeren Zeitraum nicht in vollem Umfang genutzt, kann die Stadt die Zuweisung hinsichtlich des nicht genutzten Teiles widerrufen. (3) Die Zuweisung endet 1. sobald die Zulassung widerrufen oder erloschen ist; 2. bei Tagesplätzen mit Ablauf der Verkaufszeit des jeweiligen Markttages; 3. durch schriftliche Erklärung des Inhabers einer Dauerzuweisung mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Kalendervierteljahres. (4) Nach Beendigung der Zuweisung sind Flächen oder Räume unverzüglich zu räumen und in sauberem Zustand der Stadt zu übergeben; andernfalls werden sie auf Kosten des Nutzers geräumt und gereinigt.
§ 7 Übertragungsverbot (1) Zulassung und Zuweisung sind nicht übertragbar, sondern nur persönlich zu nutzen. (2) Auf Erben und sonstige Rechtsnachfolger gehen die Rechte aus Zulassung und Zuweisung nicht über; diese haben daher keinen Anspruch auf Überlassung von Ständen, Räumen und Plätzen. (3) Eine Überlassung des Besitzes an Räumen oder Flächen an Dritte ist unzulässig.
§ 8 Verkaufszeit (1) Der Großmarkt ist unter Beschränkung auf den in § 1 Abs. 2 genannten Personenkreis für den allgemeinen Verkehr von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Verkaufszeit) geöffnet. Für die Verkaufszeiten gilt das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Stadt kann nach Anhörung der Berufsvertretungen der am Großmarkt ansässigen Marktbenutzer die Verkaufszeiten anderweitig festsetzen. (3) Vor Beginn und nach Ende der Verkaufszeit darf nicht gehandelt werden. Das gilt nicht für Geschäftsabschlüsse zwischen Betrieben gleicher Handelsstufe, die in Räumen oder auf Flächen des Großmarktes Verkaufsstände betreiben.
§ 9 Betriebszeit Außerhalb der Verkaufszeit ist der Zutritt zum Großmarkt nur den Inhabern von Räumen und Flächen, deren Personal, Anlieferern, Abholern von vorbestellter Ware und sonstigen, durch die Marktverwaltung zugelassenen Personen gestattet.
§ 10 Ausweise (1) Die Stadt stellt den Nutzern und ihren Beschäftigten Personal- und Fahrzeugausweise aus, die zum Betreten und Befahren des Großmarktes berechtigen. Die Ausweise sind bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses oder bei Ausscheiden aus der Beschäftigung bei einem Großmarktbenutzer unaufgefordert an die Stadt zurückzugeben. (2) Die Gültigkeitsdauer der Ausweise legt die Stadt fest. (3) Die Ausweise sind stets mitzuführen, bei der Einfahrt in den Großmarkt unaufgefordert und innerhalb des Marktbereiches auf Verlangen dem Marktaufsichtspersonal vorzuzeigen. Die Fahrzeugausweise sind gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen.Die Fahrzeugausweise sollen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden.
§ 11 Zutritt (1) In den Großmarkt dürfen nur Lieferanten oder Fahrzeuge mit Berechtigungsausweis einfahren. (2) Der Zutritt zum Großmarkt ist untersagt 1. Personen, die am Marktbetrieb nicht beteiligt sind, soweit ihnen nicht der Zutritt als Besucher gestattet wird; 2. Kindern unter 14 Jahren, die nicht von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden; 3. Personen, von denen Störungen des Betriebsablaufes oder der Sicherheit auf dem Großmarkt ausgehen oder zu erwarten sind.
§ 12 Marktaufsicht (1) Alle Benutzer und Besucher unterliegen mit dem Betreten des Großmarktes den Bestimmungen dieser Satzung, den Anordnungen der Marktverwaltung und den Weisungen des Aufsichtspersonals. Firmenpersonal und anvertraute Personen sind von Zuwiderhandlungen abzuhalten. (2) Alle Benutzer des Großmarktes sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadt sowie der amtlichen Lebensmittelüberwachung 1. jederzeit Zutritt zu ihren Räumen und Flächen im Marktbereich zur Ausübung der Amtsgeschäfte zu gewähren; 2. sachdienliche Auskünfte zu erteilen; 3. Warenproben zur Überprüfung auszuhändigen; 4. die zur Aufstellung von Marktberichten erforderlichen Auskünfte über Marktpreise und vermarktete Waren zu erteilen und dabei Frachtbriefe, Rechnungen und ähnliche Unterlagen vorzulegen. (3) Die Stadt ist berechtigt, die Entfernung nicht zugelassener Waren zu verlangen.
§ 13 Marktverlauf; Verkehrsregelung (1) Innerhalb des Großmarktgeländes gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO - in der jeweils geltenden Fassung, sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Innerhalb des Großmarktgeländes gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung - StVO- in der jeweils geltenden Fassung Die Verkehrsregelung im Einzelnen obliegt dem von der Stadt eingesetzten Aufsichtspersonal, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. (2) Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. (3) In den Querstraßen dürfen keine Fahrzeuge halten. Waren, Leergut und andere Gegenstände dürfen hier nur mit Zustimmung der Stadt abgestellt werden. (4) Fahrzeuge dürfen nur auf den von der Stadt entsprechend gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden. Für Lkw ausgewiesene Stellplätze dürfen nicht von anderen Fahrzeugen benutzt werden. Auf die Zuweisung eines Parkplatzes besteht kein Anspruch. Während der Verkaufszeit dürfen Fahrzeuge zum kurzfristigen Auf- und Abladen bis zu einer Dauer von 30 Minuten (durch Parkscheibe im Fahrzeug sichtbar gemacht) in Ausnahme zu Satz 1 auch außerhalb der gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden; dabei ist eine durchgehende Fahrspur von mindestens 5 m Breite freizuhalten.Außerhalb der Parkplätze dürfen Fahrzeuge nur zum kurzfristigen Auf- und Abladen halten; dabei ist eine durchgehende Fahrspur von mindestens 5 m Breite freizuhalten. (5) Die Fahrer haben sich stets in der Nähe ihres Fahrzeuges aufzuhalten, es sei denn, das Fahrzeug ist auf einem zugelassenen Parkplatz abgestellt. (6) Fahrzeuge dürfen außerhalb der Verkaufszeit nur auf den von der Stadt bestimmten Plätzen belassen werden; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Stadt. Auf die Zuweisung eines Parkplatzes besteht kein Anspruch. (76) Transportwagen für die Warenbeförderung müssen gummibereift und an gut sichtbarer Stelle mit dem Namen des Halters versehen sein. (87) Die Verkaufsstände in den Räumen der Verkaufshallen sind während der Verkaufszeiten von der Rückseite der Halle her zu beliefern. (98) Auf den Flächen hinter den Verkaufshallen dürfen keine Gegenstände gelagert werden; dies gilt nicht für pfandpflichtiges Leergut und Gerätschaften, die innerhalb der Ladeflächen so gelagert werden, dass die bestimmungsgemäße Verwendung der Flächen für den Ladenbetrieb des Inhabers nicht wesentlich beeinträchtigt und der Betrieb auf Nachbarflächen nicht gestört wird.Auf den Flächen hinter den Verkaufshallen dürfen Leergut und Gerätschaften innerhalb der Ladeflächen nur so gelagert werden, dass die bestimmungsgemäße Verwendung der Flächen für den Ladebetrieb des Inhabers nicht wesentlich beeinträchtigt und der Betrieb auf Nachbarflächen nicht gestört wird. Verkaufsstände außerhalb der Räume in den Verkaufshallen müssen spätestens eine Stunde nach Beendigung der Verkaufszeit geräumt sein.
§ 14 Fahrzeugwaage (1) Für die Benutzung der Fahrzeugwaage werden die festgesetzten Wiegegebühren erhoben. (2) Über jede Verwiegung wird ein Wägeschein ausgestellt. Die Gewichtsfeststellung kann nur unmittelbar im Anschluss an die Verwiegung beanstandet und das Nachwiegen beantragt werden; hierfür werden keine Gebühren erhoben, wenn sich die Beanstandung als berechtigt erweist.
§ 15 Verkauf und Lagerung (1) Der Verkauf ist nur von den zu diesem Zweck zugewiesenen Flächen oder Räumen aus zulässig. (2) Verkaufte Ware muss dem Käufer mitgegeben oder einwandfrei als verkauft gekennzeichnet werden. Es ist nicht gestattet, sich in schwebende Handelsgeschäfte einzumischen, andere Kaufinteressenten zu verdrängen oder vom Kauf oder Verkauf abzuhalten. (3) Händler, die Waren nach Maß und Gewicht verkaufen, müssen geeichte Maße, Waagen und Gewichte haben. Alle zum Wägen und Messen verwendeten Geräte müssen so beschaffen sein, dass Gesundheitsschädigungen ausgeschlossen sind. Auf Verlangen des Käufers ist ihm die Ware vorzuwiegen oder vorzumessen. (4) Lebensmittel dürfen beim Behandeln, Lagern und in den Verkehr bringen keiner nachteiligen Beeinflussung z. B. durch Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, menschliche und tierische Ausscheidungen, Abfälle, Abwasser und Temperaturen ausgesetzt sein. Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. (5) Nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel müssen aus den zu Verkaufszwecken überlassenen Räumen oder von den Verkaufsflächen entfernt werden. (6) Auf Flächen, die der Verkehrsabwicklung dienen, dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.Auf Flächen, die der Verkehrsabwicklung dienen, dürfen Waren, Leergut und Gerätschaften nicht abgestellt werden. Bei der Auslegung der Waren dürfen die Grenzen der überlassenen Flächen und Räume nicht überschritten werden. Wer einen ihm nicht zugewiesenen leer stehenden Raum oder eine entsprechende Fläche ganz oder teilweise auch nur vorübergehend benutzen will, hat vorher die Zustimmung der Marktaufsicht einzuholen. (7) Lebende Tiere dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden.
§ 16 Verhalten auf dem Großmarkt (1) Alle Personen haben ihr Verhalten und den Zustand ihrer Sachen so einzurichten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. (2) Waren dürfen weder durch lautes Ausrufen noch im Umhergehen angeboten werden. (3) Es ist nicht erlaubt, Tiere mitzubringen. Behindertenbegleithunde sind von diesem Verbot ausgenommen. (4) Geschäftsanzeigen und Werbezettel dürfen im Freigelände auf Straßen und Parkplätzen des Großmarktes ohne Erlaubnis des Marktamtes nicht verteilt werden. (5) Feuergefährliche Gegenstände sind weder zum Verkauf noch zur Lagerung zugelassen. Treibstoffe dürfen außer in genehmigten Tankanlagen nicht gelagert werden.
§ 17 Geschäftsaufschriften und Werbung (1) Standinhaber haben an ihren Verkaufsständen und Lagerräumen eine Tafel anzubringen, die in gut lesbarer Schrift den ausgeschriebenen Vor- und Familiennamen oder die Firma angibt. Die entsprechenden Aufschriften an Räumen in den Markthallen sind in einheitlicher Gestaltung über den Toren anzubringen. (2) Andere Schilder, Plakate oder sonstige der Werbung dienende Einrichtungen dürfen nur innerhalb der Verkaufsstände und nur soweit sie mit dem Geschäftsbetrieb in Verbindung stehen, angebracht werden.
§ 18 Bauliche und technische Anlagen (1) Die Benutzer haben die zugewiesenen Einrichtungen einschließlich der technischen Anlagen in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sie übernommen haben. Schäden sind unverzüglich der Marktaufsicht anzuzeigen. (2) Veränderungen bestehender sowie die Errichtung neuer baulicher oder technischer Anlagen dürfen – unbeschadet einer etwa zusätzlich erforderlichen Baugenehmigung – nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Marktverwaltung vorgenommen werden. Sie sind auf Kosten des Inhabers in der von der Marktverwaltung bestimmten Art und Weise auszuführen. Bei der Beendigung des Nutzungsverhältnisses müssen die Anlagen ohne Anspruch auf Kostenersatz entfernt werden. Mit Zustimmung der Marktverwaltung können die Anlagen auch vom Nachfolger übernommen werden. (3) Bauunterhalt rein konstruktiver Art trägt die Stadt. Die Benutzer von Räumen tragen den „kleinen Bauunterhalt“, z. B. Schönheitsreparaturen, Erneuerung von Verglasungen, Tür- und Leitungsdichtungen und Türschlösser, selbst.
§ 19 Hygiene- und Reinigungsvorschriften; Verkehrssicherungspflicht (1) Mit Rücksicht auf den Handel mit Lebensmitteln auf dem Großmarkt sind alle Personen zu größter Reinlichkeit auf dem gesamten Marktgelände mit allen seinen Einrichtungen verpflichtet. Jede Verschmutzung des Marktgeländes ist verboten; insbesondere sind Verunreinigungen innerhalb und außerhalb der Toiletten und das Wegwerfen von Abfällen untersagt. (2) Das Einbringen von Abfällen jeder Art in den Großmarkt ist den Händlern nur zur ordnungsgemäßen, gebührenpflichtigen Entsorgung erlaubt. (3) Die Inhaber von Räumen der Verkaufshallen haben für deren Reinhaltung sowie für die Reinhaltung der davor und dahinter gelegenen Verkaufs- bzw. Ladeflächen und für die Beseitigung der Abfälle selbst zu sorgen. Bei Schneefall sind die Verkaufs- und Ladeflächen vor bzw. hinter den Verkaufshallen bis zur Straße von den Inhabern der Räume, an die sie anschließen, zu räumen. Bei Glätte sind sie mit abstumpfendem Material zu bestreuen. (4) Die Inhaber von Ständen auf Flächen des Freigeländes haben für deren Reinhaltung und für die Beseitigung der Abfälle selbst zu sorgen. Bei Schneefall sind die Verkaufs- und Abstellflächen bis zur Straße zu räumen. Bei Glätte sind sie mit abstumpfendem Material zu bestreuen. (5) Abfälle und Verunreinigungen, die entstehen, nachdem die Stadt die Marktreinigung im Anschluss an die Verkaufszeit entlang der jeweils überlassenen Flächen oder Räume durchgeführt hat, sind von den Verursachern unverzüglich selbst zu beseitigen. (6) Alle Räume sind einmal wöchentlich von den Benutzern gründlich zu reinigen. Dabei sind die lagernden Waren und sonstigen Gegenstände umzusetzen.
(7) Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser in Nebenräume oder auf Nebenflächen eindringt. Eis ist in wasserdichten Behältern aufzubewahren. (8) Gemüse darf nur innerhalb der zugewiesenen Flächen oder Räume gewaschen werden. Kehricht, Packmaterial, Gemüseabfälle, schadhafte Früchte und alle anderen Abfälle dürfen nicht auf die Fahrstraßen, Parkplätze und die übrigen Marktanlagen geworfen werden; sie sind von den Benutzern, in deren Betrieben sie angefallen sind, sortiert nach Abfallgruppen in die Müllbeseitigungsanlage im Großmarkt zu verbringen. (9) Das Auftreten von Schädlingen (z. B. Ratten, Mäuse, Schaben) haben die Benutzer der Markteinrichtungen unverzüglich der Marktaufsicht anzuzeigen. Die Kosten der Schädlingsbekämpfung in zugewiesenen Räumen oder auf zugewiesenen Flächen werden dem Zuweisungsinhaber auferlegt, wenn er das Auftreten der Schädlinge verursacht hat oder wenn er seiner Anzeigepflicht nicht unverzüglich nachgekommen ist.
§ 20 Beleuchtungs-, Heizungs- und Lüftungsanlagen; Wasser und Kanalisation (1) Beleuchtungs-, Heizungs- und Lüftungsanlagen außerhalb der zugewiesenen Flächen und Räume dürfen nur durch das Aufsichtspersonal der Stadt bedient werden. (2) Die zugewiesenen Flächen und Räume sind ausreichend mit elektrischer Beleuchtung auf Kosten des Benutzers zu versehen. Das Anbringen und die Änderung der Beleuchtungsanlagen bedarf der Zustimmung der Stadt und ist von einem Fachbetrieb auszuführen. (3) Räume dürfen nur mit elektrischen Geräten oder mit Gasöfen beheizt werden. Feuerstellen darf der Inhaber nur mit besonderer Erlaubnis der Stadt einrichten. (4) Im Falle von Stromunterbrechungen, Stromausfall oder Spannungsschwankungen besteht kein Anspruch auf Gebührenerlass und/oder Schadensersatz. (5) Die Nutzer sind zu sparsamem Wasserverbrauch verpflichtet. Fahrzeuge aller Art dürfen auf dem Großmarktgelände nicht gewaschen werden. (6) Feste Stoffe, Säuren, Öle usw. dürfen der Kanalisation nicht zugeführt werden.
§ 21 Schlüssel (1) Die Inhaber von Räumen haben für deren Verschließbarkeit und für das Abschließen selbst zu sorgen. (2) Soweit Schlösser fest eingebaut sind, erhalten die Zuweisungsinhaber die dazugehörigen Schlüssel bei der Zuweisung. Diese und alle von ihnen angeschafften weiteren Schlüssel müssen bei der Rückgabe der Räume unentgeltlich an die Stadt herausgegeben werden. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich ohne Wissen der Stadt Schlüssel im Besitz von Vorgängern der Zuweisungsinhaber oder deren Personal befinden. (3) Die Stadt darf aus wichtigem Grund verschlossene Räume auch ohne Zustimmung der Inhaber und in deren Abwesenheit öffnen.
§ 22 Fundsachen und liegengelassene Waren (1) Auf dem Gelände des Großmarktes gefundene Gegenstände sind bei der Marktverwaltung abzuliefern. (2) Waren und sonstige Gegenstände, die innerhalb der Marktanlagen an Orten belassen werden, an denen sie nicht oder nicht mehr abgestellt werden dürfen, kann die Marktverwaltung auf Kosten des Eigentü-
mers einlagern. Waren, die vom Eigentümer nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist abgeholt werden oder deren Eigentümer unbekannt ist sowie leicht verderbliche Waren kann die Marktverwaltung zu einem ihr angemessen erscheinenden Preis freihändig verkaufen. Der Erlös steht dem Eigentümer nach Abzug der entstandenen Verwaltungskosten zur Verfügung; der diesbezügliche Anspruch erlischt ein Jahr nach Durchführung des freihändigen Verkaufs.
§ 23 Haftung und Versicherung (1) Die Stadt haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Mit der Vergabe von Ständen oder der Erlaubniserteilung zur Benutzung der Einrichtungen übernimmt die Stadt keine Haftung für die Sicherheit der vom Benutzer eingebrachten Sachen. (2) Die Inhaber von Flächen, Plätzen und Räumen haften für die gewissenhafte Erfüllung der ihnen gemäß § 19 Abs. 3 und 4 übertragenen Verkehrssicherungspflichten. Für alle schuldhaften Beschädigungen der Anlagen und Einrichtungen haftet der Verursacher. Gehört der Verursacher zum Personal eines Stand- oder Rauminhabers, so haften Verursacher und Inhaber als Gesamtschuldner. Die Raum- oder Standinhaber haften für sämtliche Schäden, die sich aus der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Personal ergeben. Ebenso haften sie für alle Schäden, die ihr Personal durch Verstöße gegen diese Satzung verursacht. (3) Die Inhaber von Ständen, Räumen und Plätzen müssen eine ausreichende betriebliche Haftpflichtversicherung zur Deckung ihres Haftpflichtrisikos abschließen und auf Verlangen der Marktverwaltung nachweisen. Eine ausreichende Versicherung ihres Gutes gegen Diebstahl, Feuerund Wasserschäden ist Sache der Stand- und Rauminhaber.
§ 24 Ausschluss Die Marktverwaltung kann aus einem sachlich gerechtfertigten Grund im Einzelfall den Zutritt zum Großmarkt je nach den Umständen befristet oder unbefristet untersagen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn in erheblicher Weise gegen diese Satzung oder eine auf Grund dieser Satzung ergangene Anordnung verstoßen wird.
§ 25 Ausnahmen In begründeten Fällen kann die Marktverwaltung zur Vermeidung erheblicher Härten Ausnahmen von den Vorschriften dieser Satzung zulassen, soweit nicht übergeordnete Rechtsvorschriften oder Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.
§ 26 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße bis 2.500 € belegt werden, wer 1. entgegen § 2 Abs. 1 im Großmarkt ohne Zulassung tätig wird;
- entgegen § 2 Abs. 4 als Bevollmächtigter ohne Stellvertretungserlaubnis tätig wird oder einen Bevollmächtigten ohne Stellvertretungserlaubnis mit seiner Vertretung beauftragt; 3. entgegen § 6 Abs. 4 zugewiesene Flächen oder Räume nicht in sauberem Zustand übergibt; 4. entgegen § 7 Abs. 3 zugewiesene Flächen oder Räume Dritten überlässt; 5. entgegen § 9 8 Abs. 3 außerhalb der Verkaufszeit Handel treibt; 6. entgegen § 10 Abs. 3 Ausweise nicht mitführt; 7. entgegen § 12 Abs. 1 den Weisungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet; 8. entgegen § 12 Abs. 2 Zutritt von Flächen und Räumen nicht gewährt oder sachdienliche Auskünfte nicht erteilt; 9. entgegen § 13 Abs. 2 schneller als 10 20 km/h fährt; 10. entgegen § 13 Abs. 3 in Querstraßen mit seinem Fahrzeug anhält oder Waren, Leergut oder andere Gegenstände abstellt; 11. entgegen § 13 Abs. 4 Sätze 1 und 4 Fahrzeuge abstellt;entgegen § 13 Abs. 4 Fahrzeuge außerhalb der Parkplätze anhält, oder beim Anhalten keine durchgehende Fahrspur von wenigstens 5 m Breite frei hält; 12. entgegen § 13 Abs. 4 Satz 2 für Lkw ausgewiesene Stellplätze benutzt; 132. sich entgegen § 13 Abs. 5 nicht stets bei seinem Fahrzeug oder in der Nähe aufhält; 13. entgegen § 13 Abs. 6 Fahrzeuge nicht auf den von der Stadt bestimmten Plätzen belässt; 14. entgegen § 13 Abs. 76 Transportwagen für die Warenbeförderung ohne Gummibereifung oder ohne die erforderliche Kennzeichnung benutzt; 15. entgegen § 13 Abs. 8 Satz 1 auf den Flächen hinter den Verkaufshallen Gegenstände lagertentgegen § 13 Abs. 9 Leergut und Gerätschaften abstellt und dadurch den Ladebetrieb oder den Betrieb auf Nachbarflächen beeinträchtigt; 16. entgegen § 15 Abs. 1 außerhalb der zugewiesenen Flächen oder Räume verkauft; 17. entgegen § 15 Abs. 5 nicht zum Verzehr geeignete Waren nicht aus den zu Verkaufszwecken überlassenen Räumen entfernt; 18. entgegen § 15 Abs. 6 Satz 1 auf Flächen, die der Verkehrsabwicklung dienen, Gegenstände abstelltentgegen § 15 Abs. 6 Satz 1 auf Flächen, die der Verkehrsabwicklung dienen, Waren, Leergut und Gerätschaften abstellt; 19. entgegen § 15 Abs. 7 lebende Tiere zum Verkauf anbietet; 20. entgegen § 16 Abs. 2 Waren durch lautes Ausrufen oder im Umhergehen anbietet; 21. entgegen § 16 Abs. 3 Tiere auf das Großmarktgelände mitbringt; 22. entgegen § 16 Abs. 4 Geschäftsanzeigen oder Werbezettel ohne Erlaubnis des Marktamtes verteilt; 23. entgegen § 19 Abs. 1 das Marktgelände verunreinigt; 24. entgegen § 19 Abs. 2 Abfälle in den Großmarkt verbringt; 25. entgegen § 19 Abs. 9 das Auftreten von Schädlingen nicht unverzüglich anzeigt.
§ 27 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über den Großmarkt (Großmarktsatzung) vom 30. März 1977 (Amtsblatt S. 81), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Oktober 1984 (Amtsblatt S. 189) außer Kraft.