Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021 4 Sitzungsvorlage LA/020/2021 4 Entscheidungsvorlage LA/020/2021 7 Vollzugsrichtlinie Änderungsfassung LA/020/2021 8 Vollzugsrichtlinie Lesefassung LA/020/2021 11 TOP Ö 2 Tourismusentwicklung 2020 und Verlängerung des Tourismusfonds 14 Sitzungsvorlage WiF/007/2021 14 Entscheidungsvorlage WiF/007/2021 18 TOP Ö 3 Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Nürnberg 24 Bericht WiF/006/2021 24 Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020 WiF/006/2021 28 Sachverhalt WiF/006/2021 30 TOP Ö 4 Onlineplattform für den Einzelhandel 37 Bericht WiF/009/2021 37 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 WiF/009/2021 40 Sachverhalt WiF/009/2021 41 TOP Ö 5 EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2020 und in der 42 Förderperiode 2014 bis 2020 Bericht Ref.VII/004/2021 42 Diversity-Check Ref.VII/004/2021 45 Sachverhalt Ref.VII/004/2021 46 Übersicht der EU-geförderten Projekte (Fortschreibung) Ref.VII/004/2021 52 Projekt-Steckbriefe nach Geschäftsbereichen Ref.VII/004/2021 53 TOP Ö 6 Batteriezellenfertigung in der Metropolregion Nürnberg 137 Bericht WiF/008/2021 137 2021-03-22_Antrag_CSU-Stadtratsfraktion WiF/008/2021 141 TOP N 14 Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.05.2021 142 Dringliche Anordnung 142 Sachverhalt zur Dringlichen Anordnung 143
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 09.06.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021 Beschluss
hier: Änderung Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen LA/020/2021
Fraas, Michael, Dr.
2. Tourismusentwicklung 2020 und Verlängerung des Beschluss
Tourismusfonds WiF/007/2021
Fraas, Michael, Dr.
3. Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Bericht
Nürnberg WiF/006/2021
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020
Fraas, Michael, Dr.
4. Onlineplattform für den Einzelhandel Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 WiF/009/2021
Fraas, Michael, Dr.
5. EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2020 und in Bericht
der Förderperiode 2014 bis 2020 Ref.VII/004/2021
Fraas, Michael, Dr.
6. Batteriezellenfertigung in der Metropolregion Nürnberg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2021 WiF/008/2021
Fraas, Michael, Dr.
7. Nutzung städtischer Flächen für Veranstaltungen: "Open Air-
Initative" (Zwischenbericht)
(Anlagen werden nachgereicht)
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2021,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage LA/020/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021
hier: Änderung Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen
Anlagen: Entscheidungsvorlage Vollzugsrichtlinie Änderungsfassung Vollzugsrichtlinie Lesefassung
Sachverhalt (kurz):
Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen wird geändert. Neben mehreren formalen Anpassungen werden auch einzelne Regelungen (Plakatierung an einem Ort, Schutz von Bäumen und Zeitraum der Entfernung der Plakatierungen nach der Wahl) geändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/020/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine bestimmte Personengruppe bevorteilt oder benachteiligt und keine Personengruppe besonders betroffen ist.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/020/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beigefügten Änderung der Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen. Die Änderungen treten mit diesem Beschluss in Kraft.
Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021
Änderung der Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen
Anlässlich der Bundestagswahl 2021 erfolgt eine Änderung der Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen. In beiliegender Änderungsfassung sind die Änderungen kenntlich gemacht.
Die inhaltlichen Änderungen werden wie folgt begründet:
- Ziffer 2.3. der Richtlinie: Durch die Neuregelung ist es möglich, dass an einem Aufstellungs-
ort mehrere Plakatierungen übereinander - auch von unterschiedlichen Parteien - angebracht werden können. Die Gesamtzahl an je Partei erlaubten Plakatierungen erhöht sich nicht, einer Häufung an einem Ort steht somit eine geringere Anzahl an anderer Stelle gegenüber. Relevante Gründe, die gegen die Nutzung eines Standorts durch unterschiedliche Partei sprechen, sind nicht ersichtlich. Bei der Änderung wurden auch Rückmeldungen aus vergangenen Wahlen sowie die entsprechenden Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Regelung berücksichtigt; diese sprechen für diese Neuregelung. Eine Entzerrung des Wettlaufs um die besten Plätze ist auch ein möglicher positiver Nebeneffekt, wenn ein begehrter Standort nicht mehr nur einmal von einer Partei belegt werden kann.
- Ziffer 2.8. der Richtlinie: Bäume werden jetzt besser geschützt, indem nur noch feste Drei-
eckständer an Bäumen zugelassen sind, die den Baum nicht berühren und die Wurzeln nicht beschädigen dürfen.
- Ziffer 4. der Richtlinie: Der Zeitraum der Entfernung der Plakatierung nach der Wahl wird
von einer Woche auf acht Tage erhöht. Damit kann der auf den Wahltag folgende übernächste Montag auch noch für die Entfernung der Plakate genutzt werden.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant: es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Der Rechts- und Wirtschaftsausschuss hat am 19.07.2013 auf der Grundlage von Art. 37 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen
(Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 19.07.2013,
geändert durch Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 09.06.2021)
Die nachfolgende Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern regelt die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als Plakatierung bezeichnet, im Vorfeld von Wahlen. Sie dient dem Vollzug des zu § 6 Abs. 2 S.atz 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg und zu des § 4 Abs. 5 e) 4 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg. beschlossen:
Für politische Werbung regelt nachfolgende Vollzugsrichtlinie die Aufstellung von
Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als
Plakatierungen bezeichnet.
- Für politische Werbung wird Gebührenfreiheit gewährt für maximal je 500 Plakatierungen pro Wahltermin, wobei Plakatständer oder die Anbringung von Plakaten mit je maximal 3 Ansichtsflächen an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) als eine Aufstellung gelten:
1.1. Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei,
1.2. bei Landtags-/Bezirkstagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe,
1.3. bei Stadtratswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe,
1.4. bei Oberbürgermeisterwahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jedem Wahlvorschlag,
1.5. bei Volksbegehren für die letzten 29 Tage vor Ende der Eintragungsfrist den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.6. bei Volksentscheiden für die letzten 43 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.7. bei Bürgerbegehren für 29 Tage den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe; Fristbeginn ist der 2. Samstag nach dem Tag, an dem die Erstunterzeichner der Stadt das Vorliegen von mindestens 500 i. S. d. Art. 18 a Abs. 5 GO gültigen Unterschriften für ein nicht offenkundig unzulässiges Bürgerbegehren nachgewiesen haben,
1.8. bei Bürgerentscheiden für die letzten 29 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.9. bei Integrationsratswahlen für die letzten 22 Tage vor dem Wahltag max. 50 Plakatstandorte pro Kandidat
1.10. einer im Europäischen Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertretenen Partei bei deren in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitag vom vorletzten Samstag vor dessen Beginn an.
- Bei Plakatierungen sind nachfolgende Vorgaben zu beachten, die gleichzeitig Auflagen in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnisbescheiden werden:
2.1. Mit der Plakatierung darf frühestens am Tag (jeweils Samstag) des Fristbeginns gem. Tz. 1 um 8:00 Uhr begonnen werden.
2.2. Die Aufstellung von Großständern für Plakate oder das Anbringen von Plakaten mit einem DIN A 0 übersteigenden Format ist nicht gestattet.
2.3. 2.2.1 Die Anbringung von zwei Hohlkammerplakaten (Rücken an Rücken) sowie die Aufstellung fester Dreiecksständer (Plakatständer für Plakate mit drei Ansichtsflächen) an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) gelten jeweils als eine Aufstellung. Ein Aufstell- oder Befestigungsort darf lediglich von einer Partei oder Wählergruppe belegt werden. Plakatierungen dürfen nicht übereinander angebracht werden. Dabei darf ein Aufstell- oder Befestigungsort auch von mehr als einer Partei oder Wählergruppe belegt werden.
2.4. 2.2.2. Die Plakatierungen sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu befestigen; Verkehrsflächen dürfen nicht beschädigt werden.
2.5. 2.2.3. Die Plakatierung, insbesondere im Luftraum, ist unzulässig, wenn eine Höhe von 1,60 m bezogen auf die Oberkante des Wahlplakates (einschl. des Plakatträgers) überschritten wird.
2.36. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist zu beachten:
2.6.1. Nicht gestattet ist die Plakatierung
an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h,
auf Verkehrsinseln und auf Haltestelleninseln.
2.6.2. Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr dürfen zur Plakatierung nicht benutzt werden. Im Übrigen darf die Erkennbarkeit von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden.
2.6.3. Die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere vor Straßenkreuzungen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen, dürfen auf keinen Fall beeinträchtigt werden.
2.6.4. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert werden. Insbesondere ist
eine Plakatierung auf Radwegen unzulässig,
die Gehwegfläche selbst in einer Breite von mindestens 1,5 m freizuhalten,
auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum Fahrbahnrand und zum Radweg einzuhalten.
2.47. Die Plakatierung in Grünanlagen ist nicht gestattet (§ 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg).
2.58. Die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten ist im Straßenbegleitgrün innerhalb der Pflanzungsflächen von Sträuchern, Stauden und Blumen nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist die Anbringung von Plakaten an Bäumen; das Umstellen von Bäumen mit festen Dreieckständern ist zulässig. Dabei muss der Ständer so aufgestellt werden, dass dieser den Baum an keiner Stelle berührt und die Wurzeln nicht beschädigt werden.
2.69. Die Plakatierung um oder an historisch (in Kandelaberform) gestalteten Lichtmasten (wie z. B. am Hauptmarkt) ist nicht gestattet.
2.710. Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate/Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
-
Die Gebührenbefreiung ist nur zu gewähren, wenn und soweit Ziff. 2 beachtet wird. Insbesondere besteht für Plakatständer, die vorzeitig aufgestellt werden, für die Gesamtzeit gem. Ziff. 1 keine Gebührenbefreiung. Bei vorzeitig aufgestellten Plakatierungen verringert sich für die betreffende Partei usw. das ihr gem. Ziff. 1 zu gewährende Maximalkontingent um das Fünffache der Zahl der vorzeitig aufgestellten Plakatierungen, höchstens jedoch bis auf 30% der Maximalzahl der mit Sondernutzungserlaubnisbescheid zugelassenen Plakatierungen; die vorzeitig aufgestellten Plakatierungen sind zu entfernen.
-
Die Plakatierungen sind einschließlich aller Befestigungsmaterialien innerhalb von acht Tagen nach dem Wahltag einer Woche nach Ablauf des in Ziff. 1 bestimmten Zeitraums zu entfernen.
-
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Vollzugsrichtlinie werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und die vorschriftswidrigen Plakatierungen von der Stadt kostenpflichtig entfernt.
Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen
(Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 19.07.2013, geändert durch Beschluss des des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 09.06.2021)
Die nachfolgende Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern regelt die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als Plakatierung bezeichnet, im Vorfeld von Wahlen. Sie dient dem Vollzug des § 6 Abs. 2 Satz 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg und des § 4 Abs. 4 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg.
- Für politische Werbung wird Gebührenfreiheit gewährt für maximal je 500 Plakatierungen pro Wahltermin, wobei Plakatständer oder die Anbringung von Plakaten mit je maximal 3 Ansichtsflächen an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) als eine Aufstellung gelten:
1.1. Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei,
1.2. bei Landtags-/Bezirkstagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe,
1.3. bei Stadtratswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe,
1.4. bei Oberbürgermeisterwahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jedem Wahlvorschlag,
1.5. bei Volksbegehren für die letzten 29 Tage vor Ende der Eintragungsfrist den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.6. bei Volksentscheiden für die letzten 43 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.7. bei Bürgerbegehren für 29 Tage den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe; Fristbeginn ist der 2. Samstag nach dem Tag, an dem die Erstunterzeichner der Stadt das Vorliegen von mindestens 500 i. S. d. Art. 18 a Abs. 5 GO gültigen Unterschriften für ein nicht offenkundig unzulässiges Bürgerbegehren nachgewiesen haben,
1.8. bei Bürgerentscheiden für die letzten 29 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.9. bei Integrationsratswahlen für die letzten 22 Tage vor dem Wahltag max. 50 Plakatstandorte pro Kandidat
1.10. einer im Europäischen Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertretenen Partei bei deren in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitag vom vorletzten Samstag vor dessen Beginn an.
- Bei Plakatierungen sind nachfolgende Vorgaben zu beachten, die gleichzeitig Auflagen in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnisbescheiden werden:
2.1. Mit der Plakatierung darf frühestens am Tag (jeweils Samstag) des Fristbeginns gem. Tz. 1 um 8:00 Uhr begonnen werden.
2.2. Die Aufstellung von Großständern für Plakate oder das Anbringen von Plakaten mit einem DIN A 0 übersteigenden Format ist nicht gestattet.
2.3. Die Anbringung von zwei Hohlkammerplakaten (Rücken an Rücken) sowie die Aufstellung fester Dreiecksständer (Plakatständer für Plakate mit drei Ansichtsflächen) an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) gelten jeweils als eine Aufstellung. Plakatierungen dürfen übereinander angebracht werden. Dabei darf ein Aufstell- oder Befestigungsort auch von mehr als einer Partei oder Wählergruppe belegt werden.
2.4. Die Plakatierungen sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu befestigen; Verkehrsflächen dürfen nicht beschädigt werden.
2.5. Die Plakatierung, insbesondere im Luftraum, ist unzulässig, wenn eine Höhe von 1,60 m bezogen auf die Oberkante des Wahlplakates (einschl. des Plakatträgers) überschritten wird.
2.6. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist zu beachten:
2.6.1. Nicht gestattet ist die Plakatierung
an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h,
auf Verkehrsinseln und auf Haltestelleninseln.
2.6.2. Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr dürfen zur Plakatierung nicht benutzt werden. Im Übrigen darf die Erkennbarkeit von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden.
2.6.3. Die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere vor Straßenkreuzungen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen, dürfen auf keinen Fall beeinträchtigt werden.
2.6.4. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert werden. Insbesondere ist
eine Plakatierung auf Radwegen unzulässig,
die Gehwegfläche selbst in einer Breite von mindestens 1,5 m freizuhalten,
auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum Fahrbahnrand und zum Radweg einzuhalten.
2.7. Die Plakatierung in Grünanlagen ist nicht gestattet (§ 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg).
2.8. Die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten ist im Straßenbegleitgrün innerhalb der Pflanzungsflächen von Sträuchern, Stauden und Blumen nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist die Anbringung von Plakaten an Bäumen; das Umstellen von Bäumen mit festen Dreieckständern ist zulässig. Dabei muss der Ständer
so aufgestellt werden, dass dieser den Baum an keiner Stelle berührt und die Wurzeln nicht beschädigt werden.
2.9. Die Plakatierung um oder an historisch (in Kandelaberform) gestalteten Lichtmasten (wie z. B. am Hauptmarkt) ist nicht gestattet.
2.10. Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate/Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
-
Die Gebührenbefreiung ist nur zu gewähren, wenn und soweit Ziff. 2 beachtet wird. Insbesondere besteht für Plakatständer, die vorzeitig aufgestellt werden, für die Gesamtzeit gem. Ziff. 1 keine Gebührenbefreiung. Bei vorzeitig aufgestellten Plakatierungen verringert sich für die betreffende Partei usw. das ihr gem. Ziff. 1 zu gewährende Maximalkontingent um das Fünffache der Zahl der vorzeitig aufgestellten Plakatierungen, höchstens jedoch bis auf 30% der Maximalzahl der mit Sondernutzungserlaubnisbescheid zugelassenen Plakatierungen; die vorzeitig aufgestellten Plakatierungen sind zu entfernen.
-
Die Plakatierungen sind einschließlich aller Befestigungsmaterialien innerhalb von acht Tagen nach dem Wahltag zu entfernen.
-
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Vollzugsrichtlinie werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und die vorschriftswidrigen Plakatierungen von der Stadt kostenpflichtig entfernt.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Tourismusentwicklung 2020 und Verlängerung des Tourismusfonds
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
m Jahr 2019 erbrachte der Tourismus noch Umsätze von 2,1 Milliarden Euro für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungssektor in Nürnberg. Durch den Corona-bedingten Nachfrageausfall von März bis Dezember 2020 musste der Tourismusstandort Nürnberg wöchentliche Umsatzeinbußen von rund 18,7 Millionen Euro hinnehmen, d.h. insgesamt rund 819 Millionen Euro. Auch im Jahr 2021 hat sich die Situation noch nicht gebessert. Zum Re- Start sind daher gezielete Marketingmaßnahmen durch die Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) erforderlich.
Um die Marktingaktivitäten langfristig sicherzustellen und mit hoher Intensität verfolgen zu können, wird eine bis Ende des Jahres 2024 befristete Fortführung und Anpassung des Tourismusfonds empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 900.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 900.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Fortsetzung des Tourismusfonds in Höhe von 300 000 Euro für Haushaltsjahre 2022 bis 2024
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben hat keine diskriminierenden Auswirkungen, vielmehr erschließt es Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II /Stk
Beschlussvorschlag:
Zur nachhaltigen Sicherstellung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und zur Finanzierung erfolgreicher Werbemaßnahmen wird die Sonderfinanzierung "Tourismusfonds" des Verkehrsvereins e.V. befristet bis Ende 2024 fortgesetzt.
Für den Zeitraum 2022 bis 2024 erhält die Geschäftsstelle des Verkehrsvereins e.V. pro Jahr ein Zusatzbudget von bis zu einer Höhe von 300.000,-- Euro mit der Maßgabe, dass sich die Wirtschaft an der Aufstockung des Fonds beteiligt.
Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen, erstmals in 2022.
21_Do0505
Tourismusentwicklung 2020 und Verlängerung des Tourismusfonds
Entscheidungsvorlage:
1. Tourismusentwicklung 2020
Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen
Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren in der Tourismusdestination Nürnberg. Nach 10 Jahren, die von Wachstum geprägt waren, hat die Corona-Pandemie den Tourismus seit März 2020 – nahezu weltweit – zum Erliegen gebracht. Eine nie dagewesene Krise - die bislang anhält – für den Tourismus hatte begonnen.
Der Start in das vermeintliche Rekordjahr 2020 war gut – wenn auch bereits bei den Messen zu Jahresbeginn (Spielwarenmesse, BioFach, Embedded World, Freizeit & Garten) die ersten Vorboten von Corona sichtbar wurden. Insgesamt hat die Pandemie die touristischen Kennzahlen einbrechen lassen. Für Nürnberg bedeutet dies, dass die Zahl der Gästeankünfte 2020 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um fast 60 Prozent zurückgegangen ist. Statt 2 Millionen reisten nur rund 808 000 Personen nach Nürnberg. Die Zahl der Übernachtungen sank von über 3,5 Millionen auf rund 1,5 Millionen, das entspricht einem Rückgang von 57,8 Prozent. Die internationalen Übernachtungen fielen in Folge der Reisebeschränkungen sogar um 68,4 Prozent niedriger als im Vorjahr aus.
Abbildung 1: Entwicklung von Übernachtungen und Bettenauslastung seit 2009
4.000.000 60
3.500.000
3.000.000 n 40 e g 2.500.000 n u t h c a 2.000.000 30 n r e b Ü 1.500.000 r 20 e d lh 1.000.000 a Z
500.000
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Übernachtungen insg. | 2.128.2 | 2.412.9 | 2.518.4 | 2.647.4 | 2.666.9 | 2.824.2 | 3.013.2 | 3.218.8 | 3.326.5 | 3.610.6 | 3.560.9 | 1.501.9 |
| Bettenausnutzung in % | 38,5 | 41,9 | 43 | 45,7 | 45,7 | 47,5 | 47,3 | 48,9 | 49,3 | 53 | 52,1 | 24,2 |
Quelle: CTZ Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg, Bayerisches Landesamt für Statistik
Nach dem ersten Lockdown ist es gelungen, in den Sommermonaten die Negativentwicklung etwas zu dämpfen. Dies ist ein Beleg dafür, dass die Marketingaktivitäten und die intensiven Marktbearbeitungen der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) in einem gewissen Rahmen greifen. Die Aktivitäten, insbesondere die Recovery-Kampagne #Stadtglück konnte vor allem durch den Tourismusfonds realisiert werden.
Abbildung 2: Vergleich der monatl. Übernachtungszahlen 2019 / 2020
Quelle: CTZ Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg, Bayerisches Landesamt für Statistik
Corona trifft Städtedestinationen härter
Die Corona-Pandemie stellt die touristischen Destinationen bayern- und weltweit vor große Herausforderungen. Die Auswirkungen sind allerdings - je nach Destinationstyp - sehr unterschiedlich. Während gerade im Sommer klassische touristische Regionen an den Küsten, an Seen oder in den Bergen die Auswirkungen etwas abgedämpfter zu spüren bekommen hatten, traf die Pandemie gerade die businessorientierten Städte in ihrer ganzen Wucht.
Vor allem Businessreisende sorgten in den vergangenen Jahren für die starken Übernachtungszahlen. Die Verteilung der Gäste zeichnet sich durch über 70 % Businessreisende und knapp 30 % Freizeitreisende aus (Quelle: Dwif-Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Nürnberg 2013“); der Businessbereich gliedert sich dabei in etwa 1/3 klassische Geschäftsreisende, 1/3 Tagungs-, Seminar- und Kongressteilnehmer und 1/3 in Messebesucher. Dementsprechend sind die Rückgänge der Übernachtungszahlen in den Geschäftsreisezielen wie Nürnberg (-57,8%), Köln (-62%) und München (-60%) besonders stark. Im Durchschnitt der deutschen Städte liegt der Rückgang bei Minus 55 Prozent.
2020 zeigt in aller Härte, dass der privat motivierte Tourismus wesentliche Einbrüche im Geschäftsreiseverkehr nur etwas abfedern, aber bei Weitem nicht auffangen kann.
2. Wirtschaftsfaktor Tourismus
Der Tourismus hat als Querschnittsbranche Auswirkungen auf viele Branchen. Es gibt kaum einen Wirtschaftsbereich, der nicht vom Tourismus profitiert und damit derzeit unter dem Wegfall des touristischen Reisens leidet - sei es Gastgewerbe, Einzelhandel, Dienstleister oder Zulieferer sowie regionale Produzenten und Handwerksbetriebe. Dies bestätigt eine aktuelle Studie im Auftrag der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) auf Basis der Zahlen des Tourismusjahres 2019. Im Jahr 2019 hat der Tourismus noch Umsätze von 2,1 Milliarden Euro für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungssektor in Nürnberg erbracht. Das Gastgewerbe und der Einzelhandel profitierten ungefähr gleich stark vom Tourismus: 41,3 Prozent der Gesamtumsätze bzw. 873 Millionen Euro tätigten Nürnbergs Gäste im Gastgewerbe; gefolgt vom Einzelhandel mit einem Umsatz von 836,1 Millionen Euro und dem Dienstleistungssektor mit 405,7 Millionen Euro Umsatz. Der Tourismus schaffte im Jahr 2019 Einkommen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro und steht rechnerisch für knapp 33 000 Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch den Tourismus bestreiten können.
Abbildung 3: Kennzahlen zum Wirtschaftsfaktor Tourismus 2019
Quelle: Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Nürnberg 2019, dwif
Aufbauend auf den Zahlen für das Jahr 2019 wurde im Auftrag der Congress- und Tourismus- Zentrale Nürnberg der Umsatzausfall für das Jahr 2020 berechnet. Durch den Nachfrageausfall von März bis Dezember 2020 musste der Tourismusstandort Nürnberg wöchentliche Umsatzeinbußen von rund 18,7 Millionen Euro hinnehmen, d.h. insgesamt rund 819 Millionen Euro. Der Umsatzausfall im Übernachtungstourismus liegt mit 436,5 Millionen. Euro etwas höher als vergleichsweise im Tagestourismus, bei dem sich der Ausfall allein in 2020 auf 382,5 Mio. Euro summiert.
3. Weiterentwicklung der Destination Nürnberg
Prognose Post-Corona
Das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr (Dwif) hat in der Post- Corona Analyse für Nürnberg auch für 2021-2023 Verluste der Tourismusbranche im Vergleich zu 2019 prognostiziert. Vor allem 2021 wird die Branche noch einmal hart treffen und es sind lediglich ähnliche Zahlen wie in 2020 zu erwarten. Bis einschließlich 2023 wird für Nürnberg immer noch mit einem Minus von 18 % (zum Referenzjahr 2019) gerechnet.
Abbildung 4: Prognose der Übernachtungszahlen insgesamt
Quelle: dwif 2021
Betrachtet man in der Prognose bis 2023 die Segmente Business- und Freizeitreisenden, wird deutlich, dass sich das Volumen der Freizeitreisenden bis 2023 nahezu erholen wird, wohingegen bei den Businessreisenden ein dauerhafter Verlust von ca. 23 % zu erwarten ist.
Abbildung 5: Prognose der Übernachtungszahlen Business und Leisure
Quelle: dwif 2021
Im Business-Bereich werden die dauerhaften Verluste vor allem durch den Rückgang der Geschäftsreisen und der Entwicklung im Messesegment erwartet (hybride Events). Der Bereich MICE (Meetings Incentives Conventions Exhibitions bzw. Events) kann sich voraussichtlich regenerieren, wobei auch hier virtuelle und hybride Formate zunehmen werden. Dies bedeutet für die CTZ eine noch stärkere Fokussierung auf den Leisure-Bereich.
Recovery Kampagnen der CTZ 2021
Für den Sommer und die anstehenden Sommerferien 2021 wird auf die in 2020 erfolgreiche #Stadtglück-Kampagne zurückgegriffen und diese über crossmediale Kanäle vermarktet. Zielmärkte sind die D-A-CH Staaten sowie die Niederlande. Mit der Neuaufnahme der Flugverbindung nach London (ab Juli 2021) wird auch Großbritannien als Zielmarkt eingebunden.
Die #Stadtglück-Kampagne wird sich verschiedener Kommunikationskanäle bedienen: analog 2020 - CTZ-eigene Webseiten tourismus.nuernberg.de und nuernberg.travel sowie der Bereich Social Media (instagram etc.) und die Einbindung von Blogger und Influencer neue Kooperation mit verschiedenen Buchungsplattformern (urlaubsguru etc.) neue Zusammenarbeit mit der Stadtreklame - in fünf deutschen Großstädten werden zum Start der jeweiligen Sommerferien großformatige Plakate zum Thema #Stadtglück zu sehen sein Advertorials in verschiedenen Magazinen und Zeitungen Produktion von Beiträgen für Radiosender deutschlandweit und weitere Maßnahmen in den Märkten Österreich (Kooperation mit der ÖBB) und Schweiz (Kooperation mit Rheinalp).
Die definierten Themen sind bei der gesamten Kampagne: Kultur: Museen, Veranstaltungen, Stadtführungen, klassische Nürnberg-Themen Kulinarik: klassische Kulinarik, gehobene Gastronomie Outdoor: Radfahren, Wandern, Region Lebendige Stadt: Projekt im Rahmen der Nürnberger City Werkstatt: Start mit Pilotquartier Weinmarkt Auch das Thema Familie wird punktuell in passenden Formaten mitgespielt.
Im Businessbereich richtet die CTZ den Fokus auf die Tagungswirtschaft mit der Kampagne „Tagen in Nürnberg #MeetNuremberg“. Bei der kurzfristigen Ausrichtung stehen „Informieren und Vertrauen zurückgewinnen“ im Fokus, die mittelfristige Ausrichtung zielt auf Inspiration ab (sobald Tagen möglich ist). Zielgruppe der Kampagne „Tagen in Nürnberg #MeetNuremberg“ ist kurz- bis mittelfristig vor allem die Metropolregion Nürnberg und Bayern, mittelfristig ist die Ansprache der nationalen Zielgruppe geplant und erst mittel- bis langfristig rückt Europa in den Fokus. Diese Einteilung ist natürlich stark vom Pandemieverlauf und den Rahmenbedingungen abhängig.
Für die Inspiration der Entscheidungsträger nutzt die CTZ in erster Linie die eigenen Kommunikationskanäle (eigenen Homepages und Social Media: Linkedin und Twitter). Die Zusammenarbeit mit dem GCB (German Convention Bureau) befördert die nationale und internationale Kommunikation. Auf Initiative der CTZ ist für 2022 seitens der BayernTourismusMarkteting GmbH eine bayernweite Kampagen zum Thema „Tagen in Bayern“ angedacht. Als beratender Arbeitskreis unterstützt der Kreativkreis „Tagung und Kongress“ mit Vertretern aus Hotellerie, Tagungswirtschaft, NürnbergMesse und Wirtschaftsreferat/ Wirtschaftsförderung Nürnberg.
4. Tourismusfonds 2022 bis 2024
Im Jahr 2010 starteten die Stadt Nürnberg und die Mitglieder des Verkehrsvereins Nürnberg e.V. mit dem Tourismusfonds Nürnberg ein neuartiges Finanzierungskonzept, das inzwischen deutschlandweit als Best Practice Beispiel wahrgenommen wird. In den Tourismusfonds zahlen die Stadt Nürnberg und die Wirtschaft ein. Auf diese Weise erhält die CTZ ein zusätzliches Budget für spezifische Marketingmaßnahmen. Kennzeichnend für den Tourismusfonds ist, dass mit größtmöglicher Transparenz und unter Mitwirkung aller Einzahlenden, d.h. auch der Privatwirtschaft, über die Mittelverwendung entschieden wird. Der Tourismusfonds wird jeweils in Dreijahreszeiträumen aufgelegt, der laufende Zeitraum geht von 2019 bis 2021 (vgl. RWA vom 09.05.2018).
In den Tourismusfonds fließen derzeit 300.000,-- Euro aus städtischen Mitteln. Damit verbunden war die Maßgabe, dass Stadt und Wirtschaft (Tourismusbranche, insbes. Hotel- /Gaststättengewerbe) paritätisch einzahlen und die Wirtschaft in gleichem Umfang Mittel für den Tourismusfonds einwirbt, damit die Marketingaktivitäten der CTZ ausgeweitet und finanziert werden können. Allerdings wurde die Parität nur im Jahr 2019 erreicht. Coronabedingt reduzierte sich in 2020 der zu leistende Anteil der Wirtschaft am Tourismusfonds um rund die Hälfte. Dadurch konnten die Betriebe zum einen finanziell entlastet werden und zum anderen dennoch einen Beitrag für den Tourismusfonds leisten. Der städt. Anteil blieb bei 300.000 Euro. Auch in 2021 soll diese Staffelung beibehalten werden. Im Wirtschaftsplan der CTZ für 2021 sind die Beiträge der Mitglieder für den Tourismusfonds lediglich mit 160.000 € angesetzt.
Bereits vor der Corona-Pandemie war ein ausreichend großes Budget für den Tourismusfonds wichtig. Insbesondere jetzt, wo der CTZ Einnahmen weggebrochen sind, ist seitens der Stadt die Beibehaltung des Tourismusfonds in Höhe von 300.000 Euro als Finanzierungsgrundlage der Marketingmaßnahmen der CTZ wichtig. Für den Zeitraum 2022 bis 2024 soll daher der städt. Anteil am Tourismusfonds – sofern es die Haushaltslage zulässt – 300.000 Euro pro Jahr betragen. Damit sollen die erforderlichen Marketingmaßnahmen nach Ende der Pandemie finanziert werden. Weder im Business- noch im Leisure Bereich wird ein schnelles Hochfahren der Übernachtungszahlen erwartet. Marketing wird daher wichtiger als vor der Corona-Krise. Auch wird ein sehr wichtiges Signal gegenüber der Hotelbranche gesetzt, die besonders hart von den Corona-Maßnahmen getroffen ist.
Der Beitrag der Wirtschaft am Tourismusfonds in den kommenden Jahren wird aber voraussichtlich deutlich geringer sein. Als Rahmengerüst ist eine stufenweise Anpassung an
den von der Stadt aufzubringen Beitrag vorgesehen. Die tatsächliche Höhe richtet sich letztendlich aber an der wirtschaftlichen Situation der Branche aus.
Das Wirtschaftsreferat empfiehlt deshalb, die Sonderfinanzierung der CTZ über den Tourismusfonds für den Zeitraum von 2022 bis 2024 fortzusetzen. Die CTZ als Geschäftsstelle des Verkehrsvereins Nürnberg e.V. soll für den Zeitraum pro Jahr ein Zusatzbudget von bis zu 300.000 Euro aus städtischen Mitteln mit der Maßgabe erhalten, dass sich die Wirtschaft ebenfalls an der Aufstockung des Tourismusfonds beteiligt. Der Tourismusfonds wird als Teil des städtischen Zuschusses an die CTZ ausgereicht. Die CTZ hätte somit ein angepasstes Marketing-Budget zum Re-Start der Tourismusbranche in Nürnberg.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme unterstützt die Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020
Anlagen: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020 Sachverhalt
Bericht:
Die Vorlage berichtet über die Ergebnisse der Umfrage „Lebensmittelhandwerk in Nürnberg und in den Landkreisen Nürnberger Land und Roth“ und stellt eine Strategie zur Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Nürnberg vor, die gemeinsam von der Stadt Nürnberg (Ref. III und Ref. VII/WiF) und der Handwerkskammer für Mittelfranken ausgearbeitet wurde. Die Strategie verfolgt drei Ziele: Zum einen sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser auf das regionale Lebensmittelhandwerk, seine Produkte und seinen Mehrwert für die Stadtgesellschaft aufmerksam gemacht werden. Zum anderen sollen die Unternehmen des regionalen Lebensmittelhandwerks über Qualifizierung fit für Zukunft gemacht werden. Weiterhin soll im Rahmen von Kooperationsprojekten unter Federführung bzw. Beteiligung der Biometropole Nürnberg bzw. der Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth die regionale Wertschöpfung verbessert und das Potenzial von Bio konsequent erschlossen werden. Die Herausforderungen und Lösungsansätze dieser Strategie wurden im April 2021 mit den Vertreterinnen und Vertretern der Innungen des Lebensmittelhandwerks diskutiert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
CSU
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses VW Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
26.10.2020 Pirner
Förderung und Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks durch die Stadt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das regionale Lebensmittelhandwerk, Bäcker, Konditoren, Brauer und Metzger sichern die Lebensmittel-Grundversorgung der Bevölkerung. Sie sind Stabilisatoren für eine regionale Wertschöpfung, schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze und tragen in nachhaltiger Weise zum regionalen Gewerbesteueraufkommen bei.
Nach statistischen Erhebungen, die durch die Handwerkskammer für Mittelfranken erstellt werden, befinden sich gerade diese Unternehmen aktuell in einer schwierigen Situation. Beginnend von der Akquise neuer Auszu bildenden bis hin zur Suche nach dringend erforderlichen neuen Fachkräften ist darüber hinaus in vielen Fällen die Nachfolge bzw. die Übernahme der Betriebe nicht geregelt.
Diese - wie auch andere - Gründe führen seit Jahren zu einem kontinuierlichen Rückgang der Betriebszahlen in diesen und anderen Bereichen des handwerklichen Mittelstandes. Daher ist ein dringender Handlungsbedarf evident, um dem fortschreitenden Rückgang unserer Handwerksbetriebe zu begegnen.
In Zeiten der Pandemie und der kürzlich erst bekannt gewordenen Skandale in Großschlächtereien nimmt die Sehnsucht der Verbraucher nach örtlichen Versorgern ebenso zu, wie die Nachfrage nach Bioprodukten, insbe sondere wenn sie regional vor der Haustür angebaut bzw. produziert werden.
In Zeiten der immer stärker um sich greifenden Globalisierung (auch bei den Lebensmitteln) durch Discounter wird der Blick auf qualitativ hochwertige, regional angebaute Lebensmittel und Bioprodukte immer stärker.
Nach Auskunft des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg hat die Stadt gerade hierzu einen umfangreichen Fra genkatalog erstellt und an die jeweiligen Betriebe versandt, um aus den Rückmeldungen noch einen besseren Überblick über die momentane Situation zu bekommen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Auswertung dieser Umfrage und über das Endergebnis.
A20101700 Lebensmittelhandwerk.docx
Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit der Handwerkskammer und den jeweiligen örtlichen Innungen und Betrieben aus dem Lebensmittelhandwerk eine Strategie zur Unterstützung und Förderung dieser Betriebe durch die Stadt Nürnberg
Mit freundlichen Grüßen
/t
UIWCO
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A20101700 lebensmittelhandwerk.docx
Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
1. Hintergrund
Nach wie vor ist ein fortschreitender Rückgang bei der Zahl der Betriebe des Lebensmittelhandwerks in Mittelfranken zu beobachten: Bei den Bäckerinnen und Bäcker von 544 (1996) auf 314 (2016), im Metzgereigewerbe von 824 (1995) auf 542 (2016). Es gibt regelmäßig Meldungen in den Medien über aktuelle Schließungen. Zugleich hat das Lebensmittelhandwerk eine große Bedeutung für die regionale Wirtschaft, die Lebensmittelversorgung und die Ess-Kultur. Das Lebensmittelhandwerk prägte auch die Geschichte Nürnbergs.
Im Juni 2020 wurden deshalb alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks in der Stadt Nürnberg sowie in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land durch das Referat für Umwelt und Gesundheit (Biometropole, Öko-Modellregion) zu ihrer aktuellen Situation befragt. Die Umfrageergebnisse bilden eine Basis für die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung Nürnberg, dem Referat für Umwelt und Gesundheit (Biometropole, Öko- Modellregion) und der Handwerkskammer für Mittelfranken (HWK), die sich in den letzten Monaten anlässlich des Antrages der CSU Stadtratsfraktion vom 26. Oktober 2020 ergab. Durch die verstärkte Kooperation von Stadt und HWK sollen das regionale Lebensmittelhandwerk in Zukunft noch besser unterstützt werden.
2. Ergebnisse der Umfrage „Lebensmittelhandwerk in Nürnberg und in den
Landkreisen Nürnberger Land und Roth“
Das Referat für Umwelt und Gesundheit hat alle 282 Betriebe des Lebensmittelhandwerks der Stadt Nürnberg und der Landkreisen Nürnberger Land und Roth angeschrieben. Da die Stadt Nürnberg mit den beiden Landkreisen als Öko-Modellregion zusammenarbeitet und dafür vom Freistaat Bayern gefördert wird, erfolgte die Befragung in diesem Gebiet. Die Fragen bezogen sich auf die betriebliche Ausrichtung, aktuelle betriebliche Herausforderungen, Betriebsnachfolge, Schlachtung bei Metzgereien, Bio als Chance / Umstellungsinteresse, Kooperation mit der Stadt und Interesse an regionaler Vernetzung. Geantwortet haben 34 Betriebe, davon 17 Bäckereien und 17 Metzgereien.
Die wesentlichen Rückmeldungen:
Betriebliche Regional 23 Ausrichtung Bio 7 (Mehrfach- Konventionell 13 Nennungen Traditionelles Handwerk 32 möglich) Hoher Qualitätsanspruch bei Rohstoffen 21 Artgerechte Tierhaltung 13 Zusammenarbeit mit Erzeugern 13 Slow Food 4 Größenteils Bezug beim Großhandel 6
Bei den abgefragten Punkten handelt es aus Sicht von Ref. III um Alleinstellungsmerkmale, mit denen sich das Lebensmittelhandwerk in einer schwierigen Marktsituation behaupten könnte. Von den Betrieben werden vorrangig genannt: handwerkliche Produktion, qualitativ hochwertige Rohstoffe und Regionalität. Offen blieb, wie die Betriebe dies jeweils konkret umsetzen.
Betriebliche Immer mehr gesetzliche Auflagen und damit im Vergleich zum Heraus- Lebensmitteleinzelhandel höhere Kosten forderungen Arbeitskräftemangel: es ist schwierig, gutes Personal zu finden Ansprüche der Gesellschaft: die Kundenstruktur ändert sich und damit auch die Wünsche, damit Kundinnen und Kunden gehalten und gewonnen werden können Abgrenzung von Billigware: mit Qualität überzeugen, die ihren Preis hat
Diese offen formulierte Frage liefert Hinweise auf bereits bekannte Herausforderungen des Lebensmittelhandwerks, wie gesetzliche Auflagen, Arbeitskräftemangel, Konkurrenzdruck oder sich verändernde Kundenwünsche. Das Thema Kundenwünsche wurde in Workshops, die Ref. III organisierte, jeweils für Bäckereien und Metzgereien Ende 2020 bereits aufgegriffen. So wurde z. B. diskutiert, wie artgerechte Tierhaltung und hohe Fleischqualität verknüpft werden können. Das Problem der vielen gesetzlichen Auflagen kann auf kommunaler Ebene nicht gelöst werden. Eine Idee wäre, die Probleme und Lösungswege in einer vertiefenden Befragung oder einer eigenen Veranstaltung zu konkretisieren.
Betriebsübergabe / Bei 13 Betrieben steht in den nächsten fünf Jahren eine große große betriebliche betriebliche Veränderung an. Veränderung Davon benennen neun die Weiterführung des Unternehmens als gesichert. Unterstützungsbedarf besteht bei der Nachfolge- und Standortsuche, aber auch im Bereich der Digitalisierung
Diese Frage bestätigt den Trend, dass in den nächsten Jahren weitere Betriebe aufgeben werden. Zwei Betriebe gaben sogar direkt an, dass der Betrieb schließen wird. Zu konkretisieren wäre insbesondere noch, wie die Betriebe bei der Digitalisierung unterstützt werden können.
Metzgereien: Sechs von 17 Metzgereien schlachten noch selbst. Als Schlachtung Gründe nicht selbst zu schlachten, werden Auflagen und fehlende geeignete Schlachträume (mit EU Zulassung) angegeben. Acht Betriebe geben an, Interesse am Aufbau einer regionalen Schlachtstätte zu haben. Elf Metzgereien sind insbesondere auch an Kooperationen mit Landwirtschaftsbetrieben und Tierhalterungsbetrieben interessiert. Auf die Frage, ob Interesse am Betrieb einer mobilen Schlachtung besteht, haben sich drei Betriebe gemeldet.
Regionale Kreisläufe haben beim Thema Fleisch in der Praxis der Lebensmittelwirtschaft grundsätzlich keine große Bedeutung. Bei den Metzgereien hat Regionalität offensichtlich einen höheren Stellenwert. Gerade die fehlenden regional verankerten Verarbeitungsstrukturen, wie insbesondere regionale Schlachtstätten, verhindern eine stärkere regionale Wertschöpfung. Dass hier dennoch Verbesserungen möglich sind, zeigen die zwei Schlachtmobile für Geflügel, die auf Betreiben der Öko-Modellregion, Ende letzten Jahren in Betrieb gegangen sind.
Bio als Zwölf Betriebe setzen bereits Bio-Rohstoffe ein. Darunter drei Chance Betriebe mit einem Bio-Anteil von annähernd 100%, ein Betrieb mit 50% und acht Betriebe mit 5 bis 25% Bio. Interessant sind die Entwicklungsabsichten: Zwölf Betriebe wollen zukünftig (mehr) Bio-Lebensmittel anbieten, davon acht Betriebe Bio neu einführen und vier Betriebe den Bio-Anteil erhöhen.
Die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sehen in Bio folgende Vorteile: mehr Qualität und Nachhaltigkeit; besseres Image; höherer Wert der Lebensmittel; Bedienung einer steigenden Nachfrage und damit Umsatzsteigerung sowie Kundengewinnung und Sortimentserweiterung. Als Nachteile werden genannt: schwierige Preisgestaltung, da das Endprodukt teurer wird; geringere Verfügbarkeit der Bio- Rohstoffe sowie Zertifizierungskosten und Verwaltungsaufwand.
Die Antworten bestätigen, dass auch die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber in Zutaten aus ökologischem Anbau bzw. in der Umstellung auf Bio eine Zukunftschance sehen. Es ist eine wichtige Aufgabe der Biometropole/Öko-Modellregion, die Betriebe bei der Markterschließung zu unterstützen und insbesondere mit Lieferbetrieben zu vernetzen. Die Erfahrung zeigt dabei, dass „Lieferengpässe“ bei einer Umstellung deutlich weniger vorkommen als davor vermutet wird. Eine Unterstützung bei den Zertifizierungskosten kann einen wichtigen Impuls zur Umstellung geben. Eine komplette Umstellungsförderung, wie in der Landwirtschaft, wäre wünschenswert, ist jedoch von staatlicher Seite bislang nicht vorgesehen.
Regionale 23 Betriebe möchten zukünftig stärker mit (weiteren) Zusammenarbeit/ Erzeugerinnen und Erzeugern sowie Landwirtschaftsbetrieben Vernetzung zusammenarbeiten. Vorteile: kurze Transportwege, Frische, Wertschöpfung in der Region, Nachverfolgbarkeit (Transparenz), persönlicher Bezug Hürden: Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit (insbesondere bei Spezialzutaten für Bäckereien/Konditoreien), das vermeintlich zu geringe Angebot und hohe Preise; fehlende Schlachtmöglichkeiten bei Metzgereien
Hier zeigen die Antworten, dass eine stärkere regionale Zusammenarbeit und Vernetzung im Sinne des Lebensmittelhandwerks ist. Dafür gibt es in Nürnberg bzw. in der Metropolregion einige Plattformen, wie die HWK, Innungen, Original Regional oder die Öko-Modellregionen.
Auf die Frage, wie die Stadt die regionale Bio-Lebensmittel-Produktion stärker unterstützen kann, nannten die Betriebe:
(1) Mehr Öffentlichkeitsarbeit für das Lebensmittelhandwerk, insbesondere den Wert von handwerklicher Qualität, Regionalität und Bio betonen (2) An einem Standort vorhandenes Lebensmittelhandwerk bei der Zulassung von SB- Märkten stärker beachten und schützen (3) (Bio-)Erzeuger und (Bio-)Verarbeiter zusammenbringen (4) Existenzgründerinnen und -gründer fördern (5) Unterstützung/Beratung bei Umstellung auf Bio (v. a. Lieferquellen für Bio-Ware) (6) Selbstverpflichtung der Kommunen, einen gewissen Bio-Anteil aus Handwerksbetreiben zu beziehen
Die Rückmeldungen der Betriebe lieferten wichtige, z. T. konkrete Ansatzpunkte für Unterstützungsmaßnahmen. Diese sind in die Gespräche am runden Tisch mit der HWK eingeflossen. Die Partnerinnen und Partner des runden Tisches schlagen darauf aufbauend konkrete Maßnahmen vor. Siehe Abschnitt 3.2.
3. Strategie zur Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Nürnberg
3.1. Bestehende Unterstützungsangebote Die Unterstützung des Handwerks, dazu zählt auch das regionale Lebensmittelhandwerk, ist eine genuine Aufgabe der Handwerkskammern. Die HWK für Mittelfranken unterstützt regionale Lebensmittelhandwerksbetriebe im Rahmen verschiedener Projekte und Initiativen. Im Bereich der Nachwuchskräftesicherung gibt es beispielsweise die bayernweite „Macher- Kampagne“, die für Ausbildungsberufe im Handwerk wirbt. Im Rahmen des Berufsbildungskongresses 2021 wird es eine zusätzliche Kampagne geben, in der u. a. für Ausbildungen im Lebensmittelhandwerk geworben wird. Daneben unterstützt die HWK die regionalen Betriebe auch bei der Vermarktung ihrer Produkte. Um Konsumentinnen und Konsumenten den Mehrwert regionaler Produkte näherzubringen, hat die HWK in den letzten Jahren beispielsweise den sehr erfolgreichen „Schmankerlmarkt“ auf dem Nürnberger Hauptmarkt etabliert. Pandemiebedingt fand dieser zuletzt im Jahr 2019 statt.
Die Stadt Nürnberg unterstützt und ergänzt diese Angebote für das regionale Lebensmittelhandwerk. So führt das Referat für Umwelt und Gesundheit bereits seit mehreren Jahren Vermarktungsprojekte im Bereich Getreide und Bäckereien durch, z. B. die „Emmer- Kampagne“, initiierte eine mobile Geflügelschlachtung und fördert sowohl die Vernetzung von Lebensmittelhandwerk und Gemeinschaftsgastronomie als auch die Kooperation von Lebensmittelhandwerk und landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern. Dies erfolgt im Rahmen der Biometropole und Öko-Modellregion, da regionale Bio-Lebensmittel und regionale Vernetzung als große Chance gesehen werden, damit sich Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien besser im Markt behaupten können. Das Referat für Umwelt und Gesundheit kooperiert zudem mit der Berufsschule für Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelhandwerk (B3) sowie der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (B7), die beide
- deutschlandweit einmalig – bio-zertifiziert sind.
Auch das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat unterstützt das Lebensmittelhandwerk. So existiert seit dem Jahr 2020 die Regionalinitiative „Original Regional aus Nürnberg“. Diese Regionalinitiative wurde im Rahmen der Regionalkampagne „Original Regional aus der Metropolregion Nürnberg“ gegründet, damit auch Nürnberger Betriebe vom „Original Regional“-Netzwerk profitieren können. Die Mitgliedsbetriebe haben u. a. die Möglichkeit, sich am jährlichen Messeauftritt von „Original Regional“ auf der Consumenta und am Christkindlesmarkt zu präsentieren. „Original Regional aus Nürnberg“ wird von der Wirtschaftsförderung Nürnberg betreut. Aktuell zählt die Regionalinitiative sieben Mitgliedsbetriebe, darunter Brauereien, Bäckereien sowie eine Metzgerei und einen Gemüseanbaubetrieb.
3.2. Ergänzung bestehender Unterstützungsangebote Zur weiteren Unterstützung und besseren Vernetzung ihrer Aktivitäten für das regionale Lebensmittelhandwerk haben die Stadt Nürnberg (Ref. III und Ref. VII/WiF) und die HWK im Dezember 2020 einen runden Tisch ins Leben gerufen. Ziel ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zur Förderung des regionalen Lebensmittelhandwerks in Nürnberg. Herausforderungen und Lösungsansätze wurden im April 2021 auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Innungen des Lebensmittelhandwerks diskutiert.
Folgende Problemlagen des regionalen Lebensmittelhandwerks wurden, unter Berücksichtigung der Umfrageergebnisse, gemeinsam identifiziert:
-
Konkurrenz zum SB-Handel/Discountern (d. h. Preis- oder Qualitätswettbewerb),
-
veränderte Ansprüche der Gesellschaft (neue Kundenstruktur und damit neue
Wünsche),
- fehlende Fach- und Nachwuchskräfte (von Auszubildenden bis zu Meisterinnen und
Meistern),
-
fehlende bzw. ungeklärte Unternehmensnachfolge sowie
-
fehlende Netzwerke für regionale Wertschöpfungsketten.
Daraus wurden drei wesentliche Ziele abgeleitet: (1) Zum einen sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser auf das regionale Lebensmittelhandwerk, seine Produkte und seinen Mehrwert für die Stadtgesellschaft aufmerksam gemacht werden. (2) Zum anderen sollen die Unternehmen des regionalen Lebensmittelhandwerks über Qualifizierung fit für Zukunft gemacht werden. (3) Weiterhin soll im Rahmen von Kooperationsprojekten unter Federführung bzw. Beteiligung der Biometropole Nürnberg bzw. der Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth die regionale Wertschöpfung verbessert und das Potenzial von Bio konsequent erschlossen werden.
3.3. Durchführung digitaler „Talks“ bzw. „Tastings“ (Ziel 1) Um die Sichtbarkeit regionaler Produkte unter den Konsumentinnen und Konsumenten zu erhöhen und die relevante Zielgruppe zu erreichen, bieten sich regionale Formen der Werbung an. Zur Vermarktung des regionalen Lebensmittelhandwerks und seiner Produkte hat sich der „Schmankerlmarkt“ als sehr wirksames Instrument erwiesen, denn hier können die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur die Lebensmittel probieren, sondern auch in direkten Austausch mit einer Vielzahl an Produzentinnen und Produzenten treten. Da einer digitalen Form des „Schmankerlmarktes“ der entscheidende sensorische Faktor des Ausprobierens/Schmeckens fehlen würde, wird derzeit gemeinsam mit den Innungen (Fleischer-, Bäcker- und Konditorinnung) sowie der Kreishandwerkerschaft Nürnberg und Fürth nach einem digitalen Alternativkonzept gesucht. Diskutiert werden z. B. Livevideos der Fleischerinnung zum Grillen oder der Konditorinnung zur Herstellung von Torten. Auch Auszubildende könnten zu Wort kommen und so Werbung für das Berufsbild machen. Die HWK entwickelt derzeit ein Konzept zur möglichen Durchführung eines digitalen „Talks“ bzw. „Tastings“.
3.4. Virtuelles Workshopangebot der HWK (Ziel 2) Neben der Erhöhung der Sichtbarkeit regionaler Produkte ist die Qualifizierung der Betriebe ein wichtiger Baustein zur Stärkung des regionalen Lebensmittelhandwerks. Die HWK und das Umweltreferat der Stadt Nürnberg, die bereits heute Weiterbildungsangebote für das regionale Lebensmittelhandwerk anbietet, wollen noch im Sommer 2021 ihr Seminarangebot für regionale Lebensmittelhandwerksbetriebe ausbauen, die Angebote vernetzen und die Reichweite erhöhen. Den Innungen kommt dabei die Rolle eines Multiplikators zu. Über die Kanäle aller Institutionen sind die Unternehmen des regionalen Lebensmittelhandwerks gut erreichbar und können auf das kostenlose Angebot aufmerksam gemacht werden.
Folgende Fortbildungsinhalte sollen in einem ersten Schritt angeboten werden:
-
Digitales Marketing/Vertrieb: Digitale Auffindbarkeit, Lieferdienst/Onlineshopping
-
Bio/Nachhaltigkeit: Umstellung auf Bio-Produktion/-Verarbeitung
-
Regionalität: Vernetzung/Wertschöpfungskettenarbeit (z. B. Erzeuger – Lebens-
mittelhandwerk – Restaurants)
Zur Abdeckung der Fortbildungsinhalte Digitales Marketing/Vertrieb hat die HWK im März 2021 ein virtuelles Workshopangebot „Damit es dem Kunden schmeckt. Clevere Ansätze von Marketingmaßnahmen“ vorgelegt. Es soll allen Gewerken des Lebensmittelhandwerks in Nürnberg offenstehen und Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Bei erfolgreicher Pilotierung in Nürnberg plant die HWK, das Workshopangebot auf ganz Mittelfranken auszurollen.
Das Angebot besteht aus mehreren Teilen. Die ersten Workshopteile könnten im Sommer 2021 erfolgen. Geplant sind Workshops zu den Themen Internetpräsenz (Webseite, Instagram, Facebook, Google My Business, rechtliche Hinweise), Digitalstrategie (Geschäftsmodellentwicklung/-weiterentwicklung, Analyse der Kundenbedarfe) sowie (Online) Marketing Konzept (Marketing Mix, Ziele definieren/kontrollieren). Um eine enge
Betreuung der Handwerksbetriebe sicherzustellen, sind parallel zu den Workshops Gruppenberatungen zu den jeweiligen Themen geplant.
3.5. Kooperationsprojekte der Biometropole Nürnberg bzw. der Öko-Modellregion (Ziel 3) Im Rahmen von Kooperationsprojekten unter Federführung bzw. Beteiligung der Biometropole Nürnberg bzw. der Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth sollen die regionale
Wertschöpfung verbessert und das Potenzial von Bio-Lebensmitteln konsequent
erschlossen werden. Aktuelle Beispiele sind der Aufbau einer Wertschöpfungskette Getreide i. V. m. dem BIregO Projekt im Landkreis Neumarkt, die Förderung von „Geflügelprodukten“ i. V. m. dem Start der mobilen Geflügelschlachtung oder einer weiteren Intensivierung von Vermarktungsstrukturen in Richtung Gemeinschaftsgastronomie. Passend dazu bereitet Ref. III für den Herbst 2021 eine Messe „Kantine trifft Region“ vor, an der auch das Lebensmittelhandwerk beteiligt sein wird. Ref. III unterstützt zudem Projekte und Aktivitäten, bei denen die Berufsschulen B3 und B7 einbezogen sind.
In Anbetracht der Rückmeldungen aus der Umfrage prüft Ref. III weiterhin, welchen Beitrag ein (zeitlich befristetes) kommunales Förderprogramm zur Übernahme der Zertifizierungskosten bei der Umstellung von Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien auf Bio-Produktion leisten könnte, um die Zukunftschancen für das Lebensmittelhandwerk zu verbessern. Erfolgreiche Beispiele für derartige Fördermaßnahmen gibt es bereits in verschiedenen Landkreisen (z. B. Rhön-Grabfeld). Die Landkreise Roth und Nürnberger Land haben bereits Interesse an einem entsprechenden Förderprogramm signalisiert, sodass dieses Programm für die komplette Öko-Modellregion umgesetzt werden könnte. Ref. III wird gebebenenfalls einen entsprechenden Zuschuss für den Haushalt 2022 beantragen.
Um handwerklich erzeugte Lebensmittel durch die Stadt Nürnberg und deren Töchter zu fördern, sollte schließlich geprüft werden, inwieweit handwerkliche Produktion als Qualitäts- Kriterium bei öffentlichen Vergaben genutzt werden kann.
3.6. Ausblick Die Referate für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Umwelt und Gesundheit sehen Handlungsbedarf. Die Befragung zeigt, dass in den nächsten Jahren weitere Bäckereien und Metzgereien aufgegeben werden und die Versorgung mit regionalen, hochwertigen Backwaren und Fleischprodukten schwieriger wird. Bio, Regionalität und handwerkliche Qualität sind wichtige Alleinstellungsmerkmale für das Lebensmittelhandwerk und sollten von der Stadt Nürnberg unterstützt werden.
Mit der vorliegenden Strategie leistet die Stadt Nürnberg (Ref. III und Ref. VII) zusammen mit der HWK für Mittelfranken einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des regionalen Lebensmittelhandwerks. Das virtuelle Workshopangebot der HWK wird durch Workshops zu den Themen Bio und Nachhaltigkeit sowie regionale Wertschöpfungsketten durch Ref. III ergänzt. Der runde Tisch bietet darüber hinaus die Möglichkeit, zukünftige Unterstützungsangebote für das regionale Lebensmittelhandwerk eng miteinander abzustimmen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Onlineplattform für den Einzelhandel
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 Sachverhalt
Bericht:
Die City-Handelsvereinigung Erlebnis Nürnberg e.V. hat zusammen mit eBay Deutschland die Online-Plattform „ebay-Deine Stadt Nürnberg“ ins Leben gerufen, die am 14. April 2021 gestartet ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Einzelhandel sind viele Frauen beschäftigt, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Im Hinblick auf die Nahversorgung sind in der Mobilität eingeschränkte und ältere Menschen betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König FW a 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
ß
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
0102.2021 . Dr. Heimbucher / Firner
Onlineplattform für den Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
viele Nürnberger Einzelhandelsgeschäfte bieten inzwischen die Lieferung online oder telefonisch bestellter Wa ren an. Auf diese Weise können sich lokale Einzelhandelsgeschäfte besser dem Wettbewerb mit den großen Online-Portalen stellen. Mit unserem Antrag vom 18.01.2021 „Lieferdienst für den Einzelhandel" haben wir an geregt, diese Einzelhändler bei der Einrichtung eines gemeinsamen Lieferdienstes zu unterstützen.
Um die Aktivitäten der regionalen Einzelhändler auch im Aufbau bzw. der Optimierung eines entsprechenden Online-Angebots zu fördern, bietet sich zudem eine Vernetzung und Bündelung der einzelnen Shops an. Darüber hinaus könnten Händler, die bisher nicht mit einem Online-Shop am Markt auftreten, bei der Einrichtung unter stützt werden bzw. eine gemeinsame Plattform nutzen.
Sowohl Händler die bereits lange mit einem Online-Shop vertreten sind als auch Neulinge im Internetvertrieb könnten von einer gemeinsamen, regionalen Einkaufsplattform als Ergänzung und Bündelung ihres Angebots profitieren.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den Handelsverbänden und Gewerbevereinigungen sowie in Koope ration mit der Congress- und Tourismuszentrale die Einrichtung einer gemeinsamen, regionalen Online- Einkaufsplattform bzw. unterstützt den Ausbau von bereits bestehenden Projekten und Initiativen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21012500 Onlineplattform Einzelhandel.docx
Onlineplattform für den Einzelhandel
Sachverhalt:
Angesichts des zunehmenden Online-Handels, der im Zuge der Corona-Pandemie stark hinzugewonnen hat, sind in Deutschland vor allem in den letzten Monaten zahlreiche Ideen für Online-Marktplätze für den Einzelhandel entstanden. Grundsätzlich ist die Idee eines Online-Marktplatzes, auf dem sich lokale Einzelhandelsunternehmen präsentieren und ihre Waren anbieten können, begrüßenswert. Eine gemeinsame lokale Online-Marktplattform kann die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der einzelnen lokalen Einzelhandelsbetriebe im Internet erhöhen.
Der Erfolg einer solchen Plattform hängt nicht nur von der Anzahl der teilnehmenden Betriebe, sondern maßgeblich vom Engagement jedes einzelnen Betriebs ab. Schließlich sind es die Händlerinnen und Händler selbst, die die Plattform mit kontinuierlichen Produktupdates, Live- Bestandsabfragen, Online-Kundenbetreuung etc. und einem Warenwirtschaftssystem „am Leben halten“ müssen. Jeder teilnehmende Einzelhandelsbetrieb muss daher zu erheblichen Investitionen bereit sein, wenn der Online-Kanal ein Erfolg werden soll. Kurzum: Nicht die Bereitstellung der Plattform als solche, sondern Engagement und Investitionsbereitschaft der teilnehmenden Betriebe entscheiden über den Erfolg.
Die Handelsvereinigung Erlebnis Nürnberg e.V. will dies ausprobieren und hat zusammen mit eBay Deutschland die Online-Plattform „ebay-Deine Stadt Nürnberg“ ins Leben gerufen, die am 14. April 2021 gestartet ist. Auf dieser Plattform können Nürnberger Einzelhandelsbetriebe sich und ihre Waren präsentieren. Kosten für die Einzelhandelsbetriebe entstehen dabei zunächst nur bei Verkäufen. Durch die zusätzliche Sichtbarkeit auf dem deutschlandweiten eBay-Angebot können weitere Umsätze generiert werden. Das Angebot wird durch Erlebnis Nürnberg e.V. finanziert und betrieben. Das City Management begleitet.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Gerade im Einzelhandel sind viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Zudem sind im Hinblick auf die Nahversorgung in der Mobilität eingeschränkte und ältere Menschen sowie Familien betroffen.
Referat VII
Ref.VII/004/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: EU-geforderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2020 und in der Förderperiode 2014 bis
Anlagen: Diversity-Check Sachverhalt Übersicht der EU-geförderten Projekte (Fortschreibung) Projekt-Steckbriefe nach Geschäftsbereichen
Bericht:
Der Bericht liefert eine Übersicht über die EU-geförderten Projekte der Stadtverwaltung im Jahr 2020 sowie in der Förderperiode 2014 bis 2020. Dazu werden die genutzten EU- Förderprogramme und Finanzvolumen dargestellt. Das jährliche Monitoring zeigt auf, welche Dienststellen EU-Projekte durchführen und dient der Transparenz der EU-Projektaktivitäten der städtischen Verwaltung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/004/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Einige EU-geförderte Projekte fokussieren eine bestimmte Zielgruppe. Damit ist eine Diversity-Relevanz gegeben (siehe Anlage).
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/004/2021
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | relevant teilweise relevant nicht relevant |
EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2020 und in der Förderperiode 2014 bis
Sachverhalt:
1. Monitoring der städtischen EU-Projekte
Jedes Jahr werden zahlreiche Projekte der Stadt Nürnberg durch Mittel der Europäischen Union (teil-)finanziert. Um eine Übersicht über diese Projekte zu erhalten, führt das Europabüro im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ein jährliches Monitoring durch. Die Abfrage der EU- Projekte bei der Kernverwaltung sowie den städtischen Eigenbetrieben und 100%-Töchtern der Stadt Nürnberg1 wird durch die Europa-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner der Geschäftsbereiche unterstützt. Um eine Vergleichbarkeit über mehrere Jahre zu ermöglichen, werden jährlich die gleichen Kriterien abgefragt. Auch in diesem Jahr wurden alle Projekte, die mit EU-Fördermitteln finanziert wurden und im Jahr 2020 begannen, durchgeführt oder beendet wurden, erfasst.
Das vorliegende Monitoring enthält unter anderem Informationen zu Anzahl, Fördersummen und Förderprogrammen der von den Dienststellen rückgemeldeten EU-geförderten Projekte des Jahres 20202. Erstmals wurden für dieses Jahr auch mögliche Auswirkungen der Corona- Pandemie auf die Projektdurchführung abgefragt (vgl. Anlage 2). Darüber hinaus liefert das Monitoring zudem auf Grundlage der Abfragen der vergangenen sieben Jahre einen Überblick über die EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Diese mehrjährige Bestandsaufnahme stellt einerseits Transparenz der kommunalen Projektaktivität her und verdeutlicht andererseits die hohe Projekterfahrung innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg.
2. Ergebnisse für das Jahr 2020
Anzahl der Projekte
| Abb. 1: Anzahl der Projekte 2017-2020 | |
|---|---|
| 50 40 40 33 32 33 30 20 10 0 2017 2018 2019 2020 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt | |
| Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 33 EUgeförderte Projekte der Stadt Nürnberg gemeldet. Abbildung 1 zeigt einen Rückgang der laufenden EU-Projekte im Vergleich zum Vorjahr. Corona-bedingt wurden vor allem aus dem Geschäftsbereich Schule und Sport weniger Projekte als 2019 gemeldet.
33
Zu beachten ist, dass durch die EU geförderte Maßnahmen meist eine Laufzeit von mehreren Monaten haben und nicht an Kalenderjahre gebunden sind. Eine Abgrenzung von Projekten auf Kalenderoder Haushaltsjahre kann daher nicht erfolgen. In Abbildung 1 kann es folglich teilweise zu Überlappungen mit Bestandsaufnahmen der Vorjahre kommen. Anlage 1 stellt deshalb eine Übersicht der einzelnen EU-Projekte und deren Laufzeiten dar. Weitere Details zu den einzelnen Projekten des Jahres 2020 können den Steckbriefen in Anlage 2 entnommen werden.
Finanzierung
Im Jahr 2020 führt die Stadt Nürnberg EU-geförderte Projekte mit einem Gesamtvolumen von
1 Noris Arbeit gGmbH, NOA.kommunal GmbH, noris inklusion gGmbH, Städtische Werke Nürnberg GmbH, NürnbergStift Service GmbH, Stadion Nürnberg Betriebs GmbH, Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, wbg Immohold Verwaltungs-GmbH. 2 Das Monitoring umfasst nur die EU-Projekte, die von den Dienststellen gemeldet wurden und erhebt daher keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
knapp neun Millionen Euro durch. Rund sechs Millionen Euro stammen direkt von der Europäischen Union. Die EU-Fördermittel werden ergänzt durch 0,3 Millionen Euro vom Freistaat Bayern und 0,5 Millionen Euro vom Bund. Der Kofinanzierungsanteil der Stadt Nürnberg liegt dabei insgesamt bei fast zwei Millionen Euro. Die 0,1 Millionen Euro sonstige Kofinanzierung (zum Beispiel Teilnahmegebühren) vervollständigen die Gesamt-Projektfinanzierung (s. Abb. 2).
| Abb. 2: Gesamtvolumen und Finanzierungsanteile der gemeldeten EU-Projekte | |
|---|---|
| in den Jahren 2019 und 2020 (in Millionen Euro) | |
| 10 8,7 9 2019 2020 8 6,7 7 6 6 4,4 5 4 3 1,8 2 1,5 1 0,3 0,3 0,4 0,5 0,1 0,1 0 | 10 8,7 9 2019 2020 8 6,7 7 6 6 4,4 5 4 3 1,8 2 1,5 1 0,3 0,3 0,4 0,5 0,1 0,1 0 |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
Trotz einer geringeren Anzahl an Projekten ist – verglichen mit dem Jahr 2019 – ein deutlicher Anstieg des Gesamtvolumens und insbesondere der EU-Fördermittel festzustellen. Dies ist hauptsächlich auf ein neues Forschungs- und Innovationsprojekt des Hochbauamts zurückzuführen, welches EU-Fördermittel in Höhe von eineinhalb Millionen Euro akquirieren konnte.
Doch auch ohne dieses Projekt bleibt das Gesamtvolumen höher als im Vorjahr. Städtische Investitionen in EU-Projekte werden mit dem mehr als Dreifachen an EU-Fördermitteln aufgestockt. Ergänzt mit Mitteln von Bund und Land ergibt dies eine Vervierfachung der städtischen Haushaltsmittel.
EU-Förderprogramme
Die insgesamt 33 städtischen EU-Projekte verteilen sich auf sechs EU-Förderprogramme (s. Abb. 3). Spitzenreiter im Jahr 2020 ist der Europäische Sozialfond (ESF) mit 15 geförderten Projekten. Das Erasmus+-Programm für Bildung und Jugend unterstützt 2020 insgesamt zehn städtische Projekte und somit sieben weniger als im Vorjahr. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kommt an dritter Stelle (fünf Projekte). Durch das Forschungsförderungsprogramm Horizont 2020, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) sowie die „spezifische Haushaltslinie der EU-Kommission“ wird jeweils ein Projekt gefördert.
| Abb. 3: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach EU-Förderprogrammen, | |
|---|---|
| Anzahl an Projekten und Anteil an EU-Fördermitteln, n=33 | |
| Anzahl an Projekten Anteil an EU-Fördermitteln (in %) spez. EHAP Horizont 2020 Erasmus+ Haushalts 1 Horizont 1 12% linie EU- 2020 Kommissi Erasmus+ 25% on 10 1 AMIF 5 ESF 26% EHAP 8% spez. Haushalts linie EU- Kommissi on ESF AMIF 1% 15 28% | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
| spez. EHAP Horizont 2020 Haushalts 1 1 linie EU- Kommissi Erasmus+ on 10 1 AMIF 5 ESF 15 | Erasmus+ Horizont 12% 2020 25% ESF 26% EHAP 8% spez. Haushalts linie EU- Kommissi on AMIF 1% 28% |
|---|
Der Blick auf die Finanzierungsanteile der Programme zeigt jedoch eine deutlich andere Verteilung (vgl. Abb. 3). Drei unterschiedliche Programme steuern je rund ein Drittel der gesamten EU-Fördergelder für die Stadt Nürnberg bei. Der AMIF unterstützt weiterhin große Projekte im Integrationsbereich und macht den Großteil (fast 28%) der EU-Fördermittel aus. Auch die Mittel des ESF stellen beinahe 26% der EU-Fördermittel. Dabei werden 82% der Mittel vom Bund (fünf Projekte) und 18% der Mittel vom Land Bayern (zehn Projekte) verteilt. Während das Bundesprogramm umfangreichere Projekte fördert, handelt es sich beim bayerischen ESF vor allem um kleinere Projekte im Bildungsbereich. Horizont 2020 fördert das Projekt „procuRE“ des Hochbauamtes mit eineinhalb Millionen Euro, was fast 25% der gesamten Mittel entspricht.
Obwohl Erasmus+ zehn Projekte fördert, vereinen diese nur gut zwölf Prozent der gesamten EU- Fördermittel. Die Fördersummen für Erasmus+-Maßnahmen fallen häufig vergleichsweise gering aus, da sie zum Beispiel die Mobilität von Einzelpersonen bezuschussen (zum Beispiel Schüleraustausche). Das Projekt „NEUN“ bei der NOA wird mit einer halben Millionen Euro vom EHAP gefördert, was etwas mehr als acht Prozent der Mittel entspricht. Weniger als ein Prozent der EU-Fördermittel für Nürnberg stammen aus der spezifischen Haushaltslinie der Europäischen Kommission.
Verteilung nach Geschäftsbereichen
Die Verteilung nach Geschäftsbereichen zeigt ein ähnliches Bild wie 2019. Fast die Hälfte aller EU-geförderten Projekte der Stadt Nürnberg finden im Referat für Schule & Sport statt (vgl. Abb. 4). Dabei handelt es sich unter anderem um geförderte Deutschklassen sowie Lern- und Mobilitätsprojekte an Nürnbergs (beruflichen) Schulen. Darauf folgt das Referat für Jugend, Familie und Soziales, das inklusive der NOA zehn Projekte betreut. Auch im Geschäftsbereich Kultur sowie im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters finden mehrere Projekte statt.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
| Abb. 4: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach | |
|---|---|
| Geschäftsbereichen | |
| Anzahl an Projekten (n=33) | |
| Anzahl an Projekten 18 16 16 14 12 10 8 6 5 5 4 3 2 2 1 1 0 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
Aus gegebenen Anlass wurden 2020 eventuelle Auswirkungen der Corona- Pandemie auf Durchführung, Laufzeit und Finanzierung von Projekten abgefragt. Ergebnis ist, dass die meisten für 2020 geplanten europäischen Mobilitäten abgesagt oder verschoben werden mussten. Dies spiegelt sich auch in der Internationalität von Projekten wieder. Nur acht der 33 EU-Projekte finden in Kooperation mit internationalen Partnern statt. Im Vorjahr waren es noch 17 von 40 Projekten.
1 1
Auch wenn EU-Fördermittel für alle gesellschaftlichen Bereiche und Gruppen vorgesehen sind, trifft die Pandemie besonders die Projekte die mit benachteiligten Zielgruppen arbeiten, härter als andere. Beispielsweise stellen Distanzunterricht als alternative Durchführung von Projektaktivitäten oder Online- Beratungen oft hohe Hürden da. Positiv ist jedoch, dass trotz geänderter oder abgesagter Projektaktivitäten kein finanzieller Nachteil entsteht.
Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten
aus den Geschäftsbereichen
3. Ergebnisse für die Förderperiode 2014 bis 2020
Die Europäische Fördermittel-Landschaft ist in siebenjährigen Förderprogrammen und Fonds organisiert, die im mehrjährigen Finanzrahmen der EU festgelegt sind.
| Abb. 5: Gesamtvolumen und Finanzierungsanteile der gemeldeten EU- | |
|---|---|
| Projekte in der Förderperiode 2014-2020 (in Millionen Euro) | |
| 25 20,1 20 15 12,2 10 4,3 5 2,1 1,2 0,3 0 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
2,1 1,2
Das Monitoring der Förderperiode 2014 bis 2020 ergibt eine Gesamtzahl von 114 EU-geförderten Projekten der Stadt Nürnberg.3 Diese 114 Projekte umfassen über sieben Jahre ein Gesamtvolumen von mehr als 20 Millionen Euro (vgl. Abb. 5). Mit über zwölf Millionen Euro stammt mehr als die Hälfte des Budgets aus Töpfen der Europäischen Union. Die Stadtverwaltung steuerte gut vier Millionen Euro aus dem eigenen Haushalt bei. Somit konnte jeder eingesetzte Euro verdreifachen werden.
EU-Förderprogramme
Die insgesamt 114 städtischen EU-Projekte wurden über die Förderperiode verteilt aus neun verschiedenen EU-Förderprogrammen und -fonds (ko-)finanziert (vgl. Abb. 6). Der ESF ist mit 60 Projekten am häufigsten vertreten, gefolgt von 35 durch Erasmus+ geförderte Projekte. Dies zeigt sich auch in der Aufteilung nach Anteil an EU-Fördermitteln. 43% der Mittel stammen vom ESF und 15% der Mittel von Erasmus+. Jedoch wird auch deutlich, dass Fördersummen und -umfang von Projekten der verschiedenen Programme sehr unterschiedlich sind. Obwohl die Anzahl der vom AMIF (fünf Projekte) oder durch Horizont 2020 (zwei Projekte) geförderten Projekte sehr gering ist, umfassen beide Töpfe jeweils einen Anteil von 14% der gesamten EU-Fördermittel. Der Trend der vorherigen Förderperiode setzt sich damit fort: Der ESF fördert die meisten Projekte und stellt den höchsten Anteil an EU-Fördermitteln zur Verfügung.
| Abb. 6: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach EU-Förderprogrammen, | |
|---|---|
| Anzahl an Projekten und Anteil an EU-Fördermitteln, n=114 | |
| Anzahl an Projekten Anteil an EU-Fördermitteln (in %) spez. Horizont COSME; Horizont Haushalt 2020; 2 1 EfBB; 0% EfBB; 1 2020; Erasmus slinie EHAP; 2 14% +; 15% EU; 7 Erasmus+; Interreg; 35 EHAP; 1 10% AMIF; 5 spez. Haushalts linie EU- Kommissi on; 2% Interreg; 2% AMIF; ESF; 60 ESF; 14% 43% | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
3 Die Gesamtzahl basiert auf den Rückmeldungen aus den Dienststellen der vergangenen sieben Jahre. Die Zahl und alle damit verbunden Aussagen beanspruchen keine Vollständigkeit, da es zwischen zwei Förderperioden stets eine Übergangszeit gibt. Zum jeweiligen Zeitpunkt der Datenerhebung konnten daher nicht alle Projekte, die durch Mittel der Förderperiode 2014-2020 gefördert wurden, aufgenommen werden. Das vorliegende Monitoring bietet jedoch anhand der konstanten Abfragekriterien einen guten Anhaltspunkt für einen Gesamtüberblick der Förderperiode und der Mittelakquirierung durch die Stadt Nürnberg.
Verteilung nach Geschäftsbereichen
Die Verteilung nach Geschäftsbereichen bei der Stadt Nürnberg summiert die Verhältnisse der einzelnen Jahre. Das Referat für Schule und Sport trägt mehr als die Hälfte der Gesamtanzahl an EU-Projekten bei (vgl. Abb. 7). Auch das Referat für Jugend, Familie und Soziales (mit NOA) war sehr erfolgreich und verzeichnet insgesamt 27 Projekte. Darauf folgt der Geschäftsbereich Kultur, dessen Projekte vor allem vom Bildungscampus Nürnberg umgesetzt werden.
| Abb. 7: EU-Projekte der Stadt Nürnberg in den Geschäftsbereichen, n=114 | |
|---|---|
| NOA 8 Wirtschaft & Wissenschaft 9 Planung & Bau 2 Jugend, Familie & Soziales 19 Schule & Sport 61 Kultur 13 OBM 2 0 10 20 30 40 50 60 70 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
4. Fazit
Das kontinuierliche Monitoring der EU-geförderten Projekte der Stadt Nürnberg zeigt auch für die Förderperiode 2014 bis 2020 ein positives Ergebnis. Die Arbeit mit EU-Fördergeldern hat sich innerhalb der Stadtverwaltung mittlerweile stark gefestigt und professionalisiert. Einige Projektformate werden bereits seit vielen Jahren routiniert durchgeführt und weiter optimiert. Dies wird beispielsweise im Schulbereich deutlich, wo Erasmus+-geförderte Mobilitäten fester Bestandteil sind. Auch im Referat für Jugend, Familie und Soziales, der NOA sowie am Bildungscampus Nürnberg sind einige erfolgreiche und wiederkehrende Projekte zu verzeichnen.
Das Jahr 2020 zeigt ein ähnliches Bild wie der Blick auf die gesamte Förderperiode. Hervorzuheben ist das Verhältnis der von der Stadt Nürnberg eingesetzten Haushaltsmittel zu den erhaltenen EU-Fördergeldern. Im Schnitt konnten die eigenen Mittel verdreifacht werden! Aber nicht nur diese finanzielle Bilanz ist positiv: viel mehr sind auch die Interaktionen mit (internationalen) Akteuren, die Projektzusammenarbeit und das gewonnene Know-how zu unterstreichen (s. Anlage 2). Deutlich wurde dieser Nutzen auch während der Corona-Pandemie, die je nach Zielgruppe die Projektaktivitäten sehr unterschiedlich betraf.
Der Ausblick auf die neue EU-Förderperiode 2021 bis 2027 ist vielversprechend. Viele Förderprogramme werden weiter für Kommunen als Fördermittelempfänger geöffnet. Der lokalen Ebene wird eine zunehmend größere Bedeutung bei der Umsetzung der politischen Ziele der Europäischen Union zugeschrieben. Deshalb ist zu empfehlen, dass die Stadtverwaltung Nürnberg die europäischen Fördermittelquellen weiter diversifiziert und noch mehr Dienststellen eine Teilnahme an EU-Förderprojekten in Betracht ziehen.
Über das bewährte Forum des Arbeitsteam Europa wird das Europabüro die Geschäftsbereiche weiterhin zu aktuellen Fördermöglichkeiten, und insbesondere den neuen Möglichkeiten und Finanzierungsinstrumenten der Förderperiode 2021 bis 2027, informieren.
Anlage 1: EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg - Fortschreibung ÖÖ 55
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |
| BLEIB in Nürnberg | OBM | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Klasse 5/6 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 5le/6 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 5le/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 7/8 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 7le/8 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 7/8 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 7le/8 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 7le/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 8/9 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 8le/9 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 8/9 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | iKttelalsscsheu 8le/9 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Europe Direct-Informationszentrum | Europe Direct-Informationszentrum | Europe Direct-Informationszentrum | Wirtschaft und | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CITIZEU | Wissenschaft | Wissenschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
EMOKS
Gr.
Anlage 2
EU-geförderte Projekte
der Stadt Nürnberg
im Jahr 2020
Projekt-Steckbriefe
(Quelle: Projektverantwortliche der Ämter und Dienststellen)
- Städtische EU-Projekte ................................................................................................... 4 1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ............................................................ 4 BLEIB in Nürnberg / „Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ ............................................. 4 IKÖK - Interkulturelle Öffnung in Kommunen .................................................................. 6 1.2. Geschäftsbereich Schule und Sport ........................................................................ 8 Klasse 5/6 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS .................................... 8 Klasse 5/6 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................10 Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................12 Klasse 7/8 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................14 Klasse 7/8 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................16 Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................18 Klasse 8/9 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................20 Klasse 8/9 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS ...................................22 Neuausrichtung des europäischen Profils der Schule und Ausbau des bilingualen Unterrichts .....................................................................................................................24 Projektmanagement für interkulturelle europäische Austauschprojekte .........................26 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens .......................................................27 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens .......................................................30 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens .......................................................32 Background to European Business................................................................................34 Work Experience for Retailers (WE4R) .........................................................................36 Erzieher in Europa .........................................................................................................39 1.3. Geschäftsbereich Kultur .........................................................................................45 Bildungsprämie .............................................................................................................45 Weiterbildung in Europa: Gemeinsam lernen, kompetent lehren, interkulturell leben .....47 Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) ....................................................................................49 1.4. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales ...................................................52 Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social integration of migrants (VALUES)......................................................................................................................52 Perspektiven im Quartier II ............................................................................................55 Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg...................................................58 Praxisklasse an der Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule ..............................................60 Create strong bridges. German-Polish-Romanian Training for international youth work 62 1.5. Noris-Arbeit gGmbH ................................................................................................64 ErIK-Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ..........................................................64 ErIK 2.0-Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ....................................................67
MiA! Mütter in den Arbeitsmarkt! ...................................................................................69 NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg ...........................................................................71 SPOK - Sprache Orientierung kulturelle Werte ..............................................................73 1.6. Geschäftsbereich Planung und Bau .......................................................................75 procuRE ........................................................................................................................75 1.7. Geschäftsbereich Wirtschaft ...................................................................................78 Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg ...............................................................78 2. Abfrage ............................................................................................................................80 Formular zur Abfrage ....................................................................................................80 Leitfaden zur Abfrage ....................................................................................................83
1. Städtische EU-Projekte
1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
BLEIB in Nürnberg / „Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“
| Projektzeitraum | von | 01.07.2015 | bis | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dienststelle(n) | BgA/3 | ||||||
| Antragsteller/in | Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Heidrun Bogerts | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-10302 | |||||
| E-Mail: | heidrun.bogerts@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration | ||||
| deutsche | - Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer (AAU e. V.) Nürnberg - Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung | ||||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF - Integrationsrichtlinie Bund mit dem Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern/-innen und Flüchtlingen (IvAF) | ||||||
| Zielgruppe | Geflüchtete Angebot zur beruflichen Integration für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte in der Metropolregion Nürnberg „Erst wenn die Migration als Chance und nicht als Problem gesehen wird, schafft man komplett neue Wege, die zum produktiven und friedlichen Zusammenleben führen werden“. - Elina Schnürer, ehem. Projektmitarbeiterin BLEIB in Nürnberg ist ein Teilprojekt des IvAF-Netzwerks „FIBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ mit insgesamt neun Teilprojekten in München, Regensburg, Landshut und Nürnberg. Koordiniert wird das Netzwerk FiBA 2 durch die Landeshauptstadt München. Der Rat für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg und die AAU e.V. in Nürnberg arbeiten im Projekt BLEIB eng zusammen, um die beruflichen Chancen für Flüchtlinge zu verbessern. Wir beraten, unterstützen und qualifizieren | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
Zitat
Zielsetzung
| Geflüchtete individuell und helfen ihnen bei der Suche nach einem gesicherten Beschäftigungsverhältnis oder Studium. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 477.746,03 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 246.565,23 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | 194.995,06 | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 36.185,74 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Eine größere Tagung im März wurde abgesagt, die geplanten Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften und AnKER-Zentren wurden abgesagt, eine Podiumsdiskussion im Rahmen der interkulturellen Woche wurde in der Planungsphase eingefroren, die Beratung der Geflüchteten konnte nur eingeschränkt stattfinden, je nach den geltenden Coronaregeln (Telefon, E-Mail). Wegen längerer Krankheit durch eine Coronainfektion der Projektleitung einige Wochen auch gar keine Beratung. Die Teilnehmendenzahlen in 2020 werden deutlich niedriger ausfallen (Statistik wird gerade aktualisiert). |
|---|
Durchführung
Bild: Elina Schnürer
IKÖK - Interkulturelle Öffnung in Kommunen
| Projektzeitraum | von | 01.11.2020 | bis | 30.06.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | AM19-BY5240 | ||||||
| Dienststelle(n) | BgA/Bildungsbüro | ||||||
| Antragsteller/in | Oberbürgermeister Marcus König | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Dr. Martin Bauer-Stiasny | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-14149 | |||||
| E-Mail: | martin.bauer-stiasny@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | AWO Kreisverband Nürnberg e.V. | ||||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 550.668,92 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 402.471,83 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 91.657,92 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | 56.539,17 | € |
Zielsetzung
1.2. Geschäftsbereich Schule und Sport
Klasse 5/6 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 295 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | ||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 305 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 306 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
Klasse 7/8 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 307 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 308 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 309 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
Klasse 8/9 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-MS
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 310 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ - Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 191 311 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | „Die Integration zugereister Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die ESF-Förderung wird ein gebundener Ganztagsbetrieb ermöglicht. Dieser ist u.a. verbunden mit verstärkter Förderung beim Spracherwerb und einer Verbreiterung der Bildung, wie sie in den Erziehungszielen des BayEUG angelegt ist.“ Georg Altmann, Vorgänger von Sonja Bauhus Der Unterricht mit Schwerpunkt Deutsch wird durch Förderkurse in Kreativität und Spracherwerb ergänzt. Durch die intensivere Auseinandersetzung mit differenzierten Unterrichtsformen in diesen Zusatzangeboten soll der Lernfortschritt gesichert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 55.450,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 5.250,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zitat
Zielsetzung
| Durchführung | In Zeiten des Präsenzunterrichts erfolgte die Durchführung planmäßig. Während der Zeiten des Distanzunterrichts bot die gfi gGmbH nach Absprache mit SchA die sozialpädagogische Betreuung "rund um das Kind" online, bei Bedarf auch weiterhin im persönlichen Kontakt, an. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Der Projektzeitraum wich nicht von der Planung ab. | |
| Finanzierung | Finanzierung | Für das Vorhaben ergab sich keine Änderung gegenüber der Finanzplanung, da die gfi gGmbH auch unter veränderten Vorgaben ihren Auftrag erfüllte. Mehrkosten entstanden nicht. |
Durchführung
Neuausrichtung des europäischen Profils der Schule und Ausbau des
bilingualen Unterrichts
| Projektzeitraum | von | 01.06.2018 | bis | 31.12.2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE03-KA101-046919 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Sigena-Gymnasium | |||||||||
| Antragsteller/in | Sigena-Gymnasium | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sophie Biedermann | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | --- | ||||||||
| E-Mail: | sophie.biedermann@schulen.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Lehrpersonal Pädagogischer Austausch in Form von Lehrerfortbildungen und Hospitationen - Stärkung der Fachkompetenz der Fachschaft Englisch, Auffrischung der Sprachkenntnisse - Förderung der Arbeit mit modernen Unterrichtsmethoden, Stärkung der Kenntnisse im Bereich des digitalen Unterrichts - Ausbau des bilingualen Unterrichts | ||||||||
| Inhalt | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 16.358,00 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 16.358,00 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zielsetzung
| Durchführung | Das Projekt wurde bereits 2018 begonnen, so dass sieben Mobilitäten durchgeführt werden konnten. Für das Kalenderjahr 2020 wurden zwei Mobilitäten geplant, die allerdings beide nicht stattfinden konnten. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Die Laufzeit wurde bereits verlängert, sie hätte eigentlich am 31.05.2020 geendet und wurde auf den 31.12.2020 verlängert, eine Durchführung der Aktionen war dennoch nicht möglich. | |
| Finanzierung | Die hierfür geplanten Fördergelder werden zurückgezahlt. |
Durchführung
Laufzeitverlängerung
Projektmanagement für interkulturelle europäische Austauschprojekte
| Projektzeitraum | von | 01.06.2019 | bis | 31.05.2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | BY-2019-KA101-059309 | |||||||||
| Dienststelle(n) | BBS | |||||||||
| Antragsteller/in | BBS | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Dr. Harald Schmidt | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-17201 | ||||||||
| E-Mail: | harald.schmidt@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Institut für europäische Lehrerfortbildung UG | ||||||||
| deutsche | --- | |||||||||
| internationale | --- | |||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Lehrpersonal Fortbildungskurs/Schulung von Lehrkräften zur Durchführung interkultureller Austauschprojekte mit Schülerinnen und Schülern in Europa Herr Dr. Schmidt und Herr Burger konnten gute Impulse aus dem Seminar mitnehmen. Schulung zu interkulturellen Austauschprojekten | ||||||||
| Inhalt | ||||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 4.138,00 | € | ||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 4.138,00 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Projektzeitraum | von | 01.06.2019 | bis | 31.05.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2019-1-DE02-KA102-005784 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg (1,2,4,5,6,7,9,12,14) | ||||||
| Antragsteller/in | SchB | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Christina Degering | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-15993 | |||||
| E-Mail: | christina.degering@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Natasha Sponsel | ||||||
| Telefon: | 0911/231-15993 | ||||||
| E-Mail: | natascha.sponsel@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | internationale | - Electrotehnicka Scola - HTL Vöcklabruck - NMS Hainburger Straße Wien - Berufliche Schule Graz - Executive Training Institute Malta - Colegion Delibes - Alpha.b Institut Linguistique - Irish Education Partners - City of Glasgow - Landesberufsschule 1 Graz - Zespól Szkól Gastronomicznych - Helsinki Vocational College - Kolpinghaus Meran - City of Glasgow College - Restaurant Celia Jiménez - Lycee Paul Augier - ADC-College Dublin - IFC-Madrid - Glasgow Clyde College |
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Geflüchtete Das Konzept des Amtes für Berufliche Schulen sieht die Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg vor. Im Kern geht es um eine Steigerung der internationalen Aktivitäten der Beruflichen Schulen durch das Angebot von Erasmus+ Mobilitäten für Schüler/-innen sowie Bildungspersonal ins europäische Ausland. Damit einher geht die Zunahme internationaler Partnerschaften und die Verbreitung des europäischen Gedankens. Wir stellen allen Beruflichen Schulen hierfür die notwendigen Fördermittel zur Verfügung, koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten. - Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion | ||||
| Inhalt | ||||||
| Zielsetzung | ||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 146.849,00 | € | |||
| des Projekts | ||||||
| EU-Fördermittel | 146.849,00 | € | ||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||
| Stadt Nürnberg | ||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Inhalt
Zielsetzung
| Durchführung | Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hatte ein Projekt bereits begonnen. Die TN mussten ihren Aufenthalt vorzeitig abbrechen und zurückkehren. Alle übrigen Projekte fanden nicht statt. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Da bereits neue Projektmittel beantragt und bewilligt wurden, ist eine Laufzeitverlängerung momentan nicht geplant. | |
| Finanzierung | Die Finanzierung ist bis Mai 2022 sichergestellt. |
Durchführung
| Projektzeitraum | von | 01.06.2018 | bis | 31.05.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA102-004674 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg (1,2,4,5,6,7,9,12,14) | ||||||
| Antragsteller/in | SchB | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Frank Fleischmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-15993 | |||||
| E-Mail: | frank.fleischman@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Christina Degering | ||||||
| Telefon: | 0911/231-15993 | ||||||
| E-Mail: | christina.degering@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | --- | |||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | internationale | - Helsingin kaupunki - Zespol Szkol Gastronmicznych nr 1 - City of Glasgow College - Lycee Hotelerie et de Tourisme Paul Augier - Escuela de hosteleria de cordoba - ADC Technology Training Ltd. - International Formation Centre S.L. - Elektrotehnicka skola - Glasgow Kelvin College - Glasgow Clyde College - Scuola Professionale Provinciale Tschuggmall die Bressanone - EAL Service, Education - Glasgow City Council - HTL Vöcklabruck - BHAK-HBLW-Rohrbach - Colegion Delibes - alpha.b Institut - ECBM London |
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Zielgruppe | Breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete Das Konzept des Amtes für Berufliche Schulen sieht die Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg vor. Im Kern geht es um eine Steigerung der internationalen Aktivitäten der Beruflichen Schulen durch das Angebot von Erasmus+ Mobilitäten für Schüler/-innen sowie Bildungspersonal ins europäische Ausland. Damit einher geht die Zunahme internationaler Partnerschaften und die Verbreitung des europäischen Gedankens. Wir stellen allen Beruflichen Schulen hierfür die notwendigen Fördermittel zur Verfügung, koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten. - Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion | ||||
| Inhalt | ||||||
| Zielsetzung | ||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 113.314,22 | € | |||
| des Projekts | ||||||
| EU-Fördermittel | 113.314,22 | € | ||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||
| Stadt Nürnberg | ||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Inhalt
Zielsetzung
| Projektzeitraum | von | 01.06.2020 | bis | 31.05.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2020-1-DE02-KA102-006898 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg (1,2,4,5,6,7,9,12,14) | ||||||
| Antragsteller/in | Amt für Berufliche Schulen | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Christina Degering | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-15993 | |||||
| E-Mail: | christina.degering@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Natasha Sponsel | ||||||
| Telefon: | 0911/231-15993 | ||||||
| E-Mail: | natascha.sponsel@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete Das Konzept des Amtes für Berufliche Schulen sieht die Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg vor. Im Kern geht es um eine Steigerung der internationalen Aktivitäten der Beruflichen Schulen durch das Angebot von Erasmus+ Mobilitäten für Schüler/-innen sowie Bildungspersonal ins europäische Ausland. Damit einher geht die Zunahme internationaler Partnerschaften und die Verbreitung des europäischen Gedankens. Wir stellen allen Beruflichen Schulen hierfür die notwendigen Fördermittel zur Verfügung, koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten. - Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zielsetzung |
Inhalt
Zielsetzung
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 165.363,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 165.363,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Background to European Business
| Projektzeitraum | von | 01.06.2019 | bis | 31.05.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2019-1-DE02-KA116-005806 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule 4 | ||||||
| Antragsteller/in | Frank Fleischmann | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Frank Fleischmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-3948 | |||||
| E-Mail: | frank.fleischmann@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | European College of Business Management | |||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Auszubildende Fortbildungsaufenthalt für Azubis zum Erwerb der Qualifikation "Kaufmann International" Dieses Projekt wird von der Berufsschule 4 in Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem European College of Business Management (Kurz: ECBM) in London durchgeführt. Inhalt des Projektes ist das Erfassen internationaler Arbeitsweisen im europäischen Wirtschaftsraum am wichtigen Finanz- und Wirtschaftsplatz London und die damit verbundene Verbesserung der Englischkenntnisse Der Arbeitsplan des dreiwöchigen Projektes beinhaltet neben der Verbesserung von Skills wie Telefonieren und Korrespondenz in der Fremdsprache auch wichtige Punkte wie die Planung, Durchführung und Präsentation von Projekten in einer Fremdsprache. Ein weiterer Themenblock beschäftigt sich mit dem politischen System des Vereinigten Königreichs sowie dem Strukturwandel und dem Wachstum der britischen Wirtschaft. | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 40.633,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 40.633,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Fahrtabsage wegen der Corona-Pandemie. Ursprünglich geplanter Zeitraum 22.06. - 09.07.2020. |
|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Da bereits neue Projektmittel beantragt und bewilligt wurden, ist eine Laufzeitverlängerung momentan nicht geplant. |
| Finanzierung | Geplant war eine Fahrt mit 12 TN und einem Fördervolumen von 14.220,00 EUR |
Work Experience for Retailers (WE4R)
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA102-004442 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule 6 der Stadt Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Christina Degering | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Christina Degering | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911-231-8777 | |||||
| E-Mail: | christina.degering@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Irish Education Partners (IEP) | |||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 31.842,00 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 22.842,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | 9.000,00 | € |
Zielsetzung
| Durchführung | Das Projekt musste abgesagt und rückabgewickelt werden. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Wurde nicht in Anspruch genommen. | |
| Finanzierung | Finanzierung | - Zuzahlungen der Schüler (s. Punkt Kofinanzierung) wurde komplett zurücküberwiesen - Übernahme der Stornokosten i.H.v. 2560,00 € durch Erasmus+ - nach Projektabschluss mussten Fördergelder i.H.v. 13.992,00 € zurücküberwiesen werden. |
Erzieher in Europa
| Projektzeitraum | von | 01.06.2018 | bis | 31.05.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA116-004682 und 2019-1-DE02-KA116-005641 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchB/B10 | ||||||
| Antragsteller/in | Antragsteller/in | B10 Kompetenzzentrum für erzieherische Berufe, Fachakademie für Sozialpädagogik, Berufsfachschule für Kinderpflege | |||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Name: | Anke Ebeling | |||||
| Telefon: | 0911/231-5461 | ||||||
| E-Mail: | anke.ebeling@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Ingrid Zumpe | ||||||
| Telefon: | 0911/231-5461 | ||||||
| E-Mail: | ingrid.zumpe@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Sozialpädagogische Einrichtungen der Stadt Wien / Mag 11 ( Zuständig Herr Werner Meyer) | ||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | internationale | - Komun Halmstad Born- och- Umgangsversorg (Jugendamt) 30526 Halmstad Schweden - Gradinata Diddleland Herrmannstadt / Sibiu Rumänien - Centre Departemental de l’Enfance et de la Fa- mille 67 Rue des Hauts de St Claude 2500 Besancon Frankreich - Sozialpädagogische Einrichtungen der Stadt Wien, Mag 11 Ada Christengasse H / 2 / H 1110 Wien Österreich - Rainmans Home, Verein für Menschen mit Autismus Semperstr. 20 1180 Wien Österreich |
Ansprechpartner/in in
der Dienststelle
| - Kindergarten Thalia Thalia -Str, 51 1160 Wien Österreich - Komun Monsteras, Förskola Lammet 4098 Monsteras Schweden - The Georgian Montessori School 40 Belvedere Place 1 Dublin Irland - Escuela Pere IV Carrer Bilbao, 103 -117 08005 Barcelona Spanien - Deutscher Kindergarten Sonderborg Dänemark - Przedszkole Integracyine Montessori Ul. Prochowa 12 31- 532 Krakow / Krakau Polen - Institut Obert de Catalunya Avenida Parallel 71 - 73 080004 Barcelona Spanien - Escuela des Encants Carrer del Cosell de Cents 08013 Barcelona Spanien | |||
|---|---|---|---|
| EU-Förderprogramm | ERASMUS +, 2018-1-DE02-KA116-004682 | ||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||
| Inhalt |
Inhalt
ermöglichte eine passgenaue Vorbereitung der Mobilitätsteilnehmer. Die nachhaltige Etablierung der Europaklasse unterstützt den Internationalisierungsgedanken an der Beruflichen Schule 10 organisatorisch und ermöglichte zeitliche Ressourcen, die für den ersten Flow in der Berufsfachschule genutzt wurden. Unsere aufsteigende Europaklasse konnte im Herbst 2019 erneut für 3 Wochen im europäischen Ausland unterschiedliche pädagogische Ansätze erfahren und diese im Anschluss nicht nur mit den deutschen Ansätzen, sondern auch mit den Erfahrungen des ersten Flows im Frühjahr 2019 vergleichen. Die fachpraktische Ausbildung im Rahmen einer Erasmus Mobilität erhält erstmalig den gleichen Stellenwert wie die fachpraktische Ausbildung, die Studierende anderer Klassen hier vor Ort durchführen. Im Zuge dieser Neugestaltung wurden die Richtlinien zur Praktikumsbeurteilung erarbeitet und sehr erfolgreich eingesetzt – die entsprechenden Vorschläge zur Beurteilung unserer Praktikantinnen und Praktikanten durch die aufnehmende Einrichtung im europäischen Ausland wurden durchgängig von den unterrichtenden Praxislehrkräften an der B10 akzeptiert. In den meisten Fällen konnte anschließend eine kritische Reflexion der gemachten Erfahrungen geschehen – die verschiedenen Aspekte der Gestaltungsmöglichkeiten von frühkindlicher und vorschulischer Bildung im Rahmen der jeweiligen nationalen und regionalen Hintergründe konnten beobachtet, dokumentiert und verglichen werden. Unsere zweite Europaklasse, die im Frühjahr 2020 erstmalig solche Erfahrungen sammeln wollte, konnte leider die Mobilität wegen Corona nicht mehr starten, sondern musste organisatorisch rückabgewickelt werden. Wir hoffen sehr, dass die Studierenden im Schuljahr 2020/21 eine Mobilität durchführen können, die wir derzeit für den Mai 2021 planen und vorbereiten. Die im März 2020 erstmalig noch durchgeführte Mobilität von sechs Teilnehmern der Berufsfachschule für Kinderpflege waren sehr erfolgreich und bieten eine gute Möglichkeit der Zusammenarbeit der beiden Abteilungen der Beruflichen Schule 10 mit ihren doch recht verschiedenartigen Ausbildungsniveaus (Niveau 4 und 6 nach EQR –System). Der Fokus bei diesen Flows lag hauptsächlich auf der Persönlichkeitsentwicklung, da die Teilnehmer meist zum ersten Mal Erfahrungen auf dem ausländischen Terrain machten. Im Sinne der Kompetenzerweiterung erhoffen wir uns, dass die Teilnehmer sich bei der Weiterführung Ihrer Ausbildung zur/m staatlich geprüften Erzieher*in für die dritte Europaklasse entscheiden und dann erneut am Internationalisierungsprogramm teilnehmen. Für alle Teilenehmer an den Mobilitäten gilt: Der Umgang mit Lehrplänen und deren Bedeutung für die Praxis der vorschulischen Bildung konnte sehr gut erfahren werden – Grundauffassungen und verschiedene Perspektiven und Wertentscheidungen bezüglich dem „Bild vom Kind“ konnten erlebt werden. Die jeweils zugrundeliegenden Vorstellungen in
Zitat
Zielsetzung
der Einordnung vorschulischer Bildung wurden in der Praxis erfahren und erkannt und in der Theorie eingeordnet. Die in dem Projekt anvisierten Zielsetzungen wurden im Wesentlichen erreicht und teilweise in den Erwartungen übertroffen. Sie werden unter dem Punkt "Zielsetzung" genauer erläutert.
Zitat
„Wir haben unsere Sprachen gekonnt verbessert, haben neue Fähigkeiten gelernt und das Wichtigste: Wir haben Europa kennengelernt.“ (P. Zimmermann, BFS Kinderpflege)
Zielsetzung
Unser Internationalisierungskonzept setzte sich für die Schülermobilitäten, die im Zeitraum 2018-2020 den höchsten Anteil unserer Mobilitäten ausmachten, folgende Ziele: Zielsetzungen für Schülermobilitäten:
- ErzieherInnen sollen in ausgewählten Praktika im Ausland ihre
Ausbildung um interkulturelle, fremdsprachliche und berufsspezifische Erfahrungen und Erkenntnisse erweitern;
- ErzieherInnen sollen dazu in der Lage sein im (meist)
fremdsprachigen Ausland die eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln;
- ErzieherInnen sollen den landesspezifischen Bildungs- und
Erziehungsauftrag kennen lernen und mit dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) vergleichen können sowie dessen Umsetzung in der beruflichen Praxis reflektieren;
- ErzieherInnen sollen berufliche Mobilität als selbstverständliche
Aufgabe der Gesellschaft im Rahmen ihrer Berufsausbildung erkennen und als Grundhaltung weitergeben. Zur Überprüfung unserer Zielsetzungen erhielten die Studierenden einen sogenannten „Mistwagen-Zettel“ sowie ein Berichtsschema für den Abschlussbericht für die B10. In diesem Bericht analysieren unsere Teilnehmer die Erfahrungen und bewerten die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Der B10 interne Bericht fordert u.a. eine Institutionsanalyse, die Selbstreflexion der Erzieherpersönlichkeit und die Selbsteinschätzung zu Stärken und Schwächen. Für die Verfassung dieses Berichtes mussten die Teilnehmer in der Lage sein, gezielte Beobachtung zu leisten sowie sich mit den Richtlinien und Rahmenbedingungen der Einrichtungen auseinanderzusetzen und diese mit dem Bayerischen Bildungsund Erziehungsplan (BEP) zu vergleichen. Die Tatsache, dass (mit Ausnahme von Österreich) dies in einer fremden Sprache erfolgen musste, förderte neben der kritischen Auseinandersetzung über das Erlebte auch die sprachlichen Kompetenzen im hohen Maß. Bei der Auswertung dieser internen Berichte einerseits durch das Erasmus-Team und/oder durch das Aufgreifen der Lernergebnisse und die Diskussion über Haltung/Einstellungen
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 110.000,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 110.000,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Wir sind mit der Mittelausschöpfung dieses Projektzeitraums trotz COVID-19 zufrieden. Die vorher beantragten Mittel wurden zu 84% ausgeschöpft. Unsere Langzeitmobilitäten (Berufspraktikanten) konnten bis Frühjahr 2020 im Ausland bleiben. Nachdem Frankreich Risikogebiet wurde, haben wir die Studierenden nach Deutschland zurückgeholt. Sie haben dann den Berufsabschluss in einer Nürnberger Einrichtung beendet. Eine andere Berufspraktikantin wollte trotz der Einstufung Österreichs als Risikogebiet bis zum Abschluss im Sommer bleiben. Die Schule hat sich durch schriftliche Bestätigung durch die Studierende und der österreichischen Einrichtung rechtlich abgesichert, dass dies von beiden Seiten gewollt ist. Finanziell musste der Abbruch der Teilnehmer in Frankreich mit der Nabibb abgewickelt werden. Es gab aber keine finanziellen Verluste. Leider gab es bei der Durchführung der sog. Kurzzeitmobilitäten erhebliche Auswirkungen durch die Pandemie. Die Kurzmobilitäten sind für Studierende unserer Europaklassen (Fachakademie) und für Schüler sowie Schülerinnen der Berufsfachschule vorgesehen. |
|---|
Durchführung
| Auch hier wurde ein Aufenthalt im Frühjahr 2020 angedacht, geplant, organisiert und gründlich vorbereitet. Die Flows mussten im April leider alle aus COVID-19-Gründen gecancelt werden. Der organisatorische Aufwand war trotzdem noch erheblich, da an die Schüler bereits 80% der Pauschale ausgezahlt waren, damit Flüge und Unterkunft gebucht werden konnten. Alle Buchungen konnten kostenfrei storniert werden und alle Schüler haben die erhaltene Summe komplett zurücküberwiesen. So entstanden null Unkosten, lediglich die Orgapauschale wird deklariert Als Schlussbemerkung möchten wir unbedingt noch hinzufügen, dass COVID-19 unser Projekt schwer getroffen hat. Die diesjährige Europaklasse ist über ein Planungsstadium nicht hinausgekommen, auch die Fahrt nach Brüssel musste abgesagt werden. Ob ein Auslandspraktikum im Schuljahr 20/21 überhaupt stattfinden kann, ist äußerst fraglich. Wir bemühen uns sehr dies zu realisieren durch ständige Kontaktpflege zu unseren Partnern. Eventuell müssen wir auch neue Partner und Destinationen dazu gewinnen, auch hier verlangt es eine hohe Flexibilität. Letztendlich sind wir aber von der weiteren Entwicklung, auch politischen, abhängig. | |
|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Die Laufzeit wurde für diese Projektnummer bis zum 31.08.2020 verlängert. |
1.3. Geschäftsbereich Kultur
Bildungsprämie
| Projektzeitraum | von | 01.01.2020 | bis | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | ZMV II 4 - 01WP14-0297 | ||||||
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | David Scheib | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-77522 | |||||
| E-Mail: | david.scheib@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Andrea Lüftner | ||||||
| Telefon: | 0911/231-4868 | ||||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bund | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zitat | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | ||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 5.300,00 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 2.650,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | 2.650,00 | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zielsetzung
| Durchführung | Die Beratung in 2020 fand überwiegen per Telefon und E-Mail statt. Kurse mit Bildungsgutschein wurden verschoben oder fanden Online statt. |
|---|
Durchführung
Weiterbildung in Europa: Gemeinsam lernen, kompetent lehren, interkulturell
leben
| Projektzeitraum | von | 01.10.2019 | bis | 30.09.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2019-1-DE02-KA104-005651 | ||||||
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Andrea Lüftner | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-4868 | |||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ Lernmobilitäten | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Lehrpersonal, Multiplikatoren Angebot von Mobilitäten ins europäische Ausland; Besuch von strukturierten Kursen oder Job-Shadowing in einer Partnereinrichtung. "In verschiedenartigen Bildungseinrichtungen habe ich viele Eindrücke gewonnen und wertvolle Erfahrungen sammeln können, die für meine berufliche Weiterentwicklung hilfreich sind." "…die daraus resultierenden Begegnungen haben mein Leben bereichert." Kenntnisse von neuen fachlich-didaktischen Konzepten im Fremdsprachenunterricht und landeskundliches Wissen; verbesserte methodisch-didaktische Unterrichtsplanung; Einschätzung von und Sensibilität für aktuelle landeskundliche Themen; verbesserte personelle, soziale und fachliche Kompetenzen; Steigerung der interkulturellen Kompetenzen. | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
Zitat
Zielsetzung
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 98.000,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 98.000,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Im Jahr 2020 konnten leider fast keine Mobilitäten durchgeführt werden. Auch die Planungen für 2021 sind derzeit schwierig | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Eine Laufzeitverlängerung bis 31.08.2022 wurde bewilligt. |
Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der
Metropolregion Nürnberg (ZAQ)
| Projektzeitraum | von | 01.01.2020 | bis | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Daniel Reim | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-3926 | |||||
| E-Mail: | daniel.reim@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Andrea Lüftner | ||||||
| Telefon: | 0911/231-4868 | ||||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH, IQ Migranet, Augsburg (Hauptantragssteller) | ||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bund (Integration durch Qualifizierung- IQ) | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
Inhalt
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 490.000,00 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 245.000,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | 245.000,00 | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zielsetzung
| Durchführung | Die Beratung und der Austausch im Netzwerk fand überwiegend telefonisch, per Mail und per Videochat statt. |
|---|
1.4. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales
Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social integration of
migrants (VALUES)
| Projektzeitraum | von | 01.02.2019 | bis | 30.04.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | VALUES — AMIF-2017-AG-INTE | ||||||
| Dienststelle(n) | Dienststelle(n) | Referat für Jugend, Familie und Soziales (Ref V)/ Regiestelle für Flucht und Integration (V/ReFI) in Kooperation mit der Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement (V/BE) | |||||
| Antragsteller/in | Antragssteller bei AMIF: EUROCITIES Antragssteller bei EUROCITIES/teilnehmende Stadt: Stadt Nürnberg/ Referat für Jugend, Familie und Soziale | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Name: | Mirjam Bernad | |||||
| Telefon: | 0911/231-28640 | ||||||
| E-Mail: | mirjam.bernad@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Elina Schnürer | ||||||
| Telefon: | 0911/231- 10190 | ||||||
| E-Mail: | elina.schnuerer@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | EUROCITIES ASBL | |||||
| deutsche | deutsche | Teilnehmende Städte aus Deutschland: Nürnberg, Düsseldorf | |||||
| internationale | internationale teilnehmende Städte: Amsterdam, Bristol, Brno, Cesena, Madrid, Ostend, Riga, Sheffield, Terrassa, Thessaloniki, Toulouse, Torino | ||||||
| EU-Förderprogramm | Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||||||
| Inhalt |
Ansprechpartner/in in
der Dienststelle
Inhalt
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 26.824,90 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 20.424,90 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 6.400,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zielsetzung
| Durchführung | Aufgrund des Infektionsschutzes wurden alle persönlichen Treffen abgesagt. Die Besuche in Turin und Toulouse konnten nicht stattfinden. Die Abschlussveranstaltung wurde verschoben. Die Besuche finden im Januar und Februar 2021 digital statt. |
|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Die Laufzeit des Projektes wurde durch einen Beschluss der EU Kommission vom 31.01.2021 auf den 30.04.2021 verlängert. |
| Finanzierung | Die Fördermittel konnten nicht zweckgebunden (insbesondere Sachkosten für Übernachtung und Reise) nicht eingesetzt werden. Im November 2020 wurde der Verwendungszweck offiziell angepasst. |
Durchführung
Foto: Martha Milagros Huertas Alarcòn
Perspektiven im Quartier II
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 30.06.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | JSQ.0209.19 | ||||||
| Dienststelle(n) | Dienststelle(n) | Koordinierungsstelle: Jugendamt Stadt Nürnberg, Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe/ Jugendsozialarbeit Umsetzende Institution: Noris-Arbeit (NOA) gGmbH | |||||
| Antragsteller/in | Stadt Nürnberg- Referat für Jugend, Familie und Soziales | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Hanna Groner | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-6986 | |||||
| E-Mail: | hanna.groner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Wilhelm Nagel | ||||||
| Telefon: | 0911/5863-225 | ||||||
| E-Mail: | wilhelm_nagel@noa.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Noris-Arbeit (NOA) gGmbH | |||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | --- | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | ||||||
| Inhalt |
Inhalt
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 1.092.912,00 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 525.000,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 567.000,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zielsetzung
| Durchführung | administrative Erleichterungen waren bis 31.8.2020 befristet | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | nicht vorgesehen | |
| Sonstiges | Sonstiges | Bei der Bewertung, inwieweit die Teilnehmendenzahlen (Outputindikator) erreicht wurden, werden evtl. Unterbrechungen bzw. Einschränkungen laufendender Vorhaben angemessen berücksichtigt. |
Foto: Christine Dierenbach
Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg
| Projektzeitraum | von | 01.09.2020 | bis | 31.08.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-III.2-11.1-201256 | ||||||
| Dienststelle(n) | Jugendamt, J/B2-2 | ||||||
| Antragsteller/in | Stadt Nürnberg - Jugendamt | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Ronny Kern | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-10334 | |||||
| E-Mail: | ronny.kern@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Beate Sengenberger (Finanzen) | ||||||
| Telefon: | 0911/231-5585 | ||||||
| E-Mail: | beate.sengenberger@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF in Bayern 2014-2020, Prioritätenachse C, Aktion 11 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt insbesondere im Unterricht, am Praxistag und im Praktikum, bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen, in Fragen der beruflichen und individuellen Orientierung, bei Konflikten und vielem anderen mehr. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vollzieht sich in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer, den Lehrkräften der Berufsschulen, der Berufsberatung, der Schulleitung und dem städtischen und staatlichen Schulamt sowie weiteren öffentlichen, beruflichen und sozialen Einrichtungen. „In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind, in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen.“ Die Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger ohne Ausbildungsreife soll erheblich reduziert werden, da neben schulischen Kenntnissen auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
Inhalt
Zitat
Zielsetzung
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 153.662,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 33.500,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | 58.000,00 | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 62.162,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Die Durchführung erfolgte weitestgehend wie geplant, wenn auch zum Teil im Wechsel- und Distanzunterricht sowie mit Anpassungen in den praktischen Einheiten. |
|---|
Durchführung
Praxisklasse an der Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2020 | bis | 31.08.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-III.2-11.1-201238 | ||||||
| Dienststelle(n) | Jugendamt, J/B2-2 | ||||||
| Antragsteller/in | Stadt Nürnberg - Jugendamt | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Ronny Kern | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-10334 | |||||
| E-Mail: | ronny.kern@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Beate Sengenberger (Finanzen) | ||||||
| Telefon: | 0911/231-5585 | ||||||
| E-Mail: | beate.sengenberger@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF in Bayern 2014-2020, Prioritätenachse C, Aktion 11 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt insbesondere im Unterricht, am Praxistag und im Praktikum, bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen, in Fragen der beruflichen und individuellen Orientierung, bei Konflikten und vielem anderen mehr. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vollzieht sich in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer, den Lehrkräften der Berufsschulen, der Berufsberatung, der Schulleitung und dem städtischen und staatlichen Schulamt sowie weiteren öffentlichen, beruflichen und sozialen Einrichtungen. In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr auf-genommen. Die Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger ohne Ausbildungsreife soll erheblich reduziert werden, da neben schulischen Kenntnissen auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
Inhalt
Zitat
Zielsetzung
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 150.620,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 33.500,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | 58.000,00 | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 59.120,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Die Durchführung erfolgte weitestgehend wie geplant, wenn auch zum Teil im Wechsel- und Distanzunterricht sowie mit Anpassungen in den praktischen Einheiten. |
|---|
Durchführung
Create strong bridges. German-Polish-Romanian Training for international
youth work
| Projektzeitraum | von | 01.07.2020 | bis | 31.08.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2020-1-DE04-KA105-019236 | ||||||
| Dienststelle(n) | J/B2-4 | ||||||
| Antragsteller/in | Stadt Nürnberg, Jugendamt | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Jürgen Reuther | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-7471 | |||||
| E-Mail: | juergen.reuther@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Harald Schwartzkopff | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10871 | ||||||
| E-Mail: | harald.schwartzkopff@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | STOWARZYSZENIE EUROPE 4 YOUTH, Krakau / Polen | ||||
| deutsche | --- | ||||||
| internationale | Municipiul Brasov / Rumänien | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Fachkräfte für Kinder- und Jugendarbeit Den drei Partnern im zweiteiligen Projekt geht es um die Stärkung von internationaler Jugendarbeit in ihrer Stadt und den Aufbau von langfristigen Kontakten und Partnerschaften. Alle Beteiligten verbindet die Überzeugung, dass Jugendliche durch die Teilnahme an einer internationalen Jugendbegegnung wichtige Erfahrungen erleben, die sie in ihrer Persönlichkeit stärken. Das Projekt soll das Zusammenwachsen von Europa auf lokaler Ebene unterstützen und voranbringen. Die drei Kommunen sollen durch das Training aktiver in der Internationalen Jugendarbeit werden. Gelingen soll dies, indem Akteure aus der (kommunalen) Jugendarbeit für Austauscharbeit fit gemacht werden und tragfähige neue Partnerschaften (neue Brücken) aufgebaut werden. Der erste Teil wird in Nürnberg, der zweite Teil in Krakau stattfinden. Das Trainingsprojekt setzt bei den Bedarfen aller drei Partner an: Aufbau von neuen europäischen Kontakten; Vermittlung von Grundlagen und methodischen Kenntnissen von non-formaler Bildung; Ansätze von diskriminierungskritischer Bildungsarbeit im Jugendaustausch; Einbeziehung von Zielgruppen mit geringeren Chancen; partnerschaftliche Zusammenarbeit. | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zielsetzung |
Inhalt
Zielsetzung
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 22.840,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 22.840,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Projektstart ist verschoben und nun für Mitte 2021 geplant. |
|---|---|
| Laufzeitverlängerung | bis 30.06.2022 |
| Finanzierung | bleibt bestehen |
1.5. Noris-Arbeit gGmbH
ErIK-Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
| Projektzeitraum | von | 01.07.2018 | bis | 30.06.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | AM17-BY3714 | ||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Lothar Stegmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/5863-118 | |||||
| E-Mail: | lothar_stegmann@noa.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Anja Vandeven | ||||||
| Telefon: | 0911/5863-333 | ||||||
| E-Mail: | anja_vandeven@noa.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF), Spezifisches Ziel: Integration, Maßnahmenbereich: Erstintegration | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 431.478,39 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 323.608,79 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 107.869,60 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Durchführung | Coronabedingt konnten wir keinen Unterricht und Begleitung in Präsenzform anbieten. Daher haben wir den Unterricht auf digitale Medien (online via ZOOM, via LernApp) umgestellt. Die sozialpädagogische Begleitung wurde über das Telefon, per Mail, über Zoom und über den Postweg durchgeführt. Zunächst führten wir eine TN-Befragung zur technischen Ausstattung und den Bedarfen der TN durch. Aus den Ergebnissen entwickelten die Lehrkräfte und Sozialpädag*innen unterschiedliche Kommunikations- und Lernmodelle, die sich an der technischen Ausstattung der TN und ihren Bedarfen orientierten. TN, die nicht über die technische Ausstattung verfügten oder die zeitlichen/räumlichen Möglichkeiten nicht hatten um am online- Unterricht teilzunehmen, wurde individuelle Unterstützung mittels der LernApp Deutsch-fuchs angeboten. Die LernApp funktioniert mit einem Smartphone und ermöglicht darüber hinaus den Dialog mit der Lehrkraft. Für sehr lernschwache TN wählten wir den Weg ihnen Hausaufgaben und Übungen per Post zu schicken. Die TN schickten die bearbeiteten Bögen wieder an uns zurück. An alle TN wurden regelmäßig Informationen (per Post, per Mail) über den aktuellen Stand der Corona-Pandemie und die notwendigen Regelungen in einfacher Sprache bzw. in der Muttersprache verschickt. Darüber hinaus informierten wir die TN über Schulschließungen und die Schließungen der Kinderbetreuungseinrichtungen. Parallel dazu versorgten wir die TN mit Anregungen und Vorschlägen für die Kinderbeschäftigung zu Hause. Nicht jeder IK-Kursträger hat den Kontakt zu seinen TN während des Lockdowns gehalten. Für diese Personen waren wir "die Verbindung zur Welt". Die regelmäßige Kontaktaufnahme durch die Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen hat sich für uns sichtbar auf die Stimmung und sehr positiv auf den Lernwillen ausgewirkt. Mehrere TN waren mit dem Homeschooling ihrer Kinder überlastet und überfordert. Für sie stand in dieser Zeit der Spracherwerb nicht mehr an erster Stelle. |
|---|
ErIK 2.0-Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
| Projektzeitraum | Projektzeitraum | von | von | 01.11.2020 | bis | bis | 30.06.2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | Projektnummer | AM19-BY5211 | ||||||
| Dienststelle(n) | Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||
| Antragsteller/in | Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Name: | Lothar Stegmann | ||||
| der Dienststelle | ||||||||
| Telefon: | Telefon: | 0911/6863-118 | ||||||
| E-Mail: | E-Mail: | lothar_stegmann@noa.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Name: | Anja Vandeven | ||||||
| Telefon: | Telefon: | 0911/5863-333 | ||||||
| E-Mail: | E-Mail: | anja_vandeven@noa.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | EU-Förderprogramm | Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF), Spezifisches Ziel: Integration, Maßnahmenbereich: Erstintegration | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Drittstaatenangehörige | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Das Projekt ErIK 2.0 (Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs) bietet eine Kombination von vertiefender Sprachförderung und Lernbegleitung mit sozialpädagogischem Coaching. Die Teilnehmenden werden kursbegleitend individuell und zielgerichtet unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Der Unterricht und die sozialpädagogische Begleitung werden in Präsenz und online angeboten. - Zielgruppe: Teilnehmende an Integrationskursen in Nürnberg und Umgebung, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen. - Umfang: Sprachförderung: 2-4 UE / Woche, Coaching: nach Bedarf, individuelle Terminabsprache - Förderdauer: begleitend zum IK, in der Regel 6 Monate - Standorte: Allersberger Straße 130, Südstadtforum - Mögliche Kurszeiten Südstadtforum, Siebenkeesstr. 4: vormittags - Mögliche Kurszeiten Allersberger Straße 130: Vormittag oder Nachmittag nach Absprache - Benötigte Unterlagen - Berechtigung zum Integrationskurs (in Kopie) - Teilnahmebestätigung des IK-Trägers - Personaldokumente inkl. Aufenthaltstitel | ||||||
| Zielsetzung | Zielsetzung | 240 Teilnehmende nutzen ErIk 2.0. 40 Prozent der regelmäßig Teilnehmenden bestehen den DTZ |
| 438.245,94 | |||
|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen des Projekts | € | |
| 328.684,45 | |||
| EU-Fördermittel | € | ||
| € | |||
| --- | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | € | ||
| € | |||
| --- | |||
| Fördermittel des Bundes | € | ||
| € | |||
| 109.561,49 | |||
| Kofinanzierung durch die Stadt Nürnberg | € | ||
| --- | |||
| Sonstige Kofinanzierung | € |
Gesamt-Finanzvolumen des
Projekts
Kofinanzierung durch die Stadt
Nürnberg
| Mit dem Lockdown vom 16.12.2020 wurde die Durchführung von Integrationskursen in Präsenz untersagt. Die Kurse können seitdem nur noch im digitalen Format stattfinden. Dadurch gestaltet sich die Akquise der Teilnehmenden für ErIk 2.0 aufgrund der Sprach- und Verständnisschwierigkeiten sowie der überwiegenden Erreichbarkeit auf digitalem und telefonischem Wege schwierig und weniger erfolgreich. Dies ist gerade zu Projektbeginn eine schwierige Situation. Das Projektpersonal kann somit nicht vollumfänglich eingesetzt werden und muss anteilig in Kurzarbeit gehen. Die zuständigen Personen beim BAMF/AMIF sind von uns informiert. | |
|---|---|
| Durchführung | |
| Projekt läuft noch bis 30.06.2022 | |
| Laufzeitverlängerung |
MiA! Mütter in den Arbeitsmarkt!
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 30.06.2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | SIB 0029.19 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Thomas Hutzler | |||||||
| Telefon: | 0911/5863-117 | |||||||||
| E-Mail: | thomas_hutzler@noa.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | SiB Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Erwerbslose Zielgruppe sind Mütter mit Migrationshintergrund, die erstmals oder wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen. Die Maßnahme besteht aus den Bausteinen sprachliche Qualifizierung, Gruppen- und Einzelcoaching. Neben der individuellen Qualifizierungs- und Berufswegplanung sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit all seinen Facetten wie die "Fragen zur Kinderbetreuung", "Werteverständnis in Deutschland", "Unterschiedlichen Rollenverständnisse von Mutter und Ehefrau im Herkunftsland und in D", "Leistungen für Familien" zentrale Maßnahmeninhalte. Berufsbezogene Themen sind u.a. "Ressourcenaktivierung", "Selbstmanagement", "Umgang mit Konfliktsituationen", "Vorstellungsgespräch". Darüber hinaus werden noch Themen zur Kindererziehung, Freizeitgestaltung, Entspannung/Erholung behandelt. "Vielen Dank für die gute Unterstützung. Ich bin so glücklich, dass ich jetzt eine Ausbildung anfangen kann." Jasmina M. - Heranführung der Mütter an den Arbeitsmarkt - Förderung der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbereitschaft - Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung - Verbesserung der sprachlichen Kenntnisse | ||||||||
| Inhalt | ||||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 551.691,86 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 262.499,98 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € |
| Kofinanzierung durch die | 289.191,88 | € | |
|---|---|---|---|
| Stadt Nürnberg | |||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Durchführung | Beim ersten Lockdown 03/2020 war schnell klar, dass nur wenige Frauen über einen PC/Laptop verfügen und einige auch keinen W-Lan-Zugang haben. Wo möglich, wurden Anleitungen zur Einrichtung einer E-Mail-Adresse gegeben. Mit einzelnen Frauen wurde web-basierter Unterricht durchgeführt. Die anderen Frauen wurden per Post und Mail mit "Care-Paketen" versorgt, in denen Aufgaben für den Sprachunterricht waren. Es wurden Anleitungen und Material zum Basteln und Beschäftigen mit den Kindern und Informationen über Covid und familienspezifische Angebote verschickt. Das individuelle Coaching fand durchgängig telefonisch oder per Videokonferenz statt. Stark war die Eigeninitiative einiger Mütter, die anfingen, Stoffmasken zu nähen und auch andere Mütter zum Mitmachen animierten. Die Kolleginnen organisierten Leihmaschinen, Stoffe und Nähzubehör. Die Masken wurden an andere, bedürftige TN und Senioreneinrichtungen verteilt. Der geplante Meilenstein für 04/2020 (Akquise für den 3. Durchlauf, der im Juli starten sollte) wurde von uns verschoben, da klar war, dass aufgrund der Pandemie und der daraus resultierenden fehlenden Betreuungsmöglichkeiten Mütter andere Sorgen haben, als an einer Präsenzmaßnahme teilzunehmen. Uns war klar, dass wir den 2. Durchlauf nicht Ende Juni auslaufen lassen können und die Mütter ohne Unterstützung sich selbst überlassen wollen. Deshalb haben wir entschieden, den 3. Durchgang erst nach den Sommerferien Ende September zu beginnen und die Mütter ohne Unterstützung sich selbst überlassen wollen. Deshalb haben wir entschieden, den 3. Durchgang erst nach den Sommerferien Ende September zu beginnen und die Mütter des 2. Durchlaufs über den Sommer (und darüber hinaus) weiter zu unterstützen. | |
|---|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Von Seiten des ESF-Programms ist keine Laufzeitverlängerung vorgesehen. | |
| Finanzierung | Aufgrund der Gewährung der alternativen Durchführung gibt es keine Veränderung bei der ESF-Finanzierung |
Durchführung
NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 31.12.2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | E030-BY-003 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Thomas Hutzler | |||||||
| Telefon: | 0911/5863-117 | |||||||||
| E-Mail: | thomas_hutzler@noa.nuernberg.de | |||||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | AWO Kreisverband Nürnberg | ||||||||
| deutsche | --- | |||||||||
| internationale | --- | |||||||||
| EU-Förderprogramm | EHAP - Europäischer Hilfsfond für die am meisten benachteiligten Menschen | |||||||||
| Zielgruppe | Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Erwerbslose, Erwerbstätige Ansprache, Information und Beratung von neuzugewanderten UnionsbürgerInnen, deren Lebenslagen durch die Kumulation mehrerer Belastungen gekennzeichnet sind. "Sie sind sehr gute Menschen" Karol W. In einem 1. Schritt werden die dringendsten existenziellen Bedürfnisse wie Schlafen und Essen durch Vermittlung in das System der Wohnungslosennotfallhilfe erfüllt. Danach werden in einem Clearingprozess die weiteren Bedürfnisse und Motive der Zugewanderten abgeklärt und die Zuführung in das richtige Hilfesystem gesteuert. Hier ist das EHAP Projekt Wegweiser durch Erkennen des richtigen Hilfesystems und Vermittlung in das passende Angebot. Ziel ist dabei die Eigenständigkeit der Hilfesuchenden und ein menschenwürdiges, existenziell abgesichertes Leben und soziale Teilhabe zu ermöglichen. | |||||||||
| Inhalt | ||||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | Zielsetzung | |||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 591.967,89 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 503.172,70 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € |
Inhalt
| Fördermittel des Bundes | 59.196,79 | € | |
|---|---|---|---|
| Kofinanzierung durch die | 19.448,18 | € | |
| Stadt Nürnberg | |||
| Sonstige Kofinanzierung | 10.150,22 | € |
| Durchführung | Auch seitens der EHAP-Verwaltungsbehörde wurde eine alternative Durchführung der Maßnahme zugesagt. Da das Projekt ausschließlich in Form von Einzelberatungen durchgeführt wird, wurden diese überwiegend telefonisch und per Mail durchgeführt. Persönliche Beratungen wurden von der AWO am "Beratungsfenster" (Fenster im Büroraum zur Straße hin) und bei der NOA in einem "Schleusenraum" (Raum neben dem Eingang, der mit einer Trennwand und Beratungsscheibe versehen wurde, wodurch ein weiterer Zugang ins Gebäude verhindert wurde) durchgeführt. Letzterer war dringend notwendig, weil die NOA Kolleg*innen weiterhin die Berechtigungsscheine für die Notschlafstellen ausgegeben haben. Für das Klientel von NEUN brachte der Lockdown besondere Härten mit sich, wie Schließung oder starke Beschränkung der Tagesaufenthaltseinrichtungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigem Grund, Wegfall von Verdienstmöglichkeiten (einfachen Hilfstätigkeiten, Pfandflaschen sammeln, Betteln etc.), Einschränkungen und Wegfall der Reisemöglichkeiten, insbes. in die Heimatländer, noch stärkere Einschränkungen bei medizinischer Versorgung. Gleichzeitig bestand aufgrund der besonderen Lebensumstände des Klientels ein erhöhtes Infektionsrisiko, dass dann auch die Kolleg*innen betraf. |
|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Von Seiten des EHAP-Programms ist auf Grund von Corona keine Laufzeitverlängerung vorgesehen. Da das Nachfolgeförderprogramm ESF+ noch nicht installiert ist, wurde unabhängig von Corona ein Verlängerungsantrag vom 01.01.2021 - 30.06.2022 gestellt und bewilligt. |
SPOK - Sprache Orientierung kulturelle Werte
| Projektzeitraum | von | 01.07.2019 | bis | 30.06.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | AM18-BY4643 | ||||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Name: | Name: | Thomas Hutzler | ||||||
| Telefon: | Telefon: | 0911/5863-117 | |||||||
| E-Mail: | E-Mail: | thomas_hutzler@noa.nuernberg.de | |||||||
| EU-Förderprogramm | AMIF Asyl-, Migrations- und Integrationsfond, Nationales Ziel 2: Integrationsmaßnahmen, Maßnahmenbereich 3: Erstintegration | ||||||||
| Zielgruppe | Geflüchtete | ||||||||
| Inhalt | Inhalt | - 300 UE differenziertes Sprachlernangebot (12 - 20 UE/Woche) - Lerncoaching und Lernberatung - Vermittlung von kulturellen Werten - Exkursionen zur Vermittlung von alltagspraktischem Wissen | |||||||
| Zitat | "Ich will wieder in die Schule kommen" Sairan A. | ||||||||
| Zielsetzung | Zielsetzung | In der Förderperiode sollen 360 Menschen das Sprachlernangebot annehmen. 300 Teilnehmende sollen während der Projektlaufzeit das Angebot des Lerncoachings annehmen. 80 % der Teilnehmenden, die an Lernangeboten und Lerncoaching regelmäßig teilgenommen haben, verbessern ihre Kenntnisse um einen AlphaLevel (alpha- Kurzdiagnostik, vhs). 70 % der Teilnehmenden, die regelmäßig an den Lernangebote und dem Lerncoaching teilnehmen, erreichen A1 GER (NOA Zertifikat, nach telc) | |||||||
| 812.402,58 | |||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen des Projekts | € | |||||||
| 609.300,00 | |||||||||
| EU-Fördermittel | € | ||||||||
| --- | |||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | € | ||||||||
| --- | |||||||||
| Fördermittel des Bundes | € | ||||||||
| 203.102,58 | |||||||||
| Kofinanzierung durch die Stadt Nürnberg | € | ||||||||
| --- | |||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | € |
Ansprechpartner/in in
der Dienststelle
| Während des ersten Lockdowns wurde ab dem 18. März unsere Einrichtung für den Publikumsverkehr geschlossen. Das BAMF gestattete eine alternative Durchführung der Maßnahme. Die Schwierigkeit für die Kolleg*innen bestand darin, die Umstellung auf digitalen Unterricht aus dem Stand starten zu müssen. Zuerst wurde eine Bestandsaufnahme und Abfrage bezüglich der Ausstattung mit Hard- und Software und des Zugangs zum Internet gemacht. Letzteres war in den Erstaufnahmeeinrichtungen meist gewährleistet. Über Computer oder Tablets verfügten nur sehr wenige Teilnehmende. Die Teilnehmenden wurden beim Anlegen von E-Mail-Adressen, Herunterladen von Apps und beim Zugang und der Nutzung von Lernportalen telefonisch und/oder mit schriftlichen Anleitungen unterstützt und versorgt. Schwierig gestaltete sich dieser Prozess gerade bei sprachlich schwachen Teilnehmenden, die lernungeübt waren und/oder strukturelle Analphabeten waren. Info- und Unterrichtsmaterial wurde teilweise auch per Post versandt und sprachlich geübtere Teilnehmende wurden in ihren Unterkünften als Multiplikatoren für die Ungeübten eingesetzt. Die Umsetzung der alternativen Durchführung erwies sich nicht nur aufgrund der unvorbereiteten Konfrontation mit der Situation und der unterschiedlichen Ausstattung als sehr herausfordernd an. Eine deutliche Differenzierung bei der Nutzung der digitalen Angebote war auch hinsichtlich der unterschiedlichen Lernbiografien zu beobachten. Ein weiterer Faktor, gerade bei Frauen, waren die fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch die Schließung von Kitas und Schulen. In beengten räumlichen Verhältnissen in den Gemeinschaftsunterkünften war es insbesondere für Mütter schwierig, Raum und Zeit für störungsfreies Lernen zu finden. | |
|---|---|
| Durchführung | |
| Eine Laufzeitverlängerung ist seitens des AMIF nicht gewollt und konnte daher auch gar nicht beantragt werden. | |
| Laufzeitverlängerung |
Durchführung
1.6. Geschäftsbereich Planung und Bau
procuRE
| Projektzeitraum | von | 01.12.2020 | bis | 31.05.2024 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 963648 - procuRE | ||||||
| Dienststelle(n) | Hochbauamt / ZA-KEM | ||||||
| Antragsteller/in | Antragsteller/in | ZAVOD ENERGETSKA AGENCIJA ZA SAVINJSKO SALESKO IN KOROSKO (KSSENA), Slowenien | |||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Name: | Alexander Nordhus | |||||
| Telefon: | 0911/231-14584 | ||||||
| E-Mail: | alexander.nordhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Peter Pfeifer | ||||||
| Telefon: | 0911/231-20288 | ||||||
| E-Mail: | peter.pfeifer@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | ZAVOD ENERGETSKA AGENCIJA ZA SAVINJSKO SALESKO IN KOROSKO (KSSENA) | ||||
| deutsche | Empirica Gesellschaft für Kommunikations- und Technologieforschung mbH | ||||||
| internationale | Metropolregion Barcelona (Spanien), Energieagentur der Metropolregion Porto (Portugal), Stadt Eilat (Israel), Stadt Istanbul (Türkei), Ozyegin Universität Istanbul (Türkei), EURAC (Italien) | ||||||
| EU-Förderprogramm | H2020-LC-SC3-2020-Joint-Actions-1 / LC-SC3-RES-10-2020 - Pre-Commercial Procurement for a 100% Renewable Energy Supply | ||||||
| Zielgruppe | |||||||
| Inhalt |
Ansprechpartner/in in
der Dienststelle
Inhalt
| Zielsetzung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 1.671.250,00 | € | |
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 1.504.125,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 167.125,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zielsetzung
| Durchführung | Der Projektstart war zum geplanten Zeitpunkt. Das Kick-Off Meeting fand per MS-Teams statt. Solange es die Pandemie nicht anders zulässt, finden auch weitere Projekttreffen und Veranstaltungen ausschließlich online statt; Derzeit einziger Nachteil ist, dass eine Veranstaltung zur Bekanntmachung des Projektes bei möglichen nationalen Lieferanten nicht als Präsenzveranstaltung im Rahmen z.B. einer ohnehin stattfindenden Messe o.Ä. durchgeführt werden kann. Dies wird stattdessen ebenfalls online stattfinden. |
|---|
Durchführung
Geschäftsbereich Wirtschaft
1.7. Geschäftsbereich Wirtschaft
Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg
| Projektzeitraum | von | 01.01.2020 | bis | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | GCD-B-2020-SI2.828022-DE-28 | ||||||
| Dienststelle(n) | Ref. VII/EU-Büro | ||||||
| Antragsteller/in | Ref. VII | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sebastian Kramer | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-2300 | |||||
| E-Mail: | sebastian.kramer@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | Spezifische Haushaltslinie der Europäischen Kommission zur Finanzierung der Europe Direct-Informationszentren | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | breite Öffentlichkeit, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Lernende in der Weiterbildung, Lehrpersonal, Verwaltungspersonal, Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU), Geflüchtete, Multiplikatoren, Erwerbslose, Erwerbstätige, Unternehmen In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es rund 435 sogenannte "Europe Direct" Zentren. Sie sind bürgernahe Anlaufstellen für alle EU-bezogenen Fragen vor Ort. Das Europe Direct Zentrum, das im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg angesiedelt ist, ist eine dieser Kontaktstellen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission werden EU-Informationen vermittelt und der Dialog gefördert. Dazu zählen die Zurverfügungstellung von geeigneten Informationsmaterialien, das Halten von Vorträgen, die Organisation von Informations- und Dialogveranstaltungen sowie die Recherche, Auswertung und Beratung bei verschiedensten Fragen zur EU. "Viele neue Informationen zum lokalen EU-Bezug." (anonyme Rückmeldung im Rahmen einer Evaluation nach einem Informationsseminar) Förderung des Verständnisses für die Zusammenarbeit in Europa und Wissensvermittlung über die Europäische Union. Bereithaltung einer bürgernahen Anlaufstelle bei Fragen zur EU. | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
Inhalt
Zitat
Zielsetzung
Geschäftsbereich Wirtschaft
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 95.172,00 | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | 38.400,00 | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||
| Kofinanzierung durch die | 56.772,00 | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Fotos: Europabüro/ Stadt Nürnberg
2. Abfrage
Formular zur Abfrage
EU-Projekte der Stadt Nürnberg
im Jahr 2020
Hinweis: Bitte beachten Sie zum Ausfüllen dieses Formulars unbedingt den
Leitfaden, der die einzelnen Punkte nochmal genauer beschreibt und
Unterschiede definiert.
| Projektname | [Bitte ausfüllen] | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektzeitraum (laut | von | [Bitte ausfüllen] | bis | [Bitte ausfüllen] | |||
| Fördervertrag) | |||||||
| Projektnummer | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| Dienststelle(n) | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| Antragsteller/in | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle (bitte mindestens eine/n Ansprechpartner/in angeben) | Ansprechpartner/in in | Name: | [Bitte ausfüllen] | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | [Bitte ausfüllen] | |||||
| (bitte mindestens eine/n | |||||||
| E-Mail: | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| Ansprechpartner/in | |||||||
| angeben) | Name: | [Bitte ausfüllen] | |||||
| Telefon: | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| E-Mail: | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | [Bitte ausfüllen] | |||||
| deutsche | [Bitte ggfs. ausfüllen] | ||||||
| internationale | [Bitte ggfs. ausfüllen] | ||||||
| EU-Förderprogramm | [Bitte ausfüllen] | ||||||
| (ggfs. auch | |||||||
| Prioritätsachse und | |||||||
| Förderaktion) | |||||||
| Zielgruppe (Mehrfachkreuzung möglich) | Zielgruppe | ||||||
| (Mehrfachkreuzung | |||||||
| möglich) |
| ☐Verwaltungspersonal ☐Menschen mit Migrationshintergrund (EU und Nicht-EU) ☐Geflüchtete ☐Multiplikatoren ☐Erwerbslose ☐Erwerbstätige ☐Unternehmen ☐Sonstige: [Bitte ausfüllen] [Bitte ausfüllen] [Bitte ausfüllen] [Bitte ausfüllen] | |
|---|---|
| Inhalt | |
| (Richtwert 1000 Zeichen) | |
| Zitat | |
| seitens | |
| Projektdurchführende/r | |
| oder -teilnehmer/in (mit | |
| Name) | |
| (Richtwert 200 Zeichen) | |
| Zielsetzung | |
| (Richtwert 500 Zeichen) |
Fotos und/oder Logos
des Projektes
(bei Dateien größer als 50
MB bitte
Datenaustauschserver
verwenden)
[Bitte ausfüllen]
| Finanzierung in € (laut Fördervertrag) | Gesamt-Finanzvolumen | [Bitte ausfüllen] | € | |
|---|---|---|---|---|
| des Projekts | ||||
| EU-Fördermittel | [Bitte ausfüllen] | € | ||
| Fördermittel des Landes Bayern | [Bitte ggfs. ausfüllen] | € | ||
| Fördermittel des Bundes | [Bitte ggfs. ausfüllen] | € | ||
| Kofinanzierung durch die | [Bitte ggfs. ausfüllen] | € | ||
| Stadt Nürnberg | ||||
| Sonstige Kofinanzierung | [Bitte ggfs. ausfüllen] | € |
Finanzierung in € (laut
Fördervertrag)
| Durchführung | [Bitte ausfüllen] |
|---|---|
| (Richtwert 500 Zeichen) | |
| Laufzeitverlängerung | [Bitte ggfs. ausfüllen] |
| (Richtwert 200 Zeichen) | |
| Finanzierung | [Bitte ggfs. ausfüllen] |
| (Richtwert 200 Zeichen) | |
| Sonstiges | [Bitte ggfs. ausfüllen] |
| (Richtwert 500 Zeichen) |
Leitfaden zur Abfrage
EU-PROJEKTE DER STADT NÜRNBERG
IM JAHR 2020
- LEITFADEN ZUM AUSFÜLLEN DES FORMULARS -
| Die grauen Flächen des Fragbogens können nicht verändert werden! | Die grauen Flächen des Fragbogens können nicht verändert werden! | |
|---|---|---|
| Vollständiger Titel des Projekts | ||
| Projektname | Projektname | |
| Laufzeit des Projekts, mit Anfangs- und Enddatum. (Achtung: nur Projekte die im Jahr 2020 begannen, beendet wurden oder stattfanden) Achtung: Zeitraum laut ursprünglichem (!) Fördervertrag angeben. Sollte sich der Zeitraum Corona-bedingt verschoben haben, dies bitte im separaten Abschnitt (s.u.) angeben. | ||
| Projektzeitraum laut Fördervertrag | Projektzeitraum laut | |
| Fördervertrag | ||
| Projektnummer laut Fördervertrag | ||
| Projektnummer | Projektnummer | |
| Dienststelle, die das EU-Projekt durchführt bzw. koordiniert, ggfs. mehrere Dienststellen, falls mehr als eine Dienstelle beteiligt ist/war. | ||
| Dienststelle(n) | Dienststelle(n) | |
| Person, Unternehmen bzw. Einrichtung, die den Förderantrag eingereicht hat. | ||
| Antragsteller/in | Antragsteller/in | |
| Wer kann bei Bedarf Auskunft über das Projekt geben? (Bitte max. 2 Ansprechpartner/innen nennen) | ||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in der | |
| Dienststelle | ||
| Alle teilnehmenden Projektpartner ausweisen, ggfs. auch internationale Partner, den Lead-Partner falls vorhanden gesondert ausweisen. | ||
| Projektpartner | Projektpartner | |
| Welches Förderprogramm, evtl. Unterprogramm oder Prioritätsachse wird/wurde genutzt? (Bitte so genau wie möglich) | ||
| EU-Förderprogramm | EU-Förderprogramm | |
| An wen richtet/e sich das Projekt? Wer profitiert/profitierte direkt von dem Projekt? Es kann mehr als eine Zielgruppe angegeben werden, z.B. bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. | ||
| Zielgruppe | Zielgruppe | |
| Kurze Beschreibung des Projekts. | ||
| Inhalt (Richtwert 1000 Zeichen) | Inhalt | |
| (Richtwert 1000 Zeichen) | ||
| Kurzes Zitat seitens einer/eines Projektverantwortlichen oder einer/eines Projektteilnehmerin/s zum Projekt. Bitte geben Sie auch den Namen an. | ||
| Zitat (Richtwert 200 Zeichen) | Zitat | |
| (Richtwert 200 Zeichen) | ||
| Welche Ziele sollen erreicht werden/wurden erreicht? | ||
| Zielsetzung (Richtwert 500 Zeichen) | Zielsetzung | |
| (Richtwert 500 Zeichen) | ||
| Bei Dateien größer als 50 MB bitte Datenaustauschserver verwenden. Bitte mit Quellenangaben und ggf. Bildunterschriften. | ||
| Fotos und/oder Logos des Projektes | Fotos und/oder Logos des | |
| Projektes |
| Achtung: Finanzierung laut ursprünglichem (!) Fördervertrag angeben. Sollten sich die finanziellen Mittel des Projekts aufgrund der Corona-Pandemie verändert haben, bitte im separaten Abschnitt (s.u.) angeben. Gesamt-Finanzvolumen des Projekts, Angabe des Gesamtbudgets des Projekts über die gesamte Laufzeit. Bei nationalen oder internationalen Partnerschaften nur den Anteil für die Stadt Nürnberg ausweisen. EU-Fördermittel, Angabe in welcher Höhe EU-Mittel für die Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen/standen. Fördermittel des Landes Bayern, Angabe in welcher Höhe Landesmittel für die Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen/standen. Fördermittel des Bundes, Angabe in welcher Höhe Bundesmittel für die Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen/standen. Kofinanzierung durch die Stadt Nürnberg, Angabe in welcher Höhe finanzielle Mittel durch die Stadt Nürnberg zum Projekt beigetragen werden/wurden, z. B. durch Abstellung von Personal, Mietkosten, etc. Sonstige Kofinanzierung, z. B. Teilnehmergebühren, private Mittel, etc. | ||
|---|---|---|
| Finanzierung | Finanzierung |
Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020:
| Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie auf die Durchführung des Projektes, bspw. auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen oder Mobilitäten? Konnte das Projekt wie geplant durchgeführt werden? Wurden Aktivitäten abgeändert durchgeführt, verschoben oder abgesagt? Welche Alternativlösungen wurden gefunden? | ||
|---|---|---|
| Durchführung | Durchführung | |
| Wurde die Laufzeit des Projektes aufgrund der Corona-Pandemie verlängert bzw. eine Verlängerung beantragt? Achtung: hier Abweichungen vom ursprünglichen Projektzeitraum (s.o.) angeben. | ||
| Laufzeitverlängerung | Laufzeitverlängerung | |
| Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Finanzierung des Projektes ausgewirkt? (Mittelkürzung, Ausgaben- oder Einnahmensteigerung oder –senkung) Achtung: hier Abweichungen von der ursprünglichen Finanzierung laut Fördervertrag (s.o.) angeben. | ||
| Finanzierung | Finanzierung | |
| Falls das Projekt auf andere Art und Weise durch die Corona-Pandemie beeinflusst wurde, können Sie dies hier erläutern. | ||
| Sonstiges | Sonstiges |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Batteriezellenfertigung in der Metropolregion Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2021
Anlagen: 2021-03-22_Antrag_CSU-Stadtratsfraktion
Bericht:
Die Automobilindustrie befindet sich gegenwätig in einer umfassenden Transformation. Verschärfte Emissionswerte der Europäischen Union für Neufahrzeuge und verändertes Konsumverhalten beschleunigen aktuell die Hinwendung zu neuen Antriebsformen - kurzfrisitg insbesondere zur Elektromobilität, mittel- bis langfristig im Bereich der Schwerlastmobilität auch zu Wasserstoff-Lösungen.
In Stadt und Metropolregion Nürnberg sind rund 500 Unternehmen in der Automobilzulieferindustrie tätig. Sie beschäftigen über 100.000 Menschen. Das entspricht 10 Prozent der Beschäftigten der Deutschen Automobilindustrie. Namhafte Unternehmen sind MAN, Vitesco, Bosch, SCHAEFFLER, ZF, Baumüller und LEONI. Die Arbeitsplätze am Standort sind gegenwärtig noch stark vom Verbrennungsmotor abhängig.
Es ist daher das Bestreben der Wirtschaftspolitik, die Automobilzulieferindustrie bei der Transformation zu unterstützen, um Beschäftigung und Wertschöpfung zu sichern. Die Ansiedelung einer Batteriezellenfertigung wäre vor diesem Hintergrund ein starker Leuchtturm, der auch auf die Automotivebranche in der Metropolregion ausstrahlen würde.
Die Europäische Metropolregion Nürnberg hat sich bei VW und Bund als Standort für eine Batteriezellenfertigung beworben. Von einer Ansiedlung würde die gesamte Metropolregion als Automotive-Standort profitieren.
Das Wirtschaftsreferat steht in engen Kontakt mit Unternehmen der Automobilindustrie und der Wissenschaft und konnte so die Argumentationskette für die Bewerbungsschreiben der Metropolregion Nürnberg formulieren. Die Schreiben werden durch den Vorsitzenden des Rates der Europäischen Metropolregion Nürnberg, Herrn Landrat Johann Kalb (Landkreis Bamberg), unterzeichnet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar. Von der Ansiedlung einer Batteriezellenfertigung und den damit verbundenden Arbeitsplätzen können Menschen jeden Alters, jeden Glaubens und Geschlechts profitieren.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
CSU
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Ä\/A Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
22.03.2021 Krieglstein
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der VW-Konzern hat kürzlich seine Pläne zur Errichtung von sechs sogenannten „Gigafabriken" für die Herstel lung von Batteriezellen für die Wende hin zur Elektromobiiität bekanntgegeben. Neben bereits feststehenden Standorten in Salzgitter und Nordschweden ist die Verortung vier weiterer Standorte für die Werke noch offen.
Seitens des VW-Betriebsrates wird ein zweiter Standort in Deutschland gefordert. Dabei gibt es bisher keine Vorfestlegung auf einen bereits etablierten VW-Werksstandort.
Die Metropolregion Nürnberg hat eine lange Tradition in der Automobilwirtschaft. Mit z. B. Bosch, Schaeffler, Leoni oder MAN auf der industriellen Seite und dem Energiecampus sowie insbes. der künftigen Technischen Universität Nürnberg auf der wissenschaftlichen Seite, bietet die Metropolregion hervorragende Voraussetzun gen für Synergieeffekte auf dem Weg zur sauberen und bezahlbaren Elektromobiiität der Zukunft.
Eine proaktive Bewerbung der Metropolregion Nürnberg als Standort für eines der geplanten High-Tech-Werke des VW-Konzerns wäre ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Zukunft Mittelfrankens, auch um sich von der wirtschaftlichen Abhängigkeit von verbrennungsmotorgetriebener Industrie zu lösen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Gemeinsam mit den Kommunen der Metropolregion wird ein Bewerbungskonzept um einen der geplan ten Standorte für die künftige Batteriezellenfertigung des VW-Konzerns entwickelt.
Eine Auswahl für mögliche Standort-Vorschläge wird transparent und unter Einbeziehung aller Gebiets körperschaften sowie frühzeitiger Beteiligung der jeweiligen Bürger- und Interessenvertretungen in ei nem offenen Verfahren durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21031800 Batteriefabrik.docx