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Sitzung gesamt (öffentlich) Stand: 19.05.2021

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 19.05.2021, 15:00 Uhr Sitzungsort Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 Bericht OA/003/2021 Sachverständige: Herr Roman Fertinger, Polizeipräsident Herr Dr. jur. Holger Plank, Leitender Kriminaldirektor Herr Herbert Donner, Leitender Polizeidirektor König, Marcus 2. Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 Bericht OA/004/2021 König, Marcus 3. Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Bericht OA/005/2021 König, Marcus 4. Aktuelle Corona-Situation hier: mündlicher Bericht König, Marcus 5. 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Beschluss UwA/001/2021 Walthelm, Britta 6. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg König, Marcus Bericht MRBGST/002/2021 7. Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg König, Marcus 8. Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Erlass Beschluss MRBGST/003/2021 Beschluss Stpl/015/2021 Ulrich, Daniel 9. Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Bericht LA/013/2021 Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021 Fraas, Michael, Dr. 10. Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2021 Beschluss Auflagen des Referates I/II: 11. Klinikum Nürnberg Beschluss1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg Auflage 2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021 12. Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages 13. Auflage des Referates V: Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) 14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021, öffentlicher Teil BeschlussAuflage Ref.I/II/018/2021 BeschlussAuflage SHA/008/2021 BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG Am Mittwoch, 19.05.2021, um 15:00 Uhr findet im Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21 eine Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt: 1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 2. Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 3. Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof 4. Aktuelle Corona-Situation 5. 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum 6. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg 7. Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg 8. Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ 9. Plakatständer Bundestagswahl 10. Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen Auflagen des Referates I/II: 11. Klinikum Nürnberg 12. Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages 13. Auflage des Referates V: 14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021, öffentlicher Teil Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Stadt Nürnberg, 30.04.2021 Marcus König Oberbürgermeister Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 Bericht OA/003/2021 Sicherheitsbericht 2020 OA/003/2021 TOP Ö 2 Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 Bericht OA/004/2021 TOP Ö 3 Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Bericht OA/005/2021 Sachbericht Kriminalitätsentwicklung OA/005/2021 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 OA/005/2021 TOP Ö 5 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Sitzungsvorlage UwA/001/2021 Entscheidungsvorlage UwA/001/2021 Anlage 1 Projektliste Aktionsplan UwA/001/2021 Anlage 2 Karte Aktionsplan UwA/001/2021 Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park UwA/001/2021 Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village UwA/001/2021 Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard UwA/001/2021 Anlage 4 MIP 2022-2025ff UwA/001/2021 TOP Ö 6 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg Bericht MRB-GST/002/2021 Evaluation MRB-GST/002/2021 TOP Ö 7 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage MRB-GST/003/2021 GAP2021-2023 MRB-GST/003/2021 TOP Ö 8 Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ Sitzungsvorlage Stpl/015/2021 Entscheidungsvorlage Stpl/015/2021 Übersichtsplan Stpl/015/2021 Satzung Stpl/015/2021 Begründung vom 02.03.2017 Stpl/015/2021 Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021 Stpl/015/2021 TOP Ö 9 Plakatständer Bundestagswahl Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen LA/013/2021 Bericht LA/013/2021 Bericht LA/013/2021 TOP Ö 10 Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2021 TOP Ö 11 Klinikum Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.I/II/015/2021 Sachverhalt Ref.I/II/015/2021 Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021 2 4 4 6 6 6 9 177 177 180 180 184 188 189 189 193 199 201 202 204 206 208 209 209 213 274 274 278 327 327 331 333 334 336 345 349 349 350 353 354 354 359 359 363 365 Satzung zur Änderung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021 TOP Ö 12 Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages Sitzungsvorlage Ref.I/II/018/2021 Änderung des Gesellschaftsvertrages Ref.I/II/018/2021 TOP Ö 13 Auflage des Referates V: Sitzungsvorlage SHA/008/2021 Sachverhalt Satzungsänderung BRN_2021_04_12 SHA/008/2021 Satzung zur Änderung der Satzung des BRN SHA/008/2021 Synopse BehindRS SHA/008/2021 3 366 367 367 370 372 372 375 377 382 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 19.05.2021, 15:00 Uhr Sitzungsort Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 Bericht OA/003/2021 Sachverständige: Herr Roman Fertinger, Polizeipräsident Herr Dr. jur. Holger Plank, Leitender Kriminaldirektor Herr Herbert Donner, Leitender Polizeidirektor König, Marcus 2. Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 Bericht OA/004/2021 König, Marcus 3. Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Bericht OA/005/2021 König, Marcus 4. Aktuelle Corona-Situation hier: mündlicher Bericht König, Marcus 5. 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Beschluss UwA/001/2021 Walthelm, Britta 6. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg König, Marcus 4 Bericht MRBGST/002/2021 7. Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg König, Marcus 8. Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Erlass Beschluss MRBGST/003/2021 Beschluss Stpl/015/2021 Ulrich, Daniel 9. Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Bericht LA/013/2021 Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021 Fraas, Michael, Dr. 10. Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2021 Beschluss Auflagen des Referates I/II: 11. Klinikum Nürnberg Beschluss1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg Auflage 2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021 12. Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages 13. Auflage des Referates V: Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) 14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021, öffentlicher Teil 5 BeschlussAuflage Ref.I/II/018/2021 BeschlussAuflage SHA/008/2021 Ö 1 Berichtsvorlage OA/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 Anlagen: Sicherheitsbericht 2020 Bericht: Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wird vorgelegt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Seite 1 von 3 6 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/003/2021 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 7 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/003/2021 Seite 3 von 3 8 Polizeipräsidium Mittelfranken SICHER BERICHT HEITS 2020 9 Ö 1 0911 21 12-0 In Notfällen bitte Notruf 110 wählen! pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de www www.polizei-mittelfranken.de www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr IMPRESSUM Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg Telefon: 0911 2112-1001 V. i. S. d. P.: Patrick Weeger, Leiter Präsidialbüro Redaktion Polizeipräsidium Mittelfranken: Sachgebiet E2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), Telefon: 0911 2112-1201; Sachgebiet E3 (Kriminalitätsbekämpfung), Telefon: 0911 2112-1301; Sachgebiet E4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben), Telefon: 0911 2112-1401 Grafische Gesamtherstellung Moritz Bohner, Präsidialbüro Fotonachweis Wenn nicht anders angegeben: Polizeipräsidium Mittelfranken Druck Druckerei Stock GmbH, Eschenbach Auflage: 350 Stück Erscheinungsweise: jährlich ISSN: 2513-034X Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber. © Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: März 2021 10 Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger. Polizeipräsidium Mittelfranken Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg 11 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2020 war ein außergewöhnliches Jahr für unser Land und auch für das Polizeipräsidium Mittelfranken. Aber die Corona-Krise zeigte auch deutlich: In schwierigen Situationen können sich die Bürger auf ihre Polizei verlassen! So waren unsere Kollegen häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es nach kurzfristig erforderlichen Einschränkungen für die Bevölkerung offene Fragen oder Sonderfälle gab. Ob lange geplanter Umzug, die Rückkehr gestrandeter Urlauber oder die Rahmenbedingungen für private Treffen – unermüdlich standen die Polizeibeamten in Mittelfranken ihren Bürgern mit Auskünften zur Seite und regelten manches Problem pragmatisch und kreativ. Auch bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen war bei den Gesundheitsämtern die Kompetenz und die Erfahrung der Ermittler der Polizei gefragt. Viele positive Rückmeldungen von Bürgern aus Mittelfranken in den sozialen Medien und im direkten Kontakt zeigen uns: Gemeinsam haben wir die besonderen Herausforderungen gut und mit Augenmaß gemeistert. Und dieses Lob belegt, dass unsere Einsatzkräfte dort, wo es notwendig war, differenziert und abgewogen eingeschritten sind. Doch das letzte Jahr war mehr als nur „Corona“. So gelangen unseren Mitarbeitern herausragende Ermittlungserfolge: Die Sicherstellung von 63 Kilogramm Amphetamin in Nürnberg und die Festnahme von fünf Tatverdächtigen markierten einen Höhepunkt des Jahres, wodurch dem organisierten Drogenhandel mehrere empfindliche Schläge zugefügt werden konnten. So beschlagnahmten die mittelfränkischen Drogenfahnder deutlich mehr Amphetamin, Methamphetamin und Kokain als im Jahr zuvor. Allein in Nürnberg wurden im Jahr 2020 außerdem mehr als 100 Straßendealer und Drogenhändler festgenommen und anschließend ein Haftbefehl erlassen. Diese Erfolge wirken sich sehr positiv auf die gesamte Sicherheitslage in der Metropolregion aus. Auch eine perfide Serie von Drohschreiben mit Munition an Kommunalpolitiker konnte durch eine 4 Ermittlungskommission in akribischer Arbeit geklärt werden. Die anschließende Anklage gegen die in rechtsextremen Kreisen bestens vernetzte Tatverdächtige durch den Generalbundesanwalt zeigt: Die Ermittlungsbehörden haben politisch motivierte Straftäter – gleich welcher Gesinnung – im Fokus! Darüber hinaus konnten Serien von Sabotageakten an Maishäckslern, Erpresserschreiben gegen Personaldienstleistungsunternehmen, Kfz-Aufbrüche durch eine Diebesbande, internationale CallcenterBetrügereien durch eine Tätergruppierung aus dem Kosovo, die Machenschaften eines Nürnberger Hehlerrings und ein blutiger Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher im letzten Jahr durch die Ermittler unseres Präsidiums geklärt werden, um nur einige herausragende Erfolge hervorzuheben. Trotz der zusätzlichen Herausforderungen des vergangenen Jahres wurde durch die Polizei in zwei von drei Straftaten ein Tatverdächtiger ermittelt. Im Ergebnis war die Aufklärungsquote in Mittelfranken mit 68,1 % nie so hoch wie im Jahr 2020 und lag auch über dem bayernweiten Durchschnitt. Schon seit 2016 ist die Gesamtzahl der Straftaten in Mittelfranken kontinuierlich gesunken. Mit 78.745 Delikten wurde 2020 der niedrigste Wert seit mehr als 10 Jahren erreicht. Natürlich hatte auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Fallzahlen, denn die Bewegungsfreiheit potentieller Straftäter war durch die verschiedenen Maßnahmen eingeschränkt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache: Ein deutlicher Rückgang bei der Gewaltkriminalität um 8,1 %, bei der Straßenkriminalität um 4,5 % und den Rohheitsdelikten um 6,4 % bedeutet, dass es weniger Opfer und Geschädigte als in den Jahren zuvor gab. Dieses Sicherheitsniveau auch in den kommenden Jahren beizubehalten ist uns ein Ansporn und erklärtes Ziel. Den guten Ruf der Polizei machten sich 2020 leider auch verstärkt Callcenter-Betrüger zu Nutze. Ganze Straßenzüge wurden abtelefoniert – oftmals unter dem Vorwand, die Kriminalpolizei wäre am Telefon. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 12 VORWORT In 17 Fällen hatten die Betrügerbanden Erfolg und brachten manch betagtes Opfer um ein kleines Vermögen: Insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden übergeben. Eine Reihe von Täterfestnahmen zeigt aber: Auch die „falschen Polizeibeamten“ müssen immer damit rechnen, ermittelt zu werden. Und die Präventionskampagnen unseres Präsidiums zeigen Wirkung – viele potentielle Geschädigte waren bereits gewarnt und gingen den Betrügern nicht „auf den Leim“. Hier hofft die Polizei auf technische Innovationen, die in der Zukunft Betrug am Telefon wirksamer als bisher verhindern. Für die große Motivation und Einsatzbereitschaft unserer Beamtinnen und Beamten möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken! Unser Dank gilt aber auch den Sicherheitsbehörden in den Städten und Kommunen, unseren „Blaulichtpartnern“ sowie der Justiz. Gerade in Krisenzeiten ist das vertrauensvolle Miteinander und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit so wichtig wie nie zuvor. All unseren Kolleginnen und Kollegen wünschen wir auch 2021, dass sie bewahrt und unversehrt von allen Einsätzen zurückkehren, denn die Angriffe auf Poli- zeivollzugsbeamte sind nach wie vor auf einem nicht hinnehmbar hohen Niveau. Auch 2021 wird die Polizei wieder vor große Herausforderungen stellen: sei es bei der Betreuung von Versammlungen und Veranstaltungen, bei der Begleitung von Impfstofftransporten oder der Sicherung des Wahlkampfes zur Bundestagswahl. Ihre Polizei wird weiter mit hohem Engagement und vorbildlicher Berufsauffassung für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Der positive statistische Trend der vergangenen Jahre setzt sich ein weiteres Mal fort und eines steht bereits heute für das kommende Jahr fest: Die Menschen in Mittelfranken können sich in ihrer Region sicher fühlen! Ihr Roman Fertinger Polizeipräsident Adolf Blöchl Polizeivizepräsident Polizeipräsident Roman Fertinger und Polizeivizepräsident Adolf Blöchl (v. l. n. r) Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 13 5 AUF DEN PUNKT GEBRACHT SICHERHEIT Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. IN MITTELFRANKEN 78.745 STRAFTATEN (2020) Vorjahr: 84.256 68,1% AUFKLÄRUNGSQUOTE (2020) Vorjahr: 67,1 % Über dem bayerischen t Durchschnit von 66,4 %! 45.253 VERKEHRSUNFÄLLE (2020) Vorjahr: 54.107 277.253 EINSÄTZE (2020) Vorjahr: 282.665 205.709 NOTRUFE (2020) Vorjahr: 251.459 6 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 14 AUF DEN PUNKT GEBRACHT KRIMINALITÄT IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. -6,5 % 78.745 -8,1 % 2.856 -4,5 % 14.546 -6,4 % 12.882 -9,0 % 7.217 HÄUFIGKEITSZAHL -5,4 % 4.322 CALLCENTER-BETRUG +240,0% 17 WOHNUNGSEINBRUCH +2,7% 810 DELIKTE-GESAMT (2020) (2020) Vorjahr: 84.256 ** GEWALTKRIMINALITÄT Vorjahr: STRAẞENKRIMINALITÄT Vorjahr: ROHHEITSDELIKTE Vorjahr: RAUSCHGIFTDELIKTE (2020) 3.233 (2020) 15.239 (2020) 13.767 (2020) Vorjahr: 7.935 (2020) Vorjahr: 4.570 * VOLLENDETE TATEN (2020) Vorjahr: 5 (2020) Vorjahr: 789 17,0 % AUFKLÄRUNGSQUOTE (WED) (2020) Vorjahr: 26,9% * ohne ausländerrechtl. Verstöße ** mit ausländerrechtl. Verstöße KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 20 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 15 7 AUF DEN PUNKT GEBRACHT EINSATZ ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. 2.236 VERANSTALTUNGEN (2020) Vorjahr: 3.177 VERSAMMLUNGEN 1.465 SONST. VERANSTALTUNGEN 701 SPORTVERANSTALTUNGEN 70 EINGESETZTE BEAMTE 18.512 (2020) Vorjahr: 992 (2020) Vorjahr: 1.961 (2020) Vorjahr: 224 (2020) Vorjahr: 30.319 CORONA-MAẞNAHMEN KONTROLLEN 145.640 VERSTÖẞE 47.240 (2020) (2020) KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100 8 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 16 AUF DEN PUNKT GEBRACHT VERKEHR IN MITTELFRANKEN VERKEHRSUNFÄLLE Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. -16,36 % 45.253 (2020) Vorjahr: 54.107 29.505 Unfälle innerorts. 2/3 aller Unfälle ereigneten sich innerorts. GETÖTETE -23,88 % 15.748 Unfälle außerorts. 1/3 der Unfälle ereigneten sich außerorts. 51 (2020) Vorjahr: 67 VERLETZTE -15,62 % 7.555 (2020) Vorjahr: 8.954 VERKEHRSUNFÄLLE UNTER ALKOHOLEINFLUSS -12,24 % VERKEHRSUNFÄLLE UNTER DROGENEINFLUSS -30,43 % 516 (2020) Vorjahr: 588 48 (2020) Vorjahr: 69 KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 118 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 17 9 INHALT POLIZEI MITTELFRANKEN 1.1 1.2 1.3 Daten und Zahlen Unsere Dienststellen Unsere Einsatzzentrale 12 14 18 KRIMINALITÄT Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank 21 2.1 Begriffserläuterungen 22 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 24 2.2.20.5 2.2.20.6 2.2.20.7 Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen Reichsbürger/Selbstverwalter 48 49 49 2.2.21 Organisierte Kriminalität 50 2.2.21.1 2.2.21.2 Kriminalitätsphänomen Rocker 50 Menschenhandel/Prostitution 50 2.2.22 Prävention 52 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 54 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 Allgemeines Gesamtentwicklung 54 Aufklärungsquote 55 Häufigkeitszahl 55 Tatverdächtige 56 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 56 Kriminalität durch Nichtdeutsche 57 2.3.6.1 Reisende Täter 57 2.3.7 2.3.8 2.3.9 2.3.10 2.3.11 2.3.12 2.3.13 2.3.14 2.3.15 Kriminalitätsopfer 59 Ausgewählte Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben 60 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 60 Rohheitsdelikte 62 Eigentumsdelikte 63 Vermögens- und Fälschungsdelikte 65 Sachbeschädigung 65 Aufenthaltsgesetz 65 Betäubungsmittelkriminalität 66 2.3.15.1 Rauschgifttote 68 2.3.16 2.3.17 2.3.18 2.3.19 Gewaltkriminalität 69 Straßenkriminalität 69 Cybercrime 69 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung 69 2.3.19.1 2.3.19.2 2.3.19.3 Kriminalität im häuslichen Umfeld 69 Vollendete Suizide 70 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 70 2.3.20 Politisch motivierte Kriminalität 71 2.4 Kriminalitätslage regional 72 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 Allgemeines Gesamtentwicklung 24 Aufklärungsquote 25 Häufigkeitszahl 25 Tatverdächtige 26 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 27 2.2.5.1 Jugendliche Intensivtäter 28 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 28 2.2.6.1 Reisende Täter 29 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.10 2.2.11 2.2.12 Kriminalitätsopfer 29 Ausgewählte Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben 31 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 31 Rohheitsdelikte 33 Eigentumsdelikte 33 Vermögens- und Fälschungsdelikte 35 2.2.12.1 2.2.12.2 Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte 35 Callcenterbetrug 36 2.2.13 2.2.14 2.3.15 Sachbeschädigung 38 Aufenthaltsgesetz 38 Betäubungsmittelkriminalität 38 2.3.15.1 Rauschgifttote 38 2.2.16 Gewaltkriminalität 40 2.2.16.1 2.2.16.1 Gewalt gegen Polizeibeamte 40 Häusliche Gewalt 41 2.2.17 2.2.18 2.3.19 Straßenkriminalität 42 Cybercrime 42 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung 44 2.3.19.1 2.3.19.2 2.3.19.2 Kriminalität im häuslichen Umfeld 44 Vollendete Suizide 45 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 45 2.4.7 2.4.8 2.2.20 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 46 2.4.9 2.2.20.1 2.2.20.2 2.2.20.3 2.2.20.4 Entwicklung der PMK-Gesamt 46 Entwicklung der PMK-Links 46 Entwicklung der PMK-Rechts 47 Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie 48 2.4.10 2.4.11 10 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 72 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen 75 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach 78 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach 81 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 84 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt 86 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth 88 Kriminalitätsbericht Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 91 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land 94 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth 96 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 98 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 18 INHALT 4.2.1 4.2.2 4.2.3 EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben Vorwort LPD Hermann Guth 101 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 102 102 103 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 3.1.2.1 3.1.2.2 Corona allgemein 103 Raumschutz Corona mit Statistik 103 3.1.3 4.3 3.1.4 3.1.5 Silvester mit Ausgangssperre und Feuerwerksverbot 105 Sicherheitswacht 105 Reitergruppe Mittelfranken 106 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 3.2.1.1 Versammlungsgeschehen in Nürnberg inkl. Querdenker und Critical Mass 107 Traktorsternfahrt 107 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai 108 Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp 108 Tuningszene/mobile Partyszene 108 Feiermeilen in der Innenstadt 109 Besonderes Veranstaltungsjahr mit „Nürnberger Sommertagen“ 110 3.1.1 3.1.2 3.2.1 3.2.1.2 3.2.1.3 3.2.1.4 3.2.1.5 3.2.1.6 3.2.1.7 3.2.2 Einsatzstatistik Überblick Besondere Themenfelder Versammlungen und Veranstaltungen Bombenfunde Königstorpassage Jamnitzerplatz 3.3 Einsatzgeschehen regional 3.3.3 3.4 Einsatzgeschehen Sport 3.4.2 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 4.4.7 4.4.8 4.4.9 111 112 113 Versammlungsgeschehen regional Besonderes Veranstaltungsjahr – „Herbstvergnügen“ in Fürth Fränkisches Seenland 3.4.1 107 107 Sonstiges Einsatzgeschehen 111 3.2.2.1 3.2.2.2 3.2.2.3 3.3.1 3.3.2 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 114 114 4.4.10 4.4.11 114 114 4.5 116 4.5.1 4.5.2 4.5.3 Fußball 1. FC Nürnberg und SpVgg Greuther Fürth 116 Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und Höchstadt Alligators 117 Vorwort PD Werner Meier 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 119 Begriffsdefinition und Strukturdaten 120 Begriffe 120 Strukturdaten 121 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 141 Unfallbilanz und -entwicklung 141 Entwicklung der Personenschäden 142 Getötete nach Beteiligungsarten 142 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 143 Besondere Unfallarten 145 Besondere Risikogruppen 148 Herausragende Verkehrsunfälle 150 Verkehrsunfallentwicklung regional 151 Stadt Fürth 151 Stadt Erlangen 152 Stadt Schwabach 153 Stadt Ansbach 154 Landkreis Ansbach 155 Landkreis Erlangen-Höchstadt 156 Landkreis Fürth 157 Landkreis Nürnberger-Land 158 Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 159 Landkreis Roth 160 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 161 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 162 4.5.5 Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 162 Einsatz der Messgeräte 162 Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen 163 Überwachung des Güter- und Personenverkehrs 163 Schwerpunktaktionen 164 4.5.5.1 4.5.5.2 4.5.5.3 4.5.5.4 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 164 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 164 Abfahrtskontrollen d. Schwerverkehrs in Mittelfranken 165 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Jahresbericht 165 4.5.6 Verkehrsprävention/-erziehung 4.5.6.1 4.5.6.2 4.5.6.3 Verkehrserziehung 166 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause 167 Verkehrsunterricht 167 4.5.4 VERKEHR Unfallbilanz und -entwicklung 122 Entwicklung der Personenschäden 123 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 125 Unfallursachen 127 Besondere Unfallursachen 129 Besondere Risikogruppen 134 Herausragende Verkehrsunfälle 140 166 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 122 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 19 11 20 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.1 Daten und Zahlen Personal Reitergruppe 16 Beamtinnen/ 4.380 Beamtinnen/ Beamte 665 Tarifbeschäftigte Beamte Stand: 31.12.2020 13 Pferde Diensthundestaffel 46 Beamtinnen/ Beamte 56 Hunde Fahrzeuge 1.229 davon: 412 Pkw uniformiert 774 Pkw neutral 38 Motorräder 5 Boote Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 21 13 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.2 Unsere Dienststellen POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN Personalvertretungen Polizeipräsident Präsidialbüro Abteilung Personal Abteilung Einsatz Abteilung Versorgung P1 P2 P3 E1 E2 E3 E4 SCHUTZPOLIZEI KRIMINALPOLIZEI PI Altdorf b. Nürnberg KFD 1 Nürnberg PI Ansbach KFD 2 Nürnberg PI Bad Windsheim KFD 3 Nürnberg PI Dinkelsbühl KFD 4 Nürnberg PI Erlangen-Land KPI Ansbach PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen PI Feuchtwangen KPI Fürth PI Fürth KPI Schwabach EZ V1 V2 V3 V4 Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim Bad Windsheim Rothenburg o. d. Tauber PI Gunzenhausen PI Heilsbronn PI Hersbruck VERKEHRSPOLIZEI PI Herzogenaurach VPI Ansbach PI Hilpoltstein VPI Erlangen PI Höchstadt a. d. Aisch VPI Feucht PI Lauf a. d. Pegnitz VPI Fürth PI Neustadt a. d. Aisch VPI Nürnberg Landkreis Ansbach Feuchtwangen PI Nürnberg-Mitte PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West PI Roth PI Rothenburg o. d. Tauber PI Schwabach SPEZIALKRÄFTE PI Ergänzungsdienste Mittelfranken Dinkelsbühl PI Spezialeinheiten Nordbayern PI Stein PI Treuchtlingen PI Weißenburg i. Bay. GRENZPOLIZEI PI Zirndorf GPI Nürnberg-Flughafen 14 EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken GPI Grenzpolizeiinspektion mit schutzpolizeilichen Aufgaben PI Polizeiinspektion KFD Kriminalfachdezernat KPI Kriminalpolizeiinspektion VPI Verkehrspolizeiinspektion Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 22 POLIZEI MITTELFRANKEN Wir sind eines von zehn bayerischen Landespolizeipräsidien. Der Zuständigkeitsbereich deckt sich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Mittelfranken. Höchstadt a. d. Aisch Landkreis ErlangenHöchstadt Neustadt a. d. Aisch Herzogenaurach Erlangen- ErlangenStadt Land Stadt Erlangen Landkreis Nürnberger Land Stadt Fürth Landkreis Fürth Fürth Zirndorf -Flughafen -Ost -Mitte -West Nürnberg -Süd Stein Stadt Nürnberg Stadt Schwabach Stadt Ansbach Heilsbronn Lauf a. d. Pegnitz Feucht Hersbruck Altdorf b. Nürnberg Schwabach Ansbach Roth Landkreis Roth Hilpoltstein Landkreis WeißenburgGunzenhausen Stand: 31.12.2020 Gunzenhausen Weißenburg i. Bay. Wir betreuen ca. 1,77 Mio. Einwohner und eine Fläche von Treuchtlingen ca. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 23 7.243 km2. 15 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.2 Unsere Dienststellen PI Altdorf b. Nürnberg PI Ansbach VPI Feucht PI Feuchtwangen KPI/VPI Ansbach PI/KPI Fürth PI Heilsbronn PI Nürnberg-Ost 16 PI Herzogenaurach PI Nürnberg-Mitte PI Hersbruck PI Roth PI Bad Windsheim PI Rothenburg o. d. Tauber PI/KPI Schwabach Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 24 POLIZEI MITTELFRANKEN PI Erlangen-Land PI/KPI/VPI Erlangen VPI Fürth PI Dinkelsbühl PI Hilpoltstein PI Höchstadt a. d. Aisch PI Gunzenhausen PI Lauf a. d. Pegnitz PI Nürnberg-West PI Neustadt a. d. Aisch PI Nürnberg-Süd PI Stein PI Treuchtlingen PI Weißenburg i. Bay. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 25 VPI Nürnberg PI Zirndorf 17 POLIZEI MITTELFRANKEN 2015 2016 2017 2018 2019 2020 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 205.709 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 277.253 1.3 Unsere Einsatzzentrale Die polizeiliche Einsatzzentrale steht allen Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 620 (2019: 700) Hilfesuchenden täglich. Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund werden die eingehenden Notrufe systematisch bewertet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen veranlasst. Exemplarisch kann hier die Ortung der Handys von vermissten oder hilflosen Personen angeführt werden (242; 2019: 188). Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutzbereichs Mittelfranken wurden 2020 rund 277.300 Einsätze (2019: 282.665) gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei von der verparkten Ausfahrt bis zum Tötungsdelikt und vom Bankraub bis zum Schwan auf der Fahrbahn. Daneben hat die Einsatzzentrale eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispielhaft hierfür ist die Verständigung von Stadtreinigung, Abschleppdiensten EZPP Daten Statistik der Einsatzzentrale des Mittelfranken 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Notrufe 313.467 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 205.709 Einsätze 268.527 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 277.253 365 Tage 24 Stunden erreichbar. 205.709 277.253 (2020) (2020) Notrufe (8018), Ärzten und Bestattern, der Autobahnmeisterei und sonstiger Notfalldienste. Weiterhin werden hier Verkehrsdurchsagen und Warnmeldungen an die Bevölkerung erstellt und angeschlossene Einsätze Alarmanlagen (5253 Alarmmeldungen) betreut. Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt außerhalb der Geschäftszeiten das Präsidium und ist somit für die Sicherheit der Menschen in Mittelfranken verantwortlich, herausragende Einsatzlagen werden vom ihm geleitet. Unterstützt wird er hierbei unter anderem durch den neu installierten Bereich SENTINEL (Sicherheit im Einsatz durch Open Source Intelligence in Einsatzleitstellen), dessen Intel-Officers einsatzunterstützende OSINT-Recherchen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Lagen durchführen. Die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen in Nürnberg, Ansbach und Schwabach ist hervorragend. Eingehende Notrufe mit Bezug zu Feuerwehr oder medizinischen Belangen können dank modernster Technik direkt an diese weitergeleitet werden. Der leichte Rückgang der Einsätze und der eingegangenen Notrufe dürften auf die vorherrschende Pandemielage und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurück zu führen sein. 18 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 26 PI Erlangen-Land PI Hersbruck PI Nürnberg-West PI Ergänzungsdienste Mittelfranken PI Treuchtlingen Social-Media-Aktion der Polizei Mittelfranken „Wir bleiben für Euch da – bleibt Ihr bitte für uns daheim!“ während der Ausgangsbeschränkung im Frühling 2020 aufgrund der Corona-Pandemie PI Gunzenhausen PI Heilsbronn PI Weißenburg i. Bay. PI Erlangen-Stadt Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 27 GPI Nürnberg-Flughafen 19 28 2 Zuständiges Sachgebiet KRIMINALITÄT D ie mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit für Sie da!“ In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Sicherheitsnetzwerk, insbesondere aber durch eigene nachhaltige Ermittlungsarbeit und Präsenzkonzepte sank die Kriminalität im Jahresvergleich erneut um stattliche 6,5 %. Konkret heißt das 5.511 Straftaten weniger und damit ein bedeutendes Maß weniger an Schaden, Ärger und Leid bei Opfern. Erfolgreiche Sicherheitsnetzwerkarbeit misst sich jedoch nicht alleine in positiven Jahresvergleichen, sondern v. a. in der Langzeitbetrachtung. Der Zehn-Jahres-Vergleich (2011–2020) bestätigt den Trend. Die Nachhaltigkeitsstrategie, auf die wir bei der Sicherheit als Grundbedürfnis der Menschen setzen, geht auf: In absoluten Zahlen sank die Kriminalität um 14,8 %. In Relation zur Bevölkerungsentwicklung in Mfr., wir sprechen kriminalstatistisch von der Häufigkeitszahl (HZ), ist der Rückgang mit 17,8 % noch deutlicher. Besonders ins Auge fällt der Fünf-Jahres-Vergleich (2016–2020: -17,3 absolut, HZ -18,2). Im Langzeitvergleich stieg zudem die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche 4,8 % auf 68,1 %. Das ist im Jahresvergleich beachtenswert, da pandemiebedingt einige Deliktsphänomene (z.B. der Ladendiebstahl), bei denen wir bereits bei der Anzeigeerstattung Hinweise auf Tatverdächtige erhalten, markant zurückgingen. Wir klären in den letzten Jahren durchschnittlich deutlich mehr als zwei von drei Straftaten auf, was in Deutschland etwas ganz Besonderes ist! Eindeutige Aussagen, wie stark sich die „CoronaPandemie“ und damit verbundene soziokulturelle und infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen ausgewirkt haben, können anhand der PKS nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten einige Korrelationen, z. B. bei den Diebstahlsdelikten, die sowohl pandemiebedingt durch Reduzierung von Tatgelegenheiten als auch durch deutlich stärkere polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum während intensiver infektionsschutzrechtlicher Einschränkungen mitbeeinflusst worden sind, aber keine eindeutigen Kausalitäten. So ist eine pandemiebedingte Steigerung der „Effektstärke“ kriminalstatistisch wahrscheinlich, die Eigentumskriminalität ist traditionell ein „kriminalstatistischer Treiber“, die Abnahme fügt sich aber in den kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Wir können anhand der objektiven Daten auch die öffentlich diskutierten Vermutungen, durch Kontaktbeschränkungen, die Ausweitung der Home-Office-Angebote, nicht zuletzt die sprunghafte Entwicklung des Online-Handels werden sich die „häusliche Gewalt“ oder die „Cyber(betrugs)kriminalität“ sprunghaft entwickeln, Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 29 E3 statistisch nicht bestätigen. Alle genannten Phänomene bewegen sich im statistischen Durchschnitt. Zum Ausmaß des Dunkelfeldes können wir mangels valider Daten auch keine objektiv belastbare Aussage treffen. Sehr positiv ist der erneute signifikante Rückgang bei der Gewaltkriminalität (-8,0 %) und bei der Straßenkriminalität (-4,5 %). Bei aller gebotenen Zurückhaltung: In Mittelfranken lebte man schon bisher sehr sicher, aber noch nie so sicher wie zurzeit! Diese positive Botschaft lässt sich in Zeiten großer individueller und gesellschaftlicher Beschränkungen durchaus festhalten. Dennoch bleibt für uns auch im neuen Jahr viel zu tun, ich denke nur an das gerade in Zeiten der Pandemie virulente Phänomen der „Hasskriminalität“ oder an das signifikant steigende Phänomen „Kinderpornografie“, bei welchem wir durch bundesweit konzertierte Anstrengungen in hohem Maße das Dunkelfeld aufhellen. Beide Phänomene liegen uns wegen der immensen schädlichen Wirkungen bei den Opfern besonders am Herzen. Nach dem exponentiellen Anstieg der Sicherstellungsmengen im vergangenen Jahr, die bei vielen Stoffgruppen auch im Jahr 2020 anhielt, werden wir unsere Anstrengungen auch bei der Rauschgiftkriminalität fortsetzen. Abschließend mit den Worten des dt. Schriftstellers und Schauspielers Curt Götz, der Anfang des 20. Jahrhunderts auch in Nürnberg tätig war, wir haben die Weichen richtig gestellt, sind nach wie vor auf einem guten Weg, denn: „Man sollte die Dinge (zwar) so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte.“ Ihr Holger Plank LKD Dr. jur. Holger Plank Leiter Sachgebiet E3 21 KRIMINALITÄT 2.1 Begriffserläuterungen 2.1.1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2.1.5 Nichtdeutsche und Zuwanderer In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert und statistisch aufbereitet. Nichtdeutsche TV sind Personen mit ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Als Zuwanderer werden bundesweit einheitlich diejenigen nichtdeutschen TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden: Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie auch einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen. Nicht in der PKS enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. 2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ) Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf 100.000 Einwohner einer bestimmten Region. Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung und dient bundesweit als gebräuchlicher und griffiger Vergleichswert. 2.1.3 Tatverdächtige (TV) Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. 2.1.4 Jugendliche Intensivtäter (JUIT) Jugendlicher Intensivtäter ist weder eine Zuschreibung noch ein Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen (bis zum 21. Lebensjahr), um die sich die Sicherheitsbehörden in einem hohen Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht nur eine konsequente Strafverfolgung, sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermittlung von Hilfsangeboten vor. 22 ■ unerlaubter Aufenthalt ■ Asylbewerber ■ Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling ■ Duldung ■ international/national Schutzberechtigte ■ Asylberechtigte 2.1.6 Kriminalitätsopfer Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen in der PKS nur bei Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raubund Körperverletzungsdelikten, Nötigung und Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie Widerstandshandlungen statistisch ausgewiesen werden. 2.1.7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden unter anderem erfasst: ■ ■ ■ ■ ■ Vergewaltigung sexuelle Nötigung sexuelle Missbrauchshandlungen Menschenhandel exhibitionistische Handlungen 2.1.8 Vermögens- und Fälschungsdelikte Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten werden u. a. gezählt: Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 30 KRIMINALITÄT ■ ■ ■ ■ Betrugsdelikte Untreue Geld- und Wertzeichenfälschung Urkundenfälschung 2.1.9 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität umfasst u. a. folgende Delikte: ■ ■ ■ ■ ■ ■ Straftaten gegen das Leben Vergewaltigung sexuelle Nötigung Raubdelikte Körperverletzung mit Todesfolge gefährliche und schwere Körperverletzung ■ erpresserischen Menschenraub ■ Geiselnahme 2.1.10 Häusliche Gewalt Hierbei handelt es sich um angezeigte Vorgänge von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie wenn sie sich nach einer Trennung ereignen oder noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. 2.1.11 Straßenkriminalität Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z. B. ■ Körperverletzungsdelikte, ■ Sachbeschädigungen, ■ Diebstahls- und Raubdelikte, ■ Sexualdelikte, die sich im öffentlichen Raum zutragen oder sich dort fortsetzen. 2.1.12 Cybercrime Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen das ■ Internet ■ weitere Datennetze Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 31 ■ informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als Cybercrime im engeren Sinn bezeichnet werden. Lediglich diese Straftatbestände werden in der PKS als Cybercrime geführt. Daneben umfasst Cybercrime auch solche Straftaten, die mittels Informationsund Kommunikationstechnik (Tatmittel Internet) begangen werden, zum Beispiel Rauschgifthandel im Darknet, Beleidigung in sozialen Netzwerken. 2.1.13 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung aus einer politischen Motivation heraus begehbar. Das Definitionsfeld der Politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei zwischen den Phänomenbereichen: ■ ■ ■ ■ ■ „links“ „rechts“ „ausländische Ideologie“ „religiöse Ideologie“ „nicht zuzuordnen“ 2.1.14 Prävention In der polizeilichen Kriminalprävention wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen Prävention unterschieden. 23 KRIMINALITÄT Foto: photo20ast - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Regierungsbezirk Mittelfranken 1.775.169 Einwohner Bevölkerungsdichte 245 Einwohner je km 2 14,6 % 78.745 Häufigkeitszahl 4.322 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,1% Ausländeranteil 7.243,69 km² Fläche Allgemeines 2.2.1 Gesamtentwicklung Im Regierungsbezirk Mittelfranken wurden für das Jahr 2020 insgesamt 78.745 Straftaten in der PKS erfasst. Dies bedeutet abermals einen bemerkenswerten Rückgang, diesmal um 5.511 Delikte (6,5 %), und den in absoluten Zahlen tiefsten jemals gemessenen Wert! Insbesondere sind die Fallzahlen im Bereich der Eigentums- und Diebstahlskriminalität erneut stark rückläufig (8,5 %); ebenso die der Vermögensund Fälschungsdelikte (4,6 %), Gewaltkriminalität wie Tötungsdelikte und Vergewaltigung (8,1 %), Straßenkriminalität (4,5 %) sowie der Rohheitsdelikte, hierunter fallen u. a. Raub, Erpressung und Körperverletzung (6,4 %). Und auch bei den Rauschgiftdelikten konnte ein Rückgang um exakt 9 % erreicht und damit der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre festgestellt werden, obwohl die Sicherstellungsmengen grds. und auch im Einzelfall 24 bei einzelnen Stoffgruppen nach wie vor ansteigen. Wie bereits in den Vorjahren dargestellt, werden die Fallzahlen auch im Jahr 2020 von der Flüchtlingssituation mit beeinflusst. Im Bereich der Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw. Asylverfahrensgesetz wurden im abgelaufenen Jahr zum dritten Mal hintereinander weniger Delikte, nämlich 2.031, registriert (39,4 %); trotzdem wirken sich die Zahlen dieser besonderen Deliktsgruppe weiterhin in der PKS aus und beeinflussen u. a. die Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten des Sicherheitsberichts 2020 ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden. Bei der Betrachtung der registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Rückgang von 80.904 auf 76.714 Fälle zu verzeichnen (5,2 %). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 32 KRIMINALITÄT Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken 2.2.2 Aufklärungsquote AQ (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um genau einen Prozentpunkt auf 68,1 % (Vergleich zum Durchschnittswert in Bayern: 66,4 %), und das, obwohl Deliktsbereiche, die im Allgemeinen eine hohe Aufklärungsquote aufweisen (z. B. Ladendiebstähle, Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstöße nach dem Ausländerrecht) zurückgegangen sind. Die mittelfränkische Polizei hat somit durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit auch 2020 wieder mehr als zwei von drei Straftaten aufgeklärt. 2.2.3 Häufigkeitszahl HZ – Bezirk Mittelfranken Auch die Häufigkeitszahl (HZ) ist ohne ausländerrechtliche Verstöße berechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken sank die HZ im Vergleich zum Jahr 2019 – auch aufgrund des Fallzahlenrückgangs – um 5,4 % von 4.570 auf 4.322 bei gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs. Im Vergleich der bayerischen Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach München (5.279) und Oberfranken (4.543) die drittniedrigste Häufigkeitszahl. Diese liegt nur knapp über dem bayerischen Durchschnittswert (4.291). Karte HZ Kriminalitätsbelastung auf der nächsten Seite. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 33 25 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken 2.2.4 Tatverdächtige Im Jahr 2020 wurden insgesamt 36.884 Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies be- deutet einen Rückgang von 4.094 TV (10,0 %). Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße sank die Anzahl der Tatverdächtigen um 7,5 % von 38.144 auf nun 35.271 (26.859 männlich / 8.412 weiblich). Den größten Teil der TV stellen mit 79,5 % die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre). Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken 26 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 34 KRIMINALITÄT 2.2.5 Jugendkriminalität/ Kinderdelinquenz Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken Die Anzahl delinquenter Kinder sowie tatverdächtiger Jugendlicher und Heranwachsender beträgt zusammen 7.220 Personen. Sie ist im Vergleich mit dem Vorjahr (8.243 TV) um 12,4 % gesunken und erreicht damit einen Zehn-JahresTiefstwert! Personen unter 21 Jahren waren an insgesamt 10.526 Straftaten beteiligt. Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) ging erneut zurück, diesmal sogar um 198 auf aktuell 1.096 Personen (15,3 %). War im Bereich der Jugendkriminalität (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) 2019 noch ein Anstieg der TV zu verzeichnen, so stellen wir aktuell einen beachtlichen Rückgang von 15,1 % fest. Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken insgesamt 2.988 Jugendliche straffällig (Vorjahr: 3.521), vor allem in den Bereichen der Eigentums-, Rohheits- sowie Rauschgiftdelikte und bei den Sachbeschädigungen. koholeinfluss begangen wurden, mit 14,2 % nahezu identisch. Ebenfalls positiv zeigt sich die Entwicklung bei der Anzahl heranwachsender Tatverdächtiger (Personen zwischen 18 und 21 Jahren), die um 8,5 % auf 3.136 Personen zurückging. Dieser Trend rückläufiger Zahlen ist seit 2014 zu beobachten. Bei Straftaten, die durch unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige unter 21 Jahren begangen wurden, ist zum ersten Mal seit 2012 eine moderate Steigerung (1,4 %) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr (14,5 %) blieb der Wert der Straftaten, die unter Al- Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende Mittelfranken Kinder / Jugendliche– /Bezirk Heranwachsende 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2016 2017 2018 2019 2020 Kinder 1.028 1.221 1.309 1.294 1.096 Jugendliche 3.312 3.409 3.222 3.521 2.988 Heranwachsende 4.027 4.002 3.654 3.428 3.136 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 35 27 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.5.1 Jugendliche Intensivtäter Die Einstufung als jugendlicher Intensivtäter (JUIT) beruht auf einer Negativprognose, die im Team erstellt wird. In das Programm können Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres aufgenommen werden, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass sie zukünftig Straftaten von erheblichem Ausmaß und besonderer Schwere begehen. Der Schwerpunkt der Konzeption liegt nach wie vor im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Während hier die Zahl der als JUIT geführten Personen mit 96 nahezu gleichblieb (Vorjahr: 91), erhöhte sich die Anzahl im restlichen Mittelfranken von 41 auf 57 Personen. 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche (ohne ausländerrechtliche Verstöße) Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) an der Gesamtzahl der TV sank leicht von 36,3 % im Vorjahr auf JUIT nach WohnortenIntensivtäter – Bezirk Mittelfranken Jugendliche nach Wohnhorten Jugendliche Intensivtäter nach Wohnhorten sonst. Mfr.; 35; Nürnberg 23% Fürth Erlangen Erlangen; 7; sonst.4% Mfr. Summe: 96 15 7 35 153 Fürth; 15; 10% Nürnberg; 96; 63% aktuell 36,2 %. Der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zugleich von 14,2 % im Vorjahr auf aktuell 14,6 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigs- ten Wert seit 2016. Zuwanderer sind eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass ihre Anzahl seit 2016 Tatverdächtige (TV) –Tatverdächtige Bezirk Mittelfranken - Regierungsbezirk Mittelfranken 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 28 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 40.549 40.146 38.785 38.144 35.271 deutsche TV 25.403 25.448 24.218 24.321 22.516 TV nichtdeutsch 15.146 14.813 14.597 13.844 12.776 TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 11.231 10.482 10.849 10.484 9.681 TV Zuwanderer 3.915 4.331 4.112 3.731 3.505 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 36 KRIMINALITÄT mit 17,5 % deutlich abgenommen hat. Bei der Gruppe der Zuwanderer ergibt sich in dieser Zeitspanne ebenfalls ein Rückgang der TV um 10,5 %. Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 9,9 %. Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer werden von den Meldebehörden allerdings nicht gesondert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit zu den üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte keine exakte Aussage getroffen werden kann. Nach einer vorläufigen Statistik schen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 63,8 %. In Relation hierzu liegt der Bevölkerungsanteil Deutscher in Mittelfranken bei 85,4 %. des Ausländerzentralregisters leben in Mittelfranken derzeit ca. 36.400 Zuwanderer. Auf der Grundlage dieses statistisch allerdings „nicht amtlichen“ Wertes ergibt sich ein Bevölkerungsanteil von ca. 2,1 %. Nähere Auswertungen, insbesondere zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen, sind jedoch nicht möglich. 2.2.6.1 Reisende Täter Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren in Mittelfranken nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde. Dieser Wert blieb in den letzten Jahren relativ konstant auf diesem Niveau. Die Anzahl der deutschen TV sank in den letzten vier Jahren um 11,4 %. Parallel dazu sank auch die Gesamtzahl der TV in Mittelfranken in diesem Zeitraum um 13,0 %. Der Anteil der deut- TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher Täter – Bezirk Mittelfranken 2.2.7 Kriminalitätsopfer Im Berichtszeitraum wurden im Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt 16.501 Personen als Kriminalitätsopfer registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang von 3,9 % (661 Personen). Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene über 21 Jahre (12.739), die meisten von ihnen männlich. Der Anteil der Heranwachsenden beträgt 1.300, der Jugendlichen 1.255 und der Kinder 1.207. Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gewaltkriminalität Straßenkriminalität Raub, räuberische Erpressung Körperverletzungsdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 37 Anzahl Opfer 16.501 78 männlich 10.002 48 weiblich 6.499 30 1.019 180 839 3.227 1.386 406 10.355 2.232 859 288 6.529 995 527 118 3.826 29 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche) PKS-Entwicklung – Bezirk MittelfrankenPKS-Entwicklung RB Mittelfranken Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Straftaten insgesamt 95.260 90.498 87.792 84.256 78.745 -5.511 -6,5% 91.846 86.149 83.942 80.904 76.714 -4.190 -5,2% 21 54 835 121 0 0 420 208 25 37 1.088 244 78 180 188 196 28 36 1.196 200 0 264 122 208 23 41 1.309 172 0 276 118 248 16 29 1.321 142 0 223 158 279 -7 -12 12 -30 0 -53 40 31 -30,4% -29,3% 0,9% -17,4% 0,0% -19,2% 33,9% 12,5% 178 242 228 297 375 78 26,3% 15.278 481 114 11.850 31.867 20.251 7.214 1.191 11.616 1.259 1.916 1.239 5.160 14.516 444 119 11.216 27.825 17.928 6.981 1.103 9.897 1.230 1.729 1.129 4.271 13.956 405 117 10.801 26.341 17.661 6.944 880 8.680 794 1.515 886 4.056 13.767 416 123 10.479 24.550 15.907 6.100 829 8.643 610 1.418 789 4.533 12.882 369 103 9.751 22.464 13.782 5.456 723 8.682 739 1.158 810 4.224 -885 -47 -20 -728 -2.086 -2.125 -644 -106 39 129 -260 21 -309 -6,4% -11,3% -16,3% -6,9% -8,5% -13,4% -10,6% -12,8% 0,5% 21,1% -18,3% 2,7% -6,8% 14.738 14.285 13.509 12.108 11.548 -560 -4,6% 11.733 3.435 10.379 7.469 17.501 3.414 11.083 3.516 9.627 7.746 15.544 4.349 10.027 2.425 10.091 7.571 15.673 3.850 9.147 2.242 9.915 7.935 15.239 3.352 8.704 2.551 9.882 7.217 14.546 2.031 -443 309 -33 -718 -693 -1.321 -4,8% 13,8% -0,3% -9,0% -4,5% -39,4% Straftaten insgesamt ohne AufenthG Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung Sexueller Missbrauch von Kindern Verbreiten pornografischer Schriften Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/ Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Verlauf Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten – Bezirk Mittelfranken Vermögens- und Fälschungsdelikte 15% sonst. Straftaten gem. StGB 25% Straftaten gem. NebenG 14% Straftaten gegen das Leben 0% Eigentumsdelikte 28% Rohheitsdelikte 16% 30 Sexualstraftaten 2% Einzelbetrachtung der Delikte ab der folgenden Seite Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 38 KRIMINALITÄT 2.2.8 Straftaten gegen das Leben In 2020 sind insgesamt 66 Fälle von Straftaten gegen das Leben erfasst. Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf 97,1 %. Bei Mord registrieren wir einen erneuten Rückgang von 23 auf 16 Fälle (AQ 100 %), bei Totschlag einen Rückgang von 41 auf 29 Fälle (AQ ebenfalls 100 %). 2.2.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Bei den Sexualdelikten in Mittelfranken messen wir im Berichtszeitraum einen geringen Anstieg um 0,9 % von 1.309 Fällen in 2019 auf aktuell 1.321 Fälle. Die ohnehin bereits hohe Aufklärungsquote in Mittelfranken konnte nochmals gesteigert werden und liegt nun bei 86,1 %. Abbildung zeigt Symbolfoto Ausgewählte Deliktsbereiche Herausragender Fall (zu 2.2.8) Am Vormittag des 21.11.2020 begab sich der 66-jährige Beschuldigte zum Wohnhaus seiner getrennt lebenden 63 Jahre alten Ehefrau im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf. Vor Ort befand sich ebenfalls ein 62-jähriger Bekannter des Paares mit seinem Taxi. Als die drei Personen für eine Aussprache zusammen im Taxi saßen, kam es zunächst zu einem Streit zwischen dem Beschuldigten und seiner Frau. Diese verließ daraufhin das Taxi. Der Beschuldigte verfolgte sie und schoss ihr in den Kopf. Im Fortgang feuerte er weitere Schüsse in Richtung des Taxis ab, wobei der Bekannte ebenfalls getroffen wurde. ten weitere Vorbeziehungen, wie z. B. Freundeskreis und Beruf. Mehr als die Hälfte der Opfer hatte keinerlei Vorbeziehung zum Tatverdächtigen. von 172 auf 142 Delikte (17,4 %) bei einer AQ von 90,8 %. Es werden zudem weitaus weniger Fälle der sexuellen Belästigung verzeichnet (19,2 %). Von den insgesamt 1.321 Sexualstraftaten ereigneten sich 273 Fälle im öffentlichen Raum, ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (332). Höhere Fallzahlen dagegen messen wir bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage (33,9 %) sowie, wenn auch minimal, bei den exhibitionistischen Handlungen (6,7). Erfreulich zeigt sich der abermalige Rückgang bei den Vergewaltigungen Symbolfoto: artit - stock.adobe.com Es wurden 944 Tatverdächtige ermittelt (2019: 967); hiervon 673 deutsche (679) und 271 nichtdeutsche TV (288). Unter den 271 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 109 Zuwanderer (108), deren Anteil somit 11,5 % (11,2 %) an der Gesamtzahl der im Bereich der Sexualdelikte erfassten Tatverdächtigen beträgt. In Mittelfranken wurden 2020 insgesamt 1.019 Personen als Opfer von Sexualstraftaten registriert, davon 82,3 % weiblich und 17,7 % männlich. 20,5 % der Opfer hatten eine familiäre bzw. verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen; ca. 28 % hat- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 39 Beide Geschädigte erlitten tödliche Verletzungen. Der Beschuldigte konnte von eintreffenden Polizeibeamten noch am Tatort festgenommen werden. Gegen ihn wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die Schusswaffe besaß der Beschuldigte unberechtigt. In den Phänomenbereichen des (schweren) sexuellen Missbrauchs – auch von Kindern und Jugendlichen – sowie bei der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung (kinder)pornografischer Schriften wird erneut eine signifikante Steigerung festgestellt. Erfahrungsgemäß werden diese Taten größtenteils im Internet bzw. über die sozialen Medien (Internet, WhatsApp etc.) begangen. Die vergleichsweise hohen Fallzahlen resultieren sehr wahrscheinlich aus einer Dunkelfeldaufhellung, die nicht nur auf die stetig intensivierte technische Ermittlungsarbeit der Polizei gerade in diesem Deliktsfeld zurückzuführen ist. 31 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Sexualstraftaten - PKS-Entwicklung RB Mittelfranken Sexualstraftaten PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 835 1.088 1.196 1.309 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 233 465 591 Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe 121 244 Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet 21 19 Veränderung 2019/2020 Anzahl in % 1.321 12 0,9% 588 460 -128 -21,8% 200 172 142 -30 -17,4% Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB 151 156 134 -22 -14,1% Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 49 16 8 -8 -50,0% 180 264 276 223 -53 -19,2% sonst. Sexuelle Nötigung 99 sexuelle Belästigung 27 Beleidigung auf sexueller Grundlage 420 188 122 118 158 40 33,9% sexueller Missbrauch von Kindern 208 196 208 248 279 31 12,5% sexueller Missbrauch von Kindern 50 44 50 68 82 14 20,6% 166 148 157 164 175 11 6,7% Verbreitung pornografischer Schriften 178 242 228 297 375 78 26,3% Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften 92 158 152 201 257 56 27,9% Exhibitionistische Handlungen ten. Ein Abgleich des Lichtbildes des bis dato unbekannten Täter aus der U-Bahn und des nun identifizierten Täters vom Nürnberger Hauptbahnhof bestätigte die Personengleichheit. Erste Versuche, ihn an seiner Wohnanschrift, einem Fürther Asylbewerberheim, anzutreffen, verliefen erfolglos. Er war offenbar untergetaucht. Herausragender Fall (zu 2.2.9) Im Februar 2020 kam es zu einer versuchten Vergewaltigung im Stadtgebiet Nürnberg. Der zunächst unbekannte Täter hatte sich sein späteres Opfer offenbar bereits in der U-Bahn ausgesucht und auf dem Weg zur Arbeitsstelle zunächst verfolgt. In einem für ihn günstigen Moment griff er die Frau von hinten an und versuchte sie in ein Gebüsch zu ziehen. Der Geschädigten gelang es nur unter heftiger Gegenwehr, sich von dem Mann loszureißen und, während der Täter sie noch verfolgte, sich zu ihrer nahegelegenen Arbeitsstelle zu flüchten. Aufgrund der angegebenen markanten Beschreibung gelang es schnell, über die Videoaufzeichnungen der U-Bahn ein Lichtbild des Mannes zu erlangen. Ein daraufhin durchgeführter Presseaufruf führte zu einem weiteren, bis dahin noch unbekannten Opfer, das wenige Stunden zuvor von dem Mann ebenfalls verfolgt und unsittlich berührt worden war. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wurde nahezu zeitgleich bekannt, dass in derselben Nacht weitere Frauen im Bereich des Nürnberger Hauptbahnhofs auf exhibitionistische 32 Verlauf Die weiteren Ermittlungen führten zu einer weiteren Tat, die bereits Anfang Januar 2020 begangen wurde. Aufgrund der Vielzahl und der Schwere der Fälle und auch deswegen, weil der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits in anderen Städten in ähnlicher Weise aufgetreten war, wurde Haftbefehl erlassen. Noch während die Ermittlungen zu seinem derzeitigen Aufenthalt liefen, wurde der Tatverdächtige erneut übergriffig. Weise belästigt wurden. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei konnten den Täter, der sich von Beginn an uneinsichtig und aggressiv zeigte, in Gewahrsam nehmen. In den Räumen der Bundespolizei kam es dann noch zu einer Widerstandshandlung gegen die Beam- In allen Fällen war eine Identifizierung durch die Videoaufzeichnungen der VAG möglich geworden, da sich der Beschuldigte stets entweder in der U-Bahn oder aber im Nürnberger Hauptbahnhof seine Opfer regelrecht „aussuchte“ und diesen anschließend folgte oder direkt vor ihnen agierte. Mitte April 2020 konnte der Täter letztlich festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 40 Symbolfoto: Brian Jackson - stock.adobe.com KRIMINALITÄT 2.2.10 Rohheitsdelikte Im Regierungsbezirk Mittelfranken sanken die Fallzahlen der Rohheitsdelikte von 13.767 auf 12.882 (6,4 %). Hierfür sind überwiegend die Rückgänge bei den Körperverletzungsdelikten um 728 Fälle (6,9 %) sowie der Raubstraftaten um 47 Fälle (11,3 %) ausschlaggebend. Die AQ konnte auf 91,6 % gesteigert werden (Vorjahr: 91,3 %). 2.2.11 Eigentumsdelikte Erfreulich ist die Entwicklung weiterhin bei den Eigentums-, insbesondere den Diebstahlsdelikten, traditionelle „kriminalstatistische Treiber“. Hier sanken die Fallzahlen wie bereits in den Vorjahren beinahe durchgängig in allen Deliktsfeldern. So ist mit aktuell 22.464 registrierten Fällen ein Rückgang um 8,5 % (2.086 Delikte) zu verzeichnen. Die AQ stieg auf 43 % (Vorjahr: 40,3 %). Allein im Bereich des einfachen Diebstahls sanken die Fallzahlen massiv um 2.125 Fälle (13,4 %). Beim schweren Diebstahl hingegen ist eine geringe Steigerung um 39 Fälle (0,5 %) auszumachen. Die Zahl der Fahrraddiebstähle sank beachtlich um 309 (6,8 %) auf insgesamt 4.224 Delikte. Weiterhin positiv zeigt sich zudem die Entwicklung im Bereich der Einbrüche in gewerbliche Objekte. Hier war ein Rückgang von 18,3 % auf insgesamt 1.158 Fälle (Vorjahr: 1.418) zu verzeichnen. Konnte im Vorjahr noch ein auffälliger Rückgang bei den Kfz-Aufbrüchen festgestellt werden, so stiegen die Fallzahlen im aktuellen Berichtszeitraum von 610 auf 739 Delikte (21,1 %). Hierfür war hauptsächlich eine inzwischen geklärte Serie von Kfz-Aufbrüchen im Großraum Nürnberg mitverantwortlich, bei der es die ermittelten Täter auf in den Fahrzeugen zurückgelassene Gegen- WED-Gesamtbetrachtung im Jahresvergleich – Bezirk Mittelfranken stände abgesehen hatten. Wir weisen in diesem Zusammenhang in unseren kriminalpräventiven Aufrufen immer wieder darauf hin, in abgestellten Fahrzeugen niemals von außen sichtbar, am besten aber gar keine Wertgegenstände zurückzulassen. Ausgesprochen erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Kfz-Diebstähle. Hier ist mit 52 entwendeten Kraftwagen der absolute Tiefstwert der vergangenen zehn Jahre festzustellen. Dies bedeutet allein im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 59,4 %. In den Fokus rücken jedoch immer mehr die Diebstähle von Werkzeugen und Maschinen. Die Täter brechen hierzu in Baustellen und Baucontainer ein oder entwenden die Gegenstände aus abgestellten Firmenfahrzeugen. Offenbar besteht für hochwertige Bauwerkzeuge und -maschinen ein großer Absatzmarkt in Ost- und Süd-Ost-Europa, wie die Ermittlungserkenntnisse i.Z.m. geklärten Taten zeigen. Der anhaltende Trend rückläufiger Fallzahlen im Bereich des Wohnraumeinbruchdiebstahles der vergangenen Jahre setzte sich für das aktuelle Berichtsjahr nicht fort. Das hat allerdings kriminalstatistische Gründe und hängt mit der signifikanten Häufung von Wohnungseinbrüchen in Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 41 33 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Mittelfranken unmittelbar zum Ende des Jahres 2019 zusammen. Das Gros dieser Delikte wurde erst im Jahr 2020 zur PKS, die ja als „Auslaufstatistik“ geführt wird, gemeldet. Aktuell registrieren wir demnach 810 Fälle (Vorjahr: 789), was eine Steigerung von 2,7 % bedeutet. Die Zahlen aus der polizeilichen Vorgangserfassung belegen in einer parallelen Betrachtung, dass beinahe die Hälfte der registrierten Delikte bereits 2019 begangen wurde und aufgrund der bei diesem Deliktsbereich durchgängig intensiven Ermittlungsarbeit erst in 2020 zur PKS gemeldet werden konnte. Die überdurchschnittlich hohe AQ des Vorjahres (26,9 %) konnte daher nicht gehalten werden und liegt derzeit bei 17,0 %. Die nachfolgende Karte zeigt die geografische Tatortverteilung der Wohnungseinbrüche im Jahr 2020 im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum größten Teil ereigneten sich die Taten im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung nach wie vor als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2021 fortgeführt. Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken sie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 5 10 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 20 Kilometer 0 34 5 10 20 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 42 KRIMINALITÄT Herausragender Fall (zu 2.2.11) Am 23.11.2020 konnten in Wilhermsdorf (Lkrs. Fürth) drei Männer festgenommen werden, die in dringendem Verdacht stehen, bandenmäßige Wohnungseinbruchdiebstähle begangen zu haben. Das mittelfränkische Fachkommissariat für Bandenkriminalität hatte bereits seit geraumer Zeit umfangreiche Ermittlungen gegen die drei albanischen Tatverdächtigen im Alter von 28, 29 und 32 Jahren geführt. In den frühen Abendstunden des 23.11.2020 ergaben sich konkrete Verdachtsmomente für einen Wohnungseinbruch in einem Wilhermsdorfer Ortsteil. Zum Zeitpunkt der Festnahme waren die drei Tatverdächtigen in einem Pkw unterwegs. Der 28-jährige Fahrer versuchte sich mitsamt seinem Fahrzeug gewaltsam aus der Festnahmesituation zu befreien. Hierbei verletzte er einen Polizeibeamten, der anschließend zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Zudem beschädigte der Tatverdächtige bei seinem Fluchtversuch ein geparktes Fahrzeug. Letztlich konnten die drei Männer trotz erheblicher Widerstandsleistungen von den Einsatzkräften festgenommen werden. Bei dem Einsatz gegen das mutmaßliche Einbrechertrio unterstützten Beamte des Polizeipräsidiums Unterfranken. Im Zuge der ersten Maßnahmen wurde das Fahrzeug des Trios sichergestellt. Bei den Tatverdächtigen aufgefundene Ge- 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte Sanierungsarbeiten an Haus-, Garagen- und Terrassendächern an. Der positive Trend der Vorjahre setzt sich fort. Bei Fallzahlen im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte registrieren wir 560 Delikte weniger (4,6 %). Vor allem beim Betrug zeigt sich ein beachtlicher Rückgang der Fallzahlen von 9.147 auf 8.704 (4,8 %). Der zunächst vereinbarte Preis wurde nach Beginn bzw. Abschluss der Arbeiten meist nicht eingehalten und deutlich überteuerte Rechnungen (Betrug, Wucher) gestellt. Die Zahlungen hatten sofort in bar zu erfolgen; Quittungen oder Rechnungen wurden in der Regel nicht ausgestellt. Die Täter traten hierbei nicht selten einschüchternd bis aggressiv gegenüber den meist älteren Geschädigten auf. In vielen der Fälle wurden Arbeiten an Dächern durchgeführt, die u.a. mit as- Seither befinden sich die Beschuldigten in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich können der Einbrecherbande zahlreiche weitere Wohnungseinbrüche mit mehreren Tausend Euro Entwendungsschaden zugeordnet werden. Die Ermittlungen des K 47 dauern hierzu noch an. besthaltigen Platten gedeckt waren und somit als Sondermüll gelten. Die Arbeiten wurden nicht nur unsachgemäß durchgeführt sondern auch das Material anschließend illegal entsorgt (teilweise im Wald und freier Natur abgelagert). Derartige Straftaten werden zentral vom Fachkommissariat 12 des KFD 1 Nürnberg bearbeitet. Die Umweltdelikte in Mittelfranken stiegen auch 2020 stark, und zwar um 43 %, an. Ein Großteil hiervon ist den erwähnten illegalen Abfallentsorgungen geschuldet. Symbolfoto: Ingo Bartussek - stock.adobe.com Anzumerken bleibt jedoch, dass vor allem bei den Betrugsarten, die über das Internet begangen werden (z. B. Warenbetrug), eine nicht unerhebliche Anzahl an Straftaten mit dem „Tatort Ausland bzw. unbekannt“, geschehen, die aufgrund der Erfassungsrichtlinien nicht in der PKS aufgeführt werden. genstände konnten u. a. dem Einbruch in Wilhermsdorf zugeordnet werden. Beamte der Verkehrspolizei Fürth stellten außerdem eine beweiskräftige Unfallaufnahme am Festnahmeort sicher. Aufgrund von Haftanträgen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ der Ermittlungsrichter am 24.11.2020 Haftfehle gegen die drei Festgenommenen. 2.2.12.1 Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte Wie bereits 2019 kam es in Mittelfranken auch im Berichtsjahr 2020 vermehrt zu Betrugsdelikten durch Dachsanierer. Angehörige verschiedener Gruppierungen fuhren vorzugsweise mit Kleintransportern durch Wohngebiete und boten den Hauseigentümern Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 43 35 KRIMINALITÄT Symbolfoto: highwaystarz - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.12.2 Callcenterbetrug Das Kriminalitätsphänomen „Callcenterbetrug – Falsche Polizeibeamte“ wurde zum 01.01.2020 wieder für ganz Mittelfranken durch das KFD 2 Nürnberg, Fachkommissariat 27, übernommen. Insgesamt verzeichnen wir auch für das Jahr 2020 einen Anstieg der Fallzahlen, was sich auch in den 17 Vollendungen mit einem Gesamtschaden in Höhe von 1,2 Millionen Euro (Bargeld, Goldmünzen und -barren, Schmuck) zeigt. In neun Fällen gelangen Täterermittlungen mit insgesamt neun Festnahmen. Gegen die Tatverdächtigen (Abholer der Wertgegenstände und Logistiker im Hintergrund) ergingen durchgängig U-Haftbefehle. Die Anwerbung der Täter erfolgte über bereits bestehende Familien- oder Freundeskontakte, aber auch weiterhin für angeblich legale Tätigkeiten (Stellenanzeigen) über e-Bay-Kleinanzeigen im Internet. Die sog. Logistiker kümmerten sich um den nach der Tat notwendigen Transport der Beute in die Türkei. Die eigentlichen Hintermänner, die als Anrufer (sog. „Keiler“) tätig sind, sitzen nach wie vor überwiegend in der Türkei (siehe unten, Herausragender Fall, Nr. 4). einmal intensiviert. Sowohl die Kontakte zu Banken als auch die Pressearbeit wurden ausgebaut und im weiteren Verlauf sehr intensiv gepflegt. Da die Täter in ihrer Gesprächsführung am Telefon äußerst geschickt vorgehen, wurde die Präventionsarbeit noch In Zusammenarbeit mit der Polizeipuppenbühne der Verkehrspolizei wurde auch ein Präventionsclip erarbeitet, Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.2) Am 09.02.2020 wurde eine 86-jährige Frau Opfer eines Trickbetruges. Ihr wurde von angeblichen Polizeibeamten suggeriert, dass sie sich in Lebensgefahr befände und daher ihre Wertgegenstände gesichert werden müssten. Aus diesem Grund übergab die Seniorin eine hohe Bargeldsumme und Schmuck an die Täter. Über kriminaltaktische Maßnahmen konnte zunächst ein 50 Jahre alter Mann aus Hilpoltstein ermittelt werden. Des 36 Weiteren wurde eine türkische Telefonnummer bekannt, von der aus die Geschädigte kontaktiert worden war. Eines der Gespräche wurde aufgezeichnet und für eine Stimmidentifizierung durch das LKA Schleswig-Holstein ausgewertet. Hierbei konnte ein weiterer Täter, ein bereits amtsbekannter 20-Jähriger aus der Türkei, identifiziert werden. Diese Person hat ebenfalls eine Kontaktadresse in Hilpoltstein, woraufhin durch die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der beiden Anwesen angeordnet wurde. Im weiteren Verlauf wurden der erwähnte 50-Jährige, der über die sozialen Medien an die Kinder und Enkelkinder potentieller Opfer, aber auch über die Bildschirme in der U-Bahn verbreitet wurde. Mit der Vorstellung des Präventionsclips erfolgte auch ein Interview, das im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt worden ist. der sofort ein Geständnis ablegte, sowie ein weiterer Mann aus der Familie des Keilers aus der Türkei, festgenommen. Beide Beschuldigte befanden sich anschließend mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurden am 07.12.2020 im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Vom erbeuteten Schmuck im Wert eines hohen fünfstelligen Betrages konnte lediglich ein Bruchteil wieder aufgefunden werden. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 44 Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.2) Am 14.07.2020 wurde ein älteres Ehepaar aus Nürnberg-Moorenbrunn Opfer eines Callcenterbetruges. Hierbei erbeuteten falsche Polizeibeamte Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von ca. 50.300 Euro. Durch Zeugenaussagen wurde eine zur Tatzeit 23 Jahre alte Frau aus Kösching als Abholerin identifiziert und sollte anschließend kriminaltaktisch überwacht werden. Noch bevor die Maßnahmen anlaufen konnten, kam es am 20.07.2020 in Rosenheim zu einer erneuten Tat, bei der einem 76-jährigen Geschädigten Gold im Wert von über 100.000 Euro abgenommen worden war. Auch in diesem Fall führten die Spuren zur genannten 23-jährigen Frau. Am 23.07.2020 kam es dann in Roth zur nächsten Tat. Hierbei wurde eine 33-Jährige von den Tätern derart eingeschüch- Herausragender Fall (3) (zu 2.2.12.2) Im Januar 2020 gelang es Tatverdächtigen, die sich als Polizeibeamte ausgaben, Bargeld in Höhe von 45.000 Euro von einem 78-jährigen Mann zu erbeuten. Dieser wurde zuvor mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg durch die Täter kontaktiert. Ihm wurde erklärt, dass seine Ersparnisse auf der Bank nicht mehr sicher seien. Um das Geld zu schützen, müsse er es abheben und für einen angeblich geplanten Polizeizugriff Herausragender Fall (4) (zu 2.2.12.2) Der türkischen Polizei gelang nach der Zulieferung entsprechender Fälle aus Deutschland am 03.12.2020 die Zerschlagung eines Callcenters in Izmir mit 33 Festnahmen, 48 Wohnungsund Ge-schäftsdurchsuchungen, Sicherstellung von 1,5 Millionen Euro tert, dass sie sich mit ihren beiden Kindern in ihrer Wohnung verbarrikadierte und so zwei Stunden lang ausharrte, bis ihr Ehemann nach Hause kam. Im Rahmen der Täterfahndung konnte die Beschuldigte mit ihrem Fluchtfahr- zeug von Polizeikräften an der bayerischhessischen Grenze festgenommen werden. Bei ihrer Festnahme führte sie noch die Tatbeute aus Roth mit. In ihrer Vernehmung zeigte sich die Beschuldigte geständig und gab an, die „Abholdienste“ als Nebenjob angenommen zu haben. Durch weiterführende Ermittlungen des Fachkommissariats in Zusammenarbeit mit dem LKA Schleswig-Holstein gelang es, die Abnehmer der Tatbeute zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um einen 20-jährigen aus Celle, der den Weitertransport der Tatbeute in die Türkei organisierte. Er räumte in seiner Vernehmung bislang 30 derartige Taten mit einer Ge-samtschadenssumme in Höhe von ca. zwei Millionen Euro ein. Die Ermittlungen gegen ihn, die durch das LKA Schleswig-Holstein geführt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Die festgenommene Frau aus Kösching befindet sich seit ihrer Festnahme am 23.07.2020 in Untersuchungshaft. in einer Mülltonne vor seinem Anwesen deponieren. Nachdem der Geschädigte die Vorgaben ausgeführt hatte, wurde das abgelegte Bargeld von einem unbekannten Mann abgeholt. Durch umfangreiche Ermittlungen und kriminalpolizeiliche Maßnahmen konnte später ein 20-jähriger Mann identifiziert werden. Es wurde bekannt, dass er einen Flug in die Türkei gebucht hatte, offenbar, um sich dort mit Hintermännern zu treffen. Er wurde an einem Flughafen festgenommen. Hierbei führte er Bargeld und Wertgegenstände, die offensichtlich aus Straftaten stammten, mit sich. Durch die Staatsanwaltschaft wurde Haftantrag gestellt. Weitere Ermittlungen, u.a. eine Stimmanalyse beim LKA Schleswig-Holstein, führten zu einem Mittäter in der Türkei, der dort als sog. „Keiler“ fungiert. Gegen ihn liegen mehrere Haftbefehle vor. Er konnte bislang nicht festgenommen werden. Trotz seines jungen Alters wurde der bereits vorbestrafte festgenommene 20-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com KRIMINALITÄT Bargeld, fünf Kilogramm Gold, drei Hotels, 87 Luxuswohnungen/Büros sowie hochwertiger Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von 105 Millionen Euro. Dies hielt die Täter in weiteren Callcentern jedoch nicht davon ab, nach einer kurzen „Schockstarre“ unverändert weiter zu machen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 45 37 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.13 Sachbeschädigung 2.2.15.1 Rauschgifttote sum die vorwiegende Todesursache war. Aber auch Mischintoxikationen, u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepinen, bei häufig gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, wurden angeführt. Nach dem Anstieg der Rauschgifttoten in Mittelfranken im Jahr 2019 hat sich die Situation im Jahr 2020 verändert. Mussten wir im Vorjahr noch 45 Rauschgifttote melden, so weist der aktuelle Berichtszeitraum 36 verstorbene Personen (31 Männer, fünf Frauen) aus. Die Sachbeschädigungsdelikte sind wieder leicht gesunken. Es wurden 9.882 Fälle registriert, was einer Abnahme von 0,3 % entspricht. Nach einer Steigerung der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen im Vorjahr kann aktuell ein Rückgang der Fallzahlen um 6,6 % auf 4.077 Delikte vermeldet werden. Im Jahr 2019 war die Anzahl der Drogentoten im öffentlichen Raum auffällig (13). Im Jahr 2020 wurden dort zwölf Menschen tot bzw. leblos aufgefunden und verstarben trotz Reanimationsmaßnahmen. Bis auf je einen Fall aus Veitsbronn und Erlangen sind alle Rauschgifttoten im öffentlichen Raum in Nürnberg aufgefunden worden. Durch die neue Erfassungsvorgabe des BLKA wird auch die Selbsttötung eines Konsumenten durch den Sprung aus großer Höhe im September 2020 als Rauschgifttoter verzeichnet, da dieser Suizid auf die Drogenabhängigkeit des Verstorbenen zurückzuführen ist. Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen sich nach wie vor nicht an einem bestimmten Einzelfaktor festmachen. Vielmehr besteht häufig ein Kausalzusammenhang zwischen einem schlechten körperlichen Allgemeinzustand, diversen Vorerkrankungen und der Verbindung mit Polytoxikomanie oder auch der verfügbaren Stoffqualität. Bei bei den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen messen wir einen Anstieg von 8,9 % auf 2.440 Fälle. Nach dem letztjährigen ZehnJahres-Tiefstwert pendeln sich die Zahlen somit wieder im Mittelwert ein. Die AQ bei den Sachbeschädigungen insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 0,9 % auf 30,5 %. Das ist der höchste Wert seit 2014 und im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert. Symbolfoto: zephyr_p - stock.adobe.com Aus den erstellten Gutachten geht hervor, dass nach wie vor der Heroinkon- 2.2.14 Aufenthaltsgesetz Der Trend der Vorjahre hält an. Die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sanken erneut, diesmal um 1.321 Delikte bzw. 39,4 %. 2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität Im Bereich der Rauschgiftkriminalität sanken die Fallzahlen 2020 auf 7.217 Delikte, was einen Rückgang um neun Prozentpunkte bedeutet. Die hohe AQ hält sich mit 96,4 % auf dem Vorjahresniveau (96,3 %). Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken 2016 2017 Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken 2018 2019 2020 Statistik männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt Ansbach 10 2 12 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1 Erlangen 1 1 2 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6 Fürth 0 1 1 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3 Nürnberg 19 1 20 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23 Schwabach 0 0 0 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3 Mittelfranken 30 5 35 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36 38 gesamt Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 46 KRIMINALITÄT Sicherstellungsmengen mit Stoffgruppen in Gramm – Bezirk Mittelfranken Sicherstellung Stoffmengen in Gramm Stoffart 2018 2019 2020 Amfetamin Haschisch Heroin Kokain Marihuana Methamfetamin NPS-Fertigprodukt NPS-Reinsubstanz Psilocybin 16.291 108.905 7.403 3.038 180.983 5.287 30.663 212 349 13.019 46.871 2.861 2.719 93.538 3.113 2.558 11 305 92.585 14.822 1.307 4.673 155.121 13.491 3.004 130 191 Veränderung Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken Herausragender Fall (1) (zu 2.2.15) sätzen, die teilweise spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter 0911 21 12-10 30 Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- im dichten Schneetreiben auf das Dach kommissariat K 44 die Ermittlungsverfah- eines mehrstöckigen Wohnhauses, sodass der Einsatz von Feuerwehr und Verren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt. pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de handlungsgruppe der Polizei erforderlich Beide Verfahren wurden aufgrund von wurde. Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand Hervorzuheben ist die Sicherstellung der war der Handel mit unterschiedlichen für Mittelfranken bislang einmaligen EinBetäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin zelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin. und Marihuana), jeweils in Mengen im Auch für den Zuständigkeitsbereich der zweistelligen Kilogrammbereich, durch Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war Tätergruppierungen aus Nürnberg und es die größte Sicherstellungsmenge aus Schwabach sowie dem Landkreis Roth. der Gruppe der Amfetamine. Die ErmittließenNetzwerken darüber hinaus Bezüge zu Beide wurdeninmit DieErmittlungsverfahren Polizei Mittelfranken den lungen Sozialen umfangreichen operativen Maßnahmen einem Parallelverfahren der Kriminalpobegleitet, im Zuge derer Zusammenhän- lizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig ge zwischen www.facebook.com/polizeimittelfranken den Tätergruppierungen er- Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergrupkennbar wurden. www.twitter.com/polizeimfr pierung nach Nürnberg geliefert worden www.instagram.com/polizeimfr Daraus resultierte schließlich das Er- war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier mittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt aus Mainz auf frischer Tat bei einer Liefedrei Verfahren kam es mehrfach zu Ein- rung von zehn Kilogramm Marihuana an einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 Kilogramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen 38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth sind auf den Jahresbeginn 2021 terminiert. Durch das K 44 konnten insgesamt 66 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur Vermögensabschöpfung beschlagnahmt werden. Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 47 39 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.16 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität sank erneut beachtlich um 252 auf insgesamt 2.865 Delikte (8,1 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 0,8 % auf nun 86,4 %. 2.2.16.1 Gewalt gegen Polizeibeamte (GewaPol) Bei den GewaPol-Fallzahlen zeigt sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut ein Anstieg bei den Delikten insgesamt, bei der Anzahl der Tatverdächtigen und bei der Anzahl der geschädigten Polizeibeamte/-innen. Die Statistik für das PP Mittelfranken weist insgesamt 1.051 Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen“ aus. Im Vergleich zum Vorjahrjahreszeitraum ist damit ein Anstieg um 77 Fälle (7,3 %) zu verzeichnen. Seit der Ersterfassung von GewaPol-Fällen im Jahr 2010 messen wir erst zum dritten Mal einen Wert im vierstelligen Bereich (2017 bei 1.054, 2016 exakt 1.000). Erfreulich ist, dass im vergangenen Jahr 1.045 GewaPol-Fälle geklärt werden konnten (Aufklärungsquote rund 99 %). Mit dem Anstieg der Fallzahlen stieg auch die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt von 816 im Jahr 2019 auf 850 im Jahr 2020 (4 %), darunter auch die ausländischen Tatverdächtigen, deren Anzahl erneut von 197 im Jahr 2019 auf 233 im Jahr 2020 anstieg (15,5 %). Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen im Verhältnis zur Anzahl al- ler Tatverdächtigen lag im Jahr 2020 bei 27,4 % (Vorjahr 24,1 %) und damit leicht über dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019, in welchen sich der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei etwa 25,0 % einpendelte. Wie in den Jahren zuvor wurden die GewaPol-Delikte in erster Linie von Männern begangen. Die Anzahl ging hierbei aber leicht zurück (von 712 auf 703 im Jahr 2020, entspricht 1,3 %). Dagegen nahm die Anzahl der weiblichen Tatverdächtigen erstmals signifikant um 43 Personen zu (von 104 auf 147, das entspricht einem Plus von 29,3 %). Die Verteilung der weiblichen und männlichen Tatverdächtigen hat sich entgegen des bisherigen langjährigen Trends (Verhältnis ca. 86,0 % zu 14,0 %) im Jahr 2020 leicht in Richtung der weiblichen Tatverdächtigen verschoben (82,7 % zu 17,3 %). Die Anzahl der Tatverdächtigen, die unter dem Einfluss berauschender Mitteln standen, blieb nahezu unverändert (2020 standen insgesamt 531 Tatverdächtige unter Alkohol- bzw. Drogen-/Medikamenteneinfluss, im Vorjahr waren es 532 Tatverdächtige). Der Anteil der unter berauschenden Mitteln stehenden Tatverdächtigen in Relation zur Gesamtanzahl der Tatverdächtigen lag bisher stets bei etwa 65,0 % oder leicht darüber. Dieser Anteil sank im Jahr 2020 auf 62,5 % und weist damit den niedrigsten Wert seit den GewaPol-Aufzeichnungen im Jahr 2010 auf. 2.485 (2019 – 2.095) Polizeibeamte/ -innen wurden im Jahr 2020 Opfer eines GewaPol-Deliktes (+390, entspricht 15,7 %). Das ist der höchste Wert seit der Erfassung von GewaPol-Delikten im Jahr 2010. Aufgrund der Opferzählung in der PKS ist aus der Statistik nach wie vor nicht ersichtlich, ob GewaPol: Entwicklung der Fall- undEntwicklung Tatverdächtigenzahl – Bezirk Mittelfranken der Fall- und Tatverdächtigenzahl Fälle Tatverdächtige 2010 843 722 2011 830 716 2012 915 756 2013 895 702 2014 892 688 2015 927 730 2016 1.000 830 2017 1.054 826 2018 961 790 2019 974 816 2020 1.051 850 2018 1.978 362 2019 2.097 369 2020 2.485 409 GewaPol: Geschädigte und davon verletzte Polizeibeamte – Bezirk Mittelfranken Geschädigte und davon verletzte Polizeibeamte betrofffene Beamte davon Verletzte 40 2010 1.655 310 2011 2.000 309 2012 1.820 333 2013 1.777 313 2014 1.819 313 2015 1.874 287 2016 2.106 379 2017 2.116 368 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 48 KRIMINALITÄT Die Anzahl der bei der Tathandlung verletzten Polizeibeamte/-innen stieg ebenfalls deutlich von 369 im Vorjahr auf 409 im Jahr 2020 (+40, entspricht 9,8 %). Im Verhältnis zu Gesamtanzahl liegt der Anteil der verletzten Polizeibeamte/-innen bei 16,5 % und damit im durchschnittlichen Mittel. Im Januar 2020 wurde ein Beamter im Zuge einer „Amokfahrt“ mit einem Traktor schwer verletzt, im Vorjahr mussten wir noch drei schwer verletzte Beamte melden. Im Jahr 2020 wurde, wie auch im Vorjahr, kein Polizeibeamter des PP Mittelfranken im Einsatz tödlich verletzt. Abschließend stellen wir das Ranking der am häufigsten begangenen GewaPol-Delikte im Jahr 2020 dar: ■ Beleidigung 413 Fälle (Vorjahr: 370) ■ Tätlicher Angriff 365 Fälle (323) ■ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 138 Fälle (126) ■ Körperverletzung 46 Fälle (67) keitszahl errechnet auf 100.000 Einwohner betrug mehr als 190 Vorgänge. Dies deutet auf eine vergleichsweise gute Dunkelfeldaufhellung hin. Im Vergleich zum Vorjahr (3.400 strafrechtlich relevante Vorgänge) wurde im Jahr 2020 nach Fallzahlen keine signifikante Veränderung am Anzeigeverhalten festgestellt. Die wenigsten Vorgänge „Häusliche Gewalt“ waren, genau wie im Vorjahr, im März zu verzeichnen. Die zwei darauf folgenden Monate blieb die Anzeigebereitschaft leicht unter dem Vorjahr zurück. Von Juni bis Oktober 2020 stieg sie an und war durchgängig höher als 2019, insbesondere in den Monaten September und Oktober. Für die letzten beiden Monate des Jahres 2020 messen wir eine nahezu identische Anzahl von Vorgängen. Dies ist ein Indiz dafür, dass es während der ersten Phase des Lockdowns bei den Opfern ggf. eine zögerlichere Haltung gab, sich an die Polizei zu wenden. Bei den Gewaltdelikten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) weisen die Zahlen keine Zunahme aus. Bei Stal- king- und Bedrohungssachverhalten war allerding ein leichter Anstieg zu erkennen. Wie auch in den Vorjahren sind etwa 80 Prozent der Geschädigten weiblich. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg von ca. 40,0 Prozent (2019) auf knapp 60 Prozent. Hingegen haben ungefähr 65 Prozent der geschädigten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 460 Fällen waren Zuwanderer involviert. Die Fallzahlen stiegen hierbei leicht. In über 40 Prozent der Fälle (entspricht mehr als 1.480 Delikte) von Häuslicher Gewalt waren Kinder anwesend, die zumindest mittelbar entsprechende Gewalterfahrungen erleben mussten. In Mittelfranken wurden bayernweit die meisten Verstöße gegen das zivilrechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass sich die Polizei bei der Sachbearbeitung und durch jahrelange Aufklärungsarbeit Vertrauen erarbeitet hat. Symbolfoto: sdecoret - stock.adobe.com darunter Polizeibeamte*innen sind, die mehrfach geschädigt wurden. Diese Reihenfolge entspricht der aus dem Jahr 2019. 2.2.16.2 Häusliche Gewalt Der Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften, auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Die Zahlen sind nicht der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entnommen, sondern entstammen einem Recherchesystem, welches alle Straftaten in dem Phänomenbereich Häusliche Gewalt herausfiltert. Gemessen an der bayerischen Gesamtschau wurden, ebenso wie in den Vorjahren, bei den mittelfränkischen Polizeidienststellen die meisten Anzeigen in diesem Phänomenbereich bearbeitet. Die Häufig- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 49 41 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Die statistischen Daten weisen vor allem Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit und das Leben auf. Seit Jahren handeln spezialisierte polizeiliche Sachbearbeiter bei dem Phänomen mit einem konzeptionellen Case-Management, vor allem mit einer strukturierten Risikobewertung unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Tools. Auf diese Weise kann der dynamische Verlauf von Gefährdungssachverhalten im Bereich Häuslicher Gewalt angemessen berücksichtigt werden. Dies soll beispielhaft an einem Fall aufgezeigt werden, der sich im Jahr 2020 zutrug: Ein 37-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Nürnberg stellte in der Vergangenheit einer langjährigen Bekannten nach und verübte zahlreiche Straftaten zu deren Nachteil. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung aus der Haft nahm er sofort wieder Kontakt zu der Frau auf. Eine gerichtliche Schutzanordnung ignorierte er durchgängig. Die Frau war zwischenzeitlich zu einem neuen Lebenspartner nach Westmittelfranken verzogen. Unbeeindruckt hiervon versuchte er, ihren neuen Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen und scheute auch vor einer Kontaktaufnahme bei ihren Kindern nicht zurück. Aufgrund der massiven Drohungen und beharrlichen Nachstellung wurde nach einer polizeilichen Risikobewertung von einer erheblichen konkreten Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Frau ausgegangen. Die zuständige 42 Polizeiinspektion stellte daher beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Präventivgewahrsam. Nach Sichtung der Aktenlage erließ die Richterin allerdings sogar einen Untersuchungshaftbefehl. Der Gefährder sitzt seitdem in Haft. Daneben umfasst „Cybercrime“ auch solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik („Tatmittel Internet“) begangen werden, z. B. Rauschgifthandel und Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet oder Beleidigung in sozialen Netzwerken. 2.2.17 Straßenkriminalität In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Deliktsbereich „Cybercrime im engeren Sinn“ insbesondere durch den Summenschlüssel „Computerkriminalität“ (897000) abgedeckt. Die Delikte innerhalb des Summenschlüssels Straßenkriminalität nahmen zum zweiten Mal in Folge ab. Wir messen 14.546 Delikte im Berichtszeitraum (-4,5 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 4,3 % auf jetzt 28,3 %. 2.2.18 Cybercrime Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als „Cybercrime im engeren Sinne“ bezeichnet werden. Einige Phänomene, die als „Cybercrime“ bezeichnet werden, wie beispielsweise „Gesperrter Computer mittels Schadsoftware“ oder „Betreiben von Fake-Shops“, erscheinen in der PKS als Erpressung oder Betrug. Dies führt dazu, dass die PKS für den Deliktsbereich Cybercrime nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt. Cybercrime ist darüber hinaus ein internationales Phänomen und die Täter agieren oft aus dem Ausland bzw. nutzen Logistik im Ausland zur Tatbegehung. Bislang ist es nicht möglich, Symbolfoto: Gorodenkoff Productions OU - stock.adobe.com Polizeiliche Einsätze wegen Häuslicher Gewalt stellen Polizeibeamte vor große Herausforderungen. Zum einen können sie mit einer hocheskalativen, emotionsgeladenen Situation konfrontiert werden, zum anderen zeigt sich die Brisanz oft auch in der Deliktsqualität. Dies wurde im Jahr 2020 durch die pandemischen Rahmenbedingungen zusätzlich verschärft. Im Einvernehmen mit den Kooperationspartnern mussten z. B. rasche Lösungen gefunden werden, auch weiterhin den Gefährder aus der Wohnung zu verweisen oder gefährdete Personen in Schutzeinrichtungen unterbringen zu können. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 50 Illustration: GGraphicroyalty - stock.adobe.com KRIMINALITÄT diese sogenannten Aus-landsstraftaten in der PKS darzustellen. Die Fallzahlen der „Cybercrime im engeren Sinn“ (Summenschlüssel Computerkriminalität) sind im Jahr 2020 im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen und liegen nun etwas über dem Niveau des Jahres 2018. Aktuelle Phänomene Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des PP Mittelfranken im Jahr 2020 besonders häufig Fälle im Zusammenhang mit den Phänomenen „Fake-Shop“ und „Ransomware-Angriffe“. Die beiden Phänomene „Phone-Scam“ und „Sexpressung“, die in den letzten beiden Jahren besonders häufig zu bearbeiten waren, haben dagegen etwas an Bedeutung verloren. Fake-Shop Bei Verfahren im Zusammenhang mit „Fake-Shops“ gibt es eine große Anzahl an Geschädigten. Da zunächst in der Regel kein Täter und somit kein konkreter Tatort bekannt sind, werden die Ermittlungen häufig von der Dienststelle geführt, die für die Wohnortadresse der geschädigten Person zuständig ist. Die Ermittlungen werden wegen einer Vielzahl von gleichzeitig Geschädigten oft auch parallel durch verschiedene Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, auch bundesländerübergreifend, geführt. Eine Koordination der Sachbearbeitung bzw. auch das Führen von Sammelverfahren wird zwar grundsätzlich angestrebt, ist aber nicht in allen Fällen möglich. In einer Arbeitsgruppe des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden gemeinsam mit der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ (ZCB) der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Kriterien erörtert, um die koordinierte Sachbearbeitung zu optimieren. Die im Jahr 2020 bundesweit eingeführte PIAV-Anwendung („Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) Cybercrime wird künftig bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein. Ransomware-Angriffe bei Unternehmen Ransomware-Angriffe sind Cyberangriffe, bei denen die Täter IT-Systeme verschlüsseln, um anschließend für die Entschlüsselung Geld in Kryptowährung zu erpressen. Tendenziell ist festzustellen, dass die Angriffe zunehmend professioneller ausgeführt werden und gravierendere Folgen haben. Waren bis vor einem Jahr eher Privatpersonen, selbstständige Dienstleister und kleinere Unternehmen betroffen, richten sich die Angriffe derzeit immer häufiger gegen mittelständische und große Unternehmen. Die Verschlüsselung des IT-Systems bei Unternehmen, egal welcher Größe, führt in der Regel zu dessen vollstän- Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken Jahr 2018 2019 2020 Fallzahlen 2.617 2.366 2.758 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 51 diger Handlungsunfähigkeit. Hierbei drohen der längerfristige Verlust der Geschäftsbeziehungen und schließlich die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, verbunden mit der Entlassung von Mitarbeitern. Dies, und der Umstand, dass die Täter im Vorfeld der Verschlüsselung die Systeme oft auch ausspähen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Mitarbeiterdaten erlangen, bedingt, dass die Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, sich mit den Tätern zu arrangieren. Neben den polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich möglicher Tatverdächtiger liegt der Schwerpunkt der polizeilichen Tätigkeit bei derartigen Delikten in der Beratung der Unternehmen. Die Polizei kann dabei mittlerweile auf umfangreiche Erfahrungswerte und das Wissen von spezialisierten Fachkräften zurückgreifen. Bemerkt ein Unternehmen den Angriff, ist Eile geboten. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird das Polizeipräsidium Mittelfranken künftig auch sogenannte „Quick Reaction Teams“ einsetzen, die sehr zeitnah vor Ort bei den Unternehmen die (forensischen) Erstmaßnahmen durchführen. 43 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung Markante Veränderungen ergaben sich v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen: Eine eindeutige Aussage, wie stark sich die „Corona-Pandemie“ und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken registriert wurden, sind mit 19 Fällen von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung. ■ Der erneute leichte Anstieg der Sexualdelikte ist, wie auch schon im Vorjahr, auf den Tatbestand „Verbreitung, Erwerb, Besitz von Kinderpornografischen Schriften zurückzuführen. Ein Einfluss der „Corona-Pandemie“ ist hier nicht ersichtlich. ■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig möglich. Dennoch erscheint die Korrelation zulässig, dass sich die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie z. B. die Absage vieler Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt haben. ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder Insgesamt gehen die Straftaten in der PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch 2020 wurde ein deutlicher Rückgang registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich aber grundsätzlich, wenn auch vielleicht in der Effektstärke beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. pandemiebedingt betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst. ■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten sind in hohem Maße durch die Kontrolltätigkeiten der Polizei beeinflusst, die meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben sich deshalb zwangsläufig mehr in privaten Räume verlagert, polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind dort deutlich eingeschränkt. 2.2.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wird in der Öffentlichkeit häufig über die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen auf Familien und ihr häusliches Umfeld diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele Befürchtungen zu steigender Gewalt in diesem Bereich. PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt 500 PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Bezirk Mittelfranken 8000 450 400 5850 350 5814 5756 354 5486 300 250 7000 383 6069 320 274 6000 5000 248 4000 200 3000 150 2000 100 1174 1106 1118 1038 993 50 34 29 25 33 27 2016 2017 2018 2019 2020 0 0 Sexualstraftaten 44 1000 Staftaten gegen das Leben Straftaten gesamt Körperverletzungsdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 52 KRIMINALITÄT Mit den Zahlen der PKS des Regierungsbezirkes Mittelfranken lässt sich diese Vermutung über die Recherche geklärter Fälle, bei denen die Opfer/ Geschädigte mit den Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen. Die Grafik (PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt) gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Bereiche Tötungs-, Sexual- und Körperverletzungsdelikte. Abgesehen von den Sexualdelikten sind hier keinerlei signifikante Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten Steigerungen bei den Sexualdelikten sind lediglich bis zum Jahr 2019 erkennbar. Im Jahr 2020 kam es auch hier zu einem leichten Rückgang. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten Hellfeld der PKS bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt im häuslichen Umfeld der Menschen erkennbar sind. Anzumerken ist jedoch, dass in diesem Bereich, verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen) auszugehen ist, zumal für die Betroffenen i. d. R. auch andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht wirken konnten. Statistisch belegbar ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu mangelt es uns bislang an objektiven Erkenntnissen. 2.2.19.2 Suizide Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise Suizide – Bezirk Mittelfranken wertet. Das ist zwar unüblich, handelt es sich hierbei doch um „weiche“, noch nicht abschließend validierte Zahlen, hilft in dieser außergewöhnlichen Zeit jedoch dabei, bestimmte statistische Entwicklungen „pandemisch zu interpretieren“. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungsregeln mit der PKS nur bedingt vergleichbar, worauf wir ausdrücklich hinweisen, unterstützen daher nur prognostische Aussagen. Mit dieser Auswertung kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in den einzelnen Monaten, vor und nach Pandemiebeginn verglichen und dargestellt werden. auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken 2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar angestiegen, befinden sich jedoch eindeutig innerhalb des üblichen Schwankungsbereiches der Vorjahre. 2.2.19.3 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche parallel anhand der Fallzahlenentwicklung aufzeigen zu können, wurde (ausnahmsweise) das polizeiliche Vorgangsbearbeitungsprogramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen und Analysen geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch auf rückwirkende Zeiträume durch laufende Ermittlungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und zueinander in Verhältnis setzen.“) zur PKS ausge- Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind lediglich bei den Körperverletzungen, den Eigentumsdelikten, insbesondere dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor allem aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenanzeigen möglich. Deren Anzahl lag während der stärksten coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr und ab Herbst 2020 besonders hoch. IGVP-Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen – Bezirk Mittelfranken IGVP Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen Zeitraum Corona Maßnahmen Deliktsbereiche 1 Monat StGB - Sexuelle Selbstbestimmung StGB - Körperverletzung StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch StGB - Besonders schwerer Diebstahl StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl Ordnungswidrigkeiten Selbsttötung Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte) 1 80 660 1.012 538 78 2.906 30 5.304 2 69 710 1.135 560 77 2.573 34 5.158 3 49 707 969 554 52 4.750 34 7.115 4 64 622 702 555 23 7.945 20 9.931 5 79 751 834 583 51 4.089 33 6.420 6 112 758 1.031 556 45 3.201 47 5.750 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 53 7 127 933 1.207 617 34 2.747 41 5.706 8 113 813 1.090 544 74 2.502 32 5.168 9 114 715 1.027 767 63 3.163 48 5.897 10 88 755 1.106 717 54 3.720 28 6.468 11 80 552 984 542 45 4.721 38 6.962 12 115 490 767 328 30 5.070 32 6.832 45 KRIMINALITÄT Symbolfoto: Jonathan Stutz - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.20 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Der nachfolgende Bericht basiert auf den KTA-PMK-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen, die im Wege des kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem BLKA übermittelt und in der Falldatenbank für politisch motivierte Kriminalität (PMK) gespeichert worden sind. Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung, aus einer politischen Motivation heraus begehbar. 2.2.20.1 Entwicklung der PMK-Gesamt Im Berichtszeitraum 2020 waren 842 politisch motivierte Straftaten in Mittelfranken zu verzeichnen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um sieben Fälle bzw. um 0,8 % dar. Von den 842 Fällen sind 24 Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die Aufklärungsquote (AQ) liegt mit 47,1 % auf dem Niveau des Vorjahres (48,3 %). 2.2.20.2 Entwicklung der PMK-Links PMK-Gesamt – Bezirk Mittelfranken Im Phänomenbereich „Links“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 199 Straftaten registriert. Die Fallzahlen sind um 27 Fälle bzw. 15,7 % gestiegen. Von den 199 Fällen sind neun Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die AQ liegt bei 20,6 % (Vorjahr: 30,8 %). Die linke Szene in Mittelfranken setzt sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen. Das Mobilisierungspotential innerhalb der gut vernetzten Szene beläuft sich auf mehrere hundert Personen. Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell aufgegriffen und im Rahmen eigenhändig geplanter Aktionen umgesetzt. Kernthemen linker Ideologie sind u. a. Antifaschismus, Antirassismus, Antirepression, Antimilitarismus, Antikapitalismus, Anti-Globalisierung und die Sozialpolitik. Zentrale Themenfelder im Berichtszeitraum waren der PMK-Links – Bezirk Mittelfranken 46 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 54 Kampf gegen Rechtsextremismus, die Innen- und Sicherheitspolitik sowie die Gentrifizierung. monstrierende Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht die Partei „AfD“ seit ihrer Gründung im Fokus linksextremistischer Aktionen. Die reine Existenz der Partei und deren Präsenz in Bund und Ländern wird als Beleg für den Rechtsruck in der Gesellschaft gewertet. Von einem linksideologischen Standpunkt aus betrachtet sind Straftaten und Aktionen zum Nachteil von Veranstaltungen der Partei, deren Funktionären bzw. Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. In Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch Übergriffe auf Informationsstände bei Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl von bzw. Sachbeschädigung an Wahlplakaten, öffentlichen Outings von Parteifunktionären sowie Sachbeschädigungen an deren Wohnhäusern und Fahrzeugen. 2.2.20.3 Entwicklung der PMK-Rechts Die Gentrifizierung des Nürnberger Stadtteils Gostenhof hat innerhalb der linken Szene nach wie vor eine hohe Bedeutung. Im Berichtszeitraum 2020 kam es neben gezielten Sachbeschädigungen zum Nachteil von Immobiliengesellschaften auch erneut zu Vandalismus bei Straßenfesten, Reviermarkierungen und Sachbeschädigungen durch Graffiti mit politischem Inhalt. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verbundenen Risiken und damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen werden in der linken Szene unterschiedlich bewertet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung repressiver Maßnahmen besteht zudem die Angst vor dem „Überwachungsstaat“ und dass die verhängten Corona-Maßnahmen auch über die Pandemie hinaus bestehen bleiben könnten. Von dem gemäßigteren Teil des linken Spektrums werden die verhängten Maßnahmen akzeptiert. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten sich in erster Linie gegen ebenfalls de- Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 343 Straftaten und somit 68 bzw. 16,5 % weniger als im Vorjahreszeitraum registriert. Acht Straftaten sind der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die AQ ist auf 57,4 % gestiegen (Vorjahr: 50,9 %). Der deliktische Schwerpunkt im Phänomenbereich „Rechts“ liegt mit 207 Fällen bei den Propagandadelikten (z. B. öffentliches Zeigen und Rufen verbotener Parolen oder Schmieren von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). In der Regel zielen diese Delikte auf das zur Schau stellen der eigenen politischen Einstellung. Die rechtsextremistische Szene in Mittelfranken ist nach außen in Parteien wie der „NPD“, „Der III. Weg“ oder dem „Bündnis für Ausländerstopp“ erkennbar. Außer Flugblattverteilungen gab es im Berichtszeitraum keine größeren öffentlich wahrnehmbaren Auftritte. Eine zunehmende Gefahr besteht durch das frei im Netz und in Chatgruppen kursierende rechtsextreme Gedankengut. Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, das versuchte Tötungsdelikt zum Nachteil der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker oder der terroristische An- Symbolfoto: polizei-beratung.de KRIMINALITÄT schlag von Halle zeigen nachdrücklich auf, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene auch Radikalisierungsprozesse von Einzelpersonen, losgelöst von größeren Gruppierungen, stattfinden. Als exemplarisch ist die Festnahme einer 54-jährigen Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land zu benennen. Diese versandte im Frühjahr 2020 mehrere Drohbriefe zum Nachteil mittelfränkischer Lokalpolitiker, eines Flüchtlingshelfervereins und einer Moschee. In den Briefen befanden sich Patronenhülsen und Grußkarten mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Die umfangreichen Ermittlungen der diesbezüglich eingerichteten SOKO bei der KPI Schwabach ergaben zudem, dass die Tatverdächtige Polizeibeamte und politische Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer ausgespäht hatte, indem sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen auskundschaftete. Die Bundesanwaltschaft erhob am 19. Januar 2021 u. a. Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB. PMK-Rechts – Bezirk Mittelfranken Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 55 47 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken PMK-ausländische Ideologien Bezirk Mittelfranken Entwicklung der – PMK - ausländische Ideologie Die Veranstaltungs- und Protestformate im Zusammenhang mit der CoronaPandemie wurden auch von Rechtsextremisten als Plattform genutzt. Aktivisten beteiligten sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-Media-Kanälen und versuchten, in Online-Beiträgen die Kritik an den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel für die eigene staats- und verfassungsfeindliche Propaganda zu nutzen. Sie erhoffen sich dadurch, Anschluss an bürgerliche Corona-Debatten herzustellen und so über den eigenen Anhängerkreis hinaus zu wirken. 76 80 60 50 40 34 25 30 20 0 14 7 10 2016 2.2.20.4 Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie Im Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 25 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 46 Fälle bzw. 64,7 % dar. Die AQ liegt bei 40 % (Vorjahr: 36,6 %). Ein Delikt ist dem Bereich der Gewaltstraftaten zuzuordnen. 2017 2018 9 48 8 5 1 0 0 Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte 2.2.20.5 Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie 8 2017 2020 Die in den letzten Jahren durchgeführten türkischen Militäroffensiven auf durch Kurden besetzte Gebiete im Norden Syriens und des Irak führten in Mittelfranken zur Gründung des „Bündnis für Frieden in Kurdistan/Afrin“, ein Konglomerat linker- bzw. kurdischer Organisationen. Im Lichte der bundesweiten Protestaufrufe und -aktionen kam es 2020 auch in Mittelfranken erneut zu Solidaritätskundgebungen. 9 2016 2019 komplex. Vor diesem Hintergrund ist auch weiterhin mit der öffentlichen Thematisierung außerdeutscher Konflikte in Mittelfranken, insbesondere in Nürnberg, zu rechnen. Teile der linken und linksextremistischen Szene treten dabei unterstützend auf. PMK-religiöse Ideologien – Bezirk Mittelfranken Entwicklung der PMK - religiöse Ideologie 0 1 prokurdischen Organisationen zusammen. Insbesondere der Verein „Medya Volkshaus e.V.“ trat in den vergangenen Jahren als Hauptakteur kurdischer Bestrebungen in Erscheinung. Dabei erfuhr der Verein von jeher Unterstützung durch deutsche und türkische linke Organisationen. Eine Entspannung bzw. Lösung multiethnischer Konflikte im Nahen Osten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Die politische Lage in Syrien, dem Nordirak und der Türkei bleibt unverändert Der Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken insbesondere aus diversen türkisch linksorientierten, türkisch nationalen und 9 3 0 Straftaten Gesamt Eine substantielle Beeinflussung oder systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate durch extremistische Akteure konnte in Mittelfranken bislang nicht festgestellt werden. 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 71 70 2018 0 2019 2020 davon Gewaltdelikte Der Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ wurde 2017 neu im Definitionsfeld der politisch motivierten Kriminalität eingeführt. Zuvor wurden diesbezügliche Straftaten statistisch im Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ geführt. Im Berichtszeitraum 2020 waren insgesamt acht Straftaten, davon eine Gewalttat, zu verzeichnen. Die AQ liegt bei 75,0 % (Vorjahr: 88,9 %). Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten wirken sich unverändert negativ auf die Sicherheitslage in Deutschland, Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 und der damit einhergehenden, in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg das Risiko terroristischer Anschläge signifikant an. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht in Deutschland die anhaltend hohe Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten weiter fort. Diese kann sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen oder autonom agierenden Gruppen, Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 56 Symbolfoto: thauwald-pictures - stock.adobe.com KRIMINALITÄT konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegsgebieten stellen hier ein besonderes Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu beschaffenden und einzusetzenden Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw, hat an Bedeutung gewonnen. 2.2.20.6 Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen Im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 267 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 95 Fälle bzw. 55,2 % dar. Von den 267 Fällen sind fünf Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die AQ liegt bei 42,7 % (Vorjahr: 62,2 %). ten. Obgleich sich in Mittelfranken z. B. Gruppierungen wie „Die Corona-Rebellen Widerstand 100“ bildeten, handelt es sich grundsätzlich um ein „heterogenes Protestfeld“, das weder über eine zentrale Organisationsstruktur noch über eine kohärente politische Ausrichtung verfügt. Ideologisch durchaus unterschiedlichen Ursprungs vereint die sogenannten „Corona-Leugner“ die Ablehnung des Staates und seiner Maßnahmen. Dabei vermischen sich rechtsextremistische Ideologie und Kapitalismuskritik mit Verschwörungsmythologie und neuen Phänomenen wie der „QAnon“-Bewegung und dem Glauben an einen vermeintlichen „Deep State“. Grundsätzlich muss daher mit dem Versuch der Einflussnahme extremistischer Akteure auf Anti-Corona-Kundgebungen gerechnet werden. Eine substantielle Beeinflussung oder systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate konnte in Mittelfranken bislang nicht festgestellt werden. 2.2.20.7 Reichsbürger/ Selbstverwalter Der Phänomenbereich „Sonstige/ nicht zuzuordnen“ wurde im Berichtszeitraum 2020 maßgeblich durch die Protestaktionen und Kundgebungen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Reichsbürgerbewegung geprägt. Mit der Verbreitung des Coronavirus im Frühjahr 2020 reagierten Teile der Bevölkerung auf staatliche Infektionsschutzmaßnahmen zunehmend kritisch. Es entstand eine bundesweit agierende Protestbewegung, bei der neben einer Vielzahl verunsicherter Bürger auch erstmalig Anhänger ursprünglich politisch opponierender Strömungen (Links, Rechts) zusammen mit Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern demonstrier- PMK-nicht zuzuordnen – Bezirk Entwicklung derMittelfranken PMK - nicht zuzuordnen 300 267 250 200 172 156 141 150 100 71 50 0 8 6 2016 2017 Straftaten Gesamt 7 2018 5 4 2019 2020 davon Gewaltdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 57 Der Anstieg der Fallzahlen ist maßgeblich auf versammlungsbezogene Straftaten sowie Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die Bayerische Infektionsschutzverordnung zurückzuführen. Darüber hinaus ließen viele Bürger in persönlichen Schreiben an politische Mandatsträger ihrer Frustration freien Lauf. Diese enthielten neben sachlicher Kritik auch häufig Anfeindungen mit beleidigenden, bedrohenden und somit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Reichsbürgerbewegung wurde durch die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen mit neuem Leben erfüllt. Konnte in den vergangenen zwei Jahren noch eine Stagnation bzw. eine leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde diese Entwicklung mit dem Ausbruch der Pandemie ins Gegenteil gekehrt. Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend an. Dabei bedienen sie sich unterschiedlicher Argumentationmuster. Sie halten sich nach wie vor für Bürger des Deutschen Reichs, welches lediglich handlungsunfähig sei. Vorrangiges Ziel ist demnach die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs. Im Gegensatz zu den sog. „Reichsbürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“ Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern durch eine Erklärung ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik mitteilen und nach eigener Auffassung damit nicht mehr den geltenden Gesetzen unterworfen seien. Die dafür genutzten Argumente sind jedoch im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der sog. „Reichsbürger.“ In Mittelfranken waren mit Ende 2020 insgesamt 551 Personen (Vorjahr: 537) als sog. „Reichsbürger/Selbstverwalter“ identifiziert. 49 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.21 Organisierte Kriminalität 2.2.21.1 Kriminalitätsphänomen Rocker In Mittelfranken kann die Rockerlage nach wie vor – wie auch im restlichen Bayern – weitestgehend als unauffällig betrachtet werden. In der Öffentlichkeit waren nahezu keine Auseinandersetzungen (wie in anderen Bundesländern) wahrzunehmen. Auch nach der Bestätigung des Kuttentrageverbotes durch das BVerfG mit Urteil vom 09.07.2020 (1 BvR 2067/17 u. a.) meiden die „Outlaw Motorcycle Gangs“ (OMCG) scheinbar weiterhin öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen, wobei durch das Befolgen des Trageverbotes auch das Erkennen der Zugehörigkeit für Behörden wesentlich erschwert ist. Wegen der Corona-Pandemie waren öffentliche und clubinterne Veranstaltungen 2020 zum Großteil ausgefallen, sodass auch weniger polizeiliche Feststellungen getroffen werden konnten. OMCG- bzw. zwei Supporter-Chaptern bekannt. Bei der einen in Mittelfranken verbliebenen rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ gab es im Berichtsjahr sowohl in der Führung als auch bei den Mitgliedern einen starken Wechsel. Aktuell sind zehn Mitglieder bekannt. Bedingt durch die Auflösungen/Austritte und einen Wohnortwechsel in einen anderen Regierungsbezirk haben oder hatten – trotz eines Neuzugangs – derzeit sechs MC-Angehörige (Vorjahr: acht) Bezüge zur Türsteher-/SecurityBranche. Ferner sind insgesamt zwölf Personen bekannt, die der Hooligan-, rechten und/oder Reichsbürgerszene zugehörig sind oder waren (Mehrfachzugehörigkeit möglich). An Veränderungen konnten bei den mittelfränkischen OMCG festgestellt werden, dass der „Gremium MC Nürnberg“ zu Beginn des Jahres sein Clubhaus aufgab und das Chapter geschlossen wurde. Dies schlug sich erneut in der gesunkenen Gesamt-Mitgliederzahl für Mittelfranken nieder und entspricht auch der vom BKA bereits im Lagebild 2019 ermittelten bundesweiten Tendenz. Laut dem letzten BLKA-Lagebild Rockerkriminalität (Stand 31.12.2019) werden in Bayern ca. 1.000 Mitglieder den 65 polizeilich relevanten OMCGChaptern zugerechnet. In Mittelfranken waren 2020 zum Jahresende 106 Mitglieder (Vorjahr: 127) in sechs (sieben) Symbolfoto: Jag_cz - stock.adobe.com Die Mitglieder und Strukturen des OMCG sind weiterhin vorhanden, wie u. a. beim für Mittelfranken zuständigen Fachkommissariat 41 in 2020 geführten Ermittlungsverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung bzw. Betäubungsmittelhandel in nicht geringen Mengen durch Mitglieder eines rumänischen Charters des „Hells Angels MC“ bzw. der „United Tribuns Nürnberg“ zeigen. Hierbei konnten auch Verbindungen beider Gruppierungen zur Rotlichtszene festgestellt werden. Die konsequente Entziehung/Verhinderung waffenrechtlicher Erlaubnisse bei OMCG-Mitgliedern durch die Waffenbehörden in Zusammenarbeit mit den Rocker-Sachbearbeiter-Dienststellen zeigt nun am Aufkommen neuer Verfahren Wirkung. Entgegen vorangegangener Jahre musste lediglich eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden, die am 24.02.2020 an die Waffenbehörde zurückgegeben wurde. Zwei Entzugsverfahren sind wegen eingelegter Rechtsmittel noch nicht abgeschlossen. 2.2.21.2 Menschenhandel/ Prostitution Im Jahr 2020 war die Ausübung der Prostitution wegen der Corona-Pandemie lange Zeit untersagt. Nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 und den Lockerungen der Maßnahmen im Sommer mussten, wie in anderen Bereichen auch, die Betreiber von Prostitutionsstätten Hygienekonzepte vorlegen und die sexuellen Dienstleistungen waren nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Obwohl die Prostitutionstätigkeit länger als ein halbes Jahr untersagt war, wurden neun Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution und 50 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 58 KRIMINALITÄT Herausragender Fall (zu 2.2.21) Die im Februar 2019 im KFD 4 Nürnberg, K 41, gegründete EKO „Achilles“ bearbeitet weiterhin mehrere OK-Ermittlungsverfahren einer teilweise in Mittelfranken ansässigen international agierenden kriminellen Vereinigung. Die Mitglieder bzw. Gruppierungen dieser russischen, tschetschenischen und aserbaidschanischen Organisation begingen Menschenhandel geführt. Diese Anzahl entspricht (mit Ausnahme 2018) dem Durchschnitt der zurückliegenden Jahre. Lediglich ein Fall wurde während des Prostitutionsverbotes angezeigt. schwere Straftaten u. a. im Bereich der Eigentums-, Kfz-, Schleusungs- und Korruptionskriminalität. Der zwischenzeitlich abgeschlossene Ermittlungskomplex wegen banden- und gewerbsmäßig betrügerischen Anmietens und Verschiebens von Luxus-Mietfahrzeugen in mindestens 18 Fällen zentral über Nürnberg ins osteuropäische Ausland wird seit Anfang 2020 beim Landgericht Nürnberg aufwändig verhandelt. Fehlende Aus- Allgemeinverfügung ab 01.12.2020 das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen auch außerhalb von Prostitutionsstätten (z. B. in angemieteten Wohnungen, Hotelzimmern) untersagt. sagebereitschaft der fünf Angeklagten und Konfliktverteidigung erforderten eine akribische Beweisaufnahme der erlangten Erkenntnisse, insbesondere auf der Vielzahl von Telefonüberwachungen und Auswertungen von sichergestellten elektronischen Beweismitteln. Derzeit sind weitere Verhandlungstermine einschließlich hoher Präsenzzeiten der kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter bis September 2021 terminiert. vor viele der Prostituierten aus Südosteuropa. Durch die illegale Prostitutionsausübung in meist unbekannten Wohnungen, Hotels und Ferienwohnungen besteht die Gefahr (ggf. auch noch nach der Pandemie) einer örtlichen Verschiebung der Prostitutionsausübung, die wir aber zusammen mit den Sicherheitsbehörden aufmerksam beobachten werden. Trotz Verbots der Prostitutionsausübung und Schließung von Betrieben wird festgestellt, dass auf den einschlägigen Internetseiten nach wie vor Anzeigen online geschaltet sind Bayernweit und auch im Bereich Mittelund Prostituierte in Hotels oder Fefranken ist ein deutlicher Rückgang bei rienwohnungen ihre sexuellen DienstAnzeigen wegen Zwangsprostitution/ leistungen anbieten. Nachdem diese Menschenhandel durch überwiegend Örtlichkeiten nicht als ProstitutionsDa aufgrund der Pandemie spezifische weibliche Asylsuchende zu verzeichstätten bekannt bzw. bei den KreisverErhebungen nicht repräsentativ darnen. Durch das Bundesamt für Migrawaltungsbehörden angezeigt wurden stellbar sind, wird auf den Vergleich tion und Flüchtlinge (BAMF) wurden (in den Annoncen sind lediglich die tezum Vorjahr verzichtet. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken dem BLKA im Jahr 2020 insgesamt 51 lefonische Erreichbarkeiten und nicht Fälle (Vorjahr: 299) mitgeteilt, in denen die Anschriften hinterlegt), sind im BeVon den im Jahr 2020 festgestellten 0911 21 12-10 30 Betroffene in ihrer Anhörung Angaben darfsfall Aufklärungsmaßnehmen zur 174 Prostitutionsstätten wurden 13 zu Menschenhandel oder ZwangsErmittlung der Örtlichkeit erforderlich. von den Betreibern abgemeldet. Mit prostitution machten. Für den ZustänTrotz der Pandemie mit teils einherVerfügung der 8. pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Bayer. Infektionsdigkeitsbereich des PP Mittelfranken gehenden Grenzschließungen bzw. erschutzmaßnahmenverordnung sind wurden 2020 insgesamt 13 derartige schwerten Einreisebedingungen stamseit 02.11.2020 alle Betriebe bis auf Anzeigen (54) durch das Fachkommismen angesichts der angespannten unbestimmte Zeit erneut geschlossen. sariat 41 bearbeitet. Zusätzlich hat die Stadt Nürnberg mit wirtschaftlichen Verhältnisse nach wie Im vergangenen Kalenderjahr wurden in Mittelfranken bei 217 durchgeführten Kontrollen insgesamt 257 Prostituierte angetroffen, davon 18 männliche. Der Ausländeranteil bei den 239 kontrollierten weiblichen Prostituierten betrug 95,0 %. Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 59 51 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.22 Prävention Durch verhaltensorientierte Prävention versucht die Polizei, potentielle Opfer auf Situationen vorzubereiten, in denen es zu Straftaten kommen kann. Die Systematik einer Tat beruht nämlich nicht nur auf den Handlungen des Täters, sondern es sind immer auch situative Aspekte zu berücksichtigen. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Verhalten des Opfers, das im Einzelfall viel tun kann, um Gefahren oder Schaden abzuwenden. Wer sich zum Beispiel in Eile und gestresst in das dichte Getümmel der vorweihnachtlichen Innenstädte stürzt (Situation), unterliegt vor allem dann einem gesteigerten Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden, wenn der Geldbeutel in der offenen Tasche oben auf liegt (Opferverhalten). Im vergangen Jahr hatten allerdings nicht nur Taschendiebe so gut wie keine Tatgelegenheiten. Bedingt durch die Corona-Pandemie gab es kaum Möglichkeiten, die handlungsorientierten Ansätze in der polizeilichen Kriminalprävention umzusetzen. Die essentiellen Grundlagen dieser Konzepte sind Begegnung und Austausch. Nicht alle Straftaten lassen sich so einfach verhüten, wie ein Taschendiebstahl. In den Themenfeldern Gewalt, sexualisierte Gewalt, Mediennutzung oder Rauschgiftmissbrauch bedarf es einer kritischen Selbstreflexion, die professionell moderiert werden muss, wenn die Präventionsmaßnahmen greifen sollen. Individuelle Verhaltensänderungen sind keine einfache Angelegenheit. Gewohnheiten sitzen tief. Das weiß jeder, der schon einmal versucht hat, sich das Rauchen abzugewöhnen oder seine Ernährung umzustellen. Die Polizei spricht deswegen vor allem Menschen in jungen Jahren an, solange sich kriminovalente Verhaltensweisen noch nicht verfestigt oder eingeschliffen haben. Ein Großteil der Konzepte in der verhaltensorientierten Prävention beruht demnach auf Veranstaltungen an Schulen, im vergangenen Jahr ebenfalls eine besondere Herausforderung. Neben Unterrichts- 52 ausfällen mussten viele Inhalte im Home-Schooling vermittelt werden. Die hierfür zur Verfügung stehenden Lernplattformen eignen sich in der Regeln nicht für die Präventionsangebote der Polizei. Der klassische (Frontal-)Vortrag wird in der verhaltensorientierten Prävention mittlerweile durch interaktive Übungen und Rollenspiele ersetzt, die sich im Distanzunterricht kaum umsetzen lassen, weshalb es im vergangenen Jahr zu zahlreichen Terminverschiebungen und schließlich zu Absagen kam. Neben Schülern stellen Senioren eine weitere bedeutende Zielgruppe für die verhaltensorientierten Kriminalprävention dar, die wir schwerpunktmäßig und auf vielen „Kanälen“ anzusprechen versuchen. Nachdem auch hier pandemiebedingt Veranstaltungen in Seniorenheimen und anderen Örtlichkeiten abgesagt werden mussten, wurde versucht, die Zielgruppe durch andere Formen der Informationsvermittlung zu erreichen. Wie in den Vorjahren wurde die Kampagne zur Bekämpfung des Telefonbetruges weiter ausgebaut. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurden ansprechende Kurzfilme im sog. Fahrgastfernsehen gezeigt, die das Phänomen verdeutlichen sollen. Die Puppen „Gundi“ und „Gerch“ von der Polizeipuppenbühne des Polizeipräsidium Mittelfranken erklären in wenigen Sekunden, wie der Enkeltrick funktioniert oder was zu tun ist, wenn falsche Polizeibeamte oder Schockanrufer am Telefon sind. Nachdem inzwischen viele Senioren nun auch in Sozialen Medien unterwegs sind, wurden die Spots auch über diese Kanäle veröffentlicht. Dabei sind nicht nur Senioren betroffen. Der Trickbetrug gehört zu den Phänomen, die auch während der pandemiebedingten Einschränkungen verfangen. Gerade dann, wenn sich gesellschaftliche Veränderungen vollziehen und eine allgemeine Verunsicherung um sich greift, haben es Betrüger besonders leicht, ihr Ziel zu erreichen. Von den Präventionsdienststellen in Mittelfranken wurden aus diesem Grund diverse Informationsschriften erarbeitet, die für Aufklärung sorgen sollen. Die Botschaften sind einfach und allgemein gültig. Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und erst einmal mit einer Person ihres Vertrauens zu sprechen, bevor sie Geld an Unbekannte übergeben. Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit und im Zweifel sollten Betroffene nicht Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 60 KRIMINALITÄT äsidium Polizeipr franken Mittel Weitere trufkarte Meine No I POLIZE : NOTRUF Vorsich Telefon trug am eibeamte Trickbe Poliz Falsche n rspreche Gewinnve ick Enkeltr n üredium (DI räsi Polizeip Die Brosch hen Alter“ en im ho t beratnke n (DIN A4) en, denen elfra • „Gu Mitt r leben“ rm Alter siche d N A5) un 110 tsfo • „Im Kriminalitä ausgeen über rer Weise informier besonde nschen in ältere Me d. setzt sin rn: nnumme e Telefo Wichtig Polizei Örtliche Vorsicht Betrüger! r! t Betrüge ionen Informat Verwandte fon Trickbetrug am Tele Bekannte | Enkeltrick ene | Gewinnversprechen Phänom rden die Falsche Polizeibeamte bern we Sie erhallärt und sen Ratge In die ielen erk it! von Beisp Sicherhe anhand s für Ihre ltenstipp ten Verha muck i oder Sch Die Polize ch Geld i Ihnen ab nicht na muck be • fragt oder Sch kein Geld • holt uen sein! Fra d er un en Männ nn kö r Betrüge en etwas wenn Ihn rauisch, sst mi Seien Sie t! vorkomm komisch hnung in die Wo ld Fremden er Barge Sie keine muck od ck • Lassen nen Sch en Schmu n Sie kei m Fremd ne • Zeige kei eben Sie • Überg ld oder Barge Corona Zeit finden Sie in Die Tipps Ihrer Polizei sicht, Betrüger!“ unserem Faltblatt „Vor eratung.de zei-b .poli www und unter ist Betrüge latz 5, , Jakobsp spekken E34 Mittelfra Kriminalpolizeiin zeiräsidium ng: Poli yright: er: Polizeip ion/Cop h – GestaltuiStock.com/ Herausgebnberg – Konzept 10, 90762 Fürt e: Titelseit 90402 Nür Kapellenstraße 2-ÖA – Foto h, PB tion Fürt Mittelfranken y m präsidiu otograph starz-Ph Highway r Zeit stark viele Menschen Alltag für da. Ein Umstand, hat sich der Pandemie so noch nie Durch die nützen. neu und war Vieles ist für ihre Taten verändert. und Diebe Betrüger den gerade indem Wohnungen, zu Zugang zu sich Trickdiebe Corona-Tests durchführen verlangen oder So verschaffen Impfungen des Enkeltricks und Variante sie vorgeben, Verwandte einer neuen in Not geratene ukte gegen wollen. In angeblich Gesundheitsprod Bargeld für Betrüger minderwertige andere verkaufen Vorkasse. Die Polizei rät: Geld an Unbekannte. Sie kein  Übergeben in Ihre Wohnung. Sie niemanden setzen.  Lassen unter Druck Sie sich nicht vertrauen,  Lassen denen Sie Sie mit Personen,  Reden n treffen. Entscheidunge bevor Sie Unhöflichkeit. ist keine Misstrauen  Gesundes 110 NOTRUF  Im Zweifelsfall: V.i.S.d.P: Polizeipräsidium Mittelfranken – E34, Jakobsplatz CoronTiappZslizei r Po eit Ihre ist Betrü ge r Zeit e Durch die lfranken.d Pandemie ei-mitte haww w.pholiz t sic verändert. der Alltag Vieles ist für viele Me neu und den gerad nschen sta war so no e Betrüger rk ch nie da und Diebe . Ein Umsta für ihre Ta nd, ten nütze n. So versch affen sich Trickdieb sie vorgeb e Zugang en, Impfu zu Wohn ngen oder wollen. In ungen, ind Corona-T einer ne em ests durch uen Varian Betrüger führen zu te des En Bargeld für keltricks angeblich andere ver verlangen in No kaufen mi t geratene nderwert Vorkasse Ver wa nd ige Gesun . te und dheitsprod ukte geg en 5, 90402 Nürnberg Seite 1 von 1 iinspektion Fürth, pyright: Kriminalpolize tography hwaystarz-Pho 5, 90402 Nürnberg – Konzeption/Co m Mittelfraken E34, Jakobsplatzm Mittelfranken PB 2-ÖA – Foto: iStock.com/Hig Herausgeber: Polizeipräsidiu Fürth – Gestaltung: Polizeipräsidiu Kapellenstraße 10, 90762 Telefon? erung am e Polizei Geldford rt di und sofo 0 anrufen! n ge fle Au er 11 r Numm unter de finden Sie ationen hr Inform g.de Noch me -beratun w.polizei unter: ww nken.de www.polizei-mittelfra Die Polizei rät:  Überge ben Sie ke in Geld an Unbekann  Lassen te. Sie niema nden in Ihr e Wohnun  Lassen g. Sie sich nic ht unter Druck se  Reden tzen. Sie mit Pe rsonen, denen Sie bevor Sie vertrauen Entscheidu , ngen treffe  Gesund n. es Misstra uen ist ke ine Unhö  Im Zw fli eifelsfall: chkeit. NOTRUF 110 V.i.S.d.P: Polizeiprä sidium Mit telf ranken – E34 , Jakobspla tz 5, 90402 Nürnberg Seite 1 von 1 zögern, die Polizei einzuschalten. Die größte Herausforderung für die Präventionsbeamten besteht allerdings darin, Problembewusstsein zu schaffen. Die Resilienz bei Betrugsdelikten endet mit der eigenen Vorstellungskraft, sodass viele Menschen der Meinung sind, ihnen könne so ein Missgeschick nicht widerfahren. Dabei kann jeder zum Opfer werden, denn die Täter agieren kommunikativ hoch professionell und sind extrem gewandt. Man muss sich deshalb auch nicht schämen, wenn man vertrauensselig zum Opfer geworden ist und sollte sich sofort an die Polizei wenden. Während also viele Angebote der verhaltensorientierten Prävention coronabedingt ausfallen mussten, stand die Prävention nicht still. Bestehende Konzeptionen wurden weiterentwickelt, an die pandemischen Bedingungen und Kriminalitätsphänomene angepasst und es wurden auch neue Themenbereiche angegangen. So wurde anlassbezogen zum Beispiel ein Konzept erarbeitet, das die Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern thematisiert. Ferner wurde ein Elternbrief für die Nutzung von Smartphones durch Kinder im Grundschulalter entworfen, der mittlerweile bayernweit übernommen wurde. Unabhängig davon meldeten sich mehrere Mitarbeiter aus der verhaltensorientierten Prävention für die „Contact-Tracing-Teams“ der Gesundheitsbehörden, die im vergangenen Jahr von Polizeibeamten unterstützt wurden, und leisteten so präventive Arbeit im Gesundheitswesen. In der technischen Kriminalprävention stellen wir ebenfalls einen deutlichen Rückgang der Beratungszahlen fest. Trotzdem ließen sich noch 636 Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zur sicherungstechnischen Aufwertung ihrer Wohnung beraten (im Vorjahr fanden noch 1.630 derartiger Beratungsgespräche statt). Dazu kamen noch 20 Infostände und 16 Bürgersprechstunden, die im Bereich der KPI Schwabach in den Rathäusern angeboten werden konnten, so lange es die Infektionslage zuließ. Letztendlich bedarf es der persönlichen Ansprache, um Menschen von der manipulativen Macht der Betrüger zu überzeugen. Die klassischen Methoden in der verhaltensorientierten Prävention mussten sich am Infektionsrisiko messen lassen und waren dann oft nicht vertretbar. Das Gesicht der polizeilichen Präventionsbeamte/-innen wurde zudem durch den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, sodass es auch außerhalb des strengen Lockdowns schwierig war, Bürgerinnen und Bürger persönlich anzusprechen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 61 53 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg 518.370 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.781 Einwohner je km 2 23,3 % 37.683 Häufigkeitszahl 7.133 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 67,3% Ausländeranteil 186,38 km² Fläche Allgemeines 2.3.1 Gesamtentwicklung In der Stadt Nürnberg erfassten wir im Jahr 2020 insgesamt 37.683 Straftaten in der PKS. Dies bedeutet einen erneuten Rückgang um 1.821 Fälle (4,6 %). Zuständige Polizeidienststellen: PI Nürnberg-Mitte PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West KFD Nürnberg 1 KFD Nürnberg 2 KFD Nürnberg 3 KFD Nürnberg 4 VPI Nürnberg GPI Nürnberg-Flughafen Besonders auffällige Abnahmen stellen wir in den Bereichen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (18,1 %), Eigentums-/Diebstahlskriminalität (4,9 %), Rohheitsdelikte (6,7 %), Gewaltkriminalität (12,4 %) sowie der Rauschgiftdelikte (11,6 %) fest. Es wird – wie bereits im mittelfränkischen Teil des Sicherheitsberichts – auch an dieser Stelle noch einmal vorsorglich darauf hingewiesen, dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden (vgl. Ziffer 2.2.1). Bei der Betrachtung der registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Rückgang 1.502 Delikte, von 38.476 auf 36.974 (3,9 %). Personal Polizei Nürnberg * 1.900 Beschäftigte Polizeivollzugsbeamte: 1695 (männlich: 1284, weiblich: 411) Schutzpolizei: 1043 (m.: 794, w.: 249) Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 188 (m.: 142, w.: 46) Kriminalpolizei: 464 (m.: 348, w.: 116) * Ohne Polizeipräsidium und Polizeiinspektion Spezialeinheiten Nordbayern. Stand: 31.12.2020 54 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 62 KRIMINALITÄT Straftaten in Nürnberg 10-Jahres-Vergleich Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg 50.000 45.000 40.000 Fallzahlen 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 ohne AufenthG 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 43.280 43.595 44.076 44.928 45.946 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 2.3.2 Aufklärungsquote AQ (in Prozent) – Stadt Nürnberg Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 0,7 % auf sehr gute 67,3 %; es handelt sich um den höchsten Wert im ZehnJahres-Vergleich. 2.3.3 Häufigkeitszahl HZ – Stadt Nürnberg In der Stadt Nürnberg verringerte sich die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung zum fünften Mal in Folge. Mit dem Wert von 7.133 wurde ein Rückgang von 3,9 % berechnet (Vorjahr: 7.423). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 63 55 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) - Stadt Nürnberg 2.3.4 Tatverdächtige Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg 18 Die Nürnberger Polizei ermittelte im Jahr 2020 insgesamt 16.943 Tatverdächtige (TV), ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 1.915 TV (10,2 %). Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße sank die Anzahl der Tatverdächtigen von 18.046 auf 16.472 (12.475 männlich/ 3.997 weiblich). Somit wurden auch hier 1.574 TV weniger gezählt als im Vorjahr (8,7%). 16 Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre) mit 80,6 %. 2.3.5 Jugendkriminalität/ Kinderdelinquenz Bei der Kinderdelinquenz ist zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang zu verzeichnen. Die Anzahl devianter Kinder (in der PKS registrierte Personen unter 14 Jahre) sank von 520 auf 449 (13,7 %). Kinder waren hauptsächlich in den Bereichen der Eigentumskriminalität sowie der Rohheitsdelikte in Erscheinung getreten. Auch die Anzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen (Personen von 14 bis 15,5 14,8 14 15,6 15,4 14,7 13,2 12,8 13,6 12,3 11,3 12 10 8 6 4 2 0 2016 2017 2018 Gesamt 2019 2020 unter 21 Jahren 18 Jahre) sank nach der Steigerung im letzten Jahr aktuell von 1.531 auf 1.295 Personen (15,4 %). Das ist beachtlich, denn in den vergangenen zehn Jahren wurden damit niemals weniger Jugendliche in Nürnberg straffällig. Die in Nürnberg straffällig gewordenen 1.295 Jugendlichen fielen insbesondere in den Bereichen der Eigentumskriminalität, Rohheits- und Rauschgiftdelikte sowie Sachbeschädigungen auf. Bei Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahre) melden wir ebenfalls einen erneuten Rückgang, diesmal von 1.707 auf 1.467 Personen (14,1 %). Personen unter 21 Jahren waren an insgesamt 4.525 Straftaten beteiligt (-15,0 %). Straftaten, begangen unter Alkoholeinfluss, stiegen insgesamt unwesentlich um 0,2 %. Bei den Straftaten unter Alkoholeinfluss, begangen durch Tatverdächtige unter 21 Jahren, messen wir allerdings einen Anstieg auf 13,6 % (Vorjahr: 11,3 %). Tatverdächtige - Stadt Nürnberg Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende Nürnberg Kinder / Jugendliche– /Stadt Heranwachsende 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 56 2016 2017 2018 2019 2020 Heranwachsende 2.077 2.073 1.850 1.707 1.467 Jugendliche 1.474 1.495 1.424 1.531 1.295 Kinder 423 480 580 520 449 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 64 KRIMINALITÄT 2.3.5.1 Jugendliche Intensivtäter Im Stadtgebiet Nürnberg werden jugendliche Intensivtäter (JUIT) im Schwerpunkt von Kriminalbeamten des KFD 2, Kommissariat 22, daneben aber auch von den Jugendbeamten der Schutzpolizeiinspektionen in einem „personenbezogenen Ansatz“ betreut. Ziel ist es, sich anbahnende „kriminelle Karrieren“ frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigt. Im Jahr 2020 wurden in Nürnberg 77 Minderjährige und Heranwachsende von K22 als JUIT geführt, die bezogen auf die Lebenszeitprävalenz für 2.939 Straftaten verantwortlich waren. Jugendliche Intensivtäter nach Wohnhorten JUIT nach Wohnorten – Bezirk Jugendliche Intensivtäter nachMittelfranken Wohnhorten sonst. Mfr.; 35; Nürnberg 23% Fürth Erlangen Erlangen; 7; sonst.4% Mfr. Summe: 96 15 7 35 153 Fürth; 15; 10% Nürnberg; 96; 63% Von den 77 Personen hatten 24 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (31,0 %). Von den Nürnberger Schutzpolizeiinspektionen wurden insgesamt 19 Personen als JUIT geführt. gesondert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit in den üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte keine exakte Aussage getroffen werden kann. 2.3.6.1 Reisende Täter 2.3.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche (ohne ausländerrechtliche Verstöße) Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) nahm im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % ab. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der TV beträgt in Nürnberg aktuell 44,4 %. In Relation hierzu beträgt der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,3 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigsten Wert seit 2015. Zuwanderer sind hierbei eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2020 um 8,4 % von 5.702 auf 5.223 abnahm. Das ist beachtlich, denn in den Vorjahren bewegte sich die Anzahl jeweils zwischen 6.000 und 6.700 TV. Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 12,7 %. Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer werden von den Meldebehörden nicht Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 55,7 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt 76,7 %. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 65 Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt Nürnberg. Dieser Wert blieb in den letzten Jahren relativ konstant in etwa auf diesem Niveau. Nürnberg bleibt also kriminologisches „Attraktionsgebiet“ für diese Kohorte. 57 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung - Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg 22.000 17.000 12.000 7.000 2.000 -3.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 19.213 19.861 19.798 19.458 18.969 18.046 16.472 deutsche TV 11.506 11.313 10.886 10.781 10.392 10.249 9.174 TV nichtdeutsch 7.707 8.548 8.912 8.677 8.595 7.811 7.308 TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 6.709 6.641 6.718 6.193 6.418 5.702 5.223 TV Zuwanderer 998 1.907 2.194 2.484 2.415 2.109 2.085 TV Tatort - Wohnort - Beziehung / nichtdeutsche Täter TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 58 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 8.912 8.667 8.595 7.811 7.308 Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) 5.158 4.950 4.880 4.488 4.280 Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 4.308 4.223 4.154 3.703 3.457 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 66 KRIMINALITÄT 2.3.7 Kriminalitätsopfer Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg Im Jahr 2020 weist die Statistik in der Stadt Nürnberg insgesamt 7.758 Kriminalitätsopfer aus, ein abermaliger Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 387 Personen (4,8 %). Anzahl Opfer 7.758 33 männlich 4.876 22 weiblich 2.882 11 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 369 39 330 Gewaltkriminalität Straßenkriminalität 1.646 826 1.195 537 451 289 Raub, räuberische Erpressung 218 157 61 Körperverletzungsdelikte 5.023 3.289 1.734 Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene über 21 Jahre (6.250 Personen). Der Männeranteil beträgt 64,6 %. Die Zahl der Heranwachsenden liegt bei 598, die der Jugendlichen bei 467 und die der Kinder 443. Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche) Einzelbetrachtung der Delikte ab der folgenden Seite PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Straftaten insgesamt 46.694 43.750 42.590 39.504 37.683 -1.821 -4,6% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 -1.502 -3,9% 13 22 335 50 13 25 438 100 9 14 473 88 16 23 507 70 3 16 415 42 -13 -7 -92 -28 -81,3% -30,4% -18,1% -40,0% 22 8 1 -7 -87,5% 124 6.842 241 110 5.496 14.669 10.124 4.718 665 4.545 314 840 456 1.935 6.002 4.552 1.652 4.537 4.120 7.713 984 125 6.439 251 104 5.085 13.100 8.479 3.967 579 4.621 227 742 394 2.276 5.105 3.946 1.422 4.106 4.259 7.121 1.028 105 6.009 200 76 4.742 12.461 7.625 3.559 420 4.836 418 586 405 2.191 5.181 3.989 1.648 4.287 3.767 7.152 709 -20 -430 -51 -28 -343 -639 -854 -408 -159 215 191 -156 11 -85 76 43 226 181 -492 31 -319 -16,0% -6,7% -20,3% -26,9% -6,7% -4,9% -10,1% -10,3% -27,5% 4,7% 84,1% -21,0% 2,8% -3,7% 1,5% 1,1% 15,9% 4,4% -11,6% 0,4% -31,0% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 7.221 288 96 5.782 17.512 11.061 4.500 900 6.451 593 1.004 535 2.890 7.333 6.005 2.552 4.280 4.574 8.736 702 83 6.752 287 106 5.390 15.276 9.954 4.590 844 5.322 710 852 564 2.179 7.180 5.711 2.502 4.188 4.461 7.896 802 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 67 Verlauf 59 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Ausgewählte Deliktsbereiche 2.3.8 Straftaten gegen das Leben Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8) Die 23 Jahre Frau unterhielt seit etwa zwei Jahren eine Beziehung zu einem 26 Jahre alten Mann. Aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie wurden ihm Medikamente verordnet. Vor der Tat am 10.07.2020 setzte er deren Einnahme selbstständig ab. Zur Tatzeit, gegen 04:25 Uhr, befand er sich zusammen mit der Geschädigten in deren Nürnberger Wohnung in der Reindelstraße. Im Verlauf eines krankheitsbedingten „Schubes“ ging er die junge Frau massiv körperlich Im Jahr 2020 wurden für Nürnberg 26 Straftaten gegen das Leben zur PKS gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 17 Fälle (39,5 %). Die AQ verringerte sich um 4,5 % auf nun 88,5 %. Es wurden drei Mordfälle registriert (Vorjahr: 16). Beim Totschlag messen wir 16 Fälle, sieben weniger als im Vorjahr. In beiden Deliktsbereichen wurden alle Fälle durch die Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt. Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8) Am 12.10.2020 geriet ein 52-jähriger ukrainischer Asylbewerber mit seiner 46 Jahre alten Ehefrau in Streit. Als die Geschädigte die gemeinsame Wohnung in der Platenstraße verlassen wollte, wurde sie von ihrem Mann 2.3.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Insbesondere bei den Vergewaltigungen machte sich diese Entwicklung bemerkbar. Wir registrieren 28 Delikte (40,0 %) weniger als im Vorjahr. Des Weiteren messen wir – im Gegensatz zum mittelfränkischen Durchschnitt – einen Rückgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern (27,8 %). Symbolfoto: Tinnakorn - stock.adobe.com Im Berichtszeitraum registrierten wir insgesamt 415 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Nürnberg, ein Rückgang um 92 Fälle oder beachtliche 18,1 %. Gleichzeitig konnten wir die AQ um 2,1 % auf exakt 80,0 % steigern. 60 Dagegen stiegen die Zahlen im Bereich der Kinderpornografie erneut an (42,4 %). Diese Entwicklung und die vergleichsweise hohen Fallzahlen führen wir auf die Aufhellung des Dunkelfeldes zurück, die sich mit der anhaltend intensiven vor allem technischen Ermittlungsarbeit der Polizei erklärt. Bei den Sexualdelikten registrieren wir 301 Personen als Tatverdächtige (2019: 353), davon 178 Deutsche (216) und 123 Nichtdeutsche (137). an. Die Nachbarn hörten deren Hilferufe und verständigten die Polizei. Bei Eintreffen der Streifen wurde die Geschädigte leblos in der Wohnung aufgefunden. Sofort durchgeführte Reanimationsversuche blieben erfolglos; die Geschädigte verstarb an ihren schweren Verletzungen. Der Beschuldigte wurde noch im Tatanwesen angetroffen und festgenommen und im weiteren Verlauf aufgrund eines Unterbringungshaftbefehles in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. verfolgt, eingeholt und mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper getötet. Als Tatmotiv kristallisierte sich Eifersucht in Verbindung mit Trennungsabsichten der Geschädigten heraus. Die gemeinsame elfjährige Tochter befand sich während der Tat in der Schule. Für das Jahr 2020 weist die PKS 369 Opfer von Sexualstraftaten aus (ein Rückgang von 25,2 %), davon 89,4 % weiblich und 10,6 % männlich. Rund zehn Prozent der Opfer hatten eine familiäre/verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen, ca. 31,0 % hatten weitere räumliche soziale Vorbeziehungen, wie z. B. im Freundeskreis und durch den Beruf. Der Rest hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV bzw. ließ sich dies bei den Ermittlungen nicht feststellen. Von den 415 Sexualstraftaten in Nürnberg ereigneten sich 147 Fälle im öffentlichen Raum. Die nachfolgende Karte bietet eine Grobübersicht der hierbei betroffenen Örtlichkeiten, die, mit Ausnahme eines geografischen Schwerpunktes in der Innenstadt, relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt liegen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 68 KRIMINALITÄT Sexualstraftaten - PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg Sexualstraftaten PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 335 438 473 507 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 99 199 270 50 11 100 8 Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet Anzahl in % 415 -92 -18,1% 259 183 -76 -29,3% 88 70 42 -28 -40,0% 66 22 62 8 -62 -8 -100,0% -100,0% 124 40 58 125 40 79 105 177 49 13 83 58 58 57 -20 -40 -22 -16,0% -100,0% -27,8% 8 8 17 18 12 -6 -33,3% 83 56 30 79 94 66 63 78 56 88 77 47 89 83 60 1 6 13 1,1% 7,8% 27,7% Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung sonst. Sexuelle Nötigung 46 sexuelle Belästigung Beleidigung auf sexueller Grundlage sexueller Missbrauch von Kindern sexueller Missbrauch von Kindern durch pornografische Schriften Exhibitionistische Handlungen Verbreitung pornografischer Schriften Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften Veränderung 2019/2020 Verlauf Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 69 61 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.10 Rohheitsdelikte der Rückgang im Bereich der Körperverletzungsdelikte (6,7 %). Allerdings nahmen die Rohheitsdelikte im öffentlichen Raum leicht um 3,1 % zu. Die AQ blieb mit 88,9 % auf nahezu demselben Niveau wie im Vorjahr (89,0 %). In Nürnberg nahm die Zahl der Rohheitsdelikte weiterhin ab, von 6.439 auf 6.009 Fälle (6,7 %). Das ist der niedrigste Wert innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Besonders erfreulich ist Körperverletzungsdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg Raubdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer Geografische Schwerpunkte der Raubund Körperverletzungsdelikte befinden sich in der Innenstadt, insbesondere in der Lorenzer Altstadt mit Hauptbahnhof und Königstorpassage sowie im Bereich Plärrer. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 8 Kilometer 2 4 8 Kilometer Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 62 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 70 Symbolfoto: hotographee.eu - stock.adobe.com KRIMINALITÄT 2.3.11 Eigentumsdelikte Abermals erfreulich zeigt sich die Entwicklung bei den Diebstahlsdelikten. Wir messen mit aktuell 12.461 registrierten Fällen einen erneuten Rückgang um 4,9 % (639 Delikte). Die AQ stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 43,5 %. Ausschlaggebend für dieses gute Ergebnis bei den Diebstahlsdelikten ist u.a. die Entwicklung der einfachen Diebstähle, allein hier liegt der Rückgang bei 10,1 %. Damit bestätigt sich zwar ein länger anhaltender Trend, Bezüge zu den infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen, jedenfalls hinsichtlich des Ausmaßes der Entwicklung, sind wahrscheinlich. Bei den schweren Diebstählen (Ein-/ Aufbrüche) ist hingegen ein Anstieg um 4,7 % auf 4.836 Delikte (Vorjahr: 4.621) gegeben. Die „Fahrraddiebstähle“ nahmen von 2.276 auf 2.191 Delikte (3,7 %) ab. Rückläufige Zahlen melden wir auch beim Taschendiebstahl (27,5 %) sowie beim Ladendiebstahl (10,3 %). Auch hierbei ist eine Korrelation zu den pandemisch bedingten Einschränkungen wahrscheinlich. Die Einbrüche in Gewerbeobjekte verringerten sich im Gegensatz zu den Fallzahlen der schweren Diebstähle (s. o.) ebenfalls und zwar mit insgesamt 586 Delikten (21,0 %) signifikant. Das ist nach der erfreulichen Entwicklung in den Vorjahren erneut der niedrigste Wert im Zehn-Jahresvergleich. Auch beim Kfz-Diebstahl können wir sehr positive Zahlen vermelden, von 67 auf 21 Fälle (68,7 %). Hier hatten wir im Vorjahr noch eine Steigerung und wir haben unsere operativen und taktischen Maßnahmen nochmals ausgebaut. Dagegen stieg der Kfz-Aufbruch signifikant von 227 auf 418 Fälle. Ausschlaggebend hierfür ist eine Serie von Kfz-Aufbrüchen, die bereits Ende 2019 begann, jedoch erst jetzt Eingang in die PKS fand, nachdem sie 2020 mit der Festnahme der Täter geklärt werden konnte. Analog zum mittelfränkischen Trend stiegen auch in Nürnberg die Fallzahlen des Wohnraumeinbruchdiebstahles. Wurden im Vorjahr noch 394 Delikte zur PKS gemeldet, so waren es im aktuellen Berichtszeitraum Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 71 63 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 405 Fälle, eine Steigerung um 2,8 %. Ursächlich hierfür sind zu einem beträchtlichen Teil allerdings Wohnungseinbrüche, die bereits Ende des Jahres 2019 stattfanden, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst 2020 zur PKS (als Auslaufstatistik) gemeldet werden konnten. Die AQ in Höhe von 16,3 % liegt nur geringfügig unter dem mittelfränkischen Durchschnitt. Karte Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung auch weiterhin als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2021 fortgeführt. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 64 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 72 Symbolfoto: Kzenon - stock.adobe.com KRIMINALITÄT 2.3.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte Die Fallzahlen stiegen um 1,5 % von 5.105 auf 5.181. Allein beim Betrug – als Unterart des Phänomens – messen wir eine Steigerung um 1,1 % auf 3.989 Delikte. Einen nicht unerheblichen Anteil hat allerdings das Delikt Erschleichen von Leistungen sowie die Beförderungserschleichung in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei denen es sich jedoch größtenteils um sog. „Kontrolldelikte“ handelt. Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg Ein Zusammenhang mit den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben ist wahrscheinlich, da die Kontrolltätigkeit in den Verkehrsmitteln vor allem hinsichtlich des dort erforderlichen Mund-Nasen-Schutzes ausgeweitet worden ist. Die AQ bei den Vermögens- und Fälschungsdelikte stieg um 1,9 % auf jetzt 84,1 %. 2.3.13 Sachbeschädigung 2020 wurden mehr Sachbeschädigungen registriert. Deren Anzahl stieg um 4,4 % von 4.106 auf jetzt 4.287 Fälle, insbesondere auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie bei den sogenannten „gemeinschädlichen“ Sachbeschädigungen. Die AQ stieg insgesamt um 3,8 Prozentpunkte auf im bundesweiten Vergleich durchaus beachtliche 31 %. 2.3.14 Aufenthaltsgesetz In Nürnberg messen wir – parallel zum mittelfränkischen Durchschnitt – bei den Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen einen Rückgang um 31,0 % (von 1.028 auf 709 Verstöße). © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 73 2 4 8 Kilometer 65 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität Es wurden 11,6 % weniger Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt (4.259 auf 3.767 Fälle). Zuletzt unterschritten wir die Marke von 4.000 Delikten im Jahr 2015. Es ist nicht auszuschließen, dass potentielle Täter nicht nur durch die massiven Kontrollmaßnahmen der Vorjahre ver- unsichert, sondern auch durch die im Zuge der infektionsschutzrechtlichen Kontaktbeschränkungen nochmals bedeutsam erhöhte polizeiliche Präsenz abgeschreckt wurden und Straftaten jetzt auch vermehrt im privaten Bereich und nicht mehr in der Öffentlichkeit begangen werden. Die Anzahl der Tatverdächtigen sank von 3.409 auf 3.003. Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg Die AQ hielt sich nahezu auf Vorjahresniveau und sank minimal um 0,1 % auf 97,1 %. Der Rückgang von Betäubungsmitteldelikten im Jahr 2020 erstreckt sich in der Hauptsache auf die allgemeinen Verstöße mit Cannabis/NpS und Amfetamin (hier vorrangig der Besitz) sowie auf die einfachen Handelsdelikte (geringe Mengen), mit Ausnahme von Methamfetamin. Die genannten Delikte sind – typisch für diesen Deliktsbereich – das Ergebnis von proaktivem Kontrollverhalten. Im Gegensatz dazu ist ein Anstieg der qualifizierten Handelsdelikte (nicht geringe Mengen) bei nahezu allen Betäubungsmittelarten festzustellen. Die Zahlen resultieren grundsätzlich aus operativ geführten Ermittlungsverfahren im KFD 4 Nürnberg und zeigen, dass trotz der Corona-Pandemie der professionelle Handel mit Rauschgift nahezu uneingeschränkt weiter betrieben wurde. Diese Entwicklung spiegelt auch das interne Lagebild wider. Einzeln betrachtet verzeichnen hierbei die Betäubungsmittel Heroin, Methamfetamin und Kokain den größten Zuwachs. Das Phänomen des Rauschgifthandels mit Heroin durch iranische Tätergruppierungen wurde seit 2019 im Ermittlungsverfahren „Perser 3“ bekämpft und erst im Jahr 2020 abgeschlossen. Gegen die 70 Beschuldigten wurden inzwischen Haftstrafen von bis zu neun Jahren ausgesprochen. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 66 2 4 Die steigende Tendenz bei Methamfetamin (Crystal) setzt sich auch im Jahr 2020 fort. Diese Steigerungen lassen sich mit dem Rückgang beim „normalen“ Amfetamin in Einklang bringen. Als Ursache wird u. a. die Verfügbarkeit großer Mengen an Methamfetamin aus den Niederlanden angesehen. In mehreren Ermittlungsverfahren des KFD 4 Nürnberg erfolgten im Jahr 2020 Sicherstellungen von Methamfetamin im Kilogrammbereich. Die Herkunft aus Tschechien spielte dabei eine eher untergeordnete Rolle. 8 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 74 KRIMINALITÄT 5.000 100,0 4.500 99,0 4.000 98,0 3.500 97,0 3.000 96,0 2.500 95,0 2.000 94,0 1.500 93,0 1.000 92,0 500 91,0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Rauschgiftdelikte 4.574 4.461 4.120 4.259 3.767 AQ in % 97,6 96,0 97,4 97,2 97,1 RG Tote in Nürnberg 20 19 15 34 23 Hauptsache durch proaktiv initiierte Ermittlungsverfahren generiert. 90,0 zusammen mit Cannabis – trotz Rückgang der Fallzahlen – die am stärksten vertretenen Betäubungsmittelarten. Der Vertriebsweg von NpS findet weiterhin hauptsächlich über das Internet (auch Darknet) mit Postversand statt; es wurden allerdings auch einige örtliche Produktionsstätten festgestellt. Wie bereits für das Jahr 2019 festgestellt, haben sich die neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) auf dem Rauschgiftmarkt etabliert und bilden Symbolfoto: New Africa - stock.adobe.com Kokain ist trotz Steigerung der Fallzahlen nach wie vor keine Alltagsdroge; somit nimmt das polizeiliche Kontrollverhalten auf die Anzahl an Delikten auch keinen großen Einfluss. Die Jahresvergleiche spiegeln grundsätzlich Wellenbewegungen wieder und werden in der AQ Fallzahl Stadt Nürnberg - Rauschgiftdelikte Rauschgiftkriminalität – Stadt Nürnberg Das Phänomen Cannabidiol (CBD) mit seinen unterschiedlichen Produkten ist auch im Jahr 2020 weit verbreitet. Neben CBD-Marihuana und CBD-Haschisch sind z. B. Öle, Liquids, Mundsprays etc. im Umlauf. Der Vertrieb findet hier ebenfalls sowohl über das Internet/Darknet, als auch durch örtliche Ladengeschäfte statt. In der öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Auffassungen zur rechtlichen Einordnung von CBD vertreten, schon weil noch keine obergerichtliche Rechtsprechung besteht. Die Konsequenz sind unterschiedliche Vorgehensweisen seitens der Staatsanwaltschaften und der Polizeibehörden. Mit Ausnahme von Kosmetikprodukten und Tierfutter werden in Mittelfranken Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 75 67 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg es mehrfach zu Einsätzen, die teilweise spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter im dichten Schneetreiben auf das Dach eines mehrstöckigen Wohnhauses, sodass der Einsatz von Feuerwehr und Verhandlungsgruppe der Polizei erforderlich wurde. Herausragender Fall (zu 2.3.15) Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fachkommissariat K44 die Ermittlungsverfahren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt. Beide Verfahren wurden aufgrund von Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand war der Handel mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin und Marihuana), jeweils in Mengen im zweistelligen Kilogrammbereich, durch Tätergruppierungen aus Nürnberg und Schwabach sowie dem Landkreis Roth. Hervorzuheben ist die Sicherstellung der für Mittelfranken bislang einmaligen Einzelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin. Auch für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war es die größte Sicherstellungsmenge aus der Gruppe der Amfetamine. Die Ermittlungen ließen darüber hinaus Bezüge zu einem Parallelverfahren der Kriminalpolizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergruppierung nach Nürnberg geliefert worden war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier Beide Ermittlungsverfahren wurden mit umfangreichen operativen Maßnahmen begleitet, im Zuge derer Zusammenhänge zwischen den Tätergruppierungen erkennbar wurden. Daraus resultierte schließlich das Ermittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt drei Verfahren kam 2.3.15.1 Rauschgifttote (2019: 34,88 %) beträgt, also leicht abnahm. desfälle sind auf eine Intoxikation mit Fentanyl (2), Kräutermischungen (3) und sonstige betäubungsmittelhaltige Arzneimittel (1) zurückzuführen. Todesfälle mit ausschließlicher Ursache Methamfetamin haben wir nicht. Ein Todesfall steht in kausalem Zusammenhang mit einem Suizid. In drei Fällen steht zwar im Moment ein meldepflichtiger RG-Todesfall fest, die Gutachten zur genauen Ursache stehen jedoch noch aus. Im Jahr 2020 sind 23 Rauschgifttote (19 Männer, vier Frauen) im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, im Vorjahr mussten wir noch 34 RG-Tote melden (-32,4 %). Im öffentlichen Raum wurden hierbei zehn RG-Tote aufgefunden (Vorjahr 13). Unter den 23 RG-Toten waren drei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Nürnberg hatten, sechs Personen waren ohne festen Wohnsitz. Die mehrjährigen statistischen Auswertungen zur Anzahl der Drogentoten lässt regelmäßig Wellenbewegungen erkennen. Die Gründe dafür sind in der Regel individuell vielschichtig und nicht monokausal erklärbar. Ein sich über Jahre aufbauender schlechter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw. auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzentrationen etc. sind mögliche Gründe für diese z. T. starken Schwankungen im Mehrjahresvergleich. In diesem Zusammenhang bedeutsam ist der in 2020 bislang festgestellte durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Heroinplomben, der 31,63 % 13 Personen starben nach den rechtsmedizinischen Feststellungen an einer Überdosis Heroin. Die anderen To- Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken 2016 aus Mainz auf frischer Tat bei einer Lieferung von zehn Kilogramm Marihuana an einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 Kilogramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen 38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth sind auf den Jahresbeginn 2021 terminiert. Durch das K44 konnten insgesamt 66,0 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur Vermögensabschöpfung beschlagnahmt werden. 2017 Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken 2018 2019 2020 Statistik männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt Ansbach 10 2 12 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1 Erlangen 1 1 2 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6 Fürth 0 1 1 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3 Nürnberg 19 1 20 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23 Schwabach 0 0 0 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3 Mittelfranken 30 5 35 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36 68 gesamt Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 76 KRIMINALITÄT 2.3.16 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität nahm um 12,4 %, von 1.676 auf 1.468 Delikte ab und befindet sich damit erneut auf einem Zehn-Jahres-Tiefstwert. Die AQ ging um 0,6 Prozentpunkte auf 82,8 % leicht zurück. 2.3.17 Straßenkriminalität In der Stadt Nürnberg stiegen die Fallzahlen leicht von 7.121 auf 7.152 Fälle 2.3.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung Eine eindeutige Aussage, wie stark sich die „Corona-Pandemie“ und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken registriert wurden, sind mit acht Fällen von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung. Insgesamt gehen die Straftaten in der PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch 2020 wurde ein deutlicher Rückgang registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich aber grds., wenn auch vielleicht in der Effektstärke beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Markante Veränderungen ergaben sich v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen: ■ Der Rückgang der Sexualdelikte in Nürnberg vollzieht sich entgegen des allgemeinen Trends. In Mittelfranken ist ein leichter Anstieg (0,4 %), bei gleichzeitig verbesserter AQ von 26,9 % (4,2 %). 2.3.18 Cybercrime Im Stadtgebiet Nürnberg ist das Kommissariat 25 für die Bekämpfung der Cybercrime zuständig. Die CybercrimeErmittler werden seit einigen Jahren von erfahrenen Experten – derzeit insgesamt zehn IT-Kriminalisten – unterstützt. Bestimmte Handlungsfelder mit Bezug zur Cybercrime, die einer ge- eingetreten, im bayernweiten Durchschnitt sogar ein Anstieg von 23,7 %. Aus diesem Grund ist ein Einfluss der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der Sexualdelikte speziell in Nürnberg sehr unwahrscheinlich. ■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig möglich. Dennoch erscheint die Korrelation zulässig, dass sich die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie z. B. die Absage vieler Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt haben. ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder pandemiebedingt betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst. ■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten sind in hohem Maße durch die Kontrolltätig- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 77 wissen Professionalisierung bedürfen (beispielsweise Kryptowährung) werden zentral für ganz Mittelfranken beim Kommissariat 25 bearbeitet. Zudem werden andere Fachkommissariate kompetent unterstützt, wenn sie Delikte bearbeiten, die mit dem Tatmittel Internet begangen werden, z. B. Betrügereien im Internet. Weitere Informationen zu diesem Thema unter Ziffer 2.2.18. keiten der Polizei beeinflusst, die meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben sich deshalb zwangsläufig mehr in privaten Räume verlagert; polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind dort deutlich eingeschränkt. 2.3.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wird in der Öffentlichkeit häufig über die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen auf Familien und ihr häusliches Umfeld diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele Befürchtungen zu steigender Gewalt in diesem Bereich. Mit den Zahlen der PKS der Stadt Nürnberg lässt sich diese Vermutung über die Recherche geklärter Fälle, bei denen die Opfer/Geschädigten mit den Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Deliktsbereiche Tötungsdelikte, Sexualdelikte und Körperverletzungsdelikte. Abgesehen von den Sexualdelikten sind hier keinerlei signifikante 69 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Stadt Nürnberg 1000 950 900 850 800 750 700 650 600 550 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 881 923 879 120 728 720 701 100 80 60 20 40 26 24 21 21 4 6 5 2018 2019 2020 11 6 20 0 2017 Straftaten Gesamt Körperverletzungsdelikte Staftaten gegen das Leben Kenntnis gelangt sind) auszugehen ist, zumal für die Betroffenen i.d.R. auch andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht wirken. Statistisch belegbar ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu mangelt es uns bislang an objektiven Erkenntnissen. Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten Steigerungen bei den Sexualdelikten sind lediglich bis zum Jahr 2018 erkennbar. Bereits im Jahr 2019 kam es zu einem leichten Rückgang der Fallzahlen, die 2020 unverändert blieben. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten Hellfeld der PKS bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt im häuslichen Umfeld der Menschen unmittelbar erkennbar sind. Anzumerken ist jedoch, dass, u. U. verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei bislang nicht zur 2.3.19.2 Suizide Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar angestiegen, befinden sich je- Suizide Stadt Nürnberg Suizide – Stadt Nürnberg 95 91 100 80 68 59 49 88 70 62 46 40 40 20 0 2016 2017 Versuche 70 829 783 734 2016 60 140 860 2018 2019 2020 Vollendungen Sexualstraftaten doch eindeutig innerhalb des üblichen Schwankungsbereiches der Vorjahre. 2.3.19.3 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche aufzeigen zu können, wurde (ausnahmsweise) das polizeiliche Vorgangsbearbeitungsprogramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen und Analysen geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch auf rückwirkende Zeiträume durch laufende Ermittlungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und zueinander in Verhältnis setzen.“) zusätzlich zur PKS ausgewertet. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungsregeln aber mit der PKS nur bedingt vergleichbar, unterstützen daher nur pandemiebedingt notwendige Interpretationen. Mit dieser Auswertung Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 78 KRIMINALITÄT kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in den einzelnen Monaten vor und nach Pandemiebeginn verglichen und dargestellt werden. Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind lediglich bei den Körperverletzungen, den Eigentumsdelikten, insbesondere dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor allem aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkei- tenanzeigen möglich. Die Anzahl dieser Ordnungswidrigkeitenanzeigen lag während der stärksten coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr und ab Herbst 2020 besonders hoch. IGVP Auswertung IGVP-Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen ausgewählte Deliktsgruppen – Stadt Nürnberg Zeitraum Corona Maßnahmen Deliktsbereiche 1 Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch 31 367 540 43 383 629 20 403 522 29 313 363 32 379 418 49 394 515 44 472 688 56 455 605 56 331 576 30 368 586 27 298 501 32 236 340 StGB - Besonders schwerer Diebstahl 338 355 340 394 323 321 367 299 422 317 321 193 StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl 29 34 23 17 32 27 16 35 32 20 11 17 1.318 1.114 2.422 4.154 2.099 1.422 1.137 1.024 1.560 1.877 2.513 2.733 StGB - Sexuelle Selbstbestimmung StGB - Körperverletzung Ordnungswidrigkeiten Selbsttötung Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte) 7 12 10 7 14 10 10 16 15 11 15 16 2.630 2.570 3.740 5.277 3.297 2.738 2.734 2.490 2.992 3.209 3.686 3.567 2.3.20 Politisch motivierte Kriminalität Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernates 1 in Nürnberg liegt seit 2015 auf einem konstant hohen Niveau. Die Fallzahlen stiegen im Jahr 2020 erneut von 373 auf 445 Delikte (19,3 %). Die Straftaten im Phänomenbereich „PMK Links“ stiegen von 86 auf 137 (59,3 %), im Phänomenbereich „PMK Rechts“ von 156 auf 165 (14%), bei den Straftraten der „PMK nicht zuzuordnen“ war der Anstieg mit 113 % (54 auf 115 Delikte) am markantesten. beiteten wir fünf Straftaten, im Gegensatz zu neun im Jahr zuvor. Signifikant gingen die Straftaten im Phänomenbereich „PMK Ausländische Ideologie“ zurück (von 68 auf 23, Rückgang um 66,2 %). Rückgänge verzeichnen wir bei der „PMK-Religiöse Ideologie“. Hier bear- Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 79 71 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth Sicherste Großstadt in Bayern 2020 Stadt Fürth 128.479 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.028 Einwohner je km 2 19,6 % 5.314 Häufigkeitszahl 4.136 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 65,9% /-!// )Ҋ //ƕ-/# Ausländeranteil 63,35 km² Fläche чѵппп Straftaten – Stadt Fürth цѵппп хѵппп фѵшфп фѵчпс спрх спрц фѵтчс фѵтшс фѵтру спрч спрш спсп фѵппп уѵппп тѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Fürth KPI Fürth VPI Fürth сѵппп рѵппп п In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2020 erneut von 5.392 auf 5.314 (1,4 %) gesunken, was den besten Wert der letzten fünf Jahre darstellt. AQ – Stadt//ƕ-/# Fürth #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Stadt Fürth //ƕ-/# $)‫ڿ‬ хфѶш хчѶч хцѶч хцѶч хфѶц Die Aufklärungsquote (AQ) sank leicht auf 65,9 % (2,9 %). Die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune beträgt für Fürth 4.136 72 #спсп спрш спрч спрц спрх  уѵртх уѵсср уѵсфу уѵхсц уѵцшс (-2,0 %). Das ist gleichzeitig der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Dieser Spitzenwert sichert der Stadt Fürth auch im Jahr 2020 erneut das Prädikat „sicherste Großstadt“ (über 100.000 Einwohner) in Bayern. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 80 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Wir registrieren mit vier Fällen von Straftaten gegen das Leben einen Fall weniger als im Vorjahr. Der darunter aufgeführte Totschlag konnte durch die KPI Fürth aufgeklärt werden. Zu einem Mord kam es 2020 nicht. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir einen Anstieg der Fallzahlen von 75 auf aktuell 89 (18,7 %). Die AQ sank auf 76,4 %. Insbesondere kam es zu höheren Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern sowie der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung kinderpornografischer Schriften, Straftaten die sich im virtuellen Raum konzentrieren. Erfreulich ist die Entwicklung der Vergewaltigungen (-42,9 %) und der exhibitionistischen Handlungen (-46,2 %). Bei den Rohheitsdelikten vermelden wir – nach Rückgängen in den vergangenen Jahren – steigende Fallzahlen (7,7 %) bei einem gleichzeitig leichten Rückgang der AQ auf 92,1 % (1,5 %). Einen Rückgang verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Mit 732 Fällen kam es hier zu einem Minus von 23,5 % bei einer beachtlichen AQ von 87,4 %. Allein beim Betrug kam es insgesamt zu einem Rückgang um 21,3 %; hier weist die PKS aktuell 560 Delikte auf. Während wir beim einfachen Diebstahl einen Rückgang von 4,9 % registrieren, stiegen die Fallzahlen beim schweren Diebstahl (Ein-/Aufbruch) um 7,6 % an. Bei der Sachbeschädigung stiegen die Zahlen insgesamt von 707 auf 831 Fälle (17,5 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen bei den Sachbeschädigungen an Kfz (30 %) sowie den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen (28,8 %). U. a. wurden 416 Fahrraddiebstählen zur Anzeige gebracht, 97 Delikte mehr als im Vorjahr (30,4 %). Bei den Wohnungseinbrüchen vermelden wir mit 72 Delikten 14 mehr als im Vorjahr, gleichzeitig mit 20,8 % jedoch eine überdurchschnittlich hohe AQ für diesen Deliktsbereich. Foto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com Ausschlaggebend für die Fallzahlensteigerung waren insbesondere die Zuwächse bei den gefährlichen Körperverletzungen (23,5 %) und den Raubdelikten (44,4 %). Die Diebstahlsdelikte gesamt blieben mit 1.660 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres (1.661). Die Betäubungsmittelkriminalität ging – analog zum mittelfränkischen Trend – von 586 auf 517 Fälle (11,8 %) zurück. Die ohnehin hohe AQ konnte nochmals um 1,5 % auf nun 96,7 % gesteigert werden. Die Gewaltkriminalität stieg um 20 % von 180 auf 216 Fälle an, gleichzeitig sank die AQ leicht auf 86,6 %. Mit 1.223 Delikten messen wir auch einen Anstieg im Bereich der Straßenkriminalität um 23,9 %. Jedoch konnte hier die AQ um 3,2 % auf nun 29,6 % gesteigert werden. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 81 73 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung Stadt Fürth PKS-Entwicklung – Stadt Fürth Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 5.985 5.853 5.426 5.447 5.361 -86 -1,6% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 5.950 5.802 5.382 5.392 5.314 -78 -1,4% 1 4 59 12 2 2 63 19 0 4 106 16 1 2 75 14 0 1 89 8 -1 -1 14 -6 -100,0% -50,0% 18,7% -42,9% 3 1 1 0 0,0% 9 755 37 3 597 1.656 1.071 404 35 585 66 109 50 248 899 746 131 691 603 978 44 14 751 27 5 575 1.661 1.017 366 33 644 50 126 58 319 957 712 191 707 586 987 55 15 809 39 8 615 1.660 967 361 21 693 52 63 72 416 732 560 161 831 517 1.223 47 1 58 12 3 40 -1 -50 -5 -12 49 2 -63 14 97 -225 -152 -30 124 -69 236 -8 7,1% 7,7% 44,4% 60,0% 7,0% -0,1% -4,9% -1,4% -36,4% 7,6% 4,0% -50,0% 24,1% 30,4% -23,5% -21,3% -15,7% 17,5% -11,8% 23,9% -14,5% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 860 39 4 685 2.229 1.324 484 48 905 75 123 115 428 1.076 894 190 670 385 1.179 35 12 984 41 4 782 1.913 1.147 412 40 766 68 144 94 301 1.020 837 207 629 438 1.022 51 Herausragender Fall – Stadt Fürth Die Mutter eines zehnjährigen litauischen Kindes aus Sonneberg in Oberfranken wurde misstrauisch, als sie auf ihrem eigenen Mobiltelefon ein digitales Zugticket nach Fürth entdeckte. Das Handy hatte sie zuvor ihrer Tochter zur Nutzung überlassen. Nach entsprechenden Vorhaltungen und anfänglichen Schutzbehauptungen gestand das Kind schließlich, dass es über das Internet einen 23-jährigen Deutschen aus Fürth kennengelernt hatte. Von die- 74 sem habe sie auch die Zugtickets online übermittelt bekommen. Insgesamt habe die Zehnjährige fünfmal unbemerkt ihren Internetkontakt in Fürth besucht und sich dabei in den jungen Mann verliebt. Bei drei dieser Besuche sei es zum vaginalen Geschlechtsverkehr mit Entjungferung des Kindes gekommen. Der Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich statt. Der 23-jährige Deutsche hatte die Zugtickets jeweils online gebucht und zugestellt. Das Kind erhielt zudem großzügige Geschenke, wie zum Beispiel Bargeld oder für heimliche Verabredungen ein eigenes Handy. Als das Kind an einer Verlauf Geschlechtskrankheit litt, übersandte ihr der 23-Jährige eine Behandlungssalbe. Der Beschuldigte machte nach seiner Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er kam in Untersuchungshaft. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus. Die Ermittlungen der für den Wohnort des Täters zuständigen Kriminalpolizei führten zum Bekanntwerden zweier weiterer Internet-Kontakte aus der dortigen Region. Auch hier war es zu intimen sexuellen Tathandlungen gekommen, wobei das Kind im Voraus Geld oder Geschenke eingefordert hatte. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 82 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Schulz Foto - stock.adobe.com 2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen Stadt Erlangen 112.528 Einwohner Bevölkerungsdichte 5.293 Häufigkeitszahl 4.704 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 65,5% хѵппп фѵцфц 18,7 % 76,95 km² Straftaten – Stadt Erlangen чѵппп хѵрхр 2 Ausländeranteil /-!// )Ҋ //-')" ) цѵппп 1.462 Einwohner je km фѵцуч хѵпуш Fläche фѵсшт фѵппп уѵппп тѵппп сѵппп Zuständige Polizeidienststellen: рѵппп п спрх спрц спрч спрш спсп Im Jahr 2020 meldeten wir 5.293 Delikte zur PKS. Dies ist ein Rückgang um 756 Fälle bzw. 12,5 % und gleichzeitig der beste Wert der vergangenen fünf Jahre. AQ – Stadt Erlangen //-')" ) #спсп спрш спрч спрц спрх PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen VPI Erlangen HZ – Stadt//-')" Erlangen ) $)‫ڿ‬ хфѶф хуѶт хсѶш хпѶш хрѶш Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleichzeitig um 1,2 Prozentpunkte auf 65,5 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune um #спсп спрш спрч спрц спрх  уѵцпу фѵупт фѵрцч фѵссс фѵхчц beachtliche 12,9 % auf den Wert von 4.704 (Vorjahr: 5.403), ebenfalls ein Spitzenwert im Fünf-Jahres-Vergleich. Damit ist Erlangen die zweitsicherste Großstadt in Bayern nach Fürth. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 83 75 KRIMINALITÄT In Erlangen wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben (Totschlag) registriert; dieser Fall wurde durch die KPI Erlangen auch aufgeklärt. Die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank insgesamt von 106 auf 85 Delikte. Das entspricht einem Rückgang von 19,8 %. Die AQ liegt bei 69,4 %. Jedoch registrieren wir entgegen des allgemeinen mittelfränkischen Trends eine Zunahme bei den Vergewaltigungen von 13 auf 18 Fälle, ebenso wie bei den exhibitionistischen Handlungen, die von 14 auf 24 Delikte anstiegen. Dagegen messen wir signifikante Rückgänge bei den sexuellen Übergriffen/ sexueller Nötigung (40,0 %), der sexuellen Belästigung (64,9 %) und dem sexuellen Missbrauch von Kindern (29,4 %). Auch bei den Rohheitsdelikten können wir einen Rückgang der Fallzahlen von 878 auf 792 Delikte (9,8 %) bei gleichzeitiger Verbesserung der AQ um 3,4 % auf nun 91,9 % vermelden. Positiv ist weiterhin die Entwicklung der Diebstahlsdelikte insgesamt, die mit 1.931 Fällen erneut auf einem niedrigen Stand liegen und nochmals um 10,1 % zurückgegangen sind. Steigerungen gab es hingegen beim schweren Diebstahl (6,1 %), v. a. in den Deliktsfeldern Automatenaufbrüche, Einbrüche in gewerbliche Objekte, Diebstähle von Krafträdern und Wohnungseinbrüche (WED). Waren beim WED im Vorjahr noch 32 Fälle zur PKS gemeldet worden, so beträgt deren Anzahl im aktuellen Berichtszeitraum 63. Anzumerken ist jedoch, dass sich mehr als ein Drittel dieser Fälle (38,1 %) bereits im Jahr 2019 ereignet hatten, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst im Folgejahr, also 2020, PKS-pflichtig wurden. Erneut sanken in der „Fahrradstadt Erlangen“ die Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl. Aktuell melden wir hier einen Rückgang um 7,9 % bzw. 49 Fälle auf 575 Delikte. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte gingen um 25,5 % auf nun insgesamt 688 Fälle zurück. Allein beim Betrug Im November 2020 wurde bekannt, dass in der Universitätsklinik Erlangen eine ältere Dame und deren Tochter nur wenige Tage nacheinander eingeliefert wurden. 76 Die Rauschgiftdelikte stagnierten und liegen mit 492 Fällen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (495) bei einer AQ von 93,3 %. Mit 169 Delikten war im Bereich der Gewaltkriminalität im Vergleich zu 2019 (170) so gut wie keine Veränderung feststellbar. Rückgängig sind die Zahlen beim Deliktsschlüssel Straßenkriminalität von 1.323 auf 1.217 (8 %). ter gefunden und vom Rettungsdienst mit Verdacht auf einen Schlaganfall in die Klinik gebracht. Die Mutter nahm die Reste der Backwaren mit und aß diese zwei Tage später. Kurz darauf musste sie mit denselben Symptomen in der Klinik behandelt werden. Während sich ihre Tochter schnell erholte, wurde die Mutter mehrere Tage auf der Intensivstation künstlich beatmet und schwebte in Lebensgefahr. Herausragender Fall (1) – Stadt Erlangen Bei beiden bestand zunächst aufgrund der Symptome der Verdacht auf einen Schlaganfall. Bei einer Blutanalyse wurden jedoch bei beiden Rückstände eines hochwirksamen Medikaments festgestellt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, wurde die Tochter von ihrem in Scheidung lebenden Mann aufgesucht, um weitere Streitpunkte der Trennung, wie Unterhalt und Sorgerecht, zu besprechen. wurde ein Rückgang von 24,8 % (656 auf 493 Fälle) verzeichnet. Bei dieser Gelegenheit brachte der Mann selbst hergestelltes Gebäck mit. Die Frau wurde nach dem Verzehr bewusstlos. Sie wurde später von ihrer Mut- Bei einer sofortigen Wohnungsdurchsuchung bei dem dringend tatverdächtigen Ehemann wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 84 Symbolfoto: pamela_d_mcadams - stock.adobe.com Ausgewählte Deliktsbereiche KRIMINALITÄT Herausragender Fall (2) – Stadt Erlangen zu machen. Auch der angebliche Student konnte nicht ermittelt werden. Bei der Anzeigenerstattung 2020 konnte die Geschädigte nun vollumfänglich aussagen. Sie gab weiterhin an, den Mann im Stadtgebiet Erlangen wiedergesehen zu haben. Im Februar 2020 meldete sich eine inzwischen 18-jährige Schülerin aus Erlangen, um Anzeige wegen Vergewaltigung zu erstatten. Bei einer Ortsbesichtigung mit der Geschädigten erkannte sie den Beschuldigten auf der Straße zufällig wieder. Der Mann wurde durch die Beamten sofort kontrolliert und vorläufig festgenommen. Es handelt sich um einen 38-jährigen Asiaten, der jedoch in seiner Erscheinung jünger wirkt. Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens der Staatsanwaltschaft noch kein Haftantrag gestellt. Das Mädchen war bereits im Jahr 2018, im Alter von 15 Jahren, Opfer eines Sexualdeliktes geworden. Sie war damals von einem angeblich 18-jährigen asiatischen Studenten in dessen Wohnung gelockt worden, wo ihr Alkohol verabreicht wurde. Der Mann verging sich anschließend an der Schülerin trotz Gegenwehr. Durch das Kommissariat 1 der Erlanger Kriminalpolizei wurden damals die Ermittlungen aufgenommen. Jedoch war das Mädchen in psychologischer Betreuung und nicht in der Lage, Angaben PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits im Jahr 2019 in Erscheinung getreten war, als er eine weitere 18-Jährige in seine Wohnung gelockt und ihr alkoholische Getränke verabreicht hatte. Der Frau war die Situation jedoch unheimlich; sie hatte sich in die Toilette eingesperrt und Passanten und Polizei um Hilfe gerufen. Auf eine Anzeigenerstattung hatte sie damals verzichtet. Ebenso brachten die Ermittlungen zu Tage, dass der Beschuldigte auch eine Beziehung zu einer damals 15-jährigen Schülerin hatte, der gegenüber er sich als 18-Jähriger ausgab, obwohl er damals bereits 31 Jahre alt war. Im Laufe der Beziehung kam es auch hier zu gewaltsamen sexuellen Handlungen. Aufgrund der umfangreichen Ermittlungen wurde nun gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. PKS-Entwicklung Stadt Erlangen Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 6.212 5.829 5.815 6.149 5.398 -751 -12,2% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.161 5.757 5.748 6.049 5.293 -756 -12,5% 1 1 45 12 0 0 99 22 2 1 99 20 0 2 106 13 0 1 85 18 0 -1 -21 5 #DIV/0! -50,0% -19,8% 38,5% 2 0 3 3 100,0% 18 840 19 1 657 2.296 1.280 461 39 1.016 98 131 38 659 715 455 75 650 419 1.421 67 37 878 27 2 677 2.149 1.367 496 82 782 30 85 32 624 924 656 112 646 495 1.323 100 13 792 22 5 600 1.931 1.101 458 16 830 27 95 63 575 688 493 123 641 492 1.217 105 -24 -86 -5 3 -77 -218 -266 -38 -66 48 -3 10 31 -49 -236 -163 11 -5 -3 -106 5 -64,9% -9,8% -18,5% 150,0% -11,4% -10,1% -19,5% -7,7% -80,5% 6,1% -10,0% 11,8% 96,9% -7,9% -25,5% -24,8% 9,8% -0,8% -0,6% -8,0% 5,0% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 990 24 0 796 2.627 1.639 618 100 988 52 146 46 693 711 496 52 681 393 1.447 51 21 902 22 2 725 2.301 1.480 544 93 821 30 115 37 582 685 474 97 707 453 1.354 72 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 85 Verlauf 77 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Otto Durst - stock.adobe.com 2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach Stadt Schwabach 40.792 Einwohner Bevölkerungsdichte 999 Einwohner je km 2 13,3 % 1.459 Häufigkeitszahl 3.560 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,8% /-!// )Ҋ //#2# Ausländeranteil сѵфпп 40,82 km² Fläche Straftaten – Stadt Schwabach сѵппп рѵхчс рѵхцу рѵффч рѵушш рѵуфш спрч спрш спсп рѵфпп рѵппп фпп Zuständige Polizeidienststellen: PI Schwabach KPI Schwabach п спрх спрц Die Anzahl der Gesamtstraftaten ging erneut von 1.499 auf 1.459 Delikte (2,7 %) zurück. AQ – Stadt Schwabach AQ Stadt Schwabach Jahr 2020 2019 2018 2017 2016 AQ in % 68,8 65,9 64,8 65,1 65,8 Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 2,9 Prozentpunkte auf 68,8 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune sank 78 HZ – Stadt Schwabach //#2# #спсп спрш спрч спрц спрх  тѵфхп тѵхцф тѵчсп уѵррс уѵрхп um 3,1 % auf 3.560. Somit weist die Stadt Schwabach auch in diesem Jahr die niedrigste Häufigkeitszahl im Vergleich der kreisfreien Städte in Mittelfranken auf. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 86 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Die Straftaten gegen das Leben sanken von drei auf zwei Delikte. Alle Fälle wurden geklärt. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen wir mit insgesamt 25 Fällen zwei Delikte mehr als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote stieg erneut signifikant um 22,1 % auf aktuell 96 %. Die Rohheitsdelikte nahmen um 10,3 % von 261 auf 234 Fälle ab, bei gleichzeitigem Anstieg der AQ auf 93,6 % (3,6 %). Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10ins30 Auch bei den Diebstahlsdelikten gesamt stellen wir mit 378 Fällen einen Rückgang fest (14,1pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de %). Dieser resultiert hauptsächlich aus der Abnahme bei den einfachen Diebstählen (20 %). Dagegen sehen wir beim schweren Diebstahl mit 130 Fällen eine Stagnation. Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls messen wir – entgegen des mittelfränkischen Trends – einen erfreulichen Rückgang um vier auf nunmehr 15 Delikte (21,1 %). Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken Nach einem signifikanten Rückgang des Waren- und Warenkreditbetruges www.facebook.com/polizeimittelfranken im Vorjahr ist bei den Vermögens- und (33,3 %) und der LeistungserschleiFälschungsdelikten eine Steigerung chung (38,7 %), allerdings bei insgewww.twitter.com/polizeimfr von 191 auf aktuell 247 Fälle (29,3 %) samt niedrigen Fallzahlen www.instagram.com/polizeimfr feststellbar. Die Verstöße gegen das BetäubungsAllein der Betrug schlägt hierbei mit mittelgesetz liegen mit 154 Delikten einer Steigerung um 44 Delikte zu Bunahezu auf dem Niveau des Vorjahres che, hierbei insbesondere die Bereiche (156). Rückgänge waren erneut bei Delikten des Summenschlüssels der Gewaltkriminalität von 53 auf 43 Fälle (18,9 %) sowie bei den Delikten mit dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität von 306 auf 296 Fälle (3,3 %) festzustellen. Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 87 79 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach PKS-Entwicklung Stadt Schwabach Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 1.694 1.687 1.574 1.515 1.472 -43 -2,8% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 1.682 1.674 1.558 1.499 1.459 -40 -2,7% 0 0 17 2 0 1 13 4 0 4 24 5 1 2 23 2 2 0 25 3 1 -2 2 1 100,0% -100,0% 8,7% 50,0% 1 0 0 0 0,0% 7 246 6 1 182 439 285 96 12 154 7 16 36 77 269 175 41 234 131 297 16 5 261 10 2 185 440 310 115 12 130 4 13 19 88 191 141 31 212 156 306 16 0 234 6 1 168 378 248 74 6 130 10 18 15 87 247 185 43 234 154 296 13 -5 -27 -4 -1 -17 -62 -62 -41 -6 0 6 5 -4 -1 56 44 12 22 -2 -10 -3 -100,0% -10,3% -40,0% -50,0% -9,2% -14,1% -20,0% -35,7% -50,0% 0,0% 150,0% 38,5% -21,1% -1,1% 29,3% 31,2% 38,7% 10,4% -1,3% -3,3% -18,8% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 325 5 2 252 482 325 114 6 157 13 26 14 108 240 168 32 266 117 386 12 2 289 6 0 234 526 350 108 7 176 11 23 16 135 229 176 39 227 173 336 13 Herausragender Fall – Stadt Schwabach Am 10.08.2020 versuchte ein 50-jähriger Mann seine 39 Jahre alte, schwangere Lebensgefährtin mit einem Bademantelgürtel zu erdrosseln. Da ihm dies nicht gelang, versuchte er, sie mit einem Kissen zu ersticken und schlug ihr mit einer Lampe mehrfach auf den Hinterkopf. Als er äußerte, dass alle sterben müssten und er ein Messer holen würde, sprang die 39-Jährige voller Panik 80 Verlauf vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss und blieb schwer verletzt vor dem Anwesen liegen. Der Täter sprang unmittelbar danach, in suizidaler Absicht, vom 13. Stockwerk des gleichen Hochhauses und verstarb noch am Tatort. Nach längerem Krankenhausaufenthalt verbesserte sich der Gesundheitszustand der Frau, sodass sie selbst körperlich keinen bleibenden Schaden durch die Tat erlitt. Sie verlor jedoch ihr ungeborenes Kind. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 88 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Oleksiy Mark - stock.adobe.com 2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach Stadt Ansbach 41.798 Einwohner Bevölkerungsdichte 3.042 Häufigkeitszahl 7.278 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 72,8% /-!// )Ҋ //).# 418 Einwohner je km 2 14,6 % Ausländeranteil Straftaten – Stadt Ansbach уѵфпп 99,91 km² уѵппп тѵфпп тѵсхц тѵрцш тѵппп тѵпцч тѵрфш тѵпус Fläche сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Für den polizeilichen Schutzbereich der Stadt Ansbach haben wir im Jahr 2020 insgesamt 3.042 Straftaten zur PKS gemeldet. Dies ist ein Rückgang von 117 Fällen bzw. 3,7 % gleichzeitiger Steigerung der AQ. AQ – Stadt Ansbach //).# #спсп спрш спрч спрц спрх PI Ansbach KPI Ansbach VPI Ansbach HZ – Stadt//).# Ansbach $)‫ڿ‬ цсѶч цсѶт црѶс цпѶш цтѶш Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf 72,8 % (Vorjahr: 72,3 %) gesteigert werden. Das ist ein Spitzenwert und liegt damit erneut deutlich über dem im bayernweiten Vergleich guten mittelfränkischen Durchschnitt. #спсп спрш спрч спрц спрх  цѵсцч цѵфуш цѵтшп цѵхфу цѵштч Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung beträgt 7.278, was einem Rückgang um 3,6 % entspricht. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 89 81 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Es wurden zwei Straftaten gegen das Leben registriert, darunter ein Mord. Dieser wurde durch die KPI Ansbach aufgeklärt. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir analog zum gesamten Schutzbereich Mittelfranken mit insgesamt 54 Delikten steigende Fallzahlen (20 %). Es kam zu sieben Vergewaltigungen, zwei Delikte mehr als im Vorjahr, sowie zu 13 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Vorjahr sechs Fälle). Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt 98,1 % und konnte somit nochmals um 4,8 % gesteigert werden. Die Rohheitsdelikte haben um insgesamt 3 % zugenommen. Bei den in diesem PKS-Summenschlüssel geführten Raubdelikten erfassten wir 21 Taten (Vorjahr 17) und damit einen Anstieg um 23,5 %. Bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungen regis- Herausragender Fall (1) – Stadt Ansbach Am 03.03.2020 kam es in der Bürogemeinschaft der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, in Ansbach, Fischergasse 12, zu einem Messerangriff auf einen 54-jährigen Gerichtsvollzieher. Der 34 Jahre alte Angreifer hatte dort einen Termin, betrat maskiert das Büro und ging unvermittelt auf den Geschädigten los. Die Tat war im Vorfeld von ihm geplant worden. Durch hinzukommende Angestellte konnte trieren wir zwar einen Rückgang um 30,2 % von 129 auf 90 Taten; dagegen stiegen die einfachen Körperverletzungen um 10,9 %. Im Berichtszeitraum wurden hier 375 Delikte registriert (Vorjahr: 338). Bei den Rohheitsdelikten steigerten wir die AQ noch einmal leicht auf sehr gute 93,6 % (Vorjahr 93,3 %). der Angreifer von weiteren Taten abgehalten und mittels Pfefferspray vertrieben werden. Der Geschädigte griff während seines Abwehrkampfes in die Messerklinge und zog sich hierbei massive Schnittverletzungen an der Hand zu. Er musste mehrere Tage stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Am 04.03.2020 konnte der Täter nach intensiver Fahndung in einer öffentlichen Tiefgarage in Rothenburg o. d. T. festgenommen werden. Die Diebstahlsdelikte sanken um insgesamt 15,5 %. Allein beim einfachen Diebstahl wurden mit aktuell 491 Fällen 124 weniger als im Vorjahr gemeldet. Der schwere Diebstahl blieb mit 177 Fällen auf Vorjahresniveau (176), beim Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde mit zwölf Delikten ein Fall weniger als 2019 gezählt, bei einer überdurchschnittlich hohen AQ von 25 %. Mit 511 Delikten verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten einen Anstieg um 9,2 %. Besonders beim Betrug stiegen die Fallzahlen, und zwar von 349 auf 403 (15,5 %). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Steigerungen beim Waren- und Kreditbetrug (von 114 auf 199 Delikte) sowie der Leistungserschleichung um 24,1 %. Einen Rückgang messen wir bei den Rauschgiftdelikten. Registrierten wir 2019 noch 327, so meldeten wir 2020 insgesamt 268 Delikte (18 %) zur PKS. Die AQ blieb unverändert bei 94,8 %. Ebenfalls positive Entwicklungen sind in den Bereichen der Gewalt- und Straßenkriminalität zu vermelden. Bei den Gewaltdelikten kam es zu einem Fallzahlenrückgang von 20,4 % auf nun 121 Straftaten, bei der Straßenkriminalität liegt der Rückgang mit aktuell 343 Straftaten sogar bei 22,7 %. 82 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 90 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach PKS-Entwicklung Stadt Ansbach Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.294 3.229 3.116 3.191 3.078 -113 -3,5% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.267 3.179 3.078 3.159 3.042 -117 -3,7% 2 3 33 3 0 1 46 13 0 2 40 3 1 0 45 5 1 1 54 7 0 1 9 2 0,0% 20,0% 40,0% 1 1 0 -1 -100,0% 16 666 12 0 505 800 593 220 17 207 20 50 10 140 470 321 37 360 237 517 38 10 623 17 1 486 791 615 227 7 176 19 31 13 122 468 349 29 371 327 444 32 7 642 21 4 486 668 491 191 7 177 11 42 12 78 511 403 36 350 268 343 36 -3 19 4 3 0 -123 -124 -36 0 1 -8 11 -1 -44 43 54 7 -21 -59 -101 4 -30,0% 3,0% 23,5% 300,0% 0,0% -15,5% -20,2% -15,9% 0,0% 0,6% -42,1% 35,5% -7,7% -36,1% 9,2% 15,5% 24,1% -5,7% -18,0% -22,7% 12,5% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 760 16 2 576 847 690 202 22 157 11 30 19 105 543 415 61 370 147 479 27 Herausragender Fall (2) – Stadt Ansbach Durch die Anzeige eines zwischenzeitlich erwachsenen Geschädigten wurde bekannt, dass ein ehemaliger Jugendleiter des Yachtclubs AnsbachGunzenhausen über einen Zeitraum von gut 25 Jahren männliche Kinder und Jugendliche missbraucht hatte. Hierbei nutzte er seine gefestigte Stellung im Verein und das durch freundschaftliche und finanzielle Zuwendungen aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den ihm anvertrauten Geschädigten. Die Missbräuche fanden im Rah- 10 641 13 2 497 855 580 193 17 275 32 71 11 142 418 344 44 404 246 531 50 Verlauf men von Veranstaltungen des Vereins (Segelwochen mit Übernachtungen, Segeltörns im Ausland, Skifreizeiten u. a.) sowie im Vereinsheim am Altmühlsee und in der Wohnung des Beschuldigten statt. Die umfangreichen Ermittlungen erbrachten 57 Geschädigte. Gegen einen langjährigen Vereinsvorstand wurde im weiteren Verlauf der Ermittlungen ein Verfahren wegen Begehung durch Unterlassen eingeleitet. Der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte nahm sich während seiner Haft das Leben. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 91 83 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach Landkreis Ansbach 184.591 Einwohner Bevölkerungsdichte 94 Einwohner je km 2 8,8 % 5.133 Häufigkeitszahl 2.781 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,1% Ausländeranteil /-!// )Ҋ )&- $.).# 1.971,84 km² Fläche чѵппп Straftaten – Landkreis Ansbach цѵппп хѵппп хѵпхт фѵспп фѵтцч фѵфшч спрц спрч спрш фѵппп фѵртт уѵппп тѵппп сѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Ansbach PI Heilsbronn PI Dinkelsbühl PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach рѵппп п спрх Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach ist im Jahr 2020 um 8,3 % von 5.598 auf 5.133 Fälle gesunken. AQ – Landkreis Ansbach  &-ѵ).# #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Landkreis Ansbach  &-ѵ).# $)‫ڿ‬ цпѶр хцѶу хшѶс хфѶу хтѶх Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleichzeitig um 2,7 Prozentpunkte auf 70,1 % und liegt damit sogar noch über dem im bayernweiten Vergleich sehr guten mittelfränkischen Durchschnitt. 84 спсп #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵцчр тѵпут сѵштф сѵчфу тѵтуу Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank von 3.043 auf 2.781 (8,6 %). Das ist der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 92 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Mit sieben Straftaten gegen das Leben messen wir drei mehr als im Vorjahr. Darunter drei Morde sowie drei Totschlagsdelikte, die alle aufgeklärt werden konnten. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir einen Rückgang um 21 Fälle auf nun 113 Delikte (15,7 %). Während die Vergewaltigungen mit insgesamt zehn Fällen auf demselben Stand wie im Vorjahr liegen, sind deutlich sinkende Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (32,4 %) sowie den exhibitionistischen Handlungen (58,8 %) zu vermelden. Mit 93,8 % liegt die AQ bei den Sexualdelikten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Gemeingefährliche Straftaten, die unter den Summenschlüssel der Rohheitsdelikte fallen, sanken um 25,0 % von 1.197 Fällen im Vorjahr auf aktuell 898. Auch hier ist die AQ von 93,4 % außerordentlich respektabel. Rückgänge messen wir insbesondere bei den Raubstraftaten (64,0 %) sowie den Körperverletzungen (24,3 %). Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte sanken leicht um 5,3 %. Während beim einfachen Diebstahl mit aktuell 712 Fällen 151 weniger verzeichnet werden, stiegen die Fallzahlen im Bereich des schweren Diebstahls von 411 auf aktuell 495 an. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die Anstiege bei den Taschendiebstählen und bei den Wohnungseinbrüchen zurückzuführen. Es wurden 195 Taschendiebstählen und damit 146 mehr als im Vorjahr verzeichnet. Das liegt jedoch an einem Ereignis, denn die KPI Ansbach konnte eine Serie von rund 180 Fällen bandenmäßig begangener Taschendiebstähle auf einer OpenAir-Veranstaltung im Sommer 2019 bei Dinkelsbühl nach langwierigen Ermittlungen klären. Da die PKS eine Auslaufstatistik ist, wurden die Fälle erst mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 zur PKS gemeldet. Bei den Wohnungseinbrüchen stieg die Anzahl von 33 auf 45, jedoch bei einer für dieses Phänomen überdurchschnittlich hohen AQ von 44,4 %. Erfreuliche Fallzahlensenkungen messen wir hingegen bei den Fahrraddiebstählen (42,9 %) und den Kfz-Aufbrüchen (37,0 %). Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte melden wir einen erneuten Rückgang um 7,6 % von 829 auf 766 Delikte. Allein beim Betrug wurden mit 539 Fällen insgesamt 85 weniger als im Vorjahr gezählt (13,2 %). Die Rauschgiftdelikte sanken analog zum mittelfränkischen Trend von 466 auf 363 Fälle (22,1 %) bei einer um 1,9 % höheren AQ von aktuell 95,9 %. Auch bei der Gewaltkriminalität (-17,8 %) sowie der Straßenkriminalität (-9,2 %) stellen wir eine sehr positive Abwärtsentwicklung fest. PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung Lkr. Ansbach Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 6.099 5.231 5.408 5.650 5.164 -486 -8,6% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.063 5.200 5.378 5.598 5.133 -465 -8,3% 0 6 77 7 1 4 113 22 1 3 101 14 1 2 134 10 3 3 113 10 2 1 -21 0 200,0% 50,0% -15,7% 0,0% 5 1 1 0 0,0% 11 1.001 12 0 725 1.250 911 201 51 339 76 61 21 129 963 701 62 755 369 924 30 14 1.197 25 3 837 1.274 863 144 49 411 119 66 33 163 829 644 41 803 466 1.063 52 20 898 9 0 634 1.207 712 121 195 495 75 52 45 93 766 559 25 747 363 965 31 6 -299 -16 -3 -203 -67 -151 -23 146 84 -44 -14 12 -70 -63 -85 -16 -56 -103 -98 -21 42,9% -25,0% -64,0% -100,0% -24,3% -5,3% -17,5% -16,0% 298,0% 20,4% -37,0% -21,2% 36,4% -42,9% -7,6% -13,2% -39,0% -7,0% -22,1% -9,2% -40,4% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 1.070 20 3 784 1.697 1.077 194 42 620 198 91 106 143 1.049 821 60 744 425 1.013 36 10 1.047 12 0 711 1.270 835 161 42 435 105 97 72 109 828 652 79 661 372 790 31 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 93 Verlauf 85 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Alexander & Theresia Schulz - stock.adobe.com 2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt Landkreis Erlangen-Höchstadt 137.262 Einwohner Bevölkerungsdichte 243 Einwohner je km 2 9,0 % Ausländeranteil 564,66 km² Fläche 3.203 Häufigkeitszahl 2.333 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 69,6% /-!// )Ҋ )&- $.-')" )Ҋ ť#.// Straftaten – Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) уѵфпп уѵппп тѵшхц тѵхрц тѵфпп тѵурт тѵуус тѵспт тѵппп сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Erlangen-Land PI Herzogenaurach PI Höchstadt a. d. Aisch KPI Erlangen VPI Erlangen фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir für das Jahr 2020 insgesamt 3.203 Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 239 Fällen (6,9 %). AQ – Landkreis ERH  &-ѵ #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Landkreis ERH  &-ѵ $)‫ڿ‬ хшѶх хфѶт хцѶу хчѶф хуѶр Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche 4,3 Prozentpunkte auf überdurchschnittliche 69,6 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminali- 86 #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵттт сѵфсх сѵфсс сѵхчх сѵшфц tätsbelastung veränderte sich ebenfalls positiv und sank auf aktuell 2.333, ein Rückgang um 7,6 % und damit der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 94 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche zungsdelikte von 359 auf 390 Fälle. Die AQ konnte um 4 % auf hervorragende 95,8 % gesteigert werden. Bei den Delikten gegen das Leben messen wir mit drei Fällen zwei mehr als im Vorjahr, darunter auch ein Totschlag. Die AQ beträgt 100 %. Positiv zeigt sich weiterhin die Fallzahlen-Entwicklung beim Diebstahl. So messen wir mit aktuell 678 Fällen (Vorjahr: 959) einen deutlichen Rückgang um 29,3 %. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registrieren wir eine Steigerung um 19 auf 86 Fälle. Insbesondere der sexuelle Missbrauch – auch von Kindern – sowie die Kinderpornografie stiegen an. Diese Tendenz deckt sich mit der Entwicklung im Schutzbereich Mittelfranken. Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Landkreis Erlangen-Höchstadt konnte um 2,9 % auf 89,5 % gesteigert werden. Der erfreuliche Rückgang der Fallzahlen beim Wohnungseinbruch von 48 auf nun 29 (39,6 %) läuft für den Landkreis konträr zur Entwicklung im restlichen Mittelfranken. Auch bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten ist ein Rückgang von 13,8 % auf 492 Delikte festzustellen. Allein die hierunter subsumierten Betrugsdelikte sanken von 393 auf 393 Fälle (18,6 %). Die Rohheitsdelikte stiegen von 502 auf aktuell 545 Fälle an (8,6 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen der Raubdelikte von sieben auf elf Fälle sowie der Körperverlet- Wir stellen eine Häufung bei den Sachbeschädigungen fest von 432 auf 499 Delikte (14,6 %). Ausschlaggebend hierfür waren die Fallzahlensteigerungen bei den Sachbeschädigungen an Kfz (27,5 %) und den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen (8,9 %). Bei den Rauschgiftdelikten kam es zu einem Rückgang von 382 auf 339 Fälle (11,3 %). Die ohnehin bereits hohe AQ konnte nochmals um 2,3 % auf nun 97,1 % gesteigert werden. Bei der Gewaltkriminalität verzeichnen wir eine Steigerung um 13 Fälle bzw. 16,3 %. Im Jahr 2020 meldeten wir insgesamt 93 Delikte dieses Phänomenbereichs zur PKS (Vorjahr: 80). Mit 72 Fällen weniger weist der Bereich der Straßenkriminalität eine positive Abwärtsentwicklung auf (10,5 %). Hier wurden 2020 insgesamt 614 Fälle zur PKS gemeldet (Vorjahr: 686). PKS-Entwicklung – Landkreis ERH PKS-Entwicklung Lkr. Erlangen-Höchstadt Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.992 3.660 3.444 3.485 3.265 -220 -6,3% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.967 3.617 3.413 3.442 3.203 -239 -6,9% 0 1 54 3 1 0 48 8 5 2 41 6 0 0 67 9 0 1 86 8 0 1 19 -1 0,0% 100,0% 28,4% -11,1% 0 0 0 0 0 0 0,0% 682 9 1 507 1.229 823 280 17 406 49 74 75 189 509 373 32 586 321 771 25 7 664 4 0 526 1.091 704 244 8 387 51 69 61 209 575 420 36 426 253 671 43 4 584 9 0 445 1.003 648 203 8 355 90 39 47 146 561 370 29 438 264 620 31 11 502 7 0 359 959 623 199 12 336 54 57 48 187 571 393 33 432 382 686 43 10 545 11 1 390 678 438 160 5 240 30 43 29 138 492 320 24 495 339 614 62 -1 43 4 1 31 -281 -185 -39 -7 -96 -24 -14 -19 -49 -79 -73 -9 63 -43 -72 19 -9,1% 8,6% 57,1% 100,0% 8,6% -29,3% -29,7% -19,6% -58,3% -28,6% -44,4% -24,6% -39,6% -26,2% -13,8% -18,6% -27,3% 14,6% -11,3% -10,5% 44,2% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 95 Verlauf 87 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Freesurf - stock.adobe.com 2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth Landkreis Fürth 117.853 Einwohner Bevölkerungsdichte 383 Einwohner je km 2 7,4 % Ausländeranteil 307,55 km² Fläche 2.540 Häufigkeitszahl 2.155 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,4% /-!// )Ҋ )&- $.ƕ-/# тѵфпп Straftaten – Landkreis Fürth тѵппп сѵчтр сѵххх сѵхцу сѵфпп сѵфпт сѵфуп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Stein PI Zirndorf KPI Fürth VPI Fürth фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Im Landkreis Fürth erfassten wir im Berichtszeitraum 2.540 Straftaten in der PKS. Dies bedeutet einen minimalen Anstieg der Fallzahlen um 1,5 %, allerdings bei gleichzeitiger Steigerung der AQ. AQ – Landkreis Fürth  &-ѵƕ-/# #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Landkreis Fürth  &-ѵƕ-/# $)‫ڿ‬ цпѶу хшѶт хчѶц црѶс ху Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um um 1,1 % auf im mittelfränkischen Vergleich überdurchschnittlich gute 70,4 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kri- 88 #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵрфф сѵртс сѵтпр сѵуур сѵттт minalitätsbelastung der Bevölkerung stieg im Vergleich zum Vorjahr minimal von 2.132 auf 2.155 um 1,1 %. Damit rangiert der Landkreis Fürth auch weiterhin als Spitzenreiter in Mittelfranken. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 96 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Es wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben erfasst (fünf im Vorjahr). Hierbei handelte es sich um einen Totschlag, der von der zuständigen Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden konnte. Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung weisen mit 49 Delikten exakt den Wert des Vorjahres auf. Bei den Vergewaltigungen verzeichnen wir einen Rückgang von neun auf sechs Fälle. Die exhibitionistischen Handlungen hingegen stiegen von zwei auf acht Fälle an. Die AQ bei diesem Phänomen konnte nochmals um zwei Prozentpunkte auf aktuell 89,8 % gesteigert werden. Bei den Rohheitsdelikten messen wir einen Anstieg um 16,1 % von 367 auf 426 Delikte. Sowohl bei den Raubdelikten (von drei auf acht) als auch bei den Körperverletzungen insgesamt (von 284 auf 317) ist diese Entwicklung zu beobachten. Die hierbei bereits hohe AQ konnte nochmals um 3,1 % auf nun 95,5 % gesteigert werden. Bei den Diebstahlsdelikten messen wir insgesamt rückläufige Zahlen. Die Abnahme beträgt 13,7 %, in Fallzahlen von 642 auf 554. Dieser Rückgang lässt sich sowohl beim einfachen Diebstahl (13,0 %) als auch beim schweren Diebstahl (15,0 %) beobachten. Die Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) sind ebenfalls rückläufig (51 auf 40), ein Rückgang von 21,6 %. Gestiegen sind die Vermögens- und Fälschungsdelikte von 447 auf 514 Fälle (15 %). Allein im Bereich des Betrugs messen wir einen Anstieg um 13,3 % von 270 auf 306 Fälle. Bei der Betäubungsmittelkriminalität kam es zu einem Rückgang von 264 auf 254 Delikte (3,8 %), was sich mit dem mittelfränkischen Durchschnitt deckt. Die bereits hohe AQ wurde um 1,8 % auf aktuell 98,4 % gesteigert. Bei der Gewaltkriminalität haben wir 76 Delikte mehr als im Vorjahr (16,9 %), gleichzeitig aber auch die AQ um 2,6 % auf beachtliche 93,4 % gesteigert. ber in Zirndorf erklärbar. Hier werden viele Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich ersterfasst und dabei auch Straftaten festgestellt. Die Straßenkriminalität verringerte sich um erfreuliche 18,1 % von 507 auf 415 Delikte. Darüber hinaus fungiert die Polizeiinspektion Zirndorf als mittelfränkische polizeiliche Zentralstelle für aufenthaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt von Flüchtlingen. Im Landkreis Fürth ist die Zahl der Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz vergleichsweise hoch. Dieser Umstand ist mit dem Sitz der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewer- Trotzdem war im abgelaufenen Jahr auch hier wieder ein erfreulicher Rückgang der Fallzahlen um mehr als die Hälfte (51,9 %) auf 867 Delikte zu verzeichnen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 97 89 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung Lkr. Fürth Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 5.041 5.909 5.174 4.304 3.407 -897 -20,8% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 2.666 2.831 2.674 2.503 2.540 37 1,5% 0 3 50 11 2 1 59 16 1 0 43 7 1 2 49 9 0 1 49 6 -1 -1 0 -3 -100,0% -50,0% 0,0% -33,3% 3 0 1 1 100,0% 16 379 5 0 304 679 451 140 11 228 13 31 60 96 591 309 51 413 220 537 2.500 19 367 3 0 284 642 409 152 7 233 15 54 51 87 447 270 47 410 264 507 1.801 7 426 8 0 317 554 356 141 4 198 8 43 40 104 514 306 69 364 254 415 867 -12 59 5 0 33 -88 -53 -11 -3 -35 -7 -11 -11 17 67 36 22 -46 -10 -92 -934 -63,2% 16,1% 166,7% 0,0% 11,6% -13,7% -13,0% -7,2% -42,9% -15,0% -46,7% -20,4% -21,6% 19,5% 15,0% 13,3% 46,8% -11,2% -3,8% -18,1% -51,9% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 407 19 0 297 894 584 201 10 310 33 74 61 106 479 342 55 345 147 492 2.375 5 411 4 1 322 813 483 174 8 330 47 52 100 98 665 320 78 331 184 435 3.078 Herausragender Fall – Landkreis Fürth folgte ihn mit dem Messer und verpasste ihm dort noch einen Stich in den Oberschenkel. Erst als ein benachbarter afrikanischer Staatsangehöriger mit einem Besenstiel auf den Arm des Täters schlug, ließ dieser vom Geschädigten ab. Da ihn nun weitere Bewohner bedrängten, zog der Täter sich in sein Zimmer zurück. Beide Opfer mussten in Kliniken in Fürth und Nürnberg stationär behandelt werden. In einem Zimmer des Zirndorfer Ankerzentrums stach ein 23-jähriger Syrer in der Meinung, er sei um 200 Euro bestohlen worden, mit einem Küchenmesser auf einen anderen 23 Jahre alten Syrer ein. Als ein 27-jähriger Landsmann dazwischen gehen wollte, versetzte der Täter diesem einen wuchtigen Stich in die linke Körperseite, der die Milz verletzte und eine akute Lebensgefahr bedingte. Anschließend stach der Täter wieder auf den sich heftig wehrenden 23-jährigen 90 Verlauf Syrer ein, der im Gerangel schließlich auf den Flur fliehen konnte. Der Täter ver- Der Täter verzichtete auf eine Pflichtverteidigung, legte ein Teilgeständnis ab und wurde anschließend in Untersuchungshaft genommen. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 98 Symbolfoto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com 2.4.8 Kriminalitätsbericht Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 100.014 Einwohner 2.508 Häufigkeitszahl 2.483 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,6% тѵппп 2 Ausländeranteil уѵппп тѵппх 80 Einwohner je km 8,7 % /-!// )Ҋ )&- $. 0.//) -$.#Ҋ $).# $( Windsheim (NEA) Straftaten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad тѵфпп Bevölkerungsdichte 1.267,56 km² сѵцфу сѵшцу сѵчпш сѵфпп Fläche сѵфпч сѵппп рѵфпп рѵппп фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Die Straftaten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gingen von 2.809 auf 2.508 zurück (10,7 %). AQ – Landkreis NEA HZ – Landkreis NEA  &-ѵ #спсп спрш спрч спрц спрх  &-ѵ $)‫ڿ‬ цпѶх црѶт хчѶх цпѶу хсѶх Die Aufklärungsquote (AQ) sank ebenfalls leicht um 0,7 Prozentpunkte auf nun 70,6 %, liegt aber immer noch deutlich über dem ohnehin beachtlichen mittelfränkischen Durchschnittswert. #спсп спрш спрч спрц спрх Zuständige Polizeidienststellen: PI Neustadt a. d. Aisch PI Bad Windsheim KPI Ansbach  сѵучт сѵцшш сѵшчф сѵццт тѵпуу Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank sank signifikant auf 2.483 (11,3 %) und damit auf den niedrigsten Wert der letzten fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 99 91 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche samt sanken von 638 auf 481 Fälle (24,6 %), gleichermaßen zu beobachten sowohl beim einfachen Diebstahl (20,6 %) als auch beim schweren Diebstahl (34,4 %). Mit drei Straftaten gegen das Leben messen wir zwei mehr als im Vorjahr. Hierunter wurden auch ein Mord sowie ein Totschlag erfasst, die aufgeklärt werden konnten. Es wurden auch deutlich weniger Wohnungseinbrüche verzeichnet (von 35 auf 17, entspricht 51,4 %). Die AQ von 17,6 % bewegt sich im mittelfränkischen Durchschnitt. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir sinkende Fallzahlen von 74 auf 66 Delikte (10,8 %). Die Zahlen bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten stiegen leicht von 376 auf 393 Delikte (4,5 %). Allein beim Waren- und Kreditbetrug mussten mit 132 Fällen 25 mehr als im Vorjahr verzeichnet werden (23,4 %). Die Rückgänge waren sowohl bei den Vergewaltigungen (von zehn auf vier Fälle), als auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern (von achtzehn auf zwölf Fälle) besonders deutlich. Bei der Rauschgiftkriminalität war ein Rückgang von 230 auf 193 Delikte bei einer AQ von 94,3 % festzustellen (16,1 %). Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt hervorragende 95,5 %. Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten sanken im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls (560 auf 467 Fälle, entspricht 16,6 %). Verantwortlich hierfür sind v. a. die sinkenden Zahlen bei den Körperverletzungen (von 408 auf 336 Fälle). Straftaten des Summenschlüssels Gewaltdelikte sanken um 12,8 % (109 auf aktuell 95 Fälle). Die hohe AQ wurde noch einmal um zwei Prozentpunkte auf 93,7 % gesteigert. Herausragender Fall – Landkreis NEA Am späten Abend des 01.07.2020 trafen sich die 23-jährige Geschädigte und ihr 27 Jahre alter Ex-Freund zu einer Aussprache auf einem Feld in der Nähe von Burghaslach. Die Geschädigte hatte einen Monat zuvor die Beziehung beendet. Es kam zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Beschuldigte mit 92 einem sog. „Gürtelmesser“ mit 23 Zentimetern Klingenlänge mehrfach auf sein Opfer einstach. Danach begab er sich auf die unweit des Tatorts liegenden Gleise der Bahnstrecke Markt Bibart – Neustadt a. d. Aisch, warf sich vor einen Regionalzug und verstarb unmittelbar. Die Frau wurde am Folgetag tot aufgefunden. Der Täter hatte die Trennung nicht verkraftet. Sowohl die Tat als auch sein Suizid wurden von ihm akribisch vorbereitet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 100 Symbolfoto: Ben - stock.adobe.com Im Bereich der Straßenkriminalität verzeichnen wir ebenfalls einen Rückgang von 521 auf 410 Fälle (21,3 %). Auch bei den Eigentumsdelikten ist ein überaus erfreulicher Rückgang festzustellen. Die Diebstähle insge- KRIMINALITÄT Lkr. Neustadt-Aisch / Bad Windsheim PKS-Entwicklung – LandkreisPKS-Entwicklung NEA Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.010 2.770 2.982 2.824 2.523 -301 -10,7% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.006 2.754 2.974 2.809 2.508 -301 -10,7% 1 6 36 3 2 0 44 10 1 3 62 11 0 1 74 10 1 1 66 4 1 0 -8 -6 100,0% 0,0% -10,8% -60,0% -93 3 2 -72 -157 -93 -14 -7 -64 -3 -6 -18 -14 17 13 -13 -71 -37 -111 0 -16,6% 50,0% 200,0% -17,6% -24,6% -20,6% -14,1% -50,0% -34,4% -30,0% -14,3% -51,4% -18,7% 4,5% 4,4% -21,0% -15,4% -16,1% -21,3% 0,0% Mord Totschlag Sexualdelikte Verlauf Vergewaltigung IhrÜbergriffe direkter sexuelle undKontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken -1 -100,0% 1 1 0 sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung 0 0,0% 6 17 7 7 0911 21 12-10 30 553 560 620 560 467 11 15 11 6 9 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Straßenraub 0 0 1 1 3 KV-Delikte 405 403 443 408 336 Diebstahl insgesamt 841 681 697 638 481 einfacher Diebstahl 561 485 509 452 359 Ladendiebstahl 161 129 120 99 85 Taschendiebstahl 8 9 8 14 7 schwerer Diebstahl 280 196 188 186 122 schwerer Diebstahl in/aus Kfz 26 21 10 10 7 ED Gewerbeobjekte 89 76 59 42 36 Wohnungseinbruch 48 22 12 35 17 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken Fahrraddiebstahl 85 65 93 75 61 Vermögens-/Fälschungsdelikte 459 389 421 376 393 Betrug www.facebook.com/polizeimittelfranken 373 305 352 298 311 Leistungserschleichung 42 54 50 62 49 www.twitter.com/polizeimfr Sachbeschädigung 524 402 435 462 391 Rauschgiftdelikte www.instagram.com/polizeimfr 130 219 218 230 193 Straßenkriminalität 552 431 526 521 410 AufenthG 4 16 8 15 15 Rohheitsdelikte Raub Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 101 93 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com 2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land Landkreis Nürnberger Land 170.792 Einwohner Bevölkerungsdichte 214 Einwohner je km 2 9,2 % 4.776 Häufigkeitszahl 2.796 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,7% Ausländeranteil 799,57 km² Fläche /-!// )Ҋ )&- $."ѵҊ ) чѵппп Straftaten – Landkreis Nürnberger Land цѵппп хѵппп хѵпчш фѵфуп фѵтчп фѵруч спрч спрш фѵппп уѵццх уѵппп тѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Altdorf b. Nürnberg PI Hersbruck PI Lauf a. d. Pegnitz KPI Schwabach VPI Feucht сѵппп рѵппп п спрх спрц Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahl der registrierten Straftaten erneut auf 4.776 Delikte, ein beachtlicher Rückgang von 7,2 %. AQ – Landkreis Nürnberger Land  &-ѵ"ѵ ) #спсп спрш спрч спрц спрх $)‫ڿ‬ хчѶц хфѶт хфѶш хфѶш хтѶц Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 3,4 % auf 68,7 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Krimina- 94 спсп HZ – Landkreis Nürnberger Land  &-ѵ"ѵ ) #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵцшх тѵпсс тѵрхш тѵсчп тѵхтс litätsbelastung der Bevölkerung von 3.022 auf nunmehr 2.796 (7,5 %) und weist damit den mit Abstand besten Wert der vergangenen fünf Jahre auf. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 102 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Mit zehn Straftaten gegen das Leben melden wir drei Fälle mehr als im Vorjahr zur PKS. Darunter auch drei Morde und ein Totschlag, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es zu einer Fallzahlensteigerung von 103 auf 120 Delikte (16,5 %). Dies resultierte zum größten Teil aus den Steigerungen bei den Vergewaltigungen von elf auf 18 Fälle sowie den Steigerungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (18 auf 32 Fälle). Die AQ konnte um 6,7 % gesteigert werden und liegt nun bei 88,3 %. Die Straftaten des Summenschlüssels der Rohheitsdelikte sanken von 923 auf 891 Fälle (3,5 %). Hierfür waren v. a. die geringeren Fallzahlen bei den Körperverletzungen (9,9 %), die von 665 auf 599 Fälle zurückgingen, ausschlag- gebend. Die AQ von 92,4 % ist hierbei beachtlich. Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte (einfacher und schwerer Diebstahl) gingen zurück. Es wurden mit 984 Delikten 19,7 % weniger Fälle zur PKS gemeldet. Rückgänge bzw. Stagnationen gab es hier nahezu in allen Bereichen. Lediglich bei den Kfz-Aufbrüchen verzeichnen wir mit 57 Fällen markant mehr als im Vorjahr (38). Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl melden wir drei Fälle weniger (53) als im Vorjahr (56). Einen leichten Anstieg von 864 auf 896 Fälle (3,7 %) messen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Ausschlaggebend hierfür waren hauptsächlich die Fallzahlensteigerungen bei den Betrugsdelikten von 626 auf 676 Fälle (8 %). Erfreulich ist die Entwicklung bei den Sachbeschädigungen. Hatten wir es im Vorjahr noch mit einem massiven Anstieg zu tun – wofür seinerzeit eine erkleckliche Anzahl von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen verantwortlich war –, sanken die Fallzahlen im aktuellen Berichtszeitraum von 878 auf 730 Delikte (16,9 %). Allein im Bereich der erwähnten Sachbeschädigungen an Kfz messen wir einen Rückgang um 37,5 %. Entgegen des allgemeinen Trends sind die Zahlen im Bereich der Rauschgiftdelikte gestiegen. Wurden 2019 noch 414 Delikte gemeldet, so erhöhte sich deren Anzahl leicht auf 437 (5,6 %) bei einer AQ von 96,3 %. Sowohl bei den Straftaten, die unter den Summenschlüssel der Gewaltkriminalität fallen, als auch bei denen des Summenschlüssels Straßenkriminalität, waren erfreuliche Fallzahlenrückgänge zu verzeichnen. Die Gewaltkriminalität ging von 179 auf 151 Fälle (15,6 %), die Straßenkriminalität von 1.169 auf 881 Fälle (24,6 %) zurück. PKS-Entwicklung Lkr. Nürnberg Land PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger Land Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 6.145 5.614 5.456 5.288 4.871 -417 -7,9% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.089 5.540 5.380 5.148 4.776 -372 -7,2% 2 4 62 5 4 1 72 11 3 1 88 9 2 4 103 11 3 1 120 18 1 -3 17 7 50,0% -75,0% 16,5% 63,6% 2 1 0 -1 -100,0% 15 896 25 0 627 1.226 706 134 16 520 59 73 70 240 1.157 913 173 724 520 1.023 76 27 923 24 3 665 1.225 699 118 18 526 38 72 56 302 864 626 174 878 414 1.169 140 22 891 23 3 599 984 588 119 18 396 57 52 53 185 896 676 231 730 437 881 95 -5 -32 -1 0 -66 -241 -111 1 0 -130 19 -20 -3 -117 32 50 57 -148 23 -288 -45 -18,5% -3,5% -4,2% 0,0% -9,9% -19,7% -15,9% 0,8% 0,0% -24,7% 50,0% -27,8% -5,4% -38,7% 3,7% 8,0% 32,8% -16,9% 5,6% -24,6% -32,1% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 1.115 21 2 796 1.622 951 169 16 671 89 124 113 218 990 761 244 970 500 1.274 56 12 984 21 2 675 1.396 778 152 15 618 91 118 92 212 974 728 239 757 515 997 74 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 103 Verlauf 95 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth Landkreis Roth 126.749 Einwohner Bevölkerungsdichte 142 Einwohner je km 2 7,3 % 3.191 Häufigkeitszahl 2.518 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 63,4% Ausländeranteil 895,39 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Hilpoltstein PI Roth PI Schwabach KPI Schwabach Straftaten – Landkreis/-!// Roth )Ҋ )&- $.*/# уѵфпп уѵппп тѵфпп тѵппп сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп фпп п тѵцру спрх тѵушх тѵтут тѵтчр спрц спрч спрш спсп Für den Landkreis Roth melden wir für 2020 3.191 Straftaten zur PKS. Dies bedeutet einen Rückgang um 5,6 % AQ – Landkreis Roth HZ – Landkreis Roth  &-ѵ*/# #спсп спрш спрч спрц спрх  &-ѵ*/# $)‫ڿ‬ хтѶу фшѶф фшѶф ху фчѶт Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 3,9 % auf 63,4 %. 96 тѵршр #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵфрч сѵххт сѵхфр сѵцчу сѵшхч Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung eines Raumes sank von 2.663 auf 2.518 (5,4 %). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 104 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche konnte hierbei noch einmal um 2,1 % auf sehr gute 96,9 % gesteigert werden. Erfreulich zeigte sich auch die Entwicklung der Diebstahlsdelikte (einfacher und schwerer Diebstahl) mit einem Rückgang von 937 auf 785 Fälle (16,2 %). Mit sechs Straftaten gegen das Leben wurden vier mehr als im Vorjahr gezählt. Hierunter wurden auch drei Morde und zwei Totschlagsdelikte erfasst, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Exemplarisch sei hier der Wohnungseinbruch genannt, der, entgegen des mittelfränkischen Trends, von 39 auf 33 Fälle (15,4 %) gesunken ist und zudem mit 24,2 % eine überdurchschnittlich hohe AQ aufweist. Dagegen messen wir beim Kfz-Aufbruch eine Steigerung um sieben auf aktuell 40 Fälle (21,2 %). Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir eine Steigerung von 46 auf 75 Delikte bei einer AQ von 92 %. Steigerungen waren insbesondere bei den Vergewaltigungen (von sieben auf zwölf Fälle), der Verbreitung pornografischer Schriften (13 auf 32) und der Kinderpornografie (acht auf 22) festzustellen. Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten gingen von 563 auf 523 Delikte (7,1 %) zurück. Die Aufklärungsquote Die Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen ebenfalls ab (8,8 %). Allein die darunter subsumierten Betrugsdelikte verringerten sich um 11,4 %. Nach einem Anstieg der Sachbeschädigungen im Vorjahr – ausschlaggebend hierfür war eine Serie von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen – messen wir im aktuellen Berichtszeitraum einen Rückgang der Fallzahlen von 479 auf 407 (15 %). Die Sachbeschädigungen an Kfz verringerten sich sogar um 22,5 %. Nahezu identisch zum Vorjahr zeigen sich die Straftaten, die im Summenschlüssel der Gewaltkriminalität erfasst werden. Hier zählen wir 113 Delikte, lediglich eines mehr als 2019. Die ohnehin bereits hohe AQ konnte nochmals um acht Prozentpunkte auf 97,3 % gesteigert werden. Die Straßenkriminalität sank von 643 auf 544 Fälle oder um 15,4 %. PKS-Entwicklung Lkr. Roth PKS-Entwicklung – Landkreis Roth Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.749 3.578 3.388 3.429 3.228 -201 -5,9% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.714 3.496 3.343 3.381 3.191 -190 -5,6% 1 3 34 8 0 2 45 10 1 1 61 9 0 2 46 7 3 2 75 12 3 0 29 5 100,0% 0,0% 63,0% 71,4% 0 0 0 2 1 -1 -50,0% 614 12 3 462 1.074 662 123 13 412 105 72 67 109 827 674 55 531 183 694 35 10 625 11 0 458 932 578 116 8 354 48 59 40 149 730 612 74 463 188 626 82 19 546 17 1 390 890 551 113 13 339 29 54 74 162 792 676 68 394 201 587 45 3 563 7 1 402 937 567 137 11 370 33 68 39 158 751 634 53 479 181 643 48 7 523 9 1 396 785 469 104 10 316 40 54 33 156 685 562 67 407 209 544 37 4 -40 2 0 -6 -152 -98 -33 -1 -54 7 -14 -6 -2 -66 -72 14 -72 28 -99 -11 133,3% -7,1% 28,6% 0,0% -1,5% -16,2% -17,3% -24,1% -9,1% -14,6% 21,2% -20,6% -15,4% -1,3% -8,8% -11,4% 26,4% -15,0% 15,5% -15,4% -22,9% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 105 Verlauf 97 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Komwanix - stock.adobe.com 2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis WeißenburgGunzenhausen 94.734 Einwohner Bevölkerungsdichte 98 Einwohner je km 2 3.262 Häufigkeitszahl 3.443 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 75,3% 9,7 % /-!// )Ҋ )&- $. $Ɖ )0-"Ҋ 0)5 )#0. ) Ausländeranteil 970,91 km² Fläche уѵфпп Straftaten – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) уѵппп тѵфпп тѵсчт тѵтуф тѵупт тѵууу спрх спрц спрч спрш тѵсхс тѵппп сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Weißenburg i. Bay. PI Gunzenhausen PI Treuchtlingen KPI Ansbach фпп п Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erfassten wir im Jahr 2020 3.262 Straftaten in der PKS, ein deutlicher Rückgang von 5,3 %. AQ – Landkreis WUG HZ – Landkreis WUG  &-ѵ  &-ѵ #спсп спрш спрч спрц спрх $)‫ڿ‬ цфѶт цхѶс цфѶц чпѶш цт Die Aufklärungsquote (AQ) sank zwar minimal um 0,9 % auf aktuell 75,3 %. Das ist dennoch im Vergleich nach wie vor der absolute mittelfränkische Spitzenwert. 98 спсп #спсп спрш спрч спрц спрх  тѵуут тѵхуш тѵхрс тѵффш тѵфрц Die Häufigkeitszahl (HZ) als als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung beträgt 3.443 und sank somit um 5,6 %. Dies stellt den besten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich dar. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 106 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Mit lediglich einer in der PKS erfassten Straftat gegen das Leben (Totschlag) melden wir keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Totschlag konnte durch die zuständige Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stiegen die Fallzahlen von 80 auf 144. Allein der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stieg um 41 Fälle bzw. 17 Fälle an. Verantwortlich hierfür war insbesondere ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Jugendbetreuer eines Yachtclubs in Gunzenhausen, der über Jahre hinweg Kinder und Jugendliche missbraucht hatte (siehe hierzu Ziffer 2.4.4). Bei den Vergewaltigungen melden wir einen sehr erfreulichen Rückgang von zwölf auf sechs Delikte. Gleichzeitig registrieren wir bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine hervorragende AQ von 94,4 %. Mit 645 Fällen von Straftaten des Summenschlüssels Rohheitsdelikte mes- sen wir einen Rückgang von 8,3 %. Hierfür ist insbesondere die Fallzahlenentwicklung bei den einfachen Körperverletzungen verantwortlich, die von 386 auf 307 zurückgingen (20,5 %). Dagegen stiegen die Fallzahlen der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 23,8 % an. Die AQ bei den Rohheitsdelikten bleibt mit 97,1 % auch 2020 auf einem konstant hohen Niveau und konnte sogar noch einmal um 0,5 % gesteigert werden. Ebenfalls rückläufig zeigen sich die Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten. Der Diebstahl insgesamt ging von 733 auf 675 Fälle (7,9 %) zurück. Hatten wir im Vorjahr noch eine auffällige Steigerung im Bereich der Gaststätteneinbrüche gemeldet, so ist 2020 auch hier ein Rückgang um die Hälfte, also genau 50 %, festzustellen. Eine deutliche Steigerung messen wir hingegen beim Wohnungseinbruch von elf (was einen der niedrigsten Werte der vergangenen zehn Jahre bedeutete) auf aktuell 26. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sind nach 2019 zum zweiten Mal hintereinander rückläufig. Die Fallzahlen sanken von 623 auf 430, ein Rückgang von 31,0 %. Allein bei den Betrugsdelikten melden wir einen Rückgang von 477 auf 331 Fälle (30,6 %). Bei der Rauschgiftkriminalität messen wir eine Steigerung um 49 Delikte (28 %) bei einer um einen Prozentpunkt höheren Aufklärungsquote (96,4 %). Ebenso stiegen die Fallzahlen des Summenschlüssels Gewaltdelikte an. Waren im Vorjahr noch 127 Delikte zur PKS gemeldet worden, so beträgt deren Anzahl aktuell 144 (13,4 %). Dies ist insbesondere dem bereits erwähnten Anstieg der gefährlichen und schweren Körperverletzungen von 101 auf 125 Fälle geschuldet. Die AQ konnte bei den Gewaltdelikten nochmals um 2,3 % auf 94,4 % gesteigert werden. Auch bei der Straßenkriminalität ist eine Steigerung auszumachen. So stiegen die Fallzahlen – wenn auch gering – von 468 auf 485 Delikte (3,6 %) an. Dies lag insbesondere an einer Häufung von Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum. PKS-Entwicklung Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen PKS-Entwicklung – Landkreis WUG Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.339 3.382 3.414 3.466 3.275 -191 -5,5% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.283 3.345 3.403 3.444 3.262 -182 -5,3% 0 1 33 5 0 0 48 9 5 1 58 12 0 1 80 12 0 1 144 6 0 0 64 -6 0,0% 0,0% 80,0% -50,0% 6 1 0 -1 -100,0% 8 581 11 0 430 736 532 134 5 204 12 53 12 131 665 455 56 460 268 530 11 4 703 12 1 516 733 505 94 5 228 11 62 11 132 623 477 47 408 175 468 22 10 645 12 1 467 675 427 83 14 248 4 74 26 140 430 331 75 404 224 485 13 6 -58 0 0 -49 -58 -78 -11 9 20 -7 12 15 8 -193 -146 28 -4 49 17 -9 150,0% -8,3% 0,0% 0,0% -9,5% -7,9% -15,4% -11,7% 180,0% 8,8% -63,6% 19,4% 136,4% 6,1% -31,0% -30,6% 59,6% -1,0% 28,0% 3,6% -40,9% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 680 17 1 508 813 554 168 9 259 15 63 40 86 520 409 60 410 147 476 56 2 657 8 2 493 770 553 158 12 217 16 53 20 90 590 503 67 431 242 453 37 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 107 Verlauf 99 108 3 Zuständiges Sachgebiet EINSATZ E2 Ordnungs- und Schutzaufgaben M eine sehr geehrten Damen und Herren, wie unser gesamtes gesellschaftliches Leben, befand sich auch das Einsatzjahr 2020 fest im Griff der Covid-19-Pandemie. Neben den einschneidenden Auswirkungen auf unser tägliches Leben, zeigte die Pandemie in dienstlicher Hinsicht jedoch auch eines: allen Herausforderungen zum Trotz, konnte sich die Polizei mit viel Flexibilität, Engagement und Zusammenhalt als wichtiger Baustein in unserer Gesellschaft beweisen. Das verdanken wir vor insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen, die sich im täglichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger häufig selber in Gefahr bringen und sich mit den besonderen, direkten gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie auseinandersetzen müssen. Gerade die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen verlangt ihnen dabei ein besonderes Fingerspitzengefühl, gute kommunikative Fähigkeiten und die richtige Einschätzung für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit ab. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr herausragendes Engagement in dieser fordernden Zeit bedanken. Nicht zuletzt ist es ihrer Disziplin bei der Einhaltung der infektionsschutzmaßnahmen im täglichen Dienstbetrieb zu verdanken, dass die Polizei keinerlei Einschnitte in ihrer Handlungsfähigkeit hinnehmen musste. Ganz besonders gefordert waren und sind in diesen Zeiten die Beamtinnen und Beamten der geschlossenen Einheiten. Ihnen wurde eine besondere Einsatzbereitschaft im Hinblick auf Versammlungen mit Pandemiebezug oder Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen abverlangt. Auch hierfür möchte ich Ihnen persönlich meinen herzlichsten Dank und ein großes Lob für Ihre Professionalität aussprechen. Denn auch wenn im Einsatzjahr 2020 ein deutlicher Rückgang an Ereignissen wie Sport- oder Musikveranstaltungen zu verzeichnen war, so nahm gerade das Versammlungsgeschehen deutlich zu. Hierbei ergab sich die besondere Herausforderung, den Gesundheitsschutz tragfähig mit dem hohen Grundrecht der Versammlungsfreiheit in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Teilweise erforderte dies sogar das Verbot einzelner Versammlungen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 109 Doch auch über die polizeiliche Bewältigung pandemisch bedingter Schwierigkeiten hinaus, lagen die Kernthemen der mittelfränkischen Polizei nicht brach. Im Fokus stehen weiterhin der Schutz der Bevölkerung und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Sichtbar wird dies vor allem durch die hohe Präsenz und Ansprechbarkeit der Beamtinnen und Beamten vor Ort. Im Hintergrund ist diese Arbeit geprägt von einem vertrauensvollen und zielorientierten Austausch mit den örtlichen Sicherheitsbehörden. Wir blicken zusammen auf ein für uns alle schwieriges Jahr 2020 zurück. Gesellschaftlich hegen wir alle große – und wie ich glaube berechtigte – Hoffnungen in das Jahr 2021. Nichtsdestotrotz zeigt der Jahresbeginn bereits, dass uns die Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen vorerst weiter begleiten und vor bekannte sowie neue Herausforderungen stellen wird. Ich glaube jedoch fest an die Kraft und Stärke, die aus unserem gemeinsamen Zusammenhalt erwächst und sehe dem Jahr 2021 daher mit Zuversicht entgegen. In Anbetracht dessen wünsche ich Ihnen von Herzen: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund. Ihr Hermann Guth LPD Hermann Guth Leiter Sachgebiet E2 101 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 3.1.1 Einsatzstatistik Überblick Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) um 64,3 %, die der Sportveranstaltungen sogar um 68,8 % gefallen ist. Im Gegensatz dazu verzeichnete die Anzahl der polizeilich als diffiziler zu handhabenden Versammlungen im Jahr 2020 einen Anstieg um 47,7 %. Nach einem kurzzeitigen Einbruch der Versammlungszahlen zum Anfang der Pandemie im Frühjahr 2020 nahm die Zahl der Versammlungen, insbesondere mit Themenbezügen zur Coronapandemie und den Maßnahmen zu deren Eindämmung, bis zum Jahresende stetig zu. Sicherheitsbericht Im Jahr 2020 wurden im2020 Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polizeilich betreut. 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken Dies stellt einen Rückgang von 29,6 % im Vergleich zum Vorjahr dar, was un3.1.1 Einsatzstatistik Überblick gefähr dem Wert von 2016 entspricht. Von den 2.236 Veranstaltungen fanden Die Zahl der eingesetzten Beamten 994 im Stadtgebiet Nürnberg statt. sank hierbei um 38,9 %. Dies entspricht einem Prozentsatz von Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken 44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) wofür 55,9 % der insgesamt eingesetzten Beamten verwendet wurden. 2.500 Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken 1.961 2.000 1.617 1.578 1.465 1.500 1.238 1.000 928 759 548 500 279 656 237 992 840 693 214 861 833 206 815 835 746 262 701 258 256 224 70 0 2012 2013 2014 Versammlungen 2015 2016 sonstige Veranstaltungen 2017 2018 2019 2020 Sportveranstaltungen Quelle: SG E 2 102 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustel110 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg 5.000 31.757 4.500 4.000 26.836 26.243 21.829 3.500 26.403 27.861 30.000 22.301 2.621 18.512 2.669 2.315 2.500 1.586 1.821 1.747 25.000 3.177 3.000 2.000 35.000 30.319 1.900 16.384 13.595 1.500 20.000 2.236 15.000 15.917 13.497 10.000 10.340 1.000 1.196 500 986 1.074 1.012 994 0 5.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Veranstaltungen (gesamt) Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt) eingesetzte Beamte eingesetzte Beamte (in Nürnberg) Quelle: SG E 2 Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polium im Rahmen der Nachverfolgung höchster Priorität, um weiterhin die 3.1.2 Besondere zeilich betreut. Dies stellt einen Rückgang von 29,6 % im Vergleich zum Vorjahr dar, was ungefähr die CT-Teams zu erweitern. Somit war Sicherheit der Bevölkerung zu gewährThemenfelder dem Wert von 2016 entspricht. Die leisten. Zahl der eingesetzten Beamten sank hierbei um 38,9 %. es dem Polizeipräsidium Mittelfranken Besonderes Augenmerk lag in 3.1.2.1 Corona allgemein möglich, einen Beitrag zur Eindämder Umsetzung der Hygiene- und Infekmung der Pandemie zu leisten. tionsschutzbestimmungen. In dieser Die rasante Ausbreitung des neuartiVon den 2.236 Veranstaltungen fanden 994 im Stadtgebiet Nürnberg statt. Dies entspricht einem Ausnahmesituation wird staatliches gen Coronavirus „Sars-CoV-2“ und die Prozentsatz von 44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) 55,9 % der insgesamt Beamten Handeln sehr wofür sensibel wahrgenomdamit verbundenen Einschränkungen 3.1.2.2eingesetzten Raumschutz Corona men, daher war es erforderlich, dem für das öffentliche Leben stellte die BeDurch das Polizeipräsidium Mittelverwendet wurden. Vorbildcharakter der Polizei gerecht zu völkerung im staatlichen als auch im franken wurde neben den bereits gewerden und mit gutem Beispiel voran privaten Bereich vor bislang nicht genannten Maßnahmen die Besondere zu gehen. kannte Herausforderungen. Aufbauorganisation „Corona“ ins Leben gerufen und zur Überwachung Im zunehmenden Spannungsfeld von So galt es, durch die zunehmende Verder Ausgangsbeschränkungen durch Einschränkungen bis zum „harten breitung des Virus eine Überlastung den Streifendienst und geschlossene Hagn Lockdown“ war es von entscheidender des Gesundheitssystems und daraus Einheiten sowohl des PP Mittelfranken Bedeutung, den Dialog mit der Bevölresultierende Gefahren für die Gesundals auch der Bayerischen BereitschaftsPolizeihauptkommissar kerung in einer angemessenen Art und heit der Bevölkerung zu verhindern. polizei eingesetzt. Weise zu führen und bei den vielfältiGleichzeitig sollte so wenig wie möggen polizeilichen Einsätzen mit dem lich und unter besonderer Beachtung Die Maßnahmen des Raumschutzes notwendigen Fingerspitzengefühl einder Verhältnismäßigkeit in die persönkonzentrierten sich insbesondere auf zuschreiten. liche Lebensgestaltung und in Freidie Bestreifung des öffentlichen Rauheitsrechte eingegriffen werden. mes und der Gewerbebetriebe. Ziel Auf Grund der dynamischen Lage, wawar es, Menschenansammlungen aus ren auch kurzfristige und situationsAuch das Polizeipräsidium Mittelverschiedenen Haushalten, soweit bedingte Unterstützungen abseits des franken wurde in dieser Situation vor möglich und zur Eindämmung des Vioriginären Zuständigkeitsbereiches enorme Herausforderungen gestellt. rus nötig, zu vermeiden. Die Schwierigdes PP Mittelfranken notwendig, wie Im Hinblick auf die pandemische Entkeit für die Einsatzkräfte bestand insetwa die Entsendung von Mitarbeitern wicklung war zunächst die Aufrechtbesondere in der neuen Rechtslage, zu den örtlichen Gesundheitsämtern, erhaltung des Dienstbetriebes von welche durch den Gesetzgeber im Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 111 103 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken Eilverfahren geschaffen wurde und der damit verbundenen Umsetzung in der Praxis. So war beispielsweise zunächst nicht klar, ob das (kurze) Verweilen in Parks oder auf Parkbänken unter Einhaltung von Abstandsregeln im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft nun bußgeldbewehrt ist. Erst eine Einordnung durch das Innenministerium brachte Klarheit und damit Sicherheit im Einschreitverhalten durch die eingesetzten Kräfte. Die Unsicherheit angesichts der neuen Rechtslage, verbunden mit der zu Beginn der Pandemie nicht vorhandenen Kenntnis über die genaue Auswirkungen des Virus und der teils erheblichen Belastung im privaten Umfeld (geschlossene Schulen und Kindergärten, Quarantäneverpflichtungen einzelner Beamter oder ganzer Dienstgruppen und Einsatzeinheiten) sorgten für erhebliche Herausforderungen nicht nur im täglichen Dienst. Auch die Vielzahl an eingesetzten Einheiten ging einher mit einem Aufbau von Überstunden, verbunden mit einem logistischen wie personellen Aufwand aufgrund Hygienemaßnahmen und Mehranforderungen an die Personalplanung. Dennoch mussten mehrfach große Menschenansammlungen in öffentlichen Parks aufgelöst werden, da Abstände nicht eingehalten wurden. Erst mit Fortschreiten der Pandemie ergab sich die notwendige Sensibilisierung des Großteils der Bevölkerung und damit einhergehend weniger Notwendigkeit für polizeiliche Maßnahmen. Zeitgleich jedoch wurden die Kritiker der Einschränkungen mehr, so dass mehrfach durch gleiche Gruppierungen gezielt gegen die Beschränkungen verstoßen wurde. Diese Einsätze bargen erhebliches Konfliktpotential, da die Betroffenen häufig mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden waren. Durch die umfangreichen Maßnahmen sowie die konsequente Kontrolle durch die Polizei konnten die Ansteckungs- 104 zahlen gesenkt werden, so dass im Frühsommer der Lockdown beendet wurde. Unter anderem Treffen und Veranstaltungen waren unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften wieder möglich. Auch Urlaube oder Tagesausflüge wurden wieder vermehrt durchgeführt, so dass es zu erneuten Hotspots wie der Nürnberger Innenstadt, den Parkanlagen oder im Fränkischen Seenland kam. Auch das Veranstaltungs- und Versammlungsgeschehen lebte wieder auf, teils unter Missachtung von Hygienevorschriften durch die sog. „Querdenker“, teils unter strikter Wahrung der Hygiene- und Abstandsvorschriften (3.2.1, 3.3.1 sowie 3.3.3). Durch die Raumschutzkräfte wurden neben den allgemeinen Kontrollen im täglichen Dienst auch Kontrollaktionen im öffentlichen Personennahverkehr unter Leitung örtlich zuständiger Dienststellen durchgeführt und durch die Pressestelle sowie teils durch das Innenministerium medial begleitet. Mit Beginn der kälteren Jahreszeit stiegen die Ansteckungszahlen erneut massiv an, so dass zunächst ein „Lockdown light“ sowie zum 09.12.2020 er- neut der bayernweite Katastrophenfall mit einem verschärften „2. Lockdown“ ausgerufen wurde. Auch jetzt wurde wieder eine Vielzahl an geschlossenen Einheiten eingesetzt, um die Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche Ausgangssperre zu überwachen. Nun verlagerte sich der Einsatzschwerpunkt vermehrt auf Treffen in privaten Räumen, welche durch Ruhestörungsmeldungen auffielen und entsprechend geahndet wurden. Auch an den Weihnachtsfeiertagen sowie zum Jahreswechsel wurden die Ausgangssperren aufrechterhalten und überwacht (3.1.3). Insgesamt wurden im Jahr 2020 145.640 Kontrollen (Zählung ab dem 07.04.2020) durchgeführt. Hierbei wurden 47.240 Verstöße gegen die jeweils geltenden Vorschriften festgestellt, von denen 10.242 geahndet wurden. In den restlichen Fällen wurden mündliche Verwarnungen und Belehrungen ausgesprochen. Aufgrund der ständig wechselnden Rechtsvorschriften ist eine genaue Aufschlüsselung über den Zeitraum des Gesamtjahres nicht möglich. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 112 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1.3 Silvester mit Ausgangssperre und Feuerwerksverbot Der Jahreswechsel 2020/2021, der in hohem Ausmaß durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Gastronomie, Feiern im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte im privaten Bereich geprägt war, stellte die Polizei in diesem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. An erster Stelle stand dabei die nur schwer einschätzbare Einsatzlage, die maßgeblich davon bestimmt wurde, inwieweit sich die Bevölkerung an die in diesem Jahr geltenden Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben halten wird. Die Corona-Regelungen beinhalteten dabei insbesondere eine allgemeine Ausgangsbeschränkung, eine besondere nächtliche Aufenthaltsbeschrän- kung im öffentlichen Raum, ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sowie ein Abbrennverbot von Pyrotechnik. Letztes wurde erst kurz vor Silvester durch alle zwölf mittelfränkischen kreisfreien Städte und Landkreise beschlossen und in Form von Allgemeinverfügungen bekanntgegeben. Da die Verbote zwischen allen beteiligten Behörden abgestimmt und nahezu gleichlautend waren, konnte sich die Bevölkerung in Mittelfranken auf eine einheitliche Regelungslage einstellen – ein bunter Verbots-Flickenteppich wurde dadurch vermieden. Der Großeinsatz anlässlich der Silvesternacht wurde in diesem Jahr zentral durch das Polizeipräsidium Mittelfranken mit operativen „Satelliten“ in Nürnberg, Erlangen und Ansbach geführt. 3.1.4 Sicherheitswacht Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öffentlichen Raum stärkte die mittelfränkische Sicherheitswacht auch 2020 das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und schritt bei Sicherheits- und Ordnungsstörungen ein bzw. meldete diese der Insgesamt brachten die Einsatzkräfte knapp 350 Verstöße gegen die aktuellen Corona-Auflagen zur Anzeige, rund 250 davon begründeten sich im Nichteinhalten der Ausgangssperre. Der Sachschaden, der durch die (verbotene) Verwendung von Feuerwerkskörpern entstand, belief sich in diesem Jahr auf etwas über 50.000 Euro und fiel mehr als 90 Prozent geringer aus als im Vorjahr. schwerwiegender Verstöße gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzes tätig. Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützt derzeit 17 Polizeiinspektionen in Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Nachdem bereits in den Vorjahren ein deutlicher Ausbau erfolgte, wurde 2020 auch bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen eine Sicherheitswacht auf Wunsch der Stadt Treuchtlingen installiert. Die Gesamtzahl der in Mittelfranken sich für die Sicherheit engagierenden Ehrenamtlichen belief sich im vergangenen Jahr auf über 150 Personen. Der Einsatz der Sicherheitswacht wurde auch und gerade vor dem Hintergrund der durch das neuartige Coronavirus bedingten Pandemie unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gesamte Einsatz, bis auf wenige Ausnahmen, ohne bedeutende Auffälligkeiten verlief. Dies war nicht zuletzt auch der Einsicht und Vernunft der Bewohner Mittelfrankens geschuldet, die sich dankenswerterweise und in einer überwältigenden Mehrheit an die Vorschriften hielten. Die Haupteinsatzgebiete der Sicherheitswacht waren im vergangenen Jahr: ■ ■ ■ ■ ■ Öffentlicher Personennahverkehr Parkanlagen Parkhäuser Fußgängerzonen Bereiche touristischer Schwerpunkte (soweit pandemiebedingt gegeben) ■ Wohnsiedlungen Polizei. Die Tätigkeiten der Sicherheitswacht erstreckten sich dabei neben Hilfeleistungen insbesondere auf die Bereiche Betäubungsmittelkriminalität, Sachbeschädigung, aggressive Bettelei sowie Jugendschutz. Darüber hinaus wurden die Ehrenamtlichen der Sicherheitswacht auch anlässlich Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 113 In bewährter Weise setzte die Sicherheitswacht damit auch 2020 wieder ein sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement und gegen die Unkultur des Wegschauens. Nach wie vor bekunden mittelfränkische Kommunen ihr Interesse an der Institution Sicherheitswacht, weshalb deren weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium Mittelfranken auch zukünftig erfolgen wird. 105 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 3.1.5 Projekt Reiterstaffeln/ Reitergruppe Mittelfranken Am 18. April 2018 verkündete Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Regierungserklärung den Ausbau der berittenen Polizei in Bayern. Mit der Umsetzung wurde am 09. Juli 2018 die neu gegründete Arbeitsgruppe Reiterstaffeln in Bayern beauftragt. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe obliegt dem Leitenden Polizeidirektor Hermann Guth. Zum 1. Januar 2019 nahm die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken offiziell ihren Dienst auf. Sie ist organisatorisch der Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Mittelfranken nachgeordnet. Die Unterbringung der Dienstpferde erfolgt weiterhin in einer Reitanlage im Nürnberger Ortsteil Buch. Zum Ende des Jahres 2020 verfügte die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken über 13 ausgebildete Dienstpferde und 16 Polizeireiterinnen und -reiter. In den kommenden Jahren wird die Anzahl der Pferde und Reiter sukzessive erhöht werden. Waren zu Beginn der Reitergruppe die zahlreichen Einsatzgebiete in Mittelfranken schwerpunktmäßig im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen im allgemeinen Streifendienst und hier insbesondere in Grünanlagen und ländlichen Bereichen, so wurden, wie bereits im Jahr 2019, die Dienstpferde auch 2020 bei Veranstaltungslagen und Großereignissen eingesetzt. Als Novum erfolgte 2020 erstmals der Ein- satz im erweiterten Raumschutz bei Versammlungslagen und für Absperrmaßnahmen bei Evakuierungen aufgrund von Bombenentschärfungen. Daneben unterstützte die Reitergruppe bei mehreren Schwerpunkteinsätzen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Im Zuge der BAO Raumschutz Corona wurde die Reitergruppe zur Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften in den Grünanlagen in Nürnberg und Erlangen sowie am Brombach- und Altmühlsee eingesetzt. Weiterhin wurden die Polizeireiter für Einsätze in den Polizeipräsidien Ober- und Unterfranken sowie Oberpfalz angefordert. Exemplarisch ist hier der Sicherheitstag des PP Oberfranken in den Einsatzgebieten in Bamberg und Bayreuth zu erwähnen. Mit dem Aufwuchs der Reitergruppe Mittelfranken und voraussichtlicher Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen werden im Jahr 2021 auch die Anzahl und die Art der Einsätze zunehmen. Bereits jetzt ist ein Einsatz im Rahmen der UEFA-Europameisterschaft 2021 bei den Fußballspielen in München geplant. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 106 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 114 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 3.2.1 Versammlungen und Veranstaltungen sammlungen im Nürnberger Stadtgebiet kam. 3.2.1.1 Versammlungsgeschehen Neben diesem umfangreichen Themenkomplex, fanden jedoch auch Versammlungen mit anderen gesellschaftlichen und politischen Bezügen statt. So kam es anlässlich der Geschehnisse und Diskussionen um Polizeigewalt in den USA auch in Nürnberg zu Aktionen der sog. „Black Lives Matter“-Bewegung. Auch im Hinblick auf Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg war das Jahr 2020 ab Ende des ersten Quartals durch die Covid-19 Pandemie geprägt. Zwar kam es aus infektionsschutzrechtlichen Gründen zum Teil zu erheblichen Beschränkungen einzelner Versammlungen bis hin zu gänzlichen Verbotsverfügungen. Trotzdem ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr ein starker Anstieg an durchgeführten Versammlungen zu verzeichnen. Den größten Anteil machten dabei Versammlungen sog. „Corona“-Maßnahmenkritiker bzw. der „Querdenken“-Szene aus. Die besondere Herausforderung bestand regelmäßig darin, das hohe verfassungsrechtliche Gut der Versammlungsfreiheit mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Dabei musste häufig besondere Berücksichtigung finden, dass es teilweise zu bundesweiten Mobilisierungsaktionen für Ver- Auch die Versammlungsform der sog. „Critical Mass“ wurde im Jahr 2020 fortgesetzt. Die besondere Herausforderung bestand dabei darin, einen möglichst geordneten Ablauf bei der ungeplanten Streckenwahl der Teilnehmenden zu gewährleisten, um Verkehrsgefahren für alle Beteiligten minimieren zu können. 3.2.1.2 Traktorsternfahrt Bundesweite Beachtung fand auch die Traktorsternfahrt „Wir ackern für Bayern“ durch Landwirte, die auf die aktuelle Situation der konventionellen Landwirtschaft aufmerksam machen wollten. Von insgesamt sechs Sammel- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 115 punkten, die sternförmig im Nürnberger Umland angelegt waren, fuhren die Teilnehmer mit ihren Traktoren nach Nürnberg, um sich dort auf dem Volksfestplatz zu sammeln und eine Abschlusskundgebung durchzuführen. Die besondere polizeiliche Herausforderung bestand darin, die bei 5.000 bis 7.000 geplanten Fahrzeugen entstehenden Verkehrsbehinderungen auf den Hauptverkehrsadern auf ein Minimum zu reduzieren. Dies konnte vor allem durch eine vorausschauende Routenplanung sowie frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden. So fanden sich schließlich insgesamt ca. 2.200 Fahrzeuge und zahlreiche Teilnehmer am Volksfestplatz ein, um dort die Abschlusskundgebung durchzuführen. Unter den Rednern befanden sich u. a. der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Nicht zuletzt durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Landwirten, kam es weder bei der An- und Abfahrt, noch bei der Kundgebung zu Sicherheitsstörungen oder Verkehrsbehinderungen. 107 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2.1.3 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die mit der weltweiten Corona-Pandemie einhergehen, prägten das mittelfränkische Einsatzgeschehen rund um den 1. Mai in diesem Jahr besonders. Als Ausfluss der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) waren Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich landesweit untersagt. Vor dem Hintergrund der bereits kurz nach dem 1. Mai beabsichtigten Lockerungen durch die Staatsregierung konnten im Hinblick auf Versammlungen jedoch gewisse Zugeständnisse seitens der Behörden gemacht und einige Kundgebungen unter strengen Auflagen erlaubt werden. Insgesamt wurden sieben Versammlungen an verschiedenen Örtlichkeiten in Nürnberg zugelassen, die sich allesamt um die typischen „Tag der Arbeit“-Themen drehten. Die Anzahl der Teilnehmer war behördlicherseits auf maximal 50 Personen begrenzt, auch durften die Kundgebungen nur stationär abgehalten werden. Einzige Ausnahme war eine vier Personen umfassende Kleinstkundgebung zum The- ma Feminismus, die auf einem leichten Lkw eine Runde rund um die Nürnberger Altstadt fahren durfte, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Die jährlich stattfindende Kundgebung einer großen Gewerkschaft mit anschließendem Maifest, an der in den Vorjahren stets 5.000 Personen teilnahmen, wurde in Rücksichtnahme auf den Infektionsschutz bereits im Vorfeld abgesagt. Auch das traditionelle Fest in der Müllnerstraße sowie die Maiausfahrt der Motorradfahrer, die am Startpunkt in der Münchener Straße jedes Jahr bis zu 10.000 Teilnehmer zählt, fanden im Angesicht der Pandemie in diesem Jahr nicht statt. Der Gesamteinsatz wurde durch das Polizeipräsidium Mittelfranken betreut und geführt. Insgesamt kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen. Lediglich als sich die Teilnehmer nach Beendigung der Versammlung am Petra-Kelly-Platz zu einem gemeinsamen „Spaziergang“ in Richtung Innenstadt aufmachten, mussten sie sowohl polizeilich begleitet als auch wiederholt durch Lautsprecherdurchsagen und polizeilichen Direktansprachen auf das Einhalten der Mindestabstände hingewiesen werden. Ein gemeinsames „Spazieren“ in die Altstadt von Königs- und Frauentorgraben aus wurde durch starke Polizeipräsenz an den Zufahrtstraßen verhindert, ohne dass die grundsätzlich friedliche Stimmung dadurch Schaden nahm. 3.2.1.4 Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp Das Thema Klimaschutz hatte auch im Jahr 2020 einen festen Platz unter den Versammlungen im Bereich des PP Mittelfranken. Nach vielen großen Kundgebungen im Jahr 2019 beschränkten sich die Akteure der Klimabewegung pandemiebedingt im Jahr 2020 überwiegend auf kleinere Aktionen. Lediglich ein großer Aufzug im Rahmen eines sog. „Global Day of Climate Action“ er- 108 Symbolfoto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg reichte mit ca. 1.500 Teilnehmern eine vierstellige Teilnehmerzahl. Eine besondere Form des Protestes für mehr Klimaschutz stellt das Klimakamp von Fridays for Future Nürnberg dar, welches unter dem Motto „Klimacamp – die unzureichende Klimapolitik und das Streben nach Klimagerechtigkeit“ seit 03.09.2020 durchgehend auf dem Sebalder Platz veranstaltet wird. 3.2.1.5 Tuningszene/ mobile Partyszene Seit vielen Jahren existiert in Mittelfranken und insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg eine überregionale Tuning-Szene, welche mit polizeilichen Maßnahmen begleitet wird. Im Jahr 2020 änderte sich aufgrund der Corona-Pandemie das Einsatzverhalten deutlich, da neben Verstößen gegen Verkehrsvorschriften nunmehr auch die Verhaltensregeln aufgrund des Infektionsschutzgesetzes bzw. der jeweils geltenden BayIfSMV kontrolliert wurden. Zu Jahresbeginn wurden Kontrollen durch die örtlich zuständigen Dienststellen durchgeführt, bei welchen zum Teil erhebliche Verstöße festgestellt werden konnten. Der Saison-Auftakt der Tuning-Szene im April 2020 wurde durch die VPI Nürnberg polizeilich begleitet. Aufgrund des Lockdowns wandelte sich die reine Tuning-Szene Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 116 Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit F sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen d Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsäc Telegram-Gruppe organisiert. Dies prägte den Begriff der „ EINSATZ – ORDNUNGSUND SCHUTZAUFGABEN In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den Betriebsvorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsäch und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusam Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsä durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionssch konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdur umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahm des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt. Tuningszene: Getroffene entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Maßnahmen/festgestellte Getroffene / festgestellte Verstöße VerstößeMaßnahmen 2020 – Stadt Nürnberg Platzverweise VOWi-Anzeigen Erlöschen BE Sicherstellung von Kfz VOWi (ohne Geschwindigkeitsverstöße) Geschwindigkeitsverstöße Strafanzeigen StGB / StVG IfSG-Verstöße jedoch zur Party- und Tuning-Szene, da die Feierwilligen aufgrund geschlossener Clubs und Discotheken auf andere Events auswichen. Eine der beliebtesten Örtlichkeiten für die Tuning-Szene und die „Auto-Poser“ war bislang die Steintribühne am Zeppelinfeld, an der sich an den Wochenenden im Mai regelmäßig mehrere hundert Personen, teilweise mit Fahrzeugen, teilweise auch nur als feiernde Zuschauer, einfanden. Die Situation hier konnte letztendlich durch intensive polizeiliche Kontrollen und mit Hilfe eines abendlichen Durchfahrtverbots für diesen Bereich ab Mitte Juni deutlich entspannt werden. Schnell verlagerte sich die Szene jedoch unter anderem in das Nürnberger Hafengebiet, aber auch auf Parkplätze großer Gewerbetreibender in Nürnberg. Neben der örtlichen Verlagerung war schnell auch eine Veränderung der Zusammensetzung zu erkennen. Handelte es sich bei der Tuning-Szene vor Beginn der Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit Fokus auf die „aufgemotzten“ Fahrzeuge, mischen sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen darunter, deren Hauptaugenmerk mehr auf dem Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsächlich über einen Instagram-Kanal sowie über eine Telegram-Gruppe organisiert. Dies prägte den Begriff der „Party-Szene auf vier Rädern“. In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den obligatorischen Verstößen gegen die Bau- und Betriebs- 4.295 71 79 378 760 6 322 vorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsächlich wegen der Größe der Menschenansammlung und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz. Jungk Laute Musik, selbst Polizeihauptkommissarin Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsätze unter Einbindung geschlossener Einheiten durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und die originären Tuning-Verstöße konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdurch eingedämmt. Auch eine Verlagerung in die umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahmen unterbunden. Die Sachbearbeitung bezüglich des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt. Ein möglicher Veranstalter konnte ermittelt und entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Um durch die Überwachung der „Party-Hotspots“ ein Ansteckungsrisiko zu minimieren, wurde dieser Herausforderung gemeinsam mit der Sicherheitsbehörde Stadt Nürnberg begegnet. In Zusammenarbeit mit dem Außendienst Nürnberg (ADN) wurden die Feiermeilen zu den relevanten Zeiten regelmäßig mit starken Kräften überwacht. Dies erfolgte im Rahmen des Einsatzes „Sicherheit im öffentlichen Raum“. 3.2.1.6 Feiermeilen in der Innenstadt Der lange Lockdown zog ab Mitte Mai auch immer mehr junge Menschen der „Party-Szene“ zurück in Gastronomie und öffentlichen Raum. Da Clubs und Diskotheken ihre Türen nach wie vor geschlossen hatten, die sommerlichen Temperaturen das Feiern im Freien jedoch bis in die Nacht hinein ermöglichten, ergaben sich an exponierten Örtlichkeiten zunehmend Probleme durch Ansammlungen jenseits der 500 Personen. Exemplarisch seien hier der Tiergärtnertorplatz, der Köpfleinsberg zwischen Königs- und Adlerstraße und die Norikusbucht, aber auch der Jamnitzer Park in Nürnberg genannt. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 117 mitgebrachte Getränke, aber vor allem die Enthemmung durch zunehmende Alkoholisierung machten es schwer, die Mindestabstände einhalten zu können oder zu wollen. Den entscheidenden Unterschied machte jedoch das Party-Publikum. Fanden sich beispielsweise am Köpfleinsberg überwiegend junge Menschen ein, hielten sich im Jamnitzer Park vor allem Anwohner des regionalen Stadtteils und Angehörige des sogenannten „Trinkermilieus“ auf. Das Wissen um die damit einhergehenden Besonderheiten der jeweiligen Klientel war ausschlaggebend für das Einschreitverhalten der eingesetzten Kollegen, um einer Eskalation der Einsatzlage vorausschauend entgegenzuwirken und Szenen, wie sie sich im Juni in Stuttgart ereignet hatten, unter allen Umständen zu verhindern. Deshalb fand die erste Bewertung von Einschreitnotwendigkeit und -intensität stets durch einen mit den lokalen Gegebenheiten gut vertrauten Führungsbeamten statt. 109 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 3.2.1.7 Besonderes Veranstaltungsjahr mit „Nürnberger Sommertagen“ Zunächst einmal schienen die Nachrichten eines neuartigen Virus sich nicht auf die Veranstaltungen in Nürnberg auszuwirken. Ein normales Jahr mit Umzügen, Feiern, Volksfesten und Märkten stand bevor. So fand wie jedes Jahr der Faschingsumzug am 23.02.2020 statt. Der Zug schlängelte sich unter großem Zuschauerandrang vom Rathenauplatz durch die Innenstadt bis zum Jakobsplatz. Betreut wurde die Veranstaltung unter Leitung der VPI Nürnberg mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen, Absperrungen und Umleitungen. Wie auch in den Vorjahren verlief der Einsatz störungsfrei. Gleichwohl mussten dennoch Großveranstaltungen wie Rock im Park, B2Run, der Stadtlauf, Musikveranstaltungen am Flughafen Nürnberg, das NorisringRennen, das Altstadtfest sowie weitere Stadtteilfeste, Kirchweihen und andere Sportveranstaltungen abgesagt werden. Auch viele Veranstaltungen der NürnbergMesse mussten abgesagt, verschoben oder als reine Digital-Messen reorganisiert werden. Nach dem Abklingen der sog. „Ersten Welle“ bestand sowohl in der Bevölkerung als auch unter Veranstaltern und Kulturtreibenden der große Wunsch, 110 das öffentliche Leben mit seiner Vielzahl an Veranstaltungen wieder aufleben zu lassen. In intensiven Planungen unter Einbindung der Verantwortlichen von Polizei und Stadt Nürnberg wurden pandemiegerechte Veranstaltungen organisiert. Diese beinhalteten Abstands- und Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht sowie dezentrale und dislozierte Veranstaltungsörtlichkeiten. einer Vielzahl kleiner Stände geprägt, die, disloziert aufgestellt, trotzdem das Flair eines Volksfestes in anderem Rahmen vermitteln sollten. So konnten statt der abgesagten Klassik Open Air Konzerte auf der eigens dafür geplanten Seebühne am Duzendteich stattfinden. Hier konnten die Zuhörer/-innen coronakonform und sehr unkonventionell in Booten den Klängen der Künstler/-innen lauschen. Betreut wurden die Konzerte durch die PI Nürnberg-Ost sowie die WSP-Gruppe der VPI Nürnberg. Die Nürnberger Sommertage wurden intensiv unter Leitung der PI NürnbergMitte mit Unterstützung durch geschlossene Einheiten betreut. Hierbei wurde neben den üblichen Kontrollen im Hinblick auf Taschendiebstähle und den verkehrsrechtlichen Maßnahmen rund um die Veranstaltungsörtlichkeiten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen gelegt. Unter anderem durch vorbereitete Sperren, welche bei Bedarf aufgebaut werden konnten, sollte ein Überlaufen der Örtlichkeiten und somit eine dichte Ansammlung von Menschen verhindert werden. Auch die Nürnberger Sommertage vom 31.07.2020 bis zum 06.09.2020 dienten als Ersatz für die abgesagten Volksfeste. So wurden z. B. am Hauptmarkt ein Autoscooter, ein Kettenkarussell und eine Achterbahn („Wilde Maus“) betrieben. Auch an anderen Örtlichkeiten wurden Fahrgeschäfte aufgestellt, auf der Insel Schütt wurde überwiegend Essen und Getränke verkauft, welches unter Einhaltung von Abstandsregelungen auch an Sitzplätzen vor Ort verzehrt werden konnte. Auch andernorts war das Altstadtbild in dieser Zeit von Kurz darauf, mit Beginn des 1. Lockdowns wurden Ausgangsbeschränkungen verhängt, so dass alle bislang geplanten öffentlichen Veranstaltungen zunächst abgesagt wurden. Hierunter fielen unter anderem die Ostermärsche, die Volksfeste, die Blaue Nacht und der Trempelmarkt. Der Christkindlesmarkt wurde zunächst unter Corona-Auflagen geplant und Ersatzveranstaltungen analog der Sommertage ins Auge gefasst. Aufgrund des 2. Lockdowns blieb letztlich nur die Absage übrig. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 118 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2.2 Sonstiges Einsatzgeschehen 3.2.2.1 Bombenfunde Auch in diesem Jahr war das Polizeipräsidium Mittelfranken, gemeinsam mit den örtlich zuständigen Dienststellen und in enger Kooperation mit Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde sowie Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk, wieder bei mehreren Fliegerbombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg im Einsatz. Um die Mittagszeit des 17. März wurde bei Grabungsarbeiten in einer Kleingartenanlage in der Kavalastraße in Nürnberg eine 250kg Fliegerbombe mit zwei Zündern aufgefunden. Nachdem der Sperrradius auf nur 300 Meter um den Fundort herum festgelegt wurde, waren lediglich 270 Anwohner von den Evakuierungsmaßnahmen betroffen. Jedoch mussten während der Entschärfungsarbeiten ab dem späten Nachmittag die Südwesttangente, die Bahnlinie Nürnberg-Ansbach sowie der Main-Donau-Kanal sicherheitshalber für über eine Stunde gesperrt werden. Am 4. Mai mussten die Bauarbeiten auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Bahn in der Brunecker Straße, auf dem der neue Stadtteil „Nürnberg-Lichtenreuth“ entsteht, durch den Fund einer weiteren Fliegerbombe unterbrochen werden. Hier war jahrzehntelang eine US-amerikanische 125 kg Bombe unter der Erde unentdeckt geblieben. Bei dem Gebiet innerhalb des Sperrradius handelte es sich überwiegend um Gewerbeflächen, weshalb nur 660 Personen von der im Vorfeld erfolgten Evakuierung betroffen waren. Eigens dafür wurde das Neue Gymnasium in der Weddingenstraße kurzfristig zu einer Notunterkunft umfunktioniert. Das Unschädlichmachen des Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die geübten Sprengmeister dann innerhalb einer halben Stunde bewerkstelligt. Nur zwei Tage später wurde im selben Areal erneut eine Bombe aufgefunden, die jedoch das Vierfache an Gewicht – 500 kg – auf die Waage brachte. Aufgrund des späten Auffindens musste die Entschärfung auf den Folgetag verlegt werden. In einem Umkreis von 500 Metern rund um den Auffindeort waren insgesamt 2.700 Menschen betroffen, eine temporäre Notunterkunft wurde in der Meistersingerhalle eingerichtet. Die anschließende Entschärfung verlief ohne Zwischenfälle, so dass Wohnungen und Straßen gegen Mittag wieder freigegeben werden konnten. Insgesamt waren mehr als 350 Einsatzkräfte beteiligt. Genau zwei Wochen später, am 20. Mai, wurden auf einem Baufeld in der Ingolstädter Straße Teile einer Bombe zu Tage gefördert. Nachdem sich herausstellte, dass der Zünder auch nach Jahrzehnten noch aktiv war, wurden etwas über 250 Anwohner in Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 119 einem Radius von 100 Metern um den Fundort herum evakuiert, der nicht zu entschärfende Zünder wurde im Anschluss fachgerecht gesprengt. Dabei entstanden Dank guter Vorbereitung weder Personen- noch Sachschäden. Am 27. Oktober wurde, wie bereits im Mai, bei Erdarbeiten im Bereich der Bruneckerstraße eine weitere Fliegerbombe mit 250 kg Gewicht aufgefunden. Die Entschärfung wurde aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten auf den Folgetag verschoben. Nachdem ein sieben Meter hoher Erdwall um den Fundort herum aufgeschüttet sowie 2.300 Anwohner in einem Radius von 500 Metern rund um die Gefahrenstelle evakuiert wurde, konnte die Entschärfung am 28. Oktober nach eineinhalb Stunden gegen kurz nach 11:00 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden. Besonderheit bei diesem Einsatz war die Tatsache, dass nicht nur die U-Bahnlinie U1 innerhalb des Sperrkreises lag und während der Arbeiten der Sprengmeister ihren Betrieb vorübergehend einstellten musste, sondern auch das gesamte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der ehemaligen Südkaserne betroffen war und nicht betreten werden durfte. Am Nachmittag des 28. November entdeckte ein „Schatzsucher“ mit 111 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg seinem Metallsuchgerät auf einem Acker im Knoblauchsland in einer Tiefe von einem Meter einen verdächtigen Gegenstand in der Erde, welcher sich alsbald als 250 kg schwere Weltkriegsbombe herausstellte. Der Fund erforderte, dass insgesamt 635 Anwohner in einem Umkreis von 500 Metern um den Fundort herum ihre Wohnungen und Häuser verlassen mussten. Eine besondere Herausforderung stellte in diesem Zusammenhang der Umstand dar, dass sich auch einige an Covid-19 Erkrankte sowie deren Kontaktpersonen unter den zu Evakuierenden befanden. Diese wurden jeweils separat transportiert und untergebracht. Die Entschärfung der Bombe wurde kurz vor Mitternacht erfolgreich abgeschlossen. Das einsatztechnisch mit Abstand größte Ausmaß hätten jedoch gleich mehrere Bomben-Verdachtsfälle im Bereich der Großbaustelle auf dem Areal des Klinikums Fürth eingenommen. Hier waren im Zuge der Auswertung von historischen Luftbildern insgesamt 13 „Trichter“ in den Fokus gerückt, acht davon konnten durch Vorsondierungen bestätigt werden. Die Bewertung durch die Fachstellen kam zu dem Ergebnis, dass im Falle einer Bestätigung der Verdachtsfälle eine Evakuierung von 14.500 Bewohnern, des Klinikums Fürth, des Dialysezentrums sowie dreier Altenheime notwendig wird – ein herausforderndes Unterfangen sowohl für die Polizei als auch für alle anderen beteiligten Organisationen. Aufgrund dessen wurde bereits früh mit umfangreichen und detaillierten Planungsmaßnahmen begonnen. Als Tag der Evakuierung wurde der 19.07. festgelegt und publiziert. Um eine Gefahr durch die im Boden vermuteten Bomben so weit wie möglich zu minimieren, wurde erst wenige Tage vor dem geplanten Termin mit dessen Freilegung begonnen. Wie durch ein Wunder entpuppten sich letztendlich jedoch alle acht Verdachtsfälle zwar als metallische Gegenstände – unter anderem ein Nachttopf – jedoch nicht als Bomben, was eine Evakuierung am 19.07. hinfällig machte. 112 3.2.2.2 Königstorpassage Wie bereits in den Berichten der Vorjahre beschrieben, sind die Königstorpassage und der Bereich um den Bahnhofsplatz Nürnberg Schwerpunkte des polizeilichen Einsatzgeschehens. Die Königstorpassage, die darunterliegenden U-Bahn-Verteilergeschosse und auch der öffentliche Bereich im Umfeld des Hauptbahnhofes sind seit Jahren zentrale Anlauf- und Verkehrsknotenpunkte für unterschiedlichste Personen in der Stadt Nürnberg. Die Präsenz von sozialen Randgruppen, welche die Königstorpassage sowie die Straßen und Plätze im Umgriff des Hauptbahnhofes als Aufenthaltsort nutzen, ist weiterhin vorhanden. Bei vielen dieser Personen spielt Sucht eine bestimmende Rolle im Tagesablauf. So sind seit jeher Personen aus dem Rauschgift-, Obdachlosen- und Trinkermilieu in der Königstorpassage und deren Umfeld anzutreffen. Bei diesen Personen aus dem Randgruppenmilieu der Gesellschaft ist ein erweitertes Hilfsangebot notwendig, da rein polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zielführend sind. Innerhalb von Großstädten ist das Antreffen dieser Gruppen, insbesondere an Orten wie Hauptbahnhöfen, gesellschaftlich akzeptiert und von der Polizei zu tolerieren, sofern keine Straftaten verübt werden oder es zu Verletzungen innerhalb der Gruppen kommt. Auch im Jahr 2020 stellte der Bereich des Bahnhofsplatzes Nürnberg einen Schwerpunkt polizeilicher Präsenz und Einschreitens dar. Unter Fortführung der bereits in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen der besonderen Aufbauorganisation Köpa und in Abstimmung mit Kooperationspartnern entspannte sich die Sicherheitslage am Bahnhofsplatz Nürnberg weiter bzw. stabilisierte sich. So verringerte sich die Zahl der dort registrierten Betäubungsmitteldelikte auf 818 (839 Fälle 2019) und Körperverletzungen erhöhten sich nur leicht auf 375 Delikte (366 Fälle 2019), was im Vergleich mit dem diesbezüglich erhöhten Straftatenaufkommen der Vorjahre einer Stagnation auf einem deutlich niedrigeren Niveau gleichkommt (480 Fälle 2018). Trotz der intensiven polizeilichen Maßnahmen war auch im Jahr 2020 keine relevante Verlagerung von Szenepersonen an andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet zu verzeichnen. Ohnehin zielen polizeiliche Präsenz und Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 120 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN Intervention nicht darauf ab, Szenepersonen den Aufenthalt im Bereich des Bahnofsplatzes unmöglich zu machen. Vielmehr soll durch ein hohes Maß an objektiver und subjektiver Sicherheit die adäquate Nutzung dieses Bereiches für die gesamte Bevölkerung gewährleistet werden. Nach wie vor stellen Alkoholkonsum und Missbrauch bei der Begehung von Körpverletzungsdelikten einen maßgeblichen Faktor dar. Mehrheitlich sind sowohl Täter als auch Opfer bei Gewaltdelikten im öffentlichen Raum alkoholisiert. Die Polizei begrüßt daher die Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) der Stadt Nürnberg, welche den Einsatzkräften die Möglichkeit der frühzeitigen Intervention gegen den missbräuchlichen Alkoholkonsum im Bereich des Bahnhofsplatzes eröffnet. Im Jahr 2020 wurden 798 entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die durch das Auftreten des neuartigen Corona-Virus bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens machten sich beim Einsatzgeschehen im Bereich des Bahnhofsplatzes vergleichsweise wenig bemerkbar, da für viele Angehörige von Randgruppen dieser Bereich Mittelpunkt des sozialen Lebens ist. Dennoch wurde auch hier die Einhaltung entsprechender Regeln überwacht. Die Königstorpassage und der Bereich des Bahnhofsplatzes werden zukünftig weiterhin einen Schwerpunkt des Tätigwerdens der mittelfränkischen Polizei darstellen. Maßgeblich dabei ist die aktuelle Erhebung der Sicherheitslage, um auf Veränderungen schnell und effizient reagieren zu können. Um ein möglichst hohes Maß an subjektiver und objektiver Sicherheit zu erreichen, führt die mittelfränkische Polizei weiterhin die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, den Trägern sozialer Organisationen, den Verkehrsbetrieben, der Deutschen Bahn AG sowie mit der Bundespolizei fort. 3.2.2.3 Jamnitzerplatz Der Jamnitzerplatz ist das Herzstück Gostenhofs. Er wird intensiv von Familien mit Kindern als sozialer Treffpunkt und als Lebensraum der Anwohner genutzt. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Gostenhof entstand über die Jahre hinweg ein Interessenskonflikt zwischen denjenigen, welche die bisherigen Verhältnisse zu bewahren versuchen und wiederum Anwohnern die bürgerliche Verhältnisse etablieren möchten. In der Folge kam es immer wieder zu Sachbeschädigungen und Schmierereien. Aus polizeilicher Sicht war dieser Konflikt in der täglichen Arbeit spürbar, hatte jedoch zu keiner Zeit eine Stufe erreicht, welche den Jamnitzerplatz mit Blick auf vergleichbare Grünanlagen zum Kriminalitätsbrennpunkt innerhalb der Stadt Nürnberg gemacht hätte. Seit mehreren Jahren kommt es jedoch wiederkehrend von Seiten einer Gruppierung, die dem Strukturwandel in Gostenhof ablehnend gegenüber steht, zu diversen sicherheitsrelevanten und öffentlichkeitswirksamen Vorfällen. Im Jahr 2020 wurden von dieser Gruppierung mehrere Versammlungen im Bereich des Jamnitzerplatzes durchgeführt. Zu relevanten Störungen kam es lediglich bei einer Spontanversammlung in den Abendstunden des 6. Oktober 2020 anlässlich einer Gerichtsentscheidung. In diesem Zusammenhang formierte sich ein Aufzug, obwohl dies durch die Polizei untersagt wurde. Dieser Aufzug setzte sich in Richtung Justizareal in Bewegung. An der Fürther Str. versuchten schließlich mehrere Personen gewaltsam eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Durch den Einsatz von unmittelbarem Zwang konnte dies verhindert werden, woraufhin sich der Aufzug wieder zum Jamnitzerplatz bewegte und sich dort auflöste. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 121 Derartige Aktionen und die Anwesenheit von sozialen Randgruppen am Jamnitzerplatz beeinträchtigen zum Teil massiv das Sicherheitsgefühl der Bewohner von Gostenhof. Um dieser Situation gerecht zu werden, wird der Jamnitzerplatz sowie das Umfeld verstärkt durch Polizei, Sicherheitswacht und Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN) bestreift. Fest steht jedoch, dass sich der beschriebene Konflikt nicht allein mit klassischen polizeilichen Maßnahmen lösen lässt. Unter Federführung der Stadt Nürnberg in ihrer originären Zuständigkeit bezüglich struktureller Problemstellungen wurde aus diesem Grund ein sogenannter „Runder Tisch“ etabliert. An diesem „Runden Tisch“ können sich sämtliche Konfliktparteien beteiligen und bei der Entwicklung von Lösungsansätzen konstruktiv mitwirken. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Rahmen dieser Veranstaltungen, neben geplanten Maßnahmen der Stadt Nürnberg, auch das polizeiliche Einschreitverhalten transparent und objektiv dargestellt werden kann. Das Polizeipräsidium Mittelfranken wird diesen sicherlich langwierigen Prozess des Interessensaugleichs auch weiterhin begleiten und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ständig den aktuellen Erfordernissen anpassen. 113 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.3 Einsatzgeschehen regional 3.3.1 Versammlungsgeschehen regional Im Jahr 2020 war auch in den Bereichen außerhalb der Stadt Nürnberg ein deutlicher Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen. Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei in der Stadt Erlangen. Darüber hinaus verteilten sich die Kundgebungen über nahezu alle größeren Städte im Bereich Mittelfranken. Neben den schon aus den Vorjahren bekannten Themen wie z. B. Klimaund Umweltschutz, Flüchtlingsthematik und Rassismus befasste sich der überwiegende Teil der Kundgebungen im Jahr 2020 kritisch mit der Covid-19-Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen. Eine besondere Herausforderung für die Polizei war es dabei immer wieder, die zum Teil widerstreitenden Bedürfnisse von Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Kundgebungen trotz der großen Bandbreite an Themen und den besonderen Herausforderungen durch Covid 19 überwiegend störungsfrei verlaufen sind. 3.3.2 Besonderes Veranstaltungsjahr – „Herbstvergnügen“ in Fürth Aufgrund der im Jahr 2020 begonnenen Coronapandemie musste auch die seit nunmehr über 900 Jahren wiederkehrend stattfindende und bereits seit 2018 im Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommene Michaeliskirchweih in Fürth abgesagt werden. Auf die Durchführung des traditionellen Erntedankfestzuges wurde ebenso verzichtet. Stattdessen wurde durch die Stadt Fürth mit dem „Herbstvergnügen“ eine Ersatzveranstaltung ins Leben gerufen. Diese Veranstaltung fand im Zeitraum vom 03.-18. Oktober auf vier ausgesuchten Plätzen in der Innenstadt statt. Statt der üblichen über 270 Schaustellerbetrieben, konnten 51 Schausteller an folgenden Örtlichkeiten ihre Ware und Amusementfahrgeschäfte anbieten: ■ Fürther Freiheit ■ Dr. Max-Grundig-Anlage (sog. Kleine Freiheit) ■ Hallplatz ■ Bahnhofsplatz 114 Von Seiten der Polizei waren im gesamten Zeitraum keinerlei Störungen festzustellen. 3.3.3 Fränkisches Seenland Altmühlsee, Igelsbachsee, Rothsee und der Brombachspeicher entwickelten sich an den Wochenenden im Sommer zu regelrechten Magneten für die Bewohner des Ballungsraums. Dadurch stießen die betroffenen Gemeinden rund um die Seen jedoch zusehend an ihre Belastungsgrenzen. Gerade die Verkehrssituation wurde schnell auch zur polizeilichen Herausforderung. Diesbezüglich wurde bereits zu Beginn der Sommerferien durch die betroffenen Landratsämter Weißenburg-Gunzenhausen und Roth sowie der beteiligten Zweckverbände und unter enger Einbindung der Polizei ein Konzept erarbeitet, um der Verkehrssituation Herr zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der Abstandsregelungen an den Stränden weitestgehend zu gewährleisten. Polizeilich wurde für das Fränkische Seenland eine besondere Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 122 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN insgesamt 850 Fahrzeugführer wegen Parkverstößen gebührenpflichtig verwarnt. Aufbauorganisation installiert. Unter Führung der Polizeiinspektionen Roth, Gunzenhausen und Weißenburg, die jeweils im Wechsel die Einsatzkoordination übernahmen, wurde das Fränkische Seenland im Rahmen eines Gesamteinsatzes betreut. Nicht unerwähnt bleiben sollen neben dem Fränkischen Seenland aber auch die Hersbrucker Schweiz mit ihrem Happurger Stausee sowie das Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher, die sich ebenfalls als beliebtes Ausflugsziel für Badewillige und Sonnenanbeter entpuppten. Dieser wurde durch unterstellte Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Bereitschaftspolizei, Beamte der Reitergruppe Mittelfranken, der Diensthundestaffel sowie der Wasserschutzpolizei unterstützt. Auch das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Mittelfranken informierte die Netzgemeinde regelmäßig über die aktuelle Situation vor Ort. Tatsächlich wurden die Abstandsregelungen an den Stränden weitestge- hend eingehalten. Im Verkehrsbereich wurden an drei Einsatzwochenenden Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 123 Hier waren die Polizeiinspektionen Hersbruck sowie Erlangen-Stadt, teilweise auch unterstützt durch Einsatzeinheiten, mit der Überwachung betraut. Zu Verstößen gegen Hygieneund Abstandsregelungen kam es auch in diesen, größtenteils weitläufigen Gebieten kaum. 115 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.4 Einsatzgeschehen Sport 3.4.1 Fußball 1. FC Nürnberg und SpVgg Greuther Fürth Die Fußballsaison 2019/2020, im Zeitraum vom 26. Juli 2019 bis 28. Juni 2020, war eine Saison wie es sie in der Geschichte des deutschen Fußballs noch nie gegeben hat. Nachdem die 2. Bundesliga, in der sich die beiden mittelfränkischen Top-Vereine, der 1. FC Nürnberg und die SpVgg Greuther Fürth, aktuell befinden, normal begann und nach der Winterpause im Januar 2020 den Spielbetrieb wieder regulär aufnahm, wurde die Saison und der gesamte Spielbetrieb im März aufgrund der sich anbahnenden Corona Pandemie unterbrochen. Eine erneute Aufnahme des Spielbetriebs war erst wieder im Mai vor leeren Zuschauerrängen möglich. 1. FC Nürnberg Trotz der Einstellung des Spielbetriebs und der teilweisen Nichtzulassung von Zuschauern musste durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd 17 Bundesligaheimspiele des 1. FC Nürnberg im Max-Morlock-Stadion betreut werden. Diese Heimspiele wurden von insgesamt 385.036 Zuschauern besucht, davon 365.511 Heim- und 19.525 Gastfans. Als wahren Höhepunkt der abgelaufenen Saison kann das Hochrisikotestspiel gegen den FC Bayern München am 11.01.2020 mit 27.409 Zuschauern (19.000 Heim/8.409 Gast) genannt werden. Das Jahr 2020 begann mit diesem Spiel für den Club und seinem deutlichen 5:2-Sieg gegen den mehrfachen Deutschen Meister sehr erfreulich und vielversprechend. Letztendlich jedoch musste und konnte sich der 1. FC Nürnberg im Abstiegskampf durch zwei Relegationsspielen gegen den FC Ingolstadt 04 nur durch die Auswärtstorregel in der 2. Bundesliga behaupten. Der folgende polizeilich zu erwähnende Vorfall fand in der Saison 2019/2020 im Jahr 2019 statt und wurde somit im 116 Sicherheitsbericht 2019 noch nicht beleuchtet: Im Rahmen des Spiels gegen den Karlsruher SC am 21.09.2019 wurde vor Spielbeginn von Seiten der Clubfans eine große Choreographie aufgeführt. Hierbei wurden 38 orangefarbene Bengalfackeln durch vermummte Täter abgebrannt. Auf dem zugehörigen großflächigen Transparent, das sich über drei Blöcke erstreckte, war deutlich lesbar „1312“ und „All Cops Are Bastards“ aufgemalt. Im weiteren Spielverlauf wurden zwei weitere Bengalfackeln gezündet. men werden, die es verbietet „Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, ...durch Fahnen, Transparente, Aufkleber, Äußerungen oder sonstige Kundgabeformen zu beleidigen, zu schmähen oder herabzuwürdigen“. Eben u. a. wegen solchem Fanverhaltens musste im Rahmen der Neufassung der Stadionverordnung der Stadt Nürnberg für das Max-MorlockStadion im Dezember 2019 die bußgeldbewehrte Vorschrift aufgenom- Die übrigen Heimspiele des 1. FC Nürnberg verliefen, auch wenn es in Einzelfällen immer wieder zu strafbaren Handlungen von Einzelpersonen der Ultragruppierungen kam, aus polizeilicher Sicht problemlos. Beim Spiel am 25.08.2020 gegen den VfL Osnabrück vermummten sich im Gästebereich gegen Ende der Halbzeitpause 20 Personen im Schutz einer Blockfahne. Mit Anpfiff der zweiten Halbzeit wurden mehr als 50 orangefarbene Bengalfackeln (hochwertige Seenotrettungsfackeln) gezündet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 124 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN SpVgg Greuther Fürth In der Saison 2019/2020 wurden durch die Polizeiinspektion Fürth 17 Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth in der 2. Bundesliga im Sportpark Ronhof/ Thomas Sommer betreut. Diese Heimspiele wurden von insgesamt 120.645 Zuschauern besucht, davon 102.818 Heim- und 17.827 Gastfans. Das störungsträchtigste Heimspiel der Saison 2019/2020 war am 29.02.2020 gegen den VfB Stuttgart. Hier mussten Einsatzkräfte mittels Unmittelbaren Zwangs ein Zusammentreffen von Gast- mit Heimfans vermeiden. Im weiteren Verlauf kam es noch zu weiteren Streitigkeiten, bei denen es aber zu keinen Straftaten kam. Die weiteren Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth verliefen, abgesehen von wenigen Einzeldelikten, ohne nennenswerte Störungen. 3.4.2 Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und Höchstadt Alligators Thomas Sabo Ice Tigers Die DEL-Saison 2019/2020 begann im September 2019 und endete im März 2020. Wegen der COVID19-Pandemie konnten die Play-Offs nicht stattfinden. Es wurde kein Deutscher Meister 2020 ermittelt. Die Thomas Sabo Ice Tigers standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison auf einem soliden 8. Tabellenplatz. Die bis dahin 25 Heimspiele der Thomas Sabo Ice Tigers wurden analog der Vorjahre von der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd betreut. Insgesamt wurden die Spiele von 127.967 Zuschauern besucht, davon 122.948 Heim- und 5.019 Gastfans. Der Zuschauerschnitt im Jahr 2020 betrug 5.118 Besucher (Vorjahr: 5.400 Besucher). Beim Spiel gegen den EHC Red Bull München am 28.12.2019 kam es bereits während der Anmarschphase durch Gastfans zum Zünden von Rauchtöpfen und Vermummungen sowie Aggressionsdelikten gegen Einsatzkräfte. Gegen diese Personen wurde neben der Fertigung von Anzeigen auch ein Zutrittsverbot zur Arena ausgesprochen. Der weitere Verlauf des Spiels und das Verhalten der Fans gestalteten sich als unproblematisch. Die übrigen Spiele verliefen mit Ausnahme von ereignistypischen Einzeldelikten störungsfrei. Höchstadt Alligators (HEC) Das 2. Jahr in der dritthöchsten Eishockey-Spielklasse, die Oberliga Süd, wurde durch die Höchstadt Alligators bis zur (für den HEC glücklicherweise) vorzeitigen pandemiebedingten Beendigung der Spielsaison 2019/2020 mit einem 12. Tabellenrang beendet. Die 14 Heimspiele des Höchstadter Eishockeyclub wurden durch Kräfte der Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch sowie durch Unterstützungskräfte betreut. Gewalttätiges Aufeinandertreffen von Mitgliedern der Eishockey-Ultra-Szenen konnten jeweils verhindert werden. Beim Heimspiel gegen den ECDC Memmingen am 29.11.2019 kam es bereits am Vortag des Spiels zu Schmierereien am Stadion der Alligators. Während des Spielverlaufs verhielten sich die Fans beider Mannschaften friedlich. Nach Spielende mussten Einsatzkräfte einschreiten, da Heimfans versuchten zu den Blöcken der Gastfans vorzudringen. Hierbei kam es zu Beleidigungen gegenüber den Einsatzkräften. Die übrigen Heimspiele verliefen aus polizeilicher Sicht problemlos. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 125 117 126 4 Zuständiges Sachgebiet VERKEHR E4 I m März des vergangenen Jahres nannte die Bundeskanzlerin die Corona-Pandemie die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es ist ernst. Diese dramatische Formulierung war nicht unbedacht. Es geht um die Gesundheit und das Leben von Menschen. Bei all unserem Streben nach Glück und Selbstverwirklichung sind doch unsere Gesundheit und unser Leben die wertvollsten Güter. Dies ist in einer reduzierten Betrachtung auch der Kern der Verkehrssicherheitsarbeit. Es geht nicht um die Einhaltung von Regelungen und Verhaltensvorschriften um ihrer selbst willen, sondern im Kern immer darum, die Gefahren im Verkehrsraum so gering wie irgend möglich zu halten. Der plötzliche Verlust eines Menschen, unabhängig ob durch eine Infektionskrankheit oder einen Verkehrsunfall verursacht, hinterlässt unbeschreibliches Leid bei den Hinterbliebenen. Auch durch schwere Verletzungen sind Unfallopfer oft ein Leben lang gezeichnet. Es sind eben nicht nur anonyme statistische Werte – jedes Unfallopfer kann ein Bruder oder Schwester, eine Mutter oder Vater, eine Ehefrau oder Ehemann, ein Kind oder ein naher Freund sein. Wir dürfen uns nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass unsere notwendige und liebgewonnene Mobilität unserer Gesellschaft diese Opfer zwangsläufig abfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer – und das sind wir alle, auch wenn uns dessen nicht immer bewusst sind – trägt seinen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist das Jahr 2020 ein erfolgreicher Zeitraum gewesen. Eine erfreuliche Nachricht in diesem so außergewöhnlichen Jahr. Wir sind uns allerdings durchaus bewusst, dass die ausnahmslos positiven Entwicklungen der Verkehrsstatistikdaten nicht allein auf polizeiliche Aktivitäten zurückzuführen sind. Die Einschränkungen der individuellen Mobilität ab dem Frühjahr 2020 wirkten sich unmittelbar und deutlich auf die Unfallentwicklung aus. So können wir also feststellen, dass noch Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 127 nie so wenige Menschen in Mittelfranken im Verlauf eines Jahres ihr Leben im Straßenverkehr verloren haben. Auch andere messbare Parameter entwickelten sich positiv, allerdings ist auch deren Bewertung für dieses Jahr differenziert vorzunehmen, und darf uns nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit beginnt täglich aufs Neue und erfordert die Aufmerksamkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Lassen Sie uns also weiterhin auf unsere Gesundheit und auf unsere Mitmenschen Acht geben. Halten wir, wenn möglich, weiterhin physischen Abstand zu unseren Mitmenschen, beachten wir weiterhin Hygieneregeln, tragen wir weiterhin unsere Alltagsmasken im öffentlichen Raum und – lassen Sie uns auch im Straßenverkehr weiterhin umsichtig, rücksichtsvoll und gelassen bleiben. Schützen Sie die Gesundheit und das Leben Anderer sowie Ihre eigene. Ihr Werner Meier PD Werner Meier Leiter Sachgebiet E4 119 VERKEHR 4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten 4.1.1 Begriffe Verkehrsunfälle mit Personenschaden (VUPS) Unfall mit Getöteten Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Unfall mit Verletzten Verletzte sind Personen, die bei einem Unfall Körperschaden erlitten haben. Werden sie deshalb zur stationären Behandlung (das heißt mindestens 24 Stunden) in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte. Verkehrsunfälle mit Sachschaden (VUSA) Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit be- gangen wurde, bei der nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine Geldbuße festzusetzen oder eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt auch vor, wenn ohne Rücksicht auf die Art des Sachschadens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden ist Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall/Kurzaufnahmeverfahren) (VUK) Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird. Alkoholunfall Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht. Schulwegunfall Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden. Freizeitunfall Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine der Unfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt wird. 120 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 128 VERKEHR 4.1.2 Strukturdaten 103 km Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics 4.1.2.1 Zuständigkeit 111 km 4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand Stand: jeweils zum 01. Januar 4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung Stand: jeweils zum 01. Januar 4.1.2.4 Straßennetz Länge des mittelfränkischen Straßennetzes Kreisstraßen Staatsstraßen Bundesstraßen Bundesautobahnen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 129 2.106 km 1.710 km 558 km 356 km 121 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.1 Unfallbilanz und -entwicklung 4.2.1.1 Überregionaler Vergleich Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 54.109 45.253 -16,36% Bayern 416.611 345.411 -17,09% 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 67 51 -23,88% Bayern 541 484 -10,54% 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 8.954 7.555 -15,62% Bayern 67.079 57.179 -14,76% Gesamtunfälle Unfallfolgen – Getötete Personen Gesamtunfälle Unfallfolgen – Verletzte Personen Gesamtunfälle 4.2.1.2 Langzeitvergleich Aufteilung der Verkehrsunfälle Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken 60.000 54.107 53.868 52.317 51.590 50.000 45.253 40.000 33.446 32.995 31.306 30.861 28.009 30.000 20.000 13.282 10.000 0 13.767 13.707 13.663 11.060 7.447 7.244 7.210 6.954 6.184 2016 2017 2018 2019 2020 VU gesamt VUPS VUSA VUK Veränderungen zum Vorjahr VU gesamt -16,36 % VUSA -19,31 % -11,07 % VUK -16,26 % VUPS 122 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 130 VERKEHR 4.2.2 Entwicklung der Personenschäden resdurchschnitt 66,4 Menschen ums Leben. 4.2.2.1 Getötete Personen Im Jahr 2020 konnte ein deutlicher Rückgang (- 23,88 %) der tödlich verletzten Verkehrsopfer festgestellt werden. Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen Mittelfrankens im Jah- Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken Rückgang der Getöteten um -23,88 % getötete Personen 80 70 74 70 70 67 60 50 51 40 30 20 10 0 2016 2017 2018 2019 2020 Kinder (im Alter bis 13 Jahre): Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre): Senioren (ab 65 Jahre) 3 4 16 Symbolfoto: biggi62 - stock.adobe.com 4.2.2.2 Getötete Personen nach Risikogruppen (Vorjahr: 1) (6) (21) Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 131 123 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.2.3 Verletzte Personen Die Anzahl der verletzten Personen sank im Jahresverlauf deutlich um -15,62 %, auch bei den leicht ver- letzten Personen (-17,16 %) und den schwer verletzten Personen (-6,88 %) verletzte Personen sind Rückgänge zu verzeichnen. 12.000 Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken 10.000 8.000 9.810 9.400 9.386 8.954 7.555 8.337 7.981 7.980 7.617 6.000 6.310 4.000 2.000 0 1.473 1.419 1.406 1.337 1.245 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen 4.2.2.4 Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken sonstige Getötete nach Beteiligungsarten Personen 3 (1) Radfahrer 9 (Vorjahr: 12) Getötete nach Beteiligungsarte Fußgänger Getötete nach9Beteiligungsarten (6) 3 9 9 3 3 9 9 9 Benutzer mot. Zweiräder 13* (12) *hiervon Kradfahrer: 12 (10) 124 15 13 0 Pkw-Insassen 15 (30) 13 2 13 Fußgänger Pkw Lkw Bus Bus-Insassen 0 (0) 0 mot. Zweiräder Lkw-Insassen 2 (4) Fußgänger Pkw Fahrrad 0 Sonstige 2 Fußgänger Lkw Bus 15 2 mot. Zweiräder Pkw Lkw Fahrrad Bus mot. Zweiräder Sonstige Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 132 VERKEHR 4.2.3 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 4.2.3.1 Örtliche Verteilung Die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsunfälle ereignet sich innerorts. Hierbei handelt sich es innerorts jedoch meist um Kleinunfälle (16.354), wogegen tödliche Unfälle sich hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften (35) ereignen. 4.2.3.1.2 Entwicklung des Unfallgeschehens auf den Autobahnen Auch bei den tödlich verletzten Verkehrsteilnehmern auf den Bundesautobahnen ist eine positive Bilanz für das Jahr 2020 zu ziehen. Wurden im Jahr 2019 noch 17 Personen bei Verkehrsunfällen getötet, verstarben im letzten Jahr nur noch 8 (-52,94 %) Menschen in Folge eines Unfalls. 4.2.3.2 Zeitliche Verteilung 29.505 Unfälle innerorts. 2/3 aller Unfälle ereigneten sich innerorts. 4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werten in den späten Nachmittagsstunden („Rushhour“) zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. 4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage zeichnet sich das Bild der letzten Jahre wieder. An den Wochenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich ab. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 133 15.748 Unfälle außerorts. 1/3 der Unfälle ereigneten sich außerorts. 125 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken VUPS VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken VUPS 2.000 1.600 1.757 1.432 1.400 1.315 1.291 1.200 1.209 1.512 1.432 988 1.291 1.000 414 99 53 350 68 0 274 42 42 24 99 53 68 274 42 24 19 551 224 131 42 553 60 32 100 100 19323 32 790 802 873 892 551 193 166 894 252 193 166 304 802 790 375 304 493 873 892 511 526 636 513 273 636 375 526 283 417 635 511 1.138 1.034 439 513 273 4.571 4.562 3.500 3.000 1.792 53 42 42 24 126 209 181 121 119 65 141 207 65 VUK VUSA 1.652 VUK 1.713 1.687 1.680 1.514 988 1.787 1.757 894 803 1.783 790 802 873 553 447 987 892 817 19 32 100 493 347 131 166 Dienstag 193 1.352 304 252 Mittwoch 636 1.017 970 967 323 224 2.167 1.068 677 635 551 966 42 Montag 1.138 1.823 643 60 3.142 1.198 789 1.000 0 119 1.034 1.500 68 121 677 141 4.513 1.209 2.500 99 181 1.315 1.291 2.000 1.585 1.512 1.432 500 274 677 1.850 1.757 4.000 350 4.548 4.506 4.500 209 VUSA VUPS 5.000 1.068 207 283 417 396 VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 1.068 439 817 396 493 252 1.138 1.198 817 635 803 643 347 347 131 42 789 323 1.198 1.514 803 789 553 224 60 1.514 1.713 1.687 1.680 1.652 643 447 42 1.585 1.850 VUPS 414 VUK 1.713 1.687 1.680 1.652 894 1.209 447 350 1.585 1.512 1.315 988 400 414 VUSA 1.034 800 200 VUK 1.850 1.757 1.800 600 VUSA 375 511 526 Donnerstag 756 513 417 396 Freitag 766 439 283 209 273 Samstag 207 521 181 141 Sonntag 121 119 65 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 134 VERKEHR 4.2.4 Unfallursachen häufigste Unfallursachen (inklusive–Kleinunfälle) Häufigste Unfallursachen (inklusive Kleinunfälle) Bezirk Mittelfranken 0 2.000 Alkoholeinfluss 4.000 6.000 8.000 10.000 16.000 18.000 2.627 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste… 2.077 Ungenügender Sicherheitsabstand 15.535 Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren 1.238 Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1.918 Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges 2.522 Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 9.757 21 755 Symbolfoto: Panumas - stock.adobe.com Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä. 14.000 516 Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn 12.000 Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in Mittelfranken sind: ■ ungenügender Sicherheitsabstand! ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 135 127 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken häufigste Unfallursachen (bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten) Häufigste Unfallursachen bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken 0 50 Alkoholeinfluss 100 150 200 300 53 Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes 194 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste… 259 Ungenügender Sicherheitsabstand 142 Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren 59 Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 21 Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges 155 Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 160 Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn 250 10 Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä. 53 Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten sind die häufigsten Unfallursachen: ■ Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 128 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 136 VERKEHR 4.2.5 Besondere Unfallursachen Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 516 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 588, -12,24 %). Verletze Personen bei Alkoholunfällen: 274 (+6,61 %) Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 1 (-66,67 %) 4.2.5.1 Alkohol Entwicklung der Alkoholunfälle Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken 700 608 575 600 588 525 516 500 400 340 294 300 257 274 257 200 100 6 0 5 4 2016 2017 3 2018 Alkoholunfälle 1 2019 Verletzte 2020 Tote Alkoholunfälle nach Wochentagen Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 120 100 103 94 80 84 72 60 59 40 59 45 20 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 137 Freitag Samstag Sonntag 129 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.5.2 Drogen Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 48 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 69, -30,43 %). Verletze Personen bei Drogenunfällen: 28 (-3,45 %) Getötete Personen bei Drogenunfällen: 0 (-100,00 %) Entwicklung der Drogenunfälle Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken 67 70 60 69 67 54 48 50 37 40 30 29 27 25 28 20 10 0 0 0 2016 2017 1 0 2018 Drogenunfälle 0 2019 Verletzte Drogenunfälle nach Wochentagen 2020 Tote Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 14 12 12 10 10 8 6 6 4 6 5 5 4 2 0 130 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 138 Symbolfoto: narozhnii - stock.adobe.com VERKEHR 4.2.5.3 Geschwindigkeit Auch bei den Geschwindigkeitsunfällen zeigt sich 2020 ein positiver Trend. Die Gesamtanzahl der Unfälle dieser Kategorie sank im Jahresverlauf um -27,24 %. Etwa im gleichen Ausmaß sank die Anzahl der verletzten (-25,80 %) und getöteten (-22,73 %) Personen. VU Verletzte Getötete Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.500 3.344 3.149 VU 3.000 3.500 2.500 3.000 2.000 2.500 1.637 1.469 1.458 1.500 2.046 2.812 2.691 1.620 Getötete 2.812 2.691 3.344 3.149 Verletzte 2.046 1.090 2.000 1.637 1.620 1.000 1.469 1.458 1.500 500 1.090 1.000 0 500 30 28 2016 26 2017 2018 2016 17 2019 30 28 0 22 2020 26 2017 2018 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 139 22 2019 17 2020 131 VERKEHR Schulwegunfälle 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 96 95 94 91 88 85 85 90 4.2.5.4 Auf dem Schulweg Symbolfoto: sabine hürdler - stock.adobe.com 100 78 80 Es ereigneten sich 2020 66 Schulwegunfälle (Veränderung zum Vorjahr70mit 78 Unfällen: -15,38 %). Wie bereits in 60 den Jahren zuvor ist kein tödlich verletztes Kind auf dem Schulweg zu50beklagen. 66 40 60 30 20 12 10 0 0 VU 100 96 95 94 7 6 0 2016 Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken 12 8 0 0 2017 2018 2019 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 2020 getötete Schüler Schulwegunfälle 91 88 85 85 90 78 80 66 70 60 60 50 40 30 20 12 10 0 0 2016 7 6 0 VU 132 12 8 0 2017 2018 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 0 2019 0 2020 getötete Schüler Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 140 VERKEHR 4.2.5.5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Verkehrsunfallfluchten haben sich im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 45.253 Ver- kehrsunfällen wurden 7.876 (Vorjahr: 9.764, -19,34 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser Delikte hat sich geringfügig verschlechtert (2020; 38,71 %, 2019: 39,08%). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken VU gesamt VU mit VU-Flucht ungeklärt Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0 2016 2017 2018 10.000 0911 21 12-10 30 20.000 30.000 40.000 50.000 2020 60.000 51.590 9.487 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 5.826 3.661 5.994 3.705 6.034 3.797 52.317 9.699 53.868 9.831 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken 2019 geklärt 54.107 9.764 www.facebook.com/polizeimittelfranken 5.948 3.816 www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 7.876 45.253 4.827 3.049 Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 141 133 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6 Besondere Risikogruppen 4.2.6.1 Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 386 Unfällen (Vorjahr: 454, Veränderung: -14,98 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 394 Kinder verletzt (Vorjahr: 501, Veränderung: -21, 36,0 %). Im Jahr 2020 starben drei Kinder bei einem einzigen schweren Verkehrsunfall als Mitfahrer in einem Pkw. VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von (im 0 bis 13 von Jahren) VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern Alter 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken 501 386 394 454 474 496 488 518 500 494 519 600 258 260 241 254 242 258 261 300 270 248 400 136 200 0 2016 VU 134 verletzte Kinder 2017 verl. K. als Beteiligte 2018 verl. K. als Mitfahrer 2019 getötete Kinder 3 0 3 1 0 1 1 1 0 0 0 0 4 1 3 100 get. K. als Beteiligte 2020 get. K. als Mitfahrer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 142 VERKEHR 4.2.6.2 Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren Es entspricht somit in etwa ihrem vergleichbaren Bevölkerungsanteil. Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist ebenso rückläufig (-20,03 %) wie die Anzahl der Verletzten (-21,22 %) und der Getöteten (-33,33 %). Der Anteil der Altersgruppe „Junge Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am Gesamtunfallgeschehen beträgt ca. 7,2 %. VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) 4.128 4.500 4.183 4.365 5.000 4.593 VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken 939 1.192 1.956 2.220 1.198 1.500 1.287 1.424 2.000 2.360 2.396 2.500 2.248 2.493 2.656 2.511 3.000 2.660 3.500 1.848 3.301 4.000 1.000 0 2016 2017 VU gesamt JE als Verursacher 2018 JE als Hauptverursacher 4 6 9 6 12 500 2019 verletzte JE 2020 getötete JE Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 143 www.instagram.com/polizeimfr 135 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6.3 Senioren (-5,13 %) Senioren verletzt und 16 Senioren (-23,81 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Etwas mehr als jedes dritte tödlich verletzte Unfallopfer war im Jahr 2020 ein Rückläufig um -18,57 % sind auch die Unfälle mit Senioren. Bei diesen Unfällen wurden im Jahr 2020 944 Senior. Damit sind sie, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, etwas überrepräsentiert. VU mit Beteiligung von Senioren 4.098 4.069 3.451 2.394 2.500 2.274 2.918 2.791 2.658 2.558 2.663 2.456 3.000 2.569 3.500 2.815 4.000 3.883 4.500 4.238 (im Alter ab 65 Jahre) VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken 2.000 944 953 928 884 1.000 995 1.500 2016 Senioren als Verursacher 2018 Senioren als Hauptverurs. 2019 verletzte Senioren 16 2020 getötete Senioren Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com VU 2017 21 17 16 0 21 500 136 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 144 Symbolfoto: Alexander Rochau - stock.adobe.com VERKEHR 4.2.6.4 Radfahrer Der negative langfriste Trend einer Zunahme von Radfahrunfällen setzte sich im Jahr 2020 verstärkt fort. Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 2.463 (Vorjahr: 2.283, Veränderung: +7,88 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 2.309 (Vorjahr: 2.118, Veränderung: +9,02 %). Allerdings verringerte sich die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer auf neun (Vorjahr: 12, Veränderung: -25,00 %). 2.309 2.463 2.513 1.800 1.290 1.319 1.103 1.099 1.544 1.619 1.365 1.359 1.500 2.118 2.135 2.283 2.544 2.316 1.869 2.000 2.207 2.038 1.880 2.031 2.500 2.216 3.000 1.589 Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken 2.677 Radfahrunfälle 1.000 0 2016 VU beteiligte Radfahrer 2017 2018 Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 145 2019 verletzte Radfahrer 9 12 9 2 9 500 2020 getötete Radfahrer 137 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6.5 Motorradfahrer Es wurden hierbei 12 Kradbenutzer (Vorjahr: 10, Veränderung: +20,00 %) getötet und 534 (Vorjahr: 637, Veränderung: -16,17 %) verletzt. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 594 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr: 698, Veränderung: -14,90 %). VU mit Beteiligung von Motorrädern 594 637 700 613 720 698 698 718 827 804 797 777 712 800 790 900 810 VU mit Beteiligung von Motorrädern (Beteiligungsart 11/12/15) – Bezirk Mittelfranken (Beteiligungsarten 11/12/15) 305 335 326 359 378 400 377 366 415 417 500 433 534 600 300 200 0 2016 beteiligte Kradfahrer Kradfahrer als Verursacher 2018 Kradfahrer als Hauptverurs. 12 10 2019 verletzte Krad-Benutzer 2020 getötete Krad-Benutzer Symbolfoto: U. J. Alexander - stock.adobe.com VU 2017 16 10 20 100 138 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 146 Symbolfoto: hercher - stock.adobe.com VERKEHR 4.2.6.6 Lkw-Unfälle Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung von Lkw betrug im Jahr 2020 2.168 (Vorjahr: 2.696, Veränderung: -19,58 %). Hierbei wurden 123 Lkw-Insassen (Vorjahr: 181, Veränderung: -32,04 %) verletzt und zwei (Vorjahr: 6, Veränderung: -66,67 %) Personen getötet. Lkw-Unfälle 2.168 1.878 1.787 1.554 1.478 2.696 1.910 2.016 2.018 1.959 2.000 1.886 1.963 2.500 2.431 3.031 3.134 2.785 2.859 2.762 3.000 3.120 3.500 3.210 Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken 1.500 0 2016 VU beteiligte Lkw 2017 Lkw-Führer als Verursacher 2018 Lkw-Führer als Hauptverurs. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 147 2019 verletzte Lkw-Insassen 2 6 123 181 153 4 4 5 199 500 220 1.000 2020 getötete Lkw-Insassen 139 VERKEHR 4.2.7 Herausragende Verkehrsunfälle Georgensgmünd – Folgenschwerer Verkehrsunfall auf der B2 In den Abendstunden des 05.01.2020 ereignete sich auf der Bundesstraße 2, im Gemeindegebiet Georgensgmünd, kurz nach dem Ortsteil Wernsbach, der folgenschwerste Verkehrsunfall des Jahres. Aus abschließend nicht geklärter Ursache geriet ein 19-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Kleintransporter auf die Gegenfahrbahn der Bundestraße. Dort Fürth – Motorradfahrer tödlich verunglückt Am 16.03.2020 ereignete sich in Fürth in der Hafenstraße ein Verkehrsunfall mit einem jungen Motorradfahrer. Der Fahr- kam es zur Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Kleinwagen. Die 35-jährige Beifahrerin des Kleinwagens verstarb in Folge des Unfalls noch an der Unfallstelle. Ihre drei Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren wurden mit schwersten Verletzungen noch in Krankenhäuser verbracht. Allerdings konnten auch deren Leben nicht mehr gerettet werden. In der Bilanz wurden somit vier Menschen tödlich und drei weitere, darunter die beiden Fahrzeugführer, schwer verletzt. zeugführer beschleunigte mit seinem Kraftrad und zog seine Maschine derart hoch, dass er auf einer Strecke von ca. 300 Meter nur noch auf dem Hinterrad fuhr. Hierbei verlor er allerdings die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte anschließend gegen eine Schutzplanke. Durch den Aufprall zog sich der 21jährige Fahrer schwere innere Verletzungen zu, in deren Folge er noch am Unfalltag im Krankenhaus verstarb. sie trotz notärztlicher Behandlung noch am Unfallort verstarb. Im Fahrzeug des Unfallverursachers befanden sich zudem noch zwei Hunde, von denen auch einer an der Folgen des Unfalls verstarb. Burgoberbach – Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr Auf der Staatsstraße 2221, im Gemeindegebiet von Burgoberbach, ereignet sich am 21.12.2020 ein schwerer Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Pkw kam, aus abschließend nicht klärbaren Gründen, bei geraden Streckenverlauf, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Die beiden Fahrer der Fahrzeuge zogen sich hierbei lediglich leichte Verletzungen zu, die Beifahrerin des Unfallverursachers erlitt jedoch so schwere Verletzungen, dass 140 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 148 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.1 Unfallbilanz und -entwicklung Aufteilung der Verkehrsunfälle Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg 15.320 16.000 14.730 14.451 14.405 14.000 12.388 12.000 10.000 8.644 7.617 8.000 8.337 7.891 7.111 6.000 4.415 4.364 4.322 4.265 3.349 4.000 2.373 2.196 2.354 2.128 1.928 2016 2017 2018 2019 2020 2.000 0 VU gesamt VUPS VUSA VUK Veränderungen zum Vorjahr VU gesamt -15,90 % VUSA -21,48 % -9,40 % VUK -14,71 % VUPS Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 149 141 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.2 Entwicklung der Personenschäden stieg im Jahr 2019, ein Rückgang auf acht tödlich verletzte Verkehrsopfer festgestellt werden. 4.3.2.1 Getötete Personen 4.3.2.2 Verletze Personen Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen Nürnbergs im Jahresdurchschnitt 8,4 Menschen ums Leben. Im Jahr 2020 konnte, nach einem An- ten Personen (-13,24 %) ist ein Rückgang zu verzeichnen. Bei den schwer verletzten Personen (+4,28 %) ist leichter Anstieg eingetreten. Die Anzahl der verletzten Personen sank getötete im Jahresverlauf deutlich um Personen -11, 49 %, auch bei den leicht verletz- 12 Getötete Personen – Stadt Nürnberg 10 10 9 8 8 8 7 6 4 2 0 2016 2017 2018 verletzte Personen 2019 2020 3.500 Verletzte Personen – Stadt Nürnberg 3.000 2.500 2.961 2.925 2.717 2.576 2.683 2.653 2.454 2.280 2.319 2.000 2.012 1.500 1.000 500 0 272 263 278 257 268 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen 142 schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 150 VERKEHR 4.3.3. Getötete Personen nach Beteiligungsart Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg Getötete nachsonstige Beteiligungsarten 0 0 Personen 0 (0) Radfahrer 4 (Vorjahr: 4) 2 2 2 19 Lkw-Insassen 0 0 (0) 4 4 0 0 2 2 Pkw-Insassen 0 (1) 2 Fußgänger Fußgänger Pkw Lkw Bus Pkw mot. Zweiräder Pkw Lkw Fahrrad 4.3.4 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 4.3.4.1 Verkehrsunfälle nach Tageszeiten VU nach Tageszeiten Bus Lkw mot. Zweiräder Bus mot. Zweiräder Sonstige Fahrrad Sonstige Fahrrad Sonstige Benutzer mot. Zweiräder 2 (1) Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werten in den frühen Nachmittagsstunden zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr erkennbar. Nach 19.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. VUPS VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VU nach Tageszeiten 48 22 Fußgänger 9 (6) 0 VUPS 700 562 VUSA 500 505 387 411 544 634 537 505 586 562 400 544 517 537 378 505 316 300 387 200 36 22 9 VUK 586 517 505 0 VUK 634 600 100 VUSA 316 48 22 36 22 19 9 65 21 8 15 12 29 9 9 5 7 65 21 8 9 15 12 29 9 5 1527 174 22 175 229 209 174 152 283 233 96229 80 65 52 109 237 90 251 243 378 251 159 266 117 188 148 251 189 163 65 217 211 299 152 243 95 90217 211 80 109 90 117 188 148 189 149 131 163 95 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 151 76 42 77 66 45 103 76 25 76 42 77 33 22 103 76 149 131 90 66 33 152 159 96 52 251 22 80 22 237 233 266 175 80 209 299 283 411 45 25 143 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.4.2 Verkehrsunfälle nach Wochentagen Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage zeichnet sich das Bild der letzten Jahre wieder. An den Wochenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich ab. VU nach Wochentagen VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg VU nach Wochentagen 1.400 1.400 1.200 1.244 1.203 1.244 1.200 1.000 1.181 1.126 1.203 1.181 1.126 VUPS VUSA VUK VUPS VUSA VUK 1.149 1.149 1.000 800 816 816 800 600 532 600 524 515 532 515 400 524 508 508 538 538 454 392 454 400 200 200 0 0 144 392 278 317 303 317 299 303 299 311 311 340 278 340 209 209 Montag Montag Dienstag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Donnerstag 149 149 Freitag Samstag Sonntag Freitag Samstag Sonntag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 152 219 200 187 200 187 4.3.5 Besondere Unfallarten 93 100 Die Anzahl der Alkoholunfälle verringerte sich auf 164 Unfälle (Vorjahr: 184, Veränderung: -10,87 %).50 4.3.5.2 Drogenunfälle 93 0 98 Auch hat sich die Häufigkeit von Dro80 2020 auf 14 regenunfällen im Jahr duziert (Vorjahr: 28, Veränderung: 50 -50,00 50%). 0 1 0 2016 2017 98 80 80 80 78 Entwicklung der Alkoholunfälle 1 0 1 0 1 2016 2017 2018 Alkoholunfälle Verletzte 78 1 2017 2018 2019 Alkoholunfälle Verletzte Tote 2019 2020 Entwicklung Entwicklung der Drogenunfälle Entwicklung der Drogenunfälle 2016 219 Alkoholunfälle 187 30 169 30 93 100 100 Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt1Nürnberg 0 200 164 150 150 150 250 169 VERKEHR 184 184 169 169 4.3.5.1 Alkohol 187 200 30 30 30 184 30 28 28 164 25 150 25 25 93 100 20 20 80 18 20 98 18 18 19 19 19 80 78 15 15 15 50 10 10 101 0 0 8 2016 2017 5 8 30 8 2019 2020 Tote Entwicklung derVerletzte Drogenunfälle 0 0 0 Alkoholunfälle 30 2016 0 0 2016 2016 2017 2017 2018 28 Drogenunfälle Verletzte Drogenunfälle 11 7 0 1 7 5 2018 5 0 Nürnberg 0 Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt 0 1 7 12 13 14 13 12 0 0 0 2017 0 0 2018 2019 Drogenunfälle Verletzte Tote 2019 2020 25 20 19 18 15 10 8 14 13 12 11 7 5 0 0 2016 0 2017 Drogenunfälle 0 2018 Verletzte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 153 0 2019 0 2020 Tote 145 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.5.3 Geschwindigkeit den 239 Verkehrsunfälle als GeschwinBei den Geschwindigkeitsunfällen ist digkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr: ebenfalls eine Reduzierung zu ver276, Veränderung: -13,41 %). Die Anzeichnen.Geschwindigkeitsunfälle Im vergangenen Jahr wurzahl der dabei Verletzten sank VU auf 112 (-20,00 %), die Zahl der hierbei getöteten Personen sank auf drei (-25,00 %). Verletzte Getötete Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg 400 Geschwindigkeitsunfälle 375 389 VU Verletzte Getötete 350 300 250 200 389 400 302 375 276 300 190 188 35 35 150 100 50 0 250 31 30 188 200 3 20 50 2017 4.3.5.4 Schulwegunfälle Es ereigneten sich 2020 7 Schulwegunfälle (Veränderung zum5 Vorjahr mit 17 2020 2019 4 0 10 2018 3 2019 2020 2 Schulwegunfälle 0 0 VU 31 0 2016 2016 4 0 2 0 112 3 19 19 Unfällen: -63,16 %). Wie bereits in den 5 3 Jahren zuvor ist kein tödlich verletztes 3 Kind auf dem Schulweg zu beklagen. 0 Schulwegunfälle – Stadt Nürnberg 0 35 4 0 3 26 26 24 140 26 26 2018 2016 112 26 15 3 10 30 25 20 2017 15 0 175 239 140 28 24 3 2016 276 31 190 28 25 100 175 30 26 150 Schulwegunfälle 239 Schulwegunfälle 302 350 0 2017 2018 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 0 0 2017 7 2019 leicht verl. Schüler getötete Schüler 26 26 19 20 17 15 10 7 2 0 0 146 6 4 3 5 0 2016 VU 0 0 2017 2018 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 1 0 2019 getötete Schüler 1 2020 schwer verl. Schüle 24 25 0 2018 28 26 6 0 2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 154 VERKEHR 4.3.5.5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Verkehrsunfallfluchten haben sich im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 12.388 Ver- kehrsunfällen wurden 2.714 (Vorjahr: 3.450, -21,33 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser Delikte ist mit 39,35 % nahezu unverändert (2019: 39,47%). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg VU gesamt 0 2016 2017 2018 2.000 1.366 1.308 1.358 2.239 2.278 2.126 VU mit VU-Flucht 4.000 6.000 8.000 ungeklärt 10.000 geklärt 12.000 2020 2.088 16.000 14.405 3.605 14.451 3.586 15.320 3.484 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2019 14.000 14.730 3.450 0911 1.362 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 2.714 12.388 1.646 1.068 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Kriminalität » Statistik 155 147 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.5.6 Radunfälle (Vorjahr: 823, Veränderung: +13,49 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 864 (Vorjahr: 746, Veränderung: +15,82 %). Auch die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer stieg auf vier (Vorjahr: 3, Veränderung: +33,33 %). Wie auch im gesamten Regierungsbezirk, ist auch im Stadtgebiet Nürnberg die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern gestiegen. Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 934 Radfahrunfälle Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg 823 817 746 816 864 899 906 674 492 395 477 374 415 477 514 600 581 612 800 690 726 753 860 801 1.000 934 991 1.028 1.200 400 0 2016 VU beteiligte Radfahrer 2017 2018 Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. 4 3 1 1 2 200 2019 verletzte Radfahrer 2020 getötete Radfahrer 4.3.6 Besondere Risikogruppen 4.3.6.1 Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 102 Unfällen (Vorjahr: 131, Veränderung: -22,14 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 99 Kinder verletzt (Vorjahr: 135, Veränderung: -26,67 %). Besonders erfreulich ist, dass kein Kind im Straßenverkehr getötet wurde. 148 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 156 VERKEHR VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0(0bis VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern bis13 13Jahren) Jahren) – Stadt Nürnberg 131 135 143 142 141 133 140 144 148 160 53 63 63 80 74 79 85 88 100 82 102 99 120 45 60 25 40 0 2016 VU 2017 verletzte Kinder 2018 verl. K. als Beteiligte 4.3.6.2 Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 1 0 20 2019 verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder 2020 get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer rückläufig (-17,10 %) wie die Anzahl der Verletzten (-20,51 %) und der Getöteten (-100,00 %). Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist ebenso VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen 1.181 1.250 1.230 979 1.200 548 248 312 308 400 317 361 600 581 627 673 622 627 669 645 800 689 1.000 512 1.400 1.362 1818 bisbis 2424 Jahren) VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen(im (imAlter Altervon von Jahren) – Stadt Nürnberg 0 2016 2017 VU gesamt JE als Verursacher 2018 JE als Hauptverursacher Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 157 0 1 0 0 0 200 2019 verletzte JE 2020 getötete JE 149 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.6.3 Senioren Unfällen wurden im Jahr 2020 280 (+2,94 %) Senioren verletzt und drei Senioren (+/- 0,00 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Rückläufig um -16,20 % sind auch die Unfälle mit Senioren. Bei diesen VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) 1.009 1.200 1.204 1.187 1.121 1.400 1.206 VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg 680 653 785 806 779 741 672 704 763 800 729 1.000 280 272 236 266 400 278 600 0 2016 VU 2017 Senioren als Verursacher 2018 Senioren als Hauptverurs. 2019 verletzte Senioren 3 3 4 4 4 200 2020 getötete Senioren Tragischer Verkehrsunfall mit spielenden Hund Ein ebenso tragischer wie ungewöhnlicher Unfall ereignete sich am 06.07.2020 im Süßheimweg in Nürnberg. In der Grünfläche des Pegnitztal West spielte ein 46jähriger mit seinem JackRussel-Windhund. Einer Frisbee-Scheibe folgend, rannte der Hund über den dortigen Radweg und kreuzte hierbei die 150 Fahrbahn eines Fahrradfahrers. Einen Zusammenstoß mit dem Hund konnte der Fahrradfahrer nicht mehr verhindern. Er stürzte daraufhin unglücklich und zog sich schwere Kopfverletzungen zu, an denen er wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. Der Fahrradfahrer hatte auf einen Fahrradhelm verzichtet. Mutmaßlich hätte dieser die schwere der Kopfverletzungen reduziert. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 158 Symbolfoto: canecorso - stock.adobe.com 4.3.7 Herausragende Verkehrsunfälle 0 44 0 22 50 37 0 720 448 272 37,8% Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) mit ungeklärter 4.4.1VUStadt Fürth VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 22 0 4 51 30 1 668 448 220 32,9% 1 42 0 17 50 30 0 712 461 251 35,3% 1 34 0 15 65 38 0 639 425 214 33,5% 1 45 0 23 44 32 0 624 419 205 32,9% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,00% 32,4% 0,00% 53,3% -32,3% -15,8% 0,00% -2,4% -1,4% -4,2% -0,6% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Stadt Fürth Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020 3 500 463 458 450 424 2 2 418 416 2 400 350 2 300 250 1 200 1 1 150 100 73 75 66 52 51 50 0 0 2016 1 0 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 3.145 420 873 1.852 0 536 73 463 3.707 0 0 0 0 0 0 0 44 0 22 50 37 0 720 448 272 37,8% 2017 3.121 407 857 1.857 2 510 52 458 4.455 1 1 0 1 0 1 0 22 0 4 51 30 1 668 448 220 32,9% 2018 3.261 400 864 1.997 2 475 51 424 3.788 2 0 0 0 1 0 1 42 0 17 50 30 0 712 461 251 35,3% 2019 3.217 410 800 2.007 1 484 66 418 4.043 1 0 0 0 0 0 1 34 0 15 65 38 0 639 425 214 33,5% 2020 2.831 413 761 1.657 1 491 75 416 3.733 1 0 0 0 0 0 1 45 0 23 44 32 0 624 419 205 32,9% Entwicklung +/- -12,0% 0,7% -4,9% -17,4% 0,0% 1,5% 13,6% -0,5% -7,7% 0,0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,0% 0,00% 0,00% 32,4% 0,00% 53,3% -32,3% -15,8% 0,00% -2,4% -1,4% -4,2% -0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020 1513 500 Polizeipräsidium 2020 463 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 458 450 2 424159 2 418 416 Geschwin Alkoh digkeit Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VERKEHR VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 4.4.2 Stadt Erlangen 0 15 283 134 0 800 534 266 33,3% 0 19 280 98 0 828 549 279 33,7% 0 29 254 130 0 892 570 322 36,1% 0 13 324 176 1 986 600 386 39,1% 0 24 239 132 1 706 434 272 38,5% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,00% 84,6% -26,2% -25,0% 0,0% -28,4% -27,7% -29,5% -0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020 1 Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen 800 674 1 700 621 1 600 1 1 615 554 513 1 500 1 400 300 200 0 0 0 77 100 76 0 71 64 62 0 0 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 152 800 700 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 3.693 563 1.122 2.008 0 698 77 621 5.179 0 0 0 0 0 0 0 33 0 15 283 134 0 800 534 266 33,3% 2017 3.645 538 1.147 1.960 0 630 76 554 4.412 0 0 0 0 0 0 0 38 0 19 280 98 0 828 549 279 33,7% 2018 4.047 599 1.196 2.252 1 686 71 615 4.735 0 1 0 1 0 0 0 45 0 29 254 130 0 892 570 322 36,1% 2019 4.530 619 1.389 2.522 1 736 62 674 6.636 0 1 1 0 0 0 0 40 0 13 324 176 1 986 600 386 39,1% 2020 3.286 491 989 1.806 1 577 64 513 6.021 1 0 0 0 0 0 1 34 0 24 239 132 1 706 434 272 38,5% Entwicklung +/- -27,5% -20,7% -28,8% -28,4% 0,00% -21,6% 3,2% -23,9% -9,3% >999,99% -100,0% -100,0% -100,0% 0,00% 0,00% >999,99% -15,0% 0,00% 84,6% -26,2% -25,0% 0,0% -28,4% -27,7% -29,5% -0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020 1 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 160 1 674 1 0 12 0 4 77 34 1 240 136 104 43,3% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VUStadt mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.3 Schwabach VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 1 13 0 3 102 34 0 291 169 122 41,9% 0 7 0 1 157 66 0 348 205 143 41,1% 1 10 0 3 87 25 1 271 182 89 32,8% 1 13 0 6 52 26 2 207 126 81 39,1% 0,0% 30,0% 0,00% 100,0% -40,2% 4,0% 100,0% -23,6% -30,8% -9,0% 6,3% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Stadt Schwabach Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020 4 250 226 3 200 193 3 3 192 3 166 155 150 2 2 100 1 1 50 1 37 35 31 27 1 14 0 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 1.265 176 351 738 1 228 35 193 1.743 0 1 0 1 0 0 0 12 0 4 77 34 1 240 136 104 43,3% 2017 1.449 154 444 851 1 192 37 155 2.614 1 0 0 0 0 0 1 13 0 3 102 34 0 291 169 122 41,9% 2018 1.748 190 480 1.078 0 253 27 226 2.396 0 0 0 0 0 0 0 7 0 1 157 66 0 348 205 143 41,1% 2019 1.479 175 389 915 3 223 31 192 2.406 3 0 0 2 0 0 1 10 0 3 87 25 1 271 182 89 32,8% 2020 1.144 145 295 704 3 180 14 166 2.121 2 1 1 1 0 0 1 13 0 6 52 26 2 207 126 81 39,1% Entwicklung +/- -22,7% -17,1% -24,2% -23,1% 0,0% -19,3% -54,8% -13,5% -11,9% -33,3% >999,99% >999,99% -50,0% 0,00% 0,00% 0,0% 30,0% 0,00% 100,0% -40,2% 4,0% 100,0% -23,6% -30,8% -9,0% 6,3% Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 226 161 3 153 4 250 3 3 18 0 6 79 54 0 350 194 156 44,6% Geschwin Alkohol digkeit Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen VERKEHR Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VUStadt mit geklärter VU-Flucht (2) 4.4.4 Ansbach Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 17 1 7 71 31 0 403 200 203 50,4% 21 1 22 50 21 2 421 217 204 48,4% 17 0 6 67 33 0 423 235 188 44,4% 19 0 5 62 33 0 314 169 145 46,2% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 11,8% 0,0% -16,7% -7,5% 0,0% 0,0% -25,8% -28,1% -22,9% 1,8% Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020 Verkehrsunfallentwicklung – Stadt Ansbach 400 5 4 350 4 338 4 300 274 256 250 3 228 3 206 2 200 2 150 2 100 1 1 37 50 38 33 0 35 23 0 0 0 1 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2017 1.911 241 538 1.132 2 307 33 274 3.176 0 2 1 0 1 0 0 17 1 7 71 31 0 403 200 203 50,4% 2018 1.866 201 567 1.098 4 266 38 228 2.707 2 2 0 1 2 0 1 21 1 22 50 21 2 421 217 204 48,4% 2019 1.848 205 555 1.088 0 279 23 256 2.865 0 0 0 0 0 0 0 17 0 6 67 33 0 423 235 188 44,4% 2020 1.518 194 437 887 1 241 35 206 2.247 1 0 0 0 0 0 1 19 0 5 62 33 0 314 169 145 46,2% Entwicklung +/- -17,9% -5,4% -21,3% -18,5% >999,99% -13,6% 52,2% -19,5% -21,6% >999,99% 0,0% 0,00% 0,0% 0,0% 0,00% >999,99% 11,8% 0,0% -16,7% -7,5% 0,0% 0,0% -25,8% -28,1% -22,9% 1,8% Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020 154 400 350 2016 1.883 263 477 1.143 0 375 37 338 2.650 0 0 0 0 0 0 0 18 0 6 79 54 0 350 194 156 44,6% 5 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 162 4 338 4 2 59 0 30 401 206 4 772 454 318 41,2% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.5 Landkreis Ansbach VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2 53 1 27 497 212 3 813 451 362 44,5% 1 47 1 36 367 196 5 815 490 325 39,9% 3 50 0 32 389 234 3 767 420 347 45,2% 2 42 1 24 292 163 2 619 350 269 43,5% -33,3% 6,4% >999,99% -25,0% -24,9% -30,3% -33,3% -19,3% -16,7% -22,5% -1,7% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Ansbach LK Ansbach 2016-2020 Entwicklung Personenschäden 900 837 20 837 810 804 18 800 19 700 16 616 14 600 14 12 500 11 10 400 229 218 196 200 8 8 6 300 6 212 175 4 100 2 0 0 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 6.121 752 1.292 4.077 14 1.033 196 837 12.713 2 12 5 4 2 1 2 59 0 30 401 206 4 772 454 318 41,2% 2017 6.316 799 1.453 4.064 6 1.039 229 810 11.661 0 6 2 0 1 1 2 53 1 27 497 212 3 813 451 362 44,5% 2018 6.348 748 1.399 4.201 19 1.022 218 804 11.436 1 18 2 2 11 3 1 47 1 36 367 196 5 815 490 325 39,9% 2019 6.323 758 1.318 4.247 11 1.049 212 837 12.482 0 11 1 0 6 1 3 50 0 32 389 234 3 767 420 347 45,2% Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2016-2020 900 Polizeipräsidium 837 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 810 800 837 804 163 2020 5.585 612 1.102 3.871 8 791 175 616 10.182 0 8 2 1 3 0 2 42 1 24 292 163 2 619 350 269 43,5% Entwicklung +/- -11,7% -19,3% -16,4% -8,9% -27,3% -24,6% -17,5% -26,4% -18,4% 0,0% -27,3% -100,0% >999,99% -50,0% -100,0% -33,3% 6,4% >999,99% -25,0% -24,9% -30,3% -33,3% -19,3% -16,7% -22,5% -1,7% 15520 18 Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle VERKEHR Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.6 Erlangen-Höchstadt VU Landkreis mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2 46 3 26 464 193 4 548 349 199 36,3% 1 43 1 17 457 218 3 581 357 224 38,5% 0 37 0 25 311 151 0 660 438 222 33,6% 0 42 1 14 317 151 4 621 402 219 35,3% 0 33 0 16 221 80 0 567 352 215 37,9% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,00% -21,4% -100,0% 14,3% -30,3% -26,6% -100,0% -8,7% -12,4% -1,8% 2,6% Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020 Entwicklung Personenschäden – Landkreis Erlangen-Höchstadt 800 14 13 651 700 12 573 600 10 539 9 559 500 8 8 373 400 6 300 3 4 200 110 105 120 107 100 100 2 1 0 0 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 156 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2017 3.769 552 958 2.259 9 761 110 651 9.131 2 7 2 2 2 2 1 43 1 17 457 218 3 581 357 224 38,5% 2018 3.739 481 1.023 2.235 3 646 107 539 7.714 1 2 0 0 2 1 0 37 0 25 311 151 0 660 438 222 33,6% 2019 3.685 506 956 2.223 13 679 120 559 8.020 3 10 7 2 1 3 0 42 1 14 317 151 4 621 402 219 35,3% 2020 2.971 390 874 1.707 1 473 100 373 5.730 0 1 0 0 0 1 0 33 0 16 221 80 0 567 352 215 37,9% Entwicklung +/- -19,4% -22,9% -8,6% -23,2% -92,3% -30,3% -16,7% -33,3% -28,6% -100,0% -90,0% -100,0% -100,0% -100,0% -66,7% 0,00% -21,4% -100,0% 14,3% -30,3% -26,6% -100,0% -8,7% -12,4% -1,8% 2,6% Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020 800 700 2016 3.653 498 927 2.228 8 678 105 573 7.202 0 8 2 1 3 0 2 46 3 26 464 193 4 548 349 199 36,3% 651 14 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 13 164 12 0 31 1 21 74 35 1 355 224 131 36,9% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.7 Landkreis Fürth VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 25 0 16 84 47 1 394 266 128 32,5% 2 30 1 15 84 44 4 455 275 180 39,6% 0 29 0 7 96 46 0 442 271 171 38,7% 2 29 0 20 87 57 0 396 248 148 37,4% >999,99% 0,0% 0,0% 185,7% -9,4% 23,9% 0,0% -10,4% -8,5% -13,5% -1,3% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Fürth Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020 400 9 8 349 343 350 8 301 7 300 277 6 291 6 250 5 200 4 4 3 150 3 99 100 76 69 84 2 58 2 50 1 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 2.160 304 488 1.368 6 418 69 349 3.742 2 4 0 2 4 0 0 31 1 21 74 35 1 355 224 131 36,9% 2017 2.173 318 549 1.306 3 419 76 343 4.041 0 3 0 0 0 3 0 25 0 16 84 47 1 394 266 128 32,5% 2018 2.311 295 613 1.403 8 400 99 301 4.046 2 6 0 2 3 1 2 30 1 15 84 44 4 455 275 180 39,6% 2019 2.285 272 626 1.387 2 335 58 277 3.924 0 2 0 1 0 1 0 29 0 7 96 46 0 442 271 171 38,7% Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020 400 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 349 350 343 8 165 2020 2.065 317 532 1.216 4 375 84 291 3.105 0 4 0 0 1 1 2 29 0 20 87 57 0 396 248 148 37,4% Entwicklung +/- -9,6% 16,5% -15,0% -12,3% 100,0% 11,9% 44,8% 5,1% -20,9% 0,0% 100,0% 0,00% -100,0% >999,99% 0,00% >999,99% 0,0% 0,0% 185,7% -9,4% 23,9% 0,0% -10,4% -8,5% -13,5% -1,3% 1579 8 0 41 0 21 539 288 9 956 607 349 36,5% Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen VERKEHR Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VULandkreis mit geklärter VU-Flucht (2) 4.4.8 Nürnberger-Land Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 1 55 0 35 579 297 2 953 609 344 36,1% 3 50 0 27 420 217 7 836 520 316 37,8% 1 75 0 33 491 259 6 934 604 330 35,3% 3 44 0 21 370 166 7 710 479 231 32,5% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 200,0% -41,3% 0,00% -36,4% -24,6% -6,2% 16,7% -24,0% 16,2% 4,4% -2,8% Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020 Entwicklung Personenschäden – Landkreis Nürnberger-Land 900 804 800 783 12 14 12 12 704 664 700 631 10 10 600 8 500 8 6 400 6 300 4 186 200 167 170 154 160 2 100 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger-Land 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 158 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 5.164 721 1.412 3.031 12 990 186 804 11.043 2 10 8 1 0 3 0 41 0 21 539 288 9 956 607 349 36,5% 2017 5.175 684 1.416 3.075 6 950 167 783 11.010 1 5 3 0 0 2 1 55 0 35 579 297 2 953 609 344 36,1% 2019 5.135 622 1.370 3.143 10 834 170 664 13.288 0 10 4 1 1 3 1 75 0 33 491 259 6 934 604 330 35,3% 2020 4.329 626 1.095 2.608 8 791 160 631 10.292 2 6 3 0 1 1 3 44 0 21 370 166 7 710 479 231 32,5% Entwicklung +/- -15,7% 0,6% -20,1% -17,0% -20,0% -5,2% -5,9% -5,0% -22,6% >999,99% -40,0% -25,0% -100,0% 0,0% -66,7% 200,0% -41,3% 0,00% -36,4% -24,6% -6,2% 16,7% -24,0% 16,2% 4,4% -2,8% Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020 14 900 800 2018 4.685 619 1.229 2.837 12 858 154 704 9.147 2 10 6 0 3 0 3 50 0 27 420 217 7 836 520 316 37,8% 804 12 12Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 783 166 704 12 Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 3 Alkoholunfälle 37 38 Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 Alkoholunfälle, verletzte Personen 19 19 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 165 170 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 108 116 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 3 VU mit VU-Flucht (1/2) 274 286 VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 105 122 4.4.9 Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim VU mit geklärter VU-Flucht (2) 169 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 61,7% 57,3% 1 37 1 27 140 72 1 337 188 149 44,2% 1 40 0 22 113 71 1 292 140 152 52,1% 1 30 0 20 89 64 0 259 125 134 51,7% 0,00% 8,1% 0,0% -9,1% -21,2% -9,9% -100,0% -13,4% -25,5% 2,0% -0,4% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020 450 416 400 10 9 382 377 9 378 356 350 8 7 7 6 300 6 250 5 5 200 4 150 123 116 3 3 95 100 86 84 2 1 50 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 2.626 369 513 1.744 5 500 123 377 4.257 0 5 1 3 0 1 0 37 0 19 165 108 1 274 105 169 61,7% 2017 2.737 389 563 1.785 9 532 116 416 4.983 1 8 0 4 2 0 3 38 1 19 170 116 3 286 122 164 57,3% 2018 2.846 364 607 1.875 6 477 95 382 4.614 0 6 0 4 0 1 1 37 1 27 140 72 1 337 188 149 44,2% 2019 2.765 355 534 1.876 7 462 84 378 5.048 0 7 0 3 2 1 1 40 0 22 113 71 1 292 140 152 52,1% 2020 2.452 341 438 1.673 3 442 86 356 4.160 0 3 0 1 1 0 1 30 0 20 89 64 0 259 125 134 51,7% Entwicklung +/- -11,3% -3,9% -18,0% -10,8% -57,1% -4,3% 2,4% -5,8% -17,6% 0,00% -57,1% 0,00% -66,7% -50,0% -100,0% 0,00% 8,1% 0,0% -9,1% -21,2% -9,9% -100,0% -13,4% -25,5% 2,0% -0,4% Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020 450 9 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 416 400 377 382167 378 15910 9 0 41 1 26 501 260 4 563 364 199 35,3% Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle VERKEHR Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter Roth VU-Flucht (1) 4.4.10 Landkreis VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 35 0 22 555 282 10 542 343 199 36,7% 1 46 0 28 448 289 6 535 347 188 35,1% 0 47 1 27 494 232 2 586 364 222 37,9% 0 36 0 23 285 110 2 428 269 159 37,1% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,0% -23,4% -100,0% -14,8% -42,3% -52,6% 0,0% -27,0% -26,1% -28,4% -0,8% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Roth Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020 16 15 800 698 700 14 668 662 624 600 12 12 9 500 426 10 10 8 400 6 6 300 183 200 4 177 170 143 113 2 100 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2017 4.259 576 923 2.760 15 838 170 668 10.762 0 15 9 3 1 2 0 35 0 22 555 282 10 542 343 199 36,7% 2018 4.370 611 835 2.924 9 875 177 698 10.540 1 8 4 2 2 0 1 46 0 28 448 289 6 535 347 188 35,1% 2019 4.631 529 962 3.140 6 767 143 624 10.796 2 4 2 0 3 1 0 47 1 27 494 232 2 586 364 222 37,9% Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020 160 15 800 700 2016 4.286 565 923 2.798 12 845 183 662 10.004 2 10 4 1 4 3 0 41 1 26 501 260 4 563 364 199 35,3% 662 668 2020 3.625 421 693 2.511 10 539 113 426 8.070 2 8 1 5 4 0 0 36 0 23 285 110 2 428 269 159 37,1% Entwicklung +/- -21,7% -20,4% -28,0% -20,0% 66,7% -29,7% -21,0% -31,7% -25,3% 0,0% 100,0% -50,0% >999,99% 33,3% -100,0% 0,0% -23,4% -100,0% -14,8% -42,3% -52,6% 0,0% -27,0% -26,1% -28,4% -0,8% 16 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 698 168 14 1 17 0 8 123 82 4 350 198 152 43,4% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 Alkoholunfälle 26 Alkoholunfälle, getötete Personen 0 Alkoholunfälle, verletzte Personen 11 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 127 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 83 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 VU mit VU-Flucht (1/2) 300 VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 168 4.4.11 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen VU mit geklärter VU-Flucht (2) 132 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,0% 0 27 0 15 108 67 1 326 187 139 42,6% 0 20 0 7 93 64 0 347 211 136 39,2% 2 26 0 12 65 42 0 324 202 122 37,6% >999,99% 30,0% 0,00% 71,4% -30,1% -34,4% 0,0% -6,6% -4,3% -10,3% -1,6% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 500 9 467 8 450 8 419 415 400 376 7 350 6 304 300 5 250 4 4 3 200 3 3 3 150 117 111 2 91 90 100 71 1 50 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 3.185 443 485 2.257 4 584 117 467 4.746 0 4 0 0 2 2 0 26 0 11 127 83 1 300 168 132 44,0% 2017 3.306 390 551 2.365 8 505 90 415 4.548 2 6 0 2 2 3 1 17 0 8 123 82 4 350 198 152 43,4% 2018 3.317 348 518 2.451 3 467 91 376 4.741 0 3 0 2 1 0 0 27 0 15 108 67 1 326 187 139 42,6% 2019 3.473 375 537 2.561 3 530 111 419 4.991 0 3 0 2 1 0 0 20 0 7 93 64 0 347 211 136 39,2% 2020 3.049 306 486 2.257 3 375 71 304 4.149 1 2 0 0 0 1 2 26 0 12 65 42 0 324 202 122 37,6% Entwicklung +/- -12,2% -18,4% -9,5% -11,9% 0,0% -29,3% -36,0% -27,5% -16,9% >999,99% -33,3% 0,00% -100,0% -100,0% >999,99% >999,99% 30,0% 0,00% 71,4% -30,1% -34,4% 0,0% -6,6% -4,3% -10,3% -1,6% Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 500 Polizeipräsidium 2020 467 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 8 450 169 415 419 1619 8 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.1.1. Alkohol und Drogen 4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung VERKEHR Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I 4.5.1.1. Alkohol und Drogen 4.5.1.1. Alkohol und Drogen StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42 Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I %). Durch Alkoholkontrollen wurdenkonnten 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. werden §§ 315 c,(Vorjahr 316 StGB § 24 a/I StVG festgestellt. Darüber hinaus 349 Trunkenheitsfahrten verhütet 369und bzw. - 5,42 StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. 5,42 %). Fahrten unter 2019 2020 Veränderung %). Alkoholeinfluss 2.749 2.486 - 9,57 % Fahrten unter Alkoholeinfluss – Bezirk Mittelfranken Fahrten unter 2019 2020 Veränderung Fahrten unter 2019 2020 Veränderung 2.749 2.486 - 9,57mit % Hilfe von BeiAlkoholeinfluss Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und Alkoholeinfluss 2.749 2.486 - 9,57 % Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB Bei 24Drogenkontrollen, und a/II StVG festgestellt.durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Bei Drogenkontrollen, vonJahr speziell ausgebildeten Beamtengem. und§§ mit von Drogenschnelltests, wurdendurchgeführt im vergangenen 1.567 folgenlose Drogenfahrten 315 c,Hilfe 316 StGB Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt. Fahrten unter 2019 2020 Veränderung und 24 a/II StVG festgestellt. Fahrten unter Drogeneinfluss – Bezirk Mittelfranken Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % Fahrten unter 2019 2020 Veränderung 2019 2020 Veränderung Fahrten unter Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % 4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.1 Verkehrsdelikte/ Verkehrsüberwachung 4.5.1.1 Alkohol und Drogen Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. -5,42 %). Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt. 4.5.1.2 Sonstige Verkehrsstraftaten Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt. Hierbei sind besonders die auf nebenstehender Tabelle aufgelisteten Straftaten zu erwähnen. 4.5.1.2.hinaus Sonstige Verkehrsstraftaten Darüber wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. 4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: Sonstige Verkehrsstraftaten Bezirk Mittelfranken Darüber hinaus wurden im Jahr 2020– insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. Darüber hinaus wurden im Jahr zu 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt. Hierbei sind besonders erwähnen: Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 2020 Veränderung festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 % Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 2020 Veränderung Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 198 -10,00% Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 2020 Veränderung Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 383 +5,80 %% Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 % Gefährdung(§d.185 Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 198 -10,00% Beleidigung StGB) 371 319 -14,02 % Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 198 -10,00% Gefährl. Eingriff Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 383 +5,80 % Bedrohung (§ 241i.d. StGB) 23 19 -17,39 % Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 383 +5,80 % Beleidigung (§ 185 StGB) 371 319 -14,02 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 83 -25,89 % Beleidigung (§ 185 StGB) 371 319 -14,02 % Bedrohung (§ 241 StGB) 23 19 -17,39 Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 438 +12,60 % % Bedrohung (§ 241 StGB) 23 19 -17,39 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 83 -25,89 % Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 2.523 2440 -3,29 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 83 -25,89 % Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 438 +12,60 % Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 20 36 +80,00 Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 438 +12,60 % % Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 2.523 2440 -3,29 % zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 42.523 82440 +100,0 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) -3,29 %% Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 20 36 +80,00 % zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 036 ---Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 020 +80,00 % zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 4 8 +100,0 % gesamt 4.823 4.427 -8,21 zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 4 8 +100,0%% zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 0 0 ---zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 0 0 ---gesamt 4.823 4.427 -8,21 % gesamt 4.823 4.427 -8,21 % 4.5.2 Einsatz der Messgeräte Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ 4.5.2. 4.5.2. Messgeräte Einsatz wurden durchder dieMessgeräte Verkehrspolizei4.5.2. Einsatz Einsatz der der 4.5.2. Messgeräte Einsatz der Messgeräte inspektionen ganzjährig polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten durchgeführt(1). Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten (2). Zur der Hauptunfallursachen der „Überhöhte nicht bzw. Geschwindigkeit“ angepasste Zur Bekämpfung BekämpfungZur Zur derBekämpfung Bekämpfung Hauptunfallursachen der Hauptunfallursachen Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. bzw.„Überhöhte „Überhöhte nicht angepasste angepasste bzw. nicht nicht Geschwindigkeit“ angepasste Geschwin Geschwin und „Nichteinhaltung und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die wurden Verkehrspolizeiinspektionen durch die und „Nichteinhaltung und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die wurden Verkehrspolizeiinspektionen durch die Verkehrspolizeiinsp Verkehrspolizeiinsp ganzjährig ganzjährig Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen polizeiliche mit durchgeführt: Großgeräten ganzjährig polizeiliche polizeiliche ganzjährig Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten Großgerätenmit mit durchgeführt: Großgeräten durchg durchg (1) Mobile Geschwindigkeitsmessungen – Bezirk Mittelfranken Mobile Mobile Mobile Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen Verwarnungen 2019 2019 22.072 22.072 26.378 26.378 128.171 128.171 2020 2019 Veränderung 2020 20202019 Veränderung 2020 23.590 22.072 + 6,88 23.590 % 23.590 22.072 + 6,88 23.590 % 26.511 26.378 ++ 0,50 0,50 26.511 % 26.511 26.378 26.511 % 124.311 128.171 3,01 124.311 % 124.311 128.171 - 3,01124.311 % Veränd Veränd ++ 6,88 6,88 % % 0,50 % % ++ 0,50 -- 3,01 % 3,01 % Darüber Darüber auch erfolgten die auch zuständigen die Dienststellen zuständigen Darüber hinaus hinaus erfolgten erfolgten Darüber hinaus hinaus auch durch durch erfolgten die örtlich örtlich auch durch durch zuständigen die örtlich örtlich Dienststellen zuständigen Dienststellen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen mit mit Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: Laserhandmessgeräten: mit Laserhandmessgeräten: Laserhandmessgeräten: (2) Lasermessungen – Bezirk Mittelfranken Lasermessungen LasermessungenLasermessungen Lasermessungen Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen Verwarnungen 162 2019 2019 8.955 8.955 5.456 5.456 7.727 7.727 2020 20202019 2019 5.740 8.955 5.7408.955 3.749 3.7495.456 5.456 5.740 5.7407.727 7.727 Veränderung 2020 Veränderung 2020 -- 35,90 5.740 % 35,90 5.740 % -- 31,29 3.749 % 31,29 3.749 % -- 25,72 5.740 % 25,72 5.740 % Verände Verände -- 35,90 35,90 % % -- 31,29 31,29 % % -- 25,72 25,72 % % Durch Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz mit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner erfolgte Durch den den Einsatz Einsatz Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz ziviler ziviler Dienstfahrzeuge Dienstfahrzeuge mit eingebauten eingebautenmit mit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner eine eine erfolgte ferner ferner Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf den Fernstraßen: Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf den Fernstraßen: Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Einsatz Einsatz 2019 2020 Veränderung 2020 170 Einsatz von von Videofahrzeugen Videofahrzeugen Einsatz von von Videofahrzeugen Videofahrzeugen 2019 20202019 2019 Veränderung 2020 Einsatzstunden Einsatzstunden 11.059 5.73311.059 - 48,16 5.733 % Verände Verände - 48,16 % Einsatzstunden Einsatzstunden 8.955 5.7408.955 - 35,90 5.740 % - 35,90 Bußgeldanzeigen 5.456 3.749 -Veränderung 31,29 3.749 % -Verän 31,29 LasermessungenBußgeldanzeigen Lasermessungen 2019 20205.456 2019 2020 VERKEHR gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 7.727 7.727 - 35,90 25,72 25,72 Einsatzstunden gebührenpflichtige Einsatzstunden 8.955 5.7408.955 5.740 % - 35,90 Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 5.456 3.7495.456 - 31,29 3.749 % - 31,29 gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 7.727 5.7407.727 - 25,72 5.740 %eine Durch den Einsatz Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten mit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner erfolgte- 25,72 ferne Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf den Fernstraßen: Durch den Einsatz Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebautenmit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner eine erfolgte ferne Einsatz von Videofahrzeugen Einsatz von Videofahrzeugen 20202019 Veränderung 2020 Verän Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf2019 den Fernstraßen: Durch den Einsatz ziviler DienstfahrEinsatz von Videofahrzeugen – Bezirk Mittelfranken Einsatzstunden (3) Einsatzstunden 11.059 5.73311.059 - 48,16 5.733 % - 48,16 zeuge mit eingebauten Videoanlagen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 5.038 3.728 -Veränderung 26,00 3.728 % -Verän 26,00 Einsatz von Videofahrzeugen Einsatz von Videofahrzeugen 2019 20205.038 2019 2020 erfolgte ferner eine Verkehrsüberwagebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 2.025 1.345 1.345 % - 33,58 Einsatzstunden gebührenpflichtige Einsatzstunden 11.059 5.7332.025 11.059 - 33,58 48,16 5.733 48,16 chung insbesondere auf denBußgeldanzeigen FernstraBußgeldanzeigen 5.038 3.7285.038 - 26,00 3.728 % - 26,00 ßen (3). gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 2.025 - 33,58 1.345 % - 33,58 Imgebührenpflichtige Rahmen von Im stationären Rahmen von Abstandsmessungen stationären Abstandsmessungen auf den2.025 Fernstraßen auf1.345 den wurden Fernstraßen nachfolgende wurden nachfol Ergebnisse erzielt: Ergebnisse erzielt: (4)Rahmen Abstandsmessungen Bezirk Im AbstandsRahmen von Im stationären von Abstandsmessungen stationären–Abstandsmessungen aufMittelfranken den Fernstraßen auf den wurden Fernstraßen nachfolgende wurden nachfol Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen Abstandsmessungen 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Verän Ergebnisse erzielt: Ergebnisse erzielt: messungen auf den Fernstraßen wurEinsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481.228 den nachfolgende Ergebnisse erzielt Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.253 6.463 Abstandsmessungen Abstandsmessungen 2019 20209.253 2019 (4). Einsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481.228 Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.253 6.4639.253 4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung und von Benutzung Mobiltelefonen von Mobiltelefonen + 1,63 1.248 % -Veränderung 30,15 6.463 % 2020 + 1,63 1.248 % - 30,15 6.463 % + 1,63 -Verän 30,15 + 1,63 - 30,15 4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung und von Benutzung Mobiltelefonen von Mobiltelefonen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes und / oder die und unzulässige / oder die unzulässige Benutzung von Benutzung Mobiltelefonen von Mobilte 4.5.3 GurtanlegepflichtDas undNichtanlegen Benutzung von Mobiltelefonen durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussenbeeinflussen als mittelbare alsUrsachen mittelbare das Ursachen Unfallgeschehen das Unfallgeschehen bzw. die bzw. Das Nichtanlegen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes und / oder die und unzulässige / oder die unzulässige Benutzung von Benutzung Mobiltelefonen von Mobilte daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig und nachhaltig wurdenund gezielt wurden geahndet: gezielt geahndet: durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen beeinflussen als mittelbare als Ursachen mittelbare das Ursachen Unfallgeschehen das Unfallgeschehen bzw. die bzw. Das Nichtanlegen des SicherheitsHandyverstöße – Bezirk Mittelfranken daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig und nachhaltig wurden und gezielt wurden geahndet: gezielt geahndet: gurtes und/oder die unzulässige Be„Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Überwachung GüterPersonenverkehr Mittelfranken Überwachung Überwachung Güter- undGüterPersonenverkehr undund Personenverkehr 2019 – Bezirk 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Anzahl der kontrollierten Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte644 Kontrolle von Kontrolle Gefahrguttransportern von Gefahrguttransportern Anzahl derÜberwachung Anzahl kontrollierten der kontrollierten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 37.795 37.795 27.241 27.241 -Veränderung 27,932 % -Veränderung 27,932 % 2019 Überwachung Güterund GüterPersonenverkehr und Personenverkehr 2019 2019 2020 2020 Anzahl der Beanstandungen Anzahl der Beanstandungen (gesamt) (gesamt) 303 Anzahl der kontrollierten Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte beanstandeten beanstandeten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 9.179 9.179 6.200 6.200 - 32,46 32,46 %% 644 Anzahl derAnzahl kontrollierten der kontrollierten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 37.795 27.241 27.241 27,932%% - 27,932 Anzahl der stillgelegten Anzahl der37.795 Beförderungseinheiten stillgelegten Beförderungseinheiten 41 Anzahl der Beanstandungen Anzahl der9.179 Beanstandungen (gesamt) Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt der Weiterfahrt 562 562 298(gesamt) 298- 46,98 % - 46,98 Anzahl derAnzahl beanstandeten der beanstandeten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 9.179 6.200 6.200 32,46 32,46 % 303 Anzahl der stillgelegten Anzahl der562 Beförderungseinheiten stillgelegten Beförderungseinheiten Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt der Weiterfahrt 562 298 298 - 46,98 % - 46,98 % 41 1294 644 2020 2019 225 303 1294 644 19 41 225 303 19 41 +1294 100,93 % + 100,93 % Veränderung 2020 Veränderu -225 25,75 % - 25,75 % +1294 100,93 % + 100,93 % -19 53,66 % - 53,66 % -225 25,75 % - 25,75 % -19 53,66 % - 53,66 % nutzung von Mobiltelefonen durch Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 9.905 12.511 -9.905 20,83 % - 20,83 % „Handyverstöße“ 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Kraftfahrzeugführer beeinflussen„Handyverstöße“ als Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 9.905 12.511 9.905 20,83 % 20,83 % mittelbare Ursachen das UnfallgescheVerstöße gegen Verstöße die Anschnallpflicht gegen die Anschnallpflicht 2019 Mittelfranken 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Verstöße gegen die Anschnallpflicht – Bezirk hen Gurtanlegepflicht bzw. die und daraus resultierenden 4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Benutzung und Benutzung von Mobiltelefonen von gebührenpflichtige Mobiltelefonen gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen (gesamt) (gesamt) 7.898 6.094 7.898 -6.094 22,84 % - 22,84 % Verstöße gegen Verstöße die Anschnallpflicht gegen die Anschnallpflicht 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Personenschäden nachhaltig und wur4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung und Benutzung von Mobiltelefonen von Mobiltelefonen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen (gesamt) (gesamt) 7.898 6.094 7.898 6.094 22,84 % 22,84 % den gezielt geahndet. Das Nichtanlegen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes und / oder und die4.5.4. /unzulässige oder Überwachung die des unzulässige Benutzung Benutzung von Mobiltelefonen von 4.5.4. Überwachung Güter- und des Personenverkehrs GüterundMobiltelefonen Personenverkehrs durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen beeinflussen als mittelbare dasBenutzung Unfallgeschehen dasBenutzung Unfallgeschehen bzw. bzw. die Das Nichtanlegen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes undmittelbare / oderals und die /Ursachen unzulässige oder die Ursachen unzulässige von Mobiltelefonen vondie Mobiltelefonen 4.5.4. Überwachung 4.5.4. Überwachung des Güter- und des Personenverkehrs Güter- und Personenverkehrs daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig nachhaltig und wurden gezielt wurden geahndet: gezielt geahndet: durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen beeinflussen als mittelbare Ursachen Ursachen das Unfallgeschehen das bzw. die bzw.Nutzfahrzeuge die 27.241 Nutzfahrzeuge Immittelbare Jahr als 2020 Im wurden Jahr und 2020 in Mittelfranken wurden in Unfallgeschehen Mittelfranken insgesamt 27.241 insgesamt kontrolliertkontrolliert und davon und d daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig nachhaltig und wurden undgezielt wurden geahndet: gezieltVerstößen geahndet: 6.200 Fahrzeuge 6.200 überwiegend Fahrzeuge überwiegend wegen wegengegen Verstößen die Sozialvorschriften, gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mange Im Jahr 2020Im wurden Jahr 2020 in 2019 Mittelfranken wurden in2020 Mittelfranken insgesamtVeränderung 27.241 insgesamt Nutzfahrzeuge 27.241 Nutzfahrzeuge kontrolliertkontrolliert und davon und d „Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2019 2020 Veränderung Ausrüstung oder Ausrüstung unzureichenden oder unzureichenden Ladungssicherung Ladungssicherung beanstandet. beanstandet. In 298 Fällen In musste 298 Fällen die musste die 4.5.4 Überwachung des6.200 Fahrzeuge In12.511 298 Fällen musste die Weiterfahrt 6.200 überwiegend Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen wegen gegen Verstößen die Sozialvorschriften, gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mange Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 9.905 9.905 20,83 % 20,83 % „Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Weiterfahrt untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Güter- und Personenverkehrs untersagt werden. Ausrüstung oder Ausrüstung unzureichenden oder unzureichenden Ladungssicherung beanstandet. In 298 FällenInmusste 298 Fällen die musste die Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 12.511 9.905 9.905 - 20,83 %Ladungssicherung - 20,83beanstandet. % Weiterfahrt untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Verstöße gegen Verstöße die gegen Anschnallpflicht die Anschnallpflicht 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Überwachung Überwachung Güterund Personenverkehr GüterPersonenverkehr 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken Dabei handelte es sichund in 1.294 Fällen gebührenpflichtige gebührenpflichtige (gesamt) (gesamt) 7.898 7.898 6.094 6.094 22,84 % 22,84 % 37.795 Verstöße gegen Verstöße dieVerwarnungen gegen Anschnallpflicht dieVerwarnungen Anschnallpflicht 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Anzahl der kontrollierten Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 27.241 37.795 27.241 27,932 % 27,932 % insgesamt 27.241 NutzfahrzeugeÜberwachung konum Gefahrguttransporter, die in 225 Überwachung Güterund Personenverkehr Güter- und Personenverkehr 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen (gesamt) (gesamt) 7.898 7.898 6.094 6.094 - Nutzfahrzeuge 22,84 % - 22,84 % 2019 Anzahl der beanstandeten Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge 9.179 6.200 9.179 6.200 32,46 % 32,46 % trolliert und davon 6.200 Fahrzeuge Fällen Verstößen Nutzfahrzeuge nach gefahrAnzahl der kontrollierten Anzahlwegen der kontrollierten Nutzfahrzeuge 37.795 27.241 37.795 -27.241 27,932 % - 27,932 % 4.5.4. Überwachung 4.5.4. Überwachung des Güterdes und GüterPersonenverkehrs und Personenverkehrs Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt der Weiterfahrt 562 298 562 298 46,98 % 46,98 % überwiegend wegen Verstößen gegen gutrechtlichen Bestimmungen beanAnzahl der beanstandeten Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 9.179 6.200 9.179 -6.200 32,46 % - 32,46 % 4.5.4. Überwachung 4.5.4. Überwachung des Güterdes und GüterPersonenverkehrs und Personenverkehrs die Sozialvorschriften, einer mangelstandet werden der mussten. In 19 Fällen Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt Weiterfahrt 562 562 -298 46,98 % - 46,98 % m Jahr 2020 Imhaften Jahr wurden 2020 inwurden Mittelfranken in Mittelfranken insgesamt 27.241 Nutzfahrzeuge 27.241 kontrolliert und davon davon die298 Dabeiinsgesamt handelte Dabei es handelte sichdie inNutzfahrzeuge 1.294 es kontrolliert sich Fällen inuntersagt 1.294 um Gefahrguttransporter, Fällen umund Gefahrguttransporter, in 225 Fällen die inwegen 225 Fällen wegen Ausrüstung oder unzureichenmusste Weiterfahrt wer6.200 Fahrzeuge 6.200 Fahrzeuge überwiegend überwiegend wegen Verstößen wegen Verstößen gegen die gegen Sozialvorschriften, die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mangelhaften m Jahr 2020 Imden Jahr wurden 2020inwurden Mittelfranken in Mittelfranken insgesamt insgesamt 27.241 Nutzfahrzeuge 27.241 Nutzfahrzeuge kontrolliert kontrolliert und davon und davon beanstandet Verstößen nach Verstößen gefahrgutrechtlichen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet werden mussten. werden In mussten. 19 Fällen In 19 Ladungssicherung beanstandet. den. Dabei handelte Dabei es handelte sich in 1.294 es sich Fällen in 1.294 um Gefahrguttransporter, Fällen um Gefahrguttransporter, die in 225 Fällen die inwegen 225 Fällen wegen Ausrüstung Ausrüstung oder unzureichenden oder überwiegend unzureichenden Ladungssicherung Ladungssicherung beanstandet. beanstandet. In 298 Fällen In 298 musste Fällen die musste die 6.200 Fahrzeuge 6.200 Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen wegen Verstößen gegen die gegen Sozialvorschriften, die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mangelhaften musste die Weiterfahrt musste die untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Verstößen nach Verstößen gefahrgutrechtlichen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet beanstandet werden mussten. werden In mussten. 19 Fällen In 19 Weiterfahrt Weiterfahrt untersagt untersagt werden. werden. Ausrüstung Ausrüstung oder unzureichenden oder unzureichenden Ladungssicherung Ladungssicherung beanstandet. beanstandet. In 298 Fällen In 298 musste Fällendie musste die musste die Weiterfahrt musste die untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Weiterfahrt Weiterfahrt untersagtuntersagt werden. werden. Kontrolle vonKontrolle Gefahrguttransportern von Gefahrguttransportern 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Dabei handelte Dabei handelte es sich in es 1.294 sichFällen in 1.294 umFällen Gefahrguttransporter, um Gefahrguttransporter, die in 225die Fällen in 225 wegen Fällen wegen 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen Verstößen Verstößen nachhandelte gefahrgutrechtlichen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet beanstandet werden werden mussten. InFällen 19 Fällen In 19 Fällen Dabei handelte Dabei es sich in es 1.294 sichFällen in 1.294 umFällen Gefahrguttransporter, um Gefahrguttransporter, die in 225mussten. die Fällen in 225 wegen wegen 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen musste die musste Weiterfahrt dienach Weiterfahrt untersagt untersagt werden. werden. Verstößen Verstößen nach gefahrgutrechtlichen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet beanstandet werden mussten. werden mussten. In 19 Fällen In 19 Fällen Bedingt durch die zudurch Beginn diedes zu Beginn Jahres 2020 des Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene Corona-Pandemie Corona-Pandemie mussten einige musste Kontrolle von Gefahrguttransportern –Bedingt Bezirk Mittelfranken musste die musste Weiterfahrt die Weiterfahrt untersagtuntersagt werden.geplante werden. und geplante bereits und konzeptionierte bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund Aktionen des aufgrund Infektionsschutzes des Infektionsschutzes entfallen. Im entfa Bedingt durch Bedingt die zudurch Beginn diedes zu Beginn Jahres 2020 des Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene Corona-Pandemie Corona-Pandemie mussten einige musste Kontrolle Kontrolle von Gefahrguttransportern von Gefahrguttransportern 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung frühzeitigen frühzeitigen Herbst, Herbst, Beendigung nach Beendigung des erstenaufgrund Lockdowns, des ersten Lockdowns, konnten erfreulicherweise konnten erfreulicherweis einige geplante und geplante bereitsnach und konzeptionierte bereits konzeptionierte Aktionen Aktionen des aufgrund Infektionsschutzes des Infektionsschutzes entfallen. Im entfa Anzahl derAnzahl kontrollierten dervon kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte 644 644 1294 1294 +Veränderung 100,93 %+Veränderung 100,93 % Kontrolle Kontrolle von Gefahrguttransportern Gefahrguttransportern 2019 2019 2020 2020 Termine wahrgenommen Termine wahrgenommen werden. Die werden. Kollegen Die meisterten Kollegen bei meisterten den Sonderkontrollen bei den Sonderkontrollen und auch den und a Anzahl derAnzahl Beanstandungen der Beanstandungen (gesamt) (gesamt) 303 303 225 225 -+25,75 %% ersten Lockdowns, frühzeitigenfrühzeitigen Herbst, nach Herbst, Beendigung nach Beendigung des %ersten Lockdowns, des konnten erfreulicherweise konnten erfreulicherweis einige kontrollierten kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte 644 644 1294 1294 100,93 %-+25,75 100,93 für das wahrgenommen ganze für das Jahrwahrgenommen ganze geltenden Einsatzplänen geltenden den den zwischen Spagat Infektionsschutz zwischen Anzahl derAnzahl stillgelegten der stillgelegten Beförderungseinheiten Beförderungseinheiten 41 41 19 Jahr Die 19 53,66 % Die 53,66 % Spagat Beanstandungen Beanstandungen (gesamt) (gesamt) 303 303 225 225 -werden. 25,75 -Einsatzplänen 25,75 Termine Termine werden. Kollegen meisterten Kollegen bei meisterten den Sonderkontrollen bei den Sonderkontrollen undInfektionssch auch und den und a professioneller professioneller Kontrolltätigkeit mit dem nötigen mit dem Fingerspitzengefühl. nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere Insbesond die Anzahl derAnzahl stillgelegten der stillgelegten Beförderungseinheiten Beförderungseinheiten 41 19 Kontrolltätigkeit - 53,66 % -Einsatzplänen 53,66 % Spagat für das ganze für41das Jahrganze geltenden Jahr 19 Einsatzplänen geltenden den den zwischen Spagat Infektionsschutz zwischen Infektionssch und Kontrollgruppe Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Motorrad Mittelfranken (KGM) nicht konnte, zuletztnicht wegen zuletzt dem wegen hohen Engagement dem hohen professioneller Kontrolltätigkeit Kontrolltätigkeit mit dem konnte, nötigen mit (KGM) dem Fingerspitzengefühl. nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere Insbesond dieEng 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen professioneller der Mitglieder der ihr Mitglieder Arbeitspensum, ihr Arbeitspensum, verglichen verglichen dem Vorjahr, mit dem nochmals Vorjahr, deutlich nochmals steigern. deutlich steigern. Kontrollgruppe Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Motorrad Mittelfranken (KGM)mit konnte, (KGM) nicht konnte, zuletzt nicht wegen zuletzt dem wegen hohen Engagement dem hohen Eng 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 der Mitglieder derihr Mitglieder Arbeitspensum, ihr Arbeitspensum, verglichen mit verglichen dem Vorjahr, miteinige dem nochmals Vorjahr, deutlich nochmals steigern. deutlich steigern. Bedingt durch Bedingt diedurch zu Beginn die zudes Beginn Jahres des 2020 Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene Corona-Pandemie Corona-Pandemie mussten einige mussten 171 geplante geplante und bereits undBeginn konzeptionierte bereits konzeptionierte Aktionen Aktionen aufgrund aufgrund desCorona-Pandemie Infektionsschutzes desCorona-Pandemie Infektionsschutzes entfallen. entfallen. Im einige Im Bedingt durch Bedingt diedurch zu die zudes Beginn Jahres des 2020 Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene mussten einige mussten 163 VERKEHR 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.5 Schwerpunktaktionen Bedingt durch die zu Beginn des Jahres 2020 aufgekommene Corona-Pandemie mussten einige geplante und bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund des Infektionsschutzes entfallen. Im frühzeitigen Herbst, nach Beendigung des ersten Lockdowns, konnten erfreulicherweise einige Termine wahrgenommen werden. Die Kollegen meisterten bei den Sonderkontrollen und auch den für das ganze Jahr geltenden Einsatzplänen den Spagat zwischen Infektionsschutz und professioneller Kontrolltätigkeit mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere die Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken (KGM) konnte, nicht zuletzt wegen dem hohen Engagement der Mitglieder ihr Arbeitspensum, verglichen mit dem Vorjahr, nochmals deutlich steigern. 4.5.5.1 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 08.-11.09.2020 Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten zu Beginn des neuen Schuljahres zielgerichtete Kontrollen vor Schulen mit insgesamt 536 kontrollierten Personen durch. Für die Kontrollaktion wurden insgesamt 1153:18 Personalstunden aufgewendet. Die 1043 getätigten Beanstandungen führten zu 100 VOWi-Anzeigen und 943 Verwarnungen – darin enthalten: 188 Ahndungen Sicherheitsgurt und 55 Ahndungen Kindersicherungspflicht. Die Aktion wurde durch verschiedene Lokalzeitungen aufgenommen und in den Medien entsprechend begleitet. Weiterhin war die Resonanz in der Bevölkerung durchweg positiv. Die häufigsten registrierten Verstöße (Parken im absoluten Haltverbot, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wurden durch Führer sog. Elterntaxis begangen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte stellenweise durch pandemiebedingte Änderungen im Schulbetrieb eine Erhöhung des elterlichen Hol- und Bring-Dienstes festgestellt werden. Die Ahndungen hinsichtlich 164 Nutzung des Sicherheitsgurts und speziell die Sicherung von Kindern lagen erkennbar über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre. 4.5.5.2 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 14.10.2020 Von den 493 überprüften Fahrzeugen am Kontrolltag mussten 133 Fahrzeuge beanstandet werden. Interessanterweise gibt es bei der Beanstandung hinsichtlich der verschiedenen Fahrzeugklassen erhebliche Unterschiede. Bei den leichten Nutzfahrzeugen zwischen 3,5-12t zGM waren 67 deutsche Fahrer und (nahezu gleich) 64 Fahrer aus dem EU/EWRRaum betroffen. Bei den schweren Nutzfahrzeugen ab 12t waren es nur 29 deutsche Fahrer bei 53 Fahrern aus dem EU/EWR- Raum. Auch in diesem Jahr wurden wieder verschiedene Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht aufgedeckt, darunter: ■ 7 Verstöße gegen die Lenkzeit ■ 12 Verstöße gegen Lenkzeitunterbrechungen ■ 9 Verstöße gegen die wöchentlichen Ruhezeit ■ 6 Verstöße gegen die Richtlinien zum ordnungsgemäßen Betrieb des Kontrollgeräts Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 172 VERKEHR ■ Sicherstellung von 18 Krafträdern 4.5.5.3 Abfahrtskontrollen 4.5.5.4 Kontrollgruppe darunter 8 mal mit Abschleppung des Schwerverkehrs in Motorrad Mittelfranken – Ihr direkter des Polizeipräsidiums Mittelfranken und 12 mal mit Erstellung eines Mittelfranken 2020Kontakt zur Pressestelle Jahresbericht 2020 Durch die Verkehrspolizeiinspektionen Insgesamt leisteten die Beamten der 21 12-10 30 Ansbach, Erlangen0911 und Feucht sowie KGM im Einsatzzeitraum (01.04.2020 – die Polizeiinspektion Rothenburg o.d.T. 18.10.2020) 763 Einsatzstunden. wurden im Jahr 2020 insgesamt 21 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Kontrollaktionen durchgeführt. PandeWährend den Einsatzzeiten wurde in miebedingt konnte zwischen den Moinsgesamt 28 Einsatzstunden die Genaten April bis September nicht in dieschwindigkeit von Kradfahrern übersem Themenfeld gearbeitet werden. wacht. Dabei konnten 35 Verstöße hinInsgesamt wurden im Rahmen der sichtlich überhöhter Geschwindigkeit Kontrollen 246 Führer von relevanten festgestellt werden. Kraftfahrzeugen an unterschiedlichsten Raststellen vor der Abfahrt kontIm Rahmen der Kontrollen kam es zu rolliert. Dabei wurden 5 Anzeigen nach folgenden Sachbearbeitungen: §24a StVGDie (Alkohol), 3 nach § 316 StGB in den Sozialen Netzwerken Polizei Mittelfranken (Alkohol), 2 nach §267 StGB sowie wei■ Erstattung von 152 VOWi-Anzeigen tere Verstöße nach Nebengesetzen (Bau-/Ausrüstungsvorschriften), www.facebook.com/polizeimittelfranken erstattet und diverse Haftbefehle und 191 gebührenpflichtigen VerwarAufenthaltsermittlungen abgearbeitet. nungen (Ausrüstungsvorschriften, www.twitter.com/polizeimfr Zwar ist insbesondere die Anzahl der nicht mitgeführte Dokumente), 19 www.instagram.com/polizeimfr Alkoholdelikte nicht exorbitant hoch, Strafanzeigen jedoch regt das alleinige Vorhanden■ Ausstellung von 311 Mängelanzeisein der Delikte bereits polizeiliches gen und 95 KontrollaufforderunHandeln im Folgejahr an. gen erforderlichen Gutachtens ■ Durchführung von 53 Schallpegelmessungen an der Abgasanlage ■ Unterbindung von 28 Weiterfahrten bei kontrollierten Krafträdern wegen mangelhafter Verkehrssicherheit Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Tätigkeit der KGM und auch beim parallel verlaufenden Einsatzplan des Polizeipräsidiums Mittelfranken auf dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer. Im Schnitt leistete die KGM, bezogen auf die Zielgruppe Motorradfahrer, in Mittelfranken für das Jahr 2020 rund 87% Prozent aller Anhaltungen. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die Quote im Vergleich zum Vorjahr um 58,0% gesteigert werden. Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 173 165 VERKEHR 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.6 Verkehrsprävention/ -erziehung 4.5.6.1 Verkehrserziehung Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei der Ausbildung von Schülern. Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei diesen Unterrichten konnten 6.147 = 41,2 % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4. Klas4.5.6 Verkehrsprävention / -erziehung sen ausgebildet werden. Von diesen bestanden 4.912 = 79,9 % (12.052 = 4.5.6.1 Verkehrserziehung 79,4 %) die Radfahrprüfung. Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 Leider setzt sich der Trend fort, dass insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der zu Beginn der Radfahrausbildung imVerkehrsprävention/Verkehrserziehung mer mehr Schülerinnen und Schülerdurch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei Anforderungen der Ausbildungder von Schülern. nicht oder – für die Darüber hinaus wurden zielgruppentelfranken 7.120 (11.755) Stunden vor Jugendverkehrsschule – nicht ausreiorientiert 56 (190) Vorträge bei „Jungen insgesamt 99.232 (184.956) Personen. Die Durchführung Radfahrausbildung imErwachsenen“ Rahmen Jugendverkehrsschule in der 4. in Klammern zeigen die chend gut Rad der fahren können. und bei der Zielgruppe(JVS) Die Zahlen Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) „Senioren“ Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei 11 (98) abgehalten. Werte des Jahres 2019. weiterer Schwerpunkt liegt =in 41,2 der % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4. diesenEin Unterrichten konnten 6.147 Beschulung der werden. Kindergartenkinder. Bei den sämtlichen leisteten = 79,4 Zusammengefasst kann festgestellt Klassen ausgebildet Von diesen bestanden 4.912 = Vorträgen 79,9 % (12.052 %) die Hier wurden 832 (1.094) Unterrichte die Verkehrserzieher und Verkehrserwerden, dass aufgrund der CoronaRadfahrprüfung. abgehalten. zieherinnen des Polizeipräsidiums MitPandemie wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen, mit noch weniger Teilnehmenden, Schülerzahl bei JVS-Ausbildung Schülerzahl bei JVS-Ausbildung – Bereich PP Mittelfranken betreut werden konnten. Im Zeitraum Bereich PP Mittelfranken von 16.03.2020 bis 28.06.2020 musste die JVS-Ausbildung komplett einge2016 14.136 stellt werden. Jahr 2017 14.365 2018 14.915 2019 14.673 2020 6.147 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 Schüler 12.000 14.000 16.000 Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und -aufklärung stellt die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar. Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserzieher konnten die während des Schuljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im Rahmen 18.000 von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett nachgeholt werden. Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen und Schüler nicht oder - für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule - nicht ausreichend gut · Sicherheitsbericht 2020 Polizeipräsidium Mittelfranken Rad fahren können. 174 166 Die Vorladung wird in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde, auf Vorschlag der Polizei, ausgesprochen. VERKEHR Wer der Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht Folge leistet, handelt ordnungswidrig. In diesem Fall kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Anzahl der Vorschläge zur Vorladung zum Verkehrsunterricht bewegen sich in Mittelfranken im Langzeitvergleich auf geringem Niveau. 4.5.6.2 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause Verkehrsunterrichte 2020 Verkehrsunterricht – Bereich PP Mittelfranken PP Mittelfranken 40 35 Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur 35 30 Schule – Sicher nach Hause“ richtet 28 30 sich in ihren Zielen an die Sicherheit 25 der Kinder auf dem Schulweg. Die Un20 20 fallschwerpunkte, Lichtzeichenanla15 gen, Fußgängerüberwege, Radwege 10 Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und –aufklärung stellt die Ausbildung im über Verkehrsknoten und SchulbushalRahmen der Jugendverkehrsschule dar. Aufgrund des hervorragenden Engagements der testellen bedürfen hierbei besonderer 5 Aufmerksamkeit.konnten die während des Schuljahres Verkehrserzieher ausgefallenen Unterrichtseinheiten im 0 2014 2015 2016 Rahmen von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett nachgeholt werden. 2017 36 31 2018 29 2019 2020 Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten Maßnah4.5.6.3 Verkehrsunterricht ■ Der Betroffene weist ungenügen4.5.6.2 Sicher zurführen Schuledie – Sicher nach Hause men jeweils mit ihren Kräften durch. Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht de Kenntnisse der Vorschriften auf Im Jahr 2020 wurden durch das Bayeriist gemäß Verwaltungsvorschrift zurZielen an oder Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nachder Hause“ richtet sich in ihren die ■ Er verkennt deren Bedeutung sche Staatsministerium für Straßenverkehrsordnung i. d. R. nur zuSicherheit der Kinder des auf Innern, dem Schulweg. Die Unfallschwerpunkte, Lichtzeichenanlagen, Sport und IntegrationRadwege als Schwerpunkoder lässig beiund Personen über 14 Jahren,bedürfen welFußgängerüberwege, über Verkehrsknoten Schulbushaltestellen hierbei te ausgegeben: ■ Er kann aus charakterlichen Grünche die Verkehrsvorschriften nicht oder besonderer Aufmerksamkeit. den nicht seiner Einsicht entsprenur unzureichend kennen oder beherrDie■ Straßenverkehrsbehörden, Polizei und die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten führen Werbung, Ausbildung unddieEinsatz chend handeln. schen oder bei solchen Personen, weldie Maßnahmen jeweils mit ihren Kräften durch. von Schulweghelfern che die Bedeutung und Tragweite der ■ Kennzeichnung und Sicherung Dies ist insbesondere bei MehrfachVorschriften nicht erfasst haben. Im Jahr 2020 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration von Schulbushaltestellen und Getätern der Fall. Bei Ersttätern ggf. nur als Schwerpunkte winnung vonausgegeben: Aufsichtspersonen in dann, wenn ein grober Verstoß gegen Aufgrund der Entscheidung des Bayeeine grundlegende Vorschrift vorliegt rischen Verwaltungsgerichtshofes vom  Schulbussen Werbung, Ausbildung und Einsatz von Schulweghelfern oder sich der Betroffene trotz Beleh■ Veranstaltungen für Schulbusfahrer 22.10.1990 ist die Anordnung eines VerKennzeichnung fürund Sicherung von Schulbushaltestellen und wenn Gewinnung rung vonuneinsichtig zeigt. ■  Schulwegtraining die zur Schukehrsunterrichtes nur zulässig, Aufsichtspersonen in Schulbussen le angemeldeten Kinder das behördliche Ermessen rechtsfehDie Vorladung wird in der Regel von ■ Sicherung des Schulumfeldes lerfrei ausgeübt wurde, d. h.: Veranstaltungen für Schulbusfahrer der Straßenverkehrsbehörde, auf Vor■  Schulbuskontrollen ■ Anhaltspunkte für ein Erziehungsschlag der Polizei, ausgesprochen. ■  Überwachung derfür Schulwege bedürfnis müssen vorliegen Schulwegtraining die zur Schule angemeldeten Kinder Wer der Vorladung zum Verkehrsunterdurch die Polizei vom 08.09. bis und  02.10.2020 Sicherung des Schulumfeldes ■ Diese müssen auch entsprechend richt nicht Folge leistet, handelt ordaufgezeigt werden. nungswidrig. In diesem Fall kann ein  Schulbuskontrollen Bußgeld verhängt werden. Die bisher jährlich durchgeführte und ■ Die erzieherische Wirkung einer für den 20.04.2020 geplante PressekonStrafe Bußgeldes ge Überwachung der Schulwege durch die Polizei vomoder 08.09.eines bis 02.10.2020 Die Anzahl der Vorschläge zur Vorlaferenz musste aufgrund der Coronanügt nicht. Die bisher jährlich durchgeführte und für den 20.04.2020 geplante Pressekonferenz musste aufgrund Pandemie abgesagt werden. Ebenso dung zum Verkehrsunterricht bewegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Ebenso die jährliche Herbstplakataktion wurde die jährliche Herbstplakataktion Einwurde Erziehungsbedürfnis liegt vor, ersatzlos sich in Mittelfranken im Langzeitvergestrichen. gleich auf geringem Niveau. ersatzlos gestrichen. wenn es folgende Anzeichen gibt: Beschulte Kinder Schuljahr 2019/2020 Beschulte Kinder pro Schuljahr – Bereich PP Mittelfranken PP Mittelfranken 20.000 18.872 17.691 18.066 17.794 16.738 15.000 10.000 5.000 0 2016 2017 2018 2019 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 175 2020 167 Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger. Polizei Mittelfranken ISSN: 2513-034X 176 Ö 2 Berichtsvorlage OA/004/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 Bericht: Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit den Inhalten Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle, Sicherheitsbericht des OA sowie des ADN für das Jahr 2020 vorgestellt. Der Sicherheitsbericht 2020 der Stadt mit den Jahresberichten der Zentrale Bußgeldstelle (RA), des Ordnungsamtes (OA) sowie des Außendienstes Nürnberg (ADN) wird nachgereicht. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 177 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 178 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2021 Seite 3 von 3 179 Ö 3 Berichtsvorlage OA/005/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Anlagen: Sachbericht Kriminalitätsentwicklung Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Bericht: Die Verwaltung stellt die nach wie vor aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven sowie subjektiven Sicherheit im Bereich der Königstorpassage und rund um den Hauptbahnhof dar. Während die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (Gebäude Hbf. sowie dazugehörige DB-Anlagen) eine Steigerung der dort begangenen Gewaltdelikte von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12% (2019 auf 2020) feststellt, geht doch das Gros der Steigerung in Höhe von 72% auf den Bereich der "Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben" zurück. Die von der Landespolizei vorgelegten Zahlen bzgl. der Straftaten im unmittelbaren Bahnhofsumfeld (Vorplatz, Köpa) belegen dagegen einen deutlichen Rückgang von (insb. alkoholbedingten) Straftaten. Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen Bahnhöfen und zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein. Seite 1 von 4 180 Stadt Nürnberg 1. Berichtsvorlage OA/005/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 181 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/005/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 182 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/005/2021 Seite 4 von 4 183 Ö 3 Stadtrat am 19.05.2021 Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Die im Antrag zitierten Medienberichte zur Kriminalitätsentwicklung auf den Bahnhöfen beziehen sich auf eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei und damit vor allem das Gebäude des Hauptbahnhofs und die dazugehörigen Bahnanlagen zum Inhalt hatte. Das unmittelbare Umfeld und damit die öffentlichen Flächen rund um den Hauptbahnhof (insb. auch Bahnhofsvorplatz und Königstorpassage) unterliegen dagegen dem Überwachungsbereich der Landespolizei. Vor allem letzterer war Inhalt des bekannten „Maßnahmenpakets Köpa“, wobei die Einbeziehung und Absprachen mit dem Hausrechtsinhaber der DB, dem Bahnhofsmanagement sowie der Bundespolizei zur gemeinsamen Lageeinschätzung, Synchronisierung und Evalutation von Maßnahmen dabei selbstverständlich vorgenommen wurden – wie mit anderen Handlungsträgern auch. Unter der Überschrift „Verbesserung der Sicherheitslage in der Königstorpassage“ wurde erstmals am 30.11.2015 ein Runder Tisch installiert, an dem neben der Stadtreklame Nürnberg als Vermieterin der Läden in der Köpa auch einzelne Gewerbetreibende, die DB, die Polizei, VAG, OA und weitere Dienststellen, SÖR und Referate der Stadt Nürnberg sowie verschiedene Streetworkorganisationen vertreten waren. Anlass war ein deutlicher Anstieg von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im dortigen Bereich und damit einhergehend eine massive Verschlechterung des subjektiven Sicherheitsgefühls von Ladenbesitzern sowie Laufkundschaft und Pendlerinnen und Pendlern. Als Konsequenz wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, aus denen schließlich das Nürnberger Drei-Säulen-Modell entstand. Dieses beinhaltet bei besonderen Konfliktsituationen im öffentlichen Raum ein eng abgestimmtes Vorgehen zwischen den einzelnen Akteuren mit Maßnahmen aus den Bereichen der „Prävention“, „Repression“ und „Gestaltung“. Neben Verstärkung der Streetwork v.a. in den Bereichen der Drogenhilfe, wurden gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit und des subjektive Wohlempfindens wie z.B. Beleuchtungskonzepte oder Erhöhung der Reinigungsintervalle vereinbart und umgesetzt. Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung zwischen Stadt Nürnberg mit der Landes- sowie der Bundespolizei. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und zur Aufklärung/Verhinderung von (vor allem alkoholbedingter) Straftaten lag der Fokus auf Erhöhung der polizeilichen Präsenz durch die die Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte, Ausbau der Videoüberwachung und die Einführung eines Alkoholkonsumverbots vor Ort. Letztere wurde durch eine städtische Verordnung ausgesprochen und durch die zivilrechtliche Hausordnung im DB-Hausrechtsbereich ergänzt. Die BAO hat sich mittlerweile am Hauptbahnhof etabliert und deckt neben dem unmittelbaren Umfeld u.a. den Aufseßplatz oder Plärrer ab, um Verdrängungseffekte zu vermeiden. Zur umfassenden Berichterstattung bzgl. der getroffenen Maßnahmen wird auf die Sachberichte zum RWA am 30.11.2016, 29.06.2017 und 14.10.2020 verwiesen. Zu den im Antrag gestellten Fragen wurden Stellungnahmen der Bundes- sowie Landespolizei eingeholt: Bundespolizei (Zuständigkeit: Gebäude Hauptbahnhof inkl. Bahnanlagen) Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet die Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg von 2019 auf 2020 eine Steigerung von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12%. Die generell festgestellte Häufung von Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben spiegelt -2184 -2sich auch im Tätigkeitsfeld der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg wider. Die Zahl der „Widerstände gegen und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ stieg von 54 im Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2020 und damit um 72%: Mit Einführung des Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Bereich sowie des damit korrespondierenden hausrechtlichen Verbots der DB im Innenbereich und der Bahnanlagen kam nach Einschätzung der Bundespolizei der sich über Jahre abzeichnende kontinuierliche Anstieg alkoholbedingter Straftaten zum Erliegen, wobei hier auch die Schließung von Großraumdiskotheken in der Innenstadt einen Effekt erzielt haben dürfte. Alkohol Konsumierende werden im Hauptbahnhof zunächst durch die DB Sicherheit nach Hausrecht frühzeitig angesprochen und bei Bedarf aus dem Bahnhof verwiesen. Hierdurch werden insbesondere Belästigungen und Pöbeleien gegenüber Dritten weitgehend vermieden, die bei ungehindertem Fortgang häufig in delinquentem Verhalten münden würden. Die Bundespolizei folgert hieraus, dass die Alkoholkonsumverbote in- und außerhalb des Bahnhofs sowohl für die objektive Sicherheit als auch für das subjektive Sicherheitsempfinden von großer Bedeutung sind. Dies gilt ebenso für den weiteren Sicherheitsbaustein der Videoüberwachung: die Bundespolizei begrüßt deren erfolgten Ausbau im Hauptbahnhof, da diese zum einen eine wesentlich schnellere und bürgerfreundlichere Bewertung und Aufklärung von gemeldeten "ungeklärten Ereignissen" (v.a. verdächtige stehengelassene Gepäckstücke, hilflose Personen, Behinderung von Reisenden) ermöglicht und damit erheblich zur Reduzierung von Einschränkungen in Zusammenhang mit polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen (insb. Absperrmaßnahmen) beiträgt. Zum anderen tragen die Videoaufzeichnungen im Hausrechtsbereich der DB, in Ladengeschäften und Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu bei, die dort begangenen Delikte deutlich schneller und effektiver aufzuklären sowie flüchtige Täter zeitnah nach der Tatbegehung zu ergreifen. Landespolizei (Zuständigkeit: öffentliche Flächen außerhalb des DB-Geländes, insb. Bahnhofvorplatz und Köpa): Durch die aufgezeigten intensiven städtischen und polizeilichen Maßnahmen (BAO, Alkoholverbotsverordnung, Gestaltung, Intensivierung der Sozialarbeit usw.) konnte die Lage um den Bahnhof deutlich entschärft werden, was zu einer Reduktion der Anzahl szenetypischer Delikte, aber auch des sicherheitsrelevanten Alkoholkonsums führte. Zwar handelt es sich bei der Alkoholisie- -3185 -3rung von Personen noch immer um einen wesentlichen Katalysator für die Begehung von Körperverletzungsdelikten, doch wurde die Anzahl der unter Alkoholeinfluss begangenen Körperverletzungsdelikte im gleichen Maße wie die Gesamtheit der Körperverletzungsdelikte verringert: Eine Verdrängung relevanter Personen an andere Örtlichkeiten war durch die behördlichen Maßnahmen weder beabsichtigt, noch fand eine solche bis jetzt tatsächlich statt. Diese zielten gerade nicht auf szenetypische Personen als solche, sondern ausschließlich auf die Unterbindung sicherheitsgefährdender Verhaltensweisen, die durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehen, ab. Darüberhinaus ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Bereich des Bahnhofsplatzes und der Köpa elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Neben der grundsätzlich präventiven Wirkung dient diese der frühzeitigen Erkennung sicherheitsgefährdenden Verhaltens und damit auch der unmittelbaren polizeilichen Intervention. Darüberhinaus gewährleistet die Videoüberwachung auch eine zügige und beweiskräftige Verfolgung begangener Straftaten und trägt damit nachhaltig zur Reduzierung szenetypischer Delikte bei. Auch wenn sich die Zahl der Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte inzwischen noch unterhalb der Zahlen des Jahres 2016 bewegt, handelt es sich beim Hauptbahnhof Nürnberg und dessen Umfeld unverändert um einen Kriminalitätsschwerpunkt im Stadtgebiet. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Nürnberger Hauptbahnhof die nahezu einzige zentrale Anlaufstelle für Angehörige verschiedener Personengruppen am Rande der Gesellschaft – auch aus der -4186 -4Umgebung Nürnbergs – darstellt. Eine Verteilung auf mehrere Örtlichkeiten, wie in Städten mit einer dezentralen Stadtarchitektur, ist in Nürnberg kaum vorhanden. Fazit: Die effektive Gesamtzunahme der Straftaten im Bahnhofsbereich ist bei genauerer Betrachtung vor allem dem strafbaren Widerstandsverhalten gegenüber dem Sicherheitspersonal geschuldet. Daneben bleibt festzustellen, dass insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die konsequente Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches beschlossenen Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt haben. Auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und der anliegenden Gewerbetreibenden konnte durch die konzertierte Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen verbessert werden, wie sich in einem deutlichen Rückgang von Beschwerden zeigt. Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Gesamtgesellschaftliche Probleme lassen sich auch durch ein durchaus erfolgreiches Drei-Säulen-Modell nicht lösen. Dennoch dürfen die erzielten Erfolge nicht unterschätzt werden. Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein. Nbg., 22.04.2021 OA gez. Kurr (5322) 187 Ö 3 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 / 231-2906 Fax 0911 / 231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg -Ort An den Oberbürgermeistet O B ER BÜ Hü ER M Ei STER j der Stadt Nürnberg Marcus König 0 4. FEB. 2021 Rathaus ------------ -----/........ Mr 1 90403 Nürnberg Zur Ste5ungnaixne Zur Tr V Kts. 2 4 Antwort vor AbsTTdung vorleqen X 3 Antwort zjrUn! thrift vd-sn z.w.V. I | Nürnberg, 3. Februar 2021 Antragsteller: Blaschke Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach Medienberichten soll es am Nürnberger Hauptbahnhof im Vergleich zu anderen Bahnhöfen zu einer relativ hohen Zahl von Gewaltdelikten gekommen sein. Dies ergebe sich aus statistischen Angaben des Bundesministeriums des Innern. Am Nürnberger Hauptbahnhof wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention und besseren Strafverfolgung diskutiert und eingeführt, beispielsweise eine verstärkte Videoüberwachung und eine Ausweitung des Alkoholverbots im Hauptbahnhof. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof, insbesondere über • • • die Zusammensetzung der festgestellten Straftaten, den Erhebungszeitraum sowie etwaige Erkenntnisse über die Wirkung bereits eingeleiteter Maßnahmen (Ausbau Videoüberwachung, Alkoholverbot u.ä.). Nach Möglichkeit sollte im Rahmen der Berichterstattung die Entwicklung im Hauptbahnhof in Bezug gesetzt werden zur Entwicklung im näheren Bahnhofsumfeld, das in den letzten Jahren verstärkt im sicherheitspolitischen Fokus lag. Es wird gebeten, Vertreter der Bundespolizei sowie der Landespolizei als Sachverständige zur Sitzung einzuladen. Mit freundlichen Grüßen {(neu Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender )r. Ulrich Sicherheitspolitischer Sprecher Stadtratsfroktion Nürnberg SPD 188 Ö 5 Beschlussvorlage UwA/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 28.04.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 Projektliste Aktionsplan Anlage 2 Karte Aktionsplan Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard Anlage 4 MIP 2022-2025ff Sachverhalt (kurz): Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger Freiraumplanung. Er ist eingebettet in formelle und informelle gesamtstädtische Planungen (z.B. "Grüne Finger Konzept", Flächennutzungsplan). Seit 2015 (10/2015) wird regelmäßig in den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat über den aktuellen Sachstand berichtet. 2017 wurde im UmwA (05/2017), AfS (05/2017) und Werkausschuss SÖR (04/2017) Bericht erstattet. 2018 (05/2018) und 2019 (07/2019) wurde der aktuelle Sachstand im Stadtrat vorgetragen. Der letzte Sachstand wurde im Umweltausschuss am 08.07.2020 vorgestellt, die Finanzen wurden erneut am 22.07.2020 und am 19.11.2020 im Stadtrat behandelt. Der Masterplan enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der umsetzungsfähige, bereits fertiggestellte, begonnene und geplante Projekte im Stadtgebiet auflistet. Die Projekte werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan Freiraum stetig fortgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung. Seite 1 von 4 189 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage UwA/001/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen. Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Ansätze im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden werden. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 190 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange werden bei allen relevanten Einzelprojekten (z.B. neue Parkanlagen) berücksichtigt Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 3. BM Ref. I/II Ref. V, Ref. VI, Ref. VII Seite 3 von 4 191 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2021 Gutachtensvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Rahmen der MIP-Fortschreibung 20222025 zum MIP-Titel "714 Masterplan Freiraum" zu beantragen. Über die endgültigen Ansätze soll aufgrund der Haushaltslage in den Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden werden. Beschlussvorschlag: Das Gutachten des Umweltausschusses vom 28.04.2021 „6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum“ wird zum Beschluss erhoben. Seite 4 von 4 192 Ö 5 Beilage Umweltausschuss 28.04.2021 Sachstandsbericht Entscheidungsvorlage Anlass Nürnberg ist in den letzten 10 Jahren um mehr als 34.000 EinwohnerInnen (Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik, Einwohnermelderegister, DST-Bestandsdatensatz, erstellt am 12.03.2021) gewachsen. Mit der damit einhergehenden Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung schreitet die Innenentwicklung im Stadtgebiet sukzessive voran, auch um die Außenbereiche wie Reichswald, Knoblauchsland und verbliebene Talauen von Pegnitz und Rednitz etc. baulich nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Das Prinzip der nutzungsgemischten „europäischen Stadt der kurzen Wege“ wird nach wie vor verfolgt. Viele Konversions- und Brachflächen wurden und werden bereits bebaut. Damit verbunden steigen die Flächenkonkurrenzen und auch der Nutzungsdruck auf bereits vorhandene Grün- und Freiflächen kontinuierlich an. Die Umsetzung der sog. doppelten Innenentwicklung, die sich die Nürnberger Stadtentwicklung zum Ziel gesetzt hat, also die behutsame bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung, ist somit dringlicher denn je. Da Freiflächen neben ihren vielfältigen sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und stadtbildprägenden Funktionen zudem verstärkt klimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen, müssen kreative und ggf. auch neue Wege gefunden werden, um diesen Herausforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden. Der Masterplan Freiraum mit seinem räumlichen Gesamtkonzept und die „Vision Grüne Finger“ stellen die Grundlage für eine langfristige Leitlinie der Stadtplanung dar. In der Corona Pandemie zeigt sich der hohe Stellenwert des städtischen Grüns. Die Folgen des Lockdowns und die damit verbundenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sind eine besondere Herausforderung für die Nürnberger Stadtbevölkerung. Das Freizeitverhalten hat sich nachhaltig verändert. Die Menschen suchen daher nach anderen Erholungsmöglichkeiten und entdecken die Vorteile des städtischen Grüns. Die Parks und Grünflächen in Nürnberg werden häufiger und intensiver genutzt und gewinnen zusehends an Bedeutung. Insofern kommt der sukzessiven Verbesserung des Angebots an Freiflächen eine hohe Priorität zu. Das Spannungsfeld der doppelten Innenentwicklung ist in der kommunalen Praxis anspruchsvoll und herausfordernd. Regelungen zur doppelten Innenentwicklung wurden im Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg bereits aufgenommen. Nun müssen diese im Rahmen der Gesamtabwägung für eine erfolgreiche Stadtentwicklung weiterhin stringent umgesetzt werden. Die Schaffung von neuen Wohneinheiten erfordert, insbesondere in dicht besiedelten und gründefizitären Bereichen, unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage das Mitdenken der Grünen Infrastruktur. Im Hinblick auf die Nachverdichtung und die zunehmende Bevölkerung muss auch der Ausbau einer sozialen Infrastruktur berücksichtigt werden. Der Masterplan Freiraum ist eine Daueraufgabe und hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Grün-und Freiraumversorgung in Nürnberg zu gewährleisten. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ greift er das Ziel eines ausreichenden Angebots an Grün- und Freiflächen und den Ausbau der Grünen Infrastruktur auf. Eine qualifizierte Freiraumentwicklung soll mit formellen und informellen Instrumenten erreicht werden. Die Umsetzung seiner Inhalte ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der alle beteiligten Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem Strategien, Programmatiken und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und für die Umsetzung vorbereitet werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als 1 193 Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im Stadtgebiet. Entsprechend wird der Masterplan Freiraum fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden einzelne Teilschritte und Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der Stadtentwicklungsplanung, u.a. den Sanierungszielen der Stadterneuerung und dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen. Da es sich beim Masterplan Freiraum mit seinem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept um ein integriertes Konzept handelt, das einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, werden seine Inhalte nun entsprechend bei der Aufstellung neuer Planungen und Konzepte, wie z.B. dem Masterplan Gewerbeflächen, eingebracht. Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage der Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand des Masterplans soll in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet werden. Auf die entsprechenden Behandlungen im Werkausschuss SÖR am 28.04.2017, Umweltausschuss am 14.10.2015 bzw. 10.05.2017, Stadtplanungsausschuss am 18.05.2017, die Stadtratssitzung am 02.05.2018 und am 24.07.2019 wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 08.07.2020 im Umweltausschuss vorgestellt. Die „Vision Grüne Finger“ als übergeordnete informelle Planung wurde am 04.03.2020 im Stadtrat beschlossen, auch um zunehmenden Wünschen nach Bebauung statt Begrünung bei Flächenneunutzungen andere Prioritäten entgegenzusetzen. Aktionsplan Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält ausgewählte, innovative Maßnahmen, die eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Projekte besitzen. Die Maßnahmen sind räumlich auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Die Übersicht in Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Darstellung der Projekte und gibt ihren derzeitigen Projektstatus an. Der Plan in Anlage 2 visualisiert die Maßnahmen des Aktionsplans kartografisch und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte in sog. Steckbriefen im Detail vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen. Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im Wesentlichen den im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Die Projekte werden meist auch in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen. So können Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden. Seit dem letzten Sachstandsbericht im Juli 2020 wurde der Quellepark (2.5 vgl. Aktionsplan) neu geschaffen und die Sanierung des Marie-Juchacz-Parks (5.5) fertiggestellt. Insgesamt sind nun inklusive der Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), der Pocketparks Nonnengasse (4.2) und Christuskirche (4.3) und des Entwicklungskonzepts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (1.1) mittlerweile sechs Masterplan Freiraum Projekte aus dem Aktionsplan realisiert. Neu in den Aktionsplan aufgenommen wurden der Grünzug Ambergerstraße (2.10), die Weiterentwicklung des Schweinauer Bucks (3.2.1), der Weg am Village (3.4.1), der Pocket-Park Tetzelgasse (4.6), der Pocket-Park Marientorzwinger (4.7) sowie der Pocket-Park Nopitschstraße (4.11). 2 194 Projektstand ausgewählter Maßnahmen Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert, die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet werden. Im südwestlichen Stadtgebiet wurde mit der Vorentwurfsplanung für den Züricher Parks (2.3 Aktionsplan) begonnen. Angestrebt ist, die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit, Spielen, Artenschutz, ökologischem Ausgleich und Entwässerung sowie den Hochwasserschutz unter einen Hut zu bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel wurde ein Entwässerungskonzept für die Grünflächen entwickelt mit dem Ziel, das anfallende Regenwasser nach Möglichkeit in Teilbereichen des Parks in offenen Mulden zu versickern. Dieser Park wurde mittlerweile als Modellprojekt in das Bundesförderprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – mit einer 90% Förderung – aufgenommen (siehe Steckbrief in Anlage 3.1) Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4 Aktionsplan) im Nürnberger Westen ist eine Agglomeration aus verschiedenen Freiräumen, wie öffentlichen Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportanlagen, Grünzügen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in einem nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Park Tiefes Feld, sowohl aus Sicht des Stadtklimas (Kaltluftleitbahnen), der Naherholung (Freiraumverbindungen) als auch der Biodiversität (Biotopverbund). Der Landschaftspark Tiefes Feld (4.6 Aktionsplan), der aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert wird, und der Grünzug Weg am Village (3.4.1. Aktionsplan) stellen erste Projekte in diesem Maßnahmenkomplex dar. Letzteres wird modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts und Bewegungsraum aufgewertet (siehe Steckbrief in Anlage 3.2). Hierbei wurden positive Erfahrungen mit der coronabedingten Online Bürgerbeteiligung gesammelt. Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3 Aktionsplan) wurde im Dezember 2020 ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, einen Masterplan Stadtpark zu erarbeiten. Neben der Vorentwurfsplanung für das gesamte Stadtparkareal sollen einzelne Bereiche vertieft bearbeitet und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Ein weiterer Bestandteil des Masterplans Stadtpark ist die Erstellung eines Baumentwicklungskonzepts. Die Planung soll durch eine mehrstufige Bürgerbeteiligung unterstützt werden. Der Stadtgraben (5.4 Aktionsplan) soll in seiner Gesamtheit als innerstadtnahe Grünanlage mit Verbindungscharakter weiterentwickelt und aufgewertet werden. Hierzu erstellt SÖR zeitnah ein Stadtgrabenkonzept, das Entwicklungspotenziale aufzeigt und Maßnahmen gemäß einer gleichberechtigten und gendergerechten Nutzung sowie zur Förderung der Biodiversität benennt. Anlass für das Leitbild des Stadtgrabens sind u.a. tangierende Maßnahmen, wie die abschnittsweise Sanierung der äußeren Stadtmauer durch SÖR/Brückenbau oder die Sanierung der inneren Stadtmauer durch das Hochbauamt (H). Derzeit wird unter der Federführung von H die Sanierung des Marientorzwingers mit den benachbarten Grünflächen geplant. Die Rechenberganlage (5.6 Aktionsplan) befindet sich planungsmäßig in Bau. Der 1. Bauabschnitt „Ballspielfläche an der Welserstraße“ wird im April 2021 fertig gestellt. Mit dem 2. Bauabschnitt „Kinderspielbereich auf dem Plateau“ wird im Frühjahr 2021 begonnen. Die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze soll in den nächsten Jahren mit dem Masterplan Freiraum vorangetrieben werden. Das Thema Begrünung und kommunikativer Aufenthalt sowie die vielseitige Verwendung von Wasser wird insbesondere in der verdichteten Innenstadt auf ausgewählten Plätzen geprüft. Für den Platz an der Gustav-AdolfGedächtniskirche (6.4 Aktionsplan) werden planerische Vorschläge im Rahmen des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden mittelfristig unterbreitet. Auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird dabei besonders eingegangen. Begriffe wie „Schwammstadt“ und kühlendes Grün in einer städtischen Wärmeinsel werden mit Leben gefüllt und operationalisiert. 3 195 Stadtplätze können mehr sein als Standorte für den ruhenden Verkehr. Begrünungsmaßnahmen mit klimaangepassten Baumpflanzungen zu Lasten von Stellplätzen sind ein weiterer Schritt in Richtung Mobilitätswende. Der Beschluss zur Neuordnung des Parkraummanagements in der Altstadt, der bis Ende 2021 vollzogen sein wird, schafft hierzu die Möglichkeiten. Das Projekt zeigt auch Wege auf, wie man in der Kernstadt bis zum Ring Platz für Grün sichern könnte. Mittel- bis langfristig sollen heutige Plätze wie der Egidienberg (6.3 Aktionsplan), der teils als Parkplatz genutzt wird, und andere der Bevölkerung zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden und als kühlendes Grün in der verdichteten Innen- und Altstadt wirksam sein. Auch die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Umgestaltung des städtischen Bauhofes (6.2 Aktionsplan) zielen darauf hin, versiegelte Freiflächen in hochverdichteten Bereichen aufzuwerten. Für eine Erprobung der stadträumlichen Fähigkeiten von Plätzen mittels mobiler Grüninsel-Protoypen bietet sich auch die Nürnberger City Werkstatt an, eine Initiative der IHK und der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen Belebung der Innenstadt. Vor Ort wurde gefordert, die Aufenthaltsqualität auf dem Quartiersplatz St. Leonhard (6.7 Aktionsplan) an der Marie-Beeg Straße zu verbessern. Der planerische Entwurf sieht vor, den Platz mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und großflächig versiegelte Bereiche in öffentliche Grünflächen umzuwandeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder geschaffen werden. Die Planung wurde den AnwohnerInnen und dem Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau im September 2020 vorgestellt. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2022 begonnen werden (Anlage Steckbrief 3.3). Am Andreij-Sacharow-Platz (6.6 Aktionsplan) werden im ersten Schritt punktuelle Baumnachpflanzungen durch das Stadtplanungsamt geplant. Anschließend sollen weitere Aufwertungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Finanzierung ist durch Städtebaufördermittel gesichert. Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7 Aktionsplan) wird momentan fertiggestellt und voraussichtlich im Sommer 2021 im Umweltausschuss vorgestellt. Seit 2019 waren drei Planungsbüros mit deren Erstellung beauftragt und wurden von einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe, bestehend aus UwA, Vpl, SÖR und Stpl, begleitet. Die Konzeptstudie wurde unter Beteiligung von Bürgervereinen, Umwelt-, Fuß- und Radverkehrsverbänden sowie einer Kinder- und Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schweinauer Bucks erarbeitet. Eine der Schlüsselmaßnahmen ist die Umgestaltung der Ambergerstraße (2.10 Aktionsplan) mit großflächiger Entsiegelung und der Neuanlage eines durchgehenden Grünzugs. In der Turnerheimstraße wurden 2020 bereits vier Straßenbäume gepflanzt sowie vorhandene Baumscheiben vergrößert. Mit der Studie soll das Konzept der Grünen Wege - der durchgängige Ausbau von Übergeordneten Freiraumverbindungen - in Nürnberg etabliert werden. Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7 Aktionsplan) brach und wurde aus Verkehrssicherungsgründen abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018 beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse Grünanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen soll im Herbst 2021 begonnen werden. Für den Nürnberger Süden wird seit Anfang 2020 ein integriertes Freiraumkonzept (9.1 Aktionsplan) unter Mitwirkung eines Landschaftsarchitekturbüros erstellt. Das Konzept soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Eine breit aufgestellte referatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamts steuert und begleitet des Projekt. In dem rund 800 Hektar großen Raum leben circa 93.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Der Raum zeichnet sich durch einen starken Mangel an privatem und öffentlichem Grün aus. Zahlreiche Verkehrstrassen zerschneiden die Stadtteile. Verkehrslärm, lufthygienische und thermische Belastungen erfordern neue Lösungsstrategien. Mit dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden sollen alternative Wege beschritten werden, um die Grünund Freiraumsituation dort nachhaltig zu verbessern. Der frühzeitigen Umsetzung von ersten Maßnahmen sowie der Erprobung neuer Strategien und Handlungsansätze kommen eine besondere Bedeutung zu. Ein Novum ist, die Umsetzung erster Maßnahmen schon während der 4 196 Konzepterstellung. Auch die Aufteilung des öffentlichen Raums wird offen im Rahmen von mehreren begleitenden Arbeitsgruppen diskutiert. Eine „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ und die Einrichtung von temporären Fußgängerzonen, so genannte „Summer Streets“, werden angeregt. Bei geplanten Vorhaben, wie z.B. den „Summer Streets“, werden u.a. die betreffenden Stadtteilarbeitskreise und Quartiersbüros informiert und eingebunden. Somit werden frühzeitig die Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Seniorenamt und -netzwerk, abgefragt und in die Planung integriert. Die Aktivierung von Brachflächen für eine qualifizierte Freiraumentwicklung spielt ebenso eine wichtige Rolle. Ein erstes Leitbild wurde im Winter 2020 erarbeitet, das als wesentliches Element die Entwicklung von „grünblauen Meilen“ vorsieht. Diese Meilen greifen das Plankonzept der "Grünen Finger“ auf und entwickeln dieses in Form von klimaresilienten Freiraumstrukturen weiter. Die geplanten Freiraumqualitäten sollen zur Klimaanpassung des Raumes beitragen. Als kurzfristige Vorabmaßnahmen zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden und zum Grünen Weg zum Faberwald wurden an ausgewählten Standorten, beispielsweise entlang der Allersberger Straße, der Frankenstraße, der alten Allee oder am Platz der Deutschen Einheit im Herbst vergangenen Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln (4.1 Aktionsplan) gesteckt. Hierbei kamen bienenfreundliche Blumenzwiebelmischungen zum Einsatz. Neben der Förderung der Biodiversität soll ein Zeichen gesetzt werden, dass der Nürnberger Süden aufblüht. Beim Nägeleinsplatz (8.1 Aktionsplan) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben. Finanzen Für die verschiedenen Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplans Freiraum wurden seit 2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem Kostenansatz von 500.000 € werden direkt über den MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum finanziert. Kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden nach Ende der Entwurfsplanung ausgegliedert und erhalten einen eigenen MIP-Ansatz. So wurde bisher mit dem Cramer-Klett-Park (MIP Nr. 874), der Grünanlage Rechenberg (MIP-Nr. 1052), dem Marie-JuchaczPark (MIP Nr. 1044) und aktuell dem Nägeleinsplatz (MIP Nr.1118) sowie dem oberen Wöhrder See 1.BA (MIP Nr.1137) verfahren. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) reduziert sich um den ausgegliederten Betrag der benötigten städtischen Mittel der Einzelansätze. Bislang wurden im Rahmen des Masterplans Freiraum im Zeitraum 2016 bis Ende 2020 Maßnahmen in Höhe von ca. 7,06 Mio. € umgesetzt, so dass noch 17,94 Mio. € zur Verfügung stehen (die teilweise jedoch schon in Projekten gebunden sind). Die beiliegende MIP-Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete Bearbeitung im MIP- Zeitraum 2021 bis 2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen MaßnahmenFinanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte. Darüber hinaus sind höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig, um die bis 2025 angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Das Erfordernis ergibt sich vor allem durch die Schaffung von größeren neuen Parkanlagen, die im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden, wie beispielsweise die Neuanlage des Landschaftsparks Tiefes Feld oder des Wetzendorfer Parks (zusammen 26 Mio. €), aber auch durch die zukunftsfähige Qualifizierung größerer Grünanlagen wie dem Stadtpark sowie durch Maßnahmen, die aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden und dem Grünen Weg zum Faberwald generiert werden. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe von 74,3 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten, genutzt. Abzüglich der Fremdfinanzierungen ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 63 Mio. €. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen im November 2020 wurden die MIP Ansätze im 5 197 Masterplan Freiraum für 2021 bis 2024 aufgrund der Corona bedingten, geänderten Haushaltslage angepasst. Für das Jahr 2021 wurde der Ansatz von 1,95 Mio. € auf null € reduziert und auf die folgenden Jahre verschoben. Durch die Übertragung der vorhandenen Restmittel von 2020 in Höhe von 2,44 Mio. € und das zeitliche Verschieben einzelner Projekte auf weitere Jahre kann dies für das Jahr 2021 noch ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2024 ergibt sich bei der geplanten Fortschreibung der Projekte eine Unterfinanzierung im MIP Masterplan Freiraum, wie in der MIP Liste (Anlage 4) aufgeführt. Positiv auf den MIP 714 wirkt sich die Zusage von Bundesfördermitteln in Höhe von 4,2 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den Züricher Park aus. Im Umweltausschuss am 08.07.2020, im Stadtplanungsausschuss am 09.07.2020 und im Stadtrat am 22.07.2020 wurde die Verwaltung mit folgenden Arbeitsschritten beauftragt: 1. die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 – wie in der Anlage MIP-Liste dargestellt – für die Haushaltsberatungen zu beantragen, 2. die erforderlichen Beschlussvorschläge zur Ressourcenausstattung für Einzelprojekte des Masterplan durch die jeweils verantwortliche Dienststelle in den zuständigen Fachausschuss einzubringen, 3. die Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen dargestellten bzw. festgesetzten Grünflächen stärker voranzutreiben, 4. den Ankauf neuer Flächen zur Entwicklung von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen, insbesondere in verdichteten Bereichen zu forcieren. Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Deshalb sollten bei der kommenden Mittelfortschreibung zum MIP-Titel Masterplan Freiraum, wie in der Anlage 4 dargestellt, die erforderlichen Mittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt werden. AG Masterplan Freiraum Die seit Projektbeginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“ arbeitet unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Mit Ref. III, BgA, Stpl, Vpl, SÖR/Grün, J, LA, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, den Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt werden. Anlagen 1. Liste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Aktionsplan, Karte 3. Modell Projektsteckbriefe: 3.1 Züricher Park 3.2 Grünzug „Weg am Village“ 3.3 Quartiersplatz St. Leonhard 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025 6 198 Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme 1. AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept abgeschlossen, Umsetzung laufend) 1.3 Erlenstegener Forst 2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark 3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village 4. GRÜN PLUS Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.6 Tetzelgasse 4.7 Marientorzwinger 4.11 Nopitschstraße Räumlich nicht verortetete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen* 5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage 199 Ö 5 Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme 6. GRÜNE STADTPLÄTZE 6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard 7. GRÜNE WEGE 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 8. WASSER IN DER STADT 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.7 Grünanlage Aischweg 9. FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden 10. SONSTIGE PLANUNGEN 10.1 Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Grünplanungsbroschüre 10.3 Brachflächenanalyse Projektstatus Projekt noch nicht begonnen Projekt begonnen Projekt fertiggestellt * In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen Arbeitsstand Januar 2021/UwA1 200 Ö 5 Masterplan Freiraum Handlungsfelder 1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 1.3 Erlenstegener Forst Gro ßg rün dla ch 2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 1.1 ! ( 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld Ne un ho f Bo xdo rf 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 7.4 ! ( 2.11 Hiroshimapark Kra fts ho f 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark ! ( 7.2.1 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village Bu ch 4. Grün Plus Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche Alm osh of Hö fle s 4.6 Tetzelgasse 7.4 ! ( Loh e 4.7 Marientorzwinger 4.11 Nopitschstraße Zie gel ste in Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen* 1.3 ! ( 3.3 ! ( Kle inr eut h h.d .Ve ste 7.3 ! ( Tho n 2.2 ! ( Erl ens teg en ! ( 7.2.1 5.3 Stadtpark 5.3 ! ( 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 7.6 ! ( Sc hop per sho f Sc hni egl ing Lau fam ho lz 5.6 Rechenberganlage 5.6 ! ( 6. Grüne Stadtplätze Gä rte n h.d .Ve ste ! ( 7.5.1 St. Joh ann is 5.4 8.5 ! ( 2.5 ! ( 2.7 ! ( ! ( 4.6 8.1 6.3 6.1 Go ste nh of 3.4 4.7 ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( 3.4.1 6.7 ! ( 5.2 ! ( 7. Grüne Wege 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal Gle ißh am me r 4.3 ! ( 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 6.4 ! ( ! ( 2.3 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard St. Pe ter 5.5 ! ( 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.2 6.5 ! ( 7.1 Mö gel do rf 6.5 Jakobsplatz 8.4 7.7 ! ( 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 5.1 ! ( ! ( 6.6 4.2 6.1 Augustinerstraße Gä rte n b.W öh rd ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Hö fen 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.2.2 2.6 7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt 7.4 ! ( ! ( ! ( 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 2.11 ! ( Gro ßre uth b.S chw ein au 7.1 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark We tze nd orf ! ( 5. Sanierung Grün- und Parkanlagen 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 4.11 ! ( 8.7 ! ( 9.1 ! ( Gib itze nh of Klein er Dutzendteich 2.10 ! ( 8. Wasser in der Stadt 3.1 ! ( 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld Fis chb ach b.N ürn ber g 2.4 ! ( 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese ! ( 3.2.1 Rö the nb ach b.S chw ein au 8.7 Grünanlage Aischweg 7.7 ! ( 9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene 3.2 ! ( 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Lan gw ass er ! ( 7.2.2 Eib ach Projektstatus ! ( Projekt fertiggestellt ! ( Projekt begonnen ! ( Projekt noch nicht begonnen Weststadt Laufende Stadterneuerungsgebiete Stadtgrenze Mü hlh of * In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün unterversorgten Räumen Re ich els do rf 7.4 ! ( Wo rze ldo rf Brunn Ko rnb urg Ka tzw ang Stadt Nürnberg Umweltamt / Umweltplanung Arbeitsstand: März 2021 UwA/1 Datenquellen: Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000 Ü Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" 201 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter Ö 5 2.3. Züricher Park Projekt begonnen Strategischer Handlungsraum Außenstadt Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen Handlungsfeld Aktionsplan Neue Parkanlagen / Grünanlagen Räumliche Einordnung Der Züricher Park liegt im Nürnberger Südwesten im Stadtteil Großreuth bei Schweinau zwischen der Züricher Straße im Norden, der Genfer Straße im Osten und der Herbststraße im Westen. Er ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplan 4616 „Züricher Straße“. Ausschnitt Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“ Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nrn.: 137/11, 155/10, 167/5, 167/6, 168/9 Fläche ca. 3,1 ha Planungsbereich PB 57 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 9,9 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 28.178 m² Lageplan Züricher Park Rahmenbedingungen und Ziele Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Im Oktober 2020 wurde die U-Bahn Haltestelle Großreuth bei Schweinau in Betrieb genommen. Der derzeitige Endbahnhof der U3 ist unmittelbar am Züricher Park gelegen. Insbesondere im Bereich des Friedhofs und in Privatgärten besteht erhaltenswerter, alter Baumbestand. Der Züricher Park soll als öffentliche Parkanlage mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Er verfügt über eine quartiersübergreifende, verbindende Funktion zwischen dem Westpark und dem zukünftigen Landschaftspark am Tiefen Feld. Über Freiraumverbindungen soll diese übergeordnete Grünverbindung weiter Foto: Derzeitige Flächennutzung im Planungsbereich Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg 202 Stand 09.03.2021 ausgebaut werden. Der Parkbereich östlich der GerhartHauptmann-Straße ist für verschiedene Nutzungen mit öffentlichen Spielplätzen vorgesehen. Es werden diverse Wegeverbindungen im Park entstehen und die umliegenden Quartiere anbinden. Im westlichen Parkbereich am Friedhof Großreuth liegt der Schwerpunkt auf der naturnahen Gestaltung und der Weiterführung der Wegeverbindungen bis zur Herbststraße. Vorentwurfsplanung Züricher Park Die Grünflächen angrenzend an den Friedhof sind bereits für Artenschutzmaßnahmen (u.a. Heckenpflanzungen) realisiert worden. Das Regenwasser soll durch Versickerung innerhalb der Parkanlage und der Grünzüge nachhaltig bewirtschaftet werden. Kosten Finanzierung / Zuschüsse Gesamtkosten Grünanlage 4,7 Mio € Planerische und rechtliche Vorgaben Masterplan Freiraum, BIC 90% Fördermittel „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung im Rahmen der Vorentwurfsplanung vorgesehen.  Strukturplanung Stpl (B-Plan 4601)  B-Plan-Verfahren 4614 (rechtskräftig seit 22.08.2018) Umlegungsverfahren  VgV-Verfahren Parklandschaft  Planung Züricher Park Herbst 2020 bis Herbst 2021  Ausführungsplanung 2022  Baubeginn Sommer 2023  Fertigstellung 2024 B-Plan 4614 mit integriertem Grünordnungsplan Federführung SÖR/1-G Aktueller Sachstand Vorentwurf Projekt in Ausschüssen WA SÖR 04/17, UmwA: 05/17, AfS: 05/17, WA SÖR 09/20 Bürgerbeteiligung Zeitplan und Vorgehensweise Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg 203 Ö 5 3.4.1 Weg am Village (Westpark – Grünzug Village) Projekt begonnen Strategischer Handlungsraum Außenstadt Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen Handlungsfeld Aktionsplan Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften Stand 09.03.2021 Räumliche Einordnung Der „Weg am Village“ liegt in der Gemarkung Großreuth bei Schweinau zwischen Rothenburger Straße und Westpark. Es handelt sich um eine ehemalige Erschließungsstraße des früheren Standortlazaretts / US-Hospitals an der Rothenburger Straße. Der Standort wurde ab den 2000er Jahren im Rahmen des B-Plans 4388 - vorwiegend mit Reihenhäusern - neu bebaut. Lageplan Weg am Village Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nr.: 175/27 Fläche 4.600 m² Planungsbereich PB 57 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 9,9 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 28.178 m² Foto: Nördlicher Teil des Weges mit Brunnen - aktueller Zusatand Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg 204 Rahmenbedingungen und Ziele Der Weg wird derzeit als Fuß-, Radwegeverbindung zwischen dem Westpark und der Rothenburger Straße, sowie als Erschließungsweg für das angrenzende Wohnquartier genutzt. Autoverkehr ist nicht zugelassen. Er ist gemäß Flächennutzungsplan als Übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Der Weg hat einen hohen Sanierungsbedarf. Der Asphaltbelag ist in schlechtem Zustand und mit über 5m Breite für die Funktion des Weges (Erschließungsweg, Fußweg, keine übergeordnete Radverbindung) stark überdimensioniert. Das Wegebegleitgrün sowie zwei kleine Platzaufweitungen bieten viel Potential für ökologische Aufwertungen. Der Weg bietet aber auch viel erhaltenswerte Elemente, wie z.B. ca. 30 alten Linden als Alleebäume, einen trockengelegten Brunnen aus den 1930er Jahren und eine dem Weg begleitende Mauer des alten US-Hospitals, die als Abschirmung der benachbarten Gärten fungiert. Entwurf Platzaufweitung Nord „Brunnen“ Der Weg am Village ergänzt die Maßnahme urbane Parklandschaft Grünes Westband (Westpark - Tiefes Feld). Er soll modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet werden. Der Weg wird entsiegelt und mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet. Zwei Platzgestaltungen „Brunnen“ und „Biodiversität“ laden zum Verweilen ein. Der Brunnen soll reaktiviert werden. Am Wegesrand werden ein strukturreicher und attraktiver Strauch- und Staudensaum sowie Blühpflanzen zur Förderung der Biodiversität gepflanzt. Naturelemente, wie Klettersteine oder Baumstämme machen den Weg als Bewegungsraum auch für Kinder attraktiv. Kosten ca. 500.000 € Finanzierung / Zuschüsse MIP Masterplan Freiraum Bürgerbeteiligung Planerische und rechtliche Vorgaben Onlinebeteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im November 2020 2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G 2020: Entwurfsplanung durch Büro Grosser-Seeger & Partner; Bürgerbeteiligung 2021: Ausführungsplanung und Vergabe durch SÖR/1-G im 1. Halbjahr; Baubeginn im Herbst 2022: Fertigstellung im Frühjahr B-Plan 4388, Übergeordnete Freiraumverbindung gemäß FNP Federführung SÖR/1-G Aktueller Sachstand Entwurfsplanung Projekt in Ausschüssen WA SÖR 03/21 Zeitplan und Vorgehensweise Entwurf Platzaufweitung Süd „Biodiversität“ Gesamtentwurf Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg 205 Ö 5 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard Projekt begonnen Strategischer Handlungsraum Erweiterte Innenstadt Leitidee Freiräume qualifizieren und multicodieren Handlungsfeld Aktionsplan Grüne Stadtplätze Räumliche Einordnung Der Quartiersplatz St. Leonhard liegt in der Gemarkung Gostenhof zwischen der Kurt-KarlDoberer-Straße im Norden und der MarieBeeg-Straße im Süden. Er stellt den zentralen Platz der Wohnsiedlung auf dem ehemaligen Schlachthofgelände dar und ist im B-Plan 4380 als öffentliche Grünanlage festgesetzt. Das Wohngebiet und der Platz wurden nach Auflassen des Schlachthofs Ende des 20. Jahrhunderts in den 2000er Jahren gebaut. Lageplan Quartiersplatz St. Leonhard Lage Gemarkung: Gostenhof Fl.Nr.: 217/72 Fläche ca. 1.720 m² Planungsbereich PB 11 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 28,4 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 16.989 m² Foto: Quartiersplatz St. Leonhard - aktueller Zustand Rahmenbedingungen und Ziele Der Quartiersplatz ist Treffpunkt des Viertels, dient dem Spiel vor allem für Kleinkinder und als Verbindungs- und Schulweg. Der Platz ist stark versiegelt und bietet aktuell nur wenig Aufenthaltsqualität. Viele vorhandene Bäume weisen Trockenheitsschäden auf und mussten z.T. bereits gefällt werden. Der Platz bietet somit nur wenig Schatten. Der Spielbereich ist stark sanierungsbedürftig. Entwurf SÖR/1-G Ziel der Sanierung ist es, den Platz wieder als attraktiven Quartiersmittelpunkt zu beleben. Durch die Aufwertung soll auch die soziale Situation im Quartier verbessert werden, Ruhestörung und Vandalismus wird mit aktiver Partizipation und nachbarschaftlichen Aneignungsprozessen begegnet. Der Quartiersplatz soll seine zentrale Funktion als Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg 206 Stand 26.03.2021 Aufenthalts- und Verbindungsraum, sowie Grün- und Spielfläche wieder erfüllen. Die westlich des Platzes verlaufende Kurt-KarlDoberer-Straße wird als fußläufige Bewegungsachse in die Platzmitte verlegt und bildet Aufenthaltsraum und zentralen Treffpunkt. Verschiedene Sitzgelegenheiten werden zum Verweilen einladen. Es wird grün: Neben zwei bestehenden Säulenhainbuchen werden Eichen (nach einer Großbaumverpflanzung), Blumeneschen und Felsenbirnen Schatten liefern. Blühsträucher dienen als Puffer zwischen öffentlichem und privatem Freiraum, bieten attraktive Blühaspekte und Nahrung für Bienen und Insekten. Dazu wird eine betretbare Blühwiese geschaffen, artenreich und ebenfalls bienenfreundlich. Platz zum Spielen ist vor allem für Kinder von zwei bis sechs Jahren geplant, mit einer Schaukelmöglichkeit, sowie Balancier- und Kletterelementen. Entwurf SÖR/1-G Kosten ca. 200.000 € Finanzierung / Zuschüsse Planerische und rechtliche Vorgaben MIP Masterplan Freiraum, Städtebaufördermittel des Stadterneuerungsgebiets St. Leonhard/Schweinau Beteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im September 2020 2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G 2020/2021 Entwurfs- und Objektplanung durch SÖR/1-G 2021: Auftrag Baufirma im Herbst 2021 2022: Baubeginn im Frühjahr, Fertigstellung im Sommer B-Plan 4380 Federführung SÖR/1-G Aktueller Sachstand Entwurfsplanung Projekt in Ausschüssen WA SÖR 04/21 Bürgerbeteiligung Zeitplan und Vorgehensweise Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg 207 Ö 5 Stand 16.03.2021 MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive und konsumtive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2022-2025 ff Nr. Handlungsfeld /Maßnahme Federführung Finanzierung Fremdfinanz. Masterplan GESAMT investiv investiv BIC MIP MIP 2022-2025 2016-2019 2020 2021 2022 2023 2024 MIP 2021-2024 17.942.000 1.282.000 3.466.000 0 1.220.000 1.960.000 1.306.000 MIP Sachstandsber. 20.358.000 1.282.000 3.776.000 1.950.000 2.950.000 1.650.000 1.500.000 Restmittel Vorjahr Mittelbindung gesamt 63.035.000 74.353.500 1.214.200 Restmittel 1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften 2 Neue Parkanlagen/Grünanlagen 2.2. Wetzendorfer Park und Grünzüge SÖR/1-G Masterplan 12.000 15.000.000 15.000.000 X√J 2.3. Züricher Park SÖR/1-G Masterpl/Klimaanpassung 4.200.000 500.000 4.700.000 X√J 2.6. Park Tiefes Feld SÖR/1-G Masterplan 11.000.000 11.000.000 X 2.10. Grünzug Ambergerstraße UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.100.000 1.100.000 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1. Dutzendteich & Co. ** 120.000 SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA Masterplan 180.000 180.000 X 3.2.1. Schweinauer Buck UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.448.000 2.448.000 X 3.4. UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.300.000 2.300.000 X√J Masterplan 497.000 497.000 134.200 301.000 134.200 80.000 Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld) 3.4.1. Weg am Village 4. -725.056 2025 Plan spätere Jahre 8.708.000 2.445.444 4.944 -3.620.056 1.020.556 2.440.500 1.950.000 4.855.000 9.130.000 2.445.444 4.944 -725.056 -3.620.056 -11.444.056 580.000 2.500.000 2.380.000 8.040.000 6.800.000 9.100.000 200.000 500.000 300.000 150.000 130.000 220.000 40.000 150.000 610.000 1.000.000 2.400.000 30.000 30.000 250.000 290.000 500.000 80.000 100.000 20.000 78.000 500.000 550.000 500.000 100.000 450.000 580.000 600.000 570.000 170.000 30.000 467.000 6.500 23.500 200.000 20.000 122.000 80.000 50.000 27.620.000 800.000 Grün Plus Pocket Parks 4.2. Nonnengasse SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 166.800 4.3. Christuskirche SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 460.000 4.6. Tetzelgasse SÖR/1-G Masterplan 4.7. Marientorzwinger, Teilbereich H/SÖR/1-G H/Masterplan/Städtebauförd. 4. Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1. Blumenzwiebeln und Blühflächen SÖR/1-G Masterplan 108.000 80.000 540.000 400.000 400.000 142.000 250.000 X 73.500 UwA/1,Stpl/1, H Masterpl/Städtebauförd. Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,… SÖR/1-G Masterplan 5. Sanierung Parkanlagen 5.1. Cramer-Klett-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 1.129.200 752.800 1.882.000 X√J 5.2. Tullnaupark SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 720.000 580.000 1.300.000 X 5.3. Stadtpark SÖR/1-G Masterplan 8.700.000 8.700.000 X√J 5.4. Stadtgraben SÖR/1-G Masterplan 2.000.000 6.500.000 8.500.000 X 5.5. Marie-Juchacz-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 443.000 472.000 915.000 X√J 144.200 84.556 5.6. Rechenberganlage SÖR/1-G Masterplan 2.750.000 2.750.000 X√J 178.000 MIP Nr. 1052 6. Grüne Stadtplätze 6.4. Gustav-Adolf- Gedächtniskirche Stpl/4-1 Masterplan 2.650.000 2.650.000 6.7. Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg SÖR/1-G Masterplan 350.000 350.000 7. Grüne Wege 7.1. Grüner Weg zum Hainberg ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 150.000 150.000 7.2. Grüner Weg Nord Süd ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 200.000 200.000 7.3. Grüner Weg Ringbahn UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 1.100.000 1.100.000 X√J 7.7. Grüner Weg zum Faberwald UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.300.000 1.300.000 X UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 85.000 85.000 Masterpl./Städtebauförd. 8. Wasser in der Stadt 8.1. Nägeleinsplatz mit Umfeld SÖR/1-G 8.5. Hallerwiese** SÖR/1-G 8.7. Grünanlage Aischweg, ehem. Anlegestelle SÖR/1-G 8.8. Oberer Wöhrder See SÖR/1-G 9. Freiraumkonzepte 9.1. Freiraumkonzept Nürnberger Süden ** Erste Planungskosten (Teilsumme) UwA/1 2.000.000 Masterplan Masterplan 100.000 200.000 176.000 100.000 Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung 4.6. 80.000 200.000 176.000 18.500 100.000 4.4. 7.7.1. Turnerheimstraße 4.400 55.000 46.000 124.800 MIP NR. 874 20.000 10.000 150.000 150.000 1.030.000 2.500.000 800.000 4.050.000 120.000 340.000 340.000 800.000 4.800.000 MIP NR. 1044 150.000 X√J X 460.000 460.000 580.000 580.000 100.000 100.000 1.700.000 150.000 20.000 120.000 80.000 50.000 300.000 500.000 15.000 400.000 85.000 415.000 700.000 340.000 80.000 3.703.000 430.000 100.000 X 415.000 140.000 10.000 170.000 10.000 MIP Nr 1118 440.000 X√J MIP Nr. 1137 30.000 70.000 BIC: X relevant √ angemeldet 208 100.000 100.000 1.703.000 , 50.000 Aufnahme Ja/Nein 1.000.000 450.000 Ö 6 Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg Anlagen: Evaluation Bericht: Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich abgeschlossen werden. Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Seite 1 von 4 209 Stadt Nürnberg 1. Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 210 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 211 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 Seite 4 von 4 212 Ö 6 Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 Präambel Einführung Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet. 1 213 Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden. Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden. Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch. Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil. Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des „AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung, besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund. Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Inhaltsverzeichnis 1. Seite Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene ..............................................................................3 1.2 Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................10 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen.........................................................................................14 2. 2 214 1.5 Antidiskriminierung ............................................................19 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................21 Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ......................24 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................24 2.2 Antidiskriminierung ............................................................27 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ....................31 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................33 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................36 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich .......47 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich.......51 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung...................56 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen ..61 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten. 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen (auch Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen gewinnen Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen: 3. Programmdurchlauf Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018 PA Anzahl der Mentees und Mentor*innen Evaluation der Erfolgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Universität Ausschreibung: ab Herbst 2018 Programmlaufzeit: Februar 2019 bis Mai 2021 3 215 Ressourcen (finanziell / personell) ca. 20.000 EUR für externe Begleitung Evaluation/ Ergebnisse 2020 Zwei-Phasen-Evaluation 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirksamkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programmende Weiterführung im neuen GAP? Ja, Ausschreibung des 4. Programmdurchlaufs ab 09/2020 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Stärkung von Frauen in Führungspositionen Einrichtung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg 4 Netzwerktreffen im Jahr GST Anzahl der Teilnehmerinnen Initiierung und Stärkung eines Netzwerks für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) Zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig Ref. IV, Ref. VI Anzahl der Teilnehmerinnen Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf Bei zu besetzenden Stellen Männliche und weibliche Fachkräfte sind in der Leitungsebene im J/B2 paritätisch vertreten Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  2019: 4 Netzwerktreffen mit Ø 60 Teilnehmerinnen 2020: 3 Netzwerktreffen geplant, das erste im Februar fand in Präsenz statt. 1 Treffen coronabedingt ausgefallen, 1 Treffen digital durchgeführt  J/B2Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt 4 216 Mit bestehenden Ressourcen 09/2018 fand Treffen des damaligen 3. BM mit weiblichen Führungskräften seines Geschäftsbereiches unter Mitwirkung von PA/1 statt, 12 Mitarbeiterinnen nahmen teil, Treffen von allen Teilnehmenden als positiv bewertet 2020 wurden Treffen coronabedingt abgesagt, nur wenig persönlicher Erfahrungsaustausch, digitale Möglichkeiten (MSTeams) wurden genutzt Bei meisten Stellenbesetzungen umgesetzt, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* Weiterführung im neuen GAP? Ja, für 2021 drei Treffen geplant Ja, Überlegung hinsichtlich einer virtuellen Erfahrungsaustauschplattform Ja 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in Führungspositionen im Ref. VI Führen mit reduzierter Arbeitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkeiten schaffen), da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten Laufend Ref. VI mit allen Dienststellen Anzahl / Prozentzahl der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref. VI Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprachen usw. 2018 ff Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen im KuF ist erhöht Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020    KuF Anteil von Frauen in Führungspositionen im Vergleich zu 2016 5 217 Mit bestehenden Ressourcen   Stand unverändert; evtl. Ausweitung auf alle Dienststellen Zusammentragen und Evaluierung der Erfahrungen vornehmen H ist es aktuell entsprechend der Vorgaben nicht möglich, dezentral über SAP eine Datenbankauswertung vorzunehmen, um geschlechtsspezifische Merkmale bereits im Stadium der grundlegenden Bestandsanalyse in dem notwendigen Detaillierungsgrad darstellen zu können Aufteilung 2016: 14 Männer = 58 % 10 Frauen = 42 % Aufteilung 2020: 10 Männer = 40 % 15 Frauen = 60 % Weiterführung im neuen GAP? Ja, evtl. stadtweit Ja, je nach weiterer Entwicklung ggf. mit Ziel: Die Anzahl von Frauen und Männern in Führungspositionen im KuF ist ausgeglichen 1.2 Abbau von Rollenstereotypen 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Abbau von Geschlechterstereotypen bei der Ausbildungswahl Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung ab 2019 PA, GST Ansprechpartner für Männer, mit beteiligten Dienststellen Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Integration des Boys´ Day ab 2019 durch PA Väter nutzen stärker und länger die Möglichkeit der Elternzeit bei der Stadt Ressourcen (finanziell / personell) zusätzliche Personalressourcen bei PA notwendig Evaluation/ Ergebnisse 2020   bislang Organisation Girls‘ Day durch PA und Boys‘ Day durch GST 2020 coronabedingt beide Termine abgesagt Weiterführung im neuen GAP? Ja, ab 2021/2022 Organisation beider Tage durch PA Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im Internet sowie in Broschüren Daueraufgabe PA, GST Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen noch unklar     Berufsvideos Broschüren Plakat neue Website: Ausbildungscampus „Sofa Start“ Ja, insb. durch neue Berufs-videos in 2021 Väterbefragung. Evaluation der letzten 5 Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatorischem und persönlichem Ablauf 2019 GST Ansprechpartner für Männer, PA Befragung ist durchgeführt, Ergebnisse liegen vor und werden veröffentlicht bzw. bewertet und ggf. weiterverfolgt Mit bestehenden Ressourcen Planungsbeginn Väter- und Mütterbefragung durch GST in Kooperation Bündnis für Familie mit Arbeitsgruppe ab Sommer 2020 (inkl. PA) Ja, Durchführung Väter- und Mütterbefragung im März 2021 inkl. folgender Evaluation 6 218 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männer im Erzieherberuf stärken. Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch Eine Austauschgruppe für männliche Erzieher bei der Stadt ist gegründet und installiert. 2019 Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig genutzt Berücksichtigung des geschlechterspezifischen Aspekts bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen Klärung mit OrgA als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereich- männliches Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt GST – Ansprechpartner für Männer, J NüBad mit OrgA Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung Offen. Für den Ausschreibungsprozess werden kaum höhere Kosten als üblich erwartet NüBad mit PA Ausschreibungstext Offen Einsatz von weiblichem Personal für den Frauenbadetag und den Frauensaunatag sicherstellen Einsatzplanung prüfen und ggf. anpassen Klärung mit PA, mit welchen Beschäftigungsformen die gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den genannten Einsatz möglich ist Im Rahmen anstehender Stellenbesetzungsverfahren Ausschreibungstext Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen GST, J Evaluation/ Ergebnisse 2020  Start Herbst 2019 AK Männer in KiTas, 4 Treffen im Jahr je 2 Std.  Kollegiale Beratung, thematische Inputs, geschlechtsspezifische Aspekte in KiTas Bisher keinen Änderungen des Ausschreibungsinhalts, da alle Verträge noch laufen  Bewerberinnenzahl Einstellung einer Mitarbeiterin  Im Rahmen der Einsatzplanung November 2018: weitere Abstimmungen mit PA  7 219 Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte wegen enormen Fachkräftemangel schwierig, beschränkte Steuerungsmöglichkeit Maßgabe Frauenbadetag: nur Mitarbeiterinnen anwesend, kann nicht immer hundertprozentig sichergestellt werden da es insgesamt „nur“ 5 Mitarbeiterinnen gibt und 4 bis 5 benötigt werden in letzten Monaten des Badebetriebes jedoch keine Probleme Weiterführung im neuen GAP? Ja, Weiterentwicklung und Aufbau nachhaltiger Struktur, Übernahme bis 2023 - von wem noch unklar Ja, im Rahmen einer der nächsten Aus-schreibungen Nein 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Personalauswahl: Gewinnung und Auswahl der Mitarbeitenden; mehr männliche Mitarbeiter im BCN Ausschreibungstexte können darauf geprüft werden, ob sie u.U. Barrieren für bestimmte Bewerber*innenGruppen aufweisen Mittelfristig BCN Unterstützung PA Anteil von bisher in der Personalauswahl benachteiligter Gruppen in Stellenbesetzungen KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2016 Mit bestehenden Ressourcen  Anteil von Frauen (Zielquote von 50 %) Mit bestehenden Ressourcen   bislang keine Bedarfskenntnis bei PA bei Bedarf Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von BN und PA Weiterführung im neuen GAP? Nein Auf Teamzusammensetzung als ein wichtiges Kriterium bei der Personalauswahl achten Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird angeglichen. Preisgerichte sind paritätisch besetzt Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day usw. 2018 ff Änderung der Satzung, z.B. Beirat Bildende Kunst (BBiK) Änderung der Satzung des BBiK im Laufe dieses GAPs Ref. VI    8 220 Aufteilung 2016: 68 Männer = 36 % 119 Frauen = 64 % Aufteilung 2020: 66 Männer = 33 % 137 Frauen = 67 % Ja, verstärkte Fortführung Änderung der Satzung 2018: 11 Mitglieder; mind. je 40% Frauen und Männer Stpl: Bei eigenen Preisgerichten (z.B. Stadterneuerung, Arbeitskreise) immer paritätische Besetzung, bei Externen erfolgt Hinweis darauf Ja, allgemein; nicht mehr BBiK, da Änderung erfolgt ist; Runden Tisch Radverkehr mit aufnehmen, Ziel: „Preisgerichte und Gremien sind paritätisch besetzt.“ 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Paritätische Besetzung von Gremien Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Laufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Laufend Stadtratsfraktionen Anteil von Frauen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Mit bestehenden Ressourcen   9 221 Arbeitsgruppen und Gremien, wo möglich, entsprechend besetzt Fußballakademie: Umsetzung der Ziele in Jurybesetzungen, Ansprachen, Inhalten (Veranstaltungen und Redaktion) und Preisvergaben Bei den Eigenbetrieben und wesentlichen Teilkonzernen zeigen die Beteiligungsberichte der Stadt Nürnberg eine leichte Steigerung der Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten in den sogenannt männlich konnotierten Bereichen In den weiblich konnotierten (sozialen) Bereichen könnte die Männerquote erhöht werden Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Steigerung des Anteils der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen Ab 2019 PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Berücksichtigung des Themas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Ab 2019 PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Noch unklar ab 2019 PA Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Noch unklar 10 222 Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020 Broschüre und Leitfaden „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ liegen vor, bei Stellenneubesetzung wird geprüft, ob Führen mit red. AZ möglich ist (Vordruck „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“) Aufnahme in Qualifizierungsprogramm nach Entwicklung des Konzeptes „Führen in Teilzeit“ ist erfolgt Thema wird in Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Weiterführung im neuen GAP? Ja, unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen Nein Nein 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Etablierung von digitalen Lernangeboten. Die digitalen Lerneinheiten werden aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen. Ab 2019 PA Anzahl der Teilnehmenden Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige und längerfristiges Vorgehen und stetiger Entwicklungsprozess Weiterführung und Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Geschäftsbereich 3. BM besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020   Alle Dienststellen und Eigenbetriebe des Geschäftsbereichs 2. BM Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende 11 223 Es ist mit erhöhten Ressourcenbedarf bei der Einführung neuer Modelle zu rechnen - nach Etablierung ist mit einer deutlichen Verringerung zu rechnen konnte bisher kapazitätsbedingt nicht umgesetzt werden wird in AG Digitales Lernen behandelt Weiterführung im neuen GAP? Ja, Ziel: Konzeption von kurzen Lerneinheiten; evtl. Verweis auf geeignete externe Angebote 2. BM:  Ausweitung von mobilem Arbeiten/Homeoffice sowie Telearbeitsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden von 2. BM  verschiedene Arbeitszeitmodelle im Teilzeitbereich (z. B. freier Tag oder wechselnde Arbeitszeiten) - Weiterbildungen/Seminare digital (dadurch auch von zu Hause aus) ermöglichen Ja 3. BM:  Prüfen der Bedarfe durch fortlaufenden Austausch mit Mitarbeitenden  Absprachen individueller Lösungen im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle  Verzögerung der Umsetzung durch Covid-19 Pandemie Ja 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männliche und weibliche Pädagog*innen in Leitungsstellen können Familienarbeit (Elternzeit und pflegerische Verantwortung) vereinbaren Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitende Laufend J/B2Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden Förderung von Führung mit reduzierter Arbeitszeit im Gh Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren Fortlaufend Gh/L erfolgreiche Erprobung des Modells Mit bestehenden Ressourcen Verschiebung neuer Organisationsentwicklungen aufgrund coronabedingten Strukturen und Aufgaben betrifft in Gh überwiegend Frauen; insgesamt mehr Frauen (7/9) als Männer (2/9) in Führungspositionen, 1 männliche und 2 weibliche Führungskräfte sind TZ (flexible Änderungen möglich, bspw. bei pandemischen Lagen) Förderung von Führen mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren Fortlaufend Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Mit bestehenden Ressourcen Führen mit reduzierter Arbeitszeit wird bei UwA umgesetzt. Coronabedingt liegt keine konkrete Auswertung vor. in Zusammenarbeit mit PA Evaluation/ Ergebnisse 2020   in Zusammenarbeit mit PA UwA Ressourcen (finanziell / personell) mit bestehenden Ressourcen 12 224 Hohe Bereitschaft von Abteilungsleitungen, Einrichtungsleitungen und innerhalb der Teams, Familienarbeit zu ermöglichen Auch kurzfristige Bedarfe lassen sich meist decken Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja, zur Weiterverfolgung bedarf es jedoch weitere Ressourcen, schließt auch die Förderung der Führungskultur durch den Ausbau von Seminarplätzen der entsprechenden Angebote ein Ja 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS Teilnahme an Telearbeit fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden Förderung von Elternzeit für Väter Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Teilnahme am Mentoringprogramm   13 225 Teilnahme an Telearbeit: 2020 6 Telearbeitsplätze, werden von 4 Frauen und 2 Männern genutzt Elternzeit: 2019/2020 hat ein Vater Elternzeit genommen (insgesamt 4 Monate) Teilzeit: Von insgesamt 17 Mitarbeitenden (10 Frauen, 7 Männer), arbeiten 9 in Teilzeit (7 Frauen, 2 Männer) Mentoringprogramm: 1 Teilnehmerin bis 2019 Weiterführung im neuen GAP? Ja 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren interkulturelle Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitende erhöhen Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender und Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK). ab 2020 PA Anzahl der Teilnehmenden Das Qualifizierungskonzept ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N-400000). Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020    Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im Rahmen von „Beratungsgesprächen“ notwendig. 14 226 Teilnahme an interkulturellen Seminaren 2014: 460 Mitarbeitende, 2018/ 2019: je knapp 100 Mitarbeitende (vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes), Teilnahme auf freiwilliger Basis Coronabedingt konnten interkulturelle Workshops im Jahr 2020 bisher nicht stattfinden geplant ab 2021 Relaunch interkulturelle Qualifizierungen: Neukonzeption XENOS PIK Workshops, Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen Weiterführung im neuen GAP? Ja, POA Beschluss: ab 2021 verbindlicher Besuch von XENOS-PIK Workshop für neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen innerhalb eines bestimmten Zeitraums; ggfs. Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen, Prüfung durch PA/1-1 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Diversity Kompetenz der Führungskräfte Integration eines Bausteins zu Gender und Interkultureller Kompetenz bei den Führungskräftequalifizierungen ab 2019 PA, GST Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020   Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt Wird nicht in den FKE behandelt, sondern in den Netzwerktreffen (ansonsten Gefahr der Überfrachtung) der Lehrgänge) Netzwerktreffen 2020 zu diesem Thema coronabedingt entfallen Weiterführung im neuen GAP? Ja Thema wird ab 2021 in Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Entwicklung eines digitalen Lernmoduls im Rahmen der AG Digitales Lernen Entwicklung eines digitalen Lernmoduls in Kooperation mit GST Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Verschränkung der Schulungen, die im Themenbereich Diversity angesiedelt sind Einführung eines Diversity-Stempels, der Schulungen mit Diversity-Dimension kennzeichnet Bis 2020 GST, PA Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie verwendet Mit bestehenden Ressourcen   15 227 Erstmals im Fortbildungsprogramm der Städteakademie 2018 enthalten; gute Resonanz Diversity Kompetenz ist Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs Nein, da fest etabliert. 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ein Treffen aller Akteur*innen hat stattgefunden Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Bisher nicht erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Ja Treffen aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten Bis 2020 GST, PA Entwicklung eines Grundlagen-DiversityBausteins Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diversity wurde entwickelt Mit bestehenden Ressourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs. Ja Anwendung des Diversity-Bausteins in den Schulungen Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diversity findet Anwendung in den Seminaren Mit bestehenden Ressourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs Alle Seminare, die Diversity Kompetenz vermitteln, sind seit 2020 im Fortbildungsprogramm gekennzeichnet Ja In den Jahren 2018 und 2019 wurden jeweils vier Seminare durchgeführt. Im Jahr 2020 konnten coronabedingt leider keine Seminare stattfinden. Bisher nicht erfolgt Ja  Diskriminierungsfreie Stadtverwaltung Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwaltung laufend MRB/ Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Es bestehen DiversityKurzschulungen speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen Angebot bekannt machen: Intranet Fortbildungsprogramm Newsletter Querblick Anschreiben an Dienststellenleitungen 2019 und 2020 MRB, GST Das Angebot ist bekannt Das Angebot wird nachgefragt 16 228 Mit bestehenden Ressourcen und Honorarkräften Mit bestehenden Ressourcen Ja 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Aspekte und Inhalte von „Gender und Diversity“ sind präsent und vertieft Workshops zu Gender und Diversity Im Zwei-Jahres-Rhythmus Ref. VI Anzahl der Teilnehmenden Thema „Gender und Diversity“ ist in den Dienststellen stärker verbreitet und bekannt Ansprechpartner*innen in Dienststelle benennen. Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat 2018 Ref. VI mit allen Dienststellen Ausweitung vorgenannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen Umsetzung ab 2019 Fortschreibung der Gender-Checklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*innenkreis erweitern Im Laufe dieses GAPs bzw. laufend Gender-Checklisten wurden angepasst Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen ggf. Honorare für externe Referent*innen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Nein, mangels Ressourcen Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro Dienststelle Mit bestehenden Ressourcen Liste mit Ansprechpersonen erstellt Ja, Liste aktuell halten GST mit den Geschäftsbereichen Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender Netzwerk für Austausch und Fragen Mit bestehenden Ressourcen Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Ja Ref. VI, Stpl, H Vorliegen der aktualisierten Checkliste Mit bestehenden Ressourcen  Ja, Gender-Checkliste wird den späteren Nutzenden (z.B. Schule, Jugendamt, Verwaltung) des Gebäudes zur Verfügung gestellt  17 229 Checklisten liegen vor, wurden im Zeitraum dieses GAPs allerdings nicht weiterentwickelt H ist auf verbindliche Vorgaben angewiesen. Für H ist die GenderCheckliste konzernprozesseffizienter, sachgerechter und zeitlich entzerrter von Nutzer*innen bei der Planung der von H umzusetzenden Vorgaben anzuwenden 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Weiterführung und Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Bereich 2. BM Schulungen und Infos zu geschlechtergerechte Sprache Bis Ende 2020 2. BM Fortbildung findet statt Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020    Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender Bis Ende 2019 GST Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte Dienststellen 18 230 Mit bestehenden Ressourcen Bestehende Texte, Internetinhalte wurden entsprechend geändert Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden erfolgt Umsetzung in beiden neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum Mangels personeller Ressourcen bisher nicht erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Ja, laufende Prüfung und Anpassung notwendig Ja 1.5 Antidiskriminierung 1.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diskriminierungsfreie Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung jährlich GPR, GST, GSBV Überarbeitung und Neuauflage der Broschüre „Sie und Er nur so ist es fair“ Überarbeitung hinsichtlich Empfehlungen zur Umsetzung der sogenannten Dritten Option und Leichten Sprache Bis Ende 2019 GST, Pr Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt) Vorliegen einer überarbeiteten Broschüre Sichtbarmachung des städtischen Bekenntnisses zu Vielfalt und Diversität auch im Bereich sexuelle Orientierung und Identität Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Im Zwei-Jahres-Rhythmus PA, GST Stand am CSD Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Broschüre wurde inhaltlich erweitert (Faire Sprache) und war Grundlage für die Erstellung einer Intranetseite zu „Faire Sprache“ (Geschlechtergerechte, Diversitätssensible, Rassismuskritische, Diskriminierungssensible, Leichte Sprache)  2020 coronabedingt nur kleiner Auftritt ohne PA  Wird jährlich umgesetzt Mit bestehenden Ressourcen Auswertungen lagen differenziert nach Dienststellen, Beamt*innen, Tarifbeschäftige vor Weiterführung im neuen GAP? Ja, mit differenzierteren Auswertungen (z.B. Höhe des Stundenkontingents bei TZ) Ja, Erstellung einer Broschüre (Print und digital) Ja, Planung einer Unterstützung durch PA, z.B. mit Ausbildungskräften bei CSD 2022 Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 19 231 1.5 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte ist eingerichtet Angebot im Intranet ausschreiben und durchführen Bis Ende 2018 bei Bedarf Etablierung eines Netzwerks, danach fortlaufend GST Netzwerktreffen werden angeboten Teilnahme an den Netzwerktreffen 20 232 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 AK wurde eingerichtet, Treffen 3-4 Mal im Jahr Weiterführung im neuen GAP? Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männer nehmen an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) teil Mehr Männer für Gesundheitsangebote gewinnen Daueraufgabe PA Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020   Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von Männern als „Bewegungsbotschafter“ für die Dienststellen  21 233 Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer (und Frauen) werden vom BGM im Zusammenhang mit der Planung von dezentralen und zentralen Gesundheitstagen entwickelt (z.B. Bogenschießen) Anteil der Männer an den Messgeräteangeboten liegt über dem Anteil von Männern an regulären Gesundheitsangeboten, Messgerätewochen werden in Kooperation mit der AOK fortgesetzt Anteil der Männer bei gesamtstädtischen Gesundheitswochen 2018: Messgeräte 33 %, Schnupperkurse 17%; Gesamtquote: 23%; Weiterführung im neuen GAP? Ja, neuer Indikator: Anzahl der Bewegungsbotschafter*innen und Ansprechpartner*innen Gesundheit BGM betreut Bachelorarbeit zur Männergesundheit; Ergebnisse liegen 2021 vor 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020  Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, ausprobieren, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen Jährlich GST Ansprechpartner für Männer Beteiligung der männlichen Angestellten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt 22 234 Kooperation mit PA/BGM & anderen Institutionen Kosten externe Referenten   Weiterführung im neuen GAP? 2019: Messgeräte 37%, Schnupperkurse 18%, Gesamtquote 24% (Zahlen für 2020 werden noch ausgewertet) Netzwerke „Bewegungsbotschafter/innen“ und Ansprechpartner/innen Gesundheit werden ausgebaut; aktuelle Zahlen: 130 Bewegungsbotschafterinnen, 38 Botschafter; 71 Ansprechpartnerinnen und 18 Ansprechpartner für Gesundheit in den Dienststellen s.o. quotierte Anmeldelisten wurden bei Gesundheitstagen seit 2018 angelegt; bei Nichtbelegung kurz vor Veranstaltungsbeginn durch Mitarbeitende auf der Warteleiste aufgefüllt Ja 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhalt und weiterer Ausbau der besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche durch stärkere geschlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen (wo möglich und notwendig) Fortlaufend Gesamt Gh, alle Bereichsleitungen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Anzahl der Teilnehmenden  23 235 Girls‘- und Boys‘ Day als gesonderter Punkt im internen Teil, dort wird die Beteiligung von Gh aufgeführt Im Spannungsfeld zwischen Wunsch und Bewerberlage, Gefahr der ungewollten Diskriminierung Weiterhin überwiegend Bewerbungen von Frauen, möglicher Grund: TZ Struktur spricht eher Frauen an Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.1 Abbau von Rollenstereotypen 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden. 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in politischen Ämtern Durchführung von politischen Veranstaltungen für Frauen beispielsweise Speed-Dating mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene 2018 bis 2020 GST 1x jährlich Aktion zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern Erstellung einer Vorschlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten Bis Ende 2018 GST Vorliegen der Vorschlagsliste Beitrag zum Abbau von Rollenstereotypen Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätzen und Brücken 24 236 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  2018 und 2019 durchgeführt, Teilnahme durchwachsen, Veranstaltung im Schönen Saal des Rathauses nicht niedrigschwellig Mit bestehenden Ressourcen  Im Auftrag von GST erstellte Historikerin Nadja Bennewitz 2018 und 2019 thematisch geordnete Vorschlagslisten mit weiblichen Persönlichkeiten aus Nürnbergs Geschichte Weiterführung im neuen GAP? Ja, in Kooperation mit Ref. IV in einer Schule Nein 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch Zeitplan laufend Zuständigkeit Geo Indikatoren Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  Die erforderlichen Dienste für die Begutachtung von Straßennamenvorschlägen werden im bekannten Umfang erbracht  Von den im Zeitraum 01/2018 - 11/2020 beschlossenen 27 Straßenbenennungen erfolgten 17 nach Personen, davon 10 nach Frauen und 7 nach Männern Alle Benennungen, die seit dem Jahr 2018 auf Vorschläge von Geo zurückzuführen sind, waren entweder weiblich oder personenunabhängig (z. B. geographische Bezeichnung oder Gemarkungsnamen)  Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden 25 237 Mit bestehenden Ressourcen s.o. Weiterführung im neuen GAP? Ja, ggf. Zusammenführen der Punkte Ja 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP? Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt 2. Nürnberger Väterwoche April/Mai 2019 GST – Ansprechpartner für Männer mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veranstaltungen Mit bestehenden Ressourcen   2019 stattgefunden 2020 coronabedingt abgesagt Ja, ab 2021 wieder geplant Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen Internationaler Männertag 19.11 Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein 2019 ff. GST Ansprechpartner für Männer Veranstaltung(en) finden statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit  2019: 1. Nürnberger Männernwochen 2020: coronabedingt abgesagt Ja, ab 2021 wieder geplant Eine Vielfalt von männlichen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Positiv Männlich Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees 2019 GST Ansprechpartner für Männer Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt 26 238  Ja, weiter in Planung 2.2 Antidiskriminierung 2.2 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diskriminierungsarme Gesellschaft Verstetigung der Arbeit der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Prävention laufend MRB Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt Installierung eines Arbeitskreises Flucht und LSBTI Einrichtung des Arbeitskreises bis Mitte 2018 – Treffen dann fortlaufend 23x jährlich GST – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Anzahl der erreichten Akteur*innen aus LSBTI und Fluchtkontext Umsetzung von Maßnahmen, die zum Abbau der Diskriminierung von LSBTI-Geflüchteten beitragen 27 239 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen (eine VZStelle) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Maßnahme umgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Nein Mit bestehenden Ressourcen und bereits vorhandenen Netzwerken Maßnahme umgesetzt, Treffen 2-3 Mal im Jahr, Austausch zu Fällen und strukturellen Problemlagen Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 2.2 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Umsetzung der Studie „Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“ 2x jährlich Treffen der beteiligten Fachbereiche 2x jährlich fortlaufend GST – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der durchgeführten Sitzungen GST – Koordinierungsstelle LSBTI, IPSN Erstellung des Plakats GST – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Newsletter mit relevanten Terminen und Informationen an den Fachbereichskreis Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen/Aktionen 2019 das letzte Mal durchgeführt, da ein Mainstreaming in der Verwaltung stattgefunden hat, ist der AK in dieser Form nicht mehr nötig Weiterführung im neuen GAP? Nein Umsetzung von Aktionen der Fachbereiche und der Koordinierungsstelle Plakataktion zur Sexualaufklärung an Schulen und in Jugendeinrichtungen Durchführung von öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI) Umsetzung der Plakataktion Aktionen an Gedenktagen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Bis Ende 2018 2 x jährlich fortlaufend Plakate wurden an Schulen und Jugendeinrichtungen verteilt, ggf. Wiederholung der Aktion 2022 Angebot wurde von Lehrkräften als wichtig erachtet, auch Beratungsanfragen bezogen sich auf Kenntnis der Stelle über die Plakate Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg Aktionswochen wurden im Mai 2019 mit dem Bündnis gegen Trans- und Homophobie, sowie im Mai 2020 mit der Stadtbibliothek und darüber hinaus mit Einzelveranstaltungen durchgeführt Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg Versand des Plakats an Schulen  28 240 Mit bestehenden Ressourcen 2.2 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Berücksichtigung des Themas LSBTI in der lokalen Antidiskriminierungsarbeit Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie Fortlaufend GST – Koordinierungsstelle LSBTI Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Aneignung von Kompetenzen sich in vielen Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen Schulungen zur Zivilcourage Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilnehmenden Mit bestehenden Ressourcen Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Ja Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüchtete entstehen 2018 bis 2020 SHA Es stehen je 50 Plätze in den Jahren 2018 bis 2020 zur Verfügung Mit bestehenden Ressourcen  Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 29 241 LSBTI wurde bei Aktionen thematisiert und findet Berücksichtigung bei der Erstellung von Aktionsplänen und Hissen der Regenbogenflagge zu Gedenktagen am Rathaus  2 LGBTI* Unterkünfte mit 40 Plätzen 1 Unterkunft für geflüchtete Frauen inkl. „Schutzunterkunft“ mit 30 + 15 Plätzen. Weiterführung im neuen GAP? Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 2.2 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt Besondere Bedürfnisse der Geschlechter werden als Querschnittsthema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt 2018 bis 2020 SHA/Inklusionsbeauftragte Bei Bedarf werden spezifische Maßnahmen formuliert und umgesetzt Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   30 242 Umsetzung in beiden neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum zur Entwicklung des Aktionsplans wurden Querschnittsthemen festgelegt u.a. „Gender“, Themen wurden 2017 unter Einbindung der Inklusionskonferenz entwickelt und Ende 2018 den AGs vorgestellt. Die AG’s hatten den Auftrag das Gender-Thema bei der Entwicklung der Maßnahmenvorschläge stets zu berücksichtigen. Weiterhin fanden die Querschnittsthemen Berücksichtigung bei der Entwicklung des WerteRads 2018 Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet. Ziel/e Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Durchführung einer AntiGewaltwoche im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) Bis November 2019 GST mit dem AK verbesserte Intervention gegen häusliche Gewalt Durchführung der Veranstaltungsreihe Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeitskreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“ Laufend GST Zahl der jährlichen Sitzungen 31 243 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  2019 und 2020: Aktionswochen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Veranstaltungsflyer wurden erstellt  2018 und 2019 jeweils 2 Sitzungen 2020 2 Sitzungen, coronabedingt zusammen mit dem AK Häusliche und Sexualisierte Gewalt Weiterführung im neuen GAP? Ja Nein 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Ziel/e Bekämpfung von Menschenhandel Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Einrichtung eines Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs 2018 bis 2020 MRB/ GST Beteiligung der Akteur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung von Informationsmaterialien 32 244 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Arbeitskreis hat sich etabliert und konnte weitere Akteure zur Bekämpfung von Menschenhandel gewinnen Weiterführung im neuen GAP? Ja, ab Mitte 2020, sobald Treffen in Präsenz wieder möglich sind. Zusammensetzung des AK wird überprüft und ggf. ergänzt. 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gendersensible Gesundheitsberichterstattung alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, zum Bsp. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen Fortlaufend Gh/GFGf/GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Verbesserung der Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungenund Männergesundheit in Nürnberg“ Projekt mit Gesamtlaufzeit von 36 Monaten ab November 2018 Gh/LStab Die Stelle ist eingerichtet Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Externe Projektmittel aus dem PrävG  Maßnahme umgesetzt   Inanspruchnahme (TN Anzahl) Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote Bekanntheit der Angebote Verstetigung der Angebote 33 245 Kollege bei GST hat mit seinem Projektanteil am 1.1.19 begonnen Kollege Gh hat als Projektkoordinator am 1.3.20 seine Stelle angetreten Verzögerungen im Projektverlauf aufgrund von langwieriger Stellenbesetzung und Aufgabenverschiebung in der Corona-Pandemie Weiterführung im neuen GAP? Ja - Verstetigung ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Bundespräventionsgesetztes zur Finanzierung von Drittmittelvorhaben. - für langfristige Sicherstellung des Vorhabens ist Verankerung eine Stelleneinbindung in die Stadtverwaltung notwendig 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gründung eines Netzwerks Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg Ab 11/2018 3 Jahre GST Ansprechpartner für Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt Ressourcen (finanziell / personell) 8 WAS Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Berücksichtigung bei der Angebotsplanung des Gesundheitsstudios siehe auch Wunsch nach geschlechtsspezifischer Stellenbesetzung unter Wahrung des Diskriminierungsverbots Derzeit coronabedingt ausgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Ja, Wiederaufnahme geplant Männer mit TK und Gh Gender Mainstreaming in allen Angeboten von Gh Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesundheitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi Fortlaufend für alle Maßnahmen Gesamt Gh, insbesondere Gh/GfGf Gh/InfFSG Gh/MDSpDi Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zur potentiellen Nutzer*innenstruktur 34 246 Ja 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete Fortführungen der Medizinischen Fachstelle / Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung Fortlaufend Gh/MDAsyl In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Genderadäquate Personalausstattung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männergesundheit  Stellen in der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma wurden bis 2023 verlängert. Weiterführung im neuen GAP? Ja, sofern eine stellenplanmäßige Absicherung gegeben ist Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht Männer nehmen die Fürsorge für ihre Gesundheit wahr Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit Veranstaltung(en) zu Männergesundheit Aktion/Kampagne - z.B. November 11/2018 Öffentlichkeitsarbeit, evtl. 2019 GST Ansprechpartner für Veranstaltung findet statt Männer Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung 35 247  Kampagne 2019, Infokärtchen Aktion Achtgeber, Selbstversteher, Lebensfüller, Aufpasser, Verlängerer, Beteiligung TUL 2020 coronabedingt abgesagt Für 2021 wieder geplant Umsetzung jährlich 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Lernförderung für Schüler*innen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien) an kommunalen Realschulen und Gymnasien schuljahresbezogen SchA, Ref IV Verbesserung in den Leistungsnachweisen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) schuljahresbezogen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Zahl und Art der Förderangebote SchB (MSBSSchulen: WS, BfS) Leistungen in den Abschlussprüfungen 36 248 Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  MSRG-Stunde für geschlechtsdifferenzierten Unterricht zuletzt 2018 angefragt  Verteilung der MSRGStunden in 2019/2020:  Lesen und Verstehen (3)  Deutsch als Zweitsprache (6)  Pädagog. Theater (2)  Intensivierung (5)  Lernstrategien (3)  Motivationstraining (4)  Klassenleiterstunde (4)  Verbesserung Übergänge (2)  Individuelle Förderung (2) Im Schuljahr 2018/19 wurden mit 74 Unterrichtsstunden pro Woche Schüler*innen an den Berufsfachschulen und an der Wirtschaftsschule durch MSBS zusätzlich gefördert, um die jeweilige Ausbildungsrichtung erfolgreich durchlaufen und abschließen zu können Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Förderung einer nichttraditionellen Berufswahl Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS (Einrichtung von Förderunterrichten zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen) schuljahresbezogen SchB (BS) Verbesserung der schulischen Leistungen Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen schuljahresbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  Im Schuljahr 2019/20 wurden insgesamt 168 Unterrichtsstunden pro Schulwoche im Rahmen des berufssprachlichen Förderunterrichts erteilt, um die Schüler*innen fachsprachlich gezielt zu fördern mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen erfolgreich abzulegen Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*innen wie der BIZ, der Agentur für Arbeit u.a. Schaffung eines schulinternen Pools an Unternehmen, Firmen für entsprechende Praktika, Ausbildungsplätze  Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum) Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen 37 249 SCHLAU Übergangsmanagement: Die geschlechtsuntypische Berufswahlentscheidung wird bei den durch SCHLAU begleiteten SuS dadurch gefördert, dass in den Beratungen neutral die ganze Bandbreite möglicher Ausbildungsberufe dargestellt wird Wenn Kooperationsbetriebe bekannt sind, werden die Informationen im Team SCHLAU weitergegeben Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gezielte Bewerbung und Diskussion der Angebote des Girls'- und des Boys‘- Days im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen Jährliche Umsetzung, jeweils zum Termin des Girls‘ und Boys‘ Day SchA, SchB (in Kooperation mit GST und PA) Erfassung der teilnehmenden „Girls and Boys“. Erstellung von Vergleichszahlen Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht  Multiplikator*innen: - Anzahl der Teilnehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wurden beraten?)  - Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit 38 250 2020 coronabedingt abgesagt Organisation beider Tage künftig durch PA, Konzeption und Abstimmung mit SchA und SchB erforderlich Berater*innen bei SCHLAU als Multiplikator*innen, bilden sich stets zum Thema Gleichstellungsförderung bei der Berufswahlberatung fort Abfrage der Teilnehmer*innenzahl am Girls and Boys Day in Planung Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Nachwuchskräfte, Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung SpS: Fortbildung in Kooperation mit PA für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von SpS alle 2 Jahre SpS SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr 2019, anschließend im Abstand von ca. 2 Jahren, dann auch mit dem Blick auf Diversity und damit verbundenen Chancen Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Fokus wird gelegt auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmer BEST-Modul Lehren in kulturell diversen Schulklassen, jährlich IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“; die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen werden jeweils in den Vordergrund einer Tagung gestellt Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei Jahre Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Seit Jahren „Lehren in diversen Klassen“ Teil des BESTProgramms, Angebot wird von den Teilnehmenden jährlich wahrgenommen Ja Mit bestehenden Ressourcen  Ja (siehe auch weiter unten zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“) Teilnahmezahlen an verwandten Themen Fortbildung in der Verwaltung ist gelaufen, bei 2-JahresTurnus Fortsetzung der Fortbildung für 2021 Weiterführung im neuen GAP? Ja Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Aufnehmen der Themen in die Lehrkräftefortbildung Anfragen der Schulen nach SchiLf   39 251 Fachtagung 2018: https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/files/2017/12/BC18_Flyer. pdf Fachtagung 2016: https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/diversity/veranstaltungen/#collapse_15 Reinstallation dieser Tagung notwendig 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften Lehrkräftefortbildungen, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung; aufgrund der zunehmenden Diversität in Schulen entwickelt sich der Schwerpunkt auf das Zusammenwirken verschiedener Merkmale wie bspw. Gender und ethnische Herkunft und/oder Religion Abrufbare Angebote: für Kollegien IPSN Zahl und Breite der nachgefragten Themen Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen) Führungskräftequalifikation: Wertschätzende Kommunikation im Leitungsalltag, jährlich Erhöhung der Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020    IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen Diversity in der Teamentwicklung, Juli 2018 Verweis auf diesbezügliche Angebote von PA 40 252 PA für Referent*innenHonorare abrufbare Angebote beim IPSN-Programm noch überschaubar (AK LSBTI Materialbörse) verschiedene Fortbildungsangebote sind vorhanden oder auch Runder Tisch der Lehrpersonen an Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage regelmäßig stattfindende Seminare Diversity in der Teamentwicklung“, wiederkehrend Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung Tagung zum Thema Digitalisierung‚ Vielfalt, Demokratiepädagogik und Digital Citizenship, unter anderem Workshops zu genderspezifischen Aspekten einer digitalisierten Schule und von „Jungen als Bildungsverlierer“: - Jungen als Beherrscher der Technologie, unter Nichtbeachtung von Prinzipien von Inklusion - Mädchen als Anwenderinnen, ohne Zugang zu technologischen Kompetenzen Januar 2019 IPSN in Kooperation mit AK Frauen für Informatik, in der Deutschen Gesellschaft für Informatik Konzeptualisierung, Organisation und Durchführung einer Tagung zum Thema Weitere Fortbildungen und SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der Tagung IPSN/ SPN Durchführung weiterer Veranstaltungen Genderkompetenzschulung/Fortbildung zur Geschlechterdiskussion IPSN in Kooperation mit SchA Durchführung des Seminars 41 253 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen 2020 ausgesetzt Nein, Tagung bereits durchgeführt 2020 ausgesetzt Ja (siehe oben Fachtagung) Tagung hat stattgefunden Weiterführung im neuen GAP? Nein 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung Entwicklung von Förderinstrumenten zur Prävention von „Jungen als Bildungsverlierer“ schuljahresbezogen IPSN, SchA, SchB Nachweis der einsatzfähigen Förderinstrumente Entwicklung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“ Ab Herbst 2018 IPSN durchgeführte Veranstaltungen mit Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden 42 254 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Mit bestehenden Ressourcen und Honorare für externe Referent*innen Evaluation/ Ergebnisse 2020   2020 ausgesetzt Schuljahr 2019/20 wurden 11 Berufsfachschulen von der Stadt geführt; 1.283 Schüler*innen absolvieren an diesen Schulen eine Erstausbildung, Berufsfachschulen bieten mit ihrem breiten Spektrum eine Alternative zur dualen Ausbildung und der Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss zu erreichen  In der Berufsvorbereitung sind die Berufsschulen ebenfalls gut aufgestellt; sie bieten hier berufsschulpflichtigen Jugendlichen ein breites Spektrum an Berufsbereichen in der Berufsvorbereitung, sodass die Jugendliche eine große Auswahl an Qualifizierungsmöglichkeiten, je nach Eignung und Neigung haben 2019 und 2020 ausgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Eher genereller Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung s.o. 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Bereitstellung und bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Angesichts des demografischen Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt mit den Betreuungsangeboten von J) Demografischer Wandel und ggf. neue rechtliche Rahmensetzungen (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter) machen laufende Planungen und jährliche Anpassungen erforderlich (Masterplan ganztägige Schulkinderbetreuung und BIC) Ref IV, SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. schuljahresbezogen SchA, SchB, SpS Förderung der Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeitund Kultureinrichtungen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  Schulentwicklung und Ausbau der Angebote  Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten 43 255 Mit bestehenden Ressourcen  - Kooperation zwischen Ref. IV und Ref. V, um allen Kindern ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen Mit dem „Nürnberger Weg“ 2017 Entwicklung einer Grundkonzeption für die Stadt Nürnberg an Schulen große Bandbreite an Ganztagsangeboten Beispiel: Kooperationen der Wirtschaftsschule Nürnberg, u.a. Projekt „Fitness“ mit dem Post SV Projekt „Museumsrallye“ mit den Städtischen Museen Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden. Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmer 44 256 Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel Kooperation mit den Jugendhäusern Mammut und Klüpfel - wöchentliches Schwimmprojekt im Langwasserbad  Treffen der Koordinierungsgruppe „Sport in Schule und Verein“ 1 Mal im Jahr, 2020 ausgesetzt, vor allem bisher Abstimmung von Schulsportwettbewerben  Etablierung von sportlichen Aktivitäten im Ganztag in Kooperation mit Sportvereinen über SAG, unter dem Genderaspekt erwähnenswert: Mädels-GOBasketball (PostSV) und fechtkids (Fechterring Nürnberg) Messung mangels personeller Ressourcen nicht umsetzbar Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Weiterführung im neuen GAP? - Messung des Standes der körperlichen Fitness (vorher/nachher) Mehr Männer in Fortbildungen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in Fortbildungen im Bereich MINT Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption (MINT) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Ausgleich geschlechterspezifischer Benachteiligung „Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+) Mittelfristig über Programmplanungsprozess (mit Aufbau der Marke) BCN/BZ Bildungswesen Frühkindliche Betreuung Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen Kurzfristig realisierbar bei zusätzlichem Personal BCN/ StB Die Leseförderung bildet durch die Entwicklung kompetenter Leser*innen die Grundlage für Gendergerechtigkeit von Klein an Ressourcen (finanziell / personell) Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT Evaluation/ Ergebnisse 2020 Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kursplaner*in E9 Das Projekt #Campus16+ musste Corona-bedingt unterbrochen werden. Ja Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z. B. Medienpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste Das Angebot „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ wurde auf weitere Bibliotheksstandorte ausgeweitet. Ja 45 257 Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren (Frühkindliche Betreuung ausbauen und bei Eltern werben) Beratung und Unterstützung für Eltern ausbauen => Chancengerechtigkeit Im Rahmen der BCNBildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Mittelfristig bei Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Die Einrichtungen/Angebote der OKJA werden annährend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Laufend J/B2Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2020 auf 45% Ressourcen (finanziell / personell) mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  Die Beratungsangebote für Eltern wurden in die Bildungsberatung aufgenommen und als Bestandteil verankert.  Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als Ansprechpartner*innen vor Nachwuchsförderung durch Praktika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch überplanmäßig Bei zu besetzenden Stellen J/B2Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt 46 258 Mit bestehenden Ressourcen steigende Zahl dezentraler, zentral organisierter und projekthafter geschlechtsspezifischer Angebote für Mädchen*/junge Frauen* sowie der beteiligten Einrichtungen 2019: bei KiJHs 46% weibliche* Nutzungen, der Durchschnitt mit Jugendtreffs lag bei 42% Höhere Erreichbarkeit von Mädchen durch digitale Angebote werden erprobt in den meisten Stellenbesetzungen erfolgreich, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung der Teilhabe Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?  Ja   Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen fortlaufend SpS s.o. 47 259 Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen und für Senior*innen: 500 Seitenansichten/Monat bei Sportsuche online in den Jahren 2018/2019 und bis April 2020 (Lockdown) coronabedingt rückläufigen Zugriffszahlen 09/2020 wieder stabilisiert, Möglichkeiten des Sporttreibens von Pandemiebedingungen abhängig Aktuell in der Sportsuche aufgeführte Angebote: 58 Angebote von Frauen für Frauen, 114 Angebote für Menschen mit Handicap, 28 Angebote für Seniorinnen und Senioren (ab 60), 57 Angebote für Familien Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen fortlaufend Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg SpS Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote fortlaufend SpS Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?   Ja s.o. Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen, Ergebnisse Stand 12/2019: 100 Sportler*innen mit Behinderung haben an den Angeboten des Projektes teilgenommen, bereits über 50 Nürnberger Sportgruppen, -vereine, verbände und -institutionen sind im Netzwerk aktiv Zahlen 2020:  TN insgesamt pro Woche: vor Corona ca. 346 (110 Frauen, 236 Männer); unter Einschränkungen der Hallen- und Platzkapazitäten ca. 150 pro Woche  Angebote für Frauen: Fußball, Hockey, Volleyball (Mix und nur für Frauen), Taekwondo, Fitness, Yoga und Pilates  Qualifizierungsmaßnahmen: Ausbildung zur Sportassistentin/BLSV, Weiterbildung als SportCoach und Übungsleiterin/BLSV, BFV 48 260 Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Ziel/e Teilhabe an Sportangeboten Gesundheitliche Chancengleichheit Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ fortlaufend SpS Sozialamt Anzahl der Sportvereine, die BUTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Mit bestehenden Ressourcen Durchführung von Bewegungsprojekten in Kitas mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte Kita) fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Mit bestehenden Ressourcen 49 261 Evaluation/ Ergebnisse 2020 sowie Workshop zum Thema „Frauen im Fußball/Sport“ und die Neustrukturierung der C-Trainerausbildung im Bayerischen Fußballverband/Entwicklung eines Basiskurses für Menschen mit Migrationshintergrund  2018 und 2019: insgesamt 170 Anspruchsberechtigte haben über „Hinein in den Sportverein“ Zuschüsse über einen im Projekt beteiligten Sportverein (insgesamt 41) erhalten  2018 und 2019: insgesamt 2.211 Kinder haben in den Jahren BuT-Gutscheine für die Teilnahme an Angeboten Nürnberger Sportvereine abgerechnet Bewegte Kita: Durchschnittlich werden, je nach Einrichtungsgröße der Teilnehmenden, jährlich über die Fortbildungen 400 bis 500 Kinder erreicht (zuletzt erhoben für 2018: 5 Kindergärten mit 255 Kindern und 5 Krippen mit 141 Kindern) Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Öffentlichkeitsarbeit Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des SportService fortlaufend SpS Veröffentlichungen von SpS sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Erfassung der Geschlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucherstruktur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Ab 2019 – ja nach konkretem Umfang – ein bis zwei Jahre NüBad ermittelte Daten Datenanalyse Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten 50 262 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?  Ja Ob im Rahmen einer Studienarbeit oder durch eine Firma und je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten kann ein hoher finanzieller Aufwand erforderlich sein. Hinzu kommen personelle Ressourcen von NüBad bei der Umsetzung der Kundenanalyse   Pressemeldungen, Grußworte sowie Texte, die in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden, werden unter den Kriterien diskriminierungsfreier Sprache erstellt zeitnahe Überarbeitung des Internet-auftritts www.sportservice.nuernberg.de unter dem Aspekt „Leichte Sprache“ (Barriere-freiheit) Studienarbeit konnte noch nicht in Auftrag gegeben werden, aufgrund von Umstrukturierungen in der Organisation des Nürnbergbades, welche erst abgewartet werden 2020 Durchführung personell coronabedingt nicht leistbar und die Nutzung der Bäder nicht repräsentativ Ja, wenn wieder regulärer Badebetrieb möglich ist um ein repräsentativen Eindruck von den Nutzer*innen der Bäder zu bekommen 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Programmen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Interkulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berücksichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Handlungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln. Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwickelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss. Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddarstellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angeboten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzelnen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeitskreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arbeitsverhalten. In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt. 51 263 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diverses Publikum Kunden*innen-Befragung, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule zu erhalten 2018f KuF/4 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Die Implementierung ist dokumentiert und steht als gutes Beispiel für künftige (Bau)Maßnahmen zur Verfügung Dokumentation der Implementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf AEG 2018 KuF/ Stab Diverses Publikum Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung 2018 KuF/ Stab, KuF/3 Diverse Belegschaft Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Dokumentation ist vorhanden Mit bestehenden Ressourcen Dokumentation liegt vor Nein Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert. Mit bestehenden Ressourcen  Ja, wird mit der nächsten Maßnahme zusammengeführt Bisher Befragung aufgrund von noch ungeklärten rechtlichen Fragen nicht durchgeführt  Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert     52 264 In Kulturwerkstatt wurden Indikatoren zur interkulturellen Öffnung definiert erster Entwurf für Checkliste Inklusion wurde erstellt und eine Ist-SollListe mit Punkten für Verbesserungsbedarf der Barrierefreiheit Beginn einer Veranstaltungsreihe zum Thema Inklusion zukünftig stärkere Zusammenarbeit mit inklusiven Organisationen Fortbildungen wurden gezielt besucht Daten zu den Besuchen vorhanden aufgrund der ausgefallenen Kundenumfrage Weiterführung im neuen GAP? Planmäßige Durchführung der Befragung im Schuljahr 2021/22 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Die Angebote in den Einrichtungen werden unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung geplant Die im „Interkultur“Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet 2018 KuF/Inter-Kultur-Büro Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote 53 265 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ist in der Kulturwerkstatt AUF AEG in obiger Zielsetzung erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Ja, wird mit der obigen Zielsetzung zusammengeführt 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mit Hilfe von erfahrungsorientierten Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen wird das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung und von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht, ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander wird etabliert. Menschen mit Behinderungen werden in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld einbezogen. Grundlegende Bausteine von neu zu planenden Stationen beinhalten dabei geschlechtssensible, geschlechtergerechte oder geschlechtsbezogene pädagogische Maßnahmen und Inhalte Inklusionskonzept Erfahrungsfeld 2018 ff KuF/2 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert 54 266 Ressourcen (finanziell / personell) Das Konzept kann nur mit neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt werden Evaluation/ Ergebnisse 2020   Einstieg für ganzjährige Angebote in der DunkelErfahrung ist erfolgt durch Spenden wurde eine Rollstuhlschaukel auf dem ErfahrungsfeldGelände aufgestellt und die stundenweise Betreuung in den Jahren 2020 und 2021 ermöglicht Weiterführung im neuen GAP? Ja, Inklusionskonzept soll vollständig umgesetzt werden 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Verschiedenheit ist eine Chance. An ausgewählten Erfahrungsfeld-Stationen wird Unterschiedlichkeit als Ressource und damit als nützlich für Teams, Unternehmen und für sich selbst erkennbar. Dabei richtet sich der Blick auch auf die Vielfalt der Teilnehmenden und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein Fortbildungsveranstaltung der ErfahrungsfeldAkademie „Diversity-Die Kraft der Vielfalt“ 2018 ff KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Die Anzahl der Männer bei den Besuchen ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird angeglichen Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Zielerreichung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Umfragen sind auf 2022 ff verschoben Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen 55 267 Nachfrage nach der Fortbildung war in allen Jahren gering, seit 2018 gab es nur eine Anfrage, jedoch keine Buchung Weiterführung im neuen GAP? Ja, mit überarbeitetem Konzept Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet Zusammenstellung der Planungskriterien im UBahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung 2018-2020 Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen 56 268 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Revitalisierung des U-Bahnhof Scharfreiterring unter Berücksichtigung der angstfreien Gestaltung: subjektives Sicherheitsempfinden gesteigert durch Blindenleitsystem, Tageslicht, Verglasung, Beleuchtungselemente, helle Granitplatten als Bodenbelag Weiterführung im neuen GAP? Ja, bei U-Bahnhof Muggenhof 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Öffentlicher Raum: gleichberechtigte Gestaltung und Teilhabe Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen Langfristige Etablierung von Bürgerbeteiligungen bei Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren SÖR in Kooperation mit Ref. VI (z.B. Stpl) bzw. Ref. V/J Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgergespräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnahmen Ressourcen (finanziell / personell) Je nach Umfang und Größe des Projekts unterschiedlich. Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen Evaluation/ Ergebnisse 2020     57 269 Steigerung der Anzahl der Bürgerbeteiligungen und der mitwirkenden und interessierten Bürger*innen, Beispiel 100 Bürger*innen an der Abschlussveranstaltung Nägeleinsplatz teilgenommen Ausweitung der BürgerDialog-Formate durch innovative Workshop-Methodiken (z.B. Worldcafe), Digital-Angebote und niederschwellige Raumangebote (MarieJuchacz-Park – Aufstellung von Pavillons vor Ort für Dialogrunden am Nachmittag und Abend) und Angebote in einfacher Sprache Dialog-Formate mit Kindern und Jugendlichen aller Geschlechter in geschützten Räumen bei Nutzerbeteiligungen für Sport- und Spieleinrichtungen Ref. VI: z.B. Obstmarkt: Onlinebeteiligung, Anliegerinfo, Vereine und Verbände wurden angeschrieben; Planungsworkshops Plärrer, Bielingplatz. Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Möglichst viele Bürger*innen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben sich im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate engagiert Evaluation der Beteiligungen, bei Bedarf Workshop zum Thema Laufend Stpl, Vpl Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungsquote der Bevölkerungsgruppen Förderung alternativer Mobilitätsangebote Car-Sharing Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet 2018 Onlinebeteiligung zur Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte 2018 Errichtung der 20 neuen Mobilpunkte Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Sondernutzungsgebühren finanziert Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen fortlaufende Umsetzung der Maßnahmen Vpl in Abstimmung mit OrgA (ePa) und SÖR (AuGSTau) Vpl Anzahl der umgebauten Haltestellen Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Barrierefreier Zugang zur U-Bahn ist vorhanden Fortlaufende Umsetzung bei Neubaustrecken UB 1 neu gebauter UBahnhof bis 2020 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingestellt Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz 58 270 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  Erhebung schwierig wegen Datenschutz, eher bei Planung darauf eingehen: bestimmte Bevölkrungsgruppen ermutigen (s. z.B. Girls‘ Day)  Andere Möglichkeit: Standortanalyse – welche Beteiligungsformate sind geeignet, um welche Gruppen zu erreichen? (Stichwort Bürgerversammlung) Mobilpunkte 2019 umgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Nein Ja Fortlaufend, Umsetzung erfolgt durch SÖR Ja Eröffnung des barrierefrei zugänglichen Bahnhofs Großreuth b. Schweinau erfolgte 10/2020 Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) noch nicht bezifferbar Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ausbau des ÖPNV Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von Fördermitteln 2018 – 2020 Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Ausbau des ÖPNV Verlängerung der UBahn U3 SW bis Gebersdorf 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz Baubeginn Anfang 2020 erfolgt (somit Fördermittel-zusage nach Präsentation der Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten, Planfeststellungsverfahren durchgeführt) Ja Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts 2019/2020 Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Maßnahme noch nicht möglich Ja, seit 2020 Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation Projektgebiet Altstadt 2018/2019 weitere Stadtteile in Planung Vpl/M SÖR (AuGSTau) Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Projekt Altstadt wird umgesetzt (siehe AfV 09/2020) Ja 59 271 Planung wurde ausgeschrieben Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Berücksichtigung von geschlechterspezifischen Aspekten beim Umbau bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten (z.B. Innenbereich Hallenbad Katzwang) Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ „Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den Genderaspekt verbessert werden?“ Im Zusammenhang mit geplanten baulichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen 60 272 Ressourcen (finanziell / personell) Je nach Umfang und Größe des Projekts unterschiedlich. Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen. Evaluation/ Ergebnisse 2020 Im Hallenbad Katzwang wurde die nicht einsehbare und recht dunkle „Föhnecke“ aufgelöst und in den übersichtlicheren Umkleidebereich verlegt. Weiterführung im neuen GAP? Ja, NüBad wird auch in Zukunft bei baulichen Veränderungen versuchen, Genderaspekte verstärkt zu berücksichtigen. 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern nutzen Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauentag im März Jährlich im März IB, GST Beteiligung der Städte Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   2019 Frauendelegationen aus Antalya und Nablus 2020 Frauendelegationen aus Krakau in Nürnberg zu Besuch Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Frauendelegationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil 61 273 Weiterführung im neuen GAP? Ja Ö 7 Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg Anlagen: GAP2021-2023 Sachverhalt (kurz): Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die CoronaPandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten: Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich. Seite 1 von 4 274 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 275 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der zuständigen Dienststelle 3. 4. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 276 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2024 über die Zielerreichung. Seite 4 von 4 277 Ö 7 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 Präambel Einführung Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt. Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später. Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung 1 278 in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunkten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Parallelen aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung und eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergerechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtentwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht. nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Kontext der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird. Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichzeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab, neue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird hauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beschützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereotypen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert. Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen darauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen. „Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle angeht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter politischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässlich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu erreichen. Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus resultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich vor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe- 2 279 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis.................................................................. 4 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7 1.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene.......................... 14 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17 1.5 Antidiskriminierung ........................................................... 21 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42 2.5 Antidiskriminierung ........................................................... 45 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47 3 280 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 2. BM Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin 3. BM Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters AK Arbeitskreis BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt BCN Bildungscampus Nürnberg BfD/LSBTI Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI BFS Berufsfachschule BgA Bürgermeisteramt BS Berufliche Schule BZ Bildungszentrum FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg FKE Führungskräfteentwicklung GAP Gleichstellungsaktionsplan GB Gleichstellungsbeauftragte Geo Amt für Geoinformation und Bodenordnung Gh Gesundheitsamt Gh/Gf Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung Gh/L Leitung Gesundheitsamt GPR Gesamtpersonalrat GSBV Gesamtschwerbehindertenvertretung 4 281 Abkürzungsverzeichnis GST Gleichstellungsstelle H Hochbauamt IB Amt für Internationale Beziehungen IPSN Institut für Pädagogik und Schulpsychologie J Jugendamt J/B1 Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen) J/B1-L Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen) J/B2-EB Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung J/B2 Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung) KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion KoM Amt für Kommunikation und Stadtmarketing KuF Amt für Kultur und Freizeit KuF/ 3 Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit) LA Liegenschaftsamt MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik MRB Menschenrechtsbüro NüBad NürnbergBad OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit PA Personalamt PA/1-1 Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement PA/2 Personalamt – Abteilung Personalservice 5 282 Abkürzungsverzeichnis PA/2-R Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting PA/M Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin POA Personal- und Organisationsausschuss Ref. IV Referat für Schule und Sport Ref. V Referat für Jugend, Familie und Soziales Ref. VI Planungs- und Baureferat SchA Amt für Allgemeinbildende Schulen SchB Amt für Berufliche Schulen SenA Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt SHA Amt für Existenzsicherung und soziale Integration SöR Servicebetrieb Öffentlicher Raum SpS Sportservice Nürnberg StB Stadtbibliothek UB U-Bahnbauamt UwA Umweltamt VK Anteil einer Vollzeitstelle Vpl Verkehrsplanungsamt Vpl/M Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement WiF Wirtschaftsförderung Nürnberg WS Wirtschaftsschule 6 283 Abbau von Rollenstereotypen 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten. 1.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 1. Gremien sind paritätisch besetzt. Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Fortlaufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Stadtratsfraktionen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Mitglieder von Gremien und Arbeitsgruppen Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Zielgruppe: Mitglieder von 7 284 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Ab 2021 GST in Kooperation mit jeweiligen Dienststellen Übersicht aktueller Besetzung Eigenpersonal Eigenmittel Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften 2. Die Anzahl von Frauen in Preisgerichten städtischer Wettbewerbe und Beiräten ist erhöht. Feststellung aktueller Besetzung, Interpretation der Ergebnisse und Diskussion weitere Schritte, wie ggf. Änderung der Satzung Zielgruppe: Preisgerichte städtischer Wettbewerbe und Beiräte 3. Bei der Ausbildungswahl spielen Geschlechterstereotype keine Rolle. Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Ggf. geänderte Satzungen bzw. neue Quoten Ab 2021 PA mit beteiligten Dienststellen Zielgruppe: Jugendliche Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im Internet, in Videos sowie in Broschüren, wo möglich und sinnvoll Fortlaufend PA/2-Marketing, GST Teilnehmendenzahl des Girls´ und Boys´ Day Eigenpersonal Eigenmittel Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Neue Veröffentlichungen im Rahmen des Arbeitgeberin- und Ausbildungsmarketings Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Zielgruppe: potenzielle Auszubildende Prüfung des Beitritts der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei und gegebenenfalls Beitritt Beratung mit jeweiligen Dienststellen hat stattgefunden ab 2021 Zielgruppe: potentielle Auszubildende und Mitarbeitende 8 285 GST mit relevanten Dienststellen Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei ist geprüft und gegebenenfalls erfolgt Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 4. Die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen, wird von bei der Stadt beschäftigten Vätern stärker genutzt. Durchführung der Väter- und Mütterbefragung 2020-2023 GST, Bündnis für Familie, PA/M Befragung ist durchgeführt, Ergebnisse liegen vor und wurden interpretiert und veröffentlicht Eigenpersonal Eigenmittel Auswertung und Evaluation der Ergebnisse, Formulierung und Umsetzung von nächsten Schritten Auf Basis der Ergebnisse werden Bedarfe festgestellt und adressiert Zielgruppe: Väter und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Nürnberg 5. 6. 7. Männer sind im Erzieherberuf gestärkt. Verstetigung des AK Männer in KiTas Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch zu ausgewählten spezifischen Themen. Zielgruppe: Männer in Erziehungsberufen Die Anerkennung der verschiedenen Lebenswelten von Kindern und Familien in KiTas wird konkretisiert. In der Rahmenkonzeption wird das Thema Anerkennung von Lebenswelten konkretisiert. Gender-Kompetenz bei den Erzieher*innen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen ist vorhanden und das Fachpersonal handelt geschlechtersensibel bei offenen Angeboten für Kinder Die Fortbildung ‚Jungen und Mädchen stärken‘ ist in Nürnberger Kindertageseinrichtungen bekannt und wird von den jeweiligen Teams individuell durchgeführt. 4 Treffen im Jahr GST, J/B1 AK Männer in KiTas trifft sich regelmäßig Eigenpersonal Eigenmittel 2021-2022 J/B1-L Textbaustein in der Rahmenkonzeption Eigenpersonal Eigenmittel Ab 2022 GST, J/B1 Vorstellung der und Einführung in die Fortbildung Eigenpersonal Zielgruppe: Familien mit Kindern in KiTas Anfragen bezüglich Unterstützung bei der Durchführung Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen Anzahl der Durchführungen 9 286 Nr. 8. 9. Ziel/e Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Das Fortbildungskonzept wird hinsichtlich der Passgenauigkeit für Personal in offenen Angeboten für Kinder überprüft und ggf. angepasst Ab 2021 J/B2-5 mit Bereichsleitung und Abt. Leitungen Regionen Das Konzept ist überprüft und nach Bedarf angepasst Eigenpersonal Fortlaufend KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2020 Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Mitarbeitende in der OKJA – Zielgruppe Kinder Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung Beteiligung am Boys‘ Day Zielquote: 50:50 Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende im Kulturbereich Klärung mit ZD als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereich-, männliches Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt 10 287 NüBad mit ZD Ausschreibungstext Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung Offen; für den Ausschreibungsprozess: Eigenpersonal Eigenmittel Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im Folgenden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 10. Der Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei der Stadt ist in allen Führungsebenen erhöht. Führung mit reduzierter Arbeitszeit wird verstärkt gefördert Ab 2021 PA/2-R in Kooperation mit GST und GPR Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Eigenpersonal Anpassen des Prozesses der Abfrage Führen mit reduzierter Arbeitszeit unter Einbezug GST und GPR Intranet-Auftritt der PA Seite zum Thema wird überarbeitet und aufgewertet Statistik über die Ablehnung der Option Führen mit reduzierter Arbeitszeit ist erstellt und weitergeführt Veranstaltungen haben stattgefunden – Zahl der Teilnehmenden Veranstaltungen von GST zur Sensibilisierung der Kolleg*innen für das Thema Zielgruppe: Führungskräfte und an Führungsaufgaben interessierte Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 11 288 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitender Fortlaufend J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Gh/L Erfolgreiche Erprobung des Modells Eigenpersonal Eigenmittel in Kooperation mit PA Anteil der Führungskräfte in Teilzeit UwA in Kooperation mit PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Zielgruppe: Pädagog*innen in Leitungsstellen Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren Arbeitsbelastung der Führungskräfte in Teilzeit im Vergleich zu Führungskräften in Vollzeit Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren Fortlaufend Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA 12 289 Eigenpersonal Eigenmittel Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 11. Die gendergerechte Personalpolitik in den Geschäftsbereichen 2. BM und 3. BM ist ausgebaut und weitergeführt. Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Fortlaufend Alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Geschäftsbereiche 2. BM und 3. BM Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel Ab 2021 PA/1-1 Anzahl an digitalen Lernangeboten Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden Spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereiche 2. BM und 3. BM 12. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS wird verstärkt gefördert. Teilnahme an Telearbeit, Förderung von Elternzeit für Väter Einladung zur Teilnahme am Mentoringprogramm für Frauen Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS 13. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird durch digitale Lernangebote verbessert. Etablierung von digitalen Lernangeboten (AG Digitales Lernen) Anzahl an Zugriffen (z. B. neben Online-Fortbildungen auch Tutorials, Erklärvideos, Podcasts) Konzeption: Die digitalen Lerneinheiten sollen aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen. Verweis auf geeignete externe Angebote Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 13 290 Ausgewogenheit auf der Führungsebene 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 14. Die Anzahl von Frauen (auch Frauen mit Migrationshintergrund) in Führungspositionen ist erhöht. Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen: 4. Programmdurchlauf Mai 2021 Dezember 2022 PA/1-1 Anzahl der Mentees und Mentor*innen Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Evaluation der Erfolgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Universität; Evaluation findet in zwei Phasen statt: 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirksamkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programmende Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Mitarbeiterinnen Beteiligung an Maßnahmen zur Zielerreichung im KuF, z. B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprache Fortlaufend Zielgruppe: An Führungsaufgaben im KuF interessierte Frauen KuF/L Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 14 291 Eigenpersonal Eigenmittel Ausgewogenheit auf der Führungsebene Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Frauen im Ref. VI für Führen mit reduzierter Arbeitszeit sensibilisieren, sie unterstützen und Möglichkeiten schaffen, da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienststellen Anteil weiblicher Führungskräfte im Geschäftsbereich Ref. VI Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend J/B2-Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt Eigenpersonal Eigenmittel 3 Netzwerktreffen im Jahr GST Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Frauen im Ref. VI 15. Die Leitungsebene im J/B2 ist paritätisch besetzt. Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf Zielgruppe: An Führungsaufgaben im J/B2 interessierte Frauen 16. Frauen in Führungspositionen sind gestärkt. Verstetigung des Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg jährlicher Austausch mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Stadtrats-Fraktionen im Rahmen der Netzwerktreffen Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen 15 292 Ausgewogenheit auf der Führungsebene Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 17. Netzwerke für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich sind initiiert und gestärkt. Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig 2. BM, 3. BM, Ref. VI bzw. alle Geschäftsbereiche Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen der jeweiligen Geschäftsbereiche 16 293 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 18. Die Diversity-Kompetenz der Führungskräfte ist erhöht. Integration eines Bausteins zur Diversity-Kompetenz bei der Führungskräfteentwicklung im Rahmen der Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 Fortlaufend PA/1-1 GST Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Eigenpersonal Ab 2021 PA/1-1 Neukonzeption Xenos PIK Workshops inkl. angestrebter POA Beschluss: neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Xenos-PIK Workshop verbindlich besuchen Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Führungskräfte 19. Die Diversity-Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitender ist erhöht. Ausdehnung der Fortbildungen zu Vielfalt (z. B. Gender und Interkultureller Kompetenz) auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK) Relaunch interkulturelle Qualifizierungen: Neukonzeption Xenos PIK Workshops; Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen durch PA/1 Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Anzahl der Teilnehmenden 17 294 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 20. Die Schulungen, die im Themenbereich Diversity angesiedelt sind, sind miteinander verknüpft und auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen zugeschnitten. Weiterführung des Diversity-Stempels, der Schulungen mit DiversityDimension kennzeichnet Fortlaufend PA/1 GST Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie wendet Eigenpersonal MRB, GST Das Angebot ist bekannt Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kommunen Nürnberg, Fürth, Erlangen & Schwabach Angebot der Diversity-Kurzschulungen bekannt machen: Intranet Fortbildungsprogramm Newsletter Querblick Anschreiben an Dienststellenleitungen Das Angebot wird nachgefragt Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Organisation eines regelmäßigen Treffens aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten Fortlaufend GST PA/1 Treffen aller Akteur*innen findet regelmäßig statt Eigen- und Fremdpersonal 2022 GST, KoM Vorliegen der inhaltlich erweiterten Broschüre Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext Diversity-Schulungen 21. Die Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ ist in überarbeiteter Version im Printformat erhältlich. Erstellung des Printformats Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadtverwaltung & allgemeine Öffentlichkeit 18 295 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 22. Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind für die Themen Gender und Diversity sensibilisiert. Ansprechpartner*innen in den Dienststellen benennen Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienststellen Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro Dienststelle Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend GST mit den Geschäftsbereichen Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender: Netzwerk für Austausch und Fragen Eigenpersonal Bis Ende 2021 Ref. V Leitlinien liegen vor Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend 2. BM und 3. BM Fortbildung findet statt Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Ref. VI, H Vorliegen der aktualisierten Checkliste Eigenpersonal Eigenmittel Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Ausweitung oben genannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 23. Geschlechtersensibles Handeln ist gestärkt. Erarbeitung von Leitlinien für geschlechtersensibles Handeln im Ref. V Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V Schulungen und Infos zu geschlechtergerechter Sprache im Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM 24. Die Gender-Checklisten sind angepasst. Erweiterung Hochbau / Nutzer*innenkreis Zielgruppe: Mitarbeitende bei H 19 296 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 25. Das Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen. Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender Fortlaufend GST Fortbildung findet statt Eigenpersonal Eigenmittel Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte Dienststellen Zielgruppe: Koordinierungsgruppe Gender und ausgewählte Dienststellen 20 297 Antidiskriminierung 1.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 26. Die Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung ist frei von Diskriminierung. Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung wird um Differenzierung nach Stundenkontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe Stelle, Vollzeitnah) Jährlich GPR, GST, GSBV Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt) Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend MRB/Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Eigenpersonal Eigenmittel Im ZweiJahresRhythmus, also wieder 2022 MRB – BfD/LSBTI Stand am CSD Eigenpersonal Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 27. Die Stadtverwaltung ist frei von Diskriminierung. Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwaltung Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 28. Das städtische Bekenntnis zu Vielfalt und Diversität ist im Bereich sexuelle Orientierung und Identität sichtbar. Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Ggfs. Unterstützung durch PA mit z. B. Ausbildungskräften am Stand Zielgruppe: Teilnehmende und Besucher*innen des CSD 21 298 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 29. Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte besteht. Regelmäßiger Austausch findet statt und ist bekannt Regelmäßige Treffen MRB – BfD/LSBTI Netzwerktreffen finden statt Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte 22 299 Anzahl der Teilnehmenden Geschlechtergerechte Gesundheit 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 30. Die Teilnahme von Männern an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist erhöht. Gewinnung von mehr Männern für Gesundheitsangebote Fortlaufend PA/1-1 Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen Eigen- und Fremdpersonal Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer Eigenmittel Anzahl der Bewegungsbotschafter und Ansprechpartner Gesundheit in den Dienststellen Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von Männern als „Bewegungsbotschafter“ für die Dienststellen Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt Nürnberg Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, erproben, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen Fortlaufend Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt Nürnberg 23 300 PA/1-1 ggfs. Unterstützung durch GST Beteiligung der männlichen Beschäftigten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Geschlechtergerechte Gesundheit Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 31. Besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche sind durch eine geschlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur erhalten und ausgebaut. Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen Fortlaufend Gh, alle Bereichsleitungen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh 24 301 Abbau von Rollenstereotypen 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden. 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 32. Die Anzahl von Frauen in politischen Ämtern ist erhöht. Durchführung eines Speed-Datings in einer Schule mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern Jährlich GST in Kooperation mit Ref. IV Zahl der Teilnehmerinnen und deren Feedback Eigenpersonal Eigenmittel WiF Anlaufstelle mit Angeboten für Gründerinnen in einer bestehenden Einrichtung / einem bestehenden Gründerzentrum ist geschaffen Langfristig: Frauenquote in Bezug auf politische Ämter (kommunale, Bundes- und Landesebene) Zielgruppe: Schülerinnen 33. Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Unternehmen ist erhöht. Sichtbarmachen der Angebote für Gründerinnen und Maßnahmen, um stereotypes Denken aufzubrechen Fortlaufend Zielgruppe: Gründerinnen 25 302 Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Initiierung eines Mentoring-Programms mit Unterstützung hiesiger Unternehmen Fortlaufend WiF Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Ab Herbst 2021 GST in Kooperation mit BCAs und GBs Mittelfranken Anzahl der Teilnehmenden Auftaktveranstaltung Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: ansässige Unternehmen 34. 35. 36. Frauen sind trotz der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Belastung für Familie und Privatleben auf dem Arbeitsmarkt präsent und nehmen unterstützende Angebote vor Ort wahr. Gemeinsame Veranstaltung und Kampagne der BCAs und GBs Mittelfranken Es herrscht ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätze und Brücken. Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch Fortlaufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Eigenpersonal Eigenmittel Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete Fortlaufend Geo Eigenpersonal Eigenmittel Die Sichtbarkeit von Frauengeschichte in Nürnberg ist erhöht. Umsetzung eines Frauen-StraßenNetzes online Frühjahr 2022 GST in Kooperation mit Geschäftsbereich 2. BM Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Die Webseite ist online Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. Mittelfranken Zielgruppe: Stadtgesellschaft Anzahl der Teilnehmenden bei lokalen Angeboten Eigenpersonal Eigenmittel Die nachhaltige Betreuung der Webseite ist gesichert Klick-Zahlen 37. Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt Veranstaltung der Nürnberger Väterwoche jährlich Zielgruppe: Väter 26 303 GST mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 38. Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen. Internationaler Männertag 19.11 Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein jährlich GST in Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Veranstaltung(en) finden statt Eigenpersonal Eigenmittel 2022 GST in Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend KuF/L Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Männer 39. Eine Vielfalt von männlichen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees und für positives Männlich sein Zielgruppe: Stadtgesellschaft 40. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminierung. Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV Zielgruppe: Stadtgesellschaft 41. Die Anzahl der Männer bei den Besuchen kultureller Einrichtungen ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Zielerreichung Zielquote 50:50 Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen 27 304 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 42. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminierung. Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel steht noch nicht fest KuF/2 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Das Konzept kann nur mit neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt werden Ab 2021 KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Stadtgesellschaft 43. Vielfalt wird als selbstverständlicher Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht. Inklusionskonzept Erfahrungsfeld: Ein positives Bewusstsein für Vielfalt ist etabliert. Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld Erfahrungsorientierte Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen Einbezug geschlechtssensibler, geschlechtergerechter oder geschlechtsbezogener pädagogischer Maßnahmen bei der Planung neuer Stationen Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Stadtgesellschaft 44. Verschiedenheit ist als Chance und Ressource verstanden. Fortbildungsveranstaltung der Erfahrungsfeld-Akademie „Diversity – Die Kraft der Vielfalt“ mit einem überarbeiteten Konzept Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 28 305 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 45. Die Ausstattung, Strukturen und Angebote in den Kulturläden sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit und Barrierefreiheit geplant. Überprüfung der Einrichtungen, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, des Gender Mainstreamings und Barrierefreiheit Ab 2021 KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. Eigenpersonal Eigenmittel Das Publikum und die Belegschaft sind divers. 46. 47. Fertigstellung und Anwendung einer entsprechenden Checkliste Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen der Kulturläden Die Angebote in kulturellen Einrichtungen sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung geplant. Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet Die Angebote des Stabs Kinderkultur sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit geplant. Entwicklung und Anwendung einer entsprechenden Checkliste Das Personal und die eingesetzten Künstler*innen sind divers. Das Publikum der Angebote ist divers. Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert 2022 KuF/InterKultur-Büro Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Erfassung neuer Angebote Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen 2022 KUF/ Stab Kinderkultur Überprüfung der Angebote unter den Gesichtspunkten Teilhabegerechtigkeit Kund*innen-Befragung, um Grundlagen für die Diversity-Orientierung zu erhalten Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen des Stabs Kinderkultur 29 306 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 48. Das Publikum der Musikschule Nürnberg ist divers. Besucher*innen-Befragung, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule Nürnberg zu erhalten 2022 KuF/4 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend KuF/Stab, KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Besucher*innen der Musikschule Nürnberg 49. Das Publikum und die Belegschaft der der Kulturwerkstatt auf AEG ist divers. Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert Zielgruppe: Publikum und die Belegschaft der Kulturwerkstatt auf AEG 50. Die Geschlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad ist erfasst. Studienarbeit bzw. Kund*innen-Analyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucher*innen-Struktur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Zielgruppe: Besucher*innen des NüBad Sobald der reguläre Betrieb nach Corona wiederaufgenommen wird . 30 307 NüBad Daten ermittelt und analysiert Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten erstellt Im Rahmen einer Studienarbeit, durch eine Firma oder ggf. im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsbefragung Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 51. Die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft ist gefördert. Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend SpS Fortlaufend Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg, SpS Fortlaufend SpS Fortlaufend SpS Sozialamt Anzahl der Sportvereine, die BuTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Eigenmittel Eigenpersonal Zielgruppe: Frauen Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen Zielgruppe: Senior*innen Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote Zielgruppe: Geflüchtete 52. Die geschlechtergerechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesundheitliche Chancengleichheit sind gewährleistet. Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhängig vom Geschlecht der Kinder für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ Zielgruppe: Sportvereine 31 308 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Durchführung von Bewegungsprojekten unabhängig vom Geschlecht der Kinder in KiTas und Schulen mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte KiTa) Fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Eigenmittel Eigenpersonal Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen und Schulen 32 309 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 53. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Priorität und gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen. Verstätigung der Brottüten-Aktion im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) zur Sensibilisierung und Skandalisierung Jährlich im November GST in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten Mittelfranken Anzahl der beteiligten Bäckereien Eigenpersonal Eigenmittel GST in Kooperation mit AK Häusliche und sexualisierte Gewalt Durchführung der Veranstaltungsreihe Stetig wachsende Beteiligung der Bäckereien Beteiligung der Bäcker-Innung Zielgruppe: Stadtgesellschaft Durchführung einer Anti-Gewaltwoche im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Jährlich im November Zielgruppe: Stadtgesellschaft 33 310 Eigenpersonal Eigenmittel Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen im Kontext des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen 2022 Konzeptentwicklung und Mittelakquise Ab 2023 Durchführung SHA-Inklusion und GST Konzept liegt vor Eigen- und Fremdpersonal 2022 Konzeptentwicklung und Mittelakquise Ab 2023 Durchführung SHA-Inklusion und GST Durchführung des Kurses Eigen- und Fremdpersonal Ab 2021 GST und Ref. V. in Kooperation mit der KG Gender und den relevanten Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft Bedarfsanalyse liegt vor Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Frauen Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer Zielgruppe: Frauen und Männer mit geistiger Behinderung 54. Die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Erstellen und Durchführen einer Bestandsaufnahme zur Bedarfsanalyse Auswertung der Bedarfsanalyse und Diskussion der Ergebnisse Erarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung geschlechtsspezifischen Gewalt um bestehende Strukturen anzupassen bzw. neue Angebote zu schaffen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 34 311 Durchführung der Selbstverteidigungskurse Aktionsplan liegt vor und wurde vom Stadtrat verabschiedet Aktionsplan wird umgesetzt Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 55. Menschenhandel wird bekämpft. Verstetigung des Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs Ab 2021 MRB/GST Beteiligung der Akteur*innen Eigenpersonal Eigenmittel Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung von Informationsmaterialien Zielgruppe: Stadtgesellschaft 56. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen sind als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitigen Lernprozessen in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt. Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauentag im März Jährlich im März Zielgruppe: Stadtgesellschaft 35 312 IB, GST Beteiligung der Städte Eigenpersonal Eigenmittel Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 57. Die Lernförderung für Schüler*innen ist etabliert. Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien) Schuljahresbezogen SchA Leistungsnachweisen haben sich verbessert Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Schüler*innen an kommunalen Realschulen und Gymnasien Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) Zahl und Art der Förderangebote Schuljahresbezogen SchB Leistungen in den Abschlussprüfungen Eigenpersonal Eigenmittel Schuljahresbezogen SchB Schulischen Leistungen haben sich verbessert Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen 36 313 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 58. Die nicht-traditionelle Berufswahl ist erhöht. Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen Schuljahresbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung Eigenpersonal Eigenmittel Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*innen wie der BIZ, der Agentur für Arbeit u.a. Zielgruppe: Schüler*innen (an den Berufsschulen) Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum) Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU beraten nach Interesse und Begabung, auch hin zu geschlechtsuntypischen Berufen Gezielte Bewerbung und Diskussionder Angebote des Girls'- und des Boys´- Days im Unterricht an den Schulen jährlich Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten SchA, SchB in Kooperation mit GST und PA Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen Erfassung der teilnehmenden „Girls and Boys“, Erstellung von Vergleichszahlen, Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht Multiplikator*innen: - Anzahl der Teilnehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wurden beraten?) - Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle Teilnehmer*innen des Girls'- und des Boys´- Days 37 314 Eigenpersonal Eigenmittel Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 59. Die Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften ist erhöht. Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitende, Nachwuchskräfte, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung Jährlich IPSN, SchA, SchB, SpS Zahl der Fortbildungen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräft Berufseinsteiger*innenseminar BEST mit Fokus auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmern Rückmeldungen der Teilnehmenden Jährlich IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel Teilnahmezahlen an verwandten Themen Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen 60. Die Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen ist erhöht. Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen) Jährlich IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation Zielgruppe: Führungskräfte in Schulen 38 315 Fremdpersonal und zusätzliche Mittel für Referent*innen-Honorare Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 61. Die ganztägige Schulkinderbetreuung ist bereitgestellt und bedarfsgerecht entwickelt. Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Angesichts des demografischen Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt mit den Betreuungsangeboten von J) Jährliche Anpassung SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung Eigenpersonal Eigenmittel Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte innerhalb der Stadtgesellschaft 62. Die Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ist gefördert. Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden. Schuljahresbezogen SchA, SchB, SpS Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten Eigenpersonal Eigenmittel Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen Zielgruppe: Mädchen und Jungen 63. Die Anzahl von Männern in Fortbildungen ist erhöht. Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und 39 316 BCN/BZ Anzahl der Teilnehmer Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. 64. Ziel/e Die Anzahl von Frauen in Fortbildungen im Bereich MINT ist erhöht. Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer an Fortbildungen Aufbau der Bildungsberatung Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT) Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerinnen an Fortbildungen im Bereich MINT 65. Die geschlechtsspezifische Benachteiligung ist beseitigt. „Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+) Zielgruppe: Jungen 66. Die Grundlage für Gendergerechtigkeit ist in der frühkindlichen Betreuung verankert. Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT Mittelfristig über Programmplanungsprozess (mit Aufbau der Marke) Kurzfristig realisierbar bei zusätzlichem Personal BCN/BZ Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kursplaner*in E9 BCN/StB Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z.B. Medienpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste Mittelfristig bei Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschulalter 67. Die frühkindliche Betreuung sowie die Beratung und Unterstützung für Eltern ist ausgebaut. Im Rahmen der BCN-Bildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Zielgruppe: Eltern 40 317 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 68. Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern nutzen die Einrichtungen/Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu annährend gleichen Teilen. Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Fortlaufend J/B2- Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2022 auf 42%. In der Gesundheitskrise verlorene Kontakte zu Besucherinnen sind damit annähernd ausgeglichen Eigenpersonal Eigenmittel In jedem Team der Erziehungsberatung stehen sowohl männliche als auch weibliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Berücksichtigung bei Ausschreibungen und Anwerben von Sozialpädagogen und Psychologen Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als Ansprechpersonen vor. Nachwuchsförderung durch Praktika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch überplanmäßig 69. 70. Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männer Bis 2023 soll der Anteil von Nutzerinnen bei 45% liegen Bei zu besetzenden Stellen J/B2-EB-Abteilungsleitung Bei der Nachbesetzung von Stellen werden gezielt männliche Beratungskräfte angeworben Jedes der 4 Teams der Erziehungsund Familienberatung hat mindestens eine männliche Fachkraft Anzahl männlicher und weiblicher Beratungskräfte Eigenpersonal Eigenmittel Bei zu besetzenden Stellen J/B2-Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpädagogen und Psychologen Zielgruppe: anzuwerbende Pädagog*innen 41 318 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 71. Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet. Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung fortlaufend Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen Eigenpersonal Eigenmittel Langfristige Etablierung von Bürgerbeteiligungen bei Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren SÖR, Ref. VI in Kooperation mit Nutzer*innen (z.B. Ref. V/J) Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Stadtgesellschaft 72. Die Gestaltung des öffentlichen Raums erfolgt unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe. Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgergespräche, ePartizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnahmen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 42 319 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 73. Beim Umbau bzw. bei der Neugestaltung von Räumlichkeiten ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Im Zusammenhang mit geplanten baulichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen Abhängig von Umfang und Größe des Projekts Fortlaufend Vpl Anzahl der umgebauten Haltestellen 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingestellt Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage noch nicht bezifferbar UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz 74. Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewährleistet. Zielgruppe: Stadtgesellschaft Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen. Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinderwägen 75. Der ÖPNV ist ausgebaut. Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nutzen-KostenUntersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von Fördermitteln Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf 2019 2025 Zielgruppe: Stadtgesellschaft 43 320 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n 76. Das alternative Mobilitätsangebot Car-Sharing ist gefördert. Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet Zeitplan Zielgruppe:Stadtgesellschaft 77. Die Bedingungen für Zufußgehende sind verbessert. Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Vpl in Abstimmung mit DiP/OS (ePa), LA (Vertrag) und SÖR (Aufbau) Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Sondernutzungsgebühren finanziert Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Vpl/M SÖR (Aufbau) Steigerung der Nutzer*inneniedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Zielgruppe: Zufußgehende 78. Die Bedingungen für Radfahrende sind verbessert. Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation Zielgruppe: Radfahrende 44 321 Antidiskriminierung 2.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 79. Öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI) sind durchgeführt. Aktionen an Gedenktagen 2 x jährlich MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel In der lokalen Antidiskriminierungsarbeit ist das Thema LSBTI berücksichtigt. Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Eigenpersonal Eigenmittel LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt. Verstetigung des Arbeitskreises Flucht und LSBTI Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Anzahl der erreichten Akteur*innen aus LSBTI und Fluchtkontext Umsetzung von Maßnahmen, die zum Abbau der Diskriminierung von LSBTI-Geflüchteten beitragen Eigenpersonal Eigenmittel und bereits vorhandenen Netzwerken 80. 81. Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Zielgruppe: LSBTI Zielgruppe: Akteur*innen in der Antidiskriminierungsarbeit Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete 45 322 Antidiskriminierung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 82. Rassismus und Diskriminierung sind bekämpft. Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüchtete bleiben erhalten Fortlaufend SHA LSBTI-Unterkünfte bestehen und werden fortgeführt Eigenmittel Eigenpersonal Schuljahresbezogen SchA, SchB Zahl der Teilnehmenden und Projekte Eigenpersonal Eigenmittel Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel 2021 Ref.V/KoG Inklusion Geschlechterspezifische Maßnahmen liegen vor Mit bestehenden Ressourcen 2021 Ref.V/KoG Inklusion Aktionsplan Inklusion liegt in geschlechtergerechter Sprache vor Mit bestehenden Ressourcen Fortlaufend GST Zahl der Anfragen bzw. Rückmeldungen Fremdpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Geflüchtete 83. Gewährleistung einer toleranten und offenen jungen Generation Toleranzstiftende Projekte wie durch „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ an den Schulen fördern Zielgruppe: Schüler*innen 84. 85. 86. Kompetenzen sich in vielen Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen sind angeeignet. Schulungen zur Zivilcourage Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK) findet die Diversitätsdimension „Geschlecht/Gender“ als Querschnittsthema Berücksichtigung. Die Maßnahmen berücksichtigen geschlechterspezifische Bedürfnisse/Aspekte. Alle Veranstaltungen der GST sind nach Bedarf barrierefrei. Zielgruppe: Stadtgesellschaft Zielgruppe: Stadtgesellschaft Der Aktionsplan Inklusion wird in geschlechtergerechter Sprache formuliert Zielgruppe: Stadtgesellschaft Bereitstellung von Gebärden-Dolmetscher*innen wenn erforderlich Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf anzukreuzen Zielgruppe: gehörlose Menschen 46 323 Geschlechtergerechte Gesundheit 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 87. Das Gender Mainstreaming ist in allen Angeboten vom Gh berücksichtigt. Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesundheitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung Fortlaufend Gesamt Gh, insbesondere Gh/Gf-Studio G/Gf-Stadt Gh/Inf-FSG Gh/MD-SpDi Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zu potentiellen Nutzer*innenstruktur Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Gh/Gf-GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Eigenpersonal Eigenmittel Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi Zielgruppe: Stadtgesellschaft 88. Eine gendersensible Gesundheitsberichterstattung ist etabliert. Alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, z. B. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 47 324 Geschlechtergerechte Gesundheit Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 89. Die Grundlage für den weiteren Ausbau der geschlechtsbezogenen Gesundheitsförderung von Jungen und Männern ist geschafften. Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ Coronabedingt ausgesetzt, Wiederaufnahme ab 01.07.2021 bzw. 01.01.2022 geplant. Ende: 31.12.2023 Gh/Gf-JM Die Stelle ist eingerichtet. Externe Projektmittel aus dem PrävG Coronabedingt ausgesetzt, Wiederaufnahme ab 01.07.2021 oder 01.01.2023 geplant. GST Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS Jährlich GST Veranstaltung findet statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männergesundheit Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Bekanntheit und Inanspruchnahme (TN Anzahl) der Angebote Verstetigung der Angebote Zielgruppe: Jungen und Männer Gründung eines Netzwerks Jungenund Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg mit TK und Gh Zielgruppe: in der Jungen- und Männergesundheit tätige Beschäftigte/Institutionen/Vereine 90. Männer nehmen die Fürsorge für ihre Gesundheit wahr. Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit Veranstaltung(en) zu Männergesundheit Aktion/Kampagne, z. B. November Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung Zielgruppe:Männer 48 325 Geschlechtergerechte Gesundheit Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 91. Der Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete ist gewährleistet. Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung Fortlaufend Gh/MD-Asyl In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Eigenpersonal Eigenmittel Genderadäquate Personalausstattung Zielgruppe: Geflüchtete Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht 92. Die geschlechtssensible Gesundheit älterer Menschen ist gefördert. Punktuelle Angebote zu Frauen- und Männergesundheit (gemäß unterschiedlicher geschlechtsspezifischer Gesundheitsprobleme von Senior*innen) Fortlaufend Zielgruppe: Senior*innen 49 326 SenA (SenA/3, SenA/2) a) Zahl entsprechender Veranstaltungen b) Zahl der Veranstaltungsteilnahmen (m/w) Eigenpersonal Eigenmittel Ö 8 Beschlussvorlage Stpl/015/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben„ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Erlass Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung vom 02.03.2017 Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021 Sachverhalt (kurz): In der Sitzung des Stadtplanungsausschuss vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 4629 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Anlass für den Bebauungsplan war ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Gegen den Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Bezweifelt wird die Erforderlichkeit des Ausschlusses von Wettbüros. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Behauptet werden auch formelle Fehler bei der Beschlussfassung und der Ausfertigung der Satzung. Aufgrund der Empfehlung des Rechtsamts, wurde ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Am 26.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Ergänzung des Bebauungsplans rückwirkend rechtsverbindlich. Seite 1 von 4 327 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Stpl/015/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 328 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/015/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung Kap. I.4.2 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 329 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/015/2021 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 "Frauentorgraben" für ein Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit der Begründung vom 26.03.2021 sowie der Begründung vom 02.03.2017. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen. Seite 4 von 4 330 Ö 8 Beilage Betreff: Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Erlass Entscheidungsvorlage Ausgangssituation, Planaufstellung Bebauungsplan Nr. 4629 In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 4629 als Satzung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden mit dem Bebauungsplan außerdem Sexkinos, Sexbars, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln, selbstständige Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen. Anlass für die Planung gab ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Die Nutzung als Wettbüro wurde bislang nicht aufgegeben. Es sind mehrere Rechtsverfahren anhängig. Normenkontrolle - ergänzendes Verfahren Zum Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Eine Entscheidung des Normenkontrollgerichts steht noch aus. Die Rügen der Normenkontrolle umfassen folgende Inhalte: Bezweifelt werde die Erforderlichkeit des teilweisen Ausschlusses von Wettbüros als zulässige Nutzungsart. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Gerügt werde zudem, dass wegen Änderungen am Satzungstext nach der öffentlichen Auslegung eine erneute Billigung und Auslegung hätte erfolgen müssen. Behauptet werde zudem eine Inkongruenz zwischen dem Satzungsbeschluss und dem bekannt gemachten Satzungstext, der auch zu einer fehlerhaften Ausfertigung geführt habe. Auf Empfehlung des Rechtsamtes wurde das "ergänzende Verfahren" gem. § 214 BauGB durchgeführt, um Zweifel an der Wirksamkeit eines früheren Satzungsbeschlusses zu beheben. Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 26.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit Satzung und Begründung vom 02.03.2017 und Entwurf der Ergänzung der Begründung vom 05.10.2020 erneut gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde parallel zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis. Kosten Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg voraussichtlich keine Kosten. 1 331 Zeitliche Umsetzung Die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ kann als Satzung beschlossen werden. Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan rückwirkend zum 17.05.2017 in Kraft treten. Fazit An den Planungszielen wird trotz Normenkontrolle festgehalten. Um die Rechtsunsicherheit des Bebauungsplans zu beseitigen, wurde das ergänzende Verfahren gemäß § 214 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. 2 332 Ö 8 BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 "FRAUENTORGRABEN " GMKG: TAFELHOF Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. 333 PLANNAME: 4629_ENTW_20160927_su_sr -UE MK Ö 8 BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG Nr. 4629 für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Vom ...................... Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesnaturschutzgesetzBNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. März 2020 (BGBl. I S. 440)), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2020 (GVBl. S. 34) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) folgende Bebauungsplan-Satzung Nr. 4629 §1 Für das im Planteil durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bestimmte Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil einschließlich der Zeichenerklärungen für Festsetzungen und für Hinweise ist Bestandteil der Satzung. §2 In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung Im Kerngebiet (MK) sind, auch nicht ausnahmsweise, nicht zulässig: 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Vergnügungsstätten aller Art, mit Ausnahme der in Nr. 1.6 genannten Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe mit dem Verkauf von Sexartikeln, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Sex-Kinos, selbständige Parkhäuser und Großgaragen und Tankstellen 334 Im Kerngebiet (MK) sind ausnahmsweise zulässig: 1.6 2. Bars und Diskotheken, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters (z.B. Sex-Bar oder Table- Dance) Gestaltung von Werbeanlagen und Nebenanlagen 2.1 2.2 2.3 Werbeanlagen müssen sich in ihrem Umfang, ihrer Größe, Form und Farbgebung sowie Materialauswahl in das Straßen- und Ortsbild einfügen. Sie müssen sich den Fassaden der Gebäude insgesamt unterordnen. Im Bereich der Straßenverkehrsfläche sind oberirdische Nebenanlagen und Werbeanlagen nicht zulässig. Notwendige untergeordnete Dachaufbauten für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. Aufzugsmaschinenraum, lüftungstechnische Anlagen, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts) müssen zu den Dachrändern hin allseitig einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten. §3 Der Bebauungsplan tritt rückwirkend am 17. Mai 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, sowie innerhalb der Geltungsbereichs der Bebauungsplansatzung die ortspolizeilichen Bauvorschriften außer Kraft. Nürnberg, Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister 335 Ö 8 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz Stand: März 17 336 BEGRÜNDUNG Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße INHALTSVERZEICHNISBEGRÜNDUNG zum 1 Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ 1 Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz 1 I. PLANBERICHT 3 I.1. ALLGEMEINES / VERFAHREN 3 I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE: 3 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4 I.3.1. I.3.1.1. I.3.1.2. I.3.1.3. ANALYSE DES BESTANDS Lage im Stadtgebiet / Topographie Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Verkehr/Verkehrliche Erschließung 4 4 4 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 5 5 I.4. PLANUNGSKONZEPT 7 I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 7 I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 7 I.5. BETEILIGUNGEN 8 I.5.1. BETEILIGUNGEN 8 I.5.2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 8 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 8 1.7. KOSTEN 9 II. QUELLENANGABEN 8 Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg vom 24.06.2013 2 337 BEGRÜNDUNG zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße I. PLANBERICHT I.1. ALLGEMEINES / VERFAHREN Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, die §§ 1 bis 10 BauGB gelten entsprechend. Das vereinfachte Verfahren kann angewandt werden, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Für den vorliegenden Bebauungsplan sind diese Voraussetzungen gegeben. I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE: Für das im Planungsgebiet gelegene Grundstück Fl.- Nr. 47, Gmkg. Tafelhof (Anwesen Frauentorgraben Hs. Nr. 3), wurde am 10. Oktober 2013 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Ausstellungsraum zu Wettbüro gestellt. Die Nutzungsänderung betrifft einen Teil des bestehenden Leihhauses. Das Anwesen befindet sich in der südlichen Innenstadt-Randlage, d.h. in einem Gebiet, in dem bestehende Vergnügungsstätten erwiesenermaßen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Die Nutzungskonflikte, die im westlichen Bereich des Frauentorgrabens bereits zu einem fortgeschrittenem Trading-Down-Prozess geführt haben, gilt es hier zukünftig zu vermeiden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 werden daher entsprechende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, insbesondere zum Ausschluss von Vergnügungsstätten und von Läden mit Verkauf von Sex- oder Erotiksortiment getroffen. Weiterhin ist es erforderlich, Regelungen zum Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben zu treffen. Auch diese Nutzungen sind, aufgrund der zu erwartenden hohen Bodenrendite, in der Lage ähnliche Trading-Down-Prozesse zu entfalten wie im davon westlich gelegenen Straßenverlauf. Planungsziel ist es, die Struktur des bestehenden Gewerbes zu schützen (Büro- und Dienstleistungsnutzungen) sowie die Entwicklung eines modernen urbanen Gebietes zu fördern, und somit eine Beeinträchtigung des schützenswerten Stadteingangs im Bahnhofsbereich zu vermeiden. Das Bodenpreisgefüge soll geschützt und einem Trading-Down-Effekt entgegengewirkt werden. 3 338 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Das Gebiet des Bebauungsplans liegt städtebaulich im Nahbereich des Bahnhofplatzes, unmittelbar zwischen den historischen und stadtbildprägenden Gebäudekomplexen von Bahnhof und Opernhaus, in bevorzugter zentraler Lage, entlang dem Frauentorgraben. Es liegt südlich der Nürnberger Altstadt, zwischen dem Frauentorgraben, der Eilgutstraße, dem Bahnhofsplatz und der Tafelhofstraße in der Nähe des Opernhauses. Topografisch betrachtet ist das Gelände nahezu eben. Der das nördliche Ende des Planungsgebiets markierende Frauentorgraben führt über den Bahnhofsplatz und die Königstraße direkt bis in das Geschäftszentrum. I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Der Bereich Frauentorgraben weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der hervorragenden verkehrlichen Anbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Lagegunst auf, die das Ziel der städtebaulichen Aufwertung für eine der wichtigsten Einfahrtstraßen zur Innenstadt befördern soll. Das weitere Umfeld des Bahnhofsplatzes wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche stadtbildprägende Neubauten erheblich aufgewertet: u.a. Adcom-Zentrum und Kopfbau am Künstlerhaus. Der Bahnhofsplatz soll aufgrund seiner Zentralität trotz des dominierenden Verkehrs auch in Zukunft verstärkt städtebauliche Qualitäten aufweisen. Hier wurden mehrere Wettbewerbsverfahren betreffend Platzgestaltung und Architektur durchgeführt, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Das ca. 2,5 ha umfassende Bebauungsplangebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nahezu abschließend bebaut. Es ist geprägt durch eine ca. 7-geschossige geschlossene Blockrandbebauung, die vor allem im westlichen Plangebiet durch zwei große Hotelbauten nahezu flächendeckend ausgebildet ist. Im Osten befinden sich, bis zu 11- geschossige Gebäude. Die noch verbliebenen Innenhöfe sind größtenteils versiegelt (Kfz-Stellplätze) und mit Nebengebäuden zugebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Bereich mit kerngebietstypischen Nutzungen einzustufen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 Abs.1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Das Gebiet ist durch die klare Schwerpunktbildung Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur geprägt. Hier befinden sich mehrere Hotels, der Hauptsitz mit Filialbetrieb einer Bank, Verwaltungen von Versicherungen, der Bundespolizei und des Blindenbunds, ein Job-Center, ferner besteht o.g. Leihhaus. Es sind einige Dienstwohnungen vorhanden. Mit den aufgeführten Nutzungsarten geht eine entsprechend kerngebietstypische städtebauliche Dichte bzw. eine geschlossenen Bebauung einher, die teilweise aus den 1930-er Jahren oder noch früher entstanden ist. Es ist festzustellen, dass sich ursprünglich angesiedelte Versicherungen, Verwaltungen und Gewerbe im Zuge von Umstrukturierungen oder Modernisierungen / Erweiterungen räumlich verändern oder auch aus verkehrsstrategischen Gründen sogar absiedeln. Nicht nur die formell und materiell ungenehmigte Ansiedlung eines Wettbüros, sondern auch Leerstände beispielsweise im EG Frauentorgraben 1, neben dem Wettbüro, sowie ein Vorbescheidsantrag auf Nutzungsänderung in Wohnen für das Rückgebäude zur Adresse Frau4 339 entorgraben 3 im Jahr 2015 (der jedoch zurückgezogen wurde) und Umnutzungen in der Eilgutstr. 7 weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. I.3.1.3. Verkehr/Verkehrliche Erschließung Der Bereich weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der sehr guten Verkehrsanbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Attraktivität auf. Das Gebiet selbst wird durch die Haltestelle „Hauptbahnhof“ der Deutschen Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und einiger Buslinien erschlossen. Es stehen die öffentlich nutzbaren Parkhäuser an der Ostseite des Hauptbahnhofs sowie am Sterntor zur Verfügung. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 ist im seit 08.03.2006 wirksamen Flächennutzungsplan gänzlich als gemischte Baufläche dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Somit sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. I.3.2.1.b. Aufzuhebende Festsetzungen Im Planungsbereich gelten bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4629 die planungsrechtlichen Festsetzungen in der Form des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, der Baugrenzen, die Geschossigkeit, Dachformen und maximale Traufhöhen festsetzt. Einzelheiten über den Umfang, die Lage und den Verlauf der Festsetzungen sind aus der Planbeilage „Aufzuhebende Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4629“ ersichtlich. Alle diese Vorschriften werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 aufgehoben und durch dessen künftige Festsetzungen ersetzt. Der Bebauungsplan Nr. 4629 stellt ein Gebiet nach § 30 Abs. 3 BauGB dar. Er verdrängt die bestehenden Bebauungspläne sowie deren Festsetzungen. Das Maß der baulichen Bestandsnutzung im Planungsbereich weist zahlreiche Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen und Geschosszahlen auf, es liegt eine ca. 90 %- ige Überbauung der Grundstücksflächen vor. Somit erfolgt durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3455 keine Reduzierung bzw. kein Verlust von Baurecht. Durch die darüber hinaus geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB hinsichtlich überbaubarer Grundstücksflächen und des Maßes der baulichen Nutzung, wird die Kontinuität der Bebauung ausreichend sichergestellt. I.3.2.1.c. Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung wurde es erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 „Frauentorgraben“ die Veränderungssperre Nr. 78 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße zu erlassen. Die Veränderungssperre wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 20.02.2014 beschlossen. Am 29.10.2015 wurde gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre, und am 01.12.2016 die nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veränderungssperre Nr. 78 tritt damit unter Abweichung von § 3 deren Satzung vom 13. März 2014 spätestens mit Ablauf des 06.08.2017 außer Kraft. Die Satzung tritt desweiteren außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist. 5 340 I.3.2.1.d. Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse Das am 26.10.2016 vom Stadtrat beschlossene Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Nürnberg stellt ein städtebauliches Konzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Das Vergnügungsstättenkonzept zeigt sog. Zulässigkeitsbereiche in der Stadt Nürnberg auf, in denen eine ausnahmsweise Ansiedlung von Vergnügungsstätten den Entwicklungszielen der Stadt Nürnberg und den städtebaulichen Schutzzielen nicht entgegensteht und somit verträglich erscheint. Der Planungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 gehört gemäß Vergnügungsstättenkonzept nicht zu diesen Zulässigkeitsbereichen. Vielmehr handelt es sich um eine Innenstadt-Randlage, bei denen sich in Nürnberg wie auch anderen Städten zeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten vor allem hier zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-Down-Prozess geführt haben, sollen zukünftig vermieden werden. Zudem handelt es sich insbesondere südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen. Diese Untersuchungsergebnisse werden im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt, sowie auch die Aussage hinsichtlich Diskotheken und Tanzlokalen, für deren ausnahmsweise Zulässigkeit geeignete Gebiete (publikumsorientierte Gewerbegebiete, Kerngebiete –wie hier gegeben- sowie gewerblich geprägte Mischgebiete) identifiziert werden. Die Auswertungsergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes bieten eine fundierte Grundlage für die planungsrechtliche Einzelfallprüfung zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten und zeigen auf, wo die Sicherung des Bodenpreisgefüges sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit von Stadtgebieten die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich machen. 6 341 I.4. PLANUNGSKONZEPT I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Kerngebietsnutzungen (s. I.3.1.2) zu stärken. Zu diesem Zweck werden im gesamten Planungsgebiet Spielhallen, Wettbüros, sog. Sexkinos, sog. Sexbars, bordellartige Betriebe, Bordelle und Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln ausgeschlossen. Der Ausschluss von Bordellen im Bebauungsplan ist nicht zwingend nötig, da der Bebauungsplan zur Gänze innerhalb der „Sperrgebietsverordnung“ (ProstitutionsverbotVO) liegt und damit Bauanträge mit entsprechendem Inhalt auch aufgrund dieser Verordnung mit der Begründung des fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden könnten. Die Festsetzung dient hier der Vollständigkeit. Die Sperrgebietsverordnung wird allerdings durch die Regierung von Mittelfranken erlassen, so dass der Einfluss der Stadt darauf zumindest begrenzt ist und eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan die städtebauliche Leitvorstellung verdeutlicht. Um keine Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs in diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit sehr guter ÖPNV-Anbindung zu begünstigen, werden selbständige Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgrund von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen. Aufgrund der Darlegungen im Vergnügungsstättenkonzept sollen i.S. § 1 Abs. 9 BauNVO Bars und Diskotheken einem urbanen Kerngebiet entsprechend ausnahmsweise zulässig sein, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters. Letztere Angebote bestehen in einigen Bereichen der nahegelegenen Innenstadt. In Anbetracht der konkreten Bau- und Nutzungsstruktur des Bereichs wird durch die ausnahmsweise Zulassung von Diskotheken sowie von uneingeschränkten Schankbetrieben eine Belebung nicht von vorneherein ausgeschlossen. Die beliebten Clubs in Form von kleineren und mittleren Gaststätten mit tageweiser DJ-Musik können dadurch auch als Diskothek ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Mikrostandort geeignet erscheint, und erhalten durch den Bebauungsplan Planungssicherheit. Das Plangebiet liegt südlich gegenüber der historischen Stadtmauer und beinhaltet auch einen Teil des stark befahrenen Altstadtrings. Diese im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung exponierte Lage macht die Sicherung der stadtgestalterischen Qualität des Areals erforderlich. Daher werden auch einschränkende Festsetzungen in Bezug auf Werbeanlagen getroffen sowie die Gestaltung und Platzierung von Dachaufbauten geregelt. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind keine Regelungen vorgesehen, da das Maß der Nutzung im Planbereich durch den § 34 BauGB hinreichend geregelt ist. I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Die festgesetzten Ausschlüsse von Vergnügungsstätten und Bordellen haben auf Genderund Diversity- Belange Einfluss. Der öffentliche Raum zwischen Bahnhofsvorplatz, Opernhaus und dem Haupteingangsbereich in die Nürnberger Altstadt bleibt dadurch für alle Menschen attraktiver, als dies bei einem sonst zu erwartenden Trading-Down-Prozess der Fall wäre. Durch den Erhalt eines hochwertigen urbanen Gebietes wird die Schaffung von Angsträumen vermieden. 7 342 1.4.3 UMWELTBERICHT Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen wird nicht durchgeführt. I.5. BETEILIGUNGEN I.5.1. BETEILIGUNGEN Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB kann im vorliegenden Fall von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte im Zeitraum vom 15.09.2015 bis 16.10.2015. Die eingebrachten Bedenken und Anregungen werden in der vorliegenden Begründung berücksichtigt. I.5.2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.11.2016 bis 29.12.2016 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während dieser Zeit gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: In Nürnberg hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten insbesondere in den Innenstadt-Randlagen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-DownProzess geführt haben, gilt es zukünftig zu vermeiden. Zudem handelt es sich insbesondere z.B. südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen. Der Erhalt des bereits bestehenden Kerngebiets mit Schwerpunkt Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung macht Regelungen zur Art der baulichen Nutzung erforderlich. Durch die Festsetzung eines Kerngebiets wird der Gebietscharakter in seiner derzeitigen städtebaulichen Funktion langfristig gesichert. Über die Qualitätssicherung des Kerngebiets hinaus wird die städtebauliche Entwicklung dahingehend gesteuert, dass das Eindringen störender Nutzungen verhindert wird und die Möglichkeit zur Entwicklung in Richtung eines urbanen Gebietes erhalten bleibt. Vermieden werden sollen insbesondere Störungen der bestehenden Gewerbebetriebe (Büro- und Dienstleistungsnutzungen), Trading-Down-Effekte und Störungen des Bodenpreisgefüges. Darüber hinaus sollen die vereinzelt bestehenden Wohnnutzungen geschützt- und eine Beeinträchtigung des Stadteingangsbereich (Bahnhof) vermieden werden. Die nach Anlagentypen differenzierte Ausschlussregelung gemäß § 1 Abs.9 BauNVO ist städtebaulich notwendig, um die gewünschten bzw. für das Gebiet unschädlichen kernge8 343 bietstypischen Nutzungen zu ermöglichen und lediglich diese auszuschließen, die das Gebiet nachhaltig beeinflussen würden. Ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten wäre zudem rechtswidrig, da den Kerngebieten die Aufnahme der kerngebietstypischen Vergnügungsstätten durch die Baunutzungsverordnung zugewiesen wird. Dem trägt der vorliegende Bebauungsplan Rechnung. Der Gebietscharakter der Kerngebiete bleibt trotz der Ausschlüsse gewahrt. Die geplanten Festsetzungen sind auch angemessen. Bei dem Planungsgebiet südlich des Frauentorgrabens, darüber hinaus weiter nordöstlich, östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens handelt es sich um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. In diesen Lagen besteht bei einer Ansiedelung bzw. der weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten ein erhebliches Potential für Änderungen des im Verhältnis zur Innenstadt noch moderaten Bodenpreisgefüges. Damit ist die Verdrängung bestehender Nutzungen in Verbindung mit der Gefahr von Leerständen und Investitionsstaus zu befürchten. Aktuelle Leerstände und Umnutzungswünsche vor allem im Bereich des WettbüroStandortes Frauentorgraben 3 sowie in der Eilgutstraße belegen das Planungserfordernis und weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. Dieser Wechsel bzw. die Bewegung im Gebiet muss planungsrechtlich gesteuert werden. Das klare Zeichen, das durch die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens gesetzt wird und somit einem „Trading-down“ – Effekt entgegen wirkt, schafft Planungssicherheit für Investoren und Eigentümer. 1.7. KOSTEN Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten. Nürnberg, den 02.03.2017 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 9 344 Ö 8 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Stand: März 2021 Luftbild Nürnberg Hajo Dietz 345 BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3 2. ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG 3 3. PLANUNGSKONZEPT 3 4. BETEILIGUNGEN 4 ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 4 ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB 4 5. 4 KOSTEN 2/4 346 BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße 1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) Für ein ca. 2,5 ha großes Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße, ist aus Gründen der Rechtssicherheit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ vom 17.05.2017 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Durch das ergänzende Verfahren zur Planerhaltung wird die Bebauungsplansatzung rückwirkend mit den entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Gründe des Vertrauensschutzes sprechen nicht gegen ein rückwirkendes Inkraftsetzen. 2. ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG Der Bebauungsplan Nr. 4629 wurde vom Stadtplanungsausschuss am 30.03.2017 als Satzung beschlossen und am 17.05.2017 im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist er in Kraft getreten. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit Antrag vom 26.04.2018 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Gegenüber der Stadt hat er verschiedene Mängel gerügt. Soweit die Rügen berechtigt sind, werden die Mängel beseitigt. Die Planurkunde wird in einer zweiten Fassung angefertigt, ebenso die Planbeilage aufzuhebende Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455. Im Übrigen bleibt der Bebauungsplan unberührt. Das ergänzende Verfahren ist nach § 214 BauGB zur Planerhaltung erforderlich. Es sind die Verfahrensschritte zu wiederholen, die vom Mangel betroffen sind. Auf Grund dessen wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt. 3. PLANUNGSKONZEPT In der Begründung (Planbericht) vom 02.03.2017 werden die Ziele der Planung, die Grundlagen der Planung, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Nutzungsausschlüsse eingehend erläutert. Diese Ausführungen haben weiterhin ihre Gültigkeit. Die Grundlagen der Planung sind unverändert. Das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nach wie vor durch kerngebietstypische Nutzungen geprägt. Nürnberg ist eine Stadt mit hoher Einkaufszentralität, einer zunehmenden Bedeutung im Tourismus und als Messestadt. Bereiche die als Innenstadtrandlage bezeichnet werden, sind gleichzeitig der Eingang zur Altstadt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt unmittelbar neben dem Hauptbahnhof, mehrere Hotels sind angesiedelt und die fußläufige Erreichbarkeit zur Oper und Schauspielhaus sind gegeben. Eine rege Bautätigkeit im Umfeld des Hauptbahnhofs weist auf die Attraktivität des Standortes hin. Ein weiteres Hauptaugenmerk einer gelungenen Stadtgestaltung liegt auf attraktiven, belebten Erdgeschosszonen. Negative städtebauliche Auswirkungen auf das Stadtbild durch schwache, geschlossene Gestaltung der Erdgeschosszonen, massive Werbeflächen, welche die ausgeschlossenen Nutzungen hervorbringen, gilt es zu vermeiden. 3/4 347 BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ Die Festsetzungen mit dem Ausschluss von Wettbüros und Spielhallen, sind nach wie vor erforderlich, da der Planbereich für Wettbürobetreiber weiterhin attraktiv ist. Dies zeigt sich aus Ansiedlungen von Wettbüros im näheren Umfeld wie auch aus Ansiedlungswünschen von Wettbürobetreibern. Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Vergnügungsstätten aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes stehen nicht im Widerspruch zum Unionsrecht. Den Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt weiterhin ein großes Spektrum der innerhalb des Kerngebiets zulässigen Nutzungen. Die ausgeschlossenen Vergnügungsstätten bilden nur einen untergeordneten Teil des breiten Nutzungsspektrums eines Kerngebiets. Zwar ist es denkbar, dass durch die Vermietung im Rahmen der zulässig verbleibenden Nutzungen geringere Einnahmen erzielt werden. Damit führen die Festsetzungen aber noch zu keinen wesentlichen Einschränkungen des Eigentums oder der Berufsausübung. Die innenstadtnahe Lage mit einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist für viele Branchen und Geschäftsmodelle geeignet, so dass Nutzungen gefunden werden können, die im Stadtgefüge keine negativen Auswirkungen haben. Dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Stadtstruktur ist der Vorrang einzuräumen gegenüber den privaten Interessen der Eigentümer an einer optimalen Vermietung und auch gegenüber dem Wusch von Nutzern oder Pächtern an der Fortführung eines nicht genehmigten Betriebs. 4. BETEILIGUNGEN ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.20201 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis. 5. KOSTEN Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten. Nürnberg, den 26.03.2021 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 4/4 348 Ö 9 Stadlratsfraktion Nürnberg CSU BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN SPD Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 1 7. MRZ. 2021 /........Nr.......... T7T 1 Zur Kts. 2 Zur Steüungnahrra Js, Nürnberg, 15.03.2021 Ant.vort vcr A&jFTdung vortsgen Ann :,i nur 'Jnt -j ■' '■ ■ vc-iagen [ Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Stadtrat hat am 18.03.2009 zu §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und zu §4 Abs. 5 e) der Sonder­ nutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg besondere Regelungen für die Aufstellung von Plakatständern für politische Werbung vor Wahlen beschlossen. Darin ist geregelt, dass die Parteien im Falle von Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeweils bis zu 500 Plakatierungen von der Sondernutzungsgebühr befreit sind. Im Zuge der Durchführung der Kommunalwahl 2020 unter Corona-Bedingungen wurde deutlich, dass die Möglichkeiten zur politischen Information in Form von Präsenzveranstaltungen, Infoständen etc. durch die Infektionsschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bis nicht mehr gegeben waren. So verblieb zur Werbung in erster Linie die klassische Plakatierung. Es ist leider derzeit nicht abzusehen, dass bis zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes in diesem Jahr Präsenzveranstaltungen oder Versammlungen vor Ort mit einer größeren Anzahl von Personen uneingeschränkt oder überhaupt möglich sein werden. Insofern wird die Plakatierung auch in diesem Wahljahr eine deutlich herausgehobene Rolle spielen. Um den Parteien zu ermöglichen, den Nachteil der fehlenden Veranstaltungen zumindest teilweise zu kompensieren, schlagen wir eine zeitliche Ausweitung der gebührenfreien Plakatierung auf den 31.07.2021 vor. Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung ermöglicht einmalig im Jahr 2021 vor der Bundestagswahl eine für Parteien gebührenfreie Plakatierung bereits ab 31.07.2021. Die sonstigen Regelungen des §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und des §4 Abs. 5 e) der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg bleiben unberührt. Mit freundlichen Grüßen Chidt-C/c 0 ,/y ■ Jj {t >) Andreas Krieglstein CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender 349 Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Ö 9 Berichtsvorlage LA/013/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021 Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Bericht Bericht: Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli 2021 ermöglicht. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 350 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/013/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine bestimmte Personengruppe bevorteilt. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 351 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/013/2021 Seite 3 von 3 352 Ö 9 Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Bericht: Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom Stadtrat am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird der Zeitraum für Bundestagswahlen auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die Bundestagswahl 2021 wäre dies Samstag, der 14. August 2021. Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Bürgeransprachen sind dadurch – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich, Dadurch gewinnt die Plakatierung eine höhere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl. Daher darf die gebührenfreie Plakatierung zur nächsten Bundestagswahl ausnahmsweise bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen. Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die ausnahmsweise Regelung nicht notwendig. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der Anschlägeverordnung und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse. Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit. 353 Ö 10 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de 1 OBERBÜRGERMEISTER 2 Z Ado »K. Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) ^no CUCI _.............Nr........ Nürnberg, 27. April 2021 •-:0(jnahme ÄBssn^“ X 2.W.V ! -— ’ verlegen zur Unter^ veneoen ____i Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss ASN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss ASN an. Werkausschuss (ASN) Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter Reka Lörincz Andrea Friedei 1 Marc Schüller Mike Bock 2 Kai Küfner Natalie Keller 3 Maik Pflaum Andrea Bielmeier Mit freundlichen Grüßen Q’ Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender 354 en Len iyit Achim Mletzko Cengiz Sahin ■ IB 11 . . ' I ; g ■V ■ I : r-:v : FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus sn. OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg 2 7. Ai'R. Ml o 4 5 z.w.V. /....... Nr.......... ...... Zur Stellungnahme Antwort v er Absendung vortegen Antwort zur Unter­ schrift vorlegen Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss FSN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss FSN an. FSN Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Lemia Yiyit Marc Schüller Andrea Bielmeier | Andrea Friedei 1 Achim Mletzko Natalie Keller 2 Paul Ärzten 3 Uwe Scherzer Kai Küfner Maik Pflaum Mit freundlichen Grüßen Q' AMÜe-kb Achim M letz ko Fraktionsvorsitzender 355 | Cengiz Sahin 3. Stellvertreter | Gabriele Klaßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus RathauspLatz 2 90403 Nürnberg 0 Lj lz i4 BÜRGER MEISTER 90403 Nürnberg i 7. tWl 2021 TeL: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuemberg.de /........Nr.......... Zur 13 Zur Stellungnahme z.w.V. schrift Vorlagen 054 Kts. 14 Anr.-vort vor Absondung vortegen 2X 5 Antwort zur Unter­ Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 27. April 2021 Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüBad Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüBad an. NüBad Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner 3 Uwe Scherzer Maik Pflaum | Andrea Friedei | Gabriele Klaßen Mit freundlichen Grüßen Cf’ inCkC Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender 356 Cengiz Sahin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König % Rathaus 90403 Nürnberg RathauspLatz 2 90403 Nürnberg TeL: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de ^BÜRGERMEISTER Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 27. April 2021 Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüSt Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüSt an. Werkausschuss NüSt Mitglied 1 2 3 Andrea Friedei Lemia Yiyit Uwe Scherzer 1. Stellvertreter Paul Ärzten Reka Lörincz Andrea Bielmeier 2. Stellvertreter ;n Natalie Keller Mit freundlichen Grüßen O'* Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender 357 3. Stellvertreter Marc Schüller Cengiz Sahin Achim Mletzko BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus RathauspLatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg TeL: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 27. ApriL 2021 Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss SUN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss SUN an. SUN Mitglied 1 Cengiz Sahin 2 3 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter Reka Lörincz | Lemia Yiyit Marc Schüller Mike Bock Andrea Friedei Maik Pflaum Kai Küfner Andrea Bielmeier | Uwe Scherzer Achim Mletzko Mit freundlichen Grüßen Cf' Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender 358 Paul Ärzten Ö 11 Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Ältestenrat und Finanzausschuss 19.05.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Klinikum Nürnberg 1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg 2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Sachverhalt (kurz): 1. Änderung der Kliniksatzung: Der Verwaltungsrat des Klinikums Nürnberg hat am 25.03.2021 drei Anpassungen der Kliniksatzung empfohlen. a) Anlässlich der aktuellen Pandemie soll die Kliniksatzung um die Möglichkeit erweitert werden, die Verwaltungsratssitzungen statt in Präsenzform auch in Form von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen. b) Die Zahl der Klinikvorstände soll entsprechend der gegenwärtigen und bewährten Praxis auf drei Vorstände verkleinert werden. c) Die Bestellung der Prokuristen des Klinikums Nürnberg soll künftig der Zuständigkeit des Verwaltungsrates zugeordnet werden. 2. Aufhebung der Ordnungssatzung: Die dortigen Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und das Rauchverbot sind aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht länger erforderlich. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 359 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Satzungsänderung per se berührt keine Diversity-relevanten Themenstellungen Seite 2 von 4 360 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Klinikum Nürnberg Seite 3 von 4 361 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021): 1. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. 2. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021): 1. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzungen zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) beschlossen. 2. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) beschlossen. Seite 4 von 4 362 Ö 11 Klinikum Nürnberg: Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg und Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Entscheidungsvorlage I. Änderung der Kliniksatzung: Das Klinikum strebt eine Modifikation der Präsenzpflicht in pandemischen Situationen und eine Verkleinerung des Vorstands an. Zudem wird eine Anpassung bei der Regelung der gesetzlichen Vertretung des Klinikums Nürnberg vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat des Klinikum Nürnbergs hat den nachfolgenden Änderungen der Unternehmenssatzung am 25. März 2021 zugestimmt. 1. Geschäftsgang des Verwaltungsrates Die Corona-Pandemie zeigt, dass es Situationen geben kann, in denen von Verwaltungsratssitzungen in Präsenz dringend abzuraten ist. Die Satzung soll daher dahingehend erweitert werden, dass in Ausnahmefällen, welche durch den Verwaltungsratsvorsitzenden festzustellen sind, die Durchführung von Verwaltungsratssitzungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich ist, z. B. während einer Pandemie. § 8 Abs. 1 der Satzung wurde dahingehend angepasst. 2. Verkleinerung des Vorstands und Implementierung eines standortübergreifenden Medizinischen Direktors In der Verwaltungsratssitzung am 29. April 2020 stimmte der Verwaltungsrat einer Vertretung des ausscheidenden Vorstands für Medizin und Entwicklung durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder zu. Zum 15. Juni 2020 wurden für jeden Standort (Klinikum Nürnberg Nord und Klinikum Nürnberg Süd) je ein Ärztlicher Koordinator und eine Pflegerische Koordinatorin vom Vorstand benannt. Die Koordinatoren nehmen seither – neben ihren Leitungsaufgaben in der Krankenversorgung – eine Unterstützungs- und Koordinationsfunktion für den Vorstand an ihrem jeweiligen Standort wahr. Diese Konstellation hat sich in den letzten Monaten, insbesondere auch während der CoronaPandemie, sehr bewährt. Es wurde daher vorgeschlagen, den Vorstand des Klinikums Nürnberg von vier auf drei Vorstände zu verkleinern und zur Unterstützung des Vorstands eine Leitungskonferenz, bestehend aus Medizinischem Direktor, Pflegerischen Koordinatoren und Standortmanagern zu etablieren. Die Funktion des Medizinischen Vorstands würde hierbei vom Vorstandsvorsitzenden – zukünftig Vorstand Medizin und Strategie, Vorstandsvorsitzender – wahrgenommen. Die geplante Änderung wurde, wie im Verwaltungsrat vorgeschlagen, mit den Ärztlichen Leitungen bzw. den Chefarztsprechern diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Chefärzte zur Stärkung und Verstetigung der o. g. Struktur der Ärztlichen Koordinatoren zukünftig diese Funktion in Form eines Medizinischen Direktors für beide Standorte gemeinsam vorschlugen. Der Vorstand des Klinikums hält diese „Leitungsstruktur unterhalb der Vorstands“, bestehend aus dem Medizinischen Direktor, den beiden Pflegerischen Koordinatoren und den beiden Standortmanagern für sinnvoll. Hierdurch würde eine koordinierte operative Unterstützung des Vorstands in allen drei Bereichen (medizinisch, pflegerisch und kaufmännisch) erfolgen. Diese Struktur wäre die Fortsetzung der seit knapp einem Jahr gelebten und sehr bewährten Praxis. 363 Für die Reduzierung der Zahl der Vorstände muss § 9 Abs. 1 der Satzung des Klinikums Nürnberg geändert werden. Die Änderungen der Geschäftsordnung für die Leitung des Klinikums Nürnberg regelt der Verwaltungsrat selbst. 3. Gesetzliche Vertretung des Klinikums Nürnberg Um die Vertretung des Klinikums, insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips jederzeit sicherzustellen, ist es sinnvoll, dass das Klinikum zwei Prokuristen bestellt. Die Mustersatzung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands sieht die Bestellung und Abberufung von Prokuristen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Es wird vorgeschlagen, die Satzung entsprechend anzupassen. II. Aufhebung der Ordnungssatzung: Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg aus dem Jahr 2001 enthält Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und ein Rauchverbot. Beide Regelungen sind aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht länger erforderlich. Der Klinikvorstand ist mit der ersatzlosen Aufhebung der Ordnungssatzung einverstanden. 364 Ö 11 Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) vom 24. November 1997 (Amtsblatt S. 528), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 312) Vom ............................ Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Art. 1 1. § 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nr. 16 wird folgende neue Nr. 17 eingefügt: „17. Bestellung und Abberufung von Prokuristen“. b) Die bisherigen Nrn. 17 bis 20 werden Nrn. 18 bis 21. 2. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 werden die folgenden neuen Sätze 3 bis 6 eingefügt: „Die Sitzungen des Verwaltungsrats können auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden statt in Präsenzform auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder zur Präsenzsitzung per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden, soweit nicht Satzungen und Verordnungen beraten und beschlossen werden, die Rechte und Pflichten Dritter begründen (§ 2 Abs. 4 der Verordnung über Kommunalunternehmen). Mitglieder, die telefonisch oder über Videoübertragung zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In der Einladung ist auf die Durchführung im Wege der Bild- und Tonübertragung hinzuweisen. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat.“ b) Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden zu den Sätzen 7 bis 11. 3. In § 9 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 365 Ö 11 Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) Nürnberg Vom ............................ Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Art. 1 Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) wird aufgehoben. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 366 Ö 12 Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Ältestenrat und Finanzausschuss 19.05.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages Anlagen: Änderung des Gesellschaftsvertrages Sachverhalt (kurz): Das am 09.02.2021 vom Ferienausschuss des Stadtrats beschlossene Organisations- und Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark sieht zur Unterstützung des Regiebetriebes den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH vor. Hierfür muss deren Unternehmensgegenstand um solche Unterstützungsleistungen ergänzt werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 367 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unternehmensgegenstand hat keine Diversity-Relevanz Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH FSN 3. BM Seite 2 von 3 368 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021 Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021): Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadion Nürnberg Betriebs – GmbH und empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zum Abschluss des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021): Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 stimmt der Stadtrat der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht) Seite 3 von 3 369 Ö 12 Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages hier: Sachverhaltsdarstellung 1. Vorbemerkung: Im GmbHG und der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH als „Satzung“ bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Satzung der Gemeinde, sondern um das organisationsrechtliche Statut der Gesellschaft. Nach § 53 GmbHG obliegt dessen Änderung den Gesellschaftern durch notariell beurkundetem Gesellschaftsbeschluss. In der notwendigen Gesellschafterversammlung wird die Stadt Nürnberg durch einen Bevollmächtigten vertreten, der seinerseits weisungsgebunden handelt. Mit dem vorliegenden Stadtratsbeschluss wird den Bevollmächtigten die Weisung erteilt, die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Handlungen vorzunehmen, um die nachfolgend dargestellten Änderungen im Gesellschaftsvertrag umzusetzen. 2. Anlass für die Änderung des Gesellschaftsvertrages: Der Ferienausschuss des Stadtrats hat am 09.02.2021 ein Organisations- und Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark beschlossen. Dieses sieht vor, dass die Stadt Nürnberg die Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit einzelnen Serviceleistungen zur Unterstützung des Regiebetriebs bei der HVE Schule und Sport beauftragt. Dies macht die Erweiterung des Unternehmensgegenstands der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH erforderlich. Primärer Gegenstand des Unternehmens bleibt weiterhin der Betrieb des MaxMorlock-Stadion. Deshalb ist neben der Erweiterung des Unternehmensgegenstands keine Umfirmierung erforderlich. 3. Darstellung der Änderungen Der Unternehmensgegenstand soll um den folgenden Satz ergänzt werden: „Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.“ Diese Erweiterung des Unternehmensgegenstands beschränkt sich auf unterstützende Tätigkeiten für den jeweils durch die Stadt selbst erfolgenden Betrieb ihrer eigenen Sport- und Veranstaltungsstätten. 370 Hierfür soll die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin den folgenden Gesellschafterbeschluss fassen: § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Gegenstand des Unternehmens sind: a) Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: - - b) die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten. Fassungsvergleich: Bisherige Fassung Neue Fassung (Änderungen unterstrichen) §2 Gegenstand und Zweck des Unternehmens unverändert (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). (1) (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens Zusammenhängen oder diesem unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft darf insbesondere Dritte mit der Ausführung von Leistungen beauftragen. unverändert 371 Gegenstand des Unternehmens sind: a) Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). b) Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten. Ö 13 Beschlussvorlage SHA/008/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) - Nachreichung - Sachverhalt (kurz): Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrats machen eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung nach zehn Jahren nötig. Die Änderungen wurden vom Behindertenrat erarbeitet. Die Änderung der Satzung wurde mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit im Plenum am 11.01.2021 von Behindertenrat beschlossen. Die Änderungen wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 372 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Behindertenrat vertritt die Belange aller Nürnberger/innen mit Behinderung mit dem Ziel, Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu sichern. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) BgA Seite 2 von 3 373 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021 Gutachtenvorschlag: Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Gemäß Gutachten des Sozialausschusses vom 22.04.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) beschlossen. Seite 3 von 3 374 Ö 13 Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021 Sachverhalt und Entscheidungsvorlage Änderungen der Satzung über den Behindertenrat der Stadt Nürnberg 1. Hintergrund Die gesellschaftlichen Entwicklungen machen ebenso wie die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrates in den letzten zehn Jahren eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung erforderlich. Insbesondere die durch die Covid-19-Pandemie bedingte Veränderung der Arbeitsweise von (ehrenamtlichen) Gremien hin zu digitalen Sitzungen erfordert eine Anpassung der Satzung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Behindertenrates der Stadt Nürnberg zu erhalten. 2. Änderungen der Satzung Neben redaktionellen Änderungen wie der konsequenten Verwendung einer geschlechtergerechten Schreibweise und eines Tippfehlers sind es drei Änderungsbereiche, in denen sich die weiterentwickelte Satzung wiederspiegelt: (1) Wahlversammlung und Wahlveranstaltung  In §§ 3 und 4 werden die Begrifflichkeiten „Wahlversammlung“, „Wahlberechtigte“ und „Delegierte“ in ihrer Definition geschärft und ermöglichen so eine klare Unterscheidung von Zuständigkeiten.  So soll § 3 (4) eine größere Vielfalt an Perspektiven garantieren. Durch die Reduzierung der maximal zu entsendenden Delegierten von fünf auf drei Personen pro Institution können die 14 zu vergebenden Listenplätze von mehr Institutionen belegt werden, sodass ein vielfältigeres Meinungsbild vertreten ist.  § 3 (6) präzisiert die festgelegte grundsätzliche Unabhängigkeit der Mitglieder von politischen Parteien, indem ein Mandat der Volksvertretung nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft im Behindertenrat ist. (2) Geschäftsstelle des Behindertenrates  In § 6 wird auf die städtische Geschäftsstelle des Behindertenrates Bezug genommen. Diese unterstützt den Vorstand bei Verwaltungstätigkeiten. In Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle betreffen, hört die zuständige Dienststelle den Vorstand des Behindertenrates an. So kann Personal beschäftigt werden, das dem Anforderungsprofil des Behindertenrates entspricht. (3) Arbeitsfähigkeit sichern  § 3 (7) Da Ratsmitglieder die ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen niederlegen können, soll in Zukunft durch die Erweiterung der Nachrücker-Liste von zwei auf fünf Plätze eine ausreichende Anzahl an Rätinnen und Räten zur Verfügung stehen.  § 7 (2) ermöglicht es dem Vorstand des Behindertenrates, den Ausschluss eines Mitglieds zu beantragen. Hintergrund ist die Bemühung, die Arbeitsfähigkeit des Behindertenrates zu sichern und einen Anreiz zur aktiven Beteiligung zu schaffen. 1 375   § 8 (2) ergänzt die Regelungen um die Alternative zu der bisherigen rein physischen Anwesenheit für Beschlussfassungen: Aufgrund der Pandemie-Situation 2020 und 2021 mit Schließungen und zeitweise geltendem Versammlungsverbot soll zukünftig satzungsrechtlich eine Beschlussfähigkeit mittels technischer Unterstützung, beispielsweise Video- oder Telefonkonferenz, ermöglicht werden. In § 9 (4) wird deswegen geregelt, dass auch über Video- oder Telefonkonferenz teilnehmende Personen als anwesend gelten. § 9 (1) regelt die Beschlussfähigkeit, wenn bei einer ersten Versammlung keine ausreichende Anwesenheit gegeben ist. Dies ermöglicht eine vereinfachte Beschlussfassung. 3. Vorgehen Der Prozess der zu ändernden Satzung gliederte sich wie folgt: (1) Der Vorstand des Behindertenrates erarbeitete auf Basis der vorhandenen Satzung die nötigen und gewünschten Satzungsänderungen in Abstimmung mit den Mitgliedern des Behindertenrates. (2) Das Ergebnis wurde bei einer außerordentlichen Plenumssitzung am 11.1.2021 den Mitgliedern des Behindertenrates präsentiert. Von 40 Mitgliedern waren 29 Mitglieder dauerhaft zugegen, zweitweise waren 31 Personen anwesend. Die Beschlussfähigkeit war damit gegeben. Den einzelnen Änderungen wurde in allen Fällen mit mindestens 29-Ja-Stimmen der Anwesenden zugestimmt. (3) Der Vorschlag der Satzungsänderung wurde mit dem Rechtsamt (RA) abgestimmt. (4) Die von RA empfohlenen inhaltlichen wie redaktionellen Änderungen wurden in Abstimmung mit dem Vorstand des Behindertenrates vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eingearbeitet. 4. Fazit Die weiterentwickelte und zur Abstimmung vorgelegte Satzung des Behindertenrates der Stadt Nürnberg ist das Ergebnis eingehender Diskussionen innerhalb des Behindertenrates und der Abstimmung mit dem Rechtsamt. Die neue Satzung möchte sowohl der pandemiebedingten Umgestaltung des Ratshandelns sowie gesellschaftlichen Änderungen Rechnung tragen und auch den bisherigen Erfahrungen innerhalb des Behindertenrates gerecht werden (etwa bei dauerhaftem Fehlen einzelner Ratsmitglieder). Wesentliche Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet. Kleinere, auch redaktionelle, Änderungen sind in der beigefügten Synopse von alter und neuer Satzung zu finden. Nürnberg, April 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt 2 376 Ö 13 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Behindertenrat (Behindertenratssatzung – BehindRS) vom 27. Juli 2010 (Amtsblatt S. 253) Vom ....................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Art. 1 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 3 wird der Wortteil „Delegierten- /“ gestrichen. b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates“. c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 bis 11 werden die Angaben zu den §§ 8 bis 12. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „behinderten Einwohner Nürnbergs“ jeweils durch die Wörter „in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung“ ersetzt. b) Abs. 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „dem Oberbürgermeister“ die Wörter „der Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt. bb) In Satz 2 werden das Wort „Der“ gestrichen sowie vor dem Wort „Oberbürgermeister“ die Wörter „Die Oberbürgermeisterin oder der“ und vor dem Wort „er“ die Wörter „sie oder“ eingefügt. c) In Abs. 5 werden vor den Wörtern „der Oberbürgermeister“ die Wörter „die Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt. d) In Abs. 6 werden die Wörter „Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein Stellvertreter“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter“ ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Wahlversammlung (1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. 377 -2- (2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen. (3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden. (5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder.“ 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten Wahllisten.“ b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: Das Wort „behindert“ wird durch die Wörter „Mensch mit Behinderung“ ersetzt. c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.“ d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur 378 -3Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“ e) Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ f) In Abs. 6 werden im Satzteil vor Nr. 1 die Wörter „internen Geschäftsverkehr“ durch das Wort „Geschäftsgang“ ersetzt und in Nr. 1 nach dem Wort „Anzahl“ die Wörter „und Ablauf“ eingefügt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer oder“ eingefügt. bb) In Nr. 2 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer gleichberechtigten Stellvertreterin oder“ eingefügt. cc) In Nr. 3 werden nach dem Wort „drei“ die Wörter „Beisitzerinnen oder“ eingefügt. b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“ c) Abs. 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „einem Drittel seiner Mitglieder“ die Wörter „die Vorsitzende oder“ eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Satzung“ die Wörter „eine neue Vorsitzende oder“ eingefügt. d) Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen.“ e) In Abs. 6 werden die Wörter „der Behindertenbeauftragte“ durch die Wörter „die oder der Inklusionsbeauftragte“ ersetzt. f) In Abs. 7 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die oder“ eingefügt. 6. Dem § 6 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt: „(3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt. (4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt hört den Vorstand des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des 379 -4Behindertenrates betreffen, an.“ 7. Nach § 6 wird folgender neuer § 7 eingefügt: „§ 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates (1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist. (2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“ 8. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Vorstand“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende“ ersetzt. bb) Folgender neuer Satz 3 wird angefügt: „Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.“ b) Abs. 7 wird wie folgt geändert: Nach dem Wort „von“ werden die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „dem Protokollführer“ die Wörter „der Protokollführerin oder“ eingefügt. 9. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das letzte Wort des Satzes „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt. bb) Folgende neue Sätze 4 bis 6 werden angefügt: „Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.“ b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig.“ 380 -5- bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4. c) Folgender neuer Abs. 4 wird angefügt: „(4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnimmt.“ 10. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 10 bis 12. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 381 Ö 13 Synopse zum Satzungsänderungsvorhaben des Behindertenrates Inhaltsübersicht: Inhaltsübersicht: § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates § 2 Rechte des Behindertenrates § 2 Rechte des Behindertenrates § 3 Delegierten- / Wahlversammlung § 3 Wahlversammlung § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates § 5 Vorstand § 5 Vorstand § 6 Aufgaben des Vorstandes § 6 Aufgaben des Vorstandes § 7 Sitzungen des Behindertenrates § 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates § 8 Beschlüsse § 8 Sitzungen des Behindertenrates § 9 Satzungsänderungen § 9 Beschlüsse § 10 Finanzierung § 10 Satzungsänderungen § 11 Inkrafttreten § 11 Finanzierung § 12 Inkrafttreten §1 §1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates Aufgaben und Ziele des Behindertenrates (1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale Einrichtung ein. (1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale Einrichtung ein. (2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen gleichermaßen. (2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen gleichermaßen. (3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet. (3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet. (4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen insbesondere in folgenden Bereichen ab: (4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen insbesondere in folgenden Bereichen ab: 1. Baumaßnahmen Verkehrswegen; im Hoch- und Tiefbau und bei 1. Baumaßnahmen Verkehrswegen; 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet sowie im Berufs- und Arbeitsleben; 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet sowie im Berufs- und Arbeitsleben; 3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit; 3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit; 4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher, sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern; 4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher, sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern; 5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern mit Behinderung; 5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern mit Behinderung; 6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum; 6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum; 7. kulturelle Veranstaltungen mit Behinderung. 7. kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit Behinderung. und für Menschen mit (5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen. im Hoch- und Tiefbau (5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen. 382 und bei §2 §2 Rechte des Behindertenrates Rechte des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der behinderten Einwohner Nürnbergs berühren, beraten. (1) Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung berühren, beraten. (2) Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat. (2) Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat. (3) Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtratsund Ausschusssitzungen, welche die Belange der behinderten Einwohner Nürnbergs berühren. (3) Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtratsund Ausschusssitzungen, welche die Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung berühren. (4) Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen dem Oberbürgermeister vor. Der Oberbürgermeister führt, soweit er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (4) Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (5) Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln. Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit. (6) Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. (7) Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies erfordert. (8) Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren. (5) Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln. Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit. (6) Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. (7) Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies erfordert. (8) Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren. 383 §3 Wahlversammlung §3 §3 Delegierten- / Wahlversammlung Wahlversammlung (1) Zur Delegiertenversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. Für die erstmalige Delegiertenversammlung übernimmt dies die Stadt. (1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. (2) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertretern von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern, Selbsthilfegruppen sowie aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 zusammen. (3) Delegierte müssen folgende Bedingungen erfüllen: Juristische Personen, Vereine und Gruppen müssen ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von Ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. Betroffene Einzelpersonen müssen in Nürnberg wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder, Mitarbeiter oder Festangestellten ermittelt. Je 50 angefangene Mitglieder, Mitarbeiter oder Festangestellte kann ein Delegierter, maximal können jedoch fünf Delegierte entsandt werden. (5) Alle Delegierten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Delegiertenversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je zwei Ersatzmitglieder je Liste als Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder. (2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen. (3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden. (5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeindeund Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder. 384 §4 Zusammensetzung des Behindertenrates §4 §4 Zusammensetzung des Behindertenrates Zusammensetzung des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder dem Bereich „Behinderte“ und bis zu 14 Mitglieder dem Bereich „nicht Behinderte“ an. (1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten Wahllisten. (2) Als „behindert“ im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes Mitglied. (3) Die Gesamtzahl der Kandidaten beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Stimmen jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch maximal 40 Stimmen. Für einen Kandidaten dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Kandidatenlisten die maximal wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand geheime und schriftliche Wahl beantragt. (4) Kandidaten aus der Delegiertenversammlung stellen sich entweder für die Liste „nicht behinderte“ Mitglieder (14) oder die Liste „behinderte“ Mitglieder (26) zur Wahl und kandidieren (zwei getrennte Wahlgänge). (5) Gewählt sind für die Wahlliste „behinderte“ Mitglieder maximal die 26 Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Gewählt sind für die Wahlliste „nicht behinderte“ Mitglieder maximal die 14 Kandidaten in der Reihe der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Details zum internen Geschäftsverkehr geregelt werden, insbesondere: (2) Als Mensch mit Behinderung im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes Mitglied. (3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt. (4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. (5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Details zum Geschäftsgang geregelt werden, insbesondere: 1. Anzahl und Ablauf der Sitzungen des Behindertenrates, des Vorstandes und der Ausschüsse; 1. Anzahl der Sitzungen des Behindertenrates, des Vorstandes und der Ausschüsse; 2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; 2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; 3. Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung; 4. Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und 3. Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung; 4. Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und 5. öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse. (7) Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre. 5. öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse. (7) Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre. 385 §5 Vorstand §5 §5 Vorstand Vorstand (1) Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus: (1) Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus: 1. einem Vorsitzenden; 1. 2. einem gleichberechtigten Stellvertreter und 3. drei Beisitzern. 2. einer gleichberechtigten Stellvertreterin gleichberechtigten Stellvertreter und (2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht behinderten Mitgliedern zusammensetzen. (3) Der Behindertenrat wählt in getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst den Vorsitzenden, danach seinen Stellvertreter und dann drei Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung einen neuen Vorsitzenden wählen. (5) Der Vorsitzende und Behindertenrat nach außen. sein Stellvertreter vertreten den (6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne Stimmrecht der Behindertenbeauftragte der Stadt und die Leitung des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingeladen werden. (7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt der Vorsitzende die Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter. (8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der Wahlperiode eine Nachwahl statt. 3. einer oder einem Vorsitzenden; oder einem drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. (2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht behinderten Mitgliedern zusammensetzen. (3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung eine neue Vorsitzende oder einen neuen Vorsitzenden wählen. (5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen. (6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne Stimmrecht die oder der Inklusionsbeauftragte der Stadt und die Leitung des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingeladen werden. (7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt die oder der Vorsitzende die Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter. (8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der Wahlperiode eine Nachwahl statt. §6 Aufgaben des Vorstandes §6 §6 Aufgaben des Vorstandes Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt nach Zustimmung des Behindertenrates. (1) Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt nach Zustimmung des Behindertenrates. (2) (2) Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. (3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt. (4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Sozialamt hört den Vorstand des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des Behindertenrates betreffen, an. 386 §7 Aufgaben der Behindertenräte §7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates (1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist. (2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. §8 §7 Sitzungen des Behindertenrates Sitzungen des Behindertenrates (1) Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt. (2) Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen. (3) Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird. (1) Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt. (2) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen. Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. (4) Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden. (3) Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird. (5) Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige eingeladen werden. (4) Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden. (6) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern. (5) Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige eingeladen werden. (7) Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind. (6) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern. (7) Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind. 387 §9 Beschlüsse §8 §9 Beschlüsse Beschlüsse (1) Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. (1) Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. (3) Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes ausdrücklich damit einverstanden erklären. (3) Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes ausdrücklich damit einverstanden erklären. (4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnimmt. § 10 Satzungsänderungen §9 § 10 Satzungsänderungen Satzungsänderungen Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden, wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde. Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden, wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde. § 11 Satzungsänderungen § 10 § 11 Finanzierung Finanzierung (1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich. (1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich. (2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. (2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. (3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung verwendet. (3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung verwendet. (4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den „Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“. (4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den „Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“. 388 § 12 Inkrafttreten § 11 § 12 Inkrafttreten Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 389 Ö 1 Berichtsvorlage OA/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 Anlagen: Sicherheitsbericht 2020 Bericht: Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wird vorgelegt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/003/2021 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/003/2021 Seite 3 von 3 Polizeipräsidium Mittelfranken SICHER BERICHT HEITS 2020 Ö 1 0911 21 12-0 In Notfällen bitte Notruf 110 wählen! pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de www www.polizei-mittelfranken.de www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr IMPRESSUM Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg Telefon: 0911 2112-1001 V. i. S. d. P.: Patrick Weeger, Leiter Präsidialbüro Redaktion Polizeipräsidium Mittelfranken: Sachgebiet E2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), Telefon: 0911 2112-1201; Sachgebiet E3 (Kriminalitätsbekämpfung), Telefon: 0911 2112-1301; Sachgebiet E4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben), Telefon: 0911 2112-1401 Grafische Gesamtherstellung Moritz Bohner, Präsidialbüro Fotonachweis Wenn nicht anders angegeben: Polizeipräsidium Mittelfranken Druck Druckerei Stock GmbH, Eschenbach Auflage: 350 Stück Erscheinungsweise: jährlich ISSN: 2513-034X Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber. © Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: März 2021 Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger. Polizeipräsidium Mittelfranken Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2020 war ein außergewöhnliches Jahr für unser Land und auch für das Polizeipräsidium Mittelfranken. Aber die Corona-Krise zeigte auch deutlich: In schwierigen Situationen können sich die Bürger auf ihre Polizei verlassen! So waren unsere Kollegen häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es nach kurzfristig erforderlichen Einschränkungen für die Bevölkerung offene Fragen oder Sonderfälle gab. Ob lange geplanter Umzug, die Rückkehr gestrandeter Urlauber oder die Rahmenbedingungen für private Treffen – unermüdlich standen die Polizeibeamten in Mittelfranken ihren Bürgern mit Auskünften zur Seite und regelten manches Problem pragmatisch und kreativ. Auch bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen war bei den Gesundheitsämtern die Kompetenz und die Erfahrung der Ermittler der Polizei gefragt. Viele positive Rückmeldungen von Bürgern aus Mittelfranken in den sozialen Medien und im direkten Kontakt zeigen uns: Gemeinsam haben wir die besonderen Herausforderungen gut und mit Augenmaß gemeistert. Und dieses Lob belegt, dass unsere Einsatzkräfte dort, wo es notwendig war, differenziert und abgewogen eingeschritten sind. Doch das letzte Jahr war mehr als nur „Corona“. So gelangen unseren Mitarbeitern herausragende Ermittlungserfolge: Die Sicherstellung von 63 Kilogramm Amphetamin in Nürnberg und die Festnahme von fünf Tatverdächtigen markierten einen Höhepunkt des Jahres, wodurch dem organisierten Drogenhandel mehrere empfindliche Schläge zugefügt werden konnten. So beschlagnahmten die mittelfränkischen Drogenfahnder deutlich mehr Amphetamin, Methamphetamin und Kokain als im Jahr zuvor. Allein in Nürnberg wurden im Jahr 2020 außerdem mehr als 100 Straßendealer und Drogenhändler festgenommen und anschließend ein Haftbefehl erlassen. Diese Erfolge wirken sich sehr positiv auf die gesamte Sicherheitslage in der Metropolregion aus. Auch eine perfide Serie von Drohschreiben mit Munition an Kommunalpolitiker konnte durch eine 4 Ermittlungskommission in akribischer Arbeit geklärt werden. Die anschließende Anklage gegen die in rechtsextremen Kreisen bestens vernetzte Tatverdächtige durch den Generalbundesanwalt zeigt: Die Ermittlungsbehörden haben politisch motivierte Straftäter – gleich welcher Gesinnung – im Fokus! Darüber hinaus konnten Serien von Sabotageakten an Maishäckslern, Erpresserschreiben gegen Personaldienstleistungsunternehmen, Kfz-Aufbrüche durch eine Diebesbande, internationale CallcenterBetrügereien durch eine Tätergruppierung aus dem Kosovo, die Machenschaften eines Nürnberger Hehlerrings und ein blutiger Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher im letzten Jahr durch die Ermittler unseres Präsidiums geklärt werden, um nur einige herausragende Erfolge hervorzuheben. Trotz der zusätzlichen Herausforderungen des vergangenen Jahres wurde durch die Polizei in zwei von drei Straftaten ein Tatverdächtiger ermittelt. Im Ergebnis war die Aufklärungsquote in Mittelfranken mit 68,1 % nie so hoch wie im Jahr 2020 und lag auch über dem bayernweiten Durchschnitt. Schon seit 2016 ist die Gesamtzahl der Straftaten in Mittelfranken kontinuierlich gesunken. Mit 78.745 Delikten wurde 2020 der niedrigste Wert seit mehr als 10 Jahren erreicht. Natürlich hatte auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Fallzahlen, denn die Bewegungsfreiheit potentieller Straftäter war durch die verschiedenen Maßnahmen eingeschränkt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache: Ein deutlicher Rückgang bei der Gewaltkriminalität um 8,1 %, bei der Straßenkriminalität um 4,5 % und den Rohheitsdelikten um 6,4 % bedeutet, dass es weniger Opfer und Geschädigte als in den Jahren zuvor gab. Dieses Sicherheitsniveau auch in den kommenden Jahren beizubehalten ist uns ein Ansporn und erklärtes Ziel. Den guten Ruf der Polizei machten sich 2020 leider auch verstärkt Callcenter-Betrüger zu Nutze. Ganze Straßenzüge wurden abtelefoniert – oftmals unter dem Vorwand, die Kriminalpolizei wäre am Telefon. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VORWORT In 17 Fällen hatten die Betrügerbanden Erfolg und brachten manch betagtes Opfer um ein kleines Vermögen: Insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden übergeben. Eine Reihe von Täterfestnahmen zeigt aber: Auch die „falschen Polizeibeamten“ müssen immer damit rechnen, ermittelt zu werden. Und die Präventionskampagnen unseres Präsidiums zeigen Wirkung – viele potentielle Geschädigte waren bereits gewarnt und gingen den Betrügern nicht „auf den Leim“. Hier hofft die Polizei auf technische Innovationen, die in der Zukunft Betrug am Telefon wirksamer als bisher verhindern. Für die große Motivation und Einsatzbereitschaft unserer Beamtinnen und Beamten möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken! Unser Dank gilt aber auch den Sicherheitsbehörden in den Städten und Kommunen, unseren „Blaulichtpartnern“ sowie der Justiz. Gerade in Krisenzeiten ist das vertrauensvolle Miteinander und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit so wichtig wie nie zuvor. All unseren Kolleginnen und Kollegen wünschen wir auch 2021, dass sie bewahrt und unversehrt von allen Einsätzen zurückkehren, denn die Angriffe auf Poli- zeivollzugsbeamte sind nach wie vor auf einem nicht hinnehmbar hohen Niveau. Auch 2021 wird die Polizei wieder vor große Herausforderungen stellen: sei es bei der Betreuung von Versammlungen und Veranstaltungen, bei der Begleitung von Impfstofftransporten oder der Sicherung des Wahlkampfes zur Bundestagswahl. Ihre Polizei wird weiter mit hohem Engagement und vorbildlicher Berufsauffassung für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Der positive statistische Trend der vergangenen Jahre setzt sich ein weiteres Mal fort und eines steht bereits heute für das kommende Jahr fest: Die Menschen in Mittelfranken können sich in ihrer Region sicher fühlen! Ihr Roman Fertinger Polizeipräsident Adolf Blöchl Polizeivizepräsident Polizeipräsident Roman Fertinger und Polizeivizepräsident Adolf Blöchl (v. l. n. r) Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 5 AUF DEN PUNKT GEBRACHT SICHERHEIT Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. IN MITTELFRANKEN STRAFTATEN 78.745 (2020) Vorjahr: 84.256 AUFKLÄRUNGSQUOTE 68,1% (2020) Vorjahr: 67,1 % VERKEHRSUNFÄLLE Über dem bayerischen t Durchschnit von 66,4 %! 45.253 (2020) Vorjahr: 54.107 EINSÄTZE 277.253 (2020) Vorjahr: 282.665 NOTRUFE 205.709 (2020) Vorjahr: 251.459 6 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 AUF DEN PUNKT GEBRACHT KRIMINALITÄT IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. -6,5 % 78.745 -8,1 % 2.856 -4,5 % 14.546 -6,4 % 12.882 -9,0 % 7.217 HÄUFIGKEITSZAHL -5,4 % 4.322 CALLCENTER-BETRUG +240,0% 17 WOHNUNGSEINBRUCH +2,7% 810 DELIKTE-GESAMT GEWALTKRIMINALITÄT (2020) (2020) Vorjahr: 84.256 ** Vorjahr: STRAẞENKRIMINALITÄT Vorjahr: ROHHEITSDELIKTE Vorjahr: RAUSCHGIFTDELIKTE VOLLENDETE TATEN AUFKLÄRUNGSQUOTE (WED) (2020) 3.233 (2020) 15.239 (2020) 13.767 (2020) Vorjahr: 7.935 (2020) Vorjahr: 4.570 * (2020) Vorjahr: 5 (2020) Vorjahr: 789 17,0 % (2020) Vorjahr: 26,9% KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 20 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 * ohne ausländerrechtl. Verstöße ** mit ausländerrechtl. Verstöße 7 AUF DEN PUNKT GEBRACHT EINSATZ ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN IN MITTELFRANKEN VERANSTALTUNGEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. 2.236 (2020) Vorjahr: 3.177 VERSAMMLUNGEN 1.465 SONST. VERANSTALTUNGEN 701 SPORTVERANSTALTUNGEN 70 EINGESETZTE BEAMTE 18.512 (2020) Vorjahr: 992 (2020) Vorjahr: 1.961 (2020) Vorjahr: 224 (2020) Vorjahr: 30.319 CORONA-MAẞNAHMEN KONTROLLEN 145.640 VERSTÖẞE 47.240 (2020) (2020) KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100 8 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 AUF DEN PUNKT GEBRACHT VERKEHR IN MITTELFRANKEN VERKEHRSUNFÄLLE Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. -16,36 % 45.253 (2020) Vorjahr: 54.107 29.505 Unfälle innerorts. 2/3 aller Unfälle ereigneten sich innerorts. GETÖTETE -23,88 % 15.748 Unfälle außerorts. 1/3 der Unfälle ereigneten sich außerorts. 51 (2020) Vorjahr: 67 VERLETZTE -15,62 % 7.555 (2020) Vorjahr: 8.954 VERKEHRSUNFÄLLE UNTER ALKOHOLEINFLUSS -12,24 % VERKEHRSUNFÄLLE UNTER DROGENEINFLUSS -30,43 % 516 (2020) Vorjahr: 588 48 (2020) Vorjahr: 69 KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 118 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 9 INHALT POLIZEI MITTELFRANKEN 1.1 1.2 1.3 Daten und Zahlen Unsere Dienststellen Unsere Einsatzzentrale 12 14 18 KRIMINALITÄT Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank 21 2.1 Begriffserläuterungen 22 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 24 2.2.20.5 2.2.20.6 2.2.20.7 Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen Reichsbürger/Selbstverwalter 48 49 49 2.2.21 Organisierte Kriminalität 50 2.2.21.1 2.2.21.2 Kriminalitätsphänomen Rocker 50 Menschenhandel/Prostitution 50 2.2.22 Prävention 52 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 54 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 Allgemeines Gesamtentwicklung 54 Aufklärungsquote 55 Häufigkeitszahl 55 Tatverdächtige 56 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 56 Kriminalität durch Nichtdeutsche 57 2.3.6.1 Reisende Täter 57 2.3.7 2.3.8 2.3.9 2.3.10 2.3.11 2.3.12 2.3.13 2.3.14 2.3.15 Kriminalitätsopfer 59 Ausgewählte Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben 60 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 60 Rohheitsdelikte 62 Eigentumsdelikte 63 Vermögens- und Fälschungsdelikte 65 Sachbeschädigung 65 Aufenthaltsgesetz 65 Betäubungsmittelkriminalität 66 2.3.15.1 Rauschgifttote 68 2.3.16 2.3.17 2.3.18 2.3.19 Gewaltkriminalität 69 Straßenkriminalität 69 Cybercrime 69 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung 69 2.3.19.1 2.3.19.2 2.3.19.3 Kriminalität im häuslichen Umfeld 69 Vollendete Suizide 70 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 70 2.3.20 Politisch motivierte Kriminalität 71 2.4 Kriminalitätslage regional 72 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 Allgemeines Gesamtentwicklung 24 Aufklärungsquote 25 Häufigkeitszahl 25 Tatverdächtige 26 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 27 2.2.5.1 Jugendliche Intensivtäter 28 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 28 2.2.6.1 Reisende Täter 29 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.10 2.2.11 2.2.12 Kriminalitätsopfer 29 Ausgewählte Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben 31 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 31 Rohheitsdelikte 33 Eigentumsdelikte 33 Vermögens- und Fälschungsdelikte 35 2.2.12.1 2.2.12.2 Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte 35 Callcenterbetrug 36 2.2.13 2.2.14 2.3.15 Sachbeschädigung 38 Aufenthaltsgesetz 38 Betäubungsmittelkriminalität 38 2.3.15.1 Rauschgifttote 38 2.2.16 Gewaltkriminalität 40 2.2.16.1 2.2.16.1 Gewalt gegen Polizeibeamte 40 Häusliche Gewalt 41 2.2.17 2.2.18 2.3.19 Straßenkriminalität 42 Cybercrime 42 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung 44 2.3.19.1 2.3.19.2 2.3.19.2 Kriminalität im häuslichen Umfeld 44 Vollendete Suizide 45 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 45 2.4.7 2.4.8 2.2.20 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 46 2.4.9 2.2.20.1 2.2.20.2 2.2.20.3 2.2.20.4 Entwicklung der PMK-Gesamt 46 Entwicklung der PMK-Links 46 Entwicklung der PMK-Rechts 47 Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie 48 2.4.10 2.4.11 10 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 72 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen 75 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach 78 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach 81 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 84 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt 86 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth 88 Kriminalitätsbericht Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 91 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land 94 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth 96 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 98 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 INHALT EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben Vorwort LPD Hermann Guth 101 4.2.1 4.2.2 4.2.3 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 102 102 103 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 3.1.2.1 3.1.2.2 Corona allgemein 103 Raumschutz Corona mit Statistik 103 3.1.3 4.3 3.1.4 3.1.5 Silvester mit Ausgangssperre und Feuerwerksverbot 105 Sicherheitswacht 105 Reitergruppe Mittelfranken 106 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 3.2.1.1 Versammlungsgeschehen in Nürnberg inkl. Querdenker und Critical Mass 107 Traktorsternfahrt 107 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai 108 Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp 108 Tuningszene/mobile Partyszene 108 Feiermeilen in der Innenstadt 109 Besonderes Veranstaltungsjahr mit „Nürnberger Sommertagen“ 110 3.1.1 3.1.2 3.2.1 3.2.1.2 3.2.1.3 3.2.1.4 3.2.1.5 3.2.1.6 3.2.1.7 3.2.2 Einsatzstatistik Überblick Besondere Themenfelder Versammlungen und Veranstaltungen Sonstiges Einsatzgeschehen 111 3.2.2.1 3.2.2.2 3.2.2.3 Bombenfunde Königstorpassage Jamnitzerplatz 3.3 Einsatzgeschehen regional 3.3.1 3.3.2 111 112 113 3.3.3 Versammlungsgeschehen regional Besonderes Veranstaltungsjahr – „Herbstvergnügen“ in Fürth Fränkisches Seenland 3.4 Einsatzgeschehen Sport 3.4.1 3.4.2 107 107 114 114 114 114 116 Fußball 1. FC Nürnberg und SpVgg Greuther Fürth 116 Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und Höchstadt Alligators 117 VERKEHR Vorwort PD Werner Meier 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 119 Begriffsdefinition und Strukturdaten 120 Begriffe 120 Strukturdaten 121 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 4.4.7 4.4.8 4.4.9 4.4.10 4.4.11 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 Unfallbilanz und -entwicklung 122 Entwicklung der Personenschäden 123 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 125 Unfallursachen 127 Besondere Unfallursachen 129 Besondere Risikogruppen 134 Herausragende Verkehrsunfälle 140 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 141 Unfallbilanz und -entwicklung 141 Entwicklung der Personenschäden 142 Getötete nach Beteiligungsarten 142 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 143 Besondere Unfallarten 145 Besondere Risikogruppen 148 Herausragende Verkehrsunfälle 150 Verkehrsunfallentwicklung regional 151 Stadt Fürth 151 Stadt Erlangen 152 Stadt Schwabach 153 Stadt Ansbach 154 Landkreis Ansbach 155 Landkreis Erlangen-Höchstadt 156 Landkreis Fürth 157 Landkreis Nürnberger-Land 158 Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 159 Landkreis Roth 160 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 161 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 162 4.5.5 Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 162 Einsatz der Messgeräte 162 Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen 163 Überwachung des Güter- und Personenverkehrs 163 Schwerpunktaktionen 164 4.5.5.1 4.5.5.2 4.5.5.3 4.5.5.4 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 164 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 164 Abfahrtskontrollen d. Schwerverkehrs in Mittelfranken 165 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Jahresbericht 165 4.5.6 Verkehrsprävention/-erziehung 4.5.6.1 4.5.6.2 4.5.6.3 Verkehrserziehung 166 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause 167 Verkehrsunterricht 167 4.5.4 166 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 122 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 11 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.1 Daten und Zahlen Personal Reitergruppe 16 Beamtinnen/ 4.380 Beamtinnen/ Beamte 665 Tarifbeschäftigte Beamte Stand: 31.12.2020 13 Pferde Diensthundestaffel 46 Beamtinnen/ Beamte 56 Hunde Fahrzeuge 1.229 davon: 412 Pkw uniformiert 774 Pkw neutral 38 Motorräder 5 Boote Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 13 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.2 Unsere Dienststellen POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN Personalvertretungen Polizeipräsident Präsidialbüro Abteilung Personal Abteilung Einsatz Abteilung Versorgung P1 P2 P3 E1 E2 E3 E4 SCHUTZPOLIZEI KRIMINALPOLIZEI PI Altdorf b. Nürnberg KFD 1 Nürnberg PI Ansbach KFD 2 Nürnberg PI Bad Windsheim KFD 3 Nürnberg PI Dinkelsbühl KFD 4 Nürnberg PI Erlangen-Land KPI Ansbach PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen PI Feuchtwangen KPI Fürth PI Fürth KPI Schwabach EZ V1 V2 V3 V4 Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim Bad Windsheim Rothenburg o. d. Tauber PI Gunzenhausen PI Heilsbronn PI Hersbruck VERKEHRSPOLIZEI PI Herzogenaurach VPI Ansbach PI Hilpoltstein VPI Erlangen PI Höchstadt a. d. Aisch VPI Feucht PI Lauf a. d. Pegnitz VPI Fürth PI Neustadt a. d. Aisch VPI Nürnberg Landkreis Ansbach Feuchtwangen PI Nürnberg-Mitte PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West PI Roth PI Rothenburg o. d. Tauber PI Schwabach SPEZIALKRÄFTE PI Ergänzungsdienste Mittelfranken Dinkelsbühl PI Spezialeinheiten Nordbayern PI Stein PI Treuchtlingen PI Weißenburg i. Bay. GRENZPOLIZEI PI Zirndorf GPI Nürnberg-Flughafen 14 EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken GPI Grenzpolizeiinspektion mit schutzpolizeilichen Aufgaben PI Polizeiinspektion KFD Kriminalfachdezernat KPI Kriminalpolizeiinspektion VPI Verkehrspolizeiinspektion Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 POLIZEI MITTELFRANKEN Wir sind eines von zehn bayerischen Landespolizeipräsidien. Der Zuständigkeitsbereich deckt sich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Mittelfranken. Höchstadt a. d. Aisch Landkreis ErlangenHöchstadt Neustadt a. d. Aisch Herzogenaurach Erlangen- ErlangenStadt Land Stadt Erlangen Landkreis Nürnberger Land Stadt Fürth Landkreis Fürth Fürth Zirndorf -Flughafen -Ost -Mitte -West Nürnberg -Süd Stein Stadt Nürnberg Stadt Schwabach Stadt Ansbach Heilsbronn Lauf a. d. Pegnitz Feucht Hersbruck Altdorf b. Nürnberg Schwabach Ansbach Roth Landkreis Roth Hilpoltstein Landkreis WeißenburgGunzenhausen Stand: 31.12.2020 Gunzenhausen Weißenburg i. Bay. Wir betreuen ca. 1,77 Mio. Treuchtlingen Einwohner und eine Fläche von ca. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 7.243 km2. 15 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.2 Unsere Dienststellen PI Altdorf b. Nürnberg PI Ansbach VPI Feucht PI Feuchtwangen KPI/VPI Ansbach PI/KPI Fürth PI Heilsbronn PI Nürnberg-Ost 16 PI Herzogenaurach PI Nürnberg-Mitte PI Hersbruck PI Roth PI Bad Windsheim PI Rothenburg o. d. Tauber PI/KPI Schwabach Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 POLIZEI MITTELFRANKEN PI Erlangen-Land PI/KPI/VPI Erlangen VPI Fürth PI Dinkelsbühl PI Hilpoltstein PI Höchstadt a. d. Aisch PI Nürnberg-West PI Gunzenhausen PI Lauf a. d. Pegnitz PI Neustadt a. d. Aisch PI Nürnberg-Süd PI Stein PI Treuchtlingen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 PI Weißenburg i. Bay. VPI Nürnberg PI Zirndorf 17 POLIZEI MITTELFRANKEN 2015 2016 2017 2018 2019 2020 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 205.709 1.3 Unsere Einsatzzentrale Die polizeiliche Einsatzzentrale steht allen Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 620 (2019: 700) Hilfesuchenden täglich. Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund werden die eingehenden Notrufe systematisch bewertet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen veranlasst. Exemplarisch kann hier die Ortung der Handys von vermissten oder hilflosen Personen angeführt werden (242; 2019: 188). Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutzbereichs Mittelfranken wurden 2020 rund 277.300 Einsätze (2019: 282.665) gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei von der verparkten Ausfahrt bis zum Tötungsdelikt und vom Bankraub bis zum Schwan auf der Fahrbahn. Daneben hat die Einsatzzentrale eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispielhaft hierfür ist die Verständigung von Stadtreinigung, Abschleppdiensten 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 277.253 EZPP Daten Statistik der Einsatzzentrale des Mittelfranken 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Notrufe 313.467 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 205.709 Einsätze 268.527 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 277.253 365 Tage 24 Stunden erreichbar. 205.709 277.253 (2020) (2020) Notrufe (8018), Ärzten und Bestattern, der Autobahnmeisterei und sonstiger Notfalldienste. Weiterhin werden hier Verkehrsdurchsagen und Warnmeldungen an die Bevölkerung erstellt und angeschlossene Einsätze Alarmanlagen (5253 Alarmmeldungen) betreut. Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt außerhalb der Geschäftszeiten das Präsidium und ist somit für die Sicherheit der Menschen in Mittelfranken verantwortlich, herausragende Einsatzlagen werden vom ihm geleitet. Unterstützt wird er hierbei unter anderem durch den neu installierten Bereich SENTINEL (Sicherheit im Einsatz durch Open Source Intelligence in Einsatzleitstellen), dessen Intel-Officers einsatzunterstützende OSINT-Recherchen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Lagen durchführen. Die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen in Nürnberg, Ansbach und Schwabach ist hervorragend. Eingehende Notrufe mit Bezug zu Feuerwehr oder medizinischen Belangen können dank modernster Technik direkt an diese weitergeleitet werden. Der leichte Rückgang der Einsätze und der eingegangenen Notrufe dürften auf die vorherrschende Pandemielage und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurück zu führen sein. 18 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 PI Erlangen-Land PI Hersbruck PI Nürnberg-West PI Ergänzungsdienste Mittelfranken PI Treuchtlingen Social-Media-Aktion der Polizei Mittelfranken „Wir bleiben für Euch da – bleibt Ihr bitte für uns daheim!“ während der Ausgangsbeschränkung im Frühling 2020 aufgrund der Corona-Pandemie PI Gunzenhausen PI Weißenburg i. Bay. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 PI Heilsbronn PI Erlangen-Stadt GPI Nürnberg-Flughafen 19 2 Zuständiges Sachgebiet KRIMINALITÄT D ie mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit für Sie da!“ In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Sicherheitsnetzwerk, insbesondere aber durch eigene nachhaltige Ermittlungsarbeit und Präsenzkonzepte sank die Kriminalität im Jahresvergleich erneut um stattliche 6,5 %. Konkret heißt das 5.511 Straftaten weniger und damit ein bedeutendes Maß weniger an Schaden, Ärger und Leid bei Opfern. Erfolgreiche Sicherheitsnetzwerkarbeit misst sich jedoch nicht alleine in positiven Jahresvergleichen, sondern v. a. in der Langzeitbetrachtung. Der Zehn-Jahres-Vergleich (2011–2020) bestätigt den Trend. Die Nachhaltigkeitsstrategie, auf die wir bei der Sicherheit als Grundbedürfnis der Menschen setzen, geht auf: In absoluten Zahlen sank die Kriminalität um 14,8 %. In Relation zur Bevölkerungsentwicklung in Mfr., wir sprechen kriminalstatistisch von der Häufigkeitszahl (HZ), ist der Rückgang mit 17,8 % noch deutlicher. Besonders ins Auge fällt der Fünf-Jahres-Vergleich (2016–2020: -17,3 absolut, HZ -18,2). Im Langzeitvergleich stieg zudem die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche 4,8 % auf 68,1 %. Das ist im Jahresvergleich beachtenswert, da pandemiebedingt einige Deliktsphänomene (z.B. der Ladendiebstahl), bei denen wir bereits bei der Anzeigeerstattung Hinweise auf Tatverdächtige erhalten, markant zurückgingen. Wir klären in den letzten Jahren durchschnittlich deutlich mehr als zwei von drei Straftaten auf, was in Deutschland etwas ganz Besonderes ist! Eindeutige Aussagen, wie stark sich die „CoronaPandemie“ und damit verbundene soziokulturelle und infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen ausgewirkt haben, können anhand der PKS nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten einige Korrelationen, z. B. bei den Diebstahlsdelikten, die sowohl pandemiebedingt durch Reduzierung von Tatgelegenheiten als auch durch deutlich stärkere polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum während intensiver infektionsschutzrechtlicher Einschränkungen mitbeeinflusst worden sind, aber keine eindeutigen Kausalitäten. So ist eine pandemiebedingte Steigerung der „Effektstärke“ kriminalstatistisch wahrscheinlich, die Eigentumskriminalität ist traditionell ein „kriminalstatistischer Treiber“, die Abnahme fügt sich aber in den kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Wir können anhand der objektiven Daten auch die öffentlich diskutierten Vermutungen, durch Kontaktbeschränkungen, die Ausweitung der Home-Office-Angebote, nicht zuletzt die sprunghafte Entwicklung des Online-Handels werden sich die „häusliche Gewalt“ oder die „Cyber(betrugs)kriminalität“ sprunghaft entwickeln, Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 E3 statistisch nicht bestätigen. Alle genannten Phänomene bewegen sich im statistischen Durchschnitt. Zum Ausmaß des Dunkelfeldes können wir mangels valider Daten auch keine objektiv belastbare Aussage treffen. Sehr positiv ist der erneute signifikante Rückgang bei der Gewaltkriminalität (-8,0 %) und bei der Straßenkriminalität (-4,5 %). Bei aller gebotenen Zurückhaltung: In Mittelfranken lebte man schon bisher sehr sicher, aber noch nie so sicher wie zurzeit! Diese positive Botschaft lässt sich in Zeiten großer individueller und gesellschaftlicher Beschränkungen durchaus festhalten. Dennoch bleibt für uns auch im neuen Jahr viel zu tun, ich denke nur an das gerade in Zeiten der Pandemie virulente Phänomen der „Hasskriminalität“ oder an das signifikant steigende Phänomen „Kinderpornografie“, bei welchem wir durch bundesweit konzertierte Anstrengungen in hohem Maße das Dunkelfeld aufhellen. Beide Phänomene liegen uns wegen der immensen schädlichen Wirkungen bei den Opfern besonders am Herzen. Nach dem exponentiellen Anstieg der Sicherstellungsmengen im vergangenen Jahr, die bei vielen Stoffgruppen auch im Jahr 2020 anhielt, werden wir unsere Anstrengungen auch bei der Rauschgiftkriminalität fortsetzen. Abschließend mit den Worten des dt. Schriftstellers und Schauspielers Curt Götz, der Anfang des 20. Jahrhunderts auch in Nürnberg tätig war, wir haben die Weichen richtig gestellt, sind nach wie vor auf einem guten Weg, denn: „Man sollte die Dinge (zwar) so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte.“ Ihr Holger Plank LKD Dr. jur. Holger Plank Leiter Sachgebiet E3 21 KRIMINALITÄT 2.1 Begriffserläuterungen 2.1.1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2.1.5 Nichtdeutsche und Zuwanderer In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert und statistisch aufbereitet. Nichtdeutsche TV sind Personen mit ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Als Zuwanderer werden bundesweit einheitlich diejenigen nichtdeutschen TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden: Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie auch einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen. Nicht in der PKS enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. 2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ) Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf 100.000 Einwohner einer bestimmten Region. Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung und dient bundesweit als gebräuchlicher und griffiger Vergleichswert. 2.1.3 Tatverdächtige (TV) Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. 2.1.4 Jugendliche Intensivtäter (JUIT) Jugendlicher Intensivtäter ist weder eine Zuschreibung noch ein Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen (bis zum 21. Lebensjahr), um die sich die Sicherheitsbehörden in einem hohen Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht nur eine konsequente Strafverfolgung, sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermittlung von Hilfsangeboten vor. 22 ■ unerlaubter Aufenthalt ■ Asylbewerber ■ Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling ■ Duldung ■ international/national Schutzberechtigte ■ Asylberechtigte 2.1.6 Kriminalitätsopfer Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen in der PKS nur bei Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raubund Körperverletzungsdelikten, Nötigung und Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie Widerstandshandlungen statistisch ausgewiesen werden. 2.1.7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden unter anderem erfasst: ■ ■ ■ ■ ■ Vergewaltigung sexuelle Nötigung sexuelle Missbrauchshandlungen Menschenhandel exhibitionistische Handlungen 2.1.8 Vermögens- und Fälschungsdelikte Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten werden u. a. gezählt: Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT ■ ■ ■ ■ Betrugsdelikte Untreue Geld- und Wertzeichenfälschung Urkundenfälschung 2.1.9 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität umfasst u. a. folgende Delikte: ■ ■ ■ ■ ■ ■ Straftaten gegen das Leben Vergewaltigung sexuelle Nötigung Raubdelikte Körperverletzung mit Todesfolge gefährliche und schwere Körperverletzung ■ erpresserischen Menschenraub ■ Geiselnahme 2.1.10 Häusliche Gewalt Hierbei handelt es sich um angezeigte Vorgänge von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie wenn sie sich nach einer Trennung ereignen oder noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. 2.1.11 Straßenkriminalität Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z. B. ■ Körperverletzungsdelikte, ■ Sachbeschädigungen, ■ Diebstahls- und Raubdelikte, ■ Sexualdelikte, die sich im öffentlichen Raum zutragen oder sich dort fortsetzen. 2.1.12 Cybercrime Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen das ■ Internet ■ weitere Datennetze Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 ■ informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als Cybercrime im engeren Sinn bezeichnet werden. Lediglich diese Straftatbestände werden in der PKS als Cybercrime geführt. Daneben umfasst Cybercrime auch solche Straftaten, die mittels Informationsund Kommunikationstechnik (Tatmittel Internet) begangen werden, zum Beispiel Rauschgifthandel im Darknet, Beleidigung in sozialen Netzwerken. 2.1.13 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung aus einer politischen Motivation heraus begehbar. Das Definitionsfeld der Politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei zwischen den Phänomenbereichen: ■ ■ ■ ■ ■ „links“ „rechts“ „ausländische Ideologie“ „religiöse Ideologie“ „nicht zuzuordnen“ 2.1.14 Prävention In der polizeilichen Kriminalprävention wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen Prävention unterschieden. 23 KRIMINALITÄT Foto: photo20ast - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Regierungsbezirk Mittelfranken 1.775.169 Einwohner Bevölkerungsdichte 245 Einwohner je km 2 14,6 % 78.745 Häufigkeitszahl 4.322 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,1% Ausländeranteil 7.243,69 km² Fläche Allgemeines 2.2.1 Gesamtentwicklung Im Regierungsbezirk Mittelfranken wurden für das Jahr 2020 insgesamt 78.745 Straftaten in der PKS erfasst. Dies bedeutet abermals einen bemerkenswerten Rückgang, diesmal um 5.511 Delikte (6,5 %), und den in absoluten Zahlen tiefsten jemals gemessenen Wert! Insbesondere sind die Fallzahlen im Bereich der Eigentums- und Diebstahlskriminalität erneut stark rückläufig (8,5 %); ebenso die der Vermögensund Fälschungsdelikte (4,6 %), Gewaltkriminalität wie Tötungsdelikte und Vergewaltigung (8,1 %), Straßenkriminalität (4,5 %) sowie der Rohheitsdelikte, hierunter fallen u. a. Raub, Erpressung und Körperverletzung (6,4 %). Und auch bei den Rauschgiftdelikten konnte ein Rückgang um exakt 9 % erreicht und damit der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre festgestellt werden, obwohl die Sicherstellungsmengen grds. und auch im Einzelfall 24 bei einzelnen Stoffgruppen nach wie vor ansteigen. Wie bereits in den Vorjahren dargestellt, werden die Fallzahlen auch im Jahr 2020 von der Flüchtlingssituation mit beeinflusst. Im Bereich der Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw. Asylverfahrensgesetz wurden im abgelaufenen Jahr zum dritten Mal hintereinander weniger Delikte, nämlich 2.031, registriert (39,4 %); trotzdem wirken sich die Zahlen dieser besonderen Deliktsgruppe weiterhin in der PKS aus und beeinflussen u. a. die Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten des Sicherheitsberichts 2020 ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden. Bei der Betrachtung der registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Rückgang von 80.904 auf 76.714 Fälle zu verzeichnen (5,2 %). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken 2.2.2 Aufklärungsquote AQ (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um genau einen Prozentpunkt auf 68,1 % (Vergleich zum Durchschnittswert in Bayern: 66,4 %), und das, obwohl Deliktsbereiche, die im Allgemeinen eine hohe Aufklärungsquote aufweisen (z. B. Ladendiebstähle, Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstöße nach dem Ausländerrecht) zurückgegangen sind. Die mittelfränkische Polizei hat somit durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit auch 2020 wieder mehr als zwei von drei Straftaten aufgeklärt. 2.2.3 Häufigkeitszahl HZ – Bezirk Mittelfranken Auch die Häufigkeitszahl (HZ) ist ohne ausländerrechtliche Verstöße berechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken sank die HZ im Vergleich zum Jahr 2019 – auch aufgrund des Fallzahlenrückgangs – um 5,4 % von 4.570 auf 4.322 bei gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs. Im Vergleich der bayerischen Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach München (5.279) und Oberfranken (4.543) die drittniedrigste Häufigkeitszahl. Diese liegt nur knapp über dem bayerischen Durchschnittswert (4.291). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Karte HZ Kriminalitätsbelastung auf der nächsten Seite. 25 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken 2.2.4 Tatverdächtige Im Jahr 2020 wurden insgesamt 36.884 Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies be- deutet einen Rückgang von 4.094 TV (10,0 %). Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße sank die Anzahl der Tatverdächtigen um 7,5 % von 38.144 auf nun 35.271 (26.859 männlich / 8.412 weiblich). Den größten Teil der TV stellen mit 79,5 % die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre). Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken 26 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 2.2.5 Jugendkriminalität/ Kinderdelinquenz Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken Die Anzahl delinquenter Kinder sowie tatverdächtiger Jugendlicher und Heranwachsender beträgt zusammen 7.220 Personen. Sie ist im Vergleich mit dem Vorjahr (8.243 TV) um 12,4 % gesunken und erreicht damit einen Zehn-JahresTiefstwert! Personen unter 21 Jahren waren an insgesamt 10.526 Straftaten beteiligt. Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) ging erneut zurück, diesmal sogar um 198 auf aktuell 1.096 Personen (15,3 %). War im Bereich der Jugendkriminalität (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) 2019 noch ein Anstieg der TV zu verzeichnen, so stellen wir aktuell einen beachtlichen Rückgang von 15,1 % fest. Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken insgesamt 2.988 Jugendliche straffällig (Vorjahr: 3.521), vor allem in den Bereichen der Eigentums-, Rohheits- sowie Rauschgiftdelikte und bei den Sachbeschädigungen. koholeinfluss begangen wurden, mit 14,2 % nahezu identisch. Ebenfalls positiv zeigt sich die Entwicklung bei der Anzahl heranwachsender Tatverdächtiger (Personen zwischen 18 und 21 Jahren), die um 8,5 % auf 3.136 Personen zurückging. Dieser Trend rückläufiger Zahlen ist seit 2014 zu beobachten. Bei Straftaten, die durch unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige unter 21 Jahren begangen wurden, ist zum ersten Mal seit 2012 eine moderate Steigerung (1,4 %) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr (14,5 %) blieb der Wert der Straftaten, die unter Al- Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende Mittelfranken Kinder / Jugendliche– /Bezirk Heranwachsende 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2016 2017 2018 2019 2020 Kinder 1.028 1.221 1.309 1.294 1.096 Jugendliche 3.312 3.409 3.222 3.521 2.988 Heranwachsende 4.027 4.002 3.654 3.428 3.136 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 27 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.5.1 Jugendliche Intensivtäter Die Einstufung als jugendlicher Intensivtäter (JUIT) beruht auf einer Negativprognose, die im Team erstellt wird. In das Programm können Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres aufgenommen werden, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass sie zukünftig Straftaten von erheblichem Ausmaß und besonderer Schwere begehen. Der Schwerpunkt der Konzeption liegt nach wie vor im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Während hier die Zahl der als JUIT geführten Personen mit 96 nahezu gleichblieb (Vorjahr: 91), erhöhte sich die Anzahl im restlichen Mittelfranken von 41 auf 57 Personen. 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche (ohne ausländerrechtliche Verstöße) Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) an der Gesamtzahl der TV sank leicht von 36,3 % im Vorjahr auf JUIT nach WohnortenIntensivtäter – Bezirk Mittelfranken Jugendliche nach Wohnhorten Jugendliche Intensivtäter nach Wohnhorten sonst. Mfr.; 35; Nürnberg 23% Fürth Erlangen Erlangen; 7; sonst.4% Mfr. Summe: 96 15 7 35 153 Fürth; 15; 10% Nürnberg; 96; 63% aktuell 36,2 %. Der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zugleich von 14,2 % im Vorjahr auf aktuell 14,6 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigs- ten Wert seit 2016. Zuwanderer sind eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass ihre Anzahl seit 2016 Tatverdächtige (TV) –Tatverdächtige Bezirk Mittelfranken - Regierungsbezirk Mittelfranken 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 28 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 40.549 40.146 38.785 38.144 35.271 deutsche TV 25.403 25.448 24.218 24.321 22.516 TV nichtdeutsch 15.146 14.813 14.597 13.844 12.776 TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 11.231 10.482 10.849 10.484 9.681 TV Zuwanderer 3.915 4.331 4.112 3.731 3.505 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT mit 17,5 % deutlich abgenommen hat. Bei der Gruppe der Zuwanderer ergibt sich in dieser Zeitspanne ebenfalls ein Rückgang der TV um 10,5 %. Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 9,9 %. Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer werden von den Meldebehörden allerdings nicht gesondert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit zu den üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte keine exakte Aussage getroffen werden kann. Nach einer vorläufigen Statistik schen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 63,8 %. In Relation hierzu liegt der Bevölkerungsanteil Deutscher in Mittelfranken bei 85,4 %. des Ausländerzentralregisters leben in Mittelfranken derzeit ca. 36.400 Zuwanderer. Auf der Grundlage dieses statistisch allerdings „nicht amtlichen“ Wertes ergibt sich ein Bevölkerungsanteil von ca. 2,1 %. Nähere Auswertungen, insbesondere zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen, sind jedoch nicht möglich. 2.2.6.1 Reisende Täter Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren in Mittelfranken nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde. Dieser Wert blieb in den letzten Jahren relativ konstant auf diesem Niveau. Die Anzahl der deutschen TV sank in den letzten vier Jahren um 11,4 %. Parallel dazu sank auch die Gesamtzahl der TV in Mittelfranken in diesem Zeitraum um 13,0 %. Der Anteil der deut- TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher Täter – Bezirk Mittelfranken 2.2.7 Kriminalitätsopfer Im Berichtszeitraum wurden im Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt 16.501 Personen als Kriminalitätsopfer registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang von 3,9 % (661 Personen). Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene über 21 Jahre (12.739), die meisten von ihnen männlich. Der Anteil der Heranwachsenden beträgt 1.300, der Jugendlichen 1.255 und der Kinder 1.207. Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gewaltkriminalität Straßenkriminalität Raub, räuberische Erpressung Körperverletzungsdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Anzahl Opfer 16.501 78 männlich 10.002 48 weiblich 6.499 30 1.019 180 839 3.227 1.386 406 10.355 2.232 859 288 6.529 995 527 118 3.826 29 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche) PKS-Entwicklung – Bezirk MittelfrankenPKS-Entwicklung RB Mittelfranken Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Straftaten insgesamt 95.260 90.498 87.792 84.256 78.745 -5.511 -6,5% 91.846 86.149 83.942 80.904 76.714 -4.190 -5,2% 21 54 835 121 0 0 420 208 25 37 1.088 244 78 180 188 196 28 36 1.196 200 0 264 122 208 23 41 1.309 172 0 276 118 248 16 29 1.321 142 0 223 158 279 -7 -12 12 -30 0 -53 40 31 -30,4% -29,3% 0,9% -17,4% 0,0% -19,2% 33,9% 12,5% 178 242 228 297 375 78 26,3% 15.278 481 114 11.850 31.867 20.251 7.214 1.191 11.616 1.259 1.916 1.239 5.160 14.516 444 119 11.216 27.825 17.928 6.981 1.103 9.897 1.230 1.729 1.129 4.271 13.956 405 117 10.801 26.341 17.661 6.944 880 8.680 794 1.515 886 4.056 13.767 416 123 10.479 24.550 15.907 6.100 829 8.643 610 1.418 789 4.533 12.882 369 103 9.751 22.464 13.782 5.456 723 8.682 739 1.158 810 4.224 -885 -47 -20 -728 -2.086 -2.125 -644 -106 39 129 -260 21 -309 -6,4% -11,3% -16,3% -6,9% -8,5% -13,4% -10,6% -12,8% 0,5% 21,1% -18,3% 2,7% -6,8% 14.738 14.285 13.509 12.108 11.548 -560 -4,6% 11.733 3.435 10.379 7.469 17.501 3.414 11.083 3.516 9.627 7.746 15.544 4.349 10.027 2.425 10.091 7.571 15.673 3.850 9.147 2.242 9.915 7.935 15.239 3.352 8.704 2.551 9.882 7.217 14.546 2.031 -443 309 -33 -718 -693 -1.321 -4,8% 13,8% -0,3% -9,0% -4,5% -39,4% Straftaten insgesamt ohne AufenthG Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung Sexueller Missbrauch von Kindern Verbreiten pornografischer Schriften Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/ Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Verlauf Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten – Bezirk Mittelfranken Vermögens- und Fälschungsdelikte 15% sonst. Straftaten gem. StGB 25% Straftaten gem. NebenG 14% Straftaten gegen das Leben 0% Eigentumsdelikte 28% Rohheitsdelikte 16% 30 Sexualstraftaten 2% Einzelbetrachtung der Delikte ab der folgenden Seite Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT In 2020 sind insgesamt 66 Fälle von Straftaten gegen das Leben erfasst. Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf 97,1 %. Bei Mord registrieren wir einen erneuten Rückgang von 23 auf 16 Fälle (AQ 100 %), bei Totschlag einen Rückgang von 41 auf 29 Fälle (AQ ebenfalls 100 %). 2.2.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Bei den Sexualdelikten in Mittelfranken messen wir im Berichtszeitraum einen geringen Anstieg um 0,9 % von 1.309 Fällen in 2019 auf aktuell 1.321 Fälle. Die ohnehin bereits hohe Aufklärungsquote in Mittelfranken konnte nochmals gesteigert werden und liegt nun bei 86,1 %. Herausragender Fall (zu 2.2.8) Am Vormittag des 21.11.2020 begab sich der 66-jährige Beschuldigte zum Wohnhaus seiner getrennt lebenden 63 Jahre alten Ehefrau im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf. Vor Ort befand sich ebenfalls ein 62-jähriger Bekannter des Paares mit seinem Taxi. Als die drei Personen für eine Aussprache zusammen im Taxi saßen, kam es zunächst zu einem Streit zwischen dem Beschuldigten und seiner Frau. Diese verließ daraufhin das Taxi. Der Beschuldigte verfolgte sie und schoss ihr in den Kopf. Im Fortgang feuerte er weitere Schüsse in Richtung des Taxis ab, wobei der Bekannte ebenfalls getroffen wurde. ten weitere Vorbeziehungen, wie z. B. Freundeskreis und Beruf. Mehr als die Hälfte der Opfer hatte keinerlei Vorbeziehung zum Tatverdächtigen. Es werden zudem weitaus weniger Fälle der sexuellen Belästigung verzeichnet (19,2 %). Von den insgesamt 1.321 Sexualstraftaten ereigneten sich 273 Fälle im öffentlichen Raum, ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (332). Höhere Fallzahlen dagegen messen wir bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage (33,9 %) sowie, wenn auch minimal, bei den exhibitionistischen Handlungen (6,7). Erfreulich zeigt sich der abermalige Rückgang bei den Vergewaltigungen Es wurden 944 Tatverdächtige ermittelt (2019: 967); hiervon 673 deutsche (679) und 271 nichtdeutsche TV (288). Unter den 271 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 109 Zuwanderer (108), deren Anteil somit 11,5 % (11,2 %) an der Gesamtzahl der im Bereich der Sexualdelikte erfassten Tatverdächtigen beträgt. In Mittelfranken wurden 2020 insgesamt 1.019 Personen als Opfer von Sexualstraftaten registriert, davon 82,3 % weiblich und 17,7 % männlich. 20,5 % der Opfer hatten eine familiäre bzw. verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen; ca. 28 % hat- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Beide Geschädigte erlitten tödliche Verletzungen. Der Beschuldigte konnte von eintreffenden Polizeibeamten noch am Tatort festgenommen werden. Gegen ihn wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die Schusswaffe besaß der Beschuldigte unberechtigt. von 172 auf 142 Delikte (17,4 %) bei einer AQ von 90,8 %. Symbolfoto: artit - stock.adobe.com 2.2.8 Straftaten gegen das Leben Abbildung zeigt Symbolfoto Ausgewählte Deliktsbereiche In den Phänomenbereichen des (schweren) sexuellen Missbrauchs – auch von Kindern und Jugendlichen – sowie bei der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung (kinder)pornografischer Schriften wird erneut eine signifikante Steigerung festgestellt. Erfahrungsgemäß werden diese Taten größtenteils im Internet bzw. über die sozialen Medien (Internet, WhatsApp etc.) begangen. Die vergleichsweise hohen Fallzahlen resultieren sehr wahrscheinlich aus einer Dunkelfeldaufhellung, die nicht nur auf die stetig intensivierte technische Ermittlungsarbeit der Polizei gerade in diesem Deliktsfeld zurückzuführen ist. 31 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Sexualstraftaten - PKS-Entwicklung RB Mittelfranken Sexualstraftaten PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 835 1.088 1.196 1.309 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 233 465 591 Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe 121 244 Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet 21 19 Veränderung 2019/2020 Anzahl in % 1.321 12 0,9% 588 460 -128 -21,8% 200 172 142 -30 -17,4% Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB 151 156 134 -22 -14,1% Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 49 16 8 -8 -50,0% 180 264 276 223 -53 -19,2% sonst. Sexuelle Nötigung 99 sexuelle Belästigung 27 Beleidigung auf sexueller Grundlage 420 188 122 118 158 40 33,9% sexueller Missbrauch von Kindern 208 196 208 248 279 31 12,5% sexueller Missbrauch von Kindern 50 44 50 68 82 14 20,6% 166 148 157 164 175 11 6,7% Verbreitung pornografischer Schriften 178 242 228 297 375 78 26,3% Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften 92 158 152 201 257 56 27,9% Exhibitionistische Handlungen ten. Ein Abgleich des Lichtbildes des bis dato unbekannten Täter aus der U-Bahn und des nun identifizierten Täters vom Nürnberger Hauptbahnhof bestätigte die Personengleichheit. Erste Versuche, ihn an seiner Wohnanschrift, einem Fürther Asylbewerberheim, anzutreffen, verliefen erfolglos. Er war offenbar untergetaucht. Herausragender Fall (zu 2.2.9) Im Februar 2020 kam es zu einer versuchten Vergewaltigung im Stadtgebiet Nürnberg. Der zunächst unbekannte Täter hatte sich sein späteres Opfer offenbar bereits in der U-Bahn ausgesucht und auf dem Weg zur Arbeitsstelle zunächst verfolgt. In einem für ihn günstigen Moment griff er die Frau von hinten an und versuchte sie in ein Gebüsch zu ziehen. Der Geschädigten gelang es nur unter heftiger Gegenwehr, sich von dem Mann loszureißen und, während der Täter sie noch verfolgte, sich zu ihrer nahegelegenen Arbeitsstelle zu flüchten. Aufgrund der angegebenen markanten Beschreibung gelang es schnell, über die Videoaufzeichnungen der U-Bahn ein Lichtbild des Mannes zu erlangen. Ein daraufhin durchgeführter Presseaufruf führte zu einem weiteren, bis dahin noch unbekannten Opfer, das wenige Stunden zuvor von dem Mann ebenfalls verfolgt und unsittlich berührt worden war. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wurde nahezu zeitgleich bekannt, dass in derselben Nacht weitere Frauen im Bereich des Nürnberger Hauptbahnhofs auf exhibitionistische 32 Verlauf Die weiteren Ermittlungen führten zu einer weiteren Tat, die bereits Anfang Januar 2020 begangen wurde. Aufgrund der Vielzahl und der Schwere der Fälle und auch deswegen, weil der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits in anderen Städten in ähnlicher Weise aufgetreten war, wurde Haftbefehl erlassen. Noch während die Ermittlungen zu seinem derzeitigen Aufenthalt liefen, wurde der Tatverdächtige erneut übergriffig. Weise belästigt wurden. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei konnten den Täter, der sich von Beginn an uneinsichtig und aggressiv zeigte, in Gewahrsam nehmen. In den Räumen der Bundespolizei kam es dann noch zu einer Widerstandshandlung gegen die Beam- In allen Fällen war eine Identifizierung durch die Videoaufzeichnungen der VAG möglich geworden, da sich der Beschuldigte stets entweder in der U-Bahn oder aber im Nürnberger Hauptbahnhof seine Opfer regelrecht „aussuchte“ und diesen anschließend folgte oder direkt vor ihnen agierte. Mitte April 2020 konnte der Täter letztlich festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: Brian Jackson - stock.adobe.com KRIMINALITÄT 2.2.10 Rohheitsdelikte Im Regierungsbezirk Mittelfranken sanken die Fallzahlen der Rohheitsdelikte von 13.767 auf 12.882 (6,4 %). Hierfür sind überwiegend die Rückgänge bei den Körperverletzungsdelikten um 728 Fälle (6,9 %) sowie der Raubstraftaten um 47 Fälle (11,3 %) ausschlaggebend. Die AQ konnte auf 91,6 % gesteigert werden (Vorjahr: 91,3 %). 2.2.11 Eigentumsdelikte Erfreulich ist die Entwicklung weiterhin bei den Eigentums-, insbesondere den Diebstahlsdelikten, traditionelle „kriminalstatistische Treiber“. Hier sanken die Fallzahlen wie bereits in den Vorjahren beinahe durchgängig in allen Deliktsfeldern. So ist mit aktuell 22.464 registrierten Fällen ein Rückgang um 8,5 % (2.086 Delikte) zu verzeichnen. Die AQ stieg auf 43 % (Vorjahr: 40,3 %). Allein im Bereich des einfachen Diebstahls sanken die Fallzahlen massiv um 2.125 Fälle (13,4 %). Beim schweren Diebstahl hingegen ist eine geringe Steigerung um 39 Fälle (0,5 %) auszumachen. Die Zahl der Fahrraddiebstähle sank beachtlich um 309 (6,8 %) auf insgesamt 4.224 Delikte. Weiterhin positiv zeigt sich zudem die Entwicklung im Bereich der Einbrüche in gewerbliche Objekte. Hier war ein Rückgang von 18,3 % auf insgesamt 1.158 Fälle (Vorjahr: 1.418) zu verzeichnen. Konnte im Vorjahr noch ein auffälliger Rückgang bei den Kfz-Aufbrüchen festgestellt werden, so stiegen die Fallzahlen im aktuellen Berichtszeitraum von 610 auf 739 Delikte (21,1 %). Hierfür war hauptsächlich eine inzwischen geklärte Serie von Kfz-Aufbrüchen im Großraum Nürnberg mitverantwortlich, bei der es die ermittelten Täter auf in den Fahrzeugen zurückgelassene Gegen- WED-Gesamtbetrachtung im Jahresvergleich – Bezirk Mittelfranken stände abgesehen hatten. Wir weisen in diesem Zusammenhang in unseren kriminalpräventiven Aufrufen immer wieder darauf hin, in abgestellten Fahrzeugen niemals von außen sichtbar, am besten aber gar keine Wertgegenstände zurückzulassen. Ausgesprochen erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Kfz-Diebstähle. Hier ist mit 52 entwendeten Kraftwagen der absolute Tiefstwert der vergangenen zehn Jahre festzustellen. Dies bedeutet allein im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 59,4 %. In den Fokus rücken jedoch immer mehr die Diebstähle von Werkzeugen und Maschinen. Die Täter brechen hierzu in Baustellen und Baucontainer ein oder entwenden die Gegenstände aus abgestellten Firmenfahrzeugen. Offenbar besteht für hochwertige Bauwerkzeuge und -maschinen ein großer Absatzmarkt in Ost- und Süd-Ost-Europa, wie die Ermittlungserkenntnisse i.Z.m. geklärten Taten zeigen. Der anhaltende Trend rückläufiger Fallzahlen im Bereich des Wohnraumeinbruchdiebstahles der vergangenen Jahre setzte sich für das aktuelle Berichtsjahr nicht fort. Das hat allerdings kriminalstatistische Gründe und hängt mit der signifikanten Häufung von Wohnungseinbrüchen in Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 33 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Mittelfranken unmittelbar zum Ende des Jahres 2019 zusammen. Das Gros dieser Delikte wurde erst im Jahr 2020 zur PKS, die ja als „Auslaufstatistik“ geführt wird, gemeldet. Aktuell registrieren wir demnach 810 Fälle (Vorjahr: 789), was eine Steigerung von 2,7 % bedeutet. Die Zahlen aus der polizeilichen Vorgangserfassung belegen in einer parallelen Betrachtung, dass beinahe die Hälfte der registrierten Delikte bereits 2019 begangen wurde und aufgrund der bei diesem Deliktsbereich durchgängig intensiven Ermittlungsarbeit erst in 2020 zur PKS gemeldet werden konnte. Die überdurchschnittlich hohe AQ des Vorjahres (26,9 %) konnte daher nicht gehalten werden und liegt derzeit bei 17,0 %. Die nachfolgende Karte zeigt die geografische Tatortverteilung der Wohnungseinbrüche im Jahr 2020 im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum größten Teil ereigneten sich die Taten im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung nach wie vor als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2021 fortgeführt. Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken sie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 5 10 20 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 34 5 10 20 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Am 23.11.2020 konnten in Wilhermsdorf (Lkrs. Fürth) drei Männer festgenommen werden, die in dringendem Verdacht stehen, bandenmäßige Wohnungseinbruchdiebstähle begangen zu haben. Das mittelfränkische Fachkommissariat für Bandenkriminalität hatte bereits seit geraumer Zeit umfangreiche Ermittlungen gegen die drei albanischen Tatverdächtigen im Alter von 28, 29 und 32 Jahren geführt. In den frühen Abendstunden des 23.11.2020 ergaben sich konkrete Verdachtsmomente für einen Wohnungseinbruch in einem Wilhermsdorfer Ortsteil. Zum Zeitpunkt der Festnahme waren die drei Tatverdächtigen in einem Pkw unterwegs. Der 28-jährige Fahrer versuchte sich mitsamt seinem Fahrzeug gewaltsam aus der Festnahmesituation zu befreien. Hierbei verletzte er einen Polizeibeamten, der anschließend zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Zudem beschädigte der Tatverdächtige bei seinem Fluchtversuch ein geparktes Fahrzeug. Letztlich konnten die drei Männer trotz erheblicher Widerstandsleistungen von den Einsatzkräften festgenommen werden. Bei dem Einsatz gegen das mutmaßliche Einbrechertrio unterstützten Beamte des Polizeipräsidiums Unterfranken. Im Zuge der ersten Maßnahmen wurde das Fahrzeug des Trios sichergestellt. Bei den Tatverdächtigen aufgefundene Ge- 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte Sanierungsarbeiten an Haus-, Garagen- und Terrassendächern an. Der positive Trend der Vorjahre setzt sich fort. Bei Fallzahlen im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte registrieren wir 560 Delikte weniger (4,6 %). Vor allem beim Betrug zeigt sich ein beachtlicher Rückgang der Fallzahlen von 9.147 auf 8.704 (4,8 %). Der zunächst vereinbarte Preis wurde nach Beginn bzw. Abschluss der Arbeiten meist nicht eingehalten und deutlich überteuerte Rechnungen (Betrug, Wucher) gestellt. Die Zahlungen hatten sofort in bar zu erfolgen; Quittungen oder Rechnungen wurden in der Regel nicht ausgestellt. Die Täter traten hierbei nicht selten einschüchternd bis aggressiv gegenüber den meist älteren Geschädigten auf. Anzumerken bleibt jedoch, dass vor allem bei den Betrugsarten, die über das Internet begangen werden (z. B. Warenbetrug), eine nicht unerhebliche Anzahl an Straftaten mit dem „Tatort Ausland bzw. unbekannt“, geschehen, die aufgrund der Erfassungsrichtlinien nicht in der PKS aufgeführt werden. In vielen der Fälle wurden Arbeiten an Dächern durchgeführt, die u.a. mit as- genstände konnten u. a. dem Einbruch in Wilhermsdorf zugeordnet werden. Beamte der Verkehrspolizei Fürth stellten außerdem eine beweiskräftige Unfallaufnahme am Festnahmeort sicher. Aufgrund von Haftanträgen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ der Ermittlungsrichter am 24.11.2020 Haftfehle gegen die drei Festgenommenen. Seither befinden sich die Beschuldigten in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich können der Einbrecherbande zahlreiche weitere Wohnungseinbrüche mit mehreren Tausend Euro Entwendungsschaden zugeordnet werden. Die Ermittlungen des K 47 dauern hierzu noch an. besthaltigen Platten gedeckt waren und somit als Sondermüll gelten. Die Arbeiten wurden nicht nur unsachgemäß durchgeführt sondern auch das Material anschließend illegal entsorgt (teilweise im Wald und freier Natur abgelagert). Derartige Straftaten werden zentral vom Fachkommissariat 12 des KFD 1 Nürnberg bearbeitet. Die Umweltdelikte in Mittelfranken stiegen auch 2020 stark, und zwar um 43 %, an. Ein Großteil hiervon ist den erwähnten illegalen Abfallentsorgungen geschuldet. Symbolfoto: Ingo Bartussek - stock.adobe.com Herausragender Fall (zu 2.2.11) 2.2.12.1 Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte Wie bereits 2019 kam es in Mittelfranken auch im Berichtsjahr 2020 vermehrt zu Betrugsdelikten durch Dachsanierer. Angehörige verschiedener Gruppierungen fuhren vorzugsweise mit Kleintransportern durch Wohngebiete und boten den Hauseigentümern Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 35 KRIMINALITÄT Symbolfoto: highwaystarz - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.12.2 Callcenterbetrug Das Kriminalitätsphänomen „Callcenterbetrug – Falsche Polizeibeamte“ wurde zum 01.01.2020 wieder für ganz Mittelfranken durch das KFD 2 Nürnberg, Fachkommissariat 27, übernommen. Insgesamt verzeichnen wir auch für das Jahr 2020 einen Anstieg der Fallzahlen, was sich auch in den 17 Vollendungen mit einem Gesamtschaden in Höhe von 1,2 Millionen Euro (Bargeld, Goldmünzen und -barren, Schmuck) zeigt. In neun Fällen gelangen Täterermittlungen mit insgesamt neun Festnahmen. Gegen die Tatverdächtigen (Abholer der Wertgegenstände und Logistiker im Hintergrund) ergingen durchgängig U-Haftbefehle. Die Anwerbung der Täter erfolgte über bereits bestehende Familien- oder Freundeskontakte, aber auch weiterhin für angeblich legale Tätigkeiten (Stellenanzeigen) über e-Bay-Kleinanzeigen im Internet. Die sog. Logistiker kümmerten sich um den nach der Tat notwendigen Transport der Beute in die Türkei. Die eigentlichen Hintermänner, die als Anrufer (sog. „Keiler“) tätig sind, sitzen nach wie vor überwiegend in der Türkei (siehe unten, Herausragender Fall, Nr. 4). einmal intensiviert. Sowohl die Kontakte zu Banken als auch die Pressearbeit wurden ausgebaut und im weiteren Verlauf sehr intensiv gepflegt. Da die Täter in ihrer Gesprächsführung am Telefon äußerst geschickt vorgehen, wurde die Präventionsarbeit noch In Zusammenarbeit mit der Polizeipuppenbühne der Verkehrspolizei wurde auch ein Präventionsclip erarbeitet, Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.2) Am 09.02.2020 wurde eine 86-jährige Frau Opfer eines Trickbetruges. Ihr wurde von angeblichen Polizeibeamten suggeriert, dass sie sich in Lebensgefahr befände und daher ihre Wertgegenstände gesichert werden müssten. Aus diesem Grund übergab die Seniorin eine hohe Bargeldsumme und Schmuck an die Täter. Über kriminaltaktische Maßnahmen konnte zunächst ein 50 Jahre alter Mann aus Hilpoltstein ermittelt werden. Des 36 Weiteren wurde eine türkische Telefonnummer bekannt, von der aus die Geschädigte kontaktiert worden war. Eines der Gespräche wurde aufgezeichnet und für eine Stimmidentifizierung durch das LKA Schleswig-Holstein ausgewertet. Hierbei konnte ein weiterer Täter, ein bereits amtsbekannter 20-Jähriger aus der Türkei, identifiziert werden. Diese Person hat ebenfalls eine Kontaktadresse in Hilpoltstein, woraufhin durch die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der beiden Anwesen angeordnet wurde. Im weiteren Verlauf wurden der erwähnte 50-Jährige, der über die sozialen Medien an die Kinder und Enkelkinder potentieller Opfer, aber auch über die Bildschirme in der U-Bahn verbreitet wurde. Mit der Vorstellung des Präventionsclips erfolgte auch ein Interview, das im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt worden ist. der sofort ein Geständnis ablegte, sowie ein weiterer Mann aus der Familie des Keilers aus der Türkei, festgenommen. Beide Beschuldigte befanden sich anschließend mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurden am 07.12.2020 im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Vom erbeuteten Schmuck im Wert eines hohen fünfstelligen Betrages konnte lediglich ein Bruchteil wieder aufgefunden werden. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.2) Am 14.07.2020 wurde ein älteres Ehepaar aus Nürnberg-Moorenbrunn Opfer eines Callcenterbetruges. Hierbei erbeuteten falsche Polizeibeamte Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von ca. 50.300 Euro. Durch Zeugenaussagen wurde eine zur Tatzeit 23 Jahre alte Frau aus Kösching als Abholerin identifiziert und sollte anschließend kriminaltaktisch überwacht werden. Noch bevor die Maßnahmen anlaufen konnten, kam es am 20.07.2020 in Rosenheim zu einer erneuten Tat, bei der einem 76-jährigen Geschädigten Gold im Wert von über 100.000 Euro abgenommen worden war. Auch in diesem Fall führten die Spuren zur genannten 23-jährigen Frau. Am 23.07.2020 kam es dann in Roth zur nächsten Tat. Hierbei wurde eine 33-Jährige von den Tätern derart eingeschüch- Herausragender Fall (3) (zu 2.2.12.2) Im Januar 2020 gelang es Tatverdächtigen, die sich als Polizeibeamte ausgaben, Bargeld in Höhe von 45.000 Euro von einem 78-jährigen Mann zu erbeuten. Dieser wurde zuvor mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg durch die Täter kontaktiert. Ihm wurde erklärt, dass seine Ersparnisse auf der Bank nicht mehr sicher seien. Um das Geld zu schützen, müsse er es abheben und für einen angeblich geplanten Polizeizugriff Herausragender Fall (4) (zu 2.2.12.2) Der türkischen Polizei gelang nach der Zulieferung entsprechender Fälle aus Deutschland am 03.12.2020 die Zerschlagung eines Callcenters in Izmir mit 33 Festnahmen, 48 Wohnungsund Ge-schäftsdurchsuchungen, Sicherstellung von 1,5 Millionen Euro tert, dass sie sich mit ihren beiden Kindern in ihrer Wohnung verbarrikadierte und so zwei Stunden lang ausharrte, bis ihr Ehemann nach Hause kam. Im Rahmen der Täterfahndung konnte die Beschuldigte mit ihrem Fluchtfahr- zeug von Polizeikräften an der bayerischhessischen Grenze festgenommen werden. Bei ihrer Festnahme führte sie noch die Tatbeute aus Roth mit. In ihrer Vernehmung zeigte sich die Beschuldigte geständig und gab an, die „Abholdienste“ als Nebenjob angenommen zu haben. Durch weiterführende Ermittlungen des Fachkommissariats in Zusammenarbeit mit dem LKA Schleswig-Holstein gelang es, die Abnehmer der Tatbeute zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um einen 20-jährigen aus Celle, der den Weitertransport der Tatbeute in die Türkei organisierte. Er räumte in seiner Vernehmung bislang 30 derartige Taten mit einer Ge-samtschadenssumme in Höhe von ca. zwei Millionen Euro ein. Die Ermittlungen gegen ihn, die durch das LKA Schleswig-Holstein geführt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Die festgenommene Frau aus Kösching befindet sich seit ihrer Festnahme am 23.07.2020 in Untersuchungshaft. in einer Mülltonne vor seinem Anwesen deponieren. Nachdem der Geschädigte die Vorgaben ausgeführt hatte, wurde das abgelegte Bargeld von einem unbekannten Mann abgeholt. Durch umfangreiche Ermittlungen und kriminalpolizeiliche Maßnahmen konnte später ein 20-jähriger Mann identifiziert werden. Es wurde bekannt, dass er einen Flug in die Türkei gebucht hatte, offenbar, um sich dort mit Hintermännern zu treffen. Er wurde an einem Flughafen festgenommen. Hierbei führte er Bargeld und Wertgegenstände, die offensichtlich aus Straftaten stammten, mit sich. Durch die Staatsanwaltschaft wurde Haftantrag gestellt. Weitere Ermittlungen, u.a. eine Stimmanalyse beim LKA Schleswig-Holstein, führten zu einem Mittäter in der Türkei, der dort als sog. „Keiler“ fungiert. Gegen ihn liegen mehrere Haftbefehle vor. Er konnte bislang nicht festgenommen werden. Trotz seines jungen Alters wurde der bereits vorbestrafte festgenommene 20-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com KRIMINALITÄT Bargeld, fünf Kilogramm Gold, drei Hotels, 87 Luxuswohnungen/Büros sowie hochwertiger Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von 105 Millionen Euro. Dies hielt die Täter in weiteren Callcentern jedoch nicht davon ab, nach einer kurzen „Schockstarre“ unverändert weiter zu machen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 37 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.13 Sachbeschädigung 2.2.15.1 Rauschgifttote sum die vorwiegende Todesursache war. Aber auch Mischintoxikationen, u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepinen, bei häufig gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, wurden angeführt. Nach dem Anstieg der Rauschgifttoten in Mittelfranken im Jahr 2019 hat sich die Situation im Jahr 2020 verändert. Mussten wir im Vorjahr noch 45 Rauschgifttote melden, so weist der aktuelle Berichtszeitraum 36 verstorbene Personen (31 Männer, fünf Frauen) aus. Die Sachbeschädigungsdelikte sind wieder leicht gesunken. Es wurden 9.882 Fälle registriert, was einer Abnahme von 0,3 % entspricht. Nach einer Steigerung der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen im Vorjahr kann aktuell ein Rückgang der Fallzahlen um 6,6 % auf 4.077 Delikte vermeldet werden. Im Jahr 2019 war die Anzahl der Drogentoten im öffentlichen Raum auffällig (13). Im Jahr 2020 wurden dort zwölf Menschen tot bzw. leblos aufgefunden und verstarben trotz Reanimationsmaßnahmen. Bis auf je einen Fall aus Veitsbronn und Erlangen sind alle Rauschgifttoten im öffentlichen Raum in Nürnberg aufgefunden worden. Durch die neue Erfassungsvorgabe des BLKA wird auch die Selbsttötung eines Konsumenten durch den Sprung aus großer Höhe im September 2020 als Rauschgifttoter verzeichnet, da dieser Suizid auf die Drogenabhängigkeit des Verstorbenen zurückzuführen ist. Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen sich nach wie vor nicht an einem bestimmten Einzelfaktor festmachen. Vielmehr besteht häufig ein Kausalzusammenhang zwischen einem schlechten körperlichen Allgemeinzustand, diversen Vorerkrankungen und der Verbindung mit Polytoxikomanie oder auch der verfügbaren Stoffqualität. Bei bei den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen messen wir einen Anstieg von 8,9 % auf 2.440 Fälle. Nach dem letztjährigen ZehnJahres-Tiefstwert pendeln sich die Zahlen somit wieder im Mittelwert ein. Die AQ bei den Sachbeschädigungen insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 0,9 % auf 30,5 %. Das ist der höchste Wert seit 2014 und im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert. Symbolfoto: zephyr_p - stock.adobe.com Aus den erstellten Gutachten geht hervor, dass nach wie vor der Heroinkon- 2.2.14 Aufenthaltsgesetz Der Trend der Vorjahre hält an. Die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sanken erneut, diesmal um 1.321 Delikte bzw. 39,4 %. 2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität Im Bereich der Rauschgiftkriminalität sanken die Fallzahlen 2020 auf 7.217 Delikte, was einen Rückgang um neun Prozentpunkte bedeutet. Die hohe AQ hält sich mit 96,4 % auf dem Vorjahresniveau (96,3 %). Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken 2016 2017 Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken 2018 2019 2020 Statistik männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt Ansbach 10 2 12 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1 Erlangen 1 1 2 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6 Fürth 0 1 1 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3 Nürnberg 19 1 20 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23 Schwabach 0 0 0 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3 Mittelfranken 30 5 35 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36 38 gesamt Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Sicherstellungsmengen mit Stoffgruppen in Gramm – Bezirk Mittelfranken Sicherstellung Stoffmengen in Gramm Stoffart 2018 2019 2020 Amfetamin Haschisch Heroin Kokain Marihuana Methamfetamin NPS-Fertigprodukt NPS-Reinsubstanz Psilocybin 16.291 108.905 7.403 3.038 180.983 5.287 30.663 212 349 13.019 46.871 2.861 2.719 93.538 3.113 2.558 11 305 92.585 14.822 1.307 4.673 155.121 13.491 3.004 130 191 Veränderung Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken Herausragender Fall (1) (zu 2.2.15) sätzen, die teilweise spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter 0911 21 12-10 30 Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- im dichten Schneetreiben auf das Dach kommissariat K 44 die Ermittlungsverfah- eines mehrstöckigen Wohnhauses, sodass der Einsatz von Feuerwehr und Verren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt. pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de handlungsgruppe der Polizei erforderlich Beide Verfahren wurden aufgrund von wurde. Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand Hervorzuheben ist die Sicherstellung der war der Handel mit unterschiedlichen für Mittelfranken bislang einmaligen EinBetäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin zelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin. und Marihuana), jeweils in Mengen im Auch für den Zuständigkeitsbereich der zweistelligen Kilogrammbereich, durch Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war Tätergruppierungen aus Nürnberg und es die größte Sicherstellungsmenge aus Schwabach sowie dem Landkreis Roth. der Gruppe der Amfetamine. Die ErmittließenNetzwerken darüber hinaus Bezüge zu Beide wurdeninmit DieErmittlungsverfahren Polizei Mittelfranken den lungen Sozialen umfangreichen operativen Maßnahmen einem Parallelverfahren der Kriminalpobegleitet, im Zuge derer Zusammenhän- lizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig ge zwischen www.facebook.com/polizeimittelfranken den Tätergruppierungen er- Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergrupkennbar wurden. www.twitter.com/polizeimfr pierung nach Nürnberg geliefert worden www.instagram.com/polizeimfr Daraus resultierte schließlich das Er- war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier mittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt aus Mainz auf frischer Tat bei einer Liefedrei Verfahren kam es mehrfach zu Ein- rung von zehn Kilogramm Marihuana an einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 Kilogramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen 38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth sind auf den Jahresbeginn 2021 terminiert. Durch das K 44 konnten insgesamt 66 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur Vermögensabschöpfung beschlagnahmt werden. Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 39 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.16 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität sank erneut beachtlich um 252 auf insgesamt 2.865 Delikte (8,1 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 0,8 % auf nun 86,4 %. 2.2.16.1 Gewalt gegen Polizeibeamte (GewaPol) Bei den GewaPol-Fallzahlen zeigt sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut ein Anstieg bei den Delikten insgesamt, bei der Anzahl der Tatverdächtigen und bei der Anzahl der geschädigten Polizeibeamte/-innen. Die Statistik für das PP Mittelfranken weist insgesamt 1.051 Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen“ aus. Im Vergleich zum Vorjahrjahreszeitraum ist damit ein Anstieg um 77 Fälle (7,3 %) zu verzeichnen. Seit der Ersterfassung von GewaPol-Fällen im Jahr 2010 messen wir erst zum dritten Mal einen Wert im vierstelligen Bereich (2017 bei 1.054, 2016 exakt 1.000). Erfreulich ist, dass im vergangenen Jahr 1.045 GewaPol-Fälle geklärt werden konnten (Aufklärungsquote rund 99 %). Mit dem Anstieg der Fallzahlen stieg auch die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt von 816 im Jahr 2019 auf 850 im Jahr 2020 (4 %), darunter auch die ausländischen Tatverdächtigen, deren Anzahl erneut von 197 im Jahr 2019 auf 233 im Jahr 2020 anstieg (15,5 %). Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen im Verhältnis zur Anzahl al- ler Tatverdächtigen lag im Jahr 2020 bei 27,4 % (Vorjahr 24,1 %) und damit leicht über dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019, in welchen sich der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei etwa 25,0 % einpendelte. Wie in den Jahren zuvor wurden die GewaPol-Delikte in erster Linie von Männern begangen. Die Anzahl ging hierbei aber leicht zurück (von 712 auf 703 im Jahr 2020, entspricht 1,3 %). Dagegen nahm die Anzahl der weiblichen Tatverdächtigen erstmals signifikant um 43 Personen zu (von 104 auf 147, das entspricht einem Plus von 29,3 %). Die Verteilung der weiblichen und männlichen Tatverdächtigen hat sich entgegen des bisherigen langjährigen Trends (Verhältnis ca. 86,0 % zu 14,0 %) im Jahr 2020 leicht in Richtung der weiblichen Tatverdächtigen verschoben (82,7 % zu 17,3 %). Die Anzahl der Tatverdächtigen, die unter dem Einfluss berauschender Mitteln standen, blieb nahezu unverändert (2020 standen insgesamt 531 Tatverdächtige unter Alkohol- bzw. Drogen-/Medikamenteneinfluss, im Vorjahr waren es 532 Tatverdächtige). Der Anteil der unter berauschenden Mitteln stehenden Tatverdächtigen in Relation zur Gesamtanzahl der Tatverdächtigen lag bisher stets bei etwa 65,0 % oder leicht darüber. Dieser Anteil sank im Jahr 2020 auf 62,5 % und weist damit den niedrigsten Wert seit den GewaPol-Aufzeichnungen im Jahr 2010 auf. 2.485 (2019 – 2.095) Polizeibeamte/ -innen wurden im Jahr 2020 Opfer eines GewaPol-Deliktes (+390, entspricht 15,7 %). Das ist der höchste Wert seit der Erfassung von GewaPol-Delikten im Jahr 2010. Aufgrund der Opferzählung in der PKS ist aus der Statistik nach wie vor nicht ersichtlich, ob GewaPol: Entwicklung der Fall- undEntwicklung Tatverdächtigenzahl – Bezirk Mittelfranken der Fall- und Tatverdächtigenzahl Fälle Tatverdächtige 2010 843 722 2011 830 716 2012 915 756 2013 895 702 2014 892 688 2015 927 730 2016 1.000 830 2017 1.054 826 2018 961 790 2019 974 816 2020 1.051 850 2018 1.978 362 2019 2.097 369 2020 2.485 409 GewaPol: Geschädigte und davon verletzte Polizeibeamte – Bezirk Mittelfranken Geschädigte und davon verletzte Polizeibeamte betrofffene Beamte davon Verletzte 40 2010 1.655 310 2011 2.000 309 2012 1.820 333 2013 1.777 313 2014 1.819 313 2015 1.874 287 2016 2.106 379 2017 2.116 368 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Die Anzahl der bei der Tathandlung verletzten Polizeibeamte/-innen stieg ebenfalls deutlich von 369 im Vorjahr auf 409 im Jahr 2020 (+40, entspricht 9,8 %). Im Verhältnis zu Gesamtanzahl liegt der Anteil der verletzten Polizeibeamte/-innen bei 16,5 % und damit im durchschnittlichen Mittel. Im Januar 2020 wurde ein Beamter im Zuge einer „Amokfahrt“ mit einem Traktor schwer verletzt, im Vorjahr mussten wir noch drei schwer verletzte Beamte melden. Im Jahr 2020 wurde, wie auch im Vorjahr, kein Polizeibeamter des PP Mittelfranken im Einsatz tödlich verletzt. Abschließend stellen wir das Ranking der am häufigsten begangenen GewaPol-Delikte im Jahr 2020 dar: ■ Beleidigung 413 Fälle (Vorjahr: 370) ■ Tätlicher Angriff 365 Fälle (323) ■ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 138 Fälle (126) ■ Körperverletzung 46 Fälle (67) keitszahl errechnet auf 100.000 Einwohner betrug mehr als 190 Vorgänge. Dies deutet auf eine vergleichsweise gute Dunkelfeldaufhellung hin. Im Vergleich zum Vorjahr (3.400 strafrechtlich relevante Vorgänge) wurde im Jahr 2020 nach Fallzahlen keine signifikante Veränderung am Anzeigeverhalten festgestellt. Die wenigsten Vorgänge „Häusliche Gewalt“ waren, genau wie im Vorjahr, im März zu verzeichnen. Die zwei darauf folgenden Monate blieb die Anzeigebereitschaft leicht unter dem Vorjahr zurück. Von Juni bis Oktober 2020 stieg sie an und war durchgängig höher als 2019, insbesondere in den Monaten September und Oktober. Für die letzten beiden Monate des Jahres 2020 messen wir eine nahezu identische Anzahl von Vorgängen. Dies ist ein Indiz dafür, dass es während der ersten Phase des Lockdowns bei den Opfern ggf. eine zögerlichere Haltung gab, sich an die Polizei zu wenden. Bei den Gewaltdelikten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) weisen die Zahlen keine Zunahme aus. Bei Stal- king- und Bedrohungssachverhalten war allerding ein leichter Anstieg zu erkennen. Wie auch in den Vorjahren sind etwa 80 Prozent der Geschädigten weiblich. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg von ca. 40,0 Prozent (2019) auf knapp 60 Prozent. Hingegen haben ungefähr 65 Prozent der geschädigten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 460 Fällen waren Zuwanderer involviert. Die Fallzahlen stiegen hierbei leicht. In über 40 Prozent der Fälle (entspricht mehr als 1.480 Delikte) von Häuslicher Gewalt waren Kinder anwesend, die zumindest mittelbar entsprechende Gewalterfahrungen erleben mussten. In Mittelfranken wurden bayernweit die meisten Verstöße gegen das zivilrechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass sich die Polizei bei der Sachbearbeitung und durch jahrelange Aufklärungsarbeit Vertrauen erarbeitet hat. Symbolfoto: sdecoret - stock.adobe.com darunter Polizeibeamte*innen sind, die mehrfach geschädigt wurden. Diese Reihenfolge entspricht der aus dem Jahr 2019. 2.2.16.2 Häusliche Gewalt Der Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften, auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Die Zahlen sind nicht der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entnommen, sondern entstammen einem Recherchesystem, welches alle Straftaten in dem Phänomenbereich Häusliche Gewalt herausfiltert. Gemessen an der bayerischen Gesamtschau wurden, ebenso wie in den Vorjahren, bei den mittelfränkischen Polizeidienststellen die meisten Anzeigen in diesem Phänomenbereich bearbeitet. Die Häufig- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 41 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Die statistischen Daten weisen vor allem Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit und das Leben auf. Seit Jahren handeln spezialisierte polizeiliche Sachbearbeiter bei dem Phänomen mit einem konzeptionellen Case-Management, vor allem mit einer strukturierten Risikobewertung unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Tools. Auf diese Weise kann der dynamische Verlauf von Gefährdungssachverhalten im Bereich Häuslicher Gewalt angemessen berücksichtigt werden. Dies soll beispielhaft an einem Fall aufgezeigt werden, der sich im Jahr 2020 zutrug: Ein 37-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Nürnberg stellte in der Vergangenheit einer langjährigen Bekannten nach und verübte zahlreiche Straftaten zu deren Nachteil. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung aus der Haft nahm er sofort wieder Kontakt zu der Frau auf. Eine gerichtliche Schutzanordnung ignorierte er durchgängig. Die Frau war zwischenzeitlich zu einem neuen Lebenspartner nach Westmittelfranken verzogen. Unbeeindruckt hiervon versuchte er, ihren neuen Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen und scheute auch vor einer Kontaktaufnahme bei ihren Kindern nicht zurück. Aufgrund der massiven Drohungen und beharrlichen Nachstellung wurde nach einer polizeilichen Risikobewertung von einer erheblichen konkreten Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Frau ausgegangen. Die zuständige 42 Polizeiinspektion stellte daher beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Präventivgewahrsam. Nach Sichtung der Aktenlage erließ die Richterin allerdings sogar einen Untersuchungshaftbefehl. Der Gefährder sitzt seitdem in Haft. Daneben umfasst „Cybercrime“ auch solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik („Tatmittel Internet“) begangen werden, z. B. Rauschgifthandel und Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet oder Beleidigung in sozialen Netzwerken. 2.2.17 Straßenkriminalität In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Deliktsbereich „Cybercrime im engeren Sinn“ insbesondere durch den Summenschlüssel „Computerkriminalität“ (897000) abgedeckt. Die Delikte innerhalb des Summenschlüssels Straßenkriminalität nahmen zum zweiten Mal in Folge ab. Wir messen 14.546 Delikte im Berichtszeitraum (-4,5 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 4,3 % auf jetzt 28,3 %. 2.2.18 Cybercrime Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als „Cybercrime im engeren Sinne“ bezeichnet werden. Einige Phänomene, die als „Cybercrime“ bezeichnet werden, wie beispielsweise „Gesperrter Computer mittels Schadsoftware“ oder „Betreiben von Fake-Shops“, erscheinen in der PKS als Erpressung oder Betrug. Dies führt dazu, dass die PKS für den Deliktsbereich Cybercrime nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt. Cybercrime ist darüber hinaus ein internationales Phänomen und die Täter agieren oft aus dem Ausland bzw. nutzen Logistik im Ausland zur Tatbegehung. Bislang ist es nicht möglich, Symbolfoto: Gorodenkoff Productions OU - stock.adobe.com Polizeiliche Einsätze wegen Häuslicher Gewalt stellen Polizeibeamte vor große Herausforderungen. Zum einen können sie mit einer hocheskalativen, emotionsgeladenen Situation konfrontiert werden, zum anderen zeigt sich die Brisanz oft auch in der Deliktsqualität. Dies wurde im Jahr 2020 durch die pandemischen Rahmenbedingungen zusätzlich verschärft. Im Einvernehmen mit den Kooperationspartnern mussten z. B. rasche Lösungen gefunden werden, auch weiterhin den Gefährder aus der Wohnung zu verweisen oder gefährdete Personen in Schutzeinrichtungen unterbringen zu können. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Illustration: GGraphicroyalty - stock.adobe.com KRIMINALITÄT diese sogenannten Aus-landsstraftaten in der PKS darzustellen. Die Fallzahlen der „Cybercrime im engeren Sinn“ (Summenschlüssel Computerkriminalität) sind im Jahr 2020 im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen und liegen nun etwas über dem Niveau des Jahres 2018. Aktuelle Phänomene Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des PP Mittelfranken im Jahr 2020 besonders häufig Fälle im Zusammenhang mit den Phänomenen „Fake-Shop“ und „Ransomware-Angriffe“. Die beiden Phänomene „Phone-Scam“ und „Sexpressung“, die in den letzten beiden Jahren besonders häufig zu bearbeiten waren, haben dagegen etwas an Bedeutung verloren. Fake-Shop Bei Verfahren im Zusammenhang mit „Fake-Shops“ gibt es eine große Anzahl an Geschädigten. Da zunächst in der Regel kein Täter und somit kein konkreter Tatort bekannt sind, werden die Ermittlungen häufig von der Dienststelle geführt, die für die Wohnortadresse der geschädigten Person zuständig ist. Die Ermittlungen werden wegen einer Vielzahl von gleichzeitig Geschädigten oft auch parallel durch verschiedene Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, auch bundesländerübergreifend, geführt. Eine Koordination der Sachbearbeitung bzw. auch das Führen von Sammelverfahren wird zwar grundsätzlich angestrebt, ist aber nicht in allen Fällen möglich. In einer Arbeitsgruppe des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden gemeinsam mit der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ (ZCB) der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Kriterien erörtert, um die koordinierte Sachbearbeitung zu optimieren. Die im Jahr 2020 bundesweit eingeführte PIAV-Anwendung („Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) Cybercrime wird künftig bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein. Ransomware-Angriffe bei Unternehmen Ransomware-Angriffe sind Cyberangriffe, bei denen die Täter IT-Systeme verschlüsseln, um anschließend für die Entschlüsselung Geld in Kryptowährung zu erpressen. Tendenziell ist festzustellen, dass die Angriffe zunehmend professioneller ausgeführt werden und gravierendere Folgen haben. Waren bis vor einem Jahr eher Privatpersonen, selbstständige Dienstleister und kleinere Unternehmen betroffen, richten sich die Angriffe derzeit immer häufiger gegen mittelständische und große Unternehmen. Die Verschlüsselung des IT-Systems bei Unternehmen, egal welcher Größe, führt in der Regel zu dessen vollstän- diger Handlungsunfähigkeit. Hierbei drohen der längerfristige Verlust der Geschäftsbeziehungen und schließlich die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, verbunden mit der Entlassung von Mitarbeitern. Dies, und der Umstand, dass die Täter im Vorfeld der Verschlüsselung die Systeme oft auch ausspähen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Mitarbeiterdaten erlangen, bedingt, dass die Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, sich mit den Tätern zu arrangieren. Neben den polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich möglicher Tatverdächtiger liegt der Schwerpunkt der polizeilichen Tätigkeit bei derartigen Delikten in der Beratung der Unternehmen. Die Polizei kann dabei mittlerweile auf umfangreiche Erfahrungswerte und das Wissen von spezialisierten Fachkräften zurückgreifen. Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken Jahr 2018 2019 2020 Fallzahlen 2.617 2.366 2.758 Bemerkt ein Unternehmen den Angriff, ist Eile geboten. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird das Polizeipräsidium Mittelfranken künftig auch sogenannte „Quick Reaction Teams“ einsetzen, die sehr zeitnah vor Ort bei den Unternehmen die (forensischen) Erstmaßnahmen durchführen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 43 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung Markante Veränderungen ergaben sich v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen: Eine eindeutige Aussage, wie stark sich die „Corona-Pandemie“ und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken registriert wurden, sind mit 19 Fällen von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung. ■ Der erneute leichte Anstieg der Sexualdelikte ist, wie auch schon im Vorjahr, auf den Tatbestand „Verbreitung, Erwerb, Besitz von Kinderpornografischen Schriften zurückzuführen. Ein Einfluss der „Corona-Pandemie“ ist hier nicht ersichtlich. ■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig möglich. Dennoch erscheint die Korrelation zulässig, dass sich die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie z. B. die Absage vieler Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt haben. ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder Insgesamt gehen die Straftaten in der PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch 2020 wurde ein deutlicher Rückgang registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich aber grundsätzlich, wenn auch vielleicht in der Effektstärke beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. pandemiebedingt betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst. ■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten sind in hohem Maße durch die Kontrolltätigkeiten der Polizei beeinflusst, die meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben sich deshalb zwangsläufig mehr in privaten Räume verlagert, polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind dort deutlich eingeschränkt. 2.2.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wird in der Öffentlichkeit häufig über die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen auf Familien und ihr häusliches Umfeld diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele Befürchtungen zu steigender Gewalt in diesem Bereich. PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt 500 PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Bezirk Mittelfranken 8000 450 400 5850 350 5814 5756 354 5486 300 250 7000 383 6069 320 274 6000 5000 248 4000 200 3000 150 2000 100 1174 1106 1118 1038 993 50 34 29 25 33 27 2016 2017 2018 2019 2020 0 0 Sexualstraftaten 44 1000 Staftaten gegen das Leben Straftaten gesamt Körperverletzungsdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Mit den Zahlen der PKS des Regierungsbezirkes Mittelfranken lässt sich diese Vermutung über die Recherche geklärter Fälle, bei denen die Opfer/ Geschädigte mit den Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen. Die Grafik (PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt) gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Bereiche Tötungs-, Sexual- und Körperverletzungsdelikte. Abgesehen von den Sexualdelikten sind hier keinerlei signifikante Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten Steigerungen bei den Sexualdelikten sind lediglich bis zum Jahr 2019 erkennbar. Im Jahr 2020 kam es auch hier zu einem leichten Rückgang. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten Hellfeld der PKS bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt im häuslichen Umfeld der Menschen erkennbar sind. Anzumerken ist jedoch, dass in diesem Bereich, verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen) auszugehen ist, zumal für die Betroffenen i. d. R. auch andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht wirken konnten. Statistisch belegbar ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu mangelt es uns bislang an objektiven Erkenntnissen. 2.2.19.2 Suizide Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise Suizide – Bezirk Mittelfranken wertet. Das ist zwar unüblich, handelt es sich hierbei doch um „weiche“, noch nicht abschließend validierte Zahlen, hilft in dieser außergewöhnlichen Zeit jedoch dabei, bestimmte statistische Entwicklungen „pandemisch zu interpretieren“. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungsregeln mit der PKS nur bedingt vergleichbar, worauf wir ausdrücklich hinweisen, unterstützen daher nur prognostische Aussagen. Mit dieser Auswertung kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in den einzelnen Monaten, vor und nach Pandemiebeginn verglichen und dargestellt werden. auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken 2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar angestiegen, befinden sich jedoch eindeutig innerhalb des üblichen Schwankungsbereiches der Vorjahre. 2.2.19.3 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche parallel anhand der Fallzahlenentwicklung aufzeigen zu können, wurde (ausnahmsweise) das polizeiliche Vorgangsbearbeitungsprogramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen und Analysen geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch auf rückwirkende Zeiträume durch laufende Ermittlungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und zueinander in Verhältnis setzen.“) zur PKS ausge- Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind lediglich bei den Körperverletzungen, den Eigentumsdelikten, insbesondere dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor allem aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenanzeigen möglich. Deren Anzahl lag während der stärksten coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr und ab Herbst 2020 besonders hoch. IGVP-Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen – Bezirk Mittelfranken IGVP Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen Zeitraum Corona Maßnahmen Deliktsbereiche 1 Monat StGB - Sexuelle Selbstbestimmung StGB - Körperverletzung StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch StGB - Besonders schwerer Diebstahl StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl Ordnungswidrigkeiten Selbsttötung Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte) 1 80 660 1.012 538 78 2.906 30 5.304 2 69 710 1.135 560 77 2.573 34 5.158 3 49 707 969 554 52 4.750 34 7.115 4 64 622 702 555 23 7.945 20 9.931 5 79 751 834 583 51 4.089 33 6.420 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 6 112 758 1.031 556 45 3.201 47 5.750 7 127 933 1.207 617 34 2.747 41 5.706 8 113 813 1.090 544 74 2.502 32 5.168 9 114 715 1.027 767 63 3.163 48 5.897 10 88 755 1.106 717 54 3.720 28 6.468 11 80 552 984 542 45 4.721 38 6.962 12 115 490 767 328 30 5.070 32 6.832 45 KRIMINALITÄT Symbolfoto: Jonathan Stutz - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.20 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Der nachfolgende Bericht basiert auf den KTA-PMK-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen, die im Wege des kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem BLKA übermittelt und in der Falldatenbank für politisch motivierte Kriminalität (PMK) gespeichert worden sind. Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung, aus einer politischen Motivation heraus begehbar. PMK-Gesamt – Bezirk Mittelfranken 2.2.20.1 Entwicklung der PMK-Gesamt Im Berichtszeitraum 2020 waren 842 politisch motivierte Straftaten in Mittelfranken zu verzeichnen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um sieben Fälle bzw. um 0,8 % dar. Von den 842 Fällen sind 24 Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die Aufklärungsquote (AQ) liegt mit 47,1 % auf dem Niveau des Vorjahres (48,3 %). 2.2.20.2 Entwicklung der PMK-Links Im Phänomenbereich „Links“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 199 Straftaten registriert. Die Fallzahlen sind um 27 Fälle bzw. 15,7 % gestiegen. Von den 199 Fällen sind neun Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. PMK-Links – Bezirk Mittelfranken 46 Die AQ liegt bei 20,6 % (Vorjahr: 30,8 %). Die linke Szene in Mittelfranken setzt sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen. Das Mobilisierungspotential innerhalb der gut vernetzten Szene beläuft sich auf mehrere hundert Personen. Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell aufgegriffen und im Rahmen eigenhändig geplanter Aktionen umgesetzt. Kernthemen linker Ideologie sind u. a. Antifaschismus, Antirassismus, Antirepression, Antimilitarismus, Antikapitalismus, Anti-Globalisierung und die Sozialpolitik. Zentrale Themenfelder im Berichtszeitraum waren der Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Kampf gegen Rechtsextremismus, die Innen- und Sicherheitspolitik sowie die Gentrifizierung. monstrierende Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht die Partei „AfD“ seit ihrer Gründung im Fokus linksextremistischer Aktionen. Die reine Existenz der Partei und deren Präsenz in Bund und Ländern wird als Beleg für den Rechtsruck in der Gesellschaft gewertet. Von einem linksideologischen Standpunkt aus betrachtet sind Straftaten und Aktionen zum Nachteil von Veranstaltungen der Partei, deren Funktionären bzw. Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. In Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch Übergriffe auf Informationsstände bei Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl von bzw. Sachbeschädigung an Wahlplakaten, öffentlichen Outings von Parteifunktionären sowie Sachbeschädigungen an deren Wohnhäusern und Fahrzeugen. 2.2.20.3 Entwicklung der PMK-Rechts Die Gentrifizierung des Nürnberger Stadtteils Gostenhof hat innerhalb der linken Szene nach wie vor eine hohe Bedeutung. Im Berichtszeitraum 2020 kam es neben gezielten Sachbeschädigungen zum Nachteil von Immobiliengesellschaften auch erneut zu Vandalismus bei Straßenfesten, Reviermarkierungen und Sachbeschädigungen durch Graffiti mit politischem Inhalt. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verbundenen Risiken und damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen werden in der linken Szene unterschiedlich bewertet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung repressiver Maßnahmen besteht zudem die Angst vor dem „Überwachungsstaat“ und dass die verhängten Corona-Maßnahmen auch über die Pandemie hinaus bestehen bleiben könnten. Von dem gemäßigteren Teil des linken Spektrums werden die verhängten Maßnahmen akzeptiert. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten sich in erster Linie gegen ebenfalls de- Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 343 Straftaten und somit 68 bzw. 16,5 % weniger als im Vorjahreszeitraum registriert. Acht Straftaten sind der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die AQ ist auf 57,4 % gestiegen (Vorjahr: 50,9 %). Der deliktische Schwerpunkt im Phänomenbereich „Rechts“ liegt mit 207 Fällen bei den Propagandadelikten (z. B. öffentliches Zeigen und Rufen verbotener Parolen oder Schmieren von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). In der Regel zielen diese Delikte auf das zur Schau stellen der eigenen politischen Einstellung. Die rechtsextremistische Szene in Mittelfranken ist nach außen in Parteien wie der „NPD“, „Der III. Weg“ oder dem „Bündnis für Ausländerstopp“ erkennbar. Außer Flugblattverteilungen gab es im Berichtszeitraum keine größeren öffentlich wahrnehmbaren Auftritte. Eine zunehmende Gefahr besteht durch das frei im Netz und in Chatgruppen kursierende rechtsextreme Gedankengut. Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, das versuchte Tötungsdelikt zum Nachteil der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker oder der terroristische An- Symbolfoto: polizei-beratung.de KRIMINALITÄT schlag von Halle zeigen nachdrücklich auf, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene auch Radikalisierungsprozesse von Einzelpersonen, losgelöst von größeren Gruppierungen, stattfinden. Als exemplarisch ist die Festnahme einer 54-jährigen Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land zu benennen. Diese versandte im Frühjahr 2020 mehrere Drohbriefe zum Nachteil mittelfränkischer Lokalpolitiker, eines Flüchtlingshelfervereins und einer Moschee. In den Briefen befanden sich Patronenhülsen und Grußkarten mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Die umfangreichen Ermittlungen der diesbezüglich eingerichteten SOKO bei der KPI Schwabach ergaben zudem, dass die Tatverdächtige Polizeibeamte und politische Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer ausgespäht hatte, indem sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen auskundschaftete. Die Bundesanwaltschaft erhob am 19. Januar 2021 u. a. Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB. PMK-Rechts – Bezirk Mittelfranken Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 47 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken PMK-ausländische Ideologien Bezirk Mittelfranken Entwicklung der – PMK - ausländische Ideologie Die Veranstaltungs- und Protestformate im Zusammenhang mit der CoronaPandemie wurden auch von Rechtsextremisten als Plattform genutzt. Aktivisten beteiligten sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-Media-Kanälen und versuchten, in Online-Beiträgen die Kritik an den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel für die eigene staats- und verfassungsfeindliche Propaganda zu nutzen. Sie erhoffen sich dadurch, Anschluss an bürgerliche Corona-Debatten herzustellen und so über den eigenen Anhängerkreis hinaus zu wirken. 76 80 60 50 40 34 25 30 20 0 14 7 10 2016 2.2.20.4 Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie Im Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 25 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 46 Fälle bzw. 64,7 % dar. Die AQ liegt bei 40 % (Vorjahr: 36,6 %). Ein Delikt ist dem Bereich der Gewaltstraftaten zuzuordnen. 2017 2018 9 48 8 5 1 0 0 Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte 2.2.20.5 Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie 8 2017 2020 Die in den letzten Jahren durchgeführten türkischen Militäroffensiven auf durch Kurden besetzte Gebiete im Norden Syriens und des Irak führten in Mittelfranken zur Gründung des „Bündnis für Frieden in Kurdistan/Afrin“, ein Konglomerat linker- bzw. kurdischer Organisationen. Im Lichte der bundesweiten Protestaufrufe und -aktionen kam es 2020 auch in Mittelfranken erneut zu Solidaritätskundgebungen. 9 2016 2019 komplex. Vor diesem Hintergrund ist auch weiterhin mit der öffentlichen Thematisierung außerdeutscher Konflikte in Mittelfranken, insbesondere in Nürnberg, zu rechnen. Teile der linken und linksextremistischen Szene treten dabei unterstützend auf. PMK-religiöse Ideologien – Bezirk Mittelfranken Entwicklung der PMK - religiöse Ideologie 0 1 prokurdischen Organisationen zusammen. Insbesondere der Verein „Medya Volkshaus e.V.“ trat in den vergangenen Jahren als Hauptakteur kurdischer Bestrebungen in Erscheinung. Dabei erfuhr der Verein von jeher Unterstützung durch deutsche und türkische linke Organisationen. Eine Entspannung bzw. Lösung multiethnischer Konflikte im Nahen Osten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Die politische Lage in Syrien, dem Nordirak und der Türkei bleibt unverändert Der Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken insbesondere aus diversen türkisch linksorientierten, türkisch nationalen und 9 3 0 Straftaten Gesamt Eine substantielle Beeinflussung oder systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate durch extremistische Akteure konnte in Mittelfranken bislang nicht festgestellt werden. 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 71 70 2018 0 2019 davon Gewaltdelikte 2020 Der Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ wurde 2017 neu im Definitionsfeld der politisch motivierten Kriminalität eingeführt. Zuvor wurden diesbezügliche Straftaten statistisch im Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ geführt. Im Berichtszeitraum 2020 waren insgesamt acht Straftaten, davon eine Gewalttat, zu verzeichnen. Die AQ liegt bei 75,0 % (Vorjahr: 88,9 %). Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten wirken sich unverändert negativ auf die Sicherheitslage in Deutschland, Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 und der damit einhergehenden, in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg das Risiko terroristischer Anschläge signifikant an. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht in Deutschland die anhaltend hohe Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten weiter fort. Diese kann sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen oder autonom agierenden Gruppen, Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: thauwald-pictures - stock.adobe.com KRIMINALITÄT konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegsgebieten stellen hier ein besonderes Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu beschaffenden und einzusetzenden Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw, hat an Bedeutung gewonnen. 2.2.20.6 Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen Im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 267 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 95 Fälle bzw. 55,2 % dar. Von den 267 Fällen sind fünf Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die AQ liegt bei 42,7 % (Vorjahr: 62,2 %). ten. Obgleich sich in Mittelfranken z. B. Gruppierungen wie „Die Corona-Rebellen Widerstand 100“ bildeten, handelt es sich grundsätzlich um ein „heterogenes Protestfeld“, das weder über eine zentrale Organisationsstruktur noch über eine kohärente politische Ausrichtung verfügt. Ideologisch durchaus unterschiedlichen Ursprungs vereint die sogenannten „Corona-Leugner“ die Ablehnung des Staates und seiner Maßnahmen. Dabei vermischen sich rechtsextremistische Ideologie und Kapitalismuskritik mit Verschwörungsmythologie und neuen Phänomenen wie der „QAnon“-Bewegung und dem Glauben an einen vermeintlichen „Deep State“. Grundsätzlich muss daher mit dem Versuch der Einflussnahme extremistischer Akteure auf Anti-Corona-Kundgebungen gerechnet werden. Eine substantielle Beeinflussung oder systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate konnte in Mittelfranken bislang nicht festgestellt werden. 2.2.20.7 Reichsbürger/ Selbstverwalter Der Phänomenbereich „Sonstige/ nicht zuzuordnen“ wurde im Berichtszeitraum 2020 maßgeblich durch die Protestaktionen und Kundgebungen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Reichsbürgerbewegung geprägt. Mit der Verbreitung des Coronavirus im Frühjahr 2020 reagierten Teile der Bevölkerung auf staatliche Infektionsschutzmaßnahmen zunehmend kritisch. Es entstand eine bundesweit agierende Protestbewegung, bei der neben einer Vielzahl verunsicherter Bürger auch erstmalig Anhänger ursprünglich politisch opponierender Strömungen (Links, Rechts) zusammen mit Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern demonstrier- PMK-nicht zuzuordnen – Bezirk Entwicklung derMittelfranken PMK - nicht zuzuordnen 300 267 250 200 172 156 141 150 100 71 50 0 8 6 2016 2017 Straftaten Gesamt 7 2018 5 4 2019 davon Gewaltdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2020 Der Anstieg der Fallzahlen ist maßgeblich auf versammlungsbezogene Straftaten sowie Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die Bayerische Infektionsschutzverordnung zurückzuführen. Darüber hinaus ließen viele Bürger in persönlichen Schreiben an politische Mandatsträger ihrer Frustration freien Lauf. Diese enthielten neben sachlicher Kritik auch häufig Anfeindungen mit beleidigenden, bedrohenden und somit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Reichsbürgerbewegung wurde durch die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen mit neuem Leben erfüllt. Konnte in den vergangenen zwei Jahren noch eine Stagnation bzw. eine leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde diese Entwicklung mit dem Ausbruch der Pandemie ins Gegenteil gekehrt. Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend an. Dabei bedienen sie sich unterschiedlicher Argumentationmuster. Sie halten sich nach wie vor für Bürger des Deutschen Reichs, welches lediglich handlungsunfähig sei. Vorrangiges Ziel ist demnach die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs. Im Gegensatz zu den sog. „Reichsbürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“ Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern durch eine Erklärung ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik mitteilen und nach eigener Auffassung damit nicht mehr den geltenden Gesetzen unterworfen seien. Die dafür genutzten Argumente sind jedoch im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der sog. „Reichsbürger.“ In Mittelfranken waren mit Ende 2020 insgesamt 551 Personen (Vorjahr: 537) als sog. „Reichsbürger/Selbstverwalter“ identifiziert. 49 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.21 Organisierte Kriminalität 2.2.21.1 Kriminalitätsphänomen Rocker In Mittelfranken kann die Rockerlage nach wie vor – wie auch im restlichen Bayern – weitestgehend als unauffällig betrachtet werden. In der Öffentlichkeit waren nahezu keine Auseinandersetzungen (wie in anderen Bundesländern) wahrzunehmen. Auch nach der Bestätigung des Kuttentrageverbotes durch das BVerfG mit Urteil vom 09.07.2020 (1 BvR 2067/17 u. a.) meiden die „Outlaw Motorcycle Gangs“ (OMCG) scheinbar weiterhin öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen, wobei durch das Befolgen des Trageverbotes auch das Erkennen der Zugehörigkeit für Behörden wesentlich erschwert ist. Wegen der Corona-Pandemie waren öffentliche und clubinterne Veranstaltungen 2020 zum Großteil ausgefallen, sodass auch weniger polizeiliche Feststellungen getroffen werden konnten. OMCG- bzw. zwei Supporter-Chaptern bekannt. Bei der einen in Mittelfranken verbliebenen rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ gab es im Berichtsjahr sowohl in der Führung als auch bei den Mitgliedern einen starken Wechsel. Aktuell sind zehn Mitglieder bekannt. Bedingt durch die Auflösungen/Austritte und einen Wohnortwechsel in einen anderen Regierungsbezirk haben oder hatten – trotz eines Neuzugangs – derzeit sechs MC-Angehörige (Vorjahr: acht) Bezüge zur Türsteher-/SecurityBranche. Ferner sind insgesamt zwölf Personen bekannt, die der Hooligan-, rechten und/oder Reichsbürgerszene zugehörig sind oder waren (Mehrfachzugehörigkeit möglich). An Veränderungen konnten bei den mittelfränkischen OMCG festgestellt werden, dass der „Gremium MC Nürnberg“ zu Beginn des Jahres sein Clubhaus aufgab und das Chapter geschlossen wurde. Dies schlug sich erneut in der gesunkenen Gesamt-Mitgliederzahl für Mittelfranken nieder und entspricht auch der vom BKA bereits im Lagebild 2019 ermittelten bundesweiten Tendenz. Laut dem letzten BLKA-Lagebild Rockerkriminalität (Stand 31.12.2019) werden in Bayern ca. 1.000 Mitglieder den 65 polizeilich relevanten OMCGChaptern zugerechnet. In Mittelfranken waren 2020 zum Jahresende 106 Mitglieder (Vorjahr: 127) in sechs (sieben) Symbolfoto: Jag_cz - stock.adobe.com Die Mitglieder und Strukturen des OMCG sind weiterhin vorhanden, wie u. a. beim für Mittelfranken zuständigen Fachkommissariat 41 in 2020 geführten Ermittlungsverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung bzw. Betäubungsmittelhandel in nicht geringen Mengen durch Mitglieder eines rumänischen Charters des „Hells Angels MC“ bzw. der „United Tribuns Nürnberg“ zeigen. Hierbei konnten auch Verbindungen beider Gruppierungen zur Rotlichtszene festgestellt werden. Die konsequente Entziehung/Verhinderung waffenrechtlicher Erlaubnisse bei OMCG-Mitgliedern durch die Waffenbehörden in Zusammenarbeit mit den Rocker-Sachbearbeiter-Dienststellen zeigt nun am Aufkommen neuer Verfahren Wirkung. Entgegen vorangegangener Jahre musste lediglich eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden, die am 24.02.2020 an die Waffenbehörde zurückgegeben wurde. Zwei Entzugsverfahren sind wegen eingelegter Rechtsmittel noch nicht abgeschlossen. 2.2.21.2 Menschenhandel/ Prostitution Im Jahr 2020 war die Ausübung der Prostitution wegen der Corona-Pandemie lange Zeit untersagt. Nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 und den Lockerungen der Maßnahmen im Sommer mussten, wie in anderen Bereichen auch, die Betreiber von Prostitutionsstätten Hygienekonzepte vorlegen und die sexuellen Dienstleistungen waren nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Obwohl die Prostitutionstätigkeit länger als ein halbes Jahr untersagt war, wurden neun Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution und 50 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Herausragender Fall (zu 2.2.21) Die im Februar 2019 im KFD 4 Nürnberg, K 41, gegründete EKO „Achilles“ bearbeitet weiterhin mehrere OK-Ermittlungsverfahren einer teilweise in Mittelfranken ansässigen international agierenden kriminellen Vereinigung. Die Mitglieder bzw. Gruppierungen dieser russischen, tschetschenischen und aserbaidschanischen Organisation begingen Menschenhandel geführt. Diese Anzahl entspricht (mit Ausnahme 2018) dem Durchschnitt der zurückliegenden Jahre. Lediglich ein Fall wurde während des Prostitutionsverbotes angezeigt. schwere Straftaten u. a. im Bereich der Eigentums-, Kfz-, Schleusungs- und Korruptionskriminalität. Der zwischenzeitlich abgeschlossene Ermittlungskomplex wegen banden- und gewerbsmäßig betrügerischen Anmietens und Verschiebens von Luxus-Mietfahrzeugen in mindestens 18 Fällen zentral über Nürnberg ins osteuropäische Ausland wird seit Anfang 2020 beim Landgericht Nürnberg aufwändig verhandelt. Fehlende Aus- Allgemeinverfügung ab 01.12.2020 das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen auch außerhalb von Prostitutionsstätten (z. B. in angemieteten Wohnungen, Hotelzimmern) untersagt. sagebereitschaft der fünf Angeklagten und Konfliktverteidigung erforderten eine akribische Beweisaufnahme der erlangten Erkenntnisse, insbesondere auf der Vielzahl von Telefonüberwachungen und Auswertungen von sichergestellten elektronischen Beweismitteln. Derzeit sind weitere Verhandlungstermine einschließlich hoher Präsenzzeiten der kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter bis September 2021 terminiert. vor viele der Prostituierten aus Südosteuropa. Durch die illegale Prostitutionsausübung in meist unbekannten Wohnungen, Hotels und Ferienwohnungen besteht die Gefahr (ggf. auch noch nach der Pandemie) einer örtlichen Verschiebung der Prostitutionsausübung, die wir aber zusammen mit den Sicherheitsbehörden aufmerksam beobachten werden. Trotz Verbots der Prostitutionsausübung und Schließung von Betrieben wird festgestellt, dass auf den einschlägigen Internetseiten nach wie vor Anzeigen online geschaltet sind Bayernweit und auch im Bereich Mittelund Prostituierte in Hotels oder Fefranken ist ein deutlicher Rückgang bei rienwohnungen ihre sexuellen DienstAnzeigen wegen Zwangsprostitution/ leistungen anbieten. Nachdem diese Menschenhandel durch überwiegend Örtlichkeiten nicht als ProstitutionsDa aufgrund der Pandemie spezifische weibliche Asylsuchende zu verzeichstätten bekannt bzw. bei den KreisverErhebungen nicht repräsentativ darnen. Durch das Bundesamt für Migrawaltungsbehörden angezeigt wurden stellbar sind, wird auf den Vergleich tion und Flüchtlinge (BAMF) wurden (in den Annoncen sind lediglich die tezum Vorjahr verzichtet. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken dem BLKA im Jahr 2020 insgesamt 51 lefonische Erreichbarkeiten und nicht Fälle (Vorjahr: 299) mitgeteilt, in denen die Anschriften hinterlegt), sind im BeVon den im Jahr 2020 festgestellten 0911 21 12-10 30 Betroffene in ihrer Anhörung Angaben darfsfall Aufklärungsmaßnehmen zur 174 Prostitutionsstätten wurden 13 zu Menschenhandel oder ZwangsErmittlung der Örtlichkeit erforderlich. von den Betreibern abgemeldet. Mit prostitution machten. Für den ZustänTrotz der Pandemie mit teils einherVerfügung der 8. pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Bayer. Infektionsdigkeitsbereich des PP Mittelfranken gehenden Grenzschließungen bzw. erschutzmaßnahmenverordnung sind wurden 2020 insgesamt 13 derartige schwerten Einreisebedingungen stamseit 02.11.2020 alle Betriebe bis auf Anzeigen (54) durch das Fachkommismen angesichts der angespannten unbestimmte Zeit erneut geschlossen. sariat 41 bearbeitet. Zusätzlich hat die Stadt Nürnberg mit wirtschaftlichen Verhältnisse nach wie Im vergangenen Kalenderjahr wurden in Mittelfranken bei 217 durchgeführten Kontrollen insgesamt 257 Prostituierte angetroffen, davon 18 männliche. Der Ausländeranteil bei den 239 kontrollierten weiblichen Prostituierten betrug 95,0 %. Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 51 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.22 Prävention Durch verhaltensorientierte Prävention versucht die Polizei, potentielle Opfer auf Situationen vorzubereiten, in denen es zu Straftaten kommen kann. Die Systematik einer Tat beruht nämlich nicht nur auf den Handlungen des Täters, sondern es sind immer auch situative Aspekte zu berücksichtigen. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Verhalten des Opfers, das im Einzelfall viel tun kann, um Gefahren oder Schaden abzuwenden. Wer sich zum Beispiel in Eile und gestresst in das dichte Getümmel der vorweihnachtlichen Innenstädte stürzt (Situation), unterliegt vor allem dann einem gesteigerten Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden, wenn der Geldbeutel in der offenen Tasche oben auf liegt (Opferverhalten). Im vergangen Jahr hatten allerdings nicht nur Taschendiebe so gut wie keine Tatgelegenheiten. Bedingt durch die Corona-Pandemie gab es kaum Möglichkeiten, die handlungsorientierten Ansätze in der polizeilichen Kriminalprävention umzusetzen. Die essentiellen Grundlagen dieser Konzepte sind Begegnung und Austausch. Nicht alle Straftaten lassen sich so einfach verhüten, wie ein Taschendiebstahl. In den Themenfeldern Gewalt, sexualisierte Gewalt, Mediennutzung oder Rauschgiftmissbrauch bedarf es einer kritischen Selbstreflexion, die professionell moderiert werden muss, wenn die Präventionsmaßnahmen greifen sollen. Individuelle Verhaltensänderungen sind keine einfache Angelegenheit. Gewohnheiten sitzen tief. Das weiß jeder, der schon einmal versucht hat, sich das Rauchen abzugewöhnen oder seine Ernährung umzustellen. Die Polizei spricht deswegen vor allem Menschen in jungen Jahren an, solange sich kriminovalente Verhaltensweisen noch nicht verfestigt oder eingeschliffen haben. Ein Großteil der Konzepte in der verhaltensorientierten Prävention beruht demnach auf Veranstaltungen an Schulen, im vergangenen Jahr ebenfalls eine besondere Herausforderung. Neben Unterrichts- 52 ausfällen mussten viele Inhalte im Home-Schooling vermittelt werden. Die hierfür zur Verfügung stehenden Lernplattformen eignen sich in der Regeln nicht für die Präventionsangebote der Polizei. Der klassische (Frontal-)Vortrag wird in der verhaltensorientierten Prävention mittlerweile durch interaktive Übungen und Rollenspiele ersetzt, die sich im Distanzunterricht kaum umsetzen lassen, weshalb es im vergangenen Jahr zu zahlreichen Terminverschiebungen und schließlich zu Absagen kam. Neben Schülern stellen Senioren eine weitere bedeutende Zielgruppe für die verhaltensorientierten Kriminalprävention dar, die wir schwerpunktmäßig und auf vielen „Kanälen“ anzusprechen versuchen. Nachdem auch hier pandemiebedingt Veranstaltungen in Seniorenheimen und anderen Örtlichkeiten abgesagt werden mussten, wurde versucht, die Zielgruppe durch andere Formen der Informationsvermittlung zu erreichen. Wie in den Vorjahren wurde die Kampagne zur Bekämpfung des Telefonbetruges weiter ausgebaut. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurden ansprechende Kurzfilme im sog. Fahrgastfernsehen gezeigt, die das Phänomen verdeutlichen sollen. Die Puppen „Gundi“ und „Gerch“ von der Polizeipuppenbühne des Polizeipräsidium Mittelfranken erklären in wenigen Sekunden, wie der Enkeltrick funktioniert oder was zu tun ist, wenn falsche Polizeibeamte oder Schockanrufer am Telefon sind. Nachdem inzwischen viele Senioren nun auch in Sozialen Medien unterwegs sind, wurden die Spots auch über diese Kanäle veröffentlicht. Dabei sind nicht nur Senioren betroffen. Der Trickbetrug gehört zu den Phänomen, die auch während der pandemiebedingten Einschränkungen verfangen. Gerade dann, wenn sich gesellschaftliche Veränderungen vollziehen und eine allgemeine Verunsicherung um sich greift, haben es Betrüger besonders leicht, ihr Ziel zu erreichen. Von den Präventionsdienststellen in Mittelfranken wurden aus diesem Grund diverse Informationsschriften erarbeitet, die für Aufklärung sorgen sollen. Die Botschaften sind einfach und allgemein gültig. Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und erst einmal mit einer Person ihres Vertrauens zu sprechen, bevor sie Geld an Unbekannte übergeben. Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit und im Zweifel sollten Betroffene nicht Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT äsidium Polizeipr franken Mittel Weitere trufkarte Meine No I POLIZE : NOTRUF Vorsich Telefon trug am eibeamte Trickbe Poliz Falsche n rspreche Gewinnve ick Enkeltr n üredium (DI räsi Polizeip Die Brosch hen Alter“ en im ho t beratnke n (DIN A4) en, denen elfra • „Gu Mitt r leben“ rm Alter siche d N A5) un 110 tsfo • „Im Kriminalitä ausgeen über rer Weise informier besonde nschen in ältere Me d. setzt sin rn: nnumme e Telefo Wichtig Polizei Örtliche Vorsicht Betrüger! r! t Betrüge ionen Informat Verwandte fon Trickbetrug am Tele Bekannte | Enkeltrick ene | Gewinnversprechen Phänom rden die Falsche Polizeibeamte bern we Sie erhallärt und sen Ratge In die ielen erk it! von Beisp Sicherhe anhand s für Ihre ltenstipp ten Verha muck i oder Sch Die Polize ch Geld i Ihnen ab nicht na muck be • fragt oder Sch kein Geld • holt uen sein! Fra d er un en Männ nn kö r Betrüge en etwas wenn Ihn rauisch, sst mi Seien Sie t! vorkomm komisch hnung in die Wo ld Fremden er Barge Sie keine muck od ck • Lassen nen Sch en Schmu n Sie kei m Fremd ne • Zeige kei eben Sie • Überg ld oder Barge Corona Zeit finden Sie in Die Tipps Ihrer Polizei sicht, Betrüger!“ unserem Faltblatt „Vor eratung.de zei-b .poli www und unter ist Betrüge latz 5, , Jakobsp spekken E34 Mittelfra Kriminalpolizeiin zeiräsidium ng: Poli yright: er: Polizeip ion/Cop h – GestaltuiStock.com/ Herausgebnberg – Konzept 10, 90762 Fürt e: Titelseit 90402 Nür Kapellenstraße 2-ÖA – Foto h, PB tion Fürt Mittelfranken y m präsidiu otograph starz-Ph Highway r Zeit stark viele Menschen Alltag für da. Ein Umstand, hat sich der Pandemie so noch nie Durch die nützen. neu und war Vieles ist für ihre Taten verändert. und Diebe Betrüger den gerade indem Wohnungen, zu Zugang zu sich Trickdiebe Corona-Tests durchführen verlangen oder So verschaffen Impfungen des Enkeltricks und Variante sie vorgeben, Verwandte einer neuen in Not geratene ukte gegen wollen. In angeblich Gesundheitsprod Bargeld für Betrüger minderwertige andere verkaufen Vorkasse. Die Polizei rät: Geld an Unbekannte. Sie kein  Übergeben in Ihre Wohnung. Sie niemanden setzen.  Lassen unter Druck Sie sich nicht vertrauen,  Lassen denen Sie Sie mit Personen,  Reden n treffen. Entscheidunge bevor Sie Unhöflichkeit. ist keine Misstrauen  Gesundes 110 NOTRUF  Im Zweifelsfall: V.i.S.d.P: Polizeipräsidium Mittelfranken – E34, Jakobsplatz CoronTiappZslizei r Po eit Ihre ist Betrü ge r Zeit e Durch die lfranken.d Pandemie ei-mitte haww w.pholiz t sic verändert. der Alltag Vieles ist für viele Me neu und den gerad nschen sta war so no e Betrüger rk ch nie da und Diebe . Ein Umsta für ihre Ta nd, ten nütze n. So versch affen sich Trickdieb sie vorgeb e Zugang en, Impfu zu Wohn ngen oder wollen. 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Sie mit Pe rsonen, denen Sie bevor Sie vertrauen Entscheidu , ngen treffe  Gesund n. es Misstra uen ist ke ine Unhö  Im Zw fli eifelsfall: chkeit. NOTRUF 110 V.i.S.d.P: Polizeiprä sidium Mit telf ranken – E34 , Jakobspla tz 5, 90402 Nürnberg Seite 1 von 1 zögern, die Polizei einzuschalten. Die größte Herausforderung für die Präventionsbeamten besteht allerdings darin, Problembewusstsein zu schaffen. Die Resilienz bei Betrugsdelikten endet mit der eigenen Vorstellungskraft, sodass viele Menschen der Meinung sind, ihnen könne so ein Missgeschick nicht widerfahren. Dabei kann jeder zum Opfer werden, denn die Täter agieren kommunikativ hoch professionell und sind extrem gewandt. Man muss sich deshalb auch nicht schämen, wenn man vertrauensselig zum Opfer geworden ist und sollte sich sofort an die Polizei wenden. Während also viele Angebote der verhaltensorientierten Prävention coronabedingt ausfallen mussten, stand die Prävention nicht still. Bestehende Konzeptionen wurden weiterentwickelt, an die pandemischen Bedingungen und Kriminalitätsphänomene angepasst und es wurden auch neue Themenbereiche angegangen. So wurde anlassbezogen zum Beispiel ein Konzept erarbeitet, das die Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern thematisiert. Ferner wurde ein Elternbrief für die Nutzung von Smartphones durch Kinder im Grundschulalter entworfen, der mittlerweile bayernweit übernommen wurde. Unabhängig davon meldeten sich mehrere Mitarbeiter aus der verhaltensorientierten Prävention für die „Contact-Tracing-Teams“ der Gesundheitsbehörden, die im vergangenen Jahr von Polizeibeamten unterstützt wurden, und leisteten so präventive Arbeit im Gesundheitswesen. In der technischen Kriminalprävention stellen wir ebenfalls einen deutlichen Rückgang der Beratungszahlen fest. Trotzdem ließen sich noch 636 Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zur sicherungstechnischen Aufwertung ihrer Wohnung beraten (im Vorjahr fanden noch 1.630 derartiger Beratungsgespräche statt). Dazu kamen noch 20 Infostände und 16 Bürgersprechstunden, die im Bereich der KPI Schwabach in den Rathäusern angeboten werden konnten, so lange es die Infektionslage zuließ. Letztendlich bedarf es der persönlichen Ansprache, um Menschen von der manipulativen Macht der Betrüger zu überzeugen. Die klassischen Methoden in der verhaltensorientierten Prävention mussten sich am Infektionsrisiko messen lassen und waren dann oft nicht vertretbar. Das Gesicht der polizeilichen Präventionsbeamte/-innen wurde zudem durch den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, sodass es auch außerhalb des strengen Lockdowns schwierig war, Bürgerinnen und Bürger persönlich anzusprechen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 53 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg 518.370 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.781 Einwohner je km 2 23,3 % 37.683 Häufigkeitszahl 7.133 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 67,3% Ausländeranteil 186,38 km² Fläche Allgemeines 2.3.1 Gesamtentwicklung In der Stadt Nürnberg erfassten wir im Jahr 2020 insgesamt 37.683 Straftaten in der PKS. Dies bedeutet einen erneuten Rückgang um 1.821 Fälle (4,6 %). Zuständige Polizeidienststellen: PI Nürnberg-Mitte PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West KFD Nürnberg 1 KFD Nürnberg 2 KFD Nürnberg 3 KFD Nürnberg 4 VPI Nürnberg GPI Nürnberg-Flughafen Besonders auffällige Abnahmen stellen wir in den Bereichen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (18,1 %), Eigentums-/Diebstahlskriminalität (4,9 %), Rohheitsdelikte (6,7 %), Gewaltkriminalität (12,4 %) sowie der Rauschgiftdelikte (11,6 %) fest. Es wird – wie bereits im mittelfränkischen Teil des Sicherheitsberichts – auch an dieser Stelle noch einmal vorsorglich darauf hingewiesen, dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden (vgl. Ziffer 2.2.1). Bei der Betrachtung der registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Rückgang 1.502 Delikte, von 38.476 auf 36.974 (3,9 %). Personal Polizei Nürnberg * 1.900 Beschäftigte Polizeivollzugsbeamte: 1695 (männlich: 1284, weiblich: 411) Schutzpolizei: 1043 (m.: 794, w.: 249) Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 188 (m.: 142, w.: 46) Kriminalpolizei: 464 (m.: 348, w.: 116) * Ohne Polizeipräsidium und Polizeiinspektion Spezialeinheiten Nordbayern. Stand: 31.12.2020 54 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Straftaten in Nürnberg 10-Jahres-Vergleich Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg 50.000 45.000 40.000 Fallzahlen 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 ohne AufenthG 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 43.280 43.595 44.076 44.928 45.946 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 2.3.2 Aufklärungsquote AQ (in Prozent) – Stadt Nürnberg Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 0,7 % auf sehr gute 67,3 %; es handelt sich um den höchsten Wert im ZehnJahres-Vergleich. 2.3.3 Häufigkeitszahl HZ – Stadt Nürnberg In der Stadt Nürnberg verringerte sich die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung zum fünften Mal in Folge. Mit dem Wert von 7.133 wurde ein Rückgang von 3,9 % berechnet (Vorjahr: 7.423). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 55 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) - Stadt Nürnberg 2.3.4 Tatverdächtige Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg 18 Die Nürnberger Polizei ermittelte im Jahr 2020 insgesamt 16.943 Tatverdächtige (TV), ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 1.915 TV (10,2 %). Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße sank die Anzahl der Tatverdächtigen von 18.046 auf 16.472 (12.475 männlich/ 3.997 weiblich). Somit wurden auch hier 1.574 TV weniger gezählt als im Vorjahr (8,7%). 16 Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre) mit 80,6 %. 2.3.5 Jugendkriminalität/ Kinderdelinquenz Bei der Kinderdelinquenz ist zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang zu verzeichnen. Die Anzahl devianter Kinder (in der PKS registrierte Personen unter 14 Jahre) sank von 520 auf 449 (13,7 %). Kinder waren hauptsächlich in den Bereichen der Eigentumskriminalität sowie der Rohheitsdelikte in Erscheinung getreten. Auch die Anzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen (Personen von 14 bis 15,5 14,8 14 12,8 15,6 15,4 14,7 13,2 13,6 12,3 11,3 12 10 8 6 4 2 0 2016 2017 2018 Gesamt 2019 2020 unter 21 Jahren 18 Jahre) sank nach der Steigerung im letzten Jahr aktuell von 1.531 auf 1.295 Personen (15,4 %). Das ist beachtlich, denn in den vergangenen zehn Jahren wurden damit niemals weniger Jugendliche in Nürnberg straffällig. Die in Nürnberg straffällig gewordenen 1.295 Jugendlichen fielen insbesondere in den Bereichen der Eigentumskriminalität, Rohheits- und Rauschgiftdelikte sowie Sachbeschädigungen auf. Bei Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahre) melden wir ebenfalls einen erneuten Rückgang, diesmal von 1.707 auf 1.467 Personen (14,1 %). Personen unter 21 Jahren waren an insgesamt 4.525 Straftaten beteiligt (-15,0 %). Straftaten, begangen unter Alkoholeinfluss, stiegen insgesamt unwesentlich um 0,2 %. Bei den Straftaten unter Alkoholeinfluss, begangen durch Tatverdächtige unter 21 Jahren, messen wir allerdings einen Anstieg auf 13,6 % (Vorjahr: 11,3 %). Tatverdächtige - Stadt Nürnberg Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende Nürnberg Kinder / Jugendliche– /Stadt Heranwachsende 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 56 2016 2017 2018 2019 2020 Heranwachsende 2.077 2.073 1.850 1.707 1.467 Jugendliche 1.474 1.495 1.424 1.531 1.295 Kinder 423 480 580 520 449 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 2.3.5.1 Jugendliche Intensivtäter Im Stadtgebiet Nürnberg werden jugendliche Intensivtäter (JUIT) im Schwerpunkt von Kriminalbeamten des KFD 2, Kommissariat 22, daneben aber auch von den Jugendbeamten der Schutzpolizeiinspektionen in einem „personenbezogenen Ansatz“ betreut. Ziel ist es, sich anbahnende „kriminelle Karrieren“ frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigt. Im Jahr 2020 wurden in Nürnberg 77 Minderjährige und Heranwachsende von K22 als JUIT geführt, die bezogen auf die Lebenszeitprävalenz für 2.939 Straftaten verantwortlich waren. Jugendliche Intensivtäter nach Wohnhorten JUIT nach Wohnorten – Bezirk Jugendliche Intensivtäter nachMittelfranken Wohnhorten sonst. Mfr.; 35; Nürnberg 23% Fürth Erlangen Erlangen; 7; sonst.4% Mfr. Summe: 96 15 7 35 153 Fürth; 15; 10% Nürnberg; 96; 63% Von den 77 Personen hatten 24 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (31,0 %). Von den Nürnberger Schutzpolizeiinspektionen wurden insgesamt 19 Personen als JUIT geführt. gesondert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit in den üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte keine exakte Aussage getroffen werden kann. 2.3.6.1 Reisende Täter 2.3.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche (ohne ausländerrechtliche Verstöße) Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) nahm im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % ab. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der TV beträgt in Nürnberg aktuell 44,4 %. In Relation hierzu beträgt der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,3 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigsten Wert seit 2015. Zuwanderer sind hierbei eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2020 um 8,4 % von 5.702 auf 5.223 abnahm. Das ist beachtlich, denn in den Vorjahren bewegte sich die Anzahl jeweils zwischen 6.000 und 6.700 TV. Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 12,7 %. Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer werden von den Meldebehörden nicht Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 55,7 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt 76,7 %. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt Nürnberg. Dieser Wert blieb in den letzten Jahren relativ konstant in etwa auf diesem Niveau. Nürnberg bleibt also kriminologisches „Attraktionsgebiet“ für diese Kohorte. 57 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung - Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg 22.000 17.000 12.000 7.000 2.000 -3.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 19.213 19.861 19.798 19.458 18.969 18.046 16.472 deutsche TV 11.506 11.313 10.886 10.781 10.392 10.249 9.174 TV nichtdeutsch 7.707 8.548 8.912 8.677 8.595 7.811 7.308 TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 6.709 6.641 6.718 6.193 6.418 5.702 5.223 TV Zuwanderer 998 1.907 2.194 2.484 2.415 2.109 2.085 TV Tatort - Wohnort - Beziehung / nichtdeutsche Täter TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 58 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 8.912 8.667 8.595 7.811 7.308 Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) 5.158 4.950 4.880 4.488 4.280 Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 4.308 4.223 4.154 3.703 3.457 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 2.3.7 Kriminalitätsopfer Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg Im Jahr 2020 weist die Statistik in der Stadt Nürnberg insgesamt 7.758 Kriminalitätsopfer aus, ein abermaliger Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 387 Personen (4,8 %). Anzahl Opfer 7.758 33 männlich 4.876 22 weiblich 2.882 11 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 369 39 330 Gewaltkriminalität Straßenkriminalität 1.646 826 1.195 537 451 289 Raub, räuberische Erpressung 218 157 61 Körperverletzungsdelikte 5.023 3.289 1.734 Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene über 21 Jahre (6.250 Personen). Der Männeranteil beträgt 64,6 %. Die Zahl der Heranwachsenden liegt bei 598, die der Jugendlichen bei 467 und die der Kinder 443. Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche) Einzelbetrachtung der Delikte ab der folgenden Seite PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Straftaten insgesamt 46.694 43.750 42.590 39.504 37.683 -1.821 -4,6% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 -1.502 -3,9% 13 22 335 50 13 25 438 100 9 14 473 88 16 23 507 70 3 16 415 42 -13 -7 -92 -28 -81,3% -30,4% -18,1% -40,0% 22 8 1 -7 -87,5% 124 6.842 241 110 5.496 14.669 10.124 4.718 665 4.545 314 840 456 1.935 6.002 4.552 1.652 4.537 4.120 7.713 984 125 6.439 251 104 5.085 13.100 8.479 3.967 579 4.621 227 742 394 2.276 5.105 3.946 1.422 4.106 4.259 7.121 1.028 105 6.009 200 76 4.742 12.461 7.625 3.559 420 4.836 418 586 405 2.191 5.181 3.989 1.648 4.287 3.767 7.152 709 -20 -430 -51 -28 -343 -639 -854 -408 -159 215 191 -156 11 -85 76 43 226 181 -492 31 -319 -16,0% -6,7% -20,3% -26,9% -6,7% -4,9% -10,1% -10,3% -27,5% 4,7% 84,1% -21,0% 2,8% -3,7% 1,5% 1,1% 15,9% 4,4% -11,6% 0,4% -31,0% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 7.221 288 96 5.782 17.512 11.061 4.500 900 6.451 593 1.004 535 2.890 7.333 6.005 2.552 4.280 4.574 8.736 702 83 6.752 287 106 5.390 15.276 9.954 4.590 844 5.322 710 852 564 2.179 7.180 5.711 2.502 4.188 4.461 7.896 802 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 59 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Ausgewählte Deliktsbereiche 2.3.8 Straftaten gegen das Leben Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8) Die 23 Jahre Frau unterhielt seit etwa zwei Jahren eine Beziehung zu einem 26 Jahre alten Mann. Aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie wurden ihm Medikamente verordnet. Vor der Tat am 10.07.2020 setzte er deren Einnahme selbstständig ab. Zur Tatzeit, gegen 04:25 Uhr, befand er sich zusammen mit der Geschädigten in deren Nürnberger Wohnung in der Reindelstraße. Im Verlauf eines krankheitsbedingten „Schubes“ ging er die junge Frau massiv körperlich Im Jahr 2020 wurden für Nürnberg 26 Straftaten gegen das Leben zur PKS gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 17 Fälle (39,5 %). Die AQ verringerte sich um 4,5 % auf nun 88,5 %. Es wurden drei Mordfälle registriert (Vorjahr: 16). Beim Totschlag messen wir 16 Fälle, sieben weniger als im Vorjahr. In beiden Deliktsbereichen wurden alle Fälle durch die Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt. Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8) Am 12.10.2020 geriet ein 52-jähriger ukrainischer Asylbewerber mit seiner 46 Jahre alten Ehefrau in Streit. Als die Geschädigte die gemeinsame Wohnung in der Platenstraße verlassen wollte, wurde sie von ihrem Mann 2.3.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Insbesondere bei den Vergewaltigungen machte sich diese Entwicklung bemerkbar. Wir registrieren 28 Delikte (40,0 %) weniger als im Vorjahr. Des Weiteren messen wir – im Gegensatz zum mittelfränkischen Durchschnitt – einen Rückgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern (27,8 %). Symbolfoto: Tinnakorn - stock.adobe.com Im Berichtszeitraum registrierten wir insgesamt 415 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Nürnberg, ein Rückgang um 92 Fälle oder beachtliche 18,1 %. Gleichzeitig konnten wir die AQ um 2,1 % auf exakt 80,0 % steigern. 60 Dagegen stiegen die Zahlen im Bereich der Kinderpornografie erneut an (42,4 %). Diese Entwicklung und die vergleichsweise hohen Fallzahlen führen wir auf die Aufhellung des Dunkelfeldes zurück, die sich mit der anhaltend intensiven vor allem technischen Ermittlungsarbeit der Polizei erklärt. Bei den Sexualdelikten registrieren wir 301 Personen als Tatverdächtige (2019: 353), davon 178 Deutsche (216) und 123 Nichtdeutsche (137). an. Die Nachbarn hörten deren Hilferufe und verständigten die Polizei. Bei Eintreffen der Streifen wurde die Geschädigte leblos in der Wohnung aufgefunden. Sofort durchgeführte Reanimationsversuche blieben erfolglos; die Geschädigte verstarb an ihren schweren Verletzungen. Der Beschuldigte wurde noch im Tatanwesen angetroffen und festgenommen und im weiteren Verlauf aufgrund eines Unterbringungshaftbefehles in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. verfolgt, eingeholt und mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper getötet. Als Tatmotiv kristallisierte sich Eifersucht in Verbindung mit Trennungsabsichten der Geschädigten heraus. Die gemeinsame elfjährige Tochter befand sich während der Tat in der Schule. Für das Jahr 2020 weist die PKS 369 Opfer von Sexualstraftaten aus (ein Rückgang von 25,2 %), davon 89,4 % weiblich und 10,6 % männlich. Rund zehn Prozent der Opfer hatten eine familiäre/verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen, ca. 31,0 % hatten weitere räumliche soziale Vorbeziehungen, wie z. B. im Freundeskreis und durch den Beruf. Der Rest hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV bzw. ließ sich dies bei den Ermittlungen nicht feststellen. Von den 415 Sexualstraftaten in Nürnberg ereigneten sich 147 Fälle im öffentlichen Raum. Die nachfolgende Karte bietet eine Grobübersicht der hierbei betroffenen Örtlichkeiten, die, mit Ausnahme eines geografischen Schwerpunktes in der Innenstadt, relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt liegen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Sexualstraftaten - PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg Sexualstraftaten PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 335 438 473 507 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 99 199 270 50 11 100 8 Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet Anzahl in % 415 -92 -18,1% 259 183 -76 -29,3% 88 70 42 -28 -40,0% 66 22 62 8 -62 -8 -100,0% -100,0% 124 40 58 125 40 79 105 177 49 13 83 58 58 57 -20 -40 -22 -16,0% -100,0% -27,8% 8 8 17 18 12 -6 -33,3% 83 56 30 79 94 66 63 78 56 88 77 47 89 83 60 1 6 13 1,1% 7,8% 27,7% Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung sonst. Sexuelle Nötigung 46 sexuelle Belästigung Beleidigung auf sexueller Grundlage sexueller Missbrauch von Kindern sexueller Missbrauch von Kindern durch pornografische Schriften Exhibitionistische Handlungen Verbreitung pornografischer Schriften Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften Veränderung 2019/2020 Verlauf Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 8 Kilometer 61 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.10 Rohheitsdelikte der Rückgang im Bereich der Körperverletzungsdelikte (6,7 %). Allerdings nahmen die Rohheitsdelikte im öffentlichen Raum leicht um 3,1 % zu. Die AQ blieb mit 88,9 % auf nahezu demselben Niveau wie im Vorjahr (89,0 %). In Nürnberg nahm die Zahl der Rohheitsdelikte weiterhin ab, von 6.439 auf 6.009 Fälle (6,7 %). Das ist der niedrigste Wert innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Besonders erfreulich ist Körperverletzungsdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg 2 4 8 Kilometer Raubdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 Geografische Schwerpunkte der Raubund Körperverletzungsdelikte befinden sich in der Innenstadt, insbesondere in der Lorenzer Altstadt mit Hauptbahnhof und Königstorpassage sowie im Bereich Plärrer. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 8 Kilometer 2 4 8 Kilometer Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 62 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: hotographee.eu - stock.adobe.com KRIMINALITÄT 2.3.11 Eigentumsdelikte Abermals erfreulich zeigt sich die Entwicklung bei den Diebstahlsdelikten. Wir messen mit aktuell 12.461 registrierten Fällen einen erneuten Rückgang um 4,9 % (639 Delikte). Die AQ stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 43,5 %. Ausschlaggebend für dieses gute Ergebnis bei den Diebstahlsdelikten ist u.a. die Entwicklung der einfachen Diebstähle, allein hier liegt der Rückgang bei 10,1 %. Damit bestätigt sich zwar ein länger anhaltender Trend, Bezüge zu den infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen, jedenfalls hinsichtlich des Ausmaßes der Entwicklung, sind wahrscheinlich. Bei den schweren Diebstählen (Ein-/ Aufbrüche) ist hingegen ein Anstieg um 4,7 % auf 4.836 Delikte (Vorjahr: 4.621) gegeben. Die „Fahrraddiebstähle“ nahmen von 2.276 auf 2.191 Delikte (3,7 %) ab. Rückläufige Zahlen melden wir auch beim Taschendiebstahl (27,5 %) sowie beim Ladendiebstahl (10,3 %). Auch hierbei ist eine Korrelation zu den pandemisch bedingten Einschränkungen wahrscheinlich. Die Einbrüche in Gewerbeobjekte verringerten sich im Gegensatz zu den Fallzahlen der schweren Diebstähle (s. o.) ebenfalls und zwar mit insgesamt 586 Delikten (21,0 %) signifikant. Das ist nach der erfreulichen Entwicklung in den Vorjahren erneut der niedrigste Wert im Zehn-Jahresvergleich. Auch beim Kfz-Diebstahl können wir sehr positive Zahlen vermelden, von 67 auf 21 Fälle (68,7 %). Hier hatten wir im Vorjahr noch eine Steigerung und wir haben unsere operativen und taktischen Maßnahmen nochmals ausgebaut. Dagegen stieg der Kfz-Aufbruch signifikant von 227 auf 418 Fälle. Ausschlaggebend hierfür ist eine Serie von Kfz-Aufbrüchen, die bereits Ende 2019 begann, jedoch erst jetzt Eingang in die PKS fand, nachdem sie 2020 mit der Festnahme der Täter geklärt werden konnte. Analog zum mittelfränkischen Trend stiegen auch in Nürnberg die Fallzahlen des Wohnraumeinbruchdiebstahles. Wurden im Vorjahr noch 394 Delikte zur PKS gemeldet, so waren es im aktuellen Berichtszeitraum Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 63 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 405 Fälle, eine Steigerung um 2,8 %. Ursächlich hierfür sind zu einem beträchtlichen Teil allerdings Wohnungseinbrüche, die bereits Ende des Jahres 2019 stattfanden, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst 2020 zur PKS (als Auslaufstatistik) gemeldet werden konnten. Die AQ in Höhe von 16,3 % liegt nur geringfügig unter dem mittelfränkischen Durchschnitt. Karte Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung auch weiterhin als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2021 fortgeführt. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 64 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: Kzenon - stock.adobe.com KRIMINALITÄT 2.3.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte Die Fallzahlen stiegen um 1,5 % von 5.105 auf 5.181. Allein beim Betrug – als Unterart des Phänomens – messen wir eine Steigerung um 1,1 % auf 3.989 Delikte. Einen nicht unerheblichen Anteil hat allerdings das Delikt Erschleichen von Leistungen sowie die Beförderungserschleichung in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei denen es sich jedoch größtenteils um sog. „Kontrolldelikte“ handelt. Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg Ein Zusammenhang mit den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben ist wahrscheinlich, da die Kontrolltätigkeit in den Verkehrsmitteln vor allem hinsichtlich des dort erforderlichen Mund-Nasen-Schutzes ausgeweitet worden ist. Die AQ bei den Vermögens- und Fälschungsdelikte stieg um 1,9 % auf jetzt 84,1 %. 2.3.13 Sachbeschädigung 2020 wurden mehr Sachbeschädigungen registriert. Deren Anzahl stieg um 4,4 % von 4.106 auf jetzt 4.287 Fälle, insbesondere auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie bei den sogenannten „gemeinschädlichen“ Sachbeschädigungen. Die AQ stieg insgesamt um 3,8 Prozentpunkte auf im bundesweiten Vergleich durchaus beachtliche 31 %. 2.3.14 Aufenthaltsgesetz In Nürnberg messen wir – parallel zum mittelfränkischen Durchschnitt – bei den Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen einen Rückgang um 31,0 % (von 1.028 auf 709 Verstöße). © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2 4 8 Kilometer 65 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität Es wurden 11,6 % weniger Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt (4.259 auf 3.767 Fälle). Zuletzt unterschritten wir die Marke von 4.000 Delikten im Jahr 2015. Es ist nicht auszuschließen, dass potentielle Täter nicht nur durch die massiven Kontrollmaßnahmen der Vorjahre ver- unsichert, sondern auch durch die im Zuge der infektionsschutzrechtlichen Kontaktbeschränkungen nochmals bedeutsam erhöhte polizeiliche Präsenz abgeschreckt wurden und Straftaten jetzt auch vermehrt im privaten Bereich und nicht mehr in der Öffentlichkeit begangen werden. Die Anzahl der Tatverdächtigen sank von 3.409 auf 3.003. Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg Die AQ hielt sich nahezu auf Vorjahresniveau und sank minimal um 0,1 % auf 97,1 %. Der Rückgang von Betäubungsmitteldelikten im Jahr 2020 erstreckt sich in der Hauptsache auf die allgemeinen Verstöße mit Cannabis/NpS und Amfetamin (hier vorrangig der Besitz) sowie auf die einfachen Handelsdelikte (geringe Mengen), mit Ausnahme von Methamfetamin. Die genannten Delikte sind – typisch für diesen Deliktsbereich – das Ergebnis von proaktivem Kontrollverhalten. Im Gegensatz dazu ist ein Anstieg der qualifizierten Handelsdelikte (nicht geringe Mengen) bei nahezu allen Betäubungsmittelarten festzustellen. Die Zahlen resultieren grundsätzlich aus operativ geführten Ermittlungsverfahren im KFD 4 Nürnberg und zeigen, dass trotz der Corona-Pandemie der professionelle Handel mit Rauschgift nahezu uneingeschränkt weiter betrieben wurde. Diese Entwicklung spiegelt auch das interne Lagebild wider. Einzeln betrachtet verzeichnen hierbei die Betäubungsmittel Heroin, Methamfetamin und Kokain den größten Zuwachs. Das Phänomen des Rauschgifthandels mit Heroin durch iranische Tätergruppierungen wurde seit 2019 im Ermittlungsverfahren „Perser 3“ bekämpft und erst im Jahr 2020 abgeschlossen. Gegen die 70 Beschuldigten wurden inzwischen Haftstrafen von bis zu neun Jahren ausgesprochen. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8 Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 66 2 4 Die steigende Tendenz bei Methamfetamin (Crystal) setzt sich auch im Jahr 2020 fort. Diese Steigerungen lassen sich mit dem Rückgang beim „normalen“ Amfetamin in Einklang bringen. Als Ursache wird u. a. die Verfügbarkeit großer Mengen an Methamfetamin aus den Niederlanden angesehen. In mehreren Ermittlungsverfahren des KFD 4 Nürnberg erfolgten im Jahr 2020 Sicherstellungen von Methamfetamin im Kilogrammbereich. Die Herkunft aus Tschechien spielte dabei eine eher untergeordnete Rolle. 8 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 5.000 100,0 4.500 99,0 4.000 98,0 3.500 97,0 3.000 96,0 2.500 95,0 2.000 94,0 1.500 93,0 1.000 92,0 500 91,0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Rauschgiftdelikte 4.574 4.461 4.120 4.259 3.767 AQ in % 97,6 96,0 97,4 97,2 97,1 RG Tote in Nürnberg 20 19 15 34 23 Hauptsache durch proaktiv initiierte Ermittlungsverfahren generiert. 90,0 zusammen mit Cannabis – trotz Rückgang der Fallzahlen – die am stärksten vertretenen Betäubungsmittelarten. Der Vertriebsweg von NpS findet weiterhin hauptsächlich über das Internet (auch Darknet) mit Postversand statt; es wurden allerdings auch einige örtliche Produktionsstätten festgestellt. Wie bereits für das Jahr 2019 festgestellt, haben sich die neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) auf dem Rauschgiftmarkt etabliert und bilden Symbolfoto: New Africa - stock.adobe.com Kokain ist trotz Steigerung der Fallzahlen nach wie vor keine Alltagsdroge; somit nimmt das polizeiliche Kontrollverhalten auf die Anzahl an Delikten auch keinen großen Einfluss. Die Jahresvergleiche spiegeln grundsätzlich Wellenbewegungen wieder und werden in der AQ Fallzahl Stadt Nürnberg - Rauschgiftdelikte Rauschgiftkriminalität – Stadt Nürnberg Das Phänomen Cannabidiol (CBD) mit seinen unterschiedlichen Produkten ist auch im Jahr 2020 weit verbreitet. Neben CBD-Marihuana und CBD-Haschisch sind z. B. Öle, Liquids, Mundsprays etc. im Umlauf. Der Vertrieb findet hier ebenfalls sowohl über das Internet/Darknet, als auch durch örtliche Ladengeschäfte statt. In der öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Auffassungen zur rechtlichen Einordnung von CBD vertreten, schon weil noch keine obergerichtliche Rechtsprechung besteht. Die Konsequenz sind unterschiedliche Vorgehensweisen seitens der Staatsanwaltschaften und der Polizeibehörden. Mit Ausnahme von Kosmetikprodukten und Tierfutter werden in Mittelfranken Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 67 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg es mehrfach zu Einsätzen, die teilweise spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter im dichten Schneetreiben auf das Dach eines mehrstöckigen Wohnhauses, sodass der Einsatz von Feuerwehr und Verhandlungsgruppe der Polizei erforderlich wurde. Herausragender Fall (zu 2.3.15) Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fachkommissariat K44 die Ermittlungsverfahren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt. Beide Verfahren wurden aufgrund von Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand war der Handel mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin und Marihuana), jeweils in Mengen im zweistelligen Kilogrammbereich, durch Tätergruppierungen aus Nürnberg und Schwabach sowie dem Landkreis Roth. Hervorzuheben ist die Sicherstellung der für Mittelfranken bislang einmaligen Einzelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin. Auch für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war es die größte Sicherstellungsmenge aus der Gruppe der Amfetamine. Die Ermittlungen ließen darüber hinaus Bezüge zu einem Parallelverfahren der Kriminalpolizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergruppierung nach Nürnberg geliefert worden war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier Beide Ermittlungsverfahren wurden mit umfangreichen operativen Maßnahmen begleitet, im Zuge derer Zusammenhänge zwischen den Tätergruppierungen erkennbar wurden. Daraus resultierte schließlich das Ermittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt drei Verfahren kam 2.3.15.1 Rauschgifttote (2019: 34,88 %) beträgt, also leicht abnahm. desfälle sind auf eine Intoxikation mit Fentanyl (2), Kräutermischungen (3) und sonstige betäubungsmittelhaltige Arzneimittel (1) zurückzuführen. Todesfälle mit ausschließlicher Ursache Methamfetamin haben wir nicht. Ein Todesfall steht in kausalem Zusammenhang mit einem Suizid. In drei Fällen steht zwar im Moment ein meldepflichtiger RG-Todesfall fest, die Gutachten zur genauen Ursache stehen jedoch noch aus. Im Jahr 2020 sind 23 Rauschgifttote (19 Männer, vier Frauen) im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, im Vorjahr mussten wir noch 34 RG-Tote melden (-32,4 %). Im öffentlichen Raum wurden hierbei zehn RG-Tote aufgefunden (Vorjahr 13). Unter den 23 RG-Toten waren drei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Nürnberg hatten, sechs Personen waren ohne festen Wohnsitz. Die mehrjährigen statistischen Auswertungen zur Anzahl der Drogentoten lässt regelmäßig Wellenbewegungen erkennen. Die Gründe dafür sind in der Regel individuell vielschichtig und nicht monokausal erklärbar. Ein sich über Jahre aufbauender schlechter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw. auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzentrationen etc. sind mögliche Gründe für diese z. T. starken Schwankungen im Mehrjahresvergleich. In diesem Zusammenhang bedeutsam ist der in 2020 bislang festgestellte durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Heroinplomben, der 31,63 % 13 Personen starben nach den rechtsmedizinischen Feststellungen an einer Überdosis Heroin. Die anderen To- Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken 2016 aus Mainz auf frischer Tat bei einer Lieferung von zehn Kilogramm Marihuana an einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 Kilogramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen 38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth sind auf den Jahresbeginn 2021 terminiert. Durch das K44 konnten insgesamt 66,0 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur Vermögensabschöpfung beschlagnahmt werden. 2017 Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken 2018 2019 2020 Statistik männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt Ansbach 10 2 12 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1 Erlangen 1 1 2 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6 Fürth 0 1 1 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3 Nürnberg 19 1 20 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23 Schwabach 0 0 0 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3 Mittelfranken 30 5 35 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36 68 gesamt Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 2.3.16 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität nahm um 12,4 %, von 1.676 auf 1.468 Delikte ab und befindet sich damit erneut auf einem Zehn-Jahres-Tiefstwert. Die AQ ging um 0,6 Prozentpunkte auf 82,8 % leicht zurück. 2.3.17 Straßenkriminalität In der Stadt Nürnberg stiegen die Fallzahlen leicht von 7.121 auf 7.152 Fälle 2.3.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung Eine eindeutige Aussage, wie stark sich die „Corona-Pandemie“ und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken registriert wurden, sind mit acht Fällen von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung. Insgesamt gehen die Straftaten in der PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch 2020 wurde ein deutlicher Rückgang registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich aber grds., wenn auch vielleicht in der Effektstärke beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Markante Veränderungen ergaben sich v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen: ■ Der Rückgang der Sexualdelikte in Nürnberg vollzieht sich entgegen des allgemeinen Trends. In Mittelfranken ist ein leichter Anstieg (0,4 %), bei gleichzeitig verbesserter AQ von 26,9 % (4,2 %). 2.3.18 Cybercrime Im Stadtgebiet Nürnberg ist das Kommissariat 25 für die Bekämpfung der Cybercrime zuständig. Die CybercrimeErmittler werden seit einigen Jahren von erfahrenen Experten – derzeit insgesamt zehn IT-Kriminalisten – unterstützt. Bestimmte Handlungsfelder mit Bezug zur Cybercrime, die einer ge- eingetreten, im bayernweiten Durchschnitt sogar ein Anstieg von 23,7 %. Aus diesem Grund ist ein Einfluss der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der Sexualdelikte speziell in Nürnberg sehr unwahrscheinlich. ■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig möglich. Dennoch erscheint die Korrelation zulässig, dass sich die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie z. B. die Absage vieler Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt haben. ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder pandemiebedingt betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst. ■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten sind in hohem Maße durch die Kontrolltätig- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 wissen Professionalisierung bedürfen (beispielsweise Kryptowährung) werden zentral für ganz Mittelfranken beim Kommissariat 25 bearbeitet. Zudem werden andere Fachkommissariate kompetent unterstützt, wenn sie Delikte bearbeiten, die mit dem Tatmittel Internet begangen werden, z. B. Betrügereien im Internet. Weitere Informationen zu diesem Thema unter Ziffer 2.2.18. keiten der Polizei beeinflusst, die meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben sich deshalb zwangsläufig mehr in privaten Räume verlagert; polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind dort deutlich eingeschränkt. 2.3.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wird in der Öffentlichkeit häufig über die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen auf Familien und ihr häusliches Umfeld diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele Befürchtungen zu steigender Gewalt in diesem Bereich. Mit den Zahlen der PKS der Stadt Nürnberg lässt sich diese Vermutung über die Recherche geklärter Fälle, bei denen die Opfer/Geschädigten mit den Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Deliktsbereiche Tötungsdelikte, Sexualdelikte und Körperverletzungsdelikte. Abgesehen von den Sexualdelikten sind hier keinerlei signifikante 69 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Stadt Nürnberg 1000 950 900 850 800 750 700 650 600 550 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 881 923 879 120 728 720 701 100 80 60 20 40 26 24 21 21 4 6 5 2018 2019 2020 11 6 20 0 2017 Straftaten Gesamt Körperverletzungsdelikte Staftaten gegen das Leben Kenntnis gelangt sind) auszugehen ist, zumal für die Betroffenen i.d.R. auch andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht wirken. Statistisch belegbar ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu mangelt es uns bislang an objektiven Erkenntnissen. Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten Steigerungen bei den Sexualdelikten sind lediglich bis zum Jahr 2018 erkennbar. Bereits im Jahr 2019 kam es zu einem leichten Rückgang der Fallzahlen, die 2020 unverändert blieben. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten Hellfeld der PKS bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt im häuslichen Umfeld der Menschen unmittelbar erkennbar sind. Anzumerken ist jedoch, dass, u. U. verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei bislang nicht zur 2.3.19.2 Suizide Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar angestiegen, befinden sich je- Suizide Stadt Nürnberg Suizide – Stadt Nürnberg 95 91 100 80 68 59 49 88 70 62 46 40 40 20 0 2016 2017 Versuche 70 829 783 734 2016 60 140 860 2018 Vollendungen 2019 2020 Sexualstraftaten doch eindeutig innerhalb des üblichen Schwankungsbereiches der Vorjahre. 2.3.19.3 Entwicklung bestimmter Delikts- und Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche aufzeigen zu können, wurde (ausnahmsweise) das polizeiliche Vorgangsbearbeitungsprogramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen und Analysen geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch auf rückwirkende Zeiträume durch laufende Ermittlungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und zueinander in Verhältnis setzen.“) zusätzlich zur PKS ausgewertet. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungsregeln aber mit der PKS nur bedingt vergleichbar, unterstützen daher nur pandemiebedingt notwendige Interpretationen. Mit dieser Auswertung Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in den einzelnen Monaten vor und nach Pandemiebeginn verglichen und dargestellt werden. Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind lediglich bei den Körperverletzungen, den Eigentumsdelikten, insbesondere dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor allem aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkei- tenanzeigen möglich. Die Anzahl dieser Ordnungswidrigkeitenanzeigen lag während der stärksten coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr und ab Herbst 2020 besonders hoch. IGVP Auswertung IGVP-Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen ausgewählte Deliktsgruppen – Stadt Nürnberg Zeitraum Corona Maßnahmen Deliktsbereiche 1 Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch 31 367 540 43 383 629 20 403 522 29 313 363 32 379 418 49 394 515 44 472 688 56 455 605 56 331 576 30 368 586 27 298 501 32 236 340 StGB - Besonders schwerer Diebstahl 338 355 340 394 323 321 367 299 422 317 321 193 StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl 29 34 23 17 32 27 16 35 32 20 11 17 1.318 1.114 2.422 4.154 2.099 1.422 1.137 1.024 1.560 1.877 2.513 2.733 StGB - Sexuelle Selbstbestimmung StGB - Körperverletzung Ordnungswidrigkeiten Selbsttötung Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte) 7 12 10 7 14 10 10 16 15 11 15 16 2.630 2.570 3.740 5.277 3.297 2.738 2.734 2.490 2.992 3.209 3.686 3.567 2.3.20 Politisch motivierte Kriminalität Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernates 1 in Nürnberg liegt seit 2015 auf einem konstant hohen Niveau. Die Fallzahlen stiegen im Jahr 2020 erneut von 373 auf 445 Delikte (19,3 %). Die Straftaten im Phänomenbereich „PMK Links“ stiegen von 86 auf 137 (59,3 %), im Phänomenbereich „PMK Rechts“ von 156 auf 165 (14%), bei den Straftraten der „PMK nicht zuzuordnen“ war der Anstieg mit 113 % (54 auf 115 Delikte) am markantesten. beiteten wir fünf Straftaten, im Gegensatz zu neun im Jahr zuvor. Signifikant gingen die Straftaten im Phänomenbereich „PMK Ausländische Ideologie“ zurück (von 68 auf 23, Rückgang um 66,2 %). Rückgänge verzeichnen wir bei der „PMK-Religiöse Ideologie“. Hier bear- Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 71 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth Sicherste Großstadt in Bayern 2020 Stadt Fürth 128.479 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.028 Einwohner je km 2 19,6 % 5.314 Häufigkeitszahl 4.136 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 65,9% /-!// )Ҋ //ƕ-/# Ausländeranteil 63,35 km² Fläche чѵппп Straftaten – Stadt Fürth цѵппп хѵппп фѵшфп фѵчпс спрх спрц фѵтчс фѵтшс фѵтру спрч спрш спсп фѵппп уѵппп тѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Fürth KPI Fürth VPI Fürth сѵппп рѵппп п In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2020 erneut von 5.392 auf 5.314 (1,4 %) gesunken, was den besten Wert der letzten fünf Jahre darstellt. AQ – Stadt//ƕ-/# Fürth #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Stadt Fürth //ƕ-/# $)‫ڿ‬ хфѶш хчѶч хцѶч хцѶч хфѶц Die Aufklärungsquote (AQ) sank leicht auf 65,9 % (2,9 %). Die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune beträgt für Fürth 4.136 72 #спсп спрш спрч спрц спрх  уѵртх уѵсср уѵсфу уѵхсц уѵцшс (-2,0 %). Das ist gleichzeitig der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Dieser Spitzenwert sichert der Stadt Fürth auch im Jahr 2020 erneut das Prädikat „sicherste Großstadt“ (über 100.000 Einwohner) in Bayern. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Wir registrieren mit vier Fällen von Straftaten gegen das Leben einen Fall weniger als im Vorjahr. Der darunter aufgeführte Totschlag konnte durch die KPI Fürth aufgeklärt werden. Zu einem Mord kam es 2020 nicht. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir einen Anstieg der Fallzahlen von 75 auf aktuell 89 (18,7 %). Die AQ sank auf 76,4 %. Insbesondere kam es zu höheren Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern sowie der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung kinderpornografischer Schriften, Straftaten die sich im virtuellen Raum konzentrieren. Erfreulich ist die Entwicklung der Vergewaltigungen (-42,9 %) und der exhibitionistischen Handlungen (-46,2 %). Bei den Rohheitsdelikten vermelden wir – nach Rückgängen in den vergangenen Jahren – steigende Fallzahlen (7,7 %) bei einem gleichzeitig leichten Rückgang der AQ auf 92,1 % (1,5 %). Einen Rückgang verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Mit 732 Fällen kam es hier zu einem Minus von 23,5 % bei einer beachtlichen AQ von 87,4 %. Allein beim Betrug kam es insgesamt zu einem Rückgang um 21,3 %; hier weist die PKS aktuell 560 Delikte auf. Während wir beim einfachen Diebstahl einen Rückgang von 4,9 % registrieren, stiegen die Fallzahlen beim schweren Diebstahl (Ein-/Aufbruch) um 7,6 % an. Bei der Sachbeschädigung stiegen die Zahlen insgesamt von 707 auf 831 Fälle (17,5 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen bei den Sachbeschädigungen an Kfz (30 %) sowie den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen (28,8 %). U. a. wurden 416 Fahrraddiebstählen zur Anzeige gebracht, 97 Delikte mehr als im Vorjahr (30,4 %). Bei den Wohnungseinbrüchen vermelden wir mit 72 Delikten 14 mehr als im Vorjahr, gleichzeitig mit 20,8 % jedoch eine überdurchschnittlich hohe AQ für diesen Deliktsbereich. Foto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com Ausschlaggebend für die Fallzahlensteigerung waren insbesondere die Zuwächse bei den gefährlichen Körperverletzungen (23,5 %) und den Raubdelikten (44,4 %). Die Diebstahlsdelikte gesamt blieben mit 1.660 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres (1.661). Die Betäubungsmittelkriminalität ging – analog zum mittelfränkischen Trend – von 586 auf 517 Fälle (11,8 %) zurück. Die ohnehin hohe AQ konnte nochmals um 1,5 % auf nun 96,7 % gesteigert werden. Die Gewaltkriminalität stieg um 20 % von 180 auf 216 Fälle an, gleichzeitig sank die AQ leicht auf 86,6 %. Mit 1.223 Delikten messen wir auch einen Anstieg im Bereich der Straßenkriminalität um 23,9 %. Jedoch konnte hier die AQ um 3,2 % auf nun 29,6 % gesteigert werden. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 73 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung Stadt Fürth PKS-Entwicklung – Stadt Fürth Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 5.985 5.853 5.426 5.447 5.361 -86 -1,6% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 5.950 5.802 5.382 5.392 5.314 -78 -1,4% 1 4 59 12 2 2 63 19 0 4 106 16 1 2 75 14 0 1 89 8 -1 -1 14 -6 -100,0% -50,0% 18,7% -42,9% 3 1 1 0 0,0% 9 755 37 3 597 1.656 1.071 404 35 585 66 109 50 248 899 746 131 691 603 978 44 14 751 27 5 575 1.661 1.017 366 33 644 50 126 58 319 957 712 191 707 586 987 55 15 809 39 8 615 1.660 967 361 21 693 52 63 72 416 732 560 161 831 517 1.223 47 1 58 12 3 40 -1 -50 -5 -12 49 2 -63 14 97 -225 -152 -30 124 -69 236 -8 7,1% 7,7% 44,4% 60,0% 7,0% -0,1% -4,9% -1,4% -36,4% 7,6% 4,0% -50,0% 24,1% 30,4% -23,5% -21,3% -15,7% 17,5% -11,8% 23,9% -14,5% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 860 39 4 685 2.229 1.324 484 48 905 75 123 115 428 1.076 894 190 670 385 1.179 35 12 984 41 4 782 1.913 1.147 412 40 766 68 144 94 301 1.020 837 207 629 438 1.022 51 Herausragender Fall – Stadt Fürth Die Mutter eines zehnjährigen litauischen Kindes aus Sonneberg in Oberfranken wurde misstrauisch, als sie auf ihrem eigenen Mobiltelefon ein digitales Zugticket nach Fürth entdeckte. Das Handy hatte sie zuvor ihrer Tochter zur Nutzung überlassen. Nach entsprechenden Vorhaltungen und anfänglichen Schutzbehauptungen gestand das Kind schließlich, dass es über das Internet einen 23-jährigen Deutschen aus Fürth kennengelernt hatte. Von die- 74 sem habe sie auch die Zugtickets online übermittelt bekommen. Insgesamt habe die Zehnjährige fünfmal unbemerkt ihren Internetkontakt in Fürth besucht und sich dabei in den jungen Mann verliebt. Bei drei dieser Besuche sei es zum vaginalen Geschlechtsverkehr mit Entjungferung des Kindes gekommen. Der Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich statt. Der 23-jährige Deutsche hatte die Zugtickets jeweils online gebucht und zugestellt. Das Kind erhielt zudem großzügige Geschenke, wie zum Beispiel Bargeld oder für heimliche Verabredungen ein eigenes Handy. Als das Kind an einer Verlauf Geschlechtskrankheit litt, übersandte ihr der 23-Jährige eine Behandlungssalbe. Der Beschuldigte machte nach seiner Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er kam in Untersuchungshaft. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus. Die Ermittlungen der für den Wohnort des Täters zuständigen Kriminalpolizei führten zum Bekanntwerden zweier weiterer Internet-Kontakte aus der dortigen Region. Auch hier war es zu intimen sexuellen Tathandlungen gekommen, wobei das Kind im Voraus Geld oder Geschenke eingefordert hatte. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Schulz Foto - stock.adobe.com 2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen Stadt Erlangen 112.528 Einwohner Bevölkerungsdichte 5.293 Häufigkeitszahl 4.704 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 65,5% хѵппп фѵцфц 18,7 % 76,95 km² Straftaten – Stadt Erlangen чѵппп хѵрхр 2 Ausländeranteil /-!// )Ҋ //-')" ) цѵппп 1.462 Einwohner je km фѵцуч хѵпуш Fläche фѵсшт фѵппп уѵппп тѵппп сѵппп Zuständige Polizeidienststellen: рѵппп п спрх спрц спрч спрш спсп Im Jahr 2020 meldeten wir 5.293 Delikte zur PKS. Dies ist ein Rückgang um 756 Fälle bzw. 12,5 % und gleichzeitig der beste Wert der vergangenen fünf Jahre. AQ – Stadt Erlangen //-')" ) #спсп спрш спрч спрц спрх PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen VPI Erlangen HZ – Stadt//-')" Erlangen ) $)‫ڿ‬ хфѶф хуѶт хсѶш хпѶш хрѶш Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleichzeitig um 1,2 Prozentpunkte auf 65,5 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune um #спсп спрш спрч спрц спрх  уѵцпу фѵупт фѵрцч фѵссс фѵхчц beachtliche 12,9 % auf den Wert von 4.704 (Vorjahr: 5.403), ebenfalls ein Spitzenwert im Fünf-Jahres-Vergleich. Damit ist Erlangen die zweitsicherste Großstadt in Bayern nach Fürth. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 75 KRIMINALITÄT In Erlangen wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben (Totschlag) registriert; dieser Fall wurde durch die KPI Erlangen auch aufgeklärt. Die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank insgesamt von 106 auf 85 Delikte. Das entspricht einem Rückgang von 19,8 %. Die AQ liegt bei 69,4 %. Jedoch registrieren wir entgegen des allgemeinen mittelfränkischen Trends eine Zunahme bei den Vergewaltigungen von 13 auf 18 Fälle, ebenso wie bei den exhibitionistischen Handlungen, die von 14 auf 24 Delikte anstiegen. Dagegen messen wir signifikante Rückgänge bei den sexuellen Übergriffen/ sexueller Nötigung (40,0 %), der sexuellen Belästigung (64,9 %) und dem sexuellen Missbrauch von Kindern (29,4 %). Auch bei den Rohheitsdelikten können wir einen Rückgang der Fallzahlen von 878 auf 792 Delikte (9,8 %) bei gleichzeitiger Verbesserung der AQ um 3,4 % auf nun 91,9 % vermelden. Positiv ist weiterhin die Entwicklung der Diebstahlsdelikte insgesamt, die mit 1.931 Fällen erneut auf einem niedrigen Stand liegen und nochmals um 10,1 % zurückgegangen sind. Steigerungen gab es hingegen beim schweren Diebstahl (6,1 %), v. a. in den Deliktsfeldern Automatenaufbrüche, Einbrüche in gewerbliche Objekte, Diebstähle von Krafträdern und Wohnungseinbrüche (WED). Waren beim WED im Vorjahr noch 32 Fälle zur PKS gemeldet worden, so beträgt deren Anzahl im aktuellen Berichtszeitraum 63. Anzumerken ist jedoch, dass sich mehr als ein Drittel dieser Fälle (38,1 %) bereits im Jahr 2019 ereignet hatten, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst im Folgejahr, also 2020, PKS-pflichtig wurden. Erneut sanken in der „Fahrradstadt Erlangen“ die Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl. Aktuell melden wir hier einen Rückgang um 7,9 % bzw. 49 Fälle auf 575 Delikte. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte gingen um 25,5 % auf nun insgesamt 688 Fälle zurück. Allein beim Betrug Im November 2020 wurde bekannt, dass in der Universitätsklinik Erlangen eine ältere Dame und deren Tochter nur wenige Tage nacheinander eingeliefert wurden. 76 Die Rauschgiftdelikte stagnierten und liegen mit 492 Fällen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (495) bei einer AQ von 93,3 %. Mit 169 Delikten war im Bereich der Gewaltkriminalität im Vergleich zu 2019 (170) so gut wie keine Veränderung feststellbar. Rückgängig sind die Zahlen beim Deliktsschlüssel Straßenkriminalität von 1.323 auf 1.217 (8 %). ter gefunden und vom Rettungsdienst mit Verdacht auf einen Schlaganfall in die Klinik gebracht. Die Mutter nahm die Reste der Backwaren mit und aß diese zwei Tage später. Kurz darauf musste sie mit denselben Symptomen in der Klinik behandelt werden. Während sich ihre Tochter schnell erholte, wurde die Mutter mehrere Tage auf der Intensivstation künstlich beatmet und schwebte in Lebensgefahr. Herausragender Fall (1) – Stadt Erlangen Bei beiden bestand zunächst aufgrund der Symptome der Verdacht auf einen Schlaganfall. Bei einer Blutanalyse wurden jedoch bei beiden Rückstände eines hochwirksamen Medikaments festgestellt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, wurde die Tochter von ihrem in Scheidung lebenden Mann aufgesucht, um weitere Streitpunkte der Trennung, wie Unterhalt und Sorgerecht, zu besprechen. wurde ein Rückgang von 24,8 % (656 auf 493 Fälle) verzeichnet. Bei dieser Gelegenheit brachte der Mann selbst hergestelltes Gebäck mit. Die Frau wurde nach dem Verzehr bewusstlos. Sie wurde später von ihrer Mut- Bei einer sofortigen Wohnungsdurchsuchung bei dem dringend tatverdächtigen Ehemann wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: pamela_d_mcadams - stock.adobe.com Ausgewählte Deliktsbereiche KRIMINALITÄT Herausragender Fall (2) – Stadt Erlangen zu machen. Auch der angebliche Student konnte nicht ermittelt werden. Bei der Anzeigenerstattung 2020 konnte die Geschädigte nun vollumfänglich aussagen. Sie gab weiterhin an, den Mann im Stadtgebiet Erlangen wiedergesehen zu haben. Im Februar 2020 meldete sich eine inzwischen 18-jährige Schülerin aus Erlangen, um Anzeige wegen Vergewaltigung zu erstatten. Bei einer Ortsbesichtigung mit der Geschädigten erkannte sie den Beschuldigten auf der Straße zufällig wieder. Der Mann wurde durch die Beamten sofort kontrolliert und vorläufig festgenommen. Es handelt sich um einen 38-jährigen Asiaten, der jedoch in seiner Erscheinung jünger wirkt. Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens der Staatsanwaltschaft noch kein Haftantrag gestellt. Das Mädchen war bereits im Jahr 2018, im Alter von 15 Jahren, Opfer eines Sexualdeliktes geworden. Sie war damals von einem angeblich 18-jährigen asiatischen Studenten in dessen Wohnung gelockt worden, wo ihr Alkohol verabreicht wurde. Der Mann verging sich anschließend an der Schülerin trotz Gegenwehr. Durch das Kommissariat 1 der Erlanger Kriminalpolizei wurden damals die Ermittlungen aufgenommen. Jedoch war das Mädchen in psychologischer Betreuung und nicht in der Lage, Angaben PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits im Jahr 2019 in Erscheinung getreten war, als er eine weitere 18-Jährige in seine Wohnung gelockt und ihr alkoholische Getränke verabreicht hatte. Der Frau war die Situation jedoch unheimlich; sie hatte sich in die Toilette eingesperrt und Passanten und Polizei um Hilfe gerufen. Auf eine Anzeigenerstattung hatte sie damals verzichtet. Ebenso brachten die Ermittlungen zu Tage, dass der Beschuldigte auch eine Beziehung zu einer damals 15-jährigen Schülerin hatte, der gegenüber er sich als 18-Jähriger ausgab, obwohl er damals bereits 31 Jahre alt war. Im Laufe der Beziehung kam es auch hier zu gewaltsamen sexuellen Handlungen. Aufgrund der umfangreichen Ermittlungen wurde nun gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. PKS-Entwicklung Stadt Erlangen Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 6.212 5.829 5.815 6.149 5.398 -751 -12,2% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.161 5.757 5.748 6.049 5.293 -756 -12,5% 1 1 45 12 0 0 99 22 2 1 99 20 0 2 106 13 0 1 85 18 0 -1 -21 5 #DIV/0! -50,0% -19,8% 38,5% 2 0 3 3 100,0% 18 840 19 1 657 2.296 1.280 461 39 1.016 98 131 38 659 715 455 75 650 419 1.421 67 37 878 27 2 677 2.149 1.367 496 82 782 30 85 32 624 924 656 112 646 495 1.323 100 13 792 22 5 600 1.931 1.101 458 16 830 27 95 63 575 688 493 123 641 492 1.217 105 -24 -86 -5 3 -77 -218 -266 -38 -66 48 -3 10 31 -49 -236 -163 11 -5 -3 -106 5 -64,9% -9,8% -18,5% 150,0% -11,4% -10,1% -19,5% -7,7% -80,5% 6,1% -10,0% 11,8% 96,9% -7,9% -25,5% -24,8% 9,8% -0,8% -0,6% -8,0% 5,0% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 990 24 0 796 2.627 1.639 618 100 988 52 146 46 693 711 496 52 681 393 1.447 51 21 902 22 2 725 2.301 1.480 544 93 821 30 115 37 582 685 474 97 707 453 1.354 72 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 77 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Otto Durst - stock.adobe.com 2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach Stadt Schwabach 40.792 Einwohner Bevölkerungsdichte 999 Einwohner je km 2 13,3 % 1.459 Häufigkeitszahl 3.560 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,8% /-!// )Ҋ //#2# Ausländeranteil сѵфпп 40,82 km² Fläche Straftaten – Stadt Schwabach сѵппп рѵхчс рѵхцу рѵффч рѵушш рѵуфш спрч спрш спсп рѵфпп рѵппп фпп Zuständige Polizeidienststellen: PI Schwabach KPI Schwabach п спрх спрц Die Anzahl der Gesamtstraftaten ging erneut von 1.499 auf 1.459 Delikte (2,7 %) zurück. AQ – Stadt Schwabach AQ Stadt Schwabach Jahr 2020 2019 2018 2017 2016 AQ in % 68,8 65,9 64,8 65,1 65,8 Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 2,9 Prozentpunkte auf 68,8 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune sank 78 HZ – Stadt Schwabach //#2# #спсп спрш спрч спрц спрх  тѵфхп тѵхцф тѵчсп уѵррс уѵрхп um 3,1 % auf 3.560. Somit weist die Stadt Schwabach auch in diesem Jahr die niedrigste Häufigkeitszahl im Vergleich der kreisfreien Städte in Mittelfranken auf. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Die Straftaten gegen das Leben sanken von drei auf zwei Delikte. Alle Fälle wurden geklärt. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen wir mit insgesamt 25 Fällen zwei Delikte mehr als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote stieg erneut signifikant um 22,1 % auf aktuell 96 %. Die Rohheitsdelikte nahmen um 10,3 % von 261 auf 234 Fälle ab, bei gleichzeitigem Anstieg der AQ auf 93,6 % (3,6 %). Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10ins30 Auch bei den Diebstahlsdelikten gesamt stellen wir mit 378 Fällen einen Rückgang fest (14,1pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de %). Dieser resultiert hauptsächlich aus der Abnahme bei den einfachen Diebstählen (20 %). Dagegen sehen wir beim schweren Diebstahl mit 130 Fällen eine Stagnation. Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls messen wir – entgegen des mittelfränkischen Trends – einen erfreulichen Rückgang um vier auf nunmehr 15 Delikte (21,1 %). Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken Nach einem signifikanten Rückgang des Waren- und Warenkreditbetruges www.facebook.com/polizeimittelfranken im Vorjahr ist bei den Vermögens- und (33,3 %) und der LeistungserschleiFälschungsdelikten eine Steigerung chung (38,7 %), allerdings bei insgewww.twitter.com/polizeimfr von 191 auf aktuell 247 Fälle (29,3 %) samt niedrigen Fallzahlen www.instagram.com/polizeimfr feststellbar. Die Verstöße gegen das BetäubungsAllein der Betrug schlägt hierbei mit mittelgesetz liegen mit 154 Delikten einer Steigerung um 44 Delikte zu Bunahezu auf dem Niveau des Vorjahres che, hierbei insbesondere die Bereiche (156). Rückgänge waren erneut bei Delikten des Summenschlüssels der Gewaltkriminalität von 53 auf 43 Fälle (18,9 %) sowie bei den Delikten mit dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität von 306 auf 296 Fälle (3,3 %) festzustellen. Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 79 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach PKS-Entwicklung Stadt Schwabach Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 1.694 1.687 1.574 1.515 1.472 -43 -2,8% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 1.682 1.674 1.558 1.499 1.459 -40 -2,7% 0 0 17 2 0 1 13 4 0 4 24 5 1 2 23 2 2 0 25 3 1 -2 2 1 100,0% -100,0% 8,7% 50,0% 1 0 0 0 0,0% 7 246 6 1 182 439 285 96 12 154 7 16 36 77 269 175 41 234 131 297 16 5 261 10 2 185 440 310 115 12 130 4 13 19 88 191 141 31 212 156 306 16 0 234 6 1 168 378 248 74 6 130 10 18 15 87 247 185 43 234 154 296 13 -5 -27 -4 -1 -17 -62 -62 -41 -6 0 6 5 -4 -1 56 44 12 22 -2 -10 -3 -100,0% -10,3% -40,0% -50,0% -9,2% -14,1% -20,0% -35,7% -50,0% 0,0% 150,0% 38,5% -21,1% -1,1% 29,3% 31,2% 38,7% 10,4% -1,3% -3,3% -18,8% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 325 5 2 252 482 325 114 6 157 13 26 14 108 240 168 32 266 117 386 12 2 289 6 0 234 526 350 108 7 176 11 23 16 135 229 176 39 227 173 336 13 Herausragender Fall – Stadt Schwabach Am 10.08.2020 versuchte ein 50-jähriger Mann seine 39 Jahre alte, schwangere Lebensgefährtin mit einem Bademantelgürtel zu erdrosseln. Da ihm dies nicht gelang, versuchte er, sie mit einem Kissen zu ersticken und schlug ihr mit einer Lampe mehrfach auf den Hinterkopf. Als er äußerte, dass alle sterben müssten und er ein Messer holen würde, sprang die 39-Jährige voller Panik 80 Verlauf vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss und blieb schwer verletzt vor dem Anwesen liegen. Der Täter sprang unmittelbar danach, in suizidaler Absicht, vom 13. Stockwerk des gleichen Hochhauses und verstarb noch am Tatort. Nach längerem Krankenhausaufenthalt verbesserte sich der Gesundheitszustand der Frau, sodass sie selbst körperlich keinen bleibenden Schaden durch die Tat erlitt. Sie verlor jedoch ihr ungeborenes Kind. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Oleksiy Mark - stock.adobe.com 2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach Stadt Ansbach 41.798 Einwohner Bevölkerungsdichte 3.042 Häufigkeitszahl 7.278 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 72,8% /-!// )Ҋ //).# 418 Einwohner je km 2 14,6 % Ausländeranteil Straftaten – Stadt Ansbach уѵфпп 99,91 km² уѵппп тѵфпп тѵсхц тѵрцш тѵппп тѵпцч тѵрфш тѵпус Fläche сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Für den polizeilichen Schutzbereich der Stadt Ansbach haben wir im Jahr 2020 insgesamt 3.042 Straftaten zur PKS gemeldet. Dies ist ein Rückgang von 117 Fällen bzw. 3,7 % gleichzeitiger Steigerung der AQ. AQ – Stadt Ansbach //).# #спсп спрш спрч спрц спрх PI Ansbach KPI Ansbach VPI Ansbach HZ – Stadt//).# Ansbach $)‫ڿ‬ цсѶч цсѶт црѶс цпѶш цтѶш Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf 72,8 % (Vorjahr: 72,3 %) gesteigert werden. Das ist ein Spitzenwert und liegt damit erneut deutlich über dem im bayernweiten Vergleich guten mittelfränkischen Durchschnitt. #спсп спрш спрч спрц спрх  цѵсцч цѵфуш цѵтшп цѵхфу цѵштч Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung beträgt 7.278, was einem Rückgang um 3,6 % entspricht. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 81 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Es wurden zwei Straftaten gegen das Leben registriert, darunter ein Mord. Dieser wurde durch die KPI Ansbach aufgeklärt. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir analog zum gesamten Schutzbereich Mittelfranken mit insgesamt 54 Delikten steigende Fallzahlen (20 %). Es kam zu sieben Vergewaltigungen, zwei Delikte mehr als im Vorjahr, sowie zu 13 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Vorjahr sechs Fälle). Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt 98,1 % und konnte somit nochmals um 4,8 % gesteigert werden. Die Rohheitsdelikte haben um insgesamt 3 % zugenommen. Bei den in diesem PKS-Summenschlüssel geführten Raubdelikten erfassten wir 21 Taten (Vorjahr 17) und damit einen Anstieg um 23,5 %. Bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungen regis- Herausragender Fall (1) – Stadt Ansbach Am 03.03.2020 kam es in der Bürogemeinschaft der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, in Ansbach, Fischergasse 12, zu einem Messerangriff auf einen 54-jährigen Gerichtsvollzieher. Der 34 Jahre alte Angreifer hatte dort einen Termin, betrat maskiert das Büro und ging unvermittelt auf den Geschädigten los. Die Tat war im Vorfeld von ihm geplant worden. Durch hinzukommende Angestellte konnte trieren wir zwar einen Rückgang um 30,2 % von 129 auf 90 Taten; dagegen stiegen die einfachen Körperverletzungen um 10,9 %. Im Berichtszeitraum wurden hier 375 Delikte registriert (Vorjahr: 338). Bei den Rohheitsdelikten steigerten wir die AQ noch einmal leicht auf sehr gute 93,6 % (Vorjahr 93,3 %). der Angreifer von weiteren Taten abgehalten und mittels Pfefferspray vertrieben werden. Der Geschädigte griff während seines Abwehrkampfes in die Messerklinge und zog sich hierbei massive Schnittverletzungen an der Hand zu. Er musste mehrere Tage stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Am 04.03.2020 konnte der Täter nach intensiver Fahndung in einer öffentlichen Tiefgarage in Rothenburg o. d. T. festgenommen werden. Die Diebstahlsdelikte sanken um insgesamt 15,5 %. Allein beim einfachen Diebstahl wurden mit aktuell 491 Fällen 124 weniger als im Vorjahr gemeldet. Der schwere Diebstahl blieb mit 177 Fällen auf Vorjahresniveau (176), beim Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde mit zwölf Delikten ein Fall weniger als 2019 gezählt, bei einer überdurchschnittlich hohen AQ von 25 %. Mit 511 Delikten verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten einen Anstieg um 9,2 %. Besonders beim Betrug stiegen die Fallzahlen, und zwar von 349 auf 403 (15,5 %). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Steigerungen beim Waren- und Kreditbetrug (von 114 auf 199 Delikte) sowie der Leistungserschleichung um 24,1 %. Einen Rückgang messen wir bei den Rauschgiftdelikten. Registrierten wir 2019 noch 327, so meldeten wir 2020 insgesamt 268 Delikte (18 %) zur PKS. Die AQ blieb unverändert bei 94,8 %. Ebenfalls positive Entwicklungen sind in den Bereichen der Gewalt- und Straßenkriminalität zu vermelden. Bei den Gewaltdelikten kam es zu einem Fallzahlenrückgang von 20,4 % auf nun 121 Straftaten, bei der Straßenkriminalität liegt der Rückgang mit aktuell 343 Straftaten sogar bei 22,7 %. 82 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach PKS-Entwicklung Stadt Ansbach Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.294 3.229 3.116 3.191 3.078 -113 -3,5% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.267 3.179 3.078 3.159 3.042 -117 -3,7% 2 3 33 3 0 1 46 13 0 2 40 3 1 0 45 5 1 1 54 7 0 1 9 2 0,0% 20,0% 40,0% 1 1 0 -1 -100,0% 16 666 12 0 505 800 593 220 17 207 20 50 10 140 470 321 37 360 237 517 38 10 623 17 1 486 791 615 227 7 176 19 31 13 122 468 349 29 371 327 444 32 7 642 21 4 486 668 491 191 7 177 11 42 12 78 511 403 36 350 268 343 36 -3 19 4 3 0 -123 -124 -36 0 1 -8 11 -1 -44 43 54 7 -21 -59 -101 4 -30,0% 3,0% 23,5% 300,0% 0,0% -15,5% -20,2% -15,9% 0,0% 0,6% -42,1% 35,5% -7,7% -36,1% 9,2% 15,5% 24,1% -5,7% -18,0% -22,7% 12,5% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 760 16 2 576 847 690 202 22 157 11 30 19 105 543 415 61 370 147 479 27 Herausragender Fall (2) – Stadt Ansbach Durch die Anzeige eines zwischenzeitlich erwachsenen Geschädigten wurde bekannt, dass ein ehemaliger Jugendleiter des Yachtclubs AnsbachGunzenhausen über einen Zeitraum von gut 25 Jahren männliche Kinder und Jugendliche missbraucht hatte. Hierbei nutzte er seine gefestigte Stellung im Verein und das durch freundschaftliche und finanzielle Zuwendungen aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den ihm anvertrauten Geschädigten. Die Missbräuche fanden im Rah- 10 641 13 2 497 855 580 193 17 275 32 71 11 142 418 344 44 404 246 531 50 Verlauf men von Veranstaltungen des Vereins (Segelwochen mit Übernachtungen, Segeltörns im Ausland, Skifreizeiten u. a.) sowie im Vereinsheim am Altmühlsee und in der Wohnung des Beschuldigten statt. Die umfangreichen Ermittlungen erbrachten 57 Geschädigte. Gegen einen langjährigen Vereinsvorstand wurde im weiteren Verlauf der Ermittlungen ein Verfahren wegen Begehung durch Unterlassen eingeleitet. Der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte nahm sich während seiner Haft das Leben. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 83 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach Landkreis Ansbach 184.591 Einwohner Bevölkerungsdichte 94 Einwohner je km 2 8,8 % 5.133 Häufigkeitszahl 2.781 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,1% Ausländeranteil /-!// )Ҋ )&- $.).# 1.971,84 km² Fläche чѵппп Straftaten – Landkreis Ansbach цѵппп хѵппп хѵпхт фѵспп фѵтцч фѵфшч спрц спрч спрш фѵппп фѵртт уѵппп тѵппп сѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Ansbach PI Heilsbronn PI Dinkelsbühl PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach рѵппп п спрх Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach ist im Jahr 2020 um 8,3 % von 5.598 auf 5.133 Fälle gesunken. AQ – Landkreis Ansbach  &-ѵ).# #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Landkreis Ansbach  &-ѵ).# $)‫ڿ‬ цпѶр хцѶу хшѶс хфѶу хтѶх Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleichzeitig um 2,7 Prozentpunkte auf 70,1 % und liegt damit sogar noch über dem im bayernweiten Vergleich sehr guten mittelfränkischen Durchschnitt. 84 спсп #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵцчр тѵпут сѵштф сѵчфу тѵтуу Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank von 3.043 auf 2.781 (8,6 %). Das ist der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Mit sieben Straftaten gegen das Leben messen wir drei mehr als im Vorjahr. Darunter drei Morde sowie drei Totschlagsdelikte, die alle aufgeklärt werden konnten. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir einen Rückgang um 21 Fälle auf nun 113 Delikte (15,7 %). Während die Vergewaltigungen mit insgesamt zehn Fällen auf demselben Stand wie im Vorjahr liegen, sind deutlich sinkende Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (32,4 %) sowie den exhibitionistischen Handlungen (58,8 %) zu vermelden. Mit 93,8 % liegt die AQ bei den Sexualdelikten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Gemeingefährliche Straftaten, die unter den Summenschlüssel der Rohheitsdelikte fallen, sanken um 25,0 % von 1.197 Fällen im Vorjahr auf aktuell 898. Auch hier ist die AQ von 93,4 % außerordentlich respektabel. Rückgänge messen wir insbesondere bei den Raubstraftaten (64,0 %) sowie den Körperverletzungen (24,3 %). Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte sanken leicht um 5,3 %. Während beim einfachen Diebstahl mit aktuell 712 Fällen 151 weniger verzeichnet werden, stiegen die Fallzahlen im Bereich des schweren Diebstahls von 411 auf aktuell 495 an. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die Anstiege bei den Taschendiebstählen und bei den Wohnungseinbrüchen zurückzuführen. Es wurden 195 Taschendiebstählen und damit 146 mehr als im Vorjahr verzeichnet. Das liegt jedoch an einem Ereignis, denn die KPI Ansbach konnte eine Serie von rund 180 Fällen bandenmäßig begangener Taschendiebstähle auf einer OpenAir-Veranstaltung im Sommer 2019 bei Dinkelsbühl nach langwierigen Ermittlungen klären. Da die PKS eine Auslaufstatistik ist, wurden die Fälle erst mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 zur PKS gemeldet. Bei den Wohnungseinbrüchen stieg die Anzahl von 33 auf 45, jedoch bei einer für dieses Phänomen überdurchschnittlich hohen AQ von 44,4 %. Erfreuliche Fallzahlensenkungen messen wir hingegen bei den Fahrraddiebstählen (42,9 %) und den Kfz-Aufbrüchen (37,0 %). Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte melden wir einen erneuten Rückgang um 7,6 % von 829 auf 766 Delikte. Allein beim Betrug wurden mit 539 Fällen insgesamt 85 weniger als im Vorjahr gezählt (13,2 %). Die Rauschgiftdelikte sanken analog zum mittelfränkischen Trend von 466 auf 363 Fälle (22,1 %) bei einer um 1,9 % höheren AQ von aktuell 95,9 %. Auch bei der Gewaltkriminalität (-17,8 %) sowie der Straßenkriminalität (-9,2 %) stellen wir eine sehr positive Abwärtsentwicklung fest. PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung Lkr. Ansbach Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 6.099 5.231 5.408 5.650 5.164 -486 -8,6% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.063 5.200 5.378 5.598 5.133 -465 -8,3% 0 6 77 7 1 4 113 22 1 3 101 14 1 2 134 10 3 3 113 10 2 1 -21 0 200,0% 50,0% -15,7% 0,0% 5 1 1 0 0,0% 11 1.001 12 0 725 1.250 911 201 51 339 76 61 21 129 963 701 62 755 369 924 30 14 1.197 25 3 837 1.274 863 144 49 411 119 66 33 163 829 644 41 803 466 1.063 52 20 898 9 0 634 1.207 712 121 195 495 75 52 45 93 766 559 25 747 363 965 31 6 -299 -16 -3 -203 -67 -151 -23 146 84 -44 -14 12 -70 -63 -85 -16 -56 -103 -98 -21 42,9% -25,0% -64,0% -100,0% -24,3% -5,3% -17,5% -16,0% 298,0% 20,4% -37,0% -21,2% 36,4% -42,9% -7,6% -13,2% -39,0% -7,0% -22,1% -9,2% -40,4% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 1.070 20 3 784 1.697 1.077 194 42 620 198 91 106 143 1.049 821 60 744 425 1.013 36 10 1.047 12 0 711 1.270 835 161 42 435 105 97 72 109 828 652 79 661 372 790 31 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 85 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Alexander & Theresia Schulz - stock.adobe.com 2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt Landkreis Erlangen-Höchstadt 137.262 Einwohner Bevölkerungsdichte 243 Einwohner je km 2 9,0 % Ausländeranteil 564,66 km² Fläche 3.203 Häufigkeitszahl 2.333 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 69,6% /-!// )Ҋ )&- $.-')" )Ҋ ť#.// Straftaten – Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) уѵфпп уѵппп тѵшхц тѵхрц тѵфпп тѵурт тѵуус тѵспт тѵппп сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Erlangen-Land PI Herzogenaurach PI Höchstadt a. d. Aisch KPI Erlangen VPI Erlangen фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir für das Jahr 2020 insgesamt 3.203 Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 239 Fällen (6,9 %). AQ – Landkreis ERH  &-ѵ #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Landkreis ERH  &-ѵ $)‫ڿ‬ хшѶх хфѶт хцѶу хчѶф хуѶр Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche 4,3 Prozentpunkte auf überdurchschnittliche 69,6 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminali- 86 #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵттт сѵфсх сѵфсс сѵхчх сѵшфц tätsbelastung veränderte sich ebenfalls positiv und sank auf aktuell 2.333, ein Rückgang um 7,6 % und damit der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche zungsdelikte von 359 auf 390 Fälle. Die AQ konnte um 4 % auf hervorragende 95,8 % gesteigert werden. Bei den Delikten gegen das Leben messen wir mit drei Fällen zwei mehr als im Vorjahr, darunter auch ein Totschlag. Die AQ beträgt 100 %. Positiv zeigt sich weiterhin die Fallzahlen-Entwicklung beim Diebstahl. So messen wir mit aktuell 678 Fällen (Vorjahr: 959) einen deutlichen Rückgang um 29,3 %. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registrieren wir eine Steigerung um 19 auf 86 Fälle. Insbesondere der sexuelle Missbrauch – auch von Kindern – sowie die Kinderpornografie stiegen an. Diese Tendenz deckt sich mit der Entwicklung im Schutzbereich Mittelfranken. Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Landkreis Erlangen-Höchstadt konnte um 2,9 % auf 89,5 % gesteigert werden. Der erfreuliche Rückgang der Fallzahlen beim Wohnungseinbruch von 48 auf nun 29 (39,6 %) läuft für den Landkreis konträr zur Entwicklung im restlichen Mittelfranken. Auch bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten ist ein Rückgang von 13,8 % auf 492 Delikte festzustellen. Allein die hierunter subsumierten Betrugsdelikte sanken von 393 auf 393 Fälle (18,6 %). Die Rohheitsdelikte stiegen von 502 auf aktuell 545 Fälle an (8,6 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen der Raubdelikte von sieben auf elf Fälle sowie der Körperverlet- Wir stellen eine Häufung bei den Sachbeschädigungen fest von 432 auf 499 Delikte (14,6 %). Ausschlaggebend hierfür waren die Fallzahlensteigerungen bei den Sachbeschädigungen an Kfz (27,5 %) und den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen (8,9 %). Bei den Rauschgiftdelikten kam es zu einem Rückgang von 382 auf 339 Fälle (11,3 %). Die ohnehin bereits hohe AQ konnte nochmals um 2,3 % auf nun 97,1 % gesteigert werden. Bei der Gewaltkriminalität verzeichnen wir eine Steigerung um 13 Fälle bzw. 16,3 %. Im Jahr 2020 meldeten wir insgesamt 93 Delikte dieses Phänomenbereichs zur PKS (Vorjahr: 80). Mit 72 Fällen weniger weist der Bereich der Straßenkriminalität eine positive Abwärtsentwicklung auf (10,5 %). Hier wurden 2020 insgesamt 614 Fälle zur PKS gemeldet (Vorjahr: 686). PKS-Entwicklung – Landkreis ERH PKS-Entwicklung Lkr. Erlangen-Höchstadt Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.992 3.660 3.444 3.485 3.265 -220 -6,3% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.967 3.617 3.413 3.442 3.203 -239 -6,9% 0 1 54 3 1 0 48 8 5 2 41 6 0 0 67 9 0 1 86 8 0 1 19 -1 0,0% 100,0% 28,4% -11,1% 0 0 0 0 0 0 0,0% 682 9 1 507 1.229 823 280 17 406 49 74 75 189 509 373 32 586 321 771 25 7 664 4 0 526 1.091 704 244 8 387 51 69 61 209 575 420 36 426 253 671 43 4 584 9 0 445 1.003 648 203 8 355 90 39 47 146 561 370 29 438 264 620 31 11 502 7 0 359 959 623 199 12 336 54 57 48 187 571 393 33 432 382 686 43 10 545 11 1 390 678 438 160 5 240 30 43 29 138 492 320 24 495 339 614 62 -1 43 4 1 31 -281 -185 -39 -7 -96 -24 -14 -19 -49 -79 -73 -9 63 -43 -72 19 -9,1% 8,6% 57,1% 100,0% 8,6% -29,3% -29,7% -19,6% -58,3% -28,6% -44,4% -24,6% -39,6% -26,2% -13,8% -18,6% -27,3% 14,6% -11,3% -10,5% 44,2% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 87 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Freesurf - stock.adobe.com 2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth Landkreis Fürth 117.853 Einwohner Bevölkerungsdichte 383 Einwohner je km 2 7,4 % Ausländeranteil 307,55 km² Fläche 2.540 Häufigkeitszahl 2.155 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,4% /-!// )Ҋ )&- $.ƕ-/# тѵфпп Straftaten – Landkreis Fürth тѵппп сѵчтр сѵххх сѵхцу сѵфпп сѵфпт сѵфуп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Stein PI Zirndorf KPI Fürth VPI Fürth фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Im Landkreis Fürth erfassten wir im Berichtszeitraum 2.540 Straftaten in der PKS. Dies bedeutet einen minimalen Anstieg der Fallzahlen um 1,5 %, allerdings bei gleichzeitiger Steigerung der AQ. AQ – Landkreis Fürth  &-ѵƕ-/# #спсп спрш спрч спрц спрх HZ – Landkreis Fürth  &-ѵƕ-/# $)‫ڿ‬ цпѶу хшѶт хчѶц црѶс ху Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um um 1,1 % auf im mittelfränkischen Vergleich überdurchschnittlich gute 70,4 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kri- 88 #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵрфф сѵртс сѵтпр сѵуур сѵттт minalitätsbelastung der Bevölkerung stieg im Vergleich zum Vorjahr minimal von 2.132 auf 2.155 um 1,1 %. Damit rangiert der Landkreis Fürth auch weiterhin als Spitzenreiter in Mittelfranken. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Es wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben erfasst (fünf im Vorjahr). Hierbei handelte es sich um einen Totschlag, der von der zuständigen Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden konnte. Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung weisen mit 49 Delikten exakt den Wert des Vorjahres auf. Bei den Vergewaltigungen verzeichnen wir einen Rückgang von neun auf sechs Fälle. Die exhibitionistischen Handlungen hingegen stiegen von zwei auf acht Fälle an. Die AQ bei diesem Phänomen konnte nochmals um zwei Prozentpunkte auf aktuell 89,8 % gesteigert werden. Bei den Rohheitsdelikten messen wir einen Anstieg um 16,1 % von 367 auf 426 Delikte. Sowohl bei den Raubdelikten (von drei auf acht) als auch bei den Körperverletzungen insgesamt (von 284 auf 317) ist diese Entwicklung zu beobachten. Die hierbei bereits hohe AQ konnte nochmals um 3,1 % auf nun 95,5 % gesteigert werden. Bei den Diebstahlsdelikten messen wir insgesamt rückläufige Zahlen. Die Abnahme beträgt 13,7 %, in Fallzahlen von 642 auf 554. Dieser Rückgang lässt sich sowohl beim einfachen Diebstahl (13,0 %) als auch beim schweren Diebstahl (15,0 %) beobachten. Die Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) sind ebenfalls rückläufig (51 auf 40), ein Rückgang von 21,6 %. Gestiegen sind die Vermögens- und Fälschungsdelikte von 447 auf 514 Fälle (15 %). Allein im Bereich des Betrugs messen wir einen Anstieg um 13,3 % von 270 auf 306 Fälle. Bei der Betäubungsmittelkriminalität kam es zu einem Rückgang von 264 auf 254 Delikte (3,8 %), was sich mit dem mittelfränkischen Durchschnitt deckt. Die bereits hohe AQ wurde um 1,8 % auf aktuell 98,4 % gesteigert. Bei der Gewaltkriminalität haben wir 76 Delikte mehr als im Vorjahr (16,9 %), gleichzeitig aber auch die AQ um 2,6 % auf beachtliche 93,4 % gesteigert. ber in Zirndorf erklärbar. Hier werden viele Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich ersterfasst und dabei auch Straftaten festgestellt. Die Straßenkriminalität verringerte sich um erfreuliche 18,1 % von 507 auf 415 Delikte. Darüber hinaus fungiert die Polizeiinspektion Zirndorf als mittelfränkische polizeiliche Zentralstelle für aufenthaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt von Flüchtlingen. Im Landkreis Fürth ist die Zahl der Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz vergleichsweise hoch. Dieser Umstand ist mit dem Sitz der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewer- Trotzdem war im abgelaufenen Jahr auch hier wieder ein erfreulicher Rückgang der Fallzahlen um mehr als die Hälfte (51,9 %) auf 867 Delikte zu verzeichnen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 89 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung Lkr. Fürth Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 5.041 5.909 5.174 4.304 3.407 -897 -20,8% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 2.666 2.831 2.674 2.503 2.540 37 1,5% 0 3 50 11 2 1 59 16 1 0 43 7 1 2 49 9 0 1 49 6 -1 -1 0 -3 -100,0% -50,0% 0,0% -33,3% 3 0 1 1 100,0% 16 379 5 0 304 679 451 140 11 228 13 31 60 96 591 309 51 413 220 537 2.500 19 367 3 0 284 642 409 152 7 233 15 54 51 87 447 270 47 410 264 507 1.801 7 426 8 0 317 554 356 141 4 198 8 43 40 104 514 306 69 364 254 415 867 -12 59 5 0 33 -88 -53 -11 -3 -35 -7 -11 -11 17 67 36 22 -46 -10 -92 -934 -63,2% 16,1% 166,7% 0,0% 11,6% -13,7% -13,0% -7,2% -42,9% -15,0% -46,7% -20,4% -21,6% 19,5% 15,0% 13,3% 46,8% -11,2% -3,8% -18,1% -51,9% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 407 19 0 297 894 584 201 10 310 33 74 61 106 479 342 55 345 147 492 2.375 5 411 4 1 322 813 483 174 8 330 47 52 100 98 665 320 78 331 184 435 3.078 Herausragender Fall – Landkreis Fürth folgte ihn mit dem Messer und verpasste ihm dort noch einen Stich in den Oberschenkel. Erst als ein benachbarter afrikanischer Staatsangehöriger mit einem Besenstiel auf den Arm des Täters schlug, ließ dieser vom Geschädigten ab. Da ihn nun weitere Bewohner bedrängten, zog der Täter sich in sein Zimmer zurück. Beide Opfer mussten in Kliniken in Fürth und Nürnberg stationär behandelt werden. In einem Zimmer des Zirndorfer Ankerzentrums stach ein 23-jähriger Syrer in der Meinung, er sei um 200 Euro bestohlen worden, mit einem Küchenmesser auf einen anderen 23 Jahre alten Syrer ein. Als ein 27-jähriger Landsmann dazwischen gehen wollte, versetzte der Täter diesem einen wuchtigen Stich in die linke Körperseite, der die Milz verletzte und eine akute Lebensgefahr bedingte. Anschließend stach der Täter wieder auf den sich heftig wehrenden 23-jährigen 90 Verlauf Syrer ein, der im Gerangel schließlich auf den Flur fliehen konnte. Der Täter ver- Der Täter verzichtete auf eine Pflichtverteidigung, legte ein Teilgeständnis ab und wurde anschließend in Untersuchungshaft genommen. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com 2.4.8 Kriminalitätsbericht Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 100.014 Einwohner 2.508 Häufigkeitszahl 2.483 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,6% тѵппп 2 Ausländeranteil уѵппп тѵппх 80 Einwohner je km 8,7 % /-!// )Ҋ )&- $. 0.//) -$.#Ҋ $).# $( Windsheim (NEA) Straftaten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad тѵфпп Bevölkerungsdichte 1.267,56 km² сѵцфу сѵшцу сѵчпш сѵфпп Fläche сѵфпч сѵппп рѵфпп рѵппп фпп п спрх спрц спрч спрш спсп Die Straftaten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gingen von 2.809 auf 2.508 zurück (10,7 %). AQ – Landkreis NEA HZ – Landkreis NEA  &-ѵ #спсп спрш спрч спрц спрх  &-ѵ $)‫ڿ‬ цпѶх црѶт хчѶх цпѶу хсѶх Die Aufklärungsquote (AQ) sank ebenfalls leicht um 0,7 Prozentpunkte auf nun 70,6 %, liegt aber immer noch deutlich über dem ohnehin beachtlichen mittelfränkischen Durchschnittswert. #спсп спрш спрч спрц спрх Zuständige Polizeidienststellen: PI Neustadt a. d. Aisch PI Bad Windsheim KPI Ansbach  сѵучт сѵцшш сѵшчф сѵццт тѵпуу Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank sank signifikant auf 2.483 (11,3 %) und damit auf den niedrigsten Wert der letzten fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 91 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche samt sanken von 638 auf 481 Fälle (24,6 %), gleichermaßen zu beobachten sowohl beim einfachen Diebstahl (20,6 %) als auch beim schweren Diebstahl (34,4 %). Mit drei Straftaten gegen das Leben messen wir zwei mehr als im Vorjahr. Hierunter wurden auch ein Mord sowie ein Totschlag erfasst, die aufgeklärt werden konnten. Es wurden auch deutlich weniger Wohnungseinbrüche verzeichnet (von 35 auf 17, entspricht 51,4 %). Die AQ von 17,6 % bewegt sich im mittelfränkischen Durchschnitt. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir sinkende Fallzahlen von 74 auf 66 Delikte (10,8 %). Die Zahlen bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten stiegen leicht von 376 auf 393 Delikte (4,5 %). Allein beim Waren- und Kreditbetrug mussten mit 132 Fällen 25 mehr als im Vorjahr verzeichnet werden (23,4 %). Die Rückgänge waren sowohl bei den Vergewaltigungen (von zehn auf vier Fälle), als auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern (von achtzehn auf zwölf Fälle) besonders deutlich. Bei der Rauschgiftkriminalität war ein Rückgang von 230 auf 193 Delikte bei einer AQ von 94,3 % festzustellen (16,1 %). Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt hervorragende 95,5 %. Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten sanken im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls (560 auf 467 Fälle, entspricht 16,6 %). Verantwortlich hierfür sind v. a. die sinkenden Zahlen bei den Körperverletzungen (von 408 auf 336 Fälle). Straftaten des Summenschlüssels Gewaltdelikte sanken um 12,8 % (109 auf aktuell 95 Fälle). Die hohe AQ wurde noch einmal um zwei Prozentpunkte auf 93,7 % gesteigert. Herausragender Fall – Landkreis NEA Am späten Abend des 01.07.2020 trafen sich die 23-jährige Geschädigte und ihr 27 Jahre alter Ex-Freund zu einer Aussprache auf einem Feld in der Nähe von Burghaslach. Die Geschädigte hatte einen Monat zuvor die Beziehung beendet. Es kam zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Beschuldigte mit 92 einem sog. „Gürtelmesser“ mit 23 Zentimetern Klingenlänge mehrfach auf sein Opfer einstach. Danach begab er sich auf die unweit des Tatorts liegenden Gleise der Bahnstrecke Markt Bibart – Neustadt a. d. Aisch, warf sich vor einen Regionalzug und verstarb unmittelbar. Die Frau wurde am Folgetag tot aufgefunden. Der Täter hatte die Trennung nicht verkraftet. Sowohl die Tat als auch sein Suizid wurden von ihm akribisch vorbereitet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: Ben - stock.adobe.com Im Bereich der Straßenkriminalität verzeichnen wir ebenfalls einen Rückgang von 521 auf 410 Fälle (21,3 %). Auch bei den Eigentumsdelikten ist ein überaus erfreulicher Rückgang festzustellen. Die Diebstähle insge- KRIMINALITÄT Lkr. Neustadt-Aisch / Bad Windsheim PKS-Entwicklung – LandkreisPKS-Entwicklung NEA Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.010 2.770 2.982 2.824 2.523 -301 -10,7% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.006 2.754 2.974 2.809 2.508 -301 -10,7% 1 6 36 3 2 0 44 10 1 3 62 11 0 1 74 10 1 1 66 4 1 0 -8 -6 100,0% 0,0% -10,8% -60,0% -93 3 2 -72 -157 -93 -14 -7 -64 -3 -6 -18 -14 17 13 -13 -71 -37 -111 0 -16,6% 50,0% 200,0% -17,6% -24,6% -20,6% -14,1% -50,0% -34,4% -30,0% -14,3% -51,4% -18,7% 4,5% 4,4% -21,0% -15,4% -16,1% -21,3% 0,0% Mord Totschlag Sexualdelikte Verlauf Vergewaltigung IhrÜbergriffe direkter sexuelle undKontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken -1 -100,0% 1 1 0 sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung 0 0,0% 6 17 7 7 0911 21 12-10 30 553 560 620 560 467 11 15 11 6 9 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Straßenraub 0 0 1 1 3 KV-Delikte 405 403 443 408 336 Diebstahl insgesamt 841 681 697 638 481 einfacher Diebstahl 561 485 509 452 359 Ladendiebstahl 161 129 120 99 85 Taschendiebstahl 8 9 8 14 7 schwerer Diebstahl 280 196 188 186 122 schwerer Diebstahl in/aus Kfz 26 21 10 10 7 ED Gewerbeobjekte 89 76 59 42 36 Wohnungseinbruch 48 22 12 35 17 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken Fahrraddiebstahl 85 65 93 75 61 Vermögens-/Fälschungsdelikte 459 389 421 376 393 Betrug www.facebook.com/polizeimittelfranken 373 305 352 298 311 Leistungserschleichung 42 54 50 62 49 www.twitter.com/polizeimfr Sachbeschädigung 524 402 435 462 391 Rauschgiftdelikte www.instagram.com/polizeimfr 130 219 218 230 193 Straßenkriminalität 552 431 526 521 410 AufenthG 4 16 8 15 15 Rohheitsdelikte Raub Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 93 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com 2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land Landkreis Nürnberger Land 170.792 Einwohner Bevölkerungsdichte 214 Einwohner je km 2 9,2 % 4.776 Häufigkeitszahl 2.796 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,7% Ausländeranteil 799,57 km² Fläche /-!// )Ҋ )&- $."ѵҊ ) чѵппп Straftaten – Landkreis Nürnberger Land цѵппп хѵппп хѵпчш фѵфуп фѵтчп фѵруч спрч спрш фѵппп уѵццх уѵппп тѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Altdorf b. Nürnberg PI Hersbruck PI Lauf a. d. Pegnitz KPI Schwabach VPI Feucht сѵппп рѵппп п спрх спрц Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahl der registrierten Straftaten erneut auf 4.776 Delikte, ein beachtlicher Rückgang von 7,2 %. AQ – Landkreis Nürnberger Land  &-ѵ"ѵ ) #спсп спрш спрч спрц спрх $)‫ڿ‬ хчѶц хфѶт хфѶш хфѶш хтѶц Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 3,4 % auf 68,7 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Krimina- 94 спсп HZ – Landkreis Nürnberger Land  &-ѵ"ѵ ) #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵцшх тѵпсс тѵрхш тѵсчп тѵхтс litätsbelastung der Bevölkerung von 3.022 auf nunmehr 2.796 (7,5 %) und weist damit den mit Abstand besten Wert der vergangenen fünf Jahre auf. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Mit zehn Straftaten gegen das Leben melden wir drei Fälle mehr als im Vorjahr zur PKS. Darunter auch drei Morde und ein Totschlag, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es zu einer Fallzahlensteigerung von 103 auf 120 Delikte (16,5 %). Dies resultierte zum größten Teil aus den Steigerungen bei den Vergewaltigungen von elf auf 18 Fälle sowie den Steigerungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (18 auf 32 Fälle). Die AQ konnte um 6,7 % gesteigert werden und liegt nun bei 88,3 %. Die Straftaten des Summenschlüssels der Rohheitsdelikte sanken von 923 auf 891 Fälle (3,5 %). Hierfür waren v. a. die geringeren Fallzahlen bei den Körperverletzungen (9,9 %), die von 665 auf 599 Fälle zurückgingen, ausschlag- gebend. Die AQ von 92,4 % ist hierbei beachtlich. Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte (einfacher und schwerer Diebstahl) gingen zurück. Es wurden mit 984 Delikten 19,7 % weniger Fälle zur PKS gemeldet. Rückgänge bzw. Stagnationen gab es hier nahezu in allen Bereichen. Lediglich bei den Kfz-Aufbrüchen verzeichnen wir mit 57 Fällen markant mehr als im Vorjahr (38). Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl melden wir drei Fälle weniger (53) als im Vorjahr (56). Einen leichten Anstieg von 864 auf 896 Fälle (3,7 %) messen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Ausschlaggebend hierfür waren hauptsächlich die Fallzahlensteigerungen bei den Betrugsdelikten von 626 auf 676 Fälle (8 %). Erfreulich ist die Entwicklung bei den Sachbeschädigungen. Hatten wir es im Vorjahr noch mit einem massiven Anstieg zu tun – wofür seinerzeit eine erkleckliche Anzahl von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen verantwortlich war –, sanken die Fallzahlen im aktuellen Berichtszeitraum von 878 auf 730 Delikte (16,9 %). Allein im Bereich der erwähnten Sachbeschädigungen an Kfz messen wir einen Rückgang um 37,5 %. Entgegen des allgemeinen Trends sind die Zahlen im Bereich der Rauschgiftdelikte gestiegen. Wurden 2019 noch 414 Delikte gemeldet, so erhöhte sich deren Anzahl leicht auf 437 (5,6 %) bei einer AQ von 96,3 %. Sowohl bei den Straftaten, die unter den Summenschlüssel der Gewaltkriminalität fallen, als auch bei denen des Summenschlüssels Straßenkriminalität, waren erfreuliche Fallzahlenrückgänge zu verzeichnen. Die Gewaltkriminalität ging von 179 auf 151 Fälle (15,6 %), die Straßenkriminalität von 1.169 auf 881 Fälle (24,6 %) zurück. PKS-Entwicklung Lkr. Nürnberg Land PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger Land Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 6.145 5.614 5.456 5.288 4.871 -417 -7,9% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.089 5.540 5.380 5.148 4.776 -372 -7,2% 2 4 62 5 4 1 72 11 3 1 88 9 2 4 103 11 3 1 120 18 1 -3 17 7 50,0% -75,0% 16,5% 63,6% 2 1 0 -1 -100,0% 15 896 25 0 627 1.226 706 134 16 520 59 73 70 240 1.157 913 173 724 520 1.023 76 27 923 24 3 665 1.225 699 118 18 526 38 72 56 302 864 626 174 878 414 1.169 140 22 891 23 3 599 984 588 119 18 396 57 52 53 185 896 676 231 730 437 881 95 -5 -32 -1 0 -66 -241 -111 1 0 -130 19 -20 -3 -117 32 50 57 -148 23 -288 -45 -18,5% -3,5% -4,2% 0,0% -9,9% -19,7% -15,9% 0,8% 0,0% -24,7% 50,0% -27,8% -5,4% -38,7% 3,7% 8,0% 32,8% -16,9% 5,6% -24,6% -32,1% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 1.115 21 2 796 1.622 951 169 16 671 89 124 113 218 990 761 244 970 500 1.274 56 12 984 21 2 675 1.396 778 152 15 618 91 118 92 212 974 728 239 757 515 997 74 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 95 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth Landkreis Roth 126.749 Einwohner Bevölkerungsdichte 142 Einwohner je km 2 7,3 % 3.191 Häufigkeitszahl 2.518 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 63,4% Ausländeranteil 895,39 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Hilpoltstein PI Roth PI Schwabach KPI Schwabach Straftaten – Landkreis/-!// Roth )Ҋ )&- $.*/# уѵфпп уѵппп тѵфпп тѵппп сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп фпп п тѵцру спрх тѵушх тѵтут тѵтчр спрц спрч спрш спсп Für den Landkreis Roth melden wir für 2020 3.191 Straftaten zur PKS. Dies bedeutet einen Rückgang um 5,6 % AQ – Landkreis Roth HZ – Landkreis Roth  &-ѵ*/# #спсп спрш спрч спрц спрх  &-ѵ*/# $)‫ڿ‬ хтѶу фшѶф фшѶф ху фчѶт Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 3,9 % auf 63,4 %. 96 тѵршр #спсп спрш спрч спрц спрх  сѵфрч сѵххт сѵхфр сѵцчу сѵшхч Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung eines Raumes sank von 2.663 auf 2.518 (5,4 %). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche konnte hierbei noch einmal um 2,1 % auf sehr gute 96,9 % gesteigert werden. Erfreulich zeigte sich auch die Entwicklung der Diebstahlsdelikte (einfacher und schwerer Diebstahl) mit einem Rückgang von 937 auf 785 Fälle (16,2 %). Mit sechs Straftaten gegen das Leben wurden vier mehr als im Vorjahr gezählt. Hierunter wurden auch drei Morde und zwei Totschlagsdelikte erfasst, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Exemplarisch sei hier der Wohnungseinbruch genannt, der, entgegen des mittelfränkischen Trends, von 39 auf 33 Fälle (15,4 %) gesunken ist und zudem mit 24,2 % eine überdurchschnittlich hohe AQ aufweist. Dagegen messen wir beim Kfz-Aufbruch eine Steigerung um sieben auf aktuell 40 Fälle (21,2 %). Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir eine Steigerung von 46 auf 75 Delikte bei einer AQ von 92 %. Steigerungen waren insbesondere bei den Vergewaltigungen (von sieben auf zwölf Fälle), der Verbreitung pornografischer Schriften (13 auf 32) und der Kinderpornografie (acht auf 22) festzustellen. Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten gingen von 563 auf 523 Delikte (7,1 %) zurück. Die Aufklärungsquote Die Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen ebenfalls ab (8,8 %). Allein die darunter subsumierten Betrugsdelikte verringerten sich um 11,4 %. Nach einem Anstieg der Sachbeschädigungen im Vorjahr – ausschlaggebend hierfür war eine Serie von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen – messen wir im aktuellen Berichtszeitraum einen Rückgang der Fallzahlen von 479 auf 407 (15 %). Die Sachbeschädigungen an Kfz verringerten sich sogar um 22,5 %. Nahezu identisch zum Vorjahr zeigen sich die Straftaten, die im Summenschlüssel der Gewaltkriminalität erfasst werden. Hier zählen wir 113 Delikte, lediglich eines mehr als 2019. Die ohnehin bereits hohe AQ konnte nochmals um acht Prozentpunkte auf 97,3 % gesteigert werden. Die Straßenkriminalität sank von 643 auf 544 Fälle oder um 15,4 %. PKS-Entwicklung Lkr. Roth PKS-Entwicklung – Landkreis Roth Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.749 3.578 3.388 3.429 3.228 -201 -5,9% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.714 3.496 3.343 3.381 3.191 -190 -5,6% 1 3 34 8 0 2 45 10 1 1 61 9 0 2 46 7 3 2 75 12 3 0 29 5 100,0% 0,0% 63,0% 71,4% 0 0 0 2 1 -1 -50,0% 614 12 3 462 1.074 662 123 13 412 105 72 67 109 827 674 55 531 183 694 35 10 625 11 0 458 932 578 116 8 354 48 59 40 149 730 612 74 463 188 626 82 19 546 17 1 390 890 551 113 13 339 29 54 74 162 792 676 68 394 201 587 45 3 563 7 1 402 937 567 137 11 370 33 68 39 158 751 634 53 479 181 643 48 7 523 9 1 396 785 469 104 10 316 40 54 33 156 685 562 67 407 209 544 37 4 -40 2 0 -6 -152 -98 -33 -1 -54 7 -14 -6 -2 -66 -72 14 -72 28 -99 -11 133,3% -7,1% 28,6% 0,0% -1,5% -16,2% -17,3% -24,1% -9,1% -14,6% 21,2% -20,6% -15,4% -1,3% -8,8% -11,4% 26,4% -15,0% 15,5% -15,4% -22,9% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 97 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Foto: Komwanix - stock.adobe.com 2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis WeißenburgGunzenhausen 94.734 Einwohner Bevölkerungsdichte 98 Einwohner je km 2 3.262 Häufigkeitszahl 3.443 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 75,3% 9,7 % /-!// )Ҋ )&- $. $Ɖ )0-"Ҋ 0)5 )#0. ) Ausländeranteil 970,91 km² Fläche уѵфпп Straftaten – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) уѵппп тѵфпп тѵсчт тѵтуф тѵупт тѵууу спрх спрц спрч спрш тѵсхс тѵппп сѵфпп сѵппп рѵфпп рѵппп Zuständige Polizeidienststellen: PI Weißenburg i. Bay. PI Gunzenhausen PI Treuchtlingen KPI Ansbach фпп п Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erfassten wir im Jahr 2020 3.262 Straftaten in der PKS, ein deutlicher Rückgang von 5,3 %. AQ – Landkreis WUG HZ – Landkreis WUG  &-ѵ  &-ѵ #спсп спрш спрч спрц спрх $)‫ڿ‬ цфѶт цхѶс цфѶц чпѶш цт Die Aufklärungsquote (AQ) sank zwar minimal um 0,9 % auf aktuell 75,3 %. Das ist dennoch im Vergleich nach wie vor der absolute mittelfränkische Spitzenwert. 98 спсп #спсп спрш спрч спрц спрх  тѵуут тѵхуш тѵхрс тѵффш тѵфрц Die Häufigkeitszahl (HZ) als als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung beträgt 3.443 und sank somit um 5,6 %. Dies stellt den besten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich dar. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Mit lediglich einer in der PKS erfassten Straftat gegen das Leben (Totschlag) melden wir keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Totschlag konnte durch die zuständige Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stiegen die Fallzahlen von 80 auf 144. Allein der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stieg um 41 Fälle bzw. 17 Fälle an. Verantwortlich hierfür war insbesondere ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Jugendbetreuer eines Yachtclubs in Gunzenhausen, der über Jahre hinweg Kinder und Jugendliche missbraucht hatte (siehe hierzu Ziffer 2.4.4). Bei den Vergewaltigungen melden wir einen sehr erfreulichen Rückgang von zwölf auf sechs Delikte. Gleichzeitig registrieren wir bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine hervorragende AQ von 94,4 %. Mit 645 Fällen von Straftaten des Summenschlüssels Rohheitsdelikte mes- sen wir einen Rückgang von 8,3 %. Hierfür ist insbesondere die Fallzahlenentwicklung bei den einfachen Körperverletzungen verantwortlich, die von 386 auf 307 zurückgingen (20,5 %). Dagegen stiegen die Fallzahlen der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 23,8 % an. Die AQ bei den Rohheitsdelikten bleibt mit 97,1 % auch 2020 auf einem konstant hohen Niveau und konnte sogar noch einmal um 0,5 % gesteigert werden. Ebenfalls rückläufig zeigen sich die Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten. Der Diebstahl insgesamt ging von 733 auf 675 Fälle (7,9 %) zurück. Hatten wir im Vorjahr noch eine auffällige Steigerung im Bereich der Gaststätteneinbrüche gemeldet, so ist 2020 auch hier ein Rückgang um die Hälfte, also genau 50 %, festzustellen. Eine deutliche Steigerung messen wir hingegen beim Wohnungseinbruch von elf (was einen der niedrigsten Werte der vergangenen zehn Jahre bedeutete) auf aktuell 26. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sind nach 2019 zum zweiten Mal hintereinander rückläufig. Die Fallzahlen sanken von 623 auf 430, ein Rückgang von 31,0 %. Allein bei den Betrugsdelikten melden wir einen Rückgang von 477 auf 331 Fälle (30,6 %). Bei der Rauschgiftkriminalität messen wir eine Steigerung um 49 Delikte (28 %) bei einer um einen Prozentpunkt höheren Aufklärungsquote (96,4 %). Ebenso stiegen die Fallzahlen des Summenschlüssels Gewaltdelikte an. Waren im Vorjahr noch 127 Delikte zur PKS gemeldet worden, so beträgt deren Anzahl aktuell 144 (13,4 %). Dies ist insbesondere dem bereits erwähnten Anstieg der gefährlichen und schweren Körperverletzungen von 101 auf 125 Fälle geschuldet. Die AQ konnte bei den Gewaltdelikten nochmals um 2,3 % auf 94,4 % gesteigert werden. Auch bei der Straßenkriminalität ist eine Steigerung auszumachen. So stiegen die Fallzahlen – wenn auch gering – von 468 auf 485 Delikte (3,6 %) an. Dies lag insbesondere an einer Häufung von Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum. PKS-Entwicklung Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen PKS-Entwicklung – Landkreis WUG Veränderung 2019/2020 Anzahl in % Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Straftaten insgesamt 3.339 3.382 3.414 3.466 3.275 -191 -5,5% Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.283 3.345 3.403 3.444 3.262 -182 -5,3% 0 1 33 5 0 0 48 9 5 1 58 12 0 1 80 12 0 1 144 6 0 0 64 -6 0,0% 0,0% 80,0% -50,0% 6 1 0 -1 -100,0% 8 581 11 0 430 736 532 134 5 204 12 53 12 131 665 455 56 460 268 530 11 4 703 12 1 516 733 505 94 5 228 11 62 11 132 623 477 47 408 175 468 22 10 645 12 1 467 675 427 83 14 248 4 74 26 140 430 331 75 404 224 485 13 6 -58 0 0 -49 -58 -78 -11 9 20 -7 12 15 8 -193 -146 28 -4 49 17 -9 150,0% -8,3% 0,0% 0,0% -9,5% -7,9% -15,4% -11,7% 180,0% 8,8% -63,6% 19,4% 136,4% 6,1% -31,0% -30,6% 59,6% -1,0% 28,0% 3,6% -40,9% Mord Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung sexuelle Belästigung Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in/aus Kfz ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Fahrraddiebstahl Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG 680 17 1 508 813 554 168 9 259 15 63 40 86 520 409 60 410 147 476 56 2 657 8 2 493 770 553 158 12 217 16 53 20 90 590 503 67 431 242 453 37 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Verlauf 99 3 Zuständiges Sachgebiet EINSATZ E2 Ordnungs- und Schutzaufgaben M eine sehr geehrten Damen und Herren, wie unser gesamtes gesellschaftliches Leben, befand sich auch das Einsatzjahr 2020 fest im Griff der Covid-19-Pandemie. Neben den einschneidenden Auswirkungen auf unser tägliches Leben, zeigte die Pandemie in dienstlicher Hinsicht jedoch auch eines: allen Herausforderungen zum Trotz, konnte sich die Polizei mit viel Flexibilität, Engagement und Zusammenhalt als wichtiger Baustein in unserer Gesellschaft beweisen. Das verdanken wir vor insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen, die sich im täglichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger häufig selber in Gefahr bringen und sich mit den besonderen, direkten gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie auseinandersetzen müssen. Gerade die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen verlangt ihnen dabei ein besonderes Fingerspitzengefühl, gute kommunikative Fähigkeiten und die richtige Einschätzung für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit ab. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr herausragendes Engagement in dieser fordernden Zeit bedanken. Nicht zuletzt ist es ihrer Disziplin bei der Einhaltung der infektionsschutzmaßnahmen im täglichen Dienstbetrieb zu verdanken, dass die Polizei keinerlei Einschnitte in ihrer Handlungsfähigkeit hinnehmen musste. Ganz besonders gefordert waren und sind in diesen Zeiten die Beamtinnen und Beamten der geschlossenen Einheiten. Ihnen wurde eine besondere Einsatzbereitschaft im Hinblick auf Versammlungen mit Pandemiebezug oder Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen abverlangt. Auch hierfür möchte ich Ihnen persönlich meinen herzlichsten Dank und ein großes Lob für Ihre Professionalität aussprechen. Denn auch wenn im Einsatzjahr 2020 ein deutlicher Rückgang an Ereignissen wie Sport- oder Musikveranstaltungen zu verzeichnen war, so nahm gerade das Versammlungsgeschehen deutlich zu. Hierbei ergab sich die besondere Herausforderung, den Gesundheitsschutz tragfähig mit dem hohen Grundrecht der Versammlungsfreiheit in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Teilweise erforderte dies sogar das Verbot einzelner Versammlungen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Doch auch über die polizeiliche Bewältigung pandemisch bedingter Schwierigkeiten hinaus, lagen die Kernthemen der mittelfränkischen Polizei nicht brach. Im Fokus stehen weiterhin der Schutz der Bevölkerung und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Sichtbar wird dies vor allem durch die hohe Präsenz und Ansprechbarkeit der Beamtinnen und Beamten vor Ort. Im Hintergrund ist diese Arbeit geprägt von einem vertrauensvollen und zielorientierten Austausch mit den örtlichen Sicherheitsbehörden. Wir blicken zusammen auf ein für uns alle schwieriges Jahr 2020 zurück. Gesellschaftlich hegen wir alle große – und wie ich glaube berechtigte – Hoffnungen in das Jahr 2021. Nichtsdestotrotz zeigt der Jahresbeginn bereits, dass uns die Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen vorerst weiter begleiten und vor bekannte sowie neue Herausforderungen stellen wird. Ich glaube jedoch fest an die Kraft und Stärke, die aus unserem gemeinsamen Zusammenhalt erwächst und sehe dem Jahr 2021 daher mit Zuversicht entgegen. In Anbetracht dessen wünsche ich Ihnen von Herzen: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund. Ihr Hermann Guth LPD Hermann Guth Leiter Sachgebiet E2 101 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 3.1.1 Einsatzstatistik Überblick Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) um 64,3 %, die der Sportveranstaltungen sogar um 68,8 % gefallen ist. Im Gegensatz dazu verzeichnete die Anzahl der polizeilich als diffiziler zu handhabenden Versammlungen im Jahr 2020 einen Anstieg um 47,7 %. Nach einem kurzzeitigen Einbruch der Versammlungszahlen zum Anfang der Pandemie im Frühjahr 2020 nahm die Zahl der Versammlungen, insbesondere mit Themenbezügen zur Coronapandemie und den Maßnahmen zu deren Eindämmung, bis zum Jahresende stetig zu. Sicherheitsbericht Im Jahr 2020 wurden im2020 Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polizeilich betreut. 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken Dies stellt einen Rückgang von 29,6 % im Vergleich zum Vorjahr dar, was un3.1.1 Einsatzstatistik Überblick gefähr dem Wert von 2016 entspricht. Von den 2.236 Veranstaltungen fanden Die Zahl der eingesetzten Beamten 994 im Stadtgebiet Nürnberg statt. sank hierbei um 38,9 %. Dies entspricht einem Prozentsatz von Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken 44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) wofür 55,9 % der insgesamt eingesetzten Beamten verwendet wurden. 2.500 Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken 1.961 2.000 1.617 1.578 1.465 1.500 1.238 1.000 928 759 548 500 279 656 237 992 840 693 214 861 833 206 815 835 746 262 701 258 256 224 70 0 2012 2013 2014 Versammlungen 2015 2016 sonstige Veranstaltungen 2017 2018 2019 2020 Sportveranstaltungen Quelle: SG E 2 102 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustel- EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg 5.000 31.757 4.500 4.000 26.836 26.243 21.829 3.500 26.403 27.861 30.000 22.301 2.621 18.512 2.669 2.315 2.500 1.586 1.821 1.747 25.000 3.177 3.000 2.000 35.000 30.319 1.900 16.384 13.595 1.500 20.000 2.236 15.000 15.917 13.497 10.000 10.340 1.000 1.196 500 986 1.074 1.012 994 0 5.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Veranstaltungen (gesamt) Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt) eingesetzte Beamte eingesetzte Beamte (in Nürnberg) Quelle: SG E 2 Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polium im Rahmen der Nachverfolgung höchster Priorität, um weiterhin die 3.1.2 Besondere zeilich betreut. Dies stellt einen Rückgang von 29,6 % im Vergleich zum Vorjahr dar, was ungefähr die CT-Teams zu erweitern. Somit war Sicherheit der Bevölkerung zu gewährThemenfelder dem Wert von 2016 entspricht. Die leisten. Zahl der eingesetzten Beamten sank hierbei um 38,9 %. es dem Polizeipräsidium Mittelfranken Besonderes Augenmerk lag in 3.1.2.1 Corona allgemein möglich, einen Beitrag zur Eindämder Umsetzung der Hygiene- und Infekmung der Pandemie zu leisten. tionsschutzbestimmungen. In dieser Die rasante Ausbreitung des neuartiVon den 2.236 Veranstaltungen fanden 994 im Stadtgebiet Nürnberg statt. Dies entspricht einem Ausnahmesituation wird staatliches gen Coronavirus „Sars-CoV-2“ und die Prozentsatz von 44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) 55,9 % der insgesamt Beamten Handeln sehr wofür sensibel wahrgenomdamit verbundenen Einschränkungen 3.1.2.2eingesetzten Raumschutz Corona men, daher war es erforderlich, dem für das öffentliche Leben stellte die BeDurch das Polizeipräsidium Mittelverwendet wurden. Vorbildcharakter der Polizei gerecht zu völkerung im staatlichen als auch im franken wurde neben den bereits gewerden und mit gutem Beispiel voran privaten Bereich vor bislang nicht genannten Maßnahmen die Besondere zu gehen. kannte Herausforderungen. Aufbauorganisation „Corona“ ins Leben gerufen und zur Überwachung Im zunehmenden Spannungsfeld von So galt es, durch die zunehmende Verder Ausgangsbeschränkungen durch Einschränkungen bis zum „harten breitung des Virus eine Überlastung den Streifendienst und geschlossene Hagn Lockdown“ war es von entscheidender des Gesundheitssystems und daraus Einheiten sowohl des PP Mittelfranken Bedeutung, den Dialog mit der Bevölresultierende Gefahren für die Gesundals auch der Bayerischen BereitschaftsPolizeihauptkommissar kerung in einer angemessenen Art und heit der Bevölkerung zu verhindern. polizei eingesetzt. Weise zu führen und bei den vielfältiGleichzeitig sollte so wenig wie möggen polizeilichen Einsätzen mit dem lich und unter besonderer Beachtung Die Maßnahmen des Raumschutzes notwendigen Fingerspitzengefühl einder Verhältnismäßigkeit in die persönkonzentrierten sich insbesondere auf zuschreiten. liche Lebensgestaltung und in Freidie Bestreifung des öffentlichen Rauheitsrechte eingegriffen werden. mes und der Gewerbebetriebe. Ziel Auf Grund der dynamischen Lage, wawar es, Menschenansammlungen aus ren auch kurzfristige und situationsAuch das Polizeipräsidium Mittelverschiedenen Haushalten, soweit bedingte Unterstützungen abseits des franken wurde in dieser Situation vor möglich und zur Eindämmung des Vioriginären Zuständigkeitsbereiches enorme Herausforderungen gestellt. rus nötig, zu vermeiden. Die Schwierigdes PP Mittelfranken notwendig, wie Im Hinblick auf die pandemische Entkeit für die Einsatzkräfte bestand insetwa die Entsendung von Mitarbeitern wicklung war zunächst die Aufrechtbesondere in der neuen Rechtslage, zu den örtlichen Gesundheitsämtern, erhaltung des Dienstbetriebes von welche durch den Gesetzgeber im Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 103 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken Eilverfahren geschaffen wurde und der damit verbundenen Umsetzung in der Praxis. So war beispielsweise zunächst nicht klar, ob das (kurze) Verweilen in Parks oder auf Parkbänken unter Einhaltung von Abstandsregeln im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft nun bußgeldbewehrt ist. Erst eine Einordnung durch das Innenministerium brachte Klarheit und damit Sicherheit im Einschreitverhalten durch die eingesetzten Kräfte. Die Unsicherheit angesichts der neuen Rechtslage, verbunden mit der zu Beginn der Pandemie nicht vorhandenen Kenntnis über die genaue Auswirkungen des Virus und der teils erheblichen Belastung im privaten Umfeld (geschlossene Schulen und Kindergärten, Quarantäneverpflichtungen einzelner Beamter oder ganzer Dienstgruppen und Einsatzeinheiten) sorgten für erhebliche Herausforderungen nicht nur im täglichen Dienst. Auch die Vielzahl an eingesetzten Einheiten ging einher mit einem Aufbau von Überstunden, verbunden mit einem logistischen wie personellen Aufwand aufgrund Hygienemaßnahmen und Mehranforderungen an die Personalplanung. Dennoch mussten mehrfach große Menschenansammlungen in öffentlichen Parks aufgelöst werden, da Abstände nicht eingehalten wurden. Erst mit Fortschreiten der Pandemie ergab sich die notwendige Sensibilisierung des Großteils der Bevölkerung und damit einhergehend weniger Notwendigkeit für polizeiliche Maßnahmen. Zeitgleich jedoch wurden die Kritiker der Einschränkungen mehr, so dass mehrfach durch gleiche Gruppierungen gezielt gegen die Beschränkungen verstoßen wurde. Diese Einsätze bargen erhebliches Konfliktpotential, da die Betroffenen häufig mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden waren. Durch die umfangreichen Maßnahmen sowie die konsequente Kontrolle durch die Polizei konnten die Ansteckungs- 104 zahlen gesenkt werden, so dass im Frühsommer der Lockdown beendet wurde. Unter anderem Treffen und Veranstaltungen waren unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften wieder möglich. Auch Urlaube oder Tagesausflüge wurden wieder vermehrt durchgeführt, so dass es zu erneuten Hotspots wie der Nürnberger Innenstadt, den Parkanlagen oder im Fränkischen Seenland kam. Auch das Veranstaltungs- und Versammlungsgeschehen lebte wieder auf, teils unter Missachtung von Hygienevorschriften durch die sog. „Querdenker“, teils unter strikter Wahrung der Hygiene- und Abstandsvorschriften (3.2.1, 3.3.1 sowie 3.3.3). Durch die Raumschutzkräfte wurden neben den allgemeinen Kontrollen im täglichen Dienst auch Kontrollaktionen im öffentlichen Personennahverkehr unter Leitung örtlich zuständiger Dienststellen durchgeführt und durch die Pressestelle sowie teils durch das Innenministerium medial begleitet. Mit Beginn der kälteren Jahreszeit stiegen die Ansteckungszahlen erneut massiv an, so dass zunächst ein „Lockdown light“ sowie zum 09.12.2020 er- neut der bayernweite Katastrophenfall mit einem verschärften „2. Lockdown“ ausgerufen wurde. Auch jetzt wurde wieder eine Vielzahl an geschlossenen Einheiten eingesetzt, um die Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche Ausgangssperre zu überwachen. Nun verlagerte sich der Einsatzschwerpunkt vermehrt auf Treffen in privaten Räumen, welche durch Ruhestörungsmeldungen auffielen und entsprechend geahndet wurden. Auch an den Weihnachtsfeiertagen sowie zum Jahreswechsel wurden die Ausgangssperren aufrechterhalten und überwacht (3.1.3). Insgesamt wurden im Jahr 2020 145.640 Kontrollen (Zählung ab dem 07.04.2020) durchgeführt. Hierbei wurden 47.240 Verstöße gegen die jeweils geltenden Vorschriften festgestellt, von denen 10.242 geahndet wurden. In den restlichen Fällen wurden mündliche Verwarnungen und Belehrungen ausgesprochen. Aufgrund der ständig wechselnden Rechtsvorschriften ist eine genaue Aufschlüsselung über den Zeitraum des Gesamtjahres nicht möglich. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1.3 Silvester mit Ausgangssperre und Feuerwerksverbot Der Jahreswechsel 2020/2021, der in hohem Ausmaß durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Gastronomie, Feiern im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte im privaten Bereich geprägt war, stellte die Polizei in diesem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. An erster Stelle stand dabei die nur schwer einschätzbare Einsatzlage, die maßgeblich davon bestimmt wurde, inwieweit sich die Bevölkerung an die in diesem Jahr geltenden Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben halten wird. Die Corona-Regelungen beinhalteten dabei insbesondere eine allgemeine Ausgangsbeschränkung, eine besondere nächtliche Aufenthaltsbeschrän- kung im öffentlichen Raum, ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sowie ein Abbrennverbot von Pyrotechnik. Letztes wurde erst kurz vor Silvester durch alle zwölf mittelfränkischen kreisfreien Städte und Landkreise beschlossen und in Form von Allgemeinverfügungen bekanntgegeben. Da die Verbote zwischen allen beteiligten Behörden abgestimmt und nahezu gleichlautend waren, konnte sich die Bevölkerung in Mittelfranken auf eine einheitliche Regelungslage einstellen – ein bunter Verbots-Flickenteppich wurde dadurch vermieden. Der Großeinsatz anlässlich der Silvesternacht wurde in diesem Jahr zentral durch das Polizeipräsidium Mittelfranken mit operativen „Satelliten“ in Nürnberg, Erlangen und Ansbach geführt. 3.1.4 Sicherheitswacht Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öffentlichen Raum stärkte die mittelfränkische Sicherheitswacht auch 2020 das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und schritt bei Sicherheits- und Ordnungsstörungen ein bzw. meldete diese der Insgesamt brachten die Einsatzkräfte knapp 350 Verstöße gegen die aktuellen Corona-Auflagen zur Anzeige, rund 250 davon begründeten sich im Nichteinhalten der Ausgangssperre. Der Sachschaden, der durch die (verbotene) Verwendung von Feuerwerkskörpern entstand, belief sich in diesem Jahr auf etwas über 50.000 Euro und fiel mehr als 90 Prozent geringer aus als im Vorjahr. schwerwiegender Verstöße gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzes tätig. Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützt derzeit 17 Polizeiinspektionen in Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Nachdem bereits in den Vorjahren ein deutlicher Ausbau erfolgte, wurde 2020 auch bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen eine Sicherheitswacht auf Wunsch der Stadt Treuchtlingen installiert. Die Gesamtzahl der in Mittelfranken sich für die Sicherheit engagierenden Ehrenamtlichen belief sich im vergangenen Jahr auf über 150 Personen. Der Einsatz der Sicherheitswacht wurde auch und gerade vor dem Hintergrund der durch das neuartige Coronavirus bedingten Pandemie unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gesamte Einsatz, bis auf wenige Ausnahmen, ohne bedeutende Auffälligkeiten verlief. Dies war nicht zuletzt auch der Einsicht und Vernunft der Bewohner Mittelfrankens geschuldet, die sich dankenswerterweise und in einer überwältigenden Mehrheit an die Vorschriften hielten. Die Haupteinsatzgebiete der Sicherheitswacht waren im vergangenen Jahr: ■ ■ ■ ■ ■ Öffentlicher Personennahverkehr Parkanlagen Parkhäuser Fußgängerzonen Bereiche touristischer Schwerpunkte (soweit pandemiebedingt gegeben) ■ Wohnsiedlungen Polizei. Die Tätigkeiten der Sicherheitswacht erstreckten sich dabei neben Hilfeleistungen insbesondere auf die Bereiche Betäubungsmittelkriminalität, Sachbeschädigung, aggressive Bettelei sowie Jugendschutz. Darüber hinaus wurden die Ehrenamtlichen der Sicherheitswacht auch anlässlich Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 In bewährter Weise setzte die Sicherheitswacht damit auch 2020 wieder ein sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement und gegen die Unkultur des Wegschauens. Nach wie vor bekunden mittelfränkische Kommunen ihr Interesse an der Institution Sicherheitswacht, weshalb deren weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium Mittelfranken auch zukünftig erfolgen wird. 105 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 3.1.5 Projekt Reiterstaffeln/ Reitergruppe Mittelfranken Am 18. April 2018 verkündete Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Regierungserklärung den Ausbau der berittenen Polizei in Bayern. Mit der Umsetzung wurde am 09. Juli 2018 die neu gegründete Arbeitsgruppe Reiterstaffeln in Bayern beauftragt. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe obliegt dem Leitenden Polizeidirektor Hermann Guth. Zum 1. Januar 2019 nahm die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken offiziell ihren Dienst auf. Sie ist organisatorisch der Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Mittelfranken nachgeordnet. Die Unterbringung der Dienstpferde erfolgt weiterhin in einer Reitanlage im Nürnberger Ortsteil Buch. Zum Ende des Jahres 2020 verfügte die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken über 13 ausgebildete Dienstpferde und 16 Polizeireiterinnen und -reiter. In den kommenden Jahren wird die Anzahl der Pferde und Reiter sukzessive erhöht werden. Waren zu Beginn der Reitergruppe die zahlreichen Einsatzgebiete in Mittelfranken schwerpunktmäßig im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen im allgemeinen Streifendienst und hier insbesondere in Grünanlagen und ländlichen Bereichen, so wurden, wie bereits im Jahr 2019, die Dienstpferde auch 2020 bei Veranstaltungslagen und Großereignissen eingesetzt. Als Novum erfolgte 2020 erstmals der Ein- satz im erweiterten Raumschutz bei Versammlungslagen und für Absperrmaßnahmen bei Evakuierungen aufgrund von Bombenentschärfungen. Daneben unterstützte die Reitergruppe bei mehreren Schwerpunkteinsätzen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Im Zuge der BAO Raumschutz Corona wurde die Reitergruppe zur Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften in den Grünanlagen in Nürnberg und Erlangen sowie am Brombach- und Altmühlsee eingesetzt. Weiterhin wurden die Polizeireiter für Einsätze in den Polizeipräsidien Ober- und Unterfranken sowie Oberpfalz angefordert. Exemplarisch ist hier der Sicherheitstag des PP Oberfranken in den Einsatzgebieten in Bamberg und Bayreuth zu erwähnen. Mit dem Aufwuchs der Reitergruppe Mittelfranken und voraussichtlicher Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen werden im Jahr 2021 auch die Anzahl und die Art der Einsätze zunehmen. Bereits jetzt ist ein Einsatz im Rahmen der UEFA-Europameisterschaft 2021 bei den Fußballspielen in München geplant. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 106 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 3.2.1 Versammlungen und Veranstaltungen sammlungen im Nürnberger Stadtgebiet kam. 3.2.1.1 Versammlungsgeschehen Neben diesem umfangreichen Themenkomplex, fanden jedoch auch Versammlungen mit anderen gesellschaftlichen und politischen Bezügen statt. So kam es anlässlich der Geschehnisse und Diskussionen um Polizeigewalt in den USA auch in Nürnberg zu Aktionen der sog. „Black Lives Matter“-Bewegung. Auch im Hinblick auf Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg war das Jahr 2020 ab Ende des ersten Quartals durch die Covid-19 Pandemie geprägt. Zwar kam es aus infektionsschutzrechtlichen Gründen zum Teil zu erheblichen Beschränkungen einzelner Versammlungen bis hin zu gänzlichen Verbotsverfügungen. Trotzdem ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr ein starker Anstieg an durchgeführten Versammlungen zu verzeichnen. Den größten Anteil machten dabei Versammlungen sog. „Corona“-Maßnahmenkritiker bzw. der „Querdenken“-Szene aus. Die besondere Herausforderung bestand regelmäßig darin, das hohe verfassungsrechtliche Gut der Versammlungsfreiheit mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Dabei musste häufig besondere Berücksichtigung finden, dass es teilweise zu bundesweiten Mobilisierungsaktionen für Ver- Auch die Versammlungsform der sog. „Critical Mass“ wurde im Jahr 2020 fortgesetzt. Die besondere Herausforderung bestand dabei darin, einen möglichst geordneten Ablauf bei der ungeplanten Streckenwahl der Teilnehmenden zu gewährleisten, um Verkehrsgefahren für alle Beteiligten minimieren zu können. 3.2.1.2 Traktorsternfahrt Bundesweite Beachtung fand auch die Traktorsternfahrt „Wir ackern für Bayern“ durch Landwirte, die auf die aktuelle Situation der konventionellen Landwirtschaft aufmerksam machen wollten. Von insgesamt sechs Sammel- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 punkten, die sternförmig im Nürnberger Umland angelegt waren, fuhren die Teilnehmer mit ihren Traktoren nach Nürnberg, um sich dort auf dem Volksfestplatz zu sammeln und eine Abschlusskundgebung durchzuführen. Die besondere polizeiliche Herausforderung bestand darin, die bei 5.000 bis 7.000 geplanten Fahrzeugen entstehenden Verkehrsbehinderungen auf den Hauptverkehrsadern auf ein Minimum zu reduzieren. Dies konnte vor allem durch eine vorausschauende Routenplanung sowie frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden. So fanden sich schließlich insgesamt ca. 2.200 Fahrzeuge und zahlreiche Teilnehmer am Volksfestplatz ein, um dort die Abschlusskundgebung durchzuführen. Unter den Rednern befanden sich u. a. der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Nicht zuletzt durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Landwirten, kam es weder bei der An- und Abfahrt, noch bei der Kundgebung zu Sicherheitsstörungen oder Verkehrsbehinderungen. 107 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2.1.3 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die mit der weltweiten Corona-Pandemie einhergehen, prägten das mittelfränkische Einsatzgeschehen rund um den 1. Mai in diesem Jahr besonders. Als Ausfluss der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) waren Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich landesweit untersagt. Vor dem Hintergrund der bereits kurz nach dem 1. Mai beabsichtigten Lockerungen durch die Staatsregierung konnten im Hinblick auf Versammlungen jedoch gewisse Zugeständnisse seitens der Behörden gemacht und einige Kundgebungen unter strengen Auflagen erlaubt werden. Insgesamt wurden sieben Versammlungen an verschiedenen Örtlichkeiten in Nürnberg zugelassen, die sich allesamt um die typischen „Tag der Arbeit“-Themen drehten. Die Anzahl der Teilnehmer war behördlicherseits auf maximal 50 Personen begrenzt, auch durften die Kundgebungen nur stationär abgehalten werden. Einzige Ausnahme war eine vier Personen umfassende Kleinstkundgebung zum The- ma Feminismus, die auf einem leichten Lkw eine Runde rund um die Nürnberger Altstadt fahren durfte, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Die jährlich stattfindende Kundgebung einer großen Gewerkschaft mit anschließendem Maifest, an der in den Vorjahren stets 5.000 Personen teilnahmen, wurde in Rücksichtnahme auf den Infektionsschutz bereits im Vorfeld abgesagt. Auch das traditionelle Fest in der Müllnerstraße sowie die Maiausfahrt der Motorradfahrer, die am Startpunkt in der Münchener Straße jedes Jahr bis zu 10.000 Teilnehmer zählt, fanden im Angesicht der Pandemie in diesem Jahr nicht statt. Der Gesamteinsatz wurde durch das Polizeipräsidium Mittelfranken betreut und geführt. Insgesamt kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen. Lediglich als sich die Teilnehmer nach Beendigung der Versammlung am Petra-Kelly-Platz zu einem gemeinsamen „Spaziergang“ in Richtung Innenstadt aufmachten, mussten sie sowohl polizeilich begleitet als auch wiederholt durch Lautsprecherdurchsagen und polizeilichen Direktansprachen auf das Einhalten der Mindestabstände hingewiesen werden. Ein gemeinsames „Spazieren“ in die Altstadt von Königs- und Frauentorgraben aus wurde durch starke Polizeipräsenz an den Zufahrtstraßen verhindert, ohne dass die grundsätzlich friedliche Stimmung dadurch Schaden nahm. 3.2.1.4 Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp Das Thema Klimaschutz hatte auch im Jahr 2020 einen festen Platz unter den Versammlungen im Bereich des PP Mittelfranken. Nach vielen großen Kundgebungen im Jahr 2019 beschränkten sich die Akteure der Klimabewegung pandemiebedingt im Jahr 2020 überwiegend auf kleinere Aktionen. Lediglich ein großer Aufzug im Rahmen eines sog. „Global Day of Climate Action“ er- 108 Symbolfoto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg reichte mit ca. 1.500 Teilnehmern eine vierstellige Teilnehmerzahl. Eine besondere Form des Protestes für mehr Klimaschutz stellt das Klimakamp von Fridays for Future Nürnberg dar, welches unter dem Motto „Klimacamp – die unzureichende Klimapolitik und das Streben nach Klimagerechtigkeit“ seit 03.09.2020 durchgehend auf dem Sebalder Platz veranstaltet wird. 3.2.1.5 Tuningszene/ mobile Partyszene Seit vielen Jahren existiert in Mittelfranken und insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg eine überregionale Tuning-Szene, welche mit polizeilichen Maßnahmen begleitet wird. Im Jahr 2020 änderte sich aufgrund der Corona-Pandemie das Einsatzverhalten deutlich, da neben Verstößen gegen Verkehrsvorschriften nunmehr auch die Verhaltensregeln aufgrund des Infektionsschutzgesetzes bzw. der jeweils geltenden BayIfSMV kontrolliert wurden. Zu Jahresbeginn wurden Kontrollen durch die örtlich zuständigen Dienststellen durchgeführt, bei welchen zum Teil erhebliche Verstöße festgestellt werden konnten. Der Saison-Auftakt der Tuning-Szene im April 2020 wurde durch die VPI Nürnberg polizeilich begleitet. Aufgrund des Lockdowns wandelte sich die reine Tuning-Szene Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit F sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen d Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsäc Telegram-Gruppe organisiert. Dies prägte den Begriff der „ EINSATZ – ORDNUNGSUND SCHUTZAUFGABEN In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den Betriebsvorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsäch und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusam Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsä durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionssch konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdur umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahm des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt. Tuningszene: Getroffene entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Maßnahmen/festgestellte Getroffene / festgestellte Verstöße VerstößeMaßnahmen 2020 – Stadt Nürnberg Platzverweise VOWi-Anzeigen Erlöschen BE Sicherstellung von Kfz VOWi (ohne Geschwindigkeitsverstöße) Geschwindigkeitsverstöße Strafanzeigen StGB / StVG IfSG-Verstöße jedoch zur Party- und Tuning-Szene, da die Feierwilligen aufgrund geschlossener Clubs und Discotheken auf andere Events auswichen. Eine der beliebtesten Örtlichkeiten für die Tuning-Szene und die „Auto-Poser“ war bislang die Steintribühne am Zeppelinfeld, an der sich an den Wochenenden im Mai regelmäßig mehrere hundert Personen, teilweise mit Fahrzeugen, teilweise auch nur als feiernde Zuschauer, einfanden. Die Situation hier konnte letztendlich durch intensive polizeiliche Kontrollen und mit Hilfe eines abendlichen Durchfahrtverbots für diesen Bereich ab Mitte Juni deutlich entspannt werden. Schnell verlagerte sich die Szene jedoch unter anderem in das Nürnberger Hafengebiet, aber auch auf Parkplätze großer Gewerbetreibender in Nürnberg. Neben der örtlichen Verlagerung war schnell auch eine Veränderung der Zusammensetzung zu erkennen. Handelte es sich bei der Tuning-Szene vor Beginn der Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit Fokus auf die „aufgemotzten“ Fahrzeuge, mischen sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen darunter, deren Hauptaugenmerk mehr auf dem Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsächlich über einen Instagram-Kanal sowie über eine Telegram-Gruppe organisiert. Dies prägte den Begriff der „Party-Szene auf vier Rädern“. In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den obligatorischen Verstößen gegen die Bau- und Betriebs- 4.295 71 79 378 760 6 322 vorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsächlich wegen der Größe der Menschenansammlung und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz. Jungk Laute Musik, selbst Polizeihauptkommissarin Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsätze unter Einbindung geschlossener Einheiten durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und die originären Tuning-Verstöße konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdurch eingedämmt. Auch eine Verlagerung in die umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahmen unterbunden. Die Sachbearbeitung bezüglich des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt. Ein möglicher Veranstalter konnte ermittelt und entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Um durch die Überwachung der „Party-Hotspots“ ein Ansteckungsrisiko zu minimieren, wurde dieser Herausforderung gemeinsam mit der Sicherheitsbehörde Stadt Nürnberg begegnet. In Zusammenarbeit mit dem Außendienst Nürnberg (ADN) wurden die Feiermeilen zu den relevanten Zeiten regelmäßig mit starken Kräften überwacht. Dies erfolgte im Rahmen des Einsatzes „Sicherheit im öffentlichen Raum“. 3.2.1.6 Feiermeilen in der Innenstadt Der lange Lockdown zog ab Mitte Mai auch immer mehr junge Menschen der „Party-Szene“ zurück in Gastronomie und öffentlichen Raum. Da Clubs und Diskotheken ihre Türen nach wie vor geschlossen hatten, die sommerlichen Temperaturen das Feiern im Freien jedoch bis in die Nacht hinein ermöglichten, ergaben sich an exponierten Örtlichkeiten zunehmend Probleme durch Ansammlungen jenseits der 500 Personen. Exemplarisch seien hier der Tiergärtnertorplatz, der Köpfleinsberg zwischen Königs- und Adlerstraße und die Norikusbucht, aber auch der Jamnitzer Park in Nürnberg genannt. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 mitgebrachte Getränke, aber vor allem die Enthemmung durch zunehmende Alkoholisierung machten es schwer, die Mindestabstände einhalten zu können oder zu wollen. Den entscheidenden Unterschied machte jedoch das Party-Publikum. Fanden sich beispielsweise am Köpfleinsberg überwiegend junge Menschen ein, hielten sich im Jamnitzer Park vor allem Anwohner des regionalen Stadtteils und Angehörige des sogenannten „Trinkermilieus“ auf. Das Wissen um die damit einhergehenden Besonderheiten der jeweiligen Klientel war ausschlaggebend für das Einschreitverhalten der eingesetzten Kollegen, um einer Eskalation der Einsatzlage vorausschauend entgegenzuwirken und Szenen, wie sie sich im Juni in Stuttgart ereignet hatten, unter allen Umständen zu verhindern. Deshalb fand die erste Bewertung von Einschreitnotwendigkeit und -intensität stets durch einen mit den lokalen Gegebenheiten gut vertrauten Führungsbeamten statt. 109 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 3.2.1.7 Besonderes Veranstaltungsjahr mit „Nürnberger Sommertagen“ Zunächst einmal schienen die Nachrichten eines neuartigen Virus sich nicht auf die Veranstaltungen in Nürnberg auszuwirken. Ein normales Jahr mit Umzügen, Feiern, Volksfesten und Märkten stand bevor. So fand wie jedes Jahr der Faschingsumzug am 23.02.2020 statt. Der Zug schlängelte sich unter großem Zuschauerandrang vom Rathenauplatz durch die Innenstadt bis zum Jakobsplatz. Betreut wurde die Veranstaltung unter Leitung der VPI Nürnberg mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen, Absperrungen und Umleitungen. Wie auch in den Vorjahren verlief der Einsatz störungsfrei. Gleichwohl mussten dennoch Großveranstaltungen wie Rock im Park, B2Run, der Stadtlauf, Musikveranstaltungen am Flughafen Nürnberg, das NorisringRennen, das Altstadtfest sowie weitere Stadtteilfeste, Kirchweihen und andere Sportveranstaltungen abgesagt werden. Auch viele Veranstaltungen der NürnbergMesse mussten abgesagt, verschoben oder als reine Digital-Messen reorganisiert werden. Nach dem Abklingen der sog. „Ersten Welle“ bestand sowohl in der Bevölkerung als auch unter Veranstaltern und Kulturtreibenden der große Wunsch, 110 das öffentliche Leben mit seiner Vielzahl an Veranstaltungen wieder aufleben zu lassen. In intensiven Planungen unter Einbindung der Verantwortlichen von Polizei und Stadt Nürnberg wurden pandemiegerechte Veranstaltungen organisiert. Diese beinhalteten Abstands- und Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht sowie dezentrale und dislozierte Veranstaltungsörtlichkeiten. einer Vielzahl kleiner Stände geprägt, die, disloziert aufgestellt, trotzdem das Flair eines Volksfestes in anderem Rahmen vermitteln sollten. So konnten statt der abgesagten Klassik Open Air Konzerte auf der eigens dafür geplanten Seebühne am Duzendteich stattfinden. Hier konnten die Zuhörer/-innen coronakonform und sehr unkonventionell in Booten den Klängen der Künstler/-innen lauschen. Betreut wurden die Konzerte durch die PI Nürnberg-Ost sowie die WSP-Gruppe der VPI Nürnberg. Die Nürnberger Sommertage wurden intensiv unter Leitung der PI NürnbergMitte mit Unterstützung durch geschlossene Einheiten betreut. Hierbei wurde neben den üblichen Kontrollen im Hinblick auf Taschendiebstähle und den verkehrsrechtlichen Maßnahmen rund um die Veranstaltungsörtlichkeiten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen gelegt. Unter anderem durch vorbereitete Sperren, welche bei Bedarf aufgebaut werden konnten, sollte ein Überlaufen der Örtlichkeiten und somit eine dichte Ansammlung von Menschen verhindert werden. Auch die Nürnberger Sommertage vom 31.07.2020 bis zum 06.09.2020 dienten als Ersatz für die abgesagten Volksfeste. So wurden z. B. am Hauptmarkt ein Autoscooter, ein Kettenkarussell und eine Achterbahn („Wilde Maus“) betrieben. Auch an anderen Örtlichkeiten wurden Fahrgeschäfte aufgestellt, auf der Insel Schütt wurde überwiegend Essen und Getränke verkauft, welches unter Einhaltung von Abstandsregelungen auch an Sitzplätzen vor Ort verzehrt werden konnte. Auch andernorts war das Altstadtbild in dieser Zeit von Kurz darauf, mit Beginn des 1. Lockdowns wurden Ausgangsbeschränkungen verhängt, so dass alle bislang geplanten öffentlichen Veranstaltungen zunächst abgesagt wurden. Hierunter fielen unter anderem die Ostermärsche, die Volksfeste, die Blaue Nacht und der Trempelmarkt. Der Christkindlesmarkt wurde zunächst unter Corona-Auflagen geplant und Ersatzveranstaltungen analog der Sommertage ins Auge gefasst. Aufgrund des 2. Lockdowns blieb letztlich nur die Absage übrig. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2.2 Sonstiges Einsatzgeschehen 3.2.2.1 Bombenfunde Auch in diesem Jahr war das Polizeipräsidium Mittelfranken, gemeinsam mit den örtlich zuständigen Dienststellen und in enger Kooperation mit Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde sowie Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk, wieder bei mehreren Fliegerbombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg im Einsatz. Um die Mittagszeit des 17. März wurde bei Grabungsarbeiten in einer Kleingartenanlage in der Kavalastraße in Nürnberg eine 250kg Fliegerbombe mit zwei Zündern aufgefunden. Nachdem der Sperrradius auf nur 300 Meter um den Fundort herum festgelegt wurde, waren lediglich 270 Anwohner von den Evakuierungsmaßnahmen betroffen. Jedoch mussten während der Entschärfungsarbeiten ab dem späten Nachmittag die Südwesttangente, die Bahnlinie Nürnberg-Ansbach sowie der Main-Donau-Kanal sicherheitshalber für über eine Stunde gesperrt werden. Am 4. Mai mussten die Bauarbeiten auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Bahn in der Brunecker Straße, auf dem der neue Stadtteil „Nürnberg-Lichtenreuth“ entsteht, durch den Fund einer weiteren Fliegerbombe unterbrochen werden. Hier war jahrzehntelang eine US-amerikanische 125 kg Bombe unter der Erde unentdeckt geblieben. Bei dem Gebiet innerhalb des Sperrradius handelte es sich überwiegend um Gewerbeflächen, weshalb nur 660 Personen von der im Vorfeld erfolgten Evakuierung betroffen waren. Eigens dafür wurde das Neue Gymnasium in der Weddingenstraße kurzfristig zu einer Notunterkunft umfunktioniert. Das Unschädlichmachen des Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die geübten Sprengmeister dann innerhalb einer halben Stunde bewerkstelligt. Nur zwei Tage später wurde im selben Areal erneut eine Bombe aufgefunden, die jedoch das Vierfache an Gewicht – 500 kg – auf die Waage brachte. Aufgrund des späten Auffindens musste die Entschärfung auf den Folgetag verlegt werden. In einem Umkreis von 500 Metern rund um den Auffindeort waren insgesamt 2.700 Menschen betroffen, eine temporäre Notunterkunft wurde in der Meistersingerhalle eingerichtet. Die anschließende Entschärfung verlief ohne Zwischenfälle, so dass Wohnungen und Straßen gegen Mittag wieder freigegeben werden konnten. Insgesamt waren mehr als 350 Einsatzkräfte beteiligt. Genau zwei Wochen später, am 20. Mai, wurden auf einem Baufeld in der Ingolstädter Straße Teile einer Bombe zu Tage gefördert. Nachdem sich herausstellte, dass der Zünder auch nach Jahrzehnten noch aktiv war, wurden etwas über 250 Anwohner in Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 einem Radius von 100 Metern um den Fundort herum evakuiert, der nicht zu entschärfende Zünder wurde im Anschluss fachgerecht gesprengt. Dabei entstanden Dank guter Vorbereitung weder Personen- noch Sachschäden. Am 27. Oktober wurde, wie bereits im Mai, bei Erdarbeiten im Bereich der Bruneckerstraße eine weitere Fliegerbombe mit 250 kg Gewicht aufgefunden. Die Entschärfung wurde aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten auf den Folgetag verschoben. Nachdem ein sieben Meter hoher Erdwall um den Fundort herum aufgeschüttet sowie 2.300 Anwohner in einem Radius von 500 Metern rund um die Gefahrenstelle evakuiert wurde, konnte die Entschärfung am 28. Oktober nach eineinhalb Stunden gegen kurz nach 11:00 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden. Besonderheit bei diesem Einsatz war die Tatsache, dass nicht nur die U-Bahnlinie U1 innerhalb des Sperrkreises lag und während der Arbeiten der Sprengmeister ihren Betrieb vorübergehend einstellten musste, sondern auch das gesamte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der ehemaligen Südkaserne betroffen war und nicht betreten werden durfte. Am Nachmittag des 28. November entdeckte ein „Schatzsucher“ mit 111 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg seinem Metallsuchgerät auf einem Acker im Knoblauchsland in einer Tiefe von einem Meter einen verdächtigen Gegenstand in der Erde, welcher sich alsbald als 250 kg schwere Weltkriegsbombe herausstellte. Der Fund erforderte, dass insgesamt 635 Anwohner in einem Umkreis von 500 Metern um den Fundort herum ihre Wohnungen und Häuser verlassen mussten. Eine besondere Herausforderung stellte in diesem Zusammenhang der Umstand dar, dass sich auch einige an Covid-19 Erkrankte sowie deren Kontaktpersonen unter den zu Evakuierenden befanden. Diese wurden jeweils separat transportiert und untergebracht. Die Entschärfung der Bombe wurde kurz vor Mitternacht erfolgreich abgeschlossen. Das einsatztechnisch mit Abstand größte Ausmaß hätten jedoch gleich mehrere Bomben-Verdachtsfälle im Bereich der Großbaustelle auf dem Areal des Klinikums Fürth eingenommen. Hier waren im Zuge der Auswertung von historischen Luftbildern insgesamt 13 „Trichter“ in den Fokus gerückt, acht davon konnten durch Vorsondierungen bestätigt werden. Die Bewertung durch die Fachstellen kam zu dem Ergebnis, dass im Falle einer Bestätigung der Verdachtsfälle eine Evakuierung von 14.500 Bewohnern, des Klinikums Fürth, des Dialysezentrums sowie dreier Altenheime notwendig wird – ein herausforderndes Unterfangen sowohl für die Polizei als auch für alle anderen beteiligten Organisationen. Aufgrund dessen wurde bereits früh mit umfangreichen und detaillierten Planungsmaßnahmen begonnen. Als Tag der Evakuierung wurde der 19.07. festgelegt und publiziert. Um eine Gefahr durch die im Boden vermuteten Bomben so weit wie möglich zu minimieren, wurde erst wenige Tage vor dem geplanten Termin mit dessen Freilegung begonnen. Wie durch ein Wunder entpuppten sich letztendlich jedoch alle acht Verdachtsfälle zwar als metallische Gegenstände – unter anderem ein Nachttopf – jedoch nicht als Bomben, was eine Evakuierung am 19.07. hinfällig machte. 112 3.2.2.2 Königstorpassage Wie bereits in den Berichten der Vorjahre beschrieben, sind die Königstorpassage und der Bereich um den Bahnhofsplatz Nürnberg Schwerpunkte des polizeilichen Einsatzgeschehens. Die Königstorpassage, die darunterliegenden U-Bahn-Verteilergeschosse und auch der öffentliche Bereich im Umfeld des Hauptbahnhofes sind seit Jahren zentrale Anlauf- und Verkehrsknotenpunkte für unterschiedlichste Personen in der Stadt Nürnberg. Die Präsenz von sozialen Randgruppen, welche die Königstorpassage sowie die Straßen und Plätze im Umgriff des Hauptbahnhofes als Aufenthaltsort nutzen, ist weiterhin vorhanden. Bei vielen dieser Personen spielt Sucht eine bestimmende Rolle im Tagesablauf. So sind seit jeher Personen aus dem Rauschgift-, Obdachlosen- und Trinkermilieu in der Königstorpassage und deren Umfeld anzutreffen. Bei diesen Personen aus dem Randgruppenmilieu der Gesellschaft ist ein erweitertes Hilfsangebot notwendig, da rein polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zielführend sind. Innerhalb von Großstädten ist das Antreffen dieser Gruppen, insbesondere an Orten wie Hauptbahnhöfen, gesellschaftlich akzeptiert und von der Polizei zu tolerieren, sofern keine Straftaten verübt werden oder es zu Verletzungen innerhalb der Gruppen kommt. Auch im Jahr 2020 stellte der Bereich des Bahnhofsplatzes Nürnberg einen Schwerpunkt polizeilicher Präsenz und Einschreitens dar. Unter Fortführung der bereits in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen der besonderen Aufbauorganisation Köpa und in Abstimmung mit Kooperationspartnern entspannte sich die Sicherheitslage am Bahnhofsplatz Nürnberg weiter bzw. stabilisierte sich. So verringerte sich die Zahl der dort registrierten Betäubungsmitteldelikte auf 818 (839 Fälle 2019) und Körperverletzungen erhöhten sich nur leicht auf 375 Delikte (366 Fälle 2019), was im Vergleich mit dem diesbezüglich erhöhten Straftatenaufkommen der Vorjahre einer Stagnation auf einem deutlich niedrigeren Niveau gleichkommt (480 Fälle 2018). Trotz der intensiven polizeilichen Maßnahmen war auch im Jahr 2020 keine relevante Verlagerung von Szenepersonen an andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet zu verzeichnen. Ohnehin zielen polizeiliche Präsenz und Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN Intervention nicht darauf ab, Szenepersonen den Aufenthalt im Bereich des Bahnofsplatzes unmöglich zu machen. Vielmehr soll durch ein hohes Maß an objektiver und subjektiver Sicherheit die adäquate Nutzung dieses Bereiches für die gesamte Bevölkerung gewährleistet werden. Nach wie vor stellen Alkoholkonsum und Missbrauch bei der Begehung von Körpverletzungsdelikten einen maßgeblichen Faktor dar. Mehrheitlich sind sowohl Täter als auch Opfer bei Gewaltdelikten im öffentlichen Raum alkoholisiert. Die Polizei begrüßt daher die Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) der Stadt Nürnberg, welche den Einsatzkräften die Möglichkeit der frühzeitigen Intervention gegen den missbräuchlichen Alkoholkonsum im Bereich des Bahnhofsplatzes eröffnet. Im Jahr 2020 wurden 798 entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die durch das Auftreten des neuartigen Corona-Virus bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens machten sich beim Einsatzgeschehen im Bereich des Bahnhofsplatzes vergleichsweise wenig bemerkbar, da für viele Angehörige von Randgruppen dieser Bereich Mittelpunkt des sozialen Lebens ist. Dennoch wurde auch hier die Einhaltung entsprechender Regeln überwacht. Die Königstorpassage und der Bereich des Bahnhofsplatzes werden zukünftig weiterhin einen Schwerpunkt des Tätigwerdens der mittelfränkischen Polizei darstellen. Maßgeblich dabei ist die aktuelle Erhebung der Sicherheitslage, um auf Veränderungen schnell und effizient reagieren zu können. Um ein möglichst hohes Maß an subjektiver und objektiver Sicherheit zu erreichen, führt die mittelfränkische Polizei weiterhin die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, den Trägern sozialer Organisationen, den Verkehrsbetrieben, der Deutschen Bahn AG sowie mit der Bundespolizei fort. 3.2.2.3 Jamnitzerplatz Der Jamnitzerplatz ist das Herzstück Gostenhofs. Er wird intensiv von Familien mit Kindern als sozialer Treffpunkt und als Lebensraum der Anwohner genutzt. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Gostenhof entstand über die Jahre hinweg ein Interessenskonflikt zwischen denjenigen, welche die bisherigen Verhältnisse zu bewahren versuchen und wiederum Anwohnern die bürgerliche Verhältnisse etablieren möchten. In der Folge kam es immer wieder zu Sachbeschädigungen und Schmierereien. Aus polizeilicher Sicht war dieser Konflikt in der täglichen Arbeit spürbar, hatte jedoch zu keiner Zeit eine Stufe erreicht, welche den Jamnitzerplatz mit Blick auf vergleichbare Grünanlagen zum Kriminalitätsbrennpunkt innerhalb der Stadt Nürnberg gemacht hätte. Seit mehreren Jahren kommt es jedoch wiederkehrend von Seiten einer Gruppierung, die dem Strukturwandel in Gostenhof ablehnend gegenüber steht, zu diversen sicherheitsrelevanten und öffentlichkeitswirksamen Vorfällen. Im Jahr 2020 wurden von dieser Gruppierung mehrere Versammlungen im Bereich des Jamnitzerplatzes durchgeführt. Zu relevanten Störungen kam es lediglich bei einer Spontanversammlung in den Abendstunden des 6. Oktober 2020 anlässlich einer Gerichtsentscheidung. In diesem Zusammenhang formierte sich ein Aufzug, obwohl dies durch die Polizei untersagt wurde. Dieser Aufzug setzte sich in Richtung Justizareal in Bewegung. An der Fürther Str. versuchten schließlich mehrere Personen gewaltsam eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Durch den Einsatz von unmittelbarem Zwang konnte dies verhindert werden, woraufhin sich der Aufzug wieder zum Jamnitzerplatz bewegte und sich dort auflöste. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Derartige Aktionen und die Anwesenheit von sozialen Randgruppen am Jamnitzerplatz beeinträchtigen zum Teil massiv das Sicherheitsgefühl der Bewohner von Gostenhof. Um dieser Situation gerecht zu werden, wird der Jamnitzerplatz sowie das Umfeld verstärkt durch Polizei, Sicherheitswacht und Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN) bestreift. Fest steht jedoch, dass sich der beschriebene Konflikt nicht allein mit klassischen polizeilichen Maßnahmen lösen lässt. Unter Federführung der Stadt Nürnberg in ihrer originären Zuständigkeit bezüglich struktureller Problemstellungen wurde aus diesem Grund ein sogenannter „Runder Tisch“ etabliert. An diesem „Runden Tisch“ können sich sämtliche Konfliktparteien beteiligen und bei der Entwicklung von Lösungsansätzen konstruktiv mitwirken. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Rahmen dieser Veranstaltungen, neben geplanten Maßnahmen der Stadt Nürnberg, auch das polizeiliche Einschreitverhalten transparent und objektiv dargestellt werden kann. Das Polizeipräsidium Mittelfranken wird diesen sicherlich langwierigen Prozess des Interessensaugleichs auch weiterhin begleiten und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ständig den aktuellen Erfordernissen anpassen. 113 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.3 Einsatzgeschehen regional 3.3.1 Versammlungsgeschehen regional Im Jahr 2020 war auch in den Bereichen außerhalb der Stadt Nürnberg ein deutlicher Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen. Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei in der Stadt Erlangen. Darüber hinaus verteilten sich die Kundgebungen über nahezu alle größeren Städte im Bereich Mittelfranken. Neben den schon aus den Vorjahren bekannten Themen wie z. B. Klimaund Umweltschutz, Flüchtlingsthematik und Rassismus befasste sich der überwiegende Teil der Kundgebungen im Jahr 2020 kritisch mit der Covid-19-Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen. Eine besondere Herausforderung für die Polizei war es dabei immer wieder, die zum Teil widerstreitenden Bedürfnisse von Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Kundgebungen trotz der großen Bandbreite an Themen und den besonderen Herausforderungen durch Covid 19 überwiegend störungsfrei verlaufen sind. 3.3.2 Besonderes Veranstaltungsjahr – „Herbstvergnügen“ in Fürth Aufgrund der im Jahr 2020 begonnenen Coronapandemie musste auch die seit nunmehr über 900 Jahren wiederkehrend stattfindende und bereits seit 2018 im Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommene Michaeliskirchweih in Fürth abgesagt werden. Auf die Durchführung des traditionellen Erntedankfestzuges wurde ebenso verzichtet. Stattdessen wurde durch die Stadt Fürth mit dem „Herbstvergnügen“ eine Ersatzveranstaltung ins Leben gerufen. Diese Veranstaltung fand im Zeitraum vom 03.-18. Oktober auf vier ausgesuchten Plätzen in der Innenstadt statt. Statt der üblichen über 270 Schaustellerbetrieben, konnten 51 Schausteller an folgenden Örtlichkeiten ihre Ware und Amusementfahrgeschäfte anbieten: ■ Fürther Freiheit ■ Dr. Max-Grundig-Anlage (sog. Kleine Freiheit) ■ Hallplatz ■ Bahnhofsplatz 114 Von Seiten der Polizei waren im gesamten Zeitraum keinerlei Störungen festzustellen. 3.3.3 Fränkisches Seenland Altmühlsee, Igelsbachsee, Rothsee und der Brombachspeicher entwickelten sich an den Wochenenden im Sommer zu regelrechten Magneten für die Bewohner des Ballungsraums. Dadurch stießen die betroffenen Gemeinden rund um die Seen jedoch zusehend an ihre Belastungsgrenzen. Gerade die Verkehrssituation wurde schnell auch zur polizeilichen Herausforderung. Diesbezüglich wurde bereits zu Beginn der Sommerferien durch die betroffenen Landratsämter Weißenburg-Gunzenhausen und Roth sowie der beteiligten Zweckverbände und unter enger Einbindung der Polizei ein Konzept erarbeitet, um der Verkehrssituation Herr zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der Abstandsregelungen an den Stränden weitestgehend zu gewährleisten. Polizeilich wurde für das Fränkische Seenland eine besondere Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN insgesamt 850 Fahrzeugführer wegen Parkverstößen gebührenpflichtig verwarnt. Aufbauorganisation installiert. Unter Führung der Polizeiinspektionen Roth, Gunzenhausen und Weißenburg, die jeweils im Wechsel die Einsatzkoordination übernahmen, wurde das Fränkische Seenland im Rahmen eines Gesamteinsatzes betreut. Nicht unerwähnt bleiben sollen neben dem Fränkischen Seenland aber auch die Hersbrucker Schweiz mit ihrem Happurger Stausee sowie das Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher, die sich ebenfalls als beliebtes Ausflugsziel für Badewillige und Sonnenanbeter entpuppten. Dieser wurde durch unterstellte Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Bereitschaftspolizei, Beamte der Reitergruppe Mittelfranken, der Diensthundestaffel sowie der Wasserschutzpolizei unterstützt. Auch das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Mittelfranken informierte die Netzgemeinde regelmäßig über die aktuelle Situation vor Ort. Tatsächlich wurden die Abstandsregelungen an den Stränden weitestge- hend eingehalten. Im Verkehrsbereich wurden an drei Einsatzwochenenden Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Hier waren die Polizeiinspektionen Hersbruck sowie Erlangen-Stadt, teilweise auch unterstützt durch Einsatzeinheiten, mit der Überwachung betraut. Zu Verstößen gegen Hygieneund Abstandsregelungen kam es auch in diesen, größtenteils weitläufigen Gebieten kaum. 115 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.4 Einsatzgeschehen Sport 3.4.1 Fußball 1. FC Nürnberg und SpVgg Greuther Fürth Die Fußballsaison 2019/2020, im Zeitraum vom 26. Juli 2019 bis 28. Juni 2020, war eine Saison wie es sie in der Geschichte des deutschen Fußballs noch nie gegeben hat. Nachdem die 2. Bundesliga, in der sich die beiden mittelfränkischen Top-Vereine, der 1. FC Nürnberg und die SpVgg Greuther Fürth, aktuell befinden, normal begann und nach der Winterpause im Januar 2020 den Spielbetrieb wieder regulär aufnahm, wurde die Saison und der gesamte Spielbetrieb im März aufgrund der sich anbahnenden Corona Pandemie unterbrochen. Eine erneute Aufnahme des Spielbetriebs war erst wieder im Mai vor leeren Zuschauerrängen möglich. 1. FC Nürnberg Trotz der Einstellung des Spielbetriebs und der teilweisen Nichtzulassung von Zuschauern musste durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd 17 Bundesligaheimspiele des 1. FC Nürnberg im Max-Morlock-Stadion betreut werden. Diese Heimspiele wurden von insgesamt 385.036 Zuschauern besucht, davon 365.511 Heim- und 19.525 Gastfans. Als wahren Höhepunkt der abgelaufenen Saison kann das Hochrisikotestspiel gegen den FC Bayern München am 11.01.2020 mit 27.409 Zuschauern (19.000 Heim/8.409 Gast) genannt werden. Das Jahr 2020 begann mit diesem Spiel für den Club und seinem deutlichen 5:2-Sieg gegen den mehrfachen Deutschen Meister sehr erfreulich und vielversprechend. Letztendlich jedoch musste und konnte sich der 1. FC Nürnberg im Abstiegskampf durch zwei Relegationsspielen gegen den FC Ingolstadt 04 nur durch die Auswärtstorregel in der 2. Bundesliga behaupten. Der folgende polizeilich zu erwähnende Vorfall fand in der Saison 2019/2020 im Jahr 2019 statt und wurde somit im 116 Sicherheitsbericht 2019 noch nicht beleuchtet: Im Rahmen des Spiels gegen den Karlsruher SC am 21.09.2019 wurde vor Spielbeginn von Seiten der Clubfans eine große Choreographie aufgeführt. Hierbei wurden 38 orangefarbene Bengalfackeln durch vermummte Täter abgebrannt. Auf dem zugehörigen großflächigen Transparent, das sich über drei Blöcke erstreckte, war deutlich lesbar „1312“ und „All Cops Are Bastards“ aufgemalt. Im weiteren Spielverlauf wurden zwei weitere Bengalfackeln gezündet. men werden, die es verbietet „Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, ...durch Fahnen, Transparente, Aufkleber, Äußerungen oder sonstige Kundgabeformen zu beleidigen, zu schmähen oder herabzuwürdigen“. Eben u. a. wegen solchem Fanverhaltens musste im Rahmen der Neufassung der Stadionverordnung der Stadt Nürnberg für das Max-MorlockStadion im Dezember 2019 die bußgeldbewehrte Vorschrift aufgenom- Die übrigen Heimspiele des 1. FC Nürnberg verliefen, auch wenn es in Einzelfällen immer wieder zu strafbaren Handlungen von Einzelpersonen der Ultragruppierungen kam, aus polizeilicher Sicht problemlos. Beim Spiel am 25.08.2020 gegen den VfL Osnabrück vermummten sich im Gästebereich gegen Ende der Halbzeitpause 20 Personen im Schutz einer Blockfahne. Mit Anpfiff der zweiten Halbzeit wurden mehr als 50 orangefarbene Bengalfackeln (hochwertige Seenotrettungsfackeln) gezündet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN SpVgg Greuther Fürth In der Saison 2019/2020 wurden durch die Polizeiinspektion Fürth 17 Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth in der 2. Bundesliga im Sportpark Ronhof/ Thomas Sommer betreut. Diese Heimspiele wurden von insgesamt 120.645 Zuschauern besucht, davon 102.818 Heim- und 17.827 Gastfans. Das störungsträchtigste Heimspiel der Saison 2019/2020 war am 29.02.2020 gegen den VfB Stuttgart. Hier mussten Einsatzkräfte mittels Unmittelbaren Zwangs ein Zusammentreffen von Gast- mit Heimfans vermeiden. Im weiteren Verlauf kam es noch zu weiteren Streitigkeiten, bei denen es aber zu keinen Straftaten kam. Die weiteren Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth verliefen, abgesehen von wenigen Einzeldelikten, ohne nennenswerte Störungen. 3.4.2 Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und Höchstadt Alligators Thomas Sabo Ice Tigers Die DEL-Saison 2019/2020 begann im September 2019 und endete im März 2020. Wegen der COVID19-Pandemie konnten die Play-Offs nicht stattfinden. Es wurde kein Deutscher Meister 2020 ermittelt. Die Thomas Sabo Ice Tigers standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison auf einem soliden 8. Tabellenplatz. Die bis dahin 25 Heimspiele der Thomas Sabo Ice Tigers wurden analog der Vorjahre von der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd betreut. Insgesamt wurden die Spiele von 127.967 Zuschauern besucht, davon 122.948 Heim- und 5.019 Gastfans. Der Zuschauerschnitt im Jahr 2020 betrug 5.118 Besucher (Vorjahr: 5.400 Besucher). Beim Spiel gegen den EHC Red Bull München am 28.12.2019 kam es bereits während der Anmarschphase durch Gastfans zum Zünden von Rauchtöpfen und Vermummungen sowie Aggressionsdelikten gegen Einsatzkräfte. Gegen diese Personen wurde neben der Fertigung von Anzeigen auch ein Zutrittsverbot zur Arena ausgesprochen. Der weitere Verlauf des Spiels und das Verhalten der Fans gestalteten sich als unproblematisch. Die übrigen Spiele verliefen mit Ausnahme von ereignistypischen Einzeldelikten störungsfrei. Höchstadt Alligators (HEC) Das 2. Jahr in der dritthöchsten Eishockey-Spielklasse, die Oberliga Süd, wurde durch die Höchstadt Alligators bis zur (für den HEC glücklicherweise) vorzeitigen pandemiebedingten Beendigung der Spielsaison 2019/2020 mit einem 12. Tabellenrang beendet. Die 14 Heimspiele des Höchstadter Eishockeyclub wurden durch Kräfte der Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch sowie durch Unterstützungskräfte betreut. Gewalttätiges Aufeinandertreffen von Mitgliedern der Eishockey-Ultra-Szenen konnten jeweils verhindert werden. Beim Heimspiel gegen den ECDC Memmingen am 29.11.2019 kam es bereits am Vortag des Spiels zu Schmierereien am Stadion der Alligators. Während des Spielverlaufs verhielten sich die Fans beider Mannschaften friedlich. Nach Spielende mussten Einsatzkräfte einschreiten, da Heimfans versuchten zu den Blöcken der Gastfans vorzudringen. Hierbei kam es zu Beleidigungen gegenüber den Einsatzkräften. Die übrigen Heimspiele verliefen aus polizeilicher Sicht problemlos. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 117 4 Zuständiges Sachgebiet VERKEHR I m März des vergangenen Jahres nannte die Bundeskanzlerin die Corona-Pandemie die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es ist ernst. Diese dramatische Formulierung war nicht unbedacht. Es geht um die Gesundheit und das Leben von Menschen. Bei all unserem Streben nach Glück und Selbstverwirklichung sind doch unsere Gesundheit und unser Leben die wertvollsten Güter. Dies ist in einer reduzierten Betrachtung auch der Kern der Verkehrssicherheitsarbeit. Es geht nicht um die Einhaltung von Regelungen und Verhaltensvorschriften um ihrer selbst willen, sondern im Kern immer darum, die Gefahren im Verkehrsraum so gering wie irgend möglich zu halten. Der plötzliche Verlust eines Menschen, unabhängig ob durch eine Infektionskrankheit oder einen Verkehrsunfall verursacht, hinterlässt unbeschreibliches Leid bei den Hinterbliebenen. Auch durch schwere Verletzungen sind Unfallopfer oft ein Leben lang gezeichnet. Es sind eben nicht nur anonyme statistische Werte – jedes Unfallopfer kann ein Bruder oder Schwester, eine Mutter oder Vater, eine Ehefrau oder Ehemann, ein Kind oder ein naher Freund sein. Wir dürfen uns nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass unsere notwendige und liebgewonnene Mobilität unserer Gesellschaft diese Opfer zwangsläufig abfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer – und das sind wir alle, auch wenn uns dessen nicht immer bewusst sind – trägt seinen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist das Jahr 2020 ein erfolgreicher Zeitraum gewesen. Eine erfreuliche Nachricht in diesem so außergewöhnlichen Jahr. Wir sind uns allerdings durchaus bewusst, dass die ausnahmslos positiven Entwicklungen der Verkehrsstatistikdaten nicht allein auf polizeiliche Aktivitäten zurückzuführen sind. Die Einschränkungen der individuellen Mobilität ab dem Frühjahr 2020 wirkten sich unmittelbar und deutlich auf die Unfallentwicklung aus. So können wir also feststellen, dass noch Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 E4 nie so wenige Menschen in Mittelfranken im Verlauf eines Jahres ihr Leben im Straßenverkehr verloren haben. Auch andere messbare Parameter entwickelten sich positiv, allerdings ist auch deren Bewertung für dieses Jahr differenziert vorzunehmen, und darf uns nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit beginnt täglich aufs Neue und erfordert die Aufmerksamkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Lassen Sie uns also weiterhin auf unsere Gesundheit und auf unsere Mitmenschen Acht geben. Halten wir, wenn möglich, weiterhin physischen Abstand zu unseren Mitmenschen, beachten wir weiterhin Hygieneregeln, tragen wir weiterhin unsere Alltagsmasken im öffentlichen Raum und – lassen Sie uns auch im Straßenverkehr weiterhin umsichtig, rücksichtsvoll und gelassen bleiben. Schützen Sie die Gesundheit und das Leben Anderer sowie Ihre eigene. Ihr Werner Meier PD Werner Meier Leiter Sachgebiet E4 119 VERKEHR 4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten 4.1.1 Begriffe Verkehrsunfälle mit Personenschaden (VUPS) Unfall mit Getöteten Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Unfall mit Verletzten Verletzte sind Personen, die bei einem Unfall Körperschaden erlitten haben. Werden sie deshalb zur stationären Behandlung (das heißt mindestens 24 Stunden) in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte. Verkehrsunfälle mit Sachschaden (VUSA) Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit be- gangen wurde, bei der nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine Geldbuße festzusetzen oder eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt auch vor, wenn ohne Rücksicht auf die Art des Sachschadens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden ist Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall/Kurzaufnahmeverfahren) (VUK) Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird. Alkoholunfall Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht. Schulwegunfall Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden. Freizeitunfall Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine der Unfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt wird. 120 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.1.2 Strukturdaten 103 km Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics 4.1.2.1 Zuständigkeit 111 km 4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand Stand: jeweils zum 01. Januar 4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung Stand: jeweils zum 01. Januar 4.1.2.4 Straßennetz Länge des mittelfränkischen Straßennetzes Kreisstraßen Staatsstraßen Bundesstraßen Bundesautobahnen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2.106 km 1.710 km 558 km 356 km 121 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.1 Unfallbilanz und -entwicklung 4.2.1.1 Überregionaler Vergleich Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 54.109 45.253 -16,36% Bayern 416.611 345.411 -17,09% 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 67 51 -23,88% Bayern 541 484 -10,54% 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 8.954 7.555 -15,62% Bayern 67.079 57.179 -14,76% Gesamtunfälle Unfallfolgen – Getötete Personen Gesamtunfälle Unfallfolgen – Verletzte Personen Gesamtunfälle 4.2.1.2 Langzeitvergleich Aufteilung der Verkehrsunfälle Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken 60.000 54.107 53.868 52.317 51.590 50.000 45.253 40.000 33.446 32.995 31.306 30.861 28.009 30.000 20.000 13.282 10.000 0 13.767 13.707 13.663 11.060 7.447 7.244 7.210 6.954 6.184 2016 2017 2018 2019 2020 VU gesamt VUPS VUSA VUK Veränderungen zum Vorjahr VU gesamt -16,36 % VUSA -19,31 % -11,07 % VUK -16,26 % VUPS 122 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.2.2 Entwicklung der Personenschäden resdurchschnitt 66,4 Menschen ums Leben. 4.2.2.1 Getötete Personen Im Jahr 2020 konnte ein deutlicher Rückgang (- 23,88 %) der tödlich verletzten Verkehrsopfer festgestellt werden. Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen Mittelfrankens im Jah- Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken Rückgang der Getöteten um -23,88 % getötete Personen 80 70 74 70 70 67 60 50 51 40 30 20 10 0 2016 2017 2018 2019 2020 Kinder (im Alter bis 13 Jahre): Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre): Senioren (ab 65 Jahre) 3 4 16 Symbolfoto: biggi62 - stock.adobe.com 4.2.2.2 Getötete Personen nach Risikogruppen (Vorjahr: 1) (6) (21) Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 123 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.2.3 Verletzte Personen Die Anzahl der verletzten Personen sank im Jahresverlauf deutlich um -15,62 %, auch bei den leicht ver- letzten Personen (-17,16 %) und den schwer verletzten Personen (-6,88 %) verletzte Personen sind Rückgänge zu verzeichnen. 12.000 Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken 10.000 8.000 9.810 9.400 9.386 8.954 7.555 8.337 7.981 7.980 7.617 6.000 6.310 4.000 2.000 0 1.473 1.419 1.406 1.337 1.245 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen 4.2.2.4 Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken sonstige Getötete nach Beteiligungsarten Personen 3 (1) Radfahrer 9 (Vorjahr: 12) Getötete nach Beteiligungsarte Fußgänger Getötete nach9Beteiligungsarten (6) 3 9 9 3 3 9 9 9 Benutzer mot. Zweiräder 13* (12) *hiervon Kradfahrer: 12 (10) 124 15 13 0 Pkw-Insassen 15 (30) 13 2 13 Fußgänger Pkw Lkw Bus Bus-Insassen 0 (0) 0 mot. Zweiräder Lkw-Insassen 2 (4) Fußgänger Pkw Fahrrad 0 Sonstige 2 Fußgänger Lkw Bus 15 2 mot. Zweiräder Pkw Lkw Fahrrad Bus mot. Zweiräder Sonstige Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.2.3 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 4.2.3.1 Örtliche Verteilung Die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsunfälle ereignet sich innerorts. Hierbei handelt sich es innerorts jedoch meist um Kleinunfälle (16.354), wogegen tödliche Unfälle sich hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften (35) ereignen. 4.2.3.1.2 Entwicklung des Unfallgeschehens auf den Autobahnen Auch bei den tödlich verletzten Verkehrsteilnehmern auf den Bundesautobahnen ist eine positive Bilanz für das Jahr 2020 zu ziehen. Wurden im Jahr 2019 noch 17 Personen bei Verkehrsunfällen getötet, verstarben im letzten Jahr nur noch 8 (-52,94 %) Menschen in Folge eines Unfalls. 4.2.3.2 Zeitliche Verteilung 29.505 Unfälle innerorts. 2/3 aller Unfälle ereigneten sich innerorts. 4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werten in den späten Nachmittagsstunden („Rushhour“) zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. 4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage zeichnet sich das Bild der letzten Jahre wieder. An den Wochenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich ab. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 15.748 Unfälle außerorts. 1/3 der Unfälle ereigneten sich außerorts. 125 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken VUPS VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken VUPS 2.000 1.600 1.757 1.432 1.400 1.315 1.291 1.200 1.209 1.512 1.432 988 1.291 1.000 414 99 53 350 68 0 274 42 42 24 99 53 68 274 42 24 19 551 224 131 42 553 60 32 100 100 19323 32 790 802 873 892 551 193 166 894 252 193 166 304 802 790 304 493 873 892 511 526 636 513 273 636 375 526 283 417 635 511 1.138 1.034 439 513 273 4.571 4.562 3.500 3.000 1.792 53 42 42 24 126 209 181 121 119 65 141 207 65 VUK VUSA 1.652 VUK 1.713 1.687 1.680 1.514 988 1.787 1.757 894 803 1.783 790 802 873 553 447 987 892 817 19 32 100 493 347 131 166 Dienstag 193 1.352 304 252 Mittwoch 636 1.017 970 967 323 224 2.167 1.068 677 635 551 966 42 Montag 1.138 1.823 643 60 3.142 1.198 789 1.000 0 119 1.034 1.500 68 121 677 141 4.513 1.209 2.500 99 181 1.315 1.291 2.000 1.585 1.512 1.432 500 274 677 1.850 1.757 4.000 350 4.548 4.506 4.500 209 VUSA VUPS 5.000 1.068 207 283 417 396 VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 1.068 439 817 396 375 493 252 1.138 1.198 817 635 803 643 347 347 131 42 789 323 1.198 1.514 803 789 553 224 60 1.514 1.713 1.687 1.680 1.652 643 447 42 1.585 1.850 VUPS 414 VUK 1.713 1.687 1.680 1.652 894 1.209 447 350 1.585 1.512 1.315 988 400 414 VUSA 1.034 800 200 VUK 1.850 1.757 1.800 600 VUSA 375 511 526 Donnerstag 756 513 417 396 Freitag 766 439 283 209 273 Samstag 207 521 181 141 Sonntag 121 119 65 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.2.4 Unfallursachen häufigste Unfallursachen (inklusive–Kleinunfälle) Häufigste Unfallursachen (inklusive Kleinunfälle) Bezirk Mittelfranken 0 2.000 Alkoholeinfluss 4.000 6.000 8.000 10.000 16.000 18.000 2.627 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste… 2.077 Ungenügender Sicherheitsabstand 15.535 Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren 1.238 Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1.918 Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges 2.522 Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 9.757 21 755 Symbolfoto: Panumas - stock.adobe.com Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä. 14.000 516 Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn 12.000 Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in Mittelfranken sind: ■ ungenügender Sicherheitsabstand! ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 127 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken häufigste Unfallursachen (bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten) Häufigste Unfallursachen bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken 0 50 Alkoholeinfluss 100 150 200 300 53 Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes 194 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste… 259 Ungenügender Sicherheitsabstand 142 Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren 59 Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 21 Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges 155 Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 160 Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn 250 10 Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä. 53 Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten sind die häufigsten Unfallursachen: ■ Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 128 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.2.5 Besondere Unfallursachen Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 516 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 588, -12,24 %). Verletze Personen bei Alkoholunfällen: 274 (+6,61 %) Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 1 (-66,67 %) 4.2.5.1 Alkohol Entwicklung der Alkoholunfälle Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken 700 608 575 600 588 525 516 500 400 340 294 300 257 274 257 200 100 6 0 5 4 2016 2017 3 2018 Alkoholunfälle 1 2019 Verletzte 2020 Tote Alkoholunfälle nach Wochentagen Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 120 100 103 94 80 84 72 60 59 40 59 45 20 0 Montag Dienstag Mittwoch Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 129 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.5.2 Drogen Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 48 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 69, -30,43 %). Verletze Personen bei Drogenunfällen: 28 (-3,45 %) Getötete Personen bei Drogenunfällen: 0 (-100,00 %) Entwicklung der Drogenunfälle Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken 67 70 60 69 67 54 48 50 37 40 30 29 27 25 28 20 10 0 0 0 2016 2017 1 0 2018 Drogenunfälle 0 2019 Verletzte Drogenunfälle nach Wochentagen 2020 Tote Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 14 12 12 10 10 8 6 6 4 6 5 5 4 2 0 130 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: narozhnii - stock.adobe.com VERKEHR 4.2.5.3 Geschwindigkeit Auch bei den Geschwindigkeitsunfällen zeigt sich 2020 ein positiver Trend. Die Gesamtanzahl der Unfälle dieser Kategorie sank im Jahresverlauf um -27,24 %. Etwa im gleichen Ausmaß sank die Anzahl der verletzten (-25,80 %) und getöteten (-22,73 %) Personen. VU Verletzte Getötete Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.500 3.344 3.149 VU 3.000 3.500 2.500 3.000 2.000 2.500 1.637 1.469 1.458 1.500 2.046 2.812 2.691 1.620 Getötete 2.812 2.691 3.344 3.149 Verletzte 2.046 1.090 2.000 1.637 1.620 1.000 1.469 1.458 1.500 500 1.090 1.000 0 500 30 28 2016 26 2017 2018 2016 2017 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 17 2019 30 28 0 22 2020 26 2018 22 2019 17 2020 131 VERKEHR Schulwegunfälle 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 96 95 94 91 88 85 85 90 4.2.5.4 Auf dem Schulweg Symbolfoto: sabine hürdler - stock.adobe.com 100 78 80 Es ereigneten sich 2020 66 Schulwegunfälle (Veränderung zum Vorjahr70mit 78 Unfällen: -15,38 %). Wie bereits in 60 den Jahren zuvor ist kein tödlich verletztes Kind auf dem Schulweg zu50beklagen. 66 40 60 30 20 12 10 0 0 VU 100 96 95 94 7 6 0 2016 Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken 12 8 0 0 2017 2018 2019 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 2020 getötete Schüler Schulwegunfälle 91 88 85 85 90 78 80 66 70 60 60 50 40 30 20 12 10 0 0 2016 7 6 0 VU 132 12 8 0 2017 2018 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 0 2019 0 2020 getötete Schüler Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.2.5.5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Verkehrsunfallfluchten haben sich im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 45.253 Ver- kehrsunfällen wurden 7.876 (Vorjahr: 9.764, -19,34 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser Delikte hat sich geringfügig verschlechtert (2020; 38,71 %, 2019: 39,08%). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken VU gesamt VU mit VU-Flucht ungeklärt Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0 2016 2017 2018 10.000 0911 21 12-10 30 20.000 30.000 40.000 50.000 2020 60.000 51.590 9.487 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 5.826 3.661 5.994 3.705 6.034 3.797 52.317 9.699 53.868 9.831 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken 2019 geklärt 54.107 9.764 www.facebook.com/polizeimittelfranken 5.948 3.816 www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 7.876 45.253 4.827 3.049 Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 133 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6 Besondere Risikogruppen 4.2.6.1 Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 386 Unfällen (Vorjahr: 454, Veränderung: -14,98 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 394 Kinder verletzt (Vorjahr: 501, Veränderung: -21, 36,0 %). Im Jahr 2020 starben drei Kinder bei einem einzigen schweren Verkehrsunfall als Mitfahrer in einem Pkw. VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von (im 0 bis 13 von Jahren) VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern Alter 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken 501 386 394 454 474 496 488 518 500 494 519 600 258 260 241 254 242 258 261 300 270 248 400 136 200 0 2016 VU 134 verletzte Kinder 2017 verl. K. als Beteiligte 2018 2019 verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder 3 0 3 1 0 1 1 1 0 0 0 0 4 1 3 100 get. K. als Beteiligte 2020 get. K. als Mitfahrer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.2.6.2 Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren Es entspricht somit in etwa ihrem vergleichbaren Bevölkerungsanteil. Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist ebenso rückläufig (-20,03 %) wie die Anzahl der Verletzten (-21,22 %) und der Getöteten (-33,33 %). Der Anteil der Altersgruppe „Junge Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am Gesamtunfallgeschehen beträgt ca. 7,2 %. VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) 4.128 4.500 4.183 4.365 5.000 4.593 VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken 939 1.192 1.956 2.220 1.198 1.500 1.287 1.424 2.000 2.360 2.396 2.500 2.248 2.493 2.656 2.511 3.000 2.660 3.500 1.848 3.301 4.000 1.000 0 2016 2017 VU gesamt JE als Verursacher 2018 JE als Hauptverursacher 4 6 9 6 12 500 2019 verletzte JE 2020 getötete JE Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 www.instagram.com/polizeimfr 135 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6.3 Senioren (-5,13 %) Senioren verletzt und 16 Senioren (-23,81 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Etwas mehr als jedes dritte tödlich verletzte Unfallopfer war im Jahr 2020 ein Rückläufig um -18,57 % sind auch die Unfälle mit Senioren. Bei diesen Unfällen wurden im Jahr 2020 944 Senior. Damit sind sie, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, etwas überrepräsentiert. VU mit Beteiligung von Senioren 4.098 4.069 3.451 2.394 2.500 2.274 2.918 2.791 2.658 2.558 2.663 2.456 3.000 2.569 3.500 2.815 4.000 3.883 4.500 4.238 (im Alter ab 65 Jahre) VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken 2.000 944 953 928 884 1.000 995 1.500 2016 Senioren als Verursacher 2018 2019 Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren 16 2020 getötete Senioren Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com VU 2017 21 17 16 0 21 500 136 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: Alexander Rochau - stock.adobe.com VERKEHR 4.2.6.4 Radfahrer Der negative langfriste Trend einer Zunahme von Radfahrunfällen setzte sich im Jahr 2020 verstärkt fort. Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 2.463 (Vorjahr: 2.283, Veränderung: +7,88 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 2.309 (Vorjahr: 2.118, Veränderung: +9,02 %). Allerdings verringerte sich die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer auf neun (Vorjahr: 12, Veränderung: -25,00 %). 2.309 2.463 2.513 1.800 1.290 1.319 1.103 1.099 1.544 1.619 1.365 1.359 1.500 2.118 2.135 2.283 2.544 2.316 1.869 2.000 2.207 2.038 1.880 2.031 2.500 2.216 3.000 1.589 Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken 2.677 Radfahrunfälle 1.000 0 2016 VU beteiligte Radfahrer 2017 2018 Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2019 verletzte Radfahrer 9 12 9 2 9 500 2020 getötete Radfahrer 137 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6.5 Motorradfahrer Es wurden hierbei 12 Kradbenutzer (Vorjahr: 10, Veränderung: +20,00 %) getötet und 534 (Vorjahr: 637, Veränderung: -16,17 %) verletzt. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 594 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr: 698, Veränderung: -14,90 %). VU mit Beteiligung von Motorrädern 594 637 700 613 720 698 698 718 827 804 797 777 712 800 790 900 810 VU mit Beteiligung von Motorrädern (Beteiligungsart 11/12/15) – Bezirk Mittelfranken (Beteiligungsarten 11/12/15) 305 335 326 359 378 400 377 366 415 417 500 433 534 600 300 200 0 2016 beteiligte Kradfahrer Kradfahrer als Verursacher 2018 Kradfahrer als Hauptverurs. 12 10 2019 verletzte Krad-Benutzer 2020 getötete Krad-Benutzer Symbolfoto: U. J. Alexander - stock.adobe.com VU 2017 16 10 20 100 138 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: hercher - stock.adobe.com VERKEHR 4.2.6.6 Lkw-Unfälle Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung von Lkw betrug im Jahr 2020 2.168 (Vorjahr: 2.696, Veränderung: -19,58 %). Hierbei wurden 123 Lkw-Insassen (Vorjahr: 181, Veränderung: -32,04 %) verletzt und zwei (Vorjahr: 6, Veränderung: -66,67 %) Personen getötet. Lkw-Unfälle 2.168 1.878 1.787 1.554 1.478 2.696 1.910 2.016 2.018 1.959 2.000 1.886 1.963 2.500 2.431 3.031 3.134 2.785 2.859 2.762 3.000 3.120 3.500 3.210 Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken 1.500 0 2016 VU beteiligte Lkw 2017 Lkw-Führer als Verursacher 2018 Lkw-Führer als Hauptverurs. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2019 verletzte Lkw-Insassen 2 6 123 181 153 4 4 5 199 500 220 1.000 2020 getötete Lkw-Insassen 139 VERKEHR 4.2.7 Herausragende Verkehrsunfälle Georgensgmünd – Folgenschwerer Verkehrsunfall auf der B2 In den Abendstunden des 05.01.2020 ereignete sich auf der Bundesstraße 2, im Gemeindegebiet Georgensgmünd, kurz nach dem Ortsteil Wernsbach, der folgenschwerste Verkehrsunfall des Jahres. Aus abschließend nicht geklärter Ursache geriet ein 19-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Kleintransporter auf die Gegenfahrbahn der Bundestraße. Dort Fürth – Motorradfahrer tödlich verunglückt Am 16.03.2020 ereignete sich in Fürth in der Hafenstraße ein Verkehrsunfall mit einem jungen Motorradfahrer. Der Fahr- kam es zur Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Kleinwagen. Die 35-jährige Beifahrerin des Kleinwagens verstarb in Folge des Unfalls noch an der Unfallstelle. Ihre drei Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren wurden mit schwersten Verletzungen noch in Krankenhäuser verbracht. Allerdings konnten auch deren Leben nicht mehr gerettet werden. In der Bilanz wurden somit vier Menschen tödlich und drei weitere, darunter die beiden Fahrzeugführer, schwer verletzt. zeugführer beschleunigte mit seinem Kraftrad und zog seine Maschine derart hoch, dass er auf einer Strecke von ca. 300 Meter nur noch auf dem Hinterrad fuhr. Hierbei verlor er allerdings die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte anschließend gegen eine Schutzplanke. Durch den Aufprall zog sich der 21jährige Fahrer schwere innere Verletzungen zu, in deren Folge er noch am Unfalltag im Krankenhaus verstarb. sie trotz notärztlicher Behandlung noch am Unfallort verstarb. Im Fahrzeug des Unfallverursachers befanden sich zudem noch zwei Hunde, von denen auch einer an der Folgen des Unfalls verstarb. Burgoberbach – Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr Auf der Staatsstraße 2221, im Gemeindegebiet von Burgoberbach, ereignet sich am 21.12.2020 ein schwerer Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Pkw kam, aus abschließend nicht klärbaren Gründen, bei geraden Streckenverlauf, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Die beiden Fahrer der Fahrzeuge zogen sich hierbei lediglich leichte Verletzungen zu, die Beifahrerin des Unfallverursachers erlitt jedoch so schwere Verletzungen, dass 140 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.1 Unfallbilanz und -entwicklung Aufteilung der Verkehrsunfälle Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg 15.320 16.000 14.730 14.451 14.405 14.000 12.388 12.000 10.000 8.644 7.617 8.000 8.337 7.891 7.111 6.000 4.415 4.364 4.322 4.265 3.349 4.000 2.373 2.196 2.354 2.128 1.928 2016 2017 2018 2019 2020 2.000 0 VU gesamt VUPS VUSA VUK Veränderungen zum Vorjahr VU gesamt -15,90 % VUSA -21,48 % -9,40 % VUK -14,71 % VUPS Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 141 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.2 Entwicklung der Personenschäden stieg im Jahr 2019, ein Rückgang auf acht tödlich verletzte Verkehrsopfer festgestellt werden. 4.3.2.1 Getötete Personen 4.3.2.2 Verletze Personen Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen Nürnbergs im Jahresdurchschnitt 8,4 Menschen ums Leben. Im Jahr 2020 konnte, nach einem An- ten Personen (-13,24 %) ist ein Rückgang zu verzeichnen. Bei den schwer verletzten Personen (+4,28 %) ist leichter Anstieg eingetreten. Die Anzahl der verletzten Personen sank getötete im Jahresverlauf deutlich um Personen -11, 49 %, auch bei den leicht verletz- 12 Getötete Personen – Stadt Nürnberg 10 10 9 8 8 8 7 6 4 2 0 2016 2017 2018 verletzte Personen 2019 2020 3.500 Verletzte Personen – Stadt Nürnberg 3.000 2.500 2.961 2.925 2.717 2.576 2.683 2.653 2.454 2.280 2.319 2.000 2.012 1.500 1.000 500 0 272 263 278 257 268 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen 142 schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.3.3. Getötete Personen nach Beteiligungsart Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg Getötete nachsonstige Beteiligungsarten 0 0 Personen 0 (0) Radfahrer 4 (Vorjahr: 4) 2 2 2 19 Lkw-Insassen 0 0 (0) 4 4 0 0 2 2 Pkw-Insassen 0 (1) 2 Fußgänger Fußgänger Pkw Lkw Bus Pkw mot. Zweiräder Pkw Lkw Fahrrad 4.3.4 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 4.3.4.1 Verkehrsunfälle nach Tageszeiten VU nach Tageszeiten Bus Lkw mot. Zweiräder Bus mot. Zweiräder Sonstige Fahrrad Sonstige Fahrrad Sonstige Benutzer mot. Zweiräder 2 (1) Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werten in den frühen Nachmittagsstunden zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr erkennbar. Nach 19.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. VUPS VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VU nach Tageszeiten 48 22 Fußgänger 9 (6) 0 VUPS 700 562 VUSA 500 505 387 411 544 634 537 505 586 562 400 544 517 537 378 505 316 300 387 200 36 22 9 VUK 586 517 505 0 VUK 634 600 100 VUSA 316 48 22 36 22 19 9 65 21 8 15 12 29 9 9 5 7 65 21 8 9 15 12 29 9 5 1527 174 22 175 229 209 174 152 283 233 96229 80 65 52 109 237 90 251 243 378 251 159 266 117 188 148 251 189 163 65 217 211 299 152 243 95 90217 211 80 109 90 117 22 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 188 148 189 149 131 163 103 76 95 76 42 77 45 149 131 90 66 33 152 159 96 52 251 22 80 22 237 233 266 175 80 209 299 283 411 66 103 76 25 76 42 77 33 45 25 143 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.4.2 Verkehrsunfälle nach Wochentagen Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage zeichnet sich das Bild der letzten Jahre wieder. An den Wochenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich ab. VU nach Wochentagen VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg VU nach Wochentagen 1.400 1.400 1.200 1.244 1.203 1.244 1.200 1.000 1.181 1.126 1.203 1.181 1.126 VUPS VUSA VUK VUPS VUSA VUK 1.149 1.149 1.000 800 816 816 800 600 532 600 524 515 532 515 400 524 508 508 538 538 454 392 454 400 200 200 0 0 144 392 278 317 303 317 299 303 299 311 311 340 278 340 209 209 Montag Montag Dienstag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Donnerstag 149 149 Freitag Samstag Sonntag Freitag Samstag Sonntag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 219 200 187 200 187 4.3.5 Besondere Unfallarten 93 100 Die Anzahl der Alkoholunfälle verringerte sich auf 164 Unfälle (Vorjahr: 184, Veränderung: -10,87 %).50 4.3.5.2 Drogenunfälle 93 0 98 Auch hat sich die Häufigkeit von Dro80 2020 auf 14 regenunfällen im Jahr duziert (Vorjahr: 28, Veränderung: 50 -50,00 50%). 0 1 0 2016 2017 98 80 80 80 78 Entwicklung der Alkoholunfälle 1 0 1 0 1 2016 2017 2018 Alkoholunfälle Verletzte 78 1 2017 2018 2019 Alkoholunfälle Verletzte Tote 2019 2020 Entwicklung Entwicklung der Drogenunfälle Entwicklung der Drogenunfälle 2016 219 Alkoholunfälle 187 30 169 30 93 100 100 Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt1Nürnberg 0 200 164 150 150 150 250 169 VERKEHR 184 184 169 169 4.3.5.1 Alkohol 187 200 30 30 30 184 30 28 28 164 25 150 25 25 93 100 20 20 80 18 20 98 18 18 19 19 19 80 78 15 15 15 50 10 10 101 0 0 8 2016 2017 5 8 30 8 2019 2020 Tote Entwicklung derVerletzte Drogenunfälle 0 0 0 Alkoholunfälle 30 2016 0 0 2016 2016 2017 2017 2018 28 Drogenunfälle Verletzte Drogenunfälle 11 7 0 1 7 5 2018 5 0 Nürnberg 0 Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt 0 1 7 12 13 14 13 12 0 0 0 2017 0 0 2018 2019 Drogenunfälle Verletzte Tote 2019 2020 25 20 19 18 15 10 8 14 13 12 11 7 5 0 0 2016 0 2017 Drogenunfälle Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 0 2018 Verletzte 0 2019 0 2020 Tote 145 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.5.3 Geschwindigkeit den 239 Verkehrsunfälle als GeschwinBei den Geschwindigkeitsunfällen ist digkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr: ebenfalls eine Reduzierung zu ver276, Veränderung: -13,41 %). Die Anzeichnen.Geschwindigkeitsunfälle Im vergangenen Jahr wurzahl der dabei Verletzten sank VU auf 112 (-20,00 %), die Zahl der hierbei getöteten Personen sank auf drei (-25,00 %). Verletzte Getötete Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg 400 Geschwindigkeitsunfälle 375 389 VU Verletzte Getötete 350 300 250 200 389 400 302 375 276 300 190 188 35 35 150 100 50 0 250 31 30 188 200 3 20 50 2017 4.3.5.4 Schulwegunfälle Es ereigneten sich 2020 7 Schulwegunfälle (Veränderung zum5 Vorjahr mit 17 2020 2019 4 0 10 2018 3 2019 2020 2 Schulwegunfälle 0 0 VU 31 0 2016 2016 4 0 2 0 112 3 19 19 Unfällen: -63,16 %). Wie bereits in den 5 3 Jahren zuvor ist kein tödlich verletztes 3 Kind auf dem Schulweg zu beklagen. 0 Schulwegunfälle – Stadt Nürnberg 0 35 4 0 3 26 26 24 140 26 26 2018 2016 112 26 15 3 10 30 25 20 2017 15 0 175 239 140 28 24 3 2016 276 31 190 28 25 100 175 30 26 150 Schulwegunfälle 239 Schulwegunfälle 302 350 0 2017 2018 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 0 0 2017 7 2019 leicht verl. Schüler getötete Schüler 26 26 19 20 17 15 10 7 2 0 0 146 6 4 3 5 0 2016 VU 0 0 2017 2018 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 1 0 2019 getötete Schüler 1 2020 schwer verl. Schüle 24 25 0 2018 28 26 6 0 2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR 4.3.5.5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Verkehrsunfallfluchten haben sich im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 12.388 Ver- kehrsunfällen wurden 2.714 (Vorjahr: 3.450, -21,33 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser Delikte ist mit 39,35 % nahezu unverändert (2019: 39,47%). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg VU gesamt 0 2016 2017 2018 2.000 1.366 1.308 1.358 2.239 2.278 2.126 VU mit VU-Flucht 4.000 6.000 8.000 ungeklärt 10.000 geklärt 12.000 2020 2.088 16.000 14.405 3.605 14.451 3.586 15.320 3.484 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2019 14.000 14.730 3.450 0911 1.362 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 2.714 12.388 1.646 1.068 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Kriminalität » Statistik 147 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.5.6 Radunfälle (Vorjahr: 823, Veränderung: +13,49 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 864 (Vorjahr: 746, Veränderung: +15,82 %). Auch die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer stieg auf vier (Vorjahr: 3, Veränderung: +33,33 %). Wie auch im gesamten Regierungsbezirk, ist auch im Stadtgebiet Nürnberg die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern gestiegen. Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 934 Radfahrunfälle Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg 823 817 746 816 864 899 906 674 492 395 477 374 415 477 514 600 581 612 800 690 726 753 860 801 1.000 934 991 1.028 1.200 400 0 2016 VU beteiligte Radfahrer 2017 2018 Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. 4 3 1 1 2 200 2019 verletzte Radfahrer 2020 getötete Radfahrer 4.3.6 Besondere Risikogruppen 4.3.6.1 Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 102 Unfällen (Vorjahr: 131, Veränderung: -22,14 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 99 Kinder verletzt (Vorjahr: 135, Veränderung: -26,67 %). Besonders erfreulich ist, dass kein Kind im Straßenverkehr getötet wurde. 148 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0(0bis VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern bis13 13Jahren) Jahren) – Stadt Nürnberg 131 135 143 142 141 133 140 144 148 160 53 63 63 80 74 79 85 88 100 82 102 99 120 45 60 25 40 0 2016 VU 2017 verletzte Kinder 2018 verl. K. als Beteiligte 4.3.6.2 Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 1 0 20 2019 verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder 2020 get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer rückläufig (-17,10 %) wie die Anzahl der Verletzten (-20,51 %) und der Getöteten (-100,00 %). Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist ebenso VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen 1.181 1.250 1.230 979 1.200 548 248 312 308 400 317 361 600 581 627 673 622 627 669 645 800 689 1.000 512 1.400 1.362 1818 bisbis 2424 Jahren) VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen(im (imAlter Altervon von Jahren) – Stadt Nürnberg 0 2016 2017 VU gesamt JE als Verursacher Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2018 JE als Hauptverursacher 0 1 0 0 0 200 2019 verletzte JE 2020 getötete JE 149 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.6.3 Senioren Unfällen wurden im Jahr 2020 280 (+2,94 %) Senioren verletzt und drei Senioren (+/- 0,00 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Rückläufig um -16,20 % sind auch die Unfälle mit Senioren. Bei diesen VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) 1.009 1.200 1.204 1.187 1.121 1.400 1.206 VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg 680 653 785 806 779 741 672 704 763 800 729 1.000 280 272 236 266 400 278 600 0 2016 VU 2017 Senioren als Verursacher 2018 2019 Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren 3 3 4 4 4 200 2020 getötete Senioren Tragischer Verkehrsunfall mit spielenden Hund Ein ebenso tragischer wie ungewöhnlicher Unfall ereignete sich am 06.07.2020 im Süßheimweg in Nürnberg. In der Grünfläche des Pegnitztal West spielte ein 46jähriger mit seinem JackRussel-Windhund. Einer Frisbee-Scheibe folgend, rannte der Hund über den dortigen Radweg und kreuzte hierbei die 150 Fahrbahn eines Fahrradfahrers. Einen Zusammenstoß mit dem Hund konnte der Fahrradfahrer nicht mehr verhindern. Er stürzte daraufhin unglücklich und zog sich schwere Kopfverletzungen zu, an denen er wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. Der Fahrradfahrer hatte auf einen Fahrradhelm verzichtet. Mutmaßlich hätte dieser die schwere der Kopfverletzungen reduziert. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Symbolfoto: canecorso - stock.adobe.com 4.3.7 Herausragende Verkehrsunfälle 0 44 0 22 50 37 0 720 448 272 37,8% Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) mit ungeklärter 4.4.1VUStadt Fürth VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 22 0 4 51 30 1 668 448 220 32,9% 1 42 0 17 50 30 0 712 461 251 35,3% 1 34 0 15 65 38 0 639 425 214 33,5% 1 45 0 23 44 32 0 624 419 205 32,9% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,00% 32,4% 0,00% 53,3% -32,3% -15,8% 0,00% -2,4% -1,4% -4,2% -0,6% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Stadt Fürth Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020 3 500 463 458 450 424 2 2 418 416 2 400 350 2 300 250 1 200 1 1 150 100 73 75 66 52 51 50 0 0 2016 1 0 Leichtverletzte 2017 2018 Getötete Schwerverletzte 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 3.145 420 873 1.852 0 536 73 463 3.707 0 0 0 0 0 0 0 44 0 22 50 37 0 720 448 272 37,8% 2017 3.121 407 857 1.857 2 510 52 458 4.455 1 1 0 1 0 1 0 22 0 4 51 30 1 668 448 220 32,9% 2018 3.261 400 864 1.997 2 475 51 424 3.788 2 0 0 0 1 0 1 42 0 17 50 30 0 712 461 251 35,3% 2019 3.217 410 800 2.007 1 484 66 418 4.043 1 0 0 0 0 0 1 34 0 15 65 38 0 639 425 214 33,5% 2020 2.831 413 761 1.657 1 491 75 416 3.733 1 0 0 0 0 0 1 45 0 23 44 32 0 624 419 205 32,9% Entwicklung +/- -12,0% 0,7% -4,9% -17,4% 0,0% 1,5% 13,6% -0,5% -7,7% 0,0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,0% 0,00% 0,00% 32,4% 0,00% 53,3% -32,3% -15,8% 0,00% -2,4% -1,4% -4,2% -0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020 1513 500 Polizeipräsidium 2020 463 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 458 450 2 424 2 418 416 Geschwin Alkoh digkeit Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VERKEHR VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 4.4.2 Stadt Erlangen 0 15 283 134 0 800 534 266 33,3% 0 19 280 98 0 828 549 279 33,7% 0 29 254 130 0 892 570 322 36,1% 0 13 324 176 1 986 600 386 39,1% 0 24 239 132 1 706 434 272 38,5% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,00% 84,6% -26,2% -25,0% 0,0% -28,4% -27,7% -29,5% -0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020 1 Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen 800 674 1 700 621 1 600 1 1 615 554 513 1 500 1 400 300 200 0 0 0 77 100 76 0 71 64 62 0 0 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 152 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 3.693 563 1.122 2.008 0 698 77 621 5.179 0 0 0 0 0 0 0 33 0 15 283 134 0 800 534 266 33,3% 2017 3.645 538 1.147 1.960 0 630 76 554 4.412 0 0 0 0 0 0 0 38 0 19 280 98 0 828 549 279 33,7% 2018 4.047 599 1.196 2.252 1 686 71 615 4.735 0 1 0 1 0 0 0 45 0 29 254 130 0 892 570 322 36,1% 2019 4.530 619 1.389 2.522 1 736 62 674 6.636 0 1 1 0 0 0 0 40 0 13 324 176 1 986 600 386 39,1% 2020 3.286 491 989 1.806 1 577 64 513 6.021 1 0 0 0 0 0 1 34 0 24 239 132 1 706 434 272 38,5% Entwicklung +/- -27,5% -20,7% -28,8% -28,4% 0,00% -21,6% 3,2% -23,9% -9,3% >999,99% -100,0% -100,0% -100,0% 0,00% 0,00% >999,99% -15,0% 0,00% 84,6% -26,2% -25,0% 0,0% -28,4% -27,7% -29,5% -0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020 1 800 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 700 1 674 1 0 12 0 4 77 34 1 240 136 104 43,3% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VUStadt mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.3 Schwabach VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 1 13 0 3 102 34 0 291 169 122 41,9% 0 7 0 1 157 66 0 348 205 143 41,1% 1 10 0 3 87 25 1 271 182 89 32,8% 1 13 0 6 52 26 2 207 126 81 39,1% 0,0% 30,0% 0,00% 100,0% -40,2% 4,0% 100,0% -23,6% -30,8% -9,0% 6,3% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Stadt Schwabach Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020 4 250 226 3 200 193 3 3 192 3 166 155 150 2 2 100 1 1 50 1 37 35 31 27 1 14 0 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 1.265 176 351 738 1 228 35 193 1.743 0 1 0 1 0 0 0 12 0 4 77 34 1 240 136 104 43,3% 2017 1.449 154 444 851 1 192 37 155 2.614 1 0 0 0 0 0 1 13 0 3 102 34 0 291 169 122 41,9% 2018 1.748 190 480 1.078 0 253 27 226 2.396 0 0 0 0 0 0 0 7 0 1 157 66 0 348 205 143 41,1% 2019 1.479 175 389 915 3 223 31 192 2.406 3 0 0 2 0 0 1 10 0 3 87 25 1 271 182 89 32,8% 2020 1.144 145 295 704 3 180 14 166 2.121 2 1 1 1 0 0 1 13 0 6 52 26 2 207 126 81 39,1% Entwicklung +/- -22,7% -17,1% -24,2% -23,1% 0,0% -19,3% -54,8% -13,5% -11,9% -33,3% >999,99% >999,99% -50,0% 0,00% 0,00% 0,0% 30,0% 0,00% 100,0% -40,2% 4,0% 100,0% -23,6% -30,8% -9,0% 6,3% Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 226 3 153 4 250 3 3 18 0 6 79 54 0 350 194 156 44,6% Geschwin Alkohol digkeit Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen VERKEHR Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VUStadt mit geklärter VU-Flucht (2) 4.4.4 Ansbach Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 17 1 7 71 31 0 403 200 203 50,4% 21 1 22 50 21 2 421 217 204 48,4% 17 0 6 67 33 0 423 235 188 44,4% 19 0 5 62 33 0 314 169 145 46,2% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 11,8% 0,0% -16,7% -7,5% 0,0% 0,0% -25,8% -28,1% -22,9% 1,8% Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020 Verkehrsunfallentwicklung – Stadt Ansbach 400 5 4 350 4 338 4 300 274 256 250 3 228 3 206 2 200 2 150 2 100 1 1 37 50 38 33 0 35 23 0 0 0 1 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2017 1.911 241 538 1.132 2 307 33 274 3.176 0 2 1 0 1 0 0 17 1 7 71 31 0 403 200 203 50,4% 2018 1.866 201 567 1.098 4 266 38 228 2.707 2 2 0 1 2 0 1 21 1 22 50 21 2 421 217 204 48,4% 2019 1.848 205 555 1.088 0 279 23 256 2.865 0 0 0 0 0 0 0 17 0 6 67 33 0 423 235 188 44,4% 2020 1.518 194 437 887 1 241 35 206 2.247 1 0 0 0 0 0 1 19 0 5 62 33 0 314 169 145 46,2% Entwicklung +/- -17,9% -5,4% -21,3% -18,5% >999,99% -13,6% 52,2% -19,5% -21,6% >999,99% 0,0% 0,00% 0,0% 0,0% 0,00% >999,99% 11,8% 0,0% -16,7% -7,5% 0,0% 0,0% -25,8% -28,1% -22,9% 1,8% Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020 154 5 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 400 350 2016 1.883 263 477 1.143 0 375 37 338 2.650 0 0 0 0 0 0 0 18 0 6 79 54 0 350 194 156 44,6% 4 338 4 2 59 0 30 401 206 4 772 454 318 41,2% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.5 Landkreis Ansbach VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2 53 1 27 497 212 3 813 451 362 44,5% 1 47 1 36 367 196 5 815 490 325 39,9% 3 50 0 32 389 234 3 767 420 347 45,2% 2 42 1 24 292 163 2 619 350 269 43,5% -33,3% 6,4% >999,99% -25,0% -24,9% -30,3% -33,3% -19,3% -16,7% -22,5% -1,7% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Ansbach LK Ansbach 2016-2020 Entwicklung Personenschäden 900 837 20 837 810 804 18 800 19 700 16 616 14 600 14 12 500 11 10 400 229 218 196 200 8 8 6 300 6 212 175 4 100 2 0 0 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 6.121 752 1.292 4.077 14 1.033 196 837 12.713 2 12 5 4 2 1 2 59 0 30 401 206 4 772 454 318 41,2% 2017 6.316 799 1.453 4.064 6 1.039 229 810 11.661 0 6 2 0 1 1 2 53 1 27 497 212 3 813 451 362 44,5% 2018 6.348 748 1.399 4.201 19 1.022 218 804 11.436 1 18 2 2 11 3 1 47 1 36 367 196 5 815 490 325 39,9% 2019 6.323 758 1.318 4.247 11 1.049 212 837 12.482 0 11 1 0 6 1 3 50 0 32 389 234 3 767 420 347 45,2% Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2016-2020 900 Polizeipräsidium 837 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 810 800 837 804 2020 5.585 612 1.102 3.871 8 791 175 616 10.182 0 8 2 1 3 0 2 42 1 24 292 163 2 619 350 269 43,5% Entwicklung +/- -11,7% -19,3% -16,4% -8,9% -27,3% -24,6% -17,5% -26,4% -18,4% 0,0% -27,3% -100,0% >999,99% -50,0% -100,0% -33,3% 6,4% >999,99% -25,0% -24,9% -30,3% -33,3% -19,3% -16,7% -22,5% -1,7% 15520 18 Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle VERKEHR Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.6 Erlangen-Höchstadt VU Landkreis mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2 46 3 26 464 193 4 548 349 199 36,3% 1 43 1 17 457 218 3 581 357 224 38,5% 0 37 0 25 311 151 0 660 438 222 33,6% 0 42 1 14 317 151 4 621 402 219 35,3% 0 33 0 16 221 80 0 567 352 215 37,9% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,00% -21,4% -100,0% 14,3% -30,3% -26,6% -100,0% -8,7% -12,4% -1,8% 2,6% Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020 Entwicklung Personenschäden – Landkreis Erlangen-Höchstadt 800 14 13 651 700 12 573 600 10 539 9 559 500 8 8 373 400 6 300 3 4 200 110 105 120 107 100 100 2 1 0 0 2016 2017 Leichtverletzte Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 156 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2017 3.769 552 958 2.259 9 761 110 651 9.131 2 7 2 2 2 2 1 43 1 17 457 218 3 581 357 224 38,5% 2018 3.739 481 1.023 2.235 3 646 107 539 7.714 1 2 0 0 2 1 0 37 0 25 311 151 0 660 438 222 33,6% 2019 3.685 506 956 2.223 13 679 120 559 8.020 3 10 7 2 1 3 0 42 1 14 317 151 4 621 402 219 35,3% 2020 2.971 390 874 1.707 1 473 100 373 5.730 0 1 0 0 0 1 0 33 0 16 221 80 0 567 352 215 37,9% Entwicklung +/- -19,4% -22,9% -8,6% -23,2% -92,3% -30,3% -16,7% -33,3% -28,6% -100,0% -90,0% -100,0% -100,0% -100,0% -66,7% 0,00% -21,4% -100,0% 14,3% -30,3% -26,6% -100,0% -8,7% -12,4% -1,8% 2,6% Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020 14 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 13 800 700 2016 3.653 498 927 2.228 8 678 105 573 7.202 0 8 2 1 3 0 2 46 3 26 464 193 4 548 349 199 36,3% 651 12 0 31 1 21 74 35 1 355 224 131 36,9% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.7 Landkreis Fürth VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 25 0 16 84 47 1 394 266 128 32,5% 2 30 1 15 84 44 4 455 275 180 39,6% 0 29 0 7 96 46 0 442 271 171 38,7% 2 29 0 20 87 57 0 396 248 148 37,4% >999,99% 0,0% 0,0% 185,7% -9,4% 23,9% 0,0% -10,4% -8,5% -13,5% -1,3% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Fürth Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020 400 9 8 349 343 350 8 301 7 300 277 6 291 6 250 5 200 4 4 3 150 3 99 100 76 69 84 2 58 2 50 1 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 2.160 304 488 1.368 6 418 69 349 3.742 2 4 0 2 4 0 0 31 1 21 74 35 1 355 224 131 36,9% 2017 2.173 318 549 1.306 3 419 76 343 4.041 0 3 0 0 0 3 0 25 0 16 84 47 1 394 266 128 32,5% 2018 2.311 295 613 1.403 8 400 99 301 4.046 2 6 0 2 3 1 2 30 1 15 84 44 4 455 275 180 39,6% 2019 2.285 272 626 1.387 2 335 58 277 3.924 0 2 0 1 0 1 0 29 0 7 96 46 0 442 271 171 38,7% Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020 400 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 349 350 343 8 2020 2.065 317 532 1.216 4 375 84 291 3.105 0 4 0 0 1 1 2 29 0 20 87 57 0 396 248 148 37,4% Entwicklung +/- -9,6% 16,5% -15,0% -12,3% 100,0% 11,9% 44,8% 5,1% -20,9% 0,0% 100,0% 0,00% -100,0% >999,99% 0,00% >999,99% 0,0% 0,0% 185,7% -9,4% 23,9% 0,0% -10,4% -8,5% -13,5% -1,3% 1579 8 0 41 0 21 539 288 9 956 607 349 36,5% Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen VERKEHR Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VULandkreis mit geklärter VU-Flucht (2) 4.4.8 Nürnberger-Land Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 1 55 0 35 579 297 2 953 609 344 36,1% 3 50 0 27 420 217 7 836 520 316 37,8% 1 75 0 33 491 259 6 934 604 330 35,3% 3 44 0 21 370 166 7 710 479 231 32,5% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 200,0% -41,3% 0,00% -36,4% -24,6% -6,2% 16,7% -24,0% 16,2% 4,4% -2,8% Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020 Entwicklung Personenschäden – Landkreis Nürnberger-Land 900 804 800 783 12 14 12 12 704 664 700 631 10 10 600 8 500 8 6 400 6 300 4 186 200 167 170 154 160 2 100 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger-Land 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 158 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 5.164 721 1.412 3.031 12 990 186 804 11.043 2 10 8 1 0 3 0 41 0 21 539 288 9 956 607 349 36,5% 2017 5.175 684 1.416 3.075 6 950 167 783 11.010 1 5 3 0 0 2 1 55 0 35 579 297 2 953 609 344 36,1% 2019 5.135 622 1.370 3.143 10 834 170 664 13.288 0 10 4 1 1 3 1 75 0 33 491 259 6 934 604 330 35,3% 2020 4.329 626 1.095 2.608 8 791 160 631 10.292 2 6 3 0 1 1 3 44 0 21 370 166 7 710 479 231 32,5% Entwicklung +/- -15,7% 0,6% -20,1% -17,0% -20,0% -5,2% -5,9% -5,0% -22,6% >999,99% -40,0% -25,0% -100,0% 0,0% -66,7% 200,0% -41,3% 0,00% -36,4% -24,6% -6,2% 16,7% -24,0% 16,2% 4,4% -2,8% Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020 14 900 800 2018 4.685 619 1.229 2.837 12 858 154 704 9.147 2 10 6 0 3 0 3 50 0 27 420 217 7 836 520 316 37,8% 804 12 12Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 783 704 12 Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 3 Alkoholunfälle 37 38 Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 Alkoholunfälle, verletzte Personen 19 19 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 165 170 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 108 116 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 3 VU mit VU-Flucht (1/2) 274 286 VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 105 122 4.4.9 Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim VU mit geklärter VU-Flucht (2) 169 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 61,7% 57,3% 1 37 1 27 140 72 1 337 188 149 44,2% 1 40 0 22 113 71 1 292 140 152 52,1% 1 30 0 20 89 64 0 259 125 134 51,7% 0,00% 8,1% 0,0% -9,1% -21,2% -9,9% -100,0% -13,4% -25,5% 2,0% -0,4% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020 450 416 400 10 9 382 377 9 378 356 350 8 7 7 6 300 6 250 5 5 200 4 150 123 116 3 3 95 100 86 84 2 1 50 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 2.626 369 513 1.744 5 500 123 377 4.257 0 5 1 3 0 1 0 37 0 19 165 108 1 274 105 169 61,7% 2017 2.737 389 563 1.785 9 532 116 416 4.983 1 8 0 4 2 0 3 38 1 19 170 116 3 286 122 164 57,3% 2018 2.846 364 607 1.875 6 477 95 382 4.614 0 6 0 4 0 1 1 37 1 27 140 72 1 337 188 149 44,2% 2019 2.765 355 534 1.876 7 462 84 378 5.048 0 7 0 3 2 1 1 40 0 22 113 71 1 292 140 152 52,1% 2020 2.452 341 438 1.673 3 442 86 356 4.160 0 3 0 1 1 0 1 30 0 20 89 64 0 259 125 134 51,7% Entwicklung +/- -11,3% -3,9% -18,0% -10,8% -57,1% -4,3% 2,4% -5,8% -17,6% 0,00% -57,1% 0,00% -66,7% -50,0% -100,0% 0,00% 8,1% 0,0% -9,1% -21,2% -9,9% -100,0% -13,4% -25,5% 2,0% -0,4% Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020 450 9 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 416 400 377 382 378 15910 9 0 41 1 26 501 260 4 563 364 199 35,3% Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle VERKEHR Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter Roth VU-Flucht (1) 4.4.10 Landkreis VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 35 0 22 555 282 10 542 343 199 36,7% 1 46 0 28 448 289 6 535 347 188 35,1% 0 47 1 27 494 232 2 586 364 222 37,9% 0 36 0 23 285 110 2 428 269 159 37,1% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0,0% -23,4% -100,0% -14,8% -42,3% -52,6% 0,0% -27,0% -26,1% -28,4% -0,8% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Roth Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020 16 15 800 698 700 14 668 662 624 600 12 12 9 500 426 10 10 8 400 6 6 300 183 200 4 177 170 143 113 2 100 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2017 4.259 576 923 2.760 15 838 170 668 10.762 0 15 9 3 1 2 0 35 0 22 555 282 10 542 343 199 36,7% 2018 4.370 611 835 2.924 9 875 177 698 10.540 1 8 4 2 2 0 1 46 0 28 448 289 6 535 347 188 35,1% 2019 4.631 529 962 3.140 6 767 143 624 10.796 2 4 2 0 3 1 0 47 1 27 494 232 2 586 364 222 37,9% Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020 160 15 800 700 2016 4.286 565 923 2.798 12 845 183 662 10.004 2 10 4 1 4 3 0 41 1 26 501 260 4 563 364 199 35,3% 668 Entwicklung +/- -21,7% -20,4% -28,0% -20,0% 66,7% -29,7% -21,0% -31,7% -25,3% 0,0% 100,0% -50,0% >999,99% 33,3% -100,0% 0,0% -23,4% -100,0% -14,8% -42,3% -52,6% 0,0% -27,0% -26,1% -28,4% -0,8% 16 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 698 662 2020 3.625 421 693 2.511 10 539 113 426 8.070 2 8 1 5 4 0 0 36 0 23 285 110 2 428 269 159 37,1% 14 1 17 0 8 123 82 4 350 198 152 43,4% Flucht Geschwin Alkohol digkeit getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 Alkoholunfälle 26 Alkoholunfälle, getötete Personen 0 Alkoholunfälle, verletzte Personen 11 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 127 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 83 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 VU mit VU-Flucht (1/2) 300 VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 168 4.4.11 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen VU mit geklärter VU-Flucht (2) 132 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,0% 0 27 0 15 108 67 1 326 187 139 42,6% 0 20 0 7 93 64 0 347 211 136 39,2% 2 26 0 12 65 42 0 324 202 122 37,6% >999,99% 30,0% 0,00% 71,4% -30,1% -34,4% 0,0% -6,6% -4,3% -10,3% -1,6% VERKEHR Entwicklung Personenschäden – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 500 9 467 8 450 8 419 415 400 376 7 350 6 304 300 5 250 4 4 3 200 3 3 3 150 117 111 2 91 90 100 71 1 50 0 0 2016 Leichtverletzte 2017 Schwerverletzte 2018 Getötete 2019 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) 2020 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2016 3.185 443 485 2.257 4 584 117 467 4.746 0 4 0 0 2 2 0 26 0 11 127 83 1 300 168 132 44,0% 2017 3.306 390 551 2.365 8 505 90 415 4.548 2 6 0 2 2 3 1 17 0 8 123 82 4 350 198 152 43,4% 2018 3.317 348 518 2.451 3 467 91 376 4.741 0 3 0 2 1 0 0 27 0 15 108 67 1 326 187 139 42,6% 2019 3.473 375 537 2.561 3 530 111 419 4.991 0 3 0 2 1 0 0 20 0 7 93 64 0 347 211 136 39,2% 2020 3.049 306 486 2.257 3 375 71 304 4.149 1 2 0 0 0 1 2 26 0 12 65 42 0 324 202 122 37,6% Entwicklung +/- -12,2% -18,4% -9,5% -11,9% 0,0% -29,3% -36,0% -27,5% -16,9% >999,99% -33,3% 0,00% -100,0% -100,0% >999,99% >999,99% 30,0% 0,00% 71,4% -30,1% -34,4% 0,0% -6,6% -4,3% -10,3% -1,6% Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 500 Polizeipräsidium 2020 467 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 8 450 415 419 1619 8 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.1.1. Alkohol und Drogen 4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung VERKEHR Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I 4.5.1.1. Alkohol und Drogen 4.5.1.1. Alkohol und Drogen StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42 Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I %). Durch Alkoholkontrollen wurdenkonnten 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. werden §§ 315 c,(Vorjahr 316 StGB § 24 a/I StVG festgestellt. Darüber hinaus 349 Trunkenheitsfahrten verhütet 369und bzw. - 5,42 StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. 5,42 %). Fahrten unter 2019 2020 Veränderung %). Alkoholeinfluss 2.749 2.486 - 9,57 % Fahrten unter Alkoholeinfluss – Bezirk Mittelfranken Fahrten unter 2019 2020 Veränderung Fahrten unter 2019 2020 Veränderung 2.749 2.486 - 9,57mit % Hilfe von BeiAlkoholeinfluss Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und Alkoholeinfluss 2.749 2.486 - 9,57 % Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB Bei 24Drogenkontrollen, und a/II StVG festgestellt.durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Bei Drogenkontrollen, vonJahr speziell ausgebildeten Beamtengem. und§§ mit von Drogenschnelltests, wurdendurchgeführt im vergangenen 1.567 folgenlose Drogenfahrten 315 c,Hilfe 316 StGB Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt. Fahrten unter 2019 2020 Veränderung und 24 a/II StVG festgestellt. Fahrten unter Drogeneinfluss – Bezirk Mittelfranken Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % Fahrten unter 2019 2020 Veränderung 2019 2020 Veränderung Fahrten unter Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % 4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.1 Verkehrsdelikte/ Verkehrsüberwachung 4.5.1.1 Alkohol und Drogen Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. -5,42 %). Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt. 4.5.1.2 Sonstige Verkehrsstraftaten Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt. Hierbei sind besonders die auf nebenstehender Tabelle aufgelisteten Straftaten zu erwähnen. 4.5.1.2.hinaus Sonstige Verkehrsstraftaten Darüber wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. 4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: Sonstige Verkehrsstraftaten Bezirk Mittelfranken Darüber hinaus wurden im Jahr 2020– insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. Darüber hinaus wurden im Jahr zu 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt. Hierbei sind besonders erwähnen: Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 2020 Veränderung festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 % Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 2020 Veränderung Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 198 -10,00% Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 2020 Veränderung Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 383 +5,80 %% Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 % Gefährdung(§d.185 Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 198 -10,00% Beleidigung StGB) 371 319 -14,02 % Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 198 -10,00% Gefährl. Eingriff Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 383 +5,80 % Bedrohung (§ 241i.d. StGB) 23 19 -17,39 % Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 383 +5,80 % Beleidigung (§ 185 StGB) 371 319 -14,02 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 83 -25,89 % Beleidigung (§ 185 StGB) 371 319 -14,02 % Bedrohung (§ 241 StGB) 23 19 -17,39 Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 438 +12,60 % % Bedrohung (§ 241 StGB) 23 19 -17,39 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 83 -25,89 % Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 2.523 2440 -3,29 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 83 -25,89 % Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 438 +12,60 % Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 20 36 +80,00 Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 438 +12,60 % % Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 2.523 2440 -3,29 % zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 42.523 82440 +100,0 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) -3,29 %% Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 20 36 +80,00 % zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 036 ---Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 020 +80,00 % zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 4 8 +100,0 % gesamt 4.823 4.427 -8,21 zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 4 8 +100,0%% zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 0 0 ---zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 0 0 ---gesamt 4.823 4.427 -8,21 % gesamt 4.823 4.427 -8,21 % 4.5.2 Einsatz der Messgeräte Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ 4.5.2. 4.5.2. Messgeräte Einsatz wurden durchder dieMessgeräte Verkehrspolizei4.5.2. Einsatz Einsatz der der 4.5.2. Messgeräte Einsatz der Messgeräte inspektionen ganzjährig polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten durchgeführt(1). Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten (2). Zur der Hauptunfallursachen der „Überhöhte nicht bzw. Geschwindigkeit“ angepasste Zur Bekämpfung BekämpfungZur Zur derBekämpfung Bekämpfung Hauptunfallursachen der Hauptunfallursachen Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. bzw.„Überhöhte „Überhöhte nicht angepasste angepasste bzw. nicht nicht Geschwindigkeit“ angepasste Geschwin Geschwin und „Nichteinhaltung und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die wurden Verkehrspolizeiinspektionen durch die und „Nichteinhaltung und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die wurden Verkehrspolizeiinspektionen durch die Verkehrspolizeiinsp Verkehrspolizeiinsp ganzjährig ganzjährig Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen polizeiliche mit durchgeführt: Großgeräten ganzjährig polizeiliche polizeiliche ganzjährig Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten Großgerätenmit mit durchgeführt: Großgeräten durchg durchg (1) Mobile Geschwindigkeitsmessungen – Bezirk Mittelfranken Mobile Mobile Mobile Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen Verwarnungen 2019 2019 22.072 22.072 26.378 26.378 128.171 128.171 2020 2019 Veränderung 2020 20202019 Veränderung 2020 23.590 22.072 + 6,88 23.590 % 23.590 22.072 + 6,88 23.590 % 26.511 26.378 ++ 0,50 0,50 26.511 % 26.511 26.378 26.511 % 124.311 128.171 3,01 124.311 % 124.311 128.171 - 3,01124.311 % Veränd Veränd ++ 6,88 6,88 % % 0,50 % % ++ 0,50 -- 3,01 % 3,01 % Darüber Darüber auch erfolgten die auch zuständigen die Dienststellen zuständigen Darüber hinaus hinaus erfolgten erfolgten Darüber hinaus hinaus auch durch durch erfolgten die örtlich örtlich auch durch durch zuständigen die örtlich örtlich Dienststellen zuständigen Dienststellen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen mit mit Geschwindigkeitsmessungen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: Laserhandmessgeräten: mit Laserhandmessgeräten: Laserhandmessgeräten: (2) Lasermessungen – Bezirk Mittelfranken Lasermessungen LasermessungenLasermessungen Lasermessungen Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Einsatzstunden Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen Verwarnungen 162 2019 2019 8.955 8.955 5.456 5.456 7.727 7.727 2020 20202019 2019 5.740 8.955 5.7408.955 3.749 3.7495.456 5.456 5.740 5.7407.727 7.727 Veränderung 2020 Veränderung 2020 -- 35,90 5.740 % 35,90 5.740 % -- 31,29 3.749 % 31,29 3.749 % -- 25,72 5.740 % 25,72 5.740 % Verände Verände -- 35,90 35,90 % % -- 31,29 31,29 % % -- 25,72 25,72 % % Durch Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz mit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner erfolgte Durch den den Einsatz Einsatz Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz ziviler ziviler Dienstfahrzeuge Dienstfahrzeuge mit eingebauten eingebautenmit mit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner eine eine erfolgte ferner ferner Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf den Fernstraßen: Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf den Fernstraßen: Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 Einsatz Einsatz 2019 2020 Veränderung 2020 Einsatz von von Videofahrzeugen Videofahrzeugen Einsatz von von Videofahrzeugen Videofahrzeugen 2019 20202019 2019 Veränderung 2020 Einsatzstunden Einsatzstunden 11.059 5.73311.059 - 48,16 5.733 % Verände Verände - 48,16 % Einsatzstunden Einsatzstunden 8.955 5.7408.955 - 35,90 5.740 % - 35,90 Bußgeldanzeigen 5.456 3.749 -Veränderung 31,29 3.749 % -Verän 31,29 LasermessungenBußgeldanzeigen Lasermessungen 2019 20205.456 2019 2020 VERKEHR gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 7.727 7.727 - 35,90 25,72 25,72 Einsatzstunden gebührenpflichtige Einsatzstunden 8.955 5.7408.955 5.740 % - 35,90 Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 5.456 3.7495.456 - 31,29 3.749 % - 31,29 gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 7.727 5.7407.727 - 25,72 5.740 %eine Durch den Einsatz Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten mit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner erfolgte- 25,72 ferne Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf den Fernstraßen: Durch den Einsatz Durch ziviler den Dienstfahrzeuge Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebautenmit Videoanlagen eingebauten erfolgte Videoanlagen ferner eine erfolgte ferne Einsatz von Videofahrzeugen Einsatz von Videofahrzeugen 20202019 Veränderung 2020 Verän Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf insbesondere den Fernstraßen: auf2019 den Fernstraßen: Durch den Einsatz ziviler DienstfahrEinsatz von Videofahrzeugen – Bezirk Mittelfranken Einsatzstunden (3) Einsatzstunden 11.059 5.73311.059 - 48,16 5.733 % - 48,16 zeuge mit eingebauten Videoanlagen Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 5.038 3.728 -Veränderung 26,00 3.728 % -Verän 26,00 Einsatz von Videofahrzeugen Einsatz von Videofahrzeugen 2019 20205.038 2019 2020 erfolgte ferner eine Verkehrsüberwagebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 2.025 1.345 1.345 % - 33,58 Einsatzstunden gebührenpflichtige Einsatzstunden 11.059 5.7332.025 11.059 - 33,58 48,16 5.733 48,16 chung insbesondere auf denBußgeldanzeigen FernstraBußgeldanzeigen 5.038 3.7285.038 - 26,00 3.728 % - 26,00 ßen (3). gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 2.025 - 33,58 1.345 % - 33,58 Imgebührenpflichtige Rahmen von Im stationären Rahmen von Abstandsmessungen stationären Abstandsmessungen auf den2.025 Fernstraßen auf1.345 den wurden Fernstraßen nachfolgende wurden nachfol Ergebnisse erzielt: Ergebnisse erzielt: (4)Rahmen Abstandsmessungen Bezirk Im AbstandsRahmen von Im stationären von Abstandsmessungen stationären–Abstandsmessungen aufMittelfranken den Fernstraßen auf den wurden Fernstraßen nachfolgende wurden nachfol Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen Abstandsmessungen 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Verän Ergebnisse erzielt: Ergebnisse erzielt: messungen auf den Fernstraßen wurEinsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481.228 den nachfolgende Ergebnisse erzielt Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.253 6.463 Abstandsmessungen Abstandsmessungen 2019 20209.253 2019 (4). Einsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481.228 Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.253 6.4639.253 4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung und von Benutzung Mobiltelefonen von Mobiltelefonen + 1,63 1.248 % -Veränderung 30,15 6.463 % 2020 + 1,63 1.248 % - 30,15 6.463 % + 1,63 -Verän 30,15 + 1,63 - 30,15 4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung und von Benutzung Mobiltelefonen von Mobiltelefonen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes und / oder die und unzulässige / oder die unzulässige Benutzung von Benutzung Mobiltelefonen von Mobilte 4.5.3 GurtanlegepflichtDas undNichtanlegen Benutzung von Mobiltelefonen durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussenbeeinflussen als mittelbare alsUrsachen mittelbare das Ursachen Unfallgeschehen das Unfallgeschehen bzw. die bzw. Das Nichtanlegen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes und / oder die und unzulässige / oder die unzulässige Benutzung von Benutzung Mobiltelefonen von Mobilte daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig und nachhaltig wurdenund gezielt wurden geahndet: gezielt geahndet: durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen beeinflussen als mittelbare als Ursachen mittelbare das Ursachen Unfallgeschehen das Unfallgeschehen bzw. die bzw. Das Nichtanlegen des SicherheitsHandyverstöße – Bezirk Mittelfranken daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig und nachhaltig wurden und gezielt wurden geahndet: gezielt geahndet: gurtes und/oder die unzulässige Be„Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Überwachung GüterPersonenverkehr Mittelfranken Überwachung Überwachung Güter- undGüterPersonenverkehr undund Personenverkehr 2019 – Bezirk 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Anzahl der kontrollierten Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte644 Kontrolle von Kontrolle Gefahrguttransportern von Gefahrguttransportern Anzahl derÜberwachung Anzahl kontrollierten der kontrollierten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 37.795 37.795 27.241 27.241 -Veränderung 27,932 % -Veränderung 27,932 % 2019 Überwachung Güterund GüterPersonenverkehr und Personenverkehr 2019 2019 2020 2020 Anzahl der Beanstandungen Anzahl der Beanstandungen (gesamt) (gesamt) 303 Anzahl der kontrollierten Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte beanstandeten beanstandeten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 9.179 9.179 6.200 6.200 - 32,46 32,46 %% 644 Anzahl derAnzahl kontrollierten der kontrollierten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 37.795 27.241 27.241 27,932%% - 27,932 Anzahl der stillgelegten Anzahl der37.795 Beförderungseinheiten stillgelegten Beförderungseinheiten 41 Anzahl der Beanstandungen Anzahl der9.179 Beanstandungen (gesamt) Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt der Weiterfahrt 562 562 298(gesamt) 298- 46,98 % - 46,98 Anzahl derAnzahl beanstandeten der beanstandeten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 9.179 6.200 6.200 32,46 32,46 % 303 Anzahl der stillgelegten Anzahl der562 Beförderungseinheiten stillgelegten Beförderungseinheiten Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt der Weiterfahrt 562 298 298 - 46,98 % - 46,98 % 41 1294 644 2020 2019 225 303 1294 644 19 41 225 303 19 41 +1294 100,93 % + 100,93 % Veränderung 2020 Veränderu -225 25,75 % - 25,75 % +1294 100,93 % + 100,93 % -19 53,66 % - 53,66 % -225 25,75 % - 25,75 % -19 53,66 % - 53,66 % nutzung von Mobiltelefonen durch Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 9.905 12.511 -9.905 20,83 % - 20,83 % „Handyverstöße“ 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Kraftfahrzeugführer beeinflussen„Handyverstöße“ als Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 9.905 12.511 9.905 20,83 % 20,83 % mittelbare Ursachen das UnfallgescheVerstöße gegen Verstöße die Anschnallpflicht gegen die Anschnallpflicht 2019 Mittelfranken 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Verstöße gegen die Anschnallpflicht – Bezirk hen Gurtanlegepflicht bzw. die und daraus resultierenden 4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Benutzung und Benutzung von Mobiltelefonen von gebührenpflichtige Mobiltelefonen gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen (gesamt) (gesamt) 7.898 6.094 7.898 -6.094 22,84 % - 22,84 % Verstöße gegen Verstöße die Anschnallpflicht gegen die Anschnallpflicht 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Personenschäden nachhaltig und wur4.5.3. Gurtanlegepflicht 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung und Benutzung von Mobiltelefonen von Mobiltelefonen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen (gesamt) (gesamt) 7.898 6.094 7.898 6.094 22,84 % 22,84 % den gezielt geahndet. Das Nichtanlegen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes und / oder und die4.5.4. /unzulässige oder Überwachung die des unzulässige Benutzung Benutzung von Mobiltelefonen von 4.5.4. Überwachung Güter- und des Personenverkehrs GüterundMobiltelefonen Personenverkehrs durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen beeinflussen als mittelbare dasBenutzung Unfallgeschehen dasBenutzung Unfallgeschehen bzw. bzw. die Das Nichtanlegen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes des Sicherheitsgurtes undmittelbare / oderals und die /Ursachen unzulässige oder die Ursachen unzulässige von Mobiltelefonen vondie Mobiltelefonen 4.5.4. Überwachung 4.5.4. Überwachung des Güter- und des Personenverkehrs Güter- und Personenverkehrs daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig nachhaltig und wurden gezielt wurden geahndet: gezielt geahndet: durch Kraftfahrzeugführer durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen beeinflussen als mittelbare Ursachen Ursachen das Unfallgeschehen das bzw. die bzw.Nutzfahrzeuge die 27.241 Nutzfahrzeuge Immittelbare Jahr als 2020 Im wurden Jahr und 2020 in Mittelfranken wurden in Unfallgeschehen Mittelfranken insgesamt 27.241 insgesamt kontrolliertkontrolliert und davon und d daraus resultierenden daraus resultierenden Personenschäden Personenschäden nachhaltig nachhaltig und wurden undgezielt wurden geahndet: gezieltVerstößen geahndet: 6.200 Fahrzeuge 6.200 überwiegend Fahrzeuge überwiegend wegen wegengegen Verstößen die Sozialvorschriften, gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mange Im Jahr 2020Im wurden Jahr 2020 in 2019 Mittelfranken wurden in2020 Mittelfranken insgesamtVeränderung 27.241 insgesamt Nutzfahrzeuge 27.241 Nutzfahrzeuge kontrolliertkontrolliert und davon und d „Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2019 2020 Veränderung Ausrüstung oder Ausrüstung unzureichenden oder unzureichenden Ladungssicherung Ladungssicherung beanstandet. beanstandet. In 298 Fällen In musste 298 Fällen die musste die 4.5.4 Überwachung des6.200 Fahrzeuge In12.511 298 Fällen musste die Weiterfahrt 6.200 überwiegend Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen wegen gegen Verstößen die Sozialvorschriften, gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mange Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 9.905 9.905 20,83 % 20,83 % „Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Weiterfahrt untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Güter- und Personenverkehrs untersagt werden. Ausrüstung oder Ausrüstung unzureichenden oder unzureichenden Ladungssicherung beanstandet. In 298 FällenInmusste 298 Fällen die musste die Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 12.511 12.511 9.905 9.905 - 20,83 %Ladungssicherung - 20,83beanstandet. % Weiterfahrt untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Verstöße gegen Verstöße die gegen Anschnallpflicht die Anschnallpflicht 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Überwachung Überwachung Güterund Personenverkehr GüterPersonenverkehr 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken Dabei handelte es sichund in 1.294 Fällen gebührenpflichtige gebührenpflichtige (gesamt) (gesamt) 7.898 7.898 6.094 6.094 22,84 % 22,84 % 37.795 Verstöße gegen Verstöße dieVerwarnungen gegen Anschnallpflicht dieVerwarnungen Anschnallpflicht 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung Anzahl der kontrollierten Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 27.241 37.795 27.241 27,932 % 27,932 % insgesamt 27.241 NutzfahrzeugeÜberwachung konum Gefahrguttransporter, die in 225 Überwachung Güterund Personenverkehr Güter- und Personenverkehr 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu gebührenpflichtige gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen (gesamt) (gesamt) 7.898 7.898 6.094 6.094 - Nutzfahrzeuge 22,84 % - 22,84 % 2019 Anzahl der beanstandeten Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge 9.179 6.200 9.179 6.200 32,46 % 32,46 % trolliert und davon 6.200 Fahrzeuge Fällen Verstößen Nutzfahrzeuge nach gefahrAnzahl der kontrollierten Anzahlwegen der kontrollierten Nutzfahrzeuge 37.795 27.241 37.795 -27.241 27,932 % - 27,932 % 4.5.4. Überwachung 4.5.4. Überwachung des Güterdes und GüterPersonenverkehrs und Personenverkehrs Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt der Weiterfahrt 562 298 562 298 46,98 % 46,98 % überwiegend wegen Verstößen gegen gutrechtlichen Bestimmungen beanAnzahl der beanstandeten Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge 9.179 6.200 9.179 -6.200 32,46 % - 32,46 % 4.5.4. Überwachung 4.5.4. Überwachung des Güterdes und GüterPersonenverkehrs und Personenverkehrs die Sozialvorschriften, einer mangelstandet werden der mussten. In 19 Fällen Untersagungen Untersagungen der Weiterfahrt Weiterfahrt 562 562 -298 46,98 % - 46,98 % m Jahr 2020 Imhaften Jahr wurden 2020 inwurden Mittelfranken in Mittelfranken insgesamt 27.241 Nutzfahrzeuge 27.241 kontrolliert und davon davon die298 Dabeiinsgesamt handelte Dabei es handelte sichdie inNutzfahrzeuge 1.294 es kontrolliert sich Fällen inuntersagt 1.294 um Gefahrguttransporter, Fällen umund Gefahrguttransporter, in 225 Fällen die inwegen 225 Fällen wegen Ausrüstung oder unzureichenmusste Weiterfahrt wer6.200 Fahrzeuge 6.200 Fahrzeuge überwiegend überwiegend wegen Verstößen wegen Verstößen gegen die gegen Sozialvorschriften, die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mangelhaften m Jahr 2020 Imden Jahr wurden 2020inwurden Mittelfranken in Mittelfranken insgesamt insgesamt 27.241 Nutzfahrzeuge 27.241 Nutzfahrzeuge kontrolliert kontrolliert und davon und davon beanstandet Verstößen nach Verstößen gefahrgutrechtlichen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet werden mussten. werden In mussten. 19 Fällen In 19 Ladungssicherung beanstandet. den. Dabei handelte Dabei es handelte sich in 1.294 es sich Fällen in 1.294 um Gefahrguttransporter, Fällen um Gefahrguttransporter, die in 225 Fällen die inwegen 225 Fällen wegen Ausrüstung Ausrüstung oder unzureichenden oder überwiegend unzureichenden Ladungssicherung Ladungssicherung beanstandet. beanstandet. In 298 Fällen In 298 musste Fällen die musste die 6.200 Fahrzeuge 6.200 Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen wegen Verstößen gegen die gegen Sozialvorschriften, die Sozialvorschriften, einer mangelhaften einer mangelhaften musste die Weiterfahrt musste die untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Verstößen nach Verstößen gefahrgutrechtlichen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet beanstandet werden mussten. werden In mussten. 19 Fällen In 19 Weiterfahrt Weiterfahrt untersagt untersagt werden. werden. Ausrüstung Ausrüstung oder unzureichenden oder unzureichenden Ladungssicherung Ladungssicherung beanstandet. beanstandet. In 298 Fällen In 298 musste Fällendie musste die musste die Weiterfahrt musste die untersagt Weiterfahrt werden. untersagt werden. Weiterfahrt Weiterfahrt untersagtuntersagt werden. werden. Kontrolle vonKontrolle Gefahrguttransportern von Gefahrguttransportern 2019 2020 2019 Veränderung 2020 Veränderu Dabei handelte Dabei handelte es sich in es 1.294 sichFällen in 1.294 umFällen Gefahrguttransporter, um Gefahrguttransporter, die in 225die Fällen in 225 wegen Fällen wegen 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen Verstößen Verstößen nachhandelte gefahrgutrechtlichen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet beanstandet werden werden mussten. InFällen 19 Fällen In 19 Fällen Dabei handelte Dabei es sich in es 1.294 sichFällen in 1.294 umFällen Gefahrguttransporter, um Gefahrguttransporter, die in 225mussten. die Fällen in 225 wegen wegen 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen musste die musste Weiterfahrt dienach Weiterfahrt untersagt untersagt werden. werden. Verstößen Verstößen nach gefahrgutrechtlichen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen Bestimmungen beanstandet beanstandet werden mussten. werden mussten. In 19 Fällen In 19 Fällen Bedingt durch die zudurch Beginn diedes zu Beginn Jahres 2020 des Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene Corona-Pandemie Corona-Pandemie mussten einige musste Kontrolle von Gefahrguttransportern –Bedingt Bezirk Mittelfranken musste die musste Weiterfahrt die Weiterfahrt untersagtuntersagt werden.geplante werden. und geplante bereits und konzeptionierte bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund Aktionen des aufgrund Infektionsschutzes des Infektionsschutzes entfallen. Im entfa Bedingt durch Bedingt die zudurch Beginn diedes zu Beginn Jahres 2020 des Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene Corona-Pandemie Corona-Pandemie mussten einige musste Kontrolle Kontrolle von Gefahrguttransportern von Gefahrguttransportern 2019 2019 2020 2020 Veränderung Veränderung frühzeitigen frühzeitigen Herbst, Herbst, Beendigung nach Beendigung des erstenaufgrund Lockdowns, des ersten Lockdowns, konnten erfreulicherweise konnten erfreulicherweis einige geplante und geplante bereitsnach und konzeptionierte bereits konzeptionierte Aktionen Aktionen des aufgrund Infektionsschutzes des Infektionsschutzes entfallen. Im entfa Anzahl derAnzahl kontrollierten dervon kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte 644 644 1294 1294 +Veränderung 100,93 %+Veränderung 100,93 % Kontrolle Kontrolle von Gefahrguttransportern Gefahrguttransportern 2019 2019 2020 2020 Termine wahrgenommen Termine wahrgenommen werden. Die werden. Kollegen Die meisterten Kollegen bei meisterten den Sonderkontrollen bei den Sonderkontrollen und auch den und a Anzahl derAnzahl Beanstandungen der Beanstandungen (gesamt) (gesamt) 303 303 225 225 -+25,75 %% ersten Lockdowns, frühzeitigenfrühzeitigen Herbst, nach Herbst, Beendigung nach Beendigung des %ersten Lockdowns, des konnten erfreulicherweise konnten erfreulicherweis einige kontrollierten kontrollierten Gefahrguttransporte Gefahrguttransporte 644 644 1294 1294 100,93 %-+25,75 100,93 für das wahrgenommen ganze für das Jahrwahrgenommen ganze geltenden Einsatzplänen geltenden den den zwischen Spagat Infektionsschutz zwischen Anzahl derAnzahl stillgelegten der stillgelegten Beförderungseinheiten Beförderungseinheiten 41 41 19 Jahr Die 19 53,66 % Die 53,66 % Spagat Beanstandungen Beanstandungen (gesamt) (gesamt) 303 303 225 225 -werden. 25,75 -Einsatzplänen 25,75 Termine Termine werden. Kollegen meisterten Kollegen bei meisterten den Sonderkontrollen bei den Sonderkontrollen undInfektionssch auch und den und a professioneller professioneller Kontrolltätigkeit mit dem nötigen mit dem Fingerspitzengefühl. nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere Insbesond die Anzahl derAnzahl stillgelegten der stillgelegten Beförderungseinheiten Beförderungseinheiten 41 19 Kontrolltätigkeit - 53,66 % -Einsatzplänen 53,66 % Spagat für das ganze für41das Jahrganze geltenden Jahr 19 Einsatzplänen geltenden den den zwischen Spagat Infektionsschutz zwischen Infektionssch und Kontrollgruppe Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Motorrad Mittelfranken (KGM) nicht konnte, zuletztnicht wegen zuletzt dem wegen hohen Engagement dem hohen professioneller Kontrolltätigkeit Kontrolltätigkeit mit dem konnte, nötigen mit (KGM) dem Fingerspitzengefühl. nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere Insbesond dieEng 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen professioneller der Mitglieder der ihr Mitglieder Arbeitspensum, ihr Arbeitspensum, verglichen verglichen dem Vorjahr, mit dem nochmals Vorjahr, deutlich nochmals steigern. deutlich steigern. Kontrollgruppe Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Motorrad Mittelfranken (KGM)mit konnte, (KGM) nicht konnte, zuletzt nicht wegen zuletzt dem wegen hohen Engagement dem hohen Eng 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5 Schwerpunktaktionen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 der Mitglieder derihr Mitglieder Arbeitspensum, ihr Arbeitspensum, verglichen mit verglichen dem Vorjahr, miteinige dem nochmals Vorjahr, deutlich nochmals steigern. deutlich steigern. Bedingt durch Bedingt diedurch zu Beginn die zudes Beginn Jahres des 2020 Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene Corona-Pandemie Corona-Pandemie mussten einige mussten geplante geplante und bereits undBeginn konzeptionierte bereits konzeptionierte Aktionen Aktionen aufgrund aufgrund desCorona-Pandemie Infektionsschutzes desCorona-Pandemie Infektionsschutzes entfallen. entfallen. Im einige Im Bedingt durch Bedingt diedurch zu die zudes Beginn Jahres des 2020 Jahres aufgekommene 2020 aufgekommene mussten einige mussten 163 VERKEHR 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.5 Schwerpunktaktionen Bedingt durch die zu Beginn des Jahres 2020 aufgekommene Corona-Pandemie mussten einige geplante und bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund des Infektionsschutzes entfallen. Im frühzeitigen Herbst, nach Beendigung des ersten Lockdowns, konnten erfreulicherweise einige Termine wahrgenommen werden. Die Kollegen meisterten bei den Sonderkontrollen und auch den für das ganze Jahr geltenden Einsatzplänen den Spagat zwischen Infektionsschutz und professioneller Kontrolltätigkeit mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere die Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken (KGM) konnte, nicht zuletzt wegen dem hohen Engagement der Mitglieder ihr Arbeitspensum, verglichen mit dem Vorjahr, nochmals deutlich steigern. 4.5.5.1 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 08.-11.09.2020 Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten zu Beginn des neuen Schuljahres zielgerichtete Kontrollen vor Schulen mit insgesamt 536 kontrollierten Personen durch. Für die Kontrollaktion wurden insgesamt 1153:18 Personalstunden aufgewendet. Die 1043 getätigten Beanstandungen führten zu 100 VOWi-Anzeigen und 943 Verwarnungen – darin enthalten: 188 Ahndungen Sicherheitsgurt und 55 Ahndungen Kindersicherungspflicht. Die Aktion wurde durch verschiedene Lokalzeitungen aufgenommen und in den Medien entsprechend begleitet. Weiterhin war die Resonanz in der Bevölkerung durchweg positiv. Die häufigsten registrierten Verstöße (Parken im absoluten Haltverbot, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wurden durch Führer sog. Elterntaxis begangen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte stellenweise durch pandemiebedingte Änderungen im Schulbetrieb eine Erhöhung des elterlichen Hol- und Bring-Dienstes festgestellt werden. Die Ahndungen hinsichtlich 164 Nutzung des Sicherheitsgurts und speziell die Sicherung von Kindern lagen erkennbar über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre. 4.5.5.2 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 14.10.2020 Von den 493 überprüften Fahrzeugen am Kontrolltag mussten 133 Fahrzeuge beanstandet werden. Interessanterweise gibt es bei der Beanstandung hinsichtlich der verschiedenen Fahrzeugklassen erhebliche Unterschiede. Bei den leichten Nutzfahrzeugen zwischen 3,5-12t zGM waren 67 deutsche Fahrer und (nahezu gleich) 64 Fahrer aus dem EU/EWRRaum betroffen. Bei den schweren Nutzfahrzeugen ab 12t waren es nur 29 deutsche Fahrer bei 53 Fahrern aus dem EU/EWR- Raum. Auch in diesem Jahr wurden wieder verschiedene Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht aufgedeckt, darunter: ■ 7 Verstöße gegen die Lenkzeit ■ 12 Verstöße gegen Lenkzeitunterbrechungen ■ 9 Verstöße gegen die wöchentlichen Ruhezeit ■ 6 Verstöße gegen die Richtlinien zum ordnungsgemäßen Betrieb des Kontrollgeräts Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 VERKEHR ■ Sicherstellung von 18 Krafträdern 4.5.5.3 Abfahrtskontrollen 4.5.5.4 Kontrollgruppe darunter 8 mal mit Abschleppung des Schwerverkehrs in Motorrad Mittelfranken – Ihr direkter des Polizeipräsidiums Mittelfranken und 12 mal mit Erstellung eines Mittelfranken 2020Kontakt zur Pressestelle Jahresbericht 2020 Durch die Verkehrspolizeiinspektionen Insgesamt leisteten die Beamten der 21 12-10 30 Ansbach, Erlangen0911 und Feucht sowie KGM im Einsatzzeitraum (01.04.2020 – die Polizeiinspektion Rothenburg o.d.T. 18.10.2020) 763 Einsatzstunden. wurden im Jahr 2020 insgesamt 21 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Kontrollaktionen durchgeführt. PandeWährend den Einsatzzeiten wurde in miebedingt konnte zwischen den Moinsgesamt 28 Einsatzstunden die Genaten April bis September nicht in dieschwindigkeit von Kradfahrern übersem Themenfeld gearbeitet werden. wacht. Dabei konnten 35 Verstöße hinInsgesamt wurden im Rahmen der sichtlich überhöhter Geschwindigkeit Kontrollen 246 Führer von relevanten festgestellt werden. Kraftfahrzeugen an unterschiedlichsten Raststellen vor der Abfahrt kontIm Rahmen der Kontrollen kam es zu rolliert. Dabei wurden 5 Anzeigen nach folgenden Sachbearbeitungen: §24a StVGDie (Alkohol), 3 nach § 316 StGB in den Sozialen Netzwerken Polizei Mittelfranken (Alkohol), 2 nach §267 StGB sowie wei■ Erstattung von 152 VOWi-Anzeigen tere Verstöße nach Nebengesetzen (Bau-/Ausrüstungsvorschriften), www.facebook.com/polizeimittelfranken erstattet und diverse Haftbefehle und 191 gebührenpflichtigen VerwarAufenthaltsermittlungen abgearbeitet. nungen (Ausrüstungsvorschriften, www.twitter.com/polizeimfr Zwar ist insbesondere die Anzahl der nicht mitgeführte Dokumente), 19 www.instagram.com/polizeimfr Alkoholdelikte nicht exorbitant hoch, Strafanzeigen jedoch regt das alleinige Vorhanden■ Ausstellung von 311 Mängelanzeisein der Delikte bereits polizeiliches gen und 95 KontrollaufforderunHandeln im Folgejahr an. gen erforderlichen Gutachtens ■ Durchführung von 53 Schallpegelmessungen an der Abgasanlage ■ Unterbindung von 28 Weiterfahrten bei kontrollierten Krafträdern wegen mangelhafter Verkehrssicherheit Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Tätigkeit der KGM und auch beim parallel verlaufenden Einsatzplan des Polizeipräsidiums Mittelfranken auf dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer. Im Schnitt leistete die KGM, bezogen auf die Zielgruppe Motorradfahrer, in Mittelfranken für das Jahr 2020 rund 87% Prozent aller Anhaltungen. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die Quote im Vergleich zum Vorjahr um 58,0% gesteigert werden. Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf unserer Website abgerufen werden www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 165 VERKEHR 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.6 Verkehrsprävention/ -erziehung 4.5.6.1 Verkehrserziehung Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei der Ausbildung von Schülern. Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei diesen Unterrichten konnten 6.147 = 41,2 % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4. Klas4.5.6 Verkehrsprävention / -erziehung sen ausgebildet werden. Von diesen bestanden 4.912 = 79,9 % (12.052 = 4.5.6.1 Verkehrserziehung 79,4 %) die Radfahrprüfung. Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 Leider setzt sich der Trend fort, dass insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der zu Beginn der Radfahrausbildung imVerkehrsprävention/Verkehrserziehung mer mehr Schülerinnen und Schülerdurch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei Anforderungen der Ausbildungder von Schülern. nicht oder – für die Darüber hinaus wurden zielgruppentelfranken 7.120 (11.755) Stunden vor Jugendverkehrsschule – nicht ausreiorientiert 56 (190) Vorträge bei „Jungen insgesamt 99.232 (184.956) Personen. Die Durchführung Radfahrausbildung imErwachsenen“ Rahmen Jugendverkehrsschule in der 4. in Klammern zeigen die chend gut Rad der fahren können. und bei der Zielgruppe(JVS) Die Zahlen Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) „Senioren“ Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei 11 (98) abgehalten. Werte des Jahres 2019. weiterer Schwerpunkt liegt =in 41,2 der % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4. diesenEin Unterrichten konnten 6.147 Beschulung der werden. Kindergartenkinder. Bei den sämtlichen leisteten = 79,4 Zusammengefasst kann festgestellt Klassen ausgebildet Von diesen bestanden 4.912 = Vorträgen 79,9 % (12.052 %) die Hier wurden 832 (1.094) Unterrichte die Verkehrserzieher und Verkehrserwerden, dass aufgrund der CoronaRadfahrprüfung. abgehalten. zieherinnen des Polizeipräsidiums MitPandemie wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen, mit noch weniger Teilnehmenden, Schülerzahl bei JVS-Ausbildung Schülerzahl bei JVS-Ausbildung – Bereich PP Mittelfranken betreut werden konnten. Im Zeitraum Bereich PP Mittelfranken von 16.03.2020 bis 28.06.2020 musste die JVS-Ausbildung komplett einge2016 14.136 stellt werden. Jahr 2017 14.365 2018 14.915 2019 14.673 2020 6.147 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 Schüler 12.000 14.000 16.000 Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und -aufklärung stellt die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar. Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserzieher konnten die während des Schuljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im Rahmen 18.000 von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett nachgeholt werden. Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen und Schüler nicht oder - für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule - nicht ausreichend gut · Sicherheitsbericht 2020 Polizeipräsidium Mittelfranken Rad fahren können. 166 Die Vorladung wird in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde, auf Vorschlag der Polizei, ausgesprochen. VERKEHR Wer der Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht Folge leistet, handelt ordnungswidrig. In diesem Fall kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Anzahl der Vorschläge zur Vorladung zum Verkehrsunterricht bewegen sich in Mittelfranken im Langzeitvergleich auf geringem Niveau. 4.5.6.2 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause Verkehrsunterrichte 2020 Verkehrsunterricht – Bereich PP Mittelfranken PP Mittelfranken 40 35 Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur 35 30 Schule – Sicher nach Hause“ richtet 28 30 sich in ihren Zielen an die Sicherheit 25 der Kinder auf dem Schulweg. Die Un20 20 fallschwerpunkte, Lichtzeichenanla15 gen, Fußgängerüberwege, Radwege 10 Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und –aufklärung stellt die Ausbildung im über Verkehrsknoten und SchulbushalRahmen der Jugendverkehrsschule dar. Aufgrund des hervorragenden Engagements der testellen bedürfen hierbei besonderer 5 Aufmerksamkeit.konnten die während des Schuljahres Verkehrserzieher ausgefallenen Unterrichtseinheiten im 0 2014 2015 2016 Rahmen von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett nachgeholt werden. 2017 36 31 2018 29 2019 2020 Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten Maßnah4.5.6.3 Verkehrsunterricht ■ Der Betroffene weist ungenügen4.5.6.2 Sicher zurführen Schuledie – Sicher nach Hause men jeweils mit ihren Kräften durch. Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht de Kenntnisse der Vorschriften auf Im Jahr 2020 wurden durch das Bayeriist gemäß Verwaltungsvorschrift zurZielen an oder Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nachder Hause“ richtet sich in ihren die ■ Er verkennt deren Bedeutung sche Staatsministerium für Straßenverkehrsordnung i. d. R. nur zuSicherheit der Kinder des auf Innern, dem Schulweg. Die Unfallschwerpunkte, Lichtzeichenanlagen, Sport und IntegrationRadwege als Schwerpunkoder lässig beiund Personen über 14 Jahren,bedürfen welFußgängerüberwege, über Verkehrsknoten Schulbushaltestellen hierbei te ausgegeben: ■ Er kann aus charakterlichen Grünche die Verkehrsvorschriften nicht oder besonderer Aufmerksamkeit. den nicht seiner Einsicht entsprenur unzureichend kennen oder beherrDie■ Straßenverkehrsbehörden, Polizei und die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten führen Werbung, Ausbildung unddieEinsatz chend handeln. schen oder bei solchen Personen, weldie Maßnahmen jeweils mit ihren Kräften durch. von Schulweghelfern che die Bedeutung und Tragweite der ■ Kennzeichnung und Sicherung Dies ist insbesondere bei MehrfachVorschriften nicht erfasst haben. Im Jahr 2020 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration von Schulbushaltestellen und Getätern der Fall. Bei Ersttätern ggf. nur als Schwerpunkte winnung vonausgegeben: Aufsichtspersonen in dann, wenn ein grober Verstoß gegen Aufgrund der Entscheidung des Bayeeine grundlegende Vorschrift vorliegt rischen Verwaltungsgerichtshofes vom  Schulbussen Werbung, Ausbildung und Einsatz von Schulweghelfern oder sich der Betroffene trotz Beleh■ Veranstaltungen für Schulbusfahrer 22.10.1990 ist die Anordnung eines VerKennzeichnung fürund Sicherung von Schulbushaltestellen und wenn Gewinnung rung vonuneinsichtig zeigt. ■  Schulwegtraining die zur Schukehrsunterrichtes nur zulässig, Aufsichtspersonen in Schulbussen le angemeldeten Kinder das behördliche Ermessen rechtsfehDie Vorladung wird in der Regel von ■ Sicherung des Schulumfeldes lerfrei ausgeübt wurde, d. h.: Veranstaltungen für Schulbusfahrer der Straßenverkehrsbehörde, auf Vor■  Schulbuskontrollen ■ Anhaltspunkte für ein Erziehungsschlag der Polizei, ausgesprochen. ■  Überwachung derfür Schulwege bedürfnis müssen vorliegen Schulwegtraining die zur Schule angemeldeten Kinder Wer der Vorladung zum Verkehrsunterdurch die Polizei vom 08.09. bis und  02.10.2020 Sicherung des Schulumfeldes ■ Diese müssen auch entsprechend richt nicht Folge leistet, handelt ordaufgezeigt werden. nungswidrig. In diesem Fall kann ein  Schulbuskontrollen Bußgeld verhängt werden. Die bisher jährlich durchgeführte und ■ Die erzieherische Wirkung einer für den 20.04.2020 geplante PressekonStrafe Bußgeldes ge Überwachung der Schulwege durch die Polizei vomoder 08.09.eines bis 02.10.2020 Die Anzahl der Vorschläge zur Vorlaferenz musste aufgrund der Coronanügt nicht. Die bisher jährlich durchgeführte und für den 20.04.2020 geplante Pressekonferenz musste aufgrund Pandemie abgesagt werden. Ebenso dung zum Verkehrsunterricht bewegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Ebenso die jährliche Herbstplakataktion wurde die jährliche Herbstplakataktion Einwurde Erziehungsbedürfnis liegt vor, ersatzlos sich in Mittelfranken im Langzeitvergestrichen. gleich auf geringem Niveau. ersatzlos gestrichen. wenn es folgende Anzeichen gibt: Beschulte Kinder Schuljahr 2019/2020 Beschulte Kinder pro Schuljahr – Bereich PP Mittelfranken PP Mittelfranken 20.000 18.872 17.691 18.066 17.794 16.738 15.000 10.000 5.000 0 2016 2017 2018 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 2019 2020 167 Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger. Polizei Mittelfranken ISSN: 2513-034X Ö 2 Berichtsvorlage OA/004/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 Anlagen: Sicherheitsbericht NEUE FASSUNG (ADN-Teil wurde aktualisiert) Sicherheitsbericht 2020 Bericht: Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit den Inhalten Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle, Sicherheitsbericht des OA sowie des ADN für das Jahr 2020 vorgestellt. Der Sicherheitsbericht 2020 der Stadt mit den Jahresberichten der Zentrale Bußgeldstelle (RA), des Ordnungsamtes (OA) sowie des Außendienstes Nürnberg (ADN) wird nachgereicht. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/004/2021 Seite 3 von 3 Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2020 Inhaltsverzeichnis I. Vorwort ..................................................................................................................................4 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020 ....................................................................6 1. Demonstrationen / Kundgebungen ....................................................................................6 2. Umgang mit Critical Mass (CM) ..............................................................................................7 3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen ....................................................8 4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ........................................................................................9 6. Vermüllung ...........................................................................................................................10 7. Betteln ..................................................................................................................................11 8. Lagern im öffentlichen Raum ................................................................................................12 9.Wohnmobilstellplätze .............................................................................................................13 10. Graffiti .................................................................................................................................13 10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................14 11. Runde Tische......................................................................................................................14 11.1 Königstorpassage .............................................................................................................15 11.2 Aufseßplatz .......................................................................................................................16 11.3 Jamnitzerplatz ...................................................................................................................16 11.4 St. Leonhard .....................................................................................................................17 11.5 Norikusbucht .....................................................................................................................18 Fazit Runde Tische ...................................................................................................................19 III. Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle .......................................................................20 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020 .......................................................................20 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen ............................................................20 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -Auswahl- ............................21 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ..........................23 4.1. Alkoholgenuss .................................................................................................................23 4.2. Schulschwänzer ..............................................................................................................23 4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns .................23 4.4. Straßenverkehrsrecht ......................................................................................................23 4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung ......................................................................23 4.6. Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen ...........................................................24 5. Bescheide - Einspruchsquote ..........................................................................................24 6. Erledigung der Einsprüche...............................................................................................26 Seite 2 von 38 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden .........................................................................26 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth ...............................................................................26 7.2. Amtsgericht Nürnberg ......................................................................................................27 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren............................................................................27 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht ..............................................................................................28 7.5. Polizeidienststellen ..........................................................................................................28 8. Stadtinterne Zusammenarbeit ..........................................................................................29 9. Einnahmen: .....................................................................................................................29 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister......................................................................30 11. Fazit und Ausblick............................................................................................................31 IV. Ein Jahr Kommunaler Außendienst in Nürnberg .............................................................33 1. Einleitung .........................................................................................................................33 2. Bisherige Leistungen .......................................................................................................33 3. Reaktionen ......................................................................................................................34 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .....................................................35 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..............................................................36 6. Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen ................................................................36 7. Hintergrund ......................................................................................................................36 8. Fazit ................................................................................................................................37 Seite 3 von 38 I. Vorwort Der vorliegende Sicherheitsbericht setzt sich aus den Teilberichten des Rechtsamts/Zentrale Bußgeldstelle, des Ordnungsamts bzw. der Lagebilder aus dem Arbeitskreis „Sicherheit und Sauberkeit“ (SiSa) und des ADN zusammen und flankiert damit den polizeilichen Bericht, der dem Stadtrat alljährlich die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet vorgestellt wird. Seit der erstmaligen Vorstellung des städtischen Berichts im RWA 2019 sind einige organisatorische Änderungen in der Zuständigkeit erfolgt: Im RWA wurde vereinbart, die städtischen und polizeilichen Sicherheitsberichte aufgrund deren besonderer Bedeutung gemeinsam künfig dem Stadtrat zu präsentieren. Auf Grundlage des Kooperationsvertrags von CSU und SPD hatte der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2020 zudem die Verwaltung beauftragt, ein Direktorium für Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) zu bilden. Die Bürgerämter Nord/Ost/Süd wurden dem Direktorium ebenso zugeordnet wie Einwohneramt, Ordnungsamt, Standesamt und ab Mai 2021 das Rechtsamt. BDR nimmt seitdem an den Sitzungen des Sicherheitsrats und des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit teil und sorgt unter anderem für eine wesentlich engere Vernetzung mit den außerstädtischen Kooperationspartnern in diesen Gremien. Zum Inhalt: Im Berichtsjahr wurde die Nutzung des öffentlichen Raums geprägt von einer Vielzahl von Beschränkungen und Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Kraft traten. Diese wurden bis vor Kurzem (also vor der sog. „Bundes-Notbremse“) insbesondere durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) des Freistaates Bayern geregelt. Die Vielzahl von Vorschriften, deren Inhalt auf Grund der pandemiebedingten Dynamik aber auch Rechtsprechung immer wieder angepasst werden mussten, stellten eine große Herausforderung für alle Bereiche der Stadtverwaltung, aber eben auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Durch „Corona“ veränderte sich das Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum zum Teil enorm. Gerade der Wegfall einer Vielzahl von Freizeit- und Gastronomieangeboten verbunden mit der Einführung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ließen den Nutzungsdruck auf Grünanlagen und die öffentlichen Plätze ansteigen. Dies galt erst Recht bei vorübergehenden Lockerungen und/oder günstigen Witterungsbedingungen: hier drängten zum Teil viele Menschen in die Grünanlagen und auf weitere attraktive Örtlichkeiten in der Innenstadt, um die „neugewonnene Freiheit“ zu genießen, zu feiern und wieder soziale Kontakte zu pflegen. Neben der Frage, ab welchem Ausmaß infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu treffen waren, sind dabei die Interessen anderer Nutzergruppen / Anwohnerschaft zunächst in den Hintergrund gedrängt worden. Außerdem ließ sich feststellen, dass insbesondere bei Schließung der Gastronomie eine extreme Verschmutzung der öffentlichen Grünanlagen zu verzeichnen war – gerade durch „To-Go“-Verpackungen. Das Jahr beinhaltete für die Sicherheitsbehörden der Stadt Nürnberg die neue Aufgabe der Verfolgung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise der jeweils gültigen BayIfSMV einerseits; auf der anderen Seite gab es einen hohen Beratungs- und Informationsbedarf von Bürgerinnen und Bürgern und Gewerbetreibenden. Dies spiegelt sich wider bei den Bußgeldzahlen RA sowie bei den Fallzahlen OA bzgl. Beratung, Auskünften, Sachbearbeitungen und Außendiensten sowie des ADN hinsichtlich zusätzlicher Überwachung/Präsenz vor Ort. Seite 4 von 38 Corona stellte und stellt damit insgesamt eine nicht unerhebliche Mehrbelastung im täglichen Arbeitsablauf der Dienststellen dar, die ohne ein Mehr an qualifiziertem Personal geschultert werden musste. Besonders wichtig war dabei eine Vernetzung aller Akteure mit Gh, allen Beteiligten der Führungsgruppe Katatstrophenschutz und Polizei mit dem Ziel einer schnellen Weitergabe wichtiger Informationen und gemeinsamer Bewertung neuer Sachverhalte. Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit - AK SiSa (Mitglieder: Polizei, 2. BM, SÖR, BDR, ADN, RA/2, Ref. V, BgA) wird von OA geleitet und widmete sich auch in diesem außergewöhnlichen Jahr wie gewohnt den Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum. Dieses Gremium hat das Ziel, den Rahmen für eine effiziente und strukturierte Zusammenarbeit aller Sicherheitsakteure im Stadtgebiet zu schaffen, so dass bestehende Sicherheitsstörungen und Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsgefühls koordiniert und gleichermaßen effektiv wie schnell behoben werden können. Seite 5 von 38 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020 Im Folgenden werden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte und Maßnahmenstrategien des AK SiSa anhand von besonderen Lagebildern aus dem Jahr 2020 dargestellt. Dies beinhaltet nicht die gesamten Tätigkeitsfelder des OA, sondern kann aus Gründen der Übersichtlichkeit nur schlaglichtartig die wichtigsten Ereignisse aus diesem Bereich skizzieren. Darüberhinaus kamen auf OA und BDR zahlreiche neue Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit Bewältigung der Corona-Pandemie zu: Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Vollzugs der verschiedenen BayIfSMV und weiterer Vorschriften umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere mussten die Maskenpflichtregelung und weitere Regelungen, wie zum Beispiel das Verbot der Prostitutionsausübung in Wohnungen an die jeweils gültige BayIfSMV angepasst werden. Allein hierfür waren sechs Allgemeinverfügungen erforderlich. Für die Feststellung der Überschreitung des Inzidenzwertes und weitergehender Regelungen sowie das Verbot von Veranstaltungen mit 100 bis 1.000 beziehungsweise 500 bis 1.000 Teilnehmenden waren jeweils zwei Allgemeinverfügungen notwendig. Schließlich wurde per Allgemeinverfügung die Aussetzung des Heizpilzverbots, das Feuerwerksverbot an Silvester und die Erfordernis zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Behördengängen geregelt. Im Eilverfahren wurde das Feuerwerksverbot auf privaten Grundstücken für einzelne Antragsteller vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Das Böllerverbot wurde im RWA vom 14.04.2021 behandelt. Die Stadt Nürnberg war also allein aufgrund der sich ändernden Bestimmungen beziehungsweise der anhaltenden Corona-Pandemie aufgefordert, im laufenden Jahr 2020 insgesamt 13 Allgemeinverfügungen in diesem Zusammenhang zu erlassen. 1. Demonstrationen / Kundgebungen Die Zahl der Demonstrationen stieg auch 2020 kontinuierlich an. Zum einen ist dies zu einem guten Teil den Demonstrationsanzeigen von Coronamaßnahmen-Gegnern geschuldet, zum anderen aber auch der Tatsache, dass mit Fortdauern der Pandemiebeschränkungen immer mehr „klassische Demonstrationsveranstalter“ keinen Grund mehr sahen, ihre Anzeigen beziehungsweise Versammlungen pandemiebedingt auszusetzen. Seite 6 von 38 Demonstrationsanzeigen: 2018: 437 2019: 524 2020: 621 Bedingt durch die sehr öffentlichkeitssensible und auch rechtlich anspruchsvolle Thematik erwies sich eine Vielzahl von Versammlungsanzeigen insbesondere von Coronamaßnahmen-Gegnern als so problematisch, dass zum Teil mehrstündige Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern, der Polizei und OA sowie weiteren beteiligten Behörden zur Vorbereitung versammlungsrechtlicher Maßnahmen geführt werden mussten. So kam es 2020 auf Grund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben bzw. befürchteter Verstöße hiergegen zu mehreren Versammlungsverboten. Die versammlungsrechtliche Bewertung war insofern nicht mit den Vorjahren zu vergleichen, in denen ein Verbot auf Grund der grundgesetzlich geschützten Freiheiten nur sehr selten ausgesprochen werden konnte bzw. musste. Zu einer starken quantitativen Zunahme kam also auch noch eine qualitative und somit wesentlich aufwändigere Verfahrenskomponente hinzu, zumal auf Beschränkungen häufig mit Klagen und Anträgen reagiert wurde. Neue Versammlungsformen wie das auf längere Dauer angelegte Klimacamp, Auto- und Motorradkorsos, Fahrradversammlungen oder Demonstrationen mit besonderen Interaktionen stellen die Versammlungsbehörde ebenfalls vor neue und zeitintensive Herausforderungen: Interessen Dritter wie die von Gewerbetreibenden, Anwohnerschaft oder anderer Verkehrsteilnehmenden, die auf Grund der höheren Intensität, Dauer oder Platzansprüche der Demos mittlerweile stärker betroffen sind, müssen immer wieder einbezogen und neu austariert werden. 2. Umgang mit Critical Mass (CM) Der Umgang mit der Fahrradbewegung CM gestaltete sich im Corona-Jahr 2020 zusehends schwieriger, da es auch hier aus Gleichbehandlungsgründen galt, infektionsschutzrechtliche Bestimmungen durchzusetzen und für die Teilnehmenden, Verwaltung, Polizei und die restlichen Verkehrsteilnehmenden eine rechtlich gesicherte Grundlage und damit eine erhöhte Verkehrssicherheit herzustellen. Diese konnten – anders als bei angezeigten Demonstrationen – aber keinem Versammlungsleiter als Beschränkungen auferlegt werden, da CM gerade nicht als Demonstration firmieren wollte. Bei einer Ausfahrt im Juli 2020, die untersagt bzw. vor Ort durch die Polizei unterbunden wurde, erhielt CM starke Aufmerksamkeit in den Medien, da die behördlichen/polizeilichen Maßnahmen seitens der Teilnehmenden und Unterstützenden heftig kritisiert wurden. Der Gesamtkomplex wurde im RWA vom 16.09.2020 behandelt. Ordnungsamt und Polizei sehen in den zwischenzeitlich geführten Gesprächen und in den bisherigen Abläufen der monatlichen CM eine gute Grundlage für eine weitere Verständigung, um CM künftig rechtlich und polizeilich abgesichert durchführen zu können. Seite 7 von 38 3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen Gerade in den Sommermonaten kam es an den Wochenenden in mehreren Bereichen der (damals vorübergehend erlaubten) Gastronomie zu erhöhten kritischen Ansammlungen von Publikum im Außenbereich, vor allem außerhalb der zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen. Betroffen hiervon waren vor allem der Köpfleinsberg, Tiergärtnertorplatz und die Hallerwiese. Zur Entzerrung der Menschenmengen erarbeitete die Verwaltung gemeinsam mit Polizei und den jeweils betroffenen Betriebsinhabern individuelle Konzepte, um die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften im Umfeld sicherzustellen. Dies beinhaltete neben dem kostenintensivem Einsatz von Security zur gezielten Ansprache des Publikums die zeitweise Absperrung von Örtlichkeiten und Verbesserung von Hygienekonzepten zur Durchsetzung der Abstandsregelungen. Zugleich wurden die zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen durch die Verwaltung erweitert, um auch hier eine Entzerrung der Besuchergruppen zu schaffen. SÖR stellte groß dimensionierte Pflanzenkübel zur Verfügung, die den Tiergärtnertorplatz ebenfalls auflockerten. Die Maßnahmen wurden konsequent in enger Abstimmung mit der Polizei umgesetzt, so dass es im Umfeld dieser Betriebe zu keinen nennenswerten Verstößen kam. Grundsätzlich stellte die Abgabe von alkoholischen Getränken „to go“ einer der Gründe dar, die für Menschentrauben an den beliebten Örtlichkeiten sorgten. Aus diesem Grunde wurden entsprechende Verkaufsverbote gegenüber verschiedenen Betrieben erteilt. Nachdem auch ab Herbst Gastronomiebetriebe wieder geschlossen, die Abgabe von Speisen und Getränken zur Mitnahme aber gesetzlich weiterhin erlaubt war, bildete der Verkauf von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken „to go“ auch kurz vor der Weihnachtszeit einen Anziehungspunkt für Menschengruppen. Um verbotene Ansammlungen und Szenarien wie diese zu vermeiden, wurde die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken per Allgemeinverfügung im gesamten Stadtgebiet ganztägig untersagt. Auch die städtischen Grünanlagen, insbesondere die neu gestalteten Uferbereiche des Wöhrder Sees, entwickelten sich im Laufe des Sommers 2020 zu Party-Hotspots mit größeren Ansammlungen von Menschen, die auf Grund hohen Alkoholkonsums deutlich enthemmt waren. Hier gingen sowohl die Polizei als auch der ADN mit viel Fingerspitzengefühl auf die Nutzer/-innen zu und klärten zunächst über die Risiken bei Unterschreiten der Mindesabstände und dem Zusammentreffen zu vieler Personen, also Verstößen gegen das jeweilige Kontaktverbot auf. In hartnäckigen Fällen mussten hier aber auch Bußgeldanzeigen, auch wegen des in Grünanlagen verbotenen Alkoholkonsums, erstattet werden. Darüber hinaus leuchtete die Polizei einzelne Bereiche an den Ufern aus. Zur Entzerrung der Ballung von Menschenmengen konnten neue Veranstaltungs- und Gastroformate wie Pop-Up-Biergärten, Autokinos, „Sommer in der Stadt“ der Schaustellerbetriebe und viele weitere Veranstaltungen erfolgreich beitragen, ebenso die Erweiterung der Außenflächen auf die Parkbuchten. Sobald die Pandemiesituation dies zulässt, muss mit einer extremen Steigerung bei den Anfragen der betroffenen Betriebe gerechnet werden, sei es im Hinblick auf Außengastronomie oder bei Hygienekonzepten für Innengastronomie einschließlich eventuell möglicher Veranstaltungen. So nachvollziehbar der Nachholbedarf auf Seiten der Veranstaltenden, Gastronomen und einem Großteil der Gesellschaft ist, dürfen dabei Interessen der Nachbarschaft hier nicht vernachlässigt werden. Seite 8 von 38 4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Auch der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum kann das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen und ist somit Gegenstand des AK SiSa. Bei dem Konsumverhalten treten typischerweise negative Begleiterscheinungen wie Störungen von Passanten/-innen oder Anwohnern/-innen auf, z.B. durch wildes Urinieren, Lärm, Unrat, Glasscherben, offene Streitereien, Pöbeleien oder Beleidigungen. Aber vor allem Straftaten wie Körperverletzungsdelikte werden im öffentlichen Raum häufig durch alkoholisierte Täter begangen. Mit Beschluss des Stadtrats am 21.10.2020 wurde die städtische Alkoholverbotsverordnung rund um den Nürnberger Hauptbahnhof um vier Jahre verlängert mit dem Ziel, die Zahl der alkoholbedingten Straftaten und Ordndungswidrigkeiten im dortigen Bereich zu minimieren bzw. den Rückgang derselben auf dem aktuellen Niveau (also vor 2016) zu halten. Pandemiebedingt wurde der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum abermals duch die BayIfSMV verschiedentlich eingeschränkt, um so Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu vermeiden, die – enthemmt von Alkohol – nicht mehr willens oder in der Lage sein könnten, die Infektionsschutzregelungen einzuhalten. So wurde der Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen, zunächst zeitlich auf die Abendstunden, mittlerweile ganztägig, mittels Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg verboten. 5. Tuning- bzw. Poserszene Die Tuning- und Poserszene beschäftigt die Verwaltung und Polizei bereits seit Jahren, und machte ein eng abgestimmtes Einschreiten erforderlich. In den letzten Jahren hat sich die Szene insgesamt verändert. Es erfolgte ein – wohl auch auf Grund minimierter Freizeitangebote im Jahr der Pandemie verursachter - Wandel hin zur Partyszene: 60 % Partyszene - 20 % Autoposer - 20 % Tuningszene. Die Tuningszene war am Anfang der Saison stärker vertreten. Hochwertig getunte Fahrzeuge bilden mittlerweile aber nur noch einen sehr kleinen Anteil ab. Maßgeblich nehmen Serienfahrzeuge der Party- und Eventszene sowie hochwertige Serienfahrzeuge der Autoposerszene teil. Ende Juni 2020 wurde „the_spot_nurnberg“ als Instagramcommunity mit bis zu 16.100 Abonnenten, gegründet. Es wurden wöchentlich an Samstagen in den späteren Abendstunden sog. „Spots“ bekannt gegeben, welche dann die jeweiligen Teilnehmer anfuhren. Besonders auffällig waren – auch wegen des hohen Verschmutzungsgrades die Treffen an der Steintribüne. Die Fahrzeuge konnten der Tuning- und Poserszene zugeordnet werden. Polizeiliches Einschreiten wurde jedoch überwiegend durch die parallel anwesende Partyszene, die Alkohol konsumierte, provoziert. An den Treffen nahmen einschließlich schaulustiger Dritter bis zu 1.800 Personen mit bis zu 1.000 Fahrzeugen teil. In der Innenstadt Nürnberg beschäftigt die Poserszene die Polizei ganzjährig. Hier stellen starkes Beschleunigen, Lärmemissionen und unnützes Hin- und Herfahren die Kernpunkte dar. Seite 9 von 38 Aufgrund der Corona-Pandemie war das Durchführen von Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung konnte, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Veranstalter, nicht vorgewiesen werden, wäre aber auch nicht erteilt worden. Durch die teils hohe Anzahl an Teilnehmenden und nur geringen Abstände zwischen den Personen bestand eine erhöhte Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus. Maßnahmenübersicht          Absperrungen der Parkplätze, Änderung der Beschilderung an den Hot-Spots / Straßensperrungen/Durchfahrts-/Parkverbote (Tiergarten, Steintribüne, Meistersingerhalle) Platzverweise Lautsprecherdurchsagen Geschwindigkeitsmessungen Technische Kontrollen Konsequente Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung von Falschparkern, insbesondere im Bereich von Rettungswegen Anschreiben und Beratung der Verfügungsberechtigten der frequentierten Grundstücke. Zahlreiche Grundstückseigentümer haben daraufhin die Beschilderung geändert oder Sperrmaßnahmen durchgeführt, soweit dies technisch möglich war. Insbesondere konnte bei einigen Grundstücken, die von mehreren Firmen genutzt werden, keine Sperrung erfolgen, da diese auch nachts zugänglich sein mussten (Fitness-Studios, Gaststättenbetrieb). Regelmäßiger Austausch über Entwicklungen. Die Polizei registrierte in der Zeit vom 20.06.2020 bis 19.09.2020 insgesamt 38 angefahrene Orte in Nürnberg mit bis zu 1.000 Fahrzeugen und 1.800 Personen. Ende August stellte sich aufgrund der hohen Kontrolldichte ein Verdrängungseffekt ins Umland ein. Die Entwicklung in der Zukunft wird seitens der beteiligten Stellen genau beobachtet und bereits vor Saisonbeginn wird ein gemeinsames Treffen zur Verabredung neuer erforderlicher Maßnahmen durchgeführt. 6. Vermüllung Insbesondere in den öffentlichen Grünanlagen, aber auch an anderen Orten mit einer hohen Besucher/-innen Frequenz ist eine Zunahme der Vermüllung von 5300 Kubikmeter auf 6000 Kubikmeter festzustellen. Auch hier schlug der „Corona-Effekt“ durch: To-go-Verpackungen von Flaschengebinden bis hin zu Pizzakartons und Hausmüll, der daheim auf Grund von Home-Office und –Schooling vermehrt anfiel und nicht mehr ordentlich entsorgt wurde. Besonders starke Vermüllung war an einzelnen Örtlichkeiten wie beispielsweise im Pegnitztal-West, der Wöhrder Wiese mit Norikusbucht oder im Marienbergpark festzustellen. Zunächst kann auf derar- Seite 10 von 38 tige Zustände nur mit Reinigung der Örtlichkeit durch die Behörden reagiert werden, was bei entsprechenden Anzeigen aus der Bevölkerung durch SÖR bzw. ASN zeitnah geschieht. Die hierfür anfallenden – zum Teil nicht unerheblichen – Kosten verbleiben bei der Stadt. Präventive Maßnahmen können z.B. die Abgitterung einzelner Unterführungen (so geschehen am Frankenschnellweg), das Aufstellen besonderer Müllbehältnisse, zum Beispiel für Pizzakartons, oder die Installation von Müllsäulen, die der Verdeutlichung der Müllmenge und damit Sensibilisierung der Parkbesucherinnen und -besucher dienen, sein. Ob diese Maßnahmen zusammen mit einer stärkeren Präsenz durch Ordnungskräfte, wie Polizei, Sicherheitswacht, ADN, NOA, Parkaufsicht oder private Sicherheitsdienste und sogar durch die Reiterstaffel der Polizei zu einem veränderten Wegwerfverhalten führen, bleibt abzuwarten. In einzelnen Gebieten wurde und wird die Abfallberatung durch ASN stark intensiviert (z.B. St. Leonhard, Ottostraße). Aktionen wie „kehrd wärd“, die auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sauberkeit und den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfall abzielen, können mittelfristig zusätzlich zu einem veränderten Verbraucherverhalten führen. 7. Betteln Der Sachstand zum Betteln im öffentlichen Raum wurde in der Sitzung des RWA vom 12.02.2020 ausführlich dargestellt. Im Gegensatz zum stillen Demutsbetteln, welches dem Gemeingebrauch entspricht und ohne Weiteres zulässig ist, wird aggressives und organisiertes bzw. betrügerisches Betteln von den Sicherheitsbehörden konsequent verfolgt und geahndet. Die Situation und die Erscheinungsformen im Bereich des Bettelns werden von den Sicherheitsbehörden regelmäßig gemeinsam bewertet und Verfahren zur Vorgehensweise abgestimmt. Nach den polizeilichen Statistiken und Ergebniswerten der Bußgeldstelle hat das Phänomen in den letzten Jahren nicht zugenommen. Die vollständige Sitzungsvorlage kann im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Nürnberg abgerufen werden. Jährlich lädt im Frühjahr, vor Beginn der „Bettelsaison“, das Ordnungsamt zu einem Jour-fixe mit der Polizei, dem LA und dem ADN, in dem ein Austausch der gegenseitigen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr stattfindet. Der Jour-fixe kann bei besonderen Problemlagen auch unterjährig jederzeit einberufen werden. Seite 11 von 38 8. Lagern im öffentlichen Raum Die Mitglieder des AK SiSa haben in Bezug auf das Lagern im öffentlichen Raum eine abgestufte Vorgehensweise festgelegt. Grundsätzliches Ziel ist es, die Entstehung von Lagern zu vermeiden. Dieses Ziel zu erreichen, ist jedoch nicht immer einfach. Das Aufstellen von Schildern mit dem Piktogramm „Campieren verboten“ an traditionell stark frequentierten Lagerstätten, wie zum Beispiel dem Grünstreifen zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, konnte die Lagerbildungsfrequenz ebensowenig verringern, wie die konsequente Räumung von Lagern, bei denen eine extrem hohe Verschmutzung wahrgenommen wurde. Festzustellen ist hierbei, dass neben den traditionellen Nutzern/-innen, die Mehrzahl der zu räumenden Lager von Osteuropäern /-innen angelegt wird, über deren Zuzug und Verbleib nach einer Räumung nur wenig bekannt ist. Nicht nur die Sprachbarriere, sondern auch das Misstrauen gegenüber den Behörden und die Tatsache, dass die Lagernutzer/-innen nur selten an ihren Lagern anzutreffen sind, machen eine Nachverfolgung der Wege schwer.Es ist anzunehmen, dass zahlreiche Nutzer/-innen der Lager dem Bettelmilieu zuzuordnen sind. Im Berichtsjahr wurde die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der Lagerbetreuung und gegebenenfalls –Räumung weiter vertieft: Erlangt der AK SiSa Kenntnis von einem bestehenden Lager geht zunächst die Sozialarbeit bzw. Streetwork vor Ort, um die „Bewohner/innen“ über Notschlafplätze und Hilfsangebote aufzuklären. Diese wurden beim ersten Lockdown räumlich erweitert, indem eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft zusätzlich Platz für 100 Personen schuf. Weiterhin ist dort mittlerweile auch der Tagesaufenthalt möglich. Falls das Lager daraufhin nicht aufgegeben wird, wird im AK SiSa abgewogen, ob die Örtlichkeit behördlich geräumt werden soll oder (vorläufig) geduldet werden kann. Kriterien hierfür sind u.a. der Zustand und die Lage des Lagers sowie das Verhalten der „Bewohner/innen“. Lässt die konkrete Situation vor Ort eine Duldung nicht vertretbar erscheinen, wird (nach vorheriger Einbindung von Ref. V und Information der „Bewohner/-innen“) die Räumung durch SÖR (sowie bei Bedarf Polizei und Sozialbehörden) sowie die anschließende Reinigung der betroffenen Flächen durch SÖR veranlasst. In Einzelfällen stehen bei der Räumung Mitarbeitende des ASN und OA vor Ort zur Unterstützug bereit. Die Örtlichkeit wird im Nachgang weiterhin durch den ADN und / oder SÖR gegebenenfalls regelmäßig kontrolliert. Müssen Lager durch die Stadt aufgelöst werden, ist dies regelmäßig mit besonderen Problemen verbunden. Die Verwaltungsinstrumente Zwangsgelder, Ersatzzwanghaft, Bußgelder, Erzwingungshaft und Sicherstellungen sind häufig wirkungslos, da die lagernden Personen meist mittellos sind und auch kürzere Haftaufenthalte wegen Nichtzahlung des Zwangsgeldes oder Bußgeldes diese Personen nicht abschrecken. Das Aufräumen der oft verdreckten und unhygienischen Lager erfordert einen hohen Personal- und Kostenaufwand, der von der Seite 12 von 38 Stadt Nürnberg zu tragen ist. Zudem werden geräumte Lagerstätten häufig nach der Räumung von neuen Personen wieder eingerichtet. Neben vereinzelten „Platten“ im und um den Stadtgraben machten im Berichtsjahr vor allem die wiederkehrenden Lager zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, bei denen regelmäßig eine extreme Belastung mit Unrat und Fäkalien festzustellen war, trotz der hohen Überwachungsdichte Probleme. N Weitere häufige Örtlichkeiten von Lagern sind Unterführungen (Köpa), U-Bahn- Verteiler (Plärrer / Rondell und U-Bahn-Verteiler), Grünanlagen und Dickichte an Straßen, oder Brücken (TheodorHeuss-Brücke, Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke, Schwabacher Str. / Frankenschnellweg, Franz-Josef-Strauß-Brücke). Insbesondere für die KöPa wurde im Rahmen des SiSa vereinbart, dass einzelne Übernachtungen an besonders kalten Wintertagen geduldet werden. Lagern auf Privatgrund hingegen werden nicht von der Stadt geräumt. Dorthin (z.B. Arkaden) wichen vereinzelt Lager aus. 9.Wohnmobilstellplätze Im Nürnberger Stadtgebiet gibt es am Marienbergpark, am Dutzendteich und an der Dr.-GustavHeinemann-Straße offiziell zugelassene Wohnmobilstellplätze. Diese dürfen ausschließlich von Wohnmobilen, nicht aber auch von Wohnwägen, Anhängern oder Kastenwägen genutzt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer ist dort jeweils auf drei Tage begrenzt. Diese Vorgabe wird jedoch immer wieder von Dauercampern/-innen, die vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum stammen, nicht eingehalten bzw. ignoriert. Problematisch sind hierbei insbesondere Lärm und Müll, der durch die unerlaubte Nutzung zusätzlich vor Ort produziert wird und der häufig Anwohnerbeschwerden hervorruft. Zusätzlich verlieren die Plätze so an Attraktivität für Städtereisende, die im Wohnmobil übernachten wollen. ADN kontrolliert bei Beschwerden vor Ort und fordert die Bewohnenden zur Entfernung des Wohnmobils bzw- wagens nach angemessener Frist auf. Die Polizei unterstützt sodann vor Ort; Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass so keine dauerhaften Erfolge erzielen können, da die betreffenden Personen meist kurze Zeit später wieder an einem der anderen Wohnmobilstellplätze oder an einem anderen Standort aufschlagen. Derzeit wird geprüft, die Infrastruktur der vorhandenen Wohnmobilplätze zu verbessern bzw. eine zentrale Örtlichkeit hierfür aufzubauen. 10. Graffiti Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2004 festgelegt, dass Graffiti-Schmierereien an städtischen Gebäuden nicht mehr automatisch beseitigt werden. Seite 13 von 38 Festgelegt wurde, dass zukünftig “normale“ Schmierereien belassen werden und nur noch Parolen mit politischen oder rassistischen Aussagen beseitigt werden. Zuletzt wurde hierüber im RWA im Jahr 2010 berichtet. Dies gilt nur für öffentliche Gebäude. Bei Bauten in Privateigentum ist der jeweilige Verfügungsberechtigte verantwortlich, ob und in welchem Umfang er Graffiti beseitigen lässt. Lediglich strafbewehrte Graffiti (z.B. Hakenkreuze) müssen von Privateigentümern entfernt werden. Weigert sich ein Eigentümer, so erlässt OA eine entsprechende Anordnung. Oftmals werden aus Kostengründen und um neue Schmierereien zu vermeiden, diese nicht entfernt, sondern soweit modifiziert, dass der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu erkennen ist. Seit dem Jahr 2020 ist eine kontinuierliche Zunahme von Graffiti im Stadtgebiet zu verzeichnen. Einen großen Teil machen seitdem die Parolen der „Querdenker“ aus, aber auch die Graffiti der Ultras (UN 94) haben sich vermehrt. 10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum Das Themenfeld des öffentlich wahrnehmbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln betrifft geltendes Strafrecht und ist daher vorrangig dem polizeilichen Aufgabenfeld zuzuordnen. Betäubungsmitteldelikte haben jedoch, insbesondere was die „sichtbaren Begleiterscheinungen“ wie Spritzenfunde im öffentlichen Raum, für Dritte wahrnehmbare Anbahnung von Drogenhandel oder die örtliche Häufung von Betäubungsmitteldelikten betrifft, eine erhebliche negative Auswirkung auf das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wird dieser Aspekt auch im AK SiSa – wenn auch nur im Zusammenhang mit anderen ordnungsrechtlichen Problemfeldern - an bestimmten Örtlichkeiten behandelt. Im Berichtsjahr wurden für verschiedene Örtlichkeiten, wie zum Beispiel Parkhäuser im Umgriff des Hauptbahnhofs, dem Plärrer (öffentliche Toilette), am Friedrich-Ebert-Platz oder dem Hauptbahnhof (Königstorpassage) eine verstärkte Präventionsarbeit der Drogenhilfe und eine Intensivierung der Überwachung durch die Polizei vereinbart. 11. Runde Tische Treten in einem eng umgrenzten Raum vielschichtige Problemstellungen auf, die die Zuständigkeit mehrerer Dienststellen und/ oder weiterer Handlungspartner betreffen, wird ein Runder Tisch initiiert, dessen Leitung in der Regel von OA übernommen wird. Beteiligt werden normalerweise Anwohnerinnen und Anwohner, die jeweiligen Bürgervereine sowie betroffene Dienststellen und Organisationen. Ziel ist es hierbei, ein umfassendes Lagebild zu gewinnen, auf dieser Grundlage verschiedenste Seite 14 von 38 Maßnahmen festzulegen und zu koordinieren, in einer gemeinsamen Handlungsstrategie zusammenzuführen und schließlich auch erzielte Erfolge zu evaluieren. Dabei werden regelmäßig Maßnahmen aus den Themenfeldern „Gestaltung / bauliche Maßnahmen“ (z.B. Beleuchtung, Durchfahrtssperren), „Sicherheit und Sauberkeit“ (z.B. Bestreifung durch ADN, Aufnahme in das Tätigkeitsfeld des ZV KVÜ, Bestreifung durch Sicherheitswacht, NOA Parkaufsicht, Sonderreinigungen durch SÖR/ ASN, regelmäßige Abfallberatungen) und „soziale Ansprache“ (verstärkter Einsatz von Streetwork, nachbarschaftsbildende Maßnahmen wie Feste, Kulturveranstaltungen) geprüft und eingeleitet. Durch das Instrument des Runden Tisches wird für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz hinsichtlich der einzelnen Verfahrensschritte geschaffen. Als Beteiligte werden neben den genannten städtischen Dienststellen (OA, SÖR, ASN, LA, Suchtbeauftragte, StPl, Vpl, Ref V, ADN) weitere Stellen wie ZV KVÜ, VAG, NOA, Quartiersmanagement, aber vor allem auch Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sowie die Bürgervertretungen in Form der Bürgervereine sowie die Polizei einbezogen. Hierbei spielt die Vernetzung der einzelnen Akteure sowie die Kenntnis des Gestaltungsrahmens der Teilnehmenden an den Runden Tischen eine große Rolle. Insgesamt handelt es sich bei diesen Projekten um Prozesse, die normalerweise einem stetigen Wandel und einer stetigen Veränderung unterliegen. Oftmals ändern sich die Akteure/-innen, die ein Beschwerdeaufkommen verursachen, ebenso wie die Stakeholder, die an den Runden Tischen wesentlich zum Gelingen einzelner Aktionen beitragen. In Zeiten der Pandemie können Runde Tische nur unter erschwerten Bedingungen (Open-Air, Begrenzung der Teilnehmerzahl) stattfinden. Oftmals musste deshalb bei Problemlagen auf bilaterale Gespräche, die nicht immer persönlich stattfinden können, ausgewichen werden. 11.1 Königstorpassage Der erste Runde Tisch Königstorpassage wurde bereits Ende des Jahres 2015 auf Betreiben der Stadtreklame initiiert. Hintergrund war die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in der Königstorpassage, verursacht durch eine Gemengelage unterschiedlicher Personengruppen aus verschiedensten Szenen (Alkohol, Obdachlosen, Kräutermischungs- und Betäubungsmittelszene, Geflüchtete usw.). Insbesondere durch deren quantitative Zunahme entstand nach Auffassung aller betroffenen Stellen behördlicher Handlungsbedarf. Da sich die Problematik als besonders vielschichtig und komplex darstellte, wurde die Arbeit des Runden Tisches in den Unterarbeitsgruppen Infrastruktur, Aktion und Prävention fortgesetzt. Durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen (repressive Maßnahmen, bauliche und gestalterische Ansätze, verstärkte Streetworkarbeit) konnte die Situation maßgeblich verbessert werden, so dass die Unterarbeitsgruppen zurzeit nur noch anlassbezogen tagen. Zur Arbeit des Runden Tisches und Unterarbeitsgruppen wird auf die ausführliche Darstellung in der RWA-Vorlage vom 30.11.2016 verwiesen. Neben Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) wurden bei Intensivtätern/-innen, in der Regel auf Antrag der Polizei, Betretungsverbote ausgesprochen und in Einzelfällen auch Zwangsmittel angewendet. Die ausgesprochenen Betretungsverbote erleichtern es der Polizei wesentlich, gegen die Betroffenen Platzverweise auszusprechen. Bußgeldbescheide münden in vielen Fällen in Vollstreckungshandlungen und in der Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel. Seite 15 von 38 Insgesamt erließ das Ordnungsamt im Jahr 2020 für den Bereich der Königstorpassage 15 Betretungsverbote und stellte auf dieser Grundlage fünf Mal das Zwangsgeld fällig. Von Seiten des Rechtsamts wurden weiterhin 713 Bußgeldbescheide nach der Alkoholverbotsverordnung erlassen. Auch in diesem Bereich zeigen die Schließung von Betrieben in Zeiten des Lockdowns sowie die verchiedenen Kontaktsperren klare Auswirkungen. Eine abschließende Auswertung der Kriminalitätsentwicklung um den Nürnberger Hauptbahnhof ist derzeit in Vorbereitung. Über diese wird im laufenden Jahr im RWA berichtet werden. 11.2 Aufseßplatz Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aus einer massiven Beschwerdelage von Anliegern heraus durch OA im Jahr 2015 initiiert. Anwohner/-innen zeigten sich besorgt um die Zukunft des Platzes nach der Schließung des Kaufhofs sowie um die dortige Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Diese Verunsicherung wurde verstärkt durch eine regelmäßige Präsenz der Alkoholikerszene, starke Verschmutzungen und Spritzenfunde insbesondere auf der öffentlichen Toilette sowie regelwidrigem Autodurchgangsverkehr durch die Fußgängerzone. Die im Rahmen des Runden Tisches identifizierten Themen wurden von Polizei und Stadtverwaltung aufgegriffen und auch über das Gremium des AK SiSa unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation initiiert, die bis heute fortgeführt werden. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen konnten im Berichtsjahr nur am 14.01.2020 und am 19.10.2020 Runde Tische als Präsenzveranstaltung stattfinden. Besonders zu vermerken ist, dass seit November 2020 der Abriss des Kaufhof begonnen hat. Dies führte nicht nur zu einer massiven Verkleinerung der auf dem Platz nutzbaren Fläche, sondern auch bereits zu Beginn zu ersten Beschwerden, die jedoch von der Baufirma abgestellt werden konnten. Welche exakten Auswirkungen der Abriss und der Neubau in Zukunft auf das Problemklientel haben werden, bleibt abzuwarten. 11.3 Jamnitzerplatz Erstmalig tagte am 04.05.2015 der Runde Tisch Jamnitzerplatz. In der Ausgangssituation beschrieben Anwohnerinnen und Anwohner eine wachsende Trinkerszene am Platz mit allen Nebenerscheinungen, wie wildes Urinieren, Vermüllung, Ruhestörungen etc. Auch hier wurde zunächst ein polizeiliches Lagebild abgerufen, das dann durch Beobachtungen von Anwohnern/-innen, des SÖR, der Streetwork und den Zahlen des Rechtsamtes zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ergänzt wurde. Seite 16 von 38 Ausführungen zur damaligen Situation sowie dem planungsrechtlichen Hintergrund im Umfeld des Jamnitzerplatzes können der RWA-Vorlage vom 16.09.2015 sowie der Vorlage für den Stadtplanungsausschuss zum Thema Gentrifizierung am 17.09.2015 entnommen werden. Vor dem Hintergrund zweier Polizeieinsätze im Juni und Juli 2019 am Jamnitzerplatz, bei denen es zu Auseinandersetzungen von Autonomen mit der Polizei kam, forderte die Stadt Nürnberg die Bevölkerung auf, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Sicherheit und Ordnung nicht zu stören. Polizei und ADN sind verstärkt bzw. regelmäßig vor Ort. Auch im Berichtsjahr kam es zu einzelnen Auseinandersetzungen mit Autonomen, die aber weder die Quantität noch die Qualität des Vorjahres aufwiesen. Der Jamnitzerplatz wurde Mitte der 1980er Jahre errichtet. Seither haben sich die unterschiedlichsten Gruppierungen und Bürgerinnen und Bürger den Platz „angeeignet“. Doch unübersehbare Gebrauchsspuren kennzeichnen den Ort seit längerem. Die beschlossene Umgestaltung des Platzes, bei der die Polizei präventiv beteiligt wurde und bei der eine breite Bürgerbeteiligung stattfand, wird aufgrund der erforderlichen Ausschreibungen und der Erstellung von Lastenheften in 2021 beginnen. Im Berichtsjahr tagte der Runde Tisch insgesamt dreimal (05.03.2020, 25.08.2020, 09.09.2020), wobei unter anderem mehrere Mitglieder verschiedener Stadtratsfraktionen anwesend waren. Aufgrund der Beschwerdelage um den Platz, die sich mit fortschreitender Jahreszeit verstärkte, lag insbesondere die Reflexion der Polizeiarbeit im Mittelpunkt des Interesses. Aufgrund ihres Verhaltens auf und um den Platz wurden gegen zwei Intensivtäter Betretungsverbote erteilt. Diese erleichtern es der Polizei erheblich, im Falle des Auftretens auf dem Platz, Platzverweise auszusprechen. Über die Lage auf dem Jamnitzerplatz wird im laufenden Jahr im RWA berichtet werden. 11.4 St. Leonhard Der Runde Tisch St. Leonhard wurde bereits im Jahr 2016 initiiert und gab den Anstoß für verschiedene behördliche Maßnahmen in diesem Stadtviertel, die die dortige Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl stärken sollten, u.a. Einsatz eines Mediatorenteams mit der Zielsetzung, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Anwohnern/-innen zu verbessern. Über die Lage in St. Leonhard wurde am 18.09.2019 im RWA berichtet. Auf die Vorlage hierzu wird verwiesen. Seite 17 von 38 Im Berichtsjahr wurde pandemiebedingt nur ein Runder Tisch durchgeführt. Dieser wurde unter strikter Teilnehmerbegrenzung am 06.08.2020 abgehalten, nachdem zuvor zuletzt am 18.12.2019 ein Treffen stattfand. Als Ersatz für die fehlenden Zusammenkünfte fanden anlassbezogen Treffen mit einem der Stakeholder statt, der regelmäßig über die Entwicklung der Lage in der Schweinauer Straße berichtet. Diese werden jeweils mit den Erkenntnissen der Polizei und anderer Beteiligter, wie zum Beispiel dem ASN abgeglichen und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen angestoßen. Gleichzeitig wurde die Vernetzung mit dem Stadtteilsarbeitskreis und dem Quartiersmanagement intensiviert, da die Interessenlagen sich überschneiden beziehungsweise ergänzen. Insgesamt zeigt sich die Lage stark veränderlich, das heißt die „Störergruppen“ sind in ihrem örtlichen Auftreten durchaus dynamisch und verteilen sich jetzt zunehmend auf drei Problemorte (Villa Leon, Skateranlage Pferdemarkt, Schweinauer Straße), die durch den Runden Tisch nicht alle drei abgedeckt werden können. Gleichzeitig sind auch die Gruppenzusammensetzungen nicht einheitlich und es zeigt sich in der Schweinauer Straße vermehrt das Auftreten einer Gruppe älterer Menschen (in Abgrenzung zu den Jugendlichen), die sich nicht (Corona-)rechtskonform verhält und ihren Ursprung wohl im Umfeld einer der derzeit geschlossenen Gaststätten haben dürfte. Die Lage wird weiterhin verfolgt. Für 2021 ist ein erster Runder Tisch geplant, der wohl als OnlineBesprechung stattfinden wird. 11.5 Norikusbucht Aufgrund starker Beschwerden aus der Anwohnerschaft des Norikus und der nebenliegenden Bebauung wurde am 15.10.2020 ein Runder Tisch abgehalten, in dem die Anrainer ihre Probleme vortrugen und die Beschwerdelage ausführlich darstellten. Durch die Neugestaltung der Badebucht und die extreme Nutzung auch der dem Seeufer gegenüber liegenden Grünanlagen während der Corona-Lockerungen im Sommer, trat hier für die Anwohner/-innen eine völlig neue Situation in einer bisher nicht dagewesenen Art und Dimension auf. Aufgrund des freien Zugangs zum öffentlichen Raum für jedermann müssen seitens der Anwohner/innen natürlich grundsätzlich auch Belästigungen in einem zumutbaren Umfang hingenommen werden. Die Problemlösungsansätze für darüber hinausgehende Beschwerden wurden von den Beschwerdeführenden nicht als kurzfristige Maßnahmen gewünscht oder gesehen, sondern als lang- Seite 18 von 38 fristiger Prozess erkannt, dessen Einzelmaßnahmen immer wieder evaluiert werden müssen. Verabredet wurde, dass die Verwaltung und die Polizei ein gemeinsames Maßnahmenpaket schnüren, dass dann rechtzeitig vor Beginn der „Badeaison“ 2021 vorgestellt wird. Hierzu fand im laufenden Jahr 2020 eine Besprechung statt, die jedoch noch nicht zu einem umfassenden und damit als akzeptabel bzw. angemessen anzusehenden Maßnahmenpaket führte. Die internen Verhandlungen werden daher im laufenden Jahr fortgefürt und das Ergebnis in einem erneuten Runden Tisch vorgestellt. Fazit Runde Tische Bei allen RundenTischen wurde schnell klar, dass Repression allein nicht zu einer Problemlösung führen kann, da selbst eine engmaschige Überwachung einzelner Gebiete nicht rund um die Uhr erfolgen kann. Hierzu sind weder die Kapazitäten bei der Polizei, dem ADN oder anderen Sicherheitsbehörden ausreichend. Deshalb wurde bei allen Runden Tischen bisher ein ganzheitlicher Ansatz, der auch die Elemente Gestaltung und Prävention berücksichtigt, verfolgt. Hinsichtlich der Gestaltung muss naürlich von den bereits bestehenden Gegebenheiten ausgegangen werden, so dass Änderungen oftmals nicht oder nur unter erheblichem Kostenaufwand, der dann noch dazu von den Eigentümern/-innen getragen werden müsste, erfolgen können. Selbst in Grünanlagen ist eine Verbesserung der Beleuchtungssituation oft nur mit einem erheblichen Kostenaufwand zu erreichen. Gleichzeitig muss dabei zum Insektenschutz aber auch „Lichtsmog“ vermieden werden. Letztendlich kommt der Prävention, zum Beispiel durch den Einsatz von Streetwork, „Kümmerern“ oder Platzhaltern marginalisierter Gruppen bei Besprechungen eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt Nürnberg vernetzt sich hierzu bundesweit mit verschiedensten Kommunen unter der Federführung von AKIM, wo ein regelmäßiger Wissens- und Methodenaustausch und die Vorstellung von (Leuchtturm-)Projekten zum Thema „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ erfolgt. Eine Patentlösung zu diesemThema gibt es nach einhelliger Meinung aller Akteure aber derzeit nicht. Aus diesem Grund wird für die Zukunft ein Projekt ähnlich „AKIM“ in München mit auf die Nürnberger Bedürfnisse zugeschnittenem Profil angedacht. Die Thematik „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ wird im Jahr 2021 noch in den Gremien des Stadtrates behandelt werden. Die bisher lokal gewonnenen Erkenntnisse werden hier zusammen mit den Erfahrungen aus anderen Kommunen im Rahmen einer Lösungsstrategie vorgestellt. Seite 19 von 38 III. Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020 Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2020 10469 eingegangen. Davon wurden 9956 Anzeigen erfasst. Damit war die Kapazitätsgrenze der Datenbank erreicht. Weitere 513 Anzeigen werden im Folgejahr erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2020 hat sich insgesamt im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen der fünf Vorjahre (5999) um rd. 75 % erhöht. Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 53 Rechtsgebiete und 199 Tatbestände. Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg. Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung: 10000 8000 6000 Anzeigen 4000 2000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen Anzeigenzahl 2016 bis 2020 Bereiche Abfallrecht AlkVVO Ausländerrecht Artenschutz/TierschutzG/TierGesG Seite 20 von 38 2016 2017 2018 2019 2020 42 10 29 57 24 14 41 49 17 4 67 50 848 6 55 80 713 1 27 BayBO/DSchG/EnEV/SchfHwG BayEUG BayStrWG BayVersG BMG FTG GastG/SperrzeitVO GewO/SpielV/AGGlüStV GO/GrünanlagenS/HVO GSG/BNichtrSchG GüKG HwO/SchwarzArbG IfSG/GDVG/PfleWoqG JuSchG LadSchlG Lebensmittelrecht LStVG/AnschlägeVO OWiG PAuswG/PassG PBefG/TaxiO-TO ProstSchG SGB XI StrRVO/TBenS StVG VolksfestVO/StadionVO/SilVO U-Bahn-BrSchVO UVG VVB WaffG/SprengG WoGG/BayWoFG/WoVermRG Sonstige Gesamtzahl 185 867 1357 5 205 43 238 264 452 160 34 22 28 51 11 85 39 233 506 10 532 84 16 257 54 54 193 20 6130 169 818 1227 9 307 10 190 284 209 198 36 10 34 38 15 152 49 275 498 12 415 95 26 231 1 53 80 168 11 5779 45 763 1506 514 8 292 189 118 218 20 14 28 22 13 128 62 293 566 7 4 399 103 6 86 45 48 233 35 5920 86 816 874 12 519 26 239 230 128 153 26 9 32 27 18 127 42 338 763 13 19 426 118 14 40 83 11 32 61 181 20 6446 37 757 790 7 367 19 139 157 120 55 15 13 4578 6 2 59 42 408 158 26 8 276 108 518 1 140 142 22 27 95 43 9956 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -AuswahlDieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten - rund 200 Tatbestände -, die von Stadt und Polizei aufgegriffen wurden (Häufigkeit ≥10). Gesetz Tatbestand IfSG IfSG Kontaktbeschränkumg Mund-Nasen-Bedeckung Seite 21 von 38 Anzahl 2019 - Anzahl 2020 3502 934 AlkVVO BayEUG BayStrWG BMG BayStrWG SGB XI StVG OWiG BayEUG PAuswG StVG U-Bahn-BrSchVO UVG StrRVO GastG StVG BayStrWG OWiG KrWG BayStrWG IfSG OWiG AlkVVO WoGG GrünanlagenS LFGB GSG GrünanlagenS WoGG BayEUG LStVG GastG BMG GewO GewO SpielV SpielV GSG BayBO FTG WaffG TaubenVO GrünanlagenS SpielV TierSchG GewO Alkoholgenuss Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler Betteln verspätete Anmeldung Lagern Prämienverzug Radfahren in Fußgängerzone Belästigung der Allgemeinheit Unterrichtsversäumnis – Verstoß Erziehungsberechtigter ohne gültige Ausweispapiere Kraftfahrzeug in Fußgängerzone Feuer/Rauchen anderer Elternteil - Auskunftersuchen missachtet Verunreinigen allgemein/Urinieren Auflagenverstoß E-Scooter in Fußgängerzone sonstige Sondernutzung falsche Namensangabe sonstige Abfälle Alkohol auf öffentlicher Verkehrsfläche Verstoß Verantw. Gastro/Geschäfte/sonstige Betriebe Ruhestörung Alkoholmitführen erhöhte Einnahmen Notdurft verrichten Hygiene kombiniert Rauchen/Wirt Alkohol in Grünanlagen fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung Unterrichtsversäumnis Ferienverlängerung -Erz.Kampfhunde/Haltung gefährlicher Tiere Betrieb ohne Erlaubnis (Gaststätte) verspätete Abmeldung Nichtanzeige Betriebsaufgabe/Betriebsverlegung Auskunft fehlende technische Sicherungsmaßnahmen Geldspielgeräte ohne Identifikationsmittel Rauchen/Gast Bauliche Anlage ungenehmigt Stille Tage Führen von Anscheinswaffen/tragbaren Gegenständen Fütterungsverbot Kfz. in Grünanlagen Spielgerät ohne Bestätigung (Wirt) Verstoß gegen Grundsatz… (Wirbeltier) fehlende Angaben an Spielgeräten Seite 22 von 38 715 569 225 450 360 424 12 227 188 751 83 89 145 14 120 53 42 136 18 128 118 43 110 95 53 53 36 28 51 53 52 23 57 38 11 51 6 10 6 18 15 644 525 338 318 287 274 268 234 155 150 146 131 115 88 86 80 78 78 77 75 75 65 57 53 52 50 37 34 33 32 30 24 24 18 17 17 17 16 15 15 14 14 14 14 14 13 GewO TBenS SperrzeitVO VVB AnschlägeVO GrünanlagenS Spielgerät ohne Bestätigung (Aufsteller) unbefugtes Benutzen Außenbewirtschaftung Parken in Feuerwehrzufahrt unerlaubtes Plakatieren Allgemein (Grillen/Sondernutzung) 18 13 18 11 13 15 12 12 11 11 11 10 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen 4.1. Alkoholgenuss Die Anzahl der Anzeigen (Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsfläche und in Grünanlagen betreffend) sind aufgrund Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im Berichtszeitraum um 57 % zurückgegangen. Die Anzeigenzahlen wegen Verstoß gegen die AlkVVO haben sich um 16 % vermindert. Hinsichtlich der Tatörtlichkeiten bleibt es bei der Feststellung, dass sich die Personen/ Personengruppen an über Jahre hinweg bevorzugten Plätzen aufhalten. 4.2. Schulschwänzer Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 % vermindert. Dies betraf die Anzeigenzahlen bei den Schülern um rd. 8 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten um 17 %. Die Beschulung im Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht hat sich in den Anzeigenzahlen ausgewirkt. Die Unterichtsveranstaltungen waren im Berichtsjahr eingeschränkt. 4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um 50 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aggressives Betteln im Innenstadtbereich wurde weiterhin konsequent verfolgt. Es war zu beobachten, dass die Klientel ohne festen Wohnsitz in Nürnberg, die mit dem Tatvorwurf regelmäßig zur Anzeige kommt, während der Lockdownphasen zunächst aus dem Innenstadtbereich verschwunden war und sich nach Aufheben der Beschränkungen wieder eingefunden hat. 4.4. Straßenverkehrsrecht Die Anzeigenzahlen des Außendienstes Nürnberg nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone belegen, dass es einer ernsten Pflichtenmahnung für diesen Betroffenenkreis bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist. 4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung Seite 23 von 38 Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um rd. 8 % erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Verteilen von Werbezetteln, Parken in Feuerwehrzufahrten, Befahren der Fußgängerzonen) sind gegenüber dem Vorjahr um 60 % gestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rd. 6 % vermindert. Erhöht haben sich dagegen die Fallzahlen im Bereich Ruhe (z.B. hier vor allem Lärm) um 32 % und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Verunreinigungen, Ablagerung von Abfällen, Plakatieren) um 7 %. Bereich Sauberkeit Ruhe Sicherheit Ordnung der Straßenflächen Gesamt: Anzeigen 2016 144 126 2331 368 2969 Anzeigen 2017 148 105 2162 284 2699 Anzeigen 2018 244 87 1916 472 2719 Anzeigen 2019 236 70 2265 542 3113 Anzeigen 2020 252 93 2148 876 3369 Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen 4.6. Das nachfolgende Diagramm enthält die Anzeigeneingänge für Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten erstattet wurden. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Anordnungen der Beschränkung des Geschäftsbetriebes zur Kontaktvermeidung in diesen Bereichen unmittelbar ausgewirkt haben. Vergnügungsstätten und gastronomische Betriebe waren nicht im selben Umfang von den Schließungen betroffen. Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe. 314 Fallzahlen 15 FTG 15 GastG 125 Im Berichtszeitraum sind die Anzeigenzahlen ohne Berücksichtigung der Verstöße gegen das IfSG um nahezu 50 % zurückgegangen. GSG 70 68 GewO 14 6 8 SpielV 13 125 1 JuSchG 1 30 OWiG 8 14 VVB 6 70 IfSG 68 5. Bescheide - Einspruchsquote Seite 24 von 38 Aufgrund der unterschiedlichen Lockdowns in den einzelnen Geschäftsbereichen wird auf den Vergleich mit den Daten des Vorjahres verzichtet. Insgesamt wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen, in denen die Verarbeitung von 7565 Anzeigen erfolgte. Betroffene legten in 635 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt 9,08 % und liegt damit im oberen Bereich des langjährigen Durchschnitts. Gegen rund jeden 11. Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet. 2018 Anzeigen AlkVVO Baurecht BayEUG BayStrWG BMG FTG GastG GewO GrünanlagenS GSG GüKG IfSG JuSchG KrWG Lebensmittelrecht (B) 14 29 635 606 482 3 166 122 88 166 17 12 11 48 107 2019 (E) 1 9 34 22 16 1 33 21 6 36 4 1 7 18 7,14 31,03 5,35 3,63 3,32 33,33 16,85 17,2 6,82 21,68 25,53 8,33 14,5 16,82 (B) 537 73 683 727 522 17 145 137 113 138 19 16 22 44 116 2018 Anzeigen OWiG PAuswG SGB XI SpielV StadionVO StrRVO UVG WoGG Summe Sonstige Insgesamt (B) 245 572 347 26 8 58 222 3984 344 4328 (E) 18 26 16 3 1 10 283 40 323 (E) 9 12 34 26 18 1 28 15 3 27 1 4 7 9 21 2020 (EQ) 1,67 16,48 4,98 3,57 3,45 5,88 19,31 10,95 2,65 19,56 5,26 25,0 31,82 20,45 18,1 (B) 590 27 643 594 345 13 83 78 100 39 12 2887 5 70 47 2019 (EQ) 7,35 4,54 4,61 11,54 1,72 4,5 7,46 (B) 263 733 414 34 26 82 11 172 5044 363 5407 (E) 32 32 22 5 22 5 1 7 341 52 393 (E) 17 8 56 13 20 1 8 5 10 3 1 350 2 6 11 (EQ) 2,88 29,6 8,71 2,19 5,8 7,69 9,64 6,41 10,0 7,69 8,33 12,12 40,0 8,57 23,4 2020 (EQ) 12,17 4,36 5,31 14,7 84,61 6,1 9,10 4,7 7,26 (B) 277 204 267 32 80 134 98 6625 364 6989 (E) 33 7 10 4 2 10 91 586 49 635 (EQ) 11,91 3,41 3,76 12,5 2,5 7,46 9,18 9,08 Gegenüber den Vorjahren hat sich die Quote der Einsprüche leicht erhöht. Wegen geringer Anzahl der Bescheide ist sie bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu vernachlässigen. Die Quote bei Verfahren das Baurecht betreffend liegt wieder auf dem Niveau der Vorjahre. Die Seite 25 von 38 Verfahren mit Bezug zur Gastronomie und zu sonstigem Gewerbe (zu den Rechtsbereichen FTG, GastG, GewO, GSG, Lebensmittelrecht, SpielV) haben sich in den durch Lockdowns geprägten Zeiten im Vergleich zum Vorjahr in den absoluten Zahlen und in der Quote vermindert. Die Einspruchsquote der Betroffenen in Verfahren wegen Verstoß gegen AlkVVO, BayStrWG, PAuswG, SGB XI und StrRVO liegt auch bei den geänderten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr im Durchschnitt weiterhin unter 5 % und bei Verfahren das BayEUG, BMG, KrWG und das GüKG betreffend geringfügig darüber. 6. Erledigung der Einsprüche Im Berichtsjahr wurden rund 49,2 % der Einsprüche (313) im Hause (sog. Zwischenverfahren) - also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes - beendet. Bei rund 37,8 % der Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen, dabei obliegt in rund 36 % der Fälle die Entscheidung dem Gericht. Bearbeitungsstand AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) AG: Rücknahme AG: Einstellung AG: Geldbuße AG: Freispruch AG: Verwerfung Einspruch-Rücknahme Einspruch-Verwerfung Einspruch-Einstellung Einspruch Geldbuße reduziert Neuer Bescheid Offen absolut 3 43 21 8 9 89 44 146 17 17 238 in Prozent 0,47 6,77 3,31 1,26 1,42 14,01 6,93 22,99 2,68 2,68 37,48 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2020 (Stand 31.12.2020) bei 168 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamtes auf die se über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen Seite 26 von 38 oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens. 7.2. Amtsgericht Nürnberg Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle - als Vertreter der Verwaltungsbehörde zugegen. Hier die Ergebnisse in 2016 - 2020 in absoluten Zahlen: Art der Erledigung: Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung Einspruchsrücknahme vor dem AG Einstellungen durch das AG Verwerfungsurteile durch das AG Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil Freisprüche noch offene anhängige AG - Verfahren Gesamt: 7.3. 2016 4 35 11 5 14 26 91 2017 3 27 10 6 7 42 95 2018 3 20 8 4 12 42 95 2019 2 45 23 9 12 2 49 142 2020 3 43 21 9 8 84 168 Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt. Erzwingungshaft-Verfahren Bearbeitungsvorgänge davon offen erledigt nach Einsitzen erledigt durch Zahlung Teilzahlung Vollstreckungshindernisse erfolglose Vollstreckung 2016 1575 2017 1484 2018 1166 2019 1283 2020 1347 603 567 529 570 649 63 49 23 23 71 440 381 26 62 383 327 24 134 264 262 41 47 295 284 24 87 260 228 32 107 Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden. Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, Seite 27 von 38 der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab. 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest. JG-Verfahren Bearbeitungsvorgänge davon offen erledigt durch Zahlung Teilzahlung Sozialstunden Arrest Teilnahme Maßnahme erfolglose Vollstreckung 2016 719 2017 704 2018 582 2019 588 2020 797 206 162 191 161 434 36 91 116 55 58 39 164 115 115 68 42 38 128 85 72 23 34 49 144 113 78 21 37 34 146 83 47 17 35 35 Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird. 7.5. Polizeidienststellen Im Jahr 2020 lag nahzu 80 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Schutzpolizei und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert. Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren: - Festsetzung von Sicherheitsleistungen Zeugeneinvernahmen Einziehung von Gegenständen Durchführung des rechtlichen Gehörs Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest Seite 28 von 38 Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen. Im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit auf allen Ebenen darauf ausgerichtet, die pandemiebedingten Anforderungen zu bewältigen. 8. Stadtinterne Zusammenarbeit Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid - einschließlich Bußgeldvorschlag - gestellt. Rund 20 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit. Bei Bedarf wird den Fachdienststellen ein spezielles Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“ angeboten. Den Teilnehmer/-innen werden die Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren vermittelt und sie lernen dabei, mit spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sachgerecht umzugehen. Statt durch den Besuch eines Seminars erfolgt die Wissensvermittlung durchs Rechtsamt zunehmend in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen. Im Berichtszeitraum wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen. In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Erhöhter Aufwand bei der Sachbearbeitung ist die Folge. Es werden ggf. Teilzahlungen vereinbart, nach Beitreibungshandlungen Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt. 9. Einnahmen: Seite 29 von 38 Ist – Einnahmen In 2020 wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung mittels einer Kassenübergabedatei gebucht. Die Einnahmen haben sich sich gegenüber dem Vorjahr marginal vermindert. Mehr als 40 % der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitaum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Die Zahlungsfähigkeit wird individuell berücksichtigt. Hier gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet. Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm. 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Ist-Einnahme 2001 10. 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 Meldungen an das Gewerbezentralregister Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister geführt beim Bundesamt für Jusitz in Bonn zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Seite 30 von 38 Im Berichtsjahr erfolgten in 135 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche und juristische Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Minderung der Verfahren um 60 % hat ihren Grund in den Anordnungen von Betriebsschließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. 11. Fazit und Ausblick Im Berichtsjahr haben sich die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der CoronaPandemie um 75 % gegenüber den Anzeigen der Vorjahre erhöht. Dieses hat Auswirkungen in allen Bereichen der Sachbearbeitung von der Anzeigenanlage über den Bescheiderlass, die erneuten Zustellungen wegen häufiger Wohnsitzwechsel, die Einspruchbearbeitung bis zur Bewilligung von Zahlungserleichterungen und danach bei den Anträgen auf Durchführung jugendgerichtlicher Maßnahmen bzw. später auf Anordnung der Erzwingungshaft. Der Arbeitsanfall war mit dem Stammpersonal nicht zu bewältigen. Der erhöhte Personalbedarf wurde zwar im beantragten Umfang begutachtet. Die Personalgestellung war wünschenswert, wurde aber nicht im notwendigen Umfang erfüllt. Bei der Sachbearbeitung „Vereinnahmen von Verwahrgeldern“ hat sich die Vereinnahmung unter Anwendung des elektronischen Dokumentenmanagements als nicht praxistauglich erwiesen. Die geänderte Sachbearbeitung mit der Datenübermittlung an das Kassen- und Steueramt über Outlook hat dann zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands geführt. Die gesetzlichen Vorgaben für die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren liegen zwischenzeitlich vor. Die Umsetzung der elektronischen Aktenführung und die Übermittlung der Daten an die Justiz auf elektronischem Weg muss bis Ende 2025 erledigt sein. Derzeit mangelt es noch an den technischen Voraussetzungen. Ungeklärt ist daher weiterhin, auf welche Weise eine systembruchfreie Sachbearbeitung vom Anzeigeneingang bei den Fachdienststellen bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens beim Rechtsamt umzusetzen ist. Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet. Seite 31 von 38 Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle Umweltamt KrWG, BayWG BayImSchG, WHG BaumSchVO usw. usw.BaumSchVO Ordnungsamt GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, PAngV,GüKG,WoVermRG TierSchG, TierGesG, ProstSchG usw. Liegenschaftsamt BayStrWG , SondernutzungsS AnschlägeVO Polizeipräsidium Mittelfranken Abteilung Einsatz - Ordnungs- und Schutzaufgaben - Kriminalitätsbekämpfung Kassen- und Steueramt KaSt/2, KaSt/4 Jugendamt JuSchG, UVG OBM/ Bürgermeisteramt Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Amt Zentrale Dienste, Zentraler Ermittlungsdienst Rechtsamt SUN EWS Zentrale Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Nürnberg OWiG , BayDSG, BNichtrSchG, StVG Einwohneramt BMG, AsylG AufenthG, PAuswG, PassG, FreizügG/EU Versicherungsamt SGB XI Kassen- und Steueramt KAG, HStS Friedhofsverwaltung KFVO BFS, BestV Berufs-,Grund- Mittel- und Förderschulen, Realschulen SchA, SchB, private/ öffentl. Schulträger BayEUG Gewerbezentralreg. Handelsregister Grundbuchamt Amtsgericht -Betreuungsstelle Rundfunkstaatsvertrag Landesuntersuchungsämter Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsamt, Finanzämter Justiz - Staatsanwaltschaft - Amtsgericht Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Erzwingungshaft (Stand 29.01.2021) Seite 32 von 38 Servicebetrieb Öffentlicher Raum StrRVO TBenS BayStrWG GrünanlagenS Bauordnungs-behörde BayBO DSchG, EnEV, SchfHwG Amt für Existenz-sicherung und soziale Integration –Sozialamt WoBindG, WoGG WiStrG, USG Feuerwehr VVB U-Bahn-BrSchVO Gesundheitsamt IfSG, GVDG, TaubenfütterungsverbotsVO AMG, ApoG ProstSchG Marktamt und Landwirtschaftsbehörde Marktsatzungen Handwerkskammer SchwarzarbG HwO Außendienst berg Nürn- IV. Zwei Jahre Kommunaler Außendienst in Nürnberg 1. Einleitung Seit Dezember 2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen der Stadt unterwegs. Seit 1. Januar 2019 geht der ADN in verschieden Gebieten auf Streife. Gestartet mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst ist es Aufgabe, die Einhaltung der stadtrechtlichen Regelungen (kommunale Satzungen und Verordnungen) im gesamten Stadtgebiet zu überwachen. Inzwischen haben sechs weitere Mitarbeitende die Arbeit im Außendienst aufgenommen. Grafik: Stefan Grötsch Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben der Ahndung von Verstößen versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung herzustellen. Zudem soll er durch seine Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöhen. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist „Auge und Ohr“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Ahndungen - meist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein. Einen Überblick über die Geschehnisse und das Erreichte im Aufgabengebiet des ADN für Nürnberg im vergangenen Jahr, soll diese Bilanz zeigen. Seite 33 von 38 2. Bisherige Leistungen Das oberste Ziel war und ist es, die Menschen auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider, die im Jahr 2020 entscheidend von der Covid-19-Pandemie geprägt sind und sich somit vom Vorjahr erheblich unterscheiden: • • • • • • • • • Insgesamt fast 23.100 Maßnahmen (Mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügter Tabelle) Hoher Anteil (fast 10.000) an mündlichen Verwarnungen in Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie Fast 4000 mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) bei Verstößen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr. Fast 3500 Hilfeleistungen unterschiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.) Über 2100 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen als auch Platzverweise im Rahmen der Covid-19-Pandemie, wie bei den Corona-Hot-Spots wegen zu dichtem Beieinanderstehen beinhaltet). Fast 1200 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentlichem Grund, Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖRAbteilung „Straßen- und Verkehrsrecht“) Fast 1250 Meldungen an städtische Dienststellen (ADN ist „Auge & Ohr der Stadtverwaltung“), wie z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen; Betteln, etc.) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt). 209 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen Covid-19-Regeln (insbes. Maskentragungspflicht, nächtliche Ausgangssperre). 574 eingeleitete sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Verstößen gegen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz). 3. Reaktionen Der ADN genießt auch in seinem zweiten Jahr der Tätigkeit, nach den uns vorliegenden Rückmeldungen, eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft. Belegen lässt sich das u.a. wie folgt: • • Nur ein tätlicher Angriff gegen das ADN-Personal Keine Körperverletzungen erlitten Seite 34 von 38 • • • • • • • Keine schwerwiegenden Beleidigungen des ADN-Personals, die strafrechtlich verfolgt werden mussten Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung (häufige Aussagen, insbes. von älteren Menschen: „Schön, dass es Euch jetzt gibt“). Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeitenden eingegangen. Kein Einsatz des Pfeffersprays und des Abwehrstocks notwendig Zwei vorläufige Festnahmen in Zusammenhang mit Straftaten Nur eine Beschwerde erhalten, die sich jedoch als nicht gerechtfertigt erwies. 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht: • • • • • • • • • • Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat sich weiter vergrößert Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen. Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt In seinem zweiten Jahr hat der ADN zunehmend die Einhaltung der verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden weiter etabliert Neue Arbeitsfelder, in denen kontrolliert werden soll, taten sich im Jahr 2020 besonders im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie auf. Hier konnte die Stadt mit dem ADN schnell auf die oft kurzfristig in Kraft getretenen und ebenso kurzfristig sich ändernden Regelungen im Bereich des Infektionsschutzes reagieren. Bemerkenswert ist dabei, dass die Mitwirkung bei der Umsetzung von Regelungen des Freistaates Bayern ursprünglich bei Gründung nicht im Aufgaben-Portfolio des ADN enthalten waren. Seite 35 von 38 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen: • • • • Personalgewinnung und -ausbildung, insbesondere, wenn die Covid-19-Regeln weiterhin in der einen oder anderen Ausprägung Bestand haben. Einführung einer Software, die auch die Möglichkeit eröffnet Verwarnungsgeldverfahren „vor Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen. In den Umwelt- und Verkehrs-Bußgeldkatalogen sind die Bußgeldsätze zu gering, um abschreckend zu wirken Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.) 6. Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen Die Personalsituation stellt sich aktuell wie folgt dar: • • momentan: 13 Außendienstmitarbeiter plus 2 Führungskräfte Beginn der Planungen für eine personelle Erweiterung, sobald die Covid19-Pandemie-Regelungen eine längerfristige Planung zulassen 7. Hintergrund Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können. Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten. Seite 36 von 38 Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben beschrieben) weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Im eng umgrenzten Bereich (hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Fußgängerzone) wurde die Stadt Nürnberg und damit der ADN durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 im Jahr 2018 ermächtigt, neben der Polizei Ahndungen im fließenden Verkehr durchzuführen. Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen. 8. Fazit In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des ADN als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Unterstützer der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig genug die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland. Seite 37 von 38 Seite 38 von 38 Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2020 Inhaltsverzeichnis I. Vorwort ..................................................................................................................................4 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020 ....................................................................6 1. Demonstrationen / Kundgebungen ....................................................................................6 2. Umgang mit Critical Mass (CM) ..............................................................................................7 3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen ....................................................8 4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ........................................................................................9 6. Vermüllung ...........................................................................................................................10 7. Betteln ..................................................................................................................................11 8. Lagern im öffentlichen Raum ................................................................................................12 9.Wohnmobilstellplätze .............................................................................................................13 10. Graffiti .................................................................................................................................13 10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................14 11. Runde Tische......................................................................................................................14 11.1 Königstorpassage .............................................................................................................15 11.2 Aufseßplatz .......................................................................................................................16 11.3 Jamnitzerplatz ...................................................................................................................16 11.4 St. Leonhard .....................................................................................................................17 11.5 Norikusbucht .....................................................................................................................18 Fazit Runde Tische ...................................................................................................................19 III. Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle .......................................................................20 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020 .......................................................................20 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen ............................................................20 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -Auswahl- ............................21 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ..........................23 4.1. Alkoholgenuss .................................................................................................................23 4.2. Schulschwänzer ..............................................................................................................23 4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns .................23 4.4. Straßenverkehrsrecht ......................................................................................................23 4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung ......................................................................23 4.6. Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen ...........................................................24 5. Bescheide - Einspruchsquote ..........................................................................................24 6. Erledigung der Einsprüche...............................................................................................26 Seite 2 von 38 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden .........................................................................26 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth ...............................................................................26 7.2. Amtsgericht Nürnberg ......................................................................................................27 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren............................................................................27 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht ..............................................................................................28 7.5. Polizeidienststellen ..........................................................................................................28 8. Stadtinterne Zusammenarbeit ..........................................................................................29 9. Einnahmen: .....................................................................................................................29 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister......................................................................30 11. Fazit und Ausblick............................................................................................................31 IV. Ein Jahr Kommunaler Außendienst in Nürnberg .............................................................33 1. Einleitung .........................................................................................................................33 2. Bisherige Leistungen .......................................................................................................33 3. Reaktionen ......................................................................................................................34 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .....................................................34 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..............................................................35 6. Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen ................................................................35 7. Hintergrund ......................................................................................................................36 8. Fazit ................................................................................................................................36 Seite 3 von 38 I. Vorwort Der vorliegende Sicherheitsbericht setzt sich aus den Teilberichten des Rechtsamts/Zentrale Bußgeldstelle, des Ordnungsamts bzw. der Lagebilder aus dem Arbeitskreis „Sicherheit und Sauberkeit“ (SiSa) und des ADN zusammen und flankiert damit den polizeilichen Bericht, der dem Stadtrat alljährlich die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet vorgestellt wird. Seit der erstmaligen Vorstellung des städtischen Berichts im RWA 2019 sind einige organisatorische Änderungen in der Zuständigkeit erfolgt: Im RWA wurde vereinbart, die städtischen und polizeilichen Sicherheitsberichte aufgrund deren besonderer Bedeutung gemeinsam künfig dem Stadtrat zu präsentieren. Auf Grundlage des Kooperationsvertrags von CSU und SPD hatte der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2020 zudem die Verwaltung beauftragt, ein Direktorium für Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) zu bilden. Die Bürgerämter Nord/Ost/Süd wurden dem Direktorium ebenso zugeordnet wie Einwohneramt, Ordnungsamt, Standesamt und ab Mai 2021 das Rechtsamt. BDR nimmt seitdem an den Sitzungen des Sicherheitsrats und des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit teil und sorgt unter anderem für eine wesentlich engere Vernetzung mit den außerstädtischen Kooperationspartnern in diesen Gremien. Zum Inhalt: Im Berichtsjahr wurde die Nutzung des öffentlichen Raums geprägt von einer Vielzahl von Beschränkungen und Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Kraft traten. Diese wurden bis vor Kurzem (also vor der sog. „Bundes-Notbremse“) insbesondere durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) des Freistaates Bayern geregelt. Die Vielzahl von Vorschriften, deren Inhalt auf Grund der pandemiebedingten Dynamik aber auch Rechtsprechung immer wieder angepasst werden mussten, stellten eine große Herausforderung für alle Bereiche der Stadtverwaltung, aber eben auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Durch „Corona“ veränderte sich das Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum zum Teil enorm. Gerade der Wegfall einer Vielzahl von Freizeit- und Gastronomieangeboten verbunden mit der Einführung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ließen den Nutzungsdruck auf Grünanlagen und die öffentlichen Plätze ansteigen. Dies galt erst Recht bei vorübergehenden Lockerungen und/oder günstigen Witterungsbedingungen: hier drängten zum Teil viele Menschen in die Grünanlagen und auf weitere attraktive Örtlichkeiten in der Innenstadt, um die „neugewonnene Freiheit“ zu genießen, zu feiern und wieder soziale Kontakte zu pflegen. Neben der Frage, ab welchem Ausmaß infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu treffen waren, sind dabei die Interessen anderer Nutzergruppen / Anwohnerschaft zunächst in den Hintergrund gedrängt worden. Außerdem ließ sich feststellen, dass insbesondere bei Schließung der Gastronomie eine extreme Verschmutzung der öffentlichen Grünanlagen zu verzeichnen war – gerade durch „To-Go“-Verpackungen. Das Jahr beinhaltete für die Sicherheitsbehörden der Stadt Nürnberg die neue Aufgabe der Verfolgung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise der jeweils gültigen BayIfSMV einerseits; auf der anderen Seite gab es einen hohen Beratungs- und Informationsbedarf von Bürgerinnen und Bürgern und Gewerbetreibenden. Dies spiegelt sich wider bei den Bußgeldzahlen RA sowie bei den Fallzahlen OA bzgl. Beratung, Auskünften, Sachbearbeitungen und Außendiensten sowie des ADN hinsichtlich zusätzlicher Überwachung/Präsenz vor Ort. Seite 4 von 38 Corona stellte und stellt damit insgesamt eine nicht unerhebliche Mehrbelastung im täglichen Arbeitsablauf der Dienststellen dar, die ohne ein Mehr an qualifiziertem Personal geschultert werden musste. Besonders wichtig war dabei eine Vernetzung aller Akteure mit Gh, allen Beteiligten der Führungsgruppe Katatstrophenschutz und Polizei mit dem Ziel einer schnellen Weitergabe wichtiger Informationen und gemeinsamer Bewertung neuer Sachverhalte. Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit - AK SiSa (Mitglieder: Polizei, 2. BM, SÖR, BDR, ADN, RA/2, Ref. V, BgA) wird von OA geleitet und widmete sich auch in diesem außergewöhnlichen Jahr wie gewohnt den Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum. Dieses Gremium hat das Ziel, den Rahmen für eine effiziente und strukturierte Zusammenarbeit aller Sicherheitsakteure im Stadtgebiet zu schaffen, so dass bestehende Sicherheitsstörungen und Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsgefühls koordiniert und gleichermaßen effektiv wie schnell behoben werden können. Seite 5 von 38 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020 Im Folgenden werden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte und Maßnahmenstrategien des AK SiSa anhand von besonderen Lagebildern aus dem Jahr 2020 dargestellt. Dies beinhaltet nicht die gesamten Tätigkeitsfelder des OA, sondern kann aus Gründen der Übersichtlichkeit nur schlaglichtartig die wichtigsten Ereignisse aus diesem Bereich skizzieren. Darüberhinaus kamen auf OA und BDR zahlreiche neue Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit Bewältigung der Corona-Pandemie zu: Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Vollzugs der verschiedenen BayIfSMV und weiterer Vorschriften umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere mussten die Maskenpflichtregelung und weitere Regelungen, wie zum Beispiel das Verbot der Prostitutionsausübung in Wohnungen an die jeweils gültige BayIfSMV angepasst werden. Allein hierfür waren sechs Allgemeinverfügungen erforderlich. Für die Feststellung der Überschreitung des Inzidenzwertes und weitergehender Regelungen sowie das Verbot von Veranstaltungen mit 100 bis 1.000 beziehungsweise 500 bis 1.000 Teilnehmenden waren jeweils zwei Allgemeinverfügungen notwendig. Schließlich wurde per Allgemeinverfügung die Aussetzung des Heizpilzverbots, das Feuerwerksverbot an Silvester und die Erfordernis zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Behördengängen geregelt. Im Eilverfahren wurde das Feuerwerksverbot auf privaten Grundstücken für einzelne Antragsteller vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Das Böllerverbot wurde im RWA vom 14.04.2021 behandelt. Die Stadt Nürnberg war also allein aufgrund der sich ändernden Bestimmungen beziehungsweise der anhaltenden Corona-Pandemie aufgefordert, im laufenden Jahr 2020 insgesamt 13 Allgemeinverfügungen in diesem Zusammenhang zu erlassen. 1. Demonstrationen / Kundgebungen Die Zahl der Demonstrationen stieg auch 2020 kontinuierlich an. Zum einen ist dies zu einem guten Teil den Demonstrationsanzeigen von Coronamaßnahmen-Gegnern geschuldet, zum anderen aber auch der Tatsache, dass mit Fortdauern der Pandemiebeschränkungen immer mehr „klassische Demonstrationsveranstalter“ keinen Grund mehr sahen, ihre Anzeigen beziehungsweise Versammlungen pandemiebedingt auszusetzen. Seite 6 von 38 Demonstrationsanzeigen: 2018: 437 2019: 524 2020: 621 Bedingt durch die sehr öffentlichkeitssensible und auch rechtlich anspruchsvolle Thematik erwies sich eine Vielzahl von Versammlungsanzeigen insbesondere von Coronamaßnahmen-Gegnern als so problematisch, dass zum Teil mehrstündige Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern, der Polizei und OA sowie weiteren beteiligten Behörden zur Vorbereitung versammlungsrechtlicher Maßnahmen geführt werden mussten. So kam es 2020 auf Grund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben bzw. befürchteter Verstöße hiergegen zu mehreren Versammlungsverboten. Die versammlungsrechtliche Bewertung war insofern nicht mit den Vorjahren zu vergleichen, in denen ein Verbot auf Grund der grundgesetzlich geschützten Freiheiten nur sehr selten ausgesprochen werden konnte bzw. musste. Zu einer starken quantitativen Zunahme kam also auch noch eine qualitative und somit wesentlich aufwändigere Verfahrenskomponente hinzu, zumal auf Beschränkungen häufig mit Klagen und Anträgen reagiert wurde. Neue Versammlungsformen wie das auf längere Dauer angelegte Klimacamp, Auto- und Motorradkorsos, Fahrradversammlungen oder Demonstrationen mit besonderen Interaktionen stellen die Versammlungsbehörde ebenfalls vor neue und zeitintensive Herausforderungen: Interessen Dritter wie die von Gewerbetreibenden, Anwohnerschaft oder anderer Verkehrsteilnehmenden, die auf Grund der höheren Intensität, Dauer oder Platzansprüche der Demos mittlerweile stärker betroffen sind, müssen immer wieder einbezogen und neu austariert werden. 2. Umgang mit Critical Mass (CM) Der Umgang mit der Fahrradbewegung CM gestaltete sich im Corona-Jahr 2020 zusehends schwieriger, da es auch hier aus Gleichbehandlungsgründen galt, infektionsschutzrechtliche Bestimmungen durchzusetzen und für die Teilnehmenden, Verwaltung, Polizei und die restlichen Verkehrsteilnehmenden eine rechtlich gesicherte Grundlage und damit eine erhöhte Verkehrssicherheit herzustellen. Diese konnten – anders als bei angezeigten Demonstrationen – aber keinem Versammlungsleiter als Beschränkungen auferlegt werden, da CM gerade nicht als Demonstration firmieren wollte. Bei einer Ausfahrt im Juli 2020, die untersagt bzw. vor Ort durch die Polizei unterbunden wurde, erhielt CM starke Aufmerksamkeit in den Medien, da die behördlichen/polizeilichen Maßnahmen seitens der Teilnehmenden und Unterstützenden heftig kritisiert wurden. Der Gesamtkomplex wurde im RWA vom 16.09.2020 behandelt. Ordnungsamt und Polizei sehen in den zwischenzeitlich geführten Gesprächen und in den bisherigen Abläufen der monatlichen CM eine gute Grundlage für eine weitere Verständigung, um CM künftig rechtlich und polizeilich abgesichert durchführen zu können. Seite 7 von 38 3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen Gerade in den Sommermonaten kam es an den Wochenenden in mehreren Bereichen der (damals vorübergehend erlaubten) Gastronomie zu erhöhten kritischen Ansammlungen von Publikum im Außenbereich, vor allem außerhalb der zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen. Betroffen hiervon waren vor allem der Köpfleinsberg, Tiergärtnertorplatz und die Hallerwiese. Zur Entzerrung der Menschenmengen erarbeitete die Verwaltung gemeinsam mit Polizei und den jeweils betroffenen Betriebsinhabern individuelle Konzepte, um die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften im Umfeld sicherzustellen. Dies beinhaltete neben dem kostenintensivem Einsatz von Security zur gezielten Ansprache des Publikums die zeitweise Absperrung von Örtlichkeiten und Verbesserung von Hygienekonzepten zur Durchsetzung der Abstandsregelungen. Zugleich wurden die zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen durch die Verwaltung erweitert, um auch hier eine Entzerrung der Besuchergruppen zu schaffen. SÖR stellte groß dimensionierte Pflanzenkübel zur Verfügung, die den Tiergärtnertorplatz ebenfalls auflockerten. Die Maßnahmen wurden konsequent in enger Abstimmung mit der Polizei umgesetzt, so dass es im Umfeld dieser Betriebe zu keinen nennenswerten Verstößen kam. Grundsätzlich stellte die Abgabe von alkoholischen Getränken „to go“ einer der Gründe dar, die für Menschentrauben an den beliebten Örtlichkeiten sorgten. Aus diesem Grunde wurden entsprechende Verkaufsverbote gegenüber verschiedenen Betrieben erteilt. Nachdem auch ab Herbst Gastronomiebetriebe wieder geschlossen, die Abgabe von Speisen und Getränken zur Mitnahme aber gesetzlich weiterhin erlaubt war, bildete der Verkauf von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken „to go“ auch kurz vor der Weihnachtszeit einen Anziehungspunkt für Menschengruppen. Um verbotene Ansammlungen und Szenarien wie diese zu vermeiden, wurde die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken per Allgemeinverfügung im gesamten Stadtgebiet ganztägig untersagt. Auch die städtischen Grünanlagen, insbesondere die neu gestalteten Uferbereiche des Wöhrder Sees, entwickelten sich im Laufe des Sommers 2020 zu Party-Hotspots mit größeren Ansammlungen von Menschen, die auf Grund hohen Alkoholkonsums deutlich enthemmt waren. Hier gingen sowohl die Polizei als auch der ADN mit viel Fingerspitzengefühl auf die Nutzer/-innen zu und klärten zunächst über die Risiken bei Unterschreiten der Mindesabstände und dem Zusammentreffen zu vieler Personen, also Verstößen gegen das jeweilige Kontaktverbot auf. In hartnäckigen Fällen mussten hier aber auch Bußgeldanzeigen, auch wegen des in Grünanlagen verbotenen Alkoholkonsums, erstattet werden. Darüber hinaus leuchtete die Polizei einzelne Bereiche an den Ufern aus. Zur Entzerrung der Ballung von Menschenmengen konnten neue Veranstaltungs- und Gastroformate wie Pop-Up-Biergärten, Autokinos, „Sommer in der Stadt“ der Schaustellerbetriebe und viele weitere Veranstaltungen erfolgreich beitragen, ebenso die Erweiterung der Außenflächen auf die Parkbuchten. Sobald die Pandemiesituation dies zulässt, muss mit einer extremen Steigerung bei den Anfragen der betroffenen Betriebe gerechnet werden, sei es im Hinblick auf Außengastronomie oder bei Hygienekonzepten für Innengastronomie einschließlich eventuell möglicher Veranstaltungen. So nachvollziehbar der Nachholbedarf auf Seiten der Veranstaltenden, Gastronomen und einem Großteil der Gesellschaft ist, dürfen dabei Interessen der Nachbarschaft hier nicht vernachlässigt werden. Seite 8 von 38 4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Auch der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum kann das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen und ist somit Gegenstand des AK SiSa. Bei dem Konsumverhalten treten typischerweise negative Begleiterscheinungen wie Störungen von Passanten/-innen oder Anwohnern/-innen auf, z.B. durch wildes Urinieren, Lärm, Unrat, Glasscherben, offene Streitereien, Pöbeleien oder Beleidigungen. Aber vor allem Straftaten wie Körperverletzungsdelikte werden im öffentlichen Raum häufig durch alkoholisierte Täter begangen. Mit Beschluss des Stadtrats am 21.10.2020 wurde die städtische Alkoholverbotsverordnung rund um den Nürnberger Hauptbahnhof um vier Jahre verlängert mit dem Ziel, die Zahl der alkoholbedingten Straftaten und Ordndungswidrigkeiten im dortigen Bereich zu minimieren bzw. den Rückgang derselben auf dem aktuellen Niveau (also vor 2016) zu halten. Pandemiebedingt wurde der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum abermals duch die BayIfSMV verschiedentlich eingeschränkt, um so Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu vermeiden, die – enthemmt von Alkohol – nicht mehr willens oder in der Lage sein könnten, die Infektionsschutzregelungen einzuhalten. So wurde der Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen, zunächst zeitlich auf die Abendstunden, mittlerweile ganztägig, mittels Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg verboten. 5. Tuning- bzw. Poserszene Die Tuning- und Poserszene beschäftigt die Verwaltung und Polizei bereits seit Jahren, und machte ein eng abgestimmtes Einschreiten erforderlich. In den letzten Jahren hat sich die Szene insgesamt verändert. Es erfolgte ein – wohl auch auf Grund minimierter Freizeitangebote im Jahr der Pandemie verursachter - Wandel hin zur Partyszene: 60 % Partyszene - 20 % Autoposer - 20 % Tuningszene. Die Tuningszene war am Anfang der Saison stärker vertreten. Hochwertig getunte Fahrzeuge bilden mittlerweile aber nur noch einen sehr kleinen Anteil ab. Maßgeblich nehmen Serienfahrzeuge der Party- und Eventszene sowie hochwertige Serienfahrzeuge der Autoposerszene teil. Ende Juni 2020 wurde „the_spot_nurnberg“ als Instagramcommunity mit bis zu 16.100 Abonnenten, gegründet. Es wurden wöchentlich an Samstagen in den späteren Abendstunden sog. „Spots“ bekannt gegeben, welche dann die jeweiligen Teilnehmer anfuhren. Besonders auffällig waren – auch wegen des hohen Verschmutzungsgrades die Treffen an der Steintribüne. Die Fahrzeuge konnten der Tuning- und Poserszene zugeordnet werden. Polizeiliches Einschreiten wurde jedoch überwiegend durch die parallel anwesende Partyszene, die Alkohol konsumierte, provoziert. An den Treffen nahmen einschließlich schaulustiger Dritter bis zu 1.800 Personen mit bis zu 1.000 Fahrzeugen teil. In der Innenstadt Nürnberg beschäftigt die Poserszene die Polizei ganzjährig. Hier stellen starkes Beschleunigen, Lärmemissionen und unnützes Hin- und Herfahren die Kernpunkte dar. Seite 9 von 38 Aufgrund der Corona-Pandemie war das Durchführen von Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung konnte, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Veranstalter, nicht vorgewiesen werden, wäre aber auch nicht erteilt worden. Durch die teils hohe Anzahl an Teilnehmenden und nur geringen Abstände zwischen den Personen bestand eine erhöhte Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus. Maßnahmenübersicht          Absperrungen der Parkplätze, Änderung der Beschilderung an den Hot-Spots / Straßensperrungen/Durchfahrts-/Parkverbote (Tiergarten, Steintribüne, Meistersingerhalle) Platzverweise Lautsprecherdurchsagen Geschwindigkeitsmessungen Technische Kontrollen Konsequente Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung von Falschparkern, insbesondere im Bereich von Rettungswegen Anschreiben und Beratung der Verfügungsberechtigten der frequentierten Grundstücke. Zahlreiche Grundstückseigentümer haben daraufhin die Beschilderung geändert oder Sperrmaßnahmen durchgeführt, soweit dies technisch möglich war. Insbesondere konnte bei einigen Grundstücken, die von mehreren Firmen genutzt werden, keine Sperrung erfolgen, da diese auch nachts zugänglich sein mussten (Fitness-Studios, Gaststättenbetrieb). Regelmäßiger Austausch über Entwicklungen. Die Polizei registrierte in der Zeit vom 20.06.2020 bis 19.09.2020 insgesamt 38 angefahrene Orte in Nürnberg mit bis zu 1.000 Fahrzeugen und 1.800 Personen. Ende August stellte sich aufgrund der hohen Kontrolldichte ein Verdrängungseffekt ins Umland ein. Die Entwicklung in der Zukunft wird seitens der beteiligten Stellen genau beobachtet und bereits vor Saisonbeginn wird ein gemeinsames Treffen zur Verabredung neuer erforderlicher Maßnahmen durchgeführt. 6. Vermüllung Insbesondere in den öffentlichen Grünanlagen, aber auch an anderen Orten mit einer hohen Besucher/-innen Frequenz ist eine Zunahme der Vermüllung von 5300 Kubikmeter auf 6000 Kubikmeter festzustellen. Auch hier schlug der „Corona-Effekt“ durch: To-go-Verpackungen von Flaschengebinden bis hin zu Pizzakartons und Hausmüll, der daheim auf Grund von Home-Office und –Schooling vermehrt anfiel und nicht mehr ordentlich entsorgt wurde. Besonders starke Vermüllung war an einzelnen Örtlichkeiten wie beispielsweise im Pegnitztal-West, der Wöhrder Wiese mit Norikusbucht oder im Marienbergpark festzustellen. Zunächst kann auf derar- Seite 10 von 38 tige Zustände nur mit Reinigung der Örtlichkeit durch die Behörden reagiert werden, was bei entsprechenden Anzeigen aus der Bevölkerung durch SÖR bzw. ASN zeitnah geschieht. Die hierfür anfallenden – zum Teil nicht unerheblichen – Kosten verbleiben bei der Stadt. Präventive Maßnahmen können z.B. die Abgitterung einzelner Unterführungen (so geschehen am Frankenschnellweg), das Aufstellen besonderer Müllbehältnisse, zum Beispiel für Pizzakartons, oder die Installation von Müllsäulen, die der Verdeutlichung der Müllmenge und damit Sensibilisierung der Parkbesucherinnen und -besucher dienen, sein. Ob diese Maßnahmen zusammen mit einer stärkeren Präsenz durch Ordnungskräfte, wie Polizei, Sicherheitswacht, ADN, NOA, Parkaufsicht oder private Sicherheitsdienste und sogar durch die Reiterstaffel der Polizei zu einem veränderten Wegwerfverhalten führen, bleibt abzuwarten. In einzelnen Gebieten wurde und wird die Abfallberatung durch ASN stark intensiviert (z.B. St. Leonhard, Ottostraße). Aktionen wie „kehrd wärd“, die auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sauberkeit und den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfall abzielen, können mittelfristig zusätzlich zu einem veränderten Verbraucherverhalten führen. 7. Betteln Der Sachstand zum Betteln im öffentlichen Raum wurde in der Sitzung des RWA vom 12.02.2020 ausführlich dargestellt. Im Gegensatz zum stillen Demutsbetteln, welches dem Gemeingebrauch entspricht und ohne Weiteres zulässig ist, wird aggressives und organisiertes bzw. betrügerisches Betteln von den Sicherheitsbehörden konsequent verfolgt und geahndet. Die Situation und die Erscheinungsformen im Bereich des Bettelns werden von den Sicherheitsbehörden regelmäßig gemeinsam bewertet und Verfahren zur Vorgehensweise abgestimmt. Nach den polizeilichen Statistiken und Ergebniswerten der Bußgeldstelle hat das Phänomen in den letzten Jahren nicht zugenommen. Die vollständige Sitzungsvorlage kann im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Nürnberg abgerufen werden. Jährlich lädt im Frühjahr, vor Beginn der „Bettelsaison“, das Ordnungsamt zu einem Jour-fixe mit der Polizei, dem LA und dem ADN, in dem ein Austausch der gegenseitigen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr stattfindet. Der Jour-fixe kann bei besonderen Problemlagen auch unterjährig jederzeit einberufen werden. Seite 11 von 38 8. Lagern im öffentlichen Raum Die Mitglieder des AK SiSa haben in Bezug auf das Lagern im öffentlichen Raum eine abgestufte Vorgehensweise festgelegt. Grundsätzliches Ziel ist es, die Entstehung von Lagern zu vermeiden. Dieses Ziel zu erreichen, ist jedoch nicht immer einfach. Das Aufstellen von Schildern mit dem Piktogramm „Campieren verboten“ an traditionell stark frequentierten Lagerstätten, wie zum Beispiel dem Grünstreifen zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, konnte die Lagerbildungsfrequenz ebensowenig verringern, wie die konsequente Räumung von Lagern, bei denen eine extrem hohe Verschmutzung wahrgenommen wurde. Festzustellen ist hierbei, dass neben den traditionellen Nutzern/-innen, die Mehrzahl der zu räumenden Lager von Osteuropäern /-innen angelegt wird, über deren Zuzug und Verbleib nach einer Räumung nur wenig bekannt ist. Nicht nur die Sprachbarriere, sondern auch das Misstrauen gegenüber den Behörden und die Tatsache, dass die Lagernutzer/-innen nur selten an ihren Lagern anzutreffen sind, machen eine Nachverfolgung der Wege schwer.Es ist anzunehmen, dass zahlreiche Nutzer/-innen der Lager dem Bettelmilieu zuzuordnen sind. Im Berichtsjahr wurde die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der Lagerbetreuung und gegebenenfalls –Räumung weiter vertieft: Erlangt der AK SiSa Kenntnis von einem bestehenden Lager geht zunächst die Sozialarbeit bzw. Streetwork vor Ort, um die „Bewohner/innen“ über Notschlafplätze und Hilfsangebote aufzuklären. Diese wurden beim ersten Lockdown räumlich erweitert, indem eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft zusätzlich Platz für 100 Personen schuf. Weiterhin ist dort mittlerweile auch der Tagesaufenthalt möglich. Falls das Lager daraufhin nicht aufgegeben wird, wird im AK SiSa abgewogen, ob die Örtlichkeit behördlich geräumt werden soll oder (vorläufig) geduldet werden kann. Kriterien hierfür sind u.a. der Zustand und die Lage des Lagers sowie das Verhalten der „Bewohner/innen“. Lässt die konkrete Situation vor Ort eine Duldung nicht vertretbar erscheinen, wird (nach vorheriger Einbindung von Ref. V und Information der „Bewohner/-innen“) die Räumung durch SÖR (sowie bei Bedarf Polizei und Sozialbehörden) sowie die anschließende Reinigung der betroffenen Flächen durch SÖR veranlasst. In Einzelfällen stehen bei der Räumung Mitarbeitende des ASN und OA vor Ort zur Unterstützug bereit. Die Örtlichkeit wird im Nachgang weiterhin durch den ADN und / oder SÖR gegebenenfalls regelmäßig kontrolliert. Müssen Lager durch die Stadt aufgelöst werden, ist dies regelmäßig mit besonderen Problemen verbunden. Die Verwaltungsinstrumente Zwangsgelder, Ersatzzwanghaft, Bußgelder, Erzwingungshaft und Sicherstellungen sind häufig wirkungslos, da die lagernden Personen meist mittellos sind und auch kürzere Haftaufenthalte wegen Nichtzahlung des Zwangsgeldes oder Bußgeldes diese Personen nicht abschrecken. Das Aufräumen der oft verdreckten und unhygienischen Lager erfordert einen hohen Personal- und Kostenaufwand, der von der Seite 12 von 38 Stadt Nürnberg zu tragen ist. Zudem werden geräumte Lagerstätten häufig nach der Räumung von neuen Personen wieder eingerichtet. Neben vereinzelten „Platten“ im und um den Stadtgraben machten im Berichtsjahr vor allem die wiederkehrenden Lager zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, bei denen regelmäßig eine extreme Belastung mit Unrat und Fäkalien festzustellen war, trotz der hohen Überwachungsdichte Probleme. N Weitere häufige Örtlichkeiten von Lagern sind Unterführungen (Köpa), U-Bahn- Verteiler (Plärrer / Rondell und U-Bahn-Verteiler), Grünanlagen und Dickichte an Straßen, oder Brücken (TheodorHeuss-Brücke, Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke, Schwabacher Str. / Frankenschnellweg, Franz-Josef-Strauß-Brücke). Insbesondere für die KöPa wurde im Rahmen des SiSa vereinbart, dass einzelne Übernachtungen an besonders kalten Wintertagen geduldet werden. Lagern auf Privatgrund hingegen werden nicht von der Stadt geräumt. Dorthin (z.B. Arkaden) wichen vereinzelt Lager aus. 9.Wohnmobilstellplätze Im Nürnberger Stadtgebiet gibt es am Marienbergpark, am Dutzendteich und an der Dr.-GustavHeinemann-Straße offiziell zugelassene Wohnmobilstellplätze. Diese dürfen ausschließlich von Wohnmobilen, nicht aber auch von Wohnwägen, Anhängern oder Kastenwägen genutzt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer ist dort jeweils auf drei Tage begrenzt. Diese Vorgabe wird jedoch immer wieder von Dauercampern/-innen, die vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum stammen, nicht eingehalten bzw. ignoriert. Problematisch sind hierbei insbesondere Lärm und Müll, der durch die unerlaubte Nutzung zusätzlich vor Ort produziert wird und der häufig Anwohnerbeschwerden hervorruft. Zusätzlich verlieren die Plätze so an Attraktivität für Städtereisende, die im Wohnmobil übernachten wollen. ADN kontrolliert bei Beschwerden vor Ort und fordert die Bewohnenden zur Entfernung des Wohnmobils bzw- wagens nach angemessener Frist auf. Die Polizei unterstützt sodann vor Ort; Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass so keine dauerhaften Erfolge erzielen können, da die betreffenden Personen meist kurze Zeit später wieder an einem der anderen Wohnmobilstellplätze oder an einem anderen Standort aufschlagen. Derzeit wird geprüft, die Infrastruktur der vorhandenen Wohnmobilplätze zu verbessern bzw. eine zentrale Örtlichkeit hierfür aufzubauen. 10. Graffiti Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2004 festgelegt, dass Graffiti-Schmierereien an städtischen Gebäuden nicht mehr automatisch beseitigt werden. Seite 13 von 38 Festgelegt wurde, dass zukünftig “normale“ Schmierereien belassen werden und nur noch Parolen mit politischen oder rassistischen Aussagen beseitigt werden. Zuletzt wurde hierüber im RWA im Jahr 2010 berichtet. Dies gilt nur für öffentliche Gebäude. Bei Bauten in Privateigentum ist der jeweilige Verfügungsberechtigte verantwortlich, ob und in welchem Umfang er Graffiti beseitigen lässt. Lediglich strafbewehrte Graffiti (z.B. Hakenkreuze) müssen von Privateigentümern entfernt werden. Weigert sich ein Eigentümer, so erlässt OA eine entsprechende Anordnung. Oftmals werden aus Kostengründen und um neue Schmierereien zu vermeiden, diese nicht entfernt, sondern soweit modifiziert, dass der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu erkennen ist. Seit dem Jahr 2020 ist eine kontinuierliche Zunahme von Graffiti im Stadtgebiet zu verzeichnen. Einen großen Teil machen seitdem die Parolen der „Querdenker“ aus, aber auch die Graffiti der Ultras (UN 94) haben sich vermehrt. 10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum Das Themenfeld des öffentlich wahrnehmbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln betrifft geltendes Strafrecht und ist daher vorrangig dem polizeilichen Aufgabenfeld zuzuordnen. Betäubungsmitteldelikte haben jedoch, insbesondere was die „sichtbaren Begleiterscheinungen“ wie Spritzenfunde im öffentlichen Raum, für Dritte wahrnehmbare Anbahnung von Drogenhandel oder die örtliche Häufung von Betäubungsmitteldelikten betrifft, eine erhebliche negative Auswirkung auf das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wird dieser Aspekt auch im AK SiSa – wenn auch nur im Zusammenhang mit anderen ordnungsrechtlichen Problemfeldern - an bestimmten Örtlichkeiten behandelt. Im Berichtsjahr wurden für verschiedene Örtlichkeiten, wie zum Beispiel Parkhäuser im Umgriff des Hauptbahnhofs, dem Plärrer (öffentliche Toilette), am Friedrich-Ebert-Platz oder dem Hauptbahnhof (Königstorpassage) eine verstärkte Präventionsarbeit der Drogenhilfe und eine Intensivierung der Überwachung durch die Polizei vereinbart. 11. Runde Tische Treten in einem eng umgrenzten Raum vielschichtige Problemstellungen auf, die die Zuständigkeit mehrerer Dienststellen und/ oder weiterer Handlungspartner betreffen, wird ein Runder Tisch initiiert, dessen Leitung in der Regel von OA übernommen wird. Beteiligt werden normalerweise Anwohnerinnen und Anwohner, die jeweiligen Bürgervereine sowie betroffene Dienststellen und Organisationen. Ziel ist es hierbei, ein umfassendes Lagebild zu gewinnen, auf dieser Grundlage verschiedenste Seite 14 von 38 Maßnahmen festzulegen und zu koordinieren, in einer gemeinsamen Handlungsstrategie zusammenzuführen und schließlich auch erzielte Erfolge zu evaluieren. Dabei werden regelmäßig Maßnahmen aus den Themenfeldern „Gestaltung / bauliche Maßnahmen“ (z.B. Beleuchtung, Durchfahrtssperren), „Sicherheit und Sauberkeit“ (z.B. Bestreifung durch ADN, Aufnahme in das Tätigkeitsfeld des ZV KVÜ, Bestreifung durch Sicherheitswacht, NOA Parkaufsicht, Sonderreinigungen durch SÖR/ ASN, regelmäßige Abfallberatungen) und „soziale Ansprache“ (verstärkter Einsatz von Streetwork, nachbarschaftsbildende Maßnahmen wie Feste, Kulturveranstaltungen) geprüft und eingeleitet. Durch das Instrument des Runden Tisches wird für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz hinsichtlich der einzelnen Verfahrensschritte geschaffen. Als Beteiligte werden neben den genannten städtischen Dienststellen (OA, SÖR, ASN, LA, Suchtbeauftragte, StPl, Vpl, Ref V, ADN) weitere Stellen wie ZV KVÜ, VAG, NOA, Quartiersmanagement, aber vor allem auch Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sowie die Bürgervertretungen in Form der Bürgervereine sowie die Polizei einbezogen. Hierbei spielt die Vernetzung der einzelnen Akteure sowie die Kenntnis des Gestaltungsrahmens der Teilnehmenden an den Runden Tischen eine große Rolle. Insgesamt handelt es sich bei diesen Projekten um Prozesse, die normalerweise einem stetigen Wandel und einer stetigen Veränderung unterliegen. Oftmals ändern sich die Akteure/-innen, die ein Beschwerdeaufkommen verursachen, ebenso wie die Stakeholder, die an den Runden Tischen wesentlich zum Gelingen einzelner Aktionen beitragen. In Zeiten der Pandemie können Runde Tische nur unter erschwerten Bedingungen (Open-Air, Begrenzung der Teilnehmerzahl) stattfinden. Oftmals musste deshalb bei Problemlagen auf bilaterale Gespräche, die nicht immer persönlich stattfinden können, ausgewichen werden. 11.1 Königstorpassage Der erste Runde Tisch Königstorpassage wurde bereits Ende des Jahres 2015 auf Betreiben der Stadtreklame initiiert. Hintergrund war die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in der Königstorpassage, verursacht durch eine Gemengelage unterschiedlicher Personengruppen aus verschiedensten Szenen (Alkohol, Obdachlosen, Kräutermischungs- und Betäubungsmittelszene, Geflüchtete usw.). Insbesondere durch deren quantitative Zunahme entstand nach Auffassung aller betroffenen Stellen behördlicher Handlungsbedarf. Da sich die Problematik als besonders vielschichtig und komplex darstellte, wurde die Arbeit des Runden Tisches in den Unterarbeitsgruppen Infrastruktur, Aktion und Prävention fortgesetzt. Durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen (repressive Maßnahmen, bauliche und gestalterische Ansätze, verstärkte Streetworkarbeit) konnte die Situation maßgeblich verbessert werden, so dass die Unterarbeitsgruppen zurzeit nur noch anlassbezogen tagen. Zur Arbeit des Runden Tisches und Unterarbeitsgruppen wird auf die ausführliche Darstellung in der RWA-Vorlage vom 30.11.2016 verwiesen. Neben Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) wurden bei Intensivtätern/-innen, in der Regel auf Antrag der Polizei, Betretungsverbote ausgesprochen und in Einzelfällen auch Zwangsmittel angewendet. Die ausgesprochenen Betretungsverbote erleichtern es der Polizei wesentlich, gegen die Betroffenen Platzverweise auszusprechen. Bußgeldbescheide münden in vielen Fällen in Vollstreckungshandlungen und in der Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel. Seite 15 von 38 Insgesamt erließ das Ordnungsamt im Jahr 2020 für den Bereich der Königstorpassage 15 Betretungsverbote und stellte auf dieser Grundlage fünf Mal das Zwangsgeld fällig. Von Seiten des Rechtsamts wurden weiterhin 713 Bußgeldbescheide nach der Alkoholverbotsverordnung erlassen. Auch in diesem Bereich zeigen die Schließung von Betrieben in Zeiten des Lockdowns sowie die verchiedenen Kontaktsperren klare Auswirkungen. Eine abschließende Auswertung der Kriminalitätsentwicklung um den Nürnberger Hauptbahnhof ist derzeit in Vorbereitung. Über diese wird im laufenden Jahr im RWA berichtet werden. 11.2 Aufseßplatz Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aus einer massiven Beschwerdelage von Anliegern heraus durch OA im Jahr 2015 initiiert. Anwohner/-innen zeigten sich besorgt um die Zukunft des Platzes nach der Schließung des Kaufhofs sowie um die dortige Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Diese Verunsicherung wurde verstärkt durch eine regelmäßige Präsenz der Alkoholikerszene, starke Verschmutzungen und Spritzenfunde insbesondere auf der öffentlichen Toilette sowie regelwidrigem Autodurchgangsverkehr durch die Fußgängerzone. Die im Rahmen des Runden Tisches identifizierten Themen wurden von Polizei und Stadtverwaltung aufgegriffen und auch über das Gremium des AK SiSa unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation initiiert, die bis heute fortgeführt werden. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen konnten im Berichtsjahr nur am 14.01.2020 und am 19.10.2020 Runde Tische als Präsenzveranstaltung stattfinden. Besonders zu vermerken ist, dass seit November 2020 der Abriss des Kaufhof begonnen hat. Dies führte nicht nur zu einer massiven Verkleinerung der auf dem Platz nutzbaren Fläche, sondern auch bereits zu Beginn zu ersten Beschwerden, die jedoch von der Baufirma abgestellt werden konnten. Welche exakten Auswirkungen der Abriss und der Neubau in Zukunft auf das Problemklientel haben werden, bleibt abzuwarten. 11.3 Jamnitzerplatz Erstmalig tagte am 04.05.2015 der Runde Tisch Jamnitzerplatz. In der Ausgangssituation beschrieben Anwohnerinnen und Anwohner eine wachsende Trinkerszene am Platz mit allen Nebenerscheinungen, wie wildes Urinieren, Vermüllung, Ruhestörungen etc. Auch hier wurde zunächst ein polizeiliches Lagebild abgerufen, das dann durch Beobachtungen von Anwohnern/-innen, des SÖR, der Streetwork und den Zahlen des Rechtsamtes zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ergänzt wurde. Seite 16 von 38 Ausführungen zur damaligen Situation sowie dem planungsrechtlichen Hintergrund im Umfeld des Jamnitzerplatzes können der RWA-Vorlage vom 16.09.2015 sowie der Vorlage für den Stadtplanungsausschuss zum Thema Gentrifizierung am 17.09.2015 entnommen werden. Vor dem Hintergrund zweier Polizeieinsätze im Juni und Juli 2019 am Jamnitzerplatz, bei denen es zu Auseinandersetzungen von Autonomen mit der Polizei kam, forderte die Stadt Nürnberg die Bevölkerung auf, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Sicherheit und Ordnung nicht zu stören. Polizei und ADN sind verstärkt bzw. regelmäßig vor Ort. Auch im Berichtsjahr kam es zu einzelnen Auseinandersetzungen mit Autonomen, die aber weder die Quantität noch die Qualität des Vorjahres aufwiesen. Der Jamnitzerplatz wurde Mitte der 1980er Jahre errichtet. Seither haben sich die unterschiedlichsten Gruppierungen und Bürgerinnen und Bürger den Platz „angeeignet“. Doch unübersehbare Gebrauchsspuren kennzeichnen den Ort seit längerem. Die beschlossene Umgestaltung des Platzes, bei der die Polizei präventiv beteiligt wurde und bei der eine breite Bürgerbeteiligung stattfand, wird aufgrund der erforderlichen Ausschreibungen und der Erstellung von Lastenheften in 2021 beginnen. Im Berichtsjahr tagte der Runde Tisch insgesamt dreimal (05.03.2020, 25.08.2020, 09.09.2020), wobei unter anderem mehrere Mitglieder verschiedener Stadtratsfraktionen anwesend waren. Aufgrund der Beschwerdelage um den Platz, die sich mit fortschreitender Jahreszeit verstärkte, lag insbesondere die Reflexion der Polizeiarbeit im Mittelpunkt des Interesses. Aufgrund ihres Verhaltens auf und um den Platz wurden gegen zwei Intensivtäter Betretungsverbote erteilt. Diese erleichtern es der Polizei erheblich, im Falle des Auftretens auf dem Platz, Platzverweise auszusprechen. Über die Lage auf dem Jamnitzerplatz wird im laufenden Jahr im RWA berichtet werden. 11.4 St. Leonhard Der Runde Tisch St. Leonhard wurde bereits im Jahr 2016 initiiert und gab den Anstoß für verschiedene behördliche Maßnahmen in diesem Stadtviertel, die die dortige Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl stärken sollten, u.a. Einsatz eines Mediatorenteams mit der Zielsetzung, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Anwohnern/-innen zu verbessern. Über die Lage in St. Leonhard wurde am 18.09.2019 im RWA berichtet. Auf die Vorlage hierzu wird verwiesen. Seite 17 von 38 Im Berichtsjahr wurde pandemiebedingt nur ein Runder Tisch durchgeführt. Dieser wurde unter strikter Teilnehmerbegrenzung am 06.08.2020 abgehalten, nachdem zuvor zuletzt am 18.12.2019 ein Treffen stattfand. Als Ersatz für die fehlenden Zusammenkünfte fanden anlassbezogen Treffen mit einem der Stakeholder statt, der regelmäßig über die Entwicklung der Lage in der Schweinauer Straße berichtet. Diese werden jeweils mit den Erkenntnissen der Polizei und anderer Beteiligter, wie zum Beispiel dem ASN abgeglichen und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen angestoßen. Gleichzeitig wurde die Vernetzung mit dem Stadtteilsarbeitskreis und dem Quartiersmanagement intensiviert, da die Interessenlagen sich überschneiden beziehungsweise ergänzen. Insgesamt zeigt sich die Lage stark veränderlich, das heißt die „Störergruppen“ sind in ihrem örtlichen Auftreten durchaus dynamisch und verteilen sich jetzt zunehmend auf drei Problemorte (Villa Leon, Skateranlage Pferdemarkt, Schweinauer Straße), die durch den Runden Tisch nicht alle drei abgedeckt werden können. Gleichzeitig sind auch die Gruppenzusammensetzungen nicht einheitlich und es zeigt sich in der Schweinauer Straße vermehrt das Auftreten einer Gruppe älterer Menschen (in Abgrenzung zu den Jugendlichen), die sich nicht (Corona-)rechtskonform verhält und ihren Ursprung wohl im Umfeld einer der derzeit geschlossenen Gaststätten haben dürfte. Die Lage wird weiterhin verfolgt. Für 2021 ist ein erster Runder Tisch geplant, der wohl als OnlineBesprechung stattfinden wird. 11.5 Norikusbucht Aufgrund starker Beschwerden aus der Anwohnerschaft des Norikus und der nebenliegenden Bebauung wurde am 15.10.2020 ein Runder Tisch abgehalten, in dem die Anrainer ihre Probleme vortrugen und die Beschwerdelage ausführlich darstellten. Durch die Neugestaltung der Badebucht und die extreme Nutzung auch der dem Seeufer gegenüber liegenden Grünanlagen während der Corona-Lockerungen im Sommer, trat hier für die Anwohner/-innen eine völlig neue Situation in einer bisher nicht dagewesenen Art und Dimension auf. Aufgrund des freien Zugangs zum öffentlichen Raum für jedermann müssen seitens der Anwohner/innen natürlich grundsätzlich auch Belästigungen in einem zumutbaren Umfang hingenommen werden. Die Problemlösungsansätze für darüber hinausgehende Beschwerden wurden von den Beschwerdeführenden nicht als kurzfristige Maßnahmen gewünscht oder gesehen, sondern als lang- Seite 18 von 38 fristiger Prozess erkannt, dessen Einzelmaßnahmen immer wieder evaluiert werden müssen. Verabredet wurde, dass die Verwaltung und die Polizei ein gemeinsames Maßnahmenpaket schnüren, dass dann rechtzeitig vor Beginn der „Badeaison“ 2021 vorgestellt wird. Hierzu fand im laufenden Jahr 2020 eine Besprechung statt, die jedoch noch nicht zu einem umfassenden und damit als akzeptabel bzw. angemessen anzusehenden Maßnahmenpaket führte. Die internen Verhandlungen werden daher im laufenden Jahr fortgefürt und das Ergebnis in einem erneuten Runden Tisch vorgestellt. Fazit Runde Tische Bei allen RundenTischen wurde schnell klar, dass Repression allein nicht zu einer Problemlösung führen kann, da selbst eine engmaschige Überwachung einzelner Gebiete nicht rund um die Uhr erfolgen kann. Hierzu sind weder die Kapazitäten bei der Polizei, dem ADN oder anderen Sicherheitsbehörden ausreichend. Deshalb wurde bei allen Runden Tischen bisher ein ganzheitlicher Ansatz, der auch die Elemente Gestaltung und Prävention berücksichtigt, verfolgt. Hinsichtlich der Gestaltung muss naürlich von den bereits bestehenden Gegebenheiten ausgegangen werden, so dass Änderungen oftmals nicht oder nur unter erheblichem Kostenaufwand, der dann noch dazu von den Eigentümern/-innen getragen werden müsste, erfolgen können. Selbst in Grünanlagen ist eine Verbesserung der Beleuchtungssituation oft nur mit einem erheblichen Kostenaufwand zu erreichen. Gleichzeitig muss dabei zum Insektenschutz aber auch „Lichtsmog“ vermieden werden. Letztendlich kommt der Prävention, zum Beispiel durch den Einsatz von Streetwork, „Kümmerern“ oder Platzhaltern marginalisierter Gruppen bei Besprechungen eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt Nürnberg vernetzt sich hierzu bundesweit mit verschiedensten Kommunen unter der Federführung von AKIM, wo ein regelmäßiger Wissens- und Methodenaustausch und die Vorstellung von (Leuchtturm-)Projekten zum Thema „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ erfolgt. Eine Patentlösung zu diesemThema gibt es nach einhelliger Meinung aller Akteure aber derzeit nicht. Aus diesem Grund wird für die Zukunft ein Projekt ähnlich „AKIM“ in München mit auf die Nürnberger Bedürfnisse zugeschnittenem Profil angedacht. Die Thematik „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ wird im Jahr 2021 noch in den Gremien des Stadtrates behandelt werden. Die bisher lokal gewonnenen Erkenntnisse werden hier zusammen mit den Erfahrungen aus anderen Kommunen im Rahmen einer Lösungsstrategie vorgestellt. Seite 19 von 38 III. Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020 Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2020 10469 eingegangen. Davon wurden 9956 Anzeigen erfasst. Damit war die Kapazitätsgrenze der Datenbank erreicht. Weitere 513 Anzeigen werden im Folgejahr erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2020 hat sich insgesamt im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen der fünf Vorjahre (5999) um rd. 75 % erhöht. Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 53 Rechtsgebiete und 199 Tatbestände. Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg. Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung: 10000 8000 6000 Anzeigen 4000 2000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen Anzeigenzahl 2016 bis 2020 Bereiche Abfallrecht AlkVVO Ausländerrecht Artenschutz/TierschutzG/TierGesG Seite 20 von 38 2016 2017 2018 2019 2020 42 10 29 57 24 14 41 49 17 4 67 50 848 6 55 80 713 1 27 BayBO/DSchG/EnEV/SchfHwG BayEUG BayStrWG BayVersG BMG FTG GastG/SperrzeitVO GewO/SpielV/AGGlüStV GO/GrünanlagenS/HVO GSG/BNichtrSchG GüKG HwO/SchwarzArbG IfSG/GDVG/PfleWoqG JuSchG LadSchlG Lebensmittelrecht LStVG/AnschlägeVO OWiG PAuswG/PassG PBefG/TaxiO-TO ProstSchG SGB XI StrRVO/TBenS StVG VolksfestVO/StadionVO/SilVO U-Bahn-BrSchVO UVG VVB WaffG/SprengG WoGG/BayWoFG/WoVermRG Sonstige Gesamtzahl 185 867 1357 5 205 43 238 264 452 160 34 22 28 51 11 85 39 233 506 10 532 84 16 257 54 54 193 20 6130 169 818 1227 9 307 10 190 284 209 198 36 10 34 38 15 152 49 275 498 12 415 95 26 231 1 53 80 168 11 5779 45 763 1506 514 8 292 189 118 218 20 14 28 22 13 128 62 293 566 7 4 399 103 6 86 45 48 233 35 5920 86 816 874 12 519 26 239 230 128 153 26 9 32 27 18 127 42 338 763 13 19 426 118 14 40 83 11 32 61 181 20 6446 37 757 790 7 367 19 139 157 120 55 15 13 4578 6 2 59 42 408 158 26 8 276 108 518 1 140 142 22 27 95 43 9956 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -AuswahlDieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten - rund 200 Tatbestände -, die von Stadt und Polizei aufgegriffen wurden (Häufigkeit ≥10). Gesetz Tatbestand IfSG IfSG Kontaktbeschränkumg Mund-Nasen-Bedeckung Seite 21 von 38 Anzahl 2019 - Anzahl 2020 3502 934 AlkVVO BayEUG BayStrWG BMG BayStrWG SGB XI StVG OWiG BayEUG PAuswG StVG U-Bahn-BrSchVO UVG StrRVO GastG StVG BayStrWG OWiG KrWG BayStrWG IfSG OWiG AlkVVO WoGG GrünanlagenS LFGB GSG GrünanlagenS WoGG BayEUG LStVG GastG BMG GewO GewO SpielV SpielV GSG BayBO FTG WaffG TaubenVO GrünanlagenS SpielV TierSchG GewO Alkoholgenuss Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler Betteln verspätete Anmeldung Lagern Prämienverzug Radfahren in Fußgängerzone Belästigung der Allgemeinheit Unterrichtsversäumnis – Verstoß Erziehungsberechtigter ohne gültige Ausweispapiere Kraftfahrzeug in Fußgängerzone Feuer/Rauchen anderer Elternteil - Auskunftersuchen missachtet Verunreinigen allgemein/Urinieren Auflagenverstoß E-Scooter in Fußgängerzone sonstige Sondernutzung falsche Namensangabe sonstige Abfälle Alkohol auf öffentlicher Verkehrsfläche Verstoß Verantw. Gastro/Geschäfte/sonstige Betriebe Ruhestörung Alkoholmitführen erhöhte Einnahmen Notdurft verrichten Hygiene kombiniert Rauchen/Wirt Alkohol in Grünanlagen fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung Unterrichtsversäumnis Ferienverlängerung -Erz.Kampfhunde/Haltung gefährlicher Tiere Betrieb ohne Erlaubnis (Gaststätte) verspätete Abmeldung Nichtanzeige Betriebsaufgabe/Betriebsverlegung Auskunft fehlende technische Sicherungsmaßnahmen Geldspielgeräte ohne Identifikationsmittel Rauchen/Gast Bauliche Anlage ungenehmigt Stille Tage Führen von Anscheinswaffen/tragbaren Gegenständen Fütterungsverbot Kfz. in Grünanlagen Spielgerät ohne Bestätigung (Wirt) Verstoß gegen Grundsatz… (Wirbeltier) fehlende Angaben an Spielgeräten Seite 22 von 38 715 569 225 450 360 424 12 227 188 751 83 89 145 14 120 53 42 136 18 128 118 43 110 95 53 53 36 28 51 53 52 23 57 38 11 51 6 10 6 18 15 644 525 338 318 287 274 268 234 155 150 146 131 115 88 86 80 78 78 77 75 75 65 57 53 52 50 37 34 33 32 30 24 24 18 17 17 17 16 15 15 14 14 14 14 14 13 GewO TBenS SperrzeitVO VVB AnschlägeVO GrünanlagenS Spielgerät ohne Bestätigung (Aufsteller) unbefugtes Benutzen Außenbewirtschaftung Parken in Feuerwehrzufahrt unerlaubtes Plakatieren Allgemein (Grillen/Sondernutzung) 18 13 18 11 13 15 12 12 11 11 11 10 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen 4.1. Alkoholgenuss Die Anzahl der Anzeigen (Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsfläche und in Grünanlagen betreffend) sind aufgrund Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im Berichtszeitraum um 57 % zurückgegangen. Die Anzeigenzahlen wegen Verstoß gegen die AlkVVO haben sich um 16 % vermindert. Hinsichtlich der Tatörtlichkeiten bleibt es bei der Feststellung, dass sich die Personen/ Personengruppen an über Jahre hinweg bevorzugten Plätzen aufhalten. 4.2. Schulschwänzer Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 % vermindert. Dies betraf die Anzeigenzahlen bei den Schülern um rd. 8 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten um 17 %. Die Beschulung im Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht hat sich in den Anzeigenzahlen ausgewirkt. Die Unterichtsveranstaltungen waren im Berichtsjahr eingeschränkt. 4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um 50 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aggressives Betteln im Innenstadtbereich wurde weiterhin konsequent verfolgt. Es war zu beobachten, dass die Klientel ohne festen Wohnsitz in Nürnberg, die mit dem Tatvorwurf regelmäßig zur Anzeige kommt, während der Lockdownphasen zunächst aus dem Innenstadtbereich verschwunden war und sich nach Aufheben der Beschränkungen wieder eingefunden hat. 4.4. Straßenverkehrsrecht Die Anzeigenzahlen des Außendienstes Nürnberg nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone belegen, dass es einer ernsten Pflichtenmahnung für diesen Betroffenenkreis bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist. 4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung Seite 23 von 38 Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um rd. 8 % erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Verteilen von Werbezetteln, Parken in Feuerwehrzufahrten, Befahren der Fußgängerzonen) sind gegenüber dem Vorjahr um 60 % gestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rd. 6 % vermindert. Erhöht haben sich dagegen die Fallzahlen im Bereich Ruhe (z.B. hier vor allem Lärm) um 32 % und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Verunreinigungen, Ablagerung von Abfällen, Plakatieren) um 7 %. Bereich Sauberkeit Ruhe Sicherheit Ordnung der Straßenflächen Gesamt: Anzeigen 2016 144 126 2331 368 2969 Anzeigen 2017 148 105 2162 284 2699 Anzeigen 2018 244 87 1916 472 2719 Anzeigen 2019 236 70 2265 542 3113 Anzeigen 2020 252 93 2148 876 3369 Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen 4.6. Das nachfolgende Diagramm enthält die Anzeigeneingänge für Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten erstattet wurden. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Anordnungen der Beschränkung des Geschäftsbetriebes zur Kontaktvermeidung in diesen Bereichen unmittelbar ausgewirkt haben. Vergnügungsstätten und gastronomische Betriebe waren nicht im selben Umfang von den Schließungen betroffen. Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe. 314 Fallzahlen 15 FTG 15 GastG 125 Im Berichtszeitraum sind die Anzeigenzahlen ohne Berücksichtigung der Verstöße gegen das IfSG um nahezu 50 % zurückgegangen. GSG 70 68 GewO 14 6 8 SpielV 13 125 1 JuSchG 1 30 OWiG 8 14 VVB 6 70 IfSG 68 5. Bescheide - Einspruchsquote Seite 24 von 38 Aufgrund der unterschiedlichen Lockdowns in den einzelnen Geschäftsbereichen wird auf den Vergleich mit den Daten des Vorjahres verzichtet. Insgesamt wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen, in denen die Verarbeitung von 7565 Anzeigen erfolgte. Betroffene legten in 635 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt 9,08 % und liegt damit im oberen Bereich des langjährigen Durchschnitts. Gegen rund jeden 11. Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet. 2018 Anzeigen AlkVVO Baurecht BayEUG BayStrWG BMG FTG GastG GewO GrünanlagenS GSG GüKG IfSG JuSchG KrWG Lebensmittelrecht (B) 14 29 635 606 482 3 166 122 88 166 17 12 11 48 107 2019 (E) 1 9 34 22 16 1 33 21 6 36 4 1 7 18 7,14 31,03 5,35 3,63 3,32 33,33 16,85 17,2 6,82 21,68 25,53 8,33 14,5 16,82 (B) 537 73 683 727 522 17 145 137 113 138 19 16 22 44 116 2018 Anzeigen OWiG PAuswG SGB XI SpielV StadionVO StrRVO UVG WoGG Summe Sonstige Insgesamt (B) 245 572 347 26 8 58 222 3984 344 4328 (E) 18 26 16 3 1 10 283 40 323 (E) 9 12 34 26 18 1 28 15 3 27 1 4 7 9 21 2020 (EQ) 1,67 16,48 4,98 3,57 3,45 5,88 19,31 10,95 2,65 19,56 5,26 25,0 31,82 20,45 18,1 (B) 590 27 643 594 345 13 83 78 100 39 12 2887 5 70 47 2019 (EQ) 7,35 4,54 4,61 11,54 1,72 4,5 7,46 (B) 263 733 414 34 26 82 11 172 5044 363 5407 (E) 32 32 22 5 22 5 1 7 341 52 393 (E) 17 8 56 13 20 1 8 5 10 3 1 350 2 6 11 (EQ) 2,88 29,6 8,71 2,19 5,8 7,69 9,64 6,41 10,0 7,69 8,33 12,12 40,0 8,57 23,4 2020 (EQ) 12,17 4,36 5,31 14,7 84,61 6,1 9,10 4,7 7,26 (B) 277 204 267 32 80 134 98 6625 364 6989 (E) 33 7 10 4 2 10 91 586 49 635 (EQ) 11,91 3,41 3,76 12,5 2,5 7,46 9,18 9,08 Gegenüber den Vorjahren hat sich die Quote der Einsprüche leicht erhöht. Wegen geringer Anzahl der Bescheide ist sie bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu vernachlässigen. Die Quote bei Verfahren das Baurecht betreffend liegt wieder auf dem Niveau der Vorjahre. Die Seite 25 von 38 Verfahren mit Bezug zur Gastronomie und zu sonstigem Gewerbe (zu den Rechtsbereichen FTG, GastG, GewO, GSG, Lebensmittelrecht, SpielV) haben sich in den durch Lockdowns geprägten Zeiten im Vergleich zum Vorjahr in den absoluten Zahlen und in der Quote vermindert. Die Einspruchsquote der Betroffenen in Verfahren wegen Verstoß gegen AlkVVO, BayStrWG, PAuswG, SGB XI und StrRVO liegt auch bei den geänderten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr im Durchschnitt weiterhin unter 5 % und bei Verfahren das BayEUG, BMG, KrWG und das GüKG betreffend geringfügig darüber. 6. Erledigung der Einsprüche Im Berichtsjahr wurden rund 49,2 % der Einsprüche (313) im Hause (sog. Zwischenverfahren) - also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes - beendet. Bei rund 37,8 % der Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen, dabei obliegt in rund 36 % der Fälle die Entscheidung dem Gericht. Bearbeitungsstand AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) AG: Rücknahme AG: Einstellung AG: Geldbuße AG: Freispruch AG: Verwerfung Einspruch-Rücknahme Einspruch-Verwerfung Einspruch-Einstellung Einspruch Geldbuße reduziert Neuer Bescheid Offen absolut 3 43 21 8 9 89 44 146 17 17 238 in Prozent 0,47 6,77 3,31 1,26 1,42 14,01 6,93 22,99 2,68 2,68 37,48 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2020 (Stand 31.12.2020) bei 168 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamtes auf die se über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen Seite 26 von 38 oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens. 7.2. Amtsgericht Nürnberg Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle - als Vertreter der Verwaltungsbehörde zugegen. Hier die Ergebnisse in 2016 - 2020 in absoluten Zahlen: Art der Erledigung: Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung Einspruchsrücknahme vor dem AG Einstellungen durch das AG Verwerfungsurteile durch das AG Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil Freisprüche noch offene anhängige AG - Verfahren Gesamt: 7.3. 2016 4 35 11 5 14 26 91 2017 3 27 10 6 7 42 95 2018 3 20 8 4 12 42 95 2019 2 45 23 9 12 2 49 142 2020 3 43 21 9 8 84 168 Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt. Erzwingungshaft-Verfahren Bearbeitungsvorgänge davon offen erledigt nach Einsitzen erledigt durch Zahlung Teilzahlung Vollstreckungshindernisse erfolglose Vollstreckung 2016 1575 2017 1484 2018 1166 2019 1283 2020 1347 603 567 529 570 649 63 49 23 23 71 440 381 26 62 383 327 24 134 264 262 41 47 295 284 24 87 260 228 32 107 Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden. Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, Seite 27 von 38 der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab. 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest. JG-Verfahren Bearbeitungsvorgänge davon offen erledigt durch Zahlung Teilzahlung Sozialstunden Arrest Teilnahme Maßnahme erfolglose Vollstreckung 2016 719 2017 704 2018 582 2019 588 2020 797 206 162 191 161 434 36 91 116 55 58 39 164 115 115 68 42 38 128 85 72 23 34 49 144 113 78 21 37 34 146 83 47 17 35 35 Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird. 7.5. Polizeidienststellen Im Jahr 2020 lag nahzu 80 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Schutzpolizei und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert. Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren: - Festsetzung von Sicherheitsleistungen Zeugeneinvernahmen Einziehung von Gegenständen Durchführung des rechtlichen Gehörs Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest Seite 28 von 38 Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen. Im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit auf allen Ebenen darauf ausgerichtet, die pandemiebedingten Anforderungen zu bewältigen. 8. Stadtinterne Zusammenarbeit Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid - einschließlich Bußgeldvorschlag - gestellt. Rund 20 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit. Bei Bedarf wird den Fachdienststellen ein spezielles Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“ angeboten. Den Teilnehmer/-innen werden die Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren vermittelt und sie lernen dabei, mit spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sachgerecht umzugehen. Statt durch den Besuch eines Seminars erfolgt die Wissensvermittlung durchs Rechtsamt zunehmend in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen. Im Berichtszeitraum wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen. In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Erhöhter Aufwand bei der Sachbearbeitung ist die Folge. Es werden ggf. Teilzahlungen vereinbart, nach Beitreibungshandlungen Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt. 9. Einnahmen: Seite 29 von 38 Ist – Einnahmen In 2020 wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung mittels einer Kassenübergabedatei gebucht. Die Einnahmen haben sich sich gegenüber dem Vorjahr marginal vermindert. Mehr als 40 % der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitaum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Die Zahlungsfähigkeit wird individuell berücksichtigt. Hier gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet. Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm. 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Ist-Einnahme 2001 10. 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 Meldungen an das Gewerbezentralregister Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister geführt beim Bundesamt für Jusitz in Bonn zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Seite 30 von 38 Im Berichtsjahr erfolgten in 135 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche und juristische Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Minderung der Verfahren um 60 % hat ihren Grund in den Anordnungen von Betriebsschließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. 11. Fazit und Ausblick Im Berichtsjahr haben sich die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der CoronaPandemie um 75 % gegenüber den Anzeigen der Vorjahre erhöht. Dieses hat Auswirkungen in allen Bereichen der Sachbearbeitung von der Anzeigenanlage über den Bescheiderlass, die erneuten Zustellungen wegen häufiger Wohnsitzwechsel, die Einspruchbearbeitung bis zur Bewilligung von Zahlungserleichterungen und danach bei den Anträgen auf Durchführung jugendgerichtlicher Maßnahmen bzw. später auf Anordnung der Erzwingungshaft. Der Arbeitsanfall war mit dem Stammpersonal nicht zu bewältigen. Der erhöhte Personalbedarf wurde zwar im beantragten Umfang begutachtet. Die Personalgestellung war wünschenswert, wurde aber nicht im notwendigen Umfang erfüllt. Bei der Sachbearbeitung „Vereinnahmen von Verwahrgeldern“ hat sich die Vereinnahmung unter Anwendung des elektronischen Dokumentenmanagements als nicht praxistauglich erwiesen. Die geänderte Sachbearbeitung mit der Datenübermittlung an das Kassen- und Steueramt über Outlook hat dann zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands geführt. Die gesetzlichen Vorgaben für die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren liegen zwischenzeitlich vor. Die Umsetzung der elektronischen Aktenführung und die Übermittlung der Daten an die Justiz auf elektronischem Weg muss bis Ende 2025 erledigt sein. Derzeit mangelt es noch an den technischen Voraussetzungen. Ungeklärt ist daher weiterhin, auf welche Weise eine systembruchfreie Sachbearbeitung vom Anzeigeneingang bei den Fachdienststellen bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens beim Rechtsamt umzusetzen ist. Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet. Seite 31 von 38 Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle Umweltamt KrWG, BayWG BayImSchG, WHG BaumSchVO usw. usw.BaumSchVO Ordnungsamt GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, PAngV,GüKG,WoVermRG TierSchG, TierGesG, ProstSchG usw. Liegenschaftsamt BayStrWG , SondernutzungsS AnschlägeVO Polizeipräsidium Mittelfranken Abteilung Einsatz - Ordnungs- und Schutzaufgaben - Kriminalitätsbekämpfung Kassen- und Steueramt KaSt/2, KaSt/4 Jugendamt JuSchG, UVG OBM/ Bürgermeisteramt Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Amt Zentrale Dienste, Zentraler Ermittlungsdienst Rechtsamt SUN EWS Zentrale Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Nürnberg OWiG , BayDSG, BNichtrSchG, StVG Einwohneramt BMG, AsylG AufenthG, PAuswG, PassG, FreizügG/EU Versicherungsamt SGB XI Kassen- und Steueramt KAG, HStS Friedhofsverwaltung KFVO BFS, BestV Berufs-,Grund- Mittel- und Förderschulen, Realschulen SchA, SchB, private/ öffentl. Schulträger BayEUG Gewerbezentralreg. Handelsregister Grundbuchamt Amtsgericht -Betreuungsstelle Rundfunkstaatsvertrag Landesuntersuchungsämter Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsamt, Finanzämter Justiz - Staatsanwaltschaft - Amtsgericht Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Erzwingungshaft (Stand 29.01.2021) Seite 32 von 38 Servicebetrieb Öffentlicher Raum StrRVO TBenS BayStrWG GrünanlagenS Bauordnungs-behörde BayBO DSchG, EnEV, SchfHwG Amt für Existenz-sicherung und soziale Integration –Sozialamt WoBindG, WoGG WiStrG, USG Feuerwehr VVB U-Bahn-BrSchVO Gesundheitsamt IfSG, GVDG, TaubenfütterungsverbotsVO AMG, ApoG ProstSchG Marktamt und Landwirtschaftsbehörde Marktsatzungen Handwerkskammer SchwarzarbG HwO Außendienst berg Nürn- IV. Ein Jahr Kommunaler Außendienst in Nürnberg 1. Einleitung Seit Dezember 2018, damals noch hauptsächlich am Christkindlesmarkt, ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen der Stadt unterwegs. Seit 1. Januar 2019 geht der ADN in verschieden Gebieten auf Streife. Gestartet mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst ist es Aufgabe, die Einhaltung der stadtrechtlichen Regelungen (kommunale Satzungen und Verordnungen) im gesamten Stadtgebiet zu überwachen. Inzwischen ist die personelle Ausweitung des ADN in Angriff genommen worden. Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben der Ahndung von Verstößen versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung herzustellen. Zudem soll er durch seine Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöhen. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist „Auge und Ohr“ der Stadt Nürnberg. Einen Überblick über die Geschehnisse und das Erreichte im Aufgabengebiet des ADN für Nürnberg im vergangenen Jahr, soll diese erste Bilanz zeigen. 2. Bisherige Leistungen Das oberste Ziel war und ist, die Menschen auf mögliche Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider: - Insgesamt fast 12.000 Maßnahmen (Mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügter Tabelle) Hoher Anteil an mündlichen Verwarnungen ohne Personalienaufnahme (42 Prozent), bspw. Hinweis auf Leinenpflicht 26 Prozent Hilfeleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.) 1064 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentlichem Grund, Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung „Straßen- und Verkehrsrecht“) 2.479 Meldungen an städtische Dienststellen (ADN ist Auge & Ohr der Stadtverwaltung), wie z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Rotpunktfahrzeuge, Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen; Betteln, etc. keine KFZ) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Zulassung, Umweltamt). Seite 33 von 38 Darüber hinaus gab es im Jahr 2019 eine ganze Reihe von Schwerpunktaktionen: - Rock im Park: Unterbindung von Wildcampen entlang der Straßen sowie Parken in Grünanlagen Sommer: Unerlaubtes Grillen und Überwachung in den Grünanlagen, Außenbestuhlungen von Gaststätten, Werbefahrzeuge und -anhänger. Kippenaktion: Unterstützung bei der Einführung der neuen SÖR-Papierkörbe mit Ascher November: Kontrolle und Ahndung von Fahrradfahren/E-Scooter-Fahren in der Fußgängerzone Christkindlesmarkt: Kontrolle des Umfelds/Bettler/Straßenkünstler; Auskünfte und Hilfestellung für Besucherinnen und Besucher. 3. Reaktionen Der ADN genießt in seinem ersten Jahr der Tätigkeit, nach den uns vorliegenden Rückmeldungen, eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft. Belegen lässt sich das u.a. wie folgt: - Keine tätlichen Angriffe gegen das ADN-Personal Keine Körperverletzungen erlitten Keine schwerwiegenden Beleidigungen des ADN-Personals, die verfolgt werden mussten Kein Einsatz des Pfeffersprays und des Abwehrstocks notwendig Zwei vorläufige Festnahmen in Zusammenhang mit Straftaten Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung (häufige Aussagen, insbes. von älteren Menschen: „Schön, dass es Euch jetzt gibt“). Nur eine Beschwerde erhalten, die sich jedoch als nicht gerechtfertigt erwies. 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht: - Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat sich vergrößert Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt Die Stadt kann besser eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen. Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt Seite 34 von 38 - Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen Prozessabläufe und Meldewege im Rahmen der Schwerpunkte wurden etabliert Neue Arbeitsfelder, in denen kontrolliert werden soll, taten sich rasch auf; z.B.:  Feststellung von Obdachlosenlagern  Fehlbelegung der Wohnmobilübernachtungsplätze  Rotpunktfahrzeuge  Taubenfütterung  Zigarettenkippen  Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen: - Personalgewinnung Fehlen von entsprechenden Befugnissen (Gesetzgebung), z.B. Abfallsünder können nicht oder nur sehr schwer zur Rechenschaft gezogen werden In den Umwelt- und Verkehrs-Bußgeldkatalogen sind die Bußgeldsätze zu gering, um abschreckend zu wirken Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, etc.) 6. Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen Die Personalsituation stellt sich aktuell wie folgt dar: - momentan: 7 Außendienstmitarbeiter plus 2 Führungskräfte ab 01.03.2020: 13 Außendienstmitarbeiter (davon beginnen sechs eine zweimonatige Ausbildung) ab 04.05.2020: die sechs „neuen“ Außendienstmitarbeiter gehen nach erfolgreicher Ausbildung in den Außendienst danach: Neueinstellung von sechs weiteren Außendienstmitarbeitern und einer Verwaltungskraft (bereits beschlossen) Seite 35 von 38 7. Hintergrund Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können. Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten. Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Verkehrs- oder Parkverstöße ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben beschrieben) weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen. 8. Fazit In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des ADN als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig! Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Unterstützer der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig genug die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Seite 36 von 38 Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland. Übersicht über die Tätigkeiten des ADN im Jahr 2019 Mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) Hilfeleistungen für die Bürgerinnen und Bürger Platzverweise Angebrachte Rotpunktaufkleber Ereignismeldungen an ASN Ereignismeldungen an SÖR Ereignismeldungen an LA Andere Tatmaßnahmen Ordnungswidrigkeitenanzeigen Mündliche Verwarnungen (mit Personalienfeststellung) Seite 37 von 38 Anzahl In % 4981 3045 1077 1064 554 432 429 141 67 42 41,93 25,64 9,07 8,96 4,66 3,64 3,61 1,19 0,56 0,35 Ereignismeldungen sonstige Ereignismeldungen an OA Gesamt Seite 38 von 38 28 18 11878 0,24 0,15 Ö 3 Berichtsvorlage OA/005/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Anlagen: Sachbericht Kriminalitätsentwicklung Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Bericht: Die Verwaltung stellt die nach wie vor aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven sowie subjektiven Sicherheit im Bereich der Königstorpassage und rund um den Hauptbahnhof dar. Während die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (Gebäude Hbf. sowie dazugehörige DB-Anlagen) eine Steigerung der dort begangenen Gewaltdelikte von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12% (2019 auf 2020) feststellt, geht doch das Gros der Steigerung in Höhe von 72% auf den Bereich der "Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben" zurück. Die von der Landespolizei vorgelegten Zahlen bzgl. der Straftaten im unmittelbaren Bahnhofsumfeld (Vorplatz, Köpa) belegen dagegen einen deutlichen Rückgang von (insb. alkoholbedingten) Straftaten. Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen Bahnhöfen und zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Berichtsvorlage OA/005/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/005/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/005/2021 Seite 4 von 4 Ö 3 Stadtrat am 19.05.2021 Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 Die im Antrag zitierten Medienberichte zur Kriminalitätsentwicklung auf den Bahnhöfen beziehen sich auf eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei und damit vor allem das Gebäude des Hauptbahnhofs und die dazugehörigen Bahnanlagen zum Inhalt hatte. Das unmittelbare Umfeld und damit die öffentlichen Flächen rund um den Hauptbahnhof (insb. auch Bahnhofsvorplatz und Königstorpassage) unterliegen dagegen dem Überwachungsbereich der Landespolizei. Vor allem letzterer war Inhalt des bekannten „Maßnahmenpakets Köpa“, wobei die Einbeziehung und Absprachen mit dem Hausrechtsinhaber der DB, dem Bahnhofsmanagement sowie der Bundespolizei zur gemeinsamen Lageeinschätzung, Synchronisierung und Evalutation von Maßnahmen dabei selbstverständlich vorgenommen wurden – wie mit anderen Handlungsträgern auch. Unter der Überschrift „Verbesserung der Sicherheitslage in der Königstorpassage“ wurde erstmals am 30.11.2015 ein Runder Tisch installiert, an dem neben der Stadtreklame Nürnberg als Vermieterin der Läden in der Köpa auch einzelne Gewerbetreibende, die DB, die Polizei, VAG, OA und weitere Dienststellen, SÖR und Referate der Stadt Nürnberg sowie verschiedene Streetworkorganisationen vertreten waren. Anlass war ein deutlicher Anstieg von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im dortigen Bereich und damit einhergehend eine massive Verschlechterung des subjektiven Sicherheitsgefühls von Ladenbesitzern sowie Laufkundschaft und Pendlerinnen und Pendlern. Als Konsequenz wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, aus denen schließlich das Nürnberger Drei-Säulen-Modell entstand. Dieses beinhaltet bei besonderen Konfliktsituationen im öffentlichen Raum ein eng abgestimmtes Vorgehen zwischen den einzelnen Akteuren mit Maßnahmen aus den Bereichen der „Prävention“, „Repression“ und „Gestaltung“. Neben Verstärkung der Streetwork v.a. in den Bereichen der Drogenhilfe, wurden gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit und des subjektive Wohlempfindens wie z.B. Beleuchtungskonzepte oder Erhöhung der Reinigungsintervalle vereinbart und umgesetzt. Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung zwischen Stadt Nürnberg mit der Landes- sowie der Bundespolizei. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und zur Aufklärung/Verhinderung von (vor allem alkoholbedingter) Straftaten lag der Fokus auf Erhöhung der polizeilichen Präsenz durch die die Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte, Ausbau der Videoüberwachung und die Einführung eines Alkoholkonsumverbots vor Ort. Letztere wurde durch eine städtische Verordnung ausgesprochen und durch die zivilrechtliche Hausordnung im DB-Hausrechtsbereich ergänzt. Die BAO hat sich mittlerweile am Hauptbahnhof etabliert und deckt neben dem unmittelbaren Umfeld u.a. den Aufseßplatz oder Plärrer ab, um Verdrängungseffekte zu vermeiden. Zur umfassenden Berichterstattung bzgl. der getroffenen Maßnahmen wird auf die Sachberichte zum RWA am 30.11.2016, 29.06.2017 und 14.10.2020 verwiesen. Zu den im Antrag gestellten Fragen wurden Stellungnahmen der Bundes- sowie Landespolizei eingeholt: Bundespolizei (Zuständigkeit: Gebäude Hauptbahnhof inkl. Bahnanlagen) Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet die Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg von 2019 auf 2020 eine Steigerung von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12%. Die generell festgestellte Häufung von Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben spiegelt -2- -2sich auch im Tätigkeitsfeld der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg wider. Die Zahl der „Widerstände gegen und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ stieg von 54 im Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2020 und damit um 72%: Mit Einführung des Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Bereich sowie des damit korrespondierenden hausrechtlichen Verbots der DB im Innenbereich und der Bahnanlagen kam nach Einschätzung der Bundespolizei der sich über Jahre abzeichnende kontinuierliche Anstieg alkoholbedingter Straftaten zum Erliegen, wobei hier auch die Schließung von Großraumdiskotheken in der Innenstadt einen Effekt erzielt haben dürfte. Alkohol Konsumierende werden im Hauptbahnhof zunächst durch die DB Sicherheit nach Hausrecht frühzeitig angesprochen und bei Bedarf aus dem Bahnhof verwiesen. Hierdurch werden insbesondere Belästigungen und Pöbeleien gegenüber Dritten weitgehend vermieden, die bei ungehindertem Fortgang häufig in delinquentem Verhalten münden würden. Die Bundespolizei folgert hieraus, dass die Alkoholkonsumverbote in- und außerhalb des Bahnhofs sowohl für die objektive Sicherheit als auch für das subjektive Sicherheitsempfinden von großer Bedeutung sind. Dies gilt ebenso für den weiteren Sicherheitsbaustein der Videoüberwachung: die Bundespolizei begrüßt deren erfolgten Ausbau im Hauptbahnhof, da diese zum einen eine wesentlich schnellere und bürgerfreundlichere Bewertung und Aufklärung von gemeldeten "ungeklärten Ereignissen" (v.a. verdächtige stehengelassene Gepäckstücke, hilflose Personen, Behinderung von Reisenden) ermöglicht und damit erheblich zur Reduzierung von Einschränkungen in Zusammenhang mit polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen (insb. Absperrmaßnahmen) beiträgt. Zum anderen tragen die Videoaufzeichnungen im Hausrechtsbereich der DB, in Ladengeschäften und Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu bei, die dort begangenen Delikte deutlich schneller und effektiver aufzuklären sowie flüchtige Täter zeitnah nach der Tatbegehung zu ergreifen. Landespolizei (Zuständigkeit: öffentliche Flächen außerhalb des DB-Geländes, insb. Bahnhofvorplatz und Köpa): Durch die aufgezeigten intensiven städtischen und polizeilichen Maßnahmen (BAO, Alkoholverbotsverordnung, Gestaltung, Intensivierung der Sozialarbeit usw.) konnte die Lage um den Bahnhof deutlich entschärft werden, was zu einer Reduktion der Anzahl szenetypischer Delikte, aber auch des sicherheitsrelevanten Alkoholkonsums führte. Zwar handelt es sich bei der Alkoholisie- -3- -3rung von Personen noch immer um einen wesentlichen Katalysator für die Begehung von Körperverletzungsdelikten, doch wurde die Anzahl der unter Alkoholeinfluss begangenen Körperverletzungsdelikte im gleichen Maße wie die Gesamtheit der Körperverletzungsdelikte verringert: Eine Verdrängung relevanter Personen an andere Örtlichkeiten war durch die behördlichen Maßnahmen weder beabsichtigt, noch fand eine solche bis jetzt tatsächlich statt. Diese zielten gerade nicht auf szenetypische Personen als solche, sondern ausschließlich auf die Unterbindung sicherheitsgefährdender Verhaltensweisen, die durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehen, ab. Darüberhinaus ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Bereich des Bahnhofsplatzes und der Köpa elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Neben der grundsätzlich präventiven Wirkung dient diese der frühzeitigen Erkennung sicherheitsgefährdenden Verhaltens und damit auch der unmittelbaren polizeilichen Intervention. Darüberhinaus gewährleistet die Videoüberwachung auch eine zügige und beweiskräftige Verfolgung begangener Straftaten und trägt damit nachhaltig zur Reduzierung szenetypischer Delikte bei. Auch wenn sich die Zahl der Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte inzwischen noch unterhalb der Zahlen des Jahres 2016 bewegt, handelt es sich beim Hauptbahnhof Nürnberg und dessen Umfeld unverändert um einen Kriminalitätsschwerpunkt im Stadtgebiet. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Nürnberger Hauptbahnhof die nahezu einzige zentrale Anlaufstelle für Angehörige verschiedener Personengruppen am Rande der Gesellschaft – auch aus der -4- -4Umgebung Nürnbergs – darstellt. Eine Verteilung auf mehrere Örtlichkeiten, wie in Städten mit einer dezentralen Stadtarchitektur, ist in Nürnberg kaum vorhanden. Fazit: Die effektive Gesamtzunahme der Straftaten im Bahnhofsbereich ist bei genauerer Betrachtung vor allem dem strafbaren Widerstandsverhalten gegenüber dem Sicherheitspersonal geschuldet. Daneben bleibt festzustellen, dass insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die konsequente Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches beschlossenen Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt haben. Auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und der anliegenden Gewerbetreibenden konnte durch die konzertierte Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen verbessert werden, wie sich in einem deutlichen Rückgang von Beschwerden zeigt. Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Gesamtgesellschaftliche Probleme lassen sich auch durch ein durchaus erfolgreiches Drei-Säulen-Modell nicht lösen. Dennoch dürfen die erzielten Erfolge nicht unterschätzt werden. Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein. Nbg., 22.04.2021 OA gez. Kurr (5322) Ö 3 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 / 231-2906 Fax 0911 / 231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg -Ort An den Oberbürgermeistet O B ER BÜ Hü ER M Ei STER j der Stadt Nürnberg Marcus König 0 4. FEB. 2021 Rathaus ------------ -----/........ Mr 1 90403 Nürnberg Zur Ste5ungnaixne Zur Tr V Kts. 2 4 Antwort vor AbsTTdung vorleqen X 3 Antwort zjrUn! thrift vd-sn z.w.V. I | Nürnberg, 3. Februar 2021 Antragsteller: Blaschke Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach Medienberichten soll es am Nürnberger Hauptbahnhof im Vergleich zu anderen Bahnhöfen zu einer relativ hohen Zahl von Gewaltdelikten gekommen sein. Dies ergebe sich aus statistischen Angaben des Bundesministeriums des Innern. Am Nürnberger Hauptbahnhof wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention und besseren Strafverfolgung diskutiert und eingeführt, beispielsweise eine verstärkte Videoüberwachung und eine Ausweitung des Alkoholverbots im Hauptbahnhof. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof, insbesondere über • • • die Zusammensetzung der festgestellten Straftaten, den Erhebungszeitraum sowie etwaige Erkenntnisse über die Wirkung bereits eingeleiteter Maßnahmen (Ausbau Videoüberwachung, Alkoholverbot u.ä.). Nach Möglichkeit sollte im Rahmen der Berichterstattung die Entwicklung im Hauptbahnhof in Bezug gesetzt werden zur Entwicklung im näheren Bahnhofsumfeld, das in den letzten Jahren verstärkt im sicherheitspolitischen Fokus lag. Es wird gebeten, Vertreter der Bundespolizei sowie der Landespolizei als Sachverständige zur Sitzung einzuladen. Mit freundlichen Grüßen {(neu Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender )r. Ulrich Sicherheitspolitischer Sprecher Stadtratsfroktion Nürnberg SPD io -fopoq Ö 4 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Tel 0911 /231-2906 Fax 0911 / 231-3895 o/fv OAh. SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg Rathaus 90403 Nürnberg SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG OBERBÜRGERM Ei STER 12. MAI 2021 /...... .Nr. ° Zur Stellungnahme rycU 4 Antwort vor Absendung vortegen 5 Antwort zur Unter” __schritt verlegen Nürnberg, 12. Mai 2021 Antragstellerinnen: Liberova/Bieswanger Mehrsprachige Öffentlichkeitskampagnen zur Corona-Impfung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Fortkommen sowie die Akzeptanz des Impfens von sehr großer Bedeutung. Um dies zu erreichen ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen ausreichend informiert, gut aufgeklärt und weiterhin sichtbar dazu aufgerufen werden, sich impfen zu lassen. Um alle Maßnahmen niedrigschwellig nachvollziehbar zu kommunizieren und damit die Akzeptanz der Impfung weiter zu steigern, muss dabei auch die Vielsprachigkeit unserer Stadt berücksichtigt werden. Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: • Die Stadt Nürnberg entwickelt in Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen eine mehrsprachige Impfkampagne für den ÖPNV, auf weiteren öffentlichen Flächen und in großen und hochfrequentierten Einkaufszentren des täglichen Bedarfs. • Ab dem Zeitpunkt der Aufhebung der Impfpriorisierung, startet die Stadt Nürnberg breit sichtbare und mehrsprachige „Aktionstage zur Corona-Impfung“. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Stadträtin Stadträtin vorfaqe $\A IO? ^ Ö 4 CSU Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg 1 8, Telefon: 0911 231-2907 ?021 /........ Nr...... Telefax: 0911 231-4051 i------- [3 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de Zur Stellungnahme Kts Antwort vor Absen- v ww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de lit X z.w.V. dung vorieoen Antwort zur Unter-' schritt vorlegen 17.05.2021 Böhm/Pirner Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrates am 19.05.2021: Westerführung der Ausnahme vom Verbot für Heszvorrichtungen in der Außengastronomie Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, durch den lange andauernden Lockdown mit Betriebsverboten wurde das Gastronomiegewerbe hart getroffen. Sollten Gaststätten in Nürnberg nun wieder öffnen dürfen, wird wohl aufgrund der Corona-Situation noch län­ gere Zeit nur ein Betrieb im Außenbereich und nur sehr eingeschränkt in Innenräumen möglich sein. Daher wurde am 14.10.2020 vom RWA und am 21.10.2020 vom Stadtrat beschlossen, das seit dem Jahr 2008 beste­ hende Verbot von Heizvorrichtungen in der Außengastronomie bis zum 30.04.2021 auszusetzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizvorrichtungen handelt. Um die stark gebeutelte Gastronomie zu unterstützen, die sich seit November 2020 im Lockdown befindet, sollte das Verbot von Heizvorrichtungen weiterhin ausgesetzt werden und zwar mindestens bis 31.12.2021. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 19.05.2021 folgenden Dringlichkeitsantrag: Elektrische Heizvorrichtungen dürfen auch weiterhin, bis mindestens Ende des Jahres 2021 ausnahms­ weise auf Freischankflächen im öffentlichen Raum oder städtischen Grundstücken betrieben werden. Mit freundlichen Grüßen And reasKhegi stein Fraktionsvorsitzender A21051502 Außengastronomie.docx Ö 4 WÄHLER Rathausgruppe Nürnberg NÜRNBERG e.v. OBERBÜRGERMEISTER 1 7. i'w-u 2021 Herrn OB Marcus König Rathauspl. 2 90403 Nürnberg m i 3 Zur Kts. 4 HU X 5 Tut z.w.V. /........ Nr........... - Zur StoTjngnshme ~ Antwort vor andung vsr'egen Antv.-orc zur Unter­ schrift vor legen 14.Mai 2021 fo Umgang mit Inzidenzwerten und mangelnde Transparenz im Gesundheitsreferat Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Presseberichterstattung am gestrigen Vatertag das Gesundheitsreferat und die verantwortlich zeichnende Referentin Britta Waltheim betreffend, hat in der Bevölkerung hohe Wellen geschlagen. Die Empörung über die fehlerhafte wie auch intransparente Arbeit im Gesundheitsreferat war auch deshalb so hoch, da die aktuell erfaßten Fehler sich nahtlos in eine Chronologie von Problemen des betroffenen Referats einreihen. In guter Erinnerung dürften die Bürger noch die Datenpanne Mitte Januar haben, also vor nur 4 Monaten, als falsche Zahlen an das LGL und an das RKI gemeldet wurden. Damals fiel die Inzidenz in Nürnberg kzfr. unter 200, obwohl der tatsächliche Wert über 270 lag . Die Bürgerschaft moniert nun zurecht den scheints laxen Umgang mit wichtigen Zahlen zur Berechnung des Nürnberger Inzidenzwertes. Aktuell führte der fehlerhafte und damit unqualifizierte Umgang mit statistischen Grundlagen des Gesundheitsreferats dazu, dass Zahlen zu aktuellen Coronafällen in Nürnberg diesmal zu hoch dargestellt wurden, was in der Konsequenz zu überhöhten Inzidenzwerten für die Stadt Nürnberg führte mit entsprechend negativen Folgen für Kinder, Familien und möglichen Öffnungsperspektiven. Der erneute Distanzunterricht war und ist für Schüler wie für deren Eltern und Lehrkräfte eine starke Belastung. Jeder Tag, an dem Präsenzunterricht für die genannten Betroffenen früher stattfinden kann, ist eine enorme Erleichterung und Entlastung für alle. Des Weiteren verweigert die Gesundheitsreferentin die sonst übliche Transparenz hinsichtlich der Stadtteile, die stärker von Corona Infektionen betroffen sind. Während in anderen Städten und Gemeinden diese Informationen veröffentlicht werden, beispielsweise auch durch die Nennung der Postleitzahl, wird in Nürnberg die Bürgerschaft „unwissend" gehalten, und das nun seit über einem Jahr. Dieses Vorenthalten wichtiger Fakten auch gegenüber den gewählten Stadträtinnen und Räten kann man als grob fahrlässig einstufen, denn die Bewertung prekärer Umstände innerhalb eines Pandemieherdes hat nichts mit Stigmatisierung zu tun, sondern ist notwendige Grundlage einer Entscheidung, wo man wie am schnellsten helfen kann und muß ! bitte wenden FREIE WÄHLER im Nürnberger Rat, Postfach, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg info@fw-nuernberg.de Dipl. Betriebswirt FH Jürgen H. Dörfler, Stadtrat + Sprecher, jd@fw-nuernberg.de, www.fw-nuernberg.de Apotheker Alexander Damm, Stadtrat, Pharmazierat, ad@fw-nuernberg.de, www.freiewaehler.eu Die in Nürnberg verfügbaren mobilen Impfbusse hätten schon viel früher in den stark betroffenen Statteilen eingesetzt werden müssen. Es ist ein Armutszeugnis für die Gesundheitsreferentin, dass die Forderung des „Einsatzes der Impfbusse" nun aus den Reihen der im Stadtrat vertretenen Parteien kommt. Es wäre Aufgabe der verantwortlichen Gesundheitsreferentin Walthelm gewesen, diesen verfügbaren und vielleicht auch lebensrettenden Lösungsansatz frühzeitig umzusetzen ! Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der traurigen Tatsache, dass die Corona-Pandemie unser Land und unsere Stadt vielleicht noch lange beschäftigt, stellen die Freien Wähler zur Behandlung in der Stadtratssitzung am 19. Mai 2021 nachfolgenden DRINGLICHKEITSANTRAG : 1} Der Oberbürgermeister wird gebeten, die aktuelle Datenpanne des Gesundheitsreferats zu erläutern und zu bewerten. Die Bewertung erfolgt auch vor dem Hintergrund des mit der NN geführten Interviews mit der Gesundheitsreferentin - Originalzitat NN/NZ vom 13.05.21 S.9 „ Es ist wegen der falschen Inzidenzwerte ja keiner zu Schaden gekommen. Wenn es um den Inzidenz­ wert 165 geht, dann müssten Eltern , deren Kinder nicht in die Schule gehen konnten, gegen die Stadt Nürnberg klagen........" 2) Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit die Möglichkeit besteht, das städtische Gesundheitsressort einem anderen Referat, z.B. dem Ref.V, Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuordnen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Horst Dörfler/StR___ Ö 4 Antrag zum Beschluss durch den Stadtrat: Moratorium der Luca-App JL^r Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zunächst vielen Dank für die Beantwortung der Fragen zur Luca-App. Da bei der letzten Stadtratssitzung der folgende Antrag nicht als zum Beschluss gern. §30(1) der Stadtratsgeschäftsordnung erkannt wurde bitte ich darum den Beschluss auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Argumente, die zu diesem Anliegen führen können Sie dem ursprünglichen Antrag sowie der Diskussion in der letzten Sitzung entnehmen. Antrag: Um den Schutz der Daten von Nürnbergs Bürgerinnen* zu gewährleisten, fordern wir ein Moratorium der Luca-App in Nürnberg. Die Luca-App darf nicht weiter durch die Stadt Nürnberg eingesetzt werden bis eine unabhängige Besichtigung und Beurteilung des Quellcodes vorliegt und das Vertrauen in die App hergestellt wurde. Als Ersatz sollte auf die Corona-Warn-App des Bundes gesetzt werden, welche mit einer deutlich datensparsameren Methode das Gleiche anbietet wie die Luca-App. Florian Betz OBERBÜRGERMEISTER 17. HAI 2021 ..... Nt .. ... Ö 4 TOP: I Q ( Stadtrat Sitzungsdatum 19.05.2021 öffentlich Betreff: Verlängerung der Ausnahme von dem Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken Anlagen: Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Stadtrat 21.10.2020 RWA 14.10.2020 Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen □ Kl □ □ □ K □ □ Sachverhalt (kurz): Die vom RWA am 14.10.2020 begutachtete und vom Stadtrat am 21.10.2020 beschlossene temporäre Ausnahme von dem in Nürnberg geltenden Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken (vgl. Stadtrat vom 23.01.2008) soll bis zum 31.12.2021 verlängert werden. 001 12.2015 Beschluss-ZGutachtenvorschlag: siehe Beilage Seite 1 von 3 1. Finanzielle Auswirkungen: □ Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (—> weiterbei 2.) Kl Nein □ Ja weiter bei 2.) □ Kosten noch nicht bekannt □ Kosten bekannt € Gesamtkosten € pro Jahr Folgekosten □ dauerhaft Kl nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtunqsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/Il / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/Il / Stk in Kenntnis gesetzt) □ Ja □ Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Kl Nein □ Ja (—► weiter bei 3.) □ Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans □ Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) □ Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) 3. 4. □ Ja □ Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: □ Nein Kl Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: □ RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Kl Ref. Ill □ □ II. Herrn OBM III. Ref. VIl/LA Nürnberg, 18.05.2021 Referat VII ( ) Seite 3 von 3 Verlängerung der Ausnahme von dem Verbot der Verwendung von Heizungsvorrich­ tungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken Entscheidunqsvorlaqe Ausgangslage Außengastronomie ist eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, um seitens der Gastrono­ mie die notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz einhalten zu können. Allerdings werden dort weiterhin Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sein, die bei gleicher Anzahl an Gästen zu einem größeren Flächenbedarf führen. Daher erfolgt seit dem Jahr 2020 in Nürnberg für die Außen-, Nacht- und Szenegastronomie eine großzügige, pragmatische Genehmigungspraxis bei der zeitweisen Erweiterung beste­ hender oder der Schaffung neuer Freischankflächen (vgl. zuletzt Stadtrat vom 24.03.2021). Ebenso wurden die Sondernutzungsgebühren erheblich reduziert - inzwischen verlängert bis zum Ende des Jahres 2021 - unter anderem für Veranstaltungen (vgl. Beschluss Ferienaus­ schuss vom 03.03.2021) und für die Außengastronomie (vgl. zuletzt Stadtrat vom 24.03.2021). Verbot von Heizungsvorrichtungen wie Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken (gern. Stadtratsbeschluss vom 23.01.2008) In Nürnberg ist die Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heiz­ strahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken gemäß Ziffer 2 der „Richtlinie des Stadtrats für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außen­ gastronomie“ und Ziffer 2 der „Richtlinie des Stadtrats gern. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Ver­ träge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“ (vgl. Stadt­ ratsbeschluss vom 23.01.2008; Gutachten des RWA vom 16.01.2008) untersagt. Ausnahme bis 30.04.2021 (gern. Stadtratsbeschluss vom 21.10.2020) Heizpilze sind im Hinblick auf den Klimaschutz und den COa-Ausstoß kritisch zu sehen, da deren Betreib mit einem unverhältnismäßig hohen Energieaufwand verbunden ist. Ange­ sichts der SARS-CoV-2 Pandemie erscheint es aber im Sinne des vorbeugenden Infektions­ schutzes verhältnismäßig, temporär Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verlagerung von Freizeitaktivitäten von geschlossenen Räumen ins Freie unterstützen. Daher hat der RWA am 14.10.2020 begutachtet, und der Stadtrat am 21.10.2020 beschlos­ sen, das vorgenannte Verbot der Ven/vendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenhei­ zungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken bis zum 30.04.2021 außer Kraft zu setzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvor­ richtungen handelt. Aus Gründen des Brandschutzes blieben gasbetriebene Heizungsvor­ richtungen weiterhin verboten. Somit war es der der Gastronomie ausnahmsweise gestattet, eine Beheizung von Außenbestuhlungsflächen mittels elektrischer Heizungsvorrichtungen zu ermöglichen. Das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom wurde dabei aus öko­ logischen Gründen dringend empfohlen. Im Einzelnen wird auf die Stadtratsvorlage vom 21.10.2020 ven/viesen. Verlängerung der Ausnahme bis 31.12.2021 Die Gastronomiebetriebe befinden sich seit dem 02.11.2020 im Lockdown. Bis auf wenige Tage Ende Oktober 2020 hatten sie keine Möglichkeit, von den Erleichterungen bei den Frei­ schankflächen Gebrauch zu machen oder dort elektrische Heizungsvorrichtungen zu betrei­ ben. Es ist derzeit nicht absehbar, wann in Nürnberg wieder Innengastronomie möglich sein wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich - sobald die 7-Tage-lnzidenz in Nürnberg stabil unter 100 ist - die Bewirtung von Gästen für einige Zeit auf den Freischankflächen abspielen wird. Daher ist es sinnvoll und geboten, den Gastronomiebetrieben auch unter widrigen Wit­ terungsbedingungen - vgl. das Wetter in den letzten Tagen und Wochen - die Bewirtung von Gästen auf den Freischankflächen zu erleichtern. Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, das Verbot der Verwendung von Hei­ zungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken auch über den 30.04.2021 hinaus und zwar bis 31.12.2021 außer Kraft zu setzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizunqsvorrichtunqen handelt. Selbstverständlich sind dabei alle sonstigen mit dem Betrieb dieser Hei­ zungsvorrichtungen verbundenen Anforderungen und Vorgaben, insbesondere des Brand­ schutzes und der Verkehrssicherung (z.B. auch barrierefrei überquerbare Leitungsführun­ gen), einzuhalten - dies obliegt dem jeweiligen Gastronomiebetrieb. Das Betreiben der Hei­ zungsvorrichtungen mit Ökostrom wird aus ökologischen Gründen dringend empfohlen. Gas­ betriebene Heizungsvorrichtungen bleiben aus Gründen des Brandschutzes weiterhin verbo­ ten. Nach vorgenannter Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Verwaltung eine Allge­ meinverfügung erlassen, mit der die in den Sondernutzungsgenehmigungen enthaltene Auf­ lage zum Verbot von Heizungsvorrichtungen temporär aufgehoben wird, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Daher bedarf es keiner Antragstellung zur Verwendung elektrisch betriebener Heizungsvorrichtungen auf Außenbestuhlungsflä­ chen. Hinsichtlich Überdachungen, Zelten, Einhausungen etc. auf Freischankflächen wird auf die Stadtratsvorlage vom 21.10.2021 verwiesen. Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastrono­ mie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäfti­ gungsverhältnissen. Im Übrigen bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme be­ stimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen könnte. Die Maßnahme weder diskriminierende Auswirkungen noch ver­ ringert sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit. Beschluss TOP: Stadtrat Sitzungsdatum 19.05.2021 öffentlich Betreff: Verlängerung der Ausnahme von dem Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken Abstimmungsergebnis: □ einstimmig □ angenommen / beschlossen, mit □ abgelehnt, mit Stimmen Stimmen □ angenommen mit großer Mehrheit O abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: Es werden bis einschließlich 31.12.2021 außer Kraft gesetzt jeweils die Ziffer 2 der vom Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gern. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gern. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen. II. OBM / RA III. Abdruck an: □ Ref. I/Il / DIP 3. BM / SÖR □ Ref. I/Il / Stk Ref. Ill M Ref. VII/LA BANOS Referent(in): Schriftführer(in): 001 03.2013 Vorsitzende(r): Seite 1 von 1 Ö 4 Mach mit. Entscheide sozial. Nürnberg, 22.04.2021 Betreff: Antrag zur Abstimmung im Stadtrat am 19.05.2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit dem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April wurde unter dem §25 (2) der 12. BaylfSMV Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-lnzidenz von über 200 die Möglichkeit gegeben, anzuordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur dann in Präsenz am Arbeitsplatz arbeiten können, wenn sie zu Beginn des Arbeitstages über den Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen. Wir sehen hier die Arbeitgeberinnen in der Pflicht, die notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen. Wegen der deutlich über 200 liegenden Inzidenz in der Stadt Nürnberg stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung für die Stadtratssitzung am 19.05.2021: 1) Wir bitten um Auskunft darüber, in welchen Betrieben und Einrichtungen die Stadt eine solche Testpflicht für nötig hält, um eine Testpflicht in diesen Betrieben und Einrichtungen nach § 25 Abs.2 der 12. BaylfSMV umzusetzen. 2) Die Arbeitgeberinnen dieser Betriebe und Einrichtungen werden verpflichtet, die notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen, b Özlem Demir, Kathrin Flach Gomez, Titus Schüller Ö 4 Freie Demokraten FDP ÜmftSormaz- Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTEF! 0 4. MAI 2021 Antrag: Grossveranstaltungen wieder möglich machen Nürnberg, den 03. Mai 2021 Zeichen: ÜS-AN Ümit Sormaz Mitglied des Stadtrates der Stadt Nürnberg fdp@uemit-sormaz.de www.uemit-sormaz.de Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 90403 Nürnberg T: 0911-1325250 M: 0177-2502513 Es ist Aufgabe und Ziel der Stadt Nürnberg den Kulturschaffenden und Berufssportlern wieder eine Bühne zu bieten und sie auftreten zu lassen. Mittlerweile gibt es vielversprechende Probeveranstaltungen europaweit (Fußballspiel Hansa Rostock, Konzert in Barcelona, Fieldlab Events (*),..) die sich damit auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen solche Kultur- und Sportangebote wieder sicher möglich sind. Wie und in welchem Umfang bereitet sich Nürnberg darauf vor, solche Veranstaltungen zeitnah wieder möglich zu machen? Vor diesem Hintergrund stelle ich zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung möge zeitnah berichten 1. welche Dienststelle der Stadt hat Kontakte zu derartigen Veranstaltern und Initiativen und wertet deren Ergebnisse aus? 2. welche Maßnahmen trifft die Stadt Nürnberg anhand solcher Erkenntnisse, um auch bei uns wieder (größere) Konzerte und Sportveranstaltungen stattfinden zu lassen (*) https://fieldlabevenementen.nl/fieldlab-english/ Ö 4 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Ü T ,.al 2021 /....... Nr.......... wmicrriik Zur Stellungnahme 4 5 Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de w Antwort vor Absendüng vorlegen Antwort zur Unter­ schrift vorlegen 03.05.2021 Alesik Diskriminierung von behinderten Menschen mit Maskenbefreiung verhindern Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Maskenpflicht ist für uns alle eine große Herausforderung. Während der Corona Pandemie ist sie für uns zur Normalität geworden. Doch besonders Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen leiden sehr darunter. Viele be­ sitzen eine Befreiung von der Maskenpflicht, dennoch wird ihnen der Zugang zu öffentlichen Räumen untersagt - seien es Banken, öffentlicher Nahverkehr, Handel, etc. Als Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg ist es unsere Pflicht, diese Personengruppen vor Diskriminierung zu schützen, denn Diskriminierung hat in unserer Stadt der Menschenrechte keinen Platz. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Diskriminierungsklagen die Befreiung von der Maskenpflicht be­ treffend. Alle städtischen Einrichtungen werden erneut für dieses Thema sensibilisiert. Die Behörden werden nochmals auf die Wichtigkeit und Wirksamkeit einer ärztlichen Befreiung von der Maskenpflicht hingewiesen. Mit einer Informationskampagne wird die Öffentlichkeit auf diese Problematik aufmerksam ge­ macht und für die berechtige Maskenpflicht-Befreiung von Menschen mit chronischen Erkrankun­ gen oder Behinderungen sensibilisiert. M^t freundlichen Grüßen ? Fraktionsvorsitzender A21042600 DiskriminierungMaskenbefreiung.docx Ö 4 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 0 4. MAI 2021 '............. Nr. Kls2 / X 4 5 Antwort vor Absen-" düng vorlegen Antwort zur Unter- Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 03.05.2021 Firner schritt verlegen Einzelhandel stärken, Fördermaßnahmen ausschöpfen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nicht erst seit der Corona-Pandemie stehen die Innenstädte vor Herausforderungen. Auch wenn Nürnberg mit seiner multifunktionalen Altstadt (mit Handel, Gastronomie, Wohnen, Kultur, Hochschule etc.) bislang gut auf­ gestellt ist, gilt es, den Wandel, der durch Corona verstärkt wird, zu gestalten. Bereits im Frühjahr 2020 im Rahmen der Diskussion um die beiden Karstadt-Filialen hat die Stadt Nürnberg die sog. City Offensive gestartet. Dabei haben Stadt und IHK gemeinsam die Nürnberger City Werkstatt eingerichtet, in der Innenstadt-Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Stadtverwaltung etc. diverse Maßnahmen erarbeitet haben, um die Nürnberger Innenstadt zukunftsfähig wei­ terzuentwickeln. Hierzu gehören unter anderem ein Leerstandsmanagement, temporäre Platzgestaltungen, ein lokaler Lieferdienst, eine Social-Media-Kampagne für die Altstadt etc. Es mangelt also nicht an Ideen, wie schon die im Oktober 2019 im Stadtratsausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit beschlossene Zukunftsstrategie für den Handelsstandort Nürnberg gezeigt hat. Entscheidend ist nun die finanzielle Ausstattung der Kommunen, um solche Projekte umsetzen zu können. Daher hat Oberbürgermeister Marcus König von Bund und Ländern einen Marshallplan für die Innenstädte ge­ fordert - der Deutsche Städtetag hat sich dieser Forderung angeschlossen. Der Freistaat Bayern ist in diesem Sinne nun aktiv geworden: Bauministerin Kerstin Schreyer hat am 29.04.2021 den Sonderfonds „Innenstädte beleben" gestartet, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet wird. Der Freistaat Bayern geht dabei neue Wege. Das Förderangebot reicht von städtebaulichen Konzepten zur Weiterentwicklung der Innenstädte, einem städtebaulichen Innenstadtmanagement, einem Projektfonds zur Innenstadtentwicklung bis hin zur vorübergehenden Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde. Die Anträge müssen zum 10.06.2021 bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Stadt Nürnberg sollte nun alles tun, Fördermittel aus dem neuen Fonds für die zahlreichen vorhandenen Projektvorschläge zu beantragen. A21050301 Sonderfond Innenstadt.doex Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung listet alle Möglichkeiten für Nürnberg auf, die sich aus dem neuen Sonderfonds „Innen­ städte beleben" ergeben. Sie stellt die Projektvorschläge aus Nürnberg vor und stellt die erforderlichen Anträge für die Mittel aus diesem Fonds. Mit freundlichen Grüßen Fraktionsvorsitzender A21050301 Sonderfond Innenstadt.docx Ö 4 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 /231-2906 Fax 0911 / 231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 0 7, MAI 2021 ___ Mr. JL 1 3 Zur Kts. „ z.ur Stellungnahme 4 — 2 </ Än;vvo,1 vor Absendüng verlegen An1-'er: zur UnterT - ” ’ : v'M'Egcn V A 5 Nürnberg, 7. Mai 2021 Antragsteller: Liberova/Bieswanger Soziale Nachschärfung der Nürnberger Corona-Strategie Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Nürnberg ist eine dicht besiedelte Stadt. In entsprechend hochverdichteten Stadträumen leben die dort ansässigen Nürnberger*innen deshalb leider überdurchschnittlich häufig in kleinen Wohnungen bzw. beengten Wohnverhältnissen. Die betroffenen Gebiete Nürnbergs zeichnen sich zudem mehrheitlich durch Arbeitsstrukturen aus, die nur sehr schwer oder kein Home-Office gestatten. Zudem sind in den eng besiedelten Teilen Nürnbergs meist aufgrund historisch gewachsener Baustruktur, wenig bis kaum öffentliche Frei- und Grünflächen vorhanden, die das alltägliche Leben und die Wege der Menschen vor Ort räumlich entzerren könnten. Aus den genannten Gründen werden den dort lebenden Bürgerinnen notwendige Kontaktreduzierungen, die Nutzung von Home-Office sowie Möglichkeiten für (Selbst-) Isolation im Falle von Quarantäneregelungen massiv erschwert. Aus unserer Sicht müssen deshalb dringend im Zuge der Corona-Bekämpfung vor Ort verstärkt Angebote für CoronaTests, Impfangebote und Quarantänemöglichkeiten geschaffen werden. Um die Frage der Gesundheit nicht zu einer sozialen Frage verkommen zu lassen, stellt die SPD-Stadtratsfraktion deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden Antrag: Die Verwaltung prüft für betroffenen Stadtgebiete: • den Einsatz von sog. „Impfmobilen“ sowie die Einrichtung von dezentralen Impfstationen vor Ort (z.B. in Einkaufszentren), • Unterstützungsmöglichkeiten für den verstärkten Ausbau von Impfangeboten durch die ansässigen Hausärzte vor Ort, SfadfrofslrokHon Nürnberg SPD SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG 2 - - • die Einrichtung von sog. „Fieberhotels“ und wirkt hierfür beim Freistaat Bayern sowie den Krankenkassen für ein zugehöriges Finanzierungsprogramm und/oder stellt hierfür Nürnberg als Modellregion zur Verfügung, • die Erweiterung von stationären Corona-Testmöglichkeiten (Testzentren) vor Ort. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Diana Liberova Stadträtin Jasmin Bieswanger Stadträtin Ö 4 Re:Start Kultur: Chancen für größere Kulturveranstaltungen hier: Stellungnahme des 2. BM-Geschäftsbereichs zum FDP-Antrag vom 03.05.2021 Das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur nutzt den öffentlichen Raum in diesen Monaten gezielt und angepasst an die jeweils gültigen Öffnungs-Szenarien. Am 16. Mai 2021 wurde der Kunst-Parcours „Lost & Found“ im Burggraben in Betrieb genommen. Ende Juni wird für erwünschte sechs Wochen der Spittlertorzwinger zur Szene-Bühne „Musikspeicher“ (als Kooperation mit der Musikzentrale). Vom 30. Juni bis 4. Juli 2021 wird der Dutzendteich auf der Höhe des Yacht-Clubs die Seebühne als Erinnerung ans Bardentreffen errichtet. Die Planungen für die Klassik Open Airs und Stars im Luitpoldhain im Juli und August laufen, auf der Basis, dass Open-Air-Konzerte mit mehreren 1.000 Personen gestattet sind. Das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur ist mit genannten europäischen Veranstaltern nicht im Austausch, weil die politischen Grundbedingungen sich völlig unterscheiden von den politischen Hygieneschutzmaßnahmen in Deutschland. Aktuell gibt es keine Freigabe für Veranstaltungen unter freiem Himmel. Da in der Kultur Vorläufe von mehreren Monaten Grundvoraussetzung sind (Ausschreibungen, Programmplanung, Kapazitäten, Hygieneschutzverordnung, Anpassung an Ticketing, Schutzgebühren etc.), schwinden für die genannten „größeren Konzerte“ aktuell Umsetzungsmöglichkeiten. Verordnungen auf Landes- und Bundeseben für den Kulturbereich stehen aus. Aus dem Schulreferat, Bereich Sport kann berichtet werden, dass bis zur Übernahme und Inbetriebnahme der Tillyparkhalle die HVE – Schule und Sport in keinem Kontakt zu Veranstaltern und Initiativen steht und die HVE – Schule und Sport keine Maßnahmen trifft, um solche Veranstaltungen wieder stattfinden zu lassen, da sie an die jeweils gültigen Vorgaben gebunden sind und diese umsetzen, Handlungsspielraum für Probeveranstaltungen gibt es nicht. Seitens SpS gibt es zu den nationalen Sportsverbänden Kontakte, um Auftritte der Nationalmannschaften oder andere internationale Wettkämpfe zu realisieren. Hier werden die Kontakte zu den o.g. Verbänden und Unterstützung der Vereine, die attraktive Veranstaltungen nach Nürnberg holen, gepflegt. Nürnberg, 18.05.2021 2. BM Prof. Dr. Julia Lehner Ö 4.1 Stadlratsfrokfion Nürnberg CSU -»r-K*. Hurnb+tq SPD FREIE WÄHLER BÜNDNIS 90 DIE ßRÜNEN NÜRNBERG.* C'VKj*!- Freie Demokraten FDP DiePÄRTEI PIRATEN An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg politbande LINKE LISTE Nürnberg DiEOO 6UTEN fl cm 'iß. && OBERBÜRGERMEISTER! 0 7. MAI 2021 -------------- 1 /TO Zur ----- !........Nr Zur Stellungnahme Kts. 4 Antwort vor Absendüng vorlegen y s Antwort zur Unter1 z.w.V. 1 Schrift vorieaen i 07.Mai 2021 Resolution für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen, dass der Nürnberger Stadtrat folgende Resolution beschließen möge: Als Stadt der Menschenrechte fordern wir einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. Der sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hat in Nürnberg drei Morde und einen Bombenanschlag begangen. Diese Taten haben, auch heute, 22 Jahre nach dem ersten Anschlag, tiefe Risse in unserer Stadtgesellschaft hinterlassen. Drei Menschen - Enver Simjek, Abdurrahim Özüdogru und Ismail Ya§ar- wurden hier aus dem Leben gerissen. Das Leben des Gaststättenbesitzers Mehmet O. nachhaltig gestört. In Nürnberg - eine Stadt des Friedens und der Menschenrechte - bilden das demokratische Miteinander sowie die Anerkennung von Vielfalt und Pluralität das Fundament für ein friedliches Zusammenleben. Auch aufgrund der Vergangenheit unserer Stadt im Nationalsozialismus ist eine gelebte Erinnerungsarbeit notwendig und unverzichtbar. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des NSU und ein würdiges Gedenken an die Opfer. Die Aufklärung der Verbrechen ist mit dem Abschluss des Prozesses nicht vollkommen erfolgt. Als der erste bayerische Untersuchungsausschuss endete, hatte der Prozess in München noch gar nicht begonnen. Somit fehlten dem Ausschuss wichtige Erkenntnisse und Fakten, die erst im Laufe des Prozesses und durch journalistische Recherchen bekannt wurden. Besonders die Umstände des ersten Verbrechens, des Sprengstoffanschlags auf die Gaststätte Sonnenschein im Jahr 1999, sind nicht vollständig geklärt. Als Stadt, in der diese Verbrechen passierten, ist es unsere Aufgabe, Aufklärung einzufordern. Die Unterstützerszene des NSU in Nürnberg ist immer noch nicht aufgedeckt, auch hier müssen Hintergründe und Netzwerke aufgeklärt werden. Stadtratsfraktion Nürnberg Nuipbfff SPD Freie Demokraten FDP FREIE WÄHLER BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NÜRNBERG DiepjtltTtl politbande ^PIRATEN cAKa_ LINKE LISTE Nürnberg DIEOO GUTEN Aus diesen Gründen spricht sich der Stadtrat dafür aus, dass sich die Stadt Nürnberg in enger Abstimmung mit der zweiten bayerischen NSU-Opferstadt München und dem Bayerischen Städtetag für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag einsetzt. Wir fordern eine vollkommene und lückenlose Aufklärung der Verbrechen. Wir gedenken der Opfer des NSU und treten mit all unseren Kräften aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung ein. Mit freundlichen Grüßen Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender CSU Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender SPD 0^ ______ OariSr Özlem Demir Stadträtin DIE LINKE Jürgen Dörfler Stadtrat Freie Wähler Andrea Friedei stellvertr. Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jan Gehrke Stadtrat ÖDP // /.. y// ■, Ümit Sormaz Stadtrat FDP Florian Betz Stadtrat Die PARTEI/PIRATEN 'H , ^OLöUa. cu Marion Padua Stadträtin LINKE LISTE Alexandra Thiele Stadträtin DIE GUTEN Ernesto Bul Stadtrat politbande Ö 4.1 Stadtratsfraktion ^ AfD, AfD Stadtratsfraktion Nürnberg. Fünferpl. 2. 90403 Nürnberg Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Tel: ++049 +911 231-39850 (]M Fax: ++049 +911 231-39852 OBERBURGERM El STEF&Maii: afd@stadt.nürnberg.de Herrn Oberbürgermeister ^ Marcus König Rathausplatz 2 M 1 8. MAI 2921 90403 Nürnberg 5PR Zur l3 /........Nr...... t'.'T'jr'gnahrrg Nürnberg, den 18.05.2021 * |>N Antrag zur Ergänzung der Resolution für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschusses vom 07.05.2021. Tagesordnungspunkt 4.1. Resolution Untersuchungsausschuss Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir die Stadtratsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) sind für eine lückenlose Aufklärung der NSU - Verbrechen und unterstützen jegliche Bemühungen zur Aufklärung aller noch offenen Fragen. Im Rahmen des zu beantragenden Untersuchungsausschusses ist es aus unserer Sicht auch sehr wichtig, das Verhalten von Behörden und politischen Entscheidungsträgern, insbesondere auch des Bay. Verfassungsschutzes zu durchleuchten. Deshalb sollte am 19.05.2021 im Nürnberger Stadtrat zu beschließende Resolution um folgende Punkte ergänzt werden: Einsicht in die Akten des Bay. Verfassungsschutzes. - weshalb wird in Hessen die Akteneinsicht verweigert? - warum wurden NSU-Akten in einzelnen Bundesländern geschreddert und wer hat es angeordnet? Mit freundlichen Grüßen fe-'ka Willibald Schlesinger Klaus Krestel Michael Feder Stellv. Vorsitzender Stadtrat Stadtrat Seite 1 AfD Stadtratsfraktion Nürnberg Fünferpl. 2, 90403 Nürnberg Tel.: 0911 231-39850 E-Mail: AfD@Stadt.Nuernberg.de Vorsitzender: Roland Hübscher Stv. Vorsitzender: Willibald Schlesinger Michael Feder Klaus Krestel Büroöffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10:00-14:00 und nach Vereinbarung Di. und Do.: 16:00-20:00 Ö 5 Beschlussvorlage UwA/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 28.04.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 Projektliste Aktionsplan Anlage 2 Karte Aktionsplan Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard Anlage 4 MIP 2022-2025ff Sachverhalt (kurz): Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger Freiraumplanung. Er ist eingebettet in formelle und informelle gesamtstädtische Planungen (z.B. "Grüne Finger Konzept", Flächennutzungsplan). Seit 2015 (10/2015) wird regelmäßig in den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat über den aktuellen Sachstand berichtet. 2017 wurde im UmwA (05/2017), AfS (05/2017) und Werkausschuss SÖR (04/2017) Bericht erstattet. 2018 (05/2018) und 2019 (07/2019) wurde der aktuelle Sachstand im Stadtrat vorgetragen. Der letzte Sachstand wurde im Umweltausschuss am 08.07.2020 vorgestellt, die Finanzen wurden erneut am 22.07.2020 und am 19.11.2020 im Stadtrat behandelt. Der Masterplan enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der umsetzungsfähige, bereits fertiggestellte, begonnene und geplante Projekte im Stadtgebiet auflistet. Die Projekte werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan Freiraum stetig fortgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage UwA/001/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen. Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Ansätze im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden werden. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange werden bei allen relevanten Einzelprojekten (z.B. neue Parkanlagen) berücksichtigt Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 3. BM Ref. I/II Ref. V, Ref. VI, Ref. VII Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2021 Gutachtensvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Rahmen der MIP-Fortschreibung 20222025 zum MIP-Titel "714 Masterplan Freiraum" zu beantragen. Über die endgültigen Ansätze soll aufgrund der Haushaltslage in den Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden werden. Beschlussvorschlag: Das Gutachten des Umweltausschusses vom 28.04.2021 „6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum“ wird zum Beschluss erhoben. Seite 4 von 4 Ö 5 Beilage Umweltausschuss 28.04.2021 Sachstandsbericht Entscheidungsvorlage Anlass Nürnberg ist in den letzten 10 Jahren um mehr als 34.000 EinwohnerInnen (Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik, Einwohnermelderegister, DST-Bestandsdatensatz, erstellt am 12.03.2021) gewachsen. Mit der damit einhergehenden Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung schreitet die Innenentwicklung im Stadtgebiet sukzessive voran, auch um die Außenbereiche wie Reichswald, Knoblauchsland und verbliebene Talauen von Pegnitz und Rednitz etc. baulich nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Das Prinzip der nutzungsgemischten „europäischen Stadt der kurzen Wege“ wird nach wie vor verfolgt. Viele Konversions- und Brachflächen wurden und werden bereits bebaut. Damit verbunden steigen die Flächenkonkurrenzen und auch der Nutzungsdruck auf bereits vorhandene Grün- und Freiflächen kontinuierlich an. Die Umsetzung der sog. doppelten Innenentwicklung, die sich die Nürnberger Stadtentwicklung zum Ziel gesetzt hat, also die behutsame bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung, ist somit dringlicher denn je. Da Freiflächen neben ihren vielfältigen sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und stadtbildprägenden Funktionen zudem verstärkt klimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen, müssen kreative und ggf. auch neue Wege gefunden werden, um diesen Herausforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden. Der Masterplan Freiraum mit seinem räumlichen Gesamtkonzept und die „Vision Grüne Finger“ stellen die Grundlage für eine langfristige Leitlinie der Stadtplanung dar. In der Corona Pandemie zeigt sich der hohe Stellenwert des städtischen Grüns. Die Folgen des Lockdowns und die damit verbundenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sind eine besondere Herausforderung für die Nürnberger Stadtbevölkerung. Das Freizeitverhalten hat sich nachhaltig verändert. Die Menschen suchen daher nach anderen Erholungsmöglichkeiten und entdecken die Vorteile des städtischen Grüns. Die Parks und Grünflächen in Nürnberg werden häufiger und intensiver genutzt und gewinnen zusehends an Bedeutung. Insofern kommt der sukzessiven Verbesserung des Angebots an Freiflächen eine hohe Priorität zu. Das Spannungsfeld der doppelten Innenentwicklung ist in der kommunalen Praxis anspruchsvoll und herausfordernd. Regelungen zur doppelten Innenentwicklung wurden im Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg bereits aufgenommen. Nun müssen diese im Rahmen der Gesamtabwägung für eine erfolgreiche Stadtentwicklung weiterhin stringent umgesetzt werden. Die Schaffung von neuen Wohneinheiten erfordert, insbesondere in dicht besiedelten und gründefizitären Bereichen, unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage das Mitdenken der Grünen Infrastruktur. Im Hinblick auf die Nachverdichtung und die zunehmende Bevölkerung muss auch der Ausbau einer sozialen Infrastruktur berücksichtigt werden. Der Masterplan Freiraum ist eine Daueraufgabe und hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Grün-und Freiraumversorgung in Nürnberg zu gewährleisten. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ greift er das Ziel eines ausreichenden Angebots an Grün- und Freiflächen und den Ausbau der Grünen Infrastruktur auf. Eine qualifizierte Freiraumentwicklung soll mit formellen und informellen Instrumenten erreicht werden. Die Umsetzung seiner Inhalte ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der alle beteiligten Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem Strategien, Programmatiken und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und für die Umsetzung vorbereitet werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als 1 Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im Stadtgebiet. Entsprechend wird der Masterplan Freiraum fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden einzelne Teilschritte und Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der Stadtentwicklungsplanung, u.a. den Sanierungszielen der Stadterneuerung und dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen. Da es sich beim Masterplan Freiraum mit seinem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept um ein integriertes Konzept handelt, das einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, werden seine Inhalte nun entsprechend bei der Aufstellung neuer Planungen und Konzepte, wie z.B. dem Masterplan Gewerbeflächen, eingebracht. Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage der Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand des Masterplans soll in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet werden. Auf die entsprechenden Behandlungen im Werkausschuss SÖR am 28.04.2017, Umweltausschuss am 14.10.2015 bzw. 10.05.2017, Stadtplanungsausschuss am 18.05.2017, die Stadtratssitzung am 02.05.2018 und am 24.07.2019 wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 08.07.2020 im Umweltausschuss vorgestellt. Die „Vision Grüne Finger“ als übergeordnete informelle Planung wurde am 04.03.2020 im Stadtrat beschlossen, auch um zunehmenden Wünschen nach Bebauung statt Begrünung bei Flächenneunutzungen andere Prioritäten entgegenzusetzen. Aktionsplan Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält ausgewählte, innovative Maßnahmen, die eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Projekte besitzen. Die Maßnahmen sind räumlich auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Die Übersicht in Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Darstellung der Projekte und gibt ihren derzeitigen Projektstatus an. Der Plan in Anlage 2 visualisiert die Maßnahmen des Aktionsplans kartografisch und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte in sog. Steckbriefen im Detail vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen. Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im Wesentlichen den im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Die Projekte werden meist auch in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen. So können Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden. Seit dem letzten Sachstandsbericht im Juli 2020 wurde der Quellepark (2.5 vgl. Aktionsplan) neu geschaffen und die Sanierung des Marie-Juchacz-Parks (5.5) fertiggestellt. Insgesamt sind nun inklusive der Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), der Pocketparks Nonnengasse (4.2) und Christuskirche (4.3) und des Entwicklungskonzepts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (1.1) mittlerweile sechs Masterplan Freiraum Projekte aus dem Aktionsplan realisiert. Neu in den Aktionsplan aufgenommen wurden der Grünzug Ambergerstraße (2.10), die Weiterentwicklung des Schweinauer Bucks (3.2.1), der Weg am Village (3.4.1), der Pocket-Park Tetzelgasse (4.6), der Pocket-Park Marientorzwinger (4.7) sowie der Pocket-Park Nopitschstraße (4.11). 2 Projektstand ausgewählter Maßnahmen Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert, die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet werden. Im südwestlichen Stadtgebiet wurde mit der Vorentwurfsplanung für den Züricher Parks (2.3 Aktionsplan) begonnen. Angestrebt ist, die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit, Spielen, Artenschutz, ökologischem Ausgleich und Entwässerung sowie den Hochwasserschutz unter einen Hut zu bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel wurde ein Entwässerungskonzept für die Grünflächen entwickelt mit dem Ziel, das anfallende Regenwasser nach Möglichkeit in Teilbereichen des Parks in offenen Mulden zu versickern. Dieser Park wurde mittlerweile als Modellprojekt in das Bundesförderprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – mit einer 90% Förderung – aufgenommen (siehe Steckbrief in Anlage 3.1) Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4 Aktionsplan) im Nürnberger Westen ist eine Agglomeration aus verschiedenen Freiräumen, wie öffentlichen Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportanlagen, Grünzügen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in einem nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Park Tiefes Feld, sowohl aus Sicht des Stadtklimas (Kaltluftleitbahnen), der Naherholung (Freiraumverbindungen) als auch der Biodiversität (Biotopverbund). Der Landschaftspark Tiefes Feld (4.6 Aktionsplan), der aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert wird, und der Grünzug Weg am Village (3.4.1. Aktionsplan) stellen erste Projekte in diesem Maßnahmenkomplex dar. Letzteres wird modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts und Bewegungsraum aufgewertet (siehe Steckbrief in Anlage 3.2). Hierbei wurden positive Erfahrungen mit der coronabedingten Online Bürgerbeteiligung gesammelt. Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3 Aktionsplan) wurde im Dezember 2020 ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, einen Masterplan Stadtpark zu erarbeiten. Neben der Vorentwurfsplanung für das gesamte Stadtparkareal sollen einzelne Bereiche vertieft bearbeitet und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Ein weiterer Bestandteil des Masterplans Stadtpark ist die Erstellung eines Baumentwicklungskonzepts. Die Planung soll durch eine mehrstufige Bürgerbeteiligung unterstützt werden. Der Stadtgraben (5.4 Aktionsplan) soll in seiner Gesamtheit als innerstadtnahe Grünanlage mit Verbindungscharakter weiterentwickelt und aufgewertet werden. Hierzu erstellt SÖR zeitnah ein Stadtgrabenkonzept, das Entwicklungspotenziale aufzeigt und Maßnahmen gemäß einer gleichberechtigten und gendergerechten Nutzung sowie zur Förderung der Biodiversität benennt. Anlass für das Leitbild des Stadtgrabens sind u.a. tangierende Maßnahmen, wie die abschnittsweise Sanierung der äußeren Stadtmauer durch SÖR/Brückenbau oder die Sanierung der inneren Stadtmauer durch das Hochbauamt (H). Derzeit wird unter der Federführung von H die Sanierung des Marientorzwingers mit den benachbarten Grünflächen geplant. Die Rechenberganlage (5.6 Aktionsplan) befindet sich planungsmäßig in Bau. Der 1. Bauabschnitt „Ballspielfläche an der Welserstraße“ wird im April 2021 fertig gestellt. Mit dem 2. Bauabschnitt „Kinderspielbereich auf dem Plateau“ wird im Frühjahr 2021 begonnen. Die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze soll in den nächsten Jahren mit dem Masterplan Freiraum vorangetrieben werden. Das Thema Begrünung und kommunikativer Aufenthalt sowie die vielseitige Verwendung von Wasser wird insbesondere in der verdichteten Innenstadt auf ausgewählten Plätzen geprüft. Für den Platz an der Gustav-AdolfGedächtniskirche (6.4 Aktionsplan) werden planerische Vorschläge im Rahmen des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden mittelfristig unterbreitet. Auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird dabei besonders eingegangen. Begriffe wie „Schwammstadt“ und kühlendes Grün in einer städtischen Wärmeinsel werden mit Leben gefüllt und operationalisiert. 3 Stadtplätze können mehr sein als Standorte für den ruhenden Verkehr. Begrünungsmaßnahmen mit klimaangepassten Baumpflanzungen zu Lasten von Stellplätzen sind ein weiterer Schritt in Richtung Mobilitätswende. Der Beschluss zur Neuordnung des Parkraummanagements in der Altstadt, der bis Ende 2021 vollzogen sein wird, schafft hierzu die Möglichkeiten. Das Projekt zeigt auch Wege auf, wie man in der Kernstadt bis zum Ring Platz für Grün sichern könnte. Mittel- bis langfristig sollen heutige Plätze wie der Egidienberg (6.3 Aktionsplan), der teils als Parkplatz genutzt wird, und andere der Bevölkerung zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden und als kühlendes Grün in der verdichteten Innen- und Altstadt wirksam sein. Auch die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Umgestaltung des städtischen Bauhofes (6.2 Aktionsplan) zielen darauf hin, versiegelte Freiflächen in hochverdichteten Bereichen aufzuwerten. Für eine Erprobung der stadträumlichen Fähigkeiten von Plätzen mittels mobiler Grüninsel-Protoypen bietet sich auch die Nürnberger City Werkstatt an, eine Initiative der IHK und der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen Belebung der Innenstadt. Vor Ort wurde gefordert, die Aufenthaltsqualität auf dem Quartiersplatz St. Leonhard (6.7 Aktionsplan) an der Marie-Beeg Straße zu verbessern. Der planerische Entwurf sieht vor, den Platz mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und großflächig versiegelte Bereiche in öffentliche Grünflächen umzuwandeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder geschaffen werden. Die Planung wurde den AnwohnerInnen und dem Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau im September 2020 vorgestellt. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2022 begonnen werden (Anlage Steckbrief 3.3). Am Andreij-Sacharow-Platz (6.6 Aktionsplan) werden im ersten Schritt punktuelle Baumnachpflanzungen durch das Stadtplanungsamt geplant. Anschließend sollen weitere Aufwertungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Finanzierung ist durch Städtebaufördermittel gesichert. Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7 Aktionsplan) wird momentan fertiggestellt und voraussichtlich im Sommer 2021 im Umweltausschuss vorgestellt. Seit 2019 waren drei Planungsbüros mit deren Erstellung beauftragt und wurden von einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe, bestehend aus UwA, Vpl, SÖR und Stpl, begleitet. Die Konzeptstudie wurde unter Beteiligung von Bürgervereinen, Umwelt-, Fuß- und Radverkehrsverbänden sowie einer Kinder- und Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schweinauer Bucks erarbeitet. Eine der Schlüsselmaßnahmen ist die Umgestaltung der Ambergerstraße (2.10 Aktionsplan) mit großflächiger Entsiegelung und der Neuanlage eines durchgehenden Grünzugs. In der Turnerheimstraße wurden 2020 bereits vier Straßenbäume gepflanzt sowie vorhandene Baumscheiben vergrößert. Mit der Studie soll das Konzept der Grünen Wege - der durchgängige Ausbau von Übergeordneten Freiraumverbindungen - in Nürnberg etabliert werden. Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7 Aktionsplan) brach und wurde aus Verkehrssicherungsgründen abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018 beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse Grünanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen soll im Herbst 2021 begonnen werden. Für den Nürnberger Süden wird seit Anfang 2020 ein integriertes Freiraumkonzept (9.1 Aktionsplan) unter Mitwirkung eines Landschaftsarchitekturbüros erstellt. Das Konzept soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Eine breit aufgestellte referatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamts steuert und begleitet des Projekt. In dem rund 800 Hektar großen Raum leben circa 93.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Der Raum zeichnet sich durch einen starken Mangel an privatem und öffentlichem Grün aus. Zahlreiche Verkehrstrassen zerschneiden die Stadtteile. Verkehrslärm, lufthygienische und thermische Belastungen erfordern neue Lösungsstrategien. Mit dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden sollen alternative Wege beschritten werden, um die Grünund Freiraumsituation dort nachhaltig zu verbessern. Der frühzeitigen Umsetzung von ersten Maßnahmen sowie der Erprobung neuer Strategien und Handlungsansätze kommen eine besondere Bedeutung zu. Ein Novum ist, die Umsetzung erster Maßnahmen schon während der 4 Konzepterstellung. Auch die Aufteilung des öffentlichen Raums wird offen im Rahmen von mehreren begleitenden Arbeitsgruppen diskutiert. Eine „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ und die Einrichtung von temporären Fußgängerzonen, so genannte „Summer Streets“, werden angeregt. Bei geplanten Vorhaben, wie z.B. den „Summer Streets“, werden u.a. die betreffenden Stadtteilarbeitskreise und Quartiersbüros informiert und eingebunden. Somit werden frühzeitig die Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Seniorenamt und -netzwerk, abgefragt und in die Planung integriert. Die Aktivierung von Brachflächen für eine qualifizierte Freiraumentwicklung spielt ebenso eine wichtige Rolle. Ein erstes Leitbild wurde im Winter 2020 erarbeitet, das als wesentliches Element die Entwicklung von „grünblauen Meilen“ vorsieht. Diese Meilen greifen das Plankonzept der "Grünen Finger“ auf und entwickeln dieses in Form von klimaresilienten Freiraumstrukturen weiter. Die geplanten Freiraumqualitäten sollen zur Klimaanpassung des Raumes beitragen. Als kurzfristige Vorabmaßnahmen zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden und zum Grünen Weg zum Faberwald wurden an ausgewählten Standorten, beispielsweise entlang der Allersberger Straße, der Frankenstraße, der alten Allee oder am Platz der Deutschen Einheit im Herbst vergangenen Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln (4.1 Aktionsplan) gesteckt. Hierbei kamen bienenfreundliche Blumenzwiebelmischungen zum Einsatz. Neben der Förderung der Biodiversität soll ein Zeichen gesetzt werden, dass der Nürnberger Süden aufblüht. Beim Nägeleinsplatz (8.1 Aktionsplan) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben. Finanzen Für die verschiedenen Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplans Freiraum wurden seit 2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem Kostenansatz von 500.000 € werden direkt über den MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum finanziert. Kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden nach Ende der Entwurfsplanung ausgegliedert und erhalten einen eigenen MIP-Ansatz. So wurde bisher mit dem Cramer-Klett-Park (MIP Nr. 874), der Grünanlage Rechenberg (MIP-Nr. 1052), dem Marie-JuchaczPark (MIP Nr. 1044) und aktuell dem Nägeleinsplatz (MIP Nr.1118) sowie dem oberen Wöhrder See 1.BA (MIP Nr.1137) verfahren. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) reduziert sich um den ausgegliederten Betrag der benötigten städtischen Mittel der Einzelansätze. Bislang wurden im Rahmen des Masterplans Freiraum im Zeitraum 2016 bis Ende 2020 Maßnahmen in Höhe von ca. 7,06 Mio. € umgesetzt, so dass noch 17,94 Mio. € zur Verfügung stehen (die teilweise jedoch schon in Projekten gebunden sind). Die beiliegende MIP-Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete Bearbeitung im MIP- Zeitraum 2021 bis 2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen MaßnahmenFinanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte. Darüber hinaus sind höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig, um die bis 2025 angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Das Erfordernis ergibt sich vor allem durch die Schaffung von größeren neuen Parkanlagen, die im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden, wie beispielsweise die Neuanlage des Landschaftsparks Tiefes Feld oder des Wetzendorfer Parks (zusammen 26 Mio. €), aber auch durch die zukunftsfähige Qualifizierung größerer Grünanlagen wie dem Stadtpark sowie durch Maßnahmen, die aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden und dem Grünen Weg zum Faberwald generiert werden. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe von 74,3 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten, genutzt. Abzüglich der Fremdfinanzierungen ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 63 Mio. €. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen im November 2020 wurden die MIP Ansätze im 5 Masterplan Freiraum für 2021 bis 2024 aufgrund der Corona bedingten, geänderten Haushaltslage angepasst. Für das Jahr 2021 wurde der Ansatz von 1,95 Mio. € auf null € reduziert und auf die folgenden Jahre verschoben. Durch die Übertragung der vorhandenen Restmittel von 2020 in Höhe von 2,44 Mio. € und das zeitliche Verschieben einzelner Projekte auf weitere Jahre kann dies für das Jahr 2021 noch ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2024 ergibt sich bei der geplanten Fortschreibung der Projekte eine Unterfinanzierung im MIP Masterplan Freiraum, wie in der MIP Liste (Anlage 4) aufgeführt. Positiv auf den MIP 714 wirkt sich die Zusage von Bundesfördermitteln in Höhe von 4,2 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den Züricher Park aus. Im Umweltausschuss am 08.07.2020, im Stadtplanungsausschuss am 09.07.2020 und im Stadtrat am 22.07.2020 wurde die Verwaltung mit folgenden Arbeitsschritten beauftragt: 1. die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 – wie in der Anlage MIP-Liste dargestellt – für die Haushaltsberatungen zu beantragen, 2. die erforderlichen Beschlussvorschläge zur Ressourcenausstattung für Einzelprojekte des Masterplan durch die jeweils verantwortliche Dienststelle in den zuständigen Fachausschuss einzubringen, 3. die Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen dargestellten bzw. festgesetzten Grünflächen stärker voranzutreiben, 4. den Ankauf neuer Flächen zur Entwicklung von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen, insbesondere in verdichteten Bereichen zu forcieren. Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Deshalb sollten bei der kommenden Mittelfortschreibung zum MIP-Titel Masterplan Freiraum, wie in der Anlage 4 dargestellt, die erforderlichen Mittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt werden. AG Masterplan Freiraum Die seit Projektbeginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“ arbeitet unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Mit Ref. III, BgA, Stpl, Vpl, SÖR/Grün, J, LA, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, den Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt werden. Anlagen 1. Liste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Aktionsplan, Karte 3. Modell Projektsteckbriefe: 3.1 Züricher Park 3.2 Grünzug „Weg am Village“ 3.3 Quartiersplatz St. Leonhard 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025 6 Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme 1. AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept abgeschlossen, Umsetzung laufend) 1.3 Erlenstegener Forst 2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark 3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village 4. GRÜN PLUS Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.6 Tetzelgasse 4.7 Marientorzwinger 4.11 Nopitschstraße Räumlich nicht verortetete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen* 5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage Ö 5 Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme 6. GRÜNE STADTPLÄTZE 6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard 7. GRÜNE WEGE 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 8. WASSER IN DER STADT 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.7 Grünanlage Aischweg 9. FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden 10. SONSTIGE PLANUNGEN 10.1 Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Grünplanungsbroschüre 10.3 Brachflächenanalyse Projektstatus Projekt noch nicht begonnen Projekt begonnen Projekt fertiggestellt * In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen Arbeitsstand Januar 2021/UwA1 Ö 5 Masterplan Freiraum Handlungsfelder 1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 1.3 Erlenstegener Forst Gro ßg rün dla ch 2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 1.1 ! ( 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld Ne un ho f Bo xdo rf 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 7.4 ! ( 2.11 Hiroshimapark Kra fts ho f 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark ! ( 7.2.1 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village Bu ch 4. Grün Plus Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche Alm osh of Hö fle s 4.6 Tetzelgasse 7.4 ! ( Loh e 4.7 Marientorzwinger 4.11 Nopitschstraße Zie gel ste in Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen* 1.3 ! ( 3.3 ! ( Kle inr eut h h.d .Ve ste 7.3 ! ( Tho n 2.2 ! ( Erl ens teg en ! ( 7.2.1 5.3 Stadtpark 5.3 ! ( 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 7.6 ! ( Sc hop per sho f Sc hni egl ing Lau fam ho lz 5.6 Rechenberganlage 5.6 ! ( 6. Grüne Stadtplätze Gä rte n h.d .Ve ste ! ( 7.5.1 St. Joh ann is 5.4 8.5 ! ( 2.5 ! ( 2.7 ! ( ! ( 4.6 8.1 6.3 6.1 Go ste nh of 3.4 4.7 ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( 3.4.1 6.7 ! ( 5.2 ! ( 7. Grüne Wege 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal Gle ißh am me r 4.3 ! ( 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 6.4 ! ( ! ( 2.3 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard St. Pe ter 5.5 ! ( 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.2 6.5 ! ( 7.1 Mö gel do rf 6.5 Jakobsplatz 8.4 7.7 ! ( 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 5.1 ! ( ! ( 6.6 4.2 6.1 Augustinerstraße Gä rte n b.W öh rd ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Hö fen 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.2.2 2.6 7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt 7.4 ! ( ! ( ! ( 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 2.11 ! ( Gro ßre uth b.S chw ein au 7.1 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark We tze nd orf ! ( 5. Sanierung Grün- und Parkanlagen 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 4.11 ! ( 8.7 ! ( 9.1 ! ( Gib itze nh of Klein er Dutzendteich 2.10 ! ( 8. Wasser in der Stadt 3.1 ! ( 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld Fis chb ach b.N ürn ber g 2.4 ! ( 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese ! ( 3.2.1 Rö the nb ach b.S chw ein au 8.7 Grünanlage Aischweg 7.7 ! ( 9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene 3.2 ! ( 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Lan gw ass er ! ( 7.2.2 Eib ach Projektstatus ! ( Projekt fertiggestellt ! ( Projekt begonnen ! ( Projekt noch nicht begonnen Weststadt Laufende Stadterneuerungsgebiete Stadtgrenze Mü hlh of * In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün unterversorgten Räumen Re ich els do rf 7.4 ! ( Wo rze ldo rf Brunn Ko rnb urg Ka tzw ang Stadt Nürnberg Umweltamt / Umweltplanung Arbeitsstand: März 2021 UwA/1 Datenquellen: Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000 Ü Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter Ö 5 2.3. Züricher Park Projekt begonnen Strategischer Handlungsraum Außenstadt Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen Handlungsfeld Aktionsplan Neue Parkanlagen / Grünanlagen Räumliche Einordnung Der Züricher Park liegt im Nürnberger Südwesten im Stadtteil Großreuth bei Schweinau zwischen der Züricher Straße im Norden, der Genfer Straße im Osten und der Herbststraße im Westen. Er ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplan 4616 „Züricher Straße“. Ausschnitt Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“ Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nrn.: 137/11, 155/10, 167/5, 167/6, 168/9 Fläche ca. 3,1 ha Planungsbereich PB 57 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 9,9 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 28.178 m² Lageplan Züricher Park Rahmenbedingungen und Ziele Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Im Oktober 2020 wurde die U-Bahn Haltestelle Großreuth bei Schweinau in Betrieb genommen. Der derzeitige Endbahnhof der U3 ist unmittelbar am Züricher Park gelegen. Insbesondere im Bereich des Friedhofs und in Privatgärten besteht erhaltenswerter, alter Baumbestand. Der Züricher Park soll als öffentliche Parkanlage mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Er verfügt über eine quartiersübergreifende, verbindende Funktion zwischen dem Westpark und dem zukünftigen Landschaftspark am Tiefen Feld. Über Freiraumverbindungen soll diese übergeordnete Grünverbindung weiter Foto: Derzeitige Flächennutzung im Planungsbereich Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg Stand 09.03.2021 ausgebaut werden. Der Parkbereich östlich der GerhartHauptmann-Straße ist für verschiedene Nutzungen mit öffentlichen Spielplätzen vorgesehen. Es werden diverse Wegeverbindungen im Park entstehen und die umliegenden Quartiere anbinden. Im westlichen Parkbereich am Friedhof Großreuth liegt der Schwerpunkt auf der naturnahen Gestaltung und der Weiterführung der Wegeverbindungen bis zur Herbststraße. Vorentwurfsplanung Züricher Park Die Grünflächen angrenzend an den Friedhof sind bereits für Artenschutzmaßnahmen (u.a. Heckenpflanzungen) realisiert worden. Das Regenwasser soll durch Versickerung innerhalb der Parkanlage und der Grünzüge nachhaltig bewirtschaftet werden. Kosten Finanzierung / Zuschüsse Gesamtkosten Grünanlage 4,7 Mio € Planerische und rechtliche Vorgaben Masterplan Freiraum, BIC 90% Fördermittel „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung im Rahmen der Vorentwurfsplanung vorgesehen.  Strukturplanung Stpl (B-Plan 4601)  B-Plan-Verfahren 4614 (rechtskräftig seit 22.08.2018) Umlegungsverfahren  VgV-Verfahren Parklandschaft  Planung Züricher Park Herbst 2020 bis Herbst 2021  Ausführungsplanung 2022  Baubeginn Sommer 2023  Fertigstellung 2024 B-Plan 4614 mit integriertem Grünordnungsplan Federführung SÖR/1-G Aktueller Sachstand Vorentwurf Projekt in Ausschüssen WA SÖR 04/17, UmwA: 05/17, AfS: 05/17, WA SÖR 09/20 Bürgerbeteiligung Zeitplan und Vorgehensweise Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg Ö 5 3.4.1 Weg am Village (Westpark – Grünzug Village) Projekt begonnen Strategischer Handlungsraum Außenstadt Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen Handlungsfeld Aktionsplan Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften Stand 09.03.2021 Räumliche Einordnung Der „Weg am Village“ liegt in der Gemarkung Großreuth bei Schweinau zwischen Rothenburger Straße und Westpark. Es handelt sich um eine ehemalige Erschließungsstraße des früheren Standortlazaretts / US-Hospitals an der Rothenburger Straße. Der Standort wurde ab den 2000er Jahren im Rahmen des B-Plans 4388 - vorwiegend mit Reihenhäusern - neu bebaut. Lageplan Weg am Village Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nr.: 175/27 Fläche 4.600 m² Planungsbereich PB 57 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 9,9 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 28.178 m² Foto: Nördlicher Teil des Weges mit Brunnen - aktueller Zusatand Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg Rahmenbedingungen und Ziele Der Weg wird derzeit als Fuß-, Radwegeverbindung zwischen dem Westpark und der Rothenburger Straße, sowie als Erschließungsweg für das angrenzende Wohnquartier genutzt. Autoverkehr ist nicht zugelassen. Er ist gemäß Flächennutzungsplan als Übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Der Weg hat einen hohen Sanierungsbedarf. Der Asphaltbelag ist in schlechtem Zustand und mit über 5m Breite für die Funktion des Weges (Erschließungsweg, Fußweg, keine übergeordnete Radverbindung) stark überdimensioniert. Das Wegebegleitgrün sowie zwei kleine Platzaufweitungen bieten viel Potential für ökologische Aufwertungen. Der Weg bietet aber auch viel erhaltenswerte Elemente, wie z.B. ca. 30 alten Linden als Alleebäume, einen trockengelegten Brunnen aus den 1930er Jahren und eine dem Weg begleitende Mauer des alten US-Hospitals, die als Abschirmung der benachbarten Gärten fungiert. Entwurf Platzaufweitung Nord „Brunnen“ Der Weg am Village ergänzt die Maßnahme urbane Parklandschaft Grünes Westband (Westpark - Tiefes Feld). Er soll modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet werden. Der Weg wird entsiegelt und mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet. Zwei Platzgestaltungen „Brunnen“ und „Biodiversität“ laden zum Verweilen ein. Der Brunnen soll reaktiviert werden. Am Wegesrand werden ein strukturreicher und attraktiver Strauch- und Staudensaum sowie Blühpflanzen zur Förderung der Biodiversität gepflanzt. Naturelemente, wie Klettersteine oder Baumstämme machen den Weg als Bewegungsraum auch für Kinder attraktiv. Kosten ca. 500.000 € Finanzierung / Zuschüsse MIP Masterplan Freiraum Bürgerbeteiligung Planerische und rechtliche Vorgaben Onlinebeteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im November 2020 2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G 2020: Entwurfsplanung durch Büro Grosser-Seeger & Partner; Bürgerbeteiligung 2021: Ausführungsplanung und Vergabe durch SÖR/1-G im 1. Halbjahr; Baubeginn im Herbst 2022: Fertigstellung im Frühjahr B-Plan 4388, Übergeordnete Freiraumverbindung gemäß FNP Federführung SÖR/1-G Aktueller Sachstand Entwurfsplanung Projekt in Ausschüssen WA SÖR 03/21 Zeitplan und Vorgehensweise Entwurf Platzaufweitung Süd „Biodiversität“ Gesamtentwurf Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg Ö 5 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard Projekt begonnen Strategischer Handlungsraum Erweiterte Innenstadt Leitidee Freiräume qualifizieren und multicodieren Handlungsfeld Aktionsplan Grüne Stadtplätze Räumliche Einordnung Der Quartiersplatz St. Leonhard liegt in der Gemarkung Gostenhof zwischen der Kurt-KarlDoberer-Straße im Norden und der MarieBeeg-Straße im Süden. Er stellt den zentralen Platz der Wohnsiedlung auf dem ehemaligen Schlachthofgelände dar und ist im B-Plan 4380 als öffentliche Grünanlage festgesetzt. Das Wohngebiet und der Platz wurden nach Auflassen des Schlachthofs Ende des 20. Jahrhunderts in den 2000er Jahren gebaut. Lageplan Quartiersplatz St. Leonhard Lage Gemarkung: Gostenhof Fl.Nr.: 217/72 Fläche ca. 1.720 m² Planungsbereich PB 11 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 28,4 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 16.989 m² Foto: Quartiersplatz St. Leonhard - aktueller Zustand Rahmenbedingungen und Ziele Der Quartiersplatz ist Treffpunkt des Viertels, dient dem Spiel vor allem für Kleinkinder und als Verbindungs- und Schulweg. Der Platz ist stark versiegelt und bietet aktuell nur wenig Aufenthaltsqualität. Viele vorhandene Bäume weisen Trockenheitsschäden auf und mussten z.T. bereits gefällt werden. Der Platz bietet somit nur wenig Schatten. Der Spielbereich ist stark sanierungsbedürftig. Entwurf SÖR/1-G Ziel der Sanierung ist es, den Platz wieder als attraktiven Quartiersmittelpunkt zu beleben. Durch die Aufwertung soll auch die soziale Situation im Quartier verbessert werden, Ruhestörung und Vandalismus wird mit aktiver Partizipation und nachbarschaftlichen Aneignungsprozessen begegnet. Der Quartiersplatz soll seine zentrale Funktion als Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg Stand 26.03.2021 Aufenthalts- und Verbindungsraum, sowie Grün- und Spielfläche wieder erfüllen. Die westlich des Platzes verlaufende Kurt-KarlDoberer-Straße wird als fußläufige Bewegungsachse in die Platzmitte verlegt und bildet Aufenthaltsraum und zentralen Treffpunkt. Verschiedene Sitzgelegenheiten werden zum Verweilen einladen. Es wird grün: Neben zwei bestehenden Säulenhainbuchen werden Eichen (nach einer Großbaumverpflanzung), Blumeneschen und Felsenbirnen Schatten liefern. Blühsträucher dienen als Puffer zwischen öffentlichem und privatem Freiraum, bieten attraktive Blühaspekte und Nahrung für Bienen und Insekten. Dazu wird eine betretbare Blühwiese geschaffen, artenreich und ebenfalls bienenfreundlich. Platz zum Spielen ist vor allem für Kinder von zwei bis sechs Jahren geplant, mit einer Schaukelmöglichkeit, sowie Balancier- und Kletterelementen. Entwurf SÖR/1-G Kosten ca. 200.000 € Finanzierung / Zuschüsse Planerische und rechtliche Vorgaben MIP Masterplan Freiraum, Städtebaufördermittel des Stadterneuerungsgebiets St. Leonhard/Schweinau Beteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im September 2020 2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G 2020/2021 Entwurfs- und Objektplanung durch SÖR/1-G 2021: Auftrag Baufirma im Herbst 2021 2022: Baubeginn im Frühjahr, Fertigstellung im Sommer B-Plan 4380 Federführung SÖR/1-G Aktueller Sachstand Entwurfsplanung Projekt in Ausschüssen WA SÖR 04/21 Bürgerbeteiligung Zeitplan und Vorgehensweise Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg Ö 5 Stand 16.03.2021 MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive und konsumtive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2022-2025 ff Nr. Handlungsfeld /Maßnahme Federführung Finanzierung Fremdfinanz. Masterplan GESAMT investiv investiv BIC MIP MIP 2022-2025 2016-2019 2020 2021 2022 2023 2024 MIP 2021-2024 17.942.000 1.282.000 3.466.000 0 1.220.000 1.960.000 1.306.000 MIP Sachstandsber. 20.358.000 1.282.000 3.776.000 1.950.000 2.950.000 1.650.000 1.500.000 Restmittel Vorjahr Mittelbindung gesamt 63.035.000 74.353.500 1.214.200 Restmittel 1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften 2 Neue Parkanlagen/Grünanlagen 2.2. Wetzendorfer Park und Grünzüge SÖR/1-G Masterplan 12.000 15.000.000 15.000.000 X√J 2.3. Züricher Park SÖR/1-G Masterpl/Klimaanpassung 4.200.000 500.000 4.700.000 X√J 2.6. Park Tiefes Feld SÖR/1-G Masterplan 11.000.000 11.000.000 X 2.10. Grünzug Ambergerstraße UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.100.000 1.100.000 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1. Dutzendteich & Co. ** 120.000 SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA Masterplan 180.000 180.000 X 3.2.1. Schweinauer Buck UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.448.000 2.448.000 X 3.4. UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.300.000 2.300.000 X√J Masterplan 497.000 497.000 134.200 301.000 134.200 80.000 Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld) 3.4.1. Weg am Village 4. -725.056 2025 Plan spätere Jahre 8.708.000 2.445.444 4.944 -3.620.056 1.020.556 2.440.500 1.950.000 4.855.000 9.130.000 2.445.444 4.944 -725.056 -3.620.056 -11.444.056 580.000 2.500.000 2.380.000 8.040.000 6.800.000 9.100.000 200.000 500.000 300.000 150.000 130.000 220.000 40.000 150.000 610.000 1.000.000 2.400.000 30.000 30.000 250.000 290.000 500.000 80.000 100.000 20.000 78.000 500.000 550.000 500.000 100.000 450.000 580.000 600.000 570.000 170.000 30.000 467.000 6.500 23.500 200.000 20.000 122.000 80.000 50.000 27.620.000 800.000 Grün Plus Pocket Parks 4.2. Nonnengasse SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 166.800 4.3. Christuskirche SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 460.000 4.6. Tetzelgasse SÖR/1-G Masterplan 4.7. Marientorzwinger, Teilbereich H/SÖR/1-G H/Masterplan/Städtebauförd. 4. Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1. Blumenzwiebeln und Blühflächen SÖR/1-G Masterplan 108.000 80.000 540.000 400.000 400.000 142.000 250.000 X 73.500 UwA/1,Stpl/1, H Masterpl/Städtebauförd. Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,… SÖR/1-G Masterplan 5. Sanierung Parkanlagen 5.1. Cramer-Klett-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 1.129.200 752.800 1.882.000 X√J 5.2. Tullnaupark SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 720.000 580.000 1.300.000 X 5.3. Stadtpark SÖR/1-G Masterplan 8.700.000 8.700.000 X√J 5.4. Stadtgraben SÖR/1-G Masterplan 2.000.000 6.500.000 8.500.000 X 5.5. Marie-Juchacz-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 443.000 472.000 915.000 X√J 144.200 84.556 5.6. Rechenberganlage SÖR/1-G Masterplan 2.750.000 2.750.000 X√J 178.000 MIP Nr. 1052 6. Grüne Stadtplätze 6.4. Gustav-Adolf- Gedächtniskirche Stpl/4-1 Masterplan 2.650.000 2.650.000 6.7. Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg SÖR/1-G Masterplan 350.000 350.000 7. Grüne Wege 7.1. Grüner Weg zum Hainberg ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 150.000 150.000 7.2. Grüner Weg Nord Süd ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 200.000 200.000 7.3. Grüner Weg Ringbahn UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 1.100.000 1.100.000 X√J 7.7. Grüner Weg zum Faberwald UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.300.000 1.300.000 X UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 85.000 85.000 Masterpl./Städtebauförd. 8. Wasser in der Stadt 8.1. Nägeleinsplatz mit Umfeld SÖR/1-G 8.5. Hallerwiese** SÖR/1-G 8.7. Grünanlage Aischweg, ehem. Anlegestelle SÖR/1-G 8.8. Oberer Wöhrder See SÖR/1-G 9. Freiraumkonzepte 9.1. Freiraumkonzept Nürnberger Süden ** Erste Planungskosten (Teilsumme) UwA/1 2.000.000 Masterplan Masterplan , 100.000 200.000 176.000 100.000 Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung 4.6. 80.000 200.000 176.000 18.500 100.000 4.4. 7.7.1. Turnerheimstraße 4.400 55.000 46.000 124.800 MIP NR. 874 20.000 50.000 100.000 150.000 150.000 1.030.000 2.500.000 800.000 4.050.000 100.000 120.000 340.000 340.000 800.000 4.800.000 MIP NR. 1044 100.000 10.000 150.000 20.000 120.000 80.000 50.000 300.000 500.000 15.000 400.000 85.000 3.703.000 X√J 415.000 X 460.000 460.000 580.000 580.000 100.000 100.000 1.700.000 150.000 80.000 415.000 700.000 340.000 X 1.703.000 430.000 140.000 10.000 170.000 10.000 MIP Nr 1118 440.000 X√J MIP Nr. 1137 30.000 70.000 BIC: X relevant √ angemeldet Aufnahme Ja/Nein 1.000.000 450.000 Ö 6 Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht Betreff: Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg Anlagen: Evaluation Bericht: Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich abgeschlossen werden. Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021 Seite 4 von 4 Ö 6 Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 Präambel Einführung Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet. 1 Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden. Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden. Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch. Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil. Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des „AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung, besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund. Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Inhaltsverzeichnis 1. Seite Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene ..............................................................................3 1.2 Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................10 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen.........................................................................................14 2. 2 1.5 Antidiskriminierung ............................................................19 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................21 Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ......................24 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................24 2.2 Antidiskriminierung ............................................................27 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ....................31 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................33 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................36 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich .......47 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich.......51 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung...................56 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen ..61 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten. 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen (auch Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen gewinnen Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen: 3. Programmdurchlauf Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018 PA Anzahl der Mentees und Mentor*innen Evaluation der Erfolgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Universität Ausschreibung: ab Herbst 2018 Programmlaufzeit: Februar 2019 bis Mai 2021 3 Ressourcen (finanziell / personell) ca. 20.000 EUR für externe Begleitung Evaluation/ Ergebnisse 2020 Zwei-Phasen-Evaluation 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirksamkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programmende Weiterführung im neuen GAP? Ja, Ausschreibung des 4. Programmdurchlaufs ab 09/2020 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Stärkung von Frauen in Führungspositionen Einrichtung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg 4 Netzwerktreffen im Jahr GST Anzahl der Teilnehmerinnen Initiierung und Stärkung eines Netzwerks für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) Zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig Ref. IV, Ref. VI Anzahl der Teilnehmerinnen Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf Bei zu besetzenden Stellen Männliche und weibliche Fachkräfte sind in der Leitungsebene im J/B2 paritätisch vertreten Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  2019: 4 Netzwerktreffen mit Ø 60 Teilnehmerinnen 2020: 3 Netzwerktreffen geplant, das erste im Februar fand in Präsenz statt. 1 Treffen coronabedingt ausgefallen, 1 Treffen digital durchgeführt  J/B2Abteilungsleitungen und Bereichsleitung 4 Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt Mit bestehenden Ressourcen 09/2018 fand Treffen des damaligen 3. BM mit weiblichen Führungskräften seines Geschäftsbereiches unter Mitwirkung von PA/1 statt, 12 Mitarbeiterinnen nahmen teil, Treffen von allen Teilnehmenden als positiv bewertet 2020 wurden Treffen coronabedingt abgesagt, nur wenig persönlicher Erfahrungsaustausch, digitale Möglichkeiten (MSTeams) wurden genutzt Bei meisten Stellenbesetzungen umgesetzt, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* Weiterführung im neuen GAP? Ja, für 2021 drei Treffen geplant Ja, Überlegung hinsichtlich einer virtuellen Erfahrungsaustauschplattform Ja 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in Führungspositionen im Ref. VI Führen mit reduzierter Arbeitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkeiten schaffen), da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten Laufend Ref. VI mit allen Dienststellen Anzahl / Prozentzahl der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref. VI Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprachen usw. 2018 ff Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen im KuF ist erhöht Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020    KuF Anteil von Frauen in Führungspositionen im Vergleich zu 2016 5 Mit bestehenden Ressourcen   Stand unverändert; evtl. Ausweitung auf alle Dienststellen Zusammentragen und Evaluierung der Erfahrungen vornehmen H ist es aktuell entsprechend der Vorgaben nicht möglich, dezentral über SAP eine Datenbankauswertung vorzunehmen, um geschlechtsspezifische Merkmale bereits im Stadium der grundlegenden Bestandsanalyse in dem notwendigen Detaillierungsgrad darstellen zu können Aufteilung 2016: 14 Männer = 58 % 10 Frauen = 42 % Aufteilung 2020: 10 Männer = 40 % 15 Frauen = 60 % Weiterführung im neuen GAP? Ja, evtl. stadtweit Ja, je nach weiterer Entwicklung ggf. mit Ziel: Die Anzahl von Frauen und Männern in Führungspositionen im KuF ist ausgeglichen 1.2 Abbau von Rollenstereotypen 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Abbau von Geschlechterstereotypen bei der Ausbildungswahl Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung ab 2019 PA, GST Ansprechpartner für Männer, mit beteiligten Dienststellen Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Integration des Boys´ Day ab 2019 durch PA Väter nutzen stärker und länger die Möglichkeit der Elternzeit bei der Stadt Ressourcen (finanziell / personell) zusätzliche Personalressourcen bei PA notwendig Evaluation/ Ergebnisse 2020   bislang Organisation Girls‘ Day durch PA und Boys‘ Day durch GST 2020 coronabedingt beide Termine abgesagt Weiterführung im neuen GAP? Ja, ab 2021/2022 Organisation beider Tage durch PA Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im Internet sowie in Broschüren Daueraufgabe PA, GST Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen noch unklar     Berufsvideos Broschüren Plakat neue Website: Ausbildungscampus „Sofa Start“ Ja, insb. durch neue Berufs-videos in 2021 Väterbefragung. Evaluation der letzten 5 Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatorischem und persönlichem Ablauf 2019 GST Ansprechpartner für Männer, PA Befragung ist durchgeführt, Ergebnisse liegen vor und werden veröffentlicht bzw. bewertet und ggf. weiterverfolgt Mit bestehenden Ressourcen Planungsbeginn Väter- und Mütterbefragung durch GST in Kooperation Bündnis für Familie mit Arbeitsgruppe ab Sommer 2020 (inkl. PA) Ja, Durchführung Väter- und Mütterbefragung im März 2021 inkl. folgender Evaluation 6 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männer im Erzieherberuf stärken. Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch Eine Austauschgruppe für männliche Erzieher bei der Stadt ist gegründet und installiert. 2019 Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig genutzt Berücksichtigung des geschlechterspezifischen Aspekts bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen Klärung mit OrgA als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereich- männliches Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt GST – Ansprechpartner für Männer, J NüBad mit OrgA Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung Offen. Für den Ausschreibungsprozess werden kaum höhere Kosten als üblich erwartet NüBad mit PA Ausschreibungstext Offen Einsatz von weiblichem Personal für den Frauenbadetag und den Frauensaunatag sicherstellen Einsatzplanung prüfen und ggf. anpassen Klärung mit PA, mit welchen Beschäftigungsformen die gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den genannten Einsatz möglich ist Im Rahmen anstehender Stellenbesetzungsverfahren Ausschreibungstext Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen GST, J Evaluation/ Ergebnisse 2020  Start Herbst 2019 AK Männer in KiTas, 4 Treffen im Jahr je 2 Std.  Kollegiale Beratung, thematische Inputs, geschlechtsspezifische Aspekte in KiTas Bisher keinen Änderungen des Ausschreibungsinhalts, da alle Verträge noch laufen  Bewerberinnenzahl Einstellung einer Mitarbeiterin  Im Rahmen der Einsatzplanung November 2018: weitere Abstimmungen mit PA  7 Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte wegen enormen Fachkräftemangel schwierig, beschränkte Steuerungsmöglichkeit Maßgabe Frauenbadetag: nur Mitarbeiterinnen anwesend, kann nicht immer hundertprozentig sichergestellt werden da es insgesamt „nur“ 5 Mitarbeiterinnen gibt und 4 bis 5 benötigt werden in letzten Monaten des Badebetriebes jedoch keine Probleme Weiterführung im neuen GAP? Ja, Weiterentwicklung und Aufbau nachhaltiger Struktur, Übernahme bis 2023 - von wem noch unklar Ja, im Rahmen einer der nächsten Aus-schreibungen Nein 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Personalauswahl: Gewinnung und Auswahl der Mitarbeitenden; mehr männliche Mitarbeiter im BCN Ausschreibungstexte können darauf geprüft werden, ob sie u.U. Barrieren für bestimmte Bewerber*innenGruppen aufweisen Mittelfristig BCN Unterstützung PA Anteil von bisher in der Personalauswahl benachteiligter Gruppen in Stellenbesetzungen KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2016 Mit bestehenden Ressourcen  Anteil von Frauen (Zielquote von 50 %) Mit bestehenden Ressourcen   bislang keine Bedarfskenntnis bei PA bei Bedarf Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von BN und PA Weiterführung im neuen GAP? Nein Auf Teamzusammensetzung als ein wichtiges Kriterium bei der Personalauswahl achten Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird angeglichen. Preisgerichte sind paritätisch besetzt Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day usw. 2018 ff Änderung der Satzung, z.B. Beirat Bildende Kunst (BBiK) Änderung der Satzung des BBiK im Laufe dieses GAPs Ref. VI    8 Aufteilung 2016: 68 Männer = 36 % 119 Frauen = 64 % Aufteilung 2020: 66 Männer = 33 % 137 Frauen = 67 % Ja, verstärkte Fortführung Änderung der Satzung 2018: 11 Mitglieder; mind. je 40% Frauen und Männer Stpl: Bei eigenen Preisgerichten (z.B. Stadterneuerung, Arbeitskreise) immer paritätische Besetzung, bei Externen erfolgt Hinweis darauf Ja, allgemein; nicht mehr BBiK, da Änderung erfolgt ist; Runden Tisch Radverkehr mit aufnehmen, Ziel: „Preisgerichte und Gremien sind paritätisch besetzt.“ 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Paritätische Besetzung von Gremien Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Laufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Laufend Stadtratsfraktionen Anteil von Frauen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Mit bestehenden Ressourcen   9 Arbeitsgruppen und Gremien, wo möglich, entsprechend besetzt Fußballakademie: Umsetzung der Ziele in Jurybesetzungen, Ansprachen, Inhalten (Veranstaltungen und Redaktion) und Preisvergaben Bei den Eigenbetrieben und wesentlichen Teilkonzernen zeigen die Beteiligungsberichte der Stadt Nürnberg eine leichte Steigerung der Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten in den sogenannt männlich konnotierten Bereichen In den weiblich konnotierten (sozialen) Bereichen könnte die Männerquote erhöht werden Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Steigerung des Anteils der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen Ab 2019 PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Berücksichtigung des Themas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Ab 2019 PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Noch unklar ab 2019 PA Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Noch unklar 10 Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020 Broschüre und Leitfaden „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ liegen vor, bei Stellenneubesetzung wird geprüft, ob Führen mit red. AZ möglich ist (Vordruck „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“) Aufnahme in Qualifizierungsprogramm nach Entwicklung des Konzeptes „Führen in Teilzeit“ ist erfolgt Thema wird in Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Weiterführung im neuen GAP? Ja, unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen Nein Nein 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Etablierung von digitalen Lernangeboten. Die digitalen Lerneinheiten werden aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen. Ab 2019 PA Anzahl der Teilnehmenden Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige und längerfristiges Vorgehen und stetiger Entwicklungsprozess Weiterführung und Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Geschäftsbereich 3. BM besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020   Alle Dienststellen und Eigenbetriebe des Geschäftsbereichs 2. BM 11 Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende Es ist mit erhöhten Ressourcenbedarf bei der Einführung neuer Modelle zu rechnen - nach Etablierung ist mit einer deutlichen Verringerung zu rechnen konnte bisher kapazitätsbedingt nicht umgesetzt werden wird in AG Digitales Lernen behandelt Weiterführung im neuen GAP? Ja, Ziel: Konzeption von kurzen Lerneinheiten; evtl. Verweis auf geeignete externe Angebote 2. BM:  Ausweitung von mobilem Arbeiten/Homeoffice sowie Telearbeitsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden von 2. BM  verschiedene Arbeitszeitmodelle im Teilzeitbereich (z. B. freier Tag oder wechselnde Arbeitszeiten) - Weiterbildungen/Seminare digital (dadurch auch von zu Hause aus) ermöglichen Ja 3. BM:  Prüfen der Bedarfe durch fortlaufenden Austausch mit Mitarbeitenden  Absprachen individueller Lösungen im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle  Verzögerung der Umsetzung durch Covid-19 Pandemie Ja 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männliche und weibliche Pädagog*innen in Leitungsstellen können Familienarbeit (Elternzeit und pflegerische Verantwortung) vereinbaren Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitende Laufend J/B2Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden Förderung von Führung mit reduzierter Arbeitszeit im Gh Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren Fortlaufend Gh/L erfolgreiche Erprobung des Modells Mit bestehenden Ressourcen Verschiebung neuer Organisationsentwicklungen aufgrund coronabedingten Strukturen und Aufgaben betrifft in Gh überwiegend Frauen; insgesamt mehr Frauen (7/9) als Männer (2/9) in Führungspositionen, 1 männliche und 2 weibliche Führungskräfte sind TZ (flexible Änderungen möglich, bspw. bei pandemischen Lagen) Förderung von Führen mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren Fortlaufend Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Mit bestehenden Ressourcen Führen mit reduzierter Arbeitszeit wird bei UwA umgesetzt. Coronabedingt liegt keine konkrete Auswertung vor. in Zusammenarbeit mit PA 12 Evaluation/ Ergebnisse 2020   in Zusammenarbeit mit PA UwA Ressourcen (finanziell / personell) mit bestehenden Ressourcen Hohe Bereitschaft von Abteilungsleitungen, Einrichtungsleitungen und innerhalb der Teams, Familienarbeit zu ermöglichen Auch kurzfristige Bedarfe lassen sich meist decken Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja, zur Weiterverfolgung bedarf es jedoch weitere Ressourcen, schließt auch die Förderung der Führungskultur durch den Ausbau von Seminarplätzen der entsprechenden Angebote ein Ja 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS Teilnahme an Telearbeit fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden Förderung von Elternzeit für Väter Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Teilnahme am Mentoringprogramm   13 Teilnahme an Telearbeit: 2020 6 Telearbeitsplätze, werden von 4 Frauen und 2 Männern genutzt Elternzeit: 2019/2020 hat ein Vater Elternzeit genommen (insgesamt 4 Monate) Teilzeit: Von insgesamt 17 Mitarbeitenden (10 Frauen, 7 Männer), arbeiten 9 in Teilzeit (7 Frauen, 2 Männer) Mentoringprogramm: 1 Teilnehmerin bis 2019 Weiterführung im neuen GAP? Ja 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren interkulturelle Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitende erhöhen Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender und Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK). ab 2020 PA Anzahl der Teilnehmenden Das Qualifizierungskonzept ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N-400000). Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020    Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im Rahmen von „Beratungsgesprächen“ notwendig. 14 Teilnahme an interkulturellen Seminaren 2014: 460 Mitarbeitende, 2018/ 2019: je knapp 100 Mitarbeitende (vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes), Teilnahme auf freiwilliger Basis Coronabedingt konnten interkulturelle Workshops im Jahr 2020 bisher nicht stattfinden geplant ab 2021 Relaunch interkulturelle Qualifizierungen: Neukonzeption XENOS PIK Workshops, Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen Weiterführung im neuen GAP? Ja, POA Beschluss: ab 2021 verbindlicher Besuch von XENOS-PIK Workshop für neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen innerhalb eines bestimmten Zeitraums; ggfs. Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen, Prüfung durch PA/1-1 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Diversity Kompetenz der Führungskräfte Integration eines Bausteins zu Gender und Interkultureller Kompetenz bei den Führungskräftequalifizierungen ab 2019 PA, GST Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020   Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt Wird nicht in den FKE behandelt, sondern in den Netzwerktreffen (ansonsten Gefahr der Überfrachtung) der Lehrgänge) Netzwerktreffen 2020 zu diesem Thema coronabedingt entfallen Weiterführung im neuen GAP? Ja Thema wird ab 2021 in Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Entwicklung eines digitalen Lernmoduls im Rahmen der AG Digitales Lernen Entwicklung eines digitalen Lernmoduls in Kooperation mit GST Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Verschränkung der Schulungen, die im Themenbereich Diversity angesiedelt sind Einführung eines Diversity-Stempels, der Schulungen mit Diversity-Dimension kennzeichnet Bis 2020 GST, PA Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie verwendet Mit bestehenden Ressourcen   15 Erstmals im Fortbildungsprogramm der Städteakademie 2018 enthalten; gute Resonanz Diversity Kompetenz ist Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs Nein, da fest etabliert. 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ein Treffen aller Akteur*innen hat stattgefunden Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Bisher nicht erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Ja Treffen aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten Bis 2020 GST, PA Entwicklung eines Grundlagen-DiversityBausteins Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diversity wurde entwickelt Mit bestehenden Ressourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs. Ja Anwendung des Diversity-Bausteins in den Schulungen Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diversity findet Anwendung in den Seminaren Mit bestehenden Ressourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs Alle Seminare, die Diversity Kompetenz vermitteln, sind seit 2020 im Fortbildungsprogramm gekennzeichnet Ja In den Jahren 2018 und 2019 wurden jeweils vier Seminare durchgeführt. Im Jahr 2020 konnten coronabedingt leider keine Seminare stattfinden. Bisher nicht erfolgt Ja  Diskriminierungsfreie Stadtverwaltung Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwaltung laufend MRB/ Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Es bestehen DiversityKurzschulungen speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen Angebot bekannt machen: Intranet Fortbildungsprogramm Newsletter Querblick Anschreiben an Dienststellenleitungen 2019 und 2020 MRB, GST Das Angebot ist bekannt Das Angebot wird nachgefragt 16 Mit bestehenden Ressourcen und Honorarkräften Mit bestehenden Ressourcen Ja 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Aspekte und Inhalte von „Gender und Diversity“ sind präsent und vertieft Workshops zu Gender und Diversity Im Zwei-Jahres-Rhythmus Ref. VI Anzahl der Teilnehmenden Thema „Gender und Diversity“ ist in den Dienststellen stärker verbreitet und bekannt Ansprechpartner*innen in Dienststelle benennen. Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat 2018 Ref. VI mit allen Dienststellen Ausweitung vorgenannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen Umsetzung ab 2019 Fortschreibung der Gender-Checklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*innenkreis erweitern Im Laufe dieses GAPs bzw. laufend Gender-Checklisten wurden angepasst Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen ggf. Honorare für externe Referent*innen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Nein, mangels Ressourcen Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro Dienststelle Mit bestehenden Ressourcen Liste mit Ansprechpersonen erstellt Ja, Liste aktuell halten GST mit den Geschäftsbereichen Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender Netzwerk für Austausch und Fragen Mit bestehenden Ressourcen Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Ja Ref. VI, Stpl, H Vorliegen der aktualisierten Checkliste Mit bestehenden Ressourcen  Ja, Gender-Checkliste wird den späteren Nutzenden (z.B. Schule, Jugendamt, Verwaltung) des Gebäudes zur Verfügung gestellt  17 Checklisten liegen vor, wurden im Zeitraum dieses GAPs allerdings nicht weiterentwickelt H ist auf verbindliche Vorgaben angewiesen. Für H ist die GenderCheckliste konzernprozesseffizienter, sachgerechter und zeitlich entzerrter von Nutzer*innen bei der Planung der von H umzusetzenden Vorgaben anzuwenden 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Weiterführung und Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Bereich 2. BM Schulungen und Infos zu geschlechtergerechte Sprache Bis Ende 2020 2. BM Fortbildung findet statt Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020    Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender Bis Ende 2019 GST Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte Dienststellen 18 Mit bestehenden Ressourcen Bestehende Texte, Internetinhalte wurden entsprechend geändert Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden erfolgt Umsetzung in beiden neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum Mangels personeller Ressourcen bisher nicht erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Ja, laufende Prüfung und Anpassung notwendig Ja 1.5 Antidiskriminierung 1.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diskriminierungsfreie Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung jährlich GPR, GST, GSBV Überarbeitung und Neuauflage der Broschüre „Sie und Er nur so ist es fair“ Überarbeitung hinsichtlich Empfehlungen zur Umsetzung der sogenannten Dritten Option und Leichten Sprache Bis Ende 2019 GST, Pr Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt) Vorliegen einer überarbeiteten Broschüre Sichtbarmachung des städtischen Bekenntnisses zu Vielfalt und Diversität auch im Bereich sexuelle Orientierung und Identität Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Im Zwei-Jahres-Rhythmus PA, GST Stand am CSD Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Broschüre wurde inhaltlich erweitert (Faire Sprache) und war Grundlage für die Erstellung einer Intranetseite zu „Faire Sprache“ (Geschlechtergerechte, Diversitätssensible, Rassismuskritische, Diskriminierungssensible, Leichte Sprache)  2020 coronabedingt nur kleiner Auftritt ohne PA  Wird jährlich umgesetzt Mit bestehenden Ressourcen Auswertungen lagen differenziert nach Dienststellen, Beamt*innen, Tarifbeschäftige vor Weiterführung im neuen GAP? Ja, mit differenzierteren Auswertungen (z.B. Höhe des Stundenkontingents bei TZ) Ja, Erstellung einer Broschüre (Print und digital) Ja, Planung einer Unterstützung durch PA, z.B. mit Ausbildungskräften bei CSD 2022 Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 19 1.5 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte ist eingerichtet Angebot im Intranet ausschreiben und durchführen Bis Ende 2018 bei Bedarf Etablierung eines Netzwerks, danach fortlaufend GST Netzwerktreffen werden angeboten Teilnahme an den Netzwerktreffen 20 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 AK wurde eingerichtet, Treffen 3-4 Mal im Jahr Weiterführung im neuen GAP? Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männer nehmen an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) teil Mehr Männer für Gesundheitsangebote gewinnen Daueraufgabe PA Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar Evaluation/ Ergebnisse 2020   Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von Männern als „Bewegungsbotschafter“ für die Dienststellen  21 Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer (und Frauen) werden vom BGM im Zusammenhang mit der Planung von dezentralen und zentralen Gesundheitstagen entwickelt (z.B. Bogenschießen) Anteil der Männer an den Messgeräteangeboten liegt über dem Anteil von Männern an regulären Gesundheitsangeboten, Messgerätewochen werden in Kooperation mit der AOK fortgesetzt Anteil der Männer bei gesamtstädtischen Gesundheitswochen 2018: Messgeräte 33 %, Schnupperkurse 17%; Gesamtquote: 23%; Weiterführung im neuen GAP? Ja, neuer Indikator: Anzahl der Bewegungsbotschafter*innen und Ansprechpartner*innen Gesundheit BGM betreut Bachelorarbeit zur Männergesundheit; Ergebnisse liegen 2021 vor 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020  Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, ausprobieren, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen Jährlich GST Ansprechpartner für Männer Beteiligung der männlichen Angestellten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt 22 Kooperation mit PA/BGM & anderen Institutionen Kosten externe Referenten   Weiterführung im neuen GAP? 2019: Messgeräte 37%, Schnupperkurse 18%, Gesamtquote 24% (Zahlen für 2020 werden noch ausgewertet) Netzwerke „Bewegungsbotschafter/innen“ und Ansprechpartner/innen Gesundheit werden ausgebaut; aktuelle Zahlen: 130 Bewegungsbotschafterinnen, 38 Botschafter; 71 Ansprechpartnerinnen und 18 Ansprechpartner für Gesundheit in den Dienststellen s.o. quotierte Anmeldelisten wurden bei Gesundheitstagen seit 2018 angelegt; bei Nichtbelegung kurz vor Veranstaltungsbeginn durch Mitarbeitende auf der Warteleiste aufgefüllt Ja 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhalt und weiterer Ausbau der besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche durch stärkere geschlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen (wo möglich und notwendig) Fortlaufend Gesamt Gh, alle Bereichsleitungen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   Anzahl der Teilnehmenden  23 Girls‘- und Boys‘ Day als gesonderter Punkt im internen Teil, dort wird die Beteiligung von Gh aufgeführt Im Spannungsfeld zwischen Wunsch und Bewerberlage, Gefahr der ungewollten Diskriminierung Weiterhin überwiegend Bewerbungen von Frauen, möglicher Grund: TZ Struktur spricht eher Frauen an Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.1 Abbau von Rollenstereotypen 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden. 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in politischen Ämtern Durchführung von politischen Veranstaltungen für Frauen beispielsweise Speed-Dating mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene 2018 bis 2020 GST 1x jährlich Aktion zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern Erstellung einer Vorschlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten Bis Ende 2018 GST Vorliegen der Vorschlagsliste Beitrag zum Abbau von Rollenstereotypen Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätzen und Brücken 24 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  2018 und 2019 durchgeführt, Teilnahme durchwachsen, Veranstaltung im Schönen Saal des Rathauses nicht niedrigschwellig Mit bestehenden Ressourcen  Im Auftrag von GST erstellte Historikerin Nadja Bennewitz 2018 und 2019 thematisch geordnete Vorschlagslisten mit weiblichen Persönlichkeiten aus Nürnbergs Geschichte Weiterführung im neuen GAP? Ja, in Kooperation mit Ref. IV in einer Schule Nein 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch Zeitplan laufend Zuständigkeit Geo Indikatoren Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  Die erforderlichen Dienste für die Begutachtung von Straßennamenvorschlägen werden im bekannten Umfang erbracht  Von den im Zeitraum 01/2018 - 11/2020 beschlossenen 27 Straßenbenennungen erfolgten 17 nach Personen, davon 10 nach Frauen und 7 nach Männern Alle Benennungen, die seit dem Jahr 2018 auf Vorschläge von Geo zurückzuführen sind, waren entweder weiblich oder personenunabhängig (z. B. geographische Bezeichnung oder Gemarkungsnamen)  Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden 25 Mit bestehenden Ressourcen s.o. Weiterführung im neuen GAP? Ja, ggf. Zusammenführen der Punkte Ja 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP? Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt 2. Nürnberger Väterwoche April/Mai 2019 GST – Ansprechpartner für Männer mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veranstaltungen Mit bestehenden Ressourcen   2019 stattgefunden 2020 coronabedingt abgesagt Ja, ab 2021 wieder geplant Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen Internationaler Männertag 19.11 Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein 2019 ff. GST Ansprechpartner für Männer Veranstaltung(en) finden statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit  2019: 1. Nürnberger Männernwochen 2020: coronabedingt abgesagt Ja, ab 2021 wieder geplant Eine Vielfalt von männlichen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Positiv Männlich Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees 2019 GST Ansprechpartner für Männer Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt 26  Ja, weiter in Planung 2.2 Antidiskriminierung 2.2 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diskriminierungsarme Gesellschaft Verstetigung der Arbeit der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Prävention laufend MRB Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt Installierung eines Arbeitskreises Flucht und LSBTI Einrichtung des Arbeitskreises bis Mitte 2018 – Treffen dann fortlaufend 23x jährlich GST – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Anzahl der erreichten Akteur*innen aus LSBTI und Fluchtkontext Umsetzung von Maßnahmen, die zum Abbau der Diskriminierung von LSBTI-Geflüchteten beitragen 27 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen (eine VZStelle) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Maßnahme umgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Nein Mit bestehenden Ressourcen und bereits vorhandenen Netzwerken Maßnahme umgesetzt, Treffen 2-3 Mal im Jahr, Austausch zu Fällen und strukturellen Problemlagen Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 2.2 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Umsetzung der Studie „Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“ 2x jährlich Treffen der beteiligten Fachbereiche 2x jährlich fortlaufend GST – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der durchgeführten Sitzungen GST – Koordinierungsstelle LSBTI, IPSN Erstellung des Plakats GST – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Newsletter mit relevanten Terminen und Informationen an den Fachbereichskreis Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen/Aktionen 2019 das letzte Mal durchgeführt, da ein Mainstreaming in der Verwaltung stattgefunden hat, ist der AK in dieser Form nicht mehr nötig Weiterführung im neuen GAP? Nein Umsetzung von Aktionen der Fachbereiche und der Koordinierungsstelle Plakataktion zur Sexualaufklärung an Schulen und in Jugendeinrichtungen Durchführung von öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI) Umsetzung der Plakataktion Aktionen an Gedenktagen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Bis Ende 2018 2 x jährlich fortlaufend Plakate wurden an Schulen und Jugendeinrichtungen verteilt, ggf. Wiederholung der Aktion 2022 Angebot wurde von Lehrkräften als wichtig erachtet, auch Beratungsanfragen bezogen sich auf Kenntnis der Stelle über die Plakate Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg Aktionswochen wurden im Mai 2019 mit dem Bündnis gegen Trans- und Homophobie, sowie im Mai 2020 mit der Stadtbibliothek und darüber hinaus mit Einzelveranstaltungen durchgeführt Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg Versand des Plakats an Schulen  28 Mit bestehenden Ressourcen 2.2 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Berücksichtigung des Themas LSBTI in der lokalen Antidiskriminierungsarbeit Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie Fortlaufend GST – Koordinierungsstelle LSBTI Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Aneignung von Kompetenzen sich in vielen Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen Schulungen zur Zivilcourage Mittelfristig BCN/BZ Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüchtete entstehen 2018 bis 2020 SHA 29 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Anteil von Teilnehmenden Mit bestehenden Ressourcen Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Ja Es stehen je 50 Plätze in den Jahren 2018 bis 2020 zur Verfügung Mit bestehenden Ressourcen  Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg LSBTI wurde bei Aktionen thematisiert und findet Berücksichtigung bei der Erstellung von Aktionsplänen und Hissen der Regenbogenflagge zu Gedenktagen am Rathaus  2 LGBTI* Unterkünfte mit 40 Plätzen 1 Unterkunft für geflüchtete Frauen inkl. „Schutzunterkunft“ mit 30 + 15 Plätzen. Weiterführung im neuen GAP? Fortführung im Masterplan Queeres Nürnberg 2.2 Antidiskriminierung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt Besondere Bedürfnisse der Geschlechter werden als Querschnittsthema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt 2018 bis 2020 SHA/Inklusionsbeauftragte Bei Bedarf werden spezifische Maßnahmen formuliert und umgesetzt Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   30 Umsetzung in beiden neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum zur Entwicklung des Aktionsplans wurden Querschnittsthemen festgelegt u.a. „Gender“, Themen wurden 2017 unter Einbindung der Inklusionskonferenz entwickelt und Ende 2018 den AGs vorgestellt. Die AG’s hatten den Auftrag das Gender-Thema bei der Entwicklung der Maßnahmenvorschläge stets zu berücksichtigen. Weiterhin fanden die Querschnittsthemen Berücksichtigung bei der Entwicklung des WerteRads 2018 Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet. Ziel/e Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Durchführung einer AntiGewaltwoche im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) Bis November 2019 GST mit dem AK verbesserte Intervention gegen häusliche Gewalt Durchführung der Veranstaltungsreihe Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeitskreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“ Laufend GST Zahl der jährlichen Sitzungen 31 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  2019 und 2020: Aktionswochen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Veranstaltungsflyer wurden erstellt  2018 und 2019 jeweils 2 Sitzungen 2020 2 Sitzungen, coronabedingt zusammen mit dem AK Häusliche und Sexualisierte Gewalt Weiterführung im neuen GAP? Ja Nein 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Ziel/e Bekämpfung von Menschenhandel Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Einrichtung eines Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs 2018 bis 2020 MRB/ GST Beteiligung der Akteur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung von Informationsmaterialien 32 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Arbeitskreis hat sich etabliert und konnte weitere Akteure zur Bekämpfung von Menschenhandel gewinnen Weiterführung im neuen GAP? Ja, ab Mitte 2020, sobald Treffen in Präsenz wieder möglich sind. Zusammensetzung des AK wird überprüft und ggf. ergänzt. 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gendersensible Gesundheitsberichterstattung alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, zum Bsp. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen Fortlaufend Gh/GFGf/GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Verbesserung der Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungenund Männergesundheit in Nürnberg“ Projekt mit Gesamtlaufzeit von 36 Monaten ab November 2018 Gh/LStab Die Stelle ist eingerichtet Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Externe Projektmittel aus dem PrävG  Maßnahme umgesetzt   Inanspruchnahme (TN Anzahl) Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote Bekanntheit der Angebote Verstetigung der Angebote 33 Kollege bei GST hat mit seinem Projektanteil am 1.1.19 begonnen Kollege Gh hat als Projektkoordinator am 1.3.20 seine Stelle angetreten Verzögerungen im Projektverlauf aufgrund von langwieriger Stellenbesetzung und Aufgabenverschiebung in der Corona-Pandemie Weiterführung im neuen GAP? Ja - Verstetigung ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Bundespräventionsgesetztes zur Finanzierung von Drittmittelvorhaben. - für langfristige Sicherstellung des Vorhabens ist Verankerung eine Stelleneinbindung in die Stadtverwaltung notwendig 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gründung eines Netzwerks Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg Ab 11/2018 3 Jahre GST Ansprechpartner für Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt Ressourcen (finanziell / personell) 8 WAS Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Berücksichtigung bei der Angebotsplanung des Gesundheitsstudios siehe auch Wunsch nach geschlechtsspezifischer Stellenbesetzung unter Wahrung des Diskriminierungsverbots Derzeit coronabedingt ausgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Ja, Wiederaufnahme geplant Männer mit TK und Gh Gender Mainstreaming in allen Angeboten von Gh Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesundheitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi Fortlaufend für alle Maßnahmen Gesamt Gh, insbesondere Gh/GfGf Gh/InfFSG Gh/MDSpDi 34 Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zur potentiellen Nutzer*innenstruktur Ja 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete Fortführungen der Medizinischen Fachstelle / Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung Fortlaufend Gh/MDAsyl In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Genderadäquate Personalausstattung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männergesundheit  Stellen in der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma wurden bis 2023 verlängert. Weiterführung im neuen GAP? Ja, sofern eine stellenplanmäßige Absicherung gegeben ist Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht Männer nehmen die Fürsorge für ihre Gesundheit wahr Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit Veranstaltung(en) zu Männergesundheit Aktion/Kampagne - z.B. November 11/2018 Öffentlichkeitsarbeit, evtl. 2019 GST Ansprechpartner für Veranstaltung findet statt Männer 35 Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung  Kampagne 2019, Infokärtchen Aktion Achtgeber, Selbstversteher, Lebensfüller, Aufpasser, Verlängerer, Beteiligung TUL 2020 coronabedingt abgesagt Für 2021 wieder geplant Umsetzung jährlich 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Lernförderung für Schüler*innen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien) an kommunalen Realschulen und Gymnasien schuljahresbezogen SchA, Ref IV Verbesserung in den Leistungsnachweisen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) schuljahresbezogen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Zahl und Art der Förderangebote SchB (MSBSSchulen: WS, BfS) 36 Leistungen in den Abschlussprüfungen Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  MSRG-Stunde für geschlechtsdifferenzierten Unterricht zuletzt 2018 angefragt  Verteilung der MSRGStunden in 2019/2020:  Lesen und Verstehen (3)  Deutsch als Zweitsprache (6)  Pädagog. Theater (2)  Intensivierung (5)  Lernstrategien (3)  Motivationstraining (4)  Klassenleiterstunde (4)  Verbesserung Übergänge (2)  Individuelle Förderung (2) Im Schuljahr 2018/19 wurden mit 74 Unterrichtsstunden pro Woche Schüler*innen an den Berufsfachschulen und an der Wirtschaftsschule durch MSBS zusätzlich gefördert, um die jeweilige Ausbildungsrichtung erfolgreich durchlaufen und abschließen zu können Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Förderung einer nichttraditionellen Berufswahl Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS (Einrichtung von Förderunterrichten zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen) schuljahresbezogen SchB (BS) Verbesserung der schulischen Leistungen Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen schuljahresbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  Im Schuljahr 2019/20 wurden insgesamt 168 Unterrichtsstunden pro Schulwoche im Rahmen des berufssprachlichen Förderunterrichts erteilt, um die Schüler*innen fachsprachlich gezielt zu fördern mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen erfolgreich abzulegen Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*innen wie der BIZ, der Agentur für Arbeit u.a. Schaffung eines schulinternen Pools an Unternehmen, Firmen für entsprechende Praktika, Ausbildungsplätze  Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum) Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen 37 SCHLAU Übergangsmanagement: Die geschlechtsuntypische Berufswahlentscheidung wird bei den durch SCHLAU begleiteten SuS dadurch gefördert, dass in den Beratungen neutral die ganze Bandbreite möglicher Ausbildungsberufe dargestellt wird Wenn Kooperationsbetriebe bekannt sind, werden die Informationen im Team SCHLAU weitergegeben Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gezielte Bewerbung und Diskussion der Angebote des Girls'- und des Boys‘- Days im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen Jährliche Umsetzung, jeweils zum Termin des Girls‘ und Boys‘ Day SchA, SchB (in Kooperation mit GST und PA) Erfassung der teilnehmenden „Girls and Boys“. Erstellung von Vergleichszahlen Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Evaluation/ Ergebnisse 2020   Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht  Multiplikator*innen: - Anzahl der Teilnehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wurden beraten?)  - Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit 38 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 2020 coronabedingt abgesagt Organisation beider Tage künftig durch PA, Konzeption und Abstimmung mit SchA und SchB erforderlich Berater*innen bei SCHLAU als Multiplikator*innen, bilden sich stets zum Thema Gleichstellungsförderung bei der Berufswahlberatung fort Abfrage der Teilnehmer*innenzahl am Girls and Boys Day in Planung Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Nachwuchskräfte, Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung SpS: Fortbildung in Kooperation mit PA für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von SpS alle 2 Jahre SpS SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr 2019, anschließend im Abstand von ca. 2 Jahren, dann auch mit dem Blick auf Diversity und damit verbundenen Chancen Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Fokus wird gelegt auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmer BEST-Modul Lehren in kulturell diversen Schulklassen, jährlich IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“; die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen werden jeweils in den Vordergrund einer Tagung gestellt Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei Jahre Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Seit Jahren „Lehren in diversen Klassen“ Teil des BESTProgramms, Angebot wird von den Teilnehmenden jährlich wahrgenommen Ja Mit bestehenden Ressourcen  Ja (siehe auch weiter unten zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“) Teilnahmezahlen an verwandten Themen Fortbildung in der Verwaltung ist gelaufen, bei 2-JahresTurnus Fortsetzung der Fortbildung für 2021 Weiterführung im neuen GAP? Ja Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Aufnehmen der Themen in die Lehrkräftefortbildung Anfragen der Schulen nach SchiLf   39 Fachtagung 2018: https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/files/2017/12/BC18_Flyer. pdf Fachtagung 2016: https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/diversity/veranstaltungen/#collapse_15 Reinstallation dieser Tagung notwendig 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften Lehrkräftefortbildungen, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung; aufgrund der zunehmenden Diversität in Schulen entwickelt sich der Schwerpunkt auf das Zusammenwirken verschiedener Merkmale wie bspw. Gender und ethnische Herkunft und/oder Religion Abrufbare Angebote: für Kollegien IPSN Zahl und Breite der nachgefragten Themen Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen) Führungskräftequalifikation: Wertschätzende Kommunikation im Leitungsalltag, jährlich Erhöhung der Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020    IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen Diversity in der Teamentwicklung, Juli 2018 Verweis auf diesbezügliche Angebote von PA 40 PA für Referent*innenHonorare abrufbare Angebote beim IPSN-Programm noch überschaubar (AK LSBTI Materialbörse) verschiedene Fortbildungsangebote sind vorhanden oder auch Runder Tisch der Lehrpersonen an Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage regelmäßig stattfindende Seminare Diversity in der Teamentwicklung“, wiederkehrend Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung Tagung zum Thema Digitalisierung‚ Vielfalt, Demokratiepädagogik und Digital Citizenship, unter anderem Workshops zu genderspezifischen Aspekten einer digitalisierten Schule und von „Jungen als Bildungsverlierer“: - Jungen als Beherrscher der Technologie, unter Nichtbeachtung von Prinzipien von Inklusion - Mädchen als Anwenderinnen, ohne Zugang zu technologischen Kompetenzen Januar 2019 IPSN in Kooperation mit AK Frauen für Informatik, in der Deutschen Gesellschaft für Informatik Konzeptualisierung, Organisation und Durchführung einer Tagung zum Thema Weitere Fortbildungen und SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der Tagung IPSN/ SPN Durchführung weiterer Veranstaltungen Genderkompetenzschulung/Fortbildung zur Geschlechterdiskussion IPSN in Kooperation mit SchA Durchführung des Seminars 41 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen 2020 ausgesetzt Nein, Tagung bereits durchgeführt 2020 ausgesetzt Ja (siehe oben Fachtagung) Tagung hat stattgefunden Weiterführung im neuen GAP? Nein 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung Entwicklung von Förderinstrumenten zur Prävention von „Jungen als Bildungsverlierer“ schuljahresbezogen IPSN, SchA, SchB Nachweis der einsatzfähigen Förderinstrumente Entwicklung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“ Ab Herbst 2018 IPSN durchgeführte Veranstaltungen mit Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden 42 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Mit bestehenden Ressourcen und Honorare für externe Referent*innen Evaluation/ Ergebnisse 2020   2020 ausgesetzt Schuljahr 2019/20 wurden 11 Berufsfachschulen von der Stadt geführt; 1.283 Schüler*innen absolvieren an diesen Schulen eine Erstausbildung, Berufsfachschulen bieten mit ihrem breiten Spektrum eine Alternative zur dualen Ausbildung und der Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss zu erreichen  In der Berufsvorbereitung sind die Berufsschulen ebenfalls gut aufgestellt; sie bieten hier berufsschulpflichtigen Jugendlichen ein breites Spektrum an Berufsbereichen in der Berufsvorbereitung, sodass die Jugendliche eine große Auswahl an Qualifizierungsmöglichkeiten, je nach Eignung und Neigung haben 2019 und 2020 ausgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Eher genereller Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung s.o. 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Bereitstellung und bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Angesichts des demografischen Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt mit den Betreuungsangeboten von J) Demografischer Wandel und ggf. neue rechtliche Rahmensetzungen (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter) machen laufende Planungen und jährliche Anpassungen erforderlich (Masterplan ganztägige Schulkinderbetreuung und BIC) Ref IV, SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. schuljahresbezogen SchA, SchB, SpS Förderung der Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeitund Kultureinrichtungen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  Schulentwicklung und Ausbau der Angebote  Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten 43 Mit bestehenden Ressourcen  - Kooperation zwischen Ref. IV und Ref. V, um allen Kindern ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen Mit dem „Nürnberger Weg“ 2017 Entwicklung einer Grundkonzeption für die Stadt Nürnberg an Schulen große Bandbreite an Ganztagsangeboten Beispiel: Kooperationen der Wirtschaftsschule Nürnberg, u.a. Projekt „Fitness“ mit dem Post SV Projekt „Museumsrallye“ mit den Städtischen Museen Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden. Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ 44 Anzahl der Teilnehmer Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel Kooperation mit den Jugendhäusern Mammut und Klüpfel - wöchentliches Schwimmprojekt im Langwasserbad  Treffen der Koordinierungsgruppe „Sport in Schule und Verein“ 1 Mal im Jahr, 2020 ausgesetzt, vor allem bisher Abstimmung von Schulsportwettbewerben  Etablierung von sportlichen Aktivitäten im Ganztag in Kooperation mit Sportvereinen über SAG, unter dem Genderaspekt erwähnenswert: Mädels-GOBasketball (PostSV) und fechtkids (Fechterring Nürnberg) Messung mangels personeller Ressourcen nicht umsetzbar Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Weiterführung im neuen GAP? - Messung des Standes der körperlichen Fitness (vorher/nachher) Mehr Männer in Fortbildungen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in Fortbildungen im Bereich MINT Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption (MINT) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Ausgleich geschlechterspezifischer Benachteiligung „Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+) Mittelfristig über Programmplanungsprozess (mit Aufbau der Marke) BCN/BZ Bildungswesen Frühkindliche Betreuung Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen Kurzfristig realisierbar bei zusätzlichem Personal BCN/ StB Die Leseförderung bildet durch die Entwicklung kompetenter Leser*innen die Grundlage für Gendergerechtigkeit von Klein an 45 Ressourcen (finanziell / personell) Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT Evaluation/ Ergebnisse 2020 Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kursplaner*in E9 Das Projekt #Campus16+ musste Corona-bedingt unterbrochen werden. Ja Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z. B. Medienpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste Das Angebot „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ wurde auf weitere Bibliotheksstandorte ausgeweitet. Ja Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren (Frühkindliche Betreuung ausbauen und bei Eltern werben) Beratung und Unterstützung für Eltern ausbauen => Chancengerechtigkeit Im Rahmen der BCNBildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Mittelfristig bei Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Die Einrichtungen/Angebote der OKJA werden annährend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Laufend J/B2Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2020 auf 45% Ressourcen (finanziell / personell) mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen  Die Beratungsangebote für Eltern wurden in die Bildungsberatung aufgenommen und als Bestandteil verankert.  Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als Ansprechpartner*innen vor Nachwuchsförderung durch Praktika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch überplanmäßig Bei zu besetzenden Stellen J/B2Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen 46 Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt Mit bestehenden Ressourcen steigende Zahl dezentraler, zentral organisierter und projekthafter geschlechtsspezifischer Angebote für Mädchen*/junge Frauen* sowie der beteiligten Einrichtungen 2019: bei KiJHs 46% weibliche* Nutzungen, der Durchschnitt mit Jugendtreffs lag bei 42% Höhere Erreichbarkeit von Mädchen durch digitale Angebote werden erprobt in den meisten Stellenbesetzungen erfolgreich, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung der Teilhabe Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?  Ja   Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen fortlaufend SpS s.o. 47 Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen und für Senior*innen: 500 Seitenansichten/Monat bei Sportsuche online in den Jahren 2018/2019 und bis April 2020 (Lockdown) coronabedingt rückläufigen Zugriffszahlen 09/2020 wieder stabilisiert, Möglichkeiten des Sporttreibens von Pandemiebedingungen abhängig Aktuell in der Sportsuche aufgeführte Angebote: 58 Angebote von Frauen für Frauen, 114 Angebote für Menschen mit Handicap, 28 Angebote für Seniorinnen und Senioren (ab 60), 57 Angebote für Familien Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen fortlaufend Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg SpS Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote fortlaufend SpS 48 Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?   Ja s.o. Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen, Ergebnisse Stand 12/2019: 100 Sportler*innen mit Behinderung haben an den Angeboten des Projektes teilgenommen, bereits über 50 Nürnberger Sportgruppen, -vereine, verbände und -institutionen sind im Netzwerk aktiv Zahlen 2020:  TN insgesamt pro Woche: vor Corona ca. 346 (110 Frauen, 236 Männer); unter Einschränkungen der Hallen- und Platzkapazitäten ca. 150 pro Woche  Angebote für Frauen: Fußball, Hockey, Volleyball (Mix und nur für Frauen), Taekwondo, Fitness, Yoga und Pilates  Qualifizierungsmaßnahmen: Ausbildung zur Sportassistentin/BLSV, Weiterbildung als SportCoach und Übungsleiterin/BLSV, BFV Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Ziel/e Teilhabe an Sportangeboten Gesundheitliche Chancengleichheit Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ fortlaufend SpS Sozialamt Anzahl der Sportvereine, die BUTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Mit bestehenden Ressourcen Durchführung von Bewegungsprojekten in Kitas mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte Kita) fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Mit bestehenden Ressourcen 49 Evaluation/ Ergebnisse 2020 sowie Workshop zum Thema „Frauen im Fußball/Sport“ und die Neustrukturierung der C-Trainerausbildung im Bayerischen Fußballverband/Entwicklung eines Basiskurses für Menschen mit Migrationshintergrund  2018 und 2019: insgesamt 170 Anspruchsberechtigte haben über „Hinein in den Sportverein“ Zuschüsse über einen im Projekt beteiligten Sportverein (insgesamt 41) erhalten  2018 und 2019: insgesamt 2.211 Kinder haben in den Jahren BuT-Gutscheine für die Teilnahme an Angeboten Nürnberger Sportvereine abgerechnet Bewegte Kita: Durchschnittlich werden, je nach Einrichtungsgröße der Teilnehmenden, jährlich über die Fortbildungen 400 bis 500 Kinder erreicht (zuletzt erhoben für 2018: 5 Kindergärten mit 255 Kindern und 5 Krippen mit 141 Kindern) Weiterführung im neuen GAP? Ja Ja 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Öffentlichkeitsarbeit Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des SportService fortlaufend SpS Veröffentlichungen von SpS sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Erfassung der Geschlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucherstruktur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Ab 2019 – ja nach konkretem Umfang – ein bis zwei Jahre NüBad ermittelte Daten Datenanalyse Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten 50 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?  Ja Ob im Rahmen einer Studienarbeit oder durch eine Firma und je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten kann ein hoher finanzieller Aufwand erforderlich sein. Hinzu kommen personelle Ressourcen von NüBad bei der Umsetzung der Kundenanalyse   Pressemeldungen, Grußworte sowie Texte, die in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden, werden unter den Kriterien diskriminierungsfreier Sprache erstellt zeitnahe Überarbeitung des Internet-auftritts www.sportservice.nuernberg.de unter dem Aspekt „Leichte Sprache“ (Barriere-freiheit) Studienarbeit konnte noch nicht in Auftrag gegeben werden, aufgrund von Umstrukturierungen in der Organisation des Nürnbergbades, welche erst abgewartet werden 2020 Durchführung personell coronabedingt nicht leistbar und die Nutzung der Bäder nicht repräsentativ Ja, wenn wieder regulärer Badebetrieb möglich ist um ein repräsentativen Eindruck von den Nutzer*innen der Bäder zu bekommen 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Programmen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Interkulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berücksichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Handlungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln. Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwickelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss. Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddarstellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angeboten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzelnen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeitskreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arbeitsverhalten. In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt. 51 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diverses Publikum Kunden*innen-Befragung, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule zu erhalten 2018f KuF/4 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Die Implementierung ist dokumentiert und steht als gutes Beispiel für künftige (Bau)Maßnahmen zur Verfügung Dokumentation der Implementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf AEG 2018 KuF/ Stab Diverses Publikum Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung 2018 KuF/ Stab, KuF/3 Diverse Belegschaft Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Dokumentation ist vorhanden Mit bestehenden Ressourcen Dokumentation liegt vor Nein Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert. Mit bestehenden Ressourcen  Ja, wird mit der nächsten Maßnahme zusammengeführt Bisher Befragung aufgrund von noch ungeklärten rechtlichen Fragen nicht durchgeführt  Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert     52 In Kulturwerkstatt wurden Indikatoren zur interkulturellen Öffnung definiert erster Entwurf für Checkliste Inklusion wurde erstellt und eine Ist-SollListe mit Punkten für Verbesserungsbedarf der Barrierefreiheit Beginn einer Veranstaltungsreihe zum Thema Inklusion zukünftig stärkere Zusammenarbeit mit inklusiven Organisationen Fortbildungen wurden gezielt besucht Daten zu den Besuchen vorhanden aufgrund der ausgefallenen Kundenumfrage Weiterführung im neuen GAP? Planmäßige Durchführung der Befragung im Schuljahr 2021/22 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Die Angebote in den Einrichtungen werden unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung geplant Die im „Interkultur“Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet 2018 KuF/Inter-Kultur-Büro Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote 53 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ist in der Kulturwerkstatt AUF AEG in obiger Zielsetzung erfolgt Weiterführung im neuen GAP? Ja, wird mit der obigen Zielsetzung zusammengeführt 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mit Hilfe von erfahrungsorientierten Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen wird das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung und von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht, ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander wird etabliert. Menschen mit Behinderungen werden in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld einbezogen. Grundlegende Bausteine von neu zu planenden Stationen beinhalten dabei geschlechtssensible, geschlechtergerechte oder geschlechtsbezogene pädagogische Maßnahmen und Inhalte Inklusionskonzept Erfahrungsfeld 2018 ff KuF/2 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert 54 Ressourcen (finanziell / personell) Das Konzept kann nur mit neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt werden Evaluation/ Ergebnisse 2020   Einstieg für ganzjährige Angebote in der DunkelErfahrung ist erfolgt durch Spenden wurde eine Rollstuhlschaukel auf dem ErfahrungsfeldGelände aufgestellt und die stundenweise Betreuung in den Jahren 2020 und 2021 ermöglicht Weiterführung im neuen GAP? Ja, Inklusionskonzept soll vollständig umgesetzt werden 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Verschiedenheit ist eine Chance. An ausgewählten Erfahrungsfeld-Stationen wird Unterschiedlichkeit als Ressource und damit als nützlich für Teams, Unternehmen und für sich selbst erkennbar. Dabei richtet sich der Blick auch auf die Vielfalt der Teilnehmenden und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein Fortbildungsveranstaltung der ErfahrungsfeldAkademie „Diversity-Die Kraft der Vielfalt“ 2018 ff KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Die Anzahl der Männer bei den Besuchen ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird angeglichen Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Zielerreichung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Mit bestehenden Ressourcen Umfragen sind auf 2022 ff verschoben Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen 55 Nachfrage nach der Fortbildung war in allen Jahren gering, seit 2018 gab es nur eine Anfrage, jedoch keine Buchung Weiterführung im neuen GAP? Ja, mit überarbeitetem Konzept Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet Zusammenstellung der Planungskriterien im UBahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung 2018-2020 Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen 56 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Revitalisierung des U-Bahnhof Scharfreiterring unter Berücksichtigung der angstfreien Gestaltung: subjektives Sicherheitsempfinden gesteigert durch Blindenleitsystem, Tageslicht, Verglasung, Beleuchtungselemente, helle Granitplatten als Bodenbelag Weiterführung im neuen GAP? Ja, bei U-Bahnhof Muggenhof 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Öffentlicher Raum: gleichberechtigte Gestaltung und Teilhabe Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen Langfristige Etablierung von Bürgerbeteiligungen bei Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren SÖR in Kooperation mit Ref. VI (z.B. Stpl) bzw. Ref. V/J Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgergespräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnahmen Ressourcen (finanziell / personell) Je nach Umfang und Größe des Projekts unterschiedlich. Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen Evaluation/ Ergebnisse 2020     57 Steigerung der Anzahl der Bürgerbeteiligungen und der mitwirkenden und interessierten Bürger*innen, Beispiel 100 Bürger*innen an der Abschlussveranstaltung Nägeleinsplatz teilgenommen Ausweitung der BürgerDialog-Formate durch innovative Workshop-Methodiken (z.B. Worldcafe), Digital-Angebote und niederschwellige Raumangebote (MarieJuchacz-Park – Aufstellung von Pavillons vor Ort für Dialogrunden am Nachmittag und Abend) und Angebote in einfacher Sprache Dialog-Formate mit Kindern und Jugendlichen aller Geschlechter in geschützten Räumen bei Nutzerbeteiligungen für Sport- und Spieleinrichtungen Ref. VI: z.B. Obstmarkt: Onlinebeteiligung, Anliegerinfo, Vereine und Verbände wurden angeschrieben; Planungsworkshops Plärrer, Bielingplatz. Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Möglichst viele Bürger*innen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben sich im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate engagiert Evaluation der Beteiligungen, bei Bedarf Workshop zum Thema Laufend Stpl, Vpl Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungsquote der Bevölkerungsgruppen Förderung alternativer Mobilitätsangebote Car-Sharing Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet 2018 Onlinebeteiligung zur Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte 2018 Errichtung der 20 neuen Mobilpunkte Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Sondernutzungsgebühren finanziert Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen fortlaufende Umsetzung der Maßnahmen Vpl in Abstimmung mit OrgA (ePa) und SÖR (AuGSTau) Vpl Anzahl der umgebauten Haltestellen Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Barrierefreier Zugang zur U-Bahn ist vorhanden Fortlaufende Umsetzung bei Neubaustrecken UB 1 neu gebauter UBahnhof bis 2020 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingestellt Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz 58 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020  Erhebung schwierig wegen Datenschutz, eher bei Planung darauf eingehen: bestimmte Bevölkrungsgruppen ermutigen (s. z.B. Girls‘ Day)  Andere Möglichkeit: Standortanalyse – welche Beteiligungsformate sind geeignet, um welche Gruppen zu erreichen? (Stichwort Bürgerversammlung) Mobilpunkte 2019 umgesetzt Weiterführung im neuen GAP? Nein Ja Fortlaufend, Umsetzung erfolgt durch SÖR Ja Eröffnung des barrierefrei zugänglichen Bahnhofs Großreuth b. Schweinau erfolgte 10/2020 Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) noch nicht bezifferbar Evaluation/ Ergebnisse 2020 Ausbau des ÖPNV Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von Fördermitteln 2018 – 2020 Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Ausbau des ÖPNV Verlängerung der UBahn U3 SW bis Gebersdorf 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz Baubeginn Anfang 2020 erfolgt (somit Fördermittel-zusage nach Präsentation der Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten, Planfeststellungsverfahren durchgeführt) Ja Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts 2019/2020 Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Maßnahme noch nicht möglich Ja, seit 2020 Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation Projektgebiet Altstadt 2018/2019 weitere Stadtteile in Planung Vpl/M SÖR (AuGSTau) Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Projekt Altstadt wird umgesetzt (siehe AfV 09/2020) Ja 59 Planung wurde ausgeschrieben Weiterführung im neuen GAP? Ja 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Berücksichtigung von geschlechterspezifischen Aspekten beim Umbau bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten (z.B. Innenbereich Hallenbad Katzwang) Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ „Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den Genderaspekt verbessert werden?“ Im Zusammenhang mit geplanten baulichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen 60 Ressourcen (finanziell / personell) Je nach Umfang und Größe des Projekts unterschiedlich. Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen. Evaluation/ Ergebnisse 2020 Im Hallenbad Katzwang wurde die nicht einsehbare und recht dunkle „Föhnecke“ aufgelöst und in den übersichtlicheren Umkleidebereich verlegt. Weiterführung im neuen GAP? Ja, NüBad wird auch in Zukunft bei baulichen Veränderungen versuchen, Genderaspekte verstärkt zu berücksichtigen. 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern nutzen Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauentag im März Jährlich im März IB, GST Beteiligung der Städte Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020   2019 Frauendelegationen aus Antalya und Nablus 2020 Frauendelegationen aus Krakau in Nürnberg zu Besuch Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Frauendelegationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil 61 Weiterführung im neuen GAP? Ja Ö 7 Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg Anlagen: GAP2021-2023 Sachverhalt (kurz): Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die CoronaPandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten: Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der zuständigen Dienststelle 3. 4. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2024 über die Zielerreichung. Seite 4 von 4 Ö 7 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 Präambel Einführung Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt. Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später. Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung 1 in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunkten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Parallelen aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung und eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergerechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtentwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht. nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Kontext der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird. Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichzeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab, neue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird hauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beschützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereotypen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert. Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen darauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen. „Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle angeht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter politischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässlich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu erreichen. Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus resultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich vor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe- 2 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis.................................................................. 4 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7 1.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene.......................... 14 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17 1.5 Antidiskriminierung ........................................................... 21 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42 2.5 Antidiskriminierung ........................................................... 45 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47 3 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 2. BM Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin 3. BM Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters AK Arbeitskreis BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt BCN Bildungscampus Nürnberg BfD/LSBTI Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI BFS Berufsfachschule BgA Bürgermeisteramt BS Berufliche Schule BZ Bildungszentrum FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg FKE Führungskräfteentwicklung GAP Gleichstellungsaktionsplan GB Gleichstellungsbeauftragte Geo Amt für Geoinformation und Bodenordnung Gh Gesundheitsamt Gh/Gf Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung Gh/L Leitung Gesundheitsamt GPR Gesamtpersonalrat GSBV Gesamtschwerbehindertenvertretung 4 Abkürzungsverzeichnis GST Gleichstellungsstelle H Hochbauamt IB Amt für Internationale Beziehungen IPSN Institut für Pädagogik und Schulpsychologie J Jugendamt J/B1 Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen) J/B1-L Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen) J/B2-EB Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung J/B2 Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung) KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion KoM Amt für Kommunikation und Stadtmarketing KuF Amt für Kultur und Freizeit KuF/ 3 Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit) LA Liegenschaftsamt MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik MRB Menschenrechtsbüro NüBad NürnbergBad OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit PA Personalamt PA/1-1 Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement PA/2 Personalamt – Abteilung Personalservice 5 Abkürzungsverzeichnis PA/2-R Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting PA/M Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin POA Personal- und Organisationsausschuss Ref. IV Referat für Schule und Sport Ref. V Referat für Jugend, Familie und Soziales Ref. VI Planungs- und Baureferat SchA Amt für Allgemeinbildende Schulen SchB Amt für Berufliche Schulen SenA Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt SHA Amt für Existenzsicherung und soziale Integration SöR Servicebetrieb Öffentlicher Raum SpS Sportservice Nürnberg StB Stadtbibliothek UB U-Bahnbauamt UwA Umweltamt VK Anteil einer Vollzeitstelle Vpl Verkehrsplanungsamt Vpl/M Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement WiF Wirtschaftsförderung Nürnberg WS Wirtschaftsschule 6 Abbau von Rollenstereotypen 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten. 1.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 1. Gremien sind paritätisch besetzt. Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Fortlaufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Stadtratsfraktionen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Mitglieder von Gremien und Arbeitsgruppen Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Zielgruppe: Mitglieder von 7 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Ab 2021 GST in Kooperation mit jeweiligen Dienststellen Übersicht aktueller Besetzung Eigenpersonal Eigenmittel Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften 2. Die Anzahl von Frauen in Preisgerichten städtischer Wettbewerbe und Beiräten ist erhöht. Feststellung aktueller Besetzung, Interpretation der Ergebnisse und Diskussion weitere Schritte, wie ggf. Änderung der Satzung Zielgruppe: Preisgerichte städtischer Wettbewerbe und Beiräte 3. Bei der Ausbildungswahl spielen Geschlechterstereotype keine Rolle. Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Ggf. geänderte Satzungen bzw. neue Quoten Ab 2021 PA mit beteiligten Dienststellen Zielgruppe: Jugendliche Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im Internet, in Videos sowie in Broschüren, wo möglich und sinnvoll Fortlaufend PA/2-Marketing, GST Teilnehmendenzahl des Girls´ und Boys´ Day Eigenpersonal Eigenmittel Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Neue Veröffentlichungen im Rahmen des Arbeitgeberin- und Ausbildungsmarketings Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Zielgruppe: potenzielle Auszubildende Prüfung des Beitritts der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei und gegebenenfalls Beitritt Beratung mit jeweiligen Dienststellen hat stattgefunden ab 2021 Zielgruppe: potentielle Auszubildende und Mitarbeitende 8 GST mit relevanten Dienststellen Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei ist geprüft und gegebenenfalls erfolgt Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 4. Die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen, wird von bei der Stadt beschäftigten Vätern stärker genutzt. Durchführung der Väter- und Mütterbefragung 2020-2023 GST, Bündnis für Familie, PA/M Befragung ist durchgeführt, Ergebnisse liegen vor und wurden interpretiert und veröffentlicht Eigenpersonal Eigenmittel Auswertung und Evaluation der Ergebnisse, Formulierung und Umsetzung von nächsten Schritten Auf Basis der Ergebnisse werden Bedarfe festgestellt und adressiert Zielgruppe: Väter und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Nürnberg 5. 6. 7. Männer sind im Erzieherberuf gestärkt. Verstetigung des AK Männer in KiTas Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch zu ausgewählten spezifischen Themen. Zielgruppe: Männer in Erziehungsberufen Die Anerkennung der verschiedenen Lebenswelten von Kindern und Familien in KiTas wird konkretisiert. In der Rahmenkonzeption wird das Thema Anerkennung von Lebenswelten konkretisiert. Gender-Kompetenz bei den Erzieher*innen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen ist vorhanden und das Fachpersonal handelt geschlechtersensibel bei offenen Angeboten für Kinder Die Fortbildung ‚Jungen und Mädchen stärken‘ ist in Nürnberger Kindertageseinrichtungen bekannt und wird von den jeweiligen Teams individuell durchgeführt. 4 Treffen im Jahr GST, J/B1 AK Männer in KiTas trifft sich regelmäßig Eigenpersonal Eigenmittel 2021-2022 J/B1-L Textbaustein in der Rahmenkonzeption Eigenpersonal Eigenmittel Ab 2022 GST, J/B1 Vorstellung der und Einführung in die Fortbildung Eigenpersonal Zielgruppe: Familien mit Kindern in KiTas Anfragen bezüglich Unterstützung bei der Durchführung Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen Anzahl der Durchführungen 9 Nr. 8. 9. Ziel/e Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Das Fortbildungskonzept wird hinsichtlich der Passgenauigkeit für Personal in offenen Angeboten für Kinder überprüft und ggf. angepasst Ab 2021 J/B2-5 mit Bereichsleitung und Abt. Leitungen Regionen Das Konzept ist überprüft und nach Bedarf angepasst Eigenpersonal Fortlaufend KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2020 Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Mitarbeitende in der OKJA – Zielgruppe Kinder Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung Beteiligung am Boys‘ Day Zielquote: 50:50 Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende im Kulturbereich Klärung mit ZD als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereich-, männliches Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt 10 NüBad mit ZD Ausschreibungstext Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung Offen; für den Ausschreibungsprozess: Eigenpersonal Eigenmittel Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im Folgenden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 10. Der Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei der Stadt ist in allen Führungsebenen erhöht. Führung mit reduzierter Arbeitszeit wird verstärkt gefördert Ab 2021 PA/2-R in Kooperation mit GST und GPR Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Eigenpersonal Anpassen des Prozesses der Abfrage Führen mit reduzierter Arbeitszeit unter Einbezug GST und GPR Intranet-Auftritt der PA Seite zum Thema wird überarbeitet und aufgewertet Statistik über die Ablehnung der Option Führen mit reduzierter Arbeitszeit ist erstellt und weitergeführt Veranstaltungen haben stattgefunden – Zahl der Teilnehmenden Veranstaltungen von GST zur Sensibilisierung der Kolleg*innen für das Thema Zielgruppe: Führungskräfte und an Führungsaufgaben interessierte Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 11 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitender Fortlaufend J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Gh/L Erfolgreiche Erprobung des Modells Eigenpersonal Eigenmittel in Kooperation mit PA Anteil der Führungskräfte in Teilzeit UwA in Kooperation mit PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Zielgruppe: Pädagog*innen in Leitungsstellen Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren Arbeitsbelastung der Führungskräfte in Teilzeit im Vergleich zu Führungskräften in Vollzeit Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren Fortlaufend Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA 12 Eigenpersonal Eigenmittel Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 11. Die gendergerechte Personalpolitik in den Geschäftsbereichen 2. BM und 3. BM ist ausgebaut und weitergeführt. Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Fortlaufend Alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Geschäftsbereiche 2. BM und 3. BM Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel Ab 2021 PA/1-1 Anzahl an digitalen Lernangeboten Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden Spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereiche 2. BM und 3. BM 12. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS wird verstärkt gefördert. Teilnahme an Telearbeit, Förderung von Elternzeit für Väter Einladung zur Teilnahme am Mentoringprogramm für Frauen Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS 13. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird durch digitale Lernangebote verbessert. Etablierung von digitalen Lernangeboten (AG Digitales Lernen) Anzahl an Zugriffen (z. B. neben Online-Fortbildungen auch Tutorials, Erklärvideos, Podcasts) Konzeption: Die digitalen Lerneinheiten sollen aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen. Verweis auf geeignete externe Angebote Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 13 Ausgewogenheit auf der Führungsebene 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 14. Die Anzahl von Frauen (auch Frauen mit Migrationshintergrund) in Führungspositionen ist erhöht. Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen: 4. Programmdurchlauf Mai 2021 Dezember 2022 PA/1-1 Anzahl der Mentees und Mentor*innen Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Evaluation der Erfolgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Universität; Evaluation findet in zwei Phasen statt: 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirksamkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programmende Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Mitarbeiterinnen Beteiligung an Maßnahmen zur Zielerreichung im KuF, z. B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprache Fortlaufend Zielgruppe: An Führungsaufgaben im KuF interessierte Frauen KuF/L Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 14 Eigenpersonal Eigenmittel Ausgewogenheit auf der Führungsebene Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Frauen im Ref. VI für Führen mit reduzierter Arbeitszeit sensibilisieren, sie unterstützen und Möglichkeiten schaffen, da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienststellen Anteil weiblicher Führungskräfte im Geschäftsbereich Ref. VI Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend J/B2-Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt Eigenpersonal Eigenmittel 3 Netzwerktreffen im Jahr GST Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Frauen im Ref. VI 15. Die Leitungsebene im J/B2 ist paritätisch besetzt. Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf Zielgruppe: An Führungsaufgaben im J/B2 interessierte Frauen 16. Frauen in Führungspositionen sind gestärkt. Verstetigung des Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg jährlicher Austausch mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Stadtrats-Fraktionen im Rahmen der Netzwerktreffen Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen 15 Ausgewogenheit auf der Führungsebene Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 17. Netzwerke für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich sind initiiert und gestärkt. Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig 2. BM, 3. BM, Ref. VI bzw. alle Geschäftsbereiche Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen der jeweiligen Geschäftsbereiche 16 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 18. Die Diversity-Kompetenz der Führungskräfte ist erhöht. Integration eines Bausteins zur Diversity-Kompetenz bei der Führungskräfteentwicklung im Rahmen der Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 Fortlaufend PA/1-1 GST Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Eigenpersonal Ab 2021 PA/1-1 Neukonzeption Xenos PIK Workshops inkl. angestrebter POA Beschluss: neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Xenos-PIK Workshop verbindlich besuchen Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Führungskräfte 19. Die Diversity-Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitender ist erhöht. Ausdehnung der Fortbildungen zu Vielfalt (z. B. Gender und Interkultureller Kompetenz) auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK) Relaunch interkulturelle Qualifizierungen: Neukonzeption Xenos PIK Workshops; Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen durch PA/1 Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Anzahl der Teilnehmenden 17 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 20. Die Schulungen, die im Themenbereich Diversity angesiedelt sind, sind miteinander verknüpft und auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen zugeschnitten. Weiterführung des Diversity-Stempels, der Schulungen mit DiversityDimension kennzeichnet Fortlaufend PA/1 GST Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie wendet Eigenpersonal MRB, GST Das Angebot ist bekannt Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kommunen Nürnberg, Fürth, Erlangen & Schwabach Angebot der Diversity-Kurzschulungen bekannt machen: Intranet Fortbildungsprogramm Newsletter Querblick Anschreiben an Dienststellenleitungen Das Angebot wird nachgefragt Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Organisation eines regelmäßigen Treffens aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten Fortlaufend GST PA/1 Treffen aller Akteur*innen findet regelmäßig statt Eigen- und Fremdpersonal 2022 GST, KoM Vorliegen der inhaltlich erweiterten Broschüre Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext Diversity-Schulungen 21. Die Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ ist in überarbeiteter Version im Printformat erhältlich. Erstellung des Printformats Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadtverwaltung & allgemeine Öffentlichkeit 18 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 22. Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind für die Themen Gender und Diversity sensibilisiert. Ansprechpartner*innen in den Dienststellen benennen Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienststellen Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro Dienststelle Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend GST mit den Geschäftsbereichen Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender: Netzwerk für Austausch und Fragen Eigenpersonal Bis Ende 2021 Ref. V Leitlinien liegen vor Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend 2. BM und 3. BM Fortbildung findet statt Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Ref. VI, H Vorliegen der aktualisierten Checkliste Eigenpersonal Eigenmittel Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Ausweitung oben genannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 23. Geschlechtersensibles Handeln ist gestärkt. Erarbeitung von Leitlinien für geschlechtersensibles Handeln im Ref. V Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V Schulungen und Infos zu geschlechtergerechter Sprache im Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM 24. Die Gender-Checklisten sind angepasst. Erweiterung Hochbau / Nutzer*innenkreis Zielgruppe: Mitarbeitende bei H 19 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 25. Das Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen. Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender Fortlaufend GST Fortbildung findet statt Eigenpersonal Eigenmittel Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte Dienststellen Zielgruppe: Koordinierungsgruppe Gender und ausgewählte Dienststellen 20 Antidiskriminierung 1.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 26. Die Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung ist frei von Diskriminierung. Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung wird um Differenzierung nach Stundenkontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe Stelle, Vollzeitnah) Jährlich GPR, GST, GSBV Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt) Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend MRB/Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Eigenpersonal Eigenmittel Im ZweiJahresRhythmus, also wieder 2022 MRB – BfD/LSBTI Stand am CSD Eigenpersonal Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 27. Die Stadtverwaltung ist frei von Diskriminierung. Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwaltung Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg 28. Das städtische Bekenntnis zu Vielfalt und Diversität ist im Bereich sexuelle Orientierung und Identität sichtbar. Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Ggfs. Unterstützung durch PA mit z. B. Ausbildungskräften am Stand Zielgruppe: Teilnehmende und Besucher*innen des CSD 21 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 29. Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte besteht. Regelmäßiger Austausch findet statt und ist bekannt Regelmäßige Treffen MRB – BfD/LSBTI Netzwerktreffen finden statt Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte 22 Anzahl der Teilnehmenden Geschlechtergerechte Gesundheit 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 30. Die Teilnahme von Männern an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist erhöht. Gewinnung von mehr Männern für Gesundheitsangebote Fortlaufend PA/1-1 Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen Eigen- und Fremdpersonal Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer Eigenmittel Anzahl der Bewegungsbotschafter und Ansprechpartner Gesundheit in den Dienststellen Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von Männern als „Bewegungsbotschafter“ für die Dienststellen Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt Nürnberg Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, erproben, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen Fortlaufend Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt Nürnberg 23 PA/1-1 ggfs. Unterstützung durch GST Beteiligung der männlichen Beschäftigten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Geschlechtergerechte Gesundheit Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 31. Besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche sind durch eine geschlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur erhalten und ausgebaut. Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen Fortlaufend Gh, alle Bereichsleitungen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh 24 Abbau von Rollenstereotypen 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden. 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 32. Die Anzahl von Frauen in politischen Ämtern ist erhöht. Durchführung eines Speed-Datings in einer Schule mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern Jährlich GST in Kooperation mit Ref. IV Zahl der Teilnehmerinnen und deren Feedback Eigenpersonal Eigenmittel WiF Anlaufstelle mit Angeboten für Gründerinnen in einer bestehenden Einrichtung / einem bestehenden Gründerzentrum ist geschaffen Langfristig: Frauenquote in Bezug auf politische Ämter (kommunale, Bundes- und Landesebene) Zielgruppe: Schülerinnen 33. Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Unternehmen ist erhöht. Sichtbarmachen der Angebote für Gründerinnen und Maßnahmen, um stereotypes Denken aufzubrechen Fortlaufend Zielgruppe: Gründerinnen 25 Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Initiierung eines Mentoring-Programms mit Unterstützung hiesiger Unternehmen Fortlaufend WiF Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Ab Herbst 2021 GST in Kooperation mit BCAs und GBs Mittelfranken Anzahl der Teilnehmenden Auftaktveranstaltung Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: ansässige Unternehmen 34. 35. 36. Frauen sind trotz der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Belastung für Familie und Privatleben auf dem Arbeitsmarkt präsent und nehmen unterstützende Angebote vor Ort wahr. Gemeinsame Veranstaltung und Kampagne der BCAs und GBs Mittelfranken Es herrscht ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätze und Brücken. Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch Fortlaufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Eigenpersonal Eigenmittel Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete Fortlaufend Geo Eigenpersonal Eigenmittel Die Sichtbarkeit von Frauengeschichte in Nürnberg ist erhöht. Umsetzung eines Frauen-StraßenNetzes online Frühjahr 2022 GST in Kooperation mit Geschäftsbereich 2. BM Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Die Webseite ist online Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. Mittelfranken Zielgruppe: Stadtgesellschaft Anzahl der Teilnehmenden bei lokalen Angeboten Eigenpersonal Eigenmittel Die nachhaltige Betreuung der Webseite ist gesichert Klick-Zahlen 37. Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt Veranstaltung der Nürnberger Väterwoche jährlich Zielgruppe: Väter 26 GST mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 38. Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen. Internationaler Männertag 19.11 Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein jährlich GST in Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Veranstaltung(en) finden statt Eigenpersonal Eigenmittel 2022 GST in Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend KuF/L Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Männer 39. Eine Vielfalt von männlichen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees und für positives Männlich sein Zielgruppe: Stadtgesellschaft 40. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminierung. Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV Zielgruppe: Stadtgesellschaft 41. Die Anzahl der Männer bei den Besuchen kultureller Einrichtungen ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Zielerreichung Zielquote 50:50 Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen 27 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 42. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminierung. Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel steht noch nicht fest KuF/2 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Das Konzept kann nur mit neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt werden Ab 2021 KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Stadtgesellschaft 43. Vielfalt wird als selbstverständlicher Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht. Inklusionskonzept Erfahrungsfeld: Ein positives Bewusstsein für Vielfalt ist etabliert. Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld Erfahrungsorientierte Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen Einbezug geschlechtssensibler, geschlechtergerechter oder geschlechtsbezogener pädagogischer Maßnahmen bei der Planung neuer Stationen Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Stadtgesellschaft 44. Verschiedenheit ist als Chance und Ressource verstanden. Fortbildungsveranstaltung der Erfahrungsfeld-Akademie „Diversity – Die Kraft der Vielfalt“ mit einem überarbeiteten Konzept Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 28 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 45. Die Ausstattung, Strukturen und Angebote in den Kulturläden sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit und Barrierefreiheit geplant. Überprüfung der Einrichtungen, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, des Gender Mainstreamings und Barrierefreiheit Ab 2021 KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. Eigenpersonal Eigenmittel Das Publikum und die Belegschaft sind divers. 46. 47. Fertigstellung und Anwendung einer entsprechenden Checkliste Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen der Kulturläden Die Angebote in kulturellen Einrichtungen sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung geplant. Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet Die Angebote des Stabs Kinderkultur sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit geplant. Entwicklung und Anwendung einer entsprechenden Checkliste Das Personal und die eingesetzten Künstler*innen sind divers. Das Publikum der Angebote ist divers. Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert 2022 KuF/InterKultur-Büro Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Erfassung neuer Angebote Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen 2022 Überprüfung der Angebote unter den Gesichtspunkten Teilhabegerechtigkeit Kund*innen-Befragung, um Grundlagen für die Diversity-Orientierung zu erhalten Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen des Stabs Kinderkultur 29 KUF/ Stab Kinderkultur Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 48. Das Publikum der Musikschule Nürnberg ist divers. Besucher*innen-Befragung, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule Nürnberg zu erhalten 2022 KuF/4 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend KuF/Stab, KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Besucher*innen der Musikschule Nürnberg 49. Das Publikum und die Belegschaft der der Kulturwerkstatt auf AEG ist divers. Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert Zielgruppe: Publikum und die Belegschaft der Kulturwerkstatt auf AEG 50. Die Geschlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad ist erfasst. Studienarbeit bzw. Kund*innen-Analyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucher*innen-Struktur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Zielgruppe: Besucher*innen des NüBad Sobald der reguläre Betrieb nach Corona wiederaufgenommen wird . 30 NüBad Daten ermittelt und analysiert Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten erstellt Im Rahmen einer Studienarbeit, durch eine Firma oder ggf. im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsbefragung Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 51. Die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft ist gefördert. Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend SpS Fortlaufend Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg, SpS Fortlaufend SpS Fortlaufend SpS Sozialamt Anzahl der Sportvereine, die BuTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Eigenmittel Eigenpersonal Zielgruppe: Frauen Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen Zielgruppe: Senior*innen Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote Zielgruppe: Geflüchtete 52. Die geschlechtergerechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesundheitliche Chancengleichheit sind gewährleistet. Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhängig vom Geschlecht der Kinder für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ Zielgruppe: Sportvereine 31 Abbau von Rollenstereotypen Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Durchführung von Bewegungsprojekten unabhängig vom Geschlecht der Kinder in KiTas und Schulen mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte KiTa) Fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Eigenmittel Eigenpersonal Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen und Schulen 32 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 53. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Priorität und gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen. Verstätigung der Brottüten-Aktion im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) zur Sensibilisierung und Skandalisierung Jährlich im November GST in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten Mittelfranken Anzahl der beteiligten Bäckereien Eigenpersonal Eigenmittel GST in Kooperation mit AK Häusliche und sexualisierte Gewalt Durchführung der Veranstaltungsreihe Stetig wachsende Beteiligung der Bäckereien Beteiligung der Bäcker-Innung Zielgruppe: Stadtgesellschaft Durchführung einer Anti-Gewaltwoche im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Jährlich im November Zielgruppe: Stadtgesellschaft 33 Eigenpersonal Eigenmittel Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen im Kontext des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen 2022 Konzeptentwicklung und Mittelakquise Ab 2023 Durchführung SHA-Inklusion und GST Konzept liegt vor Eigen- und Fremdpersonal 2022 Konzeptentwicklung und Mittelakquise Ab 2023 Durchführung SHA-Inklusion und GST Durchführung des Kurses Eigen- und Fremdpersonal Ab 2021 GST und Ref. V. in Kooperation mit der KG Gender und den relevanten Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft Bedarfsanalyse liegt vor Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Frauen Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer Zielgruppe: Frauen und Männer mit geistiger Behinderung 54. Die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Erstellen und Durchführen einer Bestandsaufnahme zur Bedarfsanalyse Auswertung der Bedarfsanalyse und Diskussion der Ergebnisse Erarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung geschlechtsspezifischen Gewalt um bestehende Strukturen anzupassen bzw. neue Angebote zu schaffen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 34 Durchführung der Selbstverteidigungskurse Aktionsplan liegt vor und wurde vom Stadtrat verabschiedet Aktionsplan wird umgesetzt Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 55. Menschenhandel wird bekämpft. Verstetigung des Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs Ab 2021 MRB/GST Beteiligung der Akteur*innen Eigenpersonal Eigenmittel Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung von Informationsmaterialien Zielgruppe: Stadtgesellschaft 56. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen sind als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitigen Lernprozessen in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt. Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauentag im März Jährlich im März Zielgruppe: Stadtgesellschaft 35 IB, GST Beteiligung der Städte Eigenpersonal Eigenmittel Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 57. Die Lernförderung für Schüler*innen ist etabliert. Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien) Schuljahresbezogen SchA Leistungsnachweisen haben sich verbessert Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Schüler*innen an kommunalen Realschulen und Gymnasien Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) Zahl und Art der Förderangebote Schuljahresbezogen SchB Leistungen in den Abschlussprüfungen Eigenpersonal Eigenmittel Schuljahresbezogen SchB Schulischen Leistungen haben sich verbessert Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen 36 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 58. Die nicht-traditionelle Berufswahl ist erhöht. Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen Schuljahresbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung Eigenpersonal Eigenmittel Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*innen wie der BIZ, der Agentur für Arbeit u.a. Zielgruppe: Schüler*innen (an den Berufsschulen) Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum) Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU beraten nach Interesse und Begabung, auch hin zu geschlechtsuntypischen Berufen Gezielte Bewerbung und Diskussionder Angebote des Girls'- und des Boys´- Days im Unterricht an den Schulen jährlich Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten SchA, SchB in Kooperation mit GST und PA Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen Erfassung der teilnehmenden „Girls and Boys“, Erstellung von Vergleichszahlen, Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht Multiplikator*innen: - Anzahl der Teilnehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wurden beraten?) - Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle Teilnehmer*innen des Girls'- und des Boys´- Days 37 Eigenpersonal Eigenmittel Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 59. Die Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften ist erhöht. Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitende, Nachwuchskräfte, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung Jährlich IPSN, SchA, SchB, SpS Zahl der Fortbildungen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräft Berufseinsteiger*innenseminar BEST mit Fokus auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmern Rückmeldungen der Teilnehmenden Jährlich IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel Teilnahmezahlen an verwandten Themen Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen 60. Die Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen ist erhöht. Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen) Jährlich IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation Zielgruppe: Führungskräfte in Schulen 38 Fremdpersonal und zusätzliche Mittel für Referent*innen-Honorare Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 61. Die ganztägige Schulkinderbetreuung ist bereitgestellt und bedarfsgerecht entwickelt. Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Angesichts des demografischen Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt mit den Betreuungsangeboten von J) Jährliche Anpassung SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung Eigenpersonal Eigenmittel Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte innerhalb der Stadtgesellschaft 62. Die Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ist gefördert. Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden. Schuljahresbezogen SchA, SchB, SpS Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten Eigenpersonal Eigenmittel Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen Zielgruppe: Mädchen und Jungen 63. Die Anzahl von Männern in Fortbildungen ist erhöht. Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und 39 BCN/BZ Anzahl der Teilnehmer Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. 64. Ziel/e Die Anzahl von Frauen in Fortbildungen im Bereich MINT ist erhöht. Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer an Fortbildungen Aufbau der Bildungsberatung Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT) Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerinnen an Fortbildungen im Bereich MINT 65. Die geschlechtsspezifische Benachteiligung ist beseitigt. „Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+) Zielgruppe: Jungen 66. Die Grundlage für Gendergerechtigkeit ist in der frühkindlichen Betreuung verankert. Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT Mittelfristig über Programmplanungsprozess (mit Aufbau der Marke) Kurzfristig realisierbar bei zusätzlichem Personal BCN/BZ Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kursplaner*in E9 BCN/StB Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z.B. Medienpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste Mittelfristig bei Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschulalter 67. Die frühkindliche Betreuung sowie die Beratung und Unterstützung für Eltern ist ausgebaut. Im Rahmen der BCN-Bildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Zielgruppe: Eltern 40 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 68. Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern nutzen die Einrichtungen/Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu annährend gleichen Teilen. Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Fortlaufend J/B2- Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2022 auf 42%. In der Gesundheitskrise verlorene Kontakte zu Besucherinnen sind damit annähernd ausgeglichen Eigenpersonal Eigenmittel In jedem Team der Erziehungsberatung stehen sowohl männliche als auch weibliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Berücksichtigung bei Ausschreibungen und Anwerben von Sozialpädagogen und Psychologen Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als Ansprechpersonen vor. Nachwuchsförderung durch Praktika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch überplanmäßig 69. 70. Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männer Bis 2023 soll der Anteil von Nutzerinnen bei 45% liegen Bei zu besetzenden Stellen J/B2-EB-Abteilungsleitung Bei der Nachbesetzung von Stellen werden gezielt männliche Beratungskräfte angeworben Jedes der 4 Teams der Erziehungsund Familienberatung hat mindestens eine männliche Fachkraft Anzahl männlicher und weiblicher Beratungskräfte Eigenpersonal Eigenmittel Bei zu besetzenden Stellen J/B2-Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpädagogen und Psychologen Zielgruppe: anzuwerbende Pädagog*innen 41 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 71. Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet. Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung fortlaufend Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen Eigenpersonal Eigenmittel Langfristige Etablierung von Bürgerbeteiligungen bei Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren SÖR, Ref. VI in Kooperation mit Nutzer*innen (z.B. Ref. V/J) Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen Eigenpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Stadtgesellschaft 72. Die Gestaltung des öffentlichen Raums erfolgt unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe. Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgergespräche, ePartizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnahmen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 42 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 73. Beim Umbau bzw. bei der Neugestaltung von Räumlichkeiten ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Im Zusammenhang mit geplanten baulichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen Abhängig von Umfang und Größe des Projekts Fortlaufend Vpl Anzahl der umgebauten Haltestellen 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingestellt Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage noch nicht bezifferbar UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz 74. Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewährleistet. Zielgruppe: Stadtgesellschaft Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen. Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinderwägen 75. Der ÖPNV ist ausgebaut. Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nutzen-KostenUntersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von Fördermitteln Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf 2019 2025 Zielgruppe: Stadtgesellschaft 43 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n 76. Das alternative Mobilitätsangebot Car-Sharing ist gefördert. Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet Zeitplan Zielgruppe:Stadtgesellschaft 77. Die Bedingungen für Zufußgehende sind verbessert. Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Vpl in Abstimmung mit DiP/OS (ePa), LA (Vertrag) und SÖR (Aufbau) Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Sondernutzungsgebühren finanziert Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Vpl/M SÖR (Aufbau) Steigerung der Nutzer*inneniedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Zielgruppe: Zufußgehende 78. Die Bedingungen für Radfahrende sind verbessert. Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation Zielgruppe: Radfahrende 44 Antidiskriminierung 2.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 79. Öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI) sind durchgeführt. Aktionen an Gedenktagen 2 x jährlich MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel In der lokalen Antidiskriminierungsarbeit ist das Thema LSBTI berücksichtigt. Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Eigenpersonal Eigenmittel LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt. Verstetigung des Arbeitskreises Flucht und LSBTI Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Anzahl der erreichten Akteur*innen aus LSBTI und Fluchtkontext Umsetzung von Maßnahmen, die zum Abbau der Diskriminierung von LSBTI-Geflüchteten beitragen Eigenpersonal Eigenmittel und bereits vorhandenen Netzwerken 80. 81. Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Zielgruppe: LSBTI Zielgruppe: Akteur*innen in der Antidiskriminierungsarbeit Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete 45 Antidiskriminierung Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 82. Rassismus und Diskriminierung sind bekämpft. Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüchtete bleiben erhalten Fortlaufend SHA LSBTI-Unterkünfte bestehen und werden fortgeführt Eigenmittel Eigenpersonal Schuljahresbezogen SchA, SchB Zahl der Teilnehmenden und Projekte Eigenpersonal Eigenmittel Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel 2021 Ref.V/KoG Inklusion Geschlechterspezifische Maßnahmen liegen vor Mit bestehenden Ressourcen 2021 Ref.V/KoG Inklusion Aktionsplan Inklusion liegt in geschlechtergerechter Sprache vor Mit bestehenden Ressourcen Fortlaufend GST Zahl der Anfragen bzw. Rückmeldungen Fremdpersonal Eigenmittel Zielgruppe: Geflüchtete 83. Gewährleistung einer toleranten und offenen jungen Generation Toleranzstiftende Projekte wie durch „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ an den Schulen fördern Zielgruppe: Schüler*innen 84. 85. 86. Kompetenzen sich in vielen Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen sind angeeignet. Schulungen zur Zivilcourage Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK) findet die Diversitätsdimension „Geschlecht/Gender“ als Querschnittsthema Berücksichtigung. Die Maßnahmen berücksichtigen geschlechterspezifische Bedürfnisse/Aspekte. Alle Veranstaltungen der GST sind nach Bedarf barrierefrei. Zielgruppe: Stadtgesellschaft Zielgruppe: Stadtgesellschaft Der Aktionsplan Inklusion wird in geschlechtergerechter Sprache formuliert Zielgruppe: Stadtgesellschaft Bereitstellung von Gebärden-Dolmetscher*innen wenn erforderlich Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf anzukreuzen Zielgruppe: gehörlose Menschen 46 Geschlechtergerechte Gesundheit 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 87. Das Gender Mainstreaming ist in allen Angeboten vom Gh berücksichtigt. Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesundheitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung Fortlaufend Gesamt Gh, insbesondere Gh/Gf-Studio G/Gf-Stadt Gh/Inf-FSG Gh/MD-SpDi Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zu potentiellen Nutzer*innenstruktur Eigenpersonal Eigenmittel Fortlaufend Gh/Gf-GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Eigenpersonal Eigenmittel Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi Zielgruppe: Stadtgesellschaft 88. Eine gendersensible Gesundheitsberichterstattung ist etabliert. Alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, z. B. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen Zielgruppe: Stadtgesellschaft 47 Geschlechtergerechte Gesundheit Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 89. Die Grundlage für den weiteren Ausbau der geschlechtsbezogenen Gesundheitsförderung von Jungen und Männern ist geschafften. Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ Coronabedingt ausgesetzt, Wiederaufnahme ab 01.07.2021 bzw. 01.01.2022 geplant. Ende: 31.12.2023 Gh/Gf-JM Die Stelle ist eingerichtet. Externe Projektmittel aus dem PrävG Coronabedingt ausgesetzt, Wiederaufnahme ab 01.07.2021 oder 01.01.2023 geplant. GST Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS Jährlich GST Veranstaltung findet statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männergesundheit Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Bekanntheit und Inanspruchnahme (TN Anzahl) der Angebote Verstetigung der Angebote Zielgruppe: Jungen und Männer Gründung eines Netzwerks Jungenund Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg mit TK und Gh Zielgruppe: in der Jungen- und Männergesundheit tätige Beschäftigte/Institutionen/Vereine 90. Männer nehmen die Fürsorge für ihre Gesundheit wahr. Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit Veranstaltung(en) zu Männergesundheit Aktion/Kampagne, z. B. November Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung Zielgruppe:Männer 48 Geschlechtergerechte Gesundheit Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) 91. Der Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete ist gewährleistet. Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung Fortlaufend Gh/MD-Asyl In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Eigenpersonal Eigenmittel Genderadäquate Personalausstattung Zielgruppe: Geflüchtete Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht 92. Die geschlechtssensible Gesundheit älterer Menschen ist gefördert. Punktuelle Angebote zu Frauen- und Männergesundheit (gemäß unterschiedlicher geschlechtsspezifischer Gesundheitsprobleme von Senior*innen) Fortlaufend Zielgruppe: Senior*innen 49 SenA (SenA/3, SenA/2) a) Zahl entsprechender Veranstaltungen b) Zahl der Veranstaltungsteilnahmen (m/w) Eigenpersonal Eigenmittel Ö 8 Beschlussvorlage Stpl/015/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben„ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Erlass Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung vom 02.03.2017 Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021 Sachverhalt (kurz): In der Sitzung des Stadtplanungsausschuss vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 4629 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Anlass für den Bebauungsplan war ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Gegen den Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Bezweifelt wird die Erforderlichkeit des Ausschlusses von Wettbüros. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Behauptet werden auch formelle Fehler bei der Beschlussfassung und der Ausfertigung der Satzung. Aufgrund der Empfehlung des Rechtsamts, wurde ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Am 26.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Ergänzung des Bebauungsplans rückwirkend rechtsverbindlich. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Stpl/015/2021 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/015/2021 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung Kap. I.4.2 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/015/2021 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 "Frauentorgraben" für ein Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit der Begründung vom 26.03.2021 sowie der Begründung vom 02.03.2017. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen. Seite 4 von 4 Ö 8 Beilage Betreff: Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Erlass Entscheidungsvorlage Ausgangssituation, Planaufstellung Bebauungsplan Nr. 4629 In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 4629 als Satzung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden mit dem Bebauungsplan außerdem Sexkinos, Sexbars, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln, selbstständige Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen. Anlass für die Planung gab ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Die Nutzung als Wettbüro wurde bislang nicht aufgegeben. Es sind mehrere Rechtsverfahren anhängig. Normenkontrolle - ergänzendes Verfahren Zum Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Eine Entscheidung des Normenkontrollgerichts steht noch aus. Die Rügen der Normenkontrolle umfassen folgende Inhalte: Bezweifelt werde die Erforderlichkeit des teilweisen Ausschlusses von Wettbüros als zulässige Nutzungsart. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Gerügt werde zudem, dass wegen Änderungen am Satzungstext nach der öffentlichen Auslegung eine erneute Billigung und Auslegung hätte erfolgen müssen. Behauptet werde zudem eine Inkongruenz zwischen dem Satzungsbeschluss und dem bekannt gemachten Satzungstext, der auch zu einer fehlerhaften Ausfertigung geführt habe. Auf Empfehlung des Rechtsamtes wurde das "ergänzende Verfahren" gem. § 214 BauGB durchgeführt, um Zweifel an der Wirksamkeit eines früheren Satzungsbeschlusses zu beheben. Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 26.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit Satzung und Begründung vom 02.03.2017 und Entwurf der Ergänzung der Begründung vom 05.10.2020 erneut gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde parallel zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis. Kosten Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg voraussichtlich keine Kosten. 1 Zeitliche Umsetzung Die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ kann als Satzung beschlossen werden. Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan rückwirkend zum 17.05.2017 in Kraft treten. Fazit An den Planungszielen wird trotz Normenkontrolle festgehalten. Um die Rechtsunsicherheit des Bebauungsplans zu beseitigen, wurde das ergänzende Verfahren gemäß § 214 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. 2 Ö 8 BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 "FRAUENTORGRABEN " GMKG: TAFELHOF Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. PLANNAME: 4629_ENTW_20160927_su_sr -UE MK Ö 8 BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG Nr. 4629 für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Vom ...................... Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesnaturschutzgesetzBNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. März 2020 (BGBl. I S. 440)), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2020 (GVBl. S. 34) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) folgende Bebauungsplan-Satzung Nr. 4629 §1 Für das im Planteil durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bestimmte Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil einschließlich der Zeichenerklärungen für Festsetzungen und für Hinweise ist Bestandteil der Satzung. §2 In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung Im Kerngebiet (MK) sind, auch nicht ausnahmsweise, nicht zulässig: 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Vergnügungsstätten aller Art, mit Ausnahme der in Nr. 1.6 genannten Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe mit dem Verkauf von Sexartikeln, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Sex-Kinos, selbständige Parkhäuser und Großgaragen und Tankstellen Im Kerngebiet (MK) sind ausnahmsweise zulässig: 1.6 2. Bars und Diskotheken, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters (z.B. Sex-Bar oder Table- Dance) Gestaltung von Werbeanlagen und Nebenanlagen 2.1 2.2 2.3 Werbeanlagen müssen sich in ihrem Umfang, ihrer Größe, Form und Farbgebung sowie Materialauswahl in das Straßen- und Ortsbild einfügen. Sie müssen sich den Fassaden der Gebäude insgesamt unterordnen. Im Bereich der Straßenverkehrsfläche sind oberirdische Nebenanlagen und Werbeanlagen nicht zulässig. Notwendige untergeordnete Dachaufbauten für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. Aufzugsmaschinenraum, lüftungstechnische Anlagen, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts) müssen zu den Dachrändern hin allseitig einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten. §3 Der Bebauungsplan tritt rückwirkend am 17. Mai 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, sowie innerhalb der Geltungsbereichs der Bebauungsplansatzung die ortspolizeilichen Bauvorschriften außer Kraft. Nürnberg, Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Ö 8 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz Stand: März 17 BEGRÜNDUNG Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße INHALTSVERZEICHNISBEGRÜNDUNG zum 1 Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ 1 Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz 1 I. PLANBERICHT 3 I.1. ALLGEMEINES / VERFAHREN 3 I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE: 3 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4 I.3.1. I.3.1.1. I.3.1.2. I.3.1.3. ANALYSE DES BESTANDS Lage im Stadtgebiet / Topographie Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Verkehr/Verkehrliche Erschließung 4 4 4 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 5 5 I.4. PLANUNGSKONZEPT 7 I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 7 I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 7 I.5. BETEILIGUNGEN 8 I.5.1. BETEILIGUNGEN 8 I.5.2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 8 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 8 1.7. KOSTEN 9 II. QUELLENANGABEN 8 Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg vom 24.06.2013 2 BEGRÜNDUNG zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße I. PLANBERICHT I.1. ALLGEMEINES / VERFAHREN Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, die §§ 1 bis 10 BauGB gelten entsprechend. Das vereinfachte Verfahren kann angewandt werden, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Für den vorliegenden Bebauungsplan sind diese Voraussetzungen gegeben. I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE: Für das im Planungsgebiet gelegene Grundstück Fl.- Nr. 47, Gmkg. Tafelhof (Anwesen Frauentorgraben Hs. Nr. 3), wurde am 10. Oktober 2013 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Ausstellungsraum zu Wettbüro gestellt. Die Nutzungsänderung betrifft einen Teil des bestehenden Leihhauses. Das Anwesen befindet sich in der südlichen Innenstadt-Randlage, d.h. in einem Gebiet, in dem bestehende Vergnügungsstätten erwiesenermaßen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Die Nutzungskonflikte, die im westlichen Bereich des Frauentorgrabens bereits zu einem fortgeschrittenem Trading-Down-Prozess geführt haben, gilt es hier zukünftig zu vermeiden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 werden daher entsprechende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, insbesondere zum Ausschluss von Vergnügungsstätten und von Läden mit Verkauf von Sex- oder Erotiksortiment getroffen. Weiterhin ist es erforderlich, Regelungen zum Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben zu treffen. Auch diese Nutzungen sind, aufgrund der zu erwartenden hohen Bodenrendite, in der Lage ähnliche Trading-Down-Prozesse zu entfalten wie im davon westlich gelegenen Straßenverlauf. Planungsziel ist es, die Struktur des bestehenden Gewerbes zu schützen (Büro- und Dienstleistungsnutzungen) sowie die Entwicklung eines modernen urbanen Gebietes zu fördern, und somit eine Beeinträchtigung des schützenswerten Stadteingangs im Bahnhofsbereich zu vermeiden. Das Bodenpreisgefüge soll geschützt und einem Trading-Down-Effekt entgegengewirkt werden. 3 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Das Gebiet des Bebauungsplans liegt städtebaulich im Nahbereich des Bahnhofplatzes, unmittelbar zwischen den historischen und stadtbildprägenden Gebäudekomplexen von Bahnhof und Opernhaus, in bevorzugter zentraler Lage, entlang dem Frauentorgraben. Es liegt südlich der Nürnberger Altstadt, zwischen dem Frauentorgraben, der Eilgutstraße, dem Bahnhofsplatz und der Tafelhofstraße in der Nähe des Opernhauses. Topografisch betrachtet ist das Gelände nahezu eben. Der das nördliche Ende des Planungsgebiets markierende Frauentorgraben führt über den Bahnhofsplatz und die Königstraße direkt bis in das Geschäftszentrum. I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Der Bereich Frauentorgraben weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der hervorragenden verkehrlichen Anbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Lagegunst auf, die das Ziel der städtebaulichen Aufwertung für eine der wichtigsten Einfahrtstraßen zur Innenstadt befördern soll. Das weitere Umfeld des Bahnhofsplatzes wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche stadtbildprägende Neubauten erheblich aufgewertet: u.a. Adcom-Zentrum und Kopfbau am Künstlerhaus. Der Bahnhofsplatz soll aufgrund seiner Zentralität trotz des dominierenden Verkehrs auch in Zukunft verstärkt städtebauliche Qualitäten aufweisen. Hier wurden mehrere Wettbewerbsverfahren betreffend Platzgestaltung und Architektur durchgeführt, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Das ca. 2,5 ha umfassende Bebauungsplangebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nahezu abschließend bebaut. Es ist geprägt durch eine ca. 7-geschossige geschlossene Blockrandbebauung, die vor allem im westlichen Plangebiet durch zwei große Hotelbauten nahezu flächendeckend ausgebildet ist. Im Osten befinden sich, bis zu 11- geschossige Gebäude. Die noch verbliebenen Innenhöfe sind größtenteils versiegelt (Kfz-Stellplätze) und mit Nebengebäuden zugebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Bereich mit kerngebietstypischen Nutzungen einzustufen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 Abs.1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Das Gebiet ist durch die klare Schwerpunktbildung Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur geprägt. Hier befinden sich mehrere Hotels, der Hauptsitz mit Filialbetrieb einer Bank, Verwaltungen von Versicherungen, der Bundespolizei und des Blindenbunds, ein Job-Center, ferner besteht o.g. Leihhaus. Es sind einige Dienstwohnungen vorhanden. Mit den aufgeführten Nutzungsarten geht eine entsprechend kerngebietstypische städtebauliche Dichte bzw. eine geschlossenen Bebauung einher, die teilweise aus den 1930-er Jahren oder noch früher entstanden ist. Es ist festzustellen, dass sich ursprünglich angesiedelte Versicherungen, Verwaltungen und Gewerbe im Zuge von Umstrukturierungen oder Modernisierungen / Erweiterungen räumlich verändern oder auch aus verkehrsstrategischen Gründen sogar absiedeln. Nicht nur die formell und materiell ungenehmigte Ansiedlung eines Wettbüros, sondern auch Leerstände beispielsweise im EG Frauentorgraben 1, neben dem Wettbüro, sowie ein Vorbescheidsantrag auf Nutzungsänderung in Wohnen für das Rückgebäude zur Adresse Frau4 entorgraben 3 im Jahr 2015 (der jedoch zurückgezogen wurde) und Umnutzungen in der Eilgutstr. 7 weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. I.3.1.3. Verkehr/Verkehrliche Erschließung Der Bereich weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der sehr guten Verkehrsanbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Attraktivität auf. Das Gebiet selbst wird durch die Haltestelle „Hauptbahnhof“ der Deutschen Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und einiger Buslinien erschlossen. Es stehen die öffentlich nutzbaren Parkhäuser an der Ostseite des Hauptbahnhofs sowie am Sterntor zur Verfügung. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 ist im seit 08.03.2006 wirksamen Flächennutzungsplan gänzlich als gemischte Baufläche dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Somit sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. I.3.2.1.b. Aufzuhebende Festsetzungen Im Planungsbereich gelten bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4629 die planungsrechtlichen Festsetzungen in der Form des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, der Baugrenzen, die Geschossigkeit, Dachformen und maximale Traufhöhen festsetzt. Einzelheiten über den Umfang, die Lage und den Verlauf der Festsetzungen sind aus der Planbeilage „Aufzuhebende Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4629“ ersichtlich. Alle diese Vorschriften werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 aufgehoben und durch dessen künftige Festsetzungen ersetzt. Der Bebauungsplan Nr. 4629 stellt ein Gebiet nach § 30 Abs. 3 BauGB dar. Er verdrängt die bestehenden Bebauungspläne sowie deren Festsetzungen. Das Maß der baulichen Bestandsnutzung im Planungsbereich weist zahlreiche Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen und Geschosszahlen auf, es liegt eine ca. 90 %- ige Überbauung der Grundstücksflächen vor. Somit erfolgt durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3455 keine Reduzierung bzw. kein Verlust von Baurecht. Durch die darüber hinaus geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB hinsichtlich überbaubarer Grundstücksflächen und des Maßes der baulichen Nutzung, wird die Kontinuität der Bebauung ausreichend sichergestellt. I.3.2.1.c. Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung wurde es erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 „Frauentorgraben“ die Veränderungssperre Nr. 78 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße zu erlassen. Die Veränderungssperre wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 20.02.2014 beschlossen. Am 29.10.2015 wurde gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre, und am 01.12.2016 die nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veränderungssperre Nr. 78 tritt damit unter Abweichung von § 3 deren Satzung vom 13. März 2014 spätestens mit Ablauf des 06.08.2017 außer Kraft. Die Satzung tritt desweiteren außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist. 5 I.3.2.1.d. Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse Das am 26.10.2016 vom Stadtrat beschlossene Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Nürnberg stellt ein städtebauliches Konzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Das Vergnügungsstättenkonzept zeigt sog. Zulässigkeitsbereiche in der Stadt Nürnberg auf, in denen eine ausnahmsweise Ansiedlung von Vergnügungsstätten den Entwicklungszielen der Stadt Nürnberg und den städtebaulichen Schutzzielen nicht entgegensteht und somit verträglich erscheint. Der Planungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 gehört gemäß Vergnügungsstättenkonzept nicht zu diesen Zulässigkeitsbereichen. Vielmehr handelt es sich um eine Innenstadt-Randlage, bei denen sich in Nürnberg wie auch anderen Städten zeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten vor allem hier zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-Down-Prozess geführt haben, sollen zukünftig vermieden werden. Zudem handelt es sich insbesondere südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen. Diese Untersuchungsergebnisse werden im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt, sowie auch die Aussage hinsichtlich Diskotheken und Tanzlokalen, für deren ausnahmsweise Zulässigkeit geeignete Gebiete (publikumsorientierte Gewerbegebiete, Kerngebiete –wie hier gegeben- sowie gewerblich geprägte Mischgebiete) identifiziert werden. Die Auswertungsergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes bieten eine fundierte Grundlage für die planungsrechtliche Einzelfallprüfung zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten und zeigen auf, wo die Sicherung des Bodenpreisgefüges sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit von Stadtgebieten die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich machen. 6 I.4. PLANUNGSKONZEPT I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Kerngebietsnutzungen (s. I.3.1.2) zu stärken. Zu diesem Zweck werden im gesamten Planungsgebiet Spielhallen, Wettbüros, sog. Sexkinos, sog. Sexbars, bordellartige Betriebe, Bordelle und Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln ausgeschlossen. Der Ausschluss von Bordellen im Bebauungsplan ist nicht zwingend nötig, da der Bebauungsplan zur Gänze innerhalb der „Sperrgebietsverordnung“ (ProstitutionsverbotVO) liegt und damit Bauanträge mit entsprechendem Inhalt auch aufgrund dieser Verordnung mit der Begründung des fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden könnten. Die Festsetzung dient hier der Vollständigkeit. Die Sperrgebietsverordnung wird allerdings durch die Regierung von Mittelfranken erlassen, so dass der Einfluss der Stadt darauf zumindest begrenzt ist und eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan die städtebauliche Leitvorstellung verdeutlicht. Um keine Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs in diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit sehr guter ÖPNV-Anbindung zu begünstigen, werden selbständige Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgrund von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen. Aufgrund der Darlegungen im Vergnügungsstättenkonzept sollen i.S. § 1 Abs. 9 BauNVO Bars und Diskotheken einem urbanen Kerngebiet entsprechend ausnahmsweise zulässig sein, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters. Letztere Angebote bestehen in einigen Bereichen der nahegelegenen Innenstadt. In Anbetracht der konkreten Bau- und Nutzungsstruktur des Bereichs wird durch die ausnahmsweise Zulassung von Diskotheken sowie von uneingeschränkten Schankbetrieben eine Belebung nicht von vorneherein ausgeschlossen. Die beliebten Clubs in Form von kleineren und mittleren Gaststätten mit tageweiser DJ-Musik können dadurch auch als Diskothek ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Mikrostandort geeignet erscheint, und erhalten durch den Bebauungsplan Planungssicherheit. Das Plangebiet liegt südlich gegenüber der historischen Stadtmauer und beinhaltet auch einen Teil des stark befahrenen Altstadtrings. Diese im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung exponierte Lage macht die Sicherung der stadtgestalterischen Qualität des Areals erforderlich. Daher werden auch einschränkende Festsetzungen in Bezug auf Werbeanlagen getroffen sowie die Gestaltung und Platzierung von Dachaufbauten geregelt. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind keine Regelungen vorgesehen, da das Maß der Nutzung im Planbereich durch den § 34 BauGB hinreichend geregelt ist. I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Die festgesetzten Ausschlüsse von Vergnügungsstätten und Bordellen haben auf Genderund Diversity- Belange Einfluss. Der öffentliche Raum zwischen Bahnhofsvorplatz, Opernhaus und dem Haupteingangsbereich in die Nürnberger Altstadt bleibt dadurch für alle Menschen attraktiver, als dies bei einem sonst zu erwartenden Trading-Down-Prozess der Fall wäre. Durch den Erhalt eines hochwertigen urbanen Gebietes wird die Schaffung von Angsträumen vermieden. 7 1.4.3 UMWELTBERICHT Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen wird nicht durchgeführt. I.5. BETEILIGUNGEN I.5.1. BETEILIGUNGEN Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB kann im vorliegenden Fall von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte im Zeitraum vom 15.09.2015 bis 16.10.2015. Die eingebrachten Bedenken und Anregungen werden in der vorliegenden Begründung berücksichtigt. I.5.2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.11.2016 bis 29.12.2016 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während dieser Zeit gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: In Nürnberg hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten insbesondere in den Innenstadt-Randlagen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-DownProzess geführt haben, gilt es zukünftig zu vermeiden. Zudem handelt es sich insbesondere z.B. südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen. Der Erhalt des bereits bestehenden Kerngebiets mit Schwerpunkt Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung macht Regelungen zur Art der baulichen Nutzung erforderlich. Durch die Festsetzung eines Kerngebiets wird der Gebietscharakter in seiner derzeitigen städtebaulichen Funktion langfristig gesichert. Über die Qualitätssicherung des Kerngebiets hinaus wird die städtebauliche Entwicklung dahingehend gesteuert, dass das Eindringen störender Nutzungen verhindert wird und die Möglichkeit zur Entwicklung in Richtung eines urbanen Gebietes erhalten bleibt. Vermieden werden sollen insbesondere Störungen der bestehenden Gewerbebetriebe (Büro- und Dienstleistungsnutzungen), Trading-Down-Effekte und Störungen des Bodenpreisgefüges. Darüber hinaus sollen die vereinzelt bestehenden Wohnnutzungen geschützt- und eine Beeinträchtigung des Stadteingangsbereich (Bahnhof) vermieden werden. Die nach Anlagentypen differenzierte Ausschlussregelung gemäß § 1 Abs.9 BauNVO ist städtebaulich notwendig, um die gewünschten bzw. für das Gebiet unschädlichen kernge8 bietstypischen Nutzungen zu ermöglichen und lediglich diese auszuschließen, die das Gebiet nachhaltig beeinflussen würden. Ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten wäre zudem rechtswidrig, da den Kerngebieten die Aufnahme der kerngebietstypischen Vergnügungsstätten durch die Baunutzungsverordnung zugewiesen wird. Dem trägt der vorliegende Bebauungsplan Rechnung. Der Gebietscharakter der Kerngebiete bleibt trotz der Ausschlüsse gewahrt. Die geplanten Festsetzungen sind auch angemessen. Bei dem Planungsgebiet südlich des Frauentorgrabens, darüber hinaus weiter nordöstlich, östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens handelt es sich um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. In diesen Lagen besteht bei einer Ansiedelung bzw. der weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten ein erhebliches Potential für Änderungen des im Verhältnis zur Innenstadt noch moderaten Bodenpreisgefüges. Damit ist die Verdrängung bestehender Nutzungen in Verbindung mit der Gefahr von Leerständen und Investitionsstaus zu befürchten. Aktuelle Leerstände und Umnutzungswünsche vor allem im Bereich des WettbüroStandortes Frauentorgraben 3 sowie in der Eilgutstraße belegen das Planungserfordernis und weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. Dieser Wechsel bzw. die Bewegung im Gebiet muss planungsrechtlich gesteuert werden. Das klare Zeichen, das durch die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens gesetzt wird und somit einem „Trading-down“ – Effekt entgegen wirkt, schafft Planungssicherheit für Investoren und Eigentümer. 1.7. KOSTEN Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten. Nürnberg, den 02.03.2017 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 9 Ö 8 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße Stand: März 2021 Luftbild Nürnberg Hajo Dietz BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3 2. ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG 3 3. PLANUNGSKONZEPT 3 4. BETEILIGUNGEN 4 ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 4 ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB 4 5. 4 KOSTEN 2/4 BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße 1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) Für ein ca. 2,5 ha großes Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße, ist aus Gründen der Rechtssicherheit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ vom 17.05.2017 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Durch das ergänzende Verfahren zur Planerhaltung wird die Bebauungsplansatzung rückwirkend mit den entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Gründe des Vertrauensschutzes sprechen nicht gegen ein rückwirkendes Inkraftsetzen. 2. ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG Der Bebauungsplan Nr. 4629 wurde vom Stadtplanungsausschuss am 30.03.2017 als Satzung beschlossen und am 17.05.2017 im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist er in Kraft getreten. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit Antrag vom 26.04.2018 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Gegenüber der Stadt hat er verschiedene Mängel gerügt. Soweit die Rügen berechtigt sind, werden die Mängel beseitigt. Die Planurkunde wird in einer zweiten Fassung angefertigt, ebenso die Planbeilage aufzuhebende Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455. Im Übrigen bleibt der Bebauungsplan unberührt. Das ergänzende Verfahren ist nach § 214 BauGB zur Planerhaltung erforderlich. Es sind die Verfahrensschritte zu wiederholen, die vom Mangel betroffen sind. Auf Grund dessen wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt. 3. PLANUNGSKONZEPT In der Begründung (Planbericht) vom 02.03.2017 werden die Ziele der Planung, die Grundlagen der Planung, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Nutzungsausschlüsse eingehend erläutert. Diese Ausführungen haben weiterhin ihre Gültigkeit. Die Grundlagen der Planung sind unverändert. Das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nach wie vor durch kerngebietstypische Nutzungen geprägt. Nürnberg ist eine Stadt mit hoher Einkaufszentralität, einer zunehmenden Bedeutung im Tourismus und als Messestadt. Bereiche die als Innenstadtrandlage bezeichnet werden, sind gleichzeitig der Eingang zur Altstadt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt unmittelbar neben dem Hauptbahnhof, mehrere Hotels sind angesiedelt und die fußläufige Erreichbarkeit zur Oper und Schauspielhaus sind gegeben. Eine rege Bautätigkeit im Umfeld des Hauptbahnhofs weist auf die Attraktivität des Standortes hin. Ein weiteres Hauptaugenmerk einer gelungenen Stadtgestaltung liegt auf attraktiven, belebten Erdgeschosszonen. Negative städtebauliche Auswirkungen auf das Stadtbild durch schwache, geschlossene Gestaltung der Erdgeschosszonen, massive Werbeflächen, welche die ausgeschlossenen Nutzungen hervorbringen, gilt es zu vermeiden. 3/4 BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“ Die Festsetzungen mit dem Ausschluss von Wettbüros und Spielhallen, sind nach wie vor erforderlich, da der Planbereich für Wettbürobetreiber weiterhin attraktiv ist. Dies zeigt sich aus Ansiedlungen von Wettbüros im näheren Umfeld wie auch aus Ansiedlungswünschen von Wettbürobetreibern. Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Vergnügungsstätten aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes stehen nicht im Widerspruch zum Unionsrecht. Den Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt weiterhin ein großes Spektrum der innerhalb des Kerngebiets zulässigen Nutzungen. Die ausgeschlossenen Vergnügungsstätten bilden nur einen untergeordneten Teil des breiten Nutzungsspektrums eines Kerngebiets. Zwar ist es denkbar, dass durch die Vermietung im Rahmen der zulässig verbleibenden Nutzungen geringere Einnahmen erzielt werden. Damit führen die Festsetzungen aber noch zu keinen wesentlichen Einschränkungen des Eigentums oder der Berufsausübung. Die innenstadtnahe Lage mit einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist für viele Branchen und Geschäftsmodelle geeignet, so dass Nutzungen gefunden werden können, die im Stadtgefüge keine negativen Auswirkungen haben. Dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Stadtstruktur ist der Vorrang einzuräumen gegenüber den privaten Interessen der Eigentümer an einer optimalen Vermietung und auch gegenüber dem Wusch von Nutzern oder Pächtern an der Fortführung eines nicht genehmigten Betriebs. 4. BETEILIGUNGEN ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.20201 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis. 5. KOSTEN Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten. Nürnberg, den 26.03.2021 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 4/4 Ö 9 Beschlussvorlage LA/013/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021 Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Entscheidungsvorlage (aktuell) Sachverhaltsdarstellung (alte Version - hinfällig) Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Änderungsfassung aktuell) Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Lesefassung aktuell) Sachverhalt (kurz): Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli 2021 ermöglicht. Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen wird geändert. Neben mehreren formalen Anpassungen werden die Regelungen der Plakatierung an einem Ort, zur Plakatierung auf Bodenniveau und im Luftraum, zum Schutz von Bäumen und zum Zeitraum der Entfernung der Plakatierungen nach der Wahl geändert. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/013/2021 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine bestimmte Personengruppe bevorteilt. Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage LA/013/2021 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/013/2021 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beigefügten Änderung der Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung. Die Änderungen treten mit diesem Beschluss in Kraft. Seite 4 von 4 Ö 9 Stadlratsfraktion Nürnberg CSU BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN SPD Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 1 7. MRZ. 2021 /........Nr.......... T7T 1 Zur Kts. 2 Js, Zur Steüungnahrra Nürnberg, 15.03.2021 Ant.vort vcr A&jFTdung vortsgen Ann :,i nur 'Jnt -j ■' '■ ■ vc-iagen [ Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Stadtrat hat am 18.03.2009 zu §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und zu §4 Abs. 5 e) der Sonder­ nutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg besondere Regelungen für die Aufstellung von Plakatständern für politische Werbung vor Wahlen beschlossen. Darin ist geregelt, dass die Parteien im Falle von Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeweils bis zu 500 Plakatierungen von der Sondernutzungsgebühr befreit sind. Im Zuge der Durchführung der Kommunalwahl 2020 unter Corona-Bedingungen wurde deutlich, dass die Möglichkeiten zur politischen Information in Form von Präsenzveranstaltungen, Infoständen etc. durch die Infektionsschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bis nicht mehr gegeben waren. So verblieb zur Werbung in erster Linie die klassische Plakatierung. Es ist leider derzeit nicht abzusehen, dass bis zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes in diesem Jahr Präsenzveranstaltungen oder Versammlungen vor Ort mit einer größeren Anzahl von Personen uneingeschränkt oder überhaupt möglich sein werden. Insofern wird die Plakatierung auch in diesem Wahljahr eine deutlich herausgehobene Rolle spielen. Um den Parteien zu ermöglichen, den Nachteil der fehlenden Veranstaltungen zumindest teilweise zu kompensieren, schlagen wir eine zeitliche Ausweitung der gebührenfreien Plakatierung auf den 31.07.2021 vor. Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung ermöglicht einmalig im Jahr 2021 vor der Bundestagswahl eine für Parteien gebührenfreie Plakatierung bereits ab 31.07.2021. Die sonstigen Regelungen des §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und des §4 Abs. 5 e) der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg bleiben unberührt. Mit freundlichen Grüßen Chidt-C/c 0 ,/y ■ Jj {t >) Andreas Krieglstein CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Ö 9 Berichtsvorlage LA/013/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021 Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Bericht (alte Version - hinfällig) Entscheidungsvorlage (aktuell) Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Änderungsfassung aktuell) Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Lesefassung aktuell) Sachverhalt (kurz): Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli 2021 ermöglicht. Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen wird geändert. Neben mehreren formalen Anpassungen werden die Regelungen der Plakatierung an einem Ort, zur Plakatierung auf Bodenniveau und im Luftraum, zum Schutz von Bäumen und zum Zeitraum der Entfernung der Plakatierungen nach der Wahl geändert. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/013/2021 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine bestimmte Personengruppe bevorteilt. Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg 4. Berichtsvorlage LA/013/2021 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/013/2021 Seite 4 von 4 Ö 9 Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021 1. Plakatierung ab 31. Juli 2021 Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom Stadtrat am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird bei Bundestagswahlen der Zeitraum auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die Bundestagswahl 2021 wäre dies Samstag, 14. August 2021. Allerdings sind die Möglichkeiten zur politischen Information im Wahlkampf unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Ansprachen der Bürgerinnen und Bürger sind – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich. Dadurch gewinnt die Plakatierung eine besondere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl 2021. Daher darf - wie von den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam beantragt - die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl 2021 ausnahmsweise bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen. Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die ausnahmsweise Vorverlegung nicht erforderlich. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der Verordnung über öffentliche Anschläge und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse. 2. Änderung der Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung Anlässlich der Bundestagswahl 2021 erfolgt eine Änderung der Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung. In beiliegender Änderungsfassung sind die Änderungen kenntlich gemacht. Die inhaltlichen Änderungen werden wie folgt begründet: - Ziffer 2.3. der Richtlinie: Durch die Neuregelung ist es möglich, dass an einem Aufstellungsort mehrere Plakatierungen übereinander - auch von unterschiedlichen Parteien - angebracht werden können. Die Gesamtzahl an je Partei erlaubten Plakatierungen erhöht sich nicht, einer Häufung an einem Ort steht somit eine geringere Anzahl an anderer Stelle gegenüber. Relevante Gründe, die gegen die Nutzung eines Standorts durch unterschiedliche Partei sprechen, sind nicht ersichtlich. Bei der Änderung wurden auch Rückmeldungen aus vergangenen Wahlen sowie die entsprechenden Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Regelung berücksichtigt; diese sprechen für diese Neuregelung. Eine Entzerrung des Wettlaufs um die besten Plätze ist auch ein möglicher positiver Nebeneffekt, wenn ein begehrter Standort nicht mehr nur einmal von einer Partei belegt werden kann. - Ziffer 2.5. der Richtlinie: Auf Bodenniveau dürfen nur feste Dreieckständer aufgestellt werden, im Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen müssen Plakattafeln mindestens 2,00 Meter hoch hängen. Bisher wurden auf Bodenniveau auch mit Kabelbinder verbundene Hohlkammerplakate verwendet. Diese waren jedoch oft nicht stabil genug, es kam zu Beschädigungen an den Plakaten durch Fußtritte, störende Verschiebungen der befestigten Plakate durch einfache Drehung in die Fußgängerwege hinein und zu Schäden an den Kabelbinder-Kontaktstellen durch das Bewegen der Plakate, z. B. an der Rinde von Bäumen. (Deshalb sind nur feste Dreieckständer an Bäumen erlaubt, und z. B. keine Zusammenstellung von drei Plakattafeln). Die Festlegung der Höhe der Anbringung orientiert sich an den Regelungen bei Verkehrsschildern. Wenn die Unterkante der Plakate nicht tiefer als 2,00 m ist, gibt es keine Behinderung von Fußgängern und auch im Bereich von Radwegen kann bei einer Höhe von 2,00 Metern davon ausgegangen werden, dass Radfahrer unter den Plaka- ten hindurchfahren können, ohne dass es zu einer Gefährdung kommt. Im Gegenzug entfallen die Angaben zu maximalen Höhe der Plakate. Es gibt keine relevanten Gründe, die gegen eine Plakatierung in einer Höhe von mehr als 2,50 Metern sprächen. Zumal eine gewisse Höhe der Plakattafeln Vandalismus massiv erschwert. - Ziffer 2.8. der Richtlinie: Bäume werden jetzt besser geschützt, indem nur noch feste Dreieckständer an Bäumen zugelassen sind, die den Baum nicht berühren und die Wurzeln nicht beschädigen dürfen. - Ziffer 4. der Richtlinie: Der Zeitraum der Entfernung der Plakatierung nach der Wahl wird von einer Woche auf acht Tage erhöht. Damit kann der auf den Wahltag folgende übernächste Montag auch noch für die Entfernung der Plakate genutzt werden. Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant: es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit. Ö 9 Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 Bericht: Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom Stadtrat am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird der Zeitraum für Bundestagswahlen auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die Bundestagswahl 2021 wäre dies Samstag, der 14. August 2021. Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Bürgeransprachen sind dadurch – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich, Dadurch gewinnt die Plakatierung eine höhere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl. Daher darf die gebührenfreie Plakatierung zur nächsten Bundestagswahl ausnahmsweise bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen. Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die ausnahmsweise Regelung nicht notwendig. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der Anschlägeverordnung und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse. Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit. Ö 9 Der Rechts- und Wirtschaftsausschuss hat am 19.07.2013 auf der Grundlage von Art. 37 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen (Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 19.07.2013, geändert durch Beschluss des Stadtrats vom 19.05.2021) Die nachfolgende Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern regelt die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als Plakatierung bezeichnet, im Vorfeld von Wahlen. Sie dient dem Vollzug des zu § 6 Abs. 2 S.atz 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg und zu des § 4 Abs. 5 e) 4 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg. beschlossen: Für politische Werbung regelt nachfolgende Vollzugsrichtlinie die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als Plakatierungen bezeichnet. 1. Für politische Werbung wird Gebührenfreiheit gewährt für maximal je 500 Plakatierungen pro Wahltermin, wobei Plakatständer oder die Anbringung von Plakaten mit je maximal 3 Ansichtsflächen an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) als eine Aufstellung gelten: 1.1. Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei, 1.2. bei Landtags-/Bezirkstagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe, 1.3. bei Stadtratswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe, 1.4. bei Oberbürgermeisterwahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jedem Wahlvorschlag, 1.5. bei Volksbegehren für die letzten 29 Tage vor Ende der Eintragungsfrist den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe, 1.6. bei Volksentscheiden für die letzten 43 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe, 1.7. bei Bürgerbegehren für 29 Tage den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe; Fristbeginn ist der 2. Samstag nach dem Tag, an dem die Erstunterzeichner der Stadt das Vorliegen von mindestens 500 i. S. d. Art. 18 a Abs. 5 GO gültigen Unterschriften für ein nicht offenkundig unzulässiges Bürgerbegehren nachgewiesen haben, 1.8. bei Bürgerentscheiden für die letzten 29 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe, -2- -21.9. bei Integrationsratswahlen für die letzten 22 Tage vor dem Wahltag max. 50 Plakatstandorte pro Kandidat 1.10. einer im Europäischen Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertretenen Partei bei deren in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitag vom vorletzten Samstag vor dessen Beginn an. 2. Bei Plakatierungen sind nachfolgende Vorgaben zu beachten, die gleichzeitig Auflagen in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnisbescheiden werden: 2.1. Mit der Plakatierung darf frühestens am Tag (jeweils Samstag) des Fristbeginns gem. Tz. 1 um 8:00 Uhr begonnen werden. 2.2. Die Aufstellung von Großständern für Plakate oder das Anbringen von Plakaten mit einem DIN A 0 übersteigenden Format ist nicht gestattet. 2.3. 2.2.1 Die Anbringung von zwei Hohlkammerplakaten (Rücken an Rücken) sowie die Aufstellung fester Dreiecksständer (Plakatständer für Plakate mit drei Ansichtsflächen) an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) gelten jeweils als eine Aufstellung. Ein Aufstell- oder Befestigungsort darf lediglich von einer Partei oder Wählergruppe belegt werden. Plakatierungen dürfen nicht übereinander angebracht werden. Dabei darf ein Aufstell- oder Befestigungsort auch von mehr als einer Partei oder Wählergruppe belegt werden. 2.4. 2.2.2. Die Plakatierungen sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu befestigen; Verkehrsflächen dürfen nicht beschädigt werden. 2.5. 2.2.3. Die Plakatierung, insbesondere im Luftraum, ist unzulässig, wenn eine Höhe von 1,60 m bezogen auf die Oberkante des Wahlplakates (einschl. des Plakatträgers) überschritten wird. Auf Bodenniveau darf die Plakatierung nur auf festen Dreiecksständern aufgestellt werden. Alle anderen Plakattafeln (einzeln oder im Doppelverbund) dürfen nur im Luftraum aufgehängt werden. Die Plakatierung im Luftraum muss so erfolgen, dass über öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von mindestens 2,00 Metern bezogen auf die Unterkante des Wahlplakates einschließlich des Plakatträgers nicht unterschritten wird. 2.36. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist zu beachten: 2.3.1. Nicht gestattet ist die Plakatierung  an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h,  auf Verkehrsinseln und auf Haltestelleninseln. 2.3.2. Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr dürfen zur Plakatierung nicht benutzt werden. Im Übrigen darf die Erkennbarkeit von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden. 2.3.3. Die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere vor Straßenkreuzungen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen, dürfen auf keinen Fall beeinträchtigt werden. 2.3.4. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert werden. Insbesondere ist -3- -3 eine Plakatierung auf Radwegen unzulässig,  die Gehwegfläche selbst in einer Breite von mindestens 1,5 m freizuhalten,  auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum Fahrbahnrand und zum Radweg einzuhalten. 2.47. Die Plakatierung in Grünanlagen ist nicht gestattet (§ 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg). 2.58. Die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten ist im Straßenbegleitgrün innerhalb der Pflanzungsflächen von Sträuchern, Stauden und Blumen nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist die Anbringung von Plakaten an Bäumen; das Umstellen von Bäumen mit festen Dreieckständern ist zulässig. Dabei muss der Ständer so aufgestellt werden, dass dieser den Baum an keiner Stelle berührt und die Wurzeln nicht beschädigt werden. 2.69. Die Plakatierung um oder an historisch (in Kandelaberform) gestalteten Lichtmasten (wie z. B. am Hauptmarkt) ist nicht gestattet. 2.710. Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate/Plakatträger sind umgehend nachzubessern. 3. Die Gebührenbefreiung ist nur zu gewähren, wenn und soweit Ziff. 2 beachtet wird. Insbesondere besteht für Plakatständer, die vorzeitig aufgestellt werden, für die Gesamtzeit gem. Ziff. 1 keine Gebührenbefreiung. Bei vorzeitig aufgestellten Plakatierungen verringert sich für die betreffende Partei usw. das ihr gem. Ziff. 1 zu gewährende Maximalkontingent um das Fünffache der Zahl der vorzeitig aufgestellten Plakatierungen, höchstens jedoch bis auf 30% der Maximalzahl der mit Sondernutzungserlaubnisbescheid zugelassenen Plakatierungen; die vorzeitig aufgestellten Plakatierungen sind zu entfernen. 4. Die Plakatierungen sind einschließlich aller Befestigungsmaterialien innerhalb von acht Tagen nach dem Wahltag einer Woche nach Ablauf des in Ziff. 1 bestimmten Zeitraums zu entfernen. 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Vollzugsrichtlinie werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und die vorschriftswidrigen Plakatierungen von der Stadt kostenpflichtig entfernt. Ö 9 Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen (Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 19.07.2013, geändert durch Beschluss des Stadtrats vom 19.05.2021) Die nachfolgende Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern regelt die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als Plakatierung bezeichnet, im Vorfeld von Wahlen. Sie dient dem Vollzug des § 6 Abs. 2 Satz 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg und des § 4 Abs. 4 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg. 1. Für politische Werbung wird Gebührenfreiheit gewährt für maximal je 500 Plakatierungen pro Wahltermin, wobei Plakatständer oder die Anbringung von Plakaten mit je maximal 3 Ansichtsflächen an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) als eine Aufstellung gelten: 1.1. Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei, 1.2. bei Landtags-/Bezirkstagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe, 1.3. bei Stadtratswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei/Wählergruppe, 1.4. bei Oberbürgermeisterwahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jedem Wahlvorschlag, 1.5. bei Volksbegehren für die letzten 29 Tage vor Ende der Eintragungsfrist den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe, 1.6. bei Volksentscheiden für die letzten 43 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen Partei/Wählergruppe, 1.7. bei Bürgerbegehren für 29 Tage den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe; Fristbeginn ist der 2. Samstag nach dem Tag, an dem die Erstunterzeichner der Stadt das Vorliegen von mindestens 500 i. S. d. Art. 18 a Abs. 5 GO gültigen Unterschriften für ein nicht offenkundig unzulässiges Bürgerbegehren nachgewiesen haben, 1.8. bei Bürgerentscheiden für die letzten 29 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe, 1.9. bei Integrationsratswahlen für die letzten 22 Tage vor dem Wahltag max. 50 Plakatstandorte pro Kandidat 1.10. einer im Europäischen Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertretenen Partei bei deren in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitag vom vorletzten Samstag vor dessen Beginn an. -2- -22. Bei Plakatierungen sind nachfolgende Vorgaben zu beachten, die gleichzeitig Auflagen in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnisbescheiden werden: 2.1. Mit der Plakatierung darf frühestens am Tag (jeweils Samstag) des Fristbeginns gem. Tz. 1 um 8:00 Uhr begonnen werden. 2.2. Die Aufstellung von Großständern für Plakate oder das Anbringen von Plakaten mit einem DIN A 0 übersteigenden Format ist nicht gestattet. 2.3. Die Anbringung von zwei Hohlkammerplakaten (Rücken an Rücken) sowie die Aufstellung fester Dreiecksständer (Plakatständer für Plakate mit drei Ansichtsflächen) an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) gelten jeweils als eine Aufstellung. Plakatierungen dürfen übereinander angebracht werden. Dabei darf ein Aufstell- oder Befestigungsort auch von mehr als einer Partei oder Wählergruppe belegt werden. 2.4. Die Plakatierungen sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu befestigen; Verkehrsflächen dürfen nicht beschädigt werden. 2.5. Auf Bodenniveau darf die Plakatierung nur auf festen Dreiecksständern aufgestellt werden. Alle anderen Plakattafeln (einzeln oder im Doppelverbund) dürfen nur im Luftraum aufgehängt werden. Die Plakatierung im Luftraum muss so erfolgen, dass über öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von mindestens 2,00 Metern bezogen auf die Unterkante des Wahlplakates einschließlich des Plakatträgers nicht unterschritten wird. 2.6. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist zu beachten: 2.3.1. Nicht gestattet ist die Plakatierung  an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h,  auf Verkehrsinseln und auf Haltestelleninseln. 2.3.2. Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr dürfen zur Plakatierung nicht benutzt werden. Im Übrigen darf die Erkennbarkeit von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden. 2.3.3. Die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere vor Straßenkreuzungen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen, dürfen auf keinen Fall beeinträchtigt werden. 2.3.4. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert werden. Insbesondere ist  eine Plakatierung auf Radwegen unzulässig,  die Gehwegfläche selbst in einer Breite von mindestens 1,5 m freizuhalten,  auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum Fahrbahnrand und zum Radweg einzuhalten. 2.7. Die Plakatierung in Grünanlagen ist nicht gestattet (§ 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg). 2.8. Die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten ist im Straßenbegleitgrün innerhalb der Pflanzungsflächen von Sträuchern, Stauden und Blumen -3- -3nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist die Anbringung von Plakaten an Bäumen; das Umstellen von Bäumen mit festen Dreieckständern ist zulässig. Dabei muss der Ständer so aufgestellt werden, dass dieser den Baum an keiner Stelle berührt und die Wurzeln nicht beschädigt werden. 2.9. Die Plakatierung um oder an historisch (in Kandelaberform) gestalteten Lichtmasten (wie z. B. am Hauptmarkt) ist nicht gestattet. 2.10. Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate/Plakatträger sind umgehend nachzubessern. 3. Die Gebührenbefreiung ist nur zu gewähren, wenn und soweit Ziff. 2 beachtet wird. Insbesondere besteht für Plakatständer, die vorzeitig aufgestellt werden, für die Gesamtzeit gem. Ziff. 1 keine Gebührenbefreiung. Bei vorzeitig aufgestellten Plakatierungen verringert sich für die betreffende Partei usw. das ihr gem. Ziff. 1 zu gewährende Maximalkontingent um das Fünffache der Zahl der vorzeitig aufgestellten Plakatierungen, höchstens jedoch bis auf 30% der Maximalzahl der mit Sondernutzungserlaubnisbescheid zugelassenen Plakatierungen; die vorzeitig aufgestellten Plakatierungen sind zu entfernen. 4. Die Plakatierungen sind einschließlich aller Befestigungsmaterialien innerhalb von acht Tagen nach dem Wahltag zu entfernen. 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Vollzugsrichtlinie werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und die vorschriftswidrigen Plakatierungen von der Stadt kostenpflichtig entfernt. Ö 10 spd@stadtnuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Tel 0911 /231-2906 Fax 0911 /231-3895 Rathaus 90403 Nürnberg SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG 0 ^ l Ö ^ /t'O SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 1 8, MAI 2021 Nr. ......... Kts. ö Zur Stellungnahme 4 Antwort vor Absen- 5 Antwort zur Unter- iZ2^I2l!£9erL__J Nürnberg, 18. Mai 2021 Antragsteller: Brehm Änderung der Besetzung von Stadtratsausschüssen und -Kommissionen; hier: Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die Besetzung des Werkausschusses NürnbergBad (NüBad) der Stadt Nürnberg stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden Antrag: Für die SPD-Stadtratsfraktion ersetzt StRin Elke Härtel zukünftig StRin Claudia Arabackyj als Mitglied im Werkausschuss NürnbergBad. Alle anderen Mitglieder und Stellvertretungen der SPD-Stadtratsfraktion in diesem Werkausschuss bleiben unverändert. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender 18. Werkausschuss (NüBad) 1 2 SPD SPD Mitglied Nasser Ahmed Elke Härtel 3 SPD 4 SPD 2. Stellvertreter Christine Kayser Yasemin Yilmaz 3. Stellvertreter Thorsten Brehm Jasmin Bieswanger 1. Stellvertreter Diana Liberova Gabriele PenzkoferRöhrl Michael Ziegler Fabian Meissner Dieter Goldmann Harald Dix Lorenz Gradl Dr. Anja PrölßKammerer Gerhard Groh Ö 10 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de 1 OBERBÜRGERMEISTER 2 Z Ado »K. Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) ^no CUCI _.............Nr........ Nürnberg, 27. April 2021 •-:0(jnahme ÄBssn^“ X 2.W.V ! -— ’ verlegen zur Unter^ veneoen ____i Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss ASN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss ASN an. Werkausschuss (ASN) Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter Reka Lörincz Andrea Friedei 1 Marc Schüller Mike Bock 2 Kai Küfner Natalie Keller 3 Maik Pflaum Andrea Bielmeier Mit freundlichen Grüßen Q’ Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender en Len iyit Achim Mletzko Cengiz Sahin ■ IB 11 . . ' I ; g ■V ■ I : r-:v : FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus sn. OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg 2 7. Ai'R. Ml o 4 5 z.w.V. /....... Nr.......... ...... Zur Stellungnahme Antwort v er Absendung vortegen Antwort zur Unter­ schrift vorlegen Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss FSN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss FSN an. FSN Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Lemia Yiyit Marc Schüller Andrea Bielmeier | Andrea Friedei 1 Achim Mletzko Natalie Keller 2 Paul Ärzten 3 Uwe Scherzer Kai Küfner Maik Pflaum Mit freundlichen Grüßen Q' AMÜe-kb Achim M letz ko Fraktionsvorsitzender | Cengiz Sahin 3. Stellvertreter | Gabriele Klaßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus RathauspLatz 2 90403 Nürnberg 0 Lj lz i4 BÜRGER MEISTER 90403 Nürnberg i 7. tWl 2021 TeL: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuemberg.de /........Nr.......... Zur 13 Zur Stellungnahme z.w.V. schrift Vorlagen 054 Kts. 14 Anr.-vort vor Absondung vortegen 2X 5 Antwort zur Unter­ Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 27. April 2021 Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüBad Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüBad an. NüBad Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner 3 Uwe Scherzer Maik Pflaum | Andrea Friedei | Gabriele Klaßen Mit freundlichen Grüßen Cf’ inCkC Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender Cengiz Sahin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König % Rathaus 90403 Nürnberg RathauspLatz 2 90403 Nürnberg TeL: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de ^BÜRGERMEISTER Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 27. April 2021 Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüSt Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüSt an. Werkausschuss NüSt Mitglied 1 2 3 Andrea Friedei Lemia Yiyit Uwe Scherzer Mit freundlichen Grüßen O'* Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender 1. Stellvertreter Paul Ärzten Reka Lörincz Andrea Bielmeier 2. Stellvertreter ;n Natalie Keller 3. Stellvertreter Marc Schüller Cengiz Sahin Achim Mletzko BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus RathauspLatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg TeL: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 27. ApriL 2021 Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss SUN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss SUN an. SUN Mitglied 1 Cengiz Sahin 2 3 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter Reka Lörincz | Lemia Yiyit Marc Schüller Mike Bock Andrea Friedei Maik Pflaum Kai Küfner Andrea Bielmeier | Uwe Scherzer Achim Mletzko Mit freundlichen Grüßen Cf' Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender Paul Ärzten Ö 10.1 Beschlussvorlage 2. BM/020/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss Betreff: GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH hier: Änderung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF Bericht: Laut Satzung der "GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH" sollen als Vertreter der Stadt Nürnberg im Aufsichtsrat die/der 2. BM Bürgermeister/in-Geschäftsbereich Kultur, die/der Stadtkämmerer/in sowie die/der Dienststellenleiter/in von KUF entsandt werden. Für die Stadtratsperiode 2020/2026 wurden abgeordnet: Aufsichtsratsmitglieder: 2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner berufsm. Stadtrat Harald Riedel Dienststellenleiter KuF; Jürgen Markwirth Aufgrund der Ernennung von Frau Annekatrin Fries-Höhn als Dienststellenleiterin des Amtes für Kultur und Freizeit wird der Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 entsprechend angepasst: 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/020/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/020/2021 Beschlussvorschlag: Die Stadt Nürnberg kann drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH (GkF) abordnen. Für die Stadtratsperiode 2020/2026 werden abgeordnet: Aufsichtsratsmitglieder: 2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner berufsm. Stadtrat Harald Riedel Dienststellenleiterin KuF, Annekatrin Fries-Höhn Die Abordnungen erfolgen auf die Dauer der Ausübung des Amtes innerhalb der Stadtratsperiode 2020/2026. Die erforderlichen beamtenrechtlichen Genehmigungen werden hiermit erteilt. Seite 3 von 3 z Ts sch vor läge Mach mit. Entscheide sozial. Ö 10.2 I IWICP I 1CTF !i Nürnberg Nürnberg, den 18.05.2021 Betreff: Dringlichkeitsantrag an den Stadtrat zur Abstimmung am 19. Mai 2021 OBERBÜRGERMEISTER 1 8. MAI 2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Stadtrat möge Folgendes beschließen: d/l?- % ..Nr.... 1 ° Zur Stellungnahme ■Zur Kts. / 4 ~TtnTvvOrTvor Absendung vor legen W/tl y 1. Die Servicegesellschaft KNSG des Klinikums Nürnberg wird in Absprache mtder ^ 5 Antwort zur Unterschhft vorlegen Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, eingegliedert. 2. Entstehende Mehrkosten für die Gehälter der Mitarbeitenden werden von der Stadt Nürnberg übernommen. Begründung: 1. Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist gegeben aufgrund der Streiks der Beschäftigten der KNSG. Es muss schnellstmöglich wieder ein regelrechter Arbeitsabiauf im Klinikum und damit die Patientinnensicherheit insbesondere in Zeiten der Pandemie - sichergestelit werden. Da die politischen Verantwortlichen und der Vorstand zu lange gezögert haben, am Klinikum wieder für gerechte Löhne zu sorgen, bleibt den Beschäftigten nur der Streik, um ihren berechtigten Forderungen Ausdruck zu verleihen! 2. Antragsbegründung: Die Pandemie hat nun nochmai verstärkt gezeigt, dass das Klinikum auf fähiges Personal setzen kann, wenn der Ernstfall eintritt. Hand in Hand arbeiten sämtliche Bereiche zusammen, um den Betrieb bestmöglichst aufrecht zu erhalten. Vom ärztlichen Dienst, über die Pflege bis hin zu den einzelnen Servicebereichen, wie z.B. der Näherei, dem Fahrdienst, der Küche, der Wäscherei und der Reinigung, stellt das Klinikum so ein Getriebe dar, in dem jedes Rädchen unabdingbar ist, um das große Ganze am Laufen zu halten. So beweisen z.B. die Reinigungskräfte tagtäglich ihre große Einsatzbereitschaft, wenn es darum geht, auch die Covid~19“Stationen gründlich zu reinigen und so für Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu sorgen. Das Klinikum als organisatorische Einheit muss daher auch eine betriebliche Einheit darstellen, die allen Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz und würdige Löhne, garantiert. Dennoch wurde 1997 die KNSG GmbH gegründet und die Belegschaft der Servicebereiche somit in eine Zwei-Klassen- Belegschaft aufgeteilt ~ der eine Teil weiterhin mit den Vorteilen des TVöD, der andere Teil aller neu hinzukommenden ServiceMitarbeitenden zu schiechteren Konditionen. So erhalten die KNSG-Kräfte in den ersten beiden Jahren der Anstellung keinen festen Vertrag, erhalten niedrigere Löhne, die trotz Vollzeit in die Altersarmut führen und sind z.B. auch bei Urlaubszeiten und Sonderzahlungen benachteiligt Im Gegensatz zu den Mitarbeitenden im TVöD, gab es sogar eine achtjährige Lohnsteigerungspause für die Mitarbeitenden der KNSG, deren bisheriges Lohnsteigerungsniveau sich immer noch unter dem Inflationsniveau bewegt. Im Gegensatz zu den Servicebeschäftigten der Kliniken in Schweinfurt und Bamberg, ist für die Nürnberger KNSG- Belegschaft auch zu beachten, dass die Mieten/qm in Schweinfurt und Bamberg um ein Vielfaches niedriger sind, als die Mieten in Nürnberg. Die Belastung der Einkommen der Nürnberger Belegschaft ist damit deutlich höher - sie ist sogar so hoch, dass viele Beschäftigten der KNSG Zweit- oder Drittjobs ausüben müssen, um die Miete zu bezahlen und die Familie ausreichend versorgen zu können. Für einen Arbeitgeber der öffentlichen Hand, wie das Klinikum, sollten solche Arbeitsbedingungen ein No-Go sein! Dies moniert die Belegschaft der KNSG zurecht mittels der von ver.di organisierten Streiks. Aus diesem Grund ist eine Wiedereingliederung der Servicebereiche in das Klinikum und eine Bezahlung der Mitarbeitenden nach TVöD dringend geboten. Mit freundlichen Grüßen Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Marion Padua Titus Schüller I Ö 11 Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Ältestenrat und Finanzausschuss 19.05.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Klinikum Nürnberg 1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg 2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Sachverhalt (kurz): 1. Änderung der Kliniksatzung: Der Verwaltungsrat des Klinikums Nürnberg hat am 25.03.2021 drei Anpassungen der Kliniksatzung empfohlen. a) Anlässlich der aktuellen Pandemie soll die Kliniksatzung um die Möglichkeit erweitert werden, die Verwaltungsratssitzungen statt in Präsenzform auch in Form von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen. b) Die Zahl der Klinikvorstände soll entsprechend der gegenwärtigen und bewährten Praxis auf drei Vorstände verkleinert werden. c) Die Bestellung der Prokuristen des Klinikums Nürnberg soll künftig der Zuständigkeit des Verwaltungsrates zugeordnet werden. 2. Aufhebung der Ordnungssatzung: Die dortigen Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und das Rauchverbot sind aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht länger erforderlich. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Satzungsänderung per se berührt keine Diversity-relevanten Themenstellungen Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Klinikum Nürnberg Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021 Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021): 1. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. 2. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021): 1. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzungen zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) beschlossen. 2. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) beschlossen. Seite 4 von 4 Ö 11 Klinikum Nürnberg: Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg und Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Entscheidungsvorlage I. Änderung der Kliniksatzung: Das Klinikum strebt eine Modifikation der Präsenzpflicht in pandemischen Situationen und eine Verkleinerung des Vorstands an. Zudem wird eine Anpassung bei der Regelung der gesetzlichen Vertretung des Klinikums Nürnberg vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat des Klinikum Nürnbergs hat den nachfolgenden Änderungen der Unternehmenssatzung am 25. März 2021 zugestimmt. 1. Geschäftsgang des Verwaltungsrates Die Corona-Pandemie zeigt, dass es Situationen geben kann, in denen von Verwaltungsratssitzungen in Präsenz dringend abzuraten ist. Die Satzung soll daher dahingehend erweitert werden, dass in Ausnahmefällen, welche durch den Verwaltungsratsvorsitzenden festzustellen sind, die Durchführung von Verwaltungsratssitzungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich ist, z. B. während einer Pandemie. § 8 Abs. 1 der Satzung wurde dahingehend angepasst. 2. Verkleinerung des Vorstands und Implementierung eines standortübergreifenden Medizinischen Direktors In der Verwaltungsratssitzung am 29. April 2020 stimmte der Verwaltungsrat einer Vertretung des ausscheidenden Vorstands für Medizin und Entwicklung durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder zu. Zum 15. Juni 2020 wurden für jeden Standort (Klinikum Nürnberg Nord und Klinikum Nürnberg Süd) je ein Ärztlicher Koordinator und eine Pflegerische Koordinatorin vom Vorstand benannt. Die Koordinatoren nehmen seither – neben ihren Leitungsaufgaben in der Krankenversorgung – eine Unterstützungs- und Koordinationsfunktion für den Vorstand an ihrem jeweiligen Standort wahr. Diese Konstellation hat sich in den letzten Monaten, insbesondere auch während der CoronaPandemie, sehr bewährt. Es wurde daher vorgeschlagen, den Vorstand des Klinikums Nürnberg von vier auf drei Vorstände zu verkleinern und zur Unterstützung des Vorstands eine Leitungskonferenz, bestehend aus Medizinischem Direktor, Pflegerischen Koordinatoren und Standortmanagern zu etablieren. Die Funktion des Medizinischen Vorstands würde hierbei vom Vorstandsvorsitzenden – zukünftig Vorstand Medizin und Strategie, Vorstandsvorsitzender – wahrgenommen. Die geplante Änderung wurde, wie im Verwaltungsrat vorgeschlagen, mit den Ärztlichen Leitungen bzw. den Chefarztsprechern diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Chefärzte zur Stärkung und Verstetigung der o. g. Struktur der Ärztlichen Koordinatoren zukünftig diese Funktion in Form eines Medizinischen Direktors für beide Standorte gemeinsam vorschlugen. Der Vorstand des Klinikums hält diese „Leitungsstruktur unterhalb der Vorstands“, bestehend aus dem Medizinischen Direktor, den beiden Pflegerischen Koordinatoren und den beiden Standortmanagern für sinnvoll. Hierdurch würde eine koordinierte operative Unterstützung des Vorstands in allen drei Bereichen (medizinisch, pflegerisch und kaufmännisch) erfolgen. Diese Struktur wäre die Fortsetzung der seit knapp einem Jahr gelebten und sehr bewährten Praxis. Für die Reduzierung der Zahl der Vorstände muss § 9 Abs. 1 der Satzung des Klinikums Nürnberg geändert werden. Die Änderungen der Geschäftsordnung für die Leitung des Klinikums Nürnberg regelt der Verwaltungsrat selbst. 3. Gesetzliche Vertretung des Klinikums Nürnberg Um die Vertretung des Klinikums, insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips jederzeit sicherzustellen, ist es sinnvoll, dass das Klinikum zwei Prokuristen bestellt. Die Mustersatzung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands sieht die Bestellung und Abberufung von Prokuristen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Es wird vorgeschlagen, die Satzung entsprechend anzupassen. II. Aufhebung der Ordnungssatzung: Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg aus dem Jahr 2001 enthält Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und ein Rauchverbot. Beide Regelungen sind aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht länger erforderlich. Der Klinikvorstand ist mit der ersatzlosen Aufhebung der Ordnungssatzung einverstanden. Ö 11 Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) vom 24. November 1997 (Amtsblatt S. 528), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 312) Vom ............................ Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Art. 1 1. § 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nr. 16 wird folgende neue Nr. 17 eingefügt: „17. Bestellung und Abberufung von Prokuristen“. b) Die bisherigen Nrn. 17 bis 20 werden Nrn. 18 bis 21. 2. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 werden die folgenden neuen Sätze 3 bis 6 eingefügt: „Die Sitzungen des Verwaltungsrats können auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden statt in Präsenzform auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder zur Präsenzsitzung per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden, soweit nicht Satzungen und Verordnungen beraten und beschlossen werden, die Rechte und Pflichten Dritter begründen (§ 2 Abs. 4 der Verordnung über Kommunalunternehmen). Mitglieder, die telefonisch oder über Videoübertragung zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In der Einladung ist auf die Durchführung im Wege der Bild- und Tonübertragung hinzuweisen. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat.“ b) Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden zu den Sätzen 7 bis 11. 3. In § 9 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Ö 11 Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) Nürnberg Vom ............................ Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Art. 1 Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) wird aufgehoben. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Ö 12 Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Ältestenrat und Finanzausschuss 19.05.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages Anlagen: Änderung des Gesellschaftsvertrages Sachverhalt (kurz): Das am 09.02.2021 vom Ferienausschuss des Stadtrats beschlossene Organisations- und Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark sieht zur Unterstützung des Regiebetriebes den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH vor. Hierfür muss deren Unternehmensgegenstand um solche Unterstützungsleistungen ergänzt werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unternehmensgegenstand hat keine Diversity-Relevanz Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH FSN 3. BM Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021 Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021): Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadion Nürnberg Betriebs – GmbH und empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zum Abschluss des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021): Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 stimmt der Stadtrat der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht) Seite 3 von 3 Ö 12 Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages hier: Sachverhaltsdarstellung 1. Vorbemerkung: Im GmbHG und der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH als „Satzung“ bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Satzung der Gemeinde, sondern um das organisationsrechtliche Statut der Gesellschaft. Nach § 53 GmbHG obliegt dessen Änderung den Gesellschaftern durch notariell beurkundetem Gesellschaftsbeschluss. In der notwendigen Gesellschafterversammlung wird die Stadt Nürnberg durch einen Bevollmächtigten vertreten, der seinerseits weisungsgebunden handelt. Mit dem vorliegenden Stadtratsbeschluss wird den Bevollmächtigten die Weisung erteilt, die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Handlungen vorzunehmen, um die nachfolgend dargestellten Änderungen im Gesellschaftsvertrag umzusetzen. 2. Anlass für die Änderung des Gesellschaftsvertrages: Der Ferienausschuss des Stadtrats hat am 09.02.2021 ein Organisations- und Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark beschlossen. Dieses sieht vor, dass die Stadt Nürnberg die Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit einzelnen Serviceleistungen zur Unterstützung des Regiebetriebs bei der HVE Schule und Sport beauftragt. Dies macht die Erweiterung des Unternehmensgegenstands der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH erforderlich. Primärer Gegenstand des Unternehmens bleibt weiterhin der Betrieb des MaxMorlock-Stadion. Deshalb ist neben der Erweiterung des Unternehmensgegenstands keine Umfirmierung erforderlich. 3. Darstellung der Änderungen Der Unternehmensgegenstand soll um den folgenden Satz ergänzt werden: „Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.“ Diese Erweiterung des Unternehmensgegenstands beschränkt sich auf unterstützende Tätigkeiten für den jeweils durch die Stadt selbst erfolgenden Betrieb ihrer eigenen Sport- und Veranstaltungsstätten. Hierfür soll die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin den folgenden Gesellschafterbeschluss fassen: § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Gegenstand des Unternehmens sind: a) Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: - - b) die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten. Fassungsvergleich: Bisherige Fassung Neue Fassung (Änderungen unterstrichen) §2 Gegenstand und Zweck des Unternehmens unverändert (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). (1) Gegenstand des Unternehmens sind: a) Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). b) Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens Zusammenhängen oder diesem unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft darf insbesondere Dritte mit der Ausführung von Leistungen beauftragen. unverändert Ö 13 Beschlussvorlage SHA/008/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) - Nachreichung - Sachverhalt (kurz): Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrats machen eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung nach zehn Jahren nötig. Die Änderungen wurden vom Behindertenrat erarbeitet. Die Änderung der Satzung wurde mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit im Plenum am 11.01.2021 von Behindertenrat beschlossen. Die Änderungen wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Behindertenrat vertritt die Belange aller Nürnberger/innen mit Behinderung mit dem Ziel, Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu sichern. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) BgA Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021 Gutachtenvorschlag: Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Gemäß Gutachten des Sozialausschusses vom 22.04.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) beschlossen. Seite 3 von 3 Ö 13 Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021 Sachverhalt und Entscheidungsvorlage Änderungen der Satzung über den Behindertenrat der Stadt Nürnberg 1. Hintergrund Die gesellschaftlichen Entwicklungen machen ebenso wie die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrates in den letzten zehn Jahren eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung erforderlich. Insbesondere die durch die Covid-19-Pandemie bedingte Veränderung der Arbeitsweise von (ehrenamtlichen) Gremien hin zu digitalen Sitzungen erfordert eine Anpassung der Satzung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Behindertenrates der Stadt Nürnberg zu erhalten. 2. Änderungen der Satzung Neben redaktionellen Änderungen wie der konsequenten Verwendung einer geschlechtergerechten Schreibweise und eines Tippfehlers sind es drei Änderungsbereiche, in denen sich die weiterentwickelte Satzung wiederspiegelt: (1) Wahlversammlung und Wahlveranstaltung  In §§ 3 und 4 werden die Begrifflichkeiten „Wahlversammlung“, „Wahlberechtigte“ und „Delegierte“ in ihrer Definition geschärft und ermöglichen so eine klare Unterscheidung von Zuständigkeiten.  So soll § 3 (4) eine größere Vielfalt an Perspektiven garantieren. Durch die Reduzierung der maximal zu entsendenden Delegierten von fünf auf drei Personen pro Institution können die 14 zu vergebenden Listenplätze von mehr Institutionen belegt werden, sodass ein vielfältigeres Meinungsbild vertreten ist.  § 3 (6) präzisiert die festgelegte grundsätzliche Unabhängigkeit der Mitglieder von politischen Parteien, indem ein Mandat der Volksvertretung nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft im Behindertenrat ist. (2) Geschäftsstelle des Behindertenrates  In § 6 wird auf die städtische Geschäftsstelle des Behindertenrates Bezug genommen. Diese unterstützt den Vorstand bei Verwaltungstätigkeiten. In Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle betreffen, hört die zuständige Dienststelle den Vorstand des Behindertenrates an. So kann Personal beschäftigt werden, das dem Anforderungsprofil des Behindertenrates entspricht. (3) Arbeitsfähigkeit sichern  § 3 (7) Da Ratsmitglieder die ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen niederlegen können, soll in Zukunft durch die Erweiterung der Nachrücker-Liste von zwei auf fünf Plätze eine ausreichende Anzahl an Rätinnen und Räten zur Verfügung stehen.  § 7 (2) ermöglicht es dem Vorstand des Behindertenrates, den Ausschluss eines Mitglieds zu beantragen. Hintergrund ist die Bemühung, die Arbeitsfähigkeit des Behindertenrates zu sichern und einen Anreiz zur aktiven Beteiligung zu schaffen. 1   § 8 (2) ergänzt die Regelungen um die Alternative zu der bisherigen rein physischen Anwesenheit für Beschlussfassungen: Aufgrund der Pandemie-Situation 2020 und 2021 mit Schließungen und zeitweise geltendem Versammlungsverbot soll zukünftig satzungsrechtlich eine Beschlussfähigkeit mittels technischer Unterstützung, beispielsweise Video- oder Telefonkonferenz, ermöglicht werden. In § 9 (4) wird deswegen geregelt, dass auch über Video- oder Telefonkonferenz teilnehmende Personen als anwesend gelten. § 9 (1) regelt die Beschlussfähigkeit, wenn bei einer ersten Versammlung keine ausreichende Anwesenheit gegeben ist. Dies ermöglicht eine vereinfachte Beschlussfassung. 3. Vorgehen Der Prozess der zu ändernden Satzung gliederte sich wie folgt: (1) Der Vorstand des Behindertenrates erarbeitete auf Basis der vorhandenen Satzung die nötigen und gewünschten Satzungsänderungen in Abstimmung mit den Mitgliedern des Behindertenrates. (2) Das Ergebnis wurde bei einer außerordentlichen Plenumssitzung am 11.1.2021 den Mitgliedern des Behindertenrates präsentiert. Von 40 Mitgliedern waren 29 Mitglieder dauerhaft zugegen, zweitweise waren 31 Personen anwesend. Die Beschlussfähigkeit war damit gegeben. Den einzelnen Änderungen wurde in allen Fällen mit mindestens 29-Ja-Stimmen der Anwesenden zugestimmt. (3) Der Vorschlag der Satzungsänderung wurde mit dem Rechtsamt (RA) abgestimmt. (4) Die von RA empfohlenen inhaltlichen wie redaktionellen Änderungen wurden in Abstimmung mit dem Vorstand des Behindertenrates vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eingearbeitet. 4. Fazit Die weiterentwickelte und zur Abstimmung vorgelegte Satzung des Behindertenrates der Stadt Nürnberg ist das Ergebnis eingehender Diskussionen innerhalb des Behindertenrates und der Abstimmung mit dem Rechtsamt. Die neue Satzung möchte sowohl der pandemiebedingten Umgestaltung des Ratshandelns sowie gesellschaftlichen Änderungen Rechnung tragen und auch den bisherigen Erfahrungen innerhalb des Behindertenrates gerecht werden (etwa bei dauerhaftem Fehlen einzelner Ratsmitglieder). Wesentliche Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet. Kleinere, auch redaktionelle, Änderungen sind in der beigefügten Synopse von alter und neuer Satzung zu finden. Nürnberg, April 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt 2 Ö 13 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Behindertenrat (Behindertenratssatzung – BehindRS) vom 27. Juli 2010 (Amtsblatt S. 253) Vom ....................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Art. 1 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 3 wird der Wortteil „Delegierten- /“ gestrichen. b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates“. c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 bis 11 werden die Angaben zu den §§ 8 bis 12. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „behinderten Einwohner Nürnbergs“ jeweils durch die Wörter „in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung“ ersetzt. b) Abs. 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „dem Oberbürgermeister“ die Wörter „der Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt. bb) In Satz 2 werden das Wort „Der“ gestrichen sowie vor dem Wort „Oberbürgermeister“ die Wörter „Die Oberbürgermeisterin oder der“ und vor dem Wort „er“ die Wörter „sie oder“ eingefügt. c) In Abs. 5 werden vor den Wörtern „der Oberbürgermeister“ die Wörter „die Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt. d) In Abs. 6 werden die Wörter „Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein Stellvertreter“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter“ ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Wahlversammlung (1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. -2- (2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen. (3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden. (5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder.“ 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten Wahllisten.“ b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: Das Wort „behindert“ wird durch die Wörter „Mensch mit Behinderung“ ersetzt. c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.“ d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur -3Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“ e) Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ f) In Abs. 6 werden im Satzteil vor Nr. 1 die Wörter „internen Geschäftsverkehr“ durch das Wort „Geschäftsgang“ ersetzt und in Nr. 1 nach dem Wort „Anzahl“ die Wörter „und Ablauf“ eingefügt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer oder“ eingefügt. bb) In Nr. 2 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer gleichberechtigten Stellvertreterin oder“ eingefügt. cc) In Nr. 3 werden nach dem Wort „drei“ die Wörter „Beisitzerinnen oder“ eingefügt. b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“ c) Abs. 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „einem Drittel seiner Mitglieder“ die Wörter „die Vorsitzende oder“ eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Satzung“ die Wörter „eine neue Vorsitzende oder“ eingefügt. d) Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen.“ e) In Abs. 6 werden die Wörter „der Behindertenbeauftragte“ durch die Wörter „die oder der Inklusionsbeauftragte“ ersetzt. f) In Abs. 7 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die oder“ eingefügt. 6. Dem § 6 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt: „(3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt. (4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt hört den Vorstand des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des -4Behindertenrates betreffen, an.“ 7. Nach § 6 wird folgender neuer § 7 eingefügt: „§ 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates (1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist. (2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“ 8. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Vorstand“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende“ ersetzt. bb) Folgender neuer Satz 3 wird angefügt: „Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.“ b) Abs. 7 wird wie folgt geändert: Nach dem Wort „von“ werden die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „dem Protokollführer“ die Wörter „der Protokollführerin oder“ eingefügt. 9. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das letzte Wort des Satzes „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt. bb) Folgende neue Sätze 4 bis 6 werden angefügt: „Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.“ b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig.“ -5- bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4. c) Folgender neuer Abs. 4 wird angefügt: „(4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnimmt.“ 10. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 10 bis 12. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Ö 13 Synopse zum Satzungsänderungsvorhaben des Behindertenrates Inhaltsübersicht: Inhaltsübersicht: § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates § 2 Rechte des Behindertenrates § 2 Rechte des Behindertenrates § 3 Delegierten- / Wahlversammlung § 3 Wahlversammlung § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates § 5 Vorstand § 5 Vorstand § 6 Aufgaben des Vorstandes § 6 Aufgaben des Vorstandes § 7 Sitzungen des Behindertenrates § 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates § 8 Beschlüsse § 8 Sitzungen des Behindertenrates § 9 Satzungsänderungen § 9 Beschlüsse § 10 Finanzierung § 10 Satzungsänderungen § 11 Inkrafttreten § 11 Finanzierung § 12 Inkrafttreten §1 §1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates Aufgaben und Ziele des Behindertenrates (1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale Einrichtung ein. (1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale Einrichtung ein. (2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen gleichermaßen. (2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen gleichermaßen. (3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet. (3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet. (4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen insbesondere in folgenden Bereichen ab: (4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen insbesondere in folgenden Bereichen ab: 1. Baumaßnahmen Verkehrswegen; im Hoch- und Tiefbau und bei 1. Baumaßnahmen Verkehrswegen; 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet sowie im Berufs- und Arbeitsleben; 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet sowie im Berufs- und Arbeitsleben; 3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit; 3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit; 4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher, sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern; 4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher, sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern; 5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern mit Behinderung; 5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern mit Behinderung; 6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum; 6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum; 7. kulturelle Veranstaltungen mit Behinderung. 7. kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit Behinderung. und für Menschen mit (5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen. im Hoch- und Tiefbau (5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen. und bei §2 §2 Rechte des Behindertenrates Rechte des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der behinderten Einwohner Nürnbergs berühren, beraten. (1) Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung berühren, beraten. (2) Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat. (2) Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat. (3) Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtratsund Ausschusssitzungen, welche die Belange der behinderten Einwohner Nürnbergs berühren. (3) Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtratsund Ausschusssitzungen, welche die Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung berühren. (4) Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen dem Oberbürgermeister vor. Der Oberbürgermeister führt, soweit er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (4) Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (5) Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln. Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit. (6) Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. (7) Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies erfordert. (8) Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren. (5) Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln. Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit. (6) Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. (7) Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies erfordert. (8) Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren. §3 Wahlversammlung §3 §3 Delegierten- / Wahlversammlung Wahlversammlung (1) Zur Delegiertenversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. Für die erstmalige Delegiertenversammlung übernimmt dies die Stadt. (1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. (2) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertretern von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern, Selbsthilfegruppen sowie aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 zusammen. (3) Delegierte müssen folgende Bedingungen erfüllen: Juristische Personen, Vereine und Gruppen müssen ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von Ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. Betroffene Einzelpersonen müssen in Nürnberg wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder, Mitarbeiter oder Festangestellten ermittelt. Je 50 angefangene Mitglieder, Mitarbeiter oder Festangestellte kann ein Delegierter, maximal können jedoch fünf Delegierte entsandt werden. (5) Alle Delegierten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Delegiertenversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je zwei Ersatzmitglieder je Liste als Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder. (2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen. (3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden. (5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeindeund Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder. §4 Zusammensetzung des Behindertenrates §4 §4 Zusammensetzung des Behindertenrates Zusammensetzung des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder dem Bereich „Behinderte“ und bis zu 14 Mitglieder dem Bereich „nicht Behinderte“ an. (1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten Wahllisten. (2) Als „behindert“ im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes Mitglied. (3) Die Gesamtzahl der Kandidaten beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Stimmen jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch maximal 40 Stimmen. Für einen Kandidaten dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Kandidatenlisten die maximal wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand geheime und schriftliche Wahl beantragt. (4) Kandidaten aus der Delegiertenversammlung stellen sich entweder für die Liste „nicht behinderte“ Mitglieder (14) oder die Liste „behinderte“ Mitglieder (26) zur Wahl und kandidieren (zwei getrennte Wahlgänge). (5) Gewählt sind für die Wahlliste „behinderte“ Mitglieder maximal die 26 Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Gewählt sind für die Wahlliste „nicht behinderte“ Mitglieder maximal die 14 Kandidaten in der Reihe der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Details zum internen Geschäftsverkehr geregelt werden, insbesondere: (2) Als Mensch mit Behinderung im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes Mitglied. (3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt. (4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. (5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Details zum Geschäftsgang geregelt werden, insbesondere: 1. Anzahl und Ablauf der Sitzungen des Behindertenrates, des Vorstandes und der Ausschüsse; 1. Anzahl der Sitzungen des Behindertenrates, des Vorstandes und der Ausschüsse; 2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; 2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; 3. Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung; 4. Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und 3. Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung; 4. Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und 5. öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse. (7) Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre. 5. öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse. (7) Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre. §5 Vorstand §5 §5 Vorstand Vorstand (1) Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus: (1) Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus: 1. einem Vorsitzenden; 1. 2. einem gleichberechtigten Stellvertreter und 3. drei Beisitzern. 2. einer gleichberechtigten Stellvertreterin gleichberechtigten Stellvertreter und (2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht behinderten Mitgliedern zusammensetzen. (3) Der Behindertenrat wählt in getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst den Vorsitzenden, danach seinen Stellvertreter und dann drei Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung einen neuen Vorsitzenden wählen. (5) Der Vorsitzende und Behindertenrat nach außen. sein Stellvertreter vertreten den (6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne Stimmrecht der Behindertenbeauftragte der Stadt und die Leitung des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingeladen werden. (7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt der Vorsitzende die Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter. (8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der Wahlperiode eine Nachwahl statt. 3. einer oder einem Vorsitzenden; oder einem drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. (2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht behinderten Mitgliedern zusammensetzen. (3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung eine neue Vorsitzende oder einen neuen Vorsitzenden wählen. (5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen. (6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne Stimmrecht die oder der Inklusionsbeauftragte der Stadt und die Leitung des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingeladen werden. (7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt die oder der Vorsitzende die Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter. (8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der Wahlperiode eine Nachwahl statt. §6 Aufgaben des Vorstandes §6 §6 Aufgaben des Vorstandes Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt nach Zustimmung des Behindertenrates. (1) Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt nach Zustimmung des Behindertenrates. (2) (2) Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. (3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt. (4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Sozialamt hört den Vorstand des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des Behindertenrates betreffen, an. §7 Aufgaben der Behindertenräte §7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates (1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist. (2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. §7 Sitzungen des Behindertenrates (1) Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt. (2) Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen. (3) Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird. §8 Sitzungen des Behindertenrates (1) Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt. (2) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen. Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. (4) Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden. (3) Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird. (5) Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige eingeladen werden. (4) Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden. (6) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern. (5) Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige eingeladen werden. (7) Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind. (6) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern. (7) Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind. §9 Beschlüsse §8 §9 Beschlüsse Beschlüsse (1) Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. (1) Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. (3) Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes ausdrücklich damit einverstanden erklären. (3) Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes ausdrücklich damit einverstanden erklären. (4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnimmt. § 10 Satzungsänderungen §9 § 10 Satzungsänderungen Satzungsänderungen Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden, wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde. Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden, wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde. § 11 Satzungsänderungen § 10 Finanzierung § 11 Finanzierung (1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich. (1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich. (2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. (2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. (3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung verwendet. (3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung verwendet. (4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den „Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“. (4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den „Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“. § 12 Inkrafttreten § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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