← Sitzung des Stadtrates (19.05.2021)
Sitzung gesamt (öffentlich) Stand: 19.05.2021
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
19.05.2021
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.05.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020
Bericht
OA/003/2021
Sachverständige:
Herr Roman Fertinger, Polizeipräsident
Herr Dr. jur. Holger Plank, Leitender Kriminaldirektor
Herr Herbert Donner, Leitender Polizeidirektor
König, Marcus
2.
Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020
Bericht
OA/004/2021
König, Marcus
3.
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Bericht
OA/005/2021
König, Marcus
4.
Aktuelle Corona-Situation
hier: mündlicher Bericht
König, Marcus
5.
6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Beschluss
UwA/001/2021
Walthelm, Britta
6.
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans
2018-2020 der Stadt Nürnberg
König, Marcus
Bericht
MRBGST/002/2021
7.
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
König, Marcus
8.
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629
„Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem
Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
Erlass
Beschluss
MRBGST/003/2021
Beschluss
Stpl/015/2021
Ulrich, Daniel
9.
Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Bericht
LA/013/2021
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die
Grünen vom 15.03.2021
Fraas, Michael, Dr.
10.
Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen
hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 27.04.2021
Beschluss
Auflagen des Referates I/II:
11.
Klinikum Nürnberg
Beschluss1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg
Auflage
2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg
Ref.I/II/015/2021
12.
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des
Gesellschaftsvertrages
13.
Auflage des Referates V:
Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN)
14.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021,
öffentlicher Teil
BeschlussAuflage
Ref.I/II/018/2021
BeschlussAuflage
SHA/008/2021
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Mittwoch, 19.05.2021, um 15:00 Uhr
findet im Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21 eine
Sitzung des Stadtrates
mit folgender Tagesordnung statt:
1.
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020
2.
Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020
3.
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
4.
Aktuelle Corona-Situation
5.
6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
6.
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans
2018-2020 der Stadt Nürnberg
7.
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
8.
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629
„Frauentorgraben“
9.
Plakatständer Bundestagswahl
10.
Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen
Auflagen des Referates I/II:
11.
Klinikum Nürnberg
12.
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des
Gesellschaftsvertrages
13.
Auflage des Referates V:
14.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021,
öffentlicher Teil
Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Stadt Nürnberg, 30.04.2021
Marcus König
Oberbürgermeister
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
19.05.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente
TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020
Bericht OA/003/2021
Sicherheitsbericht 2020 OA/003/2021
TOP Ö 2 Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020
Bericht OA/004/2021
TOP Ö 3 Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Bericht OA/005/2021
Sachbericht Kriminalitätsentwicklung OA/005/2021
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 OA/005/2021
TOP Ö 5 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Sitzungsvorlage UwA/001/2021
Entscheidungsvorlage UwA/001/2021
Anlage 1 Projektliste Aktionsplan UwA/001/2021
Anlage 2 Karte Aktionsplan UwA/001/2021
Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park UwA/001/2021
Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village UwA/001/2021
Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard UwA/001/2021
Anlage 4 MIP 2022-2025ff UwA/001/2021
TOP Ö 6 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der
Stadt Nürnberg
Bericht MRB-GST/002/2021
Evaluation MRB-GST/002/2021
TOP Ö 7 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage MRB-GST/003/2021
GAP2021-2023 MRB-GST/003/2021
TOP Ö 8 Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
Sitzungsvorlage Stpl/015/2021
Entscheidungsvorlage Stpl/015/2021
Übersichtsplan Stpl/015/2021
Satzung Stpl/015/2021
Begründung vom 02.03.2017 Stpl/015/2021
Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021 Stpl/015/2021
TOP Ö 9 Plakatständer Bundestagswahl
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen LA/013/2021
Bericht LA/013/2021
Bericht LA/013/2021
TOP Ö 10 Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen
Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2021
TOP Ö 11 Klinikum Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/015/2021
Sachverhalt Ref.I/II/015/2021
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg
Ref.I/II/015/2021
2
4
4
6
6
6
9
177
177
180
180
184
188
189
189
193
199
201
202
204
206
208
209
209
213
274
274
278
327
327
331
333
334
336
345
349
349
350
353
354
354
359
359
363
365
Satzung zur Änderung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021
TOP Ö 12 Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
Sitzungsvorlage Ref.I/II/018/2021
Änderung des Gesellschaftsvertrages Ref.I/II/018/2021
TOP Ö 13 Auflage des Referates V:
Sitzungsvorlage SHA/008/2021
Sachverhalt Satzungsänderung BRN_2021_04_12 SHA/008/2021
Satzung zur Änderung der Satzung des BRN SHA/008/2021
Synopse BehindRS SHA/008/2021
3
366
367
367
370
372
372
375
377
382
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.05.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020
Bericht
OA/003/2021
Sachverständige:
Herr Roman Fertinger, Polizeipräsident
Herr Dr. jur. Holger Plank, Leitender Kriminaldirektor
Herr Herbert Donner, Leitender Polizeidirektor
König, Marcus
2.
Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020
Bericht
OA/004/2021
König, Marcus
3.
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Bericht
OA/005/2021
König, Marcus
4.
Aktuelle Corona-Situation
hier: mündlicher Bericht
König, Marcus
5.
6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Beschluss
UwA/001/2021
Walthelm, Britta
6.
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans
2018-2020 der Stadt Nürnberg
König, Marcus
4
Bericht
MRBGST/002/2021
7.
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
König, Marcus
8.
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629
„Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem
Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
Erlass
Beschluss
MRBGST/003/2021
Beschluss
Stpl/015/2021
Ulrich, Daniel
9.
Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Bericht
LA/013/2021
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die
Grünen vom 15.03.2021
Fraas, Michael, Dr.
10.
Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen
hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 27.04.2021
Beschluss
Auflagen des Referates I/II:
11.
Klinikum Nürnberg
Beschluss1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg
Auflage
2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg
Ref.I/II/015/2021
12.
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des
Gesellschaftsvertrages
13.
Auflage des Referates V:
Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN)
14.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021,
öffentlicher Teil
5
BeschlussAuflage
Ref.I/II/018/2021
BeschlussAuflage
SHA/008/2021
Ö 1
Berichtsvorlage
OA/003/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020
Anlagen:
Sicherheitsbericht 2020
Bericht:
Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wird vorgelegt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Seite 1 von 3
6
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/003/2021
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
7
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/003/2021
Seite 3 von 3
8
Polizeipräsidium
Mittelfranken
SICHER BERICHT
HEITS 2020
9
Ö 1
0911 21 12-0
In Notfällen bitte Notruf 110 wählen!
pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de
www
www.polizei-mittelfranken.de
www.facebook.com/polizeimittelfranken
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
IMPRESSUM
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 2112-1001
V. i. S. d. P.:
Patrick Weeger,
Leiter Präsidialbüro
Redaktion
Polizeipräsidium Mittelfranken:
Sachgebiet E2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), Telefon: 0911 2112-1201;
Sachgebiet E3 (Kriminalitätsbekämpfung), Telefon: 0911 2112-1301;
Sachgebiet E4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben), Telefon: 0911 2112-1401
Grafische Gesamtherstellung
Moritz Bohner,
Präsidialbüro
Fotonachweis
Wenn nicht anders angegeben:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Druck
Druckerei Stock GmbH, Eschenbach
Auflage: 350 Stück
Erscheinungsweise: jährlich
ISSN: 2513-034X
Alle Rechte vorbehalten. Jede Form
der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch
den Herausgeber.
© Polizeipräsidium Mittelfranken
Stand: März 2021
10
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn.
Wir für Mittelfrankens Bürger.
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
11
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
2020 war ein außergewöhnliches Jahr für unser
Land und auch für das Polizeipräsidium Mittelfranken. Aber die Corona-Krise zeigte auch deutlich: In
schwierigen Situationen können sich die Bürger auf
ihre Polizei verlassen!
So waren unsere Kollegen häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es nach kurzfristig erforderlichen Einschränkungen für die Bevölkerung offene
Fragen oder Sonderfälle gab. Ob lange geplanter
Umzug, die Rückkehr gestrandeter Urlauber oder die
Rahmenbedingungen für private Treffen – unermüdlich standen die Polizeibeamten in Mittelfranken ihren Bürgern mit Auskünften zur Seite und regelten
manches Problem pragmatisch und kreativ. Auch bei
der Nachverfolgung von Kontaktpersonen war bei
den Gesundheitsämtern die Kompetenz und die Erfahrung der Ermittler der Polizei gefragt.
Viele positive Rückmeldungen von Bürgern aus Mittelfranken in den sozialen Medien und im direkten
Kontakt zeigen uns: Gemeinsam haben wir die besonderen Herausforderungen gut und mit Augenmaß gemeistert. Und dieses Lob belegt, dass unsere
Einsatzkräfte dort, wo es notwendig war, differenziert und abgewogen eingeschritten sind.
Doch das letzte Jahr war mehr als nur „Corona“. So gelangen unseren Mitarbeitern herausragende Ermittlungserfolge: Die Sicherstellung von 63 Kilogramm
Amphetamin in Nürnberg und die Festnahme von
fünf Tatverdächtigen markierten einen Höhepunkt
des Jahres, wodurch dem organisierten Drogenhandel mehrere empfindliche Schläge zugefügt werden
konnten. So beschlagnahmten die mittelfränkischen
Drogenfahnder deutlich mehr Amphetamin, Methamphetamin und Kokain als im Jahr zuvor. Allein
in Nürnberg wurden im Jahr 2020 außerdem mehr
als 100 Straßendealer und Drogenhändler festgenommen und anschließend ein Haftbefehl erlassen.
Diese Erfolge wirken sich sehr positiv auf die gesamte Sicherheitslage in der Metropolregion aus.
Auch eine perfide Serie von Drohschreiben mit Munition an Kommunalpolitiker konnte durch eine
4
Ermittlungskommission in akribischer Arbeit geklärt werden. Die anschließende Anklage gegen die
in rechtsextremen Kreisen bestens vernetzte Tatverdächtige durch den Generalbundesanwalt zeigt: Die
Ermittlungsbehörden haben politisch motivierte
Straftäter – gleich welcher Gesinnung – im Fokus!
Darüber hinaus konnten Serien von Sabotageakten
an Maishäckslern, Erpresserschreiben gegen Personaldienstleistungsunternehmen, Kfz-Aufbrüche
durch eine Diebesbande, internationale CallcenterBetrügereien durch eine Tätergruppierung aus dem
Kosovo, die Machenschaften eines Nürnberger Hehlerrings und ein blutiger Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher im letzten Jahr durch die Ermittler
unseres Präsidiums geklärt werden, um nur einige
herausragende Erfolge hervorzuheben.
Trotz der zusätzlichen Herausforderungen des vergangenen Jahres wurde durch die Polizei in zwei von
drei Straftaten ein Tatverdächtiger ermittelt. Im Ergebnis war die Aufklärungsquote in Mittelfranken
mit 68,1 % nie so hoch wie im Jahr 2020 und lag
auch über dem bayernweiten Durchschnitt.
Schon seit 2016 ist die Gesamtzahl der Straftaten in
Mittelfranken kontinuierlich gesunken. Mit 78.745
Delikten wurde 2020 der niedrigste Wert seit mehr
als 10 Jahren erreicht. Natürlich hatte auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Fallzahlen,
denn die Bewegungsfreiheit potentieller Straftäter
war durch die verschiedenen Maßnahmen eingeschränkt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache:
Ein deutlicher Rückgang bei der Gewaltkriminalität
um 8,1 %, bei der Straßenkriminalität um 4,5 % und
den Rohheitsdelikten um 6,4 % bedeutet, dass es weniger Opfer und Geschädigte als in den Jahren zuvor
gab. Dieses Sicherheitsniveau auch in den kommenden Jahren beizubehalten ist uns ein Ansporn und
erklärtes Ziel.
Den guten Ruf der Polizei machten sich 2020 leider
auch verstärkt Callcenter-Betrüger zu Nutze. Ganze
Straßenzüge wurden abtelefoniert – oftmals unter
dem Vorwand, die Kriminalpolizei wäre am Telefon.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
12
VORWORT
In 17 Fällen hatten die Betrügerbanden Erfolg und
brachten manch betagtes Opfer um ein kleines Vermögen: Insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden übergeben. Eine Reihe von Täterfestnahmen zeigt aber:
Auch die „falschen Polizeibeamten“ müssen immer
damit rechnen, ermittelt zu werden. Und die Präventionskampagnen unseres Präsidiums zeigen Wirkung – viele potentielle Geschädigte waren bereits
gewarnt und gingen den Betrügern nicht „auf den
Leim“. Hier hofft die Polizei auf technische Innovationen, die in der Zukunft Betrug am Telefon wirksamer als bisher verhindern.
Für die große Motivation und Einsatzbereitschaft
unserer Beamtinnen und Beamten möchten wir uns
an dieser Stelle recht herzlich bedanken!
Unser Dank gilt aber auch den Sicherheitsbehörden
in den Städten und Kommunen, unseren „Blaulichtpartnern“ sowie der Justiz. Gerade in Krisenzeiten ist
das vertrauensvolle Miteinander und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit so wichtig wie nie zuvor.
All unseren Kolleginnen und Kollegen wünschen wir
auch 2021, dass sie bewahrt und unversehrt von allen
Einsätzen zurückkehren, denn die Angriffe auf Poli-
zeivollzugsbeamte sind nach wie vor auf einem nicht
hinnehmbar hohen Niveau.
Auch 2021 wird die Polizei wieder vor große Herausforderungen stellen: sei es bei der Betreuung von
Versammlungen und Veranstaltungen, bei der Begleitung von Impfstofftransporten oder der Sicherung des
Wahlkampfes zur Bundestagswahl. Ihre Polizei wird
weiter mit hohem Engagement und vorbildlicher Berufsauffassung für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen.
Der positive statistische Trend der vergangenen Jahre
setzt sich ein weiteres Mal fort und eines steht bereits
heute für das kommende Jahr fest: Die Menschen in
Mittelfranken können sich in ihrer Region sicher fühlen!
Ihr
Roman Fertinger
Polizeipräsident
Adolf Blöchl
Polizeivizepräsident
Polizeipräsident
Roman Fertinger und
Polizeivizepräsident
Adolf Blöchl (v. l. n. r)
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
13
5
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
SICHERHEIT
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
IN MITTELFRANKEN
78.745
STRAFTATEN
(2020)
Vorjahr: 84.256
68,1%
AUFKLÄRUNGSQUOTE
(2020)
Vorjahr: 67,1 %
Über dem
bayerischen
t
Durchschnit
von 66,4 %!
45.253
VERKEHRSUNFÄLLE
(2020)
Vorjahr: 54.107
277.253
EINSÄTZE
(2020)
Vorjahr: 282.665
205.709
NOTRUFE
(2020)
Vorjahr: 251.459
6
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
14
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
KRIMINALITÄT
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
-6,5 %
78.745
-8,1 %
2.856
-4,5 %
14.546
-6,4 %
12.882
-9,0 %
7.217
HÄUFIGKEITSZAHL
-5,4 %
4.322
CALLCENTER-BETRUG
+240,0%
17
WOHNUNGSEINBRUCH
+2,7%
810
DELIKTE-GESAMT
(2020) (2020)
Vorjahr: 84.256 **
GEWALTKRIMINALITÄT
Vorjahr:
STRAẞENKRIMINALITÄT
Vorjahr:
ROHHEITSDELIKTE
Vorjahr:
RAUSCHGIFTDELIKTE
(2020)
3.233
(2020)
15.239
(2020)
13.767
(2020)
Vorjahr: 7.935
(2020)
Vorjahr: 4.570 *
VOLLENDETE TATEN
(2020)
Vorjahr: 5
(2020)
Vorjahr: 789
17,0 %
AUFKLÄRUNGSQUOTE (WED)
(2020)
Vorjahr: 26,9%
* ohne ausländerrechtl. Verstöße
** mit ausländerrechtl. Verstöße
KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 20
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
15
7
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
EINSATZ
ORDNUNGS- UND
SCHUTZAUFGABEN
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
2.236
VERANSTALTUNGEN
(2020)
Vorjahr: 3.177
VERSAMMLUNGEN
1.465
SONST. VERANSTALTUNGEN
701
SPORTVERANSTALTUNGEN
70
EINGESETZTE BEAMTE
18.512
(2020)
Vorjahr: 992
(2020)
Vorjahr: 1.961
(2020)
Vorjahr: 224
(2020)
Vorjahr: 30.319
CORONA-MAẞNAHMEN
KONTROLLEN
145.640
VERSTÖẞE
47.240
(2020)
(2020)
KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100
8
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
16
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
VERKEHR
IN MITTELFRANKEN
VERKEHRSUNFÄLLE
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
-16,36 %
45.253
(2020)
Vorjahr: 54.107
29.505 Unfälle
innerorts.
2/3 aller Unfälle
ereigneten sich
innerorts.
GETÖTETE
-23,88 %
15.748 Unfälle
außerorts.
1/3 der Unfälle
ereigneten sich
außerorts.
51
(2020)
Vorjahr: 67
VERLETZTE
-15,62 %
7.555
(2020)
Vorjahr: 8.954
VERKEHRSUNFÄLLE
UNTER ALKOHOLEINFLUSS
-12,24 %
VERKEHRSUNFÄLLE
UNTER DROGENEINFLUSS
-30,43 %
516
(2020)
Vorjahr: 588
48
(2020)
Vorjahr: 69
KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 118
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
17
9
INHALT
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.1
1.2
1.3
Daten und Zahlen
Unsere Dienststellen
Unsere Einsatzzentrale
12
14
18
KRIMINALITÄT
Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank
21
2.1
Begriffserläuterungen
22
2.2
Kriminalitätslage
Regierungsbezirk Mittelfranken
24
2.2.20.5
2.2.20.6
2.2.20.7
Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie
Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen
Reichsbürger/Selbstverwalter
48
49
49
2.2.21
Organisierte Kriminalität
50
2.2.21.1
2.2.21.2
Kriminalitätsphänomen Rocker
50
Menschenhandel/Prostitution 50
2.2.22
Prävention 52
2.3
Kriminalitätsbericht
Stadt Nürnberg 54
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
Allgemeines
Gesamtentwicklung 54
Aufklärungsquote 55
Häufigkeitszahl 55
Tatverdächtige 56
Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
56
Kriminalität durch Nichtdeutsche
57
2.3.6.1
Reisende Täter 57
2.3.7
2.3.8
2.3.9
2.3.10
2.3.11
2.3.12
2.3.13
2.3.14
2.3.15
Kriminalitätsopfer 59
Ausgewählte Deliktbereiche
Straftaten gegen das Leben
60
Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 60
Rohheitsdelikte 62
Eigentumsdelikte 63
Vermögens- und Fälschungsdelikte
65
Sachbeschädigung 65
Aufenthaltsgesetz 65
Betäubungsmittelkriminalität
66
2.3.15.1
Rauschgifttote 68
2.3.16
2.3.17
2.3.18
2.3.19
Gewaltkriminalität 69
Straßenkriminalität 69
Cybercrime 69
Einfluss der Coronapandemie auf
die Kriminalitätsentwicklung 69
2.3.19.1
2.3.19.2
2.3.19.3
Kriminalität im häuslichen Umfeld
69
Vollendete Suizide 70
Entwicklung bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020
70
2.3.20
Politisch motivierte Kriminalität
71
2.4
Kriminalitätslage regional
72
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
Allgemeines
Gesamtentwicklung
24
Aufklärungsquote 25
Häufigkeitszahl 25
Tatverdächtige 26
Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
27
2.2.5.1
Jugendliche Intensivtäter
28
2.2.6
Kriminalität durch Nichtdeutsche
28
2.2.6.1
Reisende Täter 29
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
2.2.11
2.2.12
Kriminalitätsopfer 29
Ausgewählte Deliktbereiche
Straftaten gegen das Leben
31
Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 31
Rohheitsdelikte 33
Eigentumsdelikte 33
Vermögens- und Fälschungsdelikte
35
2.2.12.1
2.2.12.2
Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte
35
Callcenterbetrug 36
2.2.13
2.2.14
2.3.15
Sachbeschädigung 38
Aufenthaltsgesetz 38
Betäubungsmittelkriminalität
38
2.3.15.1
Rauschgifttote 38
2.2.16
Gewaltkriminalität 40
2.2.16.1
2.2.16.1
Gewalt gegen Polizeibeamte
40
Häusliche Gewalt 41
2.2.17
2.2.18
2.3.19
Straßenkriminalität 42
Cybercrime 42
Einfluss der Coronapandemie auf
die Kriminalitätsentwicklung 44
2.3.19.1
2.3.19.2
2.3.19.2
Kriminalität im häuslichen Umfeld
44
Vollendete Suizide 45
Entwicklung bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020
45
2.4.7
2.4.8
2.2.20
Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
46
2.4.9
2.2.20.1
2.2.20.2
2.2.20.3
2.2.20.4
Entwicklung der PMK-Gesamt 46
Entwicklung der PMK-Links
46
Entwicklung der PMK-Rechts
47
Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie
48
2.4.10
2.4.11
10
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
72
Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
75
Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
78
Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
81
Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
84
Kriminalitätsbericht
Landkreis Erlangen-Höchstadt 86
Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
88
Kriminalitätsbericht
Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 91
Kriminalitätsbericht
Landkreis Nürnberger-Land 94
Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
96
Kriminalitätsbericht
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
98
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
18
INHALT
4.2.1
4.2.2
4.2.3
EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben
Vorwort LPD Hermann Guth
101
3.1
Einsatzgeschehen Mittelfranken 102
102
103
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
3.1.2.1
3.1.2.2
Corona allgemein
103
Raumschutz Corona mit Statistik 103
3.1.3
4.3
3.1.4
3.1.5
Silvester mit Ausgangssperre und
Feuerwerksverbot 105
Sicherheitswacht
105
Reitergruppe Mittelfranken
106
3.2
Einsatzgeschehen Nürnberg
3.2.1.1
Versammlungsgeschehen in Nürnberg inkl.
Querdenker und Critical Mass
107
Traktorsternfahrt 107
Versammlungsgeschehen zum 1. Mai
108
Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp 108
Tuningszene/mobile Partyszene 108
Feiermeilen in der Innenstadt 109
Besonderes Veranstaltungsjahr mit
„Nürnberger Sommertagen“
110
3.1.1
3.1.2
3.2.1
3.2.1.2
3.2.1.3
3.2.1.4
3.2.1.5
3.2.1.6
3.2.1.7
3.2.2
Einsatzstatistik Überblick
Besondere Themenfelder
Versammlungen und Veranstaltungen
Bombenfunde
Königstorpassage
Jamnitzerplatz
3.3
Einsatzgeschehen regional
3.3.3
3.4
Einsatzgeschehen Sport
3.4.2
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
4.4.6
4.4.7
4.4.8
4.4.9
111
112
113
Versammlungsgeschehen regional
Besonderes Veranstaltungsjahr –
„Herbstvergnügen“ in Fürth
Fränkisches Seenland
3.4.1
107
107
Sonstiges Einsatzgeschehen 111
3.2.2.1
3.2.2.2
3.2.2.3
3.3.1
3.3.2
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
114
114
4.4.10
4.4.11
114
114
4.5
116
4.5.1
4.5.2
4.5.3
Fußball 1. FC Nürnberg und
SpVgg Greuther Fürth
116
Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und
Höchstadt Alligators 117
Vorwort PD Werner Meier
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
119
Begriffsdefinition und
Strukturdaten 120
Begriffe 120
Strukturdaten 121
Verkehrsunfallentwicklung
Nürnberg 141
Unfallbilanz und -entwicklung
141
Entwicklung der Personenschäden
142
Getötete nach Beteiligungsarten
142
Örtliche und zeitliche Verteilung
der Verkehrsunfälle 143
Besondere Unfallarten
145
Besondere Risikogruppen
148
Herausragende Verkehrsunfälle
150
Verkehrsunfallentwicklung
regional 151
Stadt Fürth 151
Stadt Erlangen 152
Stadt Schwabach
153
Stadt Ansbach 154
Landkreis Ansbach
155
Landkreis Erlangen-Höchstadt
156
Landkreis Fürth 157
Landkreis Nürnberger-Land
158
Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 159
Landkreis Roth 160
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
161
Maßnahmen und Tätigkeiten
im Verkehrsdienst 162
4.5.5
Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
162
Einsatz der Messgeräte
162
Gurtanlegepflicht und Benutzung von
Mobiltelefonen 163
Überwachung des Güter- und
Personenverkehrs 163
Schwerpunktaktionen 164
4.5.5.1
4.5.5.2
4.5.5.3
4.5.5.4
Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 164
Kontrollaktion „Truck & Bus“ 164
Abfahrtskontrollen d. Schwerverkehrs in Mittelfranken 165
Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Jahresbericht 165
4.5.6
Verkehrsprävention/-erziehung
4.5.6.1
4.5.6.2
4.5.6.3
Verkehrserziehung
166
Sicher zur Schule – Sicher nach Hause
167
Verkehrsunterricht 167
4.5.4
VERKEHR
Unfallbilanz und -entwicklung
122
Entwicklung der Personenschäden
123
Örtliche und zeitliche Verteilung
der Verkehrsunfälle 125
Unfallursachen 127
Besondere Unfallursachen
129
Besondere Risikogruppen
134
Herausragende Verkehrsunfälle
140
166
Verkehrsunfallentwicklung
Mittelfranken 122
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
19
11
20
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.1 Daten und Zahlen
Personal
Reitergruppe
16 Beamtinnen/
4.380 Beamtinnen/
Beamte
665 Tarifbeschäftigte
Beamte
Stand: 31.12.2020
13 Pferde
Diensthundestaffel
46 Beamtinnen/
Beamte
56 Hunde
Fahrzeuge
1.229
davon:
412 Pkw uniformiert
774 Pkw neutral
38 Motorräder
5 Boote
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
21
13
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.2 Unsere Dienststellen
POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN
Personalvertretungen
Polizeipräsident
Präsidialbüro
Abteilung Personal
Abteilung Einsatz
Abteilung Versorgung
P1
P2
P3
E1
E2
E3
E4
SCHUTZPOLIZEI
KRIMINALPOLIZEI
PI Altdorf b. Nürnberg
KFD 1 Nürnberg
PI Ansbach
KFD 2 Nürnberg
PI Bad Windsheim
KFD 3 Nürnberg
PI Dinkelsbühl
KFD 4 Nürnberg
PI Erlangen-Land
KPI Ansbach
PI Erlangen-Stadt
KPI Erlangen
PI Feuchtwangen
KPI Fürth
PI Fürth
KPI Schwabach
EZ
V1
V2
V3
V4
Landkreis
Neustadt a. d. AischBad Windsheim
Bad
Windsheim
Rothenburg
o. d. Tauber
PI Gunzenhausen
PI Heilsbronn
PI Hersbruck
VERKEHRSPOLIZEI
PI Herzogenaurach
VPI Ansbach
PI Hilpoltstein
VPI Erlangen
PI Höchstadt a. d. Aisch
VPI Feucht
PI Lauf a. d. Pegnitz
VPI Fürth
PI Neustadt a. d. Aisch
VPI Nürnberg
Landkreis
Ansbach
Feuchtwangen
PI Nürnberg-Mitte
PI Nürnberg-Ost
PI Nürnberg-Süd
PI Nürnberg-West
PI Roth
PI Rothenburg o. d. Tauber
PI Schwabach
SPEZIALKRÄFTE
PI Ergänzungsdienste
Mittelfranken
Dinkelsbühl
PI Spezialeinheiten
Nordbayern
PI Stein
PI Treuchtlingen
PI Weißenburg i. Bay.
GRENZPOLIZEI
PI Zirndorf
GPI Nürnberg-Flughafen
14
EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken
GPI Grenzpolizeiinspektion mit
schutzpolizeilichen Aufgaben
PI Polizeiinspektion
KFD Kriminalfachdezernat
KPI Kriminalpolizeiinspektion
VPI Verkehrspolizeiinspektion
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
22
POLIZEI MITTELFRANKEN
Wir sind eines von zehn
bayerischen Landespolizeipräsidien.
Der Zuständigkeitsbereich
deckt sich mit dem Gebiet
des Regierungsbezirks
Mittelfranken.
Höchstadt
a. d. Aisch
Landkreis
ErlangenHöchstadt
Neustadt
a. d. Aisch
Herzogenaurach
Erlangen- ErlangenStadt
Land
Stadt
Erlangen
Landkreis
Nürnberger Land
Stadt
Fürth
Landkreis
Fürth
Fürth
Zirndorf
-Flughafen
-Ost
-Mitte
-West
Nürnberg
-Süd
Stein
Stadt
Nürnberg
Stadt
Schwabach
Stadt
Ansbach
Heilsbronn
Lauf
a. d. Pegnitz
Feucht
Hersbruck
Altdorf
b. Nürnberg
Schwabach
Ansbach
Roth
Landkreis Roth
Hilpoltstein
Landkreis
WeißenburgGunzenhausen
Stand: 31.12.2020
Gunzenhausen
Weißenburg
i. Bay.
Wir betreuen ca.
1,77 Mio.
Einwohner und eine
Fläche von
Treuchtlingen
ca.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
23
7.243 km2.
15
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.2 Unsere Dienststellen
PI Altdorf b. Nürnberg
PI Ansbach
VPI Feucht
PI Feuchtwangen
KPI/VPI Ansbach
PI/KPI Fürth
PI Heilsbronn
PI Nürnberg-Ost
16
PI Herzogenaurach
PI Nürnberg-Mitte
PI Hersbruck
PI Roth
PI Bad Windsheim
PI Rothenburg o. d. Tauber
PI/KPI Schwabach
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
24
POLIZEI MITTELFRANKEN
PI Erlangen-Land
PI/KPI/VPI Erlangen
VPI Fürth
PI Dinkelsbühl
PI Hilpoltstein
PI Höchstadt a. d. Aisch
PI Gunzenhausen
PI Lauf a. d. Pegnitz
PI Nürnberg-West
PI Neustadt a. d. Aisch
PI Nürnberg-Süd
PI Stein
PI Treuchtlingen
PI Weißenburg i. Bay.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
25
VPI Nürnberg
PI Zirndorf
17
POLIZEI MITTELFRANKEN
2015
2016
2017
2018
2019
2020
306.168
289.406
282.166
275.350
251.459
205.709
261.061
287.834
271.749
267.916
282.665
277.253
1.3 Unsere Einsatzzentrale
Die polizeiliche Einsatzzentrale steht
allen Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort
ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 620 (2019: 700)
Hilfesuchenden täglich.
Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und
Unterstützung zukommen zu lassen.
Aus diesem Grund werden die eingehenden Notrufe systematisch bewertet
und alle erforderlichen polizeilichen
Maßnahmen veranlasst. Exemplarisch
kann hier die Ortung der Handys von
vermissten oder hilflosen Personen
angeführt werden (242; 2019: 188).
Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutzbereichs Mittelfranken wurden 2020
rund 277.300 Einsätze (2019: 282.665)
gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei von der verparkten
Ausfahrt bis zum Tötungsdelikt und
vom Bankraub bis zum Schwan auf der
Fahrbahn.
Daneben hat die Einsatzzentrale eine
Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispielhaft hierfür ist die Verständigung von
Stadtreinigung,
Abschleppdiensten
EZPP
Daten
Statistik der Einsatzzentrale des
Mittelfranken
350.000
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Notrufe
313.467
306.168
289.406
282.166
275.350
251.459
205.709
Einsätze
268.527
261.061
287.834
271.749
267.916
282.665
277.253
365 Tage
24 Stunden
erreichbar.
205.709
277.253
(2020)
(2020)
Notrufe
(8018), Ärzten und Bestattern, der Autobahnmeisterei und sonstiger Notfalldienste.
Weiterhin werden hier Verkehrsdurchsagen und Warnmeldungen an die Bevölkerung erstellt und angeschlossene
Einsätze
Alarmanlagen (5253 Alarmmeldungen) betreut.
Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt
außerhalb der Geschäftszeiten das Präsidium und ist somit für die Sicherheit
der Menschen in Mittelfranken verantwortlich, herausragende Einsatzlagen
werden vom ihm geleitet. Unterstützt
wird er hierbei unter anderem durch
den neu installierten Bereich SENTINEL (Sicherheit im Einsatz durch Open
Source Intelligence in Einsatzleitstellen),
dessen Intel-Officers einsatzunterstützende OSINT-Recherchen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Lagen durchführen.
Die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen in Nürnberg, Ansbach und Schwabach ist hervorragend.
Eingehende Notrufe mit Bezug zu Feuerwehr oder medizinischen Belangen
können dank modernster Technik direkt an diese weitergeleitet werden.
Der leichte Rückgang der Einsätze und
der eingegangenen Notrufe dürften
auf die vorherrschende Pandemielage
und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurück zu führen sein.
18
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
26
PI Erlangen-Land
PI Hersbruck
PI Nürnberg-West
PI Ergänzungsdienste Mittelfranken
PI Treuchtlingen
Social-Media-Aktion
der Polizei Mittelfranken
„Wir bleiben für Euch da –
bleibt Ihr bitte für uns
daheim!“
während der Ausgangsbeschränkung im Frühling 2020
aufgrund der Corona-Pandemie
PI Gunzenhausen
PI Heilsbronn
PI Weißenburg i. Bay.
PI Erlangen-Stadt
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
27
GPI Nürnberg-Flughafen
19
28
2
Zuständiges
Sachgebiet
KRIMINALITÄT
D
ie mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit
für Sie da!“ In enger Zusammenarbeit mit
unseren Partnern im Sicherheitsnetzwerk,
insbesondere aber durch eigene nachhaltige Ermittlungsarbeit und Präsenzkonzepte sank die Kriminalität im Jahresvergleich erneut um stattliche 6,5 %.
Konkret heißt das 5.511 Straftaten weniger und damit ein bedeutendes Maß weniger an Schaden, Ärger
und Leid bei Opfern. Erfolgreiche Sicherheitsnetzwerkarbeit misst sich jedoch nicht alleine in positiven
Jahresvergleichen, sondern v. a. in der Langzeitbetrachtung. Der Zehn-Jahres-Vergleich (2011–2020)
bestätigt den Trend. Die Nachhaltigkeitsstrategie,
auf die wir bei der Sicherheit als Grundbedürfnis
der Menschen setzen, geht auf: In absoluten Zahlen
sank die Kriminalität um 14,8 %. In Relation zur Bevölkerungsentwicklung in Mfr., wir sprechen kriminalstatistisch von der Häufigkeitszahl (HZ), ist der
Rückgang mit 17,8 % noch deutlicher. Besonders ins
Auge fällt der Fünf-Jahres-Vergleich (2016–2020:
-17,3 absolut, HZ -18,2). Im Langzeitvergleich stieg
zudem die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche
4,8 % auf 68,1 %. Das ist im Jahresvergleich beachtenswert, da pandemiebedingt einige Deliktsphänomene (z.B. der Ladendiebstahl), bei denen wir bereits
bei der Anzeigeerstattung Hinweise auf Tatverdächtige erhalten, markant zurückgingen. Wir klären in
den letzten Jahren durchschnittlich deutlich mehr
als zwei von drei Straftaten auf, was in Deutschland
etwas ganz Besonderes ist!
Eindeutige Aussagen, wie stark sich die „CoronaPandemie“ und damit verbundene soziokulturelle
und infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen
ausgewirkt haben, können anhand der PKS nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation
der Daten einige Korrelationen, z. B. bei den Diebstahlsdelikten, die sowohl pandemiebedingt durch
Reduzierung von Tatgelegenheiten als auch durch
deutlich stärkere polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum während intensiver infektionsschutzrechtlicher Einschränkungen mitbeeinflusst worden
sind, aber keine eindeutigen Kausalitäten. So ist eine
pandemiebedingte Steigerung der „Effektstärke“ kriminalstatistisch wahrscheinlich, die Eigentumskriminalität ist traditionell ein „kriminalstatistischer
Treiber“, die Abnahme fügt sich aber in den kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Wir können anhand
der objektiven Daten auch die öffentlich diskutierten
Vermutungen, durch Kontaktbeschränkungen, die
Ausweitung der Home-Office-Angebote, nicht zuletzt die sprunghafte Entwicklung des Online-Handels werden sich die „häusliche Gewalt“ oder die
„Cyber(betrugs)kriminalität“ sprunghaft entwickeln,
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
29
E3
statistisch nicht bestätigen. Alle genannten Phänomene bewegen sich im statistischen Durchschnitt.
Zum Ausmaß des Dunkelfeldes können wir mangels
valider Daten auch keine objektiv belastbare Aussage
treffen.
Sehr positiv ist der erneute signifikante Rückgang bei
der Gewaltkriminalität (-8,0 %) und bei der Straßenkriminalität (-4,5 %). Bei aller gebotenen Zurückhaltung: In Mittelfranken lebte man schon bisher sehr sicher, aber noch nie so sicher wie zurzeit!
Diese positive Botschaft lässt sich in Zeiten großer
individueller und gesellschaftlicher Beschränkungen
durchaus festhalten.
Dennoch bleibt für uns auch im neuen Jahr viel zu
tun, ich denke nur an das gerade in Zeiten der Pandemie virulente Phänomen der „Hasskriminalität“
oder an das signifikant steigende Phänomen „Kinderpornografie“, bei welchem wir durch bundesweit konzertierte Anstrengungen in hohem Maße
das Dunkelfeld aufhellen. Beide Phänomene liegen
uns wegen der immensen schädlichen Wirkungen
bei den Opfern besonders am Herzen. Nach dem exponentiellen Anstieg der Sicherstellungsmengen im
vergangenen Jahr, die bei vielen Stoffgruppen auch
im Jahr 2020 anhielt, werden wir unsere Anstrengungen auch bei der Rauschgiftkriminalität fortsetzen.
Abschließend mit den Worten des dt. Schriftstellers
und Schauspielers Curt Götz, der Anfang des 20.
Jahrhunderts auch in Nürnberg tätig war, wir haben die Weichen richtig gestellt, sind nach wie vor
auf einem guten Weg, denn: „Man sollte die Dinge
(zwar) so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte
dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie
nehmen möchte.“
Ihr
Holger Plank
LKD Dr. jur. Holger Plank
Leiter Sachgebiet E3
21
KRIMINALITÄT
2.1 Begriffserläuterungen
2.1.1 Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS)
2.1.5 Nichtdeutsche und
Zuwanderer
In der Polizeilichen Kriminalstatistik
werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und
dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert
und statistisch aufbereitet.
Nichtdeutsche TV sind Personen mit
ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.
Als Zuwanderer werden bundesweit
einheitlich diejenigen nichtdeutschen
TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden:
Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie
auch einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen. Nicht in der PKS enthalten
sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte.
2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ)
Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der
bekannt gewordenen Fälle insgesamt
oder innerhalb einzelner Deliktsarten,
errechnet auf 100.000 Einwohner einer
bestimmten Region.
Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung
und dient bundesweit als gebräuchlicher und griffiger Vergleichswert.
2.1.3 Tatverdächtige (TV)
Tatverdächtig ist jeder, der nach dem
polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist,
eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen.
2.1.4 Jugendliche
Intensivtäter (JUIT)
Jugendlicher Intensivtäter ist weder
eine Zuschreibung noch ein Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen (bis
zum 21. Lebensjahr), um die sich die
Sicherheitsbehörden in einem hohen
Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht
nur eine konsequente Strafverfolgung,
sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermittlung von Hilfsangeboten vor.
22
■ unerlaubter Aufenthalt
■ Asylbewerber
■ Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling
■ Duldung
■ international/national Schutzberechtigte
■ Asylberechtigte
2.1.6 Kriminalitätsopfer
Opfer sind natürliche Personen, gegen
die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen in der PKS nur bei Straftaten
gegen das Leben, Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung, Raubund Körperverletzungsdelikten, Nötigung und Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie Widerstandshandlungen
statistisch ausgewiesen werden.
2.1.7 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Unter dem Begriff „Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung“ werden unter anderem erfasst:
■
■
■
■
■
Vergewaltigung
sexuelle Nötigung
sexuelle Missbrauchshandlungen
Menschenhandel
exhibitionistische Handlungen
2.1.8 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten werden u. a. gezählt:
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
30
KRIMINALITÄT
■
■
■
■
Betrugsdelikte
Untreue
Geld- und Wertzeichenfälschung
Urkundenfälschung
2.1.9 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität umfasst u. a.
folgende Delikte:
■
■
■
■
■
■
Straftaten gegen das Leben
Vergewaltigung
sexuelle Nötigung
Raubdelikte
Körperverletzung mit Todesfolge
gefährliche und schwere Körperverletzung
■ erpresserischen Menschenraub
■ Geiselnahme
2.1.10 Häusliche Gewalt
Hierbei handelt es sich um angezeigte
Vorgänge von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen
oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie wenn sie sich nach
einer Trennung ereignen oder noch im
direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.
2.1.11 Straßenkriminalität
Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z. B.
■ Körperverletzungsdelikte,
■ Sachbeschädigungen,
■ Diebstahls- und Raubdelikte,
■ Sexualdelikte,
die sich im öffentlichen Raum zutragen
oder sich dort fortsetzen.
2.1.12 Cybercrime
Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst
sämtliche Straftaten, die sich gegen
das
■ Internet
■ weitere Datennetze
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
31
■ informationstechnische Systeme
oder deren Daten
richten.
Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf
Tatbestände, die als Cybercrime im engeren Sinn bezeichnet werden. Lediglich diese Straftatbestände werden in
der PKS als Cybercrime geführt.
Daneben umfasst Cybercrime auch
solche Straftaten, die mittels Informationsund
Kommunikationstechnik (Tatmittel Internet) begangen werden, zum Beispiel
Rauschgifthandel im Darknet, Beleidigung in sozialen Netzwerken.
2.1.13 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen
Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel
§§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch
Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der
Einstellung des Täters Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass eine politische
Motivation für die Tatbegehung gegeben war.
Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung,
Sachbeschädigung
oder Beleidigung aus einer politischen
Motivation heraus begehbar.
Das Definitionsfeld der Politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei
zwischen den Phänomenbereichen:
■
■
■
■
■
„links“
„rechts“
„ausländische Ideologie“
„religiöse Ideologie“
„nicht zuzuordnen“
2.1.14 Prävention
In der polizeilichen Kriminalprävention
wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen
Prävention unterschieden.
23
KRIMINALITÄT
Foto: photo20ast - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierungsbezirk
Mittelfranken
1.775.169
Einwohner
Bevölkerungsdichte
245 Einwohner je km
2
14,6 %
78.745
Häufigkeitszahl
4.322
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
68,1%
Ausländeranteil
7.243,69 km²
Fläche
Allgemeines
2.2.1 Gesamtentwicklung
Im Regierungsbezirk Mittelfranken wurden für das Jahr 2020 insgesamt 78.745
Straftaten in der PKS erfasst.
Dies bedeutet abermals einen bemerkenswerten Rückgang, diesmal um
5.511 Delikte (6,5 %), und den in absoluten Zahlen tiefsten jemals gemessenen Wert!
Insbesondere sind die Fallzahlen im Bereich der Eigentums- und Diebstahlskriminalität erneut stark rückläufig
(8,5 %); ebenso die der Vermögensund Fälschungsdelikte (4,6 %), Gewaltkriminalität wie Tötungsdelikte und
Vergewaltigung (8,1 %), Straßenkriminalität (4,5 %) sowie der Rohheitsdelikte, hierunter fallen u. a. Raub, Erpressung und Körperverletzung (6,4 %).
Und auch bei den Rauschgiftdelikten
konnte ein Rückgang um exakt 9 % erreicht und damit der niedrigste Wert
der vergangenen fünf Jahre festgestellt
werden, obwohl die Sicherstellungsmengen grds. und auch im Einzelfall
24
bei einzelnen Stoffgruppen nach wie
vor ansteigen.
Wie bereits in den Vorjahren dargestellt, werden die Fallzahlen auch im
Jahr 2020 von der Flüchtlingssituation mit beeinflusst. Im Bereich der
Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw.
Asylverfahrensgesetz wurden im abgelaufenen Jahr zum dritten Mal hintereinander weniger Delikte, nämlich
2.031, registriert (39,4 %); trotzdem wirken sich die Zahlen dieser besonderen
Deliktsgruppe weiterhin in der PKS aus
und beeinflussen u. a. die Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Aus diesem
Grund wird darauf hingewiesen, dass
die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten
des Sicherheitsberichts 2020 ohne
ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden.
Bei der Betrachtung der registrierten
Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Rückgang
von 80.904 auf 76.714 Fälle zu verzeichnen (5,2 %).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
32
KRIMINALITÄT
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken
2.2.2 Aufklärungsquote
AQ (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken
Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um
genau einen Prozentpunkt auf 68,1 %
(Vergleich zum Durchschnittswert in
Bayern: 66,4 %), und das, obwohl Deliktsbereiche, die im Allgemeinen eine
hohe Aufklärungsquote aufweisen
(z. B. Ladendiebstähle, Verstöße nach
dem Betäubungsmittelgesetz und Verstöße nach dem Ausländerrecht) zurückgegangen sind. Die mittelfränkische Polizei hat somit durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit auch
2020 wieder mehr als zwei von drei
Straftaten aufgeklärt.
2.2.3 Häufigkeitszahl
HZ – Bezirk Mittelfranken
Auch die Häufigkeitszahl (HZ) ist ohne
ausländerrechtliche Verstöße berechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken sank die HZ im Vergleich zum Jahr
2019 – auch aufgrund des Fallzahlenrückgangs – um 5,4 % von 4.570 auf
4.322 bei gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs. Im Vergleich der bayerischen
Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach
München (5.279) und Oberfranken
(4.543) die drittniedrigste Häufigkeitszahl. Diese liegt nur knapp über dem
bayerischen Durchschnittswert (4.291).
Karte HZ Kriminalitätsbelastung auf der nächsten Seite.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
33
25
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken
2.2.4 Tatverdächtige
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 36.884
Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies be-
deutet einen Rückgang von 4.094 TV
(10,0 %). Ohne Berücksichtigung der
ausländerrechtlichen Verstöße sank
die Anzahl der Tatverdächtigen um
7,5 % von 38.144 auf nun 35.271 (26.859
männlich / 8.412 weiblich). Den größten
Teil der TV stellen mit 79,5 % die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre).
Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken
26
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
34
KRIMINALITÄT
2.2.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken
Die Anzahl delinquenter Kinder sowie
tatverdächtiger Jugendlicher und Heranwachsender beträgt zusammen
7.220 Personen.
Sie ist im Vergleich mit dem Vorjahr
(8.243 TV) um 12,4 % gesunken und
erreicht damit einen Zehn-JahresTiefstwert! Personen unter 21 Jahren
waren an insgesamt 10.526 Straftaten
beteiligt.
Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) ging erneut zurück,
diesmal sogar um 198 auf aktuell 1.096
Personen (15,3 %).
War im Bereich der Jugendkriminalität (Personen zwischen 14 und 18
Jahren) 2019 noch ein Anstieg der TV
zu verzeichnen, so stellen wir aktuell einen beachtlichen Rückgang von
15,1 % fest.
Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken insgesamt 2.988 Jugendliche straffällig (Vorjahr: 3.521), vor
allem in den Bereichen der Eigentums-,
Rohheits- sowie Rauschgiftdelikte und
bei den Sachbeschädigungen.
koholeinfluss begangen wurden, mit
14,2 % nahezu identisch.
Ebenfalls positiv zeigt sich die Entwicklung bei der Anzahl heranwachsender
Tatverdächtiger (Personen zwischen
18 und 21 Jahren), die um 8,5 % auf
3.136 Personen zurückging. Dieser
Trend rückläufiger Zahlen ist seit 2014
zu beobachten.
Bei Straftaten, die durch unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige
unter 21 Jahren begangen wurden, ist
zum ersten Mal seit 2012 eine moderate Steigerung (1,4 %) zu verzeichnen.
Im Vergleich zum Vorjahr (14,5 %) blieb
der Wert der Straftaten, die unter Al-
Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende
Mittelfranken
Kinder / Jugendliche– /Bezirk
Heranwachsende
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2016
2017
2018
2019
2020
Kinder
1.028
1.221
1.309
1.294
1.096
Jugendliche
3.312
3.409
3.222
3.521
2.988
Heranwachsende
4.027
4.002
3.654
3.428
3.136
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
35
27
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.5.1 Jugendliche
Intensivtäter
Die Einstufung als jugendlicher Intensivtäter (JUIT) beruht auf einer Negativprognose, die im Team erstellt wird.
In das Programm können Personen bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres
aufgenommen werden, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass sie zukünftig
Straftaten von erheblichem Ausmaß
und besonderer Schwere begehen.
Der Schwerpunkt der Konzeption
liegt nach wie vor im Ballungsraum
Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Während
hier die Zahl der als JUIT geführten
Personen mit 96 nahezu gleichblieb
(Vorjahr: 91), erhöhte sich die Anzahl
im restlichen Mittelfranken von 41 auf
57 Personen.
2.2.6 Kriminalität
durch Nichtdeutsche
(ohne ausländerrechtliche Verstöße)
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) an der Gesamtzahl der
TV sank leicht von 36,3 % im Vorjahr auf
JUIT nach
WohnortenIntensivtäter
– Bezirk Mittelfranken
Jugendliche
nach Wohnhorten
Jugendliche
Intensivtäter nach Wohnhorten
sonst. Mfr.; 35;
Nürnberg 23%
Fürth
Erlangen
Erlangen; 7;
sonst.4%
Mfr.
Summe:
96
15
7
35
153
Fürth; 15;
10%
Nürnberg; 96; 63%
aktuell 36,2 %. Der Bevölkerungsanteil
dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zugleich von 14,2 % im Vorjahr auf aktuell
14,6 %. Die Anzahl der nichtdeutschen
TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen
kontinuierlich weiter auf den niedrigs-
ten Wert seit 2016. Zuwanderer sind
eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV.
Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass ihre Anzahl seit 2016
Tatverdächtige (TV) –Tatverdächtige
Bezirk Mittelfranken - Regierungsbezirk Mittelfranken
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
28
2016
2017
2018
2019
2020
TV gesamt
40.549
40.146
38.785
38.144
35.271
deutsche TV
25.403
25.448
24.218
24.321
22.516
TV nichtdeutsch
15.146
14.813
14.597
13.844
12.776
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer
11.231
10.482
10.849
10.484
9.681
TV Zuwanderer
3.915
4.331
4.112
3.731
3.505
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
36
KRIMINALITÄT
mit 17,5 % deutlich abgenommen hat.
Bei der Gruppe der Zuwanderer ergibt
sich in dieser Zeitspanne ebenfalls ein
Rückgang der TV um 10,5 %.
Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 9,9 %.
Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer
werden von den Meldebehörden allerdings nicht gesondert erfasst, sodass
zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit zu den üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte
keine exakte Aussage getroffen werden
kann. Nach einer vorläufigen Statistik
schen TV an der Gesamtzahl der TV
beträgt 63,8 %. In Relation hierzu liegt
der Bevölkerungsanteil Deutscher in
Mittelfranken bei 85,4 %.
des Ausländerzentralregisters leben in
Mittelfranken derzeit ca. 36.400 Zuwanderer. Auf der Grundlage dieses statistisch allerdings „nicht amtlichen“ Wertes ergibt sich ein Bevölkerungsanteil
von ca. 2,1 %. Nähere Auswertungen,
insbesondere zur Staatsangehörigkeit
der Tatverdächtigen, sind jedoch nicht
möglich.
2.2.6.1 Reisende Täter
Wie die nachfolgende Grafik zeigt,
wohnte in den vergangenen Jahren
in Mittelfranken nahezu jeder zweite
nichtdeutsche Straftäter nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde. Dieser Wert
blieb in den letzten Jahren relativ konstant auf diesem Niveau.
Die Anzahl der deutschen TV sank in
den letzten vier Jahren um 11,4 %. Parallel dazu sank auch die Gesamtzahl
der TV in Mittelfranken in diesem Zeitraum um 13,0 %. Der Anteil der deut-
TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher Täter – Bezirk Mittelfranken
2.2.7 Kriminalitätsopfer
Im Berichtszeitraum wurden im Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt
16.501 Personen als Kriminalitätsopfer
registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang
von 3,9 % (661 Personen).
Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind
Erwachsene über 21 Jahre (12.739), die
meisten von ihnen männlich. Der Anteil
der Heranwachsenden beträgt 1.300,
der Jugendlichen 1.255 und der Kinder
1.207.
Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken
Straftaten insgesamt
Straftaten gegen das Leben
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Gewaltkriminalität
Straßenkriminalität
Raub, räuberische Erpressung
Körperverletzungsdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
37
Anzahl Opfer
16.501
78
männlich
10.002
48
weiblich
6.499
30
1.019
180
839
3.227
1.386
406
10.355
2.232
859
288
6.529
995
527
118
3.826
29
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche)
PKS-Entwicklung – Bezirk MittelfrankenPKS-Entwicklung RB Mittelfranken
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Straftaten insgesamt
95.260
90.498
87.792
84.256
78.745
-5.511
-6,5%
91.846
86.149
83.942
80.904
76.714
-4.190
-5,2%
21
54
835
121
0
0
420
208
25
37
1.088
244
78
180
188
196
28
36
1.196
200
0
264
122
208
23
41
1.309
172
0
276
118
248
16
29
1.321
142
0
223
158
279
-7
-12
12
-30
0
-53
40
31
-30,4%
-29,3%
0,9%
-17,4%
0,0%
-19,2%
33,9%
12,5%
178
242
228
297
375
78
26,3%
15.278
481
114
11.850
31.867
20.251
7.214
1.191
11.616
1.259
1.916
1.239
5.160
14.516
444
119
11.216
27.825
17.928
6.981
1.103
9.897
1.230
1.729
1.129
4.271
13.956
405
117
10.801
26.341
17.661
6.944
880
8.680
794
1.515
886
4.056
13.767
416
123
10.479
24.550
15.907
6.100
829
8.643
610
1.418
789
4.533
12.882
369
103
9.751
22.464
13.782
5.456
723
8.682
739
1.158
810
4.224
-885
-47
-20
-728
-2.086
-2.125
-644
-106
39
129
-260
21
-309
-6,4%
-11,3%
-16,3%
-6,9%
-8,5%
-13,4%
-10,6%
-12,8%
0,5%
21,1%
-18,3%
2,7%
-6,8%
14.738
14.285
13.509
12.108
11.548
-560
-4,6%
11.733
3.435
10.379
7.469
17.501
3.414
11.083
3.516
9.627
7.746
15.544
4.349
10.027
2.425
10.091
7.571
15.673
3.850
9.147
2.242
9.915
7.935
15.239
3.352
8.704
2.551
9.882
7.217
14.546
2.031
-443
309
-33
-718
-693
-1.321
-4,8%
13,8%
-0,3%
-9,0%
-4,5%
-39,4%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
Sexueller Missbrauch von Kindern
Verbreiten pornografischer
Schriften
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/
Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Verlauf
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten – Bezirk Mittelfranken
Vermögens- und
Fälschungsdelikte
15%
sonst. Straftaten gem.
StGB
25%
Straftaten gem. NebenG
14%
Straftaten gegen das
Leben
0%
Eigentumsdelikte
28%
Rohheitsdelikte
16%
30
Sexualstraftaten
2%
Einzelbetrachtung
der Delikte ab der
folgenden Seite
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
38
KRIMINALITÄT
2.2.8 Straftaten
gegen das Leben
In 2020 sind insgesamt 66 Fälle von
Straftaten gegen das Leben erfasst.
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf
97,1 %. Bei Mord registrieren wir einen
erneuten Rückgang von 23 auf 16 Fälle
(AQ 100 %), bei Totschlag einen Rückgang von 41 auf 29 Fälle (AQ ebenfalls
100 %).
2.2.9 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Bei den Sexualdelikten in Mittelfranken
messen wir im Berichtszeitraum einen
geringen Anstieg um 0,9 % von 1.309
Fällen in 2019 auf aktuell 1.321 Fälle.
Die ohnehin bereits hohe Aufklärungsquote in Mittelfranken konnte nochmals gesteigert werden und liegt nun
bei 86,1 %.
Abbildung zeigt Symbolfoto
Ausgewählte Deliktsbereiche
Herausragender Fall (zu 2.2.8)
Am Vormittag des 21.11.2020 begab
sich der 66-jährige Beschuldigte zum
Wohnhaus seiner getrennt lebenden
63 Jahre alten Ehefrau im Nürnberger
Stadtteil Gebersdorf.
Vor Ort befand sich ebenfalls ein
62-jähriger Bekannter des Paares mit
seinem Taxi. Als die drei Personen für
eine Aussprache zusammen im Taxi
saßen, kam es zunächst zu einem
Streit zwischen dem Beschuldigten
und seiner Frau. Diese verließ daraufhin das Taxi. Der Beschuldigte verfolgte sie und schoss ihr in den Kopf. Im
Fortgang feuerte er weitere Schüsse
in Richtung des Taxis ab, wobei der
Bekannte ebenfalls getroffen wurde.
ten weitere Vorbeziehungen, wie z. B.
Freundeskreis und Beruf. Mehr als die
Hälfte der Opfer hatte keinerlei Vorbeziehung zum Tatverdächtigen.
von 172 auf 142 Delikte (17,4 %) bei
einer AQ von 90,8 %.
Es werden zudem weitaus weniger Fälle der sexuellen Belästigung verzeichnet (19,2 %).
Von den insgesamt 1.321 Sexualstraftaten ereigneten sich 273 Fälle im öffentlichen Raum, ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (332).
Höhere Fallzahlen dagegen messen
wir bei der Beleidigung auf sexueller
Grundlage (33,9 %) sowie, wenn auch
minimal, bei den exhibitionistischen
Handlungen (6,7).
Erfreulich zeigt sich der abermalige
Rückgang bei den Vergewaltigungen
Symbolfoto: artit - stock.adobe.com
Es wurden 944 Tatverdächtige ermittelt
(2019: 967); hiervon 673 deutsche (679)
und 271 nichtdeutsche TV (288). Unter
den 271 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 109 Zuwanderer (108), deren Anteil somit 11,5 %
(11,2 %) an der Gesamtzahl der im Bereich der Sexualdelikte erfassten Tatverdächtigen beträgt.
In Mittelfranken wurden 2020 insgesamt 1.019 Personen als Opfer von
Sexualstraftaten registriert, davon
82,3 % weiblich und 17,7 % männlich.
20,5 % der Opfer hatten eine familiäre
bzw. verwandtschaftliche Beziehung
zum Tatverdächtigen; ca. 28 % hat-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
39
Beide Geschädigte erlitten tödliche
Verletzungen.
Der Beschuldigte konnte von eintreffenden Polizeibeamten noch am
Tatort festgenommen werden. Gegen
ihn wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die Schusswaffe besaß der
Beschuldigte unberechtigt.
In den Phänomenbereichen des
(schweren) sexuellen Missbrauchs –
auch von Kindern und Jugendlichen –
sowie bei der Verbreitung, dem Erwerb,
Besitz und der Herstellung (kinder)pornografischer Schriften wird erneut eine
signifikante Steigerung festgestellt. Erfahrungsgemäß werden diese Taten
größtenteils im Internet bzw. über die
sozialen Medien (Internet, WhatsApp
etc.) begangen. Die vergleichsweise hohen Fallzahlen resultieren sehr
wahrscheinlich aus einer Dunkelfeldaufhellung, die nicht nur auf die stetig
intensivierte technische Ermittlungsarbeit der Polizei gerade in diesem Deliktsfeld zurückzuführen ist.
31
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Sexualstraftaten
- PKS-Entwicklung RB Mittelfranken
Sexualstraftaten PKS-Entwicklung
– Bezirk Mittelfranken
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
835
1.088
1.196
1.309
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
unter Gewaltanwendung
233
465
591
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe
121
244
Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet
21
19
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
1.321
12
0,9%
588
460
-128
-21,8%
200
172
142
-30
-17,4%
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB
151
156
134
-22
-14,1%
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
49
16
8
-8
-50,0%
180
264
276
223
-53
-19,2%
sonst. Sexuelle Nötigung
99
sexuelle Belästigung
27
Beleidigung auf sexueller Grundlage
420
188
122
118
158
40
33,9%
sexueller Missbrauch von Kindern
208
196
208
248
279
31
12,5%
sexueller Missbrauch
von Kindern
50
44
50
68
82
14
20,6%
166
148
157
164
175
11
6,7%
Verbreitung pornografischer Schriften
178
242
228
297
375
78
26,3%
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften
92
158
152
201
257
56
27,9%
Exhibitionistische Handlungen
ten. Ein Abgleich des Lichtbildes des bis
dato unbekannten Täter aus der U-Bahn
und des nun identifizierten Täters vom
Nürnberger Hauptbahnhof bestätigte die
Personengleichheit. Erste Versuche, ihn
an seiner Wohnanschrift, einem Fürther
Asylbewerberheim, anzutreffen, verliefen
erfolglos. Er war offenbar untergetaucht.
Herausragender Fall (zu 2.2.9)
Im Februar 2020 kam es zu einer versuchten Vergewaltigung im Stadtgebiet
Nürnberg.
Der zunächst unbekannte Täter hatte
sich sein späteres Opfer offenbar bereits
in der U-Bahn ausgesucht und auf dem
Weg zur Arbeitsstelle zunächst verfolgt.
In einem für ihn günstigen Moment griff
er die Frau von hinten an und versuchte
sie in ein Gebüsch zu ziehen.
Der Geschädigten gelang es nur unter
heftiger Gegenwehr, sich von dem Mann
loszureißen und, während der Täter sie
noch verfolgte, sich zu ihrer nahegelegenen Arbeitsstelle zu flüchten. Aufgrund
der angegebenen markanten Beschreibung gelang es schnell, über die Videoaufzeichnungen der U-Bahn ein Lichtbild
des Mannes zu erlangen. Ein daraufhin
durchgeführter Presseaufruf führte zu einem weiteren, bis dahin noch unbekannten Opfer, das wenige Stunden zuvor von
dem Mann ebenfalls verfolgt und unsittlich berührt worden war.
Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wurde nahezu zeitgleich
bekannt, dass in derselben Nacht weitere Frauen im Bereich des Nürnberger
Hauptbahnhofs auf exhibitionistische
32
Verlauf
Die weiteren Ermittlungen führten zu
einer weiteren Tat, die bereits Anfang
Januar 2020 begangen wurde. Aufgrund
der Vielzahl und der Schwere der Fälle
und auch deswegen, weil der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits in
anderen Städten in ähnlicher Weise aufgetreten war, wurde Haftbefehl erlassen.
Noch während die Ermittlungen zu seinem derzeitigen Aufenthalt liefen, wurde
der Tatverdächtige erneut übergriffig.
Weise belästigt wurden. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei konnten
den Täter, der sich von Beginn an uneinsichtig und aggressiv zeigte, in Gewahrsam nehmen. In den Räumen der Bundespolizei kam es dann noch zu einer
Widerstandshandlung gegen die Beam-
In allen Fällen war eine Identifizierung
durch die Videoaufzeichnungen der VAG
möglich geworden, da sich der Beschuldigte stets entweder in der U-Bahn oder
aber im Nürnberger Hauptbahnhof seine
Opfer regelrecht „aussuchte“ und diesen
anschließend folgte oder direkt vor ihnen
agierte. Mitte April 2020 konnte der Täter
letztlich festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
40
Symbolfoto: Brian Jackson - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
2.2.10 Rohheitsdelikte
Im Regierungsbezirk Mittelfranken sanken die Fallzahlen der Rohheitsdelikte
von 13.767 auf 12.882 (6,4 %). Hierfür
sind überwiegend die Rückgänge bei
den Körperverletzungsdelikten um 728
Fälle (6,9 %) sowie der Raubstraftaten
um 47 Fälle (11,3 %) ausschlaggebend.
Die AQ konnte auf 91,6 % gesteigert
werden (Vorjahr: 91,3 %).
2.2.11 Eigentumsdelikte
Erfreulich ist die Entwicklung weiterhin
bei den Eigentums-, insbesondere den
Diebstahlsdelikten, traditionelle „kriminalstatistische Treiber“.
Hier sanken die Fallzahlen wie bereits
in den Vorjahren beinahe durchgängig in allen Deliktsfeldern. So ist mit
aktuell 22.464 registrierten Fällen ein
Rückgang um 8,5 % (2.086 Delikte) zu
verzeichnen. Die AQ stieg auf 43 % (Vorjahr: 40,3 %).
Allein im Bereich des einfachen Diebstahls sanken die Fallzahlen massiv
um 2.125 Fälle (13,4 %). Beim schweren Diebstahl hingegen ist eine geringe
Steigerung um 39 Fälle (0,5 %) auszumachen.
Die Zahl der Fahrraddiebstähle sank
beachtlich um 309 (6,8 %) auf insgesamt 4.224 Delikte.
Weiterhin positiv zeigt sich zudem die
Entwicklung im Bereich der Einbrüche
in gewerbliche Objekte. Hier war ein
Rückgang von 18,3 % auf insgesamt
1.158 Fälle (Vorjahr: 1.418) zu verzeichnen.
Konnte im Vorjahr noch ein auffälliger
Rückgang bei den Kfz-Aufbrüchen festgestellt werden, so stiegen die Fallzahlen im aktuellen Berichtszeitraum von
610 auf 739 Delikte (21,1 %). Hierfür war
hauptsächlich eine inzwischen geklärte Serie von Kfz-Aufbrüchen im Großraum Nürnberg mitverantwortlich, bei
der es die ermittelten Täter auf in den
Fahrzeugen zurückgelassene Gegen-
WED-Gesamtbetrachtung im Jahresvergleich – Bezirk Mittelfranken
stände abgesehen hatten. Wir weisen
in diesem Zusammenhang in unseren
kriminalpräventiven Aufrufen immer
wieder darauf hin, in abgestellten Fahrzeugen niemals von außen sichtbar,
am besten aber gar keine Wertgegenstände zurückzulassen.
Ausgesprochen erfreulich zeigt sich die
Entwicklung der Kfz-Diebstähle. Hier
ist mit 52 entwendeten Kraftwagen der
absolute Tiefstwert der vergangenen
zehn Jahre festzustellen. Dies bedeutet
allein im Vergleich zum Vorjahr einen
Rückgang von 59,4 %.
In den Fokus rücken jedoch immer
mehr die Diebstähle von Werkzeugen
und Maschinen. Die Täter brechen hierzu in Baustellen und Baucontainer ein
oder entwenden die Gegenstände aus
abgestellten Firmenfahrzeugen. Offenbar besteht für hochwertige Bauwerkzeuge und -maschinen ein großer Absatzmarkt in Ost- und Süd-Ost-Europa,
wie die Ermittlungserkenntnisse i.Z.m.
geklärten Taten zeigen.
Der anhaltende Trend rückläufiger
Fallzahlen im Bereich des Wohnraumeinbruchdiebstahles der vergangenen
Jahre setzte sich für das aktuelle Berichtsjahr nicht fort. Das hat allerdings
kriminalstatistische Gründe und hängt
mit der signifikanten Häufung von
Wohnungseinbrüchen in
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
41
33
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Mittelfranken unmittelbar zum Ende
des Jahres 2019 zusammen. Das Gros
dieser Delikte wurde erst im Jahr 2020
zur PKS, die ja als „Auslaufstatistik“
geführt wird, gemeldet. Aktuell registrieren wir demnach 810 Fälle (Vorjahr:
789), was eine Steigerung von 2,7 %
bedeutet. Die Zahlen aus der polizeilichen Vorgangserfassung belegen in
einer parallelen Betrachtung, dass beinahe die Hälfte der registrierten Delikte
bereits 2019 begangen wurde und aufgrund der bei diesem Deliktsbereich
durchgängig intensiven Ermittlungsarbeit erst in 2020 zur PKS gemeldet
werden konnte.
Die überdurchschnittlich hohe AQ des
Vorjahres (26,9 %) konnte daher nicht
gehalten werden und liegt derzeit bei
17,0 %.
Die nachfolgende Karte zeigt die geografische Tatortverteilung der Wohnungseinbrüche im Jahr 2020 im
Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum
größten Teil ereigneten sich die Taten
im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird
von der Bevölkerung nach wie vor als
besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark
das subjektive Sicherheitsgefühl der
Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2021
fortgeführt.
Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken
sie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
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© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
20 Kilometer
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5
10
20 Kilometer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
42
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (zu 2.2.11)
Am 23.11.2020 konnten in Wilhermsdorf
(Lkrs. Fürth) drei Männer festgenommen
werden, die in dringendem Verdacht
stehen, bandenmäßige Wohnungseinbruchdiebstähle begangen zu haben.
Das mittelfränkische Fachkommissariat für Bandenkriminalität hatte bereits
seit geraumer Zeit umfangreiche Ermittlungen gegen die drei albanischen
Tatverdächtigen im Alter von 28, 29 und
32 Jahren geführt. In den frühen Abendstunden des 23.11.2020 ergaben sich
konkrete Verdachtsmomente für einen
Wohnungseinbruch in einem Wilhermsdorfer Ortsteil.
Zum Zeitpunkt der Festnahme waren
die drei Tatverdächtigen in einem Pkw
unterwegs. Der 28-jährige Fahrer versuchte sich mitsamt seinem Fahrzeug
gewaltsam aus der Festnahmesituation
zu befreien. Hierbei verletzte er einen Polizeibeamten, der anschließend zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus
eingeliefert werden musste. Zudem beschädigte der Tatverdächtige bei seinem
Fluchtversuch ein geparktes Fahrzeug.
Letztlich konnten die drei Männer trotz
erheblicher Widerstandsleistungen von
den Einsatzkräften festgenommen werden. Bei dem Einsatz gegen das mutmaßliche Einbrechertrio unterstützten Beamte des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Im Zuge der ersten Maßnahmen wurde
das Fahrzeug des Trios sichergestellt. Bei
den Tatverdächtigen aufgefundene Ge-
2.2.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Sanierungsarbeiten an Haus-, Garagen- und Terrassendächern an.
Der positive Trend der Vorjahre setzt
sich fort. Bei Fallzahlen im Bereich der
Vermögens- und Fälschungsdelikte registrieren wir 560 Delikte weniger (4,6
%). Vor allem beim Betrug zeigt sich ein
beachtlicher Rückgang der Fallzahlen
von 9.147 auf 8.704 (4,8 %).
Der zunächst vereinbarte Preis wurde
nach Beginn bzw. Abschluss der Arbeiten meist nicht eingehalten und deutlich überteuerte Rechnungen (Betrug,
Wucher) gestellt. Die Zahlungen hatten
sofort in bar zu erfolgen; Quittungen
oder Rechnungen wurden in der Regel
nicht ausgestellt. Die Täter traten hierbei nicht selten einschüchternd bis
aggressiv gegenüber den meist älteren
Geschädigten auf.
In vielen der Fälle wurden Arbeiten an
Dächern durchgeführt, die u.a. mit as-
Seither befinden sich die Beschuldigten
in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich
können der Einbrecherbande zahlreiche
weitere Wohnungseinbrüche mit mehreren Tausend Euro Entwendungsschaden
zugeordnet werden.
Die Ermittlungen des K 47 dauern hierzu
noch an.
besthaltigen Platten gedeckt waren
und somit als Sondermüll gelten. Die
Arbeiten wurden nicht nur unsachgemäß durchgeführt sondern auch das
Material anschließend illegal entsorgt
(teilweise im Wald und freier Natur abgelagert).
Derartige Straftaten werden zentral
vom Fachkommissariat 12 des KFD 1
Nürnberg bearbeitet.
Die Umweltdelikte in Mittelfranken
stiegen auch 2020 stark, und zwar um
43 %, an. Ein Großteil hiervon ist den
erwähnten illegalen Abfallentsorgungen geschuldet.
Symbolfoto: Ingo Bartussek - stock.adobe.com
Anzumerken bleibt jedoch, dass vor
allem bei den Betrugsarten, die über
das Internet begangen werden (z. B.
Warenbetrug), eine nicht unerhebliche
Anzahl an Straftaten mit dem „Tatort
Ausland bzw. unbekannt“, geschehen,
die aufgrund der Erfassungsrichtlinien
nicht in der PKS aufgeführt werden.
genstände konnten u. a. dem Einbruch
in Wilhermsdorf zugeordnet werden.
Beamte der Verkehrspolizei Fürth stellten
außerdem eine beweiskräftige Unfallaufnahme am Festnahmeort sicher.
Aufgrund von Haftanträgen durch die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ der Ermittlungsrichter am 24.11.2020
Haftfehle gegen die drei Festgenommenen.
2.2.12.1 Betrug durch
Dachsanierer; Umweltdelikte
Wie bereits 2019 kam es in Mittelfranken auch im Berichtsjahr 2020 vermehrt zu Betrugsdelikten durch Dachsanierer. Angehörige verschiedener
Gruppierungen fuhren vorzugsweise
mit Kleintransportern durch Wohngebiete und boten den Hauseigentümern
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
43
35
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: highwaystarz - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.12.2 Callcenterbetrug
Das Kriminalitätsphänomen „Callcenterbetrug – Falsche Polizeibeamte“
wurde zum 01.01.2020 wieder für ganz
Mittelfranken durch das KFD 2 Nürnberg, Fachkommissariat 27, übernommen.
Insgesamt verzeichnen wir auch für das
Jahr 2020 einen Anstieg der Fallzahlen,
was sich auch in den 17 Vollendungen
mit einem Gesamtschaden in Höhe von
1,2 Millionen Euro (Bargeld, Goldmünzen und -barren, Schmuck) zeigt. In
neun Fällen gelangen Täterermittlungen mit insgesamt neun Festnahmen.
Gegen die Tatverdächtigen (Abholer
der Wertgegenstände und Logistiker
im Hintergrund) ergingen durchgängig
U-Haftbefehle.
Die Anwerbung der Täter erfolgte über
bereits bestehende Familien- oder
Freundeskontakte, aber auch weiterhin für angeblich legale Tätigkeiten
(Stellenanzeigen) über e-Bay-Kleinanzeigen im Internet. Die sog. Logistiker
kümmerten sich um den nach der Tat
notwendigen Transport der Beute in
die Türkei. Die eigentlichen Hintermänner, die als Anrufer (sog. „Keiler“) tätig
sind, sitzen nach wie vor überwiegend
in der Türkei (siehe unten, Herausragender Fall, Nr. 4).
einmal intensiviert. Sowohl die Kontakte zu Banken als auch die Pressearbeit
wurden ausgebaut und im weiteren
Verlauf sehr intensiv gepflegt.
Da die Täter in ihrer Gesprächsführung
am Telefon äußerst geschickt vorgehen, wurde die Präventionsarbeit noch
In Zusammenarbeit mit der Polizeipuppenbühne der Verkehrspolizei wurde auch ein Präventionsclip erarbeitet,
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.2)
Am 09.02.2020 wurde eine 86-jährige
Frau Opfer eines Trickbetruges.
Ihr wurde von angeblichen Polizeibeamten suggeriert, dass sie sich in Lebensgefahr befände und daher ihre Wertgegenstände gesichert werden müssten. Aus
diesem Grund übergab die Seniorin eine
hohe Bargeldsumme und Schmuck an
die Täter.
Über kriminaltaktische Maßnahmen
konnte zunächst ein 50 Jahre alter Mann
aus Hilpoltstein ermittelt werden. Des
36
Weiteren wurde eine türkische Telefonnummer bekannt, von der aus die Geschädigte kontaktiert worden war. Eines
der Gespräche wurde aufgezeichnet und
für eine Stimmidentifizierung durch das
LKA Schleswig-Holstein ausgewertet.
Hierbei konnte ein weiterer Täter, ein bereits amtsbekannter 20-Jähriger aus der
Türkei, identifiziert werden. Diese Person
hat ebenfalls eine Kontaktadresse in Hilpoltstein, woraufhin durch die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der beiden
Anwesen angeordnet wurde. Im weiteren
Verlauf wurden der erwähnte 50-Jährige,
der über die sozialen Medien an die
Kinder und Enkelkinder potentieller
Opfer, aber auch über die Bildschirme
in der U-Bahn verbreitet wurde. Mit der
Vorstellung des Präventionsclips erfolgte auch ein Interview, das im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt worden
ist.
der sofort ein Geständnis ablegte, sowie
ein weiterer Mann aus der Familie des
Keilers aus der Türkei, festgenommen.
Beide Beschuldigte befanden sich anschließend mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurden am 07.12.2020
im Rahmen einer Gerichtsverhandlung
zu einem Jahr und zehn Monaten Haft,
ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Vom erbeuteten Schmuck im Wert eines
hohen fünfstelligen Betrages konnte lediglich ein Bruchteil wieder aufgefunden
werden.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
44
Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.2)
Am 14.07.2020 wurde ein älteres Ehepaar aus Nürnberg-Moorenbrunn Opfer
eines Callcenterbetruges. Hierbei erbeuteten falsche Polizeibeamte Bargeld und
Schmuck im Gesamtwert von ca. 50.300
Euro.
Durch Zeugenaussagen wurde eine zur
Tatzeit 23 Jahre alte Frau aus Kösching
als Abholerin identifiziert und sollte anschließend kriminaltaktisch überwacht
werden.
Noch bevor die Maßnahmen anlaufen
konnten, kam es am 20.07.2020 in Rosenheim zu einer erneuten Tat, bei der
einem 76-jährigen Geschädigten Gold im
Wert von über 100.000 Euro abgenommen worden war. Auch in diesem Fall
führten die Spuren zur genannten 23-jährigen Frau.
Am 23.07.2020 kam es dann in Roth zur
nächsten Tat. Hierbei wurde eine 33-Jährige von den Tätern derart eingeschüch-
Herausragender Fall (3) (zu 2.2.12.2)
Im Januar 2020 gelang es Tatverdächtigen, die sich als Polizeibeamte ausgaben, Bargeld in Höhe von 45.000 Euro
von einem 78-jährigen Mann zu erbeuten.
Dieser wurde zuvor mehrfach und über
einen längeren Zeitraum hinweg durch
die Täter kontaktiert. Ihm wurde erklärt,
dass seine Ersparnisse auf der Bank
nicht mehr sicher seien. Um das Geld zu
schützen, müsse er es abheben und für
einen angeblich geplanten Polizeizugriff
Herausragender Fall (4) (zu 2.2.12.2)
Der türkischen Polizei gelang nach der
Zulieferung entsprechender Fälle aus
Deutschland am 03.12.2020 die Zerschlagung eines Callcenters in Izmir
mit 33 Festnahmen, 48 Wohnungsund Ge-schäftsdurchsuchungen, Sicherstellung von 1,5 Millionen Euro
tert, dass sie sich mit ihren beiden Kindern in ihrer Wohnung verbarrikadierte
und so zwei Stunden lang ausharrte, bis
ihr Ehemann nach Hause kam.
Im Rahmen der Täterfahndung konnte
die Beschuldigte mit ihrem Fluchtfahr-
zeug von Polizeikräften an der bayerischhessischen Grenze festgenommen werden. Bei ihrer Festnahme führte sie noch
die Tatbeute aus Roth mit.
In ihrer Vernehmung zeigte sich die Beschuldigte geständig und gab an, die
„Abholdienste“ als Nebenjob angenommen zu haben. Durch weiterführende
Ermittlungen des Fachkommissariats in
Zusammenarbeit mit dem LKA Schleswig-Holstein gelang es, die Abnehmer der
Tatbeute zu ermitteln. Hierbei handelt es
sich um einen 20-jährigen aus Celle, der
den Weitertransport der Tatbeute in die
Türkei organisierte. Er räumte in seiner
Vernehmung bislang 30 derartige Taten
mit einer Ge-samtschadenssumme in
Höhe von ca. zwei Millionen Euro ein. Die
Ermittlungen gegen ihn, die durch das
LKA Schleswig-Holstein geführt werden,
sind noch nicht abgeschlossen. Die festgenommene Frau aus Kösching befindet
sich seit ihrer Festnahme am 23.07.2020
in Untersuchungshaft.
in einer Mülltonne vor seinem Anwesen
deponieren. Nachdem der Geschädigte
die Vorgaben ausgeführt hatte, wurde
das abgelegte Bargeld von einem unbekannten Mann abgeholt.
Durch umfangreiche Ermittlungen und
kriminalpolizeiliche Maßnahmen konnte
später ein 20-jähriger Mann identifiziert
werden. Es wurde bekannt, dass er einen
Flug in die Türkei gebucht hatte, offenbar, um sich dort mit Hintermännern zu
treffen. Er wurde an einem Flughafen
festgenommen. Hierbei führte er Bargeld
und Wertgegenstände, die offensichtlich
aus Straftaten stammten, mit sich. Durch
die Staatsanwaltschaft wurde Haftantrag
gestellt.
Weitere Ermittlungen, u.a. eine Stimmanalyse beim LKA Schleswig-Holstein,
führten zu einem Mittäter in der Türkei,
der dort als sog. „Keiler“ fungiert. Gegen
ihn liegen mehrere Haftbefehle vor. Er
konnte bislang nicht festgenommen
werden. Trotz seines jungen Alters wurde
der bereits vorbestrafte festgenommene
20-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten ohne
Bewährung verurteilt.
Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
Bargeld, fünf Kilogramm Gold, drei Hotels, 87 Luxuswohnungen/Büros sowie
hochwertiger Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von 105 Millionen Euro.
Dies hielt die Täter in weiteren Callcentern jedoch nicht davon ab, nach einer
kurzen „Schockstarre“ unverändert
weiter zu machen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
45
37
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.13 Sachbeschädigung
2.2.15.1 Rauschgifttote
sum die vorwiegende Todesursache
war. Aber auch Mischintoxikationen,
u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepinen, bei häufig gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, wurden angeführt.
Nach dem Anstieg der Rauschgifttoten in Mittelfranken im Jahr 2019 hat
sich die Situation im Jahr 2020 verändert. Mussten wir im Vorjahr noch 45
Rauschgifttote melden, so weist der aktuelle Berichtszeitraum 36 verstorbene
Personen (31 Männer, fünf Frauen) aus.
Die Sachbeschädigungsdelikte sind
wieder leicht gesunken. Es wurden
9.882 Fälle registriert, was einer Abnahme von 0,3 % entspricht.
Nach einer Steigerung der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen im
Vorjahr kann aktuell ein Rückgang der
Fallzahlen um 6,6 % auf 4.077 Delikte
vermeldet werden.
Im Jahr 2019 war die Anzahl der Drogentoten im öffentlichen Raum auffällig (13). Im Jahr 2020 wurden dort
zwölf Menschen tot bzw. leblos aufgefunden und verstarben trotz Reanimationsmaßnahmen. Bis auf je einen Fall
aus Veitsbronn und Erlangen sind alle
Rauschgifttoten im öffentlichen Raum
in Nürnberg aufgefunden worden.
Durch die neue Erfassungsvorgabe des
BLKA wird auch die Selbsttötung eines
Konsumenten durch den Sprung aus
großer Höhe im September 2020 als
Rauschgifttoter verzeichnet, da dieser
Suizid auf die Drogenabhängigkeit des
Verstorbenen zurückzuführen ist.
Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen
sich nach wie vor nicht an einem bestimmten Einzelfaktor festmachen.
Vielmehr besteht häufig ein Kausalzusammenhang zwischen einem
schlechten körperlichen Allgemeinzustand, diversen Vorerkrankungen und
der Verbindung mit Polytoxikomanie
oder auch der verfügbaren Stoffqualität.
Bei bei den Sachbeschädigungen auf
Straßen, Wegen und Plätzen messen
wir einen Anstieg von 8,9 % auf 2.440
Fälle. Nach dem letztjährigen ZehnJahres-Tiefstwert pendeln sich die
Zahlen somit wieder im Mittelwert ein.
Die AQ bei den Sachbeschädigungen
insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 0,9 % auf 30,5 %.
Das ist der höchste Wert seit 2014 und
im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert.
Symbolfoto: zephyr_p - stock.adobe.com
Aus den erstellten Gutachten geht hervor, dass nach wie vor der Heroinkon-
2.2.14 Aufenthaltsgesetz
Der Trend der Vorjahre hält an. Die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sanken erneut, diesmal
um 1.321 Delikte bzw. 39,4 %.
2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität
Im Bereich der Rauschgiftkriminalität
sanken die Fallzahlen 2020 auf 7.217
Delikte, was einen Rückgang um neun
Prozentpunkte bedeutet. Die hohe AQ
hält sich mit 96,4 % auf dem Vorjahresniveau (96,3 %).
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
2016
2017
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
2018
2019
2020
Statistik
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
Ansbach
10
2
12
1
0
1
4
0
4
2
0
2
1
0
1
Erlangen
1
1
2
3
0
3
1
1
2
1
0
1
5
1
6
Fürth
0
1
1
9
1
10
3
0
3
5
1
6
3
0
3
Nürnberg
19
1
20
15
4
19
11
4
15
30
4
34
19
4
23
Schwabach
0
0
0
4
0
4
2
0
2
2
0
2
3
0
3
Mittelfranken
30
5
35
32
5
37
21
5
26
40
5
45
31
5
36
38
gesamt
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
46
KRIMINALITÄT
Sicherstellungsmengen
mit Stoffgruppen
in Gramm – Bezirk Mittelfranken
Sicherstellung Stoffmengen
in Gramm
Stoffart
2018
2019
2020
Amfetamin
Haschisch
Heroin
Kokain
Marihuana
Methamfetamin
NPS-Fertigprodukt
NPS-Reinsubstanz
Psilocybin
16.291
108.905
7.403
3.038
180.983
5.287
30.663
212
349
13.019
46.871
2.861
2.719
93.538
3.113
2.558
11
305
92.585
14.822
1.307
4.673
155.121
13.491
3.004
130
191
Veränderung
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.15)
sätzen, die teilweise spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter
0911 21 12-10 30
Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- im dichten Schneetreiben auf das Dach
kommissariat K 44 die Ermittlungsverfah- eines mehrstöckigen Wohnhauses, sodass der Einsatz von Feuerwehr und Verren „Pinocchio“
und „Gladiator“ geführt.
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
handlungsgruppe der Polizei erforderlich
Beide Verfahren wurden aufgrund von wurde.
Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand Hervorzuheben ist die Sicherstellung der
war der Handel mit unterschiedlichen für Mittelfranken bislang einmaligen EinBetäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin zelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin.
und Marihuana), jeweils in Mengen im Auch für den Zuständigkeitsbereich der
zweistelligen Kilogrammbereich, durch Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war
Tätergruppierungen aus Nürnberg und es die größte Sicherstellungsmenge aus
Schwabach sowie dem Landkreis Roth. der Gruppe der Amfetamine. Die ErmittließenNetzwerken
darüber hinaus Bezüge zu
Beide
wurdeninmit
DieErmittlungsverfahren
Polizei Mittelfranken
den lungen
Sozialen
umfangreichen operativen Maßnahmen einem Parallelverfahren der Kriminalpobegleitet, im Zuge derer Zusammenhän- lizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig
ge zwischen www.facebook.com/polizeimittelfranken
den Tätergruppierungen er- Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergrupkennbar wurden.
www.twitter.com/polizeimfr
pierung nach Nürnberg geliefert worden
www.instagram.com/polizeimfr
Daraus resultierte
schließlich das Er- war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier
mittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt aus Mainz auf frischer Tat bei einer Liefedrei Verfahren kam es mehrfach zu Ein- rung von zehn Kilogramm Marihuana an
einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde
durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung
durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300
Kilogramm Marihuana aufgefunden und
sichergestellt.
Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen
38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden sich
in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth sind auf den Jahresbeginn
2021 terminiert.
Durch das K 44 konnten insgesamt
66 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück
Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur
Vermögensabschöpfung beschlagnahmt
werden.
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
47
39
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.16 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität sank erneut beachtlich um 252 auf insgesamt 2.865
Delikte (8,1 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 0,8 % auf nun 86,4 %.
2.2.16.1 Gewalt gegen
Polizeibeamte (GewaPol)
Bei den GewaPol-Fallzahlen zeigt sich
im Vergleich zu den beiden Vorjahren
erneut ein Anstieg bei den Delikten
insgesamt, bei der Anzahl der Tatverdächtigen und bei der Anzahl der geschädigten Polizeibeamte/-innen.
Die Statistik für das PP Mittelfranken
weist insgesamt 1.051 Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen“
aus. Im Vergleich zum Vorjahrjahreszeitraum ist damit ein Anstieg um 77
Fälle (7,3 %) zu verzeichnen. Seit der
Ersterfassung von GewaPol-Fällen im
Jahr 2010 messen wir erst zum dritten
Mal einen Wert im vierstelligen Bereich (2017 bei 1.054, 2016 exakt 1.000).
Erfreulich ist, dass im vergangenen
Jahr 1.045 GewaPol-Fälle geklärt werden konnten (Aufklärungsquote rund
99 %).
Mit dem Anstieg der Fallzahlen stieg
auch die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt von 816 im
Jahr 2019 auf 850 im Jahr 2020 (4 %),
darunter auch die ausländischen Tatverdächtigen, deren Anzahl erneut von
197 im Jahr 2019 auf 233 im Jahr 2020
anstieg (15,5 %).
Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen im Verhältnis zur Anzahl al-
ler Tatverdächtigen lag im Jahr 2020
bei 27,4 % (Vorjahr 24,1 %) und damit
leicht über dem Durchschnitt der Jahre
2015 bis 2019, in welchen sich der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen
bei etwa 25,0 % einpendelte.
Wie in den Jahren zuvor wurden die
GewaPol-Delikte in erster Linie von
Männern begangen.
Die Anzahl ging hierbei aber leicht
zurück (von 712 auf 703 im Jahr
2020, entspricht 1,3 %). Dagegen
nahm die Anzahl der weiblichen Tatverdächtigen erstmals signifikant
um 43 Personen zu (von 104 auf
147, das entspricht einem Plus von
29,3 %). Die Verteilung der weiblichen
und männlichen Tatverdächtigen hat
sich entgegen des bisherigen langjährigen Trends (Verhältnis ca. 86,0 % zu
14,0 %) im Jahr 2020 leicht in Richtung
der weiblichen Tatverdächtigen verschoben (82,7 % zu 17,3 %).
Die Anzahl der Tatverdächtigen, die
unter dem Einfluss berauschender
Mitteln standen, blieb nahezu unverändert (2020 standen insgesamt 531
Tatverdächtige unter Alkohol- bzw.
Drogen-/Medikamenteneinfluss,
im
Vorjahr waren es 532 Tatverdächtige).
Der Anteil der unter berauschenden
Mitteln stehenden Tatverdächtigen in
Relation zur Gesamtanzahl der Tatverdächtigen lag bisher stets bei etwa
65,0 % oder leicht darüber. Dieser Anteil sank im Jahr 2020 auf 62,5 % und
weist damit den niedrigsten Wert seit
den GewaPol-Aufzeichnungen im Jahr
2010 auf.
2.485 (2019 – 2.095) Polizeibeamte/
-innen wurden im Jahr 2020 Opfer eines GewaPol-Deliktes (+390, entspricht
15,7 %). Das ist der höchste Wert seit
der Erfassung von GewaPol-Delikten
im Jahr 2010. Aufgrund der Opferzählung in der PKS ist aus der Statistik
nach wie vor nicht ersichtlich, ob
GewaPol: Entwicklung der Fall- undEntwicklung
Tatverdächtigenzahl
– Bezirk Mittelfranken
der Fall- und Tatverdächtigenzahl
Fälle
Tatverdächtige
2010
843
722
2011
830
716
2012
915
756
2013
895
702
2014
892
688
2015
927
730
2016
1.000
830
2017
1.054
826
2018
961
790
2019
974
816
2020
1.051
850
2018
1.978
362
2019
2.097
369
2020
2.485
409
GewaPol: Geschädigte und davon verletzte
Polizeibeamte
– Bezirk
Mittelfranken
Geschädigte
und davon verletzte
Polizeibeamte
betrofffene Beamte
davon Verletzte
40
2010
1.655
310
2011
2.000
309
2012
1.820
333
2013
1.777
313
2014
1.819
313
2015
1.874
287
2016
2.106
379
2017
2.116
368
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
48
KRIMINALITÄT
Die Anzahl der bei der Tathandlung
verletzten Polizeibeamte/-innen stieg
ebenfalls deutlich von 369 im Vorjahr
auf 409 im Jahr 2020 (+40, entspricht
9,8 %). Im Verhältnis zu Gesamtanzahl
liegt der Anteil der verletzten Polizeibeamte/-innen bei 16,5 % und damit im
durchschnittlichen Mittel.
Im Januar 2020 wurde ein Beamter
im Zuge einer „Amokfahrt“ mit einem
Traktor schwer verletzt, im Vorjahr
mussten wir noch drei schwer verletzte
Beamte melden.
Im Jahr 2020 wurde, wie auch im Vorjahr, kein Polizeibeamter des PP Mittelfranken im Einsatz tödlich verletzt.
Abschließend stellen wir das Ranking
der am häufigsten begangenen GewaPol-Delikte im Jahr 2020 dar:
■ Beleidigung 413 Fälle (Vorjahr:
370)
■ Tätlicher Angriff 365 Fälle (323)
■ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 138 Fälle (126)
■ Körperverletzung 46 Fälle (67)
keitszahl errechnet auf 100.000 Einwohner betrug mehr als 190 Vorgänge.
Dies deutet auf eine vergleichsweise
gute Dunkelfeldaufhellung hin. Im Vergleich zum Vorjahr (3.400 strafrechtlich
relevante Vorgänge) wurde im Jahr
2020 nach Fallzahlen keine signifikante Veränderung am Anzeigeverhalten
festgestellt.
Die wenigsten Vorgänge „Häusliche
Gewalt“ waren, genau wie im Vorjahr,
im März zu verzeichnen. Die zwei darauf folgenden Monate blieb die Anzeigebereitschaft leicht unter dem Vorjahr
zurück. Von Juni bis Oktober 2020 stieg
sie an und war durchgängig höher als
2019, insbesondere in den Monaten
September und Oktober. Für die letzten beiden Monate des Jahres 2020
messen wir eine nahezu identische
Anzahl von Vorgängen. Dies ist ein Indiz dafür, dass es während der ersten
Phase des Lockdowns bei den Opfern
ggf. eine zögerlichere Haltung gab, sich
an die Polizei zu wenden.
Bei den Gewaltdelikten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) weisen die
Zahlen keine Zunahme aus. Bei Stal-
king- und Bedrohungssachverhalten
war allerding ein leichter Anstieg zu
erkennen.
Wie auch in den Vorjahren sind etwa 80
Prozent der Geschädigten weiblich.
Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg von ca. 40,0 Prozent (2019)
auf knapp 60 Prozent. Hingegen haben
ungefähr 65 Prozent der geschädigten
Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei 460 Fällen waren Zuwanderer involviert. Die Fallzahlen stiegen hierbei
leicht.
In über 40 Prozent der Fälle (entspricht
mehr als 1.480 Delikte) von Häuslicher
Gewalt waren Kinder anwesend, die
zumindest mittelbar entsprechende
Gewalterfahrungen erleben mussten.
In Mittelfranken wurden bayernweit
die meisten Verstöße gegen das zivilrechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz
angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass
sich die Polizei bei der Sachbearbeitung und durch jahrelange Aufklärungsarbeit Vertrauen erarbeitet hat.
Symbolfoto: sdecoret - stock.adobe.com
darunter Polizeibeamte*innen sind,
die mehrfach geschädigt wurden.
Diese Reihenfolge entspricht der aus
dem Jahr 2019.
2.2.16.2 Häusliche Gewalt
Der Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und
physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften, auch wenn sie sich nach
einer Trennung ereignen und noch im
direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.
Die Zahlen sind nicht der Polizeilichen
Kriminalitätsstatistik
entnommen,
sondern entstammen einem Recherchesystem, welches alle Straftaten in
dem Phänomenbereich Häusliche Gewalt herausfiltert. Gemessen an der
bayerischen Gesamtschau wurden,
ebenso wie in den Vorjahren, bei den
mittelfränkischen Polizeidienststellen
die meisten Anzeigen in diesem Phänomenbereich bearbeitet. Die Häufig-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
49
41
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Die statistischen Daten weisen vor allem Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit und
das Leben auf. Seit Jahren handeln
spezialisierte polizeiliche Sachbearbeiter bei dem Phänomen mit einem
konzeptionellen Case-Management,
vor allem mit einer strukturierten Risikobewertung unter Einbeziehung von
wissenschaftlichen Tools. Auf diese
Weise kann der dynamische Verlauf
von Gefährdungssachverhalten im Bereich Häuslicher Gewalt angemessen
berücksichtigt werden. Dies soll beispielhaft an einem Fall aufgezeigt werden, der sich im Jahr 2020 zutrug:
Ein 37-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Nürnberg stellte in der
Vergangenheit einer langjährigen Bekannten nach und verübte zahlreiche
Straftaten zu deren Nachteil. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach
der Entlassung aus der Haft nahm er
sofort wieder Kontakt zu der Frau auf.
Eine gerichtliche Schutzanordnung ignorierte er durchgängig. Die Frau war
zwischenzeitlich zu einem neuen Lebenspartner nach Westmittelfranken
verzogen. Unbeeindruckt hiervon versuchte er, ihren neuen Aufenthaltsort
in Erfahrung zu bringen und scheute
auch vor einer Kontaktaufnahme bei
ihren Kindern nicht zurück. Aufgrund
der massiven Drohungen und beharrlichen Nachstellung wurde nach einer
polizeilichen Risikobewertung von
einer erheblichen konkreten Gefahr
für das Leben und die Gesundheit der
Frau ausgegangen. Die zuständige
42
Polizeiinspektion stellte daher beim
zuständigen Amtsgericht einen Antrag
auf einen Präventivgewahrsam. Nach
Sichtung der Aktenlage erließ die Richterin allerdings sogar einen Untersuchungshaftbefehl. Der Gefährder sitzt
seitdem in Haft.
Daneben umfasst „Cybercrime“ auch
solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik
(„Tatmittel Internet“) begangen werden, z. B. Rauschgifthandel und Verbreitung von Kinderpornografie im
Darknet oder Beleidigung in sozialen
Netzwerken.
2.2.17 Straßenkriminalität
In der Polizeilichen Kriminalstatistik
wird der Deliktsbereich „Cybercrime im
engeren Sinn“ insbesondere durch den
Summenschlüssel „Computerkriminalität“ (897000) abgedeckt.
Die Delikte innerhalb des Summenschlüssels Straßenkriminalität nahmen
zum zweiten Mal in Folge ab. Wir messen 14.546 Delikte im Berichtszeitraum
(-4,5 %) bei gleichzeitigem Anstieg der
AQ um 4,3 % auf jetzt 28,3 %.
2.2.18 Cybercrime
Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst
sämtliche Straftaten, die sich gegen
das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder
deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände,
die als „Cybercrime im engeren Sinne“
bezeichnet werden.
Einige Phänomene, die als „Cybercrime“ bezeichnet werden, wie beispielsweise „Gesperrter Computer mittels
Schadsoftware“ oder „Betreiben von
Fake-Shops“, erscheinen in der PKS
als Erpressung oder Betrug. Dies führt
dazu, dass die PKS für den Deliktsbereich Cybercrime nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt.
Cybercrime ist darüber hinaus ein internationales Phänomen und die Täter
agieren oft aus dem Ausland bzw. nutzen Logistik im Ausland zur Tatbegehung. Bislang ist es nicht möglich,
Symbolfoto: Gorodenkoff Productions OU - stock.adobe.com
Polizeiliche Einsätze wegen Häuslicher Gewalt stellen Polizeibeamte vor
große Herausforderungen. Zum einen
können sie mit einer hocheskalativen,
emotionsgeladenen Situation konfrontiert werden, zum anderen zeigt sich
die Brisanz oft auch in der Deliktsqualität. Dies wurde im Jahr 2020 durch die
pandemischen Rahmenbedingungen
zusätzlich verschärft. Im Einvernehmen
mit den Kooperationspartnern mussten z. B. rasche Lösungen gefunden
werden, auch weiterhin den Gefährder
aus der Wohnung zu verweisen oder
gefährdete Personen in Schutzeinrichtungen unterbringen zu können.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
50
Illustration: GGraphicroyalty - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
diese sogenannten Aus-landsstraftaten
in der PKS darzustellen.
Die Fallzahlen der „Cybercrime im engeren Sinn“ (Summenschlüssel Computerkriminalität) sind im Jahr 2020 im
Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen und liegen nun etwas über dem
Niveau des Jahres 2018.
Aktuelle Phänomene
Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des PP Mittelfranken im Jahr 2020 besonders häufig
Fälle im Zusammenhang mit den Phänomenen „Fake-Shop“ und „Ransomware-Angriffe“.
Die beiden Phänomene „Phone-Scam“
und „Sexpressung“, die in den letzten
beiden Jahren besonders häufig zu bearbeiten waren, haben dagegen etwas
an Bedeutung verloren.
Fake-Shop
Bei Verfahren im Zusammenhang mit
„Fake-Shops“ gibt es eine große Anzahl
an Geschädigten. Da zunächst in der
Regel kein Täter und somit kein konkreter Tatort bekannt sind, werden die
Ermittlungen häufig von der Dienststelle geführt, die für die Wohnortadresse
der geschädigten Person zuständig ist.
Die Ermittlungen werden wegen einer
Vielzahl von gleichzeitig Geschädigten
oft auch parallel durch verschiedene
Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, auch bundesländerübergreifend, geführt. Eine Koordination
der Sachbearbeitung bzw. auch das
Führen von Sammelverfahren wird
zwar grundsätzlich angestrebt, ist aber
nicht in allen Fällen möglich.
In einer Arbeitsgruppe des Bayerischen
Landeskriminalamtes wurden gemeinsam mit der „Zentralstelle Cybercrime
Bayern“ (ZCB) der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Kriterien erörtert,
um die koordinierte Sachbearbeitung
zu optimieren. Die im Jahr 2020 bundesweit eingeführte PIAV-Anwendung
(„Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) Cybercrime wird künftig
bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein.
Ransomware-Angriffe
bei Unternehmen
Ransomware-Angriffe sind Cyberangriffe, bei denen die Täter IT-Systeme
verschlüsseln, um anschließend für die
Entschlüsselung Geld in Kryptowährung zu erpressen. Tendenziell ist festzustellen, dass die Angriffe zunehmend
professioneller ausgeführt werden und
gravierendere Folgen haben. Waren bis
vor einem Jahr eher Privatpersonen,
selbstständige Dienstleister und kleinere Unternehmen betroffen, richten
sich die Angriffe derzeit immer häufiger gegen mittelständische und große
Unternehmen.
Die Verschlüsselung des IT-Systems
bei Unternehmen, egal welcher Größe,
führt in der Regel zu dessen vollstän-
Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken
Jahr
2018
2019
2020
Fallzahlen
2.617
2.366
2.758
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
51
diger Handlungsunfähigkeit. Hierbei
drohen der längerfristige Verlust der
Geschäftsbeziehungen und schließlich
die Gefährdung der wirtschaftlichen
Existenz, verbunden mit der Entlassung von Mitarbeitern. Dies, und der
Umstand, dass die Täter im Vorfeld
der Verschlüsselung die Systeme oft
auch ausspähen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche
Mitarbeiterdaten erlangen, bedingt,
dass die Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, sich mit den
Tätern zu arrangieren.
Neben den polizeilichen Ermittlungen
hinsichtlich möglicher Tatverdächtiger
liegt der Schwerpunkt der polizeilichen
Tätigkeit bei derartigen Delikten in der
Beratung der Unternehmen. Die Polizei
kann dabei mittlerweile auf umfangreiche Erfahrungswerte und das Wissen
von spezialisierten Fachkräften zurückgreifen.
Bemerkt ein Unternehmen den Angriff,
ist Eile geboten. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird das
Polizeipräsidium Mittelfranken künftig auch sogenannte „Quick Reaction
Teams“ einsetzen, die sehr zeitnah vor
Ort bei den Unternehmen die (forensischen) Erstmaßnahmen durchführen.
43
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung
Markante Veränderungen ergaben sich
v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen:
Eine eindeutige Aussage, wie stark sich
die „Corona-Pandemie“ und die damit
verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann
anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es
gibt bei der Interpretation der Daten
sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die
Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken
registriert wurden, sind mit 19 Fällen
von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung.
■ Der erneute leichte Anstieg der
Sexualdelikte ist, wie auch schon
im Vorjahr, auf den Tatbestand
„Verbreitung, Erwerb, Besitz von
Kinderpornografischen Schriften
zurückzuführen. Ein Einfluss der
„Corona-Pandemie“ ist hier nicht
ersichtlich.
■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein
Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig
möglich. Dennoch erscheint die
Korrelation zulässig, dass sich die
Einschränkungen des öffentlichen
Lebens, wie z. B. die Absage vieler
Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt
haben.
■ Die Einflüsse von Corona sind wohl
bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde
sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder
Insgesamt gehen die Straftaten in der
PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch
2020 wurde ein deutlicher Rückgang
registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl,
durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich
aber grundsätzlich, wenn auch vielleicht in der Effektstärke beeinflusst,
in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein.
pandemiebedingt
betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und
sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst.
■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender
Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den
Rauschgiftdelikten sind in hohem
Maße durch die Kontrolltätigkeiten der Polizei beeinflusst, die
meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von
Personen im öffentlichen Raum
stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben
sich deshalb zwangsläufig mehr in
privaten Räume verlagert, polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind
dort deutlich eingeschränkt.
2.2.19.1 Kriminalität im
häuslichen Umfeld
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie
wird in der Öffentlichkeit häufig über
die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen
auf Familien und ihr häusliches Umfeld
diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele
Befürchtungen zu steigender Gewalt in
diesem Bereich.
PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt
500
PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Bezirk Mittelfranken
8000
450
400
5850
350
5814
5756
354
5486
300
250
7000
383
6069
320
274
6000
5000
248
4000
200
3000
150
2000
100
1174
1106
1118
1038
993
50
34
29
25
33
27
2016
2017
2018
2019
2020
0
0
Sexualstraftaten
44
1000
Staftaten gegen das Leben
Straftaten gesamt
Körperverletzungsdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
52
KRIMINALITÄT
Mit den Zahlen der PKS des Regierungsbezirkes Mittelfranken lässt sich
diese Vermutung über die Recherche
geklärter Fälle, bei denen die Opfer/
Geschädigte mit den Tatverdächtigen
in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen.
Die Grafik (PKS Opfer und Geschädigte
im gemeinsamen Haushalt) gibt einen
Überblick über die Entwicklung der
letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Bereiche
Tötungs-, Sexual- und Körperverletzungsdelikte.
Abgesehen von den Sexualdelikten
sind hier keinerlei signifikante Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten
Steigerungen bei den Sexualdelikten
sind lediglich bis zum Jahr 2019 erkennbar. Im Jahr 2020 kam es auch
hier zu einem leichten Rückgang. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten
Hellfeld der PKS bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt im häuslichen Umfeld der Menschen erkennbar sind. Anzumerken ist
jedoch, dass in diesem Bereich, verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem
besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei nicht zur Kenntnis
gelangen) auszugehen ist, zumal für
die Betroffenen i. d. R. auch andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht
wirken konnten. Statistisch belegbar
ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu
mangelt es uns bislang an objektiven
Erkenntnissen.
2.2.19.2 Suizide
Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise
Suizide – Bezirk Mittelfranken
wertet. Das ist zwar unüblich, handelt
es sich hierbei doch um „weiche“, noch
nicht abschließend validierte Zahlen,
hilft in dieser außergewöhnlichen Zeit
jedoch dabei, bestimmte statistische
Entwicklungen „pandemisch zu interpretieren“.
Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher
Erfassungsregeln mit der PKS nur bedingt vergleichbar, worauf wir ausdrücklich hinweisen, unterstützen
daher nur prognostische Aussagen.
Mit dieser Auswertung kann z. B. die
Fallzahlenentwicklung in den einzelnen Monaten, vor und nach Pandemiebeginn verglichen und dargestellt
werden.
auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken
2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar
angestiegen, befinden sich jedoch eindeutig innerhalb des üblichen Schwankungsbereiches der Vorjahre.
2.2.19.3 Entwicklung
bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche im
Jahresverlauf 2020
Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche parallel anhand der
Fallzahlenentwicklung aufzeigen zu
können, wurde (ausnahmsweise) das
polizeiliche
Vorgangsbearbeitungsprogramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner
grundsätzlichen Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen
und Analysen geben damit stets den
aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch
auf rückwirkende Zeiträume durch
laufende Ermittlungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich
ändern kann. Gleichwohl lassen sich
anhand der jeweiligen Entwicklungen
Tendenzen feststellen und zueinander
in Verhältnis setzen.“) zur PKS ausge-
Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind lediglich bei
den Körperverletzungen, den Eigentumsdelikten, insbesondere dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor allem
aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenanzeigen möglich. Deren Anzahl lag während der stärksten coronabedingten
Einschränkungen im Frühjahr und ab
Herbst 2020 besonders hoch.
IGVP-Auswertung
ausgewählte Deliktsgruppen – Bezirk Mittelfranken
IGVP Auswertung
ausgewählte Deliktsgruppen
Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche
1
Monat
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung
StGB - Körperverletzung
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch
StGB - Besonders schwerer Diebstahl
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
Ordnungswidrigkeiten
Selbsttötung
Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte)
1
80
660
1.012
538
78
2.906
30
5.304
2
69
710
1.135
560
77
2.573
34
5.158
3
49
707
969
554
52
4.750
34
7.115
4
64
622
702
555
23
7.945
20
9.931
5
79
751
834
583
51
4.089
33
6.420
6
112
758
1.031
556
45
3.201
47
5.750
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
53
7
127
933
1.207
617
34
2.747
41
5.706
8
113
813
1.090
544
74
2.502
32
5.168
9
114
715
1.027
767
63
3.163
48
5.897
10
88
755
1.106
717
54
3.720
28
6.468
11
80
552
984
542
45
4.721
38
6.962
12
115
490
767
328
30
5.070
32
6.832
45
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: Jonathan Stutz - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.20 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
Der nachfolgende Bericht basiert auf
den KTA-PMK-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen,
die im Wege des kriminalpolizeilichen
Meldedienstes dem BLKA übermittelt
und in der Falldatenbank für politisch
motivierte Kriminalität (PMK) gespeichert worden sind.
Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen
Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel
§§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung
der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben
war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B.
Körperverletzung, Sachbeschädigung
oder Beleidigung, aus einer politischen
Motivation heraus begehbar.
2.2.20.1 Entwicklung
der PMK-Gesamt
Im Berichtszeitraum 2020 waren 842
politisch motivierte Straftaten in Mittelfranken zu verzeichnen. Dies stellt
im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg
um sieben Fälle bzw. um 0,8 % dar. Von
den 842 Fällen sind 24 Straftaten der
Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die Aufklärungsquote (AQ) liegt mit
47,1 % auf dem Niveau des Vorjahres
(48,3 %).
2.2.20.2 Entwicklung
der PMK-Links
PMK-Gesamt – Bezirk Mittelfranken
Im Phänomenbereich „Links“ wurden
im Berichtszeitraum 2020 insgesamt
199 Straftaten registriert. Die Fallzahlen
sind um 27 Fälle bzw. 15,7 % gestiegen.
Von den 199 Fällen sind neun Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die AQ liegt bei 20,6 % (Vorjahr: 30,8 %).
Die linke Szene in Mittelfranken setzt
sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen.
Das Mobilisierungspotential innerhalb der gut vernetzten Szene beläuft
sich auf mehrere hundert Personen.
Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell
aufgegriffen und im Rahmen eigenhändig geplanter Aktionen umgesetzt.
Kernthemen linker Ideologie sind u. a.
Antifaschismus, Antirassismus, Antirepression, Antimilitarismus, Antikapitalismus, Anti-Globalisierung und die
Sozialpolitik. Zentrale Themenfelder
im Berichtszeitraum waren der
PMK-Links – Bezirk Mittelfranken
46
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
54
Kampf gegen Rechtsextremismus, die
Innen- und Sicherheitspolitik sowie die
Gentrifizierung.
monstrierende Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten.
Im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht die Partei „AfD“ seit ihrer
Gründung im Fokus linksextremistischer Aktionen. Die reine Existenz der
Partei und deren Präsenz in Bund und
Ländern wird als Beleg für den Rechtsruck in der Gesellschaft gewertet. Von
einem linksideologischen Standpunkt
aus betrachtet sind Straftaten und
Aktionen zum Nachteil von Veranstaltungen der Partei, deren Funktionären
bzw. Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. In Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch
Übergriffe auf Informationsstände bei
Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl
von bzw. Sachbeschädigung an Wahlplakaten, öffentlichen Outings von
Parteifunktionären sowie Sachbeschädigungen an deren Wohnhäusern und
Fahrzeugen.
2.2.20.3 Entwicklung
der PMK-Rechts
Die Gentrifizierung des Nürnberger
Stadtteils Gostenhof hat innerhalb
der linken Szene nach wie vor eine
hohe Bedeutung. Im Berichtszeitraum
2020 kam es neben gezielten Sachbeschädigungen zum Nachteil von Immobiliengesellschaften auch erneut
zu Vandalismus bei Straßenfesten, Reviermarkierungen und Sachbeschädigungen durch Graffiti mit politischem
Inhalt.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verbundenen Risiken
und damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen werden in der linken
Szene unterschiedlich bewertet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung repressiver Maßnahmen besteht zudem
die Angst vor dem „Überwachungsstaat“ und dass die verhängten Corona-Maßnahmen auch über die Pandemie hinaus bestehen bleiben könnten.
Von dem gemäßigteren Teil des linken
Spektrums werden die verhängten
Maßnahmen akzeptiert. Die in diesem
Zusammenhang durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten
sich in erster Linie gegen ebenfalls de-
Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 343 Straftaten und somit 68 bzw.
16,5 % weniger als im Vorjahreszeitraum registriert. Acht Straftaten sind
der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die AQ ist auf 57,4 % gestiegen (Vorjahr:
50,9 %).
Der deliktische Schwerpunkt im Phänomenbereich „Rechts“ liegt mit 207
Fällen bei den Propagandadelikten
(z. B. öffentliches Zeigen und Rufen verbotener Parolen oder Schmieren von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). In der Regel zielen diese
Delikte auf das zur Schau stellen der
eigenen politischen Einstellung.
Die rechtsextremistische Szene in Mittelfranken ist nach außen in Parteien
wie der „NPD“, „Der III. Weg“ oder dem
„Bündnis für Ausländerstopp“ erkennbar. Außer Flugblattverteilungen gab
es im Berichtszeitraum keine größeren öffentlich wahrnehmbaren Auftritte. Eine zunehmende Gefahr besteht
durch das frei im Netz und in Chatgruppen kursierende rechtsextreme Gedankengut. Das Attentat auf den Kasseler
Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, das
versuchte Tötungsdelikt zum Nachteil
der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker oder der terroristische An-
Symbolfoto: polizei-beratung.de
KRIMINALITÄT
schlag von Halle zeigen nachdrücklich
auf, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene auch Radikalisierungsprozesse von Einzelpersonen, losgelöst von größeren Gruppierungen,
stattfinden. Als exemplarisch ist die
Festnahme einer 54-jährigen Frau aus
dem Landkreis Nürnberger Land zu benennen. Diese versandte im Frühjahr
2020 mehrere Drohbriefe zum Nachteil
mittelfränkischer Lokalpolitiker, eines
Flüchtlingshelfervereins und einer Moschee. In den Briefen befanden sich
Patronenhülsen und Grußkarten mit
ausländerfeindlichen Äußerungen. Die
umfangreichen Ermittlungen der diesbezüglich eingerichteten SOKO bei der
KPI Schwabach ergaben zudem, dass
die Tatverdächtige Polizeibeamte und
politische Mandatsträger als mögliche
Anschlagsopfer ausgespäht hatte, indem sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen auskundschaftete. Die Bundesanwaltschaft erhob
am 19. Januar 2021 u. a. Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat gem.
§ 89a StGB.
PMK-Rechts – Bezirk Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
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47
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
PMK-ausländische
Ideologien
Bezirk
Mittelfranken
Entwicklung
der –
PMK
- ausländische
Ideologie
Die Veranstaltungs- und Protestformate im Zusammenhang mit der CoronaPandemie wurden auch von Rechtsextremisten als Plattform genutzt.
Aktivisten beteiligten sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-Media-Kanälen und versuchten, in Online-Beiträgen die Kritik
an den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel
für die eigene staats- und verfassungsfeindliche Propaganda zu nutzen. Sie
erhoffen sich dadurch, Anschluss an
bürgerliche Corona-Debatten herzustellen und so über den eigenen Anhängerkreis hinaus zu wirken.
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2016
2.2.20.4 Entwicklung der
PMK-Ausländische Ideologie
Im Phänomenbereich „ausländische
Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum
2020 insgesamt 25 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 46 Fälle bzw.
64,7 % dar.
Die AQ liegt bei 40 % (Vorjahr: 36,6 %).
Ein Delikt ist dem Bereich der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
2017
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Straftaten Gesamt
davon Gewaltdelikte
2.2.20.5 Entwicklung der
PMK-Religiöse Ideologie
8
2017
2020
Die in den letzten Jahren durchgeführten türkischen Militäroffensiven
auf durch Kurden besetzte Gebiete im
Norden Syriens und des Irak führten in
Mittelfranken zur Gründung des „Bündnis für Frieden in Kurdistan/Afrin“, ein
Konglomerat linker- bzw. kurdischer
Organisationen. Im Lichte der bundesweiten Protestaufrufe und -aktionen
kam es 2020 auch in Mittelfranken erneut zu Solidaritätskundgebungen.
9
2016
2019
komplex. Vor diesem Hintergrund ist
auch weiterhin mit der öffentlichen
Thematisierung außerdeutscher Konflikte in Mittelfranken, insbesondere in
Nürnberg, zu rechnen. Teile der linken
und linksextremistischen Szene treten
dabei unterstützend auf.
PMK-religiöse Ideologien
– Bezirk
Mittelfranken
Entwicklung
der PMK
- religiöse Ideologie
0
1
prokurdischen Organisationen zusammen. Insbesondere der Verein „Medya
Volkshaus e.V.“ trat in den vergangenen
Jahren als Hauptakteur kurdischer Bestrebungen in Erscheinung. Dabei erfuhr der Verein von jeher Unterstützung
durch deutsche und türkische linke Organisationen.
Eine Entspannung bzw. Lösung multiethnischer Konflikte im Nahen Osten ist
in naher Zukunft nicht zu erwarten. Die
politische Lage in Syrien, dem Nordirak und der Türkei bleibt unverändert
Der Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken insbesondere aus diversen türkisch linksorientierten, türkisch nationalen und
9
3
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Straftaten Gesamt
Eine substantielle Beeinflussung oder
systematische Unterwanderung der
Anti-Corona-Protestformate durch extremistische Akteure konnte in Mittelfranken bislang nicht festgestellt werden.
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2018
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2020
davon Gewaltdelikte
Der Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ wurde 2017 neu im Definitionsfeld der politisch motivierten Kriminalität eingeführt. Zuvor wurden
diesbezügliche Straftaten statistisch
im Phänomenbereich „ausländische
Ideologie“ geführt. Im Berichtszeitraum
2020 waren insgesamt acht Straftaten,
davon eine Gewalttat, zu verzeichnen.
Die AQ liegt bei 75,0 % (Vorjahr: 88,9 %).
Die anhaltenden Konflikte im Nahen
Osten wirken sich unverändert negativ
auf die Sicherheitslage in Deutschland,
Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr
2015 und der damit einhergehenden,
in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg das Risiko terroristischer Anschläge signifikant an.
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht in Deutschland die
anhaltend hohe Gefahr jihadistisch
motivierter Gewalttaten weiter fort.
Diese kann sich jederzeit in Form von
gefährdungsrelevanten Ereignissen bis
hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen
oder autonom agierenden Gruppen,
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
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Symbolfoto: thauwald-pictures - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegsgebieten stellen hier ein besonderes
Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu
beschaffenden und einzusetzenden
Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw,
hat an Bedeutung gewonnen.
2.2.20.6 Entwicklung
der PMK-Nicht zuzuordnen
Im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ wurden im Berichtszeitraum 2020
insgesamt 267 Straftaten registriert.
Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr
einen Anstieg um 95 Fälle bzw. 55,2 %
dar. Von den 267 Fällen sind fünf Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die AQ liegt bei 42,7 % (Vorjahr: 62,2 %).
ten. Obgleich sich in Mittelfranken z. B.
Gruppierungen wie „Die Corona-Rebellen Widerstand 100“ bildeten, handelt
es sich grundsätzlich um ein „heterogenes Protestfeld“, das weder über eine
zentrale Organisationsstruktur noch
über eine kohärente politische Ausrichtung verfügt. Ideologisch durchaus
unterschiedlichen Ursprungs vereint
die sogenannten „Corona-Leugner“
die Ablehnung des Staates und seiner
Maßnahmen. Dabei vermischen sich
rechtsextremistische Ideologie und Kapitalismuskritik mit Verschwörungsmythologie und neuen Phänomenen wie
der „QAnon“-Bewegung und dem Glauben an einen vermeintlichen „Deep
State“. Grundsätzlich muss daher mit
dem Versuch der Einflussnahme extremistischer Akteure auf Anti-Corona-Kundgebungen gerechnet werden.
Eine substantielle Beeinflussung oder
systematische Unterwanderung der
Anti-Corona-Protestformate konnte in
Mittelfranken bislang nicht festgestellt
werden.
2.2.20.7 Reichsbürger/
Selbstverwalter
Der Phänomenbereich „Sonstige/
nicht zuzuordnen“ wurde im Berichtszeitraum 2020 maßgeblich durch die
Protestaktionen und Kundgebungen
gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Reichsbürgerbewegung geprägt. Mit der Verbreitung des
Coronavirus im Frühjahr 2020 reagierten Teile der Bevölkerung auf staatliche
Infektionsschutzmaßnahmen
zunehmend kritisch. Es entstand eine
bundesweit agierende Protestbewegung, bei der neben einer Vielzahl
verunsicherter Bürger auch erstmalig
Anhänger ursprünglich politisch opponierender Strömungen (Links, Rechts)
zusammen mit Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern demonstrier-
PMK-nicht zuzuordnen
– Bezirk
Entwicklung
derMittelfranken
PMK - nicht zuzuordnen
300
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2016
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Straftaten Gesamt
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2020
davon Gewaltdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
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Der Anstieg der Fallzahlen ist maßgeblich auf versammlungsbezogene Straftaten sowie Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die Bayerische
Infektionsschutzverordnung zurückzuführen. Darüber hinaus ließen viele
Bürger in persönlichen Schreiben an
politische Mandatsträger ihrer Frustration freien Lauf. Diese enthielten neben
sachlicher Kritik auch häufig Anfeindungen mit beleidigenden, bedrohenden und somit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Die Reichsbürgerbewegung wurde
durch die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen mit neuem Leben erfüllt.
Konnte in den vergangenen zwei Jahren noch eine Stagnation bzw. eine
leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde
diese Entwicklung mit dem Ausbruch
der Pandemie ins Gegenteil gekehrt.
Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland
ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen
sich als außerhalb der Rechtsordnung
stehend an. Dabei bedienen sie sich
unterschiedlicher Argumentationmuster. Sie halten sich nach wie vor für
Bürger des Deutschen Reichs, welches
lediglich handlungsunfähig sei. Vorrangiges Ziel ist demnach die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen Reichs.
Im Gegensatz zu den sog. „Reichsbürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“
Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches
überzeugt sind, sondern durch eine
Erklärung ihren „Austritt“ aus der
Bundesrepublik mitteilen und nach eigener Auffassung damit nicht mehr den
geltenden Gesetzen unterworfen seien.
Die dafür genutzten Argumente sind
jedoch im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der sog. „Reichsbürger.“
In Mittelfranken waren mit Ende 2020
insgesamt 551 Personen (Vorjahr: 537)
als sog. „Reichsbürger/Selbstverwalter“ identifiziert.
49
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.21 Organisierte
Kriminalität
2.2.21.1 Kriminalitätsphänomen Rocker
In Mittelfranken kann die Rockerlage
nach wie vor – wie auch im restlichen
Bayern – weitestgehend als unauffällig
betrachtet werden. In der Öffentlichkeit waren nahezu keine Auseinandersetzungen (wie in anderen Bundesländern) wahrzunehmen.
Auch nach der Bestätigung des Kuttentrageverbotes durch das BVerfG mit
Urteil vom 09.07.2020 (1 BvR 2067/17
u. a.) meiden die „Outlaw Motorcycle
Gangs“ (OMCG) scheinbar weiterhin öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen, wobei durch das Befolgen
des Trageverbotes auch das Erkennen der Zugehörigkeit für Behörden
wesentlich erschwert ist. Wegen der
Corona-Pandemie waren öffentliche
und clubinterne Veranstaltungen 2020
zum Großteil ausgefallen, sodass auch
weniger polizeiliche Feststellungen getroffen werden konnten.
OMCG- bzw. zwei Supporter-Chaptern
bekannt.
Bei der einen in Mittelfranken verbliebenen rockerähnlichen Gruppierung
„United Tribuns“ gab es im Berichtsjahr
sowohl in der Führung als auch bei den
Mitgliedern einen starken Wechsel. Aktuell sind zehn Mitglieder bekannt.
Bedingt durch die Auflösungen/Austritte und einen Wohnortwechsel in einen
anderen Regierungsbezirk haben oder
hatten – trotz eines Neuzugangs – derzeit sechs MC-Angehörige (Vorjahr:
acht) Bezüge zur Türsteher-/SecurityBranche. Ferner sind insgesamt zwölf
Personen bekannt, die der Hooligan-,
rechten und/oder Reichsbürgerszene
zugehörig sind oder waren (Mehrfachzugehörigkeit möglich).
An Veränderungen konnten bei den
mittelfränkischen OMCG festgestellt
werden, dass der „Gremium MC Nürnberg“ zu Beginn des Jahres sein Clubhaus aufgab und das Chapter geschlossen wurde. Dies schlug sich erneut in
der gesunkenen Gesamt-Mitgliederzahl für Mittelfranken nieder und entspricht auch der vom BKA bereits im
Lagebild 2019 ermittelten bundesweiten Tendenz.
Laut dem letzten BLKA-Lagebild Rockerkriminalität (Stand 31.12.2019)
werden in Bayern ca. 1.000 Mitglieder
den 65 polizeilich relevanten OMCGChaptern zugerechnet. In Mittelfranken
waren 2020 zum Jahresende 106 Mitglieder (Vorjahr: 127) in sechs (sieben)
Symbolfoto: Jag_cz - stock.adobe.com
Die Mitglieder und Strukturen des
OMCG sind weiterhin vorhanden, wie
u. a. beim für Mittelfranken zuständigen Fachkommissariat 41 in 2020 geführten Ermittlungsverfahren wegen
versuchter räuberischer Erpressung
bzw. Betäubungsmittelhandel in nicht
geringen Mengen durch Mitglieder
eines rumänischen Charters des „Hells
Angels MC“ bzw. der „United Tribuns
Nürnberg“ zeigen. Hierbei konnten
auch Verbindungen beider Gruppierungen zur Rotlichtszene festgestellt
werden.
Die konsequente Entziehung/Verhinderung waffenrechtlicher Erlaubnisse
bei OMCG-Mitgliedern durch die Waffenbehörden in Zusammenarbeit mit
den Rocker-Sachbearbeiter-Dienststellen zeigt nun am Aufkommen neuer
Verfahren Wirkung. Entgegen vorangegangener Jahre musste lediglich eine
waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen
werden, die am 24.02.2020 an die Waffenbehörde zurückgegeben wurde.
Zwei Entzugsverfahren sind wegen eingelegter Rechtsmittel noch nicht abgeschlossen.
2.2.21.2 Menschenhandel/
Prostitution
Im Jahr 2020 war die Ausübung der
Prostitution wegen der Corona-Pandemie lange Zeit untersagt. Nach
dem Lockdown im Frühjahr 2020 und
den Lockerungen der Maßnahmen im
Sommer mussten, wie in anderen Bereichen auch, die Betreiber von Prostitutionsstätten Hygienekonzepte vorlegen und die sexuellen Dienstleistungen
waren nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich.
Obwohl die Prostitutionstätigkeit länger als ein halbes Jahr untersagt war,
wurden neun Ermittlungsverfahren
wegen Zwangsprostitution und
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
58
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (zu 2.2.21)
Die im Februar 2019 im KFD 4 Nürnberg,
K 41, gegründete EKO „Achilles“ bearbeitet weiterhin mehrere OK-Ermittlungsverfahren einer teilweise in Mittelfranken
ansässigen international agierenden kriminellen Vereinigung.
Die Mitglieder bzw. Gruppierungen dieser
russischen, tschetschenischen und aserbaidschanischen Organisation begingen
Menschenhandel geführt. Diese Anzahl
entspricht (mit Ausnahme 2018) dem
Durchschnitt der zurückliegenden Jahre. Lediglich ein Fall wurde während
des Prostitutionsverbotes angezeigt.
schwere Straftaten u. a. im Bereich der
Eigentums-, Kfz-, Schleusungs- und Korruptionskriminalität. Der zwischenzeitlich abgeschlossene Ermittlungskomplex wegen banden- und gewerbsmäßig
betrügerischen Anmietens und Verschiebens von Luxus-Mietfahrzeugen in mindestens 18 Fällen zentral über Nürnberg
ins osteuropäische Ausland wird seit Anfang 2020 beim Landgericht Nürnberg
aufwändig verhandelt. Fehlende Aus-
Allgemeinverfügung ab 01.12.2020 das
Erbringen von sexuellen Dienstleistungen auch außerhalb von Prostitutionsstätten (z. B. in angemieteten Wohnungen, Hotelzimmern) untersagt.
sagebereitschaft der fünf Angeklagten
und Konfliktverteidigung erforderten
eine akribische Beweisaufnahme der erlangten Erkenntnisse, insbesondere auf
der Vielzahl von Telefonüberwachungen
und Auswertungen von sichergestellten
elektronischen Beweismitteln. Derzeit
sind weitere Verhandlungstermine einschließlich hoher Präsenzzeiten der kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter bis
September 2021 terminiert.
vor viele der Prostituierten aus Südosteuropa. Durch die illegale Prostitutionsausübung in meist unbekannten
Wohnungen, Hotels und Ferienwohnungen besteht die Gefahr (ggf. auch
noch nach der Pandemie) einer örtlichen Verschiebung der Prostitutionsausübung, die wir aber zusammen mit
den Sicherheitsbehörden aufmerksam
beobachten werden.
Trotz Verbots der Prostitutionsausübung und Schließung von Betrieben
wird festgestellt, dass auf den einschlägigen Internetseiten nach wie
vor Anzeigen online geschaltet sind
Bayernweit und auch im Bereich Mittelund Prostituierte in Hotels oder Fefranken ist ein deutlicher Rückgang bei
rienwohnungen ihre sexuellen DienstAnzeigen wegen Zwangsprostitution/
leistungen anbieten. Nachdem diese
Menschenhandel durch überwiegend
Örtlichkeiten nicht als ProstitutionsDa aufgrund der Pandemie spezifische
weibliche Asylsuchende zu verzeichstätten bekannt bzw. bei den KreisverErhebungen nicht repräsentativ darnen. Durch das Bundesamt für Migrawaltungsbehörden angezeigt wurden
stellbar sind, wird auf den Vergleich
tion und Flüchtlinge (BAMF) wurden
(in den Annoncen sind lediglich die tezum Vorjahr verzichtet.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
dem BLKA im Jahr 2020 insgesamt 51
lefonische Erreichbarkeiten und nicht
Fälle (Vorjahr: 299) mitgeteilt, in denen
die Anschriften hinterlegt), sind im BeVon den im Jahr 2020 festgestellten
0911 21
12-10 30
Betroffene in ihrer Anhörung Angaben
darfsfall Aufklärungsmaßnehmen zur
174 Prostitutionsstätten
wurden
13
zu Menschenhandel oder ZwangsErmittlung der Örtlichkeit erforderlich.
von den Betreibern abgemeldet. Mit
prostitution machten. Für den ZustänTrotz der Pandemie mit teils einherVerfügung der 8. pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Bayer. Infektionsdigkeitsbereich des PP Mittelfranken
gehenden Grenzschließungen bzw. erschutzmaßnahmenverordnung sind
wurden 2020 insgesamt 13 derartige
schwerten Einreisebedingungen stamseit 02.11.2020 alle Betriebe bis auf
Anzeigen (54) durch das Fachkommismen angesichts der angespannten
unbestimmte Zeit erneut geschlossen.
sariat 41 bearbeitet.
Zusätzlich hat die Stadt Nürnberg mit
wirtschaftlichen Verhältnisse nach wie
Im vergangenen Kalenderjahr wurden
in Mittelfranken bei 217 durchgeführten Kontrollen insgesamt 257 Prostituierte angetroffen, davon 18 männliche.
Der Ausländeranteil bei den 239 kontrollierten weiblichen Prostituierten betrug 95,0 %.
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
www.facebook.com/polizeimittelfranken
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www.instagram.com/polizeimfr
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
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51
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.22 Prävention
Durch verhaltensorientierte Prävention versucht die Polizei, potentielle
Opfer auf Situationen vorzubereiten, in
denen es zu Straftaten kommen kann.
Die Systematik einer Tat beruht nämlich nicht nur auf den Handlungen des
Täters, sondern es sind immer auch
situative Aspekte zu berücksichtigen.
Zentrale Bedeutung hat hierbei das
Verhalten des Opfers, das im Einzelfall
viel tun kann, um Gefahren oder Schaden abzuwenden. Wer sich zum Beispiel in Eile und gestresst in das dichte
Getümmel der vorweihnachtlichen Innenstädte stürzt (Situation), unterliegt
vor allem dann einem gesteigerten
Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls
zu werden, wenn der Geldbeutel in der
offenen Tasche oben auf liegt (Opferverhalten).
Im vergangen Jahr hatten allerdings
nicht nur Taschendiebe so gut wie keine Tatgelegenheiten. Bedingt durch
die Corona-Pandemie gab es kaum
Möglichkeiten, die handlungsorientierten Ansätze in der polizeilichen
Kriminalprävention umzusetzen. Die
essentiellen Grundlagen dieser Konzepte sind Begegnung und Austausch.
Nicht alle Straftaten lassen sich so einfach verhüten, wie ein Taschendiebstahl. In den Themenfeldern Gewalt,
sexualisierte Gewalt, Mediennutzung
oder Rauschgiftmissbrauch bedarf es
einer kritischen Selbstreflexion, die
professionell moderiert werden muss,
wenn die Präventionsmaßnahmen
greifen sollen. Individuelle Verhaltensänderungen sind keine einfache
Angelegenheit. Gewohnheiten sitzen
tief. Das weiß jeder, der schon einmal
versucht hat, sich das Rauchen abzugewöhnen oder seine Ernährung umzustellen. Die Polizei spricht deswegen
vor allem Menschen in jungen Jahren
an, solange sich kriminovalente Verhaltensweisen noch nicht verfestigt oder
eingeschliffen haben. Ein Großteil der
Konzepte in der verhaltensorientierten
Prävention beruht demnach auf Veranstaltungen an Schulen, im vergangenen Jahr ebenfalls eine besondere
Herausforderung. Neben Unterrichts-
52
ausfällen mussten viele Inhalte im Home-Schooling vermittelt werden. Die
hierfür zur Verfügung stehenden Lernplattformen eignen sich in der Regeln
nicht für die Präventionsangebote der
Polizei. Der klassische (Frontal-)Vortrag
wird in der verhaltensorientierten Prävention mittlerweile durch interaktive
Übungen und Rollenspiele ersetzt, die
sich im Distanzunterricht kaum umsetzen lassen, weshalb es im vergangenen
Jahr zu zahlreichen Terminverschiebungen und schließlich zu Absagen
kam.
Neben Schülern stellen Senioren eine
weitere bedeutende Zielgruppe für die
verhaltensorientierten
Kriminalprävention dar, die wir schwerpunktmäßig
und auf vielen „Kanälen“ anzusprechen versuchen. Nachdem auch hier
pandemiebedingt
Veranstaltungen
in Seniorenheimen und anderen Örtlichkeiten abgesagt werden mussten,
wurde versucht, die Zielgruppe durch
andere Formen der Informationsvermittlung zu erreichen. Wie in den Vorjahren wurde die Kampagne zur Bekämpfung des Telefonbetruges weiter
ausgebaut. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurden ansprechende Kurzfilme im sog. Fahrgastfernsehen gezeigt,
die das Phänomen verdeutlichen sollen. Die Puppen „Gundi“ und „Gerch“
von der Polizeipuppenbühne des Polizeipräsidium Mittelfranken erklären in
wenigen Sekunden, wie der Enkeltrick
funktioniert oder was zu tun ist, wenn
falsche Polizeibeamte oder Schockanrufer am Telefon sind.
Nachdem inzwischen viele Senioren
nun auch in Sozialen Medien unterwegs sind, wurden die Spots auch über
diese Kanäle veröffentlicht. Dabei sind
nicht nur Senioren betroffen. Der Trickbetrug gehört zu den Phänomen, die
auch während der pandemiebedingten Einschränkungen verfangen. Gerade dann, wenn sich gesellschaftliche
Veränderungen vollziehen und eine
allgemeine Verunsicherung um sich
greift, haben es Betrüger besonders
leicht, ihr Ziel zu erreichen. Von den
Präventionsdienststellen in Mittelfranken wurden aus diesem Grund diverse
Informationsschriften erarbeitet, die
für Aufklärung sorgen sollen.
Die Botschaften sind einfach und allgemein gültig. Die Bürgerinnen und
Bürger werden aufgefordert, sich nicht
unter Druck setzen zu lassen und erst
einmal mit einer Person ihres Vertrauens zu sprechen, bevor sie Geld an Unbekannte übergeben. Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit und im
Zweifel sollten Betroffene nicht
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
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KRIMINALITÄT
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5, 90402 Nürnberg
Seite 1 von
1
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5, 90402 Nürnberg – Konzeption/Co
m Mittelfraken E34, Jakobsplatzm Mittelfranken PB 2-ÖA – Foto: iStock.com/Hig
Herausgeber: Polizeipräsidiu
Fürth – Gestaltung: Polizeipräsidiu
Kapellenstraße 10, 90762
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tz 5, 90402
Nürnberg
Seite 1 von
1
zögern, die Polizei einzuschalten. Die
größte Herausforderung für die Präventionsbeamten besteht allerdings darin,
Problembewusstsein zu schaffen. Die
Resilienz bei Betrugsdelikten endet mit
der eigenen Vorstellungskraft, sodass
viele Menschen der Meinung sind, ihnen könne so ein Missgeschick nicht
widerfahren. Dabei kann jeder zum
Opfer werden, denn die Täter agieren
kommunikativ hoch professionell und
sind extrem gewandt. Man muss sich
deshalb auch nicht schämen, wenn
man vertrauensselig zum Opfer geworden ist und sollte sich sofort an die
Polizei wenden.
Während also viele Angebote der verhaltensorientierten Prävention coronabedingt ausfallen mussten, stand
die Prävention nicht still. Bestehende
Konzeptionen wurden weiterentwickelt, an die pandemischen Bedingungen und Kriminalitätsphänomene
angepasst und es wurden auch neue
Themenbereiche angegangen. So wurde anlassbezogen zum Beispiel ein
Konzept erarbeitet, das die Sicherheit
von Amts- und Mandatsträgern thematisiert. Ferner wurde ein Elternbrief für
die Nutzung von Smartphones durch
Kinder im Grundschulalter entworfen,
der mittlerweile bayernweit übernommen wurde. Unabhängig davon meldeten sich mehrere Mitarbeiter aus
der verhaltensorientierten Prävention
für die „Contact-Tracing-Teams“ der
Gesundheitsbehörden, die im vergangenen Jahr von Polizeibeamten unterstützt wurden, und leisteten so präventive Arbeit im Gesundheitswesen.
In der technischen Kriminalprävention
stellen wir ebenfalls einen deutlichen
Rückgang der Beratungszahlen fest.
Trotzdem ließen sich noch 636 Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten
zur sicherungstechnischen Aufwertung
ihrer Wohnung beraten (im Vorjahr fanden noch 1.630 derartiger Beratungsgespräche statt). Dazu kamen noch 20
Infostände und 16 Bürgersprechstunden, die im Bereich der KPI Schwabach
in den Rathäusern angeboten werden
konnten, so lange es die Infektionslage
zuließ.
Letztendlich bedarf es der persönlichen Ansprache, um Menschen von
der manipulativen Macht der Betrüger
zu überzeugen. Die klassischen Methoden in der verhaltensorientierten Prävention mussten sich am Infektionsrisiko messen lassen und waren dann
oft nicht vertretbar. Das Gesicht der
polizeilichen Präventionsbeamte/-innen wurde zudem durch den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz verdeckt,
sodass es auch außerhalb des strengen
Lockdowns schwierig war, Bürgerinnen
und Bürger persönlich anzusprechen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
61
53
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg
518.370
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.781 Einwohner je km
2
23,3 %
37.683
Häufigkeitszahl
7.133
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
67,3%
Ausländeranteil
186,38 km²
Fläche
Allgemeines
2.3.1 Gesamtentwicklung
In der Stadt Nürnberg erfassten wir im
Jahr 2020 insgesamt 37.683 Straftaten
in der PKS. Dies bedeutet einen erneuten Rückgang um 1.821 Fälle (4,6 %).
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Nürnberg-Mitte
PI Nürnberg-Ost
PI Nürnberg-Süd
PI Nürnberg-West
KFD Nürnberg 1
KFD Nürnberg 2
KFD Nürnberg 3
KFD Nürnberg 4
VPI Nürnberg
GPI Nürnberg-Flughafen
Besonders auffällige Abnahmen stellen wir in den Bereichen der Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung
(18,1 %), Eigentums-/Diebstahlskriminalität (4,9 %), Rohheitsdelikte (6,7 %),
Gewaltkriminalität (12,4 %) sowie der
Rauschgiftdelikte (11,6 %) fest.
Es wird – wie bereits im mittelfränkischen Teil des Sicherheitsberichts –
auch an dieser Stelle noch einmal vorsorglich darauf hingewiesen, dass die
folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten ohne
ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden
(vgl. Ziffer 2.2.1).
Bei der Betrachtung der registrierten
Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Rückgang 1.502 Delikte, von 38.476 auf
36.974 (3,9 %).
Personal Polizei Nürnberg *
1.900 Beschäftigte
Polizeivollzugsbeamte: 1695
(männlich: 1284, weiblich: 411)
Schutzpolizei: 1043
(m.: 794, w.: 249)
Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 188
(m.: 142, w.: 46)
Kriminalpolizei: 464
(m.: 348, w.: 116)
* Ohne Polizeipräsidium und
Polizeiinspektion Spezialeinheiten
Nordbayern. Stand: 31.12.2020
54
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
62
KRIMINALITÄT
Straftaten in Nürnberg
10-Jahres-Vergleich
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg
50.000
45.000
40.000
Fallzahlen
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
ohne AufenthG
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
43.280
43.595
44.076
44.928
45.946
45.992
42.948
41.606
38.476
36.974
2.3.2 Aufklärungsquote
AQ (in Prozent) – Stadt Nürnberg
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
0,7 % auf sehr gute 67,3 %; es handelt
sich um den höchsten Wert im ZehnJahres-Vergleich.
2.3.3 Häufigkeitszahl
HZ – Stadt Nürnberg
In der Stadt Nürnberg verringerte sich
die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung zum fünften Mal in
Folge. Mit dem Wert von 7.133 wurde
ein Rückgang von 3,9 % berechnet
(Vorjahr: 7.423).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
63
55
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) - Stadt Nürnberg
2.3.4 Tatverdächtige
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg
18
Die Nürnberger Polizei ermittelte
im Jahr 2020 insgesamt 16.943 Tatverdächtige (TV), ein Rückgang im
Vergleich zum Vorjahr von 1.915 TV
(10,2 %). Ohne Berücksichtigung der
ausländerrechtlichen Verstöße sank die
Anzahl der Tatverdächtigen von 18.046
auf 16.472 (12.475 männlich/ 3.997
weiblich). Somit wurden auch hier
1.574 TV weniger gezählt als im Vorjahr
(8,7%).
16
Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über 21
Jahre) mit 80,6 %.
2.3.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Bei der Kinderdelinquenz ist zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang zu verzeichnen. Die Anzahl devianter Kinder
(in der PKS registrierte Personen unter
14 Jahre) sank von 520 auf 449 (13,7 %).
Kinder waren hauptsächlich in den Bereichen der Eigentumskriminalität sowie der Rohheitsdelikte in Erscheinung
getreten.
Auch die Anzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen (Personen von 14 bis
15,5
14,8
14
15,6
15,4
14,7
13,2
12,8
13,6
12,3
11,3
12
10
8
6
4
2
0
2016
2017
2018
Gesamt
2019
2020
unter 21 Jahren
18 Jahre) sank nach der Steigerung im
letzten Jahr aktuell von 1.531 auf 1.295
Personen (15,4 %). Das ist beachtlich,
denn in den vergangenen zehn Jahren
wurden damit niemals weniger Jugendliche in Nürnberg straffällig.
Die in Nürnberg straffällig gewordenen
1.295 Jugendlichen fielen insbesondere in den Bereichen der Eigentumskriminalität, Rohheits- und Rauschgiftdelikte sowie Sachbeschädigungen auf.
Bei Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahre) melden wir
ebenfalls einen erneuten Rückgang,
diesmal von 1.707 auf 1.467 Personen
(14,1 %).
Personen unter 21 Jahren waren an
insgesamt 4.525 Straftaten beteiligt
(-15,0 %).
Straftaten, begangen unter Alkoholeinfluss, stiegen insgesamt unwesentlich
um 0,2 %. Bei den Straftaten unter Alkoholeinfluss, begangen durch Tatverdächtige unter 21 Jahren, messen
wir allerdings einen Anstieg auf 13,6 %
(Vorjahr: 11,3 %).
Tatverdächtige - Stadt Nürnberg
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende
Nürnberg
Kinder / Jugendliche– /Stadt
Heranwachsende
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
56
2016
2017
2018
2019
2020
Heranwachsende
2.077
2.073
1.850
1.707
1.467
Jugendliche
1.474
1.495
1.424
1.531
1.295
Kinder
423
480
580
520
449
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
64
KRIMINALITÄT
2.3.5.1 Jugendliche
Intensivtäter
Im Stadtgebiet Nürnberg werden
jugendliche Intensivtäter (JUIT) im
Schwerpunkt von Kriminalbeamten
des KFD 2, Kommissariat 22, daneben aber auch von den Jugendbeamten der Schutzpolizeiinspektionen in
einem „personenbezogenen Ansatz“
betreut.
Ziel ist es, sich anbahnende „kriminelle
Karrieren“ frühzeitig zu erkennen und
abzuwenden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigt.
Im Jahr 2020 wurden in Nürnberg 77
Minderjährige und Heranwachsende
von K22 als JUIT geführt, die bezogen
auf die Lebenszeitprävalenz für 2.939
Straftaten verantwortlich waren.
Jugendliche
Intensivtäter
nach Wohnhorten
JUIT
nach
Wohnorten
– Bezirk
Jugendliche
Intensivtäter
nachMittelfranken
Wohnhorten
sonst. Mfr.; 35;
Nürnberg 23%
Fürth
Erlangen
Erlangen; 7;
sonst.4%
Mfr.
Summe:
96
15
7
35
153
Fürth; 15;
10%
Nürnberg; 96; 63%
Von den 77 Personen hatten 24 nicht
die deutsche Staatsangehörigkeit
(31,0 %).
Von den Nürnberger Schutzpolizeiinspektionen wurden insgesamt 19 Personen als JUIT geführt.
gesondert erfasst, sodass zu ihrem
Bevölkerungsanteil und damit in den
üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte keine exakte
Aussage getroffen werden kann.
2.3.6.1 Reisende Täter
2.3.6 Kriminalität
durch Nichtdeutsche
(ohne ausländerrechtliche Verstöße)
Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) nahm im Vergleich zum
Vorjahr um 6,4 % ab. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der
TV beträgt in Nürnberg aktuell 44,4 %.
In Relation hierzu beträgt der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,3 %. Die
Anzahl der nichtdeutschen TV sank
parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl
der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigsten Wert
seit 2015. Zuwanderer sind hierbei eine
Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV.
Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2020 um
8,4 % von 5.702 auf 5.223 abnahm. Das
ist beachtlich, denn in den Vorjahren
bewegte sich die Anzahl jeweils zwischen 6.000 und 6.700 TV.
Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 12,7 %.
Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer
werden von den Meldebehörden nicht
Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 55,7 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt
76,7 %.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
65
Wie die nachfolgende Grafik zeigt,
wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt Nürnberg.
Dieser Wert blieb in den letzten Jahren
relativ konstant in etwa auf diesem
Niveau. Nürnberg bleibt also kriminologisches „Attraktionsgebiet“ für diese
Kohorte.
57
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Tatverdächtigenverteilung - Stadt Nürnberg
Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg
22.000
17.000
12.000
7.000
2.000
-3.000
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
TV gesamt
19.213
19.861
19.798
19.458
18.969
18.046
16.472
deutsche TV
11.506
11.313
10.886
10.781
10.392
10.249
9.174
TV nichtdeutsch
7.707
8.548
8.912
8.677
8.595
7.811
7.308
TV nichtdeutsch
ohne Zuwanderer
6.709
6.641
6.718
6.193
6.418
5.702
5.223
TV Zuwanderer
998
1.907
2.194
2.484
2.415
2.109
2.085
TV Tatort - Wohnort - Beziehung / nichtdeutsche Täter
TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
58
2016
2017
2018
2019
2020
TV gesamt
8.912
8.667
8.595
7.811
7.308
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde)
5.158
4.950
4.880
4.488
4.280
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW)
4.308
4.223
4.154
3.703
3.457
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
66
KRIMINALITÄT
2.3.7 Kriminalitätsopfer
Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg
Im Jahr 2020 weist die Statistik in der
Stadt Nürnberg insgesamt 7.758 Kriminalitätsopfer aus, ein abermaliger
Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um
387 Personen (4,8 %).
Anzahl Opfer
7.758
33
männlich
4.876
22
weiblich
2.882
11
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
369
39
330
Gewaltkriminalität
Straßenkriminalität
1.646
826
1.195
537
451
289
Raub, räuberische Erpressung
218
157
61
Körperverletzungsdelikte
5.023
3.289
1.734
Straftaten insgesamt
Straftaten gegen das Leben
Der Großteil der Kriminalitätsopfer
sind Erwachsene über 21 Jahre (6.250
Personen). Der Männeranteil beträgt
64,6 %. Die Zahl der Heranwachsenden
liegt bei 598, die der Jugendlichen bei
467 und die der Kinder 443.
Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche)
Einzelbetrachtung
der Delikte ab der
folgenden Seite
PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg
PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Straftaten insgesamt
46.694
43.750
42.590
39.504
37.683
-1.821
-4,6%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
45.992
42.948
41.606
38.476
36.974
-1.502
-3,9%
13
22
335
50
13
25
438
100
9
14
473
88
16
23
507
70
3
16
415
42
-13
-7
-92
-28
-81,3%
-30,4%
-18,1%
-40,0%
22
8
1
-7
-87,5%
124
6.842
241
110
5.496
14.669
10.124
4.718
665
4.545
314
840
456
1.935
6.002
4.552
1.652
4.537
4.120
7.713
984
125
6.439
251
104
5.085
13.100
8.479
3.967
579
4.621
227
742
394
2.276
5.105
3.946
1.422
4.106
4.259
7.121
1.028
105
6.009
200
76
4.742
12.461
7.625
3.559
420
4.836
418
586
405
2.191
5.181
3.989
1.648
4.287
3.767
7.152
709
-20
-430
-51
-28
-343
-639
-854
-408
-159
215
191
-156
11
-85
76
43
226
181
-492
31
-319
-16,0%
-6,7%
-20,3%
-26,9%
-6,7%
-4,9%
-10,1%
-10,3%
-27,5%
4,7%
84,1%
-21,0%
2,8%
-3,7%
1,5%
1,1%
15,9%
4,4%
-11,6%
0,4%
-31,0%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
7.221
288
96
5.782
17.512
11.061
4.500
900
6.451
593
1.004
535
2.890
7.333
6.005
2.552
4.280
4.574
8.736
702
83
6.752
287
106
5.390
15.276
9.954
4.590
844
5.322
710
852
564
2.179
7.180
5.711
2.502
4.188
4.461
7.896
802
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
67
Verlauf
59
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Ausgewählte Deliktsbereiche
2.3.8 Straftaten
gegen das Leben
Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8)
Die 23 Jahre Frau unterhielt seit etwa
zwei Jahren eine Beziehung zu einem
26 Jahre alten Mann. Aufgrund einer
diagnostizierten Schizophrenie wurden ihm Medikamente verordnet. Vor
der Tat am 10.07.2020 setzte er deren
Einnahme selbstständig ab.
Zur Tatzeit, gegen 04:25 Uhr, befand
er sich zusammen mit der Geschädigten in deren Nürnberger Wohnung
in der Reindelstraße. Im Verlauf eines
krankheitsbedingten „Schubes“ ging
er die junge Frau massiv körperlich
Im Jahr 2020 wurden für Nürnberg 26
Straftaten gegen das Leben zur PKS
gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr
bedeutet dies einen Rückgang um
17 Fälle (39,5 %). Die AQ verringerte
sich um 4,5 % auf nun 88,5 %.
Es wurden drei Mordfälle registriert
(Vorjahr: 16). Beim Totschlag messen
wir 16 Fälle, sieben weniger als im Vorjahr.
In beiden Deliktsbereichen wurden alle
Fälle durch die Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt.
Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8)
Am 12.10.2020 geriet ein 52-jähriger
ukrainischer Asylbewerber mit seiner 46 Jahre alten Ehefrau in Streit.
Als die Geschädigte die gemeinsame
Wohnung in der Platenstraße verlassen wollte, wurde sie von ihrem Mann
2.3.9 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Insbesondere bei den Vergewaltigungen machte sich diese Entwicklung
bemerkbar. Wir registrieren 28 Delikte
(40,0 %) weniger als im Vorjahr. Des
Weiteren messen wir – im Gegensatz
zum mittelfränkischen Durchschnitt –
einen Rückgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern (27,8 %).
Symbolfoto: Tinnakorn - stock.adobe.com
Im Berichtszeitraum registrierten wir
insgesamt 415 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Nürnberg,
ein Rückgang um 92 Fälle oder beachtliche 18,1 %. Gleichzeitig konnten wir
die AQ um 2,1 % auf exakt 80,0 % steigern.
60
Dagegen stiegen die Zahlen im Bereich der Kinderpornografie erneut an
(42,4 %). Diese Entwicklung und die
vergleichsweise hohen Fallzahlen führen wir auf die Aufhellung des Dunkelfeldes zurück, die sich mit der anhaltend intensiven vor allem technischen
Ermittlungsarbeit der Polizei erklärt.
Bei den Sexualdelikten registrieren wir
301 Personen als Tatverdächtige (2019:
353), davon 178 Deutsche (216) und
123 Nichtdeutsche (137).
an. Die Nachbarn hörten deren Hilferufe und verständigten die Polizei.
Bei Eintreffen der Streifen wurde die
Geschädigte leblos in der Wohnung
aufgefunden. Sofort durchgeführte
Reanimationsversuche blieben erfolglos; die Geschädigte verstarb an ihren
schweren Verletzungen.
Der Beschuldigte wurde noch im Tatanwesen angetroffen und festgenommen und im weiteren Verlauf aufgrund
eines Unterbringungshaftbefehles in
einem Bezirkskrankenhaus untergebracht.
verfolgt, eingeholt und mit mehreren
Messerstichen in den Oberkörper getötet. Als Tatmotiv kristallisierte sich
Eifersucht in Verbindung mit Trennungsabsichten der Geschädigten
heraus. Die gemeinsame elfjährige
Tochter befand sich während der Tat
in der Schule.
Für das Jahr 2020 weist die PKS 369
Opfer von Sexualstraftaten aus (ein
Rückgang von 25,2 %), davon 89,4 %
weiblich und 10,6 % männlich. Rund
zehn Prozent der Opfer hatten eine
familiäre/verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen, ca. 31,0 %
hatten weitere räumliche soziale Vorbeziehungen, wie z. B. im Freundeskreis und durch den Beruf. Der Rest
hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV
bzw. ließ sich dies bei den Ermittlungen nicht feststellen.
Von den 415 Sexualstraftaten in Nürnberg ereigneten sich 147 Fälle im öffentlichen Raum. Die nachfolgende
Karte bietet eine Grobübersicht der
hierbei betroffenen Örtlichkeiten, die,
mit Ausnahme eines geografischen
Schwerpunktes in der Innenstadt, relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet
verteilt liegen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
68
KRIMINALITÄT
Sexualstraftaten
- PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg
Sexualstraftaten PKS-Entwicklung
– Stadt Nürnberg
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
335
438
473
507
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
unter Gewaltanwendung
99
199
270
50
11
100
8
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe
Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet
Anzahl
in %
415
-92
-18,1%
259
183
-76
-29,3%
88
70
42
-28
-40,0%
66
22
62
8
-62
-8
-100,0%
-100,0%
124
40
58
125
40
79
105
177
49
13
83
58
58
57
-20
-40
-22
-16,0%
-100,0%
-27,8%
8
8
17
18
12
-6
-33,3%
83
56
30
79
94
66
63
78
56
88
77
47
89
83
60
1
6
13
1,1%
7,8%
27,7%
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
sonst. Sexuelle Nötigung
46
sexuelle Belästigung
Beleidigung auf sexueller Grundlage
sexueller Missbrauch von Kindern
sexueller Missbrauch von Kindern
durch pornografische Schriften
Exhibitionistische Handlungen
Verbreitung pornografischer Schriften
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften
Veränderung 2019/2020
Verlauf
Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
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8 Kilometer
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8 Kilometer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
69
61
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.10 Rohheitsdelikte
der Rückgang im Bereich der Körperverletzungsdelikte (6,7 %). Allerdings
nahmen die Rohheitsdelikte im öffentlichen Raum leicht um 3,1 % zu.
Die AQ blieb mit 88,9 % auf nahezu demselben Niveau wie im Vorjahr
(89,0 %).
In Nürnberg nahm die Zahl der Rohheitsdelikte weiterhin ab, von 6.439
auf 6.009 Fälle (6,7 %). Das ist der niedrigste Wert innerhalb der vergangenen
zehn Jahre. Besonders erfreulich ist
Körperverletzungsdelikte im Öffentlichen Raum –
Stadt Nürnberg
Raubdelikte im Öffentlichen Raum –
Stadt Nürnberg
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2
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8 Kilometer
Geografische Schwerpunkte der Raubund Körperverletzungsdelikte befinden sich in der Innenstadt, insbesondere in der Lorenzer Altstadt mit
Hauptbahnhof und Königstorpassage
sowie im Bereich Plärrer.
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
70
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KRIMINALITÄT
2.3.11 Eigentumsdelikte
Abermals erfreulich zeigt sich die Entwicklung bei den Diebstahlsdelikten.
Wir messen mit aktuell 12.461 registrierten Fällen einen erneuten Rückgang um 4,9 % (639 Delikte). Die AQ
stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,3
Prozentpunkte auf 43,5 %.
Ausschlaggebend für dieses gute Ergebnis bei den Diebstahlsdelikten ist
u.a. die Entwicklung der einfachen
Diebstähle, allein hier liegt der Rückgang bei 10,1 %. Damit bestätigt sich
zwar ein länger anhaltender Trend,
Bezüge zu den infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen, jedenfalls hinsichtlich des Ausmaßes der Entwicklung, sind wahrscheinlich.
Bei den schweren Diebstählen (Ein-/
Aufbrüche) ist hingegen ein Anstieg um
4,7 % auf 4.836 Delikte (Vorjahr: 4.621)
gegeben.
Die „Fahrraddiebstähle“ nahmen von
2.276 auf 2.191 Delikte (3,7 %) ab. Rückläufige Zahlen melden wir auch beim
Taschendiebstahl (27,5 %) sowie beim
Ladendiebstahl (10,3 %). Auch hierbei
ist eine Korrelation zu den pandemisch
bedingten Einschränkungen wahrscheinlich.
Die Einbrüche in Gewerbeobjekte verringerten sich im Gegensatz zu den
Fallzahlen der schweren Diebstähle
(s. o.) ebenfalls und zwar mit insgesamt
586 Delikten (21,0 %) signifikant. Das
ist nach der erfreulichen Entwicklung
in den Vorjahren erneut der niedrigste
Wert im Zehn-Jahresvergleich.
Auch beim Kfz-Diebstahl können wir
sehr positive Zahlen vermelden, von
67 auf 21 Fälle (68,7 %). Hier hatten
wir im Vorjahr noch eine Steigerung
und wir haben unsere operativen und
taktischen Maßnahmen nochmals ausgebaut.
Dagegen stieg der Kfz-Aufbruch signifikant von 227 auf 418 Fälle. Ausschlaggebend hierfür ist eine Serie von
Kfz-Aufbrüchen, die bereits Ende 2019
begann, jedoch erst jetzt Eingang in die
PKS fand, nachdem sie 2020 mit der
Festnahme der Täter geklärt werden
konnte.
Analog zum mittelfränkischen Trend
stiegen auch in Nürnberg die Fallzahlen des Wohnraumeinbruchdiebstahles. Wurden im Vorjahr noch 394 Delikte zur PKS gemeldet, so waren es im
aktuellen Berichtszeitraum
Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
71
63
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
405 Fälle, eine Steigerung um 2,8 %.
Ursächlich hierfür sind zu einem beträchtlichen Teil allerdings Wohnungseinbrüche, die bereits Ende des Jahres
2019 stattfanden, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst 2020
zur PKS (als Auslaufstatistik) gemeldet
werden konnten. Die AQ in Höhe von
16,3 % liegt nur geringfügig unter dem
mittelfränkischen Durchschnitt.
Karte Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg
Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird
von der Bevölkerung auch weiterhin
als besorgniserregendes Phänomen
wahrgenommen und beeinträchtigt
stark das subjektive Sicherheitsgefühl
der Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch
repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr
2021 fortgeführt.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
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8 Kilometer
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64
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
72
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KRIMINALITÄT
2.3.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Die Fallzahlen stiegen um 1,5 % von
5.105 auf 5.181.
Allein beim Betrug – als Unterart des
Phänomens – messen wir eine Steigerung um 1,1 % auf 3.989 Delikte.
Einen nicht unerheblichen Anteil hat
allerdings das Delikt Erschleichen von
Leistungen sowie die Beförderungserschleichung in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei denen es sich jedoch
größtenteils um sog. „Kontrolldelikte“
handelt.
Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
Ein Zusammenhang mit den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben ist
wahrscheinlich, da die Kontrolltätigkeit in den Verkehrsmitteln vor allem
hinsichtlich des dort erforderlichen
Mund-Nasen-Schutzes
ausgeweitet
worden ist.
Die AQ bei den Vermögens- und Fälschungsdelikte stieg um 1,9 % auf jetzt
84,1 %.
2.3.13 Sachbeschädigung
2020 wurden mehr Sachbeschädigungen registriert. Deren Anzahl stieg um
4,4 % von 4.106 auf jetzt 4.287 Fälle,
insbesondere auf Straßen, Wegen und
Plätzen sowie bei den sogenannten
„gemeinschädlichen“ Sachbeschädigungen.
Die AQ stieg insgesamt um 3,8 Prozentpunkte auf im bundesweiten Vergleich
durchaus beachtliche 31 %.
2.3.14 Aufenthaltsgesetz
In Nürnberg messen wir – parallel
zum mittelfränkischen Durchschnitt
– bei den Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen einen Rückgang um 31,0 % (von 1.028 auf 709
Verstöße).
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4
8 Kilometer
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
73
2
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8 Kilometer
65
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität
Es wurden 11,6 % weniger Verstöße
nach dem Betäubungsmittelgesetz
festgestellt (4.259 auf 3.767 Fälle). Zuletzt unterschritten wir die Marke von
4.000 Delikten im Jahr 2015. Es ist
nicht auszuschließen, dass potentielle Täter nicht nur durch die massiven
Kontrollmaßnahmen der Vorjahre ver-
unsichert, sondern auch durch die im
Zuge der infektionsschutzrechtlichen
Kontaktbeschränkungen nochmals bedeutsam erhöhte polizeiliche Präsenz
abgeschreckt wurden und Straftaten
jetzt auch vermehrt im privaten Bereich und nicht mehr in der Öffentlichkeit begangen werden.
Die Anzahl der Tatverdächtigen sank
von 3.409 auf 3.003.
Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
Die AQ hielt sich nahezu auf Vorjahresniveau und sank minimal um 0,1 % auf
97,1 %.
Der Rückgang von Betäubungsmitteldelikten im Jahr 2020 erstreckt sich in
der Hauptsache auf die allgemeinen
Verstöße mit Cannabis/NpS und Amfetamin (hier vorrangig der Besitz) sowie auf die einfachen Handelsdelikte
(geringe Mengen), mit Ausnahme von
Methamfetamin. Die genannten Delikte sind – typisch für diesen Deliktsbereich – das Ergebnis von proaktivem
Kontrollverhalten.
Im Gegensatz dazu ist ein Anstieg der
qualifizierten Handelsdelikte (nicht
geringe Mengen) bei nahezu allen Betäubungsmittelarten festzustellen. Die
Zahlen resultieren grundsätzlich aus
operativ geführten Ermittlungsverfahren im KFD 4 Nürnberg und zeigen,
dass trotz der Corona-Pandemie der
professionelle Handel mit Rauschgift
nahezu uneingeschränkt weiter betrieben wurde. Diese Entwicklung spiegelt auch das interne Lagebild wider.
Einzeln betrachtet verzeichnen hierbei
die Betäubungsmittel Heroin, Methamfetamin und Kokain den größten Zuwachs.
Das Phänomen des Rauschgifthandels
mit Heroin durch iranische Tätergruppierungen wurde seit 2019 im Ermittlungsverfahren „Perser 3“ bekämpft
und erst im Jahr 2020 abgeschlossen.
Gegen die 70 Beschuldigten wurden inzwischen Haftstrafen von bis zu neun
Jahren ausgesprochen.
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
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0
2
4
8 Kilometer
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0
66
2
4
Die steigende Tendenz bei Methamfetamin (Crystal) setzt sich auch im Jahr
2020 fort. Diese Steigerungen lassen
sich mit dem Rückgang beim „normalen“ Amfetamin in Einklang bringen.
Als Ursache wird u. a. die Verfügbarkeit großer Mengen an Methamfetamin
aus den Niederlanden angesehen. In
mehreren Ermittlungsverfahren des
KFD 4 Nürnberg erfolgten im Jahr 2020
Sicherstellungen von Methamfetamin
im Kilogrammbereich. Die Herkunft
aus Tschechien spielte dabei eine eher
untergeordnete Rolle.
8 Kilometer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
74
KRIMINALITÄT
5.000
100,0
4.500
99,0
4.000
98,0
3.500
97,0
3.000
96,0
2.500
95,0
2.000
94,0
1.500
93,0
1.000
92,0
500
91,0
0
2016
2017
2018
2019
2020
Rauschgiftdelikte
4.574
4.461
4.120
4.259
3.767
AQ in %
97,6
96,0
97,4
97,2
97,1
RG Tote in Nürnberg
20
19
15
34
23
Hauptsache durch proaktiv initiierte
Ermittlungsverfahren generiert.
90,0
zusammen mit Cannabis – trotz Rückgang der Fallzahlen – die am stärksten
vertretenen Betäubungsmittelarten.
Der Vertriebsweg von NpS findet weiterhin hauptsächlich über das Internet
(auch Darknet) mit Postversand statt;
es wurden allerdings auch einige örtliche Produktionsstätten festgestellt.
Wie bereits für das Jahr 2019 festgestellt, haben sich die neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) auf dem
Rauschgiftmarkt etabliert und bilden
Symbolfoto: New Africa - stock.adobe.com
Kokain ist trotz Steigerung der Fallzahlen nach wie vor keine Alltagsdroge; somit nimmt das polizeiliche Kontrollverhalten auf die Anzahl an Delikten auch
keinen großen Einfluss. Die Jahresvergleiche spiegeln grundsätzlich Wellenbewegungen wieder und werden in der
AQ
Fallzahl
Stadt Nürnberg - Rauschgiftdelikte
Rauschgiftkriminalität – Stadt Nürnberg
Das Phänomen Cannabidiol (CBD)
mit seinen unterschiedlichen Produkten ist auch im Jahr 2020 weit verbreitet. Neben CBD-Marihuana und
CBD-Haschisch sind z. B. Öle, Liquids,
Mundsprays etc. im Umlauf. Der Vertrieb findet hier ebenfalls sowohl über
das Internet/Darknet, als auch durch
örtliche Ladengeschäfte statt. In der
öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Auffassungen zur rechtlichen Einordnung von CBD vertreten,
schon weil noch keine obergerichtliche
Rechtsprechung besteht.
Die Konsequenz sind unterschiedliche
Vorgehensweisen seitens der Staatsanwaltschaften und der Polizeibehörden.
Mit Ausnahme von Kosmetikprodukten
und Tierfutter werden in Mittelfranken
Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
75
67
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
es mehrfach zu Einsätzen, die teilweise
spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter im dichten Schneetreiben auf das Dach eines mehrstöckigen
Wohnhauses, sodass der Einsatz von
Feuerwehr und Verhandlungsgruppe der
Polizei erforderlich wurde.
Herausragender Fall (zu 2.3.15)
Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fachkommissariat K44 die Ermittlungsverfahren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt.
Beide Verfahren wurden aufgrund von
Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand
war der Handel mit unterschiedlichen
Betäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin
und Marihuana), jeweils in Mengen im
zweistelligen Kilogrammbereich, durch
Tätergruppierungen aus Nürnberg und
Schwabach sowie dem Landkreis Roth.
Hervorzuheben ist die Sicherstellung der
für Mittelfranken bislang einmaligen Einzelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin.
Auch für den Zuständigkeitsbereich der
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war
es die größte Sicherstellungsmenge aus
der Gruppe der Amfetamine. Die Ermittlungen ließen darüber hinaus Bezüge zu
einem Parallelverfahren der Kriminalpolizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig
Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergruppierung nach Nürnberg geliefert worden
war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier
Beide Ermittlungsverfahren wurden mit
umfangreichen operativen Maßnahmen
begleitet, im Zuge derer Zusammenhänge zwischen den Tätergruppierungen
erkennbar wurden. Daraus resultierte
schließlich das Ermittlungsverfahren
„Fusion“. In den jetzt drei Verfahren kam
2.3.15.1 Rauschgifttote
(2019: 34,88 %) beträgt, also leicht abnahm.
desfälle sind auf eine Intoxikation mit
Fentanyl (2), Kräutermischungen (3)
und sonstige betäubungsmittelhaltige
Arzneimittel (1) zurückzuführen. Todesfälle mit ausschließlicher Ursache
Methamfetamin haben wir nicht. Ein
Todesfall steht in kausalem Zusammenhang mit einem Suizid. In drei
Fällen steht zwar im Moment ein meldepflichtiger RG-Todesfall fest, die Gutachten zur genauen Ursache stehen
jedoch noch aus.
Im Jahr 2020 sind 23 Rauschgifttote
(19 Männer, vier Frauen) im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, im Vorjahr
mussten wir noch 34 RG-Tote melden
(-32,4 %). Im öffentlichen Raum wurden hierbei zehn RG-Tote aufgefunden
(Vorjahr 13).
Unter den 23 RG-Toten waren drei
Personen, die ihren Wohnsitz nicht in
Nürnberg hatten, sechs Personen waren ohne festen Wohnsitz.
Die mehrjährigen statistischen Auswertungen zur Anzahl der Drogentoten
lässt regelmäßig Wellenbewegungen
erkennen. Die Gründe dafür sind in
der Regel individuell vielschichtig und
nicht monokausal erklärbar.
Ein sich über Jahre aufbauender
schlechter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw.
auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzentrationen etc. sind mögliche
Gründe für diese z. T. starken Schwankungen im Mehrjahresvergleich.
In diesem Zusammenhang bedeutsam ist der in 2020 bislang festgestellte durchschnittliche Wirkstoffgehalt
von Heroinplomben, der 31,63 %
13 Personen starben nach den rechtsmedizinischen Feststellungen an einer
Überdosis Heroin. Die anderen To-
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
2016
aus Mainz auf frischer Tat bei einer Lieferung von zehn Kilogramm Marihuana an
einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde
durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung
durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300
Kilogramm Marihuana aufgefunden und
sichergestellt.
Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen
38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden
sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth
sind auf den Jahresbeginn 2021 terminiert. Durch das K44 konnten insgesamt
66,0 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück
Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur
Vermögensabschöpfung beschlagnahmt
werden.
2017
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
2018
2019
2020
Statistik
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
Ansbach
10
2
12
1
0
1
4
0
4
2
0
2
1
0
1
Erlangen
1
1
2
3
0
3
1
1
2
1
0
1
5
1
6
Fürth
0
1
1
9
1
10
3
0
3
5
1
6
3
0
3
Nürnberg
19
1
20
15
4
19
11
4
15
30
4
34
19
4
23
Schwabach
0
0
0
4
0
4
2
0
2
2
0
2
3
0
3
Mittelfranken
30
5
35
32
5
37
21
5
26
40
5
45
31
5
36
68
gesamt
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
76
KRIMINALITÄT
2.3.16 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität nahm um
12,4 %, von 1.676 auf 1.468 Delikte ab
und befindet sich damit erneut auf
einem Zehn-Jahres-Tiefstwert. Die AQ
ging um 0,6 Prozentpunkte auf 82,8 %
leicht zurück.
2.3.17 Straßenkriminalität
In der Stadt Nürnberg stiegen die Fallzahlen leicht von 7.121 auf 7.152 Fälle
2.3.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung
Eine eindeutige Aussage, wie stark sich
die „Corona-Pandemie“ und die damit
verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann
anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden.
Es gibt bei der Interpretation der Daten
sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die
Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken
registriert wurden, sind mit acht Fällen
von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung.
Insgesamt gehen die Straftaten in der
PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch
2020 wurde ein deutlicher Rückgang
registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl,
durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich
aber grds., wenn auch vielleicht in der
Effektstärke beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein.
Markante Veränderungen ergaben sich
v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen:
■ Der Rückgang der Sexualdelikte in
Nürnberg vollzieht sich entgegen
des allgemeinen Trends. In Mittelfranken ist ein leichter Anstieg
(0,4 %), bei gleichzeitig verbesserter AQ
von 26,9 % (4,2 %).
2.3.18 Cybercrime
Im Stadtgebiet Nürnberg ist das Kommissariat 25 für die Bekämpfung der
Cybercrime zuständig. Die CybercrimeErmittler werden seit einigen Jahren
von erfahrenen Experten – derzeit insgesamt zehn IT-Kriminalisten – unterstützt. Bestimmte Handlungsfelder
mit Bezug zur Cybercrime, die einer ge-
eingetreten, im bayernweiten
Durchschnitt sogar ein Anstieg von
23,7 %. Aus diesem Grund ist ein
Einfluss der Corona-Pandemie auf
die Entwicklung der Sexualdelikte
speziell in Nürnberg sehr unwahrscheinlich.
■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein
Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig
möglich. Dennoch erscheint die
Korrelation zulässig, dass sich die
Einschränkungen des öffentlichen
Lebens, wie z. B. die Absage vieler
Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt
haben.
■ Die Einflüsse von Corona sind wohl
bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde
sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder
pandemiebedingt
betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und
sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst.
■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender
Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den
Rauschgiftdelikten sind in hohem
Maße durch die Kontrolltätig-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
77
wissen Professionalisierung bedürfen
(beispielsweise Kryptowährung) werden zentral für ganz Mittelfranken beim
Kommissariat 25 bearbeitet.
Zudem werden andere Fachkommissariate kompetent unterstützt, wenn
sie Delikte bearbeiten, die mit dem Tatmittel Internet begangen werden, z. B.
Betrügereien im Internet.
Weitere Informationen zu diesem Thema unter Ziffer 2.2.18.
keiten der Polizei beeinflusst, die
meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von
Personen im öffentlichen Raum
stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben
sich deshalb zwangsläufig mehr in
privaten Räume verlagert; polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind
dort deutlich eingeschränkt.
2.3.19.1 Kriminalität im
häuslichen Umfeld
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie
wird in der Öffentlichkeit häufig über
die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen
auf Familien und ihr häusliches Umfeld
diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele
Befürchtungen zu steigender Gewalt in
diesem Bereich.
Mit den Zahlen der PKS der Stadt
Nürnberg lässt sich diese Vermutung
über die Recherche geklärter Fälle, bei
denen die Opfer/Geschädigten mit den
Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen.
Die nachfolgende Grafik gibt einen
Überblick über die Entwicklung der
letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Deliktsbereiche Tötungsdelikte, Sexualdelikte
und Körperverletzungsdelikte.
Abgesehen von den Sexualdelikten
sind hier keinerlei signifikante
69
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt
PKS
Opfer
und
Geschädigte
im gemeinsamen Haushalt – Stadt Nürnberg
1000
950
900
850
800
750
700
650
600
550
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
881
923
879
120
728
720
701
100
80
60
20
40
26
24
21
21
4
6
5
2018
2019
2020
11
6
20
0
2017
Straftaten Gesamt
Körperverletzungsdelikte
Staftaten gegen das Leben
Kenntnis gelangt sind) auszugehen ist,
zumal für die Betroffenen i.d.R. auch
andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht wirken. Statistisch belegbar
ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu
mangelt es uns bislang an objektiven
Erkenntnissen.
Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten Steigerungen bei den Sexualdelikten sind lediglich bis zum Jahr
2018 erkennbar. Bereits im Jahr 2019
kam es zu einem leichten Rückgang der
Fallzahlen, die 2020 unverändert blieben. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten Hellfeld der PKS bisher keine
Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf Gewalt im häuslichen Umfeld der
Menschen unmittelbar erkennbar sind.
Anzumerken ist jedoch, dass, u. U. verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem
besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei bislang nicht zur
2.3.19.2 Suizide
Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise
auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken
im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr
zwar angestiegen, befinden sich je-
Suizide Stadt Nürnberg
Suizide – Stadt Nürnberg
95
91
100
80
68
59
49
88
70
62
46
40
40
20
0
2016
2017
Versuche
70
829
783
734
2016
60
140
860
2018
2019
2020
Vollendungen
Sexualstraftaten
doch eindeutig innerhalb des üblichen
Schwankungsbereiches der Vorjahre.
2.3.19.3 Entwicklung
bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche
im Jahresverlauf 2020
Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche aufzeigen zu können,
wurde (ausnahmsweise) das polizeiliche Vorgangsbearbeitungsprogramm
„IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen
Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen und Analysen
geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage
wieder, der sich auch auf rückwirkende
Zeiträume durch laufende Ermittlungen
und Qualitätssicherungsmaßnahmen
kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl
lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und
zueinander in Verhältnis setzen.“) zusätzlich zur PKS ausgewertet. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind
aufgrund unterschiedlicher Erfassungsregeln aber mit der PKS nur bedingt
vergleichbar, unterstützen daher nur
pandemiebedingt notwendige Interpretationen. Mit dieser Auswertung
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
78
KRIMINALITÄT
kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in
den einzelnen Monaten vor und nach
Pandemiebeginn verglichen und dargestellt werden. Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind
lediglich bei den Körperverletzungen,
den Eigentumsdelikten, insbesondere
dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor
allem aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkei-
tenanzeigen möglich. Die Anzahl dieser Ordnungswidrigkeitenanzeigen lag
während der stärksten coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr und
ab Herbst 2020 besonders hoch.
IGVP Auswertung
IGVP-Auswertung
ausgewählte Deliktsgruppen ausgewählte Deliktsgruppen – Stadt Nürnberg
Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche
1
Monat
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch
31
367
540
43
383
629
20
403
522
29
313
363
32
379
418
49
394
515
44
472
688
56
455
605
56
331
576
30
368
586
27
298
501
32
236
340
StGB - Besonders schwerer Diebstahl
338
355
340
394
323
321
367
299
422
317
321
193
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
29
34
23
17
32
27
16
35
32
20
11
17
1.318
1.114
2.422
4.154
2.099
1.422
1.137
1.024
1.560
1.877
2.513
2.733
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung
StGB - Körperverletzung
Ordnungswidrigkeiten
Selbsttötung
Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte)
7
12
10
7
14
10
10
16
15
11
15
16
2.630
2.570
3.740
5.277
3.297
2.738
2.734
2.490
2.992
3.209
3.686
3.567
2.3.20 Politisch
motivierte Kriminalität
Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernates 1
in Nürnberg liegt seit 2015 auf einem
konstant hohen Niveau. Die Fallzahlen
stiegen im Jahr 2020 erneut von 373
auf 445 Delikte (19,3 %).
Die Straftaten im Phänomenbereich
„PMK Links“ stiegen von 86 auf 137
(59,3 %), im Phänomenbereich „PMK
Rechts“ von 156 auf 165 (14%), bei den
Straftraten der „PMK nicht zuzuordnen“ war der Anstieg mit 113 % (54 auf
115 Delikte) am markantesten.
beiteten wir fünf Straftaten, im Gegensatz zu neun im Jahr zuvor.
Signifikant gingen die Straftaten im
Phänomenbereich „PMK Ausländische
Ideologie“ zurück (von 68 auf 23, Rückgang um 66,2 %).
Rückgänge verzeichnen wir bei der
„PMK-Religiöse Ideologie“. Hier bear-
Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
79
71
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
Sicherste
Großstadt
in Bayern
2020
Stadt Fürth
128.479
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.028 Einwohner je km
2
19,6 %
5.314
Häufigkeitszahl
4.136
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
65,9%
/-!// )Ҋ //ƕ-/#
Ausländeranteil
63,35 km²
Fläche
чѵппп
Straftaten
– Stadt Fürth
цѵппп
хѵппп
фѵшфп
фѵчпс
спрх
спрц
фѵтчс
фѵтшс
фѵтру
спрч
спрш
спсп
фѵппп
уѵппп
тѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Fürth
KPI Fürth
VPI Fürth
сѵппп
рѵппп
п
In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2020 erneut von 5.392
auf 5.314 (1,4 %) gesunken, was den besten Wert der letzten fünf Jahre darstellt.
AQ – Stadt//ƕ-/#
Fürth
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Stadt Fürth
//ƕ-/#
$)ڿ
хфѶш
хчѶч
хцѶч
хцѶч
хфѶц
Die Aufklärungsquote (AQ) sank leicht
auf 65,9 % (2,9 %).
Die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung
einer Kommune beträgt für Fürth 4.136
72
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
уѵртх
уѵсср
уѵсфу
уѵхсц
уѵцшс
(-2,0 %). Das ist gleichzeitig der niedrigste Wert der vergangenen fünf
Jahre. Dieser Spitzenwert sichert der
Stadt Fürth auch im Jahr 2020 erneut
das Prädikat „sicherste Großstadt“
(über 100.000 Einwohner) in Bayern.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
80
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Wir registrieren mit vier Fällen von
Straftaten gegen das Leben einen Fall
weniger als im Vorjahr. Der darunter
aufgeführte Totschlag konnte durch
die KPI Fürth aufgeklärt werden. Zu
einem Mord kam es 2020 nicht.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung messen
wir einen Anstieg der Fallzahlen von 75
auf aktuell 89 (18,7 %). Die AQ sank auf
76,4 %.
Insbesondere kam es zu höheren Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von
Kindern sowie der Verbreitung, dem
Erwerb, Besitz und der Herstellung
kinderpornografischer Schriften, Straftaten die sich im virtuellen Raum konzentrieren.
Erfreulich ist die Entwicklung der Vergewaltigungen (-42,9 %) und der exhibitionistischen Handlungen (-46,2 %).
Bei den Rohheitsdelikten vermelden
wir – nach Rückgängen in den vergangenen Jahren – steigende Fallzahlen
(7,7 %) bei einem gleichzeitig leichten
Rückgang der AQ auf 92,1 % (1,5 %).
Einen Rückgang verzeichnen wir bei
den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Mit 732 Fällen kam es hier zu
einem Minus von 23,5 % bei einer beachtlichen AQ von 87,4 %. Allein beim
Betrug kam es insgesamt zu einem
Rückgang um 21,3 %; hier weist die
PKS aktuell 560 Delikte auf.
Während wir beim einfachen Diebstahl
einen Rückgang von 4,9 % registrieren,
stiegen die Fallzahlen beim schweren
Diebstahl (Ein-/Aufbruch) um 7,6 % an.
Bei der Sachbeschädigung stiegen die
Zahlen insgesamt von 707 auf 831 Fälle
(17,5 %).
Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen bei den Sachbeschädigungen an Kfz (30 %) sowie den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und
Plätzen (28,8 %).
U. a. wurden 416 Fahrraddiebstählen
zur Anzeige gebracht, 97 Delikte mehr
als im Vorjahr (30,4 %).
Bei den Wohnungseinbrüchen vermelden wir mit 72 Delikten 14 mehr als im
Vorjahr, gleichzeitig mit 20,8 % jedoch
eine überdurchschnittlich hohe AQ für
diesen Deliktsbereich.
Foto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com
Ausschlaggebend für die Fallzahlensteigerung waren insbesondere die
Zuwächse bei den gefährlichen Körperverletzungen (23,5 %) und den
Raubdelikten (44,4 %).
Die Diebstahlsdelikte gesamt blieben
mit 1.660 Fällen auf dem Niveau des
Vorjahres (1.661).
Die
Betäubungsmittelkriminalität
ging – analog zum mittelfränkischen
Trend – von 586 auf 517 Fälle (11,8 %)
zurück. Die ohnehin hohe AQ konnte
nochmals um 1,5 % auf nun 96,7 % gesteigert werden.
Die Gewaltkriminalität stieg um 20 %
von 180 auf 216 Fälle an, gleichzeitig
sank die AQ leicht auf 86,6 %.
Mit 1.223 Delikten messen wir auch
einen Anstieg im Bereich der Straßenkriminalität um 23,9 %. Jedoch konnte hier die AQ um 3,2 % auf nun 29,6 %
gesteigert werden.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
81
73
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung Stadt Fürth
PKS-Entwicklung – Stadt Fürth
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
5.985
5.853
5.426
5.447
5.361
-86
-1,6%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
5.950
5.802
5.382
5.392
5.314
-78
-1,4%
1
4
59
12
2
2
63
19
0
4
106
16
1
2
75
14
0
1
89
8
-1
-1
14
-6
-100,0%
-50,0%
18,7%
-42,9%
3
1
1
0
0,0%
9
755
37
3
597
1.656
1.071
404
35
585
66
109
50
248
899
746
131
691
603
978
44
14
751
27
5
575
1.661
1.017
366
33
644
50
126
58
319
957
712
191
707
586
987
55
15
809
39
8
615
1.660
967
361
21
693
52
63
72
416
732
560
161
831
517
1.223
47
1
58
12
3
40
-1
-50
-5
-12
49
2
-63
14
97
-225
-152
-30
124
-69
236
-8
7,1%
7,7%
44,4%
60,0%
7,0%
-0,1%
-4,9%
-1,4%
-36,4%
7,6%
4,0%
-50,0%
24,1%
30,4%
-23,5%
-21,3%
-15,7%
17,5%
-11,8%
23,9%
-14,5%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
860
39
4
685
2.229
1.324
484
48
905
75
123
115
428
1.076
894
190
670
385
1.179
35
12
984
41
4
782
1.913
1.147
412
40
766
68
144
94
301
1.020
837
207
629
438
1.022
51
Herausragender Fall – Stadt Fürth
Die Mutter eines zehnjährigen litauischen
Kindes aus Sonneberg in Oberfranken
wurde misstrauisch, als sie auf ihrem
eigenen Mobiltelefon ein digitales Zugticket nach Fürth entdeckte. Das Handy
hatte sie zuvor ihrer Tochter zur Nutzung
überlassen.
Nach entsprechenden Vorhaltungen und
anfänglichen Schutzbehauptungen gestand das Kind schließlich, dass es über
das Internet einen 23-jährigen Deutschen
aus Fürth kennengelernt hatte. Von die-
74
sem habe sie auch die Zugtickets online übermittelt bekommen. Insgesamt
habe die Zehnjährige fünfmal unbemerkt
ihren Internetkontakt in Fürth besucht
und sich dabei in den jungen Mann verliebt. Bei drei dieser Besuche sei es zum
vaginalen Geschlechtsverkehr mit Entjungferung des Kindes gekommen. Der
Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich
statt. Der 23-jährige Deutsche hatte die
Zugtickets jeweils online gebucht und
zugestellt. Das Kind erhielt zudem großzügige Geschenke, wie zum Beispiel Bargeld oder für heimliche Verabredungen
ein eigenes Handy. Als das Kind an einer
Verlauf
Geschlechtskrankheit litt, übersandte ihr
der 23-Jährige eine Behandlungssalbe.
Der Beschuldigte machte nach seiner
Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er kam in Untersuchungshaft. Die Gerichtsverhandlung
steht noch aus. Die Ermittlungen der
für den Wohnort des Täters zuständigen
Kriminalpolizei führten zum Bekanntwerden zweier weiterer Internet-Kontakte
aus der dortigen Region. Auch hier war es
zu intimen sexuellen Tathandlungen gekommen, wobei das Kind im Voraus Geld
oder Geschenke eingefordert hatte.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
82
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Schulz Foto - stock.adobe.com
2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
Stadt Erlangen
112.528
Einwohner
Bevölkerungsdichte
5.293
Häufigkeitszahl
4.704
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
65,5%
хѵппп
фѵцфц
18,7 %
76,95 km²
Straftaten
– Stadt Erlangen
чѵппп
хѵрхр
2
Ausländeranteil
/-!// )Ҋ //-')" )
цѵппп
1.462 Einwohner je km
фѵцуч
хѵпуш
Fläche
фѵсшт
фѵппп
уѵппп
тѵппп
сѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
рѵппп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Im Jahr 2020 meldeten wir 5.293 Delikte zur PKS. Dies ist ein Rückgang um 756 Fälle
bzw. 12,5 % und gleichzeitig der beste Wert der vergangenen fünf Jahre.
AQ – Stadt
Erlangen
//-')" )
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
PI Erlangen-Stadt
KPI Erlangen
VPI Erlangen
HZ – Stadt//-')"
Erlangen )
$)ڿ
хфѶф
хуѶт
хсѶш
хпѶш
хрѶш
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleichzeitig um 1,2 Prozentpunkte auf 65,5 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune um
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
уѵцпу
фѵупт
фѵрцч
фѵссс
фѵхчц
beachtliche 12,9 % auf den Wert von
4.704 (Vorjahr: 5.403), ebenfalls ein
Spitzenwert im Fünf-Jahres-Vergleich. Damit ist Erlangen die zweitsicherste Großstadt in Bayern nach
Fürth.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
83
75
KRIMINALITÄT
In Erlangen wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben (Totschlag) registriert; dieser Fall wurde durch die KPI
Erlangen auch aufgeklärt.
Die Anzahl der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung sank insgesamt von 106 auf 85 Delikte. Das entspricht einem Rückgang von 19,8 %.
Die AQ liegt bei 69,4 %.
Jedoch registrieren wir entgegen des
allgemeinen mittelfränkischen Trends
eine Zunahme bei den Vergewaltigungen von 13 auf 18 Fälle, ebenso wie bei
den exhibitionistischen Handlungen,
die von 14 auf 24 Delikte anstiegen.
Dagegen messen wir signifikante Rückgänge bei den sexuellen Übergriffen/
sexueller Nötigung (40,0 %), der sexuellen Belästigung (64,9 %) und dem
sexuellen Missbrauch von Kindern
(29,4 %).
Auch bei den Rohheitsdelikten können
wir einen Rückgang der Fallzahlen von
878 auf 792 Delikte (9,8 %) bei gleichzeitiger Verbesserung der AQ um 3,4 %
auf nun 91,9 % vermelden.
Positiv ist weiterhin die Entwicklung
der Diebstahlsdelikte insgesamt, die
mit 1.931 Fällen erneut auf einem niedrigen Stand liegen und nochmals um
10,1 % zurückgegangen sind.
Steigerungen gab es hingegen beim
schweren Diebstahl (6,1 %), v. a. in den
Deliktsfeldern Automatenaufbrüche,
Einbrüche in gewerbliche Objekte,
Diebstähle von Krafträdern und Wohnungseinbrüche (WED).
Waren beim WED im Vorjahr noch 32
Fälle zur PKS gemeldet worden, so
beträgt deren Anzahl im aktuellen Berichtszeitraum 63. Anzumerken ist
jedoch, dass sich mehr als ein Drittel
dieser Fälle (38,1 %) bereits im Jahr
2019 ereignet hatten, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst
im Folgejahr, also 2020, PKS-pflichtig
wurden.
Erneut sanken in der „Fahrradstadt
Erlangen“ die Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl. Aktuell melden wir hier
einen Rückgang um 7,9 % bzw. 49 Fälle
auf 575 Delikte.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte gingen um 25,5 % auf nun insgesamt
688 Fälle zurück. Allein beim Betrug
Im November 2020 wurde bekannt, dass
in der Universitätsklinik Erlangen eine ältere Dame und deren Tochter nur wenige
Tage nacheinander eingeliefert wurden.
76
Die Rauschgiftdelikte stagnierten und
liegen mit 492 Fällen nahezu auf dem
Niveau des Vorjahres (495) bei einer AQ
von 93,3 %.
Mit 169 Delikten war im Bereich der Gewaltkriminalität im Vergleich zu 2019
(170) so gut wie keine Veränderung
feststellbar.
Rückgängig sind die Zahlen beim Deliktsschlüssel Straßenkriminalität von
1.323 auf 1.217 (8 %).
ter gefunden und vom Rettungsdienst
mit Verdacht auf einen Schlaganfall in
die Klinik gebracht.
Die Mutter nahm die Reste der Backwaren mit und aß diese zwei Tage später.
Kurz darauf musste sie mit denselben
Symptomen in der Klinik behandelt werden. Während sich ihre Tochter schnell
erholte, wurde die Mutter mehrere Tage
auf der Intensivstation künstlich beatmet
und schwebte in Lebensgefahr.
Herausragender Fall (1) –
Stadt Erlangen
Bei beiden bestand zunächst aufgrund
der Symptome der Verdacht auf einen
Schlaganfall. Bei einer Blutanalyse wurden jedoch bei beiden Rückstände eines
hochwirksamen Medikaments festgestellt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, wurde die Tochter von ihrem in
Scheidung lebenden Mann aufgesucht,
um weitere Streitpunkte der Trennung,
wie Unterhalt und Sorgerecht, zu besprechen.
wurde ein Rückgang von 24,8 % (656
auf 493 Fälle) verzeichnet.
Bei dieser Gelegenheit brachte der Mann
selbst hergestelltes Gebäck mit.
Die Frau wurde nach dem Verzehr bewusstlos. Sie wurde später von ihrer Mut-
Bei einer sofortigen Wohnungsdurchsuchung bei dem dringend tatverdächtigen
Ehemann wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Gegen den Mann
wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Er befindet sich derzeit in
Untersuchungshaft.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
84
Symbolfoto: pamela_d_mcadams - stock.adobe.com
Ausgewählte Deliktsbereiche
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (2) –
Stadt Erlangen
zu machen. Auch der angebliche Student konnte nicht ermittelt werden. Bei
der Anzeigenerstattung 2020 konnte die
Geschädigte nun vollumfänglich aussagen. Sie gab weiterhin an, den Mann im
Stadtgebiet Erlangen wiedergesehen zu
haben.
Im Februar 2020 meldete sich eine inzwischen 18-jährige Schülerin aus Erlangen,
um Anzeige wegen Vergewaltigung zu erstatten.
Bei einer Ortsbesichtigung mit der Geschädigten erkannte sie den Beschuldigten auf der Straße zufällig wieder. Der
Mann wurde durch die Beamten sofort
kontrolliert und vorläufig festgenommen. Es handelt sich um einen 38-jährigen Asiaten, der jedoch in seiner Erscheinung jünger wirkt. Zu diesem Zeitpunkt
wurde seitens der Staatsanwaltschaft
noch kein Haftantrag gestellt.
Das Mädchen war bereits im Jahr 2018,
im Alter von 15 Jahren, Opfer eines Sexualdeliktes geworden. Sie war damals
von einem angeblich 18-jährigen asiatischen Studenten in dessen Wohnung
gelockt worden, wo ihr Alkohol verabreicht wurde. Der Mann verging sich anschließend an der Schülerin trotz Gegenwehr. Durch das Kommissariat 1 der
Erlanger Kriminalpolizei wurden damals
die Ermittlungen aufgenommen. Jedoch
war das Mädchen in psychologischer Betreuung und nicht in der Lage, Angaben
PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen
Die weiteren Ermittlungen ergaben,
dass der Mann bereits im Jahr 2019 in
Erscheinung getreten war, als er eine
weitere 18-Jährige in seine Wohnung gelockt und ihr alkoholische Getränke verabreicht hatte. Der Frau war die Situation
jedoch unheimlich; sie hatte sich in die
Toilette eingesperrt und Passanten und
Polizei um Hilfe gerufen. Auf eine Anzeigenerstattung hatte sie damals verzichtet. Ebenso brachten die Ermittlungen
zu Tage, dass der Beschuldigte auch eine
Beziehung zu einer damals 15-jährigen
Schülerin hatte, der gegenüber er sich
als 18-Jähriger ausgab, obwohl er damals bereits 31 Jahre alt war. Im Laufe
der Beziehung kam es auch hier zu gewaltsamen sexuellen Handlungen.
Aufgrund der umfangreichen Ermittlungen wurde nun gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Er befindet sich derzeit in
Untersuchungshaft.
PKS-Entwicklung Stadt Erlangen
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
6.212
5.829
5.815
6.149
5.398
-751
-12,2%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
6.161
5.757
5.748
6.049
5.293
-756
-12,5%
1
1
45
12
0
0
99
22
2
1
99
20
0
2
106
13
0
1
85
18
0
-1
-21
5
#DIV/0!
-50,0%
-19,8%
38,5%
2
0
3
3
100,0%
18
840
19
1
657
2.296
1.280
461
39
1.016
98
131
38
659
715
455
75
650
419
1.421
67
37
878
27
2
677
2.149
1.367
496
82
782
30
85
32
624
924
656
112
646
495
1.323
100
13
792
22
5
600
1.931
1.101
458
16
830
27
95
63
575
688
493
123
641
492
1.217
105
-24
-86
-5
3
-77
-218
-266
-38
-66
48
-3
10
31
-49
-236
-163
11
-5
-3
-106
5
-64,9%
-9,8%
-18,5%
150,0%
-11,4%
-10,1%
-19,5%
-7,7%
-80,5%
6,1%
-10,0%
11,8%
96,9%
-7,9%
-25,5%
-24,8%
9,8%
-0,8%
-0,6%
-8,0%
5,0%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
990
24
0
796
2.627
1.639
618
100
988
52
146
46
693
711
496
52
681
393
1.447
51
21
902
22
2
725
2.301
1.480
544
93
821
30
115
37
582
685
474
97
707
453
1.354
72
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
85
Verlauf
77
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Otto Durst - stock.adobe.com
2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
Stadt Schwabach
40.792
Einwohner
Bevölkerungsdichte
999 Einwohner je km
2
13,3 %
1.459
Häufigkeitszahl
3.560
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
68,8%
/-!// )Ҋ //#2#
Ausländeranteil
сѵфпп
40,82 km²
Fläche
Straftaten – Stadt Schwabach
сѵппп
рѵхчс
рѵхцу
рѵффч
рѵушш
рѵуфш
спрч
спрш
спсп
рѵфпп
рѵппп
фпп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Schwabach
KPI Schwabach
п
спрх
спрц
Die Anzahl der Gesamtstraftaten ging erneut von 1.499 auf 1.459 Delikte (2,7 %) zurück.
AQ – Stadt
Schwabach
AQ Stadt Schwabach
Jahr
2020
2019
2018
2017
2016
AQ in %
68,8
65,9
64,8
65,1
65,8
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
2,9 Prozentpunkte auf 68,8 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune sank
78
HZ – Stadt Schwabach
//#2#
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
тѵфхп
тѵхцф
тѵчсп
уѵррс
уѵрхп
um 3,1 % auf 3.560. Somit weist die
Stadt Schwabach auch in diesem Jahr
die niedrigste Häufigkeitszahl im Vergleich der kreisfreien Städte in Mittelfranken auf.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
86
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Die Straftaten gegen das Leben sanken von drei auf zwei Delikte. Alle Fälle
wurden geklärt.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung zählen wir mit insgesamt 25 Fällen zwei Delikte mehr als
im Vorjahr. Die Aufklärungsquote stieg
erneut signifikant um 22,1 % auf aktuell 96 %.
Die Rohheitsdelikte nahmen um
10,3 % von 261 auf 234 Fälle ab, bei
gleichzeitigem Anstieg der AQ auf 93,6 %
(3,6 %). Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10ins30
Auch bei den Diebstahlsdelikten
gesamt stellen wir mit 378 Fällen einen
Rückgang fest (14,1pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
%).
Dieser resultiert hauptsächlich aus der
Abnahme bei den einfachen Diebstählen (20 %). Dagegen sehen wir beim
schweren Diebstahl mit 130 Fällen eine
Stagnation.
Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls messen wir – entgegen des
mittelfränkischen Trends – einen erfreulichen Rückgang um vier auf nunmehr 15 Delikte
(21,1 %).
Die Polizei
Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
Nach einem signifikanten Rückgang
des Waren- und Warenkreditbetruges
www.facebook.com/polizeimittelfranken
im Vorjahr ist bei den
Vermögens- und
(33,3 %) und der LeistungserschleiFälschungsdelikten
eine Steigerung
chung (38,7 %), allerdings bei insgewww.twitter.com/polizeimfr
von 191 auf aktuell 247 Fälle (29,3 %)
samt niedrigen Fallzahlen
www.instagram.com/polizeimfr
feststellbar.
Die Verstöße gegen das BetäubungsAllein der Betrug schlägt hierbei mit
mittelgesetz liegen mit 154 Delikten
einer Steigerung um 44 Delikte zu Bunahezu auf dem Niveau des Vorjahres
che, hierbei insbesondere die Bereiche
(156).
Rückgänge waren erneut bei Delikten
des Summenschlüssels der Gewaltkriminalität von 53 auf 43 Fälle (18,9 %)
sowie bei den Delikten mit dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität
von 306 auf 296 Fälle (3,3 %) festzustellen.
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
87
79
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach PKS-Entwicklung Stadt Schwabach
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
1.694
1.687
1.574
1.515
1.472
-43
-2,8%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
1.682
1.674
1.558
1.499
1.459
-40
-2,7%
0
0
17
2
0
1
13
4
0
4
24
5
1
2
23
2
2
0
25
3
1
-2
2
1
100,0%
-100,0%
8,7%
50,0%
1
0
0
0
0,0%
7
246
6
1
182
439
285
96
12
154
7
16
36
77
269
175
41
234
131
297
16
5
261
10
2
185
440
310
115
12
130
4
13
19
88
191
141
31
212
156
306
16
0
234
6
1
168
378
248
74
6
130
10
18
15
87
247
185
43
234
154
296
13
-5
-27
-4
-1
-17
-62
-62
-41
-6
0
6
5
-4
-1
56
44
12
22
-2
-10
-3
-100,0%
-10,3%
-40,0%
-50,0%
-9,2%
-14,1%
-20,0%
-35,7%
-50,0%
0,0%
150,0%
38,5%
-21,1%
-1,1%
29,3%
31,2%
38,7%
10,4%
-1,3%
-3,3%
-18,8%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
325
5
2
252
482
325
114
6
157
13
26
14
108
240
168
32
266
117
386
12
2
289
6
0
234
526
350
108
7
176
11
23
16
135
229
176
39
227
173
336
13
Herausragender Fall –
Stadt Schwabach
Am 10.08.2020 versuchte ein 50-jähriger Mann seine 39 Jahre alte, schwangere Lebensgefährtin mit einem Bademantelgürtel zu erdrosseln.
Da ihm dies nicht gelang, versuchte er,
sie mit einem Kissen zu ersticken und
schlug ihr mit einer Lampe mehrfach
auf den Hinterkopf.
Als er äußerte, dass alle sterben müssten und er ein Messer holen würde,
sprang die 39-Jährige voller Panik
80
Verlauf
vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss und blieb schwer
verletzt vor dem Anwesen liegen.
Der Täter sprang unmittelbar danach,
in suizidaler Absicht, vom 13. Stockwerk des gleichen Hochhauses und
verstarb noch am Tatort.
Nach längerem Krankenhausaufenthalt verbesserte sich der Gesundheitszustand der Frau, sodass sie selbst
körperlich keinen bleibenden Schaden durch die Tat erlitt. Sie verlor jedoch ihr ungeborenes Kind.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
88
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Oleksiy Mark - stock.adobe.com
2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
Stadt Ansbach
41.798
Einwohner
Bevölkerungsdichte
3.042
Häufigkeitszahl
7.278
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
72,8%
/-!// )Ҋ //).#
418 Einwohner je km
2
14,6 %
Ausländeranteil
Straftaten – Stadt Ansbach
уѵфпп
99,91 km²
уѵппп
тѵфпп
тѵсхц
тѵрцш
тѵппп
тѵпцч
тѵрфш
тѵпус
Fläche
сѵфпп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Für den polizeilichen Schutzbereich der Stadt Ansbach haben wir im Jahr 2020 insgesamt 3.042 Straftaten zur PKS gemeldet. Dies ist ein Rückgang von 117 Fällen bzw.
3,7 % gleichzeitiger Steigerung der AQ.
AQ – Stadt
Ansbach
//).#
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
PI Ansbach
KPI Ansbach
VPI Ansbach
HZ – Stadt//).#
Ansbach
$)ڿ
цсѶч
цсѶт
црѶс
цпѶш
цтѶш
Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf
72,8 % (Vorjahr: 72,3 %) gesteigert werden. Das ist ein Spitzenwert und liegt
damit erneut deutlich über dem im
bayernweiten Vergleich guten mittelfränkischen Durchschnitt.
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
цѵсцч
цѵфуш
цѵтшп
цѵхфу
цѵштч
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung beträgt
7.278, was einem Rückgang um 3,6 %
entspricht.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
89
81
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurden zwei Straftaten gegen das
Leben registriert, darunter ein Mord.
Dieser wurde durch die KPI Ansbach
aufgeklärt.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung messen
wir analog zum gesamten Schutzbereich Mittelfranken mit insgesamt 54
Delikten steigende Fallzahlen (20 %). Es
kam zu sieben Vergewaltigungen, zwei
Delikte mehr als im Vorjahr, sowie zu 13
Fällen des sexuellen Missbrauchs von
Kindern (Vorjahr sechs Fälle).
Die AQ bei den Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung beträgt
98,1 % und konnte somit nochmals um
4,8 % gesteigert werden.
Die Rohheitsdelikte haben um insgesamt 3 % zugenommen. Bei den in diesem PKS-Summenschlüssel geführten
Raubdelikten erfassten wir 21 Taten
(Vorjahr 17) und damit einen Anstieg
um 23,5 %. Bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungen regis-
Herausragender Fall (1) –
Stadt Ansbach
Am 03.03.2020 kam es in der Bürogemeinschaft der Gerichtsvollzieher
des Amtsgerichts, in Ansbach, Fischergasse 12, zu einem Messerangriff auf
einen 54-jährigen Gerichtsvollzieher.
Der 34 Jahre alte Angreifer hatte dort
einen Termin, betrat maskiert das
Büro und ging unvermittelt auf den
Geschädigten los. Die Tat war im Vorfeld von ihm geplant worden. Durch
hinzukommende Angestellte konnte
trieren wir zwar einen Rückgang um
30,2 % von 129 auf 90 Taten; dagegen
stiegen die einfachen Körperverletzungen um 10,9 %. Im Berichtszeitraum
wurden hier 375 Delikte registriert (Vorjahr: 338).
Bei den Rohheitsdelikten steigerten wir
die AQ noch einmal leicht auf sehr gute
93,6 % (Vorjahr 93,3 %).
der Angreifer von weiteren Taten abgehalten und mittels Pfefferspray vertrieben werden. Der Geschädigte griff
während seines Abwehrkampfes in
die Messerklinge und zog sich hierbei
massive Schnittverletzungen an der
Hand zu. Er musste mehrere Tage stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.
Am 04.03.2020 konnte der Täter nach
intensiver Fahndung in einer öffentlichen Tiefgarage in Rothenburg o. d. T.
festgenommen werden.
Die Diebstahlsdelikte sanken um insgesamt 15,5 %. Allein beim einfachen
Diebstahl wurden mit aktuell 491 Fällen 124 weniger als im Vorjahr gemeldet.
Der schwere Diebstahl blieb mit 177
Fällen auf Vorjahresniveau (176), beim
Wohnungseinbruchsdiebstahl
wurde mit zwölf Delikten ein Fall weniger
als 2019 gezählt, bei einer überdurchschnittlich hohen AQ von 25 %.
Mit 511 Delikten verzeichnen wir bei
den Vermögens- und Fälschungsdelikten einen Anstieg um 9,2 %. Besonders beim Betrug stiegen die Fallzahlen, und zwar von 349 auf 403 (15,5 %).
Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Steigerungen beim Waren- und Kreditbetrug (von 114 auf 199
Delikte) sowie der Leistungserschleichung um 24,1 %.
Einen Rückgang messen wir bei den
Rauschgiftdelikten. Registrierten wir
2019 noch 327, so meldeten wir 2020
insgesamt 268 Delikte (18 %) zur PKS.
Die AQ blieb unverändert bei 94,8 %.
Ebenfalls positive Entwicklungen sind
in den Bereichen der Gewalt- und Straßenkriminalität zu vermelden. Bei den
Gewaltdelikten kam es zu einem Fallzahlenrückgang von 20,4 % auf nun
121 Straftaten, bei der Straßenkriminalität liegt der Rückgang mit aktuell 343
Straftaten sogar bei 22,7 %.
82
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
90
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach
PKS-Entwicklung Stadt Ansbach
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.294
3.229
3.116
3.191
3.078
-113
-3,5%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.267
3.179
3.078
3.159
3.042
-117
-3,7%
2
3
33
3
0
1
46
13
0
2
40
3
1
0
45
5
1
1
54
7
0
1
9
2
0,0%
20,0%
40,0%
1
1
0
-1
-100,0%
16
666
12
0
505
800
593
220
17
207
20
50
10
140
470
321
37
360
237
517
38
10
623
17
1
486
791
615
227
7
176
19
31
13
122
468
349
29
371
327
444
32
7
642
21
4
486
668
491
191
7
177
11
42
12
78
511
403
36
350
268
343
36
-3
19
4
3
0
-123
-124
-36
0
1
-8
11
-1
-44
43
54
7
-21
-59
-101
4
-30,0%
3,0%
23,5%
300,0%
0,0%
-15,5%
-20,2%
-15,9%
0,0%
0,6%
-42,1%
35,5%
-7,7%
-36,1%
9,2%
15,5%
24,1%
-5,7%
-18,0%
-22,7%
12,5%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
760
16
2
576
847
690
202
22
157
11
30
19
105
543
415
61
370
147
479
27
Herausragender Fall (2) –
Stadt Ansbach
Durch die Anzeige eines zwischenzeitlich erwachsenen Geschädigten
wurde bekannt, dass ein ehemaliger
Jugendleiter des Yachtclubs AnsbachGunzenhausen über einen Zeitraum
von gut 25 Jahren männliche Kinder
und Jugendliche missbraucht hatte.
Hierbei nutzte er seine gefestigte Stellung im Verein und das durch freundschaftliche und finanzielle Zuwendungen aufgebaute Vertrauensverhältnis
zu den ihm anvertrauten Geschädigten. Die Missbräuche fanden im Rah-
10
641
13
2
497
855
580
193
17
275
32
71
11
142
418
344
44
404
246
531
50
Verlauf
men von Veranstaltungen des Vereins
(Segelwochen mit Übernachtungen,
Segeltörns im Ausland, Skifreizeiten
u. a.) sowie im Vereinsheim am Altmühlsee und in der Wohnung des Beschuldigten statt.
Die umfangreichen Ermittlungen erbrachten 57 Geschädigte. Gegen einen
langjährigen Vereinsvorstand wurde
im weiteren Verlauf der Ermittlungen
ein Verfahren wegen Begehung durch
Unterlassen eingeleitet.
Der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte
nahm sich während seiner Haft das
Leben.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
91
83
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
Landkreis Ansbach
184.591
Einwohner
Bevölkerungsdichte
94 Einwohner je km
2
8,8 %
5.133
Häufigkeitszahl
2.781
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
70,1%
Ausländeranteil
/-!// )Ҋ )&- $.).#
1.971,84 km²
Fläche
чѵппп
Straftaten
– Landkreis Ansbach
цѵппп
хѵппп
хѵпхт
фѵспп
фѵтцч
фѵфшч
спрц
спрч
спрш
фѵппп
фѵртт
уѵппп
тѵппп
сѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Ansbach
PI Heilsbronn
PI Dinkelsbühl
PI Feuchtwangen
PI Rothenburg o. d. Tauber
KPI Ansbach
VPI Ansbach
рѵппп
п
спрх
Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach ist im Jahr 2020 um 8,3 % von
5.598 auf 5.133 Fälle gesunken.
AQ – Landkreis
Ansbach
&-ѵ).#
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Landkreis Ansbach
&-ѵ).#
$)ڿ
цпѶр
хцѶу
хшѶс
хфѶу
хтѶх
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg
gleichzeitig um 2,7 Prozentpunkte auf
70,1 % und liegt damit sogar noch
über dem im bayernweiten Vergleich
sehr guten mittelfränkischen Durchschnitt.
84
спсп
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵцчр
тѵпут
сѵштф
сѵчфу
тѵтуу
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank
von 3.043 auf 2.781 (8,6 %).
Das ist der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
92
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Mit sieben Straftaten gegen das Leben messen wir drei mehr als im Vorjahr. Darunter drei Morde sowie drei
Totschlagsdelikte, die alle aufgeklärt
werden konnten.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir einen Rückgang um 21 Fälle
auf nun 113 Delikte (15,7 %). Während
die Vergewaltigungen mit insgesamt
zehn Fällen auf demselben Stand wie
im Vorjahr liegen, sind deutlich sinkende Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (32,4 %) sowie
den exhibitionistischen Handlungen
(58,8 %) zu vermelden.
Mit 93,8 % liegt die AQ bei den Sexualdelikten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Gemeingefährliche Straftaten, die
unter den Summenschlüssel der Rohheitsdelikte fallen, sanken um 25,0 %
von 1.197 Fällen im Vorjahr auf aktuell
898. Auch hier ist die AQ von 93,4 %
außerordentlich respektabel.
Rückgänge messen wir insbesondere
bei den Raubstraftaten (64,0 %) sowie
den Körperverletzungen (24,3 %).
Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte
sanken leicht um 5,3 %. Während beim
einfachen Diebstahl mit aktuell 712
Fällen 151 weniger verzeichnet werden, stiegen die Fallzahlen im Bereich
des schweren Diebstahls von 411 auf
aktuell 495 an.
Diese Entwicklung ist insbesondere auf
die Anstiege bei den Taschendiebstählen und bei den Wohnungseinbrüchen
zurückzuführen. Es wurden 195 Taschendiebstählen und damit 146 mehr
als im Vorjahr verzeichnet. Das liegt jedoch an einem Ereignis, denn die KPI
Ansbach konnte eine Serie von rund
180 Fällen bandenmäßig begangener
Taschendiebstähle auf einer OpenAir-Veranstaltung im Sommer 2019 bei
Dinkelsbühl nach langwierigen Ermittlungen klären. Da die PKS eine Auslaufstatistik ist, wurden die Fälle erst mit
Abgabe an die Staatsanwaltschaft im
Jahr 2020 zur PKS gemeldet.
Bei den Wohnungseinbrüchen stieg
die Anzahl von 33 auf 45, jedoch bei
einer für dieses Phänomen überdurchschnittlich hohen AQ von 44,4 %.
Erfreuliche Fallzahlensenkungen messen wir hingegen bei den Fahrraddiebstählen (42,9 %) und den Kfz-Aufbrüchen (37,0 %).
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte melden wir einen erneuten Rückgang um 7,6 % von 829 auf
766 Delikte. Allein beim Betrug wurden
mit 539 Fällen insgesamt 85 weniger
als im Vorjahr gezählt (13,2 %).
Die Rauschgiftdelikte sanken analog zum mittelfränkischen Trend von
466 auf 363 Fälle (22,1 %) bei einer um
1,9 % höheren AQ von aktuell 95,9 %.
Auch bei der Gewaltkriminalität
(-17,8 %) sowie der Straßenkriminalität (-9,2 %) stellen wir eine sehr positive Abwärtsentwicklung fest.
PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung Lkr. Ansbach
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
6.099
5.231
5.408
5.650
5.164
-486
-8,6%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
6.063
5.200
5.378
5.598
5.133
-465
-8,3%
0
6
77
7
1
4
113
22
1
3
101
14
1
2
134
10
3
3
113
10
2
1
-21
0
200,0%
50,0%
-15,7%
0,0%
5
1
1
0
0,0%
11
1.001
12
0
725
1.250
911
201
51
339
76
61
21
129
963
701
62
755
369
924
30
14
1.197
25
3
837
1.274
863
144
49
411
119
66
33
163
829
644
41
803
466
1.063
52
20
898
9
0
634
1.207
712
121
195
495
75
52
45
93
766
559
25
747
363
965
31
6
-299
-16
-3
-203
-67
-151
-23
146
84
-44
-14
12
-70
-63
-85
-16
-56
-103
-98
-21
42,9%
-25,0%
-64,0%
-100,0%
-24,3%
-5,3%
-17,5%
-16,0%
298,0%
20,4%
-37,0%
-21,2%
36,4%
-42,9%
-7,6%
-13,2%
-39,0%
-7,0%
-22,1%
-9,2%
-40,4%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
1.070
20
3
784
1.697
1.077
194
42
620
198
91
106
143
1.049
821
60
744
425
1.013
36
10
1.047
12
0
711
1.270
835
161
42
435
105
97
72
109
828
652
79
661
372
790
31
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
93
Verlauf
85
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Alexander & Theresia Schulz - stock.adobe.com
2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt
Landkreis Erlangen-Höchstadt
137.262
Einwohner
Bevölkerungsdichte
243 Einwohner je km
2
9,0 %
Ausländeranteil
564,66 km²
Fläche
3.203
Häufigkeitszahl
2.333
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
69,6%
/-!// )Ҋ )&- $.-')" )Ҋ ť#.//
Straftaten
– Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH)
уѵфпп
уѵппп
тѵшхц
тѵхрц
тѵфпп
тѵурт
тѵуус
тѵспт
тѵппп
сѵфпп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Erlangen-Land
PI Herzogenaurach
PI Höchstadt a. d. Aisch
KPI Erlangen
VPI Erlangen
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir für das Jahr 2020 insgesamt 3.203
Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 239 Fällen (6,9 %).
AQ – Landkreis
ERH
&-ѵ
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Landkreis ERH
&-ѵ
$)ڿ
хшѶх
хфѶт
хцѶу
хчѶф
хуѶр
Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote
(AQ) um beachtliche 4,3 Prozentpunkte
auf überdurchschnittliche 69,6 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminali-
86
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵттт
сѵфсх
сѵфсс
сѵхчх
сѵшфц
tätsbelastung veränderte sich ebenfalls positiv und sank auf aktuell 2.333,
ein Rückgang um 7,6 % und damit der
niedrigste Wert der vergangenen
fünf Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
94
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
zungsdelikte von 359 auf 390 Fälle. Die
AQ konnte um 4 % auf hervorragende
95,8 % gesteigert werden.
Bei den Delikten gegen das Leben
messen wir mit drei Fällen zwei mehr
als im Vorjahr, darunter auch ein Totschlag. Die AQ beträgt 100 %.
Positiv zeigt sich weiterhin die Fallzahlen-Entwicklung beim Diebstahl. So
messen wir mit aktuell 678 Fällen (Vorjahr: 959) einen deutlichen Rückgang
um 29,3 %.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung registrieren wir eine Steigerung um 19 auf 86
Fälle. Insbesondere der sexuelle Missbrauch – auch von Kindern – sowie die
Kinderpornografie stiegen an. Diese
Tendenz deckt sich mit der Entwicklung im Schutzbereich Mittelfranken.
Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Landkreis
Erlangen-Höchstadt konnte um 2,9 %
auf 89,5 % gesteigert werden.
Der erfreuliche Rückgang der Fallzahlen beim Wohnungseinbruch von 48
auf nun 29 (39,6 %) läuft für den Landkreis konträr zur Entwicklung im restlichen Mittelfranken.
Auch bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten ist ein Rückgang von
13,8 % auf 492 Delikte festzustellen.
Allein die hierunter subsumierten Betrugsdelikte sanken von 393 auf 393
Fälle (18,6 %).
Die Rohheitsdelikte stiegen von 502
auf aktuell 545 Fälle an (8,6 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen der Raubdelikte von sieben
auf elf Fälle sowie der Körperverlet-
Wir stellen eine Häufung bei den Sachbeschädigungen fest von 432 auf 499
Delikte (14,6 %). Ausschlaggebend
hierfür waren die Fallzahlensteigerungen bei den Sachbeschädigungen an
Kfz (27,5 %) und den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen (8,9 %).
Bei den Rauschgiftdelikten kam es zu
einem Rückgang von 382 auf 339 Fälle
(11,3 %).
Die ohnehin bereits hohe AQ konnte
nochmals um 2,3 % auf nun 97,1 % gesteigert werden.
Bei der Gewaltkriminalität verzeichnen wir eine Steigerung um 13 Fälle
bzw. 16,3 %. Im Jahr 2020 meldeten
wir insgesamt 93 Delikte dieses Phänomenbereichs zur PKS (Vorjahr: 80).
Mit 72 Fällen weniger weist der Bereich
der Straßenkriminalität eine positive
Abwärtsentwicklung auf (10,5 %). Hier
wurden 2020 insgesamt 614 Fälle zur
PKS gemeldet (Vorjahr: 686).
PKS-Entwicklung – Landkreis ERH PKS-Entwicklung Lkr. Erlangen-Höchstadt
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.992
3.660
3.444
3.485
3.265
-220
-6,3%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.967
3.617
3.413
3.442
3.203
-239
-6,9%
0
1
54
3
1
0
48
8
5
2
41
6
0
0
67
9
0
1
86
8
0
1
19
-1
0,0%
100,0%
28,4%
-11,1%
0
0
0
0
0
0
0,0%
682
9
1
507
1.229
823
280
17
406
49
74
75
189
509
373
32
586
321
771
25
7
664
4
0
526
1.091
704
244
8
387
51
69
61
209
575
420
36
426
253
671
43
4
584
9
0
445
1.003
648
203
8
355
90
39
47
146
561
370
29
438
264
620
31
11
502
7
0
359
959
623
199
12
336
54
57
48
187
571
393
33
432
382
686
43
10
545
11
1
390
678
438
160
5
240
30
43
29
138
492
320
24
495
339
614
62
-1
43
4
1
31
-281
-185
-39
-7
-96
-24
-14
-19
-49
-79
-73
-9
63
-43
-72
19
-9,1%
8,6%
57,1%
100,0%
8,6%
-29,3%
-29,7%
-19,6%
-58,3%
-28,6%
-44,4%
-24,6%
-39,6%
-26,2%
-13,8%
-18,6%
-27,3%
14,6%
-11,3%
-10,5%
44,2%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
95
Verlauf
87
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Freesurf - stock.adobe.com
2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
Landkreis Fürth
117.853
Einwohner
Bevölkerungsdichte
383 Einwohner je km
2
7,4 %
Ausländeranteil
307,55 km²
Fläche
2.540
Häufigkeitszahl
2.155
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
70,4%
/-!// )Ҋ )&- $.ƕ-/#
тѵфпп
Straftaten – Landkreis Fürth
тѵппп
сѵчтр
сѵххх
сѵхцу
сѵфпп
сѵфпт
сѵфуп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Stein
PI Zirndorf
KPI Fürth
VPI Fürth
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Im Landkreis Fürth erfassten wir im Berichtszeitraum 2.540 Straftaten in der PKS.
Dies bedeutet einen minimalen Anstieg der Fallzahlen um 1,5 %, allerdings bei
gleichzeitiger Steigerung der AQ.
AQ – Landkreis
Fürth
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#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Landkreis
Fürth
&-ѵƕ-/#
$)ڿ
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хшѶт
хчѶц
црѶс
ху
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
um 1,1 % auf im mittelfränkischen
Vergleich überdurchschnittlich gute
70,4 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kri-
88
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵрфф
сѵртс
сѵтпр
сѵуур
сѵттт
minalitätsbelastung der Bevölkerung
stieg im Vergleich zum Vorjahr minimal
von 2.132 auf 2.155 um 1,1 %.
Damit rangiert der Landkreis Fürth
auch weiterhin als Spitzenreiter in
Mittelfranken.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
96
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurde lediglich eine Straftat gegen
das Leben erfasst (fünf im Vorjahr).
Hierbei handelte es sich um einen Totschlag, der von der zuständigen Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden konnte.
Die Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung weisen mit 49 Delikten exakt den Wert des Vorjahres auf.
Bei den Vergewaltigungen verzeichnen
wir einen Rückgang von neun auf sechs
Fälle. Die exhibitionistischen Handlungen hingegen stiegen von zwei auf acht
Fälle an. Die AQ bei diesem Phänomen
konnte nochmals um zwei Prozentpunkte auf aktuell 89,8 % gesteigert
werden.
Bei den Rohheitsdelikten messen wir
einen Anstieg um 16,1 % von 367 auf
426 Delikte. Sowohl bei den Raubdelikten (von drei auf acht) als auch bei den
Körperverletzungen insgesamt (von
284 auf 317) ist diese Entwicklung zu
beobachten. Die hierbei bereits hohe
AQ konnte nochmals um 3,1 % auf nun
95,5 % gesteigert werden.
Bei den Diebstahlsdelikten messen
wir insgesamt rückläufige Zahlen. Die
Abnahme beträgt 13,7 %, in Fallzahlen
von 642 auf 554. Dieser Rückgang lässt
sich sowohl beim einfachen Diebstahl
(13,0 %) als auch beim schweren Diebstahl (15,0 %) beobachten.
Die Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) sind ebenfalls rückläufig (51 auf 40), ein Rückgang von
21,6 %.
Gestiegen sind die Vermögens- und
Fälschungsdelikte von 447 auf 514 Fälle (15 %). Allein im Bereich des Betrugs
messen wir einen Anstieg um 13,3 %
von 270 auf 306 Fälle.
Bei der Betäubungsmittelkriminalität
kam es zu einem Rückgang von 264 auf
254 Delikte (3,8 %), was sich mit dem
mittelfränkischen Durchschnitt deckt.
Die bereits hohe AQ wurde um 1,8 %
auf aktuell 98,4 % gesteigert.
Bei der Gewaltkriminalität haben wir
76 Delikte mehr als im Vorjahr (16,9 %),
gleichzeitig aber auch die AQ um 2,6 %
auf beachtliche 93,4 % gesteigert.
ber in Zirndorf erklärbar. Hier werden
viele Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich
ersterfasst und dabei auch Straftaten
festgestellt.
Die Straßenkriminalität verringerte
sich um erfreuliche 18,1 % von 507 auf
415 Delikte.
Darüber hinaus fungiert die Polizeiinspektion Zirndorf als mittelfränkische
polizeiliche Zentralstelle für aufenthaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Einreise und dem
Aufenthalt von Flüchtlingen.
Im Landkreis Fürth ist die Zahl der
Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz vergleichsweise hoch. Dieser Umstand ist mit dem Sitz der Zentralen
Aufnahmeeinrichtung für Asylbewer-
Trotzdem war im abgelaufenen Jahr
auch hier wieder ein erfreulicher Rückgang der Fallzahlen um mehr als die
Hälfte (51,9 %) auf 867 Delikte zu verzeichnen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
97
89
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung Lkr. Fürth
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
5.041
5.909
5.174
4.304
3.407
-897
-20,8%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
2.666
2.831
2.674
2.503
2.540
37
1,5%
0
3
50
11
2
1
59
16
1
0
43
7
1
2
49
9
0
1
49
6
-1
-1
0
-3
-100,0%
-50,0%
0,0%
-33,3%
3
0
1
1
100,0%
16
379
5
0
304
679
451
140
11
228
13
31
60
96
591
309
51
413
220
537
2.500
19
367
3
0
284
642
409
152
7
233
15
54
51
87
447
270
47
410
264
507
1.801
7
426
8
0
317
554
356
141
4
198
8
43
40
104
514
306
69
364
254
415
867
-12
59
5
0
33
-88
-53
-11
-3
-35
-7
-11
-11
17
67
36
22
-46
-10
-92
-934
-63,2%
16,1%
166,7%
0,0%
11,6%
-13,7%
-13,0%
-7,2%
-42,9%
-15,0%
-46,7%
-20,4%
-21,6%
19,5%
15,0%
13,3%
46,8%
-11,2%
-3,8%
-18,1%
-51,9%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
407
19
0
297
894
584
201
10
310
33
74
61
106
479
342
55
345
147
492
2.375
5
411
4
1
322
813
483
174
8
330
47
52
100
98
665
320
78
331
184
435
3.078
Herausragender Fall –
Landkreis Fürth
folgte ihn mit dem Messer und verpasste
ihm dort noch einen Stich in den Oberschenkel. Erst als ein benachbarter afrikanischer Staatsangehöriger mit einem
Besenstiel auf den Arm des Täters schlug,
ließ dieser vom Geschädigten ab. Da ihn
nun weitere Bewohner bedrängten, zog
der Täter sich in sein Zimmer zurück.
Beide Opfer mussten in Kliniken in Fürth
und Nürnberg stationär behandelt werden.
In einem Zimmer des Zirndorfer Ankerzentrums stach ein 23-jähriger Syrer in
der Meinung, er sei um 200 Euro bestohlen worden, mit einem Küchenmesser
auf einen anderen 23 Jahre alten Syrer
ein.
Als ein 27-jähriger Landsmann dazwischen gehen wollte, versetzte der Täter
diesem einen wuchtigen Stich in die
linke Körperseite, der die Milz verletzte
und eine akute Lebensgefahr bedingte.
Anschließend stach der Täter wieder auf
den sich heftig wehrenden 23-jährigen
90
Verlauf
Syrer ein, der im Gerangel schließlich auf
den Flur fliehen konnte. Der Täter ver-
Der Täter verzichtete auf eine Pflichtverteidigung, legte ein Teilgeständnis
ab und wurde anschließend in Untersuchungshaft genommen. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
98
Symbolfoto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com
PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com
2.4.8 Kriminalitätsbericht
Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim
100.014
Einwohner
2.508
Häufigkeitszahl
2.483
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
70,6%
тѵппп
2
Ausländeranteil
уѵппп
тѵппх
80 Einwohner je km
8,7 %
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$( Windsheim (NEA)
Straftaten – Landkreis Neustadt
a. d. Aisch-Bad
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Bevölkerungsdichte
1.267,56 km²
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сѵфпп
Fläche
сѵфпч
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п
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спрч
спрш
спсп
Die Straftaten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gingen von 2.809
auf 2.508 zurück (10,7 %).
AQ – Landkreis NEA
HZ – Landkreis NEA
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спрц
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Die Aufklärungsquote (AQ) sank ebenfalls leicht um 0,7 Prozentpunkte auf
nun 70,6 %, liegt aber immer noch
deutlich über dem ohnehin beachtlichen mittelfränkischen Durchschnittswert.
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спрш
спрч
спрц
спрх
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Neustadt a. d. Aisch
PI Bad Windsheim
KPI Ansbach
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сѵцшш
сѵшчф
сѵццт
тѵпуу
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank
sank signifikant auf 2.483 (11,3 %) und
damit auf den niedrigsten Wert der
letzten fünf Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
99
91
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
samt sanken von 638 auf 481 Fälle
(24,6 %), gleichermaßen zu beobachten sowohl beim einfachen Diebstahl
(20,6 %) als auch beim schweren Diebstahl (34,4 %).
Mit drei Straftaten gegen das Leben
messen wir zwei mehr als im Vorjahr.
Hierunter wurden auch ein Mord sowie
ein Totschlag erfasst, die aufgeklärt
werden konnten.
Es wurden auch deutlich weniger Wohnungseinbrüche verzeichnet (von 35
auf 17, entspricht 51,4 %). Die AQ von
17,6 % bewegt sich im mittelfränkischen Durchschnitt.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung messen
wir sinkende Fallzahlen von 74 auf 66
Delikte (10,8 %).
Die Zahlen bei den Vermögens- und
Fälschungsdelikten stiegen leicht von
376 auf 393 Delikte (4,5 %). Allein beim
Waren- und Kreditbetrug mussten mit
132 Fällen 25 mehr als im Vorjahr verzeichnet werden (23,4 %).
Die Rückgänge waren sowohl bei den
Vergewaltigungen (von zehn auf vier
Fälle), als auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern (von achtzehn auf
zwölf Fälle) besonders deutlich.
Bei der Rauschgiftkriminalität war
ein Rückgang von 230 auf 193 Delikte
bei einer AQ von 94,3 % festzustellen
(16,1 %).
Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt hervorragende 95,5 %.
Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten sanken im Vergleich zum Vorjahr
ebenfalls (560 auf 467 Fälle, entspricht
16,6 %). Verantwortlich hierfür sind v. a.
die sinkenden Zahlen bei den Körperverletzungen (von 408 auf 336 Fälle).
Straftaten des Summenschlüssels Gewaltdelikte sanken um 12,8 % (109 auf
aktuell 95 Fälle). Die hohe AQ wurde
noch einmal um zwei Prozentpunkte
auf 93,7 % gesteigert.
Herausragender Fall –
Landkreis NEA
Am späten Abend des 01.07.2020 trafen
sich die 23-jährige Geschädigte und ihr
27 Jahre alter Ex-Freund zu einer Aussprache auf einem Feld in der Nähe von
Burghaslach. Die Geschädigte hatte
einen Monat zuvor die Beziehung beendet.
Es kam zu einer Auseinandersetzung,
in deren Verlauf der Beschuldigte mit
92
einem sog. „Gürtelmesser“ mit 23 Zentimetern Klingenlänge mehrfach auf sein
Opfer einstach. Danach begab er sich auf
die unweit des Tatorts liegenden Gleise
der Bahnstrecke Markt Bibart – Neustadt
a. d. Aisch, warf sich vor einen Regionalzug und verstarb unmittelbar.
Die Frau wurde am Folgetag tot aufgefunden. Der Täter hatte die Trennung nicht
verkraftet. Sowohl die Tat als auch sein
Suizid wurden von ihm akribisch vorbereitet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
100
Symbolfoto: Ben - stock.adobe.com
Im Bereich der Straßenkriminalität
verzeichnen wir ebenfalls einen Rückgang von 521 auf 410 Fälle (21,3 %).
Auch bei den Eigentumsdelikten ist
ein überaus erfreulicher Rückgang
festzustellen. Die Diebstähle insge-
KRIMINALITÄT
Lkr. Neustadt-Aisch / Bad Windsheim
PKS-Entwicklung – LandkreisPKS-Entwicklung
NEA
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.010
2.770
2.982
2.824
2.523
-301
-10,7%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.006
2.754
2.974
2.809
2.508
-301
-10,7%
1
6
36
3
2
0
44
10
1
3
62
11
0
1
74
10
1
1
66
4
1
0
-8
-6
100,0%
0,0%
-10,8%
-60,0%
-93
3
2
-72
-157
-93
-14
-7
-64
-3
-6
-18
-14
17
13
-13
-71
-37
-111
0
-16,6%
50,0%
200,0%
-17,6%
-24,6%
-20,6%
-14,1%
-50,0%
-34,4%
-30,0%
-14,3%
-51,4%
-18,7%
4,5%
4,4%
-21,0%
-15,4%
-16,1%
-21,3%
0,0%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Verlauf
Vergewaltigung
IhrÜbergriffe
direkter
sexuelle
undKontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
-1
-100,0%
1
1
0
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
0
0,0%
6
17
7
7
0911 21 12-10 30
553
560
620
560
467
11
15
11
6
9
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Straßenraub
0
0
1
1
3
KV-Delikte
405
403
443
408
336
Diebstahl insgesamt
841
681
697
638
481
einfacher Diebstahl
561
485
509
452
359
Ladendiebstahl
161
129
120
99
85
Taschendiebstahl
8
9
8
14
7
schwerer Diebstahl
280
196
188
186
122
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
26
21
10
10
7
ED Gewerbeobjekte
89
76
59
42
36
Wohnungseinbruch
48
22
12
35
17
Die Polizei Mittelfranken
in den
Sozialen
Netzwerken
Fahrraddiebstahl
85
65
93
75
61
Vermögens-/Fälschungsdelikte
459
389
421
376
393
Betrug www.facebook.com/polizeimittelfranken
373
305
352
298
311
Leistungserschleichung
42
54
50
62
49
www.twitter.com/polizeimfr
Sachbeschädigung
524
402
435
462
391
Rauschgiftdelikte
www.instagram.com/polizeimfr
130
219
218
230
193
Straßenkriminalität
552
431
526
521
410
AufenthG
4
16
8
15
15
Rohheitsdelikte
Raub
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
101
93
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land
Landkreis Nürnberger Land
170.792
Einwohner
Bevölkerungsdichte
214 Einwohner je km
2
9,2 %
4.776
Häufigkeitszahl
2.796
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
68,7%
Ausländeranteil
799,57 km²
Fläche
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Straftaten
– Landkreis Nürnberger Land
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тѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Altdorf b. Nürnberg
PI Hersbruck
PI Lauf a. d. Pegnitz
KPI Schwabach
VPI Feucht
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рѵппп
п
спрх
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Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahl der registrierten Straftaten erneut auf
4.776 Delikte, ein beachtlicher Rückgang von 7,2 %.
AQ – Landkreis Nürnberger Land
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Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
3,4 % auf 68,7 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Krimina-
94
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HZ – Landkreis Nürnberger Land
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тѵхтс
litätsbelastung der Bevölkerung von
3.022 auf nunmehr 2.796 (7,5 %) und
weist damit den mit Abstand besten
Wert der vergangenen fünf Jahre
auf.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
102
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Mit zehn Straftaten gegen das Leben
melden wir drei Fälle mehr als im Vorjahr zur PKS. Darunter auch drei Morde
und ein Totschlag, die allesamt aufgeklärt werden konnten.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung kam es zu
einer Fallzahlensteigerung von 103 auf
120 Delikte (16,5 %).
Dies resultierte zum größten Teil aus
den Steigerungen bei den Vergewaltigungen von elf auf 18 Fälle sowie den
Steigerungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (18 auf 32 Fälle).
Die AQ konnte um 6,7 % gesteigert werden und liegt nun bei 88,3 %.
Die Straftaten des Summenschlüssels
der Rohheitsdelikte sanken von 923
auf 891 Fälle (3,5 %). Hierfür waren v. a.
die geringeren Fallzahlen bei den Körperverletzungen (9,9 %), die von 665
auf 599 Fälle zurückgingen, ausschlag-
gebend. Die AQ von 92,4 % ist hierbei
beachtlich.
Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte
(einfacher und schwerer Diebstahl)
gingen zurück. Es wurden mit 984 Delikten 19,7 % weniger Fälle zur PKS gemeldet.
Rückgänge bzw. Stagnationen gab es
hier nahezu in allen Bereichen. Lediglich bei den Kfz-Aufbrüchen verzeichnen wir mit 57 Fällen markant mehr als
im Vorjahr (38).
Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl
melden wir drei Fälle weniger (53) als
im Vorjahr (56).
Einen leichten Anstieg von 864 auf 896
Fälle (3,7 %) messen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten.
Ausschlaggebend hierfür waren hauptsächlich die Fallzahlensteigerungen
bei den Betrugsdelikten von 626 auf
676 Fälle (8 %).
Erfreulich ist die Entwicklung bei den
Sachbeschädigungen. Hatten wir es
im Vorjahr noch mit einem massiven
Anstieg zu tun – wofür seinerzeit eine
erkleckliche Anzahl von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen verantwortlich war –, sanken die Fallzahlen
im aktuellen Berichtszeitraum von 878
auf 730 Delikte (16,9 %).
Allein im Bereich der erwähnten Sachbeschädigungen an Kfz messen wir
einen Rückgang um 37,5 %.
Entgegen des allgemeinen Trends sind
die Zahlen im Bereich der Rauschgiftdelikte gestiegen. Wurden 2019 noch
414 Delikte gemeldet, so erhöhte sich
deren Anzahl leicht auf 437 (5,6 %) bei
einer AQ von 96,3 %.
Sowohl bei den Straftaten, die unter
den Summenschlüssel der Gewaltkriminalität fallen, als auch bei denen
des Summenschlüssels Straßenkriminalität, waren erfreuliche Fallzahlenrückgänge zu verzeichnen. Die Gewaltkriminalität ging von 179 auf 151 Fälle
(15,6 %), die Straßenkriminalität von
1.169 auf 881 Fälle (24,6 %) zurück.
PKS-Entwicklung
Lkr. Nürnberg Land
PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger
Land
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
6.145
5.614
5.456
5.288
4.871
-417
-7,9%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
6.089
5.540
5.380
5.148
4.776
-372
-7,2%
2
4
62
5
4
1
72
11
3
1
88
9
2
4
103
11
3
1
120
18
1
-3
17
7
50,0%
-75,0%
16,5%
63,6%
2
1
0
-1
-100,0%
15
896
25
0
627
1.226
706
134
16
520
59
73
70
240
1.157
913
173
724
520
1.023
76
27
923
24
3
665
1.225
699
118
18
526
38
72
56
302
864
626
174
878
414
1.169
140
22
891
23
3
599
984
588
119
18
396
57
52
53
185
896
676
231
730
437
881
95
-5
-32
-1
0
-66
-241
-111
1
0
-130
19
-20
-3
-117
32
50
57
-148
23
-288
-45
-18,5%
-3,5%
-4,2%
0,0%
-9,9%
-19,7%
-15,9%
0,8%
0,0%
-24,7%
50,0%
-27,8%
-5,4%
-38,7%
3,7%
8,0%
32,8%
-16,9%
5,6%
-24,6%
-32,1%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
1.115
21
2
796
1.622
951
169
16
671
89
124
113
218
990
761
244
970
500
1.274
56
12
984
21
2
675
1.396
778
152
15
618
91
118
92
212
974
728
239
757
515
997
74
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
103
Verlauf
95
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
Landkreis Roth
126.749
Einwohner
Bevölkerungsdichte
142 Einwohner je km
2
7,3 %
3.191
Häufigkeitszahl
2.518
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
63,4%
Ausländeranteil
895,39 km²
Fläche
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Hilpoltstein
PI Roth
PI Schwabach
KPI Schwabach
Straftaten – Landkreis/-!//
Roth
)Ҋ )&- $.*/#
уѵфпп
уѵппп
тѵфпп
тѵппп
сѵфпп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
фпп
п
тѵцру
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тѵушх
тѵтут
тѵтчр
спрц
спрч
спрш
спсп
Für den Landkreis Roth melden wir für 2020 3.191 Straftaten zur PKS. Dies bedeutet
einen Rückgang um 5,6 %
AQ – Landkreis Roth
HZ – Landkreis Roth
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#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
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$)ڿ
хтѶу
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фшѶф
ху
фчѶт
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
3,9 % auf 63,4 %.
96
тѵршр
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵфрч
сѵххт
сѵхфр
сѵцчу
сѵшхч
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung eines Raumes sank von
2.663 auf 2.518 (5,4 %).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
104
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
konnte hierbei noch einmal um 2,1 %
auf sehr gute 96,9 % gesteigert werden.
Erfreulich zeigte sich auch die Entwicklung der Diebstahlsdelikte (einfacher und schwerer Diebstahl) mit
einem Rückgang von 937 auf 785 Fälle
(16,2 %).
Mit sechs Straftaten gegen das Leben wurden vier mehr als im Vorjahr
gezählt. Hierunter wurden auch drei
Morde und zwei Totschlagsdelikte erfasst, die allesamt aufgeklärt werden
konnten.
Exemplarisch sei hier der Wohnungseinbruch genannt, der, entgegen des
mittelfränkischen Trends, von 39 auf 33
Fälle (15,4 %) gesunken ist und zudem
mit 24,2 % eine überdurchschnittlich
hohe AQ aufweist.
Dagegen messen wir beim Kfz-Aufbruch eine Steigerung um sieben auf
aktuell 40 Fälle (21,2 %).
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir
eine Steigerung von 46 auf 75 Delikte
bei einer AQ von 92 %.
Steigerungen waren insbesondere bei
den Vergewaltigungen (von sieben auf
zwölf Fälle), der Verbreitung pornografischer Schriften (13 auf 32) und der
Kinderpornografie (acht auf 22) festzustellen.
Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten gingen von 563 auf 523 Delikte
(7,1 %) zurück. Die Aufklärungsquote
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen ebenfalls ab (8,8 %). Allein
die darunter subsumierten Betrugsdelikte verringerten sich um 11,4 %.
Nach einem Anstieg der Sachbeschädigungen im Vorjahr – ausschlaggebend hierfür war eine Serie von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen
– messen wir im aktuellen Berichtszeitraum einen Rückgang der Fallzahlen
von 479 auf 407 (15 %). Die Sachbeschädigungen an Kfz verringerten sich
sogar um 22,5 %.
Nahezu identisch zum Vorjahr zeigen
sich die Straftaten, die im Summenschlüssel der Gewaltkriminalität erfasst werden.
Hier zählen wir 113 Delikte, lediglich eines mehr als 2019. Die ohnehin bereits hohe AQ konnte nochmals um acht Prozentpunkte auf
97,3 % gesteigert werden.
Die Straßenkriminalität sank von 643
auf 544 Fälle oder um 15,4 %.
PKS-Entwicklung Lkr. Roth
PKS-Entwicklung – Landkreis Roth
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.749
3.578
3.388
3.429
3.228
-201
-5,9%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.714
3.496
3.343
3.381
3.191
-190
-5,6%
1
3
34
8
0
2
45
10
1
1
61
9
0
2
46
7
3
2
75
12
3
0
29
5
100,0%
0,0%
63,0%
71,4%
0
0
0
2
1
-1
-50,0%
614
12
3
462
1.074
662
123
13
412
105
72
67
109
827
674
55
531
183
694
35
10
625
11
0
458
932
578
116
8
354
48
59
40
149
730
612
74
463
188
626
82
19
546
17
1
390
890
551
113
13
339
29
54
74
162
792
676
68
394
201
587
45
3
563
7
1
402
937
567
137
11
370
33
68
39
158
751
634
53
479
181
643
48
7
523
9
1
396
785
469
104
10
316
40
54
33
156
685
562
67
407
209
544
37
4
-40
2
0
-6
-152
-98
-33
-1
-54
7
-14
-6
-2
-66
-72
14
-72
28
-99
-11
133,3%
-7,1%
28,6%
0,0%
-1,5%
-16,2%
-17,3%
-24,1%
-9,1%
-14,6%
21,2%
-20,6%
-15,4%
-1,3%
-8,8%
-11,4%
26,4%
-15,0%
15,5%
-15,4%
-22,9%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
105
Verlauf
97
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Komwanix - stock.adobe.com
2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Landkreis WeißenburgGunzenhausen
94.734
Einwohner
Bevölkerungsdichte
98 Einwohner je km
2
3.262
Häufigkeitszahl
3.443
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
75,3%
9,7 %
/-!// )Ҋ )&- $. $Ɖ )0-"Ҋ 0)5 )#0. )
Ausländeranteil
970,91 km²
Fläche
уѵфпп
Straftaten
– Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)
уѵппп
тѵфпп
тѵсчт
тѵтуф
тѵупт
тѵууу
спрх
спрц
спрч
спрш
тѵсхс
тѵппп
сѵфпп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Weißenburg i. Bay.
PI Gunzenhausen
PI Treuchtlingen
KPI Ansbach
фпп
п
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erfassten wir im Jahr 2020 3.262 Straftaten in der PKS, ein deutlicher Rückgang von 5,3 %.
AQ – Landkreis WUG
HZ – Landkreis WUG
&-ѵ
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#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
$)ڿ
цфѶт
цхѶс
цфѶц
чпѶш
цт
Die Aufklärungsquote (AQ) sank
zwar minimal um 0,9 % auf aktuell
75,3 %.
Das ist dennoch im Vergleich nach wie
vor der absolute mittelfränkische
Spitzenwert.
98
спсп
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
тѵуут
тѵхуш
тѵхрс
тѵффш
тѵфрц
Die Häufigkeitszahl (HZ) als als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung beträgt 3.443 und
sank somit um 5,6 %. Dies stellt den
besten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich dar.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
106
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Mit lediglich einer in der PKS erfassten
Straftat gegen das Leben (Totschlag)
melden wir keine Veränderungen im
Vergleich zum Vorjahr. Der Totschlag
konnte durch die zuständige Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung stiegen
die Fallzahlen von 80 auf 144. Allein der
sexuelle Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen stieg um 41 Fälle bzw.
17 Fälle an. Verantwortlich hierfür war
insbesondere ein Ermittlungsverfahren
gegen einen ehemaligen Jugendbetreuer eines Yachtclubs in Gunzenhausen, der über Jahre hinweg Kinder und
Jugendliche missbraucht hatte (siehe
hierzu Ziffer 2.4.4).
Bei den Vergewaltigungen melden wir
einen sehr erfreulichen Rückgang von
zwölf auf sechs Delikte. Gleichzeitig registrieren wir bei den Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung eine
hervorragende AQ von 94,4 %.
Mit 645 Fällen von Straftaten des Summenschlüssels Rohheitsdelikte mes-
sen wir einen Rückgang von 8,3 %.
Hierfür ist insbesondere die Fallzahlenentwicklung bei den einfachen
Körperverletzungen
verantwortlich,
die von 386 auf 307 zurückgingen
(20,5 %). Dagegen stiegen die Fallzahlen der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 23,8 % an. Die AQ bei
den Rohheitsdelikten bleibt mit 97,1 %
auch 2020 auf einem konstant hohen
Niveau und konnte sogar noch einmal
um 0,5 % gesteigert werden.
Ebenfalls rückläufig zeigen sich die
Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten.
Der Diebstahl insgesamt ging von 733
auf 675 Fälle (7,9 %) zurück. Hatten wir
im Vorjahr noch eine auffällige Steigerung im Bereich der Gaststätteneinbrüche gemeldet, so ist 2020 auch hier
ein Rückgang um die Hälfte, also genau 50 %, festzustellen. Eine deutliche
Steigerung messen wir hingegen beim
Wohnungseinbruch von elf (was einen
der niedrigsten Werte der vergangenen
zehn Jahre bedeutete) auf aktuell 26.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sind nach 2019 zum zweiten Mal hintereinander rückläufig. Die Fallzahlen
sanken von 623 auf 430, ein Rückgang
von 31,0 %. Allein bei den Betrugsdelikten melden wir einen Rückgang von
477 auf 331 Fälle (30,6 %).
Bei der Rauschgiftkriminalität messen wir eine Steigerung um 49 Delikte
(28 %) bei einer um einen Prozentpunkt höheren Aufklärungsquote
(96,4 %).
Ebenso stiegen die Fallzahlen des
Summenschlüssels Gewaltdelikte an.
Waren im Vorjahr noch 127 Delikte zur
PKS gemeldet worden, so beträgt deren Anzahl aktuell 144 (13,4 %). Dies ist
insbesondere dem bereits erwähnten
Anstieg der gefährlichen und schweren
Körperverletzungen von 101 auf 125
Fälle geschuldet. Die AQ konnte bei
den Gewaltdelikten nochmals um 2,3
% auf 94,4 % gesteigert werden.
Auch bei der Straßenkriminalität ist
eine Steigerung auszumachen. So
stiegen die Fallzahlen – wenn auch
gering – von 468 auf 485 Delikte (3,6
%) an. Dies lag insbesondere an einer
Häufung von Sachbeschädigungen im
öffentlichen Raum.
PKS-Entwicklung Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
PKS-Entwicklung – Landkreis WUG
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.339
3.382
3.414
3.466
3.275
-191
-5,5%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.283
3.345
3.403
3.444
3.262
-182
-5,3%
0
1
33
5
0
0
48
9
5
1
58
12
0
1
80
12
0
1
144
6
0
0
64
-6
0,0%
0,0%
80,0%
-50,0%
6
1
0
-1
-100,0%
8
581
11
0
430
736
532
134
5
204
12
53
12
131
665
455
56
460
268
530
11
4
703
12
1
516
733
505
94
5
228
11
62
11
132
623
477
47
408
175
468
22
10
645
12
1
467
675
427
83
14
248
4
74
26
140
430
331
75
404
224
485
13
6
-58
0
0
-49
-58
-78
-11
9
20
-7
12
15
8
-193
-146
28
-4
49
17
-9
150,0%
-8,3%
0,0%
0,0%
-9,5%
-7,9%
-15,4%
-11,7%
180,0%
8,8%
-63,6%
19,4%
136,4%
6,1%
-31,0%
-30,6%
59,6%
-1,0%
28,0%
3,6%
-40,9%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
680
17
1
508
813
554
168
9
259
15
63
40
86
520
409
60
410
147
476
56
2
657
8
2
493
770
553
158
12
217
16
53
20
90
590
503
67
431
242
453
37
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
107
Verlauf
99
108
3
Zuständiges
Sachgebiet
EINSATZ
E2
Ordnungs- und Schutzaufgaben
M
eine sehr geehrten Damen und Herren,
wie unser gesamtes gesellschaftliches Leben, befand sich auch das Einsatzjahr 2020
fest im Griff der Covid-19-Pandemie. Neben den
einschneidenden Auswirkungen auf unser tägliches
Leben, zeigte die Pandemie in dienstlicher Hinsicht
jedoch auch eines: allen Herausforderungen zum
Trotz, konnte sich die Polizei mit viel Flexibilität, Engagement und Zusammenhalt als wichtiger Baustein
in unserer Gesellschaft beweisen.
Das verdanken wir vor insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen, die sich im täglichen Einsatz für
die Bürgerinnen und Bürger häufig selber in Gefahr
bringen und sich mit den besonderen, direkten gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie auseinandersetzen müssen. Gerade die Durchsetzung
der Infektionsschutzmaßnahmen verlangt ihnen
dabei ein besonderes Fingerspitzengefühl, gute kommunikative Fähigkeiten und die richtige Einschätzung für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit ab.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr herausragendes Engagement in dieser fordernden Zeit bedanken.
Nicht zuletzt ist es ihrer Disziplin bei der Einhaltung der infektionsschutzmaßnahmen im täglichen
Dienstbetrieb zu verdanken, dass die Polizei keinerlei Einschnitte in ihrer Handlungsfähigkeit hinnehmen musste.
Ganz besonders gefordert waren und sind in diesen
Zeiten die Beamtinnen und Beamten der geschlossenen Einheiten. Ihnen wurde eine besondere Einsatzbereitschaft im Hinblick auf Versammlungen mit
Pandemiebezug oder Kontrollen zur Einhaltung der
Infektionsschutzmaßnahmen abverlangt. Auch hierfür möchte ich Ihnen persönlich meinen herzlichsten
Dank und ein großes Lob für Ihre Professionalität
aussprechen.
Denn auch wenn im Einsatzjahr 2020 ein deutlicher
Rückgang an Ereignissen wie Sport- oder Musikveranstaltungen zu verzeichnen war, so nahm gerade das
Versammlungsgeschehen deutlich zu. Hierbei ergab
sich die besondere Herausforderung, den Gesundheitsschutz tragfähig mit dem hohen Grundrecht der
Versammlungsfreiheit in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Teilweise erforderte dies sogar das
Verbot einzelner Versammlungen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
109
Doch auch über die polizeiliche Bewältigung pandemisch bedingter Schwierigkeiten hinaus, lagen
die Kernthemen der mittelfränkischen Polizei nicht
brach. Im Fokus stehen weiterhin der Schutz der Bevölkerung und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Sichtbar wird dies vor allem durch die
hohe Präsenz und Ansprechbarkeit der Beamtinnen
und Beamten vor Ort. Im Hintergrund ist diese Arbeit geprägt von einem vertrauensvollen und zielorientierten Austausch mit den örtlichen Sicherheitsbehörden.
Wir blicken zusammen auf ein für uns alle schwieriges Jahr 2020 zurück. Gesellschaftlich hegen wir alle
große – und wie ich glaube berechtigte – Hoffnungen in das Jahr 2021. Nichtsdestotrotz zeigt der Jahresbeginn bereits, dass uns die Covid-19-Pandemie
und ihre Auswirkungen vorerst weiter begleiten und
vor bekannte sowie neue Herausforderungen stellen
wird. Ich glaube jedoch fest an die Kraft und Stärke,
die aus unserem gemeinsamen Zusammenhalt erwächst und sehe dem Jahr 2021 daher mit Zuversicht
entgegen.
In Anbetracht dessen wünsche ich Ihnen von Herzen: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund.
Ihr
Hermann Guth
LPD Hermann Guth
Leiter Sachgebiet E2
101
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
3.1.1 Einsatzstatistik
Überblick
Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019
zu 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen
(Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) um 64,3 %, die der Sportveranstaltungen sogar um 68,8 % gefallen
ist.
Im Gegensatz dazu verzeichnete die
Anzahl der polizeilich als diffiziler zu
handhabenden Versammlungen im
Jahr 2020 einen Anstieg um 47,7 %.
Nach einem kurzzeitigen Einbruch der
Versammlungszahlen zum Anfang der
Pandemie im Frühjahr 2020 nahm die
Zahl der Versammlungen, insbesondere mit Themenbezügen zur Coronapandemie und den Maßnahmen zu deren Eindämmung, bis zum Jahresende
stetig zu.
Sicherheitsbericht
Im
Jahr 2020 wurden im2020
Bereich des
Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236
Veranstaltungen polizeilich betreut.
3.1 Einsatzgeschehen
Mittelfranken
Dies
stellt einen Rückgang von
29,6 %
im
Vergleich
zum Vorjahr dar,
was un3.1.1
Einsatzstatistik
Überblick
gefähr dem Wert von 2016 entspricht.
Von den 2.236 Veranstaltungen fanden
Die Zahl der eingesetzten Beamten
994 im Stadtgebiet Nürnberg statt.
sank hierbei um 38,9 %.
Dies entspricht einem Prozentsatz von
Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken
44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) wofür
55,9 % der insgesamt eingesetzten
Beamten verwendet wurden.
2.500
Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken
1.961
2.000
1.617
1.578
1.465
1.500
1.238
1.000
928
759
548
500
279
656
237
992
840
693
214
861 833
206
815
835
746
262
701
258
256
224
70
0
2012
2013
2014
Versammlungen
2015
2016
sonstige Veranstaltungen
2017
2018
2019
2020
Sportveranstaltungen
Quelle: SG E 2
102
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen
der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustel110
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten –
Verhältnis
von Veranstaltungen
zu eingesetzten
Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg
Bezirk
Mittelfranken
im Vergleich zum
Stadtgebiet Nürnberg
5.000
31.757
4.500
4.000
26.836
26.243
21.829
3.500
26.403
27.861
30.000
22.301
2.621
18.512
2.669
2.315
2.500
1.586
1.821
1.747
25.000
3.177
3.000
2.000
35.000
30.319
1.900
16.384
13.595
1.500
20.000
2.236
15.000
15.917
13.497
10.000
10.340
1.000
1.196
500
986
1.074
1.012
994
0
5.000
0
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Veranstaltungen (gesamt)
Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt)
eingesetzte Beamte
eingesetzte Beamte (in Nürnberg)
Quelle: SG E 2
Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polium im Rahmen der Nachverfolgung
höchster Priorität, um weiterhin die
3.1.2 Besondere
zeilich
betreut. Dies stellt einen Rückgang
von 29,6 % im Vergleich zum
Vorjahr dar, was ungefähr
die CT-Teams zu erweitern. Somit war
Sicherheit der Bevölkerung zu gewährThemenfelder
dem Wert von 2016 entspricht. Die leisten.
Zahl der
eingesetzten
Beamten
sank
hierbei
um 38,9
%.
es dem
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Besonderes
Augenmerk
lag in
3.1.2.1 Corona allgemein
möglich, einen Beitrag zur Eindämder Umsetzung der Hygiene- und Infekmung der Pandemie zu leisten.
tionsschutzbestimmungen. In dieser
Die rasante Ausbreitung des neuartiVon
den 2.236 Veranstaltungen fanden
994 im Stadtgebiet Nürnberg
statt. Dies entspricht einem
Ausnahmesituation wird staatliches
gen Coronavirus „Sars-CoV-2“ und die
Prozentsatz
von 44,5
% (minus 1,8 %
zu 2019)
55,9
% der insgesamt
Beamten
Handeln
sehr wofür
sensibel
wahrgenomdamit verbundenen
Einschränkungen
3.1.2.2eingesetzten
Raumschutz Corona
men, daher war es erforderlich, dem
für das öffentliche
Leben stellte die BeDurch das Polizeipräsidium Mittelverwendet
wurden.
Vorbildcharakter der Polizei gerecht zu
völkerung im staatlichen als auch im
franken wurde neben den bereits gewerden und mit gutem Beispiel voran
privaten Bereich vor bislang nicht genannten Maßnahmen die Besondere
zu gehen.
kannte Herausforderungen.
Aufbauorganisation „Corona“ ins Leben gerufen und zur Überwachung
Im zunehmenden Spannungsfeld von
So galt es, durch die zunehmende Verder Ausgangsbeschränkungen durch
Einschränkungen bis zum „harten
breitung des Virus eine Überlastung
den Streifendienst und geschlossene
Hagn
Lockdown“ war es von entscheidender
des Gesundheitssystems und daraus
Einheiten sowohl des PP Mittelfranken
Bedeutung, den Dialog mit der Bevölresultierende Gefahren für die Gesundals auch der Bayerischen BereitschaftsPolizeihauptkommissar
kerung in einer angemessenen Art und
heit der Bevölkerung zu verhindern.
polizei eingesetzt.
Weise zu führen und bei den vielfältiGleichzeitig sollte so wenig wie möggen polizeilichen Einsätzen mit dem
lich und unter besonderer Beachtung
Die Maßnahmen des Raumschutzes
notwendigen Fingerspitzengefühl einder Verhältnismäßigkeit in die persönkonzentrierten sich insbesondere auf
zuschreiten.
liche Lebensgestaltung und in Freidie Bestreifung des öffentlichen Rauheitsrechte eingegriffen werden.
mes und der Gewerbebetriebe. Ziel
Auf Grund der dynamischen Lage, wawar es, Menschenansammlungen aus
ren auch kurzfristige und situationsAuch das Polizeipräsidium Mittelverschiedenen Haushalten, soweit
bedingte Unterstützungen abseits des
franken wurde in dieser Situation vor
möglich und zur Eindämmung des Vioriginären
Zuständigkeitsbereiches
enorme Herausforderungen gestellt.
rus nötig, zu vermeiden. Die Schwierigdes PP Mittelfranken notwendig, wie
Im Hinblick auf die pandemische Entkeit für die Einsatzkräfte bestand insetwa die Entsendung von Mitarbeitern
wicklung war zunächst die Aufrechtbesondere in der neuen Rechtslage,
zu den örtlichen Gesundheitsämtern,
erhaltung des Dienstbetriebes von
welche durch den Gesetzgeber im
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
111
103
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
Eilverfahren geschaffen wurde und der
damit verbundenen Umsetzung in der
Praxis.
So war beispielsweise zunächst nicht
klar, ob das (kurze) Verweilen in Parks
oder auf Parkbänken unter Einhaltung
von Abstandsregeln im Rahmen der
Bewegung an der frischen Luft nun
bußgeldbewehrt ist. Erst eine Einordnung durch das Innenministerium
brachte Klarheit und damit Sicherheit
im Einschreitverhalten durch die eingesetzten Kräfte.
Die Unsicherheit angesichts der neuen
Rechtslage, verbunden mit der zu Beginn der Pandemie nicht vorhandenen
Kenntnis über die genaue Auswirkungen des Virus und der teils erheblichen
Belastung im privaten Umfeld (geschlossene Schulen und Kindergärten,
Quarantäneverpflichtungen einzelner
Beamter oder ganzer Dienstgruppen
und Einsatzeinheiten) sorgten für erhebliche Herausforderungen nicht nur
im täglichen Dienst. Auch die Vielzahl
an eingesetzten Einheiten ging einher
mit einem Aufbau von Überstunden,
verbunden mit einem logistischen wie
personellen Aufwand aufgrund Hygienemaßnahmen und Mehranforderungen an die Personalplanung.
Dennoch mussten mehrfach große
Menschenansammlungen in öffentlichen Parks aufgelöst werden, da Abstände nicht eingehalten wurden. Erst
mit Fortschreiten der Pandemie ergab
sich die notwendige Sensibilisierung
des Großteils der Bevölkerung und damit einhergehend weniger Notwendigkeit für polizeiliche Maßnahmen. Zeitgleich jedoch wurden die Kritiker der
Einschränkungen mehr, so dass mehrfach durch gleiche Gruppierungen gezielt gegen die Beschränkungen verstoßen wurde. Diese Einsätze bargen
erhebliches Konfliktpotential, da die
Betroffenen häufig mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden
waren.
Durch die umfangreichen Maßnahmen
sowie die konsequente Kontrolle durch
die Polizei konnten die Ansteckungs-
104
zahlen gesenkt werden, so dass im
Frühsommer der Lockdown beendet
wurde. Unter anderem Treffen und
Veranstaltungen waren unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften wieder möglich. Auch Urlaube oder Tagesausflüge wurden wieder
vermehrt durchgeführt, so dass es zu
erneuten Hotspots wie der Nürnberger
Innenstadt, den Parkanlagen oder im
Fränkischen Seenland kam. Auch das
Veranstaltungs- und Versammlungsgeschehen lebte wieder auf, teils unter
Missachtung von Hygienevorschriften
durch die sog. „Querdenker“, teils unter
strikter Wahrung der Hygiene- und Abstandsvorschriften (3.2.1, 3.3.1 sowie
3.3.3).
Durch die Raumschutzkräfte wurden
neben den allgemeinen Kontrollen im
täglichen Dienst auch Kontrollaktionen im öffentlichen Personennahverkehr unter Leitung örtlich zuständiger
Dienststellen durchgeführt und durch
die Pressestelle sowie teils durch das
Innenministerium medial begleitet.
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit
stiegen die Ansteckungszahlen erneut
massiv an, so dass zunächst ein „Lockdown light“ sowie zum 09.12.2020 er-
neut der bayernweite Katastrophenfall
mit einem verschärften „2. Lockdown“
ausgerufen wurde. Auch jetzt wurde
wieder eine Vielzahl an geschlossenen
Einheiten eingesetzt, um die Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche
Ausgangssperre zu überwachen. Nun
verlagerte sich der Einsatzschwerpunkt vermehrt auf Treffen in privaten
Räumen, welche durch Ruhestörungsmeldungen auffielen und entsprechend geahndet wurden. Auch an den
Weihnachtsfeiertagen sowie zum Jahreswechsel wurden die Ausgangssperren aufrechterhalten und überwacht
(3.1.3).
Insgesamt wurden im Jahr 2020
145.640 Kontrollen (Zählung ab dem
07.04.2020) durchgeführt. Hierbei wurden 47.240 Verstöße gegen die jeweils
geltenden Vorschriften festgestellt, von
denen 10.242 geahndet wurden. In den
restlichen Fällen wurden mündliche
Verwarnungen und Belehrungen ausgesprochen.
Aufgrund der ständig wechselnden
Rechtsvorschriften ist eine genaue Aufschlüsselung über den Zeitraum des
Gesamtjahres nicht möglich.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
112
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1.3 Silvester
mit Ausgangssperre und
Feuerwerksverbot
Der Jahreswechsel 2020/2021, der in
hohem Ausmaß durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf
Gastronomie, Feiern im öffentlichen
Raum und Zusammenkünfte im privaten Bereich geprägt war, stellte die Polizei in diesem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. An erster Stelle
stand dabei die nur schwer einschätzbare Einsatzlage, die maßgeblich davon bestimmt wurde, inwieweit sich
die Bevölkerung an die in diesem Jahr
geltenden Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben halten wird.
Die Corona-Regelungen beinhalteten
dabei insbesondere eine allgemeine
Ausgangsbeschränkung, eine besondere nächtliche Aufenthaltsbeschrän-
kung im öffentlichen Raum, ein Verbot
des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sowie
ein Abbrennverbot von Pyrotechnik.
Letztes wurde erst kurz vor Silvester
durch alle zwölf mittelfränkischen
kreisfreien Städte und Landkreise beschlossen und in Form von Allgemeinverfügungen bekanntgegeben. Da die
Verbote zwischen allen beteiligten
Behörden abgestimmt und nahezu
gleichlautend waren, konnte sich die
Bevölkerung in Mittelfranken auf eine
einheitliche Regelungslage einstellen
– ein bunter Verbots-Flickenteppich
wurde dadurch vermieden.
Der Großeinsatz anlässlich der Silvesternacht wurde in diesem Jahr zentral
durch das Polizeipräsidium Mittelfranken mit operativen „Satelliten“ in Nürnberg, Erlangen und Ansbach geführt.
3.1.4 Sicherheitswacht
Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öffentlichen Raum stärkte die mittelfränkische Sicherheitswacht auch 2020 das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und
schritt bei Sicherheits- und Ordnungsstörungen ein bzw. meldete diese der
Insgesamt brachten die Einsatzkräfte
knapp 350 Verstöße gegen die aktuellen Corona-Auflagen zur Anzeige, rund
250 davon begründeten sich im Nichteinhalten der Ausgangssperre.
Der Sachschaden, der durch die (verbotene) Verwendung von Feuerwerkskörpern entstand, belief sich in diesem
Jahr auf etwas über 50.000 Euro und
fiel mehr als 90 Prozent geringer aus
als im Vorjahr.
schwerwiegender Verstöße gegen die
Bestimmungen des Infektionsschutzes
tätig.
Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützt derzeit 17 Polizeiinspektionen in
Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit. Nachdem bereits in den Vorjahren ein deutlicher Ausbau erfolgte,
wurde 2020 auch bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen eine Sicherheitswacht auf Wunsch der Stadt Treuchtlingen installiert.
Die Gesamtzahl der in Mittelfranken
sich für die Sicherheit engagierenden
Ehrenamtlichen belief sich im vergangenen Jahr auf über 150 Personen. Der
Einsatz der Sicherheitswacht wurde
auch und gerade vor dem Hintergrund
der durch das neuartige Coronavirus
bedingten Pandemie unter Beachtung
der gebotenen Schutzmaßnahmen
aufrechterhalten.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gesamte Einsatz, bis auf
wenige Ausnahmen, ohne bedeutende
Auffälligkeiten verlief. Dies war nicht
zuletzt auch der Einsicht und Vernunft
der Bewohner Mittelfrankens geschuldet, die sich dankenswerterweise und
in einer überwältigenden Mehrheit an
die Vorschriften hielten.
Die Haupteinsatzgebiete der Sicherheitswacht waren im vergangenen
Jahr:
■
■
■
■
■
Öffentlicher Personennahverkehr
Parkanlagen
Parkhäuser
Fußgängerzonen
Bereiche touristischer Schwerpunkte (soweit pandemiebedingt
gegeben)
■ Wohnsiedlungen
Polizei. Die Tätigkeiten der Sicherheitswacht erstreckten sich dabei neben
Hilfeleistungen insbesondere auf die
Bereiche Betäubungsmittelkriminalität, Sachbeschädigung, aggressive
Bettelei sowie Jugendschutz. Darüber
hinaus wurden die Ehrenamtlichen
der Sicherheitswacht auch anlässlich
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
113
In bewährter Weise setzte die Sicherheitswacht damit auch 2020 wieder ein
sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement und gegen die Unkultur des Wegschauens.
Nach wie vor bekunden mittelfränkische Kommunen ihr Interesse an der
Institution Sicherheitswacht, weshalb
deren weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium Mittelfranken auch zukünftig
erfolgen wird.
105
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
3.1.5 Projekt Reiterstaffeln/
Reitergruppe Mittelfranken
Am 18. April 2018 verkündete Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder in
einer Regierungserklärung den Ausbau
der berittenen Polizei in Bayern. Mit der
Umsetzung wurde am 09. Juli 2018 die
neu gegründete Arbeitsgruppe Reiterstaffeln in Bayern beauftragt. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe obliegt dem
Leitenden Polizeidirektor Hermann
Guth.
Zum 1. Januar 2019 nahm die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken offiziell ihren Dienst auf. Sie
ist organisatorisch der Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Mittelfranken
nachgeordnet. Die Unterbringung
der Dienstpferde erfolgt weiterhin in
einer Reitanlage im Nürnberger Ortsteil Buch. Zum Ende des Jahres 2020
verfügte die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken über 13 ausgebildete Dienstpferde und 16 Polizeireiterinnen und -reiter.
In den kommenden Jahren wird die
Anzahl der Pferde und Reiter sukzessive erhöht werden.
Waren zu Beginn der Reitergruppe die
zahlreichen Einsatzgebiete in Mittelfranken schwerpunktmäßig im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen
im allgemeinen Streifendienst und
hier insbesondere in Grünanlagen und
ländlichen Bereichen, so wurden, wie
bereits im Jahr 2019, die Dienstpferde auch 2020 bei Veranstaltungslagen
und Großereignissen eingesetzt. Als
Novum erfolgte 2020 erstmals der Ein-
satz im erweiterten Raumschutz bei
Versammlungslagen und für Absperrmaßnahmen bei Evakuierungen aufgrund von Bombenentschärfungen.
Daneben unterstützte die Reitergruppe
bei mehreren Schwerpunkteinsätzen
zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Im Zuge der BAO
Raumschutz Corona wurde die Reitergruppe zur Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften in den
Grünanlagen in Nürnberg und Erlangen sowie am Brombach- und Altmühlsee eingesetzt.
Weiterhin wurden die Polizeireiter für
Einsätze in den Polizeipräsidien Ober-
und Unterfranken sowie Oberpfalz
angefordert. Exemplarisch ist hier der
Sicherheitstag des PP Oberfranken in
den Einsatzgebieten in Bamberg und
Bayreuth zu erwähnen.
Mit dem Aufwuchs der Reitergruppe
Mittelfranken und voraussichtlicher
Lockerungen der pandemiebedingten
Einschränkungen werden im Jahr 2021
auch die Anzahl und die Art der Einsätze zunehmen.
Bereits jetzt ist ein Einsatz im Rahmen
der UEFA-Europameisterschaft 2021
bei den Fußballspielen in München geplant.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
106
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
114
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
3.2.1 Versammlungen und
Veranstaltungen
sammlungen im Nürnberger Stadtgebiet kam.
3.2.1.1 Versammlungsgeschehen
Neben diesem umfangreichen Themenkomplex, fanden jedoch auch Versammlungen mit anderen gesellschaftlichen und politischen Bezügen statt.
So kam es anlässlich der Geschehnisse
und Diskussionen um Polizeigewalt in
den USA auch in Nürnberg zu Aktionen
der sog. „Black Lives Matter“-Bewegung.
Auch im Hinblick auf Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg war das
Jahr 2020 ab Ende des ersten Quartals
durch die Covid-19 Pandemie geprägt.
Zwar kam es aus infektionsschutzrechtlichen Gründen zum Teil zu erheblichen Beschränkungen einzelner
Versammlungen bis hin zu gänzlichen
Verbotsverfügungen.
Trotzdem ist insgesamt im Vergleich
zum Vorjahr ein starker Anstieg an
durchgeführten Versammlungen zu
verzeichnen.
Den größten Anteil machten dabei
Versammlungen sog. „Corona“-Maßnahmenkritiker bzw. der „Querdenken“-Szene aus. Die besondere Herausforderung bestand regelmäßig
darin, das hohe verfassungsrechtliche
Gut der Versammlungsfreiheit mit dem
Infektions- und Gesundheitsschutz
in Einklang zu bringen. Dabei musste
häufig besondere Berücksichtigung
finden, dass es teilweise zu bundesweiten Mobilisierungsaktionen für Ver-
Auch die Versammlungsform der sog.
„Critical Mass“ wurde im Jahr 2020
fortgesetzt. Die besondere Herausforderung bestand dabei darin, einen
möglichst geordneten Ablauf bei der
ungeplanten Streckenwahl der Teilnehmenden zu gewährleisten, um Verkehrsgefahren für alle Beteiligten minimieren zu können.
3.2.1.2 Traktorsternfahrt
Bundesweite Beachtung fand auch
die Traktorsternfahrt „Wir ackern für
Bayern“ durch Landwirte, die auf die
aktuelle Situation der konventionellen
Landwirtschaft aufmerksam machen
wollten. Von insgesamt sechs Sammel-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
115
punkten, die sternförmig im Nürnberger Umland angelegt waren, fuhren
die Teilnehmer mit ihren Traktoren
nach Nürnberg, um sich dort auf dem
Volksfestplatz zu sammeln und eine
Abschlusskundgebung durchzuführen.
Die besondere polizeiliche Herausforderung bestand darin, die bei 5.000
bis 7.000 geplanten Fahrzeugen entstehenden
Verkehrsbehinderungen
auf den Hauptverkehrsadern auf ein
Minimum zu reduzieren. Dies konnte
vor allem durch eine vorausschauende
Routenplanung sowie frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden.
So fanden sich schließlich insgesamt
ca. 2.200 Fahrzeuge und zahlreiche
Teilnehmer am Volksfestplatz ein, um
dort die Abschlusskundgebung durchzuführen. Unter den Rednern befanden sich u. a. der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie der
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Nicht zuletzt durch die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Landwirten,
kam es weder bei der An- und Abfahrt,
noch bei der Kundgebung zu Sicherheitsstörungen oder Verkehrsbehinderungen.
107
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2.1.3 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai
Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die mit der weltweiten Corona-Pandemie einhergehen, prägten
das mittelfränkische Einsatzgeschehen
rund um den 1. Mai in diesem Jahr besonders. Als Ausfluss der Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) waren Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich landesweit untersagt. Vor dem
Hintergrund der bereits kurz nach dem
1. Mai beabsichtigten Lockerungen
durch die Staatsregierung konnten im
Hinblick auf Versammlungen jedoch
gewisse Zugeständnisse seitens der
Behörden gemacht und einige Kundgebungen unter strengen Auflagen erlaubt werden.
Insgesamt wurden sieben Versammlungen an verschiedenen Örtlichkeiten in Nürnberg zugelassen, die sich
allesamt um die typischen „Tag der
Arbeit“-Themen drehten. Die Anzahl
der Teilnehmer war behördlicherseits
auf maximal 50 Personen begrenzt,
auch durften die Kundgebungen nur
stationär abgehalten werden. Einzige
Ausnahme war eine vier Personen umfassende Kleinstkundgebung zum The-
ma Feminismus, die auf einem leichten
Lkw eine Runde rund um die Nürnberger Altstadt fahren durfte, um ihrem
Anliegen Gehör zu verschaffen.
Die jährlich stattfindende Kundgebung
einer großen Gewerkschaft mit anschließendem Maifest, an der in den
Vorjahren stets 5.000 Personen teilnahmen, wurde in Rücksichtnahme auf
den Infektionsschutz bereits im Vorfeld
abgesagt.
Auch das traditionelle Fest in der Müllnerstraße sowie die Maiausfahrt der
Motorradfahrer, die am Startpunkt in
der Münchener Straße jedes Jahr bis zu
10.000 Teilnehmer zählt, fanden im Angesicht der Pandemie in diesem Jahr
nicht statt.
Der Gesamteinsatz wurde durch das
Polizeipräsidium Mittelfranken betreut
und geführt. Insgesamt kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen.
Lediglich als sich die Teilnehmer nach
Beendigung der Versammlung am Petra-Kelly-Platz zu einem gemeinsamen
„Spaziergang“ in Richtung Innenstadt
aufmachten, mussten sie sowohl polizeilich begleitet als auch wiederholt
durch Lautsprecherdurchsagen und
polizeilichen Direktansprachen auf
das Einhalten der Mindestabstände
hingewiesen werden. Ein gemeinsames „Spazieren“ in die Altstadt von
Königs- und Frauentorgraben aus wurde durch starke Polizeipräsenz an den
Zufahrtstraßen verhindert, ohne dass
die grundsätzlich friedliche Stimmung
dadurch Schaden nahm.
3.2.1.4 Versammlungsgeschehen Klimaschutz
mit FFF-Camp
Das Thema Klimaschutz hatte auch im
Jahr 2020 einen festen Platz unter den
Versammlungen im Bereich des PP Mittelfranken. Nach vielen großen Kundgebungen im Jahr 2019 beschränkten
sich die Akteure der Klimabewegung
pandemiebedingt im Jahr 2020 überwiegend auf kleinere Aktionen. Lediglich ein großer Aufzug im Rahmen eines
sog. „Global Day of Climate Action“ er-
108
Symbolfoto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
reichte mit ca. 1.500 Teilnehmern eine
vierstellige Teilnehmerzahl.
Eine besondere Form des Protestes
für mehr Klimaschutz stellt das Klimakamp von Fridays for Future Nürnberg
dar, welches unter dem Motto „Klimacamp – die unzureichende Klimapolitik
und das Streben nach Klimagerechtigkeit“ seit 03.09.2020 durchgehend auf
dem Sebalder Platz veranstaltet wird.
3.2.1.5 Tuningszene/
mobile Partyszene
Seit vielen Jahren existiert in Mittelfranken und insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg eine überregionale
Tuning-Szene, welche mit polizeilichen
Maßnahmen begleitet wird. Im Jahr
2020 änderte sich aufgrund der Corona-Pandemie das Einsatzverhalten
deutlich, da neben Verstößen gegen
Verkehrsvorschriften nunmehr auch
die Verhaltensregeln aufgrund des
Infektionsschutzgesetzes bzw. der jeweils geltenden BayIfSMV kontrolliert
wurden.
Zu Jahresbeginn wurden Kontrollen
durch die örtlich zuständigen Dienststellen durchgeführt, bei welchen zum
Teil erhebliche Verstöße festgestellt
werden konnten. Der Saison-Auftakt
der Tuning-Szene im April 2020 wurde
durch die VPI Nürnberg polizeilich begleitet. Aufgrund des Lockdowns wandelte sich die reine Tuning-Szene
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
116
Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit F
sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen d
Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsäc
Telegram-Gruppe
organisiert.
Dies prägte den Begriff der „
EINSATZ – ORDNUNGSUND
SCHUTZAUFGABEN
In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den
Betriebsvorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsäch
und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusam
Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsä
durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionssch
konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdur
umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahm
des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt.
Tuningszene:
Getroffene
entsprechend
zur Anzeige
gebracht werden.
Maßnahmen/festgestellte
Getroffene
/ festgestellte
Verstöße
VerstößeMaßnahmen
2020 – Stadt
Nürnberg
Platzverweise
VOWi-Anzeigen Erlöschen BE
Sicherstellung von Kfz
VOWi (ohne Geschwindigkeitsverstöße)
Geschwindigkeitsverstöße
Strafanzeigen StGB / StVG
IfSG-Verstöße
jedoch zur Party- und Tuning-Szene, da
die Feierwilligen aufgrund geschlossener Clubs und Discotheken auf andere
Events auswichen.
Eine der beliebtesten Örtlichkeiten für
die Tuning-Szene und die „Auto-Poser“
war bislang die Steintribühne am Zeppelinfeld, an der sich an den Wochenenden im Mai regelmäßig mehrere
hundert Personen, teilweise mit Fahrzeugen, teilweise auch nur als feiernde
Zuschauer, einfanden. Die Situation
hier konnte letztendlich durch intensive polizeiliche Kontrollen und mit Hilfe
eines abendlichen Durchfahrtverbots
für diesen Bereich ab Mitte Juni deutlich entspannt werden.
Schnell verlagerte sich die Szene jedoch unter anderem in das Nürnberger
Hafengebiet, aber auch auf Parkplätze
großer Gewerbetreibender in Nürnberg. Neben der örtlichen Verlagerung
war schnell auch eine Veränderung
der Zusammensetzung zu erkennen.
Handelte es sich bei der Tuning-Szene vor Beginn der Corona-Pandemie
um eine meist homogene Gruppe mit
Fokus auf die „aufgemotzten“ Fahrzeuge, mischen sich seitdem sukzessive
immer mehr junge Menschen darunter,
deren Hauptaugenmerk mehr auf dem
Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsächlich über einen
Instagram-Kanal sowie über eine Telegram-Gruppe organisiert. Dies prägte
den Begriff der „Party-Szene auf vier
Rädern“.
In den polizeilichen Fokus rückte die
Szene, neben den obligatorischen Verstößen gegen die Bau- und Betriebs-
4.295
71
79
378
760
6
322
vorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch
hauptsächlich wegen der Größe der
Menschenansammlung und der damit
verbundenen Grenze der Legalität im
Zusammenhang mit dem Infektionsschutz.
Jungk
Laute Musik, selbst
Polizeihauptkommissarin
Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsätze unter Einbindung
geschlossener Einheiten durchgeführt,
um die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und die originären Tuning-Verstöße konsequent zu ahnden.
Die Party-Szene wurde hierdurch eingedämmt. Auch eine Verlagerung in
die umliegenden Landkreise wurde mit
polizeilichen Maßnahmen unterbunden.
Die Sachbearbeitung bezüglich des
Veranstalters wurde durch die VPI
Nürnberg geführt. Ein möglicher Veranstalter konnte ermittelt und entsprechend zur Anzeige gebracht werden.
Um durch die Überwachung der „Party-Hotspots“ ein Ansteckungsrisiko
zu minimieren, wurde dieser Herausforderung gemeinsam mit der Sicherheitsbehörde Stadt Nürnberg begegnet. In Zusammenarbeit mit dem
Außendienst Nürnberg (ADN) wurden
die Feiermeilen zu den relevanten
Zeiten regelmäßig mit starken Kräften
überwacht. Dies erfolgte im Rahmen
des Einsatzes „Sicherheit im öffentlichen Raum“.
3.2.1.6 Feiermeilen
in der Innenstadt
Der lange Lockdown zog ab Mitte Mai
auch immer mehr junge Menschen der
„Party-Szene“ zurück in Gastronomie
und öffentlichen Raum. Da Clubs und
Diskotheken ihre Türen nach wie vor
geschlossen hatten, die sommerlichen
Temperaturen das Feiern im Freien
jedoch bis in die Nacht hinein ermöglichten, ergaben sich an exponierten
Örtlichkeiten zunehmend Probleme
durch Ansammlungen jenseits der 500
Personen. Exemplarisch seien hier der
Tiergärtnertorplatz, der Köpfleinsberg
zwischen Königs- und Adlerstraße und
die Norikusbucht, aber auch der Jamnitzer Park in Nürnberg genannt.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
117
mitgebrachte
Getränke, aber vor allem die Enthemmung durch zunehmende Alkoholisierung machten es schwer, die
Mindestabstände einhalten zu können
oder zu wollen.
Den entscheidenden Unterschied
machte jedoch das Party-Publikum.
Fanden sich beispielsweise am Köpfleinsberg überwiegend junge Menschen ein, hielten sich im Jamnitzer
Park vor allem Anwohner des regionalen Stadtteils und Angehörige des sogenannten „Trinkermilieus“ auf.
Das Wissen um die damit einhergehenden Besonderheiten der jeweiligen
Klientel war ausschlaggebend für das
Einschreitverhalten der eingesetzten
Kollegen, um einer Eskalation der Einsatzlage vorausschauend entgegenzuwirken und Szenen, wie sie sich im
Juni in Stuttgart ereignet hatten, unter
allen Umständen zu verhindern. Deshalb fand die erste Bewertung von Einschreitnotwendigkeit und -intensität
stets durch einen mit den lokalen Gegebenheiten gut vertrauten Führungsbeamten statt.
109
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
3.2.1.7 Besonderes
Veranstaltungsjahr mit
„Nürnberger Sommertagen“
Zunächst einmal schienen die Nachrichten eines neuartigen Virus sich
nicht auf die Veranstaltungen in Nürnberg auszuwirken. Ein normales Jahr
mit Umzügen, Feiern, Volksfesten und
Märkten stand bevor. So fand wie jedes Jahr der Faschingsumzug am
23.02.2020 statt. Der Zug schlängelte
sich unter großem Zuschauerandrang
vom Rathenauplatz durch die Innenstadt bis zum Jakobsplatz. Betreut
wurde die Veranstaltung unter Leitung
der VPI Nürnberg mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen, Absperrungen und
Umleitungen. Wie auch in den Vorjahren verlief der Einsatz störungsfrei.
Gleichwohl mussten dennoch Großveranstaltungen wie Rock im Park, B2Run,
der Stadtlauf, Musikveranstaltungen
am Flughafen Nürnberg, das NorisringRennen, das Altstadtfest sowie weitere
Stadtteilfeste, Kirchweihen und andere Sportveranstaltungen abgesagt
werden. Auch viele Veranstaltungen
der NürnbergMesse mussten abgesagt,
verschoben oder als reine Digital-Messen reorganisiert werden.
Nach dem Abklingen der sog. „Ersten
Welle“ bestand sowohl in der Bevölkerung als auch unter Veranstaltern und
Kulturtreibenden der große Wunsch,
110
das öffentliche Leben mit seiner Vielzahl an Veranstaltungen wieder aufleben zu lassen. In intensiven Planungen
unter Einbindung der Verantwortlichen
von Polizei und Stadt Nürnberg wurden pandemiegerechte Veranstaltungen organisiert. Diese beinhalteten
Abstands- und Hygienemaßnahmen,
Maskenpflicht sowie dezentrale und
dislozierte Veranstaltungsörtlichkeiten.
einer Vielzahl kleiner Stände geprägt,
die, disloziert aufgestellt, trotzdem das
Flair eines Volksfestes in anderem Rahmen vermitteln sollten.
So konnten statt der abgesagten Klassik Open Air Konzerte auf der eigens
dafür geplanten Seebühne am Duzendteich stattfinden. Hier konnten die
Zuhörer/-innen coronakonform und
sehr unkonventionell in Booten den
Klängen der Künstler/-innen lauschen.
Betreut wurden die Konzerte durch die
PI Nürnberg-Ost sowie die WSP-Gruppe der VPI Nürnberg.
Die Nürnberger Sommertage wurden
intensiv unter Leitung der PI NürnbergMitte mit Unterstützung durch geschlossene Einheiten betreut. Hierbei
wurde neben den üblichen Kontrollen
im Hinblick auf Taschendiebstähle und
den verkehrsrechtlichen Maßnahmen
rund um die Veranstaltungsörtlichkeiten ein besonderes Augenmerk auf die
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen gelegt. Unter anderem
durch vorbereitete Sperren, welche
bei Bedarf aufgebaut werden konnten,
sollte ein Überlaufen der Örtlichkeiten
und somit eine dichte Ansammlung
von Menschen verhindert werden.
Auch die Nürnberger Sommertage vom
31.07.2020 bis zum 06.09.2020 dienten
als Ersatz für die abgesagten Volksfeste. So wurden z. B. am Hauptmarkt ein
Autoscooter, ein Kettenkarussell und
eine Achterbahn („Wilde Maus“) betrieben. Auch an anderen Örtlichkeiten
wurden Fahrgeschäfte aufgestellt, auf
der Insel Schütt wurde überwiegend
Essen und Getränke verkauft, welches
unter Einhaltung von Abstandsregelungen auch an Sitzplätzen vor Ort verzehrt werden konnte. Auch andernorts
war das Altstadtbild in dieser Zeit von
Kurz darauf, mit Beginn des 1. Lockdowns wurden Ausgangsbeschränkungen verhängt, so dass alle bislang geplanten öffentlichen Veranstaltungen
zunächst abgesagt wurden. Hierunter
fielen unter anderem die Ostermärsche, die Volksfeste, die Blaue Nacht
und der Trempelmarkt.
Der Christkindlesmarkt wurde zunächst unter Corona-Auflagen geplant
und Ersatzveranstaltungen analog der
Sommertage ins Auge gefasst. Aufgrund des 2. Lockdowns blieb letztlich
nur die Absage übrig.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
118
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2.2 Sonstiges
Einsatzgeschehen
3.2.2.1 Bombenfunde
Auch in diesem Jahr war das Polizeipräsidium Mittelfranken, gemeinsam
mit den örtlich zuständigen Dienststellen und in enger Kooperation mit
Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde sowie Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk,
wieder bei mehreren Fliegerbombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg im
Einsatz.
Um die Mittagszeit des 17. März wurde
bei Grabungsarbeiten in einer Kleingartenanlage in der Kavalastraße in
Nürnberg eine 250kg Fliegerbombe
mit zwei Zündern aufgefunden. Nachdem der Sperrradius auf nur 300 Meter um den Fundort herum festgelegt
wurde, waren lediglich 270 Anwohner
von den Evakuierungsmaßnahmen betroffen. Jedoch mussten während der
Entschärfungsarbeiten ab dem späten
Nachmittag die Südwesttangente, die
Bahnlinie Nürnberg-Ansbach sowie der
Main-Donau-Kanal sicherheitshalber
für über eine Stunde gesperrt werden.
Am 4. Mai mussten die Bauarbeiten auf
dem ehemaligen Gelände der Deutschen Bahn in der Brunecker Straße,
auf dem der neue Stadtteil „Nürnberg-Lichtenreuth“ entsteht, durch
den Fund einer weiteren Fliegerbombe
unterbrochen werden. Hier war jahrzehntelang eine US-amerikanische 125
kg Bombe unter der Erde unentdeckt
geblieben. Bei dem Gebiet innerhalb
des Sperrradius handelte es sich überwiegend um Gewerbeflächen, weshalb
nur 660 Personen von der im Vorfeld
erfolgten Evakuierung betroffen waren.
Eigens dafür wurde das Neue Gymnasium in der Weddingenstraße kurzfristig
zu einer Notunterkunft umfunktioniert.
Das Unschädlichmachen des Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die geübten Sprengmeister
dann innerhalb einer halben Stunde
bewerkstelligt.
Nur zwei Tage später wurde im selben
Areal erneut eine Bombe aufgefunden,
die jedoch das Vierfache an Gewicht
– 500 kg – auf die Waage brachte. Aufgrund des späten Auffindens musste
die Entschärfung auf den Folgetag verlegt werden. In einem Umkreis von 500
Metern rund um den Auffindeort waren
insgesamt 2.700 Menschen betroffen,
eine temporäre Notunterkunft wurde
in der Meistersingerhalle eingerichtet.
Die anschließende Entschärfung verlief
ohne Zwischenfälle, so dass Wohnungen und Straßen gegen Mittag wieder
freigegeben werden konnten. Insgesamt waren mehr als 350 Einsatzkräfte
beteiligt.
Genau zwei Wochen später, am 20.
Mai, wurden auf einem Baufeld in der
Ingolstädter Straße Teile einer Bombe zu Tage gefördert. Nachdem sich
herausstellte, dass der Zünder auch
nach Jahrzehnten noch aktiv war,
wurden etwas über 250 Anwohner in
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
119
einem Radius von 100 Metern um den
Fundort herum evakuiert, der nicht zu
entschärfende Zünder wurde im Anschluss fachgerecht gesprengt. Dabei
entstanden Dank guter Vorbereitung
weder Personen- noch Sachschäden.
Am 27. Oktober wurde, wie bereits im
Mai, bei Erdarbeiten im Bereich der
Bruneckerstraße eine weitere Fliegerbombe mit 250 kg Gewicht aufgefunden. Die Entschärfung wurde aufgrund
der umfangreichen Vorarbeiten auf
den Folgetag verschoben. Nachdem
ein sieben Meter hoher Erdwall um den
Fundort herum aufgeschüttet sowie
2.300 Anwohner in einem Radius von
500 Metern rund um die Gefahrenstelle
evakuiert wurde, konnte die Entschärfung am 28. Oktober nach eineinhalb
Stunden gegen kurz nach 11:00 Uhr
erfolgreich abgeschlossen werden. Besonderheit bei diesem Einsatz war die
Tatsache, dass nicht nur die U-Bahnlinie U1 innerhalb des Sperrkreises lag
und während der Arbeiten der Sprengmeister ihren Betrieb vorübergehend
einstellten musste, sondern auch das
gesamte Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in der ehemaligen Südkaserne betroffen war und nicht betreten
werden durfte.
Am Nachmittag des 28. November entdeckte ein „Schatzsucher“ mit
111
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
seinem Metallsuchgerät auf einem
Acker im Knoblauchsland in einer Tiefe
von einem Meter einen verdächtigen
Gegenstand in der Erde, welcher sich
alsbald als 250 kg schwere Weltkriegsbombe herausstellte. Der Fund erforderte, dass insgesamt 635 Anwohner in
einem Umkreis von 500 Metern um den
Fundort herum ihre Wohnungen und
Häuser verlassen mussten. Eine besondere Herausforderung stellte in diesem Zusammenhang der Umstand dar,
dass sich auch einige an Covid-19 Erkrankte sowie deren Kontaktpersonen
unter den zu Evakuierenden befanden.
Diese wurden jeweils separat transportiert und untergebracht. Die Entschärfung der Bombe wurde kurz vor Mitternacht erfolgreich abgeschlossen.
Das einsatztechnisch mit Abstand
größte Ausmaß hätten jedoch gleich
mehrere Bomben-Verdachtsfälle im
Bereich der Großbaustelle auf dem
Areal des Klinikums Fürth eingenommen. Hier waren im Zuge der Auswertung von historischen Luftbildern
insgesamt 13 „Trichter“ in den Fokus
gerückt, acht davon konnten durch
Vorsondierungen bestätigt werden. Die
Bewertung durch die Fachstellen kam
zu dem Ergebnis, dass im Falle einer
Bestätigung der Verdachtsfälle eine
Evakuierung von 14.500 Bewohnern,
des Klinikums Fürth, des Dialysezentrums sowie dreier Altenheime notwendig wird – ein herausforderndes
Unterfangen sowohl für die Polizei als
auch für alle anderen beteiligten Organisationen. Aufgrund dessen wurde
bereits früh mit umfangreichen und
detaillierten Planungsmaßnahmen begonnen. Als Tag der Evakuierung wurde
der 19.07. festgelegt und publiziert. Um
eine Gefahr durch die im Boden vermuteten Bomben so weit wie möglich
zu minimieren, wurde erst wenige Tage
vor dem geplanten Termin mit dessen
Freilegung begonnen.
Wie durch ein Wunder entpuppten
sich letztendlich jedoch alle acht Verdachtsfälle zwar als metallische Gegenstände – unter anderem ein Nachttopf – jedoch nicht als Bomben, was
eine Evakuierung am 19.07. hinfällig
machte.
112
3.2.2.2 Königstorpassage
Wie bereits in den Berichten der Vorjahre beschrieben, sind die Königstorpassage und der Bereich um den Bahnhofsplatz Nürnberg Schwerpunkte des
polizeilichen Einsatzgeschehens.
Die Königstorpassage, die darunterliegenden U-Bahn-Verteilergeschosse
und auch der öffentliche Bereich im
Umfeld des Hauptbahnhofes sind seit
Jahren zentrale Anlauf- und Verkehrsknotenpunkte für unterschiedlichste
Personen in der Stadt Nürnberg.
Die Präsenz von sozialen Randgruppen, welche die Königstorpassage sowie die Straßen und Plätze im Umgriff
des Hauptbahnhofes als Aufenthaltsort nutzen, ist weiterhin vorhanden.
Bei vielen dieser Personen spielt Sucht
eine bestimmende Rolle im Tagesablauf. So sind seit jeher Personen aus
dem Rauschgift-, Obdachlosen- und
Trinkermilieu in der Königstorpassage
und deren Umfeld anzutreffen. Bei diesen Personen aus dem Randgruppenmilieu der Gesellschaft ist ein erweitertes Hilfsangebot notwendig, da rein
polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zielführend sind.
Innerhalb von Großstädten ist das Antreffen dieser Gruppen, insbesondere
an Orten wie Hauptbahnhöfen, gesellschaftlich akzeptiert und von der
Polizei zu tolerieren, sofern keine Straftaten verübt werden oder es zu Verletzungen innerhalb der Gruppen kommt.
Auch im Jahr 2020 stellte der Bereich
des Bahnhofsplatzes Nürnberg einen
Schwerpunkt polizeilicher Präsenz und
Einschreitens dar. Unter Fortführung
der bereits in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen der besonderen
Aufbauorganisation Köpa und in Abstimmung mit Kooperationspartnern
entspannte sich die Sicherheitslage
am Bahnhofsplatz Nürnberg weiter
bzw. stabilisierte sich.
So verringerte sich die Zahl der dort
registrierten Betäubungsmitteldelikte
auf 818 (839 Fälle 2019) und Körperverletzungen erhöhten sich nur leicht auf
375 Delikte (366 Fälle 2019), was im Vergleich mit dem diesbezüglich erhöhten
Straftatenaufkommen der Vorjahre
einer Stagnation auf einem deutlich
niedrigeren Niveau gleichkommt (480
Fälle 2018).
Trotz der intensiven polizeilichen Maßnahmen war auch im Jahr 2020 keine
relevante Verlagerung von Szenepersonen an andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet zu verzeichnen. Ohnehin zielen
polizeiliche Präsenz und
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
120
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
Intervention nicht darauf ab, Szenepersonen den Aufenthalt im Bereich des
Bahnofsplatzes unmöglich zu machen.
Vielmehr soll durch ein hohes Maß an
objektiver und subjektiver Sicherheit
die adäquate Nutzung dieses Bereiches für die gesamte Bevölkerung gewährleistet werden.
Nach wie vor stellen Alkoholkonsum
und Missbrauch bei der Begehung von
Körpverletzungsdelikten einen maßgeblichen Faktor dar. Mehrheitlich
sind sowohl Täter als auch Opfer bei
Gewaltdelikten im öffentlichen Raum
alkoholisiert.
Die Polizei begrüßt daher die Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung
(AlkVVO) der Stadt Nürnberg, welche
den Einsatzkräften die Möglichkeit der
frühzeitigen Intervention gegen den
missbräuchlichen Alkoholkonsum im
Bereich des Bahnhofsplatzes eröffnet.
Im Jahr 2020 wurden 798 entsprechende
Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
Die durch das Auftreten des neuartigen
Corona-Virus bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens machten
sich beim Einsatzgeschehen im Bereich des Bahnhofsplatzes vergleichsweise wenig bemerkbar, da für viele
Angehörige von Randgruppen dieser
Bereich Mittelpunkt des sozialen Lebens ist. Dennoch wurde auch hier
die Einhaltung entsprechender Regeln
überwacht.
Die Königstorpassage und der Bereich
des Bahnhofsplatzes werden zukünftig
weiterhin einen Schwerpunkt des Tätigwerdens der mittelfränkischen Polizei darstellen. Maßgeblich dabei ist die
aktuelle Erhebung der Sicherheitslage,
um auf Veränderungen schnell und
effizient reagieren zu können. Um ein
möglichst hohes Maß an subjektiver
und objektiver Sicherheit zu erreichen,
führt die mittelfränkische Polizei weiterhin die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg,
den Trägern sozialer Organisationen,
den Verkehrsbetrieben, der Deutschen
Bahn AG sowie mit der Bundespolizei
fort.
3.2.2.3 Jamnitzerplatz
Der Jamnitzerplatz ist das Herzstück
Gostenhofs. Er wird intensiv von Familien mit Kindern als sozialer Treffpunkt
und als Lebensraum der Anwohner genutzt.
Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Gostenhof entstand über
die Jahre hinweg ein Interessenskonflikt zwischen denjenigen, welche die
bisherigen Verhältnisse zu bewahren
versuchen und wiederum Anwohnern
die bürgerliche Verhältnisse etablieren
möchten. In der Folge kam es immer
wieder zu Sachbeschädigungen und
Schmierereien.
Aus polizeilicher Sicht war dieser Konflikt in der täglichen Arbeit spürbar,
hatte jedoch zu keiner Zeit eine Stufe
erreicht, welche den Jamnitzerplatz
mit Blick auf vergleichbare Grünanlagen zum Kriminalitätsbrennpunkt innerhalb der Stadt Nürnberg gemacht
hätte.
Seit mehreren Jahren kommt es jedoch wiederkehrend von Seiten einer
Gruppierung, die dem Strukturwandel
in Gostenhof ablehnend gegenüber
steht, zu diversen sicherheitsrelevanten und öffentlichkeitswirksamen Vorfällen.
Im Jahr 2020 wurden von dieser Gruppierung mehrere Versammlungen im
Bereich des Jamnitzerplatzes durchgeführt.
Zu relevanten Störungen kam es lediglich bei einer Spontanversammlung in
den Abendstunden des 6. Oktober 2020
anlässlich einer Gerichtsentscheidung.
In diesem Zusammenhang formierte
sich ein Aufzug, obwohl dies durch die
Polizei untersagt wurde. Dieser Aufzug setzte sich in Richtung Justizareal
in Bewegung. An der Fürther Str. versuchten schließlich mehrere Personen
gewaltsam eine Polizeiabsperrung zu
überwinden. Durch den Einsatz von
unmittelbarem Zwang konnte dies
verhindert werden, woraufhin sich der
Aufzug wieder zum Jamnitzerplatz bewegte und sich dort auflöste.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
121
Derartige Aktionen und die Anwesenheit von sozialen Randgruppen am
Jamnitzerplatz beeinträchtigen zum
Teil massiv das Sicherheitsgefühl der
Bewohner von Gostenhof.
Um dieser Situation gerecht zu werden, wird der Jamnitzerplatz sowie das
Umfeld verstärkt durch Polizei, Sicherheitswacht und Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN) bestreift.
Fest steht jedoch, dass sich der beschriebene Konflikt nicht allein mit
klassischen polizeilichen Maßnahmen
lösen lässt.
Unter Federführung der Stadt Nürnberg in ihrer originären Zuständigkeit
bezüglich struktureller Problemstellungen wurde aus diesem Grund ein
sogenannter „Runder Tisch“ etabliert.
An diesem „Runden Tisch“ können sich
sämtliche Konfliktparteien beteiligen
und bei der Entwicklung von Lösungsansätzen konstruktiv mitwirken. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass im
Rahmen dieser Veranstaltungen, neben geplanten Maßnahmen der Stadt
Nürnberg, auch das polizeiliche Einschreitverhalten transparent und objektiv dargestellt werden kann.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken
wird diesen sicherlich langwierigen
Prozess des Interessensaugleichs auch
weiterhin begleiten und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ständig den aktuellen Erfordernissen anpassen.
113
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.3 Einsatzgeschehen regional
3.3.1 Versammlungsgeschehen regional
Im Jahr 2020 war auch in den Bereichen außerhalb der Stadt Nürnberg ein
deutlicher Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen.
Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei
in der Stadt Erlangen. Darüber hinaus
verteilten sich die Kundgebungen über
nahezu alle größeren Städte im Bereich Mittelfranken.
Neben den schon aus den Vorjahren
bekannten Themen wie z. B. Klimaund Umweltschutz, Flüchtlingsthematik und Rassismus befasste sich
der überwiegende Teil der Kundgebungen im Jahr 2020 kritisch mit der
Covid-19-Pandemie und den zu ihrer
Bekämpfung getroffenen Maßnahmen.
Eine besondere Herausforderung für
die Polizei war es dabei immer wieder,
die zum Teil widerstreitenden Bedürfnisse von Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen.
Positiv hervorzuheben ist, dass die
Kundgebungen trotz der großen Bandbreite an Themen und den besonderen Herausforderungen durch Covid
19 überwiegend störungsfrei verlaufen
sind.
3.3.2 Besonderes
Veranstaltungsjahr –
„Herbstvergnügen“ in Fürth
Aufgrund der im Jahr 2020 begonnenen Coronapandemie musste auch
die seit nunmehr über 900 Jahren wiederkehrend stattfindende und bereits
seit 2018 im Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommene
Michaeliskirchweih in Fürth abgesagt
werden.
Auf die Durchführung des traditionellen Erntedankfestzuges wurde ebenso
verzichtet.
Stattdessen wurde durch die Stadt
Fürth mit dem „Herbstvergnügen“ eine
Ersatzveranstaltung ins Leben gerufen.
Diese Veranstaltung fand im Zeitraum vom 03.-18. Oktober auf vier
ausgesuchten Plätzen in der Innenstadt statt. Statt der üblichen über
270 Schaustellerbetrieben, konnten 51
Schausteller an folgenden Örtlichkeiten ihre Ware und Amusementfahrgeschäfte anbieten:
■ Fürther Freiheit
■ Dr. Max-Grundig-Anlage (sog. Kleine Freiheit)
■ Hallplatz
■ Bahnhofsplatz
114
Von Seiten der Polizei waren im gesamten Zeitraum keinerlei Störungen
festzustellen.
3.3.3 Fränkisches Seenland
Altmühlsee, Igelsbachsee, Rothsee
und der Brombachspeicher entwickelten sich an den Wochenenden im Sommer zu regelrechten Magneten für die
Bewohner des Ballungsraums.
Dadurch stießen die betroffenen Gemeinden rund um die Seen jedoch
zusehend an ihre Belastungsgrenzen.
Gerade die Verkehrssituation wurde
schnell auch zur polizeilichen Herausforderung.
Diesbezüglich wurde bereits zu Beginn
der Sommerferien durch die betroffenen Landratsämter Weißenburg-Gunzenhausen und Roth sowie der beteiligten Zweckverbände und unter enger
Einbindung der Polizei ein Konzept
erarbeitet, um der Verkehrssituation
Herr zu werden und gleichzeitig die
Einhaltung der Abstandsregelungen
an den Stränden weitestgehend zu gewährleisten.
Polizeilich wurde für das Fränkische
Seenland eine besondere
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
122
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
insgesamt 850 Fahrzeugführer wegen
Parkverstößen gebührenpflichtig verwarnt.
Aufbauorganisation installiert. Unter
Führung der Polizeiinspektionen Roth,
Gunzenhausen und Weißenburg, die
jeweils im Wechsel die Einsatzkoordination übernahmen, wurde das Fränkische Seenland im Rahmen eines Gesamteinsatzes betreut.
Nicht unerwähnt bleiben sollen neben
dem Fränkischen Seenland aber auch
die Hersbrucker Schweiz mit ihrem
Happurger Stausee sowie das Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher,
die sich ebenfalls als beliebtes Ausflugsziel für Badewillige und Sonnenanbeter entpuppten.
Dieser wurde durch unterstellte Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums
Mittelfranken und der Bereitschaftspolizei, Beamte der Reitergruppe Mittelfranken, der Diensthundestaffel sowie
der Wasserschutzpolizei unterstützt.
Auch das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Mittelfranken informierte die Netzgemeinde regelmäßig über
die aktuelle Situation vor Ort.
Tatsächlich wurden die Abstandsregelungen an den Stränden weitestge-
hend eingehalten. Im Verkehrsbereich
wurden an drei Einsatzwochenenden
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
123
Hier waren die Polizeiinspektionen
Hersbruck sowie Erlangen-Stadt, teilweise auch unterstützt durch Einsatzeinheiten, mit der Überwachung
betraut. Zu Verstößen gegen Hygieneund Abstandsregelungen kam es auch
in diesen, größtenteils weitläufigen Gebieten kaum.
115
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.4 Einsatzgeschehen Sport
3.4.1 Fußball
1. FC Nürnberg und
SpVgg Greuther Fürth
Die Fußballsaison 2019/2020, im Zeitraum vom 26. Juli 2019 bis 28. Juni
2020, war eine Saison wie es sie in der
Geschichte des deutschen Fußballs
noch nie gegeben hat.
Nachdem die 2. Bundesliga, in der sich
die beiden mittelfränkischen Top-Vereine, der 1. FC Nürnberg und die SpVgg
Greuther Fürth, aktuell befinden, normal begann und nach der Winterpause
im Januar 2020 den Spielbetrieb wieder regulär aufnahm, wurde die Saison und der gesamte Spielbetrieb im
März aufgrund der sich anbahnenden
Corona Pandemie unterbrochen. Eine
erneute Aufnahme des Spielbetriebs
war erst wieder im Mai vor leeren Zuschauerrängen möglich.
1. FC Nürnberg
Trotz der Einstellung des Spielbetriebs
und der teilweisen Nichtzulassung von
Zuschauern musste durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd 17 Bundesligaheimspiele des 1. FC Nürnberg im
Max-Morlock-Stadion betreut werden.
Diese Heimspiele wurden von insgesamt 385.036 Zuschauern besucht,
davon 365.511 Heim- und 19.525 Gastfans.
Als wahren Höhepunkt der abgelaufenen Saison kann das Hochrisikotestspiel gegen den FC Bayern München
am 11.01.2020 mit 27.409 Zuschauern
(19.000 Heim/8.409 Gast) genannt werden. Das Jahr 2020 begann mit diesem
Spiel für den Club und seinem deutlichen 5:2-Sieg gegen den mehrfachen
Deutschen Meister sehr erfreulich und
vielversprechend. Letztendlich jedoch
musste und konnte sich der 1. FC Nürnberg im Abstiegskampf durch zwei
Relegationsspielen gegen den FC Ingolstadt 04 nur durch die Auswärtstorregel in der 2. Bundesliga behaupten.
Der folgende polizeilich zu erwähnende Vorfall fand in der Saison 2019/2020
im Jahr 2019 statt und wurde somit im
116
Sicherheitsbericht 2019 noch nicht beleuchtet:
Im Rahmen des Spiels gegen den
Karlsruher SC am 21.09.2019 wurde
vor Spielbeginn von Seiten der Clubfans eine große Choreographie aufgeführt. Hierbei wurden 38 orangefarbene Bengalfackeln durch vermummte
Täter abgebrannt. Auf dem zugehörigen großflächigen Transparent, das
sich über drei Blöcke erstreckte, war
deutlich lesbar „1312“ und „All Cops
Are Bastards“ aufgemalt. Im weiteren
Spielverlauf wurden zwei weitere Bengalfackeln gezündet.
men werden, die es verbietet „Polizei,
Feuerwehr, Rettungsdienste, ...durch
Fahnen, Transparente, Aufkleber, Äußerungen oder sonstige Kundgabeformen zu beleidigen, zu schmähen oder
herabzuwürdigen“.
Eben u. a. wegen solchem Fanverhaltens musste im Rahmen der Neufassung der Stadionverordnung der
Stadt Nürnberg für das Max-MorlockStadion im Dezember 2019 die bußgeldbewehrte Vorschrift aufgenom-
Die übrigen Heimspiele des 1. FC Nürnberg verliefen, auch wenn es in Einzelfällen immer wieder zu strafbaren
Handlungen von Einzelpersonen der
Ultragruppierungen kam, aus polizeilicher Sicht problemlos.
Beim Spiel am 25.08.2020 gegen den
VfL Osnabrück vermummten sich im
Gästebereich gegen Ende der Halbzeitpause 20 Personen im Schutz einer
Blockfahne. Mit Anpfiff der zweiten
Halbzeit wurden mehr als 50 orangefarbene Bengalfackeln (hochwertige
Seenotrettungsfackeln) gezündet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
124
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
SpVgg Greuther Fürth
In der Saison 2019/2020 wurden durch
die Polizeiinspektion Fürth 17 Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth in der
2. Bundesliga im Sportpark Ronhof/
Thomas Sommer betreut.
Diese Heimspiele wurden von insgesamt 120.645 Zuschauern besucht,
davon 102.818 Heim- und 17.827 Gastfans.
Das störungsträchtigste Heimspiel der
Saison 2019/2020 war am 29.02.2020
gegen den VfB Stuttgart. Hier mussten Einsatzkräfte mittels Unmittelbaren Zwangs ein Zusammentreffen von
Gast- mit Heimfans vermeiden. Im weiteren Verlauf kam es noch zu weiteren
Streitigkeiten, bei denen es aber zu keinen Straftaten kam.
Die weiteren Heimspiele der SpVgg
Greuther Fürth verliefen, abgesehen
von wenigen Einzeldelikten, ohne nennenswerte Störungen.
3.4.2 Eishockey
Thomas Sabo Ice Tigers und
Höchstadt Alligators
Thomas Sabo Ice Tigers
Die DEL-Saison 2019/2020 begann im
September 2019 und endete im März
2020.
Wegen der COVID19-Pandemie konnten die Play-Offs nicht stattfinden. Es
wurde kein Deutscher Meister 2020
ermittelt. Die Thomas Sabo Ice Tigers
standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison auf einem soliden 8.
Tabellenplatz.
Die bis dahin 25 Heimspiele der Thomas Sabo Ice Tigers wurden analog
der Vorjahre von der Polizeiinspektion
Nürnberg-Süd betreut. Insgesamt wurden die Spiele von 127.967 Zuschauern
besucht, davon 122.948 Heim- und
5.019 Gastfans. Der Zuschauerschnitt
im Jahr 2020 betrug 5.118 Besucher
(Vorjahr: 5.400 Besucher).
Beim Spiel gegen den EHC Red Bull
München am 28.12.2019 kam es bereits
während der Anmarschphase durch
Gastfans zum Zünden von Rauchtöpfen und Vermummungen sowie Aggressionsdelikten gegen Einsatzkräfte.
Gegen diese Personen wurde neben
der Fertigung von Anzeigen auch ein
Zutrittsverbot zur Arena ausgesprochen. Der weitere Verlauf des Spiels
und das Verhalten der Fans gestalteten
sich als unproblematisch.
Die übrigen Spiele verliefen mit Ausnahme von ereignistypischen Einzeldelikten störungsfrei.
Höchstadt Alligators (HEC)
Das 2. Jahr in der dritthöchsten Eishockey-Spielklasse, die Oberliga Süd,
wurde durch die Höchstadt Alligators
bis zur (für den HEC glücklicherweise)
vorzeitigen pandemiebedingten Beendigung der Spielsaison 2019/2020 mit
einem 12. Tabellenrang beendet.
Die 14 Heimspiele des Höchstadter
Eishockeyclub wurden durch Kräfte
der Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch
sowie durch Unterstützungskräfte betreut.
Gewalttätiges Aufeinandertreffen von
Mitgliedern der Eishockey-Ultra-Szenen konnten jeweils verhindert werden.
Beim Heimspiel gegen den ECDC Memmingen am 29.11.2019 kam es bereits
am Vortag des Spiels zu Schmierereien
am Stadion der Alligators. Während
des Spielverlaufs verhielten sich die
Fans beider Mannschaften friedlich.
Nach Spielende mussten Einsatzkräfte
einschreiten, da Heimfans versuchten
zu den Blöcken der Gastfans vorzudringen. Hierbei kam es zu Beleidigungen
gegenüber den Einsatzkräften.
Die übrigen Heimspiele verliefen aus
polizeilicher Sicht problemlos.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
125
117
126
4
Zuständiges
Sachgebiet
VERKEHR
E4
I
m März des vergangenen Jahres nannte die Bundeskanzlerin die Corona-Pandemie die größte
Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es
ist ernst. Diese dramatische Formulierung war nicht
unbedacht. Es geht um die Gesundheit und das Leben von Menschen.
Bei all unserem Streben nach Glück und Selbstverwirklichung sind doch unsere Gesundheit und unser
Leben die wertvollsten Güter. Dies ist in einer reduzierten Betrachtung auch der Kern der Verkehrssicherheitsarbeit. Es geht nicht um die Einhaltung
von Regelungen und Verhaltensvorschriften um
ihrer selbst willen, sondern im Kern immer darum,
die Gefahren im Verkehrsraum so gering wie irgend
möglich zu halten.
Der plötzliche Verlust eines Menschen, unabhängig
ob durch eine Infektionskrankheit oder einen Verkehrsunfall verursacht, hinterlässt unbeschreibliches
Leid bei den Hinterbliebenen. Auch durch schwere
Verletzungen sind Unfallopfer oft ein Leben lang gezeichnet. Es sind eben nicht nur anonyme statistische Werte – jedes Unfallopfer kann ein Bruder oder
Schwester, eine Mutter oder Vater, eine Ehefrau oder
Ehemann, ein Kind oder ein naher Freund sein.
Wir dürfen uns nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass unsere notwendige und liebgewonnene
Mobilität unserer Gesellschaft diese Opfer zwangsläufig abfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer – und das
sind wir alle, auch wenn uns dessen nicht immer bewusst sind – trägt seinen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist das Jahr 2020
ein erfolgreicher Zeitraum gewesen. Eine erfreuliche Nachricht in diesem so außergewöhnlichen Jahr.
Wir sind uns allerdings durchaus bewusst, dass die
ausnahmslos positiven Entwicklungen der Verkehrsstatistikdaten nicht allein auf polizeiliche Aktivitäten
zurückzuführen sind. Die Einschränkungen der individuellen Mobilität ab dem Frühjahr 2020 wirkten
sich unmittelbar und deutlich auf die Unfallentwicklung aus. So können wir also feststellen, dass noch
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
127
nie so wenige Menschen in Mittelfranken im Verlauf
eines Jahres ihr Leben im Straßenverkehr verloren
haben.
Auch andere messbare Parameter entwickelten sich
positiv, allerdings ist auch deren Bewertung für dieses Jahr differenziert vorzunehmen, und darf uns
nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit beginnt täglich aufs
Neue und erfordert die Aufmerksamkeit jedes Verkehrsteilnehmers.
Lassen Sie uns also weiterhin auf unsere Gesundheit
und auf unsere Mitmenschen Acht geben. Halten wir,
wenn möglich, weiterhin physischen Abstand zu unseren Mitmenschen, beachten wir weiterhin Hygieneregeln, tragen wir weiterhin unsere Alltagsmasken
im öffentlichen Raum und – lassen Sie uns auch im
Straßenverkehr weiterhin umsichtig, rücksichtsvoll
und gelassen bleiben. Schützen Sie die Gesundheit
und das Leben Anderer sowie Ihre eigene.
Ihr
Werner Meier
PD Werner Meier
Leiter Sachgebiet E4
119
VERKEHR
4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten
4.1.1 Begriffe
Verkehrsunfälle mit
Personenschaden (VUPS)
Unfall mit Getöteten
Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach
dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind.
Unfall mit Verletzten
Verletzte sind Personen, die bei einem
Unfall Körperschaden erlitten haben.
Werden sie deshalb zur stationären
Behandlung (das heißt mindestens 24
Stunden) in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte.
Verkehrsunfälle mit
Sachschaden (VUSA)
Schwerwiegender Unfall
mit Sachschaden
Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den
Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit be-
gangen wurde, bei der nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
eine Geldbuße festzusetzen oder eine
Straftat im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt auch vor,
wenn ohne Rücksicht auf die Art des
Sachschadens ein Unfallbeteiligter
unter Alkoholeinwirkung oder unter
dem Einfluss berauschender Mittel gestanden ist
Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall/Kurzaufnahmeverfahren) (VUK)
Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden
liegt vor, wenn von der Polizei keine
oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine
Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der
gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird.
Alkoholunfall
Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer
der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.
Schulwegunfall
Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres auf
dem Weg von und zu einer schulischen
Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder
getötet werden.
Freizeitunfall
Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren
in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf
Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine
der Unfallursachen Geschwindigkeit,
Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt
wird.
120
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
128
VERKEHR
4.1.2 Strukturdaten
103 km
Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics
4.1.2.1 Zuständigkeit
111 km
4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand
Stand: jeweils zum 01. Januar
4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung
Stand: jeweils zum 01. Januar
4.1.2.4 Straßennetz
Länge des mittelfränkischen
Straßennetzes
Kreisstraßen
Staatsstraßen
Bundesstraßen
Bundesautobahnen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
129
2.106 km
1.710 km
558 km
356 km
121
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
4.2.1.1 Überregionaler
Vergleich
Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr
2019
2020
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
54.109
45.253
-16,36%
Bayern
416.611
345.411
-17,09%
2019
2020
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
67
51
-23,88%
Bayern
541
484
-10,54%
2019
2020
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
8.954
7.555
-15,62%
Bayern
67.079
57.179
-14,76%
Gesamtunfälle
Unfallfolgen – Getötete Personen
Gesamtunfälle
Unfallfolgen – Verletzte Personen
Gesamtunfälle
4.2.1.2 Langzeitvergleich
Aufteilung der Verkehrsunfälle
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken
60.000
54.107
53.868
52.317
51.590
50.000
45.253
40.000
33.446
32.995
31.306
30.861
28.009
30.000
20.000
13.282
10.000
0
13.767
13.707
13.663
11.060
7.447
7.244
7.210
6.954
6.184
2016
2017
2018
2019
2020
VU gesamt
VUPS
VUSA
VUK
Veränderungen zum Vorjahr
VU gesamt -16,36 %
VUSA
-19,31 %
-11,07 %
VUK
-16,26 %
VUPS
122
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
130
VERKEHR
4.2.2 Entwicklung
der Personenschäden
resdurchschnitt 66,4 Menschen ums
Leben.
4.2.2.1 Getötete Personen
Im Jahr 2020 konnte ein deutlicher
Rückgang (- 23,88 %) der tödlich verletzten Verkehrsopfer festgestellt werden.
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen
auf den Straßen Mittelfrankens im Jah-
Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken
Rückgang der
Getöteten um
-23,88 %
getötete Personen
80
70
74
70
70
67
60
50
51
40
30
20
10
0
2016
2017
2018
2019
2020
Kinder (im Alter bis 13 Jahre):
Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre):
Senioren (ab 65 Jahre)
3
4
16
Symbolfoto: biggi62 - stock.adobe.com
4.2.2.2 Getötete Personen
nach Risikogruppen
(Vorjahr: 1)
(6)
(21)
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
131
123
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.2.3 Verletzte Personen
Die Anzahl der verletzten Personen
sank im Jahresverlauf deutlich um
-15,62 %, auch bei den leicht ver-
letzten Personen (-17,16 %) und den
schwer verletzten Personen (-6,88 %)
verletzte Personen
sind Rückgänge zu verzeichnen.
12.000
Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken
10.000
8.000
9.810
9.400
9.386
8.954
7.555
8.337
7.981
7.980
7.617
6.000
6.310
4.000
2.000
0
1.473
1.419
1.406
1.337
1.245
2016
2017
2018
2019
2020
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
4.2.2.4 Getötete nach
Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken
sonstige
Getötete
nach Beteiligungsarten
Personen
3 (1)
Radfahrer
9 (Vorjahr: 12)
Getötete nach Beteiligungsarte
Fußgänger
Getötete nach9Beteiligungsarten
(6)
3
9
9
3
3
9
9
9
Benutzer
mot. Zweiräder
13* (12)
*hiervon Kradfahrer:
12 (10)
124
15
13
0
Pkw-Insassen
15 (30)
13
2
13
Fußgänger
Pkw
Lkw
Bus
Bus-Insassen
0 (0)
0
mot. Zweiräder
Lkw-Insassen
2 (4)
Fußgänger
Pkw
Fahrrad
0
Sonstige
2
Fußgänger
Lkw
Bus
15
2
mot. Zweiräder
Pkw
Lkw
Fahrrad
Bus
mot. Zweiräder
Sonstige
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
132
VERKEHR
4.2.3 Örtliche und zeitliche
Verteilung der Verkehrsunfälle
4.2.3.1 Örtliche Verteilung
Die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsunfälle ereignet sich innerorts.
Hierbei handelt sich es innerorts jedoch meist um Kleinunfälle (16.354),
wogegen tödliche Unfälle sich hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften (35) ereignen.
4.2.3.1.2 Entwicklung
des Unfallgeschehens auf
den Autobahnen
Auch bei den tödlich verletzten Verkehrsteilnehmern auf den Bundesautobahnen ist eine positive Bilanz für
das Jahr 2020 zu ziehen.
Wurden im Jahr 2019 noch 17 Personen bei Verkehrsunfällen getötet,
verstarben im letzten Jahr nur noch 8
(-52,94 %) Menschen in Folge eines
Unfalls.
4.2.3.2 Zeitliche Verteilung
29.505 Unfälle
innerorts.
2/3 aller Unfälle
ereigneten sich
innerorts.
4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten
Bei allen Unfallarten sind die höchsten
Werten in den späten Nachmittagsstunden („Rushhour“) zwischen 16.00
bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00
Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab.
4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen
Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle
über die Wochentage zeichnet sich das
Bild der letzten Jahre wieder.
An den Wochenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich
ab.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
133
15.748 Unfälle
außerorts.
1/3 der Unfälle
ereigneten sich
außerorts.
125
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
VUPS
VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken
VUPS
2.000
1.600
1.757
1.432
1.400
1.315
1.291
1.200
1.209
1.512
1.432
988
1.291
1.000
414
99
53
350
68
0
274
42
42
24
99
53
68
274
42
24
19
551
224
131
42 553
60
32
100
100
19323 32
790
802
873
892
551
193
166
894
252
193
166
304
802
790
375
304
493
873
892
511
526
636
513
273
636
375
526
283
417
635
511
1.138
1.034
439
513
273
4.571
4.562
3.500
3.000
1.792
53
42
42
24
126
209
181
121
119
65
141
207
65
VUK
VUSA
1.652
VUK
1.713 1.687
1.680
1.514
988
1.787
1.757
894
803
1.783
790
802
873
553
447
987
892
817
19
32
100
493
347
131
166
Dienstag 193
1.352
304
252 Mittwoch
636
1.017
970
967
323
224
2.167
1.068
677
635
551
966
42
Montag
1.138
1.823
643
60
3.142
1.198
789
1.000
0
119
1.034
1.500
68
121
677
141
4.513
1.209
2.500
99
181
1.315
1.291
2.000
1.585
1.512
1.432
500
274
677
1.850
1.757
4.000
350
4.548
4.506
4.500
209
VUSA
VUPS
5.000
1.068
207
283
417
396
VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
1.068
439
817
396
493
252
1.138
1.198
817
635
803
643
347
347
131
42
789
323
1.198
1.514
803
789
553
224
60
1.514
1.713 1.687
1.680
1.652
643
447
42
1.585
1.850
VUPS
414
VUK
1.713 1.687
1.680
1.652
894
1.209
447
350
1.585
1.512
1.315
988
400
414
VUSA
1.034
800
200
VUK
1.850
1.757
1.800
600
VUSA
375
511
526
Donnerstag
756
513
417
396
Freitag
766
439
283
209
273
Samstag 207
521
181
141
Sonntag
121
119
65
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
134
VERKEHR
4.2.4 Unfallursachen
häufigste
Unfallursachen
(inklusive–Kleinunfälle)
Häufigste
Unfallursachen
(inklusive Kleinunfälle)
Bezirk Mittelfranken
0
2.000
Alkoholeinfluss
4.000
6.000
8.000
10.000
16.000
18.000
2.627
Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
2.077
Ungenügender Sicherheitsabstand
15.535
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
1.238
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw.
Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1.918
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
2.522
Fehler beim Abbiegen, Wenden,
Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
9.757
21
755
Symbolfoto: Panumas - stock.adobe.com
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw.
Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
14.000
516
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten
des Rechtsfahrgebotes
Falsches Verhalten der Fußgänger beim
Überschreiten der Fahrbahn
12.000
Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in
Mittelfranken sind:
■
ungenügender Sicherheitsabstand!
■
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
■
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
135
127
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
häufigste Unfallursachen (bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten)
Häufigste Unfallursachen bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken
0
50
Alkoholeinfluss
100
150
200
300
53
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des
Rechtsfahrgebotes
194
Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
259
Ungenügender Sicherheitsabstand
142
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
59
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw.
Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
21
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
155
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren,
Ein- und Anfahren
160
Falsches Verhalten der Fußgänger beim
Überschreiten der Fahrbahn
250
10
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw.
Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
53
Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder
Schwerverletzten sind die häufigsten
Unfallursachen:
■
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in
anderen Fällen
■
Falsche Straßenbenutzung bzw. nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
■
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
128
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
136
VERKEHR
4.2.5 Besondere Unfallursachen
Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 516 Verkehrsunfälle
unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 588, -12,24 %).
Verletze Personen bei Alkoholunfällen:
274
(+6,61 %)
Getötete Personen bei Alkoholunfällen:
1
(-66,67 %)
4.2.5.1 Alkohol
Entwicklung der Alkoholunfälle
Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken
700
608
575
600
588
525
516
500
400
340
294
300
257
274
257
200
100
6
0
5
4
2016
2017
3
2018
Alkoholunfälle
1
2019
Verletzte
2020
Tote
Alkoholunfälle nach Wochentagen
Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
120
100
103
94
80
84
72
60
59
40
59
45
20
0
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
137
Freitag
Samstag
Sonntag
129
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.5.2 Drogen
Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 48 Verkehrsunfälle
unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 69, -30,43 %).
Verletze Personen bei Drogenunfällen:
28
(-3,45 %)
Getötete Personen bei Drogenunfällen:
0
(-100,00 %)
Entwicklung der Drogenunfälle
Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken
67
70
60
69
67
54
48
50
37
40
30
29
27
25
28
20
10
0
0
0
2016
2017
1
0
2018
Drogenunfälle
0
2019
Verletzte
Drogenunfälle nach Wochentagen
2020
Tote
Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
14
12
12
10
10
8
6
6
4
6
5
5
4
2
0
130
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
138
Symbolfoto: narozhnii - stock.adobe.com
VERKEHR
4.2.5.3 Geschwindigkeit
Auch bei den Geschwindigkeitsunfällen zeigt sich 2020 ein positiver Trend.
Die Gesamtanzahl der Unfälle dieser Kategorie sank im Jahresverlauf
um -27,24 %. Etwa im gleichen Ausmaß sank die Anzahl der verletzten
(-25,80 %) und getöteten (-22,73 %)
Personen.
VU
Verletzte
Getötete
Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken
3.500
3.344
3.149
VU
3.000
3.500
2.500
3.000
2.000
2.500
1.637
1.469
1.458
1.500
2.046
2.812
2.691
1.620
Getötete
2.812
2.691
3.344
3.149
Verletzte
2.046
1.090
2.000
1.637
1.620
1.000
1.469
1.458
1.500
500
1.090
1.000
0
500
30
28
2016
26
2017
2018
2016
17
2019
30
28
0
22
2020
26
2017
2018
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
139
22
2019
17
2020
131
VERKEHR
Schulwegunfälle
4.2 Verkehrsunfallentwicklung
Mittelfranken
96 95
94
91
88
85 85
90
4.2.5.4 Auf dem Schulweg
Symbolfoto: sabine hürdler - stock.adobe.com
100
78
80
Es ereigneten sich 2020 66 Schulwegunfälle (Veränderung zum Vorjahr70mit
78 Unfällen: -15,38 %). Wie bereits
in
60
den Jahren zuvor ist kein tödlich verletztes Kind auf dem Schulweg zu50beklagen.
66
40
60
30
20
12
10
0
0
VU
100
96 95
94
7
6
0
2016
Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken
12
8
0
0
2017
2018
2019
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
2020
getötete Schüler
Schulwegunfälle
91
88
85 85
90
78
80
66
70
60
60
50
40
30
20
12
10
0
0
2016
7
6
0
VU
132
12
8
0
2017
2018
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
0
2019
0
2020
getötete Schüler
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
140
VERKEHR
4.2.5.5 Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
Die Verkehrsunfallfluchten haben sich
im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 45.253 Ver-
kehrsunfällen wurden 7.876 (Vorjahr:
9.764, -19,34 %) als Unfallfluchten bearbeitet.
Die Aufklärungsquote dieser Delikte
hat sich geringfügig verschlechtert
(2020; 38,71 %, 2019: 39,08%).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken
VU gesamt
VU mit VU-Flucht
ungeklärt
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0
2016
2017
2018
10.000
0911 21 12-10 30
20.000
30.000
40.000
50.000
2020
60.000
51.590
9.487
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
5.826
3.661
5.994
3.705
6.034
3.797
52.317
9.699
53.868
9.831
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
2019
geklärt
54.107
9.764
www.facebook.com/polizeimittelfranken
5.948
3.816
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
7.876
45.253
4.827
3.049
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
141
133
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6 Besondere
Risikogruppen
4.2.6.1 Kinder im Alter
von 0 bis 13 Jahren
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an
386 Unfällen (Vorjahr: 454, Veränderung: -14,98 %) beteiligt.
Bei diesen Verkehrsunfällen wurden
394 Kinder verletzt (Vorjahr: 501, Veränderung: -21, 36,0 %). Im Jahr 2020
starben drei Kinder bei einem einzigen
schweren Verkehrsunfall als Mitfahrer
in einem Pkw.
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern
(im
Alter
von (im
0 bis
13 von
Jahren)
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung
von
Kindern
Alter
0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
501
386
394
454
474
496
488
518
500
494
519
600
258
260
241
254
242
258
261
300
270
248
400
136
200
0
2016
VU
134
verletzte Kinder
2017
verl. K. als Beteiligte
2018
verl. K. als Mitfahrer
2019
getötete Kinder
3
0
3
1
0
1
1
1
0
0
0
0
4
1
3
100
get. K. als Beteiligte
2020
get. K. als Mitfahrer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
142
VERKEHR
4.2.6.2 Junge Erwachsene im
Alter von 18 bis 24 Jahren
Es entspricht somit in etwa ihrem vergleichbaren Bevölkerungsanteil. Die
Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von
jungen Erwachsenen ist ebenso rückläufig (-20,03 %) wie die Anzahl der Verletzten (-21,22 %) und der Getöteten
(-33,33 %).
Der Anteil der Altersgruppe „Junge
Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am
Gesamtunfallgeschehen beträgt ca.
7,2 %.
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen
(im Alter von 18 bis 24 Jahren)
4.128
4.500
4.183
4.365
5.000
4.593
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
939
1.192
1.956
2.220
1.198
1.500
1.287
1.424
2.000
2.360
2.396
2.500
2.248
2.493
2.656
2.511
3.000
2.660
3.500
1.848
3.301
4.000
1.000
0
2016
2017
VU gesamt
JE als Verursacher
2018
JE als Hauptverursacher
4
6
9
6
12
500
2019
verletzte JE
2020
getötete JE
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10 30
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Polizeipräsidium Mittelfranken
· Sicherheitsbericht 2020
143
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135
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6.3 Senioren
(-5,13 %) Senioren verletzt und 16 Senioren (-23,81 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben.
Etwas mehr als jedes dritte tödlich verletzte Unfallopfer war im Jahr 2020 ein
Rückläufig um -18,57 % sind auch
die Unfälle mit Senioren. Bei diesen
Unfällen wurden im Jahr 2020 944
Senior. Damit sind sie, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung,
etwas überrepräsentiert.
VU mit Beteiligung von Senioren
4.098
4.069
3.451
2.394
2.500
2.274
2.918
2.791
2.658
2.558
2.663
2.456
3.000
2.569
3.500
2.815
4.000
3.883
4.500
4.238
(im Alter ab 65 Jahre)
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken
2.000
944
953
928
884
1.000
995
1.500
2016
Senioren als Verursacher
2018
Senioren als Hauptverurs.
2019
verletzte Senioren
16
2020
getötete Senioren
Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com
VU
2017
21
17
16
0
21
500
136
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
144
Symbolfoto: Alexander Rochau - stock.adobe.com
VERKEHR
4.2.6.4 Radfahrer
Der negative langfriste Trend einer Zunahme von Radfahrunfällen setzte sich
im Jahr 2020 verstärkt fort.
Die Unfälle mit beteiligten Radfahren
nahmen auf 2.463 (Vorjahr: 2.283, Veränderung: +7,88 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten
Radfahrer auf 2.309 (Vorjahr: 2.118,
Veränderung: +9,02 %). Allerdings verringerte sich die Anzahl der getöteten
Fahrradfahrer auf neun (Vorjahr: 12,
Veränderung: -25,00 %).
2.309
2.463
2.513
1.800
1.290
1.319
1.103
1.099
1.544
1.619
1.365
1.359
1.500
2.118
2.135
2.283
2.544
2.316
1.869
2.000
2.207
2.038
1.880
2.031
2.500
2.216
3.000
1.589
Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken
2.677
Radfahrunfälle
1.000
0
2016
VU
beteiligte Radfahrer
2017
2018
Radfahrer als Verursacher
Radfahrer als Hauptverurs.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
145
2019
verletzte Radfahrer
9
12
9
2
9
500
2020
getötete Radfahrer
137
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6.5 Motorradfahrer
Es wurden hierbei 12 Kradbenutzer
(Vorjahr: 10, Veränderung: +20,00 %)
getötet und 534 (Vorjahr: 637, Veränderung: -16,17 %) verletzt.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich
594 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr:
698, Veränderung: -14,90 %).
VU mit Beteiligung von Motorrädern
594
637
700
613
720
698
698
718
827
804
797
777
712
800
790
900
810
VU mit Beteiligung von Motorrädern (Beteiligungsart
11/12/15)
– Bezirk Mittelfranken
(Beteiligungsarten
11/12/15)
305
335
326
359
378
400
377
366
415
417
500
433
534
600
300
200
0
2016
beteiligte Kradfahrer
Kradfahrer als Verursacher
2018
Kradfahrer als Hauptverurs.
12
10
2019
verletzte Krad-Benutzer
2020
getötete Krad-Benutzer
Symbolfoto: U. J. Alexander - stock.adobe.com
VU
2017
16
10
20
100
138
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
146
Symbolfoto: hercher - stock.adobe.com
VERKEHR
4.2.6.6 Lkw-Unfälle
Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung
von Lkw betrug im Jahr 2020 2.168
(Vorjahr: 2.696, Veränderung: -19,58 %).
Hierbei wurden 123 Lkw-Insassen (Vorjahr: 181, Veränderung: -32,04 %) verletzt und zwei (Vorjahr: 6, Veränderung:
-66,67 %) Personen getötet.
Lkw-Unfälle
2.168
1.878
1.787
1.554
1.478
2.696
1.910
2.016
2.018
1.959
2.000
1.886
1.963
2.500
2.431
3.031
3.134
2.785
2.859
2.762
3.000
3.120
3.500
3.210
Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken
1.500
0
2016
VU
beteiligte Lkw
2017
Lkw-Führer als Verursacher
2018
Lkw-Führer als Hauptverurs.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
147
2019
verletzte Lkw-Insassen
2
6
123
181
153
4
4
5
199
500
220
1.000
2020
getötete Lkw-Insassen
139
VERKEHR
4.2.7 Herausragende
Verkehrsunfälle
Georgensgmünd – Folgenschwerer
Verkehrsunfall auf der B2
In den Abendstunden des 05.01.2020 ereignete sich auf der Bundesstraße 2, im
Gemeindegebiet Georgensgmünd, kurz
nach dem Ortsteil Wernsbach, der folgenschwerste Verkehrsunfall des Jahres.
Aus abschließend nicht geklärter Ursache geriet ein 19-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Kleintransporter auf die
Gegenfahrbahn der Bundestraße. Dort
Fürth – Motorradfahrer tödlich verunglückt
Am 16.03.2020 ereignete sich in Fürth in
der Hafenstraße ein Verkehrsunfall mit
einem jungen Motorradfahrer. Der Fahr-
kam es zur Frontalkollision mit einem
entgegenkommenden Kleinwagen. Die
35-jährige Beifahrerin des Kleinwagens
verstarb in Folge des Unfalls noch an der
Unfallstelle. Ihre drei Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren wurden mit
schwersten Verletzungen noch in Krankenhäuser verbracht. Allerdings konnten
auch deren Leben nicht mehr gerettet
werden. In der Bilanz wurden somit vier
Menschen tödlich und drei weitere, darunter die beiden Fahrzeugführer, schwer
verletzt.
zeugführer beschleunigte mit seinem
Kraftrad und zog seine Maschine derart
hoch, dass er auf einer Strecke von ca.
300 Meter nur noch auf dem Hinterrad
fuhr. Hierbei verlor er allerdings die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte
anschließend gegen eine Schutzplanke.
Durch den Aufprall zog sich der 21jährige
Fahrer schwere innere Verletzungen zu,
in deren Folge er noch am Unfalltag im
Krankenhaus verstarb.
sie trotz notärztlicher Behandlung noch
am Unfallort verstarb. Im Fahrzeug des
Unfallverursachers befanden sich zudem
noch zwei Hunde, von denen auch einer
an der Folgen des Unfalls verstarb.
Burgoberbach – Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr
Auf der Staatsstraße 2221, im Gemeindegebiet von Burgoberbach, ereignet sich
am 21.12.2020 ein schwerer Verkehrsunfall.
Der Fahrer eines Pkw kam, aus abschließend nicht klärbaren Gründen, bei geraden Streckenverlauf, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem
entgegenkommenden Fahrzeug. Die
beiden Fahrer der Fahrzeuge zogen sich
hierbei lediglich leichte Verletzungen zu,
die Beifahrerin des Unfallverursachers erlitt jedoch so schwere Verletzungen, dass
140
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
148
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
Aufteilung der Verkehrsunfälle
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg
15.320
16.000
14.730
14.451
14.405
14.000
12.388
12.000
10.000
8.644
7.617
8.000
8.337
7.891
7.111
6.000
4.415
4.364
4.322
4.265
3.349
4.000
2.373
2.196
2.354
2.128
1.928
2016
2017
2018
2019
2020
2.000
0
VU gesamt
VUPS
VUSA
VUK
Veränderungen zum Vorjahr
VU gesamt -15,90 %
VUSA
-21,48 %
-9,40 %
VUK
-14,71 %
VUPS
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
149
141
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.2 Entwicklung der
Personenschäden
stieg im Jahr 2019, ein Rückgang auf
acht tödlich verletzte Verkehrsopfer
festgestellt werden.
4.3.2.1 Getötete Personen
4.3.2.2 Verletze Personen
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen
auf den Straßen Nürnbergs im Jahresdurchschnitt 8,4 Menschen ums Leben.
Im Jahr 2020 konnte, nach einem An-
ten Personen (-13,24 %) ist ein Rückgang zu verzeichnen. Bei den schwer
verletzten Personen (+4,28 %) ist leichter Anstieg eingetreten.
Die Anzahl der verletzten Personen
sank getötete
im Jahresverlauf
deutlich um
Personen
-11, 49 %, auch bei den leicht verletz-
12
Getötete Personen – Stadt Nürnberg
10
10
9
8
8
8
7
6
4
2
0
2016
2017
2018
verletzte Personen
2019
2020
3.500
Verletzte
Personen – Stadt Nürnberg
3.000
2.500
2.961
2.925
2.717
2.576
2.683
2.653
2.454
2.280
2.319
2.000
2.012
1.500
1.000
500
0
272
263
278
257
268
2016
2017
2018
2019
2020
verletzte Personen
142
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
150
VERKEHR
4.3.3. Getötete Personen
nach Beteiligungsart
Getötete nach Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg
Getötete nachsonstige
Beteiligungsarten
0
0
Personen
0 (0)
Radfahrer
4 (Vorjahr: 4)
2
2
2
19
Lkw-Insassen
0 0 (0)
4
4
0
0
2
2
Pkw-Insassen
0 (1)
2
Fußgänger
Fußgänger
Pkw
Lkw
Bus
Pkw
mot. Zweiräder
Pkw
Lkw
Fahrrad
4.3.4 Örtliche und zeitliche
Verteilung der Verkehrsunfälle
4.3.4.1 Verkehrsunfälle nach
Tageszeiten
VU nach Tageszeiten
Bus
Lkw
mot. Zweiräder
Bus
mot. Zweiräder
Sonstige
Fahrrad
Sonstige
Fahrrad
Sonstige
Benutzer mot. Zweiräder
2 (1)
Bei allen Unfallarten sind die höchsten
Werten in den frühen Nachmittagsstunden zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr
erkennbar. Nach 19.00 Uhr nimmt das
Unfallgeschehen deutlich ab.
VUPS
VU nach
Tageszeiten – Stadt Nürnberg
VU nach
Tageszeiten
48
22
Fußgänger
9 (6)
0
VUPS
700
562
VUSA
500
505
387
411
544
634
537
505
586
562
400
544
517
537
378
505
316
300
387
200
36
22
9
VUK
586
517
505
0
VUK
634
600
100
VUSA
316
48
22
36
22
19
9
65
21
8
15
12
29
9
9
5
7
65
21
8
9
15
12
29
9
5
1527
174
22
175
229
209
174
152
283
233
96229
80
65
52
109
237
90
251
243
378
251
159
266
117
188
148
251
189
163
65
217
211
299
152
243
95
90217
211
80
109
90
117
188
148
189
149
131
163
95
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
151
76
42
77
66
45
103
76
25
76
42
77
33
22
103
76
149
131
90
66
33
152
159
96
52
251
22
80
22
237
233
266
175
80
209
299
283
411
45
25
143
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.4.2 Verkehrsunfälle nach
Wochentagen
Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle
über die Wochentage zeichnet sich das
Bild der letzten Jahre wieder. An den
Wochenenden nimmt die Häufigkeit
von Verkehrsunfällen deutlich ab.
VU nach Wochentagen
VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg
VU nach Wochentagen
1.400
1.400
1.200
1.244
1.203
1.244
1.200
1.000
1.181
1.126
1.203
1.181
1.126
VUPS
VUSA
VUK
VUPS
VUSA
VUK
1.149
1.149
1.000
800
816
816
800
600
532
600
524
515
532
515
400
524
508
508
538
538
454
392
454
400
200
200
0
0
144
392
278
317
303
317
299
303
299
311
311
340
278
340
209
209
Montag
Montag
Dienstag
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
149
149
Freitag
Samstag
Sonntag
Freitag
Samstag
Sonntag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
152
219
200
187
200
187
4.3.5 Besondere Unfallarten
93
100
Die Anzahl der Alkoholunfälle verringerte sich auf 164 Unfälle (Vorjahr: 184,
Veränderung: -10,87 %).50
4.3.5.2 Drogenunfälle
93
0
98
Auch hat sich die Häufigkeit von Dro80 2020 auf 14 regenunfällen im Jahr
duziert (Vorjahr: 28, Veränderung:
50
-50,00
50%).
0
1
0
2016
2017
98
80
80
80
78
Entwicklung der Alkoholunfälle
1
0
1
0
1 2016
2017
2018
Alkoholunfälle
Verletzte
78
1 2017
2018
2019 Alkoholunfälle
Verletzte
Tote
2019
2020
Entwicklung
Entwicklung der Drogenunfälle
Entwicklung der Drogenunfälle
2016
219
Alkoholunfälle
187
30
169
30
93
100
100
Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt1Nürnberg
0
200
164
150
150
150
250
169 VERKEHR 184
184
169
169
4.3.5.1 Alkohol
187
200
30
30
30
184
30
28
28 164
25
150
25
25
93
100
20
20
80
18
20
98
18
18
19
19
19
80
78
15
15
15
50
10
10
101
0
0
8
2016
2017
5
8
30
8
2019
2020
Tote
Entwicklung derVerletzte
Drogenunfälle
0
0
0
Alkoholunfälle
30
2016
0
0 2016
2016
2017
2017
2018
28
Drogenunfälle
Verletzte
Drogenunfälle
11
7
0
1
7
5
2018
5
0 Nürnberg
0
Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt
0
1
7
12
13
14
13 12
0
0
0 2017
0
0
2018
2019 Drogenunfälle
Verletzte
Tote
2019
2020
25
20
19
18
15
10
8
14
13
12
11
7
5
0
0
2016
0
2017
Drogenunfälle
0
2018
Verletzte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
153
0
2019
0
2020
Tote
145
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.5.3 Geschwindigkeit
den 239 Verkehrsunfälle als GeschwinBei den Geschwindigkeitsunfällen ist
digkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr:
ebenfalls eine Reduzierung zu ver276, Veränderung: -13,41 %). Die Anzeichnen.Geschwindigkeitsunfälle
Im vergangenen Jahr wurzahl der dabei Verletzten sank
VU auf 112
(-20,00 %), die Zahl der hierbei getöteten Personen sank auf drei (-25,00 %).
Verletzte
Getötete
Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg
400
Geschwindigkeitsunfälle
375
389
VU
Verletzte
Getötete
350
300
250
200
389
400
302
375
276
300
190
188
35
35
150
100
50
0
250
31
30 188
200
3
20
50
2017
4.3.5.4 Schulwegunfälle
Es ereigneten sich 2020 7 Schulwegunfälle (Veränderung zum5 Vorjahr mit
17
2020
2019
4
0
10
2018
3
2019
2020
2
Schulwegunfälle
0
0
VU
31
0
2016
2016
4
0
2
0
112
3
19
19 Unfällen: -63,16 %). Wie bereits in den
5
3
Jahren zuvor ist kein
tödlich verletztes
3 Kind auf dem Schulweg zu beklagen.
0
Schulwegunfälle – Stadt
Nürnberg
0
35
4
0
3
26 26
24
140
26 26
2018
2016
112
26
15
3
10
30
25
20
2017
15
0
175
239
140
28
24
3
2016
276
31
190
28
25
100
175
30
26
150
Schulwegunfälle
239
Schulwegunfälle
302
350
0
2017
2018
VU
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
0
0
2017
7
2019
leicht verl. Schüler
getötete Schüler
26 26
19
20
17
15
10
7
2
0
0
146
6
4
3
5
0
2016
VU
0
0
2017
2018
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
1
0
2019
getötete Schüler
1
2020
schwer verl. Schüle
24
25
0
2018
28
26
6
0
2020
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
154
VERKEHR
4.3.5.5 Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
Die Verkehrsunfallfluchten haben sich
im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 12.388 Ver-
kehrsunfällen wurden 2.714 (Vorjahr:
3.450, -21,33 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser
Delikte ist mit 39,35 % nahezu unverändert (2019: 39,47%).
Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
– Stadt Nürnberg
VU gesamt
0
2016
2017
2018
2.000
1.366
1.308
1.358
2.239
2.278
2.126
VU mit VU-Flucht
4.000
6.000
8.000
ungeklärt
10.000
geklärt
12.000
2020
2.088
16.000
14.405
3.605
14.451
3.586
15.320
3.484
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
2019
14.000
14.730
3.450
0911
1.362 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
2.714
12.388
1.646
1.068
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
www.facebook.com/polizeimittelfranken
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2020
Kriminalität » Statistik
155
147
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.5.6 Radunfälle
(Vorjahr: 823, Veränderung: +13,49 %)
zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 864
(Vorjahr: 746, Veränderung: +15,82 %).
Auch die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer stieg auf vier (Vorjahr: 3,
Veränderung: +33,33 %).
Wie auch im gesamten Regierungsbezirk, ist auch im Stadtgebiet Nürnberg
die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern gestiegen. Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 934
Radfahrunfälle
Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg
823
817
746
816
864
899
906
674
492
395
477
374
415
477
514
600
581
612
800
690
726
753
860
801
1.000
934
991
1.028
1.200
400
0
2016
VU
beteiligte Radfahrer
2017
2018
Radfahrer als Verursacher
Radfahrer als Hauptverurs.
4
3
1
1
2
200
2019
verletzte Radfahrer
2020
getötete Radfahrer
4.3.6 Besondere
Risikogruppen
4.3.6.1 Kinder im Alter
von 0 bis 13 Jahren
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an
102 Unfällen (Vorjahr: 131, Veränderung: -22,14 %) beteiligt. Bei diesen
Verkehrsunfällen wurden 99 Kinder
verletzt (Vorjahr: 135, Veränderung:
-26,67 %). Besonders erfreulich ist,
dass kein Kind im Straßenverkehr getötet wurde.
148
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
156
VERKEHR
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern
(im
Alter
von 0(0bis
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung
von
Kindern
bis13
13Jahren)
Jahren) – Stadt Nürnberg
131
135
143
142
141
133
140
144
148
160
53
63
63
80
74
79
85
88
100
82
102
99
120
45
60
25
40
0
2016
VU
2017
verletzte Kinder
2018
verl. K. als Beteiligte
4.3.6.2 Junge Erwachsene im
Alter von 18 bis 24 Jahren
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
1
1
0
20
2019
verl. K. als Mitfahrer
getötete Kinder
2020
get. K. als Beteiligte
get. K. als Mitfahrer
rückläufig (-17,10 %) wie die Anzahl der
Verletzten (-20,51 %) und der Getöteten
(-100,00 %).
Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung
von jungen Erwachsenen ist ebenso
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen
1.181
1.250
1.230
979
1.200
548
248
312
308
400
317
361
600
581
627
673
622
627
669
645
800
689
1.000
512
1.400
1.362
1818
bisbis
2424
Jahren)
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen(im
(imAlter
Altervon
von
Jahren) – Stadt Nürnberg
0
2016
2017
VU gesamt
JE als Verursacher
2018
JE als Hauptverursacher
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
157
0
1
0
0
0
200
2019
verletzte JE
2020
getötete JE
149
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.6.3 Senioren
Unfällen wurden im Jahr 2020 280
(+2,94 %) Senioren verletzt und drei
Senioren (+/- 0,00 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben.
Rückläufig um -16,20 % sind auch
die Unfälle mit Senioren. Bei diesen
VU mit Beteiligung von Senioren
(im Alter ab 65 Jahre)
1.009
1.200
1.204
1.187
1.121
1.400
1.206
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg
680
653
785
806
779
741
672
704
763
800
729
1.000
280
272
236
266
400
278
600
0
2016
VU
2017
Senioren als Verursacher
2018
Senioren als Hauptverurs.
2019
verletzte Senioren
3
3
4
4
4
200
2020
getötete Senioren
Tragischer Verkehrsunfall mit
spielenden Hund
Ein ebenso tragischer wie ungewöhnlicher Unfall ereignete sich am 06.07.2020
im Süßheimweg in Nürnberg.
In der Grünfläche des Pegnitztal West
spielte ein 46jähriger mit seinem JackRussel-Windhund. Einer Frisbee-Scheibe folgend, rannte der Hund über den
dortigen Radweg und kreuzte hierbei die
150
Fahrbahn eines Fahrradfahrers. Einen Zusammenstoß mit dem Hund konnte der
Fahrradfahrer nicht mehr verhindern. Er
stürzte daraufhin unglücklich und zog
sich schwere Kopfverletzungen zu, an
denen er wenige Tage später im Krankenhaus verstarb.
Der Fahrradfahrer hatte auf einen Fahrradhelm verzichtet. Mutmaßlich hätte
dieser die schwere der Kopfverletzungen
reduziert.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
158
Symbolfoto: canecorso - stock.adobe.com
4.3.7 Herausragende
Verkehrsunfälle
0
44
0
22
50
37
0
720
448
272
37,8%
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
mit ungeklärter
4.4.1VUStadt
Fürth VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
22
0
4
51
30
1
668
448
220
32,9%
1
42
0
17
50
30
0
712
461
251
35,3%
1
34
0
15
65
38
0
639
425
214
33,5%
1
45
0
23
44
32
0
624
419
205
32,9%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,00%
32,4%
0,00%
53,3%
-32,3%
-15,8%
0,00%
-2,4%
-1,4%
-4,2%
-0,6%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Fürth
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Fürth 2016-2020
3
500
463
458
450
424
2
2
418
416
2
400
350
2
300
250
1
200
1
1
150
100
73
75
66
52
51
50
0
0
2016
1
0
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
3.145
420
873
1.852
0
536
73
463
3.707
0
0
0
0
0
0
0
44
0
22
50
37
0
720
448
272
37,8%
2017
3.121
407
857
1.857
2
510
52
458
4.455
1
1
0
1
0
1
0
22
0
4
51
30
1
668
448
220
32,9%
2018
3.261
400
864
1.997
2
475
51
424
3.788
2
0
0
0
1
0
1
42
0
17
50
30
0
712
461
251
35,3%
2019
3.217
410
800
2.007
1
484
66
418
4.043
1
0
0
0
0
0
1
34
0
15
65
38
0
639
425
214
33,5%
2020
2.831
413
761
1.657
1
491
75
416
3.733
1
0
0
0
0
0
1
45
0
23
44
32
0
624
419
205
32,9%
Entwicklung
+/-
-12,0%
0,7%
-4,9%
-17,4%
0,0%
1,5%
13,6%
-0,5%
-7,7%
0,0%
0,00%
0,00%
0,00%
0,0%
0,00%
0,00%
32,4%
0,00%
53,3%
-32,3%
-15,8%
0,00%
-2,4%
-1,4%
-4,2%
-0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020
1513
500
Polizeipräsidium
2020
463 Mittelfranken · Sicherheitsbericht
458
450
2
424159 2
418
416
Geschwin
Alkoh
digkeit
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VERKEHR
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote
(AQ) VU-Flucht
4.4.2
Stadt Erlangen
0
15
283
134
0
800
534
266
33,3%
0
19
280
98
0
828
549
279
33,7%
0
29
254
130
0
892
570
322
36,1%
0
13
324
176
1
986
600
386
39,1%
0
24
239
132
1
706
434
272
38,5%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,00%
84,6%
-26,2%
-25,0%
0,0%
-28,4%
-27,7%
-29,5%
-0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020
1
Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen
800
674
1
700
621
1
600
1
1
615
554
513
1
500
1
400
300
200
0
0
0
77
100
76
0
71
64
62
0
0
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
152
800
700
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
3.693
563
1.122
2.008
0
698
77
621
5.179
0
0
0
0
0
0
0
33
0
15
283
134
0
800
534
266
33,3%
2017
3.645
538
1.147
1.960
0
630
76
554
4.412
0
0
0
0
0
0
0
38
0
19
280
98
0
828
549
279
33,7%
2018
4.047
599
1.196
2.252
1
686
71
615
4.735
0
1
0
1
0
0
0
45
0
29
254
130
0
892
570
322
36,1%
2019
4.530
619
1.389
2.522
1
736
62
674
6.636
0
1
1
0
0
0
0
40
0
13
324
176
1
986
600
386
39,1%
2020
3.286
491
989
1.806
1
577
64
513
6.021
1
0
0
0
0
0
1
34
0
24
239
132
1
706
434
272
38,5%
Entwicklung
+/-
-27,5%
-20,7%
-28,8%
-28,4%
0,00%
-21,6%
3,2%
-23,9%
-9,3%
>999,99%
-100,0%
-100,0%
-100,0%
0,00%
0,00%
>999,99%
-15,0%
0,00%
84,6%
-26,2%
-25,0%
0,0%
-28,4%
-27,7%
-29,5%
-0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020
1
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
160
1
674
1
0
12
0
4
77
34
1
240
136
104
43,3%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VUStadt
mit ungeklärter
VU-Flucht (1)
4.4.3
Schwabach
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
1
13
0
3
102
34
0
291
169
122
41,9%
0
7
0
1
157
66
0
348
205
143
41,1%
1
10
0
3
87
25
1
271
182
89
32,8%
1
13
0
6
52
26
2
207
126
81
39,1%
0,0%
30,0%
0,00%
100,0%
-40,2%
4,0%
100,0%
-23,6%
-30,8%
-9,0%
6,3%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Schwabach
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Schwabach 2016-2020
4
250
226
3
200
193
3
3
192
3
166
155
150
2
2
100
1
1
50
1
37
35
31
27
1
14
0
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
1.265
176
351
738
1
228
35
193
1.743
0
1
0
1
0
0
0
12
0
4
77
34
1
240
136
104
43,3%
2017
1.449
154
444
851
1
192
37
155
2.614
1
0
0
0
0
0
1
13
0
3
102
34
0
291
169
122
41,9%
2018
1.748
190
480
1.078
0
253
27
226
2.396
0
0
0
0
0
0
0
7
0
1
157
66
0
348
205
143
41,1%
2019
1.479
175
389
915
3
223
31
192
2.406
3
0
0
2
0
0
1
10
0
3
87
25
1
271
182
89
32,8%
2020
1.144
145
295
704
3
180
14
166
2.121
2
1
1
1
0
0
1
13
0
6
52
26
2
207
126
81
39,1%
Entwicklung
+/-
-22,7%
-17,1%
-24,2%
-23,1%
0,0%
-19,3%
-54,8%
-13,5%
-11,9%
-33,3%
>999,99%
>999,99%
-50,0%
0,00%
0,00%
0,0%
30,0%
0,00%
100,0%
-40,2%
4,0%
100,0%
-23,6%
-30,8%
-9,0%
6,3%
Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 226
161
3
153
4
250
3
3
18
0
6
79
54
0
350
194
156
44,6%
Geschwin
Alkohol
digkeit
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
VERKEHR
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VUStadt
mit geklärter
VU-Flucht (2)
4.4.4
Ansbach
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
17
1
7
71
31
0
403
200
203
50,4%
21
1
22
50
21
2
421
217
204
48,4%
17
0
6
67
33
0
423
235
188
44,4%
19
0
5
62
33
0
314
169
145
46,2%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
11,8%
0,0%
-16,7%
-7,5%
0,0%
0,0%
-25,8%
-28,1%
-22,9%
1,8%
Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020
Verkehrsunfallentwicklung
– Stadt Ansbach
400
5
4
350
4
338
4
300
274
256
250
3
228
3
206
2
200
2
150
2
100
1
1
37
50
38
33
0
35
23
0
0
0
1
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2017
1.911
241
538
1.132
2
307
33
274
3.176
0
2
1
0
1
0
0
17
1
7
71
31
0
403
200
203
50,4%
2018
1.866
201
567
1.098
4
266
38
228
2.707
2
2
0
1
2
0
1
21
1
22
50
21
2
421
217
204
48,4%
2019
1.848
205
555
1.088
0
279
23
256
2.865
0
0
0
0
0
0
0
17
0
6
67
33
0
423
235
188
44,4%
2020
1.518
194
437
887
1
241
35
206
2.247
1
0
0
0
0
0
1
19
0
5
62
33
0
314
169
145
46,2%
Entwicklung
+/-
-17,9%
-5,4%
-21,3%
-18,5%
>999,99%
-13,6%
52,2%
-19,5%
-21,6%
>999,99%
0,0%
0,00%
0,0%
0,0%
0,00%
>999,99%
11,8%
0,0%
-16,7%
-7,5%
0,0%
0,0%
-25,8%
-28,1%
-22,9%
1,8%
Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020
154
400
350
2016
1.883
263
477
1.143
0
375
37
338
2.650
0
0
0
0
0
0
0
18
0
6
79
54
0
350
194
156
44,6%
5
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
162
4
338
4
2
59
0
30
401
206
4
772
454
318
41,2%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
4.4.5
Landkreis Ansbach
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2
53
1
27
497
212
3
813
451
362
44,5%
1
47
1
36
367
196
5
815
490
325
39,9%
3
50
0
32
389
234
3
767
420
347
45,2%
2
42
1
24
292
163
2
619
350
269
43,5%
-33,3%
6,4%
>999,99%
-25,0%
-24,9%
-30,3%
-33,3%
-19,3%
-16,7%
-22,5%
-1,7%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Ansbach LK Ansbach 2016-2020
Entwicklung
Personenschäden
900
837
20
837
810
804
18
800
19
700
16
616
14
600
14
12
500
11
10
400
229
218
196
200
8
8
6
300
6
212
175
4
100
2
0
0
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
6.121
752
1.292
4.077
14
1.033
196
837
12.713
2
12
5
4
2
1
2
59
0
30
401
206
4
772
454
318
41,2%
2017
6.316
799
1.453
4.064
6
1.039
229
810
11.661
0
6
2
0
1
1
2
53
1
27
497
212
3
813
451
362
44,5%
2018
6.348
748
1.399
4.201
19
1.022
218
804
11.436
1
18
2
2
11
3
1
47
1
36
367
196
5
815
490
325
39,9%
2019
6.323
758
1.318
4.247
11
1.049
212
837
12.482
0
11
1
0
6
1
3
50
0
32
389
234
3
767
420
347
45,2%
Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2016-2020
900
Polizeipräsidium
837 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
810
800
837
804
163
2020
5.585
612
1.102
3.871
8
791
175
616
10.182
0
8
2
1
3
0
2
42
1
24
292
163
2
619
350
269
43,5%
Entwicklung
+/-
-11,7%
-19,3%
-16,4%
-8,9%
-27,3%
-24,6%
-17,5%
-26,4%
-18,4%
0,0%
-27,3%
-100,0%
>999,99%
-50,0%
-100,0%
-33,3%
6,4%
>999,99%
-25,0%
-24,9%
-30,3%
-33,3%
-19,3%
-16,7%
-22,5%
-1,7%
15520
18
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
VERKEHR
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
4.4.6
Erlangen-Höchstadt
VU Landkreis
mit geklärter VU-Flucht
(2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2
46
3
26
464
193
4
548
349
199
36,3%
1
43
1
17
457
218
3
581
357
224
38,5%
0
37
0
25
311
151
0
660
438
222
33,6%
0
42
1
14
317
151
4
621
402
219
35,3%
0
33
0
16
221
80
0
567
352
215
37,9%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,00%
-21,4%
-100,0%
14,3%
-30,3%
-26,6%
-100,0%
-8,7%
-12,4%
-1,8%
2,6%
Entwicklung
Personenschäden
LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Erlangen-Höchstadt
800
14
13
651
700
12
573
600
10
539
9
559
500
8
8
373
400
6
300
3
4
200
110
105
120
107
100
100
2
1
0
0
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
156
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2017
3.769
552
958
2.259
9
761
110
651
9.131
2
7
2
2
2
2
1
43
1
17
457
218
3
581
357
224
38,5%
2018
3.739
481
1.023
2.235
3
646
107
539
7.714
1
2
0
0
2
1
0
37
0
25
311
151
0
660
438
222
33,6%
2019
3.685
506
956
2.223
13
679
120
559
8.020
3
10
7
2
1
3
0
42
1
14
317
151
4
621
402
219
35,3%
2020
2.971
390
874
1.707
1
473
100
373
5.730
0
1
0
0
0
1
0
33
0
16
221
80
0
567
352
215
37,9%
Entwicklung
+/-
-19,4%
-22,9%
-8,6%
-23,2%
-92,3%
-30,3%
-16,7%
-33,3%
-28,6%
-100,0%
-90,0%
-100,0%
-100,0%
-100,0%
-66,7%
0,00%
-21,4%
-100,0%
14,3%
-30,3%
-26,6%
-100,0%
-8,7%
-12,4%
-1,8%
2,6%
Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020
800
700
2016
3.653
498
927
2.228
8
678
105
573
7.202
0
8
2
1
3
0
2
46
3
26
464
193
4
548
349
199
36,3%
651
14
Polizeipräsidium Mittelfranken
· Sicherheitsbericht 2020
13
164
12
0
31
1
21
74
35
1
355
224
131
36,9%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
4.4.7
Landkreis Fürth
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
25
0
16
84
47
1
394
266
128
32,5%
2
30
1
15
84
44
4
455
275
180
39,6%
0
29
0
7
96
46
0
442
271
171
38,7%
2
29
0
20
87
57
0
396
248
148
37,4%
>999,99%
0,0%
0,0%
185,7%
-9,4%
23,9%
0,0%
-10,4%
-8,5%
-13,5%
-1,3%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Fürth
Entwicklung
Personenschäden
LK Fürth 2016-2020
400
9
8
349
343
350
8
301
7
300
277
6
291
6
250
5
200
4
4
3
150
3
99
100
76
69
84
2
58
2
50
1
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
2.160
304
488
1.368
6
418
69
349
3.742
2
4
0
2
4
0
0
31
1
21
74
35
1
355
224
131
36,9%
2017
2.173
318
549
1.306
3
419
76
343
4.041
0
3
0
0
0
3
0
25
0
16
84
47
1
394
266
128
32,5%
2018
2.311
295
613
1.403
8
400
99
301
4.046
2
6
0
2
3
1
2
30
1
15
84
44
4
455
275
180
39,6%
2019
2.285
272
626
1.387
2
335
58
277
3.924
0
2
0
1
0
1
0
29
0
7
96
46
0
442
271
171
38,7%
Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020
400
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
349
350
343
8
165
2020
2.065
317
532
1.216
4
375
84
291
3.105
0
4
0
0
1
1
2
29
0
20
87
57
0
396
248
148
37,4%
Entwicklung
+/-
-9,6%
16,5%
-15,0%
-12,3%
100,0%
11,9%
44,8%
5,1%
-20,9%
0,0%
100,0%
0,00%
-100,0%
>999,99%
0,00%
>999,99%
0,0%
0,0%
185,7%
-9,4%
23,9%
0,0%
-10,4%
-8,5%
-13,5%
-1,3%
1579
8
0
41
0
21
539
288
9
956
607
349
36,5%
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
VERKEHR
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VULandkreis
mit geklärter VU-Flucht
(2)
4.4.8
Nürnberger-Land
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
1
55
0
35
579
297
2
953
609
344
36,1%
3
50
0
27
420
217
7
836
520
316
37,8%
1
75
0
33
491
259
6
934
604
330
35,3%
3
44
0
21
370
166
7
710
479
231
32,5%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
200,0%
-41,3%
0,00%
-36,4%
-24,6%
-6,2%
16,7%
-24,0%
16,2%
4,4%
-2,8%
Entwicklung
Personenschäden
LK Nürnberger Land 2016-2020
Entwicklung
Personenschäden
– Landkreis
Nürnberger-Land
900
804
800
783
12
14
12
12
704
664
700
631
10
10
600
8
500
8
6
400
6
300
4
186
200
167
170
154
160
2
100
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger-Land
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
158
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
5.164
721
1.412
3.031
12
990
186
804
11.043
2
10
8
1
0
3
0
41
0
21
539
288
9
956
607
349
36,5%
2017
5.175
684
1.416
3.075
6
950
167
783
11.010
1
5
3
0
0
2
1
55
0
35
579
297
2
953
609
344
36,1%
2019
5.135
622
1.370
3.143
10
834
170
664
13.288
0
10
4
1
1
3
1
75
0
33
491
259
6
934
604
330
35,3%
2020
4.329
626
1.095
2.608
8
791
160
631
10.292
2
6
3
0
1
1
3
44
0
21
370
166
7
710
479
231
32,5%
Entwicklung
+/-
-15,7%
0,6%
-20,1%
-17,0%
-20,0%
-5,2%
-5,9%
-5,0%
-22,6%
>999,99%
-40,0%
-25,0%
-100,0%
0,0%
-66,7%
200,0%
-41,3%
0,00%
-36,4%
-24,6%
-6,2%
16,7%
-24,0%
16,2%
4,4%
-2,8%
Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020
14
900
800
2018
4.685
619
1.229
2.837
12
858
154
704
9.147
2
10
6
0
3
0
3
50
0
27
420
217
7
836
520
316
37,8%
804
12
12Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
783
166
704
12
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
0
3
Alkoholunfälle
37
38
Alkoholunfälle, getötete Personen
0
1
Alkoholunfälle, verletzte Personen
19
19
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
165
170
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
108
116
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
1
3
VU mit VU-Flucht (1/2)
274
286
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
105
122
4.4.9
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
169
164
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
61,7%
57,3%
1
37
1
27
140
72
1
337
188
149
44,2%
1
40
0
22
113
71
1
292
140
152
52,1%
1
30
0
20
89
64
0
259
125
134
51,7%
0,00%
8,1%
0,0%
-9,1%
-21,2%
-9,9%
-100,0%
-13,4%
-25,5%
2,0%
-0,4%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Neustadt a.d.
Aisch-Bad Windsheim
Entwicklung
Personenschäden
LK Neustadt/A.-Bad
Windsheim 2016-2020
450
416
400
10
9
382
377
9
378
356
350
8
7
7
6
300
6
250
5
5
200
4
150
123
116
3
3
95
100
86
84
2
1
50
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
2.626
369
513
1.744
5
500
123
377
4.257
0
5
1
3
0
1
0
37
0
19
165
108
1
274
105
169
61,7%
2017
2.737
389
563
1.785
9
532
116
416
4.983
1
8
0
4
2
0
3
38
1
19
170
116
3
286
122
164
57,3%
2018
2.846
364
607
1.875
6
477
95
382
4.614
0
6
0
4
0
1
1
37
1
27
140
72
1
337
188
149
44,2%
2019
2.765
355
534
1.876
7
462
84
378
5.048
0
7
0
3
2
1
1
40
0
22
113
71
1
292
140
152
52,1%
2020
2.452
341
438
1.673
3
442
86
356
4.160
0
3
0
1
1
0
1
30
0
20
89
64
0
259
125
134
51,7%
Entwicklung
+/-
-11,3%
-3,9%
-18,0%
-10,8%
-57,1%
-4,3%
2,4%
-5,8%
-17,6%
0,00%
-57,1%
0,00%
-66,7%
-50,0%
-100,0%
0,00%
8,1%
0,0%
-9,1%
-21,2%
-9,9%
-100,0%
-13,4%
-25,5%
2,0%
-0,4%
Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020
450
9
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2020
416
400
377
382167
378
15910
9
0
41
1
26
501
260
4
563
364
199
35,3%
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
VERKEHR
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit
ungeklärter Roth
VU-Flucht (1)
4.4.10
Landkreis
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
35
0
22
555
282
10
542
343
199
36,7%
1
46
0
28
448
289
6
535
347
188
35,1%
0
47
1
27
494
232
2
586
364
222
37,9%
0
36
0
23
285
110
2
428
269
159
37,1%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,0%
-23,4%
-100,0%
-14,8%
-42,3%
-52,6%
0,0%
-27,0%
-26,1%
-28,4%
-0,8%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Roth
Entwicklung
Personenschäden
LK Roth 2016-2020
16
15
800
698
700
14
668
662
624
600
12
12
9
500
426
10
10
8
400
6
6
300
183
200
4
177
170
143
113
2
100
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2017
4.259
576
923
2.760
15
838
170
668
10.762
0
15
9
3
1
2
0
35
0
22
555
282
10
542
343
199
36,7%
2018
4.370
611
835
2.924
9
875
177
698
10.540
1
8
4
2
2
0
1
46
0
28
448
289
6
535
347
188
35,1%
2019
4.631
529
962
3.140
6
767
143
624
10.796
2
4
2
0
3
1
0
47
1
27
494
232
2
586
364
222
37,9%
Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020
160
15
800
700
2016
4.286
565
923
2.798
12
845
183
662
10.004
2
10
4
1
4
3
0
41
1
26
501
260
4
563
364
199
35,3%
662
668
2020
3.625
421
693
2.511
10
539
113
426
8.070
2
8
1
5
4
0
0
36
0
23
285
110
2
428
269
159
37,1%
Entwicklung
+/-
-21,7%
-20,4%
-28,0%
-20,0%
66,7%
-29,7%
-21,0%
-31,7%
-25,3%
0,0%
100,0%
-50,0%
>999,99%
33,3%
-100,0%
0,0%
-23,4%
-100,0%
-14,8%
-42,3%
-52,6%
0,0%
-27,0%
-26,1%
-28,4%
-0,8%
16
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
698
168
14
1
17
0
8
123
82
4
350
198
152
43,4%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
0
Alkoholunfälle
26
Alkoholunfälle, getötete Personen
0
Alkoholunfälle, verletzte Personen
11
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
127
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
83
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
1
VU mit VU-Flucht (1/2)
300
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
168
4.4.11
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
132
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
44,0%
0
27
0
15
108
67
1
326
187
139
42,6%
0
20
0
7
93
64
0
347
211
136
39,2%
2
26
0
12
65
42
0
324
202
122
37,6%
>999,99%
30,0%
0,00%
71,4%
-30,1%
-34,4%
0,0%
-6,6%
-4,3%
-10,3%
-1,6%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Entwicklung
Personenschäden
LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020
500
9
467
8
450
8
419
415
400
376
7
350
6
304
300
5
250
4
4
3
200
3
3
3
150
117
111
2
91
90
100
71
1
50
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
3.185
443
485
2.257
4
584
117
467
4.746
0
4
0
0
2
2
0
26
0
11
127
83
1
300
168
132
44,0%
2017
3.306
390
551
2.365
8
505
90
415
4.548
2
6
0
2
2
3
1
17
0
8
123
82
4
350
198
152
43,4%
2018
3.317
348
518
2.451
3
467
91
376
4.741
0
3
0
2
1
0
0
27
0
15
108
67
1
326
187
139
42,6%
2019
3.473
375
537
2.561
3
530
111
419
4.991
0
3
0
2
1
0
0
20
0
7
93
64
0
347
211
136
39,2%
2020
3.049
306
486
2.257
3
375
71
304
4.149
1
2
0
0
0
1
2
26
0
12
65
42
0
324
202
122
37,6%
Entwicklung
+/-
-12,2%
-18,4%
-9,5%
-11,9%
0,0%
-29,3%
-36,0%
-27,5%
-16,9%
>999,99%
-33,3%
0,00%
-100,0%
-100,0%
>999,99%
>999,99%
30,0%
0,00%
71,4%
-30,1%
-34,4%
0,0%
-6,6%
-4,3%
-10,3%
-1,6%
Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020
500
Polizeipräsidium
2020
467 Mittelfranken · Sicherheitsbericht
8
450
169
415
419
1619
8
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.1.1.
Alkohol und Drogen
4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
VERKEHR
Durch
Alkoholkontrollen
wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I
4.5.1.1.
Alkohol und Drogen
4.5.1.1.
Alkohol
und Drogen
StVG
festgestellt.
Darüber
hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42
Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I
%).
Durch
Alkoholkontrollen
wurdenkonnten
2.486 Fahrten
unter Alkoholeinfluss
gem. werden
§§ 315 c,(Vorjahr
316 StGB
§ 24
a/I
StVG festgestellt.
Darüber hinaus
349 Trunkenheitsfahrten
verhütet
369und
bzw.
- 5,42
StVG
festgestellt.
Darüber
hinaus
konnten
349
Trunkenheitsfahrten
verhütet
werden
(Vorjahr
369
bzw.
5,42
%).
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
%).
Alkoholeinfluss
2.749
2.486
- 9,57 %
Fahrten
unter Alkoholeinfluss – Bezirk Mittelfranken
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
2.749
2.486
- 9,57mit
% Hilfe von
BeiAlkoholeinfluss
Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten
Beamten
und
Alkoholeinfluss
2.749
2.486
- 9,57 %
Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB
Bei 24Drogenkontrollen,
und
a/II StVG festgestellt.durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von
Bei Drogenkontrollen,
vonJahr
speziell
ausgebildeten
Beamtengem.
und§§ mit
von
Drogenschnelltests,
wurdendurchgeführt
im vergangenen
1.567 folgenlose
Drogenfahrten
315 c,Hilfe
316 StGB
Drogenschnelltests,
wurden
im
vergangenen
Jahr
1.567
folgenlose
Drogenfahrten
gem.
§§
315
c,
316
StGB
und
24 a/II
StVG festgestellt.
Fahrten
unter
2019
2020
Veränderung
und
24 a/II StVG
festgestellt.
Fahrten
unter
Drogeneinfluss – Bezirk Mittelfranken
Drogeneinfluss
1.494
1.567
+ 4,89 %
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
2019
2020
Veränderung
Fahrten unter
Drogeneinfluss
1.494
1.567
+ 4,89 %
4.5.1.2.
Sonstige Verkehrsstraftaten
Drogeneinfluss
1.494
1.567
+ 4,89 %
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.1 Verkehrsdelikte/
Verkehrsüberwachung
4.5.1.1 Alkohol und Drogen
Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486
Fahrten unter Alkoholeinfluss gem.
§§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG
festgestellt. Darüber hinaus konnten
349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. -5,42 %).
Bei Drogenkontrollen, durchgeführt
von speziell ausgebildeten Beamten
und mit Hilfe von Drogenschnelltests,
wurden im vergangenen Jahr 1.567
folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315
c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt.
4.5.1.2 Sonstige
Verkehrsstraftaten
Darüber hinaus wurden im Jahr 2020
insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt.
Hierbei sind besonders die auf nebenstehender Tabelle aufgelisteten Straftaten zu erwähnen.
4.5.1.2.hinaus
Sonstige
Verkehrsstraftaten
Darüber
wurden
im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten
festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen:
Sonstige
Verkehrsstraftaten
Bezirk Mittelfranken
Darüber
hinaus
wurden im Jahr 2020– insgesamt
4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
Darüber
hinaus
wurden
im Jahr zu
2020
insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
festgestellt.
Hierbei
sind
besonders
erwähnen:
Sonstige Verkehrsstraftaten
2019
2020
Veränderung
festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen:
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
568
503
-11,44 %
Sonstige Verkehrsstraftaten
2019
2020
Veränderung
Gefährdung
d. Straßenverkehrs (315 c StGB)
220
198
-10,00%
Sonstige Verkehrsstraftaten
2019
2020
Veränderung
Nötigung
im
Straßenverkehr
(§
240
StGB)
568
503
-11,44
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
362
383
+5,80 %%
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
568
503
-11,44 %
Gefährdung(§d.185
Straßenverkehrs
(315 c StGB)
220
198
-10,00%
Beleidigung
StGB)
371
319
-14,02
%
Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB)
220
198
-10,00%
Gefährl. Eingriff
Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
362
383
+5,80 %
Bedrohung
(§ 241i.d.
StGB)
23
19
-17,39
%
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
362
383
+5,80 %
Beleidigung
(§
185
StGB)
371
319
-14,02
%
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU)
112
83
-25,89 %
Beleidigung (§ 185 StGB)
371
319
-14,02 %
Bedrohung
(§
241
StGB)
23
19
-17,39
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
389
438
+12,60 %
%
Bedrohung (§ 241 StGB)
23
19
-17,39 %
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU)
112
83
-25,89 %
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
2.523
2440
-3,29 %
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU)
112
83
-25,89 %
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
389
438
+12,60 %
Verbotenes
Kraftfahrzeugrennen
(ab 2018 registriert)* 20
36
+80,00
Kennzeichenmissbrauch
(§ 22 StVG)
389
438
+12,60 %
%
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
2.523
2440
-3,29 %
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
42.523
82440
+100,0
Fahren
ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
-3,29 %%
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 20
36
+80,00 %
zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
036
---Verbotenes
Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 020
+80,00 %
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
4
8
+100,0 %
gesamt
4.823
4.427
-8,21
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
4
8
+100,0%%
zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
0
0
---zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
0
0
---gesamt
4.823
4.427
-8,21 %
gesamt
4.823
4.427
-8,21 %
4.5.2 Einsatz der Messgeräte
Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“
4.5.2.
4.5.2.
Messgeräte
Einsatz
wurden
durchder
dieMessgeräte
Verkehrspolizei4.5.2. Einsatz
Einsatz der
der
4.5.2.
Messgeräte
Einsatz
der
Messgeräte
inspektionen ganzjährig polizeiliche
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten durchgeführt(1).
Darüber hinaus erfolgten auch durch
die örtlich zuständigen Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten (2).
Zur
der
Hauptunfallursachen
der
„Überhöhte
nicht
bzw.
Geschwindigkeit“
angepasste
Zur Bekämpfung
BekämpfungZur
Zur
derBekämpfung
Bekämpfung
Hauptunfallursachen
der Hauptunfallursachen
Hauptunfallursachen
„Überhöhte bzw.
bzw.„Überhöhte
„Überhöhte
nicht angepasste
angepasste
bzw. nicht
nicht
Geschwindigkeit“
angepasste Geschwin
Geschwin
und
„Nichteinhaltung
und
„Nichteinhaltung
des
Sicherheitsabstandes“
des
Sicherheitsabstandes“
wurden
durch
die
wurden
Verkehrspolizeiinspektionen
durch
die
und „Nichteinhaltung
und „Nichteinhaltung
des Sicherheitsabstandes“
des Sicherheitsabstandes“
wurden durch die
wurden
Verkehrspolizeiinspektionen
durch die Verkehrspolizeiinsp
Verkehrspolizeiinsp
ganzjährig
ganzjährig
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
polizeiliche
mit
durchgeführt:
Großgeräten
ganzjährig polizeiliche
polizeiliche
ganzjährig
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
mit Großgeräten
Großgerätenmit
mit
durchgeführt:
Großgeräten durchg
durchg
(1) Mobile Geschwindigkeitsmessungen – Bezirk Mittelfranken
Mobile
Mobile
Mobile Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
Mobile Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
Einsatzstunden
Einsatzstunden Einsatzstunden
Einsatzstunden
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
Verwarnungen
2019
2019
22.072
22.072
26.378
26.378
128.171
128.171
2020
2019
Veränderung
2020
20202019
Veränderung
2020
23.590
22.072
+
6,88
23.590
%
23.590
22.072 + 6,88
23.590
%
26.511
26.378 ++ 0,50
0,50
26.511
%
26.511
26.378
26.511
%
124.311
128.171
3,01
124.311
%
124.311
128.171 - 3,01124.311
%
Veränd
Veränd
++ 6,88
6,88 %
%
0,50 %
%
++ 0,50
-- 3,01
%
3,01 %
Darüber
Darüber
auch
erfolgten
die
auch
zuständigen
die
Dienststellen
zuständigen
Darüber hinaus
hinaus erfolgten
erfolgten
Darüber hinaus
hinaus
auch durch
durch
erfolgten
die örtlich
örtlich
auch durch
durch
zuständigen
die örtlich
örtlich
Dienststellen
zuständigen Dienststellen
Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
mit
mit
Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
mit Laserhandmessgeräten:
Laserhandmessgeräten:
mit Laserhandmessgeräten:
Laserhandmessgeräten:
(2) Lasermessungen – Bezirk Mittelfranken
Lasermessungen
LasermessungenLasermessungen
Lasermessungen
Einsatzstunden
Einsatzstunden
Einsatzstunden Einsatzstunden
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
Verwarnungen
162
2019
2019
8.955
8.955
5.456
5.456
7.727
7.727
2020
20202019
2019
5.740
8.955
5.7408.955
3.749
3.7495.456
5.456
5.740
5.7407.727
7.727
Veränderung
2020
Veränderung
2020
-- 35,90
5.740
%
35,90
5.740
%
-- 31,29
3.749
%
31,29
3.749
%
-- 25,72
5.740
%
25,72
5.740
%
Verände
Verände
-- 35,90
35,90 %
%
-- 31,29
31,29 %
%
-- 25,72
25,72 %
%
Durch
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz
mit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner
erfolgte
Durch den
den Einsatz
Einsatz
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz ziviler
ziviler Dienstfahrzeuge
Dienstfahrzeuge
mit eingebauten
eingebautenmit
mit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner eine
eine
erfolgte ferner
ferner
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere
auf
insbesondere
den
Fernstraßen:
auf
den
Fernstraßen:
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere auf
insbesondere
den Fernstraßen:
auf den Fernstraßen:
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Einsatz
Einsatz
2019
2020
Veränderung
2020
170
Einsatz von
von Videofahrzeugen
Videofahrzeugen
Einsatz von
von Videofahrzeugen
Videofahrzeugen
2019
20202019
2019
Veränderung
2020
Einsatzstunden Einsatzstunden
11.059
5.73311.059 - 48,16
5.733
%
Verände
Verände
- 48,16 %
Einsatzstunden Einsatzstunden
8.955
5.7408.955 - 35,90
5.740
%
- 35,90
Bußgeldanzeigen
5.456
3.749
-Veränderung
31,29
3.749
%
-Verän
31,29
LasermessungenBußgeldanzeigen
Lasermessungen
2019
20205.456
2019
2020
VERKEHR
gebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
7.727
7.727 - 35,90
25,72
25,72
Einsatzstunden gebührenpflichtige
Einsatzstunden
8.955
5.7408.955
5.740
%
- 35,90
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
5.456
3.7495.456 - 31,29
3.749
%
- 31,29
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
7.727
5.7407.727
- 25,72
5.740
%eine
Durch
den Einsatz
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz ziviler
Dienstfahrzeuge
mit eingebauten
mit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner
erfolgte- 25,72
ferne
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere auf
insbesondere
den Fernstraßen:
auf den Fernstraßen:
Durch den Einsatz
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge
mit eingebautenmit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner eine
erfolgte ferne
Einsatz von Videofahrzeugen
Einsatz
von Videofahrzeugen
20202019
Veränderung
2020
Verän
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere
auf
insbesondere
den Fernstraßen:
auf2019
den Fernstraßen:
Durch den Einsatz ziviler DienstfahrEinsatz von Videofahrzeugen – Bezirk
Mittelfranken
Einsatzstunden (3)
Einsatzstunden
11.059
5.73311.059 - 48,16
5.733
%
- 48,16
zeuge mit eingebauten Videoanlagen
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
5.038
3.728
-Veränderung
26,00
3.728
%
-Verän
26,00
Einsatz von Videofahrzeugen
Einsatz von Videofahrzeugen
2019
20205.038
2019
2020
erfolgte ferner eine Verkehrsüberwagebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
2.025
1.345
1.345
%
- 33,58
Einsatzstunden gebührenpflichtige
Einsatzstunden
11.059
5.7332.025
11.059 - 33,58
48,16
5.733
48,16
chung insbesondere auf denBußgeldanzeigen
FernstraBußgeldanzeigen
5.038
3.7285.038 - 26,00
3.728
%
- 26,00
ßen (3).
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
2.025
- 33,58
1.345
%
- 33,58
Imgebührenpflichtige
Rahmen von Im
stationären
Rahmen
von
Abstandsmessungen
stationären
Abstandsmessungen
auf den2.025
Fernstraßen
auf1.345
den
wurden
Fernstraßen
nachfolgende
wurden
nachfol
Ergebnisse erzielt:
Ergebnisse erzielt:
(4)Rahmen
Abstandsmessungen
Bezirk
Im AbstandsRahmen von Im
stationären
von
Abstandsmessungen
stationären–Abstandsmessungen
aufMittelfranken
den Fernstraßen
auf den
wurden
Fernstraßen
nachfolgende
wurden nachfol
Im Rahmen von stationären
Abstandsmessungen
Abstandsmessungen
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Verän
Ergebnisse
erzielt:
Ergebnisse
erzielt:
messungen auf den Fernstraßen wurEinsatzstunden
Einsatzstunden
1.228
1.2481.228
den nachfolgende Ergebnisse
erzielt
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
9.253
6.463
Abstandsmessungen
Abstandsmessungen
2019
20209.253
2019
(4).
Einsatzstunden Einsatzstunden
1.228
1.2481.228
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
9.253
6.4639.253
4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3. Gurtanlegepflicht
und Benutzung
und von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobiltelefonen
+ 1,63
1.248
%
-Veränderung
30,15
6.463
%
2020
+ 1,63
1.248
%
- 30,15
6.463
%
+ 1,63
-Verän
30,15
+ 1,63
- 30,15
4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3. Gurtanlegepflicht
und Benutzung
und von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobiltelefonen
Das Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
und / oder die
und
unzulässige
/ oder die unzulässige
Benutzung von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobilte
4.5.3 GurtanlegepflichtDas
undNichtanlegen
Benutzung von Mobiltelefonen
durch Kraftfahrzeugführer
durch Kraftfahrzeugführer
beeinflussenbeeinflussen
als mittelbare
alsUrsachen
mittelbare
das
Ursachen
Unfallgeschehen
das Unfallgeschehen
bzw. die
bzw.
Das Nichtanlegen
Das Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
und / oder die
und
unzulässige
/ oder die unzulässige
Benutzung von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobilte
daraus resultierenden
daraus resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig und
nachhaltig
wurdenund
gezielt
wurden
geahndet:
gezielt geahndet:
durch
Kraftfahrzeugführer
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
beeinflussen
als
mittelbare
als
Ursachen
mittelbare
das
Ursachen
Unfallgeschehen
das
Unfallgeschehen
bzw.
die
bzw.
Das Nichtanlegen des SicherheitsHandyverstöße – Bezirk Mittelfranken
daraus
resultierenden
daraus
resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig
und
nachhaltig
wurden
und
gezielt
wurden
geahndet:
gezielt
geahndet:
gurtes und/oder die unzulässige Be„Handyverstöße“
„Handyverstöße“
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Überwachung
GüterPersonenverkehr
Mittelfranken
Überwachung
Überwachung
Güter- undGüterPersonenverkehr
undund
Personenverkehr
2019 – Bezirk
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Anzahl der kontrollierten
Anzahl der kontrollierten
Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte644
Kontrolle
von
Kontrolle
Gefahrguttransportern
von
Gefahrguttransportern
Anzahl derÜberwachung
Anzahl
kontrollierten
der kontrollierten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
37.795
37.795
27.241
27.241
-Veränderung
27,932 % -Veränderung
27,932 % 2019
Überwachung
Güterund
GüterPersonenverkehr
und
Personenverkehr
2019
2019
2020
2020
Anzahl der Beanstandungen
Anzahl der Beanstandungen
(gesamt)
(gesamt)
303
Anzahl
der
kontrollierten
Anzahl
der
kontrollierten
Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte
beanstandeten
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
9.179
9.179
6.200
6.200
- 32,46
32,46 %% 644
Anzahl derAnzahl
kontrollierten
der kontrollierten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
37.795
27.241
27.241
27,932%% - 27,932
Anzahl der stillgelegten
Anzahl der37.795
Beförderungseinheiten
stillgelegten
Beförderungseinheiten
41
Anzahl der Beanstandungen
Anzahl der9.179
Beanstandungen
(gesamt)
Untersagungen
Untersagungen
der
Weiterfahrt
der
Weiterfahrt
562
562
298(gesamt)
298- 46,98
% - 46,98
Anzahl
derAnzahl
beanstandeten
der
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
9.179
6.200
6.200
32,46
32,46 % 303
Anzahl der stillgelegten
Anzahl der562
Beförderungseinheiten
stillgelegten
Beförderungseinheiten
Untersagungen
Untersagungen
der Weiterfahrt
der Weiterfahrt
562
298
298
- 46,98 % - 46,98 % 41
1294
644
2020
2019
225
303
1294
644
19
41
225
303
19
41
+1294
100,93 % + 100,93 %
Veränderung
2020
Veränderu
-225
25,75 %
- 25,75 %
+1294
100,93 % + 100,93 %
-19
53,66 %
- 53,66 %
-225
25,75 %
- 25,75 %
-19
53,66 %
- 53,66 %
nutzung von Mobiltelefonen durch
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
9.905
12.511
-9.905
20,83 %
- 20,83 %
„Handyverstöße“
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Kraftfahrzeugführer beeinflussen„Handyverstöße“
als
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
9.905
12.511
9.905
20,83
%
20,83 %
mittelbare Ursachen das UnfallgescheVerstöße gegen
Verstöße
die Anschnallpflicht
gegen
die
Anschnallpflicht
2019 Mittelfranken
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Verstöße
gegen
die
Anschnallpflicht
–
Bezirk
hen Gurtanlegepflicht
bzw. die und
daraus
resultierenden
4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3.
Benutzung
und Benutzung
von
Mobiltelefonen
von gebührenpflichtige
Mobiltelefonen
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
(gesamt)
(gesamt) 7.898
6.094
7.898
-6.094
22,84 %
- 22,84 %
Verstöße
gegen
Verstöße
die Anschnallpflicht
gegen die Anschnallpflicht
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Personenschäden
nachhaltig
und
wur4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3. Gurtanlegepflicht
und Benutzung
und Benutzung
von Mobiltelefonen
von Mobiltelefonen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
(gesamt)
(gesamt)
7.898
6.094
7.898
6.094
22,84
%
22,84 %
den
gezielt
geahndet.
Das Nichtanlegen
Das
Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
und
/ oder
und
die4.5.4.
/unzulässige
oder Überwachung
die des
unzulässige
Benutzung
Benutzung
von
Mobiltelefonen
von
4.5.4.
Überwachung
Güter- und
des
Personenverkehrs
GüterundMobiltelefonen
Personenverkehrs
durch
Kraftfahrzeugführer
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
beeinflussen
als
mittelbare
dasBenutzung
Unfallgeschehen
dasBenutzung
Unfallgeschehen
bzw.
bzw. die
Das Nichtanlegen
Das Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
undmittelbare
/ oderals
und
die
/Ursachen
unzulässige
oder die Ursachen
unzulässige
von Mobiltelefonen
vondie
Mobiltelefonen
4.5.4. Überwachung
4.5.4. Überwachung
des Güter- und
des Personenverkehrs
Güter- und Personenverkehrs
daraus
resultierenden
daraus
resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig
nachhaltig
und
wurden
gezielt
wurden
geahndet:
gezielt
geahndet:
durch Kraftfahrzeugführer
durch Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
beeinflussen
als
mittelbare
Ursachen
Ursachen
das
Unfallgeschehen
das
bzw. die
bzw.Nutzfahrzeuge
die 27.241 Nutzfahrzeuge
Immittelbare
Jahr als
2020
Im
wurden
Jahr und
2020
in
Mittelfranken
wurden
in Unfallgeschehen
Mittelfranken
insgesamt
27.241
insgesamt
kontrolliertkontrolliert
und davon und d
daraus resultierenden
daraus resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig
nachhaltig
und
wurden
undgezielt
wurden
geahndet:
gezieltVerstößen
geahndet:
6.200 Fahrzeuge
6.200
überwiegend
Fahrzeuge
überwiegend
wegen
wegengegen
Verstößen
die Sozialvorschriften,
gegen die Sozialvorschriften,
einer mangelhaften
einer mange
Im Jahr 2020Im
wurden
Jahr 2020
in 2019
Mittelfranken
wurden
in2020
Mittelfranken
insgesamtVeränderung
27.241
insgesamt
Nutzfahrzeuge
27.241 Nutzfahrzeuge
kontrolliertkontrolliert
und davon und d
„Handyverstöße“
„Handyverstöße“
2019
2020
Veränderung
Ausrüstung
oder
Ausrüstung
unzureichenden
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
Ladungssicherung
beanstandet.
beanstandet.
In
298
Fällen
In
musste
298
Fällen
die
musste die
4.5.4
Überwachung des6.200 Fahrzeuge
In12.511
298
Fällen
musste
die
Weiterfahrt
6.200
überwiegend
Fahrzeuge
überwiegend
wegen
Verstößen
wegen
gegen
Verstößen
die Sozialvorschriften,
gegen die Sozialvorschriften,
einer mangelhaften
einer mange
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
9.905
9.905
20,83
%
20,83
%
„Handyverstöße“
„Handyverstöße“
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Weiterfahrt untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt werden.
Güter- und Personenverkehrs
untersagt
werden.
Ausrüstung oder
Ausrüstung
unzureichenden
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
beanstandet.
In 298 FällenInmusste
298 Fällen
die musste die
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
12.511
9.905
9.905
- 20,83 %Ladungssicherung
- 20,83beanstandet.
%
Weiterfahrt
untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt
werden.
Verstöße gegen
Verstöße
die gegen
Anschnallpflicht
die Anschnallpflicht
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Überwachung
Überwachung
Güterund
Personenverkehr
GüterPersonenverkehr
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken
Dabei
handelte
es sichund
in 1.294
Fällen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
(gesamt) (gesamt)
7.898
7.898
6.094
6.094
22,84
%
22,84 % 37.795
Verstöße gegen
Verstöße
dieVerwarnungen
gegen
Anschnallpflicht
dieVerwarnungen
Anschnallpflicht
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Anzahl
der
kontrollierten
Anzahl
der
kontrollierten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
27.241
37.795
27.241
27,932
%
27,932 %
insgesamt 27.241 NutzfahrzeugeÜberwachung
konum
Gefahrguttransporter,
die in 225
Überwachung
Güterund
Personenverkehr
Güter- und
Personenverkehr
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
(gesamt) (gesamt)
7.898
7.898
6.094
6.094
- Nutzfahrzeuge
22,84
% - 22,84 % 2019
Anzahl
der
beanstandeten
Anzahl
der
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
9.179
6.200
9.179
6.200
32,46
%
32,46 %
trolliert und davon 6.200 Fahrzeuge
Fällen
Verstößen Nutzfahrzeuge
nach gefahrAnzahl
der kontrollierten
Anzahlwegen
der kontrollierten
Nutzfahrzeuge
37.795
27.241
37.795
-27.241
27,932 % - 27,932 %
4.5.4. Überwachung
4.5.4. Überwachung
des Güterdes
und
GüterPersonenverkehrs
und
Personenverkehrs
Untersagungen
Untersagungen
der
Weiterfahrt
der
Weiterfahrt
562
298
562
298
46,98
%
46,98
%
überwiegend wegen Verstößen gegen
gutrechtlichen
Bestimmungen
beanAnzahl
der beanstandeten
Anzahl der beanstandeten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
9.179
6.200
9.179
-6.200
32,46 %
- 32,46 %
4.5.4. Überwachung
4.5.4.
Überwachung
des
Güterdes
und
GüterPersonenverkehrs
und
Personenverkehrs
die Sozialvorschriften, einer mangelstandet
werden der
mussten.
In 19 Fällen
Untersagungen
Untersagungen
der Weiterfahrt
Weiterfahrt
562
562
-298
46,98 %
- 46,98 %
m Jahr 2020
Imhaften
Jahr
wurden
2020
inwurden
Mittelfranken
in Mittelfranken
insgesamt
27.241
Nutzfahrzeuge
27.241
kontrolliert
und
davon
davon die298
Dabeiinsgesamt
handelte
Dabei
es
handelte
sichdie
inNutzfahrzeuge
1.294
es kontrolliert
sich
Fällen
inuntersagt
1.294
um
Gefahrguttransporter,
Fällen
umund
Gefahrguttransporter,
in 225 Fällen
die inwegen
225 Fällen wegen
Ausrüstung
oder
unzureichenmusste
Weiterfahrt
wer6.200
Fahrzeuge
6.200
Fahrzeuge
überwiegend
überwiegend
wegen
Verstößen
wegen
Verstößen
gegen
die
gegen
Sozialvorschriften,
die
Sozialvorschriften,
einer
mangelhaften
einer
mangelhaften
m Jahr
2020
Imden
Jahr
wurden
2020inwurden
Mittelfranken
in Mittelfranken
insgesamt
insgesamt
27.241
Nutzfahrzeuge
27.241
Nutzfahrzeuge
kontrolliert
kontrolliert
und
davon
und
davon beanstandet
Verstößen
nach
Verstößen
gefahrgutrechtlichen
nach
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
werden mussten.
werden
In mussten.
19 Fällen In 19
Ladungssicherung
beanstandet.
den.
Dabei
handelte
Dabei
es
handelte
sich
in
1.294
es
sich
Fällen
in
1.294
um
Gefahrguttransporter,
Fällen
um
Gefahrguttransporter,
die in 225 Fällen
die inwegen
225 Fällen wegen
Ausrüstung
Ausrüstung
oder
unzureichenden
oder überwiegend
unzureichenden
Ladungssicherung
Ladungssicherung
beanstandet.
beanstandet.
In
298
Fällen
In
298
musste
Fällen
die
musste
die
6.200 Fahrzeuge
6.200
Fahrzeuge
überwiegend
wegen
Verstößen
wegen
Verstößen
gegen
die
gegen
Sozialvorschriften,
die
Sozialvorschriften,
einer
mangelhaften
einer
mangelhaften
musste die Weiterfahrt
musste die untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt werden.
Verstößen
nach
Verstößen
gefahrgutrechtlichen
nach
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
beanstandet
werden mussten.
werden
In mussten.
19 Fällen In 19
Weiterfahrt
Weiterfahrt
untersagt
untersagt
werden.
werden.
Ausrüstung
Ausrüstung
oder unzureichenden
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
Ladungssicherung
beanstandet.
beanstandet.
In 298
Fällen
In 298
musste
Fällendie
musste
die
musste
die
Weiterfahrt
musste
die
untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt
werden.
Weiterfahrt
Weiterfahrt
untersagtuntersagt
werden. werden.
Kontrolle vonKontrolle
Gefahrguttransportern
von Gefahrguttransportern
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Dabei handelte
Dabei handelte
es sich in es
1.294
sichFällen
in 1.294
umFällen
Gefahrguttransporter,
um
Gefahrguttransporter,
die in 225die
Fällen
in 225
wegen
Fällen wegen
4.5.5
Schwerpunktaktionen
4.5.5 Schwerpunktaktionen
Verstößen
Verstößen
nachhandelte
gefahrgutrechtlichen
nach
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
beanstandet
werden
werden
mussten.
InFällen
19 Fällen
In 19 Fällen
Dabei handelte
Dabei
es
sich
in es
1.294
sichFällen
in 1.294
umFällen
Gefahrguttransporter,
um Gefahrguttransporter,
die
in 225mussten.
die
Fällen
in 225
wegen
wegen
4.5.5
Schwerpunktaktionen
4.5.5 Schwerpunktaktionen
musste
die
musste
Weiterfahrt
dienach
Weiterfahrt
untersagt
untersagt
werden.
werden.
Verstößen
Verstößen
nach
gefahrgutrechtlichen
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
beanstandet
werden
mussten.
werden
mussten.
In
19
Fällen
In 19
Fällen
Bedingt durch
die zudurch
Beginn
diedes
zu Beginn
Jahres 2020
des Jahres
aufgekommene
2020
aufgekommene
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie
mussten einige
musste
Kontrolle
von
Gefahrguttransportern
–Bedingt
Bezirk
Mittelfranken
musste die
musste
Weiterfahrt
die Weiterfahrt
untersagtuntersagt
werden.geplante
werden. und
geplante
bereits
und
konzeptionierte
bereits
konzeptionierte
Aktionen
aufgrund
Aktionen
des
aufgrund
Infektionsschutzes
des
Infektionsschutzes
entfallen.
Im
entfa
Bedingt durch
Bedingt
die zudurch
Beginn
diedes
zu Beginn
Jahres
2020
des Jahres
aufgekommene
2020 aufgekommene
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie
mussten einige
musste
Kontrolle Kontrolle
von Gefahrguttransportern
von Gefahrguttransportern
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
frühzeitigen
frühzeitigen
Herbst,
Herbst,
Beendigung
nach
Beendigung
des
erstenaufgrund
Lockdowns,
des
ersten
Lockdowns,
konnten
erfreulicherweise
konnten
erfreulicherweis
einige
geplante und
geplante
bereitsnach
und
konzeptionierte
bereits
konzeptionierte
Aktionen
Aktionen
des
aufgrund
Infektionsschutzes
des
Infektionsschutzes
entfallen.
Im
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Anzahl
derAnzahl
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Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte
644
644
1294
1294
+Veränderung
100,93
%+Veränderung
100,93
%
Kontrolle
Kontrolle
von
Gefahrguttransportern
Gefahrguttransportern
2019
2019
2020
2020
Termine
wahrgenommen
Termine
wahrgenommen
werden.
Die
werden.
Kollegen
Die
meisterten
Kollegen
bei
meisterten
den
Sonderkontrollen
bei
den
Sonderkontrollen
und
auch
den
und a
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Beanstandungen
der Beanstandungen
(gesamt)
(gesamt)
303
303
225
225
-+25,75
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frühzeitigenfrühzeitigen
Herbst,
nach
Herbst,
Beendigung
nach
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des %ersten
Lockdowns,
des
konnten erfreulicherweise
konnten erfreulicherweis
einige
kontrollierten
kontrollierten
Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte
644
644
1294
1294
100,93
%-+25,75
100,93
für
das wahrgenommen
ganze
für
das
Jahrwahrgenommen
ganze
geltenden
Einsatzplänen
geltenden
den
den
zwischen
Spagat
Infektionsschutz
zwischen
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stillgelegten
der stillgelegten
Beförderungseinheiten
Beförderungseinheiten
41
41
19 Jahr Die
19
53,66 % Die
53,66
% Spagat
Beanstandungen
Beanstandungen
(gesamt)
(gesamt)
303
303
225
225
-werden.
25,75
-Einsatzplänen
25,75
Termine
Termine
werden.
Kollegen
meisterten
Kollegen
bei
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den
Sonderkontrollen
bei den
Sonderkontrollen
undInfektionssch
auch und
den
und a
professioneller
professioneller
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mit
dem
nötigen
mit
dem
Fingerspitzengefühl.
nötigen
Fingerspitzengefühl.
Insbesondere
Insbesond
die
Anzahl derAnzahl
stillgelegten
der stillgelegten
Beförderungseinheiten
Beförderungseinheiten
41 19 Kontrolltätigkeit
- 53,66
% -Einsatzplänen
53,66
% Spagat
für das ganze
für41das
Jahrganze
geltenden
Jahr 19
Einsatzplänen
geltenden
den
den
zwischen
Spagat
Infektionsschutz
zwischen
Infektionssch
und
Kontrollgruppe
Kontrollgruppe
Motorrad
Mittelfranken
Motorrad
Mittelfranken
(KGM)
nicht
konnte,
zuletztnicht
wegen
zuletzt
dem wegen
hohen
Engagement
dem hohen
professioneller
Kontrolltätigkeit
Kontrolltätigkeit
mit
dem konnte,
nötigen
mit (KGM)
dem
Fingerspitzengefühl.
nötigen
Fingerspitzengefühl.
Insbesondere
Insbesond
dieEng
4.5.5 Schwerpunktaktionen
4.5.5 Schwerpunktaktionen professioneller
der
Mitglieder
der
ihr
Mitglieder
Arbeitspensum,
ihr
Arbeitspensum,
verglichen
verglichen
dem
Vorjahr,
mit
dem
nochmals
Vorjahr,
deutlich
nochmals
steigern.
deutlich
steigern.
Kontrollgruppe
Kontrollgruppe
Motorrad
Mittelfranken
Motorrad
Mittelfranken
(KGM)mit
konnte,
(KGM)
nicht
konnte,
zuletzt
nicht
wegen
zuletzt
dem wegen
hohen
Engagement
dem hohen
Eng
4.5.5 Schwerpunktaktionen
4.5.5
Schwerpunktaktionen
Polizeipräsidium
Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
der
Mitglieder
derihr
Mitglieder
Arbeitspensum,
ihr Arbeitspensum,
verglichen
mit
verglichen
dem
Vorjahr,
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dem
nochmals
Vorjahr,
deutlich
nochmals
steigern.
deutlich steigern.
Bedingt durch
Bedingt
diedurch
zu Beginn
die zudes
Beginn
Jahres
des
2020
Jahres
aufgekommene
2020
aufgekommene
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie
mussten
einige
mussten
171
geplante
geplante
und bereits
undBeginn
konzeptionierte
bereits
konzeptionierte
Aktionen
Aktionen
aufgrund
aufgrund
desCorona-Pandemie
Infektionsschutzes
desCorona-Pandemie
Infektionsschutzes
entfallen.
entfallen.
Im einige
Im
Bedingt durch
Bedingt
diedurch
zu
die zudes
Beginn
Jahres
des
2020
Jahres
aufgekommene
2020 aufgekommene
mussten
einige
mussten
163
VERKEHR
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.5 Schwerpunktaktionen
Bedingt durch die zu Beginn des Jahres 2020 aufgekommene Corona-Pandemie mussten einige geplante und
bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund des Infektionsschutzes entfallen.
Im frühzeitigen Herbst, nach Beendigung des ersten Lockdowns, konnten
erfreulicherweise einige Termine wahrgenommen werden. Die Kollegen meisterten bei den Sonderkontrollen und
auch den für das ganze Jahr geltenden
Einsatzplänen den Spagat zwischen
Infektionsschutz und professioneller
Kontrolltätigkeit mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere die
Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken
(KGM) konnte, nicht zuletzt wegen dem
hohen Engagement der Mitglieder ihr
Arbeitspensum, verglichen mit dem
Vorjahr, nochmals deutlich steigern.
4.5.5.1 Aktionstage
Gurtanlege- und
Kindersicherungspflicht
08.-11.09.2020
Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten zu Beginn
des neuen Schuljahres zielgerichtete
Kontrollen vor Schulen mit insgesamt
536 kontrollierten Personen durch. Für
die Kontrollaktion wurden insgesamt
1153:18 Personalstunden aufgewendet. Die 1043 getätigten Beanstandungen führten zu 100 VOWi-Anzeigen und
943 Verwarnungen – darin enthalten:
188 Ahndungen Sicherheitsgurt und 55
Ahndungen Kindersicherungspflicht.
Die Aktion wurde durch verschiedene
Lokalzeitungen aufgenommen und in
den Medien entsprechend begleitet.
Weiterhin war die Resonanz in der Bevölkerung durchweg positiv. Die häufigsten registrierten Verstöße (Parken
im absoluten Haltverbot, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wurden durch Führer sog. Elterntaxis begangen. Im Vergleich zum
Vorjahr konnte stellenweise durch pandemiebedingte Änderungen im Schulbetrieb eine Erhöhung des elterlichen
Hol- und Bring-Dienstes festgestellt
werden. Die Ahndungen hinsichtlich
164
Nutzung des Sicherheitsgurts und speziell die Sicherung von Kindern lagen
erkennbar über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre.
4.5.5.2 Kontrollaktion
„Truck & Bus“ 14.10.2020
Von den 493 überprüften Fahrzeugen
am Kontrolltag mussten 133 Fahrzeuge
beanstandet werden.
Interessanterweise gibt es bei der
Beanstandung hinsichtlich der verschiedenen Fahrzeugklassen erhebliche Unterschiede. Bei den leichten
Nutzfahrzeugen zwischen 3,5-12t zGM
waren 67 deutsche Fahrer und (nahezu gleich) 64 Fahrer aus dem EU/EWRRaum betroffen. Bei den schweren
Nutzfahrzeugen ab 12t waren es nur
29 deutsche Fahrer bei 53 Fahrern aus
dem EU/EWR- Raum.
Auch in diesem Jahr wurden wieder
verschiedene Verstöße gegen das
Fahrpersonalrecht aufgedeckt, darunter:
■ 7 Verstöße gegen die Lenkzeit
■ 12 Verstöße gegen Lenkzeitunterbrechungen
■ 9 Verstöße gegen die wöchentlichen Ruhezeit
■ 6 Verstöße gegen die Richtlinien
zum ordnungsgemäßen Betrieb
des Kontrollgeräts
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
172
VERKEHR
■ Sicherstellung von 18 Krafträdern
4.5.5.3 Abfahrtskontrollen
4.5.5.4 Kontrollgruppe
darunter 8 mal mit Abschleppung
des Schwerverkehrs in
Motorrad Mittelfranken –
Ihr direkter
des Polizeipräsidiums
Mittelfranken
und 12 mal mit Erstellung eines
Mittelfranken
2020Kontakt zur Pressestelle
Jahresbericht
2020
Durch die Verkehrspolizeiinspektionen
Insgesamt leisteten die Beamten der
21 12-10
30
Ansbach, Erlangen0911
und Feucht
sowie
KGM im Einsatzzeitraum (01.04.2020 –
die Polizeiinspektion Rothenburg o.d.T.
18.10.2020) 763 Einsatzstunden.
wurden im Jahr 2020
insgesamt 21
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Kontrollaktionen durchgeführt. PandeWährend den Einsatzzeiten wurde in
miebedingt konnte zwischen den Moinsgesamt 28 Einsatzstunden die Genaten April bis September nicht in dieschwindigkeit von Kradfahrern übersem Themenfeld gearbeitet werden.
wacht. Dabei konnten 35 Verstöße hinInsgesamt wurden im Rahmen der
sichtlich überhöhter Geschwindigkeit
Kontrollen 246 Führer von relevanten
festgestellt werden.
Kraftfahrzeugen an unterschiedlichsten Raststellen vor der Abfahrt kontIm Rahmen der Kontrollen kam es zu
rolliert. Dabei wurden 5 Anzeigen nach
folgenden Sachbearbeitungen:
§24a StVGDie
(Alkohol),
3 nach
§ 316 StGB in den Sozialen Netzwerken
Polizei
Mittelfranken
(Alkohol), 2 nach §267 StGB sowie wei■ Erstattung von 152 VOWi-Anzeigen
tere Verstöße nach Nebengesetzen
(Bau-/Ausrüstungsvorschriften),
www.facebook.com/polizeimittelfranken
erstattet und diverse
Haftbefehle und
191 gebührenpflichtigen VerwarAufenthaltsermittlungen
abgearbeitet.
nungen (Ausrüstungsvorschriften,
www.twitter.com/polizeimfr
Zwar ist insbesondere die Anzahl der
nicht mitgeführte Dokumente), 19
www.instagram.com/polizeimfr
Alkoholdelikte nicht
exorbitant hoch,
Strafanzeigen
jedoch regt das alleinige Vorhanden■ Ausstellung von 311 Mängelanzeisein der Delikte bereits polizeiliches
gen und 95 KontrollaufforderunHandeln im Folgejahr an.
gen
erforderlichen Gutachtens
■ Durchführung von 53 Schallpegelmessungen an der Abgasanlage
■ Unterbindung von 28 Weiterfahrten bei kontrollierten Krafträdern
wegen mangelhafter Verkehrssicherheit
Ein besonderes Augenmerk liegt bei
der Tätigkeit der KGM und auch beim
parallel verlaufenden Einsatzplan des
Polizeipräsidiums Mittelfranken auf
dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer.
Im Schnitt leistete die KGM, bezogen
auf die Zielgruppe Motorradfahrer, in
Mittelfranken für das Jahr 2020 rund
87% Prozent aller Anhaltungen. Trotz
der anhaltenden Corona-Pandemie
konnte die Quote im Vergleich zum
Vorjahr um 58,0% gesteigert werden.
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
173
165
VERKEHR
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.6 Verkehrsprävention/
-erziehung
4.5.6.1 Verkehrserziehung
Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen
(Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich
der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch. Der Schwerpunkt liegt mit
2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei
der Ausbildung von Schülern.
Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe
nimmt davon mit 1.298 (2.381) Unterrichtseinheiten den größten Bereich
ein.
Bei diesen Unterrichten konnten
6.147 = 41,2 % (14.673 = 96,6 %) der
14.938 (15.182) Schüler
der 4. Klas4.5.6 Verkehrsprävention
/ -erziehung
sen ausgebildet werden. Von diesen
bestanden 4.912 = 79,9 % (12.052 =
4.5.6.1
Verkehrserziehung
79,4 %) die Radfahrprüfung.
Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020
Leider setzt sich der Trend fort, dass
insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der
zu Beginn der Radfahrausbildung imVerkehrsprävention/Verkehrserziehung
mer mehr Schülerinnen und Schülerdurch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847)
Unterrichtseinheiten
bei Anforderungen
der Ausbildungder
von Schülern.
nicht oder – für die
Darüber hinaus wurden zielgruppentelfranken 7.120 (11.755) Stunden vor
Jugendverkehrsschule – nicht ausreiorientiert 56 (190) Vorträge bei „Jungen
insgesamt 99.232 (184.956) Personen.
Die Durchführung
Radfahrausbildung
imErwachsenen“
Rahmen Jugendverkehrsschule
in der
4. in Klammern zeigen die
chend gut Rad der
fahren
können.
und bei der Zielgruppe(JVS) Die
Zahlen
Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) „Senioren“
Unterrichtseinheiten
den
größten
Bereich
ein.
Bei
11 (98) abgehalten.
Werte des Jahres 2019.
weiterer Schwerpunkt
liegt =in 41,2
der % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4.
diesenEin
Unterrichten
konnten 6.147
Beschulung
der werden.
Kindergartenkinder.
Bei den sämtlichen
leisteten = 79,4
Zusammengefasst
kann festgestellt
Klassen
ausgebildet
Von diesen bestanden
4.912 = Vorträgen
79,9 % (12.052
%) die
Hier
wurden
832
(1.094)
Unterrichte
die
Verkehrserzieher
und
Verkehrserwerden,
dass
aufgrund
der CoronaRadfahrprüfung.
abgehalten.
zieherinnen des Polizeipräsidiums MitPandemie wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen, mit noch weniger Teilnehmenden,
Schülerzahl bei JVS-Ausbildung
Schülerzahl bei JVS-Ausbildung
–
Bereich
PP
Mittelfranken
betreut werden konnten. Im Zeitraum
Bereich PP Mittelfranken
von 16.03.2020 bis 28.06.2020 musste
die JVS-Ausbildung komplett einge2016
14.136
stellt werden.
Jahr
2017
14.365
2018
14.915
2019
14.673
2020
6.147
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
Schüler
12.000
14.000
16.000
Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und -aufklärung stellt
die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar.
Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserzieher konnten
die während des Schuljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im Rahmen
18.000
von Ferienprogrammen teilweise oder
auch komplett nachgeholt werden.
Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen
und Schüler nicht oder - für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule
- nicht ausreichend
gut · Sicherheitsbericht 2020
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Rad fahren können.
174
166
Die Vorladung wird in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde, auf Vorschlag der Polizei,
ausgesprochen.
VERKEHR
Wer der Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht Folge leistet, handelt ordnungswidrig. In diesem
Fall kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Anzahl der Vorschläge zur Vorladung zum Verkehrsunterricht bewegen sich in Mittelfranken im
Langzeitvergleich auf geringem Niveau.
4.5.6.2 Sicher zur Schule –
Sicher nach Hause
Verkehrsunterrichte 2020
Verkehrsunterricht – Bereich PP
Mittelfranken
PP Mittelfranken
40
35
Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur
35
30
Schule – Sicher nach Hause“ richtet
28
30
sich in ihren Zielen an die Sicherheit
25
der Kinder auf dem Schulweg. Die Un20
20
fallschwerpunkte, Lichtzeichenanla15
gen, Fußgängerüberwege, Radwege
10
Der
Schwerpunkt
der
polizeilichen
Verkehrserziehung
und –aufklärung stellt die Ausbildung im
über Verkehrsknoten und SchulbushalRahmen
der
Jugendverkehrsschule
dar.
Aufgrund
des hervorragenden Engagements der
testellen bedürfen hierbei besonderer
5
Aufmerksamkeit.konnten die während des Schuljahres
Verkehrserzieher
ausgefallenen Unterrichtseinheiten im
0
2014
2015
2016
Rahmen von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett
nachgeholt
werden.
2017
36
31
2018
29
2019
2020
Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten
Maßnah4.5.6.3 Verkehrsunterricht
■ Der Betroffene weist ungenügen4.5.6.2
Sicher zurführen
Schuledie
– Sicher
nach Hause
men jeweils mit ihren Kräften durch.
Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht
de Kenntnisse der Vorschriften auf
Im Jahr
2020 wurden durch
das Bayeriist gemäß
Verwaltungsvorschrift
zurZielen an
oder
Die
Gemeinschaftsaktion
„Sicher
zur Schule – Sicher
nachder
Hause“
richtet sich in ihren
die
■ Er verkennt deren Bedeutung
sche Staatsministerium
für
Straßenverkehrsordnung
i. d. R.
nur zuSicherheit
der Kinder des
auf Innern,
dem Schulweg.
Die Unfallschwerpunkte,
Lichtzeichenanlagen,
Sport und IntegrationRadwege
als Schwerpunkoder
lässig beiund
Personen
über 14 Jahren,bedürfen
welFußgängerüberwege,
über Verkehrsknoten
Schulbushaltestellen
hierbei
te ausgegeben:
■ Er kann aus charakterlichen Grünche die Verkehrsvorschriften nicht oder
besonderer
Aufmerksamkeit.
den nicht seiner Einsicht entsprenur unzureichend kennen oder beherrDie■ Straßenverkehrsbehörden,
Polizei und die
örtlichen
Verkehrssicherheitsbeauftragten
führen
Werbung, Ausbildung unddieEinsatz
chend handeln.
schen
oder bei
solchen Personen, weldie Maßnahmen
jeweils mit ihren Kräften durch.
von Schulweghelfern
che die Bedeutung und Tragweite der
■ Kennzeichnung und Sicherung
Dies ist insbesondere bei MehrfachVorschriften nicht erfasst haben.
Im Jahr 2020 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
von Schulbushaltestellen und Getätern der Fall. Bei Ersttätern ggf. nur
als Schwerpunkte
winnung vonausgegeben:
Aufsichtspersonen in
dann, wenn ein grober Verstoß gegen
Aufgrund der Entscheidung des Bayeeine grundlegende Vorschrift vorliegt
rischen Verwaltungsgerichtshofes vom
Schulbussen
Werbung, Ausbildung und Einsatz von Schulweghelfern
oder sich der Betroffene trotz Beleh■ Veranstaltungen für Schulbusfahrer
22.10.1990 ist die Anordnung eines VerKennzeichnung fürund
Sicherung
von
Schulbushaltestellen
und wenn
Gewinnung rung
vonuneinsichtig zeigt.
■ Schulwegtraining
die zur
Schukehrsunterrichtes
nur zulässig,
Aufsichtspersonen
in
Schulbussen
le angemeldeten Kinder
das behördliche Ermessen rechtsfehDie Vorladung wird in der Regel von
■ Sicherung des Schulumfeldes
lerfrei ausgeübt wurde, d. h.:
Veranstaltungen für Schulbusfahrer
der Straßenverkehrsbehörde, auf Vor■ Schulbuskontrollen
■ Anhaltspunkte für ein Erziehungsschlag der Polizei, ausgesprochen.
■ Überwachung
derfür Schulwege
bedürfnis
müssen vorliegen
Schulwegtraining
die zur Schule angemeldeten
Kinder
Wer der Vorladung zum Verkehrsunterdurch die Polizei vom 08.09. bis
und
02.10.2020
Sicherung des Schulumfeldes
■ Diese müssen auch entsprechend
richt nicht Folge leistet, handelt ordaufgezeigt werden.
nungswidrig. In diesem Fall kann ein
Schulbuskontrollen
Bußgeld verhängt werden.
Die bisher jährlich durchgeführte und
■ Die erzieherische Wirkung einer
für den
20.04.2020 geplante
PressekonStrafe
Bußgeldes ge Überwachung
der Schulwege
durch die Polizei
vomoder
08.09.eines
bis 02.10.2020
Die Anzahl der Vorschläge zur Vorlaferenz musste aufgrund der Coronanügt nicht.
Die
bisher jährlich
durchgeführte
und für den 20.04.2020 geplante Pressekonferenz musste aufgrund
Pandemie
abgesagt
werden. Ebenso
dung zum Verkehrsunterricht bewegen
der
Corona-Pandemie
abgesagt werden. Ebenso
die jährliche Herbstplakataktion
wurde
die jährliche Herbstplakataktion
Einwurde
Erziehungsbedürfnis
liegt vor, ersatzlos
sich in Mittelfranken im Langzeitvergestrichen.
gleich auf geringem Niveau.
ersatzlos gestrichen.
wenn es folgende Anzeichen gibt:
Beschulte Kinder Schuljahr 2019/2020
Beschulte Kinder pro Schuljahr
– Bereich PP Mittelfranken
PP Mittelfranken
20.000
18.872
17.691
18.066
17.794
16.738
15.000
10.000
5.000
0
2016
2017
2018
2019
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
175
2020
167
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn.
Wir für Mittelfrankens Bürger.
Polizei Mittelfranken
ISSN: 2513-034X
176
Ö 2
Berichtsvorlage
OA/004/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020
Bericht:
Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit den Inhalten Jahresbericht der Zentralen
Bußgeldstelle, Sicherheitsbericht des OA sowie des ADN für das Jahr 2020 vorgestellt.
Der Sicherheitsbericht 2020 der Stadt mit den Jahresberichten der Zentrale Bußgeldstelle (RA),
des Ordnungsamtes (OA) sowie des Außendienstes Nürnberg (ADN) wird nachgereicht.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
177
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/004/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
178
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/004/2021
Seite 3 von 3
179
Ö 3
Berichtsvorlage
OA/005/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Anlagen:
Sachbericht Kriminalitätsentwicklung
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Bericht:
Die Verwaltung stellt die nach wie vor aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven
sowie subjektiven Sicherheit im Bereich der Königstorpassage und rund um den Hauptbahnhof
dar. Während die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
(Gebäude Hbf. sowie dazugehörige DB-Anlagen) eine Steigerung der dort begangenen
Gewaltdelikte von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12% (2019 auf 2020)
feststellt, geht doch das Gros der Steigerung in Höhe von 72% auf den Bereich der
"Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen
mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben" zurück. Die von der Landespolizei vorgelegten Zahlen
bzgl. der Straftaten im unmittelbaren Bahnhofsumfeld (Vorplatz, Köpa) belegen dagegen einen
deutlichen Rückgang von (insb. alkoholbedingten) Straftaten.
Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein
Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen Bahnhöfen und zentralen
Anlaufstellen in anderen Städten teilt.
Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in
Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein.
Seite 1 von 4
180
Stadt Nürnberg
1.
Berichtsvorlage OA/005/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
181
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/005/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
182
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/005/2021
Seite 4 von 4
183
Ö 3
Stadtrat am 19.05.2021
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Die im Antrag zitierten Medienberichte zur Kriminalitätsentwicklung auf den Bahnhöfen beziehen
sich auf eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die den Zuständigkeitsbereich
der Bundespolizei und damit vor allem das Gebäude des Hauptbahnhofs und die dazugehörigen
Bahnanlagen zum Inhalt hatte. Das unmittelbare Umfeld und damit die öffentlichen Flächen rund
um den Hauptbahnhof (insb. auch Bahnhofsvorplatz und Königstorpassage) unterliegen dagegen
dem Überwachungsbereich der Landespolizei. Vor allem letzterer war Inhalt des bekannten „Maßnahmenpakets Köpa“, wobei die Einbeziehung und Absprachen mit dem Hausrechtsinhaber der
DB, dem Bahnhofsmanagement sowie der Bundespolizei zur gemeinsamen Lageeinschätzung,
Synchronisierung und Evalutation von Maßnahmen dabei selbstverständlich vorgenommen wurden – wie mit anderen Handlungsträgern auch.
Unter der Überschrift „Verbesserung der Sicherheitslage in der Königstorpassage“ wurde erstmals
am 30.11.2015 ein Runder Tisch installiert, an dem neben der Stadtreklame Nürnberg als Vermieterin der Läden in der Köpa auch einzelne Gewerbetreibende, die DB, die Polizei, VAG, OA und
weitere Dienststellen, SÖR und Referate der Stadt Nürnberg sowie verschiedene Streetworkorganisationen vertreten waren. Anlass war ein deutlicher Anstieg von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im dortigen Bereich und damit einhergehend eine massive Verschlechterung des subjektiven
Sicherheitsgefühls von Ladenbesitzern sowie Laufkundschaft und Pendlerinnen und Pendlern.
Als Konsequenz wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, aus denen schließlich das Nürnberger Drei-Säulen-Modell entstand. Dieses beinhaltet bei besonderen Konfliktsituationen im öffentlichen Raum ein eng abgestimmtes Vorgehen zwischen den einzelnen Akteuren mit Maßnahmen aus den Bereichen der „Prävention“, „Repression“ und „Gestaltung“.
Neben Verstärkung der Streetwork v.a. in den Bereichen der Drogenhilfe, wurden gestalterische
Maßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit und des subjektive Wohlempfindens wie z.B. Beleuchtungskonzepte oder Erhöhung der Reinigungsintervalle vereinbart und umgesetzt.
Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung zwischen Stadt Nürnberg mit der Landes- sowie
der Bundespolizei. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und zur Aufklärung/Verhinderung von (vor allem alkoholbedingter) Straftaten lag der Fokus auf Erhöhung der polizeilichen
Präsenz durch die die Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte,
Ausbau der Videoüberwachung und die Einführung eines Alkoholkonsumverbots vor Ort. Letztere
wurde durch eine städtische Verordnung ausgesprochen und durch die zivilrechtliche Hausordnung im DB-Hausrechtsbereich ergänzt.
Die BAO hat sich mittlerweile am Hauptbahnhof etabliert und deckt neben dem unmittelbaren Umfeld u.a. den Aufseßplatz oder Plärrer ab, um Verdrängungseffekte zu vermeiden.
Zur umfassenden Berichterstattung bzgl. der getroffenen Maßnahmen wird auf die Sachberichte
zum RWA am 30.11.2016, 29.06.2017 und 14.10.2020 verwiesen.
Zu den im Antrag gestellten Fragen wurden Stellungnahmen der Bundes- sowie Landespolizei eingeholt:
Bundespolizei (Zuständigkeit: Gebäude Hauptbahnhof inkl. Bahnanlagen)
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet die Bundespolizei am Hauptbahnhof
Nürnberg von 2019 auf 2020 eine Steigerung von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit
um 12%. Die generell festgestellte Häufung von Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben spiegelt
-2184
-2sich auch im Tätigkeitsfeld der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg wider. Die Zahl der „Widerstände gegen und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“
stieg von 54 im Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2020 und damit um 72%:
Mit Einführung des Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Bereich sowie des damit korrespondierenden hausrechtlichen Verbots der DB im Innenbereich und der Bahnanlagen kam nach Einschätzung der Bundespolizei der sich über Jahre abzeichnende kontinuierliche Anstieg alkoholbedingter
Straftaten zum Erliegen, wobei hier auch die Schließung von Großraumdiskotheken in der Innenstadt einen Effekt erzielt haben dürfte.
Alkohol Konsumierende werden im Hauptbahnhof zunächst durch die DB Sicherheit nach Hausrecht frühzeitig angesprochen und bei Bedarf aus dem Bahnhof verwiesen. Hierdurch werden insbesondere Belästigungen und Pöbeleien gegenüber Dritten weitgehend vermieden, die bei ungehindertem Fortgang häufig in delinquentem Verhalten münden würden. Die Bundespolizei folgert
hieraus, dass die Alkoholkonsumverbote in- und außerhalb des Bahnhofs sowohl für die objektive
Sicherheit als auch für das subjektive Sicherheitsempfinden von großer Bedeutung sind.
Dies gilt ebenso für den weiteren Sicherheitsbaustein der Videoüberwachung: die Bundespolizei
begrüßt deren erfolgten Ausbau im Hauptbahnhof, da diese zum einen eine wesentlich schnellere
und bürgerfreundlichere Bewertung und Aufklärung von gemeldeten "ungeklärten Ereignissen"
(v.a. verdächtige stehengelassene Gepäckstücke, hilflose Personen, Behinderung von Reisenden)
ermöglicht und damit erheblich zur Reduzierung von Einschränkungen in Zusammenhang mit polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen (insb. Absperrmaßnahmen) beiträgt. Zum anderen tragen
die Videoaufzeichnungen im Hausrechtsbereich der DB, in Ladengeschäften und Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu bei, die dort begangenen Delikte deutlich schneller und effektiver
aufzuklären sowie flüchtige Täter zeitnah nach der Tatbegehung zu ergreifen.
Landespolizei (Zuständigkeit: öffentliche Flächen außerhalb des DB-Geländes, insb. Bahnhofvorplatz und Köpa):
Durch die aufgezeigten intensiven städtischen und polizeilichen Maßnahmen (BAO, Alkoholverbotsverordnung, Gestaltung, Intensivierung der Sozialarbeit usw.) konnte die Lage um den Bahnhof deutlich entschärft werden, was zu einer Reduktion der Anzahl szenetypischer Delikte, aber
auch des sicherheitsrelevanten Alkoholkonsums führte. Zwar handelt es sich bei der Alkoholisie-
-3185
-3rung von Personen noch immer um einen wesentlichen Katalysator für die Begehung von Körperverletzungsdelikten, doch wurde die Anzahl der unter Alkoholeinfluss begangenen Körperverletzungsdelikte im gleichen Maße wie die Gesamtheit der Körperverletzungsdelikte verringert:
Eine Verdrängung relevanter Personen an andere Örtlichkeiten war durch die behördlichen Maßnahmen weder beabsichtigt, noch fand eine solche bis jetzt tatsächlich statt. Diese zielten gerade
nicht auf szenetypische Personen als solche, sondern ausschließlich auf die Unterbindung sicherheitsgefährdender Verhaltensweisen, die durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehen, ab.
Darüberhinaus ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Bereich des Bahnhofsplatzes
und der Köpa elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Neben der grundsätzlich präventiven Wirkung dient diese der frühzeitigen Erkennung sicherheitsgefährdenden Verhaltens und damit auch der unmittelbaren polizeilichen Intervention. Darüberhinaus gewährleistet die Videoüberwachung auch eine zügige und beweiskräftige Verfolgung begangener Straftaten und trägt damit
nachhaltig zur Reduzierung szenetypischer Delikte bei.
Auch wenn sich die Zahl der Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte inzwischen noch unterhalb der Zahlen des Jahres 2016 bewegt, handelt es sich beim Hauptbahnhof Nürnberg und
dessen Umfeld unverändert um einen Kriminalitätsschwerpunkt im Stadtgebiet. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Nürnberger Hauptbahnhof die nahezu einzige zentrale Anlaufstelle für Angehörige verschiedener Personengruppen am Rande der Gesellschaft – auch aus der
-4186
-4Umgebung Nürnbergs – darstellt. Eine Verteilung auf mehrere Örtlichkeiten, wie in Städten mit einer dezentralen Stadtarchitektur, ist in Nürnberg kaum vorhanden.
Fazit:
Die effektive Gesamtzunahme der Straftaten im Bahnhofsbereich ist bei genauerer Betrachtung
vor allem dem strafbaren Widerstandsverhalten gegenüber dem Sicherheitspersonal geschuldet.
Daneben bleibt festzustellen, dass insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die konsequente Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches beschlossenen
Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt haben.
Auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und der anliegenden Gewerbetreibenden konnte durch die konzertierte Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen
verbessert werden, wie sich in einem deutlichen Rückgang von Beschwerden zeigt.
Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt;
eine Eigenschaft, die er sich mit vielen zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Gesamtgesellschaftliche Probleme lassen sich auch durch ein durchaus erfolgreiches Drei-Säulen-Modell
nicht lösen. Dennoch dürfen die erzielten Erfolge nicht unterschätzt werden.
Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft
die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein.
Nbg., 22.04.2021
OA
gez. Kurr
(5322)
187
Ö 3
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de
U1, Ul 1 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 / 231-2906
Fax 0911 / 231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
-Ort
An den Oberbürgermeistet
O B ER BÜ Hü ER M Ei STER j
der Stadt Nürnberg
Marcus König
0 4. FEB. 2021
Rathaus
------------ -----/........ Mr
1
90403 Nürnberg
Zur Ste5ungnaixne
Zur
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3
Antwort zjrUn!
thrift vd-sn
z.w.V.
I
|
Nürnberg, 3. Februar 2021
Antragsteller: Blaschke
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach Medienberichten soll es am Nürnberger Hauptbahnhof im Vergleich zu anderen
Bahnhöfen zu einer relativ hohen Zahl von Gewaltdelikten gekommen sein. Dies ergebe sich
aus statistischen Angaben des Bundesministeriums des Innern.
Am Nürnberger Hauptbahnhof wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen zur
Kriminalitätsprävention und besseren Strafverfolgung diskutiert und eingeführt, beispielsweise
eine verstärkte Videoüberwachung und eine Ausweitung des Alkoholverbots im Hauptbahnhof.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen
Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof,
insbesondere über
•
•
•
die Zusammensetzung der festgestellten Straftaten,
den Erhebungszeitraum sowie
etwaige Erkenntnisse über die Wirkung bereits eingeleiteter Maßnahmen (Ausbau
Videoüberwachung, Alkoholverbot u.ä.).
Nach Möglichkeit sollte im Rahmen der Berichterstattung die Entwicklung im Hauptbahnhof in
Bezug gesetzt werden zur Entwicklung im näheren Bahnhofsumfeld, das in den letzten Jahren
verstärkt im sicherheitspolitischen Fokus lag.
Es wird gebeten, Vertreter der Bundespolizei sowie der Landespolizei als Sachverständige zur
Sitzung einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
{(neu
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
)r. Ulrich
Sicherheitspolitischer Sprecher
Stadtratsfroktion
Nürnberg
SPD
188
Ö 5
Beschlussvorlage
UwA/001/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Umweltausschuss
28.04.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage 1 Projektliste Aktionsplan
Anlage 2 Karte Aktionsplan
Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park
Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village
Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard
Anlage 4 MIP 2022-2025ff
Sachverhalt (kurz):
Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und
Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und
Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger
Freiraumplanung. Er ist eingebettet in formelle und informelle gesamtstädtische Planungen
(z.B. "Grüne Finger Konzept", Flächennutzungsplan). Seit 2015 (10/2015) wird regelmäßig in
den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat über den aktuellen Sachstand berichtet. 2017 wurde im
UmwA (05/2017), AfS (05/2017) und Werkausschuss SÖR (04/2017) Bericht erstattet. 2018
(05/2018) und 2019 (07/2019) wurde der aktuelle Sachstand im Stadtrat vorgetragen. Der
letzte Sachstand wurde im Umweltausschuss am 08.07.2020 vorgestellt, die Finanzen wurden
erneut am 22.07.2020 und am 19.11.2020 im Stadtrat behandelt.
Der Masterplan enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der umsetzungsfähige,
bereits fertiggestellte, begonnene und geplante Projekte im Stadtgebiet auflistet. Die Projekte
werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan Freiraum stetig fortgeschrieben. Die
Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung.
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189
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage UwA/001/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen.
Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Ansätze im
Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden
werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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190
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage UwA/001/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Diversity Belange werden bei allen relevanten Einzelprojekten (z.B. neue
Parkanlagen) berücksichtigt
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Ref. I/II
Ref. V, Ref. VI, Ref. VII
Seite 3 von 4
191
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage UwA/001/2021
Gutachtensvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Rahmen der MIP-Fortschreibung 20222025 zum MIP-Titel "714 Masterplan Freiraum" zu beantragen. Über die endgültigen Ansätze
soll aufgrund der Haushaltslage in den Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden
werden.
Beschlussvorschlag:
Das Gutachten des Umweltausschusses vom 28.04.2021 „6. Sachstandsbericht Masterplan
Freiraum“ wird zum Beschluss erhoben.
Seite 4 von 4
192
Ö 5
Beilage Umweltausschuss 28.04.2021
Sachstandsbericht
Entscheidungsvorlage
Anlass
Nürnberg ist in den letzten 10 Jahren um mehr als 34.000 EinwohnerInnen (Quelle: Amt für
Stadtforschung und Statistik, Einwohnermelderegister, DST-Bestandsdatensatz, erstellt am
12.03.2021) gewachsen. Mit der damit einhergehenden Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung
schreitet die Innenentwicklung im Stadtgebiet sukzessive voran, auch um die Außenbereiche wie
Reichswald, Knoblauchsland und verbliebene Talauen von Pegnitz und Rednitz etc. baulich nicht in
Anspruch nehmen zu müssen. Das Prinzip der nutzungsgemischten „europäischen Stadt der kurzen
Wege“ wird nach wie vor verfolgt. Viele Konversions- und Brachflächen wurden und werden bereits
bebaut. Damit verbunden steigen die Flächenkonkurrenzen und auch der Nutzungsdruck auf bereits
vorhandene Grün- und Freiflächen kontinuierlich an.
Die Umsetzung der sog. doppelten Innenentwicklung, die sich die Nürnberger Stadtentwicklung zum
Ziel gesetzt hat, also die behutsame bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der
gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung, ist somit
dringlicher denn je. Da Freiflächen neben ihren vielfältigen sozialen, gesundheitlichen, ökologischen
und stadtbildprägenden Funktionen zudem verstärkt klimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen
sollen, müssen kreative und ggf. auch neue Wege gefunden werden, um diesen Herausforderungen
einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Der Masterplan Freiraum mit seinem räumlichen Gesamtkonzept und die „Vision Grüne Finger“
stellen die Grundlage für eine langfristige Leitlinie der Stadtplanung dar.
In der Corona Pandemie zeigt sich der hohe Stellenwert des städtischen Grüns. Die Folgen des
Lockdowns und die damit verbundenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sind eine besondere
Herausforderung für die Nürnberger Stadtbevölkerung. Das Freizeitverhalten hat sich nachhaltig
verändert. Die Menschen suchen daher nach anderen Erholungsmöglichkeiten und entdecken die
Vorteile des städtischen Grüns. Die Parks und Grünflächen in Nürnberg werden häufiger und
intensiver genutzt und gewinnen zusehends an Bedeutung. Insofern kommt der sukzessiven
Verbesserung des Angebots an Freiflächen eine hohe Priorität zu.
Das Spannungsfeld der doppelten Innenentwicklung ist in der kommunalen Praxis anspruchsvoll
und herausfordernd. Regelungen zur doppelten Innenentwicklung wurden im Baulandbeschluss der
Stadt Nürnberg bereits aufgenommen. Nun müssen diese im Rahmen der Gesamtabwägung für
eine erfolgreiche Stadtentwicklung weiterhin stringent umgesetzt werden. Die Schaffung von neuen
Wohneinheiten erfordert, insbesondere in dicht besiedelten und gründefizitären Bereichen,
unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage das Mitdenken der Grünen Infrastruktur. Im
Hinblick auf die Nachverdichtung und die zunehmende Bevölkerung muss auch der Ausbau einer
sozialen Infrastruktur berücksichtigt werden.
Der Masterplan Freiraum ist eine Daueraufgabe und hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer
nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Grün-und Freiraumversorgung in Nürnberg zu
gewährleisten. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und dem integrierten
Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ greift er das Ziel eines ausreichenden Angebots an
Grün- und Freiflächen und den Ausbau der Grünen Infrastruktur auf. Eine qualifizierte
Freiraumentwicklung soll mit formellen und informellen Instrumenten erreicht werden.
Die Umsetzung seiner Inhalte ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der alle beteiligten
Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem
Strategien, Programmatiken und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und für die Umsetzung
vorbereitet werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als
1
193
Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im
Stadtgebiet.
Entsprechend wird der Masterplan Freiraum fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden
einzelne Teilschritte und Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der
Stadtentwicklungsplanung, u.a. den Sanierungszielen der Stadterneuerung und dem
Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen.
Da es sich beim Masterplan Freiraum mit seinem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept um ein
integriertes Konzept handelt, das einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, werden seine Inhalte nun
entsprechend bei der Aufstellung neuer Planungen und Konzepte, wie z.B. dem Masterplan
Gewerbeflächen, eingebracht.
Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014)
ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage der
Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand des Masterplans soll in regelmäßigen Abständen
im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet werden. Auf die entsprechenden Behandlungen
im Werkausschuss SÖR am 28.04.2017, Umweltausschuss am 14.10.2015 bzw. 10.05.2017,
Stadtplanungsausschuss am 18.05.2017, die Stadtratssitzung am 02.05.2018 und am 24.07.2019
wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 08.07.2020 im Umweltausschuss
vorgestellt.
Die „Vision Grüne Finger“ als übergeordnete informelle Planung wurde am 04.03.2020 im Stadtrat
beschlossen, auch um zunehmenden Wünschen nach Bebauung statt Begrünung bei
Flächenneunutzungen andere Prioritäten entgegenzusetzen.
Aktionsplan
Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält ausgewählte, innovative Maßnahmen, die
eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Projekte besitzen. Die Maßnahmen sind räumlich
auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen
Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Die Übersicht
in Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Darstellung der Projekte und gibt
ihren derzeitigen Projektstatus an. Der Plan in Anlage 2 visualisiert die Maßnahmen des
Aktionsplans kartografisch und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte in sog. Steckbriefen
im Detail vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und
gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für
die Aufnahme neuer Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen.
Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im
Wesentlichen den im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen
und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Die Projekte werden
meist auch in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen. So können
Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse
aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden.
Seit dem letzten Sachstandsbericht im Juli 2020 wurde der Quellepark (2.5 vgl. Aktionsplan) neu
geschaffen und die Sanierung des Marie-Juchacz-Parks (5.5) fertiggestellt. Insgesamt sind nun
inklusive der Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), der Pocketparks Nonnengasse (4.2) und
Christuskirche (4.3) und des Entwicklungskonzepts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
(1.1) mittlerweile sechs Masterplan Freiraum Projekte aus dem Aktionsplan realisiert. Neu in den
Aktionsplan aufgenommen wurden der Grünzug Ambergerstraße (2.10), die Weiterentwicklung des
Schweinauer Bucks (3.2.1), der Weg am Village (3.4.1), der Pocket-Park Tetzelgasse (4.6), der
Pocket-Park Marientorzwinger (4.7) sowie der Pocket-Park Nopitschstraße (4.11).
2
194
Projektstand ausgewählter Maßnahmen
Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert,
die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet werden.
Im südwestlichen Stadtgebiet wurde mit der Vorentwurfsplanung für den Züricher Parks (2.3
Aktionsplan) begonnen. Angestrebt ist, die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit, Spielen, Artenschutz,
ökologischem Ausgleich und Entwässerung sowie den Hochwasserschutz unter einen Hut zu
bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und im Hinblick auf die
Anpassung an den Klimawandel wurde ein Entwässerungskonzept für die Grünflächen entwickelt
mit dem Ziel, das anfallende Regenwasser nach Möglichkeit in Teilbereichen des Parks in offenen
Mulden zu versickern. Dieser Park wurde mittlerweile als Modellprojekt in das
Bundesförderprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – mit einer 90%
Förderung – aufgenommen (siehe Steckbrief in Anlage 3.1)
Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4 Aktionsplan) im Nürnberger Westen ist
eine Agglomeration aus verschiedenen Freiräumen, wie öffentlichen Parkanlagen,
Kleingartenanlagen, Sportanlagen, Grünzügen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in einem
nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft
werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten
Park Tiefes Feld, sowohl aus Sicht des Stadtklimas (Kaltluftleitbahnen), der Naherholung
(Freiraumverbindungen) als auch der Biodiversität (Biotopverbund). Der Landschaftspark Tiefes
Feld (4.6 Aktionsplan), der aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und
Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert wird, und der Grünzug Weg am Village
(3.4.1. Aktionsplan) stellen erste Projekte in diesem Maßnahmenkomplex dar. Letzteres wird
modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts und Bewegungsraum
aufgewertet (siehe Steckbrief in Anlage 3.2). Hierbei wurden positive Erfahrungen mit der
coronabedingten Online Bürgerbeteiligung gesammelt.
Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3 Aktionsplan) wurde im
Dezember 2020 ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, einen Masterplan Stadtpark zu
erarbeiten. Neben der Vorentwurfsplanung für das gesamte Stadtparkareal sollen einzelne Bereiche
vertieft bearbeitet und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Ein weiterer Bestandteil des
Masterplans Stadtpark ist die Erstellung eines Baumentwicklungskonzepts. Die Planung soll durch
eine mehrstufige Bürgerbeteiligung unterstützt werden.
Der Stadtgraben (5.4 Aktionsplan) soll in seiner Gesamtheit als innerstadtnahe Grünanlage mit
Verbindungscharakter weiterentwickelt und aufgewertet werden. Hierzu erstellt SÖR zeitnah ein
Stadtgrabenkonzept, das Entwicklungspotenziale aufzeigt und Maßnahmen gemäß einer
gleichberechtigten und gendergerechten Nutzung sowie zur Förderung der Biodiversität benennt.
Anlass für das Leitbild des Stadtgrabens sind u.a. tangierende Maßnahmen, wie die abschnittsweise
Sanierung der äußeren Stadtmauer durch SÖR/Brückenbau oder die Sanierung der inneren
Stadtmauer durch das Hochbauamt (H). Derzeit wird unter der Federführung von H die Sanierung
des Marientorzwingers mit den benachbarten Grünflächen geplant.
Die Rechenberganlage (5.6 Aktionsplan) befindet sich planungsmäßig in Bau. Der 1. Bauabschnitt
„Ballspielfläche an der Welserstraße“ wird im April 2021 fertig gestellt. Mit dem 2. Bauabschnitt
„Kinderspielbereich auf dem Plateau“ wird im Frühjahr 2021 begonnen.
Die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze soll in den nächsten
Jahren mit dem Masterplan Freiraum vorangetrieben werden. Das Thema Begrünung und
kommunikativer Aufenthalt sowie die vielseitige Verwendung von Wasser wird insbesondere in der
verdichteten Innenstadt auf ausgewählten Plätzen geprüft. Für den Platz an der Gustav-AdolfGedächtniskirche (6.4 Aktionsplan) werden planerische Vorschläge im Rahmen des
Freiraumkonzepts Nürnberger Süden mittelfristig unterbreitet. Auf die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels wird dabei besonders eingegangen. Begriffe wie „Schwammstadt“ und kühlendes
Grün in einer städtischen Wärmeinsel werden mit Leben gefüllt und operationalisiert.
3
195
Stadtplätze können mehr sein als Standorte für den ruhenden Verkehr. Begrünungsmaßnahmen mit
klimaangepassten Baumpflanzungen zu Lasten von Stellplätzen sind ein weiterer Schritt in Richtung
Mobilitätswende. Der Beschluss zur Neuordnung des Parkraummanagements in der Altstadt, der bis
Ende 2021 vollzogen sein wird, schafft hierzu die Möglichkeiten. Das Projekt zeigt auch Wege auf,
wie man in der Kernstadt bis zum Ring Platz für Grün sichern könnte.
Mittel- bis langfristig sollen heutige Plätze wie der Egidienberg (6.3 Aktionsplan), der teils als
Parkplatz genutzt wird, und andere der Bevölkerung zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden
und als kühlendes Grün in der verdichteten Innen- und Altstadt wirksam sein. Auch die Bemühungen
der Stadtverwaltung zur Umgestaltung des städtischen Bauhofes (6.2 Aktionsplan) zielen darauf hin,
versiegelte Freiflächen in hochverdichteten Bereichen aufzuwerten. Für eine Erprobung der
stadträumlichen Fähigkeiten von Plätzen mittels mobiler Grüninsel-Protoypen bietet sich auch die
Nürnberger City Werkstatt an, eine Initiative der IHK und der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen
Belebung der Innenstadt.
Vor Ort wurde gefordert, die Aufenthaltsqualität auf dem Quartiersplatz St. Leonhard (6.7
Aktionsplan) an der Marie-Beeg Straße zu verbessern. Der planerische Entwurf sieht vor, den Platz
mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und großflächig versiegelte Bereiche in
öffentliche Grünflächen umzuwandeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für
jüngere Kinder geschaffen werden. Die Planung wurde den AnwohnerInnen und dem Bürgerverein
St. Leonhard/Schweinau im September 2020 vorgestellt. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2022
begonnen werden (Anlage Steckbrief 3.3).
Am Andreij-Sacharow-Platz (6.6 Aktionsplan) werden im ersten Schritt punktuelle
Baumnachpflanzungen durch das Stadtplanungsamt geplant. Anschließend sollen weitere
Aufwertungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Finanzierung ist
durch Städtebaufördermittel gesichert.
Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7 Aktionsplan) wird momentan fertiggestellt
und voraussichtlich im Sommer 2021 im Umweltausschuss vorgestellt. Seit 2019 waren drei
Planungsbüros mit deren Erstellung beauftragt und wurden von einer referatsübergreifenden
Arbeitsgruppe, bestehend aus UwA, Vpl, SÖR und Stpl, begleitet. Die Konzeptstudie wurde unter
Beteiligung von Bürgervereinen, Umwelt-, Fuß- und Radverkehrsverbänden sowie einer Kinder- und
Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schweinauer Bucks erarbeitet. Eine der
Schlüsselmaßnahmen ist die Umgestaltung der Ambergerstraße (2.10 Aktionsplan) mit
großflächiger Entsiegelung und der Neuanlage eines durchgehenden Grünzugs. In der
Turnerheimstraße wurden 2020 bereits vier Straßenbäume gepflanzt sowie vorhandene
Baumscheiben vergrößert. Mit der Studie soll das Konzept der Grünen Wege - der durchgängige
Ausbau von Übergeordneten Freiraumverbindungen - in Nürnberg etabliert werden.
Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag
die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7 Aktionsplan) brach und wurde aus
Verkehrssicherungsgründen abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018
beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse
Grünanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen soll im
Herbst 2021 begonnen werden.
Für den Nürnberger Süden wird seit Anfang 2020 ein integriertes Freiraumkonzept (9.1 Aktionsplan)
unter Mitwirkung eines Landschaftsarchitekturbüros erstellt. Das Konzept soll Ende 2021
fertiggestellt werden. Eine breit aufgestellte referatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung
des Umweltamts steuert und begleitet des Projekt. In dem rund 800 Hektar großen Raum leben circa
93.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Der Raum zeichnet sich durch einen starken Mangel an
privatem und öffentlichem Grün aus. Zahlreiche Verkehrstrassen zerschneiden die Stadtteile.
Verkehrslärm, lufthygienische und thermische Belastungen erfordern neue Lösungsstrategien. Mit
dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden sollen alternative Wege beschritten werden, um die Grünund Freiraumsituation dort nachhaltig zu verbessern. Der frühzeitigen Umsetzung von ersten
Maßnahmen sowie der Erprobung neuer Strategien und Handlungsansätze kommen eine
besondere Bedeutung zu. Ein Novum ist, die Umsetzung erster Maßnahmen schon während der
4
196
Konzepterstellung. Auch die Aufteilung des öffentlichen Raums wird offen im Rahmen von mehreren
begleitenden Arbeitsgruppen diskutiert. Eine „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ und die
Einrichtung von temporären Fußgängerzonen, so genannte „Summer Streets“, werden angeregt.
Bei geplanten Vorhaben, wie z.B. den „Summer Streets“, werden u.a. die betreffenden
Stadtteilarbeitskreise und Quartiersbüros informiert und eingebunden. Somit werden frühzeitig die
Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Kinder- und
Jugendeinrichtungen sowie Seniorenamt und -netzwerk, abgefragt und in die Planung integriert.
Die Aktivierung von Brachflächen für eine qualifizierte Freiraumentwicklung spielt ebenso eine
wichtige Rolle.
Ein erstes Leitbild wurde im Winter 2020 erarbeitet, das als wesentliches Element die Entwicklung
von „grünblauen Meilen“ vorsieht. Diese Meilen greifen das Plankonzept der "Grünen Finger“ auf
und entwickeln dieses in Form von klimaresilienten Freiraumstrukturen weiter. Die geplanten
Freiraumqualitäten sollen zur Klimaanpassung des Raumes beitragen.
Als kurzfristige Vorabmaßnahmen zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden und zum Grünen Weg
zum Faberwald wurden an ausgewählten Standorten, beispielsweise entlang der Allersberger
Straße, der Frankenstraße, der alten Allee oder am Platz der Deutschen Einheit im Herbst
vergangenen Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln (4.1 Aktionsplan) gesteckt. Hierbei kamen
bienenfreundliche Blumenzwiebelmischungen zum Einsatz. Neben der Förderung der Biodiversität
soll ein Zeichen gesetzt werden, dass der Nürnberger Süden aufblüht.
Beim Nägeleinsplatz (8.1 Aktionsplan) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der
Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben.
Finanzen
Für die verschiedenen Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplans Freiraum wurden seit
2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem
Kostenansatz von 500.000 € werden direkt über den MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum
finanziert. Kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden nach Ende der
Entwurfsplanung ausgegliedert und erhalten einen eigenen MIP-Ansatz. So wurde bisher mit dem
Cramer-Klett-Park (MIP Nr. 874), der Grünanlage Rechenberg (MIP-Nr. 1052), dem Marie-JuchaczPark (MIP Nr. 1044) und aktuell dem Nägeleinsplatz (MIP Nr.1118) sowie dem oberen Wöhrder See
1.BA (MIP Nr.1137) verfahren. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) reduziert
sich um den ausgegliederten Betrag der benötigten städtischen Mittel der Einzelansätze.
Bislang wurden im Rahmen des Masterplans Freiraum im Zeitraum 2016 bis Ende 2020
Maßnahmen in Höhe von ca. 7,06 Mio. € umgesetzt, so dass noch 17,94 Mio. € zur Verfügung
stehen (die teilweise jedoch schon in Projekten gebunden sind). Die beiliegende MIP-Liste in Anlage
4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete Bearbeitung im MIP- Zeitraum 2021 bis
2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen MaßnahmenFinanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte.
Darüber hinaus sind höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig, um die bis 2025
angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Das Erfordernis ergibt sich vor allem durch die Schaffung
von größeren neuen Parkanlagen, die im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden, wie
beispielsweise die Neuanlage des Landschaftsparks Tiefes Feld oder des Wetzendorfer Parks
(zusammen 26 Mio. €), aber auch durch die zukunftsfähige Qualifizierung größerer Grünanlagen wie
dem Stadtpark sowie durch Maßnahmen, die aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden und dem
Grünen Weg zum Faberwald generiert werden. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe
von 74,3 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen
Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder Förderprogrammen, wie
beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten, genutzt. Abzüglich der
Fremdfinanzierungen ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen
Haushalt Kosten in Höhe von 63 Mio. €.
Nach Abschluss der Haushaltsberatungen im November 2020 wurden die MIP Ansätze im
5
197
Masterplan Freiraum für 2021 bis 2024 aufgrund der Corona bedingten, geänderten Haushaltslage
angepasst. Für das Jahr 2021 wurde der Ansatz von 1,95 Mio. € auf null € reduziert und auf die
folgenden Jahre verschoben. Durch die Übertragung der vorhandenen Restmittel von 2020 in Höhe
von 2,44 Mio. € und das zeitliche Verschieben einzelner Projekte auf weitere Jahre kann dies für
das Jahr 2021 noch ausgeglichen werden.
Ab dem Jahr 2024 ergibt sich bei der geplanten Fortschreibung der Projekte eine Unterfinanzierung
im MIP Masterplan Freiraum, wie in der MIP Liste (Anlage 4) aufgeführt.
Positiv auf den MIP 714 wirkt sich die Zusage von Bundesfördermitteln in Höhe von 4,2 Mio. € aus
dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den Züricher
Park aus.
Im Umweltausschuss am 08.07.2020, im Stadtplanungsausschuss am 09.07.2020 und im Stadtrat
am 22.07.2020 wurde die Verwaltung mit folgenden Arbeitsschritten beauftragt:
1. die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 – wie in der
Anlage MIP-Liste dargestellt – für die Haushaltsberatungen zu beantragen,
2. die erforderlichen Beschlussvorschläge zur Ressourcenausstattung für Einzelprojekte des
Masterplan durch die jeweils verantwortliche Dienststelle in den zuständigen Fachausschuss
einzubringen,
3. die Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen dargestellten bzw. festgesetzten
Grünflächen stärker voranzutreiben,
4. den Ankauf neuer Flächen zur Entwicklung von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen, insbesondere
in verdichteten Bereichen zu forcieren.
Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Deshalb sollten bei der kommenden
Mittelfortschreibung zum MIP-Titel Masterplan Freiraum, wie in der Anlage 4 dargestellt, die
erforderlichen Mittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt werden.
AG Masterplan Freiraum
Die seit Projektbeginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“
arbeitet unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Mit Ref. III, BgA, Stpl, Vpl,
SÖR/Grün, J, LA, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien
zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, den
Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem
Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt
werden.
Anlagen
1. Liste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“
2. Aktionsplan, Karte
3. Modell Projektsteckbriefe:
3.1 Züricher Park
3.2 Grünzug „Weg am Village“
3.3 Quartiersplatz St. Leonhard
4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025
6
198
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Nr.
Handlungsfeld/Maßnahme
1.
AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN
1.1
Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept abgeschlossen, Umsetzung laufend)
1.3
Erlenstegener Forst
2.
NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN
2.2
Wetzendorfer Park & Grünzüge
2.3
Züricher Park
2.4
Park Brunecker Straße
2.5
Quellepark
2.6
Park Tiefes Feld
2.7
MaxGrün
2.10
Grünzug Ambergerstraße
2.11
Hiroshimapark
3.
ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN
3.1
Dutzendteich & Co
3.2
Schweinauer Buck / Faberwald
3.2.1
Schweinauer Buck
3.3
Marienbergpark
3.4
"Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld
3.4.1
Weg am Village
4.
GRÜN PLUS
Pocket Parks*
4.2
Nonnengasse
4.3
Christuskirche
4.6
Tetzelgasse
4.7
Marientorzwinger
4.11
Nopitschstraße
Räumlich nicht verortetete Maßnahmen
4.1
Blumenzwiebeln und Blühflächen
4.4
Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung*
4.6
Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen*
5.
SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN
5.1
Cramer-Klett-Park
5.2
Tullnaupark
5.3
Stadtpark
5.4
Stadtgraben
5.5
Marie-Juchacz-Park
5.6
Rechenberganlage
199
Ö 5
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Nr.
Handlungsfeld/Maßnahme
6.
GRÜNE STADTPLÄTZE
6.1
Augustinerstraße
6.2
Bauhof
6.3
Egidienplatz / Theresienplatz
6.4
Gustav-Adolf-Gedächtniskirche
6.5
Jakobsplatz
6.6
Andrej-Sacharow-Platz
6.7
Quartiersplatz St. Leonhard
7.
GRÜNE WEGE
7.1
Grüner Weg zum Hainberg (Südwest)
7.2
Grüner Weg Nord-Süd
7.2.1
Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof
7.2.2
Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal
7.3
Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen)
7.4
"Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald)
7.5
Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt
7.5.1
Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch
7.6
Grüner Weg zum Erlenstegener Forst
7.7
Grüner Weg zum Faberwald
8.
WASSER IN DER STADT
8.1
Nägeleinsplatz mit Umfeld
8.2
Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet)
8.4
Prinzregentenufer
8.5
Hallerwiese
8.7
Grünanlage Aischweg
9.
FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE
9.1
Freiraumkonzept Nürnberger Süden
10.
SONSTIGE PLANUNGEN
10.1
Öffentlichkeitsarbeit
10.2
Grünplanungsbroschüre
10.3
Brachflächenanalyse
Projektstatus
Projekt noch nicht begonnen
Projekt begonnen
Projekt fertiggestellt
* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen
Arbeitsstand Januar 2021/UwA1
200
Ö 5
Masterplan Freiraum
Handlungsfelder
1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale
Auenlandschaft Gründlachtal"
1.3 Erlenstegener Forst
Gro ßg rün dla ch
2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen
2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge
2.3 Züricher Park
2.4 Park Brunecker Straße
1.1
!
(
2.5 Quellepark
2.6 Park Tiefes Feld
Ne un ho f
Bo xdo rf
2.7 MaxGrün
2.10 Grünzug Ambergerstraße
7.4
!
(
2.11 Hiroshimapark
Kra fts ho f
3. Entwicklungskonzepte Urbane
Parklandschaften
3.1 Dutzendteich & Co
3.2 Schweinauer Buck / Faberwald
3.2.1 Schweinauer Buck
3.3 Marienbergpark
!
(
7.2.1
3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld
3.4.1 Weg am Village
Bu ch
4. Grün Plus
Pocket Parks*
4.2 Nonnengasse
4.3 Christuskirche
Alm osh of
Hö fle s
4.6 Tetzelgasse
7.4
!
(
Loh e
4.7 Marientorzwinger
4.11 Nopitschstraße
Zie gel ste in
Räumlich nicht verortete Maßnahmen
4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen
4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung*
4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,
Sommerstraßen*
1.3
!
(
3.3
!
(
Kle inr eut h
h.d .Ve ste
7.3
!
(
Tho n
2.2
!
(
Erl ens teg en
!
(
7.2.1
5.3 Stadtpark
5.3
!
(
5.4 Stadtgraben
5.5 Marie-Juchacz-Park
7.6
!
(
Sc hop per sho f
Sc hni egl ing
Lau fam ho lz
5.6 Rechenberganlage
5.6
!
(
6. Grüne Stadtplätze
Gä rte n
h.d .Ve ste
!
(
7.5.1
St. Joh ann is
5.4
8.5
!
(
2.5
!
(
2.7
!
(
!
(
4.6
8.1
6.3
6.1
Go ste nh of
3.4
4.7
!
(
!
(
!
(
!
(
!
(
3.4.1
6.7
!
(
5.2
!
(
7. Grüne Wege
7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest)
7.2 Grüner Weg Nord-Süd
7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof
7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal
Gle ißh am me r
4.3
!
(
7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen)
6.4
!
(
!
(
2.3
6.6 Andrej-Sacharow-Platz
6.7 Quartiersplatz St. Leonhard
St. Pe ter
5.5
!
(
6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche
6.2
6.5
!
(
7.1
Mö gel do rf
6.5 Jakobsplatz
8.4
7.7
!
(
6.2 Bauhof
6.3 Egidienplatz / Theresienplatz
5.1
!
(
!
(
6.6
4.2
6.1 Augustinerstraße
Gä rte n
b.W öh rd
!
(
!
(
!
( !
( !
(
!
(
Hö fen
7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald)
7.2.2
2.6
7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt
7.4
!
(
!
(
!
(
7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch
7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst
2.11
!
(
Gro ßre uth
b.S chw ein au
7.1
5.1 Cramer-Klett-Park
5.2 Tullnaupark
We tze nd orf
!
(
5. Sanierung Grün- und Parkanlagen
7.7 Grüner Weg zum Faberwald
4.11
!
(
8.7
!
(
9.1
!
(
Gib itze nh of
Klein er
Dutzendteich
2.10
!
(
8. Wasser in der Stadt
3.1
!
(
8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld
Fis chb ach
b.N ürn ber g
2.4
!
(
8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet)
8.4 Prinzregentenufer
8.5 Hallerwiese
!
(
3.2.1
Rö the nb ach
b.S chw ein au
8.7 Grünanlage Aischweg
7.7
!
(
9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene
3.2
!
(
9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden
Lan gw ass er
!
(
7.2.2
Eib ach
Projektstatus
!
( Projekt fertiggestellt
!
( Projekt begonnen
!
( Projekt noch nicht begonnen
Weststadt
Laufende Stadterneuerungsgebiete
Stadtgrenze
Mü hlh of
* In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün
unterversorgten Räumen
Re ich els do rf
7.4
!
(
Wo rze ldo rf
Brunn
Ko rnb urg
Ka tzw ang
Stadt Nürnberg
Umweltamt / Umweltplanung
Arbeitsstand: März 2021
UwA/1
Datenquellen:
Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische
Vermessungsverwaltung
Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000
Ü
Aktionsplan
"Kompaktes Grünes Nürnberg"
201
0
500
1.000
1.500
2.000
Meter
Ö 5
2.3. Züricher Park
Projekt begonnen
Strategischer Handlungsraum
Außenstadt
Leitidee
Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan
Neue Parkanlagen / Grünanlagen
Räumliche Einordnung
Der Züricher Park liegt im Nürnberger
Südwesten im Stadtteil Großreuth bei
Schweinau zwischen der Züricher Straße im
Norden, der Genfer Straße im Osten und der
Herbststraße im Westen.
Er ist Bestandteil des rechtskräftigen
Bebauungsplan 4616 „Züricher Straße“.
Ausschnitt Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“
Lage
Gemarkung: Großreuth bei Schweinau
Fl.Nrn.: 137/11, 155/10, 167/5, 167/6, 168/9
Fläche
ca. 3,1 ha
Planungsbereich
PB 57
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Grünflächen
- 9,9 ha
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Spielplätzen
- 28.178 m²
Lageplan Züricher Park
Rahmenbedingungen und Ziele
Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich
genutzt.
Im Oktober 2020 wurde die U-Bahn Haltestelle
Großreuth bei Schweinau in Betrieb
genommen. Der derzeitige Endbahnhof der U3
ist unmittelbar am Züricher Park gelegen.
Insbesondere im Bereich des Friedhofs und in
Privatgärten besteht erhaltenswerter, alter
Baumbestand.
Der Züricher Park soll als öffentliche
Parkanlage mit entsprechenden
Nutzungsmöglichkeiten und
Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden.
Er verfügt über eine quartiersübergreifende,
verbindende Funktion zwischen dem Westpark
und dem zukünftigen Landschaftspark am
Tiefen Feld.
Über Freiraumverbindungen soll
diese übergeordnete Grünverbindung weiter
Foto: Derzeitige Flächennutzung im Planungsbereich
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
202
Stand 09.03.2021
ausgebaut werden.
Der Parkbereich östlich der GerhartHauptmann-Straße ist für verschiedene
Nutzungen mit öffentlichen Spielplätzen
vorgesehen. Es werden diverse
Wegeverbindungen im Park entstehen und die
umliegenden Quartiere anbinden.
Im westlichen Parkbereich am Friedhof
Großreuth liegt der Schwerpunkt auf der
naturnahen Gestaltung und der Weiterführung
der Wegeverbindungen bis zur Herbststraße.
Vorentwurfsplanung Züricher Park
Die Grünflächen angrenzend an den Friedhof
sind bereits für Artenschutzmaßnahmen (u.a.
Heckenpflanzungen) realisiert worden.
Das Regenwasser soll durch Versickerung
innerhalb der Parkanlage und der Grünzüge
nachhaltig bewirtschaftet werden.
Kosten
Finanzierung / Zuschüsse
Gesamtkosten Grünanlage 4,7 Mio €
Planerische und rechtliche Vorgaben
Masterplan Freiraum, BIC
90% Fördermittel „Anpassung urbaner Räume an den
Klimawandel“
Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Vorentwurfsplanung vorgesehen.
Strukturplanung Stpl (B-Plan 4601)
B-Plan-Verfahren 4614 (rechtskräftig seit 22.08.2018)
Umlegungsverfahren
VgV-Verfahren Parklandschaft
Planung Züricher Park Herbst 2020 bis Herbst 2021
Ausführungsplanung 2022
Baubeginn Sommer 2023
Fertigstellung 2024
B-Plan 4614 mit integriertem Grünordnungsplan
Federführung
SÖR/1-G
Aktueller Sachstand
Vorentwurf
Projekt in Ausschüssen
WA SÖR 04/17, UmwA: 05/17, AfS: 05/17, WA SÖR 09/20
Bürgerbeteiligung
Zeitplan und Vorgehensweise
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
203
Ö 5
3.4.1 Weg am Village (Westpark –
Grünzug Village)
Projekt begonnen
Strategischer Handlungsraum
Außenstadt
Leitidee
Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan
Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
Stand 09.03.2021
Räumliche Einordnung
Der „Weg am Village“ liegt in der Gemarkung
Großreuth bei Schweinau zwischen
Rothenburger Straße und Westpark. Es
handelt sich um eine ehemalige
Erschließungsstraße des früheren
Standortlazaretts / US-Hospitals an der
Rothenburger Straße. Der Standort wurde ab
den 2000er Jahren im Rahmen des B-Plans
4388 - vorwiegend mit Reihenhäusern - neu
bebaut.
Lageplan Weg am Village
Lage
Gemarkung: Großreuth bei Schweinau
Fl.Nr.: 175/27
Fläche
4.600 m²
Planungsbereich
PB 57
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Grünflächen
- 9,9 ha
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Spielplätzen
- 28.178 m²
Foto: Nördlicher Teil des Weges mit Brunnen - aktueller Zusatand
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
204
Rahmenbedingungen und Ziele
Der Weg wird derzeit als Fuß-,
Radwegeverbindung zwischen dem Westpark
und der Rothenburger Straße, sowie als
Erschließungsweg für das angrenzende
Wohnquartier genutzt. Autoverkehr ist nicht
zugelassen. Er ist gemäß
Flächennutzungsplan als Übergeordnete
Freiraumverbindung dargestellt.
Der Weg hat einen hohen Sanierungsbedarf.
Der Asphaltbelag ist in schlechtem Zustand
und mit über 5m Breite für die Funktion des
Weges (Erschließungsweg, Fußweg, keine
übergeordnete Radverbindung) stark
überdimensioniert. Das Wegebegleitgrün
sowie zwei kleine Platzaufweitungen bieten
viel Potential für ökologische Aufwertungen.
Der Weg bietet aber auch viel erhaltenswerte
Elemente, wie z.B. ca. 30 alten Linden als
Alleebäume, einen trockengelegten Brunnen
aus den 1930er Jahren und eine dem Weg
begleitende Mauer des alten US-Hospitals, die
als Abschirmung der benachbarten Gärten
fungiert.
Entwurf Platzaufweitung Nord „Brunnen“
Der Weg am Village ergänzt die Maßnahme
urbane Parklandschaft Grünes Westband
(Westpark - Tiefes Feld). Er soll modellhaft als
vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-,
Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet
werden.
Der Weg wird entsiegelt und mit einer
wassergebundenen Decke ausgestattet. Zwei
Platzgestaltungen „Brunnen“ und
„Biodiversität“ laden zum Verweilen ein. Der
Brunnen soll reaktiviert werden.
Am Wegesrand werden ein strukturreicher und
attraktiver Strauch- und Staudensaum sowie
Blühpflanzen zur Förderung der Biodiversität
gepflanzt.
Naturelemente, wie Klettersteine oder
Baumstämme machen den Weg als
Bewegungsraum auch für Kinder attraktiv.
Kosten
ca. 500.000 €
Finanzierung / Zuschüsse
MIP Masterplan Freiraum
Bürgerbeteiligung
Planerische und rechtliche Vorgaben
Onlinebeteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im
November 2020
2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G
2020: Entwurfsplanung durch Büro Grosser-Seeger & Partner;
Bürgerbeteiligung
2021: Ausführungsplanung und Vergabe durch SÖR/1-G im 1.
Halbjahr; Baubeginn im Herbst
2022: Fertigstellung im Frühjahr
B-Plan 4388, Übergeordnete Freiraumverbindung gemäß FNP
Federführung
SÖR/1-G
Aktueller Sachstand
Entwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen
WA SÖR 03/21
Zeitplan und Vorgehensweise
Entwurf Platzaufweitung Süd „Biodiversität“
Gesamtentwurf
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
205
Ö 5
6.7 Quartiersplatz St. Leonhard
Projekt begonnen
Strategischer Handlungsraum
Erweiterte Innenstadt
Leitidee
Freiräume qualifizieren und multicodieren
Handlungsfeld Aktionsplan
Grüne Stadtplätze
Räumliche Einordnung
Der Quartiersplatz St. Leonhard liegt in der
Gemarkung Gostenhof zwischen der Kurt-KarlDoberer-Straße im Norden und der MarieBeeg-Straße im Süden.
Er stellt den zentralen Platz der Wohnsiedlung
auf dem ehemaligen Schlachthofgelände dar
und ist im B-Plan 4380 als öffentliche
Grünanlage festgesetzt. Das Wohngebiet und
der Platz wurden nach Auflassen des
Schlachthofs Ende des 20. Jahrhunderts in
den 2000er Jahren gebaut.
Lageplan Quartiersplatz St. Leonhard
Lage
Gemarkung: Gostenhof
Fl.Nr.: 217/72
Fläche
ca. 1.720 m²
Planungsbereich
PB 11
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Grünflächen
- 28,4 ha
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Spielplätzen
- 16.989 m²
Foto: Quartiersplatz St. Leonhard - aktueller Zustand
Rahmenbedingungen und Ziele
Der Quartiersplatz ist Treffpunkt des Viertels,
dient dem Spiel vor allem für Kleinkinder und
als Verbindungs- und Schulweg.
Der Platz ist stark versiegelt und bietet aktuell
nur wenig Aufenthaltsqualität. Viele
vorhandene Bäume weisen
Trockenheitsschäden auf und mussten z.T.
bereits gefällt werden. Der Platz bietet somit
nur wenig Schatten. Der Spielbereich ist stark
sanierungsbedürftig.
Entwurf SÖR/1-G
Ziel der Sanierung ist es, den Platz wieder als
attraktiven Quartiersmittelpunkt zu beleben.
Durch die Aufwertung soll auch die soziale
Situation im Quartier verbessert werden,
Ruhestörung und Vandalismus wird mit aktiver
Partizipation und nachbarschaftlichen
Aneignungsprozessen begegnet. Der
Quartiersplatz soll seine zentrale Funktion als
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
206
Stand 26.03.2021
Aufenthalts- und Verbindungsraum, sowie
Grün- und Spielfläche wieder erfüllen.
Die westlich des Platzes verlaufende Kurt-KarlDoberer-Straße wird als fußläufige
Bewegungsachse in die Platzmitte verlegt und
bildet Aufenthaltsraum und zentralen
Treffpunkt. Verschiedene Sitzgelegenheiten
werden zum Verweilen einladen.
Es wird grün: Neben zwei bestehenden
Säulenhainbuchen werden Eichen (nach einer
Großbaumverpflanzung), Blumeneschen und
Felsenbirnen Schatten liefern. Blühsträucher
dienen als Puffer zwischen öffentlichem und
privatem Freiraum, bieten attraktive
Blühaspekte und Nahrung für Bienen und
Insekten. Dazu wird eine betretbare Blühwiese
geschaffen, artenreich und ebenfalls
bienenfreundlich.
Platz zum Spielen ist vor allem für Kinder von
zwei bis sechs Jahren geplant, mit einer
Schaukelmöglichkeit, sowie Balancier- und
Kletterelementen.
Entwurf SÖR/1-G
Kosten
ca. 200.000 €
Finanzierung / Zuschüsse
Planerische und rechtliche Vorgaben
MIP Masterplan Freiraum, Städtebaufördermittel des
Stadterneuerungsgebiets St. Leonhard/Schweinau
Beteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im
September 2020
2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G
2020/2021 Entwurfs- und Objektplanung durch SÖR/1-G
2021: Auftrag Baufirma im Herbst 2021
2022: Baubeginn im Frühjahr, Fertigstellung im Sommer
B-Plan 4380
Federführung
SÖR/1-G
Aktueller Sachstand
Entwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen
WA SÖR 04/21
Bürgerbeteiligung
Zeitplan und Vorgehensweise
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
207
Ö 5
Stand 16.03.2021
MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive und konsumtive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2022-2025 ff
Nr.
Handlungsfeld /Maßnahme
Federführung
Finanzierung
Fremdfinanz. Masterplan
GESAMT
investiv
investiv
BIC
MIP
MIP 2022-2025
2016-2019
2020
2021
2022
2023
2024
MIP 2021-2024
17.942.000
1.282.000
3.466.000
0
1.220.000
1.960.000
1.306.000
MIP Sachstandsber.
20.358.000
1.282.000
3.776.000
1.950.000
2.950.000
1.650.000
1.500.000
Restmittel Vorjahr
Mittelbindung gesamt
63.035.000
74.353.500
1.214.200
Restmittel
1.
Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
2
Neue Parkanlagen/Grünanlagen
2.2.
Wetzendorfer Park und Grünzüge
SÖR/1-G
Masterplan
12.000
15.000.000
15.000.000
X√J
2.3.
Züricher Park
SÖR/1-G
Masterpl/Klimaanpassung
4.200.000
500.000
4.700.000
X√J
2.6.
Park Tiefes Feld
SÖR/1-G
Masterplan
11.000.000
11.000.000
X
2.10.
Grünzug Ambergerstraße
UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S
Masterplan
1.100.000
1.100.000
3.
Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
3.1.
Dutzendteich & Co. **
120.000
SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA
Masterplan
180.000
180.000
X
3.2.1. Schweinauer Buck
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
2.448.000
2.448.000
X
3.4.
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
2.300.000
2.300.000
X√J
Masterplan
497.000
497.000
134.200
301.000
134.200
80.000
Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld)
3.4.1. Weg am Village
4.
-725.056
2025
Plan spätere Jahre
8.708.000
2.445.444
4.944
-3.620.056
1.020.556
2.440.500
1.950.000
4.855.000
9.130.000
2.445.444
4.944
-725.056
-3.620.056
-11.444.056
580.000
2.500.000
2.380.000
8.040.000
6.800.000
9.100.000
200.000
500.000
300.000
150.000
130.000
220.000
40.000
150.000
610.000
1.000.000
2.400.000
30.000
30.000
250.000
290.000
500.000
80.000
100.000
20.000
78.000
500.000
550.000
500.000
100.000
450.000
580.000
600.000
570.000
170.000
30.000
467.000
6.500
23.500
200.000
20.000
122.000
80.000
50.000
27.620.000
800.000
Grün Plus
Pocket Parks
4.2.
Nonnengasse
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
166.800
4.3.
Christuskirche
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
460.000
4.6.
Tetzelgasse
SÖR/1-G
Masterplan
4.7.
Marientorzwinger, Teilbereich
H/SÖR/1-G
H/Masterplan/Städtebauförd.
4.
Räumlich nicht verortete Maßnahmen
4.1.
Blumenzwiebeln und Blühflächen
SÖR/1-G
Masterplan
108.000
80.000
540.000
400.000
400.000
142.000
250.000
X
73.500
UwA/1,Stpl/1, H
Masterpl/Städtebauförd.
Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,…
SÖR/1-G
Masterplan
5.
Sanierung Parkanlagen
5.1.
Cramer-Klett-Park
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
1.129.200
752.800
1.882.000
X√J
5.2.
Tullnaupark
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
720.000
580.000
1.300.000
X
5.3.
Stadtpark
SÖR/1-G
Masterplan
8.700.000
8.700.000
X√J
5.4.
Stadtgraben
SÖR/1-G
Masterplan
2.000.000
6.500.000
8.500.000
X
5.5.
Marie-Juchacz-Park
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
443.000
472.000
915.000
X√J
144.200
84.556
5.6.
Rechenberganlage
SÖR/1-G
Masterplan
2.750.000
2.750.000
X√J
178.000
MIP Nr. 1052
6.
Grüne Stadtplätze
6.4.
Gustav-Adolf- Gedächtniskirche
Stpl/4-1
Masterplan
2.650.000
2.650.000
6.7.
Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg
SÖR/1-G
Masterplan
350.000
350.000
7.
Grüne Wege
7.1.
Grüner Weg zum Hainberg **
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
150.000
150.000
7.2.
Grüner Weg Nord Süd **
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
200.000
200.000
7.3.
Grüner Weg Ringbahn
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
1.100.000
1.100.000
X√J
7.7.
Grüner Weg zum Faberwald
UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S
Masterplan
1.300.000
1.300.000
X
UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S
Masterplan
85.000
85.000
Masterpl./Städtebauförd.
8.
Wasser in der Stadt
8.1.
Nägeleinsplatz mit Umfeld
SÖR/1-G
8.5.
Hallerwiese**
SÖR/1-G
8.7.
Grünanlage Aischweg, ehem. Anlegestelle
SÖR/1-G
8.8.
Oberer Wöhrder See
SÖR/1-G
9.
Freiraumkonzepte
9.1.
Freiraumkonzept Nürnberger Süden
** Erste Planungskosten (Teilsumme)
UwA/1
2.000.000
Masterplan
Masterplan
100.000
200.000
176.000
100.000
Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung
4.6.
80.000
200.000
176.000
18.500
100.000
4.4.
7.7.1. Turnerheimstraße
4.400
55.000
46.000
124.800
MIP NR. 874
20.000
10.000
150.000
150.000
1.030.000
2.500.000
800.000
4.050.000
120.000
340.000
340.000
800.000
4.800.000
MIP NR. 1044
150.000
X√J
X
460.000
460.000
580.000
580.000
100.000
100.000
1.700.000
150.000
20.000
120.000
80.000
50.000
300.000
500.000
15.000
400.000
85.000
415.000
700.000
340.000
80.000
3.703.000
430.000
100.000
X
415.000
140.000
10.000
170.000
10.000
MIP Nr 1118
440.000
X√J
MIP Nr. 1137
30.000
70.000
BIC: X relevant √ angemeldet
208
100.000
100.000
1.703.000
,
50.000
Aufnahme Ja/Nein
1.000.000
450.000
Ö 6
Berichtsvorlage
MRB-GST/002/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Evaluation
Bericht:
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die
Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis
2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan
verabschiedet und der vorherige evaluiert.
Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in
tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit
Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der
Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet.
Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März
2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise
auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des
Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich
abgeschlossen werden.
Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern
auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass
die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht
erreicht sind.
Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen
Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend
angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im
Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.
Seite 1 von 4
209
Stadt Nürnberg
1.
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
210
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur
Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der
Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
211
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
Seite 4 von 4
212
Ö 6
Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020
Präambel
Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg
sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem
Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen
geschichtlichen Verantwortung.
Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und
mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein
verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung
wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich
an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund
verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler
Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei
finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.
Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu
mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser
Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird
im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als
auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in
Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und
Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von
der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet.
1
213
Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden
Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich
machten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden.
Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von
Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks
für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der
Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden.
Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den
Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug
auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im
Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im
Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch.
Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen
Veranstaltung teil.
Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des
„AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den
regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung,
besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich
Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik
und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund.
Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und
die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele
einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft
noch nicht erreicht sind.
Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen
und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin
im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu
wirken.
Inhaltsverzeichnis
1.
Seite
Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3
1.1
Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der
Führungsebene ..............................................................................3
1.2
Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6
1.3
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................10
1.4
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen
Ebenen.........................................................................................14
2.
2
214
1.5
Antidiskriminierung ............................................................19
1.6
Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................21
Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ......................24
2.1
Abbau von Rollenstereotypen ............................................24
2.2
Antidiskriminierung ............................................................27
2.3
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ....................31
2.4
Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................33
2.5
Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................36
2.6
Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich .......47
2.7
Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich.......51
2.8
Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung...................56
2.9
Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen ..61
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches
Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts
passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung
/ Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden
aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans
den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen (auch
Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen gewinnen
Fortführung des Mentoringprogramms für
Frauen:
3. Programmdurchlauf
Planung,
Konzeption,
Organisation:
ab Juli 2018
PA
Anzahl der Mentees und Mentor*innen
Evaluation der Erfolgswirksamkeit in
Kooperation mit
Hochschule / Universität
Ausschreibung: ab
Herbst 2018
Programmlaufzeit: Februar 2019 bis
Mai 2021
3
215
Ressourcen
(finanziell /
personell)
ca. 20.000
EUR für externe Begleitung
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Zwei-Phasen-Evaluation
1. Phase:
10/2020 Evaluationsbogen in
der Abschlussveranstaltung
2. Phase:
04/2022 Evaluation: Wirksamkeit des Programms ca.
1 1/2 Jahre nach Programmende
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Ausschreibung des 4. Programmdurchlaufs ab 09/2020
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Stärkung von Frauen
in Führungspositionen
Einrichtung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
4 Netzwerktreffen im
Jahr
GST
Anzahl der Teilnehmerinnen
Initiierung und Stärkung eines Netzwerks
für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich
Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit
weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme
austauschen, Hilfestellungen geben)
Zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit
teilweiser Unterstützung
von PA
Regelmäßig
Ref. IV,
Ref. VI
Anzahl der Teilnehmerinnen
Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf
Bei zu besetzenden Stellen
Männliche und weibliche Fachkräfte sind in
der Leitungsebene im
J/B2 paritätisch vertreten
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
2019: 4 Netzwerktreffen mit
Ø 60 Teilnehmerinnen
2020: 3 Netzwerktreffen geplant, das erste im Februar
fand in Präsenz statt. 1 Treffen coronabedingt ausgefallen, 1 Treffen digital durchgeführt
J/B2Abteilungsleitungen
und Bereichsleitung
Die Leitungsstellen
in der OKJA sind zu
je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt
4
216
Mit bestehenden Ressourcen
09/2018 fand Treffen des
damaligen 3. BM mit
weiblichen Führungskräften seines Geschäftsbereiches unter Mitwirkung
von PA/1 statt, 12 Mitarbeiterinnen nahmen teil,
Treffen von allen Teilnehmenden als positiv
bewertet
2020 wurden Treffen
coronabedingt abgesagt,
nur wenig persönlicher
Erfahrungsaustausch, digitale Möglichkeiten (MSTeams) wurden genutzt
Bei meisten Stellenbesetzungen umgesetzt, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern*
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, für 2021 drei
Treffen geplant
Ja, Überlegung
hinsichtlich einer
virtuellen Erfahrungsaustauschplattform
Ja
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in Führungspositionen im
Ref. VI
Führen mit reduzierter Arbeitszeit (sensibilisieren,
unterstützen, Möglichkeiten schaffen), da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Laufend
Ref. VI
mit allen
Dienststellen
Anzahl / Prozentzahl der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im
Geschäftsbereich
Ref. VI
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen
zur Zielerreichung, z.B.
Mentoringprogramme, gezielte Ansprachen usw.
2018 ff
Die Anzahl von Frauen
in Führungspositionen
im KuF ist erhöht
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
KuF
Anteil von Frauen
in Führungspositionen im Vergleich zu
2016
5
217
Mit bestehenden Ressourcen
Stand unverändert; evtl.
Ausweitung auf alle
Dienststellen
Zusammentragen und
Evaluierung der Erfahrungen vornehmen
H ist es aktuell entsprechend der Vorgaben
nicht möglich, dezentral
über SAP eine Datenbankauswertung vorzunehmen, um geschlechtsspezifische
Merkmale bereits im Stadium der grundlegenden
Bestandsanalyse in dem
notwendigen Detaillierungsgrad darstellen zu
können
Aufteilung 2016:
14 Männer = 58 %
10 Frauen = 42 %
Aufteilung 2020:
10 Männer = 40 %
15 Frauen = 60 %
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, evtl. stadtweit
Ja, je nach weiterer Entwicklung ggf. mit
Ziel: Die Anzahl
von Frauen und
Männern in Führungspositionen
im KuF ist ausgeglichen
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen
auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Abbau von Geschlechterstereotypen bei der Ausbildungswahl
Jährliche Organisation und
Durchführung des Girls´
und Boys´ Day bei der
Stadtverwaltung
ab 2019
PA,
GST Ansprechpartner
für Männer, mit
beteiligten
Dienststellen
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
Integration des Boys´ Day
ab 2019 durch PA
Väter nutzen stärker und länger die
Möglichkeit der Elternzeit bei der
Stadt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
zusätzliche
Personalressourcen bei
PA notwendig
Evaluation/ Ergebnisse
2020
bislang Organisation
Girls‘ Day durch PA und
Boys‘ Day durch GST
2020 coronabedingt
beide Termine abgesagt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, ab
2021/2022 Organisation beider Tage durch
PA
Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe
im Internet sowie in Broschüren
Daueraufgabe
PA,
GST
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
noch unklar
Berufsvideos
Broschüren
Plakat
neue Website: Ausbildungscampus „Sofa
Start“
Ja, insb. durch
neue Berufs-videos in 2021
Väterbefragung.
Evaluation der letzten 5
Jahre; Zufriedenheit der
Väter mit organisatorischem und persönlichem
Ablauf
2019
GST Ansprechpartner
für
Männer,
PA
Befragung ist
durchgeführt, Ergebnisse liegen vor
und werden veröffentlicht bzw. bewertet und ggf. weiterverfolgt
Mit bestehenden Ressourcen
Planungsbeginn Väter- und
Mütterbefragung durch GST
in Kooperation Bündnis für
Familie mit Arbeitsgruppe ab
Sommer 2020 (inkl. PA)
Ja, Durchführung Väter- und
Mütterbefragung
im März 2021
inkl. folgender
Evaluation
6
218
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männer im Erzieherberuf stärken.
Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch
Eine Austauschgruppe für
männliche Erzieher bei der
Stadt ist gegründet und installiert.
2019
Austauschgruppe
ist implementiert,
wird regelmäßig genutzt
Berücksichtigung
des geschlechterspezifischen Aspekts bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen
Klärung mit OrgA als zuständige Dienststelle, ob
der Aspekt- „Weibliches
Personal reinigt den Damenbereich- männliches
Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen
werden kann oder wie sich
ein solches Vorgehen finanziell darstellt
Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte
Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt
GST –
Ansprechpartner
für
Männer,
J
NüBad
mit
OrgA
Tatsächliche Umsetzung und ggf.
Vorgehen bei Nichterfüllung
Offen. Für
den Ausschreibungsprozess werden kaum
höhere Kosten als üblich
erwartet
NüBad
mit PA
Ausschreibungstext
Offen
Einsatz von weiblichem Personal für
den Frauenbadetag
und den Frauensaunatag sicherstellen
Einsatzplanung prüfen und
ggf. anpassen
Klärung mit PA, mit welchen Beschäftigungsformen die gezielte Suche und
Beschäftigung von Frauen
für den genannten Einsatz
möglich ist
Im Rahmen
anstehender
Stellenbesetzungsverfahren
Ausschreibungstext
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
GST, J
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Start Herbst 2019 AK
Männer in KiTas, 4 Treffen im Jahr je 2 Std.
Kollegiale Beratung, thematische Inputs, geschlechtsspezifische Aspekte in KiTas
Bisher keinen Änderungen
des Ausschreibungsinhalts,
da alle Verträge noch laufen
Bewerberinnenzahl
Einstellung einer
Mitarbeiterin
Im Rahmen
der Einsatzplanung
November
2018: weitere
Abstimmungen mit PA
7
219
Erhöhung des Anteils
weiblicher Fachkräfte
wegen enormen Fachkräftemangel schwierig,
beschränkte Steuerungsmöglichkeit
Maßgabe Frauenbadetag: nur Mitarbeiterinnen
anwesend, kann nicht
immer hundertprozentig
sichergestellt werden da
es insgesamt „nur“ 5 Mitarbeiterinnen gibt und 4
bis 5 benötigt werden
in letzten Monaten des
Badebetriebes jedoch
keine Probleme
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Weiterentwicklung und
Aufbau nachhaltiger Struktur,
Übernahme bis
2023 - von wem
noch unklar
Ja, im Rahmen
einer der nächsten Aus-schreibungen
Nein
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Personalauswahl:
Gewinnung und
Auswahl der Mitarbeitenden; mehr
männliche Mitarbeiter im BCN
Ausschreibungstexte können darauf geprüft werden,
ob sie u.U. Barrieren für bestimmte Bewerber*innenGruppen aufweisen
Mittelfristig
BCN
Unterstützung
PA
Anteil von bisher in
der Personalauswahl benachteiligter
Gruppen in Stellenbesetzungen
KuF
Verhältnis Männer
und Frauen bei den
Beschäftigten im
Vergleich zu 2016
Mit bestehenden Ressourcen
Anteil von Frauen
(Zielquote von 50
%)
Mit bestehenden Ressourcen
bislang keine Bedarfskenntnis bei PA
bei Bedarf Entwicklung
einer gemeinsamen Strategie von BN und PA
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Auf Teamzusammensetzung als ein wichtiges Kriterium bei der Personalauswahl achten
Die Anzahl der
Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht. Das Verhältnis Männer und
Frauen wird angeglichen.
Preisgerichte sind
paritätisch besetzt
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur
Zielerreichung, Beteiligung
am Boys‘ Day usw.
2018 ff
Änderung der Satzung, z.B.
Beirat Bildende Kunst
(BBiK)
Änderung
der Satzung
des BBiK im
Laufe dieses
GAPs
Ref. VI
8
220
Aufteilung 2016:
68 Männer = 36 %
119 Frauen = 64 %
Aufteilung 2020:
66 Männer = 33 %
137 Frauen = 67 %
Ja, verstärkte
Fortführung
Änderung der Satzung
2018: 11 Mitglieder;
mind. je 40% Frauen und
Männer
Stpl: Bei eigenen Preisgerichten (z.B. Stadterneuerung, Arbeitskreise)
immer paritätische Besetzung, bei Externen erfolgt Hinweis darauf
Ja, allgemein;
nicht mehr
BBiK, da Änderung erfolgt ist;
Runden Tisch
Radverkehr mit
aufnehmen,
Ziel: „Preisgerichte und Gremien sind paritätisch besetzt.“
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Paritätische Besetzung von Gremien
Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen
soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden
Laufend
BgA,
alle
Dienststellen
Anteil von Frauen
Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten
der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden
Laufend
Stadtratsfraktionen
Anteil von Frauen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
9
221
Arbeitsgruppen und Gremien, wo möglich, entsprechend besetzt
Fußballakademie: Umsetzung der Ziele in Jurybesetzungen, Ansprachen, Inhalten (Veranstaltungen und Redaktion) und Preisvergaben
Bei den Eigenbetrieben
und wesentlichen Teilkonzernen zeigen die
Beteiligungsberichte der
Stadt Nürnberg eine
leichte Steigerung der
Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten in
den sogenannt männlich
konnotierten Bereichen
In den weiblich konnotierten (sozialen) Bereichen könnte die Männerquote erhöht werden
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit
oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere
und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne
Maßnahmen ergriffen.
Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war
jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig
digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Steigerung des Anteils der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die
Führen mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen
Ab 2019
PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Berücksichtigung des Themas „Arbeiten und Führen
in Teilzeit“ bei Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung
Der Baustein ist als festes
Element der zukünftigen
Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“) und 3
vorgemerkt. Ziel ist eine
verbindliche Teilnahme der
Führungskräfte
Ab 2019
PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Noch unklar
ab 2019
PA
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Noch unklar
10
222
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Broschüre und Leitfaden
„Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ liegen vor, bei Stellenneubesetzung wird geprüft, ob Führen mit red. AZ
möglich ist (Vordruck „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“)
Aufnahme in Qualifizierungsprogramm nach Entwicklung des Konzeptes
„Führen in Teilzeit“ ist erfolgt
Thema wird in Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, unter Berücksichtigung
der gesammelten Erfahrungen
Nein
Nein
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Bessere Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf
Etablierung von digitalen
Lernangeboten.
Die digitalen Lerneinheiten werden aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich
flexibles Lernen ermöglichen sollen.
Ab 2019
PA
Anzahl der Teilnehmenden
Schaffung/Etablierung
verschiedener Arbeitszeitmodelle
Je nach Stand
der bisherigen
Etablierung
kurzfristige
und längerfristiges Vorgehen und stetiger Entwicklungsprozess
Weiterführung und
Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Geschäftsbereich 3. BM
besondere Berücksichtigung der beruflichen
Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Alle
Dienststellen
und Eigenbetriebe
des Geschäftsbereichs
2. BM
Anzahl der angebotenen und gelebten
Arbeitszeitmodelle
spezielle Fördermaßnahmen für
Mitarbeitende
11
223
Es ist mit erhöhten Ressourcenbedarf bei der
Einführung
neuer Modelle zu rechnen - nach
Etablierung
ist mit einer
deutlichen
Verringerung
zu rechnen
konnte bisher kapazitätsbedingt nicht umgesetzt
werden
wird in AG Digitales Lernen behandelt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Ziel: Konzeption von kurzen Lerneinheiten; evtl. Verweis auf geeignete externe Angebote
2. BM:
Ausweitung von mobilem
Arbeiten/Homeoffice sowie Telearbeitsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden von 2. BM
verschiedene Arbeitszeitmodelle im Teilzeitbereich (z. B. freier Tag oder wechselnde Arbeitszeiten) - Weiterbildungen/Seminare digital
(dadurch auch von zu
Hause aus) ermöglichen
Ja
3. BM:
Prüfen der Bedarfe durch
fortlaufenden Austausch
mit Mitarbeitenden
Absprachen individueller
Lösungen im Hinblick auf
Arbeitszeitmodelle
Verzögerung der Umsetzung durch Covid-19
Pandemie
Ja
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männliche und weibliche Pädagog*innen
in Leitungsstellen
können Familienarbeit (Elternzeit und
pflegerische Verantwortung) vereinbaren
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren;
systematische Ansprache und Unterstützung
betroffener Mitarbeitende
Laufend
J/B2Abteilungsleitungen
und Bereichsleitung
Die Wünsche von
Vereinbarkeit können zu mind. 75%
verwirklicht werden
Förderung von Führung mit reduzierter
Arbeitszeit im Gh
Begleiteter Prozess zur
Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere
Berücksichtigung dieses
Modellverfahrens bei
Stellenbesetzungsverfahren
Fortlaufend
Gh/L
erfolgreiche Erprobung des Modells
Mit bestehenden Ressourcen
Verschiebung neuer Organisationsentwicklungen aufgrund coronabedingten
Strukturen und Aufgaben betrifft in Gh überwiegend
Frauen; insgesamt mehr
Frauen (7/9) als Männer (2/9)
in Führungspositionen, 1
männliche und 2 weibliche
Führungskräfte sind TZ (flexible Änderungen möglich,
bspw. bei pandemischen Lagen)
Förderung von Führen mit reduzierter
Arbeitszeit bei UwA
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren
Fortlaufend
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
bei UwA
Mit bestehenden Ressourcen
Führen mit reduzierter Arbeitszeit wird bei UwA umgesetzt. Coronabedingt liegt
keine konkrete Auswertung
vor.
in Zusammenarbeit mit
PA
Evaluation/ Ergebnisse
2020
in Zusammenarbeit mit
PA
UwA
Ressourcen
(finanziell /
personell)
mit bestehenden Ressourcen
12
224
Hohe Bereitschaft von
Abteilungsleitungen, Einrichtungsleitungen und
innerhalb der Teams, Familienarbeit zu ermöglichen
Auch kurzfristige Bedarfe
lassen sich meist decken
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja, zur Weiterverfolgung bedarf es jedoch
weitere Ressourcen,
schließt auch
die Förderung
der Führungskultur durch den
Ausbau von Seminarplätzen
der entsprechenden Angebote ein
Ja
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei
SpS
Teilnahme an Telearbeit
fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden
Förderung von Elternzeit
für Väter
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Teilnahme am Mentoringprogramm
13
225
Teilnahme an Telearbeit:
2020 6 Telearbeitsplätze,
werden von 4 Frauen
und 2 Männern genutzt
Elternzeit: 2019/2020 hat
ein Vater Elternzeit genommen (insgesamt 4
Monate)
Teilzeit: Von insgesamt
17 Mitarbeitenden
(10 Frauen, 7 Männer),
arbeiten 9 in Teilzeit
(7 Frauen, 2 Männer)
Mentoringprogramm:
1 Teilnehmerin bis 2019
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und
im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz
stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
interkulturelle Kompetenz als wichtige
Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitende erhöhen
Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender und
Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (basierend auf
dem Konzept Xenos
PIK).
ab 2020
PA
Anzahl der Teilnehmenden
Das Qualifizierungskonzept ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N-400000).
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im
Rahmen von „Beratungsgesprächen“ notwendig.
14
226
Teilnahme an interkulturellen Seminaren
2014: 460 Mitarbeitende,
2018/ 2019: je knapp 100
Mitarbeitende (vor allem
neue Mitarbeitende des
Einwohneramtes), Teilnahme auf freiwilliger Basis
Coronabedingt konnten
interkulturelle Workshops
im Jahr 2020 bisher nicht
stattfinden
geplant ab 2021 Relaunch interkulturelle
Qualifizierungen: Neukonzeption XENOS PIK
Workshops, Angebot von
Beratungsgesprächen für
Dienststellen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, POA Beschluss: ab
2021 verbindlicher Besuch
von XENOS-PIK
Workshop für
neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen innerhalb eines
bestimmten
Zeitraums; ggfs.
Anerkennung
von anderen,
adäquaten Qualifizierungen
bzw. Kenntnissen, Prüfung
durch PA/1-1
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Diversity
Kompetenz der Führungskräfte
Integration eines Bausteins zu Gender und
Interkultureller Kompetenz bei den Führungskräftequalifizierungen
ab 2019
PA,
GST
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Der Baustein ist als
festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen
der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“)
und 3 vorgemerkt
Wird nicht in den FKE
behandelt, sondern in
den Netzwerktreffen
(ansonsten Gefahr der
Überfrachtung) der Lehrgänge)
Netzwerktreffen 2020 zu
diesem Thema
coronabedingt entfallen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Thema wird ab
2021 in Netzwerktreffen der
FKE 2 und FKE
3 behandelt
Entwicklung eines digitalen
Lernmoduls im
Rahmen der AG
Digitales Lernen
Entwicklung eines digitalen Lernmoduls in
Kooperation mit GST
Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der
Führungskräfte
Verschränkung der
Schulungen, die im
Themenbereich Diversity angesiedelt sind
Einführung eines
Diversity-Stempels,
der Schulungen mit
Diversity-Dimension
kennzeichnet
Bis 2020
GST,
PA
Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm
der Städteakademie verwendet
Mit bestehenden Ressourcen
15
227
Erstmals im Fortbildungsprogramm der
Städteakademie 2018
enthalten; gute Resonanz
Diversity Kompetenz ist
Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs
Nein, da fest
etabliert.
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ein Treffen aller Akteur*innen hat stattgefunden
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Bisher nicht erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Treffen aller Akteur*innen, die Schulungen
im Bereich Diversity
anbieten
Bis 2020
GST,
PA
Entwicklung eines
Grundlagen-DiversityBausteins
Bis 2020
GST,
PA
Der Baustein Diversity wurde entwickelt
Mit bestehenden Ressourcen
Diversity Kompetenz ist
Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs.
Ja
Anwendung des Diversity-Bausteins in den
Schulungen
Bis 2020
GST,
PA
Der Baustein Diversity findet Anwendung in den Seminaren
Mit bestehenden Ressourcen
Diversity Kompetenz ist
Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs
Alle Seminare, die Diversity Kompetenz vermitteln, sind seit 2020 im
Fortbildungsprogramm
gekennzeichnet
Ja
In den Jahren 2018 und 2019
wurden jeweils vier Seminare
durchgeführt. Im Jahr 2020
konnten coronabedingt leider
keine Seminare stattfinden.
Bisher nicht erfolgt
Ja
Diskriminierungsfreie
Stadtverwaltung
Antidiskriminierungsseminare mit Baustein
Diversity in der Verwaltung
laufend
MRB/
Bildung
Zahl der durchgeführten Seminare
Es bestehen DiversityKurzschulungen speziell zugeschnitten auf
die Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen
Angebot bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an
Dienststellenleitungen
2019 und 2020
MRB,
GST
Das Angebot ist bekannt
Das Angebot wird
nachgefragt
16
228
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarkräften
Mit bestehenden Ressourcen
Ja
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Aspekte und Inhalte
von „Gender und
Diversity“ sind präsent
und vertieft
Workshops zu Gender
und Diversity
Im Zwei-Jahres-Rhythmus
Ref. VI
Anzahl der Teilnehmenden
Thema „Gender und
Diversity“ ist in den
Dienststellen stärker
verbreitet und bekannt
Ansprechpartner*innen
in Dienststelle benennen. Kontakt zum/zur
Ansprechpartner*in im
Referat
2018
Ref. VI
mit allen
Dienststellen
Ausweitung vorgenannter Maßnahme
auf andere Geschäftsbereiche und deren
Dienststellen
Umsetzung ab
2019
Fortschreibung der
Gender-Checklisten
für Stadtplanung und
Hochbau / Nutzer*innenkreis erweitern
Im Laufe dieses GAPs
bzw. laufend
Gender-Checklisten
wurden angepasst
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
ggf. Honorare für externe Referent*innen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mangels Ressourcen bisher
nicht erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein, mangels
Ressourcen
Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro
Dienststelle
Mit bestehenden Ressourcen
Liste mit Ansprechpersonen
erstellt
Ja, Liste aktuell
halten
GST mit
den Geschäftsbereichen
Teilnahme an Koordinierungsgruppe
Gender Netzwerk
für Austausch und
Fragen
Mit bestehenden Ressourcen
Mangels Ressourcen bisher
nicht erfolgt
Ja
Ref. VI,
Stpl, H
Vorliegen der aktualisierten Checkliste
Mit bestehenden Ressourcen
Ja,
Gender-Checkliste wird den
späteren Nutzenden (z.B.
Schule, Jugendamt, Verwaltung) des Gebäudes zur Verfügung gestellt
17
229
Checklisten liegen vor,
wurden im Zeitraum dieses GAPs allerdings
nicht weiterentwickelt
H ist auf verbindliche
Vorgaben angewiesen.
Für H ist die GenderCheckliste konzernprozesseffizienter, sachgerechter und zeitlich entzerrter von Nutzer*innen
bei der Planung der von
H umzusetzenden Vorgaben anzuwenden
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Weiterführung und
Ausbau der gendergerechten Personalpolitik
im Bereich 2. BM
Schulungen und Infos
zu geschlechtergerechte Sprache
Bis Ende 2020
2. BM
Fortbildung findet
statt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen
Durchführung einer
Fachveranstaltung
„Gender Budgeting“ in
der Koordinierungsgruppe Gender
Bis Ende 2019
GST
Fortbildung findet
statt
Kennzahlen liegen
vor und finden Anwendung
Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte
Dienststellen
18
230
Mit bestehenden Ressourcen
Bestehende Texte, Internetinhalte wurden entsprechend geändert
Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden erfolgt
Umsetzung in beiden
neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum
Mangels personeller Ressourcen bisher nicht erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, laufende
Prüfung und Anpassung notwendig
Ja
1.5 Antidiskriminierung
1.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis
für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten
Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diskriminierungsfreie
Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung
Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und
Grad der Behinderung
jährlich
GPR,
GST,
GSBV
Überarbeitung und
Neuauflage der Broschüre „Sie und Er nur so ist es fair“
Überarbeitung hinsichtlich Empfehlungen zur
Umsetzung der sogenannten Dritten Option
und Leichten Sprache
Bis Ende 2019
GST, Pr
Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt
Nürnberg nach § 18
TVöD (Leistungsentgelt)
Vorliegen einer
überarbeiteten Broschüre
Sichtbarmachung des
städtischen Bekenntnisses zu Vielfalt und
Diversität auch im Bereich sexuelle Orientierung und Identität
Teilnahme mit einem Informationsstand am
Christopher-Street-Day
(CSD)
Im Zwei-Jahres-Rhythmus
PA,
GST
Stand am CSD
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Broschüre wurde inhaltlich
erweitert (Faire Sprache) und
war Grundlage für die Erstellung einer Intranetseite zu
„Faire Sprache“ (Geschlechtergerechte, Diversitätssensible, Rassismuskritische,
Diskriminierungssensible,
Leichte Sprache)
2020 coronabedingt nur
kleiner Auftritt ohne PA
Wird jährlich umgesetzt
Mit bestehenden Ressourcen
Auswertungen lagen differenziert nach Dienststellen, Beamt*innen, Tarifbeschäftige
vor
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, mit differenzierteren Auswertungen (z.B.
Höhe des Stundenkontingents
bei TZ)
Ja, Erstellung
einer Broschüre
(Print und digital)
Ja, Planung einer Unterstützung durch PA,
z.B. mit Ausbildungskräften bei
CSD 2022
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
19
231
1.5 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ein Arbeitskreis für
LSBTI-Beschäftigte ist
eingerichtet
Angebot im Intranet ausschreiben und durchführen
Bis Ende 2018
bei Bedarf
Etablierung eines Netzwerks, danach
fortlaufend
GST
Netzwerktreffen
werden angeboten
Teilnahme an den
Netzwerktreffen
20
232
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
AK wurde eingerichtet, Treffen 3-4 Mal im Jahr
Weiterführung
im neuen
GAP?
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen
unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männer nehmen an
Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) teil
Mehr Männer für Gesundheitsangebote gewinnen
Daueraufgabe
PA
Anteil der Männer
an Maßnahmen
des Betrieblichen
Gesundheitsmanagements ist gestiegen
maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für
Männer
Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“ für
die Dienststellen
21
233
Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für
Männer (und Frauen)
werden vom BGM im Zusammenhang mit der
Planung von dezentralen
und zentralen Gesundheitstagen entwickelt
(z.B. Bogenschießen)
Anteil der Männer an den
Messgeräteangeboten
liegt über dem Anteil von
Männern an regulären
Gesundheitsangeboten,
Messgerätewochen werden in Kooperation mit
der AOK fortgesetzt
Anteil der Männer bei gesamtstädtischen Gesundheitswochen
2018:
Messgeräte 33 %,
Schnupperkurse 17%;
Gesamtquote: 23%;
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, neuer Indikator: Anzahl
der Bewegungsbotschafter*innen und Ansprechpartner*innen Gesundheit
BGM betreut
Bachelorarbeit
zur Männergesundheit; Ergebnisse liegen
2021 vor
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Spezielle Angebote für
Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, ausprobieren, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen
Jährlich
GST Ansprechpartner
für
Männer
Beteiligung der
männlichen Angestellten an den Angeboten der Gesundheitswoche
steigt
22
234
Kooperation
mit PA/BGM
& anderen
Institutionen
Kosten externe Referenten
Weiterführung
im neuen
GAP?
2019:
Messgeräte 37%,
Schnupperkurse 18%,
Gesamtquote 24% (Zahlen für 2020 werden noch
ausgewertet)
Netzwerke „Bewegungsbotschafter/innen“ und
Ansprechpartner/innen
Gesundheit werden ausgebaut; aktuelle Zahlen:
130 Bewegungsbotschafterinnen, 38 Botschafter;
71 Ansprechpartnerinnen
und 18 Ansprechpartner
für Gesundheit in den
Dienststellen
s.o.
quotierte Anmeldelisten
wurden bei Gesundheitstagen seit 2018 angelegt;
bei Nichtbelegung kurz
vor Veranstaltungsbeginn durch Mitarbeitende
auf der Warteleiste aufgefüllt
Ja
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhalt und weiterer
Ausbau der besonders gendersensiblen
Aufgabenbereiche
durch stärkere geschlechtsspezifische
Diversifizierung der
Personalstruktur
Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen (wo möglich und
notwendig)
Fortlaufend
Gesamt
Gh, alle
Bereichsleitungen
Anteil von Frauen
und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Anzahl der Teilnehmenden
23
235
Girls‘- und Boys‘ Day als
gesonderter Punkt im internen Teil, dort wird die
Beteiligung von Gh aufgeführt
Im Spannungsfeld zwischen Wunsch und Bewerberlage, Gefahr der
ungewollten Diskriminierung
Weiterhin überwiegend
Bewerbungen von
Frauen, möglicher
Grund: TZ Struktur
spricht eher Frauen an
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl
fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von
Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in
den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden.
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der
Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und
Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in politischen Ämtern
Durchführung von politischen Veranstaltungen
für Frauen beispielsweise Speed-Dating mit
Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene
2018 bis 2020
GST
1x jährlich Aktion
zur Förderung von
Frauen in politischen Ämtern
Erstellung einer Vorschlagsliste für Geo mit
bedeutenden weiblichen
Persönlichkeiten
Bis Ende 2018
GST
Vorliegen der Vorschlagsliste
Beitrag zum Abbau
von Rollenstereotypen
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis
bei Benennung öffentlicher Straßen,
Plätzen und Brücken
24
236
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2018 und 2019 durchgeführt, Teilnahme durchwachsen, Veranstaltung
im Schönen Saal des
Rathauses nicht niedrigschwellig
Mit bestehenden Ressourcen
Im Auftrag von GST erstellte Historikerin Nadja
Bennewitz 2018 und
2019 thematisch geordnete Vorschlagslisten mit
weiblichen Persönlichkeiten aus Nürnbergs Geschichte
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, in Kooperation mit Ref. IV
in einer Schule
Nein
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Straßenbenennungen in
neuen Wohngebieten
erfolgen geschlechterparitätisch
Zeitplan
laufend
Zuständigkeit
Geo
Indikatoren
Anteil von Frauen
und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Die erforderlichen
Dienste für die Begutachtung von Straßennamenvorschlägen werden im
bekannten Umfang erbracht
Von den im Zeitraum
01/2018 - 11/2020 beschlossenen 27 Straßenbenennungen erfolgten
17 nach Personen, davon 10 nach Frauen und
7 nach Männern
Alle Benennungen, die
seit dem Jahr 2018 auf
Vorschläge von Geo zurückzuführen sind, waren
entweder weiblich oder
personenunabhängig
(z. B. geographische Bezeichnung oder Gemarkungsnamen)
Geschlechtersensible
Themenfestlegung für
neue Wohngebiete
laufend
Geo
Anteil von Frauen
und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
25
237
Mit bestehenden Ressourcen
s.o.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, ggf. Zusammenführen der
Punkte
Ja
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung im
neuen GAP?
Männer nehmen ihre
Erziehungsverantwortung wahr und sind in
ihrer Rolle als Vater
gestärkt
2. Nürnberger Väterwoche
April/Mai 2019
GST –
Ansprechpartner
für
Männer
mit
AK Väter in
Nürnberg
Besuch der Angebote und Veranstaltungen
Mit bestehenden Ressourcen
2019 stattgefunden
2020 coronabedingt abgesagt
Ja, ab 2021
wieder geplant
Männer gestalten ihr
Leben – frei von Rollenerwartungen und
Zwängen
Internationaler Männertag 19.11
Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein
2019 ff.
GST Ansprechpartner
für
Männer
Veranstaltung(en)
finden statt
Kooperation
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
2019: 1. Nürnberger
Männernwochen
2020: coronabedingt abgesagt
Ja, ab 2021
wieder geplant
Eine Vielfalt von
männlichen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich akzeptiert
und selbstverständlich.
Positiv Männlich
Kampagne zu/gegen
männliche/n Rollenklischees
2019
GST Ansprechpartner
für
Männer
Kampagnenidee ist
entstanden und umgesetzt
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
Mangels Ressourcen bisher
nicht erfolgt
26
238
Ja, weiter in
Planung
2.2 Antidiskriminierung
2.2 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für
die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch
die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen,
um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diskriminierungsarme
Gesellschaft
Verstetigung der Arbeit
der/des Beauftragten für
Diskriminierungsfragen;
Intervention und Prävention
laufend
MRB
Reaktionszeit nach
Kontaktaufnahme <
5 Arbeitstage
LSBTI-Geflüchtete
sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt
Installierung eines Arbeitskreises Flucht und
LSBTI
Einrichtung
des Arbeitskreises bis
Mitte 2018 –
Treffen dann
fortlaufend 23x jährlich
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der Treffen
2-3x jährlich
Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus
LSBTI und Fluchtkontext
Umsetzung von
Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung von
LSBTI-Geflüchteten
beitragen
27
239
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
(eine VZStelle)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Maßnahme umgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Mit bestehenden Ressourcen und
bereits vorhandenen
Netzwerken
Maßnahme umgesetzt, Treffen 2-3 Mal im Jahr, Austausch zu Fällen und strukturellen Problemlagen
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
2.2 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Umsetzung der Studie
„Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“
2x jährlich Treffen der
beteiligten Fachbereiche
2x jährlich fortlaufend
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der durchgeführten Sitzungen
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI,
IPSN
Erstellung des Plakats
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der Veranstaltungen
Newsletter mit relevanten Terminen und Informationen an den Fachbereichskreis
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen/Aktionen
2019 das letzte Mal durchgeführt, da ein Mainstreaming
in der Verwaltung stattgefunden hat, ist der AK in dieser
Form nicht mehr nötig
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Umsetzung von Aktionen der Fachbereiche
und der Koordinierungsstelle
Plakataktion zur Sexualaufklärung an Schulen und in Jugendeinrichtungen
Durchführung von öffentlichen Aktionen
und Veranstaltungen
zum Themenbereich
Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI)
Umsetzung der Plakataktion
Aktionen an Gedenktagen
Einzelveranstaltungen
zu inhaltlichen Schwerpunkten
Bis Ende 2018
2 x jährlich
fortlaufend
Plakate wurden an Schulen und Jugendeinrichtungen verteilt, ggf. Wiederholung der Aktion
2022
Angebot wurde von Lehrkräften als wichtig erachtet, auch Beratungsanfragen bezogen sich auf
Kenntnis der Stelle über
die Plakate
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
Aktionswochen wurden im
Mai 2019 mit dem Bündnis
gegen Trans- und Homophobie, sowie im Mai 2020 mit
der Stadtbibliothek und darüber hinaus mit Einzelveranstaltungen durchgeführt
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
Versand des Plakats an Schulen
28
240
Mit bestehenden Ressourcen
2.2 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Berücksichtigung des
Themas LSBTI in der
lokalen Antidiskriminierungsarbeit
Mitarbeit in der lokalen
Antidiskriminierungsstrategie
Fortlaufend
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Berücksichtigung
des Themenbereichs in den lokalen Strategien und
Strategiepapieren
Aneignung von Kompetenzen sich in vielen
Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen
Schulungen zur Zivilcourage
Mittelfristig
BCN/BZ
Anteil von Teilnehmenden
Mit bestehenden Ressourcen
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Ja
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Zielgruppenspezifische
Unterkünfte für Geflüchtete entstehen
2018 bis 2020
SHA
Es stehen je 50
Plätze in den Jahren 2018 bis 2020
zur Verfügung
Mit bestehenden Ressourcen
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
29
241
LSBTI wurde bei Aktionen
thematisiert und findet Berücksichtigung bei der Erstellung von Aktionsplänen und
Hissen der Regenbogenflagge zu Gedenktagen am
Rathaus
2 LGBTI* Unterkünfte mit
40 Plätzen
1 Unterkunft für geflüchtete Frauen inkl. „Schutzunterkunft“ mit 30 + 15
Plätzen.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
2.2 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Im Aktionsplan zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sind
geschlechtsspezifische
Aspekte berücksichtigt
Besondere Bedürfnisse
der Geschlechter werden als Querschnittsthema bei Maßnahmen
für die Handlungsfelder
berücksichtigt
2018 bis 2020
SHA/Inklusionsbeauftragte
Bei Bedarf werden
spezifische Maßnahmen formuliert
und umgesetzt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
30
242
Umsetzung in beiden
neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum
zur Entwicklung des Aktionsplans wurden Querschnittsthemen festgelegt u.a. „Gender“, Themen wurden 2017 unter
Einbindung der Inklusionskonferenz entwickelt
und Ende 2018 den AGs
vorgestellt. Die AG’s hatten den Auftrag das Gender-Thema bei der Entwicklung der Maßnahmenvorschläge stets zu
berücksichtigen. Weiterhin fanden die Querschnittsthemen Berücksichtigung bei der Entwicklung des WerteRads 2018
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte
Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das
Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt,
dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind.
Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier
zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen;
69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet.
Ziel/e
Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Durchführung einer AntiGewaltwoche im Rahmen des Internationalen
Tags gegen Gewalt an
Frauen (25. November)
Bis November
2019
GST mit
dem AK
verbesserte Intervention gegen
häusliche Gewalt
Durchführung der
Veranstaltungsreihe
Verstetigung des 2015
einberufenen Arbeitskreises „Geflüchtete
Frauen in Nürnberg“
Laufend
GST
Zahl der jährlichen
Sitzungen
31
243
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
2019 und 2020: Aktionswochen zum Internationalen
Tag gegen Gewalt an
Frauen, Veranstaltungsflyer
wurden erstellt
2018 und 2019 jeweils 2
Sitzungen
2020 2 Sitzungen,
coronabedingt zusammen mit dem AK Häusliche und Sexualisierte
Gewalt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Nein
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Ziel/e
Bekämpfung von
Menschenhandel
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Einrichtung eines Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten
Akteur*innen Nürnbergs
2018 bis 2020
MRB/
GST
Beteiligung der Akteur*innen
Anzahl der Treffen
des Arbeitskreises
Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich
Anlassbezogene
Veranstaltungen
werden durchgeführt
Ggf. Durchführung von
Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen
und Erstellung von Informationsmaterialien
32
244
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Arbeitskreis hat sich etabliert
und konnte weitere Akteure
zur Bekämpfung von Menschenhandel gewinnen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, ab Mitte
2020, sobald
Treffen in Präsenz wieder
möglich sind.
Zusammensetzung des AK
wird überprüft
und ggf. ergänzt.
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin
und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale
Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gendersensible Gesundheitsberichterstattung
alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, zum Bsp. Todesursachenstatistik,
Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen
Fortlaufend
Gh/GFGf/GBE
Berichte liegen in
entsprechender
Auswertung vor
Verbesserung der
Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg
Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungenund Männergesundheit
in Nürnberg“
Projekt mit Gesamtlaufzeit
von 36 Monaten ab November 2018
Gh/LStab
Die Stelle ist eingerichtet
Eine Strategie
wurde erarbeitet
und liegt vor
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Externe Projektmittel aus
dem PrävG
Maßnahme umgesetzt
Inanspruchnahme
(TN Anzahl)
Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur
Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote
Bekanntheit der Angebote
Verstetigung der
Angebote
33
245
Kollege bei GST hat mit
seinem Projektanteil am
1.1.19 begonnen
Kollege Gh hat als Projektkoordinator am 1.3.20
seine Stelle angetreten
Verzögerungen im Projektverlauf aufgrund von
langwieriger Stellenbesetzung und Aufgabenverschiebung in der
Corona-Pandemie
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
- Verstetigung
ist abhängig von
der weiteren
Entwicklung des
Bundespräventionsgesetztes
zur Finanzierung von Drittmittelvorhaben.
- für langfristige
Sicherstellung
des Vorhabens
ist Verankerung
eine Stelleneinbindung in die
Stadtverwaltung
notwendig
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gründung eines Netzwerks Jungen- und
Männergesundheit in
Nürnberg im Rahmen
des Modellprojekts
Nürnberg
Ab 11/2018
3 Jahre
GST Ansprechpartner
für
Netzwerk besteht
und regelmäßige
Treffen finden statt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
8 WAS
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Berücksichtigung bei der Angebotsplanung des Gesundheitsstudios siehe auch
Wunsch nach geschlechtsspezifischer Stellenbesetzung unter Wahrung des Diskriminierungsverbots
Derzeit coronabedingt ausgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Wiederaufnahme geplant
Männer
mit TK und Gh
Gender
Mainstreaming in allen Angeboten von
Gh
Systematische Berücksichtigung des
Genderaspekts in den
Angeboten des Gesundheitsstudios und auch
bei den Aktivitäten der
stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung
Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in
der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und
dem SpDi
Fortlaufend für
alle Maßnahmen
Gesamt
Gh, insbesondere
Gh/GfGf
Gh/InfFSG
Gh/MDSpDi
Genderbezogene
Struktur der Teilnehmenden an den
Angeboten zur Gesundheitsförderung
und Beratung im
Verhältnis zur potentiellen Nutzer*innenstruktur
34
246
Ja
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung
und -förderung für
Geflüchtete
Fortführungen der Medizinischen Fachstelle /
Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung
Fortlaufend
Gh/MDAsyl
In Kooperation mit
weiteren
externen
Partner*innen
Stellenplanmäßige
Absicherung zur
Fortführung der
Medizinischen
Fachstelle mit
Fachstelle Trauma
Genderadäquate Personalausstattung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Kooperation
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
& Verein
Männergesundheit
Stellen in der Medizinischen
Fachstelle mit Fachstelle
Trauma wurden bis 2023 verlängert.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, sofern eine
stellenplanmäßige Absicherung gegeben
ist
Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von
Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer
Behandlung
Behandlungszahlen
nach Geschlecht
Zusammensetzung
der Beschäftigten
nach Geschlecht
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Gesundheit wahr
Weltmännertag 03.11.
Thema Gesundheit
Veranstaltung(en) zu
Männergesundheit
Aktion/Kampagne
- z.B. November
11/2018
Öffentlichkeitsarbeit, evtl.
2019
GST Ansprechpartner
für
Veranstaltung findet statt
Männer
Männer nutzen die
Angebote bzw. Veranstaltung
35
247
Kampagne 2019, Infokärtchen Aktion Achtgeber, Selbstversteher,
Lebensfüller, Aufpasser,
Verlängerer, Beteiligung
TUL
2020 coronabedingt abgesagt
Für 2021 wieder
geplant
Umsetzung jährlich
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung
und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und
Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Lernförderung für
Schüler*innen
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das
Förderprogramm MSRG
(„Mehr Schulerfolg an
Realschulen und Gymnasien) an kommunalen
Realschulen und Gymnasien
schuljahresbezogen
SchA,
Ref IV
Verbesserung in
den Leistungsnachweisen
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das
Förderprogramm MSBS
(„Mehr Schulerfolg an
beruflichen Schulen“)
schuljahresbezogen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Zahl und Art der
Förderangebote
SchB
(MSBSSchulen: WS,
BfS)
Leistungen in den
Abschlussprüfungen
36
248
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
MSRG-Stunde für geschlechtsdifferenzierten
Unterricht zuletzt 2018
angefragt
Verteilung der MSRGStunden in 2019/2020:
Lesen und Verstehen (3)
Deutsch als Zweitsprache (6)
Pädagog. Theater (2)
Intensivierung (5)
Lernstrategien (3)
Motivationstraining (4)
Klassenleiterstunde (4)
Verbesserung Übergänge (2)
Individuelle Förderung
(2)
Im Schuljahr 2018/19 wurden
mit 74 Unterrichtsstunden
pro Woche Schüler*innen an
den Berufsfachschulen und
an der Wirtschaftsschule
durch MSBS zusätzlich gefördert, um die jeweilige Ausbildungsrichtung erfolgreich
durchlaufen und abschließen
zu können
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Förderung einer
nichttraditionellen Berufswahl
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Implementierung von
berufssprachlichem Förderunterricht an BS
(Einrichtung von Förderunterrichten zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen)
schuljahresbezogen
SchB
(BS)
Verbesserung der
schulischen Leistungen
Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule –
Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen
schuljahresbezogen
SchA,
SchB
Beratungslehrkräfte
stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Im Schuljahr 2019/20 wurden
insgesamt 168 Unterrichtsstunden pro Schulwoche im
Rahmen des berufssprachlichen Förderunterrichts erteilt,
um die Schüler*innen fachsprachlich gezielt zu fördern
mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen erfolgreich abzulegen
Die Schule pflegt
Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der BIZ,
der Agentur für Arbeit u.a.
Schaffung eines schulinternen Pools an Unternehmen, Firmen für entsprechende Praktika,
Ausbildungsplätze
Das Themenfeld
„Berufliche Bildung“
wird fächerübergreifend gestaltet
(schulinternes Curriculum)
Veränderung der
Anzahl der SuS, die
eine jeweils „untypische“ Ausbildung
eingehen
37
249
SCHLAU Übergangsmanagement: Die geschlechtsuntypische Berufswahlentscheidung
wird bei den durch
SCHLAU begleiteten
SuS dadurch gefördert,
dass in den Beratungen
neutral die ganze Bandbreite möglicher Ausbildungsberufe dargestellt
wird
Wenn Kooperationsbetriebe bekannt sind, werden die Informationen im
Team SCHLAU weitergegeben
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gezielte Bewerbung
und Diskussion der Angebote des Girls'- und
des Boys‘- Days im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen
Jährliche Umsetzung, jeweils zum Termin des Girls‘
und Boys‘ Day
SchA,
SchB
(in Kooperation mit
GST
und PA)
Erfassung der teilnehmenden „Girls
and Boys“. Erstellung von Vergleichszahlen
Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf.
Gruppen / Klassen an
den Angeboten
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Nachbereitung des
Girls’ und Boys‘
Day im Unterricht
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der
„Breite“ der Multiplikator*innenwirkung
(Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu
den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und
Weiterleitung der
Ergebnisse an
SchA/SchB zur
Weiterarbeit
38
250
2020 coronabedingt abgesagt
Organisation beider Tage
künftig durch PA, Konzeption und Abstimmung
mit SchA und SchB erforderlich
Berater*innen bei
SCHLAU als Multiplikator*innen, bilden sich
stets zum Thema Gleichstellungsförderung bei
der Berufswahlberatung
fort
Abfrage der Teilnehmer*innenzahl am Girls
and Boys Day in Planung
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Genderkompetenz bei
Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
Erweiterung der Genderkompetenz durch
Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Nachwuchskräfte, Berufseinsteiger*innenseminar
BEST,
Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung
SpS: Fortbildung in Kooperation mit
PA für die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von SpS
alle 2 Jahre
SpS
SpS: Fortbildung in
der Verwaltung von
SpS im 1. Halbjahr
2019, anschließend
im Abstand von ca.
2 Jahren, dann
auch mit dem Blick
auf Diversity und
damit verbundenen
Chancen
Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Fokus
wird gelegt auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die
Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmer
BEST-Modul
Lehren in kulturell diversen
Schulklassen,
jährlich
IPSN
Rückmeldungen
der Teilnehmenden
Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“; die
Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen werden
jeweils in den Vordergrund einer Tagung gestellt
Tagungsreihe:
in Kooperation
mit der FAU,
alle zwei Jahre
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Seit Jahren „Lehren in diversen Klassen“ Teil des BESTProgramms, Angebot wird
von den Teilnehmenden jährlich wahrgenommen
Ja
Mit bestehenden Ressourcen
Ja (siehe auch
weiter unten
zum Thema
„Jungen als Bildungsverlierer“)
Teilnahmezahlen
an verwandten
Themen
Fortbildung in der Verwaltung
ist gelaufen, bei 2-JahresTurnus Fortsetzung der Fortbildung für 2021
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Rückmeldungen in
den Führungskräfte-Modulen
IPSN
Rückmeldungen
der Teilnehmenden
Aufnehmen der
Themen in die
Lehrkräftefortbildung
Anfragen der Schulen nach SchiLf
39
251
Fachtagung 2018:
https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/files/2017/12/BC18_Flyer.
pdf
Fachtagung 2016:
https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/diversity/veranstaltungen/#collapse_15
Reinstallation dieser Tagung notwendig
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Genderkompetenz bei
Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
Lehrkräftefortbildungen,
gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung; aufgrund der zunehmenden
Diversität in Schulen
entwickelt sich der
Schwerpunkt auf das
Zusammenwirken verschiedener Merkmale
wie bspw. Gender und
ethnische Herkunft
und/oder Religion
Abrufbare Angebote: für
Kollegien
IPSN
Zahl und Breite der
nachgefragten Themen
Führungskräftequalifizierung durch Module zu
Genderkompetenz in
den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien,
Berufsschulen)
Führungskräftequalifikation:
Wertschätzende Kommunikation im
Leitungsalltag,
jährlich
Erhöhung der Genderkompetenz bei
Führungskräften in
Schulen
Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf
zunehmende Vielfalt in
Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft
und Religion wirksam
sind, v.a. gewaltfreie
Kommunikation
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
IPSN
Führungskräftequalifikation:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden
Diversity in der
Teamentwicklung:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen
Diversity in der
Teamentwicklung, Juli 2018
Verweis auf
diesbezügliche
Angebote von
PA
40
252
PA für Referent*innenHonorare
abrufbare Angebote beim
IPSN-Programm noch
überschaubar (AK LSBTI
Materialbörse)
verschiedene Fortbildungsangebote sind vorhanden oder auch Runder Tisch der Lehrpersonen an Schulen ohne
Rassismus/Schulen mit
Courage
regelmäßig stattfindende
Seminare
Diversity in der Teamentwicklung“, wiederkehrend
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausgleich
geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
Tagung zum Thema Digitalisierung‚ Vielfalt,
Demokratiepädagogik
und Digital Citizenship,
unter anderem Workshops zu genderspezifischen Aspekten einer
digitalisierten Schule
und von „Jungen als Bildungsverlierer“:
- Jungen als Beherrscher der Technologie,
unter Nichtbeachtung
von Prinzipien von Inklusion
- Mädchen als Anwenderinnen, ohne Zugang
zu technologischen
Kompetenzen
Januar 2019
IPSN in
Kooperation
mit AK
Frauen
für Informatik, in
der
Deutschen
Gesellschaft
für Informatik
Konzeptualisierung,
Organisation und
Durchführung einer
Tagung zum
Thema
Weitere Fortbildungen
und SchiLf zu einzelnen
Aspekten des Themas
nach der Tagung
IPSN/
SPN
Durchführung weiterer Veranstaltungen
Genderkompetenzschulung/Fortbildung zur Geschlechterdiskussion
IPSN in
Kooperation
mit
SchA
Durchführung des
Seminars
41
253
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarverträge für externe Referent*innen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarverträge für externe Referent*innen
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarverträge für externe Referent*innen
2020 ausgesetzt
Nein, Tagung
bereits durchgeführt
2020 ausgesetzt
Ja (siehe oben
Fachtagung)
Tagung hat stattgefunden
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausgleich
geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
Entwicklung von Förderinstrumenten zur Prävention von „Jungen als
Bildungsverlierer“
schuljahresbezogen
IPSN,
SchA,
SchB
Nachweis der einsatzfähigen Förderinstrumente
Entwicklung von Fortbildungsveranstaltungen
zum Thema „Jungen als
Bildungsverlierer“
Ab Herbst
2018
IPSN
durchgeführte Veranstaltungen mit
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden
42
254
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorare für
externe Referent*innen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2020 ausgesetzt
Schuljahr 2019/20 wurden 11 Berufsfachschulen von der Stadt geführt;
1.283 Schüler*innen absolvieren an diesen
Schulen eine Erstausbildung, Berufsfachschulen
bieten mit ihrem breiten
Spektrum eine Alternative zur dualen Ausbildung und der Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss zu erreichen
In der Berufsvorbereitung
sind die Berufsschulen
ebenfalls gut aufgestellt;
sie bieten hier berufsschulpflichtigen Jugendlichen ein breites Spektrum an Berufsbereichen
in der Berufsvorbereitung, sodass die Jugendliche eine große Auswahl
an Qualifizierungsmöglichkeiten, je nach Eignung und Neigung haben
2019 und 2020 ausgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Eher genereller
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung
s.o.
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Bereitstellung und
bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung
Erweiterung der schulischen Maßnahmen für
die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene
Ganztagsschule) zur
besseren Vereinbarkeit
von Privatleben und Beruf.
Angesichts des demografischen Wandels und
eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt
mit den Betreuungsangeboten von J)
Demografischer Wandel
und ggf. neue
rechtliche
Rahmensetzungen
(Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter) machen
laufende Planungen und
jährliche Anpassungen erforderlich
(Masterplan
ganztägige
Schulkinderbetreuung und
BIC)
Ref IV,
SchA
Bedarfsorientierte
Schulraumentwicklungsplanung
Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule
und Verein in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert
die Angebotsstruktur für
die Schulen.
schuljahresbezogen
SchA,
SchB,
SpS
Förderung der Zusammenarbeit der
Schulen (insbesondere der Schulen mit
Ganztagsangeboten)
mit Sport-, Freizeitund Kultureinrichtungen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Schulentwicklung
und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit
der Jugendhilfeplanung
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten
Maßnahmen/Angebote:
Konzeptionelle
Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur. Erweiterung der
Teilnahmemöglichkeiten
43
255
Mit bestehenden Ressourcen
-
Kooperation zwischen
Ref. IV und Ref. V, um
allen Kindern ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung
zu stellen
Mit dem „Nürnberger
Weg“ 2017 Entwicklung
einer Grundkonzeption
für die Stadt Nürnberg
an Schulen große Bandbreite an Ganztagsangeboten Beispiel: Kooperationen der Wirtschaftsschule Nürnberg, u.a.
Projekt „Fitness“ mit dem
Post SV
Projekt „Museumsrallye“
mit den Städtischen Museen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Jungen und Mädchen
werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport
und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben
werden.
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Veränderung der
Teilnahmezahl:
Messbar gesteigerte Bereitschaft
von Jungen und
Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen
Zielgruppengerechte
Angebote erstellen mit
Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption
(junge Suchende,
Newcomer + Deutsch
lernen)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess
und Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmer
44
256
Vorhandene
bzw. beantragte Ressourcen und
Drittmittel
Kooperation mit den Jugendhäusern Mammut
und Klüpfel
- wöchentliches Schwimmprojekt im Langwasserbad
Treffen der Koordinierungsgruppe „Sport in
Schule und Verein“ 1 Mal
im Jahr, 2020 ausgesetzt, vor allem bisher
Abstimmung von Schulsportwettbewerben
Etablierung von sportlichen Aktivitäten im
Ganztag in Kooperation
mit Sportvereinen über
SAG, unter dem
Genderaspekt erwähnenswert: Mädels-GOBasketball (PostSV) und
fechtkids (Fechterring
Nürnberg)
Messung mangels personeller Ressourcen nicht
umsetzbar
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Weiterführung
im neuen
GAP?
-
Messung des Standes der körperlichen Fitness (vorher/nachher)
Mehr Männer in Fortbildungen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in Fortbildungen im Bereich
MINT
Zielgruppengerechte
Angebote erstellen mit
Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption
(MINT)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess
und Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmerinnen
Ausgleich geschlechterspezifischer Benachteiligung
„Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess
(mit Aufbau
der Marke)
BCN/BZ
Bildungswesen
Frühkindliche Betreuung
Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge –
gezielte Leseförderung
von Anfang an!“ auf andere Standorte von
BCN/StB übertragen
Kurzfristig realisierbar bei
zusätzlichem
Personal
BCN/
StB
Die Leseförderung
bildet durch die Entwicklung kompetenter
Leser*innen die
Grundlage für
Gendergerechtigkeit
von Klein an
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vorhandene
bzw. beantragte Ressourcen und
Drittmittel;
zusätzliche/r
Programmplaner*in im
Bereich
MINT
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Anzahl der teilnehmenden Jungen
0,5 VK Kursplaner*in E9
Das Projekt #Campus16+
musste Corona-bedingt unterbrochen werden.
Ja
Erhöhung des Anteils kompetenter
Leser*innen
0,5 VK z. B.
Medienpädagog*in, Bibliothekar*in,
Fachangestellte*r für
Medien- und
Informationsdienste
Das Angebot „Bücherzwerge
– gezielte Leseförderung von
Anfang an!“ wurde auf weitere Bibliotheksstandorte
ausgeweitet.
Ja
45
257
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
(Frühkindliche Betreuung ausbauen
und bei Eltern werben)
Beratung und Unterstützung für Eltern
ausbauen
=> Chancengerechtigkeit
Im Rahmen der BCNBildungsberatung Beratungsangebote für Eltern
im weiteren Verlauf
schaffen
Mittelfristig bei
Aufbau der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl von betreuten Eltern
Die Einrichtungen/Angebote der
OKJA werden annährend gleichermaßen
von Mädchen und
Jungen/ jungen
Frauen und Männern
genutzt
Geschlechtsspezifische
und geschlechtsreflektierte Angebote werden
geplant, umgesetzt und
evaluiert
Laufend
J/B2Einrichtungsleitungen
und Abteilungsleitungen
Die Nutzungszahlen von Mädchen
und jungen Frauen
steigen bis 2020
auf 45%
Ressourcen
(finanziell /
personell)
mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Die Beratungsangebote für
Eltern wurden in die Bildungsberatung aufgenommen und als Bestandteil verankert.
Die Besucher*innen
der Einrichtungen finden männliche und
weibliche Pädagog*innen als Ansprechpartner*innen
vor
Nachwuchsförderung
durch Praktika; nahtlose
Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch
überplanmäßig
Bei zu besetzenden Stellen
J/B2Einrichtungsleitungen
und Abteilungsleitungen
Die Einrichtungsteams in der OKJA
sind paritätisch besetzt
46
258
Mit bestehenden Ressourcen
steigende Zahl dezentraler, zentral organisierter
und projekthafter geschlechtsspezifischer Angebote für Mädchen*/junge Frauen* sowie der beteiligten Einrichtungen
2019: bei KiJHs 46%
weibliche* Nutzungen,
der Durchschnitt mit Jugendtreffs lag bei 42%
Höhere Erreichbarkeit
von Mädchen durch digitale Angebote werden erprobt
in den meisten Stellenbesetzungen erfolgreich,
gezielte Suche nach
Frauen* oder Männern*
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung der Teilhabe Sportangeboten
unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote
von Frauen für Frauen
fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach
Frauen/Männern,
Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote
für Senior*innen
fortlaufend
SpS
s.o.
47
259
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von
Frauen für Frauen und
für Senior*innen: 500
Seitenansichten/Monat
bei Sportsuche online in
den Jahren 2018/2019
und bis April 2020 (Lockdown)
coronabedingt rückläufigen Zugriffszahlen
09/2020 wieder stabilisiert, Möglichkeiten des
Sporttreibens von Pandemiebedingungen abhängig
Aktuell in der Sportsuche
aufgeführte Angebote: 58
Angebote von Frauen für
Frauen, 114 Angebote
für Menschen mit Handicap, 28 Angebote für Seniorinnen und Senioren
(ab 60), 57 Angebote für
Familien
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für
Menschen mit Behinderungen
fortlaufend
Freizeitnetzwerk
Sport
der Lebenshilfe
Nürnberg
SpS
Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete
und Vermittlung in bereits bestehende Angebote
fortlaufend
SpS
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
s.o.
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für
Menschen mit Behinderungen, Ergebnisse
Stand 12/2019: 100
Sportler*innen mit Behinderung haben an den
Angeboten des Projektes
teilgenommen, bereits
über 50 Nürnberger
Sportgruppen, -vereine, verbände und -institutionen sind im Netzwerk aktiv
Zahlen 2020:
TN insgesamt pro Woche: vor Corona ca. 346
(110 Frauen, 236 Männer); unter Einschränkungen der Hallen- und
Platzkapazitäten ca. 150
pro Woche
Angebote für Frauen:
Fußball, Hockey, Volleyball (Mix und nur für
Frauen), Taekwondo, Fitness, Yoga und Pilates
Qualifizierungsmaßnahmen: Ausbildung zur
Sportassistentin/BLSV,
Weiterbildung als SportCoach und Übungsleiterin/BLSV, BFV
48
260
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Ziel/e
Teilhabe an Sportangeboten
Gesundheitliche
Chancengleichheit
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung
der Angebote für Kinder
einkommensschwacher
Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BUT) und des
Programms „Hinein in
den Sportverein“
fortlaufend
SpS
Sozialamt
Anzahl der Sportvereine, die BUTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen
von „Hinein in den
Sportverein“ abrechnen
Mit bestehenden Ressourcen
Durchführung von Bewegungsprojekten in
Kitas mit Priorität bei
Einrichtungen aus
Brennpunktstadtteilen
(Bewegte Kita)
fortlaufend
SpS
Gh
Anzahl erreichter
Kinder (insb. mit
Migrationshintergrund / mit Bezug
von wirtschaftlicher
Jugendhilfe)
Mit bestehenden Ressourcen
49
261
Evaluation/ Ergebnisse
2020
sowie Workshop zum
Thema „Frauen im Fußball/Sport“ und die Neustrukturierung der C-Trainerausbildung im Bayerischen Fußballverband/Entwicklung eines
Basiskurses für Menschen mit Migrationshintergrund
2018 und 2019: insgesamt 170 Anspruchsberechtigte haben über
„Hinein in den Sportverein“ Zuschüsse über einen im Projekt beteiligten
Sportverein (insgesamt
41) erhalten
2018 und 2019: insgesamt 2.211 Kinder haben
in den Jahren BuT-Gutscheine für die Teilnahme an Angeboten
Nürnberger Sportvereine
abgerechnet
Bewegte Kita: Durchschnittlich werden, je nach Einrichtungsgröße der Teilnehmenden, jährlich über die Fortbildungen 400 bis 500 Kinder
erreicht (zuletzt erhoben für
2018: 5 Kindergärten mit 255
Kindern und 5 Krippen mit
141 Kindern)
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Öffentlichkeitsarbeit
Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei
Veröffentlichungen des
SportService
fortlaufend
SpS
Veröffentlichungen
von SpS sind in diskriminierungsfreier
Sprache formuliert
Erfassung der Geschlechterverteilung
der Besucher*innen
des NüBad
Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch
Fremdfirma zur Auswertung der Besucherstruktur als Anhaltspunkt für
weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in
Hinblick auf den
Genderaspekt
Ab 2019 – ja
nach konkretem Umfang –
ein bis zwei
Jahre
NüBad
ermittelte Daten
Datenanalyse
Maßnahmenkatalog
auf Grundlage der
erhobenen Daten
50
262
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
Ob im Rahmen einer
Studienarbeit
oder durch
eine Firma
und je nach
Umfang der
Erfassung
und Analyse
der Daten
kann ein hoher finanzieller Aufwand
erforderlich
sein. Hinzu
kommen personelle Ressourcen von
NüBad bei
der Umsetzung der
Kundenanalyse
Pressemeldungen, Grußworte sowie Texte, die in
Print- und Onlinemedien
veröffentlicht werden,
werden unter den Kriterien diskriminierungsfreier Sprache erstellt
zeitnahe Überarbeitung
des Internet-auftritts
www.sportservice.nuernberg.de unter dem Aspekt „Leichte Sprache“
(Barriere-freiheit)
Studienarbeit konnte
noch nicht in Auftrag gegeben werden, aufgrund
von Umstrukturierungen
in der Organisation des
Nürnbergbades, welche
erst abgewartet werden
2020 Durchführung personell coronabedingt
nicht leistbar und die
Nutzung der Bäder nicht
repräsentativ
Ja, wenn wieder
regulärer Badebetrieb möglich ist
um ein repräsentativen Eindruck
von den Nutzer*innen der Bäder zu bekommen
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der
„Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Programmen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg
bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Interkulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des
Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berücksichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Handlungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem
Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie
körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln.
Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwickelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch
auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale
Lage und Bildungsabschluss.
Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet
führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddarstellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen
führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für
Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro
Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angeboten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen
wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell
möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum
Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzelnen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und
Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet
Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeitskreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arbeitsverhalten.
In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit
dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend
mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert.
Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden
exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt.
51
263
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diverses Publikum
Kunden*innen-Befragung, um Grundlagen
für die verstärkte Diversity-Orientierung der
Musikschule zu erhalten
2018f
KuF/4
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert
Die Implementierung
ist dokumentiert und
steht als gutes Beispiel für künftige
(Bau)Maßnahmen
zur Verfügung
Dokumentation der Implementierung der
Diversity-Orientierung
Kulturwerkstatt Auf AEG
2018
KuF/
Stab
Diverses Publikum
Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG:
Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung,
Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der
Interkulturellen Öffnung
2018
KuF/
Stab,
KuF/3
Diverse Belegschaft
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Dokumentation ist
vorhanden
Mit bestehenden Ressourcen
Dokumentation liegt vor
Nein
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert.
Mit bestehenden Ressourcen
Ja, wird mit der
nächsten Maßnahme zusammengeführt
Bisher Befragung aufgrund
von noch ungeklärten rechtlichen Fragen nicht durchgeführt
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
52
264
In Kulturwerkstatt wurden
Indikatoren zur interkulturellen Öffnung definiert
erster Entwurf für Checkliste Inklusion wurde erstellt und eine Ist-SollListe mit Punkten für Verbesserungsbedarf der
Barrierefreiheit
Beginn einer Veranstaltungsreihe zum Thema
Inklusion
zukünftig stärkere Zusammenarbeit mit inklusiven Organisationen
Fortbildungen wurden
gezielt besucht
Daten zu den Besuchen
vorhanden aufgrund der
ausgefallenen Kundenumfrage
Weiterführung
im neuen
GAP?
Planmäßige
Durchführung
der Befragung
im Schuljahr
2021/22
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Die Angebote in den
Einrichtungen werden
unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming
und der Interkulturellen Öffnung geplant
Die im „Interkultur“Check vereinbarten
Prüfkriterien werden auf
weitere Merkmale angewendet
2018
KuF/Inter-Kultur-Büro
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert
Erfassung neuer
Angebote
53
265
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ist in der Kulturwerkstatt AUF
AEG in obiger Zielsetzung
erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, wird mit der
obigen Zielsetzung zusammengeführt
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mit Hilfe von erfahrungsorientierten
Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen wird das Miteinander von Menschen mit und ohne
Behinderung und von
Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln als
selbstverständlichen
Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht, ein positives
Bewusstsein für die
Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander wird etabliert.
Menschen mit Behinderungen werden in
die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
einbezogen. Grundlegende Bausteine von
neu zu planenden
Stationen beinhalten
dabei geschlechtssensible, geschlechtergerechte oder geschlechtsbezogene
pädagogische Maßnahmen und Inhalte
Inklusionskonzept Erfahrungsfeld
2018 ff
KuF/2
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert
54
266
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Konzept
kann nur mit
neuen Ressourcen (1,0
VK Sonderpädagogik
sowie für die
eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK)
und Sachmittel für den
Bau der Stationen umgesetzt werden
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Einstieg für ganzjährige
Angebote in der DunkelErfahrung ist erfolgt
durch Spenden wurde
eine Rollstuhlschaukel
auf dem ErfahrungsfeldGelände aufgestellt und
die stundenweise Betreuung in den Jahren 2020
und 2021 ermöglicht
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Inklusionskonzept soll vollständig umgesetzt werden
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Verschiedenheit ist
eine Chance. An ausgewählten Erfahrungsfeld-Stationen
wird Unterschiedlichkeit als Ressource
und damit als nützlich
für Teams, Unternehmen und für sich
selbst erkennbar. Dabei richtet sich der
Blick auch auf die
Vielfalt der Teilnehmenden und bezieht
geschlechtergerechte
Gesichtspunkte mit
ein
Fortbildungsveranstaltung der ErfahrungsfeldAkademie „Diversity-Die
Kraft der Vielfalt“
2018 ff
KuF/2
Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung
Die Anzahl der Männer bei den Besuchen ist erhöht. Das
Verhältnis Männer
und Frauen wird angeglichen
Entwicklung und Durchführung von Angeboten
und Projekten zur Zielerreichung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Umfragen sind auf 2022 ff
verschoben
Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
2018 ff
KuF
Verhältnis Männer
und Frauen bei den
Besuchen
55
267
Nachfrage nach der Fortbildung war in allen Jahren gering, seit 2018 gab es nur
eine Anfrage, jedoch keine
Buchung
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, mit überarbeitetem Konzept
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und
Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien
umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden.
Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die
Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder,
Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund
sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV
unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Öffentliche Räume
sind angstfrei gestaltet
Zusammenstellung der
Planungskriterien im UBahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht,
Behinderung
2018-2020
Ref. VI,
UB
2 U-Bahnhöfe aus
dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen
56
268
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Revitalisierung des U-Bahnhof Scharfreiterring unter Berücksichtigung der angstfreien Gestaltung: subjektives Sicherheitsempfinden
gesteigert durch Blindenleitsystem, Tageslicht, Verglasung, Beleuchtungselemente, helle Granitplatten als
Bodenbelag
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, bei U-Bahnhof Muggenhof
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Öffentlicher Raum:
gleichberechtigte Gestaltung und Teilhabe
Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen
Raums, zum Beispiel
bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen
Langfristige
Etablierung
von Bürgerbeteiligungen bei
Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in
den nächsten
Jahren
SÖR in
Kooperation
mit Ref.
VI (z.B.
Stpl)
bzw.
Ref. V/J
Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, E-Partizipation,
Planungswerkstätten
und weitere Maßnahmen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Je nach Umfang und
Größe des
Projekts unterschiedlich.
Wenn sich
die Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit
einer leichten
Minimierung
des Ressourcenaufwands
zu rechnen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
57
269
Steigerung der Anzahl
der Bürgerbeteiligungen
und der mitwirkenden
und interessierten Bürger*innen, Beispiel 100
Bürger*innen an der Abschlussveranstaltung Nägeleinsplatz teilgenommen
Ausweitung der BürgerDialog-Formate durch innovative Workshop-Methodiken (z.B. Worldcafe), Digital-Angebote
und niederschwellige
Raumangebote (MarieJuchacz-Park – Aufstellung von Pavillons vor
Ort für Dialogrunden am
Nachmittag und Abend)
und Angebote in einfacher Sprache
Dialog-Formate mit Kindern und Jugendlichen
aller Geschlechter in geschützten Räumen bei
Nutzerbeteiligungen für
Sport- und Spieleinrichtungen
Ref. VI: z.B. Obstmarkt:
Onlinebeteiligung, Anliegerinfo, Vereine und Verbände wurden angeschrieben; Planungsworkshops Plärrer,
Bielingplatz.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Möglichst viele Bürger*innen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben sich im Rahmen
verschiedener Beteiligungsformate engagiert
Evaluation der Beteiligungen, bei Bedarf
Workshop zum Thema
Laufend
Stpl, Vpl
Beteiligungsquote
von Bürgerinnen
und Beteiligungsquote der Bevölkerungsgruppen
Förderung alternativer Mobilitätsangebote
Car-Sharing
Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet
2018 Onlinebeteiligung zur
Standortsuche
für fünf weitere
Mobilpunkte
2018 Errichtung der 20
neuen Mobilpunkte
Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils
der Verkehrsmittel
des Umweltverbundes am Modal Split,
Errichtung der
neuen Mobilpunkte
Kosten von
rd. 100.000
Euro werden
über Sondernutzungsgebühren finanziert
Barrierefreier Zugang
zum ÖPNV
Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und
Straßenbahnhaltestellen
fortlaufende
Umsetzung
der Maßnahmen
Vpl in
Abstimmung
mit
OrgA
(ePa)
und
SÖR
(AuGSTau)
Vpl
Anzahl der umgebauten Haltestellen
Barrierefreier Zugang
zum ÖPNV
Barrierefreier Zugang
zur U-Bahn ist vorhanden
Fortlaufende
Umsetzung bei
Neubaustrecken
UB
1 neu gebauter UBahnhof bis 2020
300.000 Euro
jährlich im
städtischen
Haushalt eingestellt
Mit bestehenden Personalressourcen und
Kostendeckung über
MIP-Ansatz
58
270
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Erhebung schwierig wegen Datenschutz, eher
bei Planung darauf eingehen: bestimmte Bevölkrungsgruppen ermutigen (s. z.B. Girls‘ Day)
Andere Möglichkeit:
Standortanalyse – welche Beteiligungsformate
sind geeignet, um welche
Gruppen zu erreichen?
(Stichwort Bürgerversammlung)
Mobilpunkte 2019 umgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Ja
Fortlaufend, Umsetzung erfolgt durch SÖR
Ja
Eröffnung des barrierefrei zugänglichen Bahnhofs Großreuth b. Schweinau erfolgte
10/2020
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch nicht
bezifferbar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ausbau des ÖPNV
Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker
Straße:
Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung, Einleitung eines
Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von
Fördermitteln
2018 – 2020
Vpl
Präsentation der
Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Ausbau des ÖPNV
Verlängerung der UBahn U3 SW bis Gebersdorf
2019 - 2025
UB
Präsentation der
Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Mit bestehenden Personalressourcen und
Kostendeckung über
MIP-Ansatz
Baubeginn Anfang 2020 erfolgt (somit Fördermittel-zusage nach Präsentation der
Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten, Planfeststellungsverfahren durchgeführt)
Ja
Verbesserung der
Bedingungen für Zufußgehende
Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts
2019/2020
Vpl/M
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils
des Fußverkehrs
am Gesamtverkehr
noch nicht
bezifferbar
Maßnahme noch nicht möglich
Ja, seit 2020
Verbesserung der
Bedingungen für
Radfahrende
Projekt „Radständer für
die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten
mit ePartizipation
Projektgebiet
Altstadt
2018/2019
weitere Stadtteile in Planung
Vpl/M
SÖR
(AuGSTau)
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils
des Radverkehrs
am Gesamtverkehr
rd. 60.000
Euro je Projektgebiet
stehen im
Haushalt zur
Verfügung
Projekt Altstadt wird umgesetzt (siehe AfV 09/2020)
Ja
59
271
Planung wurde ausgeschrieben
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Berücksichtigung von
geschlechterspezifischen Aspekten beim
Umbau bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten (z.B. Innenbereich Hallenbad Katzwang)
Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es
dunkle Ecken?“ „Können
die Wegebeziehungen
in Hinblick auf den
Genderaspekt verbessert werden?“
Im Zusammenhang mit
geplanten baulichen und
sonstigen
Maßnahmen
NüBad
Berücksichtigung
geschlechtsspezifischer Anliegen
60
272
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Je nach Umfang und
Größe des
Projekts unterschiedlich.
Wenn sich
die Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit
einer leichten
Minimierung
des Ressourcenaufwands
zu rechnen.
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Im Hallenbad Katzwang
wurde die nicht einsehbare
und recht dunkle „Föhnecke“
aufgelöst und in den übersichtlicheren Umkleidebereich verlegt.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, NüBad wird
auch in Zukunft
bei baulichen
Veränderungen
versuchen,
Genderaspekte
verstärkt zu berücksichtigen.
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und
Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Städtepartnerschaften und internationale
Kooperationen als
Plattform für den
Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf
Gleichberechtigung
von Frauen und Männern nutzen
Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im
Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den
Internationalen Frauentag im März
Jährlich im
März
IB, GST
Beteiligung der
Städte
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2019 Frauendelegationen aus Antalya und
Nablus
2020 Frauendelegationen aus Krakau in Nürnberg zu Besuch
Die Frauen tauschten sich
mit der Gleichstellungsstelle,
Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Frauendelegationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer
öffentlichen Veranstaltung
teil
61
273
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ö 7
Beschlussvorlage
MRB-GST/003/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
GAP2021-2023
Sachverhalt (kurz):
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die
Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis
2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan
verabschiedet und der vorherige evaluiert.
Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die CoronaPandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele
einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind.
Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden
Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend
angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im
Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.
Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von
der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche,
Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der
Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten:
Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft.
Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen
durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder
personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.
Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich.
Seite 1 von 4
274
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit
bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme
zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
275
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der
zuständigen Dienststelle
3.
4.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur
Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der
Diversitydimension Geschlecht.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
276
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans
2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer
Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt
die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr
2024 über die Zielerreichung.
Seite 4 von 4
277
Ö 7
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023
Präambel
Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg
sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen
Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine
wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte,
zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen
Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft
bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die
Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung.
Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen.
Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt.
Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden
seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und
Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta
für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch
den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf
dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur
Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig
Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv
zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein
Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung
der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später.
Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft,
Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.
Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde
von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle
in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung
1
278
in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb
dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunkten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder
Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Parallelen aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung
und eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte
in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und
Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine
geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie
die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergerechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtentwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer
geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht.
nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Kontext der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit
von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und
Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für
unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird.
Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichzeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab,
neue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird
hauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beschützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereotypen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert.
Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen
darauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine
gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen.
„Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter
betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle angeht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte
und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung
zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter politischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässlich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu erreichen.
Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten
Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die
jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit
verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus
resultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich
vor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe-
2
279
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis.................................................................. 4
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7
1.1
Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7
1.2
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11
1.3
Ausgewogenheit auf der Führungsebene.......................... 14
1.4
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17
1.5
Antidiskriminierung ........................................................... 21
1.6
Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25
2.1
Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25
2.2
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33
2.3
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36
2.4
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42
2.5
Antidiskriminierung ........................................................... 45
2.6
Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47
3
280
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
2. BM
Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin
3. BM
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
AK
Arbeitskreis
BCA
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BCN
Bildungscampus Nürnberg
BfD/LSBTI
Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI
BFS
Berufsfachschule
BgA
Bürgermeisteramt
BS
Berufliche Schule
BZ
Bildungszentrum
FAU
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
FKE
Führungskräfteentwicklung
GAP
Gleichstellungsaktionsplan
GB
Gleichstellungsbeauftragte
Geo
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Gh
Gesundheitsamt
Gh/Gf
Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung
Gh/L
Leitung Gesundheitsamt
GPR
Gesamtpersonalrat
GSBV
Gesamtschwerbehindertenvertretung
4
281
Abkürzungsverzeichnis
GST
Gleichstellungsstelle
H
Hochbauamt
IB
Amt für Internationale Beziehungen
IPSN
Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
J
Jugendamt
J/B1
Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)
J/B1-L
Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)
J/B2-EB
Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung
J/B2
Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung)
KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion
KoM
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
KuF
Amt für Kultur und Freizeit
KuF/ 3
Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit)
LA
Liegenschaftsamt
MINT
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
MRB
Menschenrechtsbüro
NüBad
NürnbergBad
OKJA
Offene Kinder- und Jugendarbeit
PA
Personalamt
PA/1-1
Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement
PA/2
Personalamt – Abteilung Personalservice
5
282
Abkürzungsverzeichnis
PA/2-R
Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting
PA/M
Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin
POA
Personal- und Organisationsausschuss
Ref. IV
Referat für Schule und Sport
Ref. V
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Ref. VI
Planungs- und Baureferat
SchA
Amt für Allgemeinbildende Schulen
SchB
Amt für Berufliche Schulen
SenA
Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt
SHA
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
SöR
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
SpS
Sportservice Nürnberg
StB
Stadtbibliothek
UB
U-Bahnbauamt
UwA
Umweltamt
VK
Anteil einer Vollzeitstelle
Vpl
Verkehrsplanungsamt
Vpl/M
Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement
WiF
Wirtschaftsförderung Nürnberg
WS
Wirtschaftsschule
6
283
Abbau von Rollenstereotypen
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen
Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der
Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
1.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch
innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen
Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den
jeweiligen Zuständigkeiten wider.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
1.
Gremien sind paritätisch
besetzt.
Bei der Besetzung von Gremien und
Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst
paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Fortlaufend
BgA, alle
Dienststellen
Anteil von Frauen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Stadtratsfraktionen
Anteil von Frauen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Mitglieder von Gremien
und Arbeitsgruppen
Bei der Besetzung von Vorständen
und Aufsichtsräten der städtischen
Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von
7
284
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Ab 2021
GST
in Kooperation mit jeweiligen
Dienststellen
Übersicht aktueller Besetzung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vorständen und Aufsichtsräten der
städtischen Tochtergesellschaften
2.
Die Anzahl von Frauen
in Preisgerichten städtischer Wettbewerbe und
Beiräten ist erhöht.
Feststellung aktueller Besetzung, Interpretation der Ergebnisse und Diskussion weitere Schritte, wie ggf. Änderung der Satzung
Zielgruppe: Preisgerichte städtischer
Wettbewerbe und Beiräte
3.
Bei der Ausbildungswahl
spielen Geschlechterstereotype keine Rolle.
Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei
der Stadtverwaltung
Ggf. geänderte Satzungen bzw.
neue Quoten
Ab 2021
PA
mit beteiligten Dienststellen
Zielgruppe: Jugendliche
Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im
Internet, in Videos sowie in Broschüren, wo möglich und sinnvoll
Fortlaufend
PA/2-Marketing, GST
Teilnehmendenzahl des Girls´ und
Boys´ Day
Eigenpersonal
Eigenmittel
Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
Neue Veröffentlichungen im Rahmen des Arbeitgeberin- und Ausbildungsmarketings
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
Zielgruppe: potenzielle Auszubildende
Prüfung des Beitritts der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei und
gegebenenfalls Beitritt
Beratung mit jeweiligen Dienststellen hat stattgefunden
ab 2021
Zielgruppe: potentielle Auszubildende und Mitarbeitende
8
285
GST mit relevanten
Dienststellen
Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur
Initiative Klischeefrei ist geprüft und
gegebenenfalls erfolgt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
4.
Die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen, wird
von bei der Stadt beschäftigten Vätern stärker genutzt.
Durchführung der Väter- und Mütterbefragung
2020-2023
GST,
Bündnis für
Familie,
PA/M
Befragung ist durchgeführt, Ergebnisse liegen vor und wurden interpretiert und veröffentlicht
Eigenpersonal
Eigenmittel
Auswertung und Evaluation der Ergebnisse, Formulierung und Umsetzung von nächsten Schritten
Auf Basis der Ergebnisse werden
Bedarfe festgestellt und adressiert
Zielgruppe: Väter und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis bei
der Stadt Nürnberg
5.
6.
7.
Männer sind im Erzieherberuf gestärkt.
Verstetigung des AK Männer in
KiTas
Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch zu ausgewählten
spezifischen Themen.
Zielgruppe: Männer in Erziehungsberufen
Die Anerkennung der
verschiedenen Lebenswelten von Kindern und
Familien in KiTas wird
konkretisiert.
In der Rahmenkonzeption wird das
Thema Anerkennung von Lebenswelten konkretisiert.
Gender-Kompetenz bei
den Erzieher*innen in
Nürnberger Kindertageseinrichtungen ist vorhanden und das Fachpersonal handelt geschlechtersensibel bei
offenen Angeboten für
Kinder
Die Fortbildung ‚Jungen und Mädchen stärken‘ ist in Nürnberger Kindertageseinrichtungen bekannt und
wird von den jeweiligen Teams individuell durchgeführt.
4 Treffen im
Jahr
GST, J/B1
AK Männer in KiTas trifft sich regelmäßig
Eigenpersonal
Eigenmittel
2021-2022
J/B1-L
Textbaustein in der Rahmenkonzeption
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ab 2022
GST, J/B1
Vorstellung der und Einführung in
die Fortbildung
Eigenpersonal
Zielgruppe: Familien mit Kindern in
KiTas
Anfragen bezüglich Unterstützung
bei der Durchführung
Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen
Anzahl der Durchführungen
9
286
Nr.
8.
9.
Ziel/e
Die Anzahl der Männer
bei den Beschäftigten im
Kulturbereich ist erhöht:
Das Verhältnis Männer
und Frauen ist angeglichen.
Bei der Ausschreibung
von Reinigungsleistungen ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt.
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Fortbildungskonzept wird hinsichtlich der Passgenauigkeit für Personal in offenen Angeboten für Kinder überprüft und ggf. angepasst
Ab 2021
J/B2-5 mit
Bereichsleitung und Abt.
Leitungen
Regionen
Das Konzept ist überprüft und nach
Bedarf angepasst
Eigenpersonal
Fortlaufend
KuF
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Beschäftigten im Vergleich zu
2020
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Mitarbeitende in der
OKJA – Zielgruppe Kinder
Entwicklung und Durchführung von
Maßnahmen zur Zielerreichung
Beteiligung am Boys‘ Day
Zielquote: 50:50
Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende
im Kulturbereich
Klärung mit ZD als zuständige
Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereich-, männliches Personal reinigt
den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden
kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt
Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt
10
287
NüBad mit
ZD
Ausschreibungstext
Tatsächliche Umsetzung und ggf.
Vorgehen bei Nichterfüllung
Offen;
für den Ausschreibungsprozess:
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter
Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine
transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht
werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne
Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im
Folgenden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
10.
Der Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei der Stadt ist
in allen Führungsebenen erhöht.
Führung mit reduzierter Arbeitszeit
wird verstärkt gefördert
Ab 2021
PA/2-R
in Kooperation mit GST
und GPR
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Eigenpersonal
Anpassen des Prozesses der Abfrage Führen mit reduzierter Arbeitszeit unter Einbezug GST und GPR
Intranet-Auftritt der PA Seite zum
Thema wird überarbeitet und aufgewertet
Statistik über die Ablehnung der
Option Führen mit reduzierter Arbeitszeit ist erstellt und weitergeführt
Veranstaltungen haben stattgefunden – Zahl der Teilnehmenden
Veranstaltungen von GST zur Sensibilisierung der Kolleg*innen für das
Thema
Zielgruppe: Führungskräfte und an
Führungsaufgaben interessierte Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
11
288
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitender
Fortlaufend
J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung
Die Wünsche von Vereinbarkeit
können zu mind. 75% verwirklicht
werden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Gh/L
Erfolgreiche Erprobung des Modells
Eigenpersonal
Eigenmittel
in Kooperation mit PA
Anteil der Führungskräfte in Teilzeit
UwA
in Kooperation mit PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA
Zielgruppe: Pädagog*innen in Leitungsstellen
Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als
Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens
bei Stellenbesetzungsverfahren
Arbeitsbelastung der Führungskräfte in Teilzeit im Vergleich zu
Führungskräften in Vollzeit
Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren
Fortlaufend
Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA
12
289
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
11.
Die gendergerechte Personalpolitik in den Geschäftsbereichen 2. BM
und 3. BM ist ausgebaut
und weitergeführt.
Schaffung/Etablierung verschiedener
Arbeitszeitmodelle
Fortlaufend
Alle Dienststellen und
Eigenbetriebe der
Geschäftsbereiche 2. BM
und 3. BM
Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ab 2021
PA/1-1
Anzahl an digitalen Lernangeboten
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden
Spezielle Fördermaßnahmen für
Mitarbeitende
Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereiche 2. BM und 3. BM
12.
Die Vereinbarkeit von
Privatleben und Beruf
bei SpS wird verstärkt
gefördert.
Teilnahme an Telearbeit,
Förderung von Elternzeit für Väter
Einladung zur Teilnahme am Mentoringprogramm für Frauen
Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS
13.
Die Vereinbarkeit von
Privatleben und Beruf
wird durch digitale Lernangebote verbessert.
Etablierung von digitalen Lernangeboten (AG Digitales Lernen)
Anzahl an Zugriffen (z. B. neben
Online-Fortbildungen auch Tutorials, Erklärvideos, Podcasts)
Konzeption: Die digitalen Lerneinheiten sollen aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen.
Verweis auf geeignete externe Angebote
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
13
290
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen
Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle
Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen
in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
14.
Die Anzahl von Frauen
(auch Frauen mit Migrationshintergrund) in Führungspositionen ist erhöht.
Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen:
4. Programmdurchlauf
Mai 2021 Dezember
2022
PA/1-1
Anzahl der Mentees und Mentor*innen
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Evaluation der Erfolgswirksamkeit
in Kooperation mit Hochschule /
Universität; Evaluation findet in
zwei Phasen statt:
1. Phase:
10/2020 Evaluationsbogen in der
Abschlussveranstaltung
2. Phase:
04/2022 Evaluation: Wirksamkeit
des Programms ca. 1 1/2 Jahre
nach Programmende
Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Mitarbeiterinnen
Beteiligung an Maßnahmen zur Zielerreichung im KuF, z. B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprache
Fortlaufend
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
KuF interessierte Frauen
KuF/L
Anteil von Frauen und Männern in
Führungspositionen im Vergleich zu
2020
Zielquote: 50:50
14
291
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Frauen im Ref. VI für Führen mit reduzierter Arbeitszeit sensibilisieren,
sie unterstützen und Möglichkeiten
schaffen, da insbesondere Frauen oft
mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Fortlaufend
Ref. VI mit
allen Dienststellen
Anteil weiblicher Führungskräfte im
Geschäftsbereich Ref. VI
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
J/B2-Abteilungsleitungen und Bereichsleitung
Die Leitungsstellen in der OKJA
sind zu je 50% mit Pädagoginnen
und Pädagogen besetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
3 Netzwerktreffen
im Jahr
GST
Anzahl der Teilnehmerinnen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Frauen im Ref. VI
15.
Die Leitungsebene im
J/B2 ist paritätisch besetzt.
Förderung von Leitungsnachwuchs in
den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
J/B2 interessierte Frauen
16.
Frauen in Führungspositionen sind gestärkt.
Verstetigung des Netzwerks für
Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
jährlicher Austausch mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Stadtrats-Fraktionen im Rahmen der Netzwerktreffen
Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen
15
292
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
17.
Netzwerke für weibliche
Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich
sind initiiert und gestärkt.
Lockerer Erfahrungsaustausch bei
Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und
Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser
Unterstützung von PA
Regelmäßig
2. BM, 3.
BM, Ref. VI
bzw. alle Geschäftsbereiche
Anzahl der Teilnehmerinnen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen der jeweiligen Geschäftsbereiche
16
293
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise
Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und
im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz
stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem
Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte
Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
18.
Die Diversity-Kompetenz der Führungskräfte
ist erhöht.
Integration eines Bausteins zur
Diversity-Kompetenz bei der Führungskräfteentwicklung im Rahmen
der Netzwerktreffen der FKE 2 und
FKE 3
Fortlaufend
PA/1-1
GST
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Eigenpersonal
Ab 2021
PA/1-1
Neukonzeption Xenos PIK Workshops inkl. angestrebter POA Beschluss: neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen müssen innerhalb
eines bestimmten Zeitraums
Xenos-PIK Workshop verbindlich
besuchen
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Führungskräfte
19.
Die Diversity-Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitender ist
erhöht.
Ausdehnung der Fortbildungen zu
Vielfalt (z. B. Gender und Interkultureller Kompetenz) auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept
Xenos PIK)
Relaunch interkulturelle Qualifizierungen: Neukonzeption Xenos PIK
Workshops; Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen
Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw.
Kenntnissen durch PA/1
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Anzahl der Teilnehmenden
17
294
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
20.
Die Schulungen, die im
Themenbereich Diversity angesiedelt sind,
sind miteinander verknüpft und auf die spezifischen Bedürfnisse der
jeweiligen Dienststellen
zugeschnitten.
Weiterführung des Diversity-Stempels, der Schulungen mit DiversityDimension kennzeichnet
Fortlaufend
PA/1
GST
Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie wendet
Eigenpersonal
MRB, GST
Das Angebot ist bekannt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kommunen Nürnberg, Fürth, Erlangen &
Schwabach
Angebot der Diversity-Kurzschulungen bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an Dienststellenleitungen
Das Angebot wird nachgefragt
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Organisation eines regelmäßigen
Treffens aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten
Fortlaufend
GST
PA/1
Treffen aller Akteur*innen findet regelmäßig statt
Eigen- und
Fremdpersonal
2022
GST, KoM
Vorliegen der inhaltlich erweiterten
Broschüre
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext
Diversity-Schulungen
21.
Die Broschüre „Sie und
Er - nur so ist es fair“ ist
in überarbeiteter Version
im Printformat erhältlich.
Erstellung des Printformats
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende
der Stadtverwaltung & allgemeine Öffentlichkeit
18
295
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
22.
Die Mitarbeitenden der
Dienststellen sind für die
Themen Gender und
Diversity sensibilisiert.
Ansprechpartner*innen in den
Dienststellen benennen
Fortlaufend
Ref. VI mit
allen Dienststellen
Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro
Dienststelle
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
GST mit den
Geschäftsbereichen
Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender: Netzwerk für Austausch und Fragen
Eigenpersonal
Bis Ende
2021
Ref. V
Leitlinien liegen vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
2. BM und 3.
BM
Fortbildung findet statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Ref. VI, H
Vorliegen der aktualisierten Checkliste
Eigenpersonal
Eigenmittel
Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in
im Referat
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Ausweitung oben genannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
23.
Geschlechtersensibles
Handeln ist gestärkt.
Erarbeitung von Leitlinien für geschlechtersensibles Handeln im Ref.
V
Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V
Schulungen und Infos zu geschlechtergerechter Sprache im Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM
Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM
24.
Die Gender-Checklisten
sind angepasst.
Erweiterung Hochbau / Nutzer*innenkreis
Zielgruppe: Mitarbeitende bei H
19
296
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
25.
Das Gender Budgeting
findet Anwendung in
ausgewählten Dienststellen.
Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender
Fortlaufend
GST
Fortbildung findet statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Kennzahlen liegen vor und finden
Anwendung
Entwicklung und Erprobung von
Kennzahlen für Gender Budgeting für
ausgewählte Dienststellen
Zielgruppe: Koordinierungsgruppe
Gender und ausgewählte Dienststellen
20
297
Antidiskriminierung
1.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für
Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten
Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig
auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
26.
Die Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung ist frei von Diskriminierung.
Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung wird
um Differenzierung nach Stundenkontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe
Stelle, Vollzeitnah)
Jährlich
GPR, GST,
GSBV
Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt
Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt)
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
MRB/Bildung
Zahl der durchgeführten Seminare
Eigenpersonal
Eigenmittel
Im ZweiJahresRhythmus,
also wieder
2022
MRB –
BfD/LSBTI
Stand am CSD
Eigenpersonal
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
27.
Die Stadtverwaltung ist
frei von Diskriminierung.
Antidiskriminierungsseminare mit
Baustein Diversity in der Verwaltung
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
28.
Das städtische Bekenntnis zu Vielfalt und Diversität ist im Bereich sexuelle Orientierung und
Identität sichtbar.
Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day
(CSD)
Ggfs. Unterstützung durch PA mit z.
B. Ausbildungskräften am Stand
Zielgruppe: Teilnehmende und Besucher*innen des CSD
21
298
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
29.
Ein Arbeitskreis für
LSBTI-Beschäftigte besteht.
Regelmäßiger Austausch findet statt
und ist bekannt
Regelmäßige Treffen
MRB –
BfD/LSBTI
Netzwerktreffen finden statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte
22
299
Anzahl der Teilnehmenden
Geschlechtergerechte Gesundheit
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse
sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
30.
Die Teilnahme von Männern an Angeboten des
Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) ist erhöht.
Gewinnung von mehr Männern für
Gesundheitsangebote
Fortlaufend
PA/1-1
Anteil der Männer an Maßnahmen
des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen
Eigen- und
Fremdpersonal
Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer
Eigenmittel
Anzahl der Bewegungsbotschafter
und Ansprechpartner Gesundheit in
den Dienststellen
Fortführung der Messgerätewochen
in Kooperation mit der AOK
Verstetigung der bewegten Pause in
den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“
für die Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
Spezielle Angebote für Männer bei
der städtischen Gesundheitswoche
initiieren, erproben, einführen. ggf.
quotierte Anmeldelisten anlegen
Fortlaufend
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
23
300
PA/1-1 ggfs.
Unterstützung durch
GST
Beteiligung der männlichen Beschäftigten an den Angeboten der
Gesundheitswoche steigt
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Gesundheit
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
31.
Besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche sind durch eine geschlechtsspezifische
Diversifizierung der Personalstruktur erhalten
und ausgebaut.
Stärkere Berücksichtigung des
Genderaspekts bei Stellenbesetzungen
Fortlaufend
Gh, alle Bereichsleitungen
Anteil von Frauen und Männern in
besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh
24
301
Abbau von Rollenstereotypen
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl
fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen
Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen
Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden.
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung
öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu
bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein
aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
32.
Die Anzahl von Frauen
in politischen Ämtern ist
erhöht.
Durchführung eines Speed-Datings
in einer Schule mit Politikerinnen der
Kommunal-, Landes-, Bundes- oder
Europaebene
zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern
Jährlich
GST
in Kooperation mit Ref.
IV
Zahl der Teilnehmerinnen und deren Feedback
Eigenpersonal
Eigenmittel
WiF
Anlaufstelle mit Angeboten für
Gründerinnen in einer bestehenden
Einrichtung / einem bestehenden
Gründerzentrum ist geschaffen
Langfristig: Frauenquote in Bezug
auf politische Ämter (kommunale,
Bundes- und Landesebene)
Zielgruppe: Schülerinnen
33.
Die Anzahl von Frauen
bei der Gründung von
Unternehmen ist erhöht.
Sichtbarmachen der Angebote für
Gründerinnen und Maßnahmen, um
stereotypes Denken aufzubrechen
Fortlaufend
Zielgruppe: Gründerinnen
25
302
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Initiierung eines Mentoring-Programms mit Unterstützung hiesiger
Unternehmen
Fortlaufend
WiF
Anzahl der Teilnehmerinnen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ab Herbst
2021
GST
in Kooperation mit
BCAs und
GBs Mittelfranken
Anzahl der Teilnehmenden Auftaktveranstaltung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: ansässige Unternehmen
34.
35.
36.
Frauen sind trotz der
Corona-Pandemie und
der damit verbundenen
Belastung für Familie
und Privatleben auf dem
Arbeitsmarkt präsent
und nehmen unterstützende Angebote vor Ort
wahr.
Gemeinsame Veranstaltung und
Kampagne der BCAs und GBs Mittelfranken
Es herrscht ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätze und Brücken.
Straßenbenennungen in neuen
Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch
Fortlaufend
Geo
Anteil von Frauen und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete
Fortlaufend
Geo
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Sichtbarkeit von
Frauengeschichte in
Nürnberg ist erhöht.
Umsetzung eines Frauen-StraßenNetzes online
Frühjahr
2022
GST
in Kooperation mit Geschäftsbereich 2. BM
Anteil von Frauen und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Die Webseite ist online
Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw.
Mittelfranken
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Anzahl der Teilnehmenden bei lokalen Angeboten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die nachhaltige Betreuung der
Webseite ist gesichert
Klick-Zahlen
37.
Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung
wahr und sind in ihrer
Rolle als Vater gestärkt
Veranstaltung der Nürnberger Väterwoche
jährlich
Zielgruppe: Väter
26
303
GST mit
AK Väter in
Nürnberg
Besuch der Angebote und Veranstaltungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
38.
Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen.
Internationaler Männertag 19.11
Veranstaltung zu Gleichberechtigung
und positivem Männlich sein
jährlich
GST
in Kooperation mit Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
Veranstaltung(en) finden statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
2022
GST
in Kooperation mit Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
Kampagnenidee ist entstanden und
umgesetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Ref. IV
Veröffentlichungen des Ref. IV sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
KuF/L
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Besuchen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Männer
39.
Eine Vielfalt von männlichen Lebensentwürfen
ist gesellschaftlich akzeptiert und selbstverständlich.
Kampagne zu/gegen männliche/n
Rollenklischees und für positives
Männlich sein
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
40.
Die Öffentlichkeitsarbeit
ist geschlechtergerecht
und frei von Diskriminierung.
Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
41.
Die Anzahl der Männer
bei den Besuchen kultureller Einrichtungen ist
erhöht: Das Verhältnis
Männer und Frauen ist
angeglichen.
Entwicklung und Durchführung von
Angeboten und Projekten zur Zielerreichung
Zielquote 50:50
Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen
27
304
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
42.
Die Öffentlichkeitsarbeit
ist geschlechtergerecht
und frei von Diskriminierung.
Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV
Fortlaufend
Ref. IV
Veröffentlichungen des Ref. IV sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Eigenpersonal
Eigenmittel
steht noch
nicht fest
KuF/2
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Das Konzept
kann nur mit
neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens
konzipierten Inklusionsstationen
0,66 VK) und
Sachmittel für den
Bau der Stationen
umgesetzt werden
Ab 2021
KuF/2
Anzahl der Teilnehmenden der
Fortbildungsveranstaltung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
43.
Vielfalt wird als selbstverständlicher Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht.
Inklusionskonzept Erfahrungsfeld:
Ein positives Bewusstsein für Vielfalt ist etabliert.
Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
Erfahrungsorientierte Lernstationen,
Aktionen und Veranstaltungen
Einbezug geschlechtssensibler, geschlechtergerechter oder geschlechtsbezogener pädagogischer
Maßnahmen bei der Planung neuer
Stationen
Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Stadtgesellschaft
44.
Verschiedenheit ist als
Chance und Ressource
verstanden.
Fortbildungsveranstaltung der Erfahrungsfeld-Akademie „Diversity – Die
Kraft der Vielfalt“ mit einem überarbeiteten Konzept
Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
28
305
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
45.
Die Ausstattung, Strukturen und Angebote in
den Kulturläden sind unter den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtigkeit und Barrierefreiheit
geplant.
Überprüfung der Einrichtungen, Ausstattung, Strukturen und Angebote
unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, des Gender
Mainstreamings und Barrierefreiheit
Ab 2021
KuF/3
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert.
Eigenpersonal
Eigenmittel
Das Publikum und die
Belegschaft sind divers.
46.
47.
Fertigstellung und Anwendung einer
entsprechenden Checkliste
Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen der Kulturläden
Die Angebote in kulturellen Einrichtungen sind
unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der
Interkulturellen Öffnung
geplant.
Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere
Merkmale angewendet
Die Angebote des Stabs
Kinderkultur sind unter
den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtigkeit geplant.
Entwicklung und Anwendung einer
entsprechenden Checkliste
Das Personal und die
eingesetzten Künstler*innen sind divers.
Das Publikum der Angebote ist divers.
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
2022
KuF/InterKultur-Büro
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Erfassung neuer Angebote
Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen
2022
KUF/ Stab
Kinderkultur
Überprüfung der Angebote unter den
Gesichtspunkten Teilhabegerechtigkeit
Kund*innen-Befragung, um Grundlagen für die Diversity-Orientierung zu
erhalten
Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen des Stabs Kinderkultur
29
306
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen
gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
48.
Das Publikum der Musikschule Nürnberg ist
divers.
Besucher*innen-Befragung, um
Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule
Nürnberg zu erhalten
2022
KuF/4
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
KuF/Stab,
KuF/3
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Besucher*innen der Musikschule Nürnberg
49.
Das Publikum und die
Belegschaft der der Kulturwerkstatt
auf AEG ist divers.
Diversity-Check der Kulturwerkstatt
Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und
Angebote unter Gesichtspunkten der
Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
Zielgruppe: Publikum und die Belegschaft der Kulturwerkstatt auf AEG
50.
Die Geschlechterverteilung der Besucher*innen
des NüBad ist erfasst.
Studienarbeit bzw. Kund*innen-Analyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucher*innen-Struktur als
Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick
auf den Genderaspekt
Zielgruppe: Besucher*innen des
NüBad
Sobald der
reguläre
Betrieb
nach
Corona
wiederaufgenommen
wird
.
30
307
NüBad
Daten ermittelt und analysiert
Maßnahmenkatalog auf Grundlage
der erhobenen Daten erstellt
Im Rahmen einer
Studienarbeit,
durch eine Firma
oder ggf. im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsbefragung
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
51.
Die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig
von Geschlecht, Alter,
Behinderung, Herkunft
ist gefördert.
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen
Fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
SpS
Fortlaufend
Freizeitnetzwerk Sport
der Lebenshilfe Nürnberg,
SpS
Fortlaufend
SpS
Fortlaufend
SpS
Sozialamt
Anzahl der Sportvereine, die BuTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den
Sportverein“ abrechnen
Eigenmittel
Eigenpersonal
Zielgruppe: Frauen
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen
Zielgruppe: Senior*innen
Unterstützung und Bekanntmachung
spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen
Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen
Initiierung von Sportangeboten für
Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote
Zielgruppe: Geflüchtete
52.
Die geschlechtergerechte Teilhabe an
Sportangeboten sowie
die gesundheitliche
Chancengleichheit sind
gewährleistet.
Gewinnung von Sportvereinen zur
Öffnung der Angebote unabhängig
vom Geschlecht der Kinder für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaktes
(BuT) und des Programms „Hinein in
den Sportverein“
Zielgruppe: Sportvereine
31
308
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Durchführung von Bewegungsprojekten unabhängig vom Geschlecht der
Kinder in KiTas und Schulen mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte KiTa)
Fortlaufend
SpS
Gh
Anzahl erreichter Kinder (insb. mit
Migrationshintergrund / mit Bezug
von wirtschaftlicher Jugendhilfe)
Eigenmittel
Eigenpersonal
Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen
und Schulen
32
309
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit,
Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt
oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel
innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels
der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen.
Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen
Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler
Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt
werden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
53.
Die Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen
wird als Priorität und gesamtgesellschaftliche
Aufgabe wahrgenommen.
Verstätigung der Brottüten-Aktion im
Rahmen des Internationalen Tags
gegen Gewalt an Frauen (25. November) zur Sensibilisierung und
Skandalisierung
Jährlich im
November
GST
in Kooperation mit der
Arbeitsgemeinschaft
der Gleichstellungsbeauftragten
Mittelfranken
Anzahl der beteiligten Bäckereien
Eigenpersonal
Eigenmittel
GST
in Kooperation mit AK
Häusliche
und sexualisierte Gewalt
Durchführung der Veranstaltungsreihe
Stetig wachsende Beteiligung der
Bäckereien
Beteiligung der Bäcker-Innung
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Durchführung einer Anti-Gewaltwoche im Rahmen des Internationalen
Tags gegen Gewalt an Frauen
Jährlich im
November
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
33
310
Eigenpersonal
Eigenmittel
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen im Kontext
des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen
2022 Konzeptentwicklung
und Mittelakquise
Ab 2023
Durchführung
SHA-Inklusion und
GST
Konzept liegt vor
Eigen- und
Fremdpersonal
2022 Konzeptentwicklung
und Mittelakquise
Ab 2023
Durchführung
SHA-Inklusion und
GST
Durchführung des Kurses
Eigen- und
Fremdpersonal
Ab 2021
GST und
Ref. V.
in Kooperation mit der
KG Gender
und den relevanten Akteur*innen
aus der Zivilgesellschaft
Bedarfsanalyse liegt vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: gehörlose Mädchen und
Frauen
Vermittlung von Wissen zum Thema
„sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache
als Kurs in Einrichtungen für geistig
behinderte Frauen und Männer
Zielgruppe: Frauen und Männer mit
geistiger Behinderung
54.
Die Konvention des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt
(Istanbul-Konvention)
wird auf kommunaler
Ebene umgesetzt.
Erstellen und Durchführen einer Bestandsaufnahme zur Bedarfsanalyse
Auswertung der Bedarfsanalyse und
Diskussion der Ergebnisse
Erarbeitung eines Aktionsplans zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischen Gewalt um bestehende Strukturen anzupassen bzw. neue Angebote zu schaffen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
34
311
Durchführung der Selbstverteidigungskurse
Aktionsplan liegt vor und wurde
vom Stadtrat verabschiedet
Aktionsplan wird umgesetzt
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
55.
Menschenhandel wird
bekämpft.
Verstetigung des Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs
Ab 2021
MRB/GST
Beteiligung der Akteur*innen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Anzahl der Treffen des Arbeitskreises
Durchführung von Arbeitskreistreffen
2x jährlich
Anlassbezogene Veranstaltungen
werden durchgeführt
Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und
Erstellung von Informationsmaterialien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
56.
Städtepartnerschaften
und internationale Kooperationen sind als
Plattform für den Austausch von Erfahrungen
und gegenseitigen Lernprozessen in Bezug auf
die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern genutzt.
Durchführung von Veranstaltungen
mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten
im Rahmen der Veranstaltungsreihe
rundum den Internationalen Frauentag im März
Jährlich im
März
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
35
312
IB, GST
Beteiligung der Städte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen
Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter,
Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
57.
Die Lernförderung für
Schüler*innen ist etabliert.
Ausgleich geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
sowie Begabtenförderung
durch das Förderprogramm MSRG
(„Mehr Schulerfolg an Realschulen
und Gymnasien)
Schuljahresbezogen
SchA
Leistungsnachweisen haben sich
verbessert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Schüler*innen an kommunalen Realschulen und Gymnasien
Ausgleich geschlechtsspezifischer
Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm
MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“)
Zahl und Art der Förderangebote
Schuljahresbezogen
SchB
Leistungen in den Abschlussprüfungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Schuljahresbezogen
SchB
Schulischen Leistungen haben sich
verbessert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen
Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS zur
Verbesserung der Sprachkompetenz
der Schüler*innen
Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen
36
313
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
58.
Die nicht-traditionelle
Berufswahl ist erhöht.
Förderung geschlechtsuntypischer
Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements
Schule – Ausbildung, insbesondere
bei den Berufsfachschulen
Schuljahresbezogen
SchA, SchB
Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur
Verfügung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Schule pflegt Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der BIZ,
der Agentur für Arbeit u.a.
Zielgruppe: Schüler*innen (an den
Berufsschulen)
Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum)
Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU
beraten nach Interesse und Begabung, auch hin zu geschlechtsuntypischen Berufen
Gezielte Bewerbung und Diskussionder Angebote des Girls'- und des
Boys´- Days im Unterricht an den
Schulen
jährlich
Teilnahme von Multiplikator*innen
oder ggf. Gruppen / Klassen an den
Angeboten
SchA, SchB
in Kooperation mit GST
und PA
Veränderung der Anzahl der SuS,
die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen
Erfassung der teilnehmenden „Girls
and Boys“, Erstellung von Vergleichszahlen, Nachbereitung des
Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit
Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle
Teilnehmer*innen des Girls'- und des
Boys´- Days
37
314
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
59.
Die Genderkompetenz
bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
ist erhöht.
Erweiterung der Genderkompetenz
durch Fachtagungen, Fortbildungen
für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitende, Nachwuchskräfte, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung
Jährlich
IPSN, SchA,
SchB, SpS
Zahl der Fortbildungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräft
Berufseinsteiger*innenseminar BEST mit Fokus auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und
deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen
Klassenzimmern
Rückmeldungen der Teilnehmenden
Jährlich
IPSN
Rückmeldungen der Teilnehmenden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Teilnahmezahlen an verwandten
Themen
Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen
Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen
60.
Die Genderkompetenz
bei Führungskräften in
Schulen ist erhöht.
Führungskräftequalifizierung durch
Module zu Genderkompetenz in den
Grund- und Aufbaukursen an den
kommunalen Schulen (Realschulen,
Gymnasien, Berufsschulen)
Jährlich
IPSN
Führungskräftequalifikation:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden
Diversity in der Teamentwicklung:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen
Methoden der wertschätzenden
Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen,
die ungeachtet des Geschlechts, der
ethnischen Herkunft und Religion
wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation
Zielgruppe: Führungskräfte in Schulen
38
315
Fremdpersonal
und zusätzliche
Mittel für Referent*innen-Honorare
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
61.
Die ganztägige Schulkinderbetreuung ist bereitgestellt und bedarfsgerecht entwickelt.
Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf.
Angesichts des demografischen
Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter (abgestimmt mit den
Betreuungsangeboten von J)
Jährliche
Anpassung
SchA
Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Schulentwicklung und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung
Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte innerhalb der Stadtgesellschaft
62.
Die Zusammenarbeit
der Schulen (insbesondere der Schulen mit
Ganztagsangeboten) mit
Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ist gefördert.
Die Koordinierungsgruppe Kulturelle
Bildung, Sport in Schule und Verein
in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen
und Mädchen werden ermutigt,
gleichermaßen auch an
Sport und Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben
werden.
Schuljahresbezogen
SchA, SchB,
SpS
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten
Maßnahmen/Angebote:
Konzeptionelle Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur. Erweiterung
der Teilnahmemöglichkeiten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Veränderung der Teilnahmezahl:
Messbar gesteigerte Bereitschaft
von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen
Zielgruppe: Mädchen und Jungen
63.
Die Anzahl von Männern
in Fortbildungen ist erhöht.
Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende,
Newcomer + Deutsch lernen)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess und
39
316
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmer
Vorhandene bzw.
beantragte Ressourcen und Drittmittel
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
64.
Ziel/e
Die Anzahl von Frauen
in Fortbildungen im Bereich MINT ist erhöht.
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer
an Fortbildungen
Aufbau der
Bildungsberatung
Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT)
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerinnen an Fortbildungen im Bereich
MINT
65.
Die geschlechtsspezifische
Benachteiligung ist
beseitigt.
„Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+)
Zielgruppe: Jungen
66.
Die Grundlage für
Gendergerechtigkeit ist
in der frühkindlichen Betreuung verankert.
Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung
von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess und
Aufbau der
Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmerinnen
Vorhandene bzw.
beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess (mit
Aufbau der
Marke)
Kurzfristig
realisierbar
bei zusätzlichem Personal
BCN/BZ
Anzahl der teilnehmenden Jungen
0,5 VK Kursplaner*in E9
BCN/StB
Erhöhung des Anteils kompetenter
Leser*innen
0,5 VK z.B. Medienpädagog*in,
Bibliothekar*in,
Fachangestellte*r
für Medien- und
Informationsdienste
Mittelfristig
bei Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl von betreuten Eltern
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschulalter
67.
Die frühkindliche Betreuung sowie die Beratung
und Unterstützung für
Eltern ist ausgebaut.
Im Rahmen der BCN-Bildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im
weiteren Verlauf schaffen
Zielgruppe: Eltern
40
317
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
68.
Mädchen und Jungen/
jungen Frauen und Männern nutzen die Einrichtungen/Angebote der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu
annährend gleichen Teilen.
Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert
Fortlaufend
J/B2- Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen
Die Nutzungszahlen von Mädchen
und jungen Frauen steigen bis
2022 auf 42%. In der Gesundheitskrise verlorene Kontakte zu
Besucherinnen sind damit annähernd ausgeglichen
Eigenpersonal
Eigenmittel
In jedem Team der Erziehungsberatung stehen sowohl männliche
als auch weibliche Ansprechpersonen zur
Verfügung.
Berücksichtigung bei Ausschreibungen und Anwerben von Sozialpädagogen und Psychologen
Die Besucher*innen der
Einrichtungen finden
männliche und weibliche
Pädagog*innen als Ansprechpersonen vor.
Nachwuchsförderung durch Praktika;
nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr
auch überplanmäßig
69.
70.
Zielgruppe: Mädchen und Jungen/
jungen Frauen und Männer
Bis 2023 soll der Anteil von Nutzerinnen bei 45% liegen
Bei zu besetzenden
Stellen
J/B2-EB-Abteilungsleitung
Bei der Nachbesetzung von Stellen
werden gezielt männliche Beratungskräfte angeworben
Jedes der 4 Teams der Erziehungsund Familienberatung hat mindestens eine männliche Fachkraft
Anzahl männlicher und weiblicher
Beratungskräfte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Bei zu besetzenden
Stellen
J/B2-Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen
Die Einrichtungsteams in der OKJA
sind paritätisch besetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpädagogen und Psychologen
Zielgruppe: anzuwerbende Pädagog*innen
41
318
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer
für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt
und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der
jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten
Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für
Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte
Stadtentwicklung.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
71.
Öffentliche Räume sind
angstfrei gestaltet.
Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter,
Geschlecht, Behinderung
fortlaufend
Ref. VI, UB
2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Langfristige
Etablierung
von Bürgerbeteiligungen bei
Um- und
Neugestaltungsmaßnahmen in
den nächsten Jahren
SÖR, Ref. VI
in Kooperation mit Nutzer*innen
(z.B. Ref.
V/J)
Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
72.
Die Gestaltung des öffentlichen Raums erfolgt
unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe.
Ausweitung und Verstetigung von
Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum
Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, ePartizipation, Planungswerkstätten und
weitere Maßnahmen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
42
319
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
73.
Beim Umbau bzw. bei
der Neugestaltung von
Räumlichkeiten ist der
geschlechterspezifische
Aspekt berücksichtigt.
Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“
Im Zusammenhang
mit geplanten baulichen und
sonstigen
Maßnahmen
NüBad
Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen
Abhängig von
Umfang und
Größe des Projekts
Fortlaufend
Vpl
Anzahl der umgebauten Haltestellen
300.000 Euro
jährlich im städtischen Haushalt
eingestellt
Vpl
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
noch nicht bezifferbar
UB
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Mit bestehenden
Personalressourcen und Kostendeckung über
MIP-Ansatz
74.
Der barrierefreie Zugang
zum ÖPNV ist gewährleistet.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und
Straßenbahnhaltestellen
Wenn sich die
Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands
zu rechnen.
Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinderwägen
75.
Der ÖPNV ist ausgebaut.
Verlängerung der Straßenbahn zur
Brunecker Straße:
Durchführung einer Nutzen-KostenUntersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung
von Fördermitteln
Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW
bis Gebersdorf
2019 2025
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
43
320
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
76.
Das alternative Mobilitätsangebot Car-Sharing
ist gefördert.
Ausweitung des Mobilpunktnetzes im
Stadtgebiet
Zeitplan
Zielgruppe:Stadtgesellschaft
77.
Die Bedingungen für Zufußgehende sind verbessert.
Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vpl in Abstimmung mit
DiP/OS
(ePa), LA
(Vertrag) und
SÖR (Aufbau)
Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am
Modal Split, Errichtung der neuen
Mobilpunkte
Kosten von rd.
100.000 Euro
werden über Sondernutzungsgebühren finanziert
Vpl/M
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr
noch nicht bezifferbar
Vpl/M
SÖR (Aufbau)
Steigerung der Nutzer*inneniedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr
rd. 60.000 Euro je
Projektgebiet stehen im Haushalt
zur Verfügung
Zielgruppe: Zufußgehende
78.
Die Bedingungen für
Radfahrende sind verbessert.
Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation
Zielgruppe: Radfahrende
44
321
Antidiskriminierung
2.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für
die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um
Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in
Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres
Nürnberg.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
79.
Öffentlichen Aktionen
und Veranstaltungen
zum Themenbereich
Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle
(LSBTI) sind durchgeführt.
Aktionen an Gedenktagen
2 x jährlich
MRB –
BfD/LSBTI
Anzahl der Veranstaltungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
In der lokalen Antidiskriminierungsarbeit ist das
Thema LSBTI berücksichtigt.
Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie
Fortlaufend
MRB –
BfD/LSBTI
Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und
Strategiepapieren
Eigenpersonal
Eigenmittel
LSBTI-Geflüchtete sind
geschützt vor Diskriminierung und Gewalt.
Verstetigung des Arbeitskreises
Flucht und LSBTI
Fortlaufend
MRB –
BfD/LSBTI
Anzahl der Treffen 2-3x jährlich
Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus LSBTI und
Fluchtkontext
Umsetzung von Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung von
LSBTI-Geflüchteten beitragen
Eigenpersonal
Eigenmittel und
bereits vorhandenen Netzwerken
80.
81.
Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen
Schwerpunkten
Zielgruppe: LSBTI
Zielgruppe: Akteur*innen in der Antidiskriminierungsarbeit
Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete
45
322
Antidiskriminierung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
82.
Rassismus und Diskriminierung sind bekämpft.
Zielgruppenspezifische Unterkünfte
für Geflüchtete bleiben erhalten
Fortlaufend
SHA
LSBTI-Unterkünfte bestehen und
werden fortgeführt
Eigenmittel
Eigenpersonal
Schuljahresbezogen
SchA, SchB
Zahl der Teilnehmenden und Projekte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Mittelfristig
BCN/BZ
Anteil von Teilnehmenden
Eigenpersonal
Eigenmittel
2021
Ref.V/KoG
Inklusion
Geschlechterspezifische Maßnahmen liegen vor
Mit bestehenden
Ressourcen
2021
Ref.V/KoG
Inklusion
Aktionsplan Inklusion liegt in geschlechtergerechter Sprache vor
Mit bestehenden
Ressourcen
Fortlaufend
GST
Zahl der Anfragen bzw. Rückmeldungen
Fremdpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Geflüchtete
83.
Gewährleistung einer toleranten und offenen
jungen Generation
Toleranzstiftende Projekte wie durch
„Schule ohne Rassismus – Schule
mit Courage“ an den Schulen fördern
Zielgruppe: Schüler*innen
84.
85.
86.
Kompetenzen sich in
vielen Lebenssituationen angemessen gegen
Benachteiligungen einzusetzen sind angeeignet.
Schulungen zur Zivilcourage
Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen (UNBRK) findet die Diversitätsdimension „Geschlecht/Gender“ als
Querschnittsthema Berücksichtigung.
Die Maßnahmen berücksichtigen geschlechterspezifische Bedürfnisse/Aspekte.
Alle Veranstaltungen der
GST sind nach Bedarf
barrierefrei.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Der Aktionsplan Inklusion wird in geschlechtergerechter Sprache formuliert
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Bereitstellung von Gebärden-Dolmetscher*innen wenn erforderlich
Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf
anzukreuzen
Zielgruppe: gehörlose Menschen
46
323
Geschlechtergerechte Gesundheit
2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin
und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale
Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen
zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie
in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote
berücksichtigt werden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
87.
Das Gender
Mainstreaming ist in allen Angeboten vom Gh
berücksichtigt.
Systematische Berücksichtigung des
Genderaspekts in den Angeboten
des Gesundheitsstudios und auch
bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung
Fortlaufend
Gesamt Gh,
insbesondere
Gh/Gf-Studio
G/Gf-Stadt
Gh/Inf-FSG
Gh/MD-SpDi
Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur
Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zu potentiellen
Nutzer*innenstruktur
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Gh/Gf-GBE
Berichte liegen in entsprechender
Auswertung vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle
Gesundheit und dem SpDi
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
88.
Eine gendersensible
Gesundheitsberichterstattung ist etabliert.
Alle Auswertungen finden explizit
gendersensibel statt, z. B. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
47
324
Geschlechtergerechte Gesundheit
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
89.
Die Grundlage für den
weiteren Ausbau der geschlechtsbezogenen
Gesundheitsförderung
von Jungen und Männern ist geschafften.
Entwicklung einer Gesamtstrategie
„Jungen- und Männergesundheit in
Nürnberg“
Coronabedingt ausgesetzt,
Wiederaufnahme ab
01.07.2021
bzw.
01.01.2022
geplant.
Ende:
31.12.2023
Gh/Gf-JM
Die Stelle ist eingerichtet.
Externe Projektmittel aus dem
PrävG
Coronabedingt ausgesetzt,
Wiederaufnahme ab
01.07.2021
oder
01.01.2023
geplant.
GST
Netzwerk besteht und regelmäßige
Treffen finden statt
8 WAS
Jährlich
GST
Veranstaltung findet statt
Kooperation mit
Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
& Verein Männergesundheit
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit
Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote
Eine Strategie wurde erarbeitet und
liegt vor
Bekanntheit und Inanspruchnahme
(TN Anzahl) der Angebote
Verstetigung der Angebote
Zielgruppe: Jungen und Männer
Gründung eines Netzwerks Jungenund Männergesundheit in Nürnberg
im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg
mit TK und Gh
Zielgruppe: in der Jungen- und Männergesundheit tätige Beschäftigte/Institutionen/Vereine
90.
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Gesundheit wahr.
Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit
Veranstaltung(en) zu Männergesundheit
Aktion/Kampagne, z. B. November
Männer nutzen die Angebote bzw.
Veranstaltung
Zielgruppe:Männer
48
325
Geschlechtergerechte Gesundheit
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
91.
Der Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und
-förderung für Geflüchtete ist gewährleistet.
Fortführungen der Medizinischen
Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle
Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung
Fortlaufend
Gh/MD-Asyl
In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen
Stellenplanmäßige Absicherung zur
Fortführung der Medizinischen
Fachstelle mit Fachstelle Trauma
Eigenpersonal
Eigenmittel
Genderadäquate Personalausstattung
Zielgruppe: Geflüchtete
Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in
medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung
Behandlungszahlen nach Geschlecht
Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht
92.
Die geschlechtssensible
Gesundheit älterer Menschen ist gefördert.
Punktuelle Angebote zu Frauen- und
Männergesundheit (gemäß unterschiedlicher geschlechtsspezifischer
Gesundheitsprobleme von Senior*innen)
Fortlaufend
Zielgruppe: Senior*innen
49
326
SenA
(SenA/3,
SenA/2)
a) Zahl entsprechender Veranstaltungen
b) Zahl der Veranstaltungsteilnahmen (m/w)
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ö 8
Beschlussvorlage
Stpl/015/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben„
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und
der Tafelhofstraße
Erlass
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Satzung
Begründung vom 02.03.2017
Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021
Sachverhalt (kurz):
In der Sitzung des Stadtplanungsausschuss vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr.
4629 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen,
Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten
Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung
eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Anlass für den Bebauungsplan war ein
Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens
Frauentorgraben 5.
Gegen den Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber
des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Bezweifelt wird die
Erforderlichkeit des Ausschlusses von Wettbüros. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor.
Behauptet werden auch formelle Fehler bei der Beschlussfassung und der Ausfertigung der
Satzung.
Aufgrund der Empfehlung des Rechtsamts, wurde ein ergänzendes Verfahren gem. § 214
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Am 26.11.2020 wurde der Entwurf des
Bebauungsplans erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Vom 28.01.2021
bis einschließlich 01.03.2021 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.
Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im
Amtsblatt wird die Ergänzung des Bebauungsplans rückwirkend rechtsverbindlich.
Seite 1 von 4
327
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Stpl/015/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
328
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/015/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
siehe Begründung Kap. I.4.2
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
329
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/015/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 "Frauentorgraben" für ein
Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der
Tafelhofstraße vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit der Begründung vom 26.03.2021 sowie der
Begründung vom 02.03.2017.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
330
Ö 8
Beilage
Betreff:
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und
der Tafelhofstraße
Erlass
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation, Planaufstellung Bebauungsplan Nr. 4629
In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan
Nr. 4629 als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und
bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden
zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses
ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden mit dem Bebauungsplan außerdem Sexkinos,
Sexbars, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln, selbstständige
Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen.
Anlass für die Planung gab ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im
Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Die Nutzung als Wettbüro wurde bislang nicht
aufgegeben. Es sind mehrere Rechtsverfahren anhängig.
Normenkontrolle - ergänzendes Verfahren
Zum Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des
Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Eine Entscheidung des
Normenkontrollgerichts steht noch aus.
Die Rügen der Normenkontrolle umfassen folgende Inhalte:
Bezweifelt werde die Erforderlichkeit des teilweisen Ausschlusses von Wettbüros als zulässige
Nutzungsart. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Gerügt werde zudem, dass wegen
Änderungen am Satzungstext nach der öffentlichen Auslegung eine erneute Billigung und
Auslegung hätte erfolgen müssen. Behauptet werde zudem eine Inkongruenz zwischen dem
Satzungsbeschluss und dem bekannt gemachten Satzungstext, der auch zu einer fehlerhaften
Ausfertigung geführt habe.
Auf Empfehlung des Rechtsamtes wurde das "ergänzende Verfahren" gem. § 214 BauGB
durchgeführt, um Zweifel an der Wirksamkeit eines früheren Satzungsbeschlusses zu beheben.
Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 26.11.2020 wurde der Entwurf des
Bebauungsplans vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit Satzung und Begründung vom 02.03.2017
und Entwurf der Ergänzung der Begründung vom 05.10.2020 erneut gebilligt und die erneute
öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde parallel zur erneuten Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021
durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht
Einverständnis.
Kosten
Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg voraussichtlich keine Kosten.
1
331
Zeitliche Umsetzung
Die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ kann als Satzung beschlossen
werden. Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan rückwirkend zum 17.05.2017 in
Kraft treten.
Fazit
An den Planungszielen wird trotz Normenkontrolle festgehalten. Um die Rechtsunsicherheit des
Bebauungsplans zu beseitigen, wurde das ergänzende Verfahren gemäß § 214 BauGB
durchgeführt. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden.
2
332
Ö 8
BEBAUUNGSPLAN NR. 4629
"FRAUENTORGRABEN "
GMKG: TAFELHOF
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung
/
Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
333
PLANNAME: 4629_ENTW_20160927_su_sr -UE
MK
Ö 8
BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG
Nr. 4629
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße
und der Tafelhofstraße
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom .......................
auf Grund von
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S.
587), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung –
BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs.
5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesnaturschutzgesetzBNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.
März 2020 (BGBl. I S. 440)), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die
Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Februar 2020 (GVBl. S. 34) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt
geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408)
folgende
Bebauungsplan-Satzung Nr. 4629
§1
Für das im Planteil durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bestimmte Gebiet zwischen
dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil einschließlich der Zeichenerklärungen für Festsetzungen und für Hinweise ist Bestandteil der Satzung.
§2
In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
Im Kerngebiet (MK) sind, auch nicht ausnahmsweise, nicht zulässig:
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Vergnügungsstätten aller Art, mit Ausnahme der in Nr. 1.6 genannten Vergnügungsstätten,
Einzelhandelsbetriebe mit dem Verkauf von Sexartikeln,
Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Sex-Kinos,
selbständige Parkhäuser und Großgaragen und
Tankstellen
334
Im Kerngebiet (MK) sind ausnahmsweise zulässig:
1.6
2.
Bars und Diskotheken, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters
(z.B. Sex-Bar oder Table- Dance)
Gestaltung von Werbeanlagen und Nebenanlagen
2.1
2.2
2.3
Werbeanlagen müssen sich in ihrem Umfang, ihrer Größe, Form und Farbgebung
sowie Materialauswahl in das Straßen- und Ortsbild einfügen. Sie müssen sich den
Fassaden der Gebäude insgesamt unterordnen.
Im Bereich der Straßenverkehrsfläche sind oberirdische Nebenanlagen und Werbeanlagen nicht zulässig.
Notwendige untergeordnete Dachaufbauten für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. Aufzugsmaschinenraum, lüftungstechnische Anlagen, Anlagen zur Nutzung
der Sonnenenergie und des Sonnenlichts) müssen zu den Dachrändern hin allseitig
einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten.
§3
Der Bebauungsplan tritt rückwirkend am 17. Mai 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungen
des Baulinienplans Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken
(R.E.) vom 05.04.1960, sowie innerhalb der Geltungsbereichs der Bebauungsplansatzung die ortspolizeilichen Bauvorschriften außer Kraft.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
335
Ö 8
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG zum
BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz
Stand: März 17
336
BEGRÜNDUNG
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
INHALTSVERZEICHNISBEGRÜNDUNG zum
1
Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
1
Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz
1
I.
PLANBERICHT
3
I.1.
ALLGEMEINES / VERFAHREN
3
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE:
3
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
4
I.3.1.
I.3.1.1.
I.3.1.2.
I.3.1.3.
ANALYSE DES BESTANDS
Lage im Stadtgebiet / Topographie
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Verkehr/Verkehrliche Erschließung
4
4
4
5
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
5
5
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
7
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
7
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
7
I.5.
BETEILIGUNGEN
8
I.5.1.
BETEILIGUNGEN
8
I.5.2.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
8
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
8
1.7.
KOSTEN
9
II.
QUELLENANGABEN
8
Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung
Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg vom 24.06.2013
2
337
BEGRÜNDUNG
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
I.
PLANBERICHT
I.1.
ALLGEMEINES / VERFAHREN
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch
(BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für
die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1
bis 10 BauGB geregelt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, die §§
1 bis 10 BauGB gelten entsprechend. Das vereinfachte Verfahren kann angewandt werden,
wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB der
sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind diese Voraussetzungen gegeben.
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE:
Für das im Planungsgebiet gelegene Grundstück Fl.- Nr. 47, Gmkg. Tafelhof (Anwesen
Frauentorgraben Hs. Nr. 3), wurde am 10. Oktober 2013 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Ausstellungsraum zu Wettbüro gestellt. Die Nutzungsänderung betrifft einen Teil
des bestehenden Leihhauses.
Das Anwesen befindet sich in der südlichen Innenstadt-Randlage, d.h. in einem Gebiet, in
dem bestehende Vergnügungsstätten erwiesenermaßen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen.
Die Nutzungskonflikte, die im westlichen Bereich des Frauentorgrabens bereits zu einem
fortgeschrittenem Trading-Down-Prozess geführt haben, gilt es hier zukünftig zu vermeiden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 werden daher entsprechende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, insbesondere zum Ausschluss von Vergnügungsstätten
und von Läden mit Verkauf von Sex- oder Erotiksortiment getroffen.
Weiterhin ist es erforderlich, Regelungen zum Ausschluss von Bordellen und bordellartigen
Betrieben zu treffen. Auch diese Nutzungen sind, aufgrund der zu erwartenden hohen Bodenrendite, in der Lage ähnliche Trading-Down-Prozesse zu entfalten wie im davon westlich
gelegenen Straßenverlauf.
Planungsziel ist es, die Struktur des bestehenden Gewerbes zu schützen (Büro- und
Dienstleistungsnutzungen) sowie die Entwicklung eines modernen urbanen Gebietes zu fördern, und somit eine Beeinträchtigung des schützenswerten Stadteingangs im Bahnhofsbereich zu vermeiden. Das Bodenpreisgefüge soll geschützt und einem Trading-Down-Effekt
entgegengewirkt werden.
3
338
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Das Gebiet des Bebauungsplans liegt städtebaulich im Nahbereich des Bahnhofplatzes, unmittelbar zwischen den historischen und stadtbildprägenden Gebäudekomplexen von Bahnhof und Opernhaus, in bevorzugter zentraler Lage, entlang dem Frauentorgraben.
Es liegt südlich der Nürnberger Altstadt, zwischen dem Frauentorgraben, der Eilgutstraße,
dem Bahnhofsplatz und der Tafelhofstraße in der Nähe des Opernhauses.
Topografisch betrachtet ist das Gelände nahezu eben.
Der das nördliche Ende des Planungsgebiets markierende Frauentorgraben führt über den
Bahnhofsplatz und die Königstraße direkt bis in das Geschäftszentrum.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Der Bereich Frauentorgraben weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der hervorragenden verkehrlichen Anbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV,
eine besondere Lagegunst auf, die das Ziel der städtebaulichen Aufwertung für eine der
wichtigsten Einfahrtstraßen zur Innenstadt befördern soll.
Das weitere Umfeld des Bahnhofsplatzes wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche stadtbildprägende Neubauten erheblich aufgewertet: u.a. Adcom-Zentrum und Kopfbau
am Künstlerhaus. Der Bahnhofsplatz soll aufgrund seiner Zentralität trotz des dominierenden
Verkehrs auch in Zukunft verstärkt städtebauliche Qualitäten aufweisen. Hier wurden mehrere Wettbewerbsverfahren betreffend Platzgestaltung und Architektur durchgeführt, die sich
derzeit in der Umsetzung befinden.
Das ca. 2,5 ha umfassende Bebauungsplangebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem
Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nahezu abschließend bebaut. Es
ist geprägt durch eine ca. 7-geschossige geschlossene Blockrandbebauung, die vor allem im
westlichen Plangebiet durch zwei große Hotelbauten nahezu flächendeckend ausgebildet ist.
Im Osten befinden sich, bis zu 11- geschossige Gebäude. Die noch verbliebenen Innenhöfe
sind größtenteils versiegelt (Kfz-Stellplätze) und mit Nebengebäuden zugebaut.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Bereich mit kerngebietstypischen Nutzungen einzustufen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben
sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 Abs.1
Baunutzungsverordnung (BauNVO)).
Das Gebiet ist durch die klare Schwerpunktbildung Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur geprägt.
Hier befinden sich mehrere Hotels, der Hauptsitz mit Filialbetrieb einer Bank, Verwaltungen
von Versicherungen, der Bundespolizei und des Blindenbunds, ein Job-Center, ferner besteht o.g. Leihhaus. Es sind einige Dienstwohnungen vorhanden.
Mit den aufgeführten Nutzungsarten geht eine entsprechend kerngebietstypische städtebauliche Dichte bzw. eine geschlossenen Bebauung einher, die teilweise aus den 1930-er Jahren oder noch früher entstanden ist.
Es ist festzustellen, dass sich ursprünglich angesiedelte Versicherungen, Verwaltungen und
Gewerbe im Zuge von Umstrukturierungen oder Modernisierungen / Erweiterungen räumlich
verändern oder auch aus verkehrsstrategischen Gründen sogar absiedeln.
Nicht nur die formell und materiell ungenehmigte Ansiedlung eines Wettbüros, sondern auch
Leerstände beispielsweise im EG Frauentorgraben 1, neben dem Wettbüro, sowie ein Vorbescheidsantrag auf Nutzungsänderung in Wohnen für das Rückgebäude zur Adresse Frau4
339
entorgraben 3 im Jahr 2015 (der jedoch zurückgezogen wurde) und Umnutzungen in der Eilgutstr. 7 weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist.
I.3.1.3. Verkehr/Verkehrliche Erschließung
Der Bereich weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der sehr guten Verkehrsanbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Attraktivität auf.
Das Gebiet selbst wird durch die Haltestelle „Hauptbahnhof“ der Deutschen Bahn, U-Bahn,
Straßenbahn und einiger Buslinien erschlossen. Es stehen die öffentlich nutzbaren Parkhäuser an der Ostseite des Hauptbahnhofs sowie am Sterntor zur Verfügung.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 ist im seit 08.03.2006 wirksamen Flächennutzungsplan gänzlich als gemischte Baufläche dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Somit sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben, wonach
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
I.3.2.1.b. Aufzuhebende Festsetzungen
Im Planungsbereich gelten bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4629 die planungsrechtlichen Festsetzungen in der Form des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3455,
festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, der
Baugrenzen, die Geschossigkeit, Dachformen und maximale Traufhöhen festsetzt. Einzelheiten über den Umfang, die Lage und den Verlauf der Festsetzungen sind aus der Planbeilage
„Aufzuhebende Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4629“ ersichtlich. Alle diese Vorschriften werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 aufgehoben und durch
dessen künftige Festsetzungen ersetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 4629 stellt ein Gebiet nach § 30 Abs. 3 BauGB dar. Er verdrängt die
bestehenden Bebauungspläne sowie deren Festsetzungen.
Das Maß der baulichen Bestandsnutzung im Planungsbereich weist zahlreiche Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen und Geschosszahlen auf, es liegt eine ca. 90 %- ige
Überbauung der Grundstücksflächen vor. Somit erfolgt durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3455 keine Reduzierung bzw. kein Verlust von Baurecht.
Durch die darüber hinaus geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB hinsichtlich überbaubarer Grundstücksflächen und des Maßes der baulichen Nutzung, wird die Kontinuität der Bebauung ausreichend sichergestellt.
I.3.2.1.c. Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung wurde es erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 „Frauentorgraben“ die Veränderungssperre Nr. 78 „Frauentorgraben“ für das
Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße zu erlassen. Die Veränderungssperre wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 20.02.2014 beschlossen. Am 29.10.2015 wurde gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre, und am
01.12.2016 die nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veränderungssperre Nr. 78 tritt damit unter Abweichung von § 3 deren Satzung vom 13. März 2014 spätestens mit Ablauf des 06.08.2017 außer Kraft.
Die Satzung tritt desweiteren außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein
Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
5
340
I.3.2.1.d. Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse
Das am 26.10.2016 vom Stadtrat beschlossene Vergnügungsstättenkonzept der Stadt
Nürnberg stellt ein städtebauliches Konzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar.
Das Vergnügungsstättenkonzept zeigt sog. Zulässigkeitsbereiche in der Stadt Nürnberg
auf, in denen eine ausnahmsweise Ansiedlung von Vergnügungsstätten den Entwicklungszielen der Stadt Nürnberg und den städtebaulichen Schutzzielen nicht entgegensteht und
somit verträglich erscheint.
Der Planungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 gehört gemäß Vergnügungsstättenkonzept nicht zu diesen Zulässigkeitsbereichen. Vielmehr handelt es sich um eine Innenstadt-Randlage, bei denen sich in Nürnberg wie auch anderen Städten zeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten vor allem hier zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-Down-Prozess geführt haben, sollen zukünftig vermieden werden.
Zudem handelt es sich insbesondere südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen.
Diese Untersuchungsergebnisse werden im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt, sowie
auch die Aussage hinsichtlich Diskotheken und Tanzlokalen, für deren ausnahmsweise Zulässigkeit geeignete Gebiete (publikumsorientierte Gewerbegebiete, Kerngebiete –wie hier
gegeben- sowie gewerblich geprägte Mischgebiete) identifiziert werden.
Die Auswertungsergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes bieten eine fundierte
Grundlage für die planungsrechtliche Einzelfallprüfung zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten und zeigen auf, wo die Sicherung des Bodenpreisgefüges sowie der Erhalt der
Funktionsfähigkeit von Stadtgebieten die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich
machen.
6
341
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Kerngebietsnutzungen (s. I.3.1.2) zu stärken.
Zu diesem Zweck werden im gesamten Planungsgebiet Spielhallen, Wettbüros, sog. Sexkinos, sog. Sexbars, bordellartige Betriebe, Bordelle und Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln ausgeschlossen.
Der Ausschluss von Bordellen im Bebauungsplan ist nicht zwingend nötig, da der Bebauungsplan zur Gänze innerhalb der „Sperrgebietsverordnung“ (ProstitutionsverbotVO) liegt
und damit Bauanträge mit entsprechendem Inhalt auch aufgrund dieser Verordnung mit der
Begründung des fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden könnten. Die
Festsetzung dient hier der Vollständigkeit. Die Sperrgebietsverordnung wird allerdings durch
die Regierung von Mittelfranken erlassen, so dass der Einfluss der Stadt darauf zumindest
begrenzt ist und eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan die städtebauliche Leitvorstellung verdeutlicht.
Um keine Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs in diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit sehr guter ÖPNV-Anbindung zu begünstigen, werden selbständige Parkhäuser
und Großgaragen sowie Tankstellen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgrund von § 1
Abs. 6 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen.
Aufgrund der Darlegungen im Vergnügungsstättenkonzept sollen i.S. § 1 Abs. 9 BauNVO
Bars und Diskotheken einem urbanen Kerngebiet entsprechend ausnahmsweise zulässig
sein, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters. Letztere Angebote bestehen in einigen Bereichen der nahegelegenen Innenstadt.
In Anbetracht der konkreten Bau- und Nutzungsstruktur des Bereichs wird durch die ausnahmsweise Zulassung von Diskotheken sowie von uneingeschränkten Schankbetrieben eine Belebung nicht von vorneherein ausgeschlossen. Die beliebten Clubs in Form von kleineren und mittleren Gaststätten mit tageweiser DJ-Musik können dadurch auch als Diskothek
ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Mikrostandort geeignet erscheint, und erhalten durch den Bebauungsplan Planungssicherheit.
Das Plangebiet liegt südlich gegenüber der historischen Stadtmauer und beinhaltet auch einen Teil des stark befahrenen Altstadtrings. Diese im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung exponierte Lage macht die Sicherung der stadtgestalterischen Qualität des Areals erforderlich. Daher werden auch einschränkende Festsetzungen in Bezug auf Werbeanlagen
getroffen sowie die Gestaltung und Platzierung von Dachaufbauten geregelt.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind keine Regelungen vorgesehen, da das
Maß der Nutzung im Planbereich durch den § 34 BauGB hinreichend geregelt ist.
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Die festgesetzten Ausschlüsse von Vergnügungsstätten und Bordellen haben auf Genderund Diversity- Belange Einfluss. Der öffentliche Raum zwischen Bahnhofsvorplatz, Opernhaus und dem Haupteingangsbereich in die Nürnberger Altstadt bleibt dadurch für alle Menschen attraktiver, als dies bei einem sonst zu erwartenden Trading-Down-Prozess der Fall
wäre. Durch den Erhalt eines hochwertigen urbanen Gebietes wird die Schaffung von Angsträumen vermieden.
7
342
1.4.3
UMWELTBERICHT
Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen wird nicht durchgeführt.
I.5.
BETEILIGUNGEN
I.5.1.
BETEILIGUNGEN
Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB kann im vorliegenden Fall
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte im Zeitraum vom
15.09.2015 bis 16.10.2015. Die eingebrachten Bedenken und Anregungen werden in der
vorliegenden Begründung berücksichtigt.
I.5.2.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.11.2016 bis 29.12.2016 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Während dieser Zeit gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
In Nürnberg hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten insbesondere in
den Innenstadt-Randlagen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese
Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-DownProzess geführt haben, gilt es zukünftig zu vermeiden. Zudem handelt es sich insbesondere
z.B. südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens
um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten
die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen.
Der Erhalt des bereits bestehenden Kerngebiets mit Schwerpunkt Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung macht Regelungen zur Art
der baulichen Nutzung erforderlich.
Durch die Festsetzung eines Kerngebiets wird der Gebietscharakter in seiner derzeitigen
städtebaulichen Funktion langfristig gesichert. Über die Qualitätssicherung des Kerngebiets
hinaus wird die städtebauliche Entwicklung dahingehend gesteuert, dass das Eindringen störender Nutzungen verhindert wird und die Möglichkeit zur Entwicklung in Richtung eines urbanen Gebietes erhalten bleibt. Vermieden werden sollen insbesondere Störungen der bestehenden Gewerbebetriebe (Büro- und Dienstleistungsnutzungen), Trading-Down-Effekte
und Störungen des Bodenpreisgefüges. Darüber hinaus sollen die vereinzelt bestehenden
Wohnnutzungen geschützt- und eine Beeinträchtigung des Stadteingangsbereich (Bahnhof)
vermieden werden.
Die nach Anlagentypen differenzierte Ausschlussregelung gemäß § 1 Abs.9 BauNVO ist
städtebaulich notwendig, um die gewünschten bzw. für das Gebiet unschädlichen kernge8
343
bietstypischen Nutzungen zu ermöglichen und lediglich diese auszuschließen, die das Gebiet nachhaltig beeinflussen würden. Ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten
in den Kerngebieten wäre zudem rechtswidrig, da den Kerngebieten die Aufnahme der kerngebietstypischen Vergnügungsstätten durch die Baunutzungsverordnung zugewiesen wird.
Dem trägt der vorliegende Bebauungsplan Rechnung. Der Gebietscharakter der Kerngebiete
bleibt trotz der Ausschlüsse gewahrt.
Die geplanten Festsetzungen sind auch angemessen. Bei dem Planungsgebiet südlich des
Frauentorgrabens, darüber hinaus weiter nordöstlich, östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens handelt es sich um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. In diesen Lagen besteht bei einer
Ansiedelung bzw. der weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten ein erhebliches Potential
für Änderungen des im Verhältnis zur Innenstadt noch moderaten Bodenpreisgefüges. Damit
ist die Verdrängung bestehender Nutzungen in Verbindung mit der Gefahr von Leerständen
und Investitionsstaus zu befürchten.
Aktuelle Leerstände und Umnutzungswünsche vor allem im Bereich des WettbüroStandortes Frauentorgraben 3 sowie in der Eilgutstraße belegen das Planungserfordernis
und weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. Dieser
Wechsel bzw. die Bewegung im Gebiet muss planungsrechtlich gesteuert werden.
Das klare Zeichen, das durch die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens gesetzt wird
und somit einem „Trading-down“ – Effekt entgegen wirkt, schafft Planungssicherheit für Investoren und Eigentümer.
1.7.
KOSTEN
Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.
Nürnberg, den 02.03.2017
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
9
344
Ö 8
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629
„FRAUENTORGRABEN“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
Stand: März 2021
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
345
BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“
BEGRÜNDUNG
ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629
„FRAUENTORGRABEN“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der
Tafelhofstraße
INHALTSVERZEICHNIS
1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
3
2.
ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG
3
3.
PLANUNGSKONZEPT
3
4.
BETEILIGUNGEN
4
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
4
ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
4
5.
4
KOSTEN
2/4
346
BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“
BEGRÜNDUNG
ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629
„FRAUENTORGRABEN“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der
Tafelhofstraße
1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Für ein ca. 2,5 ha großes Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der
Eilgutstraße und der Tafelhofstraße, ist aus Gründen der Rechtssicherheit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ vom 17.05.2017 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Durch das ergänzende Verfahren zur Planerhaltung wird die Bebauungsplansatzung rückwirkend mit den entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Gründe des Vertrauensschutzes sprechen nicht gegen ein rückwirkendes Inkraftsetzen.
2.
ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG
Der Bebauungsplan Nr. 4629 wurde vom Stadtplanungsausschuss am 30.03.2017 als Satzung beschlossen und am 17.05.2017 im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist er in Kraft
getreten. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit Antrag vom 26.04.2018 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Gegenüber der Stadt
hat er verschiedene Mängel gerügt. Soweit die Rügen berechtigt sind, werden die Mängel
beseitigt. Die Planurkunde wird in einer zweiten Fassung angefertigt, ebenso die Planbeilage
aufzuhebende Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455. Im Übrigen bleibt der Bebauungsplan unberührt.
Das ergänzende Verfahren ist nach § 214 BauGB zur Planerhaltung erforderlich. Es sind die
Verfahrensschritte zu wiederholen, die vom Mangel betroffen sind. Auf Grund dessen wurde
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
3.
PLANUNGSKONZEPT
In der Begründung (Planbericht) vom 02.03.2017 werden die Ziele der Planung, die Grundlagen der Planung, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Nutzungsausschlüsse eingehend erläutert. Diese Ausführungen haben weiterhin
ihre Gültigkeit.
Die Grundlagen der Planung sind unverändert. Das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben,
dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nach wie vor durch kerngebietstypische Nutzungen geprägt.
Nürnberg ist eine Stadt mit hoher Einkaufszentralität, einer zunehmenden Bedeutung im Tourismus und als Messestadt. Bereiche die als Innenstadtrandlage bezeichnet werden, sind
gleichzeitig der Eingang zur Altstadt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt unmittelbar neben dem Hauptbahnhof, mehrere Hotels sind angesiedelt und die fußläufige Erreichbarkeit zur Oper und Schauspielhaus sind gegeben. Eine rege Bautätigkeit im Umfeld des
Hauptbahnhofs weist auf die Attraktivität des Standortes hin.
Ein weiteres Hauptaugenmerk einer gelungenen Stadtgestaltung liegt auf attraktiven, belebten Erdgeschosszonen. Negative städtebauliche Auswirkungen auf das Stadtbild durch
schwache, geschlossene Gestaltung der Erdgeschosszonen, massive Werbeflächen, welche die ausgeschlossenen Nutzungen hervorbringen, gilt es zu vermeiden.
3/4
347
BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“
Die Festsetzungen mit dem Ausschluss von Wettbüros und Spielhallen, sind nach wie vor
erforderlich, da der Planbereich für Wettbürobetreiber weiterhin attraktiv ist. Dies zeigt sich
aus Ansiedlungen von Wettbüros im näheren Umfeld wie auch aus Ansiedlungswünschen
von Wettbürobetreibern.
Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Vergnügungsstätten aus
Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes stehen nicht im Widerspruch
zum Unionsrecht.
Den Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt weiterhin ein großes Spektrum der innerhalb des Kerngebiets zulässigen Nutzungen. Die ausgeschlossenen Vergnügungsstätten bilden nur einen untergeordneten Teil des breiten Nutzungsspektrums eines Kerngebiets. Zwar
ist es denkbar, dass durch die Vermietung im Rahmen der zulässig verbleibenden Nutzungen
geringere Einnahmen erzielt werden. Damit führen die Festsetzungen aber noch zu keinen
wesentlichen Einschränkungen des Eigentums oder der Berufsausübung. Die innenstadtnahe Lage mit einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist für viele Branchen und Geschäftsmodelle geeignet, so dass Nutzungen gefunden werden können, die im Stadtgefüge
keine negativen Auswirkungen haben. Dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden
Stadtstruktur ist der Vorrang einzuräumen gegenüber den privaten Interessen der Eigentümer an einer optimalen Vermietung und auch gegenüber dem Wusch von Nutzern oder Pächtern an der Fortführung eines nicht genehmigten Betriebs.
4.
BETEILIGUNGEN
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021
durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich
01.03.20201 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis.
5.
KOSTEN
Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.
Nürnberg, den 26.03.2021
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
4/4
348
Ö 9
Stadlratsfraktion
Nürnberg
CSU
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
SPD
Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
OBERBÜRGERMEISTER
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
1 7. MRZ. 2021
/........Nr..........
T7T
1
Zur
Kts.
2
Zur Steüungnahrra
Js,
Nürnberg, 15.03.2021
Ant.vort vcr A&jFTdung vortsgen
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[
Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat hat am 18.03.2009 zu §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und zu §4 Abs. 5 e) der Sonder
nutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg besondere Regelungen für die Aufstellung von Plakatständern für
politische Werbung vor Wahlen beschlossen.
Darin ist geregelt, dass die Parteien im Falle von Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag
jeweils bis zu 500 Plakatierungen von der Sondernutzungsgebühr befreit sind.
Im Zuge der Durchführung der Kommunalwahl 2020 unter Corona-Bedingungen wurde deutlich, dass die
Möglichkeiten zur politischen Information in Form von Präsenzveranstaltungen, Infoständen etc. durch die
Infektionsschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bis nicht mehr gegeben waren. So verblieb zur Werbung in erster
Linie die klassische Plakatierung.
Es ist leider derzeit nicht abzusehen, dass bis zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes in diesem Jahr
Präsenzveranstaltungen oder Versammlungen vor Ort mit einer größeren Anzahl von Personen uneingeschränkt
oder überhaupt möglich sein werden. Insofern wird die Plakatierung auch in diesem Wahljahr eine deutlich
herausgehobene Rolle spielen.
Um den Parteien zu ermöglichen, den Nachteil der fehlenden Veranstaltungen zumindest teilweise zu
kompensieren, schlagen wir eine zeitliche Ausweitung der gebührenfreien Plakatierung auf den 31.07.2021 vor.
Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen
Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung ermöglicht einmalig im Jahr 2021 vor der Bundestagswahl eine für Parteien gebührenfreie
Plakatierung bereits ab 31.07.2021. Die sonstigen Regelungen des §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und des
§4 Abs. 5 e) der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg bleiben unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Chidt-C/c 0
,/y
■
Jj
{t >)
Andreas Krieglstein
CSU-Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktionsvorsitzender
349
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen
Ö 9
Berichtsvorlage
LA/013/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Bericht
Bericht:
Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark
eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die
normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli
2021 ermöglicht.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
350
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage LA/013/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine
bestimmte Personengruppe bevorteilt.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
351
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage LA/013/2021
Seite 3 von 3
352
Ö 9
Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Bericht:
Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und
Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl
plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom
Stadtrat am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird der Zeitraum für
Bundestagswahlen auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die
Bundestagswahl 2021 wäre dies Samstag, der 14. August 2021.
Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark
eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Bürgeransprachen sind
dadurch – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich, Dadurch gewinnt die
Plakatierung eine höhere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur
Bundestagswahl.
Daher darf die gebührenfreie Plakatierung zur nächsten Bundestagswahl ausnahmsweise
bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen.
Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die
ausnahmsweise Regelung nicht notwendig. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der
Anschlägeverordnung und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese
Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der
Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant. Es bestehen keine
Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise
unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen,
unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat
weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung
bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
353
Ö 10
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
1 OBERBÜRGERMEISTER
2 Z
Ado
»K.
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
^no
CUCI
_.............Nr........
Nürnberg, 27. April 2021
•-:0(jnahme
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2.W.V !
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verlegen
zur Unter^
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Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss ASN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss ASN an.
Werkausschuss (ASN)
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
Reka Lörincz
Andrea Friedei
1
Marc Schüller
Mike Bock
2
Kai Küfner
Natalie Keller
3
Maik Pflaum
Andrea Bielmeier
Mit freundlichen Grüßen
Q’
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
354
en
Len
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Achim Mletzko
Cengiz Sahin
■ IB
11
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FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
sn.
OBERBÜRGERMEISTER
90403 Nürnberg
2 7. Ai'R. Ml
o
4
5
z.w.V.
/....... Nr..........
......
Zur Stellungnahme
Antwort v er Absendung vortegen
Antwort zur Unter
schrift vorlegen
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss FSN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss FSN an.
FSN
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
Lemia Yiyit
Marc Schüller
Andrea Bielmeier | Andrea Friedei
1
Achim Mletzko
Natalie Keller
2
Paul Ärzten
3
Uwe Scherzer
Kai Küfner
Maik Pflaum
Mit freundlichen Grüßen
Q' AMÜe-kb
Achim M letz ko
Fraktionsvorsitzender
355
| Cengiz Sahin
3. Stellvertreter
| Gabriele Klaßen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
0 Lj lz i4 BÜRGER MEISTER
90403 Nürnberg
i
7. tWl 2021
TeL: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuemberg.de
/........Nr..........
Zur
13 Zur Stellungnahme
z.w.V.
schrift Vorlagen
054 Kts. 14 Anr.-vort vor Absondung vortegen
2X 5 Antwort zur Unter
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. April 2021
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüBad
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüBad an.
NüBad
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
1
Achim Mletzko
Natalie Keller
Marc Schüller
2
Paul Ärzten
Kai Küfner
3
Uwe Scherzer
Maik Pflaum
| Andrea Friedei
| Gabriele Klaßen
Mit freundlichen Grüßen
Cf’ inCkC
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
356
Cengiz Sahin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
%
Rathaus
90403 Nürnberg
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
TeL: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
^BÜRGERMEISTER
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. April 2021
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüSt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüSt an.
Werkausschuss NüSt
Mitglied
1
2
3
Andrea Friedei
Lemia Yiyit
Uwe Scherzer
1. Stellvertreter
Paul Ärzten
Reka Lörincz
Andrea Bielmeier
2. Stellvertreter
;n
Natalie Keller
Mit freundlichen Grüßen
O'*
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
357
3. Stellvertreter
Marc Schüller
Cengiz Sahin
Achim Mletzko
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
90403 Nürnberg
TeL: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. ApriL 2021
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss SUN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss SUN an.
SUN
Mitglied
1
Cengiz Sahin
2
3
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
Reka Lörincz
| Lemia Yiyit
Marc Schüller
Mike Bock
Andrea Friedei
Maik Pflaum
Kai Küfner
Andrea Bielmeier | Uwe Scherzer
Achim Mletzko
Mit freundlichen Grüßen
Cf'
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
358
Paul Ärzten
Ö 11
Beschlussvorlage
Ref.I/II/015/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss
19.05.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Klinikum Nürnberg
1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg
2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
1. Änderung der Kliniksatzung:
Der Verwaltungsrat des Klinikums Nürnberg hat am 25.03.2021 drei Anpassungen der
Kliniksatzung empfohlen.
a) Anlässlich der aktuellen Pandemie soll die Kliniksatzung um die Möglichkeit erweitert werden,
die Verwaltungsratssitzungen statt in Präsenzform auch in Form von Video- oder
Telefonkonferenzen zu ermöglichen.
b) Die Zahl der Klinikvorstände soll entsprechend der gegenwärtigen und bewährten Praxis auf
drei Vorstände verkleinert werden.
c) Die Bestellung der Prokuristen des Klinikums Nürnberg soll künftig der Zuständigkeit des
Verwaltungsrates zugeordnet werden.
2. Aufhebung der Ordnungssatzung:
Die dortigen Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und das Rauchverbot sind
aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht
länger erforderlich.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
359
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Satzungsänderung per se berührt keine Diversity-relevanten
Themenstellungen
Seite 2 von 4
360
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Klinikum Nürnberg
Seite 3 von 4
361
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021
Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021):
1. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der
Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) und empfiehlt dem
Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
2. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung
der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) und empfiehlt
dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021):
1. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021
wird der Erlass der beiliegenden Satzungen zur Änderung der Unternehmenssatzung für das
Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) beschlossen.
2. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021
wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das
Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) beschlossen.
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362
Ö 11
Klinikum Nürnberg:
Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg und
Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg
Entscheidungsvorlage
I. Änderung der Kliniksatzung:
Das Klinikum strebt eine Modifikation der Präsenzpflicht in pandemischen Situationen und
eine Verkleinerung des Vorstands an. Zudem wird eine Anpassung bei der Regelung der
gesetzlichen Vertretung des Klinikums Nürnberg vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat des
Klinikum Nürnbergs hat den nachfolgenden Änderungen der Unternehmenssatzung am 25.
März 2021 zugestimmt.
1. Geschäftsgang des Verwaltungsrates
Die Corona-Pandemie zeigt, dass es Situationen geben kann, in denen von
Verwaltungsratssitzungen in Präsenz dringend abzuraten ist. Die Satzung soll daher
dahingehend erweitert werden, dass in Ausnahmefällen, welche durch den
Verwaltungsratsvorsitzenden festzustellen sind, die Durchführung von
Verwaltungsratssitzungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich ist, z. B. während
einer Pandemie.
§ 8 Abs. 1 der Satzung wurde dahingehend angepasst.
2. Verkleinerung des Vorstands und Implementierung eines standortübergreifenden
Medizinischen Direktors
In der Verwaltungsratssitzung am 29. April 2020 stimmte der Verwaltungsrat einer Vertretung
des ausscheidenden Vorstands für Medizin und Entwicklung durch die verbleibenden
Vorstandsmitglieder zu. Zum 15. Juni 2020 wurden für jeden Standort (Klinikum Nürnberg
Nord und Klinikum Nürnberg Süd) je ein Ärztlicher Koordinator und eine Pflegerische
Koordinatorin vom Vorstand benannt. Die Koordinatoren nehmen seither – neben ihren
Leitungsaufgaben in der Krankenversorgung – eine Unterstützungs- und
Koordinationsfunktion für den Vorstand an ihrem jeweiligen Standort wahr. Diese
Konstellation hat sich in den letzten Monaten, insbesondere auch während der CoronaPandemie, sehr bewährt.
Es wurde daher vorgeschlagen, den Vorstand des Klinikums Nürnberg von vier auf drei
Vorstände zu verkleinern und zur Unterstützung des Vorstands eine Leitungskonferenz,
bestehend aus Medizinischem Direktor, Pflegerischen Koordinatoren und Standortmanagern
zu etablieren. Die Funktion des Medizinischen Vorstands würde hierbei vom
Vorstandsvorsitzenden – zukünftig Vorstand Medizin und Strategie, Vorstandsvorsitzender –
wahrgenommen.
Die geplante Änderung wurde, wie im Verwaltungsrat vorgeschlagen, mit den Ärztlichen
Leitungen bzw. den Chefarztsprechern diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Chefärzte zur
Stärkung und Verstetigung der o. g. Struktur der Ärztlichen Koordinatoren zukünftig diese
Funktion in Form eines Medizinischen Direktors für beide Standorte gemeinsam
vorschlugen. Der Vorstand des Klinikums hält diese „Leitungsstruktur unterhalb der
Vorstands“, bestehend aus dem Medizinischen Direktor, den beiden Pflegerischen
Koordinatoren und den beiden Standortmanagern für sinnvoll. Hierdurch würde eine
koordinierte operative Unterstützung des Vorstands in allen drei Bereichen (medizinisch,
pflegerisch und kaufmännisch) erfolgen. Diese Struktur wäre die Fortsetzung der seit knapp
einem Jahr gelebten und sehr bewährten Praxis.
363
Für die Reduzierung der Zahl der Vorstände muss § 9 Abs. 1 der Satzung des Klinikums
Nürnberg geändert werden. Die Änderungen der Geschäftsordnung für die Leitung des
Klinikums Nürnberg regelt der Verwaltungsrat selbst.
3. Gesetzliche Vertretung des Klinikums Nürnberg
Um die Vertretung des Klinikums, insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips
jederzeit sicherzustellen, ist es sinnvoll, dass das Klinikum zwei Prokuristen bestellt. Die
Mustersatzung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands sieht die Bestellung und
Abberufung von Prokuristen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Es wird
vorgeschlagen, die Satzung entsprechend anzupassen.
II. Aufhebung der Ordnungssatzung:
Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg aus dem Jahr 2001 enthält Regelungen
über das Befahren des Klinikgeländes und ein Rauchverbot. Beide Regelungen sind
aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht
länger erforderlich.
Der Klinikvorstand ist mit der ersatzlosen Aufhebung der Ordnungssatzung einverstanden.
364
Ö 11
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) vom 24. November 1997 (Amtsblatt S. 528), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 312)
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796),
zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art. 1
1.
§ 7 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nr. 16 wird folgende neue Nr. 17 eingefügt:
„17. Bestellung und Abberufung von Prokuristen“.
b) Die bisherigen Nrn. 17 bis 20 werden Nrn. 18 bis 21.
2.
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 2 werden die folgenden neuen Sätze 3 bis 6 eingefügt:
„Die Sitzungen des Verwaltungsrats können auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden statt in Präsenzform auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder
unter Zuschaltung einzelner Mitglieder zur Präsenzsitzung per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden, soweit nicht Satzungen und Verordnungen beraten und beschlossen werden, die Rechte und Pflichten Dritter begründen (§ 2 Abs. 4 der Verordnung über Kommunalunternehmen). Mitglieder, die telefonisch oder über Videoübertragung zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In der Einladung ist auf die Durchführung im Wege der Bild- und Tonübertragung hinzuweisen. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat.“
b) Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden zu den Sätzen 7 bis 11.
3.
In § 9 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
365
Ö 11
Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum
(KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541)
Nürnberg
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.
August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021
(GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art. 1
Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom
12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) wird aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
366
Ö 12
Beschlussvorlage
Ref.I/II/018/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss
19.05.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
Anlagen:
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Sachverhalt (kurz):
Das am 09.02.2021 vom Ferienausschuss des Stadtrats beschlossene Organisations- und
Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark sieht zur Unterstützung des
Regiebetriebes den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der Stadion Nürnberg Betriebs
- GmbH vor. Hierfür muss deren Unternehmensgegenstand um solche Unterstützungsleistungen
ergänzt werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
367
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Unternehmensgegenstand hat keine Diversity-Relevanz
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH
FSN
3. BM
Seite 2 von 3
368
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021
Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021):
Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Änderung des
Gesellschaftsvertrags der Stadion Nürnberg Betriebs – GmbH und empfiehlt dem Stadtrat, die
Verwaltung zum Abschluss des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen
Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021):
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 stimmt
der Stadtrat der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH
zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen
abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des
Gesellschaftsvertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den
Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich
nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren
insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten
sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht)
Seite 3 von 3
369
Ö 12
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH –
Änderung des Gesellschaftsvertrages
hier: Sachverhaltsdarstellung
1. Vorbemerkung:
Im GmbHG und der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH als „Satzung“ bezeichnet.
Dabei handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Satzung der Gemeinde, sondern um das
organisationsrechtliche Statut der Gesellschaft.
Nach § 53 GmbHG obliegt dessen Änderung den Gesellschaftern durch notariell beurkundetem
Gesellschaftsbeschluss. In der notwendigen Gesellschafterversammlung wird die Stadt Nürnberg
durch einen Bevollmächtigten vertreten, der seinerseits weisungsgebunden handelt. Mit dem
vorliegenden Stadtratsbeschluss wird den Bevollmächtigten die Weisung erteilt, die notwendigen
gesellschaftsrechtlichen Handlungen vorzunehmen, um die nachfolgend dargestellten Änderungen
im Gesellschaftsvertrag umzusetzen.
2. Anlass für die Änderung des Gesellschaftsvertrages:
Der Ferienausschuss des Stadtrats hat am 09.02.2021 ein Organisations- und Nutzungskonzept
für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark beschlossen. Dieses sieht vor, dass die Stadt
Nürnberg die Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit
einzelnen Serviceleistungen zur Unterstützung des Regiebetriebs bei der HVE Schule und Sport
beauftragt.
Dies macht die Erweiterung des Unternehmensgegenstands der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH erforderlich. Primärer Gegenstand des Unternehmens bleibt weiterhin der Betrieb des MaxMorlock-Stadion. Deshalb ist neben der Erweiterung des Unternehmensgegenstands keine
Umfirmierung erforderlich.
3. Darstellung der Änderungen
Der Unternehmensgegenstand soll um den folgenden Satz ergänzt werden:
„Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb
städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.“
Diese Erweiterung des Unternehmensgegenstands beschränkt sich auf unterstützende Tätigkeiten
für den jeweils durch die Stadt selbst erfolgenden Betrieb ihrer eigenen Sport- und
Veranstaltungsstätten.
370
Hierfür soll die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin den folgenden Gesellschafterbeschluss
fassen:
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Gegenstand des Unternehmens sind:
a)
Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg.
Das Betreiben umfasst insbesondere:
-
-
b)
die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen
insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen,
bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht.
die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des
Namensrechts,
den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit
externen Unternehmen (Catering).
Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und
Veranstaltungsstätten.
Fassungsvergleich:
Bisherige Fassung
Neue Fassung (Änderungen unterstrichen)
§2
Gegenstand und Zweck des Unternehmens
unverändert
(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben
des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben
umfasst insbesondere:
die Bewirtschaftung des Stadions, die den
multifunktionalen Anforderungen insbesondere
von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-,
Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen
Großveranstaltungen entspricht.
die Vermarktung aller stadionbezogener
Werberechte sowie die Vermarktung des
Namensrechts,
den gastronomischen Betrieb durch den
Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit
externen Unternehmen (Catering).
(1)
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die
mit dem Gegenstand des Unternehmens
Zusammenhängen oder diesem unmittelbar oder
mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft darf
insbesondere Dritte mit der Ausführung von
Leistungen beauftragen.
unverändert
371
Gegenstand des Unternehmens sind:
a) Das Betreiben des Franken-Stadion
Nürnberg. Das Betreiben umfasst
insbesondere:
die Bewirtschaftung des Stadions, die
den multifunktionalen Anforderungen
insbesondere von Bundesligaspielen
sowie weiteren Sport-, Konzert-,
öffentlichen, bzw. sonstigen
Großveranstaltungen entspricht.
die Vermarktung aller stadionbezogener
Werberechte sowie die Vermarktung des
Namensrechts,
den gastronomischen Betrieb durch den
Abschluss von Dienstleistungsverträgen
mit externen Unternehmen (Catering).
b) Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei
deren Betrieb städtischer Sport- und
Veranstaltungsstätten.
Ö 13
Beschlussvorlage
SHA/008/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Sozialausschuss
22.04.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN)
- Nachreichung -
Sachverhalt (kurz):
Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrats
machen eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung nach zehn Jahren nötig.
Die Änderungen wurden vom Behindertenrat erarbeitet. Die Änderung der Satzung wurde mit
der erforderlichen 2/3-Mehrheit im Plenum am 11.01.2021 von Behindertenrat beschlossen.
Die Änderungen wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
372
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage SHA/008/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Behindertenrat vertritt die Belange aller Nürnberger/innen mit Behinderung
mit dem Ziel, Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens
zu sichern.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Seite 2 von 3
373
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage SHA/008/2021
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des
Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu
erlassen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Gutachten des Sozialausschusses vom 22.04.2021 wird der Erlass der beiliegenden
Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS)
beschlossen.
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374
Ö 13
Beilage
zur Sitzung des Sozialausschusses am
22.04.2021
Sachverhalt und Entscheidungsvorlage
Änderungen der Satzung über den Behindertenrat der Stadt Nürnberg
1. Hintergrund
Die gesellschaftlichen Entwicklungen machen ebenso wie die Erfahrungen innerhalb des
Behindertenrates in den letzten zehn Jahren eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung
erforderlich. Insbesondere die durch die Covid-19-Pandemie bedingte Veränderung der
Arbeitsweise von (ehrenamtlichen) Gremien hin zu digitalen Sitzungen erfordert eine Anpassung der
Satzung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Behindertenrates der Stadt Nürnberg
zu erhalten.
2. Änderungen der Satzung
Neben redaktionellen Änderungen wie der konsequenten Verwendung einer geschlechtergerechten
Schreibweise und eines Tippfehlers sind es drei Änderungsbereiche, in denen sich die weiterentwickelte Satzung wiederspiegelt:
(1) Wahlversammlung und Wahlveranstaltung
In §§ 3 und 4 werden die Begrifflichkeiten „Wahlversammlung“, „Wahlberechtigte“ und „Delegierte“ in ihrer Definition geschärft und ermöglichen so eine klare Unterscheidung von Zuständigkeiten.
So soll § 3 (4) eine größere Vielfalt an Perspektiven garantieren. Durch die Reduzierung der
maximal zu entsendenden Delegierten von fünf auf drei Personen pro Institution können die
14 zu vergebenden Listenplätze von mehr Institutionen belegt werden, sodass ein vielfältigeres Meinungsbild vertreten ist.
§ 3 (6) präzisiert die festgelegte grundsätzliche Unabhängigkeit der Mitglieder von politischen
Parteien, indem ein Mandat der Volksvertretung nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft im
Behindertenrat ist.
(2) Geschäftsstelle des Behindertenrates
In § 6 wird auf die städtische Geschäftsstelle des Behindertenrates Bezug genommen. Diese
unterstützt den Vorstand bei Verwaltungstätigkeiten. In Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle betreffen, hört die zuständige Dienststelle den Vorstand des Behindertenrates
an. So kann Personal beschäftigt werden, das dem Anforderungsprofil des Behindertenrates
entspricht.
(3) Arbeitsfähigkeit sichern
§ 3 (7) Da Ratsmitglieder die ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise aus gesundheitlichen
Gründen niederlegen können, soll in Zukunft durch die Erweiterung der Nachrücker-Liste
von zwei auf fünf Plätze eine ausreichende Anzahl an Rätinnen und Räten zur Verfügung
stehen.
§ 7 (2) ermöglicht es dem Vorstand des Behindertenrates, den Ausschluss eines Mitglieds
zu beantragen. Hintergrund ist die Bemühung, die Arbeitsfähigkeit des Behindertenrates zu
sichern und einen Anreiz zur aktiven Beteiligung zu schaffen.
1
375
§ 8 (2) ergänzt die Regelungen um die Alternative zu der bisherigen rein physischen Anwesenheit für Beschlussfassungen: Aufgrund der Pandemie-Situation 2020 und 2021 mit
Schließungen und zeitweise geltendem Versammlungsverbot soll zukünftig satzungsrechtlich eine Beschlussfähigkeit mittels technischer Unterstützung, beispielsweise Video- oder
Telefonkonferenz, ermöglicht werden. In § 9 (4) wird deswegen geregelt, dass auch über
Video- oder Telefonkonferenz teilnehmende Personen als anwesend gelten.
§ 9 (1) regelt die Beschlussfähigkeit, wenn bei einer ersten Versammlung keine ausreichende Anwesenheit gegeben ist. Dies ermöglicht eine vereinfachte Beschlussfassung.
3. Vorgehen
Der Prozess der zu ändernden Satzung gliederte sich wie folgt:
(1) Der Vorstand des Behindertenrates erarbeitete auf Basis der vorhandenen Satzung die nötigen
und gewünschten Satzungsänderungen in Abstimmung mit den Mitgliedern des Behindertenrates.
(2) Das Ergebnis wurde bei einer außerordentlichen Plenumssitzung am 11.1.2021 den Mitgliedern
des Behindertenrates präsentiert. Von 40 Mitgliedern waren 29 Mitglieder dauerhaft zugegen, zweitweise waren 31 Personen anwesend. Die Beschlussfähigkeit war damit gegeben. Den einzelnen
Änderungen wurde in allen Fällen mit mindestens 29-Ja-Stimmen der Anwesenden zugestimmt.
(3) Der Vorschlag der Satzungsänderung wurde mit dem Rechtsamt (RA) abgestimmt.
(4) Die von RA empfohlenen inhaltlichen wie redaktionellen Änderungen wurden in Abstimmung mit
dem Vorstand des Behindertenrates vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eingearbeitet.
4. Fazit
Die weiterentwickelte und zur Abstimmung vorgelegte Satzung des Behindertenrates der Stadt
Nürnberg ist das Ergebnis eingehender Diskussionen innerhalb des Behindertenrates und der Abstimmung mit dem Rechtsamt.
Die neue Satzung möchte sowohl der pandemiebedingten Umgestaltung des Ratshandelns sowie
gesellschaftlichen Änderungen Rechnung tragen und auch den bisherigen Erfahrungen innerhalb
des Behindertenrates gerecht werden (etwa bei dauerhaftem Fehlen einzelner Ratsmitglieder). Wesentliche Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet. Kleinere, auch redaktionelle, Änderungen sind in der beigefügten Synopse von alter und neuer Satzung zu finden.
Nürnberg, April 2021
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
2
376
Ö 13
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Behindertenrat
(Behindertenratssatzung – BehindRS) vom 27. Juli 2010 (Amtsblatt S. 253)
Vom .......................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.
S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende
Satzung:
Art. 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 3 wird der Wortteil „Delegierten- /“ gestrichen.
b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:
„Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates“.
c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 bis 11 werden die Angaben zu den §§ 8 bis 12.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „behinderten Einwohner Nürnbergs“ jeweils
durch die Wörter „in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung“ ersetzt.
b) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „dem Oberbürgermeister“ die Wörter „der
Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt.
bb) In Satz 2 werden das Wort „Der“ gestrichen sowie vor dem Wort
„Oberbürgermeister“ die Wörter „Die Oberbürgermeisterin oder der“ und vor dem
Wort „er“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.
c) In Abs. 5 werden vor den Wörtern „der Oberbürgermeister“ die Wörter „die
Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt.
d) In Abs. 6 werden die Wörter „Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein
Stellvertreter“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder
ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein
Stellvertreter“ ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Wahlversammlung
(1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche
Bekanntmachung eingeladen.
377
-2-
(2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4
Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und
Vertretern
(im
Folgenden
„Delegierte“)
von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen.
(3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg
wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die
Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit
in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb
Nürnbergs wohnen.
(4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden,
Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden.
Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden.
(5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht.
(6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung
(Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2
des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
(7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier
Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je
Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende
Mitglieder.“
4. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen
mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis
zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der
Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten
Wahllisten.“
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Das Wort „behindert“ wird durch die Wörter „Mensch mit Behinderung“ ersetzt.
c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet
gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten;
sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis
zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare
Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn
niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.“
d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf
der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur
378
-3Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“
e) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26
Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14
Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen
der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
f) In Abs. 6 werden im Satzteil vor Nr. 1 die Wörter „internen Geschäftsverkehr“ durch das
Wort „Geschäftsgang“ ersetzt und in Nr. 1 nach dem Wort „Anzahl“ die Wörter „und
Ablauf“ eingefügt.
5. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.
bb) In Nr. 2 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer gleichberechtigten
Stellvertreterin oder“ eingefügt.
cc) In Nr. 3 werden nach dem Wort „drei“ die Wörter „Beisitzerinnen oder“ eingefügt.
b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und
drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“
c) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „einem Drittel seiner Mitglieder“ die Wörter „die
Vorsitzende oder“ eingefügt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Satzung“ die Wörter „eine neue Vorsitzende oder“
eingefügt.
d) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten
den Behindertenrat nach außen.“
e) In Abs. 6 werden die Wörter „der Behindertenbeauftragte“ durch die Wörter „die oder der
Inklusionsbeauftragte“ ersetzt.
f) In Abs. 7 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die oder“ eingefügt.
6. Dem § 6 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:
„(3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale
Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei
Verwaltungstätigkeiten unterstützt.
(4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt hört den Vorstand
des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des
379
-4Behindertenrates betreffen, an.“
7. Nach § 6 wird folgender neuer § 7 eingefügt:
„§ 7
Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates
(1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des
Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des
Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv
teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn
Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich
oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist.
(2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft
in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden.
(3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“
8. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Vorstand“ durch die Wörter „Die oder der
Vorsitzende“ ersetzt.
bb) Folgender neuer Satz 3 wird angefügt:
„Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in
Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.“
b) Abs. 7 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort „von“ werden die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „dem
Protokollführer“ die Wörter „der Protokollführerin oder“ eingefügt.
9. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das letzte Wort des Satzes „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
bb) Folgende neue Sätze 4 bis 6 werden angefügt:
„Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand
zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei
der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.“
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei
Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig.“
380
-5-
bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.
c) Folgender neuer Abs. 4 wird angefügt:
„(4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
teilnimmt.“
10. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 10 bis 12.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
381
Ö 13
Synopse zum Satzungsänderungsvorhaben des Behindertenrates
Inhaltsübersicht:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
§ 2 Rechte des Behindertenrates
§ 2 Rechte des Behindertenrates
§ 3 Delegierten- / Wahlversammlung
§ 3 Wahlversammlung
§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates
§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates
§ 5 Vorstand
§ 5 Vorstand
§ 6 Aufgaben des Vorstandes
§ 6 Aufgaben des Vorstandes
§ 7 Sitzungen des Behindertenrates
§ 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates
§ 8 Beschlüsse
§ 8 Sitzungen des Behindertenrates
§ 9 Satzungsänderungen
§ 9 Beschlüsse
§ 10 Finanzierung
§ 10 Satzungsänderungen
§ 11 Inkrafttreten
§ 11 Finanzierung
§ 12 Inkrafttreten
§1
§1
Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
(1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale
Einrichtung ein.
(1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale
Einrichtung ein.
(2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in
Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen
gleichermaßen.
(2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in
Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen
gleichermaßen.
(3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien,
Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich
neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist
den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg
gleichermaßen verpflichtet.
(3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien,
Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich
neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist
den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg
gleichermaßen verpflichtet.
(4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den
Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen
Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen
insbesondere in folgenden Bereichen ab:
(4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den
Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen
Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen
insbesondere in folgenden Bereichen ab:
1.
Baumaßnahmen
Verkehrswegen;
im
Hoch-
und
Tiefbau
und
bei
1.
Baumaßnahmen
Verkehrswegen;
2.
Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet
sowie im Berufs- und Arbeitsleben;
2.
Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet
sowie im Berufs- und Arbeitsleben;
3.
Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit;
3.
Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit;
4.
Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher,
sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer
Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern;
4.
Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher,
sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer
Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern;
5.
besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern
mit Behinderung;
5.
besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern
mit Behinderung;
6.
Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum;
6.
Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum;
7.
kulturelle Veranstaltungen mit
Behinderung.
7.
kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit
Behinderung.
und für Menschen mit
(5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen
Tätigkeitsbericht vorlegen.
im
Hoch-
und
Tiefbau
(5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen
Tätigkeitsbericht vorlegen.
382
und
bei
§2
§2
Rechte des Behindertenrates
Rechte des Behindertenrates
(1)
Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der behinderten
Einwohner Nürnbergs berühren, beraten.
(1)
Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der in Nürnberg
lebenden Menschen mit Behinderung berühren, beraten.
(2)
Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird
der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat
frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen
Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder
Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat
hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat.
(2)
Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird
der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat
frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen
Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder
Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat
hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat.
(3)
Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen
zu
allen
öffentlichen
Stadtratsund
Ausschusssitzungen, welche die Belange der behinderten
Einwohner Nürnbergs berühren.
(3)
Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen
zu
allen
öffentlichen
Stadtratsund
Ausschusssitzungen, welche die Belange der in Nürnberg
lebenden Menschen mit Behinderung berühren.
(4)
Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen dem Oberbürgermeister vor. Der Oberbürgermeister
führt, soweit er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des
Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.
(4)
Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen
der
Oberbürgermeisterin
oder
dem
Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die
Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.
(5)
Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige
Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des
Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln.
Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt
der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür
schriftlich mit.
(6)
Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein
Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder
seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu
Stellung zu nehmen.
(7)
Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen
Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied
des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres
Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies
erfordert.
(8)
Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen
und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit
bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.
(5)
Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige
Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des
Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln.
Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt
die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dem
Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit.
(6)
Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre
Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder
sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder
seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu
Stellung zu nehmen.
(7)
Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen
Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des
Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres
Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies
erfordert.
(8)
Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen
und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit
bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.
383
§3
Wahlversammlung
§3
§3
Delegierten- / Wahlversammlung
Wahlversammlung
(1)
Zur Delegiertenversammlung wird vom Vorstand des
Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen.
Für die erstmalige Delegiertenversammlung übernimmt dies die
Stadt.
(1)
Zur Wahlversammlung
wird
vom
Vorstand
des
Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen.
(2)
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertretern von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern,
Selbsthilfegruppen sowie aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne
von § 4 Abs. 2 zusammen.
(3)
Delegierte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Juristische Personen, Vereine und Gruppen müssen ihren Sitz bzw.
eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg
haben. Die von Ihnen entsandten Delegierten können auch
außerhalb Nürnbergs wohnen. Betroffene Einzelpersonen müssen
in Nürnberg wohnen.
(4)
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern
und
Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder, Mitarbeiter
oder Festangestellten ermittelt. Je 50 angefangene Mitglieder,
Mitarbeiter oder Festangestellte kann ein Delegierter, maximal
können jedoch fünf Delegierte entsandt werden.
(5)
Alle Delegierten haben ein aktives und passives Stimmrecht.
(6)
Die Delegiertenversammlung wählt in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf
Jahren den Behindertenrat sowie je zwei Ersatzmitglieder je Liste
als Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende
Mitglieder.
(2)
Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen
Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen
mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im
Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden,
Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen.
(3)
Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit
Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände,
Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte
entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt
ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten
Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen.
(4)
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern
und
Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50
Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine
Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch
höchstens drei Delegierte entsandt werden.
(5)
Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives
Stimmrecht.
(6)
Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat
dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag,
Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des
Gemeindeund
Landkreiswahlgesetzes
vom
Wahlrecht
ausgeschlossen ist.
(7)
Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf
Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als
Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode
ausscheidende Mitglieder.
384
§4
Zusammensetzung des Behindertenrates
§4
§4
Zusammensetzung des Behindertenrates
Zusammensetzung des Behindertenrates
(1)
Der Behindertenrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern. Er
soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung
zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26
Mitglieder dem Bereich „Behinderte“ und bis zu 14 Mitglieder dem
Bereich „nicht Behinderte“ an.
(1)
Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll
sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von
den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der
Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der
Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten
Wahllisten.
(2)
Als „behindert“ im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend
der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert
ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes
Mitglied.
(3)
Die Gesamtzahl der Kandidaten beider Wahllisten bildet
gleichzeitig die Obergrenze der Stimmen jedes Wahlberechtigten;
sie beträgt jedoch maximal 40 Stimmen. Für einen Kandidaten
dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden
Kandidatenlisten die maximal wählbare Zahl (26 plus 14) nicht
überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn
niemand geheime und schriftliche Wahl beantragt.
(4)
Kandidaten aus der Delegiertenversammlung stellen sich
entweder für die Liste „nicht behinderte“ Mitglieder (14) oder die
Liste „behinderte“ Mitglieder (26) zur Wahl und kandidieren (zwei
getrennte Wahlgänge).
(5)
Gewählt sind für die Wahlliste „behinderte“ Mitglieder
maximal die 26 Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie
entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Gewählt sind
für die Wahlliste „nicht behinderte“ Mitglieder maximal die 14
Kandidaten in der Reihe der auf sie entfallenen Stimmen der
entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
(6)
Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der
weitere Details zum internen Geschäftsverkehr geregelt werden,
insbesondere:
(2)
Als Mensch mit Behinderung im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX
schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX
gleichgestelltes Mitglied.
(3)
Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider
Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen
jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40
Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen
abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl
(26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden,
wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.
(4)
Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen
sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf
der Liste der Delegierten (14) zur Wahl und werden in zwei getrennten
Wahlgängen gewählt.
(5)
Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung
höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der
Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der
Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden
Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(6)
Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere
Details zum Geschäftsgang geregelt werden, insbesondere:
1.
Anzahl und Ablauf der Sitzungen des Behindertenrates, des
Vorstandes und der Ausschüsse;
1.
Anzahl der Sitzungen des Behindertenrates, des
Vorstandes und der Ausschüsse;
2.
Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und
dessen Entlastung;
2.
Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
und dessen Entlastung;
3.
Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung;
4.
Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und
3.
Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung;
4.
Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und
5.
öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse.
(7)
Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre.
5.
öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse.
(7)
Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre.
385
§5
Vorstand
§5
§5
Vorstand
Vorstand
(1)
Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand.
Dieser besteht aus:
(1)
Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand.
Dieser besteht aus:
1.
einem Vorsitzenden;
1.
2.
einem gleichberechtigten Stellvertreter und
3.
drei Beisitzern.
2.
einer
gleichberechtigten
Stellvertreterin
gleichberechtigten Stellvertreter und
(2)
Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht
behinderten Mitgliedern zusammensetzen.
(3)
Der Behindertenrat wählt in getrennten Wahlgängen aus seiner
Mitte zunächst den Vorsitzenden, danach seinen Stellvertreter und
dann drei Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4)
Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens
einem Drittel seiner Mitglieder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von
zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend
muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung
einen neuen Vorsitzenden wählen.
(5)
Der Vorsitzende und
Behindertenrat nach außen.
sein
Stellvertreter
vertreten
den
(6)
Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne
Stimmrecht der Behindertenbeauftragte der Stadt und die Leitung des
Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt
eingeladen werden.
(7)
Nach Ablauf der Wahlperiode führt der Vorsitzende die Tätigkeit
bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter.
(8)
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der
Wahlperiode eine Nachwahl statt.
3.
einer oder einem Vorsitzenden;
oder
einem
drei Beisitzerinnen oder Beisitzern.
(2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht
behinderten Mitgliedern zusammensetzen.
(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner
Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die
Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und
Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens
einem Drittel seiner Mitglieder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder
abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem
Wahlverfahren gemäß der Satzung eine neue Vorsitzende oder einen
neuen Vorsitzenden wählen.
(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der
Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen.
(6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne
Stimmrecht die oder der Inklusionsbeauftragte der Stadt und die Leitung
des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt
eingeladen werden.
(7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt die oder der Vorsitzende die
Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter.
(8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der
Wahlperiode eine Nachwahl statt.
§6
Aufgaben des Vorstandes
§6
§6
Aufgaben des Vorstandes
Aufgaben des Vorstandes
(1)
Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die
Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt
die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des
Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er
erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt
nach Zustimmung des Behindertenrates.
(1)
Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die
Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt
die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des
Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er
erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt
nach Zustimmung des Behindertenrates.
(2)
(2)
Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen.
Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen.
(3)
Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für
Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete
Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten
unterstützt.
(4)
Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Sozialamt
hört
den
Vorstand
des
Behindertenrates
bei
Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des Behindertenrates
betreffen, an.
386
§7
Aufgaben der Behindertenräte
§7
Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates
(1)
Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die
Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den
Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der
Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder
müssen
amtliche
Angelegenheiten
geheim
halten,
wenn
Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der
Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat
beschlossen ist.
(2)
Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen
werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1
verletzt wurden.
(3)
Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt.
§8
§7
Sitzungen des Behindertenrates
Sitzungen des Behindertenrates
(1)
Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im
Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt.
(2)
Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter
Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der
Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen.
(3)
Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn
dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe
der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird.
(1)
Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im
Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt.
(2)
Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem
Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei
Wochen liegen. Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses
des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz
stattfinden.
(4)
Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die
Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden.
(3)
Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn
dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe
der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird.
(5)
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige
eingeladen werden.
(4)
Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die
Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden.
(6)
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch
Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche
Einzelner dies erfordern.
(5)
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige
eingeladen werden.
(7)
Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem
Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind.
(6)
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch
Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche
Einzelner dies erfordern.
(7)
Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und
der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und der
Stadt zuzuleiten sind.
387
§9
Beschlüsse
§8
§9
Beschlüsse
Beschlüsse
(1)
Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die
Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.
(1)
Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die
Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Wird zum zweiten Mal zur
Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute
Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss
auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
(2)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des
Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag
abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.
(2)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des
Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Zum Ausschluss eines Mitglieds des
Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen
Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der
Mehrheit nicht mit.
(3)
Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen
und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter
Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes
ausdrücklich damit einverstanden erklären.
(3)
Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen
und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter
Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes
ausdrücklich damit einverstanden erklären.
(4)
Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder
Telefonkonferenz teilnimmt.
§ 10
Satzungsänderungen
§9
§ 10
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen
Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer
Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden,
wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung
zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.
Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer
Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden,
wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung
zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.
§ 11
Satzungsänderungen
§ 10
§ 11
Finanzierung
Finanzierung
(1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich.
(1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich.
(2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates
stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen
Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
(2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates
stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen
Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
(3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und
sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur
Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der
Bestimmungen dieser Satzung verwendet.
(3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und
sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur
Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der
Bestimmungen dieser Satzung verwendet.
(4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen
Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den
„Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“.
(4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen
Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den
„Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“.
388
§ 12
Inkrafttreten
§ 11
§ 12
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt
folgenden Monats in Kraft.
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in
Kraft.
389
Ö 1
Berichtsvorlage
OA/003/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020
Anlagen:
Sicherheitsbericht 2020
Bericht:
Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wird vorgelegt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/003/2021
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/003/2021
Seite 3 von 3
Polizeipräsidium
Mittelfranken
SICHER BERICHT
HEITS 2020
Ö 1
0911 21 12-0
In Notfällen bitte Notruf 110 wählen!
pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de
www
www.polizei-mittelfranken.de
www.facebook.com/polizeimittelfranken
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
IMPRESSUM
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 2112-1001
V. i. S. d. P.:
Patrick Weeger,
Leiter Präsidialbüro
Redaktion
Polizeipräsidium Mittelfranken:
Sachgebiet E2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), Telefon: 0911 2112-1201;
Sachgebiet E3 (Kriminalitätsbekämpfung), Telefon: 0911 2112-1301;
Sachgebiet E4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben), Telefon: 0911 2112-1401
Grafische Gesamtherstellung
Moritz Bohner,
Präsidialbüro
Fotonachweis
Wenn nicht anders angegeben:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Druck
Druckerei Stock GmbH, Eschenbach
Auflage: 350 Stück
Erscheinungsweise: jährlich
ISSN: 2513-034X
Alle Rechte vorbehalten. Jede Form
der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch
den Herausgeber.
© Polizeipräsidium Mittelfranken
Stand: März 2021
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn.
Wir für Mittelfrankens Bürger.
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
2020 war ein außergewöhnliches Jahr für unser
Land und auch für das Polizeipräsidium Mittelfranken. Aber die Corona-Krise zeigte auch deutlich: In
schwierigen Situationen können sich die Bürger auf
ihre Polizei verlassen!
So waren unsere Kollegen häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es nach kurzfristig erforderlichen Einschränkungen für die Bevölkerung offene
Fragen oder Sonderfälle gab. Ob lange geplanter
Umzug, die Rückkehr gestrandeter Urlauber oder die
Rahmenbedingungen für private Treffen – unermüdlich standen die Polizeibeamten in Mittelfranken ihren Bürgern mit Auskünften zur Seite und regelten
manches Problem pragmatisch und kreativ. Auch bei
der Nachverfolgung von Kontaktpersonen war bei
den Gesundheitsämtern die Kompetenz und die Erfahrung der Ermittler der Polizei gefragt.
Viele positive Rückmeldungen von Bürgern aus Mittelfranken in den sozialen Medien und im direkten
Kontakt zeigen uns: Gemeinsam haben wir die besonderen Herausforderungen gut und mit Augenmaß gemeistert. Und dieses Lob belegt, dass unsere
Einsatzkräfte dort, wo es notwendig war, differenziert und abgewogen eingeschritten sind.
Doch das letzte Jahr war mehr als nur „Corona“. So gelangen unseren Mitarbeitern herausragende Ermittlungserfolge: Die Sicherstellung von 63 Kilogramm
Amphetamin in Nürnberg und die Festnahme von
fünf Tatverdächtigen markierten einen Höhepunkt
des Jahres, wodurch dem organisierten Drogenhandel mehrere empfindliche Schläge zugefügt werden
konnten. So beschlagnahmten die mittelfränkischen
Drogenfahnder deutlich mehr Amphetamin, Methamphetamin und Kokain als im Jahr zuvor. Allein
in Nürnberg wurden im Jahr 2020 außerdem mehr
als 100 Straßendealer und Drogenhändler festgenommen und anschließend ein Haftbefehl erlassen.
Diese Erfolge wirken sich sehr positiv auf die gesamte Sicherheitslage in der Metropolregion aus.
Auch eine perfide Serie von Drohschreiben mit Munition an Kommunalpolitiker konnte durch eine
4
Ermittlungskommission in akribischer Arbeit geklärt werden. Die anschließende Anklage gegen die
in rechtsextremen Kreisen bestens vernetzte Tatverdächtige durch den Generalbundesanwalt zeigt: Die
Ermittlungsbehörden haben politisch motivierte
Straftäter – gleich welcher Gesinnung – im Fokus!
Darüber hinaus konnten Serien von Sabotageakten
an Maishäckslern, Erpresserschreiben gegen Personaldienstleistungsunternehmen, Kfz-Aufbrüche
durch eine Diebesbande, internationale CallcenterBetrügereien durch eine Tätergruppierung aus dem
Kosovo, die Machenschaften eines Nürnberger Hehlerrings und ein blutiger Messerangriff auf einen Gerichtsvollzieher im letzten Jahr durch die Ermittler
unseres Präsidiums geklärt werden, um nur einige
herausragende Erfolge hervorzuheben.
Trotz der zusätzlichen Herausforderungen des vergangenen Jahres wurde durch die Polizei in zwei von
drei Straftaten ein Tatverdächtiger ermittelt. Im Ergebnis war die Aufklärungsquote in Mittelfranken
mit 68,1 % nie so hoch wie im Jahr 2020 und lag
auch über dem bayernweiten Durchschnitt.
Schon seit 2016 ist die Gesamtzahl der Straftaten in
Mittelfranken kontinuierlich gesunken. Mit 78.745
Delikten wurde 2020 der niedrigste Wert seit mehr
als 10 Jahren erreicht. Natürlich hatte auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Fallzahlen,
denn die Bewegungsfreiheit potentieller Straftäter
war durch die verschiedenen Maßnahmen eingeschränkt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache:
Ein deutlicher Rückgang bei der Gewaltkriminalität
um 8,1 %, bei der Straßenkriminalität um 4,5 % und
den Rohheitsdelikten um 6,4 % bedeutet, dass es weniger Opfer und Geschädigte als in den Jahren zuvor
gab. Dieses Sicherheitsniveau auch in den kommenden Jahren beizubehalten ist uns ein Ansporn und
erklärtes Ziel.
Den guten Ruf der Polizei machten sich 2020 leider
auch verstärkt Callcenter-Betrüger zu Nutze. Ganze
Straßenzüge wurden abtelefoniert – oftmals unter
dem Vorwand, die Kriminalpolizei wäre am Telefon.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VORWORT
In 17 Fällen hatten die Betrügerbanden Erfolg und
brachten manch betagtes Opfer um ein kleines Vermögen: Insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden übergeben. Eine Reihe von Täterfestnahmen zeigt aber:
Auch die „falschen Polizeibeamten“ müssen immer
damit rechnen, ermittelt zu werden. Und die Präventionskampagnen unseres Präsidiums zeigen Wirkung – viele potentielle Geschädigte waren bereits
gewarnt und gingen den Betrügern nicht „auf den
Leim“. Hier hofft die Polizei auf technische Innovationen, die in der Zukunft Betrug am Telefon wirksamer als bisher verhindern.
Für die große Motivation und Einsatzbereitschaft
unserer Beamtinnen und Beamten möchten wir uns
an dieser Stelle recht herzlich bedanken!
Unser Dank gilt aber auch den Sicherheitsbehörden
in den Städten und Kommunen, unseren „Blaulichtpartnern“ sowie der Justiz. Gerade in Krisenzeiten ist
das vertrauensvolle Miteinander und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit so wichtig wie nie zuvor.
All unseren Kolleginnen und Kollegen wünschen wir
auch 2021, dass sie bewahrt und unversehrt von allen
Einsätzen zurückkehren, denn die Angriffe auf Poli-
zeivollzugsbeamte sind nach wie vor auf einem nicht
hinnehmbar hohen Niveau.
Auch 2021 wird die Polizei wieder vor große Herausforderungen stellen: sei es bei der Betreuung von
Versammlungen und Veranstaltungen, bei der Begleitung von Impfstofftransporten oder der Sicherung des
Wahlkampfes zur Bundestagswahl. Ihre Polizei wird
weiter mit hohem Engagement und vorbildlicher Berufsauffassung für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen.
Der positive statistische Trend der vergangenen Jahre
setzt sich ein weiteres Mal fort und eines steht bereits
heute für das kommende Jahr fest: Die Menschen in
Mittelfranken können sich in ihrer Region sicher fühlen!
Ihr
Roman Fertinger
Polizeipräsident
Adolf Blöchl
Polizeivizepräsident
Polizeipräsident
Roman Fertinger und
Polizeivizepräsident
Adolf Blöchl (v. l. n. r)
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
5
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
SICHERHEIT
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
IN MITTELFRANKEN
STRAFTATEN
78.745
(2020)
Vorjahr: 84.256
AUFKLÄRUNGSQUOTE
68,1%
(2020)
Vorjahr: 67,1 %
VERKEHRSUNFÄLLE
Über dem
bayerischen
t
Durchschnit
von 66,4 %!
45.253
(2020)
Vorjahr: 54.107
EINSÄTZE
277.253
(2020)
Vorjahr: 282.665
NOTRUFE
205.709
(2020)
Vorjahr: 251.459
6
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
KRIMINALITÄT
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
-6,5 %
78.745
-8,1 %
2.856
-4,5 %
14.546
-6,4 %
12.882
-9,0 %
7.217
HÄUFIGKEITSZAHL
-5,4 %
4.322
CALLCENTER-BETRUG
+240,0%
17
WOHNUNGSEINBRUCH
+2,7%
810
DELIKTE-GESAMT
GEWALTKRIMINALITÄT
(2020) (2020)
Vorjahr: 84.256 **
Vorjahr:
STRAẞENKRIMINALITÄT
Vorjahr:
ROHHEITSDELIKTE
Vorjahr:
RAUSCHGIFTDELIKTE
VOLLENDETE TATEN
AUFKLÄRUNGSQUOTE (WED)
(2020)
3.233
(2020)
15.239
(2020)
13.767
(2020)
Vorjahr: 7.935
(2020)
Vorjahr: 4.570 *
(2020)
Vorjahr: 5
(2020)
Vorjahr: 789
17,0 %
(2020)
Vorjahr: 26,9%
KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 20
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
* ohne ausländerrechtl. Verstöße
** mit ausländerrechtl. Verstöße
7
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
EINSATZ
ORDNUNGS- UND
SCHUTZAUFGABEN
IN MITTELFRANKEN
VERANSTALTUNGEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
2.236
(2020)
Vorjahr: 3.177
VERSAMMLUNGEN
1.465
SONST. VERANSTALTUNGEN
701
SPORTVERANSTALTUNGEN
70
EINGESETZTE BEAMTE
18.512
(2020)
Vorjahr: 992
(2020)
Vorjahr: 1.961
(2020)
Vorjahr: 224
(2020)
Vorjahr: 30.319
CORONA-MAẞNAHMEN
KONTROLLEN
145.640
VERSTÖẞE
47.240
(2020)
(2020)
KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100
8
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
VERKEHR
IN MITTELFRANKEN
VERKEHRSUNFÄLLE
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
-16,36 %
45.253
(2020)
Vorjahr: 54.107
29.505 Unfälle
innerorts.
2/3 aller Unfälle
ereigneten sich
innerorts.
GETÖTETE
-23,88 %
15.748 Unfälle
außerorts.
1/3 der Unfälle
ereigneten sich
außerorts.
51
(2020)
Vorjahr: 67
VERLETZTE
-15,62 %
7.555
(2020)
Vorjahr: 8.954
VERKEHRSUNFÄLLE
UNTER ALKOHOLEINFLUSS
-12,24 %
VERKEHRSUNFÄLLE
UNTER DROGENEINFLUSS
-30,43 %
516
(2020)
Vorjahr: 588
48
(2020)
Vorjahr: 69
KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 118
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
9
INHALT
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.1
1.2
1.3
Daten und Zahlen
Unsere Dienststellen
Unsere Einsatzzentrale
12
14
18
KRIMINALITÄT
Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank
21
2.1
Begriffserläuterungen
22
2.2
Kriminalitätslage
Regierungsbezirk Mittelfranken
24
2.2.20.5
2.2.20.6
2.2.20.7
Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie
Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen
Reichsbürger/Selbstverwalter
48
49
49
2.2.21
Organisierte Kriminalität
50
2.2.21.1
2.2.21.2
Kriminalitätsphänomen Rocker
50
Menschenhandel/Prostitution 50
2.2.22
Prävention 52
2.3
Kriminalitätsbericht
Stadt Nürnberg 54
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
Allgemeines
Gesamtentwicklung 54
Aufklärungsquote 55
Häufigkeitszahl 55
Tatverdächtige 56
Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
56
Kriminalität durch Nichtdeutsche
57
2.3.6.1
Reisende Täter 57
2.3.7
2.3.8
2.3.9
2.3.10
2.3.11
2.3.12
2.3.13
2.3.14
2.3.15
Kriminalitätsopfer 59
Ausgewählte Deliktbereiche
Straftaten gegen das Leben
60
Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 60
Rohheitsdelikte 62
Eigentumsdelikte 63
Vermögens- und Fälschungsdelikte
65
Sachbeschädigung 65
Aufenthaltsgesetz 65
Betäubungsmittelkriminalität
66
2.3.15.1
Rauschgifttote 68
2.3.16
2.3.17
2.3.18
2.3.19
Gewaltkriminalität 69
Straßenkriminalität 69
Cybercrime 69
Einfluss der Coronapandemie auf
die Kriminalitätsentwicklung 69
2.3.19.1
2.3.19.2
2.3.19.3
Kriminalität im häuslichen Umfeld
69
Vollendete Suizide 70
Entwicklung bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020
70
2.3.20
Politisch motivierte Kriminalität
71
2.4
Kriminalitätslage regional
72
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
Allgemeines
Gesamtentwicklung
24
Aufklärungsquote 25
Häufigkeitszahl 25
Tatverdächtige 26
Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
27
2.2.5.1
Jugendliche Intensivtäter
28
2.2.6
Kriminalität durch Nichtdeutsche
28
2.2.6.1
Reisende Täter 29
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
2.2.11
2.2.12
Kriminalitätsopfer 29
Ausgewählte Deliktbereiche
Straftaten gegen das Leben
31
Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 31
Rohheitsdelikte 33
Eigentumsdelikte 33
Vermögens- und Fälschungsdelikte
35
2.2.12.1
2.2.12.2
Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte
35
Callcenterbetrug 36
2.2.13
2.2.14
2.3.15
Sachbeschädigung 38
Aufenthaltsgesetz 38
Betäubungsmittelkriminalität
38
2.3.15.1
Rauschgifttote 38
2.2.16
Gewaltkriminalität 40
2.2.16.1
2.2.16.1
Gewalt gegen Polizeibeamte
40
Häusliche Gewalt 41
2.2.17
2.2.18
2.3.19
Straßenkriminalität 42
Cybercrime 42
Einfluss der Coronapandemie auf
die Kriminalitätsentwicklung 44
2.3.19.1
2.3.19.2
2.3.19.2
Kriminalität im häuslichen Umfeld
44
Vollendete Suizide 45
Entwicklung bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020
45
2.4.7
2.4.8
2.2.20
Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
46
2.4.9
2.2.20.1
2.2.20.2
2.2.20.3
2.2.20.4
Entwicklung der PMK-Gesamt 46
Entwicklung der PMK-Links
46
Entwicklung der PMK-Rechts
47
Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie
48
2.4.10
2.4.11
10
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
72
Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
75
Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
78
Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
81
Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
84
Kriminalitätsbericht
Landkreis Erlangen-Höchstadt 86
Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
88
Kriminalitätsbericht
Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 91
Kriminalitätsbericht
Landkreis Nürnberger-Land 94
Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
96
Kriminalitätsbericht
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
98
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
INHALT
EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben
Vorwort LPD Hermann Guth
101
4.2.1
4.2.2
4.2.3
3.1
Einsatzgeschehen Mittelfranken 102
102
103
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
3.1.2.1
3.1.2.2
Corona allgemein
103
Raumschutz Corona mit Statistik 103
3.1.3
4.3
3.1.4
3.1.5
Silvester mit Ausgangssperre und
Feuerwerksverbot 105
Sicherheitswacht
105
Reitergruppe Mittelfranken
106
3.2
Einsatzgeschehen Nürnberg
3.2.1.1
Versammlungsgeschehen in Nürnberg inkl.
Querdenker und Critical Mass
107
Traktorsternfahrt 107
Versammlungsgeschehen zum 1. Mai
108
Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp 108
Tuningszene/mobile Partyszene 108
Feiermeilen in der Innenstadt 109
Besonderes Veranstaltungsjahr mit
„Nürnberger Sommertagen“
110
3.1.1
3.1.2
3.2.1
3.2.1.2
3.2.1.3
3.2.1.4
3.2.1.5
3.2.1.6
3.2.1.7
3.2.2
Einsatzstatistik Überblick
Besondere Themenfelder
Versammlungen und Veranstaltungen
Sonstiges Einsatzgeschehen 111
3.2.2.1
3.2.2.2
3.2.2.3
Bombenfunde
Königstorpassage
Jamnitzerplatz
3.3
Einsatzgeschehen regional
3.3.1
3.3.2
111
112
113
3.3.3
Versammlungsgeschehen regional
Besonderes Veranstaltungsjahr –
„Herbstvergnügen“ in Fürth
Fränkisches Seenland
3.4
Einsatzgeschehen Sport
3.4.1
3.4.2
107
107
114
114
114
114
116
Fußball 1. FC Nürnberg und
SpVgg Greuther Fürth
116
Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und
Höchstadt Alligators 117
VERKEHR
Vorwort PD Werner Meier
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
119
Begriffsdefinition und
Strukturdaten 120
Begriffe 120
Strukturdaten 121
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
4.4.6
4.4.7
4.4.8
4.4.9
4.4.10
4.4.11
4.5
4.5.1
4.5.2
4.5.3
Unfallbilanz und -entwicklung
122
Entwicklung der Personenschäden
123
Örtliche und zeitliche Verteilung
der Verkehrsunfälle 125
Unfallursachen 127
Besondere Unfallursachen
129
Besondere Risikogruppen
134
Herausragende Verkehrsunfälle
140
Verkehrsunfallentwicklung
Nürnberg 141
Unfallbilanz und -entwicklung
141
Entwicklung der Personenschäden
142
Getötete nach Beteiligungsarten
142
Örtliche und zeitliche Verteilung
der Verkehrsunfälle 143
Besondere Unfallarten
145
Besondere Risikogruppen
148
Herausragende Verkehrsunfälle
150
Verkehrsunfallentwicklung
regional 151
Stadt Fürth 151
Stadt Erlangen 152
Stadt Schwabach
153
Stadt Ansbach 154
Landkreis Ansbach
155
Landkreis Erlangen-Höchstadt
156
Landkreis Fürth 157
Landkreis Nürnberger-Land
158
Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 159
Landkreis Roth 160
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
161
Maßnahmen und Tätigkeiten
im Verkehrsdienst 162
4.5.5
Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
162
Einsatz der Messgeräte
162
Gurtanlegepflicht und Benutzung von
Mobiltelefonen 163
Überwachung des Güter- und
Personenverkehrs 163
Schwerpunktaktionen 164
4.5.5.1
4.5.5.2
4.5.5.3
4.5.5.4
Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 164
Kontrollaktion „Truck & Bus“ 164
Abfahrtskontrollen d. Schwerverkehrs in Mittelfranken 165
Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Jahresbericht 165
4.5.6
Verkehrsprävention/-erziehung
4.5.6.1
4.5.6.2
4.5.6.3
Verkehrserziehung
166
Sicher zur Schule – Sicher nach Hause
167
Verkehrsunterricht 167
4.5.4
166
Verkehrsunfallentwicklung
Mittelfranken 122
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
11
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.1 Daten und Zahlen
Personal
Reitergruppe
16 Beamtinnen/
4.380 Beamtinnen/
Beamte
665 Tarifbeschäftigte
Beamte
Stand: 31.12.2020
13 Pferde
Diensthundestaffel
46 Beamtinnen/
Beamte
56 Hunde
Fahrzeuge
1.229
davon:
412 Pkw uniformiert
774 Pkw neutral
38 Motorräder
5 Boote
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
13
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.2 Unsere Dienststellen
POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN
Personalvertretungen
Polizeipräsident
Präsidialbüro
Abteilung Personal
Abteilung Einsatz
Abteilung Versorgung
P1
P2
P3
E1
E2
E3
E4
SCHUTZPOLIZEI
KRIMINALPOLIZEI
PI Altdorf b. Nürnberg
KFD 1 Nürnberg
PI Ansbach
KFD 2 Nürnberg
PI Bad Windsheim
KFD 3 Nürnberg
PI Dinkelsbühl
KFD 4 Nürnberg
PI Erlangen-Land
KPI Ansbach
PI Erlangen-Stadt
KPI Erlangen
PI Feuchtwangen
KPI Fürth
PI Fürth
KPI Schwabach
EZ
V1
V2
V3
V4
Landkreis
Neustadt a. d. AischBad Windsheim
Bad
Windsheim
Rothenburg
o. d. Tauber
PI Gunzenhausen
PI Heilsbronn
PI Hersbruck
VERKEHRSPOLIZEI
PI Herzogenaurach
VPI Ansbach
PI Hilpoltstein
VPI Erlangen
PI Höchstadt a. d. Aisch
VPI Feucht
PI Lauf a. d. Pegnitz
VPI Fürth
PI Neustadt a. d. Aisch
VPI Nürnberg
Landkreis
Ansbach
Feuchtwangen
PI Nürnberg-Mitte
PI Nürnberg-Ost
PI Nürnberg-Süd
PI Nürnberg-West
PI Roth
PI Rothenburg o. d. Tauber
PI Schwabach
SPEZIALKRÄFTE
PI Ergänzungsdienste
Mittelfranken
Dinkelsbühl
PI Spezialeinheiten
Nordbayern
PI Stein
PI Treuchtlingen
PI Weißenburg i. Bay.
GRENZPOLIZEI
PI Zirndorf
GPI Nürnberg-Flughafen
14
EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken
GPI Grenzpolizeiinspektion mit
schutzpolizeilichen Aufgaben
PI Polizeiinspektion
KFD Kriminalfachdezernat
KPI Kriminalpolizeiinspektion
VPI Verkehrspolizeiinspektion
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
POLIZEI MITTELFRANKEN
Wir sind eines von zehn
bayerischen Landespolizeipräsidien.
Der Zuständigkeitsbereich
deckt sich mit dem Gebiet
des Regierungsbezirks
Mittelfranken.
Höchstadt
a. d. Aisch
Landkreis
ErlangenHöchstadt
Neustadt
a. d. Aisch
Herzogenaurach
Erlangen- ErlangenStadt
Land
Stadt
Erlangen
Landkreis
Nürnberger Land
Stadt
Fürth
Landkreis
Fürth
Fürth
Zirndorf
-Flughafen
-Ost
-Mitte
-West
Nürnberg
-Süd
Stein
Stadt
Nürnberg
Stadt
Schwabach
Stadt
Ansbach
Heilsbronn
Lauf
a. d. Pegnitz
Feucht
Hersbruck
Altdorf
b. Nürnberg
Schwabach
Ansbach
Roth
Landkreis Roth
Hilpoltstein
Landkreis
WeißenburgGunzenhausen
Stand: 31.12.2020
Gunzenhausen
Weißenburg
i. Bay.
Wir betreuen ca.
1,77 Mio.
Treuchtlingen
Einwohner und eine
Fläche von
ca.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
7.243 km2.
15
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.2 Unsere Dienststellen
PI Altdorf b. Nürnberg
PI Ansbach
VPI Feucht
PI Feuchtwangen
KPI/VPI Ansbach
PI/KPI Fürth
PI Heilsbronn
PI Nürnberg-Ost
16
PI Herzogenaurach
PI Nürnberg-Mitte
PI Hersbruck
PI Roth
PI Bad Windsheim
PI Rothenburg o. d. Tauber
PI/KPI Schwabach
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
POLIZEI MITTELFRANKEN
PI Erlangen-Land
PI/KPI/VPI Erlangen
VPI Fürth
PI Dinkelsbühl
PI Hilpoltstein
PI Höchstadt a. d. Aisch
PI Nürnberg-West
PI Gunzenhausen
PI Lauf a. d. Pegnitz
PI Neustadt a. d. Aisch
PI Nürnberg-Süd
PI Stein
PI Treuchtlingen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
PI Weißenburg i. Bay.
VPI Nürnberg
PI Zirndorf
17
POLIZEI MITTELFRANKEN
2015
2016
2017
2018
2019
2020
306.168
289.406
282.166
275.350
251.459
205.709
1.3 Unsere Einsatzzentrale
Die polizeiliche Einsatzzentrale steht
allen Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort
ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 620 (2019: 700)
Hilfesuchenden täglich.
Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und
Unterstützung zukommen zu lassen.
Aus diesem Grund werden die eingehenden Notrufe systematisch bewertet
und alle erforderlichen polizeilichen
Maßnahmen veranlasst. Exemplarisch
kann hier die Ortung der Handys von
vermissten oder hilflosen Personen
angeführt werden (242; 2019: 188).
Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutzbereichs Mittelfranken wurden 2020
rund 277.300 Einsätze (2019: 282.665)
gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei von der verparkten
Ausfahrt bis zum Tötungsdelikt und
vom Bankraub bis zum Schwan auf der
Fahrbahn.
Daneben hat die Einsatzzentrale eine
Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispielhaft hierfür ist die Verständigung von
Stadtreinigung,
Abschleppdiensten
261.061
287.834
271.749
267.916
282.665
277.253
EZPP
Daten
Statistik der Einsatzzentrale des
Mittelfranken
350.000
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Notrufe
313.467
306.168
289.406
282.166
275.350
251.459
205.709
Einsätze
268.527
261.061
287.834
271.749
267.916
282.665
277.253
365 Tage
24 Stunden
erreichbar.
205.709
277.253
(2020)
(2020)
Notrufe
(8018), Ärzten und Bestattern, der Autobahnmeisterei und sonstiger Notfalldienste.
Weiterhin werden hier Verkehrsdurchsagen und Warnmeldungen an die Bevölkerung erstellt und angeschlossene
Einsätze
Alarmanlagen (5253 Alarmmeldungen) betreut.
Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt
außerhalb der Geschäftszeiten das Präsidium und ist somit für die Sicherheit
der Menschen in Mittelfranken verantwortlich, herausragende Einsatzlagen
werden vom ihm geleitet. Unterstützt
wird er hierbei unter anderem durch
den neu installierten Bereich SENTINEL (Sicherheit im Einsatz durch Open
Source Intelligence in Einsatzleitstellen),
dessen Intel-Officers einsatzunterstützende OSINT-Recherchen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Lagen durchführen.
Die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen in Nürnberg, Ansbach und Schwabach ist hervorragend.
Eingehende Notrufe mit Bezug zu Feuerwehr oder medizinischen Belangen
können dank modernster Technik direkt an diese weitergeleitet werden.
Der leichte Rückgang der Einsätze und
der eingegangenen Notrufe dürften
auf die vorherrschende Pandemielage
und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurück zu führen sein.
18
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
PI Erlangen-Land
PI Hersbruck
PI Nürnberg-West
PI Ergänzungsdienste Mittelfranken
PI Treuchtlingen
Social-Media-Aktion
der Polizei Mittelfranken
„Wir bleiben für Euch da –
bleibt Ihr bitte für uns
daheim!“
während der Ausgangsbeschränkung im Frühling 2020
aufgrund der Corona-Pandemie
PI Gunzenhausen
PI Weißenburg i. Bay.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
PI Heilsbronn
PI Erlangen-Stadt
GPI Nürnberg-Flughafen
19
2
Zuständiges
Sachgebiet
KRIMINALITÄT
D
ie mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit
für Sie da!“ In enger Zusammenarbeit mit
unseren Partnern im Sicherheitsnetzwerk,
insbesondere aber durch eigene nachhaltige Ermittlungsarbeit und Präsenzkonzepte sank die Kriminalität im Jahresvergleich erneut um stattliche 6,5 %.
Konkret heißt das 5.511 Straftaten weniger und damit ein bedeutendes Maß weniger an Schaden, Ärger
und Leid bei Opfern. Erfolgreiche Sicherheitsnetzwerkarbeit misst sich jedoch nicht alleine in positiven
Jahresvergleichen, sondern v. a. in der Langzeitbetrachtung. Der Zehn-Jahres-Vergleich (2011–2020)
bestätigt den Trend. Die Nachhaltigkeitsstrategie,
auf die wir bei der Sicherheit als Grundbedürfnis
der Menschen setzen, geht auf: In absoluten Zahlen
sank die Kriminalität um 14,8 %. In Relation zur Bevölkerungsentwicklung in Mfr., wir sprechen kriminalstatistisch von der Häufigkeitszahl (HZ), ist der
Rückgang mit 17,8 % noch deutlicher. Besonders ins
Auge fällt der Fünf-Jahres-Vergleich (2016–2020:
-17,3 absolut, HZ -18,2). Im Langzeitvergleich stieg
zudem die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche
4,8 % auf 68,1 %. Das ist im Jahresvergleich beachtenswert, da pandemiebedingt einige Deliktsphänomene (z.B. der Ladendiebstahl), bei denen wir bereits
bei der Anzeigeerstattung Hinweise auf Tatverdächtige erhalten, markant zurückgingen. Wir klären in
den letzten Jahren durchschnittlich deutlich mehr
als zwei von drei Straftaten auf, was in Deutschland
etwas ganz Besonderes ist!
Eindeutige Aussagen, wie stark sich die „CoronaPandemie“ und damit verbundene soziokulturelle
und infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen
ausgewirkt haben, können anhand der PKS nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation
der Daten einige Korrelationen, z. B. bei den Diebstahlsdelikten, die sowohl pandemiebedingt durch
Reduzierung von Tatgelegenheiten als auch durch
deutlich stärkere polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum während intensiver infektionsschutzrechtlicher Einschränkungen mitbeeinflusst worden
sind, aber keine eindeutigen Kausalitäten. So ist eine
pandemiebedingte Steigerung der „Effektstärke“ kriminalstatistisch wahrscheinlich, die Eigentumskriminalität ist traditionell ein „kriminalstatistischer
Treiber“, die Abnahme fügt sich aber in den kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Wir können anhand
der objektiven Daten auch die öffentlich diskutierten
Vermutungen, durch Kontaktbeschränkungen, die
Ausweitung der Home-Office-Angebote, nicht zuletzt die sprunghafte Entwicklung des Online-Handels werden sich die „häusliche Gewalt“ oder die
„Cyber(betrugs)kriminalität“ sprunghaft entwickeln,
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
E3
statistisch nicht bestätigen. Alle genannten Phänomene bewegen sich im statistischen Durchschnitt.
Zum Ausmaß des Dunkelfeldes können wir mangels
valider Daten auch keine objektiv belastbare Aussage
treffen.
Sehr positiv ist der erneute signifikante Rückgang bei
der Gewaltkriminalität (-8,0 %) und bei der Straßenkriminalität (-4,5 %). Bei aller gebotenen Zurückhaltung: In Mittelfranken lebte man schon bisher sehr sicher, aber noch nie so sicher wie zurzeit!
Diese positive Botschaft lässt sich in Zeiten großer
individueller und gesellschaftlicher Beschränkungen
durchaus festhalten.
Dennoch bleibt für uns auch im neuen Jahr viel zu
tun, ich denke nur an das gerade in Zeiten der Pandemie virulente Phänomen der „Hasskriminalität“
oder an das signifikant steigende Phänomen „Kinderpornografie“, bei welchem wir durch bundesweit konzertierte Anstrengungen in hohem Maße
das Dunkelfeld aufhellen. Beide Phänomene liegen
uns wegen der immensen schädlichen Wirkungen
bei den Opfern besonders am Herzen. Nach dem exponentiellen Anstieg der Sicherstellungsmengen im
vergangenen Jahr, die bei vielen Stoffgruppen auch
im Jahr 2020 anhielt, werden wir unsere Anstrengungen auch bei der Rauschgiftkriminalität fortsetzen.
Abschließend mit den Worten des dt. Schriftstellers
und Schauspielers Curt Götz, der Anfang des 20.
Jahrhunderts auch in Nürnberg tätig war, wir haben die Weichen richtig gestellt, sind nach wie vor
auf einem guten Weg, denn: „Man sollte die Dinge
(zwar) so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte
dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie
nehmen möchte.“
Ihr
Holger Plank
LKD Dr. jur. Holger Plank
Leiter Sachgebiet E3
21
KRIMINALITÄT
2.1 Begriffserläuterungen
2.1.1 Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS)
2.1.5 Nichtdeutsche und
Zuwanderer
In der Polizeilichen Kriminalstatistik
werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und
dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert
und statistisch aufbereitet.
Nichtdeutsche TV sind Personen mit
ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.
Als Zuwanderer werden bundesweit
einheitlich diejenigen nichtdeutschen
TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden:
Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie
auch einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen. Nicht in der PKS enthalten
sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte.
2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ)
Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der
bekannt gewordenen Fälle insgesamt
oder innerhalb einzelner Deliktsarten,
errechnet auf 100.000 Einwohner einer
bestimmten Region.
Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung
und dient bundesweit als gebräuchlicher und griffiger Vergleichswert.
2.1.3 Tatverdächtige (TV)
Tatverdächtig ist jeder, der nach dem
polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist,
eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen.
2.1.4 Jugendliche
Intensivtäter (JUIT)
Jugendlicher Intensivtäter ist weder
eine Zuschreibung noch ein Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen (bis
zum 21. Lebensjahr), um die sich die
Sicherheitsbehörden in einem hohen
Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht
nur eine konsequente Strafverfolgung,
sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermittlung von Hilfsangeboten vor.
22
■ unerlaubter Aufenthalt
■ Asylbewerber
■ Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling
■ Duldung
■ international/national Schutzberechtigte
■ Asylberechtigte
2.1.6 Kriminalitätsopfer
Opfer sind natürliche Personen, gegen
die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen in der PKS nur bei Straftaten
gegen das Leben, Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung, Raubund Körperverletzungsdelikten, Nötigung und Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie Widerstandshandlungen
statistisch ausgewiesen werden.
2.1.7 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Unter dem Begriff „Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung“ werden unter anderem erfasst:
■
■
■
■
■
Vergewaltigung
sexuelle Nötigung
sexuelle Missbrauchshandlungen
Menschenhandel
exhibitionistische Handlungen
2.1.8 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten werden u. a. gezählt:
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
■
■
■
■
Betrugsdelikte
Untreue
Geld- und Wertzeichenfälschung
Urkundenfälschung
2.1.9 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität umfasst u. a.
folgende Delikte:
■
■
■
■
■
■
Straftaten gegen das Leben
Vergewaltigung
sexuelle Nötigung
Raubdelikte
Körperverletzung mit Todesfolge
gefährliche und schwere Körperverletzung
■ erpresserischen Menschenraub
■ Geiselnahme
2.1.10 Häusliche Gewalt
Hierbei handelt es sich um angezeigte
Vorgänge von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen
oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie wenn sie sich nach
einer Trennung ereignen oder noch im
direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.
2.1.11 Straßenkriminalität
Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z. B.
■ Körperverletzungsdelikte,
■ Sachbeschädigungen,
■ Diebstahls- und Raubdelikte,
■ Sexualdelikte,
die sich im öffentlichen Raum zutragen
oder sich dort fortsetzen.
2.1.12 Cybercrime
Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst
sämtliche Straftaten, die sich gegen
das
■ Internet
■ weitere Datennetze
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
■ informationstechnische Systeme
oder deren Daten
richten.
Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf
Tatbestände, die als Cybercrime im engeren Sinn bezeichnet werden. Lediglich diese Straftatbestände werden in
der PKS als Cybercrime geführt.
Daneben umfasst Cybercrime auch
solche Straftaten, die mittels Informationsund
Kommunikationstechnik (Tatmittel Internet) begangen werden, zum Beispiel
Rauschgifthandel im Darknet, Beleidigung in sozialen Netzwerken.
2.1.13 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen
Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel
§§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch
Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der
Einstellung des Täters Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass eine politische
Motivation für die Tatbegehung gegeben war.
Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung,
Sachbeschädigung
oder Beleidigung aus einer politischen
Motivation heraus begehbar.
Das Definitionsfeld der Politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei
zwischen den Phänomenbereichen:
■
■
■
■
■
„links“
„rechts“
„ausländische Ideologie“
„religiöse Ideologie“
„nicht zuzuordnen“
2.1.14 Prävention
In der polizeilichen Kriminalprävention
wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen
Prävention unterschieden.
23
KRIMINALITÄT
Foto: photo20ast - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierungsbezirk
Mittelfranken
1.775.169
Einwohner
Bevölkerungsdichte
245 Einwohner je km
2
14,6 %
78.745
Häufigkeitszahl
4.322
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
68,1%
Ausländeranteil
7.243,69 km²
Fläche
Allgemeines
2.2.1 Gesamtentwicklung
Im Regierungsbezirk Mittelfranken wurden für das Jahr 2020 insgesamt 78.745
Straftaten in der PKS erfasst.
Dies bedeutet abermals einen bemerkenswerten Rückgang, diesmal um
5.511 Delikte (6,5 %), und den in absoluten Zahlen tiefsten jemals gemessenen Wert!
Insbesondere sind die Fallzahlen im Bereich der Eigentums- und Diebstahlskriminalität erneut stark rückläufig
(8,5 %); ebenso die der Vermögensund Fälschungsdelikte (4,6 %), Gewaltkriminalität wie Tötungsdelikte und
Vergewaltigung (8,1 %), Straßenkriminalität (4,5 %) sowie der Rohheitsdelikte, hierunter fallen u. a. Raub, Erpressung und Körperverletzung (6,4 %).
Und auch bei den Rauschgiftdelikten
konnte ein Rückgang um exakt 9 % erreicht und damit der niedrigste Wert
der vergangenen fünf Jahre festgestellt
werden, obwohl die Sicherstellungsmengen grds. und auch im Einzelfall
24
bei einzelnen Stoffgruppen nach wie
vor ansteigen.
Wie bereits in den Vorjahren dargestellt, werden die Fallzahlen auch im
Jahr 2020 von der Flüchtlingssituation mit beeinflusst. Im Bereich der
Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw.
Asylverfahrensgesetz wurden im abgelaufenen Jahr zum dritten Mal hintereinander weniger Delikte, nämlich
2.031, registriert (39,4 %); trotzdem wirken sich die Zahlen dieser besonderen
Deliktsgruppe weiterhin in der PKS aus
und beeinflussen u. a. die Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Aus diesem
Grund wird darauf hingewiesen, dass
die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten
des Sicherheitsberichts 2020 ohne
ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden.
Bei der Betrachtung der registrierten
Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Rückgang
von 80.904 auf 76.714 Fälle zu verzeichnen (5,2 %).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken
2.2.2 Aufklärungsquote
AQ (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken
Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um
genau einen Prozentpunkt auf 68,1 %
(Vergleich zum Durchschnittswert in
Bayern: 66,4 %), und das, obwohl Deliktsbereiche, die im Allgemeinen eine
hohe Aufklärungsquote aufweisen
(z. B. Ladendiebstähle, Verstöße nach
dem Betäubungsmittelgesetz und Verstöße nach dem Ausländerrecht) zurückgegangen sind. Die mittelfränkische Polizei hat somit durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit auch
2020 wieder mehr als zwei von drei
Straftaten aufgeklärt.
2.2.3 Häufigkeitszahl
HZ – Bezirk Mittelfranken
Auch die Häufigkeitszahl (HZ) ist ohne
ausländerrechtliche Verstöße berechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken sank die HZ im Vergleich zum Jahr
2019 – auch aufgrund des Fallzahlenrückgangs – um 5,4 % von 4.570 auf
4.322 bei gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs. Im Vergleich der bayerischen
Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach
München (5.279) und Oberfranken
(4.543) die drittniedrigste Häufigkeitszahl. Diese liegt nur knapp über dem
bayerischen Durchschnittswert (4.291).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Karte HZ Kriminalitätsbelastung auf der nächsten Seite.
25
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken
2.2.4 Tatverdächtige
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 36.884
Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies be-
deutet einen Rückgang von 4.094 TV
(10,0 %). Ohne Berücksichtigung der
ausländerrechtlichen Verstöße sank
die Anzahl der Tatverdächtigen um
7,5 % von 38.144 auf nun 35.271 (26.859
männlich / 8.412 weiblich). Den größten
Teil der TV stellen mit 79,5 % die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre).
Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken
26
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
2.2.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken
Die Anzahl delinquenter Kinder sowie
tatverdächtiger Jugendlicher und Heranwachsender beträgt zusammen
7.220 Personen.
Sie ist im Vergleich mit dem Vorjahr
(8.243 TV) um 12,4 % gesunken und
erreicht damit einen Zehn-JahresTiefstwert! Personen unter 21 Jahren
waren an insgesamt 10.526 Straftaten
beteiligt.
Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) ging erneut zurück,
diesmal sogar um 198 auf aktuell 1.096
Personen (15,3 %).
War im Bereich der Jugendkriminalität (Personen zwischen 14 und 18
Jahren) 2019 noch ein Anstieg der TV
zu verzeichnen, so stellen wir aktuell einen beachtlichen Rückgang von
15,1 % fest.
Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken insgesamt 2.988 Jugendliche straffällig (Vorjahr: 3.521), vor
allem in den Bereichen der Eigentums-,
Rohheits- sowie Rauschgiftdelikte und
bei den Sachbeschädigungen.
koholeinfluss begangen wurden, mit
14,2 % nahezu identisch.
Ebenfalls positiv zeigt sich die Entwicklung bei der Anzahl heranwachsender
Tatverdächtiger (Personen zwischen
18 und 21 Jahren), die um 8,5 % auf
3.136 Personen zurückging. Dieser
Trend rückläufiger Zahlen ist seit 2014
zu beobachten.
Bei Straftaten, die durch unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige
unter 21 Jahren begangen wurden, ist
zum ersten Mal seit 2012 eine moderate Steigerung (1,4 %) zu verzeichnen.
Im Vergleich zum Vorjahr (14,5 %) blieb
der Wert der Straftaten, die unter Al-
Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende
Mittelfranken
Kinder / Jugendliche– /Bezirk
Heranwachsende
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2016
2017
2018
2019
2020
Kinder
1.028
1.221
1.309
1.294
1.096
Jugendliche
3.312
3.409
3.222
3.521
2.988
Heranwachsende
4.027
4.002
3.654
3.428
3.136
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
27
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.5.1 Jugendliche
Intensivtäter
Die Einstufung als jugendlicher Intensivtäter (JUIT) beruht auf einer Negativprognose, die im Team erstellt wird.
In das Programm können Personen bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres
aufgenommen werden, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass sie zukünftig
Straftaten von erheblichem Ausmaß
und besonderer Schwere begehen.
Der Schwerpunkt der Konzeption
liegt nach wie vor im Ballungsraum
Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Während
hier die Zahl der als JUIT geführten
Personen mit 96 nahezu gleichblieb
(Vorjahr: 91), erhöhte sich die Anzahl
im restlichen Mittelfranken von 41 auf
57 Personen.
2.2.6 Kriminalität
durch Nichtdeutsche
(ohne ausländerrechtliche Verstöße)
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) an der Gesamtzahl der
TV sank leicht von 36,3 % im Vorjahr auf
JUIT nach
WohnortenIntensivtäter
– Bezirk Mittelfranken
Jugendliche
nach Wohnhorten
Jugendliche
Intensivtäter nach Wohnhorten
sonst. Mfr.; 35;
Nürnberg 23%
Fürth
Erlangen
Erlangen; 7;
sonst.4%
Mfr.
Summe:
96
15
7
35
153
Fürth; 15;
10%
Nürnberg; 96; 63%
aktuell 36,2 %. Der Bevölkerungsanteil
dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zugleich von 14,2 % im Vorjahr auf aktuell
14,6 %. Die Anzahl der nichtdeutschen
TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen
kontinuierlich weiter auf den niedrigs-
ten Wert seit 2016. Zuwanderer sind
eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV.
Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass ihre Anzahl seit 2016
Tatverdächtige (TV) –Tatverdächtige
Bezirk Mittelfranken - Regierungsbezirk Mittelfranken
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
28
2016
2017
2018
2019
2020
TV gesamt
40.549
40.146
38.785
38.144
35.271
deutsche TV
25.403
25.448
24.218
24.321
22.516
TV nichtdeutsch
15.146
14.813
14.597
13.844
12.776
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer
11.231
10.482
10.849
10.484
9.681
TV Zuwanderer
3.915
4.331
4.112
3.731
3.505
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
mit 17,5 % deutlich abgenommen hat.
Bei der Gruppe der Zuwanderer ergibt
sich in dieser Zeitspanne ebenfalls ein
Rückgang der TV um 10,5 %.
Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 9,9 %.
Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer
werden von den Meldebehörden allerdings nicht gesondert erfasst, sodass
zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit zu den üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte
keine exakte Aussage getroffen werden
kann. Nach einer vorläufigen Statistik
schen TV an der Gesamtzahl der TV
beträgt 63,8 %. In Relation hierzu liegt
der Bevölkerungsanteil Deutscher in
Mittelfranken bei 85,4 %.
des Ausländerzentralregisters leben in
Mittelfranken derzeit ca. 36.400 Zuwanderer. Auf der Grundlage dieses statistisch allerdings „nicht amtlichen“ Wertes ergibt sich ein Bevölkerungsanteil
von ca. 2,1 %. Nähere Auswertungen,
insbesondere zur Staatsangehörigkeit
der Tatverdächtigen, sind jedoch nicht
möglich.
2.2.6.1 Reisende Täter
Wie die nachfolgende Grafik zeigt,
wohnte in den vergangenen Jahren
in Mittelfranken nahezu jeder zweite
nichtdeutsche Straftäter nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde. Dieser Wert
blieb in den letzten Jahren relativ konstant auf diesem Niveau.
Die Anzahl der deutschen TV sank in
den letzten vier Jahren um 11,4 %. Parallel dazu sank auch die Gesamtzahl
der TV in Mittelfranken in diesem Zeitraum um 13,0 %. Der Anteil der deut-
TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher Täter – Bezirk Mittelfranken
2.2.7 Kriminalitätsopfer
Im Berichtszeitraum wurden im Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt
16.501 Personen als Kriminalitätsopfer
registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang
von 3,9 % (661 Personen).
Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind
Erwachsene über 21 Jahre (12.739), die
meisten von ihnen männlich. Der Anteil
der Heranwachsenden beträgt 1.300,
der Jugendlichen 1.255 und der Kinder
1.207.
Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken
Straftaten insgesamt
Straftaten gegen das Leben
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Gewaltkriminalität
Straßenkriminalität
Raub, räuberische Erpressung
Körperverletzungsdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Anzahl Opfer
16.501
78
männlich
10.002
48
weiblich
6.499
30
1.019
180
839
3.227
1.386
406
10.355
2.232
859
288
6.529
995
527
118
3.826
29
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche)
PKS-Entwicklung – Bezirk MittelfrankenPKS-Entwicklung RB Mittelfranken
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Straftaten insgesamt
95.260
90.498
87.792
84.256
78.745
-5.511
-6,5%
91.846
86.149
83.942
80.904
76.714
-4.190
-5,2%
21
54
835
121
0
0
420
208
25
37
1.088
244
78
180
188
196
28
36
1.196
200
0
264
122
208
23
41
1.309
172
0
276
118
248
16
29
1.321
142
0
223
158
279
-7
-12
12
-30
0
-53
40
31
-30,4%
-29,3%
0,9%
-17,4%
0,0%
-19,2%
33,9%
12,5%
178
242
228
297
375
78
26,3%
15.278
481
114
11.850
31.867
20.251
7.214
1.191
11.616
1.259
1.916
1.239
5.160
14.516
444
119
11.216
27.825
17.928
6.981
1.103
9.897
1.230
1.729
1.129
4.271
13.956
405
117
10.801
26.341
17.661
6.944
880
8.680
794
1.515
886
4.056
13.767
416
123
10.479
24.550
15.907
6.100
829
8.643
610
1.418
789
4.533
12.882
369
103
9.751
22.464
13.782
5.456
723
8.682
739
1.158
810
4.224
-885
-47
-20
-728
-2.086
-2.125
-644
-106
39
129
-260
21
-309
-6,4%
-11,3%
-16,3%
-6,9%
-8,5%
-13,4%
-10,6%
-12,8%
0,5%
21,1%
-18,3%
2,7%
-6,8%
14.738
14.285
13.509
12.108
11.548
-560
-4,6%
11.733
3.435
10.379
7.469
17.501
3.414
11.083
3.516
9.627
7.746
15.544
4.349
10.027
2.425
10.091
7.571
15.673
3.850
9.147
2.242
9.915
7.935
15.239
3.352
8.704
2.551
9.882
7.217
14.546
2.031
-443
309
-33
-718
-693
-1.321
-4,8%
13,8%
-0,3%
-9,0%
-4,5%
-39,4%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
Sexueller Missbrauch von Kindern
Verbreiten pornografischer
Schriften
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/
Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Verlauf
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten – Bezirk Mittelfranken
Vermögens- und
Fälschungsdelikte
15%
sonst. Straftaten gem.
StGB
25%
Straftaten gem. NebenG
14%
Straftaten gegen das
Leben
0%
Eigentumsdelikte
28%
Rohheitsdelikte
16%
30
Sexualstraftaten
2%
Einzelbetrachtung
der Delikte ab der
folgenden Seite
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
In 2020 sind insgesamt 66 Fälle von
Straftaten gegen das Leben erfasst.
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf
97,1 %. Bei Mord registrieren wir einen
erneuten Rückgang von 23 auf 16 Fälle
(AQ 100 %), bei Totschlag einen Rückgang von 41 auf 29 Fälle (AQ ebenfalls
100 %).
2.2.9 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Bei den Sexualdelikten in Mittelfranken
messen wir im Berichtszeitraum einen
geringen Anstieg um 0,9 % von 1.309
Fällen in 2019 auf aktuell 1.321 Fälle.
Die ohnehin bereits hohe Aufklärungsquote in Mittelfranken konnte nochmals gesteigert werden und liegt nun
bei 86,1 %.
Herausragender Fall (zu 2.2.8)
Am Vormittag des 21.11.2020 begab
sich der 66-jährige Beschuldigte zum
Wohnhaus seiner getrennt lebenden
63 Jahre alten Ehefrau im Nürnberger
Stadtteil Gebersdorf.
Vor Ort befand sich ebenfalls ein
62-jähriger Bekannter des Paares mit
seinem Taxi. Als die drei Personen für
eine Aussprache zusammen im Taxi
saßen, kam es zunächst zu einem
Streit zwischen dem Beschuldigten
und seiner Frau. Diese verließ daraufhin das Taxi. Der Beschuldigte verfolgte sie und schoss ihr in den Kopf. Im
Fortgang feuerte er weitere Schüsse
in Richtung des Taxis ab, wobei der
Bekannte ebenfalls getroffen wurde.
ten weitere Vorbeziehungen, wie z. B.
Freundeskreis und Beruf. Mehr als die
Hälfte der Opfer hatte keinerlei Vorbeziehung zum Tatverdächtigen.
Es werden zudem weitaus weniger Fälle der sexuellen Belästigung verzeichnet (19,2 %).
Von den insgesamt 1.321 Sexualstraftaten ereigneten sich 273 Fälle im öffentlichen Raum, ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (332).
Höhere Fallzahlen dagegen messen
wir bei der Beleidigung auf sexueller
Grundlage (33,9 %) sowie, wenn auch
minimal, bei den exhibitionistischen
Handlungen (6,7).
Erfreulich zeigt sich der abermalige
Rückgang bei den Vergewaltigungen
Es wurden 944 Tatverdächtige ermittelt
(2019: 967); hiervon 673 deutsche (679)
und 271 nichtdeutsche TV (288). Unter
den 271 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 109 Zuwanderer (108), deren Anteil somit 11,5 %
(11,2 %) an der Gesamtzahl der im Bereich der Sexualdelikte erfassten Tatverdächtigen beträgt.
In Mittelfranken wurden 2020 insgesamt 1.019 Personen als Opfer von
Sexualstraftaten registriert, davon
82,3 % weiblich und 17,7 % männlich.
20,5 % der Opfer hatten eine familiäre
bzw. verwandtschaftliche Beziehung
zum Tatverdächtigen; ca. 28 % hat-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Beide Geschädigte erlitten tödliche
Verletzungen.
Der Beschuldigte konnte von eintreffenden Polizeibeamten noch am
Tatort festgenommen werden. Gegen
ihn wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die Schusswaffe besaß der
Beschuldigte unberechtigt.
von 172 auf 142 Delikte (17,4 %) bei
einer AQ von 90,8 %.
Symbolfoto: artit - stock.adobe.com
2.2.8 Straftaten
gegen das Leben
Abbildung zeigt Symbolfoto
Ausgewählte Deliktsbereiche
In den Phänomenbereichen des
(schweren) sexuellen Missbrauchs –
auch von Kindern und Jugendlichen –
sowie bei der Verbreitung, dem Erwerb,
Besitz und der Herstellung (kinder)pornografischer Schriften wird erneut eine
signifikante Steigerung festgestellt. Erfahrungsgemäß werden diese Taten
größtenteils im Internet bzw. über die
sozialen Medien (Internet, WhatsApp
etc.) begangen. Die vergleichsweise hohen Fallzahlen resultieren sehr
wahrscheinlich aus einer Dunkelfeldaufhellung, die nicht nur auf die stetig
intensivierte technische Ermittlungsarbeit der Polizei gerade in diesem Deliktsfeld zurückzuführen ist.
31
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Sexualstraftaten
- PKS-Entwicklung RB Mittelfranken
Sexualstraftaten PKS-Entwicklung
– Bezirk Mittelfranken
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
835
1.088
1.196
1.309
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
unter Gewaltanwendung
233
465
591
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe
121
244
Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet
21
19
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
1.321
12
0,9%
588
460
-128
-21,8%
200
172
142
-30
-17,4%
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB
151
156
134
-22
-14,1%
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
49
16
8
-8
-50,0%
180
264
276
223
-53
-19,2%
sonst. Sexuelle Nötigung
99
sexuelle Belästigung
27
Beleidigung auf sexueller Grundlage
420
188
122
118
158
40
33,9%
sexueller Missbrauch von Kindern
208
196
208
248
279
31
12,5%
sexueller Missbrauch
von Kindern
50
44
50
68
82
14
20,6%
166
148
157
164
175
11
6,7%
Verbreitung pornografischer Schriften
178
242
228
297
375
78
26,3%
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften
92
158
152
201
257
56
27,9%
Exhibitionistische Handlungen
ten. Ein Abgleich des Lichtbildes des bis
dato unbekannten Täter aus der U-Bahn
und des nun identifizierten Täters vom
Nürnberger Hauptbahnhof bestätigte die
Personengleichheit. Erste Versuche, ihn
an seiner Wohnanschrift, einem Fürther
Asylbewerberheim, anzutreffen, verliefen
erfolglos. Er war offenbar untergetaucht.
Herausragender Fall (zu 2.2.9)
Im Februar 2020 kam es zu einer versuchten Vergewaltigung im Stadtgebiet
Nürnberg.
Der zunächst unbekannte Täter hatte
sich sein späteres Opfer offenbar bereits
in der U-Bahn ausgesucht und auf dem
Weg zur Arbeitsstelle zunächst verfolgt.
In einem für ihn günstigen Moment griff
er die Frau von hinten an und versuchte
sie in ein Gebüsch zu ziehen.
Der Geschädigten gelang es nur unter
heftiger Gegenwehr, sich von dem Mann
loszureißen und, während der Täter sie
noch verfolgte, sich zu ihrer nahegelegenen Arbeitsstelle zu flüchten. Aufgrund
der angegebenen markanten Beschreibung gelang es schnell, über die Videoaufzeichnungen der U-Bahn ein Lichtbild
des Mannes zu erlangen. Ein daraufhin
durchgeführter Presseaufruf führte zu einem weiteren, bis dahin noch unbekannten Opfer, das wenige Stunden zuvor von
dem Mann ebenfalls verfolgt und unsittlich berührt worden war.
Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wurde nahezu zeitgleich
bekannt, dass in derselben Nacht weitere Frauen im Bereich des Nürnberger
Hauptbahnhofs auf exhibitionistische
32
Verlauf
Die weiteren Ermittlungen führten zu
einer weiteren Tat, die bereits Anfang
Januar 2020 begangen wurde. Aufgrund
der Vielzahl und der Schwere der Fälle
und auch deswegen, weil der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits in
anderen Städten in ähnlicher Weise aufgetreten war, wurde Haftbefehl erlassen.
Noch während die Ermittlungen zu seinem derzeitigen Aufenthalt liefen, wurde
der Tatverdächtige erneut übergriffig.
Weise belästigt wurden. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei konnten
den Täter, der sich von Beginn an uneinsichtig und aggressiv zeigte, in Gewahrsam nehmen. In den Räumen der Bundespolizei kam es dann noch zu einer
Widerstandshandlung gegen die Beam-
In allen Fällen war eine Identifizierung
durch die Videoaufzeichnungen der VAG
möglich geworden, da sich der Beschuldigte stets entweder in der U-Bahn oder
aber im Nürnberger Hauptbahnhof seine
Opfer regelrecht „aussuchte“ und diesen
anschließend folgte oder direkt vor ihnen
agierte. Mitte April 2020 konnte der Täter
letztlich festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: Brian Jackson - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
2.2.10 Rohheitsdelikte
Im Regierungsbezirk Mittelfranken sanken die Fallzahlen der Rohheitsdelikte
von 13.767 auf 12.882 (6,4 %). Hierfür
sind überwiegend die Rückgänge bei
den Körperverletzungsdelikten um 728
Fälle (6,9 %) sowie der Raubstraftaten
um 47 Fälle (11,3 %) ausschlaggebend.
Die AQ konnte auf 91,6 % gesteigert
werden (Vorjahr: 91,3 %).
2.2.11 Eigentumsdelikte
Erfreulich ist die Entwicklung weiterhin
bei den Eigentums-, insbesondere den
Diebstahlsdelikten, traditionelle „kriminalstatistische Treiber“.
Hier sanken die Fallzahlen wie bereits
in den Vorjahren beinahe durchgängig in allen Deliktsfeldern. So ist mit
aktuell 22.464 registrierten Fällen ein
Rückgang um 8,5 % (2.086 Delikte) zu
verzeichnen. Die AQ stieg auf 43 % (Vorjahr: 40,3 %).
Allein im Bereich des einfachen Diebstahls sanken die Fallzahlen massiv
um 2.125 Fälle (13,4 %). Beim schweren Diebstahl hingegen ist eine geringe
Steigerung um 39 Fälle (0,5 %) auszumachen.
Die Zahl der Fahrraddiebstähle sank
beachtlich um 309 (6,8 %) auf insgesamt 4.224 Delikte.
Weiterhin positiv zeigt sich zudem die
Entwicklung im Bereich der Einbrüche
in gewerbliche Objekte. Hier war ein
Rückgang von 18,3 % auf insgesamt
1.158 Fälle (Vorjahr: 1.418) zu verzeichnen.
Konnte im Vorjahr noch ein auffälliger
Rückgang bei den Kfz-Aufbrüchen festgestellt werden, so stiegen die Fallzahlen im aktuellen Berichtszeitraum von
610 auf 739 Delikte (21,1 %). Hierfür war
hauptsächlich eine inzwischen geklärte Serie von Kfz-Aufbrüchen im Großraum Nürnberg mitverantwortlich, bei
der es die ermittelten Täter auf in den
Fahrzeugen zurückgelassene Gegen-
WED-Gesamtbetrachtung im Jahresvergleich – Bezirk Mittelfranken
stände abgesehen hatten. Wir weisen
in diesem Zusammenhang in unseren
kriminalpräventiven Aufrufen immer
wieder darauf hin, in abgestellten Fahrzeugen niemals von außen sichtbar,
am besten aber gar keine Wertgegenstände zurückzulassen.
Ausgesprochen erfreulich zeigt sich die
Entwicklung der Kfz-Diebstähle. Hier
ist mit 52 entwendeten Kraftwagen der
absolute Tiefstwert der vergangenen
zehn Jahre festzustellen. Dies bedeutet
allein im Vergleich zum Vorjahr einen
Rückgang von 59,4 %.
In den Fokus rücken jedoch immer
mehr die Diebstähle von Werkzeugen
und Maschinen. Die Täter brechen hierzu in Baustellen und Baucontainer ein
oder entwenden die Gegenstände aus
abgestellten Firmenfahrzeugen. Offenbar besteht für hochwertige Bauwerkzeuge und -maschinen ein großer Absatzmarkt in Ost- und Süd-Ost-Europa,
wie die Ermittlungserkenntnisse i.Z.m.
geklärten Taten zeigen.
Der anhaltende Trend rückläufiger
Fallzahlen im Bereich des Wohnraumeinbruchdiebstahles der vergangenen
Jahre setzte sich für das aktuelle Berichtsjahr nicht fort. Das hat allerdings
kriminalstatistische Gründe und hängt
mit der signifikanten Häufung von
Wohnungseinbrüchen in
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
33
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Mittelfranken unmittelbar zum Ende
des Jahres 2019 zusammen. Das Gros
dieser Delikte wurde erst im Jahr 2020
zur PKS, die ja als „Auslaufstatistik“
geführt wird, gemeldet. Aktuell registrieren wir demnach 810 Fälle (Vorjahr:
789), was eine Steigerung von 2,7 %
bedeutet. Die Zahlen aus der polizeilichen Vorgangserfassung belegen in
einer parallelen Betrachtung, dass beinahe die Hälfte der registrierten Delikte
bereits 2019 begangen wurde und aufgrund der bei diesem Deliktsbereich
durchgängig intensiven Ermittlungsarbeit erst in 2020 zur PKS gemeldet
werden konnte.
Die überdurchschnittlich hohe AQ des
Vorjahres (26,9 %) konnte daher nicht
gehalten werden und liegt derzeit bei
17,0 %.
Die nachfolgende Karte zeigt die geografische Tatortverteilung der Wohnungseinbrüche im Jahr 2020 im
Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum
größten Teil ereigneten sich die Taten
im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird
von der Bevölkerung nach wie vor als
besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark
das subjektive Sicherheitsgefühl der
Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2021
fortgeführt.
Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken
sie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
5
10
20 Kilometer
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
34
5
10
20 Kilometer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Am 23.11.2020 konnten in Wilhermsdorf
(Lkrs. Fürth) drei Männer festgenommen
werden, die in dringendem Verdacht
stehen, bandenmäßige Wohnungseinbruchdiebstähle begangen zu haben.
Das mittelfränkische Fachkommissariat für Bandenkriminalität hatte bereits
seit geraumer Zeit umfangreiche Ermittlungen gegen die drei albanischen
Tatverdächtigen im Alter von 28, 29 und
32 Jahren geführt. In den frühen Abendstunden des 23.11.2020 ergaben sich
konkrete Verdachtsmomente für einen
Wohnungseinbruch in einem Wilhermsdorfer Ortsteil.
Zum Zeitpunkt der Festnahme waren
die drei Tatverdächtigen in einem Pkw
unterwegs. Der 28-jährige Fahrer versuchte sich mitsamt seinem Fahrzeug
gewaltsam aus der Festnahmesituation
zu befreien. Hierbei verletzte er einen Polizeibeamten, der anschließend zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus
eingeliefert werden musste. Zudem beschädigte der Tatverdächtige bei seinem
Fluchtversuch ein geparktes Fahrzeug.
Letztlich konnten die drei Männer trotz
erheblicher Widerstandsleistungen von
den Einsatzkräften festgenommen werden. Bei dem Einsatz gegen das mutmaßliche Einbrechertrio unterstützten Beamte des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Im Zuge der ersten Maßnahmen wurde
das Fahrzeug des Trios sichergestellt. Bei
den Tatverdächtigen aufgefundene Ge-
2.2.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Sanierungsarbeiten an Haus-, Garagen- und Terrassendächern an.
Der positive Trend der Vorjahre setzt
sich fort. Bei Fallzahlen im Bereich der
Vermögens- und Fälschungsdelikte registrieren wir 560 Delikte weniger (4,6
%). Vor allem beim Betrug zeigt sich ein
beachtlicher Rückgang der Fallzahlen
von 9.147 auf 8.704 (4,8 %).
Der zunächst vereinbarte Preis wurde
nach Beginn bzw. Abschluss der Arbeiten meist nicht eingehalten und deutlich überteuerte Rechnungen (Betrug,
Wucher) gestellt. Die Zahlungen hatten
sofort in bar zu erfolgen; Quittungen
oder Rechnungen wurden in der Regel
nicht ausgestellt. Die Täter traten hierbei nicht selten einschüchternd bis
aggressiv gegenüber den meist älteren
Geschädigten auf.
Anzumerken bleibt jedoch, dass vor
allem bei den Betrugsarten, die über
das Internet begangen werden (z. B.
Warenbetrug), eine nicht unerhebliche
Anzahl an Straftaten mit dem „Tatort
Ausland bzw. unbekannt“, geschehen,
die aufgrund der Erfassungsrichtlinien
nicht in der PKS aufgeführt werden.
In vielen der Fälle wurden Arbeiten an
Dächern durchgeführt, die u.a. mit as-
genstände konnten u. a. dem Einbruch
in Wilhermsdorf zugeordnet werden.
Beamte der Verkehrspolizei Fürth stellten
außerdem eine beweiskräftige Unfallaufnahme am Festnahmeort sicher.
Aufgrund von Haftanträgen durch die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ der Ermittlungsrichter am 24.11.2020
Haftfehle gegen die drei Festgenommenen.
Seither befinden sich die Beschuldigten
in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich
können der Einbrecherbande zahlreiche
weitere Wohnungseinbrüche mit mehreren Tausend Euro Entwendungsschaden
zugeordnet werden.
Die Ermittlungen des K 47 dauern hierzu
noch an.
besthaltigen Platten gedeckt waren
und somit als Sondermüll gelten. Die
Arbeiten wurden nicht nur unsachgemäß durchgeführt sondern auch das
Material anschließend illegal entsorgt
(teilweise im Wald und freier Natur abgelagert).
Derartige Straftaten werden zentral
vom Fachkommissariat 12 des KFD 1
Nürnberg bearbeitet.
Die Umweltdelikte in Mittelfranken
stiegen auch 2020 stark, und zwar um
43 %, an. Ein Großteil hiervon ist den
erwähnten illegalen Abfallentsorgungen geschuldet.
Symbolfoto: Ingo Bartussek - stock.adobe.com
Herausragender Fall (zu 2.2.11)
2.2.12.1 Betrug durch
Dachsanierer; Umweltdelikte
Wie bereits 2019 kam es in Mittelfranken auch im Berichtsjahr 2020 vermehrt zu Betrugsdelikten durch Dachsanierer. Angehörige verschiedener
Gruppierungen fuhren vorzugsweise
mit Kleintransportern durch Wohngebiete und boten den Hauseigentümern
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
35
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: highwaystarz - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.12.2 Callcenterbetrug
Das Kriminalitätsphänomen „Callcenterbetrug – Falsche Polizeibeamte“
wurde zum 01.01.2020 wieder für ganz
Mittelfranken durch das KFD 2 Nürnberg, Fachkommissariat 27, übernommen.
Insgesamt verzeichnen wir auch für das
Jahr 2020 einen Anstieg der Fallzahlen,
was sich auch in den 17 Vollendungen
mit einem Gesamtschaden in Höhe von
1,2 Millionen Euro (Bargeld, Goldmünzen und -barren, Schmuck) zeigt. In
neun Fällen gelangen Täterermittlungen mit insgesamt neun Festnahmen.
Gegen die Tatverdächtigen (Abholer
der Wertgegenstände und Logistiker
im Hintergrund) ergingen durchgängig
U-Haftbefehle.
Die Anwerbung der Täter erfolgte über
bereits bestehende Familien- oder
Freundeskontakte, aber auch weiterhin für angeblich legale Tätigkeiten
(Stellenanzeigen) über e-Bay-Kleinanzeigen im Internet. Die sog. Logistiker
kümmerten sich um den nach der Tat
notwendigen Transport der Beute in
die Türkei. Die eigentlichen Hintermänner, die als Anrufer (sog. „Keiler“) tätig
sind, sitzen nach wie vor überwiegend
in der Türkei (siehe unten, Herausragender Fall, Nr. 4).
einmal intensiviert. Sowohl die Kontakte zu Banken als auch die Pressearbeit
wurden ausgebaut und im weiteren
Verlauf sehr intensiv gepflegt.
Da die Täter in ihrer Gesprächsführung
am Telefon äußerst geschickt vorgehen, wurde die Präventionsarbeit noch
In Zusammenarbeit mit der Polizeipuppenbühne der Verkehrspolizei wurde auch ein Präventionsclip erarbeitet,
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.2)
Am 09.02.2020 wurde eine 86-jährige
Frau Opfer eines Trickbetruges.
Ihr wurde von angeblichen Polizeibeamten suggeriert, dass sie sich in Lebensgefahr befände und daher ihre Wertgegenstände gesichert werden müssten. Aus
diesem Grund übergab die Seniorin eine
hohe Bargeldsumme und Schmuck an
die Täter.
Über kriminaltaktische Maßnahmen
konnte zunächst ein 50 Jahre alter Mann
aus Hilpoltstein ermittelt werden. Des
36
Weiteren wurde eine türkische Telefonnummer bekannt, von der aus die Geschädigte kontaktiert worden war. Eines
der Gespräche wurde aufgezeichnet und
für eine Stimmidentifizierung durch das
LKA Schleswig-Holstein ausgewertet.
Hierbei konnte ein weiterer Täter, ein bereits amtsbekannter 20-Jähriger aus der
Türkei, identifiziert werden. Diese Person
hat ebenfalls eine Kontaktadresse in Hilpoltstein, woraufhin durch die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der beiden
Anwesen angeordnet wurde. Im weiteren
Verlauf wurden der erwähnte 50-Jährige,
der über die sozialen Medien an die
Kinder und Enkelkinder potentieller
Opfer, aber auch über die Bildschirme
in der U-Bahn verbreitet wurde. Mit der
Vorstellung des Präventionsclips erfolgte auch ein Interview, das im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt worden
ist.
der sofort ein Geständnis ablegte, sowie
ein weiterer Mann aus der Familie des
Keilers aus der Türkei, festgenommen.
Beide Beschuldigte befanden sich anschließend mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurden am 07.12.2020
im Rahmen einer Gerichtsverhandlung
zu einem Jahr und zehn Monaten Haft,
ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Vom erbeuteten Schmuck im Wert eines
hohen fünfstelligen Betrages konnte lediglich ein Bruchteil wieder aufgefunden
werden.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.2)
Am 14.07.2020 wurde ein älteres Ehepaar aus Nürnberg-Moorenbrunn Opfer
eines Callcenterbetruges. Hierbei erbeuteten falsche Polizeibeamte Bargeld und
Schmuck im Gesamtwert von ca. 50.300
Euro.
Durch Zeugenaussagen wurde eine zur
Tatzeit 23 Jahre alte Frau aus Kösching
als Abholerin identifiziert und sollte anschließend kriminaltaktisch überwacht
werden.
Noch bevor die Maßnahmen anlaufen
konnten, kam es am 20.07.2020 in Rosenheim zu einer erneuten Tat, bei der
einem 76-jährigen Geschädigten Gold im
Wert von über 100.000 Euro abgenommen worden war. Auch in diesem Fall
führten die Spuren zur genannten 23-jährigen Frau.
Am 23.07.2020 kam es dann in Roth zur
nächsten Tat. Hierbei wurde eine 33-Jährige von den Tätern derart eingeschüch-
Herausragender Fall (3) (zu 2.2.12.2)
Im Januar 2020 gelang es Tatverdächtigen, die sich als Polizeibeamte ausgaben, Bargeld in Höhe von 45.000 Euro
von einem 78-jährigen Mann zu erbeuten.
Dieser wurde zuvor mehrfach und über
einen längeren Zeitraum hinweg durch
die Täter kontaktiert. Ihm wurde erklärt,
dass seine Ersparnisse auf der Bank
nicht mehr sicher seien. Um das Geld zu
schützen, müsse er es abheben und für
einen angeblich geplanten Polizeizugriff
Herausragender Fall (4) (zu 2.2.12.2)
Der türkischen Polizei gelang nach der
Zulieferung entsprechender Fälle aus
Deutschland am 03.12.2020 die Zerschlagung eines Callcenters in Izmir
mit 33 Festnahmen, 48 Wohnungsund Ge-schäftsdurchsuchungen, Sicherstellung von 1,5 Millionen Euro
tert, dass sie sich mit ihren beiden Kindern in ihrer Wohnung verbarrikadierte
und so zwei Stunden lang ausharrte, bis
ihr Ehemann nach Hause kam.
Im Rahmen der Täterfahndung konnte
die Beschuldigte mit ihrem Fluchtfahr-
zeug von Polizeikräften an der bayerischhessischen Grenze festgenommen werden. Bei ihrer Festnahme führte sie noch
die Tatbeute aus Roth mit.
In ihrer Vernehmung zeigte sich die Beschuldigte geständig und gab an, die
„Abholdienste“ als Nebenjob angenommen zu haben. Durch weiterführende
Ermittlungen des Fachkommissariats in
Zusammenarbeit mit dem LKA Schleswig-Holstein gelang es, die Abnehmer der
Tatbeute zu ermitteln. Hierbei handelt es
sich um einen 20-jährigen aus Celle, der
den Weitertransport der Tatbeute in die
Türkei organisierte. Er räumte in seiner
Vernehmung bislang 30 derartige Taten
mit einer Ge-samtschadenssumme in
Höhe von ca. zwei Millionen Euro ein. Die
Ermittlungen gegen ihn, die durch das
LKA Schleswig-Holstein geführt werden,
sind noch nicht abgeschlossen. Die festgenommene Frau aus Kösching befindet
sich seit ihrer Festnahme am 23.07.2020
in Untersuchungshaft.
in einer Mülltonne vor seinem Anwesen
deponieren. Nachdem der Geschädigte
die Vorgaben ausgeführt hatte, wurde
das abgelegte Bargeld von einem unbekannten Mann abgeholt.
Durch umfangreiche Ermittlungen und
kriminalpolizeiliche Maßnahmen konnte
später ein 20-jähriger Mann identifiziert
werden. Es wurde bekannt, dass er einen
Flug in die Türkei gebucht hatte, offenbar, um sich dort mit Hintermännern zu
treffen. Er wurde an einem Flughafen
festgenommen. Hierbei führte er Bargeld
und Wertgegenstände, die offensichtlich
aus Straftaten stammten, mit sich. Durch
die Staatsanwaltschaft wurde Haftantrag
gestellt.
Weitere Ermittlungen, u.a. eine Stimmanalyse beim LKA Schleswig-Holstein,
führten zu einem Mittäter in der Türkei,
der dort als sog. „Keiler“ fungiert. Gegen
ihn liegen mehrere Haftbefehle vor. Er
konnte bislang nicht festgenommen
werden. Trotz seines jungen Alters wurde
der bereits vorbestrafte festgenommene
20-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten ohne
Bewährung verurteilt.
Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
Bargeld, fünf Kilogramm Gold, drei Hotels, 87 Luxuswohnungen/Büros sowie
hochwertiger Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von 105 Millionen Euro.
Dies hielt die Täter in weiteren Callcentern jedoch nicht davon ab, nach einer
kurzen „Schockstarre“ unverändert
weiter zu machen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
37
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.13 Sachbeschädigung
2.2.15.1 Rauschgifttote
sum die vorwiegende Todesursache
war. Aber auch Mischintoxikationen,
u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepinen, bei häufig gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, wurden angeführt.
Nach dem Anstieg der Rauschgifttoten in Mittelfranken im Jahr 2019 hat
sich die Situation im Jahr 2020 verändert. Mussten wir im Vorjahr noch 45
Rauschgifttote melden, so weist der aktuelle Berichtszeitraum 36 verstorbene
Personen (31 Männer, fünf Frauen) aus.
Die Sachbeschädigungsdelikte sind
wieder leicht gesunken. Es wurden
9.882 Fälle registriert, was einer Abnahme von 0,3 % entspricht.
Nach einer Steigerung der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen im
Vorjahr kann aktuell ein Rückgang der
Fallzahlen um 6,6 % auf 4.077 Delikte
vermeldet werden.
Im Jahr 2019 war die Anzahl der Drogentoten im öffentlichen Raum auffällig (13). Im Jahr 2020 wurden dort
zwölf Menschen tot bzw. leblos aufgefunden und verstarben trotz Reanimationsmaßnahmen. Bis auf je einen Fall
aus Veitsbronn und Erlangen sind alle
Rauschgifttoten im öffentlichen Raum
in Nürnberg aufgefunden worden.
Durch die neue Erfassungsvorgabe des
BLKA wird auch die Selbsttötung eines
Konsumenten durch den Sprung aus
großer Höhe im September 2020 als
Rauschgifttoter verzeichnet, da dieser
Suizid auf die Drogenabhängigkeit des
Verstorbenen zurückzuführen ist.
Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen
sich nach wie vor nicht an einem bestimmten Einzelfaktor festmachen.
Vielmehr besteht häufig ein Kausalzusammenhang zwischen einem
schlechten körperlichen Allgemeinzustand, diversen Vorerkrankungen und
der Verbindung mit Polytoxikomanie
oder auch der verfügbaren Stoffqualität.
Bei bei den Sachbeschädigungen auf
Straßen, Wegen und Plätzen messen
wir einen Anstieg von 8,9 % auf 2.440
Fälle. Nach dem letztjährigen ZehnJahres-Tiefstwert pendeln sich die
Zahlen somit wieder im Mittelwert ein.
Die AQ bei den Sachbeschädigungen
insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 0,9 % auf 30,5 %.
Das ist der höchste Wert seit 2014 und
im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert.
Symbolfoto: zephyr_p - stock.adobe.com
Aus den erstellten Gutachten geht hervor, dass nach wie vor der Heroinkon-
2.2.14 Aufenthaltsgesetz
Der Trend der Vorjahre hält an. Die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sanken erneut, diesmal
um 1.321 Delikte bzw. 39,4 %.
2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität
Im Bereich der Rauschgiftkriminalität
sanken die Fallzahlen 2020 auf 7.217
Delikte, was einen Rückgang um neun
Prozentpunkte bedeutet. Die hohe AQ
hält sich mit 96,4 % auf dem Vorjahresniveau (96,3 %).
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
2016
2017
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
2018
2019
2020
Statistik
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
Ansbach
10
2
12
1
0
1
4
0
4
2
0
2
1
0
1
Erlangen
1
1
2
3
0
3
1
1
2
1
0
1
5
1
6
Fürth
0
1
1
9
1
10
3
0
3
5
1
6
3
0
3
Nürnberg
19
1
20
15
4
19
11
4
15
30
4
34
19
4
23
Schwabach
0
0
0
4
0
4
2
0
2
2
0
2
3
0
3
Mittelfranken
30
5
35
32
5
37
21
5
26
40
5
45
31
5
36
38
gesamt
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Sicherstellungsmengen
mit Stoffgruppen
in Gramm – Bezirk Mittelfranken
Sicherstellung Stoffmengen
in Gramm
Stoffart
2018
2019
2020
Amfetamin
Haschisch
Heroin
Kokain
Marihuana
Methamfetamin
NPS-Fertigprodukt
NPS-Reinsubstanz
Psilocybin
16.291
108.905
7.403
3.038
180.983
5.287
30.663
212
349
13.019
46.871
2.861
2.719
93.538
3.113
2.558
11
305
92.585
14.822
1.307
4.673
155.121
13.491
3.004
130
191
Veränderung
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.15)
sätzen, die teilweise spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter
0911 21 12-10 30
Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- im dichten Schneetreiben auf das Dach
kommissariat K 44 die Ermittlungsverfah- eines mehrstöckigen Wohnhauses, sodass der Einsatz von Feuerwehr und Verren „Pinocchio“
und „Gladiator“ geführt.
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
handlungsgruppe der Polizei erforderlich
Beide Verfahren wurden aufgrund von wurde.
Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand Hervorzuheben ist die Sicherstellung der
war der Handel mit unterschiedlichen für Mittelfranken bislang einmaligen EinBetäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin zelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin.
und Marihuana), jeweils in Mengen im Auch für den Zuständigkeitsbereich der
zweistelligen Kilogrammbereich, durch Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war
Tätergruppierungen aus Nürnberg und es die größte Sicherstellungsmenge aus
Schwabach sowie dem Landkreis Roth. der Gruppe der Amfetamine. Die ErmittließenNetzwerken
darüber hinaus Bezüge zu
Beide
wurdeninmit
DieErmittlungsverfahren
Polizei Mittelfranken
den lungen
Sozialen
umfangreichen operativen Maßnahmen einem Parallelverfahren der Kriminalpobegleitet, im Zuge derer Zusammenhän- lizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig
ge zwischen www.facebook.com/polizeimittelfranken
den Tätergruppierungen er- Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergrupkennbar wurden.
www.twitter.com/polizeimfr
pierung nach Nürnberg geliefert worden
www.instagram.com/polizeimfr
Daraus resultierte
schließlich das Er- war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier
mittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt aus Mainz auf frischer Tat bei einer Liefedrei Verfahren kam es mehrfach zu Ein- rung von zehn Kilogramm Marihuana an
einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde
durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung
durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300
Kilogramm Marihuana aufgefunden und
sichergestellt.
Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen
38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden sich
in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth sind auf den Jahresbeginn
2021 terminiert.
Durch das K 44 konnten insgesamt
66 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück
Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur
Vermögensabschöpfung beschlagnahmt
werden.
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
39
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.16 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität sank erneut beachtlich um 252 auf insgesamt 2.865
Delikte (8,1 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 0,8 % auf nun 86,4 %.
2.2.16.1 Gewalt gegen
Polizeibeamte (GewaPol)
Bei den GewaPol-Fallzahlen zeigt sich
im Vergleich zu den beiden Vorjahren
erneut ein Anstieg bei den Delikten
insgesamt, bei der Anzahl der Tatverdächtigen und bei der Anzahl der geschädigten Polizeibeamte/-innen.
Die Statistik für das PP Mittelfranken
weist insgesamt 1.051 Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen“
aus. Im Vergleich zum Vorjahrjahreszeitraum ist damit ein Anstieg um 77
Fälle (7,3 %) zu verzeichnen. Seit der
Ersterfassung von GewaPol-Fällen im
Jahr 2010 messen wir erst zum dritten
Mal einen Wert im vierstelligen Bereich (2017 bei 1.054, 2016 exakt 1.000).
Erfreulich ist, dass im vergangenen
Jahr 1.045 GewaPol-Fälle geklärt werden konnten (Aufklärungsquote rund
99 %).
Mit dem Anstieg der Fallzahlen stieg
auch die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt von 816 im
Jahr 2019 auf 850 im Jahr 2020 (4 %),
darunter auch die ausländischen Tatverdächtigen, deren Anzahl erneut von
197 im Jahr 2019 auf 233 im Jahr 2020
anstieg (15,5 %).
Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen im Verhältnis zur Anzahl al-
ler Tatverdächtigen lag im Jahr 2020
bei 27,4 % (Vorjahr 24,1 %) und damit
leicht über dem Durchschnitt der Jahre
2015 bis 2019, in welchen sich der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen
bei etwa 25,0 % einpendelte.
Wie in den Jahren zuvor wurden die
GewaPol-Delikte in erster Linie von
Männern begangen.
Die Anzahl ging hierbei aber leicht
zurück (von 712 auf 703 im Jahr
2020, entspricht 1,3 %). Dagegen
nahm die Anzahl der weiblichen Tatverdächtigen erstmals signifikant
um 43 Personen zu (von 104 auf
147, das entspricht einem Plus von
29,3 %). Die Verteilung der weiblichen
und männlichen Tatverdächtigen hat
sich entgegen des bisherigen langjährigen Trends (Verhältnis ca. 86,0 % zu
14,0 %) im Jahr 2020 leicht in Richtung
der weiblichen Tatverdächtigen verschoben (82,7 % zu 17,3 %).
Die Anzahl der Tatverdächtigen, die
unter dem Einfluss berauschender
Mitteln standen, blieb nahezu unverändert (2020 standen insgesamt 531
Tatverdächtige unter Alkohol- bzw.
Drogen-/Medikamenteneinfluss,
im
Vorjahr waren es 532 Tatverdächtige).
Der Anteil der unter berauschenden
Mitteln stehenden Tatverdächtigen in
Relation zur Gesamtanzahl der Tatverdächtigen lag bisher stets bei etwa
65,0 % oder leicht darüber. Dieser Anteil sank im Jahr 2020 auf 62,5 % und
weist damit den niedrigsten Wert seit
den GewaPol-Aufzeichnungen im Jahr
2010 auf.
2.485 (2019 – 2.095) Polizeibeamte/
-innen wurden im Jahr 2020 Opfer eines GewaPol-Deliktes (+390, entspricht
15,7 %). Das ist der höchste Wert seit
der Erfassung von GewaPol-Delikten
im Jahr 2010. Aufgrund der Opferzählung in der PKS ist aus der Statistik
nach wie vor nicht ersichtlich, ob
GewaPol: Entwicklung der Fall- undEntwicklung
Tatverdächtigenzahl
– Bezirk Mittelfranken
der Fall- und Tatverdächtigenzahl
Fälle
Tatverdächtige
2010
843
722
2011
830
716
2012
915
756
2013
895
702
2014
892
688
2015
927
730
2016
1.000
830
2017
1.054
826
2018
961
790
2019
974
816
2020
1.051
850
2018
1.978
362
2019
2.097
369
2020
2.485
409
GewaPol: Geschädigte und davon verletzte
Polizeibeamte
– Bezirk
Mittelfranken
Geschädigte
und davon verletzte
Polizeibeamte
betrofffene Beamte
davon Verletzte
40
2010
1.655
310
2011
2.000
309
2012
1.820
333
2013
1.777
313
2014
1.819
313
2015
1.874
287
2016
2.106
379
2017
2.116
368
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Die Anzahl der bei der Tathandlung
verletzten Polizeibeamte/-innen stieg
ebenfalls deutlich von 369 im Vorjahr
auf 409 im Jahr 2020 (+40, entspricht
9,8 %). Im Verhältnis zu Gesamtanzahl
liegt der Anteil der verletzten Polizeibeamte/-innen bei 16,5 % und damit im
durchschnittlichen Mittel.
Im Januar 2020 wurde ein Beamter
im Zuge einer „Amokfahrt“ mit einem
Traktor schwer verletzt, im Vorjahr
mussten wir noch drei schwer verletzte
Beamte melden.
Im Jahr 2020 wurde, wie auch im Vorjahr, kein Polizeibeamter des PP Mittelfranken im Einsatz tödlich verletzt.
Abschließend stellen wir das Ranking
der am häufigsten begangenen GewaPol-Delikte im Jahr 2020 dar:
■ Beleidigung 413 Fälle (Vorjahr:
370)
■ Tätlicher Angriff 365 Fälle (323)
■ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 138 Fälle (126)
■ Körperverletzung 46 Fälle (67)
keitszahl errechnet auf 100.000 Einwohner betrug mehr als 190 Vorgänge.
Dies deutet auf eine vergleichsweise
gute Dunkelfeldaufhellung hin. Im Vergleich zum Vorjahr (3.400 strafrechtlich
relevante Vorgänge) wurde im Jahr
2020 nach Fallzahlen keine signifikante Veränderung am Anzeigeverhalten
festgestellt.
Die wenigsten Vorgänge „Häusliche
Gewalt“ waren, genau wie im Vorjahr,
im März zu verzeichnen. Die zwei darauf folgenden Monate blieb die Anzeigebereitschaft leicht unter dem Vorjahr
zurück. Von Juni bis Oktober 2020 stieg
sie an und war durchgängig höher als
2019, insbesondere in den Monaten
September und Oktober. Für die letzten beiden Monate des Jahres 2020
messen wir eine nahezu identische
Anzahl von Vorgängen. Dies ist ein Indiz dafür, dass es während der ersten
Phase des Lockdowns bei den Opfern
ggf. eine zögerlichere Haltung gab, sich
an die Polizei zu wenden.
Bei den Gewaltdelikten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) weisen die
Zahlen keine Zunahme aus. Bei Stal-
king- und Bedrohungssachverhalten
war allerding ein leichter Anstieg zu
erkennen.
Wie auch in den Vorjahren sind etwa 80
Prozent der Geschädigten weiblich.
Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg von ca. 40,0 Prozent (2019)
auf knapp 60 Prozent. Hingegen haben
ungefähr 65 Prozent der geschädigten
Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei 460 Fällen waren Zuwanderer involviert. Die Fallzahlen stiegen hierbei
leicht.
In über 40 Prozent der Fälle (entspricht
mehr als 1.480 Delikte) von Häuslicher
Gewalt waren Kinder anwesend, die
zumindest mittelbar entsprechende
Gewalterfahrungen erleben mussten.
In Mittelfranken wurden bayernweit
die meisten Verstöße gegen das zivilrechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz
angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass
sich die Polizei bei der Sachbearbeitung und durch jahrelange Aufklärungsarbeit Vertrauen erarbeitet hat.
Symbolfoto: sdecoret - stock.adobe.com
darunter Polizeibeamte*innen sind,
die mehrfach geschädigt wurden.
Diese Reihenfolge entspricht der aus
dem Jahr 2019.
2.2.16.2 Häusliche Gewalt
Der Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und
physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften, auch wenn sie sich nach
einer Trennung ereignen und noch im
direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.
Die Zahlen sind nicht der Polizeilichen
Kriminalitätsstatistik
entnommen,
sondern entstammen einem Recherchesystem, welches alle Straftaten in
dem Phänomenbereich Häusliche Gewalt herausfiltert. Gemessen an der
bayerischen Gesamtschau wurden,
ebenso wie in den Vorjahren, bei den
mittelfränkischen Polizeidienststellen
die meisten Anzeigen in diesem Phänomenbereich bearbeitet. Die Häufig-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
41
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Die statistischen Daten weisen vor allem Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit und
das Leben auf. Seit Jahren handeln
spezialisierte polizeiliche Sachbearbeiter bei dem Phänomen mit einem
konzeptionellen Case-Management,
vor allem mit einer strukturierten Risikobewertung unter Einbeziehung von
wissenschaftlichen Tools. Auf diese
Weise kann der dynamische Verlauf
von Gefährdungssachverhalten im Bereich Häuslicher Gewalt angemessen
berücksichtigt werden. Dies soll beispielhaft an einem Fall aufgezeigt werden, der sich im Jahr 2020 zutrug:
Ein 37-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Nürnberg stellte in der
Vergangenheit einer langjährigen Bekannten nach und verübte zahlreiche
Straftaten zu deren Nachteil. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach
der Entlassung aus der Haft nahm er
sofort wieder Kontakt zu der Frau auf.
Eine gerichtliche Schutzanordnung ignorierte er durchgängig. Die Frau war
zwischenzeitlich zu einem neuen Lebenspartner nach Westmittelfranken
verzogen. Unbeeindruckt hiervon versuchte er, ihren neuen Aufenthaltsort
in Erfahrung zu bringen und scheute
auch vor einer Kontaktaufnahme bei
ihren Kindern nicht zurück. Aufgrund
der massiven Drohungen und beharrlichen Nachstellung wurde nach einer
polizeilichen Risikobewertung von
einer erheblichen konkreten Gefahr
für das Leben und die Gesundheit der
Frau ausgegangen. Die zuständige
42
Polizeiinspektion stellte daher beim
zuständigen Amtsgericht einen Antrag
auf einen Präventivgewahrsam. Nach
Sichtung der Aktenlage erließ die Richterin allerdings sogar einen Untersuchungshaftbefehl. Der Gefährder sitzt
seitdem in Haft.
Daneben umfasst „Cybercrime“ auch
solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik
(„Tatmittel Internet“) begangen werden, z. B. Rauschgifthandel und Verbreitung von Kinderpornografie im
Darknet oder Beleidigung in sozialen
Netzwerken.
2.2.17 Straßenkriminalität
In der Polizeilichen Kriminalstatistik
wird der Deliktsbereich „Cybercrime im
engeren Sinn“ insbesondere durch den
Summenschlüssel „Computerkriminalität“ (897000) abgedeckt.
Die Delikte innerhalb des Summenschlüssels Straßenkriminalität nahmen
zum zweiten Mal in Folge ab. Wir messen 14.546 Delikte im Berichtszeitraum
(-4,5 %) bei gleichzeitigem Anstieg der
AQ um 4,3 % auf jetzt 28,3 %.
2.2.18 Cybercrime
Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst
sämtliche Straftaten, die sich gegen
das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder
deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände,
die als „Cybercrime im engeren Sinne“
bezeichnet werden.
Einige Phänomene, die als „Cybercrime“ bezeichnet werden, wie beispielsweise „Gesperrter Computer mittels
Schadsoftware“ oder „Betreiben von
Fake-Shops“, erscheinen in der PKS
als Erpressung oder Betrug. Dies führt
dazu, dass die PKS für den Deliktsbereich Cybercrime nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt.
Cybercrime ist darüber hinaus ein internationales Phänomen und die Täter
agieren oft aus dem Ausland bzw. nutzen Logistik im Ausland zur Tatbegehung. Bislang ist es nicht möglich,
Symbolfoto: Gorodenkoff Productions OU - stock.adobe.com
Polizeiliche Einsätze wegen Häuslicher Gewalt stellen Polizeibeamte vor
große Herausforderungen. Zum einen
können sie mit einer hocheskalativen,
emotionsgeladenen Situation konfrontiert werden, zum anderen zeigt sich
die Brisanz oft auch in der Deliktsqualität. Dies wurde im Jahr 2020 durch die
pandemischen Rahmenbedingungen
zusätzlich verschärft. Im Einvernehmen
mit den Kooperationspartnern mussten z. B. rasche Lösungen gefunden
werden, auch weiterhin den Gefährder
aus der Wohnung zu verweisen oder
gefährdete Personen in Schutzeinrichtungen unterbringen zu können.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Illustration: GGraphicroyalty - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
diese sogenannten Aus-landsstraftaten
in der PKS darzustellen.
Die Fallzahlen der „Cybercrime im engeren Sinn“ (Summenschlüssel Computerkriminalität) sind im Jahr 2020 im
Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen und liegen nun etwas über dem
Niveau des Jahres 2018.
Aktuelle Phänomene
Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des PP Mittelfranken im Jahr 2020 besonders häufig
Fälle im Zusammenhang mit den Phänomenen „Fake-Shop“ und „Ransomware-Angriffe“.
Die beiden Phänomene „Phone-Scam“
und „Sexpressung“, die in den letzten
beiden Jahren besonders häufig zu bearbeiten waren, haben dagegen etwas
an Bedeutung verloren.
Fake-Shop
Bei Verfahren im Zusammenhang mit
„Fake-Shops“ gibt es eine große Anzahl
an Geschädigten. Da zunächst in der
Regel kein Täter und somit kein konkreter Tatort bekannt sind, werden die
Ermittlungen häufig von der Dienststelle geführt, die für die Wohnortadresse
der geschädigten Person zuständig ist.
Die Ermittlungen werden wegen einer
Vielzahl von gleichzeitig Geschädigten
oft auch parallel durch verschiedene
Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, auch bundesländerübergreifend, geführt. Eine Koordination
der Sachbearbeitung bzw. auch das
Führen von Sammelverfahren wird
zwar grundsätzlich angestrebt, ist aber
nicht in allen Fällen möglich.
In einer Arbeitsgruppe des Bayerischen
Landeskriminalamtes wurden gemeinsam mit der „Zentralstelle Cybercrime
Bayern“ (ZCB) der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Kriterien erörtert,
um die koordinierte Sachbearbeitung
zu optimieren. Die im Jahr 2020 bundesweit eingeführte PIAV-Anwendung
(„Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) Cybercrime wird künftig
bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein.
Ransomware-Angriffe
bei Unternehmen
Ransomware-Angriffe sind Cyberangriffe, bei denen die Täter IT-Systeme
verschlüsseln, um anschließend für die
Entschlüsselung Geld in Kryptowährung zu erpressen. Tendenziell ist festzustellen, dass die Angriffe zunehmend
professioneller ausgeführt werden und
gravierendere Folgen haben. Waren bis
vor einem Jahr eher Privatpersonen,
selbstständige Dienstleister und kleinere Unternehmen betroffen, richten
sich die Angriffe derzeit immer häufiger gegen mittelständische und große
Unternehmen.
Die Verschlüsselung des IT-Systems
bei Unternehmen, egal welcher Größe,
führt in der Regel zu dessen vollstän-
diger Handlungsunfähigkeit. Hierbei
drohen der längerfristige Verlust der
Geschäftsbeziehungen und schließlich
die Gefährdung der wirtschaftlichen
Existenz, verbunden mit der Entlassung von Mitarbeitern. Dies, und der
Umstand, dass die Täter im Vorfeld
der Verschlüsselung die Systeme oft
auch ausspähen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche
Mitarbeiterdaten erlangen, bedingt,
dass die Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, sich mit den
Tätern zu arrangieren.
Neben den polizeilichen Ermittlungen
hinsichtlich möglicher Tatverdächtiger
liegt der Schwerpunkt der polizeilichen
Tätigkeit bei derartigen Delikten in der
Beratung der Unternehmen. Die Polizei
kann dabei mittlerweile auf umfangreiche Erfahrungswerte und das Wissen
von spezialisierten Fachkräften zurückgreifen.
Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken
Jahr
2018
2019
2020
Fallzahlen
2.617
2.366
2.758
Bemerkt ein Unternehmen den Angriff,
ist Eile geboten. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird das
Polizeipräsidium Mittelfranken künftig auch sogenannte „Quick Reaction
Teams“ einsetzen, die sehr zeitnah vor
Ort bei den Unternehmen die (forensischen) Erstmaßnahmen durchführen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
43
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung
Markante Veränderungen ergaben sich
v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen:
Eine eindeutige Aussage, wie stark sich
die „Corona-Pandemie“ und die damit
verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann
anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es
gibt bei der Interpretation der Daten
sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die
Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken
registriert wurden, sind mit 19 Fällen
von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung.
■ Der erneute leichte Anstieg der
Sexualdelikte ist, wie auch schon
im Vorjahr, auf den Tatbestand
„Verbreitung, Erwerb, Besitz von
Kinderpornografischen Schriften
zurückzuführen. Ein Einfluss der
„Corona-Pandemie“ ist hier nicht
ersichtlich.
■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein
Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig
möglich. Dennoch erscheint die
Korrelation zulässig, dass sich die
Einschränkungen des öffentlichen
Lebens, wie z. B. die Absage vieler
Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt
haben.
■ Die Einflüsse von Corona sind wohl
bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde
sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder
Insgesamt gehen die Straftaten in der
PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch
2020 wurde ein deutlicher Rückgang
registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl,
durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich
aber grundsätzlich, wenn auch vielleicht in der Effektstärke beeinflusst,
in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein.
pandemiebedingt
betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und
sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst.
■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender
Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den
Rauschgiftdelikten sind in hohem
Maße durch die Kontrolltätigkeiten der Polizei beeinflusst, die
meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von
Personen im öffentlichen Raum
stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben
sich deshalb zwangsläufig mehr in
privaten Räume verlagert, polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind
dort deutlich eingeschränkt.
2.2.19.1 Kriminalität im
häuslichen Umfeld
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie
wird in der Öffentlichkeit häufig über
die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen
auf Familien und ihr häusliches Umfeld
diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele
Befürchtungen zu steigender Gewalt in
diesem Bereich.
PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt
500
PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Bezirk Mittelfranken
8000
450
400
5850
350
5814
5756
354
5486
300
250
7000
383
6069
320
274
6000
5000
248
4000
200
3000
150
2000
100
1174
1106
1118
1038
993
50
34
29
25
33
27
2016
2017
2018
2019
2020
0
0
Sexualstraftaten
44
1000
Staftaten gegen das Leben
Straftaten gesamt
Körperverletzungsdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Mit den Zahlen der PKS des Regierungsbezirkes Mittelfranken lässt sich
diese Vermutung über die Recherche
geklärter Fälle, bei denen die Opfer/
Geschädigte mit den Tatverdächtigen
in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen.
Die Grafik (PKS Opfer und Geschädigte
im gemeinsamen Haushalt) gibt einen
Überblick über die Entwicklung der
letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Bereiche
Tötungs-, Sexual- und Körperverletzungsdelikte.
Abgesehen von den Sexualdelikten
sind hier keinerlei signifikante Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten
Steigerungen bei den Sexualdelikten
sind lediglich bis zum Jahr 2019 erkennbar. Im Jahr 2020 kam es auch
hier zu einem leichten Rückgang. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten
Hellfeld der PKS bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt im häuslichen Umfeld der Menschen erkennbar sind. Anzumerken ist
jedoch, dass in diesem Bereich, verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem
besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei nicht zur Kenntnis
gelangen) auszugehen ist, zumal für
die Betroffenen i. d. R. auch andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht
wirken konnten. Statistisch belegbar
ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu
mangelt es uns bislang an objektiven
Erkenntnissen.
2.2.19.2 Suizide
Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise
Suizide – Bezirk Mittelfranken
wertet. Das ist zwar unüblich, handelt
es sich hierbei doch um „weiche“, noch
nicht abschließend validierte Zahlen,
hilft in dieser außergewöhnlichen Zeit
jedoch dabei, bestimmte statistische
Entwicklungen „pandemisch zu interpretieren“.
Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher
Erfassungsregeln mit der PKS nur bedingt vergleichbar, worauf wir ausdrücklich hinweisen, unterstützen
daher nur prognostische Aussagen.
Mit dieser Auswertung kann z. B. die
Fallzahlenentwicklung in den einzelnen Monaten, vor und nach Pandemiebeginn verglichen und dargestellt
werden.
auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken
2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar
angestiegen, befinden sich jedoch eindeutig innerhalb des üblichen Schwankungsbereiches der Vorjahre.
2.2.19.3 Entwicklung
bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche im
Jahresverlauf 2020
Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche parallel anhand der
Fallzahlenentwicklung aufzeigen zu
können, wurde (ausnahmsweise) das
polizeiliche
Vorgangsbearbeitungsprogramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner
grundsätzlichen Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen
und Analysen geben damit stets den
aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch
auf rückwirkende Zeiträume durch
laufende Ermittlungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich
ändern kann. Gleichwohl lassen sich
anhand der jeweiligen Entwicklungen
Tendenzen feststellen und zueinander
in Verhältnis setzen.“) zur PKS ausge-
Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind lediglich bei
den Körperverletzungen, den Eigentumsdelikten, insbesondere dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor allem
aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenanzeigen möglich. Deren Anzahl lag während der stärksten coronabedingten
Einschränkungen im Frühjahr und ab
Herbst 2020 besonders hoch.
IGVP-Auswertung
ausgewählte Deliktsgruppen – Bezirk Mittelfranken
IGVP Auswertung
ausgewählte Deliktsgruppen
Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche
1
Monat
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung
StGB - Körperverletzung
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch
StGB - Besonders schwerer Diebstahl
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
Ordnungswidrigkeiten
Selbsttötung
Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte)
1
80
660
1.012
538
78
2.906
30
5.304
2
69
710
1.135
560
77
2.573
34
5.158
3
49
707
969
554
52
4.750
34
7.115
4
64
622
702
555
23
7.945
20
9.931
5
79
751
834
583
51
4.089
33
6.420
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
6
112
758
1.031
556
45
3.201
47
5.750
7
127
933
1.207
617
34
2.747
41
5.706
8
113
813
1.090
544
74
2.502
32
5.168
9
114
715
1.027
767
63
3.163
48
5.897
10
88
755
1.106
717
54
3.720
28
6.468
11
80
552
984
542
45
4.721
38
6.962
12
115
490
767
328
30
5.070
32
6.832
45
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: Jonathan Stutz - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.20 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
Der nachfolgende Bericht basiert auf
den KTA-PMK-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen,
die im Wege des kriminalpolizeilichen
Meldedienstes dem BLKA übermittelt
und in der Falldatenbank für politisch
motivierte Kriminalität (PMK) gespeichert worden sind.
Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen
Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel
§§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung
der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben
war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B.
Körperverletzung, Sachbeschädigung
oder Beleidigung, aus einer politischen
Motivation heraus begehbar.
PMK-Gesamt – Bezirk Mittelfranken
2.2.20.1 Entwicklung
der PMK-Gesamt
Im Berichtszeitraum 2020 waren 842
politisch motivierte Straftaten in Mittelfranken zu verzeichnen. Dies stellt
im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg
um sieben Fälle bzw. um 0,8 % dar. Von
den 842 Fällen sind 24 Straftaten der
Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die Aufklärungsquote (AQ) liegt mit
47,1 % auf dem Niveau des Vorjahres
(48,3 %).
2.2.20.2 Entwicklung
der PMK-Links
Im Phänomenbereich „Links“ wurden
im Berichtszeitraum 2020 insgesamt
199 Straftaten registriert. Die Fallzahlen
sind um 27 Fälle bzw. 15,7 % gestiegen.
Von den 199 Fällen sind neun Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
PMK-Links – Bezirk Mittelfranken
46
Die AQ liegt bei 20,6 % (Vorjahr: 30,8 %).
Die linke Szene in Mittelfranken setzt
sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen.
Das Mobilisierungspotential innerhalb der gut vernetzten Szene beläuft
sich auf mehrere hundert Personen.
Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell
aufgegriffen und im Rahmen eigenhändig geplanter Aktionen umgesetzt.
Kernthemen linker Ideologie sind u. a.
Antifaschismus, Antirassismus, Antirepression, Antimilitarismus, Antikapitalismus, Anti-Globalisierung und die
Sozialpolitik. Zentrale Themenfelder
im Berichtszeitraum waren der
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Kampf gegen Rechtsextremismus, die
Innen- und Sicherheitspolitik sowie die
Gentrifizierung.
monstrierende Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten.
Im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht die Partei „AfD“ seit ihrer
Gründung im Fokus linksextremistischer Aktionen. Die reine Existenz der
Partei und deren Präsenz in Bund und
Ländern wird als Beleg für den Rechtsruck in der Gesellschaft gewertet. Von
einem linksideologischen Standpunkt
aus betrachtet sind Straftaten und
Aktionen zum Nachteil von Veranstaltungen der Partei, deren Funktionären
bzw. Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. In Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch
Übergriffe auf Informationsstände bei
Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl
von bzw. Sachbeschädigung an Wahlplakaten, öffentlichen Outings von
Parteifunktionären sowie Sachbeschädigungen an deren Wohnhäusern und
Fahrzeugen.
2.2.20.3 Entwicklung
der PMK-Rechts
Die Gentrifizierung des Nürnberger
Stadtteils Gostenhof hat innerhalb
der linken Szene nach wie vor eine
hohe Bedeutung. Im Berichtszeitraum
2020 kam es neben gezielten Sachbeschädigungen zum Nachteil von Immobiliengesellschaften auch erneut
zu Vandalismus bei Straßenfesten, Reviermarkierungen und Sachbeschädigungen durch Graffiti mit politischem
Inhalt.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verbundenen Risiken
und damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen werden in der linken
Szene unterschiedlich bewertet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung repressiver Maßnahmen besteht zudem
die Angst vor dem „Überwachungsstaat“ und dass die verhängten Corona-Maßnahmen auch über die Pandemie hinaus bestehen bleiben könnten.
Von dem gemäßigteren Teil des linken
Spektrums werden die verhängten
Maßnahmen akzeptiert. Die in diesem
Zusammenhang durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten
sich in erster Linie gegen ebenfalls de-
Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 343 Straftaten und somit 68 bzw.
16,5 % weniger als im Vorjahreszeitraum registriert. Acht Straftaten sind
der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die AQ ist auf 57,4 % gestiegen (Vorjahr:
50,9 %).
Der deliktische Schwerpunkt im Phänomenbereich „Rechts“ liegt mit 207
Fällen bei den Propagandadelikten
(z. B. öffentliches Zeigen und Rufen verbotener Parolen oder Schmieren von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). In der Regel zielen diese
Delikte auf das zur Schau stellen der
eigenen politischen Einstellung.
Die rechtsextremistische Szene in Mittelfranken ist nach außen in Parteien
wie der „NPD“, „Der III. Weg“ oder dem
„Bündnis für Ausländerstopp“ erkennbar. Außer Flugblattverteilungen gab
es im Berichtszeitraum keine größeren öffentlich wahrnehmbaren Auftritte. Eine zunehmende Gefahr besteht
durch das frei im Netz und in Chatgruppen kursierende rechtsextreme Gedankengut. Das Attentat auf den Kasseler
Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, das
versuchte Tötungsdelikt zum Nachteil
der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker oder der terroristische An-
Symbolfoto: polizei-beratung.de
KRIMINALITÄT
schlag von Halle zeigen nachdrücklich
auf, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene auch Radikalisierungsprozesse von Einzelpersonen, losgelöst von größeren Gruppierungen,
stattfinden. Als exemplarisch ist die
Festnahme einer 54-jährigen Frau aus
dem Landkreis Nürnberger Land zu benennen. Diese versandte im Frühjahr
2020 mehrere Drohbriefe zum Nachteil
mittelfränkischer Lokalpolitiker, eines
Flüchtlingshelfervereins und einer Moschee. In den Briefen befanden sich
Patronenhülsen und Grußkarten mit
ausländerfeindlichen Äußerungen. Die
umfangreichen Ermittlungen der diesbezüglich eingerichteten SOKO bei der
KPI Schwabach ergaben zudem, dass
die Tatverdächtige Polizeibeamte und
politische Mandatsträger als mögliche
Anschlagsopfer ausgespäht hatte, indem sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen auskundschaftete. Die Bundesanwaltschaft erhob
am 19. Januar 2021 u. a. Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat gem.
§ 89a StGB.
PMK-Rechts – Bezirk Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
47
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
PMK-ausländische
Ideologien
Bezirk
Mittelfranken
Entwicklung
der –
PMK
- ausländische
Ideologie
Die Veranstaltungs- und Protestformate im Zusammenhang mit der CoronaPandemie wurden auch von Rechtsextremisten als Plattform genutzt.
Aktivisten beteiligten sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-Media-Kanälen und versuchten, in Online-Beiträgen die Kritik
an den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel
für die eigene staats- und verfassungsfeindliche Propaganda zu nutzen. Sie
erhoffen sich dadurch, Anschluss an
bürgerliche Corona-Debatten herzustellen und so über den eigenen Anhängerkreis hinaus zu wirken.
76
80
60
50
40
34
25
30
20
0
14
7
10
2016
2.2.20.4 Entwicklung der
PMK-Ausländische Ideologie
Im Phänomenbereich „ausländische
Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum
2020 insgesamt 25 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 46 Fälle bzw.
64,7 % dar.
Die AQ liegt bei 40 % (Vorjahr: 36,6 %).
Ein Delikt ist dem Bereich der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
2017
2018
9
48
8
5
1
0
0
Straftaten Gesamt
davon Gewaltdelikte
2.2.20.5 Entwicklung der
PMK-Religiöse Ideologie
8
2017
2020
Die in den letzten Jahren durchgeführten türkischen Militäroffensiven
auf durch Kurden besetzte Gebiete im
Norden Syriens und des Irak führten in
Mittelfranken zur Gründung des „Bündnis für Frieden in Kurdistan/Afrin“, ein
Konglomerat linker- bzw. kurdischer
Organisationen. Im Lichte der bundesweiten Protestaufrufe und -aktionen
kam es 2020 auch in Mittelfranken erneut zu Solidaritätskundgebungen.
9
2016
2019
komplex. Vor diesem Hintergrund ist
auch weiterhin mit der öffentlichen
Thematisierung außerdeutscher Konflikte in Mittelfranken, insbesondere in
Nürnberg, zu rechnen. Teile der linken
und linksextremistischen Szene treten
dabei unterstützend auf.
PMK-religiöse Ideologien
– Bezirk
Mittelfranken
Entwicklung
der PMK
- religiöse Ideologie
0
1
prokurdischen Organisationen zusammen. Insbesondere der Verein „Medya
Volkshaus e.V.“ trat in den vergangenen
Jahren als Hauptakteur kurdischer Bestrebungen in Erscheinung. Dabei erfuhr der Verein von jeher Unterstützung
durch deutsche und türkische linke Organisationen.
Eine Entspannung bzw. Lösung multiethnischer Konflikte im Nahen Osten ist
in naher Zukunft nicht zu erwarten. Die
politische Lage in Syrien, dem Nordirak und der Türkei bleibt unverändert
Der Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken insbesondere aus diversen türkisch linksorientierten, türkisch nationalen und
9
3
0
Straftaten Gesamt
Eine substantielle Beeinflussung oder
systematische Unterwanderung der
Anti-Corona-Protestformate durch extremistische Akteure konnte in Mittelfranken bislang nicht festgestellt werden.
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
71
70
2018
0
2019
davon Gewaltdelikte
2020
Der Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ wurde 2017 neu im Definitionsfeld der politisch motivierten Kriminalität eingeführt. Zuvor wurden
diesbezügliche Straftaten statistisch
im Phänomenbereich „ausländische
Ideologie“ geführt. Im Berichtszeitraum
2020 waren insgesamt acht Straftaten,
davon eine Gewalttat, zu verzeichnen.
Die AQ liegt bei 75,0 % (Vorjahr: 88,9 %).
Die anhaltenden Konflikte im Nahen
Osten wirken sich unverändert negativ
auf die Sicherheitslage in Deutschland,
Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr
2015 und der damit einhergehenden,
in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg das Risiko terroristischer Anschläge signifikant an.
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht in Deutschland die
anhaltend hohe Gefahr jihadistisch
motivierter Gewalttaten weiter fort.
Diese kann sich jederzeit in Form von
gefährdungsrelevanten Ereignissen bis
hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen
oder autonom agierenden Gruppen,
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: thauwald-pictures - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegsgebieten stellen hier ein besonderes
Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu
beschaffenden und einzusetzenden
Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw,
hat an Bedeutung gewonnen.
2.2.20.6 Entwicklung
der PMK-Nicht zuzuordnen
Im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ wurden im Berichtszeitraum 2020
insgesamt 267 Straftaten registriert.
Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr
einen Anstieg um 95 Fälle bzw. 55,2 %
dar. Von den 267 Fällen sind fünf Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.
Die AQ liegt bei 42,7 % (Vorjahr: 62,2 %).
ten. Obgleich sich in Mittelfranken z. B.
Gruppierungen wie „Die Corona-Rebellen Widerstand 100“ bildeten, handelt
es sich grundsätzlich um ein „heterogenes Protestfeld“, das weder über eine
zentrale Organisationsstruktur noch
über eine kohärente politische Ausrichtung verfügt. Ideologisch durchaus
unterschiedlichen Ursprungs vereint
die sogenannten „Corona-Leugner“
die Ablehnung des Staates und seiner
Maßnahmen. Dabei vermischen sich
rechtsextremistische Ideologie und Kapitalismuskritik mit Verschwörungsmythologie und neuen Phänomenen wie
der „QAnon“-Bewegung und dem Glauben an einen vermeintlichen „Deep
State“. Grundsätzlich muss daher mit
dem Versuch der Einflussnahme extremistischer Akteure auf Anti-Corona-Kundgebungen gerechnet werden.
Eine substantielle Beeinflussung oder
systematische Unterwanderung der
Anti-Corona-Protestformate konnte in
Mittelfranken bislang nicht festgestellt
werden.
2.2.20.7 Reichsbürger/
Selbstverwalter
Der Phänomenbereich „Sonstige/
nicht zuzuordnen“ wurde im Berichtszeitraum 2020 maßgeblich durch die
Protestaktionen und Kundgebungen
gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Reichsbürgerbewegung geprägt. Mit der Verbreitung des
Coronavirus im Frühjahr 2020 reagierten Teile der Bevölkerung auf staatliche
Infektionsschutzmaßnahmen
zunehmend kritisch. Es entstand eine
bundesweit agierende Protestbewegung, bei der neben einer Vielzahl
verunsicherter Bürger auch erstmalig
Anhänger ursprünglich politisch opponierender Strömungen (Links, Rechts)
zusammen mit Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern demonstrier-
PMK-nicht zuzuordnen
– Bezirk
Entwicklung
derMittelfranken
PMK - nicht zuzuordnen
300
267
250
200
172
156
141
150
100
71
50
0
8
6
2016
2017
Straftaten Gesamt
7
2018
5
4
2019
davon Gewaltdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2020
Der Anstieg der Fallzahlen ist maßgeblich auf versammlungsbezogene Straftaten sowie Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die Bayerische
Infektionsschutzverordnung zurückzuführen. Darüber hinaus ließen viele
Bürger in persönlichen Schreiben an
politische Mandatsträger ihrer Frustration freien Lauf. Diese enthielten neben
sachlicher Kritik auch häufig Anfeindungen mit beleidigenden, bedrohenden und somit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Die Reichsbürgerbewegung wurde
durch die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen mit neuem Leben erfüllt.
Konnte in den vergangenen zwei Jahren noch eine Stagnation bzw. eine
leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde
diese Entwicklung mit dem Ausbruch
der Pandemie ins Gegenteil gekehrt.
Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland
ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen
sich als außerhalb der Rechtsordnung
stehend an. Dabei bedienen sie sich
unterschiedlicher Argumentationmuster. Sie halten sich nach wie vor für
Bürger des Deutschen Reichs, welches
lediglich handlungsunfähig sei. Vorrangiges Ziel ist demnach die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen Reichs.
Im Gegensatz zu den sog. „Reichsbürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“
Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches
überzeugt sind, sondern durch eine
Erklärung ihren „Austritt“ aus der
Bundesrepublik mitteilen und nach eigener Auffassung damit nicht mehr den
geltenden Gesetzen unterworfen seien.
Die dafür genutzten Argumente sind
jedoch im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der sog. „Reichsbürger.“
In Mittelfranken waren mit Ende 2020
insgesamt 551 Personen (Vorjahr: 537)
als sog. „Reichsbürger/Selbstverwalter“ identifiziert.
49
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.21 Organisierte
Kriminalität
2.2.21.1 Kriminalitätsphänomen Rocker
In Mittelfranken kann die Rockerlage
nach wie vor – wie auch im restlichen
Bayern – weitestgehend als unauffällig
betrachtet werden. In der Öffentlichkeit waren nahezu keine Auseinandersetzungen (wie in anderen Bundesländern) wahrzunehmen.
Auch nach der Bestätigung des Kuttentrageverbotes durch das BVerfG mit
Urteil vom 09.07.2020 (1 BvR 2067/17
u. a.) meiden die „Outlaw Motorcycle
Gangs“ (OMCG) scheinbar weiterhin öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen, wobei durch das Befolgen
des Trageverbotes auch das Erkennen der Zugehörigkeit für Behörden
wesentlich erschwert ist. Wegen der
Corona-Pandemie waren öffentliche
und clubinterne Veranstaltungen 2020
zum Großteil ausgefallen, sodass auch
weniger polizeiliche Feststellungen getroffen werden konnten.
OMCG- bzw. zwei Supporter-Chaptern
bekannt.
Bei der einen in Mittelfranken verbliebenen rockerähnlichen Gruppierung
„United Tribuns“ gab es im Berichtsjahr
sowohl in der Führung als auch bei den
Mitgliedern einen starken Wechsel. Aktuell sind zehn Mitglieder bekannt.
Bedingt durch die Auflösungen/Austritte und einen Wohnortwechsel in einen
anderen Regierungsbezirk haben oder
hatten – trotz eines Neuzugangs – derzeit sechs MC-Angehörige (Vorjahr:
acht) Bezüge zur Türsteher-/SecurityBranche. Ferner sind insgesamt zwölf
Personen bekannt, die der Hooligan-,
rechten und/oder Reichsbürgerszene
zugehörig sind oder waren (Mehrfachzugehörigkeit möglich).
An Veränderungen konnten bei den
mittelfränkischen OMCG festgestellt
werden, dass der „Gremium MC Nürnberg“ zu Beginn des Jahres sein Clubhaus aufgab und das Chapter geschlossen wurde. Dies schlug sich erneut in
der gesunkenen Gesamt-Mitgliederzahl für Mittelfranken nieder und entspricht auch der vom BKA bereits im
Lagebild 2019 ermittelten bundesweiten Tendenz.
Laut dem letzten BLKA-Lagebild Rockerkriminalität (Stand 31.12.2019)
werden in Bayern ca. 1.000 Mitglieder
den 65 polizeilich relevanten OMCGChaptern zugerechnet. In Mittelfranken
waren 2020 zum Jahresende 106 Mitglieder (Vorjahr: 127) in sechs (sieben)
Symbolfoto: Jag_cz - stock.adobe.com
Die Mitglieder und Strukturen des
OMCG sind weiterhin vorhanden, wie
u. a. beim für Mittelfranken zuständigen Fachkommissariat 41 in 2020 geführten Ermittlungsverfahren wegen
versuchter räuberischer Erpressung
bzw. Betäubungsmittelhandel in nicht
geringen Mengen durch Mitglieder
eines rumänischen Charters des „Hells
Angels MC“ bzw. der „United Tribuns
Nürnberg“ zeigen. Hierbei konnten
auch Verbindungen beider Gruppierungen zur Rotlichtszene festgestellt
werden.
Die konsequente Entziehung/Verhinderung waffenrechtlicher Erlaubnisse
bei OMCG-Mitgliedern durch die Waffenbehörden in Zusammenarbeit mit
den Rocker-Sachbearbeiter-Dienststellen zeigt nun am Aufkommen neuer
Verfahren Wirkung. Entgegen vorangegangener Jahre musste lediglich eine
waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen
werden, die am 24.02.2020 an die Waffenbehörde zurückgegeben wurde.
Zwei Entzugsverfahren sind wegen eingelegter Rechtsmittel noch nicht abgeschlossen.
2.2.21.2 Menschenhandel/
Prostitution
Im Jahr 2020 war die Ausübung der
Prostitution wegen der Corona-Pandemie lange Zeit untersagt. Nach
dem Lockdown im Frühjahr 2020 und
den Lockerungen der Maßnahmen im
Sommer mussten, wie in anderen Bereichen auch, die Betreiber von Prostitutionsstätten Hygienekonzepte vorlegen und die sexuellen Dienstleistungen
waren nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich.
Obwohl die Prostitutionstätigkeit länger als ein halbes Jahr untersagt war,
wurden neun Ermittlungsverfahren
wegen Zwangsprostitution und
50
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (zu 2.2.21)
Die im Februar 2019 im KFD 4 Nürnberg,
K 41, gegründete EKO „Achilles“ bearbeitet weiterhin mehrere OK-Ermittlungsverfahren einer teilweise in Mittelfranken
ansässigen international agierenden kriminellen Vereinigung.
Die Mitglieder bzw. Gruppierungen dieser
russischen, tschetschenischen und aserbaidschanischen Organisation begingen
Menschenhandel geführt. Diese Anzahl
entspricht (mit Ausnahme 2018) dem
Durchschnitt der zurückliegenden Jahre. Lediglich ein Fall wurde während
des Prostitutionsverbotes angezeigt.
schwere Straftaten u. a. im Bereich der
Eigentums-, Kfz-, Schleusungs- und Korruptionskriminalität. Der zwischenzeitlich abgeschlossene Ermittlungskomplex wegen banden- und gewerbsmäßig
betrügerischen Anmietens und Verschiebens von Luxus-Mietfahrzeugen in mindestens 18 Fällen zentral über Nürnberg
ins osteuropäische Ausland wird seit Anfang 2020 beim Landgericht Nürnberg
aufwändig verhandelt. Fehlende Aus-
Allgemeinverfügung ab 01.12.2020 das
Erbringen von sexuellen Dienstleistungen auch außerhalb von Prostitutionsstätten (z. B. in angemieteten Wohnungen, Hotelzimmern) untersagt.
sagebereitschaft der fünf Angeklagten
und Konfliktverteidigung erforderten
eine akribische Beweisaufnahme der erlangten Erkenntnisse, insbesondere auf
der Vielzahl von Telefonüberwachungen
und Auswertungen von sichergestellten
elektronischen Beweismitteln. Derzeit
sind weitere Verhandlungstermine einschließlich hoher Präsenzzeiten der kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter bis
September 2021 terminiert.
vor viele der Prostituierten aus Südosteuropa. Durch die illegale Prostitutionsausübung in meist unbekannten
Wohnungen, Hotels und Ferienwohnungen besteht die Gefahr (ggf. auch
noch nach der Pandemie) einer örtlichen Verschiebung der Prostitutionsausübung, die wir aber zusammen mit
den Sicherheitsbehörden aufmerksam
beobachten werden.
Trotz Verbots der Prostitutionsausübung und Schließung von Betrieben
wird festgestellt, dass auf den einschlägigen Internetseiten nach wie
vor Anzeigen online geschaltet sind
Bayernweit und auch im Bereich Mittelund Prostituierte in Hotels oder Fefranken ist ein deutlicher Rückgang bei
rienwohnungen ihre sexuellen DienstAnzeigen wegen Zwangsprostitution/
leistungen anbieten. Nachdem diese
Menschenhandel durch überwiegend
Örtlichkeiten nicht als ProstitutionsDa aufgrund der Pandemie spezifische
weibliche Asylsuchende zu verzeichstätten bekannt bzw. bei den KreisverErhebungen nicht repräsentativ darnen. Durch das Bundesamt für Migrawaltungsbehörden angezeigt wurden
stellbar sind, wird auf den Vergleich
tion und Flüchtlinge (BAMF) wurden
(in den Annoncen sind lediglich die tezum Vorjahr verzichtet.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
dem BLKA im Jahr 2020 insgesamt 51
lefonische Erreichbarkeiten und nicht
Fälle (Vorjahr: 299) mitgeteilt, in denen
die Anschriften hinterlegt), sind im BeVon den im Jahr 2020 festgestellten
0911 21
12-10 30
Betroffene in ihrer Anhörung Angaben
darfsfall Aufklärungsmaßnehmen zur
174 Prostitutionsstätten
wurden
13
zu Menschenhandel oder ZwangsErmittlung der Örtlichkeit erforderlich.
von den Betreibern abgemeldet. Mit
prostitution machten. Für den ZustänTrotz der Pandemie mit teils einherVerfügung der 8. pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Bayer. Infektionsdigkeitsbereich des PP Mittelfranken
gehenden Grenzschließungen bzw. erschutzmaßnahmenverordnung sind
wurden 2020 insgesamt 13 derartige
schwerten Einreisebedingungen stamseit 02.11.2020 alle Betriebe bis auf
Anzeigen (54) durch das Fachkommismen angesichts der angespannten
unbestimmte Zeit erneut geschlossen.
sariat 41 bearbeitet.
Zusätzlich hat die Stadt Nürnberg mit
wirtschaftlichen Verhältnisse nach wie
Im vergangenen Kalenderjahr wurden
in Mittelfranken bei 217 durchgeführten Kontrollen insgesamt 257 Prostituierte angetroffen, davon 18 männliche.
Der Ausländeranteil bei den 239 kontrollierten weiblichen Prostituierten betrug 95,0 %.
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
51
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.22 Prävention
Durch verhaltensorientierte Prävention versucht die Polizei, potentielle
Opfer auf Situationen vorzubereiten, in
denen es zu Straftaten kommen kann.
Die Systematik einer Tat beruht nämlich nicht nur auf den Handlungen des
Täters, sondern es sind immer auch
situative Aspekte zu berücksichtigen.
Zentrale Bedeutung hat hierbei das
Verhalten des Opfers, das im Einzelfall
viel tun kann, um Gefahren oder Schaden abzuwenden. Wer sich zum Beispiel in Eile und gestresst in das dichte
Getümmel der vorweihnachtlichen Innenstädte stürzt (Situation), unterliegt
vor allem dann einem gesteigerten
Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls
zu werden, wenn der Geldbeutel in der
offenen Tasche oben auf liegt (Opferverhalten).
Im vergangen Jahr hatten allerdings
nicht nur Taschendiebe so gut wie keine Tatgelegenheiten. Bedingt durch
die Corona-Pandemie gab es kaum
Möglichkeiten, die handlungsorientierten Ansätze in der polizeilichen
Kriminalprävention umzusetzen. Die
essentiellen Grundlagen dieser Konzepte sind Begegnung und Austausch.
Nicht alle Straftaten lassen sich so einfach verhüten, wie ein Taschendiebstahl. In den Themenfeldern Gewalt,
sexualisierte Gewalt, Mediennutzung
oder Rauschgiftmissbrauch bedarf es
einer kritischen Selbstreflexion, die
professionell moderiert werden muss,
wenn die Präventionsmaßnahmen
greifen sollen. Individuelle Verhaltensänderungen sind keine einfache
Angelegenheit. Gewohnheiten sitzen
tief. Das weiß jeder, der schon einmal
versucht hat, sich das Rauchen abzugewöhnen oder seine Ernährung umzustellen. Die Polizei spricht deswegen
vor allem Menschen in jungen Jahren
an, solange sich kriminovalente Verhaltensweisen noch nicht verfestigt oder
eingeschliffen haben. Ein Großteil der
Konzepte in der verhaltensorientierten
Prävention beruht demnach auf Veranstaltungen an Schulen, im vergangenen Jahr ebenfalls eine besondere
Herausforderung. Neben Unterrichts-
52
ausfällen mussten viele Inhalte im Home-Schooling vermittelt werden. Die
hierfür zur Verfügung stehenden Lernplattformen eignen sich in der Regeln
nicht für die Präventionsangebote der
Polizei. Der klassische (Frontal-)Vortrag
wird in der verhaltensorientierten Prävention mittlerweile durch interaktive
Übungen und Rollenspiele ersetzt, die
sich im Distanzunterricht kaum umsetzen lassen, weshalb es im vergangenen
Jahr zu zahlreichen Terminverschiebungen und schließlich zu Absagen
kam.
Neben Schülern stellen Senioren eine
weitere bedeutende Zielgruppe für die
verhaltensorientierten
Kriminalprävention dar, die wir schwerpunktmäßig
und auf vielen „Kanälen“ anzusprechen versuchen. Nachdem auch hier
pandemiebedingt
Veranstaltungen
in Seniorenheimen und anderen Örtlichkeiten abgesagt werden mussten,
wurde versucht, die Zielgruppe durch
andere Formen der Informationsvermittlung zu erreichen. Wie in den Vorjahren wurde die Kampagne zur Bekämpfung des Telefonbetruges weiter
ausgebaut. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurden ansprechende Kurzfilme im sog. Fahrgastfernsehen gezeigt,
die das Phänomen verdeutlichen sollen. Die Puppen „Gundi“ und „Gerch“
von der Polizeipuppenbühne des Polizeipräsidium Mittelfranken erklären in
wenigen Sekunden, wie der Enkeltrick
funktioniert oder was zu tun ist, wenn
falsche Polizeibeamte oder Schockanrufer am Telefon sind.
Nachdem inzwischen viele Senioren
nun auch in Sozialen Medien unterwegs sind, wurden die Spots auch über
diese Kanäle veröffentlicht. Dabei sind
nicht nur Senioren betroffen. Der Trickbetrug gehört zu den Phänomen, die
auch während der pandemiebedingten Einschränkungen verfangen. Gerade dann, wenn sich gesellschaftliche
Veränderungen vollziehen und eine
allgemeine Verunsicherung um sich
greift, haben es Betrüger besonders
leicht, ihr Ziel zu erreichen. Von den
Präventionsdienststellen in Mittelfranken wurden aus diesem Grund diverse
Informationsschriften erarbeitet, die
für Aufklärung sorgen sollen.
Die Botschaften sind einfach und allgemein gültig. Die Bürgerinnen und
Bürger werden aufgefordert, sich nicht
unter Druck setzen zu lassen und erst
einmal mit einer Person ihres Vertrauens zu sprechen, bevor sie Geld an Unbekannte übergeben. Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit und im
Zweifel sollten Betroffene nicht
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
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zögern, die Polizei einzuschalten. Die
größte Herausforderung für die Präventionsbeamten besteht allerdings darin,
Problembewusstsein zu schaffen. Die
Resilienz bei Betrugsdelikten endet mit
der eigenen Vorstellungskraft, sodass
viele Menschen der Meinung sind, ihnen könne so ein Missgeschick nicht
widerfahren. Dabei kann jeder zum
Opfer werden, denn die Täter agieren
kommunikativ hoch professionell und
sind extrem gewandt. Man muss sich
deshalb auch nicht schämen, wenn
man vertrauensselig zum Opfer geworden ist und sollte sich sofort an die
Polizei wenden.
Während also viele Angebote der verhaltensorientierten Prävention coronabedingt ausfallen mussten, stand
die Prävention nicht still. Bestehende
Konzeptionen wurden weiterentwickelt, an die pandemischen Bedingungen und Kriminalitätsphänomene
angepasst und es wurden auch neue
Themenbereiche angegangen. So wurde anlassbezogen zum Beispiel ein
Konzept erarbeitet, das die Sicherheit
von Amts- und Mandatsträgern thematisiert. Ferner wurde ein Elternbrief für
die Nutzung von Smartphones durch
Kinder im Grundschulalter entworfen,
der mittlerweile bayernweit übernommen wurde. Unabhängig davon meldeten sich mehrere Mitarbeiter aus
der verhaltensorientierten Prävention
für die „Contact-Tracing-Teams“ der
Gesundheitsbehörden, die im vergangenen Jahr von Polizeibeamten unterstützt wurden, und leisteten so präventive Arbeit im Gesundheitswesen.
In der technischen Kriminalprävention
stellen wir ebenfalls einen deutlichen
Rückgang der Beratungszahlen fest.
Trotzdem ließen sich noch 636 Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten
zur sicherungstechnischen Aufwertung
ihrer Wohnung beraten (im Vorjahr fanden noch 1.630 derartiger Beratungsgespräche statt). Dazu kamen noch 20
Infostände und 16 Bürgersprechstunden, die im Bereich der KPI Schwabach
in den Rathäusern angeboten werden
konnten, so lange es die Infektionslage
zuließ.
Letztendlich bedarf es der persönlichen Ansprache, um Menschen von
der manipulativen Macht der Betrüger
zu überzeugen. Die klassischen Methoden in der verhaltensorientierten Prävention mussten sich am Infektionsrisiko messen lassen und waren dann
oft nicht vertretbar. Das Gesicht der
polizeilichen Präventionsbeamte/-innen wurde zudem durch den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz verdeckt,
sodass es auch außerhalb des strengen
Lockdowns schwierig war, Bürgerinnen
und Bürger persönlich anzusprechen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
53
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg
518.370
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.781 Einwohner je km
2
23,3 %
37.683
Häufigkeitszahl
7.133
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
67,3%
Ausländeranteil
186,38 km²
Fläche
Allgemeines
2.3.1 Gesamtentwicklung
In der Stadt Nürnberg erfassten wir im
Jahr 2020 insgesamt 37.683 Straftaten
in der PKS. Dies bedeutet einen erneuten Rückgang um 1.821 Fälle (4,6 %).
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Nürnberg-Mitte
PI Nürnberg-Ost
PI Nürnberg-Süd
PI Nürnberg-West
KFD Nürnberg 1
KFD Nürnberg 2
KFD Nürnberg 3
KFD Nürnberg 4
VPI Nürnberg
GPI Nürnberg-Flughafen
Besonders auffällige Abnahmen stellen wir in den Bereichen der Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung
(18,1 %), Eigentums-/Diebstahlskriminalität (4,9 %), Rohheitsdelikte (6,7 %),
Gewaltkriminalität (12,4 %) sowie der
Rauschgiftdelikte (11,6 %) fest.
Es wird – wie bereits im mittelfränkischen Teil des Sicherheitsberichts –
auch an dieser Stelle noch einmal vorsorglich darauf hingewiesen, dass die
folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten ohne
ausländerrechtliche Verstöße (PKSSchlüssel *890000) dargestellt werden
(vgl. Ziffer 2.2.1).
Bei der Betrachtung der registrierten
Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Rückgang 1.502 Delikte, von 38.476 auf
36.974 (3,9 %).
Personal Polizei Nürnberg *
1.900 Beschäftigte
Polizeivollzugsbeamte: 1695
(männlich: 1284, weiblich: 411)
Schutzpolizei: 1043
(m.: 794, w.: 249)
Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 188
(m.: 142, w.: 46)
Kriminalpolizei: 464
(m.: 348, w.: 116)
* Ohne Polizeipräsidium und
Polizeiinspektion Spezialeinheiten
Nordbayern. Stand: 31.12.2020
54
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Straftaten in Nürnberg
10-Jahres-Vergleich
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg
50.000
45.000
40.000
Fallzahlen
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
ohne AufenthG
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
43.280
43.595
44.076
44.928
45.946
45.992
42.948
41.606
38.476
36.974
2.3.2 Aufklärungsquote
AQ (in Prozent) – Stadt Nürnberg
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
0,7 % auf sehr gute 67,3 %; es handelt
sich um den höchsten Wert im ZehnJahres-Vergleich.
2.3.3 Häufigkeitszahl
HZ – Stadt Nürnberg
In der Stadt Nürnberg verringerte sich
die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung zum fünften Mal in
Folge. Mit dem Wert von 7.133 wurde
ein Rückgang von 3,9 % berechnet
(Vorjahr: 7.423).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
55
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) - Stadt Nürnberg
2.3.4 Tatverdächtige
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg
18
Die Nürnberger Polizei ermittelte
im Jahr 2020 insgesamt 16.943 Tatverdächtige (TV), ein Rückgang im
Vergleich zum Vorjahr von 1.915 TV
(10,2 %). Ohne Berücksichtigung der
ausländerrechtlichen Verstöße sank die
Anzahl der Tatverdächtigen von 18.046
auf 16.472 (12.475 männlich/ 3.997
weiblich). Somit wurden auch hier
1.574 TV weniger gezählt als im Vorjahr
(8,7%).
16
Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über 21
Jahre) mit 80,6 %.
2.3.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Bei der Kinderdelinquenz ist zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang zu verzeichnen. Die Anzahl devianter Kinder
(in der PKS registrierte Personen unter
14 Jahre) sank von 520 auf 449 (13,7 %).
Kinder waren hauptsächlich in den Bereichen der Eigentumskriminalität sowie der Rohheitsdelikte in Erscheinung
getreten.
Auch die Anzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen (Personen von 14 bis
15,5
14,8
14
12,8
15,6
15,4
14,7
13,2
13,6
12,3
11,3
12
10
8
6
4
2
0
2016
2017
2018
Gesamt
2019
2020
unter 21 Jahren
18 Jahre) sank nach der Steigerung im
letzten Jahr aktuell von 1.531 auf 1.295
Personen (15,4 %). Das ist beachtlich,
denn in den vergangenen zehn Jahren
wurden damit niemals weniger Jugendliche in Nürnberg straffällig.
Die in Nürnberg straffällig gewordenen
1.295 Jugendlichen fielen insbesondere in den Bereichen der Eigentumskriminalität, Rohheits- und Rauschgiftdelikte sowie Sachbeschädigungen auf.
Bei Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahre) melden wir
ebenfalls einen erneuten Rückgang,
diesmal von 1.707 auf 1.467 Personen
(14,1 %).
Personen unter 21 Jahren waren an
insgesamt 4.525 Straftaten beteiligt
(-15,0 %).
Straftaten, begangen unter Alkoholeinfluss, stiegen insgesamt unwesentlich
um 0,2 %. Bei den Straftaten unter Alkoholeinfluss, begangen durch Tatverdächtige unter 21 Jahren, messen
wir allerdings einen Anstieg auf 13,6 %
(Vorjahr: 11,3 %).
Tatverdächtige - Stadt Nürnberg
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende
Nürnberg
Kinder / Jugendliche– /Stadt
Heranwachsende
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
56
2016
2017
2018
2019
2020
Heranwachsende
2.077
2.073
1.850
1.707
1.467
Jugendliche
1.474
1.495
1.424
1.531
1.295
Kinder
423
480
580
520
449
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
2.3.5.1 Jugendliche
Intensivtäter
Im Stadtgebiet Nürnberg werden
jugendliche Intensivtäter (JUIT) im
Schwerpunkt von Kriminalbeamten
des KFD 2, Kommissariat 22, daneben aber auch von den Jugendbeamten der Schutzpolizeiinspektionen in
einem „personenbezogenen Ansatz“
betreut.
Ziel ist es, sich anbahnende „kriminelle
Karrieren“ frühzeitig zu erkennen und
abzuwenden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigt.
Im Jahr 2020 wurden in Nürnberg 77
Minderjährige und Heranwachsende
von K22 als JUIT geführt, die bezogen
auf die Lebenszeitprävalenz für 2.939
Straftaten verantwortlich waren.
Jugendliche
Intensivtäter
nach Wohnhorten
JUIT
nach
Wohnorten
– Bezirk
Jugendliche
Intensivtäter
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Wohnhorten
sonst. Mfr.; 35;
Nürnberg 23%
Fürth
Erlangen
Erlangen; 7;
sonst.4%
Mfr.
Summe:
96
15
7
35
153
Fürth; 15;
10%
Nürnberg; 96; 63%
Von den 77 Personen hatten 24 nicht
die deutsche Staatsangehörigkeit
(31,0 %).
Von den Nürnberger Schutzpolizeiinspektionen wurden insgesamt 19 Personen als JUIT geführt.
gesondert erfasst, sodass zu ihrem
Bevölkerungsanteil und damit in den
üblichen Relationen innerhalb der gebräuchlichen Indexwerte keine exakte
Aussage getroffen werden kann.
2.3.6.1 Reisende Täter
2.3.6 Kriminalität
durch Nichtdeutsche
(ohne ausländerrechtliche Verstöße)
Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) nahm im Vergleich zum
Vorjahr um 6,4 % ab. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der
TV beträgt in Nürnberg aktuell 44,4 %.
In Relation hierzu beträgt der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,3 %. Die
Anzahl der nichtdeutschen TV sank
parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl
der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigsten Wert
seit 2015. Zuwanderer sind hierbei eine
Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV.
Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2020 um
8,4 % von 5.702 auf 5.223 abnahm. Das
ist beachtlich, denn in den Vorjahren
bewegte sich die Anzahl jeweils zwischen 6.000 und 6.700 TV.
Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 12,7 %.
Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer
werden von den Meldebehörden nicht
Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 55,7 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt
76,7 %.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Wie die nachfolgende Grafik zeigt,
wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt Nürnberg.
Dieser Wert blieb in den letzten Jahren
relativ konstant in etwa auf diesem
Niveau. Nürnberg bleibt also kriminologisches „Attraktionsgebiet“ für diese
Kohorte.
57
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Tatverdächtigenverteilung - Stadt Nürnberg
Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg
22.000
17.000
12.000
7.000
2.000
-3.000
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
TV gesamt
19.213
19.861
19.798
19.458
18.969
18.046
16.472
deutsche TV
11.506
11.313
10.886
10.781
10.392
10.249
9.174
TV nichtdeutsch
7.707
8.548
8.912
8.677
8.595
7.811
7.308
TV nichtdeutsch
ohne Zuwanderer
6.709
6.641
6.718
6.193
6.418
5.702
5.223
TV Zuwanderer
998
1.907
2.194
2.484
2.415
2.109
2.085
TV Tatort - Wohnort - Beziehung / nichtdeutsche Täter
TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
58
2016
2017
2018
2019
2020
TV gesamt
8.912
8.667
8.595
7.811
7.308
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde)
5.158
4.950
4.880
4.488
4.280
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW)
4.308
4.223
4.154
3.703
3.457
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
2.3.7 Kriminalitätsopfer
Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg
Im Jahr 2020 weist die Statistik in der
Stadt Nürnberg insgesamt 7.758 Kriminalitätsopfer aus, ein abermaliger
Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um
387 Personen (4,8 %).
Anzahl Opfer
7.758
33
männlich
4.876
22
weiblich
2.882
11
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
369
39
330
Gewaltkriminalität
Straßenkriminalität
1.646
826
1.195
537
451
289
Raub, räuberische Erpressung
218
157
61
Körperverletzungsdelikte
5.023
3.289
1.734
Straftaten insgesamt
Straftaten gegen das Leben
Der Großteil der Kriminalitätsopfer
sind Erwachsene über 21 Jahre (6.250
Personen). Der Männeranteil beträgt
64,6 %. Die Zahl der Heranwachsenden
liegt bei 598, die der Jugendlichen bei
467 und die der Kinder 443.
Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche)
Einzelbetrachtung
der Delikte ab der
folgenden Seite
PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg
PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Straftaten insgesamt
46.694
43.750
42.590
39.504
37.683
-1.821
-4,6%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
45.992
42.948
41.606
38.476
36.974
-1.502
-3,9%
13
22
335
50
13
25
438
100
9
14
473
88
16
23
507
70
3
16
415
42
-13
-7
-92
-28
-81,3%
-30,4%
-18,1%
-40,0%
22
8
1
-7
-87,5%
124
6.842
241
110
5.496
14.669
10.124
4.718
665
4.545
314
840
456
1.935
6.002
4.552
1.652
4.537
4.120
7.713
984
125
6.439
251
104
5.085
13.100
8.479
3.967
579
4.621
227
742
394
2.276
5.105
3.946
1.422
4.106
4.259
7.121
1.028
105
6.009
200
76
4.742
12.461
7.625
3.559
420
4.836
418
586
405
2.191
5.181
3.989
1.648
4.287
3.767
7.152
709
-20
-430
-51
-28
-343
-639
-854
-408
-159
215
191
-156
11
-85
76
43
226
181
-492
31
-319
-16,0%
-6,7%
-20,3%
-26,9%
-6,7%
-4,9%
-10,1%
-10,3%
-27,5%
4,7%
84,1%
-21,0%
2,8%
-3,7%
1,5%
1,1%
15,9%
4,4%
-11,6%
0,4%
-31,0%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
7.221
288
96
5.782
17.512
11.061
4.500
900
6.451
593
1.004
535
2.890
7.333
6.005
2.552
4.280
4.574
8.736
702
83
6.752
287
106
5.390
15.276
9.954
4.590
844
5.322
710
852
564
2.179
7.180
5.711
2.502
4.188
4.461
7.896
802
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
59
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Ausgewählte Deliktsbereiche
2.3.8 Straftaten
gegen das Leben
Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8)
Die 23 Jahre Frau unterhielt seit etwa
zwei Jahren eine Beziehung zu einem
26 Jahre alten Mann. Aufgrund einer
diagnostizierten Schizophrenie wurden ihm Medikamente verordnet. Vor
der Tat am 10.07.2020 setzte er deren
Einnahme selbstständig ab.
Zur Tatzeit, gegen 04:25 Uhr, befand
er sich zusammen mit der Geschädigten in deren Nürnberger Wohnung
in der Reindelstraße. Im Verlauf eines
krankheitsbedingten „Schubes“ ging
er die junge Frau massiv körperlich
Im Jahr 2020 wurden für Nürnberg 26
Straftaten gegen das Leben zur PKS
gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr
bedeutet dies einen Rückgang um
17 Fälle (39,5 %). Die AQ verringerte
sich um 4,5 % auf nun 88,5 %.
Es wurden drei Mordfälle registriert
(Vorjahr: 16). Beim Totschlag messen
wir 16 Fälle, sieben weniger als im Vorjahr.
In beiden Deliktsbereichen wurden alle
Fälle durch die Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt.
Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8)
Am 12.10.2020 geriet ein 52-jähriger
ukrainischer Asylbewerber mit seiner 46 Jahre alten Ehefrau in Streit.
Als die Geschädigte die gemeinsame
Wohnung in der Platenstraße verlassen wollte, wurde sie von ihrem Mann
2.3.9 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Insbesondere bei den Vergewaltigungen machte sich diese Entwicklung
bemerkbar. Wir registrieren 28 Delikte
(40,0 %) weniger als im Vorjahr. Des
Weiteren messen wir – im Gegensatz
zum mittelfränkischen Durchschnitt –
einen Rückgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern (27,8 %).
Symbolfoto: Tinnakorn - stock.adobe.com
Im Berichtszeitraum registrierten wir
insgesamt 415 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Nürnberg,
ein Rückgang um 92 Fälle oder beachtliche 18,1 %. Gleichzeitig konnten wir
die AQ um 2,1 % auf exakt 80,0 % steigern.
60
Dagegen stiegen die Zahlen im Bereich der Kinderpornografie erneut an
(42,4 %). Diese Entwicklung und die
vergleichsweise hohen Fallzahlen führen wir auf die Aufhellung des Dunkelfeldes zurück, die sich mit der anhaltend intensiven vor allem technischen
Ermittlungsarbeit der Polizei erklärt.
Bei den Sexualdelikten registrieren wir
301 Personen als Tatverdächtige (2019:
353), davon 178 Deutsche (216) und
123 Nichtdeutsche (137).
an. Die Nachbarn hörten deren Hilferufe und verständigten die Polizei.
Bei Eintreffen der Streifen wurde die
Geschädigte leblos in der Wohnung
aufgefunden. Sofort durchgeführte
Reanimationsversuche blieben erfolglos; die Geschädigte verstarb an ihren
schweren Verletzungen.
Der Beschuldigte wurde noch im Tatanwesen angetroffen und festgenommen und im weiteren Verlauf aufgrund
eines Unterbringungshaftbefehles in
einem Bezirkskrankenhaus untergebracht.
verfolgt, eingeholt und mit mehreren
Messerstichen in den Oberkörper getötet. Als Tatmotiv kristallisierte sich
Eifersucht in Verbindung mit Trennungsabsichten der Geschädigten
heraus. Die gemeinsame elfjährige
Tochter befand sich während der Tat
in der Schule.
Für das Jahr 2020 weist die PKS 369
Opfer von Sexualstraftaten aus (ein
Rückgang von 25,2 %), davon 89,4 %
weiblich und 10,6 % männlich. Rund
zehn Prozent der Opfer hatten eine
familiäre/verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen, ca. 31,0 %
hatten weitere räumliche soziale Vorbeziehungen, wie z. B. im Freundeskreis und durch den Beruf. Der Rest
hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV
bzw. ließ sich dies bei den Ermittlungen nicht feststellen.
Von den 415 Sexualstraftaten in Nürnberg ereigneten sich 147 Fälle im öffentlichen Raum. Die nachfolgende
Karte bietet eine Grobübersicht der
hierbei betroffenen Örtlichkeiten, die,
mit Ausnahme eines geografischen
Schwerpunktes in der Innenstadt, relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet
verteilt liegen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Sexualstraftaten
- PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg
Sexualstraftaten PKS-Entwicklung
– Stadt Nürnberg
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
335
438
473
507
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
unter Gewaltanwendung
99
199
270
50
11
100
8
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe
Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet
Anzahl
in %
415
-92
-18,1%
259
183
-76
-29,3%
88
70
42
-28
-40,0%
66
22
62
8
-62
-8
-100,0%
-100,0%
124
40
58
125
40
79
105
177
49
13
83
58
58
57
-20
-40
-22
-16,0%
-100,0%
-27,8%
8
8
17
18
12
-6
-33,3%
83
56
30
79
94
66
63
78
56
88
77
47
89
83
60
1
6
13
1,1%
7,8%
27,7%
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
sonst. Sexuelle Nötigung
46
sexuelle Belästigung
Beleidigung auf sexueller Grundlage
sexueller Missbrauch von Kindern
sexueller Missbrauch von Kindern
durch pornografische Schriften
Exhibitionistische Handlungen
Verbreitung pornografischer Schriften
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften
Veränderung 2019/2020
Verlauf
Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
2
4
8 Kilometer
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
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2
4
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
8 Kilometer
61
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.10 Rohheitsdelikte
der Rückgang im Bereich der Körperverletzungsdelikte (6,7 %). Allerdings
nahmen die Rohheitsdelikte im öffentlichen Raum leicht um 3,1 % zu.
Die AQ blieb mit 88,9 % auf nahezu demselben Niveau wie im Vorjahr
(89,0 %).
In Nürnberg nahm die Zahl der Rohheitsdelikte weiterhin ab, von 6.439
auf 6.009 Fälle (6,7 %). Das ist der niedrigste Wert innerhalb der vergangenen
zehn Jahre. Besonders erfreulich ist
Körperverletzungsdelikte im Öffentlichen Raum –
Stadt Nürnberg
2
4
8 Kilometer
Raubdelikte im Öffentlichen Raum –
Stadt Nürnberg
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
Geografische Schwerpunkte der Raubund Körperverletzungsdelikte befinden sich in der Innenstadt, insbesondere in der Lorenzer Altstadt mit
Hauptbahnhof und Königstorpassage
sowie im Bereich Plärrer.
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
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2
4
0
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8 Kilometer
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
8 Kilometer
2
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8 Kilometer
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
62
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: hotographee.eu - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
2.3.11 Eigentumsdelikte
Abermals erfreulich zeigt sich die Entwicklung bei den Diebstahlsdelikten.
Wir messen mit aktuell 12.461 registrierten Fällen einen erneuten Rückgang um 4,9 % (639 Delikte). Die AQ
stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,3
Prozentpunkte auf 43,5 %.
Ausschlaggebend für dieses gute Ergebnis bei den Diebstahlsdelikten ist
u.a. die Entwicklung der einfachen
Diebstähle, allein hier liegt der Rückgang bei 10,1 %. Damit bestätigt sich
zwar ein länger anhaltender Trend,
Bezüge zu den infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen, jedenfalls hinsichtlich des Ausmaßes der Entwicklung, sind wahrscheinlich.
Bei den schweren Diebstählen (Ein-/
Aufbrüche) ist hingegen ein Anstieg um
4,7 % auf 4.836 Delikte (Vorjahr: 4.621)
gegeben.
Die „Fahrraddiebstähle“ nahmen von
2.276 auf 2.191 Delikte (3,7 %) ab. Rückläufige Zahlen melden wir auch beim
Taschendiebstahl (27,5 %) sowie beim
Ladendiebstahl (10,3 %). Auch hierbei
ist eine Korrelation zu den pandemisch
bedingten Einschränkungen wahrscheinlich.
Die Einbrüche in Gewerbeobjekte verringerten sich im Gegensatz zu den
Fallzahlen der schweren Diebstähle
(s. o.) ebenfalls und zwar mit insgesamt
586 Delikten (21,0 %) signifikant. Das
ist nach der erfreulichen Entwicklung
in den Vorjahren erneut der niedrigste
Wert im Zehn-Jahresvergleich.
Auch beim Kfz-Diebstahl können wir
sehr positive Zahlen vermelden, von
67 auf 21 Fälle (68,7 %). Hier hatten
wir im Vorjahr noch eine Steigerung
und wir haben unsere operativen und
taktischen Maßnahmen nochmals ausgebaut.
Dagegen stieg der Kfz-Aufbruch signifikant von 227 auf 418 Fälle. Ausschlaggebend hierfür ist eine Serie von
Kfz-Aufbrüchen, die bereits Ende 2019
begann, jedoch erst jetzt Eingang in die
PKS fand, nachdem sie 2020 mit der
Festnahme der Täter geklärt werden
konnte.
Analog zum mittelfränkischen Trend
stiegen auch in Nürnberg die Fallzahlen des Wohnraumeinbruchdiebstahles. Wurden im Vorjahr noch 394 Delikte zur PKS gemeldet, so waren es im
aktuellen Berichtszeitraum
Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
63
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
405 Fälle, eine Steigerung um 2,8 %.
Ursächlich hierfür sind zu einem beträchtlichen Teil allerdings Wohnungseinbrüche, die bereits Ende des Jahres
2019 stattfanden, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst 2020
zur PKS (als Auslaufstatistik) gemeldet
werden konnten. Die AQ in Höhe von
16,3 % liegt nur geringfügig unter dem
mittelfränkischen Durchschnitt.
Karte Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg
Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird
von der Bevölkerung auch weiterhin
als besorgniserregendes Phänomen
wahrgenommen und beeinträchtigt
stark das subjektive Sicherheitsgefühl
der Menschen. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch
repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr
2021 fortgeführt.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
2
4
8 Kilometer
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
2
4
8 Kilometer
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
www.facebook.com/polizeimittelfranken
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
64
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: Kzenon - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
2.3.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Die Fallzahlen stiegen um 1,5 % von
5.105 auf 5.181.
Allein beim Betrug – als Unterart des
Phänomens – messen wir eine Steigerung um 1,1 % auf 3.989 Delikte.
Einen nicht unerheblichen Anteil hat
allerdings das Delikt Erschleichen von
Leistungen sowie die Beförderungserschleichung in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei denen es sich jedoch
größtenteils um sog. „Kontrolldelikte“
handelt.
Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
Ein Zusammenhang mit den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben ist
wahrscheinlich, da die Kontrolltätigkeit in den Verkehrsmitteln vor allem
hinsichtlich des dort erforderlichen
Mund-Nasen-Schutzes
ausgeweitet
worden ist.
Die AQ bei den Vermögens- und Fälschungsdelikte stieg um 1,9 % auf jetzt
84,1 %.
2.3.13 Sachbeschädigung
2020 wurden mehr Sachbeschädigungen registriert. Deren Anzahl stieg um
4,4 % von 4.106 auf jetzt 4.287 Fälle,
insbesondere auf Straßen, Wegen und
Plätzen sowie bei den sogenannten
„gemeinschädlichen“ Sachbeschädigungen.
Die AQ stieg insgesamt um 3,8 Prozentpunkte auf im bundesweiten Vergleich
durchaus beachtliche 31 %.
2.3.14 Aufenthaltsgesetz
In Nürnberg messen wir – parallel
zum mittelfränkischen Durchschnitt
– bei den Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen einen Rückgang um 31,0 % (von 1.028 auf 709
Verstöße).
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
2
4
8 Kilometer
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2
4
8 Kilometer
65
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität
Es wurden 11,6 % weniger Verstöße
nach dem Betäubungsmittelgesetz
festgestellt (4.259 auf 3.767 Fälle). Zuletzt unterschritten wir die Marke von
4.000 Delikten im Jahr 2015. Es ist
nicht auszuschließen, dass potentielle Täter nicht nur durch die massiven
Kontrollmaßnahmen der Vorjahre ver-
unsichert, sondern auch durch die im
Zuge der infektionsschutzrechtlichen
Kontaktbeschränkungen nochmals bedeutsam erhöhte polizeiliche Präsenz
abgeschreckt wurden und Straftaten
jetzt auch vermehrt im privaten Bereich und nicht mehr in der Öffentlichkeit begangen werden.
Die Anzahl der Tatverdächtigen sank
von 3.409 auf 3.003.
Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
Die AQ hielt sich nahezu auf Vorjahresniveau und sank minimal um 0,1 % auf
97,1 %.
Der Rückgang von Betäubungsmitteldelikten im Jahr 2020 erstreckt sich in
der Hauptsache auf die allgemeinen
Verstöße mit Cannabis/NpS und Amfetamin (hier vorrangig der Besitz) sowie auf die einfachen Handelsdelikte
(geringe Mengen), mit Ausnahme von
Methamfetamin. Die genannten Delikte sind – typisch für diesen Deliktsbereich – das Ergebnis von proaktivem
Kontrollverhalten.
Im Gegensatz dazu ist ein Anstieg der
qualifizierten Handelsdelikte (nicht
geringe Mengen) bei nahezu allen Betäubungsmittelarten festzustellen. Die
Zahlen resultieren grundsätzlich aus
operativ geführten Ermittlungsverfahren im KFD 4 Nürnberg und zeigen,
dass trotz der Corona-Pandemie der
professionelle Handel mit Rauschgift
nahezu uneingeschränkt weiter betrieben wurde. Diese Entwicklung spiegelt auch das interne Lagebild wider.
Einzeln betrachtet verzeichnen hierbei
die Betäubungsmittel Heroin, Methamfetamin und Kokain den größten Zuwachs.
Das Phänomen des Rauschgifthandels
mit Heroin durch iranische Tätergruppierungen wurde seit 2019 im Ermittlungsverfahren „Perser 3“ bekämpft
und erst im Jahr 2020 abgeschlossen.
Gegen die 70 Beschuldigten wurden inzwischen Haftstrafen von bis zu neun
Jahren ausgesprochen.
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
2
4
8 Kilometer
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://
sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0
66
2
4
Die steigende Tendenz bei Methamfetamin (Crystal) setzt sich auch im Jahr
2020 fort. Diese Steigerungen lassen
sich mit dem Rückgang beim „normalen“ Amfetamin in Einklang bringen.
Als Ursache wird u. a. die Verfügbarkeit großer Mengen an Methamfetamin
aus den Niederlanden angesehen. In
mehreren Ermittlungsverfahren des
KFD 4 Nürnberg erfolgten im Jahr 2020
Sicherstellungen von Methamfetamin
im Kilogrammbereich. Die Herkunft
aus Tschechien spielte dabei eine eher
untergeordnete Rolle.
8 Kilometer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
5.000
100,0
4.500
99,0
4.000
98,0
3.500
97,0
3.000
96,0
2.500
95,0
2.000
94,0
1.500
93,0
1.000
92,0
500
91,0
0
2016
2017
2018
2019
2020
Rauschgiftdelikte
4.574
4.461
4.120
4.259
3.767
AQ in %
97,6
96,0
97,4
97,2
97,1
RG Tote in Nürnberg
20
19
15
34
23
Hauptsache durch proaktiv initiierte
Ermittlungsverfahren generiert.
90,0
zusammen mit Cannabis – trotz Rückgang der Fallzahlen – die am stärksten
vertretenen Betäubungsmittelarten.
Der Vertriebsweg von NpS findet weiterhin hauptsächlich über das Internet
(auch Darknet) mit Postversand statt;
es wurden allerdings auch einige örtliche Produktionsstätten festgestellt.
Wie bereits für das Jahr 2019 festgestellt, haben sich die neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) auf dem
Rauschgiftmarkt etabliert und bilden
Symbolfoto: New Africa - stock.adobe.com
Kokain ist trotz Steigerung der Fallzahlen nach wie vor keine Alltagsdroge; somit nimmt das polizeiliche Kontrollverhalten auf die Anzahl an Delikten auch
keinen großen Einfluss. Die Jahresvergleiche spiegeln grundsätzlich Wellenbewegungen wieder und werden in der
AQ
Fallzahl
Stadt Nürnberg - Rauschgiftdelikte
Rauschgiftkriminalität – Stadt Nürnberg
Das Phänomen Cannabidiol (CBD)
mit seinen unterschiedlichen Produkten ist auch im Jahr 2020 weit verbreitet. Neben CBD-Marihuana und
CBD-Haschisch sind z. B. Öle, Liquids,
Mundsprays etc. im Umlauf. Der Vertrieb findet hier ebenfalls sowohl über
das Internet/Darknet, als auch durch
örtliche Ladengeschäfte statt. In der
öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Auffassungen zur rechtlichen Einordnung von CBD vertreten,
schon weil noch keine obergerichtliche
Rechtsprechung besteht.
Die Konsequenz sind unterschiedliche
Vorgehensweisen seitens der Staatsanwaltschaften und der Polizeibehörden.
Mit Ausnahme von Kosmetikprodukten
und Tierfutter werden in Mittelfranken
Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
67
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
es mehrfach zu Einsätzen, die teilweise
spektakuläre Verläufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter im dichten Schneetreiben auf das Dach eines mehrstöckigen
Wohnhauses, sodass der Einsatz von
Feuerwehr und Verhandlungsgruppe der
Polizei erforderlich wurde.
Herausragender Fall (zu 2.3.15)
Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fachkommissariat K44 die Ermittlungsverfahren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt.
Beide Verfahren wurden aufgrund von
Erkenntnissen aus der aktiven Informationsbeschaffung initiiert. Gegenstand
war der Handel mit unterschiedlichen
Betäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin
und Marihuana), jeweils in Mengen im
zweistelligen Kilogrammbereich, durch
Tätergruppierungen aus Nürnberg und
Schwabach sowie dem Landkreis Roth.
Hervorzuheben ist die Sicherstellung der
für Mittelfranken bislang einmaligen Einzelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin.
Auch für den Zuständigkeitsbereich der
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war
es die größte Sicherstellungsmenge aus
der Gruppe der Amfetamine. Die Ermittlungen ließen darüber hinaus Bezüge zu
einem Parallelverfahren der Kriminalpolizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig
Marihuana im zweistelligen Kilogrammbereich durch eine Mainzer Tätergruppierung nach Nürnberg geliefert worden
war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier
Beide Ermittlungsverfahren wurden mit
umfangreichen operativen Maßnahmen
begleitet, im Zuge derer Zusammenhänge zwischen den Tätergruppierungen
erkennbar wurden. Daraus resultierte
schließlich das Ermittlungsverfahren
„Fusion“. In den jetzt drei Verfahren kam
2.3.15.1 Rauschgifttote
(2019: 34,88 %) beträgt, also leicht abnahm.
desfälle sind auf eine Intoxikation mit
Fentanyl (2), Kräutermischungen (3)
und sonstige betäubungsmittelhaltige
Arzneimittel (1) zurückzuführen. Todesfälle mit ausschließlicher Ursache
Methamfetamin haben wir nicht. Ein
Todesfall steht in kausalem Zusammenhang mit einem Suizid. In drei
Fällen steht zwar im Moment ein meldepflichtiger RG-Todesfall fest, die Gutachten zur genauen Ursache stehen
jedoch noch aus.
Im Jahr 2020 sind 23 Rauschgifttote
(19 Männer, vier Frauen) im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, im Vorjahr
mussten wir noch 34 RG-Tote melden
(-32,4 %). Im öffentlichen Raum wurden hierbei zehn RG-Tote aufgefunden
(Vorjahr 13).
Unter den 23 RG-Toten waren drei
Personen, die ihren Wohnsitz nicht in
Nürnberg hatten, sechs Personen waren ohne festen Wohnsitz.
Die mehrjährigen statistischen Auswertungen zur Anzahl der Drogentoten
lässt regelmäßig Wellenbewegungen
erkennen. Die Gründe dafür sind in
der Regel individuell vielschichtig und
nicht monokausal erklärbar.
Ein sich über Jahre aufbauender
schlechter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw.
auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzentrationen etc. sind mögliche
Gründe für diese z. T. starken Schwankungen im Mehrjahresvergleich.
In diesem Zusammenhang bedeutsam ist der in 2020 bislang festgestellte durchschnittliche Wirkstoffgehalt
von Heroinplomben, der 31,63 %
13 Personen starben nach den rechtsmedizinischen Feststellungen an einer
Überdosis Heroin. Die anderen To-
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
2016
aus Mainz auf frischer Tat bei einer Lieferung von zehn Kilogramm Marihuana an
einen der Nürnberger Haupttäter festgenommen werden. In der Folge wurde
durch die Kripo Mainz ein finaler Einsatz gegen die dortige Tätergruppierung
durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300
Kilogramm Marihuana aufgefunden und
sichergestellt.
Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen
38 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 14 der Beschuldigten befinden
sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth
sind auf den Jahresbeginn 2021 terminiert. Durch das K44 konnten insgesamt
66,0 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilogramm Methamfetamin, 4.200 Stück
Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Cannabis sichergestellt und 43.500 Euro zur
Vermögensabschöpfung beschlagnahmt
werden.
2017
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
2018
2019
2020
Statistik
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
männlich
weiblich
gesamt
Ansbach
10
2
12
1
0
1
4
0
4
2
0
2
1
0
1
Erlangen
1
1
2
3
0
3
1
1
2
1
0
1
5
1
6
Fürth
0
1
1
9
1
10
3
0
3
5
1
6
3
0
3
Nürnberg
19
1
20
15
4
19
11
4
15
30
4
34
19
4
23
Schwabach
0
0
0
4
0
4
2
0
2
2
0
2
3
0
3
Mittelfranken
30
5
35
32
5
37
21
5
26
40
5
45
31
5
36
68
gesamt
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
2.3.16 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität nahm um
12,4 %, von 1.676 auf 1.468 Delikte ab
und befindet sich damit erneut auf
einem Zehn-Jahres-Tiefstwert. Die AQ
ging um 0,6 Prozentpunkte auf 82,8 %
leicht zurück.
2.3.17 Straßenkriminalität
In der Stadt Nürnberg stiegen die Fallzahlen leicht von 7.121 auf 7.152 Fälle
2.3.19 Einfluss der Coronapandemie auf die Kriminalitätsentwicklung
Eine eindeutige Aussage, wie stark sich
die „Corona-Pandemie“ und die damit
verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann
anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden.
Es gibt bei der Interpretation der Daten
sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine Kausalitäten. Die
Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2020 in Mittelfranken
registriert wurden, sind mit acht Fällen
von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung.
Insgesamt gehen die Straftaten in der
PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch
2020 wurde ein deutlicher Rückgang
registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl,
durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich
aber grds., wenn auch vielleicht in der
Effektstärke beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein.
Markante Veränderungen ergaben sich
v. a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen:
■ Der Rückgang der Sexualdelikte in
Nürnberg vollzieht sich entgegen
des allgemeinen Trends. In Mittelfranken ist ein leichter Anstieg
(0,4 %), bei gleichzeitig verbesserter AQ
von 26,9 % (4,2 %).
2.3.18 Cybercrime
Im Stadtgebiet Nürnberg ist das Kommissariat 25 für die Bekämpfung der
Cybercrime zuständig. Die CybercrimeErmittler werden seit einigen Jahren
von erfahrenen Experten – derzeit insgesamt zehn IT-Kriminalisten – unterstützt. Bestimmte Handlungsfelder
mit Bezug zur Cybercrime, die einer ge-
eingetreten, im bayernweiten
Durchschnitt sogar ein Anstieg von
23,7 %. Aus diesem Grund ist ein
Einfluss der Corona-Pandemie auf
die Entwicklung der Sexualdelikte
speziell in Nürnberg sehr unwahrscheinlich.
■ Der Rückgang der Körperverletzungsdelikte vollzieht sich kontinuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein
Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig
möglich. Dennoch erscheint die
Korrelation zulässig, dass sich die
Einschränkungen des öffentlichen
Lebens, wie z. B. die Absage vieler
Feiern und Veranstaltungen, positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt
haben.
■ Die Einflüsse von Corona sind wohl
bei den Diebstählen am deutlichsten zu erkennen. Der starke Rückgang bei diesen Straftaten wurde
sicher durch die signifikante Einschränkung der Tatgelegenheiten, z. B. durch geschlossene oder
pandemiebedingt
betriebseingeschränkte Ladengeschäfte und
sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinflusst.
■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikte nach jahrelanger steigender
Tendenz erstmals wieder deutlich zurück. Die Fallzahlen bei den
Rauschgiftdelikten sind in hohem
Maße durch die Kontrolltätig-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
wissen Professionalisierung bedürfen
(beispielsweise Kryptowährung) werden zentral für ganz Mittelfranken beim
Kommissariat 25 bearbeitet.
Zudem werden andere Fachkommissariate kompetent unterstützt, wenn
sie Delikte bearbeiten, die mit dem Tatmittel Internet begangen werden, z. B.
Betrügereien im Internet.
Weitere Informationen zu diesem Thema unter Ziffer 2.2.18.
keiten der Polizei beeinflusst, die
meist im öffentlichen Raum stattfinden. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der Aufenthalt von
Personen im öffentlichen Raum
stark reduziert, strafbare Handlungen mit Rauschgiftbezug haben
sich deshalb zwangsläufig mehr in
privaten Räume verlagert; polizeiliche Kontrollmöglichkeiten sind
dort deutlich eingeschränkt.
2.3.19.1 Kriminalität im
häuslichen Umfeld
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie
wird in der Öffentlichkeit häufig über
die Auswirkungen der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen
auf Familien und ihr häusliches Umfeld
diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele
Befürchtungen zu steigender Gewalt in
diesem Bereich.
Mit den Zahlen der PKS der Stadt
Nürnberg lässt sich diese Vermutung
über die Recherche geklärter Fälle, bei
denen die Opfer/Geschädigten mit den
Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen.
Die nachfolgende Grafik gibt einen
Überblick über die Entwicklung der
letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Deliktsbereiche Tötungsdelikte, Sexualdelikte
und Körperverletzungsdelikte.
Abgesehen von den Sexualdelikten
sind hier keinerlei signifikante
69
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt
PKS
Opfer
und
Geschädigte
im gemeinsamen Haushalt – Stadt Nürnberg
1000
950
900
850
800
750
700
650
600
550
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
881
923
879
120
728
720
701
100
80
60
20
40
26
24
21
21
4
6
5
2018
2019
2020
11
6
20
0
2017
Straftaten Gesamt
Körperverletzungsdelikte
Staftaten gegen das Leben
Kenntnis gelangt sind) auszugehen ist,
zumal für die Betroffenen i.d.R. auch
andere sozialräumliche bzw. informelle Kontrollmechanismen pandemiebedingt nicht wirken. Statistisch belegbar
ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu
mangelt es uns bislang an objektiven
Erkenntnissen.
Steigerungen zu erkennen. Die aufgezeigten Steigerungen bei den Sexualdelikten sind lediglich bis zum Jahr
2018 erkennbar. Bereits im Jahr 2019
kam es zu einem leichten Rückgang der
Fallzahlen, die 2020 unverändert blieben. Daraus ergibt sich, dass im sogenannten Hellfeld der PKS bisher keine
Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf Gewalt im häuslichen Umfeld der
Menschen unmittelbar erkennbar sind.
Anzumerken ist jedoch, dass, u. U. verstärkt durch die pandemisch veränderten Rahmenbedingungen, von einem
besonders hohen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei bislang nicht zur
2.3.19.2 Suizide
Auch die Anzahl der Suizide bzw. Suizidversuche ergibt keinerlei Hinweise
auf einen Einfluss der Corona-Pandemie. Die Zahlen sind in Mittelfranken
im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr
zwar angestiegen, befinden sich je-
Suizide Stadt Nürnberg
Suizide – Stadt Nürnberg
95
91
100
80
68
59
49
88
70
62
46
40
40
20
0
2016
2017
Versuche
70
829
783
734
2016
60
140
860
2018
Vollendungen
2019
2020
Sexualstraftaten
doch eindeutig innerhalb des üblichen
Schwankungsbereiches der Vorjahre.
2.3.19.3 Entwicklung
bestimmter Delikts- und
Phänomenbereiche
im Jahresverlauf 2020
Um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf bestimmte Phänomenbereiche aufzeigen zu können,
wurde (ausnahmsweise) das polizeiliche Vorgangsbearbeitungsprogramm
„IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen
Ausrichtung ein dynamischer Datenbestand. Auswertungen und Analysen
geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage
wieder, der sich auch auf rückwirkende
Zeiträume durch laufende Ermittlungen
und Qualitätssicherungsmaßnahmen
kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl
lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und
zueinander in Verhältnis setzen.“) zusätzlich zur PKS ausgewertet. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind
aufgrund unterschiedlicher Erfassungsregeln aber mit der PKS nur bedingt
vergleichbar, unterstützen daher nur
pandemiebedingt notwendige Interpretationen. Mit dieser Auswertung
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in
den einzelnen Monaten vor und nach
Pandemiebeginn verglichen und dargestellt werden. Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen der Pandemie sind
lediglich bei den Körperverletzungen,
den Eigentumsdelikten, insbesondere
dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor
allem aber bei der Anzahl infektionsschutzrechtlicher Ordnungswidrigkei-
tenanzeigen möglich. Die Anzahl dieser Ordnungswidrigkeitenanzeigen lag
während der stärksten coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr und
ab Herbst 2020 besonders hoch.
IGVP Auswertung
IGVP-Auswertung
ausgewählte Deliktsgruppen ausgewählte Deliktsgruppen – Stadt Nürnberg
Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche
1
Monat
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch
31
367
540
43
383
629
20
403
522
29
313
363
32
379
418
49
394
515
44
472
688
56
455
605
56
331
576
30
368
586
27
298
501
32
236
340
StGB - Besonders schwerer Diebstahl
338
355
340
394
323
321
367
299
422
317
321
193
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
29
34
23
17
32
27
16
35
32
20
11
17
1.318
1.114
2.422
4.154
2.099
1.422
1.137
1.024
1.560
1.877
2.513
2.733
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung
StGB - Körperverletzung
Ordnungswidrigkeiten
Selbsttötung
Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte)
7
12
10
7
14
10
10
16
15
11
15
16
2.630
2.570
3.740
5.277
3.297
2.738
2.734
2.490
2.992
3.209
3.686
3.567
2.3.20 Politisch
motivierte Kriminalität
Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernates 1
in Nürnberg liegt seit 2015 auf einem
konstant hohen Niveau. Die Fallzahlen
stiegen im Jahr 2020 erneut von 373
auf 445 Delikte (19,3 %).
Die Straftaten im Phänomenbereich
„PMK Links“ stiegen von 86 auf 137
(59,3 %), im Phänomenbereich „PMK
Rechts“ von 156 auf 165 (14%), bei den
Straftraten der „PMK nicht zuzuordnen“ war der Anstieg mit 113 % (54 auf
115 Delikte) am markantesten.
beiteten wir fünf Straftaten, im Gegensatz zu neun im Jahr zuvor.
Signifikant gingen die Straftaten im
Phänomenbereich „PMK Ausländische
Ideologie“ zurück (von 68 auf 23, Rückgang um 66,2 %).
Rückgänge verzeichnen wir bei der
„PMK-Religiöse Ideologie“. Hier bear-
Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
71
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
Sicherste
Großstadt
in Bayern
2020
Stadt Fürth
128.479
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.028 Einwohner je km
2
19,6 %
5.314
Häufigkeitszahl
4.136
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
65,9%
/-!// )Ҋ //ƕ-/#
Ausländeranteil
63,35 km²
Fläche
чѵппп
Straftaten
– Stadt Fürth
цѵппп
хѵппп
фѵшфп
фѵчпс
спрх
спрц
фѵтчс
фѵтшс
фѵтру
спрч
спрш
спсп
фѵппп
уѵппп
тѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Fürth
KPI Fürth
VPI Fürth
сѵппп
рѵппп
п
In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2020 erneut von 5.392
auf 5.314 (1,4 %) gesunken, was den besten Wert der letzten fünf Jahre darstellt.
AQ – Stadt//ƕ-/#
Fürth
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Stadt Fürth
//ƕ-/#
$)ڿ
хфѶш
хчѶч
хцѶч
хцѶч
хфѶц
Die Aufklärungsquote (AQ) sank leicht
auf 65,9 % (2,9 %).
Die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung
einer Kommune beträgt für Fürth 4.136
72
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
уѵртх
уѵсср
уѵсфу
уѵхсц
уѵцшс
(-2,0 %). Das ist gleichzeitig der niedrigste Wert der vergangenen fünf
Jahre. Dieser Spitzenwert sichert der
Stadt Fürth auch im Jahr 2020 erneut
das Prädikat „sicherste Großstadt“
(über 100.000 Einwohner) in Bayern.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Wir registrieren mit vier Fällen von
Straftaten gegen das Leben einen Fall
weniger als im Vorjahr. Der darunter
aufgeführte Totschlag konnte durch
die KPI Fürth aufgeklärt werden. Zu
einem Mord kam es 2020 nicht.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung messen
wir einen Anstieg der Fallzahlen von 75
auf aktuell 89 (18,7 %). Die AQ sank auf
76,4 %.
Insbesondere kam es zu höheren Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von
Kindern sowie der Verbreitung, dem
Erwerb, Besitz und der Herstellung
kinderpornografischer Schriften, Straftaten die sich im virtuellen Raum konzentrieren.
Erfreulich ist die Entwicklung der Vergewaltigungen (-42,9 %) und der exhibitionistischen Handlungen (-46,2 %).
Bei den Rohheitsdelikten vermelden
wir – nach Rückgängen in den vergangenen Jahren – steigende Fallzahlen
(7,7 %) bei einem gleichzeitig leichten
Rückgang der AQ auf 92,1 % (1,5 %).
Einen Rückgang verzeichnen wir bei
den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Mit 732 Fällen kam es hier zu
einem Minus von 23,5 % bei einer beachtlichen AQ von 87,4 %. Allein beim
Betrug kam es insgesamt zu einem
Rückgang um 21,3 %; hier weist die
PKS aktuell 560 Delikte auf.
Während wir beim einfachen Diebstahl
einen Rückgang von 4,9 % registrieren,
stiegen die Fallzahlen beim schweren
Diebstahl (Ein-/Aufbruch) um 7,6 % an.
Bei der Sachbeschädigung stiegen die
Zahlen insgesamt von 707 auf 831 Fälle
(17,5 %).
Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen bei den Sachbeschädigungen an Kfz (30 %) sowie den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und
Plätzen (28,8 %).
U. a. wurden 416 Fahrraddiebstählen
zur Anzeige gebracht, 97 Delikte mehr
als im Vorjahr (30,4 %).
Bei den Wohnungseinbrüchen vermelden wir mit 72 Delikten 14 mehr als im
Vorjahr, gleichzeitig mit 20,8 % jedoch
eine überdurchschnittlich hohe AQ für
diesen Deliktsbereich.
Foto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com
Ausschlaggebend für die Fallzahlensteigerung waren insbesondere die
Zuwächse bei den gefährlichen Körperverletzungen (23,5 %) und den
Raubdelikten (44,4 %).
Die Diebstahlsdelikte gesamt blieben
mit 1.660 Fällen auf dem Niveau des
Vorjahres (1.661).
Die
Betäubungsmittelkriminalität
ging – analog zum mittelfränkischen
Trend – von 586 auf 517 Fälle (11,8 %)
zurück. Die ohnehin hohe AQ konnte
nochmals um 1,5 % auf nun 96,7 % gesteigert werden.
Die Gewaltkriminalität stieg um 20 %
von 180 auf 216 Fälle an, gleichzeitig
sank die AQ leicht auf 86,6 %.
Mit 1.223 Delikten messen wir auch
einen Anstieg im Bereich der Straßenkriminalität um 23,9 %. Jedoch konnte hier die AQ um 3,2 % auf nun 29,6 %
gesteigert werden.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
73
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung Stadt Fürth
PKS-Entwicklung – Stadt Fürth
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
5.985
5.853
5.426
5.447
5.361
-86
-1,6%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
5.950
5.802
5.382
5.392
5.314
-78
-1,4%
1
4
59
12
2
2
63
19
0
4
106
16
1
2
75
14
0
1
89
8
-1
-1
14
-6
-100,0%
-50,0%
18,7%
-42,9%
3
1
1
0
0,0%
9
755
37
3
597
1.656
1.071
404
35
585
66
109
50
248
899
746
131
691
603
978
44
14
751
27
5
575
1.661
1.017
366
33
644
50
126
58
319
957
712
191
707
586
987
55
15
809
39
8
615
1.660
967
361
21
693
52
63
72
416
732
560
161
831
517
1.223
47
1
58
12
3
40
-1
-50
-5
-12
49
2
-63
14
97
-225
-152
-30
124
-69
236
-8
7,1%
7,7%
44,4%
60,0%
7,0%
-0,1%
-4,9%
-1,4%
-36,4%
7,6%
4,0%
-50,0%
24,1%
30,4%
-23,5%
-21,3%
-15,7%
17,5%
-11,8%
23,9%
-14,5%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
860
39
4
685
2.229
1.324
484
48
905
75
123
115
428
1.076
894
190
670
385
1.179
35
12
984
41
4
782
1.913
1.147
412
40
766
68
144
94
301
1.020
837
207
629
438
1.022
51
Herausragender Fall – Stadt Fürth
Die Mutter eines zehnjährigen litauischen
Kindes aus Sonneberg in Oberfranken
wurde misstrauisch, als sie auf ihrem
eigenen Mobiltelefon ein digitales Zugticket nach Fürth entdeckte. Das Handy
hatte sie zuvor ihrer Tochter zur Nutzung
überlassen.
Nach entsprechenden Vorhaltungen und
anfänglichen Schutzbehauptungen gestand das Kind schließlich, dass es über
das Internet einen 23-jährigen Deutschen
aus Fürth kennengelernt hatte. Von die-
74
sem habe sie auch die Zugtickets online übermittelt bekommen. Insgesamt
habe die Zehnjährige fünfmal unbemerkt
ihren Internetkontakt in Fürth besucht
und sich dabei in den jungen Mann verliebt. Bei drei dieser Besuche sei es zum
vaginalen Geschlechtsverkehr mit Entjungferung des Kindes gekommen. Der
Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich
statt. Der 23-jährige Deutsche hatte die
Zugtickets jeweils online gebucht und
zugestellt. Das Kind erhielt zudem großzügige Geschenke, wie zum Beispiel Bargeld oder für heimliche Verabredungen
ein eigenes Handy. Als das Kind an einer
Verlauf
Geschlechtskrankheit litt, übersandte ihr
der 23-Jährige eine Behandlungssalbe.
Der Beschuldigte machte nach seiner
Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er kam in Untersuchungshaft. Die Gerichtsverhandlung
steht noch aus. Die Ermittlungen der
für den Wohnort des Täters zuständigen
Kriminalpolizei führten zum Bekanntwerden zweier weiterer Internet-Kontakte
aus der dortigen Region. Auch hier war es
zu intimen sexuellen Tathandlungen gekommen, wobei das Kind im Voraus Geld
oder Geschenke eingefordert hatte.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Schulz Foto - stock.adobe.com
2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
Stadt Erlangen
112.528
Einwohner
Bevölkerungsdichte
5.293
Häufigkeitszahl
4.704
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
65,5%
хѵппп
фѵцфц
18,7 %
76,95 km²
Straftaten
– Stadt Erlangen
чѵппп
хѵрхр
2
Ausländeranteil
/-!// )Ҋ //-')" )
цѵппп
1.462 Einwohner je km
фѵцуч
хѵпуш
Fläche
фѵсшт
фѵппп
уѵппп
тѵппп
сѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
рѵппп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Im Jahr 2020 meldeten wir 5.293 Delikte zur PKS. Dies ist ein Rückgang um 756 Fälle
bzw. 12,5 % und gleichzeitig der beste Wert der vergangenen fünf Jahre.
AQ – Stadt
Erlangen
//-')" )
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
PI Erlangen-Stadt
KPI Erlangen
VPI Erlangen
HZ – Stadt//-')"
Erlangen )
$)ڿ
хфѶф
хуѶт
хсѶш
хпѶш
хрѶш
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleichzeitig um 1,2 Prozentpunkte auf 65,5 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune um
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
уѵцпу
фѵупт
фѵрцч
фѵссс
фѵхчц
beachtliche 12,9 % auf den Wert von
4.704 (Vorjahr: 5.403), ebenfalls ein
Spitzenwert im Fünf-Jahres-Vergleich. Damit ist Erlangen die zweitsicherste Großstadt in Bayern nach
Fürth.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
75
KRIMINALITÄT
In Erlangen wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben (Totschlag) registriert; dieser Fall wurde durch die KPI
Erlangen auch aufgeklärt.
Die Anzahl der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung sank insgesamt von 106 auf 85 Delikte. Das entspricht einem Rückgang von 19,8 %.
Die AQ liegt bei 69,4 %.
Jedoch registrieren wir entgegen des
allgemeinen mittelfränkischen Trends
eine Zunahme bei den Vergewaltigungen von 13 auf 18 Fälle, ebenso wie bei
den exhibitionistischen Handlungen,
die von 14 auf 24 Delikte anstiegen.
Dagegen messen wir signifikante Rückgänge bei den sexuellen Übergriffen/
sexueller Nötigung (40,0 %), der sexuellen Belästigung (64,9 %) und dem
sexuellen Missbrauch von Kindern
(29,4 %).
Auch bei den Rohheitsdelikten können
wir einen Rückgang der Fallzahlen von
878 auf 792 Delikte (9,8 %) bei gleichzeitiger Verbesserung der AQ um 3,4 %
auf nun 91,9 % vermelden.
Positiv ist weiterhin die Entwicklung
der Diebstahlsdelikte insgesamt, die
mit 1.931 Fällen erneut auf einem niedrigen Stand liegen und nochmals um
10,1 % zurückgegangen sind.
Steigerungen gab es hingegen beim
schweren Diebstahl (6,1 %), v. a. in den
Deliktsfeldern Automatenaufbrüche,
Einbrüche in gewerbliche Objekte,
Diebstähle von Krafträdern und Wohnungseinbrüche (WED).
Waren beim WED im Vorjahr noch 32
Fälle zur PKS gemeldet worden, so
beträgt deren Anzahl im aktuellen Berichtszeitraum 63. Anzumerken ist
jedoch, dass sich mehr als ein Drittel
dieser Fälle (38,1 %) bereits im Jahr
2019 ereignet hatten, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst
im Folgejahr, also 2020, PKS-pflichtig
wurden.
Erneut sanken in der „Fahrradstadt
Erlangen“ die Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl. Aktuell melden wir hier
einen Rückgang um 7,9 % bzw. 49 Fälle
auf 575 Delikte.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte gingen um 25,5 % auf nun insgesamt
688 Fälle zurück. Allein beim Betrug
Im November 2020 wurde bekannt, dass
in der Universitätsklinik Erlangen eine ältere Dame und deren Tochter nur wenige
Tage nacheinander eingeliefert wurden.
76
Die Rauschgiftdelikte stagnierten und
liegen mit 492 Fällen nahezu auf dem
Niveau des Vorjahres (495) bei einer AQ
von 93,3 %.
Mit 169 Delikten war im Bereich der Gewaltkriminalität im Vergleich zu 2019
(170) so gut wie keine Veränderung
feststellbar.
Rückgängig sind die Zahlen beim Deliktsschlüssel Straßenkriminalität von
1.323 auf 1.217 (8 %).
ter gefunden und vom Rettungsdienst
mit Verdacht auf einen Schlaganfall in
die Klinik gebracht.
Die Mutter nahm die Reste der Backwaren mit und aß diese zwei Tage später.
Kurz darauf musste sie mit denselben
Symptomen in der Klinik behandelt werden. Während sich ihre Tochter schnell
erholte, wurde die Mutter mehrere Tage
auf der Intensivstation künstlich beatmet
und schwebte in Lebensgefahr.
Herausragender Fall (1) –
Stadt Erlangen
Bei beiden bestand zunächst aufgrund
der Symptome der Verdacht auf einen
Schlaganfall. Bei einer Blutanalyse wurden jedoch bei beiden Rückstände eines
hochwirksamen Medikaments festgestellt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, wurde die Tochter von ihrem in
Scheidung lebenden Mann aufgesucht,
um weitere Streitpunkte der Trennung,
wie Unterhalt und Sorgerecht, zu besprechen.
wurde ein Rückgang von 24,8 % (656
auf 493 Fälle) verzeichnet.
Bei dieser Gelegenheit brachte der Mann
selbst hergestelltes Gebäck mit.
Die Frau wurde nach dem Verzehr bewusstlos. Sie wurde später von ihrer Mut-
Bei einer sofortigen Wohnungsdurchsuchung bei dem dringend tatverdächtigen
Ehemann wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Gegen den Mann
wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Er befindet sich derzeit in
Untersuchungshaft.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: pamela_d_mcadams - stock.adobe.com
Ausgewählte Deliktsbereiche
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (2) –
Stadt Erlangen
zu machen. Auch der angebliche Student konnte nicht ermittelt werden. Bei
der Anzeigenerstattung 2020 konnte die
Geschädigte nun vollumfänglich aussagen. Sie gab weiterhin an, den Mann im
Stadtgebiet Erlangen wiedergesehen zu
haben.
Im Februar 2020 meldete sich eine inzwischen 18-jährige Schülerin aus Erlangen,
um Anzeige wegen Vergewaltigung zu erstatten.
Bei einer Ortsbesichtigung mit der Geschädigten erkannte sie den Beschuldigten auf der Straße zufällig wieder. Der
Mann wurde durch die Beamten sofort
kontrolliert und vorläufig festgenommen. Es handelt sich um einen 38-jährigen Asiaten, der jedoch in seiner Erscheinung jünger wirkt. Zu diesem Zeitpunkt
wurde seitens der Staatsanwaltschaft
noch kein Haftantrag gestellt.
Das Mädchen war bereits im Jahr 2018,
im Alter von 15 Jahren, Opfer eines Sexualdeliktes geworden. Sie war damals
von einem angeblich 18-jährigen asiatischen Studenten in dessen Wohnung
gelockt worden, wo ihr Alkohol verabreicht wurde. Der Mann verging sich anschließend an der Schülerin trotz Gegenwehr. Durch das Kommissariat 1 der
Erlanger Kriminalpolizei wurden damals
die Ermittlungen aufgenommen. Jedoch
war das Mädchen in psychologischer Betreuung und nicht in der Lage, Angaben
PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen
Die weiteren Ermittlungen ergaben,
dass der Mann bereits im Jahr 2019 in
Erscheinung getreten war, als er eine
weitere 18-Jährige in seine Wohnung gelockt und ihr alkoholische Getränke verabreicht hatte. Der Frau war die Situation
jedoch unheimlich; sie hatte sich in die
Toilette eingesperrt und Passanten und
Polizei um Hilfe gerufen. Auf eine Anzeigenerstattung hatte sie damals verzichtet. Ebenso brachten die Ermittlungen
zu Tage, dass der Beschuldigte auch eine
Beziehung zu einer damals 15-jährigen
Schülerin hatte, der gegenüber er sich
als 18-Jähriger ausgab, obwohl er damals bereits 31 Jahre alt war. Im Laufe
der Beziehung kam es auch hier zu gewaltsamen sexuellen Handlungen.
Aufgrund der umfangreichen Ermittlungen wurde nun gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Er befindet sich derzeit in
Untersuchungshaft.
PKS-Entwicklung Stadt Erlangen
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
6.212
5.829
5.815
6.149
5.398
-751
-12,2%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
6.161
5.757
5.748
6.049
5.293
-756
-12,5%
1
1
45
12
0
0
99
22
2
1
99
20
0
2
106
13
0
1
85
18
0
-1
-21
5
#DIV/0!
-50,0%
-19,8%
38,5%
2
0
3
3
100,0%
18
840
19
1
657
2.296
1.280
461
39
1.016
98
131
38
659
715
455
75
650
419
1.421
67
37
878
27
2
677
2.149
1.367
496
82
782
30
85
32
624
924
656
112
646
495
1.323
100
13
792
22
5
600
1.931
1.101
458
16
830
27
95
63
575
688
493
123
641
492
1.217
105
-24
-86
-5
3
-77
-218
-266
-38
-66
48
-3
10
31
-49
-236
-163
11
-5
-3
-106
5
-64,9%
-9,8%
-18,5%
150,0%
-11,4%
-10,1%
-19,5%
-7,7%
-80,5%
6,1%
-10,0%
11,8%
96,9%
-7,9%
-25,5%
-24,8%
9,8%
-0,8%
-0,6%
-8,0%
5,0%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
990
24
0
796
2.627
1.639
618
100
988
52
146
46
693
711
496
52
681
393
1.447
51
21
902
22
2
725
2.301
1.480
544
93
821
30
115
37
582
685
474
97
707
453
1.354
72
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
77
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Otto Durst - stock.adobe.com
2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
Stadt Schwabach
40.792
Einwohner
Bevölkerungsdichte
999 Einwohner je km
2
13,3 %
1.459
Häufigkeitszahl
3.560
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
68,8%
/-!// )Ҋ //#2#
Ausländeranteil
сѵфпп
40,82 km²
Fläche
Straftaten – Stadt Schwabach
сѵппп
рѵхчс
рѵхцу
рѵффч
рѵушш
рѵуфш
спрч
спрш
спсп
рѵфпп
рѵппп
фпп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Schwabach
KPI Schwabach
п
спрх
спрц
Die Anzahl der Gesamtstraftaten ging erneut von 1.499 auf 1.459 Delikte (2,7 %) zurück.
AQ – Stadt
Schwabach
AQ Stadt Schwabach
Jahr
2020
2019
2018
2017
2016
AQ in %
68,8
65,9
64,8
65,1
65,8
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
2,9 Prozentpunkte auf 68,8 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune sank
78
HZ – Stadt Schwabach
//#2#
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
тѵфхп
тѵхцф
тѵчсп
уѵррс
уѵрхп
um 3,1 % auf 3.560. Somit weist die
Stadt Schwabach auch in diesem Jahr
die niedrigste Häufigkeitszahl im Vergleich der kreisfreien Städte in Mittelfranken auf.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Die Straftaten gegen das Leben sanken von drei auf zwei Delikte. Alle Fälle
wurden geklärt.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung zählen wir mit insgesamt 25 Fällen zwei Delikte mehr als
im Vorjahr. Die Aufklärungsquote stieg
erneut signifikant um 22,1 % auf aktuell 96 %.
Die Rohheitsdelikte nahmen um
10,3 % von 261 auf 234 Fälle ab, bei
gleichzeitigem Anstieg der AQ auf 93,6 %
(3,6 %). Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10ins30
Auch bei den Diebstahlsdelikten
gesamt stellen wir mit 378 Fällen einen
Rückgang fest (14,1pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
%).
Dieser resultiert hauptsächlich aus der
Abnahme bei den einfachen Diebstählen (20 %). Dagegen sehen wir beim
schweren Diebstahl mit 130 Fällen eine
Stagnation.
Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls messen wir – entgegen des
mittelfränkischen Trends – einen erfreulichen Rückgang um vier auf nunmehr 15 Delikte
(21,1 %).
Die Polizei
Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
Nach einem signifikanten Rückgang
des Waren- und Warenkreditbetruges
www.facebook.com/polizeimittelfranken
im Vorjahr ist bei den
Vermögens- und
(33,3 %) und der LeistungserschleiFälschungsdelikten
eine Steigerung
chung (38,7 %), allerdings bei insgewww.twitter.com/polizeimfr
von 191 auf aktuell 247 Fälle (29,3 %)
samt niedrigen Fallzahlen
www.instagram.com/polizeimfr
feststellbar.
Die Verstöße gegen das BetäubungsAllein der Betrug schlägt hierbei mit
mittelgesetz liegen mit 154 Delikten
einer Steigerung um 44 Delikte zu Bunahezu auf dem Niveau des Vorjahres
che, hierbei insbesondere die Bereiche
(156).
Rückgänge waren erneut bei Delikten
des Summenschlüssels der Gewaltkriminalität von 53 auf 43 Fälle (18,9 %)
sowie bei den Delikten mit dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität
von 306 auf 296 Fälle (3,3 %) festzustellen.
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
79
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach PKS-Entwicklung Stadt Schwabach
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
1.694
1.687
1.574
1.515
1.472
-43
-2,8%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
1.682
1.674
1.558
1.499
1.459
-40
-2,7%
0
0
17
2
0
1
13
4
0
4
24
5
1
2
23
2
2
0
25
3
1
-2
2
1
100,0%
-100,0%
8,7%
50,0%
1
0
0
0
0,0%
7
246
6
1
182
439
285
96
12
154
7
16
36
77
269
175
41
234
131
297
16
5
261
10
2
185
440
310
115
12
130
4
13
19
88
191
141
31
212
156
306
16
0
234
6
1
168
378
248
74
6
130
10
18
15
87
247
185
43
234
154
296
13
-5
-27
-4
-1
-17
-62
-62
-41
-6
0
6
5
-4
-1
56
44
12
22
-2
-10
-3
-100,0%
-10,3%
-40,0%
-50,0%
-9,2%
-14,1%
-20,0%
-35,7%
-50,0%
0,0%
150,0%
38,5%
-21,1%
-1,1%
29,3%
31,2%
38,7%
10,4%
-1,3%
-3,3%
-18,8%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
325
5
2
252
482
325
114
6
157
13
26
14
108
240
168
32
266
117
386
12
2
289
6
0
234
526
350
108
7
176
11
23
16
135
229
176
39
227
173
336
13
Herausragender Fall –
Stadt Schwabach
Am 10.08.2020 versuchte ein 50-jähriger Mann seine 39 Jahre alte, schwangere Lebensgefährtin mit einem Bademantelgürtel zu erdrosseln.
Da ihm dies nicht gelang, versuchte er,
sie mit einem Kissen zu ersticken und
schlug ihr mit einer Lampe mehrfach
auf den Hinterkopf.
Als er äußerte, dass alle sterben müssten und er ein Messer holen würde,
sprang die 39-Jährige voller Panik
80
Verlauf
vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss und blieb schwer
verletzt vor dem Anwesen liegen.
Der Täter sprang unmittelbar danach,
in suizidaler Absicht, vom 13. Stockwerk des gleichen Hochhauses und
verstarb noch am Tatort.
Nach längerem Krankenhausaufenthalt verbesserte sich der Gesundheitszustand der Frau, sodass sie selbst
körperlich keinen bleibenden Schaden durch die Tat erlitt. Sie verlor jedoch ihr ungeborenes Kind.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Oleksiy Mark - stock.adobe.com
2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
Stadt Ansbach
41.798
Einwohner
Bevölkerungsdichte
3.042
Häufigkeitszahl
7.278
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
72,8%
/-!// )Ҋ //).#
418 Einwohner je km
2
14,6 %
Ausländeranteil
Straftaten – Stadt Ansbach
уѵфпп
99,91 km²
уѵппп
тѵфпп
тѵсхц
тѵрцш
тѵппп
тѵпцч
тѵрфш
тѵпус
Fläche
сѵфпп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Für den polizeilichen Schutzbereich der Stadt Ansbach haben wir im Jahr 2020 insgesamt 3.042 Straftaten zur PKS gemeldet. Dies ist ein Rückgang von 117 Fällen bzw.
3,7 % gleichzeitiger Steigerung der AQ.
AQ – Stadt
Ansbach
//).#
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
PI Ansbach
KPI Ansbach
VPI Ansbach
HZ – Stadt//).#
Ansbach
$)ڿ
цсѶч
цсѶт
црѶс
цпѶш
цтѶш
Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf
72,8 % (Vorjahr: 72,3 %) gesteigert werden. Das ist ein Spitzenwert und liegt
damit erneut deutlich über dem im
bayernweiten Vergleich guten mittelfränkischen Durchschnitt.
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
цѵсцч
цѵфуш
цѵтшп
цѵхфу
цѵштч
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung beträgt
7.278, was einem Rückgang um 3,6 %
entspricht.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
81
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurden zwei Straftaten gegen das
Leben registriert, darunter ein Mord.
Dieser wurde durch die KPI Ansbach
aufgeklärt.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung messen
wir analog zum gesamten Schutzbereich Mittelfranken mit insgesamt 54
Delikten steigende Fallzahlen (20 %). Es
kam zu sieben Vergewaltigungen, zwei
Delikte mehr als im Vorjahr, sowie zu 13
Fällen des sexuellen Missbrauchs von
Kindern (Vorjahr sechs Fälle).
Die AQ bei den Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung beträgt
98,1 % und konnte somit nochmals um
4,8 % gesteigert werden.
Die Rohheitsdelikte haben um insgesamt 3 % zugenommen. Bei den in diesem PKS-Summenschlüssel geführten
Raubdelikten erfassten wir 21 Taten
(Vorjahr 17) und damit einen Anstieg
um 23,5 %. Bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungen regis-
Herausragender Fall (1) –
Stadt Ansbach
Am 03.03.2020 kam es in der Bürogemeinschaft der Gerichtsvollzieher
des Amtsgerichts, in Ansbach, Fischergasse 12, zu einem Messerangriff auf
einen 54-jährigen Gerichtsvollzieher.
Der 34 Jahre alte Angreifer hatte dort
einen Termin, betrat maskiert das
Büro und ging unvermittelt auf den
Geschädigten los. Die Tat war im Vorfeld von ihm geplant worden. Durch
hinzukommende Angestellte konnte
trieren wir zwar einen Rückgang um
30,2 % von 129 auf 90 Taten; dagegen
stiegen die einfachen Körperverletzungen um 10,9 %. Im Berichtszeitraum
wurden hier 375 Delikte registriert (Vorjahr: 338).
Bei den Rohheitsdelikten steigerten wir
die AQ noch einmal leicht auf sehr gute
93,6 % (Vorjahr 93,3 %).
der Angreifer von weiteren Taten abgehalten und mittels Pfefferspray vertrieben werden. Der Geschädigte griff
während seines Abwehrkampfes in
die Messerklinge und zog sich hierbei
massive Schnittverletzungen an der
Hand zu. Er musste mehrere Tage stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.
Am 04.03.2020 konnte der Täter nach
intensiver Fahndung in einer öffentlichen Tiefgarage in Rothenburg o. d. T.
festgenommen werden.
Die Diebstahlsdelikte sanken um insgesamt 15,5 %. Allein beim einfachen
Diebstahl wurden mit aktuell 491 Fällen 124 weniger als im Vorjahr gemeldet.
Der schwere Diebstahl blieb mit 177
Fällen auf Vorjahresniveau (176), beim
Wohnungseinbruchsdiebstahl
wurde mit zwölf Delikten ein Fall weniger
als 2019 gezählt, bei einer überdurchschnittlich hohen AQ von 25 %.
Mit 511 Delikten verzeichnen wir bei
den Vermögens- und Fälschungsdelikten einen Anstieg um 9,2 %. Besonders beim Betrug stiegen die Fallzahlen, und zwar von 349 auf 403 (15,5 %).
Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Steigerungen beim Waren- und Kreditbetrug (von 114 auf 199
Delikte) sowie der Leistungserschleichung um 24,1 %.
Einen Rückgang messen wir bei den
Rauschgiftdelikten. Registrierten wir
2019 noch 327, so meldeten wir 2020
insgesamt 268 Delikte (18 %) zur PKS.
Die AQ blieb unverändert bei 94,8 %.
Ebenfalls positive Entwicklungen sind
in den Bereichen der Gewalt- und Straßenkriminalität zu vermelden. Bei den
Gewaltdelikten kam es zu einem Fallzahlenrückgang von 20,4 % auf nun
121 Straftaten, bei der Straßenkriminalität liegt der Rückgang mit aktuell 343
Straftaten sogar bei 22,7 %.
82
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach
PKS-Entwicklung Stadt Ansbach
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.294
3.229
3.116
3.191
3.078
-113
-3,5%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.267
3.179
3.078
3.159
3.042
-117
-3,7%
2
3
33
3
0
1
46
13
0
2
40
3
1
0
45
5
1
1
54
7
0
1
9
2
0,0%
20,0%
40,0%
1
1
0
-1
-100,0%
16
666
12
0
505
800
593
220
17
207
20
50
10
140
470
321
37
360
237
517
38
10
623
17
1
486
791
615
227
7
176
19
31
13
122
468
349
29
371
327
444
32
7
642
21
4
486
668
491
191
7
177
11
42
12
78
511
403
36
350
268
343
36
-3
19
4
3
0
-123
-124
-36
0
1
-8
11
-1
-44
43
54
7
-21
-59
-101
4
-30,0%
3,0%
23,5%
300,0%
0,0%
-15,5%
-20,2%
-15,9%
0,0%
0,6%
-42,1%
35,5%
-7,7%
-36,1%
9,2%
15,5%
24,1%
-5,7%
-18,0%
-22,7%
12,5%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
760
16
2
576
847
690
202
22
157
11
30
19
105
543
415
61
370
147
479
27
Herausragender Fall (2) –
Stadt Ansbach
Durch die Anzeige eines zwischenzeitlich erwachsenen Geschädigten
wurde bekannt, dass ein ehemaliger
Jugendleiter des Yachtclubs AnsbachGunzenhausen über einen Zeitraum
von gut 25 Jahren männliche Kinder
und Jugendliche missbraucht hatte.
Hierbei nutzte er seine gefestigte Stellung im Verein und das durch freundschaftliche und finanzielle Zuwendungen aufgebaute Vertrauensverhältnis
zu den ihm anvertrauten Geschädigten. Die Missbräuche fanden im Rah-
10
641
13
2
497
855
580
193
17
275
32
71
11
142
418
344
44
404
246
531
50
Verlauf
men von Veranstaltungen des Vereins
(Segelwochen mit Übernachtungen,
Segeltörns im Ausland, Skifreizeiten
u. a.) sowie im Vereinsheim am Altmühlsee und in der Wohnung des Beschuldigten statt.
Die umfangreichen Ermittlungen erbrachten 57 Geschädigte. Gegen einen
langjährigen Vereinsvorstand wurde
im weiteren Verlauf der Ermittlungen
ein Verfahren wegen Begehung durch
Unterlassen eingeleitet.
Der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte
nahm sich während seiner Haft das
Leben.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
83
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
Landkreis Ansbach
184.591
Einwohner
Bevölkerungsdichte
94 Einwohner je km
2
8,8 %
5.133
Häufigkeitszahl
2.781
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
70,1%
Ausländeranteil
/-!// )Ҋ )&- $.).#
1.971,84 km²
Fläche
чѵппп
Straftaten
– Landkreis Ansbach
цѵппп
хѵппп
хѵпхт
фѵспп
фѵтцч
фѵфшч
спрц
спрч
спрш
фѵппп
фѵртт
уѵппп
тѵппп
сѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Ansbach
PI Heilsbronn
PI Dinkelsbühl
PI Feuchtwangen
PI Rothenburg o. d. Tauber
KPI Ansbach
VPI Ansbach
рѵппп
п
спрх
Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach ist im Jahr 2020 um 8,3 % von
5.598 auf 5.133 Fälle gesunken.
AQ – Landkreis
Ansbach
&-ѵ).#
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Landkreis Ansbach
&-ѵ).#
$)ڿ
цпѶр
хцѶу
хшѶс
хфѶу
хтѶх
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg
gleichzeitig um 2,7 Prozentpunkte auf
70,1 % und liegt damit sogar noch
über dem im bayernweiten Vergleich
sehr guten mittelfränkischen Durchschnitt.
84
спсп
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵцчр
тѵпут
сѵштф
сѵчфу
тѵтуу
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank
von 3.043 auf 2.781 (8,6 %).
Das ist der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Mit sieben Straftaten gegen das Leben messen wir drei mehr als im Vorjahr. Darunter drei Morde sowie drei
Totschlagsdelikte, die alle aufgeklärt
werden konnten.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir einen Rückgang um 21 Fälle
auf nun 113 Delikte (15,7 %). Während
die Vergewaltigungen mit insgesamt
zehn Fällen auf demselben Stand wie
im Vorjahr liegen, sind deutlich sinkende Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (32,4 %) sowie
den exhibitionistischen Handlungen
(58,8 %) zu vermelden.
Mit 93,8 % liegt die AQ bei den Sexualdelikten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Gemeingefährliche Straftaten, die
unter den Summenschlüssel der Rohheitsdelikte fallen, sanken um 25,0 %
von 1.197 Fällen im Vorjahr auf aktuell
898. Auch hier ist die AQ von 93,4 %
außerordentlich respektabel.
Rückgänge messen wir insbesondere
bei den Raubstraftaten (64,0 %) sowie
den Körperverletzungen (24,3 %).
Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte
sanken leicht um 5,3 %. Während beim
einfachen Diebstahl mit aktuell 712
Fällen 151 weniger verzeichnet werden, stiegen die Fallzahlen im Bereich
des schweren Diebstahls von 411 auf
aktuell 495 an.
Diese Entwicklung ist insbesondere auf
die Anstiege bei den Taschendiebstählen und bei den Wohnungseinbrüchen
zurückzuführen. Es wurden 195 Taschendiebstählen und damit 146 mehr
als im Vorjahr verzeichnet. Das liegt jedoch an einem Ereignis, denn die KPI
Ansbach konnte eine Serie von rund
180 Fällen bandenmäßig begangener
Taschendiebstähle auf einer OpenAir-Veranstaltung im Sommer 2019 bei
Dinkelsbühl nach langwierigen Ermittlungen klären. Da die PKS eine Auslaufstatistik ist, wurden die Fälle erst mit
Abgabe an die Staatsanwaltschaft im
Jahr 2020 zur PKS gemeldet.
Bei den Wohnungseinbrüchen stieg
die Anzahl von 33 auf 45, jedoch bei
einer für dieses Phänomen überdurchschnittlich hohen AQ von 44,4 %.
Erfreuliche Fallzahlensenkungen messen wir hingegen bei den Fahrraddiebstählen (42,9 %) und den Kfz-Aufbrüchen (37,0 %).
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte melden wir einen erneuten Rückgang um 7,6 % von 829 auf
766 Delikte. Allein beim Betrug wurden
mit 539 Fällen insgesamt 85 weniger
als im Vorjahr gezählt (13,2 %).
Die Rauschgiftdelikte sanken analog zum mittelfränkischen Trend von
466 auf 363 Fälle (22,1 %) bei einer um
1,9 % höheren AQ von aktuell 95,9 %.
Auch bei der Gewaltkriminalität
(-17,8 %) sowie der Straßenkriminalität (-9,2 %) stellen wir eine sehr positive Abwärtsentwicklung fest.
PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung Lkr. Ansbach
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
6.099
5.231
5.408
5.650
5.164
-486
-8,6%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
6.063
5.200
5.378
5.598
5.133
-465
-8,3%
0
6
77
7
1
4
113
22
1
3
101
14
1
2
134
10
3
3
113
10
2
1
-21
0
200,0%
50,0%
-15,7%
0,0%
5
1
1
0
0,0%
11
1.001
12
0
725
1.250
911
201
51
339
76
61
21
129
963
701
62
755
369
924
30
14
1.197
25
3
837
1.274
863
144
49
411
119
66
33
163
829
644
41
803
466
1.063
52
20
898
9
0
634
1.207
712
121
195
495
75
52
45
93
766
559
25
747
363
965
31
6
-299
-16
-3
-203
-67
-151
-23
146
84
-44
-14
12
-70
-63
-85
-16
-56
-103
-98
-21
42,9%
-25,0%
-64,0%
-100,0%
-24,3%
-5,3%
-17,5%
-16,0%
298,0%
20,4%
-37,0%
-21,2%
36,4%
-42,9%
-7,6%
-13,2%
-39,0%
-7,0%
-22,1%
-9,2%
-40,4%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
1.070
20
3
784
1.697
1.077
194
42
620
198
91
106
143
1.049
821
60
744
425
1.013
36
10
1.047
12
0
711
1.270
835
161
42
435
105
97
72
109
828
652
79
661
372
790
31
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
85
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Alexander & Theresia Schulz - stock.adobe.com
2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt
Landkreis Erlangen-Höchstadt
137.262
Einwohner
Bevölkerungsdichte
243 Einwohner je km
2
9,0 %
Ausländeranteil
564,66 km²
Fläche
3.203
Häufigkeitszahl
2.333
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
69,6%
/-!// )Ҋ )&- $.-')" )Ҋ ť#.//
Straftaten
– Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH)
уѵфпп
уѵппп
тѵшхц
тѵхрц
тѵфпп
тѵурт
тѵуус
тѵспт
тѵппп
сѵфпп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Erlangen-Land
PI Herzogenaurach
PI Höchstadt a. d. Aisch
KPI Erlangen
VPI Erlangen
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir für das Jahr 2020 insgesamt 3.203
Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 239 Fällen (6,9 %).
AQ – Landkreis
ERH
&-ѵ
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Landkreis ERH
&-ѵ
$)ڿ
хшѶх
хфѶт
хцѶу
хчѶф
хуѶр
Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote
(AQ) um beachtliche 4,3 Prozentpunkte
auf überdurchschnittliche 69,6 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminali-
86
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵттт
сѵфсх
сѵфсс
сѵхчх
сѵшфц
tätsbelastung veränderte sich ebenfalls positiv und sank auf aktuell 2.333,
ein Rückgang um 7,6 % und damit der
niedrigste Wert der vergangenen
fünf Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
zungsdelikte von 359 auf 390 Fälle. Die
AQ konnte um 4 % auf hervorragende
95,8 % gesteigert werden.
Bei den Delikten gegen das Leben
messen wir mit drei Fällen zwei mehr
als im Vorjahr, darunter auch ein Totschlag. Die AQ beträgt 100 %.
Positiv zeigt sich weiterhin die Fallzahlen-Entwicklung beim Diebstahl. So
messen wir mit aktuell 678 Fällen (Vorjahr: 959) einen deutlichen Rückgang
um 29,3 %.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung registrieren wir eine Steigerung um 19 auf 86
Fälle. Insbesondere der sexuelle Missbrauch – auch von Kindern – sowie die
Kinderpornografie stiegen an. Diese
Tendenz deckt sich mit der Entwicklung im Schutzbereich Mittelfranken.
Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Landkreis
Erlangen-Höchstadt konnte um 2,9 %
auf 89,5 % gesteigert werden.
Der erfreuliche Rückgang der Fallzahlen beim Wohnungseinbruch von 48
auf nun 29 (39,6 %) läuft für den Landkreis konträr zur Entwicklung im restlichen Mittelfranken.
Auch bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten ist ein Rückgang von
13,8 % auf 492 Delikte festzustellen.
Allein die hierunter subsumierten Betrugsdelikte sanken von 393 auf 393
Fälle (18,6 %).
Die Rohheitsdelikte stiegen von 502
auf aktuell 545 Fälle an (8,6 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Steigerungen der Raubdelikte von sieben
auf elf Fälle sowie der Körperverlet-
Wir stellen eine Häufung bei den Sachbeschädigungen fest von 432 auf 499
Delikte (14,6 %). Ausschlaggebend
hierfür waren die Fallzahlensteigerungen bei den Sachbeschädigungen an
Kfz (27,5 %) und den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen (8,9 %).
Bei den Rauschgiftdelikten kam es zu
einem Rückgang von 382 auf 339 Fälle
(11,3 %).
Die ohnehin bereits hohe AQ konnte
nochmals um 2,3 % auf nun 97,1 % gesteigert werden.
Bei der Gewaltkriminalität verzeichnen wir eine Steigerung um 13 Fälle
bzw. 16,3 %. Im Jahr 2020 meldeten
wir insgesamt 93 Delikte dieses Phänomenbereichs zur PKS (Vorjahr: 80).
Mit 72 Fällen weniger weist der Bereich
der Straßenkriminalität eine positive
Abwärtsentwicklung auf (10,5 %). Hier
wurden 2020 insgesamt 614 Fälle zur
PKS gemeldet (Vorjahr: 686).
PKS-Entwicklung – Landkreis ERH PKS-Entwicklung Lkr. Erlangen-Höchstadt
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.992
3.660
3.444
3.485
3.265
-220
-6,3%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.967
3.617
3.413
3.442
3.203
-239
-6,9%
0
1
54
3
1
0
48
8
5
2
41
6
0
0
67
9
0
1
86
8
0
1
19
-1
0,0%
100,0%
28,4%
-11,1%
0
0
0
0
0
0
0,0%
682
9
1
507
1.229
823
280
17
406
49
74
75
189
509
373
32
586
321
771
25
7
664
4
0
526
1.091
704
244
8
387
51
69
61
209
575
420
36
426
253
671
43
4
584
9
0
445
1.003
648
203
8
355
90
39
47
146
561
370
29
438
264
620
31
11
502
7
0
359
959
623
199
12
336
54
57
48
187
571
393
33
432
382
686
43
10
545
11
1
390
678
438
160
5
240
30
43
29
138
492
320
24
495
339
614
62
-1
43
4
1
31
-281
-185
-39
-7
-96
-24
-14
-19
-49
-79
-73
-9
63
-43
-72
19
-9,1%
8,6%
57,1%
100,0%
8,6%
-29,3%
-29,7%
-19,6%
-58,3%
-28,6%
-44,4%
-24,6%
-39,6%
-26,2%
-13,8%
-18,6%
-27,3%
14,6%
-11,3%
-10,5%
44,2%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
87
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Freesurf - stock.adobe.com
2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
Landkreis Fürth
117.853
Einwohner
Bevölkerungsdichte
383 Einwohner je km
2
7,4 %
Ausländeranteil
307,55 km²
Fläche
2.540
Häufigkeitszahl
2.155
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
70,4%
/-!// )Ҋ )&- $.ƕ-/#
тѵфпп
Straftaten – Landkreis Fürth
тѵппп
сѵчтр
сѵххх
сѵхцу
сѵфпп
сѵфпт
сѵфуп
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Stein
PI Zirndorf
KPI Fürth
VPI Fürth
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Im Landkreis Fürth erfassten wir im Berichtszeitraum 2.540 Straftaten in der PKS.
Dies bedeutet einen minimalen Anstieg der Fallzahlen um 1,5 %, allerdings bei
gleichzeitiger Steigerung der AQ.
AQ – Landkreis
Fürth
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#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
HZ – Landkreis
Fürth
&-ѵƕ-/#
$)ڿ
цпѶу
хшѶт
хчѶц
црѶс
ху
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
um 1,1 % auf im mittelfränkischen
Vergleich überdurchschnittlich gute
70,4 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kri-
88
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵрфф
сѵртс
сѵтпр
сѵуур
сѵттт
minalitätsbelastung der Bevölkerung
stieg im Vergleich zum Vorjahr minimal
von 2.132 auf 2.155 um 1,1 %.
Damit rangiert der Landkreis Fürth
auch weiterhin als Spitzenreiter in
Mittelfranken.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurde lediglich eine Straftat gegen
das Leben erfasst (fünf im Vorjahr).
Hierbei handelte es sich um einen Totschlag, der von der zuständigen Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden konnte.
Die Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung weisen mit 49 Delikten exakt den Wert des Vorjahres auf.
Bei den Vergewaltigungen verzeichnen
wir einen Rückgang von neun auf sechs
Fälle. Die exhibitionistischen Handlungen hingegen stiegen von zwei auf acht
Fälle an. Die AQ bei diesem Phänomen
konnte nochmals um zwei Prozentpunkte auf aktuell 89,8 % gesteigert
werden.
Bei den Rohheitsdelikten messen wir
einen Anstieg um 16,1 % von 367 auf
426 Delikte. Sowohl bei den Raubdelikten (von drei auf acht) als auch bei den
Körperverletzungen insgesamt (von
284 auf 317) ist diese Entwicklung zu
beobachten. Die hierbei bereits hohe
AQ konnte nochmals um 3,1 % auf nun
95,5 % gesteigert werden.
Bei den Diebstahlsdelikten messen
wir insgesamt rückläufige Zahlen. Die
Abnahme beträgt 13,7 %, in Fallzahlen
von 642 auf 554. Dieser Rückgang lässt
sich sowohl beim einfachen Diebstahl
(13,0 %) als auch beim schweren Diebstahl (15,0 %) beobachten.
Die Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) sind ebenfalls rückläufig (51 auf 40), ein Rückgang von
21,6 %.
Gestiegen sind die Vermögens- und
Fälschungsdelikte von 447 auf 514 Fälle (15 %). Allein im Bereich des Betrugs
messen wir einen Anstieg um 13,3 %
von 270 auf 306 Fälle.
Bei der Betäubungsmittelkriminalität
kam es zu einem Rückgang von 264 auf
254 Delikte (3,8 %), was sich mit dem
mittelfränkischen Durchschnitt deckt.
Die bereits hohe AQ wurde um 1,8 %
auf aktuell 98,4 % gesteigert.
Bei der Gewaltkriminalität haben wir
76 Delikte mehr als im Vorjahr (16,9 %),
gleichzeitig aber auch die AQ um 2,6 %
auf beachtliche 93,4 % gesteigert.
ber in Zirndorf erklärbar. Hier werden
viele Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich
ersterfasst und dabei auch Straftaten
festgestellt.
Die Straßenkriminalität verringerte
sich um erfreuliche 18,1 % von 507 auf
415 Delikte.
Darüber hinaus fungiert die Polizeiinspektion Zirndorf als mittelfränkische
polizeiliche Zentralstelle für aufenthaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Einreise und dem
Aufenthalt von Flüchtlingen.
Im Landkreis Fürth ist die Zahl der
Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz vergleichsweise hoch. Dieser Umstand ist mit dem Sitz der Zentralen
Aufnahmeeinrichtung für Asylbewer-
Trotzdem war im abgelaufenen Jahr
auch hier wieder ein erfreulicher Rückgang der Fallzahlen um mehr als die
Hälfte (51,9 %) auf 867 Delikte zu verzeichnen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
89
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung Lkr. Fürth
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
5.041
5.909
5.174
4.304
3.407
-897
-20,8%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
2.666
2.831
2.674
2.503
2.540
37
1,5%
0
3
50
11
2
1
59
16
1
0
43
7
1
2
49
9
0
1
49
6
-1
-1
0
-3
-100,0%
-50,0%
0,0%
-33,3%
3
0
1
1
100,0%
16
379
5
0
304
679
451
140
11
228
13
31
60
96
591
309
51
413
220
537
2.500
19
367
3
0
284
642
409
152
7
233
15
54
51
87
447
270
47
410
264
507
1.801
7
426
8
0
317
554
356
141
4
198
8
43
40
104
514
306
69
364
254
415
867
-12
59
5
0
33
-88
-53
-11
-3
-35
-7
-11
-11
17
67
36
22
-46
-10
-92
-934
-63,2%
16,1%
166,7%
0,0%
11,6%
-13,7%
-13,0%
-7,2%
-42,9%
-15,0%
-46,7%
-20,4%
-21,6%
19,5%
15,0%
13,3%
46,8%
-11,2%
-3,8%
-18,1%
-51,9%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
407
19
0
297
894
584
201
10
310
33
74
61
106
479
342
55
345
147
492
2.375
5
411
4
1
322
813
483
174
8
330
47
52
100
98
665
320
78
331
184
435
3.078
Herausragender Fall –
Landkreis Fürth
folgte ihn mit dem Messer und verpasste
ihm dort noch einen Stich in den Oberschenkel. Erst als ein benachbarter afrikanischer Staatsangehöriger mit einem
Besenstiel auf den Arm des Täters schlug,
ließ dieser vom Geschädigten ab. Da ihn
nun weitere Bewohner bedrängten, zog
der Täter sich in sein Zimmer zurück.
Beide Opfer mussten in Kliniken in Fürth
und Nürnberg stationär behandelt werden.
In einem Zimmer des Zirndorfer Ankerzentrums stach ein 23-jähriger Syrer in
der Meinung, er sei um 200 Euro bestohlen worden, mit einem Küchenmesser
auf einen anderen 23 Jahre alten Syrer
ein.
Als ein 27-jähriger Landsmann dazwischen gehen wollte, versetzte der Täter
diesem einen wuchtigen Stich in die
linke Körperseite, der die Milz verletzte
und eine akute Lebensgefahr bedingte.
Anschließend stach der Täter wieder auf
den sich heftig wehrenden 23-jährigen
90
Verlauf
Syrer ein, der im Gerangel schließlich auf
den Flur fliehen konnte. Der Täter ver-
Der Täter verzichtete auf eine Pflichtverteidigung, legte ein Teilgeständnis
ab und wurde anschließend in Untersuchungshaft genommen. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com
PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com
2.4.8 Kriminalitätsbericht
Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim
100.014
Einwohner
2.508
Häufigkeitszahl
2.483
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
70,6%
тѵппп
2
Ausländeranteil
уѵппп
тѵппх
80 Einwohner je km
8,7 %
/-!// )Ҋ )&- $. 0.//) -$.#Ҋ
$).#
$( Windsheim (NEA)
Straftaten – Landkreis Neustadt
a. d. Aisch-Bad
тѵфпп
Bevölkerungsdichte
1.267,56 km²
сѵцфу
сѵшцу
сѵчпш
сѵфпп
Fläche
сѵфпч
сѵппп
рѵфпп
рѵппп
фпп
п
спрх
спрц
спрч
спрш
спсп
Die Straftaten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gingen von 2.809
auf 2.508 zurück (10,7 %).
AQ – Landkreis NEA
HZ – Landkreis NEA
&-ѵ
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
&-ѵ
$)ڿ
цпѶх
црѶт
хчѶх
цпѶу
хсѶх
Die Aufklärungsquote (AQ) sank ebenfalls leicht um 0,7 Prozentpunkte auf
nun 70,6 %, liegt aber immer noch
deutlich über dem ohnehin beachtlichen mittelfränkischen Durchschnittswert.
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Neustadt a. d. Aisch
PI Bad Windsheim
KPI Ansbach
сѵучт
сѵцшш
сѵшчф
сѵццт
тѵпуу
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung sank
sank signifikant auf 2.483 (11,3 %) und
damit auf den niedrigsten Wert der
letzten fünf Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
91
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
samt sanken von 638 auf 481 Fälle
(24,6 %), gleichermaßen zu beobachten sowohl beim einfachen Diebstahl
(20,6 %) als auch beim schweren Diebstahl (34,4 %).
Mit drei Straftaten gegen das Leben
messen wir zwei mehr als im Vorjahr.
Hierunter wurden auch ein Mord sowie
ein Totschlag erfasst, die aufgeklärt
werden konnten.
Es wurden auch deutlich weniger Wohnungseinbrüche verzeichnet (von 35
auf 17, entspricht 51,4 %). Die AQ von
17,6 % bewegt sich im mittelfränkischen Durchschnitt.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung messen
wir sinkende Fallzahlen von 74 auf 66
Delikte (10,8 %).
Die Zahlen bei den Vermögens- und
Fälschungsdelikten stiegen leicht von
376 auf 393 Delikte (4,5 %). Allein beim
Waren- und Kreditbetrug mussten mit
132 Fällen 25 mehr als im Vorjahr verzeichnet werden (23,4 %).
Die Rückgänge waren sowohl bei den
Vergewaltigungen (von zehn auf vier
Fälle), als auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern (von achtzehn auf
zwölf Fälle) besonders deutlich.
Bei der Rauschgiftkriminalität war
ein Rückgang von 230 auf 193 Delikte
bei einer AQ von 94,3 % festzustellen
(16,1 %).
Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt hervorragende 95,5 %.
Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten sanken im Vergleich zum Vorjahr
ebenfalls (560 auf 467 Fälle, entspricht
16,6 %). Verantwortlich hierfür sind v. a.
die sinkenden Zahlen bei den Körperverletzungen (von 408 auf 336 Fälle).
Straftaten des Summenschlüssels Gewaltdelikte sanken um 12,8 % (109 auf
aktuell 95 Fälle). Die hohe AQ wurde
noch einmal um zwei Prozentpunkte
auf 93,7 % gesteigert.
Herausragender Fall –
Landkreis NEA
Am späten Abend des 01.07.2020 trafen
sich die 23-jährige Geschädigte und ihr
27 Jahre alter Ex-Freund zu einer Aussprache auf einem Feld in der Nähe von
Burghaslach. Die Geschädigte hatte
einen Monat zuvor die Beziehung beendet.
Es kam zu einer Auseinandersetzung,
in deren Verlauf der Beschuldigte mit
92
einem sog. „Gürtelmesser“ mit 23 Zentimetern Klingenlänge mehrfach auf sein
Opfer einstach. Danach begab er sich auf
die unweit des Tatorts liegenden Gleise
der Bahnstrecke Markt Bibart – Neustadt
a. d. Aisch, warf sich vor einen Regionalzug und verstarb unmittelbar.
Die Frau wurde am Folgetag tot aufgefunden. Der Täter hatte die Trennung nicht
verkraftet. Sowohl die Tat als auch sein
Suizid wurden von ihm akribisch vorbereitet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: Ben - stock.adobe.com
Im Bereich der Straßenkriminalität
verzeichnen wir ebenfalls einen Rückgang von 521 auf 410 Fälle (21,3 %).
Auch bei den Eigentumsdelikten ist
ein überaus erfreulicher Rückgang
festzustellen. Die Diebstähle insge-
KRIMINALITÄT
Lkr. Neustadt-Aisch / Bad Windsheim
PKS-Entwicklung – LandkreisPKS-Entwicklung
NEA
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.010
2.770
2.982
2.824
2.523
-301
-10,7%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.006
2.754
2.974
2.809
2.508
-301
-10,7%
1
6
36
3
2
0
44
10
1
3
62
11
0
1
74
10
1
1
66
4
1
0
-8
-6
100,0%
0,0%
-10,8%
-60,0%
-93
3
2
-72
-157
-93
-14
-7
-64
-3
-6
-18
-14
17
13
-13
-71
-37
-111
0
-16,6%
50,0%
200,0%
-17,6%
-24,6%
-20,6%
-14,1%
-50,0%
-34,4%
-30,0%
-14,3%
-51,4%
-18,7%
4,5%
4,4%
-21,0%
-15,4%
-16,1%
-21,3%
0,0%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Verlauf
Vergewaltigung
IhrÜbergriffe
direkter
sexuelle
undKontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
-1
-100,0%
1
1
0
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
0
0,0%
6
17
7
7
0911 21 12-10 30
553
560
620
560
467
11
15
11
6
9
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Straßenraub
0
0
1
1
3
KV-Delikte
405
403
443
408
336
Diebstahl insgesamt
841
681
697
638
481
einfacher Diebstahl
561
485
509
452
359
Ladendiebstahl
161
129
120
99
85
Taschendiebstahl
8
9
8
14
7
schwerer Diebstahl
280
196
188
186
122
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
26
21
10
10
7
ED Gewerbeobjekte
89
76
59
42
36
Wohnungseinbruch
48
22
12
35
17
Die Polizei Mittelfranken
in den
Sozialen
Netzwerken
Fahrraddiebstahl
85
65
93
75
61
Vermögens-/Fälschungsdelikte
459
389
421
376
393
Betrug www.facebook.com/polizeimittelfranken
373
305
352
298
311
Leistungserschleichung
42
54
50
62
49
www.twitter.com/polizeimfr
Sachbeschädigung
524
402
435
462
391
Rauschgiftdelikte
www.instagram.com/polizeimfr
130
219
218
230
193
Straßenkriminalität
552
431
526
521
410
AufenthG
4
16
8
15
15
Rohheitsdelikte
Raub
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
93
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land
Landkreis Nürnberger Land
170.792
Einwohner
Bevölkerungsdichte
214 Einwohner je km
2
9,2 %
4.776
Häufigkeitszahl
2.796
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
68,7%
Ausländeranteil
799,57 km²
Fläche
/-!// )Ҋ )&- $."ѵҊ )
чѵппп
Straftaten
– Landkreis Nürnberger Land
цѵппп
хѵппп
хѵпчш
фѵфуп
фѵтчп
фѵруч
спрч
спрш
фѵппп
уѵццх
уѵппп
тѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Altdorf b. Nürnberg
PI Hersbruck
PI Lauf a. d. Pegnitz
KPI Schwabach
VPI Feucht
сѵппп
рѵппп
п
спрх
спрц
Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahl der registrierten Straftaten erneut auf
4.776 Delikte, ein beachtlicher Rückgang von 7,2 %.
AQ – Landkreis Nürnberger Land
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#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
$)ڿ
хчѶц
хфѶт
хфѶш
хфѶш
хтѶц
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
3,4 % auf 68,7 %.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Krimina-
94
спсп
HZ – Landkreis Nürnberger Land
&-ѵ"ѵ )
#спсп
спрш
спрч
спрц
спрх
сѵцшх
тѵпсс
тѵрхш
тѵсчп
тѵхтс
litätsbelastung der Bevölkerung von
3.022 auf nunmehr 2.796 (7,5 %) und
weist damit den mit Abstand besten
Wert der vergangenen fünf Jahre
auf.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Mit zehn Straftaten gegen das Leben
melden wir drei Fälle mehr als im Vorjahr zur PKS. Darunter auch drei Morde
und ein Totschlag, die allesamt aufgeklärt werden konnten.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung kam es zu
einer Fallzahlensteigerung von 103 auf
120 Delikte (16,5 %).
Dies resultierte zum größten Teil aus
den Steigerungen bei den Vergewaltigungen von elf auf 18 Fälle sowie den
Steigerungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern (18 auf 32 Fälle).
Die AQ konnte um 6,7 % gesteigert werden und liegt nun bei 88,3 %.
Die Straftaten des Summenschlüssels
der Rohheitsdelikte sanken von 923
auf 891 Fälle (3,5 %). Hierfür waren v. a.
die geringeren Fallzahlen bei den Körperverletzungen (9,9 %), die von 665
auf 599 Fälle zurückgingen, ausschlag-
gebend. Die AQ von 92,4 % ist hierbei
beachtlich.
Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte
(einfacher und schwerer Diebstahl)
gingen zurück. Es wurden mit 984 Delikten 19,7 % weniger Fälle zur PKS gemeldet.
Rückgänge bzw. Stagnationen gab es
hier nahezu in allen Bereichen. Lediglich bei den Kfz-Aufbrüchen verzeichnen wir mit 57 Fällen markant mehr als
im Vorjahr (38).
Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl
melden wir drei Fälle weniger (53) als
im Vorjahr (56).
Einen leichten Anstieg von 864 auf 896
Fälle (3,7 %) messen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten.
Ausschlaggebend hierfür waren hauptsächlich die Fallzahlensteigerungen
bei den Betrugsdelikten von 626 auf
676 Fälle (8 %).
Erfreulich ist die Entwicklung bei den
Sachbeschädigungen. Hatten wir es
im Vorjahr noch mit einem massiven
Anstieg zu tun – wofür seinerzeit eine
erkleckliche Anzahl von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen verantwortlich war –, sanken die Fallzahlen
im aktuellen Berichtszeitraum von 878
auf 730 Delikte (16,9 %).
Allein im Bereich der erwähnten Sachbeschädigungen an Kfz messen wir
einen Rückgang um 37,5 %.
Entgegen des allgemeinen Trends sind
die Zahlen im Bereich der Rauschgiftdelikte gestiegen. Wurden 2019 noch
414 Delikte gemeldet, so erhöhte sich
deren Anzahl leicht auf 437 (5,6 %) bei
einer AQ von 96,3 %.
Sowohl bei den Straftaten, die unter
den Summenschlüssel der Gewaltkriminalität fallen, als auch bei denen
des Summenschlüssels Straßenkriminalität, waren erfreuliche Fallzahlenrückgänge zu verzeichnen. Die Gewaltkriminalität ging von 179 auf 151 Fälle
(15,6 %), die Straßenkriminalität von
1.169 auf 881 Fälle (24,6 %) zurück.
PKS-Entwicklung
Lkr. Nürnberg Land
PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger
Land
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
6.145
5.614
5.456
5.288
4.871
-417
-7,9%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
6.089
5.540
5.380
5.148
4.776
-372
-7,2%
2
4
62
5
4
1
72
11
3
1
88
9
2
4
103
11
3
1
120
18
1
-3
17
7
50,0%
-75,0%
16,5%
63,6%
2
1
0
-1
-100,0%
15
896
25
0
627
1.226
706
134
16
520
59
73
70
240
1.157
913
173
724
520
1.023
76
27
923
24
3
665
1.225
699
118
18
526
38
72
56
302
864
626
174
878
414
1.169
140
22
891
23
3
599
984
588
119
18
396
57
52
53
185
896
676
231
730
437
881
95
-5
-32
-1
0
-66
-241
-111
1
0
-130
19
-20
-3
-117
32
50
57
-148
23
-288
-45
-18,5%
-3,5%
-4,2%
0,0%
-9,9%
-19,7%
-15,9%
0,8%
0,0%
-24,7%
50,0%
-27,8%
-5,4%
-38,7%
3,7%
8,0%
32,8%
-16,9%
5,6%
-24,6%
-32,1%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
1.115
21
2
796
1.622
951
169
16
671
89
124
113
218
990
761
244
970
500
1.274
56
12
984
21
2
675
1.396
778
152
15
618
91
118
92
212
974
728
239
757
515
997
74
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
95
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
Landkreis Roth
126.749
Einwohner
Bevölkerungsdichte
142 Einwohner je km
2
7,3 %
3.191
Häufigkeitszahl
2.518
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
63,4%
Ausländeranteil
895,39 km²
Fläche
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Hilpoltstein
PI Roth
PI Schwabach
KPI Schwabach
Straftaten – Landkreis/-!//
Roth
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Für den Landkreis Roth melden wir für 2020 3.191 Straftaten zur PKS. Dies bedeutet
einen Rückgang um 5,6 %
AQ – Landkreis Roth
HZ – Landkreis Roth
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спрш
спрч
спрц
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Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
3,9 % auf 63,4 %.
96
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спрч
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Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung eines Raumes sank von
2.663 auf 2.518 (5,4 %).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
konnte hierbei noch einmal um 2,1 %
auf sehr gute 96,9 % gesteigert werden.
Erfreulich zeigte sich auch die Entwicklung der Diebstahlsdelikte (einfacher und schwerer Diebstahl) mit
einem Rückgang von 937 auf 785 Fälle
(16,2 %).
Mit sechs Straftaten gegen das Leben wurden vier mehr als im Vorjahr
gezählt. Hierunter wurden auch drei
Morde und zwei Totschlagsdelikte erfasst, die allesamt aufgeklärt werden
konnten.
Exemplarisch sei hier der Wohnungseinbruch genannt, der, entgegen des
mittelfränkischen Trends, von 39 auf 33
Fälle (15,4 %) gesunken ist und zudem
mit 24,2 % eine überdurchschnittlich
hohe AQ aufweist.
Dagegen messen wir beim Kfz-Aufbruch eine Steigerung um sieben auf
aktuell 40 Fälle (21,2 %).
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnen wir
eine Steigerung von 46 auf 75 Delikte
bei einer AQ von 92 %.
Steigerungen waren insbesondere bei
den Vergewaltigungen (von sieben auf
zwölf Fälle), der Verbreitung pornografischer Schriften (13 auf 32) und der
Kinderpornografie (acht auf 22) festzustellen.
Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelikten gingen von 563 auf 523 Delikte
(7,1 %) zurück. Die Aufklärungsquote
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen ebenfalls ab (8,8 %). Allein
die darunter subsumierten Betrugsdelikte verringerten sich um 11,4 %.
Nach einem Anstieg der Sachbeschädigungen im Vorjahr – ausschlaggebend hierfür war eine Serie von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen
– messen wir im aktuellen Berichtszeitraum einen Rückgang der Fallzahlen
von 479 auf 407 (15 %). Die Sachbeschädigungen an Kfz verringerten sich
sogar um 22,5 %.
Nahezu identisch zum Vorjahr zeigen
sich die Straftaten, die im Summenschlüssel der Gewaltkriminalität erfasst werden.
Hier zählen wir 113 Delikte, lediglich eines mehr als 2019. Die ohnehin bereits hohe AQ konnte nochmals um acht Prozentpunkte auf
97,3 % gesteigert werden.
Die Straßenkriminalität sank von 643
auf 544 Fälle oder um 15,4 %.
PKS-Entwicklung Lkr. Roth
PKS-Entwicklung – Landkreis Roth
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.749
3.578
3.388
3.429
3.228
-201
-5,9%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.714
3.496
3.343
3.381
3.191
-190
-5,6%
1
3
34
8
0
2
45
10
1
1
61
9
0
2
46
7
3
2
75
12
3
0
29
5
100,0%
0,0%
63,0%
71,4%
0
0
0
2
1
-1
-50,0%
614
12
3
462
1.074
662
123
13
412
105
72
67
109
827
674
55
531
183
694
35
10
625
11
0
458
932
578
116
8
354
48
59
40
149
730
612
74
463
188
626
82
19
546
17
1
390
890
551
113
13
339
29
54
74
162
792
676
68
394
201
587
45
3
563
7
1
402
937
567
137
11
370
33
68
39
158
751
634
53
479
181
643
48
7
523
9
1
396
785
469
104
10
316
40
54
33
156
685
562
67
407
209
544
37
4
-40
2
0
-6
-152
-98
-33
-1
-54
7
-14
-6
-2
-66
-72
14
-72
28
-99
-11
133,3%
-7,1%
28,6%
0,0%
-1,5%
-16,2%
-17,3%
-24,1%
-9,1%
-14,6%
21,2%
-20,6%
-15,4%
-1,3%
-8,8%
-11,4%
26,4%
-15,0%
15,5%
-15,4%
-22,9%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
97
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Foto: Komwanix - stock.adobe.com
2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Landkreis WeißenburgGunzenhausen
94.734
Einwohner
Bevölkerungsdichte
98 Einwohner je km
2
3.262
Häufigkeitszahl
3.443
Straftaten 2020
Aufklärungsquote
75,3%
9,7 %
/-!// )Ҋ )&- $. $Ɖ )0-"Ҋ 0)5 )#0. )
Ausländeranteil
970,91 km²
Fläche
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Straftaten
– Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)
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рѵппп
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Weißenburg i. Bay.
PI Gunzenhausen
PI Treuchtlingen
KPI Ansbach
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п
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erfassten wir im Jahr 2020 3.262 Straftaten in der PKS, ein deutlicher Rückgang von 5,3 %.
AQ – Landkreis WUG
HZ – Landkreis WUG
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Die Aufklärungsquote (AQ) sank
zwar minimal um 0,9 % auf aktuell
75,3 %.
Das ist dennoch im Vergleich nach wie
vor der absolute mittelfränkische
Spitzenwert.
98
спсп
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спрш
спрч
спрц
спрх
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тѵхуш
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тѵффш
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Die Häufigkeitszahl (HZ) als als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung beträgt 3.443 und
sank somit um 5,6 %. Dies stellt den
besten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich dar.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Mit lediglich einer in der PKS erfassten
Straftat gegen das Leben (Totschlag)
melden wir keine Veränderungen im
Vergleich zum Vorjahr. Der Totschlag
konnte durch die zuständige Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden.
Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung stiegen
die Fallzahlen von 80 auf 144. Allein der
sexuelle Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen stieg um 41 Fälle bzw.
17 Fälle an. Verantwortlich hierfür war
insbesondere ein Ermittlungsverfahren
gegen einen ehemaligen Jugendbetreuer eines Yachtclubs in Gunzenhausen, der über Jahre hinweg Kinder und
Jugendliche missbraucht hatte (siehe
hierzu Ziffer 2.4.4).
Bei den Vergewaltigungen melden wir
einen sehr erfreulichen Rückgang von
zwölf auf sechs Delikte. Gleichzeitig registrieren wir bei den Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung eine
hervorragende AQ von 94,4 %.
Mit 645 Fällen von Straftaten des Summenschlüssels Rohheitsdelikte mes-
sen wir einen Rückgang von 8,3 %.
Hierfür ist insbesondere die Fallzahlenentwicklung bei den einfachen
Körperverletzungen
verantwortlich,
die von 386 auf 307 zurückgingen
(20,5 %). Dagegen stiegen die Fallzahlen der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 23,8 % an. Die AQ bei
den Rohheitsdelikten bleibt mit 97,1 %
auch 2020 auf einem konstant hohen
Niveau und konnte sogar noch einmal
um 0,5 % gesteigert werden.
Ebenfalls rückläufig zeigen sich die
Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten.
Der Diebstahl insgesamt ging von 733
auf 675 Fälle (7,9 %) zurück. Hatten wir
im Vorjahr noch eine auffällige Steigerung im Bereich der Gaststätteneinbrüche gemeldet, so ist 2020 auch hier
ein Rückgang um die Hälfte, also genau 50 %, festzustellen. Eine deutliche
Steigerung messen wir hingegen beim
Wohnungseinbruch von elf (was einen
der niedrigsten Werte der vergangenen
zehn Jahre bedeutete) auf aktuell 26.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sind nach 2019 zum zweiten Mal hintereinander rückläufig. Die Fallzahlen
sanken von 623 auf 430, ein Rückgang
von 31,0 %. Allein bei den Betrugsdelikten melden wir einen Rückgang von
477 auf 331 Fälle (30,6 %).
Bei der Rauschgiftkriminalität messen wir eine Steigerung um 49 Delikte
(28 %) bei einer um einen Prozentpunkt höheren Aufklärungsquote
(96,4 %).
Ebenso stiegen die Fallzahlen des
Summenschlüssels Gewaltdelikte an.
Waren im Vorjahr noch 127 Delikte zur
PKS gemeldet worden, so beträgt deren Anzahl aktuell 144 (13,4 %). Dies ist
insbesondere dem bereits erwähnten
Anstieg der gefährlichen und schweren
Körperverletzungen von 101 auf 125
Fälle geschuldet. Die AQ konnte bei
den Gewaltdelikten nochmals um 2,3
% auf 94,4 % gesteigert werden.
Auch bei der Straßenkriminalität ist
eine Steigerung auszumachen. So
stiegen die Fallzahlen – wenn auch
gering – von 468 auf 485 Delikte (3,6
%) an. Dies lag insbesondere an einer
Häufung von Sachbeschädigungen im
öffentlichen Raum.
PKS-Entwicklung Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
PKS-Entwicklung – Landkreis WUG
Veränderung 2019/2020
Anzahl
in %
Delikte
2016
2017
2018
2019
2020
Straftaten insgesamt
3.339
3.382
3.414
3.466
3.275
-191
-5,5%
Straftaten insgesamt
ohne AufenthG
3.283
3.345
3.403
3.444
3.262
-182
-5,3%
0
1
33
5
0
0
48
9
5
1
58
12
0
1
80
12
0
1
144
6
0
0
64
-6
0,0%
0,0%
80,0%
-50,0%
6
1
0
-1
-100,0%
8
581
11
0
430
736
532
134
5
204
12
53
12
131
665
455
56
460
268
530
11
4
703
12
1
516
733
505
94
5
228
11
62
11
132
623
477
47
408
175
468
22
10
645
12
1
467
675
427
83
14
248
4
74
26
140
430
331
75
404
224
485
13
6
-58
0
0
-49
-58
-78
-11
9
20
-7
12
15
8
-193
-146
28
-4
49
17
-9
150,0%
-8,3%
0,0%
0,0%
-9,5%
-7,9%
-15,4%
-11,7%
180,0%
8,8%
-63,6%
19,4%
136,4%
6,1%
-31,0%
-30,6%
59,6%
-1,0%
28,0%
3,6%
-40,9%
Mord
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung
sexuelle Übergriffe und
sexuelle Nötigung
sexuelle Belästigung
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in/aus Kfz
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Fahrraddiebstahl
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
680
17
1
508
813
554
168
9
259
15
63
40
86
520
409
60
410
147
476
56
2
657
8
2
493
770
553
158
12
217
16
53
20
90
590
503
67
431
242
453
37
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Verlauf
99
3
Zuständiges
Sachgebiet
EINSATZ
E2
Ordnungs- und Schutzaufgaben
M
eine sehr geehrten Damen und Herren,
wie unser gesamtes gesellschaftliches Leben, befand sich auch das Einsatzjahr 2020
fest im Griff der Covid-19-Pandemie. Neben den
einschneidenden Auswirkungen auf unser tägliches
Leben, zeigte die Pandemie in dienstlicher Hinsicht
jedoch auch eines: allen Herausforderungen zum
Trotz, konnte sich die Polizei mit viel Flexibilität, Engagement und Zusammenhalt als wichtiger Baustein
in unserer Gesellschaft beweisen.
Das verdanken wir vor insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen, die sich im täglichen Einsatz für
die Bürgerinnen und Bürger häufig selber in Gefahr
bringen und sich mit den besonderen, direkten gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie auseinandersetzen müssen. Gerade die Durchsetzung
der Infektionsschutzmaßnahmen verlangt ihnen
dabei ein besonderes Fingerspitzengefühl, gute kommunikative Fähigkeiten und die richtige Einschätzung für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit ab.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr herausragendes Engagement in dieser fordernden Zeit bedanken.
Nicht zuletzt ist es ihrer Disziplin bei der Einhaltung der infektionsschutzmaßnahmen im täglichen
Dienstbetrieb zu verdanken, dass die Polizei keinerlei Einschnitte in ihrer Handlungsfähigkeit hinnehmen musste.
Ganz besonders gefordert waren und sind in diesen
Zeiten die Beamtinnen und Beamten der geschlossenen Einheiten. Ihnen wurde eine besondere Einsatzbereitschaft im Hinblick auf Versammlungen mit
Pandemiebezug oder Kontrollen zur Einhaltung der
Infektionsschutzmaßnahmen abverlangt. Auch hierfür möchte ich Ihnen persönlich meinen herzlichsten
Dank und ein großes Lob für Ihre Professionalität
aussprechen.
Denn auch wenn im Einsatzjahr 2020 ein deutlicher
Rückgang an Ereignissen wie Sport- oder Musikveranstaltungen zu verzeichnen war, so nahm gerade das
Versammlungsgeschehen deutlich zu. Hierbei ergab
sich die besondere Herausforderung, den Gesundheitsschutz tragfähig mit dem hohen Grundrecht der
Versammlungsfreiheit in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Teilweise erforderte dies sogar das
Verbot einzelner Versammlungen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Doch auch über die polizeiliche Bewältigung pandemisch bedingter Schwierigkeiten hinaus, lagen
die Kernthemen der mittelfränkischen Polizei nicht
brach. Im Fokus stehen weiterhin der Schutz der Bevölkerung und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Sichtbar wird dies vor allem durch die
hohe Präsenz und Ansprechbarkeit der Beamtinnen
und Beamten vor Ort. Im Hintergrund ist diese Arbeit geprägt von einem vertrauensvollen und zielorientierten Austausch mit den örtlichen Sicherheitsbehörden.
Wir blicken zusammen auf ein für uns alle schwieriges Jahr 2020 zurück. Gesellschaftlich hegen wir alle
große – und wie ich glaube berechtigte – Hoffnungen in das Jahr 2021. Nichtsdestotrotz zeigt der Jahresbeginn bereits, dass uns die Covid-19-Pandemie
und ihre Auswirkungen vorerst weiter begleiten und
vor bekannte sowie neue Herausforderungen stellen
wird. Ich glaube jedoch fest an die Kraft und Stärke,
die aus unserem gemeinsamen Zusammenhalt erwächst und sehe dem Jahr 2021 daher mit Zuversicht
entgegen.
In Anbetracht dessen wünsche ich Ihnen von Herzen: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund.
Ihr
Hermann Guth
LPD Hermann Guth
Leiter Sachgebiet E2
101
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
3.1.1 Einsatzstatistik
Überblick
Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019
zu 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen
(Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) um 64,3 %, die der Sportveranstaltungen sogar um 68,8 % gefallen
ist.
Im Gegensatz dazu verzeichnete die
Anzahl der polizeilich als diffiziler zu
handhabenden Versammlungen im
Jahr 2020 einen Anstieg um 47,7 %.
Nach einem kurzzeitigen Einbruch der
Versammlungszahlen zum Anfang der
Pandemie im Frühjahr 2020 nahm die
Zahl der Versammlungen, insbesondere mit Themenbezügen zur Coronapandemie und den Maßnahmen zu deren Eindämmung, bis zum Jahresende
stetig zu.
Sicherheitsbericht
Im
Jahr 2020 wurden im2020
Bereich des
Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236
Veranstaltungen polizeilich betreut.
3.1 Einsatzgeschehen
Mittelfranken
Dies
stellt einen Rückgang von
29,6 %
im
Vergleich
zum Vorjahr dar,
was un3.1.1
Einsatzstatistik
Überblick
gefähr dem Wert von 2016 entspricht.
Von den 2.236 Veranstaltungen fanden
Die Zahl der eingesetzten Beamten
994 im Stadtgebiet Nürnberg statt.
sank hierbei um 38,9 %.
Dies entspricht einem Prozentsatz von
Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken
44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) wofür
55,9 % der insgesamt eingesetzten
Beamten verwendet wurden.
2.500
Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken
1.961
2.000
1.617
1.578
1.465
1.500
1.238
1.000
928
759
548
500
279
656
237
992
840
693
214
861 833
206
815
835
746
262
701
258
256
224
70
0
2012
2013
2014
Versammlungen
2015
2016
sonstige Veranstaltungen
2017
2018
2019
2020
Sportveranstaltungen
Quelle: SG E 2
102
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustel-
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten –
Verhältnis
von Veranstaltungen
zu eingesetzten
Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg
Bezirk
Mittelfranken
im Vergleich zum
Stadtgebiet Nürnberg
5.000
31.757
4.500
4.000
26.836
26.243
21.829
3.500
26.403
27.861
30.000
22.301
2.621
18.512
2.669
2.315
2.500
1.586
1.821
1.747
25.000
3.177
3.000
2.000
35.000
30.319
1.900
16.384
13.595
1.500
20.000
2.236
15.000
15.917
13.497
10.000
10.340
1.000
1.196
500
986
1.074
1.012
994
0
5.000
0
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Veranstaltungen (gesamt)
Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt)
eingesetzte Beamte
eingesetzte Beamte (in Nürnberg)
Quelle: SG E 2
Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polium im Rahmen der Nachverfolgung
höchster Priorität, um weiterhin die
3.1.2 Besondere
zeilich
betreut. Dies stellt einen Rückgang
von 29,6 % im Vergleich zum
Vorjahr dar, was ungefähr
die CT-Teams zu erweitern. Somit war
Sicherheit der Bevölkerung zu gewährThemenfelder
dem Wert von 2016 entspricht. Die leisten.
Zahl der
eingesetzten
Beamten
sank
hierbei
um 38,9
%.
es dem
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Besonderes
Augenmerk
lag in
3.1.2.1 Corona allgemein
möglich, einen Beitrag zur Eindämder Umsetzung der Hygiene- und Infekmung der Pandemie zu leisten.
tionsschutzbestimmungen. In dieser
Die rasante Ausbreitung des neuartiVon
den 2.236 Veranstaltungen fanden
994 im Stadtgebiet Nürnberg
statt. Dies entspricht einem
Ausnahmesituation wird staatliches
gen Coronavirus „Sars-CoV-2“ und die
Prozentsatz
von 44,5
% (minus 1,8 %
zu 2019)
55,9
% der insgesamt
Beamten
Handeln
sehr wofür
sensibel
wahrgenomdamit verbundenen
Einschränkungen
3.1.2.2eingesetzten
Raumschutz Corona
men, daher war es erforderlich, dem
für das öffentliche
Leben stellte die BeDurch das Polizeipräsidium Mittelverwendet
wurden.
Vorbildcharakter der Polizei gerecht zu
völkerung im staatlichen als auch im
franken wurde neben den bereits gewerden und mit gutem Beispiel voran
privaten Bereich vor bislang nicht genannten Maßnahmen die Besondere
zu gehen.
kannte Herausforderungen.
Aufbauorganisation „Corona“ ins Leben gerufen und zur Überwachung
Im zunehmenden Spannungsfeld von
So galt es, durch die zunehmende Verder Ausgangsbeschränkungen durch
Einschränkungen bis zum „harten
breitung des Virus eine Überlastung
den Streifendienst und geschlossene
Hagn
Lockdown“ war es von entscheidender
des Gesundheitssystems und daraus
Einheiten sowohl des PP Mittelfranken
Bedeutung, den Dialog mit der Bevölresultierende Gefahren für die Gesundals auch der Bayerischen BereitschaftsPolizeihauptkommissar
kerung in einer angemessenen Art und
heit der Bevölkerung zu verhindern.
polizei eingesetzt.
Weise zu führen und bei den vielfältiGleichzeitig sollte so wenig wie möggen polizeilichen Einsätzen mit dem
lich und unter besonderer Beachtung
Die Maßnahmen des Raumschutzes
notwendigen Fingerspitzengefühl einder Verhältnismäßigkeit in die persönkonzentrierten sich insbesondere auf
zuschreiten.
liche Lebensgestaltung und in Freidie Bestreifung des öffentlichen Rauheitsrechte eingegriffen werden.
mes und der Gewerbebetriebe. Ziel
Auf Grund der dynamischen Lage, wawar es, Menschenansammlungen aus
ren auch kurzfristige und situationsAuch das Polizeipräsidium Mittelverschiedenen Haushalten, soweit
bedingte Unterstützungen abseits des
franken wurde in dieser Situation vor
möglich und zur Eindämmung des Vioriginären
Zuständigkeitsbereiches
enorme Herausforderungen gestellt.
rus nötig, zu vermeiden. Die Schwierigdes PP Mittelfranken notwendig, wie
Im Hinblick auf die pandemische Entkeit für die Einsatzkräfte bestand insetwa die Entsendung von Mitarbeitern
wicklung war zunächst die Aufrechtbesondere in der neuen Rechtslage,
zu den örtlichen Gesundheitsämtern,
erhaltung des Dienstbetriebes von
welche durch den Gesetzgeber im
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
103
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
Eilverfahren geschaffen wurde und der
damit verbundenen Umsetzung in der
Praxis.
So war beispielsweise zunächst nicht
klar, ob das (kurze) Verweilen in Parks
oder auf Parkbänken unter Einhaltung
von Abstandsregeln im Rahmen der
Bewegung an der frischen Luft nun
bußgeldbewehrt ist. Erst eine Einordnung durch das Innenministerium
brachte Klarheit und damit Sicherheit
im Einschreitverhalten durch die eingesetzten Kräfte.
Die Unsicherheit angesichts der neuen
Rechtslage, verbunden mit der zu Beginn der Pandemie nicht vorhandenen
Kenntnis über die genaue Auswirkungen des Virus und der teils erheblichen
Belastung im privaten Umfeld (geschlossene Schulen und Kindergärten,
Quarantäneverpflichtungen einzelner
Beamter oder ganzer Dienstgruppen
und Einsatzeinheiten) sorgten für erhebliche Herausforderungen nicht nur
im täglichen Dienst. Auch die Vielzahl
an eingesetzten Einheiten ging einher
mit einem Aufbau von Überstunden,
verbunden mit einem logistischen wie
personellen Aufwand aufgrund Hygienemaßnahmen und Mehranforderungen an die Personalplanung.
Dennoch mussten mehrfach große
Menschenansammlungen in öffentlichen Parks aufgelöst werden, da Abstände nicht eingehalten wurden. Erst
mit Fortschreiten der Pandemie ergab
sich die notwendige Sensibilisierung
des Großteils der Bevölkerung und damit einhergehend weniger Notwendigkeit für polizeiliche Maßnahmen. Zeitgleich jedoch wurden die Kritiker der
Einschränkungen mehr, so dass mehrfach durch gleiche Gruppierungen gezielt gegen die Beschränkungen verstoßen wurde. Diese Einsätze bargen
erhebliches Konfliktpotential, da die
Betroffenen häufig mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden
waren.
Durch die umfangreichen Maßnahmen
sowie die konsequente Kontrolle durch
die Polizei konnten die Ansteckungs-
104
zahlen gesenkt werden, so dass im
Frühsommer der Lockdown beendet
wurde. Unter anderem Treffen und
Veranstaltungen waren unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften wieder möglich. Auch Urlaube oder Tagesausflüge wurden wieder
vermehrt durchgeführt, so dass es zu
erneuten Hotspots wie der Nürnberger
Innenstadt, den Parkanlagen oder im
Fränkischen Seenland kam. Auch das
Veranstaltungs- und Versammlungsgeschehen lebte wieder auf, teils unter
Missachtung von Hygienevorschriften
durch die sog. „Querdenker“, teils unter
strikter Wahrung der Hygiene- und Abstandsvorschriften (3.2.1, 3.3.1 sowie
3.3.3).
Durch die Raumschutzkräfte wurden
neben den allgemeinen Kontrollen im
täglichen Dienst auch Kontrollaktionen im öffentlichen Personennahverkehr unter Leitung örtlich zuständiger
Dienststellen durchgeführt und durch
die Pressestelle sowie teils durch das
Innenministerium medial begleitet.
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit
stiegen die Ansteckungszahlen erneut
massiv an, so dass zunächst ein „Lockdown light“ sowie zum 09.12.2020 er-
neut der bayernweite Katastrophenfall
mit einem verschärften „2. Lockdown“
ausgerufen wurde. Auch jetzt wurde
wieder eine Vielzahl an geschlossenen
Einheiten eingesetzt, um die Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche
Ausgangssperre zu überwachen. Nun
verlagerte sich der Einsatzschwerpunkt vermehrt auf Treffen in privaten
Räumen, welche durch Ruhestörungsmeldungen auffielen und entsprechend geahndet wurden. Auch an den
Weihnachtsfeiertagen sowie zum Jahreswechsel wurden die Ausgangssperren aufrechterhalten und überwacht
(3.1.3).
Insgesamt wurden im Jahr 2020
145.640 Kontrollen (Zählung ab dem
07.04.2020) durchgeführt. Hierbei wurden 47.240 Verstöße gegen die jeweils
geltenden Vorschriften festgestellt, von
denen 10.242 geahndet wurden. In den
restlichen Fällen wurden mündliche
Verwarnungen und Belehrungen ausgesprochen.
Aufgrund der ständig wechselnden
Rechtsvorschriften ist eine genaue Aufschlüsselung über den Zeitraum des
Gesamtjahres nicht möglich.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1.3 Silvester
mit Ausgangssperre und
Feuerwerksverbot
Der Jahreswechsel 2020/2021, der in
hohem Ausmaß durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf
Gastronomie, Feiern im öffentlichen
Raum und Zusammenkünfte im privaten Bereich geprägt war, stellte die Polizei in diesem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. An erster Stelle
stand dabei die nur schwer einschätzbare Einsatzlage, die maßgeblich davon bestimmt wurde, inwieweit sich
die Bevölkerung an die in diesem Jahr
geltenden Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben halten wird.
Die Corona-Regelungen beinhalteten
dabei insbesondere eine allgemeine
Ausgangsbeschränkung, eine besondere nächtliche Aufenthaltsbeschrän-
kung im öffentlichen Raum, ein Verbot
des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sowie
ein Abbrennverbot von Pyrotechnik.
Letztes wurde erst kurz vor Silvester
durch alle zwölf mittelfränkischen
kreisfreien Städte und Landkreise beschlossen und in Form von Allgemeinverfügungen bekanntgegeben. Da die
Verbote zwischen allen beteiligten
Behörden abgestimmt und nahezu
gleichlautend waren, konnte sich die
Bevölkerung in Mittelfranken auf eine
einheitliche Regelungslage einstellen
– ein bunter Verbots-Flickenteppich
wurde dadurch vermieden.
Der Großeinsatz anlässlich der Silvesternacht wurde in diesem Jahr zentral
durch das Polizeipräsidium Mittelfranken mit operativen „Satelliten“ in Nürnberg, Erlangen und Ansbach geführt.
3.1.4 Sicherheitswacht
Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öffentlichen Raum stärkte die mittelfränkische Sicherheitswacht auch 2020 das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und
schritt bei Sicherheits- und Ordnungsstörungen ein bzw. meldete diese der
Insgesamt brachten die Einsatzkräfte
knapp 350 Verstöße gegen die aktuellen Corona-Auflagen zur Anzeige, rund
250 davon begründeten sich im Nichteinhalten der Ausgangssperre.
Der Sachschaden, der durch die (verbotene) Verwendung von Feuerwerkskörpern entstand, belief sich in diesem
Jahr auf etwas über 50.000 Euro und
fiel mehr als 90 Prozent geringer aus
als im Vorjahr.
schwerwiegender Verstöße gegen die
Bestimmungen des Infektionsschutzes
tätig.
Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützt derzeit 17 Polizeiinspektionen in
Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit. Nachdem bereits in den Vorjahren ein deutlicher Ausbau erfolgte,
wurde 2020 auch bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen eine Sicherheitswacht auf Wunsch der Stadt Treuchtlingen installiert.
Die Gesamtzahl der in Mittelfranken
sich für die Sicherheit engagierenden
Ehrenamtlichen belief sich im vergangenen Jahr auf über 150 Personen. Der
Einsatz der Sicherheitswacht wurde
auch und gerade vor dem Hintergrund
der durch das neuartige Coronavirus
bedingten Pandemie unter Beachtung
der gebotenen Schutzmaßnahmen
aufrechterhalten.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gesamte Einsatz, bis auf
wenige Ausnahmen, ohne bedeutende
Auffälligkeiten verlief. Dies war nicht
zuletzt auch der Einsicht und Vernunft
der Bewohner Mittelfrankens geschuldet, die sich dankenswerterweise und
in einer überwältigenden Mehrheit an
die Vorschriften hielten.
Die Haupteinsatzgebiete der Sicherheitswacht waren im vergangenen
Jahr:
■
■
■
■
■
Öffentlicher Personennahverkehr
Parkanlagen
Parkhäuser
Fußgängerzonen
Bereiche touristischer Schwerpunkte (soweit pandemiebedingt
gegeben)
■ Wohnsiedlungen
Polizei. Die Tätigkeiten der Sicherheitswacht erstreckten sich dabei neben
Hilfeleistungen insbesondere auf die
Bereiche Betäubungsmittelkriminalität, Sachbeschädigung, aggressive
Bettelei sowie Jugendschutz. Darüber
hinaus wurden die Ehrenamtlichen
der Sicherheitswacht auch anlässlich
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
In bewährter Weise setzte die Sicherheitswacht damit auch 2020 wieder ein
sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement und gegen die Unkultur des Wegschauens.
Nach wie vor bekunden mittelfränkische Kommunen ihr Interesse an der
Institution Sicherheitswacht, weshalb
deren weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium Mittelfranken auch zukünftig
erfolgen wird.
105
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
3.1.5 Projekt Reiterstaffeln/
Reitergruppe Mittelfranken
Am 18. April 2018 verkündete Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder in
einer Regierungserklärung den Ausbau
der berittenen Polizei in Bayern. Mit der
Umsetzung wurde am 09. Juli 2018 die
neu gegründete Arbeitsgruppe Reiterstaffeln in Bayern beauftragt. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe obliegt dem
Leitenden Polizeidirektor Hermann
Guth.
Zum 1. Januar 2019 nahm die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken offiziell ihren Dienst auf. Sie
ist organisatorisch der Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Mittelfranken
nachgeordnet. Die Unterbringung
der Dienstpferde erfolgt weiterhin in
einer Reitanlage im Nürnberger Ortsteil Buch. Zum Ende des Jahres 2020
verfügte die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken über 13 ausgebildete Dienstpferde und 16 Polizeireiterinnen und -reiter.
In den kommenden Jahren wird die
Anzahl der Pferde und Reiter sukzessive erhöht werden.
Waren zu Beginn der Reitergruppe die
zahlreichen Einsatzgebiete in Mittelfranken schwerpunktmäßig im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen
im allgemeinen Streifendienst und
hier insbesondere in Grünanlagen und
ländlichen Bereichen, so wurden, wie
bereits im Jahr 2019, die Dienstpferde auch 2020 bei Veranstaltungslagen
und Großereignissen eingesetzt. Als
Novum erfolgte 2020 erstmals der Ein-
satz im erweiterten Raumschutz bei
Versammlungslagen und für Absperrmaßnahmen bei Evakuierungen aufgrund von Bombenentschärfungen.
Daneben unterstützte die Reitergruppe
bei mehreren Schwerpunkteinsätzen
zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Im Zuge der BAO
Raumschutz Corona wurde die Reitergruppe zur Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften in den
Grünanlagen in Nürnberg und Erlangen sowie am Brombach- und Altmühlsee eingesetzt.
Weiterhin wurden die Polizeireiter für
Einsätze in den Polizeipräsidien Ober-
und Unterfranken sowie Oberpfalz
angefordert. Exemplarisch ist hier der
Sicherheitstag des PP Oberfranken in
den Einsatzgebieten in Bamberg und
Bayreuth zu erwähnen.
Mit dem Aufwuchs der Reitergruppe
Mittelfranken und voraussichtlicher
Lockerungen der pandemiebedingten
Einschränkungen werden im Jahr 2021
auch die Anzahl und die Art der Einsätze zunehmen.
Bereits jetzt ist ein Einsatz im Rahmen
der UEFA-Europameisterschaft 2021
bei den Fußballspielen in München geplant.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
106
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
3.2.1 Versammlungen und
Veranstaltungen
sammlungen im Nürnberger Stadtgebiet kam.
3.2.1.1 Versammlungsgeschehen
Neben diesem umfangreichen Themenkomplex, fanden jedoch auch Versammlungen mit anderen gesellschaftlichen und politischen Bezügen statt.
So kam es anlässlich der Geschehnisse
und Diskussionen um Polizeigewalt in
den USA auch in Nürnberg zu Aktionen
der sog. „Black Lives Matter“-Bewegung.
Auch im Hinblick auf Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg war das
Jahr 2020 ab Ende des ersten Quartals
durch die Covid-19 Pandemie geprägt.
Zwar kam es aus infektionsschutzrechtlichen Gründen zum Teil zu erheblichen Beschränkungen einzelner
Versammlungen bis hin zu gänzlichen
Verbotsverfügungen.
Trotzdem ist insgesamt im Vergleich
zum Vorjahr ein starker Anstieg an
durchgeführten Versammlungen zu
verzeichnen.
Den größten Anteil machten dabei
Versammlungen sog. „Corona“-Maßnahmenkritiker bzw. der „Querdenken“-Szene aus. Die besondere Herausforderung bestand regelmäßig
darin, das hohe verfassungsrechtliche
Gut der Versammlungsfreiheit mit dem
Infektions- und Gesundheitsschutz
in Einklang zu bringen. Dabei musste
häufig besondere Berücksichtigung
finden, dass es teilweise zu bundesweiten Mobilisierungsaktionen für Ver-
Auch die Versammlungsform der sog.
„Critical Mass“ wurde im Jahr 2020
fortgesetzt. Die besondere Herausforderung bestand dabei darin, einen
möglichst geordneten Ablauf bei der
ungeplanten Streckenwahl der Teilnehmenden zu gewährleisten, um Verkehrsgefahren für alle Beteiligten minimieren zu können.
3.2.1.2 Traktorsternfahrt
Bundesweite Beachtung fand auch
die Traktorsternfahrt „Wir ackern für
Bayern“ durch Landwirte, die auf die
aktuelle Situation der konventionellen
Landwirtschaft aufmerksam machen
wollten. Von insgesamt sechs Sammel-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
punkten, die sternförmig im Nürnberger Umland angelegt waren, fuhren
die Teilnehmer mit ihren Traktoren
nach Nürnberg, um sich dort auf dem
Volksfestplatz zu sammeln und eine
Abschlusskundgebung durchzuführen.
Die besondere polizeiliche Herausforderung bestand darin, die bei 5.000
bis 7.000 geplanten Fahrzeugen entstehenden
Verkehrsbehinderungen
auf den Hauptverkehrsadern auf ein
Minimum zu reduzieren. Dies konnte
vor allem durch eine vorausschauende
Routenplanung sowie frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden.
So fanden sich schließlich insgesamt
ca. 2.200 Fahrzeuge und zahlreiche
Teilnehmer am Volksfestplatz ein, um
dort die Abschlusskundgebung durchzuführen. Unter den Rednern befanden sich u. a. der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie der
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Nicht zuletzt durch die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Landwirten,
kam es weder bei der An- und Abfahrt,
noch bei der Kundgebung zu Sicherheitsstörungen oder Verkehrsbehinderungen.
107
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2.1.3 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai
Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die mit der weltweiten Corona-Pandemie einhergehen, prägten
das mittelfränkische Einsatzgeschehen
rund um den 1. Mai in diesem Jahr besonders. Als Ausfluss der Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) waren Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich landesweit untersagt. Vor dem
Hintergrund der bereits kurz nach dem
1. Mai beabsichtigten Lockerungen
durch die Staatsregierung konnten im
Hinblick auf Versammlungen jedoch
gewisse Zugeständnisse seitens der
Behörden gemacht und einige Kundgebungen unter strengen Auflagen erlaubt werden.
Insgesamt wurden sieben Versammlungen an verschiedenen Örtlichkeiten in Nürnberg zugelassen, die sich
allesamt um die typischen „Tag der
Arbeit“-Themen drehten. Die Anzahl
der Teilnehmer war behördlicherseits
auf maximal 50 Personen begrenzt,
auch durften die Kundgebungen nur
stationär abgehalten werden. Einzige
Ausnahme war eine vier Personen umfassende Kleinstkundgebung zum The-
ma Feminismus, die auf einem leichten
Lkw eine Runde rund um die Nürnberger Altstadt fahren durfte, um ihrem
Anliegen Gehör zu verschaffen.
Die jährlich stattfindende Kundgebung
einer großen Gewerkschaft mit anschließendem Maifest, an der in den
Vorjahren stets 5.000 Personen teilnahmen, wurde in Rücksichtnahme auf
den Infektionsschutz bereits im Vorfeld
abgesagt.
Auch das traditionelle Fest in der Müllnerstraße sowie die Maiausfahrt der
Motorradfahrer, die am Startpunkt in
der Münchener Straße jedes Jahr bis zu
10.000 Teilnehmer zählt, fanden im Angesicht der Pandemie in diesem Jahr
nicht statt.
Der Gesamteinsatz wurde durch das
Polizeipräsidium Mittelfranken betreut
und geführt. Insgesamt kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen.
Lediglich als sich die Teilnehmer nach
Beendigung der Versammlung am Petra-Kelly-Platz zu einem gemeinsamen
„Spaziergang“ in Richtung Innenstadt
aufmachten, mussten sie sowohl polizeilich begleitet als auch wiederholt
durch Lautsprecherdurchsagen und
polizeilichen Direktansprachen auf
das Einhalten der Mindestabstände
hingewiesen werden. Ein gemeinsames „Spazieren“ in die Altstadt von
Königs- und Frauentorgraben aus wurde durch starke Polizeipräsenz an den
Zufahrtstraßen verhindert, ohne dass
die grundsätzlich friedliche Stimmung
dadurch Schaden nahm.
3.2.1.4 Versammlungsgeschehen Klimaschutz
mit FFF-Camp
Das Thema Klimaschutz hatte auch im
Jahr 2020 einen festen Platz unter den
Versammlungen im Bereich des PP Mittelfranken. Nach vielen großen Kundgebungen im Jahr 2019 beschränkten
sich die Akteure der Klimabewegung
pandemiebedingt im Jahr 2020 überwiegend auf kleinere Aktionen. Lediglich ein großer Aufzug im Rahmen eines
sog. „Global Day of Climate Action“ er-
108
Symbolfoto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
reichte mit ca. 1.500 Teilnehmern eine
vierstellige Teilnehmerzahl.
Eine besondere Form des Protestes
für mehr Klimaschutz stellt das Klimakamp von Fridays for Future Nürnberg
dar, welches unter dem Motto „Klimacamp – die unzureichende Klimapolitik
und das Streben nach Klimagerechtigkeit“ seit 03.09.2020 durchgehend auf
dem Sebalder Platz veranstaltet wird.
3.2.1.5 Tuningszene/
mobile Partyszene
Seit vielen Jahren existiert in Mittelfranken und insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg eine überregionale
Tuning-Szene, welche mit polizeilichen
Maßnahmen begleitet wird. Im Jahr
2020 änderte sich aufgrund der Corona-Pandemie das Einsatzverhalten
deutlich, da neben Verstößen gegen
Verkehrsvorschriften nunmehr auch
die Verhaltensregeln aufgrund des
Infektionsschutzgesetzes bzw. der jeweils geltenden BayIfSMV kontrolliert
wurden.
Zu Jahresbeginn wurden Kontrollen
durch die örtlich zuständigen Dienststellen durchgeführt, bei welchen zum
Teil erhebliche Verstöße festgestellt
werden konnten. Der Saison-Auftakt
der Tuning-Szene im April 2020 wurde
durch die VPI Nürnberg polizeilich begleitet. Aufgrund des Lockdowns wandelte sich die reine Tuning-Szene
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit F
sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen d
Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsäc
Telegram-Gruppe
organisiert.
Dies prägte den Begriff der „
EINSATZ – ORDNUNGSUND
SCHUTZAUFGABEN
In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den
Betriebsvorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsäch
und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusam
Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsä
durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionssch
konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdur
umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahm
des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt.
Tuningszene:
Getroffene
entsprechend
zur Anzeige
gebracht werden.
Maßnahmen/festgestellte
Getroffene
/ festgestellte
Verstöße
VerstößeMaßnahmen
2020 – Stadt
Nürnberg
Platzverweise
VOWi-Anzeigen Erlöschen BE
Sicherstellung von Kfz
VOWi (ohne Geschwindigkeitsverstöße)
Geschwindigkeitsverstöße
Strafanzeigen StGB / StVG
IfSG-Verstöße
jedoch zur Party- und Tuning-Szene, da
die Feierwilligen aufgrund geschlossener Clubs und Discotheken auf andere
Events auswichen.
Eine der beliebtesten Örtlichkeiten für
die Tuning-Szene und die „Auto-Poser“
war bislang die Steintribühne am Zeppelinfeld, an der sich an den Wochenenden im Mai regelmäßig mehrere
hundert Personen, teilweise mit Fahrzeugen, teilweise auch nur als feiernde
Zuschauer, einfanden. Die Situation
hier konnte letztendlich durch intensive polizeiliche Kontrollen und mit Hilfe
eines abendlichen Durchfahrtverbots
für diesen Bereich ab Mitte Juni deutlich entspannt werden.
Schnell verlagerte sich die Szene jedoch unter anderem in das Nürnberger
Hafengebiet, aber auch auf Parkplätze
großer Gewerbetreibender in Nürnberg. Neben der örtlichen Verlagerung
war schnell auch eine Veränderung
der Zusammensetzung zu erkennen.
Handelte es sich bei der Tuning-Szene vor Beginn der Corona-Pandemie
um eine meist homogene Gruppe mit
Fokus auf die „aufgemotzten“ Fahrzeuge, mischen sich seitdem sukzessive
immer mehr junge Menschen darunter,
deren Hauptaugenmerk mehr auf dem
Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsächlich über einen
Instagram-Kanal sowie über eine Telegram-Gruppe organisiert. Dies prägte
den Begriff der „Party-Szene auf vier
Rädern“.
In den polizeilichen Fokus rückte die
Szene, neben den obligatorischen Verstößen gegen die Bau- und Betriebs-
4.295
71
79
378
760
6
322
vorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch
hauptsächlich wegen der Größe der
Menschenansammlung und der damit
verbundenen Grenze der Legalität im
Zusammenhang mit dem Infektionsschutz.
Jungk
Laute Musik, selbst
Polizeihauptkommissarin
Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsätze unter Einbindung
geschlossener Einheiten durchgeführt,
um die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und die originären Tuning-Verstöße konsequent zu ahnden.
Die Party-Szene wurde hierdurch eingedämmt. Auch eine Verlagerung in
die umliegenden Landkreise wurde mit
polizeilichen Maßnahmen unterbunden.
Die Sachbearbeitung bezüglich des
Veranstalters wurde durch die VPI
Nürnberg geführt. Ein möglicher Veranstalter konnte ermittelt und entsprechend zur Anzeige gebracht werden.
Um durch die Überwachung der „Party-Hotspots“ ein Ansteckungsrisiko
zu minimieren, wurde dieser Herausforderung gemeinsam mit der Sicherheitsbehörde Stadt Nürnberg begegnet. In Zusammenarbeit mit dem
Außendienst Nürnberg (ADN) wurden
die Feiermeilen zu den relevanten
Zeiten regelmäßig mit starken Kräften
überwacht. Dies erfolgte im Rahmen
des Einsatzes „Sicherheit im öffentlichen Raum“.
3.2.1.6 Feiermeilen
in der Innenstadt
Der lange Lockdown zog ab Mitte Mai
auch immer mehr junge Menschen der
„Party-Szene“ zurück in Gastronomie
und öffentlichen Raum. Da Clubs und
Diskotheken ihre Türen nach wie vor
geschlossen hatten, die sommerlichen
Temperaturen das Feiern im Freien
jedoch bis in die Nacht hinein ermöglichten, ergaben sich an exponierten
Örtlichkeiten zunehmend Probleme
durch Ansammlungen jenseits der 500
Personen. Exemplarisch seien hier der
Tiergärtnertorplatz, der Köpfleinsberg
zwischen Königs- und Adlerstraße und
die Norikusbucht, aber auch der Jamnitzer Park in Nürnberg genannt.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
mitgebrachte
Getränke, aber vor allem die Enthemmung durch zunehmende Alkoholisierung machten es schwer, die
Mindestabstände einhalten zu können
oder zu wollen.
Den entscheidenden Unterschied
machte jedoch das Party-Publikum.
Fanden sich beispielsweise am Köpfleinsberg überwiegend junge Menschen ein, hielten sich im Jamnitzer
Park vor allem Anwohner des regionalen Stadtteils und Angehörige des sogenannten „Trinkermilieus“ auf.
Das Wissen um die damit einhergehenden Besonderheiten der jeweiligen
Klientel war ausschlaggebend für das
Einschreitverhalten der eingesetzten
Kollegen, um einer Eskalation der Einsatzlage vorausschauend entgegenzuwirken und Szenen, wie sie sich im
Juni in Stuttgart ereignet hatten, unter
allen Umständen zu verhindern. Deshalb fand die erste Bewertung von Einschreitnotwendigkeit und -intensität
stets durch einen mit den lokalen Gegebenheiten gut vertrauten Führungsbeamten statt.
109
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
3.2.1.7 Besonderes
Veranstaltungsjahr mit
„Nürnberger Sommertagen“
Zunächst einmal schienen die Nachrichten eines neuartigen Virus sich
nicht auf die Veranstaltungen in Nürnberg auszuwirken. Ein normales Jahr
mit Umzügen, Feiern, Volksfesten und
Märkten stand bevor. So fand wie jedes Jahr der Faschingsumzug am
23.02.2020 statt. Der Zug schlängelte
sich unter großem Zuschauerandrang
vom Rathenauplatz durch die Innenstadt bis zum Jakobsplatz. Betreut
wurde die Veranstaltung unter Leitung
der VPI Nürnberg mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen, Absperrungen und
Umleitungen. Wie auch in den Vorjahren verlief der Einsatz störungsfrei.
Gleichwohl mussten dennoch Großveranstaltungen wie Rock im Park, B2Run,
der Stadtlauf, Musikveranstaltungen
am Flughafen Nürnberg, das NorisringRennen, das Altstadtfest sowie weitere
Stadtteilfeste, Kirchweihen und andere Sportveranstaltungen abgesagt
werden. Auch viele Veranstaltungen
der NürnbergMesse mussten abgesagt,
verschoben oder als reine Digital-Messen reorganisiert werden.
Nach dem Abklingen der sog. „Ersten
Welle“ bestand sowohl in der Bevölkerung als auch unter Veranstaltern und
Kulturtreibenden der große Wunsch,
110
das öffentliche Leben mit seiner Vielzahl an Veranstaltungen wieder aufleben zu lassen. In intensiven Planungen
unter Einbindung der Verantwortlichen
von Polizei und Stadt Nürnberg wurden pandemiegerechte Veranstaltungen organisiert. Diese beinhalteten
Abstands- und Hygienemaßnahmen,
Maskenpflicht sowie dezentrale und
dislozierte Veranstaltungsörtlichkeiten.
einer Vielzahl kleiner Stände geprägt,
die, disloziert aufgestellt, trotzdem das
Flair eines Volksfestes in anderem Rahmen vermitteln sollten.
So konnten statt der abgesagten Klassik Open Air Konzerte auf der eigens
dafür geplanten Seebühne am Duzendteich stattfinden. Hier konnten die
Zuhörer/-innen coronakonform und
sehr unkonventionell in Booten den
Klängen der Künstler/-innen lauschen.
Betreut wurden die Konzerte durch die
PI Nürnberg-Ost sowie die WSP-Gruppe der VPI Nürnberg.
Die Nürnberger Sommertage wurden
intensiv unter Leitung der PI NürnbergMitte mit Unterstützung durch geschlossene Einheiten betreut. Hierbei
wurde neben den üblichen Kontrollen
im Hinblick auf Taschendiebstähle und
den verkehrsrechtlichen Maßnahmen
rund um die Veranstaltungsörtlichkeiten ein besonderes Augenmerk auf die
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen gelegt. Unter anderem
durch vorbereitete Sperren, welche
bei Bedarf aufgebaut werden konnten,
sollte ein Überlaufen der Örtlichkeiten
und somit eine dichte Ansammlung
von Menschen verhindert werden.
Auch die Nürnberger Sommertage vom
31.07.2020 bis zum 06.09.2020 dienten
als Ersatz für die abgesagten Volksfeste. So wurden z. B. am Hauptmarkt ein
Autoscooter, ein Kettenkarussell und
eine Achterbahn („Wilde Maus“) betrieben. Auch an anderen Örtlichkeiten
wurden Fahrgeschäfte aufgestellt, auf
der Insel Schütt wurde überwiegend
Essen und Getränke verkauft, welches
unter Einhaltung von Abstandsregelungen auch an Sitzplätzen vor Ort verzehrt werden konnte. Auch andernorts
war das Altstadtbild in dieser Zeit von
Kurz darauf, mit Beginn des 1. Lockdowns wurden Ausgangsbeschränkungen verhängt, so dass alle bislang geplanten öffentlichen Veranstaltungen
zunächst abgesagt wurden. Hierunter
fielen unter anderem die Ostermärsche, die Volksfeste, die Blaue Nacht
und der Trempelmarkt.
Der Christkindlesmarkt wurde zunächst unter Corona-Auflagen geplant
und Ersatzveranstaltungen analog der
Sommertage ins Auge gefasst. Aufgrund des 2. Lockdowns blieb letztlich
nur die Absage übrig.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2.2 Sonstiges
Einsatzgeschehen
3.2.2.1 Bombenfunde
Auch in diesem Jahr war das Polizeipräsidium Mittelfranken, gemeinsam
mit den örtlich zuständigen Dienststellen und in enger Kooperation mit
Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde sowie Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk,
wieder bei mehreren Fliegerbombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg im
Einsatz.
Um die Mittagszeit des 17. März wurde
bei Grabungsarbeiten in einer Kleingartenanlage in der Kavalastraße in
Nürnberg eine 250kg Fliegerbombe
mit zwei Zündern aufgefunden. Nachdem der Sperrradius auf nur 300 Meter um den Fundort herum festgelegt
wurde, waren lediglich 270 Anwohner
von den Evakuierungsmaßnahmen betroffen. Jedoch mussten während der
Entschärfungsarbeiten ab dem späten
Nachmittag die Südwesttangente, die
Bahnlinie Nürnberg-Ansbach sowie der
Main-Donau-Kanal sicherheitshalber
für über eine Stunde gesperrt werden.
Am 4. Mai mussten die Bauarbeiten auf
dem ehemaligen Gelände der Deutschen Bahn in der Brunecker Straße,
auf dem der neue Stadtteil „Nürnberg-Lichtenreuth“ entsteht, durch
den Fund einer weiteren Fliegerbombe
unterbrochen werden. Hier war jahrzehntelang eine US-amerikanische 125
kg Bombe unter der Erde unentdeckt
geblieben. Bei dem Gebiet innerhalb
des Sperrradius handelte es sich überwiegend um Gewerbeflächen, weshalb
nur 660 Personen von der im Vorfeld
erfolgten Evakuierung betroffen waren.
Eigens dafür wurde das Neue Gymnasium in der Weddingenstraße kurzfristig
zu einer Notunterkunft umfunktioniert.
Das Unschädlichmachen des Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die geübten Sprengmeister
dann innerhalb einer halben Stunde
bewerkstelligt.
Nur zwei Tage später wurde im selben
Areal erneut eine Bombe aufgefunden,
die jedoch das Vierfache an Gewicht
– 500 kg – auf die Waage brachte. Aufgrund des späten Auffindens musste
die Entschärfung auf den Folgetag verlegt werden. In einem Umkreis von 500
Metern rund um den Auffindeort waren
insgesamt 2.700 Menschen betroffen,
eine temporäre Notunterkunft wurde
in der Meistersingerhalle eingerichtet.
Die anschließende Entschärfung verlief
ohne Zwischenfälle, so dass Wohnungen und Straßen gegen Mittag wieder
freigegeben werden konnten. Insgesamt waren mehr als 350 Einsatzkräfte
beteiligt.
Genau zwei Wochen später, am 20.
Mai, wurden auf einem Baufeld in der
Ingolstädter Straße Teile einer Bombe zu Tage gefördert. Nachdem sich
herausstellte, dass der Zünder auch
nach Jahrzehnten noch aktiv war,
wurden etwas über 250 Anwohner in
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
einem Radius von 100 Metern um den
Fundort herum evakuiert, der nicht zu
entschärfende Zünder wurde im Anschluss fachgerecht gesprengt. Dabei
entstanden Dank guter Vorbereitung
weder Personen- noch Sachschäden.
Am 27. Oktober wurde, wie bereits im
Mai, bei Erdarbeiten im Bereich der
Bruneckerstraße eine weitere Fliegerbombe mit 250 kg Gewicht aufgefunden. Die Entschärfung wurde aufgrund
der umfangreichen Vorarbeiten auf
den Folgetag verschoben. Nachdem
ein sieben Meter hoher Erdwall um den
Fundort herum aufgeschüttet sowie
2.300 Anwohner in einem Radius von
500 Metern rund um die Gefahrenstelle
evakuiert wurde, konnte die Entschärfung am 28. Oktober nach eineinhalb
Stunden gegen kurz nach 11:00 Uhr
erfolgreich abgeschlossen werden. Besonderheit bei diesem Einsatz war die
Tatsache, dass nicht nur die U-Bahnlinie U1 innerhalb des Sperrkreises lag
und während der Arbeiten der Sprengmeister ihren Betrieb vorübergehend
einstellten musste, sondern auch das
gesamte Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in der ehemaligen Südkaserne betroffen war und nicht betreten
werden durfte.
Am Nachmittag des 28. November entdeckte ein „Schatzsucher“ mit
111
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg
seinem Metallsuchgerät auf einem
Acker im Knoblauchsland in einer Tiefe
von einem Meter einen verdächtigen
Gegenstand in der Erde, welcher sich
alsbald als 250 kg schwere Weltkriegsbombe herausstellte. Der Fund erforderte, dass insgesamt 635 Anwohner in
einem Umkreis von 500 Metern um den
Fundort herum ihre Wohnungen und
Häuser verlassen mussten. Eine besondere Herausforderung stellte in diesem Zusammenhang der Umstand dar,
dass sich auch einige an Covid-19 Erkrankte sowie deren Kontaktpersonen
unter den zu Evakuierenden befanden.
Diese wurden jeweils separat transportiert und untergebracht. Die Entschärfung der Bombe wurde kurz vor Mitternacht erfolgreich abgeschlossen.
Das einsatztechnisch mit Abstand
größte Ausmaß hätten jedoch gleich
mehrere Bomben-Verdachtsfälle im
Bereich der Großbaustelle auf dem
Areal des Klinikums Fürth eingenommen. Hier waren im Zuge der Auswertung von historischen Luftbildern
insgesamt 13 „Trichter“ in den Fokus
gerückt, acht davon konnten durch
Vorsondierungen bestätigt werden. Die
Bewertung durch die Fachstellen kam
zu dem Ergebnis, dass im Falle einer
Bestätigung der Verdachtsfälle eine
Evakuierung von 14.500 Bewohnern,
des Klinikums Fürth, des Dialysezentrums sowie dreier Altenheime notwendig wird – ein herausforderndes
Unterfangen sowohl für die Polizei als
auch für alle anderen beteiligten Organisationen. Aufgrund dessen wurde
bereits früh mit umfangreichen und
detaillierten Planungsmaßnahmen begonnen. Als Tag der Evakuierung wurde
der 19.07. festgelegt und publiziert. Um
eine Gefahr durch die im Boden vermuteten Bomben so weit wie möglich
zu minimieren, wurde erst wenige Tage
vor dem geplanten Termin mit dessen
Freilegung begonnen.
Wie durch ein Wunder entpuppten
sich letztendlich jedoch alle acht Verdachtsfälle zwar als metallische Gegenstände – unter anderem ein Nachttopf – jedoch nicht als Bomben, was
eine Evakuierung am 19.07. hinfällig
machte.
112
3.2.2.2 Königstorpassage
Wie bereits in den Berichten der Vorjahre beschrieben, sind die Königstorpassage und der Bereich um den Bahnhofsplatz Nürnberg Schwerpunkte des
polizeilichen Einsatzgeschehens.
Die Königstorpassage, die darunterliegenden U-Bahn-Verteilergeschosse
und auch der öffentliche Bereich im
Umfeld des Hauptbahnhofes sind seit
Jahren zentrale Anlauf- und Verkehrsknotenpunkte für unterschiedlichste
Personen in der Stadt Nürnberg.
Die Präsenz von sozialen Randgruppen, welche die Königstorpassage sowie die Straßen und Plätze im Umgriff
des Hauptbahnhofes als Aufenthaltsort nutzen, ist weiterhin vorhanden.
Bei vielen dieser Personen spielt Sucht
eine bestimmende Rolle im Tagesablauf. So sind seit jeher Personen aus
dem Rauschgift-, Obdachlosen- und
Trinkermilieu in der Königstorpassage
und deren Umfeld anzutreffen. Bei diesen Personen aus dem Randgruppenmilieu der Gesellschaft ist ein erweitertes Hilfsangebot notwendig, da rein
polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zielführend sind.
Innerhalb von Großstädten ist das Antreffen dieser Gruppen, insbesondere
an Orten wie Hauptbahnhöfen, gesellschaftlich akzeptiert und von der
Polizei zu tolerieren, sofern keine Straftaten verübt werden oder es zu Verletzungen innerhalb der Gruppen kommt.
Auch im Jahr 2020 stellte der Bereich
des Bahnhofsplatzes Nürnberg einen
Schwerpunkt polizeilicher Präsenz und
Einschreitens dar. Unter Fortführung
der bereits in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen der besonderen
Aufbauorganisation Köpa und in Abstimmung mit Kooperationspartnern
entspannte sich die Sicherheitslage
am Bahnhofsplatz Nürnberg weiter
bzw. stabilisierte sich.
So verringerte sich die Zahl der dort
registrierten Betäubungsmitteldelikte
auf 818 (839 Fälle 2019) und Körperverletzungen erhöhten sich nur leicht auf
375 Delikte (366 Fälle 2019), was im Vergleich mit dem diesbezüglich erhöhten
Straftatenaufkommen der Vorjahre
einer Stagnation auf einem deutlich
niedrigeren Niveau gleichkommt (480
Fälle 2018).
Trotz der intensiven polizeilichen Maßnahmen war auch im Jahr 2020 keine
relevante Verlagerung von Szenepersonen an andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet zu verzeichnen. Ohnehin zielen
polizeiliche Präsenz und
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
Intervention nicht darauf ab, Szenepersonen den Aufenthalt im Bereich des
Bahnofsplatzes unmöglich zu machen.
Vielmehr soll durch ein hohes Maß an
objektiver und subjektiver Sicherheit
die adäquate Nutzung dieses Bereiches für die gesamte Bevölkerung gewährleistet werden.
Nach wie vor stellen Alkoholkonsum
und Missbrauch bei der Begehung von
Körpverletzungsdelikten einen maßgeblichen Faktor dar. Mehrheitlich
sind sowohl Täter als auch Opfer bei
Gewaltdelikten im öffentlichen Raum
alkoholisiert.
Die Polizei begrüßt daher die Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung
(AlkVVO) der Stadt Nürnberg, welche
den Einsatzkräften die Möglichkeit der
frühzeitigen Intervention gegen den
missbräuchlichen Alkoholkonsum im
Bereich des Bahnhofsplatzes eröffnet.
Im Jahr 2020 wurden 798 entsprechende
Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
Die durch das Auftreten des neuartigen
Corona-Virus bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens machten
sich beim Einsatzgeschehen im Bereich des Bahnhofsplatzes vergleichsweise wenig bemerkbar, da für viele
Angehörige von Randgruppen dieser
Bereich Mittelpunkt des sozialen Lebens ist. Dennoch wurde auch hier
die Einhaltung entsprechender Regeln
überwacht.
Die Königstorpassage und der Bereich
des Bahnhofsplatzes werden zukünftig
weiterhin einen Schwerpunkt des Tätigwerdens der mittelfränkischen Polizei darstellen. Maßgeblich dabei ist die
aktuelle Erhebung der Sicherheitslage,
um auf Veränderungen schnell und
effizient reagieren zu können. Um ein
möglichst hohes Maß an subjektiver
und objektiver Sicherheit zu erreichen,
führt die mittelfränkische Polizei weiterhin die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg,
den Trägern sozialer Organisationen,
den Verkehrsbetrieben, der Deutschen
Bahn AG sowie mit der Bundespolizei
fort.
3.2.2.3 Jamnitzerplatz
Der Jamnitzerplatz ist das Herzstück
Gostenhofs. Er wird intensiv von Familien mit Kindern als sozialer Treffpunkt
und als Lebensraum der Anwohner genutzt.
Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Gostenhof entstand über
die Jahre hinweg ein Interessenskonflikt zwischen denjenigen, welche die
bisherigen Verhältnisse zu bewahren
versuchen und wiederum Anwohnern
die bürgerliche Verhältnisse etablieren
möchten. In der Folge kam es immer
wieder zu Sachbeschädigungen und
Schmierereien.
Aus polizeilicher Sicht war dieser Konflikt in der täglichen Arbeit spürbar,
hatte jedoch zu keiner Zeit eine Stufe
erreicht, welche den Jamnitzerplatz
mit Blick auf vergleichbare Grünanlagen zum Kriminalitätsbrennpunkt innerhalb der Stadt Nürnberg gemacht
hätte.
Seit mehreren Jahren kommt es jedoch wiederkehrend von Seiten einer
Gruppierung, die dem Strukturwandel
in Gostenhof ablehnend gegenüber
steht, zu diversen sicherheitsrelevanten und öffentlichkeitswirksamen Vorfällen.
Im Jahr 2020 wurden von dieser Gruppierung mehrere Versammlungen im
Bereich des Jamnitzerplatzes durchgeführt.
Zu relevanten Störungen kam es lediglich bei einer Spontanversammlung in
den Abendstunden des 6. Oktober 2020
anlässlich einer Gerichtsentscheidung.
In diesem Zusammenhang formierte
sich ein Aufzug, obwohl dies durch die
Polizei untersagt wurde. Dieser Aufzug setzte sich in Richtung Justizareal
in Bewegung. An der Fürther Str. versuchten schließlich mehrere Personen
gewaltsam eine Polizeiabsperrung zu
überwinden. Durch den Einsatz von
unmittelbarem Zwang konnte dies
verhindert werden, woraufhin sich der
Aufzug wieder zum Jamnitzerplatz bewegte und sich dort auflöste.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Derartige Aktionen und die Anwesenheit von sozialen Randgruppen am
Jamnitzerplatz beeinträchtigen zum
Teil massiv das Sicherheitsgefühl der
Bewohner von Gostenhof.
Um dieser Situation gerecht zu werden, wird der Jamnitzerplatz sowie das
Umfeld verstärkt durch Polizei, Sicherheitswacht und Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN) bestreift.
Fest steht jedoch, dass sich der beschriebene Konflikt nicht allein mit
klassischen polizeilichen Maßnahmen
lösen lässt.
Unter Federführung der Stadt Nürnberg in ihrer originären Zuständigkeit
bezüglich struktureller Problemstellungen wurde aus diesem Grund ein
sogenannter „Runder Tisch“ etabliert.
An diesem „Runden Tisch“ können sich
sämtliche Konfliktparteien beteiligen
und bei der Entwicklung von Lösungsansätzen konstruktiv mitwirken. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass im
Rahmen dieser Veranstaltungen, neben geplanten Maßnahmen der Stadt
Nürnberg, auch das polizeiliche Einschreitverhalten transparent und objektiv dargestellt werden kann.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken
wird diesen sicherlich langwierigen
Prozess des Interessensaugleichs auch
weiterhin begleiten und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ständig den aktuellen Erfordernissen anpassen.
113
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.3 Einsatzgeschehen regional
3.3.1 Versammlungsgeschehen regional
Im Jahr 2020 war auch in den Bereichen außerhalb der Stadt Nürnberg ein
deutlicher Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen.
Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei
in der Stadt Erlangen. Darüber hinaus
verteilten sich die Kundgebungen über
nahezu alle größeren Städte im Bereich Mittelfranken.
Neben den schon aus den Vorjahren
bekannten Themen wie z. B. Klimaund Umweltschutz, Flüchtlingsthematik und Rassismus befasste sich
der überwiegende Teil der Kundgebungen im Jahr 2020 kritisch mit der
Covid-19-Pandemie und den zu ihrer
Bekämpfung getroffenen Maßnahmen.
Eine besondere Herausforderung für
die Polizei war es dabei immer wieder,
die zum Teil widerstreitenden Bedürfnisse von Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen.
Positiv hervorzuheben ist, dass die
Kundgebungen trotz der großen Bandbreite an Themen und den besonderen Herausforderungen durch Covid
19 überwiegend störungsfrei verlaufen
sind.
3.3.2 Besonderes
Veranstaltungsjahr –
„Herbstvergnügen“ in Fürth
Aufgrund der im Jahr 2020 begonnenen Coronapandemie musste auch
die seit nunmehr über 900 Jahren wiederkehrend stattfindende und bereits
seit 2018 im Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommene
Michaeliskirchweih in Fürth abgesagt
werden.
Auf die Durchführung des traditionellen Erntedankfestzuges wurde ebenso
verzichtet.
Stattdessen wurde durch die Stadt
Fürth mit dem „Herbstvergnügen“ eine
Ersatzveranstaltung ins Leben gerufen.
Diese Veranstaltung fand im Zeitraum vom 03.-18. Oktober auf vier
ausgesuchten Plätzen in der Innenstadt statt. Statt der üblichen über
270 Schaustellerbetrieben, konnten 51
Schausteller an folgenden Örtlichkeiten ihre Ware und Amusementfahrgeschäfte anbieten:
■ Fürther Freiheit
■ Dr. Max-Grundig-Anlage (sog. Kleine Freiheit)
■ Hallplatz
■ Bahnhofsplatz
114
Von Seiten der Polizei waren im gesamten Zeitraum keinerlei Störungen
festzustellen.
3.3.3 Fränkisches Seenland
Altmühlsee, Igelsbachsee, Rothsee
und der Brombachspeicher entwickelten sich an den Wochenenden im Sommer zu regelrechten Magneten für die
Bewohner des Ballungsraums.
Dadurch stießen die betroffenen Gemeinden rund um die Seen jedoch
zusehend an ihre Belastungsgrenzen.
Gerade die Verkehrssituation wurde
schnell auch zur polizeilichen Herausforderung.
Diesbezüglich wurde bereits zu Beginn
der Sommerferien durch die betroffenen Landratsämter Weißenburg-Gunzenhausen und Roth sowie der beteiligten Zweckverbände und unter enger
Einbindung der Polizei ein Konzept
erarbeitet, um der Verkehrssituation
Herr zu werden und gleichzeitig die
Einhaltung der Abstandsregelungen
an den Stränden weitestgehend zu gewährleisten.
Polizeilich wurde für das Fränkische
Seenland eine besondere
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
insgesamt 850 Fahrzeugführer wegen
Parkverstößen gebührenpflichtig verwarnt.
Aufbauorganisation installiert. Unter
Führung der Polizeiinspektionen Roth,
Gunzenhausen und Weißenburg, die
jeweils im Wechsel die Einsatzkoordination übernahmen, wurde das Fränkische Seenland im Rahmen eines Gesamteinsatzes betreut.
Nicht unerwähnt bleiben sollen neben
dem Fränkischen Seenland aber auch
die Hersbrucker Schweiz mit ihrem
Happurger Stausee sowie das Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher,
die sich ebenfalls als beliebtes Ausflugsziel für Badewillige und Sonnenanbeter entpuppten.
Dieser wurde durch unterstellte Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums
Mittelfranken und der Bereitschaftspolizei, Beamte der Reitergruppe Mittelfranken, der Diensthundestaffel sowie
der Wasserschutzpolizei unterstützt.
Auch das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Mittelfranken informierte die Netzgemeinde regelmäßig über
die aktuelle Situation vor Ort.
Tatsächlich wurden die Abstandsregelungen an den Stränden weitestge-
hend eingehalten. Im Verkehrsbereich
wurden an drei Einsatzwochenenden
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Hier waren die Polizeiinspektionen
Hersbruck sowie Erlangen-Stadt, teilweise auch unterstützt durch Einsatzeinheiten, mit der Überwachung
betraut. Zu Verstößen gegen Hygieneund Abstandsregelungen kam es auch
in diesen, größtenteils weitläufigen Gebieten kaum.
115
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.4 Einsatzgeschehen Sport
3.4.1 Fußball
1. FC Nürnberg und
SpVgg Greuther Fürth
Die Fußballsaison 2019/2020, im Zeitraum vom 26. Juli 2019 bis 28. Juni
2020, war eine Saison wie es sie in der
Geschichte des deutschen Fußballs
noch nie gegeben hat.
Nachdem die 2. Bundesliga, in der sich
die beiden mittelfränkischen Top-Vereine, der 1. FC Nürnberg und die SpVgg
Greuther Fürth, aktuell befinden, normal begann und nach der Winterpause
im Januar 2020 den Spielbetrieb wieder regulär aufnahm, wurde die Saison und der gesamte Spielbetrieb im
März aufgrund der sich anbahnenden
Corona Pandemie unterbrochen. Eine
erneute Aufnahme des Spielbetriebs
war erst wieder im Mai vor leeren Zuschauerrängen möglich.
1. FC Nürnberg
Trotz der Einstellung des Spielbetriebs
und der teilweisen Nichtzulassung von
Zuschauern musste durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd 17 Bundesligaheimspiele des 1. FC Nürnberg im
Max-Morlock-Stadion betreut werden.
Diese Heimspiele wurden von insgesamt 385.036 Zuschauern besucht,
davon 365.511 Heim- und 19.525 Gastfans.
Als wahren Höhepunkt der abgelaufenen Saison kann das Hochrisikotestspiel gegen den FC Bayern München
am 11.01.2020 mit 27.409 Zuschauern
(19.000 Heim/8.409 Gast) genannt werden. Das Jahr 2020 begann mit diesem
Spiel für den Club und seinem deutlichen 5:2-Sieg gegen den mehrfachen
Deutschen Meister sehr erfreulich und
vielversprechend. Letztendlich jedoch
musste und konnte sich der 1. FC Nürnberg im Abstiegskampf durch zwei
Relegationsspielen gegen den FC Ingolstadt 04 nur durch die Auswärtstorregel in der 2. Bundesliga behaupten.
Der folgende polizeilich zu erwähnende Vorfall fand in der Saison 2019/2020
im Jahr 2019 statt und wurde somit im
116
Sicherheitsbericht 2019 noch nicht beleuchtet:
Im Rahmen des Spiels gegen den
Karlsruher SC am 21.09.2019 wurde
vor Spielbeginn von Seiten der Clubfans eine große Choreographie aufgeführt. Hierbei wurden 38 orangefarbene Bengalfackeln durch vermummte
Täter abgebrannt. Auf dem zugehörigen großflächigen Transparent, das
sich über drei Blöcke erstreckte, war
deutlich lesbar „1312“ und „All Cops
Are Bastards“ aufgemalt. Im weiteren
Spielverlauf wurden zwei weitere Bengalfackeln gezündet.
men werden, die es verbietet „Polizei,
Feuerwehr, Rettungsdienste, ...durch
Fahnen, Transparente, Aufkleber, Äußerungen oder sonstige Kundgabeformen zu beleidigen, zu schmähen oder
herabzuwürdigen“.
Eben u. a. wegen solchem Fanverhaltens musste im Rahmen der Neufassung der Stadionverordnung der
Stadt Nürnberg für das Max-MorlockStadion im Dezember 2019 die bußgeldbewehrte Vorschrift aufgenom-
Die übrigen Heimspiele des 1. FC Nürnberg verliefen, auch wenn es in Einzelfällen immer wieder zu strafbaren
Handlungen von Einzelpersonen der
Ultragruppierungen kam, aus polizeilicher Sicht problemlos.
Beim Spiel am 25.08.2020 gegen den
VfL Osnabrück vermummten sich im
Gästebereich gegen Ende der Halbzeitpause 20 Personen im Schutz einer
Blockfahne. Mit Anpfiff der zweiten
Halbzeit wurden mehr als 50 orangefarbene Bengalfackeln (hochwertige
Seenotrettungsfackeln) gezündet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
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SpVgg Greuther Fürth
In der Saison 2019/2020 wurden durch
die Polizeiinspektion Fürth 17 Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth in der
2. Bundesliga im Sportpark Ronhof/
Thomas Sommer betreut.
Diese Heimspiele wurden von insgesamt 120.645 Zuschauern besucht,
davon 102.818 Heim- und 17.827 Gastfans.
Das störungsträchtigste Heimspiel der
Saison 2019/2020 war am 29.02.2020
gegen den VfB Stuttgart. Hier mussten Einsatzkräfte mittels Unmittelbaren Zwangs ein Zusammentreffen von
Gast- mit Heimfans vermeiden. Im weiteren Verlauf kam es noch zu weiteren
Streitigkeiten, bei denen es aber zu keinen Straftaten kam.
Die weiteren Heimspiele der SpVgg
Greuther Fürth verliefen, abgesehen
von wenigen Einzeldelikten, ohne nennenswerte Störungen.
3.4.2 Eishockey
Thomas Sabo Ice Tigers und
Höchstadt Alligators
Thomas Sabo Ice Tigers
Die DEL-Saison 2019/2020 begann im
September 2019 und endete im März
2020.
Wegen der COVID19-Pandemie konnten die Play-Offs nicht stattfinden. Es
wurde kein Deutscher Meister 2020
ermittelt. Die Thomas Sabo Ice Tigers
standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison auf einem soliden 8.
Tabellenplatz.
Die bis dahin 25 Heimspiele der Thomas Sabo Ice Tigers wurden analog
der Vorjahre von der Polizeiinspektion
Nürnberg-Süd betreut. Insgesamt wurden die Spiele von 127.967 Zuschauern
besucht, davon 122.948 Heim- und
5.019 Gastfans. Der Zuschauerschnitt
im Jahr 2020 betrug 5.118 Besucher
(Vorjahr: 5.400 Besucher).
Beim Spiel gegen den EHC Red Bull
München am 28.12.2019 kam es bereits
während der Anmarschphase durch
Gastfans zum Zünden von Rauchtöpfen und Vermummungen sowie Aggressionsdelikten gegen Einsatzkräfte.
Gegen diese Personen wurde neben
der Fertigung von Anzeigen auch ein
Zutrittsverbot zur Arena ausgesprochen. Der weitere Verlauf des Spiels
und das Verhalten der Fans gestalteten
sich als unproblematisch.
Die übrigen Spiele verliefen mit Ausnahme von ereignistypischen Einzeldelikten störungsfrei.
Höchstadt Alligators (HEC)
Das 2. Jahr in der dritthöchsten Eishockey-Spielklasse, die Oberliga Süd,
wurde durch die Höchstadt Alligators
bis zur (für den HEC glücklicherweise)
vorzeitigen pandemiebedingten Beendigung der Spielsaison 2019/2020 mit
einem 12. Tabellenrang beendet.
Die 14 Heimspiele des Höchstadter
Eishockeyclub wurden durch Kräfte
der Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch
sowie durch Unterstützungskräfte betreut.
Gewalttätiges Aufeinandertreffen von
Mitgliedern der Eishockey-Ultra-Szenen konnten jeweils verhindert werden.
Beim Heimspiel gegen den ECDC Memmingen am 29.11.2019 kam es bereits
am Vortag des Spiels zu Schmierereien
am Stadion der Alligators. Während
des Spielverlaufs verhielten sich die
Fans beider Mannschaften friedlich.
Nach Spielende mussten Einsatzkräfte
einschreiten, da Heimfans versuchten
zu den Blöcken der Gastfans vorzudringen. Hierbei kam es zu Beleidigungen
gegenüber den Einsatzkräften.
Die übrigen Heimspiele verliefen aus
polizeilicher Sicht problemlos.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
117
4
Zuständiges
Sachgebiet
VERKEHR
I
m März des vergangenen Jahres nannte die Bundeskanzlerin die Corona-Pandemie die größte
Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es
ist ernst. Diese dramatische Formulierung war nicht
unbedacht. Es geht um die Gesundheit und das Leben von Menschen.
Bei all unserem Streben nach Glück und Selbstverwirklichung sind doch unsere Gesundheit und unser
Leben die wertvollsten Güter. Dies ist in einer reduzierten Betrachtung auch der Kern der Verkehrssicherheitsarbeit. Es geht nicht um die Einhaltung
von Regelungen und Verhaltensvorschriften um
ihrer selbst willen, sondern im Kern immer darum,
die Gefahren im Verkehrsraum so gering wie irgend
möglich zu halten.
Der plötzliche Verlust eines Menschen, unabhängig
ob durch eine Infektionskrankheit oder einen Verkehrsunfall verursacht, hinterlässt unbeschreibliches
Leid bei den Hinterbliebenen. Auch durch schwere
Verletzungen sind Unfallopfer oft ein Leben lang gezeichnet. Es sind eben nicht nur anonyme statistische Werte – jedes Unfallopfer kann ein Bruder oder
Schwester, eine Mutter oder Vater, eine Ehefrau oder
Ehemann, ein Kind oder ein naher Freund sein.
Wir dürfen uns nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass unsere notwendige und liebgewonnene
Mobilität unserer Gesellschaft diese Opfer zwangsläufig abfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer – und das
sind wir alle, auch wenn uns dessen nicht immer bewusst sind – trägt seinen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist das Jahr 2020
ein erfolgreicher Zeitraum gewesen. Eine erfreuliche Nachricht in diesem so außergewöhnlichen Jahr.
Wir sind uns allerdings durchaus bewusst, dass die
ausnahmslos positiven Entwicklungen der Verkehrsstatistikdaten nicht allein auf polizeiliche Aktivitäten
zurückzuführen sind. Die Einschränkungen der individuellen Mobilität ab dem Frühjahr 2020 wirkten
sich unmittelbar und deutlich auf die Unfallentwicklung aus. So können wir also feststellen, dass noch
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
E4
nie so wenige Menschen in Mittelfranken im Verlauf
eines Jahres ihr Leben im Straßenverkehr verloren
haben.
Auch andere messbare Parameter entwickelten sich
positiv, allerdings ist auch deren Bewertung für dieses Jahr differenziert vorzunehmen, und darf uns
nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit beginnt täglich aufs
Neue und erfordert die Aufmerksamkeit jedes Verkehrsteilnehmers.
Lassen Sie uns also weiterhin auf unsere Gesundheit
und auf unsere Mitmenschen Acht geben. Halten wir,
wenn möglich, weiterhin physischen Abstand zu unseren Mitmenschen, beachten wir weiterhin Hygieneregeln, tragen wir weiterhin unsere Alltagsmasken
im öffentlichen Raum und – lassen Sie uns auch im
Straßenverkehr weiterhin umsichtig, rücksichtsvoll
und gelassen bleiben. Schützen Sie die Gesundheit
und das Leben Anderer sowie Ihre eigene.
Ihr
Werner Meier
PD Werner Meier
Leiter Sachgebiet E4
119
VERKEHR
4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten
4.1.1 Begriffe
Verkehrsunfälle mit
Personenschaden (VUPS)
Unfall mit Getöteten
Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach
dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind.
Unfall mit Verletzten
Verletzte sind Personen, die bei einem
Unfall Körperschaden erlitten haben.
Werden sie deshalb zur stationären
Behandlung (das heißt mindestens 24
Stunden) in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte.
Verkehrsunfälle mit
Sachschaden (VUSA)
Schwerwiegender Unfall
mit Sachschaden
Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den
Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit be-
gangen wurde, bei der nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
eine Geldbuße festzusetzen oder eine
Straftat im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt auch vor,
wenn ohne Rücksicht auf die Art des
Sachschadens ein Unfallbeteiligter
unter Alkoholeinwirkung oder unter
dem Einfluss berauschender Mittel gestanden ist
Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall/Kurzaufnahmeverfahren) (VUK)
Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden
liegt vor, wenn von der Polizei keine
oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine
Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der
gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird.
Alkoholunfall
Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer
der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.
Schulwegunfall
Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres auf
dem Weg von und zu einer schulischen
Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder
getötet werden.
Freizeitunfall
Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren
in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf
Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine
der Unfallursachen Geschwindigkeit,
Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt
wird.
120
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.1.2 Strukturdaten
103 km
Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics
4.1.2.1 Zuständigkeit
111 km
4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand
Stand: jeweils zum 01. Januar
4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung
Stand: jeweils zum 01. Januar
4.1.2.4 Straßennetz
Länge des mittelfränkischen
Straßennetzes
Kreisstraßen
Staatsstraßen
Bundesstraßen
Bundesautobahnen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2.106 km
1.710 km
558 km
356 km
121
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
4.2.1.1 Überregionaler
Vergleich
Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr
2019
2020
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
54.109
45.253
-16,36%
Bayern
416.611
345.411
-17,09%
2019
2020
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
67
51
-23,88%
Bayern
541
484
-10,54%
2019
2020
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
8.954
7.555
-15,62%
Bayern
67.079
57.179
-14,76%
Gesamtunfälle
Unfallfolgen – Getötete Personen
Gesamtunfälle
Unfallfolgen – Verletzte Personen
Gesamtunfälle
4.2.1.2 Langzeitvergleich
Aufteilung der Verkehrsunfälle
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken
60.000
54.107
53.868
52.317
51.590
50.000
45.253
40.000
33.446
32.995
31.306
30.861
28.009
30.000
20.000
13.282
10.000
0
13.767
13.707
13.663
11.060
7.447
7.244
7.210
6.954
6.184
2016
2017
2018
2019
2020
VU gesamt
VUPS
VUSA
VUK
Veränderungen zum Vorjahr
VU gesamt -16,36 %
VUSA
-19,31 %
-11,07 %
VUK
-16,26 %
VUPS
122
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.2.2 Entwicklung
der Personenschäden
resdurchschnitt 66,4 Menschen ums
Leben.
4.2.2.1 Getötete Personen
Im Jahr 2020 konnte ein deutlicher
Rückgang (- 23,88 %) der tödlich verletzten Verkehrsopfer festgestellt werden.
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen
auf den Straßen Mittelfrankens im Jah-
Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken
Rückgang der
Getöteten um
-23,88 %
getötete Personen
80
70
74
70
70
67
60
50
51
40
30
20
10
0
2016
2017
2018
2019
2020
Kinder (im Alter bis 13 Jahre):
Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre):
Senioren (ab 65 Jahre)
3
4
16
Symbolfoto: biggi62 - stock.adobe.com
4.2.2.2 Getötete Personen
nach Risikogruppen
(Vorjahr: 1)
(6)
(21)
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
123
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.2.3 Verletzte Personen
Die Anzahl der verletzten Personen
sank im Jahresverlauf deutlich um
-15,62 %, auch bei den leicht ver-
letzten Personen (-17,16 %) und den
schwer verletzten Personen (-6,88 %)
verletzte Personen
sind Rückgänge zu verzeichnen.
12.000
Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken
10.000
8.000
9.810
9.400
9.386
8.954
7.555
8.337
7.981
7.980
7.617
6.000
6.310
4.000
2.000
0
1.473
1.419
1.406
1.337
1.245
2016
2017
2018
2019
2020
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
4.2.2.4 Getötete nach
Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken
sonstige
Getötete
nach Beteiligungsarten
Personen
3 (1)
Radfahrer
9 (Vorjahr: 12)
Getötete nach Beteiligungsarte
Fußgänger
Getötete nach9Beteiligungsarten
(6)
3
9
9
3
3
9
9
9
Benutzer
mot. Zweiräder
13* (12)
*hiervon Kradfahrer:
12 (10)
124
15
13
0
Pkw-Insassen
15 (30)
13
2
13
Fußgänger
Pkw
Lkw
Bus
Bus-Insassen
0 (0)
0
mot. Zweiräder
Lkw-Insassen
2 (4)
Fußgänger
Pkw
Fahrrad
0
Sonstige
2
Fußgänger
Lkw
Bus
15
2
mot. Zweiräder
Pkw
Lkw
Fahrrad
Bus
mot. Zweiräder
Sonstige
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.2.3 Örtliche und zeitliche
Verteilung der Verkehrsunfälle
4.2.3.1 Örtliche Verteilung
Die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsunfälle ereignet sich innerorts.
Hierbei handelt sich es innerorts jedoch meist um Kleinunfälle (16.354),
wogegen tödliche Unfälle sich hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften (35) ereignen.
4.2.3.1.2 Entwicklung
des Unfallgeschehens auf
den Autobahnen
Auch bei den tödlich verletzten Verkehrsteilnehmern auf den Bundesautobahnen ist eine positive Bilanz für
das Jahr 2020 zu ziehen.
Wurden im Jahr 2019 noch 17 Personen bei Verkehrsunfällen getötet,
verstarben im letzten Jahr nur noch 8
(-52,94 %) Menschen in Folge eines
Unfalls.
4.2.3.2 Zeitliche Verteilung
29.505 Unfälle
innerorts.
2/3 aller Unfälle
ereigneten sich
innerorts.
4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten
Bei allen Unfallarten sind die höchsten
Werten in den späten Nachmittagsstunden („Rushhour“) zwischen 16.00
bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00
Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab.
4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen
Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle
über die Wochentage zeichnet sich das
Bild der letzten Jahre wieder.
An den Wochenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich
ab.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
15.748 Unfälle
außerorts.
1/3 der Unfälle
ereigneten sich
außerorts.
125
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
VUPS
VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken
VUPS
2.000
1.600
1.757
1.432
1.400
1.315
1.291
1.200
1.209
1.512
1.432
988
1.291
1.000
414
99
53
350
68
0
274
42
42
24
99
53
68
274
42
24
19
551
224
131
42 553
60
32
100
100
19323 32
790
802
873
892
551
193
166
894
252
193
166
304
802
790
304
493
873
892
511
526
636
513
273
636
375
526
283
417
635
511
1.138
1.034
439
513
273
4.571
4.562
3.500
3.000
1.792
53
42
42
24
126
209
181
121
119
65
141
207
65
VUK
VUSA
1.652
VUK
1.713 1.687
1.680
1.514
988
1.787
1.757
894
803
1.783
790
802
873
553
447
987
892
817
19
32
100
493
347
131
166
Dienstag 193
1.352
304
252 Mittwoch
636
1.017
970
967
323
224
2.167
1.068
677
635
551
966
42
Montag
1.138
1.823
643
60
3.142
1.198
789
1.000
0
119
1.034
1.500
68
121
677
141
4.513
1.209
2.500
99
181
1.315
1.291
2.000
1.585
1.512
1.432
500
274
677
1.850
1.757
4.000
350
4.548
4.506
4.500
209
VUSA
VUPS
5.000
1.068
207
283
417
396
VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
1.068
439
817
396
375
493
252
1.138
1.198
817
635
803
643
347
347
131
42
789
323
1.198
1.514
803
789
553
224
60
1.514
1.713 1.687
1.680
1.652
643
447
42
1.585
1.850
VUPS
414
VUK
1.713 1.687
1.680
1.652
894
1.209
447
350
1.585
1.512
1.315
988
400
414
VUSA
1.034
800
200
VUK
1.850
1.757
1.800
600
VUSA
375
511
526
Donnerstag
756
513
417
396
Freitag
766
439
283
209
273
Samstag 207
521
181
141
Sonntag
121
119
65
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.2.4 Unfallursachen
häufigste
Unfallursachen
(inklusive–Kleinunfälle)
Häufigste
Unfallursachen
(inklusive Kleinunfälle)
Bezirk Mittelfranken
0
2.000
Alkoholeinfluss
4.000
6.000
8.000
10.000
16.000
18.000
2.627
Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
2.077
Ungenügender Sicherheitsabstand
15.535
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
1.238
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw.
Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1.918
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
2.522
Fehler beim Abbiegen, Wenden,
Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
9.757
21
755
Symbolfoto: Panumas - stock.adobe.com
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw.
Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
14.000
516
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten
des Rechtsfahrgebotes
Falsches Verhalten der Fußgänger beim
Überschreiten der Fahrbahn
12.000
Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in
Mittelfranken sind:
■
ungenügender Sicherheitsabstand!
■
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
■
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
127
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
häufigste Unfallursachen (bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten)
Häufigste Unfallursachen bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken
0
50
Alkoholeinfluss
100
150
200
300
53
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des
Rechtsfahrgebotes
194
Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
259
Ungenügender Sicherheitsabstand
142
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
59
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw.
Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
21
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
155
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren,
Ein- und Anfahren
160
Falsches Verhalten der Fußgänger beim
Überschreiten der Fahrbahn
250
10
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw.
Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
53
Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder
Schwerverletzten sind die häufigsten
Unfallursachen:
■
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in
anderen Fällen
■
Falsche Straßenbenutzung bzw. nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
■
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
128
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.2.5 Besondere Unfallursachen
Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 516 Verkehrsunfälle
unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 588, -12,24 %).
Verletze Personen bei Alkoholunfällen:
274
(+6,61 %)
Getötete Personen bei Alkoholunfällen:
1
(-66,67 %)
4.2.5.1 Alkohol
Entwicklung der Alkoholunfälle
Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken
700
608
575
600
588
525
516
500
400
340
294
300
257
274
257
200
100
6
0
5
4
2016
2017
3
2018
Alkoholunfälle
1
2019
Verletzte
2020
Tote
Alkoholunfälle nach Wochentagen
Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
120
100
103
94
80
84
72
60
59
40
59
45
20
0
Montag
Dienstag
Mittwoch
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
129
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.5.2 Drogen
Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 48 Verkehrsunfälle
unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 69, -30,43 %).
Verletze Personen bei Drogenunfällen:
28
(-3,45 %)
Getötete Personen bei Drogenunfällen:
0
(-100,00 %)
Entwicklung der Drogenunfälle
Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken
67
70
60
69
67
54
48
50
37
40
30
29
27
25
28
20
10
0
0
0
2016
2017
1
0
2018
Drogenunfälle
0
2019
Verletzte
Drogenunfälle nach Wochentagen
2020
Tote
Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
14
12
12
10
10
8
6
6
4
6
5
5
4
2
0
130
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: narozhnii - stock.adobe.com
VERKEHR
4.2.5.3 Geschwindigkeit
Auch bei den Geschwindigkeitsunfällen zeigt sich 2020 ein positiver Trend.
Die Gesamtanzahl der Unfälle dieser Kategorie sank im Jahresverlauf
um -27,24 %. Etwa im gleichen Ausmaß sank die Anzahl der verletzten
(-25,80 %) und getöteten (-22,73 %)
Personen.
VU
Verletzte
Getötete
Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken
3.500
3.344
3.149
VU
3.000
3.500
2.500
3.000
2.000
2.500
1.637
1.469
1.458
1.500
2.046
2.812
2.691
1.620
Getötete
2.812
2.691
3.344
3.149
Verletzte
2.046
1.090
2.000
1.637
1.620
1.000
1.469
1.458
1.500
500
1.090
1.000
0
500
30
28
2016
26
2017
2018
2016
2017
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
17
2019
30
28
0
22
2020
26
2018
22
2019
17
2020
131
VERKEHR
Schulwegunfälle
4.2 Verkehrsunfallentwicklung
Mittelfranken
96 95
94
91
88
85 85
90
4.2.5.4 Auf dem Schulweg
Symbolfoto: sabine hürdler - stock.adobe.com
100
78
80
Es ereigneten sich 2020 66 Schulwegunfälle (Veränderung zum Vorjahr70mit
78 Unfällen: -15,38 %). Wie bereits
in
60
den Jahren zuvor ist kein tödlich verletztes Kind auf dem Schulweg zu50beklagen.
66
40
60
30
20
12
10
0
0
VU
100
96 95
94
7
6
0
2016
Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken
12
8
0
0
2017
2018
2019
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
2020
getötete Schüler
Schulwegunfälle
91
88
85 85
90
78
80
66
70
60
60
50
40
30
20
12
10
0
0
2016
7
6
0
VU
132
12
8
0
2017
2018
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
0
2019
0
2020
getötete Schüler
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.2.5.5 Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
Die Verkehrsunfallfluchten haben sich
im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 45.253 Ver-
kehrsunfällen wurden 7.876 (Vorjahr:
9.764, -19,34 %) als Unfallfluchten bearbeitet.
Die Aufklärungsquote dieser Delikte
hat sich geringfügig verschlechtert
(2020; 38,71 %, 2019: 39,08%).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken
VU gesamt
VU mit VU-Flucht
ungeklärt
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
0
2016
2017
2018
10.000
0911 21 12-10 30
20.000
30.000
40.000
50.000
2020
60.000
51.590
9.487
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
5.826
3.661
5.994
3.705
6.034
3.797
52.317
9.699
53.868
9.831
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
2019
geklärt
54.107
9.764
www.facebook.com/polizeimittelfranken
5.948
3.816
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
7.876
45.253
4.827
3.049
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
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Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
133
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6 Besondere
Risikogruppen
4.2.6.1 Kinder im Alter
von 0 bis 13 Jahren
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an
386 Unfällen (Vorjahr: 454, Veränderung: -14,98 %) beteiligt.
Bei diesen Verkehrsunfällen wurden
394 Kinder verletzt (Vorjahr: 501, Veränderung: -21, 36,0 %). Im Jahr 2020
starben drei Kinder bei einem einzigen
schweren Verkehrsunfall als Mitfahrer
in einem Pkw.
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern
(im
Alter
von (im
0 bis
13 von
Jahren)
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung
von
Kindern
Alter
0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
501
386
394
454
474
496
488
518
500
494
519
600
258
260
241
254
242
258
261
300
270
248
400
136
200
0
2016
VU
134
verletzte Kinder
2017
verl. K. als Beteiligte
2018
2019
verl. K. als Mitfahrer
getötete Kinder
3
0
3
1
0
1
1
1
0
0
0
0
4
1
3
100
get. K. als Beteiligte
2020
get. K. als Mitfahrer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.2.6.2 Junge Erwachsene im
Alter von 18 bis 24 Jahren
Es entspricht somit in etwa ihrem vergleichbaren Bevölkerungsanteil. Die
Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von
jungen Erwachsenen ist ebenso rückläufig (-20,03 %) wie die Anzahl der Verletzten (-21,22 %) und der Getöteten
(-33,33 %).
Der Anteil der Altersgruppe „Junge
Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am
Gesamtunfallgeschehen beträgt ca.
7,2 %.
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen
(im Alter von 18 bis 24 Jahren)
4.128
4.500
4.183
4.365
5.000
4.593
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
939
1.192
1.956
2.220
1.198
1.500
1.287
1.424
2.000
2.360
2.396
2.500
2.248
2.493
2.656
2.511
3.000
2.660
3.500
1.848
3.301
4.000
1.000
0
2016
2017
VU gesamt
JE als Verursacher
2018
JE als Hauptverursacher
4
6
9
6
12
500
2019
verletzte JE
2020
getötete JE
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
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135
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6.3 Senioren
(-5,13 %) Senioren verletzt und 16 Senioren (-23,81 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben.
Etwas mehr als jedes dritte tödlich verletzte Unfallopfer war im Jahr 2020 ein
Rückläufig um -18,57 % sind auch
die Unfälle mit Senioren. Bei diesen
Unfällen wurden im Jahr 2020 944
Senior. Damit sind sie, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung,
etwas überrepräsentiert.
VU mit Beteiligung von Senioren
4.098
4.069
3.451
2.394
2.500
2.274
2.918
2.791
2.658
2.558
2.663
2.456
3.000
2.569
3.500
2.815
4.000
3.883
4.500
4.238
(im Alter ab 65 Jahre)
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken
2.000
944
953
928
884
1.000
995
1.500
2016
Senioren als Verursacher
2018
2019
Senioren als Hauptverurs.
verletzte Senioren
16
2020
getötete Senioren
Symbolfoto: Stefan Gruber www.touristikfoto.com - stock.adobe.com
VU
2017
21
17
16
0
21
500
136
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: Alexander Rochau - stock.adobe.com
VERKEHR
4.2.6.4 Radfahrer
Der negative langfriste Trend einer Zunahme von Radfahrunfällen setzte sich
im Jahr 2020 verstärkt fort.
Die Unfälle mit beteiligten Radfahren
nahmen auf 2.463 (Vorjahr: 2.283, Veränderung: +7,88 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten
Radfahrer auf 2.309 (Vorjahr: 2.118,
Veränderung: +9,02 %). Allerdings verringerte sich die Anzahl der getöteten
Fahrradfahrer auf neun (Vorjahr: 12,
Veränderung: -25,00 %).
2.309
2.463
2.513
1.800
1.290
1.319
1.103
1.099
1.544
1.619
1.365
1.359
1.500
2.118
2.135
2.283
2.544
2.316
1.869
2.000
2.207
2.038
1.880
2.031
2.500
2.216
3.000
1.589
Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken
2.677
Radfahrunfälle
1.000
0
2016
VU
beteiligte Radfahrer
2017
2018
Radfahrer als Verursacher
Radfahrer als Hauptverurs.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2019
verletzte Radfahrer
9
12
9
2
9
500
2020
getötete Radfahrer
137
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6.5 Motorradfahrer
Es wurden hierbei 12 Kradbenutzer
(Vorjahr: 10, Veränderung: +20,00 %)
getötet und 534 (Vorjahr: 637, Veränderung: -16,17 %) verletzt.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich
594 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr:
698, Veränderung: -14,90 %).
VU mit Beteiligung von Motorrädern
594
637
700
613
720
698
698
718
827
804
797
777
712
800
790
900
810
VU mit Beteiligung von Motorrädern (Beteiligungsart
11/12/15)
– Bezirk Mittelfranken
(Beteiligungsarten
11/12/15)
305
335
326
359
378
400
377
366
415
417
500
433
534
600
300
200
0
2016
beteiligte Kradfahrer
Kradfahrer als Verursacher
2018
Kradfahrer als Hauptverurs.
12
10
2019
verletzte Krad-Benutzer
2020
getötete Krad-Benutzer
Symbolfoto: U. J. Alexander - stock.adobe.com
VU
2017
16
10
20
100
138
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: hercher - stock.adobe.com
VERKEHR
4.2.6.6 Lkw-Unfälle
Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung
von Lkw betrug im Jahr 2020 2.168
(Vorjahr: 2.696, Veränderung: -19,58 %).
Hierbei wurden 123 Lkw-Insassen (Vorjahr: 181, Veränderung: -32,04 %) verletzt und zwei (Vorjahr: 6, Veränderung:
-66,67 %) Personen getötet.
Lkw-Unfälle
2.168
1.878
1.787
1.554
1.478
2.696
1.910
2.016
2.018
1.959
2.000
1.886
1.963
2.500
2.431
3.031
3.134
2.785
2.859
2.762
3.000
3.120
3.500
3.210
Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken
1.500
0
2016
VU
beteiligte Lkw
2017
Lkw-Führer als Verursacher
2018
Lkw-Führer als Hauptverurs.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2019
verletzte Lkw-Insassen
2
6
123
181
153
4
4
5
199
500
220
1.000
2020
getötete Lkw-Insassen
139
VERKEHR
4.2.7 Herausragende
Verkehrsunfälle
Georgensgmünd – Folgenschwerer
Verkehrsunfall auf der B2
In den Abendstunden des 05.01.2020 ereignete sich auf der Bundesstraße 2, im
Gemeindegebiet Georgensgmünd, kurz
nach dem Ortsteil Wernsbach, der folgenschwerste Verkehrsunfall des Jahres.
Aus abschließend nicht geklärter Ursache geriet ein 19-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Kleintransporter auf die
Gegenfahrbahn der Bundestraße. Dort
Fürth – Motorradfahrer tödlich verunglückt
Am 16.03.2020 ereignete sich in Fürth in
der Hafenstraße ein Verkehrsunfall mit
einem jungen Motorradfahrer. Der Fahr-
kam es zur Frontalkollision mit einem
entgegenkommenden Kleinwagen. Die
35-jährige Beifahrerin des Kleinwagens
verstarb in Folge des Unfalls noch an der
Unfallstelle. Ihre drei Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren wurden mit
schwersten Verletzungen noch in Krankenhäuser verbracht. Allerdings konnten
auch deren Leben nicht mehr gerettet
werden. In der Bilanz wurden somit vier
Menschen tödlich und drei weitere, darunter die beiden Fahrzeugführer, schwer
verletzt.
zeugführer beschleunigte mit seinem
Kraftrad und zog seine Maschine derart
hoch, dass er auf einer Strecke von ca.
300 Meter nur noch auf dem Hinterrad
fuhr. Hierbei verlor er allerdings die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte
anschließend gegen eine Schutzplanke.
Durch den Aufprall zog sich der 21jährige
Fahrer schwere innere Verletzungen zu,
in deren Folge er noch am Unfalltag im
Krankenhaus verstarb.
sie trotz notärztlicher Behandlung noch
am Unfallort verstarb. Im Fahrzeug des
Unfallverursachers befanden sich zudem
noch zwei Hunde, von denen auch einer
an der Folgen des Unfalls verstarb.
Burgoberbach – Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr
Auf der Staatsstraße 2221, im Gemeindegebiet von Burgoberbach, ereignet sich
am 21.12.2020 ein schwerer Verkehrsunfall.
Der Fahrer eines Pkw kam, aus abschließend nicht klärbaren Gründen, bei geraden Streckenverlauf, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem
entgegenkommenden Fahrzeug. Die
beiden Fahrer der Fahrzeuge zogen sich
hierbei lediglich leichte Verletzungen zu,
die Beifahrerin des Unfallverursachers erlitt jedoch so schwere Verletzungen, dass
140
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
Aufteilung der Verkehrsunfälle
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg
15.320
16.000
14.730
14.451
14.405
14.000
12.388
12.000
10.000
8.644
7.617
8.000
8.337
7.891
7.111
6.000
4.415
4.364
4.322
4.265
3.349
4.000
2.373
2.196
2.354
2.128
1.928
2016
2017
2018
2019
2020
2.000
0
VU gesamt
VUPS
VUSA
VUK
Veränderungen zum Vorjahr
VU gesamt -15,90 %
VUSA
-21,48 %
-9,40 %
VUK
-14,71 %
VUPS
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
141
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.2 Entwicklung der
Personenschäden
stieg im Jahr 2019, ein Rückgang auf
acht tödlich verletzte Verkehrsopfer
festgestellt werden.
4.3.2.1 Getötete Personen
4.3.2.2 Verletze Personen
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen
auf den Straßen Nürnbergs im Jahresdurchschnitt 8,4 Menschen ums Leben.
Im Jahr 2020 konnte, nach einem An-
ten Personen (-13,24 %) ist ein Rückgang zu verzeichnen. Bei den schwer
verletzten Personen (+4,28 %) ist leichter Anstieg eingetreten.
Die Anzahl der verletzten Personen
sank getötete
im Jahresverlauf
deutlich um
Personen
-11, 49 %, auch bei den leicht verletz-
12
Getötete Personen – Stadt Nürnberg
10
10
9
8
8
8
7
6
4
2
0
2016
2017
2018
verletzte Personen
2019
2020
3.500
Verletzte
Personen – Stadt Nürnberg
3.000
2.500
2.961
2.925
2.717
2.576
2.683
2.653
2.454
2.280
2.319
2.000
2.012
1.500
1.000
500
0
272
263
278
257
268
2016
2017
2018
2019
2020
verletzte Personen
142
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.3.3. Getötete Personen
nach Beteiligungsart
Getötete nach Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg
Getötete nachsonstige
Beteiligungsarten
0
0
Personen
0 (0)
Radfahrer
4 (Vorjahr: 4)
2
2
2
19
Lkw-Insassen
0 0 (0)
4
4
0
0
2
2
Pkw-Insassen
0 (1)
2
Fußgänger
Fußgänger
Pkw
Lkw
Bus
Pkw
mot. Zweiräder
Pkw
Lkw
Fahrrad
4.3.4 Örtliche und zeitliche
Verteilung der Verkehrsunfälle
4.3.4.1 Verkehrsunfälle nach
Tageszeiten
VU nach Tageszeiten
Bus
Lkw
mot. Zweiräder
Bus
mot. Zweiräder
Sonstige
Fahrrad
Sonstige
Fahrrad
Sonstige
Benutzer mot. Zweiräder
2 (1)
Bei allen Unfallarten sind die höchsten
Werten in den frühen Nachmittagsstunden zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr
erkennbar. Nach 19.00 Uhr nimmt das
Unfallgeschehen deutlich ab.
VUPS
VU nach
Tageszeiten – Stadt Nürnberg
VU nach
Tageszeiten
48
22
Fußgänger
9 (6)
0
VUPS
700
562
VUSA
500
505
387
411
544
634
537
505
586
562
400
544
517
537
378
505
316
300
387
200
36
22
9
VUK
586
517
505
0
VUK
634
600
100
VUSA
316
48
22
36
22
19
9
65
21
8
15
12
29
9
9
5
7
65
21
8
9
15
12
29
9
5
1527
174
22
175
229
209
174
152
283
233
96229
80
65
52
109
237
90
251
243
378
251
159
266
117
188
148
251
189
163
65
217
211
299
152
243
95
90217
211
80
109
90
117
22
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
188
148
189
149
131
163
103
76
95
76
42
77
45
149
131
90
66
33
152
159
96
52
251
22
80
22
237
233
266
175
80
209
299
283
411
66
103
76
25
76
42
77
33
45
25
143
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.4.2 Verkehrsunfälle nach
Wochentagen
Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle
über die Wochentage zeichnet sich das
Bild der letzten Jahre wieder. An den
Wochenenden nimmt die Häufigkeit
von Verkehrsunfällen deutlich ab.
VU nach Wochentagen
VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg
VU nach Wochentagen
1.400
1.400
1.200
1.244
1.203
1.244
1.200
1.000
1.181
1.126
1.203
1.181
1.126
VUPS
VUSA
VUK
VUPS
VUSA
VUK
1.149
1.149
1.000
800
816
816
800
600
532
600
524
515
532
515
400
524
508
508
538
538
454
392
454
400
200
200
0
0
144
392
278
317
303
317
299
303
299
311
311
340
278
340
209
209
Montag
Montag
Dienstag
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
149
149
Freitag
Samstag
Sonntag
Freitag
Samstag
Sonntag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
219
200
187
200
187
4.3.5 Besondere Unfallarten
93
100
Die Anzahl der Alkoholunfälle verringerte sich auf 164 Unfälle (Vorjahr: 184,
Veränderung: -10,87 %).50
4.3.5.2 Drogenunfälle
93
0
98
Auch hat sich die Häufigkeit von Dro80 2020 auf 14 regenunfällen im Jahr
duziert (Vorjahr: 28, Veränderung:
50
-50,00
50%).
0
1
0
2016
2017
98
80
80
80
78
Entwicklung der Alkoholunfälle
1
0
1
0
1 2016
2017
2018
Alkoholunfälle
Verletzte
78
1 2017
2018
2019 Alkoholunfälle
Verletzte
Tote
2019
2020
Entwicklung
Entwicklung der Drogenunfälle
Entwicklung der Drogenunfälle
2016
219
Alkoholunfälle
187
30
169
30
93
100
100
Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt1Nürnberg
0
200
164
150
150
150
250
169 VERKEHR 184
184
169
169
4.3.5.1 Alkohol
187
200
30
30
30
184
30
28
28 164
25
150
25
25
93
100
20
20
80
18
20
98
18
18
19
19
19
80
78
15
15
15
50
10
10
101
0
0
8
2016
2017
5
8
30
8
2019
2020
Tote
Entwicklung derVerletzte
Drogenunfälle
0
0
0
Alkoholunfälle
30
2016
0
0 2016
2016
2017
2017
2018
28
Drogenunfälle
Verletzte
Drogenunfälle
11
7
0
1
7
5
2018
5
0 Nürnberg
0
Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt
0
1
7
12
13
14
13 12
0
0
0 2017
0
0
2018
2019 Drogenunfälle
Verletzte
Tote
2019
2020
25
20
19
18
15
10
8
14
13
12
11
7
5
0
0
2016
0
2017
Drogenunfälle
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
0
2018
Verletzte
0
2019
0
2020
Tote
145
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.5.3 Geschwindigkeit
den 239 Verkehrsunfälle als GeschwinBei den Geschwindigkeitsunfällen ist
digkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr:
ebenfalls eine Reduzierung zu ver276, Veränderung: -13,41 %). Die Anzeichnen.Geschwindigkeitsunfälle
Im vergangenen Jahr wurzahl der dabei Verletzten sank
VU auf 112
(-20,00 %), die Zahl der hierbei getöteten Personen sank auf drei (-25,00 %).
Verletzte
Getötete
Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg
400
Geschwindigkeitsunfälle
375
389
VU
Verletzte
Getötete
350
300
250
200
389
400
302
375
276
300
190
188
35
35
150
100
50
0
250
31
30 188
200
3
20
50
2017
4.3.5.4 Schulwegunfälle
Es ereigneten sich 2020 7 Schulwegunfälle (Veränderung zum5 Vorjahr mit
17
2020
2019
4
0
10
2018
3
2019
2020
2
Schulwegunfälle
0
0
VU
31
0
2016
2016
4
0
2
0
112
3
19
19 Unfällen: -63,16 %). Wie bereits in den
5
3
Jahren zuvor ist kein
tödlich verletztes
3 Kind auf dem Schulweg zu beklagen.
0
Schulwegunfälle – Stadt
Nürnberg
0
35
4
0
3
26 26
24
140
26 26
2018
2016
112
26
15
3
10
30
25
20
2017
15
0
175
239
140
28
24
3
2016
276
31
190
28
25
100
175
30
26
150
Schulwegunfälle
239
Schulwegunfälle
302
350
0
2017
2018
VU
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
0
0
2017
7
2019
leicht verl. Schüler
getötete Schüler
26 26
19
20
17
15
10
7
2
0
0
146
6
4
3
5
0
2016
VU
0
0
2017
2018
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
1
0
2019
getötete Schüler
1
2020
schwer verl. Schüle
24
25
0
2018
28
26
6
0
2020
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
4.3.5.5 Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
Die Verkehrsunfallfluchten haben sich
im vergangenen Jahr ebenfalls rückläufig entwickelt. Von den 12.388 Ver-
kehrsunfällen wurden 2.714 (Vorjahr:
3.450, -21,33 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser
Delikte ist mit 39,35 % nahezu unverändert (2019: 39,47%).
Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
– Stadt Nürnberg
VU gesamt
0
2016
2017
2018
2.000
1.366
1.308
1.358
2.239
2.278
2.126
VU mit VU-Flucht
4.000
6.000
8.000
ungeklärt
10.000
geklärt
12.000
2020
2.088
16.000
14.405
3.605
14.451
3.586
15.320
3.484
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken
2019
14.000
14.730
3.450
0911
1.362 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
2.714
12.388
1.646
1.068
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2020
Kriminalität » Statistik
147
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.5.6 Radunfälle
(Vorjahr: 823, Veränderung: +13,49 %)
zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 864
(Vorjahr: 746, Veränderung: +15,82 %).
Auch die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer stieg auf vier (Vorjahr: 3,
Veränderung: +33,33 %).
Wie auch im gesamten Regierungsbezirk, ist auch im Stadtgebiet Nürnberg
die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern gestiegen. Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 934
Radfahrunfälle
Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg
823
817
746
816
864
899
906
674
492
395
477
374
415
477
514
600
581
612
800
690
726
753
860
801
1.000
934
991
1.028
1.200
400
0
2016
VU
beteiligte Radfahrer
2017
2018
Radfahrer als Verursacher
Radfahrer als Hauptverurs.
4
3
1
1
2
200
2019
verletzte Radfahrer
2020
getötete Radfahrer
4.3.6 Besondere
Risikogruppen
4.3.6.1 Kinder im Alter
von 0 bis 13 Jahren
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an
102 Unfällen (Vorjahr: 131, Veränderung: -22,14 %) beteiligt. Bei diesen
Verkehrsunfällen wurden 99 Kinder
verletzt (Vorjahr: 135, Veränderung:
-26,67 %). Besonders erfreulich ist,
dass kein Kind im Straßenverkehr getötet wurde.
148
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern
(im
Alter
von 0(0bis
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung
von
Kindern
bis13
13Jahren)
Jahren) – Stadt Nürnberg
131
135
143
142
141
133
140
144
148
160
53
63
63
80
74
79
85
88
100
82
102
99
120
45
60
25
40
0
2016
VU
2017
verletzte Kinder
2018
verl. K. als Beteiligte
4.3.6.2 Junge Erwachsene im
Alter von 18 bis 24 Jahren
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
1
1
0
20
2019
verl. K. als Mitfahrer
getötete Kinder
2020
get. K. als Beteiligte
get. K. als Mitfahrer
rückläufig (-17,10 %) wie die Anzahl der
Verletzten (-20,51 %) und der Getöteten
(-100,00 %).
Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung
von jungen Erwachsenen ist ebenso
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen
1.181
1.250
1.230
979
1.200
548
248
312
308
400
317
361
600
581
627
673
622
627
669
645
800
689
1.000
512
1.400
1.362
1818
bisbis
2424
Jahren)
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen(im
(imAlter
Altervon
von
Jahren) – Stadt Nürnberg
0
2016
2017
VU gesamt
JE als Verursacher
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2018
JE als Hauptverursacher
0
1
0
0
0
200
2019
verletzte JE
2020
getötete JE
149
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.6.3 Senioren
Unfällen wurden im Jahr 2020 280
(+2,94 %) Senioren verletzt und drei
Senioren (+/- 0,00 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben.
Rückläufig um -16,20 % sind auch
die Unfälle mit Senioren. Bei diesen
VU mit Beteiligung von Senioren
(im Alter ab 65 Jahre)
1.009
1.200
1.204
1.187
1.121
1.400
1.206
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg
680
653
785
806
779
741
672
704
763
800
729
1.000
280
272
236
266
400
278
600
0
2016
VU
2017
Senioren als Verursacher
2018
2019
Senioren als Hauptverurs.
verletzte Senioren
3
3
4
4
4
200
2020
getötete Senioren
Tragischer Verkehrsunfall mit
spielenden Hund
Ein ebenso tragischer wie ungewöhnlicher Unfall ereignete sich am 06.07.2020
im Süßheimweg in Nürnberg.
In der Grünfläche des Pegnitztal West
spielte ein 46jähriger mit seinem JackRussel-Windhund. Einer Frisbee-Scheibe folgend, rannte der Hund über den
dortigen Radweg und kreuzte hierbei die
150
Fahrbahn eines Fahrradfahrers. Einen Zusammenstoß mit dem Hund konnte der
Fahrradfahrer nicht mehr verhindern. Er
stürzte daraufhin unglücklich und zog
sich schwere Kopfverletzungen zu, an
denen er wenige Tage später im Krankenhaus verstarb.
Der Fahrradfahrer hatte auf einen Fahrradhelm verzichtet. Mutmaßlich hätte
dieser die schwere der Kopfverletzungen
reduziert.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Symbolfoto: canecorso - stock.adobe.com
4.3.7 Herausragende
Verkehrsunfälle
0
44
0
22
50
37
0
720
448
272
37,8%
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
mit ungeklärter
4.4.1VUStadt
Fürth VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
22
0
4
51
30
1
668
448
220
32,9%
1
42
0
17
50
30
0
712
461
251
35,3%
1
34
0
15
65
38
0
639
425
214
33,5%
1
45
0
23
44
32
0
624
419
205
32,9%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,00%
32,4%
0,00%
53,3%
-32,3%
-15,8%
0,00%
-2,4%
-1,4%
-4,2%
-0,6%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Fürth
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Fürth 2016-2020
3
500
463
458
450
424
2
2
418
416
2
400
350
2
300
250
1
200
1
1
150
100
73
75
66
52
51
50
0
0
2016
1
0
Leichtverletzte
2017
2018
Getötete
Schwerverletzte
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
3.145
420
873
1.852
0
536
73
463
3.707
0
0
0
0
0
0
0
44
0
22
50
37
0
720
448
272
37,8%
2017
3.121
407
857
1.857
2
510
52
458
4.455
1
1
0
1
0
1
0
22
0
4
51
30
1
668
448
220
32,9%
2018
3.261
400
864
1.997
2
475
51
424
3.788
2
0
0
0
1
0
1
42
0
17
50
30
0
712
461
251
35,3%
2019
3.217
410
800
2.007
1
484
66
418
4.043
1
0
0
0
0
0
1
34
0
15
65
38
0
639
425
214
33,5%
2020
2.831
413
761
1.657
1
491
75
416
3.733
1
0
0
0
0
0
1
45
0
23
44
32
0
624
419
205
32,9%
Entwicklung
+/-
-12,0%
0,7%
-4,9%
-17,4%
0,0%
1,5%
13,6%
-0,5%
-7,7%
0,0%
0,00%
0,00%
0,00%
0,0%
0,00%
0,00%
32,4%
0,00%
53,3%
-32,3%
-15,8%
0,00%
-2,4%
-1,4%
-4,2%
-0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020
1513
500
Polizeipräsidium
2020
463 Mittelfranken · Sicherheitsbericht
458
450
2
424
2
418
416
Geschwin
Alkoh
digkeit
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VERKEHR
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote
(AQ) VU-Flucht
4.4.2
Stadt Erlangen
0
15
283
134
0
800
534
266
33,3%
0
19
280
98
0
828
549
279
33,7%
0
29
254
130
0
892
570
322
36,1%
0
13
324
176
1
986
600
386
39,1%
0
24
239
132
1
706
434
272
38,5%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,00%
84,6%
-26,2%
-25,0%
0,0%
-28,4%
-27,7%
-29,5%
-0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020
1
Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen
800
674
1
700
621
1
600
1
1
615
554
513
1
500
1
400
300
200
0
0
0
77
100
76
0
71
64
62
0
0
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
152
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
3.693
563
1.122
2.008
0
698
77
621
5.179
0
0
0
0
0
0
0
33
0
15
283
134
0
800
534
266
33,3%
2017
3.645
538
1.147
1.960
0
630
76
554
4.412
0
0
0
0
0
0
0
38
0
19
280
98
0
828
549
279
33,7%
2018
4.047
599
1.196
2.252
1
686
71
615
4.735
0
1
0
1
0
0
0
45
0
29
254
130
0
892
570
322
36,1%
2019
4.530
619
1.389
2.522
1
736
62
674
6.636
0
1
1
0
0
0
0
40
0
13
324
176
1
986
600
386
39,1%
2020
3.286
491
989
1.806
1
577
64
513
6.021
1
0
0
0
0
0
1
34
0
24
239
132
1
706
434
272
38,5%
Entwicklung
+/-
-27,5%
-20,7%
-28,8%
-28,4%
0,00%
-21,6%
3,2%
-23,9%
-9,3%
>999,99%
-100,0%
-100,0%
-100,0%
0,00%
0,00%
>999,99%
-15,0%
0,00%
84,6%
-26,2%
-25,0%
0,0%
-28,4%
-27,7%
-29,5%
-0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020
1
800
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
700
1
674
1
0
12
0
4
77
34
1
240
136
104
43,3%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VUStadt
mit ungeklärter
VU-Flucht (1)
4.4.3
Schwabach
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
1
13
0
3
102
34
0
291
169
122
41,9%
0
7
0
1
157
66
0
348
205
143
41,1%
1
10
0
3
87
25
1
271
182
89
32,8%
1
13
0
6
52
26
2
207
126
81
39,1%
0,0%
30,0%
0,00%
100,0%
-40,2%
4,0%
100,0%
-23,6%
-30,8%
-9,0%
6,3%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Schwabach
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Schwabach 2016-2020
4
250
226
3
200
193
3
3
192
3
166
155
150
2
2
100
1
1
50
1
37
35
31
27
1
14
0
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
1.265
176
351
738
1
228
35
193
1.743
0
1
0
1
0
0
0
12
0
4
77
34
1
240
136
104
43,3%
2017
1.449
154
444
851
1
192
37
155
2.614
1
0
0
0
0
0
1
13
0
3
102
34
0
291
169
122
41,9%
2018
1.748
190
480
1.078
0
253
27
226
2.396
0
0
0
0
0
0
0
7
0
1
157
66
0
348
205
143
41,1%
2019
1.479
175
389
915
3
223
31
192
2.406
3
0
0
2
0
0
1
10
0
3
87
25
1
271
182
89
32,8%
2020
1.144
145
295
704
3
180
14
166
2.121
2
1
1
1
0
0
1
13
0
6
52
26
2
207
126
81
39,1%
Entwicklung
+/-
-22,7%
-17,1%
-24,2%
-23,1%
0,0%
-19,3%
-54,8%
-13,5%
-11,9%
-33,3%
>999,99%
>999,99%
-50,0%
0,00%
0,00%
0,0%
30,0%
0,00%
100,0%
-40,2%
4,0%
100,0%
-23,6%
-30,8%
-9,0%
6,3%
Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 226
3
153
4
250
3
3
18
0
6
79
54
0
350
194
156
44,6%
Geschwin
Alkohol
digkeit
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
VERKEHR
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VUStadt
mit geklärter
VU-Flucht (2)
4.4.4
Ansbach
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
17
1
7
71
31
0
403
200
203
50,4%
21
1
22
50
21
2
421
217
204
48,4%
17
0
6
67
33
0
423
235
188
44,4%
19
0
5
62
33
0
314
169
145
46,2%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
11,8%
0,0%
-16,7%
-7,5%
0,0%
0,0%
-25,8%
-28,1%
-22,9%
1,8%
Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020
Verkehrsunfallentwicklung
– Stadt Ansbach
400
5
4
350
4
338
4
300
274
256
250
3
228
3
206
2
200
2
150
2
100
1
1
37
50
38
33
0
35
23
0
0
0
1
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2017
1.911
241
538
1.132
2
307
33
274
3.176
0
2
1
0
1
0
0
17
1
7
71
31
0
403
200
203
50,4%
2018
1.866
201
567
1.098
4
266
38
228
2.707
2
2
0
1
2
0
1
21
1
22
50
21
2
421
217
204
48,4%
2019
1.848
205
555
1.088
0
279
23
256
2.865
0
0
0
0
0
0
0
17
0
6
67
33
0
423
235
188
44,4%
2020
1.518
194
437
887
1
241
35
206
2.247
1
0
0
0
0
0
1
19
0
5
62
33
0
314
169
145
46,2%
Entwicklung
+/-
-17,9%
-5,4%
-21,3%
-18,5%
>999,99%
-13,6%
52,2%
-19,5%
-21,6%
>999,99%
0,0%
0,00%
0,0%
0,0%
0,00%
>999,99%
11,8%
0,0%
-16,7%
-7,5%
0,0%
0,0%
-25,8%
-28,1%
-22,9%
1,8%
Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020
154
5
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
400
350
2016
1.883
263
477
1.143
0
375
37
338
2.650
0
0
0
0
0
0
0
18
0
6
79
54
0
350
194
156
44,6%
4
338
4
2
59
0
30
401
206
4
772
454
318
41,2%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
4.4.5
Landkreis Ansbach
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2
53
1
27
497
212
3
813
451
362
44,5%
1
47
1
36
367
196
5
815
490
325
39,9%
3
50
0
32
389
234
3
767
420
347
45,2%
2
42
1
24
292
163
2
619
350
269
43,5%
-33,3%
6,4%
>999,99%
-25,0%
-24,9%
-30,3%
-33,3%
-19,3%
-16,7%
-22,5%
-1,7%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Ansbach LK Ansbach 2016-2020
Entwicklung
Personenschäden
900
837
20
837
810
804
18
800
19
700
16
616
14
600
14
12
500
11
10
400
229
218
196
200
8
8
6
300
6
212
175
4
100
2
0
0
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
6.121
752
1.292
4.077
14
1.033
196
837
12.713
2
12
5
4
2
1
2
59
0
30
401
206
4
772
454
318
41,2%
2017
6.316
799
1.453
4.064
6
1.039
229
810
11.661
0
6
2
0
1
1
2
53
1
27
497
212
3
813
451
362
44,5%
2018
6.348
748
1.399
4.201
19
1.022
218
804
11.436
1
18
2
2
11
3
1
47
1
36
367
196
5
815
490
325
39,9%
2019
6.323
758
1.318
4.247
11
1.049
212
837
12.482
0
11
1
0
6
1
3
50
0
32
389
234
3
767
420
347
45,2%
Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2016-2020
900
Polizeipräsidium
837 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
810
800
837
804
2020
5.585
612
1.102
3.871
8
791
175
616
10.182
0
8
2
1
3
0
2
42
1
24
292
163
2
619
350
269
43,5%
Entwicklung
+/-
-11,7%
-19,3%
-16,4%
-8,9%
-27,3%
-24,6%
-17,5%
-26,4%
-18,4%
0,0%
-27,3%
-100,0%
>999,99%
-50,0%
-100,0%
-33,3%
6,4%
>999,99%
-25,0%
-24,9%
-30,3%
-33,3%
-19,3%
-16,7%
-22,5%
-1,7%
15520
18
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
VERKEHR
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
4.4.6
Erlangen-Höchstadt
VU Landkreis
mit geklärter VU-Flucht
(2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2
46
3
26
464
193
4
548
349
199
36,3%
1
43
1
17
457
218
3
581
357
224
38,5%
0
37
0
25
311
151
0
660
438
222
33,6%
0
42
1
14
317
151
4
621
402
219
35,3%
0
33
0
16
221
80
0
567
352
215
37,9%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,00%
-21,4%
-100,0%
14,3%
-30,3%
-26,6%
-100,0%
-8,7%
-12,4%
-1,8%
2,6%
Entwicklung
Personenschäden
LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Erlangen-Höchstadt
800
14
13
651
700
12
573
600
10
539
9
559
500
8
8
373
400
6
300
3
4
200
110
105
120
107
100
100
2
1
0
0
2016
2017
Leichtverletzte
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
156
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2017
3.769
552
958
2.259
9
761
110
651
9.131
2
7
2
2
2
2
1
43
1
17
457
218
3
581
357
224
38,5%
2018
3.739
481
1.023
2.235
3
646
107
539
7.714
1
2
0
0
2
1
0
37
0
25
311
151
0
660
438
222
33,6%
2019
3.685
506
956
2.223
13
679
120
559
8.020
3
10
7
2
1
3
0
42
1
14
317
151
4
621
402
219
35,3%
2020
2.971
390
874
1.707
1
473
100
373
5.730
0
1
0
0
0
1
0
33
0
16
221
80
0
567
352
215
37,9%
Entwicklung
+/-
-19,4%
-22,9%
-8,6%
-23,2%
-92,3%
-30,3%
-16,7%
-33,3%
-28,6%
-100,0%
-90,0%
-100,0%
-100,0%
-100,0%
-66,7%
0,00%
-21,4%
-100,0%
14,3%
-30,3%
-26,6%
-100,0%
-8,7%
-12,4%
-1,8%
2,6%
Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020
14
Polizeipräsidium Mittelfranken
· Sicherheitsbericht 2020
13
800
700
2016
3.653
498
927
2.228
8
678
105
573
7.202
0
8
2
1
3
0
2
46
3
26
464
193
4
548
349
199
36,3%
651
12
0
31
1
21
74
35
1
355
224
131
36,9%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
4.4.7
Landkreis Fürth
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
25
0
16
84
47
1
394
266
128
32,5%
2
30
1
15
84
44
4
455
275
180
39,6%
0
29
0
7
96
46
0
442
271
171
38,7%
2
29
0
20
87
57
0
396
248
148
37,4%
>999,99%
0,0%
0,0%
185,7%
-9,4%
23,9%
0,0%
-10,4%
-8,5%
-13,5%
-1,3%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Fürth
Entwicklung
Personenschäden
LK Fürth 2016-2020
400
9
8
349
343
350
8
301
7
300
277
6
291
6
250
5
200
4
4
3
150
3
99
100
76
69
84
2
58
2
50
1
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
2.160
304
488
1.368
6
418
69
349
3.742
2
4
0
2
4
0
0
31
1
21
74
35
1
355
224
131
36,9%
2017
2.173
318
549
1.306
3
419
76
343
4.041
0
3
0
0
0
3
0
25
0
16
84
47
1
394
266
128
32,5%
2018
2.311
295
613
1.403
8
400
99
301
4.046
2
6
0
2
3
1
2
30
1
15
84
44
4
455
275
180
39,6%
2019
2.285
272
626
1.387
2
335
58
277
3.924
0
2
0
1
0
1
0
29
0
7
96
46
0
442
271
171
38,7%
Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020
400
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
349
350
343
8
2020
2.065
317
532
1.216
4
375
84
291
3.105
0
4
0
0
1
1
2
29
0
20
87
57
0
396
248
148
37,4%
Entwicklung
+/-
-9,6%
16,5%
-15,0%
-12,3%
100,0%
11,9%
44,8%
5,1%
-20,9%
0,0%
100,0%
0,00%
-100,0%
>999,99%
0,00%
>999,99%
0,0%
0,0%
185,7%
-9,4%
23,9%
0,0%
-10,4%
-8,5%
-13,5%
-1,3%
1579
8
0
41
0
21
539
288
9
956
607
349
36,5%
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
VERKEHR
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VULandkreis
mit geklärter VU-Flucht
(2)
4.4.8
Nürnberger-Land
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
1
55
0
35
579
297
2
953
609
344
36,1%
3
50
0
27
420
217
7
836
520
316
37,8%
1
75
0
33
491
259
6
934
604
330
35,3%
3
44
0
21
370
166
7
710
479
231
32,5%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
200,0%
-41,3%
0,00%
-36,4%
-24,6%
-6,2%
16,7%
-24,0%
16,2%
4,4%
-2,8%
Entwicklung
Personenschäden
LK Nürnberger Land 2016-2020
Entwicklung
Personenschäden
– Landkreis
Nürnberger-Land
900
804
800
783
12
14
12
12
704
664
700
631
10
10
600
8
500
8
6
400
6
300
4
186
200
167
170
154
160
2
100
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger-Land
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
158
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
5.164
721
1.412
3.031
12
990
186
804
11.043
2
10
8
1
0
3
0
41
0
21
539
288
9
956
607
349
36,5%
2017
5.175
684
1.416
3.075
6
950
167
783
11.010
1
5
3
0
0
2
1
55
0
35
579
297
2
953
609
344
36,1%
2019
5.135
622
1.370
3.143
10
834
170
664
13.288
0
10
4
1
1
3
1
75
0
33
491
259
6
934
604
330
35,3%
2020
4.329
626
1.095
2.608
8
791
160
631
10.292
2
6
3
0
1
1
3
44
0
21
370
166
7
710
479
231
32,5%
Entwicklung
+/-
-15,7%
0,6%
-20,1%
-17,0%
-20,0%
-5,2%
-5,9%
-5,0%
-22,6%
>999,99%
-40,0%
-25,0%
-100,0%
0,0%
-66,7%
200,0%
-41,3%
0,00%
-36,4%
-24,6%
-6,2%
16,7%
-24,0%
16,2%
4,4%
-2,8%
Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020
14
900
800
2018
4.685
619
1.229
2.837
12
858
154
704
9.147
2
10
6
0
3
0
3
50
0
27
420
217
7
836
520
316
37,8%
804
12
12Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
783
704
12
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
0
3
Alkoholunfälle
37
38
Alkoholunfälle, getötete Personen
0
1
Alkoholunfälle, verletzte Personen
19
19
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
165
170
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
108
116
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
1
3
VU mit VU-Flucht (1/2)
274
286
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
105
122
4.4.9
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
169
164
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
61,7%
57,3%
1
37
1
27
140
72
1
337
188
149
44,2%
1
40
0
22
113
71
1
292
140
152
52,1%
1
30
0
20
89
64
0
259
125
134
51,7%
0,00%
8,1%
0,0%
-9,1%
-21,2%
-9,9%
-100,0%
-13,4%
-25,5%
2,0%
-0,4%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Neustadt a.d.
Aisch-Bad Windsheim
Entwicklung
Personenschäden
LK Neustadt/A.-Bad
Windsheim 2016-2020
450
416
400
10
9
382
377
9
378
356
350
8
7
7
6
300
6
250
5
5
200
4
150
123
116
3
3
95
100
86
84
2
1
50
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
2.626
369
513
1.744
5
500
123
377
4.257
0
5
1
3
0
1
0
37
0
19
165
108
1
274
105
169
61,7%
2017
2.737
389
563
1.785
9
532
116
416
4.983
1
8
0
4
2
0
3
38
1
19
170
116
3
286
122
164
57,3%
2018
2.846
364
607
1.875
6
477
95
382
4.614
0
6
0
4
0
1
1
37
1
27
140
72
1
337
188
149
44,2%
2019
2.765
355
534
1.876
7
462
84
378
5.048
0
7
0
3
2
1
1
40
0
22
113
71
1
292
140
152
52,1%
2020
2.452
341
438
1.673
3
442
86
356
4.160
0
3
0
1
1
0
1
30
0
20
89
64
0
259
125
134
51,7%
Entwicklung
+/-
-11,3%
-3,9%
-18,0%
-10,8%
-57,1%
-4,3%
2,4%
-5,8%
-17,6%
0,00%
-57,1%
0,00%
-66,7%
-50,0%
-100,0%
0,00%
8,1%
0,0%
-9,1%
-21,2%
-9,9%
-100,0%
-13,4%
-25,5%
2,0%
-0,4%
Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020
450
9
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2020
416
400
377
382
378
15910
9
0
41
1
26
501
260
4
563
364
199
35,3%
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
VERKEHR
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit
ungeklärter Roth
VU-Flucht (1)
4.4.10
Landkreis
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
35
0
22
555
282
10
542
343
199
36,7%
1
46
0
28
448
289
6
535
347
188
35,1%
0
47
1
27
494
232
2
586
364
222
37,9%
0
36
0
23
285
110
2
428
269
159
37,1%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0,0%
-23,4%
-100,0%
-14,8%
-42,3%
-52,6%
0,0%
-27,0%
-26,1%
-28,4%
-0,8%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Roth
Entwicklung
Personenschäden
LK Roth 2016-2020
16
15
800
698
700
14
668
662
624
600
12
12
9
500
426
10
10
8
400
6
6
300
183
200
4
177
170
143
113
2
100
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2017
4.259
576
923
2.760
15
838
170
668
10.762
0
15
9
3
1
2
0
35
0
22
555
282
10
542
343
199
36,7%
2018
4.370
611
835
2.924
9
875
177
698
10.540
1
8
4
2
2
0
1
46
0
28
448
289
6
535
347
188
35,1%
2019
4.631
529
962
3.140
6
767
143
624
10.796
2
4
2
0
3
1
0
47
1
27
494
232
2
586
364
222
37,9%
Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020
160
15
800
700
2016
4.286
565
923
2.798
12
845
183
662
10.004
2
10
4
1
4
3
0
41
1
26
501
260
4
563
364
199
35,3%
668
Entwicklung
+/-
-21,7%
-20,4%
-28,0%
-20,0%
66,7%
-29,7%
-21,0%
-31,7%
-25,3%
0,0%
100,0%
-50,0%
>999,99%
33,3%
-100,0%
0,0%
-23,4%
-100,0%
-14,8%
-42,3%
-52,6%
0,0%
-27,0%
-26,1%
-28,4%
-0,8%
16
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
698
662
2020
3.625
421
693
2.511
10
539
113
426
8.070
2
8
1
5
4
0
0
36
0
23
285
110
2
428
269
159
37,1%
14
1
17
0
8
123
82
4
350
198
152
43,4%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
getötete Personen auf Gemeindestraßen
0
Alkoholunfälle
26
Alkoholunfälle, getötete Personen
0
Alkoholunfälle, verletzte Personen
11
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
127
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
83
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
1
VU mit VU-Flucht (1/2)
300
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
168
4.4.11
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
132
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
44,0%
0
27
0
15
108
67
1
326
187
139
42,6%
0
20
0
7
93
64
0
347
211
136
39,2%
2
26
0
12
65
42
0
324
202
122
37,6%
>999,99%
30,0%
0,00%
71,4%
-30,1%
-34,4%
0,0%
-6,6%
-4,3%
-10,3%
-1,6%
VERKEHR
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Entwicklung
Personenschäden
LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020
500
9
467
8
450
8
419
415
400
376
7
350
6
304
300
5
250
4
4
3
200
3
3
3
150
117
111
2
91
90
100
71
1
50
0
0
2016
Leichtverletzte
2017
Schwerverletzte
2018
Getötete
2019
2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
2020
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
2016-2020
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2016
3.185
443
485
2.257
4
584
117
467
4.746
0
4
0
0
2
2
0
26
0
11
127
83
1
300
168
132
44,0%
2017
3.306
390
551
2.365
8
505
90
415
4.548
2
6
0
2
2
3
1
17
0
8
123
82
4
350
198
152
43,4%
2018
3.317
348
518
2.451
3
467
91
376
4.741
0
3
0
2
1
0
0
27
0
15
108
67
1
326
187
139
42,6%
2019
3.473
375
537
2.561
3
530
111
419
4.991
0
3
0
2
1
0
0
20
0
7
93
64
0
347
211
136
39,2%
2020
3.049
306
486
2.257
3
375
71
304
4.149
1
2
0
0
0
1
2
26
0
12
65
42
0
324
202
122
37,6%
Entwicklung
+/-
-12,2%
-18,4%
-9,5%
-11,9%
0,0%
-29,3%
-36,0%
-27,5%
-16,9%
>999,99%
-33,3%
0,00%
-100,0%
-100,0%
>999,99%
>999,99%
30,0%
0,00%
71,4%
-30,1%
-34,4%
0,0%
-6,6%
-4,3%
-10,3%
-1,6%
Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020
500
Polizeipräsidium
2020
467 Mittelfranken · Sicherheitsbericht
8
450
415
419
1619
8
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.1.1.
Alkohol und Drogen
4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
VERKEHR
Durch
Alkoholkontrollen
wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I
4.5.1.1.
Alkohol und Drogen
4.5.1.1.
Alkohol
und Drogen
StVG
festgestellt.
Darüber
hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42
Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I
%).
Durch
Alkoholkontrollen
wurdenkonnten
2.486 Fahrten
unter Alkoholeinfluss
gem. werden
§§ 315 c,(Vorjahr
316 StGB
§ 24
a/I
StVG festgestellt.
Darüber hinaus
349 Trunkenheitsfahrten
verhütet
369und
bzw.
- 5,42
StVG
festgestellt.
Darüber
hinaus
konnten
349
Trunkenheitsfahrten
verhütet
werden
(Vorjahr
369
bzw.
5,42
%).
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
%).
Alkoholeinfluss
2.749
2.486
- 9,57 %
Fahrten
unter Alkoholeinfluss – Bezirk Mittelfranken
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
2.749
2.486
- 9,57mit
% Hilfe von
BeiAlkoholeinfluss
Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten
Beamten
und
Alkoholeinfluss
2.749
2.486
- 9,57 %
Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB
Bei 24Drogenkontrollen,
und
a/II StVG festgestellt.durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von
Bei Drogenkontrollen,
vonJahr
speziell
ausgebildeten
Beamtengem.
und§§ mit
von
Drogenschnelltests,
wurdendurchgeführt
im vergangenen
1.567 folgenlose
Drogenfahrten
315 c,Hilfe
316 StGB
Drogenschnelltests,
wurden
im
vergangenen
Jahr
1.567
folgenlose
Drogenfahrten
gem.
§§
315
c,
316
StGB
und
24 a/II
StVG festgestellt.
Fahrten
unter
2019
2020
Veränderung
und
24 a/II StVG
festgestellt.
Fahrten
unter
Drogeneinfluss – Bezirk Mittelfranken
Drogeneinfluss
1.494
1.567
+ 4,89 %
Fahrten unter
2019
2020
Veränderung
2019
2020
Veränderung
Fahrten unter
Drogeneinfluss
1.494
1.567
+ 4,89 %
4.5.1.2.
Sonstige Verkehrsstraftaten
Drogeneinfluss
1.494
1.567
+ 4,89 %
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.1 Verkehrsdelikte/
Verkehrsüberwachung
4.5.1.1 Alkohol und Drogen
Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486
Fahrten unter Alkoholeinfluss gem.
§§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG
festgestellt. Darüber hinaus konnten
349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. -5,42 %).
Bei Drogenkontrollen, durchgeführt
von speziell ausgebildeten Beamten
und mit Hilfe von Drogenschnelltests,
wurden im vergangenen Jahr 1.567
folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315
c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt.
4.5.1.2 Sonstige
Verkehrsstraftaten
Darüber hinaus wurden im Jahr 2020
insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt.
Hierbei sind besonders die auf nebenstehender Tabelle aufgelisteten Straftaten zu erwähnen.
4.5.1.2.hinaus
Sonstige
Verkehrsstraftaten
Darüber
wurden
im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten
festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen:
Sonstige
Verkehrsstraftaten
Bezirk Mittelfranken
Darüber
hinaus
wurden im Jahr 2020– insgesamt
4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
Darüber
hinaus
wurden
im Jahr zu
2020
insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
festgestellt.
Hierbei
sind
besonders
erwähnen:
Sonstige Verkehrsstraftaten
2019
2020
Veränderung
festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen:
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
568
503
-11,44 %
Sonstige Verkehrsstraftaten
2019
2020
Veränderung
Gefährdung
d. Straßenverkehrs (315 c StGB)
220
198
-10,00%
Sonstige Verkehrsstraftaten
2019
2020
Veränderung
Nötigung
im
Straßenverkehr
(§
240
StGB)
568
503
-11,44
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
362
383
+5,80 %%
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
568
503
-11,44 %
Gefährdung(§d.185
Straßenverkehrs
(315 c StGB)
220
198
-10,00%
Beleidigung
StGB)
371
319
-14,02
%
Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB)
220
198
-10,00%
Gefährl. Eingriff
Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
362
383
+5,80 %
Bedrohung
(§ 241i.d.
StGB)
23
19
-17,39
%
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
362
383
+5,80 %
Beleidigung
(§
185
StGB)
371
319
-14,02
%
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU)
112
83
-25,89 %
Beleidigung (§ 185 StGB)
371
319
-14,02 %
Bedrohung
(§
241
StGB)
23
19
-17,39
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
389
438
+12,60 %
%
Bedrohung (§ 241 StGB)
23
19
-17,39 %
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU)
112
83
-25,89 %
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
2.523
2440
-3,29 %
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU)
112
83
-25,89 %
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
389
438
+12,60 %
Verbotenes
Kraftfahrzeugrennen
(ab 2018 registriert)* 20
36
+80,00
Kennzeichenmissbrauch
(§ 22 StVG)
389
438
+12,60 %
%
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
2.523
2440
-3,29 %
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
42.523
82440
+100,0
Fahren
ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
-3,29 %%
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 20
36
+80,00 %
zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
036
---Verbotenes
Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 020
+80,00 %
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
4
8
+100,0 %
gesamt
4.823
4.427
-8,21
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
4
8
+100,0%%
zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
0
0
---zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
0
0
---gesamt
4.823
4.427
-8,21 %
gesamt
4.823
4.427
-8,21 %
4.5.2 Einsatz der Messgeräte
Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“
4.5.2.
4.5.2.
Messgeräte
Einsatz
wurden
durchder
dieMessgeräte
Verkehrspolizei4.5.2. Einsatz
Einsatz der
der
4.5.2.
Messgeräte
Einsatz
der
Messgeräte
inspektionen ganzjährig polizeiliche
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten durchgeführt(1).
Darüber hinaus erfolgten auch durch
die örtlich zuständigen Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten (2).
Zur
der
Hauptunfallursachen
der
„Überhöhte
nicht
bzw.
Geschwindigkeit“
angepasste
Zur Bekämpfung
BekämpfungZur
Zur
derBekämpfung
Bekämpfung
Hauptunfallursachen
der Hauptunfallursachen
Hauptunfallursachen
„Überhöhte bzw.
bzw.„Überhöhte
„Überhöhte
nicht angepasste
angepasste
bzw. nicht
nicht
Geschwindigkeit“
angepasste Geschwin
Geschwin
und
„Nichteinhaltung
und
„Nichteinhaltung
des
Sicherheitsabstandes“
des
Sicherheitsabstandes“
wurden
durch
die
wurden
Verkehrspolizeiinspektionen
durch
die
und „Nichteinhaltung
und „Nichteinhaltung
des Sicherheitsabstandes“
des Sicherheitsabstandes“
wurden durch die
wurden
Verkehrspolizeiinspektionen
durch die Verkehrspolizeiinsp
Verkehrspolizeiinsp
ganzjährig
ganzjährig
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
polizeiliche
mit
durchgeführt:
Großgeräten
ganzjährig polizeiliche
polizeiliche
ganzjährig
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
mit Großgeräten
Großgerätenmit
mit
durchgeführt:
Großgeräten durchg
durchg
(1) Mobile Geschwindigkeitsmessungen – Bezirk Mittelfranken
Mobile
Mobile
Mobile Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
Mobile Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
Einsatzstunden
Einsatzstunden Einsatzstunden
Einsatzstunden
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
Verwarnungen
2019
2019
22.072
22.072
26.378
26.378
128.171
128.171
2020
2019
Veränderung
2020
20202019
Veränderung
2020
23.590
22.072
+
6,88
23.590
%
23.590
22.072 + 6,88
23.590
%
26.511
26.378 ++ 0,50
0,50
26.511
%
26.511
26.378
26.511
%
124.311
128.171
3,01
124.311
%
124.311
128.171 - 3,01124.311
%
Veränd
Veränd
++ 6,88
6,88 %
%
0,50 %
%
++ 0,50
-- 3,01
%
3,01 %
Darüber
Darüber
auch
erfolgten
die
auch
zuständigen
die
Dienststellen
zuständigen
Darüber hinaus
hinaus erfolgten
erfolgten
Darüber hinaus
hinaus
auch durch
durch
erfolgten
die örtlich
örtlich
auch durch
durch
zuständigen
die örtlich
örtlich
Dienststellen
zuständigen Dienststellen
Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
mit
mit
Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen
mit Laserhandmessgeräten:
Laserhandmessgeräten:
mit Laserhandmessgeräten:
Laserhandmessgeräten:
(2) Lasermessungen – Bezirk Mittelfranken
Lasermessungen
LasermessungenLasermessungen
Lasermessungen
Einsatzstunden
Einsatzstunden
Einsatzstunden Einsatzstunden
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
Verwarnungen
162
2019
2019
8.955
8.955
5.456
5.456
7.727
7.727
2020
20202019
2019
5.740
8.955
5.7408.955
3.749
3.7495.456
5.456
5.740
5.7407.727
7.727
Veränderung
2020
Veränderung
2020
-- 35,90
5.740
%
35,90
5.740
%
-- 31,29
3.749
%
31,29
3.749
%
-- 25,72
5.740
%
25,72
5.740
%
Verände
Verände
-- 35,90
35,90 %
%
-- 31,29
31,29 %
%
-- 25,72
25,72 %
%
Durch
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz
mit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner
erfolgte
Durch den
den Einsatz
Einsatz
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz ziviler
ziviler Dienstfahrzeuge
Dienstfahrzeuge
mit eingebauten
eingebautenmit
mit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner eine
eine
erfolgte ferner
ferner
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere
auf
insbesondere
den
Fernstraßen:
auf
den
Fernstraßen:
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere auf
insbesondere
den Fernstraßen:
auf den Fernstraßen:
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
Einsatz
Einsatz
2019
2020
Veränderung
2020
Einsatz von
von Videofahrzeugen
Videofahrzeugen
Einsatz von
von Videofahrzeugen
Videofahrzeugen
2019
20202019
2019
Veränderung
2020
Einsatzstunden Einsatzstunden
11.059
5.73311.059 - 48,16
5.733
%
Verände
Verände
- 48,16 %
Einsatzstunden Einsatzstunden
8.955
5.7408.955 - 35,90
5.740
%
- 35,90
Bußgeldanzeigen
5.456
3.749
-Veränderung
31,29
3.749
%
-Verän
31,29
LasermessungenBußgeldanzeigen
Lasermessungen
2019
20205.456
2019
2020
VERKEHR
gebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
7.727
7.727 - 35,90
25,72
25,72
Einsatzstunden gebührenpflichtige
Einsatzstunden
8.955
5.7408.955
5.740
%
- 35,90
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
5.456
3.7495.456 - 31,29
3.749
%
- 31,29
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
7.727
5.7407.727
- 25,72
5.740
%eine
Durch
den Einsatz
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz ziviler
Dienstfahrzeuge
mit eingebauten
mit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner
erfolgte- 25,72
ferne
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere auf
insbesondere
den Fernstraßen:
auf den Fernstraßen:
Durch den Einsatz
Durch
ziviler
den
Dienstfahrzeuge
Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge
mit eingebautenmit
Videoanlagen
eingebauten
erfolgte
Videoanlagen
ferner eine
erfolgte ferne
Einsatz von Videofahrzeugen
Einsatz
von Videofahrzeugen
20202019
Veränderung
2020
Verän
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
insbesondere
auf
insbesondere
den Fernstraßen:
auf2019
den Fernstraßen:
Durch den Einsatz ziviler DienstfahrEinsatz von Videofahrzeugen – Bezirk
Mittelfranken
Einsatzstunden (3)
Einsatzstunden
11.059
5.73311.059 - 48,16
5.733
%
- 48,16
zeuge mit eingebauten Videoanlagen
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
5.038
3.728
-Veränderung
26,00
3.728
%
-Verän
26,00
Einsatz von Videofahrzeugen
Einsatz von Videofahrzeugen
2019
20205.038
2019
2020
erfolgte ferner eine Verkehrsüberwagebührenpflichtige
Verwarnungen Verwarnungen
2.025
1.345
1.345
%
- 33,58
Einsatzstunden gebührenpflichtige
Einsatzstunden
11.059
5.7332.025
11.059 - 33,58
48,16
5.733
48,16
chung insbesondere auf denBußgeldanzeigen
FernstraBußgeldanzeigen
5.038
3.7285.038 - 26,00
3.728
%
- 26,00
ßen (3).
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
2.025
- 33,58
1.345
%
- 33,58
Imgebührenpflichtige
Rahmen von Im
stationären
Rahmen
von
Abstandsmessungen
stationären
Abstandsmessungen
auf den2.025
Fernstraßen
auf1.345
den
wurden
Fernstraßen
nachfolgende
wurden
nachfol
Ergebnisse erzielt:
Ergebnisse erzielt:
(4)Rahmen
Abstandsmessungen
Bezirk
Im AbstandsRahmen von Im
stationären
von
Abstandsmessungen
stationären–Abstandsmessungen
aufMittelfranken
den Fernstraßen
auf den
wurden
Fernstraßen
nachfolgende
wurden nachfol
Im Rahmen von stationären
Abstandsmessungen
Abstandsmessungen
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Verän
Ergebnisse
erzielt:
Ergebnisse
erzielt:
messungen auf den Fernstraßen wurEinsatzstunden
Einsatzstunden
1.228
1.2481.228
den nachfolgende Ergebnisse
erzielt
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
9.253
6.463
Abstandsmessungen
Abstandsmessungen
2019
20209.253
2019
(4).
Einsatzstunden Einsatzstunden
1.228
1.2481.228
Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen
9.253
6.4639.253
4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3. Gurtanlegepflicht
und Benutzung
und von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobiltelefonen
+ 1,63
1.248
%
-Veränderung
30,15
6.463
%
2020
+ 1,63
1.248
%
- 30,15
6.463
%
+ 1,63
-Verän
30,15
+ 1,63
- 30,15
4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3. Gurtanlegepflicht
und Benutzung
und von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobiltelefonen
Das Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
und / oder die
und
unzulässige
/ oder die unzulässige
Benutzung von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobilte
4.5.3 GurtanlegepflichtDas
undNichtanlegen
Benutzung von Mobiltelefonen
durch Kraftfahrzeugführer
durch Kraftfahrzeugführer
beeinflussenbeeinflussen
als mittelbare
alsUrsachen
mittelbare
das
Ursachen
Unfallgeschehen
das Unfallgeschehen
bzw. die
bzw.
Das Nichtanlegen
Das Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
und / oder die
und
unzulässige
/ oder die unzulässige
Benutzung von
Benutzung
Mobiltelefonen
von Mobilte
daraus resultierenden
daraus resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig und
nachhaltig
wurdenund
gezielt
wurden
geahndet:
gezielt geahndet:
durch
Kraftfahrzeugführer
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
beeinflussen
als
mittelbare
als
Ursachen
mittelbare
das
Ursachen
Unfallgeschehen
das
Unfallgeschehen
bzw.
die
bzw.
Das Nichtanlegen des SicherheitsHandyverstöße – Bezirk Mittelfranken
daraus
resultierenden
daraus
resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig
und
nachhaltig
wurden
und
gezielt
wurden
geahndet:
gezielt
geahndet:
gurtes und/oder die unzulässige Be„Handyverstöße“
„Handyverstöße“
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Überwachung
GüterPersonenverkehr
Mittelfranken
Überwachung
Überwachung
Güter- undGüterPersonenverkehr
undund
Personenverkehr
2019 – Bezirk
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Anzahl der kontrollierten
Anzahl der kontrollierten
Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte644
Kontrolle
von
Kontrolle
Gefahrguttransportern
von
Gefahrguttransportern
Anzahl derÜberwachung
Anzahl
kontrollierten
der kontrollierten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
37.795
37.795
27.241
27.241
-Veränderung
27,932 % -Veränderung
27,932 % 2019
Überwachung
Güterund
GüterPersonenverkehr
und
Personenverkehr
2019
2019
2020
2020
Anzahl der Beanstandungen
Anzahl der Beanstandungen
(gesamt)
(gesamt)
303
Anzahl
der
kontrollierten
Anzahl
der
kontrollierten
Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte
beanstandeten
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
9.179
9.179
6.200
6.200
- 32,46
32,46 %% 644
Anzahl derAnzahl
kontrollierten
der kontrollierten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
37.795
27.241
27.241
27,932%% - 27,932
Anzahl der stillgelegten
Anzahl der37.795
Beförderungseinheiten
stillgelegten
Beförderungseinheiten
41
Anzahl der Beanstandungen
Anzahl der9.179
Beanstandungen
(gesamt)
Untersagungen
Untersagungen
der
Weiterfahrt
der
Weiterfahrt
562
562
298(gesamt)
298- 46,98
% - 46,98
Anzahl
derAnzahl
beanstandeten
der
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
9.179
6.200
6.200
32,46
32,46 % 303
Anzahl der stillgelegten
Anzahl der562
Beförderungseinheiten
stillgelegten
Beförderungseinheiten
Untersagungen
Untersagungen
der Weiterfahrt
der Weiterfahrt
562
298
298
- 46,98 % - 46,98 % 41
1294
644
2020
2019
225
303
1294
644
19
41
225
303
19
41
+1294
100,93 % + 100,93 %
Veränderung
2020
Veränderu
-225
25,75 %
- 25,75 %
+1294
100,93 % + 100,93 %
-19
53,66 %
- 53,66 %
-225
25,75 %
- 25,75 %
-19
53,66 %
- 53,66 %
nutzung von Mobiltelefonen durch
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
9.905
12.511
-9.905
20,83 %
- 20,83 %
„Handyverstöße“
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Kraftfahrzeugführer beeinflussen„Handyverstöße“
als
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
9.905
12.511
9.905
20,83
%
20,83 %
mittelbare Ursachen das UnfallgescheVerstöße gegen
Verstöße
die Anschnallpflicht
gegen
die
Anschnallpflicht
2019 Mittelfranken
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Verstöße
gegen
die
Anschnallpflicht
–
Bezirk
hen Gurtanlegepflicht
bzw. die und
daraus
resultierenden
4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3.
Benutzung
und Benutzung
von
Mobiltelefonen
von gebührenpflichtige
Mobiltelefonen
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
(gesamt)
(gesamt) 7.898
6.094
7.898
-6.094
22,84 %
- 22,84 %
Verstöße
gegen
Verstöße
die Anschnallpflicht
gegen die Anschnallpflicht
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Personenschäden
nachhaltig
und
wur4.5.3. Gurtanlegepflicht
4.5.3. Gurtanlegepflicht
und Benutzung
und Benutzung
von Mobiltelefonen
von Mobiltelefonen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
(gesamt)
(gesamt)
7.898
6.094
7.898
6.094
22,84
%
22,84 %
den
gezielt
geahndet.
Das Nichtanlegen
Das
Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
und
/ oder
und
die4.5.4.
/unzulässige
oder Überwachung
die des
unzulässige
Benutzung
Benutzung
von
Mobiltelefonen
von
4.5.4.
Überwachung
Güter- und
des
Personenverkehrs
GüterundMobiltelefonen
Personenverkehrs
durch
Kraftfahrzeugführer
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
beeinflussen
als
mittelbare
dasBenutzung
Unfallgeschehen
dasBenutzung
Unfallgeschehen
bzw.
bzw. die
Das Nichtanlegen
Das Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
des Sicherheitsgurtes
undmittelbare
/ oderals
und
die
/Ursachen
unzulässige
oder die Ursachen
unzulässige
von Mobiltelefonen
vondie
Mobiltelefonen
4.5.4. Überwachung
4.5.4. Überwachung
des Güter- und
des Personenverkehrs
Güter- und Personenverkehrs
daraus
resultierenden
daraus
resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig
nachhaltig
und
wurden
gezielt
wurden
geahndet:
gezielt
geahndet:
durch Kraftfahrzeugführer
durch Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
beeinflussen
als
mittelbare
Ursachen
Ursachen
das
Unfallgeschehen
das
bzw. die
bzw.Nutzfahrzeuge
die 27.241 Nutzfahrzeuge
Immittelbare
Jahr als
2020
Im
wurden
Jahr und
2020
in
Mittelfranken
wurden
in Unfallgeschehen
Mittelfranken
insgesamt
27.241
insgesamt
kontrolliertkontrolliert
und davon und d
daraus resultierenden
daraus resultierenden
Personenschäden
Personenschäden
nachhaltig
nachhaltig
und
wurden
undgezielt
wurden
geahndet:
gezieltVerstößen
geahndet:
6.200 Fahrzeuge
6.200
überwiegend
Fahrzeuge
überwiegend
wegen
wegengegen
Verstößen
die Sozialvorschriften,
gegen die Sozialvorschriften,
einer mangelhaften
einer mange
Im Jahr 2020Im
wurden
Jahr 2020
in 2019
Mittelfranken
wurden
in2020
Mittelfranken
insgesamtVeränderung
27.241
insgesamt
Nutzfahrzeuge
27.241 Nutzfahrzeuge
kontrolliertkontrolliert
und davon und d
„Handyverstöße“
„Handyverstöße“
2019
2020
Veränderung
Ausrüstung
oder
Ausrüstung
unzureichenden
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
Ladungssicherung
beanstandet.
beanstandet.
In
298
Fällen
In
musste
298
Fällen
die
musste die
4.5.4
Überwachung des6.200 Fahrzeuge
In12.511
298
Fällen
musste
die
Weiterfahrt
6.200
überwiegend
Fahrzeuge
überwiegend
wegen
Verstößen
wegen
gegen
Verstößen
die Sozialvorschriften,
gegen die Sozialvorschriften,
einer mangelhaften
einer mange
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
9.905
9.905
20,83
%
20,83
%
„Handyverstöße“
„Handyverstöße“
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Weiterfahrt untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt werden.
Güter- und Personenverkehrs
untersagt
werden.
Ausrüstung oder
Ausrüstung
unzureichenden
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
beanstandet.
In 298 FällenInmusste
298 Fällen
die musste die
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
12.511
12.511
9.905
9.905
- 20,83 %Ladungssicherung
- 20,83beanstandet.
%
Weiterfahrt
untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt
werden.
Verstöße gegen
Verstöße
die gegen
Anschnallpflicht
die Anschnallpflicht
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Überwachung
Überwachung
Güterund
Personenverkehr
GüterPersonenverkehr
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Im Jahr 2020 wurden in Mittelfranken
Dabei
handelte
es sichund
in 1.294
Fällen
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
(gesamt) (gesamt)
7.898
7.898
6.094
6.094
22,84
%
22,84 % 37.795
Verstöße gegen
Verstöße
dieVerwarnungen
gegen
Anschnallpflicht
dieVerwarnungen
Anschnallpflicht
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
Anzahl
der
kontrollierten
Anzahl
der
kontrollierten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
27.241
37.795
27.241
27,932
%
27,932 %
insgesamt 27.241 NutzfahrzeugeÜberwachung
konum
Gefahrguttransporter,
die in 225
Überwachung
Güterund
Personenverkehr
Güter- und
Personenverkehr
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
gebührenpflichtige
gebührenpflichtige
Verwarnungen
Verwarnungen
(gesamt) (gesamt)
7.898
7.898
6.094
6.094
- Nutzfahrzeuge
22,84
% - 22,84 % 2019
Anzahl
der
beanstandeten
Anzahl
der
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
9.179
6.200
9.179
6.200
32,46
%
32,46 %
trolliert und davon 6.200 Fahrzeuge
Fällen
Verstößen Nutzfahrzeuge
nach gefahrAnzahl
der kontrollierten
Anzahlwegen
der kontrollierten
Nutzfahrzeuge
37.795
27.241
37.795
-27.241
27,932 % - 27,932 %
4.5.4. Überwachung
4.5.4. Überwachung
des Güterdes
und
GüterPersonenverkehrs
und
Personenverkehrs
Untersagungen
Untersagungen
der
Weiterfahrt
der
Weiterfahrt
562
298
562
298
46,98
%
46,98
%
überwiegend wegen Verstößen gegen
gutrechtlichen
Bestimmungen
beanAnzahl
der beanstandeten
Anzahl der beanstandeten
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
9.179
6.200
9.179
-6.200
32,46 %
- 32,46 %
4.5.4. Überwachung
4.5.4.
Überwachung
des
Güterdes
und
GüterPersonenverkehrs
und
Personenverkehrs
die Sozialvorschriften, einer mangelstandet
werden der
mussten.
In 19 Fällen
Untersagungen
Untersagungen
der Weiterfahrt
Weiterfahrt
562
562
-298
46,98 %
- 46,98 %
m Jahr 2020
Imhaften
Jahr
wurden
2020
inwurden
Mittelfranken
in Mittelfranken
insgesamt
27.241
Nutzfahrzeuge
27.241
kontrolliert
und
davon
davon die298
Dabeiinsgesamt
handelte
Dabei
es
handelte
sichdie
inNutzfahrzeuge
1.294
es kontrolliert
sich
Fällen
inuntersagt
1.294
um
Gefahrguttransporter,
Fällen
umund
Gefahrguttransporter,
in 225 Fällen
die inwegen
225 Fällen wegen
Ausrüstung
oder
unzureichenmusste
Weiterfahrt
wer6.200
Fahrzeuge
6.200
Fahrzeuge
überwiegend
überwiegend
wegen
Verstößen
wegen
Verstößen
gegen
die
gegen
Sozialvorschriften,
die
Sozialvorschriften,
einer
mangelhaften
einer
mangelhaften
m Jahr
2020
Imden
Jahr
wurden
2020inwurden
Mittelfranken
in Mittelfranken
insgesamt
insgesamt
27.241
Nutzfahrzeuge
27.241
Nutzfahrzeuge
kontrolliert
kontrolliert
und
davon
und
davon beanstandet
Verstößen
nach
Verstößen
gefahrgutrechtlichen
nach
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
werden mussten.
werden
In mussten.
19 Fällen In 19
Ladungssicherung
beanstandet.
den.
Dabei
handelte
Dabei
es
handelte
sich
in
1.294
es
sich
Fällen
in
1.294
um
Gefahrguttransporter,
Fällen
um
Gefahrguttransporter,
die in 225 Fällen
die inwegen
225 Fällen wegen
Ausrüstung
Ausrüstung
oder
unzureichenden
oder überwiegend
unzureichenden
Ladungssicherung
Ladungssicherung
beanstandet.
beanstandet.
In
298
Fällen
In
298
musste
Fällen
die
musste
die
6.200 Fahrzeuge
6.200
Fahrzeuge
überwiegend
wegen
Verstößen
wegen
Verstößen
gegen
die
gegen
Sozialvorschriften,
die
Sozialvorschriften,
einer
mangelhaften
einer
mangelhaften
musste die Weiterfahrt
musste die untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt werden.
Verstößen
nach
Verstößen
gefahrgutrechtlichen
nach
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
beanstandet
werden mussten.
werden
In mussten.
19 Fällen In 19
Weiterfahrt
Weiterfahrt
untersagt
untersagt
werden.
werden.
Ausrüstung
Ausrüstung
oder unzureichenden
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
Ladungssicherung
beanstandet.
beanstandet.
In 298
Fällen
In 298
musste
Fällendie
musste
die
musste
die
Weiterfahrt
musste
die
untersagt
Weiterfahrt
werden.
untersagt
werden.
Weiterfahrt
Weiterfahrt
untersagtuntersagt
werden. werden.
Kontrolle vonKontrolle
Gefahrguttransportern
von Gefahrguttransportern
2019
2020
2019
Veränderung
2020
Veränderu
Dabei handelte
Dabei handelte
es sich in es
1.294
sichFällen
in 1.294
umFällen
Gefahrguttransporter,
um
Gefahrguttransporter,
die in 225die
Fällen
in 225
wegen
Fällen wegen
4.5.5
Schwerpunktaktionen
4.5.5 Schwerpunktaktionen
Verstößen
Verstößen
nachhandelte
gefahrgutrechtlichen
nach
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
beanstandet
werden
werden
mussten.
InFällen
19 Fällen
In 19 Fällen
Dabei handelte
Dabei
es
sich
in es
1.294
sichFällen
in 1.294
umFällen
Gefahrguttransporter,
um Gefahrguttransporter,
die
in 225mussten.
die
Fällen
in 225
wegen
wegen
4.5.5
Schwerpunktaktionen
4.5.5 Schwerpunktaktionen
musste
die
musste
Weiterfahrt
dienach
Weiterfahrt
untersagt
untersagt
werden.
werden.
Verstößen
Verstößen
nach
gefahrgutrechtlichen
gefahrgutrechtlichen
Bestimmungen
Bestimmungen
beanstandet
beanstandet
werden
mussten.
werden
mussten.
In
19
Fällen
In 19
Fällen
Bedingt durch
die zudurch
Beginn
diedes
zu Beginn
Jahres 2020
des Jahres
aufgekommene
2020
aufgekommene
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie
mussten einige
musste
Kontrolle
von
Gefahrguttransportern
–Bedingt
Bezirk
Mittelfranken
musste die
musste
Weiterfahrt
die Weiterfahrt
untersagtuntersagt
werden.geplante
werden. und
geplante
bereits
und
konzeptionierte
bereits
konzeptionierte
Aktionen
aufgrund
Aktionen
des
aufgrund
Infektionsschutzes
des
Infektionsschutzes
entfallen.
Im
entfa
Bedingt durch
Bedingt
die zudurch
Beginn
diedes
zu Beginn
Jahres
2020
des Jahres
aufgekommene
2020 aufgekommene
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie
mussten einige
musste
Kontrolle Kontrolle
von Gefahrguttransportern
von Gefahrguttransportern
2019
2019
2020
2020
Veränderung
Veränderung
frühzeitigen
frühzeitigen
Herbst,
Herbst,
Beendigung
nach
Beendigung
des
erstenaufgrund
Lockdowns,
des
ersten
Lockdowns,
konnten
erfreulicherweise
konnten
erfreulicherweis
einige
geplante und
geplante
bereitsnach
und
konzeptionierte
bereits
konzeptionierte
Aktionen
Aktionen
des
aufgrund
Infektionsschutzes
des
Infektionsschutzes
entfallen.
Im
entfa
Anzahl
derAnzahl
kontrollierten
dervon
kontrollierten
Gefahrguttransporte
Gefahrguttransporte
644
644
1294
1294
+Veränderung
100,93
%+Veränderung
100,93
%
Kontrolle
Kontrolle
von
Gefahrguttransportern
Gefahrguttransportern
2019
2019
2020
2020
Termine
wahrgenommen
Termine
wahrgenommen
werden.
Die
werden.
Kollegen
Die
meisterten
Kollegen
bei
meisterten
den
Sonderkontrollen
bei
den
Sonderkontrollen
und
auch
den
und a
Anzahl derAnzahl
Beanstandungen
der Beanstandungen
(gesamt)
(gesamt)
303
303
225
225
-+25,75
%% ersten Lockdowns,
frühzeitigenfrühzeitigen
Herbst,
nach
Herbst,
Beendigung
nach
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einige
kontrollierten
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Gefahrguttransporte
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644
644
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1294
100,93
%-+25,75
100,93
für
das wahrgenommen
ganze
für
das
Jahrwahrgenommen
ganze
geltenden
Einsatzplänen
geltenden
den
den
zwischen
Spagat
Infektionsschutz
zwischen
Anzahl derAnzahl
stillgelegten
der stillgelegten
Beförderungseinheiten
Beförderungseinheiten
41
41
19 Jahr Die
19
53,66 % Die
53,66
% Spagat
Beanstandungen
Beanstandungen
(gesamt)
(gesamt)
303
303
225
225
-werden.
25,75
-Einsatzplänen
25,75
Termine
Termine
werden.
Kollegen
meisterten
Kollegen
bei
meisterten
den
Sonderkontrollen
bei den
Sonderkontrollen
undInfektionssch
auch und
den
und a
professioneller
professioneller
Kontrolltätigkeit
mit
dem
nötigen
mit
dem
Fingerspitzengefühl.
nötigen
Fingerspitzengefühl.
Insbesondere
Insbesond
die
Anzahl derAnzahl
stillgelegten
der stillgelegten
Beförderungseinheiten
Beförderungseinheiten
41 19 Kontrolltätigkeit
- 53,66
% -Einsatzplänen
53,66
% Spagat
für das ganze
für41das
Jahrganze
geltenden
Jahr 19
Einsatzplänen
geltenden
den
den
zwischen
Spagat
Infektionsschutz
zwischen
Infektionssch
und
Kontrollgruppe
Kontrollgruppe
Motorrad
Mittelfranken
Motorrad
Mittelfranken
(KGM)
nicht
konnte,
zuletztnicht
wegen
zuletzt
dem wegen
hohen
Engagement
dem hohen
professioneller
Kontrolltätigkeit
Kontrolltätigkeit
mit
dem konnte,
nötigen
mit (KGM)
dem
Fingerspitzengefühl.
nötigen
Fingerspitzengefühl.
Insbesondere
Insbesond
dieEng
4.5.5 Schwerpunktaktionen
4.5.5 Schwerpunktaktionen professioneller
der
Mitglieder
der
ihr
Mitglieder
Arbeitspensum,
ihr
Arbeitspensum,
verglichen
verglichen
dem
Vorjahr,
mit
dem
nochmals
Vorjahr,
deutlich
nochmals
steigern.
deutlich
steigern.
Kontrollgruppe
Kontrollgruppe
Motorrad
Mittelfranken
Motorrad
Mittelfranken
(KGM)mit
konnte,
(KGM)
nicht
konnte,
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nicht
wegen
zuletzt
dem wegen
hohen
Engagement
dem hohen
Eng
4.5.5 Schwerpunktaktionen
4.5.5
Schwerpunktaktionen
Polizeipräsidium
Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
der
Mitglieder
derihr
Mitglieder
Arbeitspensum,
ihr Arbeitspensum,
verglichen
mit
verglichen
dem
Vorjahr,
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dem
nochmals
Vorjahr,
deutlich
nochmals
steigern.
deutlich steigern.
Bedingt durch
Bedingt
diedurch
zu Beginn
die zudes
Beginn
Jahres
des
2020
Jahres
aufgekommene
2020
aufgekommene
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie
mussten
einige
mussten
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geplante
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bereits
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Aktionen
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aufgrund
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desCorona-Pandemie
Infektionsschutzes
desCorona-Pandemie
Infektionsschutzes
entfallen.
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Im einige
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Bedingt durch
Bedingt
diedurch
zu
die zudes
Beginn
Jahres
des
2020
Jahres
aufgekommene
2020 aufgekommene
mussten
einige
mussten
163
VERKEHR
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.5 Schwerpunktaktionen
Bedingt durch die zu Beginn des Jahres 2020 aufgekommene Corona-Pandemie mussten einige geplante und
bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund des Infektionsschutzes entfallen.
Im frühzeitigen Herbst, nach Beendigung des ersten Lockdowns, konnten
erfreulicherweise einige Termine wahrgenommen werden. Die Kollegen meisterten bei den Sonderkontrollen und
auch den für das ganze Jahr geltenden
Einsatzplänen den Spagat zwischen
Infektionsschutz und professioneller
Kontrolltätigkeit mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere die
Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken
(KGM) konnte, nicht zuletzt wegen dem
hohen Engagement der Mitglieder ihr
Arbeitspensum, verglichen mit dem
Vorjahr, nochmals deutlich steigern.
4.5.5.1 Aktionstage
Gurtanlege- und
Kindersicherungspflicht
08.-11.09.2020
Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten zu Beginn
des neuen Schuljahres zielgerichtete
Kontrollen vor Schulen mit insgesamt
536 kontrollierten Personen durch. Für
die Kontrollaktion wurden insgesamt
1153:18 Personalstunden aufgewendet. Die 1043 getätigten Beanstandungen führten zu 100 VOWi-Anzeigen und
943 Verwarnungen – darin enthalten:
188 Ahndungen Sicherheitsgurt und 55
Ahndungen Kindersicherungspflicht.
Die Aktion wurde durch verschiedene
Lokalzeitungen aufgenommen und in
den Medien entsprechend begleitet.
Weiterhin war die Resonanz in der Bevölkerung durchweg positiv. Die häufigsten registrierten Verstöße (Parken
im absoluten Haltverbot, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wurden durch Führer sog. Elterntaxis begangen. Im Vergleich zum
Vorjahr konnte stellenweise durch pandemiebedingte Änderungen im Schulbetrieb eine Erhöhung des elterlichen
Hol- und Bring-Dienstes festgestellt
werden. Die Ahndungen hinsichtlich
164
Nutzung des Sicherheitsgurts und speziell die Sicherung von Kindern lagen
erkennbar über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre.
4.5.5.2 Kontrollaktion
„Truck & Bus“ 14.10.2020
Von den 493 überprüften Fahrzeugen
am Kontrolltag mussten 133 Fahrzeuge
beanstandet werden.
Interessanterweise gibt es bei der
Beanstandung hinsichtlich der verschiedenen Fahrzeugklassen erhebliche Unterschiede. Bei den leichten
Nutzfahrzeugen zwischen 3,5-12t zGM
waren 67 deutsche Fahrer und (nahezu gleich) 64 Fahrer aus dem EU/EWRRaum betroffen. Bei den schweren
Nutzfahrzeugen ab 12t waren es nur
29 deutsche Fahrer bei 53 Fahrern aus
dem EU/EWR- Raum.
Auch in diesem Jahr wurden wieder
verschiedene Verstöße gegen das
Fahrpersonalrecht aufgedeckt, darunter:
■ 7 Verstöße gegen die Lenkzeit
■ 12 Verstöße gegen Lenkzeitunterbrechungen
■ 9 Verstöße gegen die wöchentlichen Ruhezeit
■ 6 Verstöße gegen die Richtlinien
zum ordnungsgemäßen Betrieb
des Kontrollgeräts
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
VERKEHR
■ Sicherstellung von 18 Krafträdern
4.5.5.3 Abfahrtskontrollen
4.5.5.4 Kontrollgruppe
darunter 8 mal mit Abschleppung
des Schwerverkehrs in
Motorrad Mittelfranken –
Ihr direkter
des Polizeipräsidiums
Mittelfranken
und 12 mal mit Erstellung eines
Mittelfranken
2020Kontakt zur Pressestelle
Jahresbericht
2020
Durch die Verkehrspolizeiinspektionen
Insgesamt leisteten die Beamten der
21 12-10
30
Ansbach, Erlangen0911
und Feucht
sowie
KGM im Einsatzzeitraum (01.04.2020 –
die Polizeiinspektion Rothenburg o.d.T.
18.10.2020) 763 Einsatzstunden.
wurden im Jahr 2020
insgesamt 21
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Kontrollaktionen durchgeführt. PandeWährend den Einsatzzeiten wurde in
miebedingt konnte zwischen den Moinsgesamt 28 Einsatzstunden die Genaten April bis September nicht in dieschwindigkeit von Kradfahrern übersem Themenfeld gearbeitet werden.
wacht. Dabei konnten 35 Verstöße hinInsgesamt wurden im Rahmen der
sichtlich überhöhter Geschwindigkeit
Kontrollen 246 Führer von relevanten
festgestellt werden.
Kraftfahrzeugen an unterschiedlichsten Raststellen vor der Abfahrt kontIm Rahmen der Kontrollen kam es zu
rolliert. Dabei wurden 5 Anzeigen nach
folgenden Sachbearbeitungen:
§24a StVGDie
(Alkohol),
3 nach
§ 316 StGB in den Sozialen Netzwerken
Polizei
Mittelfranken
(Alkohol), 2 nach §267 StGB sowie wei■ Erstattung von 152 VOWi-Anzeigen
tere Verstöße nach Nebengesetzen
(Bau-/Ausrüstungsvorschriften),
www.facebook.com/polizeimittelfranken
erstattet und diverse
Haftbefehle und
191 gebührenpflichtigen VerwarAufenthaltsermittlungen
abgearbeitet.
nungen (Ausrüstungsvorschriften,
www.twitter.com/polizeimfr
Zwar ist insbesondere die Anzahl der
nicht mitgeführte Dokumente), 19
www.instagram.com/polizeimfr
Alkoholdelikte nicht
exorbitant hoch,
Strafanzeigen
jedoch regt das alleinige Vorhanden■ Ausstellung von 311 Mängelanzeisein der Delikte bereits polizeiliches
gen und 95 KontrollaufforderunHandeln im Folgejahr an.
gen
erforderlichen Gutachtens
■ Durchführung von 53 Schallpegelmessungen an der Abgasanlage
■ Unterbindung von 28 Weiterfahrten bei kontrollierten Krafträdern
wegen mangelhafter Verkehrssicherheit
Ein besonderes Augenmerk liegt bei
der Tätigkeit der KGM und auch beim
parallel verlaufenden Einsatzplan des
Polizeipräsidiums Mittelfranken auf
dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer.
Im Schnitt leistete die KGM, bezogen
auf die Zielgruppe Motorradfahrer, in
Mittelfranken für das Jahr 2020 rund
87% Prozent aller Anhaltungen. Trotz
der anhaltenden Corona-Pandemie
konnte die Quote im Vergleich zum
Vorjahr um 58,0% gesteigert werden.
Dieser Sicherheitsbericht kann auch digital auf
unserer Website abgerufen werden
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
165
VERKEHR
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.6 Verkehrsprävention/
-erziehung
4.5.6.1 Verkehrserziehung
Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen
(Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich
der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch. Der Schwerpunkt liegt mit
2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei
der Ausbildung von Schülern.
Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe
nimmt davon mit 1.298 (2.381) Unterrichtseinheiten den größten Bereich
ein.
Bei diesen Unterrichten konnten
6.147 = 41,2 % (14.673 = 96,6 %) der
14.938 (15.182) Schüler
der 4. Klas4.5.6 Verkehrsprävention
/ -erziehung
sen ausgebildet werden. Von diesen
bestanden 4.912 = 79,9 % (12.052 =
4.5.6.1
Verkehrserziehung
79,4 %) die Radfahrprüfung.
Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020
Leider setzt sich der Trend fort, dass
insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der
zu Beginn der Radfahrausbildung imVerkehrsprävention/Verkehrserziehung
mer mehr Schülerinnen und Schülerdurch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847)
Unterrichtseinheiten
bei Anforderungen
der Ausbildungder
von Schülern.
nicht oder – für die
Darüber hinaus wurden zielgruppentelfranken 7.120 (11.755) Stunden vor
Jugendverkehrsschule – nicht ausreiorientiert 56 (190) Vorträge bei „Jungen
insgesamt 99.232 (184.956) Personen.
Die Durchführung
Radfahrausbildung
imErwachsenen“
Rahmen Jugendverkehrsschule
in der
4. in Klammern zeigen die
chend gut Rad der
fahren
können.
und bei der Zielgruppe(JVS) Die
Zahlen
Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) „Senioren“
Unterrichtseinheiten
den
größten
Bereich
ein.
Bei
11 (98) abgehalten.
Werte des Jahres 2019.
weiterer Schwerpunkt
liegt =in 41,2
der % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4.
diesenEin
Unterrichten
konnten 6.147
Beschulung
der werden.
Kindergartenkinder.
Bei den sämtlichen
leisteten = 79,4
Zusammengefasst
kann festgestellt
Klassen
ausgebildet
Von diesen bestanden
4.912 = Vorträgen
79,9 % (12.052
%) die
Hier
wurden
832
(1.094)
Unterrichte
die
Verkehrserzieher
und
Verkehrserwerden,
dass
aufgrund
der CoronaRadfahrprüfung.
abgehalten.
zieherinnen des Polizeipräsidiums MitPandemie wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen, mit noch weniger Teilnehmenden,
Schülerzahl bei JVS-Ausbildung
Schülerzahl bei JVS-Ausbildung
–
Bereich
PP
Mittelfranken
betreut werden konnten. Im Zeitraum
Bereich PP Mittelfranken
von 16.03.2020 bis 28.06.2020 musste
die JVS-Ausbildung komplett einge2016
14.136
stellt werden.
Jahr
2017
14.365
2018
14.915
2019
14.673
2020
6.147
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
Schüler
12.000
14.000
16.000
Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und -aufklärung stellt
die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar.
Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserzieher konnten
die während des Schuljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im Rahmen
18.000
von Ferienprogrammen teilweise oder
auch komplett nachgeholt werden.
Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen
und Schüler nicht oder - für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule
- nicht ausreichend
gut · Sicherheitsbericht 2020
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Rad fahren können.
166
Die Vorladung wird in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde, auf Vorschlag der Polizei,
ausgesprochen.
VERKEHR
Wer der Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht Folge leistet, handelt ordnungswidrig. In diesem
Fall kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Anzahl der Vorschläge zur Vorladung zum Verkehrsunterricht bewegen sich in Mittelfranken im
Langzeitvergleich auf geringem Niveau.
4.5.6.2 Sicher zur Schule –
Sicher nach Hause
Verkehrsunterrichte 2020
Verkehrsunterricht – Bereich PP
Mittelfranken
PP Mittelfranken
40
35
Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur
35
30
Schule – Sicher nach Hause“ richtet
28
30
sich in ihren Zielen an die Sicherheit
25
der Kinder auf dem Schulweg. Die Un20
20
fallschwerpunkte, Lichtzeichenanla15
gen, Fußgängerüberwege, Radwege
10
Der
Schwerpunkt
der
polizeilichen
Verkehrserziehung
und –aufklärung stellt die Ausbildung im
über Verkehrsknoten und SchulbushalRahmen
der
Jugendverkehrsschule
dar.
Aufgrund
des hervorragenden Engagements der
testellen bedürfen hierbei besonderer
5
Aufmerksamkeit.konnten die während des Schuljahres
Verkehrserzieher
ausgefallenen Unterrichtseinheiten im
0
2014
2015
2016
Rahmen von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett
nachgeholt
werden.
2017
36
31
2018
29
2019
2020
Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten
Maßnah4.5.6.3 Verkehrsunterricht
■ Der Betroffene weist ungenügen4.5.6.2
Sicher zurführen
Schuledie
– Sicher
nach Hause
men jeweils mit ihren Kräften durch.
Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht
de Kenntnisse der Vorschriften auf
Im Jahr
2020 wurden durch
das Bayeriist gemäß
Verwaltungsvorschrift
zurZielen an
oder
Die
Gemeinschaftsaktion
„Sicher
zur Schule – Sicher
nachder
Hause“
richtet sich in ihren
die
■ Er verkennt deren Bedeutung
sche Staatsministerium
für
Straßenverkehrsordnung
i. d. R.
nur zuSicherheit
der Kinder des
auf Innern,
dem Schulweg.
Die Unfallschwerpunkte,
Lichtzeichenanlagen,
Sport und IntegrationRadwege
als Schwerpunkoder
lässig beiund
Personen
über 14 Jahren,bedürfen
welFußgängerüberwege,
über Verkehrsknoten
Schulbushaltestellen
hierbei
te ausgegeben:
■ Er kann aus charakterlichen Grünche die Verkehrsvorschriften nicht oder
besonderer
Aufmerksamkeit.
den nicht seiner Einsicht entsprenur unzureichend kennen oder beherrDie■ Straßenverkehrsbehörden,
Polizei und die
örtlichen
Verkehrssicherheitsbeauftragten
führen
Werbung, Ausbildung unddieEinsatz
chend handeln.
schen
oder bei
solchen Personen, weldie Maßnahmen
jeweils mit ihren Kräften durch.
von Schulweghelfern
che die Bedeutung und Tragweite der
■ Kennzeichnung und Sicherung
Dies ist insbesondere bei MehrfachVorschriften nicht erfasst haben.
Im Jahr 2020 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
von Schulbushaltestellen und Getätern der Fall. Bei Ersttätern ggf. nur
als Schwerpunkte
winnung vonausgegeben:
Aufsichtspersonen in
dann, wenn ein grober Verstoß gegen
Aufgrund der Entscheidung des Bayeeine grundlegende Vorschrift vorliegt
rischen Verwaltungsgerichtshofes vom
Schulbussen
Werbung, Ausbildung und Einsatz von Schulweghelfern
oder sich der Betroffene trotz Beleh■ Veranstaltungen für Schulbusfahrer
22.10.1990 ist die Anordnung eines VerKennzeichnung fürund
Sicherung
von
Schulbushaltestellen
und wenn
Gewinnung rung
vonuneinsichtig zeigt.
■ Schulwegtraining
die zur
Schukehrsunterrichtes
nur zulässig,
Aufsichtspersonen
in
Schulbussen
le angemeldeten Kinder
das behördliche Ermessen rechtsfehDie Vorladung wird in der Regel von
■ Sicherung des Schulumfeldes
lerfrei ausgeübt wurde, d. h.:
Veranstaltungen für Schulbusfahrer
der Straßenverkehrsbehörde, auf Vor■ Schulbuskontrollen
■ Anhaltspunkte für ein Erziehungsschlag der Polizei, ausgesprochen.
■ Überwachung
derfür Schulwege
bedürfnis
müssen vorliegen
Schulwegtraining
die zur Schule angemeldeten
Kinder
Wer der Vorladung zum Verkehrsunterdurch die Polizei vom 08.09. bis
und
02.10.2020
Sicherung des Schulumfeldes
■ Diese müssen auch entsprechend
richt nicht Folge leistet, handelt ordaufgezeigt werden.
nungswidrig. In diesem Fall kann ein
Schulbuskontrollen
Bußgeld verhängt werden.
Die bisher jährlich durchgeführte und
■ Die erzieherische Wirkung einer
für den
20.04.2020 geplante
PressekonStrafe
Bußgeldes ge Überwachung
der Schulwege
durch die Polizei
vomoder
08.09.eines
bis 02.10.2020
Die Anzahl der Vorschläge zur Vorlaferenz musste aufgrund der Coronanügt nicht.
Die
bisher jährlich
durchgeführte
und für den 20.04.2020 geplante Pressekonferenz musste aufgrund
Pandemie
abgesagt
werden. Ebenso
dung zum Verkehrsunterricht bewegen
der
Corona-Pandemie
abgesagt werden. Ebenso
die jährliche Herbstplakataktion
wurde
die jährliche Herbstplakataktion
Einwurde
Erziehungsbedürfnis
liegt vor, ersatzlos
sich in Mittelfranken im Langzeitvergestrichen.
gleich auf geringem Niveau.
ersatzlos gestrichen.
wenn es folgende Anzeichen gibt:
Beschulte Kinder Schuljahr 2019/2020
Beschulte Kinder pro Schuljahr
– Bereich PP Mittelfranken
PP Mittelfranken
20.000
18.872
17.691
18.066
17.794
16.738
15.000
10.000
5.000
0
2016
2017
2018
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
2019
2020
167
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn.
Wir für Mittelfrankens Bürger.
Polizei Mittelfranken
ISSN: 2513-034X
Ö 2
Berichtsvorlage
OA/004/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020
Anlagen:
Sicherheitsbericht NEUE FASSUNG (ADN-Teil wurde aktualisiert)
Sicherheitsbericht 2020
Bericht:
Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit den Inhalten Jahresbericht der Zentralen
Bußgeldstelle, Sicherheitsbericht des OA sowie des ADN für das Jahr 2020 vorgestellt.
Der Sicherheitsbericht 2020 der Stadt mit den Jahresberichten der Zentrale Bußgeldstelle (RA),
des Ordnungsamtes (OA) sowie des Außendienstes Nürnberg (ADN) wird nachgereicht.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/004/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/004/2021
Seite 3 von 3
Ö 2
Sicherheitsbericht
der
Stadt Nürnberg
2020
Inhaltsverzeichnis
I.
Vorwort ..................................................................................................................................4
II.
Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020 ....................................................................6
1.
Demonstrationen / Kundgebungen ....................................................................................6
2. Umgang mit Critical Mass (CM) ..............................................................................................7
3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen ....................................................8
4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ........................................................................................9
6. Vermüllung ...........................................................................................................................10
7. Betteln ..................................................................................................................................11
8. Lagern im öffentlichen Raum ................................................................................................12
9.Wohnmobilstellplätze .............................................................................................................13
10. Graffiti .................................................................................................................................13
10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................14
11. Runde Tische......................................................................................................................14
11.1 Königstorpassage .............................................................................................................15
11.2 Aufseßplatz .......................................................................................................................16
11.3 Jamnitzerplatz ...................................................................................................................16
11.4 St. Leonhard .....................................................................................................................17
11.5 Norikusbucht .....................................................................................................................18
Fazit Runde Tische ...................................................................................................................19
III.
Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle .......................................................................20
1.
Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020 .......................................................................20
2.
Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen ............................................................20
3.
Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -Auswahl- ............................21
4.
Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ..........................23
4.1. Alkoholgenuss .................................................................................................................23
4.2. Schulschwänzer ..............................................................................................................23
4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns .................23
4.4. Straßenverkehrsrecht ......................................................................................................23
4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung ......................................................................23
4.6. Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen ...........................................................24
5.
Bescheide - Einspruchsquote ..........................................................................................24
6.
Erledigung der Einsprüche...............................................................................................26
Seite 2 von 38
7.
Zusammenarbeit mit externen Behörden .........................................................................26
7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth ...............................................................................26
7.2. Amtsgericht Nürnberg ......................................................................................................27
7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren............................................................................27
7.4. Amtsgericht/Jugendgericht ..............................................................................................28
7.5. Polizeidienststellen ..........................................................................................................28
8.
Stadtinterne Zusammenarbeit ..........................................................................................29
9.
Einnahmen: .....................................................................................................................29
10.
Meldungen an das Gewerbezentralregister......................................................................30
11.
Fazit und Ausblick............................................................................................................31
IV.
Ein Jahr Kommunaler Außendienst in Nürnberg .............................................................33
1.
Einleitung .........................................................................................................................33
2.
Bisherige Leistungen .......................................................................................................33
3.
Reaktionen ......................................................................................................................34
4.
Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .....................................................35
5.
Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..............................................................36
6.
Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen ................................................................36
7.
Hintergrund ......................................................................................................................36
8.
Fazit ................................................................................................................................37
Seite 3 von 38
I. Vorwort
Der vorliegende Sicherheitsbericht setzt sich aus den Teilberichten des Rechtsamts/Zentrale Bußgeldstelle, des Ordnungsamts bzw. der Lagebilder aus dem Arbeitskreis „Sicherheit und Sauberkeit“
(SiSa) und des ADN zusammen und flankiert damit den polizeilichen Bericht, der dem Stadtrat alljährlich die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet vorgestellt wird.
Seit der erstmaligen Vorstellung des städtischen Berichts im RWA 2019 sind einige organisatorische
Änderungen in der Zuständigkeit erfolgt:
Im RWA wurde vereinbart, die städtischen und polizeilichen Sicherheitsberichte aufgrund deren besonderer Bedeutung gemeinsam künfig dem Stadtrat zu präsentieren.
Auf Grundlage des Kooperationsvertrags von CSU und SPD hatte der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2020 zudem die Verwaltung beauftragt, ein Direktorium für Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) zu bilden. Die Bürgerämter Nord/Ost/Süd wurden dem Direktorium
ebenso zugeordnet wie Einwohneramt, Ordnungsamt, Standesamt und ab Mai 2021 das Rechtsamt.
BDR nimmt seitdem an den Sitzungen des Sicherheitsrats und des Arbeitskreises Sicherheit und
Sauberkeit teil und sorgt unter anderem für eine wesentlich engere Vernetzung mit den außerstädtischen Kooperationspartnern in diesen Gremien.
Zum Inhalt: Im Berichtsjahr wurde die Nutzung des öffentlichen Raums geprägt von einer Vielzahl
von Beschränkungen und Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Kraft traten. Diese
wurden bis vor Kurzem (also vor der sog. „Bundes-Notbremse“) insbesondere durch die Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) des Freistaates Bayern geregelt. Die Vielzahl von Vorschriften, deren Inhalt auf Grund der pandemiebedingten Dynamik aber auch Rechtsprechung immer wieder angepasst werden mussten, stellten eine große Herausforderung für alle
Bereiche der Stadtverwaltung, aber eben auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Durch „Corona“ veränderte sich das Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum zum Teil enorm. Gerade der Wegfall einer Vielzahl von Freizeit- und Gastronomieangeboten verbunden mit der Einführung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ließen den Nutzungsdruck auf Grünanlagen und
die öffentlichen Plätze ansteigen. Dies galt erst Recht bei vorübergehenden Lockerungen und/oder
günstigen Witterungsbedingungen: hier drängten zum Teil viele Menschen in die Grünanlagen und
auf weitere attraktive Örtlichkeiten in der Innenstadt, um die „neugewonnene Freiheit“ zu genießen,
zu feiern und wieder soziale Kontakte zu pflegen. Neben der Frage, ab welchem Ausmaß infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu treffen waren, sind dabei die Interessen anderer Nutzergruppen
/ Anwohnerschaft zunächst in den Hintergrund gedrängt worden. Außerdem ließ sich feststellen,
dass insbesondere bei Schließung der Gastronomie eine extreme Verschmutzung der öffentlichen
Grünanlagen zu verzeichnen war – gerade durch „To-Go“-Verpackungen.
Das Jahr beinhaltete für die Sicherheitsbehörden der Stadt Nürnberg die neue Aufgabe der Verfolgung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise der jeweils gültigen
BayIfSMV einerseits; auf der anderen Seite gab es einen hohen Beratungs- und Informationsbedarf
von Bürgerinnen und Bürgern und Gewerbetreibenden. Dies spiegelt sich wider bei den Bußgeldzahlen RA sowie bei den Fallzahlen OA bzgl. Beratung, Auskünften, Sachbearbeitungen und Außendiensten sowie des ADN hinsichtlich zusätzlicher Überwachung/Präsenz vor Ort.
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Corona stellte und stellt damit insgesamt eine nicht unerhebliche Mehrbelastung im täglichen Arbeitsablauf der Dienststellen dar, die ohne ein Mehr an qualifiziertem Personal geschultert werden
musste. Besonders wichtig war dabei eine Vernetzung aller Akteure mit Gh, allen Beteiligten der
Führungsgruppe Katatstrophenschutz und Polizei mit dem Ziel einer schnellen Weitergabe wichtiger
Informationen und gemeinsamer Bewertung neuer Sachverhalte.
Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit - AK SiSa (Mitglieder: Polizei, 2. BM, SÖR, BDR,
ADN, RA/2, Ref. V, BgA) wird von OA geleitet und widmete sich auch in diesem außergewöhnlichen
Jahr wie gewohnt den Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.
Dieses Gremium hat das Ziel, den Rahmen für eine effiziente und strukturierte Zusammenarbeit aller
Sicherheitsakteure im Stadtgebiet zu schaffen, so dass bestehende Sicherheitsstörungen und Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsgefühls koordiniert und gleichermaßen effektiv wie
schnell behoben werden können.
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II.
Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020
Im Folgenden werden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte und Maßnahmenstrategien des
AK SiSa anhand von besonderen Lagebildern aus dem Jahr 2020 dargestellt. Dies beinhaltet nicht
die gesamten Tätigkeitsfelder des OA, sondern kann aus Gründen der Übersichtlichkeit nur schlaglichtartig die wichtigsten Ereignisse aus diesem Bereich skizzieren.
Darüberhinaus kamen auf OA und BDR zahlreiche neue Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit Bewältigung der Corona-Pandemie zu: Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Vollzugs der verschiedenen BayIfSMV und weiterer Vorschriften umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere mussten die Maskenpflichtregelung
und weitere Regelungen, wie zum Beispiel das Verbot der Prostitutionsausübung in Wohnungen an die jeweils gültige BayIfSMV angepasst werden. Allein hierfür waren sechs Allgemeinverfügungen
erforderlich.
Für die Feststellung der Überschreitung des Inzidenzwertes und weitergehender Regelungen sowie das Verbot von Veranstaltungen mit
100 bis 1.000 beziehungsweise 500 bis 1.000 Teilnehmenden waren
jeweils zwei Allgemeinverfügungen notwendig.
Schließlich wurde per Allgemeinverfügung die Aussetzung des
Heizpilzverbots, das Feuerwerksverbot an Silvester und die Erfordernis zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Behördengängen geregelt. Im Eilverfahren wurde das Feuerwerksverbot auf privaten Grundstücken für einzelne Antragsteller vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Das Böllerverbot wurde im RWA vom 14.04.2021
behandelt.
Die Stadt Nürnberg war also allein aufgrund der sich ändernden Bestimmungen beziehungsweise
der anhaltenden Corona-Pandemie aufgefordert, im laufenden Jahr 2020 insgesamt 13 Allgemeinverfügungen in diesem Zusammenhang zu erlassen.
1. Demonstrationen / Kundgebungen
Die Zahl der Demonstrationen stieg auch 2020 kontinuierlich an. Zum einen ist dies zu einem guten
Teil den Demonstrationsanzeigen von Coronamaßnahmen-Gegnern geschuldet, zum anderen aber
auch der Tatsache, dass mit Fortdauern der Pandemiebeschränkungen immer mehr „klassische
Demonstrationsveranstalter“ keinen Grund mehr sahen, ihre Anzeigen beziehungsweise Versammlungen pandemiebedingt auszusetzen.
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Demonstrationsanzeigen:
2018: 437
2019: 524
2020: 621
Bedingt durch die sehr öffentlichkeitssensible und auch rechtlich anspruchsvolle Thematik erwies
sich eine Vielzahl von Versammlungsanzeigen insbesondere von Coronamaßnahmen-Gegnern als
so problematisch, dass zum Teil mehrstündige Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern, der
Polizei und OA sowie weiteren beteiligten Behörden zur Vorbereitung versammlungsrechtlicher
Maßnahmen geführt werden mussten. So kam es 2020 auf Grund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben bzw. befürchteter Verstöße hiergegen zu mehreren Versammlungsverboten. Die versammlungsrechtliche Bewertung war insofern nicht mit den Vorjahren zu vergleichen, in denen ein Verbot
auf Grund der grundgesetzlich geschützten Freiheiten nur sehr selten ausgesprochen werden
konnte bzw. musste.
Zu einer starken quantitativen Zunahme kam also auch noch eine qualitative und somit wesentlich
aufwändigere Verfahrenskomponente hinzu, zumal auf Beschränkungen häufig mit Klagen und Anträgen reagiert wurde.
Neue Versammlungsformen wie das auf längere Dauer angelegte Klimacamp, Auto- und Motorradkorsos, Fahrradversammlungen oder Demonstrationen mit besonderen Interaktionen stellen die
Versammlungsbehörde ebenfalls vor neue und zeitintensive Herausforderungen: Interessen Dritter
wie die von Gewerbetreibenden, Anwohnerschaft oder anderer Verkehrsteilnehmenden, die auf
Grund der höheren Intensität, Dauer oder Platzansprüche der Demos mittlerweile stärker betroffen
sind, müssen immer wieder einbezogen und neu austariert werden.
2. Umgang mit Critical Mass (CM)
Der Umgang mit der Fahrradbewegung CM gestaltete sich im Corona-Jahr 2020 zusehends schwieriger, da es auch hier aus Gleichbehandlungsgründen galt, infektionsschutzrechtliche Bestimmungen durchzusetzen und für die Teilnehmenden, Verwaltung, Polizei und die restlichen Verkehrsteilnehmenden eine rechtlich gesicherte Grundlage und damit eine erhöhte Verkehrssicherheit herzustellen. Diese konnten – anders als bei angezeigten Demonstrationen – aber keinem Versammlungsleiter als Beschränkungen auferlegt werden, da CM gerade nicht als Demonstration firmieren
wollte. Bei einer Ausfahrt im Juli 2020, die untersagt bzw. vor Ort durch die Polizei unterbunden
wurde, erhielt CM starke Aufmerksamkeit in den Medien, da die behördlichen/polizeilichen Maßnahmen seitens der Teilnehmenden und Unterstützenden heftig kritisiert wurden. Der Gesamtkomplex
wurde im RWA vom 16.09.2020 behandelt. Ordnungsamt und Polizei sehen in den zwischenzeitlich
geführten Gesprächen und in den bisherigen Abläufen der monatlichen CM eine gute Grundlage für
eine weitere Verständigung, um CM künftig rechtlich und polizeilich abgesichert durchführen zu können.
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3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen
Gerade in den Sommermonaten kam es an den Wochenenden in mehreren Bereichen der (damals
vorübergehend erlaubten) Gastronomie zu erhöhten kritischen Ansammlungen von Publikum im Außenbereich, vor allem außerhalb der zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen. Betroffen hiervon waren vor allem der Köpfleinsberg, Tiergärtnertorplatz und die Hallerwiese. Zur Entzerrung der
Menschenmengen erarbeitete die Verwaltung gemeinsam mit Polizei und den jeweils betroffenen
Betriebsinhabern individuelle Konzepte, um die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften im Umfeld
sicherzustellen. Dies beinhaltete neben dem kostenintensivem Einsatz von Security zur gezielten
Ansprache des Publikums die zeitweise Absperrung von Örtlichkeiten und Verbesserung von Hygienekonzepten zur Durchsetzung der Abstandsregelungen. Zugleich wurden die zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen durch die Verwaltung erweitert, um auch hier eine Entzerrung der Besuchergruppen zu schaffen. SÖR stellte groß dimensionierte Pflanzenkübel zur Verfügung, die den
Tiergärtnertorplatz ebenfalls auflockerten. Die Maßnahmen wurden konsequent in enger Abstimmung mit der Polizei umgesetzt, so dass es im Umfeld dieser Betriebe zu keinen nennenswerten
Verstößen kam.
Grundsätzlich stellte die Abgabe von alkoholischen Getränken „to go“ einer der Gründe dar, die für
Menschentrauben an den beliebten Örtlichkeiten sorgten. Aus diesem Grunde wurden entsprechende Verkaufsverbote gegenüber verschiedenen Betrieben erteilt.
Nachdem auch ab Herbst Gastronomiebetriebe wieder geschlossen, die Abgabe von Speisen und
Getränken zur Mitnahme aber gesetzlich weiterhin erlaubt war, bildete der Verkauf von Glühwein
und anderen alkoholischen Getränken „to go“ auch kurz vor der Weihnachtszeit einen Anziehungspunkt für Menschengruppen. Um verbotene Ansammlungen und Szenarien wie diese zu vermeiden,
wurde die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken per Allgemeinverfügung im gesamten
Stadtgebiet ganztägig untersagt.
Auch die städtischen Grünanlagen, insbesondere die neu gestalteten Uferbereiche des Wöhrder
Sees, entwickelten sich im Laufe des Sommers 2020 zu Party-Hotspots mit größeren Ansammlungen von Menschen, die auf Grund hohen Alkoholkonsums deutlich enthemmt waren. Hier gingen
sowohl die Polizei als auch der ADN mit viel Fingerspitzengefühl auf die Nutzer/-innen zu und klärten
zunächst über die Risiken bei Unterschreiten der Mindesabstände und dem Zusammentreffen zu
vieler Personen, also Verstößen gegen das jeweilige Kontaktverbot auf. In hartnäckigen Fällen
mussten hier aber auch Bußgeldanzeigen, auch wegen des in Grünanlagen verbotenen Alkoholkonsums, erstattet werden. Darüber hinaus leuchtete die Polizei einzelne Bereiche an den Ufern aus.
Zur Entzerrung der Ballung von Menschenmengen konnten neue Veranstaltungs- und Gastroformate wie Pop-Up-Biergärten, Autokinos, „Sommer in der Stadt“ der Schaustellerbetriebe und viele
weitere Veranstaltungen erfolgreich beitragen, ebenso die Erweiterung der Außenflächen auf die
Parkbuchten.
Sobald die Pandemiesituation dies zulässt, muss mit einer extremen Steigerung bei den Anfragen
der betroffenen Betriebe gerechnet werden, sei es im Hinblick auf Außengastronomie oder bei Hygienekonzepten für Innengastronomie einschließlich eventuell möglicher Veranstaltungen. So nachvollziehbar der Nachholbedarf auf Seiten der Veranstaltenden, Gastronomen und einem Großteil
der Gesellschaft ist, dürfen dabei Interessen der Nachbarschaft hier nicht vernachlässigt werden.
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4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Auch der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum kann das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen und ist somit Gegenstand des AK SiSa. Bei dem Konsumverhalten
treten typischerweise negative Begleiterscheinungen wie Störungen von Passanten/-innen oder Anwohnern/-innen auf, z.B. durch wildes Urinieren, Lärm, Unrat, Glasscherben, offene Streitereien,
Pöbeleien oder Beleidigungen. Aber vor allem Straftaten wie Körperverletzungsdelikte werden im
öffentlichen Raum häufig durch alkoholisierte Täter begangen.
Mit Beschluss des Stadtrats am 21.10.2020 wurde die städtische Alkoholverbotsverordnung rund
um den Nürnberger Hauptbahnhof um vier Jahre verlängert mit dem Ziel, die Zahl der alkoholbedingten Straftaten und Ordndungswidrigkeiten im dortigen Bereich zu minimieren bzw. den Rückgang derselben auf dem aktuellen Niveau (also vor 2016) zu halten.
Pandemiebedingt wurde der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum abermals duch die BayIfSMV
verschiedentlich eingeschränkt, um so Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu vermeiden, die – enthemmt von Alkohol – nicht mehr willens oder in der Lage sein könnten, die Infektionsschutzregelungen einzuhalten. So wurde der Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen,
zunächst zeitlich auf die Abendstunden, mittlerweile ganztägig, mittels Allgemeinverfügung der Stadt
Nürnberg verboten.
5. Tuning- bzw. Poserszene
Die Tuning- und Poserszene beschäftigt die Verwaltung und Polizei bereits seit Jahren, und machte
ein eng abgestimmtes Einschreiten erforderlich. In den letzten Jahren hat sich die Szene insgesamt
verändert. Es erfolgte ein – wohl auch auf Grund minimierter Freizeitangebote im Jahr der Pandemie
verursachter - Wandel hin zur Partyszene: 60 % Partyszene - 20 % Autoposer - 20 % Tuningszene.
Die Tuningszene war am Anfang der Saison stärker vertreten. Hochwertig getunte Fahrzeuge bilden
mittlerweile aber nur noch einen sehr kleinen Anteil ab. Maßgeblich nehmen Serienfahrzeuge der
Party- und Eventszene sowie hochwertige Serienfahrzeuge der Autoposerszene teil.
Ende Juni 2020 wurde „the_spot_nurnberg“ als Instagramcommunity mit bis zu 16.100 Abonnenten,
gegründet. Es wurden wöchentlich an Samstagen in den späteren Abendstunden sog. „Spots“ bekannt gegeben, welche dann die jeweiligen Teilnehmer anfuhren.
Besonders auffällig waren – auch wegen des hohen Verschmutzungsgrades die Treffen an der
Steintribüne. Die Fahrzeuge konnten der Tuning- und Poserszene zugeordnet werden. Polizeiliches
Einschreiten wurde jedoch überwiegend durch die parallel anwesende Partyszene, die Alkohol konsumierte, provoziert.
An den Treffen nahmen einschließlich schaulustiger Dritter bis zu 1.800 Personen mit bis zu 1.000
Fahrzeugen teil.
In der Innenstadt Nürnberg beschäftigt die Poserszene die Polizei ganzjährig. Hier stellen starkes
Beschleunigen, Lärmemissionen und unnützes Hin- und Herfahren die Kernpunkte dar.
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Aufgrund der Corona-Pandemie war das Durchführen von Veranstaltungen grundsätzlich untersagt.
Eine Ausnahmegenehmigung konnte, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Veranstalter, nicht vorgewiesen werden, wäre aber auch nicht erteilt worden.
Durch die teils hohe Anzahl an Teilnehmenden und nur geringen Abstände zwischen den Personen
bestand eine erhöhte Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus.
Maßnahmenübersicht
Absperrungen der Parkplätze, Änderung der Beschilderung an den Hot-Spots / Straßensperrungen/Durchfahrts-/Parkverbote (Tiergarten, Steintribüne, Meistersingerhalle)
Platzverweise
Lautsprecherdurchsagen
Geschwindigkeitsmessungen
Technische Kontrollen
Konsequente Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Verfolgung von Falschparkern, insbesondere im Bereich von Rettungswegen
Anschreiben und Beratung der Verfügungsberechtigten der frequentierten Grundstücke.
Zahlreiche Grundstückseigentümer haben daraufhin die Beschilderung geändert oder Sperrmaßnahmen durchgeführt, soweit dies technisch möglich war. Insbesondere konnte bei einigen Grundstücken, die von mehreren Firmen genutzt werden, keine Sperrung erfolgen, da
diese auch nachts zugänglich sein mussten (Fitness-Studios, Gaststättenbetrieb).
Regelmäßiger Austausch über Entwicklungen.
Die Polizei registrierte in der Zeit vom 20.06.2020 bis 19.09.2020 insgesamt 38 angefahrene Orte in
Nürnberg mit bis zu 1.000 Fahrzeugen und 1.800 Personen. Ende August stellte sich aufgrund der
hohen Kontrolldichte ein Verdrängungseffekt ins Umland ein.
Die Entwicklung in der Zukunft wird seitens der beteiligten Stellen genau beobachtet und bereits
vor Saisonbeginn wird ein gemeinsames Treffen zur Verabredung neuer erforderlicher Maßnahmen durchgeführt.
6. Vermüllung
Insbesondere in den öffentlichen Grünanlagen, aber auch an anderen Orten mit einer hohen Besucher/-innen Frequenz ist eine Zunahme der Vermüllung von 5300 Kubikmeter auf 6000 Kubikmeter festzustellen. Auch
hier schlug der „Corona-Effekt“ durch: To-go-Verpackungen von Flaschengebinden bis hin zu Pizzakartons und Hausmüll, der daheim auf Grund
von Home-Office und –Schooling vermehrt anfiel und nicht mehr ordentlich
entsorgt wurde. Besonders starke Vermüllung war an einzelnen Örtlichkeiten wie beispielsweise im Pegnitztal-West, der Wöhrder Wiese mit Norikusbucht oder im Marienbergpark festzustellen. Zunächst kann auf derar-
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tige Zustände nur mit Reinigung der Örtlichkeit durch die Behörden reagiert werden, was bei entsprechenden Anzeigen aus der Bevölkerung durch SÖR bzw. ASN zeitnah geschieht. Die hierfür
anfallenden – zum Teil nicht unerheblichen – Kosten verbleiben bei der Stadt.
Präventive Maßnahmen können z.B. die Abgitterung einzelner Unterführungen (so geschehen am Frankenschnellweg), das Aufstellen
besonderer Müllbehältnisse, zum Beispiel für Pizzakartons, oder die
Installation von Müllsäulen, die der Verdeutlichung der Müllmenge
und damit Sensibilisierung der Parkbesucherinnen und -besucher
dienen, sein. Ob diese Maßnahmen zusammen mit einer stärkeren
Präsenz durch Ordnungskräfte, wie Polizei, Sicherheitswacht, ADN,
NOA, Parkaufsicht oder private Sicherheitsdienste und sogar durch
die Reiterstaffel der Polizei zu einem veränderten Wegwerfverhalten
führen, bleibt abzuwarten.
In einzelnen Gebieten wurde und wird die Abfallberatung durch ASN
stark intensiviert (z.B. St. Leonhard, Ottostraße). Aktionen wie „kehrd
wärd“, die auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sauberkeit
und den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfall abzielen, können mittelfristig zusätzlich zu einem veränderten Verbraucherverhalten führen.
7. Betteln
Der Sachstand zum Betteln im öffentlichen Raum wurde in der Sitzung des RWA vom 12.02.2020
ausführlich dargestellt. Im Gegensatz zum stillen Demutsbetteln, welches dem Gemeingebrauch
entspricht und ohne Weiteres zulässig ist, wird aggressives und organisiertes bzw. betrügerisches
Betteln von den Sicherheitsbehörden konsequent verfolgt und geahndet. Die Situation und die Erscheinungsformen im Bereich des Bettelns werden von den Sicherheitsbehörden regelmäßig gemeinsam bewertet und Verfahren zur Vorgehensweise abgestimmt. Nach den polizeilichen Statistiken und Ergebniswerten der Bußgeldstelle hat das Phänomen in den letzten Jahren nicht zugenommen. Die vollständige Sitzungsvorlage kann im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der
Stadt Nürnberg abgerufen werden.
Jährlich lädt im Frühjahr, vor Beginn der „Bettelsaison“, das Ordnungsamt zu einem Jour-fixe mit der
Polizei, dem LA und dem ADN, in dem ein Austausch der gegenseitigen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr stattfindet. Der Jour-fixe kann bei besonderen Problemlagen
auch unterjährig jederzeit einberufen werden.
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8. Lagern im öffentlichen Raum
Die Mitglieder des AK SiSa haben in Bezug auf das Lagern im öffentlichen Raum eine abgestufte
Vorgehensweise festgelegt. Grundsätzliches Ziel ist es, die Entstehung von Lagern zu vermeiden.
Dieses Ziel zu erreichen, ist jedoch nicht immer einfach. Das Aufstellen von Schildern mit dem Piktogramm „Campieren verboten“ an traditionell stark frequentierten Lagerstätten, wie zum Beispiel
dem Grünstreifen zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, konnte die Lagerbildungsfrequenz ebensowenig verringern, wie die konsequente Räumung von Lagern, bei denen eine extrem
hohe Verschmutzung wahrgenommen wurde. Festzustellen ist hierbei, dass neben den traditionellen Nutzern/-innen, die Mehrzahl der zu räumenden Lager von Osteuropäern /-innen angelegt wird,
über deren Zuzug und Verbleib nach einer Räumung nur wenig bekannt ist. Nicht nur die Sprachbarriere, sondern auch das Misstrauen gegenüber den Behörden und die Tatsache, dass die Lagernutzer/-innen nur selten an ihren Lagern anzutreffen sind, machen eine Nachverfolgung der
Wege schwer.Es ist anzunehmen, dass zahlreiche Nutzer/-innen der Lager dem Bettelmilieu zuzuordnen sind.
Im Berichtsjahr wurde die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der Lagerbetreuung
und gegebenenfalls –Räumung weiter vertieft:
Erlangt der AK SiSa Kenntnis von einem bestehenden Lager geht zunächst die Sozialarbeit bzw.
Streetwork vor Ort, um die „Bewohner/innen“ über Notschlafplätze und Hilfsangebote aufzuklären.
Diese wurden beim ersten Lockdown räumlich erweitert, indem eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft
zusätzlich Platz für 100 Personen schuf. Weiterhin ist dort mittlerweile auch der Tagesaufenthalt
möglich.
Falls das Lager daraufhin nicht aufgegeben wird, wird im AK SiSa abgewogen, ob die Örtlichkeit
behördlich geräumt werden soll oder (vorläufig) geduldet werden kann.
Kriterien hierfür sind u.a. der Zustand und die Lage des Lagers sowie das Verhalten der „Bewohner/innen“. Lässt die konkrete Situation vor Ort eine Duldung nicht vertretbar erscheinen, wird (nach
vorheriger Einbindung von Ref. V und Information der „Bewohner/-innen“) die Räumung durch SÖR
(sowie bei Bedarf Polizei und Sozialbehörden) sowie die anschließende Reinigung der betroffenen
Flächen durch SÖR veranlasst. In Einzelfällen stehen bei der Räumung Mitarbeitende des ASN und
OA vor Ort zur Unterstützug bereit. Die Örtlichkeit wird im Nachgang weiterhin durch den ADN und
/ oder SÖR gegebenenfalls regelmäßig kontrolliert.
Müssen Lager durch die Stadt aufgelöst werden, ist dies
regelmäßig mit besonderen Problemen verbunden. Die
Verwaltungsinstrumente Zwangsgelder, Ersatzzwanghaft, Bußgelder, Erzwingungshaft und Sicherstellungen
sind häufig wirkungslos, da die lagernden Personen
meist mittellos sind und auch kürzere Haftaufenthalte
wegen Nichtzahlung des Zwangsgeldes oder Bußgeldes
diese Personen nicht abschrecken. Das Aufräumen der
oft verdreckten und unhygienischen Lager erfordert einen hohen Personal- und Kostenaufwand, der von der
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Stadt Nürnberg zu tragen ist. Zudem werden geräumte Lagerstätten häufig nach der Räumung von
neuen Personen wieder eingerichtet.
Neben vereinzelten „Platten“ im und um den Stadtgraben machten im Berichtsjahr vor allem die
wiederkehrenden Lager zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, bei denen regelmäßig eine
extreme Belastung mit Unrat und Fäkalien festzustellen war, trotz der hohen Überwachungsdichte
Probleme.
N
Weitere häufige Örtlichkeiten von Lagern sind Unterführungen (Köpa), U-Bahn- Verteiler (Plärrer /
Rondell und U-Bahn-Verteiler), Grünanlagen und Dickichte an Straßen, oder Brücken (TheodorHeuss-Brücke, Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke, Schwabacher Str. / Frankenschnellweg, Franz-Josef-Strauß-Brücke). Insbesondere für die KöPa wurde im Rahmen des SiSa vereinbart, dass einzelne Übernachtungen an besonders kalten Wintertagen geduldet werden.
Lagern auf Privatgrund hingegen werden nicht von der Stadt geräumt. Dorthin (z.B. Arkaden) wichen
vereinzelt Lager aus.
9.Wohnmobilstellplätze
Im Nürnberger Stadtgebiet gibt es am Marienbergpark, am Dutzendteich und an der Dr.-GustavHeinemann-Straße offiziell zugelassene Wohnmobilstellplätze. Diese dürfen ausschließlich von
Wohnmobilen, nicht aber auch von Wohnwägen, Anhängern oder Kastenwägen genutzt werden.
Die maximale Aufenthaltsdauer ist dort jeweils auf drei Tage begrenzt. Diese Vorgabe wird jedoch
immer wieder von Dauercampern/-innen, die vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum stammen,
nicht eingehalten bzw. ignoriert. Problematisch sind hierbei insbesondere Lärm und Müll, der durch
die unerlaubte Nutzung zusätzlich vor Ort produziert wird und der häufig Anwohnerbeschwerden
hervorruft. Zusätzlich verlieren die Plätze so an Attraktivität für Städtereisende, die im Wohnmobil
übernachten wollen.
ADN kontrolliert bei Beschwerden vor Ort und fordert die Bewohnenden zur Entfernung des Wohnmobils bzw- wagens nach angemessener Frist auf. Die Polizei unterstützt sodann vor Ort; Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass so keine dauerhaften Erfolge erzielen können, da die betreffenden Personen meist kurze Zeit später wieder an einem der anderen Wohnmobilstellplätze oder
an einem anderen Standort aufschlagen.
Derzeit wird geprüft, die Infrastruktur der vorhandenen Wohnmobilplätze zu verbessern bzw. eine
zentrale Örtlichkeit hierfür aufzubauen.
10. Graffiti
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2004 festgelegt, dass Graffiti-Schmierereien
an städtischen Gebäuden nicht mehr automatisch beseitigt werden.
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Festgelegt wurde, dass zukünftig “normale“ Schmierereien belassen werden und nur noch Parolen
mit politischen oder rassistischen Aussagen beseitigt werden. Zuletzt wurde hierüber im RWA im
Jahr 2010 berichtet.
Dies gilt nur für öffentliche Gebäude. Bei Bauten in Privateigentum
ist der jeweilige Verfügungsberechtigte verantwortlich, ob und in
welchem Umfang er Graffiti beseitigen lässt. Lediglich strafbewehrte Graffiti (z.B. Hakenkreuze) müssen von Privateigentümern
entfernt werden. Weigert sich ein Eigentümer, so erlässt OA eine
entsprechende Anordnung. Oftmals werden aus Kostengründen
und um neue Schmierereien zu vermeiden, diese nicht entfernt,
sondern soweit modifiziert, dass der ursprüngliche Zustand nicht
mehr zu erkennen ist.
Seit dem Jahr 2020 ist eine kontinuierliche Zunahme von Graffiti
im Stadtgebiet zu verzeichnen. Einen großen Teil machen seitdem die Parolen der „Querdenker“
aus, aber auch die Graffiti der Ultras (UN 94) haben sich vermehrt.
10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum
Das Themenfeld des öffentlich wahrnehmbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln betrifft geltendes
Strafrecht und ist daher vorrangig dem polizeilichen Aufgabenfeld zuzuordnen. Betäubungsmitteldelikte haben jedoch, insbesondere was die „sichtbaren Begleiterscheinungen“ wie Spritzenfunde
im öffentlichen Raum, für Dritte wahrnehmbare Anbahnung von Drogenhandel oder die örtliche Häufung von Betäubungsmitteldelikten betrifft, eine erhebliche negative Auswirkung auf das subjektive
Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund wird dieser Aspekt auch im AK SiSa – wenn auch nur im Zusammenhang
mit anderen ordnungsrechtlichen Problemfeldern - an bestimmten Örtlichkeiten behandelt.
Im Berichtsjahr wurden für verschiedene Örtlichkeiten, wie zum Beispiel Parkhäuser im Umgriff des
Hauptbahnhofs, dem Plärrer (öffentliche Toilette), am Friedrich-Ebert-Platz oder dem Hauptbahnhof
(Königstorpassage) eine verstärkte Präventionsarbeit der Drogenhilfe und eine Intensivierung der
Überwachung durch die Polizei vereinbart.
11. Runde Tische
Treten in einem eng umgrenzten Raum vielschichtige Problemstellungen auf, die die Zuständigkeit
mehrerer Dienststellen und/ oder weiterer Handlungspartner betreffen, wird ein Runder Tisch initiiert,
dessen Leitung in der Regel von OA übernommen wird. Beteiligt werden normalerweise Anwohnerinnen und Anwohner, die jeweiligen Bürgervereine sowie betroffene Dienststellen und Organisationen. Ziel ist es hierbei, ein umfassendes Lagebild zu gewinnen, auf dieser Grundlage verschiedenste
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Maßnahmen festzulegen und zu koordinieren, in einer gemeinsamen Handlungsstrategie zusammenzuführen und schließlich auch erzielte Erfolge zu evaluieren. Dabei werden regelmäßig Maßnahmen aus den Themenfeldern „Gestaltung / bauliche Maßnahmen“ (z.B. Beleuchtung, Durchfahrtssperren), „Sicherheit und Sauberkeit“ (z.B. Bestreifung durch ADN, Aufnahme in das Tätigkeitsfeld des ZV KVÜ, Bestreifung durch Sicherheitswacht, NOA Parkaufsicht, Sonderreinigungen
durch SÖR/ ASN, regelmäßige Abfallberatungen) und „soziale Ansprache“ (verstärkter Einsatz von
Streetwork, nachbarschaftsbildende Maßnahmen wie Feste, Kulturveranstaltungen) geprüft und eingeleitet.
Durch das Instrument des Runden Tisches wird für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz hinsichtlich der einzelnen Verfahrensschritte geschaffen. Als Beteiligte werden neben den genannten
städtischen Dienststellen (OA, SÖR, ASN, LA, Suchtbeauftragte, StPl, Vpl, Ref V, ADN) weitere
Stellen wie ZV KVÜ, VAG, NOA, Quartiersmanagement, aber vor allem auch Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sowie die Bürgervertretungen in Form der Bürgervereine sowie die Polizei einbezogen. Hierbei spielt die Vernetzung der einzelnen Akteure sowie die Kenntnis des Gestaltungsrahmens der Teilnehmenden an den Runden Tischen eine große Rolle. Insgesamt handelt
es sich bei diesen Projekten um Prozesse, die normalerweise einem stetigen Wandel und einer
stetigen Veränderung unterliegen. Oftmals ändern sich die Akteure/-innen, die ein Beschwerdeaufkommen verursachen, ebenso wie die Stakeholder, die an den Runden Tischen wesentlich zum
Gelingen einzelner Aktionen beitragen.
In Zeiten der Pandemie können Runde Tische nur unter erschwerten Bedingungen (Open-Air, Begrenzung der Teilnehmerzahl) stattfinden. Oftmals musste deshalb bei Problemlagen auf bilaterale
Gespräche, die nicht immer persönlich stattfinden können, ausgewichen werden.
11.1 Königstorpassage
Der erste Runde Tisch Königstorpassage wurde bereits Ende des Jahres 2015 auf Betreiben der
Stadtreklame initiiert. Hintergrund war die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in der Königstorpassage, verursacht durch eine Gemengelage unterschiedlicher Personengruppen aus verschiedensten Szenen (Alkohol, Obdachlosen, Kräutermischungs- und Betäubungsmittelszene, Geflüchtete usw.). Insbesondere durch deren quantitative Zunahme entstand nach Auffassung aller
betroffenen Stellen behördlicher Handlungsbedarf. Da sich die Problematik als besonders vielschichtig und komplex darstellte, wurde die Arbeit des Runden Tisches in den Unterarbeitsgruppen
Infrastruktur, Aktion und Prävention fortgesetzt. Durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen (repressive Maßnahmen, bauliche und gestalterische Ansätze, verstärkte Streetworkarbeit)
konnte die Situation maßgeblich verbessert werden, so dass die Unterarbeitsgruppen zurzeit nur
noch anlassbezogen tagen. Zur Arbeit des Runden Tisches und Unterarbeitsgruppen wird auf die
ausführliche Darstellung in der RWA-Vorlage vom 30.11.2016 verwiesen.
Neben Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) wurden bei Intensivtätern/-innen,
in der Regel auf Antrag der Polizei, Betretungsverbote ausgesprochen und in Einzelfällen auch
Zwangsmittel angewendet. Die ausgesprochenen Betretungsverbote erleichtern es der Polizei wesentlich, gegen die Betroffenen Platzverweise auszusprechen. Bußgeldbescheide münden in vielen
Fällen in Vollstreckungshandlungen und in der Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel.
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Insgesamt erließ das Ordnungsamt im Jahr 2020 für den Bereich der Königstorpassage 15 Betretungsverbote und stellte auf dieser Grundlage fünf Mal das Zwangsgeld fällig. Von Seiten des
Rechtsamts wurden weiterhin 713 Bußgeldbescheide nach der Alkoholverbotsverordnung erlassen.
Auch in diesem Bereich zeigen die Schließung von Betrieben in Zeiten des Lockdowns sowie die
verchiedenen Kontaktsperren klare Auswirkungen. Eine abschließende Auswertung der Kriminalitätsentwicklung um den Nürnberger Hauptbahnhof ist derzeit in Vorbereitung. Über diese wird im
laufenden Jahr im RWA berichtet werden.
11.2 Aufseßplatz
Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aus einer massiven
Beschwerdelage von Anliegern heraus durch OA im Jahr
2015 initiiert. Anwohner/-innen zeigten sich besorgt um
die Zukunft des Platzes nach der Schließung des Kaufhofs sowie um die dortige Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Diese Verunsicherung wurde verstärkt durch
eine regelmäßige Präsenz der Alkoholikerszene, starke
Verschmutzungen und Spritzenfunde insbesondere auf
der öffentlichen Toilette sowie regelwidrigem Autodurchgangsverkehr durch die Fußgängerzone.
Die im Rahmen des Runden Tisches identifizierten Themen wurden von Polizei und Stadtverwaltung
aufgegriffen und auch über das Gremium des AK SiSa unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation initiiert, die bis heute fortgeführt werden.
Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen konnten im Berichtsjahr nur am 14.01.2020 und am 19.10.2020 Runde Tische als
Präsenzveranstaltung stattfinden.
Besonders zu vermerken ist, dass seit November 2020 der Abriss des Kaufhof begonnen hat. Dies
führte nicht nur zu einer massiven Verkleinerung der auf dem Platz nutzbaren Fläche, sondern auch
bereits zu Beginn zu ersten Beschwerden, die jedoch von der Baufirma abgestellt werden konnten.
Welche exakten Auswirkungen der Abriss und der Neubau in Zukunft auf das Problemklientel haben
werden, bleibt abzuwarten.
11.3 Jamnitzerplatz
Erstmalig tagte am 04.05.2015 der Runde Tisch Jamnitzerplatz. In der Ausgangssituation beschrieben Anwohnerinnen und Anwohner eine wachsende Trinkerszene am Platz mit allen Nebenerscheinungen, wie wildes Urinieren, Vermüllung, Ruhestörungen etc. Auch hier wurde zunächst ein polizeiliches Lagebild abgerufen, das dann durch Beobachtungen von Anwohnern/-innen, des SÖR, der
Streetwork und den Zahlen des Rechtsamtes zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ergänzt wurde.
Seite 16 von 38
Ausführungen zur damaligen Situation sowie dem planungsrechtlichen Hintergrund im Umfeld des
Jamnitzerplatzes können der RWA-Vorlage vom 16.09.2015 sowie der Vorlage für den Stadtplanungsausschuss zum Thema Gentrifizierung am 17.09.2015 entnommen werden.
Vor dem Hintergrund zweier Polizeieinsätze im Juni und
Juli 2019 am Jamnitzerplatz, bei denen es zu Auseinandersetzungen von Autonomen mit der Polizei kam, forderte die Stadt Nürnberg die Bevölkerung auf, Rücksicht
aufeinander zu nehmen und Sicherheit und Ordnung
nicht zu stören. Polizei und ADN sind verstärkt bzw. regelmäßig vor Ort. Auch im Berichtsjahr kam es zu einzelnen Auseinandersetzungen mit Autonomen, die aber weder die Quantität noch die Qualität des Vorjahres aufwiesen.
Der Jamnitzerplatz wurde Mitte der 1980er Jahre errichtet. Seither haben sich die unterschiedlichsten Gruppierungen und Bürgerinnen und Bürger den Platz „angeeignet“. Doch unübersehbare Gebrauchsspuren
kennzeichnen den Ort seit längerem. Die beschlossene Umgestaltung des Platzes, bei der die Polizei präventiv beteiligt wurde und bei der eine breite Bürgerbeteiligung stattfand, wird aufgrund der
erforderlichen Ausschreibungen und der Erstellung von Lastenheften in 2021 beginnen.
Im Berichtsjahr tagte der Runde Tisch insgesamt dreimal (05.03.2020, 25.08.2020, 09.09.2020),
wobei unter anderem mehrere Mitglieder verschiedener Stadtratsfraktionen anwesend waren. Aufgrund der Beschwerdelage um den Platz, die sich mit fortschreitender Jahreszeit verstärkte, lag
insbesondere die Reflexion der Polizeiarbeit im Mittelpunkt des Interesses.
Aufgrund ihres Verhaltens auf und um den Platz wurden gegen zwei Intensivtäter Betretungsverbote
erteilt. Diese erleichtern es der Polizei erheblich, im Falle des Auftretens auf dem Platz, Platzverweise auszusprechen.
Über die Lage auf dem Jamnitzerplatz wird im laufenden Jahr im RWA berichtet werden.
11.4 St. Leonhard
Der Runde Tisch St. Leonhard wurde bereits im Jahr 2016 initiiert und gab den Anstoß für verschiedene behördliche Maßnahmen in diesem Stadtviertel, die die dortige Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl stärken sollten, u.a. Einsatz eines Mediatorenteams mit der Zielsetzung, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Anwohnern/-innen zu verbessern.
Über die Lage in St. Leonhard wurde am 18.09.2019 im RWA berichtet. Auf die Vorlage hierzu wird
verwiesen.
Seite 17 von 38
Im Berichtsjahr wurde pandemiebedingt nur ein Runder
Tisch durchgeführt. Dieser wurde unter strikter Teilnehmerbegrenzung am 06.08.2020 abgehalten, nachdem
zuvor zuletzt am 18.12.2019 ein Treffen stattfand.
Als Ersatz für die fehlenden Zusammenkünfte fanden anlassbezogen Treffen mit einem der Stakeholder statt, der
regelmäßig über die Entwicklung der Lage in der
Schweinauer Straße berichtet. Diese werden jeweils mit
den Erkenntnissen der Polizei und anderer Beteiligter,
wie zum Beispiel dem ASN abgeglichen und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen angestoßen. Gleichzeitig wurde
die Vernetzung mit dem Stadtteilsarbeitskreis und dem
Quartiersmanagement intensiviert, da die Interessenlagen sich überschneiden beziehungsweise ergänzen.
Insgesamt zeigt sich die Lage stark veränderlich, das
heißt die „Störergruppen“ sind in ihrem örtlichen Auftreten durchaus dynamisch und verteilen sich jetzt zunehmend auf drei Problemorte (Villa Leon, Skateranlage Pferdemarkt, Schweinauer Straße), die durch den Runden Tisch nicht alle drei abgedeckt
werden können. Gleichzeitig sind auch die Gruppenzusammensetzungen nicht einheitlich und es
zeigt sich in der Schweinauer Straße vermehrt das Auftreten einer Gruppe älterer Menschen (in
Abgrenzung zu den Jugendlichen), die sich nicht (Corona-)rechtskonform verhält und ihren Ursprung
wohl im Umfeld einer der derzeit geschlossenen Gaststätten haben dürfte.
Die Lage wird weiterhin verfolgt. Für 2021 ist ein erster Runder Tisch geplant, der wohl als OnlineBesprechung stattfinden wird.
11.5 Norikusbucht
Aufgrund starker Beschwerden aus der Anwohnerschaft
des Norikus und der nebenliegenden Bebauung wurde
am 15.10.2020 ein Runder Tisch abgehalten, in dem die
Anrainer ihre Probleme vortrugen und die Beschwerdelage ausführlich darstellten.
Durch die Neugestaltung der Badebucht und die extreme
Nutzung auch der dem Seeufer gegenüber liegenden
Grünanlagen während der Corona-Lockerungen im
Sommer, trat hier für die Anwohner/-innen eine völlig
neue Situation in einer bisher nicht dagewesenen Art und
Dimension auf.
Aufgrund des freien Zugangs zum öffentlichen Raum für jedermann müssen seitens der Anwohner/innen natürlich grundsätzlich auch Belästigungen in einem zumutbaren Umfang hingenommen werden. Die Problemlösungsansätze für darüber hinausgehende Beschwerden wurden von den Beschwerdeführenden nicht als kurzfristige Maßnahmen gewünscht oder gesehen, sondern als lang-
Seite 18 von 38
fristiger Prozess erkannt, dessen Einzelmaßnahmen immer wieder evaluiert werden müssen. Verabredet wurde, dass die Verwaltung und die Polizei ein gemeinsames Maßnahmenpaket schnüren,
dass dann rechtzeitig vor Beginn der „Badeaison“ 2021 vorgestellt wird.
Hierzu fand im laufenden Jahr 2020 eine Besprechung statt, die jedoch noch nicht zu einem umfassenden und damit als akzeptabel bzw. angemessen anzusehenden Maßnahmenpaket führte. Die
internen Verhandlungen werden daher im laufenden Jahr fortgefürt und das Ergebnis in einem erneuten Runden Tisch vorgestellt.
Fazit Runde Tische
Bei allen RundenTischen wurde schnell klar, dass Repression allein nicht zu einer Problemlösung
führen kann, da selbst eine engmaschige Überwachung einzelner Gebiete nicht rund um die Uhr
erfolgen kann. Hierzu sind weder die Kapazitäten bei der Polizei, dem ADN oder anderen Sicherheitsbehörden ausreichend. Deshalb wurde bei allen Runden Tischen bisher ein ganzheitlicher Ansatz, der auch die Elemente Gestaltung und Prävention berücksichtigt, verfolgt. Hinsichtlich der Gestaltung muss naürlich von den bereits bestehenden Gegebenheiten ausgegangen werden, so dass
Änderungen oftmals nicht oder nur unter erheblichem Kostenaufwand, der dann noch dazu von den
Eigentümern/-innen getragen werden müsste, erfolgen können. Selbst in Grünanlagen ist eine Verbesserung der Beleuchtungssituation oft nur mit einem erheblichen Kostenaufwand zu erreichen.
Gleichzeitig muss dabei zum Insektenschutz aber auch „Lichtsmog“ vermieden werden. Letztendlich
kommt der Prävention, zum Beispiel durch den Einsatz von Streetwork, „Kümmerern“ oder Platzhaltern marginalisierter Gruppen bei Besprechungen eine besondere Bedeutung zu.
Die Stadt Nürnberg vernetzt sich hierzu bundesweit mit verschiedensten Kommunen unter der Federführung von AKIM, wo ein regelmäßiger Wissens- und Methodenaustausch und die Vorstellung
von (Leuchtturm-)Projekten zum Thema „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ erfolgt. Eine
Patentlösung zu diesemThema gibt es nach einhelliger Meinung aller Akteure aber derzeit nicht.
Aus diesem Grund wird für die Zukunft ein Projekt ähnlich „AKIM“ in München mit auf die Nürnberger
Bedürfnisse zugeschnittenem Profil angedacht. Die Thematik „Konfliktmanagement im öffentlichen
Raum“ wird im Jahr 2021 noch in den Gremien des Stadtrates behandelt werden. Die bisher lokal
gewonnenen Erkenntnisse werden hier zusammen mit den Erfahrungen aus anderen Kommunen
im Rahmen einer Lösungsstrategie vorgestellt.
Seite 19 von 38
III. Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle
1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020
Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2020 10469 eingegangen. Davon wurden 9956
Anzeigen erfasst. Damit war die Kapazitätsgrenze der Datenbank erreicht. Weitere 513 Anzeigen
werden im Folgejahr erfasst.
Der Anzeigeneingang des Jahres 2020 hat sich insgesamt im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen der fünf Vorjahre (5999) um rd. 75 % erhöht.
Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 53 Rechtsgebiete und 199 Tatbestände.
Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des
Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:
10000
8000
6000
Anzeigen
4000
2000
0
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020
2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen
Anzeigenzahl 2016 bis 2020
Bereiche
Abfallrecht
AlkVVO
Ausländerrecht
Artenschutz/TierschutzG/TierGesG
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2016
2017
2018
2019
2020
42
10
29
57
24
14
41
49
17
4
67
50
848
6
55
80
713
1
27
BayBO/DSchG/EnEV/SchfHwG
BayEUG
BayStrWG
BayVersG
BMG
FTG
GastG/SperrzeitVO
GewO/SpielV/AGGlüStV
GO/GrünanlagenS/HVO
GSG/BNichtrSchG
GüKG
HwO/SchwarzArbG
IfSG/GDVG/PfleWoqG
JuSchG
LadSchlG
Lebensmittelrecht
LStVG/AnschlägeVO
OWiG
PAuswG/PassG
PBefG/TaxiO-TO
ProstSchG
SGB XI
StrRVO/TBenS
StVG
VolksfestVO/StadionVO/SilVO
U-Bahn-BrSchVO
UVG
VVB
WaffG/SprengG
WoGG/BayWoFG/WoVermRG
Sonstige
Gesamtzahl
185
867
1357
5
205
43
238
264
452
160
34
22
28
51
11
85
39
233
506
10
532
84
16
257
54
54
193
20
6130
169
818
1227
9
307
10
190
284
209
198
36
10
34
38
15
152
49
275
498
12
415
95
26
231
1
53
80
168
11
5779
45
763
1506
514
8
292
189
118
218
20
14
28
22
13
128
62
293
566
7
4
399
103
6
86
45
48
233
35
5920
86
816
874
12
519
26
239
230
128
153
26
9
32
27
18
127
42
338
763
13
19
426
118
14
40
83
11
32
61
181
20
6446
37
757
790
7
367
19
139
157
120
55
15
13
4578
6
2
59
42
408
158
26
8
276
108
518
1
140
142
22
27
95
43
9956
3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -AuswahlDieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten - rund 200 Tatbestände -, die von Stadt
und Polizei aufgegriffen wurden (Häufigkeit ≥10).
Gesetz
Tatbestand
IfSG
IfSG
Kontaktbeschränkumg
Mund-Nasen-Bedeckung
Seite 21 von 38
Anzahl
2019
-
Anzahl
2020
3502
934
AlkVVO
BayEUG
BayStrWG
BMG
BayStrWG
SGB XI
StVG
OWiG
BayEUG
PAuswG
StVG
U-Bahn-BrSchVO
UVG
StrRVO
GastG
StVG
BayStrWG
OWiG
KrWG
BayStrWG
IfSG
OWiG
AlkVVO
WoGG
GrünanlagenS
LFGB
GSG
GrünanlagenS
WoGG
BayEUG
LStVG
GastG
BMG
GewO
GewO
SpielV
SpielV
GSG
BayBO
FTG
WaffG
TaubenVO
GrünanlagenS
SpielV
TierSchG
GewO
Alkoholgenuss
Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler
Betteln
verspätete Anmeldung
Lagern
Prämienverzug
Radfahren in Fußgängerzone
Belästigung der Allgemeinheit
Unterrichtsversäumnis – Verstoß Erziehungsberechtigter
ohne gültige Ausweispapiere
Kraftfahrzeug in Fußgängerzone
Feuer/Rauchen
anderer Elternteil - Auskunftersuchen missachtet
Verunreinigen allgemein/Urinieren
Auflagenverstoß
E-Scooter in Fußgängerzone
sonstige Sondernutzung
falsche Namensangabe
sonstige Abfälle
Alkohol auf öffentlicher Verkehrsfläche
Verstoß Verantw. Gastro/Geschäfte/sonstige Betriebe
Ruhestörung
Alkoholmitführen
erhöhte Einnahmen
Notdurft verrichten
Hygiene kombiniert
Rauchen/Wirt
Alkohol in Grünanlagen
fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung
Unterrichtsversäumnis Ferienverlängerung -Erz.Kampfhunde/Haltung gefährlicher Tiere
Betrieb ohne Erlaubnis (Gaststätte)
verspätete Abmeldung
Nichtanzeige Betriebsaufgabe/Betriebsverlegung
Auskunft
fehlende technische Sicherungsmaßnahmen
Geldspielgeräte ohne Identifikationsmittel
Rauchen/Gast
Bauliche Anlage ungenehmigt
Stille Tage
Führen von Anscheinswaffen/tragbaren Gegenständen
Fütterungsverbot
Kfz. in Grünanlagen
Spielgerät ohne Bestätigung (Wirt)
Verstoß gegen Grundsatz… (Wirbeltier)
fehlende Angaben an Spielgeräten
Seite 22 von 38
715
569
225
450
360
424
12
227
188
751
83
89
145
14
120
53
42
136
18
128
118
43
110
95
53
53
36
28
51
53
52
23
57
38
11
51
6
10
6
18
15
644
525
338
318
287
274
268
234
155
150
146
131
115
88
86
80
78
78
77
75
75
65
57
53
52
50
37
34
33
32
30
24
24
18
17
17
17
16
15
15
14
14
14
14
14
13
GewO
TBenS
SperrzeitVO
VVB
AnschlägeVO
GrünanlagenS
Spielgerät ohne Bestätigung (Aufsteller)
unbefugtes Benutzen
Außenbewirtschaftung
Parken in Feuerwehrzufahrt
unerlaubtes Plakatieren
Allgemein (Grillen/Sondernutzung)
18
13
18
11
13
15
12
12
11
11
11
10
4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen
4.1.
Alkoholgenuss
Die Anzahl der Anzeigen (Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsfläche und in Grünanlagen betreffend) sind aufgrund Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im Berichtszeitraum um 57 % zurückgegangen. Die Anzeigenzahlen wegen Verstoß gegen die AlkVVO haben sich um 16 % vermindert.
Hinsichtlich der Tatörtlichkeiten bleibt es bei der Feststellung, dass sich die Personen/ Personengruppen an über Jahre hinweg bevorzugten Plätzen aufhalten.
4.2.
Schulschwänzer
Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 % vermindert. Dies betraf die Anzeigenzahlen bei den Schülern um rd. 8 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten um 17 %. Die Beschulung im
Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht hat sich in den Anzeigenzahlen ausgewirkt. Die Unterichtsveranstaltungen waren im Berichtsjahr eingeschränkt.
4.3.
Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um 50 % gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Aggressives Betteln im Innenstadtbereich wurde weiterhin konsequent verfolgt. Es war zu beobachten, dass die Klientel ohne festen Wohnsitz in Nürnberg, die mit dem Tatvorwurf regelmäßig zur
Anzeige kommt, während der Lockdownphasen zunächst aus dem Innenstadtbereich verschwunden
war und sich nach Aufheben der Beschränkungen wieder eingefunden hat.
4.4.
Straßenverkehrsrecht
Die Anzeigenzahlen des Außendienstes Nürnberg nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone belegen, dass es einer ernsten
Pflichtenmahnung für diesen Betroffenenkreis bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger
festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist.
4.5.
Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung
Seite 23 von 38
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um rd. 8 % erhöht. Die Zahlen bezüglich der
Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Verteilen von
Werbezetteln, Parken in Feuerwehrzufahrten, Befahren der Fußgängerzonen) sind gegenüber dem
Vorjahr um 60 % gestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rd. 6
% vermindert. Erhöht haben sich dagegen die Fallzahlen im Bereich Ruhe (z.B. hier vor allem Lärm)
um 32 % und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Verunreinigungen, Ablagerung von
Abfällen, Plakatieren) um 7 %.
Bereich
Sauberkeit
Ruhe
Sicherheit
Ordnung der Straßenflächen
Gesamt:
Anzeigen
2016
144
126
2331
368
2969
Anzeigen
2017
148
105
2162
284
2699
Anzeigen
2018
244
87
1916
472
2719
Anzeigen
2019
236
70
2265
542
3113
Anzeigen
2020
252
93
2148
876
3369
Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen
4.6.
Das nachfolgende Diagramm enthält die Anzeigeneingänge für Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten erstattet
wurden.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Anordnungen der Beschränkung des Geschäftsbetriebes
zur Kontaktvermeidung in diesen Bereichen unmittelbar ausgewirkt haben. Vergnügungsstätten und
gastronomische Betriebe waren nicht im selben Umfang von den Schließungen betroffen. Anzeigen
wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe.
314 Fallzahlen
15
FTG 15
GastG 125
Im Berichtszeitraum sind die Anzeigenzahlen ohne Berücksichtigung der Verstöße gegen das IfSG um nahezu 50 % zurückgegangen.
GSG 70
68
GewO 14
6
8
SpielV 13
125
1
JuSchG 1
30
OWiG 8
14
VVB 6
70
IfSG 68
5. Bescheide - Einspruchsquote
Seite 24 von 38
Aufgrund der unterschiedlichen Lockdowns
in den einzelnen Geschäftsbereichen wird
auf den Vergleich mit den Daten des Vorjahres verzichtet.
Insgesamt wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen, in denen die Verarbeitung von 7565 Anzeigen
erfolgte.
Betroffene legten in 635 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt 9,08 % und liegt damit
im oberen Bereich des langjährigen Durchschnitts. Gegen rund jeden 11. Bußgeldbescheid wurde
Einspruch eingelegt.
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E)
nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet.
2018
Anzeigen
AlkVVO
Baurecht
BayEUG
BayStrWG
BMG
FTG
GastG
GewO
GrünanlagenS
GSG
GüKG
IfSG
JuSchG
KrWG
Lebensmittelrecht
(B)
14
29
635
606
482
3
166
122
88
166
17
12
11
48
107
2019
(E)
1
9
34
22
16
1
33
21
6
36
4
1
7
18
7,14
31,03
5,35
3,63
3,32
33,33
16,85
17,2
6,82
21,68
25,53
8,33
14,5
16,82
(B)
537
73
683
727
522
17
145
137
113
138
19
16
22
44
116
2018
Anzeigen
OWiG
PAuswG
SGB XI
SpielV
StadionVO
StrRVO
UVG
WoGG
Summe
Sonstige
Insgesamt
(B)
245
572
347
26
8
58
222
3984
344
4328
(E)
18
26
16
3
1
10
283
40
323
(E)
9
12
34
26
18
1
28
15
3
27
1
4
7
9
21
2020
(EQ)
1,67
16,48
4,98
3,57
3,45
5,88
19,31
10,95
2,65
19,56
5,26
25,0
31,82
20,45
18,1
(B)
590
27
643
594
345
13
83
78
100
39
12
2887
5
70
47
2019
(EQ)
7,35
4,54
4,61
11,54
1,72
4,5
7,46
(B)
263
733
414
34
26
82
11
172
5044
363
5407
(E)
32
32
22
5
22
5
1
7
341
52
393
(E)
17
8
56
13
20
1
8
5
10
3
1
350
2
6
11
(EQ)
2,88
29,6
8,71
2,19
5,8
7,69
9,64
6,41
10,0
7,69
8,33
12,12
40,0
8,57
23,4
2020
(EQ)
12,17
4,36
5,31
14,7
84,61
6,1
9,10
4,7
7,26
(B)
277
204
267
32
80
134
98
6625
364
6989
(E)
33
7
10
4
2
10
91
586
49
635
(EQ)
11,91
3,41
3,76
12,5
2,5
7,46
9,18
9,08
Gegenüber den Vorjahren hat sich die Quote der Einsprüche leicht erhöht. Wegen geringer Anzahl
der Bescheide ist sie bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu vernachlässigen.
Die Quote bei Verfahren das Baurecht betreffend liegt wieder auf dem Niveau der Vorjahre. Die
Seite 25 von 38
Verfahren mit Bezug zur Gastronomie und zu sonstigem Gewerbe (zu den Rechtsbereichen FTG,
GastG, GewO, GSG, Lebensmittelrecht, SpielV) haben sich in den durch Lockdowns geprägten Zeiten im Vergleich zum Vorjahr in den absoluten Zahlen und in der Quote vermindert.
Die Einspruchsquote der Betroffenen in Verfahren wegen Verstoß gegen AlkVVO, BayStrWG,
PAuswG, SGB XI und StrRVO liegt auch bei den geänderten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr
im Durchschnitt weiterhin unter 5 % und bei Verfahren das BayEUG, BMG, KrWG und das GüKG
betreffend geringfügig darüber.
6. Erledigung der Einsprüche
Im Berichtsjahr wurden rund 49,2 % der Einsprüche (313) im Hause (sog. Zwischenverfahren) - also
ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes - beendet. Bei rund 37,8 % der
Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen, dabei obliegt in rund 36 % der Fälle
die Entscheidung dem Gericht.
Bearbeitungsstand
AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung)
AG: Rücknahme
AG: Einstellung
AG: Geldbuße
AG: Freispruch
AG: Verwerfung
Einspruch-Rücknahme
Einspruch-Verwerfung
Einspruch-Einstellung
Einspruch Geldbuße reduziert
Neuer Bescheid
Offen
absolut
3
43
21
8
9
89
44
146
17
17
238
in Prozent
0,47
6,77
3,31
1,26
1,42
14,01
6,93
22,99
2,68
2,68
37,48
7. Zusammenarbeit mit externen Behörden
7.1.
Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth
Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung
(Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an
das Amtsgericht. Dieses ist 2020 (Stand 31.12.2020) bei 168 Einsprüchen so geschehen. Mit dem
Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamtes auf die
se über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen
Seite 26 von 38
oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft
bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.
7.2.
Amtsgericht Nürnberg
Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit
der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale
Bußgeldstelle - als Vertreter der Verwaltungsbehörde zugegen.
Hier die Ergebnisse in 2016 - 2020 in absoluten Zahlen:
Art der Erledigung:
Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung
Einspruchsrücknahme vor dem AG
Einstellungen durch das AG
Verwerfungsurteile durch das AG
Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil
Freisprüche
noch offene anhängige AG - Verfahren
Gesamt:
7.3.
2016
4
35
11
5
14
26
91
2017
3
27
10
6
7
42
95
2018
3
20
8
4
12
42
95
2019
2
45
23
9
12
2
49
142
2020
3
43
21
9
8
84
168
Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren
In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt.
Erzwingungshaft-Verfahren
Bearbeitungsvorgänge
davon
offen
erledigt nach
Einsitzen
erledigt durch
Zahlung
Teilzahlung
Vollstreckungshindernisse
erfolglose Vollstreckung
2016
1575
2017
1484
2018
1166
2019
1283
2020
1347
603
567
529
570
649
63
49
23
23
71
440
381
26
62
383
327
24
134
264
262
41
47
295
284
24
87
260
228
32
107
Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden.
Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das
er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen
sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft,
Seite 27 von 38
der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die
rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner
ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab.
7.4.
Amtsgericht/Jugendgericht
Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle
der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung
dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der
Jugendarrest.
JG-Verfahren
Bearbeitungsvorgänge
davon
offen
erledigt durch
Zahlung
Teilzahlung
Sozialstunden
Arrest
Teilnahme Maßnahme
erfolglose Vollstreckung
2016
719
2017
704
2018
582
2019
588
2020
797
206
162
191
161
434
36
91
116
55
58
39
164
115
115
68
42
38
128
85
72
23
34
49
144
113
78
21
37
34
146
83
47
17
35
35
Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der
Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem
Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist
der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die
jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche
Maßnahmen erheblich gesteigert wird.
7.5.
Polizeidienststellen
Im Jahr 2020 lag nahzu 80 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von
Schutzpolizei und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den
Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend
mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren:
-
Festsetzung von Sicherheitsleistungen
Zeugeneinvernahmen
Einziehung von Gegenständen
Durchführung des rechtlichen Gehörs
Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest
Seite 28 von 38
Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg werden
zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung
von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für
Nürnberg geschaffen.
Im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit auf allen Ebenen darauf ausgerichtet, die pandemiebedingten Anforderungen zu bewältigen.
8. Stadtinterne Zusammenarbeit
Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich
und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der
Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur
Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das
rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes
durch Bußgeldbescheid - einschließlich Bußgeldvorschlag - gestellt.
Rund 20 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.
Bei Bedarf wird den Fachdienststellen ein spezielles Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“
angeboten. Den Teilnehmer/-innen werden die Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren vermittelt und sie lernen dabei, mit spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der
Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
sachgerecht umzugehen. Statt durch den Besuch eines Seminars erfolgt die Wissensvermittlung
durchs Rechtsamt zunehmend in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen.
Im Berichtszeitraum wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen.
In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Erhöhter Aufwand bei der Sachbearbeitung ist die Folge. Es werden ggf. Teilzahlungen vereinbart, nach Beitreibungshandlungen Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt.
9. Einnahmen:
Seite 29 von 38
Ist – Einnahmen
In 2020 wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung mittels einer Kassenübergabedatei gebucht.
Die Einnahmen haben sich sich gegenüber dem Vorjahr marginal vermindert.
Mehr als 40 % der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“.
Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene
mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über
einen längeren Zeitaum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Die Zahlungsfähigkeit wird individuell berücksichtigt. Hier gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der
Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet.
Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition
der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Ist-Einnahme
2001
10.
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2017
2019
Meldungen an das Gewerbezentralregister
Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als
200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister geführt beim Bundesamt für Jusitz in Bonn zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben.
Seite 30 von 38
Im Berichtsjahr erfolgten in 135 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche und juristische Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die
Minderung der Verfahren um 60 % hat ihren Grund in den Anordnungen von Betriebsschließungen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
11.
Fazit und Ausblick
Im Berichtsjahr haben sich die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der CoronaPandemie um 75 % gegenüber den Anzeigen der Vorjahre erhöht. Dieses hat Auswirkungen in allen
Bereichen der Sachbearbeitung von der Anzeigenanlage über den Bescheiderlass, die erneuten
Zustellungen wegen häufiger Wohnsitzwechsel, die Einspruchbearbeitung bis zur Bewilligung von
Zahlungserleichterungen und danach bei den Anträgen auf Durchführung jugendgerichtlicher Maßnahmen bzw. später auf Anordnung der Erzwingungshaft.
Der Arbeitsanfall war mit dem Stammpersonal nicht zu bewältigen. Der erhöhte Personalbedarf
wurde zwar im beantragten Umfang begutachtet. Die Personalgestellung war wünschenswert,
wurde aber nicht im notwendigen Umfang erfüllt.
Bei der Sachbearbeitung „Vereinnahmen von Verwahrgeldern“ hat sich die Vereinnahmung unter
Anwendung des elektronischen Dokumentenmanagements als nicht praxistauglich erwiesen. Die
geänderte Sachbearbeitung mit der Datenübermittlung an das Kassen- und Steueramt über Outlook
hat dann zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands geführt.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren liegen
zwischenzeitlich vor. Die Umsetzung der elektronischen Aktenführung und die Übermittlung der Daten an die Justiz auf elektronischem Weg muss bis Ende 2025 erledigt sein. Derzeit mangelt es noch
an den technischen Voraussetzungen. Ungeklärt ist daher weiterhin, auf welche Weise eine systembruchfreie Sachbearbeitung vom Anzeigeneingang bei den Fachdienststellen bis zum Abschluss
des Bußgeldverfahrens beim Rechtsamt umzusetzen ist.
Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei
die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet.
Seite 31 von 38
Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle
Umweltamt
KrWG,
BayWG
BayImSchG,
WHG
BaumSchVO
usw.
usw.BaumSchVO
Ordnungsamt
GewO, AlkVVO, HwO
GastG, FTG, LFGB,
WaffG, MaBV, GSG,
PAngV,GüKG,WoVermRG TierSchG,
TierGesG, ProstSchG
usw.
Liegenschaftsamt
BayStrWG , SondernutzungsS
AnschlägeVO
Polizeipräsidium Mittelfranken
Abteilung Einsatz
- Ordnungs- und Schutzaufgaben
- Kriminalitätsbekämpfung
Kassen- und Steueramt
KaSt/2, KaSt/4
Jugendamt
JuSchG, UVG
OBM/
Bürgermeisteramt
Amt für Digitalisierung
und Prozessorganisation
Amt Zentrale Dienste,
Zentraler Ermittlungsdienst
Rechtsamt
SUN
EWS
Zentrale Bußgeldstelle
im Rechtsamt
der Stadt Nürnberg
OWiG , BayDSG,
BNichtrSchG, StVG
Einwohneramt
BMG, AsylG AufenthG,
PAuswG,
PassG, FreizügG/EU
Versicherungsamt
SGB XI
Kassen- und Steueramt
KAG, HStS
Friedhofsverwaltung
KFVO
BFS, BestV
Berufs-,Grund- Mittel- und Förderschulen, Realschulen
SchA, SchB, private/
öffentl. Schulträger
BayEUG
Gewerbezentralreg.
Handelsregister
Grundbuchamt
Amtsgericht -Betreuungsstelle
Rundfunkstaatsvertrag
Landesuntersuchungsämter
Gewerbeaufsichtsamt
Arbeitsamt, Finanzämter
Justiz
- Staatsanwaltschaft
- Amtsgericht
Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren
Erzwingungshaft
(Stand 29.01.2021)
Seite 32 von 38
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
StrRVO
TBenS
BayStrWG
GrünanlagenS
Bauordnungs-behörde
BayBO
DSchG, EnEV, SchfHwG
Amt für Existenz-sicherung und soziale Integration –Sozialamt
WoBindG, WoGG
WiStrG, USG
Feuerwehr
VVB
U-Bahn-BrSchVO
Gesundheitsamt
IfSG, GVDG, TaubenfütterungsverbotsVO
AMG, ApoG ProstSchG
Marktamt und Landwirtschaftsbehörde
Marktsatzungen
Handwerkskammer
SchwarzarbG
HwO
Außendienst
berg
Nürn-
IV.
Zwei Jahre Kommunaler Außendienst in Nürnberg
1. Einleitung
Seit Dezember 2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen der Stadt unterwegs.
Seit 1. Januar 2019 geht der ADN in verschieden Gebieten auf Streife. Gestartet mit sieben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst ist es Aufgabe, die Einhaltung der stadtrechtlichen Regelungen (kommunale Satzungen und Verordnungen) im gesamten Stadtgebiet zu
überwachen. Inzwischen haben sechs weitere Mitarbeitende die Arbeit im Außendienst aufgenommen.
Grafik: Stefan Grötsch
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben der Ahndung von Verstößen versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der
Vorschriften in der Bevölkerung herzustellen. Zudem soll er durch seine Präsenz das subjektive
Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöhen. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist
„Auge und Ohr“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden
oder wiederholten Verstößen die Ahndungen - meist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein. Einen Überblick über die Geschehnisse und das Erreichte im Aufgabengebiet des ADN für Nürnberg im vergangenen Jahr, soll diese Bilanz zeigen.
Seite 33 von 38
2. Bisherige Leistungen
Das oberste Ziel war und ist es, die Menschen auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu
machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in
den folgenden Aufgabengebieten wider, die im Jahr 2020 entscheidend von der Covid-19-Pandemie
geprägt sind und sich somit vom Vorjahr erheblich unterscheiden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Insgesamt fast 23.100 Maßnahmen (Mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügter Tabelle)
Hoher Anteil (fast 10.000) an mündlichen Verwarnungen in Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie
Fast 4000 mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) bei Verstößen gegen
städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der
Fußgängerzone im fließenden Verkehr.
Fast 3500 Hilfeleistungen unterschiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von
der Fahrbahn schieben, etc.)
Über 2100 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen als auch
Platzverweise im Rahmen der Covid-19-Pandemie, wie bei den Corona-Hot-Spots wegen
zu dichtem Beieinanderstehen beinhaltet).
Fast 1200 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentlichem
Grund, Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖRAbteilung „Straßen- und Verkehrsrecht“)
Fast 1250 Meldungen an städtische Dienststellen (ADN ist „Auge & Ohr der Stadtverwaltung“), wie z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im
öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen; Betteln, etc.) und viele weitere (z.B.
Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt).
209 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen Covid-19-Regeln
(insbes. Maskentragungspflicht, nächtliche Ausgangssperre).
574 eingeleitete sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Verstößen gegen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten,
Befahren mit E-Scootern oder Kfz).
3. Reaktionen
Der ADN genießt auch in seinem zweiten Jahr der Tätigkeit, nach den uns vorliegenden Rückmeldungen, eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft. Belegen lässt sich das u.a. wie
folgt:
•
•
Nur ein tätlicher Angriff gegen das ADN-Personal
Keine Körperverletzungen erlitten
Seite 34 von 38
•
•
•
•
•
•
•
Keine schwerwiegenden Beleidigungen des ADN-Personals, die strafrechtlich verfolgt werden mussten
Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung
Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung (häufige Aussagen, insbes.
von älteren Menschen: „Schön, dass es Euch jetzt gibt“).
Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeitenden eingegangen.
Kein Einsatz des Pfeffersprays und des Abwehrstocks notwendig
Zwei vorläufige Festnahmen in Zusammenhang mit Straftaten
Nur eine Beschwerde erhalten, die sich jedoch als nicht gerechtfertigt erwies.
4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?
Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat
Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis
hat sich weiter vergrößert
Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt
Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit
und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen.
Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden
Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt
In seinem zweiten Jahr hat der ADN zunehmend die Einhaltung der verkehrlichen Regeln in
der Fußgängerzone kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet
Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen
Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden weiter etabliert
Neue Arbeitsfelder, in denen kontrolliert werden soll, taten sich im Jahr 2020 besonders im
Hinblick auf die Covid-19-Pandemie auf. Hier konnte die Stadt mit dem ADN schnell auf die
oft kurzfristig in Kraft getretenen und ebenso kurzfristig sich ändernden Regelungen im Bereich des Infektionsschutzes reagieren. Bemerkenswert ist dabei, dass die Mitwirkung bei
der Umsetzung von Regelungen des Freistaates Bayern ursprünglich bei Gründung nicht im
Aufgaben-Portfolio des ADN enthalten waren.
Seite 35 von 38
5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?
Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen:
•
•
•
•
Personalgewinnung und -ausbildung, insbesondere, wenn die Covid-19-Regeln weiterhin in
der einen oder anderen Ausprägung Bestand haben.
Einführung einer Software, die auch die Möglichkeit eröffnet Verwarnungsgeldverfahren „vor
Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen.
In den Umwelt- und Verkehrs-Bußgeldkatalogen sind die Bußgeldsätze zu gering, um abschreckend zu wirken
Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können
(z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten
der Jugend, etc.)
6. Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen
Die Personalsituation stellt sich aktuell wie folgt dar:
•
•
momentan: 13 Außendienstmitarbeiter plus 2 Führungskräfte
Beginn der Planungen für eine personelle Erweiterung, sobald die Covid19-Pandemie-Regelungen eine längerfristige Planung zulassen
7. Hintergrund
Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer
Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die
Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.
Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist
der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und
einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt.
Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.
Seite 36 von 38
Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN
geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie
oben beschrieben) weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Im
eng umgrenzten Bereich (hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Fußgängerzone) wurde die Stadt Nürnberg und damit der ADN durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25
im Jahr 2018 ermächtigt, neben der Polizei Ahndungen im fließenden Verkehr durchzuführen.
Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im
Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der
zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen.
Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst
zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und
vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.
8. Fazit
In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des ADN als richtig
und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und
begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen
Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Unterstützer der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen
Dienststellen. Er legt häufig genug die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten
Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.
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Ö 2
Sicherheitsbericht
der
Stadt Nürnberg
2020
Inhaltsverzeichnis
I.
Vorwort ..................................................................................................................................4
II.
Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020 ....................................................................6
1.
Demonstrationen / Kundgebungen ....................................................................................6
2. Umgang mit Critical Mass (CM) ..............................................................................................7
3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen ....................................................8
4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ........................................................................................9
6. Vermüllung ...........................................................................................................................10
7. Betteln ..................................................................................................................................11
8. Lagern im öffentlichen Raum ................................................................................................12
9.Wohnmobilstellplätze .............................................................................................................13
10. Graffiti .................................................................................................................................13
10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................14
11. Runde Tische......................................................................................................................14
11.1 Königstorpassage .............................................................................................................15
11.2 Aufseßplatz .......................................................................................................................16
11.3 Jamnitzerplatz ...................................................................................................................16
11.4 St. Leonhard .....................................................................................................................17
11.5 Norikusbucht .....................................................................................................................18
Fazit Runde Tische ...................................................................................................................19
III.
Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle .......................................................................20
1.
Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020 .......................................................................20
2.
Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen ............................................................20
3.
Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -Auswahl- ............................21
4.
Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ..........................23
4.1. Alkoholgenuss .................................................................................................................23
4.2. Schulschwänzer ..............................................................................................................23
4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns .................23
4.4. Straßenverkehrsrecht ......................................................................................................23
4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung ......................................................................23
4.6. Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen ...........................................................24
5.
Bescheide - Einspruchsquote ..........................................................................................24
6.
Erledigung der Einsprüche...............................................................................................26
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7.
Zusammenarbeit mit externen Behörden .........................................................................26
7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth ...............................................................................26
7.2. Amtsgericht Nürnberg ......................................................................................................27
7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren............................................................................27
7.4. Amtsgericht/Jugendgericht ..............................................................................................28
7.5. Polizeidienststellen ..........................................................................................................28
8.
Stadtinterne Zusammenarbeit ..........................................................................................29
9.
Einnahmen: .....................................................................................................................29
10.
Meldungen an das Gewerbezentralregister......................................................................30
11.
Fazit und Ausblick............................................................................................................31
IV.
Ein Jahr Kommunaler Außendienst in Nürnberg .............................................................33
1.
Einleitung .........................................................................................................................33
2.
Bisherige Leistungen .......................................................................................................33
3.
Reaktionen ......................................................................................................................34
4.
Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .....................................................34
5.
Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..............................................................35
6.
Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen ................................................................35
7.
Hintergrund ......................................................................................................................36
8.
Fazit ................................................................................................................................36
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I. Vorwort
Der vorliegende Sicherheitsbericht setzt sich aus den Teilberichten des Rechtsamts/Zentrale Bußgeldstelle, des Ordnungsamts bzw. der Lagebilder aus dem Arbeitskreis „Sicherheit und Sauberkeit“
(SiSa) und des ADN zusammen und flankiert damit den polizeilichen Bericht, der dem Stadtrat alljährlich die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet vorgestellt wird.
Seit der erstmaligen Vorstellung des städtischen Berichts im RWA 2019 sind einige organisatorische
Änderungen in der Zuständigkeit erfolgt:
Im RWA wurde vereinbart, die städtischen und polizeilichen Sicherheitsberichte aufgrund deren besonderer Bedeutung gemeinsam künfig dem Stadtrat zu präsentieren.
Auf Grundlage des Kooperationsvertrags von CSU und SPD hatte der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2020 zudem die Verwaltung beauftragt, ein Direktorium für Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) zu bilden. Die Bürgerämter Nord/Ost/Süd wurden dem Direktorium
ebenso zugeordnet wie Einwohneramt, Ordnungsamt, Standesamt und ab Mai 2021 das Rechtsamt.
BDR nimmt seitdem an den Sitzungen des Sicherheitsrats und des Arbeitskreises Sicherheit und
Sauberkeit teil und sorgt unter anderem für eine wesentlich engere Vernetzung mit den außerstädtischen Kooperationspartnern in diesen Gremien.
Zum Inhalt: Im Berichtsjahr wurde die Nutzung des öffentlichen Raums geprägt von einer Vielzahl
von Beschränkungen und Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Kraft traten. Diese
wurden bis vor Kurzem (also vor der sog. „Bundes-Notbremse“) insbesondere durch die Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) des Freistaates Bayern geregelt. Die Vielzahl von Vorschriften, deren Inhalt auf Grund der pandemiebedingten Dynamik aber auch Rechtsprechung immer wieder angepasst werden mussten, stellten eine große Herausforderung für alle
Bereiche der Stadtverwaltung, aber eben auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Durch „Corona“ veränderte sich das Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum zum Teil enorm. Gerade der Wegfall einer Vielzahl von Freizeit- und Gastronomieangeboten verbunden mit der Einführung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ließen den Nutzungsdruck auf Grünanlagen und
die öffentlichen Plätze ansteigen. Dies galt erst Recht bei vorübergehenden Lockerungen und/oder
günstigen Witterungsbedingungen: hier drängten zum Teil viele Menschen in die Grünanlagen und
auf weitere attraktive Örtlichkeiten in der Innenstadt, um die „neugewonnene Freiheit“ zu genießen,
zu feiern und wieder soziale Kontakte zu pflegen. Neben der Frage, ab welchem Ausmaß infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu treffen waren, sind dabei die Interessen anderer Nutzergruppen
/ Anwohnerschaft zunächst in den Hintergrund gedrängt worden. Außerdem ließ sich feststellen,
dass insbesondere bei Schließung der Gastronomie eine extreme Verschmutzung der öffentlichen
Grünanlagen zu verzeichnen war – gerade durch „To-Go“-Verpackungen.
Das Jahr beinhaltete für die Sicherheitsbehörden der Stadt Nürnberg die neue Aufgabe der Verfolgung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise der jeweils gültigen
BayIfSMV einerseits; auf der anderen Seite gab es einen hohen Beratungs- und Informationsbedarf
von Bürgerinnen und Bürgern und Gewerbetreibenden. Dies spiegelt sich wider bei den Bußgeldzahlen RA sowie bei den Fallzahlen OA bzgl. Beratung, Auskünften, Sachbearbeitungen und Außendiensten sowie des ADN hinsichtlich zusätzlicher Überwachung/Präsenz vor Ort.
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Corona stellte und stellt damit insgesamt eine nicht unerhebliche Mehrbelastung im täglichen Arbeitsablauf der Dienststellen dar, die ohne ein Mehr an qualifiziertem Personal geschultert werden
musste. Besonders wichtig war dabei eine Vernetzung aller Akteure mit Gh, allen Beteiligten der
Führungsgruppe Katatstrophenschutz und Polizei mit dem Ziel einer schnellen Weitergabe wichtiger
Informationen und gemeinsamer Bewertung neuer Sachverhalte.
Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit - AK SiSa (Mitglieder: Polizei, 2. BM, SÖR, BDR,
ADN, RA/2, Ref. V, BgA) wird von OA geleitet und widmete sich auch in diesem außergewöhnlichen
Jahr wie gewohnt den Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.
Dieses Gremium hat das Ziel, den Rahmen für eine effiziente und strukturierte Zusammenarbeit aller
Sicherheitsakteure im Stadtgebiet zu schaffen, so dass bestehende Sicherheitsstörungen und Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsgefühls koordiniert und gleichermaßen effektiv wie
schnell behoben werden können.
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II.
Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes 2020
Im Folgenden werden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte und Maßnahmenstrategien des
AK SiSa anhand von besonderen Lagebildern aus dem Jahr 2020 dargestellt. Dies beinhaltet nicht
die gesamten Tätigkeitsfelder des OA, sondern kann aus Gründen der Übersichtlichkeit nur schlaglichtartig die wichtigsten Ereignisse aus diesem Bereich skizzieren.
Darüberhinaus kamen auf OA und BDR zahlreiche neue Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit Bewältigung der Corona-Pandemie zu: Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Vollzugs der verschiedenen BayIfSMV und weiterer Vorschriften umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere mussten die Maskenpflichtregelung
und weitere Regelungen, wie zum Beispiel das Verbot der Prostitutionsausübung in Wohnungen an die jeweils gültige BayIfSMV angepasst werden. Allein hierfür waren sechs Allgemeinverfügungen
erforderlich.
Für die Feststellung der Überschreitung des Inzidenzwertes und weitergehender Regelungen sowie das Verbot von Veranstaltungen mit
100 bis 1.000 beziehungsweise 500 bis 1.000 Teilnehmenden waren
jeweils zwei Allgemeinverfügungen notwendig.
Schließlich wurde per Allgemeinverfügung die Aussetzung des
Heizpilzverbots, das Feuerwerksverbot an Silvester und die Erfordernis zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Behördengängen geregelt. Im Eilverfahren wurde das Feuerwerksverbot auf privaten Grundstücken für einzelne Antragsteller vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Das Böllerverbot wurde im RWA vom 14.04.2021
behandelt.
Die Stadt Nürnberg war also allein aufgrund der sich ändernden Bestimmungen beziehungsweise
der anhaltenden Corona-Pandemie aufgefordert, im laufenden Jahr 2020 insgesamt 13 Allgemeinverfügungen in diesem Zusammenhang zu erlassen.
1. Demonstrationen / Kundgebungen
Die Zahl der Demonstrationen stieg auch 2020 kontinuierlich an. Zum einen ist dies zu einem guten
Teil den Demonstrationsanzeigen von Coronamaßnahmen-Gegnern geschuldet, zum anderen aber
auch der Tatsache, dass mit Fortdauern der Pandemiebeschränkungen immer mehr „klassische
Demonstrationsveranstalter“ keinen Grund mehr sahen, ihre Anzeigen beziehungsweise Versammlungen pandemiebedingt auszusetzen.
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Demonstrationsanzeigen:
2018: 437
2019: 524
2020: 621
Bedingt durch die sehr öffentlichkeitssensible und auch rechtlich anspruchsvolle Thematik erwies
sich eine Vielzahl von Versammlungsanzeigen insbesondere von Coronamaßnahmen-Gegnern als
so problematisch, dass zum Teil mehrstündige Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern, der
Polizei und OA sowie weiteren beteiligten Behörden zur Vorbereitung versammlungsrechtlicher
Maßnahmen geführt werden mussten. So kam es 2020 auf Grund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben bzw. befürchteter Verstöße hiergegen zu mehreren Versammlungsverboten. Die versammlungsrechtliche Bewertung war insofern nicht mit den Vorjahren zu vergleichen, in denen ein Verbot
auf Grund der grundgesetzlich geschützten Freiheiten nur sehr selten ausgesprochen werden
konnte bzw. musste.
Zu einer starken quantitativen Zunahme kam also auch noch eine qualitative und somit wesentlich
aufwändigere Verfahrenskomponente hinzu, zumal auf Beschränkungen häufig mit Klagen und Anträgen reagiert wurde.
Neue Versammlungsformen wie das auf längere Dauer angelegte Klimacamp, Auto- und Motorradkorsos, Fahrradversammlungen oder Demonstrationen mit besonderen Interaktionen stellen die
Versammlungsbehörde ebenfalls vor neue und zeitintensive Herausforderungen: Interessen Dritter
wie die von Gewerbetreibenden, Anwohnerschaft oder anderer Verkehrsteilnehmenden, die auf
Grund der höheren Intensität, Dauer oder Platzansprüche der Demos mittlerweile stärker betroffen
sind, müssen immer wieder einbezogen und neu austariert werden.
2. Umgang mit Critical Mass (CM)
Der Umgang mit der Fahrradbewegung CM gestaltete sich im Corona-Jahr 2020 zusehends schwieriger, da es auch hier aus Gleichbehandlungsgründen galt, infektionsschutzrechtliche Bestimmungen durchzusetzen und für die Teilnehmenden, Verwaltung, Polizei und die restlichen Verkehrsteilnehmenden eine rechtlich gesicherte Grundlage und damit eine erhöhte Verkehrssicherheit herzustellen. Diese konnten – anders als bei angezeigten Demonstrationen – aber keinem Versammlungsleiter als Beschränkungen auferlegt werden, da CM gerade nicht als Demonstration firmieren
wollte. Bei einer Ausfahrt im Juli 2020, die untersagt bzw. vor Ort durch die Polizei unterbunden
wurde, erhielt CM starke Aufmerksamkeit in den Medien, da die behördlichen/polizeilichen Maßnahmen seitens der Teilnehmenden und Unterstützenden heftig kritisiert wurden. Der Gesamtkomplex
wurde im RWA vom 16.09.2020 behandelt. Ordnungsamt und Polizei sehen in den zwischenzeitlich
geführten Gesprächen und in den bisherigen Abläufen der monatlichen CM eine gute Grundlage für
eine weitere Verständigung, um CM künftig rechtlich und polizeilich abgesichert durchführen zu können.
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3. Ansammlungen rund um Gastro-Betriebe / in Grünanlagen
Gerade in den Sommermonaten kam es an den Wochenenden in mehreren Bereichen der (damals
vorübergehend erlaubten) Gastronomie zu erhöhten kritischen Ansammlungen von Publikum im Außenbereich, vor allem außerhalb der zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen. Betroffen hiervon waren vor allem der Köpfleinsberg, Tiergärtnertorplatz und die Hallerwiese. Zur Entzerrung der
Menschenmengen erarbeitete die Verwaltung gemeinsam mit Polizei und den jeweils betroffenen
Betriebsinhabern individuelle Konzepte, um die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften im Umfeld
sicherzustellen. Dies beinhaltete neben dem kostenintensivem Einsatz von Security zur gezielten
Ansprache des Publikums die zeitweise Absperrung von Örtlichkeiten und Verbesserung von Hygienekonzepten zur Durchsetzung der Abstandsregelungen. Zugleich wurden die zugelassenen Außenbewirtschaftungsflächen durch die Verwaltung erweitert, um auch hier eine Entzerrung der Besuchergruppen zu schaffen. SÖR stellte groß dimensionierte Pflanzenkübel zur Verfügung, die den
Tiergärtnertorplatz ebenfalls auflockerten. Die Maßnahmen wurden konsequent in enger Abstimmung mit der Polizei umgesetzt, so dass es im Umfeld dieser Betriebe zu keinen nennenswerten
Verstößen kam.
Grundsätzlich stellte die Abgabe von alkoholischen Getränken „to go“ einer der Gründe dar, die für
Menschentrauben an den beliebten Örtlichkeiten sorgten. Aus diesem Grunde wurden entsprechende Verkaufsverbote gegenüber verschiedenen Betrieben erteilt.
Nachdem auch ab Herbst Gastronomiebetriebe wieder geschlossen, die Abgabe von Speisen und
Getränken zur Mitnahme aber gesetzlich weiterhin erlaubt war, bildete der Verkauf von Glühwein
und anderen alkoholischen Getränken „to go“ auch kurz vor der Weihnachtszeit einen Anziehungspunkt für Menschengruppen. Um verbotene Ansammlungen und Szenarien wie diese zu vermeiden,
wurde die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken per Allgemeinverfügung im gesamten
Stadtgebiet ganztägig untersagt.
Auch die städtischen Grünanlagen, insbesondere die neu gestalteten Uferbereiche des Wöhrder
Sees, entwickelten sich im Laufe des Sommers 2020 zu Party-Hotspots mit größeren Ansammlungen von Menschen, die auf Grund hohen Alkoholkonsums deutlich enthemmt waren. Hier gingen
sowohl die Polizei als auch der ADN mit viel Fingerspitzengefühl auf die Nutzer/-innen zu und klärten
zunächst über die Risiken bei Unterschreiten der Mindesabstände und dem Zusammentreffen zu
vieler Personen, also Verstößen gegen das jeweilige Kontaktverbot auf. In hartnäckigen Fällen
mussten hier aber auch Bußgeldanzeigen, auch wegen des in Grünanlagen verbotenen Alkoholkonsums, erstattet werden. Darüber hinaus leuchtete die Polizei einzelne Bereiche an den Ufern aus.
Zur Entzerrung der Ballung von Menschenmengen konnten neue Veranstaltungs- und Gastroformate wie Pop-Up-Biergärten, Autokinos, „Sommer in der Stadt“ der Schaustellerbetriebe und viele
weitere Veranstaltungen erfolgreich beitragen, ebenso die Erweiterung der Außenflächen auf die
Parkbuchten.
Sobald die Pandemiesituation dies zulässt, muss mit einer extremen Steigerung bei den Anfragen
der betroffenen Betriebe gerechnet werden, sei es im Hinblick auf Außengastronomie oder bei Hygienekonzepten für Innengastronomie einschließlich eventuell möglicher Veranstaltungen. So nachvollziehbar der Nachholbedarf auf Seiten der Veranstaltenden, Gastronomen und einem Großteil
der Gesellschaft ist, dürfen dabei Interessen der Nachbarschaft hier nicht vernachlässigt werden.
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4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Auch der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum kann das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen und ist somit Gegenstand des AK SiSa. Bei dem Konsumverhalten
treten typischerweise negative Begleiterscheinungen wie Störungen von Passanten/-innen oder Anwohnern/-innen auf, z.B. durch wildes Urinieren, Lärm, Unrat, Glasscherben, offene Streitereien,
Pöbeleien oder Beleidigungen. Aber vor allem Straftaten wie Körperverletzungsdelikte werden im
öffentlichen Raum häufig durch alkoholisierte Täter begangen.
Mit Beschluss des Stadtrats am 21.10.2020 wurde die städtische Alkoholverbotsverordnung rund
um den Nürnberger Hauptbahnhof um vier Jahre verlängert mit dem Ziel, die Zahl der alkoholbedingten Straftaten und Ordndungswidrigkeiten im dortigen Bereich zu minimieren bzw. den Rückgang derselben auf dem aktuellen Niveau (also vor 2016) zu halten.
Pandemiebedingt wurde der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum abermals duch die BayIfSMV
verschiedentlich eingeschränkt, um so Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu vermeiden, die – enthemmt von Alkohol – nicht mehr willens oder in der Lage sein könnten, die Infektionsschutzregelungen einzuhalten. So wurde der Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen,
zunächst zeitlich auf die Abendstunden, mittlerweile ganztägig, mittels Allgemeinverfügung der Stadt
Nürnberg verboten.
5. Tuning- bzw. Poserszene
Die Tuning- und Poserszene beschäftigt die Verwaltung und Polizei bereits seit Jahren, und machte
ein eng abgestimmtes Einschreiten erforderlich. In den letzten Jahren hat sich die Szene insgesamt
verändert. Es erfolgte ein – wohl auch auf Grund minimierter Freizeitangebote im Jahr der Pandemie
verursachter - Wandel hin zur Partyszene: 60 % Partyszene - 20 % Autoposer - 20 % Tuningszene.
Die Tuningszene war am Anfang der Saison stärker vertreten. Hochwertig getunte Fahrzeuge bilden
mittlerweile aber nur noch einen sehr kleinen Anteil ab. Maßgeblich nehmen Serienfahrzeuge der
Party- und Eventszene sowie hochwertige Serienfahrzeuge der Autoposerszene teil.
Ende Juni 2020 wurde „the_spot_nurnberg“ als Instagramcommunity mit bis zu 16.100 Abonnenten,
gegründet. Es wurden wöchentlich an Samstagen in den späteren Abendstunden sog. „Spots“ bekannt gegeben, welche dann die jeweiligen Teilnehmer anfuhren.
Besonders auffällig waren – auch wegen des hohen Verschmutzungsgrades die Treffen an der
Steintribüne. Die Fahrzeuge konnten der Tuning- und Poserszene zugeordnet werden. Polizeiliches
Einschreiten wurde jedoch überwiegend durch die parallel anwesende Partyszene, die Alkohol konsumierte, provoziert.
An den Treffen nahmen einschließlich schaulustiger Dritter bis zu 1.800 Personen mit bis zu 1.000
Fahrzeugen teil.
In der Innenstadt Nürnberg beschäftigt die Poserszene die Polizei ganzjährig. Hier stellen starkes
Beschleunigen, Lärmemissionen und unnützes Hin- und Herfahren die Kernpunkte dar.
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Aufgrund der Corona-Pandemie war das Durchführen von Veranstaltungen grundsätzlich untersagt.
Eine Ausnahmegenehmigung konnte, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Veranstalter, nicht vorgewiesen werden, wäre aber auch nicht erteilt worden.
Durch die teils hohe Anzahl an Teilnehmenden und nur geringen Abstände zwischen den Personen
bestand eine erhöhte Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus.
Maßnahmenübersicht
Absperrungen der Parkplätze, Änderung der Beschilderung an den Hot-Spots / Straßensperrungen/Durchfahrts-/Parkverbote (Tiergarten, Steintribüne, Meistersingerhalle)
Platzverweise
Lautsprecherdurchsagen
Geschwindigkeitsmessungen
Technische Kontrollen
Konsequente Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Verfolgung von Falschparkern, insbesondere im Bereich von Rettungswegen
Anschreiben und Beratung der Verfügungsberechtigten der frequentierten Grundstücke.
Zahlreiche Grundstückseigentümer haben daraufhin die Beschilderung geändert oder Sperrmaßnahmen durchgeführt, soweit dies technisch möglich war. Insbesondere konnte bei einigen Grundstücken, die von mehreren Firmen genutzt werden, keine Sperrung erfolgen, da
diese auch nachts zugänglich sein mussten (Fitness-Studios, Gaststättenbetrieb).
Regelmäßiger Austausch über Entwicklungen.
Die Polizei registrierte in der Zeit vom 20.06.2020 bis 19.09.2020 insgesamt 38 angefahrene Orte in
Nürnberg mit bis zu 1.000 Fahrzeugen und 1.800 Personen. Ende August stellte sich aufgrund der
hohen Kontrolldichte ein Verdrängungseffekt ins Umland ein.
Die Entwicklung in der Zukunft wird seitens der beteiligten Stellen genau beobachtet und bereits
vor Saisonbeginn wird ein gemeinsames Treffen zur Verabredung neuer erforderlicher Maßnahmen durchgeführt.
6. Vermüllung
Insbesondere in den öffentlichen Grünanlagen, aber auch an anderen Orten mit einer hohen Besucher/-innen Frequenz ist eine Zunahme der Vermüllung von 5300 Kubikmeter auf 6000 Kubikmeter festzustellen. Auch
hier schlug der „Corona-Effekt“ durch: To-go-Verpackungen von Flaschengebinden bis hin zu Pizzakartons und Hausmüll, der daheim auf Grund
von Home-Office und –Schooling vermehrt anfiel und nicht mehr ordentlich
entsorgt wurde. Besonders starke Vermüllung war an einzelnen Örtlichkeiten wie beispielsweise im Pegnitztal-West, der Wöhrder Wiese mit Norikusbucht oder im Marienbergpark festzustellen. Zunächst kann auf derar-
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tige Zustände nur mit Reinigung der Örtlichkeit durch die Behörden reagiert werden, was bei entsprechenden Anzeigen aus der Bevölkerung durch SÖR bzw. ASN zeitnah geschieht. Die hierfür
anfallenden – zum Teil nicht unerheblichen – Kosten verbleiben bei der Stadt.
Präventive Maßnahmen können z.B. die Abgitterung einzelner Unterführungen (so geschehen am Frankenschnellweg), das Aufstellen
besonderer Müllbehältnisse, zum Beispiel für Pizzakartons, oder die
Installation von Müllsäulen, die der Verdeutlichung der Müllmenge
und damit Sensibilisierung der Parkbesucherinnen und -besucher
dienen, sein. Ob diese Maßnahmen zusammen mit einer stärkeren
Präsenz durch Ordnungskräfte, wie Polizei, Sicherheitswacht, ADN,
NOA, Parkaufsicht oder private Sicherheitsdienste und sogar durch
die Reiterstaffel der Polizei zu einem veränderten Wegwerfverhalten
führen, bleibt abzuwarten.
In einzelnen Gebieten wurde und wird die Abfallberatung durch ASN
stark intensiviert (z.B. St. Leonhard, Ottostraße). Aktionen wie „kehrd
wärd“, die auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sauberkeit
und den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfall abzielen, können mittelfristig zusätzlich zu einem veränderten Verbraucherverhalten führen.
7. Betteln
Der Sachstand zum Betteln im öffentlichen Raum wurde in der Sitzung des RWA vom 12.02.2020
ausführlich dargestellt. Im Gegensatz zum stillen Demutsbetteln, welches dem Gemeingebrauch
entspricht und ohne Weiteres zulässig ist, wird aggressives und organisiertes bzw. betrügerisches
Betteln von den Sicherheitsbehörden konsequent verfolgt und geahndet. Die Situation und die Erscheinungsformen im Bereich des Bettelns werden von den Sicherheitsbehörden regelmäßig gemeinsam bewertet und Verfahren zur Vorgehensweise abgestimmt. Nach den polizeilichen Statistiken und Ergebniswerten der Bußgeldstelle hat das Phänomen in den letzten Jahren nicht zugenommen. Die vollständige Sitzungsvorlage kann im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der
Stadt Nürnberg abgerufen werden.
Jährlich lädt im Frühjahr, vor Beginn der „Bettelsaison“, das Ordnungsamt zu einem Jour-fixe mit der
Polizei, dem LA und dem ADN, in dem ein Austausch der gegenseitigen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr stattfindet. Der Jour-fixe kann bei besonderen Problemlagen
auch unterjährig jederzeit einberufen werden.
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8. Lagern im öffentlichen Raum
Die Mitglieder des AK SiSa haben in Bezug auf das Lagern im öffentlichen Raum eine abgestufte
Vorgehensweise festgelegt. Grundsätzliches Ziel ist es, die Entstehung von Lagern zu vermeiden.
Dieses Ziel zu erreichen, ist jedoch nicht immer einfach. Das Aufstellen von Schildern mit dem Piktogramm „Campieren verboten“ an traditionell stark frequentierten Lagerstätten, wie zum Beispiel
dem Grünstreifen zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, konnte die Lagerbildungsfrequenz ebensowenig verringern, wie die konsequente Räumung von Lagern, bei denen eine extrem
hohe Verschmutzung wahrgenommen wurde. Festzustellen ist hierbei, dass neben den traditionellen Nutzern/-innen, die Mehrzahl der zu räumenden Lager von Osteuropäern /-innen angelegt wird,
über deren Zuzug und Verbleib nach einer Räumung nur wenig bekannt ist. Nicht nur die Sprachbarriere, sondern auch das Misstrauen gegenüber den Behörden und die Tatsache, dass die Lagernutzer/-innen nur selten an ihren Lagern anzutreffen sind, machen eine Nachverfolgung der
Wege schwer.Es ist anzunehmen, dass zahlreiche Nutzer/-innen der Lager dem Bettelmilieu zuzuordnen sind.
Im Berichtsjahr wurde die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der Lagerbetreuung
und gegebenenfalls –Räumung weiter vertieft:
Erlangt der AK SiSa Kenntnis von einem bestehenden Lager geht zunächst die Sozialarbeit bzw.
Streetwork vor Ort, um die „Bewohner/innen“ über Notschlafplätze und Hilfsangebote aufzuklären.
Diese wurden beim ersten Lockdown räumlich erweitert, indem eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft
zusätzlich Platz für 100 Personen schuf. Weiterhin ist dort mittlerweile auch der Tagesaufenthalt
möglich.
Falls das Lager daraufhin nicht aufgegeben wird, wird im AK SiSa abgewogen, ob die Örtlichkeit
behördlich geräumt werden soll oder (vorläufig) geduldet werden kann.
Kriterien hierfür sind u.a. der Zustand und die Lage des Lagers sowie das Verhalten der „Bewohner/innen“. Lässt die konkrete Situation vor Ort eine Duldung nicht vertretbar erscheinen, wird (nach
vorheriger Einbindung von Ref. V und Information der „Bewohner/-innen“) die Räumung durch SÖR
(sowie bei Bedarf Polizei und Sozialbehörden) sowie die anschließende Reinigung der betroffenen
Flächen durch SÖR veranlasst. In Einzelfällen stehen bei der Räumung Mitarbeitende des ASN und
OA vor Ort zur Unterstützug bereit. Die Örtlichkeit wird im Nachgang weiterhin durch den ADN und
/ oder SÖR gegebenenfalls regelmäßig kontrolliert.
Müssen Lager durch die Stadt aufgelöst werden, ist dies
regelmäßig mit besonderen Problemen verbunden. Die
Verwaltungsinstrumente Zwangsgelder, Ersatzzwanghaft, Bußgelder, Erzwingungshaft und Sicherstellungen
sind häufig wirkungslos, da die lagernden Personen
meist mittellos sind und auch kürzere Haftaufenthalte
wegen Nichtzahlung des Zwangsgeldes oder Bußgeldes
diese Personen nicht abschrecken. Das Aufräumen der
oft verdreckten und unhygienischen Lager erfordert einen hohen Personal- und Kostenaufwand, der von der
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Stadt Nürnberg zu tragen ist. Zudem werden geräumte Lagerstätten häufig nach der Räumung von
neuen Personen wieder eingerichtet.
Neben vereinzelten „Platten“ im und um den Stadtgraben machten im Berichtsjahr vor allem die
wiederkehrenden Lager zwischen den Trassen des Frankenschnellwegs, bei denen regelmäßig eine
extreme Belastung mit Unrat und Fäkalien festzustellen war, trotz der hohen Überwachungsdichte
Probleme.
N
Weitere häufige Örtlichkeiten von Lagern sind Unterführungen (Köpa), U-Bahn- Verteiler (Plärrer /
Rondell und U-Bahn-Verteiler), Grünanlagen und Dickichte an Straßen, oder Brücken (TheodorHeuss-Brücke, Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke, Schwabacher Str. / Frankenschnellweg, Franz-Josef-Strauß-Brücke). Insbesondere für die KöPa wurde im Rahmen des SiSa vereinbart, dass einzelne Übernachtungen an besonders kalten Wintertagen geduldet werden.
Lagern auf Privatgrund hingegen werden nicht von der Stadt geräumt. Dorthin (z.B. Arkaden) wichen
vereinzelt Lager aus.
9.Wohnmobilstellplätze
Im Nürnberger Stadtgebiet gibt es am Marienbergpark, am Dutzendteich und an der Dr.-GustavHeinemann-Straße offiziell zugelassene Wohnmobilstellplätze. Diese dürfen ausschließlich von
Wohnmobilen, nicht aber auch von Wohnwägen, Anhängern oder Kastenwägen genutzt werden.
Die maximale Aufenthaltsdauer ist dort jeweils auf drei Tage begrenzt. Diese Vorgabe wird jedoch
immer wieder von Dauercampern/-innen, die vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum stammen,
nicht eingehalten bzw. ignoriert. Problematisch sind hierbei insbesondere Lärm und Müll, der durch
die unerlaubte Nutzung zusätzlich vor Ort produziert wird und der häufig Anwohnerbeschwerden
hervorruft. Zusätzlich verlieren die Plätze so an Attraktivität für Städtereisende, die im Wohnmobil
übernachten wollen.
ADN kontrolliert bei Beschwerden vor Ort und fordert die Bewohnenden zur Entfernung des Wohnmobils bzw- wagens nach angemessener Frist auf. Die Polizei unterstützt sodann vor Ort; Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass so keine dauerhaften Erfolge erzielen können, da die betreffenden Personen meist kurze Zeit später wieder an einem der anderen Wohnmobilstellplätze oder
an einem anderen Standort aufschlagen.
Derzeit wird geprüft, die Infrastruktur der vorhandenen Wohnmobilplätze zu verbessern bzw. eine
zentrale Örtlichkeit hierfür aufzubauen.
10. Graffiti
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2004 festgelegt, dass Graffiti-Schmierereien
an städtischen Gebäuden nicht mehr automatisch beseitigt werden.
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Festgelegt wurde, dass zukünftig “normale“ Schmierereien belassen werden und nur noch Parolen
mit politischen oder rassistischen Aussagen beseitigt werden. Zuletzt wurde hierüber im RWA im
Jahr 2010 berichtet.
Dies gilt nur für öffentliche Gebäude. Bei Bauten in Privateigentum
ist der jeweilige Verfügungsberechtigte verantwortlich, ob und in
welchem Umfang er Graffiti beseitigen lässt. Lediglich strafbewehrte Graffiti (z.B. Hakenkreuze) müssen von Privateigentümern
entfernt werden. Weigert sich ein Eigentümer, so erlässt OA eine
entsprechende Anordnung. Oftmals werden aus Kostengründen
und um neue Schmierereien zu vermeiden, diese nicht entfernt,
sondern soweit modifiziert, dass der ursprüngliche Zustand nicht
mehr zu erkennen ist.
Seit dem Jahr 2020 ist eine kontinuierliche Zunahme von Graffiti
im Stadtgebiet zu verzeichnen. Einen großen Teil machen seitdem die Parolen der „Querdenker“
aus, aber auch die Graffiti der Ultras (UN 94) haben sich vermehrt.
10. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum
Das Themenfeld des öffentlich wahrnehmbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln betrifft geltendes
Strafrecht und ist daher vorrangig dem polizeilichen Aufgabenfeld zuzuordnen. Betäubungsmitteldelikte haben jedoch, insbesondere was die „sichtbaren Begleiterscheinungen“ wie Spritzenfunde
im öffentlichen Raum, für Dritte wahrnehmbare Anbahnung von Drogenhandel oder die örtliche Häufung von Betäubungsmitteldelikten betrifft, eine erhebliche negative Auswirkung auf das subjektive
Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund wird dieser Aspekt auch im AK SiSa – wenn auch nur im Zusammenhang
mit anderen ordnungsrechtlichen Problemfeldern - an bestimmten Örtlichkeiten behandelt.
Im Berichtsjahr wurden für verschiedene Örtlichkeiten, wie zum Beispiel Parkhäuser im Umgriff des
Hauptbahnhofs, dem Plärrer (öffentliche Toilette), am Friedrich-Ebert-Platz oder dem Hauptbahnhof
(Königstorpassage) eine verstärkte Präventionsarbeit der Drogenhilfe und eine Intensivierung der
Überwachung durch die Polizei vereinbart.
11. Runde Tische
Treten in einem eng umgrenzten Raum vielschichtige Problemstellungen auf, die die Zuständigkeit
mehrerer Dienststellen und/ oder weiterer Handlungspartner betreffen, wird ein Runder Tisch initiiert,
dessen Leitung in der Regel von OA übernommen wird. Beteiligt werden normalerweise Anwohnerinnen und Anwohner, die jeweiligen Bürgervereine sowie betroffene Dienststellen und Organisationen. Ziel ist es hierbei, ein umfassendes Lagebild zu gewinnen, auf dieser Grundlage verschiedenste
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Maßnahmen festzulegen und zu koordinieren, in einer gemeinsamen Handlungsstrategie zusammenzuführen und schließlich auch erzielte Erfolge zu evaluieren. Dabei werden regelmäßig Maßnahmen aus den Themenfeldern „Gestaltung / bauliche Maßnahmen“ (z.B. Beleuchtung, Durchfahrtssperren), „Sicherheit und Sauberkeit“ (z.B. Bestreifung durch ADN, Aufnahme in das Tätigkeitsfeld des ZV KVÜ, Bestreifung durch Sicherheitswacht, NOA Parkaufsicht, Sonderreinigungen
durch SÖR/ ASN, regelmäßige Abfallberatungen) und „soziale Ansprache“ (verstärkter Einsatz von
Streetwork, nachbarschaftsbildende Maßnahmen wie Feste, Kulturveranstaltungen) geprüft und eingeleitet.
Durch das Instrument des Runden Tisches wird für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz hinsichtlich der einzelnen Verfahrensschritte geschaffen. Als Beteiligte werden neben den genannten
städtischen Dienststellen (OA, SÖR, ASN, LA, Suchtbeauftragte, StPl, Vpl, Ref V, ADN) weitere
Stellen wie ZV KVÜ, VAG, NOA, Quartiersmanagement, aber vor allem auch Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sowie die Bürgervertretungen in Form der Bürgervereine sowie die Polizei einbezogen. Hierbei spielt die Vernetzung der einzelnen Akteure sowie die Kenntnis des Gestaltungsrahmens der Teilnehmenden an den Runden Tischen eine große Rolle. Insgesamt handelt
es sich bei diesen Projekten um Prozesse, die normalerweise einem stetigen Wandel und einer
stetigen Veränderung unterliegen. Oftmals ändern sich die Akteure/-innen, die ein Beschwerdeaufkommen verursachen, ebenso wie die Stakeholder, die an den Runden Tischen wesentlich zum
Gelingen einzelner Aktionen beitragen.
In Zeiten der Pandemie können Runde Tische nur unter erschwerten Bedingungen (Open-Air, Begrenzung der Teilnehmerzahl) stattfinden. Oftmals musste deshalb bei Problemlagen auf bilaterale
Gespräche, die nicht immer persönlich stattfinden können, ausgewichen werden.
11.1 Königstorpassage
Der erste Runde Tisch Königstorpassage wurde bereits Ende des Jahres 2015 auf Betreiben der
Stadtreklame initiiert. Hintergrund war die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in der Königstorpassage, verursacht durch eine Gemengelage unterschiedlicher Personengruppen aus verschiedensten Szenen (Alkohol, Obdachlosen, Kräutermischungs- und Betäubungsmittelszene, Geflüchtete usw.). Insbesondere durch deren quantitative Zunahme entstand nach Auffassung aller
betroffenen Stellen behördlicher Handlungsbedarf. Da sich die Problematik als besonders vielschichtig und komplex darstellte, wurde die Arbeit des Runden Tisches in den Unterarbeitsgruppen
Infrastruktur, Aktion und Prävention fortgesetzt. Durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen (repressive Maßnahmen, bauliche und gestalterische Ansätze, verstärkte Streetworkarbeit)
konnte die Situation maßgeblich verbessert werden, so dass die Unterarbeitsgruppen zurzeit nur
noch anlassbezogen tagen. Zur Arbeit des Runden Tisches und Unterarbeitsgruppen wird auf die
ausführliche Darstellung in der RWA-Vorlage vom 30.11.2016 verwiesen.
Neben Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) wurden bei Intensivtätern/-innen,
in der Regel auf Antrag der Polizei, Betretungsverbote ausgesprochen und in Einzelfällen auch
Zwangsmittel angewendet. Die ausgesprochenen Betretungsverbote erleichtern es der Polizei wesentlich, gegen die Betroffenen Platzverweise auszusprechen. Bußgeldbescheide münden in vielen
Fällen in Vollstreckungshandlungen und in der Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel.
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Insgesamt erließ das Ordnungsamt im Jahr 2020 für den Bereich der Königstorpassage 15 Betretungsverbote und stellte auf dieser Grundlage fünf Mal das Zwangsgeld fällig. Von Seiten des
Rechtsamts wurden weiterhin 713 Bußgeldbescheide nach der Alkoholverbotsverordnung erlassen.
Auch in diesem Bereich zeigen die Schließung von Betrieben in Zeiten des Lockdowns sowie die
verchiedenen Kontaktsperren klare Auswirkungen. Eine abschließende Auswertung der Kriminalitätsentwicklung um den Nürnberger Hauptbahnhof ist derzeit in Vorbereitung. Über diese wird im
laufenden Jahr im RWA berichtet werden.
11.2 Aufseßplatz
Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aus einer massiven
Beschwerdelage von Anliegern heraus durch OA im Jahr
2015 initiiert. Anwohner/-innen zeigten sich besorgt um
die Zukunft des Platzes nach der Schließung des Kaufhofs sowie um die dortige Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Diese Verunsicherung wurde verstärkt durch
eine regelmäßige Präsenz der Alkoholikerszene, starke
Verschmutzungen und Spritzenfunde insbesondere auf
der öffentlichen Toilette sowie regelwidrigem Autodurchgangsverkehr durch die Fußgängerzone.
Die im Rahmen des Runden Tisches identifizierten Themen wurden von Polizei und Stadtverwaltung
aufgegriffen und auch über das Gremium des AK SiSa unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation initiiert, die bis heute fortgeführt werden.
Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen konnten im Berichtsjahr nur am 14.01.2020 und am 19.10.2020 Runde Tische als
Präsenzveranstaltung stattfinden.
Besonders zu vermerken ist, dass seit November 2020 der Abriss des Kaufhof begonnen hat. Dies
führte nicht nur zu einer massiven Verkleinerung der auf dem Platz nutzbaren Fläche, sondern auch
bereits zu Beginn zu ersten Beschwerden, die jedoch von der Baufirma abgestellt werden konnten.
Welche exakten Auswirkungen der Abriss und der Neubau in Zukunft auf das Problemklientel haben
werden, bleibt abzuwarten.
11.3 Jamnitzerplatz
Erstmalig tagte am 04.05.2015 der Runde Tisch Jamnitzerplatz. In der Ausgangssituation beschrieben Anwohnerinnen und Anwohner eine wachsende Trinkerszene am Platz mit allen Nebenerscheinungen, wie wildes Urinieren, Vermüllung, Ruhestörungen etc. Auch hier wurde zunächst ein polizeiliches Lagebild abgerufen, das dann durch Beobachtungen von Anwohnern/-innen, des SÖR, der
Streetwork und den Zahlen des Rechtsamtes zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ergänzt wurde.
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Ausführungen zur damaligen Situation sowie dem planungsrechtlichen Hintergrund im Umfeld des
Jamnitzerplatzes können der RWA-Vorlage vom 16.09.2015 sowie der Vorlage für den Stadtplanungsausschuss zum Thema Gentrifizierung am 17.09.2015 entnommen werden.
Vor dem Hintergrund zweier Polizeieinsätze im Juni und
Juli 2019 am Jamnitzerplatz, bei denen es zu Auseinandersetzungen von Autonomen mit der Polizei kam, forderte die Stadt Nürnberg die Bevölkerung auf, Rücksicht
aufeinander zu nehmen und Sicherheit und Ordnung
nicht zu stören. Polizei und ADN sind verstärkt bzw. regelmäßig vor Ort. Auch im Berichtsjahr kam es zu einzelnen Auseinandersetzungen mit Autonomen, die aber weder die Quantität noch die Qualität des Vorjahres aufwiesen.
Der Jamnitzerplatz wurde Mitte der 1980er Jahre errichtet. Seither haben sich die unterschiedlichsten Gruppierungen und Bürgerinnen und Bürger den Platz „angeeignet“. Doch unübersehbare Gebrauchsspuren
kennzeichnen den Ort seit längerem. Die beschlossene Umgestaltung des Platzes, bei der die Polizei präventiv beteiligt wurde und bei der eine breite Bürgerbeteiligung stattfand, wird aufgrund der
erforderlichen Ausschreibungen und der Erstellung von Lastenheften in 2021 beginnen.
Im Berichtsjahr tagte der Runde Tisch insgesamt dreimal (05.03.2020, 25.08.2020, 09.09.2020),
wobei unter anderem mehrere Mitglieder verschiedener Stadtratsfraktionen anwesend waren. Aufgrund der Beschwerdelage um den Platz, die sich mit fortschreitender Jahreszeit verstärkte, lag
insbesondere die Reflexion der Polizeiarbeit im Mittelpunkt des Interesses.
Aufgrund ihres Verhaltens auf und um den Platz wurden gegen zwei Intensivtäter Betretungsverbote
erteilt. Diese erleichtern es der Polizei erheblich, im Falle des Auftretens auf dem Platz, Platzverweise auszusprechen.
Über die Lage auf dem Jamnitzerplatz wird im laufenden Jahr im RWA berichtet werden.
11.4 St. Leonhard
Der Runde Tisch St. Leonhard wurde bereits im Jahr 2016 initiiert und gab den Anstoß für verschiedene behördliche Maßnahmen in diesem Stadtviertel, die die dortige Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl stärken sollten, u.a. Einsatz eines Mediatorenteams mit der Zielsetzung, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Anwohnern/-innen zu verbessern.
Über die Lage in St. Leonhard wurde am 18.09.2019 im RWA berichtet. Auf die Vorlage hierzu wird
verwiesen.
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Im Berichtsjahr wurde pandemiebedingt nur ein Runder
Tisch durchgeführt. Dieser wurde unter strikter Teilnehmerbegrenzung am 06.08.2020 abgehalten, nachdem
zuvor zuletzt am 18.12.2019 ein Treffen stattfand.
Als Ersatz für die fehlenden Zusammenkünfte fanden anlassbezogen Treffen mit einem der Stakeholder statt, der
regelmäßig über die Entwicklung der Lage in der
Schweinauer Straße berichtet. Diese werden jeweils mit
den Erkenntnissen der Polizei und anderer Beteiligter,
wie zum Beispiel dem ASN abgeglichen und gegebenenfalls Einzelmaßnahmen angestoßen. Gleichzeitig wurde
die Vernetzung mit dem Stadtteilsarbeitskreis und dem
Quartiersmanagement intensiviert, da die Interessenlagen sich überschneiden beziehungsweise ergänzen.
Insgesamt zeigt sich die Lage stark veränderlich, das
heißt die „Störergruppen“ sind in ihrem örtlichen Auftreten durchaus dynamisch und verteilen sich jetzt zunehmend auf drei Problemorte (Villa Leon, Skateranlage Pferdemarkt, Schweinauer Straße), die durch den Runden Tisch nicht alle drei abgedeckt
werden können. Gleichzeitig sind auch die Gruppenzusammensetzungen nicht einheitlich und es
zeigt sich in der Schweinauer Straße vermehrt das Auftreten einer Gruppe älterer Menschen (in
Abgrenzung zu den Jugendlichen), die sich nicht (Corona-)rechtskonform verhält und ihren Ursprung
wohl im Umfeld einer der derzeit geschlossenen Gaststätten haben dürfte.
Die Lage wird weiterhin verfolgt. Für 2021 ist ein erster Runder Tisch geplant, der wohl als OnlineBesprechung stattfinden wird.
11.5 Norikusbucht
Aufgrund starker Beschwerden aus der Anwohnerschaft
des Norikus und der nebenliegenden Bebauung wurde
am 15.10.2020 ein Runder Tisch abgehalten, in dem die
Anrainer ihre Probleme vortrugen und die Beschwerdelage ausführlich darstellten.
Durch die Neugestaltung der Badebucht und die extreme
Nutzung auch der dem Seeufer gegenüber liegenden
Grünanlagen während der Corona-Lockerungen im
Sommer, trat hier für die Anwohner/-innen eine völlig
neue Situation in einer bisher nicht dagewesenen Art und
Dimension auf.
Aufgrund des freien Zugangs zum öffentlichen Raum für jedermann müssen seitens der Anwohner/innen natürlich grundsätzlich auch Belästigungen in einem zumutbaren Umfang hingenommen werden. Die Problemlösungsansätze für darüber hinausgehende Beschwerden wurden von den Beschwerdeführenden nicht als kurzfristige Maßnahmen gewünscht oder gesehen, sondern als lang-
Seite 18 von 38
fristiger Prozess erkannt, dessen Einzelmaßnahmen immer wieder evaluiert werden müssen. Verabredet wurde, dass die Verwaltung und die Polizei ein gemeinsames Maßnahmenpaket schnüren,
dass dann rechtzeitig vor Beginn der „Badeaison“ 2021 vorgestellt wird.
Hierzu fand im laufenden Jahr 2020 eine Besprechung statt, die jedoch noch nicht zu einem umfassenden und damit als akzeptabel bzw. angemessen anzusehenden Maßnahmenpaket führte. Die
internen Verhandlungen werden daher im laufenden Jahr fortgefürt und das Ergebnis in einem erneuten Runden Tisch vorgestellt.
Fazit Runde Tische
Bei allen RundenTischen wurde schnell klar, dass Repression allein nicht zu einer Problemlösung
führen kann, da selbst eine engmaschige Überwachung einzelner Gebiete nicht rund um die Uhr
erfolgen kann. Hierzu sind weder die Kapazitäten bei der Polizei, dem ADN oder anderen Sicherheitsbehörden ausreichend. Deshalb wurde bei allen Runden Tischen bisher ein ganzheitlicher Ansatz, der auch die Elemente Gestaltung und Prävention berücksichtigt, verfolgt. Hinsichtlich der Gestaltung muss naürlich von den bereits bestehenden Gegebenheiten ausgegangen werden, so dass
Änderungen oftmals nicht oder nur unter erheblichem Kostenaufwand, der dann noch dazu von den
Eigentümern/-innen getragen werden müsste, erfolgen können. Selbst in Grünanlagen ist eine Verbesserung der Beleuchtungssituation oft nur mit einem erheblichen Kostenaufwand zu erreichen.
Gleichzeitig muss dabei zum Insektenschutz aber auch „Lichtsmog“ vermieden werden. Letztendlich
kommt der Prävention, zum Beispiel durch den Einsatz von Streetwork, „Kümmerern“ oder Platzhaltern marginalisierter Gruppen bei Besprechungen eine besondere Bedeutung zu.
Die Stadt Nürnberg vernetzt sich hierzu bundesweit mit verschiedensten Kommunen unter der Federführung von AKIM, wo ein regelmäßiger Wissens- und Methodenaustausch und die Vorstellung
von (Leuchtturm-)Projekten zum Thema „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ erfolgt. Eine
Patentlösung zu diesemThema gibt es nach einhelliger Meinung aller Akteure aber derzeit nicht.
Aus diesem Grund wird für die Zukunft ein Projekt ähnlich „AKIM“ in München mit auf die Nürnberger
Bedürfnisse zugeschnittenem Profil angedacht. Die Thematik „Konfliktmanagement im öffentlichen
Raum“ wird im Jahr 2021 noch in den Gremien des Stadtrates behandelt werden. Die bisher lokal
gewonnenen Erkenntnisse werden hier zusammen mit den Erfahrungen aus anderen Kommunen
im Rahmen einer Lösungsstrategie vorgestellt.
Seite 19 von 38
III. Jahresbericht der zentralen Bußgeldstelle
1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2020
Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2020 10469 eingegangen. Davon wurden 9956
Anzeigen erfasst. Damit war die Kapazitätsgrenze der Datenbank erreicht. Weitere 513 Anzeigen
werden im Folgejahr erfasst.
Der Anzeigeneingang des Jahres 2020 hat sich insgesamt im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen der fünf Vorjahre (5999) um rd. 75 % erhöht.
Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 53 Rechtsgebiete und 199 Tatbestände.
Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des
Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:
10000
8000
6000
Anzeigen
4000
2000
0
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020
2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen
Anzeigenzahl 2016 bis 2020
Bereiche
Abfallrecht
AlkVVO
Ausländerrecht
Artenschutz/TierschutzG/TierGesG
Seite 20 von 38
2016
2017
2018
2019
2020
42
10
29
57
24
14
41
49
17
4
67
50
848
6
55
80
713
1
27
BayBO/DSchG/EnEV/SchfHwG
BayEUG
BayStrWG
BayVersG
BMG
FTG
GastG/SperrzeitVO
GewO/SpielV/AGGlüStV
GO/GrünanlagenS/HVO
GSG/BNichtrSchG
GüKG
HwO/SchwarzArbG
IfSG/GDVG/PfleWoqG
JuSchG
LadSchlG
Lebensmittelrecht
LStVG/AnschlägeVO
OWiG
PAuswG/PassG
PBefG/TaxiO-TO
ProstSchG
SGB XI
StrRVO/TBenS
StVG
VolksfestVO/StadionVO/SilVO
U-Bahn-BrSchVO
UVG
VVB
WaffG/SprengG
WoGG/BayWoFG/WoVermRG
Sonstige
Gesamtzahl
185
867
1357
5
205
43
238
264
452
160
34
22
28
51
11
85
39
233
506
10
532
84
16
257
54
54
193
20
6130
169
818
1227
9
307
10
190
284
209
198
36
10
34
38
15
152
49
275
498
12
415
95
26
231
1
53
80
168
11
5779
45
763
1506
514
8
292
189
118
218
20
14
28
22
13
128
62
293
566
7
4
399
103
6
86
45
48
233
35
5920
86
816
874
12
519
26
239
230
128
153
26
9
32
27
18
127
42
338
763
13
19
426
118
14
40
83
11
32
61
181
20
6446
37
757
790
7
367
19
139
157
120
55
15
13
4578
6
2
59
42
408
158
26
8
276
108
518
1
140
142
22
27
95
43
9956
3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2020 -AuswahlDieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten - rund 200 Tatbestände -, die von Stadt
und Polizei aufgegriffen wurden (Häufigkeit ≥10).
Gesetz
Tatbestand
IfSG
IfSG
Kontaktbeschränkumg
Mund-Nasen-Bedeckung
Seite 21 von 38
Anzahl
2019
-
Anzahl
2020
3502
934
AlkVVO
BayEUG
BayStrWG
BMG
BayStrWG
SGB XI
StVG
OWiG
BayEUG
PAuswG
StVG
U-Bahn-BrSchVO
UVG
StrRVO
GastG
StVG
BayStrWG
OWiG
KrWG
BayStrWG
IfSG
OWiG
AlkVVO
WoGG
GrünanlagenS
LFGB
GSG
GrünanlagenS
WoGG
BayEUG
LStVG
GastG
BMG
GewO
GewO
SpielV
SpielV
GSG
BayBO
FTG
WaffG
TaubenVO
GrünanlagenS
SpielV
TierSchG
GewO
Alkoholgenuss
Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler
Betteln
verspätete Anmeldung
Lagern
Prämienverzug
Radfahren in Fußgängerzone
Belästigung der Allgemeinheit
Unterrichtsversäumnis – Verstoß Erziehungsberechtigter
ohne gültige Ausweispapiere
Kraftfahrzeug in Fußgängerzone
Feuer/Rauchen
anderer Elternteil - Auskunftersuchen missachtet
Verunreinigen allgemein/Urinieren
Auflagenverstoß
E-Scooter in Fußgängerzone
sonstige Sondernutzung
falsche Namensangabe
sonstige Abfälle
Alkohol auf öffentlicher Verkehrsfläche
Verstoß Verantw. Gastro/Geschäfte/sonstige Betriebe
Ruhestörung
Alkoholmitführen
erhöhte Einnahmen
Notdurft verrichten
Hygiene kombiniert
Rauchen/Wirt
Alkohol in Grünanlagen
fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung
Unterrichtsversäumnis Ferienverlängerung -Erz.Kampfhunde/Haltung gefährlicher Tiere
Betrieb ohne Erlaubnis (Gaststätte)
verspätete Abmeldung
Nichtanzeige Betriebsaufgabe/Betriebsverlegung
Auskunft
fehlende technische Sicherungsmaßnahmen
Geldspielgeräte ohne Identifikationsmittel
Rauchen/Gast
Bauliche Anlage ungenehmigt
Stille Tage
Führen von Anscheinswaffen/tragbaren Gegenständen
Fütterungsverbot
Kfz. in Grünanlagen
Spielgerät ohne Bestätigung (Wirt)
Verstoß gegen Grundsatz… (Wirbeltier)
fehlende Angaben an Spielgeräten
Seite 22 von 38
715
569
225
450
360
424
12
227
188
751
83
89
145
14
120
53
42
136
18
128
118
43
110
95
53
53
36
28
51
53
52
23
57
38
11
51
6
10
6
18
15
644
525
338
318
287
274
268
234
155
150
146
131
115
88
86
80
78
78
77
75
75
65
57
53
52
50
37
34
33
32
30
24
24
18
17
17
17
16
15
15
14
14
14
14
14
13
GewO
TBenS
SperrzeitVO
VVB
AnschlägeVO
GrünanlagenS
Spielgerät ohne Bestätigung (Aufsteller)
unbefugtes Benutzen
Außenbewirtschaftung
Parken in Feuerwehrzufahrt
unerlaubtes Plakatieren
Allgemein (Grillen/Sondernutzung)
18
13
18
11
13
15
12
12
11
11
11
10
4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen
4.1.
Alkoholgenuss
Die Anzahl der Anzeigen (Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsfläche und in Grünanlagen betreffend) sind aufgrund Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im Berichtszeitraum um 57 % zurückgegangen. Die Anzeigenzahlen wegen Verstoß gegen die AlkVVO haben sich um 16 % vermindert.
Hinsichtlich der Tatörtlichkeiten bleibt es bei der Feststellung, dass sich die Personen/ Personengruppen an über Jahre hinweg bevorzugten Plätzen aufhalten.
4.2.
Schulschwänzer
Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 % vermindert. Dies betraf die Anzeigenzahlen bei den Schülern um rd. 8 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten um 17 %. Die Beschulung im
Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht hat sich in den Anzeigenzahlen ausgewirkt. Die Unterichtsveranstaltungen waren im Berichtsjahr eingeschränkt.
4.3.
Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um 50 % gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Aggressives Betteln im Innenstadtbereich wurde weiterhin konsequent verfolgt. Es war zu beobachten, dass die Klientel ohne festen Wohnsitz in Nürnberg, die mit dem Tatvorwurf regelmäßig zur
Anzeige kommt, während der Lockdownphasen zunächst aus dem Innenstadtbereich verschwunden
war und sich nach Aufheben der Beschränkungen wieder eingefunden hat.
4.4.
Straßenverkehrsrecht
Die Anzeigenzahlen des Außendienstes Nürnberg nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone belegen, dass es einer ernsten
Pflichtenmahnung für diesen Betroffenenkreis bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger
festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist.
4.5.
Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung
Seite 23 von 38
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um rd. 8 % erhöht. Die Zahlen bezüglich der
Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Verteilen von
Werbezetteln, Parken in Feuerwehrzufahrten, Befahren der Fußgängerzonen) sind gegenüber dem
Vorjahr um 60 % gestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rd. 6
% vermindert. Erhöht haben sich dagegen die Fallzahlen im Bereich Ruhe (z.B. hier vor allem Lärm)
um 32 % und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Verunreinigungen, Ablagerung von
Abfällen, Plakatieren) um 7 %.
Bereich
Sauberkeit
Ruhe
Sicherheit
Ordnung der Straßenflächen
Gesamt:
Anzeigen
2016
144
126
2331
368
2969
Anzeigen
2017
148
105
2162
284
2699
Anzeigen
2018
244
87
1916
472
2719
Anzeigen
2019
236
70
2265
542
3113
Anzeigen
2020
252
93
2148
876
3369
Gaststätten - Imbisse - Diskotheken – Spielhallen
4.6.
Das nachfolgende Diagramm enthält die Anzeigeneingänge für Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten erstattet
wurden.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Anordnungen der Beschränkung des Geschäftsbetriebes
zur Kontaktvermeidung in diesen Bereichen unmittelbar ausgewirkt haben. Vergnügungsstätten und
gastronomische Betriebe waren nicht im selben Umfang von den Schließungen betroffen. Anzeigen
wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe.
314 Fallzahlen
15
FTG 15
GastG 125
Im Berichtszeitraum sind die Anzeigenzahlen ohne Berücksichtigung der Verstöße gegen das IfSG um nahezu 50 % zurückgegangen.
GSG 70
68
GewO 14
6
8
SpielV 13
125
1
JuSchG 1
30
OWiG 8
14
VVB 6
70
IfSG 68
5. Bescheide - Einspruchsquote
Seite 24 von 38
Aufgrund der unterschiedlichen Lockdowns
in den einzelnen Geschäftsbereichen wird
auf den Vergleich mit den Daten des Vorjahres verzichtet.
Insgesamt wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen, in denen die Verarbeitung von 7565 Anzeigen
erfolgte.
Betroffene legten in 635 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt 9,08 % und liegt damit
im oberen Bereich des langjährigen Durchschnitts. Gegen rund jeden 11. Bußgeldbescheid wurde
Einspruch eingelegt.
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E)
nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet.
2018
Anzeigen
AlkVVO
Baurecht
BayEUG
BayStrWG
BMG
FTG
GastG
GewO
GrünanlagenS
GSG
GüKG
IfSG
JuSchG
KrWG
Lebensmittelrecht
(B)
14
29
635
606
482
3
166
122
88
166
17
12
11
48
107
2019
(E)
1
9
34
22
16
1
33
21
6
36
4
1
7
18
7,14
31,03
5,35
3,63
3,32
33,33
16,85
17,2
6,82
21,68
25,53
8,33
14,5
16,82
(B)
537
73
683
727
522
17
145
137
113
138
19
16
22
44
116
2018
Anzeigen
OWiG
PAuswG
SGB XI
SpielV
StadionVO
StrRVO
UVG
WoGG
Summe
Sonstige
Insgesamt
(B)
245
572
347
26
8
58
222
3984
344
4328
(E)
18
26
16
3
1
10
283
40
323
(E)
9
12
34
26
18
1
28
15
3
27
1
4
7
9
21
2020
(EQ)
1,67
16,48
4,98
3,57
3,45
5,88
19,31
10,95
2,65
19,56
5,26
25,0
31,82
20,45
18,1
(B)
590
27
643
594
345
13
83
78
100
39
12
2887
5
70
47
2019
(EQ)
7,35
4,54
4,61
11,54
1,72
4,5
7,46
(B)
263
733
414
34
26
82
11
172
5044
363
5407
(E)
32
32
22
5
22
5
1
7
341
52
393
(E)
17
8
56
13
20
1
8
5
10
3
1
350
2
6
11
(EQ)
2,88
29,6
8,71
2,19
5,8
7,69
9,64
6,41
10,0
7,69
8,33
12,12
40,0
8,57
23,4
2020
(EQ)
12,17
4,36
5,31
14,7
84,61
6,1
9,10
4,7
7,26
(B)
277
204
267
32
80
134
98
6625
364
6989
(E)
33
7
10
4
2
10
91
586
49
635
(EQ)
11,91
3,41
3,76
12,5
2,5
7,46
9,18
9,08
Gegenüber den Vorjahren hat sich die Quote der Einsprüche leicht erhöht. Wegen geringer Anzahl
der Bescheide ist sie bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu vernachlässigen.
Die Quote bei Verfahren das Baurecht betreffend liegt wieder auf dem Niveau der Vorjahre. Die
Seite 25 von 38
Verfahren mit Bezug zur Gastronomie und zu sonstigem Gewerbe (zu den Rechtsbereichen FTG,
GastG, GewO, GSG, Lebensmittelrecht, SpielV) haben sich in den durch Lockdowns geprägten Zeiten im Vergleich zum Vorjahr in den absoluten Zahlen und in der Quote vermindert.
Die Einspruchsquote der Betroffenen in Verfahren wegen Verstoß gegen AlkVVO, BayStrWG,
PAuswG, SGB XI und StrRVO liegt auch bei den geänderten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr
im Durchschnitt weiterhin unter 5 % und bei Verfahren das BayEUG, BMG, KrWG und das GüKG
betreffend geringfügig darüber.
6. Erledigung der Einsprüche
Im Berichtsjahr wurden rund 49,2 % der Einsprüche (313) im Hause (sog. Zwischenverfahren) - also
ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes - beendet. Bei rund 37,8 % der
Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen, dabei obliegt in rund 36 % der Fälle
die Entscheidung dem Gericht.
Bearbeitungsstand
AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung)
AG: Rücknahme
AG: Einstellung
AG: Geldbuße
AG: Freispruch
AG: Verwerfung
Einspruch-Rücknahme
Einspruch-Verwerfung
Einspruch-Einstellung
Einspruch Geldbuße reduziert
Neuer Bescheid
Offen
absolut
3
43
21
8
9
89
44
146
17
17
238
in Prozent
0,47
6,77
3,31
1,26
1,42
14,01
6,93
22,99
2,68
2,68
37,48
7. Zusammenarbeit mit externen Behörden
7.1.
Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth
Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung
(Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an
das Amtsgericht. Dieses ist 2020 (Stand 31.12.2020) bei 168 Einsprüchen so geschehen. Mit dem
Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamtes auf die
se über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen
Seite 26 von 38
oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft
bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.
7.2.
Amtsgericht Nürnberg
Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit
der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale
Bußgeldstelle - als Vertreter der Verwaltungsbehörde zugegen.
Hier die Ergebnisse in 2016 - 2020 in absoluten Zahlen:
Art der Erledigung:
Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung
Einspruchsrücknahme vor dem AG
Einstellungen durch das AG
Verwerfungsurteile durch das AG
Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil
Freisprüche
noch offene anhängige AG - Verfahren
Gesamt:
7.3.
2016
4
35
11
5
14
26
91
2017
3
27
10
6
7
42
95
2018
3
20
8
4
12
42
95
2019
2
45
23
9
12
2
49
142
2020
3
43
21
9
8
84
168
Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren
In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt.
Erzwingungshaft-Verfahren
Bearbeitungsvorgänge
davon
offen
erledigt nach
Einsitzen
erledigt durch
Zahlung
Teilzahlung
Vollstreckungshindernisse
erfolglose Vollstreckung
2016
1575
2017
1484
2018
1166
2019
1283
2020
1347
603
567
529
570
649
63
49
23
23
71
440
381
26
62
383
327
24
134
264
262
41
47
295
284
24
87
260
228
32
107
Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden.
Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das
er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen
sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft,
Seite 27 von 38
der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die
rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner
ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab.
7.4.
Amtsgericht/Jugendgericht
Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle
der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung
dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der
Jugendarrest.
JG-Verfahren
Bearbeitungsvorgänge
davon
offen
erledigt durch
Zahlung
Teilzahlung
Sozialstunden
Arrest
Teilnahme Maßnahme
erfolglose Vollstreckung
2016
719
2017
704
2018
582
2019
588
2020
797
206
162
191
161
434
36
91
116
55
58
39
164
115
115
68
42
38
128
85
72
23
34
49
144
113
78
21
37
34
146
83
47
17
35
35
Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der
Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem
Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist
der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die
jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche
Maßnahmen erheblich gesteigert wird.
7.5.
Polizeidienststellen
Im Jahr 2020 lag nahzu 80 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von
Schutzpolizei und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den
Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend
mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren:
-
Festsetzung von Sicherheitsleistungen
Zeugeneinvernahmen
Einziehung von Gegenständen
Durchführung des rechtlichen Gehörs
Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest
Seite 28 von 38
Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg werden
zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung
von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für
Nürnberg geschaffen.
Im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit auf allen Ebenen darauf ausgerichtet, die pandemiebedingten Anforderungen zu bewältigen.
8. Stadtinterne Zusammenarbeit
Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich
und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der
Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur
Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das
rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes
durch Bußgeldbescheid - einschließlich Bußgeldvorschlag - gestellt.
Rund 20 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.
Bei Bedarf wird den Fachdienststellen ein spezielles Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“
angeboten. Den Teilnehmer/-innen werden die Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren vermittelt und sie lernen dabei, mit spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der
Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
sachgerecht umzugehen. Statt durch den Besuch eines Seminars erfolgt die Wissensvermittlung
durchs Rechtsamt zunehmend in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen.
Im Berichtszeitraum wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen.
In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Erhöhter Aufwand bei der Sachbearbeitung ist die Folge. Es werden ggf. Teilzahlungen vereinbart, nach Beitreibungshandlungen Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt.
9. Einnahmen:
Seite 29 von 38
Ist – Einnahmen
In 2020 wurden 6989 Bußgeldbescheide erlassen und die jeweilige Forderung mittels einer Kassenübergabedatei gebucht.
Die Einnahmen haben sich sich gegenüber dem Vorjahr marginal vermindert.
Mehr als 40 % der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“.
Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene
mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über
einen längeren Zeitaum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Die Zahlungsfähigkeit wird individuell berücksichtigt. Hier gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der
Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet.
Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition
der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Ist-Einnahme
2001
10.
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2017
2019
Meldungen an das Gewerbezentralregister
Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als
200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister geführt beim Bundesamt für Jusitz in Bonn zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben.
Seite 30 von 38
Im Berichtsjahr erfolgten in 135 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche und juristische Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die
Minderung der Verfahren um 60 % hat ihren Grund in den Anordnungen von Betriebsschließungen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
11.
Fazit und Ausblick
Im Berichtsjahr haben sich die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der CoronaPandemie um 75 % gegenüber den Anzeigen der Vorjahre erhöht. Dieses hat Auswirkungen in allen
Bereichen der Sachbearbeitung von der Anzeigenanlage über den Bescheiderlass, die erneuten
Zustellungen wegen häufiger Wohnsitzwechsel, die Einspruchbearbeitung bis zur Bewilligung von
Zahlungserleichterungen und danach bei den Anträgen auf Durchführung jugendgerichtlicher Maßnahmen bzw. später auf Anordnung der Erzwingungshaft.
Der Arbeitsanfall war mit dem Stammpersonal nicht zu bewältigen. Der erhöhte Personalbedarf
wurde zwar im beantragten Umfang begutachtet. Die Personalgestellung war wünschenswert,
wurde aber nicht im notwendigen Umfang erfüllt.
Bei der Sachbearbeitung „Vereinnahmen von Verwahrgeldern“ hat sich die Vereinnahmung unter
Anwendung des elektronischen Dokumentenmanagements als nicht praxistauglich erwiesen. Die
geänderte Sachbearbeitung mit der Datenübermittlung an das Kassen- und Steueramt über Outlook
hat dann zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands geführt.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren liegen
zwischenzeitlich vor. Die Umsetzung der elektronischen Aktenführung und die Übermittlung der Daten an die Justiz auf elektronischem Weg muss bis Ende 2025 erledigt sein. Derzeit mangelt es noch
an den technischen Voraussetzungen. Ungeklärt ist daher weiterhin, auf welche Weise eine systembruchfreie Sachbearbeitung vom Anzeigeneingang bei den Fachdienststellen bis zum Abschluss
des Bußgeldverfahrens beim Rechtsamt umzusetzen ist.
Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei
die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet.
Seite 31 von 38
Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle
Umweltamt
KrWG,
BayWG
BayImSchG,
WHG
BaumSchVO
usw.
usw.BaumSchVO
Ordnungsamt
GewO, AlkVVO, HwO
GastG, FTG, LFGB,
WaffG, MaBV, GSG,
PAngV,GüKG,WoVermRG TierSchG,
TierGesG, ProstSchG
usw.
Liegenschaftsamt
BayStrWG , SondernutzungsS
AnschlägeVO
Polizeipräsidium Mittelfranken
Abteilung Einsatz
- Ordnungs- und Schutzaufgaben
- Kriminalitätsbekämpfung
Kassen- und Steueramt
KaSt/2, KaSt/4
Jugendamt
JuSchG, UVG
OBM/
Bürgermeisteramt
Amt für Digitalisierung
und Prozessorganisation
Amt Zentrale Dienste,
Zentraler Ermittlungsdienst
Rechtsamt
SUN
EWS
Zentrale Bußgeldstelle
im Rechtsamt
der Stadt Nürnberg
OWiG , BayDSG,
BNichtrSchG, StVG
Einwohneramt
BMG, AsylG AufenthG,
PAuswG,
PassG, FreizügG/EU
Versicherungsamt
SGB XI
Kassen- und Steueramt
KAG, HStS
Friedhofsverwaltung
KFVO
BFS, BestV
Berufs-,Grund- Mittel- und Förderschulen, Realschulen
SchA, SchB, private/
öffentl. Schulträger
BayEUG
Gewerbezentralreg.
Handelsregister
Grundbuchamt
Amtsgericht -Betreuungsstelle
Rundfunkstaatsvertrag
Landesuntersuchungsämter
Gewerbeaufsichtsamt
Arbeitsamt, Finanzämter
Justiz
- Staatsanwaltschaft
- Amtsgericht
Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren
Erzwingungshaft
(Stand 29.01.2021)
Seite 32 von 38
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
StrRVO
TBenS
BayStrWG
GrünanlagenS
Bauordnungs-behörde
BayBO
DSchG, EnEV, SchfHwG
Amt für Existenz-sicherung und soziale Integration –Sozialamt
WoBindG, WoGG
WiStrG, USG
Feuerwehr
VVB
U-Bahn-BrSchVO
Gesundheitsamt
IfSG, GVDG, TaubenfütterungsverbotsVO
AMG, ApoG ProstSchG
Marktamt und Landwirtschaftsbehörde
Marktsatzungen
Handwerkskammer
SchwarzarbG
HwO
Außendienst
berg
Nürn-
IV.
Ein Jahr Kommunaler Außendienst in Nürnberg
1. Einleitung
Seit Dezember 2018, damals noch hauptsächlich am Christkindlesmarkt, ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen der Stadt unterwegs.
Seit 1. Januar 2019 geht der ADN in verschieden Gebieten auf Streife. Gestartet mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst ist es Aufgabe, die Einhaltung der stadtrechtlichen Regelungen (kommunale Satzungen und Verordnungen) im gesamten Stadtgebiet zu überwachen. Inzwischen ist die personelle Ausweitung des ADN in Angriff genommen worden.
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben der Ahndung von Verstößen versucht
der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften
in der Bevölkerung herzustellen. Zudem soll er durch seine Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl
in der Bürgerschaft erhöhen. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist „Auge und Ohr“ der
Stadt Nürnberg. Einen Überblick über die Geschehnisse und das Erreichte im Aufgabengebiet des
ADN für Nürnberg im vergangenen Jahr, soll diese erste Bilanz zeigen.
2. Bisherige Leistungen
Das oberste Ziel war und ist, die Menschen auf mögliche Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich
auch in den folgenden Aufgabengebieten wider:
-
Insgesamt fast 12.000 Maßnahmen (Mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte
Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung
siehe beigefügter Tabelle)
Hoher Anteil an mündlichen Verwarnungen ohne Personalienaufnahme (42 Prozent), bspw.
Hinweis auf Leinenpflicht
26 Prozent Hilfeleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste
Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben,
etc.)
1064 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentlichem Grund,
Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung
„Straßen- und Verkehrsrecht“)
2.479 Meldungen an städtische Dienststellen (ADN ist Auge & Ohr der Stadtverwaltung), wie
z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Rotpunktfahrzeuge, Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen; Betteln, etc. keine KFZ) und
viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Zulassung, Umweltamt).
Seite 33 von 38
Darüber hinaus gab es im Jahr 2019 eine ganze Reihe von Schwerpunktaktionen:
-
Rock im Park: Unterbindung von Wildcampen entlang der Straßen sowie Parken in Grünanlagen
Sommer: Unerlaubtes Grillen und Überwachung in den Grünanlagen, Außenbestuhlungen
von Gaststätten, Werbefahrzeuge und -anhänger.
Kippenaktion: Unterstützung bei der Einführung der neuen SÖR-Papierkörbe mit Ascher
November: Kontrolle und Ahndung von Fahrradfahren/E-Scooter-Fahren in der Fußgängerzone
Christkindlesmarkt: Kontrolle des Umfelds/Bettler/Straßenkünstler; Auskünfte und Hilfestellung für Besucherinnen und Besucher.
3. Reaktionen
Der ADN genießt in seinem ersten Jahr der Tätigkeit, nach den uns vorliegenden Rückmeldungen,
eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft.
Belegen lässt sich das u.a. wie folgt:
-
Keine tätlichen Angriffe gegen das ADN-Personal
Keine Körperverletzungen erlitten
Keine schwerwiegenden Beleidigungen des ADN-Personals, die verfolgt werden mussten
Kein Einsatz des Pfeffersprays und des Abwehrstocks notwendig
Zwei vorläufige Festnahmen in Zusammenhang mit Straftaten
Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung (häufige Aussagen, insbes. von
älteren Menschen: „Schön, dass es Euch jetzt gibt“).
Nur eine Beschwerde erhalten, die sich jedoch als nicht gerechtfertigt erwies.
4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?
Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht:
-
Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen
und handlungsfähigen Außendienst hat
Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat
sich vergrößert
Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt
Die Stadt kann besser eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit und
somit in den Sicherheitsrat einbringen.
Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden
Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt
Seite 34 von 38
-
Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen
Prozessabläufe und Meldewege im Rahmen der Schwerpunkte wurden etabliert
Neue Arbeitsfelder, in denen kontrolliert werden soll, taten sich rasch auf; z.B.:
Feststellung von Obdachlosenlagern
Fehlbelegung der Wohnmobilübernachtungsplätze
Rotpunktfahrzeuge
Taubenfütterung
Zigarettenkippen
Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum
5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?
Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen:
-
Personalgewinnung
Fehlen von entsprechenden Befugnissen (Gesetzgebung), z.B. Abfallsünder können nicht oder
nur sehr schwer zur Rechenschaft gezogen werden
In den Umwelt- und Verkehrs-Bußgeldkatalogen sind die Bußgeldsätze zu gering, um abschreckend zu wirken
Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B.
südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, etc.)
6. Personal Ist-Situation bzw. weiteres Vorgehen
Die Personalsituation stellt sich aktuell wie folgt dar:
-
momentan: 7 Außendienstmitarbeiter plus 2 Führungskräfte
ab 01.03.2020: 13 Außendienstmitarbeiter (davon beginnen sechs eine zweimonatige Ausbildung)
ab 04.05.2020: die sechs „neuen“ Außendienstmitarbeiter gehen nach erfolgreicher Ausbildung
in den Außendienst
danach: Neueinstellung von sechs weiteren Außendienstmitarbeitern und einer Verwaltungskraft (bereits beschlossen)
Seite 35 von 38
7. Hintergrund
Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer
Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die
Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.
Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist
der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und
einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt.
Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.
Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Verkehrs- oder Parkverstöße ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben
beschrieben) weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden.
Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im
Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der
zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen.
Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst
zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und
vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.
8. Fazit
In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des ADN als richtig
und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und
begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen
Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig! Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft
und Unterstützer der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger
Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig genug die Grundlagen zur
Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die
Seite 36 von 38
Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.
Übersicht über die Tätigkeiten des ADN im Jahr 2019
Mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung)
Hilfeleistungen für die Bürgerinnen und Bürger
Platzverweise
Angebrachte Rotpunktaufkleber
Ereignismeldungen an ASN
Ereignismeldungen an SÖR
Ereignismeldungen an LA
Andere Tatmaßnahmen
Ordnungswidrigkeitenanzeigen
Mündliche Verwarnungen (mit Personalienfeststellung)
Seite 37 von 38
Anzahl
In %
4981
3045
1077
1064
554
432
429
141
67
42
41,93
25,64
9,07
8,96
4,66
3,64
3,61
1,19
0,56
0,35
Ereignismeldungen sonstige
Ereignismeldungen an OA
Gesamt
Seite 38 von 38
28
18
11878
0,24
0,15
Ö 3
Berichtsvorlage
OA/005/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Anlagen:
Sachbericht Kriminalitätsentwicklung
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Bericht:
Die Verwaltung stellt die nach wie vor aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven
sowie subjektiven Sicherheit im Bereich der Königstorpassage und rund um den Hauptbahnhof
dar. Während die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
(Gebäude Hbf. sowie dazugehörige DB-Anlagen) eine Steigerung der dort begangenen
Gewaltdelikte von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12% (2019 auf 2020)
feststellt, geht doch das Gros der Steigerung in Höhe von 72% auf den Bereich der
"Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen
mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben" zurück. Die von der Landespolizei vorgelegten Zahlen
bzgl. der Straftaten im unmittelbaren Bahnhofsumfeld (Vorplatz, Köpa) belegen dagegen einen
deutlichen Rückgang von (insb. alkoholbedingten) Straftaten.
Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein
Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen Bahnhöfen und zentralen
Anlaufstellen in anderen Städten teilt.
Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in
Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Berichtsvorlage OA/005/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/005/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/005/2021
Seite 4 von 4
Ö 3
Stadtrat am 19.05.2021
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021
Die im Antrag zitierten Medienberichte zur Kriminalitätsentwicklung auf den Bahnhöfen beziehen
sich auf eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die den Zuständigkeitsbereich
der Bundespolizei und damit vor allem das Gebäude des Hauptbahnhofs und die dazugehörigen
Bahnanlagen zum Inhalt hatte. Das unmittelbare Umfeld und damit die öffentlichen Flächen rund
um den Hauptbahnhof (insb. auch Bahnhofsvorplatz und Königstorpassage) unterliegen dagegen
dem Überwachungsbereich der Landespolizei. Vor allem letzterer war Inhalt des bekannten „Maßnahmenpakets Köpa“, wobei die Einbeziehung und Absprachen mit dem Hausrechtsinhaber der
DB, dem Bahnhofsmanagement sowie der Bundespolizei zur gemeinsamen Lageeinschätzung,
Synchronisierung und Evalutation von Maßnahmen dabei selbstverständlich vorgenommen wurden – wie mit anderen Handlungsträgern auch.
Unter der Überschrift „Verbesserung der Sicherheitslage in der Königstorpassage“ wurde erstmals
am 30.11.2015 ein Runder Tisch installiert, an dem neben der Stadtreklame Nürnberg als Vermieterin der Läden in der Köpa auch einzelne Gewerbetreibende, die DB, die Polizei, VAG, OA und
weitere Dienststellen, SÖR und Referate der Stadt Nürnberg sowie verschiedene Streetworkorganisationen vertreten waren. Anlass war ein deutlicher Anstieg von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im dortigen Bereich und damit einhergehend eine massive Verschlechterung des subjektiven
Sicherheitsgefühls von Ladenbesitzern sowie Laufkundschaft und Pendlerinnen und Pendlern.
Als Konsequenz wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, aus denen schließlich das Nürnberger Drei-Säulen-Modell entstand. Dieses beinhaltet bei besonderen Konfliktsituationen im öffentlichen Raum ein eng abgestimmtes Vorgehen zwischen den einzelnen Akteuren mit Maßnahmen aus den Bereichen der „Prävention“, „Repression“ und „Gestaltung“.
Neben Verstärkung der Streetwork v.a. in den Bereichen der Drogenhilfe, wurden gestalterische
Maßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit und des subjektive Wohlempfindens wie z.B. Beleuchtungskonzepte oder Erhöhung der Reinigungsintervalle vereinbart und umgesetzt.
Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung zwischen Stadt Nürnberg mit der Landes- sowie
der Bundespolizei. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und zur Aufklärung/Verhinderung von (vor allem alkoholbedingter) Straftaten lag der Fokus auf Erhöhung der polizeilichen
Präsenz durch die die Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte,
Ausbau der Videoüberwachung und die Einführung eines Alkoholkonsumverbots vor Ort. Letztere
wurde durch eine städtische Verordnung ausgesprochen und durch die zivilrechtliche Hausordnung im DB-Hausrechtsbereich ergänzt.
Die BAO hat sich mittlerweile am Hauptbahnhof etabliert und deckt neben dem unmittelbaren Umfeld u.a. den Aufseßplatz oder Plärrer ab, um Verdrängungseffekte zu vermeiden.
Zur umfassenden Berichterstattung bzgl. der getroffenen Maßnahmen wird auf die Sachberichte
zum RWA am 30.11.2016, 29.06.2017 und 14.10.2020 verwiesen.
Zu den im Antrag gestellten Fragen wurden Stellungnahmen der Bundes- sowie Landespolizei eingeholt:
Bundespolizei (Zuständigkeit: Gebäude Hauptbahnhof inkl. Bahnanlagen)
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet die Bundespolizei am Hauptbahnhof
Nürnberg von 2019 auf 2020 eine Steigerung von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit
um 12%. Die generell festgestellte Häufung von Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben spiegelt
-2-
-2sich auch im Tätigkeitsfeld der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg wider. Die Zahl der „Widerstände gegen und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“
stieg von 54 im Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2020 und damit um 72%:
Mit Einführung des Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Bereich sowie des damit korrespondierenden hausrechtlichen Verbots der DB im Innenbereich und der Bahnanlagen kam nach Einschätzung der Bundespolizei der sich über Jahre abzeichnende kontinuierliche Anstieg alkoholbedingter
Straftaten zum Erliegen, wobei hier auch die Schließung von Großraumdiskotheken in der Innenstadt einen Effekt erzielt haben dürfte.
Alkohol Konsumierende werden im Hauptbahnhof zunächst durch die DB Sicherheit nach Hausrecht frühzeitig angesprochen und bei Bedarf aus dem Bahnhof verwiesen. Hierdurch werden insbesondere Belästigungen und Pöbeleien gegenüber Dritten weitgehend vermieden, die bei ungehindertem Fortgang häufig in delinquentem Verhalten münden würden. Die Bundespolizei folgert
hieraus, dass die Alkoholkonsumverbote in- und außerhalb des Bahnhofs sowohl für die objektive
Sicherheit als auch für das subjektive Sicherheitsempfinden von großer Bedeutung sind.
Dies gilt ebenso für den weiteren Sicherheitsbaustein der Videoüberwachung: die Bundespolizei
begrüßt deren erfolgten Ausbau im Hauptbahnhof, da diese zum einen eine wesentlich schnellere
und bürgerfreundlichere Bewertung und Aufklärung von gemeldeten "ungeklärten Ereignissen"
(v.a. verdächtige stehengelassene Gepäckstücke, hilflose Personen, Behinderung von Reisenden)
ermöglicht und damit erheblich zur Reduzierung von Einschränkungen in Zusammenhang mit polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen (insb. Absperrmaßnahmen) beiträgt. Zum anderen tragen
die Videoaufzeichnungen im Hausrechtsbereich der DB, in Ladengeschäften und Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu bei, die dort begangenen Delikte deutlich schneller und effektiver
aufzuklären sowie flüchtige Täter zeitnah nach der Tatbegehung zu ergreifen.
Landespolizei (Zuständigkeit: öffentliche Flächen außerhalb des DB-Geländes, insb. Bahnhofvorplatz und Köpa):
Durch die aufgezeigten intensiven städtischen und polizeilichen Maßnahmen (BAO, Alkoholverbotsverordnung, Gestaltung, Intensivierung der Sozialarbeit usw.) konnte die Lage um den Bahnhof deutlich entschärft werden, was zu einer Reduktion der Anzahl szenetypischer Delikte, aber
auch des sicherheitsrelevanten Alkoholkonsums führte. Zwar handelt es sich bei der Alkoholisie-
-3-
-3rung von Personen noch immer um einen wesentlichen Katalysator für die Begehung von Körperverletzungsdelikten, doch wurde die Anzahl der unter Alkoholeinfluss begangenen Körperverletzungsdelikte im gleichen Maße wie die Gesamtheit der Körperverletzungsdelikte verringert:
Eine Verdrängung relevanter Personen an andere Örtlichkeiten war durch die behördlichen Maßnahmen weder beabsichtigt, noch fand eine solche bis jetzt tatsächlich statt. Diese zielten gerade
nicht auf szenetypische Personen als solche, sondern ausschließlich auf die Unterbindung sicherheitsgefährdender Verhaltensweisen, die durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehen, ab.
Darüberhinaus ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Bereich des Bahnhofsplatzes
und der Köpa elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Neben der grundsätzlich präventiven Wirkung dient diese der frühzeitigen Erkennung sicherheitsgefährdenden Verhaltens und damit auch der unmittelbaren polizeilichen Intervention. Darüberhinaus gewährleistet die Videoüberwachung auch eine zügige und beweiskräftige Verfolgung begangener Straftaten und trägt damit
nachhaltig zur Reduzierung szenetypischer Delikte bei.
Auch wenn sich die Zahl der Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte inzwischen noch unterhalb der Zahlen des Jahres 2016 bewegt, handelt es sich beim Hauptbahnhof Nürnberg und
dessen Umfeld unverändert um einen Kriminalitätsschwerpunkt im Stadtgebiet. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Nürnberger Hauptbahnhof die nahezu einzige zentrale Anlaufstelle für Angehörige verschiedener Personengruppen am Rande der Gesellschaft – auch aus der
-4-
-4Umgebung Nürnbergs – darstellt. Eine Verteilung auf mehrere Örtlichkeiten, wie in Städten mit einer dezentralen Stadtarchitektur, ist in Nürnberg kaum vorhanden.
Fazit:
Die effektive Gesamtzunahme der Straftaten im Bahnhofsbereich ist bei genauerer Betrachtung
vor allem dem strafbaren Widerstandsverhalten gegenüber dem Sicherheitspersonal geschuldet.
Daneben bleibt festzustellen, dass insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die konsequente Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches beschlossenen
Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt haben.
Auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und der anliegenden Gewerbetreibenden konnte durch die konzertierte Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen
verbessert werden, wie sich in einem deutlichen Rückgang von Beschwerden zeigt.
Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt;
eine Eigenschaft, die er sich mit vielen zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Gesamtgesellschaftliche Probleme lassen sich auch durch ein durchaus erfolgreiches Drei-Säulen-Modell
nicht lösen. Dennoch dürfen die erzielten Erfolge nicht unterschätzt werden.
Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft
die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein.
Nbg., 22.04.2021
OA
gez. Kurr
(5322)
Ö 3
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de
U1, Ul 1 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 / 231-2906
Fax 0911 / 231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
-Ort
An den Oberbürgermeistet
O B ER BÜ Hü ER M Ei STER j
der Stadt Nürnberg
Marcus König
0 4. FEB. 2021
Rathaus
------------ -----/........ Mr
1
90403 Nürnberg
Zur Ste5ungnaixne
Zur
Tr
V
Kts.
2
4
Antwort vor AbsTTdung vorleqen
X
3
Antwort zjrUn!
thrift vd-sn
z.w.V.
I
|
Nürnberg, 3. Februar 2021
Antragsteller: Blaschke
Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach Medienberichten soll es am Nürnberger Hauptbahnhof im Vergleich zu anderen
Bahnhöfen zu einer relativ hohen Zahl von Gewaltdelikten gekommen sein. Dies ergebe sich
aus statistischen Angaben des Bundesministeriums des Innern.
Am Nürnberger Hauptbahnhof wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen zur
Kriminalitätsprävention und besseren Strafverfolgung diskutiert und eingeführt, beispielsweise
eine verstärkte Videoüberwachung und eine Ausweitung des Alkoholverbots im Hauptbahnhof.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen
Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof,
insbesondere über
•
•
•
die Zusammensetzung der festgestellten Straftaten,
den Erhebungszeitraum sowie
etwaige Erkenntnisse über die Wirkung bereits eingeleiteter Maßnahmen (Ausbau
Videoüberwachung, Alkoholverbot u.ä.).
Nach Möglichkeit sollte im Rahmen der Berichterstattung die Entwicklung im Hauptbahnhof in
Bezug gesetzt werden zur Entwicklung im näheren Bahnhofsumfeld, das in den letzten Jahren
verstärkt im sicherheitspolitischen Fokus lag.
Es wird gebeten, Vertreter der Bundespolizei sowie der Landespolizei als Sachverständige zur
Sitzung einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
{(neu
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
)r. Ulrich
Sicherheitspolitischer Sprecher
Stadtratsfroktion
Nürnberg
SPD
io -fopoq
Ö 4
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U1, U11 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
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Fax 0911 / 231-3895
o/fv OAh.
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
Rathaus
90403 Nürnberg
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
OBERBÜRGERM Ei STER
12. MAI 2021
/...... .Nr.
°
Zur Stellungnahme
rycU
4
Antwort vor Absendung vortegen
5 Antwort zur Unter”
__schritt verlegen
Nürnberg, 12. Mai 2021
Antragstellerinnen: Liberova/Bieswanger
Mehrsprachige Öffentlichkeitskampagnen zur Corona-Impfung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Fortkommen sowie die
Akzeptanz des Impfens von sehr großer Bedeutung. Um dies zu erreichen ist es wichtig,
dass alle Bürgerinnen ausreichend informiert, gut aufgeklärt und weiterhin sichtbar dazu
aufgerufen werden, sich impfen zu lassen. Um alle Maßnahmen niedrigschwellig
nachvollziehbar zu kommunizieren und damit die Akzeptanz der Impfung weiter zu steigern,
muss dabei auch die Vielsprachigkeit unserer Stadt berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen
Ausschuss folgenden
Antrag:
•
Die Stadt Nürnberg entwickelt in Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen eine
mehrsprachige Impfkampagne für den ÖPNV, auf weiteren öffentlichen Flächen und in
großen und hochfrequentierten Einkaufszentren des täglichen Bedarfs.
•
Ab dem Zeitpunkt der Aufhebung der Impfpriorisierung, startet die Stadt Nürnberg breit
sichtbare und mehrsprachige „Aktionstage zur Corona-Impfung“.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
Stadträtin
Stadträtin
vorfaqe
$\A
IO? ^
Ö 4
CSU
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
OBERBÜRGERMEISTER
90403 Nürnberg
1 8,
Telefon: 0911 231-2907
?021
/........ Nr......
Telefax: 0911 231-4051
i------- [3
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
Zur Stellungnahme
Kts
Antwort vor Absen- v ww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
lit
X
z.w.V.
dung vorieoen
Antwort zur Unter-'
schritt vorlegen
17.05.2021
Böhm/Pirner
Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrates am 19.05.2021:
Westerführung der Ausnahme vom Verbot für Heszvorrichtungen in der Außengastronomie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch den lange andauernden Lockdown mit Betriebsverboten wurde das Gastronomiegewerbe hart getroffen.
Sollten Gaststätten in Nürnberg nun wieder öffnen dürfen, wird wohl aufgrund der Corona-Situation noch län
gere Zeit nur ein Betrieb im Außenbereich und nur sehr eingeschränkt in Innenräumen möglich sein. Daher
wurde am 14.10.2020 vom RWA und am 21.10.2020 vom Stadtrat beschlossen, das seit dem Jahr 2008 beste
hende Verbot von Heizvorrichtungen in der Außengastronomie bis zum 30.04.2021 auszusetzen, soweit es sich
um elektrisch betriebene Heizvorrichtungen handelt.
Um die stark gebeutelte Gastronomie zu unterstützen, die sich seit November 2020 im Lockdown befindet, sollte
das Verbot von Heizvorrichtungen weiterhin ausgesetzt werden und zwar mindestens bis 31.12.2021.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 19.05.2021 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Elektrische Heizvorrichtungen dürfen auch weiterhin, bis mindestens Ende des Jahres 2021 ausnahms
weise auf Freischankflächen im öffentlichen Raum oder städtischen Grundstücken betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
And reasKhegi stein
Fraktionsvorsitzender
A21051502 Außengastronomie.docx
Ö 4
WÄHLER
Rathausgruppe Nürnberg
NÜRNBERG e.v.
OBERBÜRGERMEISTER
1 7. i'w-u 2021
Herrn OB Marcus König
Rathauspl. 2
90403 Nürnberg
m
i
3
Zur
Kts.
4
HU
X 5
Tut z.w.V.
/........ Nr...........
-
Zur StoTjngnshme
~
Antwort vor
andung vsr'egen
Antv.-orc zur Unter
schrift vor legen
14.Mai 2021
fo
Umgang mit Inzidenzwerten und mangelnde Transparenz im Gesundheitsreferat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Presseberichterstattung am gestrigen Vatertag das Gesundheitsreferat und die verantwortlich
zeichnende Referentin Britta Waltheim betreffend, hat in der Bevölkerung hohe Wellen geschlagen.
Die Empörung über die fehlerhafte wie auch intransparente Arbeit im Gesundheitsreferat war auch
deshalb so hoch, da die aktuell erfaßten Fehler sich nahtlos in eine Chronologie von Problemen des
betroffenen Referats einreihen. In guter Erinnerung dürften die Bürger noch die Datenpanne Mitte
Januar haben, also vor nur 4 Monaten, als falsche Zahlen an das LGL und an das RKI gemeldet
wurden. Damals fiel die Inzidenz in Nürnberg kzfr. unter 200, obwohl der tatsächliche Wert über 270
lag . Die Bürgerschaft moniert nun zurecht den scheints laxen Umgang mit wichtigen Zahlen zur
Berechnung des Nürnberger Inzidenzwertes. Aktuell führte der fehlerhafte und damit unqualifizierte
Umgang mit statistischen Grundlagen des Gesundheitsreferats dazu, dass Zahlen zu aktuellen
Coronafällen in Nürnberg diesmal zu hoch dargestellt wurden, was in der Konsequenz zu überhöhten
Inzidenzwerten für die Stadt Nürnberg führte mit entsprechend negativen Folgen für Kinder, Familien
und möglichen Öffnungsperspektiven. Der erneute Distanzunterricht war und ist für Schüler wie für
deren Eltern und Lehrkräfte eine starke Belastung. Jeder Tag, an dem Präsenzunterricht für die
genannten Betroffenen früher stattfinden kann, ist eine enorme Erleichterung und Entlastung für
alle.
Des Weiteren verweigert die Gesundheitsreferentin die sonst übliche Transparenz hinsichtlich der
Stadtteile, die stärker von Corona Infektionen betroffen sind. Während in anderen Städten und
Gemeinden diese Informationen veröffentlicht werden, beispielsweise auch durch die Nennung der
Postleitzahl, wird in Nürnberg die Bürgerschaft „unwissend" gehalten, und das nun seit über einem
Jahr. Dieses Vorenthalten wichtiger Fakten auch gegenüber den gewählten Stadträtinnen und Räten
kann man als grob fahrlässig einstufen, denn die Bewertung prekärer Umstände innerhalb eines
Pandemieherdes hat nichts mit Stigmatisierung zu tun, sondern ist notwendige Grundlage einer
Entscheidung, wo man wie am schnellsten helfen kann und muß !
bitte wenden
FREIE WÄHLER im Nürnberger Rat, Postfach, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg
info@fw-nuernberg.de
Dipl. Betriebswirt FH Jürgen H. Dörfler, Stadtrat + Sprecher, jd@fw-nuernberg.de, www.fw-nuernberg.de
Apotheker Alexander Damm, Stadtrat, Pharmazierat, ad@fw-nuernberg.de, www.freiewaehler.eu
Die in Nürnberg verfügbaren mobilen Impfbusse hätten schon viel früher in den stark betroffenen
Statteilen eingesetzt werden müssen. Es ist ein Armutszeugnis für die Gesundheitsreferentin, dass
die Forderung des „Einsatzes der Impfbusse" nun aus den Reihen der im Stadtrat vertretenen
Parteien kommt. Es wäre Aufgabe der verantwortlichen Gesundheitsreferentin Walthelm gewesen,
diesen verfügbaren und vielleicht auch lebensrettenden Lösungsansatz frühzeitig umzusetzen !
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der traurigen Tatsache, dass die Corona-Pandemie
unser Land und unsere Stadt vielleicht noch lange beschäftigt, stellen die Freien Wähler zur
Behandlung in der Stadtratssitzung am 19. Mai 2021 nachfolgenden
DRINGLICHKEITSANTRAG :
1} Der Oberbürgermeister wird gebeten, die aktuelle Datenpanne des Gesundheitsreferats
zu erläutern und zu bewerten. Die Bewertung erfolgt auch vor dem Hintergrund des mit der NN
geführten Interviews mit der Gesundheitsreferentin - Originalzitat NN/NZ vom 13.05.21 S.9 „ Es
ist wegen der falschen Inzidenzwerte ja keiner zu Schaden gekommen. Wenn es um den Inzidenz
wert 165 geht, dann müssten Eltern , deren Kinder nicht in die Schule gehen konnten, gegen die
Stadt Nürnberg klagen........"
2) Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit die Möglichkeit besteht, das städtische
Gesundheitsressort einem anderen Referat, z.B. dem Ref.V, Referat für Jugend, Familie und
Soziales zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Horst Dörfler/StR___
Ö 4
Antrag zum Beschluss durch den Stadtrat: Moratorium der Luca-App
JL^r
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zunächst vielen Dank für die Beantwortung der Fragen zur Luca-App.
Da bei der letzten Stadtratssitzung der folgende Antrag nicht als zum Beschluss gern. §30(1) der
Stadtratsgeschäftsordnung erkannt wurde bitte ich darum den Beschluss auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung zu setzen.
Die Argumente, die zu diesem Anliegen führen können Sie dem ursprünglichen Antrag sowie der Diskussion in
der letzten Sitzung entnehmen.
Antrag:
Um den Schutz der Daten von Nürnbergs Bürgerinnen* zu gewährleisten, fordern wir ein Moratorium
der Luca-App in Nürnberg. Die Luca-App darf nicht weiter durch die Stadt Nürnberg eingesetzt werden
bis eine unabhängige Besichtigung und Beurteilung des Quellcodes vorliegt und das Vertrauen in die
App hergestellt wurde.
Als Ersatz sollte auf die Corona-Warn-App des Bundes gesetzt werden, welche mit einer deutlich
datensparsameren Methode das Gleiche anbietet wie die Luca-App.
Florian Betz
OBERBÜRGERMEISTER
17. HAI 2021 ..... Nt .. ...
Ö 4
TOP:
I Q (
Stadtrat
Sitzungsdatum 19.05.2021
öffentlich
Betreff:
Verlängerung der Ausnahme von dem Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie
Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen
Grundstücken
Anlagen:
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Stadtrat
21.10.2020
RWA
14.10.2020
Bericht
Abstimmungsergebnis
angenommen
abgelehnt
vertagt/verwiesen
□
Kl
□
□
□
K
□
□
Sachverhalt (kurz):
Die vom RWA am 14.10.2020 begutachtete und vom Stadtrat am 21.10.2020 beschlossene
temporäre Ausnahme von dem in Nürnberg geltenden Verbot der Verwendung von
Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und
auf städtischen Grundstücken (vgl. Stadtrat vom 23.01.2008) soll bis zum 31.12.2021 verlängert
werden.
001 12.2015
Beschluss-ZGutachtenvorschlag:
siehe Beilage
Seite 1 von 3
1.
Finanzielle Auswirkungen:
□
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(—> weiterbei 2.)
Kl
Nein
□
Ja
weiter bei 2.)
□ Kosten noch nicht bekannt
□ Kosten bekannt
€
Gesamtkosten
€ pro Jahr
Folgekosten
□ dauerhaft
Kl nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtunqsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/Il / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/Il / Stk in Kenntnis gesetzt)
□
Ja
□
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Kl
Nein
□
Ja
(—► weiter bei 3.)
□ Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
□ Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
□ Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 3
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
3.
4.
□
Ja
□
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
□
Nein
Kl
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie
und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
□
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Kl
Ref. Ill
□
□
II. Herrn OBM
III. Ref. VIl/LA
Nürnberg, 18.05.2021
Referat VII
(
)
Seite 3 von 3
Verlängerung der Ausnahme von dem Verbot der Verwendung von Heizungsvorrich
tungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf
städtischen Grundstücken
Entscheidunqsvorlaqe
Ausgangslage
Außengastronomie ist eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, um seitens der Gastrono
mie die notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz einhalten zu können. Allerdings werden
dort weiterhin Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sein, die bei gleicher Anzahl an
Gästen zu einem größeren Flächenbedarf führen.
Daher erfolgt seit dem Jahr 2020 in Nürnberg für die Außen-, Nacht- und Szenegastronomie
eine großzügige, pragmatische Genehmigungspraxis bei der zeitweisen Erweiterung beste
hender oder der Schaffung neuer Freischankflächen (vgl. zuletzt Stadtrat vom 24.03.2021).
Ebenso wurden die Sondernutzungsgebühren erheblich reduziert - inzwischen verlängert bis
zum Ende des Jahres 2021 - unter anderem für Veranstaltungen (vgl. Beschluss Ferienaus
schuss vom 03.03.2021) und für die Außengastronomie (vgl. zuletzt Stadtrat vom
24.03.2021).
Verbot von Heizungsvorrichtungen wie Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum
und auf städtischen Grundstücken (gern. Stadtratsbeschluss vom 23.01.2008)
In Nürnberg ist die Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heiz
strahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken gemäß Ziffer 2
der „Richtlinie des Stadtrats für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außen
gastronomie“ und Ziffer 2 der „Richtlinie des Stadtrats gern. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Ver
träge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“ (vgl. Stadt
ratsbeschluss vom 23.01.2008; Gutachten des RWA vom 16.01.2008) untersagt.
Ausnahme bis 30.04.2021 (gern. Stadtratsbeschluss vom 21.10.2020)
Heizpilze sind im Hinblick auf den Klimaschutz und den COa-Ausstoß kritisch zu sehen, da
deren Betreib mit einem unverhältnismäßig hohen Energieaufwand verbunden ist. Ange
sichts der SARS-CoV-2 Pandemie erscheint es aber im Sinne des vorbeugenden Infektions
schutzes verhältnismäßig, temporär Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verlagerung von
Freizeitaktivitäten von geschlossenen Räumen ins Freie unterstützen.
Daher hat der RWA am 14.10.2020 begutachtet, und der Stadtrat am 21.10.2020 beschlos
sen, das vorgenannte Verbot der Ven/vendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenhei
zungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken bis
zum 30.04.2021 außer Kraft zu setzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvor
richtungen handelt. Aus Gründen des Brandschutzes blieben gasbetriebene Heizungsvor
richtungen weiterhin verboten. Somit war es der der Gastronomie ausnahmsweise gestattet,
eine Beheizung von Außenbestuhlungsflächen mittels elektrischer Heizungsvorrichtungen zu
ermöglichen. Das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom wurde dabei aus öko
logischen Gründen dringend empfohlen. Im Einzelnen wird auf die Stadtratsvorlage vom
21.10.2020 ven/viesen.
Verlängerung der Ausnahme bis 31.12.2021
Die Gastronomiebetriebe befinden sich seit dem 02.11.2020 im Lockdown. Bis auf wenige
Tage Ende Oktober 2020 hatten sie keine Möglichkeit, von den Erleichterungen bei den Frei
schankflächen Gebrauch zu machen oder dort elektrische Heizungsvorrichtungen zu betrei
ben.
Es ist derzeit nicht absehbar, wann in Nürnberg wieder Innengastronomie möglich sein wird.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich - sobald die 7-Tage-lnzidenz in Nürnberg stabil
unter 100 ist - die Bewirtung von Gästen für einige Zeit auf den Freischankflächen abspielen
wird. Daher ist es sinnvoll und geboten, den Gastronomiebetrieben auch unter widrigen Wit
terungsbedingungen - vgl. das Wetter in den letzten Tagen und Wochen - die Bewirtung von
Gästen auf den Freischankflächen zu erleichtern.
Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, das Verbot der Verwendung von Hei
zungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum
und auf städtischen Grundstücken auch über den 30.04.2021 hinaus und zwar bis
31.12.2021 außer Kraft zu setzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizunqsvorrichtunqen handelt. Selbstverständlich sind dabei alle sonstigen mit dem Betrieb dieser Hei
zungsvorrichtungen verbundenen Anforderungen und Vorgaben, insbesondere des Brand
schutzes und der Verkehrssicherung (z.B. auch barrierefrei überquerbare Leitungsführun
gen), einzuhalten - dies obliegt dem jeweiligen Gastronomiebetrieb. Das Betreiben der Hei
zungsvorrichtungen mit Ökostrom wird aus ökologischen Gründen dringend empfohlen. Gas
betriebene Heizungsvorrichtungen bleiben aus Gründen des Brandschutzes weiterhin verbo
ten.
Nach vorgenannter Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Verwaltung eine Allge
meinverfügung erlassen, mit der die in den Sondernutzungsgenehmigungen enthaltene Auf
lage zum Verbot von Heizungsvorrichtungen temporär aufgehoben wird, soweit es sich um
elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Daher bedarf es keiner Antragstellung
zur Verwendung elektrisch betriebener Heizungsvorrichtungen auf Außenbestuhlungsflä
chen.
Hinsichtlich Überdachungen, Zelten, Einhausungen etc. auf Freischankflächen wird auf die
Stadtratsvorlage vom 21.10.2021 verwiesen.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastrono
mie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäfti
gungsverhältnissen. Im Übrigen bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme be
stimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener
ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen
oder benachteiligen könnte. Die Maßnahme weder diskriminierende Auswirkungen noch ver
ringert sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Beschluss
TOP:
Stadtrat
Sitzungsdatum 19.05.2021
öffentlich
Betreff:
Verlängerung der Ausnahme von dem Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie
Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken
Abstimmungsergebnis:
□ einstimmig
□ angenommen / beschlossen, mit
□ abgelehnt, mit
Stimmen
Stimmen
□ angenommen mit großer Mehrheit
O abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Es werden bis einschließlich 31.12.2021 außer Kraft gesetzt jeweils die Ziffer 2 der vom Stadtrat am
23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gern. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gern. Art. 37
Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für
Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Dabei wird
das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.
II. OBM / RA
III. Abdruck an:
□ Ref. I/Il / DIP
3. BM / SÖR
□ Ref. I/Il / Stk
Ref. Ill
M Ref. VII/LA
BANOS
Referent(in):
Schriftführer(in):
001 03.2013
Vorsitzende(r):
Seite 1 von 1
Ö 4
Mach mit.
Entscheide
sozial.
Nürnberg, 22.04.2021
Betreff: Antrag zur Abstimmung im Stadtrat am 19.05.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April wurde unter dem §25 (2)
der 12. BaylfSMV Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-lnzidenz von über 200 die
Möglichkeit gegeben, anzuordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur
dann in Präsenz am Arbeitsplatz arbeiten können, wenn sie zu Beginn des Arbeitstages über den
Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder
eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
Wir sehen hier die Arbeitgeberinnen in der Pflicht, die notwendigen Tests für Beschäftigte
bereitzustellen.
Wegen der deutlich über 200 liegenden Inzidenz in der Stadt Nürnberg stellen wir folgenden Antrag
zur Abstimmung für die Stadtratssitzung am 19.05.2021:
1) Wir bitten um Auskunft darüber, in welchen Betrieben und Einrichtungen die Stadt eine
solche Testpflicht für nötig hält, um eine Testpflicht in diesen Betrieben und Einrichtungen
nach § 25 Abs.2 der 12. BaylfSMV umzusetzen.
2)
Die Arbeitgeberinnen dieser Betriebe und Einrichtungen werden verpflichtet, die
notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
b
Özlem Demir,
Kathrin Flach Gomez,
Titus Schüller
Ö 4
Freie
Demokraten
FDP
ÜmftSormaz- Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg
Herrn
Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTEF!
0 4. MAI 2021
Antrag: Grossveranstaltungen wieder möglich machen
Nürnberg, den 03. Mai 2021
Zeichen: ÜS-AN
Ümit Sormaz
Mitglied des Stadtrates der
Stadt Nürnberg
fdp@uemit-sormaz.de
www.uemit-sormaz.de
Freie Demokraten FDP
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
T: 0911-1325250
M: 0177-2502513
Es ist Aufgabe und Ziel der Stadt Nürnberg den Kulturschaffenden und
Berufssportlern wieder eine Bühne zu bieten und sie auftreten zu lassen.
Mittlerweile gibt es vielversprechende Probeveranstaltungen europaweit
(Fußballspiel Hansa Rostock, Konzert in Barcelona, Fieldlab Events (*),..) die
sich damit auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen solche
Kultur- und Sportangebote wieder sicher möglich sind.
Wie und in welchem Umfang bereitet sich Nürnberg darauf vor, solche
Veranstaltungen zeitnah wieder möglich zu machen?
Vor diesem Hintergrund stelle ich zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge zeitnah berichten
1. welche Dienststelle der Stadt hat Kontakte zu derartigen Veranstaltern
und Initiativen und wertet deren Ergebnisse aus?
2. welche Maßnahmen trifft die Stadt Nürnberg anhand solcher
Erkenntnisse, um auch bei uns wieder (größere) Konzerte und
Sportveranstaltungen stattfinden zu lassen
(*) https://fieldlabevenementen.nl/fieldlab-english/
Ö 4
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
Ü T ,.al 2021
/....... Nr..........
wmicrriik
Zur Stellungnahme
4
5
Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
w
Antwort vor Absendüng vorlegen
Antwort zur Unter
schrift vorlegen
03.05.2021
Alesik
Diskriminierung von behinderten Menschen mit Maskenbefreiung verhindern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Maskenpflicht ist für uns alle eine große Herausforderung. Während der Corona Pandemie ist sie für uns zur
Normalität geworden.
Doch besonders Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen leiden sehr darunter. Viele be
sitzen eine Befreiung von der Maskenpflicht, dennoch wird ihnen der Zugang zu öffentlichen Räumen untersagt
- seien es Banken, öffentlicher Nahverkehr, Handel, etc. Als Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Nürnberg ist es unsere Pflicht, diese Personengruppen vor Diskriminierung zu schützen, denn Diskriminierung
hat in unserer Stadt der Menschenrechte keinen Platz.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Diskriminierungsklagen die Befreiung von der Maskenpflicht be
treffend.
Alle städtischen Einrichtungen werden erneut für dieses Thema sensibilisiert. Die Behörden werden
nochmals auf die Wichtigkeit und Wirksamkeit einer ärztlichen Befreiung von der Maskenpflicht
hingewiesen.
Mit einer Informationskampagne wird die Öffentlichkeit auf diese Problematik aufmerksam ge
macht und für die berechtige Maskenpflicht-Befreiung von Menschen mit chronischen Erkrankun
gen oder Behinderungen sensibilisiert.
M^t freundlichen Grüßen
?
Fraktionsvorsitzender
A21042600 DiskriminierungMaskenbefreiung.docx
Ö 4
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
0 4. MAI 2021
'............. Nr.
Kls2 /
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4
5
Antwort vor Absen-"
düng vorlegen
Antwort zur Unter-
Wolffscher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
03.05.2021
Firner
schritt verlegen
Einzelhandel stärken, Fördermaßnahmen ausschöpfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nicht erst seit der Corona-Pandemie stehen die Innenstädte vor Herausforderungen. Auch wenn Nürnberg mit
seiner multifunktionalen Altstadt (mit Handel, Gastronomie, Wohnen, Kultur, Hochschule etc.) bislang gut auf
gestellt ist, gilt es, den Wandel, der durch Corona verstärkt wird, zu gestalten.
Bereits im Frühjahr 2020 im Rahmen der Diskussion um die beiden Karstadt-Filialen hat die Stadt Nürnberg die
sog. City Offensive gestartet. Dabei haben Stadt und IHK gemeinsam die Nürnberger City Werkstatt eingerichtet,
in der Innenstadt-Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur,
Stadtverwaltung etc. diverse Maßnahmen erarbeitet haben, um die Nürnberger Innenstadt zukunftsfähig wei
terzuentwickeln. Hierzu gehören unter anderem ein Leerstandsmanagement, temporäre Platzgestaltungen, ein
lokaler Lieferdienst, eine Social-Media-Kampagne für die Altstadt etc.
Es mangelt also nicht an Ideen, wie schon die im Oktober 2019 im Stadtratsausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit beschlossene Zukunftsstrategie für den Handelsstandort Nürnberg gezeigt hat. Entscheidend ist nun die
finanzielle Ausstattung der Kommunen, um solche Projekte umsetzen zu können.
Daher hat Oberbürgermeister Marcus König von Bund und Ländern einen Marshallplan für die Innenstädte ge
fordert - der Deutsche Städtetag hat sich dieser Forderung angeschlossen.
Der Freistaat Bayern ist in diesem Sinne nun aktiv geworden: Bauministerin Kerstin Schreyer hat am 29.04.2021
den Sonderfonds „Innenstädte beleben" gestartet, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet wird. Der Freistaat Bayern
geht dabei neue Wege. Das Förderangebot reicht von städtebaulichen Konzepten zur Weiterentwicklung der
Innenstädte, einem städtebaulichen Innenstadtmanagement, einem Projektfonds zur Innenstadtentwicklung bis
hin zur vorübergehenden Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde. Die Anträge müssen
zum 10.06.2021 bei den Bezirksregierungen gestellt werden.
Die Stadt Nürnberg sollte nun alles tun, Fördermittel aus dem neuen Fonds für die zahlreichen vorhandenen
Projektvorschläge zu beantragen.
A21050301 Sonderfond Innenstadt.doex
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung listet alle Möglichkeiten für Nürnberg auf, die sich aus dem neuen Sonderfonds „Innen
städte beleben" ergeben. Sie stellt die Projektvorschläge aus Nürnberg vor und stellt die erforderlichen
Anträge für die Mittel aus diesem Fonds.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21050301 Sonderfond Innenstadt.docx
Ö 4
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
U1, U11 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 /231-2906
Fax 0911 / 231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
0 7, MAI 2021
___
Mr.
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Zur
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Nürnberg, 7. Mai 2021
Antragsteller: Liberova/Bieswanger
Soziale Nachschärfung der Nürnberger Corona-Strategie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nürnberg ist eine dicht besiedelte Stadt. In entsprechend hochverdichteten Stadträumen
leben die dort ansässigen Nürnberger*innen deshalb leider überdurchschnittlich häufig in
kleinen Wohnungen bzw. beengten Wohnverhältnissen. Die betroffenen Gebiete
Nürnbergs zeichnen sich zudem mehrheitlich durch Arbeitsstrukturen aus, die nur sehr
schwer oder kein Home-Office gestatten. Zudem sind in den eng besiedelten Teilen
Nürnbergs meist aufgrund historisch gewachsener Baustruktur, wenig bis kaum öffentliche
Frei- und Grünflächen vorhanden, die das alltägliche Leben und die Wege der Menschen
vor Ort räumlich entzerren könnten.
Aus den genannten Gründen werden den dort lebenden Bürgerinnen notwendige
Kontaktreduzierungen, die Nutzung von Home-Office sowie Möglichkeiten für (Selbst-)
Isolation im Falle von Quarantäneregelungen massiv erschwert. Aus unserer Sicht müssen
deshalb dringend im Zuge der Corona-Bekämpfung vor Ort verstärkt Angebote für CoronaTests, Impfangebote und Quarantänemöglichkeiten geschaffen werden.
Um die Frage der Gesundheit nicht zu einer sozialen Frage verkommen zu lassen, stellt die
SPD-Stadtratsfraktion deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft für betroffenen Stadtgebiete:
•
den Einsatz von sog. „Impfmobilen“ sowie die Einrichtung von dezentralen
Impfstationen vor Ort (z.B. in Einkaufszentren),
•
Unterstützungsmöglichkeiten für den verstärkten Ausbau von Impfangeboten durch die
ansässigen Hausärzte vor Ort,
SfadfrofslrokHon
Nürnberg
SPD
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
2
-
-
•
die Einrichtung von sog. „Fieberhotels“ und wirkt hierfür beim Freistaat Bayern sowie
den Krankenkassen für ein zugehöriges Finanzierungsprogramm und/oder stellt hierfür
Nürnberg als Modellregion zur Verfügung,
•
die Erweiterung von stationären Corona-Testmöglichkeiten (Testzentren) vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
Diana Liberova
Stadträtin
Jasmin Bieswanger
Stadträtin
Ö 4
Re:Start Kultur: Chancen für größere Kulturveranstaltungen
hier: Stellungnahme des 2. BM-Geschäftsbereichs zum FDP-Antrag vom 03.05.2021
Das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur nutzt den öffentlichen Raum in diesen Monaten
gezielt und angepasst an die jeweils gültigen Öffnungs-Szenarien. Am 16. Mai 2021 wurde
der Kunst-Parcours „Lost & Found“ im Burggraben in Betrieb genommen. Ende Juni wird für
erwünschte sechs Wochen der Spittlertorzwinger zur Szene-Bühne „Musikspeicher“ (als
Kooperation mit der Musikzentrale). Vom 30. Juni bis 4. Juli 2021 wird der Dutzendteich auf
der Höhe des Yacht-Clubs die Seebühne als Erinnerung ans Bardentreffen errichtet. Die
Planungen für die Klassik Open Airs und Stars im Luitpoldhain im Juli und August laufen, auf
der Basis, dass Open-Air-Konzerte mit mehreren 1.000 Personen gestattet sind.
Das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur ist mit genannten europäischen Veranstaltern
nicht im Austausch, weil die politischen Grundbedingungen sich völlig unterscheiden von den
politischen Hygieneschutzmaßnahmen in Deutschland. Aktuell gibt es keine Freigabe für
Veranstaltungen unter freiem Himmel. Da in der Kultur Vorläufe von mehreren Monaten
Grundvoraussetzung sind (Ausschreibungen, Programmplanung, Kapazitäten,
Hygieneschutzverordnung, Anpassung an Ticketing, Schutzgebühren etc.), schwinden für
die genannten „größeren Konzerte“ aktuell Umsetzungsmöglichkeiten. Verordnungen auf
Landes- und Bundeseben für den Kulturbereich stehen aus.
Aus dem Schulreferat, Bereich Sport kann berichtet werden, dass bis zur Übernahme und
Inbetriebnahme der Tillyparkhalle die HVE – Schule und Sport in keinem Kontakt zu
Veranstaltern und Initiativen steht und die HVE – Schule und Sport keine Maßnahmen trifft,
um solche Veranstaltungen wieder stattfinden zu lassen, da sie an die jeweils gültigen
Vorgaben gebunden sind und diese umsetzen, Handlungsspielraum für
Probeveranstaltungen gibt es nicht. Seitens SpS gibt es zu den nationalen Sportsverbänden
Kontakte, um Auftritte der Nationalmannschaften oder andere internationale Wettkämpfe zu
realisieren. Hier werden die Kontakte zu den o.g. Verbänden und Unterstützung der Vereine,
die attraktive Veranstaltungen nach Nürnberg holen, gepflegt.
Nürnberg, 18.05.2021
2. BM
Prof. Dr. Julia Lehner
Ö 4.1
Stadlratsfrokfion
Nürnberg
CSU
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SPD
FREIE
WÄHLER
BÜNDNIS 90
DIE ßRÜNEN
NÜRNBERG.*
C'VKj*!-
Freie
Demokraten
FDP
DiePÄRTEI
PIRATEN
An den
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Herrn Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
politbande
LINKE LISTE
Nürnberg
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OBERBÜRGERMEISTER!
0 7.
MAI 2021
--------------
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Zur Stellungnahme
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Schrift vorieaen
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07.Mai 2021
Resolution für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen, dass der Nürnberger Stadtrat folgende Resolution beschließen möge:
Als Stadt der Menschenrechte fordern wir einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im
Bayerischen Landtag.
Der sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hat in Nürnberg drei Morde und einen
Bombenanschlag begangen. Diese Taten haben, auch heute, 22 Jahre nach dem ersten Anschlag,
tiefe Risse in unserer Stadtgesellschaft hinterlassen. Drei Menschen - Enver Simjek, Abdurrahim
Özüdogru und Ismail Ya§ar- wurden hier aus dem Leben gerissen. Das Leben des
Gaststättenbesitzers Mehmet O. nachhaltig gestört.
In Nürnberg - eine Stadt des Friedens und der Menschenrechte - bilden das demokratische
Miteinander sowie die Anerkennung von Vielfalt und Pluralität das Fundament für ein friedliches
Zusammenleben. Auch aufgrund der Vergangenheit unserer Stadt im Nationalsozialismus ist eine
gelebte Erinnerungsarbeit notwendig und unverzichtbar. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit
den Verbrechen des NSU und ein würdiges Gedenken an die Opfer. Die Aufklärung der Verbrechen
ist mit dem Abschluss des Prozesses nicht vollkommen erfolgt. Als der erste bayerische
Untersuchungsausschuss endete, hatte der Prozess in München noch gar nicht begonnen. Somit
fehlten dem Ausschuss wichtige Erkenntnisse und Fakten, die erst im Laufe des Prozesses und durch
journalistische Recherchen bekannt wurden.
Besonders die Umstände des ersten Verbrechens, des Sprengstoffanschlags auf die Gaststätte
Sonnenschein im Jahr 1999, sind nicht vollständig geklärt. Als Stadt, in der diese Verbrechen
passierten, ist es unsere Aufgabe, Aufklärung einzufordern.
Die Unterstützerszene des NSU in Nürnberg ist immer noch nicht aufgedeckt, auch hier müssen
Hintergründe und Netzwerke aufgeklärt werden.
Stadtratsfraktion
Nürnberg
Nuipbfff
SPD
Freie
Demokraten
FDP
FREIE
WÄHLER
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
NÜRNBERG
DiepjtltTtl
politbande
^PIRATEN
cAKa_
LINKE LISTE
Nürnberg
DIEOO
GUTEN
Aus diesen Gründen spricht sich der Stadtrat dafür aus, dass sich die Stadt Nürnberg in enger
Abstimmung mit der zweiten bayerischen NSU-Opferstadt München und dem Bayerischen Städtetag
für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag einsetzt.
Wir fordern eine vollkommene und lückenlose Aufklärung der Verbrechen. Wir gedenken der Opfer
des NSU und treten mit all unseren Kräften aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein
Fraktionsvorsitzender
CSU
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
SPD
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______ OariSr
Özlem Demir
Stadträtin
DIE LINKE
Jürgen Dörfler
Stadtrat
Freie Wähler
Andrea Friedei
stellvertr. Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan Gehrke
Stadtrat
ÖDP
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Ümit Sormaz
Stadtrat
FDP
Florian Betz
Stadtrat
Die PARTEI/PIRATEN
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Marion Padua
Stadträtin
LINKE LISTE
Alexandra Thiele
Stadträtin
DIE GUTEN
Ernesto Bul
Stadtrat
politbande
Ö 4.1
Stadtratsfraktion
^ AfD,
AfD Stadtratsfraktion Nürnberg. Fünferpl. 2. 90403 Nürnberg
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: ++049 +911 231-39850
(]M
Fax: ++049 +911 231-39852
OBERBURGERM El STEF&Maii: afd@stadt.nürnberg.de
Herrn Oberbürgermeister
^
Marcus König
Rathausplatz 2
M
1 8. MAI 2921
90403 Nürnberg
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Nürnberg, den 18.05.2021
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Antrag
zur Ergänzung der Resolution für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschusses vom 07.05.2021.
Tagesordnungspunkt 4.1. Resolution Untersuchungsausschuss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir die Stadtratsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) sind für eine lückenlose Aufklärung der
NSU - Verbrechen und unterstützen jegliche Bemühungen zur Aufklärung aller noch offenen Fragen.
Im Rahmen des zu beantragenden Untersuchungsausschusses ist es aus unserer Sicht auch sehr
wichtig, das Verhalten von Behörden und politischen Entscheidungsträgern, insbesondere auch des
Bay. Verfassungsschutzes zu durchleuchten.
Deshalb sollte am 19.05.2021 im Nürnberger Stadtrat zu beschließende Resolution um folgende
Punkte ergänzt werden:
Einsicht in die Akten des Bay. Verfassungsschutzes.
-
weshalb wird in Hessen die Akteneinsicht verweigert?
-
warum wurden NSU-Akten in einzelnen Bundesländern geschreddert und wer hat es
angeordnet?
Mit freundlichen Grüßen
fe-'ka
Willibald Schlesinger
Klaus Krestel
Michael Feder
Stellv. Vorsitzender
Stadtrat
Stadtrat
Seite 1
AfD Stadtratsfraktion Nürnberg
Fünferpl. 2, 90403 Nürnberg
Tel.: 0911 231-39850
E-Mail: AfD@Stadt.Nuernberg.de
Vorsitzender: Roland Hübscher
Stv. Vorsitzender: Willibald Schlesinger
Michael Feder
Klaus Krestel
Büroöffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 10:00-14:00
und nach Vereinbarung
Di. und Do.: 16:00-20:00
Ö 5
Beschlussvorlage
UwA/001/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Umweltausschuss
28.04.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage 1 Projektliste Aktionsplan
Anlage 2 Karte Aktionsplan
Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park
Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village
Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard
Anlage 4 MIP 2022-2025ff
Sachverhalt (kurz):
Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und
Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und
Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger
Freiraumplanung. Er ist eingebettet in formelle und informelle gesamtstädtische Planungen
(z.B. "Grüne Finger Konzept", Flächennutzungsplan). Seit 2015 (10/2015) wird regelmäßig in
den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat über den aktuellen Sachstand berichtet. 2017 wurde im
UmwA (05/2017), AfS (05/2017) und Werkausschuss SÖR (04/2017) Bericht erstattet. 2018
(05/2018) und 2019 (07/2019) wurde der aktuelle Sachstand im Stadtrat vorgetragen. Der
letzte Sachstand wurde im Umweltausschuss am 08.07.2020 vorgestellt, die Finanzen wurden
erneut am 22.07.2020 und am 19.11.2020 im Stadtrat behandelt.
Der Masterplan enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der umsetzungsfähige,
bereits fertiggestellte, begonnene und geplante Projekte im Stadtgebiet auflistet. Die Projekte
werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan Freiraum stetig fortgeschrieben. Die
Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage UwA/001/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen.
Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Ansätze im
Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden
werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage UwA/001/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Diversity Belange werden bei allen relevanten Einzelprojekten (z.B. neue
Parkanlagen) berücksichtigt
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Ref. I/II
Ref. V, Ref. VI, Ref. VII
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage UwA/001/2021
Gutachtensvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Rahmen der MIP-Fortschreibung 20222025 zum MIP-Titel "714 Masterplan Freiraum" zu beantragen. Über die endgültigen Ansätze
soll aufgrund der Haushaltslage in den Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden
werden.
Beschlussvorschlag:
Das Gutachten des Umweltausschusses vom 28.04.2021 „6. Sachstandsbericht Masterplan
Freiraum“ wird zum Beschluss erhoben.
Seite 4 von 4
Ö 5
Beilage Umweltausschuss 28.04.2021
Sachstandsbericht
Entscheidungsvorlage
Anlass
Nürnberg ist in den letzten 10 Jahren um mehr als 34.000 EinwohnerInnen (Quelle: Amt für
Stadtforschung und Statistik, Einwohnermelderegister, DST-Bestandsdatensatz, erstellt am
12.03.2021) gewachsen. Mit der damit einhergehenden Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung
schreitet die Innenentwicklung im Stadtgebiet sukzessive voran, auch um die Außenbereiche wie
Reichswald, Knoblauchsland und verbliebene Talauen von Pegnitz und Rednitz etc. baulich nicht in
Anspruch nehmen zu müssen. Das Prinzip der nutzungsgemischten „europäischen Stadt der kurzen
Wege“ wird nach wie vor verfolgt. Viele Konversions- und Brachflächen wurden und werden bereits
bebaut. Damit verbunden steigen die Flächenkonkurrenzen und auch der Nutzungsdruck auf bereits
vorhandene Grün- und Freiflächen kontinuierlich an.
Die Umsetzung der sog. doppelten Innenentwicklung, die sich die Nürnberger Stadtentwicklung zum
Ziel gesetzt hat, also die behutsame bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der
gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung, ist somit
dringlicher denn je. Da Freiflächen neben ihren vielfältigen sozialen, gesundheitlichen, ökologischen
und stadtbildprägenden Funktionen zudem verstärkt klimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen
sollen, müssen kreative und ggf. auch neue Wege gefunden werden, um diesen Herausforderungen
einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Der Masterplan Freiraum mit seinem räumlichen Gesamtkonzept und die „Vision Grüne Finger“
stellen die Grundlage für eine langfristige Leitlinie der Stadtplanung dar.
In der Corona Pandemie zeigt sich der hohe Stellenwert des städtischen Grüns. Die Folgen des
Lockdowns und die damit verbundenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sind eine besondere
Herausforderung für die Nürnberger Stadtbevölkerung. Das Freizeitverhalten hat sich nachhaltig
verändert. Die Menschen suchen daher nach anderen Erholungsmöglichkeiten und entdecken die
Vorteile des städtischen Grüns. Die Parks und Grünflächen in Nürnberg werden häufiger und
intensiver genutzt und gewinnen zusehends an Bedeutung. Insofern kommt der sukzessiven
Verbesserung des Angebots an Freiflächen eine hohe Priorität zu.
Das Spannungsfeld der doppelten Innenentwicklung ist in der kommunalen Praxis anspruchsvoll
und herausfordernd. Regelungen zur doppelten Innenentwicklung wurden im Baulandbeschluss der
Stadt Nürnberg bereits aufgenommen. Nun müssen diese im Rahmen der Gesamtabwägung für
eine erfolgreiche Stadtentwicklung weiterhin stringent umgesetzt werden. Die Schaffung von neuen
Wohneinheiten erfordert, insbesondere in dicht besiedelten und gründefizitären Bereichen,
unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage das Mitdenken der Grünen Infrastruktur. Im
Hinblick auf die Nachverdichtung und die zunehmende Bevölkerung muss auch der Ausbau einer
sozialen Infrastruktur berücksichtigt werden.
Der Masterplan Freiraum ist eine Daueraufgabe und hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer
nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Grün-und Freiraumversorgung in Nürnberg zu
gewährleisten. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und dem integrierten
Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ greift er das Ziel eines ausreichenden Angebots an
Grün- und Freiflächen und den Ausbau der Grünen Infrastruktur auf. Eine qualifizierte
Freiraumentwicklung soll mit formellen und informellen Instrumenten erreicht werden.
Die Umsetzung seiner Inhalte ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der alle beteiligten
Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem
Strategien, Programmatiken und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und für die Umsetzung
vorbereitet werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als
1
Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im
Stadtgebiet.
Entsprechend wird der Masterplan Freiraum fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden
einzelne Teilschritte und Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der
Stadtentwicklungsplanung, u.a. den Sanierungszielen der Stadterneuerung und dem
Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen.
Da es sich beim Masterplan Freiraum mit seinem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept um ein
integriertes Konzept handelt, das einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, werden seine Inhalte nun
entsprechend bei der Aufstellung neuer Planungen und Konzepte, wie z.B. dem Masterplan
Gewerbeflächen, eingebracht.
Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014)
ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage der
Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand des Masterplans soll in regelmäßigen Abständen
im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet werden. Auf die entsprechenden Behandlungen
im Werkausschuss SÖR am 28.04.2017, Umweltausschuss am 14.10.2015 bzw. 10.05.2017,
Stadtplanungsausschuss am 18.05.2017, die Stadtratssitzung am 02.05.2018 und am 24.07.2019
wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 08.07.2020 im Umweltausschuss
vorgestellt.
Die „Vision Grüne Finger“ als übergeordnete informelle Planung wurde am 04.03.2020 im Stadtrat
beschlossen, auch um zunehmenden Wünschen nach Bebauung statt Begrünung bei
Flächenneunutzungen andere Prioritäten entgegenzusetzen.
Aktionsplan
Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält ausgewählte, innovative Maßnahmen, die
eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Projekte besitzen. Die Maßnahmen sind räumlich
auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen
Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Die Übersicht
in Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Darstellung der Projekte und gibt
ihren derzeitigen Projektstatus an. Der Plan in Anlage 2 visualisiert die Maßnahmen des
Aktionsplans kartografisch und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte in sog. Steckbriefen
im Detail vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und
gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für
die Aufnahme neuer Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen.
Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im
Wesentlichen den im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen
und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Die Projekte werden
meist auch in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen. So können
Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse
aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden.
Seit dem letzten Sachstandsbericht im Juli 2020 wurde der Quellepark (2.5 vgl. Aktionsplan) neu
geschaffen und die Sanierung des Marie-Juchacz-Parks (5.5) fertiggestellt. Insgesamt sind nun
inklusive der Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), der Pocketparks Nonnengasse (4.2) und
Christuskirche (4.3) und des Entwicklungskonzepts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
(1.1) mittlerweile sechs Masterplan Freiraum Projekte aus dem Aktionsplan realisiert. Neu in den
Aktionsplan aufgenommen wurden der Grünzug Ambergerstraße (2.10), die Weiterentwicklung des
Schweinauer Bucks (3.2.1), der Weg am Village (3.4.1), der Pocket-Park Tetzelgasse (4.6), der
Pocket-Park Marientorzwinger (4.7) sowie der Pocket-Park Nopitschstraße (4.11).
2
Projektstand ausgewählter Maßnahmen
Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert,
die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet werden.
Im südwestlichen Stadtgebiet wurde mit der Vorentwurfsplanung für den Züricher Parks (2.3
Aktionsplan) begonnen. Angestrebt ist, die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit, Spielen, Artenschutz,
ökologischem Ausgleich und Entwässerung sowie den Hochwasserschutz unter einen Hut zu
bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und im Hinblick auf die
Anpassung an den Klimawandel wurde ein Entwässerungskonzept für die Grünflächen entwickelt
mit dem Ziel, das anfallende Regenwasser nach Möglichkeit in Teilbereichen des Parks in offenen
Mulden zu versickern. Dieser Park wurde mittlerweile als Modellprojekt in das
Bundesförderprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – mit einer 90%
Förderung – aufgenommen (siehe Steckbrief in Anlage 3.1)
Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4 Aktionsplan) im Nürnberger Westen ist
eine Agglomeration aus verschiedenen Freiräumen, wie öffentlichen Parkanlagen,
Kleingartenanlagen, Sportanlagen, Grünzügen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in einem
nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft
werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten
Park Tiefes Feld, sowohl aus Sicht des Stadtklimas (Kaltluftleitbahnen), der Naherholung
(Freiraumverbindungen) als auch der Biodiversität (Biotopverbund). Der Landschaftspark Tiefes
Feld (4.6 Aktionsplan), der aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und
Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert wird, und der Grünzug Weg am Village
(3.4.1. Aktionsplan) stellen erste Projekte in diesem Maßnahmenkomplex dar. Letzteres wird
modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts und Bewegungsraum
aufgewertet (siehe Steckbrief in Anlage 3.2). Hierbei wurden positive Erfahrungen mit der
coronabedingten Online Bürgerbeteiligung gesammelt.
Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3 Aktionsplan) wurde im
Dezember 2020 ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, einen Masterplan Stadtpark zu
erarbeiten. Neben der Vorentwurfsplanung für das gesamte Stadtparkareal sollen einzelne Bereiche
vertieft bearbeitet und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Ein weiterer Bestandteil des
Masterplans Stadtpark ist die Erstellung eines Baumentwicklungskonzepts. Die Planung soll durch
eine mehrstufige Bürgerbeteiligung unterstützt werden.
Der Stadtgraben (5.4 Aktionsplan) soll in seiner Gesamtheit als innerstadtnahe Grünanlage mit
Verbindungscharakter weiterentwickelt und aufgewertet werden. Hierzu erstellt SÖR zeitnah ein
Stadtgrabenkonzept, das Entwicklungspotenziale aufzeigt und Maßnahmen gemäß einer
gleichberechtigten und gendergerechten Nutzung sowie zur Förderung der Biodiversität benennt.
Anlass für das Leitbild des Stadtgrabens sind u.a. tangierende Maßnahmen, wie die abschnittsweise
Sanierung der äußeren Stadtmauer durch SÖR/Brückenbau oder die Sanierung der inneren
Stadtmauer durch das Hochbauamt (H). Derzeit wird unter der Federführung von H die Sanierung
des Marientorzwingers mit den benachbarten Grünflächen geplant.
Die Rechenberganlage (5.6 Aktionsplan) befindet sich planungsmäßig in Bau. Der 1. Bauabschnitt
„Ballspielfläche an der Welserstraße“ wird im April 2021 fertig gestellt. Mit dem 2. Bauabschnitt
„Kinderspielbereich auf dem Plateau“ wird im Frühjahr 2021 begonnen.
Die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze soll in den nächsten
Jahren mit dem Masterplan Freiraum vorangetrieben werden. Das Thema Begrünung und
kommunikativer Aufenthalt sowie die vielseitige Verwendung von Wasser wird insbesondere in der
verdichteten Innenstadt auf ausgewählten Plätzen geprüft. Für den Platz an der Gustav-AdolfGedächtniskirche (6.4 Aktionsplan) werden planerische Vorschläge im Rahmen des
Freiraumkonzepts Nürnberger Süden mittelfristig unterbreitet. Auf die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels wird dabei besonders eingegangen. Begriffe wie „Schwammstadt“ und kühlendes
Grün in einer städtischen Wärmeinsel werden mit Leben gefüllt und operationalisiert.
3
Stadtplätze können mehr sein als Standorte für den ruhenden Verkehr. Begrünungsmaßnahmen mit
klimaangepassten Baumpflanzungen zu Lasten von Stellplätzen sind ein weiterer Schritt in Richtung
Mobilitätswende. Der Beschluss zur Neuordnung des Parkraummanagements in der Altstadt, der bis
Ende 2021 vollzogen sein wird, schafft hierzu die Möglichkeiten. Das Projekt zeigt auch Wege auf,
wie man in der Kernstadt bis zum Ring Platz für Grün sichern könnte.
Mittel- bis langfristig sollen heutige Plätze wie der Egidienberg (6.3 Aktionsplan), der teils als
Parkplatz genutzt wird, und andere der Bevölkerung zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden
und als kühlendes Grün in der verdichteten Innen- und Altstadt wirksam sein. Auch die Bemühungen
der Stadtverwaltung zur Umgestaltung des städtischen Bauhofes (6.2 Aktionsplan) zielen darauf hin,
versiegelte Freiflächen in hochverdichteten Bereichen aufzuwerten. Für eine Erprobung der
stadträumlichen Fähigkeiten von Plätzen mittels mobiler Grüninsel-Protoypen bietet sich auch die
Nürnberger City Werkstatt an, eine Initiative der IHK und der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen
Belebung der Innenstadt.
Vor Ort wurde gefordert, die Aufenthaltsqualität auf dem Quartiersplatz St. Leonhard (6.7
Aktionsplan) an der Marie-Beeg Straße zu verbessern. Der planerische Entwurf sieht vor, den Platz
mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und großflächig versiegelte Bereiche in
öffentliche Grünflächen umzuwandeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für
jüngere Kinder geschaffen werden. Die Planung wurde den AnwohnerInnen und dem Bürgerverein
St. Leonhard/Schweinau im September 2020 vorgestellt. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2022
begonnen werden (Anlage Steckbrief 3.3).
Am Andreij-Sacharow-Platz (6.6 Aktionsplan) werden im ersten Schritt punktuelle
Baumnachpflanzungen durch das Stadtplanungsamt geplant. Anschließend sollen weitere
Aufwertungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Finanzierung ist
durch Städtebaufördermittel gesichert.
Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7 Aktionsplan) wird momentan fertiggestellt
und voraussichtlich im Sommer 2021 im Umweltausschuss vorgestellt. Seit 2019 waren drei
Planungsbüros mit deren Erstellung beauftragt und wurden von einer referatsübergreifenden
Arbeitsgruppe, bestehend aus UwA, Vpl, SÖR und Stpl, begleitet. Die Konzeptstudie wurde unter
Beteiligung von Bürgervereinen, Umwelt-, Fuß- und Radverkehrsverbänden sowie einer Kinder- und
Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schweinauer Bucks erarbeitet. Eine der
Schlüsselmaßnahmen ist die Umgestaltung der Ambergerstraße (2.10 Aktionsplan) mit
großflächiger Entsiegelung und der Neuanlage eines durchgehenden Grünzugs. In der
Turnerheimstraße wurden 2020 bereits vier Straßenbäume gepflanzt sowie vorhandene
Baumscheiben vergrößert. Mit der Studie soll das Konzept der Grünen Wege - der durchgängige
Ausbau von Übergeordneten Freiraumverbindungen - in Nürnberg etabliert werden.
Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag
die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7 Aktionsplan) brach und wurde aus
Verkehrssicherungsgründen abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018
beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse
Grünanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen soll im
Herbst 2021 begonnen werden.
Für den Nürnberger Süden wird seit Anfang 2020 ein integriertes Freiraumkonzept (9.1 Aktionsplan)
unter Mitwirkung eines Landschaftsarchitekturbüros erstellt. Das Konzept soll Ende 2021
fertiggestellt werden. Eine breit aufgestellte referatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung
des Umweltamts steuert und begleitet des Projekt. In dem rund 800 Hektar großen Raum leben circa
93.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Der Raum zeichnet sich durch einen starken Mangel an
privatem und öffentlichem Grün aus. Zahlreiche Verkehrstrassen zerschneiden die Stadtteile.
Verkehrslärm, lufthygienische und thermische Belastungen erfordern neue Lösungsstrategien. Mit
dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden sollen alternative Wege beschritten werden, um die Grünund Freiraumsituation dort nachhaltig zu verbessern. Der frühzeitigen Umsetzung von ersten
Maßnahmen sowie der Erprobung neuer Strategien und Handlungsansätze kommen eine
besondere Bedeutung zu. Ein Novum ist, die Umsetzung erster Maßnahmen schon während der
4
Konzepterstellung. Auch die Aufteilung des öffentlichen Raums wird offen im Rahmen von mehreren
begleitenden Arbeitsgruppen diskutiert. Eine „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ und die
Einrichtung von temporären Fußgängerzonen, so genannte „Summer Streets“, werden angeregt.
Bei geplanten Vorhaben, wie z.B. den „Summer Streets“, werden u.a. die betreffenden
Stadtteilarbeitskreise und Quartiersbüros informiert und eingebunden. Somit werden frühzeitig die
Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Kinder- und
Jugendeinrichtungen sowie Seniorenamt und -netzwerk, abgefragt und in die Planung integriert.
Die Aktivierung von Brachflächen für eine qualifizierte Freiraumentwicklung spielt ebenso eine
wichtige Rolle.
Ein erstes Leitbild wurde im Winter 2020 erarbeitet, das als wesentliches Element die Entwicklung
von „grünblauen Meilen“ vorsieht. Diese Meilen greifen das Plankonzept der "Grünen Finger“ auf
und entwickeln dieses in Form von klimaresilienten Freiraumstrukturen weiter. Die geplanten
Freiraumqualitäten sollen zur Klimaanpassung des Raumes beitragen.
Als kurzfristige Vorabmaßnahmen zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden und zum Grünen Weg
zum Faberwald wurden an ausgewählten Standorten, beispielsweise entlang der Allersberger
Straße, der Frankenstraße, der alten Allee oder am Platz der Deutschen Einheit im Herbst
vergangenen Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln (4.1 Aktionsplan) gesteckt. Hierbei kamen
bienenfreundliche Blumenzwiebelmischungen zum Einsatz. Neben der Förderung der Biodiversität
soll ein Zeichen gesetzt werden, dass der Nürnberger Süden aufblüht.
Beim Nägeleinsplatz (8.1 Aktionsplan) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der
Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben.
Finanzen
Für die verschiedenen Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplans Freiraum wurden seit
2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem
Kostenansatz von 500.000 € werden direkt über den MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum
finanziert. Kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden nach Ende der
Entwurfsplanung ausgegliedert und erhalten einen eigenen MIP-Ansatz. So wurde bisher mit dem
Cramer-Klett-Park (MIP Nr. 874), der Grünanlage Rechenberg (MIP-Nr. 1052), dem Marie-JuchaczPark (MIP Nr. 1044) und aktuell dem Nägeleinsplatz (MIP Nr.1118) sowie dem oberen Wöhrder See
1.BA (MIP Nr.1137) verfahren. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) reduziert
sich um den ausgegliederten Betrag der benötigten städtischen Mittel der Einzelansätze.
Bislang wurden im Rahmen des Masterplans Freiraum im Zeitraum 2016 bis Ende 2020
Maßnahmen in Höhe von ca. 7,06 Mio. € umgesetzt, so dass noch 17,94 Mio. € zur Verfügung
stehen (die teilweise jedoch schon in Projekten gebunden sind). Die beiliegende MIP-Liste in Anlage
4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete Bearbeitung im MIP- Zeitraum 2021 bis
2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen MaßnahmenFinanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte.
Darüber hinaus sind höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig, um die bis 2025
angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Das Erfordernis ergibt sich vor allem durch die Schaffung
von größeren neuen Parkanlagen, die im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden, wie
beispielsweise die Neuanlage des Landschaftsparks Tiefes Feld oder des Wetzendorfer Parks
(zusammen 26 Mio. €), aber auch durch die zukunftsfähige Qualifizierung größerer Grünanlagen wie
dem Stadtpark sowie durch Maßnahmen, die aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden und dem
Grünen Weg zum Faberwald generiert werden. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe
von 74,3 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen
Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder Förderprogrammen, wie
beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten, genutzt. Abzüglich der
Fremdfinanzierungen ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen
Haushalt Kosten in Höhe von 63 Mio. €.
Nach Abschluss der Haushaltsberatungen im November 2020 wurden die MIP Ansätze im
5
Masterplan Freiraum für 2021 bis 2024 aufgrund der Corona bedingten, geänderten Haushaltslage
angepasst. Für das Jahr 2021 wurde der Ansatz von 1,95 Mio. € auf null € reduziert und auf die
folgenden Jahre verschoben. Durch die Übertragung der vorhandenen Restmittel von 2020 in Höhe
von 2,44 Mio. € und das zeitliche Verschieben einzelner Projekte auf weitere Jahre kann dies für
das Jahr 2021 noch ausgeglichen werden.
Ab dem Jahr 2024 ergibt sich bei der geplanten Fortschreibung der Projekte eine Unterfinanzierung
im MIP Masterplan Freiraum, wie in der MIP Liste (Anlage 4) aufgeführt.
Positiv auf den MIP 714 wirkt sich die Zusage von Bundesfördermitteln in Höhe von 4,2 Mio. € aus
dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den Züricher
Park aus.
Im Umweltausschuss am 08.07.2020, im Stadtplanungsausschuss am 09.07.2020 und im Stadtrat
am 22.07.2020 wurde die Verwaltung mit folgenden Arbeitsschritten beauftragt:
1. die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 – wie in der
Anlage MIP-Liste dargestellt – für die Haushaltsberatungen zu beantragen,
2. die erforderlichen Beschlussvorschläge zur Ressourcenausstattung für Einzelprojekte des
Masterplan durch die jeweils verantwortliche Dienststelle in den zuständigen Fachausschuss
einzubringen,
3. die Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen dargestellten bzw. festgesetzten
Grünflächen stärker voranzutreiben,
4. den Ankauf neuer Flächen zur Entwicklung von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen, insbesondere
in verdichteten Bereichen zu forcieren.
Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Deshalb sollten bei der kommenden
Mittelfortschreibung zum MIP-Titel Masterplan Freiraum, wie in der Anlage 4 dargestellt, die
erforderlichen Mittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt werden.
AG Masterplan Freiraum
Die seit Projektbeginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“
arbeitet unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Mit Ref. III, BgA, Stpl, Vpl,
SÖR/Grün, J, LA, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien
zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, den
Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem
Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt
werden.
Anlagen
1. Liste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“
2. Aktionsplan, Karte
3. Modell Projektsteckbriefe:
3.1 Züricher Park
3.2 Grünzug „Weg am Village“
3.3 Quartiersplatz St. Leonhard
4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025
6
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Nr.
Handlungsfeld/Maßnahme
1.
AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN
1.1
Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept abgeschlossen, Umsetzung laufend)
1.3
Erlenstegener Forst
2.
NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN
2.2
Wetzendorfer Park & Grünzüge
2.3
Züricher Park
2.4
Park Brunecker Straße
2.5
Quellepark
2.6
Park Tiefes Feld
2.7
MaxGrün
2.10
Grünzug Ambergerstraße
2.11
Hiroshimapark
3.
ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN
3.1
Dutzendteich & Co
3.2
Schweinauer Buck / Faberwald
3.2.1
Schweinauer Buck
3.3
Marienbergpark
3.4
"Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld
3.4.1
Weg am Village
4.
GRÜN PLUS
Pocket Parks*
4.2
Nonnengasse
4.3
Christuskirche
4.6
Tetzelgasse
4.7
Marientorzwinger
4.11
Nopitschstraße
Räumlich nicht verortetete Maßnahmen
4.1
Blumenzwiebeln und Blühflächen
4.4
Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung*
4.6
Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen*
5.
SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN
5.1
Cramer-Klett-Park
5.2
Tullnaupark
5.3
Stadtpark
5.4
Stadtgraben
5.5
Marie-Juchacz-Park
5.6
Rechenberganlage
Ö 5
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Nr.
Handlungsfeld/Maßnahme
6.
GRÜNE STADTPLÄTZE
6.1
Augustinerstraße
6.2
Bauhof
6.3
Egidienplatz / Theresienplatz
6.4
Gustav-Adolf-Gedächtniskirche
6.5
Jakobsplatz
6.6
Andrej-Sacharow-Platz
6.7
Quartiersplatz St. Leonhard
7.
GRÜNE WEGE
7.1
Grüner Weg zum Hainberg (Südwest)
7.2
Grüner Weg Nord-Süd
7.2.1
Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof
7.2.2
Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal
7.3
Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen)
7.4
"Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald)
7.5
Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt
7.5.1
Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch
7.6
Grüner Weg zum Erlenstegener Forst
7.7
Grüner Weg zum Faberwald
8.
WASSER IN DER STADT
8.1
Nägeleinsplatz mit Umfeld
8.2
Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet)
8.4
Prinzregentenufer
8.5
Hallerwiese
8.7
Grünanlage Aischweg
9.
FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE
9.1
Freiraumkonzept Nürnberger Süden
10.
SONSTIGE PLANUNGEN
10.1
Öffentlichkeitsarbeit
10.2
Grünplanungsbroschüre
10.3
Brachflächenanalyse
Projektstatus
Projekt noch nicht begonnen
Projekt begonnen
Projekt fertiggestellt
* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen
Arbeitsstand Januar 2021/UwA1
Ö 5
Masterplan Freiraum
Handlungsfelder
1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale
Auenlandschaft Gründlachtal"
1.3 Erlenstegener Forst
Gro ßg rün dla ch
2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen
2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge
2.3 Züricher Park
2.4 Park Brunecker Straße
1.1
!
(
2.5 Quellepark
2.6 Park Tiefes Feld
Ne un ho f
Bo xdo rf
2.7 MaxGrün
2.10 Grünzug Ambergerstraße
7.4
!
(
2.11 Hiroshimapark
Kra fts ho f
3. Entwicklungskonzepte Urbane
Parklandschaften
3.1 Dutzendteich & Co
3.2 Schweinauer Buck / Faberwald
3.2.1 Schweinauer Buck
3.3 Marienbergpark
!
(
7.2.1
3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld
3.4.1 Weg am Village
Bu ch
4. Grün Plus
Pocket Parks*
4.2 Nonnengasse
4.3 Christuskirche
Alm osh of
Hö fle s
4.6 Tetzelgasse
7.4
!
(
Loh e
4.7 Marientorzwinger
4.11 Nopitschstraße
Zie gel ste in
Räumlich nicht verortete Maßnahmen
4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen
4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung*
4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,
Sommerstraßen*
1.3
!
(
3.3
!
(
Kle inr eut h
h.d .Ve ste
7.3
!
(
Tho n
2.2
!
(
Erl ens teg en
!
(
7.2.1
5.3 Stadtpark
5.3
!
(
5.4 Stadtgraben
5.5 Marie-Juchacz-Park
7.6
!
(
Sc hop per sho f
Sc hni egl ing
Lau fam ho lz
5.6 Rechenberganlage
5.6
!
(
6. Grüne Stadtplätze
Gä rte n
h.d .Ve ste
!
(
7.5.1
St. Joh ann is
5.4
8.5
!
(
2.5
!
(
2.7
!
(
!
(
4.6
8.1
6.3
6.1
Go ste nh of
3.4
4.7
!
(
!
(
!
(
!
(
!
(
3.4.1
6.7
!
(
5.2
!
(
7. Grüne Wege
7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest)
7.2 Grüner Weg Nord-Süd
7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof
7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal
Gle ißh am me r
4.3
!
(
7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen)
6.4
!
(
!
(
2.3
6.6 Andrej-Sacharow-Platz
6.7 Quartiersplatz St. Leonhard
St. Pe ter
5.5
!
(
6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche
6.2
6.5
!
(
7.1
Mö gel do rf
6.5 Jakobsplatz
8.4
7.7
!
(
6.2 Bauhof
6.3 Egidienplatz / Theresienplatz
5.1
!
(
!
(
6.6
4.2
6.1 Augustinerstraße
Gä rte n
b.W öh rd
!
(
!
(
!
( !
( !
(
!
(
Hö fen
7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald)
7.2.2
2.6
7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt
7.4
!
(
!
(
!
(
7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch
7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst
2.11
!
(
Gro ßre uth
b.S chw ein au
7.1
5.1 Cramer-Klett-Park
5.2 Tullnaupark
We tze nd orf
!
(
5. Sanierung Grün- und Parkanlagen
7.7 Grüner Weg zum Faberwald
4.11
!
(
8.7
!
(
9.1
!
(
Gib itze nh of
Klein er
Dutzendteich
2.10
!
(
8. Wasser in der Stadt
3.1
!
(
8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld
Fis chb ach
b.N ürn ber g
2.4
!
(
8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet)
8.4 Prinzregentenufer
8.5 Hallerwiese
!
(
3.2.1
Rö the nb ach
b.S chw ein au
8.7 Grünanlage Aischweg
7.7
!
(
9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene
3.2
!
(
9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden
Lan gw ass er
!
(
7.2.2
Eib ach
Projektstatus
!
( Projekt fertiggestellt
!
( Projekt begonnen
!
( Projekt noch nicht begonnen
Weststadt
Laufende Stadterneuerungsgebiete
Stadtgrenze
Mü hlh of
* In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün
unterversorgten Räumen
Re ich els do rf
7.4
!
(
Wo rze ldo rf
Brunn
Ko rnb urg
Ka tzw ang
Stadt Nürnberg
Umweltamt / Umweltplanung
Arbeitsstand: März 2021
UwA/1
Datenquellen:
Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische
Vermessungsverwaltung
Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000
Ü
Aktionsplan
"Kompaktes Grünes Nürnberg"
0
500
1.000
1.500
2.000
Meter
Ö 5
2.3. Züricher Park
Projekt begonnen
Strategischer Handlungsraum
Außenstadt
Leitidee
Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan
Neue Parkanlagen / Grünanlagen
Räumliche Einordnung
Der Züricher Park liegt im Nürnberger
Südwesten im Stadtteil Großreuth bei
Schweinau zwischen der Züricher Straße im
Norden, der Genfer Straße im Osten und der
Herbststraße im Westen.
Er ist Bestandteil des rechtskräftigen
Bebauungsplan 4616 „Züricher Straße“.
Ausschnitt Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“
Lage
Gemarkung: Großreuth bei Schweinau
Fl.Nrn.: 137/11, 155/10, 167/5, 167/6, 168/9
Fläche
ca. 3,1 ha
Planungsbereich
PB 57
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Grünflächen
- 9,9 ha
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Spielplätzen
- 28.178 m²
Lageplan Züricher Park
Rahmenbedingungen und Ziele
Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich
genutzt.
Im Oktober 2020 wurde die U-Bahn Haltestelle
Großreuth bei Schweinau in Betrieb
genommen. Der derzeitige Endbahnhof der U3
ist unmittelbar am Züricher Park gelegen.
Insbesondere im Bereich des Friedhofs und in
Privatgärten besteht erhaltenswerter, alter
Baumbestand.
Der Züricher Park soll als öffentliche
Parkanlage mit entsprechenden
Nutzungsmöglichkeiten und
Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden.
Er verfügt über eine quartiersübergreifende,
verbindende Funktion zwischen dem Westpark
und dem zukünftigen Landschaftspark am
Tiefen Feld.
Über Freiraumverbindungen soll
diese übergeordnete Grünverbindung weiter
Foto: Derzeitige Flächennutzung im Planungsbereich
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
Stand 09.03.2021
ausgebaut werden.
Der Parkbereich östlich der GerhartHauptmann-Straße ist für verschiedene
Nutzungen mit öffentlichen Spielplätzen
vorgesehen. Es werden diverse
Wegeverbindungen im Park entstehen und die
umliegenden Quartiere anbinden.
Im westlichen Parkbereich am Friedhof
Großreuth liegt der Schwerpunkt auf der
naturnahen Gestaltung und der Weiterführung
der Wegeverbindungen bis zur Herbststraße.
Vorentwurfsplanung Züricher Park
Die Grünflächen angrenzend an den Friedhof
sind bereits für Artenschutzmaßnahmen (u.a.
Heckenpflanzungen) realisiert worden.
Das Regenwasser soll durch Versickerung
innerhalb der Parkanlage und der Grünzüge
nachhaltig bewirtschaftet werden.
Kosten
Finanzierung / Zuschüsse
Gesamtkosten Grünanlage 4,7 Mio €
Planerische und rechtliche Vorgaben
Masterplan Freiraum, BIC
90% Fördermittel „Anpassung urbaner Räume an den
Klimawandel“
Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Vorentwurfsplanung vorgesehen.
Strukturplanung Stpl (B-Plan 4601)
B-Plan-Verfahren 4614 (rechtskräftig seit 22.08.2018)
Umlegungsverfahren
VgV-Verfahren Parklandschaft
Planung Züricher Park Herbst 2020 bis Herbst 2021
Ausführungsplanung 2022
Baubeginn Sommer 2023
Fertigstellung 2024
B-Plan 4614 mit integriertem Grünordnungsplan
Federführung
SÖR/1-G
Aktueller Sachstand
Vorentwurf
Projekt in Ausschüssen
WA SÖR 04/17, UmwA: 05/17, AfS: 05/17, WA SÖR 09/20
Bürgerbeteiligung
Zeitplan und Vorgehensweise
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
Ö 5
3.4.1 Weg am Village (Westpark –
Grünzug Village)
Projekt begonnen
Strategischer Handlungsraum
Außenstadt
Leitidee
Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan
Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
Stand 09.03.2021
Räumliche Einordnung
Der „Weg am Village“ liegt in der Gemarkung
Großreuth bei Schweinau zwischen
Rothenburger Straße und Westpark. Es
handelt sich um eine ehemalige
Erschließungsstraße des früheren
Standortlazaretts / US-Hospitals an der
Rothenburger Straße. Der Standort wurde ab
den 2000er Jahren im Rahmen des B-Plans
4388 - vorwiegend mit Reihenhäusern - neu
bebaut.
Lageplan Weg am Village
Lage
Gemarkung: Großreuth bei Schweinau
Fl.Nr.: 175/27
Fläche
4.600 m²
Planungsbereich
PB 57
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Grünflächen
- 9,9 ha
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Spielplätzen
- 28.178 m²
Foto: Nördlicher Teil des Weges mit Brunnen - aktueller Zusatand
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
Rahmenbedingungen und Ziele
Der Weg wird derzeit als Fuß-,
Radwegeverbindung zwischen dem Westpark
und der Rothenburger Straße, sowie als
Erschließungsweg für das angrenzende
Wohnquartier genutzt. Autoverkehr ist nicht
zugelassen. Er ist gemäß
Flächennutzungsplan als Übergeordnete
Freiraumverbindung dargestellt.
Der Weg hat einen hohen Sanierungsbedarf.
Der Asphaltbelag ist in schlechtem Zustand
und mit über 5m Breite für die Funktion des
Weges (Erschließungsweg, Fußweg, keine
übergeordnete Radverbindung) stark
überdimensioniert. Das Wegebegleitgrün
sowie zwei kleine Platzaufweitungen bieten
viel Potential für ökologische Aufwertungen.
Der Weg bietet aber auch viel erhaltenswerte
Elemente, wie z.B. ca. 30 alten Linden als
Alleebäume, einen trockengelegten Brunnen
aus den 1930er Jahren und eine dem Weg
begleitende Mauer des alten US-Hospitals, die
als Abschirmung der benachbarten Gärten
fungiert.
Entwurf Platzaufweitung Nord „Brunnen“
Der Weg am Village ergänzt die Maßnahme
urbane Parklandschaft Grünes Westband
(Westpark - Tiefes Feld). Er soll modellhaft als
vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-,
Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet
werden.
Der Weg wird entsiegelt und mit einer
wassergebundenen Decke ausgestattet. Zwei
Platzgestaltungen „Brunnen“ und
„Biodiversität“ laden zum Verweilen ein. Der
Brunnen soll reaktiviert werden.
Am Wegesrand werden ein strukturreicher und
attraktiver Strauch- und Staudensaum sowie
Blühpflanzen zur Förderung der Biodiversität
gepflanzt.
Naturelemente, wie Klettersteine oder
Baumstämme machen den Weg als
Bewegungsraum auch für Kinder attraktiv.
Kosten
ca. 500.000 €
Finanzierung / Zuschüsse
MIP Masterplan Freiraum
Bürgerbeteiligung
Planerische und rechtliche Vorgaben
Onlinebeteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im
November 2020
2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G
2020: Entwurfsplanung durch Büro Grosser-Seeger & Partner;
Bürgerbeteiligung
2021: Ausführungsplanung und Vergabe durch SÖR/1-G im 1.
Halbjahr; Baubeginn im Herbst
2022: Fertigstellung im Frühjahr
B-Plan 4388, Übergeordnete Freiraumverbindung gemäß FNP
Federführung
SÖR/1-G
Aktueller Sachstand
Entwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen
WA SÖR 03/21
Zeitplan und Vorgehensweise
Entwurf Platzaufweitung Süd „Biodiversität“
Gesamtentwurf
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
Ö 5
6.7 Quartiersplatz St. Leonhard
Projekt begonnen
Strategischer Handlungsraum
Erweiterte Innenstadt
Leitidee
Freiräume qualifizieren und multicodieren
Handlungsfeld Aktionsplan
Grüne Stadtplätze
Räumliche Einordnung
Der Quartiersplatz St. Leonhard liegt in der
Gemarkung Gostenhof zwischen der Kurt-KarlDoberer-Straße im Norden und der MarieBeeg-Straße im Süden.
Er stellt den zentralen Platz der Wohnsiedlung
auf dem ehemaligen Schlachthofgelände dar
und ist im B-Plan 4380 als öffentliche
Grünanlage festgesetzt. Das Wohngebiet und
der Platz wurden nach Auflassen des
Schlachthofs Ende des 20. Jahrhunderts in
den 2000er Jahren gebaut.
Lageplan Quartiersplatz St. Leonhard
Lage
Gemarkung: Gostenhof
Fl.Nr.: 217/72
Fläche
ca. 1.720 m²
Planungsbereich
PB 11
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Grünflächen
- 28,4 ha
Rechnerisches Defizit an öffentlichen
Spielplätzen
- 16.989 m²
Foto: Quartiersplatz St. Leonhard - aktueller Zustand
Rahmenbedingungen und Ziele
Der Quartiersplatz ist Treffpunkt des Viertels,
dient dem Spiel vor allem für Kleinkinder und
als Verbindungs- und Schulweg.
Der Platz ist stark versiegelt und bietet aktuell
nur wenig Aufenthaltsqualität. Viele
vorhandene Bäume weisen
Trockenheitsschäden auf und mussten z.T.
bereits gefällt werden. Der Platz bietet somit
nur wenig Schatten. Der Spielbereich ist stark
sanierungsbedürftig.
Entwurf SÖR/1-G
Ziel der Sanierung ist es, den Platz wieder als
attraktiven Quartiersmittelpunkt zu beleben.
Durch die Aufwertung soll auch die soziale
Situation im Quartier verbessert werden,
Ruhestörung und Vandalismus wird mit aktiver
Partizipation und nachbarschaftlichen
Aneignungsprozessen begegnet. Der
Quartiersplatz soll seine zentrale Funktion als
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
Stand 26.03.2021
Aufenthalts- und Verbindungsraum, sowie
Grün- und Spielfläche wieder erfüllen.
Die westlich des Platzes verlaufende Kurt-KarlDoberer-Straße wird als fußläufige
Bewegungsachse in die Platzmitte verlegt und
bildet Aufenthaltsraum und zentralen
Treffpunkt. Verschiedene Sitzgelegenheiten
werden zum Verweilen einladen.
Es wird grün: Neben zwei bestehenden
Säulenhainbuchen werden Eichen (nach einer
Großbaumverpflanzung), Blumeneschen und
Felsenbirnen Schatten liefern. Blühsträucher
dienen als Puffer zwischen öffentlichem und
privatem Freiraum, bieten attraktive
Blühaspekte und Nahrung für Bienen und
Insekten. Dazu wird eine betretbare Blühwiese
geschaffen, artenreich und ebenfalls
bienenfreundlich.
Platz zum Spielen ist vor allem für Kinder von
zwei bis sechs Jahren geplant, mit einer
Schaukelmöglichkeit, sowie Balancier- und
Kletterelementen.
Entwurf SÖR/1-G
Kosten
ca. 200.000 €
Finanzierung / Zuschüsse
Planerische und rechtliche Vorgaben
MIP Masterplan Freiraum, Städtebaufördermittel des
Stadterneuerungsgebiets St. Leonhard/Schweinau
Beteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im
September 2020
2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G
2020/2021 Entwurfs- und Objektplanung durch SÖR/1-G
2021: Auftrag Baufirma im Herbst 2021
2022: Baubeginn im Frühjahr, Fertigstellung im Sommer
B-Plan 4380
Federführung
SÖR/1-G
Aktueller Sachstand
Entwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen
WA SÖR 04/21
Bürgerbeteiligung
Zeitplan und Vorgehensweise
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg
Ö 5
Stand 16.03.2021
MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive und konsumtive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2022-2025 ff
Nr.
Handlungsfeld /Maßnahme
Federführung
Finanzierung
Fremdfinanz. Masterplan
GESAMT
investiv
investiv
BIC
MIP
MIP 2022-2025
2016-2019
2020
2021
2022
2023
2024
MIP 2021-2024
17.942.000
1.282.000
3.466.000
0
1.220.000
1.960.000
1.306.000
MIP Sachstandsber.
20.358.000
1.282.000
3.776.000
1.950.000
2.950.000
1.650.000
1.500.000
Restmittel Vorjahr
Mittelbindung gesamt
63.035.000
74.353.500
1.214.200
Restmittel
1.
Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
2
Neue Parkanlagen/Grünanlagen
2.2.
Wetzendorfer Park und Grünzüge
SÖR/1-G
Masterplan
12.000
15.000.000
15.000.000
X√J
2.3.
Züricher Park
SÖR/1-G
Masterpl/Klimaanpassung
4.200.000
500.000
4.700.000
X√J
2.6.
Park Tiefes Feld
SÖR/1-G
Masterplan
11.000.000
11.000.000
X
2.10.
Grünzug Ambergerstraße
UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S
Masterplan
1.100.000
1.100.000
3.
Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
3.1.
Dutzendteich & Co. **
120.000
SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA
Masterplan
180.000
180.000
X
3.2.1. Schweinauer Buck
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
2.448.000
2.448.000
X
3.4.
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
2.300.000
2.300.000
X√J
Masterplan
497.000
497.000
134.200
301.000
134.200
80.000
Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld)
3.4.1. Weg am Village
4.
-725.056
2025
Plan spätere Jahre
8.708.000
2.445.444
4.944
-3.620.056
1.020.556
2.440.500
1.950.000
4.855.000
9.130.000
2.445.444
4.944
-725.056
-3.620.056
-11.444.056
580.000
2.500.000
2.380.000
8.040.000
6.800.000
9.100.000
200.000
500.000
300.000
150.000
130.000
220.000
40.000
150.000
610.000
1.000.000
2.400.000
30.000
30.000
250.000
290.000
500.000
80.000
100.000
20.000
78.000
500.000
550.000
500.000
100.000
450.000
580.000
600.000
570.000
170.000
30.000
467.000
6.500
23.500
200.000
20.000
122.000
80.000
50.000
27.620.000
800.000
Grün Plus
Pocket Parks
4.2.
Nonnengasse
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
166.800
4.3.
Christuskirche
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
460.000
4.6.
Tetzelgasse
SÖR/1-G
Masterplan
4.7.
Marientorzwinger, Teilbereich
H/SÖR/1-G
H/Masterplan/Städtebauförd.
4.
Räumlich nicht verortete Maßnahmen
4.1.
Blumenzwiebeln und Blühflächen
SÖR/1-G
Masterplan
108.000
80.000
540.000
400.000
400.000
142.000
250.000
X
73.500
UwA/1,Stpl/1, H
Masterpl/Städtebauförd.
Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,…
SÖR/1-G
Masterplan
5.
Sanierung Parkanlagen
5.1.
Cramer-Klett-Park
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
1.129.200
752.800
1.882.000
X√J
5.2.
Tullnaupark
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
720.000
580.000
1.300.000
X
5.3.
Stadtpark
SÖR/1-G
Masterplan
8.700.000
8.700.000
X√J
5.4.
Stadtgraben
SÖR/1-G
Masterplan
2.000.000
6.500.000
8.500.000
X
5.5.
Marie-Juchacz-Park
SÖR/1-G
Masterpl./Städtebauförd.
443.000
472.000
915.000
X√J
144.200
84.556
5.6.
Rechenberganlage
SÖR/1-G
Masterplan
2.750.000
2.750.000
X√J
178.000
MIP Nr. 1052
6.
Grüne Stadtplätze
6.4.
Gustav-Adolf- Gedächtniskirche
Stpl/4-1
Masterplan
2.650.000
2.650.000
6.7.
Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg
SÖR/1-G
Masterplan
350.000
350.000
7.
Grüne Wege
7.1.
Grüner Weg zum Hainberg **
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
150.000
150.000
7.2.
Grüner Weg Nord Süd **
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
200.000
200.000
7.3.
Grüner Weg Ringbahn
UwA/1/SÖR/1-G
Masterplan
1.100.000
1.100.000
X√J
7.7.
Grüner Weg zum Faberwald
UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S
Masterplan
1.300.000
1.300.000
X
UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S
Masterplan
85.000
85.000
Masterpl./Städtebauförd.
8.
Wasser in der Stadt
8.1.
Nägeleinsplatz mit Umfeld
SÖR/1-G
8.5.
Hallerwiese**
SÖR/1-G
8.7.
Grünanlage Aischweg, ehem. Anlegestelle
SÖR/1-G
8.8.
Oberer Wöhrder See
SÖR/1-G
9.
Freiraumkonzepte
9.1.
Freiraumkonzept Nürnberger Süden
** Erste Planungskosten (Teilsumme)
UwA/1
2.000.000
Masterplan
Masterplan
,
100.000
200.000
176.000
100.000
Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung
4.6.
80.000
200.000
176.000
18.500
100.000
4.4.
7.7.1. Turnerheimstraße
4.400
55.000
46.000
124.800
MIP NR. 874
20.000
50.000
100.000
150.000
150.000
1.030.000
2.500.000
800.000
4.050.000
100.000
120.000
340.000
340.000
800.000
4.800.000
MIP NR. 1044
100.000
10.000
150.000
20.000
120.000
80.000
50.000
300.000
500.000
15.000
400.000
85.000
3.703.000
X√J
415.000
X
460.000
460.000
580.000
580.000
100.000
100.000
1.700.000
150.000
80.000
415.000
700.000
340.000
X
1.703.000
430.000
140.000
10.000
170.000
10.000
MIP Nr 1118
440.000
X√J
MIP Nr. 1137
30.000
70.000
BIC: X relevant √ angemeldet
Aufnahme Ja/Nein
1.000.000
450.000
Ö 6
Berichtsvorlage
MRB-GST/002/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Bericht
Betreff:
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Evaluation
Bericht:
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die
Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis
2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan
verabschiedet und der vorherige evaluiert.
Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in
tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit
Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der
Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet.
Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März
2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise
auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des
Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich
abgeschlossen werden.
Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern
auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass
die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht
erreicht sind.
Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen
Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend
angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im
Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur
Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der
Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
Seite 4 von 4
Ö 6
Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020
Präambel
Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg
sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem
Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen
geschichtlichen Verantwortung.
Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und
mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein
verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung
wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich
an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund
verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler
Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei
finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.
Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu
mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser
Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird
im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als
auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in
Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und
Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von
der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet.
1
Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden
Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich
machten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden.
Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von
Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks
für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der
Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden.
Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den
Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug
auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im
Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im
Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch.
Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen
Veranstaltung teil.
Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des
„AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den
regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung,
besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich
Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik
und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund.
Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und
die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele
einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft
noch nicht erreicht sind.
Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen
und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin
im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu
wirken.
Inhaltsverzeichnis
1.
Seite
Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3
1.1
Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der
Führungsebene ..............................................................................3
1.2
Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6
1.3
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................10
1.4
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen
Ebenen.........................................................................................14
2.
2
1.5
Antidiskriminierung ............................................................19
1.6
Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................21
Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ......................24
2.1
Abbau von Rollenstereotypen ............................................24
2.2
Antidiskriminierung ............................................................27
2.3
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ....................31
2.4
Geschlechtergerechte Gesundheit.....................................33
2.5
Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................36
2.6
Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich .......47
2.7
Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich.......51
2.8
Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung...................56
2.9
Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen ..61
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches
Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts
passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung
/ Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden
aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans
den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen (auch
Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen gewinnen
Fortführung des Mentoringprogramms für
Frauen:
3. Programmdurchlauf
Planung,
Konzeption,
Organisation:
ab Juli 2018
PA
Anzahl der Mentees und Mentor*innen
Evaluation der Erfolgswirksamkeit in
Kooperation mit
Hochschule / Universität
Ausschreibung: ab
Herbst 2018
Programmlaufzeit: Februar 2019 bis
Mai 2021
3
Ressourcen
(finanziell /
personell)
ca. 20.000
EUR für externe Begleitung
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Zwei-Phasen-Evaluation
1. Phase:
10/2020 Evaluationsbogen in
der Abschlussveranstaltung
2. Phase:
04/2022 Evaluation: Wirksamkeit des Programms ca.
1 1/2 Jahre nach Programmende
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Ausschreibung des 4. Programmdurchlaufs ab 09/2020
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Stärkung von Frauen
in Führungspositionen
Einrichtung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
4 Netzwerktreffen im
Jahr
GST
Anzahl der Teilnehmerinnen
Initiierung und Stärkung eines Netzwerks
für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich
Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit
weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme
austauschen, Hilfestellungen geben)
Zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit
teilweiser Unterstützung
von PA
Regelmäßig
Ref. IV,
Ref. VI
Anzahl der Teilnehmerinnen
Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf
Bei zu besetzenden Stellen
Männliche und weibliche Fachkräfte sind in
der Leitungsebene im
J/B2 paritätisch vertreten
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
2019: 4 Netzwerktreffen mit
Ø 60 Teilnehmerinnen
2020: 3 Netzwerktreffen geplant, das erste im Februar
fand in Präsenz statt. 1 Treffen coronabedingt ausgefallen, 1 Treffen digital durchgeführt
J/B2Abteilungsleitungen
und Bereichsleitung
4
Die Leitungsstellen
in der OKJA sind zu
je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt
Mit bestehenden Ressourcen
09/2018 fand Treffen des
damaligen 3. BM mit
weiblichen Führungskräften seines Geschäftsbereiches unter Mitwirkung
von PA/1 statt, 12 Mitarbeiterinnen nahmen teil,
Treffen von allen Teilnehmenden als positiv
bewertet
2020 wurden Treffen
coronabedingt abgesagt,
nur wenig persönlicher
Erfahrungsaustausch, digitale Möglichkeiten (MSTeams) wurden genutzt
Bei meisten Stellenbesetzungen umgesetzt, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern*
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, für 2021 drei
Treffen geplant
Ja, Überlegung
hinsichtlich einer
virtuellen Erfahrungsaustauschplattform
Ja
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in Führungspositionen im
Ref. VI
Führen mit reduzierter Arbeitszeit (sensibilisieren,
unterstützen, Möglichkeiten schaffen), da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Laufend
Ref. VI
mit allen
Dienststellen
Anzahl / Prozentzahl der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im
Geschäftsbereich
Ref. VI
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen
zur Zielerreichung, z.B.
Mentoringprogramme, gezielte Ansprachen usw.
2018 ff
Die Anzahl von Frauen
in Führungspositionen
im KuF ist erhöht
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
KuF
Anteil von Frauen
in Führungspositionen im Vergleich zu
2016
5
Mit bestehenden Ressourcen
Stand unverändert; evtl.
Ausweitung auf alle
Dienststellen
Zusammentragen und
Evaluierung der Erfahrungen vornehmen
H ist es aktuell entsprechend der Vorgaben
nicht möglich, dezentral
über SAP eine Datenbankauswertung vorzunehmen, um geschlechtsspezifische
Merkmale bereits im Stadium der grundlegenden
Bestandsanalyse in dem
notwendigen Detaillierungsgrad darstellen zu
können
Aufteilung 2016:
14 Männer = 58 %
10 Frauen = 42 %
Aufteilung 2020:
10 Männer = 40 %
15 Frauen = 60 %
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, evtl. stadtweit
Ja, je nach weiterer Entwicklung ggf. mit
Ziel: Die Anzahl
von Frauen und
Männern in Führungspositionen
im KuF ist ausgeglichen
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen
auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Abbau von Geschlechterstereotypen bei der Ausbildungswahl
Jährliche Organisation und
Durchführung des Girls´
und Boys´ Day bei der
Stadtverwaltung
ab 2019
PA,
GST Ansprechpartner
für Männer, mit
beteiligten
Dienststellen
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
Integration des Boys´ Day
ab 2019 durch PA
Väter nutzen stärker und länger die
Möglichkeit der Elternzeit bei der
Stadt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
zusätzliche
Personalressourcen bei
PA notwendig
Evaluation/ Ergebnisse
2020
bislang Organisation
Girls‘ Day durch PA und
Boys‘ Day durch GST
2020 coronabedingt
beide Termine abgesagt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, ab
2021/2022 Organisation beider Tage durch
PA
Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe
im Internet sowie in Broschüren
Daueraufgabe
PA,
GST
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
noch unklar
Berufsvideos
Broschüren
Plakat
neue Website: Ausbildungscampus „Sofa
Start“
Ja, insb. durch
neue Berufs-videos in 2021
Väterbefragung.
Evaluation der letzten 5
Jahre; Zufriedenheit der
Väter mit organisatorischem und persönlichem
Ablauf
2019
GST Ansprechpartner
für
Männer,
PA
Befragung ist
durchgeführt, Ergebnisse liegen vor
und werden veröffentlicht bzw. bewertet und ggf. weiterverfolgt
Mit bestehenden Ressourcen
Planungsbeginn Väter- und
Mütterbefragung durch GST
in Kooperation Bündnis für
Familie mit Arbeitsgruppe ab
Sommer 2020 (inkl. PA)
Ja, Durchführung Väter- und
Mütterbefragung
im März 2021
inkl. folgender
Evaluation
6
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männer im Erzieherberuf stärken.
Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch
Eine Austauschgruppe für
männliche Erzieher bei der
Stadt ist gegründet und installiert.
2019
Austauschgruppe
ist implementiert,
wird regelmäßig genutzt
Berücksichtigung
des geschlechterspezifischen Aspekts bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen
Klärung mit OrgA als zuständige Dienststelle, ob
der Aspekt- „Weibliches
Personal reinigt den Damenbereich- männliches
Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen
werden kann oder wie sich
ein solches Vorgehen finanziell darstellt
Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte
Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt
GST –
Ansprechpartner
für
Männer,
J
NüBad
mit
OrgA
Tatsächliche Umsetzung und ggf.
Vorgehen bei Nichterfüllung
Offen. Für
den Ausschreibungsprozess werden kaum
höhere Kosten als üblich
erwartet
NüBad
mit PA
Ausschreibungstext
Offen
Einsatz von weiblichem Personal für
den Frauenbadetag
und den Frauensaunatag sicherstellen
Einsatzplanung prüfen und
ggf. anpassen
Klärung mit PA, mit welchen Beschäftigungsformen die gezielte Suche und
Beschäftigung von Frauen
für den genannten Einsatz
möglich ist
Im Rahmen
anstehender
Stellenbesetzungsverfahren
Ausschreibungstext
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
GST, J
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Start Herbst 2019 AK
Männer in KiTas, 4 Treffen im Jahr je 2 Std.
Kollegiale Beratung, thematische Inputs, geschlechtsspezifische Aspekte in KiTas
Bisher keinen Änderungen
des Ausschreibungsinhalts,
da alle Verträge noch laufen
Bewerberinnenzahl
Einstellung einer
Mitarbeiterin
Im Rahmen
der Einsatzplanung
November
2018: weitere
Abstimmungen mit PA
7
Erhöhung des Anteils
weiblicher Fachkräfte
wegen enormen Fachkräftemangel schwierig,
beschränkte Steuerungsmöglichkeit
Maßgabe Frauenbadetag: nur Mitarbeiterinnen
anwesend, kann nicht
immer hundertprozentig
sichergestellt werden da
es insgesamt „nur“ 5 Mitarbeiterinnen gibt und 4
bis 5 benötigt werden
in letzten Monaten des
Badebetriebes jedoch
keine Probleme
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Weiterentwicklung und
Aufbau nachhaltiger Struktur,
Übernahme bis
2023 - von wem
noch unklar
Ja, im Rahmen
einer der nächsten Aus-schreibungen
Nein
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Personalauswahl:
Gewinnung und
Auswahl der Mitarbeitenden; mehr
männliche Mitarbeiter im BCN
Ausschreibungstexte können darauf geprüft werden,
ob sie u.U. Barrieren für bestimmte Bewerber*innenGruppen aufweisen
Mittelfristig
BCN
Unterstützung
PA
Anteil von bisher in
der Personalauswahl benachteiligter
Gruppen in Stellenbesetzungen
KuF
Verhältnis Männer
und Frauen bei den
Beschäftigten im
Vergleich zu 2016
Mit bestehenden Ressourcen
Anteil von Frauen
(Zielquote von 50
%)
Mit bestehenden Ressourcen
bislang keine Bedarfskenntnis bei PA
bei Bedarf Entwicklung
einer gemeinsamen Strategie von BN und PA
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Auf Teamzusammensetzung als ein wichtiges Kriterium bei der Personalauswahl achten
Die Anzahl der
Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht. Das Verhältnis Männer und
Frauen wird angeglichen.
Preisgerichte sind
paritätisch besetzt
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur
Zielerreichung, Beteiligung
am Boys‘ Day usw.
2018 ff
Änderung der Satzung, z.B.
Beirat Bildende Kunst
(BBiK)
Änderung
der Satzung
des BBiK im
Laufe dieses
GAPs
Ref. VI
8
Aufteilung 2016:
68 Männer = 36 %
119 Frauen = 64 %
Aufteilung 2020:
66 Männer = 33 %
137 Frauen = 67 %
Ja, verstärkte
Fortführung
Änderung der Satzung
2018: 11 Mitglieder;
mind. je 40% Frauen und
Männer
Stpl: Bei eigenen Preisgerichten (z.B. Stadterneuerung, Arbeitskreise)
immer paritätische Besetzung, bei Externen erfolgt Hinweis darauf
Ja, allgemein;
nicht mehr
BBiK, da Änderung erfolgt ist;
Runden Tisch
Radverkehr mit
aufnehmen,
Ziel: „Preisgerichte und Gremien sind paritätisch besetzt.“
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Paritätische Besetzung von Gremien
Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen
soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden
Laufend
BgA,
alle
Dienststellen
Anteil von Frauen
Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten
der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden
Laufend
Stadtratsfraktionen
Anteil von Frauen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
9
Arbeitsgruppen und Gremien, wo möglich, entsprechend besetzt
Fußballakademie: Umsetzung der Ziele in Jurybesetzungen, Ansprachen, Inhalten (Veranstaltungen und Redaktion) und Preisvergaben
Bei den Eigenbetrieben
und wesentlichen Teilkonzernen zeigen die
Beteiligungsberichte der
Stadt Nürnberg eine
leichte Steigerung der
Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten in
den sogenannt männlich
konnotierten Bereichen
In den weiblich konnotierten (sozialen) Bereichen könnte die Männerquote erhöht werden
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit
oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere
und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne
Maßnahmen ergriffen.
Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war
jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig
digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Steigerung des Anteils der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die
Führen mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen
Ab 2019
PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Berücksichtigung des Themas „Arbeiten und Führen
in Teilzeit“ bei Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung
Der Baustein ist als festes
Element der zukünftigen
Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“) und 3
vorgemerkt. Ziel ist eine
verbindliche Teilnahme der
Führungskräfte
Ab 2019
PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Noch unklar
ab 2019
PA
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Noch unklar
10
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Broschüre und Leitfaden
„Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ liegen vor, bei Stellenneubesetzung wird geprüft, ob Führen mit red. AZ
möglich ist (Vordruck „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“)
Aufnahme in Qualifizierungsprogramm nach Entwicklung des Konzeptes
„Führen in Teilzeit“ ist erfolgt
Thema wird in Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, unter Berücksichtigung
der gesammelten Erfahrungen
Nein
Nein
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Bessere Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf
Etablierung von digitalen
Lernangeboten.
Die digitalen Lerneinheiten werden aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich
flexibles Lernen ermöglichen sollen.
Ab 2019
PA
Anzahl der Teilnehmenden
Schaffung/Etablierung
verschiedener Arbeitszeitmodelle
Je nach Stand
der bisherigen
Etablierung
kurzfristige
und längerfristiges Vorgehen und stetiger Entwicklungsprozess
Weiterführung und
Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Geschäftsbereich 3. BM
besondere Berücksichtigung der beruflichen
Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Alle
Dienststellen
und Eigenbetriebe
des Geschäftsbereichs
2. BM
11
Anzahl der angebotenen und gelebten
Arbeitszeitmodelle
spezielle Fördermaßnahmen für
Mitarbeitende
Es ist mit erhöhten Ressourcenbedarf bei der
Einführung
neuer Modelle zu rechnen - nach
Etablierung
ist mit einer
deutlichen
Verringerung
zu rechnen
konnte bisher kapazitätsbedingt nicht umgesetzt
werden
wird in AG Digitales Lernen behandelt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Ziel: Konzeption von kurzen Lerneinheiten; evtl. Verweis auf geeignete externe Angebote
2. BM:
Ausweitung von mobilem
Arbeiten/Homeoffice sowie Telearbeitsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden von 2. BM
verschiedene Arbeitszeitmodelle im Teilzeitbereich (z. B. freier Tag oder wechselnde Arbeitszeiten) - Weiterbildungen/Seminare digital
(dadurch auch von zu
Hause aus) ermöglichen
Ja
3. BM:
Prüfen der Bedarfe durch
fortlaufenden Austausch
mit Mitarbeitenden
Absprachen individueller
Lösungen im Hinblick auf
Arbeitszeitmodelle
Verzögerung der Umsetzung durch Covid-19
Pandemie
Ja
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männliche und weibliche Pädagog*innen
in Leitungsstellen
können Familienarbeit (Elternzeit und
pflegerische Verantwortung) vereinbaren
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren;
systematische Ansprache und Unterstützung
betroffener Mitarbeitende
Laufend
J/B2Abteilungsleitungen
und Bereichsleitung
Die Wünsche von
Vereinbarkeit können zu mind. 75%
verwirklicht werden
Förderung von Führung mit reduzierter
Arbeitszeit im Gh
Begleiteter Prozess zur
Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere
Berücksichtigung dieses
Modellverfahrens bei
Stellenbesetzungsverfahren
Fortlaufend
Gh/L
erfolgreiche Erprobung des Modells
Mit bestehenden Ressourcen
Verschiebung neuer Organisationsentwicklungen aufgrund coronabedingten
Strukturen und Aufgaben betrifft in Gh überwiegend
Frauen; insgesamt mehr
Frauen (7/9) als Männer (2/9)
in Führungspositionen, 1
männliche und 2 weibliche
Führungskräfte sind TZ (flexible Änderungen möglich,
bspw. bei pandemischen Lagen)
Förderung von Führen mit reduzierter
Arbeitszeit bei UwA
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren
Fortlaufend
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
bei UwA
Mit bestehenden Ressourcen
Führen mit reduzierter Arbeitszeit wird bei UwA umgesetzt. Coronabedingt liegt
keine konkrete Auswertung
vor.
in Zusammenarbeit mit
PA
12
Evaluation/ Ergebnisse
2020
in Zusammenarbeit mit
PA
UwA
Ressourcen
(finanziell /
personell)
mit bestehenden Ressourcen
Hohe Bereitschaft von
Abteilungsleitungen, Einrichtungsleitungen und
innerhalb der Teams, Familienarbeit zu ermöglichen
Auch kurzfristige Bedarfe
lassen sich meist decken
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja, zur Weiterverfolgung bedarf es jedoch
weitere Ressourcen,
schließt auch
die Förderung
der Führungskultur durch den
Ausbau von Seminarplätzen
der entsprechenden Angebote ein
Ja
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei
SpS
Teilnahme an Telearbeit
fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden
Förderung von Elternzeit
für Väter
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Teilnahme am Mentoringprogramm
13
Teilnahme an Telearbeit:
2020 6 Telearbeitsplätze,
werden von 4 Frauen
und 2 Männern genutzt
Elternzeit: 2019/2020 hat
ein Vater Elternzeit genommen (insgesamt 4
Monate)
Teilzeit: Von insgesamt
17 Mitarbeitenden
(10 Frauen, 7 Männer),
arbeiten 9 in Teilzeit
(7 Frauen, 2 Männer)
Mentoringprogramm:
1 Teilnehmerin bis 2019
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und
im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz
stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
interkulturelle Kompetenz als wichtige
Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitende erhöhen
Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender und
Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (basierend auf
dem Konzept Xenos
PIK).
ab 2020
PA
Anzahl der Teilnehmenden
Das Qualifizierungskonzept ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N-400000).
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im
Rahmen von „Beratungsgesprächen“ notwendig.
14
Teilnahme an interkulturellen Seminaren
2014: 460 Mitarbeitende,
2018/ 2019: je knapp 100
Mitarbeitende (vor allem
neue Mitarbeitende des
Einwohneramtes), Teilnahme auf freiwilliger Basis
Coronabedingt konnten
interkulturelle Workshops
im Jahr 2020 bisher nicht
stattfinden
geplant ab 2021 Relaunch interkulturelle
Qualifizierungen: Neukonzeption XENOS PIK
Workshops, Angebot von
Beratungsgesprächen für
Dienststellen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, POA Beschluss: ab
2021 verbindlicher Besuch
von XENOS-PIK
Workshop für
neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen innerhalb eines
bestimmten
Zeitraums; ggfs.
Anerkennung
von anderen,
adäquaten Qualifizierungen
bzw. Kenntnissen, Prüfung
durch PA/1-1
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Diversity
Kompetenz der Führungskräfte
Integration eines Bausteins zu Gender und
Interkultureller Kompetenz bei den Führungskräftequalifizierungen
ab 2019
PA,
GST
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Der Baustein ist als
festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen
der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“)
und 3 vorgemerkt
Wird nicht in den FKE
behandelt, sondern in
den Netzwerktreffen
(ansonsten Gefahr der
Überfrachtung) der Lehrgänge)
Netzwerktreffen 2020 zu
diesem Thema
coronabedingt entfallen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Thema wird ab
2021 in Netzwerktreffen der
FKE 2 und FKE
3 behandelt
Entwicklung eines digitalen
Lernmoduls im
Rahmen der AG
Digitales Lernen
Entwicklung eines digitalen Lernmoduls in
Kooperation mit GST
Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der
Führungskräfte
Verschränkung der
Schulungen, die im
Themenbereich Diversity angesiedelt sind
Einführung eines
Diversity-Stempels,
der Schulungen mit
Diversity-Dimension
kennzeichnet
Bis 2020
GST,
PA
Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm
der Städteakademie verwendet
Mit bestehenden Ressourcen
15
Erstmals im Fortbildungsprogramm der
Städteakademie 2018
enthalten; gute Resonanz
Diversity Kompetenz ist
Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs
Nein, da fest
etabliert.
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ein Treffen aller Akteur*innen hat stattgefunden
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Bisher nicht erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Treffen aller Akteur*innen, die Schulungen
im Bereich Diversity
anbieten
Bis 2020
GST,
PA
Entwicklung eines
Grundlagen-DiversityBausteins
Bis 2020
GST,
PA
Der Baustein Diversity wurde entwickelt
Mit bestehenden Ressourcen
Diversity Kompetenz ist
Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs.
Ja
Anwendung des Diversity-Bausteins in den
Schulungen
Bis 2020
GST,
PA
Der Baustein Diversity findet Anwendung in den Seminaren
Mit bestehenden Ressourcen
Diversity Kompetenz ist
Bestandteil des überfachlichen Kompetenzkatalogs
Alle Seminare, die Diversity Kompetenz vermitteln, sind seit 2020 im
Fortbildungsprogramm
gekennzeichnet
Ja
In den Jahren 2018 und 2019
wurden jeweils vier Seminare
durchgeführt. Im Jahr 2020
konnten coronabedingt leider
keine Seminare stattfinden.
Bisher nicht erfolgt
Ja
Diskriminierungsfreie
Stadtverwaltung
Antidiskriminierungsseminare mit Baustein
Diversity in der Verwaltung
laufend
MRB/
Bildung
Zahl der durchgeführten Seminare
Es bestehen DiversityKurzschulungen speziell zugeschnitten auf
die Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen
Angebot bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an
Dienststellenleitungen
2019 und 2020
MRB,
GST
Das Angebot ist bekannt
Das Angebot wird
nachgefragt
16
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarkräften
Mit bestehenden Ressourcen
Ja
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Aspekte und Inhalte
von „Gender und
Diversity“ sind präsent
und vertieft
Workshops zu Gender
und Diversity
Im Zwei-Jahres-Rhythmus
Ref. VI
Anzahl der Teilnehmenden
Thema „Gender und
Diversity“ ist in den
Dienststellen stärker
verbreitet und bekannt
Ansprechpartner*innen
in Dienststelle benennen. Kontakt zum/zur
Ansprechpartner*in im
Referat
2018
Ref. VI
mit allen
Dienststellen
Ausweitung vorgenannter Maßnahme
auf andere Geschäftsbereiche und deren
Dienststellen
Umsetzung ab
2019
Fortschreibung der
Gender-Checklisten
für Stadtplanung und
Hochbau / Nutzer*innenkreis erweitern
Im Laufe dieses GAPs
bzw. laufend
Gender-Checklisten
wurden angepasst
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
ggf. Honorare für externe Referent*innen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mangels Ressourcen bisher
nicht erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein, mangels
Ressourcen
Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro
Dienststelle
Mit bestehenden Ressourcen
Liste mit Ansprechpersonen
erstellt
Ja, Liste aktuell
halten
GST mit
den Geschäftsbereichen
Teilnahme an Koordinierungsgruppe
Gender Netzwerk
für Austausch und
Fragen
Mit bestehenden Ressourcen
Mangels Ressourcen bisher
nicht erfolgt
Ja
Ref. VI,
Stpl, H
Vorliegen der aktualisierten Checkliste
Mit bestehenden Ressourcen
Ja,
Gender-Checkliste wird den
späteren Nutzenden (z.B.
Schule, Jugendamt, Verwaltung) des Gebäudes zur Verfügung gestellt
17
Checklisten liegen vor,
wurden im Zeitraum dieses GAPs allerdings
nicht weiterentwickelt
H ist auf verbindliche
Vorgaben angewiesen.
Für H ist die GenderCheckliste konzernprozesseffizienter, sachgerechter und zeitlich entzerrter von Nutzer*innen
bei der Planung der von
H umzusetzenden Vorgaben anzuwenden
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Weiterführung und
Ausbau der gendergerechten Personalpolitik
im Bereich 2. BM
Schulungen und Infos
zu geschlechtergerechte Sprache
Bis Ende 2020
2. BM
Fortbildung findet
statt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen
Durchführung einer
Fachveranstaltung
„Gender Budgeting“ in
der Koordinierungsgruppe Gender
Bis Ende 2019
GST
Fortbildung findet
statt
Kennzahlen liegen
vor und finden Anwendung
Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte
Dienststellen
18
Mit bestehenden Ressourcen
Bestehende Texte, Internetinhalte wurden entsprechend geändert
Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden erfolgt
Umsetzung in beiden
neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum
Mangels personeller Ressourcen bisher nicht erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, laufende
Prüfung und Anpassung notwendig
Ja
1.5 Antidiskriminierung
1.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis
für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten
Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diskriminierungsfreie
Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung
Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und
Grad der Behinderung
jährlich
GPR,
GST,
GSBV
Überarbeitung und
Neuauflage der Broschüre „Sie und Er nur so ist es fair“
Überarbeitung hinsichtlich Empfehlungen zur
Umsetzung der sogenannten Dritten Option
und Leichten Sprache
Bis Ende 2019
GST, Pr
Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt
Nürnberg nach § 18
TVöD (Leistungsentgelt)
Vorliegen einer
überarbeiteten Broschüre
Sichtbarmachung des
städtischen Bekenntnisses zu Vielfalt und
Diversität auch im Bereich sexuelle Orientierung und Identität
Teilnahme mit einem Informationsstand am
Christopher-Street-Day
(CSD)
Im Zwei-Jahres-Rhythmus
PA,
GST
Stand am CSD
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Broschüre wurde inhaltlich
erweitert (Faire Sprache) und
war Grundlage für die Erstellung einer Intranetseite zu
„Faire Sprache“ (Geschlechtergerechte, Diversitätssensible, Rassismuskritische,
Diskriminierungssensible,
Leichte Sprache)
2020 coronabedingt nur
kleiner Auftritt ohne PA
Wird jährlich umgesetzt
Mit bestehenden Ressourcen
Auswertungen lagen differenziert nach Dienststellen, Beamt*innen, Tarifbeschäftige
vor
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, mit differenzierteren Auswertungen (z.B.
Höhe des Stundenkontingents
bei TZ)
Ja, Erstellung
einer Broschüre
(Print und digital)
Ja, Planung einer Unterstützung durch PA,
z.B. mit Ausbildungskräften bei
CSD 2022
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
19
1.5 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ein Arbeitskreis für
LSBTI-Beschäftigte ist
eingerichtet
Angebot im Intranet ausschreiben und durchführen
Bis Ende 2018
bei Bedarf
Etablierung eines Netzwerks, danach
fortlaufend
GST
Netzwerktreffen
werden angeboten
Teilnahme an den
Netzwerktreffen
20
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
AK wurde eingerichtet, Treffen 3-4 Mal im Jahr
Weiterführung
im neuen
GAP?
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen
unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männer nehmen an
Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) teil
Mehr Männer für Gesundheitsangebote gewinnen
Daueraufgabe
PA
Anteil der Männer
an Maßnahmen
des Betrieblichen
Gesundheitsmanagements ist gestiegen
maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für
Männer
Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“ für
die Dienststellen
21
Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für
Männer (und Frauen)
werden vom BGM im Zusammenhang mit der
Planung von dezentralen
und zentralen Gesundheitstagen entwickelt
(z.B. Bogenschießen)
Anteil der Männer an den
Messgeräteangeboten
liegt über dem Anteil von
Männern an regulären
Gesundheitsangeboten,
Messgerätewochen werden in Kooperation mit
der AOK fortgesetzt
Anteil der Männer bei gesamtstädtischen Gesundheitswochen
2018:
Messgeräte 33 %,
Schnupperkurse 17%;
Gesamtquote: 23%;
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, neuer Indikator: Anzahl
der Bewegungsbotschafter*innen und Ansprechpartner*innen Gesundheit
BGM betreut
Bachelorarbeit
zur Männergesundheit; Ergebnisse liegen
2021 vor
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Spezielle Angebote für
Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, ausprobieren, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen
Jährlich
GST Ansprechpartner
für
Männer
Beteiligung der
männlichen Angestellten an den Angeboten der Gesundheitswoche
steigt
22
Kooperation
mit PA/BGM
& anderen
Institutionen
Kosten externe Referenten
Weiterführung
im neuen
GAP?
2019:
Messgeräte 37%,
Schnupperkurse 18%,
Gesamtquote 24% (Zahlen für 2020 werden noch
ausgewertet)
Netzwerke „Bewegungsbotschafter/innen“ und
Ansprechpartner/innen
Gesundheit werden ausgebaut; aktuelle Zahlen:
130 Bewegungsbotschafterinnen, 38 Botschafter;
71 Ansprechpartnerinnen
und 18 Ansprechpartner
für Gesundheit in den
Dienststellen
s.o.
quotierte Anmeldelisten
wurden bei Gesundheitstagen seit 2018 angelegt;
bei Nichtbelegung kurz
vor Veranstaltungsbeginn durch Mitarbeitende
auf der Warteleiste aufgefüllt
Ja
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhalt und weiterer
Ausbau der besonders gendersensiblen
Aufgabenbereiche
durch stärkere geschlechtsspezifische
Diversifizierung der
Personalstruktur
Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen (wo möglich und
notwendig)
Fortlaufend
Gesamt
Gh, alle
Bereichsleitungen
Anteil von Frauen
und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Anzahl der Teilnehmenden
23
Girls‘- und Boys‘ Day als
gesonderter Punkt im internen Teil, dort wird die
Beteiligung von Gh aufgeführt
Im Spannungsfeld zwischen Wunsch und Bewerberlage, Gefahr der
ungewollten Diskriminierung
Weiterhin überwiegend
Bewerbungen von
Frauen, möglicher
Grund: TZ Struktur
spricht eher Frauen an
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl
fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von
Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in
den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden.
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der
Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und
Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in politischen Ämtern
Durchführung von politischen Veranstaltungen
für Frauen beispielsweise Speed-Dating mit
Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene
2018 bis 2020
GST
1x jährlich Aktion
zur Förderung von
Frauen in politischen Ämtern
Erstellung einer Vorschlagsliste für Geo mit
bedeutenden weiblichen
Persönlichkeiten
Bis Ende 2018
GST
Vorliegen der Vorschlagsliste
Beitrag zum Abbau
von Rollenstereotypen
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis
bei Benennung öffentlicher Straßen,
Plätzen und Brücken
24
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2018 und 2019 durchgeführt, Teilnahme durchwachsen, Veranstaltung
im Schönen Saal des
Rathauses nicht niedrigschwellig
Mit bestehenden Ressourcen
Im Auftrag von GST erstellte Historikerin Nadja
Bennewitz 2018 und
2019 thematisch geordnete Vorschlagslisten mit
weiblichen Persönlichkeiten aus Nürnbergs Geschichte
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, in Kooperation mit Ref. IV
in einer Schule
Nein
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Straßenbenennungen in
neuen Wohngebieten
erfolgen geschlechterparitätisch
Zeitplan
laufend
Zuständigkeit
Geo
Indikatoren
Anteil von Frauen
und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Die erforderlichen
Dienste für die Begutachtung von Straßennamenvorschlägen werden im
bekannten Umfang erbracht
Von den im Zeitraum
01/2018 - 11/2020 beschlossenen 27 Straßenbenennungen erfolgten
17 nach Personen, davon 10 nach Frauen und
7 nach Männern
Alle Benennungen, die
seit dem Jahr 2018 auf
Vorschläge von Geo zurückzuführen sind, waren
entweder weiblich oder
personenunabhängig
(z. B. geographische Bezeichnung oder Gemarkungsnamen)
Geschlechtersensible
Themenfestlegung für
neue Wohngebiete
laufend
Geo
Anteil von Frauen
und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
25
Mit bestehenden Ressourcen
s.o.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, ggf. Zusammenführen der
Punkte
Ja
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung im
neuen GAP?
Männer nehmen ihre
Erziehungsverantwortung wahr und sind in
ihrer Rolle als Vater
gestärkt
2. Nürnberger Väterwoche
April/Mai 2019
GST –
Ansprechpartner
für
Männer
mit
AK Väter in
Nürnberg
Besuch der Angebote und Veranstaltungen
Mit bestehenden Ressourcen
2019 stattgefunden
2020 coronabedingt abgesagt
Ja, ab 2021
wieder geplant
Männer gestalten ihr
Leben – frei von Rollenerwartungen und
Zwängen
Internationaler Männertag 19.11
Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein
2019 ff.
GST Ansprechpartner
für
Männer
Veranstaltung(en)
finden statt
Kooperation
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
2019: 1. Nürnberger
Männernwochen
2020: coronabedingt abgesagt
Ja, ab 2021
wieder geplant
Eine Vielfalt von
männlichen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich akzeptiert
und selbstverständlich.
Positiv Männlich
Kampagne zu/gegen
männliche/n Rollenklischees
2019
GST Ansprechpartner
für
Männer
Kampagnenidee ist
entstanden und umgesetzt
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
Mangels Ressourcen bisher
nicht erfolgt
26
Ja, weiter in
Planung
2.2 Antidiskriminierung
2.2 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für
die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch
die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen,
um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diskriminierungsarme
Gesellschaft
Verstetigung der Arbeit
der/des Beauftragten für
Diskriminierungsfragen;
Intervention und Prävention
laufend
MRB
Reaktionszeit nach
Kontaktaufnahme <
5 Arbeitstage
LSBTI-Geflüchtete
sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt
Installierung eines Arbeitskreises Flucht und
LSBTI
Einrichtung
des Arbeitskreises bis
Mitte 2018 –
Treffen dann
fortlaufend 23x jährlich
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der Treffen
2-3x jährlich
Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus
LSBTI und Fluchtkontext
Umsetzung von
Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung von
LSBTI-Geflüchteten
beitragen
27
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
(eine VZStelle)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Maßnahme umgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Mit bestehenden Ressourcen und
bereits vorhandenen
Netzwerken
Maßnahme umgesetzt, Treffen 2-3 Mal im Jahr, Austausch zu Fällen und strukturellen Problemlagen
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
2.2 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Umsetzung der Studie
„Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“
2x jährlich Treffen der
beteiligten Fachbereiche
2x jährlich fortlaufend
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der durchgeführten Sitzungen
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI,
IPSN
Erstellung des Plakats
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der Veranstaltungen
Newsletter mit relevanten Terminen und Informationen an den Fachbereichskreis
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen/Aktionen
2019 das letzte Mal durchgeführt, da ein Mainstreaming
in der Verwaltung stattgefunden hat, ist der AK in dieser
Form nicht mehr nötig
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Umsetzung von Aktionen der Fachbereiche
und der Koordinierungsstelle
Plakataktion zur Sexualaufklärung an Schulen und in Jugendeinrichtungen
Durchführung von öffentlichen Aktionen
und Veranstaltungen
zum Themenbereich
Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI)
Umsetzung der Plakataktion
Aktionen an Gedenktagen
Einzelveranstaltungen
zu inhaltlichen Schwerpunkten
Bis Ende 2018
2 x jährlich
fortlaufend
Plakate wurden an Schulen und Jugendeinrichtungen verteilt, ggf. Wiederholung der Aktion
2022
Angebot wurde von Lehrkräften als wichtig erachtet, auch Beratungsanfragen bezogen sich auf
Kenntnis der Stelle über
die Plakate
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
Aktionswochen wurden im
Mai 2019 mit dem Bündnis
gegen Trans- und Homophobie, sowie im Mai 2020 mit
der Stadtbibliothek und darüber hinaus mit Einzelveranstaltungen durchgeführt
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
Versand des Plakats an Schulen
28
Mit bestehenden Ressourcen
2.2 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Berücksichtigung des
Themas LSBTI in der
lokalen Antidiskriminierungsarbeit
Mitarbeit in der lokalen
Antidiskriminierungsstrategie
Fortlaufend
GST –
Koordinierungsstelle
LSBTI
Berücksichtigung
des Themenbereichs in den lokalen Strategien und
Strategiepapieren
Aneignung von Kompetenzen sich in vielen
Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen
Schulungen zur Zivilcourage
Mittelfristig
BCN/BZ
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Zielgruppenspezifische
Unterkünfte für Geflüchtete entstehen
2018 bis 2020
SHA
29
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Anteil von Teilnehmenden
Mit bestehenden Ressourcen
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Ja
Es stehen je 50
Plätze in den Jahren 2018 bis 2020
zur Verfügung
Mit bestehenden Ressourcen
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
LSBTI wurde bei Aktionen
thematisiert und findet Berücksichtigung bei der Erstellung von Aktionsplänen und
Hissen der Regenbogenflagge zu Gedenktagen am
Rathaus
2 LGBTI* Unterkünfte mit
40 Plätzen
1 Unterkunft für geflüchtete Frauen inkl. „Schutzunterkunft“ mit 30 + 15
Plätzen.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Fortführung im
Masterplan
Queeres Nürnberg
2.2 Antidiskriminierung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Im Aktionsplan zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sind
geschlechtsspezifische
Aspekte berücksichtigt
Besondere Bedürfnisse
der Geschlechter werden als Querschnittsthema bei Maßnahmen
für die Handlungsfelder
berücksichtigt
2018 bis 2020
SHA/Inklusionsbeauftragte
Bei Bedarf werden
spezifische Maßnahmen formuliert
und umgesetzt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
30
Umsetzung in beiden
neue Dauerausstellungen im Spielzeugmuseum und im Doku-Zentrum
zur Entwicklung des Aktionsplans wurden Querschnittsthemen festgelegt u.a. „Gender“, Themen wurden 2017 unter
Einbindung der Inklusionskonferenz entwickelt
und Ende 2018 den AGs
vorgestellt. Die AG’s hatten den Auftrag das Gender-Thema bei der Entwicklung der Maßnahmenvorschläge stets zu
berücksichtigen. Weiterhin fanden die Querschnittsthemen Berücksichtigung bei der Entwicklung des WerteRads 2018
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte
Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das
Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt,
dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind.
Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier
zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen;
69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet.
Ziel/e
Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Durchführung einer AntiGewaltwoche im Rahmen des Internationalen
Tags gegen Gewalt an
Frauen (25. November)
Bis November
2019
GST mit
dem AK
verbesserte Intervention gegen
häusliche Gewalt
Durchführung der
Veranstaltungsreihe
Verstetigung des 2015
einberufenen Arbeitskreises „Geflüchtete
Frauen in Nürnberg“
Laufend
GST
Zahl der jährlichen
Sitzungen
31
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
2019 und 2020: Aktionswochen zum Internationalen
Tag gegen Gewalt an
Frauen, Veranstaltungsflyer
wurden erstellt
2018 und 2019 jeweils 2
Sitzungen
2020 2 Sitzungen,
coronabedingt zusammen mit dem AK Häusliche und Sexualisierte
Gewalt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Nein
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Ziel/e
Bekämpfung von
Menschenhandel
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Einrichtung eines Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten
Akteur*innen Nürnbergs
2018 bis 2020
MRB/
GST
Beteiligung der Akteur*innen
Anzahl der Treffen
des Arbeitskreises
Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich
Anlassbezogene
Veranstaltungen
werden durchgeführt
Ggf. Durchführung von
Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen
und Erstellung von Informationsmaterialien
32
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Arbeitskreis hat sich etabliert
und konnte weitere Akteure
zur Bekämpfung von Menschenhandel gewinnen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, ab Mitte
2020, sobald
Treffen in Präsenz wieder
möglich sind.
Zusammensetzung des AK
wird überprüft
und ggf. ergänzt.
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin
und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale
Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gendersensible Gesundheitsberichterstattung
alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, zum Bsp. Todesursachenstatistik,
Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen
Fortlaufend
Gh/GFGf/GBE
Berichte liegen in
entsprechender
Auswertung vor
Verbesserung der
Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg
Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungenund Männergesundheit
in Nürnberg“
Projekt mit Gesamtlaufzeit
von 36 Monaten ab November 2018
Gh/LStab
Die Stelle ist eingerichtet
Eine Strategie
wurde erarbeitet
und liegt vor
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Externe Projektmittel aus
dem PrävG
Maßnahme umgesetzt
Inanspruchnahme
(TN Anzahl)
Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur
Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote
Bekanntheit der Angebote
Verstetigung der
Angebote
33
Kollege bei GST hat mit
seinem Projektanteil am
1.1.19 begonnen
Kollege Gh hat als Projektkoordinator am 1.3.20
seine Stelle angetreten
Verzögerungen im Projektverlauf aufgrund von
langwieriger Stellenbesetzung und Aufgabenverschiebung in der
Corona-Pandemie
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
- Verstetigung
ist abhängig von
der weiteren
Entwicklung des
Bundespräventionsgesetztes
zur Finanzierung von Drittmittelvorhaben.
- für langfristige
Sicherstellung
des Vorhabens
ist Verankerung
eine Stelleneinbindung in die
Stadtverwaltung
notwendig
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gründung eines Netzwerks Jungen- und
Männergesundheit in
Nürnberg im Rahmen
des Modellprojekts
Nürnberg
Ab 11/2018
3 Jahre
GST Ansprechpartner
für
Netzwerk besteht
und regelmäßige
Treffen finden statt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
8 WAS
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Berücksichtigung bei der Angebotsplanung des Gesundheitsstudios siehe auch
Wunsch nach geschlechtsspezifischer Stellenbesetzung unter Wahrung des Diskriminierungsverbots
Derzeit coronabedingt ausgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Wiederaufnahme geplant
Männer
mit TK und Gh
Gender
Mainstreaming in allen Angeboten von
Gh
Systematische Berücksichtigung des
Genderaspekts in den
Angeboten des Gesundheitsstudios und auch
bei den Aktivitäten der
stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung
Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in
der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und
dem SpDi
Fortlaufend für
alle Maßnahmen
Gesamt
Gh, insbesondere
Gh/GfGf
Gh/InfFSG
Gh/MDSpDi
34
Genderbezogene
Struktur der Teilnehmenden an den
Angeboten zur Gesundheitsförderung
und Beratung im
Verhältnis zur potentiellen Nutzer*innenstruktur
Ja
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung
und -förderung für
Geflüchtete
Fortführungen der Medizinischen Fachstelle /
Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung
Fortlaufend
Gh/MDAsyl
In Kooperation mit
weiteren
externen
Partner*innen
Stellenplanmäßige
Absicherung zur
Fortführung der
Medizinischen
Fachstelle mit
Fachstelle Trauma
Genderadäquate Personalausstattung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Kooperation
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
& Verein
Männergesundheit
Stellen in der Medizinischen
Fachstelle mit Fachstelle
Trauma wurden bis 2023 verlängert.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, sofern eine
stellenplanmäßige Absicherung gegeben
ist
Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von
Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer
Behandlung
Behandlungszahlen
nach Geschlecht
Zusammensetzung
der Beschäftigten
nach Geschlecht
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Gesundheit wahr
Weltmännertag 03.11.
Thema Gesundheit
Veranstaltung(en) zu
Männergesundheit
Aktion/Kampagne
- z.B. November
11/2018
Öffentlichkeitsarbeit, evtl.
2019
GST Ansprechpartner
für
Veranstaltung findet statt
Männer
35
Männer nutzen die
Angebote bzw. Veranstaltung
Kampagne 2019, Infokärtchen Aktion Achtgeber, Selbstversteher,
Lebensfüller, Aufpasser,
Verlängerer, Beteiligung
TUL
2020 coronabedingt abgesagt
Für 2021 wieder
geplant
Umsetzung jährlich
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung
und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und
Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Lernförderung für
Schüler*innen
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das
Förderprogramm MSRG
(„Mehr Schulerfolg an
Realschulen und Gymnasien) an kommunalen
Realschulen und Gymnasien
schuljahresbezogen
SchA,
Ref IV
Verbesserung in
den Leistungsnachweisen
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das
Förderprogramm MSBS
(„Mehr Schulerfolg an
beruflichen Schulen“)
schuljahresbezogen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Zahl und Art der
Förderangebote
SchB
(MSBSSchulen: WS,
BfS)
36
Leistungen in den
Abschlussprüfungen
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
MSRG-Stunde für geschlechtsdifferenzierten
Unterricht zuletzt 2018
angefragt
Verteilung der MSRGStunden in 2019/2020:
Lesen und Verstehen (3)
Deutsch als Zweitsprache (6)
Pädagog. Theater (2)
Intensivierung (5)
Lernstrategien (3)
Motivationstraining (4)
Klassenleiterstunde (4)
Verbesserung Übergänge (2)
Individuelle Förderung
(2)
Im Schuljahr 2018/19 wurden
mit 74 Unterrichtsstunden
pro Woche Schüler*innen an
den Berufsfachschulen und
an der Wirtschaftsschule
durch MSBS zusätzlich gefördert, um die jeweilige Ausbildungsrichtung erfolgreich
durchlaufen und abschließen
zu können
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Förderung einer
nichttraditionellen Berufswahl
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Implementierung von
berufssprachlichem Förderunterricht an BS
(Einrichtung von Förderunterrichten zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen)
schuljahresbezogen
SchB
(BS)
Verbesserung der
schulischen Leistungen
Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule –
Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen
schuljahresbezogen
SchA,
SchB
Beratungslehrkräfte
stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Im Schuljahr 2019/20 wurden
insgesamt 168 Unterrichtsstunden pro Schulwoche im
Rahmen des berufssprachlichen Förderunterrichts erteilt,
um die Schüler*innen fachsprachlich gezielt zu fördern
mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen erfolgreich abzulegen
Die Schule pflegt
Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der BIZ,
der Agentur für Arbeit u.a.
Schaffung eines schulinternen Pools an Unternehmen, Firmen für entsprechende Praktika,
Ausbildungsplätze
Das Themenfeld
„Berufliche Bildung“
wird fächerübergreifend gestaltet
(schulinternes Curriculum)
Veränderung der
Anzahl der SuS, die
eine jeweils „untypische“ Ausbildung
eingehen
37
SCHLAU Übergangsmanagement: Die geschlechtsuntypische Berufswahlentscheidung
wird bei den durch
SCHLAU begleiteten
SuS dadurch gefördert,
dass in den Beratungen
neutral die ganze Bandbreite möglicher Ausbildungsberufe dargestellt
wird
Wenn Kooperationsbetriebe bekannt sind, werden die Informationen im
Team SCHLAU weitergegeben
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gezielte Bewerbung
und Diskussion der Angebote des Girls'- und
des Boys‘- Days im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen
Jährliche Umsetzung, jeweils zum Termin des Girls‘
und Boys‘ Day
SchA,
SchB
(in Kooperation mit
GST
und PA)
Erfassung der teilnehmenden „Girls
and Boys“. Erstellung von Vergleichszahlen
Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf.
Gruppen / Klassen an
den Angeboten
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Nachbereitung des
Girls’ und Boys‘
Day im Unterricht
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der
„Breite“ der Multiplikator*innenwirkung
(Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu
den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und
Weiterleitung der
Ergebnisse an
SchA/SchB zur
Weiterarbeit
38
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
2020 coronabedingt abgesagt
Organisation beider Tage
künftig durch PA, Konzeption und Abstimmung
mit SchA und SchB erforderlich
Berater*innen bei
SCHLAU als Multiplikator*innen, bilden sich
stets zum Thema Gleichstellungsförderung bei
der Berufswahlberatung
fort
Abfrage der Teilnehmer*innenzahl am Girls
and Boys Day in Planung
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Genderkompetenz bei
Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
Erweiterung der Genderkompetenz durch
Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Nachwuchskräfte, Berufseinsteiger*innenseminar
BEST,
Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung
SpS: Fortbildung in Kooperation mit
PA für die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von SpS
alle 2 Jahre
SpS
SpS: Fortbildung in
der Verwaltung von
SpS im 1. Halbjahr
2019, anschließend
im Abstand von ca.
2 Jahren, dann
auch mit dem Blick
auf Diversity und
damit verbundenen
Chancen
Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Fokus
wird gelegt auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die
Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmer
BEST-Modul
Lehren in kulturell diversen
Schulklassen,
jährlich
IPSN
Rückmeldungen
der Teilnehmenden
Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“; die
Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen werden
jeweils in den Vordergrund einer Tagung gestellt
Tagungsreihe:
in Kooperation
mit der FAU,
alle zwei Jahre
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Seit Jahren „Lehren in diversen Klassen“ Teil des BESTProgramms, Angebot wird
von den Teilnehmenden jährlich wahrgenommen
Ja
Mit bestehenden Ressourcen
Ja (siehe auch
weiter unten
zum Thema
„Jungen als Bildungsverlierer“)
Teilnahmezahlen
an verwandten
Themen
Fortbildung in der Verwaltung
ist gelaufen, bei 2-JahresTurnus Fortsetzung der Fortbildung für 2021
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Rückmeldungen in
den Führungskräfte-Modulen
IPSN
Rückmeldungen
der Teilnehmenden
Aufnehmen der
Themen in die
Lehrkräftefortbildung
Anfragen der Schulen nach SchiLf
39
Fachtagung 2018:
https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/files/2017/12/BC18_Flyer.
pdf
Fachtagung 2016:
https://www.gender-unddiversi-ty.fau.de/diversity/veranstaltungen/#collapse_15
Reinstallation dieser Tagung notwendig
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Genderkompetenz bei
Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
Lehrkräftefortbildungen,
gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung; aufgrund der zunehmenden
Diversität in Schulen
entwickelt sich der
Schwerpunkt auf das
Zusammenwirken verschiedener Merkmale
wie bspw. Gender und
ethnische Herkunft
und/oder Religion
Abrufbare Angebote: für
Kollegien
IPSN
Zahl und Breite der
nachgefragten Themen
Führungskräftequalifizierung durch Module zu
Genderkompetenz in
den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien,
Berufsschulen)
Führungskräftequalifikation:
Wertschätzende Kommunikation im
Leitungsalltag,
jährlich
Erhöhung der Genderkompetenz bei
Führungskräften in
Schulen
Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf
zunehmende Vielfalt in
Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft
und Religion wirksam
sind, v.a. gewaltfreie
Kommunikation
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
IPSN
Führungskräftequalifikation:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden
Diversity in der
Teamentwicklung:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen
Diversity in der
Teamentwicklung, Juli 2018
Verweis auf
diesbezügliche
Angebote von
PA
40
PA für Referent*innenHonorare
abrufbare Angebote beim
IPSN-Programm noch
überschaubar (AK LSBTI
Materialbörse)
verschiedene Fortbildungsangebote sind vorhanden oder auch Runder Tisch der Lehrpersonen an Schulen ohne
Rassismus/Schulen mit
Courage
regelmäßig stattfindende
Seminare
Diversity in der Teamentwicklung“, wiederkehrend
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausgleich
geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
Tagung zum Thema Digitalisierung‚ Vielfalt,
Demokratiepädagogik
und Digital Citizenship,
unter anderem Workshops zu genderspezifischen Aspekten einer
digitalisierten Schule
und von „Jungen als Bildungsverlierer“:
- Jungen als Beherrscher der Technologie,
unter Nichtbeachtung
von Prinzipien von Inklusion
- Mädchen als Anwenderinnen, ohne Zugang
zu technologischen
Kompetenzen
Januar 2019
IPSN in
Kooperation
mit AK
Frauen
für Informatik, in
der
Deutschen
Gesellschaft
für Informatik
Konzeptualisierung,
Organisation und
Durchführung einer
Tagung zum
Thema
Weitere Fortbildungen
und SchiLf zu einzelnen
Aspekten des Themas
nach der Tagung
IPSN/
SPN
Durchführung weiterer Veranstaltungen
Genderkompetenzschulung/Fortbildung zur Geschlechterdiskussion
IPSN in
Kooperation
mit
SchA
Durchführung des
Seminars
41
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarverträge für externe Referent*innen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarverträge für externe Referent*innen
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorarverträge für externe Referent*innen
2020 ausgesetzt
Nein, Tagung
bereits durchgeführt
2020 ausgesetzt
Ja (siehe oben
Fachtagung)
Tagung hat stattgefunden
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausgleich
geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
Entwicklung von Förderinstrumenten zur Prävention von „Jungen als
Bildungsverlierer“
schuljahresbezogen
IPSN,
SchA,
SchB
Nachweis der einsatzfähigen Förderinstrumente
Entwicklung von Fortbildungsveranstaltungen
zum Thema „Jungen als
Bildungsverlierer“
Ab Herbst
2018
IPSN
durchgeführte Veranstaltungen mit
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden
42
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Mit bestehenden Ressourcen und
Honorare für
externe Referent*innen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2020 ausgesetzt
Schuljahr 2019/20 wurden 11 Berufsfachschulen von der Stadt geführt;
1.283 Schüler*innen absolvieren an diesen
Schulen eine Erstausbildung, Berufsfachschulen
bieten mit ihrem breiten
Spektrum eine Alternative zur dualen Ausbildung und der Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss zu erreichen
In der Berufsvorbereitung
sind die Berufsschulen
ebenfalls gut aufgestellt;
sie bieten hier berufsschulpflichtigen Jugendlichen ein breites Spektrum an Berufsbereichen
in der Berufsvorbereitung, sodass die Jugendliche eine große Auswahl
an Qualifizierungsmöglichkeiten, je nach Eignung und Neigung haben
2019 und 2020 ausgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Eher genereller
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung
s.o.
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Bereitstellung und
bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung
Erweiterung der schulischen Maßnahmen für
die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene
Ganztagsschule) zur
besseren Vereinbarkeit
von Privatleben und Beruf.
Angesichts des demografischen Wandels und
eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt
mit den Betreuungsangeboten von J)
Demografischer Wandel
und ggf. neue
rechtliche
Rahmensetzungen
(Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter) machen
laufende Planungen und
jährliche Anpassungen erforderlich
(Masterplan
ganztägige
Schulkinderbetreuung und
BIC)
Ref IV,
SchA
Bedarfsorientierte
Schulraumentwicklungsplanung
Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule
und Verein in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert
die Angebotsstruktur für
die Schulen.
schuljahresbezogen
SchA,
SchB,
SpS
Förderung der Zusammenarbeit der
Schulen (insbesondere der Schulen mit
Ganztagsangeboten)
mit Sport-, Freizeitund Kultureinrichtungen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Schulentwicklung
und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit
der Jugendhilfeplanung
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten
Maßnahmen/Angebote:
Konzeptionelle
Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur. Erweiterung der
Teilnahmemöglichkeiten
43
Mit bestehenden Ressourcen
-
Kooperation zwischen
Ref. IV und Ref. V, um
allen Kindern ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung
zu stellen
Mit dem „Nürnberger
Weg“ 2017 Entwicklung
einer Grundkonzeption
für die Stadt Nürnberg
an Schulen große Bandbreite an Ganztagsangeboten Beispiel: Kooperationen der Wirtschaftsschule Nürnberg, u.a.
Projekt „Fitness“ mit dem
Post SV
Projekt „Museumsrallye“
mit den Städtischen Museen
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Jungen und Mädchen
werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport
und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben
werden.
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Veränderung der
Teilnahmezahl:
Messbar gesteigerte Bereitschaft
von Jungen und
Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen
Zielgruppengerechte
Angebote erstellen mit
Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption
(junge Suchende,
Newcomer + Deutsch
lernen)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess
und Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
44
Anzahl der Teilnehmer
Vorhandene
bzw. beantragte Ressourcen und
Drittmittel
Kooperation mit den Jugendhäusern Mammut
und Klüpfel
- wöchentliches Schwimmprojekt im Langwasserbad
Treffen der Koordinierungsgruppe „Sport in
Schule und Verein“ 1 Mal
im Jahr, 2020 ausgesetzt, vor allem bisher
Abstimmung von Schulsportwettbewerben
Etablierung von sportlichen Aktivitäten im
Ganztag in Kooperation
mit Sportvereinen über
SAG, unter dem
Genderaspekt erwähnenswert: Mädels-GOBasketball (PostSV) und
fechtkids (Fechterring
Nürnberg)
Messung mangels personeller Ressourcen nicht
umsetzbar
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Weiterführung
im neuen
GAP?
-
Messung des Standes der körperlichen Fitness (vorher/nachher)
Mehr Männer in Fortbildungen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in Fortbildungen im Bereich
MINT
Zielgruppengerechte
Angebote erstellen mit
Umsetzung der BCNZielgruppenkonzeption
(MINT)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess
und Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmerinnen
Ausgleich geschlechterspezifischer Benachteiligung
„Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess
(mit Aufbau
der Marke)
BCN/BZ
Bildungswesen
Frühkindliche Betreuung
Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge –
gezielte Leseförderung
von Anfang an!“ auf andere Standorte von
BCN/StB übertragen
Kurzfristig realisierbar bei
zusätzlichem
Personal
BCN/
StB
Die Leseförderung
bildet durch die Entwicklung kompetenter
Leser*innen die
Grundlage für
Gendergerechtigkeit
von Klein an
45
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vorhandene
bzw. beantragte Ressourcen und
Drittmittel;
zusätzliche/r
Programmplaner*in im
Bereich
MINT
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Anzahl der teilnehmenden Jungen
0,5 VK Kursplaner*in E9
Das Projekt #Campus16+
musste Corona-bedingt unterbrochen werden.
Ja
Erhöhung des Anteils kompetenter
Leser*innen
0,5 VK z. B.
Medienpädagog*in, Bibliothekar*in,
Fachangestellte*r für
Medien- und
Informationsdienste
Das Angebot „Bücherzwerge
– gezielte Leseförderung von
Anfang an!“ wurde auf weitere Bibliotheksstandorte
ausgeweitet.
Ja
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
(Frühkindliche Betreuung ausbauen
und bei Eltern werben)
Beratung und Unterstützung für Eltern
ausbauen
=> Chancengerechtigkeit
Im Rahmen der BCNBildungsberatung Beratungsangebote für Eltern
im weiteren Verlauf
schaffen
Mittelfristig bei
Aufbau der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl von betreuten Eltern
Die Einrichtungen/Angebote der
OKJA werden annährend gleichermaßen
von Mädchen und
Jungen/ jungen
Frauen und Männern
genutzt
Geschlechtsspezifische
und geschlechtsreflektierte Angebote werden
geplant, umgesetzt und
evaluiert
Laufend
J/B2Einrichtungsleitungen
und Abteilungsleitungen
Die Nutzungszahlen von Mädchen
und jungen Frauen
steigen bis 2020
auf 45%
Ressourcen
(finanziell /
personell)
mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Die Beratungsangebote für
Eltern wurden in die Bildungsberatung aufgenommen und als Bestandteil verankert.
Die Besucher*innen
der Einrichtungen finden männliche und
weibliche Pädagog*innen als Ansprechpartner*innen
vor
Nachwuchsförderung
durch Praktika; nahtlose
Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch
überplanmäßig
Bei zu besetzenden Stellen
J/B2Einrichtungsleitungen
und Abteilungsleitungen
46
Die Einrichtungsteams in der OKJA
sind paritätisch besetzt
Mit bestehenden Ressourcen
steigende Zahl dezentraler, zentral organisierter
und projekthafter geschlechtsspezifischer Angebote für Mädchen*/junge Frauen* sowie der beteiligten Einrichtungen
2019: bei KiJHs 46%
weibliche* Nutzungen,
der Durchschnitt mit Jugendtreffs lag bei 42%
Höhere Erreichbarkeit
von Mädchen durch digitale Angebote werden erprobt
in den meisten Stellenbesetzungen erfolgreich,
gezielte Suche nach
Frauen* oder Männern*
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ja
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung der Teilhabe Sportangeboten
unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote
von Frauen für Frauen
fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach
Frauen/Männern,
Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote
für Senior*innen
fortlaufend
SpS
s.o.
47
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von
Frauen für Frauen und
für Senior*innen: 500
Seitenansichten/Monat
bei Sportsuche online in
den Jahren 2018/2019
und bis April 2020 (Lockdown)
coronabedingt rückläufigen Zugriffszahlen
09/2020 wieder stabilisiert, Möglichkeiten des
Sporttreibens von Pandemiebedingungen abhängig
Aktuell in der Sportsuche
aufgeführte Angebote: 58
Angebote von Frauen für
Frauen, 114 Angebote
für Menschen mit Handicap, 28 Angebote für Seniorinnen und Senioren
(ab 60), 57 Angebote für
Familien
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für
Menschen mit Behinderungen
fortlaufend
Freizeitnetzwerk
Sport
der Lebenshilfe
Nürnberg
SpS
Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete
und Vermittlung in bereits bestehende Angebote
fortlaufend
SpS
48
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
s.o.
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für
Menschen mit Behinderungen, Ergebnisse
Stand 12/2019: 100
Sportler*innen mit Behinderung haben an den
Angeboten des Projektes
teilgenommen, bereits
über 50 Nürnberger
Sportgruppen, -vereine, verbände und -institutionen sind im Netzwerk aktiv
Zahlen 2020:
TN insgesamt pro Woche: vor Corona ca. 346
(110 Frauen, 236 Männer); unter Einschränkungen der Hallen- und
Platzkapazitäten ca. 150
pro Woche
Angebote für Frauen:
Fußball, Hockey, Volleyball (Mix und nur für
Frauen), Taekwondo, Fitness, Yoga und Pilates
Qualifizierungsmaßnahmen: Ausbildung zur
Sportassistentin/BLSV,
Weiterbildung als SportCoach und Übungsleiterin/BLSV, BFV
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Ziel/e
Teilhabe an Sportangeboten
Gesundheitliche
Chancengleichheit
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung
der Angebote für Kinder
einkommensschwacher
Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BUT) und des
Programms „Hinein in
den Sportverein“
fortlaufend
SpS
Sozialamt
Anzahl der Sportvereine, die BUTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen
von „Hinein in den
Sportverein“ abrechnen
Mit bestehenden Ressourcen
Durchführung von Bewegungsprojekten in
Kitas mit Priorität bei
Einrichtungen aus
Brennpunktstadtteilen
(Bewegte Kita)
fortlaufend
SpS
Gh
Anzahl erreichter
Kinder (insb. mit
Migrationshintergrund / mit Bezug
von wirtschaftlicher
Jugendhilfe)
Mit bestehenden Ressourcen
49
Evaluation/ Ergebnisse
2020
sowie Workshop zum
Thema „Frauen im Fußball/Sport“ und die Neustrukturierung der C-Trainerausbildung im Bayerischen Fußballverband/Entwicklung eines
Basiskurses für Menschen mit Migrationshintergrund
2018 und 2019: insgesamt 170 Anspruchsberechtigte haben über
„Hinein in den Sportverein“ Zuschüsse über einen im Projekt beteiligten
Sportverein (insgesamt
41) erhalten
2018 und 2019: insgesamt 2.211 Kinder haben
in den Jahren BuT-Gutscheine für die Teilnahme an Angeboten
Nürnberger Sportvereine
abgerechnet
Bewegte Kita: Durchschnittlich werden, je nach Einrichtungsgröße der Teilnehmenden, jährlich über die Fortbildungen 400 bis 500 Kinder
erreicht (zuletzt erhoben für
2018: 5 Kindergärten mit 255
Kindern und 5 Krippen mit
141 Kindern)
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
Ja
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Öffentlichkeitsarbeit
Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei
Veröffentlichungen des
SportService
fortlaufend
SpS
Veröffentlichungen
von SpS sind in diskriminierungsfreier
Sprache formuliert
Erfassung der Geschlechterverteilung
der Besucher*innen
des NüBad
Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch
Fremdfirma zur Auswertung der Besucherstruktur als Anhaltspunkt für
weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in
Hinblick auf den
Genderaspekt
Ab 2019 – ja
nach konkretem Umfang –
ein bis zwei
Jahre
NüBad
ermittelte Daten
Datenanalyse
Maßnahmenkatalog
auf Grundlage der
erhobenen Daten
50
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Ja
Ob im Rahmen einer
Studienarbeit
oder durch
eine Firma
und je nach
Umfang der
Erfassung
und Analyse
der Daten
kann ein hoher finanzieller Aufwand
erforderlich
sein. Hinzu
kommen personelle Ressourcen von
NüBad bei
der Umsetzung der
Kundenanalyse
Pressemeldungen, Grußworte sowie Texte, die in
Print- und Onlinemedien
veröffentlicht werden,
werden unter den Kriterien diskriminierungsfreier Sprache erstellt
zeitnahe Überarbeitung
des Internet-auftritts
www.sportservice.nuernberg.de unter dem Aspekt „Leichte Sprache“
(Barriere-freiheit)
Studienarbeit konnte
noch nicht in Auftrag gegeben werden, aufgrund
von Umstrukturierungen
in der Organisation des
Nürnbergbades, welche
erst abgewartet werden
2020 Durchführung personell coronabedingt
nicht leistbar und die
Nutzung der Bäder nicht
repräsentativ
Ja, wenn wieder
regulärer Badebetrieb möglich ist
um ein repräsentativen Eindruck
von den Nutzer*innen der Bäder zu bekommen
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der
„Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Programmen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg
bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Interkulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des
Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berücksichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Handlungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem
Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie
körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln.
Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwickelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch
auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale
Lage und Bildungsabschluss.
Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet
führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddarstellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen
führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für
Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro
Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angeboten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen
wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell
möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum
Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzelnen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und
Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet
Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeitskreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arbeitsverhalten.
In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit
dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend
mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert.
Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden
exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt.
51
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diverses Publikum
Kunden*innen-Befragung, um Grundlagen
für die verstärkte Diversity-Orientierung der
Musikschule zu erhalten
2018f
KuF/4
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert
Die Implementierung
ist dokumentiert und
steht als gutes Beispiel für künftige
(Bau)Maßnahmen
zur Verfügung
Dokumentation der Implementierung der
Diversity-Orientierung
Kulturwerkstatt Auf AEG
2018
KuF/
Stab
Diverses Publikum
Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG:
Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung,
Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der
Interkulturellen Öffnung
2018
KuF/
Stab,
KuF/3
Diverse Belegschaft
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Dokumentation ist
vorhanden
Mit bestehenden Ressourcen
Dokumentation liegt vor
Nein
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert.
Mit bestehenden Ressourcen
Ja, wird mit der
nächsten Maßnahme zusammengeführt
Bisher Befragung aufgrund
von noch ungeklärten rechtlichen Fragen nicht durchgeführt
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
52
In Kulturwerkstatt wurden
Indikatoren zur interkulturellen Öffnung definiert
erster Entwurf für Checkliste Inklusion wurde erstellt und eine Ist-SollListe mit Punkten für Verbesserungsbedarf der
Barrierefreiheit
Beginn einer Veranstaltungsreihe zum Thema
Inklusion
zukünftig stärkere Zusammenarbeit mit inklusiven Organisationen
Fortbildungen wurden
gezielt besucht
Daten zu den Besuchen
vorhanden aufgrund der
ausgefallenen Kundenumfrage
Weiterführung
im neuen
GAP?
Planmäßige
Durchführung
der Befragung
im Schuljahr
2021/22
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Die Angebote in den
Einrichtungen werden
unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming
und der Interkulturellen Öffnung geplant
Die im „Interkultur“Check vereinbarten
Prüfkriterien werden auf
weitere Merkmale angewendet
2018
KuF/Inter-Kultur-Büro
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert
Erfassung neuer
Angebote
53
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ist in der Kulturwerkstatt AUF
AEG in obiger Zielsetzung
erfolgt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, wird mit der
obigen Zielsetzung zusammengeführt
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mit Hilfe von erfahrungsorientierten
Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen wird das Miteinander von Menschen mit und ohne
Behinderung und von
Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln als
selbstverständlichen
Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht, ein positives
Bewusstsein für die
Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander wird etabliert.
Menschen mit Behinderungen werden in
die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
einbezogen. Grundlegende Bausteine von
neu zu planenden
Stationen beinhalten
dabei geschlechtssensible, geschlechtergerechte oder geschlechtsbezogene
pädagogische Maßnahmen und Inhalte
Inklusionskonzept Erfahrungsfeld
2018 ff
KuF/2
Besuchszahlen
nach Merkmalen
gruppiert
54
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Konzept
kann nur mit
neuen Ressourcen (1,0
VK Sonderpädagogik
sowie für die
eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK)
und Sachmittel für den
Bau der Stationen umgesetzt werden
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Einstieg für ganzjährige
Angebote in der DunkelErfahrung ist erfolgt
durch Spenden wurde
eine Rollstuhlschaukel
auf dem ErfahrungsfeldGelände aufgestellt und
die stundenweise Betreuung in den Jahren 2020
und 2021 ermöglicht
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, Inklusionskonzept soll vollständig umgesetzt werden
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Verschiedenheit ist
eine Chance. An ausgewählten Erfahrungsfeld-Stationen
wird Unterschiedlichkeit als Ressource
und damit als nützlich
für Teams, Unternehmen und für sich
selbst erkennbar. Dabei richtet sich der
Blick auch auf die
Vielfalt der Teilnehmenden und bezieht
geschlechtergerechte
Gesichtspunkte mit
ein
Fortbildungsveranstaltung der ErfahrungsfeldAkademie „Diversity-Die
Kraft der Vielfalt“
2018 ff
KuF/2
Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung
Die Anzahl der Männer bei den Besuchen ist erhöht. Das
Verhältnis Männer
und Frauen wird angeglichen
Entwicklung und Durchführung von Angeboten
und Projekten zur Zielerreichung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mit bestehenden Ressourcen
Umfragen sind auf 2022 ff
verschoben
Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
2018 ff
KuF
Verhältnis Männer
und Frauen bei den
Besuchen
55
Nachfrage nach der Fortbildung war in allen Jahren gering, seit 2018 gab es nur
eine Anfrage, jedoch keine
Buchung
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, mit überarbeitetem Konzept
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und
Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien
umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden.
Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die
Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder,
Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund
sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV
unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Öffentliche Räume
sind angstfrei gestaltet
Zusammenstellung der
Planungskriterien im UBahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht,
Behinderung
2018-2020
Ref. VI,
UB
2 U-Bahnhöfe aus
dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen
56
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Revitalisierung des U-Bahnhof Scharfreiterring unter Berücksichtigung der angstfreien Gestaltung: subjektives Sicherheitsempfinden
gesteigert durch Blindenleitsystem, Tageslicht, Verglasung, Beleuchtungselemente, helle Granitplatten als
Bodenbelag
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, bei U-Bahnhof Muggenhof
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Öffentlicher Raum:
gleichberechtigte Gestaltung und Teilhabe
Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen
Raums, zum Beispiel
bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen
Langfristige
Etablierung
von Bürgerbeteiligungen bei
Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in
den nächsten
Jahren
SÖR in
Kooperation
mit Ref.
VI (z.B.
Stpl)
bzw.
Ref. V/J
Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, E-Partizipation,
Planungswerkstätten
und weitere Maßnahmen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Je nach Umfang und
Größe des
Projekts unterschiedlich.
Wenn sich
die Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit
einer leichten
Minimierung
des Ressourcenaufwands
zu rechnen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
57
Steigerung der Anzahl
der Bürgerbeteiligungen
und der mitwirkenden
und interessierten Bürger*innen, Beispiel 100
Bürger*innen an der Abschlussveranstaltung Nägeleinsplatz teilgenommen
Ausweitung der BürgerDialog-Formate durch innovative Workshop-Methodiken (z.B. Worldcafe), Digital-Angebote
und niederschwellige
Raumangebote (MarieJuchacz-Park – Aufstellung von Pavillons vor
Ort für Dialogrunden am
Nachmittag und Abend)
und Angebote in einfacher Sprache
Dialog-Formate mit Kindern und Jugendlichen
aller Geschlechter in geschützten Räumen bei
Nutzerbeteiligungen für
Sport- und Spieleinrichtungen
Ref. VI: z.B. Obstmarkt:
Onlinebeteiligung, Anliegerinfo, Vereine und Verbände wurden angeschrieben; Planungsworkshops Plärrer,
Bielingplatz.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Möglichst viele Bürger*innen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben sich im Rahmen
verschiedener Beteiligungsformate engagiert
Evaluation der Beteiligungen, bei Bedarf
Workshop zum Thema
Laufend
Stpl, Vpl
Beteiligungsquote
von Bürgerinnen
und Beteiligungsquote der Bevölkerungsgruppen
Förderung alternativer Mobilitätsangebote
Car-Sharing
Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet
2018 Onlinebeteiligung zur
Standortsuche
für fünf weitere
Mobilpunkte
2018 Errichtung der 20
neuen Mobilpunkte
Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils
der Verkehrsmittel
des Umweltverbundes am Modal Split,
Errichtung der
neuen Mobilpunkte
Kosten von
rd. 100.000
Euro werden
über Sondernutzungsgebühren finanziert
Barrierefreier Zugang
zum ÖPNV
Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und
Straßenbahnhaltestellen
fortlaufende
Umsetzung
der Maßnahmen
Vpl in
Abstimmung
mit
OrgA
(ePa)
und
SÖR
(AuGSTau)
Vpl
Anzahl der umgebauten Haltestellen
Barrierefreier Zugang
zum ÖPNV
Barrierefreier Zugang
zur U-Bahn ist vorhanden
Fortlaufende
Umsetzung bei
Neubaustrecken
UB
1 neu gebauter UBahnhof bis 2020
300.000 Euro
jährlich im
städtischen
Haushalt eingestellt
Mit bestehenden Personalressourcen und
Kostendeckung über
MIP-Ansatz
58
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Erhebung schwierig wegen Datenschutz, eher
bei Planung darauf eingehen: bestimmte Bevölkrungsgruppen ermutigen (s. z.B. Girls‘ Day)
Andere Möglichkeit:
Standortanalyse – welche Beteiligungsformate
sind geeignet, um welche
Gruppen zu erreichen?
(Stichwort Bürgerversammlung)
Mobilpunkte 2019 umgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
Nein
Ja
Fortlaufend, Umsetzung erfolgt durch SÖR
Ja
Eröffnung des barrierefrei zugänglichen Bahnhofs Großreuth b. Schweinau erfolgte
10/2020
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch nicht
bezifferbar
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ausbau des ÖPNV
Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker
Straße:
Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung, Einleitung eines
Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von
Fördermitteln
2018 – 2020
Vpl
Präsentation der
Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Ausbau des ÖPNV
Verlängerung der UBahn U3 SW bis Gebersdorf
2019 - 2025
UB
Präsentation der
Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Mit bestehenden Personalressourcen und
Kostendeckung über
MIP-Ansatz
Baubeginn Anfang 2020 erfolgt (somit Fördermittel-zusage nach Präsentation der
Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten, Planfeststellungsverfahren durchgeführt)
Ja
Verbesserung der
Bedingungen für Zufußgehende
Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts
2019/2020
Vpl/M
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils
des Fußverkehrs
am Gesamtverkehr
noch nicht
bezifferbar
Maßnahme noch nicht möglich
Ja, seit 2020
Verbesserung der
Bedingungen für
Radfahrende
Projekt „Radständer für
die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten
mit ePartizipation
Projektgebiet
Altstadt
2018/2019
weitere Stadtteile in Planung
Vpl/M
SÖR
(AuGSTau)
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils
des Radverkehrs
am Gesamtverkehr
rd. 60.000
Euro je Projektgebiet
stehen im
Haushalt zur
Verfügung
Projekt Altstadt wird umgesetzt (siehe AfV 09/2020)
Ja
59
Planung wurde ausgeschrieben
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Berücksichtigung von
geschlechterspezifischen Aspekten beim
Umbau bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten (z.B. Innenbereich Hallenbad Katzwang)
Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es
dunkle Ecken?“ „Können
die Wegebeziehungen
in Hinblick auf den
Genderaspekt verbessert werden?“
Im Zusammenhang mit
geplanten baulichen und
sonstigen
Maßnahmen
NüBad
Berücksichtigung
geschlechtsspezifischer Anliegen
60
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Je nach Umfang und
Größe des
Projekts unterschiedlich.
Wenn sich
die Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit
einer leichten
Minimierung
des Ressourcenaufwands
zu rechnen.
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Im Hallenbad Katzwang
wurde die nicht einsehbare
und recht dunkle „Föhnecke“
aufgelöst und in den übersichtlicheren Umkleidebereich verlegt.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, NüBad wird
auch in Zukunft
bei baulichen
Veränderungen
versuchen,
Genderaspekte
verstärkt zu berücksichtigen.
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und
Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Städtepartnerschaften und internationale
Kooperationen als
Plattform für den
Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf
Gleichberechtigung
von Frauen und Männern nutzen
Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im
Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den
Internationalen Frauentag im März
Jährlich im
März
IB, GST
Beteiligung der
Städte
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2019 Frauendelegationen aus Antalya und
Nablus
2020 Frauendelegationen aus Krakau in Nürnberg zu Besuch
Die Frauen tauschten sich
mit der Gleichstellungsstelle,
Oberbürgermeister, Stadträtinnen und Frauendelegationen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer
öffentlichen Veranstaltung
teil
61
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
Ö 7
Beschlussvorlage
MRB-GST/003/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
GAP2021-2023
Sachverhalt (kurz):
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die
Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis
2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan
verabschiedet und der vorherige evaluiert.
Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die CoronaPandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele
einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind.
Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden
Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend
angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im
Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.
Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von
der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche,
Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der
Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten:
Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft.
Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen
durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder
personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.
Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit
bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme
zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der
zuständigen Dienststelle
3.
4.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur
Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der
Diversitydimension Geschlecht.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage MRB-GST/003/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans
2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer
Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt
die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr
2024 über die Zielerreichung.
Seite 4 von 4
Ö 7
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023
Präambel
Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg
sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen
Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine
wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte,
zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen
Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft
bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die
Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung.
Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen.
Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt.
Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden
seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und
Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta
für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch
den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf
dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur
Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig
Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv
zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein
Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung
der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später.
Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft,
Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.
Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde
von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle
in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung
1
in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb
dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunkten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder
Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Parallelen aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung
und eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte
in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und
Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine
geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie
die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergerechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtentwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer
geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht.
nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Kontext der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit
von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und
Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für
unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird.
Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichzeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab,
neue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird
hauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beschützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereotypen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert.
Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen
darauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine
gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen.
„Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter
betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle angeht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte
und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung
zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter politischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässlich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu erreichen.
Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten
Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die
jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit
verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus
resultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich
vor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe-
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis.................................................................. 4
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7
1.1
Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7
1.2
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11
1.3
Ausgewogenheit auf der Führungsebene.......................... 14
1.4
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17
1.5
Antidiskriminierung ........................................................... 21
1.6
Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25
2.1
Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25
2.2
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33
2.3
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36
2.4
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42
2.5
Antidiskriminierung ........................................................... 45
2.6
Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47
3
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
2. BM
Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin
3. BM
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
AK
Arbeitskreis
BCA
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BCN
Bildungscampus Nürnberg
BfD/LSBTI
Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI
BFS
Berufsfachschule
BgA
Bürgermeisteramt
BS
Berufliche Schule
BZ
Bildungszentrum
FAU
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
FKE
Führungskräfteentwicklung
GAP
Gleichstellungsaktionsplan
GB
Gleichstellungsbeauftragte
Geo
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Gh
Gesundheitsamt
Gh/Gf
Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung
Gh/L
Leitung Gesundheitsamt
GPR
Gesamtpersonalrat
GSBV
Gesamtschwerbehindertenvertretung
4
Abkürzungsverzeichnis
GST
Gleichstellungsstelle
H
Hochbauamt
IB
Amt für Internationale Beziehungen
IPSN
Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
J
Jugendamt
J/B1
Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)
J/B1-L
Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)
J/B2-EB
Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung
J/B2
Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung)
KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion
KoM
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
KuF
Amt für Kultur und Freizeit
KuF/ 3
Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit)
LA
Liegenschaftsamt
MINT
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
MRB
Menschenrechtsbüro
NüBad
NürnbergBad
OKJA
Offene Kinder- und Jugendarbeit
PA
Personalamt
PA/1-1
Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement
PA/2
Personalamt – Abteilung Personalservice
5
Abkürzungsverzeichnis
PA/2-R
Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting
PA/M
Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin
POA
Personal- und Organisationsausschuss
Ref. IV
Referat für Schule und Sport
Ref. V
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Ref. VI
Planungs- und Baureferat
SchA
Amt für Allgemeinbildende Schulen
SchB
Amt für Berufliche Schulen
SenA
Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt
SHA
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
SöR
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
SpS
Sportservice Nürnberg
StB
Stadtbibliothek
UB
U-Bahnbauamt
UwA
Umweltamt
VK
Anteil einer Vollzeitstelle
Vpl
Verkehrsplanungsamt
Vpl/M
Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement
WiF
Wirtschaftsförderung Nürnberg
WS
Wirtschaftsschule
6
Abbau von Rollenstereotypen
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen
Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der
Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
1.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch
innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen
Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den
jeweiligen Zuständigkeiten wider.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
1.
Gremien sind paritätisch
besetzt.
Bei der Besetzung von Gremien und
Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst
paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Fortlaufend
BgA, alle
Dienststellen
Anteil von Frauen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Stadtratsfraktionen
Anteil von Frauen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Mitglieder von Gremien
und Arbeitsgruppen
Bei der Besetzung von Vorständen
und Aufsichtsräten der städtischen
Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von
7
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Ab 2021
GST
in Kooperation mit jeweiligen
Dienststellen
Übersicht aktueller Besetzung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vorständen und Aufsichtsräten der
städtischen Tochtergesellschaften
2.
Die Anzahl von Frauen
in Preisgerichten städtischer Wettbewerbe und
Beiräten ist erhöht.
Feststellung aktueller Besetzung, Interpretation der Ergebnisse und Diskussion weitere Schritte, wie ggf. Änderung der Satzung
Zielgruppe: Preisgerichte städtischer
Wettbewerbe und Beiräte
3.
Bei der Ausbildungswahl
spielen Geschlechterstereotype keine Rolle.
Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei
der Stadtverwaltung
Ggf. geänderte Satzungen bzw.
neue Quoten
Ab 2021
PA
mit beteiligten Dienststellen
Zielgruppe: Jugendliche
Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im
Internet, in Videos sowie in Broschüren, wo möglich und sinnvoll
Fortlaufend
PA/2-Marketing, GST
Teilnehmendenzahl des Girls´ und
Boys´ Day
Eigenpersonal
Eigenmittel
Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
Neue Veröffentlichungen im Rahmen des Arbeitgeberin- und Ausbildungsmarketings
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Langfristig: Auswertung der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen
Zielgruppe: potenzielle Auszubildende
Prüfung des Beitritts der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei und
gegebenenfalls Beitritt
Beratung mit jeweiligen Dienststellen hat stattgefunden
ab 2021
Zielgruppe: potentielle Auszubildende und Mitarbeitende
8
GST mit relevanten
Dienststellen
Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur
Initiative Klischeefrei ist geprüft und
gegebenenfalls erfolgt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
4.
Die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen, wird
von bei der Stadt beschäftigten Vätern stärker genutzt.
Durchführung der Väter- und Mütterbefragung
2020-2023
GST,
Bündnis für
Familie,
PA/M
Befragung ist durchgeführt, Ergebnisse liegen vor und wurden interpretiert und veröffentlicht
Eigenpersonal
Eigenmittel
Auswertung und Evaluation der Ergebnisse, Formulierung und Umsetzung von nächsten Schritten
Auf Basis der Ergebnisse werden
Bedarfe festgestellt und adressiert
Zielgruppe: Väter und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis bei
der Stadt Nürnberg
5.
6.
7.
Männer sind im Erzieherberuf gestärkt.
Verstetigung des AK Männer in
KiTas
Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch zu ausgewählten
spezifischen Themen.
Zielgruppe: Männer in Erziehungsberufen
Die Anerkennung der
verschiedenen Lebenswelten von Kindern und
Familien in KiTas wird
konkretisiert.
In der Rahmenkonzeption wird das
Thema Anerkennung von Lebenswelten konkretisiert.
Gender-Kompetenz bei
den Erzieher*innen in
Nürnberger Kindertageseinrichtungen ist vorhanden und das Fachpersonal handelt geschlechtersensibel bei
offenen Angeboten für
Kinder
Die Fortbildung ‚Jungen und Mädchen stärken‘ ist in Nürnberger Kindertageseinrichtungen bekannt und
wird von den jeweiligen Teams individuell durchgeführt.
4 Treffen im
Jahr
GST, J/B1
AK Männer in KiTas trifft sich regelmäßig
Eigenpersonal
Eigenmittel
2021-2022
J/B1-L
Textbaustein in der Rahmenkonzeption
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ab 2022
GST, J/B1
Vorstellung der und Einführung in
die Fortbildung
Eigenpersonal
Zielgruppe: Familien mit Kindern in
KiTas
Anfragen bezüglich Unterstützung
bei der Durchführung
Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürnberger Kindertageseinrichtungen
Anzahl der Durchführungen
9
Nr.
8.
9.
Ziel/e
Die Anzahl der Männer
bei den Beschäftigten im
Kulturbereich ist erhöht:
Das Verhältnis Männer
und Frauen ist angeglichen.
Bei der Ausschreibung
von Reinigungsleistungen ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt.
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Fortbildungskonzept wird hinsichtlich der Passgenauigkeit für Personal in offenen Angeboten für Kinder überprüft und ggf. angepasst
Ab 2021
J/B2-5 mit
Bereichsleitung und Abt.
Leitungen
Regionen
Das Konzept ist überprüft und nach
Bedarf angepasst
Eigenpersonal
Fortlaufend
KuF
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Beschäftigten im Vergleich zu
2020
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Mitarbeitende in der
OKJA – Zielgruppe Kinder
Entwicklung und Durchführung von
Maßnahmen zur Zielerreichung
Beteiligung am Boys‘ Day
Zielquote: 50:50
Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende
im Kulturbereich
Klärung mit ZD als zuständige
Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereich-, männliches Personal reinigt
den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden
kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt
Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt
10
NüBad mit
ZD
Ausschreibungstext
Tatsächliche Umsetzung und ggf.
Vorgehen bei Nichterfüllung
Offen;
für den Ausschreibungsprozess:
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter
Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine
transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht
werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne
Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im
Folgenden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
10.
Der Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei der Stadt ist
in allen Führungsebenen erhöht.
Führung mit reduzierter Arbeitszeit
wird verstärkt gefördert
Ab 2021
PA/2-R
in Kooperation mit GST
und GPR
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Eigenpersonal
Anpassen des Prozesses der Abfrage Führen mit reduzierter Arbeitszeit unter Einbezug GST und GPR
Intranet-Auftritt der PA Seite zum
Thema wird überarbeitet und aufgewertet
Statistik über die Ablehnung der
Option Führen mit reduzierter Arbeitszeit ist erstellt und weitergeführt
Veranstaltungen haben stattgefunden – Zahl der Teilnehmenden
Veranstaltungen von GST zur Sensibilisierung der Kolleg*innen für das
Thema
Zielgruppe: Führungskräfte und an
Führungsaufgaben interessierte Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
11
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitender
Fortlaufend
J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung
Die Wünsche von Vereinbarkeit
können zu mind. 75% verwirklicht
werden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Gh/L
Erfolgreiche Erprobung des Modells
Eigenpersonal
Eigenmittel
in Kooperation mit PA
Anteil der Führungskräfte in Teilzeit
UwA
in Kooperation mit PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA
Zielgruppe: Pädagog*innen in Leitungsstellen
Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als
Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens
bei Stellenbesetzungsverfahren
Arbeitsbelastung der Führungskräfte in Teilzeit im Vergleich zu
Führungskräften in Vollzeit
Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh
Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren
Fortlaufend
Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA
12
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
11.
Die gendergerechte Personalpolitik in den Geschäftsbereichen 2. BM
und 3. BM ist ausgebaut
und weitergeführt.
Schaffung/Etablierung verschiedener
Arbeitszeitmodelle
Fortlaufend
Alle Dienststellen und
Eigenbetriebe der
Geschäftsbereiche 2. BM
und 3. BM
Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ab 2021
PA/1-1
Anzahl an digitalen Lernangeboten
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden
Spezielle Fördermaßnahmen für
Mitarbeitende
Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereiche 2. BM und 3. BM
12.
Die Vereinbarkeit von
Privatleben und Beruf
bei SpS wird verstärkt
gefördert.
Teilnahme an Telearbeit,
Förderung von Elternzeit für Väter
Einladung zur Teilnahme am Mentoringprogramm für Frauen
Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS
13.
Die Vereinbarkeit von
Privatleben und Beruf
wird durch digitale Lernangebote verbessert.
Etablierung von digitalen Lernangeboten (AG Digitales Lernen)
Anzahl an Zugriffen (z. B. neben
Online-Fortbildungen auch Tutorials, Erklärvideos, Podcasts)
Konzeption: Die digitalen Lerneinheiten sollen aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen.
Verweis auf geeignete externe Angebote
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
13
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen
Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle
Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen
in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
14.
Die Anzahl von Frauen
(auch Frauen mit Migrationshintergrund) in Führungspositionen ist erhöht.
Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen:
4. Programmdurchlauf
Mai 2021 Dezember
2022
PA/1-1
Anzahl der Mentees und Mentor*innen
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Evaluation der Erfolgswirksamkeit
in Kooperation mit Hochschule /
Universität; Evaluation findet in
zwei Phasen statt:
1. Phase:
10/2020 Evaluationsbogen in der
Abschlussveranstaltung
2. Phase:
04/2022 Evaluation: Wirksamkeit
des Programms ca. 1 1/2 Jahre
nach Programmende
Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Mitarbeiterinnen
Beteiligung an Maßnahmen zur Zielerreichung im KuF, z. B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprache
Fortlaufend
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
KuF interessierte Frauen
KuF/L
Anteil von Frauen und Männern in
Führungspositionen im Vergleich zu
2020
Zielquote: 50:50
14
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Frauen im Ref. VI für Führen mit reduzierter Arbeitszeit sensibilisieren,
sie unterstützen und Möglichkeiten
schaffen, da insbesondere Frauen oft
mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Fortlaufend
Ref. VI mit
allen Dienststellen
Anteil weiblicher Führungskräfte im
Geschäftsbereich Ref. VI
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
J/B2-Abteilungsleitungen und Bereichsleitung
Die Leitungsstellen in der OKJA
sind zu je 50% mit Pädagoginnen
und Pädagogen besetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
3 Netzwerktreffen
im Jahr
GST
Anzahl der Teilnehmerinnen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: An Führungsaufgaben interessierte Frauen im Ref. VI
15.
Die Leitungsebene im
J/B2 ist paritätisch besetzt.
Förderung von Leitungsnachwuchs in
den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
J/B2 interessierte Frauen
16.
Frauen in Führungspositionen sind gestärkt.
Verstetigung des Netzwerks für
Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
jährlicher Austausch mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Stadtrats-Fraktionen im Rahmen der Netzwerktreffen
Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen
15
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
17.
Netzwerke für weibliche
Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich
sind initiiert und gestärkt.
Lockerer Erfahrungsaustausch bei
Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und
Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser
Unterstützung von PA
Regelmäßig
2. BM, 3.
BM, Ref. VI
bzw. alle Geschäftsbereiche
Anzahl der Teilnehmerinnen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Frauen in Führungspositionen der jeweiligen Geschäftsbereiche
16
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise
Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und
im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz
stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem
Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte
Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
18.
Die Diversity-Kompetenz der Führungskräfte
ist erhöht.
Integration eines Bausteins zur
Diversity-Kompetenz bei der Führungskräfteentwicklung im Rahmen
der Netzwerktreffen der FKE 2 und
FKE 3
Fortlaufend
PA/1-1
GST
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Eigenpersonal
Ab 2021
PA/1-1
Neukonzeption Xenos PIK Workshops inkl. angestrebter POA Beschluss: neue Mitarbeitende in Bürgerdienststellen müssen innerhalb
eines bestimmten Zeitraums
Xenos-PIK Workshop verbindlich
besuchen
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Führungskräfte
19.
Die Diversity-Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitender ist
erhöht.
Ausdehnung der Fortbildungen zu
Vielfalt (z. B. Gender und Interkultureller Kompetenz) auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept
Xenos PIK)
Relaunch interkulturelle Qualifizierungen: Neukonzeption Xenos PIK
Workshops; Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen
Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw.
Kenntnissen durch PA/1
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Anzahl der Teilnehmenden
17
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
20.
Die Schulungen, die im
Themenbereich Diversity angesiedelt sind,
sind miteinander verknüpft und auf die spezifischen Bedürfnisse der
jeweiligen Dienststellen
zugeschnitten.
Weiterführung des Diversity-Stempels, der Schulungen mit DiversityDimension kennzeichnet
Fortlaufend
PA/1
GST
Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie wendet
Eigenpersonal
MRB, GST
Das Angebot ist bekannt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kommunen Nürnberg, Fürth, Erlangen &
Schwabach
Angebot der Diversity-Kurzschulungen bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an Dienststellenleitungen
Das Angebot wird nachgefragt
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Organisation eines regelmäßigen
Treffens aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten
Fortlaufend
GST
PA/1
Treffen aller Akteur*innen findet regelmäßig statt
Eigen- und
Fremdpersonal
2022
GST, KoM
Vorliegen der inhaltlich erweiterten
Broschüre
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext
Diversity-Schulungen
21.
Die Broschüre „Sie und
Er - nur so ist es fair“ ist
in überarbeiteter Version
im Printformat erhältlich.
Erstellung des Printformats
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende
der Stadtverwaltung & allgemeine Öffentlichkeit
18
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
22.
Die Mitarbeitenden der
Dienststellen sind für die
Themen Gender und
Diversity sensibilisiert.
Ansprechpartner*innen in den
Dienststellen benennen
Fortlaufend
Ref. VI mit
allen Dienststellen
Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro
Dienststelle
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
GST mit den
Geschäftsbereichen
Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender: Netzwerk für Austausch und Fragen
Eigenpersonal
Bis Ende
2021
Ref. V
Leitlinien liegen vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
2. BM und 3.
BM
Fortbildung findet statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Ref. VI, H
Vorliegen der aktualisierten Checkliste
Eigenpersonal
Eigenmittel
Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in
im Referat
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Ausweitung oben genannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
23.
Geschlechtersensibles
Handeln ist gestärkt.
Erarbeitung von Leitlinien für geschlechtersensibles Handeln im Ref.
V
Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V
Schulungen und Infos zu geschlechtergerechter Sprache im Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM
Zielgruppe: Mitarbeitende der Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM
24.
Die Gender-Checklisten
sind angepasst.
Erweiterung Hochbau / Nutzer*innenkreis
Zielgruppe: Mitarbeitende bei H
19
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
25.
Das Gender Budgeting
findet Anwendung in
ausgewählten Dienststellen.
Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender
Fortlaufend
GST
Fortbildung findet statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Kennzahlen liegen vor und finden
Anwendung
Entwicklung und Erprobung von
Kennzahlen für Gender Budgeting für
ausgewählte Dienststellen
Zielgruppe: Koordinierungsgruppe
Gender und ausgewählte Dienststellen
20
Antidiskriminierung
1.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für
Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten
Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig
auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
26.
Die Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung ist frei von Diskriminierung.
Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung wird
um Differenzierung nach Stundenkontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe
Stelle, Vollzeitnah)
Jährlich
GPR, GST,
GSBV
Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt
Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt)
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
MRB/Bildung
Zahl der durchgeführten Seminare
Eigenpersonal
Eigenmittel
Im ZweiJahresRhythmus,
also wieder
2022
MRB –
BfD/LSBTI
Stand am CSD
Eigenpersonal
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
27.
Die Stadtverwaltung ist
frei von Diskriminierung.
Antidiskriminierungsseminare mit
Baustein Diversity in der Verwaltung
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
28.
Das städtische Bekenntnis zu Vielfalt und Diversität ist im Bereich sexuelle Orientierung und
Identität sichtbar.
Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day
(CSD)
Ggfs. Unterstützung durch PA mit z.
B. Ausbildungskräften am Stand
Zielgruppe: Teilnehmende und Besucher*innen des CSD
21
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
29.
Ein Arbeitskreis für
LSBTI-Beschäftigte besteht.
Regelmäßiger Austausch findet statt
und ist bekannt
Regelmäßige Treffen
MRB –
BfD/LSBTI
Netzwerktreffen finden statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte
22
Anzahl der Teilnehmenden
Geschlechtergerechte Gesundheit
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse
sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
30.
Die Teilnahme von Männern an Angeboten des
Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) ist erhöht.
Gewinnung von mehr Männern für
Gesundheitsangebote
Fortlaufend
PA/1-1
Anteil der Männer an Maßnahmen
des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen
Eigen- und
Fremdpersonal
Maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer
Eigenmittel
Anzahl der Bewegungsbotschafter
und Ansprechpartner Gesundheit in
den Dienststellen
Fortführung der Messgerätewochen
in Kooperation mit der AOK
Verstetigung der bewegten Pause in
den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“
für die Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
Spezielle Angebote für Männer bei
der städtischen Gesundheitswoche
initiieren, erproben, einführen. ggf.
quotierte Anmeldelisten anlegen
Fortlaufend
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
23
PA/1-1 ggfs.
Unterstützung durch
GST
Beteiligung der männlichen Beschäftigten an den Angeboten der
Gesundheitswoche steigt
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Gesundheit
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
31.
Besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche sind durch eine geschlechtsspezifische
Diversifizierung der Personalstruktur erhalten
und ausgebaut.
Stärkere Berücksichtigung des
Genderaspekts bei Stellenbesetzungen
Fortlaufend
Gh, alle Bereichsleitungen
Anteil von Frauen und Männern in
besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh
24
Abbau von Rollenstereotypen
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl
fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen
Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen
Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden.
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung
öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu
bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein
aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
32.
Die Anzahl von Frauen
in politischen Ämtern ist
erhöht.
Durchführung eines Speed-Datings
in einer Schule mit Politikerinnen der
Kommunal-, Landes-, Bundes- oder
Europaebene
zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern
Jährlich
GST
in Kooperation mit Ref.
IV
Zahl der Teilnehmerinnen und deren Feedback
Eigenpersonal
Eigenmittel
WiF
Anlaufstelle mit Angeboten für
Gründerinnen in einer bestehenden
Einrichtung / einem bestehenden
Gründerzentrum ist geschaffen
Langfristig: Frauenquote in Bezug
auf politische Ämter (kommunale,
Bundes- und Landesebene)
Zielgruppe: Schülerinnen
33.
Die Anzahl von Frauen
bei der Gründung von
Unternehmen ist erhöht.
Sichtbarmachen der Angebote für
Gründerinnen und Maßnahmen, um
stereotypes Denken aufzubrechen
Fortlaufend
Zielgruppe: Gründerinnen
25
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Initiierung eines Mentoring-Programms mit Unterstützung hiesiger
Unternehmen
Fortlaufend
WiF
Anzahl der Teilnehmerinnen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ab Herbst
2021
GST
in Kooperation mit
BCAs und
GBs Mittelfranken
Anzahl der Teilnehmenden Auftaktveranstaltung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: ansässige Unternehmen
34.
35.
36.
Frauen sind trotz der
Corona-Pandemie und
der damit verbundenen
Belastung für Familie
und Privatleben auf dem
Arbeitsmarkt präsent
und nehmen unterstützende Angebote vor Ort
wahr.
Gemeinsame Veranstaltung und
Kampagne der BCAs und GBs Mittelfranken
Es herrscht ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätze und Brücken.
Straßenbenennungen in neuen
Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch
Fortlaufend
Geo
Anteil von Frauen und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete
Fortlaufend
Geo
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Sichtbarkeit von
Frauengeschichte in
Nürnberg ist erhöht.
Umsetzung eines Frauen-StraßenNetzes online
Frühjahr
2022
GST
in Kooperation mit Geschäftsbereich 2. BM
Anteil von Frauen und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Die Webseite ist online
Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw.
Mittelfranken
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Anzahl der Teilnehmenden bei lokalen Angeboten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die nachhaltige Betreuung der
Webseite ist gesichert
Klick-Zahlen
37.
Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung
wahr und sind in ihrer
Rolle als Vater gestärkt
Veranstaltung der Nürnberger Väterwoche
jährlich
Zielgruppe: Väter
26
GST mit
AK Väter in
Nürnberg
Besuch der Angebote und Veranstaltungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
38.
Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen.
Internationaler Männertag 19.11
Veranstaltung zu Gleichberechtigung
und positivem Männlich sein
jährlich
GST
in Kooperation mit Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
Veranstaltung(en) finden statt
Eigenpersonal
Eigenmittel
2022
GST
in Kooperation mit Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
Kampagnenidee ist entstanden und
umgesetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Ref. IV
Veröffentlichungen des Ref. IV sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
KuF/L
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Besuchen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Männer
39.
Eine Vielfalt von männlichen Lebensentwürfen
ist gesellschaftlich akzeptiert und selbstverständlich.
Kampagne zu/gegen männliche/n
Rollenklischees und für positives
Männlich sein
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
40.
Die Öffentlichkeitsarbeit
ist geschlechtergerecht
und frei von Diskriminierung.
Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
41.
Die Anzahl der Männer
bei den Besuchen kultureller Einrichtungen ist
erhöht: Das Verhältnis
Männer und Frauen ist
angeglichen.
Entwicklung und Durchführung von
Angeboten und Projekten zur Zielerreichung
Zielquote 50:50
Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen
27
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
42.
Die Öffentlichkeitsarbeit
ist geschlechtergerecht
und frei von Diskriminierung.
Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV
Fortlaufend
Ref. IV
Veröffentlichungen des Ref. IV sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Eigenpersonal
Eigenmittel
steht noch
nicht fest
KuF/2
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Das Konzept
kann nur mit
neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens
konzipierten Inklusionsstationen
0,66 VK) und
Sachmittel für den
Bau der Stationen
umgesetzt werden
Ab 2021
KuF/2
Anzahl der Teilnehmenden der
Fortbildungsveranstaltung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
43.
Vielfalt wird als selbstverständlicher Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht.
Inklusionskonzept Erfahrungsfeld:
Ein positives Bewusstsein für Vielfalt ist etabliert.
Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
Erfahrungsorientierte Lernstationen,
Aktionen und Veranstaltungen
Einbezug geschlechtssensibler, geschlechtergerechter oder geschlechtsbezogener pädagogischer
Maßnahmen bei der Planung neuer
Stationen
Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Stadtgesellschaft
44.
Verschiedenheit ist als
Chance und Ressource
verstanden.
Fortbildungsveranstaltung der Erfahrungsfeld-Akademie „Diversity – Die
Kraft der Vielfalt“ mit einem überarbeiteten Konzept
Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
28
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
45.
Die Ausstattung, Strukturen und Angebote in
den Kulturläden sind unter den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtigkeit und Barrierefreiheit
geplant.
Überprüfung der Einrichtungen, Ausstattung, Strukturen und Angebote
unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, des Gender
Mainstreamings und Barrierefreiheit
Ab 2021
KuF/3
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert.
Eigenpersonal
Eigenmittel
Das Publikum und die
Belegschaft sind divers.
46.
47.
Fertigstellung und Anwendung einer
entsprechenden Checkliste
Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen der Kulturläden
Die Angebote in kulturellen Einrichtungen sind
unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der
Interkulturellen Öffnung
geplant.
Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere
Merkmale angewendet
Die Angebote des Stabs
Kinderkultur sind unter
den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtigkeit geplant.
Entwicklung und Anwendung einer
entsprechenden Checkliste
Das Personal und die
eingesetzten Künstler*innen sind divers.
Das Publikum der Angebote ist divers.
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
2022
KuF/InterKultur-Büro
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Erfassung neuer Angebote
Zielgruppe: Besucher*innen kultureller Einrichtungen
2022
Überprüfung der Angebote unter den
Gesichtspunkten Teilhabegerechtigkeit
Kund*innen-Befragung, um Grundlagen für die Diversity-Orientierung zu
erhalten
Zielgruppe: Mitarbeitende und Besucher*innen des Stabs Kinderkultur
29
KUF/ Stab
Kinderkultur
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen
gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
48.
Das Publikum der Musikschule Nürnberg ist
divers.
Besucher*innen-Befragung, um
Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule
Nürnberg zu erhalten
2022
KuF/4
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
KuF/Stab,
KuF/3
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Besucher*innen der Musikschule Nürnberg
49.
Das Publikum und die
Belegschaft der der Kulturwerkstatt
auf AEG ist divers.
Diversity-Check der Kulturwerkstatt
Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und
Angebote unter Gesichtspunkten der
Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
Zielgruppe: Publikum und die Belegschaft der Kulturwerkstatt auf AEG
50.
Die Geschlechterverteilung der Besucher*innen
des NüBad ist erfasst.
Studienarbeit bzw. Kund*innen-Analyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucher*innen-Struktur als
Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick
auf den Genderaspekt
Zielgruppe: Besucher*innen des
NüBad
Sobald der
reguläre
Betrieb
nach
Corona
wiederaufgenommen
wird
.
30
NüBad
Daten ermittelt und analysiert
Maßnahmenkatalog auf Grundlage
der erhobenen Daten erstellt
Im Rahmen einer
Studienarbeit,
durch eine Firma
oder ggf. im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsbefragung
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
51.
Die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig
von Geschlecht, Alter,
Behinderung, Herkunft
ist gefördert.
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen
Fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
SpS
Fortlaufend
Freizeitnetzwerk Sport
der Lebenshilfe Nürnberg,
SpS
Fortlaufend
SpS
Fortlaufend
SpS
Sozialamt
Anzahl der Sportvereine, die BuTGutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den
Sportverein“ abrechnen
Eigenmittel
Eigenpersonal
Zielgruppe: Frauen
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen
Zielgruppe: Senior*innen
Unterstützung und Bekanntmachung
spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen
Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen
Initiierung von Sportangeboten für
Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote
Zielgruppe: Geflüchtete
52.
Die geschlechtergerechte Teilhabe an
Sportangeboten sowie
die gesundheitliche
Chancengleichheit sind
gewährleistet.
Gewinnung von Sportvereinen zur
Öffnung der Angebote unabhängig
vom Geschlecht der Kinder für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaktes
(BuT) und des Programms „Hinein in
den Sportverein“
Zielgruppe: Sportvereine
31
Abbau von Rollenstereotypen
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Durchführung von Bewegungsprojekten unabhängig vom Geschlecht der
Kinder in KiTas und Schulen mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte KiTa)
Fortlaufend
SpS
Gh
Anzahl erreichter Kinder (insb. mit
Migrationshintergrund / mit Bezug
von wirtschaftlicher Jugendhilfe)
Eigenmittel
Eigenpersonal
Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen
und Schulen
32
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit,
Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt
oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel
innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels
der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen.
Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen
Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler
Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt
werden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
53.
Die Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen
wird als Priorität und gesamtgesellschaftliche
Aufgabe wahrgenommen.
Verstätigung der Brottüten-Aktion im
Rahmen des Internationalen Tags
gegen Gewalt an Frauen (25. November) zur Sensibilisierung und
Skandalisierung
Jährlich im
November
GST
in Kooperation mit der
Arbeitsgemeinschaft
der Gleichstellungsbeauftragten
Mittelfranken
Anzahl der beteiligten Bäckereien
Eigenpersonal
Eigenmittel
GST
in Kooperation mit AK
Häusliche
und sexualisierte Gewalt
Durchführung der Veranstaltungsreihe
Stetig wachsende Beteiligung der
Bäckereien
Beteiligung der Bäcker-Innung
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Durchführung einer Anti-Gewaltwoche im Rahmen des Internationalen
Tags gegen Gewalt an Frauen
Jährlich im
November
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
33
Eigenpersonal
Eigenmittel
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen im Kontext
des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen
2022 Konzeptentwicklung
und Mittelakquise
Ab 2023
Durchführung
SHA-Inklusion und
GST
Konzept liegt vor
Eigen- und
Fremdpersonal
2022 Konzeptentwicklung
und Mittelakquise
Ab 2023
Durchführung
SHA-Inklusion und
GST
Durchführung des Kurses
Eigen- und
Fremdpersonal
Ab 2021
GST und
Ref. V.
in Kooperation mit der
KG Gender
und den relevanten Akteur*innen
aus der Zivilgesellschaft
Bedarfsanalyse liegt vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: gehörlose Mädchen und
Frauen
Vermittlung von Wissen zum Thema
„sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache
als Kurs in Einrichtungen für geistig
behinderte Frauen und Männer
Zielgruppe: Frauen und Männer mit
geistiger Behinderung
54.
Die Konvention des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt
(Istanbul-Konvention)
wird auf kommunaler
Ebene umgesetzt.
Erstellen und Durchführen einer Bestandsaufnahme zur Bedarfsanalyse
Auswertung der Bedarfsanalyse und
Diskussion der Ergebnisse
Erarbeitung eines Aktionsplans zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischen Gewalt um bestehende Strukturen anzupassen bzw. neue Angebote zu schaffen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
34
Durchführung der Selbstverteidigungskurse
Aktionsplan liegt vor und wurde
vom Stadtrat verabschiedet
Aktionsplan wird umgesetzt
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
55.
Menschenhandel wird
bekämpft.
Verstetigung des Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs
Ab 2021
MRB/GST
Beteiligung der Akteur*innen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Anzahl der Treffen des Arbeitskreises
Durchführung von Arbeitskreistreffen
2x jährlich
Anlassbezogene Veranstaltungen
werden durchgeführt
Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und
Erstellung von Informationsmaterialien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
56.
Städtepartnerschaften
und internationale Kooperationen sind als
Plattform für den Austausch von Erfahrungen
und gegenseitigen Lernprozessen in Bezug auf
die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern genutzt.
Durchführung von Veranstaltungen
mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten
im Rahmen der Veranstaltungsreihe
rundum den Internationalen Frauentag im März
Jährlich im
März
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
35
IB, GST
Beteiligung der Städte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen
Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter,
Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
57.
Die Lernförderung für
Schüler*innen ist etabliert.
Ausgleich geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
sowie Begabtenförderung
durch das Förderprogramm MSRG
(„Mehr Schulerfolg an Realschulen
und Gymnasien)
Schuljahresbezogen
SchA
Leistungsnachweisen haben sich
verbessert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Schüler*innen an kommunalen Realschulen und Gymnasien
Ausgleich geschlechtsspezifischer
Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm
MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“)
Zahl und Art der Förderangebote
Schuljahresbezogen
SchB
Leistungen in den Abschlussprüfungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Schuljahresbezogen
SchB
Schulischen Leistungen haben sich
verbessert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen
Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS zur
Verbesserung der Sprachkompetenz
der Schüler*innen
Zielgruppe: Schüler*innen an beruflichen Schulen
36
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
58.
Die nicht-traditionelle
Berufswahl ist erhöht.
Förderung geschlechtsuntypischer
Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements
Schule – Ausbildung, insbesondere
bei den Berufsfachschulen
Schuljahresbezogen
SchA, SchB
Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur
Verfügung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Schule pflegt Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der BIZ,
der Agentur für Arbeit u.a.
Zielgruppe: Schüler*innen (an den
Berufsschulen)
Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum)
Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU
beraten nach Interesse und Begabung, auch hin zu geschlechtsuntypischen Berufen
Gezielte Bewerbung und Diskussionder Angebote des Girls'- und des
Boys´- Days im Unterricht an den
Schulen
jährlich
Teilnahme von Multiplikator*innen
oder ggf. Gruppen / Klassen an den
Angeboten
SchA, SchB
in Kooperation mit GST
und PA
Veränderung der Anzahl der SuS,
die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen
Erfassung der teilnehmenden „Girls
and Boys“, Erstellung von Vergleichszahlen, Nachbereitung des
Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit
Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle
Teilnehmer*innen des Girls'- und des
Boys´- Days
37
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
59.
Die Genderkompetenz
bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
ist erhöht.
Erweiterung der Genderkompetenz
durch Fachtagungen, Fortbildungen
für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitende, Nachwuchskräfte, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung
Jährlich
IPSN, SchA,
SchB, SpS
Zahl der Fortbildungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräft
Berufseinsteiger*innenseminar BEST mit Fokus auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und
deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen
Klassenzimmern
Rückmeldungen der Teilnehmenden
Jährlich
IPSN
Rückmeldungen der Teilnehmenden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Teilnahmezahlen an verwandten
Themen
Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen
Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen
60.
Die Genderkompetenz
bei Führungskräften in
Schulen ist erhöht.
Führungskräftequalifizierung durch
Module zu Genderkompetenz in den
Grund- und Aufbaukursen an den
kommunalen Schulen (Realschulen,
Gymnasien, Berufsschulen)
Jährlich
IPSN
Führungskräftequalifikation:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden
Diversity in der Teamentwicklung:
Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen
Methoden der wertschätzenden
Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen,
die ungeachtet des Geschlechts, der
ethnischen Herkunft und Religion
wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation
Zielgruppe: Führungskräfte in Schulen
38
Fremdpersonal
und zusätzliche
Mittel für Referent*innen-Honorare
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
61.
Die ganztägige Schulkinderbetreuung ist bereitgestellt und bedarfsgerecht entwickelt.
Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf.
Angesichts des demografischen
Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter (abgestimmt mit den
Betreuungsangeboten von J)
Jährliche
Anpassung
SchA
Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Schulentwicklung und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung
Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte innerhalb der Stadtgesellschaft
62.
Die Zusammenarbeit
der Schulen (insbesondere der Schulen mit
Ganztagsangeboten) mit
Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ist gefördert.
Die Koordinierungsgruppe Kulturelle
Bildung, Sport in Schule und Verein
in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen
und Mädchen werden ermutigt,
gleichermaßen auch an
Sport und Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben
werden.
Schuljahresbezogen
SchA, SchB,
SpS
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten
Maßnahmen/Angebote:
Konzeptionelle Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur. Erweiterung
der Teilnahmemöglichkeiten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Veränderung der Teilnahmezahl:
Messbar gesteigerte Bereitschaft
von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen
Zielgruppe: Mädchen und Jungen
63.
Die Anzahl von Männern
in Fortbildungen ist erhöht.
Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende,
Newcomer + Deutsch lernen)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess und
39
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmer
Vorhandene bzw.
beantragte Ressourcen und Drittmittel
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
64.
Ziel/e
Die Anzahl von Frauen
in Fortbildungen im Bereich MINT ist erhöht.
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer
an Fortbildungen
Aufbau der
Bildungsberatung
Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT)
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerinnen an Fortbildungen im Bereich
MINT
65.
Die geschlechtsspezifische
Benachteiligung ist
beseitigt.
„Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+)
Zielgruppe: Jungen
66.
Die Grundlage für
Gendergerechtigkeit ist
in der frühkindlichen Betreuung verankert.
Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung
von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess und
Aufbau der
Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmerinnen
Vorhandene bzw.
beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT
Mittelfristig
über Programmplanungsprozess (mit
Aufbau der
Marke)
Kurzfristig
realisierbar
bei zusätzlichem Personal
BCN/BZ
Anzahl der teilnehmenden Jungen
0,5 VK Kursplaner*in E9
BCN/StB
Erhöhung des Anteils kompetenter
Leser*innen
0,5 VK z.B. Medienpädagog*in,
Bibliothekar*in,
Fachangestellte*r
für Medien- und
Informationsdienste
Mittelfristig
bei Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl von betreuten Eltern
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschulalter
67.
Die frühkindliche Betreuung sowie die Beratung
und Unterstützung für
Eltern ist ausgebaut.
Im Rahmen der BCN-Bildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im
weiteren Verlauf schaffen
Zielgruppe: Eltern
40
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
68.
Mädchen und Jungen/
jungen Frauen und Männern nutzen die Einrichtungen/Angebote der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu
annährend gleichen Teilen.
Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert
Fortlaufend
J/B2- Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen
Die Nutzungszahlen von Mädchen
und jungen Frauen steigen bis
2022 auf 42%. In der Gesundheitskrise verlorene Kontakte zu
Besucherinnen sind damit annähernd ausgeglichen
Eigenpersonal
Eigenmittel
In jedem Team der Erziehungsberatung stehen sowohl männliche
als auch weibliche Ansprechpersonen zur
Verfügung.
Berücksichtigung bei Ausschreibungen und Anwerben von Sozialpädagogen und Psychologen
Die Besucher*innen der
Einrichtungen finden
männliche und weibliche
Pädagog*innen als Ansprechpersonen vor.
Nachwuchsförderung durch Praktika;
nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr
auch überplanmäßig
69.
70.
Zielgruppe: Mädchen und Jungen/
jungen Frauen und Männer
Bis 2023 soll der Anteil von Nutzerinnen bei 45% liegen
Bei zu besetzenden
Stellen
J/B2-EB-Abteilungsleitung
Bei der Nachbesetzung von Stellen
werden gezielt männliche Beratungskräfte angeworben
Jedes der 4 Teams der Erziehungsund Familienberatung hat mindestens eine männliche Fachkraft
Anzahl männlicher und weiblicher
Beratungskräfte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Bei zu besetzenden
Stellen
J/B2-Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen
Die Einrichtungsteams in der OKJA
sind paritätisch besetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpädagogen und Psychologen
Zielgruppe: anzuwerbende Pädagog*innen
41
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer
für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt
und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der
jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten
Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für
Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte
Stadtentwicklung.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
71.
Öffentliche Räume sind
angstfrei gestaltet.
Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter,
Geschlecht, Behinderung
fortlaufend
Ref. VI, UB
2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Langfristige
Etablierung
von Bürgerbeteiligungen bei
Um- und
Neugestaltungsmaßnahmen in
den nächsten Jahren
SÖR, Ref. VI
in Kooperation mit Nutzer*innen
(z.B. Ref.
V/J)
Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
72.
Die Gestaltung des öffentlichen Raums erfolgt
unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe.
Ausweitung und Verstetigung von
Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum
Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, ePartizipation, Planungswerkstätten und
weitere Maßnahmen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
42
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
73.
Beim Umbau bzw. bei
der Neugestaltung von
Räumlichkeiten ist der
geschlechterspezifische
Aspekt berücksichtigt.
Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“
Im Zusammenhang
mit geplanten baulichen und
sonstigen
Maßnahmen
NüBad
Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen
Abhängig von
Umfang und
Größe des Projekts
Fortlaufend
Vpl
Anzahl der umgebauten Haltestellen
300.000 Euro
jährlich im städtischen Haushalt
eingestellt
Vpl
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
noch nicht bezifferbar
UB
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Mit bestehenden
Personalressourcen und Kostendeckung über
MIP-Ansatz
74.
Der barrierefreie Zugang
zum ÖPNV ist gewährleistet.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und
Straßenbahnhaltestellen
Wenn sich die
Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands
zu rechnen.
Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinderwägen
75.
Der ÖPNV ist ausgebaut.
Verlängerung der Straßenbahn zur
Brunecker Straße:
Durchführung einer Nutzen-KostenUntersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung
von Fördermitteln
Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW
bis Gebersdorf
2019 2025
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
43
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
76.
Das alternative Mobilitätsangebot Car-Sharing
ist gefördert.
Ausweitung des Mobilpunktnetzes im
Stadtgebiet
Zeitplan
Zielgruppe:Stadtgesellschaft
77.
Die Bedingungen für Zufußgehende sind verbessert.
Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vpl in Abstimmung mit
DiP/OS
(ePa), LA
(Vertrag) und
SÖR (Aufbau)
Steigerung Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am
Modal Split, Errichtung der neuen
Mobilpunkte
Kosten von rd.
100.000 Euro
werden über Sondernutzungsgebühren finanziert
Vpl/M
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr
noch nicht bezifferbar
Vpl/M
SÖR (Aufbau)
Steigerung der Nutzer*inneniedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr
rd. 60.000 Euro je
Projektgebiet stehen im Haushalt
zur Verfügung
Zielgruppe: Zufußgehende
78.
Die Bedingungen für
Radfahrende sind verbessert.
Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation
Zielgruppe: Radfahrende
44
Antidiskriminierung
2.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für
die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um
Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in
Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres
Nürnberg.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
79.
Öffentlichen Aktionen
und Veranstaltungen
zum Themenbereich
Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle
(LSBTI) sind durchgeführt.
Aktionen an Gedenktagen
2 x jährlich
MRB –
BfD/LSBTI
Anzahl der Veranstaltungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
In der lokalen Antidiskriminierungsarbeit ist das
Thema LSBTI berücksichtigt.
Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie
Fortlaufend
MRB –
BfD/LSBTI
Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und
Strategiepapieren
Eigenpersonal
Eigenmittel
LSBTI-Geflüchtete sind
geschützt vor Diskriminierung und Gewalt.
Verstetigung des Arbeitskreises
Flucht und LSBTI
Fortlaufend
MRB –
BfD/LSBTI
Anzahl der Treffen 2-3x jährlich
Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus LSBTI und
Fluchtkontext
Umsetzung von Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung von
LSBTI-Geflüchteten beitragen
Eigenpersonal
Eigenmittel und
bereits vorhandenen Netzwerken
80.
81.
Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen
Schwerpunkten
Zielgruppe: LSBTI
Zielgruppe: Akteur*innen in der Antidiskriminierungsarbeit
Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete
45
Antidiskriminierung
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
82.
Rassismus und Diskriminierung sind bekämpft.
Zielgruppenspezifische Unterkünfte
für Geflüchtete bleiben erhalten
Fortlaufend
SHA
LSBTI-Unterkünfte bestehen und
werden fortgeführt
Eigenmittel
Eigenpersonal
Schuljahresbezogen
SchA, SchB
Zahl der Teilnehmenden und Projekte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Mittelfristig
BCN/BZ
Anteil von Teilnehmenden
Eigenpersonal
Eigenmittel
2021
Ref.V/KoG
Inklusion
Geschlechterspezifische Maßnahmen liegen vor
Mit bestehenden
Ressourcen
2021
Ref.V/KoG
Inklusion
Aktionsplan Inklusion liegt in geschlechtergerechter Sprache vor
Mit bestehenden
Ressourcen
Fortlaufend
GST
Zahl der Anfragen bzw. Rückmeldungen
Fremdpersonal
Eigenmittel
Zielgruppe: Geflüchtete
83.
Gewährleistung einer toleranten und offenen
jungen Generation
Toleranzstiftende Projekte wie durch
„Schule ohne Rassismus – Schule
mit Courage“ an den Schulen fördern
Zielgruppe: Schüler*innen
84.
85.
86.
Kompetenzen sich in
vielen Lebenssituationen angemessen gegen
Benachteiligungen einzusetzen sind angeeignet.
Schulungen zur Zivilcourage
Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen (UNBRK) findet die Diversitätsdimension „Geschlecht/Gender“ als
Querschnittsthema Berücksichtigung.
Die Maßnahmen berücksichtigen geschlechterspezifische Bedürfnisse/Aspekte.
Alle Veranstaltungen der
GST sind nach Bedarf
barrierefrei.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Der Aktionsplan Inklusion wird in geschlechtergerechter Sprache formuliert
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Bereitstellung von Gebärden-Dolmetscher*innen wenn erforderlich
Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf
anzukreuzen
Zielgruppe: gehörlose Menschen
46
Geschlechtergerechte Gesundheit
2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin
und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale
Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen
zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie
in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote
berücksichtigt werden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
87.
Das Gender
Mainstreaming ist in allen Angeboten vom Gh
berücksichtigt.
Systematische Berücksichtigung des
Genderaspekts in den Angeboten
des Gesundheitsstudios und auch
bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung
Fortlaufend
Gesamt Gh,
insbesondere
Gh/Gf-Studio
G/Gf-Stadt
Gh/Inf-FSG
Gh/MD-SpDi
Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur
Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zu potentiellen
Nutzer*innenstruktur
Eigenpersonal
Eigenmittel
Fortlaufend
Gh/Gf-GBE
Berichte liegen in entsprechender
Auswertung vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle
Gesundheit und dem SpDi
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
88.
Eine gendersensible
Gesundheitsberichterstattung ist etabliert.
Alle Auswertungen finden explizit
gendersensibel statt, z. B. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
47
Geschlechtergerechte Gesundheit
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
89.
Die Grundlage für den
weiteren Ausbau der geschlechtsbezogenen
Gesundheitsförderung
von Jungen und Männern ist geschafften.
Entwicklung einer Gesamtstrategie
„Jungen- und Männergesundheit in
Nürnberg“
Coronabedingt ausgesetzt,
Wiederaufnahme ab
01.07.2021
bzw.
01.01.2022
geplant.
Ende:
31.12.2023
Gh/Gf-JM
Die Stelle ist eingerichtet.
Externe Projektmittel aus dem
PrävG
Coronabedingt ausgesetzt,
Wiederaufnahme ab
01.07.2021
oder
01.01.2023
geplant.
GST
Netzwerk besteht und regelmäßige
Treffen finden statt
8 WAS
Jährlich
GST
Veranstaltung findet statt
Kooperation mit
Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
& Verein Männergesundheit
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit
Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote
Eine Strategie wurde erarbeitet und
liegt vor
Bekanntheit und Inanspruchnahme
(TN Anzahl) der Angebote
Verstetigung der Angebote
Zielgruppe: Jungen und Männer
Gründung eines Netzwerks Jungenund Männergesundheit in Nürnberg
im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg
mit TK und Gh
Zielgruppe: in der Jungen- und Männergesundheit tätige Beschäftigte/Institutionen/Vereine
90.
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Gesundheit wahr.
Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit
Veranstaltung(en) zu Männergesundheit
Aktion/Kampagne, z. B. November
Männer nutzen die Angebote bzw.
Veranstaltung
Zielgruppe:Männer
48
Geschlechtergerechte Gesundheit
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
91.
Der Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und
-förderung für Geflüchtete ist gewährleistet.
Fortführungen der Medizinischen
Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle
Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung
Fortlaufend
Gh/MD-Asyl
In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen
Stellenplanmäßige Absicherung zur
Fortführung der Medizinischen
Fachstelle mit Fachstelle Trauma
Eigenpersonal
Eigenmittel
Genderadäquate Personalausstattung
Zielgruppe: Geflüchtete
Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in
medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung
Behandlungszahlen nach Geschlecht
Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht
92.
Die geschlechtssensible
Gesundheit älterer Menschen ist gefördert.
Punktuelle Angebote zu Frauen- und
Männergesundheit (gemäß unterschiedlicher geschlechtsspezifischer
Gesundheitsprobleme von Senior*innen)
Fortlaufend
Zielgruppe: Senior*innen
49
SenA
(SenA/3,
SenA/2)
a) Zahl entsprechender Veranstaltungen
b) Zahl der Veranstaltungsteilnahmen (m/w)
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ö 8
Beschlussvorlage
Stpl/015/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben„
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und
der Tafelhofstraße
Erlass
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Satzung
Begründung vom 02.03.2017
Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021
Sachverhalt (kurz):
In der Sitzung des Stadtplanungsausschuss vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr.
4629 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen,
Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten
Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung
eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Anlass für den Bebauungsplan war ein
Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens
Frauentorgraben 5.
Gegen den Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber
des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Bezweifelt wird die
Erforderlichkeit des Ausschlusses von Wettbüros. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor.
Behauptet werden auch formelle Fehler bei der Beschlussfassung und der Ausfertigung der
Satzung.
Aufgrund der Empfehlung des Rechtsamts, wurde ein ergänzendes Verfahren gem. § 214
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Am 26.11.2020 wurde der Entwurf des
Bebauungsplans erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Vom 28.01.2021
bis einschließlich 01.03.2021 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.
Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im
Amtsblatt wird die Ergänzung des Bebauungsplans rückwirkend rechtsverbindlich.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Stpl/015/2021
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/015/2021
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
siehe Begründung Kap. I.4.2
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/015/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 "Frauentorgraben" für ein
Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der
Tafelhofstraße vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit der Begründung vom 26.03.2021 sowie der
Begründung vom 02.03.2017.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
Ö 8
Beilage
Betreff:
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und
der Tafelhofstraße
Erlass
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation, Planaufstellung Bebauungsplan Nr. 4629
In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan
Nr. 4629 als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und
bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden
zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses
ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden mit dem Bebauungsplan außerdem Sexkinos,
Sexbars, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln, selbstständige
Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen.
Anlass für die Planung gab ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im
Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Die Nutzung als Wettbüro wurde bislang nicht
aufgegeben. Es sind mehrere Rechtsverfahren anhängig.
Normenkontrolle - ergänzendes Verfahren
Zum Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des
Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Eine Entscheidung des
Normenkontrollgerichts steht noch aus.
Die Rügen der Normenkontrolle umfassen folgende Inhalte:
Bezweifelt werde die Erforderlichkeit des teilweisen Ausschlusses von Wettbüros als zulässige
Nutzungsart. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Gerügt werde zudem, dass wegen
Änderungen am Satzungstext nach der öffentlichen Auslegung eine erneute Billigung und
Auslegung hätte erfolgen müssen. Behauptet werde zudem eine Inkongruenz zwischen dem
Satzungsbeschluss und dem bekannt gemachten Satzungstext, der auch zu einer fehlerhaften
Ausfertigung geführt habe.
Auf Empfehlung des Rechtsamtes wurde das "ergänzende Verfahren" gem. § 214 BauGB
durchgeführt, um Zweifel an der Wirksamkeit eines früheren Satzungsbeschlusses zu beheben.
Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 26.11.2020 wurde der Entwurf des
Bebauungsplans vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit Satzung und Begründung vom 02.03.2017
und Entwurf der Ergänzung der Begründung vom 05.10.2020 erneut gebilligt und die erneute
öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde parallel zur erneuten Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021
durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht
Einverständnis.
Kosten
Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg voraussichtlich keine Kosten.
1
Zeitliche Umsetzung
Die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ kann als Satzung beschlossen
werden. Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan rückwirkend zum 17.05.2017 in
Kraft treten.
Fazit
An den Planungszielen wird trotz Normenkontrolle festgehalten. Um die Rechtsunsicherheit des
Bebauungsplans zu beseitigen, wurde das ergänzende Verfahren gemäß § 214 BauGB
durchgeführt. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden.
2
Ö 8
BEBAUUNGSPLAN NR. 4629
"FRAUENTORGRABEN "
GMKG: TAFELHOF
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung
/
Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
PLANNAME: 4629_ENTW_20160927_su_sr -UE
MK
Ö 8
BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG
Nr. 4629
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße
und der Tafelhofstraße
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom .......................
auf Grund von
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S.
587), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung –
BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs.
5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesnaturschutzgesetzBNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.
März 2020 (BGBl. I S. 440)), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die
Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Februar 2020 (GVBl. S. 34) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt
geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408)
folgende
Bebauungsplan-Satzung Nr. 4629
§1
Für das im Planteil durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bestimmte Gebiet zwischen
dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil einschließlich der Zeichenerklärungen für Festsetzungen und für Hinweise ist Bestandteil der Satzung.
§2
In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
Im Kerngebiet (MK) sind, auch nicht ausnahmsweise, nicht zulässig:
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Vergnügungsstätten aller Art, mit Ausnahme der in Nr. 1.6 genannten Vergnügungsstätten,
Einzelhandelsbetriebe mit dem Verkauf von Sexartikeln,
Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Sex-Kinos,
selbständige Parkhäuser und Großgaragen und
Tankstellen
Im Kerngebiet (MK) sind ausnahmsweise zulässig:
1.6
2.
Bars und Diskotheken, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters
(z.B. Sex-Bar oder Table- Dance)
Gestaltung von Werbeanlagen und Nebenanlagen
2.1
2.2
2.3
Werbeanlagen müssen sich in ihrem Umfang, ihrer Größe, Form und Farbgebung
sowie Materialauswahl in das Straßen- und Ortsbild einfügen. Sie müssen sich den
Fassaden der Gebäude insgesamt unterordnen.
Im Bereich der Straßenverkehrsfläche sind oberirdische Nebenanlagen und Werbeanlagen nicht zulässig.
Notwendige untergeordnete Dachaufbauten für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. Aufzugsmaschinenraum, lüftungstechnische Anlagen, Anlagen zur Nutzung
der Sonnenenergie und des Sonnenlichts) müssen zu den Dachrändern hin allseitig
einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten.
§3
Der Bebauungsplan tritt rückwirkend am 17. Mai 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungen
des Baulinienplans Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken
(R.E.) vom 05.04.1960, sowie innerhalb der Geltungsbereichs der Bebauungsplansatzung die ortspolizeilichen Bauvorschriften außer Kraft.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Ö 8
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG zum
BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz
Stand: März 17
BEGRÜNDUNG
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
INHALTSVERZEICHNISBEGRÜNDUNG zum
1
Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“
1
Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz
1
I.
PLANBERICHT
3
I.1.
ALLGEMEINES / VERFAHREN
3
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE:
3
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
4
I.3.1.
I.3.1.1.
I.3.1.2.
I.3.1.3.
ANALYSE DES BESTANDS
Lage im Stadtgebiet / Topographie
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Verkehr/Verkehrliche Erschließung
4
4
4
5
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
5
5
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
7
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
7
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
7
I.5.
BETEILIGUNGEN
8
I.5.1.
BETEILIGUNGEN
8
I.5.2.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
8
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
8
1.7.
KOSTEN
9
II.
QUELLENANGABEN
8
Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung
Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg vom 24.06.2013
2
BEGRÜNDUNG
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
I.
PLANBERICHT
I.1.
ALLGEMEINES / VERFAHREN
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch
(BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für
die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1
bis 10 BauGB geregelt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, die §§
1 bis 10 BauGB gelten entsprechend. Das vereinfachte Verfahren kann angewandt werden,
wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB der
sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind diese Voraussetzungen gegeben.
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE:
Für das im Planungsgebiet gelegene Grundstück Fl.- Nr. 47, Gmkg. Tafelhof (Anwesen
Frauentorgraben Hs. Nr. 3), wurde am 10. Oktober 2013 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Ausstellungsraum zu Wettbüro gestellt. Die Nutzungsänderung betrifft einen Teil
des bestehenden Leihhauses.
Das Anwesen befindet sich in der südlichen Innenstadt-Randlage, d.h. in einem Gebiet, in
dem bestehende Vergnügungsstätten erwiesenermaßen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen.
Die Nutzungskonflikte, die im westlichen Bereich des Frauentorgrabens bereits zu einem
fortgeschrittenem Trading-Down-Prozess geführt haben, gilt es hier zukünftig zu vermeiden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 werden daher entsprechende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, insbesondere zum Ausschluss von Vergnügungsstätten
und von Läden mit Verkauf von Sex- oder Erotiksortiment getroffen.
Weiterhin ist es erforderlich, Regelungen zum Ausschluss von Bordellen und bordellartigen
Betrieben zu treffen. Auch diese Nutzungen sind, aufgrund der zu erwartenden hohen Bodenrendite, in der Lage ähnliche Trading-Down-Prozesse zu entfalten wie im davon westlich
gelegenen Straßenverlauf.
Planungsziel ist es, die Struktur des bestehenden Gewerbes zu schützen (Büro- und
Dienstleistungsnutzungen) sowie die Entwicklung eines modernen urbanen Gebietes zu fördern, und somit eine Beeinträchtigung des schützenswerten Stadteingangs im Bahnhofsbereich zu vermeiden. Das Bodenpreisgefüge soll geschützt und einem Trading-Down-Effekt
entgegengewirkt werden.
3
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Das Gebiet des Bebauungsplans liegt städtebaulich im Nahbereich des Bahnhofplatzes, unmittelbar zwischen den historischen und stadtbildprägenden Gebäudekomplexen von Bahnhof und Opernhaus, in bevorzugter zentraler Lage, entlang dem Frauentorgraben.
Es liegt südlich der Nürnberger Altstadt, zwischen dem Frauentorgraben, der Eilgutstraße,
dem Bahnhofsplatz und der Tafelhofstraße in der Nähe des Opernhauses.
Topografisch betrachtet ist das Gelände nahezu eben.
Der das nördliche Ende des Planungsgebiets markierende Frauentorgraben führt über den
Bahnhofsplatz und die Königstraße direkt bis in das Geschäftszentrum.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Der Bereich Frauentorgraben weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der hervorragenden verkehrlichen Anbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV,
eine besondere Lagegunst auf, die das Ziel der städtebaulichen Aufwertung für eine der
wichtigsten Einfahrtstraßen zur Innenstadt befördern soll.
Das weitere Umfeld des Bahnhofsplatzes wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche stadtbildprägende Neubauten erheblich aufgewertet: u.a. Adcom-Zentrum und Kopfbau
am Künstlerhaus. Der Bahnhofsplatz soll aufgrund seiner Zentralität trotz des dominierenden
Verkehrs auch in Zukunft verstärkt städtebauliche Qualitäten aufweisen. Hier wurden mehrere Wettbewerbsverfahren betreffend Platzgestaltung und Architektur durchgeführt, die sich
derzeit in der Umsetzung befinden.
Das ca. 2,5 ha umfassende Bebauungsplangebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem
Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nahezu abschließend bebaut. Es
ist geprägt durch eine ca. 7-geschossige geschlossene Blockrandbebauung, die vor allem im
westlichen Plangebiet durch zwei große Hotelbauten nahezu flächendeckend ausgebildet ist.
Im Osten befinden sich, bis zu 11- geschossige Gebäude. Die noch verbliebenen Innenhöfe
sind größtenteils versiegelt (Kfz-Stellplätze) und mit Nebengebäuden zugebaut.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Bereich mit kerngebietstypischen Nutzungen einzustufen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben
sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 Abs.1
Baunutzungsverordnung (BauNVO)).
Das Gebiet ist durch die klare Schwerpunktbildung Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur geprägt.
Hier befinden sich mehrere Hotels, der Hauptsitz mit Filialbetrieb einer Bank, Verwaltungen
von Versicherungen, der Bundespolizei und des Blindenbunds, ein Job-Center, ferner besteht o.g. Leihhaus. Es sind einige Dienstwohnungen vorhanden.
Mit den aufgeführten Nutzungsarten geht eine entsprechend kerngebietstypische städtebauliche Dichte bzw. eine geschlossenen Bebauung einher, die teilweise aus den 1930-er Jahren oder noch früher entstanden ist.
Es ist festzustellen, dass sich ursprünglich angesiedelte Versicherungen, Verwaltungen und
Gewerbe im Zuge von Umstrukturierungen oder Modernisierungen / Erweiterungen räumlich
verändern oder auch aus verkehrsstrategischen Gründen sogar absiedeln.
Nicht nur die formell und materiell ungenehmigte Ansiedlung eines Wettbüros, sondern auch
Leerstände beispielsweise im EG Frauentorgraben 1, neben dem Wettbüro, sowie ein Vorbescheidsantrag auf Nutzungsänderung in Wohnen für das Rückgebäude zur Adresse Frau4
entorgraben 3 im Jahr 2015 (der jedoch zurückgezogen wurde) und Umnutzungen in der Eilgutstr. 7 weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist.
I.3.1.3. Verkehr/Verkehrliche Erschließung
Der Bereich weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der sehr guten Verkehrsanbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Attraktivität auf.
Das Gebiet selbst wird durch die Haltestelle „Hauptbahnhof“ der Deutschen Bahn, U-Bahn,
Straßenbahn und einiger Buslinien erschlossen. Es stehen die öffentlich nutzbaren Parkhäuser an der Ostseite des Hauptbahnhofs sowie am Sterntor zur Verfügung.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 ist im seit 08.03.2006 wirksamen Flächennutzungsplan gänzlich als gemischte Baufläche dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Somit sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben, wonach
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
I.3.2.1.b. Aufzuhebende Festsetzungen
Im Planungsbereich gelten bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4629 die planungsrechtlichen Festsetzungen in der Form des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3455,
festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, der
Baugrenzen, die Geschossigkeit, Dachformen und maximale Traufhöhen festsetzt. Einzelheiten über den Umfang, die Lage und den Verlauf der Festsetzungen sind aus der Planbeilage
„Aufzuhebende Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4629“ ersichtlich. Alle diese Vorschriften werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 aufgehoben und durch
dessen künftige Festsetzungen ersetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 4629 stellt ein Gebiet nach § 30 Abs. 3 BauGB dar. Er verdrängt die
bestehenden Bebauungspläne sowie deren Festsetzungen.
Das Maß der baulichen Bestandsnutzung im Planungsbereich weist zahlreiche Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen und Geschosszahlen auf, es liegt eine ca. 90 %- ige
Überbauung der Grundstücksflächen vor. Somit erfolgt durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3455 keine Reduzierung bzw. kein Verlust von Baurecht.
Durch die darüber hinaus geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB hinsichtlich überbaubarer Grundstücksflächen und des Maßes der baulichen Nutzung, wird die Kontinuität der Bebauung ausreichend sichergestellt.
I.3.2.1.c. Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung wurde es erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 „Frauentorgraben“ die Veränderungssperre Nr. 78 „Frauentorgraben“ für das
Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße zu erlassen. Die Veränderungssperre wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 20.02.2014 beschlossen. Am 29.10.2015 wurde gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre, und am
01.12.2016 die nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veränderungssperre Nr. 78 tritt damit unter Abweichung von § 3 deren Satzung vom 13. März 2014 spätestens mit Ablauf des 06.08.2017 außer Kraft.
Die Satzung tritt desweiteren außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein
Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
5
I.3.2.1.d. Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse
Das am 26.10.2016 vom Stadtrat beschlossene Vergnügungsstättenkonzept der Stadt
Nürnberg stellt ein städtebauliches Konzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar.
Das Vergnügungsstättenkonzept zeigt sog. Zulässigkeitsbereiche in der Stadt Nürnberg
auf, in denen eine ausnahmsweise Ansiedlung von Vergnügungsstätten den Entwicklungszielen der Stadt Nürnberg und den städtebaulichen Schutzzielen nicht entgegensteht und
somit verträglich erscheint.
Der Planungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 gehört gemäß Vergnügungsstättenkonzept nicht zu diesen Zulässigkeitsbereichen. Vielmehr handelt es sich um eine Innenstadt-Randlage, bei denen sich in Nürnberg wie auch anderen Städten zeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten vor allem hier zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-Down-Prozess geführt haben, sollen zukünftig vermieden werden.
Zudem handelt es sich insbesondere südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen.
Diese Untersuchungsergebnisse werden im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt, sowie
auch die Aussage hinsichtlich Diskotheken und Tanzlokalen, für deren ausnahmsweise Zulässigkeit geeignete Gebiete (publikumsorientierte Gewerbegebiete, Kerngebiete –wie hier
gegeben- sowie gewerblich geprägte Mischgebiete) identifiziert werden.
Die Auswertungsergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes bieten eine fundierte
Grundlage für die planungsrechtliche Einzelfallprüfung zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten und zeigen auf, wo die Sicherung des Bodenpreisgefüges sowie der Erhalt der
Funktionsfähigkeit von Stadtgebieten die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich
machen.
6
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Kerngebietsnutzungen (s. I.3.1.2) zu stärken.
Zu diesem Zweck werden im gesamten Planungsgebiet Spielhallen, Wettbüros, sog. Sexkinos, sog. Sexbars, bordellartige Betriebe, Bordelle und Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln ausgeschlossen.
Der Ausschluss von Bordellen im Bebauungsplan ist nicht zwingend nötig, da der Bebauungsplan zur Gänze innerhalb der „Sperrgebietsverordnung“ (ProstitutionsverbotVO) liegt
und damit Bauanträge mit entsprechendem Inhalt auch aufgrund dieser Verordnung mit der
Begründung des fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden könnten. Die
Festsetzung dient hier der Vollständigkeit. Die Sperrgebietsverordnung wird allerdings durch
die Regierung von Mittelfranken erlassen, so dass der Einfluss der Stadt darauf zumindest
begrenzt ist und eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan die städtebauliche Leitvorstellung verdeutlicht.
Um keine Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs in diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit sehr guter ÖPNV-Anbindung zu begünstigen, werden selbständige Parkhäuser
und Großgaragen sowie Tankstellen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgrund von § 1
Abs. 6 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen.
Aufgrund der Darlegungen im Vergnügungsstättenkonzept sollen i.S. § 1 Abs. 9 BauNVO
Bars und Diskotheken einem urbanen Kerngebiet entsprechend ausnahmsweise zulässig
sein, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters. Letztere Angebote bestehen in einigen Bereichen der nahegelegenen Innenstadt.
In Anbetracht der konkreten Bau- und Nutzungsstruktur des Bereichs wird durch die ausnahmsweise Zulassung von Diskotheken sowie von uneingeschränkten Schankbetrieben eine Belebung nicht von vorneherein ausgeschlossen. Die beliebten Clubs in Form von kleineren und mittleren Gaststätten mit tageweiser DJ-Musik können dadurch auch als Diskothek
ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Mikrostandort geeignet erscheint, und erhalten durch den Bebauungsplan Planungssicherheit.
Das Plangebiet liegt südlich gegenüber der historischen Stadtmauer und beinhaltet auch einen Teil des stark befahrenen Altstadtrings. Diese im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung exponierte Lage macht die Sicherung der stadtgestalterischen Qualität des Areals erforderlich. Daher werden auch einschränkende Festsetzungen in Bezug auf Werbeanlagen
getroffen sowie die Gestaltung und Platzierung von Dachaufbauten geregelt.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind keine Regelungen vorgesehen, da das
Maß der Nutzung im Planbereich durch den § 34 BauGB hinreichend geregelt ist.
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Die festgesetzten Ausschlüsse von Vergnügungsstätten und Bordellen haben auf Genderund Diversity- Belange Einfluss. Der öffentliche Raum zwischen Bahnhofsvorplatz, Opernhaus und dem Haupteingangsbereich in die Nürnberger Altstadt bleibt dadurch für alle Menschen attraktiver, als dies bei einem sonst zu erwartenden Trading-Down-Prozess der Fall
wäre. Durch den Erhalt eines hochwertigen urbanen Gebietes wird die Schaffung von Angsträumen vermieden.
7
1.4.3
UMWELTBERICHT
Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen wird nicht durchgeführt.
I.5.
BETEILIGUNGEN
I.5.1.
BETEILIGUNGEN
Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB kann im vorliegenden Fall
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte im Zeitraum vom
15.09.2015 bis 16.10.2015. Die eingebrachten Bedenken und Anregungen werden in der
vorliegenden Begründung berücksichtigt.
I.5.2.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.11.2016 bis 29.12.2016 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Während dieser Zeit gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
In Nürnberg hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten insbesondere in
den Innenstadt-Randlagen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese
Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-DownProzess geführt haben, gilt es zukünftig zu vermeiden. Zudem handelt es sich insbesondere
z.B. südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens
um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten
die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen.
Der Erhalt des bereits bestehenden Kerngebiets mit Schwerpunkt Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung macht Regelungen zur Art
der baulichen Nutzung erforderlich.
Durch die Festsetzung eines Kerngebiets wird der Gebietscharakter in seiner derzeitigen
städtebaulichen Funktion langfristig gesichert. Über die Qualitätssicherung des Kerngebiets
hinaus wird die städtebauliche Entwicklung dahingehend gesteuert, dass das Eindringen störender Nutzungen verhindert wird und die Möglichkeit zur Entwicklung in Richtung eines urbanen Gebietes erhalten bleibt. Vermieden werden sollen insbesondere Störungen der bestehenden Gewerbebetriebe (Büro- und Dienstleistungsnutzungen), Trading-Down-Effekte
und Störungen des Bodenpreisgefüges. Darüber hinaus sollen die vereinzelt bestehenden
Wohnnutzungen geschützt- und eine Beeinträchtigung des Stadteingangsbereich (Bahnhof)
vermieden werden.
Die nach Anlagentypen differenzierte Ausschlussregelung gemäß § 1 Abs.9 BauNVO ist
städtebaulich notwendig, um die gewünschten bzw. für das Gebiet unschädlichen kernge8
bietstypischen Nutzungen zu ermöglichen und lediglich diese auszuschließen, die das Gebiet nachhaltig beeinflussen würden. Ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten
in den Kerngebieten wäre zudem rechtswidrig, da den Kerngebieten die Aufnahme der kerngebietstypischen Vergnügungsstätten durch die Baunutzungsverordnung zugewiesen wird.
Dem trägt der vorliegende Bebauungsplan Rechnung. Der Gebietscharakter der Kerngebiete
bleibt trotz der Ausschlüsse gewahrt.
Die geplanten Festsetzungen sind auch angemessen. Bei dem Planungsgebiet südlich des
Frauentorgrabens, darüber hinaus weiter nordöstlich, östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens handelt es sich um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. In diesen Lagen besteht bei einer
Ansiedelung bzw. der weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten ein erhebliches Potential
für Änderungen des im Verhältnis zur Innenstadt noch moderaten Bodenpreisgefüges. Damit
ist die Verdrängung bestehender Nutzungen in Verbindung mit der Gefahr von Leerständen
und Investitionsstaus zu befürchten.
Aktuelle Leerstände und Umnutzungswünsche vor allem im Bereich des WettbüroStandortes Frauentorgraben 3 sowie in der Eilgutstraße belegen das Planungserfordernis
und weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. Dieser
Wechsel bzw. die Bewegung im Gebiet muss planungsrechtlich gesteuert werden.
Das klare Zeichen, das durch die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens gesetzt wird
und somit einem „Trading-down“ – Effekt entgegen wirkt, schafft Planungssicherheit für Investoren und Eigentümer.
1.7.
KOSTEN
Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.
Nürnberg, den 02.03.2017
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
9
Ö 8
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629
„FRAUENTORGRABEN“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße
Stand: März 2021
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“
BEGRÜNDUNG
ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629
„FRAUENTORGRABEN“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der
Tafelhofstraße
INHALTSVERZEICHNIS
1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
3
2.
ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG
3
3.
PLANUNGSKONZEPT
3
4.
BETEILIGUNGEN
4
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
4
ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
4
5.
4
KOSTEN
2/4
BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“
BEGRÜNDUNG
ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629
„FRAUENTORGRABEN“
für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der
Tafelhofstraße
1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Für ein ca. 2,5 ha großes Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der
Eilgutstraße und der Tafelhofstraße, ist aus Gründen der Rechtssicherheit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ vom 17.05.2017 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Durch das ergänzende Verfahren zur Planerhaltung wird die Bebauungsplansatzung rückwirkend mit den entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Gründe des Vertrauensschutzes sprechen nicht gegen ein rückwirkendes Inkraftsetzen.
2.
ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG
Der Bebauungsplan Nr. 4629 wurde vom Stadtplanungsausschuss am 30.03.2017 als Satzung beschlossen und am 17.05.2017 im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist er in Kraft
getreten. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit Antrag vom 26.04.2018 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Gegenüber der Stadt
hat er verschiedene Mängel gerügt. Soweit die Rügen berechtigt sind, werden die Mängel
beseitigt. Die Planurkunde wird in einer zweiten Fassung angefertigt, ebenso die Planbeilage
aufzuhebende Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455. Im Übrigen bleibt der Bebauungsplan unberührt.
Das ergänzende Verfahren ist nach § 214 BauGB zur Planerhaltung erforderlich. Es sind die
Verfahrensschritte zu wiederholen, die vom Mangel betroffen sind. Auf Grund dessen wurde
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
3.
PLANUNGSKONZEPT
In der Begründung (Planbericht) vom 02.03.2017 werden die Ziele der Planung, die Grundlagen der Planung, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Nutzungsausschlüsse eingehend erläutert. Diese Ausführungen haben weiterhin
ihre Gültigkeit.
Die Grundlagen der Planung sind unverändert. Das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben,
dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nach wie vor durch kerngebietstypische Nutzungen geprägt.
Nürnberg ist eine Stadt mit hoher Einkaufszentralität, einer zunehmenden Bedeutung im Tourismus und als Messestadt. Bereiche die als Innenstadtrandlage bezeichnet werden, sind
gleichzeitig der Eingang zur Altstadt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt unmittelbar neben dem Hauptbahnhof, mehrere Hotels sind angesiedelt und die fußläufige Erreichbarkeit zur Oper und Schauspielhaus sind gegeben. Eine rege Bautätigkeit im Umfeld des
Hauptbahnhofs weist auf die Attraktivität des Standortes hin.
Ein weiteres Hauptaugenmerk einer gelungenen Stadtgestaltung liegt auf attraktiven, belebten Erdgeschosszonen. Negative städtebauliche Auswirkungen auf das Stadtbild durch
schwache, geschlossene Gestaltung der Erdgeschosszonen, massive Werbeflächen, welche die ausgeschlossenen Nutzungen hervorbringen, gilt es zu vermeiden.
3/4
BEGRÜNDUNG ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629 „FRAUENTORGRABEN“
Die Festsetzungen mit dem Ausschluss von Wettbüros und Spielhallen, sind nach wie vor
erforderlich, da der Planbereich für Wettbürobetreiber weiterhin attraktiv ist. Dies zeigt sich
aus Ansiedlungen von Wettbüros im näheren Umfeld wie auch aus Ansiedlungswünschen
von Wettbürobetreibern.
Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Vergnügungsstätten aus
Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes stehen nicht im Widerspruch
zum Unionsrecht.
Den Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt weiterhin ein großes Spektrum der innerhalb des Kerngebiets zulässigen Nutzungen. Die ausgeschlossenen Vergnügungsstätten bilden nur einen untergeordneten Teil des breiten Nutzungsspektrums eines Kerngebiets. Zwar
ist es denkbar, dass durch die Vermietung im Rahmen der zulässig verbleibenden Nutzungen
geringere Einnahmen erzielt werden. Damit führen die Festsetzungen aber noch zu keinen
wesentlichen Einschränkungen des Eigentums oder der Berufsausübung. Die innenstadtnahe Lage mit einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist für viele Branchen und Geschäftsmodelle geeignet, so dass Nutzungen gefunden werden können, die im Stadtgefüge
keine negativen Auswirkungen haben. Dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden
Stadtstruktur ist der Vorrang einzuräumen gegenüber den privaten Interessen der Eigentümer an einer optimalen Vermietung und auch gegenüber dem Wusch von Nutzern oder Pächtern an der Fortführung eines nicht genehmigten Betriebs.
4.
BETEILIGUNGEN
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021
durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich
01.03.20201 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis.
5.
KOSTEN
Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.
Nürnberg, den 26.03.2021
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
4/4
Ö 9
Beschlussvorlage
LA/013/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Entscheidungsvorlage (aktuell)
Sachverhaltsdarstellung (alte Version - hinfällig)
Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Änderungsfassung aktuell)
Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Lesefassung aktuell)
Sachverhalt (kurz):
Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark
eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die
normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli
2021 ermöglicht.
Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen wird geändert. Neben mehreren formalen
Anpassungen werden die Regelungen der Plakatierung an einem Ort, zur Plakatierung auf
Bodenniveau und im Luftraum, zum Schutz von Bäumen und zum Zeitraum der Entfernung der
Plakatierungen nach der Wahl geändert.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage LA/013/2021
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine
bestimmte Personengruppe bevorteilt.
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Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage LA/013/2021
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage LA/013/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beigefügten Änderung der Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung. Die
Änderungen treten mit diesem Beschluss in Kraft.
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Ö 9
Stadlratsfraktion
Nürnberg
CSU
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
SPD
Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
OBERBÜRGERMEISTER
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
1 7. MRZ. 2021
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1
Zur
Kts.
2
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Zur Steüungnahrra
Nürnberg, 15.03.2021
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Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat hat am 18.03.2009 zu §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und zu §4 Abs. 5 e) der Sonder
nutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg besondere Regelungen für die Aufstellung von Plakatständern für
politische Werbung vor Wahlen beschlossen.
Darin ist geregelt, dass die Parteien im Falle von Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag
jeweils bis zu 500 Plakatierungen von der Sondernutzungsgebühr befreit sind.
Im Zuge der Durchführung der Kommunalwahl 2020 unter Corona-Bedingungen wurde deutlich, dass die
Möglichkeiten zur politischen Information in Form von Präsenzveranstaltungen, Infoständen etc. durch die
Infektionsschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bis nicht mehr gegeben waren. So verblieb zur Werbung in erster
Linie die klassische Plakatierung.
Es ist leider derzeit nicht abzusehen, dass bis zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes in diesem Jahr
Präsenzveranstaltungen oder Versammlungen vor Ort mit einer größeren Anzahl von Personen uneingeschränkt
oder überhaupt möglich sein werden. Insofern wird die Plakatierung auch in diesem Wahljahr eine deutlich
herausgehobene Rolle spielen.
Um den Parteien zu ermöglichen, den Nachteil der fehlenden Veranstaltungen zumindest teilweise zu
kompensieren, schlagen wir eine zeitliche Ausweitung der gebührenfreien Plakatierung auf den 31.07.2021 vor.
Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen
Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung ermöglicht einmalig im Jahr 2021 vor der Bundestagswahl eine für Parteien gebührenfreie
Plakatierung bereits ab 31.07.2021. Die sonstigen Regelungen des §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und des
§4 Abs. 5 e) der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg bleiben unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Chidt-C/c 0
,/y
■
Jj
{t >)
Andreas Krieglstein
CSU-Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen
Ö 9
Berichtsvorlage
LA/013/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Bericht (alte Version - hinfällig)
Entscheidungsvorlage (aktuell)
Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Änderungsfassung aktuell)
Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung (Lesefassung aktuell)
Sachverhalt (kurz):
Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark
eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die
normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli
2021 ermöglicht.
Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen wird geändert. Neben mehreren formalen
Anpassungen werden die Regelungen der Plakatierung an einem Ort, zur Plakatierung auf
Bodenniveau und im Luftraum, zum Schutz von Bäumen und zum Zeitraum der Entfernung der
Plakatierungen nach der Wahl geändert.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage LA/013/2021
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine
bestimmte Personengruppe bevorteilt.
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Stadt Nürnberg
4.
Berichtsvorlage LA/013/2021
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage LA/013/2021
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Ö 9
Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021
1. Plakatierung ab 31. Juli 2021
Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und
Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom Stadtrat
am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird bei Bundestagswahlen der Zeitraum
auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die Bundestagswahl 2021
wäre dies Samstag, 14. August 2021.
Allerdings sind die Möglichkeiten zur politischen Information im Wahlkampf unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Ansprachen der Bürgerinnen und Bürger sind – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich.
Dadurch gewinnt die Plakatierung eine besondere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl 2021.
Daher darf - wie von den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen
gemeinsam beantragt - die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl 2021 ausnahmsweise bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen.
Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die ausnahmsweise Vorverlegung nicht erforderlich. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der Verordnung über
öffentliche Anschläge und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse.
2. Änderung der Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung
Anlässlich der Bundestagswahl 2021 erfolgt eine Änderung der Vollzugsrichtlinie Wahlwerbung. In beiliegender Änderungsfassung sind die Änderungen kenntlich gemacht.
Die inhaltlichen Änderungen werden wie folgt begründet:
- Ziffer 2.3. der Richtlinie: Durch die Neuregelung ist es möglich, dass an einem Aufstellungsort mehrere Plakatierungen übereinander - auch von unterschiedlichen Parteien - angebracht
werden können. Die Gesamtzahl an je Partei erlaubten Plakatierungen erhöht sich nicht, einer Häufung an einem Ort steht somit eine geringere Anzahl an anderer Stelle gegenüber.
Relevante Gründe, die gegen die Nutzung eines Standorts durch unterschiedliche Partei
sprechen, sind nicht ersichtlich. Bei der Änderung wurden auch Rückmeldungen aus vergangenen Wahlen sowie die entsprechenden Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Regelung berücksichtigt; diese sprechen für diese Neuregelung. Eine Entzerrung des Wettlaufs
um die besten Plätze ist auch ein möglicher positiver Nebeneffekt, wenn ein begehrter
Standort nicht mehr nur einmal von einer Partei belegt werden kann.
- Ziffer 2.5. der Richtlinie: Auf Bodenniveau dürfen nur feste Dreieckständer aufgestellt werden, im Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen müssen Plakattafeln mindestens 2,00
Meter hoch hängen. Bisher wurden auf Bodenniveau auch mit Kabelbinder verbundene
Hohlkammerplakate verwendet. Diese waren jedoch oft nicht stabil genug, es kam zu Beschädigungen an den Plakaten durch Fußtritte, störende Verschiebungen der befestigten
Plakate durch einfache Drehung in die Fußgängerwege hinein und zu Schäden an den Kabelbinder-Kontaktstellen durch das Bewegen der Plakate, z. B. an der Rinde von Bäumen.
(Deshalb sind nur feste Dreieckständer an Bäumen erlaubt, und z. B. keine Zusammenstellung von drei Plakattafeln). Die Festlegung der Höhe der Anbringung orientiert sich an den
Regelungen bei Verkehrsschildern. Wenn die Unterkante der Plakate nicht tiefer als 2,00 m
ist, gibt es keine Behinderung von Fußgängern und auch im Bereich von Radwegen kann bei
einer Höhe von 2,00 Metern davon ausgegangen werden, dass Radfahrer unter den Plaka-
ten hindurchfahren können, ohne dass es zu einer Gefährdung kommt. Im Gegenzug entfallen die Angaben zu maximalen Höhe der Plakate. Es gibt keine relevanten Gründe, die gegen eine Plakatierung in einer Höhe von mehr als 2,50 Metern sprächen. Zumal eine gewisse Höhe der Plakattafeln Vandalismus massiv erschwert.
- Ziffer 2.8. der Richtlinie: Bäume werden jetzt besser geschützt, indem nur noch feste Dreieckständer an Bäumen zugelassen sind, die den Baum nicht berühren und die Wurzeln nicht
beschädigen dürfen.
- Ziffer 4. der Richtlinie: Der Zeitraum der Entfernung der Plakatierung nach der Wahl wird
von einer Woche auf acht Tage erhöht. Damit kann der auf den Wahltag folgende übernächste Montag auch noch für die Entfernung der Plakate genutzt werden.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant: es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen
Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Ö 9
Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,
hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021
Bericht:
Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und
Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl
plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom
Stadtrat am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird der Zeitraum für
Bundestagswahlen auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die
Bundestagswahl 2021 wäre dies Samstag, der 14. August 2021.
Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark
eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Bürgeransprachen sind
dadurch – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich, Dadurch gewinnt die
Plakatierung eine höhere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur
Bundestagswahl.
Daher darf die gebührenfreie Plakatierung zur nächsten Bundestagswahl ausnahmsweise
bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen.
Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die
ausnahmsweise Regelung nicht notwendig. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der
Anschlägeverordnung und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese
Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der
Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant. Es bestehen keine
Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise
unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen,
unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat
weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung
bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Ö 9
Der Rechts- und Wirtschaftsausschuss hat am 19.07.2013 auf der Grundlage von Art. 37 Abs. 1
S. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen
(Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 19.07.2013,
geändert durch Beschluss des Stadtrats vom 19.05.2021)
Die nachfolgende Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern regelt die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von
Plakaten, nachfolgend einheitlich als Plakatierung bezeichnet, im Vorfeld von Wahlen. Sie
dient dem Vollzug des zu § 6 Abs. 2 S.atz 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg
und zu des § 4 Abs. 5 e) 4 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg.
beschlossen:
Für politische Werbung regelt nachfolgende Vollzugsrichtlinie die Aufstellung von
Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend einheitlich als
Plakatierungen bezeichnet.
1. Für politische Werbung wird Gebührenfreiheit gewährt für maximal je 500 Plakatierungen pro
Wahltermin, wobei Plakatständer oder die Anbringung von Plakaten mit je maximal
3 Ansichtsflächen an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) als eine Aufstellung gelten:
1.1. Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder
teilnehmenden Partei,
1.2. bei Landtags-/Bezirkstagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder
teilnehmenden Partei/Wählergruppe,
1.3. bei Stadtratswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden
Partei/Wählergruppe,
1.4. bei Oberbürgermeisterwahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jedem
Wahlvorschlag,
1.5. bei Volksbegehren für die letzten 29 Tage vor Ende der Eintragungsfrist den jeweiligen
vertretungsberechtigten Personen (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen
Partei/Wählergruppe,
1.6. bei Volksentscheiden für die letzten 43 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen
Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der
zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag
vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.7. bei Bürgerbegehren für 29 Tage den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen
(Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe; Fristbeginn
ist der 2. Samstag nach dem Tag, an dem die Erstunterzeichner der Stadt das Vorliegen
von mindestens 500 i. S. d. Art. 18 a Abs. 5 GO gültigen Unterschriften für ein nicht
offenkundig unzulässiges Bürgerbegehren nachgewiesen haben,
1.8. bei Bürgerentscheiden für die letzten 29 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen
Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der
zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat
vertretenen Partei/Wählergruppe,
-2-
-21.9. bei Integrationsratswahlen für die letzten 22 Tage vor dem Wahltag max. 50
Plakatstandorte pro Kandidat
1.10. einer im Europäischen Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertretenen Partei bei
deren in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitag vom vorletzten
Samstag vor dessen Beginn an.
2. Bei Plakatierungen sind nachfolgende Vorgaben zu beachten, die gleichzeitig Auflagen in den
jeweiligen Sondernutzungserlaubnisbescheiden werden:
2.1. Mit der Plakatierung darf frühestens am Tag (jeweils Samstag) des Fristbeginns gem.
Tz. 1 um 8:00 Uhr begonnen werden.
2.2. Die Aufstellung von Großständern für Plakate oder das Anbringen von Plakaten mit
einem DIN A 0 übersteigenden Format ist nicht gestattet.
2.3. 2.2.1 Die Anbringung von zwei Hohlkammerplakaten (Rücken an Rücken) sowie die
Aufstellung fester Dreiecksständer (Plakatständer für Plakate mit drei Ansichtsflächen) an
einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) gelten jeweils als eine Aufstellung. Ein
Aufstell- oder Befestigungsort darf lediglich von einer Partei oder Wählergruppe belegt
werden. Plakatierungen dürfen nicht übereinander angebracht werden. Dabei darf ein
Aufstell- oder Befestigungsort auch von mehr als einer Partei oder Wählergruppe belegt
werden.
2.4. 2.2.2.
Die Plakatierungen sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu
befestigen; Verkehrsflächen dürfen nicht beschädigt werden.
2.5. 2.2.3.
Die Plakatierung, insbesondere im Luftraum, ist unzulässig, wenn eine Höhe von
1,60 m bezogen auf die Oberkante des Wahlplakates (einschl. des Plakatträgers)
überschritten wird. Auf Bodenniveau darf die Plakatierung nur auf festen
Dreiecksständern aufgestellt werden. Alle anderen Plakattafeln (einzeln oder im
Doppelverbund) dürfen nur im Luftraum aufgehängt werden. Die Plakatierung im
Luftraum muss so erfolgen, dass über öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von
mindestens 2,00 Metern bezogen auf die Unterkante des Wahlplakates
einschließlich des Plakatträgers nicht unterschritten wird.
2.36. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere ist zu beachten:
2.3.1. Nicht gestattet ist die Plakatierung
an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h,
auf Verkehrsinseln und auf Haltestelleninseln.
2.3.2. Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr dürfen zur
Plakatierung nicht benutzt werden. Im Übrigen darf die Erkennbarkeit von
Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden.
2.3.3. Die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere vor Straßenkreuzungen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen, dürfen auf keinen Fall
beeinträchtigt werden.
2.3.4. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert
werden. Insbesondere ist
-3-
-3 eine Plakatierung auf Radwegen unzulässig,
die Gehwegfläche selbst in einer Breite von mindestens 1,5 m freizuhalten,
auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum
Fahrbahnrand und zum Radweg einzuhalten.
2.47. Die Plakatierung in Grünanlagen ist nicht gestattet (§ 1 der Grünanlagensatzung der
Stadt Nürnberg).
2.58. Die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten ist im
Straßenbegleitgrün innerhalb der Pflanzungsflächen von Sträuchern, Stauden und
Blumen nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist die Anbringung von Plakaten an
Bäumen; das Umstellen von Bäumen mit festen Dreieckständern ist zulässig. Dabei
muss der Ständer so aufgestellt werden, dass dieser den Baum an keiner Stelle berührt
und die Wurzeln nicht beschädigt werden.
2.69. Die Plakatierung um oder an historisch (in Kandelaberform) gestalteten Lichtmasten (wie
z. B. am Hauptmarkt) ist nicht gestattet.
2.710.
Beschädigte
Plakatierungen
sind
umgehend
einschließlich
des
Befestigungsmaterials
zu
beseitigen.
Nicht
ordnungsgemäß
befestigte
Plakate/Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
3. Die Gebührenbefreiung ist nur zu gewähren, wenn und soweit Ziff. 2 beachtet wird.
Insbesondere besteht für Plakatständer, die vorzeitig aufgestellt werden, für die Gesamtzeit
gem. Ziff. 1 keine Gebührenbefreiung. Bei vorzeitig aufgestellten Plakatierungen verringert
sich für die betreffende Partei usw. das ihr gem. Ziff. 1 zu gewährende Maximalkontingent um
das Fünffache der Zahl der vorzeitig aufgestellten Plakatierungen, höchstens jedoch bis auf
30% der Maximalzahl der mit Sondernutzungserlaubnisbescheid zugelassenen Plakatierungen;
die vorzeitig aufgestellten Plakatierungen sind zu entfernen.
4. Die Plakatierungen sind einschließlich aller Befestigungsmaterialien innerhalb von acht Tagen
nach dem Wahltag einer Woche nach Ablauf des in Ziff. 1 bestimmten Zeitraums zu entfernen.
5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Vollzugsrichtlinie werden als
Ordnungswidrigkeiten verfolgt und die vorschriftswidrigen Plakatierungen von der Stadt
kostenpflichtig entfernt.
Ö 9
Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung vor Wahlen
(Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 19.07.2013,
geändert durch Beschluss des Stadtrats vom 19.05.2021)
Die nachfolgende Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern regelt die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten, nachfolgend
einheitlich als Plakatierung bezeichnet, im Vorfeld von Wahlen. Sie dient dem Vollzug des § 6 Abs.
2 Satz 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg und des § 4 Abs. 4 Nr. 5 der
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg.
1. Für politische Werbung wird Gebührenfreiheit gewährt für maximal je 500 Plakatierungen pro
Wahltermin, wobei Plakatständer oder die Anbringung von Plakaten mit je maximal
3 Ansichtsflächen an einer Stelle (Aufstell- oder Befestigungsort) als eine Aufstellung gelten:
1.1. Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder
teilnehmenden Partei,
1.2. bei Landtags-/Bezirkstagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder
teilnehmenden Partei/Wählergruppe,
1.3. bei Stadtratswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden
Partei/Wählergruppe,
1.4. bei Oberbürgermeisterwahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jedem
Wahlvorschlag,
1.5. bei Volksbegehren für die letzten 29 Tage vor Ende der Eintragungsfrist den jeweiligen
vertretungsberechtigten Personen (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen
Partei/Wählergruppe,
1.6. bei Volksentscheiden für die letzten 43 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen
Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der
zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 63 LWG) und jeder im Landtag vertretenen
Partei/Wählergruppe,
1.7. bei Bürgerbegehren für 29 Tage den jeweiligen vertretungsberechtigten Personen (Art. 18
a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat vertretenen Partei/Wählergruppe; Fristbeginn ist der 2.
Samstag nach dem Tag, an dem die Erstunterzeichner der Stadt das Vorliegen von
mindestens 500 i. S. d. Art. 18 a Abs. 5 GO gültigen Unterschriften für ein nicht offenkundig
unzulässiges Bürgerbegehren nachgewiesen haben,
1.8. bei Bürgerentscheiden für die letzten 29 Tage vor dem Abstimmungstag den jeweiligen
Antragstellerinnen und Antragstellern, sowie den vertretungsberechtigten Personen der
zur Abstimmung zugelassenen Begehren (Art. 18 a Abs. 4 GO) und jeder im Stadtrat
vertretenen Partei/Wählergruppe,
1.9. bei Integrationsratswahlen für die letzten 22 Tage vor dem Wahltag max. 50
Plakatstandorte pro Kandidat
1.10. einer im Europäischen Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertretenen Partei bei
deren in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitag vom vorletzten
Samstag vor dessen Beginn an.
-2-
-22. Bei Plakatierungen sind nachfolgende Vorgaben zu beachten, die gleichzeitig Auflagen in den
jeweiligen Sondernutzungserlaubnisbescheiden werden:
2.1. Mit der Plakatierung darf frühestens am Tag (jeweils Samstag) des Fristbeginns gem. Tz. 1
um 8:00 Uhr begonnen werden.
2.2. Die Aufstellung von Großständern für Plakate oder das Anbringen von Plakaten mit einem
DIN A 0 übersteigenden Format ist nicht gestattet.
2.3.
Die Anbringung von zwei Hohlkammerplakaten (Rücken an Rücken) sowie die Aufstellung
fester Dreiecksständer (Plakatständer für Plakate mit drei Ansichtsflächen) an einer Stelle
(Aufstell- oder Befestigungsort) gelten jeweils als eine Aufstellung. Plakatierungen dürfen
übereinander angebracht werden. Dabei darf ein Aufstell- oder Befestigungsort auch von
mehr als einer Partei oder Wählergruppe belegt werden.
2.4. Die Plakatierungen sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu befestigen;
Verkehrsflächen dürfen nicht beschädigt werden.
2.5. Auf Bodenniveau darf die Plakatierung nur auf festen Dreiecksständern aufgestellt werden.
Alle anderen Plakattafeln (einzeln oder im Doppelverbund) dürfen nur im Luftraum
aufgehängt werden. Die Plakatierung im Luftraum muss so erfolgen, dass über öffentlichen
Verkehrsflächen eine Höhe von mindestens 2,00 Metern bezogen auf die Unterkante des
Wahlplakates einschließlich des Plakatträgers nicht unterschritten wird.
2.6. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch die Plakatierung nicht beeinträchtigt
werden. Insbesondere ist zu beachten:
2.3.1. Nicht gestattet ist die Plakatierung
an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h,
auf Verkehrsinseln und auf Haltestelleninseln.
2.3.2. Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr dürfen zur
Plakatierung nicht benutzt werden. Im Übrigen darf die Erkennbarkeit von
Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden.
2.3.3. Die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere vor Straßenkreuzungen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen, dürfen auf keinen Fall
beeinträchtigt werden.
2.3.4. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert
werden. Insbesondere ist
eine Plakatierung auf Radwegen unzulässig,
die Gehwegfläche selbst in einer Breite von mindestens 1,5 m freizuhalten,
auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum
Fahrbahnrand und zum Radweg einzuhalten.
2.7. Die Plakatierung in Grünanlagen ist nicht gestattet (§ 1 der Grünanlagensatzung der Stadt
Nürnberg).
2.8. Die Aufstellung von Plakatständern sowie die Anbringung von Plakaten ist im
Straßenbegleitgrün innerhalb der Pflanzungsflächen von Sträuchern, Stauden und Blumen
-3-
-3nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist die Anbringung von Plakaten an Bäumen; das
Umstellen von Bäumen mit festen Dreieckständern ist zulässig. Dabei muss der Ständer
so aufgestellt werden, dass dieser den Baum an keiner Stelle berührt und die Wurzeln nicht
beschädigt werden.
2.9. Die Plakatierung um oder an historisch (in Kandelaberform) gestalteten Lichtmasten (wie
z. B. am Hauptmarkt) ist nicht gestattet.
2.10. Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu
beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate/Plakatträger sind umgehend
nachzubessern.
3. Die Gebührenbefreiung ist nur zu gewähren, wenn und soweit Ziff. 2 beachtet wird. Insbesondere
besteht für Plakatständer, die vorzeitig aufgestellt werden, für die Gesamtzeit gem. Ziff. 1 keine
Gebührenbefreiung. Bei vorzeitig aufgestellten Plakatierungen verringert sich für die betreffende
Partei usw. das ihr gem. Ziff. 1 zu gewährende Maximalkontingent um das Fünffache der Zahl
der vorzeitig aufgestellten Plakatierungen, höchstens jedoch bis auf 30% der Maximalzahl der
mit Sondernutzungserlaubnisbescheid zugelassenen Plakatierungen; die vorzeitig aufgestellten
Plakatierungen sind zu entfernen.
4. Die Plakatierungen sind einschließlich aller Befestigungsmaterialien innerhalb von acht Tagen
nach dem Wahltag zu entfernen.
5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Vollzugsrichtlinie werden als
Ordnungswidrigkeiten verfolgt und die vorschriftswidrigen Plakatierungen von der Stadt
kostenpflichtig entfernt.
Ö 10
spd@stadtnuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
U1, U11 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Tel 0911 /231-2906
Fax 0911 /231-3895
Rathaus
90403 Nürnberg
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
0 ^ l Ö ^ /t'O
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
1 8, MAI 2021
Nr. .........
Kts.
ö
Zur Stellungnahme
4
Antwort vor Absen-
5
Antwort zur Unter-
iZ2^I2l!£9erL__J Nürnberg, 18. Mai 2021
Antragsteller: Brehm
Änderung der Besetzung von Stadtratsausschüssen und -Kommissionen;
hier: Werkausschuss NürnbergBad (NüBad)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Besetzung des Werkausschusses NürnbergBad (NüBad) der Stadt Nürnberg stellt
die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden
Antrag:
Für die SPD-Stadtratsfraktion ersetzt StRin Elke Härtel zukünftig StRin Claudia
Arabackyj als Mitglied im Werkausschuss NürnbergBad.
Alle anderen Mitglieder und Stellvertretungen der SPD-Stadtratsfraktion in diesem
Werkausschuss bleiben unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
18. Werkausschuss (NüBad)
1
2
SPD
SPD
Mitglied
Nasser Ahmed
Elke Härtel
3
SPD
4
SPD
2. Stellvertreter
Christine Kayser
Yasemin Yilmaz
3. Stellvertreter
Thorsten Brehm
Jasmin Bieswanger
1. Stellvertreter
Diana Liberova
Gabriele PenzkoferRöhrl
Michael Ziegler
Fabian Meissner
Dieter Goldmann
Harald Dix
Lorenz Gradl
Dr. Anja PrölßKammerer
Gerhard Groh
Ö 10
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
1 OBERBÜRGERMEISTER
2 Z
Ado
»K.
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
^no
CUCI
_.............Nr........
Nürnberg, 27. April 2021
•-:0(jnahme
ÄBssn^“
X
2.W.V !
-— ’
verlegen
zur Unter^
veneoen ____i
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss ASN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss ASN an.
Werkausschuss (ASN)
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
Reka Lörincz
Andrea Friedei
1
Marc Schüller
Mike Bock
2
Kai Küfner
Natalie Keller
3
Maik Pflaum
Andrea Bielmeier
Mit freundlichen Grüßen
Q’
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
en
Len
iyit
Achim Mletzko
Cengiz Sahin
■ IB
11
. .
' I ; g
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■ I
: r-:v :
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
sn.
OBERBÜRGERMEISTER
90403 Nürnberg
2 7. Ai'R. Ml
o
4
5
z.w.V.
/....... Nr..........
......
Zur Stellungnahme
Antwort v er Absendung vortegen
Antwort zur Unter
schrift vorlegen
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss FSN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss FSN an.
FSN
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
Lemia Yiyit
Marc Schüller
Andrea Bielmeier | Andrea Friedei
1
Achim Mletzko
Natalie Keller
2
Paul Ärzten
3
Uwe Scherzer
Kai Küfner
Maik Pflaum
Mit freundlichen Grüßen
Q' AMÜe-kb
Achim M letz ko
Fraktionsvorsitzender
| Cengiz Sahin
3. Stellvertreter
| Gabriele Klaßen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
0 Lj lz i4 BÜRGER MEISTER
90403 Nürnberg
i
7. tWl 2021
TeL: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuemberg.de
/........Nr..........
Zur
13 Zur Stellungnahme
z.w.V.
schrift Vorlagen
054 Kts. 14 Anr.-vort vor Absondung vortegen
2X 5 Antwort zur Unter
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. April 2021
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüBad
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüBad an.
NüBad
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
1
Achim Mletzko
Natalie Keller
Marc Schüller
2
Paul Ärzten
Kai Küfner
3
Uwe Scherzer
Maik Pflaum
| Andrea Friedei
| Gabriele Klaßen
Mit freundlichen Grüßen
Cf’ inCkC
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
Cengiz Sahin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
%
Rathaus
90403 Nürnberg
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
TeL: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
^BÜRGERMEISTER
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. April 2021
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüSt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüSt an.
Werkausschuss NüSt
Mitglied
1
2
3
Andrea Friedei
Lemia Yiyit
Uwe Scherzer
Mit freundlichen Grüßen
O'*
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
1. Stellvertreter
Paul Ärzten
Reka Lörincz
Andrea Bielmeier
2. Stellvertreter
;n
Natalie Keller
3. Stellvertreter
Marc Schüller
Cengiz Sahin
Achim Mletzko
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
90403 Nürnberg
TeL: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. ApriL 2021
Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss SUN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i
den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss SUN an.
SUN
Mitglied
1
Cengiz Sahin
2
3
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
Reka Lörincz
| Lemia Yiyit
Marc Schüller
Mike Bock
Andrea Friedei
Maik Pflaum
Kai Küfner
Andrea Bielmeier | Uwe Scherzer
Achim Mletzko
Mit freundlichen Grüßen
Cf'
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
Paul Ärzten
Ö 10.1
Beschlussvorlage
2. BM/020/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss
Betreff:
GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH
hier: Änderung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF
Bericht:
Laut Satzung der "GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH" sollen als Vertreter der
Stadt Nürnberg im Aufsichtsrat die/der 2. BM Bürgermeister/in-Geschäftsbereich Kultur, die/der
Stadtkämmerer/in sowie die/der Dienststellenleiter/in von KUF entsandt werden.
Für die Stadtratsperiode 2020/2026 wurden abgeordnet:
Aufsichtsratsmitglieder:
2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner
berufsm. Stadtrat Harald Riedel
Dienststellenleiter KuF; Jürgen Markwirth
Aufgrund der Ernennung von Frau Annekatrin Fries-Höhn als Dienststellenleiterin des Amtes
für Kultur und Freizeit wird der Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 entsprechend angepasst:
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 2. BM/020/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 2. BM/020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Nürnberg kann drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für kulturelle
Freiräume mbH (GkF) abordnen.
Für die Stadtratsperiode 2020/2026 werden abgeordnet:
Aufsichtsratsmitglieder:
2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner
berufsm. Stadtrat Harald Riedel
Dienststellenleiterin KuF, Annekatrin Fries-Höhn
Die Abordnungen erfolgen auf die Dauer der Ausübung des Amtes innerhalb der
Stadtratsperiode 2020/2026.
Die erforderlichen beamtenrechtlichen Genehmigungen werden hiermit erteilt.
Seite 3 von 3
z
Ts sch vor läge
Mach mit.
Entscheide
sozial.
Ö 10.2
I IWICP I 1CTF
!i
Nürnberg
Nürnberg, den 18.05.2021
Betreff: Dringlichkeitsantrag an den Stadtrat zur Abstimmung am 19. Mai 2021
OBERBÜRGERMEISTER
1 8. MAI 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge Folgendes beschließen:
d/l?- %
..Nr....
1
° Zur Stellungnahme
■Zur
Kts. / 4 ~TtnTvvOrTvor Absendung vor legen
W/tl y
1. Die Servicegesellschaft KNSG des Klinikums Nürnberg wird in Absprache mtder ^
5
Antwort zur Unterschhft vorlegen
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, eingegliedert.
2. Entstehende Mehrkosten für die Gehälter der Mitarbeitenden werden von der Stadt Nürnberg
übernommen.
Begründung:
1. Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist gegeben aufgrund der Streiks der Beschäftigten der KNSG. Es muss
schnellstmöglich wieder ein regelrechter Arbeitsabiauf im Klinikum und damit die Patientinnensicherheit insbesondere in Zeiten der Pandemie - sichergestelit werden. Da die politischen Verantwortlichen und der
Vorstand zu lange gezögert haben, am Klinikum wieder für gerechte Löhne zu sorgen, bleibt den Beschäftigten
nur der Streik, um ihren berechtigten Forderungen Ausdruck zu verleihen!
2. Antragsbegründung: Die Pandemie hat nun nochmai verstärkt gezeigt, dass das Klinikum auf fähiges
Personal setzen kann, wenn der Ernstfall eintritt. Hand in Hand arbeiten sämtliche Bereiche zusammen, um den
Betrieb bestmöglichst aufrecht zu erhalten. Vom ärztlichen Dienst, über die Pflege bis hin zu den einzelnen
Servicebereichen, wie z.B. der Näherei, dem Fahrdienst, der Küche, der Wäscherei und der Reinigung, stellt das
Klinikum so ein Getriebe dar, in dem jedes Rädchen unabdingbar ist, um das große Ganze am Laufen zu halten.
So beweisen z.B. die Reinigungskräfte tagtäglich ihre große Einsatzbereitschaft, wenn es darum geht, auch die
Covid~19“Stationen gründlich zu reinigen und so für Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu sorgen.
Das Klinikum als organisatorische Einheit muss daher auch eine betriebliche Einheit darstellen, die allen
Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz und würdige Löhne, garantiert. Dennoch wurde 1997 die KNSG
GmbH gegründet und die Belegschaft der Servicebereiche somit in eine Zwei-Klassen- Belegschaft aufgeteilt ~
der eine Teil weiterhin mit den Vorteilen des TVöD, der andere Teil aller neu hinzukommenden ServiceMitarbeitenden zu schiechteren Konditionen. So erhalten die KNSG-Kräfte in den ersten beiden Jahren der
Anstellung keinen festen Vertrag, erhalten niedrigere Löhne, die trotz Vollzeit in die Altersarmut führen und
sind z.B. auch bei Urlaubszeiten und Sonderzahlungen benachteiligt Im Gegensatz zu den Mitarbeitenden im
TVöD, gab es sogar eine achtjährige Lohnsteigerungspause für die Mitarbeitenden der KNSG, deren bisheriges
Lohnsteigerungsniveau sich immer noch unter dem Inflationsniveau bewegt.
Im Gegensatz zu den Servicebeschäftigten der Kliniken in Schweinfurt und Bamberg, ist für die Nürnberger
KNSG- Belegschaft auch zu beachten, dass die Mieten/qm in Schweinfurt und Bamberg um ein Vielfaches
niedriger sind, als die Mieten in Nürnberg. Die Belastung der Einkommen der Nürnberger Belegschaft ist damit
deutlich höher - sie ist sogar so hoch, dass viele Beschäftigten der KNSG Zweit- oder Drittjobs ausüben müssen,
um die Miete zu bezahlen und die Familie ausreichend versorgen zu können. Für einen Arbeitgeber der
öffentlichen Hand, wie das Klinikum, sollten solche Arbeitsbedingungen ein No-Go sein! Dies moniert die
Belegschaft der KNSG zurecht mittels der von ver.di organisierten Streiks. Aus diesem Grund ist eine
Wiedereingliederung der Servicebereiche in das Klinikum und eine Bezahlung der Mitarbeitenden nach TVöD
dringend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Demir
Kathrin Flach Gomez
Marion Padua
Titus Schüller
I
Ö 11
Beschlussvorlage
Ref.I/II/015/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss
19.05.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Klinikum Nürnberg
1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg
2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
1. Änderung der Kliniksatzung:
Der Verwaltungsrat des Klinikums Nürnberg hat am 25.03.2021 drei Anpassungen der
Kliniksatzung empfohlen.
a) Anlässlich der aktuellen Pandemie soll die Kliniksatzung um die Möglichkeit erweitert werden,
die Verwaltungsratssitzungen statt in Präsenzform auch in Form von Video- oder
Telefonkonferenzen zu ermöglichen.
b) Die Zahl der Klinikvorstände soll entsprechend der gegenwärtigen und bewährten Praxis auf
drei Vorstände verkleinert werden.
c) Die Bestellung der Prokuristen des Klinikums Nürnberg soll künftig der Zuständigkeit des
Verwaltungsrates zugeordnet werden.
2. Aufhebung der Ordnungssatzung:
Die dortigen Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und das Rauchverbot sind
aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht
länger erforderlich.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Satzungsänderung per se berührt keine Diversity-relevanten
Themenstellungen
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Klinikum Nürnberg
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2021
Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021):
1. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der
Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) und empfiehlt dem
Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
2. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung
der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) und empfiehlt
dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021):
1. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021
wird der Erlass der beiliegenden Satzungen zur Änderung der Unternehmenssatzung für das
Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) beschlossen.
2. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021
wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das
Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) beschlossen.
Seite 4 von 4
Ö 11
Klinikum Nürnberg:
Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg und
Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg
Entscheidungsvorlage
I. Änderung der Kliniksatzung:
Das Klinikum strebt eine Modifikation der Präsenzpflicht in pandemischen Situationen und
eine Verkleinerung des Vorstands an. Zudem wird eine Anpassung bei der Regelung der
gesetzlichen Vertretung des Klinikums Nürnberg vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat des
Klinikum Nürnbergs hat den nachfolgenden Änderungen der Unternehmenssatzung am 25.
März 2021 zugestimmt.
1. Geschäftsgang des Verwaltungsrates
Die Corona-Pandemie zeigt, dass es Situationen geben kann, in denen von
Verwaltungsratssitzungen in Präsenz dringend abzuraten ist. Die Satzung soll daher
dahingehend erweitert werden, dass in Ausnahmefällen, welche durch den
Verwaltungsratsvorsitzenden festzustellen sind, die Durchführung von
Verwaltungsratssitzungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich ist, z. B. während
einer Pandemie.
§ 8 Abs. 1 der Satzung wurde dahingehend angepasst.
2. Verkleinerung des Vorstands und Implementierung eines standortübergreifenden
Medizinischen Direktors
In der Verwaltungsratssitzung am 29. April 2020 stimmte der Verwaltungsrat einer Vertretung
des ausscheidenden Vorstands für Medizin und Entwicklung durch die verbleibenden
Vorstandsmitglieder zu. Zum 15. Juni 2020 wurden für jeden Standort (Klinikum Nürnberg
Nord und Klinikum Nürnberg Süd) je ein Ärztlicher Koordinator und eine Pflegerische
Koordinatorin vom Vorstand benannt. Die Koordinatoren nehmen seither – neben ihren
Leitungsaufgaben in der Krankenversorgung – eine Unterstützungs- und
Koordinationsfunktion für den Vorstand an ihrem jeweiligen Standort wahr. Diese
Konstellation hat sich in den letzten Monaten, insbesondere auch während der CoronaPandemie, sehr bewährt.
Es wurde daher vorgeschlagen, den Vorstand des Klinikums Nürnberg von vier auf drei
Vorstände zu verkleinern und zur Unterstützung des Vorstands eine Leitungskonferenz,
bestehend aus Medizinischem Direktor, Pflegerischen Koordinatoren und Standortmanagern
zu etablieren. Die Funktion des Medizinischen Vorstands würde hierbei vom
Vorstandsvorsitzenden – zukünftig Vorstand Medizin und Strategie, Vorstandsvorsitzender –
wahrgenommen.
Die geplante Änderung wurde, wie im Verwaltungsrat vorgeschlagen, mit den Ärztlichen
Leitungen bzw. den Chefarztsprechern diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Chefärzte zur
Stärkung und Verstetigung der o. g. Struktur der Ärztlichen Koordinatoren zukünftig diese
Funktion in Form eines Medizinischen Direktors für beide Standorte gemeinsam
vorschlugen. Der Vorstand des Klinikums hält diese „Leitungsstruktur unterhalb der
Vorstands“, bestehend aus dem Medizinischen Direktor, den beiden Pflegerischen
Koordinatoren und den beiden Standortmanagern für sinnvoll. Hierdurch würde eine
koordinierte operative Unterstützung des Vorstands in allen drei Bereichen (medizinisch,
pflegerisch und kaufmännisch) erfolgen. Diese Struktur wäre die Fortsetzung der seit knapp
einem Jahr gelebten und sehr bewährten Praxis.
Für die Reduzierung der Zahl der Vorstände muss § 9 Abs. 1 der Satzung des Klinikums
Nürnberg geändert werden. Die Änderungen der Geschäftsordnung für die Leitung des
Klinikums Nürnberg regelt der Verwaltungsrat selbst.
3. Gesetzliche Vertretung des Klinikums Nürnberg
Um die Vertretung des Klinikums, insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips
jederzeit sicherzustellen, ist es sinnvoll, dass das Klinikum zwei Prokuristen bestellt. Die
Mustersatzung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands sieht die Bestellung und
Abberufung von Prokuristen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Es wird
vorgeschlagen, die Satzung entsprechend anzupassen.
II. Aufhebung der Ordnungssatzung:
Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg aus dem Jahr 2001 enthält Regelungen
über das Befahren des Klinikgeländes und ein Rauchverbot. Beide Regelungen sind
aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht
länger erforderlich.
Der Klinikvorstand ist mit der ersatzlosen Aufhebung der Ordnungssatzung einverstanden.
Ö 11
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) vom 24. November 1997 (Amtsblatt S. 528), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 312)
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796),
zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art. 1
1.
§ 7 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nr. 16 wird folgende neue Nr. 17 eingefügt:
„17. Bestellung und Abberufung von Prokuristen“.
b) Die bisherigen Nrn. 17 bis 20 werden Nrn. 18 bis 21.
2.
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 2 werden die folgenden neuen Sätze 3 bis 6 eingefügt:
„Die Sitzungen des Verwaltungsrats können auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden statt in Präsenzform auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder
unter Zuschaltung einzelner Mitglieder zur Präsenzsitzung per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden, soweit nicht Satzungen und Verordnungen beraten und beschlossen werden, die Rechte und Pflichten Dritter begründen (§ 2 Abs. 4 der Verordnung über Kommunalunternehmen). Mitglieder, die telefonisch oder über Videoübertragung zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In der Einladung ist auf die Durchführung im Wege der Bild- und Tonübertragung hinzuweisen. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat.“
b) Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden zu den Sätzen 7 bis 11.
3.
In § 9 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 11
Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum
(KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541)
Nürnberg
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.
August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021
(GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art. 1
Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom
12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) wird aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 12
Beschlussvorlage
Ref.I/II/018/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss
19.05.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
Anlagen:
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Sachverhalt (kurz):
Das am 09.02.2021 vom Ferienausschuss des Stadtrats beschlossene Organisations- und
Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark sieht zur Unterstützung des
Regiebetriebes den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der Stadion Nürnberg Betriebs
- GmbH vor. Hierfür muss deren Unternehmensgegenstand um solche Unterstützungsleistungen
ergänzt werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Unternehmensgegenstand hat keine Diversity-Relevanz
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH
FSN
3. BM
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2021
Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021):
Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Änderung des
Gesellschaftsvertrags der Stadion Nürnberg Betriebs – GmbH und empfiehlt dem Stadtrat, die
Verwaltung zum Abschluss des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen
Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021):
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 stimmt
der Stadtrat der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH
zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen
abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des
Gesellschaftsvertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den
Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich
nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren
insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten
sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht)
Seite 3 von 3
Ö 12
Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH –
Änderung des Gesellschaftsvertrages
hier: Sachverhaltsdarstellung
1. Vorbemerkung:
Im GmbHG und der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH als „Satzung“ bezeichnet.
Dabei handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Satzung der Gemeinde, sondern um das
organisationsrechtliche Statut der Gesellschaft.
Nach § 53 GmbHG obliegt dessen Änderung den Gesellschaftern durch notariell beurkundetem
Gesellschaftsbeschluss. In der notwendigen Gesellschafterversammlung wird die Stadt Nürnberg
durch einen Bevollmächtigten vertreten, der seinerseits weisungsgebunden handelt. Mit dem
vorliegenden Stadtratsbeschluss wird den Bevollmächtigten die Weisung erteilt, die notwendigen
gesellschaftsrechtlichen Handlungen vorzunehmen, um die nachfolgend dargestellten Änderungen
im Gesellschaftsvertrag umzusetzen.
2. Anlass für die Änderung des Gesellschaftsvertrages:
Der Ferienausschuss des Stadtrats hat am 09.02.2021 ein Organisations- und Nutzungskonzept
für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark beschlossen. Dieses sieht vor, dass die Stadt
Nürnberg die Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit
einzelnen Serviceleistungen zur Unterstützung des Regiebetriebs bei der HVE Schule und Sport
beauftragt.
Dies macht die Erweiterung des Unternehmensgegenstands der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH erforderlich. Primärer Gegenstand des Unternehmens bleibt weiterhin der Betrieb des MaxMorlock-Stadion. Deshalb ist neben der Erweiterung des Unternehmensgegenstands keine
Umfirmierung erforderlich.
3. Darstellung der Änderungen
Der Unternehmensgegenstand soll um den folgenden Satz ergänzt werden:
„Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb
städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.“
Diese Erweiterung des Unternehmensgegenstands beschränkt sich auf unterstützende Tätigkeiten
für den jeweils durch die Stadt selbst erfolgenden Betrieb ihrer eigenen Sport- und
Veranstaltungsstätten.
Hierfür soll die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin den folgenden Gesellschafterbeschluss
fassen:
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Gegenstand des Unternehmens sind:
a)
Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg.
Das Betreiben umfasst insbesondere:
-
-
b)
die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen
insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen,
bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht.
die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des
Namensrechts,
den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit
externen Unternehmen (Catering).
Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und
Veranstaltungsstätten.
Fassungsvergleich:
Bisherige Fassung
Neue Fassung (Änderungen unterstrichen)
§2
Gegenstand und Zweck des Unternehmens
unverändert
(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben
des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben
umfasst insbesondere:
die Bewirtschaftung des Stadions, die den
multifunktionalen Anforderungen insbesondere
von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-,
Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen
Großveranstaltungen entspricht.
die Vermarktung aller stadionbezogener
Werberechte sowie die Vermarktung des
Namensrechts,
den gastronomischen Betrieb durch den
Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit
externen Unternehmen (Catering).
(1)
Gegenstand des Unternehmens sind:
a) Das Betreiben des Franken-Stadion
Nürnberg. Das Betreiben umfasst
insbesondere:
die Bewirtschaftung des Stadions, die
den multifunktionalen Anforderungen
insbesondere von Bundesligaspielen
sowie weiteren Sport-, Konzert-,
öffentlichen, bzw. sonstigen
Großveranstaltungen entspricht.
die Vermarktung aller stadionbezogener
Werberechte sowie die Vermarktung des
Namensrechts,
den gastronomischen Betrieb durch den
Abschluss von Dienstleistungsverträgen
mit externen Unternehmen (Catering).
b) Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei
deren Betrieb städtischer Sport- und
Veranstaltungsstätten.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die
mit dem Gegenstand des Unternehmens
Zusammenhängen oder diesem unmittelbar oder
mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft darf
insbesondere Dritte mit der Ausführung von
Leistungen beauftragen.
unverändert
Ö 13
Beschlussvorlage
SHA/008/2021
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Sozialausschuss
22.04.2021
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
19.05.2021
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN)
- Nachreichung -
Sachverhalt (kurz):
Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrats
machen eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung nach zehn Jahren nötig.
Die Änderungen wurden vom Behindertenrat erarbeitet. Die Änderung der Satzung wurde mit
der erforderlichen 2/3-Mehrheit im Plenum am 11.01.2021 von Behindertenrat beschlossen.
Die Änderungen wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage SHA/008/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Behindertenrat vertritt die Belange aller Nürnberger/innen mit Behinderung
mit dem Ziel, Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens
zu sichern.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage SHA/008/2021
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des
Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu
erlassen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Gutachten des Sozialausschusses vom 22.04.2021 wird der Erlass der beiliegenden
Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS)
beschlossen.
Seite 3 von 3
Ö 13
Beilage
zur Sitzung des Sozialausschusses am
22.04.2021
Sachverhalt und Entscheidungsvorlage
Änderungen der Satzung über den Behindertenrat der Stadt Nürnberg
1. Hintergrund
Die gesellschaftlichen Entwicklungen machen ebenso wie die Erfahrungen innerhalb des
Behindertenrates in den letzten zehn Jahren eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung
erforderlich. Insbesondere die durch die Covid-19-Pandemie bedingte Veränderung der
Arbeitsweise von (ehrenamtlichen) Gremien hin zu digitalen Sitzungen erfordert eine Anpassung der
Satzung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Behindertenrates der Stadt Nürnberg
zu erhalten.
2. Änderungen der Satzung
Neben redaktionellen Änderungen wie der konsequenten Verwendung einer geschlechtergerechten
Schreibweise und eines Tippfehlers sind es drei Änderungsbereiche, in denen sich die weiterentwickelte Satzung wiederspiegelt:
(1) Wahlversammlung und Wahlveranstaltung
In §§ 3 und 4 werden die Begrifflichkeiten „Wahlversammlung“, „Wahlberechtigte“ und „Delegierte“ in ihrer Definition geschärft und ermöglichen so eine klare Unterscheidung von Zuständigkeiten.
So soll § 3 (4) eine größere Vielfalt an Perspektiven garantieren. Durch die Reduzierung der
maximal zu entsendenden Delegierten von fünf auf drei Personen pro Institution können die
14 zu vergebenden Listenplätze von mehr Institutionen belegt werden, sodass ein vielfältigeres Meinungsbild vertreten ist.
§ 3 (6) präzisiert die festgelegte grundsätzliche Unabhängigkeit der Mitglieder von politischen
Parteien, indem ein Mandat der Volksvertretung nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft im
Behindertenrat ist.
(2) Geschäftsstelle des Behindertenrates
In § 6 wird auf die städtische Geschäftsstelle des Behindertenrates Bezug genommen. Diese
unterstützt den Vorstand bei Verwaltungstätigkeiten. In Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle betreffen, hört die zuständige Dienststelle den Vorstand des Behindertenrates
an. So kann Personal beschäftigt werden, das dem Anforderungsprofil des Behindertenrates
entspricht.
(3) Arbeitsfähigkeit sichern
§ 3 (7) Da Ratsmitglieder die ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise aus gesundheitlichen
Gründen niederlegen können, soll in Zukunft durch die Erweiterung der Nachrücker-Liste
von zwei auf fünf Plätze eine ausreichende Anzahl an Rätinnen und Räten zur Verfügung
stehen.
§ 7 (2) ermöglicht es dem Vorstand des Behindertenrates, den Ausschluss eines Mitglieds
zu beantragen. Hintergrund ist die Bemühung, die Arbeitsfähigkeit des Behindertenrates zu
sichern und einen Anreiz zur aktiven Beteiligung zu schaffen.
1
§ 8 (2) ergänzt die Regelungen um die Alternative zu der bisherigen rein physischen Anwesenheit für Beschlussfassungen: Aufgrund der Pandemie-Situation 2020 und 2021 mit
Schließungen und zeitweise geltendem Versammlungsverbot soll zukünftig satzungsrechtlich eine Beschlussfähigkeit mittels technischer Unterstützung, beispielsweise Video- oder
Telefonkonferenz, ermöglicht werden. In § 9 (4) wird deswegen geregelt, dass auch über
Video- oder Telefonkonferenz teilnehmende Personen als anwesend gelten.
§ 9 (1) regelt die Beschlussfähigkeit, wenn bei einer ersten Versammlung keine ausreichende Anwesenheit gegeben ist. Dies ermöglicht eine vereinfachte Beschlussfassung.
3. Vorgehen
Der Prozess der zu ändernden Satzung gliederte sich wie folgt:
(1) Der Vorstand des Behindertenrates erarbeitete auf Basis der vorhandenen Satzung die nötigen
und gewünschten Satzungsänderungen in Abstimmung mit den Mitgliedern des Behindertenrates.
(2) Das Ergebnis wurde bei einer außerordentlichen Plenumssitzung am 11.1.2021 den Mitgliedern
des Behindertenrates präsentiert. Von 40 Mitgliedern waren 29 Mitglieder dauerhaft zugegen, zweitweise waren 31 Personen anwesend. Die Beschlussfähigkeit war damit gegeben. Den einzelnen
Änderungen wurde in allen Fällen mit mindestens 29-Ja-Stimmen der Anwesenden zugestimmt.
(3) Der Vorschlag der Satzungsänderung wurde mit dem Rechtsamt (RA) abgestimmt.
(4) Die von RA empfohlenen inhaltlichen wie redaktionellen Änderungen wurden in Abstimmung mit
dem Vorstand des Behindertenrates vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eingearbeitet.
4. Fazit
Die weiterentwickelte und zur Abstimmung vorgelegte Satzung des Behindertenrates der Stadt
Nürnberg ist das Ergebnis eingehender Diskussionen innerhalb des Behindertenrates und der Abstimmung mit dem Rechtsamt.
Die neue Satzung möchte sowohl der pandemiebedingten Umgestaltung des Ratshandelns sowie
gesellschaftlichen Änderungen Rechnung tragen und auch den bisherigen Erfahrungen innerhalb
des Behindertenrates gerecht werden (etwa bei dauerhaftem Fehlen einzelner Ratsmitglieder). Wesentliche Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet. Kleinere, auch redaktionelle, Änderungen sind in der beigefügten Synopse von alter und neuer Satzung zu finden.
Nürnberg, April 2021
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
2
Ö 13
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Behindertenrat
(Behindertenratssatzung – BehindRS) vom 27. Juli 2010 (Amtsblatt S. 253)
Vom .......................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.
S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende
Satzung:
Art. 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 3 wird der Wortteil „Delegierten- /“ gestrichen.
b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:
„Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates“.
c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 bis 11 werden die Angaben zu den §§ 8 bis 12.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „behinderten Einwohner Nürnbergs“ jeweils
durch die Wörter „in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung“ ersetzt.
b) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „dem Oberbürgermeister“ die Wörter „der
Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt.
bb) In Satz 2 werden das Wort „Der“ gestrichen sowie vor dem Wort
„Oberbürgermeister“ die Wörter „Die Oberbürgermeisterin oder der“ und vor dem
Wort „er“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.
c) In Abs. 5 werden vor den Wörtern „der Oberbürgermeister“ die Wörter „die
Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt.
d) In Abs. 6 werden die Wörter „Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein
Stellvertreter“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder
ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein
Stellvertreter“ ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Wahlversammlung
(1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche
Bekanntmachung eingeladen.
-2-
(2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4
Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und
Vertretern
(im
Folgenden
„Delegierte“)
von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen.
(3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg
wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die
Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit
in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb
Nürnbergs wohnen.
(4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden,
Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden.
Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden.
(5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht.
(6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung
(Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2
des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
(7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier
Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je
Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende
Mitglieder.“
4. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen
mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis
zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der
Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten
Wahllisten.“
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Das Wort „behindert“ wird durch die Wörter „Mensch mit Behinderung“ ersetzt.
c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet
gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten;
sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis
zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare
Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn
niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.“
d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf
der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur
-3Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“
e) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26
Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14
Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen
der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
f) In Abs. 6 werden im Satzteil vor Nr. 1 die Wörter „internen Geschäftsverkehr“ durch das
Wort „Geschäftsgang“ ersetzt und in Nr. 1 nach dem Wort „Anzahl“ die Wörter „und
Ablauf“ eingefügt.
5. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.
bb) In Nr. 2 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer gleichberechtigten
Stellvertreterin oder“ eingefügt.
cc) In Nr. 3 werden nach dem Wort „drei“ die Wörter „Beisitzerinnen oder“ eingefügt.
b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und
drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“
c) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „einem Drittel seiner Mitglieder“ die Wörter „die
Vorsitzende oder“ eingefügt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Satzung“ die Wörter „eine neue Vorsitzende oder“
eingefügt.
d) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten
den Behindertenrat nach außen.“
e) In Abs. 6 werden die Wörter „der Behindertenbeauftragte“ durch die Wörter „die oder der
Inklusionsbeauftragte“ ersetzt.
f) In Abs. 7 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die oder“ eingefügt.
6. Dem § 6 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:
„(3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale
Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei
Verwaltungstätigkeiten unterstützt.
(4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt hört den Vorstand
des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des
-4Behindertenrates betreffen, an.“
7. Nach § 6 wird folgender neuer § 7 eingefügt:
„§ 7
Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates
(1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des
Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des
Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv
teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn
Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich
oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist.
(2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft
in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden.
(3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“
8. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Vorstand“ durch die Wörter „Die oder der
Vorsitzende“ ersetzt.
bb) Folgender neuer Satz 3 wird angefügt:
„Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in
Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.“
b) Abs. 7 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort „von“ werden die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „dem
Protokollführer“ die Wörter „der Protokollführerin oder“ eingefügt.
9. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das letzte Wort des Satzes „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
bb) Folgende neue Sätze 4 bis 6 werden angefügt:
„Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand
zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei
der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.“
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei
Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig.“
-5-
bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.
c) Folgender neuer Abs. 4 wird angefügt:
„(4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
teilnimmt.“
10. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 10 bis 12.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 13
Synopse zum Satzungsänderungsvorhaben des Behindertenrates
Inhaltsübersicht:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
§ 2 Rechte des Behindertenrates
§ 2 Rechte des Behindertenrates
§ 3 Delegierten- / Wahlversammlung
§ 3 Wahlversammlung
§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates
§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates
§ 5 Vorstand
§ 5 Vorstand
§ 6 Aufgaben des Vorstandes
§ 6 Aufgaben des Vorstandes
§ 7 Sitzungen des Behindertenrates
§ 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates
§ 8 Beschlüsse
§ 8 Sitzungen des Behindertenrates
§ 9 Satzungsänderungen
§ 9 Beschlüsse
§ 10 Finanzierung
§ 10 Satzungsänderungen
§ 11 Inkrafttreten
§ 11 Finanzierung
§ 12 Inkrafttreten
§1
§1
Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
Aufgaben und Ziele des Behindertenrates
(1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale
Einrichtung ein.
(1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale
Einrichtung ein.
(2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in
Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen
gleichermaßen.
(2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in
Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen
gleichermaßen.
(3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien,
Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich
neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist
den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg
gleichermaßen verpflichtet.
(3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien,
Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich
neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist
den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg
gleichermaßen verpflichtet.
(4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den
Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen
Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen
insbesondere in folgenden Bereichen ab:
(4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den
Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen
Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen
insbesondere in folgenden Bereichen ab:
1.
Baumaßnahmen
Verkehrswegen;
im
Hoch-
und
Tiefbau
und
bei
1.
Baumaßnahmen
Verkehrswegen;
2.
Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet
sowie im Berufs- und Arbeitsleben;
2.
Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet
sowie im Berufs- und Arbeitsleben;
3.
Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit;
3.
Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit;
4.
Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher,
sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer
Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern;
4.
Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher,
sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer
Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern;
5.
besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern
mit Behinderung;
5.
besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern
mit Behinderung;
6.
Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum;
6.
Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum;
7.
kulturelle Veranstaltungen mit
Behinderung.
7.
kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit
Behinderung.
und für Menschen mit
(5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen
Tätigkeitsbericht vorlegen.
im
Hoch-
und
Tiefbau
(5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen
Tätigkeitsbericht vorlegen.
und
bei
§2
§2
Rechte des Behindertenrates
Rechte des Behindertenrates
(1)
Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der behinderten
Einwohner Nürnbergs berühren, beraten.
(1)
Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der in Nürnberg
lebenden Menschen mit Behinderung berühren, beraten.
(2)
Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird
der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat
frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen
Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder
Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat
hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat.
(2)
Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird
der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat
frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen
Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder
Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat
hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat.
(3)
Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen
zu
allen
öffentlichen
Stadtratsund
Ausschusssitzungen, welche die Belange der behinderten
Einwohner Nürnbergs berühren.
(3)
Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sitzungsunterlagen
zu
allen
öffentlichen
Stadtratsund
Ausschusssitzungen, welche die Belange der in Nürnberg
lebenden Menschen mit Behinderung berühren.
(4)
Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen dem Oberbürgermeister vor. Der Oberbürgermeister
führt, soweit er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des
Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.
(4)
Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stellungnahmen
der
Oberbürgermeisterin
oder
dem
Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die
Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.
(5)
Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige
Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des
Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln.
Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt
der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür
schriftlich mit.
(6)
Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein
Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder
seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu
Stellung zu nehmen.
(7)
Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen
Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied
des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres
Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies
erfordert.
(8)
Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen
und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit
bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.
(5)
Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige
Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des
Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln.
Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt
die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dem
Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit.
(6)
Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre
Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder
sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser Angelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder
seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu
Stellung zu nehmen.
(7)
Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen
Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des
Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres
Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies
erfordert.
(8)
Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen
und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit
bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.
§3
Wahlversammlung
§3
§3
Delegierten- / Wahlversammlung
Wahlversammlung
(1)
Zur Delegiertenversammlung wird vom Vorstand des
Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen.
Für die erstmalige Delegiertenversammlung übernimmt dies die
Stadt.
(1)
Zur Wahlversammlung
wird
vom
Vorstand
des
Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen.
(2)
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertretern von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern,
Selbsthilfegruppen sowie aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne
von § 4 Abs. 2 zusammen.
(3)
Delegierte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Juristische Personen, Vereine und Gruppen müssen ihren Sitz bzw.
eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg
haben. Die von Ihnen entsandten Delegierten können auch
außerhalb Nürnbergs wohnen. Betroffene Einzelpersonen müssen
in Nürnberg wohnen.
(4)
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern
und
Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder, Mitarbeiter
oder Festangestellten ermittelt. Je 50 angefangene Mitglieder,
Mitarbeiter oder Festangestellte kann ein Delegierter, maximal
können jedoch fünf Delegierte entsandt werden.
(5)
Alle Delegierten haben ein aktives und passives Stimmrecht.
(6)
Die Delegiertenversammlung wählt in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf
Jahren den Behindertenrat sowie je zwei Ersatzmitglieder je Liste
als Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende
Mitglieder.
(2)
Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen
Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen
mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im
Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden,
Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen.
(3)
Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit
Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände,
Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte
entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt
ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten
Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen.
(4)
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von
Organisationen,
Verbänden,
Leistungserbringern
und
Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50
Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine
Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch
höchstens drei Delegierte entsandt werden.
(5)
Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives
Stimmrecht.
(6)
Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat
dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag,
Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des
Gemeindeund
Landkreiswahlgesetzes
vom
Wahlrecht
ausgeschlossen ist.
(7)
Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf
Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als
Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode
ausscheidende Mitglieder.
§4
Zusammensetzung des Behindertenrates
§4
§4
Zusammensetzung des Behindertenrates
Zusammensetzung des Behindertenrates
(1)
Der Behindertenrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern. Er
soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung
zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26
Mitglieder dem Bereich „Behinderte“ und bis zu 14 Mitglieder dem
Bereich „nicht Behinderte“ an.
(1)
Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll
sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von
den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der
Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der
Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten
Wahllisten.
(2)
Als „behindert“ im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend
der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert
ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes
Mitglied.
(3)
Die Gesamtzahl der Kandidaten beider Wahllisten bildet
gleichzeitig die Obergrenze der Stimmen jedes Wahlberechtigten;
sie beträgt jedoch maximal 40 Stimmen. Für einen Kandidaten
dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden
Kandidatenlisten die maximal wählbare Zahl (26 plus 14) nicht
überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn
niemand geheime und schriftliche Wahl beantragt.
(4)
Kandidaten aus der Delegiertenversammlung stellen sich
entweder für die Liste „nicht behinderte“ Mitglieder (14) oder die
Liste „behinderte“ Mitglieder (26) zur Wahl und kandidieren (zwei
getrennte Wahlgänge).
(5)
Gewählt sind für die Wahlliste „behinderte“ Mitglieder
maximal die 26 Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie
entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Gewählt sind
für die Wahlliste „nicht behinderte“ Mitglieder maximal die 14
Kandidaten in der Reihe der auf sie entfallenen Stimmen der
entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
(6)
Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der
weitere Details zum internen Geschäftsverkehr geregelt werden,
insbesondere:
(2)
Als Mensch mit Behinderung im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX
schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX
gleichgestelltes Mitglied.
(3)
Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider
Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen
jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40
Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen
abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl
(26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden,
wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.
(4)
Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen
sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf
der Liste der Delegierten (14) zur Wahl und werden in zwei getrennten
Wahlgängen gewählt.
(5)
Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung
höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der
Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der
Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden
Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(6)
Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere
Details zum Geschäftsgang geregelt werden, insbesondere:
1.
Anzahl und Ablauf der Sitzungen des Behindertenrates, des
Vorstandes und der Ausschüsse;
1.
Anzahl der Sitzungen des Behindertenrates, des
Vorstandes und der Ausschüsse;
2.
Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und
dessen Entlastung;
2.
Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
und dessen Entlastung;
3.
Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung;
4.
Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und
3.
Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung;
4.
Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und
5.
öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse.
(7)
Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre.
5.
öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse.
(7)
Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre.
§5
Vorstand
§5
§5
Vorstand
Vorstand
(1)
Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand.
Dieser besteht aus:
(1)
Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand.
Dieser besteht aus:
1.
einem Vorsitzenden;
1.
2.
einem gleichberechtigten Stellvertreter und
3.
drei Beisitzern.
2.
einer
gleichberechtigten
Stellvertreterin
gleichberechtigten Stellvertreter und
(2)
Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht
behinderten Mitgliedern zusammensetzen.
(3)
Der Behindertenrat wählt in getrennten Wahlgängen aus seiner
Mitte zunächst den Vorsitzenden, danach seinen Stellvertreter und
dann drei Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4)
Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens
einem Drittel seiner Mitglieder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von
zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend
muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung
einen neuen Vorsitzenden wählen.
(5)
Der Vorsitzende und
Behindertenrat nach außen.
sein
Stellvertreter
vertreten
den
(6)
Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne
Stimmrecht der Behindertenbeauftragte der Stadt und die Leitung des
Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt
eingeladen werden.
(7)
Nach Ablauf der Wahlperiode führt der Vorsitzende die Tätigkeit
bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter.
(8)
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der
Wahlperiode eine Nachwahl statt.
3.
einer oder einem Vorsitzenden;
oder
einem
drei Beisitzerinnen oder Beisitzern.
(2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht
behinderten Mitgliedern zusammensetzen.
(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner
Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die
Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und
Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens
einem Drittel seiner Mitglieder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder
abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem
Wahlverfahren gemäß der Satzung eine neue Vorsitzende oder einen
neuen Vorsitzenden wählen.
(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der
Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen.
(6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne
Stimmrecht die oder der Inklusionsbeauftragte der Stadt und die Leitung
des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt
eingeladen werden.
(7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt die oder der Vorsitzende die
Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter.
(8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der
Wahlperiode eine Nachwahl statt.
§6
Aufgaben des Vorstandes
§6
§6
Aufgaben des Vorstandes
Aufgaben des Vorstandes
(1)
Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die
Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt
die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des
Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er
erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt
nach Zustimmung des Behindertenrates.
(1)
Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die
Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt
die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des
Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er
erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt
nach Zustimmung des Behindertenrates.
(2)
(2)
Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen.
Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen.
(3)
Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für
Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete
Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten
unterstützt.
(4)
Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Sozialamt
hört
den
Vorstand
des
Behindertenrates
bei
Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des Behindertenrates
betreffen, an.
§7
Aufgaben der Behindertenräte
§7
Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates
(1)
Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die
Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den
Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der
Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder
müssen
amtliche
Angelegenheiten
geheim
halten,
wenn
Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der
Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat
beschlossen ist.
(2)
Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen
werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1
verletzt wurden.
(3)
Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt.
§7
Sitzungen des Behindertenrates
(1)
Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im
Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt.
(2)
Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter
Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der
Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen.
(3)
Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn
dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe
der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird.
§8
Sitzungen des Behindertenrates
(1)
Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im
Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt.
(2)
Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem
Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei
Wochen liegen. Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses
des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz
stattfinden.
(4)
Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die
Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden.
(3)
Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn
dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe
der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird.
(5)
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige
eingeladen werden.
(4)
Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die
Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden.
(6)
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch
Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche
Einzelner dies erfordern.
(5)
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige
eingeladen werden.
(7)
Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem
Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind.
(6)
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch
Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche
Einzelner dies erfordern.
(7)
Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und
der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und der
Stadt zuzuleiten sind.
§9
Beschlüsse
§8
§9
Beschlüsse
Beschlüsse
(1)
Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die
Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.
(1)
Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die
Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Wird zum zweiten Mal zur
Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute
Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss
auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
(2)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des
Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag
abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.
(2)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des
Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Zum Ausschluss eines Mitglieds des
Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen
Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der
Mehrheit nicht mit.
(3)
Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen
und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter
Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes
ausdrücklich damit einverstanden erklären.
(3)
Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen
und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter
Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes
ausdrücklich damit einverstanden erklären.
(4)
Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder
Telefonkonferenz teilnimmt.
§ 10
Satzungsänderungen
§9
§ 10
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen
Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer
Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden,
wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung
zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.
Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer
Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden,
wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung
zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.
§ 11
Satzungsänderungen
§ 10
Finanzierung
§ 11
Finanzierung
(1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich.
(1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich.
(2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates
stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen
Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
(2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates
stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen
Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
(3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und
sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur
Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der
Bestimmungen dieser Satzung verwendet.
(3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und
sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur
Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der
Bestimmungen dieser Satzung verwendet.
(4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen
Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den
„Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“.
(4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen
Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den
„Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“.
§ 12
Inkrafttreten
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt
folgenden Monats in Kraft.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in
Kraft.