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← Sitzung des Stadtrates (24.03.2021)

Sitzung gesamt - öffentlich - (Stand: 24.03.2021)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

24.03.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 7 TOP Ö 1 1.700 Jahre jüdisches Leben 7 Gemeinsame Resolution 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland 7 TOP Ö 2 Aktuelle Corona-Situation 10 Antrag_Lockerung der Corona-Beschränkungen_CSU 10 Sachverhalt 12 Antrag_Containment-Strategie_SPD 18 * TOP Ö 2.1 Anpassung der Sondernutzungsgebühren 20 Sitzungsvorlage LA/007/2021 20 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021 LA/007/2021 24 Entscheidungsvorlage LA/007/2021 25 Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und 27 Entgeltverzeichnis) LA/007/2021 * TOP Ö 2.2 Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz 34 Sitzungsvorlage Ref.III/002/2021 34 Sachverhalt Ref.III/002/2021 38 Resolution - Fassung vom 15.02.2021 Ref.III/002/2021 40 Zeichnungs-Kommunen - Stand 03.03.2021 Ref.III/002/2021 42 TOP Ö 3 ePartizipationen 2021 44 Sitzungsvorlage BDR/002/2021 44 ePartizipation 2021 Sachverhalt BDR/002/2021 48 TOP Ö 4 Zukünftige Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Informationsamts in 51 „Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Sitzungsvorlage Pr/001/2021 51 Entscheidungsvorlage Pr/001/2021 54 * TOP Ö 5.1 Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an 56 Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insb. Videokonferenz) Sitzungsvorlage Ref.I/II/013/2021 56 Sachverhaltsdarstellung Ref.I/II/013/2021 60 FNG_Neufassung_Satzung Ref.I/II/013/2021 62 TOP Ö 6 Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung 79 Sitzungsvorlage H/011/2021 79 Entscheidungsvorlage H/011/2021 83 Lageplan H/011/2021 85 Kostendatenblatt H/011/2021 86 Grundriss_1KG H/011/2021 88 Grundriss_EG H/011/2021 89 Grundriss_1OG H/011/2021 90 Dachaufsicht H/011/2021 91 Schnitt A-A H/011/2021 92 Schnitt B-B H/011/2021 93 Ansicht Ost H/011/2021 94 Ansicht Süd H/011/2021 95

Klimacheck H/011/2021 96 * TOP Ö 6.1 Sonderförderung zur Ermöglichung zusätzlicher Open Air 97 Veranstaltungsformate für Akteure der Freien Szene Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2021 97 gemeins. Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die 98 Guten und Pollitbande vom 24.03.2021 * TOP Ö 6.2 Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1 99 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021 99 * TOP Ö 6.3 Ermöglichung der Kulturoase sowie Prüfung von Flächen als 101 Nutzungsmöglichkeiten für den Kulturoasis e.V. gemeins. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Politbande vom 101 17.03.2021 * TOP Ö 7 Besetzung der neuen Opernhaus-Kommission 126 Weitere Anträge zur Besetzung der Kommission sowie Aufstellung der externen Mitglieder 126 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2021 132 Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021 133 TOP Ö 8 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 134 Sitzungsvorlage J/002/2021 134 TOP Ö 9 Änderung Mitglieder bei der Kommission für Integration 137 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.2.2021 137 * TOP Ö 9.1 Ausländerbehörde 138 Dringlichkeitsantrag Die Linke vom 23.03.2021 138 TOP Ö 10 Auflagen des Referates I/II: 139 Dringliche_Anordnungen 139

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 24.03.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. 1.700 Jahre jüdisches Leben

Gast: Jo-Achim Hamburger, 1. Vorsitzender der Israelitischen

Kultusgemeinde

König, Marcus

2. Aktuelle Corona-Situation AN/076/2021

hier: mündlicher Bericht:

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.03.2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.03.2021

König, Marcus

2.1 Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Beschluss

Einzelhandel und Verkaufstände wegen der Corona-Pandemie LA/007/2021

– Verlängerung der bestehenden Regelungen bis zum 31.12.2021

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021

Fraas, Michael, Dr.

2.2 Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz Beschluss

Ref.III/002/2021 Walthelm, Britta

3. ePartizipationen 2021 Beschluss

BDR/002/2021 König, Marcus

4. Zukünftige Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Beschluss

Informationsamts in „Amt für Kommunikation und Pr/001/2021

Stadtmarketing"

König, Marcus

5. Verkaufsoffene Sonntage 2021 - Sonntagsverkaufsverordnung - Abgesetzt -

2021 (SoVerkVO 2021)

König, Marcus

5.1 Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) - Anpassung des Beschluss

Gesellschaftsvertrags an Regelungen Ref.I/II/013/2021

zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische

Kommunikationsmittel (insb.

Videokonferenz)

Riedel, Harald

6. Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung Beschluss

Objektplan H/011/2021

Ulrich, Daniel

6.1 Kulturfrühling - Förderprogramm für Kulturschaffende Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2021

Verweisungsbeschluss des Kulturausschusses vom 19.03..2021

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6.2 Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1 Beschluss

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021

Verweisungsbeschluss des Kulturausschusses vom 19.03.2021

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6.3 Ermöglichung der Kulturoase sowie Prüfung von Flächen als Beschluss

Nutzungsmöglichkeiten für den Kulturoasis e.V.

hier: Dringlichkeitsantrag der Politbande und Bündnis 90/Die

Grünen vom 17.03.2021

Verweisungsbeschluss des Kulturausschusses vom 19.03.2021

Lehner, Julia, Prof. Dr.

7. Besetzung der neuen Opernhaus-Kommission Beschluss

hier: Anträge der Stadtratsfraktionen und

Ausschussgemeinschaften

König, Marcus

8. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

J/002/2021 Ries, Elisabeth

9. Änderung Mitglieder bei der Kommission für Integration AN/062/2021

hier: Änderung bei den beratenden Mitgliedern

Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 25.02.2021

König, Marcus

10. Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme

Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM

11. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des

Ferienausschusses vom 03.03.2021, öffentlicher Teil

1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland Jüdisches Leben in Nürnberg. Sichtbar. Erfahrbar. Selbstverständlich.

Im Jubiläumsjahr 2021 feiern und würdigen wir 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Jüdinnen und Juden waren und sind ein selbstverständlicher und bereichernder Teil unserer Gesellschaft und Geschichte. Sie haben unser Land und unsere Stadt nachhaltig mitgeprägt, großartige Beiträge zum sozialen und kulturellen Leben gestiftet und mit Erfindergeist und Unternehmertum zur wirtschaftlichen Stärke beigetragen. Jüdisches Leben ist in Nürnberg in all seinen Facetten integraler Teil der Stadtgesellschaft und der Stadtgeschichte.

Was nach dem Holocaust kaum vorstellbar war, ist heute wieder Realität: Es leben immer mehr Menschen jüdischen Glaubens in Nürnberg. Das ist der großen Einwanderungswelle der Zuwander*innen aus der ehemaligen Sowjetunion zu verdanken. Sie knüpfen dabei an eine jahrhundertelange Geschichte der Präsenz jüdischen Lebens in unserer Stadt an und setzen dabei eigene Impulse in der Gemeinschaft. Diese positive Entwicklung ist in Nürnberg sicherlich ein Verdienst von Persönlichkeiten wie Arno Hamburger, die nach den Gräueltaten des Holocausts Vertrauen in die hiesige Gesellschaft setzten und so ein Fortbestehen und Wiedererblühen der jüdischen Gemeinde möglich machten.

Seinen jüdischen Glauben in Deutschland angst- und sorgenfrei zu leben, ist allerdings auch in unserer heutigen Zeit nach wie vor schwierig. Antisemitismus ist ein zutiefst verwerflicher Ausdruck der Menschenfeindlichkeit, der nach wie vor präsent ist, auch wenn er sich mittlerweile vielleicht anders zeigt und äußert als früher. Nürnberg hat als Ort der Verkündung der „Rassengesetze“ und des Erscheinens des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“ deshalb eine besondere Verpflichtung, sich dafür einzusetzen, dass sich Verbrechen wie die der Nationalsozialist*innen nie wiederholen können. Als Stadt und Stadtgesellschaft werden wir unserer Verantwortung als heutige Stadt des Friedens und der Menschenrechte deshalb wie folgt gerecht:

 Wir zeigen Courage, stellen uns klar gegen Antisemitismus jeder Form und Ausprägung und schließen uns der Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) zum Begriff „Antisemitismus“ an.

 Wir treten jeder Form von Judenhass und -diskriminierung im Alltag entschieden entgegen.

 Wir bauen bestehende Stereotype ab und ermöglichen Kindern, ohne solche aufzuwachsen und allen Menschen, ohne solche leben zu können.

Die Stadt Nürnberg stößt hierfür konkrete Maßnahmen und Projekte an:

Schaffung einer Begegnungs- und Bildungsstätte

Ein möglicher Baustein auf dem Weg zu einem sichtbaren Miteinander in unserer Stadt ist eine Begegnungs- und Bildungsstätte für die jüdische und nichtjüdische Bevölkerung. Hierfür bringt die Stadt Nürnberg eine Machbarkeitsstudie in enger Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN) auf den Weg und erarbeitet gemeinsam einen konkreten Konzept- und Umsetzungsvorschlag.

Konzept zur Sichtbarkeit jüdischen Lebens

Seit langem widmet sich die Stadt Nürnberg mit ihren Dienststellen den vielfältigen Aspekten jüdischen Lebens und steht mit unterschiedlichen Akteur*innen im Austausch. Aufbauend auf vorhandene Strukturen soll unter gemeinsamer Leitung der Stadtverwaltung und der IKGN ein Runder Tisch „Jüdisches Leben in der Stadt“ etabliert werden. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Würdigung, Sichtbarmachung und Erfahrbarkeit jüdischen Lebens in allen Bereichen der Stadt.

Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen

Die Stadt Nürnberg stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen gegen Rassismus, wie die „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion”, und Antisemitismus kontinuierlich.

„Die Erinnerung an 1.700 Jahre wechselvoller gemeinsamer Geschichte lehrt uns: Die Bundesrepublik Deutschland ist nur vollkommen bei sich, wenn Juden sich hier vollkommen zu Hause fühlen. Das zu gewährleisten, das ist Auftrag aus 1700 Jahren Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland!”, brachte es Bundespräsident Frank- Walter Steinmeier beim Auftakt im Jubiläumsjahr 2021 auf den Punkt. Diesen Auftrag machen wir uns als Stadt und Stadtgesellschaft gemeinsam zu eigen.

Nürnberg, 24.03.2021

Für diese Resolution zeichnen

Andreas Krieglstein Thorsten Brehm

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CSU Stadtratsfraktion SPD Stadtratsfraktion

Achim Mletzko

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Abbildung 1

Jürgen Dörfler Titus Schüller

Koordinator für Sprecher für die Die Ausschussgemeinschaft 2020/26 BUNTE Ausschussgemeinschaft Freie Wähler, ÖDP, FDP, Linke Liste, DIE LINKE, politbande, DIE GUTEN DIE Partei / Piraten

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister M Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 (OBERBÜRGERMEISTER! Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051

0 5. MRZ. 2021

E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de / www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 04.03.2020 Krieglstein

Lockerung der Corona-Beschränkungen: Öffnungsstrategien für Nürnberg mit Umsicht und Weitsicht

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation in unserer Stadt ist es wichtig, dass die Bevölkerung umsichtig und vorsichtig agiert und sich weiter an bestehende Beschränkungen und Auflagen hält, um die in den letzten Wochen und Monaten erreichten Erfolge in der Eindämmung der Infektionen nicht zu gefährden.

Ziel ist es, mit Vernunft und Konsequenz in den kommenden Wochen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, konkrete Öffnungsperspektiven zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.

Im Rahmen dieser Perspektiven sind belastbare Planungsgrundlagen für alle Unternehmen, die richtungsweise Investitions- und Personalentscheidungen treffen müssen, dringend erforderlich. Darüber hinaus sind viele Be­ triebe, Selbstständige aber auch Privatpersonen in einer existenzbedrohlichen Situation. Daher ist es erforder­ lich, dass neben Bund und Länder auch die Stadt Nürnberg kurzfristig eine transparente und regelbasierte Öff­ nungsstrategie entwickelt.

Für eine erfolgreiche schrittweise Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ist es aus Sicht der CSU Stadtratsfraktion nötig, diverse Stakeholder aus Wirtschaft, Kultur, Sport, etc. einzubinden. Die erforderli­ chen Weichenstellungen für die nächsten Monate erfordern einen breiten gesellschaftlichen Dialog in unserer Stadtgesellschaft, den wir mit diesem Antrag im Stadtrat ermöglichen wollen.

Perspektiven für die Wirtschaft

Einzelhändler, Gastronomen und auch betroffene Handwerker benötigen Öffnungsperspektiven. Wir wollen auch in Nürnberg dazu beitragen, einen fairen und sich an transparenten Kriterien orientierenden Plan zum Aus­ stieg aus dem Lockdown konkret zu entwickeln und eine entsprechende Umsetzung schrittweise zu gewährleis­ ten.

Bei dieser Konzeption werden auch die Initiativen der City-Werkstatt integriert. Hierbei geht es nicht nur um innerstädtisches Gebiet, sondern um das komplette Stadtgebiet. Auch wenn die meisten Projekte zu Beginn im Zentrum ansetzen, sollen einzelne Projekte auch als Initialzündung für andere Stadtteile Wirkung entfachen.

A21021803 Öffnungsstrategien.docx

Mit einem „Marshall-Plan für Innenstädte" wollen wir die Förderung innovativer, Community-basierter Konzepte und die Stärkung aller frequenzbringenden, zukunftsgerichteter Maßnahmen miteinander vernetzen und die fi­ nanzielle Basis dafür schaffen.

Perspektiven für Kultur, Sport und Tourismus

Durch die Einschränkungen in den letzten Monaten war es Kulturschaffenden meist nur möglich das Publikum virtuell zu erreichen. Mit dem bereits beschlossenen „Nürnberger Kulturfrühling" werden wir in Nürnberg Auf­ trittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler schaffen.

Nach dem Lockdown wollen wir das kulturelle und gesellschaftliche Leben in unserer Stadt schnellstmöglich wie­ der hochfahren. Dazu ist es notwendig neben dem städtischen Kulturprogramm weitere Initiativen, Projekte und Veranstaltungen im Bereich Kultur, Brauchtum, Sport und Freizeit zu unterstützen.

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Nürnberg ist als internationale Messestadt besonders stark durch die aktuellen Corona-Beschränkungen betrof­ fen. Neben Geschäftsreisenden bleiben auch viele ausländische Urlaubsreisende weg. Um einen vertretbaren Inlandstourismus zu beleben, sind Anlässe zu schaffen um Touristen nach Nürnberg zu locken. Gemeinsam mit Hoteliers und Gastronomen können innovative Konzepte unter Wahrung der Hygienemaßnahmen zum Tragen kommen, beispielsweise eine Weiterentwicklung der Aktion der Tourismuszentrale „Zu Gast in Nürnbergs Bet­ ten".

Die CSU Stadtratsfraktion setzt auf eine „inzidenzbasierte Öffnungsstrategie". Dafür ist ein Öffnungsplan zu ent­ wickeln, der die Schwellenwerte konkretisiert und in dem festgelegt wird, ab welchen Werten und unter welchen Bedingungen Betriebe ihre Arbeit wiederaufnehmen und Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Es ist auch unsere Verpflichtung als Stadtrat, Konzepte zu entwickeln, wann und wie wir das öffentliche Leben in Nürnberg wieder verantwortbar hochfahren können.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 24.03.2021 folgenden

Antrag:

Die Verwaltung entwickelt unter Beteiligung verschiedener Stakeholder aus Wirtschaft, Kultur und Sport Strategien, um das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Nürnberg auf Basis festgelegter Inzi­ denzwerte wieder hochzufahren.

Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Akteure in unserer Region unter Corona-Bedingungen zu planen und eine Durchführung zu ermöglichen. Dabei wird unter Beibehaltung bzw. Weiterentwick­ lung von Hygienekonzepten auf die Situation der Betriebe, Vereine und Veranstalter etc. eingegangen.

Die Verwaltung setzt sich im Zusammenhang mit dem Marshall-Plan für Innenstädte bei Land und Bund für zielgerichtete Förderprogramme zur Innenstadtentwicklung ein.

Weiter müssen Bund und Länder die Kommunen bei ihren Bemühungen finanziell dauerhaft unterstüt­ zen, Ausfälle zum Beispiel bei der Gewerbesteuer kompensieren und somit Unternehmen und den Ein­ zelhändlern Hilfe zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A21021803 Öffnungsstrategien.docx

Berichtsvorlage

1. Epidemische Lage: Die „Dritte Welle“ ist auch in Nürnberg angekommen

Seit über einem Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch die Stadtverwaltung in Nürnberg – wie in ganz Bayern und Deutschland – pandemiebedingt im Ausnahmemodus. Durch eine Politik der Umsicht und Weitsicht sowie eine hohe Duldsamkeit eines großen Teiles der Bevölkerung konnten die Folgen der Pandemie in unserem Land insgesamt besser bewältigt werden als anderorts. Mehr und mehr Tests und mehr Impfstoff geben Hoffnung auf eine Wiederkehr von Normalität. Gleichzeitig sind Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche, Eltern, Menschen höheren Alters und Pflegebedürftige, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Beschäftigte in Pflege, Gesundheits- und Sozialwesen zwischenzeitlich ebenso wie zahlreiche Künstlerinnen und Künstler oder Wirtschaftstreibende (darunter viele Selbständige und kleinere und mittlere Betriebe) an die Grenzen ihrer psychischen, physischen und finanziellen Leistungsfähigkeit gelangt.

Derzeit befinden wir uns in der dritten Infektionswelle. Durch die starke Ausbreitung von Virus- Varianten, insbesondere die aktuell schon weit verbreitete, in Großbritannien entdeckte Corona-Variante B.1.1.7, rechnen Virologen und Forscher andere Disziplinen mit höheren Inzidenzen als in der „Zweiten Welle“. Der Anteil der britischen Variante beträgt in der Bundesrepublik mittlerweile ca. 70%. Sie wird nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen infektiöser und tödlicher als das ursprüngliche Wildvirus eingeschätzt. Laut aktueller Prognosen zum epdemischen Verlauf wird in den nächsten Wochen ein Ansteigen des Indzidenzwerts im Bundesdurchschnitt auf zwischen 200 und 500 erwartet (Höhepunkt Mitte April). Die Inzidenzwerte der Stadt Nürnberg liegen im Moment ungefähr ein Drittel über dem Bundesdurchschnitt, es sind demnach entsprechend höhere Werte zu erwarten.

Auch für die Monate nach der dritten Infektionswelle werden weiterhin lokale Ausbruchsgeschehen sowie ein Zirkulieren des Virus erwartet, jedoch auf deutlich niedigerem Niveau – sodass eine Normalisierung des Alltags - auch für das kommenden Winterhalbjahrzu erwarten ist. Mit Erreichen einer weitgehenden Durchimpfung der Bevölkerung ist eine Entspannung der Lage zu erwarten, es werden jedoch flankierende Maßnahmen nötig sein, etwa flächendeckende Testkapazitäten und Hygienekonzepte sowie ggf. Folgeimpfungen.

Die folgenden Erwägungen beziehen sich auf den Zeitraum nach Ende des von der Bund- Länder-Konferenz vom 22.03.2021 beschlossenen Fortsetzung des Lockdowns bis (derzeit) 18.04.2021.

2. Mehrfaktorenanalyse statt alleiniger 7-Tage-Indzidenz als Maßstab für

antiepidemische Maßnahmen

Bis eine Herdenimmunität durch Impfungen erreicht ist, sind gezielte und wirksame antiepidemische Maßnahmen weiterhin dringend erforderlich. Nur so kann es gelingen die Zahl der schweren Erkrankungen, Langzeitfolgen und Todesfälle zu minimieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Die vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass viele Maßnahmen die Grenzen ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz erreicht haben. Symbolhaft dafür steht die Abhängigkeit vieler Regelungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens von ausschließlich einem Wert: dem der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner/innen.

Die Stadt Nürnberg appelliert daher an den Freistaat Bayern, dass perspektivisch Regelungen zu Infektionsschutz-Maßnahmen nicht nur nach dem tagesaktellen Inzidenzwert des RKI getroffen werden, sondern auf Basis mehrerer transparenter, nachvollziehbarer Faktoren zur Risikoabwägung, die dann zu evidenzbasierten Entscheidungen führen. Damit greift die Stadt auch die Beschlusslage des Duetschen Städtetages auf.

Danach könnte zur Einordnung der lokalen epidemischen Lage herangezogen werden:

Covid-19-Fälle an der verfügbaren Bettenkapazität

Auf Basis einer Gesamtbetrachtung der genannten Faktoren sollten die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, d. h. die lokalen Gesundheitsämter, einen größeren Entscheidungsspielraum erhalten. Im Einzelfall sollten nicht nur weiterreichende Maßnahmen getroffen werden können, sondern auch lokale, von den landesweiten Regelungen abweichende Öffnungsklauseln möglich sein, z. B. wenn ein erheblicher Anteil der akuten Infektionen auf ein konkretes, von der allgemeinen Infektionslage isoliertes und gut kontrollierbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen ist.

Grundsätzlich sollte die Lagebeurteilung in Anlehnung an das Intensitäts-Stufenkonzept des RKI vom 19.03.2021 erfolgen. Bei Öffnungen sollte vorsichtig und langsam vorgegangen werden, eine Eskalation der Pandemielage sollte schnell sinnvolle und effektive Maßnahmen auslösen.

3. Modellprojekt der Stadt Tübingen

Mit einem Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ will Baden-Württemberg zusammen mit der Stadt Tübingen neue Wege im Umgang mit der Corona-Pandemie erproben. Grundgedanke ist eine eine durch Schnelltests flankierte Öffnung solcher Bereiche, in denen ein überschaubares Infektionsrisiko besteht. Bei einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests für alle Bürgerinnen und Bürger sowie der Möglichkeit einer lückenlosen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, so die Idee, können in bestimmten Bereichen Restriktionen abgemildert werden. Es geht darum, gerade angesichts steigender Inzidenzen Erfahrungen zu sammeln, ob durch den intensiven Einsatz von Schnelltests zusätzliche Öffnungsschritte umsetzbar sind, die sich nicht negativ auf das Infektionsgeschehen auswirken.

4. Situation in Nürnberg

Die aktuelle Infektionslage in Nürnberg ist nicht mit der in Tübingen vergleichbar: Das Tübinger Modellprojekt wurde geplant, als die Inzidenzwerte stabil unter 35 lagen. Derzeit beträgt die 7- Tage-Inzidenz in der Stadt Tübingen bei um 25, es wurden zuletzt ca. 20 neue Infektionen pro Woche registriert. Es handelt sich um eine niedriges Infektionsgeschehen im „grünen Bereich“

mit wenigen, gut kontrollierbaren Einzelfällen. Auch ist die Größe der Stadt Tübingen sowie die Alters-, Sozial- und Wirtschaftsstruktur nicht mit Nürnberg vergleichbar.

Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 22.03.2021 sind (weitere) Modellprojekte derzeit nur in wenigen ausgewählten Regionen mit niedriger Inzidenz möglich.

Die Stadt Nürnberg wird unabhängig davon im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter versuchen, vor Ort die Rahmenbedingungen für ein Stück Sicherheit durch mehr Testungen zu schaffen und auszubauen.

a) Testzentren

Je mehr Personen auf Covid-19 getestet und dann auch konkret isoliert werden, desto größer ist die Chance, Infektionswege zu erkennen und zu verhindern. Die Stadt Nürnberg hat inzwischen vier Testzentren eingerichtet:

 Das Testzentrum am Albrecht-Dürer-Airport Nürnberg wird von der Ecolog Deutschland GmbH, betrieben und bietet kostenlose PCR-Tests und Schnelltests an.

 Das Schnelltestzentrum beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) im Rot-Kreuz-Saal in der Nunnenbeckstraße 47 bietet kostenlose Schnelltests an.

 Am 17.03.2021 wurde das von der Stadt Nürnberg geschaffene Schnelltestzentrum im „Haus der Wirtschaft“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27 (Eingang: Waaggasse), in Betrieb genommen. Es bietet kostenlose Schnelltests an.

 Am 17.03.2021 wurde ein weiteres Schnelltestzentrum in der Altstadt im Baumeisterhaus, Bauhof 9, in Betrieb genommen. Es bietet kostenlose Schnelltests an.

Die Schnelltestzentren im Rot-Kreuz-Saal, in der IHK und im Baumeisterhaus werden im Auftrag der Stadt Nürnberg durch Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter- Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), BRK Schwesternschaft, Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) betrieben.

Gerade die beiden Schnelltestzentren in der Altstadt – d.h. das eine in der Sebalder Altstadt im „Haus der Wirtschaft“ der IHK und das andere in der Lorenzer Altstadt im Baumeisterhaus

Besuch einer Kulturveranstaltung, eines Museums oder Kinos etc. ein Schnelltest durchgeführt werden. Bei negativem Testergebnis ist dann das ausgestellte Testzeugnis die Voraussetzung zum Zugang zu dem Ladengeschäft oder der Veranstaltung. Ein etwaiges digitales Testzeugnis wäre eine wichtige Ergänzung. Ebenso bieten bereits zahlreiche Apotheken Schnelltests an. Auch deren Testzeugnisse können den Zugang ermöglichen.

b) Tests an Schulen

Bei Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht bzw. auch in der Notbetreuung werden dezentral an rund 60 Schulen im Stadtgebiet mindestens einmal wöchentlich Schnelltests sowie Selbsttests ggf. unter Anleitung für Schülerinnen und Schüler angeboten. Hier können sich auch Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der umliegenden Kindertageseinrichtungen testen lassen. Mittlerweile werden auch sukzessive Lehrerinnen und Lehrer an den Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in den Impfstationen an der ehemaligen Zulassungsstelle und im „City-Point“ geimpft.

c) Wissenschaftliche Expertise

Die TH Nürnberg arbeitet im Bereich der Kontaktverfolgung von COVID-19-Erkrankten bereits eng mit dem Gesundheitsamt zusammen. Im Herbst wurde z.B. der Prozess für die Nachverfolgung von COVID-19-Infektionen neu strukturiert. Von Seiten der Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (TH) und dem Klinikum Nürnberg könnte weitere Expertise eingebracht werden, z. B. auch was, eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von großflächigen Testregimes betrifft.

FAU und TH können eine statistische und epidemiologische Auswertung und Analyse der Nürnberger Infektionsdaten vornehmen; z.B. was die Ursachen von stadttteilspezifisch unterschiedlichen Infektionslagen betrifft, um orts- und zielgruppenspezifische Maßnahnen ableiten zu können

Das Klinikum stellt ein Team aus den Bereichen Krankenhaushygiene und Mikrobiologie zusammen, das versucht, aus den Analysen konkrete Handlungsempfehlungen zur Infektionseindämmung zu erstellen

  1. Verstärkte Nutzung digitaler Möglichkeiten zur effizienteren Kontaktnachverfolgung

Eine lückenlose Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten ist eine wichtige Grundvoraussetzung für mögliche Öffnungsschritte. Die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung bietet Erleichterungen im Prozessablauf, die sich in verbesserter Kontrolle der Infektionen oder möglichen Lockerungen spiegeln könnten. Die Stadt Nürnberg nutzt hier alle Möglichkeiten:

 deshalb wurde bereits im Sommer 2020 eine eigene Datenbank entwickelt,  deshalb bietet die Webseite des Gesundheitsamts schon seit Monaten das sog. „eFeedback“ an (Symptom-Abfrage bei Infizierten),  deshalb erfolgt Kontaktnachverfolgung digital, über einen Web-Fragebogen mit der Möglichkeit der digitalen Meldung von Kontakten.

„Luca“ und vergleichbare Apps ergänzen die bestehenden Lösungen (RKI Kontaktapp, Kontaktnachverfolgung via Fragebogen) und können so einen Beitrag leisten, die Kontaktnachverfolgung weiter zu verbessern. Kontaktdaten im Privaten wie gewerblichen Kontexten können bequem digital an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden, die „Zettelwirtschaft“ von vorherigen Lockerungen entfällt, die Gesundheitsämter erhalten ein zusätzliches Werkzeug für die Identifikation von „Hotspots“.

Die Stadt Nürnberg hat am 22.03.2021 einen Kooperationsvertrag mit den Anbietern der luca app abgeschlossen. Die App kann jetzt von Bürgern installiert werden. Betreiber aus dem Stadtkreis Nürnberg werden zeitnah durch die Anbieter der luca App freigeschaltet. Nach dieser Freischaltung wird das Gesundheitsamt in der Lage sein, die von den Indexfällen freigegebenen Daten für die Kontaktnachverfolgung auszuwerten.

Die Nutzerinnen und Nutzer registrieren sich hier in der App mit ihren Kontaktdaten. Beim Gaststätten-, Friseur-, oder Veranstaltungsbesuch erfolgt ein digitales Ein- und Auschecken. Der Auscheck-Vorgang kann mittels Geo-Fencing erfolgen. Mit dem Einchecken wird ein „Fingerabdruck“ der Begegnung innerhalb der eingecheckten Lokalität erstellt. Im Infektionsfall fordert das Gesundheitsamt vom Gastgeber bzw. Veranstalter die Check-Ins und kann die Kontaktpersonen informieren. Die Nutzerinnn und Nutzer können mit dem Gesundheitsamt ihre jeweilige Besuchshistorie der letzten 30 Tage teilen. Dies erleichtert die Cluster- Erkennung. Die Daten werden verschlüsselt und anonymisiert an das Gesundheitsamt weitergegeben. Nur das Gesundheitsamt hat Zugriff auf die Personenidentität.

Trotz hohen Fallzahlaufkommens in der Containment-Datenbank wird parallel konituierlich an der Einführung von SORMAS S-X gearbeitet. Die aktuell bereitgestellte Version („SORMAS- X“) läuft auf der Infrastruktur von ITZ Bund und hat anders als der Name vermuten lässt - keine Schnittstellen (z.B. zu DEMIS Labormeldungen, anderen Gesundheitsämtern, oder den IfSG- Meldesoftware Äskulab). Die Stadt Nürnberg beteiligt sich dabei aktiv an Pilotvorhaben der SORMAS-Entwickler sowie der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen zur Testung von Schnittstellen und der Entwicklung von strukturieren Prozessabläufen im Containment mit SORMAS. Der Einsatz von SORMAS-X zur Kommunikation mit anderen Gesundheitsämtern ist geplant unmittelbar nach Freischaltung der notwendigen Schnittstelle durch die Entwickler (HZI, vitagroup) und Provider (Netzlink) von SORMAS – voraussichtlich nicht vor April 2021. Ein produktiver Einsatz von SORMAS-X im Vollbetrieb über alle Containment-Prozesse hinweg ist in Nürnberg erst nach Bereitstellung aller notwendigen Daten-Schnittstellen durch die Entwickler (HZI, vitagroup) möglich – voraussichtlich nicht vor Mai 2021.

Die Migration von über 100.000 Datensätzen und dem laufenden Prozessbetrieb wird aktuell im Hintergrund vorbereitet und getestet. Aufgrund des Risikos der Migration (z.B. Störungen im Betriebsablauf, Verlust bisheriger Datenstände zu Infektionen, -Mutationen, Impfungen etc.) findet die Migration idealerweise nur bei niedriger Inzidenz (7-Tage Inzidenz <50 pro 100,000 Einwohner) und nach ausführlichen Tests und Schulungen statt

6. Perspektiven

Durch die o. a. Veränderung der Entscheidungsparameter bzw. der Ermöglichung von Pilotversuchen sowie die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung böten sich nach Ende des aktuellen Lockdowns und unter Würdigung der dann bestehenden Infektionslage auch neue Perspektiven für eine hotspotbasierte, vorsichtige und differenzierte Öffnung im Bereich Kinder und Jugend, Schulen und Sport/ Bäder, Kultur, Tiergarten, Besuche und Aktivitäten in Altenund Pflegeheimen, Handel und Gastronomie etc. Die Verwaltung plant, zur Stadtratssitzung am 21.04.2021 unter Berücksichtigung der dann bestehenden Infektions- und Rechtslage ein Konzept für weitere vorsichtige Öffnungsschritte vorzulegen.

7. Bereits umgesetzte Maßnahmen

Zu den Themenkomplexen

wurde bereits ausführlich berichtet.

8. Kommunale Finanzen

Die Corona-Pandemie hat ab dem Jahr 2020 die kommunalen Finanzen völlig auf den Kopf gestellt. Infolge des eingetretenen Wirtschaftseinbruchs mussten die bisherigen soliden Planungen von heute auf morgen über Bord geschmissen werden. Dank der schnellen unbürokratischen Reaktion auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Land und Kommunen) konnte im Jahr 2020 das Schlimmste verhindert werden.

Eine erste Analyse des Jahresergebnisses 2020 zeigt, dass die Stadt Nürnberg aufgrund staatlicher Rettungsprogramme das Jahr 2020 finanziell gesehen unbeschadet überstehen wird. Sowohl die Liquidität als auch das Jahresergebnis werden im grünen Bereich liegen.

Auf der einen Seite hatte die Stadt Nürnberg im Jahr 2020 pandemiebedingt unter anderem Gewerbesteuerausfälle in Höhe von rund 46 Mio. € und Ertragsausfälle bei Teilnehmerentgelten (Bildungscampus Nürnberg, Tiergarten, Museen, …) in einer Größenordnung von circa 16 Mio. € zu verzeichnen. Auf der anderen Seite sind coronabedingte Mehraufwendungen angefallen, beispielsweise 7 Mio. € für die Beschaffung von Pandemieschutzartikel und 11 Mio. € für die Schaffung von Corona-Testcenter, Corona- Management im Gesundheitsamt, usw.

Einen kleinen Teil der ausgefallenen Erträge konnte die Stadt Nürnberg durch Kosteneinsparungen (rund 12 Mio. €) aus eigener Kraft kompensieren. Der Großteil der Ertragsausfälle (wie zum Beispiel der Gewerbesteuerausfall) hätte die Stadt Nürnberg jedoch strukturell völlig überfordert. An dieser Stelle ist der Bund und das Land mit Rettungsprogrammen den Kommunen zur Hilfe gekommen: Unter anderem wurden die Gewerbesteuerausfälle der Stadt Nürnberg mit 40,5 Mio. € von Bund und Land ausgeglichen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Nürnberg zusätzlich noch 21,2 Mio. € aus Restmitteln zugeteilt bekommen. Eine dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (Mieten und Heizungskosten) um 25 Prozentpunkte - dies macht bei der Stadt Nürnberg rund 25 bis 30 Mio. € pro Jahr aus - haben zu einer spürbaren Entlastung des städtischen Haushaltes geführt.

Das Jahr 2020 ist somit erst einmal gut überstanden. Die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden jedoch gerade in den kommenden Jahren den Haushalt der Stadt Nürnberg weiterhin stark belasten. Nach der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2024 wird weiterhin mit negativen Jahresergebnissen gerechnet:

2021 2022 2023 2024 Jahresfehlbetrag in Mio. € 49,9 45,1 40,1 20,1

Die Höhe der Jahresfehlbeträge macht deutlich, dass die Kommunen ohne weitere massive Unterstützung durch Bund und Länder die finanziellen Herausforderungen der Pandemie nicht aus eigener Kraft bewältigen können.

9. Ausblick

Über den weiteren Fortgang wird die Verwaltung unter dem Eindruck der Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung im Stadtrat am 24.03.2021 mündlich ergänzend berichten.

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Marcus König (H 2021 m. Rathaus ..Nr.. i 90403 Nürnberg Jli Zur Stellungnahme Zur Kts. Antwort vor Absen­ kung vor. egen An; crt 2oi Unterv?i

Nürnberg, 4. März 2021 Antragsteller: Meissner, Yilmaz, Bieswanger

Nutzung digitaler Lösungen für Containment-Strategie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

um die Corona-Pandemie zu bekämpfen ist das Unterbrechen der Infektionsketten ein wichtiger Bestandteil. Hierzu wurde weltweit, auch in Deutschland, mehr oder weniger erfolgreich auf die Chancen digitaler Lösungen gesetzt.

Die vom Robert-Koch-Institut eingeführte Corona-Warn-App ist hierzu zentral: Menschen können gewarnt werden, wenn sie mit infizierten Personen im öffentlichen Raum in Kontakt waren, was in der Gesamtschau die Containment-Strategie weiter unterstützt. Mittlerweile hat die App über 25 Millionen Downloads und knapp 10 Millionen gemeldete Ergebnisse, davon ca. 260.000 positiv (Stand 25. Februar). Auf den ersten Blick sind dies beeindruckende Zahlen, jedoch sind aus unserer Sicht die Chancen zur Pandemie- Eindämmung dadurch noch lange nicht ausgereizt.

Bereits im vergangenen Jahr waren ergänzende, privatwirtschaftliche App-Lösungen auf dem Markt. Diese registrierten z.B. Kontaktdaten in Restaurants und ersetzten so eine umständliche Erfassung auf Papier. Aktuell ist die App „luca“, unter anderem durch die Beteiligung von „Die Fantastischen Vier“, medial sehr präsent und wirbt damit, abgerufene Daten in Systeme wie SORMAS-X einfach integrieren zu können. Damit wäre sie auch für Gesundheitsämter sinnvoll nutzbar und einzubinden.

Spätestens im Zuge anstehender Öffnungen wird die Registrierung von Kontaktdaten in Geschäften, Restaurants und Veranstaltungen bald wieder ein zentrales Thema in Nürnberg werden. Aber auch die digitale Erfassung und der Nachweis über die aktuellen Test-Ergebnisse wird eine immer größere Rolle spielen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Datenbank für Kontaktverfolgung SORMAS-X vorangeschritten ist und wann absehbar ist, dass diese in Betrieb genommen werden kann , Stadtratsfraktion Nürnberg

STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

auf. Sie berichtet zudem über Möglichkeiten diese für das städtische Gesundheitsamt und die Bevölkerung im Rahmen der Containment-Strategie sinnvoll nutzbar zu machen.

Ebene, um die vom Robert-Koch-Institut eingeführte Corona-Warn-App in den Fokus zu rücken und so noch mehr Nürnberger*innen von der Nutzung zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

'tfUtCiZ. Thorsten Brehm Yasemin Yilmaz ■Jasmin Bieswanger Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin Stadträtin

LA/007/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Einzelhandel und

Verkaufstände wegen der Corona-Pandemie

– Verlängerung der bestehenden Regelungen bis zum 31.12.2021

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021 Entscheidungsvorlage Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

Sachverhalt (kurz):

Die nach derzeitiger Beschlusslage bis 30.06.2021 geltenden temporären Anpassungen der Sondernutzungegebühren für Gastronomie, Einzehandel und Verkaufstände sollen bis einschließlich 31.12.2021 verlängert werden.

Darüber hinaus wird über die im Jahr 2020 erfolgte großzügige, pragmatische Praxis bei der Genehmigung bzw. Erweiterung von Freischankflächen berichtet. Diese soll - soweit im Einzelfall möglich - nach Beendigung des „Lockdown“ auch im Jahr 2021 fortgeführt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 390.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 390.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

SÖR

WiF

Beschlussvorschlag:

Es erfolgt die Verlängerung der temporären Regelungen zu den Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie gemäß beiligender Entscheidungsvorlage unter der Maßgabe, dass die Regelung bis einschließlich 31.12.2021 gilt.

11..22

Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;

– Verlängerung der bestehenden temporären Regelungen bis zum 31.12.2021

Entscheidungsvorlage:

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden Restriktionen und Regelungen für weite Teiles des Wirtschaftslebens und für Veranstaltungen rechtfertigen eine temporäre Anpassung der Sondernutzungsgebühren bzw. der von der Stadt erhobenen privatrechtlichen Entgelte.

1. Derzeit geltende Corona-bedingte Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren

Die Stadt Nürnberg hat bereits seit dem Jahr 2020 diverse Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren bzw. entsprechenden privatrechtlichen Entgelten vorgenommen:

 Die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen in der Gastronomie sind seit Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 um 100% reduziert und zwar bis 30.06.2020 (vgl. zuletzt Stadtratsbeschluss vom 21.10.2020).

 Die Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen im Einzelhandel und für Verkaufsstände sind seit Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 in den meisten Fällen um 50 % reduziert und zwar bis 30.06.2021 (vgl. zuletzt Beschluss Ferienausschuss vom 27.01.2021).

 Sämtliche städtischen Gebühren und Entgelte für Veranstaltungen, die in der Bürgerschaft wurzeln und an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht (z.B. Kirchweihen, Stadtteilfeste) sind für das gesamte Jahr 2021 um 50 % reduziert, d.h. bis 31.12.2021 (vgl. Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021).

2. Verlängerung der Corona-bedingten Anpassungen bei den Sondernutzungsgebüh-

ren bis 31.12.2021

Seit 02.11.2020 befindet sich die Gastronomie im „Lockdown“, seit 16.12.2020 der Einzelhandel und zahlreiche Dienstleistungsunternehmen. Daher bestand für die wenigsten Unternehmen die Möglichkeit, überhaupt die ermäßigten Sondernutzungsgebühren in Anspruch zu nehmen. Auch ist derzeit nicht absehbar, wie lange mit Corona-bedingten Einschränkungen im Wirtschaftsleben zu rechnen ist.

Um den Unternehmen nach einer Beendigung des „Lockdowns“ entgegenzukommen, sollen die derzeit bis 30.06.2021 geltenden Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren bzw. entsprechenden privatrechtlichen Entgelten für Gastronomie, Einzelhandel und Verkaufsstände bis 31.12.2021 verlängert werden. Mit dem vorliegenden Beschluss werden ergänzend zu den vorgenannten Beschlüssen folgenden Positionen (gemäß Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung) angepasst – siehe Tabelle als Anlage zu dieser Vorlage:

 Pos. 9 (Außengastronomie),  Pos. 11a und 13 (Warenausstellungsvorrichtungen) sowie  Pos. 15, 16, 17, 19, 20, 22, 23, 35 und 36 (Diverse Verkaufsstände).

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch die in dieser Vorlage vorgeschlagene Anpassung (Reduzierung) der Gebühren und Entgelte für das 2. Kalenderjahr 2021 sind Mindereinnahmen bzw. Rückerstattungen (z.B. für Warenauslagen, die bereits als Jahresgebühr erhoben und bezahlt wurden) von weiteren ca. 390.000 Euro zu erwarten (Kalkulationsstand 2019).

Davon entfallen auf die Tisch- und Stuhlaufstellungen (Pos. 9) etwa 265.000 Euro, auf die Warenausstellungsvorrichtungen (Pos. 11a und 13) ca. 50.000 Euro und auf die Verkaufsstände (Pos. 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 35, 36) ca. 75.000 Euro.

4. Sonstiges

a) Weiteres finanzielles Entgegenkommen im Einzelfall

Darüber hinaus kommt die Verwaltung den Betroffenen unverändert auch mit Stundungen, Erlassen und Rückzahlungen entgegen. Wenn aufgrund der Corona-Pandemie Zahlungen von Gebühren oder Entgelten für Sondernutzungen nicht rechtzeitig leistbar sind, können diese gestundet werden. Ebenso kann im Rahmen der Allgemeinen Finanzbestimmungen ein Erlass der Gebühren oder Entgelte ganz oder teilweise möglich sein. Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, die Sondernutzung aber nicht ausgeübt wird, ist (auch nachträglich) eine Rückerstattung möglich.

b) Großzügige, pragmatische Genehmigungspraxis bei den Freischankflächen

Außengastronomie ist nach Beendigung des „Lockdown“ - wie die Erfahrungen im Jahr 2020 gezeigt haben - eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, um seitens der Gastronomie die notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz einhalten zu können. Um insbesondere die aufgrund der Geltung des Abstandsgebots entfallenen Gastplätze zu kompensieren, hat die Stadt Nürnberg im Jahr 2020 eine zeitweise Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Außenbestuhlungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken ermöglicht. Dies erfolgte schnell, pragmatisch und in einem unbürokratischen Verfahren. Dabei erfolgte eine Fokussierung auf sicherheitsrelevante Belange. So müssen Rettungswege frei bleiben, und auf Gehwegen muss weiterhin so viel Fläche verbleiben, dass ein Passieren mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator gefahrlos an der Außenbestuhlung möglich ist.

Um Betriebe der Nacht- und Szenegastronomie, insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken, zu unterstützen - ein Großteil hat seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ein Betriebsverbot, das für viele Betriebe weiterhin gilt -, wurde im Jahr die Einrichtung temporärer Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten ermöglicht und zwar auch entfernt von den Lokalen. In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe wurden in Kooperation mit dem Kreisverband Nürnberg des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern geeignete städtische Flächen identifiziert. Die Anträge wurden dann ebenfalls in einem verkürzten Verfahren bearbeitet. Auf diese Weise entstanden an mehreren Stellen im Stadtgebiet temporäre Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten, z.B. im Burggraben, auf dem Kornmarkt oder im „Gärtla“ an der Beuthener Straße.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 in knapp 300 Fällen zusätzliche oder erweiterte Außenbestuhlungsflächen genehmigt, davon in 95 Fällen auf Parkplätzen, einschließlich sog. Parklets (vgl. RWA vom 16.09.2020 und Stadtrat vom 21.10.2020).

Die im Jahr 2020 erfolgte großzügige, pragmatische Praxis bei der Genehmigung bzw. Erweiterung von Freischankflächen soll - soweit im Einzelfall möglich - nach Beendigung des „Lockdown“ auch im Jahr 2021 fortgeführt werden.

Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Im Übrigen bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen könnte. Die Maßnahme weder diskriminierende Auswirkungen noch verringert sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Anlage zur Entscheidungsvorlage für den Stadtrat vom 24.03.2021

Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;

hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

a) Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinhei t Zeit- einheit Betrag Reguläre Gebühr Bemerkung. Betrag Corona-Gebühr (bis 31.12.2021)
1 a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. je angefange ne 25 m² Je ange- fangene Woche 16,00 € Unverändert
1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 75,50 € Unverändert
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,40 € Unverändert
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überqueru ng Monat 24,50 € Unverändert
4 Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffn ung Jahr 4,70 € / 9,30 € / 14,50 € Unverändert
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,50 € / 17,50 € / 24,50 € Unverändert
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,00 € Unverändert
7 Masten Stück Jahr 18,60 € / 33,80 € / 50,00 € Unverändert
Stück Monat 2,60 € / 3,90 € / 5,20 € Unverändert
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. Stück Jahr 8,20 € / 14,00 € / 21,00 € Unverändert
oder Pflanzbeete m² Jahr

Pos.

Nr.

Zeit-

einheit

Betrag

Reguläre Gebühr

Betrag

Corona-Gebühr

(bis 31.12.2021)

9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wird vollständig verzichtet. 0 € / 0 € / 0 €
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. Unverändert
11 a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 26,80 € / 37,30 € / 47,70 € Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden um 50 % reduziert. 13,40 € / 18,65 € / 23,85 € Zuschläge halbiert.
11 b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,00 € Unverändert
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,00 € Unverändert
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,23 € / 0,23 € / 0,35 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. Unverändert
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 46,50 € / 67,50 € / 87,50 € Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden um 50 % reduziert. 23,25 € / 33,75 € / 43,75 € Zuschläge halbiert.
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. Unverändert
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 33,80 € Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. 16,90 €
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,00 € Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. 10,50 €
17 Brezenverkaufsstände
innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 150,00 € Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. 75,00 € Zuschläge halbiert.
– im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 100,00 € Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. 50 €
18 Heringsbratstände Stück Monat 29,00 € (gibt es in Altstadt nicht) Unverändert
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 136,50 € / 198,00 € / 274,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 a) Altstadt 68,25 € / 99,00 € / 137,00 € Zuschläge werden halbiert.
und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte
Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50
um 50 % reduziert.

Saison

(01.02. bis

15.11.

Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wird

vollständig verzichtet.

26,80 € / 37,30 € /

47,70 €

Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden

um 50 % reduziert.

13,40 € / 18,65 € / 23,85 €

Zuschläge halbiert.

Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden

um 50 % reduziert.

23,25 € / 33,75 € / 43,75 €

Zuschläge halbiert.

pro

Verkaufs-

person

75,00 €

Zuschläge halbiert.

Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre

Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.

a) Altstadt

68,25 € / 99,00 € / 137,00 €

Zuschläge werden halbiert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt

68,25 € / 99,00 € / 137,00 €

20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 8,70 € / 17,10 € / 26,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. a) Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 €
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 53,50 € Unverändert
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021 (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. a) Altstadt 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 10,50 € / 16,75 € / 24,00 €
22 a Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € Unverändert
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Front- meter Tag Von 3,70 € bis 49 € Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird auf 2,40 € festgesetzt. Von 2,40 € bis 49 €
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag Von 12,50 € bis 1.250 € Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Gebühr nach Einzelfall.

a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021

und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte

Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50

und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden

um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

a) Altstadt

4,35 € / 8,55 € / 13,00 €

Zuschläge werden halbiert.

b) Außerhalb der Altstadt

4,35 € / 8,55 € / 13,00 €

Verkaufsstände, Verkaufsautomaten,

Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts-

/Ladenumbau

a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021

(für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden

Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre

Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

a) Altstadt

21,00 € / 33,50 € / 48,00 €

Zuschläge werden halbiert.

b) Außerhalb der Altstadt

10,50 € / 16,75 € / 24,00 €

Front-

meter

Von 3,70 €

bis 49 €

Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der

Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders

begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge

zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr

erhoben).

je nach Art

und Umfang

der Flächen

inanspruch-

nahme

Von 12,50 €

bis 1.250 €

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss

Ferienausschuss vom 03.03.2021).

25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 24,50 € / 46,50 € / 67,00 € Unverändert
26 Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,00 € Unverändert
Mindestgebühr Tag 40,00 € Unverändert
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 40,00 € Unverändert
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 17,50 € / 21,00 € / 25,60 € Unverändert
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,20 € Unverändert
28 a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 24,40 € Unverändert
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,00 € Unverändert
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,55 € Unverändert
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,77 € Unverändert
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,00 € Unverändert
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 18,60 € Unverändert
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 380,00 € Unverändert
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 377,00 € Unverändert
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 305,00 € Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. 152,50 €
m2 Juni bis Novem- ber 415,00 € Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. 207,50 €
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
– innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 240,00 € Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). 240,00 € Zuschläge entfallen.
– im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,00 € / 34,00 € / 49,00 € Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. 10,50 € / 17,00 € / 24,50 €
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 128,00 € Unverändert
38 Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 55,00 € Unverändert
39 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 55,00 € Unverändert
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 134,00 € Unverändert
41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
– DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 25,00 € Unverändert
– größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 Stück Tag 50,00 € Unverändert
– größer Din A 0 Stück Tag 75,00 € Unverändert
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 25,00 € Unverändert

Januar

bis Mai

Juni bis

Novem

ber

Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18

fallend)

Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der

Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders

begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge

zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr

erhoben).

240,00 €

Zuschläge entfallen.

Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

b) Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen

Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag Bemerkung Betrag
Corona-Gebühr
(bis 31.12.2021)
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall Unverändert
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall Unverändert
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,16 € Unverändert
pauschal mindestens 38,00 € Unverändert
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,16 € Unverändert
pauschal mindestens 38,00 € Unverändert
55 Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 160,00 € Unverändert
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch SÖR im Einzelfall Unverändert
55b Wärmedämmung lfd. Meter einmalig 29,00 € Unverändert
pauschal mindestens 950,00 € Unverändert
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… 3,10 € Unverändert
… bis… 27,00 € Unverändert
Pauschal jedoch mindestens 43,50 € Unverändert
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall Unverändert
58 unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 270,00 € Unverändert
- nicht gewerblich 134,00 € Unverändert
60 Altstadtfest je nach Art und Umfang pauschal 21.900,00 € Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Je nach Einzelfall
der
Flächeninanspruchnahme
Berechnung im Einzelfall
bis
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) Frontmeter, Tag 3,35 € 1,70 €
Durchmesser

Bemerkung

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom

03.03.2021).

Frontmeter,
Durchmesser
63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,00 € 2,50
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,59 € 0,30
65 65 Großveranstaltungen Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme je nach Art und Umfang pauschal pauschal bis 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Je nach Einzelfall Je nach Einzelfall
der Flächen-
inanspruchnahme
66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 122.200,00 € Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Je nach Einzelfall

bis 10 % der Einnahmen aus

Eintrittsgeldern

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom

03.03.2021).

Veranstaltungen im Bereich des Volkspark

Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und

Stadionumfeld

je nach Art und Umfang

der Flächen-

inanspruchnahme

Berechnung im Einzelfall

bis

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom

03.03.2021).

Ref.III/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz

Sachverhalt (kurz):

Mit dem aktuell auf der Bundesebene diskutierten Lieferkettengesetz soll einem gesetzlich verbindlicher Rahmen für den Schutz von Menschenrechten entlang globaler Handels- und Produktionjetten geschaffen werden. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten.Mit dem Gesetz werden gleichzeitig auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.

Mit der Resolution setzen sich Kommunen in Deutschland für ein starkes Lieferkettengesetz ein. Sie greifen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatlichen Durchsetzungsmechanismen auf.

Mit der Unterzeichnung der Resolution bekräftigt die Stadt Nürnberg ihr bundesweites und internationales Engagement für das Thema Menschenrechte (Stadt der Menschenrechte, Vergabe des internationalen Menschenrechtspreises, Veranstaltung des Nurermberg International Human Rights Film Festivals, zertifizierte Fairtrade Stadt uvm.)

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Lieferkettengesetz soll die Belange von Menschen in Entwicklungsländern unabhängig von deren Alter/Geschlecht/Kultur/Rel. verbessern. Die Unterstützung der Resolution steht allen Kommunen offen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Nürnberg unterzeichnet die Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz.

Sachverhalt

Gesetzentwurf zum „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur

Vermeidung von Menschenrechtverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettengesetz)

Die Bundesregierung beschreibt die Intention des aktuell diskutierten Lieferkettengesetzes wie folgt:

„Im Handel und der Produktion werden im Zuge der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Dazu zählen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Auch die Umweltzerstörung wird in den Blick genommen: illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung.

Unternehmen in Deutschland verdienen an dem, was in anderen Teilen der Welt erarbeitet

wird. Darum tragen sie auch Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang

ihrer Lieferkette.

in Lieferketten“ sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen. Mit dem Gesetz werden gleichzeitig auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich entsprechend des neuen Gesetzes auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.

Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.

Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.“

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferkettengesetz-1872010)

Das Lieferkettengesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten gelten. Kleinere und mittlere Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz nicht betroffen, es sei denn ihre Geschäftstätigkeiten bergen in besonderem Umfang Menschenrechts- und Umweltrisiken, wie z.B. in der Textilbranche.

Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz

Nach einem Austauschtreffen von Kommunen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich engagierte Städte und Gemeinden zusammen und verfassten den Resolutionstext „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Bis zur ersten Zeichnungsfrist am 8. Februar 2021 hatten bereits 34 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland die Resolution unterzeichnet, inzwischen sind es über

40 (Liste im Anhang). Bis Ende März 2021 sind weitere Kommunen dazu einladen, die Resolution zu unterzeichnen. Die unterzeichnenden Kommunen greifen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatlichen Durchsetzungsmechanismen auf.

Auf Kommunen entfällt der Großteil des Einkaufsvolumens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt. Kommunen sind daher wichtige Vorreiter bei der nachhaltigen Beschaffung. Von einem Lieferkettengesetz würden diese Bemühungen profitieren: Es ist davon auszugehen, dass das Warenangebot, das sozial- und umweltgerecht hergestellt wird, spürbar steigen wird - andererseits können Unternehmen, die gegen Auflagen des Gesetzes verstoßen, von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Auch die Stadt Nürnberg nimmt die genannte Vorreiterfunktion wahr: So wurde z.B. im Rahmen der neuen, 2015 beschlossenen, zentralen Beschaffungsstruktur Nachhaltigkeitsaspekte als festen Bestandteil in Beschaffungsvorgänge integriert. 2019 trat die Stadt Nürnberg zum Pakt für nachhaltige Beschaffung der Europäischen Metropolregion Nürnberg bei.

Mit der Unterzeichnung der Resolution bekräftigt die Stadt Nürnberg ihr bundesweites und internationales Engagement für das Thema Menschenrechte (Stadt der Menschenrechte, Vergabe des internationalen Menschenrechtspreises, Veranstaltung des Nurermberg International Human Rights Film Festivals, zertifizierte Fairtrade Stadt uvm.).

ÖÖ 22 Resolution: Kommunen für ein starkes 1 Lieferkettengesetz in Deutschland Brennende Textilfabriken, vergiftetes Trinkwasser oder ausbeuterische Zwangs- und Kinderarbeit sind nur die Spitze des Eisbergs: Schäden an Umwelt und Natur sowie prekäre Arbeitsbedingungen in den Ländern des Globalen Südens sind leider immer noch weit verbreitet - obwohl universelle Regeln zur Sicherung von Menschen- und Umweltrechten von fast allen Staaten ratifiziert wurden. Die Corona-Krise hat die Fragilität und ungleiche Lastenverteilung globaler Lieferketten noch weiter in den Fokus gerückt: Millionen Produzent*innen sind durch Auftragsstornierungen und das Zusammenbrechen ihrer Absatzmärkte in ihrer Existenz bedroht. Deshalb setzen sich zahlreiche Kommunen bereits für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf ein und zeigen: verantwortliche Beschaffung ist möglich! Um sozial verantwortliche Beschaffung zur Regel zu machen, greifen wir, die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen in Deutschland, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und setzen uns ebenfalls ausdrücklich für die Einführung eines Lieferkettengesetzes ein, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde. Zunehmend fordern auch Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Wir fordern daher einen gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten! Bestehende Verletzungen dieser Rechte müssen beendet und ein Beschwerdemechanismus in den Unternehmen eingeführt werden. Freiwillige Maßnahmen reichen nicht. Haftungsregelungen sind das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsschutz für Betroffene zu garantieren. Zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes müssen zudem effektive Durchsetzungsmechanismen von staatlichen Behörden etabliert werden. Nachhaltige Beschaffung kann nicht länger am Willen und am fachlichen Know-How Einzelner hängen. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss beispielsweise ermöglichen, dass Unternehmen von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden sowie ein Sorgfaltsplan nicht oder nur unvollständig vorliegt. Ein derart ausgestaltetes Lieferkettengesetz bildet die rechtlich verbindliche Grundlage, verantwortungsvoll zu konsumieren und zu produzieren, menschenwürdige Arbeit für Alle zu fördern sowie die Entkopplung von wirtschaftlichem Handeln und Umweltzerstörung zu erreichen. Damit kann ein Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auch auf lokaler Ebene geleistet werden. Bei einem bundesweiten Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand von rund 350 Milliarden Euro, wovon ein Großteil auf die Kommunen entfällt, setzen wir uns als kommunale Vertreterinnen und Vertreter dafür ein, dass das ökonomische Steuerungspotenzial wirkungsvoller für die Durchsetzung sozialer und gesellschaftspolitischer Ziele genutzt wird. 1 Aktualisierte Fassung vom 15.02.2021: Die Bundesregierung einigte sich am 12. Februar 2021 auf einen Referentenentwurf. Der Satz „Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass die Regierungskoalition den Beschluss zur Einführung des Lieferkettengesetzes mehrfach vertagt hat. Zudem droht die Diskussion innerhalb der Großen Koalition die Wirkkraft des Lieferkettengesetzes zu mindern.“ wurde daher aus dem Resolutionstext gestrichen. ..22

Abbildung 2

Als öffentliche Hand haben wir die Verpflichtung, faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards in unserem Einkauf und Handeln zu gewährleisten. Wir wollen nicht, dass mit öffentlichen Geldern Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanziert werden. Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist überfällig und ein wesentlicher Baustein für mehr globale Gerechtigkeit. Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis (Bitte Unzutreffendes streichen und Name der Kommune einfügen)  hat die Resolution mit Beschluss vom _________________angenommen. Benennung des beschließenden Gremiums: _______________________ (optional)  unterzeichnet die Resolution durch den/die Vertretungsberechtigte/n. (obligatorisch) ________________________________ ___________________________________ (Bitte Vorname, Name, Funktion einfügen) Ort, Datum, Unterschrift

Abbildung 3

Die Zeichnungs-Kommunen

Stand 03. März 2021

Stadt Aalen

Gemeinde Bad Boll

Stadt Bad Säckingen

Bezirk Berlin Mitte

Stadt Bonn

Stadt Brake (Unterweser)

Kreisfreie Stadt Bremen

Stadt Castrop-Rauxel

Stadt Dinslaken

Gemeinde Dornstadt

Stadt Ebern

Stadt Eltmann

Stadt Eltville am Rhein

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Stadt Fürth

Stadt Geesthacht

Verbandsgemeinde Gerolstein

Universitätsstadt Gießen

Stadt Halle (Saale)

Landeshauptstadt Hannover

Stadt Heidelberg

Gemeinde Herrischried

Gemeinde Knetzgau

Stadt Koblenz

Gemeinde Lamspringe

Bezirk Lichtenberg von Berlin

Stadt Magistrat der Stadt Gladenbach

Landeshauptstadt Mainz

Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Landeshauptstadt München

Stadt Münster

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Bezirk Pankow von Berlin

Markt Roßtal

Stadt Sinzig

Klingenstadt Solingen

Stadt Hammelburg

Stadt Senden

Stadt Stein

Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Stadt Trier

Stadt Vilshofen an der Donau

Weitere Informationen unter:

https://fairtrade-neumarkt.de/fairtrade/kommunen-pro-lieferkettengesetz/

BDR/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

ePartizipationen 2021

Anlagen: ePartizipation 2021 Sachverhalt

Sachverhalt (kurz): Der im Juli 2013 verabschiedete Leitfaden ePartizipation für die Stadt Nürnberg sieht vor, dass der Stadtrat über die Durchführung der vom Steuerungskreis begutachteten und vorgeschlagenen ePartizipationen entscheidet. Für 2021 schlägt der Steuerungskreis ePartizipation folgende ePartizipationen vor:

Stadtpark" (Juli 2021)

Haushaltsmittel stehen für Aufwendungen, die der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation zu tragen hat zur Verfügung. Darüber hinaus ist für das Jahr 2021 eine Neuausschreibung des Rahmenvertrages ePartizipation sowie ein Update der verwendeten OpenSource Software vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die drei vorgeschlagenen ePartizipationsvorhaben werden im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrages abgewickelt.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipation „Radständer in den Stadtteilen“ und „Masterplan Queeres Nürnberg“. Er unterstützt die Umsetzung der bereits beschlossenen ePartizipation „Sanierung Stadtpark“.

  1. Der Stadtrat beauftragt den Stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei BDR mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.

011-00.32.31-8/1/1

ePartizipationen (elektronische Bürgerbeteiligung) 2021 in Nürnberg

I. ePartizipation (elektronische Bürgerbeteiligung) umfasst alle internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 ePartizipationsvorhaben und diese seit 2016 auf einer zentralen Beteiligungsplattform (onlinebeteiligung.nuernberg.de) durch.

Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich schließen:

 ePartizipationen sind zielführende ergänzende Formate zu analogen Beteiligungsformaten.  Durch ePartizipationen werden Anregungen eingeholt, die Akzeptanz des Vorhabens gefördert, Transparenz und Dialog verbessert.  Durch den Dreiklang Information-Beteiligung-Auswertung/Erläuterung tragen ePartizipationen zu einer inhaltlichen Verbesserung und Versachlichung des angestrebten Verfahrens sowie zu einer verbesserten Legitimierung von Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen bei.  Durch die Verwendung des Corporate Design der Stadt Nürnberg wird diese als Anbieterin wahrgenommen.  Beteiligungsprozesse werden stadtweit möglichst standardisiert durchgeführt. Eine zentrale Koordinierungsstelle, die bei Konzeption, Beratung, Projektierung etc. unterstützt hat sich als sehr effizient erwiesen.  Die technischen und finanziellen Mittel sind effizient eingesetzt.

Grundsätzlich erbringt der stadtinterne Dienstleister ePartizipation1 folgende Dienstleistungen:

 Beratung, konzeptionelle und redaktionelle Unterstützung der Dienststellen. Projektleitung und Moderation bei der Durchführung von ePartizipationen bzw. Mitarbeit an deren Vorbereitung.  Vorbereitende Gespräche und Workshops mit Dienststellen, um potenzielle künftige e- Partizipationen auszuloten.  Pflege des zentralen städtischen Internetauftrittes für alle elektronischen Beteiligungsverfahren unter onlinebeteiligung.nuernberg.de.  Pflege und Weiterentwicklung der Plattform.  Koordinierung der Aufgaben des Steuerungskreises ePartizipation.  Steuerung des externen Dienstleisters.  Thematische Multiplikatortätigkeit/Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Podiumsdiskussionen, Referententätigkeiten, fachliche Publikationen zur Positionierung der Stadt Nürnberg.

2017 wurde ein Rahmenvertrag über die Durchführung von bis zu 3 ePartizipationen pro Jahr, Hosting der onlinebeteiligung.nuernberg.de, Dienstleistungskontingent sowie Softwarepflege mit einem externen Dienstleister geschlossen. Dieser Rahmenvertrag läuft im Juli 2021 aus. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, wird eine neue Ausschreibung durch den stadtinternen Dienstleister in enger Abstimmung mit IT und ZD/3 vorbereitet und durchgeführt.

1 Die Aufgaben des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation werden von BDR (Federführung), BgA/SE und Pr/3 wahrgenommen.

ePartizipationen 2019/2020

Im Jahr 2019 wurden die ePartizipationen „Radständer in den Stadtteilen - Altstadt" mit Vpl, "InSEK Digitales Nürnberg" mit WiF, "Gemeinschaftshaus Langwasser" mit KuF sowie "Ein neues Gesicht für den Nägeleinsplatz" mit Sör erfolgreich durchgeführt. In den zuständigen Ausschüssen wurde dem Stadtrat über die Projekte und deren Ergebnisse berichtet.

Im Jahr 2020 wurden auf Grund der Corona-Pandemie keine ePartizipationen durchgeführt. Geplante Projekte mit Bürgerbeteiligungsmodulen wurden ausgesetzt.

Vorschläge zu realisierender ePartizipationen in 2021

Nach Rückfrage und Prüfung durch den Steuerungskreis ePartizipation werden dem Stadtrat für 2021 folgende drei ePartizipation zur Durchführung vorgeschlagen:

Radständer für die Stadtteile – Gostenhof und Rosenau (Beteiligungsphase im Mai 2021)

Diese ePartizipation ist für Mai 2021 als Projekt im Rahmen der Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ geplant. Da sich in den letzten Jahren die ePartizipationen „Radständer für die Stadtteile“ bewährt haben und die Zufriedenheit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Dienststelle sehr hoch ist, wird das Format nun auf Gostenhof und Rosenau angewendet. Damit würde dieses erfolgreiche Konzept zum sechsten Mal umgesetzt.

Masterplan Stadtpark (Beteiligungsphase im Juli 2021)

Der Stadtpark hat eine bedeutende Funktion als Erholungsraum im Freien weit über die angrenzenden Stadtquartiere hinweg. Er ist teilweise stark übernutzt, sanierungsbedürftig und die Nutzungsstrukturen sind nicht an heutige Bedürfnisse angepasst. Die Zugänge zum Park sollen aufgewertet und das Spielkonzept an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Um den Stadtpark zukunftsfähig weiter zu entwickeln, soll als Leitbild ein Masterplan erstellt werden, der u.a. die demographische Entwicklung und die erforderlichen Anpassungen an den Klimawandel berücksichtigt. Die Sanierung des Stadtparks ist im Aktionsplan des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes „Masterplan Freiraum“ als Maßnahme fest verankert und wurde vom Stadtrat bereits in 2016 beschlossen, musste jedoch auf Grund von veränderten Piorisierungen verschoben werden. Nun hat die Projektumsetzung begonnen und eine begleitende ePartizipation ist für den Sommer 2021 eingeplant.

Masterplan Queeres Nürnberg (Beteiligungsphase im Herbst 2021)

Die Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle wurde von der Politik beauftragt, im Jahr 2021 einen Masterplan Queeres Nürnberg gemeinsam mit der Community zu erstellen. Die Bedarfe der Community für die Handlungsfelder Kinder und Jugend, Familie, Senior*innen, Gesundheit, Bildung, Kultur/Freizeit und Tourismus, Migration und Integration, Arbeit, Diskriminierung werden in analogen Formaten erfasst und ausgewertet. Diese Auswertung wird im Herbst 2021 durch eine ePartizipation der Community zur Begutachtung, Bewertung und Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse fließen dann in den Aktionsplan ein.

Die drei Vorschläge sind mit dem Steuerungskreis ePartizipation, dem Stadtinternen Dienstleister ePa und den beteiligten Fachdienststellen abgestimmt. .

Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipation „Radständer in den Stadtteilen“ und „Masterplan Queeres Nürnberg“. Er unterstützt die Umsetzung der bereits beschlossenen ePartizipation „Sanierung Stadtpark“.

  1. Der Stadtrat beauftragt den Stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei BDR mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.

II. Laufweg im DMS

OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung
BDR 19.02.2021 Kuch, Olaf Schlusszeichnen

III. BDR/Ferienausschuss

Nürnberg, 19.02.2021 Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht

gez. Kuch (37 00 2) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Abdruck:

Pr/001/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Zukünftige Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Informationsamts in "Amt für

Kommunikation und Stadtmarketing"

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Das Presseamt der Stadt Nürnberg ist eines der ältesten kommunalen Presseämter in Deutschland. Als „Städtisches Nachrichtenamt“ nimmt es am 1. Februar 1912 seinen Dienst auf. Zuständig ist es seitdem für die - wie es damals hieß - „Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte über städtische Angelegenheiten an die Presse“. Doch längst richten sich die Informationen nicht mehr nur an „die Presse“. Die Medienlandschaft ist, nicht zuletzt durch die Sozialen Medien, vielfältiger geworden. Auch die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie das Stadtmarketing spielen eine viel größere Rolle im Aufgabenspektrum. Das Presse- und Informationsamt soll daher künftig „Amt für Kommunikation und Stadtmarketing“ heißen. Auswirkungen auf Budget oder Stellen entstehen dadurch nicht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Pr/001/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Pr/001/2021

Beschlussvorschlag:

Das Presse- und Informationsamt wird in „Amt für Kommunikation und Stadtmarketing“ umbenannt.

Künftige Kommunikations- und Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Informationsamts in

„Amt für Kommunikation und Stadtmarketing“

Entscheidungsvorlage

1. Eines der ältesten kommunalen Presseämter

Das Presseamt der Stadt Nürnberg ist eines der ältesten kommunalen Presseämter in Deutschland. Als „Städtisches Nachrichtenamt“ nimmt es am 1. Februar 1912 seinen Dienst auf. Im städtischen Amtsblatt heißt es dazu damals: Das Nachrichtenamt „vermittelt . . . den Verkehr des Stadtmagistrats mit der Presse, es ist alleinzuständig zur Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte über städtische Angelegenheiten . . .“

Grundsätzlich hat sich seit Gründung des Amts daran nichts geändert. Wohl aber hat sich die Medienlandschaft stark gewandelt und sind die Aufgaben heute ganz andere. Längst gibt es nicht mehr nur „die Presse“, also die gedruckten Zeitungen. Radio und Fernsehen sind im Laufe des 20. Jahrhunderts hinzugekommen. Im noch jungen 21. Jahrhundert spielen die Soziale Medien in der Nachrichtenwelt neben den klassischen Medien eine zentrale Rolle für viele Menschen. Online- Portale liefern zudem wichtige Informationen.

Die Kommunikation hat sich dadurch enorm beschleunigt. Medien sowie Bürgerinnen und Bürger erwarten nahezu rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr verlässliche Informationen. Auch und gerade von ihrer Stadt. Das haben die vergangenen zwölf Monate im Corona-Zeitalter eindrücklich unter Beweis gestellt. Die Zugriffe auf die zentralen „städtischen Kanäle“ sind enorm gestiegen von einigen tausend auf bis zu 40 000 Zugriffe am Tag bei wichtigen Informationen zu Corona.

2. Wandel der Kommunikation

Der städtische „Nachrichtenbogen“ konnte in den Anfangsjahren des Nachrichtenamts durch die Berichterstatter oder Zeitungsboten an Werktagen zwischen 17 und 18 Uhr abgeholt werden. Mittlerweile gibt das Presse- und Informationsamt nicht nur zwischen 1500 und 1800 Pressemitteilungen pro Jahr an Dutzende Medien heraus. Mehrfach am Tag informiert das Amt auch via Soziale Medien die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen. Gegen Abend gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen zudem direkt auf das Handy derer, die den „Daily“ abonniert haben. Informationen werden also zunehmend auch elektronisch aufbereitet und online verbreitet.

Das führt wiederum auf den Kanälen zu zahlreichen Rückmeldungen der Userinnen und User. Da kommen nach einer Video-Botschaft des Oberbürgermeisters zur Corona-Lage in kurzer Zeit schnell schon einmal Hunderte Reaktionen und Kommentare zusammen. Und wer einen Beitrag kommentiert, erwartet auch eine Rückmeldung. Da ist es egal, ob es Mittwochabend, Samstag früh oder Sonntagmittag ist. Wichtig ist den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie schnell eine Antwort bekommen.

Der Zeitraum der Kommunikation - 365 Tage im Jahr - und die Geschwindigkeit der Kommunikation – innerhalb weniger Stunden - hat sich in jüngster Zeit durch Corona noch einmal rasant verändert. Das bezieht sich zunehmend auch auf die Informationen über die städtischen Online-Seiten. Ein Beispiel: Nürnberg war in Bayern eine der ersten Städte, die zum Thema Corona-Impfen wichtige Fragen und

Antworten online gestellt hat. Seitdem entwickelten sich die sogenannten FAQs zu einer sehr wichtigen und viel genutzten Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger. Weiterführende Fragen zu den Inhalten werden innerhalb kürzester Zeit an das Presseamt - hier vor allem das Online- Büro – gerichtet.

Weitere zusätzliche Wege zur Kommunikation städtischer Inhalte - Stichwort: Ausweitung der Nachrichten-Kanäle - kommen dazu. Jüngstes Beispiel ist der Podcast „Stadtgespräch“. Hier geben Vertreterinnen und Vertreter der Stadt im Gespräch mit dem Funkhaus Nürnberg Auskunft zu aktuelle Themen oder zur Arbeit im Rathaus. Ein gelungenes Beispiel ist aber auch die Video-Serie zum Thema Corona, die mit großem Engagement von Klinik-Mitarbeiterinnen und –mitarbeitern entstanden sind und auf YouTube, Instagram und Facebook, sowie großen Portalen wie spiegel.de oder stern.de geteilt werden. Und nicht zuletzt bieten digitale Pressekonferenzen aus dem Rathaus mittlerweile die Chance, sehr viel mehr Medien zu erreichen als auf klassischem Wege.

3. Stadtmarketing

Im Rahmen der modernen Kommunikationsarbeit von Kommunen nach innen und nach außen spielt das Stadtmarketing eine immer größere Rolle. Nürnberg zählt zu den zehn beliebtesten Städten in Deutschland. Das ergab der Brandmeyer-Stadtmarken-Monitor 2020 unter 50 Großstädten. Nürnberg gilt laut Studie als starke Marke unter den großen Kommunen. Das Presse- und Informationsamt hat eine eigene Mitarbeiterin für Stadtmarketing. Aktivitäten in diesem Bereich sollen – im Zusammenspiel mit anderen Akteuren wie der Europäischen Metropolregion Nürnberg, der Congress- und Tourismuszentrale oder der NürnbergMesse – deutlich ausgeweitet werden. So gelingt es, die Marke Nürnberg weiter zu stärken und noch bekannter zu machen.

Ref.I/II/013/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insb.

Videokonferenz)

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung FNG_Neufassung_Satzung

Sachverhalt (kurz):

Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) enthält keine expliziten Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz).

Die entsprechenden Beschlüsse einer „Gesellschafterversammlung per Videokonferenz“ sind dementsprechend bisher in einem nachlaufenden Umlaufverfahren nachzuholen (so geschehen mit Umlaufbeschluss 01/2020 der FNG-Gesellschafterversammlung).

Angesichts des anhaltenden Pandemieverlaufs scheint es aus Sicht der Gesellschafter angebracht, die FNG-Satzung entsprechend zu modernisieren, damit beschlussfähige Gremiensitzungen in Form von Telefon-/Videokonferenzen ermöglicht werden.

Im Zuge dieser Änderungen sollen auch weitere kleinere Änderungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen am Gesellschaftsvertrag beschlossen werden.

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages liegt bei.

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde mit dem zweiten Gesellschafter (Freistaat Bayern) und der Geschäftsführung der Flughafen Nürnberg GmbH abgestimmt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die geplante Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Nürnberg GmbH berührt keine Diversity-relevanten Fragestellungen

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Flughafen Nürnberg GmbH

Bayerisches Finanzministerium

Ref. VII

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Nürnberg GmbH zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen.

Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des Gesellschafts-vertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht).

Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) –

Anpassung des Gesellschaftsvertrags an Regelungen zur Beschlussfassung der

Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insb. Videokonforenz)

hier: Sachverhaltsdarstellung

  1. Anlass für die Änderungen am Gesellschaftsvertrag:

Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Flughafen Nürnberg GmbH enthält keine expliziten Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz).

Die entsprechenden Beschlüsse einer „Gesellschafterversammlung per Videokonferenz“ sind dementsprechend bisher in einem nachlaufenden Umlaufverfahren nachzuholen (so geschehen mit Umlaufbeschluss 01/2020 der FNG-Gesellschafterversammlung).

Angesichts des anhaltenden Pandemieverlaufs scheint es aus Sicht des StMFH angebracht, die FNG-Satzung entsprechend zu modernisieren, damit beschlussfähige Gremiensitzungen in Form von Telefon-/Videokonferenzen ermöglicht werden.

Im Zuge dieser Änderungen sollen auch weitere kleinere Änderungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen am Gesellschaftsvertrag beschlossen werden.

  1. Erläuterung zu den wesentlichen Änderungen am Gesellschaftsvertrag:

 zu § 7 Abs. 2 (neu): Klarstellung, dass die Gesellschaft insbesondere bei Ersatzansprüchen von und gegen einzelne Geschäftsführern vom Aufsichtsrat vertreten wird. Diese Regelung entspricht dem gesetzlichen Standard.

 zu § 8 Abs. 7 (Änderung): Für Mitglieder des Aufsichtsrates wird die Abgabe von Stimmen für den Fall erleichtert, dass eine Sitzung zwar stattfindet, das einzelne Aufsichtsratsmitglied aber an der Teilnahme verhindert ist. Er kann seine Stimme nun nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in anderer Form übermitteln.

 zu § 9 Abs. 1 (Änderung): Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird die Befugnis eingeräumt, anzuordnen, dass eine Sitzungen des Aufsichtsrates statt in Präsenzform in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder per Telefon- oder Videoübertragung stattfindet.

 zu § 10 Abs. 1 (Änderung): Folgeänderung zu § 9 Abs. 1. Wer per Telefon oder Video zugeschaltet ist, gilt als anwesend. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle Vorschriften der Satzung, die an die Anwesenheit anknüpfen auch für die zugeschalteten Teilnehmer gelten.

 zu § 10 Abs. 3 (Ergänzung): Erweiterung des Inhalts der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen.

 zu §§ 13-17:

o Die Reihenfolge der Paragraphen § 13-17 zur Gesellschafterversammlung wird geändert, um den Aufbau weitestgehend symmetrisch zu den Regelungen für den Aufsichtsrat zu halten.

o Die Regelungen des bisherigen § 13 Abs. 3 bis 6 zur Einberufung der Gesellschafterversammlung werden in einen eigenen § 14 „Einberufung“ ausgegliedert;

o Hierbei wurde eine redaktionelle Anpassung in Bezug auf das Recht der Gesellschafter zur Einberufung einer Versammlung vorgenommen. Der Aufgabenkatalog der Gesellschafterversammlung hat sich auf § 17 verschoben, die entsprechenden „Referenzpunkte“ in § 16 Abs. 3 (neu) und § 17 Abs. 3 (neu) wurden entsprechend angepasst.

 zu § 19 Abs. 5 (Ergänzung): Dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg werden die Rechte aus § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz eingeräumt.

 zu § 22 (neu): Die Nichtigkeitsklausel dient der Aufrechterhaltung des Gesellschaftervertrages.

Flughafen Nürnberg GmbH (FNG)

Neufassung des Gesellschaftsvertrags (Stand: 24.03.2021)

Bisheriger Gesellschaftsvertrag Neufassung des Gesellschaftsvertrages
I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Bestimmungen
§ 1 § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Firma und Sitz der Gesellschaft Firma und Sitz der Gesellschaft Firma und Sitz der Gesellschaft
§ 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Flughafen Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Firma der Gesellschaft lautet: Flughafen Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 1 (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens
§ 2 (1) Gegenstand des Unternehmens sind Anlegung, Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Flughafens Nürnberg für Zwecke des zivilen Luftverkehrs einschließlich aller dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Nebengeschäfte. Gegenstand des Unternehmens sind Anlegung, Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Flughafens Nürnberg für Zwecke des zivilen Luftverkehrs einschließlich aller dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Nebengeschäfte.
II. Abschnitt Stammkapital und Verpflichtungen der Gesellschafter Stammkapital und Verpflichtungen der Gesellschafter
§ 2 (2) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen.
§ 3 Stammkapital Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 43.124.000,00 das Stammkapital ist voll erbracht. Vom Stammkapital haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg je die Hälfte, also je Stammeinlagen im Ge- samtbetrag von € 21.562.000,00 übernommen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 43.124.000,00 € das Stammkapital ist voll erbracht. Vom Stammkapital haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg je die Hälfte, also je Stammeinlagen im Ge- samtbetrag von 21.562.000,00 € übernommen.
§ 4 Abtretung von Geschäftsanteilen Abtretung von Geschäftsanteilen
Die Abtretung von Geschäftsanteilen oder von Teilen von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustimmung aller Gesellschaf- ter zulässig. Die Abtretung von Geschäftsanteilen oder von Teilen von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustimmung aller Gesellschaf- ter zulässig.
III. Abschnitt Verfassung der Gesellschaft Verfassung der Gesellschaft
Organe
§ 5 Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind 1. die Geschäftsführer 2. der Aufsichtsrat 3. die Gesellschafterversammlung Organe der Gesellschaft sind 1. die Geschäftsführer 2. der Aufsichtsrat 3. die Gesellschafterversammlung
Geschäftsführer
§ 6 Vertretung der Gesellschaft Vertretung der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesell- schaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Proku- risten vertreten. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesell- schaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Proku- risten vertreten.
§ 7 Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Pro- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Pro-
kuristen und Handlungsbevollmächtigten kuristen und Handlungsbevollmächtigten
§ 7 Abs. 1 Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb. Ihm obliegen die Bestellung und die Ab- berufung der Geschäftsführer. Die Bestellung stellvertreten- der Geschäftsführer ist zulässig. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb. Ihm obliegen die Bestellung und die Ab- berufung der Geschäftsführer. Die Bestellung stellvertreten- der Geschäftsführer ist zulässig.
§ 7 Abs. 2 Die Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum ge- samten Geschäftsbetrieb dürfen nur in der Weise bestellt werden, dass sie nur gemeinschaftlich mit einem Ge- schäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft ver- treten. Die Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum ge- samten Geschäftsbetrieb dürfen nur in der Weise bestellt werden, dass sie nur gemeinschaftlich mit einem Ge- schäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft ver- treten.
§ 7 Abs. 3 Die Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevoll- mächtigten sind an die Beschlüsse der Gesellschafterver- sammlung und des Aufsichtsrates gebunden. Der Auf- sichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für Geschäftsfüh- rer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, in der auch die Verteilung der Geschäfte geregelt wird. Die Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevoll- mächtigten sind an die Beschlüsse der Gesellschafterver- sammlung und des Aufsichtsrates gebunden. Der Auf- sichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für Geschäftsfüh- rer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, in der auch die Verteilung der Geschäfte geregelt wird.
§ 8 Aufsichtsrat Aufsichtsrat
§ 8 Abs. 1 Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 9 Mitglie- dern besteht. Jeder Gesellschafter kann 3 Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen, die restlichen 3 wer- den durch die Arbeitnehmer bestimmt. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus neun Mit- gliedern besteht. Jeder Gesellschafter kann drei Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen, die restlichen drei werden durch die Arbeitnehmer bestimmt.
§ 8 Abs. 2 Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung ge- wählt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amts- zeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Ausscheidende Mitglieder können wiedergewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung ge- wählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Ausschei- dende Mitglieder können wiedergewählt werden.
§ 8 Abs. 3 Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der von den Kapitaleig- nern (Gesellschaftern) gewählten Personen erlischt, sobald das Mitglied aus dem für seine Wahl maßgeblichen Amt o- der Organ ausscheidet, es sei denn, dass der Gesellschaf- ter, der das Mitglied vorgeschlagen hat, erklärt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat weiterbestehen soll. Im Übri- gen erlischt die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, in der die Ersatzwahl statt- findet. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird der Nachfolger für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der von den Kapitaleig- nern (Gesellschaftern) gewählten Personen erlischt, sobald das Mitglied aus dem für seine Wahl maßgeblichen Amt o- der Organ ausscheidet, es sei denn, dass der Gesellschaf- ter, der das Mitglied vorgeschlagen hat, erklärt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat weiterbestehen soll. Im Übri- gen erlischt die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, in der die Ersatzwahl statt- findet. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird der Nachfolger für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
§ 8 Abs. 4 Der Aufsichtsrat wählt einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende aus seiner Mitte. Wil- lenserklärungen des Aufsichtsrates werden durch den Vor- sitzenden oder seinen Stellvertreter abgegeben. Der Aufsichtsrat wählt einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende aus seiner Mitte. Wil- lenserklärungen des Aufsichtsrates werden durch den Vor- sitzenden oder seinen Stellvertreter abgegeben.
§ 8 Abs. 5 Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 8 Abs. 6 Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse sowie zur Überwachung der Ausführung seiner Beschlüsse kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse wählen oder einzelne seiner Mitglieder beauf- tragen. Der Aufsichtsrat ist ferner befugt, einzelne Angele- genheiten an Ausschüsse oder einzelne Mitglieder zur selb- ständigen Erledigung und Entscheidung zu übertragen. Hierzu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Auf- sichtsrates. Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse sowie zur Überwachung der Ausführung seiner Beschlüsse kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse wählen oder einzelne seiner Mitglieder beauf- tragen. Der Aufsichtsrat ist ferner befugt, einzelne Angele- genheiten an Ausschüsse oder einzelne Mitglieder zur selb- ständigen Erledigung und Entscheidung zu übertragen. Hierzu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Auf- sichtsrates.
§ 8 Abs. 7 Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrates und seiner Aus- schüsse teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben durch andere Aufsichtsratsmitglieder überreichen lassen. Abwesende Mitglieder können auch dadurch an der Be- schlussfassung des Aufsichtsrates in einer Sitzung teilneh- men, indem sie eine Stimmabgabe schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur bis
An den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Aus- schüsse können an Stelle von Aufsichtsratsmitgliedern auch dem Aufsichtsrat nicht angehörende Personen teil- nehmen, wenn sie von den zu vertretenden Mitgliedern schriftlich hierzu ermächtigt sind. Diese Vertreter haben kein eigenes Stimmrecht. Sie können schriftliche Stimmab- gaben der vertretenen Aufsichtsratsmitglieder überreichen. spätestens zur Beschlussfassung an den Vorsitzenden o- der bei dessen Verhinderung an der Sitzungsteilnahme an seinen Stellvertreter überreichen lassen oder übermitteln. An den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Aus- schüsse können an Stelle von Aufsichtsratsmitgliedern auch dem Aufsichtsrat nicht angehörende Personen teil- nehmen, wenn sie von den zu vertretenden Mitgliedern schriftlich hierzu ermächtigt sind. Diese Vertreter haben kein eigenes Stimmrecht.
§ 8 Abs. 8 Die Bestimmungen des Aktiengesetzes über den Aufsichts- rat finden Anwendung, soweit in diesem Vertrag keine an- dere Regelung getroffen ist. Die Bestimmungen des Aktiengesetzes über den Aufsichts- rat finden Anwendung, soweit in diesem Vertrag keine an- dere Regelung getroffen ist.
§ 9 Einberufung des Aufsichtsrates Einberufung des Aufsichtsrates
§ 9 Abs. 1 Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsitzenden, im Verhinde- rungsfalle von dessen Stellvertreter oder in ihrem Auftrag von der Geschäftsführung unter Mitteilung einer Tagesord- nung mit angemessener Frist einberufen, wenn die Ge- schäftslage es erfordert. Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsitzenden, im Verhinde- rungsfalle von dessen Stellvertreter oder in ihrem Auftrag von der Geschäftsführung unter Mitteilung einer Tagesord- nung mit angemessener Frist einberufen, wenn die Ge- schäftslage es erfordert. Die Sitzungen können auf Anord- nung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates auch in Form ei- ner Telefon- oder Videokonferenz, oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden. Zu den Sitzungen des Aufsichtsrates wird schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonst ge- bräuchlicher Telekommunikationsmittel in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der erfor- derlichen Unterlagen eingeladen. Ein Recht zum Wider- spruch gegen die vom Aufsichtsratsvorsitzenden angeord- nete Form der Sitzung besteht nicht. Die Vorschriften des § 110 Abs. 1 und 2 AktG i. V. m. § 52 Abs. 1 GmbHG bleiben unberührt.
§ 9 Abs. 2 Der Aufsichtsrat muss einberufen werden, wenn ein Auf- sichtsratsmitglied oder die Geschäftsführung oder ein Ge- sellschafter es schriftlich bei dem Vorsitzenden des Auf- sichtsrates unter Angabe des Zweckes beantragen. Der Aufsichtsrat muss einberufen werden, wenn ein Auf- sichtsratsmitglied oder die Geschäftsführung oder ein Ge- sellschafter es schriftlich bei dem Vorsitzenden des Auf- sichtsrates unter Angabe des Zweckes beantragen.
§ 10 Beschlussfassung des Aufsichtsrates Beschlussfassung des Aufsichtsrates
§ 10 Abs. 1 Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ge- laden sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. In einer wegen Beschlussunfähigkeit wiederholt einberufenen Sitzung kann der Aufsichtsrat rechtsverbindlich beschlie- ßen, wenn jeder der Gesellschafter durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied vertreten ist. Hierauf ist in der Einla- dung hinzuweisen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ge- laden sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Mit- glieder, die telefonisch oder über elektronische Kommunika- tionsmittel (insbesondere Videoübertragung) zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In einer wegen Beschlussunfä- higkeit wiederholt einberufenen Sitzung kann der Aufsichts- rat rechtsverbindlich beschließen, wenn jeder der Gesell- schafter durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied vertre- ten ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
§ 10 Abs. 2 Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nicht anders be- stimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Dies gilt auch bei Wahlen. Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nicht anders be- stimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Dies gilt auch bei Wahlen.
§ 10 Abs. 3 Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsra- tes und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift anzuferti- gen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Ist der Vor- sitzende an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist die Niederschrift von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsra- tes und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift anzuferti- gen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Ist der Vor- sitzende an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist die Niederschrift von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilneh- mer (auch die Form der Teilnahme), die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrates anzugeben. Ein Ver- stoß gegen die Bestimmungen in den Sätzen 1 bis 3 macht einen Beschluss nicht unwirksam. Jedem Mitglied ist eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen.
§ 10 Abs. 4 Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats in Textform (schriftlich, Telefax, Email) ist zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer von dem Vorsitzenden o- der in dessen Auftrag von der Geschäftsführung bestimm- ten angemessenen Frist widerspricht. Die Beschlussfähig- keit gemäß Absatz 1 ist auch bei schriftlicher Stimmabgabe zu prüfen. In Textform gefasste Beschlüsse sind in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats bekanntzugeben und in die Niederschrift aufzunehmen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats in Textform (schriftlich, Telefax, E-Mail) ist zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer von dem Vorsitzenden o- der in dessen Auftrag von der Geschäftsführung bestimm- ten angemessenen Frist widerspricht. Die Beschlussfähig- keit gemäß Abs. 1 ist auch bei schriftlicher Stimmabgabe zu prüfen. In Textform gefasste Beschlüsse sind in der nächs- ten Sitzung des Aufsichtsrats bekanntzugeben und in die Niederschrift aufzunehmen.
§ 11 Befugnisse des Aufsichtsrates Befugnisse des Aufsichtsrates
§ 11 Abs. 1 Der Aufsichtsrat beschließt den rechtzeitig von der Ge- schäftsführung für das kommende Geschäftsjahr aufzustel- lenden Wirtschaftsplan, der den Erfolgsplan, den Finanz- plan und den Stellenplan umfasst. Der Aufsichtsrat beschließt den rechtzeitig von der Ge- schäftsführung für das kommende Geschäftsjahr aufzustel- lenden Wirtschaftsplan, der den Erfolgsplan, den Finanz- plan und den Stellenplan umfasst.
§ 11 Abs. 2 Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstü- cken sowie von grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten an Grundstücken, wenn der Geschäftswert im Einzelfall 260.000 Euro übersteigt; b) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften, deren Wert im Einzelfall 1 Mio. € oder deren Vertragsdauer 7 Jahre übersteigt. Davon ausgenommen sind Rechtsge- schäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbe- triebs, wie zum Beispiel Verträge zur Beschaffung von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Ener- gielieferverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinba- rungen sowie die Entgeltordnung der FNG. c) Einräumung von Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten d) Aufnahme von Krediten, sofern der im Rahmen des Wirtschaftsplans genehmigte Kreditrahmen überschrit- ten wird. e) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürg- schaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen über einen Betrag von 10.000 € hinaus. f) Einsatz von innovativen Finanzinstrumenten (z.B. Deri- vate, Finanztermingeschäfte, Optionen etc.), es sei denn, sie dienen zur Absicherung von Zinsrisiken aus konkret zugrundeliegenden Bankkreditaufnahmen oder zur Absicherung von Währungsrisiken aufgrund eines konkret zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts. g) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung oder ab einem Streitwert von mehr als 50.000 €. Die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstü- cken sowie von grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten an Grundstücken, wenn der Geschäftswert im Einzelfall 260.000 € übersteigt; b) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften, deren Wert im Einzelfall 1.000.000 € oder deren Vertrags- dauer sieben Jahre übersteigt. Davon ausgenommen sind Rechtsgeschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, wie zum Beispiel Verträge zur Be- schaffung von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffen, Energielieferverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die Entgeltordnung der Flughafen Nürnberg GmbH. c) Einräumung von Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten d) Aufnahme von Krediten, sofern der im Rahmen des Wirtschaftsplans genehmigte Kreditrahmen überschrit- ten wird. e) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürg- schaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen über einen Betrag von 10.000 € hinaus. f) Einsatz von innovativen Finanzinstrumenten (z.B. Deri- vate, Finanztermingeschäfte, Optionen etc.), es sei denn, sie dienen zur Absicherung von Zinsrisiken aus konkret zugrundeliegenden Bankkreditaufnahmen oder zur Absicherung von Währungsrisiken aufgrund eines konkret zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts. g) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung oder ab einem Streitwert von mehr als
verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG ist un- abhängig vom Streitwert zustimmungspflichtig. h) Abschluss von Vergleichen oder Erlass von Forderun- gen, wenn die Gesellschaft um mehr als 50.000 € nachgibt; i) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Hand- lungsbevollmächtigten; j) Einstellung oder Höhergruppierung von Angestellten, die Vergütungen oberhalb der Gruppe 15 TVöD erhal- ten; k) Durchführung besonderer sozialer Maßnahmen, vor al- lem Bildung von Unterstützungsfonds, Gewährung von Gratifikationen und sonstigen außerordentlichen Vergü- tungen; l) Übernahme von Pensionsverpflichtungen, Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen und ähnlichen Versorgungsleistungen; m) Zusage von freiwilligen Abfindungen für den Fall der Dienstbeendigung, soweit die Höhe zwölf Monatslöhne übersteigt n) Vergabe von Lieferungen und Leistungen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 500.000 € übersteigt; o) Übernahme oder Ausübung von nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Nebentätigkeiten durch Ge- schäftsführer oder leitende Angestellte; p) Gewährung von Krediten an Geschäftsführer, Auf- sichtsräte oder leitende Angestellte sowie deren Ange- hörige. q) Bewilligung von Darlehen, Vorschüssen und Stundun- gen an Betriebsangehörige, die nicht unter lit. p) fallen, sofern sie die Bezüge von zwei Monaten überschreiten; r) grundsätzliche Regelung der dienstlichen und arbeits- rechtlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer, sofern diese nicht tariflich bedingt sind. 50.000 €. Die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten ge- gen verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG ist unabhängig vom Streitwert zustimmungspflichtig. h) Abschluss von Vergleichen oder Erlass von Forderun- gen, wenn die Gesellschaft um mehr als 50.000 € nachgibt; i) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Hand- lungsbevollmächtigten; j) Einstellung oder Höhergruppierung von Angestellten, die Vergütungen oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD erhalten; k) Durchführung besonderer sozialer Maßnahmen, vor al- lem Bildung von Unterstützungsfonds, Gewährung von Gratifikationen und sonstigen außerordentlichen Ver- gütungen; l) Übernahme von Pensionsverpflichtungen, Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen und ähnlichen Versorgungsleistungen; m) Zusage von freiwilligen Abfindungen für den Fall der Dienstbeendigung, soweit die Höhe zwölf Monatslöhne übersteigt n) Vergabe von Lieferungen und Leistungen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 500.000 € übersteigt; o) Übernahme oder Ausübung von nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Nebentätigkeiten durch Ge- schäftsführer oder leitende Angestellte; p) Gewährung von Krediten an Geschäftsführer, Auf- sichtsräte oder leitende Angestellte sowie deren Ange- hörige. q) Bewilligung von Darlehen, Vorschüssen und Stundun- gen an Betriebsangehörige, die nicht unter lit. p) fallen, sofern sie die Bezüge von zwei Monaten überschrei- ten;
r) grundsätzliche Regelung der dienstlichen und arbeits- rechtlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer, sofern diese nicht tariflich bedingt sind.
§ 11 Abs. 3 Die Geschäftsführung muss ferner die Stellungnahme des Aufsichtsrates einholen, bevor sie die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäftsjahre der Gesellschafterver- sammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Die Geschäftsführung muss ferner die Stellungnahme des Aufsichtsrates einholen, bevor sie die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäftsjahre der Gesellschafterver- sammlung zur Beschlussfassung vorlegt.
§ 11 Abs. 4 Der Aufsichtsrat kann in einer Geschäftsordnung oder von Fall zu Fall bestimmen, welche anderen Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen. Er kann seine Zustimmung auch all- gemein zu Geschäften bestimmter Art erteilen. Der Aufsichtsrat kann in einer Geschäftsordnung oder von Fall zu Fall bestimmen, welche anderen Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen. Er kann seine Zustimmung auch all- gemein zu Geschäften bestimmter Art erteilen.
§ 11 Abs. 5 Der Aufsichtsrat kann Geschäfte, die seiner Zuständigkeit unterliegen, der Gesellschafterversammlung zur Entschei- dung vorlegen Der Aufsichtsrat kann Geschäfte, die seiner Zuständigkeit unterliegen, der Gesellschafterversammlung zur Entschei- dung vorlegen
§ 11 Abs. 6 Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Vertreter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Ge- sellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsgeschäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittel- bar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – gemäß § 11 Absatz 2 der Zustimmung des Aufsichtsrates der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnah- men, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entsprechend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flughafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Vertragswert maßgeblich. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Vertreter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Ge- sellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsgeschäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittel- bar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – gemäß § 11 Abs. 2 der Zustimmung des Aufsichtsrates der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnah- men, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entsprechend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flughafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Vertragswert maßgeblich.
§ 12 Vergütung Vergütung
§ 12 Abs. 1 Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Sitzungsver- gütung, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Sitzungsver- gütung, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt.
§ 12 Abs. 2 Für auswärtige Sitzungen und sonstige Reisen, die im Zu- sammenhang mit der Nebentätigkeit notwendig werden, er- halten sie eine Reisekostenpauschale für Tage- und Über- Für auswärtige Sitzungen und sonstige Reisen, die im Zu- sammenhang mit der Nebentätigkeit notwendig werden, er- halten sie eine Reisekostenpauschale für Tage- und Über-
nachtungsgelder sowie Reisekosten in der nach den Vor- schriften über die Nebentätigkeit der Beamten zulässigen Art und Höhe. nachtungsgelder sowie Reisekosten in der nach den Vor- schriften über die Nebentätigkeit der Beamten zulässigen Art und Höhe.
§ 12 Abs. 3 Das Gleiche gilt für die Vertreter von Aufsichtsratsmitglie- dern. Das Gleiche gilt für die Vertreter von Aufsichtsratsmitglie- dern.
IV. Abschnitt Gesellschafterversammlung Gesellschafterversammlung
§ 13 Aufgaben Vorsitz
§ 13 Abs. 1 Die Gesellschafterversammlung hat die ihr nach dem Ge- setz und diesem Gesellschafsvertrag obliegenden Aufga- ben. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter. Sind sowohl Vorsitzender als auch Stellvertreter an der Sit- zungsteilnahme verhindert, so bestimmt die Gesellschafter- versammlung für die jeweilige Sitzung den Vorsitzenden.
§ 13 Abs. 2 Die Gesellschafterversammlung beschließt vor allem über a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals; b) die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Ab- schluss und Aufhebung von Unternehmensverträgen; c) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwen- dung des Reingewinns und die Deckung etwaiger Ver- luste nach § 4 dieses Gesellschaftsvertrages; d) die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäfts- jahre; e) die Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern und Ge- schäftsführern; f) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer; g) die Auflösung der Gesellschaft h) Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite, insbesondere über den künftigen Ausbau des Flugha- fens und über sonstige Maßnahmen mit einer Rechts- wirkung von mindestens 5 Jahren;
i) Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeu- tung, wie z.B. wesentliche Änderungen des Aufgaben- bereiches, des Arbeitsprogramms und der Organisation der Gesellschaft; j) alle sonstigen Angelegenheiten, die der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vor- legt.
§ 13 Abs. 3 Die Gesellschafterversammlung wird durch den Vorsitzen- den des Aufsichtsrates, im Falle der Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch die Ge- schäftsführung schriftlich unter Mitteilung der Tagesord- nung einberufen. Zwischen dem Tage der Absendung und dem Tage der Versammlung muss eine Frist von zwei Wo- chen liegen.
§ 13 Abs. 4 Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb der gesetzlichen Fristen statt. In der ordentlichen Gesell- schafterversammlung ist Beschluss zu fassen über den Ge- schäftsbericht, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrech- nung für das vergangene Jahr, die Verwendung des Rein- gewinns und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Ge- schäftsführung.
§ 13 Abs. 5 Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind einzu- berufen, sofern diese im Interesse der Gesellschaft notwen- dig sind.
§ 13 Abs. 6 Die Gesellschafterbeschlüsse können auch schriftlich nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gefasst werden.
§ 13 Abs. 7 Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Ver- treter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsge- schäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittelbar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – ge- mäß § 13 Absatz 2 lit. a), b), g), h) und i) der Zustimmung
der Gesellschafterversammlung der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnahmen, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entspre- chend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flug- hafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Ver- tragswert maßgeblich.
§ 14 Vorsitz Einberufung
§ 14 Abs. 1 Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter. Sind sowohl Vorsitzender als auch Stellvertreter an der Sit- zungsteilnahme verhindert, so bestimmt die Gesellschafter- versammlung für die jeweilige Sitzung den Vorsitzenden. Die Gesellschafterversammlung wird vom Vorsitzenden o- der in dessen Auftrag von der Geschäftsführung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonst gebräuchlicher Telekommunikationsmittel in Textform unter Mitteilung der Gegenstände der Beschlussfassung und Übersendung der erforderlichen Unterlagen 14 Tage vor der Versammlung einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung die Einberufungsfrist bis zu ei- ner Woche (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) und die Frist zur Mitteilung der Gegenstände bis zu drei Tagen (§ 51 Abs. 4 GmbHG) verkürzen. Versammlungen sind auch beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter an der Beschlussfassung teilnehmen und kein Gesellschafter der Einberufung widerspricht. Die Sitzungen können in Ausnah- mefällen auf Anordnung des Vorsitzenden auch in Form ei- ner Telefon- oder Videokonferenz, oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder per Telefon oder Videoübertragung stattfinden. Zusätzlich kann auch jeder Gesellschafter von der Geschäftsführung die Einberufung der Gesellschafter- versammlung verlangen. Die Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal jährlich, und zwar spätestens acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, stattfinden.
§ 14 Abs. 2 Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb der gesetzlichen Fristen statt. In der ordentlichen Gesell- schafterversammlung ist Beschluss zu fassen über den Ge- schäftsbericht, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrech-
nung für das vergangene Jahr, die Verwendung des Rein- gewinns und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Ge- schäftsführung.
§ 14 Abs. 3 Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind einzu- berufen, sofern diese im Interesse der Gesellschaft notwen- dig sind.
§ 14 Abs. 4 Wenn kein Gesellschafter innerhalb von 14 Tagen dem Ver- fahren widerspricht, ist eine Beschlussfassung der Gesell- schafter auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonst ge- bräuchlicher Telekommunikationsmittel in Textform zulässig (Umlaufverfahren). In besonders eilbedürftigen Fällen kann der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung über eine Abkürzung der Widerspruchsfrist entscheiden. Die Abstim- mung wird von der Geschäftsführung herbeigeführt. Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass die Geschäftsführung ein solches Umlaufverfahren einleitet. Das Abstimmungser- gebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen den Gesellschaftern mitzuteilen, in der nächsten Gesellschafter- versammlung bekannt zu geben und in die Niederschrift aufzunehmen.
§ 15 Beschlussfähigkeit Beschlussfähigkeit
§ 15 Abs. 1 Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter geladen sind und mindestens ¾ aller vorhandenen Stimmen vertreten sind. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter geladen sind und mindestens ¾ aller vorhandenen Stimmen vertreten sind.
§ 15 Abs. 2 Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als be- schlussunfähig, so ist binnen drei Wochen eine neue Ge- sellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzu- berufen. Diese Gesellschafterversammlung ist ohne Rück- sicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als be- schlussunfähig, so ist binnen drei Wochen eine neue Ge- sellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzu- berufen. Diese Gesellschafterversammlung ist ohne Rück- sicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
§ 15 Abs. 3 Wird in einer Gesellschafterversammlung die Beschlussfas- sung vertagt und sogleich der Termin für die neue Gesell- Wird in einer Gesellschafterversammlung die Beschlussfas- sung vertagt und sogleich der Termin für die neue Gesell-
schafterversammlung bestimmt, so sind die nicht anwesen- den oder nicht vertretenen Gesellschafter zu der neuen Ge- sellschafterversammlung zu laden. schafterversammlung bestimmt, so sind die nicht anwesen- den oder nicht vertretenen Gesellschafter zu der neuen Ge- sellschafterversammlung zu laden.
§ 16 Stimmrecht und Beschlussfassung Stimmrecht und Beschlussfassung
§ 16 Abs. 1 Jede € 1.000 (eintausend Euro) eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme. Jede 1.000 € (eintausend Euro) eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme.
§ 16 Abs. 2 Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung sowie die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände. Einer vor- herigen Ankündigung des Verhandlungsgegenstandes be- darf es nicht, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Ge- genstand verhandelt und beschlossen wird. Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung sowie die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände. Einer vor- herigen Ankündigung des Verhandlungsgegenstandes be- darf es nicht, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Ge- genstand verhandelt und beschlossen wird.
§ 16 Abs. 3 Die Beschlüsse werden, soweit im Gesetz oder im Gesell- schaftsvertrag nicht anders bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmen- gleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Die Be- schlüsse der Gesellschafterversammlung zu § 13 Abs. 2 lit. a), b), c), h) und i) bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abge- gebenen Stimmen. Die Beschlüsse werden, soweit im Gesetz oder im Gesell- schaftsvertrag nicht anders bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmen- gleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Die Be- schlüsse der Gesellschafterversammlung zu § 17 Abs. 2 lit. a), b), c), h) und i) bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abge- gebenen Stimmen.
§ 17 Niederschrift der Beschlüsse Aufgaben
§ 17 Abs. 1 In jeder Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notari- elle Beurkundung erfolgen muss, eine Niederschrift über den Gang der Verhandlungen anzufertigen. Der Vorsit- zende bestimmt den Schriftführer. Die Gesellschafterversammlung hat die ihr nach dem Ge- setz und diesem Gesellschafsvertrag obliegenden Aufga- ben.
§ 17 Abs. 2 Die Niederschrift muss enthalten: a) Tag, Ort und Zeit der Versammlung, b) Namen, Stammeinlagen und Stimmen der anwesen- den oder vertretenen Gesellschafter, c) Tagesordnung und Anträge, d) das Ergebnis der Abstimmung sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse, e) Angaben über Erledigung sonstiger Anträge. Die Gesellschafterversammlung beschließt vor allem über a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals; b) die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Ab- schluss und Aufhebung von Unternehmensverträgen; c) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwen- dung des Reingewinns und die Deckung etwaiger Ver- luste nach § 4 dieses Gesellschaftsvertrages;
d) die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäfts- jahre; e) die Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern und Ge- schäftsführern; f) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer; g) die Auflösung der Gesellschaft h) Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite, insbesondere über den künftigen Ausbau des Flugha- fens und über sonstige Maßnahmen mit einer Rechts- wirkung von mindestens 5 Jahren; i) Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeu- tung, wie z.B. wesentliche Änderungen des Aufgaben- bereiches, des Arbeitsprogramms und der Organisa- tion der Gesellschaft; j) alle sonstigen Angelegenheiten, die der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vor- legt.
§ 17 Abs. 3 Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und dem Schrift- führer binnen vier Wochen nach der Gesellschafterver- sammlung zu unterschreiben und der Geschäftsführung auszuhändigen. Diese übersendet eine Abschrift der Nie- derschrift binnen zwei Wochen nach Empfang jedem Ge- sellschafter. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Ver- treter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsge- schäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittelbar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – ge- mäß § 17 Absatz 2 lit. a), b), g), h) und i) der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnahmen, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entspre- chend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flug- hafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Ver- tragswert maßgeblich.
§ 17 Abs. 4 Einsprüche oder Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift müssen spätestens innerhalb drei Wochen
nach Empfang der Niederschrift bei der Gesellschaft gel- tend gemacht werden. Über die Einsprüche und Einwen- dungen entscheidet die nächste Gesellschafterversamm- lung mit einfacher Stimmenmehrheit.
V. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
§ 18 § 18 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung Niederschrift der Beschlüsse
§ 18 Abs. 1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. In jeder Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notari- elle Beurkundung erfolgen muss, eine Niederschrift über den Gang der Verhandlungen anzufertigen. Der Vorsit- zende bestimmt den Schriftführer.
§ 18 Abs. 2 Der Geschäftsbericht und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sind von der Geschäftsführung binnen drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen und nach Prüfung durch den von der Gesellschafterver- sammlung gewählten Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorzulegen. Die Niederschrift muss enthalten: a) Tag, Ort und Zeit der Versammlung, b) Namen, Stammeinlagen und Stimmen der anwesen- den oder vertretenen Gesellschafter, c) Tagesordnung und Anträge, d) das Ergebnis der Abstimmung sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse, e) Angaben über Erledigung sonstiger Anträge.
§ 18 Abs. 3 Der Aufsichtsrat nimmt zum Geschäftsbericht und Jahres- abschluss auf Grund des Prüfungsberichtes Stellung und legt den Jahresabschluss mit seinem Antrag auf Beschluss- fassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vor. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und dem Schrift- führer binnen vier Wochen nach der Gesellschafterver- sammlung zu unterschreiben und der Geschäftsführung auszuhändigen. Diese übersendet eine Abschrift der Nie- derschrift binnen zwei Wochen nach Empfang jedem Ge- sellschafter.
§ 18 Abs. 4 Jeder Gesellschafter hat das Recht, die Bücher und Schrif- ten der Gesellschaft einzusehen. Er kann eine zur Berufs- verschwiegenheit verpflichtete Person zur Einsichtnahme hinzuziehen oder mit der Einsichtnahme beauftragen, ohne dass der Gesellschaft hierdurch Kosten erwachsen dürfen. Einsprüche oder Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift müssen spätestens innerhalb drei Wochen nach Empfang der Niederschrift bei der Gesellschaft gel- tend gemacht werden. Über die Einsprüche und Einwen- dungen entscheidet die nächste Gesellschafterversamm- lung mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 18 Abs. 5 Die Rechnungsprüfungsbehörden der Gesellschafter haben die Befugnisse aus § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz.
V. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
§ 19 § 19 Auflösung und Abwicklung Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung
§ 19 Abs. 1 Wird die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, so ist sie durch die Geschäftsführung abzuwickeln, falls nicht die Ge- sellschafterversammlung andere Abwickler bestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 19 Abs. 2 Das nach Beendigung der Abwicklung verbleibende Vermö- gen wird unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. Der Geschäftsbericht und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sind von der Geschäftsführung binnen drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen und nach Prüfung durch den von der Gesellschafterver- sammlung gewählten Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorzulegen.
§ 19 Abs. 3 Der Aufsichtsrat nimmt zum Geschäftsbericht und Jahres- abschluss auf Grund des Prüfungsberichtes Stellung und legt den Jahresabschluss mit seinem Antrag auf Beschluss- fassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vor.
§ 19 Abs. 4 Jeder Gesellschafter hat das Recht, die Bücher und Schrif- ten der Gesellschaft einzusehen. Er kann eine zur Berufs- verschwiegenheit verpflichtete Person zur Einsichtnahme hinzuziehen oder mit der Einsichtnahme beauftragen, ohne dass der Gesellschaft hierdurch Kosten erwachsen dürfen.
§ 19 Abs. 5 Dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg stehen die Rechte aus § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu. Die Rechnungsprüfungsbehörden der Gesellschafter haben die Befugnisse aus § 54 HGrG.
§ 20 Bekanntmachungen Auflösung und Abwicklung
§ 20 Abs. 1 Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Baye- rischen Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Stadt Nürn- berg. Wird die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, so ist sie durch die Geschäftsführung abzuwickeln, falls nicht die Ge- sellschafterversammlung andere Abwickler bestellt.
§ 20 Abs. 2 Das nach Beendigung der Abwicklung verbleibende Vermö- gen wird unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt.
§ 21 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Baye- rischen Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Stadt Nürn- berg.
§ 22 Nichtigkeitsklausel
Ist eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Gesellschafter verpflichten sich, etwa unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieses Vertrages durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die den beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmungen bestmöglich errei- chen. Die Gesellschafter sind zur Abgabe aller hierfür erfor- derlichen Willenserklärungen verpflichtet. Entsprechendes soll dann gelten, wenn bei Durchführung des Gesellschaf- tervertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
§ 23 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Handelsregister in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 6. De- zember 2019 außer Kraft.

H/011/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung

Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Kostendatenblatt Grundriss_1KG Grundriss_EG Grundriss_1OG Dachaufsicht Schnitt A-A Schnitt B-B Ansicht Ost Ansicht Süd Klimacheck

Sachverhalt (kurz):

Die Maßnahme wurde am 21.10.2020 im Ältestenrat zum Projekt Freeze und zur Aufnahme in den MIP 21-24 genehmigt und in den MIP mit der Nr. 825 aufgenommen. Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20 gehört zu den bedeutendsten Bauten des Jugendstils in der Stadt Nürnberg. Das Anwesen umfasst einen viergeschossigen zweiflügeligen Bau mit Walmdächern, Zwerchgiebeln, Laternenaufsätzen und Schleppgauben, einen zweigeschossigen Saalbau mit Flachdach und einen polygonalen Uhr-Turm mit Haubendach und Laterne. Die Außenwand des Erdgeschosses besteht aus rustiziertem Sandsteinquadermauerwerk, die Obergeschosse sind massiv verputzt und das gesamte Gebäude mit reichem Jugendstildekor ausgeschmückt. Das nördliche Nebengebäude ist ein zweigeschossiger verputzter Massivbau mit Walmdach und Sandstein-Lisenengliederung. Massive Schäden an der Fassade und am Dach, sowie statische Probleme der Decken im zweiten Untergeschoss erfordern eine umfassende Sanierung.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10,328 Mio EUR.

Der Objektplan wird zur Genehmigung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 10.328.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 10.211.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 117.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Objektplans hat keine Diversity-Relevanz.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

Ref. I/II-Stk

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat genehmigt den Objektplan für die Maßnahme "Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung" Nach der vorliegenden Kostenberechnung vom 12.02.2021 betragen die vorraussichtlichen Gesamtkosten 10.328.000 EUR.

Bismarckstr. 20, Bismarckschule – Umfassende Sanierung hier: Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Planungsanlass

Bereits 2017 wurden massive Schäden an der Fassade und am Dach des Schulgebäudes der Bismarckschule festgestellt. Nur die dringendst erforderliche Sicherung und Instandsetzung der Giebel und Ziergiebel wurden als Sofortmaßnahme durchgeführt, um die resultierende Sicherheitsgefahr abzuwenden. Weitere Untersuchungen ergaben zusätzlich noch statische Probleme außenliegender Kellerräume und der Decken im zweiten Untergeschoss.

2. Gebäudebeschreibung

Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20 gehört zu den bedeutendsten Bauten des Jugendstils in der Stadt Nürnberg. Das aufwendig gestaltete Gebäude wurde von 1902-1904 nach den Plänen von Georg Kuch errichtet. Es umfasst einen viergeschossigen zweiflügeligen Bau mit Walmdächern, Zwerchgiebeln, Laternenaufsätzen und Schleppgauben, einen zweigeschossigen Saalbau mit Flachdach und einen polygonalen Uhr-Turm mit Haubendach und Laterne. Die Außenwand des Erdgeschosses besteht aus rustiziertem Sandsteinquadermauerwerk, die Obergeschosse sind massiv verputzt und das gesamte Gebäude mit reichem Jugendstildekor ausgeschmückt. Das nördliche Nebengebäude ist ein zweigeschossiger verputzter Massivbau mit Walmdach und Sandstein-Lisenengliederung.

3. Beschreibung der Baumaßnahme

Die Baumaßnahme umfasst

Dachkonstruktion

Lüftungssystems‘ der Klassenräume zur gesteuerten Spül- und Nachtlüftung

mit Akustik-Paneelen

Wände im zweiten Untergeschoss

Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg. Die Maßnahme muss im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Es ist vorgesehen die Ausführung in Bauabschnitte zu unterteilen. Diese gliedern sich wiederum in rotierende Cluster von vier Klassenzimmern, die von der Schule frei zu halten sind. Die Planung der Abläufe ist für alle Gewerke

und Beteiligte besonders abzustimmen und festzulegen. Die anstehende IT-Maßnahme für das Schulgebäude wird in den Planungsprozess integriert um die Synergien zu nutzen.

4. Terminplan

Im Mai trat das Planungsteam für die Umsetzung des Projekts zum ersten Mal zusammen. Am 21.10.2020 wurde das Baufachliche Gutachten im Ältestenrat genehmigt. Die Ausführungsplanung begann im November 2020. Ab April 2021 erfolgen die ersten Ausschreibungen. Die Hauptgewerke sollen bis August 2021 vergeben sein. Die Bauarbeiten werden von Juli 2021 bis Februar 2023 durchgeführt.

5. Kosten

Kostengruppe Bezeichnung Kosten in EUR
100 Grundstück - EUR
200 Herrichten und Erschließen - EUR
300 Bauwerk - Baukonstruktion 5 .581.721,80 EUR
400 Bauwerk Technische Anlagen 9 33.196,68 EUR
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke 1 13.485,30 EUR
700 Baunebenkosten ohne BVK 1 .504.626,05 EUR
Sonstiges
Zwischensumme 8 .133.029,83 EUR
Mehrwertsteuer 19% 1 .545.275,67 EUR
Aufrundung 1 94,50 EUR
Gesamtkosten brutto ohne BVK 9 .678.500,00 EUR
Bauverwaltungskosten, BVK 6 49.500,00 EUR
Gesamtkosten brutto mit BVK 1 0.328.000,00 EUR

6. Finanzierung / Fördermittel

Die Mittel sind im MIP 21-24 unter der Nr. 825 eingestellt. Die Maßnahme wird nach Art. 10 FAG gefördert. Zusätzlich wird für die LED-Beleuchtung eine Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen des Projektträgers Jülich beantragt. Die Überprüfung für eine weitere Förderung durch das KfW-Programm 217, 218 „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist noch nicht abgeschlossen.

27
23 25

Bismarckschule Bismarckstraße 20

BBaauummaaßßnnaahhmmee IIDD//GGeebb : 114 Umfassende Sanierung Haupthaus

Orientierungsplan N

Architekten ARGE Sieben & Keim Architekturbüro Sieben Promenadestraße 19 96047 Bamberg Tel.: +49(0)951 - 1324278 Fax: +49(0)951 - 1324318 info@architekt-sieben.de Arch/Ing-BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro eßartStrO 54321 Keim Architekten Königstraße 17 90762 Fürth TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 950 985 0 Fax: +49(0)911 - 950 989 9 h.keim@keim-architekten.de

Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: T n a a n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de

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10.02.2021

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Planungs-/Kostendaten 5.2.4

nach DIN 276/277

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)

hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL)

Bezeichnung des Vorhabens: Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung MIP; MIP Nr.: 2021-2024, MIP-Nr. Kostenangaben Brutto, enthaltener Mehrwertsteuersatz: 19% Bauaufgabe: Neubau Altbau / Sanierung energetischer Standard: Passivhaus EneV plus:
19% plus:
1. Kostendaten
KG 100 Grundstück in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n 0,0% 0,0% 0,00 0,0% 0,0% 6.642.249,00 85,7% 64,3% 41.642,00 0,6% 109.491,00 1,6% 3.281.042,00 49,4% 356.700,00 5,4% 474.340,00 7,1% 884.401,00 13,3% 0,0% 1.494.633,00 22,5% 1.110.504,00 14,3% 10,8% 0,0% 71.043,00 6,4% 137.386,00 12,4% 550.773,00 49,6% 29.276,00 2,6% 0,0% 0,0% 316.671,00 28,5% 5.355,00 0,5% 7.752.753,00 1,00 0,75 0,0% 0,0% 135.048,00 1,7% 1,3% 2.440.006,00 31,5% 23,6% 2.440.006,00 193,00 0,0% 0,0% 10.328.000,00 133,2% 100,0% 10.328.000,00 1,33 1,00 Kostenanteil in % der Gesamtbaukosten Sonstiges 0% Grundstück Herrichten 0% und Erschließen Ausstattung 0% und Baunebenkost Kunstwerke en 1% 24% Bauwerk - Baukonstrukti onen 64% Außenanlagen 0% Bauwerk - Technische Anlagen 11%
KG 200 Herrichten und Erschließen
Herrichten und Erschließen ohne Abbruch, Altlasten KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 370 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
KG 410 Abwasser, Wasser, Gas KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Lufttechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen KG 450 Fernmeldeanlagen KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen KG 480 Gebäudeautomation KG 490 Sonstige technische Anlagen
Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400)
KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten
Baunebenkosten ohne Interim Interimsmaßnahmen
Sonstiges
Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim
100,0%
1,00

0,00

0,0%

0,0%

0,0%

0,0%

Abbildung 4

41.642,00

109.491,00

3.281.042,00

356.700,00

474.340,00

884.401,00

1.494.633,00

0,6%

1,6%

49,4%

5,4%

7,1%

13,3%

0,0%

22,5%

71.043,00

137.386,00

550.773,00

29.276,00

316.671,00

5.355,00

0,0%

6,4%

12,4%

49,6%

2,6%

0,0%

0,0%

28,5%

0,5%

135.048,00

2.440.006,00

0,0%

1,7%

31,5%

0,0%

1,3%

23,6%

2.440.006,00

10.328.000,00

10.328.000,00

133,2%

1,33

8 6 Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2

2. Kostenrichtwerte
KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten (mit Interim) KG 700 Baunebenkosten (ohne Interim) Bezug Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 22140,83 3701,68 1570,42 1095,67 262,55 183,18 0,00 0,00 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
2441,83 1703,65 #DIV/0! 34426,67
2441,83 1703,65 #DIV/0! 34426,67
0,00 0,00 #DIV/0! 0,00
0,00 0,00 #DIV/0! 0,00
1570,42 1095,67 #DIV/0! 22140,83
262,55 183,18 #DIV/0! 3701,68
1832,97 1278,85 #DIV/0! 25842,51
0,00 0,00 #DIV/0! 0,00
31,93 22,28 #DIV/0! 450,16
576,89 402,49 #DIV/0! 8133,35
576,89 402,49 #DIV/0! 8133,35
3. Planungsdaten
a. Fläche des Grundstückes Bebaute Grundstücksfläche + Unbebaute Grundstücksfläche %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BGSF 3.186,00 38,2% UGSF + 5.157,00 61,8% GSF = 8.343,00 100,0% "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 3.554,95 3554,95 + 674,66 674,66 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NF = 4.229,61 69,8% 14,10 TF + 132,85 3,1% 2,2% 0,44 VF + 1.699,83 40,2% 28,0% 5,67 NGF = 6.062,29 143,3% 100,0% 20,21 KGF + 0,0% 0,0% - BGF = 6.062,29 143,3% 20,21 in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI - - - Bezeichnung NE Schüler Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) 300 14,10 20,21 in qm A/BRI Außenhüllfläche #DIV/0! Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche 0% Verkehrsfläch e 28% Nutzfläche 70% technische Funktionsfläc he 2%
= Grundstücksfläche
b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) + nicht förderfähige Flächen
=Nutzfläche
+technische Funktionsfläche + Verkehrsfläche
=Netto-Grundfläche
+Konstruktions-Grundfläche
=Brutto-Grundfläche
c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt
d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.)
e. Kompaktheit des Gebäudes

3.186,00

5.157,00

8.343,00

38,2%

61,8%

100,0%

Abbildung 5

3.554,95

674,66

3554,95

674,66

4.229,61

132,85

1.699,83

6.062,29

6.062,29

3,1%

40,2%

143,3%

0,0%

143,3%

69,8%

2,2%

28,0%

100,0%

0,0%

14,10

0,44 5,67

20,21

20,21

Nürnberg, den 17.02.2021 Abteilung Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/B Nagy 4216

8 7 Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2

Grundschule /

marckstraße

U4 U5a

HVE Werkstatt Kellerraum

IZBB Bau

- 3,50

1b

U5

U3

F U5.1. O Typ B16

Kellerraum

Kellerraum

DG

F U3.1.W Typ B16

  1. OG

  2. OG

1a

F U3.2.W Typ B39

Aula 1. OG

BMZ

EG

F U6.1. O Typ B16

Turnhalle

7 Stg 25 / 30

TH1

  1. KG

U6

  1. KG 2. KG

Kellerraum

2 Stg 24 / 22 2 Stg 24 / 22

Typ F KG

300/60 .1 300/ 60
Abluft
U2c PCB-Vorbereitung
eknäbretsneftsebsA U2 EDV-Raum uabsuA 4 Abluft
U2a Lager U2b Lager
Kriech- keller BFFü 0021 .ac 06/004 5
F KK. Typ B
  1. O 4a

NA

- bestehenden Grundrissen

e

e ß

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

l u

F U1a.2. W Typ 15

. O 4a

h a

c s r n e t

tfulbA uen nefiertsseiK

b s

n

r

K

e

  1. O 4a

F U1a.3. W Typ 15

e g

s i

restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

l m l

e

e h

E W

Fensterestaurierung Restaurierung der Oberflächen

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ 2. DG

.1. O 4a

elektr. Sonnenschutz Lamellen

Decken sichern

  1. O 4a

Abluftschächte für "hybride Lüftung"

Beleuchtung Erneuerung

KG

  1. O 4a

ALTBAU

Asphalt Abbruch

- 3,52

3 Stg 16.2 / 28

8 Stg 16 / 28

TH2

Turnhalle
NA 9
U26 Werkraum 06/003
gnureffokreV 0
C-C
06/003

9 Stg

B-B B-B

17.2 / 30

Nr. V StN, Frau Nagy

IB PSS

IB D+F

IB Kalb

VT AN PL JF

Objektplan 10.02.21

U9

  1. O

Kellerraum

F U9.1. W Typ B8

D

D

U10 U8

  1. O 4a

Kellerraum Kellerraum

F U10.1 W Typ B8

  1. O

Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum

Typ F U18.1. Typ F U17.1. F U4.1.W Typ B16

TH3

gnunalpsfruwtneroV

VORABZUG

6 Stg 19.6 / 30 4 Stg 18 / 20

PW

Bismarckschule

U11

U18 U17

Bismarckstraße 20

3 1 Stg 6.2 / 28

Kellerraum Lehrmittel Lehrmittel

uen nefiertsseiK

Umfassende

8 Stg 16 / 28 6 Stg 6 Stg 19.6 / 30 22.1 / 28

Sanierung

Haupthaus

KG

Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3

ALTBAU

U12

- 3,52

C-C

Kellerraum

- 4,71

Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

Index-Änderungen-Ergänzung

Fachplanung Elektro

Ingenieurgemeinschaft Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45

U14a

U13

U22

U15 Technik- Haustechnik

Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de

Kellerraum raum

U14

001/1

Fachplanung Lüftung Ingenieurbüro 12345 Ort Kalb Blumenstraße 21 90762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de

Heizung

Arch/Ing-Büro eßartStrO 54321 Baumaßnahme ID/Geb: 114

AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro

Arch/Ing-Büro

400/60

M

10 Stg 11.8 / 30

8 7 400/60 400/60 58/005

400/60 ca. 300 üFFB 06/004

500/85 6 I90 Verkofferung 06/004

Zug Fröb ang elstr.

TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de

TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de

002/1

GK

Kiesstreifen neu Decke neu Kiesstreifen neu Abbruch Bestandsdecke

Bauherrnvertretung

F U24.1. S F U24.2. S F U24.3. S F U22.1. S F U22.2. S F U22.3. S F U15.1. S F U14.1. S F U13.1. S F U5a.1. O Typ B16

Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ F U1a.1. W Typ 15

.1

M

Stadt Nürnberg

Hochbauamt H/B

Marientorgraben 11

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n

Ehemalige Mädchenschule

Fröbelstraße

VORABZUG

5 - 0102 Grundriss 1.KG M 1/100

10.02.2021 eßartS Fenstererneuerung Neue Holzfenster Ausführung als Schallschutzfenster Denkmalfenster mit 2-fach Isolierverglasung mit Isolierverglasung entlang der Welserstraße und der Bismarckstraße

Kinderhort
IZBB Bau

TF y 0 TF p V 0 1 y p 0 . V 1 25 . .

.

0016 F 0015.1. O

F 0016.1. W Schulleiter

Typ V-1a

Typ V1 Besprechung

Zugang

Mittelschule

Schul-

gelände 0014 F 0014.1. O

WC

Typ V-1a F 0017.1. W Typ V1

DG

  1. OG

Kopier-

  1. OG

+1,31

F 0017.2.W raum Typ V3 F 0013.1. O 0013 7 Stg Typ V-1a F Th1.1.W Eingang +0.78 25 / 30 Konrektor Typ V1

Aula 1. OG

EG

Turnhalle

  1. KG

  2. KG 2. KG

TH1

Schulverwaltung 8 Stg

Eingang 11.8 / 30

IZBB Bau

TF y F p l0 4 F 002.3. O

Eingang F 001.1. W . 1 Typ 1a

Kinderhort Typ 1 . 4 Stg 002 N

- bestehenden Grundrissen

001 19.5 / 30 Klassenraum Abluft

Klassenraum H1= 3.12

H2= 3.46 e

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

e ß

F 001.2. W Abluft F 002.2. O l u Typ 1 H H 1 2 = = 3 3 . . 1 4 2 6 Typ 1a h a c s r n e t

Fenstererneuerung Neue Holzfenster Ausführung als Schallschutzfenster Denkmalfenster mit 2-fach Isolierverglasung mit Isolierverglasung entlang der Welserstraße und der Bismarckstraße

b s

Eingang n

r

Grundschule K

F 001.3. W 1 F 002.1. O e e 1 Typ 1a Typ 1 r u 0 g i s L l l a F F m l

restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

e e

h

E W

Fensterestaurierung Restaurierung der Oberflächen

F 003.3. O F Fl011.1. W Typ 1a

Lage, Maße und Art von allen Bäumen sind vor Ort zu erfassen und zu kartieren Typ 5

elektr. Sonnenschutz Lamellen

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

Decken sichern

bO renfföretsneF rehcsirtkele

seg hcsirtkele ztuhcsnennoS

D

F Fl011.2. W Klassenraum F 003.2. O

Pausenhof Typ 5 Typ 1a

Abluftschächte für "hybride Lüftung"

Abluft H1= 3.12 F Fl011.3. W H2= 3.46 F 003.1. O Typ 5 Typ 1a TF TF TF y p T y p T y p T h h h 12 22 12 9. 0. 9.

Beleuchtung Erneuerung

Asphalt Abbruch

. . . F Th2.2. W GOK = Typ 10

TH2 - 1,96

- 2,11

13 Stg 17 / 30 F WF.1. O Typ 4a

C A

B-B Haupteingang 1 B-B

Grundschule Mittelschule F Th2.1. W Typ 10 F KWC.1.W Typ 9 F 004.1. O

Nr. V

.f
WC-Lehr. företsneF rethcilrebO 004 Vorr. Hausmeister .rtkele Knaben WC Abluft thcilrebO treuetseg H1= 3.12 EG - ALTBAU H2= 3.46 renfföretsneF hcsirtkele 005 Klassenraum +0,00 ztuhcsnenn rehcsirtk 6 Stg 20 / 30 1.20
thcilrebO Abluft treuetseg H1= 3.12 H2= 3.46 renfföretsneF hcsirtkele 005 Klassenraum ztuhcsnenn rehcsirtk

StN, Frau Nagy IB PSS IB D+F IB Kalb

VT AN PL JF

D

Typ 1a B B D F KWC.2.W J J

. . Typ 9 9 9 8 0 Zuluft über Fensterfalzlüfter 5 2 F KWC.3.W Haupteingang 2 Typ 9 TF TF TF Grundschule y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 Mittelschule Eingang Turnhalle F KWC.4.W F T y 0 p 0 5 1 . a 2. O 0 0 0 s.h. Teilgrundriss . 3 . 2 . 1 Typ 9 . N . N . N TF TF Zwischengeschoss y p 1 T h 3 1 p y 3 h T TF TF TF TF 0. 2 . N 0 N . 1 . y p 8 0 0 1 y p 8 0 0 1 y p 8 0 0 1 y p 8 0 0 1 F 005.1. O TH3 1 a 1 a 1 a 1 a T F T ~ + Typ 1a . . . . yu

Turnhalle

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

Objektplan 10.02.21 Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum

ele treuetseg hcsirtkele ztuhc

oS gnutlawreV treuetseg hcsirtkele ztuhcsnennoS

Sonnenschutz elektrisch gesteuert 010 Lehrküche Abluft H1= 3.12 H2= 3.46
2 Fenster mit mechanisch öffenbaren Oberlichtern EG - ALTBAU Flur F30 FL012 +0,00
C-C
Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 009 Klassenraum elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 008 Klassenraum elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert 13 Stg 17 / 30 006c Duschraum 006d 006b Umkleide Umkleide Opake Verglasung Opake Verglasung Opake Verglasung

gnunalpsfruwtneroV

F30

VORABZUG

PW

Bismarckschule

12 Stg 16.5 / 30 F Turnhalle.3. O

Bismarckstraße 20

tsraum Typ 16

Baumaßnahme ID/Geb: 114

2 . 2 . N 2 . F Th3.5. W 1 . Typ 18 N

Umfassende

Emporen- 12 Stg 16.5 / 30 öffnung vernetzt

Sanierung

Haupthaus

TURNHALLE

F Turnhalle.2. O

Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3

-1,98 Typ 16

C-C

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

Index-Änderungen-Ergänzung Fachplanung Elektro

Ingenieurgemeinschaft Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45

F Turnhalle.1. O Typ 16

Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de

Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de 0762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de

Sonnenschutzglas - Innen Opak kapO nennI salgztuhcsnennoS

001/1

AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro Arch/Ing-Büro

elektrische Fensteröffner renfföretsneF ehcsirtkele elektrischer Fensteröffner Oberlicht thcilrebO renfföretsneF rehcsirtkele treuetseg hcsirtkele ztuhcsnennoS thcilrebO renfföretsneF reh

TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de

M

002/1

Restaurierung Außentüre

GE

TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p B W F y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p T u r y p T u r y p T u r . 1 . S . 2 . S . 3 . S . 1 . S . 2 . S . 3 . S 4. 1 . S d . 1 . S c . 1 . S b . 1 . S 6n h a lle 6n h a lle 6n h a lle . 1 . 2 . 3 Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter . S . S Zuluft über Fensterfalzlüfter . S

Bauherrnvertretung

M

Stadt Nürnberg

Hochbauamt H/B

Marientorgraben 11

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de eßartStrO 54321

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n

Rückbau Gartenmauer für Abbruch Decke -> danach Wiederaufbau retfülzlafretsneF rebü tfuluZ nrethcilrebO nerabneffö hcsinahcem tim retsneF 2. DG

Ehemalige Mädchenschule D A

Fröbelstraße

5 - 0103 Grundriss EG M 1/100

B

Grundschule / Kinderhort

IZBB Bau

. .

.

113a

F 113a.1. O Typ V-1a

114 Büroraum

Büroraum

F 113.1. O Typ V-1a

115 1. OG

DG

Büroraum

F 115.1. W Typ V1

Kopier-

  1. OG

raum

  1. OG

F 116.1. W

+4.23

Typ V3

Aula 1. OG

116 WC

F 112.1. O Typ V-1a

T30 RS

EG

Turnhalle 1. KG 1. KG 2. KG

F Th1.2. W 8 Stg Typ V1 +3.71 19.8 / 30 F Fl021.1. N 8 Stg Typ 7 16.6 / 30 2 Stg 23.7 / 30

Setretariat

TH1T30 RS

thcilrebO treuetseg renfföretsneF hcsirtkele 102 Klassenraum ztuhcsnennoS rehcsirtkele Abluft H1= 3.12 H2= 3.46
Abluft
H1= 3.12 H2= 3.46 thcilrebO treuetseg 103 Klassenraum renfföretsneF hcsirtkele ztuhcsnennoS rehcsirtkele salg
104 ztuhcsnennoS Sozialpädagoge
+ 4,30 . OG ALTBAU H1= 3.12 H2= 3.46 105 Klassenraum thcilrebO treuetseg renfföretsneF hcsirtkele Abluft H1= 3.12 ztuhcsnennoS H2= 3.46 rehcsirtkele

- bestehenden Grundrissen

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

e

F 102.2. O F 101.2. W Typ 1a Typ 1

Fenstererneuerung Neue Holzfenster Ausführung als Schallschutzfenster Denkmalfenster mit 2-fach Isolierverglasung mit Isolierverglasung entlang der Welserstraße und der Bismarckstraße

ß

e l

u a

h c r s n t

e s

b n r

F 102.1. O F 101.3. W Typ 1a Typ 1

K e

restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

e

g s

i l a l m

e

e

h W

Fensterestaurierung Restaurierung der Oberflächen

E

F 103.3. O F Fl021.1. W Typ 1a Typ 5

elektr. Sonnenschutz Lamellen

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

Decken sichern

F Fl021.2. W F 103.2. O Typ 5 Typ 1a

Abluftschächte für "hybride Lüftung"

Beleuchtung Erneuerung

F Fl021.3. W F 103.1. O Typ 5 Typ 1a

TF TF T y p 1 9 F T h 2 . 9 y p 2 T h 2 . 1 0 y p 1 T h 2 . 1 1 . . .

Asphalt Abbruch

F Th2.8. W Typ 12

F 104.3. O Typ 4a F 104.2. O 13 Stg 15.4 / 30 Typ 4a +2,16 13 Stg

TH2

F Th2.7. W Typ 12

B-B

B-B

15.8 / 30

F 104.1. O Typ 4a

F Th2.6. W Typ 12 F KWC.1.W Typ 9

Nr. V StN, Frau Nagy IB PSS

IB D+F IB Kalb

VT AN PL JF

F 105.3. O Typ 1a

PR

Vorr.

D

B B - J J D . .

F KWC.2.W Typ 9

Beh.-u. Knab.- Lehr.

Turnhalle 9

5 2 Zuluft über Fensterfalzlüfter

F KWC.3.W Typ 9

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ

WC WC

F 105.2. O Typ 1a TF TF TF y p 1 1 y p 1 1 y p 1 1 0 . 3 . 2 . 1 . N . N . N N . 8 . 3 h T F 1 1 p y T N . 6 . 3 h T F T y p 8 F 1 1 1 a T y p 8 F 1 1 1 a T y p 8 F 1 1 1 a T y p 8 F 1 1 1 a F T y 1 p 0 1 5 a .1. O . 4 . 3 . 2 . 1 . N . N . N . N

TF F KWC.4.W p y T Typ 9 h 13 1. 7 . N

F T y p T u rm 2 2 .3 .N F Turm.4.W Typ 23

Objektplan 10.02.21 Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum

TH3

FLACHDACH ZWISCHENBAU 110 Klassenraum Abluft H1= 3.12 H2= 3.46
2 Fenster mit mechanisch öffenbaren Oberlichtern Flur 1. OG ALTBAU Fl022 + 4,30
C -C

Bismarckschule Bismarckstraße 20 Baumaßnahme ID/Geb: 114 Umfassende Sanierung Haupthaus Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

Fachplanung Elektro Ingenieurgemeinschaft Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45 90409 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de Fachplanung Lüftung Arch/Ing-Büro eßartStrO 54321 IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 0762 Fürth @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: n a a T n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de

gnunalpsfruwtneroV

VORABZUG

PW

1d

sik

F 106a.3. O Typ 17

mm-

g.

F 106a.2. O Typ 17

C-C

retfülzlafretsneF rebü tfuluZ gnutlawreV treuetseg hcsirtkele ztuhcsnennoS

106a

AULA

Index-Änderungen-Ergänzung

Nr. Bauteil-Ausführung Name

Abluft Abluft H1= 3.12 H1= 3.12 H2= 3.46 H2= 3.46

109 108 106

F 106a.1. O Typ 17

Klassenraum Klassenraum Klassenraum

Gruppen-

001/1

raum

Sonnenschutzglas salgztuhcsnennoS elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert

Arch/Ing-Büro eßartS 12345 Ort

elektrische Fensteröffner renfföretsneF ehcsirtkele

M

elektrischer Fensteröffner Oberlicht elektrischer Fensteröffner Oberlicht elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert Sonnenschutz elektrisch gesteuert Sonnenschutzglas Sonnenschutz elektrisch gesteuert retfülzlafretsneF rebü tfuluZ 2. DG

002/1

GO

TF TF TF F 1 0 F 1 0 F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 y p 1 1 0 6 y p 1 1 0 6 y p 1 1 0 6 . 1 . 2 . 3 . 1 . 2 . 3 . 1 . 2 . 3 . 1 . 2 . 3 . S . S . S . S . S . S . S . S . S . S . S . S Typ TF y p V 1 1 T y p F 1 2. V

Typ F 107.1. S Typ F 107.2 S Typ F 107.3. S F 114.1. W Typ V1

T T y y p p 1 1 Typ 11 F 101.1. W F 102.3. O Typ 1 Typ 1a

.1

M

Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter

Ehemalige Mädchenschule D A

Fröbelstraße D A

5 - 0104 Grundriss 1.OG M 1/100

Gru nd sch ule /
Kin de
r hor t
IZBB Bau

DG

  1. OG

  2. OG

Aula 1. OG

EG

Turnhalle

  1. KG

  2. KG 2. KG

- bestehenden Grundrissen

e

Gaube 3 Ost
Überarbeiten der Kamine
r
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ukcedueN hcälfhcaD Gaube 2 West Gaube 2 Ost

Gaube 1 West

ß

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E

Gaube 3 West

hcadhcalF 2. DG

Turnhalle
FLACHDACH ZWISCHENBAU
C
C-

Dachlaterne 2 B-B

Nr. V
StN, Frau Nagy
IB PSS
IB D+F
IB Kalb
VT AN PL JF
Objektplan 10.02.21
Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum

Gaube 1 Ost

D

D

Gaube 3

Nord

gnunalpsfruwtneroV

VORABZUG

g n de r

PW

Bismarckschule

Bismarckstraße 20

Baumaßnahme ID/Geb: 114

Umfassende

Sanierung

Haupthaus

Überarbeiten der Kamin e
Gaube 2 Nord
Gaube 2 Süd
Wiedereindecken mit historischen Bestandsziegeln iedereindecken it historischen

Gaube 3 Süd

Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3

C-C

Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

un

Index-Änderungen-Ergänzung Fachplanung Elektro

he

Ingenieurgemeinschaft Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45

Nr. Bauteil-Ausführung Name

Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de

Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de 0762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de

AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro Arch/Ing-Büro

001/1

eßartStrO 54321

Gaube 1 Süd

TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de Abläufe

AULA DACH

002/1

M

Bauherrnvertretung

thcisfuahcaD

M

Stadt Nürnberg

Hochbauamt H/B

Marientorgraben 11

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n

Ehemalige Mädchenschule

DIN A 1-lang

96047 Bamberg 90762 Fürth Architekturbüro Sieben gez. hs Tel.: +49(0)951 - 1324278 Tel.: +49(0)911 - 950 985 0 Datum Fax: +49(0)951 - 1324318 Fax: +49(0)911 - 950 989 9

Fröbelstraße - -

D A Datum

5 - 0109 Dachaufsicht M 1/100

First Turm ca. 42.70 m

Bismarckstraße -A

Grundschule /

Kinderhort

IZBB Bau

e

a ß

eluhcsnebanK egilamehE

str

er

s

el

W

B-B B-B

D

-D

FLACHDACH

ZWISCHENBAU

First Dachlaterne ca. 31.20 m

C-C C-C

AULA DACH

Oberster Bereich nicht messbar Fassade Turm Anstrich

Ehemalige Mädchenschule

Fröbelstraße D- D A -A

Nr. V
StN, Frau Nagy
IB PSS
IB D+F
IB Kalb
VT AN PL JF

First ca. 24.60 m Neudeckung der Dachflächen

Abbruch bestehender Lüftungskanal 2. DG
h bestehender skanal
Dämmu oberen
ng der

che

Fassade Giebelflä bereits restauriert

Objektplan 10.02.21 Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum

Traufe ca. 18.10 m

h

ismarckschule ismarckstraße 20 aumaßnahme ID/Geb: 114
mfassende anierung aupthaus
agwerksplanung genieurbüro eters /Schüßler/ Speer ucher Straße 3 0419 Nürnberg el.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 ax: +49(0)911 - 39 67 03 fo@ib-pss.de chplanung Elektro genieurgemeinschaft ess + Falk GmbH erianstraße 45
9 T F in Fa IAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -Büron O rt O rt K B 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de @ n @ n T F in B S H M 9 TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg. TFvdoe ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.dee T n a a n a a Fa mi 0409 Nürnberg el.: +49(0)911 - 951 76 -0 ax: +49(0)911 - 951 76 -80 fo@dess-falk.de chplanung Lüftung genieurbüro alb lumenstraße 21
0762 Fürth el.: +49(0)911 - 974 67 75 ax: +49(0)911 - 974 67 78 fo@ib-kalb.de auherrnvertretung tadt Nürnberg ochbauamt H/B arientorgraben 11 0402 Nürnberg l.: +49(0)911 231-42 16 x: +49(0)911 231-56 28 riam.nagy@stadt.nürnberg.de
llaann--NNrr.. - 0111 DIN A 1-lang ORABZUG rchitekturbüro Sieben gez. hs aattuumm
0.02.2021

Geschoßdecke

DG

OKF +17.15 treiruatser stiereb ehcälflebeiG edassa stiereb ehcälflebeiG edassaF treiruatser

g1n

UKD +16.93 3. OG
OKF +12.88 UKD +12.64
2. OG
OKF +8.59
UKD +8.35 Zugang Verwaltung
Aula OKF +4.30 UKD +4.05 OKF 0.00 UKD -0.19 Turnhalle BH -1,98 UKD -0.19 UKD -0.17 UKD -0.19 UKD -0.27 UKD -0.20 OKF -3.52 UKD -3.68 1. KG OKF -4,71 1. OG Zugang Verwaltung OKF +2.12
OKF 0.00 UKD -0.19 OKF -3.52 EG 1. KG OKF -3.52 OKF +0,78 Zugang Verwaltung OKF -0.81
Turnhalle BH -1,98 UKD -0.19 UKD -0.17 UKD -0.19 UKD -0.27 UKD -0.20 1. KG OKF -4,71 OKF -3.50
UKD -3.68
2. KG OKF -5.62
5 - 0111 Längsschnitt A-A Knabenschule M 1/100

PunWa

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0A0-2A/1

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-0 restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

A Bismarckstraße -A

Grundschule /

Kinderhort

IZBB Bau

e

a ß

eluhcsnebanK egilamehE

str

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W

B-B B-B

D

-D

FLACHDACH

ZWISCHENBAU

C-C C-C

First Dachlaterne ca. 31.20 m

AULA DACH

Ehemalige Mädchenschule

Fröbelstraße D- D A -A

Oberster Bereich nicht messbar

Nr. V
StN, Frau Nagy
IB PSS
IB D+F
IB Kalb
VT AN PL JF
Objektplan 10.02.2 1
Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum D atum Datum Datum Datum Datum Datum
2. DG hen Instandsetzung der Dachkonstruktion DG Dämmung der oberen Geschoßdecke Abbruch bestehen Lüftungs
OKF +17.15
UKD +16.93 3. OG OKF +12.88

First ca. 24.60 m OK Giebel ca. 26.50 m

Neudeckung der Dachfläc

Traufe ca. 18.10 m

gnunalpsfruwtneroV

VORABZUG

Bismarckschule

PW

Dämmung Dach Erneuerung der Abdichtung/ Dachdeckung

Bismarckstraße 20

Baumaßnahme ID/Geb: 114

2. OG UKD +12.64
OKF +10,72
OKF +6,45 13 Stg 15.7 / 30 1 1 3 Stg 5.8 / 30 OKF +8.59 UKD +8.35
13 Stg 15.4 / 30 1. EG 13 Stg 16 / 30 EG OKF 0.00 OKF +4.30 UKD +4.05
OKF +2,16
UKD -0.19 1. KG OKF -3.52

Umfassende

nereiruatser edassaF treiruatser

Sanierung

Haupthaus

Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3

Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

001/1

Index-Änderungen-Ergänzung Fachplanung Elektro

Ingenieurgemeinschaft Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45

M

First ca +5.00 m

eluhcsnebanK

Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de

IZBB - Bau

Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng

AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng

rt -Büro

rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de 0762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de

TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de

002/1

B-B

Bauherrnvertretung

M

ttinhcsreuQ

Stadt Nürnberg

Hochbauamt H/B

-2.12 m nereiruatser edassaF stiereb ehcälflebeiG edassaF

Marientorgraben 11

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de

TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n

5 - 0112 Querschnitt B-B Knabenschule M 1/100

DIN A2-lang

restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

Bismarckstraße -A

Grundschule /

Kinderhort

IZBB Bau

e

a ß

eluhcsnebanK egilamehE

str

er

s

el

W

B-B B-B

D

-D

FLACHDACH

ZWISCHENBAU

C-C C-C

AULA DACH Abläufe

Ehemalige Mädchenschule

Fröbelstraße D- D A -A

Fassade Turm Anstrich

Nr. V

rne 2 F DSM.2.O Typ B9 ssade Giebelfläche reits restauriert
F 106a.1.O Typ 17 F 106a.2.O Typ 17 F 106a.3.O Typ 17
F Turnhalle.1.O Typ 16 F Turnhalle.2. Typ 16 O F Turnhalle.3.O Typ 16
F KK.1.O F KK.2.O F U7.1.O F U2.1.O F U2.2.O F U2c.1.O F U1.1.O F U1.2.O F U1.3.O F U6.1.O F U5.1.O F U5a.1.O
Typ B8 Typ 14a Typ B8 Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ B16 Typ B16 Typ B16 5 - 0121 Ansicht von Osten M 1/100
StN, Frau Nagy IB PSS
IB D+F
IB Kalb VT AN PL JF
Objektplan 10.02.2 1
Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
F 302.1.O F 302.2.O F 302.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a F 202.1.O F 202.2.O F 202.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a F 102.1.O F 102.2.O F 102.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a F 002.1.O F 002.2.O F 002.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a
F 112.1.O Typ V-1a F 0013.1.O Typ V-1a F 113.1.O Typ V-1a F 0014.1.O Typ V-1a F 113a.1.O Typ V-1a F 0015.1.O Typ V-1a

gnunalpsfruwtneroV

F 305.1.O

Typ 1a

F 205.1.O

Typ 1a

F 305.3.O

Typ 1a

F 205.3.O

Typ 1a

F 302.1.O

Typ 1a

F 203.1.O

Typ 1a

VORABZUG

F 305.2.O

Typ 1a

F 205.2.O

Typ 1a

F 303.3.O

Typ 1a

F 203.3.O

Typ 1a

F 302.1.O

Typ 1a

F 202.1.O

Typ 1a

F 302.2.O

Typ 1a

F 202.2.O

Typ 1a

F 302.3.O

Typ 1a

F 202.3.O

Typ 1a

PW

F 304.1.O F 304. Typ 4a Typ 4a

F 204.1.O F 204.

Typ 4a Typ 4a

Bismarckschule Bismarckstraße 20

Baumaßnahme ID/Geb: 114 Umfassende Sanierung Haupthaus

Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

Fachplanung Elektro Ingenieurgemeinschaft Dess + Falk GmbH Merianstraße 45 90409 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80

info@dess-falk.de Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -Bürongenieurbüro O rt O rt Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 0762 Fürth @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de

Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg. TFvdoe ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: T n a a n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de

PPllaann--NNrr.. 5 - 0121 DIN A 1-lang VORABZUG Architekturbüro Sieben gez. hs DDaattuumm

10.02.2021

Index-Änderungen-Ergänzung

Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum

001/1

M

netsO

002/1

nov

M

restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung

Bismarckstraße -A

Grundschule /

Kinderhort

IZBB Bau

e

a ß

eluhcsnebanK egilamehE

str

er

s

el

W

B-B B-B

D

-D

FLACHDACH

ZWISCHENBAU

C-C C-C

AULA DACH Abläufe

Ehemalige Mädchenschule

Fröbelstraße D- D A -A

Fassade Turm Anstrich

Nr. StN, Frau Nagy V
IB PSS
IB D+F IB Kalb
VT AN PL JF
Objektplan 10.02.2 1

Dachlaterne 1 Dachlaterne 2

First ca. 24.40 m

Neudeckung der Dachflächen

F DSK.2.S Gaube 1 / Süd Gaube 2 / Süd Gaube 3 / Süd Typ B9

Fassade Giebelfläche bereits restauriert Traufe ca. 18.00 m

Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum

F DSM.1.S F DSM.2.S F DSM.4.S DG 17.15 m Typ B6 Typ B6 Typ B6 F DSM.3.S F DSK.1.S F DSK.3.S Typ B9 Typ B9

F 309.1.S F 309.2.S F 309.3.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F 209.3.S F 209.2.S F 209.3.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F 109.1.S F 109.2.S F 109.3.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F 009.1.S F 009.2.S F 009.2.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F U24.1.S F U24.2.S F U24.3.S Typ 14 Typ 14 Typ 14
T F U22.1.S yp 14 F U22.1 Typ 14 .S F U22.1. Typ 14 S F U15.1.S Typ 14 F U14.1 Typ 14 .S F U1 Typ 3.1.S 14

F 309.1.S

Typ 1

F 209.3.S Typ 1

F 309.2.S

Typ 1

F 209.2.S Typ 1

F 309.3.S

Typ 1

F 209.3.S Typ 1

F 308.3.S

Typ 1

F 208.3.S Typ 1

F 308.1.S Typ 1

F 208.1.S Typ 1

F 306.1.S

Typ 1

F 206.1.S

Typ 1

F 306.1.S

Typ 1

F 206.3.S Typ 1

Bismarckschule Bismarckstraße 20

Baumaßnahme ID/Geb: 114 Umfassende Sanierung Haupthaus Tragwerksplanung

Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de

Fachplanung Elektro Ingenieurgemeinschaft Dess + Falk GmbH Merianstraße 45 90409 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de

Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -Bürongenieurbüro O rt O rt Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 0762 Fürth @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de

Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg. TFvdoe ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: T n a a n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de

PPllaann--NNrr.. 5 - 0122 DIN A 1-lang VORABZUG Architekturbüro Sieben gez. hs DDaattuumm

10.02.2021

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VORABZUG

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  1. OG 12.88 m F Fl041.1.S Typ 13
F 106a.1.S Typ 17 F 106a.2. Typ 17 S F Ty 106a.3.S p 17
F T Typ urnhalle.1.S 16 F Turnhall Typ 16 e.2.S F T Typ urnhalle.3.S 16
  1. OG 8.59 m

nereiruatser edassaF treiruatser stiereb Ziergiebelfläche bereits restauriert treiruatser stiereb lebeigreiZ

Index-Änderungen-Ergänzung

  1. OG 4.30 m
Nr. Bauteil-Ausführung Name

001/1

AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro

EG 0.00 m

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F U24.1.S F U24.2.S F U24.3.S Typ 14 Typ 14 Typ 14

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002/1

Turnhalle -1.98 m

ca. -2.11 m nereiruatser edassaF ehcälflebeigreiZ

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TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de

5 - 0122 Ansicht von Süden M 1/100

Auswirkung des Neubaus bzw. der Sanierung auf den Klimaschutz

Bismarckschule, Bismarckstr. 20
Sanierung Denkmal

Baumaßnahme: Kategorie:

Bewertungsspanne: negativ moderat gering positiv

CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom)

Neubau: Sanierung: Erfüllungsgrad: 22,1% Gewichtungsfaktor: 4 ≥ 15 kg/(m²a) 8 - 15 kg/(m²a) 1 - 8 kg/(m²a) < 1 kg/(m²a) ≥ 22 kg/(m²a) 11 - 22 kg/(m²a) 5 - 11 kg/(m²a) < 5 kg/(m²a) Anmerkung: Berechnungsgrundlage eigene Berechnung, Verbrauchsdaten

"Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung)

Erfüllungsgrad: 54,8% Gewichtungsfaktor: 1 wenig effizient mod. effizient

effizient hocheffizient

Energetische Qualität Gebäudehülle (mittlerer U-Wert [W/m²K])

Neubau: Sanierung: Erfüllungsgrad: 6,3% Gewichtungsfaktor: 1,5 > 0,3 W/(m²K) 0,25 - 0,3 W/(m²K) 0,2 - 0,25 W/(m²K) < 0,2 W/(m²K) 0,6 W/(m²K) 0,4 - 0,6 W/(m²K) 0,3 - 0,4 W/(m²K) 0,3 W/(m²K) Anmerkung: Berechnungsgrundlage: eigene Berechnung

Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien

Erfüllungsgrad: 25,0% Gewichtungsfaktor: 1,5 wenig effizient

mod. effizient effizient hocheffizient

ng hybrides Lüftungssystem

Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung

Erfüllungsgrad: 74,1% Gewichtungsfaktor: 1 wenig effizient mod. effizient

hocheffizient

Bonus Nachhaltigkeit und Innovation

Erfüllungsgrad: 35,0% Gewichtungsfaktor: 0,5 niedrig

mittel hoch sehr hoch

enen Schachtlüftungssystems

Auswirkung auf den Klimawandel: moderat Bewertung der Gesamtmaßnahme: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: 29,6%
Auswirkung auf den Klimawandel: negativ Vergleich mit Zustand vor Sanierung: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: 11,7%
Baumaßnahme vor Sanierung 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %
Kommentar: Die umfassende Sanierung wird für eineVerbesserung des energetischen Standards genutzt, soweit dies das Denkmal und die geplanten Maßnahmen zulassen (Geschossdecken-und Flachdachdämmung, Erneuerung der Fenster, Optimierung vorh. Heizsystem). Eine Besonderheit stellt die Reaktivierung des historischen Schachtlüftungssystems als zeitgemäße hybride Lüftung in Kombinationmit elektrisch öffenbaren Fensteroberflügeln dar. Hierdurch wird die Luftqualität verbessert, zudem kann das System auch zur sommerlichen Nachtlüftung genutzt werden. Die neuen Fenster werden mit einer außenliegenden Verschattung (Raffstore) ausgestattet, was sich ebenfalls positiv auf den sommerlichen Wärmeschutz auswirkt. Weitere Verbesserungen der Effizienz könnten durch die Umstellung der konventionelle Heiztechnik auf regenerative Energien und durch die Anbringung einer Innendämmung erreicht werden.
Hochbauamt Dirk Stolzenberger H/ZA-KEM 18.02.2021 Verwendete Version des Bewertungs-Tools: V21-01

TISCHVORLAGE

zu TOP 3.1

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B&mms m

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OBERBÜRGERMEISTER An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König 2 ^ MRZ. 2021 Rathausplatz 2 ..Nr., 90403 Nürnberg 1 2.$I Zur Stellungnahme Zur Kts. Antwort vor Absendung Vorlagen 2.a 5 Antwort zur Unter­ schrift vorlegen

Sonderförderung zur Ermöglichung zusätzlicher Open Air Veranstaltungsformate

für Akteure der Freien Szene

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die fortdauernde Situation des Lockdowns betrifft in hohem Maße alle Aktivitäten der Kunst und Kultur und bedeutet für Kulturschaffende aller Sparten sowie damit korrelierender Berufe durch den Wegfall der meisten analogen Auftrittsmöglichkeiten eine besondere Belastung.

Daher müssen durch die Aktivierung zusätzlicher Potentiale Impulse zur Revitalisierung des Kulturlebens gesetzt werden. Hierfür kommen aufgrund der niedrigen Ansteckungsgefahr an frischer Luft insbesondere Open Air Veranstaltungen auf Außenflächen in Betracht. Konzeptionell orientiert an der gelungenen Durchführung der „Zwingerclub-Kulturoase“ 2020 sollen im Zeitraum von Mai bis September 2021 Organisation, Koordinierung und Kuratierung durch Akteure der Freien Szene eigenverantwortlich erfolgen und durch diese weitere interessierte Kollektive, Einzelakteure, Initiativen, Vereine und Künstlergruppen adressiert werden.

Zur Realisierung solch einer kulturellen Bespielung soll insbesondere eine finanzielle Sonderförderung bereitgestellt sowie Hilfestellung bei der Identifizierung einer geeigneten Fläche geleistet werden.

Daher stellen wir gemeinsam für die Sitzung des Stadtrates am 24.03.2021 folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die Verwaltung stellt einen Sonderfördertopf für Veranstaltungen freier Akteure im Rahmen des „Kulturfrühlings“ in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung.

Die Verwaltung seitens Ref. VII/LA prüft für eine Laufzeit von Mai bis September 2021 hierfür geeignete Ermöglichungsflächen unter Priorisierung der Alten Feuerwache und macht gegebenenfalls eigene Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

imiate/co. f

£ g-o ) Andreas Krieglstein Thorsten Brehm Fraktionsvorsitz^nder Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CSU . / SPD BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

fr

////

, f, . .. Ernesto Buholzer Sepülveda UexandraThiele Politbande Die Guten

TISCHVORLAGE zu TOP 3.2

spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46. 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRGERMEISTER

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

Art den Oberbürgermeister

1 5. MRZ. 2021

der Stadt Nürnberg ..Nr. Marcus König Zur S'/eüungnahms Rathaus 4 Antwort vor Absen- 90403 Nürnberg dung .'crlsgon

Nürnberg, 15. März 2021 Antragsteller: Ziegler

Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die aktuelle Pandemiesituation trifft auch den Nürnberger Kultursektor in vielfältiger Weise ins Mark. Gerade im Veranstaltungsbereich suchen deshalb viele Nürnberger Kulturschaffende dringend nach Möglichkeiten, im Rahmen perspektivischer staatlicher Öffnungsszenarien, Kulturveranstaltungen hygieneschutzkonform durchzuführen. Hierfür kommen aufgrund der niedrigeren Ansteckungsgefahr an frischer Luft, besonders Open- Air-Veranstaltungen in Frage.

Aus unserer Sicht bietet der Außenbereich der Alten Feuerwache 1 in Gostenhof grundsätzlich die Möglichkeit, Kulturveranstaltungen durchzuführen. Unabhängig von der zukünftigen Nutzung der Immobilie, könnten hier 2021 zeitnah Kulturveranstaltungen im Open Air-Format als Zwischennutzung stattfinden. Dies würde zum einen die hart getroffenen Kulturschaffenden unterstützen, Perspektiven für Kulturveranstaltungen ermöglichen und zum anderen das Areal vor Ort in den anstehenden, wärmeren Monaten beleben.

Hierfür sollte die Verwaltung, und insbesondere das Kulturreferat, Anfragen interessierter Künstlerinnen aufnehmen, mögliche Kulturveranstaltungen koordinieren und so den Außenbereich der Alten Feuerwache 1 niedrigschwellig öffnen. Auf diese Weise kann das Angebot breit und szeneübergreifend von Kulturschaffenden wahrgenommen werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Feuerwache 1 für Kulturveranstaltungen.

Bespielung der Freiflächen und macht diese so während der Pandemiezeit interessierten Kulturveranstalter*innen szeneübergreifend und niedrigschwellig zugänglich.

Stadtratsfraktion Nürnberg

STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

Thematik.

Etwaige mögliche Freiluft-Kultur-Veranstaltungen unterliegen selbstredend, wie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen auch, dem Vorbehalt geltender, staatlicher hygieneschutzrechtlicher Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Stadtrat

TISCHVORLAGE

zu TOP 3.3

BÜNDNIS 90

DIB GRÜNEN <v\ ^

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politbande - Stadtrat Ernesto Buholzer Sepulveda Bündnis90/Die Grünen - Stadträtin Nathalie Keller

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2

  1. März 2021

Dringlichkeitsantrag zur erneuten Ermöglichung der Kulturoase sowie zur Prüfung von Flächen als Nutzungsmöglichkeit für den Kulturoasis e.V.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der schnellen Etablierung des Kulturoasis e.V. im vergangenen Sommer und das durch diesen Rahmen ermöglichte Kulturangebot, konnten pandemiebedingte Einschränkungen und Finanzierungslöcher für freie Kulturvereine und -institutionen der freien Szene zu Teilen aufgefangen werden. Der durch den Verein bespielte Marientorzwinger konnte als soziokultureller Veranstaltungsort einen großen Teil der freien Nürnberger Kulturakteur*innen auch im Stadtbild repräsentieren. Dies ist insbesondere deshalb möglich, da der Verein als Trägerverein gegründet wurde, um Gelder zu verwalten, die Kommunikation und die Koordination mit der Verwaltung für eine Vielzahl beteiligter Vereine zu übernehmen. Die Kulturoase ist ein offenes Konstrukt, das jedem Veranstaltungskollektiv und jeder Einzelperson offensteht. Aufgrund der aktuellen Situation liegt die Forderung nach einem Fortbestand des hier geschaffenen Angebots auf der Hand.

Der Wunsch nach einer Fortführung diverser Veranstaltungsformate von Anfang Mai bis Ende September durch den Kuturoasis, e.V. ist gut begründet: Durch den genreübergreifenden Charakter des Programms von Lesungen und Konzerten bis hin zu DJ-Sessions und Visual-Art bündelt der Verein nicht nur viele freie Veranstaltungskollektive, sondern erreicht auch eine breite Masse an Besucher*innen. Damit ist die Kulturoase ein wichtiger Baustein für eine breit gefächerte Nürnberger Kulturoffensive in den Frühlings- und Sommermonaten.

Zudem hat der Verein im letzten Jahr sehr wirtschaftlich gearbeitet und sogar weniger Geld benötigt als ihm zugesprochen wurde. Von den bereitgestellten 100.000E wurden lediglich 57.200E verbraucht. Durch Lerneffekte, effizientere Abläufe und die Nutzung von bereits beschafften Ressourcen, wird er für den wesentlich längeren Bespielungszeitraum von Anfang Mai bis Ende September, mit der gleichen Bewilligungssumme wie im letzten Jahr auskommen.

Hinzu kommen die volkswirtschaftlichen Multiplikationseffekte, welche durch Eintritt, Getränkeverkauf, Spenden und Gewerkvergaben an selbständige Techniker*innen und Bühnenbauer*innen schon letztes Jahr positive Auswirkungen auf unsere lokale Kreativwirtschaft hatten. Für einige Vereine war die letztjährige Auflage der Kulturoase sogar die Rettung vor der Insolvenz.

BÜNDHIS 90

DIE GRÜNEN

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Neben den benötigten finanziellen Mitteln, die wir heute über den Geschäftsbereich Kultur bereitstellen lassen möchten, gilt es weiterhin für einen Fortbestand eines derartigen Kulturangebots, Veranstaltungsflächen zu prüfen. Für eine erfolgreiche Suche bedarf es hier erneut der Expertise der Verwaltung. Deshalb soll neben dem Geschäftsbereich Kultur der zweiten Bürgenneisterin auch das Liegenschaftsamt in direkte und enge Kommunikation mit dem Kulturoasis Verein treten, um so Informationsverluste zu vermeiden und einen konstruktiven und effizienteren Austausch zu ermöglichen.

In Betracht kommt insbesondere das Außengelände der alten Feuerwache 1. Dieses bietet neben Sanitär-, Strom- und Wasserinfrastruktur, pandemiegerecht genügend Platz für mehr als 200 Besucher*innen, ist durch die Umzäunung einlasstechnisch leicht kontrollierbar und ist im Gegensatz zum letzten Veranstaltungsort, der Oase, barrierefrei. Hinzu kommt, dass uns bis Ende September keine weitere feste Nutzung durch neue Mieterinnen bekannt ist. Neben diesen günstigen zeitlichen und inffastrukturellen Bedingungen, verfestigt dies insbesondere auch den Standpunkt, das Areal ganzheitlich, niedrigschwellig kulturell nutzen zu können.

Neben der Nutzung durch den Kulturoasis Verein steht einer weiteren Nutzung des Geländes durch weitere Gruppen nichts im Wege.

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

Daher stellen wir folgenden Antrag:

Hygienekonzepts eine Neuauflage der Kulturoase für den diesjährigen Frühling und Sommer von Anfang Mai bis Ende September.

bis zu 100.000E bereitgestellt. In der Höhe stehen diese in einem Verhältnis zu den Ausgaben anderer Projekte des Kulturfrühlings sowie in Relation zu der im letzten Jahr bewilligten Unterstützung.

konzentriert sich hierbei insbesondere auch auf das Gelände der alten Feuerwache 1. Weiterhin erfolgt eine Prüfung der Wöhrder Wiese sowie des Biergartengeländes am Kettensteg als mögliche Veranstaltungsorte. Darüber hinaus macht die Verwaltung des Referats VII eigene Vorschläge nach autarker Prüfung.

entsprechenden Ansprechpartner*innen auf direktem Wege vom jeweiligen Verwaltungsbereich und wird nicht zentral über den Geschäftsbereich Kultur gesteuert. Dies fordert die Effizienz und Qualität des Informationsaustausches durch kurze Wege und klare Verantwortlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Emesto Buholzer Nathalie Keller Stadtrat der politbade Stadträtin Bündnis90/Die Grünen

Projektbericht Kulturoase Zwingerclub

Auf einen Blick:

Projekttitel: Kulturoase Zwingerclub Projektzeitraum: 19.08.2020 bis 27.09.2020 Projektleitung: Kulturoasis e.V. Projektstatus: Abgeschlossen Stand: Januar 2021

Inhalt

Unde venis Kulturoase?.............................................................................................................1 Projektstruktur, Verlauf und Zahlen...........................................................................................4 Kritische Würdigung...................................................................................................................8 Quo vadis Kulturoase?...............................................................................................................9 Pressemitteilungen..................................................................................................................10 Anhang....................................................................................................................................11 Liste der partizipierenden Gruppen/Kollektive....................................................................11

Unde venis Kulturoase?

Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Kulturszene sind dramatisch - künstlerisch wie wirtschaftlich. In diesen Zeiten der Handlungsunfähigkeit steht die Kulturoase in Nürnberg für eine befreiende Möglichkeit zur niedrigschwelligen Aneignung und Bespielung durch die Kulturaktiven. Das Angebot richtet sich an die vielfältigen, in der Regel nichtkommerziell orientierten, Gruppen und Vereine aus dem Bereich der Kulturarbeit in Nürnberg. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verloren diese die Möglichkeit nötige Fixkosten zu decken sowie die eigene Kulturarbeit sichtbar zu machen. Das Projekt soll der existentiellen Bedrohung einer facettenreichen Kulturlandschaft aktiv etwas entgegenstellen.

Initiiert wurde die Projektidee, um eine Freifläche zu bespielen und dadurch sowohl fehlende Einnahmen zu amortisieren als auch einen sozialen und kulturellen Beitrag leisten zu können. Das Projekt konnte im Zuge eines gemeinsamen Antrags durch die Stadtratsfraktionen der politbande, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Guten sowie durch die Initiative der Kulturliga, des Heizhausbündnisses und des Runden Tisches Kultur realisiert werden. Die Mitglieder des Kulturausschusses stützen den Antrag „Bespielbare Freiflächen für die Nürnberger Kulturszene - Schaffung von Kulturoasen“ vom 10. Juli 2020. Nach mehrfacher Prüfung wurde der Marientorzwinger als Projektstätte für diesen Antrag und die Umsetzung einer Kulturoase ermöglicht.

Der historische Marientorzwinger am Rand der Nürnberger Innenstadt, ist ein atmosphärisch anmutendes Gebäude und beherbergt eine über 100 Jahre alte Schankwirtschaft, die mit dieser Bespielung aus einem zweijährigen Leerstandsschlummer erwachte. Innerstädtisch gelegen zwischen Nürnberger Stadtmauer und innerer Grabenmauer, eben die sogenannten Zwingermauer.1

Durch die Kooperation verschiedener zuständiger Ämter wurde der Zwinger für eine sechswöchige Nutzung gangbar gemacht.

Der Trägerverein Kulturoasis e.V. formierte sich auf Anraten der Stadtverwaltung, um die Aneignung und Nutzung der Fläche umzusetzen. Der Verein organisierte ein Rotationsprinzip, nach welchem verschiedenen Vereinen, Kollektiven und Gruppen aus Nürnberg, sowie Aktiven und Gästen der Zugang zu einer Pandemie-konformen Fläche ermöglicht wurde.

Die Kulturoase wird als bedeutendes Kooperationsprojekt gewertet, als Pilotprojekt für die

1 IHK, WiM - Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2005, Seite 40: „Marientorzwinger“ an der Stadtmauer erstrahlt in neuem Glanz. https://www.ihk-nuernberq.de/de/IHK-Maqazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2005-08/Unternehmenund-Personen/-bdquo-Marientorzwinqer-ldquo-an-der-Stadtmauer-erstrahlt-in-neuem-Glanz.isp

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Zusammenarbeit von Nürnberger Stadtverwaltung und selbstverwalteter Kulturszene. Zudem fungiert das Projekt Kulturoase als ein Laboratorium in einer gänzlich neuen gesamtgesellschaftlichen Situation. Es sollen neue Wege geschaffen werden mit den gegebenen Herausforderungen verantwortungsbewusst umzugehen und Kultur einen Raum zu geben, um diese wieder sichtbar zu machen.2 Dankenswerterweise stützt die Stadtverwaltung das Projekt mit finanziellen Mitteln.3

Was kann die Kulturoase? Sie kann nicht die Existenz aller Künstlerinnen und Soloselbstständigen aus den Kulturbetrieben auffangen. Das ist weiterhin eine Herausforderung vor welcher sowohl Kommunal- als auch die Landespolitik steht. Sie kann ein Zeichen setzen, indem sie der Kulturszene in dieser herausfordernden Zeit einen Ort für Veranstaltungen und Möglichkeit zur Repräsentanz bietet. Sie kann den freien Akteur*innen, ein Instrument sein, um sichtbar zu werden - ihre Kreise wieder zu sehen, ihre Kultur wieder umzusetzen. Um das Loch in den Geldbeuteln der Vereine und Initiativen zu stopfen reicht es natürlich bei weitem nicht in ausreichendem Maß, dafür bräuchte es eine dauerhafte Lösung. Dessen sind wir uns bewusst. Sie kann beispielhaft sein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen freier Szene und einer mutigen Stadtverwaltung, die offen für neue Ideen ist und bestehende Strukturen ernstnimmt. Sie kann dazu ermutigen, Lösungswege aus der Passivität zu finden, statt in einer Ferngesellschaft zu verharren, die natürlich auch die freien Akteur*innen hart trifft. Vor allem da diese zumeist nicht kommerziell, sondern gemeinwohlorientiert und oftmals ehrenamtlich organisiert sind, um ihre Vision der Miteinanderkultur in die Gesamtgesellschaft zu tragen.

2 GRÜNE FRAKTION NÜRNBERG, Pressemitteilung: Pressemitteilunq // Marientorzwinqer wird zur Kulturoase - Gemeinsame Pressemitteilung von Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Politbande und Die Guten. http://qruene-stadtratsfraktion.nuernberq.de/2020/07/23/pressemitteilunq-marientorzwinqer-wird-zurkulturoase/ 3 Nordbayern: "Kulturoase" kommt wohl in den Marientorzwinger; 23.07.2020 21:14 Uhr https://www.nordbavern.de/reqion/kulturoase-kommt-wohl-in-den-marientorzwinqer-1.10288052

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Projektstruktur, Verlauf und Zahlen

Die Kullturoase Zwingerclub meint einen Schankgarten im Marientorzwinger, der mannigfaltige Veranstaltungsformate an 4 Tagen die Woche offerierte. Mit seinem Besuch unterstützte das Publikum die freie Kulturszene in und um Nürnberg. Die Fläche in der Lorenzer Straße 33 bot gemäß der Hygienemaßnahmen (Stand August 2020) insgesamt Platz für bis zu 100 Personen.4

Der Kulturoasis e.V. dient dabei als Trägerverein für Kulturoasen, organisiert diese und fungiert als Schnittstelle zwischen Politik und selbstorganisierter Szene. Eine Gruppe von Privatpersonen, die in unterschiedlichen selbstverwalteten Vereinen/Gruppen/Kollektiven engagiert sind, schlossen sich am 15.07.2020 zum Kulturoasis e.V. zusammen. Unter anderem kommen die Aktiven aus KollektivenA/ereinen wie: Kombinat Weichensteller e.V.; Radio Z; Quellkollektiv e.V.; KollektivKollektiv; KulturKellerei; Musikverein; Arsch und Friedrich; Stadtteilzentrum DESI e.V. und dem Subkulturverein Nürnberg.

4 Donaukurier: Ein Podium für die freie Szene - Auf der Freifläche des Marientorzwingers wird in Nürnberg in Kürze die "Kulturoase Zwingerclub" eröffnet; erstellt am 14.08.2020 um 18:57 Uhr; https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Ein-Podium-fuer-die-freie-Szene;art596,4661209

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Selbstverwaltung, Vertrauen, Expertise und Engagement stellen die Grundpfeiler der Projektstruktur dar. Die anfallende Arbeit wird in Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, die Ressorts lassen sich in Booking, Social-Media, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Amtliche Kommunikation, Veranstaltungstechnik, Gastronomie, Sanitäranlagen und Abendleitung aufteilen und wurden zum Teil im laufenden Wechsel bespielt.

Im Allgemeinen werden Zuständigkeiten, Probleme und Handlungsoptionen in den wöchentlichen Plena des Kulturoasis e.V. und auf digitalen Plattformen diskutiert.

Im Verlauf des Projektes wurden auf persönlicher Ebene vielseitig und individuell Kompetenzen erworben, Wissen vermittelt und ein angenehmes Arbeitsklima geschaffen, welches den Kulturoasis e.V. und seine Kulturoase auszeichnet.

Die Anwohnerinnen am ehemaligen Marientorzwinger wurden im Vorlauf in Form eines Briefes kontaktiert. Inhalt des Briefes war die Vorstellung des Projektes, der Arbeitsweise, eine Einladung inklusive kostenloser Getränke und der Vermittlung von

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Kontaktdaten, sodass im Falle einer Ruhestörung direkt der Verein beziehungsweise die diensthabende Abendleitung kontaktiert werden konnte. Diese Möglichkeit der niedrigschwelligen Kontaktaufnahme wurde von einigen wenigen Anwohnerinnen genutzt. In einem gemeinsamen Dialog und durch kontinuierliche Schallmessungen konnte auf das Empfinden dieser Anwohnerinnen eingegangen werden.

Der Kulturoasis e.V. stellte den Nutzerinnen die Kulturoase Zwingerclub mitsamt Infrastruktur zur Verfügung. So wurde beispielsweise stets dafür gesorgt, dass die Getränkevorräte der Gastronomie durch eine*n Verantwortliche^ aufgefüllt wurden. Die Einnahmen des jeweiligen Abends wurden von der Abendleitung an eine*n verantwortliche^ Veranstalterin ausgehändigt und quittiert. Die Veranstaltenden erhielten im Nachgang eine Rechnung, die lediglich die Getränke zum Einkaufspreis umfasste.

Das Feedback der Nutzerinnen der Kulturoase Zwingerclub fällt durchweg positiv aus. Hierbei wird nicht nur gelobt, dass die finanziellen Einkünfte des Abends, also den Bar-, Spenden- und gegebenenfalls Eintrittseinnahmen gänzlich den Nutzerinnen Vorbehalten sind, sondern auch, dass mit der individuellen Bespielung ein soziokultureller Aspekt gewonnen wird.

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Die Kulturoase in Zahlen:

Facebook Seite Abonnements: 1115 Die Facebookseite wurde am 22. Juli 2020 erstellt.

Insgesamt standen 24 Termine zur Verfügung. In Summe konnten 22 Veranstaltungen von diversen KollektivenA/ereinen/Akteursgruppen durchgeführt werden:

19.8. Kulturoasis; 20.8. A&F; 21.8. Kombinat Weichensteller; 22.8. Laissez-Faire; 26.8. SKV; 27.08. A&F; 28.8. Ausgefallen; 29.8. Musikverein; mi.02.09. ft. 51.09. do. 24 09. 02.09. KUMA-Events; KUMA MUSIKVEREIN CLUB STEREO

opening humo ev»r*?i. t»minidtsches ? 5 jahre Club it#r*o

03.09. Musikverein; mit BvamuMk pubquix spezial mil m#£f»as do. 03.09. so. 12.09. fr. 25.09. 04.09. Mui Mui Musik, We All Die MUSIKVEREIN MONSTERS FILM 51

not dancing with OF JUNGLE aa$*51

Worse; 05.09. Radio Z; wäre in my ey»t efcwm n'bas« dub 09.09. La ola electrönica; ft. 04.09. mi.16.09. so. 24.09. MUI MUI MUSIK XYLOTRIP HEIZHAUS+D3I

x v9« all di* wen* b»*rgart*nt»t* tisarl am ßmäi SV

10.09. A&F; 11.09. Musikverein; 12.09. Monsters of Jungle; so. 05.09. do. 17.09. so. 27.09. RADIO Z ARSCH&FRIEDRICH KULTURKELLEREI 16.09. xylotrip; 17.09. A&F; rap am don«««taQ jo fc m .u m ttu e rt r e { e e S i ! © «r f » * i i 18.09. arsch und frida; mi.09.09. fl. 18.09. IA OLA. ARSCH&FRIDA 19.09. Tante Betty; 24.09. club stereo; ElECTRONtCA m»»H rwwQwetub 25.09. FILM 51; 26.09. Ausgefallen; 27.09. Kulturkellerei.

Zwei Veranstaltungen mussten wetterbedingt abgesagt werden.

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Einige wenige Kollektive bespielten mehrere Termine, wie beispielsweise das A&F oder der Musikverein. Dies ist mitunter darauf zurückzuführen, dass Termine nicht angefragt wurden, da die Konzeption und Vorbereitung von Veranstaltungen in relativ kurzer Zeit erfolgen musste, sodass Termine durch Gruppen aus dem Organisationsteam besetzt wurden Für manche Termine schlossen sich Kollektive auch zusammen.

Die exakte Anzahl der Besucherinnen kann nicht festgestellt werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Kulturoase, auch trotz schlechteren Wetterlagen und Temperaturen, sehr gut besucht wurde, sodass in der Regel ein Einlassstopp erfolgte. Schätzungsweise kann man von etwa 2000 Besucherinnen über den gesamten Zeitraum der Bespielung ausgehen. Arten der Bespielung: Eröffnung, Pubquiz, Lesungen, DJing, Zauberei, Live- Painting, Live-Konzerte aus dem Bereich Indie, Jazz, Hip-Hop, Rap, Radio-Z- Sommerfest

Kritische Würdigung

Im Zuge der Organisation und Durchführung des Projektes Kulturoase Zwingerclub ergaben sich Herausforderungen und Problematiken: Aus der Nicht-Zuweisung von Kompetenz- beziehungsweise Arbeitsbereichen und den gleichzeitig anfallenden Aufgaben konnte der Verein herausfordernde Situationen nicht oder nur teilweise lösen. Ein Beispiel: der Gastraum 1 wurde von der Stadt für die Eröffnung zur Verfügung gestellt, sollte hernach wieder geräumt werden. Die Räumung durch den Verein war nicht sofort möglich und aufgrund dessen vernachlässigt, weshalb

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

schließlich die Stadt die Räumung selbst vornahm. Dies wurde dem Verein als mangelnde Bereitschaft zur Kooperation ausgelegt. Jedoch wäre im Gegenteil der Gastraum 1 von großem Nutzen für eine Umsetzung des Kompromisses bzgl. des Rebrandings gewesen, den die Mieterin „Tücher Bräu“ gefordert hatte.

Im Nachgang an das Projekt Kulturoase Zwingerclub wurde vom Kulturbüro kritisch angemerkt, dass das Programm „nicht besonders divers“ gestaltet wurde. Diesen Vorwurf kann der Verein Kulturoasis e.V. zwar nicht bestätigen, Gründe hierfür könnten jedoch sein, dass aufwändigere Veranstaltungen innerhalb einer kurzen Vorbereitungszeit nicht immer umsetzbar sind (Zeiträume der Projektumsetzung im Eventmanagement umfassen selten weniger als 12 Wochen Vorbereitungszeit), obwohl Idee und Bereitschaft vorhanden sind. Weiter könnte personeller Mängel in Folge von Urlaubszeiten und Pandemie einen Einfluss auf die Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit genommen haben.

Quo vadis Kulturoase?

Sowohl die Zukunft der Kulturoase Zwingerclub als auch die des Kulturoasis e.V. sind ungewiss. Vereinzelt können Personen aufgrund ihrer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit oder persönlicher Gründe weniger Zeit und Mühe in den Verein einbringen. Gleichzeitig werden neue Engagierte den Aktiven-Pool des Vereins erweitern und bereichern. Damit kann die Handlungsfähigkeit und Zukunft des Vereins sichergestellt werden. Zumal Wissenstransfer und Vernetzung intrinsische Aufgaben des Vereins sind und alle Beteiligten auch im Privatleben Verpflichtungen und Herausforderungen nachgehen müssen. Daher ist der Verein froh über neue Mitglieder.

Insgesamt ist der Verein Kulturoasis e.V. motiviert, weiterhin dem eigenen Anspruch, einen Beitrag zur Wertschätzung der freien diversen Kultur in Nürnberg beizutragen, gerecht zu werden. Da davon auszugehen ist, dass die COVID-19 Pandemie weiterhin in die Handlungsspielräume der selbstverwalteten Kunst- und Kulturszene einwirken wird, will auch der Kulturoasis e.V. proaktiv Lösungswege in Kooperation mit Stadt und kulturellen Akteur*innen entwickeln, konzipieren und umsetzen. Zwangsläufig ergibt sich für den Verein die Fragestellung nach einer Möglichkeit im Herbst, Winter und kommenden Frühling, beziehungsweise bei Untauglichem Wetter, einen Verlustausgleich und auch eine Sichtbarkeit für freie Kunst- und Kulturakteur*innen zu schaffen. Dieses Vorhaben, das eine konkrete Problemstellung thematisiert, bildet ein Projektziel, welchem sich der Kulturoasis e.V. engagiert widmen wird.

Kulturoasis e.V. 7o Ramona Nürnberger

Pressemitteilungen

Nachfolgend werden exemplarisch Berichterstattungen über die Kulturoase Zwingerclub beziehungsweise über den Trägerverein Kulturoasis e.V. angeführt.

Politbande und Die Guten: Pressemitteilung // Marientorzwinger wird zur Kulturoase; erstellt am 23.07.2020; qruene-stadtratsfraktion.nuernberq.de/2020/07/23/pressemitteilunqmarientorzwinqer-wird-zur-kulturoase/

12.08.2020; https://www.nuernberq.de/presse/mitteilunqen/presse 67288.html

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

23.07.2020 https://www.nordbavern.de/reqion/kulturoase-kommt-wohl-in-den-marientorzwinqer- 1.10288052

Marientorzwingers wird in Nürnberg in Kürze die "Kulturoase Zwingerclub" eröffnet; erstellt am 14.08.2020; https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Ein-Podium-fuer-die-freie- Szene;art596,4661209

14.08.2020; https://www.curt.de/nbq/inhalt/artikel/13998/43/

02.09.2020; "Kulturbeutel": Eine Kulturoase gegen die Coronakrise - Nürnberg - nordbavern.de

Anhang

Liste der partizipierenden Gruppen/Kollektive

arsch und frida https://arschundfrida.wordpress.com

Arsch & Friedrich https://www.facebook.com/arschundfriedrich

club stereo http://www.club-stereo.net/

FILM 51 https://www.facebook.com/film1und50

Kombinat Weichensteller e.V. https://kombinat-weichensteller.org

KulturKellerei / Kellerbühne e.V. http://www.kultur-kellerei.de/

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

KUMA-Events https://www.facebook.com/KUMA-Events-113795733738560

Laissez-Faire e.V. https://laissez-faire.org/

La ola eletrönica https://www.facebook.com/olaelectronica

Mui Mui Musik https://www.facebook.com/muimuimusik

Monsters of Jungle https://www.facebook.com/monstersofiunglecrew

Verein zur Förderung der zeitgenössischen Musikszene Nordbayern e. V. Musikverein http://www.musikverein-concerts.com/

Rundfunk-Aktionsgemeinschaft demokratischer Initiativen und Organisationen (R.A.D.I.O.) e.V. Radio Z http://www.radio-z.net/

Subkulturverein Nürnberg SKV https://www.skv-nbg.de

Tante Betty GbR Tante Betty Bar https://www.tantebetty.de

We All Die Worse https://www.facebook.com/wealldieworse

xylotrip https://www.facebook.com/xvlotrip

Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger

Konzepte zur Durchführung von Veranstaltungen im ehemali­

gen Schankgarten der Lokalität Marientorzwinger

Kulturoasis e.V.

Inhaltsverzeichnis:

1 Kurzbeschreibung......................................................................................................................1 2 Hygienekonzept.........................................................................................................................] 2.1 Generelle Regelungen.........................................................................................................1 2.2 Gesundheitszustand...........................................................................................................2 2.3 Publikumsverkehr..............................................................................................................2 2.4 Gastronomiebetrieb...........................................................................................................3 3 Lärmschutzkonzept...................................................................................................................4 3.1 Veranstaltungen.................................................................................................................4 3.2 Organisatorische Maßnahmen..........................................................................................4 3.3 Technische Maßnahmen....................................................................................................5 3.4 Lage des Veranstaltungsgeländes....................................................................................6 4 Sanitärkonzept...........................................................................................................................7 5 To Do vor Eröffnung für Publikum.........................................................................................7

1 Kurzbeschreibung

Die Kulturoase soll im Zuge der COV1D-19 Pandemie, in Nürnberg aktiven Kulturbetrieben/- VereinenZ-Kollektiven, ohne eigene Außenfläche, die Chance auf einen Kulturbetrieb und so­ mit finanziellen Verlustausgleich ermöglichen. Grundsätzlich ist die Kulturoase für in Nürn­ berg aktive Kulturbetriebe/-Vereine/-Kollektive nutzbar, die einen Beitrag zum kulturellen All­ gemeinwohl leisten, ohne privatwirtschaftliches Interesse und eigener Außenfläche.

2 Hygienekonzept

2.1 Generelle Regelungen

Im Sinne der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter sind folgende Maßnahmen jeder­ zeit umzusetzen:

Besucher*innen ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Bereiche einschließlich der Veranstaltungs - bzw. Zuschauer*innenbereiche, dem Einlass, der Verkehrswege, Sanitär- und Gastrobereich.

werden durch einen Aushang im Eingangsbereich darauf hingewiesen.

im Außenbereich, wenn der Sitzplatz verlassen wird.

chen gereinigt. Ebenfalls werden die Tische nach Verlassen einer Besucher*innen­ gruppe desinfiziert und gereinigt.

tägig geöffnet zu halten, um die Erreger-Übertragung über Türklinken zu minimieren

Stunde vor Veranstaltungsbeginn möglich sein, um ein entzerrtes Ankommen der Besu­ cher* innen zu ennöglichen.

sowie eine Aufforderung des Publikums zur aktiven Mitwirkung, bei der Umsetzung sind im gesamten Außenbereich sichtbar angebracht.

2.2 Gesundheitszustand

die Lokalität nicht aufzusuchen, sollten Symptome sie Husten, Fieber, Durchfall etc. aufweisen. Darüber sind Alle im Vorfeld von den Organisator* innen daraufhinzuwei­ sen.

die Symptome wie Husten, Fieber, Durchfall etc. aufweisen, von einem Eintritt absehen sollen. Dieser Hinweis wird auch auf dem Homepage.

„Das gutgemeinte Erscheinen von Mitarbeitenden bei leichten Krankheitssymptomen kann bei einer später bestätigten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dazu führen, dass im schlech­ testen Fall eine Infektionskette entsteht und der Betrieb des Standortes für mindestens 14 Tage ausgesetzt werden muss. Mitarbeiterinnen sollen im Zweifel zuhause bleiben oder bei Erschei­ nen umgehend nach Hause geschickt werden. Für diese Problematik sind alle Mitarbeitenden durch ihre Vorgesetzten sensibilisiert."

2.3 Publikumsverkehr

100 Personen im Außenbereich, mit jeweils Abstandbegrenzungen bei Personen aus nicht

gleichen Haushalten, unter Einhaltung dieser staatlichen Auflagen:

Veranstaltungsbeginn möglich sein, um ein entzerrtes Ankommen der Besucher*innen zu ermöglichen.

„Haupteingang“ oder die Bereiche der anderen Gewerke.

markiert,

Ergänzend gelten diese Auflagen:

regelmäßigem Händedesinfizieren

Handreinigung

Datenerfassung

dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:

dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

2.4 Gastronomiebetrieb

Die Schank- und Lagerfläche befindet sich im nördlichen Teil des ehemaligen Schankgartens in einem Gebäude, das durch eine dreiteilige Tür von der Außenfläche getrennt ist (siehe Be­ bauungsplan). Während der Öffnungszeiten steht der Schanktresen in der Tür, so dass der Zu­ gang zu den Innenräumen nur dem Personal ermöglicht ist.

fen das Gelände nicht verlassen.

bar. Ein Handwaschbecken steht in unmittelbarer Nähe zum Tresen und ist für das Tre­ senpersonal zugänglich.

14:00-23:00 Uhr

3 Lärmschutzkonzept

3.1 Veranstaltungen

viermal pro Woche statt. Hausverantwortlichkeit und Veranstaltungsleitung liegt in der Hand von Kulturoasis e.V. Der Verein wird bei jeder Veranstaltung durch ein Vereins­ mitglied, fungierend als Veranstaltungsleitung, vertreten.

Konzerte, Kunstausstellungen, Veranstaltungen mit leiser Unterhaltungsmusik durch Discjockey.

3.2 Organisatorische Maßnahmen

Durch organisatorische Maßnahmen kann im Vorfeld und während des Veranstaltungszeit­ raums die Lärmbelästigung für die Nachbarschaft auf ein Minimum reduziert werden. Im Fol­ genden sind die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung beschrieben.

Benennung eines/r Schallschutzbeauftragten mit alleiniger Zuständigkeit für die Einhal­ tung der Lännpegelgrenze. Diese/r steht als Weisungsbefugte/r in ständigem Kontakt zum Bedienpersonal der Beschallungsanlage und fungiert als interne/rund externe/r An­ sprechpartner* in für alle zugehörigen Arbeits- und Kommunikationsabläufe. Er/Sie ist in der Folge von Seiten der Veranstalter*innen befugt und beauftragt, sofort und unmit­ telbar einzugreifen.

Sämtliche Darbietungen über die Beschallungsanlage werden um spätestens 22:00 Uhr beendet. Die Geräuschemissionen der gegebenenfalls länger anwesenden Gäste werden als unkritisch für die anliegende Wohnbebauung eingeschätzt. Gute Sichtbarkeit der Lännpegelgrenze und der Veranstaltungszeiten mit elektroakustisch verstärkter Musik in den vertraglichen Vereinbarungen mit den veranstaltenden Vereinen und Kollektiven und deren Personal durch entsprechende Strukturierung der V eranstalterverträge.

Dauerhafte Überwachung und Anzeige des Schalldruckpegels nach DIN 15905-5 am FOH-Platz. Im Vorfeld findet eine Kalibriermessung am FOH und dem nächstgelege­ nen maßgeblichen Immissionsort (Wohnbebauung Marientonnauer) statt. Die aus der Messung ermittelten Grenzwerte dienen als Grundlage für die einzuhaltenden äquiva­ lenten Dauerschalldruckpegel am FOH-Platz und werden während den Veranstaltungen durch Messung dokumentiert und überwacht. Durch eine Anzeigeeinrichtung am FOH- Platz ist der Schalldruckpegel für das Bedienpersonal der Beschallungsanlage jederzeit ersichtlich. So können unmittelbar Maßnahmen zur Pegelminderung getroffen werden. Die einzuhaltenden Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionsort richten sich nach dem Auflagenbescheid der Stadt Nürnberg, bzw. dem Bundes-Immissionsschutz­ gesetz.

Alle in unmittelbarer Nachbarschaft Wohnenden werden im Vorfeld über die geplanten Veranstaltungen und das Konzept informiert. Es wird ein/e Ansprechpartner*in seitens des Kulturoasis e.V. benannt, der/die im Falle einer Lärmbelästigung während der Ver­ anstaltung telefonisch erreichbar ist.

3.3 Technische Maßnahmen

Zur Reduzierung der Schallimmissionen in die anliegende Wohnbebauung sind umfangreiche technische Maßnahmen geplant, die im Folgenden beschrieben werden.

Erstellung eines 3D-Geländemodells des Veranstaltungsgeländes und der umliegenden Wohnbebauung im Vorfeld der Veranstaltungen. Die Schallausbreitung durch die elektroakustische Beschallungsanlage kann so mittels Computersimulation prognostiziert werden. Ziel ist eine optimale Dimensionierung und Ausrichtung der Beschallungsanlage zur Minimierung der Geräuschemissionen in die Nachbarschaft.

Installation eines Bass-Arrays zur gerichteten Schallabstrahlung im tieffrequenten Frequenz-bereich. Durch eine spezielle Anordnung und Signalbearbeitung der

Basslautsprecher lässt sich die Schallabstrahlung gezielt in den Publikumsbereich len­ ken und in anderen Bereichen effektiv auslöschen. Die Belästigung der Nachbarschaft durch tieffrequente Geräusche kann so effektiv unterdrückt werden.

Durch Verwendung zusätzlicher Lautsprecher im Publikumsbereich ist es möglich nied­ rigere Schalldruckpegel der einzelnen Lautsprecher als in konventionellen Beschal­ lungssystemen, welche ausschließlich aus Frontlautsprechem an der Bühne bestehen, zu produzieren. Der Gesamtpegel kann so sehr moderat gehalten werden, dennoch wer­ den alle Publikums-bereiche mit ausreichend Schallenergie versorgt.

3.4 Lage des Veranstaltungsgeländes

Das Veranstaltungsgelände liegt im Marientorzwinger in der Lorenzer Straße in Nürnberg in unmittelbarer Nähe zum Marientorgraben. Das Gelände weißt durch die ca. 4,5 m hohe Bebau­ ung auf der Westseite eine gute Abschirmung der Geräuschkulisse der Veranstaltungs-fläche gegenüber der nächstgelegenen Wohnbebauung auf.

Im nachstehenden Luftbild ist der geplante Standort der Bühne und des Publikumsbereichs dar­ gestellt. Mögliche Positionen für Haupt- und Delaylautsprecher sind ebenfalls gekennzeichnet.

4 Sanitärkonzept

Da wir noch in Verhandlungen mit dem Hochbauamt bezüglich der Sanitäranlagen sind, werden hier zwei Varianten vorgestellt, wobei vom Verein klar Variante 1 bevorzugt wird, da hier aus unserer Sicht der Hygieneschutz zielführender eingehalten werden kann.

Konzept Sanitärbestandsnutzung (Priorität 1) Die vorhandenen WCs werden wieder in Betrieb genommen. Mittels eines Systemtrenners wird das Spülwasser direkt nach der Wasseruhr vom Trinkwasserkreislauf getrennt. Sämtliche Ent­ nahmestellen, die noch an alten Wasserleitungen angeschlossen sind, werden außer Betrieb ge­ nommen. Frischwasser kann aus hygienischen Gründen nur noch von zwei temporär installier­ ten Handwaschbecken mit neuer Zuleitung entnommen werden.

Konzept Komposttoiletten (Priorität 2) Auf der im Bebauungsplan eingezeichneten Fläche "Toilettenbereich" werden vier Kompost­ toiletten installiert. Die Leerung der Toiletten geschieht durch die Betreiber*innen (Kulturoasis e.V.). Als Zwischenlager für die verschließbaren Fäkalbehältnisse fungiert hier die Herrentoi­ lette. Direkt an den Komposttoiletten steht ein mobiles Waschbecken, ausgestattet mit Hand­ waschpaste und Desinfektionsmittel. Zur Entlastung der Komposttoiletten installieren die Betreiber*innen in der ehemaligen Da­ mentoilette ein Rinnenurinal. Die Desinfektion der Sanitäranlagen geschieht durch die Betreiber*innen in gesetzlich vorgeschriebener Taktung.

5 To Do vor Eröffnung für Publikum

Grundreinigung des Geländes

ö>

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

Nürnberg, 12. März 2021 Antragsteller: Brehm

Besetzung der Kommissionen des Stadtrates der Stadt Nürnberg

hier: Opernhaus-Kommission

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 03. März 2021 wurde durch den zuständigen Ferienausschuss eine „Opernhaus-Kommission“ eingesetzt. Die SPD-Stadtratsfraktion benennt dementsprechend hiermit ihre Mitglieder der Kommission und stellt im Stadtrat folgenden

Antrag:

Die Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen der SPD-Stadtratsfraktion werden in dieser Kommission für die laufende Stadtratsperiode 2020/2026 entsprechend der beigefügten Anlage benannt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender

Besetzung der Opernhaus-Kommission

4. Opernhaus-Kommission

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 SPD Dr. Ulrich Blaschke Gerhard Groh Gabriele Penzkofer- Jasmin Bieswanger Röhrl 2 SPD Christine Kayser Thorsten Brehm Claudia Arabackyj Nasser Ahmed

3 SPD Diana Liberova Dr. Anja Prölß- Lorenz Gradl Yasemin Yilmaz Kammerer 4 SPD Michael Ziegler Fabian Meissner Elke Härtel Harald Dix

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König

RathauspLatz 2

Rathaus

Tel: (0911) 231-5091

Fax: (0911) 231-2930

C$t| Zur Zur Stellungnahme j Bus: Linie 36.46.47 (Rathaus) Kts. 4 Antwort vor Abse < j U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) IO j '2 . aung voriegen | ! ^ IzÄ. 5 Antwort zur Unter- i ki" u . n .... schrlft "odecien 1 Nürnberg, 12. Marz 2021

Besetzung einer vorberatenden Opernhaus-Kommission

Benennungen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vorbehaltlich von Änderungen der Geschäftsordnung benennt die Grüne Stadtratsfraktion ihre Mitglieder in der Opernhaus-Kommission wie folgt:

4. Opernhaus-Kommission

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter

1 Natalie Keller Mike Bock Gabriele Klaßen Lemia Yiyit 2 Uwe Scherzer Andrea Friedet Marc Schüller Paul Ärzten 3 Cengiz Sahin Andrea Bielmeier Kai Küfner Maik Pflaum

Mit freundlichen Grüßen

Q.

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026

Freie Wähler/ÖDP/FDP/Linke Liste/Die Guten

Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathaus Rathausplatz 2

Nürnberg, 12.03.2021

Besetzung der Opernhaus-Kommission, Stadtratssitzung am 24.03.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 benennt für die Opernhaus-Kommission:

Mitglied der Kommission: Stadträtin Alexandra Thiele (Die Guten)

1. Stellvertreter: Stadtrat Jürgen Dörfler (Freie Wähler)

  1. Stellvertreter: Stadtrat Ümit Sormaz (FDP) 3. Stellvertreter: Stadtrat Jan Gehrke (ÖDP)

OBERBÜRGERMEISTER] Mit freundlichen Grüßen 1 5. iMRZ. 2021 /.......Nr

1 3 w " ——-

OPi Zur Zur Stellungnahme Kts. ** Antwort vor Absen- ¥ __ düng voriegen :>ü 5 Antwort rjr Unter-

Jan Gehrke sehn ft vor legen

Koordinator Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026

Freie Wähler: Stadtrat Alexander Damm | Stadtrat Jürgen Dörfler

ÖDP: Stadtrat Jan Gehrke | Stadträtin Inga Hager

FDP: Stadtrat Limit Sormaz | Linke Liste: Stadträtin Marion Padua | Die Guten: Stadträtin Alexandra Thiele

Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

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politbande - Stadtrat Ernesto Buholzer Sepulveda An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTi IRi der Stadt Nürnberg

1 1. MRZ. 2021

Marcus König Rathausplatz 2 ..Nr. 90403 Nürnberg Zur Zur Stellungnahme Kts. 4 Antwort vor Abssn“/ düng vodogen ] 5 Antwort zu? Üntef^j z.w.V. &cnnTi VQrieqgn 11. März 2021

Antrag zur Besetzung der vorbereitenden „Opernhaus-Kommission“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Besetzung der vorbereitenden Kommission des „Bauvorhaben Opernhaus“ gern. § 11 (1) StRGeschO schlägt die Bunte-AG folgende ihrer Stadträte zur Bennenung vor:

Mit freundlichen Grüßen

Emesto Buholzer Sepulveda Stadtrat der politbande

Bauvorhaben Opernhaus Nürnberg

Besetzung einer vorberatenden Kommission analog zu § 11 (1) StRGeschO

Vom Stadtrat eingesetzt am 3. März 2021

1.2. Liste der beratenden, nicht dem Stadtrat zugehörigen Mitglieder zur

Berufung durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 3. März 2021

Stand: 10. März 2021

Mitglieder Stellvertretung

Staatstheater Nürnberg

Jan-Philipp Gloger Brigitte Ostermann Peter Gormanns Katharina Müller Stephanie Gröschel-Unterbäumer N. N. Jens-Daniel Herzog Hans-Peter Frings Joana Mallwitz Ellen Deger Goyo Montero Jose Hurtado Christian Ruppert Mike Wittich

Freistaat Bayern

N. N. N. N.

Freunde der Staatsoper Nürnberg e.V. Heinz-Ullrich Kraft Eckhard Schwarzer

Bayerischer Rundfunk - Studio Franken

Dr. Ursula Adamski-Störmer N. N.

Anlieger, Bürgervereine, Interessensverbände etc. Torsten Brandes (Arbeitsagentur) Anita Schönweiß Karl-Heinz Enderle (Altstadtfreunde) N. N. Dr. Otto Heimbucher (BUND) Kurt Wendl Professor Dr. Daniel Hess (GNM) N. N.

Sachverständiger

Professor Wolfgang Sorge Dipl.-Ing. Hans-Peter Tennhardt

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CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister o Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907

m

90403 Nürnberg 2 a. Nr. Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(g)stadt.nuernberg.de

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Zur .\jvww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Kts Antwort vor Ab­ W sendung vor; egen 22.03.2021 Antwort zur Unter­ schrift vorlegen Krieglstein

Besetzung der Opernhaus-Kommission TOP 7 der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung des Ferienausschusses am 03.03.2021 wurde die neue „Opernhaus-Kommission" eigesetzt. Die CSU-Stadtratsfraktion benennt hierfür ihre Mitglieder und stellt zur Behandlung im Stadtrat am 24.03.2021 fol­ genden

Antrag:

Die Mitglieder der CSU-Stadtratsfraktion sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in der Opernhaus-Kommission werden wie folgt benannt:

Mitglied 1. Stellv. 2. Stellv. 3. Stellv. Grether Dr. Heimbucher Krieglstein Prof. Dr. Scheurlen Heinemann Eichelsdörfer Kasfiki Henning Dr. Körner Frank Alesik Nachtigall Müller Seel Böhm Buchsbaum Schuh Sendner Bälz Dr. Gsell

Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

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Alternative

für

Deutschland

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg^ Stadtratsfraktion Herrn Marcus König Alternative für Deutschland OBERBÜRGERMEISTER Rathaus (AfD) 0 9. MRZ. 2021 Fünferplatz 2 -... /.. 90403 Nürnberg Wr 1 90403 Nürnberg (Wj Zur Zur Slsliungnahme j Kts. 4 Antwort vor Absen-“" düng vorlegen ><v 5 Art :.... FD - ' z.w.v. Nürnberg, 09.03.2021 i SC’'

Antrag zur Besetzung der Opernhaus-Kommission

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Behandlung in der Stadtratssitzung ergehen seitens der AfD-Stadtratsfraktion folgende

Besetzungsvorschläge für die

Opernhaus-Kommission.

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter

Roland Hübscher Klaus-Rudolf Krestel Michael Feder Willibald Schlesinger

it freundlichen Grüßen

Roland#übscher Willibald Schlesinger

Frakti itzender, Stv. Fraktionsvorsitzender

J/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Jugendgericht / Amtsgericht - beratender Sitz: Frau Birgit Heußinger-Berner, Richterin am Amtsgericht, wird für Herrn Tobias Rust als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt wie bisher Frau Heike Klotzbücher.

Frauen und Männer mit Erfahrung in der Jugendhilfe - stimmberechtigter Sitz: Frau Marica Münch, Ressortleitung in der Akademie CPH, wird für Frau Heike Hein als stellvertrendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Fabian Fiedler.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/002/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/002/2021

Beschlussvorschlag:

Frau Birgit Heußinger-Berner übernimmt den stellvertretenden beratenden Sitz des Jugendgerichts/Amtsgerichts im Jugendhilfeausschuss (bisher Herr Tobias Rust).

Frau Marica Münch übernimmt den stellvertrenden stimmberechtigten Sitz der erfahrenen Frauen und Männer in der Jugendhilfe (bisher Frau Heike Hein).

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

Nürnberg, 25. Februar 2021 Antragsteller: Brehm

Kommission für Integration der Stadt Nürnberg

Änderung der Mitglieder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Herr Rainer Aliochin wurde auf Vorschlag der SPD-Stadtratsfraktion für die Stadtratsperiode 2020/2026 als beratendes Mitglied in die Kommission für Integration der Stadt Nürnberg berufen.

Rainer Aliochin verstarb am 23. Juli 2020 plötzlich und unerwartet. Seine Expertise und einnehmende Art werden wir auch in der Kommission schmerzlich vermissen.

Antrag:

Als Nachfolger von Herrn Rainer Aliochin wird Herr Irfan Taufik als beratendes Mitglied in die Kommission für Integration der Stadt Nürnberg berufen. Alle anderen Mitglieder und Stellvertretungen der SPD in dieser Kommission bleiben unverändert.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender

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Mach mit.

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Entscheide

j Nürnberg, den 23.03.2021

Dringlichkeitsantrag an den Stadtrat: Menschenrechte und Nürnberger Ausländerbehörde

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat möge Folgendes beschließen:

  1. Die Nürnberger Ausländerbehörde wird verpflichtet, menschenrechtliche Aspekte in ihre Entscheidungsfindung bei Abschiebungen miteinzubeziehen und insbesondere gesundheitsbezogene Aspekte in Zukunft stärker zu berücksichtigen. Auch dürfen in Zukunft keine Menschen, die hier geboren worden sind, in ihnen völlig unbekannte Länder abgeschoben werden. 2. Inlandsbezogene Abschiebehindernisse müssen in Zukunft genauestens und in jedem Fall geprüft werden. Wenn von den Betroffenen z.B. aufgrund einer Inhaftierung, keine Atteste beigebracht werden können, ist die Behörde verpflichtet, fachärztliche Gutachten von externen Stellen (keine Anstalts- oder Amtsärzte, sondern Kliniken oder niedergelassene Ärzte) einzuholen. 3. Die Anwendung von §25 AufenthG Abschnitt 4 und 5 werden standardmäßig von der Ausländerbehörde überprüft.

Begründung: Innerhalb kurzer Zeit hat die Ausländerbehörde zwei schwerkranke Frauen nach Äthiopien abgeschoben, eine von beiden wurde sogar in Nürnberg geboren. In beiden Fällen wurden gegebene Ermessensspielräume nicht genutzt. Desweiteren sind viele Fälle bekannt, in denen ähnlich unmenschliches Behördenhandeln vorliegt. Einer Stadt der Menschenrechte ist es nicht würdig, diese Menschenrechte den eigenen Bürgerinnen zu verwehren und durch Abschiebungen Menschen in Elend bzw. lebensbedrohliche Situationen zu stürzen.

Die Dringlichkeit ist gegeben, da fast wöchentlich neue, kritische Fälle an uns herangetragen werden und es nicht riskiert werden kann, dass weitere menschenrechtswidrige Abschiebungen vollzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

X^>SJUMr

Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1100

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 16.03.2021

Haushaltsjahr 2020

  1. 217300 "HVE Schule & Sport - Gymnasien"

210.135 € bei IA C2170319039B "Labenwolfstr. 10, Sanierung Fenster, B-Bau DG " Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Deckung:

40.830 € aus IA C2103500001U "Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P)" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"

118.000 € aus IA C2170320029B "Labenwolfstr. 10: Dämmung Dach Nordfl." Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"

51.305 € aus IA C2170319017B "Labenwolf-Gymnasium, Altbau, NF, Erneuerung Dach" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Datum: 01.02.2021

  1. 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren"

700.000 € bei IA E2180015300U "BBS ÖÖP Neubau Plan. IA Ref. II investiv" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"

Deckung:

700.000 € aus IA E2130065001U "Schulen Maiacher Straße (ÖPP) 0000" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"

Datum 12.02.2021

Haushaltsjahr 2021

  1. 523000 "Denkmalpflege"

434.000 € bei IA C5239021000U "Sanierung Brunnen Eucken-/Carossaweg" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"

Deckung:

434.000 € aus 523000 Kst. L523000002 "Brunnen und sonstige Denkmäler" Kostenart 62320315 "Unterhalt von Brunnen und Denkmälern (640)"

Datum 11.02.2021

  1. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

1.178.500 € bei IA E5410114710U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

250.000 € bei IA E5410114711U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen(SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

12.500 € bei IA E5410114713U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

Deckung:

1.441.000 € aus IA E5410005700U2 "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

Datum: 04.02.2021

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