Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
24.03.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 7 TOP Ö 1 1.700 Jahre jüdisches Leben 7 Gemeinsame Resolution 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland 7 TOP Ö 2 Aktuelle Corona-Situation 10 Antrag_Lockerung der Corona-Beschränkungen_CSU 10 Sachverhalt 12 Antrag_Containment-Strategie_SPD 18 * TOP Ö 2.1 Anpassung der Sondernutzungsgebühren 20 Sitzungsvorlage LA/007/2021 20 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021 LA/007/2021 24 Entscheidungsvorlage LA/007/2021 25 Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und 27 Entgeltverzeichnis) LA/007/2021 * TOP Ö 2.2 Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz 34 Sitzungsvorlage Ref.III/002/2021 34 Sachverhalt Ref.III/002/2021 38 Resolution - Fassung vom 15.02.2021 Ref.III/002/2021 40 Zeichnungs-Kommunen - Stand 03.03.2021 Ref.III/002/2021 42 TOP Ö 3 ePartizipationen 2021 44 Sitzungsvorlage BDR/002/2021 44 ePartizipation 2021 Sachverhalt BDR/002/2021 48 TOP Ö 4 Zukünftige Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Informationsamts in 51 „Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Sitzungsvorlage Pr/001/2021 51 Entscheidungsvorlage Pr/001/2021 54 * TOP Ö 5.1 Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an 56 Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insb. Videokonferenz) Sitzungsvorlage Ref.I/II/013/2021 56 Sachverhaltsdarstellung Ref.I/II/013/2021 60 FNG_Neufassung_Satzung Ref.I/II/013/2021 62 TOP Ö 6 Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung 79 Sitzungsvorlage H/011/2021 79 Entscheidungsvorlage H/011/2021 83 Lageplan H/011/2021 85 Kostendatenblatt H/011/2021 86 Grundriss_1KG H/011/2021 88 Grundriss_EG H/011/2021 89 Grundriss_1OG H/011/2021 90 Dachaufsicht H/011/2021 91 Schnitt A-A H/011/2021 92 Schnitt B-B H/011/2021 93 Ansicht Ost H/011/2021 94 Ansicht Süd H/011/2021 95
Klimacheck H/011/2021 96 * TOP Ö 6.1 Sonderförderung zur Ermöglichung zusätzlicher Open Air 97 Veranstaltungsformate für Akteure der Freien Szene Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2021 97 gemeins. Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die 98 Guten und Pollitbande vom 24.03.2021 * TOP Ö 6.2 Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1 99 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021 99 * TOP Ö 6.3 Ermöglichung der Kulturoase sowie Prüfung von Flächen als 101 Nutzungsmöglichkeiten für den Kulturoasis e.V. gemeins. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Politbande vom 101 17.03.2021 * TOP Ö 7 Besetzung der neuen Opernhaus-Kommission 126 Weitere Anträge zur Besetzung der Kommission sowie Aufstellung der externen Mitglieder 126 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2021 132 Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021 133 TOP Ö 8 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 134 Sitzungsvorlage J/002/2021 134 TOP Ö 9 Änderung Mitglieder bei der Kommission für Integration 137 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.2.2021 137 * TOP Ö 9.1 Ausländerbehörde 138 Dringlichkeitsantrag Die Linke vom 23.03.2021 138 TOP Ö 10 Auflagen des Referates I/II: 139 Dringliche_Anordnungen 139
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 24.03.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. 1.700 Jahre jüdisches Leben
Gast: Jo-Achim Hamburger, 1. Vorsitzender der Israelitischen
Kultusgemeinde
König, Marcus
2. Aktuelle Corona-Situation AN/076/2021
hier: mündlicher Bericht:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.03.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.03.2021
König, Marcus
2.1 Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Beschluss
Einzelhandel und Verkaufstände wegen der Corona-Pandemie LA/007/2021
– Verlängerung der bestehenden Regelungen bis zum 31.12.2021
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021
Fraas, Michael, Dr.
2.2 Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz Beschluss
Ref.III/002/2021 Walthelm, Britta
- TISCHVORLAGE -
3. ePartizipationen 2021 Beschluss
BDR/002/2021 König, Marcus
4. Zukünftige Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Beschluss
Informationsamts in „Amt für Kommunikation und Pr/001/2021
Stadtmarketing"
König, Marcus
5. Verkaufsoffene Sonntage 2021 - Sonntagsverkaufsverordnung - Abgesetzt -
2021 (SoVerkVO 2021)
König, Marcus
- Abgesetzt -
5.1 Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) - Anpassung des Beschluss
Gesellschaftsvertrags an Regelungen Ref.I/II/013/2021
zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische
Kommunikationsmittel (insb.
Videokonferenz)
Riedel, Harald
6. Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung Beschluss
Objektplan H/011/2021
Ulrich, Daniel
6.1 Kulturfrühling - Förderprogramm für Kulturschaffende Beschluss
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2021
Verweisungsbeschluss des Kulturausschusses vom 19.03..2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- TISCHVORLAGE -
6.2 Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1 Beschluss
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021
Verweisungsbeschluss des Kulturausschusses vom 19.03.2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- TISCHVORLAGE -
6.3 Ermöglichung der Kulturoase sowie Prüfung von Flächen als Beschluss
Nutzungsmöglichkeiten für den Kulturoasis e.V.
hier: Dringlichkeitsantrag der Politbande und Bündnis 90/Die
Grünen vom 17.03.2021
Verweisungsbeschluss des Kulturausschusses vom 19.03.2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- TISCHVORLAGE -
7. Besetzung der neuen Opernhaus-Kommission Beschluss
hier: Anträge der Stadtratsfraktionen und
Ausschussgemeinschaften
König, Marcus
8. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss
J/002/2021 Ries, Elisabeth
9. Änderung Mitglieder bei der Kommission für Integration AN/062/2021
hier: Änderung bei den beratenden Mitgliedern
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 25.02.2021
König, Marcus
10. Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme
Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM
11. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des
Ferienausschusses vom 03.03.2021, öffentlicher Teil
1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland Jüdisches Leben in Nürnberg. Sichtbar. Erfahrbar. Selbstverständlich.
Im Jubiläumsjahr 2021 feiern und würdigen wir 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Jüdinnen und Juden waren und sind ein selbstverständlicher und bereichernder Teil unserer Gesellschaft und Geschichte. Sie haben unser Land und unsere Stadt nachhaltig mitgeprägt, großartige Beiträge zum sozialen und kulturellen Leben gestiftet und mit Erfindergeist und Unternehmertum zur wirtschaftlichen Stärke beigetragen. Jüdisches Leben ist in Nürnberg in all seinen Facetten integraler Teil der Stadtgesellschaft und der Stadtgeschichte.
Was nach dem Holocaust kaum vorstellbar war, ist heute wieder Realität: Es leben immer mehr Menschen jüdischen Glaubens in Nürnberg. Das ist der großen Einwanderungswelle der Zuwander*innen aus der ehemaligen Sowjetunion zu verdanken. Sie knüpfen dabei an eine jahrhundertelange Geschichte der Präsenz jüdischen Lebens in unserer Stadt an und setzen dabei eigene Impulse in der Gemeinschaft. Diese positive Entwicklung ist in Nürnberg sicherlich ein Verdienst von Persönlichkeiten wie Arno Hamburger, die nach den Gräueltaten des Holocausts Vertrauen in die hiesige Gesellschaft setzten und so ein Fortbestehen und Wiedererblühen der jüdischen Gemeinde möglich machten.
Seinen jüdischen Glauben in Deutschland angst- und sorgenfrei zu leben, ist allerdings auch in unserer heutigen Zeit nach wie vor schwierig. Antisemitismus ist ein zutiefst verwerflicher Ausdruck der Menschenfeindlichkeit, der nach wie vor präsent ist, auch wenn er sich mittlerweile vielleicht anders zeigt und äußert als früher. Nürnberg hat als Ort der Verkündung der „Rassengesetze“ und des Erscheinens des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“ deshalb eine besondere Verpflichtung, sich dafür einzusetzen, dass sich Verbrechen wie die der Nationalsozialist*innen nie wiederholen können. Als Stadt und Stadtgesellschaft werden wir unserer Verantwortung als heutige Stadt des Friedens und der Menschenrechte deshalb wie folgt gerecht:
Wir zeigen Courage, stellen uns klar gegen Antisemitismus jeder Form und Ausprägung und schließen uns der Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) zum Begriff „Antisemitismus“ an.
Wir treten jeder Form von Judenhass und -diskriminierung im Alltag entschieden entgegen.
Wir bauen bestehende Stereotype ab und ermöglichen Kindern, ohne solche aufzuwachsen und allen Menschen, ohne solche leben zu können.
Die Stadt Nürnberg stößt hierfür konkrete Maßnahmen und Projekte an:
Schaffung einer Begegnungs- und Bildungsstätte
Ein möglicher Baustein auf dem Weg zu einem sichtbaren Miteinander in unserer Stadt ist eine Begegnungs- und Bildungsstätte für die jüdische und nichtjüdische Bevölkerung. Hierfür bringt die Stadt Nürnberg eine Machbarkeitsstudie in enger Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN) auf den Weg und erarbeitet gemeinsam einen konkreten Konzept- und Umsetzungsvorschlag.
Konzept zur Sichtbarkeit jüdischen Lebens
Seit langem widmet sich die Stadt Nürnberg mit ihren Dienststellen den vielfältigen Aspekten jüdischen Lebens und steht mit unterschiedlichen Akteur*innen im Austausch. Aufbauend auf vorhandene Strukturen soll unter gemeinsamer Leitung der Stadtverwaltung und der IKGN ein Runder Tisch „Jüdisches Leben in der Stadt“ etabliert werden. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Würdigung, Sichtbarmachung und Erfahrbarkeit jüdischen Lebens in allen Bereichen der Stadt.
Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen
Die Stadt Nürnberg stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen gegen Rassismus, wie die „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion”, und Antisemitismus kontinuierlich.
„Die Erinnerung an 1.700 Jahre wechselvoller gemeinsamer Geschichte lehrt uns: Die Bundesrepublik Deutschland ist nur vollkommen bei sich, wenn Juden sich hier vollkommen zu Hause fühlen. Das zu gewährleisten, das ist Auftrag aus 1700 Jahren Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland!”, brachte es Bundespräsident Frank- Walter Steinmeier beim Auftakt im Jubiläumsjahr 2021 auf den Punkt. Diesen Auftrag machen wir uns als Stadt und Stadtgesellschaft gemeinsam zu eigen.
Nürnberg, 24.03.2021
Für diese Resolution zeichnen
Andreas Krieglstein Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CSU Stadtratsfraktion SPD Stadtratsfraktion
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Jürgen Dörfler Titus Schüller
Koordinator für Sprecher für die Die Ausschussgemeinschaft 2020/26 BUNTE Ausschussgemeinschaft Freie Wähler, ÖDP, FDP, Linke Liste, DIE LINKE, politbande, DIE GUTEN DIE Partei / Piraten
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister M Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 (OBERBÜRGERMEISTER! Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051
0 5. MRZ. 2021
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de / www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 04.03.2020 Krieglstein
Lockerung der Corona-Beschränkungen: Öffnungsstrategien für Nürnberg mit Umsicht und Weitsicht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation in unserer Stadt ist es wichtig, dass die Bevölkerung umsichtig und vorsichtig agiert und sich weiter an bestehende Beschränkungen und Auflagen hält, um die in den letzten Wochen und Monaten erreichten Erfolge in der Eindämmung der Infektionen nicht zu gefährden.
Ziel ist es, mit Vernunft und Konsequenz in den kommenden Wochen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, konkrete Öffnungsperspektiven zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.
Im Rahmen dieser Perspektiven sind belastbare Planungsgrundlagen für alle Unternehmen, die richtungsweise Investitions- und Personalentscheidungen treffen müssen, dringend erforderlich. Darüber hinaus sind viele Be triebe, Selbstständige aber auch Privatpersonen in einer existenzbedrohlichen Situation. Daher ist es erforder lich, dass neben Bund und Länder auch die Stadt Nürnberg kurzfristig eine transparente und regelbasierte Öff nungsstrategie entwickelt.
Für eine erfolgreiche schrittweise Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ist es aus Sicht der CSU Stadtratsfraktion nötig, diverse Stakeholder aus Wirtschaft, Kultur, Sport, etc. einzubinden. Die erforderli chen Weichenstellungen für die nächsten Monate erfordern einen breiten gesellschaftlichen Dialog in unserer Stadtgesellschaft, den wir mit diesem Antrag im Stadtrat ermöglichen wollen.
Perspektiven für die Wirtschaft
Einzelhändler, Gastronomen und auch betroffene Handwerker benötigen Öffnungsperspektiven. Wir wollen auch in Nürnberg dazu beitragen, einen fairen und sich an transparenten Kriterien orientierenden Plan zum Aus stieg aus dem Lockdown konkret zu entwickeln und eine entsprechende Umsetzung schrittweise zu gewährleis ten.
Bei dieser Konzeption werden auch die Initiativen der City-Werkstatt integriert. Hierbei geht es nicht nur um innerstädtisches Gebiet, sondern um das komplette Stadtgebiet. Auch wenn die meisten Projekte zu Beginn im Zentrum ansetzen, sollen einzelne Projekte auch als Initialzündung für andere Stadtteile Wirkung entfachen.
A21021803 Öffnungsstrategien.docx
Mit einem „Marshall-Plan für Innenstädte" wollen wir die Förderung innovativer, Community-basierter Konzepte und die Stärkung aller frequenzbringenden, zukunftsgerichteter Maßnahmen miteinander vernetzen und die fi nanzielle Basis dafür schaffen.
Perspektiven für Kultur, Sport und Tourismus
Durch die Einschränkungen in den letzten Monaten war es Kulturschaffenden meist nur möglich das Publikum virtuell zu erreichen. Mit dem bereits beschlossenen „Nürnberger Kulturfrühling" werden wir in Nürnberg Auf trittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler schaffen.
Nach dem Lockdown wollen wir das kulturelle und gesellschaftliche Leben in unserer Stadt schnellstmöglich wie der hochfahren. Dazu ist es notwendig neben dem städtischen Kulturprogramm weitere Initiativen, Projekte und Veranstaltungen im Bereich Kultur, Brauchtum, Sport und Freizeit zu unterstützen.
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Nürnberg ist als internationale Messestadt besonders stark durch die aktuellen Corona-Beschränkungen betrof fen. Neben Geschäftsreisenden bleiben auch viele ausländische Urlaubsreisende weg. Um einen vertretbaren Inlandstourismus zu beleben, sind Anlässe zu schaffen um Touristen nach Nürnberg zu locken. Gemeinsam mit Hoteliers und Gastronomen können innovative Konzepte unter Wahrung der Hygienemaßnahmen zum Tragen kommen, beispielsweise eine Weiterentwicklung der Aktion der Tourismuszentrale „Zu Gast in Nürnbergs Bet ten".
Die CSU Stadtratsfraktion setzt auf eine „inzidenzbasierte Öffnungsstrategie". Dafür ist ein Öffnungsplan zu ent wickeln, der die Schwellenwerte konkretisiert und in dem festgelegt wird, ab welchen Werten und unter welchen Bedingungen Betriebe ihre Arbeit wiederaufnehmen und Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Es ist auch unsere Verpflichtung als Stadtrat, Konzepte zu entwickeln, wann und wie wir das öffentliche Leben in Nürnberg wieder verantwortbar hochfahren können.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 24.03.2021 folgenden
Antrag:
Die Verwaltung entwickelt unter Beteiligung verschiedener Stakeholder aus Wirtschaft, Kultur und Sport Strategien, um das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Nürnberg auf Basis festgelegter Inzi denzwerte wieder hochzufahren.
Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Akteure in unserer Region unter Corona-Bedingungen zu planen und eine Durchführung zu ermöglichen. Dabei wird unter Beibehaltung bzw. Weiterentwick lung von Hygienekonzepten auf die Situation der Betriebe, Vereine und Veranstalter etc. eingegangen.
Die Verwaltung setzt sich im Zusammenhang mit dem Marshall-Plan für Innenstädte bei Land und Bund für zielgerichtete Förderprogramme zur Innenstadtentwicklung ein.
Weiter müssen Bund und Länder die Kommunen bei ihren Bemühungen finanziell dauerhaft unterstüt zen, Ausfälle zum Beispiel bei der Gewerbesteuer kompensieren und somit Unternehmen und den Ein zelhändlern Hilfe zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A21021803 Öffnungsstrategien.docx
Berichtsvorlage
1. Epidemische Lage: Die „Dritte Welle“ ist auch in Nürnberg angekommen
Seit über einem Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch die Stadtverwaltung in Nürnberg – wie in ganz Bayern und Deutschland – pandemiebedingt im Ausnahmemodus. Durch eine Politik der Umsicht und Weitsicht sowie eine hohe Duldsamkeit eines großen Teiles der Bevölkerung konnten die Folgen der Pandemie in unserem Land insgesamt besser bewältigt werden als anderorts. Mehr und mehr Tests und mehr Impfstoff geben Hoffnung auf eine Wiederkehr von Normalität. Gleichzeitig sind Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche, Eltern, Menschen höheren Alters und Pflegebedürftige, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Beschäftigte in Pflege, Gesundheits- und Sozialwesen zwischenzeitlich ebenso wie zahlreiche Künstlerinnen und Künstler oder Wirtschaftstreibende (darunter viele Selbständige und kleinere und mittlere Betriebe) an die Grenzen ihrer psychischen, physischen und finanziellen Leistungsfähigkeit gelangt.
Derzeit befinden wir uns in der dritten Infektionswelle. Durch die starke Ausbreitung von Virus- Varianten, insbesondere die aktuell schon weit verbreitete, in Großbritannien entdeckte Corona-Variante B.1.1.7, rechnen Virologen und Forscher andere Disziplinen mit höheren Inzidenzen als in der „Zweiten Welle“. Der Anteil der britischen Variante beträgt in der Bundesrepublik mittlerweile ca. 70%. Sie wird nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen infektiöser und tödlicher als das ursprüngliche Wildvirus eingeschätzt. Laut aktueller Prognosen zum epdemischen Verlauf wird in den nächsten Wochen ein Ansteigen des Indzidenzwerts im Bundesdurchschnitt auf zwischen 200 und 500 erwartet (Höhepunkt Mitte April). Die Inzidenzwerte der Stadt Nürnberg liegen im Moment ungefähr ein Drittel über dem Bundesdurchschnitt, es sind demnach entsprechend höhere Werte zu erwarten.
Auch für die Monate nach der dritten Infektionswelle werden weiterhin lokale Ausbruchsgeschehen sowie ein Zirkulieren des Virus erwartet, jedoch auf deutlich niedigerem Niveau – sodass eine Normalisierung des Alltags - auch für das kommenden Winterhalbjahrzu erwarten ist. Mit Erreichen einer weitgehenden Durchimpfung der Bevölkerung ist eine Entspannung der Lage zu erwarten, es werden jedoch flankierende Maßnahmen nötig sein, etwa flächendeckende Testkapazitäten und Hygienekonzepte sowie ggf. Folgeimpfungen.
Die folgenden Erwägungen beziehen sich auf den Zeitraum nach Ende des von der Bund- Länder-Konferenz vom 22.03.2021 beschlossenen Fortsetzung des Lockdowns bis (derzeit) 18.04.2021.
2. Mehrfaktorenanalyse statt alleiniger 7-Tage-Indzidenz als Maßstab für
antiepidemische Maßnahmen
Bis eine Herdenimmunität durch Impfungen erreicht ist, sind gezielte und wirksame antiepidemische Maßnahmen weiterhin dringend erforderlich. Nur so kann es gelingen die Zahl der schweren Erkrankungen, Langzeitfolgen und Todesfälle zu minimieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Die vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass viele Maßnahmen die Grenzen ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz erreicht haben. Symbolhaft dafür steht die Abhängigkeit vieler Regelungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens von ausschließlich einem Wert: dem der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner/innen.
Die Stadt Nürnberg appelliert daher an den Freistaat Bayern, dass perspektivisch Regelungen zu Infektionsschutz-Maßnahmen nicht nur nach dem tagesaktellen Inzidenzwert des RKI getroffen werden, sondern auf Basis mehrerer transparenter, nachvollziehbarer Faktoren zur Risikoabwägung, die dann zu evidenzbasierten Entscheidungen führen. Damit greift die Stadt auch die Beschlusslage des Duetschen Städtetages auf.
Danach könnte zur Einordnung der lokalen epidemischen Lage herangezogen werden:
-
7-Tage-Inzidenz/100.000. EW
-
Positivquote von Testungen sowie Testanzahl / Testgeschehen insgesamt
-
Verbreitung von Mutationen
-
Impfstatus der Bevölkerung
-
Auslastung der Kliniken, insbesondere der Anteil der intensivmedizinisch behandelten
Covid-19-Fälle an der verfügbaren Bettenkapazität
-
Anteil der Kontaktpersonen, die nachverfolgt werden können
-
Anteil der Fälle ohne ermittelbare Infektionsquelle
-
Anzahl, Größe und Setting der Ausbruchsgeschehen
Auf Basis einer Gesamtbetrachtung der genannten Faktoren sollten die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, d. h. die lokalen Gesundheitsämter, einen größeren Entscheidungsspielraum erhalten. Im Einzelfall sollten nicht nur weiterreichende Maßnahmen getroffen werden können, sondern auch lokale, von den landesweiten Regelungen abweichende Öffnungsklauseln möglich sein, z. B. wenn ein erheblicher Anteil der akuten Infektionen auf ein konkretes, von der allgemeinen Infektionslage isoliertes und gut kontrollierbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen ist.
Grundsätzlich sollte die Lagebeurteilung in Anlehnung an das Intensitäts-Stufenkonzept des RKI vom 19.03.2021 erfolgen. Bei Öffnungen sollte vorsichtig und langsam vorgegangen werden, eine Eskalation der Pandemielage sollte schnell sinnvolle und effektive Maßnahmen auslösen.
3. Modellprojekt der Stadt Tübingen
Mit einem Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ will Baden-Württemberg zusammen mit der Stadt Tübingen neue Wege im Umgang mit der Corona-Pandemie erproben. Grundgedanke ist eine eine durch Schnelltests flankierte Öffnung solcher Bereiche, in denen ein überschaubares Infektionsrisiko besteht. Bei einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests für alle Bürgerinnen und Bürger sowie der Möglichkeit einer lückenlosen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, so die Idee, können in bestimmten Bereichen Restriktionen abgemildert werden. Es geht darum, gerade angesichts steigender Inzidenzen Erfahrungen zu sammeln, ob durch den intensiven Einsatz von Schnelltests zusätzliche Öffnungsschritte umsetzbar sind, die sich nicht negativ auf das Infektionsgeschehen auswirken.
4. Situation in Nürnberg
Die aktuelle Infektionslage in Nürnberg ist nicht mit der in Tübingen vergleichbar: Das Tübinger Modellprojekt wurde geplant, als die Inzidenzwerte stabil unter 35 lagen. Derzeit beträgt die 7- Tage-Inzidenz in der Stadt Tübingen bei um 25, es wurden zuletzt ca. 20 neue Infektionen pro Woche registriert. Es handelt sich um eine niedriges Infektionsgeschehen im „grünen Bereich“
mit wenigen, gut kontrollierbaren Einzelfällen. Auch ist die Größe der Stadt Tübingen sowie die Alters-, Sozial- und Wirtschaftsstruktur nicht mit Nürnberg vergleichbar.
Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 22.03.2021 sind (weitere) Modellprojekte derzeit nur in wenigen ausgewählten Regionen mit niedriger Inzidenz möglich.
Die Stadt Nürnberg wird unabhängig davon im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter versuchen, vor Ort die Rahmenbedingungen für ein Stück Sicherheit durch mehr Testungen zu schaffen und auszubauen.
a) Testzentren
Je mehr Personen auf Covid-19 getestet und dann auch konkret isoliert werden, desto größer ist die Chance, Infektionswege zu erkennen und zu verhindern. Die Stadt Nürnberg hat inzwischen vier Testzentren eingerichtet:
Das Testzentrum am Albrecht-Dürer-Airport Nürnberg wird von der Ecolog Deutschland GmbH, betrieben und bietet kostenlose PCR-Tests und Schnelltests an.
Das Schnelltestzentrum beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) im Rot-Kreuz-Saal in der Nunnenbeckstraße 47 bietet kostenlose Schnelltests an.
Am 17.03.2021 wurde das von der Stadt Nürnberg geschaffene Schnelltestzentrum im „Haus der Wirtschaft“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27 (Eingang: Waaggasse), in Betrieb genommen. Es bietet kostenlose Schnelltests an.
Am 17.03.2021 wurde ein weiteres Schnelltestzentrum in der Altstadt im Baumeisterhaus, Bauhof 9, in Betrieb genommen. Es bietet kostenlose Schnelltests an.
Die Schnelltestzentren im Rot-Kreuz-Saal, in der IHK und im Baumeisterhaus werden im Auftrag der Stadt Nürnberg durch Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter- Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), BRK Schwesternschaft, Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) betrieben.
Gerade die beiden Schnelltestzentren in der Altstadt – d.h. das eine in der Sebalder Altstadt im „Haus der Wirtschaft“ der IHK und das andere in der Lorenzer Altstadt im Baumeisterhaus
- könnten perspektivisch weitere Bedeutung gewinnen. Hier könnte vor dem Einkaufen oder
Besuch einer Kulturveranstaltung, eines Museums oder Kinos etc. ein Schnelltest durchgeführt werden. Bei negativem Testergebnis ist dann das ausgestellte Testzeugnis die Voraussetzung zum Zugang zu dem Ladengeschäft oder der Veranstaltung. Ein etwaiges digitales Testzeugnis wäre eine wichtige Ergänzung. Ebenso bieten bereits zahlreiche Apotheken Schnelltests an. Auch deren Testzeugnisse können den Zugang ermöglichen.
b) Tests an Schulen
Bei Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht bzw. auch in der Notbetreuung werden dezentral an rund 60 Schulen im Stadtgebiet mindestens einmal wöchentlich Schnelltests sowie Selbsttests ggf. unter Anleitung für Schülerinnen und Schüler angeboten. Hier können sich auch Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der umliegenden Kindertageseinrichtungen testen lassen. Mittlerweile werden auch sukzessive Lehrerinnen und Lehrer an den Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in den Impfstationen an der ehemaligen Zulassungsstelle und im „City-Point“ geimpft.
c) Wissenschaftliche Expertise
Die TH Nürnberg arbeitet im Bereich der Kontaktverfolgung von COVID-19-Erkrankten bereits eng mit dem Gesundheitsamt zusammen. Im Herbst wurde z.B. der Prozess für die Nachverfolgung von COVID-19-Infektionen neu strukturiert. Von Seiten der Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (TH) und dem Klinikum Nürnberg könnte weitere Expertise eingebracht werden, z. B. auch was, eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von großflächigen Testregimes betrifft.
FAU und TH können eine statistische und epidemiologische Auswertung und Analyse der Nürnberger Infektionsdaten vornehmen; z.B. was die Ursachen von stadttteilspezifisch unterschiedlichen Infektionslagen betrifft, um orts- und zielgruppenspezifische Maßnahnen ableiten zu können
Das Klinikum stellt ein Team aus den Bereichen Krankenhaushygiene und Mikrobiologie zusammen, das versucht, aus den Analysen konkrete Handlungsempfehlungen zur Infektionseindämmung zu erstellen
- Verstärkte Nutzung digitaler Möglichkeiten zur effizienteren Kontaktnachverfolgung
Eine lückenlose Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten ist eine wichtige Grundvoraussetzung für mögliche Öffnungsschritte. Die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung bietet Erleichterungen im Prozessablauf, die sich in verbesserter Kontrolle der Infektionen oder möglichen Lockerungen spiegeln könnten. Die Stadt Nürnberg nutzt hier alle Möglichkeiten:
deshalb wurde bereits im Sommer 2020 eine eigene Datenbank entwickelt, deshalb bietet die Webseite des Gesundheitsamts schon seit Monaten das sog. „eFeedback“ an (Symptom-Abfrage bei Infizierten), deshalb erfolgt Kontaktnachverfolgung digital, über einen Web-Fragebogen mit der Möglichkeit der digitalen Meldung von Kontakten.
„Luca“ und vergleichbare Apps ergänzen die bestehenden Lösungen (RKI Kontaktapp, Kontaktnachverfolgung via Fragebogen) und können so einen Beitrag leisten, die Kontaktnachverfolgung weiter zu verbessern. Kontaktdaten im Privaten wie gewerblichen Kontexten können bequem digital an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden, die „Zettelwirtschaft“ von vorherigen Lockerungen entfällt, die Gesundheitsämter erhalten ein zusätzliches Werkzeug für die Identifikation von „Hotspots“.
Die Stadt Nürnberg hat am 22.03.2021 einen Kooperationsvertrag mit den Anbietern der luca app abgeschlossen. Die App kann jetzt von Bürgern installiert werden. Betreiber aus dem Stadtkreis Nürnberg werden zeitnah durch die Anbieter der luca App freigeschaltet. Nach dieser Freischaltung wird das Gesundheitsamt in der Lage sein, die von den Indexfällen freigegebenen Daten für die Kontaktnachverfolgung auszuwerten.
Die Nutzerinnen und Nutzer registrieren sich hier in der App mit ihren Kontaktdaten. Beim Gaststätten-, Friseur-, oder Veranstaltungsbesuch erfolgt ein digitales Ein- und Auschecken. Der Auscheck-Vorgang kann mittels Geo-Fencing erfolgen. Mit dem Einchecken wird ein „Fingerabdruck“ der Begegnung innerhalb der eingecheckten Lokalität erstellt. Im Infektionsfall fordert das Gesundheitsamt vom Gastgeber bzw. Veranstalter die Check-Ins und kann die Kontaktpersonen informieren. Die Nutzerinnn und Nutzer können mit dem Gesundheitsamt ihre jeweilige Besuchshistorie der letzten 30 Tage teilen. Dies erleichtert die Cluster- Erkennung. Die Daten werden verschlüsselt und anonymisiert an das Gesundheitsamt weitergegeben. Nur das Gesundheitsamt hat Zugriff auf die Personenidentität.
Trotz hohen Fallzahlaufkommens in der Containment-Datenbank wird parallel konituierlich an der Einführung von SORMAS S-X gearbeitet. Die aktuell bereitgestellte Version („SORMAS- X“) läuft auf der Infrastruktur von ITZ Bund und hat anders als der Name vermuten lässt - keine Schnittstellen (z.B. zu DEMIS Labormeldungen, anderen Gesundheitsämtern, oder den IfSG- Meldesoftware Äskulab). Die Stadt Nürnberg beteiligt sich dabei aktiv an Pilotvorhaben der SORMAS-Entwickler sowie der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen zur Testung von Schnittstellen und der Entwicklung von strukturieren Prozessabläufen im Containment mit SORMAS. Der Einsatz von SORMAS-X zur Kommunikation mit anderen Gesundheitsämtern ist geplant unmittelbar nach Freischaltung der notwendigen Schnittstelle durch die Entwickler (HZI, vitagroup) und Provider (Netzlink) von SORMAS – voraussichtlich nicht vor April 2021. Ein produktiver Einsatz von SORMAS-X im Vollbetrieb über alle Containment-Prozesse hinweg ist in Nürnberg erst nach Bereitstellung aller notwendigen Daten-Schnittstellen durch die Entwickler (HZI, vitagroup) möglich – voraussichtlich nicht vor Mai 2021.
Die Migration von über 100.000 Datensätzen und dem laufenden Prozessbetrieb wird aktuell im Hintergrund vorbereitet und getestet. Aufgrund des Risikos der Migration (z.B. Störungen im Betriebsablauf, Verlust bisheriger Datenstände zu Infektionen, -Mutationen, Impfungen etc.) findet die Migration idealerweise nur bei niedriger Inzidenz (7-Tage Inzidenz <50 pro 100,000 Einwohner) und nach ausführlichen Tests und Schulungen statt
6. Perspektiven
Durch die o. a. Veränderung der Entscheidungsparameter bzw. der Ermöglichung von Pilotversuchen sowie die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung böten sich nach Ende des aktuellen Lockdowns und unter Würdigung der dann bestehenden Infektionslage auch neue Perspektiven für eine hotspotbasierte, vorsichtige und differenzierte Öffnung im Bereich Kinder und Jugend, Schulen und Sport/ Bäder, Kultur, Tiergarten, Besuche und Aktivitäten in Altenund Pflegeheimen, Handel und Gastronomie etc. Die Verwaltung plant, zur Stadtratssitzung am 21.04.2021 unter Berücksichtigung der dann bestehenden Infektions- und Rechtslage ein Konzept für weitere vorsichtige Öffnungsschritte vorzulegen.
7. Bereits umgesetzte Maßnahmen
Zu den Themenkomplexen
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attraktive Innenstadt
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Verlängerung der Corona-bedingten Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren
-
großzügige, pragmatische Genehmigungspraxis bei den Freischankflächen
-
Entgegenkommen bei Mieten, Pachten etc. in städtischen Immobilien
-
Unterstützung für den Tourismus
-
Hilfen für Kulturschaffende
wurde bereits ausführlich berichtet.
8. Kommunale Finanzen
Die Corona-Pandemie hat ab dem Jahr 2020 die kommunalen Finanzen völlig auf den Kopf gestellt. Infolge des eingetretenen Wirtschaftseinbruchs mussten die bisherigen soliden Planungen von heute auf morgen über Bord geschmissen werden. Dank der schnellen unbürokratischen Reaktion auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Land und Kommunen) konnte im Jahr 2020 das Schlimmste verhindert werden.
Eine erste Analyse des Jahresergebnisses 2020 zeigt, dass die Stadt Nürnberg aufgrund staatlicher Rettungsprogramme das Jahr 2020 finanziell gesehen unbeschadet überstehen wird. Sowohl die Liquidität als auch das Jahresergebnis werden im grünen Bereich liegen.
Auf der einen Seite hatte die Stadt Nürnberg im Jahr 2020 pandemiebedingt unter anderem Gewerbesteuerausfälle in Höhe von rund 46 Mio. € und Ertragsausfälle bei Teilnehmerentgelten (Bildungscampus Nürnberg, Tiergarten, Museen, …) in einer Größenordnung von circa 16 Mio. € zu verzeichnen. Auf der anderen Seite sind coronabedingte Mehraufwendungen angefallen, beispielsweise 7 Mio. € für die Beschaffung von Pandemieschutzartikel und 11 Mio. € für die Schaffung von Corona-Testcenter, Corona- Management im Gesundheitsamt, usw.
Einen kleinen Teil der ausgefallenen Erträge konnte die Stadt Nürnberg durch Kosteneinsparungen (rund 12 Mio. €) aus eigener Kraft kompensieren. Der Großteil der Ertragsausfälle (wie zum Beispiel der Gewerbesteuerausfall) hätte die Stadt Nürnberg jedoch strukturell völlig überfordert. An dieser Stelle ist der Bund und das Land mit Rettungsprogrammen den Kommunen zur Hilfe gekommen: Unter anderem wurden die Gewerbesteuerausfälle der Stadt Nürnberg mit 40,5 Mio. € von Bund und Land ausgeglichen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Nürnberg zusätzlich noch 21,2 Mio. € aus Restmitteln zugeteilt bekommen. Eine dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (Mieten und Heizungskosten) um 25 Prozentpunkte - dies macht bei der Stadt Nürnberg rund 25 bis 30 Mio. € pro Jahr aus - haben zu einer spürbaren Entlastung des städtischen Haushaltes geführt.
Das Jahr 2020 ist somit erst einmal gut überstanden. Die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden jedoch gerade in den kommenden Jahren den Haushalt der Stadt Nürnberg weiterhin stark belasten. Nach der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2024 wird weiterhin mit negativen Jahresergebnissen gerechnet:
2021 2022 2023 2024 Jahresfehlbetrag in Mio. € 49,9 45,1 40,1 20,1
Die Höhe der Jahresfehlbeträge macht deutlich, dass die Kommunen ohne weitere massive Unterstützung durch Bund und Länder die finanziellen Herausforderungen der Pandemie nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
9. Ausblick
Über den weiteren Fortgang wird die Verwaltung unter dem Eindruck der Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung im Stadtrat am 24.03.2021 mündlich ergänzend berichten.
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Marcus König (H 2021 m. Rathaus ..Nr.. i 90403 Nürnberg Jli Zur Stellungnahme Zur Kts. Antwort vor Absen kung vor. egen An; crt 2oi Unterv?i
Nürnberg, 4. März 2021 Antragsteller: Meissner, Yilmaz, Bieswanger
Nutzung digitaler Lösungen für Containment-Strategie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
um die Corona-Pandemie zu bekämpfen ist das Unterbrechen der Infektionsketten ein wichtiger Bestandteil. Hierzu wurde weltweit, auch in Deutschland, mehr oder weniger erfolgreich auf die Chancen digitaler Lösungen gesetzt.
Die vom Robert-Koch-Institut eingeführte Corona-Warn-App ist hierzu zentral: Menschen können gewarnt werden, wenn sie mit infizierten Personen im öffentlichen Raum in Kontakt waren, was in der Gesamtschau die Containment-Strategie weiter unterstützt. Mittlerweile hat die App über 25 Millionen Downloads und knapp 10 Millionen gemeldete Ergebnisse, davon ca. 260.000 positiv (Stand 25. Februar). Auf den ersten Blick sind dies beeindruckende Zahlen, jedoch sind aus unserer Sicht die Chancen zur Pandemie- Eindämmung dadurch noch lange nicht ausgereizt.
Bereits im vergangenen Jahr waren ergänzende, privatwirtschaftliche App-Lösungen auf dem Markt. Diese registrierten z.B. Kontaktdaten in Restaurants und ersetzten so eine umständliche Erfassung auf Papier. Aktuell ist die App „luca“, unter anderem durch die Beteiligung von „Die Fantastischen Vier“, medial sehr präsent und wirbt damit, abgerufene Daten in Systeme wie SORMAS-X einfach integrieren zu können. Damit wäre sie auch für Gesundheitsämter sinnvoll nutzbar und einzubinden.
Spätestens im Zuge anstehender Öffnungen wird die Registrierung von Kontaktdaten in Geschäften, Restaurants und Veranstaltungen bald wieder ein zentrales Thema in Nürnberg werden. Aber auch die digitale Erfassung und der Nachweis über die aktuellen Test-Ergebnisse wird eine immer größere Rolle spielen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, wie weit die vom Bund geforderte Migration auf die
Datenbank für Kontaktverfolgung SORMAS-X vorangeschritten ist und wann absehbar ist, dass diese in Betrieb genommen werden kann , Stadtratsfraktion Nürnberg
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
- Die Verwaltung zeigt Chancen und Risiken von privatwirtschaftlichen Apps, wie „luca“,
auf. Sie berichtet zudem über Möglichkeiten diese für das städtische Gesundheitsamt und die Bevölkerung im Rahmen der Containment-Strategie sinnvoll nutzbar zu machen.
- Die Verwaltung initiiert eine öffentlichkeitswirksame Werbekampagne auf kommunaler
Ebene, um die vom Robert-Koch-Institut eingeführte Corona-Warn-App in den Fokus zu rücken und so noch mehr Nürnberger*innen von der Nutzung zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
'tfUtCiZ. Thorsten Brehm Yasemin Yilmaz ■Jasmin Bieswanger Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin Stadträtin
LA/007/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Einzelhandel und
Verkaufstände wegen der Corona-Pandemie
– Verlängerung der bestehenden Regelungen bis zum 31.12.2021
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021 Entscheidungsvorlage Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)
Sachverhalt (kurz):
Die nach derzeitiger Beschlusslage bis 30.06.2021 geltenden temporären Anpassungen der Sondernutzungegebühren für Gastronomie, Einzehandel und Verkaufstände sollen bis einschließlich 31.12.2021 verlängert werden.
Darüber hinaus wird über die im Jahr 2020 erfolgte großzügige, pragmatische Praxis bei der Genehmigung bzw. Erweiterung von Freischankflächen berichtet. Diese soll - soweit im Einzelfall möglich - nach Beendigung des „Lockdown“ auch im Jahr 2021 fortgeführt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 390.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 390.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
SÖR
WiF
Beschlussvorschlag:
Es erfolgt die Verlängerung der temporären Regelungen zu den Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie gemäß beiligender Entscheidungsvorlage unter der Maßgabe, dass die Regelung bis einschließlich 31.12.2021 gilt.
11..22
Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;
– Verlängerung der bestehenden temporären Regelungen bis zum 31.12.2021
Entscheidungsvorlage:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden Restriktionen und Regelungen für weite Teiles des Wirtschaftslebens und für Veranstaltungen rechtfertigen eine temporäre Anpassung der Sondernutzungsgebühren bzw. der von der Stadt erhobenen privatrechtlichen Entgelte.
1. Derzeit geltende Corona-bedingte Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren
Die Stadt Nürnberg hat bereits seit dem Jahr 2020 diverse Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren bzw. entsprechenden privatrechtlichen Entgelten vorgenommen:
Die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen in der Gastronomie sind seit Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 um 100% reduziert und zwar bis 30.06.2020 (vgl. zuletzt Stadtratsbeschluss vom 21.10.2020).
Die Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen im Einzelhandel und für Verkaufsstände sind seit Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 in den meisten Fällen um 50 % reduziert und zwar bis 30.06.2021 (vgl. zuletzt Beschluss Ferienausschuss vom 27.01.2021).
Sämtliche städtischen Gebühren und Entgelte für Veranstaltungen, die in der Bürgerschaft wurzeln und an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht (z.B. Kirchweihen, Stadtteilfeste) sind für das gesamte Jahr 2021 um 50 % reduziert, d.h. bis 31.12.2021 (vgl. Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021).
2. Verlängerung der Corona-bedingten Anpassungen bei den Sondernutzungsgebüh-
ren bis 31.12.2021
Seit 02.11.2020 befindet sich die Gastronomie im „Lockdown“, seit 16.12.2020 der Einzelhandel und zahlreiche Dienstleistungsunternehmen. Daher bestand für die wenigsten Unternehmen die Möglichkeit, überhaupt die ermäßigten Sondernutzungsgebühren in Anspruch zu nehmen. Auch ist derzeit nicht absehbar, wie lange mit Corona-bedingten Einschränkungen im Wirtschaftsleben zu rechnen ist.
Um den Unternehmen nach einer Beendigung des „Lockdowns“ entgegenzukommen, sollen die derzeit bis 30.06.2021 geltenden Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren bzw. entsprechenden privatrechtlichen Entgelten für Gastronomie, Einzelhandel und Verkaufsstände bis 31.12.2021 verlängert werden. Mit dem vorliegenden Beschluss werden ergänzend zu den vorgenannten Beschlüssen folgenden Positionen (gemäß Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung) angepasst – siehe Tabelle als Anlage zu dieser Vorlage:
Pos. 9 (Außengastronomie), Pos. 11a und 13 (Warenausstellungsvorrichtungen) sowie Pos. 15, 16, 17, 19, 20, 22, 23, 35 und 36 (Diverse Verkaufsstände).
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die in dieser Vorlage vorgeschlagene Anpassung (Reduzierung) der Gebühren und Entgelte für das 2. Kalenderjahr 2021 sind Mindereinnahmen bzw. Rückerstattungen (z.B. für Warenauslagen, die bereits als Jahresgebühr erhoben und bezahlt wurden) von weiteren ca. 390.000 Euro zu erwarten (Kalkulationsstand 2019).
Davon entfallen auf die Tisch- und Stuhlaufstellungen (Pos. 9) etwa 265.000 Euro, auf die Warenausstellungsvorrichtungen (Pos. 11a und 13) ca. 50.000 Euro und auf die Verkaufsstände (Pos. 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 35, 36) ca. 75.000 Euro.
4. Sonstiges
a) Weiteres finanzielles Entgegenkommen im Einzelfall
Darüber hinaus kommt die Verwaltung den Betroffenen unverändert auch mit Stundungen, Erlassen und Rückzahlungen entgegen. Wenn aufgrund der Corona-Pandemie Zahlungen von Gebühren oder Entgelten für Sondernutzungen nicht rechtzeitig leistbar sind, können diese gestundet werden. Ebenso kann im Rahmen der Allgemeinen Finanzbestimmungen ein Erlass der Gebühren oder Entgelte ganz oder teilweise möglich sein. Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, die Sondernutzung aber nicht ausgeübt wird, ist (auch nachträglich) eine Rückerstattung möglich.
b) Großzügige, pragmatische Genehmigungspraxis bei den Freischankflächen
Außengastronomie ist nach Beendigung des „Lockdown“ - wie die Erfahrungen im Jahr 2020 gezeigt haben - eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, um seitens der Gastronomie die notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz einhalten zu können. Um insbesondere die aufgrund der Geltung des Abstandsgebots entfallenen Gastplätze zu kompensieren, hat die Stadt Nürnberg im Jahr 2020 eine zeitweise Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Außenbestuhlungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken ermöglicht. Dies erfolgte schnell, pragmatisch und in einem unbürokratischen Verfahren. Dabei erfolgte eine Fokussierung auf sicherheitsrelevante Belange. So müssen Rettungswege frei bleiben, und auf Gehwegen muss weiterhin so viel Fläche verbleiben, dass ein Passieren mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator gefahrlos an der Außenbestuhlung möglich ist.
Um Betriebe der Nacht- und Szenegastronomie, insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken, zu unterstützen - ein Großteil hat seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ein Betriebsverbot, das für viele Betriebe weiterhin gilt -, wurde im Jahr die Einrichtung temporärer Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten ermöglicht und zwar auch entfernt von den Lokalen. In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe wurden in Kooperation mit dem Kreisverband Nürnberg des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern geeignete städtische Flächen identifiziert. Die Anträge wurden dann ebenfalls in einem verkürzten Verfahren bearbeitet. Auf diese Weise entstanden an mehreren Stellen im Stadtgebiet temporäre Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten, z.B. im Burggraben, auf dem Kornmarkt oder im „Gärtla“ an der Beuthener Straße.
Insgesamt wurden im Jahr 2020 in knapp 300 Fällen zusätzliche oder erweiterte Außenbestuhlungsflächen genehmigt, davon in 95 Fällen auf Parkplätzen, einschließlich sog. Parklets (vgl. RWA vom 16.09.2020 und Stadtrat vom 21.10.2020).
Die im Jahr 2020 erfolgte großzügige, pragmatische Praxis bei der Genehmigung bzw. Erweiterung von Freischankflächen soll - soweit im Einzelfall möglich - nach Beendigung des „Lockdown“ auch im Jahr 2021 fortgeführt werden.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Im Übrigen bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen könnte. Die Maßnahme weder diskriminierende Auswirkungen noch verringert sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Anlage zur Entscheidungsvorlage für den Stadtrat vom 24.03.2021
Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;
hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)
a) Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)
Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt
-
der erstgenannte für die Straßengruppe 1
-
der zweitgenannte für die Straßengruppe 2
-
der letztgenannte für die Straßengruppe 3
Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.
| Pos. Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinhei t | Zeit- einheit | Betrag Reguläre Gebühr | Bemerkung. | Betrag Corona-Gebühr (bis 31.12.2021) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 a | Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. | je angefange ne 25 m² | Je ange- fangene Woche | 16,00 € | Unverändert | |
| 1 b | Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis | Stück | Monat | 75,50 € | Unverändert | |
| 2 | Überspannungen dauernd | lfd. Meter | Jahr | 10,40 € | Unverändert | |
| 3 | Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) | pro Überqueru ng | Monat | 24,50 € | Unverändert | |
| 4 | Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² | pro Mauer- oder Bodenöffn ung | Jahr | 4,70 € / 9,30 € / 14,50 € | Unverändert | |
| 5 | Säulen, Stützpfeiler | Stück | Jahr | 10,50 € / 17,50 € / 24,50 € | Unverändert | |
| 6 | Treppen, Trittstufen | ab der 1. Stufe | Jahr | 15,00 € | Unverändert | |
| 7 | Masten | Stück | Jahr | 18,60 € / 33,80 € / 50,00 € | Unverändert | |
| Stück | Monat | 2,60 € / 3,90 € / 5,20 € | Unverändert | |||
| 8 | Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. | Stück | Jahr | 8,20 € / 14,00 € / 21,00 € | Unverändert | |
| oder Pflanzbeete | m² | Jahr |
Pos.
Nr.
Zeit-
einheit
Betrag
Reguläre Gebühr
Betrag
Corona-Gebühr
(bis 31.12.2021)
| 9 | Tisch- und Stuhlaufstellung | m2 | Saison (01.02. bis 15.11.) | 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € | Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wird vollständig verzichtet. | 0 € / 0 € / 0 € | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 | Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig | m2 | Tag | 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € | Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. | Unverändert | |
| 11 a | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe | lfd. Meter | Jahr | 26,80 € / 37,30 € / 47,70 € | Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden um 50 % reduziert. | 13,40 € / 18,65 € / 23,85 € Zuschläge halbiert. | |
| 11 b | Warenautomaten im Luftraum | ||||||
| bis 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 12,00 € | Unverändert | |||
| über 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 24,00 € | Unverändert | |||
| 12 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig | lfd. Meter | Tag | 0,23 € / 0,23 € / 0,35 € | Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. | Unverändert | |
| 13 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe | m2 | Jahr | 46,50 € / 67,50 € / 87,50 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden um 50 % reduziert. | 23,25 € / 33,75 € / 43,75 € Zuschläge halbiert. | |
| 14 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig | m2 | Tag | 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € | Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. | Unverändert | |
| 15 | Blumenhandel aus dem Korb | pro Verkaufs- person | Monat | 33,80 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. | 16,90 € | |
| 16 | Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen | lfd. Meter | Tag | 21,00 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. | 10,50 € | |
| 17 | Brezenverkaufsstände | ||||||
| innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | Stück | Monat | 150,00 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. | 75,00 € Zuschläge halbiert. | ||
| – im übrigen Stadtgebiet | Stück | Monat | 100,00 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. | 50 € | ||
| 18 | Heringsbratstände | Stück | Monat | 29,00 € | (gibt es in Altstadt nicht) | Unverändert | |
| 19 | Lotterieverkaufsstände | Stück | Jahr | 136,50 € / 198,00 € / 274,00 € | a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 | a) Altstadt 68,25 € / 99,00 € / 137,00 € Zuschläge werden halbiert. | |
| und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte | |||||||
| Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 | |||||||
| um 50 % reduziert. |
Saison
(01.02. bis
15.11.
Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wird
vollständig verzichtet.
26,80 € / 37,30 € /
47,70 €
Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden
um 50 % reduziert.
13,40 € / 18,65 € / 23,85 €
Zuschläge halbiert.
Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden
um 50 % reduziert.
23,25 € / 33,75 € / 43,75 €
Zuschläge halbiert.
pro
Verkaufs-
person
75,00 €
Zuschläge halbiert.
Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre
Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.
a) Altstadt
68,25 € / 99,00 € / 137,00 €
Zuschläge werden halbiert.
b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
b) Außerhalb der Altstadt
68,25 € / 99,00 € / 137,00 €
| 20 | Zeitungsverkaufsstände | m2 | Monat | 8,70 € / 17,10 € / 26,00 € | a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. | a) Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 21 | Stumme Zeitungsverkäufer | Stück | Jahr | 53,50 € | Unverändert | |
| 22 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau | m2 | Monat | 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € | a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021 (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. | a) Altstadt 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € |
| 22 a | Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen | m² | Monat | 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € | Unverändert | |
| 23 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig | Front- meter | Tag | Von 3,70 € bis 49 € | Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird auf 2,40 € festgesetzt. | Von 2,40 € bis 49 € |
| 24 | Veranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme | Tag | Von 12,50 € bis 1.250 € | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Gebühr nach Einzelfall. |
a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021
und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte
Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50
und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden
um 50 % reduziert.
b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
a) Altstadt
4,35 € / 8,55 € / 13,00 €
Zuschläge werden halbiert.
b) Außerhalb der Altstadt
4,35 € / 8,55 € / 13,00 €
Verkaufsstände, Verkaufsautomaten,
Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts-
/Ladenumbau
a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021
(für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden
Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre
Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.
b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
a) Altstadt
21,00 € / 33,50 € / 48,00 €
Zuschläge werden halbiert.
b) Außerhalb der Altstadt
10,50 € / 16,75 € / 24,00 €
Front-
meter
Von 3,70 €
bis 49 €
Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der
Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders
begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge
zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr
erhoben).
je nach Art
und Umfang
der Flächen
inanspruch-
nahme
Von 12,50 €
bis 1.250 €
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss
Ferienausschuss vom 03.03.2021).
| 25 | Standkonzerte aus gewerblichen Gründen | - | Stunde | 24,50 € / 46,50 € / 67,00 € | Unverändert |
|---|---|---|---|---|---|
| 26 | Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) | m2 | Tag | 10,00 € | Unverändert |
| Mindestgebühr | Tag | 40,00 € | Unverändert | ||
| Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen | pro Person oder Figur | Tag | 40,00 € | Unverändert | |
| 27 | Schaufenstervitrinen | m2 | Monat | 17,50 € / 21,00 € / 25,60 € | Unverändert |
| 28 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) | Stück | Tag | 12,20 € | Unverändert |
| 28 a | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften | Stück | Tag | 24,40 € | Unverändert |
| 29 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche | Stück | Tag | 5,00 € | Unverändert |
| 30 | Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m2 | Tag | 1,55 € | Unverändert |
| Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m2 | Tag | 0,77 € | Unverändert | |
| 31 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) | Stück | Tag | 2,00 € | Unverändert |
| 32 | Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma | lfd. Meter Gleisstrecke | Jahr | 18,60 € | Unverändert |
| 33 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) | m2 | Jahr | 380,00 € | Unverändert |
| 34 | Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen | Stück | Jahr | 377,00 € | Unverändert | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 35 | Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke | m2 | Januar bis Mai | 305,00 € | Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. | 152,50 € |
| m2 | Juni bis Novem- ber | 415,00 € | Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. | 207,50 € | ||
| 36 | Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend) | |||||
| – innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | m2 | Monat | 240,00 € | Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). | 240,00 € Zuschläge entfallen. | |
| – im übrigen Stadtgebiet | m2 | Monat | 21,00 € / 34,00 € / 49,00 € | Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. | 10,50 € / 17,00 € / 24,50 € | |
| 37 | Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche | m² | Jahr | 128,00 € | Unverändert | |
| 38 | Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung | Fahrzeug | Tag | 55,00 € | Unverändert | |
| 39 | Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti | Werbung | Tag | 55,00 € | Unverändert | |
| 40 | Postablage-, Verteiler-, Stromkästen | Stück | Jahr | 134,00 € | Unverändert | |
| 41 | Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.) | |||||
| – DIN A 1 oder kleiner | Stück | Tag | 25,00 € | Unverändert | ||
| – größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 | Stück | Tag | 50,00 € | Unverändert | ||
| – größer Din A 0 | Stück | Tag | 75,00 € | Unverändert | ||
| 42 | Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen | Fahrzeug | Tag | 25,00 € | Unverändert |
Januar
bis Mai
Juni bis
Novem
ber
Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18
fallend)
Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der
Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders
begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge
zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr
erhoben).
240,00 €
Zuschläge entfallen.
Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
b) Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen
| Pos. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag | Bemerkung | Betrag | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Corona-Gebühr | |||||||||
| (bis 31.12.2021) | |||||||||
| Nr. | |||||||||
| 50 | Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) | Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck | einmalig | Ermittlung durch Geo im Einzelfall | Unverändert | ||||
| 52 | Überbrückungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung durch Geo im Einzelfall | Unverändert | ||||
| 53 | Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) | lfd. Meter | Jahr | 1,16 € | Unverändert | ||||
| pauschal mindestens | 38,00 € | Unverändert | |||||||
| 54 | Kanäle | lfd. Meter | Jahr | 1,16 € | Unverändert | ||||
| pauschal mindestens | 38,00 € | Unverändert | |||||||
| 55 | Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung | pro Anschluss | einmalig | 160,00 € | Unverändert | ||||
| 55a | Anker (temporär oder dauerhaft) | Stück, Nutzwert | einmalig | Ermittlung durch SÖR im Einzelfall | Unverändert | ||||
| 55b | Wärmedämmung | lfd. Meter | einmalig | 29,00 € | Unverändert | ||||
| pauschal mindestens | 950,00 € | Unverändert | |||||||
| 56 | Fernheizleitungen | lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck | Rahmen je Jahr von… | 3,10 € | Unverändert | ||||
| … bis… | 27,00 € | Unverändert | |||||||
| Pauschal jedoch mindestens | 43,50 € | Unverändert | |||||||
| 57 | Unterkellerungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung durch Geo im Einzelfall | Unverändert | ||||
| 58 | unterirdische Tanks | Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) | Jahr | ||||||
| - gewerblich | 270,00 € | Unverändert | |||||||
| - nicht gewerblich | 134,00 € | Unverändert | |||||||
| 60 | Altstadtfest | je nach Art und Umfang | pauschal | 21.900,00 € | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Je nach Einzelfall | |||
| der | |||||||||
| Flächeninanspruchnahme | |||||||||
| Berechnung im Einzelfall | |||||||||
| bis | |||||||||
| 61 | Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) | Frontmeter, | Tag | 3,35 € | 1,70 € | ||||
| Durchmesser |
Bemerkung
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom
03.03.2021).
| Frontmeter, | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchmesser | ||||||||||||
| 63 | Imbissstände | Frontmeter | Tag | 5,00 € | 2,50 | |||||||
| 64 | Zeltaufstellungen | m² | Tag | 0,59 € | 0,30 | |||||||
| 65 | 65 | Großveranstaltungen | Großveranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme | je nach Art und Umfang | pauschal | pauschal | bis 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Je nach Einzelfall | Je nach Einzelfall | |
| der Flächen- | ||||||||||||
| inanspruchnahme | ||||||||||||
| 66 | Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld | je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis | pauschal | 122.200,00 € | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Je nach Einzelfall |
bis 10 % der Einnahmen aus
Eintrittsgeldern
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom
03.03.2021).
Veranstaltungen im Bereich des Volkspark
Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und
Stadionumfeld
je nach Art und Umfang
der Flächen-
inanspruchnahme
Berechnung im Einzelfall
bis
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom
03.03.2021).
Ref.III/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz
Sachverhalt (kurz):
Mit dem aktuell auf der Bundesebene diskutierten Lieferkettengesetz soll einem gesetzlich verbindlicher Rahmen für den Schutz von Menschenrechten entlang globaler Handels- und Produktionjetten geschaffen werden. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten.Mit dem Gesetz werden gleichzeitig auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.
Mit der Resolution setzen sich Kommunen in Deutschland für ein starkes Lieferkettengesetz ein. Sie greifen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatlichen Durchsetzungsmechanismen auf.
Mit der Unterzeichnung der Resolution bekräftigt die Stadt Nürnberg ihr bundesweites und internationales Engagement für das Thema Menschenrechte (Stadt der Menschenrechte, Vergabe des internationalen Menschenrechtspreises, Veranstaltung des Nurermberg International Human Rights Film Festivals, zertifizierte Fairtrade Stadt uvm.)
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Lieferkettengesetz soll die Belange von Menschen in Entwicklungsländern unabhängig von deren Alter/Geschlecht/Kultur/Rel. verbessern. Die Unterstützung der Resolution steht allen Kommunen offen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Nürnberg unterzeichnet die Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz.
Sachverhalt
Gesetzentwurf zum „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur
Vermeidung von Menschenrechtverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettengesetz)
Die Bundesregierung beschreibt die Intention des aktuell diskutierten Lieferkettengesetzes wie folgt:
„Im Handel und der Produktion werden im Zuge der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Dazu zählen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Auch die Umweltzerstörung wird in den Blick genommen: illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung.
Unternehmen in Deutschland verdienen an dem, was in anderen Teilen der Welt erarbeitet
wird. Darum tragen sie auch Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang
ihrer Lieferkette.
in Lieferketten“ sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen. Mit dem Gesetz werden gleichzeitig auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.
Die Verantwortung der Unternehmen soll sich entsprechend des neuen Gesetzes auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.
Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.
Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.“
(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferkettengesetz-1872010)
Das Lieferkettengesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten gelten. Kleinere und mittlere Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz nicht betroffen, es sei denn ihre Geschäftstätigkeiten bergen in besonderem Umfang Menschenrechts- und Umweltrisiken, wie z.B. in der Textilbranche.
Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz
Nach einem Austauschtreffen von Kommunen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich engagierte Städte und Gemeinden zusammen und verfassten den Resolutionstext „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Bis zur ersten Zeichnungsfrist am 8. Februar 2021 hatten bereits 34 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland die Resolution unterzeichnet, inzwischen sind es über
40 (Liste im Anhang). Bis Ende März 2021 sind weitere Kommunen dazu einladen, die Resolution zu unterzeichnen. Die unterzeichnenden Kommunen greifen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatlichen Durchsetzungsmechanismen auf.
Auf Kommunen entfällt der Großteil des Einkaufsvolumens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt. Kommunen sind daher wichtige Vorreiter bei der nachhaltigen Beschaffung. Von einem Lieferkettengesetz würden diese Bemühungen profitieren: Es ist davon auszugehen, dass das Warenangebot, das sozial- und umweltgerecht hergestellt wird, spürbar steigen wird - andererseits können Unternehmen, die gegen Auflagen des Gesetzes verstoßen, von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Auch die Stadt Nürnberg nimmt die genannte Vorreiterfunktion wahr: So wurde z.B. im Rahmen der neuen, 2015 beschlossenen, zentralen Beschaffungsstruktur Nachhaltigkeitsaspekte als festen Bestandteil in Beschaffungsvorgänge integriert. 2019 trat die Stadt Nürnberg zum Pakt für nachhaltige Beschaffung der Europäischen Metropolregion Nürnberg bei.
Mit der Unterzeichnung der Resolution bekräftigt die Stadt Nürnberg ihr bundesweites und internationales Engagement für das Thema Menschenrechte (Stadt der Menschenrechte, Vergabe des internationalen Menschenrechtspreises, Veranstaltung des Nurermberg International Human Rights Film Festivals, zertifizierte Fairtrade Stadt uvm.).
| ÖÖ 22 Resolution: Kommunen für ein starkes 1 Lieferkettengesetz in Deutschland Brennende Textilfabriken, vergiftetes Trinkwasser oder ausbeuterische Zwangs- und Kinderarbeit sind nur die Spitze des Eisbergs: Schäden an Umwelt und Natur sowie prekäre Arbeitsbedingungen in den Ländern des Globalen Südens sind leider immer noch weit verbreitet - obwohl universelle Regeln zur Sicherung von Menschen- und Umweltrechten von fast allen Staaten ratifiziert wurden. Die Corona-Krise hat die Fragilität und ungleiche Lastenverteilung globaler Lieferketten noch weiter in den Fokus gerückt: Millionen Produzent*innen sind durch Auftragsstornierungen und das Zusammenbrechen ihrer Absatzmärkte in ihrer Existenz bedroht. Deshalb setzen sich zahlreiche Kommunen bereits für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf ein und zeigen: verantwortliche Beschaffung ist möglich! Um sozial verantwortliche Beschaffung zur Regel zu machen, greifen wir, die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen in Deutschland, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und setzen uns ebenfalls ausdrücklich für die Einführung eines Lieferkettengesetzes ein, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde. Zunehmend fordern auch Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Wir fordern daher einen gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten! Bestehende Verletzungen dieser Rechte müssen beendet und ein Beschwerdemechanismus in den Unternehmen eingeführt werden. Freiwillige Maßnahmen reichen nicht. Haftungsregelungen sind das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsschutz für Betroffene zu garantieren. Zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes müssen zudem effektive Durchsetzungsmechanismen von staatlichen Behörden etabliert werden. Nachhaltige Beschaffung kann nicht länger am Willen und am fachlichen Know-How Einzelner hängen. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss beispielsweise ermöglichen, dass Unternehmen von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden sowie ein Sorgfaltsplan nicht oder nur unvollständig vorliegt. Ein derart ausgestaltetes Lieferkettengesetz bildet die rechtlich verbindliche Grundlage, verantwortungsvoll zu konsumieren und zu produzieren, menschenwürdige Arbeit für Alle zu fördern sowie die Entkopplung von wirtschaftlichem Handeln und Umweltzerstörung zu erreichen. Damit kann ein Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auch auf lokaler Ebene geleistet werden. Bei einem bundesweiten Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand von rund 350 Milliarden Euro, wovon ein Großteil auf die Kommunen entfällt, setzen wir uns als kommunale Vertreterinnen und Vertreter dafür ein, dass das ökonomische Steuerungspotenzial wirkungsvoller für die Durchsetzung sozialer und gesellschaftspolitischer Ziele genutzt wird. 1 Aktualisierte Fassung vom 15.02.2021: Die Bundesregierung einigte sich am 12. Februar 2021 auf einen Referentenentwurf. Der Satz „Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass die Regierungskoalition den Beschluss zur Einführung des Lieferkettengesetzes mehrfach vertagt hat. Zudem droht die Diskussion innerhalb der Großen Koalition die Wirkkraft des Lieferkettengesetzes zu mindern.“ wurde daher aus dem Resolutionstext gestrichen. | ..22 |
|---|
Als öffentliche Hand haben wir die Verpflichtung, faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards in unserem Einkauf und Handeln zu gewährleisten. Wir wollen nicht, dass mit öffentlichen Geldern Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanziert werden. Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist überfällig und ein wesentlicher Baustein für mehr globale Gerechtigkeit. Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis (Bitte Unzutreffendes streichen und Name der Kommune einfügen) hat die Resolution mit Beschluss vom _________________angenommen. Benennung des beschließenden Gremiums: _______________________ (optional) unterzeichnet die Resolution durch den/die Vertretungsberechtigte/n. (obligatorisch) ________________________________ ___________________________________ (Bitte Vorname, Name, Funktion einfügen) Ort, Datum, Unterschrift
Die Zeichnungs-Kommunen
Stand 03. März 2021
Stadt Aalen
Gemeinde Bad Boll
Stadt Bad Säckingen
Bezirk Berlin Mitte
Stadt Bonn
Stadt Brake (Unterweser)
Kreisfreie Stadt Bremen
Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Dinslaken
Gemeinde Dornstadt
Stadt Ebern
Stadt Eltmann
Stadt Eltville am Rhein
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Stadt Fürth
Stadt Geesthacht
Verbandsgemeinde Gerolstein
Universitätsstadt Gießen
Stadt Halle (Saale)
Landeshauptstadt Hannover
Stadt Heidelberg
Gemeinde Herrischried
Gemeinde Knetzgau
Stadt Koblenz
Gemeinde Lamspringe
Bezirk Lichtenberg von Berlin
Stadt Magistrat der Stadt Gladenbach
Landeshauptstadt Mainz
Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Landeshauptstadt München
Stadt Münster
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Bezirk Pankow von Berlin
Markt Roßtal
Stadt Sinzig
Klingenstadt Solingen
Stadt Hammelburg
Stadt Senden
Stadt Stein
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stadt Trier
Stadt Vilshofen an der Donau
Weitere Informationen unter:
https://fairtrade-neumarkt.de/fairtrade/kommunen-pro-lieferkettengesetz/
BDR/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
ePartizipationen 2021
Anlagen: ePartizipation 2021 Sachverhalt
Sachverhalt (kurz): Der im Juli 2013 verabschiedete Leitfaden ePartizipation für die Stadt Nürnberg sieht vor, dass der Stadtrat über die Durchführung der vom Steuerungskreis begutachteten und vorgeschlagenen ePartizipationen entscheidet. Für 2021 schlägt der Steuerungskreis ePartizipation folgende ePartizipationen vor:
- Durchführung der im Jahr 2016 beschlossenen beitragsbasierten ePartizipation "Masterplan
Stadtpark" (Juli 2021)
-
Durchführung einer weiteren kartenbasierten ePartizipation zu "Radständer in den Stadtteilen
-
Gostenhof und Rosenau (Mai 2021)
-
Durchführung einer ePartizipation zum "Masterplan Queeres Nürnberg" (Herbst 2021)
Haushaltsmittel stehen für Aufwendungen, die der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation zu tragen hat zur Verfügung. Darüber hinaus ist für das Jahr 2021 eine Neuausschreibung des Rahmenvertrages ePartizipation sowie ein Update der verwendeten OpenSource Software vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die drei vorgeschlagenen ePartizipationsvorhaben werden im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrages abgewickelt.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipation „Radständer in den Stadtteilen“ und „Masterplan Queeres Nürnberg“. Er unterstützt die Umsetzung der bereits beschlossenen ePartizipation „Sanierung Stadtpark“.
- Der Stadtrat beauftragt den Stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei BDR mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.
011-00.32.31-8/1/1
ePartizipationen (elektronische Bürgerbeteiligung) 2021 in Nürnberg
I. ePartizipation (elektronische Bürgerbeteiligung) umfasst alle internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 ePartizipationsvorhaben und diese seit 2016 auf einer zentralen Beteiligungsplattform (onlinebeteiligung.nuernberg.de) durch.
Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich schließen:
ePartizipationen sind zielführende ergänzende Formate zu analogen Beteiligungsformaten. Durch ePartizipationen werden Anregungen eingeholt, die Akzeptanz des Vorhabens gefördert, Transparenz und Dialog verbessert. Durch den Dreiklang Information-Beteiligung-Auswertung/Erläuterung tragen ePartizipationen zu einer inhaltlichen Verbesserung und Versachlichung des angestrebten Verfahrens sowie zu einer verbesserten Legitimierung von Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen bei. Durch die Verwendung des Corporate Design der Stadt Nürnberg wird diese als Anbieterin wahrgenommen. Beteiligungsprozesse werden stadtweit möglichst standardisiert durchgeführt. Eine zentrale Koordinierungsstelle, die bei Konzeption, Beratung, Projektierung etc. unterstützt hat sich als sehr effizient erwiesen. Die technischen und finanziellen Mittel sind effizient eingesetzt.
Grundsätzlich erbringt der stadtinterne Dienstleister ePartizipation1 folgende Dienstleistungen:
Beratung, konzeptionelle und redaktionelle Unterstützung der Dienststellen. Projektleitung und Moderation bei der Durchführung von ePartizipationen bzw. Mitarbeit an deren Vorbereitung. Vorbereitende Gespräche und Workshops mit Dienststellen, um potenzielle künftige e- Partizipationen auszuloten. Pflege des zentralen städtischen Internetauftrittes für alle elektronischen Beteiligungsverfahren unter onlinebeteiligung.nuernberg.de. Pflege und Weiterentwicklung der Plattform. Koordinierung der Aufgaben des Steuerungskreises ePartizipation. Steuerung des externen Dienstleisters. Thematische Multiplikatortätigkeit/Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Podiumsdiskussionen, Referententätigkeiten, fachliche Publikationen zur Positionierung der Stadt Nürnberg.
2017 wurde ein Rahmenvertrag über die Durchführung von bis zu 3 ePartizipationen pro Jahr, Hosting der onlinebeteiligung.nuernberg.de, Dienstleistungskontingent sowie Softwarepflege mit einem externen Dienstleister geschlossen. Dieser Rahmenvertrag läuft im Juli 2021 aus. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, wird eine neue Ausschreibung durch den stadtinternen Dienstleister in enger Abstimmung mit IT und ZD/3 vorbereitet und durchgeführt.
1 Die Aufgaben des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation werden von BDR (Federführung), BgA/SE und Pr/3 wahrgenommen.
ePartizipationen 2019/2020
Im Jahr 2019 wurden die ePartizipationen „Radständer in den Stadtteilen - Altstadt" mit Vpl, "InSEK Digitales Nürnberg" mit WiF, "Gemeinschaftshaus Langwasser" mit KuF sowie "Ein neues Gesicht für den Nägeleinsplatz" mit Sör erfolgreich durchgeführt. In den zuständigen Ausschüssen wurde dem Stadtrat über die Projekte und deren Ergebnisse berichtet.
Im Jahr 2020 wurden auf Grund der Corona-Pandemie keine ePartizipationen durchgeführt. Geplante Projekte mit Bürgerbeteiligungsmodulen wurden ausgesetzt.
Vorschläge zu realisierender ePartizipationen in 2021
Nach Rückfrage und Prüfung durch den Steuerungskreis ePartizipation werden dem Stadtrat für 2021 folgende drei ePartizipation zur Durchführung vorgeschlagen:
Radständer für die Stadtteile – Gostenhof und Rosenau (Beteiligungsphase im Mai 2021)
Diese ePartizipation ist für Mai 2021 als Projekt im Rahmen der Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ geplant. Da sich in den letzten Jahren die ePartizipationen „Radständer für die Stadtteile“ bewährt haben und die Zufriedenheit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Dienststelle sehr hoch ist, wird das Format nun auf Gostenhof und Rosenau angewendet. Damit würde dieses erfolgreiche Konzept zum sechsten Mal umgesetzt.
Masterplan Stadtpark (Beteiligungsphase im Juli 2021)
Der Stadtpark hat eine bedeutende Funktion als Erholungsraum im Freien weit über die angrenzenden Stadtquartiere hinweg. Er ist teilweise stark übernutzt, sanierungsbedürftig und die Nutzungsstrukturen sind nicht an heutige Bedürfnisse angepasst. Die Zugänge zum Park sollen aufgewertet und das Spielkonzept an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Um den Stadtpark zukunftsfähig weiter zu entwickeln, soll als Leitbild ein Masterplan erstellt werden, der u.a. die demographische Entwicklung und die erforderlichen Anpassungen an den Klimawandel berücksichtigt. Die Sanierung des Stadtparks ist im Aktionsplan des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes „Masterplan Freiraum“ als Maßnahme fest verankert und wurde vom Stadtrat bereits in 2016 beschlossen, musste jedoch auf Grund von veränderten Piorisierungen verschoben werden. Nun hat die Projektumsetzung begonnen und eine begleitende ePartizipation ist für den Sommer 2021 eingeplant.
Masterplan Queeres Nürnberg (Beteiligungsphase im Herbst 2021)
Die Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle wurde von der Politik beauftragt, im Jahr 2021 einen Masterplan Queeres Nürnberg gemeinsam mit der Community zu erstellen. Die Bedarfe der Community für die Handlungsfelder Kinder und Jugend, Familie, Senior*innen, Gesundheit, Bildung, Kultur/Freizeit und Tourismus, Migration und Integration, Arbeit, Diskriminierung werden in analogen Formaten erfasst und ausgewertet. Diese Auswertung wird im Herbst 2021 durch eine ePartizipation der Community zur Begutachtung, Bewertung und Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse fließen dann in den Aktionsplan ein.
Die drei Vorschläge sind mit dem Steuerungskreis ePartizipation, dem Stadtinternen Dienstleister ePa und den beteiligten Fachdienststellen abgestimmt. .
Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipation „Radständer in den Stadtteilen“ und „Masterplan Queeres Nürnberg“. Er unterstützt die Umsetzung der bereits beschlossenen ePartizipation „Sanierung Stadtpark“.
- Der Stadtrat beauftragt den Stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei BDR mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| BDR | 19.02.2021 | Kuch, Olaf | Schlusszeichnen |
III. BDR/Ferienausschuss
Nürnberg, 19.02.2021 Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
gez. Kuch (37 00 2) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Abdruck:
-
- BM
-
- BM
-
Ref. I/II
-
Ref. III
-
Ref. IV
-
Ref. V
-
Ref. VI
-
Ref. VII
-
Vpl
-
SÖR
-
MRB/GST
-
stadtinterner Dienstleister ePartizipation
-
GPR
-
GSBV
Pr/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Zukünftige Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Informationsamts in "Amt für
Kommunikation und Stadtmarketing"
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Das Presseamt der Stadt Nürnberg ist eines der ältesten kommunalen Presseämter in Deutschland. Als „Städtisches Nachrichtenamt“ nimmt es am 1. Februar 1912 seinen Dienst auf. Zuständig ist es seitdem für die - wie es damals hieß - „Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte über städtische Angelegenheiten an die Presse“. Doch längst richten sich die Informationen nicht mehr nur an „die Presse“. Die Medienlandschaft ist, nicht zuletzt durch die Sozialen Medien, vielfältiger geworden. Auch die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie das Stadtmarketing spielen eine viel größere Rolle im Aufgabenspektrum. Das Presse- und Informationsamt soll daher künftig „Amt für Kommunikation und Stadtmarketing“ heißen. Auswirkungen auf Budget oder Stellen entstehen dadurch nicht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Pr/001/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Pr/001/2021
Beschlussvorschlag:
Das Presse- und Informationsamt wird in „Amt für Kommunikation und Stadtmarketing“ umbenannt.
Künftige Kommunikations- und Medienarbeit: Umbenennung des Presse- und Informationsamts in
„Amt für Kommunikation und Stadtmarketing“
Entscheidungsvorlage
1. Eines der ältesten kommunalen Presseämter
Das Presseamt der Stadt Nürnberg ist eines der ältesten kommunalen Presseämter in Deutschland. Als „Städtisches Nachrichtenamt“ nimmt es am 1. Februar 1912 seinen Dienst auf. Im städtischen Amtsblatt heißt es dazu damals: Das Nachrichtenamt „vermittelt . . . den Verkehr des Stadtmagistrats mit der Presse, es ist alleinzuständig zur Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte über städtische Angelegenheiten . . .“
Grundsätzlich hat sich seit Gründung des Amts daran nichts geändert. Wohl aber hat sich die Medienlandschaft stark gewandelt und sind die Aufgaben heute ganz andere. Längst gibt es nicht mehr nur „die Presse“, also die gedruckten Zeitungen. Radio und Fernsehen sind im Laufe des 20. Jahrhunderts hinzugekommen. Im noch jungen 21. Jahrhundert spielen die Soziale Medien in der Nachrichtenwelt neben den klassischen Medien eine zentrale Rolle für viele Menschen. Online- Portale liefern zudem wichtige Informationen.
Die Kommunikation hat sich dadurch enorm beschleunigt. Medien sowie Bürgerinnen und Bürger erwarten nahezu rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr verlässliche Informationen. Auch und gerade von ihrer Stadt. Das haben die vergangenen zwölf Monate im Corona-Zeitalter eindrücklich unter Beweis gestellt. Die Zugriffe auf die zentralen „städtischen Kanäle“ sind enorm gestiegen von einigen tausend auf bis zu 40 000 Zugriffe am Tag bei wichtigen Informationen zu Corona.
2. Wandel der Kommunikation
Der städtische „Nachrichtenbogen“ konnte in den Anfangsjahren des Nachrichtenamts durch die Berichterstatter oder Zeitungsboten an Werktagen zwischen 17 und 18 Uhr abgeholt werden. Mittlerweile gibt das Presse- und Informationsamt nicht nur zwischen 1500 und 1800 Pressemitteilungen pro Jahr an Dutzende Medien heraus. Mehrfach am Tag informiert das Amt auch via Soziale Medien die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen. Gegen Abend gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen zudem direkt auf das Handy derer, die den „Daily“ abonniert haben. Informationen werden also zunehmend auch elektronisch aufbereitet und online verbreitet.
Das führt wiederum auf den Kanälen zu zahlreichen Rückmeldungen der Userinnen und User. Da kommen nach einer Video-Botschaft des Oberbürgermeisters zur Corona-Lage in kurzer Zeit schnell schon einmal Hunderte Reaktionen und Kommentare zusammen. Und wer einen Beitrag kommentiert, erwartet auch eine Rückmeldung. Da ist es egal, ob es Mittwochabend, Samstag früh oder Sonntagmittag ist. Wichtig ist den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie schnell eine Antwort bekommen.
Der Zeitraum der Kommunikation - 365 Tage im Jahr - und die Geschwindigkeit der Kommunikation – innerhalb weniger Stunden - hat sich in jüngster Zeit durch Corona noch einmal rasant verändert. Das bezieht sich zunehmend auch auf die Informationen über die städtischen Online-Seiten. Ein Beispiel: Nürnberg war in Bayern eine der ersten Städte, die zum Thema Corona-Impfen wichtige Fragen und
Antworten online gestellt hat. Seitdem entwickelten sich die sogenannten FAQs zu einer sehr wichtigen und viel genutzten Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger. Weiterführende Fragen zu den Inhalten werden innerhalb kürzester Zeit an das Presseamt - hier vor allem das Online- Büro – gerichtet.
Weitere zusätzliche Wege zur Kommunikation städtischer Inhalte - Stichwort: Ausweitung der Nachrichten-Kanäle - kommen dazu. Jüngstes Beispiel ist der Podcast „Stadtgespräch“. Hier geben Vertreterinnen und Vertreter der Stadt im Gespräch mit dem Funkhaus Nürnberg Auskunft zu aktuelle Themen oder zur Arbeit im Rathaus. Ein gelungenes Beispiel ist aber auch die Video-Serie zum Thema Corona, die mit großem Engagement von Klinik-Mitarbeiterinnen und –mitarbeitern entstanden sind und auf YouTube, Instagram und Facebook, sowie großen Portalen wie spiegel.de oder stern.de geteilt werden. Und nicht zuletzt bieten digitale Pressekonferenzen aus dem Rathaus mittlerweile die Chance, sehr viel mehr Medien zu erreichen als auf klassischem Wege.
3. Stadtmarketing
Im Rahmen der modernen Kommunikationsarbeit von Kommunen nach innen und nach außen spielt das Stadtmarketing eine immer größere Rolle. Nürnberg zählt zu den zehn beliebtesten Städten in Deutschland. Das ergab der Brandmeyer-Stadtmarken-Monitor 2020 unter 50 Großstädten. Nürnberg gilt laut Studie als starke Marke unter den großen Kommunen. Das Presse- und Informationsamt hat eine eigene Mitarbeiterin für Stadtmarketing. Aktivitäten in diesem Bereich sollen – im Zusammenspiel mit anderen Akteuren wie der Europäischen Metropolregion Nürnberg, der Congress- und Tourismuszentrale oder der NürnbergMesse – deutlich ausgeweitet werden. So gelingt es, die Marke Nürnberg weiter zu stärken und noch bekannter zu machen.
Ref.I/II/013/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insb.
Videokonferenz)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung FNG_Neufassung_Satzung
Sachverhalt (kurz):
Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) enthält keine expliziten Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz).
Die entsprechenden Beschlüsse einer „Gesellschafterversammlung per Videokonferenz“ sind dementsprechend bisher in einem nachlaufenden Umlaufverfahren nachzuholen (so geschehen mit Umlaufbeschluss 01/2020 der FNG-Gesellschafterversammlung).
Angesichts des anhaltenden Pandemieverlaufs scheint es aus Sicht der Gesellschafter angebracht, die FNG-Satzung entsprechend zu modernisieren, damit beschlussfähige Gremiensitzungen in Form von Telefon-/Videokonferenzen ermöglicht werden.
Im Zuge dieser Änderungen sollen auch weitere kleinere Änderungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen am Gesellschaftsvertrag beschlossen werden.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages liegt bei.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde mit dem zweiten Gesellschafter (Freistaat Bayern) und der Geschäftsführung der Flughafen Nürnberg GmbH abgestimmt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die geplante Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Nürnberg GmbH berührt keine Diversity-relevanten Fragestellungen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Flughafen Nürnberg GmbH
Bayerisches Finanzministerium
Ref. VII
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Nürnberg GmbH zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des Gesellschafts-vertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht).
Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) –
Anpassung des Gesellschaftsvertrags an Regelungen zur Beschlussfassung der
Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insb. Videokonforenz)
hier: Sachverhaltsdarstellung
- Anlass für die Änderungen am Gesellschaftsvertrag:
Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Flughafen Nürnberg GmbH enthält keine expliziten Regelungen zur Beschlussfassung der Gremien durch elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz).
Die entsprechenden Beschlüsse einer „Gesellschafterversammlung per Videokonferenz“ sind dementsprechend bisher in einem nachlaufenden Umlaufverfahren nachzuholen (so geschehen mit Umlaufbeschluss 01/2020 der FNG-Gesellschafterversammlung).
Angesichts des anhaltenden Pandemieverlaufs scheint es aus Sicht des StMFH angebracht, die FNG-Satzung entsprechend zu modernisieren, damit beschlussfähige Gremiensitzungen in Form von Telefon-/Videokonferenzen ermöglicht werden.
Im Zuge dieser Änderungen sollen auch weitere kleinere Änderungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen am Gesellschaftsvertrag beschlossen werden.
- Erläuterung zu den wesentlichen Änderungen am Gesellschaftsvertrag:
zu § 7 Abs. 2 (neu): Klarstellung, dass die Gesellschaft insbesondere bei Ersatzansprüchen von und gegen einzelne Geschäftsführern vom Aufsichtsrat vertreten wird. Diese Regelung entspricht dem gesetzlichen Standard.
zu § 8 Abs. 7 (Änderung): Für Mitglieder des Aufsichtsrates wird die Abgabe von Stimmen für den Fall erleichtert, dass eine Sitzung zwar stattfindet, das einzelne Aufsichtsratsmitglied aber an der Teilnahme verhindert ist. Er kann seine Stimme nun nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in anderer Form übermitteln.
zu § 9 Abs. 1 (Änderung): Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird die Befugnis eingeräumt, anzuordnen, dass eine Sitzungen des Aufsichtsrates statt in Präsenzform in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder per Telefon- oder Videoübertragung stattfindet.
zu § 10 Abs. 1 (Änderung): Folgeänderung zu § 9 Abs. 1. Wer per Telefon oder Video zugeschaltet ist, gilt als anwesend. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle Vorschriften der Satzung, die an die Anwesenheit anknüpfen auch für die zugeschalteten Teilnehmer gelten.
zu § 10 Abs. 3 (Ergänzung): Erweiterung des Inhalts der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen.
zu §§ 13-17:
o Die Reihenfolge der Paragraphen § 13-17 zur Gesellschafterversammlung wird geändert, um den Aufbau weitestgehend symmetrisch zu den Regelungen für den Aufsichtsrat zu halten.
o Die Regelungen des bisherigen § 13 Abs. 3 bis 6 zur Einberufung der Gesellschafterversammlung werden in einen eigenen § 14 „Einberufung“ ausgegliedert;
o Hierbei wurde eine redaktionelle Anpassung in Bezug auf das Recht der Gesellschafter zur Einberufung einer Versammlung vorgenommen. Der Aufgabenkatalog der Gesellschafterversammlung hat sich auf § 17 verschoben, die entsprechenden „Referenzpunkte“ in § 16 Abs. 3 (neu) und § 17 Abs. 3 (neu) wurden entsprechend angepasst.
zu § 19 Abs. 5 (Ergänzung): Dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg werden die Rechte aus § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz eingeräumt.
zu § 22 (neu): Die Nichtigkeitsklausel dient der Aufrechterhaltung des Gesellschaftervertrages.
Flughafen Nürnberg GmbH (FNG)
Neufassung des Gesellschaftsvertrags (Stand: 24.03.2021)
| Bisheriger Gesellschaftsvertrag | Neufassung des Gesellschaftsvertrages | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| I. Abschnitt | Allgemeine Bestimmungen | Allgemeine Bestimmungen | |||
| § 1 | § 1 | Firma und Sitz der Gesellschaft | Firma und Sitz der Gesellschaft | Firma und Sitz der Gesellschaft | Firma und Sitz der Gesellschaft |
| § 1 (1) | Die Firma der Gesellschaft lautet: Flughafen Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Die Firma der Gesellschaft lautet: Flughafen Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung | |||
| § 1 (2) | Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg. | Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg. | |||
| § 2 | Gegenstand des Unternehmens | Gegenstand des Unternehmens | |||
| § 2 (1) | Gegenstand des Unternehmens sind Anlegung, Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Flughafens Nürnberg für Zwecke des zivilen Luftverkehrs einschließlich aller dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Nebengeschäfte. | Gegenstand des Unternehmens sind Anlegung, Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Flughafens Nürnberg für Zwecke des zivilen Luftverkehrs einschließlich aller dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Nebengeschäfte. | |||
| II. Abschnitt | Stammkapital und Verpflichtungen der Gesellschafter | Stammkapital und Verpflichtungen der Gesellschafter | |||
| § 2 (2) | Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen. | Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen. | |||
| § 3 | Stammkapital | Stammkapital | |||
| Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 43.124.000,00 das Stammkapital ist voll erbracht. Vom Stammkapital haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg je die Hälfte, also je Stammeinlagen im Ge- samtbetrag von € 21.562.000,00 übernommen. | Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 43.124.000,00 € das Stammkapital ist voll erbracht. Vom Stammkapital haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg je die Hälfte, also je Stammeinlagen im Ge- samtbetrag von 21.562.000,00 € übernommen. | ||||
| § 4 | Abtretung von Geschäftsanteilen | Abtretung von Geschäftsanteilen | |||
| Die Abtretung von Geschäftsanteilen oder von Teilen von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustimmung aller Gesellschaf- ter zulässig. | Die Abtretung von Geschäftsanteilen oder von Teilen von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustimmung aller Gesellschaf- ter zulässig. | ||||
| III. Abschnitt | Verfassung der Gesellschaft | Verfassung der Gesellschaft | |||
| Organe | |||||
| § 5 | Organe der Gesellschaft | Organe der Gesellschaft |
| Organe der Gesellschaft sind 1. die Geschäftsführer 2. der Aufsichtsrat 3. die Gesellschafterversammlung | Organe der Gesellschaft sind 1. die Geschäftsführer 2. der Aufsichtsrat 3. die Gesellschafterversammlung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsführer | |||||
| § 6 | Vertretung der Gesellschaft | Vertretung der Gesellschaft | |||
| Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesell- schaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Proku- risten vertreten. | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesell- schaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Proku- risten vertreten. | ||||
| § 7 | Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Pro- | Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Pro- | |||
| kuristen und Handlungsbevollmächtigten | kuristen und Handlungsbevollmächtigten | ||||
| § 7 Abs. 1 | Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb. Ihm obliegen die Bestellung und die Ab- berufung der Geschäftsführer. Die Bestellung stellvertreten- der Geschäftsführer ist zulässig. | Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb. Ihm obliegen die Bestellung und die Ab- berufung der Geschäftsführer. Die Bestellung stellvertreten- der Geschäftsführer ist zulässig. | |||
| § 7 Abs. 2 | Die Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum ge- samten Geschäftsbetrieb dürfen nur in der Weise bestellt werden, dass sie nur gemeinschaftlich mit einem Ge- schäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft ver- treten. | Die Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum ge- samten Geschäftsbetrieb dürfen nur in der Weise bestellt werden, dass sie nur gemeinschaftlich mit einem Ge- schäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft ver- treten. | |||
| § 7 Abs. 3 | Die Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevoll- mächtigten sind an die Beschlüsse der Gesellschafterver- sammlung und des Aufsichtsrates gebunden. Der Auf- sichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für Geschäftsfüh- rer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, in der auch die Verteilung der Geschäfte geregelt wird. | Die Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevoll- mächtigten sind an die Beschlüsse der Gesellschafterver- sammlung und des Aufsichtsrates gebunden. Der Auf- sichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für Geschäftsfüh- rer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, in der auch die Verteilung der Geschäfte geregelt wird. | |||
| § 8 | Aufsichtsrat | Aufsichtsrat | |||
| § 8 Abs. 1 | Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 9 Mitglie- dern besteht. Jeder Gesellschafter kann 3 Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen, die restlichen 3 wer- den durch die Arbeitnehmer bestimmt. | Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus neun Mit- gliedern besteht. Jeder Gesellschafter kann drei Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen, die restlichen drei werden durch die Arbeitnehmer bestimmt. |
| § 8 Abs. 2 | Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung ge- wählt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amts- zeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Ausscheidende Mitglieder können wiedergewählt werden. | Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung ge- wählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Ausschei- dende Mitglieder können wiedergewählt werden. |
|---|---|---|
| § 8 Abs. 3 | Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der von den Kapitaleig- nern (Gesellschaftern) gewählten Personen erlischt, sobald das Mitglied aus dem für seine Wahl maßgeblichen Amt o- der Organ ausscheidet, es sei denn, dass der Gesellschaf- ter, der das Mitglied vorgeschlagen hat, erklärt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat weiterbestehen soll. Im Übri- gen erlischt die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, in der die Ersatzwahl statt- findet. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird der Nachfolger für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch die Gesellschafterversammlung gewählt. | Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der von den Kapitaleig- nern (Gesellschaftern) gewählten Personen erlischt, sobald das Mitglied aus dem für seine Wahl maßgeblichen Amt o- der Organ ausscheidet, es sei denn, dass der Gesellschaf- ter, der das Mitglied vorgeschlagen hat, erklärt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat weiterbestehen soll. Im Übri- gen erlischt die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, in der die Ersatzwahl statt- findet. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird der Nachfolger für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch die Gesellschafterversammlung gewählt. |
| § 8 Abs. 4 | Der Aufsichtsrat wählt einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende aus seiner Mitte. Wil- lenserklärungen des Aufsichtsrates werden durch den Vor- sitzenden oder seinen Stellvertreter abgegeben. | Der Aufsichtsrat wählt einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende aus seiner Mitte. Wil- lenserklärungen des Aufsichtsrates werden durch den Vor- sitzenden oder seinen Stellvertreter abgegeben. |
| § 8 Abs. 5 | Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. | Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. |
| § 8 Abs. 6 | Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse sowie zur Überwachung der Ausführung seiner Beschlüsse kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse wählen oder einzelne seiner Mitglieder beauf- tragen. Der Aufsichtsrat ist ferner befugt, einzelne Angele- genheiten an Ausschüsse oder einzelne Mitglieder zur selb- ständigen Erledigung und Entscheidung zu übertragen. Hierzu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Auf- sichtsrates. | Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse sowie zur Überwachung der Ausführung seiner Beschlüsse kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse wählen oder einzelne seiner Mitglieder beauf- tragen. Der Aufsichtsrat ist ferner befugt, einzelne Angele- genheiten an Ausschüsse oder einzelne Mitglieder zur selb- ständigen Erledigung und Entscheidung zu übertragen. Hierzu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Auf- sichtsrates. |
| § 8 Abs. 7 | Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrates und seiner Aus- schüsse teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben durch andere Aufsichtsratsmitglieder überreichen lassen. | Abwesende Mitglieder können auch dadurch an der Be- schlussfassung des Aufsichtsrates in einer Sitzung teilneh- men, indem sie eine Stimmabgabe schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur bis |
| An den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Aus- schüsse können an Stelle von Aufsichtsratsmitgliedern auch dem Aufsichtsrat nicht angehörende Personen teil- nehmen, wenn sie von den zu vertretenden Mitgliedern schriftlich hierzu ermächtigt sind. Diese Vertreter haben kein eigenes Stimmrecht. Sie können schriftliche Stimmab- gaben der vertretenen Aufsichtsratsmitglieder überreichen. | spätestens zur Beschlussfassung an den Vorsitzenden o- der bei dessen Verhinderung an der Sitzungsteilnahme an seinen Stellvertreter überreichen lassen oder übermitteln. An den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Aus- schüsse können an Stelle von Aufsichtsratsmitgliedern auch dem Aufsichtsrat nicht angehörende Personen teil- nehmen, wenn sie von den zu vertretenden Mitgliedern schriftlich hierzu ermächtigt sind. Diese Vertreter haben kein eigenes Stimmrecht. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| § 8 Abs. 8 | Die Bestimmungen des Aktiengesetzes über den Aufsichts- rat finden Anwendung, soweit in diesem Vertrag keine an- dere Regelung getroffen ist. | Die Bestimmungen des Aktiengesetzes über den Aufsichts- rat finden Anwendung, soweit in diesem Vertrag keine an- dere Regelung getroffen ist. | |||
| § 9 | Einberufung des Aufsichtsrates | Einberufung des Aufsichtsrates | |||
| § 9 Abs. 1 | Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsitzenden, im Verhinde- rungsfalle von dessen Stellvertreter oder in ihrem Auftrag von der Geschäftsführung unter Mitteilung einer Tagesord- nung mit angemessener Frist einberufen, wenn die Ge- schäftslage es erfordert. | Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsitzenden, im Verhinde- rungsfalle von dessen Stellvertreter oder in ihrem Auftrag von der Geschäftsführung unter Mitteilung einer Tagesord- nung mit angemessener Frist einberufen, wenn die Ge- schäftslage es erfordert. Die Sitzungen können auf Anord- nung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates auch in Form ei- ner Telefon- oder Videokonferenz, oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden. Zu den Sitzungen des Aufsichtsrates wird schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonst ge- bräuchlicher Telekommunikationsmittel in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der erfor- derlichen Unterlagen eingeladen. Ein Recht zum Wider- spruch gegen die vom Aufsichtsratsvorsitzenden angeord- nete Form der Sitzung besteht nicht. Die Vorschriften des § 110 Abs. 1 und 2 AktG i. V. m. § 52 Abs. 1 GmbHG bleiben unberührt. | |||
| § 9 Abs. 2 | Der Aufsichtsrat muss einberufen werden, wenn ein Auf- sichtsratsmitglied oder die Geschäftsführung oder ein Ge- sellschafter es schriftlich bei dem Vorsitzenden des Auf- sichtsrates unter Angabe des Zweckes beantragen. | Der Aufsichtsrat muss einberufen werden, wenn ein Auf- sichtsratsmitglied oder die Geschäftsführung oder ein Ge- sellschafter es schriftlich bei dem Vorsitzenden des Auf- sichtsrates unter Angabe des Zweckes beantragen. | |||
| § 10 | Beschlussfassung des Aufsichtsrates | Beschlussfassung des Aufsichtsrates |
| § 10 Abs. 1 | Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ge- laden sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. In einer wegen Beschlussunfähigkeit wiederholt einberufenen Sitzung kann der Aufsichtsrat rechtsverbindlich beschlie- ßen, wenn jeder der Gesellschafter durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied vertreten ist. Hierauf ist in der Einla- dung hinzuweisen. | Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ge- laden sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Mit- glieder, die telefonisch oder über elektronische Kommunika- tionsmittel (insbesondere Videoübertragung) zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In einer wegen Beschlussunfä- higkeit wiederholt einberufenen Sitzung kann der Aufsichts- rat rechtsverbindlich beschließen, wenn jeder der Gesell- schafter durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied vertre- ten ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. |
|---|---|---|
| § 10 Abs. 2 | Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nicht anders be- stimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Dies gilt auch bei Wahlen. | Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nicht anders be- stimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Dies gilt auch bei Wahlen. |
| § 10 Abs. 3 | Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsra- tes und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift anzuferti- gen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Ist der Vor- sitzende an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist die Niederschrift von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. | Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsra- tes und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift anzuferti- gen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Ist der Vor- sitzende an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist die Niederschrift von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilneh- mer (auch die Form der Teilnahme), die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrates anzugeben. Ein Ver- stoß gegen die Bestimmungen in den Sätzen 1 bis 3 macht einen Beschluss nicht unwirksam. Jedem Mitglied ist eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen. |
| § 10 Abs. 4 | Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats in Textform (schriftlich, Telefax, Email) ist zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer von dem Vorsitzenden o- der in dessen Auftrag von der Geschäftsführung bestimm- ten angemessenen Frist widerspricht. Die Beschlussfähig- keit gemäß Absatz 1 ist auch bei schriftlicher Stimmabgabe zu prüfen. In Textform gefasste Beschlüsse sind in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats bekanntzugeben und in die Niederschrift aufzunehmen. | Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats in Textform (schriftlich, Telefax, E-Mail) ist zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer von dem Vorsitzenden o- der in dessen Auftrag von der Geschäftsführung bestimm- ten angemessenen Frist widerspricht. Die Beschlussfähig- keit gemäß Abs. 1 ist auch bei schriftlicher Stimmabgabe zu prüfen. In Textform gefasste Beschlüsse sind in der nächs- ten Sitzung des Aufsichtsrats bekanntzugeben und in die Niederschrift aufzunehmen. |
| § 11 | Befugnisse des Aufsichtsrates | Befugnisse des Aufsichtsrates | |
|---|---|---|---|
| § 11 Abs. 1 | Der Aufsichtsrat beschließt den rechtzeitig von der Ge- schäftsführung für das kommende Geschäftsjahr aufzustel- lenden Wirtschaftsplan, der den Erfolgsplan, den Finanz- plan und den Stellenplan umfasst. | Der Aufsichtsrat beschließt den rechtzeitig von der Ge- schäftsführung für das kommende Geschäftsjahr aufzustel- lenden Wirtschaftsplan, der den Erfolgsplan, den Finanz- plan und den Stellenplan umfasst. | |
| § 11 Abs. 2 | Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstü- cken sowie von grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten an Grundstücken, wenn der Geschäftswert im Einzelfall 260.000 Euro übersteigt; b) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften, deren Wert im Einzelfall 1 Mio. € oder deren Vertragsdauer 7 Jahre übersteigt. Davon ausgenommen sind Rechtsge- schäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbe- triebs, wie zum Beispiel Verträge zur Beschaffung von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Ener- gielieferverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinba- rungen sowie die Entgeltordnung der FNG. c) Einräumung von Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten d) Aufnahme von Krediten, sofern der im Rahmen des Wirtschaftsplans genehmigte Kreditrahmen überschrit- ten wird. e) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürg- schaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen über einen Betrag von 10.000 € hinaus. f) Einsatz von innovativen Finanzinstrumenten (z.B. Deri- vate, Finanztermingeschäfte, Optionen etc.), es sei denn, sie dienen zur Absicherung von Zinsrisiken aus konkret zugrundeliegenden Bankkreditaufnahmen oder zur Absicherung von Währungsrisiken aufgrund eines konkret zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts. g) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung oder ab einem Streitwert von mehr als 50.000 €. Die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen | Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstü- cken sowie von grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten an Grundstücken, wenn der Geschäftswert im Einzelfall 260.000 € übersteigt; b) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften, deren Wert im Einzelfall 1.000.000 € oder deren Vertrags- dauer sieben Jahre übersteigt. Davon ausgenommen sind Rechtsgeschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, wie zum Beispiel Verträge zur Be- schaffung von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffen, Energielieferverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die Entgeltordnung der Flughafen Nürnberg GmbH. c) Einräumung von Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten d) Aufnahme von Krediten, sofern der im Rahmen des Wirtschaftsplans genehmigte Kreditrahmen überschrit- ten wird. e) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürg- schaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen über einen Betrag von 10.000 € hinaus. f) Einsatz von innovativen Finanzinstrumenten (z.B. Deri- vate, Finanztermingeschäfte, Optionen etc.), es sei denn, sie dienen zur Absicherung von Zinsrisiken aus konkret zugrundeliegenden Bankkreditaufnahmen oder zur Absicherung von Währungsrisiken aufgrund eines konkret zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts. g) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung oder ab einem Streitwert von mehr als |
| verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG ist un- abhängig vom Streitwert zustimmungspflichtig. h) Abschluss von Vergleichen oder Erlass von Forderun- gen, wenn die Gesellschaft um mehr als 50.000 € nachgibt; i) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Hand- lungsbevollmächtigten; j) Einstellung oder Höhergruppierung von Angestellten, die Vergütungen oberhalb der Gruppe 15 TVöD erhal- ten; k) Durchführung besonderer sozialer Maßnahmen, vor al- lem Bildung von Unterstützungsfonds, Gewährung von Gratifikationen und sonstigen außerordentlichen Vergü- tungen; l) Übernahme von Pensionsverpflichtungen, Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen und ähnlichen Versorgungsleistungen; m) Zusage von freiwilligen Abfindungen für den Fall der Dienstbeendigung, soweit die Höhe zwölf Monatslöhne übersteigt n) Vergabe von Lieferungen und Leistungen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 500.000 € übersteigt; o) Übernahme oder Ausübung von nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Nebentätigkeiten durch Ge- schäftsführer oder leitende Angestellte; p) Gewährung von Krediten an Geschäftsführer, Auf- sichtsräte oder leitende Angestellte sowie deren Ange- hörige. q) Bewilligung von Darlehen, Vorschüssen und Stundun- gen an Betriebsangehörige, die nicht unter lit. p) fallen, sofern sie die Bezüge von zwei Monaten überschreiten; r) grundsätzliche Regelung der dienstlichen und arbeits- rechtlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer, sofern diese nicht tariflich bedingt sind. | 50.000 €. Die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten ge- gen verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG ist unabhängig vom Streitwert zustimmungspflichtig. h) Abschluss von Vergleichen oder Erlass von Forderun- gen, wenn die Gesellschaft um mehr als 50.000 € nachgibt; i) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Hand- lungsbevollmächtigten; j) Einstellung oder Höhergruppierung von Angestellten, die Vergütungen oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD erhalten; k) Durchführung besonderer sozialer Maßnahmen, vor al- lem Bildung von Unterstützungsfonds, Gewährung von Gratifikationen und sonstigen außerordentlichen Ver- gütungen; l) Übernahme von Pensionsverpflichtungen, Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen und ähnlichen Versorgungsleistungen; m) Zusage von freiwilligen Abfindungen für den Fall der Dienstbeendigung, soweit die Höhe zwölf Monatslöhne übersteigt n) Vergabe von Lieferungen und Leistungen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 500.000 € übersteigt; o) Übernahme oder Ausübung von nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Nebentätigkeiten durch Ge- schäftsführer oder leitende Angestellte; p) Gewährung von Krediten an Geschäftsführer, Auf- sichtsräte oder leitende Angestellte sowie deren Ange- hörige. q) Bewilligung von Darlehen, Vorschüssen und Stundun- gen an Betriebsangehörige, die nicht unter lit. p) fallen, sofern sie die Bezüge von zwei Monaten überschrei- ten; |
|---|
| r) grundsätzliche Regelung der dienstlichen und arbeits- rechtlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer, sofern diese nicht tariflich bedingt sind. | |||
|---|---|---|---|
| § 11 Abs. 3 | Die Geschäftsführung muss ferner die Stellungnahme des Aufsichtsrates einholen, bevor sie die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäftsjahre der Gesellschafterver- sammlung zur Beschlussfassung vorlegt. | Die Geschäftsführung muss ferner die Stellungnahme des Aufsichtsrates einholen, bevor sie die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäftsjahre der Gesellschafterver- sammlung zur Beschlussfassung vorlegt. | |
| § 11 Abs. 4 | Der Aufsichtsrat kann in einer Geschäftsordnung oder von Fall zu Fall bestimmen, welche anderen Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen. Er kann seine Zustimmung auch all- gemein zu Geschäften bestimmter Art erteilen. | Der Aufsichtsrat kann in einer Geschäftsordnung oder von Fall zu Fall bestimmen, welche anderen Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen. Er kann seine Zustimmung auch all- gemein zu Geschäften bestimmter Art erteilen. | |
| § 11 Abs. 5 | Der Aufsichtsrat kann Geschäfte, die seiner Zuständigkeit unterliegen, der Gesellschafterversammlung zur Entschei- dung vorlegen | Der Aufsichtsrat kann Geschäfte, die seiner Zuständigkeit unterliegen, der Gesellschafterversammlung zur Entschei- dung vorlegen | |
| § 11 Abs. 6 | Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Vertreter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Ge- sellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsgeschäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittel- bar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – gemäß § 11 Absatz 2 der Zustimmung des Aufsichtsrates der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnah- men, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entsprechend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flughafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Vertragswert maßgeblich. | Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Vertreter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Ge- sellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsgeschäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittel- bar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – gemäß § 11 Abs. 2 der Zustimmung des Aufsichtsrates der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnah- men, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entsprechend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flughafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Vertragswert maßgeblich. | |
| § 12 | Vergütung | Vergütung | |
| § 12 Abs. 1 | Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Sitzungsver- gütung, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt. | Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Sitzungsver- gütung, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt. | |
| § 12 Abs. 2 | Für auswärtige Sitzungen und sonstige Reisen, die im Zu- sammenhang mit der Nebentätigkeit notwendig werden, er- halten sie eine Reisekostenpauschale für Tage- und Über- | Für auswärtige Sitzungen und sonstige Reisen, die im Zu- sammenhang mit der Nebentätigkeit notwendig werden, er- halten sie eine Reisekostenpauschale für Tage- und Über- |
| nachtungsgelder sowie Reisekosten in der nach den Vor- schriften über die Nebentätigkeit der Beamten zulässigen Art und Höhe. | nachtungsgelder sowie Reisekosten in der nach den Vor- schriften über die Nebentätigkeit der Beamten zulässigen Art und Höhe. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| § 12 Abs. 3 | Das Gleiche gilt für die Vertreter von Aufsichtsratsmitglie- dern. | Das Gleiche gilt für die Vertreter von Aufsichtsratsmitglie- dern. | |||
| IV. Abschnitt | Gesellschafterversammlung | Gesellschafterversammlung | |||
| § 13 | Aufgaben | Vorsitz | |||
| § 13 Abs. 1 | Die Gesellschafterversammlung hat die ihr nach dem Ge- setz und diesem Gesellschafsvertrag obliegenden Aufga- ben. | Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter. Sind sowohl Vorsitzender als auch Stellvertreter an der Sit- zungsteilnahme verhindert, so bestimmt die Gesellschafter- versammlung für die jeweilige Sitzung den Vorsitzenden. | |||
| § 13 Abs. 2 | Die Gesellschafterversammlung beschließt vor allem über a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals; b) die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Ab- schluss und Aufhebung von Unternehmensverträgen; c) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwen- dung des Reingewinns und die Deckung etwaiger Ver- luste nach § 4 dieses Gesellschaftsvertrages; d) die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäfts- jahre; e) die Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern und Ge- schäftsführern; f) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer; g) die Auflösung der Gesellschaft h) Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite, insbesondere über den künftigen Ausbau des Flugha- fens und über sonstige Maßnahmen mit einer Rechts- wirkung von mindestens 5 Jahren; |
| i) Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeu- tung, wie z.B. wesentliche Änderungen des Aufgaben- bereiches, des Arbeitsprogramms und der Organisation der Gesellschaft; j) alle sonstigen Angelegenheiten, die der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vor- legt. | |
|---|---|
| § 13 Abs. 3 | Die Gesellschafterversammlung wird durch den Vorsitzen- den des Aufsichtsrates, im Falle der Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch die Ge- schäftsführung schriftlich unter Mitteilung der Tagesord- nung einberufen. Zwischen dem Tage der Absendung und dem Tage der Versammlung muss eine Frist von zwei Wo- chen liegen. |
| § 13 Abs. 4 | Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb der gesetzlichen Fristen statt. In der ordentlichen Gesell- schafterversammlung ist Beschluss zu fassen über den Ge- schäftsbericht, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrech- nung für das vergangene Jahr, die Verwendung des Rein- gewinns und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Ge- schäftsführung. |
| § 13 Abs. 5 | Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind einzu- berufen, sofern diese im Interesse der Gesellschaft notwen- dig sind. |
| § 13 Abs. 6 | Die Gesellschafterbeschlüsse können auch schriftlich nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gefasst werden. |
| § 13 Abs. 7 | Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Ver- treter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsge- schäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittelbar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – ge- mäß § 13 Absatz 2 lit. a), b), g), h) und i) der Zustimmung |
| der Gesellschafterversammlung der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnahmen, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entspre- chend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flug- hafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Ver- tragswert maßgeblich. | |||
|---|---|---|---|
| § 14 | Vorsitz | Einberufung | |
| § 14 Abs. 1 | Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter. Sind sowohl Vorsitzender als auch Stellvertreter an der Sit- zungsteilnahme verhindert, so bestimmt die Gesellschafter- versammlung für die jeweilige Sitzung den Vorsitzenden. | Die Gesellschafterversammlung wird vom Vorsitzenden o- der in dessen Auftrag von der Geschäftsführung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonst gebräuchlicher Telekommunikationsmittel in Textform unter Mitteilung der Gegenstände der Beschlussfassung und Übersendung der erforderlichen Unterlagen 14 Tage vor der Versammlung einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung die Einberufungsfrist bis zu ei- ner Woche (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) und die Frist zur Mitteilung der Gegenstände bis zu drei Tagen (§ 51 Abs. 4 GmbHG) verkürzen. Versammlungen sind auch beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter an der Beschlussfassung teilnehmen und kein Gesellschafter der Einberufung widerspricht. Die Sitzungen können in Ausnah- mefällen auf Anordnung des Vorsitzenden auch in Form ei- ner Telefon- oder Videokonferenz, oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder per Telefon oder Videoübertragung stattfinden. Zusätzlich kann auch jeder Gesellschafter von der Geschäftsführung die Einberufung der Gesellschafter- versammlung verlangen. Die Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal jährlich, und zwar spätestens acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, stattfinden. | |
| § 14 Abs. 2 | Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb der gesetzlichen Fristen statt. In der ordentlichen Gesell- schafterversammlung ist Beschluss zu fassen über den Ge- schäftsbericht, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrech- |
| nung für das vergangene Jahr, die Verwendung des Rein- gewinns und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Ge- schäftsführung. | |||
|---|---|---|---|
| § 14 Abs. 3 | Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind einzu- berufen, sofern diese im Interesse der Gesellschaft notwen- dig sind. | ||
| § 14 Abs. 4 | Wenn kein Gesellschafter innerhalb von 14 Tagen dem Ver- fahren widerspricht, ist eine Beschlussfassung der Gesell- schafter auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonst ge- bräuchlicher Telekommunikationsmittel in Textform zulässig (Umlaufverfahren). In besonders eilbedürftigen Fällen kann der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung über eine Abkürzung der Widerspruchsfrist entscheiden. Die Abstim- mung wird von der Geschäftsführung herbeigeführt. Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass die Geschäftsführung ein solches Umlaufverfahren einleitet. Das Abstimmungser- gebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen den Gesellschaftern mitzuteilen, in der nächsten Gesellschafter- versammlung bekannt zu geben und in die Niederschrift aufzunehmen. | ||
| § 15 | Beschlussfähigkeit | Beschlussfähigkeit | |
| § 15 Abs. 1 | Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter geladen sind und mindestens ¾ aller vorhandenen Stimmen vertreten sind. | Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter geladen sind und mindestens ¾ aller vorhandenen Stimmen vertreten sind. | |
| § 15 Abs. 2 | Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als be- schlussunfähig, so ist binnen drei Wochen eine neue Ge- sellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzu- berufen. Diese Gesellschafterversammlung ist ohne Rück- sicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. | Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als be- schlussunfähig, so ist binnen drei Wochen eine neue Ge- sellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzu- berufen. Diese Gesellschafterversammlung ist ohne Rück- sicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. | |
| § 15 Abs. 3 | Wird in einer Gesellschafterversammlung die Beschlussfas- sung vertagt und sogleich der Termin für die neue Gesell- | Wird in einer Gesellschafterversammlung die Beschlussfas- sung vertagt und sogleich der Termin für die neue Gesell- |
| schafterversammlung bestimmt, so sind die nicht anwesen- den oder nicht vertretenen Gesellschafter zu der neuen Ge- sellschafterversammlung zu laden. | schafterversammlung bestimmt, so sind die nicht anwesen- den oder nicht vertretenen Gesellschafter zu der neuen Ge- sellschafterversammlung zu laden. | ||
|---|---|---|---|
| § 16 | Stimmrecht und Beschlussfassung | Stimmrecht und Beschlussfassung | |
| § 16 Abs. 1 | Jede € 1.000 (eintausend Euro) eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme. | Jede 1.000 € (eintausend Euro) eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme. | |
| § 16 Abs. 2 | Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung sowie die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände. Einer vor- herigen Ankündigung des Verhandlungsgegenstandes be- darf es nicht, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Ge- genstand verhandelt und beschlossen wird. | Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung sowie die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände. Einer vor- herigen Ankündigung des Verhandlungsgegenstandes be- darf es nicht, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Ge- genstand verhandelt und beschlossen wird. | |
| § 16 Abs. 3 | Die Beschlüsse werden, soweit im Gesetz oder im Gesell- schaftsvertrag nicht anders bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmen- gleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Die Be- schlüsse der Gesellschafterversammlung zu § 13 Abs. 2 lit. a), b), c), h) und i) bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abge- gebenen Stimmen. | Die Beschlüsse werden, soweit im Gesetz oder im Gesell- schaftsvertrag nicht anders bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmen- gleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Die Be- schlüsse der Gesellschafterversammlung zu § 17 Abs. 2 lit. a), b), c), h) und i) bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abge- gebenen Stimmen. | |
| § 17 | Niederschrift der Beschlüsse | Aufgaben | |
| § 17 Abs. 1 | In jeder Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notari- elle Beurkundung erfolgen muss, eine Niederschrift über den Gang der Verhandlungen anzufertigen. Der Vorsit- zende bestimmt den Schriftführer. | Die Gesellschafterversammlung hat die ihr nach dem Ge- setz und diesem Gesellschafsvertrag obliegenden Aufga- ben. | |
| § 17 Abs. 2 | Die Niederschrift muss enthalten: a) Tag, Ort und Zeit der Versammlung, b) Namen, Stammeinlagen und Stimmen der anwesen- den oder vertretenen Gesellschafter, c) Tagesordnung und Anträge, d) das Ergebnis der Abstimmung sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse, e) Angaben über Erledigung sonstiger Anträge. | Die Gesellschafterversammlung beschließt vor allem über a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals; b) die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Ab- schluss und Aufhebung von Unternehmensverträgen; c) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwen- dung des Reingewinns und die Deckung etwaiger Ver- luste nach § 4 dieses Gesellschaftsvertrages; |
| d) die Mittelfristplanung für die kommenden Geschäfts- jahre; e) die Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern und Ge- schäftsführern; f) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer; g) die Auflösung der Gesellschaft h) Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite, insbesondere über den künftigen Ausbau des Flugha- fens und über sonstige Maßnahmen mit einer Rechts- wirkung von mindestens 5 Jahren; i) Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeu- tung, wie z.B. wesentliche Änderungen des Aufgaben- bereiches, des Arbeitsprogramms und der Organisa- tion der Gesellschaft; j) alle sonstigen Angelegenheiten, die der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vor- legt. | ||
|---|---|---|
| § 17 Abs. 3 | Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und dem Schrift- führer binnen vier Wochen nach der Gesellschafterver- sammlung zu unterschreiben und der Geschäftsführung auszuhändigen. Diese übersendet eine Abschrift der Nie- derschrift binnen zwei Wochen nach Empfang jedem Ge- sellschafter. | Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist ferner einzuholen, wenn die Flughafen Nürnberg GmbH bzw. Ver- treter der Flughafen Nürnberg GmbH in Aufsichtsgremien oder Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Rechtsge- schäften und Maßnahmen zustimmen will, die – würden sie unmittelbar die Flughafen Nürnberg GmbH betreffen – ge- mäß § 17 Absatz 2 lit. a), b), g), h) und i) der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Flughafen Nürnberg GmbH bedürften. Bei Geschäften und Maßnahmen, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entspre- chend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die Flug- hafen Nürnberg GmbH entfallende Geschäfts- oder Ver- tragswert maßgeblich. |
| § 17 Abs. 4 | Einsprüche oder Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift müssen spätestens innerhalb drei Wochen |
| nach Empfang der Niederschrift bei der Gesellschaft gel- tend gemacht werden. Über die Einsprüche und Einwen- dungen entscheidet die nächste Gesellschafterversamm- lung mit einfacher Stimmenmehrheit. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| V. Abschnitt | Sonstige Bestimmungen | ||||
| § 18 | § 18 | Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung | Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung | Niederschrift der Beschlüsse | |
| § 18 Abs. 1 | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | In jeder Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notari- elle Beurkundung erfolgen muss, eine Niederschrift über den Gang der Verhandlungen anzufertigen. Der Vorsit- zende bestimmt den Schriftführer. | |||
| § 18 Abs. 2 | Der Geschäftsbericht und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sind von der Geschäftsführung binnen drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen und nach Prüfung durch den von der Gesellschafterver- sammlung gewählten Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorzulegen. | Die Niederschrift muss enthalten: a) Tag, Ort und Zeit der Versammlung, b) Namen, Stammeinlagen und Stimmen der anwesen- den oder vertretenen Gesellschafter, c) Tagesordnung und Anträge, d) das Ergebnis der Abstimmung sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse, e) Angaben über Erledigung sonstiger Anträge. | |||
| § 18 Abs. 3 | Der Aufsichtsrat nimmt zum Geschäftsbericht und Jahres- abschluss auf Grund des Prüfungsberichtes Stellung und legt den Jahresabschluss mit seinem Antrag auf Beschluss- fassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vor. | Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und dem Schrift- führer binnen vier Wochen nach der Gesellschafterver- sammlung zu unterschreiben und der Geschäftsführung auszuhändigen. Diese übersendet eine Abschrift der Nie- derschrift binnen zwei Wochen nach Empfang jedem Ge- sellschafter. | |||
| § 18 Abs. 4 | Jeder Gesellschafter hat das Recht, die Bücher und Schrif- ten der Gesellschaft einzusehen. Er kann eine zur Berufs- verschwiegenheit verpflichtete Person zur Einsichtnahme hinzuziehen oder mit der Einsichtnahme beauftragen, ohne dass der Gesellschaft hierdurch Kosten erwachsen dürfen. | Einsprüche oder Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift müssen spätestens innerhalb drei Wochen nach Empfang der Niederschrift bei der Gesellschaft gel- tend gemacht werden. Über die Einsprüche und Einwen- dungen entscheidet die nächste Gesellschafterversamm- lung mit einfacher Stimmenmehrheit. | |||
| § 18 Abs. 5 | Die Rechnungsprüfungsbehörden der Gesellschafter haben die Befugnisse aus § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz. | ||||
| V. Abschnitt | Sonstige Bestimmungen | ||||
| § 19 | § 19 | Auflösung und Abwicklung | Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung |
| § 19 Abs. 1 | Wird die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, so ist sie durch die Geschäftsführung abzuwickeln, falls nicht die Ge- sellschafterversammlung andere Abwickler bestellt. | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | |
|---|---|---|---|
| § 19 Abs. 2 | Das nach Beendigung der Abwicklung verbleibende Vermö- gen wird unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. | Der Geschäftsbericht und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sind von der Geschäftsführung binnen drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen und nach Prüfung durch den von der Gesellschafterver- sammlung gewählten Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorzulegen. | |
| § 19 Abs. 3 | Der Aufsichtsrat nimmt zum Geschäftsbericht und Jahres- abschluss auf Grund des Prüfungsberichtes Stellung und legt den Jahresabschluss mit seinem Antrag auf Beschluss- fassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vor. | ||
| § 19 Abs. 4 | Jeder Gesellschafter hat das Recht, die Bücher und Schrif- ten der Gesellschaft einzusehen. Er kann eine zur Berufs- verschwiegenheit verpflichtete Person zur Einsichtnahme hinzuziehen oder mit der Einsichtnahme beauftragen, ohne dass der Gesellschaft hierdurch Kosten erwachsen dürfen. | ||
| § 19 Abs. 5 | Dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg stehen die Rechte aus § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu. Die Rechnungsprüfungsbehörden der Gesellschafter haben die Befugnisse aus § 54 HGrG. | ||
| § 20 | Bekanntmachungen | Auflösung und Abwicklung | |
| § 20 Abs. 1 | Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Baye- rischen Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Stadt Nürn- berg. | Wird die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, so ist sie durch die Geschäftsführung abzuwickeln, falls nicht die Ge- sellschafterversammlung andere Abwickler bestellt. | |
| § 20 Abs. 2 | Das nach Beendigung der Abwicklung verbleibende Vermö- gen wird unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. | ||
| § 21 | Bekanntmachungen |
| Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Baye- rischen Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Stadt Nürn- berg. | ||
|---|---|---|
| § 22 | Nichtigkeitsklausel | |
| Ist eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Gesellschafter verpflichten sich, etwa unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieses Vertrages durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die den beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmungen bestmöglich errei- chen. Die Gesellschafter sind zur Abgabe aller hierfür erfor- derlichen Willenserklärungen verpflichtet. Entsprechendes soll dann gelten, wenn bei Durchführung des Gesellschaf- tervertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. | ||
| § 23 | Inkrafttreten / Außerkrafttreten | |
| Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Handelsregister in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 6. De- zember 2019 außer Kraft. |
H/011/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung
Objektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Kostendatenblatt Grundriss_1KG Grundriss_EG Grundriss_1OG Dachaufsicht Schnitt A-A Schnitt B-B Ansicht Ost Ansicht Süd Klimacheck
Sachverhalt (kurz):
Die Maßnahme wurde am 21.10.2020 im Ältestenrat zum Projekt Freeze und zur Aufnahme in den MIP 21-24 genehmigt und in den MIP mit der Nr. 825 aufgenommen. Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20 gehört zu den bedeutendsten Bauten des Jugendstils in der Stadt Nürnberg. Das Anwesen umfasst einen viergeschossigen zweiflügeligen Bau mit Walmdächern, Zwerchgiebeln, Laternenaufsätzen und Schleppgauben, einen zweigeschossigen Saalbau mit Flachdach und einen polygonalen Uhr-Turm mit Haubendach und Laterne. Die Außenwand des Erdgeschosses besteht aus rustiziertem Sandsteinquadermauerwerk, die Obergeschosse sind massiv verputzt und das gesamte Gebäude mit reichem Jugendstildekor ausgeschmückt. Das nördliche Nebengebäude ist ein zweigeschossiger verputzter Massivbau mit Walmdach und Sandstein-Lisenengliederung. Massive Schäden an der Fassade und am Dach, sowie statische Probleme der Decken im zweiten Untergeschoss erfordern eine umfassende Sanierung.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10,328 Mio EUR.
Der Objektplan wird zur Genehmigung vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 10.328.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 10.211.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 117.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Objektplans hat keine Diversity-Relevanz.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
Ref. I/II-Stk
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt den Objektplan für die Maßnahme "Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung" Nach der vorliegenden Kostenberechnung vom 12.02.2021 betragen die vorraussichtlichen Gesamtkosten 10.328.000 EUR.
Bismarckstr. 20, Bismarckschule – Umfassende Sanierung hier: Objektplan
Entscheidungsvorlage:
1. Planungsanlass
Bereits 2017 wurden massive Schäden an der Fassade und am Dach des Schulgebäudes der Bismarckschule festgestellt. Nur die dringendst erforderliche Sicherung und Instandsetzung der Giebel und Ziergiebel wurden als Sofortmaßnahme durchgeführt, um die resultierende Sicherheitsgefahr abzuwenden. Weitere Untersuchungen ergaben zusätzlich noch statische Probleme außenliegender Kellerräume und der Decken im zweiten Untergeschoss.
2. Gebäudebeschreibung
Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20 gehört zu den bedeutendsten Bauten des Jugendstils in der Stadt Nürnberg. Das aufwendig gestaltete Gebäude wurde von 1902-1904 nach den Plänen von Georg Kuch errichtet. Es umfasst einen viergeschossigen zweiflügeligen Bau mit Walmdächern, Zwerchgiebeln, Laternenaufsätzen und Schleppgauben, einen zweigeschossigen Saalbau mit Flachdach und einen polygonalen Uhr-Turm mit Haubendach und Laterne. Die Außenwand des Erdgeschosses besteht aus rustiziertem Sandsteinquadermauerwerk, die Obergeschosse sind massiv verputzt und das gesamte Gebäude mit reichem Jugendstildekor ausgeschmückt. Das nördliche Nebengebäude ist ein zweigeschossiger verputzter Massivbau mit Walmdach und Sandstein-Lisenengliederung.
3. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Baumaßnahme umfasst
- die neue Eindeckung des Daches mit Spitzbiberziegeln und die Überarbeitung der hölzernen
Dachkonstruktion
-
die Neueindeckung und Dämmung der Flachdächer der Aula und Treppenhäuser
-
die Dämmung der obersten Geschossdecke
-
die Erneuerung der Fenster mit Einbau eines Sonnenschutzes und Erstellung eines ‚hybriden
Lüftungssystems‘ der Klassenräume zur gesteuerten Spül- und Nachtlüftung
- die Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Leuchtmitteln und Ausstattung der Klassenzimmer
mit Akustik-Paneelen
-
die Entfernung der Hohl- und Putzfehlstellen der Flurdecken
-
die Ausbesserung der Putz- und Natursteinfassade
-
die Aufarbeitung und Erneuerung der Außentüren
-
die Ausbesserung und Behebung der statischen und Feuchteprobleme der Decken und
Wände im zweiten Untergeschoss
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg. Die Maßnahme muss im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Es ist vorgesehen die Ausführung in Bauabschnitte zu unterteilen. Diese gliedern sich wiederum in rotierende Cluster von vier Klassenzimmern, die von der Schule frei zu halten sind. Die Planung der Abläufe ist für alle Gewerke
und Beteiligte besonders abzustimmen und festzulegen. Die anstehende IT-Maßnahme für das Schulgebäude wird in den Planungsprozess integriert um die Synergien zu nutzen.
4. Terminplan
Im Mai trat das Planungsteam für die Umsetzung des Projekts zum ersten Mal zusammen. Am 21.10.2020 wurde das Baufachliche Gutachten im Ältestenrat genehmigt. Die Ausführungsplanung begann im November 2020. Ab April 2021 erfolgen die ersten Ausschreibungen. Die Hauptgewerke sollen bis August 2021 vergeben sein. Die Bauarbeiten werden von Juli 2021 bis Februar 2023 durchgeführt.
5. Kosten
| Kostengruppe | Bezeichnung | Kosten in EUR |
|---|---|---|
| 100 | Grundstück | - EUR |
| 200 | Herrichten und Erschließen | - EUR |
| 300 | Bauwerk - Baukonstruktion | 5 .581.721,80 EUR |
| 400 | Bauwerk Technische Anlagen | 9 33.196,68 EUR |
| 500 | Außenanlagen | |
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke | 1 13.485,30 EUR |
| 700 | Baunebenkosten ohne BVK | 1 .504.626,05 EUR |
| Sonstiges | ||
| Zwischensumme | 8 .133.029,83 EUR | |
| Mehrwertsteuer 19% | 1 .545.275,67 EUR | |
| Aufrundung | 1 94,50 EUR | |
| Gesamtkosten brutto ohne BVK | 9 .678.500,00 EUR | |
| Bauverwaltungskosten, BVK | 6 49.500,00 EUR | |
| Gesamtkosten brutto mit BVK | 1 0.328.000,00 EUR |
6. Finanzierung / Fördermittel
Die Mittel sind im MIP 21-24 unter der Nr. 825 eingestellt. Die Maßnahme wird nach Art. 10 FAG gefördert. Zusätzlich wird für die LED-Beleuchtung eine Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen des Projektträgers Jülich beantragt. Die Überprüfung für eine weitere Förderung durch das KfW-Programm 217, 218 „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist noch nicht abgeschlossen.
| 27 | ||
|---|---|---|
| 23 | 25 |
Bismarckschule Bismarckstraße 20
BBaauummaaßßnnaahhmmee IIDD//GGeebb : 114 Umfassende Sanierung Haupthaus
Orientierungsplan N
Architekten ARGE Sieben & Keim Architekturbüro Sieben Promenadestraße 19 96047 Bamberg Tel.: +49(0)951 - 1324278 Fax: +49(0)951 - 1324318 info@architekt-sieben.de Arch/Ing-BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro eßartStrO 54321 Keim Architekten Königstraße 17 90762 Fürth TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 950 985 0 Fax: +49(0)911 - 950 989 9 h.keim@keim-architekten.de
Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: T n a a n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de
PPllaann--NNrr.. 5 - 0500 DIN A3 Architekturbüro Sieben gez. nl DDaattuumm
10.02.2021
g1n
29 31
PuWna
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Bismarckstraße
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16
18 II g n u IZBB - Bau tla w re V
57 e lu e h c s ß n e b a a n K r e
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Pausenhof
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0050/21/ 1M
M
Ehemalige Mädchenschule
n
darlopNeg
Fröbelstraße
tahLc
i
s0n0A50
-0
36 8 IV 10 IV 12 IV
5 - 0500 Lageplan M 1/500
Planungs-/Kostendaten 5.2.4
nach DIN 276/277
Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)
hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL)
| Bezeichnung des Vorhabens: Bismarckstr. 20, Bismarckschule - Umfassende Sanierung | MIP; MIP Nr.: 2021-2024, MIP-Nr. | Kostenangaben Brutto, enthaltener Mehrwertsteuersatz: 19% | Bauaufgabe: Neubau Altbau / Sanierung | energetischer Standard: Passivhaus EneV plus: | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 19% | plus: |
| 1. Kostendaten | ||||
|---|---|---|---|---|
| KG 100 Grundstück | in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n 0,0% 0,0% 0,00 0,0% 0,0% 6.642.249,00 85,7% 64,3% 41.642,00 0,6% 109.491,00 1,6% 3.281.042,00 49,4% 356.700,00 5,4% 474.340,00 7,1% 884.401,00 13,3% 0,0% 1.494.633,00 22,5% 1.110.504,00 14,3% 10,8% 0,0% 71.043,00 6,4% 137.386,00 12,4% 550.773,00 49,6% 29.276,00 2,6% 0,0% 0,0% 316.671,00 28,5% 5.355,00 0,5% 7.752.753,00 1,00 0,75 0,0% 0,0% 135.048,00 1,7% 1,3% 2.440.006,00 31,5% 23,6% 2.440.006,00 193,00 0,0% 0,0% 10.328.000,00 133,2% 100,0% 10.328.000,00 1,33 1,00 | Kostenanteil in % der Gesamtbaukosten Sonstiges 0% Grundstück Herrichten 0% und Erschließen Ausstattung 0% und Baunebenkost Kunstwerke en 1% 24% Bauwerk - Baukonstrukti onen 64% Außenanlagen 0% Bauwerk - Technische Anlagen 11% | ||
| KG 200 Herrichten und Erschließen | ||||
| Herrichten und Erschließen ohne Abbruch, Altlasten KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung | ||||
| KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen | ||||
| KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 370 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion | ||||
| KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen | ||||
| KG 410 Abwasser, Wasser, Gas KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Lufttechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen KG 450 Fernmeldeanlagen KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen KG 480 Gebäudeautomation KG 490 Sonstige technische Anlagen | ||||
| Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400) | ||||
| KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke | ||||
| KG 700 Baunebenkosten | ||||
| Baunebenkosten ohne Interim Interimsmaßnahmen | ||||
| Sonstiges | ||||
| Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim | ||||
| 100,0% | ||||
| 1,00 |
0,00
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
41.642,00
109.491,00
3.281.042,00
356.700,00
474.340,00
884.401,00
1.494.633,00
0,6%
1,6%
49,4%
5,4%
7,1%
13,3%
0,0%
22,5%
71.043,00
137.386,00
550.773,00
29.276,00
316.671,00
5.355,00
0,0%
6,4%
12,4%
49,6%
2,6%
0,0%
0,0%
28,5%
0,5%
135.048,00
2.440.006,00
0,0%
1,7%
31,5%
0,0%
1,3%
23,6%
2.440.006,00
10.328.000,00
10.328.000,00
133,2%
1,33
8 6 Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2
| 2. Kostenrichtwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten (mit Interim) KG 700 Baunebenkosten (ohne Interim) | Bezug | Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 22140,83 3701,68 1570,42 1095,67 262,55 183,18 0,00 0,00 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR | ||||
| pro qm NF in EUR | pro qm BGF in EUR | pro cbm BRI in EUR | pro Nutzeinheit in EUR | |||
| 2441,83 | 1703,65 | #DIV/0! | 34426,67 | |||
| 2441,83 | 1703,65 | #DIV/0! | 34426,67 | |||
| 0,00 | 0,00 | #DIV/0! | 0,00 | |||
| 0,00 | 0,00 | #DIV/0! | 0,00 | |||
| 1570,42 | 1095,67 | #DIV/0! | 22140,83 | |||
| 262,55 | 183,18 | #DIV/0! | 3701,68 | |||
| 1832,97 | 1278,85 | #DIV/0! | 25842,51 | |||
| 0,00 | 0,00 | #DIV/0! | 0,00 | |||
| 31,93 | 22,28 | #DIV/0! | 450,16 | |||
| 576,89 | 402,49 | #DIV/0! | 8133,35 | |||
| 576,89 | 402,49 | #DIV/0! | 8133,35 |
| 3. Planungsdaten | ||
|---|---|---|
| a. Fläche des Grundstückes Bebaute Grundstücksfläche + Unbebaute Grundstücksfläche | %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BGSF 3.186,00 38,2% UGSF + 5.157,00 61,8% GSF = 8.343,00 100,0% "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 3.554,95 3554,95 + 674,66 674,66 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NF = 4.229,61 69,8% 14,10 TF + 132,85 3,1% 2,2% 0,44 VF + 1.699,83 40,2% 28,0% 5,67 NGF = 6.062,29 143,3% 100,0% 20,21 KGF + 0,0% 0,0% - BGF = 6.062,29 143,3% 20,21 in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI - - - Bezeichnung NE Schüler Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) 300 14,10 20,21 in qm A/BRI Außenhüllfläche #DIV/0! | Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche 0% Verkehrsfläch e 28% Nutzfläche 70% technische Funktionsfläc he 2% |
| = Grundstücksfläche | ||
| b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) + nicht förderfähige Flächen | ||
| =Nutzfläche | ||
| +technische Funktionsfläche + Verkehrsfläche | ||
| =Netto-Grundfläche | ||
| +Konstruktions-Grundfläche | ||
| =Brutto-Grundfläche | ||
| c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt | ||
| d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.) | ||
| e. Kompaktheit des Gebäudes |
3.186,00
5.157,00
8.343,00
38,2%
61,8%
100,0%
3.554,95
674,66
3554,95
674,66
4.229,61
132,85
1.699,83
6.062,29
6.062,29
3,1%
40,2%
143,3%
0,0%
143,3%
69,8%
2,2%
28,0%
100,0%
0,0%
14,10
0,44 5,67
20,21
20,21
Nürnberg, den 17.02.2021 Abteilung Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/B Nagy 4216
8 7 Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2
Grundschule /
marckstraße
U4 U5a
HVE Werkstatt Kellerraum
IZBB Bau
- 3,50
1b
U5
U3
F U5.1. O Typ B16
Kellerraum
Kellerraum
DG
F U3.1.W Typ B16
-
OG
-
OG
1a
F U3.2.W Typ B39
Aula 1. OG
BMZ
EG
F U6.1. O Typ B16
Turnhalle
7 Stg 25 / 30
TH1
- KG
U6
- KG 2. KG
Kellerraum
2 Stg 24 / 22 2 Stg 24 / 22
Typ F KG
| 300/60 | .1 | 300/ | 60 |
|---|
| Abluft | ||
|---|---|---|
| U2c PCB-Vorbereitung | ||
| eknäbretsneftsebsA U2 EDV-Raum uabsuA 4 Abluft | ||
| U2a Lager U2b Lager | ||
| Kriech- keller | BFFü 0021 .ac 06/004 5 | |
| F KK. Typ B |
- O 4a
NA
- bestehenden Grundrissen
e
e ß
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
l u
F U1a.2. W Typ 15
. O 4a
h a
c s r n e t
tfulbA uen nefiertsseiK
b s
n
r
K
e
- O 4a
F U1a.3. W Typ 15
e g
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restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
l m l
e
e h
E W
Fensterestaurierung Restaurierung der Oberflächen
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ 2. DG
.1. O 4a
elektr. Sonnenschutz Lamellen
Decken sichern
- O 4a
Abluftschächte für "hybride Lüftung"
Beleuchtung Erneuerung
KG
- O 4a
ALTBAU
Asphalt Abbruch
- 3,52
3 Stg 16.2 / 28
8 Stg 16 / 28
TH2
| Turnhalle | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| NA | 9 | ||||
| U26 Werkraum | 06/003 | ||||
| gnureffokreV 0 | |||||
| C-C | |||||
| 06/003 |
9 Stg
B-B B-B
17.2 / 30
Nr. V StN, Frau Nagy
IB PSS
IB D+F
IB Kalb
VT AN PL JF
Objektplan 10.02.21
U9
- O
Kellerraum
F U9.1. W Typ B8
D
D
U10 U8
- O 4a
Kellerraum Kellerraum
F U10.1 W Typ B8
- O
Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
Typ F U18.1. Typ F U17.1. F U4.1.W Typ B16
TH3
gnunalpsfruwtneroV
VORABZUG
6 Stg 19.6 / 30 4 Stg 18 / 20
PW
Bismarckschule
U11
U18 U17
Bismarckstraße 20
| 3 1 | Stg 6.2 / 28 |
|---|
Kellerraum Lehrmittel Lehrmittel
uen nefiertsseiK
Umfassende
8 Stg 16 / 28 6 Stg 6 Stg 19.6 / 30 22.1 / 28
Sanierung
Haupthaus
KG
Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3
ALTBAU
U12
- 3,52
C-C
Kellerraum
- 4,71
Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
Index-Änderungen-Ergänzung
Fachplanung Elektro
Ingenieurgemeinschaft Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45
U14a
U13
U22
U15 Technik- Haustechnik
Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de
Kellerraum raum
U14
001/1
Fachplanung Lüftung Ingenieurbüro 12345 Ort Kalb Blumenstraße 21 90762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de
Heizung
Arch/Ing-Büro eßartStrO 54321 Baumaßnahme ID/Geb: 114
AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro
Arch/Ing-Büro
400/60
M
10 Stg 11.8 / 30
8 7 400/60 400/60 58/005
400/60 ca. 300 üFFB 06/004
500/85 6 I90 Verkofferung 06/004
| Zug Fröb | ang elstr. |
|---|
TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de
TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de
002/1
GK
Kiesstreifen neu Decke neu Kiesstreifen neu Abbruch Bestandsdecke
Bauherrnvertretung
F U24.1. S F U24.2. S F U24.3. S F U22.1. S F U22.2. S F U22.3. S F U15.1. S F U14.1. S F U13.1. S F U5a.1. O Typ B16
Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ F U1a.1. W Typ 15
.1
M
Stadt Nürnberg
Hochbauamt H/B
Marientorgraben 11
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n
Ehemalige Mädchenschule
Fröbelstraße
VORABZUG
5 - 0102 Grundriss 1.KG M 1/100
10.02.2021 eßartS Fenstererneuerung Neue Holzfenster Ausführung als Schallschutzfenster Denkmalfenster mit 2-fach Isolierverglasung mit Isolierverglasung entlang der Welserstraße und der Bismarckstraße
| Kinderhort | |
|---|---|
| IZBB Bau |
TF y 0 TF p V 0 1 y p 0 . V 1 25 . .
.
0016 F 0015.1. O
F 0016.1. W Schulleiter
Typ V-1a
Typ V1 Besprechung
Zugang
Mittelschule
Schul-
gelände 0014 F 0014.1. O
WC
Typ V-1a F 0017.1. W Typ V1
DG
- OG
Kopier-
- OG
+1,31
F 0017.2.W raum Typ V3 F 0013.1. O 0013 7 Stg Typ V-1a F Th1.1.W Eingang +0.78 25 / 30 Konrektor Typ V1
Aula 1. OG
EG
Turnhalle
-
KG
-
KG 2. KG
TH1
Schulverwaltung 8 Stg
Eingang 11.8 / 30
IZBB Bau
TF y F p l0 4 F 002.3. O
Eingang F 001.1. W . 1 Typ 1a
Kinderhort Typ 1 . 4 Stg 002 N
- bestehenden Grundrissen
001 19.5 / 30 Klassenraum Abluft
Klassenraum H1= 3.12
H2= 3.46 e
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
e ß
F 001.2. W Abluft F 002.2. O l u Typ 1 H H 1 2 = = 3 3 . . 1 4 2 6 Typ 1a h a c s r n e t
Fenstererneuerung Neue Holzfenster Ausführung als Schallschutzfenster Denkmalfenster mit 2-fach Isolierverglasung mit Isolierverglasung entlang der Welserstraße und der Bismarckstraße
b s
Eingang n
r
Grundschule K
F 001.3. W 1 F 002.1. O e e 1 Typ 1a Typ 1 r u 0 g i s L l l a F F m l
restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
e e
h
E W
Fensterestaurierung Restaurierung der Oberflächen
F 003.3. O F Fl011.1. W Typ 1a
Lage, Maße und Art von allen Bäumen sind vor Ort zu erfassen und zu kartieren Typ 5
elektr. Sonnenschutz Lamellen
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
Decken sichern
bO renfföretsneF rehcsirtkele
seg hcsirtkele ztuhcsnennoS
D
F Fl011.2. W Klassenraum F 003.2. O
Pausenhof Typ 5 Typ 1a
Abluftschächte für "hybride Lüftung"
Abluft H1= 3.12 F Fl011.3. W H2= 3.46 F 003.1. O Typ 5 Typ 1a TF TF TF y p T y p T y p T h h h 12 22 12 9. 0. 9.
Beleuchtung Erneuerung
Asphalt Abbruch
. . . F Th2.2. W GOK = Typ 10
TH2 - 1,96
- 2,11
13 Stg 17 / 30 F WF.1. O Typ 4a
C A
B-B Haupteingang 1 B-B
Grundschule Mittelschule F Th2.1. W Typ 10 F KWC.1.W Typ 9 F 004.1. O
Nr. V
| .f | ||
|---|---|---|
| WC-Lehr. företsneF rethcilrebO 004 Vorr. Hausmeister .rtkele Knaben WC Abluft thcilrebO treuetseg H1= 3.12 EG - ALTBAU H2= 3.46 renfföretsneF hcsirtkele 005 Klassenraum +0,00 ztuhcsnenn rehcsirtk 6 Stg 20 / 30 1.20 | ||
| thcilrebO Abluft treuetseg H1= 3.12 H2= 3.46 renfföretsneF hcsirtkele 005 Klassenraum ztuhcsnenn rehcsirtk |
StN, Frau Nagy IB PSS IB D+F IB Kalb
VT AN PL JF
D
Typ 1a B B D F KWC.2.W J J
. . Typ 9 9 9 8 0 Zuluft über Fensterfalzlüfter 5 2 F KWC.3.W Haupteingang 2 Typ 9 TF TF TF Grundschule y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 Mittelschule Eingang Turnhalle F KWC.4.W F T y 0 p 0 5 1 . a 2. O 0 0 0 s.h. Teilgrundriss . 3 . 2 . 1 Typ 9 . N . N . N TF TF Zwischengeschoss y p 1 T h 3 1 p y 3 h T TF TF TF TF 0. 2 . N 0 N . 1 . y p 8 0 0 1 y p 8 0 0 1 y p 8 0 0 1 y p 8 0 0 1 F 005.1. O TH3 1 a 1 a 1 a 1 a T F T ~ + Typ 1a . . . . yu
Turnhalle
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
Objektplan 10.02.21 Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
ele treuetseg hcsirtkele ztuhc
oS gnutlawreV treuetseg hcsirtkele ztuhcsnennoS
| Sonnenschutz elektrisch gesteuert 010 Lehrküche Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2 Fenster mit mechanisch öffenbaren Oberlichtern EG - ALTBAU Flur F30 FL012 +0,00 | ||||
| C-C | ||||
| Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 009 Klassenraum elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert | Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 008 Klassenraum elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert | 13 Stg 17 / 30 | 006c Duschraum 006d 006b Umkleide Umkleide Opake Verglasung Opake Verglasung Opake Verglasung |
gnunalpsfruwtneroV
F30
VORABZUG
PW
Bismarckschule
12 Stg 16.5 / 30 F Turnhalle.3. O
Bismarckstraße 20
tsraum Typ 16
Baumaßnahme ID/Geb: 114
| 2 . 2 . N | 2 . F Th3.5. W 1 . Typ 18 N |
|---|
Umfassende
Emporen- 12 Stg 16.5 / 30 öffnung vernetzt
Sanierung
Haupthaus
TURNHALLE
F Turnhalle.2. O
Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3
-1,98 Typ 16
C-C
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
Index-Änderungen-Ergänzung Fachplanung Elektro
Ingenieurgemeinschaft Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45
F Turnhalle.1. O Typ 16
Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de
Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de 0762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de
Sonnenschutzglas - Innen Opak kapO nennI salgztuhcsnennoS
001/1
AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro Arch/Ing-Büro
elektrische Fensteröffner renfföretsneF ehcsirtkele elektrischer Fensteröffner Oberlicht thcilrebO renfföretsneF rehcsirtkele treuetseg hcsirtkele ztuhcsnennoS thcilrebO renfföretsneF reh
TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de
M
002/1
Restaurierung Außentüre
GE
TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF TF y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p B W F y p 0 0 y p 0 0 y p 0 0 y p T u r y p T u r y p T u r . 1 . S . 2 . S . 3 . S . 1 . S . 2 . S . 3 . S 4. 1 . S d . 1 . S c . 1 . S b . 1 . S 6n h a lle 6n h a lle 6n h a lle . 1 . 2 . 3 Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter . S . S Zuluft über Fensterfalzlüfter . S
Bauherrnvertretung
M
Stadt Nürnberg
Hochbauamt H/B
Marientorgraben 11
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de eßartStrO 54321
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n
Rückbau Gartenmauer für Abbruch Decke -> danach Wiederaufbau retfülzlafretsneF rebü tfuluZ nrethcilrebO nerabneffö hcsinahcem tim retsneF 2. DG
Ehemalige Mädchenschule D A
Fröbelstraße
5 - 0103 Grundriss EG M 1/100
B
Grundschule / Kinderhort
IZBB Bau
. .
.
113a
F 113a.1. O Typ V-1a
114 Büroraum
Büroraum
F 113.1. O Typ V-1a
115 1. OG
DG
Büroraum
F 115.1. W Typ V1
Kopier-
- OG
raum
- OG
F 116.1. W
+4.23
Typ V3
Aula 1. OG
116 WC
F 112.1. O Typ V-1a
T30 RS
EG
Turnhalle 1. KG 1. KG 2. KG
F Th1.2. W 8 Stg Typ V1 +3.71 19.8 / 30 F Fl021.1. N 8 Stg Typ 7 16.6 / 30 2 Stg 23.7 / 30
Setretariat
TH1T30 RS
| thcilrebO treuetseg renfföretsneF hcsirtkele 102 Klassenraum ztuhcsnennoS rehcsirtkele Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 | |
|---|---|
| Abluft | |
| H1= 3.12 H2= 3.46 thcilrebO treuetseg 103 Klassenraum renfföretsneF hcsirtkele ztuhcsnennoS rehcsirtkele salg | |
| 104 ztuhcsnennoS Sozialpädagoge | |
| + 4,30 . OG ALTBAU H1= 3.12 H2= 3.46 | 105 Klassenraum thcilrebO treuetseg renfföretsneF hcsirtkele Abluft H1= 3.12 ztuhcsnennoS H2= 3.46 rehcsirtkele |
- bestehenden Grundrissen
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
e
F 102.2. O F 101.2. W Typ 1a Typ 1
Fenstererneuerung Neue Holzfenster Ausführung als Schallschutzfenster Denkmalfenster mit 2-fach Isolierverglasung mit Isolierverglasung entlang der Welserstraße und der Bismarckstraße
ß
e l
u a
h c r s n t
e s
b n r
F 102.1. O F 101.3. W Typ 1a Typ 1
K e
restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
e
g s
i l a l m
e
e
h W
Fensterestaurierung Restaurierung der Oberflächen
E
F 103.3. O F Fl021.1. W Typ 1a Typ 5
elektr. Sonnenschutz Lamellen
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
Decken sichern
F Fl021.2. W F 103.2. O Typ 5 Typ 1a
Abluftschächte für "hybride Lüftung"
Beleuchtung Erneuerung
F Fl021.3. W F 103.1. O Typ 5 Typ 1a
TF TF T y p 1 9 F T h 2 . 9 y p 2 T h 2 . 1 0 y p 1 T h 2 . 1 1 . . .
Asphalt Abbruch
F Th2.8. W Typ 12
F 104.3. O Typ 4a F 104.2. O 13 Stg 15.4 / 30 Typ 4a +2,16 13 Stg
TH2
F Th2.7. W Typ 12
B-B
B-B
15.8 / 30
F 104.1. O Typ 4a
F Th2.6. W Typ 12 F KWC.1.W Typ 9
Nr. V StN, Frau Nagy IB PSS
IB D+F IB Kalb
VT AN PL JF
F 105.3. O Typ 1a
PR
Vorr.
D
B B - J J D . .
F KWC.2.W Typ 9
Beh.-u. Knab.- Lehr.
Turnhalle 9
5 2 Zuluft über Fensterfalzlüfter
F KWC.3.W Typ 9
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ
WC WC
F 105.2. O Typ 1a TF TF TF y p 1 1 y p 1 1 y p 1 1 0 . 3 . 2 . 1 . N . N . N N . 8 . 3 h T F 1 1 p y T N . 6 . 3 h T F T y p 8 F 1 1 1 a T y p 8 F 1 1 1 a T y p 8 F 1 1 1 a T y p 8 F 1 1 1 a F T y 1 p 0 1 5 a .1. O . 4 . 3 . 2 . 1 . N . N . N . N
TF F KWC.4.W p y T Typ 9 h 13 1. 7 . N
F T y p T u rm 2 2 .3 .N F Turm.4.W Typ 23
Objektplan 10.02.21 Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
TH3
| FLACHDACH ZWISCHENBAU | 110 Klassenraum Abluft H1= 3.12 H2= 3.46 | ||
|---|---|---|---|
| 2 Fenster mit mechanisch öffenbaren Oberlichtern Flur 1. OG ALTBAU Fl022 + 4,30 | |||
| C | -C |
Bismarckschule Bismarckstraße 20 Baumaßnahme ID/Geb: 114 Umfassende Sanierung Haupthaus Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
Fachplanung Elektro Ingenieurgemeinschaft Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45 90409 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de Fachplanung Lüftung Arch/Ing-Büro eßartStrO 54321 IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 0762 Fürth @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: n a a T n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de
gnunalpsfruwtneroV
VORABZUG
PW
1d
sik
F 106a.3. O Typ 17
mm-
g.
F 106a.2. O Typ 17
C-C
retfülzlafretsneF rebü tfuluZ gnutlawreV treuetseg hcsirtkele ztuhcsnennoS
106a
AULA
Index-Änderungen-Ergänzung
| Nr. | Bauteil-Ausführung Name |
|---|
Abluft Abluft H1= 3.12 H1= 3.12 H2= 3.46 H2= 3.46
109 108 106
F 106a.1. O Typ 17
Klassenraum Klassenraum Klassenraum
Gruppen-
001/1
raum
Sonnenschutzglas salgztuhcsnennoS elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert
Arch/Ing-Büro eßartS 12345 Ort
elektrische Fensteröffner renfföretsneF ehcsirtkele
M
elektrischer Fensteröffner Oberlicht elektrischer Fensteröffner Oberlicht elektrischer Fensteröffner Oberlicht Sonnenschutz elektrisch gesteuert Sonnenschutz elektrisch gesteuert Sonnenschutzglas Sonnenschutz elektrisch gesteuert retfülzlafretsneF rebü tfuluZ 2. DG
002/1
GO
TF TF TF F 1 0 F 1 0 F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 T y p F 1 0 y p 1 1 0 6 y p 1 1 0 6 y p 1 1 0 6 . 1 . 2 . 3 . 1 . 2 . 3 . 1 . 2 . 3 . 1 . 2 . 3 . S . S . S . S . S . S . S . S . S . S . S . S Typ TF y p V 1 1 T y p F 1 2. V
Typ F 107.1. S Typ F 107.2 S Typ F 107.3. S F 114.1. W Typ V1
T T y y p p 1 1 Typ 11 F 101.1. W F 102.3. O Typ 1 Typ 1a
.1
M
Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter Zuluft über Fensterfalzlüfter
Ehemalige Mädchenschule D A
Fröbelstraße D A
5 - 0104 Grundriss 1.OG M 1/100
| Gru | nd | sch | ule | / | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kin | de | ||||
| r | hor | t | |||
| IZBB Bau |
DG
-
OG
-
OG
Aula 1. OG
EG
Turnhalle
-
KG
-
KG 2. KG
- bestehenden Grundrissen
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| Gaube 3 Ost | ||
|---|---|---|
| Überarbeiten der Kamine | ||
| r | ||
| ed | ||
| gn ne | ||
| ukcedueN hcälfhcaD Gaube 2 West | Gaube 2 Ost |
Gaube 1 West
ß
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K e
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e
h W
E
Gaube 3 West
hcadhcalF 2. DG
| Turnhalle | |||
|---|---|---|---|
| FLACHDACH ZWISCHENBAU | |||
| C | |||
| C- |
Dachlaterne 2 B-B
| Nr. V | ||||
|---|---|---|---|---|
| StN, Frau Nagy | ||||
| IB PSS | ||||
| IB D+F | ||||
| IB Kalb | ||||
| VT AN PL JF | ||||
| Objektplan 10.02.21 | ||||
| Datum Datum Datum Datum Datum | Datum Datum Datum Datum Datum | Datum | Datum | Datum |
Gaube 1 Ost
D
D
Gaube 3
Nord
gnunalpsfruwtneroV
VORABZUG
| g n | de | r |
|---|
PW
Bismarckschule
Bismarckstraße 20
Baumaßnahme ID/Geb: 114
Umfassende
Sanierung
Haupthaus
| Überarbeiten der Kamin | e | |
|---|---|---|
| Gaube 2 Nord | ||
| Gaube 2 Süd |
| Wiedereindecken mit historischen Bestandsziegeln | iedereindecken it historischen |
|---|
Gaube 3 Süd
Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3
C-C
Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
un
Index-Änderungen-Ergänzung Fachplanung Elektro
he
Ingenieurgemeinschaft Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45
| Nr. | Bauteil-Ausführung Name |
|---|
Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de
Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de 0762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de
AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro Arch/Ing-Büro
001/1
eßartStrO 54321
Gaube 1 Süd
TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de Abläufe
AULA DACH
002/1
M
Bauherrnvertretung
thcisfuahcaD
M
Stadt Nürnberg
Hochbauamt H/B
Marientorgraben 11
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n
Ehemalige Mädchenschule
DIN A 1-lang
96047 Bamberg 90762 Fürth Architekturbüro Sieben gez. hs Tel.: +49(0)951 - 1324278 Tel.: +49(0)911 - 950 985 0 Datum Fax: +49(0)951 - 1324318 Fax: +49(0)911 - 950 989 9
Fröbelstraße - -
D A Datum
5 - 0109 Dachaufsicht M 1/100
First Turm ca. 42.70 m
Bismarckstraße -A
Grundschule /
Kinderhort
IZBB Bau
e
a ß
eluhcsnebanK egilamehE
str
er
s
el
W
B-B B-B
D
-D
FLACHDACH
ZWISCHENBAU
First Dachlaterne ca. 31.20 m
C-C C-C
AULA DACH
Oberster Bereich nicht messbar Fassade Turm Anstrich
Ehemalige Mädchenschule
Fröbelstraße D- D A -A
| Nr. | V |
|---|---|
| StN, Frau Nagy | |
| IB PSS | |
| IB D+F | |
| IB Kalb | |
| VT AN PL JF |
First ca. 24.60 m Neudeckung der Dachflächen
| Abbruch bestehender Lüftungskanal 2. DG | ||
|---|---|---|
| h bestehender skanal | ||
| Dämmu oberen | ||
| ng der |
che
Fassade Giebelflä bereits restauriert
Objektplan 10.02.21 Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
Traufe ca. 18.10 m
h
| ismarckschule ismarckstraße 20 aumaßnahme ID/Geb: 114 | |
|---|---|
| mfassende anierung aupthaus | |
| agwerksplanung genieurbüro eters /Schüßler/ Speer ucher Straße 3 0419 Nürnberg el.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 ax: +49(0)911 - 39 67 03 fo@ib-pss.de chplanung Elektro genieurgemeinschaft ess + Falk GmbH erianstraße 45 | |
| 9 T F in Fa IAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -Büron O rt O rt K B 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de @ n @ n T F in B S H M 9 TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg. TFvdoe ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.dee T n a a n a a Fa mi | 0409 Nürnberg el.: +49(0)911 - 951 76 -0 ax: +49(0)911 - 951 76 -80 fo@dess-falk.de chplanung Lüftung genieurbüro alb lumenstraße 21 |
| 0762 Fürth el.: +49(0)911 - 974 67 75 ax: +49(0)911 - 974 67 78 fo@ib-kalb.de auherrnvertretung tadt Nürnberg ochbauamt H/B arientorgraben 11 0402 Nürnberg l.: +49(0)911 231-42 16 x: +49(0)911 231-56 28 riam.nagy@stadt.nürnberg.de | |
| llaann--NNrr.. - 0111 DIN A 1-lang ORABZUG rchitekturbüro Sieben gez. hs aattuumm | |
| 0.02.2021 |
Geschoßdecke
DG
OKF +17.15 treiruatser stiereb ehcälflebeiG edassa stiereb ehcälflebeiG edassaF treiruatser
g1n
| UKD +16.93 | 3. OG | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| OKF +12.88 UKD +12.64 | ||||||
| 2. OG | ||||||
| OKF +8.59 | ||||||
| UKD +8.35 | Zugang Verwaltung | |||||
| Aula OKF +4.30 UKD +4.05 OKF 0.00 UKD -0.19 Turnhalle BH -1,98 UKD -0.19 UKD -0.17 UKD -0.19 UKD -0.27 UKD -0.20 OKF -3.52 UKD -3.68 1. KG OKF -4,71 | 1. OG Zugang Verwaltung | OKF +2.12 | ||||
| OKF 0.00 UKD -0.19 OKF -3.52 | EG 1. KG OKF -3.52 | OKF +0,78 Zugang Verwaltung | OKF -0.81 | |||
| Turnhalle BH -1,98 UKD -0.19 UKD -0.17 UKD -0.19 UKD -0.27 UKD -0.20 1. KG OKF -4,71 | OKF -3.50 | |||||
| UKD -3.68 | ||||||
| 2. KG OKF -5.62 | ||||||
| 5 - 0111 Längsschnitt A-A Knabenschule M 1/100 |
PunWa
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e
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0A0-2A/1
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s1n1A10
-0 restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
A Bismarckstraße -A
Grundschule /
Kinderhort
IZBB Bau
e
a ß
eluhcsnebanK egilamehE
str
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s
el
W
B-B B-B
D
-D
FLACHDACH
ZWISCHENBAU
C-C C-C
First Dachlaterne ca. 31.20 m
AULA DACH
Ehemalige Mädchenschule
Fröbelstraße D- D A -A
Oberster Bereich nicht messbar
| Nr. | V | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| StN, Frau Nagy | ||||||
| IB PSS | ||||||
| IB D+F | ||||||
| IB Kalb | ||||||
| VT AN PL JF | ||||||
| Objektplan | 10.02.2 | 1 | ||||
| Datum | Datum | Datum Datum Datum Datum Datum D | atum Datum Datum Datum | Datum | Datum |
| 2. DG hen Instandsetzung der Dachkonstruktion DG Dämmung der oberen Geschoßdecke | Abbruch bestehen Lüftungs |
|---|---|
| OKF +17.15 | |
| UKD +16.93 3. OG OKF +12.88 |
First ca. 24.60 m OK Giebel ca. 26.50 m
Neudeckung der Dachfläc
Traufe ca. 18.10 m
gnunalpsfruwtneroV
VORABZUG
Bismarckschule
PW
Dämmung Dach Erneuerung der Abdichtung/ Dachdeckung
Bismarckstraße 20
Baumaßnahme ID/Geb: 114
| 2. OG | UKD +12.64 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| OKF +10,72 | ||||||
| OKF +6,45 | 13 Stg 15.7 / 30 1 1 | 3 Stg 5.8 / 30 | OKF +8.59 UKD +8.35 | |||
| 13 Stg 15.4 / 30 | 1. EG 13 Stg 16 / 30 EG OKF 0.00 | OKF +4.30 UKD +4.05 | ||||
| OKF +2,16 | ||||||
| UKD -0.19 1. KG OKF -3.52 |
Umfassende
nereiruatser edassaF treiruatser
Sanierung
Haupthaus
Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3
Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
001/1
Index-Änderungen-Ergänzung Fachplanung Elektro
Ingenieurgemeinschaft Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum Dess + Falk GmbH Merianstraße 45
M
First ca +5.00 m
eluhcsnebanK
Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de
IZBB - Bau
Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng
AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng
rt -Büro
rt -Bürongenieurbüro Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de 0762 Fürth Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de
TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de
002/1
B-B
Bauherrnvertretung
M
ttinhcsreuQ
Stadt Nürnberg
Hochbauamt H/B
-2.12 m nereiruatser edassaF stiereb ehcälflebeiG edassaF
Marientorgraben 11
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n
5 - 0112 Querschnitt B-B Knabenschule M 1/100
DIN A2-lang
restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
Bismarckstraße -A
Grundschule /
Kinderhort
IZBB Bau
e
a ß
eluhcsnebanK egilamehE
str
er
s
el
W
B-B B-B
D
-D
FLACHDACH
ZWISCHENBAU
C-C C-C
AULA DACH Abläufe
Ehemalige Mädchenschule
Fröbelstraße D- D A -A
Fassade Turm Anstrich
Nr. V
| rne 2 F DSM.2.O Typ B9 ssade Giebelfläche reits restauriert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| F 106a.1.O Typ 17 | F 106a.2.O Typ 17 | F 106a.3.O Typ 17 | |||
| F Turnhalle.1.O Typ 16 | F Turnhalle.2. Typ 16 | O | F Turnhalle.3.O Typ 16 | ||
| F KK.1.O F KK.2.O F U7.1.O F U2.1.O F U2.2.O F U2c.1.O F U1.1.O F U1.2.O F U1.3.O F U6.1.O F U5.1.O F U5a.1.O | |||||
| Typ B8 Typ 14a Typ B8 Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ 14a Typ B16 Typ B16 Typ B16 5 - 0121 Ansicht von Osten M 1/100 |
| StN, Frau Nagy IB PSS | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IB D+F | ||||||||||
| IB Kalb VT AN PL JF | ||||||||||
| Objektplan | 10.02.2 | 1 | ||||||||
| Datum | Datum | Datum | Datum | Datum | Datum | Datum Datum | Datum Datum | Datum Datum | Datum |
| F 302.1.O F 302.2.O F 302.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a F 202.1.O F 202.2.O F 202.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a F 102.1.O F 102.2.O F 102.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a F 002.1.O F 002.2.O F 002.3.O Typ 1a Typ 1a Typ 1a | |||
|---|---|---|---|
| F 112.1.O Typ V-1a F 0013.1.O Typ V-1a | F 113.1.O Typ V-1a F 0014.1.O Typ V-1a | F 113a.1.O Typ V-1a F 0015.1.O Typ V-1a |
gnunalpsfruwtneroV
F 305.1.O
Typ 1a
F 205.1.O
Typ 1a
F 305.3.O
Typ 1a
F 205.3.O
Typ 1a
F 302.1.O
Typ 1a
F 203.1.O
Typ 1a
VORABZUG
F 305.2.O
Typ 1a
F 205.2.O
Typ 1a
F 303.3.O
Typ 1a
F 203.3.O
Typ 1a
F 302.1.O
Typ 1a
F 202.1.O
Typ 1a
F 302.2.O
Typ 1a
F 202.2.O
Typ 1a
F 302.3.O
Typ 1a
F 202.3.O
Typ 1a
PW
F 304.1.O F 304. Typ 4a Typ 4a
F 204.1.O F 204.
Typ 4a Typ 4a
Bismarckschule Bismarckstraße 20
Baumaßnahme ID/Geb: 114 Umfassende Sanierung Haupthaus
Tragwerksplanung Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
Fachplanung Elektro Ingenieurgemeinschaft Dess + Falk GmbH Merianstraße 45 90409 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80
info@dess-falk.de Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -Bürongenieurbüro O rt O rt Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 0762 Fürth @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de
Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg. TFvdoe ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: T n a a n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de
PPllaann--NNrr.. 5 - 0121 DIN A 1-lang VORABZUG Architekturbüro Sieben gez. hs DDaattuumm
10.02.2021
Index-Änderungen-Ergänzung
Nr. Bauteil-Ausführung Name Datum
001/1
M
netsO
002/1
nov
M
restliche Fenster Ausführung 3-fach Isolierverglasung
Bismarckstraße -A
Grundschule /
Kinderhort
IZBB Bau
e
a ß
eluhcsnebanK egilamehE
str
er
s
el
W
B-B B-B
D
-D
FLACHDACH
ZWISCHENBAU
C-C C-C
AULA DACH Abläufe
Ehemalige Mädchenschule
Fröbelstraße D- D A -A
Fassade Turm Anstrich
| Nr. StN, Frau Nagy | V | |
|---|---|---|
| IB PSS | ||
| IB D+F IB Kalb | ||
| VT AN PL JF | ||
| Objektplan | 10.02.2 | 1 |
Dachlaterne 1 Dachlaterne 2
First ca. 24.40 m
Neudeckung der Dachflächen
F DSK.2.S Gaube 1 / Süd Gaube 2 / Süd Gaube 3 / Süd Typ B9
Fassade Giebelfläche bereits restauriert Traufe ca. 18.00 m
Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum
F DSM.1.S F DSM.2.S F DSM.4.S DG 17.15 m Typ B6 Typ B6 Typ B6 F DSM.3.S F DSK.1.S F DSK.3.S Typ B9 Typ B9
| F 309.1.S F 309.2.S F 309.3.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F 209.3.S F 209.2.S F 209.3.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F 109.1.S F 109.2.S F 109.3.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F 009.1.S F 009.2.S F 009.2.S Typ 1 Typ 1 Typ 1 F U24.1.S F U24.2.S F U24.3.S Typ 14 Typ 14 Typ 14 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T | F U22.1.S yp 14 | F U22.1 Typ 14 | .S | F U22.1. Typ 14 | S | F U15.1.S Typ 14 | F U14.1 Typ 14 | .S | F U1 Typ | 3.1.S 14 |
F 309.1.S
Typ 1
F 209.3.S Typ 1
F 309.2.S
Typ 1
F 209.2.S Typ 1
F 309.3.S
Typ 1
F 209.3.S Typ 1
F 308.3.S
Typ 1
F 208.3.S Typ 1
F 308.1.S Typ 1
F 208.1.S Typ 1
F 306.1.S
Typ 1
F 206.1.S
Typ 1
F 306.1.S
Typ 1
F 206.3.S Typ 1
Bismarckschule Bismarckstraße 20
Baumaßnahme ID/Geb: 114 Umfassende Sanierung Haupthaus Tragwerksplanung
Ingenieurbüro Peters /Schüßler/ Speer Bucher Straße 3 90419 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 39 3 59 -0 Fax: +49(0)911 - 39 67 03 info@ib-pss.de
Fachplanung Elektro Ingenieurgemeinschaft Dess + Falk GmbH Merianstraße 45 90409 Nürnberg Tel.: +49(0)911 - 951 76 -0 Fax: +49(0)911 - 951 76 -80 info@dess-falk.de
Fachplanung Lüftung IAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I ng -Bürongenieurbüro O rt O rt Kalb Blumenstraße 21 9TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de TFin eafo lx. :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a ....n .....de 0762 Fürth @ n @ n Tel.: +49(0)911 - 974 67 75 Fax: +49(0)911 - 974 67 78 info@ib-kalb.de
Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg TFvo ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg. TFvdoe ear lx. :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.deel.: T n a a n a a +49(0)911 231-42 16 Fax: +49(0)911 231-56 28 miriam.nagy@stadt.nürnberg.de
PPllaann--NNrr.. 5 - 0122 DIN A 1-lang VORABZUG Architekturbüro Sieben gez. hs DDaattuumm
10.02.2021
gnunalpsfruwtneroV
VORABZUG
PW
- OG 12.88 m F Fl041.1.S Typ 13
| F 106a.1.S Typ 17 | F 106a.2. Typ 17 | S | F Ty | 106a.3.S p 17 | |
|---|---|---|---|---|---|
| F T Typ | urnhalle.1.S 16 | F Turnhall Typ 16 | e.2.S | F T Typ | urnhalle.3.S 16 |
- OG 8.59 m
nereiruatser edassaF treiruatser stiereb Ziergiebelfläche bereits restauriert treiruatser stiereb lebeigreiZ
Index-Änderungen-Ergänzung
- OG 4.30 m
| Nr. | Bauteil-Ausführung | Name |
|---|
001/1
AS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -BüroAS12trr3 ca4 hß5e/ I O ng rt -Büro
EG 0.00 m
M
F U24.1.S F U24.2.S F U24.3.S Typ 14 Typ 14 Typ 14
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TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de TFin eafo lx. @ :: ++m 4499u ((s 00te ))99rm 1111a n ....n .....de
002/1
Turnhalle -1.98 m
ca. -2.11 m nereiruatser edassaF ehcälflebeigreiZ
nov
M
TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de TFvo ear lx. n :: ++m 44e 99. ((n 00a ))99c 11h 11n 22m 3311e --@stadt.nuernberg.de
5 - 0122 Ansicht von Süden M 1/100
Auswirkung des Neubaus bzw. der Sanierung auf den Klimaschutz
| Bismarckschule, Bismarckstr. 20 | |
|---|---|
| Sanierung | Denkmal |
Baumaßnahme: Kategorie:
| Bewertungsspanne: | negativ | moderat | gering | positiv |
|---|
CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom)
| Neubau: Sanierung: Erfüllungsgrad: 22,1% Gewichtungsfaktor: 4 | ≥ 15 kg/(m²a) 8 - 15 kg/(m²a) 1 - 8 kg/(m²a) < 1 kg/(m²a) ≥ 22 kg/(m²a) 11 - 22 kg/(m²a) 5 - 11 kg/(m²a) < 5 kg/(m²a) Anmerkung: Berechnungsgrundlage eigene Berechnung, Verbrauchsdaten |
|---|
"Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung)
| Erfüllungsgrad: 54,8% Gewichtungsfaktor: 1 | wenig effizient | mod. effizient |
|---|
effizient hocheffizient
Energetische Qualität Gebäudehülle (mittlerer U-Wert [W/m²K])
| Neubau: Sanierung: Erfüllungsgrad: 6,3% Gewichtungsfaktor: 1,5 | > 0,3 W/(m²K) 0,25 - 0,3 W/(m²K) 0,2 - 0,25 W/(m²K) < 0,2 W/(m²K) 0,6 W/(m²K) 0,4 - 0,6 W/(m²K) 0,3 - 0,4 W/(m²K) 0,3 W/(m²K) Anmerkung: Berechnungsgrundlage: eigene Berechnung |
|---|
Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien
| Erfüllungsgrad: 25,0% Gewichtungsfaktor: 1,5 | wenig effizient |
|---|
mod. effizient effizient hocheffizient
ng hybrides Lüftungssystem
Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung
| Erfüllungsgrad: 74,1% Gewichtungsfaktor: 1 | wenig effizient | mod. effizient |
|---|
hocheffizient
Bonus Nachhaltigkeit und Innovation
| Erfüllungsgrad: 35,0% Gewichtungsfaktor: 0,5 | niedrig |
|---|
mittel hoch sehr hoch
enen Schachtlüftungssystems
| Auswirkung auf den Klimawandel: moderat Bewertung der Gesamtmaßnahme: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: 29,6% | |
|---|---|
| Auswirkung auf den Klimawandel: negativ Vergleich mit Zustand vor Sanierung: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: 11,7% | |
| Baumaßnahme vor Sanierung 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % | |
| Kommentar: Die umfassende Sanierung wird für eineVerbesserung des energetischen Standards genutzt, soweit dies das Denkmal und die geplanten Maßnahmen zulassen (Geschossdecken-und Flachdachdämmung, Erneuerung der Fenster, Optimierung vorh. Heizsystem). Eine Besonderheit stellt die Reaktivierung des historischen Schachtlüftungssystems als zeitgemäße hybride Lüftung in Kombinationmit elektrisch öffenbaren Fensteroberflügeln dar. Hierdurch wird die Luftqualität verbessert, zudem kann das System auch zur sommerlichen Nachtlüftung genutzt werden. Die neuen Fenster werden mit einer außenliegenden Verschattung (Raffstore) ausgestattet, was sich ebenfalls positiv auf den sommerlichen Wärmeschutz auswirkt. Weitere Verbesserungen der Effizienz könnten durch die Umstellung der konventionelle Heiztechnik auf regenerative Energien und durch die Anbringung einer Innendämmung erreicht werden. | |
| Hochbauamt Dirk Stolzenberger H/ZA-KEM 18.02.2021 | Verwendete Version des Bewertungs-Tools: V21-01 |
TISCHVORLAGE
zu TOP 3.1
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i I {j, I I \I i 1 5 ^ ( p « 4 tsu vSladfotsfroklionv j Hurnberg
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memüKa 6UTEN
OBERBÜRGERMEISTER An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König 2 ^ MRZ. 2021 Rathausplatz 2 ..Nr., 90403 Nürnberg 1 2.$I Zur Stellungnahme Zur Kts. Antwort vor Absendung Vorlagen 2.a 5 Antwort zur Unter schrift vorlegen
Sonderförderung zur Ermöglichung zusätzlicher Open Air Veranstaltungsformate
für Akteure der Freien Szene
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die fortdauernde Situation des Lockdowns betrifft in hohem Maße alle Aktivitäten der Kunst und Kultur und bedeutet für Kulturschaffende aller Sparten sowie damit korrelierender Berufe durch den Wegfall der meisten analogen Auftrittsmöglichkeiten eine besondere Belastung.
Daher müssen durch die Aktivierung zusätzlicher Potentiale Impulse zur Revitalisierung des Kulturlebens gesetzt werden. Hierfür kommen aufgrund der niedrigen Ansteckungsgefahr an frischer Luft insbesondere Open Air Veranstaltungen auf Außenflächen in Betracht. Konzeptionell orientiert an der gelungenen Durchführung der „Zwingerclub-Kulturoase“ 2020 sollen im Zeitraum von Mai bis September 2021 Organisation, Koordinierung und Kuratierung durch Akteure der Freien Szene eigenverantwortlich erfolgen und durch diese weitere interessierte Kollektive, Einzelakteure, Initiativen, Vereine und Künstlergruppen adressiert werden.
Zur Realisierung solch einer kulturellen Bespielung soll insbesondere eine finanzielle Sonderförderung bereitgestellt sowie Hilfestellung bei der Identifizierung einer geeigneten Fläche geleistet werden.
Daher stellen wir gemeinsam für die Sitzung des Stadtrates am 24.03.2021 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Die Verwaltung stellt einen Sonderfördertopf für Veranstaltungen freier Akteure im Rahmen des „Kulturfrühlings“ in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung.
Die Verwaltung seitens Ref. VII/LA prüft für eine Laufzeit von Mai bis September 2021 hierfür geeignete Ermöglichungsflächen unter Priorisierung der Alten Feuerwache und macht gegebenenfalls eigene Vorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
imiate/co. f
£ g-o ) Andreas Krieglstein Thorsten Brehm Fraktionsvorsitz^nder Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CSU . / SPD BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
fr
////
, f, . .. Ernesto Buholzer Sepülveda UexandraThiele Politbande Die Guten
TISCHVORLAGE zu TOP 3.2
spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46. 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
OBERBÜRGERMEISTER
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
Art den Oberbürgermeister
1 5. MRZ. 2021
der Stadt Nürnberg ..Nr. Marcus König Zur S'/eüungnahms Rathaus 4 Antwort vor Absen- 90403 Nürnberg dung .'crlsgon
Nürnberg, 15. März 2021 Antragsteller: Ziegler
Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die aktuelle Pandemiesituation trifft auch den Nürnberger Kultursektor in vielfältiger Weise ins Mark. Gerade im Veranstaltungsbereich suchen deshalb viele Nürnberger Kulturschaffende dringend nach Möglichkeiten, im Rahmen perspektivischer staatlicher Öffnungsszenarien, Kulturveranstaltungen hygieneschutzkonform durchzuführen. Hierfür kommen aufgrund der niedrigeren Ansteckungsgefahr an frischer Luft, besonders Open- Air-Veranstaltungen in Frage.
Aus unserer Sicht bietet der Außenbereich der Alten Feuerwache 1 in Gostenhof grundsätzlich die Möglichkeit, Kulturveranstaltungen durchzuführen. Unabhängig von der zukünftigen Nutzung der Immobilie, könnten hier 2021 zeitnah Kulturveranstaltungen im Open Air-Format als Zwischennutzung stattfinden. Dies würde zum einen die hart getroffenen Kulturschaffenden unterstützen, Perspektiven für Kulturveranstaltungen ermöglichen und zum anderen das Areal vor Ort in den anstehenden, wärmeren Monaten beleben.
Hierfür sollte die Verwaltung, und insbesondere das Kulturreferat, Anfragen interessierter Künstlerinnen aufnehmen, mögliche Kulturveranstaltungen koordinieren und so den Außenbereich der Alten Feuerwache 1 niedrigschwellig öffnen. Auf diese Weise kann das Angebot breit und szeneübergreifend von Kulturschaffenden wahrgenommen werden.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft und ermöglicht die Zwischennutzung der Freiflächen an der Alten
Feuerwache 1 für Kulturveranstaltungen.
- Die Verwaltung, und insbesondere das Kulturreferat, organisiert und koordiniert die
Bespielung der Freiflächen und macht diese so während der Pandemiezeit interessierten Kulturveranstalter*innen szeneübergreifend und niedrigschwellig zugänglich.
Stadtratsfraktion Nürnberg
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
- Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die angesprochene
Thematik.
Etwaige mögliche Freiluft-Kultur-Veranstaltungen unterliegen selbstredend, wie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen auch, dem Vorbehalt geltender, staatlicher hygieneschutzrechtlicher Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Stadtrat
TISCHVORLAGE
zu TOP 3.3
BÜNDNIS 90
DIB GRÜNEN <v\ ^
4 63^1
politbande - Stadtrat Ernesto Buholzer Sepulveda Bündnis90/Die Grünen - Stadträtin Nathalie Keller
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2
- März 2021
Dringlichkeitsantrag zur erneuten Ermöglichung der Kulturoase sowie zur Prüfung von Flächen als Nutzungsmöglichkeit für den Kulturoasis e.V.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der schnellen Etablierung des Kulturoasis e.V. im vergangenen Sommer und das durch diesen Rahmen ermöglichte Kulturangebot, konnten pandemiebedingte Einschränkungen und Finanzierungslöcher für freie Kulturvereine und -institutionen der freien Szene zu Teilen aufgefangen werden. Der durch den Verein bespielte Marientorzwinger konnte als soziokultureller Veranstaltungsort einen großen Teil der freien Nürnberger Kulturakteur*innen auch im Stadtbild repräsentieren. Dies ist insbesondere deshalb möglich, da der Verein als Trägerverein gegründet wurde, um Gelder zu verwalten, die Kommunikation und die Koordination mit der Verwaltung für eine Vielzahl beteiligter Vereine zu übernehmen. Die Kulturoase ist ein offenes Konstrukt, das jedem Veranstaltungskollektiv und jeder Einzelperson offensteht. Aufgrund der aktuellen Situation liegt die Forderung nach einem Fortbestand des hier geschaffenen Angebots auf der Hand.
Der Wunsch nach einer Fortführung diverser Veranstaltungsformate von Anfang Mai bis Ende September durch den Kuturoasis, e.V. ist gut begründet: Durch den genreübergreifenden Charakter des Programms von Lesungen und Konzerten bis hin zu DJ-Sessions und Visual-Art bündelt der Verein nicht nur viele freie Veranstaltungskollektive, sondern erreicht auch eine breite Masse an Besucher*innen. Damit ist die Kulturoase ein wichtiger Baustein für eine breit gefächerte Nürnberger Kulturoffensive in den Frühlings- und Sommermonaten.
Zudem hat der Verein im letzten Jahr sehr wirtschaftlich gearbeitet und sogar weniger Geld benötigt als ihm zugesprochen wurde. Von den bereitgestellten 100.000E wurden lediglich 57.200E verbraucht. Durch Lerneffekte, effizientere Abläufe und die Nutzung von bereits beschafften Ressourcen, wird er für den wesentlich längeren Bespielungszeitraum von Anfang Mai bis Ende September, mit der gleichen Bewilligungssumme wie im letzten Jahr auskommen.
Hinzu kommen die volkswirtschaftlichen Multiplikationseffekte, welche durch Eintritt, Getränkeverkauf, Spenden und Gewerkvergaben an selbständige Techniker*innen und Bühnenbauer*innen schon letztes Jahr positive Auswirkungen auf unsere lokale Kreativwirtschaft hatten. Für einige Vereine war die letztjährige Auflage der Kulturoase sogar die Rettung vor der Insolvenz.
BÜNDHIS 90
DIE GRÜNEN
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Neben den benötigten finanziellen Mitteln, die wir heute über den Geschäftsbereich Kultur bereitstellen lassen möchten, gilt es weiterhin für einen Fortbestand eines derartigen Kulturangebots, Veranstaltungsflächen zu prüfen. Für eine erfolgreiche Suche bedarf es hier erneut der Expertise der Verwaltung. Deshalb soll neben dem Geschäftsbereich Kultur der zweiten Bürgenneisterin auch das Liegenschaftsamt in direkte und enge Kommunikation mit dem Kulturoasis Verein treten, um so Informationsverluste zu vermeiden und einen konstruktiven und effizienteren Austausch zu ermöglichen.
In Betracht kommt insbesondere das Außengelände der alten Feuerwache 1. Dieses bietet neben Sanitär-, Strom- und Wasserinfrastruktur, pandemiegerecht genügend Platz für mehr als 200 Besucher*innen, ist durch die Umzäunung einlasstechnisch leicht kontrollierbar und ist im Gegensatz zum letzten Veranstaltungsort, der Oase, barrierefrei. Hinzu kommt, dass uns bis Ende September keine weitere feste Nutzung durch neue Mieterinnen bekannt ist. Neben diesen günstigen zeitlichen und inffastrukturellen Bedingungen, verfestigt dies insbesondere auch den Standpunkt, das Areal ganzheitlich, niedrigschwellig kulturell nutzen zu können.
Neben der Nutzung durch den Kulturoasis Verein steht einer weiteren Nutzung des Geländes durch weitere Gruppen nichts im Wege.
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Daher stellen wir folgenden Antrag:
- Die Verwaltung ermöglicht, entsprechend des letztjährigen Veranstaltungs- und
Hygienekonzepts eine Neuauflage der Kulturoase für den diesjährigen Frühling und Sommer von Anfang Mai bis Ende September.
- Dazu werden vom Geschäftsbereich Kultur finanzielle Mittel in adäquater Höhe von
bis zu 100.000E bereitgestellt. In der Höhe stehen diese in einem Verhältnis zu den Ausgaben anderer Projekte des Kulturfrühlings sowie in Relation zu der im letzten Jahr bewilligten Unterstützung.
- Die Verwaltung (insb. das LA) prüft geeignete Veranstaltungsflächen und
konzentriert sich hierbei insbesondere auch auf das Gelände der alten Feuerwache 1. Weiterhin erfolgt eine Prüfung der Wöhrder Wiese sowie des Biergartengeländes am Kettensteg als mögliche Veranstaltungsorte. Darüber hinaus macht die Verwaltung des Referats VII eigene Vorschläge nach autarker Prüfung.
- Die Kommunikation zum Kulturoasis e.V. geschieht themenspezifisch mit
entsprechenden Ansprechpartner*innen auf direktem Wege vom jeweiligen Verwaltungsbereich und wird nicht zentral über den Geschäftsbereich Kultur gesteuert. Dies fordert die Effizienz und Qualität des Informationsaustausches durch kurze Wege und klare Verantwortlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Emesto Buholzer Nathalie Keller Stadtrat der politbade Stadträtin Bündnis90/Die Grünen
Projektbericht Kulturoase Zwingerclub
Auf einen Blick:
Projekttitel: Kulturoase Zwingerclub Projektzeitraum: 19.08.2020 bis 27.09.2020 Projektleitung: Kulturoasis e.V. Projektstatus: Abgeschlossen Stand: Januar 2021
Inhalt
Unde venis Kulturoase?.............................................................................................................1 Projektstruktur, Verlauf und Zahlen...........................................................................................4 Kritische Würdigung...................................................................................................................8 Quo vadis Kulturoase?...............................................................................................................9 Pressemitteilungen..................................................................................................................10 Anhang....................................................................................................................................11 Liste der partizipierenden Gruppen/Kollektive....................................................................11
Unde venis Kulturoase?
Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Kulturszene sind dramatisch - künstlerisch wie wirtschaftlich. In diesen Zeiten der Handlungsunfähigkeit steht die Kulturoase in Nürnberg für eine befreiende Möglichkeit zur niedrigschwelligen Aneignung und Bespielung durch die Kulturaktiven. Das Angebot richtet sich an die vielfältigen, in der Regel nichtkommerziell orientierten, Gruppen und Vereine aus dem Bereich der Kulturarbeit in Nürnberg. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verloren diese die Möglichkeit nötige Fixkosten zu decken sowie die eigene Kulturarbeit sichtbar zu machen. Das Projekt soll der existentiellen Bedrohung einer facettenreichen Kulturlandschaft aktiv etwas entgegenstellen.
Initiiert wurde die Projektidee, um eine Freifläche zu bespielen und dadurch sowohl fehlende Einnahmen zu amortisieren als auch einen sozialen und kulturellen Beitrag leisten zu können. Das Projekt konnte im Zuge eines gemeinsamen Antrags durch die Stadtratsfraktionen der politbande, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Guten sowie durch die Initiative der Kulturliga, des Heizhausbündnisses und des Runden Tisches Kultur realisiert werden. Die Mitglieder des Kulturausschusses stützen den Antrag „Bespielbare Freiflächen für die Nürnberger Kulturszene - Schaffung von Kulturoasen“ vom 10. Juli 2020. Nach mehrfacher Prüfung wurde der Marientorzwinger als Projektstätte für diesen Antrag und die Umsetzung einer Kulturoase ermöglicht.
Der historische Marientorzwinger am Rand der Nürnberger Innenstadt, ist ein atmosphärisch anmutendes Gebäude und beherbergt eine über 100 Jahre alte Schankwirtschaft, die mit dieser Bespielung aus einem zweijährigen Leerstandsschlummer erwachte. Innerstädtisch gelegen zwischen Nürnberger Stadtmauer und innerer Grabenmauer, eben die sogenannten Zwingermauer.1
Durch die Kooperation verschiedener zuständiger Ämter wurde der Zwinger für eine sechswöchige Nutzung gangbar gemacht.
Der Trägerverein Kulturoasis e.V. formierte sich auf Anraten der Stadtverwaltung, um die Aneignung und Nutzung der Fläche umzusetzen. Der Verein organisierte ein Rotationsprinzip, nach welchem verschiedenen Vereinen, Kollektiven und Gruppen aus Nürnberg, sowie Aktiven und Gästen der Zugang zu einer Pandemie-konformen Fläche ermöglicht wurde.
Die Kulturoase wird als bedeutendes Kooperationsprojekt gewertet, als Pilotprojekt für die
1 IHK, WiM - Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2005, Seite 40: „Marientorzwinger“ an der Stadtmauer erstrahlt in neuem Glanz. https://www.ihk-nuernberq.de/de/IHK-Maqazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2005-08/Unternehmenund-Personen/-bdquo-Marientorzwinqer-ldquo-an-der-Stadtmauer-erstrahlt-in-neuem-Glanz.isp
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Zusammenarbeit von Nürnberger Stadtverwaltung und selbstverwalteter Kulturszene. Zudem fungiert das Projekt Kulturoase als ein Laboratorium in einer gänzlich neuen gesamtgesellschaftlichen Situation. Es sollen neue Wege geschaffen werden mit den gegebenen Herausforderungen verantwortungsbewusst umzugehen und Kultur einen Raum zu geben, um diese wieder sichtbar zu machen.2 Dankenswerterweise stützt die Stadtverwaltung das Projekt mit finanziellen Mitteln.3
Was kann die Kulturoase? Sie kann nicht die Existenz aller Künstlerinnen und Soloselbstständigen aus den Kulturbetrieben auffangen. Das ist weiterhin eine Herausforderung vor welcher sowohl Kommunal- als auch die Landespolitik steht. Sie kann ein Zeichen setzen, indem sie der Kulturszene in dieser herausfordernden Zeit einen Ort für Veranstaltungen und Möglichkeit zur Repräsentanz bietet. Sie kann den freien Akteur*innen, ein Instrument sein, um sichtbar zu werden - ihre Kreise wieder zu sehen, ihre Kultur wieder umzusetzen. Um das Loch in den Geldbeuteln der Vereine und Initiativen zu stopfen reicht es natürlich bei weitem nicht in ausreichendem Maß, dafür bräuchte es eine dauerhafte Lösung. Dessen sind wir uns bewusst. Sie kann beispielhaft sein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen freier Szene und einer mutigen Stadtverwaltung, die offen für neue Ideen ist und bestehende Strukturen ernstnimmt. Sie kann dazu ermutigen, Lösungswege aus der Passivität zu finden, statt in einer Ferngesellschaft zu verharren, die natürlich auch die freien Akteur*innen hart trifft. Vor allem da diese zumeist nicht kommerziell, sondern gemeinwohlorientiert und oftmals ehrenamtlich organisiert sind, um ihre Vision der Miteinanderkultur in die Gesamtgesellschaft zu tragen.
2 GRÜNE FRAKTION NÜRNBERG, Pressemitteilung: Pressemitteilunq // Marientorzwinqer wird zur Kulturoase - Gemeinsame Pressemitteilung von Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Politbande und Die Guten. http://qruene-stadtratsfraktion.nuernberq.de/2020/07/23/pressemitteilunq-marientorzwinqer-wird-zurkulturoase/ 3 Nordbayern: "Kulturoase" kommt wohl in den Marientorzwinger; 23.07.2020 21:14 Uhr https://www.nordbavern.de/reqion/kulturoase-kommt-wohl-in-den-marientorzwinqer-1.10288052
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Projektstruktur, Verlauf und Zahlen
Die Kullturoase Zwingerclub meint einen Schankgarten im Marientorzwinger, der mannigfaltige Veranstaltungsformate an 4 Tagen die Woche offerierte. Mit seinem Besuch unterstützte das Publikum die freie Kulturszene in und um Nürnberg. Die Fläche in der Lorenzer Straße 33 bot gemäß der Hygienemaßnahmen (Stand August 2020) insgesamt Platz für bis zu 100 Personen.4
Der Kulturoasis e.V. dient dabei als Trägerverein für Kulturoasen, organisiert diese und fungiert als Schnittstelle zwischen Politik und selbstorganisierter Szene. Eine Gruppe von Privatpersonen, die in unterschiedlichen selbstverwalteten Vereinen/Gruppen/Kollektiven engagiert sind, schlossen sich am 15.07.2020 zum Kulturoasis e.V. zusammen. Unter anderem kommen die Aktiven aus KollektivenA/ereinen wie: Kombinat Weichensteller e.V.; Radio Z; Quellkollektiv e.V.; KollektivKollektiv; KulturKellerei; Musikverein; Arsch und Friedrich; Stadtteilzentrum DESI e.V. und dem Subkulturverein Nürnberg.
4 Donaukurier: Ein Podium für die freie Szene - Auf der Freifläche des Marientorzwingers wird in Nürnberg in Kürze die "Kulturoase Zwingerclub" eröffnet; erstellt am 14.08.2020 um 18:57 Uhr; https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Ein-Podium-fuer-die-freie-Szene;art596,4661209
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Selbstverwaltung, Vertrauen, Expertise und Engagement stellen die Grundpfeiler der Projektstruktur dar. Die anfallende Arbeit wird in Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, die Ressorts lassen sich in Booking, Social-Media, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Amtliche Kommunikation, Veranstaltungstechnik, Gastronomie, Sanitäranlagen und Abendleitung aufteilen und wurden zum Teil im laufenden Wechsel bespielt.
Im Allgemeinen werden Zuständigkeiten, Probleme und Handlungsoptionen in den wöchentlichen Plena des Kulturoasis e.V. und auf digitalen Plattformen diskutiert.
Im Verlauf des Projektes wurden auf persönlicher Ebene vielseitig und individuell Kompetenzen erworben, Wissen vermittelt und ein angenehmes Arbeitsklima geschaffen, welches den Kulturoasis e.V. und seine Kulturoase auszeichnet.
Die Anwohnerinnen am ehemaligen Marientorzwinger wurden im Vorlauf in Form eines Briefes kontaktiert. Inhalt des Briefes war die Vorstellung des Projektes, der Arbeitsweise, eine Einladung inklusive kostenloser Getränke und der Vermittlung von
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Kontaktdaten, sodass im Falle einer Ruhestörung direkt der Verein beziehungsweise die diensthabende Abendleitung kontaktiert werden konnte. Diese Möglichkeit der niedrigschwelligen Kontaktaufnahme wurde von einigen wenigen Anwohnerinnen genutzt. In einem gemeinsamen Dialog und durch kontinuierliche Schallmessungen konnte auf das Empfinden dieser Anwohnerinnen eingegangen werden.
Der Kulturoasis e.V. stellte den Nutzerinnen die Kulturoase Zwingerclub mitsamt Infrastruktur zur Verfügung. So wurde beispielsweise stets dafür gesorgt, dass die Getränkevorräte der Gastronomie durch eine*n Verantwortliche^ aufgefüllt wurden. Die Einnahmen des jeweiligen Abends wurden von der Abendleitung an eine*n verantwortliche^ Veranstalterin ausgehändigt und quittiert. Die Veranstaltenden erhielten im Nachgang eine Rechnung, die lediglich die Getränke zum Einkaufspreis umfasste.
Das Feedback der Nutzerinnen der Kulturoase Zwingerclub fällt durchweg positiv aus. Hierbei wird nicht nur gelobt, dass die finanziellen Einkünfte des Abends, also den Bar-, Spenden- und gegebenenfalls Eintrittseinnahmen gänzlich den Nutzerinnen Vorbehalten sind, sondern auch, dass mit der individuellen Bespielung ein soziokultureller Aspekt gewonnen wird.
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Die Kulturoase in Zahlen:
-
Anzahl Likes / Follower*innen auf Sozialen Medien:
-
Facebook Seite Likes: 1021
Facebook Seite Abonnements: 1115 Die Facebookseite wurde am 22. Juli 2020 erstellt.
-
Instagram Follower*innen: 1369
-
Anzahl Nutzer*innen:
Insgesamt standen 24 Termine zur Verfügung. In Summe konnten 22 Veranstaltungen von diversen KollektivenA/ereinen/Akteursgruppen durchgeführt werden:
19.8. Kulturoasis; 20.8. A&F; 21.8. Kombinat Weichensteller; 22.8. Laissez-Faire; 26.8. SKV; 27.08. A&F; 28.8. Ausgefallen; 29.8. Musikverein; mi.02.09. ft. 51.09. do. 24 09. 02.09. KUMA-Events; KUMA MUSIKVEREIN CLUB STEREO
opening humo ev»r*?i. t»minidtsches ? 5 jahre Club it#r*o
03.09. Musikverein; mit BvamuMk pubquix spezial mil m#£f»as do. 03.09. so. 12.09. fr. 25.09. 04.09. Mui Mui Musik, We All Die MUSIKVEREIN MONSTERS FILM 51
not dancing with OF JUNGLE aa$*51
Worse; 05.09. Radio Z; wäre in my ey»t efcwm n'bas« dub 09.09. La ola electrönica; ft. 04.09. mi.16.09. so. 24.09. MUI MUI MUSIK XYLOTRIP HEIZHAUS+D3I
x v9« all di* wen* b»*rgart*nt»t* tisarl am ßmäi SV
10.09. A&F; 11.09. Musikverein; 12.09. Monsters of Jungle; so. 05.09. do. 17.09. so. 27.09. RADIO Z ARSCH&FRIEDRICH KULTURKELLEREI 16.09. xylotrip; 17.09. A&F; rap am don«««taQ jo fc m .u m ttu e rt r e { e e S i ! © «r f » * i i 18.09. arsch und frida; mi.09.09. fl. 18.09. IA OLA. ARSCH&FRIDA 19.09. Tante Betty; 24.09. club stereo; ElECTRONtCA m»»H rwwQwetub 25.09. FILM 51; 26.09. Ausgefallen; 27.09. Kulturkellerei.
Zwei Veranstaltungen mussten wetterbedingt abgesagt werden.
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Einige wenige Kollektive bespielten mehrere Termine, wie beispielsweise das A&F oder der Musikverein. Dies ist mitunter darauf zurückzuführen, dass Termine nicht angefragt wurden, da die Konzeption und Vorbereitung von Veranstaltungen in relativ kurzer Zeit erfolgen musste, sodass Termine durch Gruppen aus dem Organisationsteam besetzt wurden Für manche Termine schlossen sich Kollektive auch zusammen.
- Anzahl Besucherinnen:
Die exakte Anzahl der Besucherinnen kann nicht festgestellt werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Kulturoase, auch trotz schlechteren Wetterlagen und Temperaturen, sehr gut besucht wurde, sodass in der Regel ein Einlassstopp erfolgte. Schätzungsweise kann man von etwa 2000 Besucherinnen über den gesamten Zeitraum der Bespielung ausgehen. Arten der Bespielung: Eröffnung, Pubquiz, Lesungen, DJing, Zauberei, Live- Painting, Live-Konzerte aus dem Bereich Indie, Jazz, Hip-Hop, Rap, Radio-Z- Sommerfest
Kritische Würdigung
Im Zuge der Organisation und Durchführung des Projektes Kulturoase Zwingerclub ergaben sich Herausforderungen und Problematiken: Aus der Nicht-Zuweisung von Kompetenz- beziehungsweise Arbeitsbereichen und den gleichzeitig anfallenden Aufgaben konnte der Verein herausfordernde Situationen nicht oder nur teilweise lösen. Ein Beispiel: der Gastraum 1 wurde von der Stadt für die Eröffnung zur Verfügung gestellt, sollte hernach wieder geräumt werden. Die Räumung durch den Verein war nicht sofort möglich und aufgrund dessen vernachlässigt, weshalb
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
schließlich die Stadt die Räumung selbst vornahm. Dies wurde dem Verein als mangelnde Bereitschaft zur Kooperation ausgelegt. Jedoch wäre im Gegenteil der Gastraum 1 von großem Nutzen für eine Umsetzung des Kompromisses bzgl. des Rebrandings gewesen, den die Mieterin „Tücher Bräu“ gefordert hatte.
Im Nachgang an das Projekt Kulturoase Zwingerclub wurde vom Kulturbüro kritisch angemerkt, dass das Programm „nicht besonders divers“ gestaltet wurde. Diesen Vorwurf kann der Verein Kulturoasis e.V. zwar nicht bestätigen, Gründe hierfür könnten jedoch sein, dass aufwändigere Veranstaltungen innerhalb einer kurzen Vorbereitungszeit nicht immer umsetzbar sind (Zeiträume der Projektumsetzung im Eventmanagement umfassen selten weniger als 12 Wochen Vorbereitungszeit), obwohl Idee und Bereitschaft vorhanden sind. Weiter könnte personeller Mängel in Folge von Urlaubszeiten und Pandemie einen Einfluss auf die Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit genommen haben.
Quo vadis Kulturoase?
Sowohl die Zukunft der Kulturoase Zwingerclub als auch die des Kulturoasis e.V. sind ungewiss. Vereinzelt können Personen aufgrund ihrer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit oder persönlicher Gründe weniger Zeit und Mühe in den Verein einbringen. Gleichzeitig werden neue Engagierte den Aktiven-Pool des Vereins erweitern und bereichern. Damit kann die Handlungsfähigkeit und Zukunft des Vereins sichergestellt werden. Zumal Wissenstransfer und Vernetzung intrinsische Aufgaben des Vereins sind und alle Beteiligten auch im Privatleben Verpflichtungen und Herausforderungen nachgehen müssen. Daher ist der Verein froh über neue Mitglieder.
Insgesamt ist der Verein Kulturoasis e.V. motiviert, weiterhin dem eigenen Anspruch, einen Beitrag zur Wertschätzung der freien diversen Kultur in Nürnberg beizutragen, gerecht zu werden. Da davon auszugehen ist, dass die COVID-19 Pandemie weiterhin in die Handlungsspielräume der selbstverwalteten Kunst- und Kulturszene einwirken wird, will auch der Kulturoasis e.V. proaktiv Lösungswege in Kooperation mit Stadt und kulturellen Akteur*innen entwickeln, konzipieren und umsetzen. Zwangsläufig ergibt sich für den Verein die Fragestellung nach einer Möglichkeit im Herbst, Winter und kommenden Frühling, beziehungsweise bei Untauglichem Wetter, einen Verlustausgleich und auch eine Sichtbarkeit für freie Kunst- und Kulturakteur*innen zu schaffen. Dieses Vorhaben, das eine konkrete Problemstellung thematisiert, bildet ein Projektziel, welchem sich der Kulturoasis e.V. engagiert widmen wird.
Kulturoasis e.V. 7o Ramona Nürnberger
Pressemitteilungen
Nachfolgend werden exemplarisch Berichterstattungen über die Kulturoase Zwingerclub beziehungsweise über den Trägerverein Kulturoasis e.V. angeführt.
- Gemeinsame Pressemitteilung von Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Politbande und Die Guten: Pressemitteilung // Marientorzwinger wird zur Kulturoase; erstellt am 23.07.2020; qruene-stadtratsfraktion.nuernberq.de/2020/07/23/pressemitteilunqmarientorzwinqer-wird-zur-kulturoase/
- Stadt Nürnberg: „Kulturoase Zwingerclub“ öffnet am Marientorzwinger; erstellt am
12.08.2020; https://www.nuernberq.de/presse/mitteilunqen/presse 67288.html
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
- Nordbayern: "Kulturoase" kommt wohl in den Marientorzwinger; erstellt am
23.07.2020 https://www.nordbavern.de/reqion/kulturoase-kommt-wohl-in-den-marientorzwinqer- 1.10288052
- Donaukurier: Ein Podium für die freie Szene - Auf der Freifläche des
Marientorzwingers wird in Nürnberg in Kürze die "Kulturoase Zwingerclub" eröffnet; erstellt am 14.08.2020; https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Ein-Podium-fuer-die-freie- Szene;art596,4661209
- Curt: NEU, SCHÖN, ENDLICH DA: KULTUROASE ZWINGERCLUB; erstellt am
14.08.2020; https://www.curt.de/nbq/inhalt/artikel/13998/43/
- Nordbayern: "Kulturbeutel": Eine Kulturoase gegen die Coronakrise; erstellt am
02.09.2020; "Kulturbeutel": Eine Kulturoase gegen die Coronakrise - Nürnberg - nordbavern.de
Anhang
Liste der partizipierenden Gruppen/Kollektive
arsch und frida https://arschundfrida.wordpress.com
Arsch & Friedrich https://www.facebook.com/arschundfriedrich
club stereo http://www.club-stereo.net/
FILM 51 https://www.facebook.com/film1und50
Kombinat Weichensteller e.V. https://kombinat-weichensteller.org
KulturKellerei / Kellerbühne e.V. http://www.kultur-kellerei.de/
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
KUMA-Events https://www.facebook.com/KUMA-Events-113795733738560
Laissez-Faire e.V. https://laissez-faire.org/
La ola eletrönica https://www.facebook.com/olaelectronica
Mui Mui Musik https://www.facebook.com/muimuimusik
Monsters of Jungle https://www.facebook.com/monstersofiunglecrew
Verein zur Förderung der zeitgenössischen Musikszene Nordbayern e. V. Musikverein http://www.musikverein-concerts.com/
Rundfunk-Aktionsgemeinschaft demokratischer Initiativen und Organisationen (R.A.D.I.O.) e.V. Radio Z http://www.radio-z.net/
Subkulturverein Nürnberg SKV https://www.skv-nbg.de
Tante Betty GbR Tante Betty Bar https://www.tantebetty.de
We All Die Worse https://www.facebook.com/wealldieworse
xylotrip https://www.facebook.com/xvlotrip
Kulturoasis e.V. % Ramona Nürnberger
Konzepte zur Durchführung von Veranstaltungen im ehemali
gen Schankgarten der Lokalität Marientorzwinger
Kulturoasis e.V.
Inhaltsverzeichnis:
1 Kurzbeschreibung......................................................................................................................1 2 Hygienekonzept.........................................................................................................................] 2.1 Generelle Regelungen.........................................................................................................1 2.2 Gesundheitszustand...........................................................................................................2 2.3 Publikumsverkehr..............................................................................................................2 2.4 Gastronomiebetrieb...........................................................................................................3 3 Lärmschutzkonzept...................................................................................................................4 3.1 Veranstaltungen.................................................................................................................4 3.2 Organisatorische Maßnahmen..........................................................................................4 3.3 Technische Maßnahmen....................................................................................................5 3.4 Lage des Veranstaltungsgeländes....................................................................................6 4 Sanitärkonzept...........................................................................................................................7 5 To Do vor Eröffnung für Publikum.........................................................................................7
1 Kurzbeschreibung
Die Kulturoase soll im Zuge der COV1D-19 Pandemie, in Nürnberg aktiven Kulturbetrieben/- VereinenZ-Kollektiven, ohne eigene Außenfläche, die Chance auf einen Kulturbetrieb und so mit finanziellen Verlustausgleich ermöglichen. Grundsätzlich ist die Kulturoase für in Nürn berg aktive Kulturbetriebe/-Vereine/-Kollektive nutzbar, die einen Beitrag zum kulturellen All gemeinwohl leisten, ohne privatwirtschaftliches Interesse und eigener Außenfläche.
2 Hygienekonzept
2.1 Generelle Regelungen
Im Sinne der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter sind folgende Maßnahmen jeder zeit umzusetzen:
- Die betrieblichen Abläufe sind so gestaltet, dass zwischen den Mitarbeitenden, wie auch
Besucher*innen ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Bereiche einschließlich der Veranstaltungs - bzw. Zuschauer*innenbereiche, dem Einlass, der Verkehrswege, Sanitär- und Gastrobereich.
- Berührungen (z. B. Umarmen, Händeschütteln etc.) sind zu venneiden. Kunden*innen
werden durch einen Aushang im Eingangsbereich darauf hingewiesen.
- Im gesamten Haus herrscht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sowie
im Außenbereich, wenn der Sitzplatz verlassen wird.
- Regelmäßig werden Türklinken und Handläufe sowie andere häufig berührte Oberflä
chen gereinigt. Ebenfalls werden die Tische nach Verlassen einer Besucher*innen gruppe desinfiziert und gereinigt.
- Alle häufig genutzten Türen wie z.B. Eingangstüren, Treppenhaus und Keller sind ganz
tägig geöffnet zu halten, um die Erreger-Übertragung über Türklinken zu minimieren
- Der Einlass wird bei Konzerten, Kleinkunstveranstaltungen und Kindertheater, eine
Stunde vor Veranstaltungsbeginn möglich sein, um ein entzerrtes Ankommen der Besu cher* innen zu ennöglichen.
- Alle relevanten Aushänge zu Abstandsregeln, Hygieneetiketten und Sicherheitskonzept
sowie eine Aufforderung des Publikums zur aktiven Mitwirkung, bei der Umsetzung sind im gesamten Außenbereich sichtbar angebracht.
2.2 Gesundheitszustand
- Alle involvierten Personen zur Durchführung der Veranstaltungen, werden angehalten
die Lokalität nicht aufzusuchen, sollten Symptome sie Husten, Fieber, Durchfall etc. aufweisen. Darüber sind Alle im Vorfeld von den Organisator* innen daraufhinzuwei sen.
- Am Eingang sind sichtbar Schilder installiert, welche daraufhinweisen, dass Menschen
die Symptome wie Husten, Fieber, Durchfall etc. aufweisen, von einem Eintritt absehen sollen. Dieser Hinweis wird auch auf dem Homepage.
„Das gutgemeinte Erscheinen von Mitarbeitenden bei leichten Krankheitssymptomen kann bei einer später bestätigten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dazu führen, dass im schlech testen Fall eine Infektionskette entsteht und der Betrieb des Standortes für mindestens 14 Tage ausgesetzt werden muss. Mitarbeiterinnen sollen im Zweifel zuhause bleiben oder bei Erschei nen umgehend nach Hause geschickt werden. Für diese Problematik sind alle Mitarbeitenden durch ihre Vorgesetzten sensibilisiert."
2.3 Publikumsverkehr
100 Personen im Außenbereich, mit jeweils Abstandbegrenzungen bei Personen aus nicht
gleichen Haushalten, unter Einhaltung dieser staatlichen Auflagen:
-
Tragepflicht von Behelfsmasken und sonstige Mundbedeckungen in den Innenräumen,
-
Abstandsregelungen innerhalb der Räumlichkeiten,
-
Prüfung der Anzahl an Haushalten, die zusammen an einem Tisch sitzen dürfen,
-
Veranstaltungen nur im Rahmen der zulässigen Öffnungszeiten,
-
Der Einlass wird bei Konzerten und Kleinkunstveranstaltungen eine Stunde vor
Veranstaltungsbeginn möglich sein, um ein entzerrtes Ankommen der Besucher*innen zu ermöglichen.
-
Möglichst alle Verkehrsflächen sind als “Einbahnstraße” gestaltet,
-
Die Gewerke nutzen jeweils ihren Zugang und Ausgang- und frequentieren keinen
„Haupteingang“ oder die Bereiche der anderen Gewerke.
- Verkehrsflächen werden entsprechend beschildert, und die einzuhaltenden Abstände
markiert,
Ergänzend gelten diese Auflagen:
- Ausgabe von Flaschen Getränken nur durch Personal, nach vorherigem und
regelmäßigem Händedesinfizieren
-
Es werden keine Speisen angeboten, auch keine Snacks und Riegel
-
Rückgabe des Leergutes durch die Nutzer*innen auf bereitgestellten Leergutkästen
Handreinigung
- auf den Toiletten wird Waschpaste und Desinfektion zur Handreinigung bereitgestellt
Datenerfassung
- Der Kulturoasis e.V. hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber
dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:
-
Name und Vorname des Gastes
-
Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs
-
Telefonnummer oder Adresse des Gastes
-
Die Gäste dürfen die Veranstaltungen nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1
dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
2.4 Gastronomiebetrieb
Die Schank- und Lagerfläche befindet sich im nördlichen Teil des ehemaligen Schankgartens in einem Gebäude, das durch eine dreiteilige Tür von der Außenfläche getrennt ist (siehe Be bauungsplan). Während der Öffnungszeiten steht der Schanktresen in der Tür, so dass der Zu gang zu den Innenräumen nur dem Personal ermöglicht ist.
- Bier und alkoholfreie Getränke werden ausschließlich in Flaschen ausgegeben und dür
fen das Gelände nicht verlassen.
- Die Kühlung der Getränke geschieht durch Kühlschränke. Alle Flächen sind abwisch
bar. Ein Handwaschbecken steht in unmittelbarer Nähe zum Tresen und ist für das Tre senpersonal zugänglich.
- Schankzeiten sind unter der Woche von 18:00 - 23:00 Uhr und am Wochenende von
14:00-23:00 Uhr
3 Lärmschutzkonzept
3.1 Veranstaltungen
- Die Veranstaltungen werden inhaltlich durch die Subkulturvereine gestaltet und finden
viermal pro Woche statt. Hausverantwortlichkeit und Veranstaltungsleitung liegt in der Hand von Kulturoasis e.V. Der Verein wird bei jeder Veranstaltung durch ein Vereins mitglied, fungierend als Veranstaltungsleitung, vertreten.
- Vorstellbare Veranstaltungen sind u.a.: Lesungen, Podiumsdiskussionen, kleinere
Konzerte, Kunstausstellungen, Veranstaltungen mit leiser Unterhaltungsmusik durch Discjockey.
3.2 Organisatorische Maßnahmen
Durch organisatorische Maßnahmen kann im Vorfeld und während des Veranstaltungszeit raums die Lärmbelästigung für die Nachbarschaft auf ein Minimum reduziert werden. Im Fol genden sind die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung beschrieben.
- Berufung eines/r Schallschutzbeauftragten:
Benennung eines/r Schallschutzbeauftragten mit alleiniger Zuständigkeit für die Einhal tung der Lännpegelgrenze. Diese/r steht als Weisungsbefugte/r in ständigem Kontakt zum Bedienpersonal der Beschallungsanlage und fungiert als interne/rund externe/r An sprechpartner* in für alle zugehörigen Arbeits- und Kommunikationsabläufe. Er/Sie ist in der Folge von Seiten der Veranstalter*innen befugt und beauftragt, sofort und unmit telbar einzugreifen.
- Festlegung der Veranstaltungszeiten mit elektroakustischer Verstärkung:
Sämtliche Darbietungen über die Beschallungsanlage werden um spätestens 22:00 Uhr beendet. Die Geräuschemissionen der gegebenenfalls länger anwesenden Gäste werden als unkritisch für die anliegende Wohnbebauung eingeschätzt. Gute Sichtbarkeit der Lännpegelgrenze und der Veranstaltungszeiten mit elektroakustisch verstärkter Musik in den vertraglichen Vereinbarungen mit den veranstaltenden Vereinen und Kollektiven und deren Personal durch entsprechende Strukturierung der V eranstalterverträge.
- Überwachung des Schalldruckpegels mittels Messung:
Dauerhafte Überwachung und Anzeige des Schalldruckpegels nach DIN 15905-5 am FOH-Platz. Im Vorfeld findet eine Kalibriermessung am FOH und dem nächstgelege nen maßgeblichen Immissionsort (Wohnbebauung Marientonnauer) statt. Die aus der Messung ermittelten Grenzwerte dienen als Grundlage für die einzuhaltenden äquiva lenten Dauerschalldruckpegel am FOH-Platz und werden während den Veranstaltungen durch Messung dokumentiert und überwacht. Durch eine Anzeigeeinrichtung am FOH- Platz ist der Schalldruckpegel für das Bedienpersonal der Beschallungsanlage jederzeit ersichtlich. So können unmittelbar Maßnahmen zur Pegelminderung getroffen werden. Die einzuhaltenden Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionsort richten sich nach dem Auflagenbescheid der Stadt Nürnberg, bzw. dem Bundes-Immissionsschutz gesetz.
- Information der Anwohner*innen:
Alle in unmittelbarer Nachbarschaft Wohnenden werden im Vorfeld über die geplanten Veranstaltungen und das Konzept informiert. Es wird ein/e Ansprechpartner*in seitens des Kulturoasis e.V. benannt, der/die im Falle einer Lärmbelästigung während der Ver anstaltung telefonisch erreichbar ist.
3.3 Technische Maßnahmen
Zur Reduzierung der Schallimmissionen in die anliegende Wohnbebauung sind umfangreiche technische Maßnahmen geplant, die im Folgenden beschrieben werden.
- Auslegung der Beschallungsanlage:
Erstellung eines 3D-Geländemodells des Veranstaltungsgeländes und der umliegenden Wohnbebauung im Vorfeld der Veranstaltungen. Die Schallausbreitung durch die elektroakustische Beschallungsanlage kann so mittels Computersimulation prognostiziert werden. Ziel ist eine optimale Dimensionierung und Ausrichtung der Beschallungsanlage zur Minimierung der Geräuschemissionen in die Nachbarschaft.
- Verwendung eines gerichteten Subwoofer-Arrays:
Installation eines Bass-Arrays zur gerichteten Schallabstrahlung im tieffrequenten Frequenz-bereich. Durch eine spezielle Anordnung und Signalbearbeitung der
Basslautsprecher lässt sich die Schallabstrahlung gezielt in den Publikumsbereich len ken und in anderen Bereichen effektiv auslöschen. Die Belästigung der Nachbarschaft durch tieffrequente Geräusche kann so effektiv unterdrückt werden.
- Verwendung mehrerer dezentraler Lautsprecher (Delay-Systeme):
Durch Verwendung zusätzlicher Lautsprecher im Publikumsbereich ist es möglich nied rigere Schalldruckpegel der einzelnen Lautsprecher als in konventionellen Beschal lungssystemen, welche ausschließlich aus Frontlautsprechem an der Bühne bestehen, zu produzieren. Der Gesamtpegel kann so sehr moderat gehalten werden, dennoch wer den alle Publikums-bereiche mit ausreichend Schallenergie versorgt.
3.4 Lage des Veranstaltungsgeländes
Das Veranstaltungsgelände liegt im Marientorzwinger in der Lorenzer Straße in Nürnberg in unmittelbarer Nähe zum Marientorgraben. Das Gelände weißt durch die ca. 4,5 m hohe Bebau ung auf der Westseite eine gute Abschirmung der Geräuschkulisse der Veranstaltungs-fläche gegenüber der nächstgelegenen Wohnbebauung auf.
Im nachstehenden Luftbild ist der geplante Standort der Bühne und des Publikumsbereichs dar gestellt. Mögliche Positionen für Haupt- und Delaylautsprecher sind ebenfalls gekennzeichnet.
4 Sanitärkonzept
Da wir noch in Verhandlungen mit dem Hochbauamt bezüglich der Sanitäranlagen sind, werden hier zwei Varianten vorgestellt, wobei vom Verein klar Variante 1 bevorzugt wird, da hier aus unserer Sicht der Hygieneschutz zielführender eingehalten werden kann.
Konzept Sanitärbestandsnutzung (Priorität 1) Die vorhandenen WCs werden wieder in Betrieb genommen. Mittels eines Systemtrenners wird das Spülwasser direkt nach der Wasseruhr vom Trinkwasserkreislauf getrennt. Sämtliche Ent nahmestellen, die noch an alten Wasserleitungen angeschlossen sind, werden außer Betrieb ge nommen. Frischwasser kann aus hygienischen Gründen nur noch von zwei temporär installier ten Handwaschbecken mit neuer Zuleitung entnommen werden.
Konzept Komposttoiletten (Priorität 2) Auf der im Bebauungsplan eingezeichneten Fläche "Toilettenbereich" werden vier Kompost toiletten installiert. Die Leerung der Toiletten geschieht durch die Betreiber*innen (Kulturoasis e.V.). Als Zwischenlager für die verschließbaren Fäkalbehältnisse fungiert hier die Herrentoi lette. Direkt an den Komposttoiletten steht ein mobiles Waschbecken, ausgestattet mit Hand waschpaste und Desinfektionsmittel. Zur Entlastung der Komposttoiletten installieren die Betreiber*innen in der ehemaligen Da mentoilette ein Rinnenurinal. Die Desinfektion der Sanitäranlagen geschieht durch die Betreiber*innen in gesetzlich vorgeschriebener Taktung.
5 To Do vor Eröffnung für Publikum
Grundreinigung des Geländes
-
Bereitstellen von Desinfektionsmitteln
-
Aushänge für Mitarbeiterinnen und Nutzerinnen
-
Beschildern des Einbahnstraßen-Systems
-
Aushang Mitarbeiterinneninformation
-
Reinigungsmittel + Waschpaste in den Toiletten bereitstellen
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spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus
Nürnberg, 12. März 2021 Antragsteller: Brehm
Besetzung der Kommissionen des Stadtrates der Stadt Nürnberg
hier: Opernhaus-Kommission
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 03. März 2021 wurde durch den zuständigen Ferienausschuss eine „Opernhaus-Kommission“ eingesetzt. Die SPD-Stadtratsfraktion benennt dementsprechend hiermit ihre Mitglieder der Kommission und stellt im Stadtrat folgenden
Antrag:
Die Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen der SPD-Stadtratsfraktion werden in dieser Kommission für die laufende Stadtratsperiode 2020/2026 entsprechend der beigefügten Anlage benannt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender
Besetzung der Opernhaus-Kommission
4. Opernhaus-Kommission
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 SPD Dr. Ulrich Blaschke Gerhard Groh Gabriele Penzkofer- Jasmin Bieswanger Röhrl 2 SPD Christine Kayser Thorsten Brehm Claudia Arabackyj Nasser Ahmed
3 SPD Diana Liberova Dr. Anja Prölß- Lorenz Gradl Yasemin Yilmaz Kammerer 4 SPD Michael Ziegler Fabian Meissner Elke Härtel Harald Dix
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König
RathauspLatz 2
Rathaus
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
C$t| Zur Zur Stellungnahme j Bus: Linie 36.46.47 (Rathaus) Kts. 4 Antwort vor Abse < j U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) IO j '2 . aung voriegen | ! ^ IzÄ. 5 Antwort zur Unter- i ki" u . n .... schrlft "odecien 1 Nürnberg, 12. Marz 2021
Besetzung einer vorberatenden Opernhaus-Kommission
Benennungen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vorbehaltlich von Änderungen der Geschäftsordnung benennt die Grüne Stadtratsfraktion ihre Mitglieder in der Opernhaus-Kommission wie folgt:
4. Opernhaus-Kommission
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Natalie Keller Mike Bock Gabriele Klaßen Lemia Yiyit 2 Uwe Scherzer Andrea Friedet Marc Schüller Paul Ärzten 3 Cengiz Sahin Andrea Bielmeier Kai Küfner Maik Pflaum
Mit freundlichen Grüßen
Q.
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026
Freie Wähler/ÖDP/FDP/Linke Liste/Die Guten
Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathaus Rathausplatz 2
Nürnberg, 12.03.2021
Besetzung der Opernhaus-Kommission, Stadtratssitzung am 24.03.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 benennt für die Opernhaus-Kommission:
Mitglied der Kommission: Stadträtin Alexandra Thiele (Die Guten)
1. Stellvertreter: Stadtrat Jürgen Dörfler (Freie Wähler)
- Stellvertreter: Stadtrat Ümit Sormaz (FDP) 3. Stellvertreter: Stadtrat Jan Gehrke (ÖDP)
OBERBÜRGERMEISTER] Mit freundlichen Grüßen 1 5. iMRZ. 2021 /.......Nr
1 3 w " ——-
OPi Zur Zur Stellungnahme Kts. ** Antwort vor Absen- ¥ __ düng voriegen :>ü 5 Antwort rjr Unter-
Jan Gehrke sehn ft vor legen
Koordinator Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026
Freie Wähler: Stadtrat Alexander Damm | Stadtrat Jürgen Dörfler
ÖDP: Stadtrat Jan Gehrke | Stadträtin Inga Hager
FDP: Stadtrat Limit Sormaz | Linke Liste: Stadträtin Marion Padua | Die Guten: Stadträtin Alexandra Thiele
Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
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politbande - Stadtrat Ernesto Buholzer Sepulveda An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTi IRi der Stadt Nürnberg
1 1. MRZ. 2021
Marcus König Rathausplatz 2 ..Nr. 90403 Nürnberg Zur Zur Stellungnahme Kts. 4 Antwort vor Abssn“/ düng vodogen ] 5 Antwort zu? Üntef^j z.w.V. &cnnTi VQrieqgn 11. März 2021
Antrag zur Besetzung der vorbereitenden „Opernhaus-Kommission“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Besetzung der vorbereitenden Kommission des „Bauvorhaben Opernhaus“ gern. § 11 (1) StRGeschO schlägt die Bunte-AG folgende ihrer Stadträte zur Bennenung vor:
-
Mitglied: Emesto Buholzer Sepulveda
-
- Stellvertreter*^: Florian Betz
-
- Stellvertreter*in: Titus Schüller
-
- Stellvertreter*^: Kathrin Flach Gomez
Mit freundlichen Grüßen
-
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-
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Emesto Buholzer Sepulveda Stadtrat der politbande
Bauvorhaben Opernhaus Nürnberg
Besetzung einer vorberatenden Kommission analog zu § 11 (1) StRGeschO
Vom Stadtrat eingesetzt am 3. März 2021
1.2. Liste der beratenden, nicht dem Stadtrat zugehörigen Mitglieder zur
Berufung durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 3. März 2021
Stand: 10. März 2021
Mitglieder Stellvertretung
Staatstheater Nürnberg
Jan-Philipp Gloger Brigitte Ostermann Peter Gormanns Katharina Müller Stephanie Gröschel-Unterbäumer N. N. Jens-Daniel Herzog Hans-Peter Frings Joana Mallwitz Ellen Deger Goyo Montero Jose Hurtado Christian Ruppert Mike Wittich
Freistaat Bayern
N. N. N. N.
Freunde der Staatsoper Nürnberg e.V. Heinz-Ullrich Kraft Eckhard Schwarzer
Bayerischer Rundfunk - Studio Franken
Dr. Ursula Adamski-Störmer N. N.
Anlieger, Bürgervereine, Interessensverbände etc. Torsten Brandes (Arbeitsagentur) Anita Schönweiß Karl-Heinz Enderle (Altstadtfreunde) N. N. Dr. Otto Heimbucher (BUND) Kurt Wendl Professor Dr. Daniel Hess (GNM) N. N.
Sachverständiger
Professor Wolfgang Sorge Dipl.-Ing. Hans-Peter Tennhardt
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CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister o Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907
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90403 Nürnberg 2 a. Nr. Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(g)stadt.nuernberg.de
oM
Zur .\jvww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Kts Antwort vor Ab W sendung vor; egen 22.03.2021 Antwort zur Unter schrift vorlegen Krieglstein
Besetzung der Opernhaus-Kommission TOP 7 der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Ferienausschusses am 03.03.2021 wurde die neue „Opernhaus-Kommission" eigesetzt. Die CSU-Stadtratsfraktion benennt hierfür ihre Mitglieder und stellt zur Behandlung im Stadtrat am 24.03.2021 fol genden
Antrag:
Die Mitglieder der CSU-Stadtratsfraktion sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in der Opernhaus-Kommission werden wie folgt benannt:
Mitglied 1. Stellv. 2. Stellv. 3. Stellv. Grether Dr. Heimbucher Krieglstein Prof. Dr. Scheurlen Heinemann Eichelsdörfer Kasfiki Henning Dr. Körner Frank Alesik Nachtigall Müller Seel Böhm Buchsbaum Schuh Sendner Bälz Dr. Gsell
Mit freundlichen Grüßen
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Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A21032300 Besetzung Opernhauskommission.docx
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Alternative
für
Deutschland
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg^ Stadtratsfraktion Herrn Marcus König Alternative für Deutschland OBERBÜRGERMEISTER Rathaus (AfD) 0 9. MRZ. 2021 Fünferplatz 2 -... /.. 90403 Nürnberg Wr 1 90403 Nürnberg (Wj Zur Zur Slsliungnahme j Kts. 4 Antwort vor Absen-“" düng vorlegen ><v 5 Art :.... FD - ' z.w.v. Nürnberg, 09.03.2021 i SC’'
Antrag zur Besetzung der Opernhaus-Kommission
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Behandlung in der Stadtratssitzung ergehen seitens der AfD-Stadtratsfraktion folgende
Besetzungsvorschläge für die
Opernhaus-Kommission.
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
Roland Hübscher Klaus-Rudolf Krestel Michael Feder Willibald Schlesinger
it freundlichen Grüßen
Roland#übscher Willibald Schlesinger
Frakti itzender, Stv. Fraktionsvorsitzender
J/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.03.2021 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Jugendgericht / Amtsgericht - beratender Sitz: Frau Birgit Heußinger-Berner, Richterin am Amtsgericht, wird für Herrn Tobias Rust als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt wie bisher Frau Heike Klotzbücher.
Frauen und Männer mit Erfahrung in der Jugendhilfe - stimmberechtigter Sitz: Frau Marica Münch, Ressortleitung in der Akademie CPH, wird für Frau Heike Hein als stellvertrendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Fabian Fiedler.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/002/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/002/2021
Beschlussvorschlag:
Frau Birgit Heußinger-Berner übernimmt den stellvertretenden beratenden Sitz des Jugendgerichts/Amtsgerichts im Jugendhilfeausschuss (bisher Herr Tobias Rust).
Frau Marica Münch übernimmt den stellvertrenden stimmberechtigten Sitz der erfahrenen Frauen und Männer in der Jugendhilfe (bisher Frau Heike Hein).
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus
Nürnberg, 25. Februar 2021 Antragsteller: Brehm
Kommission für Integration der Stadt Nürnberg
Änderung der Mitglieder
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Herr Rainer Aliochin wurde auf Vorschlag der SPD-Stadtratsfraktion für die Stadtratsperiode 2020/2026 als beratendes Mitglied in die Kommission für Integration der Stadt Nürnberg berufen.
Rainer Aliochin verstarb am 23. Juli 2020 plötzlich und unerwartet. Seine Expertise und einnehmende Art werden wir auch in der Kommission schmerzlich vermissen.
Antrag:
Als Nachfolger von Herrn Rainer Aliochin wird Herr Irfan Taufik als beratendes Mitglied in die Kommission für Integration der Stadt Nürnberg berufen. Alle anderen Mitglieder und Stellvertretungen der SPD in dieser Kommission bleiben unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender
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^
Mach mit.
I
Entscheide
j Nürnberg, den 23.03.2021
Dringlichkeitsantrag an den Stadtrat: Menschenrechte und Nürnberger Ausländerbehörde
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge Folgendes beschließen:
- Die Nürnberger Ausländerbehörde wird verpflichtet, menschenrechtliche Aspekte in ihre Entscheidungsfindung bei Abschiebungen miteinzubeziehen und insbesondere gesundheitsbezogene Aspekte in Zukunft stärker zu berücksichtigen. Auch dürfen in Zukunft keine Menschen, die hier geboren worden sind, in ihnen völlig unbekannte Länder abgeschoben werden. 2. Inlandsbezogene Abschiebehindernisse müssen in Zukunft genauestens und in jedem Fall geprüft werden. Wenn von den Betroffenen z.B. aufgrund einer Inhaftierung, keine Atteste beigebracht werden können, ist die Behörde verpflichtet, fachärztliche Gutachten von externen Stellen (keine Anstalts- oder Amtsärzte, sondern Kliniken oder niedergelassene Ärzte) einzuholen. 3. Die Anwendung von §25 AufenthG Abschnitt 4 und 5 werden standardmäßig von der Ausländerbehörde überprüft.
Begründung: Innerhalb kurzer Zeit hat die Ausländerbehörde zwei schwerkranke Frauen nach Äthiopien abgeschoben, eine von beiden wurde sogar in Nürnberg geboren. In beiden Fällen wurden gegebene Ermessensspielräume nicht genutzt. Desweiteren sind viele Fälle bekannt, in denen ähnlich unmenschliches Behördenhandeln vorliegt. Einer Stadt der Menschenrechte ist es nicht würdig, diese Menschenrechte den eigenen Bürgerinnen zu verwehren und durch Abschiebungen Menschen in Elend bzw. lebensbedrohliche Situationen zu stürzen.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da fast wöchentlich neue, kritische Fälle an uns herangetragen werden und es nicht riskiert werden kann, dass weitere menschenrechtswidrige Abschiebungen vollzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
X^>SJUMr
Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1100
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 16.03.2021
Haushaltsjahr 2020
- 217300 "HVE Schule & Sport - Gymnasien"
210.135 € bei IA C2170319039B "Labenwolfstr. 10, Sanierung Fenster, B-Bau DG " Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
40.830 € aus IA C2103500001U "Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P)" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"
118.000 € aus IA C2170320029B "Labenwolfstr. 10: Dämmung Dach Nordfl." Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
51.305 € aus IA C2170319017B "Labenwolf-Gymnasium, Altbau, NF, Erneuerung Dach" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 01.02.2021
- 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren"
700.000 € bei IA E2180015300U "BBS ÖÖP Neubau Plan. IA Ref. II investiv" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Deckung:
700.000 € aus IA E2130065001U "Schulen Maiacher Straße (ÖPP) 0000" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Datum 12.02.2021
Haushaltsjahr 2021
- 523000 "Denkmalpflege"
434.000 € bei IA C5239021000U "Sanierung Brunnen Eucken-/Carossaweg" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"
Deckung:
434.000 € aus 523000 Kst. L523000002 "Brunnen und sonstige Denkmäler" Kostenart 62320315 "Unterhalt von Brunnen und Denkmälern (640)"
Datum 11.02.2021
- 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
1.178.500 € bei IA E5410114710U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-
250.000 € bei IA E5410114711U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen(SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-
12.500 € bei IA E5410114713U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-
Deckung:
1.441.000 € aus IA E5410005700U2 "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-
Datum: 04.02.2021