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← Sitzung des Ferienausschusses (03.03.2021)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage 2. BM/005/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauvorhaben Opernhaus

hier: Einsetzung einer vorberatenden Kommission gem. § 11 (1) StRGeschO

Anlagen: 01_Berufungsvorschlag (nicht dem Stadtrat angehörigen Mitglieder)

Sachverhalt (kurz): Das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz befindet sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. Das Staatstheater Nürnberg (Th) nutzt das Gebäude auf Basis der in Art. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg vom 27. Dezember 2004 (BayRS 282-2-13-WK) getroffenen Vereinbarungen.

Das 1905 eröffnete Opernhaus bedarf dringend zeitnah einer Generalsanierung; andernfalls führt die Vielzahl baulicher Mängel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Eine Generalsanierung muss neben der Erneuerung und Ertüchtigung baulicher Strukturen auch die räumlichen und technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Musiktheaterbetrieb auf Dauer und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zukunftsfähig möglich ist.

Während einer mehrjährigen Bauphase muss der gesamte Betrieb mit allen Arbeitsplätzen, Vorstellungen usw. in eine Ausweichspielstätte umziehen.

Die Aufgabenstellung ist von außergewöhnlicher Komplexität. Ihre Bearbeitung ist bereichsübergreifend organisiert. Sie betrifft verwaltungsseitig insbesondere die Geschäftsbereiche OBM, 2.BM, I/II und VI sowie Th. Seitens des Stadtrats sind neben dem Plenum des Stadtrats die Gremien Kultur-, Stadtplanungs-, Verkehrs- sowie der Bau- und Vergabeausschuss beteiligt. Zudem ist ein großes Interesse der Öffentlichkeit am Projekt erkennbar.

Daher wird vorgeschlagen, zunächst bis zum Ende der Stadtratsperiode eine vorberatende Kommission des Stadtrats unter Einschluss von nicht dem Stadtrat angehörenden Mitgliedern zur Begleitung des Neubaus einzusetzen.

Auf Basis des Beschlusses des Stadtrates vom 21. Oktober 2020 zur Besetzung von Kommissionen gehören der Kommission vorläufig 15 Mitglieder des Stadtrats sowie weitere beratende Mitglieder an. Die „Opernhaus-Kommission“ tagt bis zu viermal jährlich. Ihre Aufgabe ist es, die Planungen und den Projektfortschritt kontinuierlich zu begleiten, indem sie den Sachverstand des Stadtrats, aller relevanten Nutzergruppen sowie ausgewiesener Expertinnen und Experten für das Projekt bündelt. Zu komplexen Vorgängen und Entscheidungen erarbeitet die Kommission ggf. Empfehlungen zur Entscheidung im Stadtrat.

Zuständige Referent/innen sind Herr OBM, Frau 2.BM, Herr Ref. I/II und Herr Ref. VI. Die Schriftführung obliegt 2. BM.

Die Verwaltung schlägt zur Berufung als beratende Mitglieder in die Kommission die in der Anlage genannten Personen vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sitzungsgelder für die Mitglieder des Stadtrats; Kosten für Organisation und Durchführung der Sitzungen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Arbeit und Besetzung der Kommission hat Relevanz, die Vorgaben wurden beachtet. Kommissionmitglieder die nicht dem Stadtrat angehören, werden ausschließlich nach ihrer fachlichen und persönlichen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI/PBD

BgA

Ref. VI

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Begleitung des Bauvorhabens Opernhaus wird eine vorberatende Kommission nach § 11 (1) StRGeschO eingesetzt („Opernhaus-Kommission“). Dieser gehören vorläufig 15 Mitglieder des Stadtrats mit Stimmrecht an, die analog zu den in Anlage 1 StRGeschO aufgeführten Kommissionen entsprechend der Sitzverteilung des Stadtrats benannt werden, sowie weitere Mitglieder ohne Stimmrecht, die nicht dem Stadtrat angehören.

  2. Die Besetzung durch Mitglieder des Stadtrats erfolgt gemäß den Nennungen der Fraktionen / Ausschussgemeinschaften.

  3. Die nicht dem Stadtrat angehörenden Mitglieder werden gemäß Anlage 2 namentlich berufen. Sie können jeweils einen festen Stellvertreter oder eine feste Stellvertreterin namentlich benennen.

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