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← Sitzung des Ferienausschusses (03.03.2021)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 03.03.2021)

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ferienausschusses

(findet anstelle des Stadtrates und

seiner Fachgremien statt)

03.03.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 5 Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente 8 * TOP Ö 1 Aktuelle Corona-Situation - mündlicher Bericht 8 Sitzungsvorlage LA/006/2021 8 Entscheidungsvorlage LA/006/2021 12 Übersicht Gebührenreduzierung Veranstaltungen LA/006/2021 16 Sondernutzungsgebührensatzung LA/006/2021 22 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.03.2021 (Öffnung Tiergarten) 29 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.02.2021 30 Zusammenfassender Bericht 31 TOP Ö 2 Bauvorhaben Opernhaus 35 Sitzungsvorlage 2. BM/005/2021 35 01_Berufungsvorschlag (nicht dem Stadtrat angehörigen Mitglieder) 2. BM/005/2021 39 TOP Ö 3 Verkehrskonzept nördliche Altstadt 40 Sitzungsvorlage Vpl/003/2021 40 Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CSU und SPD vom 11.01.2021 44 Vpl/003/2021 Entscheidungsvorlage Vpl/003/2021 46 Übersichtsplan Vpl/003/2021 53 Vertagungsantrag der ÖDP und Die Guten vom 03.03.2021 54 TOP Ö 4 Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2021, 55 Sitzungsvorlage BoB/001/2021 55 Sachverhalt BoB/001/2021 59 Antrag_der_CSU_Stadtratsfraktion BoB/001/2021 62 TOP Ö 5 Bebauungsstudie "Tor zum Tiefen Feld", für ein Gebiet zwischen Rothenburger 63 Straße, Virnsberger Straße und der Bahnlinie Nürnberg Rbf. – Eltersdorf Abzweig Kleinreuth, Eckdaten und weiteres Vorgehen Sitzungsvorlage Stpl/005/2021 63 Entscheidungsvorlage Stpl/005/2021 67 Übersichtsplan Stpl/005/2021 72 Luftbild Stpl/005/2021 73 FNP-Ausschnitt Stpl/005/2021 74 Expose, Bermüller+Niemeyer Architekturwerkstatt, Nürnberg Stpl/005/2021 75 TOP Ö 6 Pillenreuther Straße zwischen Wölckernstraße und Frankenstraße - Markierung 82 von Radstreifen Sitzungsvorlage Vpl/004/2021 82 Straßenplan Nr. 2.2063.2.7 vom 17.12.2020 Vpl/004/2021 86 Straßenplan Nr. 2.2063.2.8 vom 21.01.2021 Vpl/004/2021 87 Straßenplan Nr. 2.2063.2.9 vom 21.01.2021 Vpl/004/2021 88 TOP Ö 7 Aufwertung Platz der Deutschen Einheit 89 Sitzungsvorlage H/006/2021 89 Entscheidungsvorlage H/006/2021 92 Foto_Ist-Zustand H/006/2021 93 Lageplan H/006/2021 94 Collage Platz der Deutschen Einheit-Mauerscheibe H/006/2021 95

Kostenzusammenstellung H/006/2021 96 TOP Ö 8 Mehrzweck-Interimsbau für Kapazitätserweiterung + Pavillon-Ersatzbau für die 97 GS Dunant sowie für KiGa-Notprogramm; Dunantstraße 10, 90431 Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VI/006/2021 97 Entscheidungsvorlage Ref.VI/006/2021 101 Lageplan Ref.VI/006/2021 107 Ansichten.Grundrisse.Schnitt Ref.VI/006/2021 108 Aussenanlagen Ref.VI/006/2021 112 Kostenberechnung Ref.VI/006/2021 113 * TOP Ö 8.1 Areal der Rundkapelle Altenfurt 114 Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2021 114 TOP Ö 9 Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände 116 Sitzungsvorlage SpS/001/2021 116 Entscheidungsvorlage SpS/001/2021 120 Nähere Erläuterung zur Verteilung der Haushaltsmittel SpS/001/2021 123 Tabelle der Fördersätze zum Unterhalt von Sportanlagen SpS/001/2021 132 Liste der Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2 der 133 Sportförderrichtlinien SpS/001/2021 TOP Ö 10 Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen 134 Sitzungsvorlage SpS/002/2021 134 Zuschüsse vereinseigene Sportanlagen - Entscheidungsvorlage SpS/002/2021 137 Liste der Investitionszuschüsse SpS/002/2021 140 Investitionszuschüsse Maßnahmen SpS/002/2021 143 * TOP Ö 10.1 Umsetzung der Förderrichtlinie des Digitalpakts Schule SoLD: 153 Sonderbudget für Lehrerdienstgeräte. Sitzungsvorlage Ref.IV/001/2021 153 Sachverhalt Ref.IV/001/2021 156 TOP Ö 11 Neuberufung von vier Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK 163 Sitzungsvorlage H/005/2021 163 Auszug_Niederschrift der 90 Sitzung H/005/2021 167 Vita_Meide Büdel H/005/2021 168 Vita Dagmar Buhr H/005/2021 170 Vita_Christian Rösner H/005/2021 171 Vita_Florian Tuercke H/005/2021 172 TOP Ö 12 Berufung Mitglieder Gutachterausschuss 180 Sitzungsvorlage Geo/001/2021 180 Entscheidungsvorlage Geo/001/2021 183 * TOP Ö 12.1 Benennung Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße 184 Sitzungsvorlage Geo/002/2021 184 Entscheidungsvorlage Geo/002/2021 187 Planbeilage Geo/002/2021 188 Tabelle Straßenbenennungsstatistik Geo/002/2021 189 * TOP Ö 12.2 Benennung Pedro Rodriguez de la Vega 190 Sitzungsvorlage Geo/003/2021 190 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.07.2017 Geo/003/2021 193 Entscheidungsvorlage Geo/003/2021 195 Planbeilage Geo/003/2021 196 Tabelle Straßenbenennungsstatistik Geo/003/2021 197

* TOP Ö 13 Änderung bei den Abordnungen 198 gemeinsamer Antrag der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion vom 24.02.2021 198 TOP Ö 14 Auflagen des Referates I/II: 200 Dringliche Anordnungen des OBM 200

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ferienausschusses (findet anstelle des Stadtrates und seiner Fachgremien statt)

Sitzungszeit

Mittwoch, 03.03.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Aktuelle Corona-Situation Beschluss

hier: mündlicher Bericht LA/006/2021

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.03.2021

Fraas, Michael, Dr. TISCHVORLAGE

2. Bauvorhaben Opernhaus Beschluss

hier: Einsetzung einer vorberatenden Kommission gem. § 11 (1) 2. BM/005/2021

StRGeschO

Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Verkehrskonzept nördliche Altstadt Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und der Vpl/003/2021

SPD- Stadtratsfraktion vom 11.01.2021

Ulrich, Daniel

4. Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2021, Beschluss

Genehmigungsfiktion, BoB/001/2021

Konsequenzen für das Dienstleistungszentrum BAU (DLZ BAU)

Freiflächen- und Gebäudebegrünungssatzung

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.12.2020

Ulrich, Daniel

5. Bebauungsstudie "Tor zum Tiefen Feld", Beschluss

für ein Gebiet zwischen Rothenburger Straße, Virnsberger Straße Stpl/005/2021

und der Bahnlinie Nürnberg Rbf. – Eltersdorf Abzweig Kleinreuth,

Eckdaten und weiteres Vorgehen

Ulrich, Daniel

6. Pillenreuther Straße zwischen Wölckernstraße und Frankenstraße Beschluss

- Markierung von Radstreifen Vpl/004/2021

Ulrich, Daniel

7. Aufwertung Platz der Deutschen Einheit Beschluss

Versetzung des Erinnerungsmals Berliner Mauer H/006/2021

Ulrich, Daniel

8. Mehrzweck-Interimsbau für Kapazitätserweiterung + Pavillon- Beschluss

Ersatzbau für die GS Dunant sowie für KiGa-Notprogramm; Ref.VI/006/2021

Dunantstraße 10, 90431 Nürnberg

hier: Objektplan

Ulrich, Daniel

8.1 Areal der Rundkapelle Altenfurt Beschluss

hier: Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom

24.02.2021

König, Marcus TISCHVORLAGE

9. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände Beschluss

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und SpS/001/2021

Festlegung der Fördersätze

Trinkl, Cornelia

10. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen Beschluss

SpS/002/2021 Trinkl, Cornelia

10.1 Umsetzung der Förderrichtlinie des Digitalpakts Schule SoLD: Beschluss

Sonderbudget für Lehrerdienstgeräte Ref.IV/001/2021

Trinkl, Cornelia TISCHVORLAGE

11. Neuberufung von vier Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - Beschluss

BBiK H/005/2021

Ulrich, Daniel

12. Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Beschluss

Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Geo/001/2021

kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die

Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

(Gutachterausschussverordnung - BayGaV)

Fraas, Michael, Dr.

12.1 Benennung der von der Straße "Am Tillypark" abzweigenden, bis Abgesetzt

zum südlichen Wendehammer der "Tillystraße" verlaufenden

Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im

südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-Ingeborg-

Bausenwein-Straße" nach Dr. Ingeborg Bausenwein

Fraas, Michael, Dr. (TOP wird zurückgezogen)

12.2 Benennung der Brücke an der Beuthener Straße über die Hans- Beschluss

Kalb-Straße als "Pedro-Rodríguez-Brücke" nach Pedro Rodríguez Geo/003/2021

de la Vega

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.07.2017

Fraas, Michael, Dr.

13. Änderung bei den Abordnungen Beschluss

hier: Abordnung in den Zweckverband für Rettungsdienst und

Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN)

gemeinsamer Antrag der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion vom

24.02.2021

König, Marcus

13.1 Verkaufsoffene Sonntage 2021 - Sonntagsverkaufsverordnung Abgesetzt

2021 (SoVerkVO 2021)

- ist abgesetzt und wird in der nächsten Stadtratssitzung

behandelt! -

König, Marcus

  1. Auflagen des Referates I/II:

Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.02.2021,

öffentlicher Teil

LA/006/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Anpassung der städtischen Gebühren und Entgelte im Jahr 2021 für Veranstaltungen

wegen der Corona-Pandemie

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersicht Gebührenreduzierung Veranstaltungen Sondernutzungsgebührensatzung

Sachverhalt (kurz):

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden notwendigen Restriktionen wirken sich erheblich auf die Veranstaltungen im Nürnberger Stadtgebiet aus. Die Planung einer Veranstaltung in 2021 ist mit zusätzlichen Risiken behaftet.

Bei vielen Veranstaltungen sollen deshalb seitens der Stadt Nürnberg festgesetzte Gebühren, Mieten und sonstige Entgelte um 50 % reduziert werden.

Die Festsetzung, welche Veranstaltungen in dieser Form begünstigt werden sollen und bei denen ein öffentliches Interesse anzunehmen ist, erfolgt anhand einiger Kriterien. Diese werden in der Vorlage dargestellt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 360.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 360.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine bestimmte Personengruppe bevorteilt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM, 3. BM, Ref. I/II, Ref. III, Ref. IV, Ref. V

BANOS

Beschlussvorschlag:

Den in der beiliegenden Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Gebühren- und Entgeltreduzierungen um 50 % für Veranstaltungen, welche die dort genannten Kriterien erfüllen, wird zugestimmt. Dies gilt auch für Abwasser- und Abfallgebühren; die Einnahmeausfälle sind insoweit durch den städtischen Haushalt auszugleichen.

Anpassung der städtischen Gebühren und Entgelte im Jahr 2021 für

Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie

Begründung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden notwendigen Restriktionen wirken sich erheblich auf die Veranstaltungen im Nürnberger Stadtgebiet aus. Die Planung einer Veranstaltung in 2021 ist mit zusätzlichen Risiken behaftet. Weder sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnungen und Vorgaben vorhersehbar, noch kann mit der notwendigen Sicherheit vorhergesagt werden, ob die geplanten Besucherzahlen erreicht werden.

Bei vielen Veranstaltungen sollen deshalb seitens der Stadt Nürnberg festgesetzte Gebühren, Mieten und sonstige Entgelte um 50 % reduziert werden. Damit soll Veranstalterinnen und Veranstaltern ein gewisses Maß an Planungssicherheit ermöglicht und die Durchführung einer Veranstaltung auch unter finanziellen Gesichtspunkten erleichtert werden.

Die Festsetzung, welche Veranstaltungen in dieser Form begünstigt werden sollen und bei denen ein öffentliches Interesse anzunehmen ist, erfolgt anhand folgender Kriterien:

Bei Veranstaltungen, bei denen die Stadt Nürnberg selbst Veranstalter ist, erfolgt die Gebührenbzw. Entgeltreduzierung nur dann, wenn diese als Kosten an Dritte weitergegeben werden.

Veranstaltungen, bei welchen die vorgenannten Kriterien nicht stark ausgeprägt sind und die durch starke kommerzielle Motive bzw. durch Aspekte des Marketings für ein Produkt oder ein Unternehmen geprägt sind, fallen nicht darunter.

Die Reduzierungen finden auch Anwendung bei entsprechenden Ersatzveranstaltungen, die wegen Corona in anderer Form durchgeführt werden müssen – ggf. auch unter anderer Bezeichnung.

Die Reduzierung gilt für das Kalenderjahr 2021.

Reduzierung der Kosten für diese Veranstaltungen durch Senkung städtischer Gebühren

und Entgelte (vgl. Anlage)

Sondernutzungsgebühren und Entgelte für die Flächennutzung (LA)

Die Reduzierung erfolgt durch Änderungen im Entgeltverzeichnis;

Bei Kirchweihen ist eine Anpassung der Positionen 61 bis 64 im Entgeltverzeichnis notwendig.

Für Veranstaltungen nach Position 24, dem Altstadtfest (Position 60), Großveranstaltungen (Position 65) und „Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld“ (Position 66) der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) hat das Liegenschaftsamt im Verwaltungsweg die Möglichkeit, die Gebühren und Entgelte entsprechend der Flächeninanspruchnahme (z. B. bei weiteren Abständen durch Abstandsregeln) im Einzelfall anzupassen.

Bei Gebühren und Entgelten für Sondernutzungen ergeben sich somit voraussichtliche Mindereinnahmen im Vergleich zu 2019 in Höhe von 104.485 Euro.

Gebührenreduzierung Geschäftsbereich 2.BM

Im Geschäftsbereich 2.BM/Kultur treffen vorgenannte Kriterien auf Veranstaltungen zu, die in den Verantwortungsbereich der Dienststellen Msh sowie BCN fallen. Meistersingerhalle und Katharinensaal dienen unterschiedlichsten Kulturakteuren und lokalen Veranstaltern als wichtige Orte der Präsentation. Hierunter fallen etwa Aufführungen der Nürnberger Symphoniker, der Staatsphilharmonie und Veranstaltungen lokaler Konzertagenturen sowie Traditionsveranstaltungen. Maßgabe für die Berechnung der Mietnachlässe sind die geltenden Gebührenordnungen für die jeweiligen Veranstaltungsräume. Für 2021 ergeben sich voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von 124.537,80 Euro.

Gebührenreduzierung Geschäftsbereich 3.BM

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst). Hier ist ein Gebührenrahmen von 10,20 EUR bis 2301,00 EUR festgelegt, die genauen Kosten richten sich nach Umfang und Größe der Veranstaltung. Zudem wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg fällig. Diese richtet sich ebenfalls stets im Einzelfall nach dem Umfang der Veranstaltung. Hinzu kommen die Kosten für die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Freihalten von Parkplätzen, Straßensperrung, Umleitungsbeschilderung etc.). Deren Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der benötigten Verkehrszeichen. Eine generelle Aussage zur Höhe der Kosten ist erst nach einer direkten Abstimmung mit allen beteiligten Stellen sowie der Polizei möglich.

Insgesamt erstreckten sich die Erträge im Jahr 2019 für Gebühren und Entgelte für Veranstaltungen bei SÖR auf die Summe von 200.000 Euro. Bei einer Reduzierung um 50 % ergeben sich voraussichtliche Mindereinnahmen im Vergleich zu 2019 in Höhe von 100.000 Euro. Sollte die Reduzierung beschlossen werden, müsste diese über ein städtisches Rückerstattungsverfahren außerhalb des Eigenbetriebes vollzogen werden.

Gebührenreduzierung Ref.III

Abwassergebühren (SUN)

Ref.III schätzt die Gebühreneinahmen für die Abwasser- und Fäkalentsorgung bei Veranstaltungen auf ca. 50.000 € pro Jahr. Dabei ist die Einleitung von Schmutzwasser von deutlich untergeordneter Bedeutung. Der absolut dominierende Anteil ist die Entsorgung sog. Dixie-Toiletten. Anlieferer und Vertragspartner von SUN sind Unternehmen, die diese Toiletten vermieten. Dabei hat SUN jedoch keine Kenntnis davon, ob die Anlieferung für eine Baustelle, eine Veranstaltung oder für sonstige Bedarfe erfolgt.

Eine Abrechnung einer Gebührenreduzierung durch SUN gesondert für Veranstaltungen ist deshalb nicht möglich. Sollte eine pauschale Reduzierung beschlossen werden, müsste diese über ein städtisches Rückerstattungsverfahren außerhalb des Eigenbetriebes vollzogen werden.

Abfallgebühren (ASN)

Sowohl die Abfallgebühr als auch die Verbrennungsgebühr sind Gebühren für die Nutzung einer Einrichtung (hier: zur Erfassung und zur Entsorgung von Abfällen). Gebührenschuldner ist die/der jeweils Nutzende der Einrichtung. Gebührenschuldner sind also entweder die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder – hier: bei Veranstaltungen- die Benutzenden der Anlagen und Einrichtungen der Stadt und die von den Benutzenden

beauftragten Dritten (§ 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Abfallgebührensatzung –AbfGebS). Wird einem Benutzenden ein Teil der nach Volumen- oder Massenmaßstab zu ermittelnden Gebühr erlassen, wäre der, nach Volumen- oder Massenmaßstab ermittelte (und teilweise erlassene) Gebührenanteil von den anderen Gebührenschuldnern zu tragen. Diese Beihilfeleistung(en) zu Lasten anderer Gebührenschuldner sind gem. § 8 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) unzulässig (Bemessungsgrundsatz „verursachergerechte Gebührenabrechnung / Verursacherprinzip“). Demgemäß wäre ein, von der Stadt Nürnberg festgelegter Erlass vom Stadthaushalt auszugleichen.

Gebührenreduzierung Ref.IV

Im Geschäftsbereich des Referates für Schule und Sport finden keine Veranstaltungen statt, die den zugrunde gelegten Kriterien entsprechen würden.

Im Geschäftsbereich Schule und Sport werden lediglich Entgelte eingenommen, die mit der Bereitstellung von Flächen und Gebäuden für außerschulische Nutzungen in Zusammenhang stehen.

Hierfür fallen Entgelte an, die unabhängig von der gelplanten Gebührenreduzierung für Veranstaltungen bereits ermäßigt oder erlassen werden können.

Für die Überlassung der Sporthallen an Vereine wurden im Jahre 2019 Einnahmen in Höhe von 320.816,41 EUR verzeichnet. Eine Reduzierung dieser Entgeltforderungen um 50% würde eine spürbare Entlastung für die betroffenen Vereine und für den städtischen Haushalt Mindereinnahmen von ca. 160.000 EUR bedeuten.

Diese Reduzierung hätte allerdings keinen Effekt für Vereine, die eigene Sportanlagen unterhalten. Für diese Vereine wird gerade seitens Ref.IV an einem entsprechenden Unterstützungssystem gearbeitet.

Gebührenreduzierung Ref.V

Im Geschäftsbereich Ref. V fallen in kleinem Umfang Nutzungsentgelte für Veranstaltungen und Vermietungen in städtischen Immobilien (Nachbarschaftshaus Gostenhof, Treff Bleiweiß, Kinderund Jugendhäuser) an, z.B. Selbsthilfegruppen oder Eltern-Kind-Kurse. Diese bewegen sich jedoch in der Regel im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich und sind nach Einschätzung von Ref. V nicht ausschlaggebend, ob eine Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht. Es kann daher von einer Reduzierung abgesehen werden. Im derzeitigen Betrieb wird gemeinnützigen Organisationen – soweit Veranstaltungen und Treffen überhaupt zulässig sind – ermöglicht, unter Coronabedingungen Treffen zu den gleichen Kosten durchzuführen wie im Normalbetrieb, d.h., dass bspw. für Gruppentreffen im Nachbarschaftshaus mit 10 Personen die üblicherweise ausreichende Raumgröße in Rechnung gestellt wird, auch wenn aufgrund der Abstandsregelungen ein größerer Raum genutzt werden muss.

Finanzielle Auswirkungen

Die einzelnen Einnahmeausfälle durch reduzierte Gebühren und Entgelte können der beiliegenden Tabelle entnommen werden.

Insgesamt ergeben sich durch diese Reduzierung voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von rund 360.000 Euro.

Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant: es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Reduzierung Gebühren
124.537,80 €
100.000,00 €
29.515,91 €
-
-
104.485,00 €
Summe Spalten 358.538,71 €

Gesamtsumme Reduzierung 358.538,71 €

Übersicht der priorisierten 2. BM Veranstaltungen Miete
Veranstaltung Veranstalter letzte Durchführung Bemerkung 2019 davon 50 %
Katharinensaal
Konzert, Tschajkovski-Abend IZKK e. V., Frau Susekov 14.03.2021 Hälfte der Miete i. d. R. als Zusc hus2s9 d5u,6r5ch € Ku F 147,83 €
Konzert IZKK e. V., Frau Susekov 04.04.2021 Hälfte der Miete i. d. R. als Zusc hus2s9 d5u,6r5ch € Ku F 147,83 €
Konzert (Idischer Abend) IZKK e. V., Frau Susekov 09.05.2021 Hälfte der Miete i. d. R. als Zusc hus2s9 d5u,6r5ch € Ku F 147,83 €
Musical (Proben und Aufführungen ) Griechischer Heimatverein Efxinos Pontos, Frau Stampolidou 9.05.- 16.05.2021 fiel in 2020 wg. Corona aus 1.418,00 € 709,00 €
Konzert brasil. Sänger u. Einspielung einer Live-CD Chorinho e. V. 22.05.2021 295,65 € 147,83 €
Soprano aus Berlin. Gesangsabend IZKK e. V., Frau Susekov 30.05.2021 Hälfte der Miete i. d. R. als Zusc hus2s9 d5u,6r5ch € Ku F 147,83 €
Konzert (Italien. Abend , Sopran u nIdZK TKe en.o Vr,. ,K Flaravuie Sru)sekov 06.06.2021 Hälfte der Miete i. d. R. als Zusc hus2s9 d5u,6r5ch € Ku F 147,83 €
Theatherstück aus Belgrad Natasa Riemann-Stosic 20.06.2021 405,15 € 202,58 €
Schlusskonzert der. 4. Konzertsais oIZnK, KG eei.g Ve. ,m Frita Ku lSauvsieerk,o Bve r lin 27.06.201 Hälfte der Miete i. d. R. als Zusc hus2s9 d5u,6r5ch € Ku F 147,83 €
Jubiläumskonzert REChord der Jugendchor, Nürnberg 02.10.2021 295,65 € 147,83 €
Nürnberg Popfestival Eckert, Lodhi, Wurm 0 GBR 8.10.2021 bis 9.10.2021 1.076,95 € 538,48 €
Theatherstück aus Belgrad Natasa Riemann-Stosic 28.11.2021 405,15 € 202,58 €
Theatherstück aus Belgrad Natasa Riemann-Stosic 19.12.2021 405,15 € 202,58 €
0,00 €
0,00 €
SUMME 6.075,60 € 3.037,80 €
Übersicht der priorisierten 2. BM Veranstaltungen Miete
Veranstaltung Veranstalter Bemerkung Tarif davon 50 %
Konzert Dienststelle MSH 100 50
Symphonisches Konzert Nürnberger Symphoniker Insg. 10 Konzerte 65.000,00 € 32.500,00 €
Philharmonisches Konzert Staatsphilharmonie Insg. 5 Konzerte 60.000,00 € 30.000,00 €
Chorkonzert LGV/Hans- Sachs/Philharmonisch Insg. 3 Konzerte 15.000,00 € 7.500,00 €
Wiener Klassik Konzert Klassische Phil. Bonn Insg. 3 Konzerte 18.000,00 € 9.000,00 €
Klassik-Konzertreihe Hörtnagel Konzerte Insg. 5 Konzerte 40.000,00 € 20.000,00 €
Konzerte U-Musik Concertbüro Franken Insg. 6 Konzerte 45.000,00 € 22.500,00 €
SUMME 243.000,00 € 121.500,00 €
Übersicht der priorisierten 3. BM - Veranstaltungen SÖR-Gebühren und sonst. Kosten
Veranstaltung Veranstalter letzte Durchführung Bemerkung 2019 davon 50 %
Veranstaltung diverse 200.000,00 100.000,00 €
200.000,00 € 100.000,00 €

Eine Ausweisung der einzelnen Beträge auf die einzelnen Veranstaltungen ist zeitlich nicht realisierbar.

Übersicht der priorisierten Ref. VII - Veranstaltungen Abwasser Abfall
Veranstaltung Veranstalter letzte Durchführung Bemerkung 2019 davon 50 % 2019 davon 50 %
Altstadt
Fränkisches Bierfest Gastrokonzept mit Plan 19.06. - 23.06.2019 842,12 421,06 €
Weinfest Zametzer & Krohn GbR 10.07. - 14.07.2019 130,10 65,05 €
Altstadtfest Altstadtfest Nürnberg e.V. 11.09. - 23.09.2010 3.226,40 1.613,20 €
Nürnberger Fischtage BLV 11.10. - 20.10.2019 565,32 282,66 €
Außenbereich
Frühlingsfest SSV e. V. 20.04. - 12.05.2019 Volksfestplatz 0,00 €
Kirchweihen (38; davon 20 x städtisch - 12 x Ausrichtung durch Schaustellerverband, 8 x durch Sonstige -, 9 x im Bereich BANOS, 9 x auf Privatflächen) Diverse Veranstalter (Schaustellerverband, BANOS, diverse Vereine u. a.) Zwischen Mai und September 2019 Teilweise auf städtischen Flächen, teilweise auf privaten Flächen 1.721,48 860,74 €
Maifest Südstadtfest e.V. 16.05. - 21.05.2019 0,00 €
Backofenfest Vorstadtverein Nürnberg Laufamholz 26.05.2019 0,00 €
Südstadtfest Südstadtfest e.V. 05.07. - 07.07.2019 583,14 291,57 €
Kobergerplatzfest Initiative Kobergerpatzfest e.V. 06.07.2019 0,00 €
Bärenbrunnenfest Bürgerverein Jobst-Erlenstegen 13.07.2019 0,00 €
Brückenfestival Brückenfestival e.V. 09.08. - 10.08.2019 Festivalcharakter 524,70 262,35 €
Pferdetag Pferdefreunde Knoblauchsland 18.08.2019 städtische Privatfläche daher keine Gebühr sondern Entgelt 0,00 €
Herbstvolksfest SSV e. V. 23.08. - 08.09.2019 Volksfestplatz 1.438,56 719,28 €
Fenitzer Platz Fest Evangelische Jugend 14.09.2019 0,00 €
Stadtteilfest Zabo IG Zabo 20.09. - 22.09.2019 0,00 €
Backofenfest Vorstadtverein Nürnberg Laufamholz 06.10.2019 0,00 €
Gostenhofer Advent Ev.Luth. Dreieinigkeitskirche 29.11. - 23.12.2019 hat bisher nur zweimal stattgefunden. 0,00 €
Weihnachtsmarkt Zabo Vorstadtverein Zabo 07.12.2019 0,00 €
Weihnachtsmarkt Buchenbühl FFW Buchenbühl 14.12. - 15.12.2019 auf öffentlichem Grund ist lediglich das Karussel, weitere Aufbauten sind auf Privatfläche 0,00 €
SUMME 50.000,00 € 25.000,00 € 9.031,82 € 4.515,91 €
Übersicht der priorisierten Ref. VII - Veranstaltungen Sondernutzungs- gebühren bzw. Flächenentgelt
Veranstaltung Veranstalter letzte Durchführung Bemerkung 2019 davon 50 %
Altstadt
Maifest IG Metall Nürnberg 01.05.2019 770,00 € 385,00 €
Fränkisches Bierfest Gastrokonzept mit Plan 19.06. - 23.06.2019 12.705,00 € 6.352,50 €
Weinfest Zametzer & Krohn GbR 10.07. - 14.07.2019 3.240,00 € 1.620,00 €
Christopher Street Day Förderverein CSD e. V. 03.08. - 04.08.2019 980,00 € 490,00 €
Altstadtfest Altstadtfest Nürnberg e.V. 11.09. - 23.09.2010 17.411,00 € 8.705,50 €
Nürnberger Fischtage BLV 11.10. - 20.10.2019 10.097,00 € 5.048,50 €
Außenbereich
Frühlingsfest SSV e. V. 20.04. - 12.05.2019 Volksfestplatz 31.500,00 € 15.750,00 €
Kirchweihen (38; davon 20 x städtisch - 12 x Ausrichtung durch Schaustellerverband, 8 x durch Sonstige -, 9 x im Bereich BANOS, 9 x auf Privatflächen) Diverse Veranstalter (Schaustellerverband, BANOS, diverse Vereine u. a.) Zwischen Mai und September 2019 Teilweise auf städtischen Flächen, teilweise auf privaten Flächen 69.490,00 € 34.745,00 €
Maifest Südstadtfest e.V. 16.05. - 21.05.2019 2.500,00 € 1.250,00 €
Backofenfest Vorstadtverein Nürnberg Laufamholz 26.05.2019 95,00 € 47,50 €
Südstadtfest Südstadtfest e.V. 05.07. - 07.07.2019 2.250,00 € 1.125,00 €
Kobergerplatzfest Initiative Kobergerpatzfest e.V. 06.07.2019 170,00 € 85,00 €
Bärenbrunnenfest Bürgerverein Jobst-Erlenstegen 13.07.2019 82,00 € 41,00 €
Brückenfestival Brückenfestival e.V. 09.08. - 10.08.2019 Festivalcharakter 400,00 € 200,00 €
Pferdetag Pferdefreunde Knoblauchsland 18.08.2019 städtische Privatfläche daher keine Gebühr sondern Entgelt 350,00 € 175,00 €
Herbstvolksfest SSV e. V. 23.08. - 08.09.2019 Volksfestplatz 31.500,00 € 15.750,00 €
Fenitzer Platz Fest Evangelische Jugend 14.09.2019 95,00 € 47,50 €
Stadtteilfest Zabo IG Zabo 20.09. - 22.09.2019 390,00 € 195,00 €
Backofenfest Vorstadtverein Nürnberg Laufamholz 06.10.2019 95,00 € 47,50 €
Kinderweihnacht KT-Erlebnis 29.11. - 24.12.2019 Hans-Sachs-Platz 20.300,00 € 10.150,00 €
Gostenhofer Advent Ev.Luth. Dreieinigkeitskirche 29.11. - 23.12.2019 hat bisher nur zweimal stattgefunden. 4.460,00 € 2.230,00 €
Weihnachtsmarkt Zabo Vorstadtverein Zabo 07.12.2019 40,00 € 20,00 €
Weihnachtsmarkt Buchenbühl FFW Buchenbühl 14.12. - 15.12.2019 auf öffentlichem Grund ist lediglich das Karussel, weitere Aufbauten sind auf Privatfläche 50,00 € 25,00 €
SUMME 208.200,00 € 104.485,00 €

Anpassung der Gebühren und Entgelte wegen Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie;

hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

Die mit Beschluss vom 03.03.2021 vorgesehenen Änderungen (im Vergleich zur aktuell gütligen Fassung) sind rot hinterlegt.

a) Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinhei t Zeit- einheit Betrag Reguläre Gebühr Bemerkung. Betrag Corona-Gebühr (01.01.2020 bis 31.12.2020) Verlängerung 2021
1 a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. je angefange ne 25 m² Je ange- fangene Woche 16,00 €
1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 75,50 €
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,40 €
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überqueru ng Monat 24,50 €
4 Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffn ung Jahr 4,70 € / 9,30 € / 14,50 €
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,50 € / 17,50 € / 24,50 €
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,00 €
7 Masten Stück Jahr 18,60 € / 33,80 € / 50,00 €
Stück Monat 2,60 € / 3,90 € / 5,20 €

Pos.

Nr.

Zeit-

einheit

Betrag

Reguläre Gebühr

Betrag

Corona-Gebühr

(01.01.2020 bis 31.12.2020)

8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. Stück Jahr 8,20 € / 14,00 € / 21,00 €
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2020 wird vollständig verzichtet. 0 € / 0 € / 0 € Verlängerung bis 30.06.2021
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr.
11 a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 26,80 € / 37,30 € / 47,70 € Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2020 werden um 50 % reduziert. 13,40 € / 18,65 € / 23,85 € Zuschläge halbiert. Verlängerung bis 30.06.2021
11 b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,00 €
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,00 €
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,23 € / 0,23 € / 0,35 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr.
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 46,50 € / 67,50 € / 87,50 € Die Gebühr für das Jahr 2020 und Zuschläge werden um 50 % reduziert. 23,25 € / 33,75 € / 43,75 € Zuschläge halbiert. Verlängerung bis 30.06.2021
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr.
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 33,80 € Die Gebühr für das Jahr 2020 wird um 50 % reduziert. 16,90 € Verlängerung bis 30.06.2021
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,00 € Die Gebühr für das Jahr 2020 wird um 50 % reduziert. 10,50 € Verlängerung bis 30.06.2021
17 Brezenverkaufsstände
innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 150,00 € Die Gebühr für das Jahr 2020 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. 75,00 € Zuschläge halbiert. Verlängerung bis 30.06.2021
– im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 100,00 € Die Gebühr für das Jahr 2020 wird um 50 % reduziert. 50 € Verlängerung bis 30.06.2021
18 Heringsbratstände Stück Monat 29,00 € (gibt es in Altstadt nicht)

Saison

(01.02. bis

15.11.

Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2020 wird

vollständig verzichtet.

Verlängerung bis

30.06.2021

26,80 € / 37,30 € /

47,70 €

Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2020 werden

um 50 % reduziert.

13,40 € / 18,65 € / 23,85 €

Zuschläge halbiert.

Verlängerung bis

30.06.2021

Die Gebühr für das Jahr 2020 und Zuschläge werden

um 50 % reduziert.

23,25 € / 33,75 € / 43,75 €

Zuschläge halbiert.

Verlängerung bis

30.06.2021

pro

Verkaufs-

person

Verlängerung bis

30.06.2021

Verlängerung bis

30.06.2021

75,00 €

Zuschläge halbiert.

Verlängerung bis

30.06.2021

Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre

Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.

Verlängerung bis

30.06.2021

a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2020

und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte

Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50

a) Altstadt

68,25 € / 99,00 € / 137,00 €

Zuschläge werden halbiert.

Verlängerung bis

30.06.2021

19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 136,50 € / 198,00 € / 274,00 €

und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden

um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jah

2020 um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt

68,25 € / 99,00 € / 137,00 €

r

20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 8,70 € / 17,10 € / 26,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2020 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2020 um 50 % reduziert. a) Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € Verlängerung bis 30.06.2021
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 53,50 €
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2020 (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2020 um 50 % reduziert. a) Altstadt 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € Verlängerung bis 30.06.2021
22 a Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,50 € / 16,75 € / 24,00 €
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Front- meter Tag Von 3,70 € bis 49 € Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird jederzeit widerruflich auf 2,40 € festgesetzt. Die im Gebührenrahmen wegen Corona situationsbedingt angepassten Gebühren werden von der Verwaltung in Abstimmung mit Ref. I/II und Stk sachlich angepasst, bis – spätestens zum 31.12.2020 – wieder eine normale Gebührenerhebung möglich ist. Von 2,40 € bis 49 € Verlängerung bis 30.06.2021
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag Von 12,50 € bis 1.250 € Je nach Einzelfall (Anpassung an Art und Umfang der Flächennutzung). Gebühr nach Einzelfall. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Interesse: Bis 31.12.2021 50 % der normalerweise festgesetzten Gebühr.

a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2020

und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte

Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50

a) Altstadt

4,35 € / 8,55 € / 13,00 €

Zuschläge werden halbiert.

Verlängerung bis

30.06.2021

um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jah

2020 um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt

4,35 € / 8,55 € / 13,00 €

Verkaufsstände, Verkaufsautomaten,

Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts-

/Ladenumbau

a) Altstadt

21,00 € / 33,50 € / 48,00 €

Zuschläge werden halbiert.

Verlängerung bis

30.06.2021

Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre

Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jah

2020 um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt

10,50 € / 16,75 € / 24,00 €

Front-

meter

Von 3,70 €

bis 49 €

Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der

Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders

begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge

zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr

erhoben).

Verlängerung bis

30.06.2021

Die Untergrenze wird jederzeit widerruflich auf 2,40 €

festgesetzt. Die im Gebührenrahmen wegen Corona

situationsbedingt angepassten Gebühren werden von

der Verwaltung in Abstimmung mit Ref. I/II und Stk

sachlich angepasst, bis – spätestens zum 31.12.2020

– wieder eine normale Gebührenerhebung möglich ist

je nach Art

und Umfang

der Flächen

inanspruch-

nahme

Von 12,50 €

bis 1.250 €

Je nach Einzelfall (Anpassung an Art und Umfang der

Flächennutzung).

Bei Veranstaltungen

im öffentlichen

31.12.2021 50 % der

normalerweise

festgesetzten Gebühr.

25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 24,50 € / 46,50 € / 67,00 €
26 Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,00 €
Mindestgebühr Tag 40,00 €
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 40,00 €
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 17,50 € / 21,00 € / 25,60 €
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,20 €
28 a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 24,40 €
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,00 €
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,55 €
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,77 €
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,00 €
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 18,60 €
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 380,00 €
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 377,00 €
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 305,00 € Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. 152,50 € Verlängerung bis 31.05.2021
m2 Juni bis Novem- ber 415,00 € Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. 207,50 € Anteilige Reduzierung um 50 % für den Zeitraum bis 30.06.2021.
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
– innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 240,00 € Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). 240,00 € Zuschläge entfallen. Verlängerung bis 30.06.2021
– im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,00 € / 34,00 € / 49,00 € Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2020 um 50 % reduziert. 10,50 € / 17,00 € / 24,50 € Verlängerung bis 30.06.2021
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 128,00 €
38 Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 55,00 €
39 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 55,00 €
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 134,00 €
41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
– DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 25,00 €
– größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 Stück Tag 50,00 €
– größer Din A 0 Stück Tag 75,00 €
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 25,00 €

Januar

bis Mai

Verlängerung bis

31.05.2021

Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18

fallend)

Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der

Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders

begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge

zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr

erhoben).

240,00 €

Zuschläge entfallen.

Verlängerung bis

30.06.2021

Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2020 um 50 % reduziert.

Verlängerung bis

30.06.2021

b) Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen

Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag Bemerkung Betrag Verlängerung 2021
Corona-Gebühr
(01.01.2020 bis
31.12.2020)
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,16 €
pauschal mindestens 38,00 €
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,16 €
pauschal mindestens 38,00 €
55 Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 160,00 €
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch SÖR im Einzelfall
55b Wärmedämmung lfd. Meter einmalig 29,00 €
pauschal mindestens 950,00 €
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… 3,10 €
… bis… 27,00 €
Pauschal jedoch mindestens 43,50 €
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
58 unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 270,00 €
- nicht gewerblich 134,00 €
60 Altstadtfest je nach Art und Umfang pauschal 21.900,00 € Je nach Einzelfall Je nach Einzelfall Bis 31.12.2021 50 % der normalerweise festgesetzten Gebühr.
der
Flächeninanspruchnahme
Berechnung im Einzelfall
bis
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) Frontmeter, Tag 3,35 € 1,70 € 1,70 € bis
Durchmesser 31.12.2021.

Bemerkung

Verlängerung 2021

Bis 31.12.2021 50 %

der normalerweise

festgesetzten

Gebühr.

Frontmeter,

Durchmesser

Frontmeter

1,60 € bis
31.12.2021.
63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,00 € 2,50 2,50 € bis
31.12.2021.
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,59 € 0,30 0,30 € bis
31.12.2021.
65 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme pauschal bis 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern Je nach Einzelfall Je nach Einzelfall Bei Veranstaltungen
im öffentlichen
Interesse: Bis
31.12.2021 50 % der
normalerweise
festgesetzten
Gebühr.
66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 122.200,00 € Je nach Einzelfall Je nach Einzelfall Bei Veranstaltungen im öffentlichen Interesse: Bis 31.12.2021 50 % der normalerweise festgesetzten Gebühr. Bei Veranstaltungen
im öffentlichen

je nach Art und Umfang

der Flächen-

inanspruchnahme

bis 10 % der Einnahmen aus

Eintrittsgeldern

Veranstaltungen im Bereich des Volkspark

Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und

Stadionumfeld

je nach Art und Umfang

der Flächen-

inanspruchnahme

Berechnung im Einzelfall

bis

31.12.2021 50 % der

normalerweise

festgesetzten

Gebühr.

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnbei Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

01.03.2021 Dr. Heimbucher

Öffnung des Tiergartens

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Verband der zoologischen Gärten hat in einem aktuellen Schreiben an die Bundeskanzlerin darauf hingewie­ sen, dass die Tiergärten als wichtige und sichere Ausflugsziele doch möglichst schnell wieder für die Öffentlich­ keit zugänglich gemacht werden sollen.

Es wird auch dargestellt, dass die Tiergärten mit einem umfassenden Hygienekonzept auch in Corona-Zeiten einen unbeschwerten Besuch bieten können.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Ferienausschuss am 03.03.2021 folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die Stadt Nürnberg prüft umgehend die Möglichkeiten zur Wiedereröffnung des Nürnberger Tiergartens und setzt sich auch beim Freistaat Bayern dafür ein, dass der Tiergarten als sichere und wichtige Frei­ zeiteinrichtung wieder für die Öffentlichkeit zugänglich wird.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21022500 Tiergartenöffnung.docx

SRO

spdC§MadtJwmb^fg 4& Ut Uli lomnmlmhe Rathaus Tel 0911 / 231-2900 STADTRATSFRAKItOM www.spd'-stadlratslraklion.nuernberg.cle Bus 38, 46, 47 Rathaus 00403 Number^ Fax 0911 / 231-3885

SPD Slaatmtslf^ktioft \ | 9D403 Uümh%r$

An den Oberbürgermeister

oberburgermejstIr]

der Stadt Nürnberg Marcus König 10, FEI. 2021 Rathaus 90403 Nürnberg

v i Nürnberg, 10, Februar 2021 , ;,.vh Antragsteller: Penzkofer-Röhrl

MWv %

Corona-Tests für städtische Mitarbeitende mit Kundenkontakt sowie in Schulen und

Kitas

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit werden den Beschäftigten im Klinikum und im NürnbergStift (NüSt) freiwillige, kostenlose Corona-Tests angeboten. Das ist gut und wichtig. Für die städtischen Mitarbeitenden, die in Schuten und Kitas die Notbetreuung aufrechterhalten, gibt es dieses Angebot unseres Wissens nach allerdings leider nicht. Aus unserer Sicht sollten aber auch diese Mitarbeitender», im Angesicht geplanter stufenweiser Öffnungsperspektiven für Schulen und Kitas, sowie städtische Angestellte mit Kundenkontakt, die kontinuierliche Chance für freiwillige Corona-Tests erhalten.

Die Stadt Erlangen beteiligt sich beispielsweise aktuell für ihre Beschäftigten des Bürgeramtes und der städtischen Kitas an einem Pilotversuch zu neuartigen PCR- Pooltestverfahren.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten der Ausweitung des Corona-Testangebots für städtische Beschäftigte mit Kundenkontakt sowie Mitarbeitende in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und setzt sie möglichst zeitnah um.

Mit freundlichen Grüßen

•* 1 $

Thorsten Brehm Gabriele Penzkofer-Röhrl Fraktionsvorsitzender Stadträtin

SPD

UI u Aa |U, ÖÖ 11

Anwendung der Notstandsregelung nach Ziffer 5 VBRL auf Beschaffungen zur

Bekämpfung der Corona-Pandemie im Zeitraum 05.11.2020 bis 18.02.2021^

I. Zusammenfassung / 1. Vorgeschichte, gewähltes Verfahren Kg_ 2 uT OBM Um die Anzahl der Infektionen mit dem aktuellen Coronavirus in Nürnberg so weit wie möglich einzudämmen und den Dienstbetrieb der Stadtverwaltung sicherzustellen, war es notwendig für mehrere städtischen Dienststellen, das Pandemielager, aus dem städtische Dienststellen sowie bei Versorgungsengpässen Dritte versorgt werden, und das Klinkum Nürnberg unverzüglich verschiedene Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Diese betrafen u.a. medizinische Schutzausrüstung, wie z. B. Einmal-handschuhe in großen Mengen sowie C02- Messgeräte und Luftreiniger für die Nürnberger Schulen, aber auch nach Maßgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Einrichtung eines städtischen Impfzentrums sowie mobiler und mobil-stationärer Impfteams .

Die Durchführung der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren erfolgte auf der Grundlage

19.03.2020 zur Anwendung des EU-Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2

des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018, zuletzt geändert durch Be­ kanntmachung vom 07. Juli 2020

Nr. 5 der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) anzuwenden. Dies erfolgt nach Maßgabe der getroffenen Regelungen in der Anweisung von Herrn Ref. I/Il vom 27.03.2020 zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

Mit diesen verbindlichen Regelungen konnten die äußerst kurzfristigen Beschaffungsbedarfe, die sich aufgrund der bestehenden Gefährdung von Leben und Gesundheit ergeben, zügig vergeben und ausgeführt und somit auch auf die erschwerende Situation der Marktverknappung und den zunehmenden Mangel an verfügbaren Leistungen, insbesondere bei medizinischem Material, reagiert werden.

  1. Zuständigkeit

Nach Nr. 1.3 der Geschäftsanweisung Großschadens-, Koordinierungs- und Katastrophenereignisse für die Stadt Nürnberg (GGKK) erfolgen die Konzeption, die Vorplanung und die Durchführung der Maßnahmen der GGKK durch FW/Bevölkerungsschutz. FW betreibt das Pandemielager und ist der zentrale

Bedarfsträger für Pandemieschutzartikel und veranlasst die Umsetzung der notwendigen Leistungen. Zudem hatte die Fw die Projektleitung zur Einrichtung eines städtischen Impfzentrums inne. Die operative Leitung wurde zwischenzeitlich an die örtliche Leiterin der Koordinierungsstelle Impfzentrum übertragen.

Bedingt durch die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzartikel und um die notwendigen Bedarfe zu bündeln und zu koordinieren, erfolgte die Beschaffung der Pandemieschutzartikel zentral durch die Abteilung Beschaffungsmanagement bei ZD (vgl. Mitteilung Nr. 75 B vom 16.11.2020 durch Herrn Ref. I/Il).

Weitere Beschaffungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Abteilung Beschaffungsmanagement im Auftrag der jeweiligen bedarfstragenden Dienststellen durchgeführt. Diese wurden im Rahmen der regulären Genehmigungs­ befugnisse durchgeführt.

  1. Beschaffungen und Beauftragungen im Zeitraum vom 05.11.2020 - 18.02.2021 aufgrund Notstandsregelbefugnis durch Herrn OBM vom 05.11.2020 i.V.m. Nr. 5 VBRL

Es wurden folgende Liefer- und Dienstleistungen zur Bekämpfung der Coronapandemie mit einer Gesamtauftragssumme von 3.249.616,34 EUR brutto im Rahmen der Notstandsregelbefugnis vom 05.11.2020 beschafft.

Die Beschaffungsmaßnahme der Betreiberauswahl und des Betriebs eines städtischen Impfzentrums mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 33.979.236,64 EUR sowie die Beschaffung von C02-Messgeräten für die Nürnberger Schulen in Höhe von 356.414,64 EUR sind nicht in der Auflistung mit aufgeführt, da diese im Rahmen von dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters erfolgt sind. Diese liegen im nichtöffentlichen Teil des Ferienausschusses vom 03.03.2021 als Tischvorlage zur Kenntnis auf.

Zusätzliche Gebäudereinigungsleistungen wurden als Auftragserweiterungen mit den bestehenden Vertragspartnern in den jeweiligen Objekten beauftragt.

Waren und Leistungen

Gegenstand Dst. Menge Preis EUR

brutto

Luftreiniger & Ersatzfil­ Ref. IV/HVE + Er­ 280 Stück + Erweiterung 21 Stück 1.169.208,05 € ter + Erweiterung weiterung J

Montage & Wartung / Ref. IV/HVE + Er­ 280 Stück + Erweiterung 21 172.798,62 € Filtertausch Luftreiniger weiterung J Stück + Erweiterung Einmalhandschuhe Pandemielager FW 19.016 Boxen ä 100 Stück in ver- 313.231,55 € + Klinikum Nürn­ sch. Größen berg

Nachtrag Impfzentrum - Ref. Ill - Koordinie­ 231.061,11 € Logistikpauschale rungsstelle Impf­ zentrum FFP2-Masken für das Pandemielager FW 200.000 188.020,00 € Pandemielager

Einmalhandschuhe Pandemielager FW 1.000.000 136.850,00 €

FFP2-Masken J 90.000 84.609,00 €

Callcenter Meister­ Gh 25.977,82 € singerhalle

Gebäudereinigungsleistungen

Auftragsgegen­ Dst. Fachliche Begründung Preis EUR

stand brutto

Zusätzliche Reini­ HVE-Schule und Umsetzung Hygieneplan zur Wie­ 710.081,88 € gungsleistungen für Sport deraufnahme Schulbetrieb (Emp­ Schulen fehlung Kultusministerium)

Zusätzliche Reini­ HVE-KSV Gern. Pandemieplan der Regie­ 132.690,87 € gungsleistungen für rung von Mittelfranken für die Kitas Dauer der Pandemie Zusätzliche Reini­ HVE KSV Im Gesundheitsamt und zusätzli­ 14.143,94 € gungsleistungen bei Gh che Reinigung in allen Bespre­ und im Rathausbereich chungsräumen im Rathausbereich Zusätzliche Reinigun­ Fw Reinigung verschiedenerWachen 13.949,83 € gen für die Feuerwehr der Feuerwehr einschließlich an Wochenenden und Feiertagen

Zusätzliche Reinigung Frh Zusätzliche Reinigung Kremato­ 18.340,80 € Friedhofsverwaltung rium aufgrund Systemrelevanz im Pandemiefall + Erhöhung der Rei­ nigung der Büros Friedhofsverwal­ tung auf 5 x wöchentlich Zusätzliche Reini­ BCN Umsetzung Hygieneplan Stadtbib­ 10.017,27€ gungsleistungen Stadt­ liothek und BZ bibliothek und BZ

Zusätzliche Reini­ SHA Standorte Sandstr. und Fichtestr., 12.401,44 € gungsleistungen für die tägliche Reinigung von häufig be­ Jobcenter rührten Flächen (z.B. Türgriffe, Handläufe und Aufzugsknöpfe im gesamten Haus Zusätzliche Reini­ SHA Häufig berührte Flächen und Um­ 16.234,16 € gungsleistungen sonsti­ setzung Hygieneplan für weitere ger Einrichtungen SHA Einrichtungen (Sozialzentrum lmbuchstr., Musikschule, Ziegenstr., Gh/MD Pillenreuther Str.)

Summe 3.249.616,34 €

Beschlussvorschlaq

entfällt, da Bericht

Nürnberg, 24.02.2021

Zentrale Dienste

gez. Sembritzki (33 15)

(Unterschrift liegt elektronisch vor)

  1. BM/005/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauvorhaben Opernhaus

hier: Einsetzung einer vorberatenden Kommission gem. § 11 (1) StRGeschO

Anlagen: 01_Berufungsvorschlag (nicht dem Stadtrat angehörigen Mitglieder)

Sachverhalt (kurz): Das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz befindet sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. Das Staatstheater Nürnberg (Th) nutzt das Gebäude auf Basis der in Art. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg vom 27. Dezember 2004 (BayRS 282-2-13-WK) getroffenen Vereinbarungen.

Das 1905 eröffnete Opernhaus bedarf dringend zeitnah einer Generalsanierung; andernfalls führt die Vielzahl baulicher Mängel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Eine Generalsanierung muss neben der Erneuerung und Ertüchtigung baulicher Strukturen auch die räumlichen und technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Musiktheaterbetrieb auf Dauer und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zukunftsfähig möglich ist.

Während einer mehrjährigen Bauphase muss der gesamte Betrieb mit allen Arbeitsplätzen, Vorstellungen usw. in eine Ausweichspielstätte umziehen.

Die Aufgabenstellung ist von außergewöhnlicher Komplexität. Ihre Bearbeitung ist bereichsübergreifend organisiert. Sie betrifft verwaltungsseitig insbesondere die Geschäftsbereiche OBM, 2.BM, I/II und VI sowie Th. Seitens des Stadtrats sind neben dem Plenum des Stadtrats die Gremien Kultur-, Stadtplanungs-, Verkehrs- sowie der Bau- und Vergabeausschuss beteiligt. Zudem ist ein großes Interesse der Öffentlichkeit am Projekt erkennbar.

Daher wird vorgeschlagen, zunächst bis zum Ende der Stadtratsperiode eine vorberatende Kommission des Stadtrats unter Einschluss von nicht dem Stadtrat angehörenden Mitgliedern zur Begleitung des Neubaus einzusetzen.

Auf Basis des Beschlusses des Stadtrates vom 21. Oktober 2020 zur Besetzung von Kommissionen gehören der Kommission vorläufig 15 Mitglieder des Stadtrats sowie weitere beratende Mitglieder an. Die „Opernhaus-Kommission“ tagt bis zu viermal jährlich. Ihre Aufgabe ist es, die Planungen und den Projektfortschritt kontinuierlich zu begleiten, indem sie den Sachverstand des Stadtrats, aller relevanten Nutzergruppen sowie ausgewiesener Expertinnen und Experten für das Projekt bündelt. Zu komplexen Vorgängen und Entscheidungen erarbeitet die Kommission ggf. Empfehlungen zur Entscheidung im Stadtrat.

Zuständige Referent/innen sind Herr OBM, Frau 2.BM, Herr Ref. I/II und Herr Ref. VI. Die Schriftführung obliegt 2. BM.

Die Verwaltung schlägt zur Berufung als beratende Mitglieder in die Kommission die in der Anlage genannten Personen vor.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sitzungsgelder für die Mitglieder des Stadtrats; Kosten für Organisation und Durchführung der Sitzungen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Arbeit und Besetzung der Kommission hat Relevanz, die Vorgaben wurden beachtet. Kommissionmitglieder die nicht dem Stadtrat angehören, werden ausschließlich nach ihrer fachlichen und persönlichen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI/PBD

BgA

Ref. VI

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Begleitung des Bauvorhabens Opernhaus wird eine vorberatende Kommission nach § 11 (1) StRGeschO eingesetzt („Opernhaus-Kommission“). Dieser gehören vorläufig 15 Mitglieder des Stadtrats mit Stimmrecht an, die analog zu den in Anlage 1 StRGeschO aufgeführten Kommissionen entsprechend der Sitzverteilung des Stadtrats benannt werden, sowie weitere Mitglieder ohne Stimmrecht, die nicht dem Stadtrat angehören.

  2. Die Besetzung durch Mitglieder des Stadtrats erfolgt gemäß den Nennungen der Fraktionen / Ausschussgemeinschaften.

  3. Die nicht dem Stadtrat angehörenden Mitglieder werden gemäß Anlage 2 namentlich berufen. Sie können jeweils einen festen Stellvertreter oder eine feste Stellvertreterin namentlich benennen.

Bauvorhaben Opernhaus Einsetzung einer vorberatenden Kommission gem. § 11 (1) StRGeschO

Berufungsvorschlag externe Mitglieder

 Dr. Ursula Adamski-Störmer, Leiterin der Musikabteilung des Bayerischen Rundfunks – Studio Franken  Torsten Brandes, Leiter der Agentur für Arbeit, Nürnberg  Jan Philipp Gloger, Schauspieldirektor des Staatstheaters Nürnberg  Peter Gormanns, Technischer Direktor des Staatstheaters Nürnberg  Stephanie Gröschel-Unterbäumer, Vorsitzende des Personalrats am Staatstheater Nürnberg  Jens-Daniel Herzog, Staatsintendant, Stiftungsvorstand Staatstheater Nürnberg  Heinz-Ulrich Kraft, Präsident der Freunde der Staatsoper Nürnberg e.V.  Joana Mallwitz, Generalmusikdirektorin der Stadt Nürnberg  Goyo Montero, Ballettdirektor des Staatstheaters Nürnberg  Christian Ruppert, Geschäftsführender Direktor, Stiftungsvorstand Staatstheater Nürnberg  Prof. Dipl-Ing. Wolfgang Sorge, ehem. IFB Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG, Nürnberg

Außerdem sollen jetzt berufen werden

 N. N. als Vertreterin/ Vertreter des Freistaats Bayern  N. N. als Vertreterin/ Vertreter des Germanischen Nationalmuseums  N. N. als Vertreterin/ Vertreter des Bunds Naturschutz, Kreisgruppe Nürnberg  N. N. als Vertreterin/ Vertreter des Altstadtfreunde Nürnberg e.V.

sowie zu gegebener Zeit

 eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bürgervereins am Standort Opernhaus  eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bürgervereins am Standort einer Ausweichspielstätte

Vpl/003/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrskonzept nördliche Altstadt

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und der SPD- Stadtratsfraktion vom 11.01.2021

Anlagen: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CSU und SPD vom 11.01.2021 Entscheidungsvorlage Übersichtsplan

Sachverhalt (kurz):

In der Sitzung des AfV vom 19.02.2020 wurde beschlossen, am Weinmarkt eine Fußgängerzone auf Probe einzuführen, diese für den Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten freizugeben und die Bergstraße baulich zu unterbrechen, um Durchgangsverkehr zu verhindern. Die beschlossene Regelung wurde Ende März 2020 realisiert. Da die derzeitige Verkehrsführung nicht nur befürwortet wird, sondern auch auf Kritik stößt, soll ein neues Konzept vorgeschlagen werden, das dieselben Ziele erfüllt. Hierzu liegt ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD vom 11.01.2021 vor.

Das neue Konzept sieht folgende wesentlichen Änderungen vor:

Tiergärtnertorplatz zum verkehrsberuhigten Bereich, die Gestaltung ist gesondert zu planen und im AfS zu beschließen.

Platz soll mit temporären Elementen gestaltet werden. Das Gestaltungskonzept soll vorrangig einen städtebaulich verbesserten Platzraum sicherstellen. Die Gestaltung ist gesondert zu planen und im AfS zu beschließen

Pfosten zur Verhinderung von Durchfahrtsverkehr über den Albrecht-Dürer-Platz Richtung Süden.

die westliche Stöpselgasse werden ebenfalls Fußgängerbereich, die Gestaltung ist gesondert zu planen und im AfS zu beschließen.

Straßen westlich der Füll weiterhin auch eine Abfahrt zum Hallertor zu ermöglichen.

Ersatzroute für die Querung der Altsadt anbieten zu können. Die Frage der genauen Gestaltung und Befahrbarkeit für diverse Fahrzeugarten ist weiter zu prüfen.

Mit den Maßnahmen soll erreicht werden, dass trotz der Entfernung des Pfostens in der Bergstraße der vormals erhebliche Durchgangsverkehr in der nordwestlichen Altstadt nicht wieder die vor der Unterbrechung bestehende Größenordnung annimmt, sondern auf maximal 200 Kfz/24h begrenzt bleibt. Einen Beitrag zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Bergstraße soll die Drehung der Einbahnregelung im Vestnertorgraben leisten. Eine

Zweibahnregelung - wie im Antrag erwähnt - hätte weitreichende Konsequenzen und wird im Zuge der Planung geprüft. Auf die Tatsache, dass sich mit einer derartigen Regelung die Belastung der Anwohner am Vestnertorgraben erhöhen wird, wird verwiesen, ebenso auf die Probleme, mit den vorhandenen Straßenbreiten einen Begegnungsverkehr von Bussen aufrecht zu erahlten.

In den neuen Fußgängerbereichen werden der Radverkehr ganztägig, der Lieferverkehr zwischen 18:30 und 10:30 Uhr sowie Kfz zu Grundstücken, die direkt in den jeweiligen Abschnitten der Fußgängerzone liegen, zugelassen.

Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Konzeptes für die nordwestliche Altstadt sind die begleitenden Maßnahmen zur Drehung der Einbahnregelung im Vestnertorgraben am Knoten Vestnertorgraben / Neutorgraben und am Maxtor sowie die zumindest provisorische Umgestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Bergstraße und in der neuen Fußgängerzone in der Burgstraße mit geeigneten Elementen. Darüber wird der AfS entscheiden. Die Erfahrungen am Weinmarkt zeigen, dass die zeitgleiche Realisierung von Gestaltungsmaßnahmen erforderlich ist, um Akzeptanz für die Einhaltung der Regelungen zu erreichen. Allein die Beschilderungen genügen nicht, um die gewünschte Aufwertung des öffentlichen Raumes zu erreichen.

Es wird vorgeschlagen, die neue Verkehrsführung auf Probe einzuführen. Über die Erfahrungen wird dem Verkehrsausschuss berichtet, damit dieser über die Beibehaltung oder Korrektur entscheiden kann.

Das Konzept für eine geänderte Verkehrsführung wird in der Entscheidungsvorlage ausführlich dargestellt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

SÖR

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ferienausschuss beschließt das geänderte Konzept für die Verkehrsführung in der nordwestlichen Altstadt, das im Übersichtsplan "Änderungen für das Verkehrssystem nordwestliche Altstadt" dargestellt ist. Es beinhaltet folgende Maßnahmen:

Albrecht-Dürer-Platz zwischen Weinmarkt und Tiergärtnertorplatz.

Halbwachsengäßchen und Oberer Krämersgasse sowie in der Stöpselgasse zwischen Burgstraße und Brunnengäßchen.

und 10:30 Uhr sowie der Radverkehr und die Zufahrt zu den privaten Grundstücken ganztägig zugelassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Details für die Neukonzeption des Verkehrs im Vestnertorgaben mit dem Ziel einer Lösung mit Begegnungsverkehr über dessen volle Länge zu konzipieren und eine entsprechende Planung für die notwendigen Anpassungsmaßnahmen an den Lichtsignalanlagen der betroffenen Knotenpunkte zu erstellen.

Im Zuge der Planung ist zu prüfen, wie eine Zweibahnregelung, ggf. auch zu Lasten von Bus- oder LKW-Verkehren, möglich ist. Dabei ist zu prüfen, wie die Zahl der Busstellplätze (Ein- und Ausstieg und Kurzzeitwarten) unverändert erhalten bleiben kann, ggf. auch im Rahmen einer weitergehenden Lösung. Zu prüfen ist eine Sicherung der LKW-/Busverkehre in nur einer Richtung. Die PKW-Verkehre von Ost nach West sollen prioritär erhalten werden. Die Nutzung in West-Ost Richtung soll durch geeignete Steuerungen vorrangig der Erschließung der nördlichen Altstadt dienen, nicht als Ersatz für die Route über die Pirckheimerstraße. Die Lösung wird dem Verkehrsausschuss vor der Umsetzung der Maßnahmen an der Bergstraße zum Beschluss vorgelegt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Gestaltungspläne für

temporär umgesetzt werden können. Diese werden dem Stadtplanungsausschuss zum Beschluss vorgelegt.

  1. Die Regelungen sollen zur Probe eingeführt werden, sobald die Gestaltungspläne für den neuen Bereich umgesetzt sind. Ziel ist die Begrenzung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs über die Bergstraße zum Maxtor oder Wöhrder Tor auf maximal 200 Kfz/24h. Über die Erfahrungen mit der geänderten Verkehrsführung ist dem Verkehrsausschuss zu berichten, damit dieser über die Beibehaltung oder erneute Änderung entscheiden kann.

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

M

Marcus König Rathausplatz 2 QT O 1 90403 Nürnberg

Nürnberg, 11.01.2021 Müller / Ahmed

scnrirt

Verkehrskonzept nördliche Altstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

SPD und CSU haben sich im Mai 2020 auf einen Kooperationsvertrag verständigt. In diesem legten beide Fraktionen fest, für die Altstadt ein Gesamtkonzept zur Ausweitung der Fußgängerzone, Reduzierung des Autoverkehrs und Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erarbeiten. Ein wichtiger Baustein für dieses Konzept ist die Lösung der verkehrlichen Erschließung der nördlichen Altstadt, vor allem für den Quell- und Zielverkehr.

Auf Wunsch vieler Bewohner der Altstadt haben sich beide Parteien im Kooperationsvertrag geeinigt, die Sperrung der Bergstraße aufzuheben und Ziel- und Quellverkehr für das Quartier zu vereinfachen. Der Durchgangsverkehr muss aber weiterhin auf ein Minimum reduziert bleiben. Um diese beiden Interessen in Einklang zu bringen, schlagen die CSU und die SPD daher vor, einen vorerst auf zwei Jahre befristeten Verkehrsversuch in dem Bereich rund um die Bergstraße zu starten.

Im Rahmen dieses Versuches soll:

  1. Die Sperrung der Bergstraße aufgehoben werden.

  2. Die Bergstraße zu einem hochwertig gestalteten, verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) umgestaltet werden, um zum einen die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich zu verbessern und zum anderen den Durchgangsverkehr auszubremsen. Ziel soll es hier sein, für die Bewohner und Anlieger eine Durchfahrtsmöglichkeit zu erhalten und gleichzeitig den Durchgansverkehr auf ca. 200 Fahrzeuge pro Tag zu reduzieren und die dabei entstehende Neuaufteilung des öffentlichen Raums zur Aufwertung des Viertels zu nutzen. Dies erfolgt im Rahmen eines zweijährigen Verkehrsversuchs nach §45 ABs. 1. Satz 2 Nr. 6 der StVO. Liegt der Durchgangs­ verkehr am Ende des Versuchs über den ca. 200 Fahrzeugen pro Tag, wird eine Ausweitung der Maßnahmen geprüft. Die verkehrsrechtliche Anordnung soll erst nach der Umgestaltung der Straße erfolgen.

  3. Die sich durch die Reduzierung des Durchgangsverkehrs, bei gleichzeitiger Durchlässigkeit von West nach Ost ergebende Chance genutzt werden, in der Burgstr. zwischen Stöpselgasse und Theresienstraße einen neuen Platz/eine Fußgängerzone zu erschaffen, der für Besucher nicht nur durch seine tolle Lage bestechen soll.

CSU Stadtratsfralction

Nürnberg

WL

SPD

i Nürnberg

  1. Die Verkehrsführung in der Füll wieder angepasst werden, sodass hier die Mehrbelastung möglichst wegfällt. Die Befahrbarkeit von Westen nach Osten muss dabei erhalten bleiben. Eine Verkehrsberuhigung (Spielstraße) soll geprüft werden.

  2. Um den Durchgangsverkehr in der Bergstraße auf einem niedrigen Niveau zu halten, wird eine verträgliche Alternative für den Durchgangsverkehr in West-Ost-Richtung im Vestnertorgraben geschaffen werden. Hier soll die Verwaltung prüfen, ob zumindest für PKW eine Befahrbarkeit in beide Richtungen hergestellt werden kann.

Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD stellen gemeinsam folgenden

Antrag

Die Verwaltung erarbeitet ein Verkehrskonzept rund um den Bereich Bergstraße/Burgstraße unter Einbeziehung des Vestnertorgrabens und den in der Begründung aufgeführten Prämissen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender

Verkehrsführung nordwestliche Altstadt

hier: gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD vom 11.01.2021

Entscheidungsvorlage

Anlass In der Sitzung des AfV vom 19.02.2020 wurde beschlossen, am Weinmarkt eine Fußgängerzone auf Probe einzuführen, diese für den Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten freizugeben und die Bergstraße mit Pfosten zu unterbrechen, um Durchgangsverkehr zu verhindern. Die beschlossene Regelung wurde Ende März 2020 realisiert. Da die derzeitige Verkehrsführung nicht nur befürwortet wird, sondern auch auf Kritik stößt, soll ein erweitertes Konzept umgesetzt werden, das dieselben Ziele erfüllt.

 die Minimierung von Durchgangsverkehr durch die nordwestliche Altstadt  die gesicherte Erreichbarkeit des Viertels für den Anliegerverkehr  die Erhöhung der Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie  die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Quartier

Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD haben hierzu einen gemeinsamen Antrag vorgelegt.

Konzept für die neue Verkehrsführung Das neue Konzept sieht folgende Änderungen vor:

 Die Pfosten in der Bergstraße werden entfernt.

 Die Bergstraße wird zwischen Albrecht-Dürer-Platz und Tiergärtnertorplatz als verkehrsberuhigter Bereich beschildert (siehe Übersichtsplan). Um die vorgeschriebene Mischverkehrsfläche ohne baulich getrennte Gehwege zu erhalten, sollen in der Bergstraße auchStellplätze am heutigen westlichen Fahrbahnrand Teil eines Gestaltungskonzepts werden. Mit mobilen Elementen soll der Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs geschaffen werden. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen auf der Fahrbahn laufen. Die Gestaltung ist gesondert zu planen und im AFS zu beschließen.

 Damit kein zusätzlicher Durchgangsverkehr in der Gegenrichtung entsteht, bleibt die Bergstraße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden beschildert.

 Der Albrecht-Dürer-Platz wird im Bereich der Fahrbahn zum verkehrsberuhigten Bereich. Der Platz soll mit temporären Elementen gestaltet werden. Das Gestaltungskonzept soll vorrangig einen städtebaulich verbesserten Platzraum sicherstellen. Die Gestaltung ist gesondert zu planen und im AFS zu beschließen

 Die Untere Schmiedgasse erhält wie vor der Unterbrechung der Bergstraße wieder einen Pfosten zur Verhinderung von Durchfahrtsverkehr über den Albrecht-Dürer-Platz in Richtung Süden.

 Der verkehrsberuhigte Bereich beginnt in der Winklerstraße an der Einmündung des Weinmarkts.

 Das Schulgäßchen wird zur Fußgängerzone.

 Die Burgstraße zwischen dem Halbwachsengäßchen und der Oberen Krämersgasse sowie die westliche Stöpselgasse werden ebenfalls Fußgängerbereich, die Gestaltung ist gesondert zu planen und im AfS zu beschließen.

 Die Zweibahnregelung in der Füll sollte erhalten bleiben, um dem Anliegerverkehr der Straßen westlich der Füll weiterhin auch eine Abfahrt zum Hallertor zu ermöglichen.

 Die Einbahnregelung im Vestnertorgraben soll umgekehrt werden um eine atraktive Ersatzroute für die Querung der Altsadt anbieten zu können. Die Frage der genauen Gestaltung und Befahrbarkeit für diverse Fahrzeugarten ist weiter zuu prüfen.

Damit entsteht ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Weinmarkt und Tiergärtnertorplatz, der nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Durch eine gestalterische Aufwertung soll das langsame Fahren unterstützt, die Sicherheit der Zufußgehenden gewährleistet und Aufenthaltsqualität hergestellt werden. Dazu erstellt die Verwaltung einen Gestaltungsplan, der dem AfS zum Beschluss vorgelegt wird.

Die neuen Fußgängerbereiche in der Burgstraße mit Stöpselgasse sowie im Schulgäßchen sollen für den Radverkehr ganztags und für den Lieferverkehr zwischen 18:30 - 10:30 Uhr (analog den übrigen Fußgängerzonen) freigegeben werden.

Das Konzept für die neue Verkehrsführung in der nordwestlichen Altstadt soll auf Probe eingeführt werden. Ziel ist, dass maximal 200 Kfz/24h, die kein Ziel und keinen Ausgangspunkt in der nordwestlichen Altstadt haben, über die Bergstraße durch die Altstadt zum Maxtor oder zum Wöhrder Tor fahren. Sollte diese Anzahl nach einer angemessenen Beobachtungsphase überschritten werden, müssen Anpassungen an diesem Konzept vorgenommen werden. Über die Erfahrungen wird dem Verkehrsausschuss berichtet, damit dieser über die Beibehaltung oder Korrektur entscheiden kann.

Die Erfahrungen mit der Fußgängerzone am Weinmarkt zeigen, dass die zeitgleiche Realisierung von zumindest provisorischen Gestaltungsmaßnahmen mit mobilen Bäumen oder Holzelementen zum Verweilen erforderlich ist, um Akzeptanz für die Einhaltung der Regelungen zu erreichen. Allein die Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs oder der Fußgängerzonen werden nicht genügen, um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erhalten. Deshalb sollte der neue verkehrsberuhigte Bereich mit mobilen Bäumen, Radständern und z.B. mobilen Sitzelementen ausgestattet werden, die dazu geeignet sind, den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs zu unterstützen, die Zufußgehenden dazu zu animieren, die gesamte Fläche zu nutzen und den Verkehr zur Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigleit zu motivieren. Die Gestaltung soll im AfS diskutiert werden.

Stellplatzbilanz In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Stellplätze baulich angelegt oder markiert werden. In Fußgängerbereichen darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Daher wird es zum Entfall von Parkplätzen mit dem neuen Gestaltungskonzept und dem verkehrsberuhigten Bereich in der Bergstraße kommen, der noch nicht quantifiziert werden kann. Behindertenstellplätze sollen dabei erhalten bleiben.

Mit der neuen Fußgängerzone in der Burgstraße entfallen 15 Stellplätze. Für die Behindertenparkplätze vor dem Gesundheitsamt muss Ersatz geschaffen werden. In der

Stöpselgasse besteht lediglich die Zufahrt zu einem privaten Grundstück, so dass hier keine öffentlichen Stellplätze betroffen sind. Die Grundstückzufahrten und der Radverkehr bleiben ganztags zulässig. Die veränderte Anwohnerparkregelung sorgt aktuell schon für eine gewissse Entspannung der Parkplatzsituation zu Gunsten der Anwohner.

Das Parkhaus Hauptmarkt mit Einfahrt in der Schustergasse sowie das neue Parkhaus Augustinerhof mit der Zufahrt in der Parallelfahrbahn der Augustinerstraße liegen in fußläufiger Entfernung zur Bergstraße und zum Albrecht-Dürer-Platz. Das Parkhaus Hauptmarkt hat abgesehen von den Adventssamstagen und einzelnen Tagen mit besonderen Veranstaltungen in der Altstadt (Bsp. Bardentreffen, Blaue Nacht) immer freie Kapazitäten. Beide Parkhäuser bieten eine sehr gute fußläufige Alternative zu den entfallenden Kurzzeitparkplätzen, insbesondere für Kunden und Besucher. Das Parkhaus Hauptmarkt bietet auch Dauer- und Langzeitparken zu Sonderkonditionen an.

Füll Die Zweibahnregelung in der Füll soll erhalten bleiben, um dem Anliegerverkehr der Straßen westlich der Füll weiterhin auch eine Abfahrt zum Hallertor zu ermöglichen. Würde diese Möglichkeit entfallen, müsste der gesamte Verkehr aus dem westlichen Bereich nur über das höhenbeschränkte Neutor ausfahren. Da am Neutor nur Richtung Norden (Friedrich-Ebert-Platz) abgebogen werden kann, müsste der Verkehr Richtung Plärrer und Westen am Tiergärtnertor wenden. Fahrzeuge, die beim Wenden den Gegenverkehr abwarten, stehen auf den Schienen und behindern dabei die Straßenbahn.

Laut Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD soll geprüft werden, ob in der Füll eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten und ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden können. Da eine Einbahnregelung von Westen nach Osten bedeuten würde, dass der gesamte Anliegerverkehr des westlichen Bereichs nur noch über die Agnesgasse zufahren könnte, wird von einer Einbahnregelung Richtung Albrecht-Dürer- Platz abgeraten. Die Agnesgasse ist als Ersatz nicht geeignet, weil sie deutlich schmaler ist und keine Gehwege oder Sicherheitsbereiche für Zufuß-gehende bestehen. Darüber hinaus kann von der Agnesgasse aufgrund der sehr beengten Verhältnisse nur Richtung Norden abgebogen werden. Auch wenn es sich mit rd. 200 Kfz nur um verhältnismäßig wenige zusätzliche Kfz am Tag handelt, sollten diese nicht über die Agnesgasse geführt werden. Auch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Füll bietet sich nicht an, da keine Mischverkehrsfläche, sondern bauliche Gehwege vorhanden sind. Zudem müsste ca. die Hälfte der Stellplätze entfallen. Die Anwohner möchten auf diese Stellplätze nicht verzichten, da die Füll nicht in erster Linie dem Fußverkehr dient, ist der Wunsch nachvollziehbar. Aufgrund der bestehenden Zweibahnregelung und der erforderlichen Rücksichtnahme auf Gegenverkehr wird in der Füll bereits heute nicht schnell gefahren. Bei einer Einbahnregelung wird dagegen tendenziell schneller gefahren, da es zu keinen Begegnungsfällen mit anderen Kfz kommt. Die höheren Geschwindigkeiten in Einbahnstraßen können auch nicht durch die Beschilderung eines verkehrsberuhigten Bereichs verhindert werden. Erfahrungsgemäß wird die Beschilderung nicht konsequent beachtet.

Weinmarkt Die Probephase für den Fußgängerbereich am Weinmarkt dauert noch an. Sollte durch die Wiederöffnung der Bergstraße auch der Verkehr im Fußgängerbereich am Weinmarkt zunehmen, muss auch diese Fußgängerzone mit Pfosten gegen Durchgangsverkehr gesichert werden.

Vestnertorgraben Um eine Alternative zur Fahrt über die Bergstraße zu schaffen, soll die Einbahnregelung im Vestnertorgraben gedreht werden. Die Route ist wegen ihrer direkten Führung etwas attraktiver als die Fahrt über die Pirckheimerstraße. Bei Drehung der Einbahnrichtung im Vestnertorgraben können sowohl die Busparkplätze in der baulich hergestellten Bucht als auch zusätzliche Busparkplätze am südlichen Fahrbahnrand (allerdings nur als Warteplätze) erhalten bleiben. Hier wäre der Ein- und Ausstieg von Fahrgästen nicht sinnvoll, da diese dabei auf dem stark frequentierten Radweg stehen bzw. dorthin aussteigen und Kollisionen mit Radfahrenden entstehen würden. Die Congress- und Tourismus-Zentrale sieht die Reduktion des Busparkplätze sehr kritisch, weil es derzeit keine Alternativstandorte gibt. Es bleibt zu befürchten, dass die Warteplätze weithin zum Aus- und Einstieg genutzt werden. Zudem wird befürchtet, dass wieder vermehrt Busse in die Augustinerstraße einfahren. Im Rahmen der weiteren Planung ist zu prüfen, wie die Zahl der Busstellplätze erhalten werden kann, ggf. auch im Rahmen eines übergreifenden Konzepts.

Die Pkw-Stellplätze im östlichen Abschnitt vor den Wohnhäusern könnten bestehen bleiben. Von der Drehung der Einbahnregelung im Vestnertorgraben würden auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Frommannstraße, der Campestraße und der Burgschmietstraße profitieren, die sich seit vielen Jahren über den nachweislich bestehenden Durchgangsverkehr vom Rathenauplatz über den Vestnertorgraben zur Johannisstraße durch ihr Wohngebiet beklagen.

Belange der Feuerwehr: Der Vestnertorgraben ist für die Feuerwehr nach wie vor eine wichtige Ost-West- Umgehung um die nördliche Altstadt, um von der Feuerwache 2 das westliche Stadtgebiet zu erreichen.Dies betrifft vor allem größere Einsätze in den Stadtteilen St. Johannis und Kleinweidenmühle, bei denen die Basiseinheit der Feuerwache 2 und der Direktionsdienst initial mitalarmiert werden, weil Menschenleben in Gefahr ist oder die dortigen Kliniken (z.B. Klinik Hallerwiese oder Knopf'sche Kinderklinik) oder Pflegeeinrichtungen (z.B. Seniorenwohnanlage St. Johannis oder Seniorenwohnanlage Hesperidenpark) betroffen sind. Zusätzlich kommen in diesem Bereich aber auch immer wieder das Kleinalarmfahrzeug der Feuerwache 2 und die Höhenrettungsgruppe zum Einsatz, für die es auf der örtlich zuständigen Feuerwache 1 keinen Ersatz gibt.

Ein Wegfall des Vestnertorgrabens führt dazu, dass die Alarmfahrten durch die Fußgängerzone am Rathausplatz zwangsläufig weiter zunehmen, wobei es zu einer Gefährdung der dortigen Fußgänger und einer Störung der Anwohner einschließlich des Dienstbetriebs im Rathaus kommt. Die Pirckheimerstraße stellt keinen gleichwertigen Ersatz für diese Ausrückroute dar, da durch den Verlauf der Bayreuther Straße ein erheblicher Umweg mit einer Verschlechterung der Eintreffzeit von mehreren Minuten zu erwarten ist.

Die Feuerwehr steht einer Änderung der Einbahnregelung am Vestnertorgraben aus den genannten Umständen sehr kritisch gegenüber. Da die im Raum stehende Verlängerung von Eintreffzeiten im westlichen Stadtgebiet durch Alternativrouten einen empfindlichen Eingriff in die Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Nürnberg darstellt, obliegt es dem Stadtrat eine entsprechende Entscheidung für oder gegen die Verkehrsmaßnahme am Vestnertorgraben zu treffen.

Für eine Zweibahnregelung für den allgemeinen Kfz-Verkehr (incl. LKW / Busse) ist die Fahrbahn im östlichen Abschnitt zu schmal – dort ist die Straße 5,50 m breit. Der nördlich angrenzende Gehweg ist sehr schmal (< 1,20 m). Fußgänger sind auf dem Gehweg durch parkende Fahrzeuge weit weniger gefährdet als durch fließenden Kfz-Verkehr. Der Entfall von ca. 20 Stellplätzen und ein Umbau mit der Versetzung von Randsteinen wäre im östlichen Abschnittt erforderlich, um beide Fahrtrichtungen für den allgemeinen Kfz- Verkehr zulassen zu können. Darüber hinaus würden mit einer Zweibahnregelung acht Busstellplätze entfallen, die heute im westlichen Abschnitt am nördlichen Fahrbahnrand bestehen und für die es keine Alternative in Altstadtnähe gibt.

Im Zuge der genauen Planung wird geprüft, ob weitere Möglichkeiten bestehen (Begegnungsverkehr PKW-PKW mit Verbot der Durchfahrt für Busse und LKW usw). Dabei ist auch die Radvorrangroute „Altstadtring“ zu beachten, die dort verläuft.

Unabhängig vom Entfall der Stellplätze für Anwohner und Busse wäre eine Zweibahnregelung im Vestnertorgraben kritisch, da sie eine weitere Route für gebietsfremden Durchgangsverkehr bedeuten und insgesamt zu einer deutlichen Zunahme des Kfz-Verkehrs sowohl am Vestnertorgraben selbst als auch im Umfeld führen würde. Im Vestnertorgraben wäre mit einer Verkehrsbelastung von ca. 11.000 Kfz/24h gegenüber heute rd. 7.000 Kfz/24h zu rechnen.

Im Abschnitt des Vestnertorgrabens zwischen dem Maxtor und den baulich hergestellten Busstellplätzen grenzt unmittelbar Wohnbebauung an. Der Vestnertorgraben erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Hauptverkehrsstraße, die gebietsfremden Durchgangsverkehr aufnehmen sollte.

Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD bitten in ihrem gemeinsamen Antrag um Prüfung, ob eine Zweibahnregelung zumindest für den Pkw-Verkehr eingeführt werden könnte. Dies wäre aus rein technischer Sicht möglich, weil die Fahrbahn das hierfür erforderliche Mindestmaß erfüllt, allerdings wären damit die oben genannten Nachteile verbunden: Zunahme des Verkehrs im Vestnertorgraben, Entstehung einer zweiten Durchgangsverkehrsroute, Entfall von 20 Stellplätzen im östlichen Abschnitt, Entfall aller Busparkplätze im westlichen Abschnitt. Selbst wenn die Fahrbahnbreite im westlichen Abschnitt für Busverkehr breit genug ist, so fehlt doch Fläche für Rangiervorgänge zum Wenden für die dann notwendigerweise vorgeschriebene Abfahrt Richtung Neutorgraben. Die Verwaltung wird im Zuge der Feinplanung diesen Aspekt abschließend untersuchen und dazu berichten.

Da eine Zweibahnregelung nur für Pkw erhebliche Nachteile für die Situation der Busse und damit für den Fremdenverkehr, der mit Bussen anreist, zur Folge hätte, wurde auch geprüft, ob bei einer Zweibahnregelung Lkw und Busse zumindest in einer Fahrtrichtung zugelassen werden könnten. Die Untersuchung kam für die beiden Varianten zu folgendem Ergebnis:

Busse und Lkw können aus Verkehrssicherheitsgründen bei einer Zweibahnregelung nicht in Richtung Westen zugelassen werden. Der nördliche Gehweg ist mit 1,20 m und punktuellen Einengungen auf 1,0 m sehr schmal. Würden Fahrzeuge, insbesondere größere, im Gegenverkehr am rechten Fahrbahnrand entlangfahren, wären die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu den Fußgängerinnen und Fußgängern nicht eingehalten. Zufußgehende auf dem schmalen Gehweg wären nicht vor Außenspiegeln oder seitlich auskragenden Aufbauten von Lkw geschützt. Ein Schutzbereich zum Fahrverkehr muss vorhanden sein, der bei parkenden Fahrzeugen dagegen nicht

berücksichtigt werden muss. Zudem könnten die aus Osten kommenden Busse die baulich angelegten Schrägparkplätze für Busse nicht mehr anfahren, da das heute übliche Rückwärtseinparken bei Gegenverkehr nicht praktiziert werden kann.

Auch die Zulassung von Lkw und Bussen in Fahrtrichtung Osten muss ausgeschlossen werden, weil sowohl der Geh-/Radweg auf der südlichen Seite als auch die Fahrbahn und der nördliche Gehweg nur Mindestmaße aufweisen. Auch hier wäre der erforderliche Schutzbereich zwischen dem Fahrverkehr größerer Fahrzeuge und den Radfahrenden auf dem Radweg nicht in ausreichem Maße gegeben. Darüber hinaus würde die Situation eine unzulässige Aneinanderreihung von Mindestmaßen des südlichen Geh-/Radwegs, der Fahrbahn und des nördlichen Gehwegs bedeuten. Auch bei dieser Variante müssten die Busse bei der Ausfahrt aus den baulich angelegten Busparkplätzen auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs rangieren, was aufgrund der Verkehrsgefährdung nicht möglich ist.

Da die Müllabfuhr und Lieferverkehre in jeder Variante erlaubt werden müssen, würden also auch bei einer Zweibahnregelung nur für Pkw immer auch große Fahrzeuge im Vestnertorgraben unterwegs sein und die beschriebenen Probleme aufgrund fehlender Schutzbereiche auslösen. Sowohl aus verkehrlichen Gründen als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Zweibahnregelung im Vestnertorgraben ohne Gesamtumbau nicht möglich und hätte weitreichende negative Konsequenzen.

Zur Änderung der bestehenden Regelung im Vestnertorgraben sind in allen Varianten auch Anpassungen der Lichtsignalanlagen am Knoten Vestnertorgraben / Neutorgraben / Bucher Straße / Frommannstraße sowie am Maxtor erforderlich. Mit der Planung der notwendigen Maßnahmen kann die Verwaltung mit Beschluss beginnen. Wegen der Drehung der Einbahnregelung ist für die Änderung bzw. Ergänzung der Lichtsignalanlagen mit Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro zu rechnen. Kosten für eventuell notwendige Straßenbau- und Markierungsarbeiten können erst nach dem Vorliegen der Planung geschätzt werden.

Eine Instruktion aller beteiligten Fachdienststellen und der Congress und Tourismus Zentrale ist erforderlich. Die Kosten für LSA-Anpassungen sowie Markierungs- und eventuell notwendige Straßenbauarbeiten können nach Abschluss der erforderlichen Planungen ermittelt und vorgelegt werden.

Fazit Mit der Entfernung des Pfostens in der Bergstraße und der Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs vom Weinmarkt bis zum Tiergärtnertorplatz kann erreicht werden, dass der vormals erhebliche Durchgangsverkehr in der nordwestlichen Altstadt trotz Entfernung der Sperrstelle nicht wieder die vor der Unterbrechung bestehende Größenordnung annimmt, sondern auf maximal 200 Kfz/24h begrenzt bleibt.

Einen Beitrag zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Bergstraße wird auch die Drehung der Einbahnregelung im Vestnertorgraben leisten. Der Durchgangsverkehr über die Tetzelgasse und den Inneren Laufer Platz zum Wöhrder Tor könnte mit der Änderung der Verkehrsführung am Vestnertorgraben allerdings nicht unterbunden werden, er würde eher zunehmen. Hierfür wären ggf. weitergehende Beschränkungen, z.B. am Inneren Laufer Platz, erforderlich.

Die Einführung einer Zweibahnregelung ohne Gesamtumbau muss aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt werden, aufgrund der negativen verkehrlichen

Auswirkungen ist die Zweibahnregelung auch nicht zu empfehlen. Eine allein auf PKW reduzierte Zweibahnregelung wird im Zuge der Planung abschließend geprüft.

Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Konzeptes für die nordwestliche Altstadt ist die Erarbeitung und Umsetzung von Gestaltungsplänen für die Bergstraße und die Burgstraße. Die begleitenden Maßnahmen sind erforderlich, da die Erfahrungen am Weinmarkt zeigen, dass nur mit der vorlaufenden Realisierung von zumindest provisorischen Gestaltungsmaßnahmen die Akzeptanz für die Einhaltung der Regelungen erreicht werden kann. Allein die Beschilderungen genügen nicht, um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erhalten.

Es wird vorgeschlagen, die neue Verkehrsführung auf Probe einzuführen. Über die Erfahrungen wird dem Verkehrsausschuss berichtet, damit dieser über die Beibehaltung oder Korrektur entscheiden kann.


Variante : Verkehrsberuhigter Bereich Bergstraße, FG-Zone Albrecht-Dürer-Platz und Burgstraße,

Drehung Einbahnregelung Vestnertorgraben

Paniersplatz

Söldnergasse

Untere

Schildgasse

Obere

Schmiedgasse

Obere Krämersgasse

Bergstraße

gasse

mers

Burgstraße

Krä

Lammgasse ntere

U

Legende: Erschließungsstraße Hauptverkehrsstraße Einbahnregelung Nachtfahrverbot Fußgängerzone verkehrsberuhigter Bereich sonstige vorgeschlagene Fußgängerzone

V\Vpl1\Register\Generalplanung_Verkehr\Stadtstraßenverkehr\Altstadt\VS_Altstadt/2020 Vpl/M 12/2020 Stz_2012_VS_Altstadt_Variante_verkehrsberuhigter_Bereich_Bergstraße Kartengrundlage:Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

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IS

Von: jan.gehrke@oedp.de OBERS Ü R GERMEISTER *

Gesendet: Mittwoch, 3. März 2021 07:12

An: OBM

Cc: Alexandra

Betreff: Antrag auf Vertagung des TOP 3

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsgruppe der ÖDP sowie die Stadträtin der Wählergemeinschaft Die Guten beantragen, den Tagesordnungspunkt 3 für die Sitzung am 3. März 2021 - "Verkehrskonzept nördliche Altstadt" - zu vertagen.

Begründung:

Im Verkehrsausschuss vom 12.12.2019 sowie vom 19.02.2020 wurde für die Einrichtung einer Fußgängerzone am Weinmarkt und die Unterbrechung der Bergstraße eine Probezeit festgelegt.

Im Ferienausschuss sollen Beschlüsse gefasst werden, die nicht aufschiebbar sind. Diese Voraussetzung ist für eine Beendigung des Verkehrsflusses auf Probe in diesem Altstadtbereichs nicht gegeben.

Darüber hinaus sind etliche Mitglieder des Verkehrsausschusses nicht im Ferienausschuss vertreten. Wie im Sachverhalt zu TOP 3 dargestellt, wird die derzeitige Verkehrsführung teilweise befürwortet und von anderen kritisiert. Eine Veränderung sollte vom zuständigen Fachausschuss beschlossen werden.

Nicht zuletzt erfolgte kurzfristig noch eine Änderung im Beschlussvorschlag. Eine öffentliche Reaktion ist den nicht im Ferienausschuss vertretenen Parteien, Wählergemeinschaften und Fachpolitikern/-innen so kurzfristig nicht mehr möglich.

Jan Gehrke und Alexandra Thiele

Stadtrat der ÖDP Stadträtin der Wählergruppe Die Guten

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BoB/001/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2021, Genehmigungsfiktion,

Konsequenzen für das Dienstleistungszentrum BAU (DLZ BAU)

Freiflächen- und Gebäudebegrünungssatzung

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.12.2020

Sachverhalt (kurz):

Die Novelle der BayBO trat am 01.02.2021 in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen sollen das Bauen in Bayern einfacher, schneller, flächensparender und kostengünstiger machen.

Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren gilt künftig für Vorhaben mit überwiegend Wohnungsbau und Einreichungsdatum ab dem 01.05.2021: Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrags meldet und fehlende Unterlagen nachfordert, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gilt der Bauantrag als genehmigt.

Das DLZ BAU soll im Zuge der Genehmigungsfiktion umstrukturiert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Dabei wird die professionelle Beratung mit Termin gestärkt, "walk-in" Beratung zu einfachen Fragen wird nicht mehr angeboten. Dies wird kompensiert durch intensivere Telefon-, E-Mail- und Videokonferenz-Beratungen und durch einen Frageund Antworten-Katalog für die häufigsten Fragen auf der Homepage der Bauordnungsbehörde.

Auf der Basis der erweiterten Ermächtigungen für örtliche Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 BayBO) soll der Entwurf einer Freiflächen- und Gebäudebegrünungssatzung erarbeitet werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss beschließt die Vorgehensweise zur Behandlungen von Bauanträgen, die der Genehmigungsfiktion unterfallen, so wie in der Vorlage beschrieben. 2. Der Ausschuss beschließt die Restrukturierung des DLZ BAU mit dem Ziel der Verbesserung der Beratung konkreter Fälle mit Termin, der Steuerung der Genehmigungsfiktion und des Wegfalls der „walk-in“ Beratung. 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Begrünung von Freiflächen, Gebäudedächern und -fassaden zu entwerfen und diese mit den Baulandbeschluss in Einklang zu bringen.

Sachverhalt:

Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2021

Am 02.12.2020 wurde die Novelle der BayBO vom Landtag beschlossen; sie trat am 01.02.2021 in Kraft. Zielsetzung ist im Wesentlichen die Stärkung und Beschleunigung des Wohnungsbaus. Wesentlich sind zwei Elemente, die bayernweite Einführung des Abstandsflächenrechts der Musterbauordnung und die Genehmigungsfiktion.

Mit dem neuen Abstandsflächenrecht in Art. 6 BayBO gilt nun in ganz Bayern grundsätzlich die 0,4 H-Regelung, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, immer jedoch mindestens 3,0 m. Damit verbunden ist der Wegfall sämtlicher Besonderheiten; die Abstandsflächen werden nun rein geometrisch gebildet. Das sogenannte Schmalseitenprivileg-Privileg entfällt. Diese neuen Regelungen sind nur in wenigen Fällen, die bisher von dem 16 m-Privileg profitieren konnten, für die Bauherren von Nachteil. In den meisten Fällen erhöht sich die erreichbare Dichte. Nürnberg hatte diese Regelungen bereits in der Abstandsflächensatzung (AFS) von 2016 umgesetzt.

Die Umnutzung von bestandsgeschützten Aufenthaltsräumen zu Wohnräumen wird erleichtert. Im Falle ungenehmigter Umbauten und nachlaufender Nutzungsänderungen ist die Regel allerdings wirkungslos.

Kinderspielplätze: Aktualisiert wurde das Recht der Gemeinden, Satzungen über die Gestaltung, die Art des Nachweises und jetzt auch wieder die Ablösung zu erlassen. Diese finanziellen Mittel können nun für die Herstellung oder Unterhaltung örtlicher Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtungen verwendet werden, also nicht nur für öffentliche Kinderspielplätze. Infolgedessen kann und muss die Kinderspielplatzsatzung der Stadt auf den neuen Stand gebracht werden.

Große Effekte erwartet sich der Gesetzgeber von der Einführung der Genehmigungsfreistellung für Änderungen und Nutzungsänderungen bestehender Dachgeschosse zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben in Gebieten ohne B-Plan (§ 34 BauGB). Die Gemeinde kann aber auch in problematischen Fällen die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangen. Dem Bauherrn und dem Planer fällt hier viel Verantwortung zu: Alle bautechnischen Nachweise und erforderliche Bescheinigungen von Prüfsachverständigen, insbesondere für Standsicherheit und Brandschutz bei den Gebäudeklassen 4 und 5, müssen erstellt und vorgelegt werden. Auch sind die örtlichen Bauvorschriften, wie z. B. die Stellplatzsatzung, zu beachten. Besondere Vorsicht ist im Ensemblebereich oder am Einzeldenkmal geboten: Wählt der Bauherr hier nicht das reguläre Verfahren, ist eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.

In Bayern wird wohl ab Frühjahr 2021 endlich eine elektronische Bauantragstellung möglich. Hierfür wurde der erforderliche Rechtsrahmen geschaffen.

1. Genehmigungsfiktion

Der neue Art. 68 Abs. 2 BayBO führt in Bayern erstmals die Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren ein: Sie gilt für Neubauvorhaben oder Nutzungsänderungen, die überwiegend dem Wohnen dienen, die also auf mehr als der Hälfte ihrer Hauptnutzfläche Wohnnutzung aufweisen. Dies hätte in Nürnberg im Jahr 2019 für rd. 95 % der Vorhaben gegolten. Die Fiktionsfrist beginnt drei Wochen nach Eingang des Bauantrags bei der Behörde oder drei Wochen nach Zugang einmalig nachgeforderter Unterlagen. Zusätzliche Unterlagen können im weiteren Verfahren nachgefordert werden, haben dann aber auf den Beginn der Fiktionsfrist keine Auswirkungen mehr. Diese Frist kann einmal „angemessen“ verlängert werden, wenn dies wegen einer besonderen Schwierigkeit gerechtfertigt ist. Der Bauherr kann aber auch von

sich aus auf die Fiktion verzichten; dies könnte dann sinnvoll sein, wenn ansonsten der Bauantrag ohne die Vornahme notwendiger Umplanungen abgelehnt werden müsste. Tritt die Fiktion ein, ist dem Bauherrn unverzüglich eine entsprechende Bescheinigung zuzustellen, ebenso den Nachbarn, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben. Formal ersetzt die Fiktion die Baugenehmigung.

Der Bauherr darf bauen, trägt aber die volle Verantwortung für die Einhaltung aller materiellrechtlichen Vorschriften. Besonders zu beachten ist hier auch, dass die Fiktion in andere Rechtsgebiete ausstrahlt: Eine „Fiktionsbescheinigung“ ersetzt eine denkmal- oder naturschutzrechtliche Erlaubnis. Der Entwurfsverfasser hat damit eine wichtige Aufklärungsfunktion gegenüber seinem Bauherrn. Im Idealfall kann die Fiktion ein Vorhaben deutlich schneller ermöglichen, kleinere Fehler gehen dann unter. Im Fall des Falles kann das Vorhaben aber auch eingestellt werden, wenn sich zeigt, dass in der Planung materielles Recht falsch umgesetzt wurde.

Bauanträge, die offensichtlich keine wesentlichen Probleme aufwerfen, die also weder Denkmal- noch Verkehrs- oder Naturschutzrecht wesentlich tangieren, wird die Verwaltung in Zukunft ohne weitere Behandlung „in die Fiktion laufen lassen“. Die Ressourcen, die dadurch bei den Fachstellen frei werden, werden genutzt werden, um die Sonderbauten und die wirklich komplizierten Fälle schneller abarbeiten zu können. Die Verantwortung von Entwurfsverfassern und Bauherren steigt zwar deutlich, aber eben auch die Geschwindigkeit der Genehmigungsprozesse und damit die möglichst schnelle Realisierung insbesondere von dringend benötigtem Wohnungsbau. Am Ende könnte sich damit ein nicht unerheblicher Teil der Wohnungsbauvorhaben, vor allem die kleineren Erweiterungen und Umbauten, dem bekannten Freistellungsverfahren annähern, in dem schon heute keine inhaltliche Prüfung mehr stattfindet. Nach den Erfahrungen der Stadt Nürnberg läuft das auch weitgehend ohne Probleme.

Arbeitsgruppen in den drei regionalen Abteilungen von Bauordnungsbehörde und Stadtplanungsamt werden eine Vorauswahl der offenkundig unproblematischen Anträge treffen. Darunter sollten insbesondere Vorhaben fallen,

liegen,

erischem Denkmalschutzgesetz liegen,

haltung der Anforderungen der örtlichen Naturschutz-Satzungen (z. B. Baumschutz-Verordnung, Landschaftsschutzgebiete, etc.).

Erforderliche eigenständige umweltrechtliche Verfahren (z. B. gemäß Abfall-, Boden-, Wasserund Artenschutzrecht) sind durch die Novelle der BayBO nicht tangiert. Der Gesetzgeber hat diese Verfahrensstränge auf Grund eigener umfangreicher Rechtsmaterie bereits vor vielen Jahren von den Verfahren gemäß BayBO getrennt. Die entsprechende Bearbeitung erfolgt durch das Umweltamt eigenständig und ist i. d. R. für das formelle Baugenehmigungsverfahren zeitlich unkritisch.

Formal wird die Bearbeitung der Fiktionsfälle in das Sachgebiet DLZ BAU (s. u.) integriert, damit wird der schnellen Genehmigung mehr Gewicht gegeben als der formvollendeten Abarbeitung von Verfahren.

2. Restrukturierung des Dienstleistungszentrum BAU (DLZ BAU)

Das DLZ BAU wird an die geänderten Bedürfnisse angepasst. Dabei wird die „walk-in“ Beratung ohne konkreten Termin und Anlass zukünftig entfallen. Diese Beratungsform wird

der Komplexität des Bauens schon länger nicht mehr gerecht und wird kaum noch nachgefragt. Die konkrete Beratung mit Termin und Vorbereitung sowie Beteiligung von Fachstellen wird hingegen ausgebaut.

Der Wegfall der „walk-in“ Beratung wurde bereits durch Erstellung eines Fragen- und Antworten-Katalogs für die häufigsten Fragen auf der Homepage der Bauordnungsbehörde und durch intensivierte Telefon- und E-Mail-Beratung kompensiert.

Die öffentliche Planauflage für Bebauungspläne bleibt unverändert erhalten. Die Bereitstellung von amtlichen Lageplänen durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung erfolgt seit März 2020 problemlos ausschließlich über Online-Bestellungen.

3. Freiflächen- und Gebäudebegrünungssatzung

Art. 81 BayBO Örtliche Bauvorschriften sah bisher in Abs. 1 Nr. 1 lediglich die Ermächtigung zum Erlass einer Satzung für die Begrünung von Dächern vor. Nun wird sie auf die Begrünung von Gebäuden insgesamt ausgeweitet. Diese Ermächtigung dient ganz oder teilweise der Ortsgestaltung und – mittelbar – dem Klimaschutz bzw. der Klimaanpassung. Dies korrespondiert auch mit Abs. 1 Nr. 5: Danach kann jetzt auch die Bepflanzung unbebauter Flächen der bebauten Grundstücke geregelt werden, um z. B. sogenannte Stein- oder Schottergärten verhindern zu können. Hierzu ist der Erlass einer Satzung erforderlich.

Stpl/005/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Bebauungsstudie "Tor zum Tiefen Feld", für ein Gebiet zwischen Rothenburger Straße, Virnsberger Straße und der Bahnlinie Nürnberg Rbf. – Eltersdorf Abzweig Kleinreuth,

Eckdaten und weiteres Vorgehen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Luftbild FNP-Ausschnitt Expose, Bermüller+Niemeyer Architekturwerkstatt, Nürnberg

Sachverhalt (kurz): Nördlich der Rothenburger Straße, angrenzend zum "Tiefen Feld", plant ein Investor die Errichtung eines Hochhauses. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.000 m². Betroffen von der Planung sind auch städtische Grundstücke.

Ein durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Bermüller+Niemeyer, Nürnberg, konzipierter Bebauungsvorschlag wurde der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt.

Vorgesehen ist seitens des Investors ein 17- geschossiges Bürohochhaus. Für dieses exponierte Vorhaben soll ein Wettbewerb ausgelobt werden. Auf Grundlage des Siegerentwurfs kann dann ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Zur Übernahme der Folgekosten würde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

UwA

Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt die weitere Prüfung des Standorts für eine Bebauung mit hochwertiger Büronutzung, auch in Form eines Bürohochhauses.

Es wird dem Investor empfohlen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll dem Stadtplanungsausschuss vorgestellt werden.

Auf Grundlage des Siegerentwurfs ist gegebenenfalls ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beilage

Betreff:

Bebauungsstudie "Tor zum Tiefen Feld", für ein Gebiet zwischen Rothenburger Straße, Virnsberger Straße und der Bahnlinie Nürnberg Rbf. – Eltersdorf Abzweig Kleinreuth,

Eckdaten und weiteres Vorgehen

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Nördlich der Rothenburger Straße, angrenzend zum "Tiefen Feld", plant ein Investor die Errichtung eines Hochhauses. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.000 m². Betroffen von der Planung sind auch städtische Grundstücke.

Ein durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro Bermüller+Niemeyer, Nürnberg, konzipierter Bebauungsvorschlag wurde der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt.

Vorgesehen ist seitens des Investors ein 17- geschossiges Bürohochhaus.

Zur Übernahme der Folgekosten würde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden.

Die Flächen werden derzeit nicht genutzt. Im Norden grenzt ein Gewerbebetrieb (Autowerkstatt) an. Nördlich und westlich der Rothenburger Straße sind derzeit hauptsächlich großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt.

Es soll ein ergebnisoffener Wettbewerb durchgeführt werden, um ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Gesamtkonzept zu entwickeln, das einen Hochpunkt in verträglichem – insb. auch stadtklimaverträglichem – Maß als städtebauliche Akzentuierung im Anschluss an die geplante Gebietsentwicklung „Tiefes Feld“ darstellt. Das zukünftige bauliche Pendant schräg gegenüber der künftigen Kreuzung an der Neuen Rothenburger Straße wird derzeit als VI-VIIIgeschossige Bebauung im B-Plan Nr. 4445b vorgesehen.

Vorplanung

Das Planungskonzept wurde durch das vom Investor beauftragte Architekturbüro erarbeitet.

Grundstücksfläche: privat: ca. 3.600 m² städtisch: ca. 1.500 m²

Die notwendigen städtischen Flächenanteile sind vom Investor zu erwerben (ausgenommen öffentliche Erschließungswege und Straßen), sofern diese für das Vorhaben in seiner mit der Verwaltung abgestimmten Form tatsächlich für private Zwecke benötigt werden.

Bei Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens ist ein größerer Planungsumgriff erforderlich. Er schließt die Erschließung und die angrenzenden Flächen mit ein (ggf. auch bahneigene bzw. eisenbahnrechtlich gewidmete Flächen), um alle Belange, die die Planung berühren, berücksichtigen zu können. Das Planungsgebiet würde eine Fläche von ca. 10.000 m² umfassen.

Auf Grundlage des Bebauungsvorschlags des Investors vorgesehene Nutzung:

aktuelles Planungsrecht

Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4611, für das Gebiet südlich der Rothenburger Straße und westlich der Ringbahntrasse. Der Bebauungsplan Nr. 4611 wurde als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB eingeleitet.

Anlass der Planung ist u.a. die im südlich angrenzenden Tiefen Feld geplante, städtebauliche Entwicklung (Bebauungsplan Nr. 4445) i.V.m. der Neuen Rothenburger Straße und der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 in Richtung Gebersdorf. Im künftigen Zentrum des neuen Stadtteils soll u.a. ein Nahversorgungsstandort geschaffen werden. Dies soll durch den Ausschluss nahversorgungsrelevanter Sortimente im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4611 unterstützt werden.

Ziel der Planung ist somit die abschließende, planungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit einzelner Einzelhandelssortimente zur Sicherung sowohl bestehender als auch geplanter Versorgungsbereiche.

Im weiteren Verfahren soll das Planungsvorhaben aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4611 herausgelöst werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Investors vorgesehene Nutzung zu schaffen, wird es erforderlich werden, einen neuen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Flächennutzungsplan (FNP)

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist das (engere) Gebiet als gemischte Baufläche und auf städtischer Fläche als Grünfläche mit Flächen für regional bedeutsame Lebensräume dargestellt (darin enthalten sind zudem zwei Symbole für gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope). Die Grünflächendarstellung überlagert auch den östlichsten Teil des privaten Flurstücks Nr. 260 (Gmkg. Großreuth b. Schweinau). Der seitens des Investors vorgelegte Bebauungsvorschlag steht in der östlichen Hälfte des Gebiets im Widerspruch zur Grünflächendarstellung im wirksamen FNP.

Nutzungskonzept Seitens des Wirtschaftsreferats (WiF) bestehen gegen die Realisierung eines Hochpunkts mit hauptsächlicher Büronutzung keine Einwände. Aufgrund der Eingangssituation zu den Gebietsentwicklungen am Tiefen Feld bzw. entlang der Neuen Rothenburger Straße hält WiF eine hochwertige, groß dimensionierte und architektonisch herausragende gewerbliche Bebauung am genannten Standort für gut geeignet. Auch angesichts knapper moderner Büroflächen in Nürnberg werde ein solches Projekt unterstützt.

Im Vorfeld bzw. im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs sind u.a. folgende Rahmenbedingungen abzuklären.

Umweltbelange

Klima Im Rahmen einer kleinklimatischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Projektes „Tor zum Tiefen Feld“ und hier insb. die geplante Hochhausbebauung im Nahbereich einer der sieben bedeutsamen Kaltluftleitbahnen im Stadtgebiet Nürnberg zu untersuchen. Die östlich an das Plangebiet angrenzend verlaufende Leitbahn weist einen hohen, in Teilbereichen sehr hohen Kaltluftvolumenstrom auf und verfügt über eine hohe bioklimatische Bedeutung als Grünund Freifläche. Die von den Ackerflächen im Tiefen Feld produzierte Kaltluft wird über die Sportanlage der SG Nürnberg-Fürth e.V. und die Kleingartenanlagen Gaismannshof I-III weiter bis zum Westpark geleitet. Durch diese Leitbahn kann die Kaltluft, die auf den Grün- und Freiflächen entsteht, weit in die Bebauung am Westpark eindringen und für Entlastung sorgen. Die Hauptströmungsrichtung der Flurwinde verläuft über das Plangebiet von Süden nach Norden. Um eine Verschlechterung der bioklimatischen Situation im Bereich/Umfeld des Plangebietes zu verhindern/vermeiden, sind die klimatischen Folgewirkungen im weiteren Planungsprozess durch ein Fachgutachten zu ermitteln und zu bewerten.

Im Vorfeld wurde durch den Investor eine klimaökologische Ersteinschätzung durch ein Fachbüro zur vorliegenden Bebauungsstudie veranlasst. Im Ergebnis der Ersteinschätzung wird davon ausgegangen, dass das geplante Vorhaben „Tor zum Tiefen Feld“ in der vom Investor vorgelegten Form

tion im Umfeld des Vorhabensgebiets auslösen wird und dass

keine gravierenden negativen Veränderungen in den Bestandsquartieren zu erwarten sind.

Dennoch wird seitens des beauftragten Fachbüros dringend empfohlen, die Strömungsrichtung auch bei der Ausgestaltung des Standorts in die Gebäudekörperstellung bzw. in die zu entwickelnde Nutzungsstruktur vor Ort aufzunehmen. Dabei wäre am besten, eine möglichst breite Strömungsachse im östlichen Teil des Grundstücks als rauhigkeitsarme Freifläche mit entsprechender Grünstruktur zu realisieren.

Bei der Berücksichtigung des Aspekts Klima im weiteren Planungsprozess ist auf jeden Fall auch das großräumigere Strömungsgeschehen zu berücksichtigen, um eine starke Überwärmung im näheren und weiteren Umfeld der geplanten Baukörper zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die dauerhafte Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kaltluftlieferung nach Norden in Richtung der Wohngebiete am Westpark, was durch das Vorsehen eines ausreichenden Abstandes zwischen der Johann-Pachelbel-Realschule südlich der Rothenburger Straße und der geplanten Bebauung zu gewährleisten ist. Hierzu sind seitens des Fachbüros detaillierte Vorgaben zu ermitteln und diese dementsprechend zu berücksichtigen.

Bei Weiterführung der Planung wird empfohlen, ein zeitlich gestuftes Untersuchungskonzept zu erarbeiten. Durch das gestufte Vorgehen wird gewährleistet, dass der Plan-0-Fall (= einschließlich der Planungen „Tiefes Feld“) abgesichert und auf einem aktuellen Planungsstand in das Verfahren eingebracht werden kann. Außerdem steht dann aus dem Wettbewerbsverfahren ein u.a. klima-optimierter Entwurf für das Vorhaben „Tor zum Tiefen Feld“ zur Verfügung. So kann das Schutzgut Klima angemessen im Bauleitverfahren Berücksichtigung finden und adäquat in die Abwägung eingebunden werden.1

Quelle: Klimaökologische Ersteinschätzung, “Tor zum Tiefen Feld“, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, 24.01.2021

Grünordnung Fachlich erforderliche Vorgaben:

In den Wettbewerbsunterlagen ist eine der Planungsaufgaben, Vorstellungen zu gestalterisch qualitätvollen und nutzbaren privaten Grünflächen als Pendant zur hochwertigen Bebauung zu entwickeln.

Die im FNP mit integriertem Landschaftsplan dargestellte Grünfläche ist an gleicher oder anderer Stelle im Planungsgebiet in gleicher Größenordnung als private Grünfläche nachzuweisen. Zur Gewährleistung guter Standortbedingungen werden Bereiche für Baumpflanzungen von der Unterbauung mit Tiefgaragen ausgenommen.

Der Gehölzbestand im Bereich der Böschung entlang der Rothenburger Straße an der südlichen Grundstücksgrenze weist eine ökologische Funktion auf und verbindet als den Gehweg begleitender Grünstreifen die Wegeverbindung von Kleinreuth b. Schw. mit dem Grünzug durch die Kleingartenanlage Gaismannshof zum Westpark. Bei der Planung der Gebäude einschließlich Tiefgarage wird zum Schutz des Gehölzbestands auf ausreichende Abstände zwischen dem Gehölzbestand und der Bebauung geachtet.

Weitere relevante Umweltbelange sind u.a. durch eine Vegetationsbestandsaufnahme und -bewertung (und ggf. Ausgleich der gem. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope), die Durchführung einer saP, die Erstellung eines Entwässerungskonzeptes, eines Lärmgutachtens sowie eines Energiekonzeptes im Planungs- und Abstimmungsprozess zu berücksichtigen.

Belange der Deutschen Bahn AG

Das Planungsgebiet liegt teilweise im Bereich eines Planfeststellungsverfahrens der Deutschen Bahn AG (Güterzugtunnel). Aufgrund dieses laufendenden Planfeststellungsverfahrens liegt eine Veränderungssperre nach § 19 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) vor. Die möglichen Konsequenzen für das Vorhaben sind durch den Vorhabenträger zu prüfen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Bei Erfordernis kann die Deutsche Bahn AG ein Vorkaufsrecht geltend machen.

Erschließung

Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über die Rothenburger Straße / Uffenheimer Straße, im rückwärtigen Bereich, derzeit nur provisorisch. Das Provisorium soll nach Durchbau der Neuen Rothenburger Straße zurückgebaut werden. Gemäß vorliegender Bebauungsstudie soll das Vorhaben westlich über die Rothenburger Straße erfolgen. Die Konkretisierung erfolgt im Rahmen des Wettbewerbs und fortführend im weiteren Verfahren.

Verkauf städtischer Grundstücke

Der Verkauf von städtischen Flächen wäre notwendig, sofern diese für das Vorhaben in seiner mit der Verwaltung abgestimmten Form tatsächlich für private Zwecke benötigt werden. Der Investor stand mit dem Liegenschaftsamt im Kontakt. Konkrete Verkaufsverhandlungen erfolgen erst im Zuge des Verfahrens.

Kosten

Die Wettbewerbskosten werden durch den Investor getragen. Vor Wettbewerbsausschreibung unterzeichnet der Investor eine Grundzustimmungserklärung. Im weiteren Bebauungsplan-Verfahren wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen, in dem Regelungen zur Übernahme von Folgekosten getroffen werden.

Fazit

Aus gesamtwirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht ist eine hochwertige Bebauung für Büronutzung, auch in Form eines Bürohochhauses, an diesem Standort denkbar. Stadtklimatische Aspekte sind hoch zu gewichten.

Zur Qualitätssicherung lobt der Investor einen ergebnisoffenen Wettbewerb aus. Die Ausschreibungsunterlagen werden in Abstimmung mit den betroffenen städtischen Dienststellen unter Koordinierung des Stadtplanungsamts erstellt. Das Ergebnis wird dem Stadtplanungsausschuss vorgestellt.

Auf Grundlage des Siegerentwurfs kann ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet werden. Die Kosten trägt der Investor.

ÜBERSICHTSPLAN ZUM

BEBAUUNGSKONZEPT

"TOR ZUM TIEFEN FELD"

Für ein Gebiet zwischen Rothenburger Straße, Virnsberger Straße und der Bahnlinie Nürnberg Rbf. - Eltersdorf Abzweig Kleinreuth

400/15 72 I52

I32 30 V irnsberger Straße 404/1

400/13

/

I71 I51 400/19

400/21 I91 400/22

/11 I12

I 400/14

397/5 400/10 16I 400/9 400/8 307 192/2 III 4 306 I31 I11 14I 400/2 400/7 307 I9 307

211/11 12 III 211/10 192

211/14 406/1 309 397/25 2 2 2 1 2 1 1 1 1 1 1 / 1 2 / / 4 / 5 6 I /15 HsNr. 10211/1 HsNr. 10a 211/13 HsNr. 10b 211/12 211/8 7I 307 II 5 3 II3 0

/ 9 9 9 9 / 9 5 /6 /4 I 399/8 I 211 I 308 4 II 39 I 9/ 5 9 211/7 212/1 308 2 306 II309

II1 7 399/1 211/3 307 I 2 I 4 6 8 III III I I 3 9 3

397/32 399/2 II3 3 2 97/ 39 3 7 3 /36 3 97/37 II 397/3 1 8 2II 30 91 7 397/39 II71 397/40 II513 397 9 /41 7/4 3 2 07 II 39 3 7 1 /43 II11 397/44 II9 397/45 /46 39 II 7 7 II 2/212 5 II 21 3 2 309 192/1 307 I 309 308 307 307 307 309 191 309 191/2 397/47 308 193 Rothenburger Straße 310 713/48 307 398/6 398/2 310

259/3 398/1 398/4 534411 398/7 310 713/20 160

256/1

15/317 e

II 154

V

Feuerwehr | Anlieferung | Besucher

209/5 313 310309 I

I II

/ f e nheimer Straß

V U f

0X V 398/5

I I

259/4 104

256/5 307 XVII 313 II

I 308 398/3 309 Rothenburger Straße 311 308 307 306 307 215 I I I I

III I

I I II IV

I 259/5 9 218 306 I 307 307 254/1 310 259/8 I 309 I I I 306 209/3 254/3 254/4 219/4 308

219/2

254/5 309

266/4 307251/1 220/1 209/4

219/3 223/2

E U Ni- 254 B e _

310 _ 2 0 2 0 1 2

Z N

220 K O

_

E: 0 8 251 22G2 MKG:GROSSREUTH B. A M

SCHWEINAU N N

307 ohne Maßstab P L A

Grenze des Planungsgebiets Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

Abbildung 1

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

(Zusammendruck mit Änderungen und Berichtigungen)

E

Abbildung 2

T

U

T

T

Ausschnitt

0 100

N

Stand 14.10.2020 Landschaftsplan: Stadt Nürnberg Umweltamt Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 M 1: 5000

TOR zum TIEFEN FELD p260 Immobilien-und Beteiligungsgesellschaft mbH ÖÖ Entwurf: Bermüller+ Niemeyer Architekturwerkstatt GmbH 55

Projektvision Nur kurz… …zum Standort Neue Technologien und die Digitalisierung verändern die Die Rothenburger Straße ist eine der vielbefahrenen Lebensentwürfe und damit die Erwartungen an die Hauptverkehrsachsen und bindet wichtige Stadtteile und Flächengestaltung. Vororte wie Zirndorf oder Oberasbach an Nürnberg an. Am Schnittpunkt mit der Virnsberger Straße ist die Nutzungsartenverschmelzen:Wohnen,Arbeiten,Einkaufen,Erlebnis Errichtung eines städte-baulichen Hochpunktes als –vielesgehtineinanderüberundvernetztsich.Auchdigital.Deshalb Abschluss des Quartiers und „Tor“ in die Innenstadt ssiinndd eeiinnee iinnnnoovvaattiivvee FFllääcchheennggeessttaallttuunngg uunndd eeiinnee iinnnnoovvaattiivvee geplant. Eine außergewöhnliche Adresse für eine breite Technikinfrastrukturgefragt. Nutzerbasis. …zum Projekt Mit der Vision eines architektonischen Highlight-Projektes setzen wir einen positiven Impuls für das gesamte Quartier. Durch die direkte U-Bahn-Anbindung und noch weitgehend offene Planungsgrundlagen steht das GebäudeeinemattraktivenGewerbemixzurVerfügung. Blick auf das Plangebiet

Abbildung 3

Bebauungskonzept im Lageplan Hochpunkte in der Stadtkarte Ansicht Süden

Abbildung 5

Abbildung 4

Abbildung 6

Grundrisse Regelgeschoss Erdgeschoss

Abbildung 7

Ausblick 17. Stock

Ansicht aus Richtung Südwesttangente

Abbildung 8

Abbildung 9

Nutzungsmatrix Anschrift: Rothenburger /Ecke VirnsbergerStraße, Nürnberg SKYROOM Eventfläche Grundstückseigentümerin: p260 Immobilien-und Beteiligungsges. mbH ROOFTOP-BAR Grundstücksgröße gesamt: 4.975 qm > davon p260 3.541 qm > stadteigen 1.434 qm GRZ 0,43 GFZ 4,02 BBGGFF ++ UUGG 2244..224488 qqmm BGF oberirdisch 19.992 qm BÜROFLÄCHEN Stellplätze 216 Tagungen, Konferenzen Co-Working Kreativräume Arbeitsplatz ekrewkcotS Gemeinschaftsräume Teamflächen Rückzugsraum FOYER SHOWROOM Erholungsbereiche Rezeption, Gastronomie Service-Punkt

KONTAKT boxofbrix gmbh Andreas Wagener Mitteldorfer Weg 19 91085 Weisendorf Telefon 09135/725999 Telefax 09135/725998 wagener@boxofbrix.de wwwwww..bbooxxooffbbrriixx..ddee..ddee Bermüller+ Niemeyer Architekturwerkstatt GmbH Frankenstraße 150 b 90461 Nürnberg Telefon 0911/31 04 56-0 Telefax: 0911/ 31 04 56-30 info@bermueller-niemeyer.de www.bermueller-niemeyer.de Quellenangaben Bilder Blick auf das Plangebiet: eigene Aufnahme/ Drohnenbild Hochpunkte der Stadtkarte Schwarzplan.eu; Creative-Commons''-Lizenz, www.openstreetmap.org/copyright Blick aus dem 17. Stock eigene Aufnahme/ Drohnenbild

Vpl/004/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Pillenreuther Straße zwischen Wölckernstraße und Frankenstraße - Markierung von

Radstreifen

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2063.2.7 vom 17.12.2020 Straßenplan Nr. 2.2063.2.8 vom 21.01.2021 Straßenplan Nr. 2.2063.2.9 vom 21.01.2021

Sachverhalt (kurz):

Im Verkehrsausschuss am 12.09.2019 wurde beschlossen, vorhandene Radstreifen an überbreiten Fahrbahnen zu verbreitern und über die gesamte Länge rot einzufärben. In der Pillenreuther Straße zwischen Ritter-von-Schuh-Platz und Frankenstraße soll dies im Rahmen der anstehenden Sanierung der Fahrbahndecke umgesetzt werden. Hier ist die Verbreiterung des Radstreifens von 1,75 m auf rund 3,00 m vorgesehen. Die Spur für den Kraftfahrzeugverkehr erhält eine Breite von 4,00 m. Der Radstreifen ist in diesem Fall üppiger ausgefallen, weil sonst die Gefähr bestünde, dass auf der verbleibenden Fahrbahn weiterhin Personenkraftwagen nebeneinander fahren und sich gegenseitig unter teilweiser Mitbenutzung des Radfahrstreifens überholen.

Im Zulauf zur Kreuzung Frankenstraße muss der Radstreifen kurz vor der Haltelinie auf Bestandsbreite verzogen werden. Damit wird die Möglichkeit erhalten, dass geradeausfahrende Fahrzeuge an rechtsabbiegenden Fahrzeugen, die den parallelen Radfahrenden und Zufußgehenden Vorrang gewähren müssen, vorbei fahren können und somit Behinderungen vermieden werden. In diesem Bereich wird das Parken verhindert um Radfahrende nicht zu gefährden.

Zwischen der Wölckernstraße und dem Ritter-von-Schuh-Platz sollen beidseitig Radstreifen neu markiert werden. In stadteinwärtiger Richtung wird der Radstreifen bis zum Knoten Wölckernstraße geführt. Stadtauswärts beginnt der Radstreifen ca. 50 Meter südlich des Knotens. Bis dort hin ist nur Platz für eine 4,25 m breite Fahrbahn, in der Personenkraftwagen einen Radfahrenden überholen können. Die Entscheidung für die "Engstelle" in der stadtauswärtigen (und nicht in der stadteinwärtigen) Fahrbahn beruht neben verkehrstechnischen Gründen auf der Tatsache, dass auch mittelfristig nördlich der Wölckernstraße im Zulauf zum Knoten in Richtung Süden keine Radverkehrsanlagen möglich sein werden. Die Entscheidung wurde vor Ort mit dem ADFC abgestimmt.

Insgesamt verbessert sich die Situation für den Radverkehr in der Pillenreuther Straße erheblich:

Durch die Verbreitung des Radstreifens wird die Verkehrssicherheit gesteigert. Mit der Schließung der Lücke zwischen Wölckernstraße und Ritter-von-Schuh-Platz wird eine wichtige Route im Radwegenetzplan ergänzt. Durch die gesamte Maßnahme entsteht auf einer Länge von ca. 1,2 km ein attraktives Angebot für Radfahrende ohne gravierende Einriffe in die Leistungsfähigkeit der Pillenreuther Straße.

Neben den genannten Vorteilen der Radstreifenverbreiterung ergeben sich weitere Synergieeffekte mit den beschlossenen Fahrradstraßen Sperberstraße und Humboldtstraße. In Verbindung mit dem Hummelsteiner Weg entsteht eine komfortable Verbindung in Richtung Innenstadt parallel zu den Hauptverkehrsstraßen.

Für die Maßnahme fallen geschätzte Kosten in Höhe von ca. 1.530.000 € an. Dabei werden die Kosten in Höhe von ca.1.085.000 € aus dem Radwegeetat und 445.000 € aus dem SÖR- Budget finanziert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.530.000 € Folgekosten 35.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Radwegeetat und SÖR-Budget

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Anlage und Verbreiterung von Radstreifen in der Pillenreuther Straße zwischen Wölckernstraße und Frankenstraße gemäß der Pläne Nr. 2.2063.2.7, 2.2063.2.8, 2.2063.2.9.

4 I V 4 2 Schnitt A -A M 1: 100 3 II 2 9 VI 4 7/ 6 e 2% 2% 1,7% ß a r t s n r e k c Bestandshöhe= öl 2 Planungshöhe 5 0 V W 2 309,05 7/ 309,05 6 VI 1 2 308,83 Besta 308,83 Planu II Gehweg Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Radstreifen Fahrbahn 2 II 0 I V V I 1 5 7/ 9 6 1 1 2 8 4 II 6 7/ 5 5 V 6 7/ 3 3 2 3 /7 250/22 250/23 2 5 0/ 2 2 5 0/ 2 5 12/052 6 39 IV 2 5 /7 6 41 IV 6 7/ 1 9 43 IV 45 I A V 47 V 49 IV 51 IV 53 IV 55 V 57 Pillenreuther 250/17 Straße gnundronedoB 3244-132.leT gnutlawrevsgnussemreV tengieeg Mittelmarkierung entfernen 250/63 VI 44 VI 64 thcin V 24 VI 84 V 05 VI 25 A siewhcansmutnegiE ironeiD dnu 1 2 V 9 noitamrofnioeG 2 7/ 6 ,1/oeG Vor A u s f ü h ru n g d e r M a rk i e ru n g s a rb eiten III 250/13 250/12 250/11 1 bi tt e R ü c ks p ra c h e m i t V P L / P -1 /2 2 5 0/ 1 5 5 0/ 1 4 0 6 2 ehcsireyaB 1 /0 III :gnureitraK 6 7/ 2 3 9 VI 6 7/ 2 8 II 5 2 VI sla 11 2 3 2 /0 0 rüf etrakrulF 6 7 / 5 2 0/ 1 5 2 tmA dnu :netadsisaboeG e s t r a ß 8 6 7/ 2 7 II 2 5 0/ 8 0/ 9 :egaldnurgnalP gnussemreV red 5 n 2 gnulletsraD e r VI c k 7/ 2 6 5 0/ 5 0/ 4 4 öl 6 2 II I 0/ 6 2 5 W 2 5 6 6 7/ 1 0 5 7 6 4 6 / 6 7/ 5 9 13 e 2.8 gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2063.2.7 04.09.20 Br-Fürbach Radstreifen 05.11.20 Br-Fürbach Schnitt Pillenreuther Straße 25.11.20 Br-Fürbach Markierung zw. Wölckernstraße und 17.12.20 Dufek Radsymbol Ritter-von-Schuh-Platz 21.01.21 Br-Fürbach Haltelinien
I II II 1 5 7/ 6 5 5 7/ 6 2 5 /7 6 41 IV 9 2 2 7/ 6 5 V 2 4 3 2 VI e ß a r t s n r e k c Bestand öl 2 Planung W 2 V VI 1 2 2 0 V V I 9 1 1 8 3 3 V 7/ 6 9 1 7/ 6 43 I 1 2 V 1 0 VI e ß a 8 r t s n e r VI k c öl W 6 4 6 / 4 Schnitt A -A M 1: 100 2% 2% 1,7% shöhe= shöhe 309,05 309,05 308,83 Besta 308,83 Planu Gehweg Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Radstreifen Fahrbahn 2 4 II 2 3 /7 250/22 250/23 2 5 0/ 2 2 5 0/ 2 5 12/052 6 1 1 6 III 1 1 1 g a r a g 2 5 0/ 4 8 3 1 0/ 6 0 V 2 f e 2 5 5 iT 9/ V 4 2 V 6 9 1 /6 4 2 III Tiefgarage I 1 K 1 4 0/ 2 8 V o p 1 0 a n n d gs s h h ö ö h h e e= e ß V 2 5 7 e r 1 4 n a ik r V t s u 1 t s 0 d s lo 1 1 t r V I b 2 a m u V 2 5 0/ 4 5 250/26 ß e 0 H II V 8 V 0/ 4 9 2 5 0/ 5 4 3 5 2 5 1 0/ 1 5 0 6 2 4 0/ 5 IV 2 II V 24/0 6 0/ 3 6 5 2 3 V 0/ 7 V 2 5 2 5 0/ 3 7 2 5 0/ 3 8 0/ 3 9 2 5 2 5 0/ 3 4 2 5 0 4 /0 1 4 /052 5 2 1 3 /0 5 250/29 2 Plan A N ns r. c 2 h .2 lu 3 s 1 s 3 a .2 n .1d 59 V 4 IV 61 IV 63 V 250/32 0/ 6 4 65 VI 69 V 250/30 I 2 5 67 V 3 75 V 8/ V P 2 4 l an A N n r s .2 ch .2 lu 3 s 1 s 3 . a 2 n .1c 250/20 71 V 73 V 7 1 M it t e l m a rkierung entfernen Mittelmarkierung en t f e r ne n IV 5 1 Kopernikusplatz S T 19 83 V 63 V V z V 7 R 5 /0 1 it 5 2 1 t e r - v o n - S c h V u h 7 - P la V t z 5 V 3 2 5 /0 5 2 33/052 5 3 /0 5 2 V 1 2.8 gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2063.2.7 04.09.20 Br-Fürbach Radstreifen 05.11.20 Br-Fürbach Schnitt Pillenreuther Straße 25.11.20 Br-Fürbach Markierung zw. Wölckernstraße und 17.12.20 Dufek Radsymbol Ritter-von-Schuh-Platz 21.01.21 Br-Fürbach Haltelinien
V 45 I A V 47 V 49 IV 51 IV 53 IV 55 V 57 Pillenreuther 250/17 Straße Mittelmarkierung entfernen 250/63 VI 44 VI 64 V 24 VI 84 V 05 VI 25 A 9 2 7/ 6 Vor A u s f ü h ru n g d e r M a rk i e ru n g s a rb eiten III 250/13 250/12 250/11 bi tt e R ü c ks p ra c h e m i t V P L / P -1 /2 2 5 0/ 1 5 5 0/ 1 4 6 2 1 /0 III 5 2 8 2 VI 7/ II 6 11 3 /0 0 5 2 0/ 1 5 2 6 7/ 2 7 II 2 5 0/ 8 0/ 9 5 2 7/ 2 6 5 0/ 5 0/ 4 4 6 2 II I 0/ 6 2 5 5 2 9 5 /
z. Wunder ufek (4933) gez. Jülich ning-Fürbach
Straße Pillenreuther
Lageplan
M = 1 : 500 2.2063.2.7
26 V 06 IV 46 V 252/7 Radstreifen Schnitt Pillenreuther Straße Markierung zw. Wölckernstraße und Radsymbol Ritter-von-Schuh-Platz Haltelinien
kusplat 43 IV 4/372 8 /
250/ 33/052 I 250/32 251 71 V 73 Ritter-von-Schuh-Platz V V 75 1 V 251/3 Anschluss an Plan Nr. 2.2063.2.7 251/2 N3 251/7 12m 1,5/1,5 IV 06 18m ohne Markierung V 26 V 46 12m 1,5/1,5 V 66 18m ohne Markierung V 86 12m 1,5/1,5 0 1 4/372 V 07 N3 2 V 27 gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg V 252/8 252/7 9/252 252/3 252/4 thcin 252/15 V 252/16 252/17 1 7 VI siewhcansmutnegiE V II dnu a66 1 0 0 252/2 I V 252/10 III 1 5 a noitamrofnioeG V 252/18 z t 253/7 1 5 pl a gnulietbAoeG ei ehcsireyaB f f a M 253/19 sla 253/17 9 8 V II 253/16 253/8 1 rüf :gnureitraK etrakrulF 3 6 1 V tmA 9 4 :netadsisaboeG 253/18 :egaldnurgnalP I red dnu VI 272/9 4 1 gnulletsraD gnussemreV 11 V I I 1 1 gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2063.2.8 21.01.21 Br-Fürbach Haltelinien Pillenreuther Straße Roteinfärbung Radstreifen m. Verbreiterung zw. Ritter-von-Schuh-Platz und Budapester Straße
25 33/052 I 250/32 251 73 Ritter-von-Schuh-Platz V V 75 1 V Anschluss an Plan Nr. 2.2063.2.7 IV 06 V 26 V 46 V 66 V 86 0 1 4/372 V 07 2 V 27 V 252/8 252/7 9/252 252/3 252/4 252/15 252/16 252/17 VI V II a66 1 0 0 I V 252/10 III 1 5 a 252/18 253/7 253/19 253/17 9 8 253/16 253/8 II 9 4 253/18 I VI 11 I 33/052 V 1 Anschluss 251 Ritter-von-Schuh-Platz 251/3 251/2 N3 251/7 12m 1,5/1,5 18m ohne Markierung 12m 1,5/1,5 18m ohne Markierung 12m 1,5/1,5 N3 V 7 1 V z t 5 a 1 pl ei f f a M V 1 3 6 1 V 272/9 4 1 V I 4 1 190/4 z t a 185 Pl 251/6 - h u h c S - Adam-Kraft-Realschule n o v 190/20 - r e t t Ri II 190/24 /19 190/25 190/23 91 Pillenreuther Straße V 08 IV 28 48 68 88 2 09 0 29 V I 273/3 273/16 1 8 271/11 V I V 272/4 5 1 274 II V 272/3 271/9 9 e 4 ß a r t s s 271/8 n 270/15 272/7 e 271/14 V m 7 e 4 Si 3/172 3 V V 5 6 191/7 e VI 191 ß IV a 8 V r t 3 s gli 190/2 n 6 wi V Z /22 190/26 191/6 4 e ß 190/21 IV a r I 190 t s n 191/5 191/4 i v l VI a VI 4 C 190/11 107 V 190/5 190/6 V 190/13 VI 1 111 IV 113 IV 115 IV 1 190/12 2 105 V V 190/27 I 190/28 1 103 III VII 99 III 101 III 97 2/052 B u Sd 411 611 81 rt a a p ße es et V V r 011 II 801 601 V 5 1 401 3/572 69 89 V V V V V 275/4 275 5 V II 274/6 2 V 3 1 1 4 e V ß 274/9 a 274/8 r 278/2 t S r 274/7 e t 0 5 V 11 I 270/8 s e 76/ 2 270/13 p 2 I a 201 V 276 d 1 u 2 B II 276/6 V 8 4 9 2 7/07 276/3 270/9 V 278/15 V 1 0 V 7 6 191/7 VI 191 V 3 191/6 e 4 ß a IV r 190 t s n v i 191/5 191/4 l a C 107 V 190/6 V 1 111 IV 113 IV 115 IV 1 105 V 1 1 gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2063.2.8 21.01.21 Br-Fürbach Haltelinien Pillenreuther Straße Roteinfärbung Radstreifen m. Verbreiterung zw. Ritter-von-Schuh-Platz und Budapester Straße
2063.2.7
V 26 V 46 4/372 V 66 V 86 V 07 V 27
B u Sd rt a 411 611 81 a p ße es et r V V II 5 1 3/572 275/4 275 3 1 e 4 1 ß V a r t S r e t s 11 e 76/ 2 I p 2 a I d V u 1 2 B 9 276/3 V 1 0 7
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69 89 V 5 V II 274/6 2 274/9 274/8 278/2 274/7 5 0 270/8 270/13 201 II 4 8 2 7/07 270/9 V 278/15 801 601 V 401 V V V V V V 276 276/6 V V
V

. Wunder er (31075) gez. Jülich ing-Fürbach

Lageplan

M = 1 : 500 2.2063.2.8

altelinien Pillenreuther Straße Roteinfärbung Radstreifen m. Verbreiterung zw. Ritter-von-Schuh-Platz und Budapester Straße

193 2/ 193 9/ III 7 II 6 7 781 42/982 a 3 II 52 982 / 194 5/ e ß V I a 62 r t s e r e II ß b 39 3 V I 82 III 147 14 3 19 / 194 2/ 89 1/ 9 2 89 2/ 0 2 193 20 / 193 13 / 193/12 39 1 /1 a r r e t s n e 193 19 / p S d S c h r a 193/22 1 ö b 41 n w o V I e g iß n 03 III 7/ 3/391 s a 192 tr III a L V I 23 4 3 III 1 129 II 131 II 133 135 III 137 III 7 3 II 192 6/ ß e III 8/834 125 III 834 V I 43 10 192 / 5/391 192/9 III 63 192/3 192 5/291 534 11/291 611/163 4 2 19 / 8 2. 3. 6 0 2V gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 2. I a n 11N1199r. I 031 V 231 V 43 I 1 V V 24 Pl 4 1 19 / a n VI 4 7 511/163 uss V 117 nsc hl I V thcin A IV e siewhcansmutnegiE 115 I a421 ß a dnu Str 631 7 2 er h V V 361/113 711/ 6 ut e nr noitamrofnioeG V V 8 / 2 7 1 e Pill 5/782 021 8 5 e gnulietbAoeG 8 ß 421 221 8 / 2 7 1 a r ehcsireyaB t V s 811 V r e V 6 3 e b sla ß r 7 V 0 V 13 287/ 2 1 / 87 2 11/ a e r t s S p 361 11 8 / rüf :gnureitraK etrakrulF i n tmA 611 a :netadsisaboeG V v 5 4 III 75 2 41/ l a :egaldnurgnalP V 3 87 G red 2 dnu 411 3a gnulletsraD / 75 4 87 7/ gnussemreV II III 5 B u d 3/572 2 01/782 2 V 3 I 4 1 S tr a ß a e p e s te r / 87 2 51 6 2 9 IV 01 1 4 6 53/234 5 Bügel er zw a n g Kat S tr a ß e gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2063.2.9 18.01.21 Br-Fürbach Markierung 21.01.21 Br-Fürbach Haltelinien/ Pillenreuther Straße Radständer Roteinfärbung Radstreifen m. Verbreiterung zw. Budapester Straße und Frankenstraße
42/982 II a 3 52 982 / 194 5/ e II 39 3 2/ 2/ 0 194 89 2 III 1/ 9 89 2 193/22 41 III 3/391 III ß e 4 3 1 III 125 III III 63 e I a421 ß a tr V 6 8 / 2 7 1 5/782 021 8 5 421 221 V V V e ß a 11/ 87 r t 13 287/ 2 1 / 2 s i n a V v 5 4 l 41/ a 87 G 2 7/ 87 2 01/782 V 3 51 I 4 / 87 2 II a 3 194 5/ e II 3 2/ 194 193/22 3/391 III 1 125 III 193/ 193/ III 7 6 7 II e ß a r t s r e ß b a r r e 14 3 19 / 193 20 / 193 13 / 193/12 t s n e 193 19 / p S d 147 39 1 /1 r a 1 b o g n a III L 129 II 131 II 133 II 135 III 3 137 III 7 8/834 834 5/391 534 611/163 I I 031 V 231 V 43 I 1 V V 24 7 VI 4 511/163 V I 631 7 2 V 711/ 361/113 V e 8 ß 8 / 2 7 1 a r t s r e 3 6 b r e 7 0 S p 11 8 V 361 / III 3 3a III 5 1 6 IV 21 IV 41 a 7 4 7/934 3 4 5 8/544 V 163b V I I a41 9/544 3 Bügel 2/ 8 44 7/544 163 VI 8 4 4 161 VI 143 III 145 III 151 153 VI 155b III 155 VI 157 VI 159 VI 165 N3 Pillenreuther Straße 1 VI 441 891/163 VI VI 051 73/163 18m 1,5/1,5 18m ohne Markierung 53/163 33/163 VI 451 13/163 N3 VI 651 VI 851 II I VI 061 791/163 52/163 92/163 VI 261 VI 461 V 661 435/2 72/163 I 861 361/104 3 10 501/163 111/ V 1 36 / 61 3 107 04/163 5 4 1 36 / 38 1 61 / III 62/163 03/163 23/163 43/163 63/163 3 e 99/163 42/163 28 ß 42 VI 61 3 / 991/ r a 361 / t II S 2 2/ 3 V 4 2 VI VI 4 3 361/102 r e g 1 III V I VI n i r 9 h 2 t o III L II VI II 1 911/163 4 1 7/163 0 2 / I 94/163 48 1 36 / 3 16 361 46 / 54/163 361/44 021/163 681/163 V 7 IV 9 V 05/ 3 9 1 IV 41 163b I a41 9/544 VI 8 4 4 61 VI III 1 III e ß 1 a 5 1 r t s n e k n a r F 9 4 1 e ß a r t s n e k n a r F 1 4 6 53/234 5 Bügel er zw a n g Kat S tr a ß e gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2063.2.9 18.01.21 Br-Fürbach Markierung 21.01.21 Br-Fürbach Haltelinien/ Pillenreuther Straße Radständer Roteinfärbung Radstreifen m. Verbreiterung zw. Budapester Straße und Frankenstraße
5/391 534
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. Wunder er (31075) gez. Jülich ing-Fürbach

Lageplan

M = 1 : 500 2.2063.2.9

arkierung Haltelinien/ Pillenreuther Straße Radständer Roteinfärbung Radstreifen m. Verbreiterung zw. Budapester Straße und Frankenstraße

H/006/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Aufwertung Platz der Deutschen Einheit

Versetzung des Erinnerungsmals Berliner Mauer

Anlagen: Entscheidungsvorlage Foto_Ist-Zustand Lageplan Collage Platz der Deutschen Einheit-Mauerscheibe Kostenzusammenstellung

Sachverhalt (kurz):

Der Beirat für Bildende Kunst hat in seiner Sitzung vom 21.03.2019 darauf hingewiesen, dass der Standort des Stücks Berliner Mauer am Hallplatz als ungeeignet für das Gedenken an den Mauerfall 1989 angesehen wird. Der zentrale Ort am Platz der Deutschen Einheit hingegen wird vom Beirat als ideal angesehen, da neben einer Aufwertung des Platzes hier auch eine stärkere Verknüpfung von Mauer und Platz erzielt werden kann.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 15.500 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 15.500 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten für das Versetzen des Mauerteils werden durch den Bauunterhalt für Denkmäler und Kunst des Hochbauamtes erbracht.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Versetzung des Mauerstücks stärkt den Platz der Deutschen Einheit als zentralen Gedenkort.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Ferienausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Versetzung des Mauerstücks zum Platz der Deutschen Einheit.

Aufwertung Platz der Deutschen Einheit

hier: Versetzung des Erinnerungsmals Berliner Mauer

Entscheidungsvorlage;

Im Rahmen der Neugestaltung von Plätzen fiel von Seiten der Verwaltung auch der Blick auf den Platz der Deutschen Einheit. Auch aus der Bürgerschaft kam die Bitte, den Platz der Deutschen Einheit aufzuwerten. Die Verwaltung möchte der Anregung nachkommen und bat deswegen den Beirat für Bildende Kunst um eine Einschätzung.

Der Beirat hat in der Sitzung am 21.03.2019 und bei Ortsterminen inhaltlich und örtlich untersucht, ob es möglich ist, als zentrales Element der Umgestaltung das Stück Berliner Mauer vom Hallplatz auf den Platz der Deutschen Einheit zu versetzen. Der Bürgerverein und die Bürgerin, die den Vorschlag zur Aufwertung gemacht hat, wurden zu den Ortsterminen eingeladen, sind aber nicht erschienen.

Bei dem Ortstermin mit Verwaltung und Beirat wurde der beigelegte Ortsvorschlag für das Mauerstück erarbeitet.

Das Stück Berliner Mauer, bei dem es sich um eine Schenkung handelt, soll deswegen vom Hallplatz zum Platz der Deutschen Einheit versetzt werden, weil Mauer und Platz der Deutschen Einheit stärker verbunden werden sollen. Außerdem ist zu beachten, dass der heutige Standort am Hallplatz unglücklich gewählt wurde, da gerade auf diesem Teil des Platzes eine Übermöblierung besteht.

Ob eine zusätzliche, erklärende Tafel auf dem Platz aufgestellt werden muss, wird von Av/Stadtarchiv geprüft.

Abbildung 11

Abbildung 10

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Ausdruck aus dd eem G IS der Stadt Nürnberg 7 n a Für re7c6htsverbindlichew Auskünfte und zur Maßentnahme ist der4 Ausdruck nicht 3 geeignet. Das Datum diees Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der s dargestellten Informatieon dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstliche Aufgaben zulässig. Dien Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen mö w e 6 4 3 g

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Datenauszug

Erstellt für Maßstab1:1.000 1 0 30 r m 7 glich. Erstellungsdatum 20.03.2019 Ersteller Wissen, Andreas

Collage Soll-Zustand

Kostenaufstellung Versetzung

Berliner Mauer

Kostenart Summe

Vorbereitung neuer Standort Aushub 1.000,00 € Gründung 2.000,00 € Sondernutzungen 100,00 €

Versetzen Transporter 700,00 € Kran 800,00 € Sondernutzungen 100,00 €

Nacharbeit Texttafel 8.000,00 €

Summe Netto 12.700,00 €

MWSt (19%) 2.413,00 €

Summe Brutto 15.113,00 €

Ref.VI/006/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Mehrzweck-Interimsbau für Kapazitätserweiterung + Pavillon-Ersatzbau für die GS Dunant

sowie für KiGa-Notprogramm; Dunantstraße 10, 90431 Nürnberg

hier: Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ansichten.Grundrisse.Schnitt Aussenanlagen Kostenberechnung

Sachverhalt (kurz):

Für das Amt für Allgemeinbildende Schulen sowie das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist auf dem Gelände der Henry-Dunant-Grundschule die Aufstellung eines 1.166 m² BGF großen, dreigeschossigen Interimsbaus sowie dessen anschließende Anmietung durch die Stadt vorgesehen. Der Interimsbau soll verschiedene temporäre Bedarfe für die Dauer von ca. 2 Jahren abdecken. Ab Sept.2024 sollen die Bedarfe durch angrenzende BIC-Maßnahme Neubau Grundschule und KiTa dauerhaft mit aufgenommen werden. Diese GS- und KiTa-Neubauten sind als Teil eines vom Stadtplanungsausschuss bewilligten und nach Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ref.I/II freigegebenen Gesamtkonzeptes geplant. Folgende Bedarfe soll der Interimsbau temporär decken: Erster Bedarfsbestandteil sind aufgrund Aktualisierungen der Schülerstatistiken vorzeitig zu den geplanten Schulbaumaßnahmen umgehend erforderlich gewordene 3 Klassenräume. Zweiter Bedarfsbestandteil ist eine unterzubringende Hortgruppe: Diese wird aus der angrenzenden KiTa Elsa-Brandström ausgelagert und ermöglich damit dort per Rochade eine neu geschaffene Gruppe Kindergarten [Kindergarten-Notprogramm]. Dritter Bedarfsbestandteil sind 4 Klassenräume, die durch den bereits 2022 vorgesehenen Abriss eines eingeschossigen Schulpavillons ersatzweise untergebracht werden müssen. Der Abriss erfolgt zwecks Baufeldfreimachung für den Schulneubau. Das Projekt wird von der WBG KOMMUNAL GmbH betreut und geplant. Der Projekt Freeze wurde am 19.11.20 im Stadtrat beschlossen. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 2.462.000,00 €. Die Finanzierung erfolgt über die MIP- Nummer 1129. Mit dem Beschluss zum vorgelegten Objektplan durch den Ferienausschuss kann die Umsetzung der Maßnahme (Ausschreibung, Vergabe und Bau) weiter durch die Baudienststelle verfolgt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.462.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.535.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 927.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit wurden in der Planung berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

J

SchA

Beschlussvorschlag:

Der Ferienausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme Mehrzweck-Interimsbau für Kapazitätserweiterung + Pavillon-Ersatzbau für die GS Dunant sowie für KiGa-Notprogramm; Dunantstraße 10, 90431 Nürnberg

Nach der Kostenberechnung vom 15.10.2020 betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.462.000,00 €.

Projekt: Mehrzweck-Interimsbau für Kapazitätserweiterung + Pavillon-Ersatzbau

für die GS Dunant sowie für KiGa-Notprogramm

Standort: Dunantstraße 10, 90341 Nürnberg Auftraggeber: Stadt Nürnberg, vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH hier: Objektplan

Entscheidungsvorlage

1. Planungsanlass und -historie

Die Stadt Nürnberg, vertreten durch die WBG KOMMUNAL GmbH, plant in der Dunantstraße 10 (Sündersbühl) auf dem Außengelände der Henry-Dunant-Grundschule die Aufstellung eines 1.166 m² Bruttogeschossfläche großen, dreigeschossigen Interimsbaus sowie dessen anschließende Anmietung durch die Stadt Nürnberg.

Der Interimsbau soll verschiedene temporäre Bedarfe für eine Hortgruppe und 7 Schulklassen für insgesamt 175 Kinder für die Dauer von ca. 2 Jahren abdecken, woraus sich mit Vor- und Nachlauf zur eigentlichen Nutzung eine Standzeit des Interimsbaus von ca. 30 Monaten von Mrz.2022 bis Sept.2024 ergibt.

Bedarfsträger ist das Schulamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Nürnberg.

Ab Sept.2024 sollen die Bedarfe durch angrenzende Grundschul- und KiTa-Neubauten mit aufgenommen werden. Diese GS- und KiTa-Neubauten sind als Teil eines vom Stadtplanungsausschuss am 27.09.18 bewilligten und nach Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ref.I/II [2018] freigegebenen Gesamtkonzeptes geplant:

Schule und KiTa werden neben bestehenden Bauten auf weitestgehend freier Fläche verdichtet wiedererrichtet bzw. wesentlich vergrößert. Die anschließend beräumten Altflächen werden für umfangreichen Wohnungsbau verwendet [ca. 150 Wohnungen]. Schul- und KiTa-Neubauten können mit bezogen auf die Bauaufgabe geringem Interimsaufwand erfolgen. Die durch vorstehenden Ablauf gewonnene Verdichtung des Areals kompensiert wirtschaftlich den Abriss von ohnehin unterhaltsbedürftigem Gebäudebestand.

2. Baubeschreibung

2.1 Städtebau und Situierung

Grundstück

Der Schul- und Hortinterim wird auf dem Areal Dunantstraße 8-10 (Fl.Nr. 95/3, Gem. Sündersbühl) im bestehenden Pausenhof errichtet. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit eine KiTa (Els- Brandström-Straße 43), ein Kinderhort (Dunantstraße 8), die Grundschule mit Turnhalle (Dunantstraße 10), der erste Erweiterungsbau der Grundschule (Erasmusstraße 3) sowie eine 2 Erweiterung (ohne eigene Adresse), die als „Pavillon“ bezeichnet wird.

Baukörper

Das Gebäude hat eine BGF von ca. 1.166 m² nach DIN 277 und ist 3-geschossig, ohne Unterkellerung, geplant.

Das Gebäude wird als einfache Mietcontaineranlage (Standard „Basic“) in Stahlbauweise auf Fertigteilfundamenten nach den Spezifikationen der Vermieter errichtet. Das Gebäude wird, containertypisch als zwei-hüftige Anlage mit 1 innenliegenden Treppenhaus und einer Außentreppe als 2. Rettungsweg errichtet Auf die Fassadengestaltung wird aus Kostengründen kein Einfluss genommen. Hier wird die Standardgestaltung des Vermieters akzeptiert.

Lage auf dem Grundstück

Der mit vorliegender Maßnahme geplante Interimsbau wird in der Gesamtabwägung verschiedener Belange wie Pausenhofnutzbarkeit, Baustellenabwicklung, Brandschutz, sommerlichem Wärmeschutz, etc. im Pausenhof der Dunantschule in Nord-Süd-Richtung orientiert angeordnet. Der Interimsbau wird im westlichen Teil des Pausenhofes, unmittelbar an die Grünflächen anschließend, errichtet.

Stellplatzbedarf und Erschließung

Der Stellplatzbedarf wird über den Interimsstellplatz (siehe 2.5.2) mit abgedeckt.

Die Erschließung erfolgt über die Zugänge der Schule in den Pausenhofbereich und von dort über einen nach Norden orientierten Hauptzugang ins Gebäude.

2.2 Funktionen und Nutzung des Gebäudes

Nutzung

Die Bedarfe, die durch den in vorliegender Maßnahme vorgesehenen Interimsbau temporär gedeckt werden sollen, setzen sich wie folgt zusammen:

Erster Bedarfsbestandteil sind aufgrund Aktualisierungen der Schülerstatistiken vorzeitig zu den geplanten Schulbaumaßnahmen umgehend erforderlich gewordene 3 Klassenräume.

Zweiter Bedarfsbestandteil, der im Interimsbau mit untergebracht wird, ist eine Hortgruppe: Diese wird aus der angrenzenden KiTa Elsa-Brandström-Straße ausgelagert und ermöglich damit dort eine neu geschaffene Gruppe Kindergarten. Diese in Rochade über verschiedene Einrichtungen durchgeführte Kapazitätserweiterung um effektiv eine Kindergartengruppe erfolgt im Rahmen des Kindergarten- Notprogramms.

Dritter und letzter Bedarfsbestandteil, der im Interimsbau mit untergebracht wird, sind 4 Klassenräume, die durch den bereits 2022 vorgesehenen Abriss eines eingeschossigen Schulpavillons ersatzweise untergebracht werden müssen. Der im aktuellen Schulkomplex nordwestlich liegende Pavillon muss als einziges Bestandsgebäude bereits 2022 vorab zur Baufeldfreimachung für den Schulbau abgerissen werden. Bezogen auf die Gesamtmaßnahme der Schul-, KiTa-und Wohnquartier-Neubauten ist der diesen Vorhaben wirtschaftlich zuzurechnende Interimsbedarf von 4 Klassenräumen darstellbar und wurde so auch in der seinerzeitigen Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ref.I/II [2018] berücksichtigt. Nach Prüfung durch die Kämmerei wurde der in den 2000ern errichtete Pavillon seinerzeit nicht gefördert, so dass keine Förderrückerstattungskosten anfallen.

Die Ausgestaltung der konkreten Nutzungsstruktur der Horteinrichtung im EG erfolgt entsprechend der Bedürfnislage von Klein- und Hortkindern und den Planungsvorgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg. Für den Miet-Interimsbau wurden dies Vorgaben jedoch objektgerecht modifiziert.

Die Horteinrichtung wird für 1 Hortgruppe (25 Kinder) ausgelegt. Diese ist im Erdgeschoss angeordnet. Der Hortbereich enthält Gruppenraum, Hausaufgabenraum, Bistro, Kreativraum, Personalraum, Personalumkleide, Übergabeküche sowie Toilettenanlagen, Putzraum und Lager. Ferner findet sich im EG auch der allgemeine Technikraum.

Die Ausgestaltung der konkreten Nutzungsstruktur der Schuleinrichtung im 1. und 2.OG erfolgt entsprechend der Bedürfnislage von Schulkindern und den Planungsvorgaben des Schulamtes der Stadt Nürnberg. Für das Mietprovisorium wurden dies Vorgaben ebenfalls objektgerecht modifiziert.

Die Schuleinrichtung wird für 7 Klassen zu je 25 Kindern ausgelegt. Hierfür werden 7 Klassenräume, 2 Gruppen/Fachräume, Toilettenanlagen für Schüler und Lehrer, Putzräume sowie Lagerräume errichtet.

Barrierefreiheit und Inklusion

Der Interimsbau wird nicht barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit der Schule wird über die vorhandenen Gebäudeteile abgedeckt und kann hier durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden.

Raumkonzept

Der Gebäudegrundriss wird gemäß Raumprogramm und sonstigen funktionalen Nutzungsvorgaben der beiden Bedarfsträger geplant und hinsichtlich der Errichtung als Mitgebäude auf dessen Eigenheiten hin abgestimmt.

Der so erarbeitete Grundriss wird aber nur als Genehmigungs- und Ausschreibungsgrundlage entwickelt. Der finale Grundriss wird mit dem Vermieter auf dessen Containermaße und technische Vorgaben hin abgestimmt. Dabei sind sich alle Beteiligten im Klaren, dass hier der ein oder andere Wunsch nicht 1:1 umgesetzt werden kann, ohne dass Mehrkosten entstehen würden.

Der Zugang erfolgt mittig des Gebäudes von Norden. Man gelangt zunächst in einen, als Windfang abgetrennten Flurbereich mit Zugang zum innenliegenden Treppenhaus.

Im nordöstlichen Gebäudeteil werden Sanitäranlagen sowie der Technikraum angeordnet. So wird die Anbindung an die Technischen Anlagen des Bestandsgebäudes minimiert.

Im EG wird auf der Ostseite unmittelbar im Anschluss an die Sanitär- und Technikbereich die Übergabeküche und das zugeordnete Bistro (inkl. Pädagogischer Küche) angeordnet. Die restlichen Räume werden in sinnvoller Abfolge auf der Westseite angeordnet.

In den Obergeschoßen werden die Klassenzimmer beidseitig des Flures angeordnet.

Statt Garderobenräumen werden in den Fluren aller Geschoße Garderobenleisten ausgebildet. Um dennoch sicher Fluchtwege zu gewährleisten werden die Flure in den Obergeschoßen in Brand- und Rauchabschnitte untergliedert. Im EG erhalten die Räume zusätzliche Ausgänge ins Freie bzw. Bypass- Türen zu Räumen mit direkten Ausgängen.

2.3 Bauliche Beschreibung der Maßnahme

Gebäude

Es wird ein einfaches Mietcontainergebäude auf Fertigteilfundamenten errichtet. Die finale Ausführung des Gebäudes entsprechend funktionaler Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren wird erst mit der Auftragsvergabe an den künftigen Vermieter feststehen. Grundsätzlich können Containermodule von verschiedenen Anbietern sowohl in der Größe wie auch der Ausführung innen/außen voneinander abweichen. Im Sinne der geplanten günstigen Ausführung wird daher darauf verzichtet, über die Notwendigkeiten hinaus spezifische Vorgaben zu machen. Dies, da jede Abweichung vom üblichen Einfach-Standard der Containervermieter zwar grundsätzlich darstellbar ist, jedoch erfahrungsgemäß zur Mehrkosten wegen individueller Anlagenumrüstungen führt. Der Neubau wird mit einfacher haustechnischer Ausstattung geplant [Nahwärme-Mitversorgung über Schulbestandsgebäude ▪ keinerlei lüftungstechnische Anlagen außer innenliegende Räume].

Bauteile im Einzelnen:

Im Folgenden beschreiben wir jeweils die übliche Ausführung. Abweichungen sind – je nach Hersteller

Außenwandaufbau: Stahlkonstruktion mit Kerndämmung. Innen beschichtete Holzwerkstoffplatten (Treppenhaus GK-Platten), außen Strukturblechfassade.

Innenwände tragend: Stahlkonstruktion mit Kerndämmung, beschichtete Holzwerkstoffplatten, Treppenhaus und Flurwände GK-Platten.

Innenwände nichttragend: Stahlkonstruktion mit Kerndämmung, beschichtete Holzwerkstoffplatten, Treppenhaus und Flurwände GK-Platten. Frei eingestellte Wände als Standard-GK-Wände nach Vorgaben der Systemgeber.

Bodenaufbau: Stahlkonstruktion mit Kerndämmung, Spanplatten, Linoleumbelag.

Decken: Stahlkonstruktion mit Kerndämmung, beschichtete Holzwerkstoffplatten, Treppenhaus und Flurdecke GK-Platten. In Aufenthaltsräumen abgehängte Akustikelemente.

Innentreppen: Stahlkonstruktion mit Kunststeinstufen Metallgeländer mit beidseitig doppelten Rundrohrhandläufen

Fensterelemente: Kunststofffenster mit Isolierverglasung. Bruchsicherheit mit Splitterschutzfolie. Rahmenschlösser.

Türelemente: Aluminiumtüren mit Glasfüllungen (VSG). Griffstangen gem. DIN EN 1125.

Sonnenschutz: außenliegende Vorbaurolläden

Innentüren: Vollspan Dekor mit Umfassungszargen aus Stahl, wo erforderlich feuerhemmend/Rauchdicht nach Brandschutzkonzept

Wandoberflächen in den Sanitärräumen, Küche: beschichtete Holzwerkstoffplatten

Betriebliche Einbauten

Die Ausstattung mit Möblierung erfolgt gemäß Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dem Schulamt. Enthalten sind: Garderobenhakenleisten in den Fluren | Übergabeküche im EG | Pädagogische Küche im EG

2.4 Haustechnik

Das haustechnische Konzept wurde von dem Fachplaner nach den Maßgaben der Benutzer und des Vertreters des Bauherrn abgestimmt.

Heizung: Das Gebäude wird über den Bestand mit Wärmeenergie versorgt (Fernwärmeversorgung). Der Wärmebedarf wird über statische Heizkörper abgedeckt.

Lüftung: Innenliegende Räume erhalten eine dezentrale Abluftanlage.

MSR: Es werden keine MSR-Einrichtungen erstellt

Starkstromanlagen, IT und FM: Die niederspannungsseitige Energieversorgung über den Bestand der Schule. Aus dem Bestand wird ein Anschluss in den Technikraum gelegt. Von hier aus führt der Vermieter die Stromversorgung entsprechend seiner üblichen Ausführung zu den Verbrauchsstellen. Die Beleuchtung erfolgt mittels LED-Aufbauleuchten. Kennzeichnung der Notausgänge nach Vorgabe Brandschutzkonzept mit akkugepufferten Pictogrammleuchten. Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz) im Standardprogramm des Vermieters. Telefonanschluss im Personalraum des Hortes. Im Schulbereich punktuell Telefone (Anbindung an vorhandene Anlage des

Bestandes) für Notrufe. Serverinstallation im Technikraum und Verteilerraum OG. Einfache Funkklingelanlage für Hort. Hausalarmierungsanlage nach Vorgabe Brandschutzkonzept; Die Verkabelung sowie Melde- und Signalisierungseinrichtungen erfolgt durch Vermieter. Äußerer Blitzschutz.

Sanitär: Das Gebäude wird über Leitungen im Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Schmutzwasser wird direkt in den Kanal eingeleitet. Das Schmutzwasser wird gesammelt in eine Hebeanlage im Verbindungsgang geleitet und von dort in die Entwässerungsanlage des Gebäudes Erasmusstraße 3 eingeleitet. Regenwasser wird unterhalb des Gebäudes direkt flächig versickert. Ein Anschluss an die Kanalisation wird nicht ausgeführt. Auf einen Fettabscheider wird verzichtet, da die Anlage nur als 2-jähriges Provisorium errichtet wird und täglich max. 25 Gedecke gespült werden. Abwasser und Frischwasserleitungen werden im Außenbereich in beheizten und gedämmten Schächten geführt. Im Innenbereich werden nur containerweise Leitungsverzüge zur Außenwand hin, ausgeführt (i.d.R. Aufputz). Trinkwasserseitig übernimmt das Gebäude die bestehende Leitung für den Pavillon und wird vom Verbindungsgang in den Technikraum geführt. Die Warmwasserbereitung erfolgt ausschließlich für die Küchen elektrisch über einen zentralen WW- Speicher (80l). Sanitäre Einrichtungsgegenstände nach Standard des Vermieters

2.5 Freianlagen

2.5.1 Freianlagen Schulhof

Die Gestaltung der Außenanlagen des Interims wurde mit dem Bedarfsträger sowie diversen betroffenen Dienststellen abgestimmt. Der Interimsbau befindet sich im Schulhof der Dunantschule, an westlichen Rand des Asphaltbelages. Die Lage wurde unter Berücksichtigung des Baumschutzes der angrenzenden Bäume optimiert, so dass kein Baum im Bestandshof durch den Containerbau in Mitleidenschaft gezogen wird. Zur Stellung des Interims wird der Asphalt geöffnet und der Boden für die Gründung ausgetauscht. Die Spartenanbindung erfolgt ebenfalls durch den Asphaltbelag, der hierfür aufgeschnitten wird und nach Verlegung der Leitungen wieder mit Asphalt verschlossen wird. Der großzügige Spielbereich des Bestandes unter Bäumen bleibt erhalten, die notwendige Größe der Außenspielflächen ist erfüllt. Es werden keine neuen Spielgeräte erstellt. Die Zugänge zum Container werden gepflastert, um kleine Höhenunterschiede zum angrenzenden Asphaltbelag ausgleichen zu können. Vor den Eingängen kommen Fassadenrinnen, die in den angrenzenden Splitt entwässern. Die restlichen Flächen um den Interimsbau, in denen der Asphalt entfernt wurde, werden mit Splitt aufgefüllt. Zum Antransport des Interims müssen die Zaunanlage um den Müllstellplatz und das Zufahrtstor vorübergehend ausgebaut werden. Nach Stellung des Interims werden diese wieder eingebaut.

2.5.2 Interimsstellplatz

Auf der Ostseite des Bestandsschulgebäudes wird auf einer Rasenfläche ein Interimsstellplatz erstellt. Es kommen 17 Stellplätze und ein Behindertenstellplatz. Die Flächen werden geschottert, lediglich der Einfahrtsbereich von der Dunantstraße aus wird gepflastert. Die Zufahrtsbeschränkung erfolgt über eine Schrankenanlage, die elektrisch mit Handsendern bedienbar ist. Die Schotterfläche wird mit Baumstämmen eingefasst, um unberechtigtes Befahren zu verhindern

3. Energetischer Standard

Da aufgrund der Eintaktung des Interimsbaus in drängende Folgemaßnahmen maßgebliche Standzeitverlängerungen unwahrscheinlich sind, und da die geplante nur ca. zweijährige tatsächliche Gebäudenutzung Abweichungen vom EnEV-Standard zulässt, wurde konsequent auf eine schülergerechte, jedoch möglichst einfache Gebäudeausführung abgestellt. Das Gebäude erfüllt nicht die Vorgaben der aktuellen EnEV, da es auf eine Nutzungsdauer bis max. 2 Jahre ausgelegt ist [§1 (3) Nr. 6 EnEV].

4. Terminplan

Es ist folgende terminliche Abwicklung geplant:

Planung ................................................................................................................................. bis Mrz. 2021

Ausschreibungs- und Ausführungsphase ............................................................................ ab Mrz. 2021

Baubeginn............................................................................................................................. ab Jan. 2022

vorbereitende Maßnahmen .................................................................................................. bis Mrz. 2022

Containeraufstellung ............................................................................................................. im Mrz. 2022

Inbetriebnahme bzw. Übergabe .......................................................................................... bis Sep. 2022

5. Finanzierung und Folgelasten

Die Finanzierung erfolgt über die MIP-Nummer 1129. Aufgrund der interimsmäßigen Folgekosten entstehen nur für den begrenzten Zeitraum der Aufstelldauer.

6. Kosten

Nach der detaillierten Kostenberechnung vom 15.10.2020 betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.462.000,00 € brutto [siehe separate Aufgliederung nach DIN 276].

5478422 23536746 23552746 5478202 Auszug aus dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Liegenschaftskataster Maßstab 1:1000 0 102 03 0 Meter Nürnberg Vervielfältigung nur in analoger Form für den eigenen Gebrauch.Zur Maßentnahme nur bedingt geeignet. Flaschenhofstraße 5990402 Nürnberg Flurkarte 1 : 1000 Erstellt am 24.06.2020 Flurstück:Gema9r5k/u3nSgü:ndersbühl Gemeinde:LandSkrteaidst: BNeüzrinrkb:ergKreisfreie StadtMittelfranken Legende: Neu Bestand FFB Fertigkote UKRD Rohkote RFB Rohkote UKFD Fertigkote
Planungsgrundlagen: NR. TITEL DATUM
Index: INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ.
ENTWURF
Bauvorhaben: Inerim – 1-gruppiger Hort und Schulräume Areal Henry Dunant Schule, Nürnberg
Bauort: Dunantstraße 8-10 Flur Nr.: 95/3 90431 Nürnberg Gemarkung: Sündersbühl
Bauherrschaft: Stadt Nürnberg Vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg Datum, Unterschrift
Planinhalt: Lageplan
Index: A Gezeichnet: RES Datum: 07.10.2020 Maßstab: 1:1000
Plannummer: ÖÖ DUN_INT_ARCH_3_06A_Lageplan_20201007 88
NR. TITEL DATUM
INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ.

Abbildung 12

Abbildung 14

Abbildung 16

Abbildung 18

Abbildung 13

Abbildung 15

Abbildung 17

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Abbildung 25

Abbildung 28

Abbildung 30

Abbildung 32

Abbildung 27

Abbildung 29

Abbildung 31

Abbildung 33

A60_3 ;grebnrüN

14.56 6.05 2.465 6.05 15 15 6.04 2.45 6.04 225 285 205 95 5.64 2.26 5.85 11 571 59 59 .gtS 71 00,92/74,61 10.3 556.2 518.2 20.0 suahnepperT ²m 59.41 ³m 73.73 m 85.61 05.2=HR .il 00.0± 00.0± 05.2+ 05.2+ 3 l7 0 7 W i. . . . . 0 5 0 6 C R ±+ 5 1 6 1 - H 02 Dm mm .. = 05 a 00 ²³ m 2 e .5 n 0 +±02..0500 3 l8 0 9 W i. . . . . 7 7 0 4 C R 7 3 7 2 - H Km mm = ü²³ c 2 h . e 50 0.03 ±+02..0500 +±02..0500 Flur 1 11.93 m² .gtS 71 00,92/74,61 82.5 l 1 2 i. 5 9 R . . ± + 0 8 H 0 2 8 2 . . = 0 5 m m 0 0 2 ³ .50 + ±0 2 . . 0 5 0 0 5 l1 0W 1 i. . 0 . 3 4 0C R.. ±+ 8 3 5 7 H 02 11 Vm .. = 0 5 o mm 00 ²rr 2 ³ a . u 5 m 0 +±02..0500 3 l7 0 7 W i. . . . . 1 1 0 7 C R ±+ 1 4 8 6 - 0 H 2 H . m mm . = 05 e 00 ²³ r 2 re .5 n 0 +±02..0500 01 582 502 0.01 0.20 564.2 62.2 62.2 Technik 10.00 m² 25.00 m³ 13.37 m li. RH=2.50 1 l 1 3 L i. 3 6 3 a R . . . g 2 2 0 e H 2 5 2 r = m m m 2 ² ³ .50 2 l7 0 7 W i. . . . . 9 1 0 3 a R ±+ 4 2 9 5 s H 02 cm mm .. = 0 h 500 e²³ 2 n .50 +±02..0500 ±0.00 ±0.00 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 +2.50 +2.50 WT WM 9 502 59 502 510.3 18.2 0.10 WC-J/Umkleide-P 16.44 m² 41.10 m³ 17.32 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 8 502 0.04 Garderobenflur 1 50.42 m² 92.8 126.04 m³ 510.3 18.2 50.53 m 0.11 li. RH=2.50 1 W 6 C .4 - 4 M m äd ² chen ±0.00 ±0.00 1 4 7 1 . . 3 1 2 0 m m³ +2.50 +2.50 li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 7 502 0.12 Umkleide Küche 0 G . r 1 u 9 ppenraum 1 5 4 . . . 6 2 2 8 4 0 m m m ² ³ 48.41 m² li. RH=2.50 564.2 73.2 2 1 9 21 .1 . 2 0 3 m m³ ± + 0 2 . . 0 5 0 0 + ±0 2 . . 0 5 0 0 li. RH=2.50 0.13 Tisch 200x80 ± + 0 2 . . 0 5 0 0 + ±0 2 . . 0 5 0 0 2 P 6 . . u 6 6 t 5 2 z r m m au ² ³ m 6.77 m li. RH=2.50 6 49.72 502 59 49.72 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 0.14 * Küche 22.62 m² 0.18 56.55 m³ Kreativraum 21.36 m 564.2 62.2 30.82 m² li. RH=2.50 ± 0,00 = 308,86NN Kombibecken l 2 7 i. 7 2 R . . 0 6 H 4 7 = m m 2 ³ .50 ± + 0 2 . . 0 5 0 0 + ±0 2 . . 0 5 0 0 50x70 ±0.00 ±0.00 GSP +2.50 +2.50 5 572.5 573.22 502 GSP 510.3 4 502 528.5 0.15 Speiseraum 34.03 m² 85.08 m³ 0.17 23.77 m 510.3 Personal li. RH=2.50 30.82 m² ±0.00 ±0.00 77.04 m³ +2.50 +2.50 22.67 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 572.5 +2.50 +2.50 3 502 A A 564.2 59 2 51 572.5 mm 582 :.gtS x mm 0.16 Hausaufgaben 81 951 10.3 00.3 30.82 m² 77.04 m³ 22.67 m 0.21 li. RH=2.50 1 4 A 6 0 u . . ß 3 9 e 7 2 n m m tre ² ³ ppe EG ± + 0 2 . . 0 5 0 0 + ±0 2 . . 0 5 0 0 17.56 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 1 59 59 95 205 205 10 95 5.85 2.26 2.25 3.50 15 15 6.04 2.45 6.04 A B C D 108 Nutzung der Basisdaten des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung LAGEPLAN M 1:1000 ÖÖ 88 Erasmusstraße 7 95/83 95/9 9 3 95/52 11 e ß 8 a rts tn 31 a n u D 51 71 95/3 01 23 25 95/24 12 96/2 43 Straße Brändström - Elsa -
Legende: Neu Bestand FFB Fertigkote UKRD Rohkote RFB Rohkote UKFD Fertigkote
Planungsgrundlagen: NR. TITEL DATUM Index:
INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ. B Erichtung WC-Küche, separater Raum Waschen, separater Raum Pers.umkleide, separater Putzraum, Umgestaltung Küche, 16.09.2020 WAB Entfall Küchenlager, pädagogische Küche im Speißeraum
ENTWURF
Bauvorhaben: Interim – 1-gruppiger Hort und Schulräume Areal Henry Dunant Schule, Nürnberg
Bauort: Dunantstraße 8-10 Flur Nr.: 95/3 90431 Nürnberg Gemarkung: Sündersbühl
Bauherrschaft: Stadt Nürnberg Vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg Datum, Unterschrift
Planung: Datum, Unterschrift
Planinhalt: Grundriss EG
Index: B Gezeichnet: RES Datum: 16.09.2020 Maßstab: 1:100
Plannummer: DUN_INT_ARCH_3_01B_GR EG_20200916
5 15 2.45
5 20 2.26 5 9 5.85 0.06
10.3 556.2 58 82.5 00,92/74,61 00.0± 05.2+ .gtS suahnepperT 05.2=HR 71 20.0 ²m 59.41 ³m 73.73 m 85.61 00.0± 05.2+ .il 00,92/74,61 .gtS 71 0.03 Flur 1 11.93 m² 29.82 m³ 15.08 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 3 l77 W i. . .. 0 56 C R ±+ 5 11 - H 02 Dm mm .. = 05 a 00 ²³ m 2 e .5 n 0 +±02..0500 3 l8 0 9 W i. . . . . 7 7 0 4 C R 7 3 7 2 - H Km mm = ü²³ c 2 h . e 50 ±+02..0500 +±02..0500 5 l1 0W 1 i. . 0 . 3 4 0C R..8 3 5 7 H 11 Vm = o mm²rr 2 ³ a . u 5 m 0 3 l7 0 7 W i. . . . . 1 1 0 7 C R ±+ 1 4 8 6 - 0 H 2 H . m mm . = 05 e 00 ²³ r 2 re .5 n 0 +±02..0500 ±+02..0500 +±02..0500 518.2 5
3 l7 0 7 W i. . . . . 1 1 0 7 C R 1 4 8 6 - H Hm mm = e²³ r 2 re .5 n 0 ±+02..0500 +±02..0500
564.2 2 62.2 50 59 0.20 Lager 13.22 m² 33.05 m³ 16.22 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 0.01 2 l7 0 7 W i. . . . . 9 1 0 3 a R ±+ 4 2 9 5 s H 02 cm mm .. = 0 h 500 e²³ 2 n .50 +±02..0500 1 1 2 T 0 5 3 e . . . c 0 0 3 h 0 0 7 n m m i m k ² ³ l i. R H = 2 .50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 WT WM 02 62.2 50
510.3 2 0.10 WC-J/Umkleide-P 16.44 m² 41.10 m³ 17.32 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 2 18.2 50
510.3 92.8 0.04 Garderobenflur 1 50.42 m² 126.04 m³ 50.53 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 0.11 WC-Mädchen 16.44 m² 41.10 m³ 17.32 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 2 18.2 50
564.2 502 0.19 Gruppenraum 48.41 m² 121.03 m³ 29.12 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 0.12 Umkleide Küche 1.68 m² 4.20 m³ 5.24 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 2 73.2 Tisch 200x80 5 49.7
0.13 Putzraum 2.65 m² 6.62 m³ 6.77 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50
564.2 0.18 Kreativraum 30.82 m² 77.04 m³ 22.67 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 ± 0,00 = 308,86NN 0.14 * Küche 22.62 m² 56.55 m³ 21.36 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 GSP 9 62.2 Kombibecken 50x70 2
510.3 572.5 50 573.22 GSP 502 528
510.3 2 572.5 0.17 Personal 30.82 m² 77.04 m³ 22.67 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 .5 50
564.2 59 5 A 2 A
10.3 1 00.3 5 mm 582 :.gtS x mm 81 951 0.21 Außentreppe EG 16.37 m² 40.92 m³ 17.56 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 0.16 Hausaufgaben 30.82 m² 77.04 m³ 22.67 m li. RH=2.50 ±0.00 ±0.00 +2.50 +2.50 572.5 5
5 2 5.85 05 20 2.26 5 10 9 2.25 3.50
1 6.04 5 15 2.45 6.04
B Erichtung WC-Küche, separater Raum Waschen, separater Raum Pers.umkleide, separater Putzraum, Umgestaltung Küche, Entfall Küchenlager, pädagogische Küche im Speißeraum 16.09.2020 WAB

B10_3 ;grebnrüN

14.56 6.05 2.465 6.05 15 15 6.04 2.45 6.04 225 285 205 95 5.64 2.26 5.85 11 571 59 59 1.01 00,92 Treppenhaus 14.96 m² .g /7 tS 4 , 7 6 1 1 37.40 m³ 16.59 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 1.05 10.3 556.2 518.2 +5.36 +5.36 1 W 6 C .4 / 5 P u m tz ² raum 41.13 m³ 17.32 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 93.5 01 582 502 1.07 WC-Lehrer 2.32 m² 5.79 m³ l 6 i. . 8 R 2 H m =2.50 1.08 +2.86 +2.86 Lager 2 +5.36 +5.36 7.34 m² WR2 564.2 18.35 m³ 1.06 11.02 m 2 V . o 9 r 7 ra m um ² 1 li. RH=2.50 7.43 m³ +2.86 +2.86 l 7 i. . 3 R 5 H m =2.50 +5.36 +5.36 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 9 59 1.02 Garderobenflur 2 25.51 m² WR2 1 K . l 1 a 3 ssenraum 4 2 6 7 3 . . 5 78 6 m m ³ 62.79 m² li. RH=2.50 510.3 156.97 m³ +2.86 +2.86 34.47 m +5.36 +5.36 li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 557.01 557.01 8 1.09 Klassenraum 1 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 510.3 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 568.01 7 573.42 564.2 6 49.72 502 502 564.2 5 59 1.03 Garderobenflur 3 24.49 m² 1.12 61.22 m³ Klassenraum 3 26.67 m 510.3 62.79 m² li. RH=2.50 156.97 m³ +2.86 +2.86 34.47 m +5.36 +5.36 li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 557.01 557.01 4 1.10 Klassenraum 2 510.3 66.01 m² 165.01 m³ 35.57 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 503.11 3 A A WR2 564.2 59 2 51 502 1.04 Flur 2 565.3 11.92 m² WR2 10.3 00.3 18.2 29.80 m³ 15.07 m 1.11 li. RH=2.50 mm 1 A 6 u . ß 3 e 7 n m tre ² ppe 1OG +2.86 +2.86 582 40.92 m³ +5.36 +5.36 x m :.g m tS 6 8 5 1 1 17.56 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 1 59 59 95 205 205 95 5.85 2.26 5.85 15 15 6.04 2.45 6.04 A B C D 109 Nutzung der Basisdaten des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung LAGEPLAN M 1:1000 Erasmusstraße 7 95/83 95/9 9 3 95/52 11 e ß 8 a rts tn 31 a n u D 51 71 95/3 01 23 25 95/24 12 96/2 43 Straße Brändström - Elsa -
Legende: Neu Bestand FFB Fertigkote UKRD Rohkote RFB Rohkote UKFD Fertigkote
Planungsgrundlagen: NR. TITEL DATUM Index: INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ. B Einbau Lehrer-WC, Verlagerung Lager 16.09.2020 WAB
ENTWURF
Bauvorhaben: Interim – 1-gruppiger Hort und Schulräume Areal Henry Dunant Schule, Nürnberg
Bauort: Dunantstraße 8-10 Flur Nr.: 95/3 90431 Nürnberg Gemarkung: Sündersbühl
Bauherrschaft: Stadt Nürnberg Vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg Datum, Unterschrift
Planung: Datum, Unterschrift
Planinhalt: Grundriss 1.OG
Index: B Gezeichnet: RES Datum: 16.09.2020 Maßstab: 1:100
Plannummer: DUN_INT_ARCH_3_02B_GR 1.OG_20200916
5 1 2.45 5 6.04
25 2 5.64 85 20 2.26 5 5.85
10.3 1 556.2 582 93.5 1.01 00,92/74,61 Treppenhaus 14.96 m² .gtS 37.40 m³ 16.59 m 71 li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 1.07 WC-Lehrer 2.32 m² 1.05 WC/Putzraum 16.45 m² 41.13 m³ 17.32 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 518.2 502
564.2 5 WR2 5.79 m³ 6.82 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 1.08 Lager 2 7.34 m² 18.35 m³ 1.06 11.02 m 2 V . o 9 r 7 ra m um ² 1 li. RH=2.50 7.43 m³ +2.86 +2.86 l 7 i. . 3 R 5 H m =2.50 +5.36 +5.36 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36
510.3 557.01 9 1.13 Klassenraum 4 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 1.02 Garderobenflur 2 25.51 m² 63.78 m³ 27.56 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 WR2 557.01
510.3 568.01 1.09 Klassenraum 1 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36
564.2 5 5 573.42
564.2 02 59 02
510.3 557 1.12 Klassenraum 3 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 1.03 Garderobenflur 3 24.49 m² 61.22 m³ 26.67 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 557
510.3 .01 503.11 1.10 Klassenraum 2 66.01 m² 165.01 m³ 35.57 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 .01
1.10 Klassenraum 2 66.01 m² 165.01 m³ 35.57 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86
564.2 59 5 A WR2 A 50
10.3 1 00.3 5 1.11 mm Außentreppe 1OG 16.37 m² 582 40.92 m³ :.gtS x mm 17.56 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 81 651 +5.36 +5.36 1.04 Flur 2 11.92 m² 29.80 m³ 15.07 m li. RH=2.50 +2.86 +2.86 +5.36 +5.36 WR2 2 18.2 5 565.3
5 2 5.85 05 20 2.26 5 5.85
1 6.04 5 1 2.45 5 6.04

B20_3 ;grebnrüN

14.56 6.05 2.465 6.05 15 15 6.04 2.45 6.04 225 285 205 95 5.64 2.26 5.85 11 571 59 59 2.01 Treppenhaus 14.96 m² 00,92/74,61 37.40 m³ 16.59 m .gtS 71 10.3 556.2 518.2 li. R + + H 5 8 . . = 7 2 2 2 2.50 + + 8 5 . . 2 7 2 2 1 2 W 6 .0 C .4 5 / 5 P u m tz ² raum 41.13 m³ 17.32 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 93.5 01 582 502 2.06 Lager 3 WR2 564.2 13.22 m² 33.05 m³ 16.22 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 9 59 572.5 2.12 510.3 Klassenraum 7 62.79 m² 156.97 m³ 2.02 34.47 m Garderobenflur 4 li. RH=2.50 25.51 m² +5.72 +5.72 63.78 m³ +8.22 +8.22 27.56 m li. RH=2.50 8 557.01 502 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 2.07 Klassenraum 5 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 510.3 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 568.01 572.5 7 573.42 564.2 6 49.72 502 502 WR2 WR2 564.2 5 59 2.11 Klassenraum 6 510.3 62.79 m² 2.03 156.97 m³ Garderobenflur 5 34.47 m 24.26 m² li. RH=2.50 60.66 m³ +5.72 +5.72 26.45 m +8.22 +8.22 li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 557.01 557.01 4 2.08 Gruppenraum 1 34.03 m² 85.08 m³ 510.3 23.77 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 503.11 2RW 3 A A 564.2 59 2 51 502 2.04 Flur 3 565.3 12.15 m² 10.3 00.3 18.2 30.37 m³ 2.09 15.29 m Gruppenraum 2 :.gtS 81 mm 582 x mm 651 2 A . u 1 ß 0 entreppe 2OG li. R + H 5. = 72 2.50 +5.72 3 7 0 7 . . 8 0 2 4 m m ² ³ 1 1 4 6 7 0 . . . 3 5 9 7 6 2 m m m ² ³ +8.22 +8.22 l 2 i. 2 R .6 H 7 = m 2.50 li. RH=2.50 +5.72 +5.72 + + 5 8 . . 7 2 2 2 + + 8 5 . . 2 7 2 2 +8.22 +8.22 1 59 59 95 205 205 95 5.85 2.26 5.85 15 15 6.04 2.45 6.04 A B C D Nutzung der Basisdaten des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung LAGEPLAN M 1:1000 Erasmusstraße 7 95/83 95/9 9 3 95/52 11 e ß 8 a rts tn 31 a n u D 51 71 95/3 01 23 25 95/24 12 96/2 43 Straße Brändström - Elsa -
Legende: Neu Bestand FFB Fertigkote UKRD Rohkote RFB Rohkote UKFD Fertigkote
Planungsgrundlagen: NR. TITEL DATUM
Index: INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ. B Verlagerung Lager 16.09.2020 WAB
ENTWURF
Bauvorhaben: Interim – 1-gruppiger Hort und Schulräume Areal Henry Dunant Schule, Nürnberg
Bauort: Dunantstraße 8-10 Flur Nr.: 95/3 90431 Nürnberg Gemarkung: Sündersbühl
Bauherrschaft: Stadt Nürnberg Vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg Datum, Unterschrift
Planung: Datum, Unterschrift
Planinhalt: Grundriss 2.OG
Index: B Gezeichnet: RES Datum: 16.09.2020 Maßstab: 1:100
Plannummer: DUN_INT_ARCH_3_03B_GR 2.OG_20200916
15 1 2.45 5 6.04
25 2 5.64 85 2 2.26 05 5.85
10.3 1 556.2 58 93.5 2.01 Treppenhaus 14.96 m² 00,92/74,61 37.40 m³ 16.59 m .gtS li. RH=2.50 +5.72 +5.72 71 +8.22 +8.22 2.05 WC/Putzraum 16.45 m² 41.13 m³ 17.32 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 518.2 5
564.2 2 5 WR2 2.06 Lager 3 13.22 m² 33.05 m³ 16.22 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 02
510.3 557 9 2.12 Klassenraum 7 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 2.02 Garderobenflur 4 25.51 m² 63.78 m³ 27.56 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 572.5 50
2.12 Klassenraum 7 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22
510.3 .01 568.01 +8.22 +8.22 2.07 Klassenraum 5 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 2 572.5
564.2 50 50 573.42
564.2 2 5 WR2 WR2 2
510.3 557 9 2.11 Klassenraum 6 62.79 m² 156.97 m³ 34.47 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 2.03 Garderobenflur 5 24.26 m² 60.66 m³ 26.45 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 557
510.3 .01 503.11 2.08 Gruppenraum 1 34.03 m² 85.08 m³ 23.77 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 2RW .01
564.2 59 5 A A 5
10.3 1 00.3 5 2.10 mm Außentreppe 2OG 16.37 m² 582 40.92 m³ :.gtS x mm 17.56 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 81 651 +8.22 +8.22 2.04 Flur 3 12.15 m² 30.37 m³ 15.29 m li. RH=2.50 +5.72 +5.72 +8.22 +8.22 02 18.2 5 565.3
5 2 5.85 05 2 2.26 05 5.85
6.04 15 1 2.45 5 6.04
INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ.
B Verlagerung Lager 16.09.2020 WAB

B30_3 ;grebnrüN

D C B A 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 NORD OST A B C D 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 SÜD WEST 14.56 15 15 6.04 2.45 6.04 95 9595 9595 95 5.85 2.26 5.85 15 15 +8.46 59 22 +8.235 05.2 68.2 +5.735 4122 11 +5.37 05.2 68.2 508.8 +2.87 4122 11 +2.50 05.2 68.2 Noppenbahnstreifen (bauseits, umlaufend) Lochblech (GU) Rollkies (bauseits) -0.04 ±0.00 -0.04 41 -0.34 Luftraum Luftraum Luftraum -0.14Luftraum Luftraum 02 Mineralbeton 0/56 -1.04 A K s a p lk h s a c l h t otter -1.24 A Fe u i f n fü s l a lu n n d g stein tonig Feinsandstein mittelkörnig Abwasser (wo erforderlich) Fertigteilfundament ca. 80x80x20 (je nach Hersteöller abweichend) SCHNITT A-A Nutzung der Basisdaten des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung LAGEPLAN M 1:1000 Erasmusstraße 7 95/83 95/9 9 3 95/52 11 e ß 8 a rts tn 31 a n u D 51 71 95/3 01 23 25 95/24 12 96/2 43 Straße Brändström - Elsa -
Legende: Neu Bestand FFB Fertigkote UKRD Rohkote RFB Rohkote UKFD Fertigkote
Planungsgrundlagen: NR. TITEL DATUM
Index: INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ. B Gebäudeachsen Schnitt 16.09.2020 WAB
ENTWURF
Bauvorhaben: Inerim – 1-gruppiger Hort und Schulräume Areal Henry Dunant Schule, Nürnberg
Bauort: Dunantstraße 8-10 Flur Nr.: 95/3 90431 Nürnberg Gemarkung: Sündersbühl
Bauherrschaft: Stadt Nürnberg Vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg Datum, Unterschrift
Planung: Datum, Unterschrift
Planinhalt: Ansichten + Schnitt A-A
Index: B Gezeichnet: RES Datum: 16.09.2020 Maßstab: 1:100
Plannummer: DUN_INT_ARCH_3_04B_Ansichten + Schnitt_20200916
NR. TITEL DATUM
INDEX ÄNDERUNG DATUM GEZ.
B Gebäudeachsen Schnitt 16.09.2020 WAB

B40_3 ;grebnrüN

Mi ner al bet on

Abbildung 48

Abbildung 44

Abbildung 47

Erläuterungen Legende

Stellplatznachweis : 36 Fahrräder 14 m2 für Scooter Baumbestand > 80 cm STU, 18 PKW-Stellplätze (nachzuweisen 19 Stück) 1 Stellplatz wird abgelöst

308,60

Abbildung 36

308,60 I

Baumbestand < 80 cm STU

Feld-Ahorne,

Baumschutz: Es sind keine Bäume zur Fällung vorgesehen. (siehe Baumbestandsplan).

Jungbäume

Handaushub im Kronentraufbereich + 1,5 m

e ß

Die Container stehen außerhalb des Kronentraufbereichs der Bäume. 10 cm Schotterschicht 2/45 mm Für den Bau des Parkplatzes werden besondere

a

r

st

nt

a

94 n

u

D

Überhöhung Schotter (Wurzelschutz)

Schutzmaßnahmen getroffen: Aushubarbeiten im Kronentraufbereich werden nicht

308,80 15

liegende Stämme als Sperre

vorgenommen, der Schotterauftrag erfolgt auf dem Bestandsniveau (Überhöhung der Flächen) Splitt Befestigung des Parkplatzes mit 10 cm Schotter

Abbildung 35

Bestandsschacht

Anschluß

92 18 Fahrradstellplätze

FW FW

Asphalt

2/45 mm, luft- und wasserdurchlässig.

95 FW

Abbildung 34

FW FW 308,90 F W

Pflaster

Pflanzung: Da es sich um eine Interimsmaßnahme handelt, wird

offener Boden, teils Bewuchs

Bolzplatz 90 91

7 m Scooterabstellfläche

zunächst nichts gepflanzt.

Abbildung 41

78 F

Zaun

W

Oberflächenentwässerung: Die Entwässerung des bestehenden Schulhofes bleibt

82 87

FW vorh. Fernwärmeleitung

Abbildung 39

85 308,84 80 308,80 F 308,85 18 Fahrrad- W

Abbildung 50

unverändert. Die Rinnen an den Containertüren entwässern in das Betrachtungsbereich Baumbestand Splittbett. 0,00

89 16

stellplätze

Höhe Bestand

Der Interimsparkplatz ist wasserdurchlässig aus Schotter

76 86 308,69 19

0,00

und erhält keine Entwässerungseinrichtungen.

F W

Höhe geplant

84 7 m2 Scooterabstellfläche

75 Spielbereich belassen 308,69

Spielplatz: Fassadenrinne (Entwäss. in Splittbett)

Leitungs-/KanalTrasse

Die Spielgeräte bleiben erhalten und sind weiterhin zugänglich.

308,67 F

Beläge öffnen W

provis. mit Asphalt schließen

Abbildung 37

Abbildung 38

Abbildung 40

308,94 308,74 74 308,80308,81 001B 00W31C9./B78.-47 l K .i72 . üm 3 R cm ²mH h ± ³e =0+.20. 205 . 0 50±+02.0.500 20 F 5% 001A 0W031C7.A07.-65D .li51 . am 1 Rmm ²mH³ ± e 0= + n .20. 205 . 0 50±0+.20.050 00W13C7 C.17.-17H .li1 6. em 4 R rm ²r mH e ± ³ 0 n = +.202 .05 0 . 0 50 0 ± 1 0+.20 C .050 308,80 FW W 71 70 69 308,9 3 4 08,92 000/040T0 1r0e43 /0p 1 .79 4p 6l . i 53 . e . 5 7 R nm 8 h H m ² ± a m=0+ ³ u .20 s . 205 . 0 50±0+.20.050 00 0 0 F0 / 1l0 0 u12 /r 4 0 1 . 9911 5 l . 3 i 8 .. 0 2 R m 8 H m ² ± m 0+ = ³ .2 0. 2 05 . 0 50±0+ .2 0. 050 0W022 0 a7. 0W 9s 7. 51 34c l. 1.C i15 h 4 . m 13 2 e 8 Rm V l0.i ² 7 n . m . H mo ± ³ 31R r 0= + 1 ²rmH .2 a ± 0 m . u 0 ³= + 205 . m 2 . 0 0 5 . 205 0 0 . 0 5 ± 0 0 0+.2 ± 0. 2 0+ 05 .2 0 0.050 001 014 0T1 1 4e02 c 1 .5 h0 3 l . n0 i 0.. i 3 0 k R m 7 H m ² ± m 0+ = ³ .2 0. 2 05 . 0 50±0 + .2 0 . 0 50 5% Stufe 1 9 5 5 c / m 3 308,65 308,87 FW FW FW FW F W WF WF

,00 Splitt 013 0L1a 1 3g 331 e .32 6 r l . i 20 .. 2 5 R m 2 H m ² ± m 0 = + ³ .2 0. 2 05 . 0 50±0+ .2 0. 050 00300W1 3 6C 4. 11 -4J 7l . i 41 / .. U 30 R m 2 m m H± ² m k 0= + ³ l .2 e 0. i 02 5 d 0 . e 5 - 0 P ±0+.20.050 E bü in n f d as ig s u m n i g t A K s S p t halt Asphalt Bestand W F FW FW Schac F h W t FW FW FW FW FW FW

67 68 3

Fernwärme

66 Zaun Bestand bleibt 308,96 Cont 00 0 0 G0 / 5 0a 0 10 /r 2 0 25 .d4 2 6 l 0 e i 2 . .. r 05 aR om43 b H ± ²e mm 0 = + n .2 ³ 0 f . l 2 0 u 5 . 0 r 5 1 0±0+ .2 0. 050in 0040W0 1 4 6 e C 4. 11 -4M 7l . i 41 .. ä 30 R md 2 m H± c ² m 0 h + ³ =. e 20. n 205 . 0 50±0+.20.050 r III 308,55 Interimspausenhof 3.440 m² Parken W F F W 63 64 Einfa O ssu K n K g s K t S 3 3 t 0 0 8 8 , , 8 9 0 0 308,84 012 0G1 4 2r 1 u 82 p 2 .41 p l 9 i 1 . . e . 01 R nm32 r H ± a ²mm 0 = + u . ³ 2 m 0. 2 05 . 0 50±0+ .2 0. 050 0U0 1 5m.46k 5.82 l .l e i20 . mi 4 d R m² e mH± ³ K 0+ =. ü 20. c 205 h . 0 5 e 0±0+.20.050 ± 0,00 = 308, 0 8 0 6N 5 0P0 N 2 6u.6 t6z 6.56 r .l a i7 2 . m u 7 R m m ² mH± ³ 0+ = 0 .20. 20 0 5 . 0 5 6 0±0+.20.050 * 007 0K0 2 7ü 52c 26.h6 l 1. e i 52 .. 35 R m 6 H m ± ² m 0+ = ³ .2 0. 2 05 . 0 50±0+ .2 0. 050 GSP GSP III 1 0 1 A 8 u S fb t a e u llp : l 1 ä 0 t z c e m S W F chotter 2/45 mm F W 2% 011 0K11 3re 70a 27.8t l 2. i i 02 . v . 64 r R ma 7 H m u ± ² m 0 m = + ³ .2 0. 2 05 . 0 50±0+ .2 0. 050 0,00= 308,86 F F 61 62 008 0S0 3 8p 84 e 25. i0 s l 3. i e 03 . . 7 r 8 R ma 7 H m u ± ² m m 0 = + ³ .2 0. 2 05 . 0 50±0 + .2 0 . 0 50 Abgrenzung mi W t W

Baumstämmen

308,89 010 0L1e 3 0i 70 tu 7. 2 8 n l .2i 02 . g . 4 6R /m P 7H m ± e ² m= 0+ r ³ s .2 0 o . 2 05 n . 0 5 a 0 l ±0+ .2 0. 050 308,71 W F F W 60 51 009 0H0 3 a9 70 u 7. 2 s8. l 2 a i 02 . . u 4 6R mf 7 g m H ± ² a m 0+ = ³ b .2 e 0. 2 0 n 5 . 0 50±0+ .2 0. 050 96 Unterschrift Bauherr 52 308,84 W F F W 59 50 57 309,05 00 0A0 0 1u0 64 / ß/0 1 0 .0 e3 3 7l . n i 3 79 .. t 5 2 R rm 6 e m H+ p² m 2= p + ³ . e 58. 263 E . 6 5 G 0+2+.58.636 5% 308,80 308,78 Überhöhung mit Stadt Nürnberg vertreten durch:

Abbildung 49

Schotter

58 53 Pflaster 21 WBG KOMMUNAL GmbH 49 kein Au F shub! F Beuthener Straße 41 W W 90471 Nürnberg

FW F

54 98

48 W

308,91 F

Abbildung 43

47 56 W 22

F

97 W

Müll 23

22.01.21 Plot pdf rrehuaB pdf tcejorpkniht tketihcrA

Abbildung 46

F

Kompost 308,98 99 W

F

Schranke W

308,89 F W F

Abbildung 42

Hydrant W

Zufahrt

Tor

44 F

W F W

Abbildung 45

25 WF

WFEinfahrt

30 26

Index Datum Planverteiler Änderung WF F W WF WF 34 WF F W

AUFTRAGGEBER WBG KOMMUNAL GmbH Beuthener Straße 41 90471 Nürnberg ARBEITSSTUFE : Genehmigungsplanung ARBEITSFACH : Aussenanlagen DATUM : 22.01.2021
BAUMASSNAHME Interim - 1-gruppiger Hort und Schulräume, Areal Henry-Dunant-Schule Nürnberg Mietcontaineranlage mit einer Nutzungsdauer von 24 Monaten DATUM NAME
ENTW. 22.01.2021 um
GEZ. 22.01.2021 um/am
GEPR. 22.01.2021 um
1:200 MASSTAB :
Plan Nr. 4.1 a
Plan
OBJEKT / PLANINHALT Deckblatt vom 22.0 zum Freiflächen- gestaltungsplan vom 25.11.2020 1.2021 Ent wurfsverfasser: landschaftsarchitektin dipl.ing.(fh) ulrike mrachacz hochstraße 24 90429 nürnberg tel: 0911-3005818 fax: 0911-3005819 info@freiraum-mrachacz.de
20112 5_DUN_Interim_BB_FFG_Deckblatt_210122.dwg

Asphalt

provisorisch

wiederherstellen

F

28 W F

W

F W F W FW

33 27

I I

29 Gehweg 96/2

wiederherstellen

309.07

Mehrzweck-Interimsbau für Kapazitätserweiterung + Pavillon-Ersatzbau für die Datum 15.10.20

GS Dunant sowie für KiGa-Notprogramm; Dunantstraße 10, 90431 Nürnberg -

Kostenberechnung

100 GRUNDSTÜCK -€

200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN 34.921,36 €

210 HERRICHTEN -€ 220 ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG -€ 230 NICHTÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG 8.921,36 € 240 AUSGLEICHSMASSNAHMEN UND -ABGABEN 26.000,00 € 250 ÜBERGANGSMASSNAHMEN -€

300 BAUWERK - BAUKONSTRUKTION 737.437,57 €

310 BAUGRUBE/ERDBAU -€ 320 GRÜNDUNG, UNTERBAU 43.696,80 € 330 AUSSENWÄNDE/VERTIKALE BAUKONSTRUKTIONEN, AUSSEN -€ 340 INNENWÄNDE/VERTIKALE BAUKONSTRUKTIONEN, INNEN -€ 350 DECKEN -€ 360 DÄCHER -€ 380 BAUKONSTRUKTIVE EINBAUTEN 15.610,03 € 390 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR BAUKONSTRUKTIONEN 678.130,74 €

400 BAUWERK - TECHNISCHE ANLAGEN 105.541,18 €

410 ABWASSER-, WASSER-, GASANLAGEN -€ 420 WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN -€ 430 LUFTTECHNISCHE ANLAGEN -€ 440 ELEKTRISCHE ANLAGEN -€ 450 KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN -€ 460 FÖRDERANLAGEN -€ 470 NUTZUNGSSPEZIFISCHE ANLAGEN 44.146,62 € 480 GEBÄUDEAUTOMATION -€ 490 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR TECHNISCHE ANLAGEN 61.394,56 €

500 AUSSENANLAGEN 169.357,22 €

510 ERDBAU 43.613,26 € 520 GRÜNDUNG/UNTERBAU 23.197,86 € 530 OBERBAU/DECKSCHICHTEN 20.168,64 € 540 BAUKONSTRUKTIONEN -€ 550 TECH. ANLAGEN IN AUSSENANLAGEN 37.144,85 € 560 EINBAUTEN IN AUSSENANLAGEN 4.832,35 € 570 VEGETATIONSFLÄCHEN -€ 590 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR AUSS. 40.400,26 €

600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE 151.511,08 €

610 ALLGEMEINE AUSSTATTUNG 151.511,08 € 620 BESONDERE AUSSTATTUNG -€ 630 INFORMATIONSTECHNISCHE AUSSTATTUNG -€ 640 KÜNSTLERISCHE AUSSTATTUNG -€ 650 SONSTIGE AUSSTATTUNG -€

700 BAUNEBENKOSTEN OHNE 760 335.655,15 €

760 ALLGEMEINE BAUNEBENKOSTEN >> 765 BETRIEBSKOSTEN NACH DER ABNAHME >> CONTAINERMIETE 927.242,89 € RUNDUNG 333,55 €

SUMME [BRUTTO] 2.462.000,00 €

U

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 _______ __________ _ Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Telefax: 0911231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

2 5. FEB. 2021

www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

24.02.2020 Dr. Gsell / Heinemann

Areal der Rundkapelle Altenfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Areal der historischen Rundkapelle Altenfurt besteht aus einem Herrschaftsgebäude, Nebengebäuden incl. Toiletten für Veranstaltungen, der Kapelle und einem großen Freigelände. Neben Funktions- und Wohnräumen hat das Hauptgebäude auch einen Saal mit zugeordneter Küche. Das ist ideal für Vereinsnutzungen und kleinere Veranstaltungen. Dazu umfasst es den öffentlich zugänglichen Grünbereich, der ein Naherholungskleinod ist. Deshalb wurde das Areal vor einigen Jahrzehnten auf Betreiben des damaligen Gemeindepfarrers Leonhard Üb­ ler erworben, weshalb der Platz auch seinen Namen trägt.

Die derzeitige Eigentümerin des Areals ist die kath. Kirchenstiftung St. Sebald in Altenfurt. Diese hat -mit Aus­ nahme der Kapelle und dem Sakristeibereich- keine Verwendung für die Anlage und sieht sich mit wirtschaftli­ chen Belastungen konfrontiert, die zur inzwischen weit fortgeschrittenen Absicht einer Veräußerung führten.

Gleichzeitig gibt es von den örtlichen Vereinen eine intensive Forderung, ein Haus der Vereine zu schaffen, wie in vielen anderen Stadtteilen auch (Kulturläden usw.). Ferner ist der bisherige Kirchweihplatz an der Mittelschule durch das Freigelände des Hortes eingeschränkt und soll mittelfristig von der Stadt verwertet werden. Doch bislang wird das wegen der ungeklärten Verlagerung der Restnutzungen auf dem Platz nicht umgesetzt. Insoweit würden Einnahmen aus dem Verkauf evtl, die wirtschaftlichen Folgen des Engagements an der Rundkapelle ab­ mildern.

Es liegt daher nahe, all diese Themen einheitlich zu betrachten.

Klar ist aber auch, dass die Finanzsituation der Stadt eine hohe Belastung derzeit nicht erlaubt. Andererseits ist die Gefahr bei einer Veräußerung in Privatbesitz, dass eine Chance über Generationen vertan wird und insbe­ sondere die Außenfläche verloren geht. Daher der dringende Wunsch, große Teile des oder insgesamt das Areal in städtisches Eigentum zu überführen.

Um die operative Belastung mittelfristig so klein wie möglich zu halten, ist die Eigeninitiative der örtlichen Ak­ teure gefordert, was aber angesichts des Fördervereins und des Engagements der Vereine vorausgesetzt werden kann. Daher die abgestufte Vorgehensweise gemäß Antrag.

A21022200 Rundkapelle Altenfurt.docx

Zudem ist die Frage des Erhalts der Kindertagesstätten im Ortsteil immer wieder fraglich gewesen. Es ist daher sinnvoll, eine Ergänzungs- oder Ausweichoption im Areal zu prüfen und ggfs, zu sichern. Zumindest die Fläche wäre dafür vorhanden z.B. durch Umbau der Wohnungen oder einen Neubau im Areal.

Ein zeitnahes Signal der Stadt wäre sehr wünschenswert, um die Verkaufsbestrebungen auszusetzen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Ferienausschuss am 03.03.2021 folgenden

Dringlichkeitsantrag:

1.) Die Stadt nimmt zeitnah Verhandlungen über das Areal der Rundkapelle in Altenfurt auf, mit dem Ziel eines Erwerbes und der Sicherung in öffentlicher Eigentümerschaft. Bei akzeptablen Bedingun­ gen wird erworben.

  1. ) Gleichzeitig nimmt die Verwaltung unter Führung des Bürgeramtes Ost Kontakt auf mit dem Verein der Freunde der Rundkapelle, den Vertretern der örtlichen Vereine (Sänger, Obst- und Garten, Altenclubs und Kulturgruppen und v.a. mehr) und den Kirchengemeinden, insbesondere mit dem AK-Kapellenareal des Pfarrgemeinderates St. Sebald/Altenfurt mit dem Ziel, ein mehrstufiges Ver­ fahren zur weiteren Nutzung abzustimmen.

Dabei ist von folgender Grundüberlegung auszugehen:

Angesichts der derzeitig angespannten Haushaltslage muss die operative Belastung des städtischen Haushaltes klein bleiben. Daher sind Pflege und Bewirtschaftung zunächst von den Vereinen und Nutzern zu übernehmen.

Mittelfristig wird eine Sanierung nicht vermeidbar sein. Dazu sind Überlegungen nötig, wie die Räumlichkeiten künftig eingeteilt werden, um dort ein Haus der Vereine und örtlichen Begegnung mit Kulturtreff zu schaffen. Dabei ist ein hohes Maß an örtlicher Einbringung zu fordern.

Das Außengelände wird als Platz für eine lokale Kirchweih in der Infrastruktur ergänzt und zur Nutzung als Ersatz für den wegfallenden Platz an der Mittelschule hergerichtet.

  1. ) Das Areal wird zudem geprüft auf eine ergänzende Nutzung als Kindertagesstätte.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21022200 Rundkapelle Altenfurt.docx

SpS/001/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze

Anlagen: Entscheidungsvorlage Nähere Erläuterung zur Verteilung der Haushaltsmittel Tabelle der Fördersätze zum Unterhalt von Sportanlagen Liste der Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2 der Sportförderrichtlinien

Sachverhalt (kurz): Nach Nr. 1.3 der Sportförderrichtlinien (SpR) beschließt der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) auf Empfehlung der Sportkommission zu Beginn des Jahres über die Verteilung der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Sportfördermittel auf die Förderungsarten sowie über die Festlegung der Fördersätze. Die Einzelbewilligungen im Rahmen dieser Festlegung erteilt der SportService Nürnberg. Die Sitzung der Sportkommission am 05.03.2021 sowie auch der darauffolgende RWA entfallen anlässlich der Gesamtumstände des ausgerufenen Katastrophenfalls (Coronavirus). Anstelle dessen wird die Verteilung der Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände im Ferienausschuss am 03.03.2021 behandelt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 3.008.289 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 3.008.289 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Entscheidungsvorlage

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Empfehlungsvorschlag:

Gutachtenvorschlag:

Beschlussvorschlag: Die Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände werden wie in der vorgeschlagenen Höhe und Verteilung zum Beschluss erhoben.

Entscheidungsvorlage Anlage

Nach Nr. 1.3 der Sportförderrichtlinien (SpR) beschließt der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) auf Empfehlung der Sportkommission zu Beginn des Jahres über die Verteilung der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Sportfördermittel auf die Förderungsarten sowie über die Festlegung der Fördersätze. Die Einzelbewilligungen im Rahmen dieser Festlegung erteilt der SportService Nürnberg. Nähere Ausführungen siehe Anlage. Die Sitzung der Sportkommission am 05.03.2021 sowie auch der darauffolgende RWA entfallen anlässlich der Gesamtumstände des ausgerufenen Katastrophenfalls (Coronavirus). Anstelle dessen wird vorliegende Empfehlung im Ferienausschuss am 03.03.2021 behandelt.

1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände 3.008.289 EUR

Die Stadt Nürnberg unterstützt förderfähige Sportvereine im Rahmen der Sportförderung unter anderem durch direkte Bezuschussung im Bereich der Förderpositionen Betriebszuschuss, Investitionszuschuss und Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen. Die Förderfähigkeit eines Sportvereins bestimmt sich dabei nach den in den städtischen Sportförderrichtlinien verankerten Förderungsvoraussetzungen.

1.1 Betriebszuschuss 1.437.289 EUR

Die im Haushalt 2021 für Zuschüsse an Vereine zur Verfügung stehenden Mittel werden für die in den Sportförderrichtlinien aufgeführten Förderungszwecke voraussichtlich in folgender Höhe benötigt, wobei die tatsächlichen Ausgaben abhängig sind von den Berechnungsmerkmalen und den eingereichten Anträgen:

1.1.1 Mitgliederzuschuss 41.000 EUR Zuschuss je Mitglied 0,70 EUR, aber nur, wenn der Verein Sportanlagen unterhält und über einen Jugendanteil von mind. 20 % verfügt

1.1.2 Jugendzuschuss 86.000 EUR Fördersatz pro jugendlichem Mitglied bei einem Jugendlichenanteil: von 0,01 % - 10 % 1,50 EUR von 10,01 % - 20 % 1,75 EUR von 20,01 % - 30 % 2,50 EUR über 30 % 3,50 EUR

1.1.3 Unterhaltszuschuss 873.950 EUR Fördersätze siehe Anlage Bei Spielfeldern in Freisportanlagen gilt das Linienmaß für die Berechnung der Spielfeldgröße

1.1.4 Übungsleiterzuschuss 390.000 EUR Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Übungsleiterlizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt.

1.1.5 Fahrtkostenzuschuss 29.000 EUR Fördersatz 0,03 EUR je km und Teilnehmer

1.1.6 Jubiläumszuschuss 4.500 EUR Fördersatz 10 EUR je Jahr des Bestehens, höchstens 1.500 EUR

1.1.7 Veranstaltungszuschuss 1.000 EUR

1.1.8 Stadtmeisterschaften 0 EUR

1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen 6.239 EUR

1.1.10 Sonstige Zuschüsse 5.600 EUR

1.2 Zuschuss an Verbände 13.000 EUR

Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für die Herausgabe der Monatszeitschrift „Sport in Nürnberg" sowie für Lehrgangsarbeit und den Geschäftsstellenbetrieb einen Zuschuss aus Sportfördermitteln.

1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung 210.000 EUR

Im Rahmen des Sonderzuschusses zur Vereinsentwicklung können Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung des Vereins (z.B. Personalkostenzuschuss, Anschubfinanzierung für Projekte, Beratungsleistungen) sowie Maßnahmen zur Förderung des inklusiven Sports und des Seniorensports gefördert werden.

1.4 Investitionszuschuss 1.100.000 EUR

Maßnahmen der Bestandssicherung und Bestandserweiterung werden mit 45 % und die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung kann ein um 10%-Punkte, im Katastrophenfall ein um bis zu 20%-Punkte erhöhter Fördersatz bewilligt werden.

1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss) 248.000 EUR

Förderung von 55% der den Vereinen in Rechnung gestellten Kosten für die Nutzung der städtischen Bäder sowie für die Nutzung von Bädern in Nürnberg, in die Vereine aufgrund von Engpässen in städtischen Bädern ausweichen müssen.

2. Befreiung von Förderungsvoraussetzungen

siehe Liste der Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen (Anlage)

3. Gültigkeit der Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen müssen für den gesamten Zeitraum gelten, für den ein Zuschuss gewährt wird.

Diversity-Relevanz

Die Zuschüsse an Vereine und Verbände fördern das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offen steht. Aufgrund der Mitgliederstruktur der Nürnberger Sportvereine kann die Bezuschussung allerdings als diversity-relevant bezeichnet werden.

Nach einer im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsberichts durchgeführten Untersuchung ist der Organisationsgrad einiger Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg:

Jahren am höchsten. Daraufhin erkennt man deutlich einen Einbruch der Sportaktivität im Sportverein im jungen Erwachsenenalter (25-34 Jahre). Jedoch steigt die Sportaktivität im Sportverein im frühen Seniorenalter (55-64 Jahre) bis in das hohe Alter hinein wieder an.

schluss, Mittlerer Reife und Abitur ähnlich. Nur der Anteil der Sportvereinsmitglieder ohne Schulabschluss liegt weit unter dem Anteil der Sportvereinsmitglieder mit höheren Schulabschlüssen.

ist bei Haushalten unter 1 000 Euro Netto-Monatseinkommen der Anteil der Sportvereinsmitglieder am niedrigsten. Haushalte mit mehr als 3 000 Euro Netto-Monatseinkommen weisen den höchsten Anteil an Sportvereinsmitgliedern auf.

als bei den Deutschen.

Nach diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße zu Gute kommt, allerdings hat die Maßnahme in keinster Weise diskriminierende Auswirkungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich versucht, ein Engagement im Sportverein auch für aktuell noch unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten.

Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze

1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Insgesamt stehen im Jahr 2021 für Zuschüsse an Vereine und Verbände 3.008.289 EUR zur Verfügung.

1.1 Betriebszuschuss

Zur Förderung des Sportbetriebs stehen für die Nürnberger Sportvereine in 2021 insgesamt Betriebszuschüsse in Höhe von 1.437.289 EUR bereit.

1.1.1 Mitgliederzuschuss

Nach Nr. 3.1.1 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes Mitglied. Er kann begrenzt werden auf Vereine, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diesen Zuschuss erhalten nur Vereine, die eigene Sportanlagen besitzen und mindestens 20 % jugendliche Mitglieder haben. Jugendliche Mitglieder sind solche, die am Jahresanfang das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Fördersatz beträgt 0,70 EUR pro Mitglied.

Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB), wenn sie diesen angehören, sonst die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der förderungsfähigen Mitglieder nicht wesentlich ändert, so dass ein Betrag von

41.000 EUR

ausreichen müsste. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2015: 41.941 EUR 2018: 40.275 EUR 2016: 41.541 EUR 2019: 41.226 EUR 2017: 42.051 EUR 2020: 40.891 EUR

1.1.2 Jugendzuschuss

Nach Nr. 3.1.2 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes jugendliche Mitglied. Der Zuschuss wird wie bisher gestaffelt nach dem Anteil der Jugendlichen (unter 18 Jahren) an der Gesamtmitgliederzahl. Der Fördersatz beträgt bei einem Jugendanteil von

pro jugendlichem Mitglied. Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB), wenn sie diesen angehören, sonst die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegender Kalkulation liegen noch keine belastbaren Zahlen zu möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Mitgliederentwicklung der Vereine vor, sodass als Grundlage die Zahlen aus den Vorjahren herangezogen werden. In den Jahren 2019 und 2020 war eine leichte Erhöhung der Zahl förderungsfähiger jugendlicher Mitglieder und dadurch ein erhöhter Jugendzuschuss zu verzeichnen. Demnach wird in 2021 voraussichtlich ein Betrag von

86.000 EUR

ausreichend sein. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2015: 76.793 EUR 2018: 81.968 EUR 2016: 81.712 EUR 2019: 84.448 EUR 2017: 82.496 EUR 2020: 85.102 EUR

1.1.3 Unterhaltszuschuss

Nach Nr. 3.1.3 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine, die eigene Sportanlagen betreiben und unterhalten, einen Zuschuss, der sich an der Zahl und der Größe der Sportanlagen orientiert. Sportanlagen, die sich außerhalb des Stadtgebiets befinden, werden nur gefördert, wenn mindestens 50 % der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben.

Die Fördersätze für den Unterhaltszuschuss sind in der Anlage dargestellt. Berechnungsgrundlage sind die beim SportService Nürnberg vorliegenden Informationen über den Sportstättenbestand der Vereine.

Unter Zugrundelegung der empfohlenen Fördersätze werden Mittel in Höhe von

873.950 EUR

benötigt.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2015: 856.113 EUR 2018: 849.287 EUR 2016: 849.776 EUR 2019: 864.966 EUR 2017: 849.518 EUR 2020: 872.453 EUR

Im Jahr 2021 ist davon auszugehen, dass neue Sportanlagen in die Förderung mit aufzunehmen sind, sodass gegenüber dem Vorjahr mit einem leicht erhöhten Unterhaltszuschuss kalkuliert wird.

Seit der letzten Erhöhung der zur Förderung des Unterhalts und des Betriebs von Vereinssportanlagen bereitstehenden Zuschussmittel im Jahr 2012 (Erhöhung um 85.000 EUR) wurden

durchschnittlich 850.000 EUR pro Jahr für diese Zuschussart an die Nürnberger Vereine ausgeschüttet. Seit 2019 stiegen die Ausgaben aus nachfolgend genannten Gründen an.

Für die von der Stadt Nürnberg übernommenen Sportanlagen erhalten drei Vereine einen erhöhten Betriebszuschuss in Höhe von insgesamt 14.287 EUR. Hierfür stand bisher schon an anderer Stelle Budget bereit. Durch eine Mittelumschichtung im Jahr 2019 kann der Zuschuss nun im Zuge der regulären Auszahlung der Betriebszuschüsse ausgezahlt werden. Ab 2019 steigen somit sowohl der Ansatz als auch die Ausgaben im Unterhaltszuschuss um diesen Betrag an. Darüber hinaus sind in den Jahren 2019 und 2020 neue vereinseigene Sportanlagen hinzugekommen, beispielsweise durch Neubau oder Umgestaltung von Vereinssportanlagen oder durch Fusion.

Mit Ausnahme einer Erhöhung der Fördersätze für vereinseigene Sportanlagen mit hoher Energiekostenintensität (gedeckte Sportstätten und Bäder) im Jahr 2013, die durch interne Umschichtung aufgrund des Rückgangs der Zahl förderfähiger Vereine als Folge der geänderten Sportförderrichtlinien finanziert werden konnte, wurden die Fördersätze seitdem konstant gehalten.

1.1.4 Übungsleiterzuschuss

Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je anerkannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens zurückgegriffen, das auf der Grundlage von Abschnitt B der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“ (staatliche Sportförderrichtlinien) vom SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt wird. Ein gesonderter Antrag für den städtischen Zuschuss ist nicht erforderlich.

Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Lizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen (1 Punkt pro Voll-Lizenz, 0,5 Punkte pro Zusatzlizenz) für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt. Für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1, Sport in Schule und Verein“ (SAGs) werden Übungsleiterlizenzen zusätzlich gewichtet (0,25 Punkte für einstündige SAGs, 0,5 Punkte für zweistündige SAGs). Grundlage hierfür bilden die von der Landesstelle für den Schulsport (Laspo) übermittelten Daten zu durchgeführten SAGs.

Für die Übungsleiterförderung 2021 stehen wie in den Vorjahren

390.000 EUR

zur Verfügung.

Dieser Ansatz liegt seit einigen Jahren unverändert bei 390.000 EUR. Gleichzeitig ist in den vergangenen Jahren die Anzahl geförderter Lizenzen gestiegen, sodass der Fördersatz pro Übungsleiterlizenz (dabei handelt es sich um eine pauschale Förderung pro Jahr) im Zeitraum der letzten Jahre kontinuierlich abgenommen hat:

2013: 228,30 EUR 2017: 210,60 EUR 2014: 224,80 EUR 2018: 207,40 EUR 2015: 219,20 EUR 2019: 211,80 EUR 2016: 209,52 EUR 2020: 208,13 EUR

Ohne eine Erhöhung des Budgets für Übungsleiterzuschüsse – darüber wurde im Rahmen der Sportkommission vom 22.03.2019 berichtet – sinkt der Fördersatz bei zunehmender Gesamtlizenzzahl weiter.

1.1.5 Fahrtkostenzuschuss

Nach Nr. 3.1.5 SpR können Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.3 SpR erfüllen, Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten. Die Zuschüsse werden gewährt für Fahrtkosten zu deutschen Meisterschaften und zu Wettkämpfen von Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ihres Sportfachverbandes bzw. der höchsten Jugendklasse der jeweiligen Altersstufe. Der Fördersatz beträgt 0,03 EUR pro km.

Für 2021 stehen für diesen Zweck

29.000 EUR

zur Verfügung. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2015: 25.169 EUR 2018: 25.734 EUR 2016: 34.485 EUR 2019: 28.421 EUR 2017: 26.253 EUR 2020: 22.337 EUR (Corona)

Der Zuschuss wird auf Antrag vom SportService Nürnberg gewährt. Anträge für Wettkämpfe, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Den Fahrtkostenzuschuss können mit Aktualisierung der Sportförderrichtlinien zum 31.12.2018 auch Sportvereine erhalten, die nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllen (Gemeinnützigkeit muss nach wie vor gewährleistet sein). Ohnehin kann nur in den Genuss des Fahrtkostenzuschusses kommen, wer die Stadt Nürnberg durch sportliche Leistung auf höchstem nationalen Niveau repräsentiert. Die sportliche Leistung soll an dieser Stelle ausschlaggebend für eine Förderung sein.

Im Jahr 2020 wurde der Spielbetrieb in sämtlichen Sportarten aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig unterbrochen bzw. für das restliche Jahr abgesagt. Aus diesem Grund sind weniger Anträge auf Fahrtkostenzuschuss eingegangen. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand Januar) ist noch nicht klar ist, wann der Sportbetrieb wiederaufgenommen werden kann. Für die Kalkulation wird angenommen, dass Sportbetrieb und somit auch Fahrtkostenzuschüsse für den Großteil des Jahres 2021 anfallen. Aus diesem Grund werden die Ausgaben im Jahr 2019 zu Grunde gelegt.

1.1.6 Jubiläumszuschuss

Nach Nr. 3.1.6 SpR erhalten Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.4 SpR erfüllen, für Jubiläumsveranstaltungen im 25-jährigen Turnus (25 Jahre, 50 Jahre usw.) einen Zuschuss, dessen Höhe von der Sportkommission festgesetzt wird. Der Zuschuss sollte wie bisher 10 EUR für jedes Jahr des Bestehens eines Sportvereins betragen und generell auf höchstens 1.500 EUR begrenzt werden.

Im Jahr 2021 stehen nach oben genannten Kriterien fünf Jubiläen an, für die ein Zuschuss in Höhe von

4.500 EUR

veranschlagt werden soll.

Verein Gründung Jubiläum
Turn- und Sportverein 1846 Nürnberg e.V. 1846 175
Sport-Club Germania Nürnberg e.V. 1921 100
Turn- und Sportverein Nürnberg-Buch 1921 e.V. 1921 100
BRK Wasserwacht Nürnberg 1946 75
Aikido Zentrum Nürnberg e.V. 1996 25

Der Zuschuss wird in der Regel anlässlich der Jubiläumsfeier überreicht. Sollte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Durchführung der Jubiläumsfeier im Jahr 2021 nicht möglich sein bzw. ins Folgejahr verschoben werden, kann der Zuschuss dennoch wie eingeplant im Jahr 2021 ausgezahlt werden.

1.1.7 Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen von förderungsfähigen Sportvereinen und Sportverbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können durch Zuschüsse zu den Veranstaltungskosten, durch unentgeltliche Überlassung städtischer Sportstätten (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie durch Beschaffung von Ehrenpreisen gefördert werden. Um wirklich herausragende Großsportveranstaltungen nach Nürnberg zu holen, bedarf es aber eines Stadtratsbeschlusses im Einzelfall, bei dem auch über die Mittelbereitstellung entschieden werden muss.

Für Zuschüsse zu Sportveranstaltungen und die Beschaffung von Ehrenpreisen werden unter Berücksichtigung des aktuell noch geltenden Veranstaltungsverbots (Corona)

1.000 EUR

eingeplant.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:

2015: 1.835 EUR 2018: 3.170 EUR 2016: 2.209 EUR 2019: 3.750 EUR 2017: 1.907 EUR 2020: 0 EUR (Corona)

1.1.8 Stadtmeisterschaften

Nach Nr. 3.1.8 SpR stellt die Stadt Nürnberg für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeisterschaften kostenlos die städtischen Sportanlagen (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie Urkunden und Plaketten zur Verfügung. Bei Sportarten, für die bei der Durchführung der Stadtmeisterschaften besondere Kosten

anfallen (Miete, Fahrtkosten) kann darüber hinaus auch ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.

Aus den Restmitteln des Vorjahres konnte in 2019 der Bestand an Plaketten und Urkunden aufgestockt werden. Zudem wurden aus Restmitteln im Jahr 2020 nach der Kommunalwahl Urkunden mit neuen Unterschriften bestellt. Im letzten Jahr wurden aufgrund von Corona kaum Plaketten oder Urkunden ausgegeben, sodass für 2021 ausreichend Kontingent vorhanden ist. Deshalb muss hier in diesem Jahr kein Betrag vorgehalten werden.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2015: 0 EUR 2018: 8.244 EUR 2016: 5.539 EUR 2019: 0 EUR 2017: 9.135 EUR 2020: 229 EUR

1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen

Die gezielte zusätzliche Förderung von Vereinen mit eigenen Sportstätten verbessert zwar den Status Quo, dient aber nicht primär der Weiterentwicklung der Vereine im Sinne der Zukunftsfähigkeit. Aus diesem Grund werden nach Nr. 3.1.9 SpR Mittel zur Unterstützung einer strategisch nachhaltigen Vereinsentwicklung bereit gestellt.

Um Sportvereine zukunftsfähig zu gestalten, ist in der Regel eine gewisse Innovationsfähigkeit der Vereine gefordert. Aufgrund dessen gibt es im Rahmen der Vereinsentwicklung die Möglichkeit zur Förderung von Aktivitäten und innovativen Projekten von Sportvereinen unter anderem in den Bereichen Integration, Gesundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungssport.

An dieser Stelle wurde darüber hinaus eine Fördermöglichkeit für Projekte im Sinne einer vereinsübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg geschaffen. Daneben können im Rahmen dieser Fördermöglichkeit auch Beratungsangebote für Vereine, bspw. zur strategischen Vereinsentwicklung oder Energieeffizienz von Sportanlagen, ins Leben gerufen bzw. finanziert werden.

Von dieser Fördermöglichkeit hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Vereinen profitiert. Im Jahr 2019 und 2020 sorgte eine deutlich geringere Anzahl an Anträgen auf Projektförderung für einen mäßigen Mittelabruf. Gerade die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfordern jedoch innovative Projekte und kreative Lösungen, wie sie bereits von einigen Vereinen umgesetzt oder auf den Weg gebracht werden. Für entsprechende Maßnahmen im Sinne einer positiven und nachhaltigen Entwicklung der Sportvereine sollen in 2021 aus den genannten Gründen

6.239 EUR

bereitgestellt werden.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:

2015: 11.904 EUR 2018: 16.705 EUR 2016: 7.708 EUR 2019: 4.418 EUR 2017: 9.769 EUR 2020: 4.000 EUR

Daneben gibt es mit dem Sonderzuschuss Vereinsentwicklung (siehe 1.3) eine weitere Fördermöglichkeit für Maßnahmen der strategischen Vereinsentwicklung.

1.1.10 Sonstige Zuschüsse

Der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e.V. erhält zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss. Für 2021 wird wie im Vorjahr ein Zuschuss von 2.600 EUR vorgeschlagen.

Die Teilvereine des 1. FCN müssen sich an den Kosten für die beim 1. FCN (Fußball) verbliebene Sporthalle beteiligen. Der Anteil der einzelnen Vereine richtet sich nach den Nutzungszeiten und orientiert sich an den Entgelten, die die Stadt für die Nutzung städtischer Sporthallen verlangt. Die beiden Vereine mit den weitaus meisten Nutzungszeiten, der Box-Club 1. FCN und der 1. FCN Handball 2009 (Nachfolgeverein des 1. FCN Handball) sind nicht in der Lage, die relativ hohen Kosten alleine zu tragen. Es wird daher vorgeschlagen, ihnen wie in den Vorjahren einen Sonderzuschuss zu bewilligen, weil sich die Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Für 2021 sind analog zum Vorjahr folgende Zuschüsse vorgesehen: 1.200 EUR für den Box-Club 1. FCN und 1.800 EUR für den 1. FCN Handball 2009.

1.2 Zuschuss an Verbände

Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für die Herausgabe der Monatszeitschrift „Sport in Nürnberg" sowie für Lehrgangsarbeit seit Jahren einen Zuschuss aus Sportfördermitteln. 2019 wurde der Zuschuss um 5.000 EUR auf insgesamt 13.000 EUR erhöht, um dem Verband auch personell einen effektiven Geschäftsstellenbetrieb zu ermöglichen. Für 2021 ist analog zum Vorjahr ein Zuschuss in Höhe von 13.000 EUR vorgesehen.

1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung

Im Haushaltsjahr 2021 steht ein Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Sportvereine der Stadt Nürnberg in Höhe von

210.000 EUR

zur Verfügung.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde dieser Ansatz um 20.000 EUR erhöht. Die Erhöhung soll der Unterstützung des inklusiven Sports sowie der Förderung des Seniorensports zu Gute kommen.

Der Schwerpunkt der Förderung des Sonderzuschusses liegt auf der Qualität der Vereinsarbeit. Außerdem sollen Anreize dort gesetzt werden, wo sie im Hinblick auf anzustrebende Fusionen und Kooperationen sinnvoll sind. Im Einzelnen verteilen sich die Unterstützungsleistungen auf folgende Bereiche:

 Vereinsberatung: Beim SportService wurde im Mai 2016 eine zusätzliche Stelle zur Betreuung der Sportvereine eingerichtet. Darüber hinaus werden Beratungsleistungen externer Experten zur strategischen Ausrichtung eines Vereins mit einem Fördersatz von bis zu 75 % unterstützt.

 Personalqualität: Zur Erhöhung der Hauptamtlichkeitsquote und damit zur Entlastung ehrenamtlicher Vorstände kann Sportvereinen, die erstmals mit einer hauptamtlichen Kraft in der Vereinsverwaltung arbeiten oder die Arbeitszeit der hauptamtlichen Kräfte signifikant erhöhen, ein Personalkostenzuschuss gewährt werden. Bei Kooperationen oder Fusionen von Vereinen ist ein erhöhter Personalkostenzuschuss möglich. Um auch das Ehrenamt zu stärken kann die Ausbildung lizensierter Vereinsmanager mit 50 % der Lehrgangskosten bezuschusst werden.  Zukunftsfähigkeit: Bei Fusionen von Sportvereinen kann ein Sonderzuschuss gewährt werden. Zusätzlich kann zur Initiierung zukunftsorientierter Vereinsprojekte, die über den regulären Vereinsbetrieb hinausgehen, eine Anschubfinanzierung aus Zuschussmitteln erfolgen.  Krisenintervention: Zur Prävention von Krisensituationen kann ein Sonderzuschuss dann gezahlt werden, wenn sich der Verein unverhältnismäßigen oder unvorhersehbaren Aufgaben und Ausgaben, die er nicht selbst verschuldet hat, gegenübersieht.  Bezuschussung von Großgeräten: Geräte und Materialien, die einmalig angeschafft und regelmäßig für überregional bedeutsame Veranstaltungen (z.B. Deutsche Meisterschaften, Länderspiele, Wettkämpfe auf überregionaler Ebene, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen) verwendet werden, können ggfs. mit einem Sonderzuschuss gefördert werden.  Inklusion und Senioren: Für bestimmte Ausbildungslehrgänge in diesen Bereichen kann ein Zuschuss gewährt werden. Zudem ist für den inklusiven Sport eine Förderung von speziellen Baumaßnahmen und ein Zuschuss für die Anschaffung benötigter Materialien möglich. Auch bestimmte Maßnahmen der indirekten Vereinsunterstützung können Unterstützung erhalten.

1.4 Investitionszuschuss

Förderungsfähige Sportvereine können Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen erhalten. Für Maßnahmen der Bestandserweiterung und Bestandssicherung gilt ein Fördersatz von 45 %. Die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen wird mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Pflegegerätes kann ein um 10%-Punkte, im anerkannten Katastrophenfall ein um bis zu 20%-Punkte erhöhter Fördersatz bewilligt werden.

Im Rahmen der Investitionszuschüsse sollen

1.100.000 EUR

zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionszuschüsse von bislang 550 000 Euro auf 1 100 000 Euro seit dem Jahr 2019 konnte die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung der ersten Zuschussrate begrenzt werden.

Angesichts der frühen Ausschöpfung der Haushaltsmittel im Jahr 2021 sowie sich bereits in Planung befindender, jedoch noch nicht zur Förderung beantragter Großbauprojekte von Sportvereinen ist fraglich, wie lange dieser positive Effekt ohne alternative Finanzierungsmöglichkei-

ten anhält (vgl. Tagesordnungspunkt „Zuschüsse an vereinseigene Sportanlagen“ in der heutigen Sitzung).

1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss)

Förderungsfähige Sportverbände und Sportvereine zahlen ermäßigte Gebühren für die Nutzung der städtischen Freisportanlagen sowie ermäßigte Entgelte für die Nutzung der städtischen Sporthallen für sportliche Zwecke.

Für die Nutzung der städtischen Bäder für sportliche Zwecke erhalten förderungsfähige Sportverbände und förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss aus Sportförderungsmitteln, der vom SportService direkt mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad verrechnet wird. Vereine, die aufgrund von Engpässen in städtischen Bädern auf andere Bäder in Nürnberg ausweichen müssen, um ihren Schwimmsportbetrieb im erforderlichen Umfang durchführen zu können, erhalten zu den Mietkosten ebenfalls einen Zuschuss, bezogen auf vergleichbare Gebühren der städtischen Bäder.

Im Jahr 2021 stehen für Bäderzuschüsse

248.000 EUR

zur Verfügung.

Im Jahr 2019 reichten die zur Verfügung stehenden Mittel inklusive eines geringen Betrags an Restmitteln aus dem Vorjahr nicht aus, um den Rechnungsbetrag aus Sportfördermitteln zu decken. Gründe hierfür sind zum einen die bessere Auslastung gegenüber dem Vorjahr durch die forcierte Vergabe von Schwimmzeiten sowie vermehrte Veranstaltungen von Sportvereinen insbesondere im Langwasserbad. Zum anderen war nach den abgeschlossenen Reparaturarbeiten am Springerbecken im Langwasserbad im Vergleich zum Vorjahr wieder eine ganzjährige Nutzung möglich, sodass der Rechnungsbetrag entsprechend höher ausfiel. Das Defizit in 2019 konnte aus Restmitteln innerhalb des Geschäftsbereichs gedeckt werden.

Für das Jahr 2020 war zum Zeitpunkt der Kalkulation am Jahresanfang davon auszugehen, dass eine ganzjährige Nutzung stattfinden und eine ebenso hohe Rechnungssumme wie im Vorjahr anfallen wird. Da weder Restmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung standen noch eine Erhöhung der Zuschussmittel zu erwarten war, musste zunächst eine erhebliche Senkung des Fördersatzes von 52 % in 2019 auf 43 % in 2020 vorgeschlagen werden. Aufgrund der Corona- Pandemie waren die Bäder im Jahr 2020 über mehrere Monate geschlossen, sodass im Vergleich zum Vorjahr nur eine eingeschränkte Vereinsnutzung möglich war und Einsparungen von Sportfördermitteln zu erwarten waren. Dies ermöglichte eine Neukalkulation des Bäderzuschusses für das Jahr 2020. Auf Beschluss des Stadtrates am 16.12.2020 wurde der Fördersatz auf das stets empfohlene Mindestniveau von 50% angehoben. In den Jahren 2008 und 2009 belief sich der Fördersatz auf 75% und ist seitdem kontinuierlich gesunken.

Restmittel aus dem Vorjahr erhöhen den Haushaltsansatz 2021. Eine Gebührenerhöhung wurde bei NüBad zuletzt in 2018 vorgenommen und ist für 2021 nicht geplant.

Für das Jahr 2021 wird ein Fördersatz von

55%

vorgeschlagen.

Fördersätze zum Unterhalt und Betrieb von Vereinssportanlagen

Art der Sportstätte Fördersatz 2021 (in €)

  1. Gedeckte Sportstätten

Sporthallen 16,00 / qm Reit- und Tennishallen 3,20 / qm Kegelbahnen 65,00 / Bahn Flugzeughallen 320,00 / Halle

  1. Bäder

Hallenbäder 28,50 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – öffentlich - 15,00 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – nichtöffentlich - 3,70 / qm Wfl. Naturbäder – öffentlich - 4.000,00 / Bad

  1. Freisportanlagen

Rasenspielfelder 0,32 / qm Tennenspielfelder und abgespielte Rasenspielfelder 0,16 / qm Kunststofffelder und Kunstrasenplätze 0,16 / qm Bogenschießanlagen 0,16 / qm Leichtathletik-100-m-Bahnen 37,00 / Bahn Leichtathletik-Rundbahnen 140,00 / Bahn Sonstige Leichtathletikanlagen 28,00 / Anlage Tennisplätze 207,00 / Platz Beachfelder 62,00 / Platz Reitanlagen 616,00 / Anlage Rollsportanlagen 310,00 / Anlage Radrennbahnen 2.470,00 / Bahn Dirt-Bike-Bahnen 207,00 / Anlage Segelflugplätze 616,00 / Anlage Modellflugplätze 310,00 / Platz Stockbahnen 31,00 / Bahn Boule-Bahnen 31,00 / Bahn Bootshafen (Marina) 1.232,00 / Marina Bootsstege 616,00 / Anlage Bootsanlegeplätze 62,00 / Anlage Bootshäuser 310,00 / Bootshaus

  1. Schießanlagen

Schießstände 62,00 / Stand

Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien

Bisher gelten folgende Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen:

a) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, Mitglied bei den Dachorganisatio-

nen des bayerischen Sports zu sein (Nr. 2.1.4):

Allgemeiner Sportverein Solidarität Nürnberg 1904 e. V. Casting-Verein Nürnberg e. V. Nürnberger Casting-Club 1972 e. V. Sportgemeinschaft Sonnenfreunde e. V.

b) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, dass bestimmte Mindestbeiträge

erhoben werden (Nr. 2.1.6):

Aktiv-Reha-Sportverein Nürnberg e. V. Familiensportgruppe der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Nürnberg e. V. Gehörlosen-Sport-Club Nürnberg 1911 e. V. Rollstuhlsportclub Nürnberg e. V. Tandemclub Franken e. V. Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e. V.

nur für Übungsleiterzuschuss: Sportvereinen, die bis zum Jahr 2005 einen städtischen Übungsleiterzuschuss erhalten haben, obwohl sie nicht förderungsfähig waren, wird auf der Grundlage der Feststellungen im staatlichen Bewilligungsverfahren ein Übungsleiterzuschuss gewährt (Besitzstandswahrung). DAV Sektion Nürnberg e.V.

c) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung der aktiven Jugendarbeit (Nr. 2.1.7):

Rosa Panther Schwul-Lesbischer Sportverein (SLSV) Nürnberg e. V. Verein Sportplatz Nürnberg-Reichelsdorfer Keller 1903 e. V.

d) Ausnahme von der Fördervoraussetzung, wonach Sportanlagen, die sich außer-

halb des Stadtgebietes befinden, nur gefördert werden, wenn mindestens 50 %

der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben (Nr. 3.1.3):

TSC Rot-Gold-Casino Nürnberg e.V.

e) Sonderfälle:

Bayerisches Rotes Kreuz – Wasserwacht, Ortsgruppe Nürnberg-Stadt Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsverband Nürnberg

Diese beiden Gruppen sind wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung bei der

Lebensrettung von allen Förderungsvoraussetzungen befreit.

f) Die Sportgruppen des evangelischen Jugendwerks – Eichenkreuz Nürnberg –

sind zwar grundsätzlich nicht förderungsfähig, weil fast alle Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, bei der Überlassung städtischer Sportanlagen werden sie aber den förderungsfähigen Sportvereinen gleichgestellt.

SpS/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Anlagen: Zuschüsse vereinseigene Sportanlagen - Entscheidungsvorlage Liste der Investitionszuschüsse Investitionszuschüsse Maßnahmen

Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2021 stehen insgesamt 1.336.800 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage wird vorgeschlagen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.336.800 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 760.200 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 576.600 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Entscheidungsvorlage

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Empfehlungsvorschlag:

Gutachtenvorschlag:

Beschlussvorschlag: Die Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen werden wie in der vorgeschlagenen Höhe und Verteilung zum Beschluss erhoben.

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Entscheidungsvorlage

Für das Jahr 2021 stehen im Haushalt 1 336 800 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Auf Beschluss der Sportkommission vom 11. März 2016 werden die Baumaßnahmen zur Errichtung des Bundesstützpunkts Taekwondo in Nürnberg mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 450 000 EUR aus Mitteln der Sportförderung bezuschusst. Im Stützpunkt werden auch die Nürnberger Vereine umfangreiche Trainingsmöglichkeiten vorfinden. Dies führt zu einer Vorausbindung von 75 000 Euro im Jahr 2021. Die Baumaßnahmen zur Sanierung des Vereinsgeländes des Tennis-Club 1. FCN im Zuge der Vorbereitungen auf das WTA-Turnier werden gemäß Sportförderrichtlinien mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 88 200 EUR aus Mitteln der Sportförderung bezuschusst. Im Jahr 2021 führt dies zu einer Reduzierung des Planansatzes in Höhe von 38 200 Euro aufgrund der Rückführung der vom Gesamthaushalt vorgestreckten Mittel zur Förderung dieser Maßnahme. Auf Empfehlung der Sportkommission vom 12.07.2019 und Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2019 wird der Bau der Surferwelle im Pegnitzgrund durch den Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. aus dem städtischen Investitionszuschuss gefördert. Hierfür wurden gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.11.2020 Zusatzmittel in Höhe von insgesamt 1 022 000 Euro, aufgeteilt in drei Raten über die Haushaltsjahr 2021 bis 2023, bereitgestellt. Im Jahr 2021 stehen zu diesem Zweck 350 000 Euro an zusätzlichen Zuschussmitteln zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Planansatzreduzierungen und Erhöhungen stehen insgesamt 1 336 800 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung (siehe Übersicht).

Übersicht:

Haushaltsmittel in 2021 1 100 000 EUR

zzgl. Zusatzmittel zur Förderung des Baus der Surferwelle + 350 000 EUR

abzgl. Förderung Bundesstützpunkt Taekwondo - 75 000 EUR

abzgl. Förderung Sanierungsmaßnahme des 1. FCN Tennis - 38 200 EUR

Verfügbare Zuschussmittel 1 336 800 EUR

Bewilligungen gemäß Anlage 1 336 800 EUR Restmittel 0 EUR

In der Anlage ‘Liste der Investitionszuschüsse‘ sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Nach Auszahlung der vorgeschlagenen Bewilligungen in der Anlage ‘Liste der Investitionszuschüsse‘ sind damit zu einem vergleichsweise sehr frühen Zeitpunkt am Jahresanfang alle vorhandenen Zuschussmittel ausgeschöpft. Dies bedeutet eine Verlängerung der Wartezeit um ein Jahr für diejenigen Vereine, deren Zuschüsse für 2021 vorgesehen waren bzw. die erforderliche Unterlagen noch im Laufe des Jahres vorlegen werden. Grundsätzlich kann bei neueren Maßnahmen (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100 000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300 000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50 000 Euro pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300 000 Euro Gesamtzuschuss erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

Ausblick

Durch die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Zuschussmittel von 550 000 in 2019 auf 1 100 000 seit dem Haushaltsjahr 2019 können entscheidungsreife Anträge zeitnah abfinanziert und die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung der ersten Zuschussrate deutlich verkürzt werden. Hinsichtlich erwarteter und sich bereits in Planung befindender Großbauprojekte, die aktuell noch nicht zur Förderung beantragt wurden, bleibt abzuwarten, wie lange der positive Effekt durch die Verdopplung des Budgets anhält. Erste Anzeichen einer sich verlängernden Wartezeit von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses zeigen sich bereits in 2021. Der Abbau des hohen Investitionsstaus auf Vereinsseite hat zur Folge, dass das Gesambudget 2021 bereits im Rahmen der ersten Ausschussitzung des Jahres ausgeschöpft wird. Nach aktuell vorliegenden Informationen zu Kostenschätzungen der Vereine liegen die Gesamtkosten dieser noch nicht beantragten Großprojekte, beispielsweise des NHTC (Bau eines Trainigszentrum), TSV Altenfurt (Verlagerung Sportgelände), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), ASC Boxdorf (Erweiterung Vereinsheim), Post SV (Vereinszentrum Sportpark Ebensee), Post SV (Badsanierung), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), Yacht Club Nürnberg (Neubau Vereinszentrum), etc., jeweils im Millionenbereich. Die Förderung dieser Großinvestitionen würde die regulär zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Investitionszuschüsse in Höhe von jährlich 1,1 Mio. EUR ohne alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu Lasten aller anderen Vorhaben von Vereinen massiv belasten und über mehrere Jahre vorausbinden.

Diversity-Relevanz

Der Investitionszuschuss fördert das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offen steht. Aufgrund der Mitgliederstruktur der Nürnberger Sportvereine kann die Bezuschussung allerdings als diversity-relevant bezeichnet werden. Nach einer im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsberichts durchgeführten Untersuchung ist der Organisationsgrad einiger Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg:

Jahren am höchsten. Daraufhin erkennt man deutlich einen Einbruch der Sportaktivität im

Sportverein im jungen Erwachsenenalter (25-34 Jahre). Jedoch steigt die Sportaktivität im Sportverein im frühen Seniorenalter (55-64 Jahre) bis in das hohe Alter hinein wieder an.

schluss, Mittlerer Reife und Abitur ähnlich. Nur der Anteil der Sportvereinsmitglieder ohne Schulabschluss liegt weit unter dem Anteil der Sportvereinsmitglieder mit höheren Schulabschlüssen.

ist bei Haushalten unter 1 000 EUR Netto-Monatseinkommen der Anteil der Sportvereinsmitglieder am niedrigsten. Haushalte mit mehr als 3 000 EUR Netto-Monatseinkommen weisen den höchsten Anteil an Sportvereinsmitgliedern auf.

als bei den Deutschen. Nach diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße zu Gute kommt, allerdings hat die Maßnahme in keinster Weise diskriminierende Auswirkungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich versucht, ein Engagement im Sportverein auch für aktuell noch unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten.

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Empfehlung

des Ferienausschusses vom 03.03.2021

I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:

Vorhaben- Verein

Nr. Maßnahme Zuschuss

008_15 ASC Boxdorf 1933 e.V. 3.600 € Sanierung Beregnungsanlage 008_16 ASC Boxdorf 1933 e.V. 20.000 € Sanierung Flutlichtanlage Tennis und Fußball 010_46 ASV Buchenbühl e.V. 1.400 € Anschaffung Schlegelmäher 011_43 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. 3.700 € Anschaffung Rasentraktor 011_46 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. 750 € Rasensprenger 013_27 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. 35.550 € Bestandssicherung Tennishalle 013_391 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. 2.500 € Sanierung Beregnungsanlage Tennis 061_23 Club am Marienberg e.V. 30.350 € Sanierung Umkleiden, Toiletten, Flure 085_21 DJK Falke Nürnberg e.V. 25.000 € Sanierung Allwettersportplatz 085_23 DJK Falke Nürnberg e.V. 7.350 € Umrüstung Trainingsbeleuchtung 091_23 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 11.000 € Umrüstung Trainingsbeleuchtung 123_49d ESV Flügelrad Nürnberg e.V. 2.450 € Hydraulikwalze Tennisplätze 124_491 ESV Nürnberg-Rangierbahnhof e.V. 7.250 € Anschaffung Spindelrasenmäher 137RE_2 1. FCN Roll- und Eissport e.V. 13.950 € Sanierung Rollsportanlage 137SC_1 1. FCN Schwimmen e.V. 100.000 € Austausch Wasserfilter 137SC_4 1. FCN Schwimmen e.V. 14.350 € Reinigungsroboter 165_22 FC Bayern-Kickers 1907 Nürnberg e.V. 50.000 € Bestandssicherung Sportheim 300_11 Nürnberger Dauerwelle e. V. 350.000 € Errichtung Surferwelle in der Pegnitz

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Vorhaben- Verein

Nr. Maßnahme Zuschuss

304_25 Nürnberger HTC e.V. 27.000 € Umrüstung Flutlicht und Hallenbeleuchtung 322_296 Post-SV Nürnberg e.V. 50.000 € Sanierung Leichtathletikanlage 330_21 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 110.000 € Einhausung Kurzwaffenschießstand 367_15 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. 3.400 € Neubau Bootsstege 367_21 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. 50.000 € Dach- und Heizungserneuerung 383_14 SpVgg. Nürnberg e.V. 2.300 € Umrüstung Flutlichtanlage 385_22 SpVgg. Zabo-Eintracht e.V. Nürnberg 50.000 € Sanierung Trainings- und Rasenplatz 398_21 SC Germania Nürnberg e.V. 21.000 € Erneuerung/Erweiterung Flutlichtanlage 404_24 SC Nürnberg 04 e.V. Maxvorstadt 40.000 € Umstellung auf LED und Modernisierung Heizung 408_39 SC Worzeldorf 1949 e.V. 2.800 € Platzsanierung und Wildschutzzaun 408_43 SC Worzeldorf 1949 e.V. 2.850 € Anschaffung Rasentraktor 409_14 SF Großgründlach e.V. 3.300 € Erweiterung Beregnungsanlage Kleinfeld 409_48 SF Großgründlach e.V. 550 € Anschaffung Kleinsamenstreuer 415_22 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. 50.000 € Umwandlung von Sportpatz in Kunstrasen 420_21 SV Maiach-Hinterhof e.V. 2.400 € Umrüstung Flutlichtanlage 422_24 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. 11.900 € Umrüstung auf LED-Beleuchtung 424_11 SV Nürnberg-Reichelsdorf e.V. 4.550 € Sanierung Flutlichtanlage 435_14b Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. 14.800 € Hallenbeleuchtung 439_24 Sportvereinigung St. Johannis 07 e.V. 2.750 € Sanierung Warmwasserspeicheranlage 498_14 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 13.000 € Beachvolleyballfelder 561_25 TSV Altenfurt e.V. 9.000 € Umrüstung Flutlichtanlage 561_26 TSV Altenfurt e.V. 3.400 € Sanierung Bewässerungsanlage

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Vorhaben- Verein

Nr. Maßnahme Zuschuss

561_31 TSV Altenfurt e.V. 9.850 € Sanierung Sanitärräume und Warmwasserspeicher 561_37 TSV Altenfurt e.V. 3.450 € Sanierung Duschräume 565_22 TSV 1903 Mühlhof-Reichelsdorf e.V. 3.300 € Erneuerung Heizungsanlage 565_46 TSV 1903 Mühlhof-Reichelsdorf e.V. 17.450 € Großflächenmäher 567_21 TSV Falkenheim Nürnberg e.V. 8.600 € Sanierung sanitäre Anlagen 567_22 TSV Falkenheim Nürnberg e.V. 18.600 € Beregnungsanlage 568_15 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. 31.600 € Eisstockanlage 569_12 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. 7.350 € Sanierung Flutlichtanlage 569_39 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. 2.450 € Reparaturarbeiten Bewässerungsanlage 570_45 TSV Katzwang 1905 e.V. 3.550 € Einfahrfrontladerschaufel 573_47 TSV Nürnberg-Buch 1921 e.V. 22.500 € Anschaffung Traktor-Rasenmäher 575_36 TSV Südwest Nürnberg e.V. 2.500 € Generalsanierung B-Platz 575_37 TSV Südwest Nürnberg e.V. 3.100 € Sanierung Rasenberegnungsanlage 578_23 TV Eibach e.V. 1903 13.100 € Brandschutz-Sanierung Turnhalle 591_24 VfL Nürnberg e.V. 6.750 € Sanierung Turnhalle 591_25 VfL Nürnberg e.V. 28.450 € Sanierung Flutlicht

Gesamtsumme 1.336.800 €

008_15 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 01.03.2019 Kosten: 28.029 €

Sanierung Beregnungsanlage Antrag BLSV: 12.03.2019 zuwendungsfähig: 25.762 €

Das Rasenspielfeld des Vereins soll mit einer automatischen Gen. BLSV: 15.03.2019 Fördersatz: 45% Beregnungsanlage ausgestattet werden. Die Maßnahme betrifft den B- Platz. Bewillig. BLSV: 08.09.2020 Zuschuss: 11.600 € Verw.Nachweis: 28.09.2020 bisher bewilligt: 8.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.600 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

008_16 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 01.03.2019 Kosten: 72.968 €

Sanierung Flutlichtanlage Tennis und Fußball Antrag BLSV: 03.07.2019 zuwendungsfähig: 65.958 € Die bestehenden Flutlichtanlagen an der Tennisanlage inkl. Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Elektro-Unterverteilung sowie am Fußballplatz sollen auf LED umgerüstet werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 29.700 € Verw.Nachweis: 17.12.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 20.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 9.700 €

010_46 ASV Buchenbühl e.V. Antrag SpS: 25.10.2019 Kosten: 3.139 €

Anschaffung Schlegelmäher Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 2.805 €

Anschaffung Schlegelmäher für Rasenpflege Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 1.400 € Verw.Nachweis: 09.06.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 1.400 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

011_43 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 28.05.2015 Kosten: 21.420 €

Anschaffung Rasentraktor Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 21.420 €

Nachdem der bisher eingesetzte Rasentraktor sehr reparaturanfällig und Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% außerdem für die Größe der zu pflegenden Rasenfläche nicht ausreichend geeignet ist, hat sich der Verein zur Anschaffung eines Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 10.700 € neuen Rasentraktors entschlossen. Verw.Nachweis: 17.09.2020 bisher bewilligt: 7.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.700 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

011_46 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 03.08.2020 Kosten: 1.490 €

Rasensprenger Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 1.490 €

Zur Pflege der Rasenplätze wird ein zusätzlicher Rasensprenger Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% benötigt. Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 750 € Verw.Nachweis: 02.10.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 750 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

013_27 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Antrag SpS: 05.07.2019 Kosten: 76.538 €

Bestandssicherung Tennishalle Antrag BLSV: 03.07.2019 zuwendungsfähig: 64.624 €

Zum Erhalt der Tennishalle am Wacholderweg sind Gen. BLSV: Fördersatz: 55% Sanierungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion notwendig, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Zudem sind zwingend die Bewillig. BLSV: 04.08.2020 Zuschuss: 35.550 € Spielbeläge für die Tennishallenplätze auszutauschen. Verw.Nachweis: 19.05.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 35.550 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

013_391 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Antrag SpS: 21.02.2020 Kosten: 6.565 €

Sanierung Beregnungsanlage Tennis Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 5.517 €

Im Zuge der Sanierung der defekten Anlage soll eine digitale Gen. BLSV: - Fördersatz: 45% Beregnung installiert werden. Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 2.500 € Verw.Nachweis: 17.07.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

061_23 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 19.06.2017 Kosten: 400.777 €

Sanierung Umkleiden, Toiletten, Flure Antrag BLSV: 21.06.2017 zuwendungsfähig: 400.777 € Die Sozialräume (Umkleiden, Toiletten) und der Zugangsbereich im Gen. BLSV: 23.06.2017 Fördersatz: 45% Untergeschoss und Erdgeschoss werden saniert. Seit der Erbauung des Gebäudes 1978/79 wurde keine Sanierungsmaßnahme durchgeführt. Bewillig. BLSV: 12.03.2018 Zuschuss: 180.350 € Verw.Nachweis: 28.01.2018 bisher bewilligt: 150.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 30.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

085_21 DJK Falke Nürnberg e.V. Antrag SpS: 29.05.2009 Kosten: 81.293 €

Sanierung Allwettersportplatz Antrag BLSV: 24.10.2011 zuwendungsfähig: 81.293 €

Aufgrund des schlechten Zustandes muss der Allwetterplatz Gen. BLSV: Fördersatz: 45% grundlegend saniert werden. Es soll ein Vollkunststoffrasen verlegt werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 36.600 € Verw.Nachweis: 25.01.2021 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 25.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 11.600 €

085_23 DJK Falke Nürnberg e.V. Antrag SpS: 30.04.2019 Kosten: 49.627 €

Umrüstung Trainingsbeleuchtung Antrag BLSV: 24.04.2019 zuwendungsfähig: 49.627 €

Die Flutlichtanlagen aller Sportplätze des Vereins sollen auf Gen. BLSV: Fördersatz: 45% energiesparende LED-Flutlichtanlagen umgerüstet werden. Bewillig. BLSV: 06.02.2020 Zuschuss: 22.350 € Verw.Nachweis: 19.12.2019 bisher bewilligt: 15.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

091_23 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.04.2020 Kosten: 40.512 €

Umrüstung Trainingsbeleuchtung Antrag BLSV: 12.02.2020 zuwendungsfähig: 40.512 €

Umrüstung auf LED-Beleuchtung bei B-Platz und Kleinspielfeldern Gen. BLSV: 02.04.2020 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 18.250 € Verw.Nachweis: 12.01.2021 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 11.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 7.250 €

123_49d ESV Flügelrad Nürnberg e.V. Antrag SpS: 25.12.2019 Kosten: 5.142 €

Hydraulikwalze Tennisplätze Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 4.903 €

Neuanschaffung aufgrund fehlender Ersatzteile des alten Walzgeräts Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% zur Pflege der Tennisplätze Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 2.450 € Verw.Nachweis: 22.03.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.450 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

124_491 ESV Nürnberg-Rangierbahnhof e.V. Antrag SpS: 15.10.2018 Kosten: 14.500 €

Anschaffung Spindelrasenmäher Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 14.500 €

Anschaffung eines neuen Spindelrasenmähers. Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 7.250 € Verw.Nachweis: 10.01.2021 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.250 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

137RE_2 1. FCN Roll- und Eissport e.V. Antrag SpS: 17.05.2018 Kosten: 142.140 €

Sanierung Rollsportanlage Antrag BLSV: 13.11.2011 zuwendungsfähig: 142.140 €

Nur durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Schnelllaufbahn Gen. BLSV: 13.06.2013 Fördersatz: 45% und der Hockeybande kann der Sportbetrieb aufrechterhalten werden. Bewillig. BLSV: 23.10.2019 Zuschuss: 63.950 € Verw.Nachweis: 26.08.2019 bisher bewilligt: 50.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 13.950 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

137SC_11 1. FCN Schwimmen e.V. Antrag SpS: 20.03.2019 Kosten: 430.132 €

Austausch Wasserfilter Antrag BLSV: 11.03.2019 zuwendungsfähig: 382.131 €

Der seit 50 Jahren bestehende Sandfilter, der bereits zweimal mit Gen. BLSV: 14.03.2019 Fördersatz: 45% Eigenmitteln repariert wurde, weist ein Leck auf, sodass es zu einer Versandung der ganzen Anlage mit Folgeschäden für Armaturen, Bewillig. BLSV: Zuschuss: 171.950 € Pumpen, Einbauten etc. kommt. Der bestehende Wasserfilter soll durch einen modernen, umweltfreundlichen und energiesparenden Verw.Nachweis: 08.05.2020 bisher bewilligt: 15.000 € Kapillarfilter ersetzt werden.

neu zu bewilligender Zuschuss: 100.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 56.950 €

137SC_47 1. FCN Schwimmen e.V. Antrag SpS: 26.05.2020 Kosten: 32.844 €

Reinigungsroboter Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 28.701 €

Anschaffung eines Bodensaugers zur Reinigung des Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% Schwimmerbeckens, die Reparaturkosten für das Altgerät übersteigen den Wert des Gerätes Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 14.350 € Verw.Nachweis: 20.06.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 14.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 165_22 FC Bayern-Kickers 1907 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 30.09.2016 Kosten: 274.049 €

Bestandssicherung Sportheim Antrag BLSV: 05.11.2016 zuwendungsfähig: 230.294 €

Zur Bestandssicherung des Sportheims sind verschiedene Gen. BLSV: 09.11.2016 Fördersatz: 45% Sanierungsmaßnahmen notwendig (u.a. neue Fließen, Armaturen, Decken und Fenster mit Wärmeisolation, LED-Leuchten). Bewillig. BLSV: 07.08.2020 Zuschuss: 103.650 € Verw.Nachweis: 18.02.2020 bisher bewilligt: 50.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

300_11 Nürnberger Dauerwelle e. V. Antrag SpS: 09.06.2019 Kosten: 2.392.608 €

Errichtung Surferwelle in der Pegnitz Antrag Reg. v. Mfr: 26.11.2019 zuwendungsfähig: 2.271.364 € Bau einer stehenden Surferwelle in der Pegnitz als Sportanlage für Gen. Reg. v. Mfr: 23.07.2020 Fördersatz: 45% Vereinsmitglieder. Bewillig. Reg. Mfr: 11.12.2020 Zuschuss: 1.022.100 € Verw.Nachweis: 12.01.2021 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 350.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 672.100 €

304_25 Nürnberger HTC e.V. Antrag SpS: 23.12.2019 Kosten: 107.494 €

Umrüstung Flutlicht und Hallenbeleuchtung Antrag BLSV: 12.02.2020 zuwendungsfähig: 91.821 € Umbau bestehender Flutlichtanlage und Hallenbeleuchtung auf LED Gen. BLSV: 19.02.2020 Fördersatz: 45% (Trainingsplatz und Tennishalle) Bewillig. BLSV: Zuschuss: 41.300 € Verw.Nachweis: 24.01.2021 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 27.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 14.300 €

322_296 Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.06.2018 Kosten: 383.424 €

Sanierung Leichtathletikanlage Antrag BLSV: 12.07.2018 zuwendungsfähig: 369.232 € Die Leichtathletikanlage auf dem Sportgelände in Mögeldorf soll Gen. BLSV: Fördersatz: 45% saniert werden. Dabei werden in erster Linie die Sportbeläge erneuert. Darüber hinaus soll eine Outdoor-Fitness-Anlage für funktionelles Bewillig. BLSV: 14.10.2020 Zuschuss: 166.150 € Athletiktraining errichtet werden zur Erschließung neuer Zielgruppen in den Trendsportarten Calisthenics und Freeletics. Die bisherigen Verw.Nachweis: 17.08.2020 bisher bewilligt: 0 € Weit- und Hochsprunganlagen sind stark veraltet.

neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 330_21 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 Antrag SpS: 06.07.2014 Kosten: 1.336.482 € Einhausung Kurzwaffenschießstand Antrag BSSB: 12.02.2018 zuwendungsfähig: 1.280.000 € Durch eine Einhausung der Schießstände soll der Immissionsschutz und Gen. BSSB: Fördersatz: 45% die Sicherheit der Anlage verbessert werden. Bewillig. BSSB: Zuschuss: 576.000 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 80.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 110.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 386.000 €

367_15 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. Antrag SpS: 25.02.2019 Kosten: 23.240 €

Neubau Bootsstege Antrag BLSV: 25.03.2019 zuwendungsfähig: 21.014 €

Zur Durchführung der Regatta sowie für den Trainingsbetrieb sollen Gen. BLSV: Fördersatz: 45% zwei kleine Stege für Motorboote und ein größerer Steg als Siegerbzw. Reservesteg errichtet werden, die an einer neu errichteten Bewillig. BLSV: Zuschuss: 9.450 € Betonwand befestigt werden. Verw.Nachweis: 13.03.2020 bisher bewilligt: 6.050 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.400 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

367_21 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. Antrag SpS: 18.11.2019 Kosten: 332.000 €

Dach- und Heizungserneuerung Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 154.345 €

Dacherneuerung inkl. Unterbau und Dämmung sowie Sanierung der Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Heizungsanlage mit Solar Bewillig. BLSV: Zuschuss: 69.450 € Verw.Nachweis: 28.12.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 19.450 €

383_14 SpVgg. Nürnberg e.V. Antrag SpS: 25.03.2019 Kosten: 16.859 €

Umrüstung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 28.03.2019 zuwendungsfähig: 16.186 €

Die bestehende Sportplatzbeleuchtung mit Quecksilberdampflampen Gen. BLSV: 29.03.2019 Fördersatz: 45% soll modernisiert und durch eine LED-Beleuchtungsanlage ausgetauscht werden. Hiermit soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz Bewillig. BLSV: 13.05.2020 Zuschuss: 7.300 € geleistet und die Energiekosten des Vereins gesenkt werden. Verw.Nachweis: 07.01.2020 bisher bewilligt: 5.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.300 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

385_22 SpVgg. Zabo-Eintracht e.V. Nürnberg Antrag SpS: 20.12.2018 Kosten: 230.432 € Sanierung Trainings- und Rasenplatz Antrag BLSV: 03.07.2019 zuwendungsfähig: 230.432 € Im Rahmen der Sanierung des Trainingsgeländes sind folgende Gen. BLSV: 04.07.2019 Fördersatz: 45% Maßnahmen geplant: Umwandlung des B-Platzes vom Sand- zum Rasenplatz, Generalsanierung des A-Platzes, Bewässerungsanlage mit Bewillig. BLSV: 14.10.2020 Zuschuss: 103.700 € Brunnen für A- und B-Platz, Installation eines Ballfangzauns und Ausbau der Flutlichtanlage. Verw.Nachweis: 17.08.2020 bisher bewilligt: 50.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

398_21 SC Germania Nürnberg e.V. Antrag SpS: 24.06.2019 Kosten: 72.853 €

Erneuerung/Erweiterung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 12.09.2019 zuwendungsfähig: 64.118 € Die bestehende Flutlichtanlage auf dem C-Platz soll auf Gen. BLSV: 18.09.2019 Fördersatz: 45% energieeffizientere LED-Beleuchtung umgestellt werden. Neben der Erneuerung ist zudem eine Erweiterung der Flutlichtanlage auf dem B- Bewillig. BLSV: Zuschuss: 28.850 € Platz geplant. Verw.Nachweis: 21.12.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 21.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 7.850 €

404_24 SC Nürnberg 04 e.V. Maxvorstadt Antrag SpS: 23.07.2018 Kosten: 144.471 €

Umstellung auf LED und Modernisierung Heizung Antrag BLSV: 19.07.2018 zuwendungsfähig: 126.151 € Die Hallenbeleuchtung soll auf eine energie- und kostensparende LED- Gen. BLSV: 19.07.2018 Fördersatz: 45% Beleuchtung umgestellt werden. In diesem Zuge wird im Gymnastikraum die Holzdecke durch eine brandsichere Bewillig. BLSV: Zuschuss: 56.750 € Gipsplattendecke ersetzt, in der die Beleuchtung integriert wird. Im Betriebsraum ist die 30 Jahre alte Heizung durch eine neue Verw.Nachweis: 12.10.2020 bisher bewilligt: 0 € energieeffiziente Heizanlage mit Blockkraftwerk zu ersetzen.

neu zu bewilligender Zuschuss: 40.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 16.750 €

408_39 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 21.10.2020 Kosten: 6.195 €

Platzsanierung und Wildschutzzaun Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 6.195 €

Die Maßnahme umfasst die Beseitigung entstandener Schäden durch Gen. BLSV: - Fördersatz: 45% Wildschweine am Sportgelände sowie die Errichtung eines Wildschutzzaunes zur Vorbeugung eines wiederholten Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 2.800 € Schadensereignisses. Verw.Nachweis: 26.11.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.800 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

408_43 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 18.06.2020 Kosten: 5.700 €

Anschaffung Rasentraktor Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 5.700 €

Anschaffung zur Instandhaltung und Pflege der Außensportanlagen. Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 2.850 € Verw.Nachweis: 03.11.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

409_14 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 15.05.2019 Kosten: 7.326 €

Erweiterung Beregnungsanlage Kleinfeld Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 7.326 €

Die vorhandene Beregnungsanlage soll erweitert werden, um ein Gen. BLSV: Fördersatz: 45% bestehendes Kleinfeld mit anzubinden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.300 € Verw.Nachweis: 15.05.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.300 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

409_48 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 18.02.2020 Kosten: 1.056 €

Anschaffung Kleinsamenstreuer Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 1.056 €

Pflegegerät für Rasenplätze Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 550 € Verw.Nachweis: 06.04.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 550 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 415_22 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 26.12.2016 Kosten: 515.786 € Umwandlung von Sportpatz in Kunstrasen Antrag BLSV: 07.04.2019 zuwendungsfähig: 422.335 € Der Großfeldtennenplatz soll in einen Großfeldkunstrasenplatz Gen. BLSV: 08.04.2019 Fördersatz: 45% umgewandelt werden. Insbesondere für die ständig wachsende Fußballabteilung ist eine Erweiterung des Platzangebotes erforderlich. Bewillig. BLSV: 10.07.2020 Zuschuss: 190.050 € Standort: Regelsbacher Straße Verw.Nachweis: 23.10.2019 bisher bewilligt: 100.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

420_21 SV Maiach-Hinterhof e.V. Antrag SpS: 26.04.2019 Kosten: 24.825 €

Umrüstung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 03.07.2019 zuwendungsfähig: 20.861 €

Der Trainingsplatz ist aktuell mit Quecksilberdampflampen beleuchtet Gen. BLSV: 24.07.2019 Fördersatz: 45% und soll auf energiesparende LED-Technik umgestellt werden. Betroffen ist der B-Platz. Bewillig. BLSV: 16.06.2020 Zuschuss: 9.400 € Verw.Nachweis: 09.01.2020 bisher bewilligt: 7.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.400 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

422_24 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. Antrag SpS: 12.06.2019 Kosten: 26.657 €

Umrüstung auf LED-Beleuchtung Antrag BLSV: 17.06.2019 zuwendungsfähig: 26.465 €

Die Beleuchtung der Sporthalle und Umkleiden soll durch neue Gen. BLSV: 24.06.2019 Fördersatz: 45% energiesparende und umweltfreundliche LED-Leuchten ersetzt werden. Zusätzlich werden Bewegungsmelder installiert. Bewillig. BLSV: 08.09.2020 Zuschuss: 11.900 € Verw.Nachweis: 25.08.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 11.900 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

424_11 SV Nürnberg-Reichelsdorf e.V. Antrag SpS: 01.03.2019 Kosten: 32.314 €

Sanierung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 24.05.2019 zuwendungsfähig: 32.314 €

Die bestehende Flutlichtanlage wurde seit dem Baujahr 1975 nicht Gen. BLSV: 25.06.2019 Fördersatz: 45% erneuert bzw. saniert. Um den Stromverbrauch zu senken sowie die Ausleuchtung des Platzes zu verbessern, soll eine neue Flutlichtanlage Bewillig. BLSV: 03.06.2020 Zuschuss: 14.550 € errichtet werden. Verw.Nachweis: 08.01.2020 bisher bewilligt: 10.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 4.550 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 435_14b Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. Antrag SpS: 09.04.2019 Kosten: 35.700 €

Hallenbeleuchtung Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 32.850 €

Umrüstung auf LED Gen. BLSV: 10.12.2019 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 08.09.2020 Zuschuss: 14.800 € Verw.Nachweis: 12.03.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 14.800 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

439_24 Sportvereinigung St. Johannis 07 e.V. Antrag SpS: 20.01.2017 Kosten: 6.912 €

Sanierung Warmwasserspeicheranlage Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 6.066 €

Die Warmwasserspeicheranlage ist defekt und muss erneuert werden. Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.750 € Verw.Nachweis: 06.01.2018 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.750 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

498_14 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 15.04.2020 Kosten: 57.839 €

Beachvolleyballfelder Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 57.839 €

Bau zweier neuer Beachvolleyballfelder für Vereinsmitglieder Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 26.050 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 13.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 13.050 €

561_25 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 24.04.2020 Kosten: 30.834 €

Umrüstung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 04.08.2020 zuwendungsfähig: 27.176 €

Umrüstung Flutlichtanlage auf LED am Trainingsplatz in der Gen. BLSV: 11.08.2020 Fördersatz: 45% Schreiberhauerstr. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 12.250 € Verw.Nachweis: 07.12.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 9.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.250 €

561_26 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 15.04.2020 Kosten: 11.979 €

Sanierung Bewässerungsanlage Antrag BLSV: 13.05.2020 zuwendungsfähig: 10.548 €

Die Sanierung der Bewässerungsanlage an den Fußballplätzen in der Gen. BLSV: 08.06.2020 Fördersatz: 45% Schreiberhauerstr. umfasst den Austausch verschlissener Teile wie Pumpe und Steuerungsgerät sowie das Absaugen von Schlamm am Bewillig. BLSV: Zuschuss: 4.750 € Grund der Zisterne. Verw.Nachweis: 27.10.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.400 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 1.350 €

561_31 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 29.09.2011 Kosten: 40.934 €

Sanierung Sanitärräume und Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 21.869 €

Erneuerung der Warmwasserspeicher umstellbar auf Heizung und Solar Gen. BLSV: - Fördersatz: 45% und Reparatur der WC's und Sanitärräume in der Schreiberhauer Straße Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 9.850 € Verw.Nachweis: 26.08.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 9.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

561_37 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 28.07.2020 Kosten: 8.280 €

Sanierung Duschräume Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 7.625 €

Einbau von Trennwänden in alle Duschräume der Sportanlagen. Gen. BLSV: - Fördersatz: 45%

Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 3.450 € Verw.Nachweis: 15.10.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.450 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

565_22 TSV 1903 Mühlhof-Reichelsdorf e.V. Antrag SpS: 31.05.2019 Kosten: 31.650 €

Erneuerung Heizungsanlage Antrag BLSV: 11.06.2019 zuwendungsfähig: 30.669 €

Erneuerung der in die Jahre gekommenen und reparaturanfälligen Gen. BLSV: 11.06.2019 Fördersatz: 45% Heizungsanlage des Vereinsgebäudes mit Umstellung von Öl auf Gas Bewillig. BLSV: 14.07.2020 Zuschuss: 13.800 € Verw.Nachweis: 13.01.2010 bisher bewilligt: 3.500 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.300 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 565_46 TSV 1903 Mühlhof-Reichelsdorf e.V. Antrag SpS: 05.05.2020 Kosten: 35.462 €

Großflächenmäher Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 34.896 €

Geplant ist die Anschaffung eines Großflächenmähers zur Pflege der Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% Sportplätze, da der alte Rasenmäher nicht mehr funktionsfähig ist. Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 17.450 € Verw.Nachweis: 15.05.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 17.450 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

567_21 TSV Falkenheim Nürnberg e.V. Antrag SpS: 23.05.2018 Kosten: 141.562 €

Sanierung sanitäre Anlagen Antrag BLSV: 21.06.2017 zuwendungsfähig: 130.261 €

Im Vereinsgebäude müssen die sanitären Anlagen saniert werden. Gen. BLSV: 23.06.2017 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 30.10.2019 Zuschuss: 58.600 € Verw.Nachweis: 19.09.2019 bisher bewilligt: 50.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 8.600 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

567_22 TSV Falkenheim Nürnberg e.V. Antrag SpS: 14.04.2020 Kosten: 44.971 €

Beregnungsanlage Antrag BLSV: 08.04.2020 zuwendungsfähig: 41.381 €

Installation einer Beregnungsanlage auf zwei Sportplätzen Gen. BLSV: 09.04.2020 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 27.08.2020 Zuschuss: 18.600 € Verw.Nachweis: 24.08.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 18.600 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

568_15 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. Antrag SpS: 08.11.2019 Kosten: 70.518 €

Eisstockanlage Antrag BLSV: 16.09.2019 zuwendungsfähig: 70.207 €

Die Eisstockanlage ist nach langer Zeit und bestehender starker Gen. BLSV: 01.10.2019 Fördersatz: 45% Nutzung in einem Zustand, der nicht mehr die Normen für größere Turniere erfüllt. Es sollen 6 Bahnen erneuert werden. Bewillig. BLSV: 14.10.2020 Zuschuss: 31.600 € Verw.Nachweis: 02.11.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 31.600 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

569_12 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.03.2019 Kosten: 60.738 €

Sanierung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 24.05.2019 zuwendungsfähig: 60.738 €

Die bestehenden Flutlichtanlagen mit Quecksilberdampflampen auf Gen. BLSV: 27.05.2019 Fördersatz: 45% dem Trainingsplatz des Vereins soll auf LED Technik umgerüstet werden. Bewillig. BLSV: 20.02.2020 Zuschuss: 27.350 € Verw.Nachweis: 19.11.2019 bisher bewilligt: 20.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

569_39 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 02.06.2020 Kosten: 5.421 €

Reparaturarbeiten Bewässerungsanlage Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 5.421 €

Reparaturarbeiten an der bestehenden Bewässerungsanlage durch Gen. BLSV: - Fördersatz: 45% Austausch des bestehenden und defekten Druckkessels inklusive Druckventil. Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 2.450 € Verw.Nachweis: 07.07.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.450 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

570_45 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 08.01.2020 Kosten: 7.058 €

Einfahrfrontladerschaufel Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 7.058 €

Ersatzbeschaffung für vorhandenen Kommunaltraktors zur Räumung Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% der Sportplätze Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 3.550 € Verw.Nachweis: 13.02.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.550 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

573_47 TSV Nürnberg-Buch 1921 e.V. Antrag SpS: 16.11.2020 Kosten: 48.300 €

Anschaffung Traktor-Rasenmäher Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 44.969 €

Anschaffung eines neuen Rasenmähers, eine Reparatur des Altgeräts Gen. BLSV: - Fördersatz: 50% wäre nicht wirtschaftlich. Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 22.500 € Verw.Nachweis: 11.01.2021 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 22.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

575_36 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.04.2020 Kosten: 6.188 €

Generalsanierung B-Platz Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 5.595 €

Generalsanierung B-Platz Gen. BLSV: - Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 2.500 € Verw.Nachweis: 14.05.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

575_37 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 12.05.2020 Kosten: 7.468 €

Sanierung Rasenberegnungsanlage Antrag BLSV: - zuwendungsfähig: 6.874 €

Sanierung der Beregnungsanlage an zwei Plätzen. Einbau eines Gen. BLSV: - Fördersatz: 45% modernen Steuergerätes sowie Erneuerung der alten funktionsuntüchtigen Regner. Bewillig. BLSV: - Zuschuss: 3.100 € Verw.Nachweis: 30.06.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.100 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

578_23 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 13.09.2019 Kosten: 29.183 €

Brandschutz-Sanierung Turnhalle Antrag BLSV: 27.09.2019 zuwendungsfähig: 29.092 € Sanierung der Sporthalle nach Brandschutzvorgaben Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 23.06.2020 Zuschuss: 13.100 € Verw.Nachweis: 11.02.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 13.100 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

591_24 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 10.03.2020 Kosten: 15.240 €

Sanierung Turnhalle Antrag BLSV: 25.03.2020 zuwendungsfähig: 14.973 €

Erneuerung Lüftung und Wandverschalung sowie -Dämmung aus Gen. BLSV: 31.03.2020 Fördersatz: 45% gesundheitlichen und energetischen Gründen Bewillig. BLSV: 01.09.2020 Zuschuss: 6.750 € Verw.Nachweis: 20.05.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 6.750 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

591_25 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 24.03.2020 Kosten: 64.324 €

Sanierung Flutlicht Antrag BLSV: 12.02.2020 zuwendungsfähig: 63.195 €

Umrüstung Trainingsbeleuchtung auf LED, dimmbar mit Blendschutz Gen. BLSV: 17.02.2020 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: 17.09.2020 Zuschuss: 28.450 € Verw.Nachweis: 15.07.2020 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 28.450 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

Summe: 1.336.800 €

Ref.IV/001/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss öffentlich Beschluss

Betreff:

Umsetzung der Förderrichtlinie des Digitalpakts Schule SoLD: Sonderbudget für

Lehrerdienstgeräte.

Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg erhält aus dem Sonderbudget für Lehrerdienstgeräte des Digitalpakts Schule 3,05 Mio Euro. Die Verwaltung hat zur Umsetzung der Förderrichtlinie ein Konzept für den Förderzeitraum bis 2024 entwickelt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.140.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 5.500 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 5.900 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Testzeitraum, befristet auf 3 Jahre, mit befristeten Personalkosten; vorläufig Finanzierung aus dem Gesamtbudget der schulischen IT- Strategie, zu gegebener Zeit finanzielle Nachsteuerung nötig

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/001/2021

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Anmeldung künftiger Bedarfe Schul-IT-Techniker bei Ref.I/II erfolgt, Konkretisierung folgt

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/001/2021

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des oben dargestellten Konzeptes (Kernelemente Punkt 4.a) zur Ausstattung der Lehrkräfte mit Dienstgeräten beauftragt:

Lehrkräfte.

Dienststellen zur Sicherstellung des Abrufs der Fördermittel bis zum Stichtag 31.12.2021.

benötigter Personalressourcen in Zusammenarbeit mit Ref. I/II.

Die Verwaltung berichtet über signifikante Entwicklungen / Meilensteine in der Umsetzung sowie ggf. über mögliche Gegenmaßnahmen bei Problemen.

Die Verwaltung evaluiert die Maßnahme und unterbreitet vor Auslaufen des Förderzeitraums einen Bericht mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen (Fortsetzung oder Beendigung) in Abhängigkeit von den bis dahin bekannten Förderprogrammen der Staatsregierung.

Entscheidungsvorlage

Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)

Ausstattung der Lehrkräfte in Nürnberg mit mobilen Dienstendgeräten auf Basis der Sonderförderung SoLD mit Fördergeldern von Bund und Land.

1. Anlass

Am 11.01.2021 hat der Freistaat Bayern die Richtlinie für das Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) veröffentlicht, mittlerweile sind auch die Antragsmappen freigeschaltet. Diese Förderung sieht die Ausstattung der Lehrkräfte in Bayern mit mobilen Endgeräten als Dauerleihe für alle dienstlichen Zwecke vor. Ref. IV legt in einem Beschlussvorschlag ein Konzept vor, das eine bedarfsgerechte und umfassende Ausstattung unter Berücksichtigung der Fördergelder enthält.

2. Sachlage

Bereits Mitte des Jahres 2020 war in verschiedenen Verlautbarungen der Bundes- und Landesministerien die Absicht enthalten, den Lehrkräften in Deutschland mobile digitale Endgeräte als Dienstgeräte zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen aus den Wochen der (teilweisen) Schulschließungen mit Distanzunterricht seit März 2020 hatten den Bedarf offengelegt und den Missstand der Nutzung privater Endgeräte vor Augen geführt. Es wurde daraufhin ein zusätzliches Förderpaket zum Digitalpakt Schule mit einem Volumen von 500 Mio. € von der Bundesregierung aufgelegt („Coronahilfe III“) , die zugehörige Bund-Länder-Vereinbarung wurde am 27.01.2021 unterzeichnet. Damit erhält der Freistaat Bayern nach dem Königsteiner Schlüssel eine Mittelzuweisung von 77,8 Mio. €, diese Gelder wurden seitens der Landesregierung um weitere 15 Mio. € aufgestockt, ein Eigenanteil von 10% der Länder war vorgesehen. Die Verteilung der Mittel innerhalb der Bundesländer unterliegen keiner Vorgabe des Bundes, sondern werden in den Richtlinien der Länder festgeschrieben. Die Richtlinie (und Anlage) des Freistaates Bayern sieht diese Eckpunkte vor:

 Leistungsempfänger sind kommunale Körperschaften, die den Sachaufwand für öffentliche Schulen tragen, sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.  Die Mittel werden nach „statistischen Parametern einheitlich“ auf die Sachaufwandsträger verteilt.  Die Sachaufwandsträger beschaffen die mobilen Endgeräte zur dienstlichen Verwendung durch Lehrkräfte und pädagogisches Personal.  Die Richtlinie begründet für den Freistaat Bayern und die Leistungsempfänger keine über die Richtlinie hinausreichenden Rechtspflichten, insbesondere keine Ansprüche auf Ausstattung aller Lehrkräfte, die Bereitstellung bestimmter Geräte und Ersatzbeschaffungen über bestehende Leistungsansprüche aus Garantien oder Versicherungen hinaus. Die grundsätzliche Frage der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit für Lehrerdienstgeräte wird aus der Richtlinie ausdrücklich ausgeklammert.  Die Stadt Nürnberg erhält gemäß Anlage eine Fördersumme von 3,047 Mio. €, berechnet aus einer Gesamtzahl der Lehrkräfte in Nürnberg von 4.688 (laut amtlicher Schulstatistik, Erfassung nach Gesamtstunden, nicht Personen). Der Freistaat sieht eine Förderung für ca. 2/3 der Lehrkräfte vor, für Nürnberg bedeutet dies laut Anlage eine förderfähige Gerätemenge von 3.047 Stück.  In einer möglichen zweiten Förderrunde mit nicht abgerufenen Mitteln können die Kommunen evtl. weitere Mittel bekommen, die Gesamtmenge ist im Antrag bereits zu berücksichtigen.  Die Sachaufwandsträger verteilen die beschafften Geräte nach statistschen Personenzahlen auf die

Schulen. Die Verteilung der Geräte auf die Lehrkräfte einer Schule nimmt die Schulleitung “situationsbezogen” nach den in der Richtlinie genannten Kriterien (s.d.: 2.3) sowie unter Berücksichtigung der “eventuell an den Schulen bereits vorhandenen Ausstattung an Lehrerdienstgeräten” vor.  Die Richtlinie sieht eine Förderbetrag von 1.000 € je Gerät vor, darin enthalten ist eine Verwaltungskostenpauschale von 250 €, die der Sachaufwandsträger für die sonstigen entstehenden Kosten außerhalb der Gerätebeschaffung verwenden kann.  Die Verwendung der Geräte unterliegt einer Zweckbindung durch die Richtlinie: “Die Lehrerdienstgeräte werden Lehrpersonen … unentgeltlich als personenbezogene digitale Dienstgeräte dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zugeordnet und in die vorhandene digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen integriert. Die Konfiguration der Geräte soll im konkret vor Ort technisch leistbaren Umfang die dienstliche Kommunikation, Verwaltungstätigkeiten und die pädagogische Gestaltung des Unterrichts einschließlich Unterrichtsvorund -nachbereitung nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse und vorhandenen IT-Infrastruktur ermöglichen.”

Wichtige Termine der SoLD:  Antragstellung: bis spätestens 31.03.2021  Bewilligungszeitraum: bis 31.12.2021 (bis dahin Abschluss entsprechender Verträge)  Maßnahmenbeginn: rückwirkend zum 23.07.2020 möglich („Digitalisierungsgipfel“)  Maßnahmenabschluss und Verwendungsnachweis: bis spätestens 31.12.2022

3. Einschätzung des Förderprogramms durch Ref. IV

Ref. IV und das Team Digitale Schule begrüßen die Initiative von Bund und Land, das Thema Dienstgeräte für Lehrkräfte anzugehen und eine Anschubfinanzierung zu leisten. In den vergangenen Monaten mussten die Lehrkräfte durch die Umstellung auf Distanzunterrichtmodelle nahezu vollständig auf private Endgeräte zurückgreifen, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Im Sinne einer durchgängigen Nutzung eines Gerätes für alle Phasen der Tätigkeit (Unterrichtsvor- und nachbereitung, Unterricht, Verwaltungsarbeiten) an beiden Arbeitsorten (Schule und zu Hause) ist es sinnvoll, hierbei auf mobile Dienstgeräte zu setzen. Diese können (und sollen nach Vorgabe der Richtlinie) in die digitale Infrastruktur der Schule eingebunden werden und damit ein einheitliches Arbeiten erlauben. Zudem ist nur auf diesem Weg eine zentrale Administration der Geräte überhaupt realisierbar. Dennoch weist Ref. IV auf drei zentrale Schwachstellen der Förderung hin, die eine sinnvolle Umsetzung nur schwer möglich machen:

a) Ausstattung von 2/3 der Lehrkräfte

Dieser Aspekt setzt voraus, dass wie in der Richtlinie formuliert, bereits eine vorhandene Ausstattung mit Dienstgeräten vorliegt. Das ist an den Schulen in Nürnberg nicht der Fall, es ist unklar, auf welcher Datenbasis diese Einschätzung des Ministeriums getroffen wurde. Sind diese Geräte nicht vorhanden, ist es zwangsläufig notwendig, dass 1/3 der Lehrkräfte auch zukünftig mit privaten Endgeräten arbeiten muss. Deshalb sind nach Einschätzung von Ref. IV folgende Nachteile zu erwarten:

 Die Schulleitungen müssen die vorhandenen Geräte aufteilen, eine Ungleichbehandlung ist auch unter Einbezug von curricularen Aspekten nicht zu vermeiden. Es gibt kein Unterrichtsfach, das eine Nutzung von digitalen Medien per se ausschließt.  Für die Nutzung von privaten Endgeräten besteht keine Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs.  Wenn die Vorgabe der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten durchgängig erfüllt werden soll, müssen

bei einer 2/3-Ausstattung konsequenterweise die privaten Endgeräte der Lehrkräfte ohne Dienstgerät in das System eingebunden werden. Dies würde zu erheblichen Problemen führen: o Keinerlei Supportmöglichkeiten oder alternativ Zugriff der Techniker auf private Endgeräte nötig o Vorgaben für den Datenschutz o Vorgaben für die Informationssicherheit (Richtlinie für mobile Endgeräte müsste für private Geräte gelten) o Unklarheiten in der Zuständigkeit des Supportsystems (Hotline)

b) Kostenkalkulation von 750 € + 250 € = 1.000 € pro Gerät

Das Team Digitale Schule hat bereits im Herbst 2020 damit begonnen, in Workshops mit Vertretern aller Schularten und den Schulaufsichten die Anforderungen an passende Geräte zu ermitteln. Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Jahren bei allen Hard- und Softwareartikeln des städtischen Warenkorbs bewährt und dazu geführt, dass nur Geräte beschafft werden, die dem Einsatzzweck dienen und dadurch auch tatsächlich genutzt werden. Dabei wurde stets darauf geachtet, dass nicht die Summe der gewünschten Anforderungen, sondern die gemeinsam von allen gefundene Mindestanforderung Basis für die Ausschreibungen war. So ist auch in diesem Fall ein Katalog von Mindestkriterien aufgestellt worden, der die Umsetzung der in der Richtlinie geforderten Einsatzzwecke und die Integration in die bestehenden IT-Systeme der Nürnberger Schulen möglich macht. Aufgrund der aktuellen Einschätzungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit wurde eine Einschränkung auf die Betriebssysteme von Apple und Microsoft vorgesehen. Eine daran anschließende Marktanalyse hat ergeben, dass passende mobile Endgeräte incl. dem geforderten Zubehör nicht unter einem Beschaffungspreis von ca. 1.000 € erhältlich sind. Dabei sind alle anfangs anfallenden Kosten für die Ersteinrichtung, Softwarelizenzen und ein Mobile Device Management nicht enthalten – die angesetzte Verwaltungspauschale i.H.v. 250 € ist dafür ungefähr ausreichend, müsste aber zusätzlich zum Gerätepreis angesetzt werden. Dass die Investitionskosten i.H.v. 750 € zu niedrig angesetzt werden, wurde auch durch den Bayerischen Städtetag und IT-Fachkräfte bestätigt.

c) Fehlende Förderfähigkeit der laufenden Kosten

In der Richtlinie ist dazu formuliert: „Nicht zu den Investitionsausgaben zählen Ausgaben der Verwaltung (Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben), Finanzierungskosten sowie Ausgaben für den laufenden Betrieb und Support der beschafften Lehrerdienstgeräte.“ Es liegt jedoch auf der Hand, dass diese Kosten einen erheblichen Teil in einer Gesamtkostenrechnung ausmachen und bereits vor Beschaffung der Geräte beziffert werden müssen. Ref. IV sieht aufgrund der gestellten Aufgabe für die Bereitstellung der benötigten Mittel den Freistaat in der Pflicht, da es sich zumindest für staatliche Lehrkräfte um die Weitergabe einer staatlichen Aufgabe handelt. In öffentlichen Bekanntmachungen seitens der staatlichen Stellen wurde für diese Kosten auf die Mittel der Corona-Hilfe II: Administration hingewiesen, die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung wurde am 03.11.2020 unterzeichnet, eine konkrete Ausgestaltung auf Länderebene steht jedoch aus. Die Kosten werden jedoch ab der Ausgabe der Geräte an die Schulen/Lehrkräfte anfallen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass obengenannte Förderung ursprünglich für die Administration der im Rahmen des DigitalPakts beschafften Geräte und Systeme gedacht war.

4. Konzept von Ref. IV für ein umsetzbares und sinnvolles System

Aufgrund der vorgenannten Problemkreise der staatlichen Förderung hat Ref. IV ein Konzept erarbeitet, das die Behebung dieser Probleme aufgreift und die Maßnahme „Lehrerdienstgeräte“ durch zusätzliche Aufwendungen seitens der Stadt Nürnberg in ein funktionierendes System überführen will. Ziel ist dabei, die

vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel zu verwenden und trotzdem ein flächendeckende und sinnvolle Nutzung durch die Lehrkräfte zu ermöglichen. Damit kann die Stadt Nürnberg erreichen, dass allen Lehrkräften ein umfassendes Arbeiten mit bedarfsgerechten Geräten möglich ist

a) Kernelemente des Konzeptes

 Ausstattung aller, d.h. städtischer und auch staatlicher, Lehrkräfte (nach Abstimmung mit den Schulaufsichten, ggf. Untergrenze an Lehrerwochenstunden, etc.), basierend auf der Stammschule der Lehrkräfte.  Poolgeräte an jeder Schule für Lehrkräfte ohne Gerät (Lehrkräfte mit geringer Stundenzahl, Referendare, mobile Reserve, etc.) zur kurzzeitigen / übergangsweisen Nutzung sowie bei Ausfall von Geräten  Bedarfsgerechter standardisierter Warenkorb mit mobilen Endgeräten, die im Unterricht und in der Unterrichtsvorbereitung sowie in der Verwaltung verwendbar sind (notwendig, da Teil der Förderrichtlinie). Angedacht: iPad-Variante und Windows Tablet/Convertible.  Verwaltung nur im Sinne "pädagogischer Verwaltung" (im Gegensatz zur klassischen Verwaltung), weitgehend webbasiert, z.B. Webuntis. Weitere Tätigkeiten erfolgen zukünftig über die Bayerncloud (Noteneingabe etc.).  Einbindung aller Geräte in ein cloudbasiertes Mobile Device Management als grundlegende Voraussetzung der Nutzbarkeit*.  Ausstattung nur im Bereich der Schule, nicht am heimischen Arbeitsplatz realisierbar.  Ausschreibung eines Servicepaketes mit o Einbindung jedes Gerätes in das jeweilige MDM o Betriebsfertiger Auslieferung an die Schulen o Rücknahme der Verpackung o Abwicklung von Service- und Garantiefällen  Mehrstufiges Supportkonzept für Hard- und Softwarestörungen incl. Tauschgerätepool.  Einrichtung der Funktion eines Projektmanagers (Konzeption, Umsetzung, Controlling)

*Mobile Device Management (MDM): Ein cloudbasiertes MDM wird u.a. benötigt, um mobile Endgeräte per Fernwartung zu betreuen sowie zur Inventarisierung. Insbesondere im Hinblick auf die Mobilität, d.h. die Arbeit in den Schulen sowie im heimischen Umfeld, ist dies Grundvoraussetzung, da nur so eine Nutzbarkeit in diesen unterschiedlichen Umgebungen gewährleistet werden kann.

b) Rechtlicher Rahmen

 Hard- und Software-Standard für alle Geräte, definiert durch die Schul-IT.  Vorgaben der städtischen Informationssicherheit gelten auch für staatliche Lehrkräfte.  Zugang zur schulischen Infrastruktur nur für Dienstgeräte realisierbar.  Gleiche Leihverträge und Nutzungsordnungen für alle städtischen und staatlichen Lehrkräfte.  Die private Nutzung der Dienstgeräte wird ausgeschlossen.  Kein Rechtsanspruch auf ein Gerät, kein Anspruch auf Wiederbeschaffung.  Klare Regelungen für Schadensfälle und Verlust.  Regelungen für Missbrauch und Missachtung der Vorgaben.

c) Meilensteine/Deadlines

 Auswahl der Gerätetypen / 15.02.21  Erstellung Leistungsverzeichnis Hardware / 28.02.21  Erstellung Leistungsverzeichnis Service / 28.02.21  Vorstellung dieses Konzeptes mit benötigten Finanzmitteln im Ferienausschuss / 03.03.21

 Erarbeitung eines Personalkonzeptes in Zusammenarbeit mit Ref. I/II unter Berücksichtigung bereits genehmigter und beantragter Stellenkapazitäten sowie zu erwartender weiterer Fördergelder (im Rahmen des genannten Förderprogramms Administration).  Testungen MDM für Windowsgeräte / Festlegung / Klärung der rechtlichen Fragen (Datenschutz) / 15.03.21  Absprachen mit ZD/3, Finalisierung der Ausschreibungsunterlagen / 31.03.21  Veröffentlichung der Ausschreibung / 15.04.21  Erstellen einer Nutzungsordnung auf Basis der staatlichen Vorgaben / 31.05.21  Erstellen des Leihvertrags / 31.05.21  Anpassungskonzept für schulischen Arbeitsplatz / 30.06.21  Haushalts- und Stellenplanung Folgejahre (Personal/Finanzen) / 30.06.21  Implementierung des MDM und Schulung der Techniker / 30.09.21  Auftragsvergabe (incl. aller Vorschritte) / 30.10.21  Auslieferung: ab 01/22

5. Finanzielle Auswirkungen

a) Anfallende Kosten

Aus den ermittelten Daten ergeben sich folgende Berechnungsgrundlagen:

 Zahl personenbezogener Geräte (Stand Schuljahr 2020/21) inkl. Poolgeräte; Erfassung nach realer Personenanzahl

GS/MS: 2.150 Geräte FöZ: 335 Geräte Gym: 1.170 Geräte RS: 485 Geräte B: 1.330 Geräte Gesamt: 5.470 Geräte

 Laufzeit: life-cycle der Geräte 3 Jahre  Gerätepreis: 1.000 €  Monatliche Kosten für Software/Support/Basisservice: 15 - 30 €*

* Die durchschnittlichen Kosten, die vonseiten der zentralen Stadt-IT monatlich veranschlagt werden (Leistungskatalog), betragen rund 30 €. Durch die geplante cloudbasierte Lösung hinsichtlich Pflege und Wartung kann hier mit einer Kostenreduktion gerechnet werden. Aus den Daten ergeben sich folgende Gesamtkosten bezogen auf die Laufzeit: Erstinvestition Geräte: 5.470 x 1.000 € = 5.470.000 € Nebenkosten für 3 Jahre: 5.470 x 3 x 12 x (15 bis 30) € = 2.953.800 bis max. 5.907.600 € Gesamt: 8.423.800 bis max. 11.377.600 €

abzgl. zugesicherter Förderung: 3.047.000 € verbleibender städtischer Eigenanteil: 5.376.800 bis max. 8.330.600 €

b) Mögliche Gegenfinanzierungen

Der städtische Anteil lässt sich durch verschiedene Positionen reduzieren; dabei sind teilweise allerdings ausstehende Entscheidungen und Vorgaben des Freistaats Voraussetzung.

 Wegfall/Ersatz von geplanten Ausstattungen Durch den durchgängigen Einsatz von Lehrerdienstgeräten wären die für diese Arbeiten im Rahmen der IT-Strategie eingeplanten Geräte mittelfristig sukzessive nicht mehr notwendig. Betrifft: Lehrer-PC im Klassenzimmer, Lehrer-PC in Lehrerzimmern/Stützpunkten, Dokumentenkameras. Direkt und in größerem Umfang würden hier die geplanten Neubauprojekte einfließen. Mögliches Einsparungspotential über die Laufzeit: ca. 1.250.000 € (ca. 2.500 Geräte x durchschnittlich 500 €)

 Vertragliche Rückkaufoption Bereits in laufenden Rahmenverträgen von mobilen Endgeräten ist ein vertraglich zugesicherter Rückkauf der Geräte am Ende der Laufzeit durch den Auftragnehmer festgeschrieben. Denkbarer Restwert: 5 – 10 % Mögliche Gegenfinanzierung: ca. 250.000 - 500.000 €

 Zusätzliche Mittel durch möglicherweise nicht abgerufene Mittel Sofern Mittel durch Sachaufwandsträger nicht abgerufen werden sollten, werden diese umverteilt. Der Zuschuss aus dem Förderprogramm könnte sich dann erhöhen. Keine konkretere Angabe möglich.

 Mittel aus dem Sonderbudget „Corona-Hilfe II: Administration“ Laut Veröffentlichungen des BMBF und der bayerischen Ministerien wollen Bund und Freistaat den Kommunen für die Systembetreuung 155,6 Millionen Euro bis einschließlich 2024 zur Verfügung stellen. Für die Jahre ab 2025 hat der Freistaat seine Absicht erklärt, die Hälfte der Kosten für die Systembetreuung zu übernehmen. Aus den bisher bekannten Eckdaten des Programms wird ersichtlich, dass damit sowohl technische Hilfsmittel als auch Personalkosten für die Einstellung und Ausbildung von IT-Administratorinnen und Administratoren finanziert werden können. Ursprünglich war die Förderung für die Administration der Schulinfrastrukturen gedacht. Laut offiziellen Angaben sollen diese Mittel auch anteilig für die Lehrergeräte genutzt werden können. Mögliche Gegenfinanzierung: bis zu 1.800.000 €

Bei Vorliegen der Voraussetzungen und konsequenter Durchführung dieser Optionen der Gegenfinanzierung wäre es möglich, den städtischen Anteil auf ca. 2 – 5 Mio. € zu reduzieren.

c) Finanzierungsvorschlag

Mittel in dieser Höhe müssten nicht zusätzlich in den Haushalt aufgenommen werden, sondern könnten vorerst aus den zugesagten Mitteln der IT-Strategie aus dem Beschluss vom 15.02.2017 bestritten werden. Da sich aber bereits jetzt abzeichnet, dass das Budget von 85 Mio. Euro nicht ausreichen wird, wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage zur Erhöhung des Gesamtbudgets (ggf. durch die eingenommenen Fördermittel) in den Stadtrat eingebracht werden.

6. Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des oben dargestellten Konzeptes (Kernelemente Punkt 4.a) zur Ausstattung der Lehrkräfte mit Dienstgeräten beauftragt:

 Bedarfsgerechte Ausstattung der Lehrkräfte (Geräteauswahl).  Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an mobilen Geräten zur Nutzung durch Lehrkräfte.

 Aufbau eines cloudbasierten Software- und Identifikationsmanagements.  Entwicklung eines Rollout-Szenarios mit Unterstützung der beteiligten / erforderlichen Dienststellen zur Sicherstellung des Abrufs der Fördermittel bis zum Stichtag 31.12.2021.  Entwicklung einer tragfähigen Wartungs- und Servicekonzeption einschl. etwaiger benötigter Personalressourcen in Zusammenarbeit mit Ref. I/II.

Die Verwaltung berichtet über signifikante Entwicklungen / Meilensteine in der Umsetzung sowie ggf. über mögliche Gegenmaßnahmen bei Problemen. Die Verwaltung evaluiert die Maßnahme und unterbreitet vor Auslaufen des Förderzeitraums einen Bericht mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen (Fortsetzung oder Beendigung) in Abhängigkeit von den bis dahin bekannten Förderprogrammen der Staatsregierung.

H/005/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neuberufung von vier Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK

Anlagen: Auszug_Niederschrift der 90 Sitzung Vita_Meide Büdel Vita Dagmar Buhr Vita_Christian Rösner Vita_Florian Tuercke

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für bildende Kunst (BiKBS) werden die Mitglieder des Beirats vom Stadtrat berufen. Nach aktueller Satzung müssen die Mitglieder des Beirates spätestens nach Ablauf von sechs Jahren aus dem Beirat ausscheiden.

Aus dem Beirat scheiden als fachliche Vertreterinnen für den Bereich "Kunst" Frau Pirko Schröder und Frau Verena Waffek aus. Weiterhin verlassen Herr Andreas Oehlert und Herr Markus Kronberger als fachliche Vertreter "Kunst" den Beirat.

Die Mitglieder des Beirates haben Vorschläge für die Ernennung der neuen ehrenamtlichen Mitglieder eingereicht. Für die neu zu besetzenden Ehrenämter standen fünf Bewerber und fünf Bewerberinnen zur Auswahl. In der Sitzung des Beirates für Bildende Kunst wurde am 10.12.2020 den Mitgliedern die Bewerber vorgestellt. In zwei Online-Abstimmungen wurde über die Ernennung der Neumitglieder für den Beirat abgestimmt.

Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung des Gremiums geachtet.

Bei der Abstimmung votierten die Mitglieder für

Frau Beide Büdel Nürnberg,

Dagmar Buhr Nürnberg,

Herrn Christian Rösner Nürnberg

sowie für

Herrn Florian Tuercke Nürnberg

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Kunst".

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung geachtet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Ferienausschuss beschließt die Neuberufung von Frau Meide Büdel, Frau Dagmar Buhr, Herrn Christian Rösner sowie Herrn Florian Tuercke als neue Mitglieder des Beirats für Bildende Kunst.

Auszug aus der Niederschrift der 90. Sitzung des Beirats für Bildende

Kunst am 10.12.2020

Öffentlicher Teil

Top 8: Mitgliederwahl

Zum Jahreswechsel scheiden die Mitglieder Markus Kornberger, Andreas Oehlert und Pirko Schröder turnusgemäß aus dem Beirat aus. Verena Waffek möchte ihren Sitz aus persönlichen Gründen an ein neues Mitglied weitergeben.

Aufgrund der Pandemie erfolgte die Mitgliederwahl per Mail. Da die Wahl aber nicht geheim ist, wurden die Namen der Abstimmenden klar an alle stimmberechtigten Mitglieder zurückgesendet, um überprüfen zu können, wer sich für wen entschieden hat.

Jedes Mitglied hatte in der ersten Runde 5 Stimmen. Die 6 Namen, die am meisten Stimmen erhielten, kam eine Runde weiter. Beworben um einen Sitz im Beirat haben sich

Ursula Kreutz, Anne Sterzbach, Christian Rösner, Meide Büdel, Dagmar Buhr, Thomas May, Axel Gercke, Florian Tuercke, David Häuser und Barbara Engelhardt.

In der ersten Runde wurden folgende Personen gewählt:

Ursula Kreutz, Anne Sterzbach, Christian Rösner, Meide Büdel, Dagmar Buhr und Florian Tuercke.

In der zweiten Runde erhielt jedes Mitglied drei Stimmen. Auch diese Runde wurde zur Überprüfung mit den Klarnamen der Beiratsmitglieder versehen.

In der zweiten Runde hat sich Meide Büdel mit 8 Stimmen durchgesetzt. Mit jeweils 6 Stimmen wurden Christian Rösner, Dagmar Buhr und Florian Tuercke gewählt. Alle Kandidaten werden dem Kulturausschuss für den Beirat empfohlen.

Meide Büdel

1961 geboren in Bad Mergentheim 1982 – 1988 Akademie der Bildenden Künste, Nürnberg 1993 Kulturförderpreis der Stadt Nürnberg 2002-2007 Lehrauftrag Akademie der Bildenden Künste, Nürnberg Klasse „Kunst und öffentlicher Raum“ 2008 Kunstpreis der evang.-luth. Kirche in Bayern 2009 Wolfram-von-Eschenbach Förderpreis 2016 Publikumspreis Kunsthalle Schweinfurt 2017 Innovationspreis Kunstwettbewerb Kolumbarium, Schwabach

Arbeitsschwerpunkt Kunst und öffentlicher Raum, partizipative und interdisziplinäre Projekte.

Ausstellungen (Auswahl)

1987/88 „Zwischenbericht“ Kunsthalle Nürnberg/ Galerie der Künstler, München 1989 Schloss Almoshof, Nürnberg 1992 „Positionen und Tendenzen“ Schloss Faber-Castell, Stein 1994 Drahtwerke, Nürnberg (mit W. van Elst) 1997 „Der Kreis 1947-1997“, Kunsthalle Nürnberg 1999 Altes Rathaus, Schweinfurt 2001 Santa Maria dello Spasimo, Palermo Italien 2002 „Querfeld 5“, Konzernzentrale e.on Energie, München 2003 Löwenich’sches Palais, Erlangen 2004 Ethnografisches Museum Krakau, Polen 2005 Galleria Nova, Ronco s/Ascona, Schweiz 2006 Museum für zeitgenössische Kunst Skopje, Mazedonien 2007 „Rubin“, Neues Museum Nürnberg 2008 Lothar- Fischer Museum Neumarkt/ Kreuzkirche München 2009 Stadtmuseum Wolframs-Eschenbach 2011 Museo Comunale d’Arte moderna, Ascona, Schweiz 2013 Kunstprojekt Karlshof, Ellingen (mit Harald Pompl)/ Galleria del Carbone, Ferrara, Italien 2015/16 „Gott und die Welt“ Triennale Kunsthalle Schweinfurt/ Kunstvilla, Museen der Stadt Nürnberg (mit Karin Blum) 2015-2018 „Luther reicht nicht“, Wanderausstellung (K) 2017 „Kunst in der Thomaskirche“ Thalfingen bei Ulm, Installation „Große Schwebe“(E)/ „70 Jahre Künstlergruppe Der KREIS , ein Längsschnitt durch die Kunst in Nürnberg seit 1947“ Kunstvilla Nürnberg (K) / „In den Raum“, Kunsthaus Nürnberg (K) 2018 Werkschau „30 Jahre Atelierhaus Marienstraße“, Nürnberg/ „Limit“ (mit Florian Tuercke und Mareike Drobny), Kreis-Galerie Nürnberg/“roundtrip“, Central Multicultural al Universitatii Transylvania Brasov (Rumänien) 2019 „Zusammenspiel“ Galerie der DG, München/ Kunstvilla, Museen der Stadt Nürnberg/ Rauminstallation Michaelskirche Ottobrunn (E)/ “Nürnberg in Ferrara“, Galleria del Carbone, Ferrara 2020 Galerie Ziegelhütte, Darmstadt (E), mit Marie-Luise Frey/ “Frauen und Technik“, Frauenmuseum Burgfarrnbach/ “Unter Druck“ Borgo-Ensemble, Nürnberg/ “Beste Gäste“, Kreis-Galerie Nürnberg

(E) Einzelausstellung/-aktion | (K) Katalog

meide büdel marienstraße 23 d-90402 nürnberg tel +49/911/209954 fax 241703 mobil +49/170/2125897 e-mail meide.buedel@nefkom.net

Kunst und öffentlicher Raum (Auswahl)

1993 „Hochwasserfreilegung“, Kronach (OR/BO) 1994 „Schranne“, Bamberg (OR) 1995 Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (BO)/Wohnanlage „Am Stadtpark“, Nürnberg (O)/ Gesundheitsamt Schweinfurt (OR) 1997 Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Schweinfurt (BO) 1998 Justizvollzugsanstalt St. Georgen, Bayreuth (OR) 1999 Großer Brombachsee, Pleinfeld (O) 2000 Klinisch-Molekularbiologisches Forschungszentrum Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (O) 2002 Waldklinikum Gera, Notaufnahme (OR) 2005 Heinrich-Böll-Platz Langwasser, Nürnberg (OR) 2007 Raumkreuz evang. Kirche, Neuhaus/Pegnitz (O) 2008 Christuskirche Nürnberg künstlerisches Konzept/ „Alpha/Omega“ (OR/BO) Westfriedhof Nürnberg (OR) 2009/10 Stadtkirche Naila, künstlerische Innengestaltung (OR) 2010/11 Auferstehungskirche Rottach-Egern, Gestaltung Außenfassade (OI) 2012 „Mahnmal für die Opfer der Heil- und Pflegeanstalt Ansbach während der Zeit des Nationalsozialismus“, Ansbach (OR) 2012/13 Kreuzkirche Frankfurt/Main, künstlerische Innengestaltung (OR)/ 2013 St. Margaretha, Heroldsberg, künstlerische Innengestaltung (OR)/ Platzgestaltung Rottach-Egern (R) 2014 Künstlerische Gestaltung Innenraum evang. Stadtkirche Groß-Gerau (OR) 2015 Kunstprojekt „Signatur NOB“, Nürnberg (gemeinsam mit „zwischenbericht“)(ORI)/ Künstlerisches Gesamtkonzept Waldkapelle, Außenanlagen, Tageskapelle Rummelsberg (OR) 2016 Kunstobjekt im Außengelände der Martinsgemeinde Fürth (OR) 2017/2018 Wandobjekt Außenfassade evang. Gemeindezentrum Groß-Gerau (OI) 2019 Friedensmal, Rummelsberg (OR)/Außenskulptur Neubau SKF, Nürnberg (O) 2019/2020 Künstlerische Gestaltung Innenraum Friedenskirche Burghausen (OR/BO) 2020 Außenskulptur SKF, Nürnberg/Kunstinstallation Notglocke, Stadtkirche Groß- Gerau (OI)

(O) Objekt | (BO) Bewegliches Objekt | (OR) Objekt und Platz-/Raumgestaltung | (OI) Objekt/Installation

meide büdel marienstraße 23 d-90402 nürnberg tel +49/911/209954 fax 241703 mobil +49/170/2125897 e-mail meide.buedel@nefkom.net

dagmar buhr hochstraße 18 90429 nürnberg www.dagmarbuhr.de info@dagmarbuhr.de Ausstellungen, Projekte, Kunst am Bau (Auswahl)

upcoming 2020 Written Imagery, kunst galerie Fürth und Neue Galerie Dachau (GA) Fertigstellung Kunst am Bau, Landesfinanzschule Ansbach

2019 STADION, Intervention Max-Morlock-Stadion Nürnberg Kunst am Bau, Landesfinanzschule Ansbach/ 1. Preis 2018 Kulturpreis der Stadt Nürnberg Nichtoffener Wettbewerb Kunst am Bau, Berliner Schloss/ Humboldtforum, Berlin Kunst am Bau, Landesamt f. Gesundheit u. Lebensmittelsicherheit, Erlangen/ 1. Preis, realisiert Kunst am Bau, Jüdisches Museum Franken, Fürth/ 1. Preis, realisiert mach mich, Kunst in der Stadt/Kunst im öffentlichen Raum, Stadt Nürnberg Geladener Wettbewerb Kunst im öffentlichen Raum (Nordbhf), Stadt Nürnberg 2017 apartment, Neuer Kunstverein Regensburg (EA) 2016 Lichtenberg Studios, artist in residence, Berlin ORTE SCHLINGEN, Installation, Stadtmuseum Lichtenberg, Berlin (EA) Ohne Außen keine Ernte, Galerie der Literaturzeitschriften, Wien Geladener Wettbewerb, Kunst am Bau, Grundschule Tennenlohe, Stadt Erlangen Verrat der Dinge, Kunsthaus Nürnberg (GA) townsite. Galerie 5020, Salzburg (EA) 2015 Nichtoffener Wettbewerb Kunst im öffentlichen Raum (Friedensdenkmal), Buttenwiesen/ 2. Preis Im Inneren der Stadt (Zentrum für Künstlerpublikationen | Museum für moderne Kunst), Bremen kunstschau #4, das weisse haus, Wien (GA) 2014 Scraps of Poetry, Deutsches Haus, New York City, USA (GA) Nichtoffener Wettbewerb Kunst am Bau, Polizeiliegenschaft, Rostock 2013 Ich bin eine andere Welt, xhibit der Akademie der bildenden Künste Wien (GA) Treffpunkt Fermate, mutterWien, Nürnberg und Wien With a Name Like Yours, You Might Be Any Shape, Tiroler Künstlerschaft, Innsbruck (GA) 2012 Geladener Wettbewerb, Kunst im öffentlichen Raum (Jean Paul Skulptur), Stadt Bayreuth With a name like yours …, CAC Gallery, Irvine, Kalifornien, USA (GA) caché, Kulturverein Winterstein, Nürnberg, ortsbezogene Installation (EA) Differenz und Struktur, mutterWien, Nürnberg und Wien 2011 METAmART, Kunst und Kapital, Künstlerhaus, Wien (GA) Nichtoffener Wettbewerb Kunst am Bau, Landesamt f. Umwelt, Augsburg 2010 Sweet Anticipation, Salzburger Kunstverein (GA) MOT, Akademiegalerie Nürnberg nichts verschenken alles nutzen, Kunstsalon im Fluc, Wien Hot Spots 2010, Kunst im öffentlichen Raum, Nürnberg NOISBN, Salon für Kunstbuch, Wien 2009 Ausstellungsreihe im Printformat: ,?, mutterWien, Nürnberg/Wien Denken unter Feuer, mutterWien, Dagmar Buhr/Matthias Klos, Nürnberg/Wien 2007 11 mm shortkicks, 4. Internationales Fußballfilmfestival, Berlin 2006 3. Internationales One Minute Film & Videofestival, Aarau, Schweiz 2005 2. Internationales One Minute Film & Videofestival, Aarau, Schweiz 2004 24 h von Nürnberg, nonstop Kurzfilmfestival / videoraum.net, online show 2003 Gruppenausstellung, Kunstverein Selb 2002 4th Annual VIDEOPOEM FESTIVAL, ElectroLit Centre, Vancouver, Canada GA: Gastspiel, Fürth / fjusion.net, Nürnberg / Galerie Kunst im Gang, Bamberg 2001 Projektorganisation VON ORT ZU ORT, WochenKlausur, Wien A.T.L.A.S., Kunstprojekt im öffentlichen Raum, Nürnberg GA, Ungarische Universität für Bildende Kunst, Budapest 2000 log.in (netz I kunst I werke) INTERVENTION ZUR STREITKULTUR mit WochenKlausur, Wien Positionen+Tendenzen 2000, Art goes public (Kunstverein Nbg, Institut für moderne Kunst Nbg): AUSKUNFT 33/45, Kunsthalle, Oper, Künstlerhaus, Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg 1993 – 1999 Studium Freie Kunst, Akademie der Bildenden Künste Nürnberg bei Prof. Diet Sayler

Christian Rösner

1969 geboren in Bamberg. Lebt und arbeitet in Nürnberg. 1991 – 1998 Studium der Bildhauerei an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg bei Prof. Christian Höpfner, Meisterschüler 2003/ 2004 Lehrauftrag an der Akademie der Bildenden Künste, Nürnberg Seit 2004 Lehrauftrag an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm /Fachbereich Architektur 2011- 2017 Mitglied des Beirats für Bildende Kunst der Stadt Nürnberg 2014 Ernennung zum Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Preise und Auszeichnungen

1993/95 Klassenpreis, Akademie der Bildenden Künste, Nürnberg 1998 Preis der Danner-Stiftung, München 1999 Debütantenpreis der Bayerischen Staatsregierung vom BBK 2000 1. Preis Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten, Nürnberg 2003 Kulturförderpreis der Stadt Nürnberg 2006 Wolfram-von-Eschenbach-Förderpreis des Bezirks Mittelfranken, Ansbach 2012 Otto-Grau-Kulturpreis, Bezirk Mittelfranken, Ansbach 2013 Kunstpreis der Wilhelm und Christine Hirschmann Stiftung, Treuchtlingen 2017 Sonderpreis Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten

Ausstellungen (Auswahl)

2000 Tier und Mensch, KREIS Galerie, Nürnberg 2004 Skulpturen, Städtische Galerie im Bürgerhaus, Schwabach 2007 Kunsthaus Reitbahn 3, Ansbach 2013 Bernsteinzimmer Nürnberg 2014 „Bären“ im Botanischen Garten Erlangen 2015 „ Das Tier“ Stadtgalerie Amberg 2016 Galerie Archiv Massiv Spinnerei Leipzig 2017 Galerie an der Pinakothek der Moderne in München 2018 Galerie Maurer in Frankfurt, Galerie Abtart Stuttgart 2019 Rathausart mit Galerie Landskron Schneidzik

Kunst im Öffentlichen Raum

1997 Schweinereiter, Saumarkt, Gunzenhausen 1998/ 1999 Lauernder und Flieger, Kurpark, Treuchtlingen 1999 Echse, Brombachsee; Türklinke, St. Klara Kirche, Nürnberg 2000 Drachenmann, Skulpturenweg, Georgensgmünd; Adler und Murmeltier, Tiergarten, Nürnberg 2001 Adler und Fisch, Granzin, Müritz-Nationalpark 2003 Krokodil und Kinder, Montessorischule, Nürnberg 2004/ 2005 Kleiner Hund und Gorilla mit Sattel, Südstadtpark, Fürth 2008 Drache, Hegelschule, Nürnberg; Drachenschaukel, Spielplatzgestaltung, Erlangen, Gorilla mit Sattel Tiergarten Nürnberg 2009 Steller mit Seekuh, Platzgestaltung, Bad Windsheim 2011 10 Sitzbänke für 10 Lebensjahrzehnte, Platzgestaltung Nordostbahnhof, Nürnberg, Wasserschlange Rodgau 2012 Zum Glück bin ich oben, Tiergarten Nürnberg 2016 Gorilla mit Sattel, Kunstweg, Rednitzhembach 2017 Für Vielfalt in Nürnberg Fassade an der Bayreuther Straße Nürnberg 2018 Denkmal Andreas Osiander in Gunzenhausen

Florian Tuercke

1977 born in Nürnberg (DE)

1999 - 2005 studies of fine art // AdBK Nürnberg (DE)

2003 "Meisterschüler" of Prof. Diet Sayler

2007 postgraduate diploma „art and public space“ // AdBK Nürnberg (DE)

grants and scholarships

2020 Beethoven Reloaded Kunstpreis // Katholisch-soziales Institut Siegburg (DE)

2016 / 2018 studio-grant // State of Bavaria (DE)

2015 FARM Calling Award 015 // FARM Cultural Park // Favara (IT)

2012 EMARE Mexiko-Scholarship // Werkleitz Gesellschaft (DE)

2012 paseoproject award // Zaragoza Foundation for Knowledge // Zaragoza (ESP)

2011 1. Prize in the competition „Music in Architecture“ at the University of Texas // Austin TX (USA)

2011 Nürnberg Stipendium // Art Award by the city of Nürnberg (DE)

2010 International Media-Art GrandPrix „live2011“ // 3. prize in the cathegory „digital Turku“ // Turku (FIN)

2008 Projektförderung / project grant // Stiftung Kunstfonds (DE)

2008 USA-Scolarship // State of Bavaria (DE)

2006 Bayerischer Kunstförderpreis / Bavarian Art Award (DE)

2005 Bayerischer Kulturförderpreis der e-on AG / Bavarian Art&Culture Prize (DE)

artist residencies

2019 Fundacja Wschód Sztuki // East of Art Foundation // Kraków (PL)

2016 FARM Cultural Park // Favara (IT)

2015 i-Art // Ragusa (IT)

2015 Home & Away // Wakefield (UK)

2012 FONCA & Centro Multimedia (Cenart) // Mexico City (MX)

2012 Salzamt // Linz (A)

2012 Platform // Vaasa (FIN)

2011 Svenska Konstskolans Vänner // Nykerleby (FIN)

exhibitions / projects / festivals

Kunstparcour Beethoven Reloaded // Siegburg (DE)

NN Kunstpreis 2020 // group exhibition // Kunsthaus // Nürnberg (DE)

Supermarket Independent Art Fair // Stockholm (SE)

Dzwieki Pierwotne (Primal Sounds) // group exhibition // Ethnographic Department of the National Museum // Gdansk (PL)

Studio LaStadia_1 // conference and group exhibition // Studio LaStadia // Gdansk (PL)

Sound Around Kaliningrad // Sound Art Festival // Kaliningrad (RU)

more than the sum of its parts // solo exhibition // Art Agenda Nova Gallery // Kraków (PL)

unter 150 // group exhibition // KREIS Gallery // Nürnberg (DE)

tunedcity // sound art festival // Ancient Messene (GR)

urbane Zukunft // group exhibition // Kunstvilla // Nürnberg (DE)

LABOA // sound art festival // Vienna (AT)

URBAN AUDIO Gdynia // audio-visual installation in the Muzeum Emigracji Pavillon at Open‘er festival // Gdynai (PL)

round trip // group exhibition // Multicultural Center of the Transilvanian University // Brasov (RO)

tsonami // sound art festival // Valparaiso (CL)

LIMIT // group exhibition // KREIS Galerie // Nürnberg (DE)

Wir2-My2 // art project in public space // Kunstverein Hochfranken Selb // Selb (DE) & Aš (CZ)

In den Raum // group exhibition // Kunsthaus // Nürnberg (DE)

Desert Art Camp // international art-symposium // Mitzpe Ramon (ISR)

face a reflection // group exhibition // Yok Yok // Frankfurt a.M. (DE)

jeune creation // group exhibition // Galerie Thaddaeus // Paris (FR)

the others are we // solo exhibition // con[SPACE] // Frankfurt a.M. (DE)

resonances // sound art festival // Gallery EL // Elblag (PL)

PingPong // group exhibition with Mareike Drobny // KREIS Galerie // Nürnberg (DE)

Structural Sound Project Rome // sound art project in public space // 90dB Festival // Rom (IT)

Rag(you)sa // video art project in public space // i-Art // Ragusa (IT)

Friday_Island // festival // Luxembourg (LX)

Schweinfurt Triennale // group exhibition // Schweinfurt (DE) Tastentage // festival // Leipheim (DE)

Structural Sound Project London // sound art project in public space // Arebyte Gallery // Hackney Wick, London (UK)

Strukturalny Sopot // ARTLOOP Festival // Sopot (PL)

Linz Donau // exhibition participation // NORDICO muicipal museum // Linz (AT)

dicht dazwischen säen // festival for art & architecture // Nürnberg (DE)

Nomadic Village // festival for mobile art // Hohe Wand (AT)

sound installation for the opening of the European Solidarity Center (ECS) // Gdansk (PL)

paseo project // exhibition // Etopia Center for Art & Technology // Zaragoza (ESP)

Nomadic Village // festival for mobile art // Cuges les Pins (FR)

Cosmic Example 3 & 4 // performance in collaboration with Christian Jendreiko // Bergerkirche, Düsseldorf (DE)

URBAN AUDIO Zaragoza // sound art project in public space // Zaragoza (ESP)

30 Künstler 30 Räume // group exhibition // Neues Museum Nürnberg & Zumikon (DE)

Explore Expand Expose // group exhibition // Salzamt // Linz (AT)

.move_forward // media art festival // Werkleitz Gesellschaft // Halle (DE)

Stadt(t)räume // group exhibition // kleiner Marktgräflerhof // Basel (CH)

4'33" for Mariachi // performance in public space // Mexico City (MX)

ICC_MX_Lab_01 // performance // with: Emily Sweeney, William ‚Bilwa‘ Costa, Martin Lanz // Arte Alameda // Mecixo City (MX)

ALL // temporary installation & video project // Kuntsi (Museum of modern Art) // Vaasa (FIN)

plateaux // media art festival // Warszaw (PL)

4‘33“ flashmob // performance in public space // Alexanderplatz, Berlin (DE)

descours // festival in public space // AiA New Orleans (USA)

transvizulia // media art-festival // Gdansk (PL)

deelstaat // international symposium // Exprapool (NL)

Neuzugang // solo exhibition // KREIS Galerie // Nürnberg (DE)

b&w festival // audio screening // Porto (PT)

Eshu Etaeb // group exhibition // Galerie Sinne // Helsinki (FIN)

URBAN AUDIO Turku // sound art project in public space // European Capital of Culture 2011 Turku (FIN)

Hamburg, Gießen, Offenbach // group exhibition // Hafen2 // Offenbach (DE)

v_Kunst // video art festival in public space // Frankfurt a. Main (DE)

.con ("dotcon") online flashmob // internet // in collaboration with Cyrena Dunbar

Kreis im Wald // international symposium // Nürnberg (DE)

URBAN AUDIO DeutschlandTour // sound art project in public space // 16 German Cities (Landeshauptstädte)

Oil on Canvas // group exhibition // aufAEG // Nürnberg (DE)

bassbediener vs. euroboom // performance // NEXUS foundation for todays art // Philadelphia (USA)

inter continental collaborations II // performance // NEXUS foundation for todays art // Philadelphia (USA)

URBAN AUDIO NY // sound art project in public space // New York City (USA)

URBAN AUDIO AmericanSoundsTour // sound art project in public space // 27 cities (USA)

inter continental collaborations I // NEXUS foundation for todays art // Philadelphia (USA)

Art in Art // international symposium // Art-Museum Karlovy Vary // Karlsbad (CZ)

Gleis 0 // group exhibition // Kunsträume Bayern // Hauptbahnhof Fürth (DE)

Myh // group exhibition, forschungsgruppe_f // Kunstraum München (DE)

Human Lights // group exhibition // Kunsthaus // Nürnberg (DE)

URBAN AUDIO CityMappingNürnberg // solo exhibition // KREIS Galerie // Nürnberg (DE)

offene Klimastation // art project in public space, Urban Research Institute // Nürnberg (DE)

STOCK – contemporary art show // group exhibition // 3hoch3, Nürnberg (DE) & Theatro Garibaldi, Palermo (IT)

little hungary // art project in public space, forschungsgruppe_f // Budapest (HU)

little germany // art project in public space, forschungsgruppe_f // Stuttgart (DE)

Bayerischer Kunstförderpreis 06 // group exhibition // Galerie der Künstler // München (DE)

deck_9 // performance // festival Blaue Nacht // Katharinenparkhaus // Nürnberg (DE)

analog // performance // Johanniskirche // Plauen (DE)

long way home // performance // AdbK Nürnberg (DE)

FOR EXAMPLE S,F,N,G,L,B,C // group exhibition with forschungsgruppe_f // Shedhalle // Zürich (CH)

khora 2 // international symposium // AdbK Nürnberg (DE)

re-mig(r)atio // art project in public space, forschungsgruppe_f // Budapest (HU)

gandhi, paganini und // exhibition & performance with Ladislav Zajac // AdbK Nürnberg (DE)

145Hz für Franziskus // performance // Franziskanerkirche // Rothenburg o.d. Tauber (DE)

waiting for suria // performance in collaboration with Ladislav Zajac // 3hoch3 // Nürnberg (DE)

stadt-akustik // solo exhibition // Museum Zirndorf (DE)

khora // international symposium // HCU - Hiroshima (JP)

anfangen jetzt // group exhibition // 3hoch3 // Nürnberg (DE)

film

collaborations

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte

im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die

Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem

Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV)

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Wiederholte Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, da die zuletzt erfolgte Berufung vom 05.04.2017 nach vier Jahren endet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Kriterien zur Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder werden keine Personengruppen aufgrund Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt/benachteiligt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag aus der Entscheidungsvorlage folgend, werden Herr Michael Bär und Herr Jan Fischer jeweils für weitere 4 Jahre als ehrenamtliche Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg berufen.

Entscheidungsvorlage

Mit Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 05.04.2017 wurden als ehrenamtliche Gutachter in den Gutachterausschuss berufen:

 Herr Michael Bär, Dipl.-Ing. (FH) und ö. b. u. v. Sachverständiger  Herr Jan Fischer, Steueramtmann, als Vertreter der zuständigen Finanzbehörde nach § 2 Abs. 4 BayGaV.

Nachdem die Berufungsdauer nach vier Jahren endet und eine wiederholte Berufung nach § 3 Abs. 3 BayGaV möglich ist, wird vorgeschlagen, Herrn Michael Bär und Herrn Jan Fischer als ehrenamtliche Gutachter für weitere vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Benennung der von der Straße "Am Tillypark" abzweigenden, bis zum südlichen

Wendehammer der "Tillystraße" verlaufenden Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-Ingeborg-Bausenwein-

Straße" nach Dr. Ingeborg Bausenwein

Anlagen: Entscheidungsvorlage Planbeilage Tabelle Straßenbenennungsstatistik

Sachverhalt (kurz):

Auf Wunsch der Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Ausschussgemeinschaften "Die Aussschussgemeinschaft" und "Bunte AG" wird vorgeschlagen, die von der Straße "Am Tillypark" abzweigende und bis zum südlichen Wendehammer der "Tillystraße" verlaufenden Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-Ingeborg-Bausenwein- Straße" zu benennen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Seit dem Jahr 2018 wird angestrebt, mehr Straßen nach Frauen zu benennen. Von den im Zeitraum 01/2018 - 02/2021 beschlossenen 28 Straßenbenennungen erfolgten 18 nach Personen, davon 10 nach Frauen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Av

Beschlussvorschlag:

Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die von der Straße "Am Tillypark" abzweigende, bis zum südlichen Wendehammer der "Tillystraße" verlaufende Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße" zu benennen.

Entscheidungsvorlage

Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Ausschussgemeinschaften "Die Aussschussgemeinschaft" und "Bunte AG" haben vorgeschlagen, die Erschließungsstraße an der Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße" zu benennen.

Die am 13.10.1920 in Nürnberg geborene Ingeborg Bausenwein war eine engagierte Sportärztin und erfolgreiche Sportlerin. Sie war mehrfache Deutsche Meisterin im Speerwurf und nahm 1952 an den Olympischen Spielen in Helsinki teil. Sie war damals schon promovierte Medizinerin und fungierte zusätzlich als Manschaftsführerin und ärztliche Betreuerin. Ihr ehrenamtliches Engagement galt dem Frauensport, insbesondere dem Leistungsport von Frauen. Sie war Vorsitzende des Bundesausschusses Frauensport, Vorsitzende der Sektion Frauensport im Deutschen Sportärztebund, Mitglied des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland und leistete dort Pionierarbeit für den Leistungssport von Frauen.

Ein weiteres Betätigungsfeld von Ingeborg Bausenwein war der therapeutische Sport und hier besonders der Sport für körperbehinderte Menschen. So war sie z.B. die verantwortliche Leiterin der Spastiker-Sportspiele in Nürnberg.

Frau Dr. Ingeborg Bausenwein wurde vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem silbernen Lorbeerblatt, der höchsten sportlichen Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesverdienstkreuz am Bande. Frau Dr. Ingeborg Bausenwein verstarb am 01. September 2008 in Nürnberg.

Es wird vorgeschlagen, die Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle abzweigend von der Straße "Am Tillypark" bis zum südlichen Wendehammer der „Tillystraße“ als

Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße

(1920-2008) Ärztin und Sportlerin, Förderin des Frauensports, engagierte sich besonders für den Sport von Menschen mit Behinderung

zu benennen.

Hinweis zur Benennung von mehr Straßen nach Frauen:

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, dass mehr Straßen nach Frauen benannt werden müssen. Dies wurde auch in dem vom Stadtrat verabschiedeten Gleichstellungsaktionsplan festgelegt.

Von den im Zeitraum 01/2018 - 02/2021 beschlossenen 28 Straßenbenennungen erfolgten 18 nach Personen – davon 10 Benennungen nach Frauen und 8 Benennungen nach Männern (siehe Anlage 3).

Beilage: ....................

Datum Erläuterung Starßenname Männlich Weiblich N/A Antrag Stadtratsfraktion Wunsch Vorschlag Geo
26.01.2018 Umbenennung eines Teilstücks der Mendelstraße nach Dr. Heinz Sebiger Dr.-Heinz-Sebiger-Straße 1 Datev an Herrn Christoph Böhmer BgA/2
Benennung der Grünfläche Koberger-/Uhland-/Grolandstraße in Margarete-Tanner-Park Margarethe-Tanner-Park 1 Bündnis90/Die Grünen
24.01.2019 Benennung einer neuen Stichstraße im Bebauungsplan Nr. 4506 östlich der Dorfäckerstraße Hintere Dorfäckerstraße 1 Geo
Umbenennung eines Teilstücks der Katzwanger Hauptstraße in Helmut-Bloß-Straße Helmut-Bloß-Straße 1 CSU
Benennung der Verbindungsstraße vom Frankenschnellweg zur Schlachthofstraße unter Einbeziehung des südöstlichen Teils der Schlachthofstraße in "Am Leonhardspark" Am Leonhardspark 1 Geo
21.02.2019 Benennung von 5 Stichstraßen im Bebauungsplan Nr. 4346 "Kornburg Nord", nördlich der Straße "Am Bruckweg" Elise-Hopf-Straße 1 Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Babette-Müller-Straße 1 Leonhard Müller (Bürgerkontakt)
Käte-Reichert-Straße 1 Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Benennung nach Henriette Schmidt-Burkhardt (Hinweis: Wegen der Länge des Namens wurde der Vorname bei der offiziellen Benennung weggelassen) Schmidt-Burkhardt-Straße 1 CSU
Harry-Klinger-Straße 1 SPD
28.03.2019 Benennung des Platzes südlich der Straße "Frauentormauer", zwischen "Sterntor" und "Vorderer Sterngasse" nach Magnus Hirschfeld Magnus-Hirschfeld-Platz 1 Bündnis90/Die Grünen
27.06.2019 Benennung von zwei Straßen im Bebauungsplan Nr. 4335 "Kohlenhof", südlich der Kohlenhofstraße Emmy-Noether-Straße 1 Geo
Sophie-Germain-Straße 1 Geo
Straßenbenennung Augustinerhof Augustinerhof 1 Geo
19.09.2019 Benennung der neu zu errichtenden Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente und Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal zwischen Finkenbrunn und Hafenstraße nach Altoberbürgermeister Dr. Andreas Urschlechter Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke 1 Rüdiger Marquart (Bürgerkontakt)
12.12.2019 Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Hansfried und Marianne Defet Defetstraße 1 Renate Blank MdB
Benennung des im Tafel-Areal nördlich der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße verlaufenden Weges nach Gertrud Krüger Gertrud-Krüger-Weg 1 Geo
22.04.2020 Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Ziegelweg 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Falkenheimweg 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Am Schießplatzwäldchen 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Siedlerfestplatz 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" Richard-Lindner-Gasse 1 CSU
Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Dr.-Helmut-Kohl-Platz 1 CSU
28.05.2020 Benennung der neu gestalteten Grünanlage zwischen der südlich liegenden Wandererstraße und der nordwestlich liegenden Adam-Klein-Straße sowie der östlich liegenden Augsburger Straße als "Quelle-Park" Quelle-Park 1 Geo
24.09.2020 Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas Eva-Mötsch-Straße 1 Geo
Maria-Haas-Straße 1 Geo
29.10.2020 Benennung der von der Dietersdorfer Straße abzweigenden Zufahrt zum Hochbehälter Krottenbach mit "Im Weingarten" im Weingarten 1 Geo
17.12.2020 Umbenennung des südöstlichen Teilbereichs des Kornmarkts zwischen Germanischem Nationalmuseum und Klaragasse in "Dr.- Peter-Schönlein-Platz" nach Altoberbürgermeister Dr. Peter Schönlein Dr.-Peter-Schönlein-Platz 1 Herr Dr. Fraas, Herr OBM, SPD
8 10 10

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 03.03.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Benennung der Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße als "Pedro-

Rodríguez-Brücke" nach Pedro Rodríguez de la Vega

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.07.2017 Entscheidungsvorlage Planbeilage Tabelle Straßenbenennungsstatistik

Sachverhalt (kurz):

Die Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße soll nach dem am 11.07.1971 am Norisring in Nürnberg tödlich verunglückten mexikanischen Autorennfahrer Pedro Rodríguez de la Vega als "Pedro-Rodríguez-Brücke" benannt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Seit dem Jahr 2018 wird angestrebt, mehr Straßen nach Frauen zu benennen. Von den im Zeitraum 01/2018 - 02/2021 beschlossenen 28 Straßenbenennungen erfolgten 18 nach Personen, davon 10 nach Frauen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM

Av

Beschlussvorschlag:

Der Ferienausschuss beschließt - wie in den Beilagen dargestellt - die Benennung der Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße in "Pedro-Rodríguez-Brücke".

22..2211

Entscheidungsvorlage

Mit Antrag vom 11.07.2017 hat die CSU-Stadtratsfraktion vorgeschlagen, die Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße nach dem am 18.01.1940 in Mexiko-Stadt geborenen und am 11.07.1971 am Norisring in Nürnberg tödlich verunglückten mexikanischen Autorennfahrer Pedro Rodríguez de la Vega zu benennen.

Der 31-jährige, der Anfang der Anfang der 70er Jahre einer der besten Sportwagenfahrer der Welt war, verunglückte am 11.07.1971 in einem Ferrari 512M während der 200 Meilen von Nürnberg am Norisring so schwer, dass er kurz darauf an den Folgen des Unfalls im Krankenhaus verstarb.

Sein jüngerer Bruder Ricardo Rodríguez de la Vega, ebenfalls Rennfahrer verunglückte bereits mit 20 Jahren auf einer Rennstrecke in Mexiko. Die Brüder gelten in Ihrer Heimat als Idole Ihrerer Zeit und Vorbildsportler einer ganzen Generation.

Im Jahr 2006 wurde bereits eine Gedenktafel am Unfallort angebracht.

Im Jahr 2021 jährt sich der Tod von Pedro Rodríguez de la Vega zum 50. Mal. Aus diesem Anlass wird eine Delegation aus Mexiko in Nürnberg erwartet, die das Gedenken an die beiden verstorbenen Rodriguez-Brüder hochhält.

Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr die Brücke an der Beuthener Straße über die Hans- Kalb-Straße in

Pedro-Rodríguez-Brücke

(nach Pedro Rodríguez, 1940-1971)

zu benennen.

Hinweis zur Benennung von mehr Straßen nach Frauen:

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, dass mehr Straßen nach Frauen benannt werden müssen. Dies wurde auch in dem vom Stadtrat verabschiedeten Gleichstellungsaktionsplan festgelegt.

Von den im Zeitraum 01/2018 - 02/2021 beschlossenen 28 Straßenbenennungen erfolgten 18 nach Personen – davon 10 Benennungen nach Frauen und 8 Benennungen nach Männern (siehe Anlage 4).

Beilage: ....................

Datum Erläuterung Starßenname Männlich Weiblich N/A Antrag Stadtratsfraktion Wunsch Vorschlag Geo
26.01.2018 Umbenennung eines Teilstücks der Mendelstraße nach Dr. Heinz Sebiger Dr.-Heinz-Sebiger-Straße 1 Datev an Herrn Christoph Böhmer BgA/2
Benennung der Grünfläche Koberger-/Uhland-/Grolandstraße in Margarete-Tanner-Park Margarethe-Tanner-Park 1 Bündnis90/Die Grünen
24.01.2019 Benennung einer neuen Stichstraße im Bebauungsplan Nr. 4506 östlich der Dorfäckerstraße Hintere Dorfäckerstraße 1 Geo
Umbenennung eines Teilstücks der Katzwanger Hauptstraße in Helmut-Bloß-Straße Helmut-Bloß-Straße 1 CSU
Benennung der Verbindungsstraße vom Frankenschnellweg zur Schlachthofstraße unter Einbeziehung des südöstlichen Teils der Schlachthofstraße in "Am Leonhardspark" Am Leonhardspark 1 Geo
21.02.2019 Benennung von 5 Stichstraßen im Bebauungsplan Nr. 4346 "Kornburg Nord", nördlich der Straße "Am Bruckweg" Elise-Hopf-Straße 1 Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Babette-Müller-Straße 1 Leonhard Müller (Bürgerkontakt)
Käte-Reichert-Straße 1 Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Benennung nach Henriette Schmidt-Burkhardt (Hinweis: Wegen der Länge des Namens wurde der Vorname bei der offiziellen Benennung weggelassen) Schmidt-Burkhardt-Straße 1 CSU
Harry-Klinger-Straße 1 SPD
28.03.2019 Benennung des Platzes südlich der Straße "Frauentormauer", zwischen "Sterntor" und "Vorderer Sterngasse" nach Magnus Hirschfeld Magnus-Hirschfeld-Platz 1 Bündnis90/Die Grünen
27.06.2019 Benennung von zwei Straßen im Bebauungsplan Nr. 4335 "Kohlenhof", südlich der Kohlenhofstraße Emmy-Noether-Straße 1 Geo
Sophie-Germain-Straße 1 Geo
Straßenbenennung Augustinerhof Augustinerhof 1 Geo
19.09.2019 Benennung der neu zu errichtenden Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente und Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal zwischen Finkenbrunn und Hafenstraße nach Altoberbürgermeister Dr. Andreas Urschlechter Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke 1 Rüdiger Marquart (Bürgerkontakt)
12.12.2019 Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Hansfried und Marianne Defet Defetstraße 1 Renate Blank MdB
Benennung des im Tafel-Areal nördlich der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße verlaufenden Weges nach Gertrud Krüger Gertrud-Krüger-Weg 1 Geo
22.04.2020 Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Ziegelweg 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Falkenheimweg 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Am Schießplatzwäldchen 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Siedlerfestplatz 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" Richard-Lindner-Gasse 1 CSU
Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Dr.-Helmut-Kohl-Platz 1 CSU
28.05.2020 Benennung der neu gestalteten Grünanlage zwischen der südlich liegenden Wandererstraße und der nordwestlich liegenden Adam-Klein-Straße sowie der östlich liegenden Augsburger Straße als "Quelle-Park" Quelle-Park 1 Geo
24.09.2020 Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas Eva-Mötsch-Straße 1 Geo
Maria-Haas-Straße 1 Geo
29.10.2020 Benennung der von der Dietersdorfer Straße abzweigenden Zufahrt zum Hochbehälter Krottenbach mit "Im Weingarten" im Weingarten 1 Geo
17.12.2020 Umbenennung des südöstlichen Teilbereichs des Kornmarkts zwischen Germanischem Nationalmuseum und Klaragasse in "Dr.- Peter-Schönlein-Platz" nach Altoberbürgermeister Dr. Peter Schönlein Dr.-Peter-Schönlein-Platz 1 Herr Dr. Fraas, Herr OBM, SPD
8 10 10

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Marcus König

Rathaus 2 k FEO. 2021

90403 Nürnberg Nr.

4 Antwort vor Absen­ dung Vorlagen 3 Ai'.tovcrt zujrr UUnntteerr-- Nürnberg, 24.02.2021 ~ Antragsteller: Brehm/Krieglstein

Änderung in der Abordnung 8.3.5

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Abordnung in den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) stellen die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU folgenden

Antrag:

Die Verbandsräte sowie deren Stellvertreter*innen von SPD und CSU werden in diesem Zweckverband für die laufende Stadtratsperiode 2020/2026 entsprechend der beigefügten Anlage verändert.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Andreas Krieglstein Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion Vorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion

Stadtrcitsfröktion Nürnberg

Anlage zum gemeinsamen Antrag der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion

Änderung in der Abordnung 8.3.5

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg

Verbandsräte Stellvertreter*innen

  1. BM Christian Vogel (kraft Amtes) Stadtrat Kilian Sendner StR Konrad Schuh StRin Claudia Balz RD Jens Oehler (RA) StR Dr. Klemens Gsell StR Dr. Ulrich Blaschke StRin Jasmin Bieswanger

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1144

hier: Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsanordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Ferienausschuss-Sitzung am 03.03.2021

Haushaltsjahr 2020

541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

-645.331 € bei IA P5413999900E "Straßenausbaubeiträge gem. Art. 5 KAG" Kostenart 51580100 "Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge"

1.178.500 € bei IA E5410114710U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

250.000 € bei IA E5410114711U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"

12.500 € bei IA E5410114713U "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)"

Deckung:

1.075.000 € aus IA E5410110300U "Wittelsbacher Straße 2. BA" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

504.350 € aus IA E5410114799E "Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel" Kostenart 51510000 "Zuweisungen für Investitionen (Land)"

195.000 € aus IA E5410062910U "Ringbuslinien, 1. BA - Straßenbau" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

51.876 € aus IA E5410006994U "Maxbrücke BW 1.016 Sanierung" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"

135.000 € aus IA E5410062910U "Ringbuslinien, 1. BA - Straßenbau" Kostenart 69926595 "Honorare SÖR"

125.105 € aus IA P6128100000U "Pauschale Kommunalinvestitionsprogramm" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

Datum: 20.01.2021

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