Sitzungsunterlagen
Sitzung des Ferienausschusses
(findet anstelle des Stadtrates und
seiner Fachgremien statt)
Berichtsvorlage OBM/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Bezuschussung der Fahrtkosten für Seniorinnen und Senioren zum Impfzentrum
hier:
Antrag der der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.01.2021
Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 26.01.2021
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung berichtet zur Vorgehensweise bei der Bezuschussung für Taxifahrten von über 80jährigen Bürgerinnen und Bürgern zu den Impfstätten in Nürnberg. Durch eine Spende und den Einsatz von Stiftungsmitteln stehen (zunächst) 50.000 € zur Verfügung.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 25.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/003/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja betroffene Seniorinnen und Senioren
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
OA
Ref. I/II
Ref.III /Impfzentrum
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/003/2021
Ferienausschuss vom 09.02.2021/ TOP 1
Bezuschussung der Fahrtkosten für Seniorinnen und Senioren zum Impfzentrum
I. Die CSU-Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktion der AfD stellen den Antrag, dass die Stadtverwaltung – wie in anderen Kommunen teils schon umgesetzt – Möglichkeiten prüfen soll, den besonderen Covid-19-Risikogruppen (Senioren, Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankungen) kostenlose Taxifahrten ins Impfzentrum und zurück zu ermöglichen.
Durch OA/2-FE und BgA wurde diesbezüglich Kontakt mit dem Vorstand der Genossenschaft der Nürnberger Taxiunternehmer e. G. (Taxizentrale Nürnberg), Herr Linz, und mit Frau Schüßler (Leiterin der Koordination des Impfzentrums) aufgenommen.
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis „aG“, „Bl“ oder „H“ und Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 (bei Pflegegrad 3 zusätzlich eine „dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität“) haben unter Umständen Anspruch auf eine Fahrtkostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Erforderlich ist ein Nachweis für eine Krankenbeförderung. Wird ein Transport zum Impfzentrum benötigt, sollte dies vorab mit der Hausarztpraxis und der Krankenkasse abgesprochen werden.
Die Bezuschussung ist deshalb vor allem die über 80jährigen Personen vorgesehen, die nicht in den o. a. Berechtigtenkreis fallen. Auch aus dieser Gruppe werden zahlreiche Bürger entweder selbst mit dem Pkw oder dem ÖPNV zum Impfzentrum fahren oder sich privat, z. B. auch durch Ehrenamtliche, chauffieren lassen. Nach überschlägigen Berechnungen und Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass von den ca. 30.000 Menschen über 80 Jahre, die impfberechtigt sind und zu Hause leben, ca. 10.000 – 12.000 Personen sich für bezuschusste Taxifahrten entscheiden könnten.
Ein kostenloser Transport dieser Menschen erscheint als sinnvoll und wünschenswert. Es ist allerdings sowohl auf die hierdurch anfallenden Kosten wie auch auf die personelle Situation im Impfzentrum zu achten. Die Leistung, detaillierte Fahraufträge durch den Betreiber des Impfzentrums zu erstellen, wurde bisher nicht vergeben und hätte durch einen Nachtrag geregelt werden müssen. Zudem würde ein Zutritt der Taxifahrer zum Impfzentrum dem Hygienekonzept widersprechen Deshalb wird hier eine unbürokratische Bezuschussung pro Impffahrt von 10 € vorgeschlagen.
Als zielführend wird der folgende Ablauf der angedachten Personenbeförderung erachtet:
Die Personengruppe der über 80-Jährigen erhält vom Impfzentrum ein Schreiben mit detaillierten Angaben zum geplanten Impftermin einschließlich des Hinweises auf bezuschusste Taxifahrten dorthin und von dort nach Hause (Anlage: Musterschreiben)
Die Fahrgäste vereinbaren selbst die Abholung hinsichtlich der Fahrt zum Impfzentrum und zurück. Sie legen dem Fahrer das Schreiben vor, um die Berechtigung zu dokumentieren, und bezahlen beim Fahrer den jeweiligen Fahrpreis nach der Taxitarifordnung abzgl. der Zuschuss-Summe von je 10,- € pro Fahrt.
Bei Ankunft im Impfzentrum begleitet der Taxifahrer den Fahrgast zum Eingang. Am Eingang erhält der Fahrer aus den Händen des vor Ort am Einlass bereits tätigen und geschulten Security-Mitarbeiters auf die entsprechende Taxiquittung (die den Abfahrts- bzw. Ankunftsort sowie eine Aufteilung Gesamtkosten der Fahrt abzgl. Zuschuss der Stadt Nürnberg enthalten muss) einen Vermerk in Stempelform. Ebenso wird verfahren, wenn der Geimpfte per Taxi nach
Hause fährt. Eine zusätzliche Personalkapazität scheint aus heutiger Sicht nicht erforderlich zu sein, zumal die Taxizentrale zugesagt hat, im Impfzentrum einen entsprechenden Schalter einzurichten, der personell von ihr bestritten wird.
Durch die Taxi-Zentrale werden die Gutscheine zentral mit der Stadt Nürnberg zu vereinbarten Stichtagen abgerechnet.
Die Taxizentrale stellt sicher, dass stets genügend Taxen bereitstehen und dass sich am Taxistand des Impfzentrums nur sog. Safe-Taxis bereitstellen.
Zur Finanzierung: Durch eine Spende der Spardabank Nürnberg e. G. ist ein Grundstock von 25.000 € gelegt, den die Stadt aus Stiftungsmitteln um 25.000 € (Ernst und Berta Wurzer Stiftung: 8.900 €, Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung: 16.100 €) auf 50.000 € aufstockt.
Durch das Presse- und Informationsamt sollen mittels eines öffentlichen Aufrufs weitere potentielle Spender ermuntert werden. Die Stadt stockt den Gesamtetat ggf. jeweils um dieselbe Summe auf. Sollten mehr Mittel zur Verfügung stehen, könnten Bezuschussungen auch für über 70-Jährige erfolgen.
Am 04.02.2021
BgA gez. Schmidt
Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel, Fünferplatz 2, 90403 Nt
Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2
11 Zur
90403 Nürnberg / Kiä. J
Nürnberg, den 26. Januar 2021
Antrag der AfD Stadträte (Klaus-Rudolf Krestel und Willibald Schlesinger) zum Schutz der Corona Risikogruppen nach dem Tübinger Modell.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Tübingen werden die von Corona am stärksten und tödlichsten betroffenen Bevölkerungsgruppen besonders geschützt. Neben der nun auch in Bayern geltenden Maskenpflicht und entsprechenden Teststrategien kommen in Tübingen zwei weitere Maßnahmen zu Einsatz. Zum Einen werden der betroffenen Bevölkerungsgruppe Taxifahrten zum allgemeinen ÖPNV-Tarif angeboten. Zum Anderen werden dieser Bevölkerungsgruppe besondere Einkaufsöffnungszeiten zur Verfügung gestellt.
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen inwieweit die oben genannten Punkte (Taxifahrten zum ÖPNV- Tarif und besondere Einkaufsöffnungszeiten) auch in Nürnberg umzusetzen sind.
Obwohl die Impfungen jetzt angelaufen sind und das Konzept für die Impfschutzfahrten ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, halten wir es für wichtig, daß für den Schutz der vorerkrankten Bevölkerung besonders viel getan wird. Dies auch vor dem Hintergrund, daß es unseres Erachtens sinnvoller ist, die hauptsächlich Betroffenen zu schützen und der nicht so stark betroffenen Bevölkerung (über 90%) ein einschränkungsfreies Leben zu ermöglichen.
Mit besten Grüßen
Willibald Schlesinger Klaus-Rudolf Krestel Stadtrat und stellv. Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Verteiler: Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung, Bild Redaktion Nürnberg, Mitteilungsblatt Taxizentrale.
Klaus-Rudolf Krestel E-Mail: klaus-rudolf.krestel@stadt.nuernberg.de Mobiltelefon: +49 170 8000 472
Fraktion der CSU IS Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses ______________ - ^BÜRGERMEISTER Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister OötBi Rathausplatz 2 Marcus König 15 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 . /.....-Nr. Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 -Mail: csu@stadt.nuernberg.de j-stadtratsfraktion.nuernberg.de
Sendner
Taxifahrten zur Impfung besonderer Risikogruppen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Impfungen gegen das Coronavirus haben begonnen und während in den Pflegeheimen und Kliniken die Gruppe mit dem größten Risiko vor Ort geimpft wird, ergehen die ersten schriftlichen Einladungen ins Impfzent rum an Senioren in der Stadt.
Senioren, die auch im hohen Alter noch zu Hause leben, sind im Falle einer Ansteckung dabei ebenso einem großen Risiko eines schweren Verlaufs ausgesetzt, wie Senioren in Heimen und Pflegeeinrichtungen. Diese Risi kogruppe stellt sich seit Anbeginn der Corona-Pandemie besonderen Herausforderungen und ist in hohem Maße vorsichtig und vermeidet öffentliche Kontakte wo immer es geht.
Wir sollten diesen besonders gefährdeten Menschen den Weg ins Impfzentrum in der Messe so einfach wie möglich machen und dabei das Infektionsrisiko für sie so gering wie möglich halten. Eine Taxifahrt gewährt zu mindest für diese Wegstrecke ausreichend Abstand und nimmt den Senioren die Sorge vor der Fahrt im ÖPNV.
Die Taxi-Zentrale Nürnberg hat bereits ein dementsprechendes Konzept mit unterschiedlichen Szenarien für Um setzung und Abrechnung entwickelt (siehe Anlage).
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, den besonderen Covid-19-Risikogruppen (Senioren, Men schen mit Behinderung oder Vorerkrankungen) kostenlose Taxifahrten ins Impfzentrum und zurück zu er möglichen.
Sie nimmt Kontakt mit derTaxi-Zentrale Nürnberg auf und bringt aus dem bereits entwickelten Kurzkonzept schnellstmöglich eine praxisorientierte und für die Kunden unkomplizierte Vorgehensweise zur Umsetzung.
Fraktionsvorsitzender
A21010700 ImpffahrtenTaxi.docx
TAXI-ZENTRALE
Taxi-Zentrale ° Andernacher Straße 33 0 90411 Nürnberg
NÜRNBERG
Taxiruf: (09 11) 19 410
Verwaltung: (09 11) 95 210 - 0
Telefax: (09 11)95 210 - 20
E-Mail: post@taxi-nuernberg.de
Internet: www.taxi-nuernberg.de
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum
Linz/Dokument! 18 12.2020
Kurzkonzept: Impfschutzfahrten mit dem Taxi
Ein kleiner „Pieks“ für den Menschen ein großer Schritt für die Menschheit -
Sehr geehrter Herr Sendner, sehr geehrte Damen und Herren, die Taxi-Zentrale Nürnberg eG ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner für den Mobilitätsbe darf der Nürnberger Bevölkerung. Wir verfügen über nahezu 500 Taxen, die 24/7/365 im Einsatz sind. Auch und trotz Corona sind wir da: mit dem „Safe-Taxi“ einer Vermittlungseigenschaft, bei der qualitätsgeprüft durch unsere Taxi-Aufsicht -
-
eine Trennvorrichtung (Folie oder Plexiglasschild) im Taxi ist,
-
regelmäßig nach unserem Hygienekonzept desinfiziert wird,
-
der Fahrer selbstverständlich Maske trägt und
-
gehobener Dienstleistungsbedarf, insbesondere gegenüber dem Zuwendungsfahrgast Stan
dard ist. Gerne stellen wir unsere erprobte Infrastruktur und insbesondere die leistungsstarke Vermitt lungszentrale für das gemeinsame Projekt „Impfschutzfahrten mit dem Taxi“ zur Verfügung.
Taxi-Zentrale Nürnberg. Genossenschaft der Nürnberger l axiuntemehnier eG Andernacher Straße 33 - 90411 Nürnberg Eingetragen im üenossenschaftsregister Nürnberg GenR 74 Vorstand: Reinhold Gast und Christian Linz - Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gerhard Kronburger Sparkasse Nürnberg DE3676050IÜIOOOI 323.339
Seite 2 von 4 Seiten zum Schreiben vom 18.12.2020
Variante 1 - Hinfahrt:
- Die Taxizentrale Nürnberg eG vergibt für die Impfberechtigten eine spezielle und universell gül
tige Kundennummer („Impfschutzfahrt“)
- Die Taxizentrale beliefert rechtzeitig vor Projektbeginn das Impfzentrum/die Impfzentren mit un
seren bewährten Fahraufträgen (3-seitiger Durchschreibesatz) Diese werden vor Ort bereitge halten
- Dieser Fahrauftrag wird an den Taxi-Fahrer, welcher die Impfberechtigten zur Impfstation ge
bracht hat ausgehändigt
- Organisatorischer Ablauf
1 Der Kunde wird von der Stadt Nürnberg vorinformiert (ggf anlässlich der schriftlichen Einla dung zum Impftermin), dass er berechtigt ist. das Taxi kostenfrei von/zur Impfstation zu nutzen. 2 Der Kunde bestellt das Taxi und teilt mit dass er auf Rechnung der Stadt Nürnberg bargeldlos fahren kann (ggf bereits mit Nennung der Kundennummer (..ImpfschutzfahrT). 3 Die Taxi-Zentrale vermittelt den Fahrauftrag mit der bekannten Kundennummer an den Taxi- Fahrer. 4 Der Fahrgast (= Impfberechtigte) wird zur vorgesehenen Uhrzeit durch das Taxi abgeholt und zur Impfstation gefahren 5 Der Taxi-Fahrer erhält am Check-in des Impfzentrums den dort bereitliegenden Fahrauftrag der Taxi-Zentrale 6 Der Fahrauftrag wird komplett/ordnungsgemaß ausgefüllt (Name Datum Fahrtstrecke. Unter schrift usw ). 7 Der Fahrgast (= Impfberechtigte) erhält eines der drei Durchschreibeseiten des Fahrauftrages
Variante 1 - Rückfahrt:
- Nach Ablauf der Impfwartezeit (= Karenzzeit zum Ausschluss von Impfreaktionen - nach Pres
seberichten wohl 1 Stunde) besteilt das Impfzentrum das Taxi für die Rückfahrt bei der Taxi- Zentrale (Telefon 0911/19410) und unter Nennung der Impfschutzfahrten-Kundennummer
- Der Taxi-Fahrer erhält für die Rückfahrt vom Impfzentrum den dort vorliegenden Fahrauftrag
und bringt den Impfberechtigten zuverlässig zu dessen Fahrziel
I a\i-/entrale Numbery. Genossenschaft der Nürnberger I axuinlemchmer eG \ndernacher Siraße 33 -904I I Nürnberg I:ingetragen im Gcnosscnschaftsregister Nürnberg GenR 74 Vorstand Remhold Gast - Christian I in/ - Wolfgang Ziegler Vorsn/endcr des Aufsrchtsrates Gerhard Kronburger Sparkasse Nürnberg Dl U>7605n 10 10001 323339
Seite 3 von 4 Seiten zum Schreiben vom 18.12.2020
Die Abrechnung erfolgt unkompliziert, schnell und transparent: Die Fahraufträge für die Hin- und Rückfahrt können aufgrund der Kundennummer dem Kostenträger „Stadt Nürnberg" eindeutig zugeordnet werden Über die Abrechnungskette des Taxi-Unternehmens zur Taxi-Zentrale wer den die jeweiligen Fahraufträge am Ende des Folgemonats in einem Betrag unter Beilage der jeweiligen Durchschreibeexemplare der Stadt Nürnberg in Rechnung gestellt Die Abrechnung kann nach Wunsch sowohl ir Pap erformat a s auch digital mittels eingescannter Belege erfol gen
Variante 2: Die Stadt Nürnberg (beispielsweise Jugendamt) beauftragt bereits seit Jahren die Taxi-Zentrale Nürnberg eG mit eigenen Abrechnungsformularen/Berechtigungsscheinen Analog zu diesen Fahrten kann der Impfberechtigte bargeldlos/auf Rechnung zum Impfzentrum gefahren werden
- Der Impfberechtigte wird - nach unserem heutigen Kenntnisstand - schriftlich zu seinem Impf
termin eingeladen Bereits mit diesem Schreiben erhält er einen Berechtigungsschein (jeweils für Hm- und Rückfahrt) von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt
- Der Berechtigungsschein (via Aufdruck) ist nur gültig am Impftag für die Fahrtstrecke nach-
Impfzentrum bzw von-lmpfzentrum
- Der Kunde bestellt das Taxi und teilt mit. dass er auf Rechnung der Stadt Nürnberg bargeldlos
fahren kann (ggf bereits mit Nennung der („ImpfschutzfahrT)
- Die Taxi-Zentrale vermittelt den Fahrauftrag mit der bekannten Kundennummer an den Taxi-
Fahrer.
- Der Fahrgast (= Impfberechtigte) wird zur vorgesehenen Uhrzeit durch das Taxi abgeholt und
zur Impfstation gefahren
- Der Taxi-Fahrer erhält vom Fahrgast den Berechtigungsschein, füllt diesen vorschriftsmäßig
aus und lässt sich die ordnungsgemäße Abwicklung der Fahrt per Unterschrift bestätigen
- Weitere Abrechnung analog zur Variante 1
Unser Mehrwert:
- Die Taxi-Zentrale Nürnberg eG ist in der Lage, sowohl vorbestellte Fahrten (wie auch immer
Telefon, Mail. Fax - alles wird verarbeitet) als auch ad-hoc bestellte Fahraufträge nahezu in Echt zeit zu verarbeiten und pünktlich auszuführen
- Die Taxi-Zentrale Nürnberg eG stellt eine separate Telefonnummer „Impfschutzfahrten zur Ver
fügung die prionsiert verarbeitet wird (parallel zur bekannten Telefonnummer 19410)
- Die Taxi-Zentrale Nürnberg eG stellt zu Intensivzeiten unsere bewährte „Taxi-Aufsicht“ zur Ver
fügung die zu einer geordneten und coronakonformen Abwicklung der Taxifahrten vor Ort sorgt (Impfzentrum)
I axi-Aniiak Nürnberg. Cieuosseitsdiall der Nürnberger raxiumeniehmered - Andernacher Straße 3 ! -«>0411 Nürnberg l angetragen im < icnosscnschattsregistcr Nürnberg (icnK 74 Vorstand Remhold (last - ( hrixiian I in/ - Wolfgang Ziegler - Vorsitzender des Aulsichlsrates Gerhard Kronburger Sparkasse Numbers l>t367h05IIIOIIKIOI32333«>
Seite 4 von 4 Seiten zum Schreiben vom 18.12.2020
- Manipulationen oder die missbräuchliche Nutzung von Rechnungsformularen sind aufgrund der
vergebenen Auftragsnummer und der damit einhergehenden Dokumentation bei der Taxi-Zent rale ausgeschlossen Wir können durch Tracking-Tools sowohl online als auch im Nachgang die Abfahrt- und Ankunftszeit, die Fahrtstrecke, den Namen des Taxi-Unternehmens, des -Fahrers usw nachvollziehen
- Diese Geodatenverarbeitung ist im Hinblick auf eine eventuelle Impfspätreaktion oder auch zur
Kontaktnachverfolgung von entscheidender Bedeutung
In der Anlage finden Sie einen Scan der jeweiligen Rechnungsformulare. Sie können sich bei Fragen jederzeit an uns wenden Wir stehen kurzfristig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Taxi-Zentrale Nürnberg eG
imberg eO
Taxi-Zentralc Nürnberg. Genossenschaft der Nürnberger l axiunlemehnier eG Andernacher Slrafie 33 - 90411 Nürnberg Eingetragen im Gcnosscnschaftsregister Nürnberg GenR 74 Vorstand: Rcinhold Gast - Christian I inz - Wolfgang Ziegler - Vorsitzender des Aufsichtsrates Gerhard Kronburger Sparkasse Nürnberg UE36760501 010001 323339
FREU
Rafhausgruppe Nürnberg WÄHLcr, NÜRNBERG.»
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OB Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg 01.Februar 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der letzten Sitzung des Ferienausschusses Ende Januar erfolgte durch Ihre Person ein Bericht zur aktuellen Corona-Lage. Auf meine Nachfrage, wie viele Personen bis dato an Corona in Nürnberg verstorben und wie viele von dieser Gesamtzahl Heimbewohner waren, konnte keine befriedigende Antwort gegeben werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Ferienausschusses am 09.02.2021 nachfolgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung benennt die aktuell vorliegende Zahl an Corona-Verstorbenen im Zuständigkeitsbereich des Nürnberger Standesamtes sowie die darin enthaltene Anzahl an Heimbewohnern.
-
Die Anzahl der verstorbenen Heimbewohner wird differenziert nach Heimbewohnern städtischer und privater Alten-und Pflegeeinrichtungen dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Horst Dörfler
Dipl. Betriebswirt FH
FREIE WÄHLER im Nürnberger Rat Postfach, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg info@fw-nuernberg.de Dipl. Betriebswirt FH Jürgen H. Dörfler, Stadtrat + Sprecher, jd@fw-nuernberg.de, www.fw-nuernberg.de Apotheker Alexander Damm, Stadtrat, Pharmazierat, ad@fw-nuernberg de, www.freiewaehler.eu
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FREIE
WÄHLER
Rafhausgruppe Nürnberg -----------------------------------------------
NÜRNBERG«
OBERBÜRGERMEiSTPR]
0 1. FL'C. 2021 I
OB Marcus König
Rathaus / / 90403 Nürnberg 01.Februar 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 21.01.2021 fand ein Hintergrundgespräch im Nürnberger Impfzentrum Messe zur aktuellen Impfsituation statt. Dabei zeigte sich, dass bedingt durch fehlende Impfdosen aktuell sehr wenig Impfungen zum Schutz der Bevölkerung dort durchgeführt werden können. Wie man der Presse täglich entnehmen kann sorgt die Unfähigkeit beteiligter Protagonisten im Bestellprozess der Impfseren Mitte 2020 heute für massive Lieferengpässe in der Versorgung der Impfzentren bundesweit. Vor diesem Hintergrund muss die verlorene Zeit wieder eingeholt werden. Es bedarf einer Prüfung der maximal möglichen Kapazität des Impfzentrums Messe pro Tag. Darüber hinaus muss sich das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg massiv für den Einsatz von Arztpraxen im Impfprozess einsetzen, um auf schnellstem Wege viele Menschen pro Tag impfen zu können. Als Beispiel sei Großbritannien genannt, die in der letzten Januarwoche erstmals mehr als 600.000 Personen an einem Tag landesweit impfen konnten.
Antrag zur Behandlung im Ferienausschuss am 09.02.2021:
Die Verwaltung berichtet
- Welche maximale Impfkapazität pro Tag im IZ Messe kurzfristig möglich ist. 2. Wie und wo die mobilen Impfbusse nach Abschluss der Impfungen in Alten- und Seniorenheimen weiter eingesetzt werden sollen. 3. Welche Anstrengungen seitens der Verwaltung bisher unternommen wurden, um gegenüber Gesundheitsminister Holletschek die notwendige Einbeziehung von Hausärzten im bevorstehenden Impfkanon zu verdeutlichen und zu forcieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Horst Dörfler
Dipl. Betriebswirt FH
FREIE WÄHLER im Nürnberger Rat, Postfach, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg info@fw-nuernberg de Dipl. Betriebswirt FH Jürgen H. Dörfler, Stadtrat + Sprecher, jd@fw-nuernberg.de, www.fw-nuernberg.de Apotheker Alexander Damm, Stadtrat, Pharmazierat, ad@fw-nuernberg.de, www.freiewaehler.eu
- BM/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nachbereitung des Bewerbungsprozesses zur Kulturhauptstadt
hier: Antrag Die Linke vom 16.11.2020
Anlagen: 01_Antrag Die Linke_AN_370_2020 02_Sachverhalt_Kulturhauptstadtbewerbung
Sachverhalt (kurz): Auch ohne den Titelgewinn „Kulturhauptstadt Europas 2025“ fungiert die Bewerbung als Motor für die Weiterentwicklung der Kulturstadt Nürnberg. Die Akzente, die im Verlaufe des Bewerbungsprozesses zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und der Region erarbeitet und gesetzt wurden, gilt es, sukzessive, innovativ und nachhaltig umzusetzen. Dies ist zugleich eine Investition in die Grundlagen der Nürnberger Stadtentwicklung. Es soll an der Umsetzung laufender Projekte fesgehalten, neue Vorhaben trotz veränderter schwieriger Rahmenbedingungen sollen entwickelntund Projektideen sowie die Menschen dahinter, die Kulturschaffenden, im Blick behalten werden. Anknüpfend an die Behandlung in der Sitzung des Kulturausschusses am 04.12.2020 und in der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 sollen im Stadtrat am 09.02.2021 die nächsten Schritte und Strukturprojekte vorgestellt werden und beschlossen werden, die es weiterzuverfolgen gilt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht bekannt, das Finanzierungskonzept wird mit der Kämmerei erarbeitet.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kulturhauptstadtbewerbung und die aus ihr hervorgehenden Strukturprojekte haben Relevanz für die gesamte Stadtgesellschaft.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Stadtrat stimmt dem beschriebenen Vorgehen und der Weiterführung der Strukturprojekte zu. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat in einer der kommenden Sitzungen darzulegen, wie die im Haushaltsjahr 2021 für den Bewerbungsprozess bereitgestellten Mittel verwendet werden sollen und wie die vom Freistaat Bayern bereitgestellten Mittel abgerufen werden können.
Nachbereitung des Kulturhauptstadtbewerbungsprozesses
I. Kultur in ihrer Sparten- und Akteursvielfalt ist die Grundierung für Zusammenhalt und Stabilität der Gesellschaft. Kulturelle Bildung ist die Zugangsvoraussetzung für Teilhabe. In diesem Sinne erfüllt Kultur einen zentralen gesellschafts- und bildungspolitischen Auftrag und ist mit ihren facettenreichen Möglichkeiten ein wesentliches Instrument zur Gestaltung von Bildungsbiographien.
Zudem wirkt Kultur in alle gesellschaftlichen Bereiche. In Hinblick auf die zunehmende Diversität der Gesellschaft, deren Mobilität sowie räumlicher Dynamik und sozialen Ausdifferenzierung kommt Kultur eine unverzichtbare integrative, vernetzende und Identität stiftende Relevanz zu. Mit den Mitteln der Kultur wird auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse sensibel, flexibel und diskursiv reagiert.
Praxis und Präsentation von Kunst und Kultur sowie deren Vermittlung benötigen verlässliche Strukturen und Orte, deren mannigfaltige Funktionen als Freizeit- und Begegnungsort, Wissenschafts- und Forschungsort, außerschulischer Lernort, Museum, Archiv und Bibliothek, Theater und Bühne, Ort der Soziokultur, freier Ermöglichungsraum und Third Place, Atelier oder Produktionsort zugleich Spiegel und Klammer der multiplen, transkulturellen Gesellschaft sind.
Es ist eine gesamtgesellschaftspolitische Herausforderung, diese im Verständnis des erweiterten Kulturbegriffs, baulich zu erhalten und inhaltlich im Sinne einer innovativen Stadtentwicklung nachhaltig voranzubringen. Eine fundierte und ausdifferenzierte Kulturlandschaft ist wesentlicher Indikator für Urbanität. Ohne diese sind Städte wie Nürnberg nicht vorstellbar. Erst durch diesen Standortfaktor gewinnen sie ihre elementare Bedeutung als lebenswerte Siedlungsräume. Diesem Auftrag sehen sich die Mitarbeitenden der städtischen Kulturlandschaft verpflichtet. Ebenso wurde der Bewerbungsprozess um den Titel Europäische Kulturhauptstadt 2025 unter dem Aspekt des erweiterten Kulturbegriffs angelegt.
Auch ohne den Titelgewinn „Kulturhauptstadt Europas 2025“ fungiert die Bewerbung als Motor für die Weiterentwicklung der Kulturstadt Nürnberg. Die Akzente, die im Verlaufe des Bewerbungsprozesses zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und der Region erarbeitet und gesetzt wurden, gilt es, sukzessive, innovativ und nachhaltig umzusetzen. Dies ist zugleich eine Investition in die Grundlagen der Nürnberger Stadtentwicklung.
Wir wollen an der Umsetzung laufender Projekte festhalten, neue Vorhaben trotz veränderter schwieriger Rahmenbedingungen entwickeln und Projektideen sowie die Menschen dahinter, die Kulturschaffenden, im Blick behalten.
Anknüpfend an die Behandlung in der Sitzung des Kulturausschusses am 04.12.2020 und in der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 soll nachfolgend konkret aufgezeigt werden, welche nächsten Schritte und Strukturprojekte weiterverfolgt werden.
1. Strukturprojekte
a. Zukunft der Kulturläden
Im Sommer 2020 hat die „KommForZone“ – angebunden an den Südpunkt – ihre Arbeit aufgenommen. Das Projekt wird im Horizont nachhaltiger Kulturarbeit fortgesetzt. Die „Komm- ForZone“ geht von dem Prinzip der aufsuchenden Partizipation aus: Die Projektmanager*innen befragen die Bewohner*innen direkt vor Ort nach ihren Ideen und Visionen von der guten Zukunft. Sehr niedrigschwellig angelegt und nicht darauf wartend, dass die Menschen eine kommunale Institution besuchen, wird die „KommForZone“ sehr authentisch darüber Auskunft geben können, wie Stadt aus der Perspektive der Menschen heraus zu gestalten wäre. Die Ergebnisse werden in einem nächsten Schritt evaluiert und in die konkrete Arbeit und Angebotsstruktur der Kulturläden eingebracht. Teilhabe und Chancengerechtigkeit als Leitlinien der Bewerbung finden hier ihre praktische Umsetzung und geben die Grundlage für zukünftiges praktisches Handeln.
b. Museum Industriekultur
Neben den Sanierungsarbeiten im Museum Industriekultur ist eine Neukonzeption der Dauerausstellung notwendig. Diese soll nicht mehr ausschließlich den Prinzipien eines klassischen Objektmuseums verpflichtet sein, sondern will nach den Geschichten der Menschen in Nürnberg und der Europäischen Metropolregion fragen: People’s History. 2021 sollen entsprechende Vorarbeiten realisiert werden: Aufarbeitung der Geschichte der Industriekultur aus der Perspektive der Arbeitenden, Workshops und Interviews, Diskursformate und Pop- Up-Ausstellungen. Notwendig wird es ebenfalls sein, neben der historischen Dimension auch die Zukunft der Arbeit im Rahmen einer übergreifenden Digitalisierung und der Globalisierung der Arbeitsprozesse in den Blick zu nehmen.
c. Haus des Spielens
Das Spielen als zentraler Modus von Weltaneignung und Weltgestaltung bildete eine der drei Säulen der Nürnberger Bewerbung und lässt sich aus der historischen Bedeutung Nürnbergs als „Spielzeugstadt“ ableiten. Mit dem Spielzeugmuseum, dem Deutschen Spielearchiv und der Spielwarenmesse verfügt Nürnberg über ideale Voraussetzungen, das Thema „Spielen“ mit Blick auf aktuelle Entwicklung weiter zu vertiefen. Dabei gerät insbesondere das digitale Spiel in den Fokus. Die „Archipele des Spiels“ ebenso wie die Projekte zum
Spielzeug von Morgen sollen wesentliche Beiträge zum Spiel im 21. Jahrhundert leisten – niedrigschwellig, generationenübergreifend und transkulturell.
d. Kongresshalle
Nürnberg fehlen Räume – Räume für die Künstler*innen der visuellen und performativen Künste, der Literatur, der Musik. Ein Teilstück der Kongresshalle soll nun dauerhaft für eine Kunst- und Kulturnutzung erschlossen werden – es handelt sich dabei um ein zentrales Strukturprojekt der Kulturhauptstadtbewerbung. Arbeiten wie eine inhaltliche, partizipativ erarbeitete Studie mit Nutzungsvision, Bedarfserhebung und Darstellung der erinnerungskulturellen Dimension sowie eine darauf basierende, umfassende bauliche Machbarkeitsstudie wurden abgeschlossen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im Dezember 2020 vorgestellt. Sie sollen nun weiter vertieft werden mit einer inhaltlichen Detaillierung im partizipativen Prozess und in der baulichen Planung.
Die Baumaßnahmen im Museum Industriekultur, im Pellerhaus - dem Haus des Spielens sowie in der Kongreßhalle befinden sich derzeit in einem Priorisierungsprozess der Investitionen im Baubereich. Mit den hier beschriebenen Strukturprojekten soll der Priorisierung der Baumaßnahmen nicht vorweggegriffen werden.
2. Veranstaltungen und Projekte 2025
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2020 nicht alle von N2025 geplanten Projekte und Veranstaltungen durchgeführt werden. Es wurde vereinbart, diese im Sinne der Nachhaltigkeit des Bewerbungsprozesses zu verschieben.
a. Global Art Festival
Das Global Art Festival thematisiert ein Kernstück der Nürnberger Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas: die Sichtbarmachung der Pluralität kultureller Praxis in Nürnberg. Künstler*innen der unterschiedlichsten Communities in Nürnberg werden sich mit den Sammlungsbeständen des Germanischen Nationalmuseums künstlerisch-reflexiv auseinandersetzen. Ziel ist es einerseits danach zu fragen, was „Germanisch“, was „National“ und was „Museum“ im 21. Jahrhundert bedeutet, andererseits gelangen die künstlerischen Position, die bislang eher im Verborgenen wirksam waren, in der Kooperation mit der größten Kulturinstitution in Nürnberg, in eine breite – auch internationale – Öffentlichkeit.
b. „Raise your Voice“
Das Literaturfestival „Raise your Voice“ wird sich mit der Vielfalt der gesprochenen und gelesenen Sprachen in Nürnberg beschäftigen, damit der Tatsache nähern, dass in Nürnberg
46% der Menschen eine internationale Geschichte haben. Literat*innen aus ganz Europa sind eingeladen, mit den Communities in Nürnberg in unterschiedlichsten Formaten (Lesungen, Workshops, Interviews etc.) darüber zu reflektieren, welche gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung Literatur im 21. Jahrhundert besitzen kann.
c. Ausstellung Kunstverein „The Educational Web“
Die Ausstellung im Kunstverein fragt nach den Möglichkeiten und Zugängen zu Bildung / Ausbildung im Kontext der visuellen Künste und lädt dazu fünf internationale künstlerische Positionen ein.
II. Finanzierung 2021 und Abwicklung des Bewerbungsbüros
Die aktive weitere Entwicklung dieser Vorhaben und Strukturprojekte muss mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, um mit möglichen Nutzenden wie auch Fördernden eine glaubwürdige und nachhaltige Kulturarbeit leisten zu können. Im Rahmen der Sitzung des Stadtrats vom 22.11.2020 wurden daher zum Haushalt 2021 für den Kulturhauptstadtbewerbungsprozess Mittel im Haushalt bereitgestellt. Dies war das klare Bekenntnis des Stadtrates, die bereits begonnenen Strukturprojekte des Bewerbungsprozesses trotz des zuvor erfolgten Ausscheidens der Stadt Nürnberg im Bewerbungsverfahren am 28.10.2020 im Sinne einer nachhaltigen Kultur- und Stadtentwicklung fortzuführen.
Nachdem das Bewerbungsbüro aufgelöst wird und alle Mitarbeitenden aufgrund endender Arbeitsverträge ausscheiden, sollen die Projekte in den Geschäftsbereich der Bürgermeisterin mit seinen Kulturdienststellen übergeben werden und von dort federführend begleitet bzw. durchgeführt werden.
Auch der Freistaat Bayern wird sich im Jahr 2021 mit weiteren 461.000 Euro an der Fortführung der Projekte beteiligten. Diese Mittel sind bereits fest im Haushaltsplan des Freistaates eingeplant und können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern die Stadt Nürnberg Eigenmittel einbringt.
Derzeit befindet sich der Kulturbereich aufgrund einer noch bestehenden Finanzierungslücke in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, wie eine konkrete Finanzierung erfolgen könnte. Das Finanzierungskonzept soll in einer der kommenden Stadtratssitzungen vorgestellt werden.
III. Gesamtkosten der Bewerbung bis 2020 (Beantwortung des Antrags der LINKEN
vom 16.11.2020)
Das ursprünglich vom Stadtrat im Jahr 2016 beschlossene Gesamtbudget in Höhe von 5 Mio. Euro für die Bewerbungsphase bis 2019 (Beschluss vom 11.05.2016) wurde mit Beschluss des Stadtrates am 24.07.2019 unter der Bedingung, dass die Stadt Nürnberg die Shortlist erreichen würde, für das Jahr 2020 aufgestockt. Hinzu kommt die zweckgebunden vereinnahmte und bereits verausgabte Förderung des Freistaates Bayern für das Jahr 2020 in Höhe von 1,5 Mio. Euro.
Insgesamt wurden im Zeitraum von 2016-2020 von den bereitgestellten Mitteln der Stadt Nürnberg 6,5 Mio. Euro für den Prozess ausgegeben. Es lässt sich feststellen, dass die Aufwendungen in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Verschiebung des Auswahlprozesses und der Verlängerung des Prozesses um sieben Wochen deutlich steigerten. Mit Schreiben vom 7. Mai 2020 teilte die Kulturstiftung der Länder – die managing authority des Wettbewerbsverfahrens „Kulturhauptstadt Europas 2025“ – den Bewerberstädten mit, dass sich die Termine und Fristen im Wettbewerbsverfahren um mehrere Wochen verschieben. Damit sollte den durch die Covid-19 Pandemie erschwerten Arbeitsbedingungen in den Bewerberstädten Rechnung getragen werden. Die Kurzfristigkeit der Verlegung in den virtuellen Raum stellte den gesamten Bewerbungsprozess vor große Herausforderungen – technischer und personeller Natur und bedurfte einer Personalaufstockung im Bereich Verwaltung sowie angesichts der Fülle der Projekte im Bereich Projektmanagement. Insbesondere für den digitalen City Visit war eine Form zu finden, in der sowohl die Stadt Nürnberg als auch die Europäische Metropolregion mit ihrem ganz besonderen Charakter präsent sind. Es wurde eine Mischung aus bereits existierendem (historischen) Filmmaterial, neu produziertem Filmmaterial und Live-Ereignis gewählt. In 3x70 Minuten präsentierte Nürnberg auf technisch hohem Niveau die Kernaussagen seiner Bewerbung. Während die Mitbewerberstädte sich in einer noch von geringen Inzidenzzahlen betroffenen Corona-Situation befanden, war die Lage in Nürnberg bereits derart krisenhaft, dass es keine Veranstaltungssegmente im öffentlichen Raum geben konnte. Hinzu kamen Kostensteigerungen durch die Corona-Pandemie vor allem im Hinblick auf die Verlegung des Auswahlprozesses in den virtuellen Raum. Sowohl der City Visit als auch die finale Präsentation mussten digital stattfinden, was mit einem hohen technischen und personellen Aufwand verbunden war. Zahlreiche Projekte konnten nicht wie geplant stattfinden und wurden den Coronabedingungen angepasst oder verschoben, was in jedem Fall mit Kostensteigerungen verbunden war. Zudem wurden neue digitale Formate entwickelt, die es den Akteur*innen in der Stadt ermöglichten, ihre Arbeit zu präsentieren und damit Einnahmen zu generieren. Dies führte dazu, dass die Abwicklung des
Bewerbungsbüros und der Start der Strukturprojekte verschoben werden mussten und nicht wie geplant stattfinden konnten.
So konnte die szenische Produktion der „Meistersinger von Nürnberg“ nicht vor Publikum stattfinden. Sie wurde dann als Film produziert, die aktuell auf zahlreichen internationalen Filmfestivals eingereicht wird. Das große „Songlines“-Projekt zur Tradition des Singens in Nürnberg wurde zweimal verschoben, denn es sollte Teil des analogen City Visits sein: Nürnberg sollte sich mit zahlreichen Chören der internationalen Jury präsentieren. Schließlich wurde „Songlines“ in einer Mischung aus virtuellem und analogem Ereignis durchgeführt.
Das Festival „Global Art“, das sich der kulturellen Praxis der unterschiedlichsten Communities in Nürnberg widmen soll, wurde ebenfalls zweimal verschoben, generierte allerdings Vorbereitungskosten ebenso wie das Literaturfestival „Raise your voice“. Beides soll wie oben beschrieben in 2021 stattfinden.
- BM/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Höhepunktveranstaltungen und Planungen eines „Kulturfrühlings 2021„ des Projektbüros
im Geschäftsbereich Kultur
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2021
Anlagen: 01_Antrag CSU_AN_20_2021 02_Sachverhalt_Kulturfrühling 2021 03_Kalkulation Kulturfrühling
Sachverhalt (kurz): Im zweiten Jahr der Pandemie muss es nach der langen Phase der Schließungen und Lockdowns ein gemeinsames Ziel sein, mit den Mitteln der Kultur Zeichen der Normalität in die Stadtgesellschaft auszusenden und damit gleichzeitig im Rahmen des Erlaubten die Stadt zu beleben. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass kulturelle Angebote auch die Attraktivität der ebenfalls schwer von der Krise betroffenen Branchen wie den Einzelhandel und die Gastronomie steigern werden. Um Planungssicherheit für einen ReStart der Kulturlandschaft zu erhalten, müssen für Projekte im öffentlichen Raum sofort Weichen gestellt und Mittel bereitgestellt werden. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass Angebote im öffentlichen Raum, die keinen Veranstaltungs-Charakter haben, spätestens ab Anfang Mai möglich sind. Zu diesem Zeitpunkt sollten diese Signale eines zurückkehrenden Optimismus für die Allgemeinheit verfügbar sein.
In der Vorlage des Projektbüros im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin Kultur werden die Planungen der Höhepunktveranstaltungen sowie die Planungen eines "Kulturfrühlings" dargestellt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel für die Durchführung des neuen Formats "Kulturfrühling" stehen nicht im Haushalt 2021 zur Verfügung. Soweit kein Sonderbudget eingerichtet werden kann, werden die Mittel des Pb verwendet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Alle Kulturveranstaltungen haben Diversity Relevanz für die Stadtgesellschaft.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Der Stadtrat stimmt dem beschriebenen Vorgehen zu. 2. BM/Pb wird beauftragt, einen „Kulturfrühling“ in Nürnberg als Ersatz für die nicht stattfindenden Höhepunktveranstaltungen zu planen und durchzuführen, welche den jeweiligen Hygieneschutz-Standards angepasst sind. Für die Finanzierung stehen die am 19.11.2020 durch den Stadtrat beschlossenen Mittel für Höhepunktveranstaltungen 2021 zur Verfügung. 2. BM/Pb wird gebeten, sich intensiv zu bemühen, zusätzliche Spenden und Sponsoringmittel einzuwerben und Einnahmen zu generieren.
Höhepunktveranstaltungen und Planungen eines „Kulturfrühlings“ des Projektbüros
im Geschäftsbereich Kultur 2021
I. Ausgangssituation
Im zweiten Jahr der Pandemie muss es nach der langen Phase der Schließungen und Lockdowns ein gemeinsames Ziel sein, mit den Mitteln der Kultur Zeichen der Normalität in die Stadtgesellschaft auszusenden und damit gleichzeitig im Rahmen des Erlaubten die Stadt zu beleben. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass kulturelle Angebote auch die Attraktivität der ebenfalls schwer von der Krise betroffenen Branchen wie den Einzelhandel und die Gastronomie steigern werden. Um Planungssicherheit für einen Re-Start der Kulturlandschaft zu erhalten, müssen für Projekte im öffentlichen Raum sofort Weichen gestellt und Mittel bereitgestellt werden. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass Angebote im öffentlichen Raum, die keinen Veranstaltungs-Charakter haben, spätestens ab Anfang Mai möglich sind. Zu diesem Zeitpunkt sollten diese Signale eines zurückkehrenden Optimismus für die Allgemeinheit verfügbar sein.
Stadtpolitik und Ref. VII fordern darüber hinaus, mit kulturellen Aktivitäten die Attraktivität des Nürnberger Einzelhandels und der Gastronomie für die Bevölkerung ins Bewusstsein zu rücken, um so wirtschaftliche Kollateralschäden der Pandemie zu reduzieren.
II. Höhepunktveranstaltungen des Projektbüros 2021
Beispielhaft für die verschiedenen Kulturdienststellen sei hier kurz die Situation des Projektbüros skizziert, da hier der Aufwand des gegenwärtig kontinuierlichen Umplanens besonders groß ist.
Ob im Sommer 2021 kulturelle Höhepunkt-Veranstaltungen stattfinden können, muss nach Ansicht des Projektbüros im Geschäftsbereich Kultur weiterhin im Einzelfall und nach Sachlage entschieden werden. Während es als eher unwahrscheinlich gelten darf, dass ein Bardentreffen in seiner gewohnten Form durchgeführt werden kann, ist eine Umsetzung der Konzerte im Luitpoldhain zumindest organisatorisch und hygieneschutztechnisch aufgrund der bisherigen Crowdmanagement-Pläne als realistisch einzuschätzen.
Da die Termine aufgrund der umfangreichen Kooperationen mit verschiedenen externen Partnern mehrere Jahre im Voraus feststehen, muss weiter an diesen gesetzten Zeitfenstern festgehalten werden. Auf der anderen Seite müssen zum Beispiel Ausschreibungen jetzt in Auftrag gegeben werden. Dabei muss negiert werden, von welcher zugelassenen Publikumsgröße im Juli/August auszugehen ist (aktuell und bis auf weiteres wird eine Publikumsgröße seitens der Bundes- und Landes-Politik nicht definiert). Um bei dem Paket der
Ausschreibungen zu bleiben: Die Bühnengröße (und damit die entsprechenden Kosten) ist festgelegt durch die erforderliche Kapazität für ein Symphonie-Orchester und nicht durch die Zahl der Zuschauer, die bei den einzelnen Veranstaltungen unter Berücksichtigung von Mindestabständen etc. zugelassen.
Teile des Bardentreffen- Programms sollen an anderer Stelle realisiert werden. Geprüft werden aktuell Varianten im Altstadtbereich, am Dutzendteich und im Luitpoldhain. Eine finale Platzierung ist erst möglich, wenn seitens der Politik die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Unstrittig ist jedoch nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel unbedenklich und durchführbar sind.
Aufgrund der topographischen Situation geht Pb davon aus, dass Ende Juli/Anfang August die Klassik Open Airs im Luitpoldhain mit den beiden großen Nürnberger Orchestern (Staatsphilharmonie Nürnberg unter Generalmusikdirektorin Joana Mallwitz und Nürnberger Symphoniker unter Chefdirigent Kahchun Wong) durchführen zu können, auch wenn aktuell angenommen wird, dass eine erheblich reduzierte Publikumsmenge, Reservierungen und Parzellierungen des Geländes vonnöten sein werden. Auch „Stars im Luitpoldhain“ mit dem Nürnberger Jazz-Schlagzeuger Wolfgang Haffner am 8. August 2021 verfolgt einen selben Organisations-Ansatz.
Die Planungen für eine erneute Auflage der Galerie-Messe RathausART (1. bis 3. September), mit der vor allem dem örtlichen Kunsthandel unter die Arme gegriffen werden soll, und für die Nürnberg-Fürther Stadt(ver)führungen, die bereits 2020 unter Corona-Bedingungen sicher und erfolgreich durchgeführt wurden und 2021 unter dem Motto „Wegweiser“ vom 17. bis 19. September stattfinden werden, sind angelaufen. Vorgesehen ist auch eine Neuauflage des Silvestivals am 31. Dezember 2021.
III. Kulturfrühling
Angesichts der dramatischen Lage für die gesamte Kulturbranche haben Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und auch Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König den dringenden Wunsch eines „Kulturfrühlings“ geäußert, der die verschiedenen Facetten eines Kulturstaates Bayern nach der langen Lockdown-Phase bei der Bevölkerung wieder als Mut machendes Signal ins Bewusstsein rücken soll. Ein „Kulturfrühling“ mit positiv aufgeladenen Ereignissen könnte Hoffnung, Zuversicht und kulturelle Schlagkraft bieten.
1. Auftakt mit der Burg-Projektion von und mit Kulturpreisträger Peter Angermann
Normalerweise bildet die Burg-Projektion, die von regionalen Künstlerinnen und Künstlern gestaltet wird, für das Publikum das weithin strahlende Symbol für die Blaue Nacht. Die malerisch illuminierte Kaiserburg wird deutschlandweit gerne seit Jahren als weithin leuchten-
des, prägnantes pars-pro-toto-Symbol einer blühenden, agilen Kulturstadt Nürnbergs gesehen und verwendet. So führten die Überlegungen im Projektbüro der Bürgermeisterin schnell zur Erkenntnis, dass auch nach der erneuten Absage der Blauen Nacht Ende April 2021 die Bespielung der Kaiserburg das passende Lebenszeichen dafür sein könnte, dass die in den letzten Monaten in die Unsichtbarkeit gedrängte Kultur wieder zum Vorschein kommt und zumindest punktuell an ein Frühlingserwachen glaubt.
Peter Angermann, Schüler von Joseph Beuys, ehemaliger Professor an der Akademie der Bildenden Künste und Träger des Großen Kulturpreises der Stadt Nürnberg, hat die Aufgabe übernommen, einen Bilder-Reigen zum Thema „Risiko“ zu gestalten. Die Wiener Technik- Spezialisten der Firma Rezac werden die Projektion umsetzen. Angermann, der als Lehrer großen Einfluss auf die hiesige Kunst-Szene hatte (Kabarettist Mathias Egersdörfer war ebenso Schüler wie Axel Gehrke, Johannes Felder und Dashdemed Sampil), steht für farbtensive Malerei mit ironischem Touch und ist damit eine ideale Besetzung für diese Aufgabe. Nebenbei ist die Projektion aber auch eine Geste der Wertschätzung. Denn Peter Angermann wurde im vergangenen Jahr 75.
Entgegen der Gepflogenheiten bei der Blauen Nacht soll die Projektion in diesem Jahr über mehrere Abende zu sehen sein, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, zwischen verschiedenen Tagen zu wählen. Durch die längere Zeitdauer wäre eine Entzerrung des Publikums gegeben. Die Burg-Projektion ist das Symbol-Bild der Kulturstadt Nürnberg. Mit ihr würde man ein Stück Normalität signalisieren.
Geplant ist, mit Peter Angermanns Licht-Malerei an der Burg am Mittwoch, dem 5. Mai, starten und mit Unterbrechungen bis Freitag, 15. Mai, bei Einbruch der Dunkelheit laufen zu lassen.
Die Gesamt-Kosten (Kalkulation siehe Anlage) für dieses Projekt zum Auftakt des Nürnberger „Kulturfrühlings“ belaufen sich unter Einbeziehung von Technik, Sicherheit und Honoraren aufgrund der langen, erforderlichen Laufzeit auf etwa 85.000 Euro.
2. Kunst-Parcours „Lost & Found 2“ im Burggraben
Das Ersatzformat, das im vergangenen Herbst im Stadtpark mit 23 Künstlerinnen und Künstlern aus der Region Nürnberg sehr positive Resonanz erfuhr und mindestens 15.000 Gäste verzeichnete, soll im programmatischen Kontext der Kunst-Hilfsmaßnahmen fortgesetzt werden und wiederum Kunst-Schaffenden aus verschiedenen Genres (Installation, Skulptur, Video, Klangkunst, Bühnenbild, Literatur) eine Plattform, aber auch eine Verdienstmöglichkeit bieten. Der Burggraben, zentral gelegen und doch etwas außerhalb der allgemeinen Wahrnehmung, wird im Sinne der einer aufsuchen Kultur und dem Erschließen von Ermögli-
chungsräumen, besonders befördert durch die notwenigen Steuerungsmaßnahmen in Pandemie-Zeiten, als außerordentlich sinnstiftend auch im Sinne einer kulturellen Stadtentwicklung gesehen, wie sich auch nach dem Ausscheiden der Kulturhauptstadt-Bewerbung als dringliche Aufgabe gesehen wird.
Wie schon beim 1. Durchgang von „Lost & Found“ gehört auch bei „Lost & Found 2“ zur Grundkonzeption, dass Künstler*innen sich zu interdisziplinären Teams oder Tandems zusammenfinden sollten, um den allgegenwärtigen Isolations-Gedanken aufzubrechen. Thematisch soll weniger der Umgang mit der Covid-Situation im Fokus stehen, sondern der Blick in die Zukunft, in Richtung Nachhaltigkeit gehen.
Dass dieser Ansatz von Nachhaltigkeit und räumlichen Perspektivwechseln aktuell eine wichtige Rolle spielt, kann man am aktuell ausgeschriebenen Stiftungspreis „Lebendige Stadt“ ablesen, der die genau diese Kriterien vor dem Corona-Hintergrund auflistet und für den sich das Projektbüro mit dem Kunst-Parcours „Lost & Found“ beworben hat.
Der Kunst-Parcours soll nach jetzigem Planungsstand zwischen Mitte Mai und Ende Juni – also unmittelbar nach der Burg-Projektion als Beitrag eines „Kulturfrühlings“ - realisiert werden. Auch dafür müssen sofort Mittel bereitgestellt werden, um die Planungen im Zeitrahmen umsetzen zu können.
Die Gesamtkosten für „Lost & Found 2“ werden auf etwa 120.000 Euro geschätzt (Kalkulation siehe Anlage). Darin enthalten sind Kosten für Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherheit Technik und Honorare. Das Projektbüro geht davon aus, dass durch Einnahmen in Form von Sponsoring und Spenden der städtische Eigenanteil auf einen höheren, fünfstelligen Betrag gesenkt werden können.
II. Finanzierung
Da auch der Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin mit seinen Kulturdienststellen an die aktuellen Vorgaben zur Budgetkürzung (5% Sach- und 10 % Personalkosten) gebunden ist, sieht man hier kaum noch Spielräume, Sonderformate oder gar Rettungsschirme mit und für die Nürnberger Kulturszene aus den laufenden Jahresbudgets zu finanzieren. Auch Haushaltsreste stehen nicht zur Verfügung. Um die beschriebenen Formate durchführen zu können, soll daher auf die dem Projektbüro 2021 zur Verfügung gestellten Mittel zurückgegriffen werden. Daneben ist das veranstaltende Projektbüro intensiv bemüht, den städtischen Anteil durch Einwerbung von Spenden und Sponsoringmitteln maßgeblich zu reduzieren. Aktuell befindet sich das Projektbüro diesbezüglich in erfolgversprechenden Gesprächen.
PROJEKTBÜRO KULTURFRÜHLING 2021
| AUSGABEN | |
|---|---|
| Honorare | 124.100,00 |
| bereits in 2020 gezahlt Einführung Künstlerhonorare und Materialkosten | 0,00 100,00 124.000,00 |
| Technik | 131.700,00 |
| Lichttürme Ton Hands Helfer*innen Bühne Tontechniker Meister PA Projektion Rezak | 2.500,00 2.000,00 4.200,00 1.000,00 30.000,00 10.000,00 12.000,00 35.000,00 35.000,00 |
| Sicherheit | 26.000,00 |
| Personal | 26.000,00 |
| Öffentlichkeitsarbeit | 36.800,00 |
| Layout Grafik Druck Plakate Arbeitsbühne Banner Empfang Fotograf Plakate, Postkarten, Banner, Ausweise CLP Anzeigen Anzeigen, Video, Foto, PK | 0,00 0,00 300,00 300,00 1.500,00 2.700,00 6.000,00 3.000,00 23.000,00 |
| Infrastruktur | 31.870,00 |
| Absperrungen Strom Absperrungen Transporter SÖR Schilder Kohlenhof Burgausstellung Hotel Rezak Container Toiletten Strom, Wasser, etc. | 1.800,00 9.200,00 1.100,00 550,00 200,00 700,00 720,00 600,00 1.000,00 16.000,00 |
| SUMME AUFWENDUNGEN | 350.470,00 |
| ERTRÄGE | |
| Sponsoren* | 75.000,00 |
| N.N. N.N. N.N. | 50.000,00 15.000,00 10.000,00 |
| Gastronomie* | 5.000,00 |
| Pacht Flächennutzung | 5.000,00 |
| Spenden* | 15.000,00 |
| Lebkuchen Schmidt | 15.000,00 |
| sonstige Erträge* | 48.100,00 |
| Städtischer Planansatz 2021 Blaue Nacht Ticketeinnahmen | 8.100,00 40.000,00 |
| SUMME ERTRÄGE | 143.100,00 |
| FEHLBETRAG (städt. Zuschuss) | 207.370,00 |
|---|
*Vorbehaltlich der wirschaftlichen Situation von Sponsoren und Spendern in der Corona-Krise
Ref.VII/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 27.01.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Koordination der Themen Wissenschaft und Hochschule bei Ref.VII - Umbenennung in
"Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat"
Anlagen: Entscheidungsvorlage Broschüre "Wissenschaftsstandort Nürnberg"
Sachverhalt (kurz):
Die gesamtstädtische Koordinierungsfunktion und die Ansprechpartner-Funktion für die beteiligten Akteurinnen und Akteure zum Thema Wissenschaft und Hochschule sowie zur Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftstandortes Nürnberg soll künftig von Ref. VII wahrgenommen werden. Ref. VII soll daher künftig die Bezeichnung „Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat“ tragen. Die zusätzliche Aufgabe kann mit den vorhandenen Budgetressourcen und Stellen erbracht werden, weitergehende Auswirkungen auf Budgets und Stellen entstehen absehbar nicht.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/001/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/001/2021
-
Die gesamtstädtische Koordinierungsfunktion und die Ansprechpartnerfunktion für die beteiligten Akteurinnen und Akteure zu den Themen Wissenschaft und Hochschule sowie zur Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Nürnberg wird von Ref. VII wahrgenommen.
-
Ref. VII trägt die Bezeichnung „Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat.“
Die zusätzliche Aufgabe kann mit den vorhandenen Budgetressourcen und Stellen erbracht werden, weitergehende Auswirkungen auf Budgets und Stellen entstehen absehbar nicht.
Koordination der Themen Wissenschaft und Hochschule bei Ref.VII - Umbenennung in
"Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat"
Entscheidungsvorlage
1. Wissenschaft und Hochschule in Nürnberg
Wissenschaft und Hochschule sind für die Zukunft Nürnbergs von entscheidender Bedeutung. Hochschulen sind ein wichtiger Standortfaktor, denn sie prägen und bereichern die Stadtgesellschaft und das Klima in den Städten mit studentischem Leben, Innovation und Kreativität. Die Wertschöpfung der Hochschulen in den Städten beinhaltet ein großes Spektrum: Ausbildung von Fach- und Führungskräften, Wissenstransfer zu Unternehmen und in die Stadtgesellschaft, Stadtflair, Politikberatung, Innovationen. Derzeit sind etwa 28.000 Studierende in Nürnberg an öffentlichen und privaten Hochschulen eingeschrieben.
In Nürnberg bestehen folgende Hochschulen:
Öffentliche Hochschulen:
-
Technische Universität Nürnberg (Gründung zum 01.01.2021): https://www.tu-n.org/
-
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: www.fau.de
-
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm: www.th-nuernberg.de
-
Hochschule für Musik Nürnberg: www.hfm-nuernberg.de
-
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg: www.adbk-nuernberg.de
-
Evangelische Hochschule Nürnberg: www.evhn.de
-
Regionalzentrum Nürnberg der FernUniversität Hagen: www.fernuni-hagen.de/nuern-
berg/
Private Hochschulen und Studienzentren in Nürnberg:
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Klinikum Nürnberg: www.pmu.ac.at/univer-
sitaet/standorte/nuernberg.html
-
Campus M21: www.campusm21.de
-
FOM - Hochschule für Oekonomie & Management: www.fom.de
-
VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Nürnberg: www.vwa-in-bayern.de
-
iba - Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH: www.iba-
nuernberg.de
-
ICN - Business School Nürnberg: www.icn-business-school.de
-
IUBH Internationale Hochschule: www.iubh-dualesstudium.de/standorte/nuernberg/
-
Studienzentrum Nürnberg der Hamburger Fern-Hochschule www.hamburger-fh.de/studi-
enzentren/Nuernberg .
Eine komplette Übersicht über die öffentlichen und privaten Hochschulen sowie Wissenschaftseinrichtungen in Nürnberg ist in der Broschüre als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Besondere Bedeutung gewinnt das Thema Wissenschaft und Hochschule mit der neuen Technischen Universität Nürnberg (TUN) – zum ersten Mal in der Geschichte Nürnbergs gründet der Freistaat Bayern in Nürnberg eine Hochschuleinrichtung, nachdem alle heute bestehenden öffentlichen Hochschulen in Nürnberg auf städtische Gründungen zurückgehen. Der Bayerische Landtag hat am 09.12.2020 ein Gesetz über die Errichtung der Technischen Universität Nürnberg beschlossen. Das Gesetz regelt insbesondere die Gründung und die zentralen innovativen Elemente der zukünftigen Modelluniversität (zur inhaltlichen Konzeption der TUN vgl. Stadtrat vom 03.03.2020). Die formale Gründung der TUN als zehnte staatliche Universität Bayerns erfolgt zum 01.01.2021. Die Planungen für die Bebauung des 37 ha großen Universitäts-Campus auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße laufen. Der Aufbaustab wird seine Interimsräumlichkeiten in der Ulmenstraße 52 („The Plant“, eine ehemalige Schuhfabrik im Nürnberger Süden) beziehen. Zum Gründungs-Kanzler der TUN wurde Dr. Markus Zanner, bisheriger Kanzler der Universität Bayreuth, ernannt. Die Bekanntgabe des Gründungs-Präsidenten steht bevor.
2. Kommunale Wissenschafts- und Hochschulpolitik
Zwar liegen Wissenschaft und Hochschulen im Verantwortungsbereich der Länder und teilweise auch des Bundes, aber es gibt zahlreiche Schnittstellen zur kommunalen Einflusssphäre. So schaffen die Städte die Rahmenbedingungen vor Ort und beeinflussen mit ihren politischen Entscheidungen die Entwicklungsmöglichkeiten und -potenziale der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Die Stadt Nürnberg will die Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes gezielt begleiten, unterstützen und mitgestalten (vgl. Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK „Wissenschaft - und Forschungsstadt“, Stadtrat vom 22.10.2014). Ziele sind dabei unter anderem Auf- und Ausbau von Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen, Kooperationsgewinne durch engere Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, Innovation, Wissenstransfer in die Stadtgesellschaft, koordinierte Stadtentwicklung im Bereich Hochschule und Wissenschaft, Standortfaktor „Wissenschaft“ stärken, Imagewandel (Selbstdarstellung nach innen und außen verbessern) und Wissenschaftsmarketing.
Einen weiteren Ansatzpunkt für kommunales Wirken bildet die zunehmende Bereitschaft der Hochschulen, sich außerhalb des Hochschulbereichs und insbesondere vor Ort zu engagieren. Unter den Stichworten „Third Mission“, „Third Stream Activity“, „Communities Engagement“ oder „Outreach“ geht es um die gewinnbringende Verflechtung der Hochschule mit ihrer Umwelt durch wechselseitige Interaktionen, zum Beispiel durch Technologietransfer, wissenschaftliche Weiterbildung und soziales Engagement. Dabei sollen Leistungen der Hochschulen unmittelbar in die Gesellschaft und Strömungen aus der Gesellschaft in die Hochschulen hineinwirken.
3. Gesamtstädtische Koordinierungs- und Ansprechpartner-Funktion
Bis zum Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Leiters des INSEK „Wissenschaft- und Forschungsstadt“ war die gesamtstädtische Koordinierungsfunktion für die Themen Wissenschaft und Hochschule und die Ansprechpartnerfunktion für die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie zur Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes bei BgA/SE verortet, aber stets unter maßgeblicher Beteiligung von Ref.VII.
Zahlreiche Formate und Veranstaltungen wurden dabei entwickelt bzw. unterstützt, unter anderem:
-
Wissenschaftstag der Metropolregion 2014 in Nürnberg;
-
Stadt als Co-Veranstalter des „8. Forum Wissenschaftskommunikation“ (2015);
-
Einführung der „Wissenschaftsmeile Nürnberg-Fürth“ (2015);
-
„Starke Hochschulen – Starke Städte. Gemeinsame Zukunftsentwicklung durch Kom-
mune und Wissenschaft“ – gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Städtetags, des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu), des Deutschen Studentenwerks und der Stadt Nürnberg (2016);
-
„Science Camp“ für Kinder von 8 bis 13 Jahren (jährlich im August seit 2017),
-
„Hack & Make“: Tüftlermesse für die Nürnberger Öffentlichkeit (seit 2017);
-
Initiierung eines neuen Wissenschaftskalenders (2017);
-
„Dinner der Wissenschaft“ mit den Leiterinnen und Leitern der in Nürnberg ansässigen
Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen seit 2014 (gemeinsam mit der Congressund Tourismuszentrale);
- „Dinner der Medizin“ mit den Leiterinnen und Leitern der in Nürnberg ansässigen Kran-
kenhaus- und medizinischen Hochschuleinrichtungen seit 2015 (gemeinsam mit der Congress- und Tourismuszentrale);
-
regelmäßige Kontaktgespräche von OBM, 2.BM und Ref.VII mit den Hochschulen;
-
regelmäßige Austauschrunden auf Fachebene mit den Hochschulen.
Künftig soll Ref.VII die gesamtstädtische Koordinierungsfunktion für die Themen Wissenschaft und Hochschule und die Ansprechpartnerfunktion für die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie zur Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes übernehmen. Um
die Koordinierungs- und Ansprechpartnerfunktion und damit die Bedeutung des Themas Hochschule und Wissenschaft für die Stadt Nürnberg nach außen sichtbar zu zeigen, soll Ref.VII die Bezeichnung „Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat“ tragen.
Ref.VII hat auf den Feldern Wirtschaft, Technik und Grundlagenforschung sowie in der außeruniversitären Forschung die erforderliche Sachnähe, Fachkompetenz, Expertise und beste Kontakte zu den Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen. Hochschule und Wissenschaft sind Treiber für Innovation und Strukturwandel - dies sind Kernaufgaben von Ref.VII/WiF.
Viele Einrichtungen im Bereich Hochschule, Wissenschaft und Technologietransfer der letzten Jahre wurden von Ref.VII/WiF angestoßen, konzipiert und politisch begleitet, zum Beispiel:
-
Energie Campus Nürnberg;
-
Fraunhofer Test- und Anwendungszentrum L.I.N.K. im Nordostpark;
-
ESI-Anwendungszentrum (Embedded Systems);
-
ZOLLHOF Tech Incubator;
-
ADA Lovelace-Center (Künstliche Intelligenz).
Ref. VII/WiF berichtet stets zu wichtigen Hochschul- und Wissenschaftsthemen im Stadtrat und Ausschüssen, unter anderem:
-
Information zum Nuremberg Campus of Technology NCT (RWA 26.03.2014);
-
Auswirkungen der Nordbayerninitiative auf den Wirtschaftsstandort Nürnberg (RWA
17.09.2014);
- Hochschul- und Forschungsstadt Nürnberg - Entwicklungsperspektiven bis 2025 (Stadt-
rat 22.10.2014);
- Vision FAU 2030 - Ausbau des ehemaligen AEG-Areals zu einem Universitäts-, Hoch-
schul- und Technologiestandort (Stadtrat 13.05.2015);
- Energie Campus Nürnberg: aktueller Stand und zweite Förderphase 2017 bis 2021
(RWA 20.05.2015);
- Branchenübergreifende Innovationen fördern – Innovationspakt für die Europäische Met-
ropolregion Nürnberg (RWA 19.10.2016);
-
Weiterführung des Energie-Technologischen Zentrums - etz 2.0 (RWA 18.10.2017);
-
Werkstattbericht: green.economy.nuernberg (RWA 06.12.2017);
-
ZOLLHOF Tech Incubator: Rückblick auf das erste Jahr (RWA 29.06.2018);
-
Innovationslabor Industrial IoT in Nürnberg (RWA 08.05.2019);
-
Zentrum Wasserstoff.Bayern - H2.B Zwischenbericht (RWA 18.09.2019);
-
Künstliche Intelligenz: ADA Lovelace Center für Analytics, Daten und Anwendungen
(RWA 12.02.2020);
- Konzeptioneller und städtebaulicher Planungsstand der Technischen Universität Nürn-
berg (Stadtrat 04.03.2020);
- Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und Unter-
richtsgestaltung (RWA 16.09.2020);
- Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universi-
tät Erlangen-Nürnberg / ehemals: EWF (RWA 16.09.2020);
- NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, Greentech und Nachhaltigkeit
(Stadtrat: 19.11.2020).
Der inhaltliche Beitrag der Stadt Nürnberg an die Strukturkommission, die die Konzeption für die neue Technische Universität Nürnberg erarbeitet hatte, wurde von Ref.VII/WiF koordiniert und verfasst. Auch die Organisation der begleitenden Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtgesellschaft erfolgte durch Ref.VII/WiF. Zudem bestehen bereits heute enge Kontakte zwischen Ref.VII/WiF und den wichtigsten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nürnberg.
Auch andere Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung sind mit Wissenschafts- und Hochschulthemen befasst. Sie werden diese weiterhin eigenständig wahrnehmen. Die gesamtstäd-
tischen Abstimmungsprozesse, auch mit den beteiligten Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen, werden künftig nicht mehr von BgA, sondern von Ref.VII koordiniert. Die Abstimmungen erfolgen dabei sowohl auf Leitungsebene der städtischen Geschäftsbereiche und der Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen, als auch auf Fachebene.
Wissenschaftsstandort Nürnberg
Überblick über die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
Ein breit gefächertes Studienangebot, innovative Hochschul- und Forschungseinrichtungen und die hohe Lebensqualität in der Halbmillionenstadt Nürnberg
- ein ideales Umfeld zum Studieren, Forschen und Leben.
Nürnberg schafft Zukunftspotenziale
Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen am Standort Nürnberg
Nürnberg ist ein attraktiver Wissenschaftsstandort mit einem breit gefächerten Studienangebot, das neben Naturwissenschaft und Technik auch Wirtschaft, Medien, Soziales und die freien Künste abdeckt. Rund 28.000 Studierende sind in Nürnberg an staatlichen und privaten Hochschulen eingeschrieben.
Anwendungsnahe Forschung und die intensive Vernetzung von Forschungseinrichtungen, Hochschulen und regionalen Unternehmen zeichnen den Wissenschaftsstandort Nürnberg aus. Die Zahl der Beschäftigten in den wissensintensiven Branchen wächst kontinuierlich. Aktuell werden wissenschaftliche Schwerpunkte in den Forschungsfeldern Digitalisierung, Industrie 4.0, Energietechnik und zukunftsfähige städtische Infrastrukturen ausgebaut.
Es ist genau das Spannungsfeld zwischen Geschichte, Architektur, Kultur, Tradition und Innovation, das die Energie der Stadt ausmacht - neues, zukunftsgerichtetes Denken, das sich der Traditionen bewusst ist.
Hier kann man gut studieren, forschen und leben.
Übersicht über die Hochschulen am Standort Nürnberg:
| Öffentliche Hochschulen am Standort Nürnberg | ||
|---|---|---|
| Akademie der Bildenden Künste Nürnberg | www.adbk-nuernberg.de | |
| Evangelische Hochschule Nürnberg | www.evhn.de | |
| Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | www.fau.de | |
| Hochschule für Musik Nürnberg | www.hfm-nuernberg.de | |
| Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm | www.th-nuernberg.de | |
| Regionalzentrum Nürnberg der FernUniversität Hagen | www.fernuni-hagen.de/nuernberg/ | |
| Technische Universität Nürnberg (im Aufbau) | www.tu-n.org |
| Private Hochschulen und Studienzentren | |||
|---|---|---|---|
| Campus M21 | www.campusm21.de | ||
| FOM - Hochschule für Oekonomie & Management | www.fom.de | ||
| iba - Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe | www.iba-nuernberg.de | ||
| gGmbH | |||
| ICN - Business School Nürnberg | www.icn-business-school.de | ||
| IUBH Internationale Hochschule | www.iubh-dualesstudium.de/standorte/nuernberg/ | ||
| Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Klinikum Nürnberg | www.pmu.ac.at/universitaet/standorte/nuernberg.html | ||
| Studienzentrum Nürnberg der Hamburger Fern-Hochschule | www.hamburger-fh.de/studienzentren/Nuernberg | ||
| Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Nürnberg | www.vwa-bayern.de |
Übersicht über Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in der Städteachse
| Außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen | ||
|---|---|---|
| European Center for Power Electronics - ECPE | www.ecpe.de | |
| Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl - Bamf | www.bamf.de/forschung | |
| Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS (Hauptsitz Erlangen) | www.iis.fraunhofer.de | |
| • Standort Nürnberg - Bereich Lokalisierung und Vernetzung | ||
| • Fraunhofer Entwicklungszentrum Röntgentechnik, EZRT Fürth | ||
| • Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Supply Chain Services SCS | www.scs.fraunhofer.de | |
| • JOSEPHS® - Die Service-Manufaktur, Nürnberg | www.josephs-service-manufaktur.de | |
| • International Audio Laboratories Erlangen | www.audiolabs-erlangen.de | www.audiolabs-erlangen.de |
| - eine gemeinsame Einrichtung von Fraunhofer und FAU Erlangen-Nürnberg | ||
| Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB | www.iisb.fraunhofer.de | |
| • Zentrum für Kfz-Leistungselektronik und Mechatronik - ZKLM | ||
| • Zentrum für Elektrische Energiesysteme im Energie Campus Nürnberg | ||
| Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung | www.iab.de | |
| Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien - HI ERN | www.hi-ern.de | |
| Leibniz-Gemeinschaft - Germanisches Nationalmuseum ist Forschungsmuseum | www.gnm.de | |
| In Erlangen: Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts | www.mpl.mpg.de |
| Kooperationen von F&E-Aktivitäten (Hochschulen, außeruniversitäerer Forschungseinrichtungen, Institutionen) | |
|---|---|
| Bionicum - Forschungszentrum | www.bionicum.de |
| ESI-Anwendungszentrum | www.esi.de |
| Energie Campus Nürnberg | www.encn.de |
| LEORNARDO –Zentrum für Kreativität und Innovation | www.leonardo-zentrum.de |
| Nuremberg Campus of Technology | www.ncatec.de |
| Zentrum für altersgerechte Dienstleistungen | www.zad-nuernberg.de |
| Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | ||
|---|---|---|
| Bayerisches Technologiezentrum für elektrische Antriebstechnik - E|Drive-Center | www.edrive-center.de | |
| Bayerisches Techonologiezentrum für privates Wohnen - E|Home-Center | www.ehome-center.de | |
| Bavarian Hydrogen Center | www.bh2c.de | |
| Center for Management, Technology and Society (CMTS) | www.cmts.fau.de | |
| Institut für Freie Berufe | www.ifb.uni-erlangen.de | |
| Institut für Empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg | www.ifes.uni-erlangen.de | |
| Institut für Grundschulforschung | www.grundschulforschung.ewf.uni- | |
| erlangen.de | ||
| Zahlreiche F&E-Einrichtungen an den Standorten Erlangen und Fürth | www.fau.de/forschung/ |
| Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm | ||
|---|---|---|
| Institut für Chemie, Material- und Produktentwicklung (OHM-CMP) | www.th-nuernberg.de | |
| Institut für Energie und Gebäude - ieg | ||
| Institut für Fahrzeugtechnik - ifzn | ||
| Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft | ||
| Kompetenzzentren der TH Nürnberg: Logistik, Gender + Diversity, Usability | ||
| Engineering Center, Finanzen, Corporate Development Manangement Accounting, | ||
| Financial Control | ||
| Institut für leistungselektronische Systeme - ELSYS | www.th-nuernberg.de/elsys | |
| Institut für E-Beratung (E-Beratung) | www.e-beratungsinstitut.de |
| Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen der Evangelischen Hochschule Nürnberg | |
|---|---|
| Institut für Praxisforschung und Evaluation | www.evhn.de/forschung |
| Institut für Pflegeforschung, Gerontologie und Ethik | |
| Institut für innovative Suchtbehandlung und Suchtforschung | |
| Sozialwissenschaftliches Institut für Forschung und Transfer | |
| Wichern-Institut für diakonische Praxisforschung und Entwicklung, An-Institut der | |
| Rummelsberger Diakonie |
Stand: Dezenber 2020
Ref.III/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Am 17.06.2020 wurde vom Nürnberger Stadtrat beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben. Die mit der Umsetzung betraute referatsübergreifenden Steuerungsgruppe für das Thema „klimaneutrale Stadtverwaltung“ hat sich konstituiert und einen Handlungsplan entwickelt. Ziel der beiliegenden Vorlage sowie des damit verbundenen Beschlussvorschlags ist es, dem Stadtrat den vorgeschlagen Handlungsplan sowie die Art der Auftragsvergabe zur Zustimmung und Entscheidung vorzulegen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/001/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es sthen im Haushalt 2020 einmalig Mittel für die Vergabe zur Verfügung, die nach 2021 übertragen werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Klimaschutz wirkt sich positiv auf die gesamte Stadtgesellschaft aus.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II
Ref. VI
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/001/2021
Der Nürnberger Stadtrat
a; nimmt den hier vorgeschlagenen Handlungsplan der Steuerungsgruppe "klimaneutrale Stadtverwaltung" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diesen in die Umsetzung zu bringen
und
b; stimmt der Beauftragung eines externen Auftragnehmers zu und befürwortet das vorgeschlagene Vergabeverfahren.
Umsetzung Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 der Stadt Nürnberg
Hier: Klimaneutrale Stadtverwaltung – Handlungsplan
Nürnberg hat sich eindeutig zum Klimaschutz bekannt und für das Stadtgebiet Nürnberg ein Treibhausgas-Reduktionsziel von -60% bis zum Jahr 2030 gesetzt. Jedoch sind viele klimaschutzrelevante Bereiche und Sektoren direkt von der Gesetzgebung des Bundes und Länder abhängig und seitens der Kommune nicht direkt beeinflussbar. Anders ist es jedoch bei der eigenen Stadtverwaltung. Hier gibt es bereits eine Vielzahl von Klimaschutzaktivitäten, die sich auf alle Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Exemplarisch seien hier die Einsparerfolge im Gebäudebereich, die Effizienzsteigerung bei der Straßenbeleuchtung, die Aktivitäten der Eigenbetriebe und auch pädagogische Projekte im Schulbereich erwähnt. Diese Auflistung könnte noch um eine Vielzahl weiterer Projekte und Aktivitäten erweitert werden. Diese sind wichtige Bausteine um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Über die bisherigen Erfolge hinausgehend, hat sich die Stadt Nürnberg zum Ziel gesetzt, die Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu gestalten. Es geht nun darum, die vorhandenen Aktivitäten zu bündeln, strategisch auszurichten und bisher nicht erkannte Einsparpotentiale zu identifizieren. Hierdurch möchte die Stadt Nürnberg ein Gesamtkonzept entwickeln um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Beschlussfolge in Nürnberg
- In den Beschlüssen „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ vom
24.07.2019 als auch im „Klimaschutzfahrplan 2020-2030“ vom 17.06.2020 wurde vom Nürnberger Stadtrat folgender Wortlaut verabschiedet: „Der Stadtrat beschließt, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben.“
- Im Rahmen der Klausurtagung der Referentinnen und Referenten am 24./25. Juli 2020
wurde die Einrichtung einer referatsübergreifenden Steuerungsgruppe für das Thema „klimaneutrale Stadtverwaltung“ unter Federführung vom Referat für Umwelt und Gesundheit beschlossen.
Steuerungsgruppe
Diese wurde ins Leben gerufen und besteht aus je einer Vertreterin oder Vertreter aus den Geschäftsbereichen: Bürgermeisteramt (BgA) Referat für Finanzen, Personal und IT – Dienststelle Zentrale Dienste (ZD) Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) Planungs- und Baureferat (Ref. VI)
Die Steuerungsgruppe ist thematisch so ausgewählt, dass die relevanten Bereiche direkt beteiligt sind. Sie hat sich bereits mehrmals getroffen und sich intensiv in das Thema eingearbeitet. Über die nächsten Jahre soll sie den weiteren Prozess steuern und begleiten. Da alle Mitglieder der Steuerungsgruppe mit einer Vielzahl von laufenden Aufgaben betraut sind, stehen allerdings nur begrenzte personelle Ressourcen für das Projekt zur Verfügung.
Organisatorische Grenzen des Beschlusses zur klimaneutralen Stadtverwaltung
Die Komplexität des Themas macht es notwendig, den Rahmen der Untersuchung und der späteren Maßnahmenplanung klar zu umreißen. Der Beschluss zur klimaneutralen Stadtverwaltung zielt auf alle Geschäftsbereiche sowie den dazugehörigen Dienststellen ab. In dem Beschluss sind auch sämtliche Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg erfasst und Teil des Untersuchungsrahmens.
Die Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg sollen nicht direkt betrachtet werden. Hierfür liegt ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08. September 2020 zur Klimaneutralität der Tochterunternehmen und Beteiligungen vor. Die Beantwortung des Antrags wird gesondert im Umweltausschuss behandelt. Werden Synergieeffekte zwischen
der Stadtverwaltung und den Tochterunternehmen sowie den Beteiligungen sichtbar, wird ein Fachaustausch hierzu angestrebt.
Was bedeutet Klimaneutralität
Ein klimaneutrales Produkt bzw. eine klimaneutrale Dienstleistung zeichnet sich dadurch aus, dass es die Menge an schädlichen Klimagasen in der Atmosphäre insgesamt nicht erhöht. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen Treibhausgase soweit wie möglich vermieden und reduziert werden. D.h. es müssen Energie und Ressourcen eingespart, die Energieeffizienz gesteigert und möglichst erneuerbare Energien eingesetzt werden. Die Möglichkeit, verbleibende und nicht vermeidbare Treibhausgasemissionen zu kompensieren, ist in den Überlegungen zu berücksichtigen.
Greenhouse Gas Protocol
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG) (dt. Treibhausgasprotokoll) ist eine internationale Standardreihe zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und zum dazugehörigen Berichtswesen für Unternehmen und zunehmend auch für den öffentlichen Bereich. Bei der Einführung des Standards müssen zunächst die zeitlichen und operativen Grenzen abgesteckt werden. Hierbei werden drei Bereiche (Scopes) unterschieden, denen Emissionen zugeordnet werden können.
Scope 1: Umfasst alle direkt durch Verbrennung in eigenen Anlagen freigesetzten Emissionen (z.B. Kraftstoffe, Heizöl, Erdgas).
Scope 2: Umfasst die Emissionen, die mit eingekaufter Energie (z. B. Strom, Fernwärme) verbunden sind.
Scope 3: Umfasst alle sonstigen indirekten vor- und nachgelagerten Emissionen, darunter diejenigen aus der Herstellung, dem Transport und der Entsorgung eingekaufter Güter oder der Verteilung und Nutzung der eigenen Produkte.
Während das Greenhouse Gas Protocol seine Anwender zur Erfassung der Scope 1- und 2- Emissionen verpflichtet, ist die Erfassung der Scope 3-Emissionen freigestellt.
Startbilanz der Treibhausgasemissionen: Um den Bereich der Klimaneutralität für eine Stadtverwaltung zu erfassen, ist es notwendig festzulegen, welche organisatorischen Grenzen sowie klimarelevanten Faktoren und Elemente untersucht und ggf. optimiert werden sollen. Grundsätzlich wird von den großen Klimaschutzpotenzialen hin zu kleineren bzw. schwieriger zu erschließenden Potenzialen gearbeitet. Hierbei muss definiert werden, in welchen Bereichen die meisten Treibhausgasemissionen anfallen und wo die Maßnahmen zur künftigen Vermeidung und Reduktion von Emissionen liegen. Die ausgewählten Faktoren und Elemente legen den zeitlichen, organisatorischen und operativen Rahmen der Erstellung einer professionellen Treibhausgasbilanz fest. Die Berechnung erfolgt nach dem maßgeblichen internationalen Standard des Greenhouse Gas Protocols.
Für die Erstellung der Startbilanz soll nicht das Kalenderjahr 2020 herangezogen werden, da es sich aufgrund der Corona-Pandemie um ein außergewöhnliches Kalenderjahr gehandelt hat. Je nach Vorliegen von Daten, wird vorgeschlagen die Kalenderjahre 2019 oder 2018 für die Startbilanz heranzuziehen.
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Da es externen Beratungsbedarf gibt, wird die Beauftragung eines qualifizierten Auftragnehmers (AN) angestrebt. Hierfür wurden bereits mit einigen Büros unverbindliche informelle Gespräche geführt, was der Steuerungsgruppe wichtige Impulse für das weitere Vorgehen gegeben hat. Es stehen im Haushalt 2020 einmalig Mittel für die Vergabe zur Verfügung, die nach 2021 übertragen werden.
Die konkrete Eingrenzung der zu betrachtenden klimarelevanten Faktoren und Elemente soll in Zusammenarbeit mit einem fachlich geeigneten Beratungsbüro erfolgen und soll im Moment von der Steuerungsgruppe nicht detailliert vorgenommen werden. Hier jedoch eine kurze Übersicht, welche Bereiche üblicherweise betrachtet werden: Energieverbrauch städtischer Gebäudebestand und Neubau. Klimaneutralität der Betriebsprozesse bei Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg. Einsatz von erneuerbaren Energien. Möglichkeiten der Klimaneutralität der verwendeten Energieträger. Energieeffizienz bei Anmietungen der Stadt Nürnberg. Mobilität dienstlich motiviert und bei dem Weg zur Arbeit. Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen. Ernährung und Angebote in den Kantinen und Schulen. Klimaneutrale Veranstaltungen der Stadt Nürnberg. Einführung einer/s Klimaschutzverantwortlichen in den Geschäftsbereichen. Schulung bzw. Kampagne zum klimafreundlichen Verhalten am Arbeitsplatz. Definition von Zwischenzielen. Kompensation der unvermeidbaren Treibhausgasemissionen.
Im Bereich Scope 3 werden hauptsächlich relevante Emissionsquellen eingerechnet, für die ausreichende Daten vorliegen. Relevante Emissionsquellen mit geringer Datenverfügbarkeit sollen qualitativ erfasst werden.
Es ergeben sich zunächst zwei Phasen auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung:
Phase 1: Hierzu gehören: Analyse der Ist-Situation anhand vorhandener Datenbestände und Unterlagen. Die Durchführung von Gesprächen oder Workshops mit den Geschäftsbereichen sowie für die Klimaneutralität wichtigen Dienststellen zur Vervollständigung der Ist-Analyse. Die gemeinsame Festlegung der klimarelevanten Faktoren und Elemente in Zusammenarbeit zwischen Steuerungsgruppe und AN als Ergebnis der Gespräche. Gespräche mit der N-ERGIE AG über die Möglichkeiten und Einschätzung zur Klimaneutralität der gelieferten Energieträger. Die Erstellung einer Startbilanz der Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung durch den AN. Die Ermittlung der wichtigsten Reduzierungspotentiale aus denen dann Handlungsempfehlungen sowie die Maßnahmenansätze durch den AN entwickelt werden. Dies inkl. Benennung des Einsparpotentials der jeweiligen Maßnahme (evtl. in Form von Projektsteckbriefen). Der AN soll auch den Weg für die Durchführung der Maßnahmen vorschlagen. Die Maßnahmen sind mit den betroffenen Dienststellen und Eigenbetrieben abzustimmen. Soweit in dieser Phase bereits mitbestimmungspflichtige Sachverhalte berührt sind, ist auch die erforderliche Abstimmung mit zuständigen Stellen (Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung) herbeizuführen. Die Definition von Zwischenzielen. Erstellung eines Abschlussberichts, der die Arbeitsergebnisse der Phase 1 zusammenfasst, Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise enthält und im Stadtrat oder im Umweltausschuss vorgelegt wird.
Umsetzungsstufen in der Phase 1 sollten sein: Darstellung und ggf. Revision bereits beschlossener Maßnahmen. Identifizierung kurzfristig umsetzbarer zusätzlicher Maßnahmen (quick sellers). Identifizierung Maßnahmen mit der höchsten Wirkung (big points).
Der vorgesehene Auftrag an ein Beratungsunternehmen wird neben den eigentlichen Beratungsleistungen auch werkvertragliche Teile wie die Erstellung der Startbilanz, die Erstellung der Projektsteckbriefe und des Abschlussberichts umfassen. Die Begleitung oder Unterstützung der Maßnahmenumsetzung ist nicht Gegenstand der Phase 1. Hierfür erforderliche Unterstützungsleistungen sind ggf. in Phase 2 bezogen auf die Einzelmaßnahmen zu beauftragen. Im Nachgang an die informellen Gespräche wird der grobe Kostenrahmen für die Phase 1 auf eine Höhe von ca. 100.000 Euro geschätzt.
Phase 2: Hier geht es vorrangig um die konkrete Umsetzung der in Phase 1 vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B. in Form von Projektsteckbriefen). Die Umsetzung der in Phase 1 vorgeschlagenen und abgestimmten Maßnahmen ist durch die zuständigen Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe weitestgehend eigenverantwortlich zu organisieren. Soweit erforderlich können dabei auch weitere Leistungen durch spezialisierte Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen erforderlich werden. Die Steuerungsgruppe wird in dieser Phase in erster Linie die Dokumentation des Projektfortschritts und die Koordination der verschiedenen Maßnahmen sowie die Berichterstattung über den Projektstand im Umweltausschuss übernehmen. Aufgrund der langen Projektlaufzeit werden sicherlich Anpassungen im Maßnahmenprogramm und Aktualisierungen bei den Einzelmaßnahmen erforderlich. Zudem wird die Fortschreibung der Treibhausgasbilanz während der Projektlaufzeit in den Aufgabenbereich der Steuerungsgruppe fallen. Die notwendigen Informationen werden durch die Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe zur Verfügung gestellt. Konkretere Festlegungen zur Projektorganisation in Phase 2 werden nach Abschluss der Phase 1 erfolgen.
Durchführung eines Vergabeverfahrens für die erforderlichen Beratungsleistungen für
die Phase 1
Die Beauftragung der oben beschriebenen Beratungsleistungen muss im Rahmen des Vergaberechts durchgeführt werden. Bei der Form der Vergabe soll eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb erfolgen. Dieses Verfahren ermöglicht der Stadt Nürnberg, die fachliche Eignung der Bieter im Vorfeld zu prüfen. Im Anschluss erstellen die ausgewählten Bieter jeweils ein erstes Angebot mit Vorschlägen zu Inhalten, Vorgehensweise und Kosten der Beratungsleistungen. In einem weiteren Schritt sind Verhandlungen zu führen, in deren Verlauf die Inhalte und die Methodik der Untersuchung weiter konkretisiert und abgestimmt werden können. Nach Abschluss der Verhandlungen erstellen die Bieter jeweils abschließende Angebote. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. In die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wird insbesondere die Eignung der Vorgehensweise und der Methodik zur Erreichung des Untersuchungszwecks einfließen. Angesichts der Komplexität und Neuartigkeit des Projektauftrags lässt die vorgeschlagene Vorgehensweise das bestmögliche Vergabeergebnis erwarten.
Bei der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs kann die Anzahl der Bieter, die zum Angebot aufgefordert werden, begrenzt werden. Dabei werden folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: Bestmögliche berufliche (fachliche) Eignung für die Erbringung der notwenigen Beratungsleistungen, insbesondere Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausreichende wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bieter. Zuverlässigkeit der Bieter im vergaberechtlichen Sinn.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sollen drei bis maximal fünf ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Förderantrag an das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Es wird angestrebt, für die externen Leistungen einen Förderantrag an das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu stellen. In einem Telefonat mit der Regierung von Mittelfranken wurde bereits eruiert, dass das Projekt voraussichtlich über die „bayerische Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFör)“ förderfähig ist. Hierzu muss zuerst die Ausschreibung erfolgen und nach Vorlage der Angebote kann erst der Förderantrag gestellt werden. Wie viel Zeit die Genehmigungsphase für den Förderantrag in Anspruch nehmen wird, ist noch nicht bekannt.
Zeitlicher Ablauf
Für den Vergabeprozess sowie der Genehmigungsphase des Förderantrages durch die Regierung von Mittelfranken wird ein Zeitraum von insgesamt ca. sechs Monaten geschätzt. D.h., dass eine finale Auftragsvergabe an den AN ca. im Herbst 2021 erfolgen kann. Als Untersuchungszeitraum wird eine Dauer von ca. 12 bis 18 Monate geschätzt, sodass bis Ende 2022 bzw. Anfang 2023 mit dem Umsetzungskonzept und den dazugehörigen Handlungsempfehlungen gerechnet wird.
Wie vor beschrieben sollen aber im Verlauf der Untersuchungen die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen sowie die Identifizierung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen (quick sellers) betrachtet werden. Die „quick sellers“ werden sich aus den ohnehin laufenden Projekten und Aktivitäten innerhalb der Stadtverwaltung ergeben und können hier noch nicht detailliert benannt werden. D.h., dass mit einer Umsetzung der schnell möglichen Maßnahmen schon während des laufenden Prozesses und vor den abschließenden Handlungsempfehlungen begonnen werden soll und hierdurch keine Zeit verloren geht.
Infoveranstaltung
Um alle relevanten Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe frühzeitig in das Thema der Klimaneutralität der Stadtverwaltung einzubeziehen, ist es geplant frühzeitig und vor Arbeitsaufnahme des beratenden Büros eine oder mehrere Infoveranstaltungen anzubieten.
Zum Beschlussvorschlag
Ziel der beiliegenden Vorlage sowie des damit verbundenen Beschlussvorschlags ist es, dem Stadtrat den vorgeschlagen Handlungsplan sowie die Art der Auftragsvergabe zur Zustimmung und Entscheidung vorzulegen.
SchB/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss nicht öffentlich Beschluss
Betreff: Vollzug der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO), hier: Bestellung von Berufsschulbeiräten/-beirätinnen und deren Stellvertretern/-innen sowie eines/r Vertreter/in
und dessen/deren Stellvertreter/in für das gemeinsame Schulforum der B10
Anlagen: Auszug Berufsschulordnung Info-Flyer Beschluss Berufsschulbeirat vom15.02.2019 Sitzung des Schulausschusses 14.07.2014, Beschluss Stellungnahme AFD Stellungnahme Bunte AG Stellungnahme CSU Stellungnahme Ausschussgemeinschaft Stellungnahme Grüne aktuell Stellungnahme SPD
Sachverhalt (kurz):
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BSO gehört jedem Berufsschulbeirat ein Vertreter oder eine Vertreterin des Aufwandsträgers an (s. Beilage). Die Vertreter/-innen des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeiräten der Nürnberger Berufsschulen und deren Stellvertreter/-innen werden von den Stadtratsfraktionen / den Ausschussgemeinschaften vorgeschlagen und vom Schulausschuss bestellt, zuletzt für die Periode 2018/2020 mit Beschluss vom 15.02.2019 (s. Beilage).
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 14.07.2017 wird die Vertretung des Sachaufwandsträgers im gemeinsamen Schulforum der B10 durch Stadträte/innen wahrgenommen. Die Vertreter/innen des Aufwandsträgers im Schulforum der B10 und deren Stellvertreter/-innen werden analog zur Verteilung der Aufgaben als Berufsschulbeiräte von den Stadtratsfraktionen / den Ausschussgemeinschaften vorgeschlagen und vom Schulausschuss bestellt (s. Beilage).
Die Verwaltung bittet um Beschluss für die Periode 2020/22.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Ferienausschuss bestellt auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen / der Ausschussgemeinschaften als Vertreter/-innen des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeiräten 2020/2022 an den Berufsschulen der Stadt Nürnberg und im gemeinsamen Schulforum der B10 nachstehend aufgeführte Stadtratsmitglieder sowie deren Stellvertreter/-innen:
Berufsschule 1 Hr. Stadtrat Goldmann D. (Stellv.: Hr. Stadtrat Dix H.) Berufsschule 2 Fr. Stadträtin Buchsbaum H. (Stellv.: Fr. Stadträtin Bälz C.) Berufsschule 3 Fr. Stadträtin Arabackyj C. (Stellv.: Hr. Stadtrat Ahmed N. ) Berufsschule 4 Fr. Stadträtin Friedel A. (Stellv.: Fr. Stadträtin Klaßen G. ) Berufsschule 5 Fr. Stadträtin Thiele A. (Stellv.: Hr. Stadtrat Damm A. ) Berufsschule 6 Hr. Stadtrat Arzten P. (Stellv.: Fr. Stadträtin Friedel A.) Berufsschule 7 Hr.Stadtrat Feder M. (Stellv.: Hr. Stadtrat Hübscher R. ) Berufsschule 8 Fr. Stadträtin Bälz C. (Stellv.: Fr. Stadträtin Buchsbaum H.) Berufsschule 9 Hr. Stadtrat Betz F. (Stellv.: Fr. Stadträtin Flach Gomez K.) Berufl. Schule Dir. 10 Fr. Stadträtin Dr. Prölß-Kammerer A. (Stellv.: Fr. Stadträtin Yilmaz Y.) Berufsschule 11 Hr. Stadtrat Frank D. (Stellv.: Fr. Stadträtin Kasfiki E.) Berufsschule 14 Fr. Stadträtin Kasfiki E. (Stellv.: Hr. Stadtrat Frank D. )
Beschluss
I.
TOP: 8
Schulausschuss
Sitzungsdatum 14.07.2017
öffentlich
Betreff: Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2016 hier: Stellungnahme zur Beantragung eines Akademiebeirats für die Berufliche Schule 10 (B10)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Schulausschuss beschließt, dass das Schulforum der Fachakademie für Sozialpädagogik (B10) und das Schulforum der Berufsfachschule für Kinderpflege (B10) in der Regel gemeinsam tagen. Die Vertretung des Sachaufwandsträgers wird im gemeinsamen Schulforum der B10 durch Stadträte/innen wahrgenommen. Die Fraktionen / Ausschussgemeinschaften des Schulausschusses werden analog zur Verteilung der Aufgaben als Berufsschulbeiräte durch die Verwaltung aufgefordert, einen Vertreter/in bzw. Stellvertreter/in hierfür zu benennen.Zudem wird ein ständiger Gast aus dem Jugendamt eingeladen..
II. 3.BM
III. Abdruck an:
Ref. I/OrgA Ref. II/Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Dr. Gsell Dr. Gsell Rückert
Roland Hübscher <rh@roland-huebscher.de>
Montag, 25. Januar 2021 14:01
Rupprecht, Andrea; AfD
Re: WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 - Erinnerung
An: Betreff:
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
in dieser Angelegenheit haben wir vergangenen Freitag erstmals von Ihnen gehört. Falls ihrerseits schon vorher etwas an uns gesendet wurde, bitte ich um Angabe, an welche Adresse. Vielen Dank hierfür!
Als Berufsschulbeirat für die Periode 2020/2022 benennen wir Herrn Michael Feder (Mitglied im Schulausschuss), als seinen Vertreter benennen wir Herrn Roland Hübscher (1.Stv. im Schulausschuss).
Sollten Sie Rückfragen haben, erreichen Sie mich unter 0171 2495382.
Beste Grüße Roland Hübscher (Fraktionsvorsitzender)
> andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de hat am 25.01.2021 10:48 geschrieben: > > > Von:Rupprecht, Andrea > Gesendet: Montag, 25. Januar 2021 10:45 > An: 'info@afd.nuernberg.de' <info@afd.nuernberg.de>; > 'kv-nuernberg@afdbayern.de' <kv-nuernberg@afdbayern.de> > Betreff: WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der > Berufsschulbeiräte 2020/22 - Erinnerung > Priorität: Hoch > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > da ich von Ihnen noch keine Rückmeldung erhalten habe und Sie leider auch telefonisch nicht erreichen konnte, versuche ich es unter diesen beiden Mailadressen. > > Ich bitte Sie dringend noch heute um Rückantwort, siehe unten! > > Vielen Dank vorab! > > Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. > > Mit freundlichen Grüßen > > > Andrea Rupprecht > Verwaltungsleiterin > > Stadt Nürnberg > Amt für Berufliche Schulen > SchB/Verwaltung > > Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. A041c, 90491 Nürnberg > > Telefon +49 (0)9 11 / 2 31- 87 06 > Telefax +49 (0)9 11 / 2 31- 87 02 > E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de > Internet www.nuernberg.de (http://www.nuernberg.de) > ______________________ > > Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG):
> DE 133 552 578 > > Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der > Stadt Nürnberg finden Sie unter www.zugangseroeffnung.nuernberg.de > (http://www.zugangseroeffnung.nuernberg.de) > > Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails inkl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegennimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. > Vielen Dank. > ______________________ > > Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2. > > > > > Von:Rupprecht, Andrea > Gesendet: Freitag, 22. Januar 2021 13:48 > An: AfD <afd@stadt.nuernberg.de> > Betreff: WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der > Berufsschulbeiräte 2020/22 - Erinnerung > Priorität: Hoch > > Sehr geehrte Damen und Herren, > wir haben von Ihnen leider noch keine Rückmeldung erhalten. Bitte teilen Sie uns Ihre/n Vertreter/in sowie dessen/deren Stellvertreter/in bis spätestens Montagvormittag, 25.01.2021, mit, damit die Beschlussvorlage noch rechtzeitig erstellt und versendet werden kann. > Vielen Dank für Ihre Mithilfe! > Mit freundlichen Grüßen > Andrea Rupprecht > Verwaltungsleiterin > Stadt Nürnberg > Amt für Berufliche Schulen > SchB/Verwaltung > Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. A041c, 90491 Nürnberg > Telefon +49 (0)9 11 / 2 31- 87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31- 87 02 > E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de > Internet www.nuernberg.de (http://www.nuernberg.de) > ______________________ Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a > UstG): > DE 133 552 578 > Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der > Stadt Nürnberg finden Sie unter www.zugangseroeffnung.nuernberg.de > (http://www.zugangseroeffnung.nuernberg.de) > Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails inkl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegennimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. > Vielen Dank. > ______________________ > Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2. > Von:Rupprecht, Andrea > Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 12:04 > An: AfD > Cc: Ref.IV ; Horneber, Ulrike > Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der > Berufsschulbeiräte 2020/22 > Priorität: Hoch > Sehr geehrte Damen und Herren, > im Schuljahr 2020/2021 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2020/2022 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen. > Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 22.01.2021 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
> Bitte entschuldigen Sie die ausgesprochen kurze Rückmeldefrist. Die Beschlussfassung soll im Ferienausschuss am 09.02.2021 erfolgen, hierfür muss die Beschlussvorlage bereits am 25.01.2021 erstellt sein, es gibt keine Nachreichungsfrist. > Vielen Dank für Ihr Verständnis! > Mit freundlichen Grüßen > Andrea Rupprecht > Verwaltungsleiterin > Stadt Nürnberg > Amt für Berufliche Schulen > SchB/Verwaltung > Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. 41c, 90491 Nürnberg Telefon > +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail > andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de > Internet www.nuernberg.de (http://nuernberg.de/) > ---------------------------------------------------------------------- > ---------------------------------------------------------------------- > ------------------------------------ > Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): > DE 133 552 578 > Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der > Stadt Nürnberg finden Sie unterzugangseroeffnung.nuernberg.de > (http://zugangseroeffnung.nuernberg.de/) > Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails inkl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegennimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unterda.nuernberg.de (http://da.nuernberg.de/). > Vielen Dank. > ------------------------------ > Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
Strassmann, Gabriele im Auftrag von Bunte-AG
Montag, 25. Januar 2021 14:47
Rupprecht, Andrea; 'stadtrat@die-linke-nuernberg.de'; 'Florian.Betz@parteipiraten- nuernberg.de'; Kathrin Flach Gomez (kathrin.flach.gomez@die-linke.de)
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
An:
Betreff:
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
zu Ihrer Information, wie gerade telefonisch besprochen: der Vertreter der Bunte AG im Berufsschulbeirat ist Florian Betz, seine Stellvertreterin Kathrin Flach Gomez.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Strassmann Bunte Ausschussgemeinschaft Stadtratsbüro DIE LINKE Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Zi. 113 0911 - 231 74441 Mail: Gabriele.Strassmann@stadt.nuernberg.de
Von: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 12:11 An: Bunte-AG <Bunte-AG@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 Priorität: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schuljahr 2020/2021 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2020/2022 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen.
Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 22.01.2021 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
Bitte entschuldigen Sie die ausgesprochen kurze Rückmeldefrist. Die Beschlussfassung soll im Ferienausschuss am 09.02.2021 erfolgen, hierfür muss die Beschlussvorlage bereits am 25.01.2021 erstellt sein, es gibt keine Nachreichungsfrist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Rupprecht Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen SchB/Verwaltung Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. 41c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06
Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de
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Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
Hahn, Andrea im Auftrag von CSU
Dienstag, 19. Januar 2021 10:46
Rupprecht, Andrea
CSU
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
An: Cc: Betreff:
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
in der gestrigen Fraktionssitzung wurden folgende Vertreter festgelegt:
| Berufsschule | Vertreter/in | Stellvertreter/in |
|---|---|---|
| B2 | Buchsbaum | Bälz |
| B8 | Bälz | Buchsbaum |
| B11 | Frank | Kasfiki |
| B14 | Kasfiki | Frank |
Falls Sie noch etwas benötigen, erreichen Sie uns unter den u. a. Kontaktdaten.
Freundliche Grüße
Andrea Hahn Sekretariat
CSU-Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Tel.: +49 911 231-2907 Fax.:+49 911 231-4051
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de csu@stadt.nuernberg.de
HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, bitte ich um Ihre Mitteilung per E-Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Von: Rupprecht, Andrea Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 11:53 An: CSU Cc: Ref.IV ; Horneber, Ulrike Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 Priorität: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schuljahr 2020/2021 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2020/2022 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen.
Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 22.01.2021 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
Bitte entschuldigen Sie die ausgesprochen kurze Rückmeldefrist. Die Beschlussfassung soll im Ferienausschuss am 09.02.2021 erfolgen, hierfür muss die Beschlussvorlage bereits am 25.01.2021 erstellt sein, es gibt keine Nachreichungsfrist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Rupprecht Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen SchB/Verwaltung Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. 41c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de
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Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails inkl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegennimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. Vielen Dank.
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
jan.gehrke@oedp.de
Dienstag, 19. Januar 2021 15:10
Rupprecht, Andrea
Alexandra; Damm
Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
An: Cc: Betreff:
Priorität: Hoch
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
danke für das freundliche Telefonat zur Erläuterung der Neubildung von Berufsschulbeiräten und Schulforum für den Zeitraum 2020-2022.
Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 benennt für den Berufsschulbeirat der im Losverfahren zugeordneten Berufsschule 5:
Vertreterin im Berufsschulbeirat: Stadträtin Alexandra Thiele (Die Guten)
Stellvertreter im Berufsschulbeirat: Stadtrat Alexander Damm (Freie Wähler)
Freundliche Grüße
Jan Gehrke, Koordinator
Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026
jan.gehrke@oedp.de
die-ausschussgemeinschaft@stadt.nuernberg.de
———————————————————————
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schuljahr 2020/2021 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2020/2022 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen.
Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 22.01.2021 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
Bitte entschuldigen Sie die ausgesprochen kurze Rückmeldefrist. Die Beschlussfassung soll im Ferienausschuss am 09.02.2021 erfolgen, hierfür muss die Beschlussvorlage bereits am 25.01.2021 erstellt sein, es gibt keine Nachreichungsfrist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Rupprecht
Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg
Amt für Berufliche Schulen
SchB/Verwaltung
Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. 41c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06
Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02
E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de
Internet www.nuernberg.de
Eberl, Evelyn
Montag, 25. Januar 2021 15:24
Rupprecht, Andrea
AW: WICHTIG // WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
An: Betreff:
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
wir würden gerne folgende Stadträt*innen als Vertreter*innen in den Berufsschulbeiräten benennen:
B4: Andrea Friedel und Gabriele Klaßen B6: Paul Arzten und Andrea Friedel
Ich habe nun Paul Arzten als Vertreter und Frau Friedel als seine Stellvertreterin angegeben. Hoffe, dies ist in Ordnung. Besten Dank im Voraus und
herzliche Grüße
Evelyn Eberl Fraktionsgeschäftsführerin
Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel. 0911/231-5092 Fax 0911/231-2930 Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de http://gruene-stadtratsfraktion.nuernberg.de/
_____________________________________________________________________________________________ ____________________________________
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2
Von: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Montag, 25. Januar 2021 14:58 An: Eberl, Evelyn <Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de> Betreff: AW: WICHTIG // WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 Priorität: Hoch
Sehr geehrte Frau Eberl,
in der Regel vertritt ein Stadtrat/eine Stadträtin nur eine Berufsschule, manche sind zusätzlich als Stellvertreter/in bei einer anderen Berufsschule benannt.
Aber grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere Schulen zu vertreten.
In Ihrer Stellungnahme schreiben Sie in der ersten Zeile fälschlich „Vertreter*innen des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10“ (vermutlich ein Missverständnis). Es sollte heißen: Vertreter*innen in den Berufsschulbeiräten. Vielleicht können Sie das noch kurzfristig ändern?
Herzliche Grüße
Andrea Rupprecht Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen SchB/Verwaltung
Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. A041c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31- 87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31- 87 02 E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de ______________________
Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578
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Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
Von: Eberl, Evelyn <Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Montag, 25. Januar 2021 14:43 An: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Betreff: AW: WICHTIG // WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
dies ist korrekt, sofern dies möglich ist.
Herzliche Grüße
Evelyn Eberl Fraktionsgeschäftsführerin
Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel. 0911/231-5092 Fax 0911/231-2930 Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de http://gruene-stadtratsfraktion.nuernberg.de/
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Von: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Montag, 25. Januar 2021 14:40 An: Eberl, Evelyn <Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de> Betreff: AW: WICHTIG // WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 Priorität: Hoch
Sehr geehrte Frau Eberl,
eine Rückfrage: Ist es korrekt, dass Frau Friedel sowohl die B4 als auch die B6 vertreten soll?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Rupprecht Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen SchB/Verwaltung
Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. A041c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31- 87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31- 87 02 E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de ______________________
Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578
Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg finden Sie unter www.zugangseroeffnung.nuernberg.de
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Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
Von: Eberl, Evelyn <Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2021 10:28 An: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Betreff: AW: WICHTIG // WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
wir würden gerne folgende Stadträt*innen als Vertreter*innen des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 benennen:
B4: Andrea Friedel und Gabriele Klaßen B6: Andrea Friedel und Paul Arzten
Besten Dank im Voraus und
herzliche Grüße
Evelyn Eberl Fraktionsgeschäftsführerin
Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel. 0911/231-5092 Fax 0911/231-2930 Evelyn.Eberl@stadt.nuernberg.de http://gruene-stadtratsfraktion.nuernberg.de/
_____________________________________________________________________________________________ ____________________________________
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2
Von: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 12:01 An: Grüne-Fraktion, Stadtratsfraktion Nürnberg <gruene@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte
Priorität: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schuljahr 2020/2021 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2020/2022 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen.
Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 22.01.2021 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
Bitte entschuldigen Sie die ausgesprochen kurze Rückmeldefrist. Die Beschlussfassung soll im Ferienausschuss am 09.02.2021 erfolgen, hierfür muss die Beschlussvorlage bereits am 25.01.2021 erstellt sein, es gibt keine Nachreichungsfrist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Rupprecht Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen SchB/Verwaltung
Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. 41c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail andrea.rupprecht@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de
------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------- Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578
Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg finden Sie unter zugangseroeffnung.nuernberg.de
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails inkl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegennimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. Vielen Dank.
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
Stanger, Alexandra
Montag, 25. Januar 2021 08:23
Rupprecht, Andrea
Ref.IV; Horneber, Ulrike
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 - ÄNDERUNG
An: Cc: Betreff:
Priorität: Hoch
Guten Morgen Frau Rupprecht,
wir haben am Freitag unsere Benennung für die uns zugeordneten Berufsschulen mitgeteilt.
Nun hat mir Frau Stadträtin Arabackyj mitgeteilt, sie würde nach Rücksprache gerne noch tauschen.
Wäre das noch möglich??
Unsere Benennung sollte dann sein, wie folgt:
Berufliche Schule 1: StR Dieter Goldmann // Stellvertretung: StR Harald Dix
Berufliche Schule 3: StRin Claudia Arabackyj // Stellvertretung: StR Nasser Ahmed
Berufliche Schule 10: StRin Dr. Anja Prölß-Kammerer // Stellvertretung: StRin Yasemin Yilmaz
Ich bitte vielmals um Entschuldigung und bin Ihnen für eine kurze Info sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Alexandra Stanger ______________________________________________________________________________________ SPD-Stadtratsfraktion Rathaus Fünferplatz 1 Zi. 122/1. Stock 90403 Nürnberg Tel: 0911/231-29 06 Fax: 0911/231-38 95 E-Mail: alexandra.stanger@stadt.nuernberg.de Internet: www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
Von: Stanger, Alexandra Gesendet: Freitag, 22. Januar 2021 10:38 An: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
für die SPD-Stadtratsfraktion darf ich Ihnen für die Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/2022 wie folgt benennen:
Berufliche Schule 1: StR Dieter Goldmann // Stellvertretung: StR Harald Dix
Berufliche Schule 3: StRin Dr. Anja Prölß-Kammerer // Stellvertretung: StR Nasser Ahmed
Berufliche Schule 10: StRin Claudia Arabackyj // Stellvertretung: StRin Yasemin Yilmaz
Mit freundlichen Grüßen Alexandra Stanger ______________________________________________________________________________________ SPD-Stadtratsfraktion Rathaus Fünferplatz 1 Zi. 122/1. Stock 90403 Nürnberg Tel: 0911/231-29 06 Fax: 0911/231-38 95 E-Mail: alexandra.stanger@stadt.nuernberg.de Internet: www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
Von: Rupprecht, Andrea <Andrea.Rupprecht@stadt.nuernberg.de> Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 11:58 An: SPD <SPD@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2020/22 Priorität: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schuljahr 2020/2021 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2020/2022 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen.
Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 22.01.2021 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
Bitte entschuldigen Sie die ausgesprochen kurze Rückmeldefrist. Die Beschlussfassung soll im Ferienausschuss am 09.02.2021 erfolgen, hierfür muss die Beschlussvorlage bereits am 25.01.2021 erstellt sein, es gibt keine Nachreichungsfrist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Rupprecht Verwaltungsleiterin
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen SchB/Verwaltung Äußere Bayreuther Str. 8, Erdgeschoß, Zi. 41c, 90491 Nürnberg
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Ref.VI/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Pommernstr. 10 - Schulzentrum Südwest: Neubau Schulzentrum Südwest (SSW)
hier: Objektplan Pommernstr. SSW
Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan_mit_Bauphasen Kostenberechnung_ProjektFreeze Planungs- und Kostendatenblatt nach DIN 276_277 Klimaschutz Bewertung Grundriss_EG_SSG Grundriss_EG_PHR Grundriss_EG_Gemeinschaft-Gebäude Ansichten_SSG Ansichten_PHR Ansichten_Gemeinschaft-Gebäude Freiflächengestaltungsplan
Sachverhalt (kurz):
Das bestehende Schulzentrum Südwest wurde 1974 errichtet. Nach nunmehr 46 Jahren Betrieb soll 2021 mit dem Bau eines Ersatzneubaus begonnen werden.
Der „Neubau Schulzentrum Südwest“ soll nach Fertigstellung folgende Nutzer unterbringen:
-
Sigmund-Schuckert-Gymnasium (SSG)
-
Peter-Henlein-Realschule (PHR)
-
Mensa für die beiden Schulen
-
Schul- und Stadtteilbibliothek
-
Büro des Ministerialbeauftragten für die Realschulen der Regierung von Mittelfranken (MB)
-
7 Übungseinheiten für Hallensport
-
Freisportanlagen für Schul- und Vereinssport
-
Außenanlagen (Pausenhöfe, Schulgarten, Stellplätze, Spielhöfe)
Nach der Kostenberechnung des Architekturbüros Staab Architekten vom 23.04.2020 betragen die voraussichtlichen Gesamtbaukosten 191.058.894 EUR brutto.
Die Finanzierung erfolgt nach der Haushaltsfreigabe über den MIP 2021-2024 ff, MIP-Nr. 232. Es werden Fördermittel durch BayFAG erwartet. Der Förderantrag wurde 11/2020 durch Stk gestellt. Der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung wurde 01/2021 durch SchA gestellt.
Der Bauantrag wurde 06/2020 eingereicht, die Baugenehmigung wird für 03/2021 erwartet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 191.058.894 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es liegt keine unmittelbare Diversity-Relevanz vor. Es sind keine Auswirkungen auf Chancengleichheit oder eine Bevorzugung bestimmter Personengruppen zu erwarten.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV / SchA und SpS
Stk
BCN
Der Ferienausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme "Pommernstr. 10 - Neubau Schulzentrum Südwest".
Nach der Kostenberechnung des Architekturbüros Staab Architekten vom 23.04.2020 betragen die voraussichtlichen Gesamtbaukosten 191.058.894 EUR brutto.
Die Finanzierung erfolgt nach der Haushaltsfreigabe über den MIP 2021-2024ff, MIP-Nr. 232.
Pommernstr. 10 - Schulzentrum Südwest: Neubau Schulzentrum Südwest (SSW)
hier: Objektplan Pommernstr. SSW
Entscheidungsvorlage:
1. Begründung und Umfang der Maßnahme
Historie
Das bestehende Schulzentrum Südwest wurde 1974 errichtet. Nachdem umfangreiche schwere Mängel festgestellt wurden, sollte eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Jahr 2010 untersuchen, ob ein Neubau oder eine Generalsanierung wirtschaftlicher ist. Die Entscheidung zum Neubau fiel 2012, der Planungsauftrag an H durch den ehem. 3. BM wurde 2013 erteilt. 2014 wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, bei welchem das Architekturbüro Staab Architeken aus Berlin den ersten Platz gewann. Die Vergabe der Planungsaufträge erfolgte 2018. Nach der anschließenden Planungsphase und nunmehr 46 Jahren Betrieb des Schulzentrum Südwest soll 2021 mit dem Bau eines Ersatzneubaus begonnen werden.
Ziele
Der „Neubau Schulzentrum Südwest“ soll nach Fertigstellung folgende Nutzer unterbringen:
-
Sigmund-Schuckert-Gymnasium (SSG)
-
Peter-Henlein-Realschule (PHR)
-
Mensa für die beiden Schulen
-
Schul- und Stadtteilbibliothek
-
Büro des Ministerialbeauftragten für die Realschulen der Regierung von Mittelfranken (MB)
-
7 Übungseinheiten für Hallensport
-
Freisportanlagen für Schul- und Vereinssport
-
Außenanlagen (Pausenhöfe, Schulgarten, Stellplätze, Spielhöfe)
Die momentane SchülerInnenanzahl von ca. 1.800 soll zukünftig auf 2.475 steigen.
Bauabschnitte
Die Maßnahme wird in 3 Bauabschnitten (BA) umgesetzt:
BA 1 Errichten einer neuen 3-fach Sporthalle. Errichten eines temporären Raumzellengebäudes (Containerbau) als Ersatz für den „Mathe-Bau“. Errichten von Parkplatz 1.
BA 2
Abbruch der alten 4-fach Sporthalle, des „IZBB-Baus“, der Hausmeisterwohnungen, der Garage, des „Mathe-Bau“. Errichten des neuen Schulgebäudes (SSG, PHR, Bibliothek, Mensa und Büro für den Ministerialbeauftragten). Teilweise Errichtung von Außenanlagen (Pausenhöfe, Spielhöfe und Freiflächen).
BA 3 Abbruch des alten Schulgebäudes. Rückbau des temporären „Mathe-Bau“. Errichten einer 4fach Sporthalle. Erstellen der Außen- und Freisportanlagen. Errichten von Parkplatz 2.
2. Baubeschreibung
Das Gemeinschaftsgebäude, die Erdgeschosse der Schulbaukörper und die Sporthallen werden weitgehend in Massivbauweise errichtet. Boden- und Deckenplatten sowie tragende Wände und Stützen werden in Ortbeton hergestellt. Das Tragwerk der Obergeschosse der Schulbaukörper wird durch Fertigteilstützen in Stahlbeton gebildet und erhält nichttragende Ausfachungen in Mauerwerk. Die Technikzentralen auf den Dächern der Schulgebäude werden als leichte Stahlkonstruktionen mit einer Bekleidung aus Sandwichelementen geplant. Die weitgespannten Dachtragwerke der Sporthallen werden mit vorgespannten Ortbetonverbundbindern errichtet. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes wird auf eine Unterkellerung des Gebäudes verzichtet. Die Gründung erfolgt als Flachgründung. Eine unterseitige Abdichtung gegen drückendes Wasser ist nicht notwendig. Die Bodenplatte wird oberseitig mit einer Abdichtung gegen Feuchtigkeit versehen.
3. Zeitliche Abwicklung
BA 1: 2021-2023 BA 2: 2023-2026 BA 3: 2026-2028
4. Kosten
Gemäß Kostenberechnung des Architekturbüro Staab Architekten vom 23.04.2020 betragen die voraussichlichen Gesamtbaukosten 191.058.894 EUR brutto.
| Kostengruppe | Bezeichnung | Kosten in EUR |
|---|---|---|
| 100 | Grundstück | - EUR |
| 200 | Herrichten und Erschließen | 1 2.063.824,13 EUR |
| 300 | Bauwerk - Baukonstruktion | 7 8.552.900,01 EUR |
| 400 | Bauwerk Technische Anlagen | 3 4.064.377,90 EUR |
| 500 | Außenanlagen | 1 6.857.332,96 EUR |
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke | 1 5.397.594,27 EUR |
| 700 | Baunebenkosten ohne BVK | 2 7.865.222,52 EUR |
| Sonstiges | ||
| Zwischensumme brutto | 1 84.801.251,79 EUR | |
| Gesamtkosten brutto ohne BVK | 1 84.801.251,79 EUR | |
| Bauverwaltungskosten, BVK | 6 .257.641,84 EUR | |
| Gesamtkosten brutto mit BVK | 1 91.058.893,63 EUR |
5. Finanzierung
Die Maßnahme wurde in der Bauinvestitionsbesprechung behandelt und ist im MIP 2021- 2024ff unter Nr. 232 aufgeführt.
6. Gutachten und Beschlüsse
Der Schulausschuss beschließt, dass ein Vorschlag erarbeitet werden soll zur Schaffung eines modernen Schulgebäudes für das Schulzentrum Südwest.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, dass das Schulzentrum Südwest durch einen Neubau auf dem gleichen Grundstück ersetzt werden soll.
Der Stadtrat beschließt, einen interdisziplinären Planungswettbewerb durchzuführen.
Der Stadtrat beschließt, dass das SSW eine klimaneutrale Schule im Sinne einer Null- bzw. Plusenergiebiland mit einer sehr hohen Eigenbedarfsdeckung durch den Einsatz regenerativen Energie sein soll.
Das Baufachliche Gutachten nach LP 3 (Entwurfsstand) wird an den Bedarfsträger übergeben.
Das Gutachten von Rpr zur Kostenberechnung wird von Rpr an Stk übergeben.
Der Projekt Freeze wird im Finanzausschuss/Ältestenrat beschlossen.
7. Zuschüsse
Es werden Fördermittel durch BayFAG erwartet. Der Förderantrag wurde 11/2020 durch Stk gestellt.
Bauabschnitt 1 geplante Bauzeit: 07/21 - 04/23 Bauabschnitt 2 geplante Bauzeit: 04/23 - 07/26 Bauabschnitt 3 geplante Bauzeit: 09/26 - 11/28 8.260 m2 geplanter Nutzungsbeginn: 06/23 22.710 m2 geplanter Nutzungsbeginn: 09/26 32.630 m2 geplanter Nutzungsbeginn: 12/28
PKW-Stellplätze: PKW-Stellplätze: PKW-Stellplätze:
-
Schule Bestand, 46 Stk. - Schule Bestand, 46 Stk. - Sporthalle I, 29 Stk.
-
Sporthalle I, Provisorium, 16 Stk. - Schule neu, 5 Stk.
Beräumung/Abbruch: Beräumung/Abbruch: Beräumung/Abbruch:
-
vorgezogene Baumfällungen/Baumsicherungen, Beweissicherung Bestandsgelände - vorgezogene Baumfällungen/Baumsicherungen - vorgezogene Baustelleneinrichtung (Umzug BA2)
-
Freimachen des Geländes - Sicherung Pausenhof Bestand - Baumfällungen/Baumsicherungen
-
Abtrag Auffüllungen/Mutterboden - Sicherung Bestandsleitungen für den bestehenden Schulbetrieb - Freimachen des Geländes
-
Sicherung Außenanlagen (BA 3) für Interimsbetrieb - Freimachen des Geländes - Abtrag Auffüllungen/Mutterboden
-
Sicherung Bestandsleitungen für den Bestandsschulbetrieb - Abtragung Auffüllungen/Mutterboden - Abbruch Schulgebäude Bestand
-
Herstellung Umfahrung Feuerwehr - Abbruch Sporthalle Bestand, Mathe- und IZBB-Bau, Pförtnerhäuser, Garagen - Anpassung Feuerwehrumfahrung
-
Bushaltestelle verlegen
Hochbau: Hochbau: Hochbau:
-
Baustelleneinrichtung - vorgezogene Baustelleneinrichtung (Umzug BA1) - vorgezogene Baustelleneinrichtung 05/26
-
Erstellung Baugrube Sporthalle 1 - Erstellung Baugrube für SGB - tragfähige Auffüllung nach Abbruch
-
Wasserhaltung - Ausführung Zisternen - Ausführung Sporthalle 2
-
Ausführung 3-Feld-Sporthalle - Ausführung Neubau SGB - Ausführung Pergola 2
-
Umzug in die neue Sporthalle - Ausführung Pergola zu SP 1 - Nutzungsaufnahme Sporthalle 2
-
Verlegung (in Abschnitten temporäre) Fernwärmeleitung - Umzug in das neue Schulgebäude
-
Schulcontainer erstellen
-
Interims-Parkplatz 1 erstellen
Legende
Bauabschnitt für Beräumung, Hochbau- und Außenanlagenerstellung Flursmtücikt gBreanzuestellenzaum und Baustelleneinrichtung überdeckte Bereiche, Baugrenze B-Plan wie Pergola/Vordächer Einfriedung Abbruch Bestandsbauten Abstandsflächen 0,4H 1-geschossig I B-PlaBn aBuebfeauldun gnsegureenz eSchulbauten zum vorhandenenTerrain Feuerwehrumfahrung Bestand 2-geschossig, Grundstück 468/44 II mit Angabe OK Attika mit Grundstücksgrenzen OK Attika +10,20m 3-geschossig, III mit Angabe OK Attika + 310,28 m üNHN geplanneteu OeK SAucshseunlabnalaugetenn erstellt Feuerwehrumfahrung FeuOK Attikea +13,10mrwehrumfahrung interim mit Aufstellflächen 4-geschossig, HAUPTEINGANG geplante Höhenkote EG mit und Gehwegüberfahrten IV mit Angabe OK Attika S ±0 C ,0 H 0 U = L E + 310,00 m üNHN Benennung der Nutzung ü G b e e h rf w ah e r g t - OK Attika +17,16m 5-geschossig, V mit Angabe OK Attika Bestehende Schulbauten, FeuOK Attikea +21,05mrwehrumfahrung neu die abgerissen werden mit A u f s tellflächeTnechnikaufbauten +17 ,4 3m mit Angabe OK Dachkante Umgebungsbebauung ± 0,00 = 310,00 ü NN
N 0 5 10 m
NÜRNBERG g n u Pommernstraße 10 n a l p SSW Baumaßnahme s Neubau g Schulzentrum Südwest n u ID/Geb g 118/972 i m SP2 h Genehmigungsplanung Bauabschnitte e n e Maßstab 1:1000 G Format 1189 x 596 mm SGB/ SSG SGB/ PHR SP1 gezeichnet geprüft SGB/ GB da ler ± 0,00 = + 310,00m üNN Freigabe Bauherr Index-Änderung-Ergänzung Index Datum Art der Änderung Freigabe Architekt Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/P Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Tel.: +49(0)911 231- 0 Tel.: +49(0)911 231- 0 H-SSW@stadt.nuernberg.de 0 Planer Plan-Nr. 1 : SSW-4-XXX-ARC-LP-X-XXX-02 1 M Datum e t 15.06.20 t i n Architekt h c s Staab Architekten GmbH b Schlesische Straße 27 10997 Berlin a u Tel.: +49(0)30 617 914 -0 a Fax: +49(0)30 617 914 -11 B info@staab-architekten.com
Aussenanlagen: Aussenanlagen: Aussenanlagen:
-
Ausführung Sportfelder/Aussenanlagen - Umzug Baustelleneinrichtung - Rückbau Mathecontainer BA1
-
Ausführung Feuerwehrumfahrt - Ausführung Pausenhof 1, Aussenanlagen - Fertigstellung Parkplatz 1 BA1
-
Ausführung Freisportanlagen
-
Ausführung Parkplatz 2
| 1 2 468/49 e d u ä hrt e b hrz uf a Sc h ul g w e n g F e u er mf a hr u U ür f e all h d a hrr a F e z ät pl ell St b. W- e g K üll at z P M pl k. ar k St o-/ P 4 6 Tr af G a s. Schulgebäude 3 4 /8 6 4 2 A B hrt a uf nz e ell ust a B Baustelleneinrichtung B e ß str a IZBB-Bau u n B a er e- m at h m M o P SSG e g a ar PHR G GGB 485/23 84 05 25 4 63 83 04 24 44 64 III III III III 82 03 23 43 III III III III III III | 468/54 468/55 2 2 Rasenspielfeld DJK Eibach Rasenspielfeld ca. 61x94m A 2 Sporthalle er n ai ntm ou C ori e s h vi Pergola 1 M at Pr o Provisorium Mathe Container e z SP 1 ät pl ell KSt TW- S 6 K 1P m in ö A g b li h ch ä e n g z i w gk e e it i e t z B u a N us e t u e b ll a e u n z P u e fa rg h o rt l a B 1 A 2 für Um F f e a u h e ru rw ng e h S r c z h u u fa lg h e rt bäude Werkvolkstraße II67 II87 II08 II28 II48 II68 II88 II09 86 07 27 47 65 85 06 26 46 66 III III III III III III III III III III 5 485/233 I 4 8 5/ 2 3 2 4 8 5/ 2 3 1 0 3 2 /5 8 4 9 2 2 /5 8 4 8 2 2 /5 8 7 2 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 2 6 4 8 5/ 2 2 5 4 8 5/ 2 2 4 485/209 8 0 2 /5 8 4 7 0 2 /5 8 4 6 0 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 0 5 4 0 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 0 3 2 0 2 /5 8 4 485/731 |
|---|
| 468/49 3 A B g n u ht c nri ei n e ell st d e a u ä u 3 B hrz uf a hrt Sc h ul g e b uf a hrt B A F e u er w e mf a hr u n g ust ell e nz a UB ür f 3 hrt B A ol a 2 nz uf a P er g SP 2 ell e b a u 3 4 /8 6 4 eit e B a ust eit z u N e u w gk z gi glic h e h ä n b ö A m n i e ß a str n er m m o P SSG GGB 485/23 | 468/54 1 2 468/55 . 309.50 2 2 Rasenspielfeld DJK Eibach 2 a ol g r e P Pergola 1 29 STK PKW Parkplätze PHR SP 1 5 STK PKW-Stellplätze Feuerwehrzufahrt für Umfahrung Schulgebäude Werkvolkstraße II67 II87 II08 II28 II48 II68 II88 II09 86 07 27 47 65 85 06 26 46 66 III III III III III III III III III III 6 II 3 I 8 II 3 I 0 II 4 I 2 II 4 I 4 I 4 II 6 II 4 I 8 II 4 I 0 II 5 I 2 II 5 I 4 II 5 I 485/233 I 8 5/ 2 3 2 8 5/ 2 3 1 0 3 2 /5 8 9 2 2 /5 8 8 2 2 /5 8 7 2 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 2 6 4 8 5/ 2 2 5 4 8 5/ 2 2 4 485/209 8 0 2 /5 8 4 7 0 2 /5 8 4 6 0 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 0 5 4 0 2 /5 8 8 5/ 2 0 3 2 0 2 /5 8 4 5/731 |
|---|
2 3 468/49 2 3 2 3
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1 7 II II 5 1 1 7 II II 5 1
Baumaßnahme Neubau Schulzentrum Südwest ID/Geb 118/972
Genehmigungsplanung Bauabschnitte Maßstab 1:1000 Format 1189 x 596 mm gezeichnet geprüft da ler
Freigabe Bauherr Freigabe Architekt
Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/P Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Tel.: +49(0)911 231- Tel.: +49(0)911 231- H-SSW@stadt.nuernberg.de
SGB/ PHR SP1
4 6 St k. P K W- St
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P ar k pl at z
1 5 a R ca a . s 6 e 1 n x s 9 p 4 ie m lfeld 1 5 a 1 5 a
Schulgebäude
Jägerstraße Jägerstraße Jägerstraße
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| neinrichtung B | A 1 |
|---|
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I I I Baustelle
e ß str a IZBB-Bau B a u Sporthalle
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III 3 G ar a g e SP 1 III III
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II 1 s m. m. Baustellenzufahrt BA 1 II II EinfügepuXYZ n :::k 91 t7 ,.7 309 03, 038 0,7398933 H a u H a u s für Um F f e a u h e ru rw ng e h S r c z h u u fa lg h e rt bäude Werkvolkstraße II67 II87 II08 II28 II48 II68 II88 II09 86 07 27 47 65 85 06 26 46 66 III III III III 485/23 III III III III III III 82 03 23 43 6 II 3 I 8 II 3 I 0 II 4 I 2 II 4 I 4 I 4 II 6 II 4 I 8 II 4 I 0 II 5 I 2 II 5 I 4 II 5 I 485/233 I 4 8 5/ 2 3 2 4 8 5/ 2 3 1 0 3 2 /5 8 4 9 2 2 /5 8 4 8 2 2 /5 8 4 7 2 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 2 6 4 8 5/ 2 2 5 4 8 5/ 2 2 4 485/209 8 0 2 /5 8 4 7 0 2 /5 8 4 6 0 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 0 5 4 0 2 /5 8 4 4 8 5/ 2 0 3 2 0 2 /5 8 4 I 485/731 4 I 82 03 23 43 4 4 4 4 4 4 4 I 48
| SSW | Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Südwest, Nürnberg | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERSICHT Gesamtzusammenstellung Kostenschätzung und Kostenberechnung | |||||||
| Grundlage: | Kostenzusammenstellung Kostenschätzung Staab vom 03.06.2019, sonst siehe Quelle | ||||||
| Kostenzusammenstellung Kostenberechnung Staab vom 23.04.2020, sonst siehe Quelle | |||||||
| Kostenstand 2019 | |||||||
| Aufgestellt von H/P Skowronek 18.06.2019 | |||||||
| aktualisiert Kromat 21.06.2019 | |||||||
| Kostenstand 2020 (Quartal 1/2020) | ohne Berücksichtung einer Baukostensteigerung auf die Laufzeit der Maßnahme | ||||||
| Aufgestellt von Kromat / Skowronek 15.05.2020 | ergänzt am 03.06.2020 und 22.06.2020 | ||||||
| Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | |||
| vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | |||
| KG | Beschreibung | Quelle | Vorbereitende Maßnahmen/Wettbewerb/ Rückzahlungen etc. brutto | BA 1 brutto | BA 2 brutto | BA 3 brutto | Gesamt brutto |
| 200 Herrichten und Erschließen 352.162,00 € 3.378.945,00 € 2.114.000,00 € 6.218.717,13 € 12.063.824,13 € | |||||||
| 200 | Herrichten | DAS | 559.300,00 € | 1.785.000,00 € | 4.760.000,00 € | 7.104.300,00 € | |
| 210 | Öffentliche Erschließung | HLS STH | 56.925,00 € | 54.500,00 € | 44.505,00 € | 155.930,00 € | |
| 210 | Öffentliche Erschließung | N-Ergie | 95.200,00 € | 95.200,00 € | |||
| 220 | Öffentliche Erschließung | ELT SBI | 167.520,00 € | 0,00 € | 150.000,00 € | 317.520,00 € | |
| 220 | Öffentliche Erschließung | H/E | 918.000,00 € | 918.000,00 € | |||
| 228 | Abfallentsorgung | SchA | 0,00 € | 0,00 € | 4.076,00 € | 4.076,00 € | |
| 228 | Abfallentsorgung | SchA | 0,00 € | 0,00 € | 67.636,13 € | 67.636,13 € | |
| 230 | Nichtöffentliche Erschließung | - | 0,00 € | ||||
| 242 | Ausgleichsabgabe Waldfläche | AELF | 252.162,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 252.162,00 € |
| 242 | Ausgleichsabgabe Einzelbäume Innenb. | SÖR | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 242 | Ausgleichsabgabe Einzelbäume Außenb. | H/P | 100.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 100.000,00 € |
| 250 | Übergangsmaßnahmen (Shuttlebus Sport) | SchA | 0,00 € | 274.500,00 € | 274.500,00 € | 549.000,00 € | |
| 250 | Übergangsmaßnahmen (Catering SSG + PHR) | SchA | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| 250 | Übergangsmaßnahmen | H/P | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
| 250 | Übergangsmaßnahmen (Ersatzbau Mathebau 6 AUR) | H/P | 2.500.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 2.500.000,00 € | |
| 300 Bauwerk- Baukonstruktion 0,00 € 8.573.475,77 € 60.583.900,77 € 9.395.523,47 € | 78.552.900,01 € | ||||||
| 310 | Baugrube Erdbau | Staab | 184.106,57 € | 744.935,24 € | 308.263,79 € | 1.237.305,60 € | |
| 320 | Gründung Unterbau | Staab | 1.447.170,88 € | 4.696.579,56 € | 1.460.973,08 € | 7.604.723,52 € | |
| 330 | Außenwände / Vertikale Baukonstruktion, außen | Staab | 1.833.375,18 € | 18.753.744,69 € | 1.393.255,63 € | 21.980.375,50 € | |
| 340 | Innenwände / Vertikale Baukonstruktion , innen | Staab | 1.139.060,36 € | 11.236.887,41 € | 1.610.187,08 € | 13.986.134,85 € | |
| 350 | Decken / Horizontale Baukonstruktion | Staab | 856.369,73 € | 12.263.279,04 € | 950.989,31 € | 14.070.638,08 € | |
| 360 | Dächer | Staab | 1.315.099,56 € | 6.057.204,86 € | 1.532.657,03 € | 8.904.961,45 € | |
| 360 | Dächer (Dachbeläge) | Freianlagen LML | 144.812,29 € | 396.959,01 € | 213.384,85 € | 755.156,15 € | |
| 370 | Infrastrukturanlagen (Entwässerung) Gesamt im 2.BA | IB Klos | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
| 380 | Baukonstruktive Einbauten (inkl. fest eingebaute Sportgeräte) | Staab | 517.376,30 € | 905.761,36 € | 580.981,80 € | 2.004.119,46 € | |
| 390 | Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion | Staab | 1.103.082,40 € | 5.505.642,10 € | 1.299.610,90 € | 7.908.335,40 € | |
| 390 | Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion: Getränkeausschank | Staab | 0,00 € | 0,00 € | 41.650,00 € | 41.650,00 € |
| SSW | Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Südwest, Nürnberg | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERSICHT Gesamtzusammenstellung Kostenschätzung und Kostenberechnung | |||||||
| Grundlage: | Kostenzusammenstellung Kostenschätzung Staab vom 03.06.2019, sonst siehe Quelle | ||||||
| Kostenzusammenstellung Kostenberechnung Staab vom 23.04.2020, sonst siehe Quelle | |||||||
| Kostenstand 2019 | |||||||
| Aufgestellt von H/P Skowronek 18.06.2019 | |||||||
| aktualisiert Kromat 21.06.2019 | |||||||
| Kostenstand 2020 (Quartal 1/2020) | ohne Berücksichtung einer Baukostensteigerung auf die Laufzeit der Maßnahme | ||||||
| Aufgestellt von Kromat / Skowronek 15.05.2020 | ergänzt am 03.06.2020 und 22.06.2020 | ||||||
| Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | |||
| vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | |||
| KG | Beschreibung | Quelle | Vorbereitende Maßnahmen/Wettbewerb/ Rückzahlungen etc. brutto | BA 1 brutto | BA 2 brutto | BA 3 brutto | Gesamt brutto |
| 390 | Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion (Notfallcenter Baukonstruktion) | Staab | 29.750,00 € | 29.750,00 € | |||
| 390 | Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion (Kampfmittelsondierung) | Staab | 3.272,50 € | 22.907,50 € | 3.570,00 € | 29.750,00 € | |
| 400 Bauwerk- technische Anlagen 0,00 € 4.653.216,20 € 24.798.500,60 € 4.612.661,10 € | 34.064.377,90 € | ||||||
| 410 | Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | HLS STH | 670.666,00 € | 2.890.457,00 € | 831.452,00 € | 4.392.575,00 € | |
| 420 | Wärmeversorgungsanlagen | HLS STH | 480.077,00 € | 1.900.711,50 € | 385.933,00 € | 2.766.721,50 € | |
| 430 | Raumlufttechnische Anlagen | HLS STH | 491.156,00 € | 5.586.092,00 € | 603.650,00 € | 6.680.898,00 € | |
| 440 | Elektrische Anlagen | ELT SBI | 1.804.576,60 € | 8.039.228,10 € | 1.945.706,40 € | 11.789.511,10 € | |
| 440 | Elektrische Anlagen (Notfallcenter Elektroinstallation) | ELT SBI | 399.979,60 € | 399.979,60 € | |||
| 450 | Kommunikations- Sicherheits- und informationstechnische Anlagen | ELT SBI | 275.364,00 € | 2.551.481,00 € | 298.044,70 € | 3.124.889,70 € | |
| 460 | Förderanlagen (Aufzüge) | Updown | 102.935,00 € | 249.900,00 € | 102.935,00 € | 455.770,00 € | |
| 460 | Förderanlagen (Hublift) | H/T-MST | 27.370,00 € | 27.370,00 € | |||
| 470 | Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen | HLS STH | 4.347,00 € | 132.261,00 € | 12.711,00 € | 149.319,00 € | |
| 470 | Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen | PB Bauer | 1.009.200,00 € | 1.009.200,00 € | |||
| 470 | Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen | ELT SBI | 85.640,00 € | 409.950,00 € | 100.854,00 € | 596.444,00 € | |
| 480 | Gebäude- und Anlagenautomation | GA PFW | 322.950,00 € | 1.959.415,00 € | 283.650,00 € | 2.566.015,00 € | |
| 490 | Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen | HLS STH | 15.525,00 € | 42.435,00 € | 47.725,00 € | 105.685,00 € | |
| 490 | Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen: Getränkeausschank | HLS STH | 0,00 € | ||||
| 500 Außenanlagen 0,00 € 1.907.886,42 € 6.695.233,71 € 8.254.212,83 € | 16.857.332,96 € | ||||||
| 510 | Erdbau | Freianlagen LML | 139.964,83 € | 433.638,98 € | 1.368.619,00 € | 1.942.222,81 € | |
| 520 | Gründung/Unterbau | Freianlagen LML | 12.857,65 € | 20.274,63 € | 143.947,16 € | 177.079,44 € | |
| 530 | Oberbau Deckschichten | Freianlagen LML | 593.680,29 € | 1.578.828,34 € | 2.950.255,74 € | 5.122.764,37 € | |
| 540 | Baukonstruktionen | Freianlagen LML | 404.159,70 € | 330.034,60 € | 1.005.954,60 € | 1.740.148,90 € | |
| 540 | Baukonstruktionen | HLS STH | 9.500,00 € | 9.500,00 € | |||
| 550 | Technische Anlagen | HLS STH | 200.760,50 € | 913.097,50 € | 241.111,50 € | 1.354.969,50 € | |
| 550 | Technische Anlagen | Freianlagen LML | 86.215,50 € | 341.494,30 € | 240.023,00 € | 667.732,80 € | |
| 550 | Technische Anlagen | ELT SBI | 101.100,00 € | 694.565,00 € | 495.215,50 € | 1.290.880,50 € | |
| 560 | Einbauten in Außenanalgen und Freiflächen | Freianlagen LML | 146.352,15 € | 997.418,73 € | 863.354,52 € | 2.007.125,40 € | |
| 570 | Vegetationsflächen | Freianlagen LML | 157.707,67 € | 1.161.669,43 € | 777.251,36 € | 2.096.628,46 € |
| SSW | Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Südwest, Nürnberg | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERSICHT Gesamtzusammenstellung Kostenschätzung und Kostenberechnung | |||||||
| Grundlage: | Kostenzusammenstellung Kostenschätzung Staab vom 03.06.2019, sonst siehe Quelle | ||||||
| Kostenzusammenstellung Kostenberechnung Staab vom 23.04.2020, sonst siehe Quelle | |||||||
| Kostenstand 2019 | |||||||
| Aufgestellt von H/P Skowronek 18.06.2019 | |||||||
| aktualisiert Kromat 21.06.2019 | |||||||
| Kostenstand 2020 (Quartal 1/2020) | ohne Berücksichtung einer Baukostensteigerung auf die Laufzeit der Maßnahme | ||||||
| Aufgestellt von Kromat / Skowronek 15.05.2020 | ergänzt am 03.06.2020 und 22.06.2020 | ||||||
| Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | |||
| vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | |||
| KG | Beschreibung | Quelle | Vorbereitende Maßnahmen/Wettbewerb/ Rückzahlungen etc. brutto | BA 1 brutto | BA 2 brutto | BA 3 brutto | Gesamt brutto |
| 590 | Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen | Freianlagen LML | 40.088,13 € | 64.712,20 € | 93.480,45 € | 198.280,78 € | |
| 590 | Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen | H/P | 25.000,00 € | 150.000,00 € | 75.000,00 € | 250.000,00 € | |
| 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 294.036,40 € 14.821.708,62 € 281.849,25 € | 15.397.594,27 € | ||||||
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Mensa, Aula, Lerninsel) | Staab | 0,00 € | 734.383,51 € | 0,00 € | 734.383,51 € | |
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Sanitär) | HLS STH | 43.532,00 € | 177.613,00 € | 47.402,00 € | 268.547,00 € | |
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Schule, lose Möblierung) | SchA | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Schule, Musikinstrumente) | SchA | 238.905,59 € | 238.905,59 € | |||
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Elektrogeräte) | SchA | 19.087,60 € | 19.087,60 € | |||
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Schule, lose Möblierung sonst.) | Staab | 0,00 € | 3.348.939,65 € | 0,00 € | 3.348.939,65 € | |
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Sporthallen) | SpS | 185.759,00 € | 0,00 € | 160.888,00 € | 346.647,00 € | |
| 610 | Allgemeine Ausstattung (Bibliothek) | Staab | 0,00 € | 385.056,92 € | 0,00 € | 385.056,92 € | |
| 620 | Besondere Ausstattung (Bibliothek) | BCN/StB/KB3+ | 0,00 € | 187.025,16 € | 0,00 € | 187.025,16 € | |
| 620 | Besondere Ausstattung (Fachklassen NaWi) | RT | 0,00 € | 1.945.559,56 € | 0,00 € | 1.945.559,56 € | |
| 620 | Besondere Ausstattung (Fachklassen Werken) | RT | 0,00 € | 325.007,03 € | 0,00 € | 325.007,03 € | |
| 630 | Informationstechnische Ausstattung (EDV) | SchA | 0,00 € | 4.772.663,19 € | 0,00 € | 4.772.663,19 € | |
| 640 | Kunst am Bau | BuV 07/2018 | 11.600,00 € | 78.000,00 € | 10.400,00 € | 100.000,00 € | |
| 690 | Kleinteilausstattung | SchA | 0,00 € | 2.240.864,31 € | 0,00 € | 2.240.864,31 € | |
| 690 | Sonstige Ausstattung: Beschilderung, Markierung | Staab | 53.145,40 € | 368.603,10 € | 63.159,25 € | 484.907,75 € | |
| 200 - 600 Gesamtbaukosten 352.162,00 € 18.807.559,79 € 109.013.343,70 € 28.762.963,78 € | 156.936.029,27 € | ||||||
| 700 Baunebenkosten *) *) *) *) | 34.122.864,36 € | ||||||
| 710 | Bauherrenaufgaben | 7.665.411,84 € | |||||
| 711 | Bauverwaltungskosten BVK 2013-2017 | H/P | 48.805,42 € | ||||
| 711 | Bauverwaltungskosten BVK ab 2018 | H/P | 6.208.836,42 € | ||||
| 713 | Projektsteuerung / Projektmanagement | Drees & Sommer | 1.319.710,00 € | ||||
| 714 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation | Genesis | 88.060,00 € | ||||
| 720 | Vorbereitung der Objektplanung | 128.859,15 € | |||||
| 721 | Untersuchungen | ||||||
| Baugrundgutachten | Geopraxis | 16.184,00 € | |||||
| Bestandsanalyse | IB Klos | 11.072,95 € |
| SSW | Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Südwest, Nürnberg | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERSICHT Gesamtzusammenstellung Kostenschätzung und Kostenberechnung | ||||||||
| Grundlage: | Kostenzusammenstellung Kostenschätzung Staab vom 03.06.2019, sonst siehe Quelle | |||||||
| Kostenzusammenstellung Kostenberechnung Staab vom 23.04.2020, sonst siehe Quelle | ||||||||
| Kostenstand 2019 | ||||||||
| Aufgestellt von H/P Skowronek 18.06.2019 | ||||||||
| aktualisiert Kromat 21.06.2019 | ||||||||
| Kostenstand 2020 (Quartal 1/2020) | ohne Berücksichtung einer Baukostensteigerung auf die Laufzeit der Maßnahme | |||||||
| Aufgestellt von Kromat / Skowronek 15.05.2020 | ergänzt am 03.06.2020 und 22.06.2020 | |||||||
| Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | ||||
| vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | ||||
| KG | Beschreibung | Quelle | Vorbereitende Maßnahmen/Wettbewerb/ Rückzahlungen etc. brutto | BA 1 brutto | BA 2 brutto | BA 3 brutto | Gesamt brutto | |
| Umweltverträglichkeitsuntersuchungen | Heimbucher | 23.205,00 € | ||||||
| Altlastenuntersuchung | Piewack | 14.488,25 € | ||||||
| Kampfmitteluntersuchung | DAS | |||||||
| Sonstiges | Gibs | 4.408,95 € | ||||||
| 729 | Sonstiges | Behringer | 59.500,00 € | |||||
| 730 | Objektplanung | 11.401.109,92 € | ||||||
| 731 | Gebäude und Innenräume | Staab | 2.755.396,31 € | |||||
| 731 | Innenarchitektur | Staab | 7.112.136,52 € | |||||
| 732 | Freianlagen | LML | 1.533.577,09 € | |||||
| 740 | Fachplanung | 7.003.813,79 € | ||||||
| 741 | Tragwerksplanung | Bergmeister | 1.427.255,07 € | |||||
| 742 | Technische Ausrüstung | 4.547.337,83 € | ||||||
| KG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen | Stahl | 736.619,52 € | ||||||
| KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen | Stahl | 407.528,74 € | ||||||
| KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen | Stahl | 633.382,43 € | ||||||
| KG 440 - Elektrische Anlagen | Schicho | 1.134.424,75 € | ||||||
| KG 450 - K-S-I Anlagen | Schicho | 417.463,72 € | ||||||
| KG 460 - Förderanlagen | Updown | 86.529,69 € | ||||||
| KG 470 - Nutzspezifische Anlagen ELT | Schicho | *) | 111.825,26 € | |||||
| KG 470 - Nutzspezifische Anlagen Küchenplanung | Bauer | Ei | ne Aufteilung der K | G 700 auf die Bauab | schnitte | 166.856,61 € | ||
| KG 470 - Fach- und Werkraumplanung | RT | 319.171,17 € | ||||||
| KG 474 - Feuerlöschanlagen | Stahl | er | folgt nicht, da diese | nicht direkt zuorde | nbar | 41.115,25 € | ||
| KG 480 - Gebäudeautomation | Weiß | si | nd. | 492.420,69 € | ||||
| 743 | Bauphysik | D | ie Aufteilung auf die | MIP-Jahre ist allerd | ings | 247.891,88 € | ||
| Wärmeschutz und Energiebilanz nach HOAI | Krebs | a | nhand des Leistungs | fortschritts abgebild | et. | 122.593,80 € | ||
| Schallschutz und Raumakustik | Krebs | 49.878,85 € | ||||||
| Bauakustik | Krebs | 75.419,23 € | ||||||
| 745 | Ingenieurvermessung (ohne KG 121) | S | ummen der einzelne | n Bauabschnitte sin | d | 17.850,00 € | ||
| Bauvermessung | 17.850,00 € | |||||||
| 747 | Brandschutz | d | emnach lediglich für | die KG 200-600 abz | ulesen. | 97.431,25 € | ||
| Brandschutz | fd | 97.431,25 € | ||||||
| 748 | Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorisch | 320.947,76 € | ||||||
| Altlastenbeseitigungsplanung | 0,00 € |
| SSW | Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Südwest, Nürnberg | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERSICHT Gesamtzusammenstellung Kostenschätzung und Kostenberechnung | ||||||||
| Grundlage: | Kostenzusammenstellung Kostenschätzung Staab vom 03.06.2019, sonst siehe Quelle | |||||||
| Kostenzusammenstellung Kostenberechnung Staab vom 23.04.2020, sonst siehe Quelle | ||||||||
| Kostenstand 2019 | ||||||||
| Aufgestellt von H/P Skowronek 18.06.2019 | ||||||||
| aktualisiert Kromat 21.06.2019 | ||||||||
| Kostenstand 2020 (Quartal 1/2020) | ohne Berücksichtung einer Ba | ukostensteigerung auf die Laufzeit der Maßnahme | ||||||
| Aufgestellt von Kromat / Skowronek 15.05.2020 | ergänzt am 03.06.2020 und 22 | .06.2020 | ||||||
| Kosten | berechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | |||
| vom 2 | 3.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | |||
| KG | Beschreibung | Quelle | Vorb Maßnahm Rückzahlu | ereitende en/Wettbewerb/ ngen etc. brutto | BA 1 brutto | BA 2 brutto | BA 3 brutto | Gesamt brutto |
| Rückbauplanung | DAS | 320.947,76 € | ||||||
| 749 | Fachplanung sonstiges | 345.100,00 € | ||||||
| Gebäudeautomation | 0,00 € | |||||||
| Logistikplaner | 261.800,00 € | |||||||
| Orientierungs- und Leitsysteme | 0,00 € | |||||||
| Bühnentechnikplanung | 0,00 € | |||||||
| Bewässerungsplanung | SÖR | 83.300,00 € | ||||||
| 750 | Kunst | 68.425,00 € | ||||||
| 751 | Kunstwettbewerb | 68.425,00 € | ||||||
| 760 | Allgemeine Baunebenkosten | 6.659.105,67 € | ||||||
| 761 | Gutachten und Beratung | 388.275,45 € | ||||||
| Barrierefreies Bauen | BRN | 1.374,45 € | ||||||
| Lüftungsgutachten | SUN | 50.000,00 € | ||||||
| Trinkwasseruntersuchung | H/T, SUN | 30.000,00 € | ||||||
| neu | Beprobung, Deklaration, Entsorgung | DAS/DreSo | 297.500,00 € | |||||
| Sonstige Gutachten | 9.401,00 € | |||||||
| Sonstige Gutachten | 0,00 € | |||||||
| 762 | Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen | 1.550.392,02 € | ||||||
| Prüfstatik | Drees & Sommer | 475.275,29 € | ||||||
| Vermessungsgebühren | VA | 103.500,00 € | ||||||
| Baugenehmigungsgebühren | H/P | 157.000,00 € | ||||||
| Baugenehmigungsgebühren | H/P | 78.500,00 € | ||||||
| Baugenehmigungsgebühren | H/P | 235.500,00 € | ||||||
| Wasserrechtliche Erlaubnis | 57.500,00 € | |||||||
| Bautechnische Prüfungen | 273.700,00 € | |||||||
| TÜV-Abnahmen | 82.110,00 € | |||||||
| BS-Prüfer | Herbert | 87.306,73 € | ||||||
| 763 | Bewirtschaftungskosten | 3.333.309,00 € | ||||||
| Baustellenbewachung / Schließdienst | 1.785.000,00 € | |||||||
| Baustrom, Bauwasser | Drees & Sommer | 684.369,00 € | ||||||
| Baustellenbeheizung | Stahl | 863.940,00 € | ||||||
| Entwässerungsgebühren während der Bauphase | SÖR | 22.000,00 € | ||||||
| 764 | Bemusterungskosten | 205.275,00 € | ||||||
| 766 | Versicherungen | 555.000,00 € | ||||||
| Bauwesen-, Bauleistungs- und Bauhaftpflichtversichernug | 555.000,00 € |
| SSW | Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Südwest, Nürnberg | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERSICHT Gesamtzusammenstellung Kostenschätzung und Kostenberechnung | |||||||
| Grundlage: | Kostenzusammenstellung Kostenschätzung Staab vom 03.06.2019, sonst siehe Quelle | ||||||
| Kostenzusammenstellung Kostenberechnung Staab vom 23.04.2020, sonst siehe Quelle | |||||||
| Kostenstand 2019 | |||||||
| Aufgestellt von H/P Skowronek 18.06.2019 | |||||||
| aktualisiert Kromat 21.06.2019 | |||||||
| Kostenstand 2020 (Quartal 1/2020) | ohne Berücksichtung einer Baukostensteigerung auf die Laufzeit der Maßnahme | ||||||
| Aufgestellt von Kromat / Skowronek 15.05.2020 | ergänzt am 03.06.2020 und 22.06.2020 | ||||||
| Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | Kostenberechnung | |||
| vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | vom 23.04.2020 | |||
| KG | Beschreibung | Quelle | Vorbereitende Maßnahmen/Wettbewerb/ Rückzahlungen etc. brutto | BA 1 brutto | BA 2 brutto | BA 3 brutto | Gesamt brutto |
| 769 | Allgemeine Baunebenkosten, Sonstiges | 626.854,20 € | |||||
| Bauschild | 0,00 € | ||||||
| Baggerbiss, Spatenstich | 27.370,00 € | ||||||
| Grundsteinlegung | 10.000,00 € | ||||||
| Richtfest / Baustellenfest | 4.000,00 € | ||||||
| Einweihung, Eröffnung | 20.000,00 € | ||||||
| Bekanntmachungen, Veröffentlichungen | 64.260,00 € | ||||||
| Reprodienste | 273.700,00 € | ||||||
| Fotodokumentation / Web-Cam | 17.850,00 € | ||||||
| Datenserver | X-Interchange | 73.399,20 € | |||||
| Beweissicherung | 68.425,00 € | ||||||
| Öffentlichkeitsarbeit | H/P | 50.000,00 € | |||||
| Sonstiges (Catering) | Drees & Sommer | 17.850,00 € | |||||
| 790 | Sonstige Baunebenkosten | 1.196.139,00 € | |||||
| 100 - 700 Gesamtbaukosten inkl. BVK *) | *) | *) | *) | 191.058.893,63 € |
Planungs-/Kostendaten 5.2.4
nach DIN 276/277
Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)
hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL)
| Bezeichnung des Vorhabens: Pommernstr. 10, Neubau Schulzentrum Südwest | MIP; MIP Nr.: 232 | Kostenangaben Brutto, enthaltener Mehrwertsteuersatz: 19 | Bauaufgabe: Neubau Altbau / Sanierung | energetischer Standard: Passivhaus EneV plus: | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 19 | plus: |
| 1. Kostendaten | ||||
|---|---|---|---|---|
| KG 100 Grundstück | in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n 0,00 0,0% 0,0% 12.063.824,13 10,7% 6,3% 4.887.812,00 7.104.300,00 71.712,13 78.552.900,01 69,8% 41,1% 1.237.305,60 1,6% 7.604.723,52 9,7% 21.980.375,50 28,0% 13.986.134,85 17,8% 14.070.638,08 17,9% 9.660.117,60 12,3% 2.004.119,46 2,6% 8.009.485,40 10,2% 34.064.377,90 30,2% 17,8% 4.392.575,00 12,9% 2.766.721,50 8,1% 6.680.898,00 19,6% 12.189.490,70 35,8% 3.124.889,70 9,2% 483.140,00 1,4% 1.754.963,00 5,2% 2.566.015,00 7,5% 105.685,00 0,3% 112.617.277,91 1,00 0,59 16.857.332,96 15,0% 8,8% 15.397.594,24 13,7% 8,1% 34.122.864,36 30,3% 17,9% 34.122.864,36 0,0% 0,0% 191.058.893,60 169,7% 100,0% 183.882.881,47 1,63 0,96 | Kostenanteil in % der Gesamtbaukosten Sonstiges 0% Herrichten und Baunebenkost Erschließen en Grundstück 6% Ausstattung 18% 0% und Kunstwerke 8% Bauwerk - Baukonstrukti onen 41% Außenanlagen 9% Bauwerk - Technische Anlagen 18% | ||
| KG 200 Herrichten und Erschließen | ||||
| Herrichten und Erschließen ohne Abbruch, Altlasten KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung | ||||
| KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen | ||||
| KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 370 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion | ||||
| KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen | ||||
| KG 410 Abwasser, Wasser, Gas KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Lufttechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen KG 450 Fernmeldeanlagen KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen KG 480 Gebäudeautomation KG 490 Sonstige technische Anlagen | ||||
| Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400) | ||||
| KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke | ||||
| KG 700 Baunebenkosten | ||||
| Baunebenkosten ohne Interim Interimsmaßnahmen | ||||
| Sonstiges | ||||
| Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim | ||||
| 100,0% | ||||
| 0,96 |
0,00
12.063.824,13
0,0%
10,7%
0,0%
6,3%
4.887.812,00
7.104.300,00
71.712,13
1.237.305,60
7.604.723,52
21.980.375,50
13.986.134,85
14.070.638,08
9.660.117,60
2.004.119,46
8.009.485,40
1,6%
9,7%
28,0%
17,8%
17,9%
12,3%
2,6%
10,2%
4.392.575,00
2.766.721,50
6.680.898,00
12.189.490,70
3.124.889,70
483.140,00
1.754.963,00
2.566.015,00
105.685,00
12,9%
8,1%
19,6%
35,8%
9,2%
1,4%
5,2%
7,5%
0,3%
16.857.332,96
15.397.594,24
34.122.864,36
15,0%
13,7%
30,3%
8,8%
8,1%
17,9%
34.122.864,36
191.058.893,60
183.882.881,47
169,7%
1,63
Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2
| 2. Kostenrichtwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten (mit Interim) KG 700 Baunebenkosten (ohne Interim) | Bezug | Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 31738,55 13763,39 2892,61 1254,38 1755,51761,27 362,23 157,08 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR | ||||
| pro qm NF in EUR | pro qm BGF in EUR | pro cbm BRI in EUR | pro Nutzeinheit in EUR | |||
| 7035,50 | 4269,81 | 881,03 | 77195,51 | |||
| 7035,50 | 4269,81 | 881,03 | 77195,51 | |||
| 444,24 | 269,60 | 55,63 | 4874,27 | |||
| 179,99 | 109,23 | 22,54 | 1974,87 | |||
| 2892,61 | 1755,51 | 362,23 | 31738,55 | |||
| 1254,38 | 761,27 | 157,08 | 13763,39 | |||
| 4146,99 | 2516,78 | 519,31 | 45501,93 | |||
| 620,75 | 376,73 | 77,73 | 6811,04 | |||
| 567,00 | 344,11 | 71,00 | 6221,25 | |||
| 1256,53 | 762,58 | 157,35 | 13787,02 | |||
| 1256,53 | 762,58 | 157,35 | 13787,02 |
| 3. Planungsdaten | ||
|---|---|---|
| a. Fläche des Grundstückes Bebaute Grundstücksfläche + Unbebaute Grundstücksfläche | %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BGSF 15.879,00 25,5% UGSF + 46.270,00 74,5% GSF = 62.149,00 100,0% "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 0,00 + 0,00 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NF = 27.156,39 60,7% 10,97 TF + 2.653,29 9,8% 5,9% 1,07 VF + 9.074,52 33,4% 20,3% 3,67 NGF = 38.884,20 143,2% 86,9% 15,71 KGF + 5.862,29 21,6% 13,1% 2,37 BGF = 44.746,49 164,8% 18,08 in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI 216.857,68 7,99 4,85 87,62 Bezeichnung NE Schüler Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) 2475 10,97 18,08 in qm A/BRI Außenhüllfläche 47507,69 0,22 | Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche 13% Verkehrsfläch e 20% Nutzfläche 61% technische Funktionsfläc he 6% |
| = Grundstücksfläche | ||
| b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) + nicht förderfähige Flächen | ||
| =Nutzfläche | ||
| +technische Funktionsfläche + Verkehrsfläche | ||
| =Netto-Grundfläche | ||
| +Konstruktions-Grundfläche | ||
| =Brutto-Grundfläche | ||
| c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt | ||
| d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.) | ||
| e. Kompaktheit des Gebäudes |
15.879,00
46.270,00
62.149,00
25,5%
74,5%
100,0%
0,00
0,00
27.156,39
2.653,29
9.074,52
38.884,20
5.862,29
44.746,49
9,8%
33,4%
143,2%
21,6%
164,8%
60,7%
5,9%
20,3%
86,9%
13,1%
10,97
1,07 3,67
15,71
2,37
18,08
Nürnberg, den 18.12.2020 Abteilung Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/P Nicole Kromat 10601
Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2
Auswirkung des Neubaus bzw. der Sanierung auf den Klimaschutz
Baumaßnahme: Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Süd - West Kategorie: Neubau Standard: Passivhaus
| Bewertungsspanne: | negativ | moderat | gering | positiv |
|---|
CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom)
| Neubau: Sanierung: Erfüllungsgrad: 63,9% Gewichtungsfaktor: 4 | ≥ 15 kg/(m²a) ≥ 22 kg/(m²a) | 8 - 15 kg/(m²a) 11 - 22 kg/(m²a) |
|---|---|---|
| 64 |
(m²a) < 1 kg/(m²a) /(m²a) < 5 kg/(m²a)
"Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung)
| Erfüllungsgrad: 26,2% Gewichtungsfaktor: 1 | wenig effizient |
|---|---|
| 26 |
mod. effizient effizient hocheffizient
Ökobaudat
Energetische Qualität Gebäudehülle (mittlerer U-Wert [W/m²K])
| Neubau: Sanierung: Erfüllungsgrad: 81,3% Gewichtungsfaktor: 1,5 | > 0,55 W/(m²K) 0,55 W/(m²K) | 0,25 - 0,3 W/(m²K) 0,4 - 0,55 W/(m²K) | 0,2 - 0,25 W/(m²K) 0,3 - 0,4 W/(m²K) |
|---|---|---|---|
| 81 |
< 0,2 W/(m²K) 0,3 W/(m²K)
Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien
| Erfüllungsgrad: 80,0% Gewichtungsfaktor: 1,5 | wenig effizient | mod. effizient | effizient |
|---|---|---|---|
| 80 |
hocheffizient
Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung
| Erfüllungsgrad: 68,5% Gewichtungsfaktor: 1 | wenig effizient | mod. effizient |
|---|---|---|
| 69 |
hocheffizient
Bonus Nachhaltigkeit und Innovation
| Erfüllungsgrad: 60,0% Gewichtungsfaktor: 0,5 | niedrig | mittel |
|---|---|---|
| 60 |
hoch sehr hoch
nne einer Null- bzw. Plusenergiebilanz
| Auswirkung auf den Klimawandel: gering Bewertung der Gesamtmaßnahme: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: 65,5% | |
|---|---|
| Auswirkung auf den Klimaschutz: entfällt Vergleich mit Zustand vor Sanierung: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: entfällt | |
| Baumaßnahme vor Sanierung entfällt 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % | |
| Kommentar: (Auch die Umsetzung eines umfassenden und nachhaltigen Regenwassermangements wurde beim "Bonus Nachhaltigkeit und Innivation" berücksichtigt). Die Graue Energie spielte bei der Planung des SSW noch keine Rolle, wird aberinformativ angegeben. | |
| Hochbauamt Anja Morgenroth H/ZA-KEM 15.01.2021 | Verwendete Version des Bewertungs-Tools: Jan-2021 |
entfällt
| +309,86 ü.NN | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A B | 5 5 52 5 1, 0 56 8 84 7, 5,3, 5 9 1, | ||||||||
| Oberlichter als NÖF LD: ≥ 240 nd on va Art w d n 0 a 9 Br F d n a w d n a TH D0.03 Br Treppenhaus3 SSG n 39,98 m2 v o RH: 4,01 m Art FB:Gussasphalt 0 9 F 3.3.3 ±0,000 Zeichensaal SSG -0,150 74,71 m2 RH : 3,50 m 27Stg. FB: Parkett 29/167 0 8 1, F90 Art von Brandwand | |||||||||
| Oberlichter als NÖF 3.3.1 3.3.4.1a Zeichensaal SSG Sammlung SSG 74,90 m2 32,63 m2 RH : 3,50 m RH : 4,01 m FB: Parkett FB: Parkett | Oberlichter als NÖF 3.3.2 Zeichensaal SSG 74,15 m2 T RH : 3,50 m d FB: Parkett 3.3.4.2 Sammlung SSG 32,63 m2 RH : 4,01 m FB: Parkett T d F90 | ||||||||
| C | 0 56 8 84 7, 5,3, 5 9 1, | ||||||||
| 1.10.3.3 Aufenthaltsraum SSG 43,50 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum | 0 0 1 ≥ D: L 0 8 F 5, Ö N s al er ht c erli b O 0 0 2 0 1 ≥ D: L 5 1 6, F Ö N s al er ht c erli b O 0 2 0 7 3, 0 2 küche m 6 0 m 4, 0 2 0 4 3, 0 2 F Ö N s al er ht c 0 erli 4 6, b O 0 0 1 ≥ D: L | ||||||||
| 0 56 8 84 7, 5,3, 5 9 1, 0 56 8 84 7, 5,3, 5 9 1, | |||||||||
| 1.10.3.4 Aufenthaltsräume SSG 46,13 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum | |||||||||
| T30 RS F90 1.10.4a Mia Ganztag SSG 27,75 m2 RH: 3,50 m S FB: Linoleum R 0 3 T | |||||||||
| S 1.10.5 R Lager SSG 3 0 7,87 m2 T RH : 3,50 m 1.10.4c FB:Linoleum MiA GT Tee 16,22 m2 RH: 3,50 FB: Linoleu S 1.10.6 R Lager PHR 3 0 7,87 m2 T RH : 3,50 m FB:Linoleum | |||||||||
| 0 3 1, 7 F G | 0 56 8 84 7, 5,3, 5 9 1, 0 56 8 84 7, 5,3, 5 9 1, 0 56 8 84 7, 5,3, | ||||||||
| R S 1.10.4b 0 Mia Ganztag PHR T 3 25,50 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum 1.10.2 S Aufenthaltsraum PHR R 0 48,00 m2 T 3 RH: 3,50 m FB: Linoleum | |||||||||
| N F 5 5 4 0 52 1, 5 3 0 5 10 m | |||||||||
| F Ö N OK FFB Oberkante Fertigfußbodes OK RFB 8 0O b e 8 5 r k 4 6 a n te R ohfußboden er al 7, 5, 3, ht Fe r ti g k a n te n c erli erforiert) Rohkanten b O OK Oberkante UK Unterkante rk, Luftschicht, Mauerwerk) FFB Fertigfußboden RFB Rohfußboden rlauf AD Abhangdecke g RD Rohdecke d BRHG Brü 5stungshöhe Roh/Ferti 9 ng NÖF Nac1,htlüf5tungsflügel 0 ür T90 rauchdicht selbstschließend 6, 1 ür T30 rauchdicht selbstschließend Gebäudeachsen t und selbstschließend unter / vor Schnittebene ( g dicht und selbstschließend über / hinter Schnitteben eßend Schnitt angsbreite X Schnittbezeichnung F 0 Ö 4 N 3, R e ttu ngswegen haben eine 2 0 I n s t 5 a l 6 la t io n s s c h a c h t al s , 0 0 m . 7, 8 tr o c 5, 8 ke 3, 4 n e S t e i g le it u n g ht er c erli b O NÜRNBERG | |||||||||
| 1.10.1 Aufenthaltsraum PHR 61,50 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum | 0 2 F Ö N s al er ht erli c 8, 2 0 b O 0 0 1 ≥ D: L | ||||||||
| H | 57 9 1, 36 44 1,3, 0 8 7, 7 3 6, | F90 Brandwand g n u s a gl er V 0- 9 F TH D0.01 Treppenhaus1 SSG 84,81 m2 RH: 4,01 m T FB:Gussasphalt 3.6. Pum 13,1 RH: F90 Art von FB: Brandwand d n a w d n a Br n o v Art AZ D 0 Pers. F 9 2,31 m RH: FB:Gu Bx 1,1 LD 28Stg. 29/161 2,40 F90 Art von Brandwand | 0 2 0 4 2 ≥ D: L 425 5 1 7, 30 RS 0.7 i. 5 m2 2,20 m | H 9 5 Pom1,mernstraße 0 10 2 SN 01 Baumaßnahme Neubau 0 Schulze 2, 7ntrum Süd 7,25 ID/Geb 975 975 5,85 5 425 1 218/ 97 2 50 6 3 ,9 ,4 0 6 7, 5, 8 5 3, 4 6 2 0 Genehmigungsplanung Grundriss EG 5 5 3, Maßstab 1:100 Format 1,0m x 0,9m / SSG SGB/ PHR SP1 gezei5 2chnet geprüft SGB/ GGB 4 F90-Verglasung | |||||
| I | 0 56 8 84 7, 5,3, 0 5 1, | Fliesen 0 Aufzug SSG 2 4,01 m ssasphalt T Kabine 0 x 2,10 | LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 12 1.11.2 1.11.3 ± 0,00 = + 3 Pausenverkauf SSG Pausenverkauf PHR 13,14 m2 12,96 m2 RH: 3,50 m RH: 3,50 m VF C0.02 Index-Änderung FB: Linoleum FB: Linoleum Windfang2 63,80 m2 RH: 3,40 m FB: Sauberl. Index Datum Art der Ä LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 1 | sh/bes lr 0 F90 Brandwand d n 10,00m üNN Freigabe Bauherr a w d n a -Ergänzung Br 0 9 F nderung Freigabe Architekt 20 Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/P Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Tel.: +49(0)911 231- Tel.: +49(0)911 231- d H-SSW@stadt.nuernbera ng.de w d | |||||
| : ≥ 90 d n a w d n a Br n o v Art 0 9 F | |||||||||
| T30 RS | |||||||||
| Plan-Nr. a n Br SSW-4-SGB-ARC-G R-0-X 0 9 F Datum S R 0 15.06.2020 9 T | |||||||||
| K 9 5 5 0 1, 0 | |||||||||
| 2 1 ≥ D: L | 2 1 ≥ D: L | 1.8.2.1 Stuhllager 52,97 m2 |
| 7,80 7,80 7,80 | ||
|---|---|---|
| 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 | 5,85 1,95 3,13 2,72 1,9 | 5 5,85 |
| 3,46 20 10,20 20 4,35 20 | 3,46 3,46 10,175 25 7,525 30 | 3,46 7,50 |
2,7
3,4
0 4 2, 6
7,80
25 5,85 3,46 7,525
Oberlichter als NÖF
Theorie/ Speiseraum
g ü.OK
verdeckt) e
g4.5.1.1
Hauswirtschaft PHR
128,81 m2
uRH: 3,50 m
nFB: Linoleum
a
l
p
g
4.5.1.2 n westHauswirtuschaft Lager PHR 11,95 m2
g
RH: 3,50 m FB: Linolm ieum
e
e
G 1.8.1
Hausmeisterwerkstatt
23,80 m RH: FB:
Büro Hausmeister
16,66 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum
T90 RS
F90 Brandwand
Schulstraße PHR
: F910-Verglasung F90 Brandwand
M
XX-003
E
r
d
u
r
| ÖÖ 77 11 12 13 14 15 16 17 18 19 63,50 55 7,80 7,80 7,80 7,80 7,80 7,80 7,80 7,80 55 1,525 5,85 1,95 2,12 3,73 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 1,525 3,46 3,46 3,46 3,46 3,46 3,46 3,46 3,46 40 30 7,525 25 7,55 25 11,475 20 6,95 20 10,20 20 9,50 30 7,50 30 40 +309,98 ü.NN F 5 5 4 0 4 0 5 5 F 52 52 1, 5 3 0 Oberlichter als NÖF LD: ≥ 120 Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF 3 0 1, 5 d d d w a n d w a n 4 W .3 e . r 6 k . n 1 ebenraum PHR +309,90 ü.NN N Ö F Br a n T H B 0 .0 2 Br a n F 9 0 1 R 6 H , 8 : 1 3 m , 5 2 0 m 7, 8 0 5, 8 5 3, 4 6 ht er al s Art v o n T 4 R r 0 H e , 1 : p 2 p e m n 2 h 4 a , u 0 s 1 1 m P HR Art v o n 4 T e . 4 x . t 2 i l a rb e it PHR F B : P a r ke tt 5, 8 5 3, 4 6 7, 8 0 erli c 9 0 F B : G u s s a s p h a l t 9 0 2 4 , 4 7 m 2 b F F R H : 3 ,5 0 m 57 O 4.4.1 FB: Parkett 9, 1 4.3.4 Textilarbeit PHR 4.3.1 Sammlung PHR 4.3.2 69,96 m2 T S h p e e o is r e ie ra / um 8 0 28Stg. Z 8 R 5 e H , i 8 : c 0 h 3 e m ,5 n 2 0 s a m al PHR 5 R F 2 B H , : 3 : 0 4 m ,0 V 2 1 in m yl Z 7 R 6 e H , i 5 : c 0 h 3 e m ,5 n 2 0 s a m al PHR R FB H : : 3,5 V 0 in m yl 1, 29/161 FB: Vinyl FB: Vinyl F90 Art von Brandwand RS dT dT dT T30 RS 4.3.7 G 9 5 Lager-/Maschinenraum PHR 9 5 G 1, 1, 6, 0 5 LD: ≥ 120 H F30 H F90 S 2 R 4 H , 6 : 3 3 m , 5 2 0 m 1 T O O R F B : P a r ke tt d 2 0 R S 2 0 R S 3 0 VF B0.02 ≥ 1 3 0 VF B0.03 ≥ 1 3 0 T Flur D: T Flur D: T 92,23 m2 L 92,24 m2 L VF B0.04 2 0 RH: 4,01 m RH: 4,01 m Flur FB:Gussasphalt FB:Gussasphalt 87,30 m2 RH: 4,01 m 0 Ö F FB:Gussasphalt 4 N F 2 3, 0 5 6 al s F30 T 3 0 R S F90 F30 F90 F 30 N Ö 5 6 0 7, 8 5, 8 3, 4 erli c ht er Küche 6 . 4 . 4 6 . 5 . 1 T30 R S d T dT dT T30 RS ht er al s 5, 8 3, 4 7, 8 O b R S E 7 , L 3 T 9 U m V 2 2 P HR EG E 8 , D 2 V 7 m H V 2 P HR EG 6 . 1 .1 8 4 . 3 .3 .1 b erli c 3 0 R H : 4 , 0 1 m R H : 4 , 0 1 m L a g e r Hausmeister 1.8 . 4 4.3.3.2 S a m m lung PHR 4.3.6. 2 O T FB: Estric F h 30 F 3 0 FB: Estrich F 9 0 2 R F 0 B H , : 7 : 5 L i m n 4 o 2 ,0 le 1 u m m F 9 0 R 2 R F 1 B e H , : i 3 : n 0 L i g i m n u 4 o 2 , n 0 le g 1 u s m m personal S 2 R F 6 B a H , m : 3 : 7 L m i m n l 4 u o 2 , n 0 le 1 g u m m PHR 2 R F 5 B H , : 3 : 7 L i m n 4 o 2 ,0 le 1 u m m F 9 0 W 1 R F 3 B H e , : 5 : rk 9 L n i m n e 4 o b 2 ,0 l e e 1 n u m m raum PHR F 9 0 4.5.1.1 57 8 H a u s w i rt schaft PHR 0 0 9, 12 8 , 8 1 m 2 F 3 F 3 F90 F30 RH: 3,50 m H 9 5 FB: Linoleum F30 9 5 H 1, F90 1, 6.4.1 4.8.0.4 4.1.1.16 4.1.1.17 ELT HV PHR EG 10 2 0 W 22 C ,6 M 2 m V 2 orraum A 71 U ,8 R 7 W m i 2 rtschaft PHR A 66 U ,8 R 6 W m i 2 rtschaft PHR 1 R 7 H ,7 : 7 m 4, 2 01 m 4.3.5 SN 01 d T R F B H : : F 2 l , i 8 e 0 s e m n R FB H : : L i n 3 o ,5 le 0 u m m R FB H : : L i n 3 o ,5 le 0 u m m FB: Estrich W 7 1 e , 2 r k 3 r m ä u 2 m e P H R N Ö F SN 01 7, 2 5 2, 7 0 4 H 1 R 1 . a H 5 , u 9 . : 1 5 s . w 2 m 3 i r 2 ,5 t s 0 c m haft Lager PHR d T 4 W 1 R . 5 H 8 C , . 2 : 0 M 3 . 5 m 2 2 , 8 0 m T 3 0 R S T 3 0 R S R F B H : : P 3 , a 5 r 0 k e m t t erli c ht er al s 975 50 975 6 5 3 , 9 , , 8 4 0 5 6 7, 2 5 5, 8 5 3, 4 6 2 0 425 F B : L i n o le u m L D: ≥ 9 0 d T 4 W 5 R F . , B H 8 5 C : . 8 : 0 B . m 3 / F 2 D 2 l , i 8 e 0 s e m n 5 2, 2 2 F B : F l i e se n ht er al s N Ö F ht er al s N Ö F F 3 0 F 3 0 0 R S 6 S 5 . , i 7 1 B . 7 e 2 l m P 2 HR 6 F 2 . 0 W 3 , . 1 2 U 8 V m P 2 HR F90 6 W .3 W .3 Aufb. Küc O b he 2 0 5, 8 5 3, 4 6 3, 5 5 1 H 2 R F . 3 B a H 8 , : u . 8 : 1 s 0 L m i m n 3 e o 2 , i 5 l s e 0 t u e m m rwerkstatt d T 2 , 5 2 5 4 W . 8 C . 0 J . 2 bil d u n g d er O b erli c bil d u n g d er O b erli c 6 E 7 R F . , B L H 4 6 T : . 5 : 2 U m 4 E V , s 2 0 t 1 1 r i c P m h H R EG T 3 0 R S T 3 R F B H : : 4 E F , s 9 0 t 0 1 r i c m h R FB H : : 4 E , s 0 t 1 ri c m h 6 R F , B H 1 : 0 : m 4 E , s 2 0 t 1 r i c m h 5 LD: ≥ 120 F F 9 9 0 0 - B V r e a r n g d la w s a u n n d g 5 4 2 w a n d 1 B 1 R F . 6 B ü H 7 , : r . 6 : 1 o 6 L H i m n 3 a o 2 , u 5 le 0 s u m m m eister 4 W 1 R F . 6 B H 8 C , : . 9 : 0 J 6 . 1 V m F o 2 2 l , r i 8 e r a 0 s u e m n m 1 R F 1 B H , : 3 : 4 m F 2 2 l , i 8 e 0 se m n A u s Lichthof A u s 6 G . A 6 . 1 P H R E G R S T 3 0 R S 6 B 5 R F . , B M H 7 6 : . 1 : Z 1 m 4 E P , s 2 0 H t 1 r R i c m h F 9 0 6 T 3 R F . , W B H 3 5 : . 8 : 4 H m 4 E A , s 2 0 t P 1 ri H c m h R 5, 6 1, 9 5 4 7, 9 0 I N Br a n d 3 R , H 8 8 : m 4, 2 01 m T 3 0 +309,80 ü.NN 9 0 T90 RS T90 RS T30 RS T30 RS T30 RS FB: Estrich T30 RS 0 5 10 m F LD: ≥ 120 OH F90 Brandwand or F90 F90 LD: ≥ 120 OH F90 Art von Brandwand 2 5 et b e hi c S +309,98 ü.NN T 9 0- T30 RS 5, 8 5 3, 4 6 3, 4 0 S W ta U h -B lb e e t t o o n n O O K K F R F F B B O O b b e e r r k k a a n n t t e e F R e o r h ti f g u f ß u b ß o b d o e d n en 2 Mauerwerk Fertigkanten LD: ≥ 120 SSW-4-SGB-ARC-GR-0-XXX-002 Schulstraße PHR Schließfachanlagen V S 1 R F 4 B F c H 0 h : : B , u 1 0 G l 9 s .0 u t m r 1 s a 2 s ß a 4 e s ,0 p 1 h a m lt L D: ≥ 2 4 0 T 3 0 R S V S 6 R F 2 B F c H , h : 7 : B u G 2 0 l u s . m 0 s t r 5 2 s a a 4 ß s , e 0 p 1 h a m lt L D: ≥ 2 4 0 T 3 0 R S T T 5 R F r 4 H B H e , : 4 : p B G 3 p 0 u e m .0 s n 2 3 s h a 4 a s , u 0 p s 1 h 1 a m l P t HR ± -0 0 , , 1 0 5 0 0 0 L D: ≥ 2 4 0 5, 5 5 N PH EB R ENEINGANG L A ( M S e u a i i c s c u h f h e a t t m r c b w h a a u e u u n r e k g r w (p e e rk rf , o L r u ie f r ts t) chicht, Mauerwerk) O U FF K K B R O U Fe o n b r h t e t e i k r g r k a k f a u n a n ß t n e t b t e n e oden RFB Rohfußboden Brandwandverlauf AD Abhangdecke F90-Verglasung F90 Brandwand F90 F90 Art von Brandwand F90 feuerbeständig RD Rohdecke d w a n d 6 E . L 4 T .3 HV Küche 1 K . ü 11 . . T 1 r . o 1 c 0 kenlager 3 0 1, 9 5 J F R 3 A 0 f R e a u u e c rh h e a m bl m eit e u n n d g B N R Ö H F B N r a ü c s h tu tlü n f g tu sh n ö g h sf e lü R ge o l h/Fertig ü.OK Br a n 1 3 ,2 3 m 2 1 R 6 H , 9 : 3 m 3 2 , 4 0 m T 9 0 R S B r a n d s c h u t z t ü r T 9 0 r a u c h d i c h t s e l b s t s c h l i e ß e n d R H : 4, 01 m F B : F l i e se n T 3 0 R S B r a n d s c h u t z t ü r T 3 0 r a u c h d i c h t s e l b s t s c h l i e ß e n d Gebäudeachsen 0 9 FB: Estrich F RS Tür rauchdicht und selbstschließend unter / vor Schnittebene (verdeckt) 1,80 0 0 3 vds Tür vollwandig dicht und selbstschließend über / hinter Schnittebene F 3 F 28Stg. 29/161 dt Tür dichtschließend Schnitt 1.11.1.15 d Spülküche a n LD lichte Durchgangsbreite X Schnittbezeichnung 1.11.4 42,63 m2 d w T 9 0 R S S 4 R F 5 B p H 0 e : : , i 9 s 7 e P 4 s m , a 0 a r 2 1 k a e l m tt 1 . 1 1 . 1 . 1 6 R FB H : : F 3 l , i 5 e 0 se m n 1 . 1 1 . 1 . 1 8 F 3 0 T30 RS v o n Br a n 5 7, 5 2 5, 8 5 3, 4 6 S lic ä h m te tl i D ch u e rc T h ü g r a e n n g s im hö V h e e r l v a o u n f v ≥ o 2 n , 0 R 0 e m ttu . ngswegen haben eine I tr n o s c ta ke lla n t e io S n t s e s i c g h le a it c u h n t g K ü . T r o c k enlager K ü . S p ü l m ittel Art 3 R F , B H 8 : 8 : m F 3 2 l , i 5 e 0 s e m n 1.11.1.17 3 R F , B H 0 : 6 : m F 3 2 l , i 5 e 0 s e m n 1 K . ü 11 c . h 1 e . 1 F 9 0 Kü. Topfspüle 151,22 m2 9,50 m2 RH: 3,50 m NÜRNBERG RH: 3,50 m FB: Fliesen FB: Fliesen 1.11.1.9 Kü. Kühllager 5,38 m2 RH: 3,40 m g 0 FB: Fliesen F 9 F90 Art von Brandwand n K u F90 Brandwand 1.11.1.7 1.11.1.6 1.11.1.4 1.11.1.5 2 5 Pommernstraße 10 n Kü. Kühllager Kü. Tiefkühl Kü.Müll tr Kü. Müll nass a T T r H e p B p 0 e .0 n 1 haus1 PHR T 3 0 R S 1 K . ü 1 1 . . K 1 ü .8 hllager 3 R F , B H 0 : 4 : m F 3 2 l , i 4 e 0 se m n 3 R F , B H 0 : 4 : m F 3 2 l , i 4 e 0 se m n 2 R F , B H 6 : 1 : m F 3 2 l , i 4 e 0 se m n 3 R F , B H 0 : 4 : m F 3 2 l , i 4 e 0 se m n 5 2, 0 2 s p l 8 5 , 2 0 m 2 2, 5 1 m 2 RH: 4,01 m R FB H : : F 3 l , i 4 e 0 se m n SSW Baumaßnahme g FB:Gussasphalt Neubau n 5 1 Schulzentrum Südwest u d 0 g n 1.11.1.19 0 T 3 0 R S 2, 4 0 2 2 8 9 S /1 t 6 g 1 . 4 P . u 8 m .0 i . . 6 F B 9 ra 0 n A d r w t a vo n n d F 9 0 Br a n d w a K 2 R F 0 B ü H , : c 2 : h 5 P 4 e m , a 0 A r 2 1 k u e m s tt gabe 1 K 1 R F 6 B . H ü 1 , : 8 : 1 . 3 . L 1 m o F . 3 2 2 l g , i 4 e i 0 s s e m t n ikzone L D: ≥ 1 2, 2 0 5 9, 3 2 7, 8 0 A K N Ü L C I H E E FERUNG SP2 I 1 D 1 /G 8 e /9 b 72 e h m i w a n d 1 R F 0 B H , : 1 : 7 m F 2 2 l , i 2 e 0 se m n 1 K 7 R F , B . H 7 ü 1 : 1 : 1 . m . U F 1 3 2 m l . , i 4 e 1 0 s 1 k e m l n eiden D 1 K 7 R F , B . H 7 ü 1 : 1 : 1 . m . U F 1 3 2 m l . , i 4 e 1 0 s k 3 e m l n eiden H 1 5 G Gr e u n n e d h r m is i s g u E n G gsplanung G e n Art v o n Br a n d L D: ≥ 9 0 Bx T K a bi n e 1, 1 0 x 2, 1 0 A P 2 R F , B H Z e 3 : 1 : r G C s m u . 0 s A 2 s a u 4 s , f 0 p z 1 h u a m g lt PHR H St A adtgas T 3 0 R S LD: ≥ 240 Oberlichter als Entrauchung LD: ≥ 100 Oberlichter als Entrauchung LD: ≥ 100 Oberlichter als Entrauchung 1 K 7 R , . H 7 ü 1 1 : 1 . m . W 1 3 2 . , C 4 1 0 2 D m 1 K 2 R , . H 6 ü 1 5 : 1 . m . W 1 3 2 . , C 4 1 0 4 H m 1 K 5 R F , B . H 4 ü 1 : 0 : 1 . m . B F 1 3 2 ü l . , i 4 e 3 r 0 s o e m n 3, 0 0 SGB/ S S S G G B/ GGB SGB/ PHR SP1 g M F e o a z r ß m e s i a c ta t h b net 1 A : 0 10 g 0 eprüft 9 0 F B : F l i e s e n F B : F l i e s e n L s h / b e s lr Decke über 1.OG F F90 Art von Brandwand 3 0 5 5 5 4 2 4 0 ± 0,00 = + 310,00m üNN Freigabe Bauherr +309,98 ü.NN 1,145 25 5,755 20 23,20 20 15,35 25 2,60 30 2,60 25 1,80 30 40 Index-Änderung-Ergänzung D: ≥ 1 2 0 D: ≥ 1 2 0 425 5 3 , , 8 4 7 5 6 ,25 1,95 7 5 3 , , , 8 8 4 0 5 6 1,95 7 5 3 , , , 8 8 4 0 5 6 1,95 7 5 3 , , , 8 8 4 0 5 6 1,95 7 5 3 , , , 8 8 4 0 5 6 1,95 7 5 3 , , , 8 8 4 0 5 6 1,95 7 5 3 , , , 8 8 4 0 5 6 1,525 55 Index Datum Art der Änderung L L Freigabe Architekt 54,60 VF C0.03 Windfang3 56 DIENSTSTELLE ± -0 0 , , 1 0 5 0 0 0= +310,00 üNN 3 R 1 H ,2 : 6 m 3 2 ,40 m 7, 1 0 5, 8 3, 4 7, 2 5 MINISTERIALBEAUFTRAGTER 13 14 15 16 17 18 19 FB: Sauberl. Bauherrnvertretung ≥ 1 2 0 ≥ 1 2 0 N EI E N B G E A N N - G S t a d t N ü r n be r g D: D: L L SN 02 H o c h b a u a m t H /P 0 Marientorgraben 11 0 90402 Nürnberg 1 : Tel.: +49(0)911 231- 1 5 0 1, 9 5 M Tel.: +49(0)911 231- M H-SSW@stadt.nuernberg.de Planer Plan-Nr. R SSW-4-SGB-ARC-GR-0-XXX-001 g H u n 52 h 4 P eru c 3, ht a c ntr B erli E b s G Oal T30 RS T30 RS S 8 5 4 6 8 0 Datum 5,3,7, RS T30 RS T30 RS 6.7.5 6.7.4 6.7.3 2 5 4 0 15.06.2020 BMZ GH SAA GH SiBel GH 3, G 8,22 m2 7,25 m2 7,34 m2 2 1.8.2.2 RH : 4,01 m RH : 4,01 m RH : 4,01 m Architekt E Lager Bühnentechnik FB: Estrich FB: Estrich FB: Estrich 26,90 m2 s RH: 4,01 m 5 6 2 s FB: Linoleum 3, Staab Architekten GmbH i r Lager mobile Podeste Schlesische Straße 27 d 2-3 Wagen, 10997 Berlin n 1 Wagen für Zubehör Stellfläche Hublift T30 RS 1, 9 5 N T F e a l x .: : + + 4 4 9 9 ( ( 0 0 ) ) 3 3 0 0 6 6 1 1 7 7 9 9 1 1 4 4 - - 0 11 r u TH C0.02 3 0 G Treppenhaus2 GH info@staab-architekten.com 3.1.3 16,04 m2 iksaal PHR Oberstufenraum SSG RH: 4,01 m 0 17 m2 62,91 m2 FB:Gussasphalt 1 0 3 , 5 0 m RH: 3,50 m 1,20 ≥ T e p p i c h D: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 5 6 | 975 5 | |||||
| LD: ≥ 12 | 0 | |||||
| LD: ≥ 12 | 0 ber 1.OG | |||||
| aum bis | Decke ü | |||||
| RS iksaal PH 17 m2 3,50 m Teppich | R | 1.8.2.2 Lager 26,90 RH: FB: Li Lager m 2-3 Wag 1 Wagen | B m2 4, | T üh 01 | ||
| no ob e f | le ile n, ür | um 3, Podeste Zubehör Stellfläche Hublift T30 RS 5 9 1, TH C0.02 3 0 Treppenhaus2 GH 3.1.3 16,04 m2 Oberstufenraum SSG RH: 4,01 m 0 FB:Gussasphalt 0 62,91 m2 1 RH: 3,50 m 1,20 ≥ D: |
| 3,73 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 | 1,95 5,85 1,95 | 5,85 1,5 |
|---|---|---|
| 3,46 9,50 30 |
| 20 Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF d n a w d n a Br TH B0.02 Treppenhaus1 PHR o n 4 0 ,1 2 m 2 v Art R H : 4,01 m FB:Gussasphalt 9 0 F 4.3.4 4.3.1 Sammlung PHR Zeichensaal PHR 52,30 m2 85,80 m2 RH : 4,01 m 8 0 28Stg. RH : 3,50 m FB: Vinyl 1, 29/161 FB: Vinyl | Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF 0 9 F 4.3.2 Zeichensaal PHR 76,50 m2 RH : 3,50 m FB: Vinyl | Oberlichter als NÖF 4.4.2 Textilarbeit P 24,47 m2 RH : 3,50 m 4.4.1 FB: Parkett Textilarbeit PHR 69,96 m2 RH : 3,50 m FB: Vinyl T30 RS 4.3.7 Lager- 24,63 F90 S RH : 3, R FB: P S 0 R 3 0 T 3 T VF B0.04 Flur 87,30 m2 RH: 4,01 m FB:Gussasphalt F30 T30 RS 4.3.6.2 Werknebenraum PHR 13,59 m2 RH: 4,01 m 9 0 FB: Linoleum F F30 6.4.1 .17 ELT HV PHR EG Wirtschaft PHR 17,77 m2 6 m2 RH: 4,01 m 4.3.5 3,50 m FB: Estrich Werkräum Linoleum 71,23 m2 RH : 3,50 S FB: Parke R S R 0 3 0 T 3 T 3 0 3 0 6.7.2 F F S SiBel PHR R 0 5,17 m2 6.4.2 T 3 R FB H : : 4 E , s 0 t 1 ri c m h ELT UV1 PHR EG 7,65 m2 S RH : 4,01 m R FB: Estrich 0 F90 3 T 6.7.1 S R BMZ PHR 0 5,61 m2 3 T RH : 4,01 m FB: Estrich 6.6.1 S GA PHR EG R 3,88 m2 3 0 RH : 4,01 m T FB: Estrich T30 RS T30 RS | 4.3.6.1 Werknebenraum PHR 16,81 m2 RH : 3,50 m FB: Parkett HR |
|---|---|---|---|
| /Maschinenraum PHR m2 50 m arkett | |||
| F90 Art von Brandwand dT dT dT | |||
| F30 H H O O 2 0 R S 2 0 VF B0.02 ≥ 1 3 0 VF B0.03 ≥ 1 Flur D: T Flur D: 92,23 m2 L 92,24 m2 L RH: 4,01 m RH: 4,01 m FB:Gussasphalt FB:Gussasphalt F30 T30 RS F90 F30 F90 T30 RS dT dT dT 6.4.4 6.5.1 ELT UV2 PHR EG EDV HV PHR EG S R 7 , 3 9 m 2 8 , 2 7 m 2 6.1.18 4.3.3.1 0 R H : 4, 01 m R H : 4, 01 m 1.8.4 4.3.3.2 3 Lager Hausmeister Sammlung PHR T FB: Estrich F 3 0 FB: Estrich F 9 0 2 R 0 H ,7 : 5 m 4 2 ,01 m F 9 0 R 2 R 1 e H , i 3 : n 0 i g m u 4 2 , n 0 g 1 s m personal S 2 R 6 a H , m 3 : 7 m m l 4 u 2 , n 01 g m PHR 2 R 5 H ,3 : 7 m 4 2 ,01 m F 9 0 FB: Linoleum FB: Linoleum F30 FB: Linoleum FB: Linoleum 0 3 F F90 F30 F90 4.8.0.4 4.1.1.16 4.1.1 WC M Vorraum AUR Wirtschaft PHR AUR 22,62 m2 71,87 m2 66,8 RH: 2,80 m RH: 3,50 m RH: FB: Fliesen FB: Linoleum FB: T d 4.8.0.5 WC M 15,23 m2 RH: 2,80 m 4.8.0.3 FB: Fliesen L D: ≥ 9 0 d T W 5 R F , B H 5 C : 8 : B m / F 2 D 2 l , i 8 e 0 se m n 5 2, 2 2 er al s N Ö F er al s N Ö F ht ht 2,525 c c erli erli b b O O er er d d g g 4.8.0.2 n n d T W C J bil d u bil d u 11 ,3 4 m2 s s 4.8.0.1 RH: 2,80 m A u A u FB: Fliesen WC J Vorraum 16,96 m2 RH: 2,80 m FB: Fliesen Lichthof T30 RS | |||
| F Ö N s al er ht c erli b O e PHR F Ö N m s tt al er ht | |||
| c erli b O F90 6.3.2 FW UV PHR 6.3.3 20,18 m2 WW Aufb. Küch RH: 4,01 m 6,10 m2 FB: Estrich RH : 4,01 m FB: Estrich 6.3.4 TW HA PH 3,58 m2 RH : 4,01 m 0 9 FB: Estrich F | |||
| F90 F90 Schließfachanlagen 0 VF B0.01 2 4 R S S c h u l s t ra ße ≥ 0 14 0 , 1 9 m 2 D: 3 T RH: 4,01 m L FB: Gussasphalt F90 | LD: ≥ 120 OH F90 Art von Brand 0 VF B0.05 4 S S 6 2 c , h 7 u 2 l s m t r 2 a ß e D: ≥ 2 3 0 R R H : 4 , 01 m L T FB:Gussasphalt F90 Art von Brand | wand T30 RS TH B0.03 0 4 Treppenhaus1 PHR ±0,000 2 5 4 ,4 3 m 2 -0,150 D: ≥ R H : 4,01 m L FB:Gussasphalt wand 1,80 28Stg. 29/161 d n a w d n a Br n o v Art 0 9 F F90 Art von Brandwand | |
| 1.11.1.16 Kü. Trockenlager 3,88 m2 R FB H : : F 3 l , i 5 e 0 se m n 1.11.1.17 Kü. Topfsp 9,50 m2 RH: 3,50 m FB: Fliesen 0 9 F S R 0 3 T d n 1.11.1.19 a w Küche Ausgabe d n 20,25 m2 a Br RH : 4,01 m 0 FB: Parkett 9 F LD: ≥ 240 Oberlichter als Entrauchung LD: ≥ 100 Oberlichter als Entrauchung LD: ≥ 100 Oberlichter als Entrauchung | 6.4.3 1.11.1.10 ELT HV Küche Kü. Trockenlager 13,23 m2 1 R 6 H ,9 : 3 m 3 2 ,40 m RH: 4,01 m FB: Fliesen FB: Estrich 0 0 3 3 F F 1.11.1.15 Spülküche 42,63 m2 RH: 3,50 m FB: Fliesen F30 T30 RS 1.11.1.18 Kü. Spülmittel 3,06 m2 1.11.1.1 RH: 3,50 m FB: Fliesen Küche üle 151,22 m2 RH: 3,50 m FB: Fliesen 1.11.1.9 Kü. Kühllager 5,38 m2 RH: 3,40 m FB: Fliesen 1.11.1.7 Kü. Kühll 3,04 m2 RH: 3,40 m 1.11.1.8 FB: Fliesen Kü. Kühllager 2,51 m2 RH: 3,40 m FB: Fliesen 1.11.1.11 Kü. Umkleiden D 7,71 m2 RH: 3,40 m FB: Fliesen | ||
| 1.11.1.6 1.11.1.4 1.11.1.5 ager Kü. Tiefkühl Kü.Müll tr Kü. Müll nass 3,04 m2 2,61 m2 3,04 m2 RH: 3,40 m RH: 3,40 m RH: 3,40 m FB: Fliesen FB: Fliesen FB: Fliesen 0 0 | |||
| 1 1.11.1.2 ≥ Kü. Logistikzone D: 16,83 m2 L RH: 3,40 m FB: Fliesen 1.11.1.13 Kü. Umkleiden H 7,71 m2 RH: 3,40 m FB: Fliesen 1.11.1.3 Kü. Büro 5,40 m2 | |||
| 1.11.1.12 Kü. WC D 7,71 m2 RH: 3,40 m FB: Fliesen | 1.11.1.14 RH: 3,40 m Kü. WC H FB: Fliesen 2,65 m2 RH: 3,40 m FB: Fliesen | ||
| 5 5,755 20 23,20 | |||
| 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 5 | ,85 1,95 5,85 | ||
| 3,46 3,46 3,46 3 7,25 7,80 7,80 7 | ,46 3,46 ,80 7,80 | 3,46 7,80 | 3,46 7,80 |
| 54,60 |
| 5 5 | |
|---|---|
| 0 | |
| 9 7, 4 |
PAUSE
7,8
5,8 3,4
| WU-Beton Mauerwerk | OK RFB Oberkante Rohfußboden Fertigkanten Rohkanten OK Oberkante UK Unterkante FFB Fertigfußboden RFB Rohfußboden AD Abhangdecke RD Rohdecke BRH Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK NÖF Nachtlüftungsflügel Gebäudeachsen unter / vor Schnittebene (verdeckt) über / hinter Schnittebene Schnitt X Schnittbezeichnung Installationsschacht | Oberkante Rohfußboden Fertigkanten | |
|---|---|---|---|
| Mauerwerk (perforiert) | Rohkanten | ||
| Leichtbau | Oberkante | ||
| Ausfachung (Sichtmauerwerk, Luftschicht, Mauerwerk) | Unterkante | ||
| Fertigfußboden | |||
| Rohfußboden | |||
| Brandwandverlauf | Abhangdecke | ||
| F90 | feuerbeständig | Rohdecke | |
| F30 RA | feuerhemmend Rauchableitung | ||
| T90 RS T30 RS | Brandschutztür T90 rauchdicht selbstschließend Brandschutztür T30 rauchdicht selbstschließend | ||
| RS | Tür rauchdicht und selbstschließend | ||
| vds | Tür vollwandig dicht und selbstschließend | ||
| dt | Tür dichtschließend | ||
| LD | lichte Durchgangsbreite | ||
| Sämtliche Türen im Verlauf von Rettungswegen haben eine |
unter / vor Schnittebene (verdeckt)
über / hinter Schnittebene
Schnitt
Schnittbezeichnung
Baumaßnahme Neubau Schulzentrum Südwest
ID/Geb 118/972 Genehmigungsplanung Grundriss EG Maßstab 1:100 Format A0 gezeichnet geprüft sh/bes lr
Freigabe Bauherr Freigabe Architekt
Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/P Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Tel.: +49(0)911 231- Tel.: +49(0)911 231- H-SSW@stadt.nuernberg.de
Luftr
FB: Linoleum 28Stg. L
F Ö N
al er ht erli b O
| 4.3.4 Sammlung PHR | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1.2 Gruppenarbeitsraum 71,78 m2 RH : 4,01 m FB: Parkett F30 F90 6.5.3 R S EDV HV Bib 2.1.1 0 4,06 m2 3 Publikumsraum T RH : 4,01 m 736,68 m2 FB: Estrich RH: 4,01 m FB: Parkett 0 3 F 2.1.1.1 Abst.Raum 3.6.0.5 3,94 m2 0 9 WC M RH : 3,50 m F 23,69 m2 FB:Linoleum 2.1.8.6 T RH: 2,80 m d FB: Fliesen PuMi 2,49 m2 2.1.8.4 RH: 2,80 m WC D Vorraum 16,27 m2 S 6.4.6 3.6.0.4 3.6.0.3 RH: 2,80 m R ELT UV Bib FB: Fliesen T 3 0 4 R , H 0 6 : m 4, 2 01 m W 31 C ,1 M 8 m V 2 orraum W 5,9 C 8 H m2 RH: 2,80 m RH: 2,80 m FB: Estrich FB: Fliesen FB: Fliesen F90 9 0 VF D0.07 3.6.0.6 e m n L D: ≥ F 7 R F , l B H 4 u : 3 : r L i m n 3 o 2 ,5 le 0 u m m F 9 0 5 2, 6 7 W 8 R F , B H 8 C : 2 : B m / F 2 D 2 l , i 8 e 0 se m n D: ≥ 9 0 V F 1 R 8 l F H u , 5 : r D 4 0 m .0 2 5 L FB:Gussa 2,90 48 F90 2 2.1.8.1 WC H Vorraum F90 m2 17,63 m2 2,80 m RH: 2,80 m Fliesen FB: Fliesen D0.06 r Bibliothek 34 m2 : 3,50 m : Linoleum 2.1.6 1.Hilfe Raum 10,13 m2 VF D0.01 2.1.7 RH: 3,50 m Windf. Bib. Rückgabeautomat FB: Linoleum 9,74 m2 9,62 m2 RH: 3,50 m RH : 3,50 m FB: Sauberl. FB:Linoleum LD: ≥ 100 F90-Verglasung | 0 9 F | 1.10.1 Aufenthaltsraum PHR 61,50 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum | 0 0 1 ≥ D: L 0 2 9 5 G 1, F Ö N s l | G 9 5 1, 5 0 6, 1 F | 4.3.1 Theorie/ Zeichensaal PHR Speiseraum 8 0 28Stg. 8 R 5 H , 8 : 0 3 m ,5 2 0 m 1, 29/161 FB: Vinyl F90 Art von Brandwand RS dT LD: ≥ 120 H T O d 2 0 R S VF B0.02 ≥ 1 3 0 Flur D: T 92,23 m2 L RH: 4,01 m FB:Gussasphalt F30 T30 RS F90 Küche T30 RS dT 6.4.4 6.5.1 ELT UV2 PHR EG EDV HV PHR EG S R 7 , 3 9 m 2 8 , 2 7 m 2 6.1.18 0 R H : 4, 01 m R H : 4, 01 m 1.8.4 3 Lager Hausmeister T FB: Estrich F 3 0 FB: Estrich F 9 0 2 R 0 H ,7 : 5 m 4 2 ,01 m F 9 0 R 2 R 1 e H , i 3 : n 0 i g m u 4 2 , n 0 g 1 s m p FB: Linoleum F30 FB: Linoleum rtschaft PHR 0 0 m2 F 3 F 3 3,50 m F30 noleum F90 4.8.0.4 4.1.1.16 WC M Vorraum AUR Wirtschaft PHR 22,62 m2 71,87 m2 RH: 2,80 m d T FB: Fliesen R FB H : : L i n 3 o ,5 le 0 u m m T d 4.8.0.5 er PHR WC M 15,23 m2 RH: 2,80 m 4.8.0.3 FB: Fliesen L D: ≥ 9 0 d T W 5 R F , B H 5 C : 8 : B m / F 2 D 2 l , i 8 e 0 se m n 5 2, 2 2 er al s N Ö F ht 2,525 c erli 1.8.1 b Hausmeisterwerkstatt O | 4.3.1 Zeichensaal PHR 85,80 m2 RH : 3,50 m FB: Vinyl d | 52,30 m2 ÖÖ RH : 4,01 m FB: Vinyl | |||||
| dT F30 VF B0.03 Flur 92,24 m2 RH: 4,01 m FB:Gussasphalt F30 dT | ||||||||||||
| 6. R S E | F30 F90 5.3 DV HV Bib | er a 4 0 N Ö erli c ht 8, 2 0 8 5 4 6 8 0 2 3, 8 0 8 5 4 6 er al s O b 5, 3, 7, 7, 5, 3, ht c erli b O 0 0 1 ≥ D: 0 0 0 0 L 1 1 4.5.1.1 ≥ ≥ D: D: Hauswi 3.6.0.2 n LL 128,81 W 1 R 6 H C ,5 : J 1 m 2 2 ,80 m h a nl a g e F90 Brandwand 2 0 1, 9 5 H H 1, 9 5 R FB H : : L i FB: Fliesen a c ßf 0 e 8 9 10 2 hli c 3.6.0.1 S PAUSENHOF PAUSENHOF SN 01 W 2 R 3 H C ,9 : J 9 V m o 2 2 , r 8 ra 0 u m m w a n d a s u n g D: ≥ 2 4 0 30,10 2, 7 0 4 H 11 . a 5 , u 9 .1 5 s . w 2 m ir 2 tschaft Lag FB: Fliesen n d er gl L 7 , 25 7 , 8 0 7 , 8 0 7, 2 5 R H : 3 ,5 0 m Br a V FB : L i n o le u m 0- 425 5 5 , 8 5 1 , 95 5 , 8 5 1 ,9 5 5 , 8 5 975 975 5 , 8 5 5 425 F 9 0 F 9 5, 8 5 3, 4 67, 2 3 6 , 4 , 9 6 0 5 0 3 , 4 6 1 5 ,3 0 3 , 4 6 50 6 3 , 9 , 4 0 6 7, 2 5, 8 5 3, 4 6 2 0 5 1 VF D0.01 TH D0.01 7, Schulstraße SSG Treppenhaus1 SSG 117,65 m2 84,81 m2 3 s ,5 p 0 h a m lt R FB H : : Gus s a 4 s ,0 p 1 h a m lt R FB H : : Gus s a 4 s ,0 p 1 h a m lt T30 RS Vordach/ Fluchtbalkon 1.OG 3, 5 5 3.6.0.7 52 Pumi. 4 13,15 m2 RH: 2,20 m 5 4 2 1.7.1 T90-Schiebetor F90 Art von FB: Fliesen F90-Verglasung Büro Hausmeister 16,66 m2 Brandwand RH: 3,50 m d 1.11.2 1.11.3 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 F90 Brandwand n d FB: Linoleum a n Pausenverkauf SSG Pausenverkauf PHR w a d w 13,14 m2 12,96 m2 n d a n R H : 3 ,5 0 m R H : 3 ,5 0 m V F C 0 .0 2 Br a n Br FB : L i n o le u m FB : L i n o le u m W 63 i , n 8 d 0 f a m n 2 g2 9 0 T90 RS v o RH: 3,40 m F n d Art AZ D0 FB: Sauberl. F90 Br w a 0 Pers.Aufzug SSG a n d F 9 2 R , H 31 : m 2 4,01 m Br Schulstraße SSG FB:Gussasphalt 0 F 9 BxT Kabine 1,10 x 2,10 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 LD: ≥ 120 SSW-4-SGB-ARC-GR-0-XXX LD: ≥ 90 n g 28Stg. n d V er gl a s u 2 2 9 , / 4 1 0 61 Br a n d w a ± -0 0 , , 1 0 5 0 0 0= +310,00 üNN 0- n 9 o F v Art T90 RS SSW-4-SGB-ARC-GR-0-XXX-003 F90 Art von Brandwand F 9 0 F90-Verglasun d randwand T30 RS a n 1.8.4a 1.8.5a w d Pausenhalle SSG Pausenhalle PHR n a 967,95 m2 639,46 m2 Br RH: 4,01 m RH: 4,01 m 0 FB: Gussasphalt FB: Gussasphalt F 9 SCHULEINGANG BIBLIOTHEK S R 0 9 T g.5 St 1 9/ 3 0 2 0 2 1 1.8.2.1 ≥ D: Stuhllager L 52,97 m2 RH: 2,25 m Bühnenpodest FB: Linoleum OK +0,50 Sit z st uf e n 8 7/ 4 5 T 3 0 R S 4 0 28Stg. 0 2, 29/161 1 0 2 1 1,60 d ≥ n D: w a L d n a ± 0 , 0 0 0= +310,00 üNN Br 0 -0 , 1 5 0 3 0 St g. 2 9/ 1 5 Art v o n L D: ≥ 9 0 9 0 insges. 498 Plätze 0 Luftraum bis Decke über 1.OG F 2 2 1, 1, 0 0 2 2 1 1 D: ≥ mobile B ü h n e n p odeste D: ≥ L O K + 0 , 5 0 L ±0,000= +310,00 üNN -0,150 1 2 0 1 2 0 ≥ ≥ D: D: L L T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS T30 RS | a er ht erli c 8, 2 0 8 5 4 6 8 0 b 5, 3, 7, O 0 0 1 ≥ D: 0 0 0 0 L 1 1 ≥ ≥ D: D: LL 9 5 H 1, 0 2 8 9 10 PAUSENHOF PAUSENHOF SN 01 0 4 2 30,10 ≥ D: L 7,25 7,80 7,80 425 5 5,85 1,95 5,85 1,95 5,85 975 975 5 67, 2 3,46 3,46 3,46 8 4 5,3, 6,90 50 15,30 50 5 1 7, T30 RS Vordach/ Fluchtbalkon 1.OG | 0 Ö 4 N 3, 2 0 5 6 al s 8 8 4 er 7, 5, 3, ht c erli b O 4.5.1.1 Hauswi 128,81 RH: H 9 5 FB: Li 1, 0 2 0 4.5.1.2 7 2, Hauswirtschaft Lag 11,95 m2 7,25 RH: 3,50 m FB: Linoleum 5,85 5 425 6 3 ,9 ,4 0 6 7, 2 5, 8 5 3, 4 6 2 0 5 5 , | ||||||||
| 0 4, 3 T R F 0 3 F T d S R 0 3 T 0 9 F | 06 m2 H : 4,01 m B: Estrich 2.1.1.1 Abst.Raum 3.6.0.5 3,94 m2 0 9 WC M RH : 3,50 m F 23,69 m2 FB:Linoleum RH: 2,80 m FB: Fliesen 6.4.6 3.6.0.4 3.6.0.3 ELT UV Bib WC M Vorraum WC H 4,06 m2 31,18 m2 5,98 m2 RH : 4,01 m RH: 2,80 m RH: 2,80 m FB: Estrich FB: Fliesen FB: Fliesen F90 3.6.0.6 WC B/D VF D0.05 8,82 m2 0 Flur 5 2, 6 7 R FB H : : F 2 l , i 8 e 0 se m n D: ≥ 9 1 R 8 H ,5 : 4 m 2 | EDV HV PHR EG 8,27 m2 6.1.18 RH : 4,01 m 1.8.4 Lager Hausmeister FB: Estrich Reinigungsp F 9 0 2 R 0 H ,7 : 5 m 4 2 ,01 m F 9 0 2 R 1 H ,3 : 0 m 4 2 ,01 m FB: Linoleum FB: Linoleum F90 4.1.1.16 AUR Wirtschaft PHR 71,87 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum 4.8.0.5 WC M 15,23 m2 RH: 2,80 m FB: Fliesen F Ö N s al er ht c erli b O | 4.3.3.2 ersonal Sammlung PHR 26,37 m2 RH: 4,01 m FB: Linoleum | |||||||||
| L FB:Gussa 2,90 48 F90 F90 F90-Verglasung | 23,80 m2 er d RH: 3,50 m g FB: Linoleum d T 4 W .8 C . 0 J . 2 bil d u n 11 ,3 4 m2 s 4.8.0.1 RH: 2,80 m A u FB: Fliesen WC J Vorraum 16,96 m2 RH: 2,80 m FB: Fliesen Lichthof T90 RS T30 RS T30 RS LD: ≥ 120 OH andwand or F90 et b e hi c S 0- 9 T -001 Schließfachanlagen VF B0.01 Schulstraße PHR Schulstraße 140,19 m2 RH: 4,01 m FB: Gussasphalt g F90 Brandwand | 0 4 2 ≥ D: L | ||||||||||
| 2.1.7 Rückgabea 9,62 m2 RH : 3,50 m FB:Linoleum | utomat | |||||||||||
| 125 2,775 30 3,66 20 3,69 20 1,95 5,85 1,95 5,85 | 1.11.4 Speisesaal 450,97 m2 RH: 4,01 m FB: Parkett F90 Brandwand TH B0.01 Treppenhaus1 PHR 85,20 m2 RH: 4,01 m FB:Gussasphalt d n a w d n F90 Art von a Br Brandwand 4.8.0.6 9 0 Pumi. F 10,17 m2 RH: 2,20 m FB: Fliesen HA bi n e 2, 1 0 A P Z e r C s . 0 A u f z u g PHR Stadtgas R S K a x 2 , 3 1 m 2 0 Bx T 1, 1 0 R F B H : : G u s s a 4 s , 0 p 1 h a m lt T 3 LD: ≥ 240 Oberlichter als Entrauchung LD: ≥ 100 Oberlichter als Entra | 0 9 F S R 0 3 T 1.11.1.19 Küche Ausgabe 20,25 m2 RH : 4,01 m FB: Parkett | ||||||||||
| 3,46 3,46 7,80 7,25 | ||||||||||||
| F90 Brandwand TH B0.01 Treppenhaus1 PHR 85,20 m2 RH: 4,01 m FB:Gussasphalt F90 Art von Brandwand 4.8.0.6 Pumi. 10,17 m2 RH: 2,20 m FB: Fliesen HA bi n e 2, 1 0 A P Z e r C s . 0 A u f z u g PHR Stadtgas R S K a x 2 , 3 1 m 2 0 Bx T 1, 1 0 R F B H : : G u s s a 4 s , 0 p 1 h a m lt T 3 LD: ≥ 240 | ||||||||||||
| uchung LD: ≥ 100 Oberlichter als EntrauchunNg | ||||||||||||
| 20 23,20 | 20 | |||||||||||
| 1,95 5,85 1,95 0 5,85 3,46 3,46 | 5 1,95 10 m5,85 1,95 3,46 | |||||||||||
| 7,80 7,80 | 7,80 54,60 | |||||||||||
| OK FFB Oberkante Fertigfußboden OK RFB Oberkante Rohfußboden | ||||||||||||
| 15 16 Fertigkanten rforiert) Rohkanten | ||||||||||||
| OK Oberkante | ||||||||||||
| UK Unterkante rk, Luftschicht, Mauerwerk) FFB Fertigfußboden RFB Rohfußboden rlauf AD Abhangdecke g RD Rohdecke d BRH Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK ng NÖF Nachtlüftungsflügel ür T90 rauchdicht selbstschließend ür T30 rauchdicht selbstschließend Gebäudeachsen t und selbstschließend unter / vor Schnittebene (verdeckt) g dicht und selbstschließend über / hinter Schnittebene eßend Schnitt angsbreite X Schnittbezeichnung Rettungswegen haben eine Installationsschacht | ||||||||||||
| 1.4.3.1 Instrumente SSG 22,13 m2 RH: 3,50 m FB: Teppich 0 0 1.4.2 1 Musiksaal SSG ≥ D: 66,82 m2 L RH: 3,50 m FB: Teppich | 6.4.5 6.5.2 ELT HV GH EG EDV HV G 11,60 m2 15,04 m2 RH: 4,01 m RH: 4,01 FB: Estrich FB: Estri 1.4.1.2 Musiksaal SSG 100,40 m2 RH: 3,50 m FB: Teppich | H EG m 1 ch I 1 1.1.1 1.1.2 Mehrzweckraum SSG Mehrzweckraum PHR 86,83 m2 86,83 m2 RH : 3,50 m RH : 3,50 m FB: Parkett FB: Parkett nt em e h cp ä ui ellfl q e st d uf a n AB | 1.8 .6.3a La nstrumente PHR 26 3,28 m2 RH RH: 3,50 m FB FB: Teppich Lag 2-3 1 W 1.6.1 Musiksaal PHR 100,17 m2 RH: 3,50 m FB: Teppich | 6.7.5 BMZ GH 8,22 m2 .2.2 RH : 4,01 m ger Bühnentechnik FB: Estrich ,90 m2 : 4,01 m : Linoleum er mobile Podeste Wagen, agen für Zubehör Stellfläche Hublift 3.1.3 Oberstufenraum SSG 62,91 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum nt em e h cp ä ui ellfl q e st d uf a n AB | ,00m. trockene Steigleitung NÜRNBERG g n u n Pommernstraße 10 a l p s Baumaßnahme g Neubau n Schulzentrum Südwest u g ID/Geb i m 118/972 h e Genehmigungsplanung n Grundriss EG e | |||||||
| Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF 7,55 30 12,05 | LD: ≥100 Oberlichter als NÖF Oberlichter als NÖF 30 7,60 10 7,60 30 | Oberlichter als NÖF Ob 12,05 | G Maßstab 1:100 Format A0 / SSG SGB/ PHR SP1 gezeichnet geprüft SGB/ GGB sh/bes lr 10,00m üNN Freigabe Bauherr -Ergänzung nderung Freigabe Architekt Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/P 0 Marientorgraben 11 0 90402 Nürnberg 1 : Tel.: +49(0)911 231- 1 Tel.: +49(0)911 231- M H-SSW@stadt.nuernberg.de Plan-Nr. B SSW-4-SGB-ARC-GR-0-XXX-002 G G B G S Datum 15.06.2020 G E s s i r d n u r G | |||||||||
| 5,85 1,95 | 5,85 1,95 5,85 | 1,95 5,85 1,95 5,85 1,95 | 5,85 1,95 | 5,85 1,95 | ||||||||
| 3,46 7,80 | 3,46 3,46 7,80 7,80 | 3,46 3,46 7,80 7,80 | 3,46 7,80 | 3,46 7,80 | ||||||||
| 63,50 |
Z e77ichensaal PHR
76,50 m2 RH : 3,50 m FB: Vinyl
4.3.3.1
Sammlung PHR
25,37 m2 RH: 4,01 m FB: Linoleum
F90
TH D0.02
Treppenhaus2 SSG
12,69 m2 2.1.8.5 RH: 4,01 m WC D FB:Gussasphalt 9,65 m2 RH: 2,80 m FB: Fliesen
F Ö 2.1.8.3 N
WC B al
2, 5 0 8 R , H : m ,80 ht er
FB: Flies erli b 3,38 O er d g
u d 2.1.8. s bil
WC H A u
11,40 RH: FB:
Arbeitsraum Mia
32,05 m2 RH: 3,50 m FB: Linoleum VF
Flu
14, RH FB
2.1.4 S
Arbeit Leitung R
14,91 m2 3 0 RH: 3,50 m T FB: Linoleum
4,275 25 3,975
5,85 3,46 7,80
1.11.1.16
Kü. Trockenlager
3,88 m2 RH: 3,50 m FB: Fliesen
EEiinnffüüggeeppuunnkktt
XX:: --997722,,88553344
YY:: 8800,,44002266
ZZ:: 00,,00000000
24,92 Technik Technik 24,92
21,05 OK Attika OK Attika 21,05 20,50 Dach Dach 20,495 6 6 0 0 1, 1,
2 2 8 8
4 4 2 2 2, 2,
7, 16,17 4.OG 4.OG 16,17 5 5 6 6 1, 1,
4 4 2 2 2, 2,
8 8 6, 7 12,28 3.OG 3.OG 12,28 6, 7 5 1 1 5 6 6 1, 1,
5 5 0 0 2, 2 1, 1, 2, 2
8,39 2.OG 2.OG 8,39 5 5 6 6 1, 1,
4 4 2 2 2, 2,
9 9 4,50 1.OG 1.OG 4,50 5 9 8
8 1 5 8 1 STADTTEILBIBLIOTHEK
7 7 2 2 6 4, 4, 6 4 4 3, 3,
0,00 = +310,00 üNN EG EG 0,00 = +310 üNHN
Geländeverlauf Bestand
Geländeverlauf Bestand
J I H G F E D C B A 1 2 3 4 5 6 7
Ansicht Ost Ansicht Süd
Legende Materialien
Technikzentralen: Vorsatzelemente Wetterschutzgitter Sandwich-Metallpaneele Pfosten und Riegel aus Metalllamellen hell Betonfertigteilen abgestimmt auf Metallpaneele
Schulbaukörper: Metallpaneel, Fenster und Türen: Metallpaneel mit abgestimmt auf Fenster- Aluminium / Holz-Aluminiumprofile Lamellenstruktur und Türprofile 0 5 10 m Sockel und Gemeinschaftsgebäude: Fassaden-PV-Modul, Vorsatzschale Backstein, NÖF abgestimmt auf grau-braun mit kontrastierendem Wetter- Festver- Drehkipp- Metallpaneele Fugenbild schutz glasung flügel Stahlbeton OK FFB Oberkante Fertigfußboden WU-Beton OK RFB Mauerwerk Mauerwerk (perforiert) Leichtbau OK Ausfachung UK 24,92 Technik Technik 24,92 (Sichtmauerwerk, Luftschicht, Mauerwerk) FFB RFB Brandwandverlauf AD F90 feuerbeständig RD F30 feuerhemmend BRH RA Rauchableitung NÖF T90 RS Brandschutztür T90 rauchdicht selbstschließend T30 RS Brandschutztür T30 rauchdicht selbstschließend RS Tür rauchdicht und selbstschließend vds Tür vollwandig dicht und selbstschließend 21,05 OK Attika OK Attika 21,05 dt Tür dichtschließend 6 20,495 Dach Dach 20,495 6 LD lichte Durchgangsbreite X 0 0 1, 1, Sämtliche Türen im Verlauf von Rettungswegen haben eine Installationsschacht 2 2 8 8 lichte Durchgangshöhe von ≥ 2,00m. trockene Steigleitung
Oberkante Rohfußboden
Fertigkanten
Rohkanten
Oberkante
Unterkante
Fertigfußboden
Rohfußboden
Abhangdecke
Rohdecke
Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK
Nachtlüftungsflügel
Gebäudeachsen
unter / vor Schnittebene (verdeckt)
über / hinter Schnittebene
Schnitt Schnittbezeichnung
4 4 2 2 NÜRNBERG 2, 2,
7,
g
16,17 4.OG 16,17 5 5 n 6 6 1, 1, u
Pommernstraße 10
a
l
p
4 4 s 2 2 2, 2, SSW Baumaßnahme g
Neubau Schulzentrum Südwest ID/Geb 118/972 Genehmigungsplanung SGB Ansichten SSG
Maßstab 1:100 Format 1,60 x 0,84 gezeichnet geprüft sh/ bes ler Freigabe Bauherr
Freigabe Architekt Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/P
Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Tel.: +49(0)911 231- Tel.: +49(0)911 231- H-SSW@stadt.nuernberg.de
u
7 8 7 8 g 6 5 1 6, 12,28 3.OG 3.OG 12,28 6, 6 5 m i 1, 1, SP2 e
5 5 0 0 e 2, 2 1, 1, 2, 2
SGB/ SSG SGB/ PHR SP1 8,39 2.OG 2.OG 8,39 5 5 SGB/ GGB 6 6 1, 1,
± 0,00 = + 310,00m üNN
4 4
2 2 Index-Änderung-Ergänzung
2, 2,
Index Datum Art der Änderung
9 4,50 1.OG 1.OG 4,50 9 9 9
1 1 8 8
7 7 2 2 6 4, 4, 6 4 4 3, 3,
0,00 = 310,00 üNN EG 0,00 = +310,00 üNN 1 :
Geländeverlauf Bestand 1
Geländeverlauf Bestand
M
Planer Plan-Nr.
SSW-4-SGB-ARC-AN-X-030-003
7 6 5 4 3 2 1 A B C D E FF GG HH I J S Datum
Ansicht Nord Ansicht West e
20,85 Technik 20,85 Technik
17,16 OK Attika 17,16 OK Attika 16,605 Dach 16,605 Dach 6 6 0 0 1, 1,
2 2 8 8
4,
4 4 2 2 2, 2,
12,28 3.OG 12,28 3.OG 5 5 6 6 1, 1,
9 9 8 8 2, 2, 4 1 4 1 2 2 2, 2,
1 6 8,39 2.OG 1 6 8,39 2.OG 1, 6 7, 1, 6 7,
4 4 2 2 2, 2,
9 4,50 1.OG 9 4,50 1.OG 9 9
1 1 8 8
7 7 2 2 6 4, 6 4, 4 4 3, 3,
0,00 = 310,00 üNN EG 0,00= +310,00 üNN EG
Geländeverlauf Bestand
L K J I HH GG FF E 11 12 13 14 15 16 17 18 19
Ansicht Ost Ansicht Süd
Legende Materialien
Technikzentralen: Vorsatzelemente Wetterschutzgitter Sandwich-Metallpaneele Pfosten und Riegel aus Metalllamellen hell Betonfertigteilen abgestimmt auf Metallpaneele
Schulbaukörper: Metallpaneel, Fenster und Türen: Metallpaneel mit abgestimmt auf Fenster- Aluminium / Holz-Aluminiumprofile Lamellenstruktur und Türprofile 0 5 10 m Sockel und Gemeinschaftsgebäude: Fassaden-PV-Modul, Vorsatzschale Backstein, NÖF abgestimmt auf grau-braun mit kontrastierendem Wetter- Festver- Drehkipp- Metallpaneele Fugenbild schutz glasung flügel Stahlbeton OK FFB Oberkante Fertigfußboden WU-Beton OK RFB Mauerwerk Mauerwerk (perforiert) Leichtbau OK Ausfachung UK (Sichtmauerwerk, Luftschicht, Mauerwerk) FFB RFB Brandwandverlauf AD feuerbeständig RD feuerhemmend BRH Rauchableitung NÖF Brandschutztür T90 rauchdicht selbstschließend Brandschutztür T30 rauchdicht selbstschließend Tür rauchdicht und selbstschließend Tür vollwandig dicht und selbstschließend Technik 20,85 Technik 20,85 Tür dichtschließend lichte Durchgangsbreite X
Oberkante Rohfußboden
Fertigkanten
Rohkanten
Oberkante
Unterkante
Fertigfußboden
Rohfußboden
Abhangdecke
Rohdecke
Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK
Nachtlüftungsflügel
F90
F30
RA
T90 RS
T30 RS
RS
vds
dt
LD
Gebäudeachsen
unter / vor Schnittebene (verdeckt)
über / hinter Schnittebene
Schnitt
Schnittbezeichnung
Installationsschacht
trockene Steigleitung
Sämtliche Türen im Verlauf von Rettungswegen haben eine lichte Durchgangshöhe von ≥ 2,00m.
NÜRNBERG OK Attika 17,16 OK Attika 17,16 Dach 16,605 Dach 16,605 0 6 0 6 g 1, 1,
u
2 2 8 8 n
Pommernstraße 10
0 6 a 4,
l
p
4 4 s 2 2 2, 2, SSW Baumaßnahme g
Neubau Schulzentrum Südwest ID/Geb 118/972 Genehmigungsplanung SGB Ansichten PHR
Maßstab 1:100 Format 1,60 x 0,84 gezeichnet geprüft sh/ bes ler Freigabe Bauherr
Freigabe Architekt Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg
Hochbauamt H/P Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Tel.: +49(0)911 231- Tel.: +49(0)911 231- H-SSW@stadt.nuernberg.de
u
g
3.OG 12,28 3.OG 12,28 6 5 6 5 m i 1, 1, SP2 e 9 9 n 8 8 2, 2, e 1 4 1 4 2 2 G 2, 2,
SGB/ SSG SGB/ PHR SP1 2.OG 8,39 1 6 2.OG 8,39 1 6 7, 1, 6 7, 1, 6 5 SGB/ GGB
± 0,00 = + 310,00m üNN
4 4
2 2 Index-Änderung-Ergänzung
2, 2,
Index Datum Art der Änderung
1.OG 4,50 9 1.OG 4,50
1,
7 7 2 2 4, 6 4, 6 4 4 3, 3,
EG 0,00 = 310,00 üNN EG 0,00= +310,00 üNN 1 :
Geländeverlauf Bestand Geländeverlauf Bestand
M
Planer Plan-Nr.
SSW-4-SGB-ARC-AN-X-030-001
R
H
19 18 17 16 15 14 13 12 11 F G H I J K L P Datum
e
Ansicht Nord Ansicht West
7,
4,
Technik 13,69 Technik 13,69 OK Attika 13,10 OK Attika 13,10 Dach 12,715 Dach 12,715
1 1 7 7 1, 1,
4 4 2 2 2, 2,
2OG 8,39 2.OG 8,39
1, 1,
0 0 3, 1 2 4 2 4 3, 1 1 2, 2, 1
1OG 4,50 1.OG 4,50
8 0 1, 8 1,
6 6 4 4 3, 3,
EG 0,00 = +310 üNN EG 0,00= +310,00 üNN
Geländeverlauf Bestand
Geländeverlauf Bestand
O N M L 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Ansicht Ost Ansicht Süd
Legende Materialien
Technikzentralen: Vorsatzelemente Wetterschutzgitter Sandwich-Metallpaneele Pfosten und Riegel aus Metalllamellen hell Betonfertigteilen abgestimmt auf Metallpaneele
Schulbaukörper: Metallpaneel, Fenster und Türen: Metallpaneel mit abgestimmt auf Fenster- Aluminium / Holz-Aluminiumprofile Lamellenstruktur und Türprofile 0 5 10 m Sockel und Gemeinschaftsgebäude: Fassaden-PV-Modul, Vorsatzschale Backstein, NÖF abgestimmt auf grau-braun mit kontrastierendem Wetter- Festver- Drehkipp- Metallpaneele Fugenbild schutz glasung flügel Stahlbeton OK FFB Oberkante Fertigfußboden WU-Beton OK RFB Oberkante Rohfußboden Mauerwerk Fertigkanten Mauerwerk (perforiert) Rohkanten Leichtbau OK Oberkante Ausfachung UK Unterkante (Sichtmauerwerk, Luftschicht, Mauerwerk) FFB Fertigfußboden RFB Rohfußboden Brandwandverlauf AD Abhangdecke F90 feuerbeständig RD Rohdecke F30 feuerhemmend BRH Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK RA Rauchableitung NÖF Nachtlüftungsflügel T90 RS Brandschutztür T90 rauchdicht selbstschließend T30 RS Brandschutztür T30 rauchdicht selbstschließend Gebäudeachsen RS Tür rauchdicht und selbstschließend unter / vor Schnittebene (verdeckt) vds Tür vollwandig dicht und selbstschließend über / hinter Schnittebene dt Tür dichtschließend Schnitt LD lichte Durchgangsbreite X Schnittbezeichnung
Sämtliche Türen im Verlauf von Rettungswegen haben eine Installationsschacht lichte Durchgangshöhe von ≥ 2,00m. trockene Steigleitung
NÜRNBERG
7,
g
u
Pommernstraße 10
0 6 a 4,
l
p
13,69 Technik SSW Baumaßnahme g Neubau n 13,10 OK Attika 12,715 Dach Schulzentrum Südwest u
g
1 1 ID/Geb i 7 7 m 1, 1, 118/972 SP2 e
Genehmigungsplanung n
2, 2 4 2, 2 4 SGB Ansichten GGB G e Maßstab 1:100 Format A0 SGB/ SSG SGB/ PHR SP1 8,39 2.OG 1, 6 5 1, 6 5 SGB/ GGB g sh e / z b e e ic s hnet g le e r prüft
± 0,00 = + 310,00m üNN Freigabe Bauherr
2, 0 7 2, 2 4 1 3, 1 Index-Änderung-Ergänzung
Index Datum Art der Änderung 0 Freigabe Architekt 1, 4,50 1.OG
SCHULZENTRUM SÜDWEST 8
1,
Bauherrnvertretung
Stadt Nürnberg
Hochbauamt H/P
6 4 4, 4 3, Marientorgraben 11 90402 Nürnberg 0 Tel.: +49(0)911 231- 1 0,00 = +310,00 üNN EG Tel.: +49(0)911 231- : H-SSW@stadt.nuernberg.de
Geländeverlauf Bestand M
Planer Plan-Nr.
SSW-4-SGB-ARC-AN-X-030-002
11 10 9 8 7 J K L M N O G Datum Ansicht Nord Ansicht West e
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung des Bebauungsplan Nr. 3698
für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn
Einleitung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan 1. Fassung Begründung
Sachverhalt (kurz): Für das Grundstück mit der Flur Nr. 114/4 Gemarkung Langwasser liegt ein Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters und eines Drogeriefachmarkts vor. Das Vorhaben ist planungsrechtlich auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 3698 für das Gebiet zwischen der Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn, welcher am 01.11.1972 in Kraft getreten ist. als zulässig zu beurteilen.Die städtebauliche Lage des Vorhabens ist als Nahversorgungsstandort nicht geeignet.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 3898 ist die gegenwärtige städtebauliche Situation vor Ort im Zusammenhang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg vom 23.10.2013 zu prüfen und zu bewerten. Vordringliches Ziel ist, für das Gewerbegebiet die planungsrechtliche Zulässigkeit von nahversorgungsrelevanten und von zentrenrelevanten Ein-zelhandelsbetrieben entsprechend zu regeln. Aufgrund der Dringlichkeit der Einleitung der Änderung des Bebauungsplans wurde auf die Fertigung der 1. Fassung des Umweltberichts zu diesem Zeitpunkt verzichtet.
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698 soll eingeleitet werden. Hinweis: Eine Entscheidungsvorlage "Nahversorgung Gartenstadt/Siedlungen Süd" wurde am 16.09.2020 in der Sitzung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses behandelt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg in dem nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße gelegenen „Sonderstandort Münchener Straße“ die weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels nicht erwünscht sei.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nach § 39 BauGB ist ggf. eine Entschädigung der Grundeigentümer für Aufwendungen für Planungen, die im Vertrauen auf die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans vorgenommen wurden, zu leisten.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja wird im weiteren Verfahren ergänzt
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
WiF
Der Ferienausschuss beschließt, dass für das im Bebauungsplan Nr. 3698 umfasste Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698 einzuleiten ist.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Betreff: Änderung des Bebauungsplan Nr. 3698 für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bun-
desstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn
Einleitung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Trierer Straße in Höhe der Einmündung Münchener Straße. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3698 für das Gebiet zwischen der Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn, welcher am 01.11.1972 in Kraft getreten ist. Der Bebauungsplan sieht für die Fläche des Vorhabens ein Gewerbegebiet vor. Es gilt die Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 1968.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3698 befinden sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb für Spielwaren, ein Baumarkt dazu Autoservice- und Imbissbetriebe.
Im Plangebiet liegt für das Grundstück mit der Flur Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, seit dem 18.09.2020 ein Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche, Nebenräumen und Lager mit insgesamt ca. 1336 qm und eines Drogeriefachmarkts mit einer Verkaufsfläche, Nebenräumen und Lager mit insgesamt ca. 850 qm vor.
Planungsrechtlich ist das Vorhaben als zulässig zu beurteilen.
Die städtebauliche Lage des Vorhabens ist allerdings als Nahversorgungsstandort und Standort für zentrenrelevante Sortimente nicht geeignet.
Eine Entscheidungsvorlage "Nahversorgung Gartenstadt/Siedlungen Süd" wurde am 16.09.2020 in der Sitzung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses behandelt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg in dem nördlich der Triererund westlich der Münchener Straße gelegenen „Sonderstandort Münchener Straße“ die weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels nicht erwünscht sei.
Planungsziele
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg vom 23.10.2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vermittelt die Planungsziele für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698:
Zum einen ist es städtebauliches Ziel, bestehende Nahversorgungsstandorte in den benachbarten Wohnlagen südlich der Trierer Straße (Kettelersiedlung, Falkenheim und Gartenstadt), zu stärken bzw. deren Reaktivierung zu stützen. Zum anderen sind die gewerblichen Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3698 funktionaler Bestandteil des „Sonderstandorts Münchener Straße“, westlich der Münchener Straße, welcher sich grundsätzlich für Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Angeboten eignet bzw. dessen umfangreiches nahversorgungsrelevante [östl.d. Münchener Straße] und sonstiges zentrenrelevante Angebot auf keinen Fall weiter ausgebaut, sondern vielmehr langfristig – soweit planungsrechtlich möglich – zurückgebaut werden sollte.
Planung
Im Rahmen des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 3898 ist die gegenwärtige städtebauliche Situation vor Ort im Zusammenhang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg vom 23.10.2013 zu prüfen und zu bewerten. Ziel ist, für das Gewerbegebiet die planungsrechtliche Zulässigkeit von nahversorgungsrelevanten und von zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben entsprechend zu regeln.
Kosten
Nach § 39 BauGB ist ggf. eine Entschädigung der Grundeigentümer für Aufwendungen für Planungen, die im Vertrauen auf die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans vorgenommen wurden, zu leisten.
Veränderungssperre
In gleicher Sitzung wird der Erlass der Veränderungssperre Nr. 87 „Trierer Straße“ begehrt, um die Ziele der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698 zu sichern.
Fazit
Das Bebauungsplan-Verfahren soll eingeleitet werden.
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS NR. 3698
für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn
| EU-MTU_gs_70101202_LNIE_EA_8963 :EMANNALP GMKG: LANGWASSER ohne Maßstab | |
|---|---|
| EU-MTU_gs_70101202_LNIE_EA_8963 :EMANNALP |
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs / Änderungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
ZUR EINLEITUNG DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3698
für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn
Stand: 25.01.2021
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
ZUR EINLEITUNG DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3698
für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 3
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 4 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 4
I.4. PLANUNGSKONZEPT 5
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 5 I.4.2. GENDER UND DIVERSITY 6
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN 6
I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 6
I.7. BETEILIGUNGEN 6
I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 6
I.9. KOSTEN 6
II. UMWELTBERICHT ALS GESONDERTER TEXTTEIL
wird ggf. im weiteren Verfahren ergänzt
III. ANLAGEN
wird ggf. im weiteren Verfahren ergänzt
IV. QUELLENANGABEN
Gutachten zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Nürnberg vom 12.12.2012 – Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg vom 24.06.2013 – Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung
ZUR EINLEITUNG DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3698
für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3698 und liegt nordöstlich der Trierer Straße in Höhe der Einmündung Münchener Straße. Nördlich des Gebiets liegen Gleisanlagen des Rangierbahnhofs. Der Bebauungsplan ist am 01.11.1972 in Kraft getreten. Es gilt die Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 1968.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Im Plangebiet liegt für das Grundstück mit der Flur Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, seit dem 18.09.2020 ein Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche, Nebenräumen und Lager mit insgesamt ca. 1336 qm und eines Drogeriefachmarkts mit einer Verkaufsfläche, Nebenräumen und Lager mit insgesamt ca. 850 qm vor. Planungsrechtlich ist das Vorhaben grundsätzlich als zulässig zu beurteilen. Die städtebauliche Lage des Vorhabens ist als Nahversorgungsstandort und Standort für zentrenrelevante Sortimente nicht geeignet.
Eine Entscheidungsvorlage "Nahversorgung Gartenstadt/Siedlungen Süd" wurde am 16.09.2020 in der Sitzung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses behandelt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg in dem nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße gelegenen „Sonderstandort Münchener Straße“ die weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels nicht erwünscht sei.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg vom 23.10.2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vermittelt die Planungsziele für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698.
Zum einen ist es städtebauliches Ziel, bestehende Nahversorgungsstandorte in den benachbarten Wohnlagen südlich der Trierer Straße (Kettelersiedlung, Falkenheim und Gartenstadt) zu stärken bzw. deren Reaktivierung zu stützen. Zum anderen sind die gewerblichen Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3698 funktionaler Bestandteil des „Sonderstandorts Münchener Straße“, westlich der Münchener Straße, welcher sich grundsätzlich für Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Angeboten eignet bzw. dessen umfangreiches nahversorgungsrelevante (östl. der Münchener Straße) und sonstiges zentrenrelevante Angebot auf keinen Fall (weiter) ausgebaut, sondern vielmehr langfristig – soweit planungsrechtlich möglich – zurückgebaut werden sollte.
Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2016 stellt dar, dass Spielstätten [in diesem Bereich] nicht verträglich anzusiedeln und daher auszuschließen sind.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Bebauung Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Langwasser. Die planungsgegenständlichen Bauflächen umfassen eine Fläche von ca. 3,5 ha. Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut und versiegelt.
Da die Entwicklungskonzepte (s.o.) bereits vor einigen Jahren erstellt wurden, sind ggf. aktualisierte Bestandsanalysen erforderlich.
I.3.1.2. Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur Im Plangebiet befinden sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb für Spielwaren, ein Baumarkt dazu Autoservice- und Imbissbetriebe. Die bauliche Nutzung der den o.g. Vorbescheidsantrag betreffenden Flächen ist aufgegeben, vormals bestand dort ein Reifen- und Autoservice.
Nördlich des Plangebiets liegt gewidmete Bahnfläche des Rangierbahnhofgeländes.
Der unmittelbar südwestlich an das Plangebiet angrenzende Stadtbezirk „Trierer Straße“ hat ca. 5.000 Einwohner. Daran westlich angrenzend liegt der Stadtbezirk „Gartenstadt“. Dort leben ca. 7.400 Einwohner. Die beiden Stadtbezirke sind klassische suburbane Wohngebiete, welche sukzessive von Anfang des letzten Jahrhunderts bis in die 60er Jahre abschließend bebaut wurde.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu beachtende verbindliche Ziele der Raumordnung beinhalten das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2020 sowie der Regionalplan der Region Nürnberg (RP 7).
Im LEP ist die Stadt Nürnberg gemeinsam mit Fürth, Erlangen und Schwabach als Metropolen im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen bestimmt. Das LEP Bayern legt als Ziel fest, dass eine verbrauchernahe Versorgung mit Angeboten zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs sichergestellt werden soll. Dadurch soll das Verkehrsaufkommen begrenzt und eingeschränkt mobilen Bevölkerungsgruppen eine entsprechende Versorgung ermöglicht werden. Zudem ist auf eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu achten. Darüber hinaus soll die Errichtung oder Erweiterung von Betrieben die Funktionsfähigkeit der Innenstädte, Ortskerne und Stadtteilzentren nicht beeinträchtigen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Funktionsfähigkeit der Versorgungsbereiche in den zentralen Orten nicht zu gefährden. Auf Grund dessen sollen großflächige Einzelhandelsprojekte nur in städtebaulich integrierter Lage mit Anbindung an den ÖPNV angesiedelt werden. Damit soll eine verbrauchernahe Versorgung gewährleistet und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung betrieben werden.
Laut dem Regionalplan (Planungsverband Region Nürnberg) sind die Erhaltung und der Ausbau aller mittelständischen Betriebe ein wichtiges Ziel der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die
Kommunen können durch die Ausweisung geeigneter Gewerbeflächen im Rahmen der Bauleitplanung für Ansiedlung und Erweiterung mittelständischer Betriebe zu einer positiven Entwicklung des Mittelstands beitragen. Es gilt, die Konkurrenzfähigkeit des großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen im Vergleich zu den übrigen Verdichtungsräumen in Bayern und darüber hinaus in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu erhalten und weiter zu verbessern. Die Praxis zeigt, dass die Ausweisung und bauleitplanerische Absicherung von GI- und GE-Gebieten nach BauNVO für die gewerbliche Wirtschaft eine außerordentliche Bedeutung hat. Vor allem da dem Immissionsschutz ein immer höherer Stellenwert eingeräumt wird, kommt der Ausweisung und - gegenüber anderen Bebauungsabsichten und Nutzungen - bauleitplanerischen Absicherung geeigneter Flächen immer größere Bedeutung zu. Neben dem Gesichtspunkt der flächenmäßigen Absicherung erscheint auch eine aktive Grundstückspolitik der Kommunen im Interesse eines für die Wirtschaft akzeptablen Grundstückspreises von enormer Wichtigkeit (RP 7).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan entspricht mit seinen Darstellungen als gewerbliche Baufläche der im Bebauungsplan geplanten Festsetzung als Gewerbegebiet.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren Für das Gebiet liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3698 vor, der seit dem 01.11.1972 rechtsverbindlich ist. Zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Zielsetzungen soll am 09.02.2021 das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 3698 für das Gebiet zwischen Münchener Straße (Bundesstraße 8), Trierer Straße und Ringbahn eingeleitet und die Satzung zur Veränderungssperre Nr. 87 beschlossen werden.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben Der bestehende qualifizierte Bebauungsplan setzt für die Bauflächen ein Gewerbegebiet fest. Es gilt die Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 1968.
I.3.2.2. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vermittelt die grundsätzlichen Planungsziele für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698.
Darüber hinaus trifft das Vergnügungsstättenkonzept Aussagen zur Unverträglichkeit von Spielstätten im Planungsgebiet.
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Hinsichtlich der im Plangebiet durch Festsetzungen zu konkretisierenden gewerblichen Nutzungsstruktur sind die Planungsziele der städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Stadt Nürnberg (s.o.) zu berücksichtigen.
Es sind ggf. auch Festsetzungen zu bestehenden Nutzungen im Plangebiet zu treffen, die im Gewerbegebiet unzulässig wären.
I.4.2. GENDER UND DIVERSITY wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.7. BETEILIGUNGEN
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.9. KOSTEN
wird im weiteren Verfahren ergänzt
Nürnberg, den 25.01.2021
gez.
Dengler Leiter Stadtplanungsamt
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Veränderungssperre Nr. 87 "Trierer Straße"
für das Flurstück Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße
Erlass der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung
Sachverhalt (kurz): Der Stadt Nürnberg ging mit 18.09.2020 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters und eines Drogeriefachmarkts auf dem Flurstück Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße zu. Für das Flurstück gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3698. Er setzt Gewerbegebiete fest. Das Vorhaben wäre planungsrechtlich zulässig.
Das Flurstück grenzt unmittelbar an den im Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg (beschlossen am 23.10.2013) ausgewiesenen "Sonderstandort Münchener Straße" und ist diesem funktional zuzuordnen. Als nicht-integrierter Standort sollen Einzelhandelsnutzungen des zentren- und nahversorgungsrelevanten Bereichs zum Schutz der bestehenden integrierten Nahversorgungsstandorte in den umgebenden Wohnbereichen hier nicht zugelassen werden. Das Vorhaben steht dem Zentrenkonzept entgegen, der Bebauungsplan Nr. 3698 ist zu ändern. Auf den entsprechenden Beschluss wird verwiesen. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele der Bebauungsplanänderung wird der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.
Die Veränderungssperre kann nur auf die Dauer von 2 Jahren in Kraft gesetzt werden. Die Gemeinde kann die Geltungsdauer um ein Jahr und wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein Jahr verlängern. Nach der Beschlussfassung wird die Veränderungssperre im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Ferienausschuss beschließt gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 87 "Trierer Straße" für das Flurstück Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße, wie es sich aus dem beiliegenen Plan vom 22.01.2021 ergibt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Betreff:
Veränderungssperre Nr. 87 "Trierer Straße"
für das Flurstück Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße
Erlass der Satzung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Am 18.09.2020 ging bei der Stadt Nürnberg ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters und eines Drogeriefachmarkts für das Flurstück Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße ein. Für das Flurstück besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3698 für das Gebiet zwischen Münchener Straße, Trierer Straße und Ringbahn vom 01.11.1972. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest, das Vorhaben wäre planungsrechtlich zulässig.
Das Flurstück grenzt unmittelbar an den gemäß Zentrenkonzept vom 12.12.2012 (Dr. Acocella), beschlossen im Stadtrat am 23.10.2013, ausgewiesenen Sonderstandort „Münchener Straße“ an und ist diesem funktional zuzuordnen. Bei dem Sonderstandort handele es sich um einen nicht integrierten Standort, welcher sich grundsätzlich für Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Angeboten eigne bzw. dessen umfangreiches nahversorgungsrelevante (östl.d. Münchener Straße bestehend) und sonstige zentrenrelevanten Angebot auf keinen Fall weiter ausgebaut, sondern vielmehr langfristig – soweit planungsrechtlich möglich – zurückgebaut werden sollte. Damit sollen insbesondere die bestehenden Nahversorgungsstandorte in den benachbarten Wohnlagen südlich der Trierer Straße (Saarbrückener Straße und Deidesheimer Straße) gestärkt bzw. deren Reaktivierung gestützt werden.
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines Drogeriefachmarkts steht den Planungszielen der Stadt somit entgegen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3698 ist zu ändern, auf die entsprechende Vorlage wird verwiesen. Zudem soll eine Veränderungssperre erlassen werden, um die städtebaulichen Ziele der Bebauungsplanänderung zu sichern.
Die Veränderungssperre kann nur auf die Dauer von 2 Jahren in Kraft gesetzt werden. Die Gemeinde kann die Geltungsdauer um ein Jahr und wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein Jahr verlängern. Nach der Beschlussfassung wird die Veränderungssperre im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht.
Kosten
Der Stadt entstehen durch den Erlass der Veränderungssperre keine Kosten. Auf mögliche Kosten durch Entschädigungsansprüche aufgrund § 39 Baugesetzbuch (BauGB) (Vertrauensschaden) bzw. § 42 Abs. 3 BauGB im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans wird hingewiesen. Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen ist im weiteren Bebauungsplanverfahren zu ermitteln.
Zeitliche Umsetzung
Nach Erlass der Veränderungssperre wird diese im nächsten Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für Ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren. Die Gemeinde kann die Veränderungssperre um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr verlängern.
Parallel zur Veränderungssperre werden die nächsten Verfahrensschritte für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3698 vorbereitet. Die Bebauungsplanänderung sollte vor dem Auslaufen der Veränderungssperre in Kraft treten, andernfalls ist diese zu verlängern.
Fazit
Anlässlich des Antrags auf Vorbescheid vom 18.09.2020 soll zur Sicherung der Planungsziele der Bebauungsplanänderung Nr. 3698 die Veränderungssperre Nr. 87 erlassen werden.
ÜBERSICHTSPLAN ZUR
VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 87
"TRIERER STRASSE"
für das Flurstück Nr. 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße
I
T rie re r S tra ß e
I 461 IV II 109 1099
Worzeldorfer Straße III III
I I I 871 I 081
I I
661 7211
GMKG: LANGWASSER
ohne Maßstab
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs EU-MTU_rs_20201202_LNIE_78_REV :EMANNALP Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Entwurf
SATZUNG ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE
NR. 87
„TRIERER STRASSE“
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund der
§§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350).
folgende Satzung:
§ 1
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das im Plan des Stadtplanungsamts vom 22.01.2021 (Maßstab 1:1000) durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs begrenzte Gebiet Flurstück Nummer 114/4, Gemarkung Langwasser, nördlich der Trierer Straße. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Auf den im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken dürfen
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 3
Diese Satzung über die Veränderungssperre Nr. 87 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Die Gemeinde kann die Satzung um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr verlängern.
Nürnberg, Stadt Nürnberg
Marcus König Oberbürgermeister
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
Anpassung im Wege der Berichtigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz): Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird unter einem anderen Tagesordnungspunkt in gleicher Sitzung behandelt. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans sehen ein Allgemeines Wohngebiet vor.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt den Bereich als gemischte Baufläche dar (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohnbauflächendarstellung).
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht als aus dem FNP entwickelt zu betrachten. Der FNP ist daher nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung zum Bebauungsplan Kapitel I.4.4.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Ferienausschuss beauftragt die Verwaltung, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch anzupassen, sobald der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen ist.
Die Anpassung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
Anpassung im Wege der Berichtigung
Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“
Das Gebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Großreuth hinter der Veste zwischen Avenariusstraße und Diltheystraße sowie nördlich der Fl.Nr. 555, Gemarkung Großreuth h.d.V. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, für die Weiterentwicklung des bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße und in Anknüpfung an die bereits in der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung. Neben den Flächen für Wohnen sind auch die angrenzenden Verkehrsflächen (Avenarius- und Diltheystraße) Teil des Geltungsbereichs.
Wirksamer FNP - bisherige Darstellung
Die Flächen des Plangebiets sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als gemischte Baufläche dargestellt (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohnbauflächendarstellung). Nach Darstellungen des Flächennutzungsplans liegt das Gebiet zudem in einem Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, nicht aber in einem Lärmschutzbereich des Flughafens Nürnberg (Nachrichtliche Übernahme).
Anpassung FNP im Wege der Berichtigung
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt. Dies ist jedoch bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) nicht zwingend erforderlich, sofern die städtebaulich geordnete Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Der FNP wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB). Entsprechend den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt eine Darstellung als Wohnbaufläche. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird die berichtigte Darstellung im Amtsblatt bekannt gemacht.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung keine Kosten.
Zeitliche Umsetzung
Die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt, sobald der Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen ist.
Fazit
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ sind nicht als aus dem FNP entwickelt zu betrachten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll daher der FNP im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB angepasst werden.
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Berichtigung zum Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d.V.
© Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse
Rechtsgrundlage
Nach § 13a Baugesetzbuch kann die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel hat, im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet. Der Flächennutzungsplan muss daher im Wege der Berichtigung angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Planberichtigung
Der Bereich westlich der Rollnerstraße, südlich der Avenariusstraße und nördlich der Schillerstraße entwickelt sich in den letzten Jahrzehnten fortlaufend von einem klassischen Gewerbe- und Mischgebiet hin zu einem Wohn- und Mischgebiet. Viele ehemalige Gewerbetriebe wurden verlagert oder aufgegeben. Die bestehenden Gewerbegrundstücke im Plangebiet sind zum Teil mindergenutzt. Demgegenüber steht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum.
Die Stadt Nürnberg reagiert mit dem Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d.V. auf den hohen Wohnbedarf im Stadtgebiet.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Mobilisierung innerstädtisch liegender Bauflächen für Wohnen, Bedienen der hohen Wohnnachfrage im Stadtgebiet Weiterentwicklung des bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße in Anknüpfung an die bereits in der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung als Beitrag zur Stadtreparatur aufgelöste Blockrandbebauung an der Avenarius- und Diltheystraße entsprechend der verdichteten umgebenden Bebauung und einer perspektivischen Fortführung der Blockrandstruktur entlang der Rollnerstraße, bauliche Ergänzung des Innenhofes mit Punkthäusern
Dafür wird Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Diese Art der baulichen Nutzung kann nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg entwickelt werden. Der FNP stellt die Bauflächen des Plangebietes als gemischte Baufläche dar (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohnbauflächendarstellung). Das Gebiet liegt zudem in einem Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, nicht aber in einem Lärmschutzbereich des Flughafens Nürnberg (Nachrichtliche Übernahme).
Im vorliegendem Fall handelt es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen und um eine Nachverdichtung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die geplante zulässige Grundfläche bleibt unter der nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Grenze von 20.000 m². Bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO bleiben Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ohne Berücksichtigung. Gleiches gilt für festgesetzte Straßenverkehrsflächen. Da darüber hinaus auch alle weiteren in § 13a BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wurde das Verfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Durch die Anpassung der Darstellung wird die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Nürnberg nicht beeinträchtigt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplans berichtigt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des
Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung
Sachverhalt (kurz): Mit dem Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" soll Baurecht für circa 70 Wohneinheiten geschaffen werden. Es erfolgt auf einem Teilbereich des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3533 die Umwidmung von gewerblicher Baufläche zu Wohnnutzung. Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan wurde bereits vor der öffentlichen Auslegung unterschrieben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen drei relevante Stellungnahmen ein. Der Inhalt der Stellungnahmen wurde zum einen im bisherigen Verfahren berücksichtigt und zum anderen wurde nach den Beteiligungen darauf reagiert. Der Inhalt der Stellungnahmen sowie die Würdigung im Bebauungsplanverfahren ist in der Entscheidungsvorlage dargelegt.
Es sollen die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Mit der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 12.500 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 12.500 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel stehen über das Unterhaltsbudget (SÖR) zur Verfügung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe I.4.4. der Begründung
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
- Der Ferienausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d. Veste vom 17.12.2019 mit folgendem Ergebnis:
Dem gebilligten Bebauungsplan ist nach Abwägung öffentlicher und privater Belange mit der Zielsetzung der städtebaulichen Planung gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage Vorrang einzuräumen.
- Der Ferienausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste vom 17.12.2019 mit der Begründung vom 19.01.2021 nach Abwägung öffentlicher und privater Belange mit der Zielsetzung der städtebaulichen Planung unter Hinweis auf die Darstellungen in der Entscheidungsvorlage als Satzung.
Dies ist ortsüblich bekanntzumachen.
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.
d. Veste
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Der Bereich entlang der Rollnerstraße auf Höhe des Plangebiets entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten fortlaufend von einem klassischen Gewerbe- und Mischgebiet zu einem Wohn- und Mischgebiet. Viele ehemalige Gewerbetriebe wurden verlagert oder aufgegeben. Östlich der Rollnerstraße wird nur noch der Bereich des Plangebiets zwischen der Rollner-, Avenarius- sowie Diltheystraße gewerblich genutzt. Die bestehenden Gewerbegrundstücke im Plangebiet sind bereits auf drei Seiten von Wohnnutzung umgeben und zum Teil mindergenutzt.
Planungskonzept
Das Plangebiet soll mit Wohnnutzung überplant werden. Insgesamt sollen dort ca. 71 Wohnungen auf ca. 7.500 m² Bruttogeschossfläche im frei finanzierten Wohnungsbau errichtet werden. Die gemäß Baulandbeschluss erforderlichen Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau werden planextern in der nah gelegenen Friedenstraße nachgewiesen.
Die Bebauung an der Avenarius- und Diltheystraße ist mit vier bis fünf Geschosse geplant. Die baulichen Hochpunkte markieren die Quartierseingänge. Die Solitäre im Blockinnenbereich sind mit vier Geschossen geplant.
Im privaten Innenbereich ist eine Spielplatzanlage in die begrünte Außenanlage integriert. Der Innenbereich ist fußläufig an die Avenarius- und Diltheystraße angebunden.
Entsprechend der verdichteten umgebenden Bebauung und einer perspektivischen Fortführung der Blockrandstruktur entlang der Rollnerstraße, ist eine aufgelöste Blockrandbebauung an der Avenarius- und Diltheystraße geplant. Der Innenhof wird mit Punkthäusern in Form von Stadtvillen ergänzt. Die Einbindung in den Bestand erfolgt über die Fortführung der Gebäudekörnung des Bestands sowie über Straßenbäume.
Zur Billigung wurde der Bebauungsplan 4637A aus dem Bebauungsplan Nr. 4637 herausgelöst. Im Zuge dessen wurde die Diltheystraße in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt am 19.02.2020 bekanntgemacht und vom 02.03. bis 03.04.2020 durchgeführt. Parallel dazu fand eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Insgesamt gingen drei relevante Stellungnahmen in der Zeit ein. Eine von der Industrie- und Handelskammer, eine von der Handwerkskammer und eine aus der direkten Nachbarschaft. Zudem gingen noch drei Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, die jedoch inhaltlich keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben.
Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form wiedergegeben. Die Originalschreiben befinden sich in der Bebauungsplan - Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 502a (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von
8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Angrenzender Gewerbebetrieb
Der Gewerbebetrieb weist noch einmal darauf hin, dass es durch die Arbeiten im Betrieb zu Lärmbelästigungen, Erschütterungen und Geruchsbelästigungen durch die Esse kommen könnte. Der Betrieb bestehe seit 60 Jahren an diesem Standort und der Arbeitsbetrieb dürfe in seinem bestehenden Ablauf nicht beeinträchtigt werden. Eventuelle Auflagen wie zum Beispiel Schallschutzmauern oder ähnliches dürften nicht zu Lasten des Betriebs gehen. Die Unternehmensnachfolge und die Strategie der Firma würden in absehbarer Zeit entschieden werden.
Ebenso wurde im Nachgang zur öffentlichen Auslegung parallel zum Bauantrag ein Abstandsflächenplan gefordert.
Industrie- und Handwerkskammer
Seitens der IHK Nürnberg als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen würden erhebliche Einwände gegen die vorgesehene Ausweisung bestehen. Die Einwände würden sich aus der erheblichen Gefährdung des Unternehmensbestands durch die geplante heranrückende Wohnbebauung ergeben. Die Bestandssicherung wäre eine der Aufgaben der IHK, vor allem vor dem Hintergrund, dass immer mehr Unternehmen auf Grund des Mangels an Gewerbeflächen ihren Standort aufgeben und abwandern oder komplett schließen müssten.
Kleine und mittlere Familienbetriebe wären gerade in den vergangenen Krisenzeiten eine wichtige Stütze der Wirtschaft gewesen und müssten geschützt werden. In der Stadt würde man eine besorgniserregende Umwandlung von ursprünglichen Gewerbegebieten in Wohnbauflächen feststellen. Es gäbe nach dem Gewerbeflächengutachten von Georg Consulting aber einen Mangel an verfügbaren Flächen.
Wohnen und Gewerbe würde für eine gedeihliche Wirtschaft zusammengehören. In der neuen Gebietskategorie Urbane Gebiete wäre zwar auch das stärker zusammenwachsen gewünscht, in der Praxis gäbe es aber keinerlei Erfahrungen mit diesem Nebeneinander.
Für einige der Unternehmen gäbe es eventuell die Möglichkeit sich am Standort wieder zu integrieren, andere könnten Ausweichstandorte finden. Für einen Betrieb sei dies aber auf Grund der Emissionen nicht möglich. Die Interessen des Betriebs seien deswegen unbedingt in den Planungen zu berücksichtigen. Es würde sich schließlich um einen Familienbetrieb in der vierten Generation handeln. Zudem wären erst im Jahr 2000 höhere Investitionen am Standort getätigt worden, um das Unternehmen zu modernisieren und den Fortbestand zu sichern. Die Nürnberger Genehmigungsbehörde hätte damals die Sicherheit des gewerblichen Standorts signalisiert.
Die IHK würde in der vorgesehenen Überplanung als Allgemeines Wohngebiet angrenzend an einen Gewerbebetrieb mit erheblichen Lärmemissionen aus wirtschaftlicher Sicht erhebliches Konfliktpotential sehen. Der Betrieb stehe vor wichtigen strategischen Entscheidungen, die unbedingt berücksichtigt werden sollten, um den Fortbestand des Betriebs nicht zu gefährden. Es sei abzuwarten, bis die Unternehmensnachfolge abschließend geklärt sei bzw. ein Alternativstandort gefunden sei. Eine Umzingelung des Betriebsstandorts mit Wohnbebauung würde nicht einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen.
In der Begründung würde bereits von einer Betriebsaufgabe gesprochen werden. Auf Grund der Gespräche zwischen Stadtplanung und Josephs Stiftung sei dies nicht die richtige Formulierung. Bei einer Betriebsaufgabe würde es auch immer um Existenzen gehen. Es seien auch vier Mitarbeiter betroffen.
Es sei eine verträgliche und einvernehmliche Lösung zu suchen.
Handwerkskammer
Durch die Planungen seien die Belange eines Mitgliedsbetriebs erheblich betroffen. Der Betrieb hätte in den letzten Jahren im größeren Umfang am Standort investiert und modernisiert, um den Fortbestand des Familienbetriebs und die Unternehmensnachfolge zu sichern. Umso wichtiger sei es für das Unternehmen, dass der Standort gesichert wäre und bestehen bleiben würde.
Die Handwerkskammer Mittelfranken würde sich für die Standortsicherung der Mitgliedsbetriebe einsetzen. Es sei das Ziel, dass der Betrieb in seinem Bestand und seiner weiteren Entwicklung nicht beeinträchtigt werden würde. Auf Grund der notwendigen Standortsicherung des Betriebs würde um eine Berücksichtigung der Bedenken gebeten werden. Es sei eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Nürnberger Stadtgebiet würde die HWK eine besorgniserregende Umwandlung von Gewerbegebieten in Wohngebiete feststellen und das, obwohl es einen Mangel an Gewerbeflächen geben würde. Eine Umsiedlung des Betriebs an einen anderen Standort wäre deswegen unmöglich.
Prüfung der Stellungnahmen
Da sich die relevanten Stellungnahmen inhaltlich ergänzen und das Thema Beeinträchtigung bestehender Gewerbebetriebe behandeln, werden die Stellungnahmen vom angrenzenden Gewerbebetrieb und der Industrie- und Handwerkskammer sowie der Handwerkskammer gemeinsam im nächsten Abschnitt behandelt.
Die bestehenden Gewerbebetriebe und die daraus resultierenden Wechselwirkungen auf das neue Allgemeine Wohngebiet wurden im Bebauungsplanverfahren detailliert betrachtet. So war eine der Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets, die Berücksichtigung des Bestandsschutzes der vorhandenen Betriebe. Das im Bebauungsplan Nr. 4637A festgesetzte Allgemeine Wohngebiet ist mit dem Bestandsschutz und zusätzlichen künftigen Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Betriebe vereinbar. Untenstehend werden die einzelnen Aspekte zu den Bereichen Lärm, Erschütterungen und Lufthygiene sowie Abstandsflächen erläutert.
Lärm Die zu entwickelnden Flächen liegen in einem Bereich, der sich von Gewerbe zu Misch- und Wohnnutzung wandelt. Wohnen war in dieser städtebaulichen Situation bisher immer unvermeidbaren Vorbelastungen ausgesetzt. Für die Planung in Bestandssituationen hat die Rechtsprechung den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, eine Art praktischen Interessenausgleich, auch für die Bebauungsplanung zugelassen. Danach kann eine hinzukommende neue Nutzung nicht den vollen Schutzstatus (z.B. den Lärmschutzwert nach DIN 18005) in Anspruch nehmen, der ohne Vorprägung der Situation anzusetzen wäre. Aus diesem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass das hinzukommende Wohnen einerseits so auszugestalten ist, dass es so gut als möglich gegen die Schalleinwirkungen des Bestandsgewerbes geschützt ist, als auch, dass verbleibende Überschreitungen von Orientierungswerten durch das Wohnen hinzunehmen sind. Erhebliche Belästigungen oder gar gesundheitliche Gefahren dürfen aber in keinem Fall als Folge einer Neuplanung hingenommen werden. Diese Vorgehensweise kann im Grundsatz als angemessener Umgang mit allen Immissionsarten im Rahmen der Planung angesehen werden. Im Rahmen der Abwägung kann deshalb gemäß Nr. 6.7 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm auf eine Gemengelage abgestellt werden. Das heißt, Mischgebietswerte sind einzuhalten.
Die schallschutztechnische Untersuchung zeigt auf, dass an den der Schlosserei nächstgelegenen Fassadenabschnitten die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005
tags um bis zu 5 dB(A) überschritten werden. Die Mischgebietswerte werden aber eingehalten. Die Mischgebietswerte werden auch bei der Annahme einer doppelt so langen Einsatzzeit der Dampfhämmer, wie im Bestand, eingehalten. Die Spitzenpegel L Tags von 85 dB(A) für Allgemax meine Wohngebiete werden eingehalten.
Die künftige Wohnnutzung ist somit mit dem bestehenden Betrieb vereinbar. Auch Erweiterungsmöglichkeiten durch z.B. eine doppelt so lange Einsatzzeit der Dampfhämmer sind für den Betrieb gegeben.
Größere Erweiterungen des Gewerbebetriebs sind auf Grund der vorhandenen angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete und Mischgebiete bereits jetzt, ohne den neuen Bebauungsplan Nr. 4637A, ausgeschlossen. Bereits mit dem jetzigen Betrieb der Schlosserei werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete an bestehenden Wohngebäuden in der Avenariusstraße im Tagzeitraum (6 bis 22 Uhr) überschritten. Nachts finden derzeit keine betrieblichen Tätigkeiten statt.
Bei einer möglichen Betriebserweiterung östlich des bestehenden Schlossereigebäudes dürfen daher die bereits im Bestand für den Tagzeitraum festgestellten Überschreitungen nicht erhöht werden. Daraus resultiert ein mögliches Schallemissionskontingent für den Tagzeitraum, welches gewerbliche Tätigkeiten, zumindest im Außenbereich, ohne umfassende Lärmminderungsmaßnahmen nicht zulässt. Eine Erweiterung des Betriebs wäre - Maßnahmen an den Umfassungsbauteilen vorausgesetzt - denkbar. Für den Nachtzeitraum ergibt sich ein Emissionskontingent, welches ggf. vereinzelte gewerbliche Tätigkeiten (z.B. vereinzelte Pkw Fahrten) zulässt. Umfassende Tätigkeiten im Außenbereich wie beispielsweise Lkw-Verkehr, Staplerverkehr oder Einsatz von Maschinen sind ausgeschlossen. Es werden die Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet überschritten. Bereits der Bestand, nicht der neue Bebauungsplan Nr. 4637A, schränkt den Betrieb hier in seiner Erweiterung ein.
Bei einer Aufgabe des derzeitigen Gewerbebetriebs und einer neuen Gewerbenutzung auf dem gesamten Grundstück ergibt sich für den Tagzeitraum ein mögliches Schallemissionskontingent, welches neben betrieblichen Tätigkeiten in Gebäuden, geringfügig gewerbliche Tätigkeiten im Außenbereich beispielsweise Parkplatzverkehr, lärmarme Tätigkeiten, kurzzeitige geräuschintensive Tätigkeiten und geringfügig Lieferverkehr zulässt. Für den Nachtzeitraum ergibt sich ein Emissionskontingent, welches ggf. vereinzelt gewerbliche Tätigkeiten zulässt. Umfassende Tätigkeiten im Außenbereich, wie Lkw-Verkehr, Staplerverkehr oder Einsatz von Maschinen sind ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der ermittelten möglichen Schallemissionskontingente werden die zulässigen Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet an der geplanten Wohnbebauung überschritten, bei Berücksichtigung der Gemengelage jedoch eingehalten.
Lufthygiene: Bei der Analyse des Bestands wurden Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen im Umfeld nicht bestätigt. Der Abluftkamin der Esse der Schlosserei ist allerdings eine mögliche Emissionsquelle (Feinstaub) im Gebiet. Geruchsemissionen der Schlosserei sind aktuell nicht bekannt. Nach Auskunft des Betriebsinhabers ist die Esse derzeit maximal an 3 Tagen im Monat für etwa 4 Stunden in Betrieb. Generell ist bezüglich der lufthygienischen Situation im Plangebiet daher von einer merklichen Exposition gegenüber verkehrsbedingten Schadstoffemissionen auszugehen. Aufgrund der insgesamt lockeren Bebauung im relevanten Umfeld ist jedoch nach gegenwärtiger Einschätzung nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BlmSchV zu rechnen. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut als eher gering einzustufen. Das neue festgesetzte Allgemeine Wohngebiet ist aus Sicht der Geruchsemissionen mit dem Gewerbe im Bestand und möglichen betrieblichen Erweiterungen vereinbar.
Erschütterungen: In der Schlosserei werden zwei Dampfhämmer betrieben, die zu Erschütterungen in der Nachbarschaft führen könnten. Nach eigenen Aussagen des Schlossereibetriebs sind diese aber nie zeitgleich in Betrieb. Pro Woche ist mit einem Betrieb von ca. 1 h zu rechnen, täglich jedoch nicht mehr als 15 - 20 Minuten. Es wurden keine negativen Auswirkungen festgestellt.
Gewerbeflächenmangel: Wie beschrieben ist die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets mit dem benachbarten Betrieb im Bestand und mit möglichen geringfügigen Erweiterungen kompatibel. Auf Grund dessen fällt keine zusätzliche Gewerbefläche weg. Der Betrieb wird nicht verdrängt. Der Umwandlung bislang bestehender Gewerbeflächen, wird durch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete an der Poststraße, Dorfäckerstraße und in der Schmalau entgegengewirkt. Zudem war das bislang bestehende Gewerbegebiet seit Jahren mindergenutzt.
Abstandsflächen: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden die Abstandsflächen über die Baugrenzen geregelt. Durch die Möglichkeit eines viergeschossigen Gebäudes konnten die Abstandsflächen mit der städtischen Satzung nicht komplett auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen werden. Es gab hier eine minimale Überschreitung der Grundstücksgrenze. Diese Abweichung von der Abstandsflächensatzung wurde für verträglich erachtet, da dementsprechend in diesem Bereich keine Überlagerung von Abstandsflächen vorliegt und von einer ausreichenden Belichtung und Belüftung für Wohnen und Arbeiten ausgegangen werden kann.
Trotzdem wurde im Nachgang zur Öffentlichen Auslegung eine Regelung zwischen Investor und dem Bestandsbetrieb getroffen. Der Investor konnte rund 10 m² Grundstücksfläche von dem angrenzenden Gewerbebetrieb erwerben. Diese Fläche ermöglicht einen Nachweis der Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzung ist dem Bebauungsplan Vorrang einzuräumen. Die Einwände des Bestandsbetriebs durch den Bebauungsplan in der Ausführung seiner Tätigkeit oder seiner Entwicklung eingeschränkt zu werden, konnten mit dem Lärmgutachten ausgeräumt werden. Die Abstandflächenproblematik konnte durch den Verkauf einer kleinen Grundstücksfläche des Betriebs an den Investor gelöst werden.
Kosten
Für Umbauten in der Rollnerstraße im Zuge der Planungen beteiligt sich die Stadt Nürnberg an diesen Umbaukosten mit einer Eigenfinanzierung in Höhe von ca. 12.500 €. Die restlichen Kosten für den Umbau bzw. die weiteren Folgekosten, die durch das Vorhaben im Allgemeinen Wohngebiet ausgelöst werden, werden durch den Investor getragen und sind im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Zeitliche Umsetzung
Nach dem Beschluss über die Stellungnahmen und dem Erlass der Satzung wird der Bebauungsplan im Amtsblatt bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich. Mit einem zeitigen Baubeginn auf dem Areal ist zu rechnen.
Fazit
Für das derzeit untergenutzte Areal sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein attraktives und verdichtetes Wohngebiet geschaffen werden. Durch den Investor ist nach Ende des Bebauungsplanverfahrens mit einer zügigen Realisierung der Bebauung zu rechnen. Der Bebauungsplan Nr. 4637A soll vom Stadtplanungsausschuss als Satzung beschlossen werden.
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4637A
"AVENARIUSSTRASSE OST"
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste
42 IV
21 0517 30 41506 4795 22 61506 36 60513 5972 32 23 40 IV 24 44 25 60511 26 HsNr. 46a 27 28 5 9 5 1 Avenariusstraße 8,0 R Tg WH13,5m-16,5m WH13,5m-16,5m WH10,5m-13,0m OK EG OK EG OK EG 317,5m ü. NN 317,3m ü. NN 317,3m ü. NN Tg 5 5 9 1 WA GRZ0,4 WH10,5m-13,5m Tg OK EG WH10,5m-13,5m 317,5m ü. NN D WH10,5m-13,5m OK EG 8 i l t OK EG 317,6m ü. NN h 317,6m ü. NN 5712 e 5712 y s t r Tg a ß e 555 8 III 1 6 III 1 4 III 1 5701 110b 110c EU-MTU_aW_71219102_WTNE_A7364 II 02 II II 552 5524 5522 5525 5703 5526 :EMANNALP GMKG: GROSSREUTH H.D. 5 7 0 2 VESTE ohne Maßstab
BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG NR. 4637A „AVENARIUSSTRASSE OST“
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich
des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste
Vom
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Ferienausschusses vom....................... auf Grund von §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2020 (GVBl. S. 34) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408)
folgende
Bebauungsplan-Satzung Nr. 4637A
§ 1
Für das im Planteil durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs bestimmte Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt:
1. Art der baulichen Nutzung
1.1. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Wohngebäude zulässig.
1.2. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen ausnahmsweise zulässig.
1.3. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen sowie Anlagen der Fremdwerbung auch nicht ausnahmsweise zulässig.
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1. Über die im Planteil festgesetzte Wandhöhe wird die minimal sowie maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt. Die Wandhöhe ist definiert durch den Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut bei geneigten Dächern und dem oberen Abschluss der Außenwand bei Flachdächern. Als Bezugshöhe wird die neue Geländehöhe OK EG festgesetzt. Photovoltaikanlagen, Anlagen zur solaren Brauchwassererwärmung und Dachaufbauten werden nicht auf die Wandhöhe angerechnet.
2.2. Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl GRZ durch Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 BauNVO ist bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Höhenlage /Gelände neu
3.1. Im Allgemeinen Wohngebiet WA gilt eine abweichende Bauweise. Gebäude sind mit einer Länge über 50 m in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
3.2. Im Allgemeinen Wohngebiet WA ist ein Überschreiten der Baugrenze durch Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m zulässig, sofern die Baugrenze nicht straßenbegleitend ist und der Anteil der vortretenden Gebäudeteile 50 % der Breite der jeweiligen Außenwand in jedem Geschoss nicht überschreitet. Für die Balkone wird die Anwendung des Art. 6 BayBO in Verbindung mit der Abstandsflächensatzung der Stadt Nürnberg angeordnet.
3.3. Für die von den öffentlichen Verkehrsflächen abgewandten Bereiche des Allgemeinen Wohngebiets WA wird die im Planteil festgesetzte Oberkante Erdgeschoss OK EG als neue Geländehöhe für die angrenzenden privaten Freibereiche definiert. Die OK EG darf um +/- 0,2 m von dem im Planteil festgesetzten Maß abweichen.
4. Tiefgaragen, Nebenanlagen und Einfriedungen
4.1. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Tiefgaragen einschließlich erforderlicher Abstellräume und Technikräume nur in der überbaubaren Grundstücksfläche und dem für Tiefgaragen festgesetzten Bereich zulässig.
4.2. Entlüftungen von Tiefgaragen müssen einen Abstand von 5 m zu Spielflächen einhalten.
4.3. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO nur für Spiel, Freizeit und Erholung, für Müll- und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die Herstellung von privaten Kinderspielplätzen, Zuwegungen, Treppen und Rampen für die Gebäudeerschließung im EG, für Gartengerätehäuser und Terrassenflächen sowie zur Ableitung und Speicherung von Niederschlagswasser (Oberflächenwasser, z. B. von Dächern) zulässig.
4.4. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Gartengerätehäuser nur in einheitlichem Material, mit einer Grundfläche von maximal 3 m² und bis zu einer Höhe von 2,5 m zulässig. Im Vorgarten sind diese Anlagen ausgeschlossen. Der Vorgarten definiert sich durch den Bereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Gebäude. Die Bezugshöhe ist die neue Geländehöhe.
4.5. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Nebenanlagen für Müll- und Wertstoffentsorgung nur in geschlossener Einhausung und nicht im Vorgarten zulässig.
4.6. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Zäune nur als sichtdurchlässige Metallzäune (z.B. Maschendrahtzäune) in einer Höhe von 1,0 m mit vor- oder hinterpflanzten Hecken ohne
durchgehenden Sockel mit einer Bodenfreiheit von mindestens 0,1 m zulässig. Die Bezugshöhe ist die Geländehöhe der zu umgrenzenden Fläche.
5. Werbeanlagen
5.1. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung in die Fassade integriert und bis zur Höhe der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.
5.2. Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung, sich bewegende Werbeanlagen, Laserstrahlen und ähnliche Einrichtungen sind unzulässig. Dies gilt ebenso für Großprojektionen und Spanntücher.
6. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
6.1. Für das Allgemeine Wohngebiet WA sind Flachdächer sowie Pultdächer für Haupt- und Nebengebäude mit einer Dachneigung von maximal 10° zulässig.
6.2. Auf den Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solaren Brauchwassererwärmung bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m über der Dachhaut zulässig. Zu den Gebäudeaußenkanten ist allseitig ein Abstand von mindestens 1,2 m einzuhalten.
6.3. Ausnahmsweise dürfen Dachaufbauten die im Planteil festgesetzte maximale Wandhöhe um maximal 1,5 m überschreiten, sofern sie der Unterbringung technischer Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) dienen. Dachaufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunterliegenden Geschosses zurückversetzt werden. Die Fläche für die Anlagen nach Satz 1 darf maximal 15 % der Gebäudegrundfläche betragen. Für die Anlagen wird die Anwendung des Art. 6 BayBO in Verbindung mit der Abstandsflächensatzung der Stadt Nürnberg angeordnet.
7. Grünordnung
7.1. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Wege, Platzflächen, Müllsammelplätze und Fahrradstellplätze so anzulegen, dass die Entwässerung dieser Flächen, soweit gestalterisch und technisch möglich, in die Grün- und Pflanzbereiche erfolgt. Die durch die Überlagerung von Gehwegen mit Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen nötig werdenden gehwegbegleitenden Seitenstreifen sind mit wasserdurchlässiger Oberfläche herzustellen (Rasenpflaster, Rasengittersteine).
7.2. Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind je Baufeld mindestens 30 m Heckenpflanzung für die Abgrenzung zwischen privaten Grünflächen und privaten Wegen der Außenanlage herzustellen. Je Meter Hecke sind mindestens 2,5 Pflanzen zu setzen und auf Dauer zu unterhalten.
7.3. Zu pflanzende Bäume Die im Allgemeinen Wohngebiet WA festgesetzten Bäume, dies sind 19 kleinkronige Bäume und ein großkroniger Baum und die im Planteil hinweislich dargestellten zwei großkronigen Straßenbäume, sind zu pflanzen, soweit vorhandene unterirdische Leitungen und/oder geplante Hauseingänge bzw. Durchfahrten dem nicht entgegenstehen. Sofern die Baumpflanzungen an den im Planteil dargestellten Stellen aus den oben genannten Gründen nicht möglich sind, müssen diese möglichst ortsnah erfolgen. Die Anzahl der Bäume im Planteil darf nicht unterschritten werden. Bei Verlust sind die Bäume zu ersetzen.
7.4. Pflanzqualität/Baumscheiben Die im Planteil zur Pflanzung festgesetzten oder hinweislich dargestellten großkronigen Laubbäume sind als mindestens 3 x verschulte Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu pflanzen und in befestigten Flächen mit mindestens 16 m² großen Baumscheiben zu versehen. Der durchwurzelbare Bodenraum darf ein Volumen von 16 m³ nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,2 m stark sein. An Standorten an denen die Herstellung vollständig unbefestigter Baumscheiben nicht möglich ist, muss die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche mindestens 6 m² betragen. Der durchwurzelbare Raum muss eine Grundfläche von mindestens 16 m² und eine Tiefe von mindestens 1,2 m haben.
7.5. Dachbegrünung Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Flachdächer und Dächer bis zu einer Neigung von 10° ab einer Gesamtfläche von 100 m² mit Ausnahme von technischen Einrichtungen nach 6.3 vollständig mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung auszustatten, konstruktiv entsprechend auszubilden und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 0,1 m stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig.
7.6. Tiefgaragenüberdeckung Die Vegetationstragschicht für Grünflächen über Tiefgaragen muss mindestens 0,8 m stark sein. Die intensiven Grünflächen sind gärtnerisch anzulegen und auf Dauer zu unterhalten.
7.7. Begrünung von Garagen-, Müll- und sonstigen Nebengebäuden Garagen-, Müll-, sonstige Nebengebäude sind mit einer extensiven Dachbegrünung auszustatten. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 6 cm dick sein. Die Nebengebäude sind auf mindestens 50 % der Fassadenfläche mit Kletter- bzw. Rankpflanzen zu begrünen. Die Begrünung nach Satz 1 ist auf Dauer zu unterhalten.
Das Pflanzbeet muss eine Fläche von mindestens 0,5 m² und einer Tiefe von mindestens 0,5 m aufweisen. Der durchwurzelbare Bodenraum muss mindestens 1 m³ betragen. Es ist zulässig, maximal die Hälfte des Pflanzbeets mit wasserdurchlässigem Pflaster zu befestigen.
7.8. Fassadenbegrünung Im Allgemeinen Wohngebiet WA sind Fassadenabschnitte ohne Fensteröffnungen ab 10 m Länge alle 2 m mit Kletter- bzw. Rankpflanzen zu begrünen. Die Pflanzbeete sind entsprechend den in Nr. 7.7 Absatz 2 benannten Anforderungen zu gestalten. Die Begrünung nach Satz 1 ist auf Dauer zu unterhalten. Nach Möglichkeit sind durchgehende Pflanzstreifen zu erstellen.
7.9. Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Zur Erhaltung der vorhandenen Bäume ist die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen) dürfen nur erfolgen, wenn durch entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Wurzelbrücke) ein langfristig vitaler und verkehrssicherer Zustand der Bäume sichergestellt werden kann. Bei Verlust sind die Bäume zu ersetzen.
8. Beheizung
Zur Beheizung dürfen feste und flüssige, die Luft erheblich verunreinigende Stoffe nicht verwendet werden. Dazu gehören nicht Holzpellets oder Hackschnitzel, bzw. Heizöl EL,
soweit diese Brennstoffe in dafür zugelassenen mechanisch (das heißt automatisch) beschickten Feuerungsanlagen mit Verbrennungsluftregelung und Gebläse eingesetzt und die Emissionswerte fortschrittlicher Anlagetechnik eingehalten werden.
9. Versorgungsleitungen
Leitungen zur Versorgung des Plangebiets sind unterirdisch zu verlegen.
10. Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Folgende Vermeidungsmaßnahmen werden entsprechend der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Vermeidung von Verbotstatbeständen entsprechend des Artenschutzrechts im Allgemeinen Wohngebiet WA festgesetzt:
V 3: Zur Erhaltung von Nistmöglichkeiten ist der Baumbestand in der zum Erhalt von Bäumen festgesetzten Fläche zu erhalten.
V 4: Der Bestand an sieben künstlichen Nisthöhlen ist zu erhalten oder, insofern dies nicht möglich ist, in unmittelbarer Nachbarschaft umzuhängen. Interimsweise dürfen die Nistkästen an 4,0 m hohen Stangen oder an Bestandsgebäuden angebracht werden.
§ 3
Nachrichtliche Übernahme
Bauschutzbereich des Flughafens
Das Gebiet liegt im sogenannten mittleren Bauschutzbereich des Flughafens. Innerhalb des Schutzbereiches gelten die Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes, insbesondere § 12 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a.
§ 4
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft, gleichzeitig treten der Bebauungsplan Nr. 3533 vom 11.11.1970 (Amtsblatt S. 864) mit Änderung vom 04.11.2004 (Amtsblatt S. 430) und der Bebauungsplan Nr. 4046 vom 25.08.1976 (Amtsblatt S. 141) in Teilbereichen außer Kraft.
Nürnberg, Stadt Nürnberg
Marcus König Oberbürgermeister
ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4637A
„AVENARIUSSTRASSE OST“
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste
Stand: Januar 2021
Nürnberg Luftbild Hajo Dietz
ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4637A
„AVENARIUSSTRASSE OST“
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 5
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 5
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 6
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 6 I.3.1.1 Lage im Stadtgebiet / Topographie 6 I.3.1.2 Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur 6 I.3.1.3 Verkehr 7 I.3.1.4 Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft 7 I.3.1.5 Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) 10 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 12 I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben 12 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 13 I.3.3.1 Infrastrukturelle Bedarfssituation 13 I.3.3.2 Eigentumsverhältnisse 13 I.3.3.3 Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse 13
I.4. PLANUNGSKONZEPT 14
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 14 I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 14 I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 15 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 16 I.4.5. VER- UND ENTSORGUNG 16 I.4.5.1 Versickerung 16 I.4.5.2 Kanal 17 I.4.6. GRÜNORDNUNG 17 I.4.6.1 Grünordnerisches Konzept 17 I.4.6.2 Gebot der Vermeidung; Verminderung, CEF-Maßnahmen 20 I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ 21
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN 22
I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG 22
I.5.1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) 22 I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 22 I.5.2.1 Höhe der baulichen Anlagen (Wandhöhe) 23 I.5.2.2 Grundflächenzahl (GRZ) 23 I.5.2.3 Geschossflächenzahl (GFZ) 23 I.5.3. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN 25 I.5.4. ABSTANDSFLÄCHEN 25 I.5.5. FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE UND TIEFGARAGEN 26 I.5.6. NEBENANLAGEN 26 I.5.6.1 Einfriedungen 26 I.5.6.2 Werbeanlagen 27 I.5.7. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN 27 I.5.8. GRÜNORDNUNG 27 I.5.8.1 Heckenpflanzungen 27 I.5.8.2 Zu pflanzenden Bäume 28 I.5.8.3 Pflanzlisten 29 I.5.8.4 Pflanzqualität 29 I.5.8.5 Dachbegrünung 29 I.5.8.6 Tiefgaragenüberdeckung 30 I.5.8.7 Begrünung von Garagen-, Müll- und sonstigen Nebengebäuden 30 I.5.8.8 Fassadenbegrünung 30 I.5.9. FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN UND STRÄUCHERN 30 I.5.10. GEHRECHT 30 I.5.11. BEHEIZUNG 31 I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ 31 I.5.13. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME 31 I.5.14. PLANERGÄNZENDE VEREINBARUNG AUS DEM STÄDTEBAULICHEN VERTRAG 31
I.6. BETEILIGUNGEN 32
I.6.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 32 I.6.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 32 I.6.3. WEITERER UMGANG MIT EMPFEHLUNGEN AUS DEM UMWELTBERICHT 32
I.7. PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG / MASSNAHMEN: 33
I.7.1. LÄRMSCHUTZ 33
I.8. KOSTEN 35
I.9. ANLAGE - STÄDTEBAULICHER ENTWURF 36
II. QUELLEN
Geotechnischer Bericht nach DIN 4020, IB Schulze & Lang, Spardorf, 14.10.2015 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Büro Grosser- Seeger & Partner, Nürnberg, 14.06.2016, mit letztmaliger Überarbeitung am 03.09.2019 Altlastenuntersuchung für die Fl. Nrn. 555, 557, Dr. Neumayr GmbH, 07.12.1993 Energiekonzepte mit Luftwasserwärmepumpen, Zickler + Jakob Planungen GmbH & Co. KG, München, 27.02.2017 Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, Wolfgang Sorge IfB, Nürnberg, 23.10.2015 mit letztmaliger Überarbeitung vom 03.11.2019 Ergänzende schallimmissionsschutztechnische Untersuchung und Beurteilung der Gewerbegeräusche, ausgehend vom Schlossereibetrieb, 05.10.2020 Büro R+H vom 23.12.2010, Fl.Nr. 559/1: LHKW, erhöhte Kohlenwasserstoff- und PAK-Belastungen Untersuchungsbericht über Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Drahtfabrik Maxfeld GmbH, Gibs Geologen + Ingenieure, Nürnberg, 18.06.1997 Gutachterlicher Bericht über die weiteren Untersuchungsmaßnahmen auf der Verdachtsfläche Drahtfabrik Maxfeld GmbH, Gibs Geologen + Ingenieure, Nürnberg, 25.07.2000 Bericht 4-wöchiger Bodenluftabsaugversuch Drahtfabrik Maxfeld, Gibs Geologen + Ingenieure,
Dokumentation Grundwasser- und Bodenluftprobenahme Drahtfabrik Maxfeld, Gibs Geologen + Ingenieure, Nürnberg, 29.06.2001 Baumbestandsplan, Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, 12.11.2015, mit letztmaliger Überarbeitung am 31.07.2019
ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4637A
„AVENARIUSSTRASSE OST“ für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h. d. Veste
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Das Gebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Großreuth hinter der Veste (Großreuth h. d. V.) zwischen der Rollner-, Avenarius- und Diltheystraße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Die Aufstellung ist erforderlich, um das vorhandene Gewerbegebiet (GE) zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) weiterentwickeln zu können. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften. Der Bebauungsplan Nr. 4637 befindet sich seit dem Jahr 2015 im Verfahren. Da sich ein Flurstück in dessen Geltungsbereich nicht im Eigentum des Investors befindet und dort weiterhin eine Schlosserei aktiv betrieben wird, wurde der Bebauungsplan Nr. 4637A aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4637 herausgelöst und als eigenes Bebauungsplanverfahren weiter betrieben. Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 4637A ist Teilfläche des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3533. Ferner liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 4046, der die Diltheystraße umfasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4637 wurde somit in zwei Teilbereiche aufgeteilt, die jeweils eine sinnvolle städtebauliche Einheit darstellen und zeitlich unabhängig voneinander fortgeführt werden können. Grundlage für beide Teilbebauungspläne ist jedoch weiterhin ein städtebaulicher Entwurf. Der aktuell zu entwickelnde Teil wird im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 4637A fortgeführt. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Stadt. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Auch der Bebauungsplan Nr. 4637 wäre trotz größerem Geltungsbereich gemäß § 13 a BauGB durchgeführt worden. Denn dieser sowie der Bebauungsplan Nr. 4637A erfüllen alle Voraussetzungen, die für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gelten. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Er dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung. Die geplante zulässige Grundfläche bleibt unter der nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Grenze von 20.000 m². Bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO bleiben Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ohne Berücksichtigung. Gleiches gilt für festgesetzte Straßenverkehrsflächen. Weiterhin unterliegt das geplante Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht. Schutzgebiete sind nicht berührt. Unabhängig davon sind die artenschutzrechtlichen Belange zu erheben und zu berücksichtigen. Daher wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die umweltbezogenen abwägungsrelevanten Belange sachgerecht ermittelt und behandelt. Der Bebauungsplan schafft Baurecht für das Areal. Es wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Vorhabenträger über die bei der Planung anfallenden Kosten und Maßnahmen geschlossen.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Der Bereich entlang der Rollnerstraße auf Höhe des Plangebiets entwickelt sich in den letzten Jahrzehnten fortlaufend von einem klassischen Gewerbe- und Mischgebiet hin zu einem Wohn- und Mischgebiet. Viele ehemalige Gewerbetriebe wurden verlagert oder aufgegeben. Östlich der Rollnerstraße wird nur noch der Bereich zwischen der Rollner-, Avenarius- sowie Diltheystraße gewerblich genutzt, in dem sich das Plangebiet befindet. Die bestehenden Gewerbegrundstücke im Plangebiet sind zum Teil mindergenutzt und bereits auf drei Seiten von Wohnnutzung umgeben. Der Investor ist Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 559/1 Gmkg. Großreuth h. d. V. Dieser möchte den östlichen Teil des Flurstücks mit Wohnungen bebauen. Im Sommer 2015 hat der Investor einen Realisierungswettbewerb für den genannten Bereich (Bebauungsplan Nr. 4637A) und die westlich angrenzenden Flächen (westlicher Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4637) durchgeführt. Das Ergebnis für den östlichen Teil dieses Wettbewerbs wird durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Die geplante Quartiersentwicklung leistet einen Beitrag zur Stadtreparatur und Innenentwicklung. Im Sinne einer Weiterentwicklung des bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße und in Anknüpfung an die bereits in der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung soll das Gebiet zu einem neuen urbanen Quartier fortentwickelt werden. Die Bebauung der ehemaligen Tucher- Brauerei mit Wohnbebauung („Nordstadtgärten“), die Umnutzung der ehemaligen Reißverschlussfabrik in Wohn-/Bürolofts sowie die Wohnbebauung an der Diltheystraße („Factory Lofts/Cube One“) haben bereits eine deutliche Aufwertung des Stadtteils bewirkt. Mit dem Bebauungsplan kann die hohe Wohnnachfrage im Stadtgebiet bedient werden. Eine zeitnahe Realisierung der Bebauung ist nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gegeben, da mit dem Investor ein Eigentümer vorhanden ist, der an einer schnellen Umsetzung des Vorhabens interessiert ist. Das Bebauungsplanverfahren schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohngebiets. Damit können innerstädtisch liegende Bauflächen im Sinne einer Innenentwicklung für zusätzliche Wohnflächen mobilisiert und dringend erforderlicher Wohnraum geschaffen werden.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1 Lage im Stadtgebiet / Topographie Das Gebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Großreuth hinter der Veste (Großreuth h. d. V.). Im Westen wird es durch die Flurstücks Nrn. 557, 558 und 559/1 (teilweise) Gmkg. Großreuth h. d. V., im Norden durch die Avenariusstraße, im Osten durch die Diltheystraße und im Süden durch das Flurstück Nr. 555 Gmkg Großreuth h. d. V, begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Im Geltungsbereich liegt der östliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 559/1 (teilw.) und die Flurstücks Nrn. 595/1 (teilw.), 570/1 sowie 571/2 (teilw.) je Gmkg. Großreuth h. d. V. Die Topografie ist weitgehend eben. An Infrastruktureinrichtungen sind in ca. 1 km Umkreis vorhanden: Grund- und Hauptschulen, Gymnasien, Kindergärten, Kinderkrippen, Berufsschulen, mehrere Verbrauchermärkte, Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungen.
I.3.1.2 Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Das Plangebiet ist Teil der ehemals industriell geprägten Vorstadt Nürnbergs. Im Geltungsbereich ist ein eingeschossiges, großflächiges Gebäude mit gewerblichen Nutzungen (Baustoffhandel, Kampfschule) vorhanden. Das Gebäude ist von der Rollnerstraße zurückversetzt und weisen zu dieser hin Parkplatzflächen auf.
Nach Westen schließen an der Rollnerstraße weitere eingeschossige Gewerbebauten an. Unter den Gewerbebetrieben befinden sich sowohl nicht störende Betriebe als auch ein nicht erheblich belästigender Betrieb, eine Schlosserei. Weiter Richtung Westen dominieren Wohn- und Büronutzungen; im Norden und Osten Wohnen. Im rückwärtigen Bereich Richtung Süden erstreckt sich eine moderne dreigeschossige Wohnzeile in Ost-West-Ausrichtung und weitere Wohngebäude.
I.3.1.3 Verkehr Durch die Nähe zum Nordring, der über die Rollnerstraße in ca. 100 m erreicht werden kann, ist das Plangebiet an das übergeordnete Straßennetz Nürnbergs angebunden. Für die Erschließung des Plangebiets stehen die Rollner-, Avenariusstraße und die Diltheystraße zur Verfügung. Innerhalb des Baugebiets sind keine öffentlichen Erschließungsanlagen vorhanden. Über die Haltestelle Rollnerstraße/Nordring in ca. 130 m Entfernung ist das Plangebiet durch die Stadtbuslinien 35 und 46 und N12 an das öffentliche Busnetz angeschlossen. Zudem befinden sich die U- Bahn Haltestellen Maxfeld und Kaulbachplatz in ca. 750 m Entfernung. Für den ruhenden Verkehr sind in der Rollner-, Avenarius- und Diltheystraße straßenbegleitend Längsund Senkrecht-Parkplätze vorhanden.
I.3.1.4 Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft Im Plangebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Objekte oder Gebiete (Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Wasserschutzgebiete). Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind nicht vorhanden. Es stellt sich als weitgehend bebautes und versiegeltes, im nördlichen Teil überwiegend gewerblich genutztes Gebiet dar. Vom Vorhaben sind Gehölze betroffen, die im Plangebiet größtenteils gerodet werden müssen, außerdem ein Gebäude, welches komplett beseitigt werden soll. Dieses stellt eine (potentielle) Habitatstruktur für die Artengruppen Fledermäuse und Vögel dar. Dazu wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Einschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Artengruppen durchgeführt. Die saP liegt mit Stand Juni 2016 mit Überarbeitung vom 03.09.2019 vor. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass für die tatsächlich oder potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden, als wirkungsempfindlich eingestuften Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Brutvögel unter Berücksichtigung der in der saP genannten Vermeidungsstrategien sowie vorlaufender Ersatzmaßnahmen (CEF) keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt werden. Für die Belange des Umweltschutzes wurde zum Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Das Ergebnis, welches nachfolgend ausführlich erläutert wird, wird in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Bewertungsübersicht zu den Schutzgütern
| Schutzgut | Auswirkungen der Planung | ||
|---|---|---|---|
| Boden | nicht erheblich | ||
| Wasser | nicht erheblich | ||
| Klima/Luft | nicht erheblich | ||
| Tiere und Pflanzen | nicht erheblich |
| Schutzgut | Auswirkungen der Planung | ||
|---|---|---|---|
| Mensch | (nicht)1 erheblich | ||
| Landschaft | nicht erheblich | ||
| Kultur- und Sachgüter | nicht erheblich |
Im Folgenden werden die natürlichen Grundlagen nach Schutzgütern gegliedert dargestellt.
I.3.1.4 a Boden, Fläche, Wasser Für das Schutzgut Boden, Fläche und Wasser ist im Planungsbereich durch Versiegelung, Verdichtung und zum Teil Verunreinigung eine deutliche Vorbelastungssituation gegeben. Insgesamt ist die ökologische Wertigkeit der Schutzgüter Boden, Fläche und Wasser – aufgrund der anthropogenen Veränderungen – als gering einzustufen. Für beide Schutzgüter bestehen aufgrund möglicher Belastungen durch umweltrelevante Stoffe erhöhte Anforderungen bei den zu erwartenden Abbruch-, Erdaushubund Entsiegelungsmaßnahmen. Insgesamt kann sich durch die Bebauung und damit einhergehender Entsiegelungen sowie Möglichkeiten zur Beseitigung von Schadensherden bzw. Boden- und Grundwasserkontaminationen die Situation der Schutzgüter verbessern.
I.3.1.4 b Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Der Planungsbereich ist durch Gebäudebestand und einen hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet. Es kommen zwar aufgrund intensiver Nutzung keine seltenen Pflanzenarten vor und es ist auch kein besonders alter Baumbestand vorhanden, dennoch weist gerade wegen der hohen Versiegelung der verbliebene Gehölzbestand im Gebiet eine hohe Bedeutung auf. Durch die Realisierung der vorliegenden Planung sowie durch die Erhaltung und die zu erwartende Pflanzung von Gehölzen auf Freiflächen ist von keiner Verschlechterung der Ein- und Durchgrünung auszugehen. Bei Realisierung der Planungen im geplanten Bebauungsplan Nr. 4637B (entspricht den nach Herauslösen von BPlan 4637A aus 4637 verbleibenden Flächen) wird der Verlust an gerodeten Gehölzen langfristig darüber hinaus ausgeglichen. Bei Umsetzung der Planung aus beiden Bebauungsplänen Nrn. 4637A und 4637B, aber auch bei der alleinigen Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4637A ergeben sich für das Schutzgut Pflanzen aufgrund der bereits bestehenden hohen Versiegelung, der Erhaltung, Neuschaffung und -gestaltung von Lebensräumen durch Entsiegelungen und Neuanpflanzungen in den geplanten Grünhöfen keine erheblichen Auswirkungen. Hinsichtlich der Tierwelt hat das Gebiet hauptsächlich eine Bedeutung für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse. Das weitere Entwicklungspotenzial des Plangebiets ist als gering einzustufen. Die Flächen sind anthropogen geprägt und genutzt. In Bezug auf die Tierwelt fallen bisher wenig genutzte Bereiche im Osten des Geltungsbereichs (Obstwiese) weg und werden überbaut oder durch gärtnerisch genutzte Bereiche ersetzt. Durch erforderliche Baumfällungen und Gehölzrodungen fallen potentielle Brutmöglichkeiten für Vögel weg. Die im Gebiet geplanten Neupflanzungen von Bäumen und Gehölzen können diese Eingriffe nur mit einem zeitlichen Verzug kompensieren. Die Planungen im geplanten Bebauungsplan Nr. 4637B sieht zudem die Anlage von einem durchgrünten Innenhof vor. In diesen Bereichen kommt es zu Entsiegelungsmaßnahmen und Gehölzpflanzungen. Durch die Umwandlung des Planungsbereichs des geplanten Bebauungsplans Nr. 4637B von einem Gewerbegebiet zu einem Wohngebiet werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Störungen und Lärmbelastungen verringert. Die Neuanlage von Grünflächen kommt auch meist nur häufigen Arten mit geringen Lebensraumansprüchen (Ubiquisten) zugute. Das derzeitige Arteninventar besteht aber ebenfalls nur aus typischen Arten der Siedlungsgebiete.
1 Keine Erheblichkeit kann für das Schutzgut Mensch in Bezug auf die Schall-Immissionssituation nur für den Endzustand bestätigt werden, da es während der Interimssituation noch zu gewerblichen Immissionen kommt.
In Bezug auf das Schutzgut Tiere treten auch bei alleiniger Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4637A bei Berücksichtigung von Vermeidungs- und Umsetzung von CEF-Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf. Zur Abklärung einer möglichen Beeinträchtigung geschützter Arten wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Hierbei wurde von Seiten des Gutachters festgestellt, dass bei Einhaltung von entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen und der Umsetzung von CEF-Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten. So sollte vor zukünftigen Gebäudeabrissen z.B. eine nochmalige Untersuchung auf Fledermausquartiere erfolgen und Ersatzquartiere geschaffen werden.
I.3.1.4 c Landschaft Die Bedeutung des Plangebiets für das Schutzgut ist gering. Der Bereich der Avenariusstraße gehört zu den dicht bebauten Gebieten der Stadt Nürnberg innerhalb des mittleren Rings. Dies gilt auch für den Geltungsbereich, der durch ein größeres Gewerbegebäude und großflächige Versiegelung geprägt ist. Das Vorhaben hat auch keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild. Vielmehr wird durch die qualitativ hochwertige sowie städtebaulich ansprechend gestaltete neue Wohnbebauung das städtebaulich bisher untergenutzte Gebiet geordnet. Aufgrund der vorhandenen Überprägung hat die Planung auf das Schutzgut Landschaft daher keine erheblichen Auswirkungen
I.3.1.4 d Mensch, Erholung Die gewerblich genutzten Bereiche im Norden haben gegenwärtig für die Erholung keine Bedeutung. Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten im Umfeld des Geltungsbereichs bietet erst der ca. 570 m südöstlich gelegene Stadtpark (Entfernungsangabe Luftlinie, kürzeste Distanz). Je nach Lage der Wohnung im Quartier ist damit für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner eine fußläufige Entfernung von ca. 660 m - 780 m zur nächsten öffentlichen Grünfläche gegeben. Der Planungsbereich 3 (umfasst gem. der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" das Gebiet Gärten h. d. V. und Maxfeld) ist in Bezug auf die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen stark unterversorgt. Aktuell besteht ein Defizit von 32,4 ha. Für das Plangebiet kann dieses Defizit auch nicht durch die Nähe zum Stadtpark im Osten kompensiert werden. Die Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Wohngebieten werden nicht eingehalten.
I.3.1.4 e Kultur, Sachgüter Im Plangebiet sind keine Boden- oder Kulturdenkmäler bekannt. Weiter südlich davon steht an der Rollnerstraße 100, die als Baudenkmal geschützte ev.-luth. Pfarrkirche St. Matthäus. Eine Auswirkung der Planung auf das Baudenkmal der Matthäuskirche ist aber nicht erkennbar. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen bei Bau- und Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern und -denkmälern unverzüglich gemeldet werden müssen und die Fundstelle während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unverändert zu belassen ist. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante Die gehölzbestandene Wiese im Osten des Geltungsbereichs könnte bei Nichtdurchführung zunächst vollständig erhalten bleiben, allerdings erlauben die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3533 eine Erweiterung der baulichen Anlagen weit über den Bestand hinaus. Da aber vor Beginn der Planung schon längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, entspricht die Nullvariante weitgehend der Ausgangssituation. Es ist davon auszugehen, dass bei Nichtdurchführung der Planung die Gewerbenutzung der Flächen unverändert weitergeführt werden würde. Insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima sowie Tiere käme es zu keinen Eingriffen, aber auch zu keiner Verbesserung der bestehenden, eher ungünstigen Situation. Allgemein ist durch das jetzt neu geplante Wohngebiet im Norden von einer geringeren Lärmentwicklung als bei einer stärkeren Ausnutzung des aktuellen Baurechts (Gewerbegebiet) auszugehen.
I.3.1.5 Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
I.3.1.5 a Altlasten Für die Flur Nr. 559/1 Gmkg. Großreuth h. d. V. liegen erste Untersuchungen vor. Ein Kennzeichnungserfordernis gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB besteht nicht. Während der Bauphase sind Abbruch-, Erdaushub- und Entsiegelungsmaßnahmen durch einen nach § 18 BBodSchG zugelassenen Altlastensachverständigen zu überwachen.
I.3.1.5 b Luft und Klima Die insgesamt hohe Bau- und Versiegelungsdichte mit geringem Grünanteil, auch in den Innenhöfen der Wohngebiete, führt in der Nordstadt zu einer Überwärmung der Siedlungsfläche und einer unzureichenden Durchlüftung. Es kommt hier zur Ausbildung einer nächtlichen Wärmeinsel mit starker Überwärmung im Westen durch die Gewerbenutzung an der Rollnerstraße. Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft in den Geltungsbereich infolge der hohen Blockbebauung in der Umgebung. Kleinvolumige Kalt- und Frischluftströme gelangen von der Kleingartenanlage ins Plangebiet. (Stadtklimagutachten Nürnberg, Stand: 20142) Die bioklimatische Situation wird im Plangebiet als weniger günstig eingestuft, da es hier zu einer überdurchschnittlichen Wärmebelastung verbunden mit einem Durchlüftungsdefizit kommt. Dies betrifft in Nürnberg allgemein das Stadtzentrum, aber auch einige angrenzende Quartiere. Zu größeren Grün- und Freiflächen bestehen zu große Distanzen, als dass diese noch ausgleichend auf das Plangebiet wirken. (Stadtklimagutachten Nürnberg) In Bezug auf das Lokalklima werden trotz der höheren und riegelhaften Baukörper keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen, da es im Gebiet kaum zu Veränderungen des Luftaustausches kommen wird, dafür aber zu einer Verringerung der Oberflächenversiegelungen bzw. zu einer Begrünung unterbauter Bereiche. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut als eher gering einzustufen.
I.3.1.5 c Lufthygiene Negativ stellt sich auch die Verkehrsbelastung der Rollnerstraße und des Nordrings in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr dar. Die lufthygienische Situation im Bebauungsplangebiet ist gegenwärtig wie folgt zu kennzeichnen: Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2006 und 2007 (mobile, diskontinuierliche Luftmessungen im 1 km- Raster) wurde der Geltungsbereich nicht direkt erfasst. Die nächstgelegenen Rastermesspunkte liegen erst nördlich des Nordrings in ca. 300 bis 400 m Entfernung. Am Messpunkt C10 wurden in der Kampagne 2006/07 unkritische NO -Konzentrationen von 26 μg/m³ ermittelt. Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, das heißt ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV (von 40 μg/m³) allerdings nur orientierenden Charakter. Im Umgriff des Bebauungsplangebiets sind durch den motorisierten Individualverkehr im Bereich der Rollnerstraße und des Nordrings generell höhere NO - und Feinstaubgehalte zu erwarten als in verkehrsferneren Lagen. Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen im Umfeld nicht. Der Abluftkamin der Esse der Schlosserei ist allerdings eine mögliche Emissionsquelle (Feinstaub) im Gebiet. Aus diesen Gründen erfolgte im Bebauungsplan Nr. 3533 bereits eine Beschränkung der Geschossigkeit für das Flst. Nr. 557. Geruchsemissionen durch die Schlosserei sind aktuell nicht bekannt. Nach Auskunft des Betriebsinhabers ist die Esse derzeit maximal an 3 Tagen im Monat für etwa 4 Stunden in Betrieb (mdl. Mittl. Fa. Meier, 01.09.20153). Generell ist bezüglich der lufthygienischen Situation im Plangebiet daher von einer merklichen Exposition gegenüber verkehrsbedingten Schadstoffemissionen auszugehen. Aufgrund der insgesamt lockeren Bebauung im relevanten Umfeld ist jedoch nach gegenwärtiger Einschätzung nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BlmSchV zu rechnen. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut als eher gering einzustufen.
2 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten Nürnberg, Mai 2014 3 Vermerk, Wolfgang Sorge IfB, 01.09.2015
I.3.1.5 d Klimaschutz und Klimaanpassung Durch die neue Bebauung werden im Vergleich zum Status quo zusätzliche Emissionen (z.B. aus dem Hausbrand für die Heizung) auftreten. Der Bebauungsplan ermöglicht derzeit mehr Bebauung als im Bestand realisiert. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz, was zu klimaneutralen Emissionen geführt hätte, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Es wurden seitens des Investors daher verschiedene Möglichkeiten der Energie- und Wärmeversorgung geprüft wie Luftwasser-/Wärmepumpen, Pellet-/Gaskesselkombination, BHKWs oder Kraftwärmekopplung. In der Abwägung zwischen technisch realisierbaren Möglichkeiten und anderen Rahmenbedingungen (z.B. Schallschutz bei Anlagen) wurde eine Wärmeerzeugung aus Holzpellets präferiert. Spitzenlasten sollen über Gasbrenner abgedeckt werden. Energiesparendes Bauen kann Emissionen weiter minimieren, indem der Verbrauch gesenkt wird. Dies wird durch die Einhaltung bzw. sogar Unterschreitung des Kfw55-Standards bei den Neubauten gewährleistet. Eine Verschlechterung der Lufthygiene ist aufgrund der Neubauten daher nicht zu erwarten. Es wird zwar ein Festbrennstoff verwendet, der auch zu Feinstaubemissionen führen kann, doch durch moderne Heiztechnik und die Verwendung von Holzpellets werden auch diese Emissionen im Vergleich z.B. zu normalem Brennholz auf ein Minimum reduziert. Auch die zu erwartende Steigerung des Verkehrsaufkommens durch An- und Abfahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern und durch Kunden- bzw. Lieferverkehr führt zu einer Erhöhung der Stickoxidund Feinstaubemissionen im Vergleich zum Istzustand. Allerdings ist das Gebiet durch den ÖPNV gut erschlossen, sodass der motorisierte Individualverkehr nicht zwangsläufig signifikant zunehmen muss. Hier ist auch der Wegfall von dem bisherigen Kundenverkehr der Betriebe zu berücksichtigen. Aufgrund der Betriebsdauer der Esse (siehe oben, maximal an 3 Tagen/Monat) ist derzeit diesbezüglich nicht von erheblichen Auswirkungen auszugehen. In Bezug auf das Lokalklima werden trotz der höheren und riegelhaften Baukörper keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen, da es im Gebiet kaum zu Veränderungen des Luftaustausches kommen wird, dafür aber zu einer Verringerung der Oberflächenversiegelungen bzw. zu einer Begrünung unterbauter Bereiche. Durch die Planung sind im Bereich der Klimaanpassung keine zusätzlichen Auswirkungen zu erwarten, die sich auch auf das Schutzgut „Mensch und seine Gesundheit“ auswirken könnten, da es zu keiner zusätzlichen Versiegelung kommt. Der Eingriff in die gehölzbestandene Wiese wird durch Entsiegelungen und Begrünungen des Wohngebiets kompensiert. Es besteht eine deutliche Vorbelastung im Gebiet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut insgesamt werden aufgrund von möglichen Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen als nicht erheblich angesehen.
I.3.1.5 e Lärm
Verkehrslärm Maßgeblich für die Verkehrslärmsituation im Gebiet ist die Rollnerstraße, die als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist und eine Verkehrsbelastung von ca. 16.000 Kfz/24 h aufweist. Auch der Verkehrslärm des Nordrings (DTV = 34.500 Kfz/24 h) wirkt auf den Geltungsbereich vor allem im Norden ein, teilweise werden Immissionen hier durch vorhandene Bebauung aber abgeschirmt. An den westlichsten Gebäudefassaden werden die höchsten Schallimmissionen berechnet. Denn an dieser Stelle befindet sich zum einen eine Lücke in der Bebauung am Nordring, sodass an dieser Stelle höhere Schallimmissionen auftreten, zum anderen sind dies die der Rollnerstraße am nächsten gelegenen Fassaden. Dort werden Schallimmissionen von bis zu 58 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts berechnet. Damit werden die Orientierungswerte gemäß DIN 18005 überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden jedoch eingehalten.
Gewerbelärm Derzeit befinden sich innerhalb des Vorhabenbereichs mehrere Gewerbebetriebe, wodurch es im Rahmen der üblichen Betriebsabläufe sowie durch Liefer- und Kundenverkehr zu Lärmemissionen kommt,
die auf das Gebiet und das Umfeld einwirken. Hierzu zählt der Baustoffhandel (früher befand sich an dieser Stelle ein Drahtwerk bzw. eine Firma für Stanzbiegetechnik) und die im Gebäude des Baustoffhandels untergebrachte Kampfsportschule.
Erschütterung In der Schlosserei werden zwei Dampfhämmer betrieben, die zu Erschütterungen in der Nachbarschaft führen könnten. Nach eigenen Aussagen des Schlossereibetriebs sind diese aber nie zeitgleich in Betrieb. Pro Woche ist mit einem Betrieb von ca. 1 h zu rechnen, täglich jedoch nicht mehr als 15 - 20 Minuten. Aktuell wurden keine negativen Auswirkungen festgestellt. (vgl. Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IfB Sorge, Gutachten vom 03.11.2019).
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1 a Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Im LEP 2013 ist die Stadt Nürnberg hinsichtlich ihrer zentralörtlichen Funktion gemeinsam mit ihren Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach als Oberzentrum im Regierungsbezirk Mittelfranken bestimmt. Gemäß LEP 2013 ist anzustreben, die Oberzentren als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte weiter zu entwickeln, die im internationalen Wettbewerb bestehen können. Hierzu zählen neben einem investitionsfreundlichen Klima eine weitere Verbesserung der Umweltqualität und spezialisierte Angebote im sozialen und kulturellen Bereich. Im Regionalplan Region Nürnberg liegt das Plangebiet im Oberzentrum Nürnberg, an der Entwicklungsachse Nürnberg/Erlangen. Der große Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, soll als regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und funktionsfähig erhalten werden. Der Bebauungsplan Nr. 4637A wird unter Berücksichtigung dieser Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1 b Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Das Plangebiet ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg als „Baufläche: gemischte Baufläche“ und als „Baufläche: Wohnbaufläche“ dargestellt. (Stand: 08.03.2006) Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans stimmen mit den Darstellungen des derzeit wirksamen Flächennutzungsplans nicht vollständig überein. Die gemischte Baufläche stellt eine Insellage in der Wohnbaufläche dar und ist den bestehenden Nutzungen nachgebildet. Eine darüber hinaus gehende städtebauliche Relevanz ist nicht erkennbar. Mit der Anwendung des § 13a BauGB für das Bebauungsplanverfahren wird der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) angepasst.
I.3.2.1 c Bebauungspläne Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3533 mit 1. Änderung vom 04.11.2004. Dieser setzt für das Plangebiet ein Gewerbegebiet (GE) fest. Der Bebauungsplan Nr. 3533 mit 1. Änderung vom 04.11.2004 setzt westlich vom Plangebiet ein Gewerbegebiet (GE) und südlich ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) sowie ein Mischgebiet (MI) fest. Östlich an der Diltheystraße schließt der Bebauungsplan Nr. 4046 mit festgesetztem Allgemeinem Wohngebiet (WA) an.
I.3.2.1 d Zulässigkeit von Bauvorhaben Der gesamte Geltungsbereich liegt im Bebauungsplan Nr. 3533 oder Nr. 4046, somit ist derzeit die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 30 Abs. 1 BauGB gegeben.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1 Infrastrukturelle Bedarfssituation Auf Grundlage der neu geplanten Wohneinheiten und daraus abgeleiteten Einwohnerzahl ergibt sich durch das geplante Vorhaben ein Bedarf von 2 Krippen-, 5 Kindergarten-, 5 Hortplätzen sowie 5 Grundschul- und 3 Mittelschulplätzen. Der Krippen-, Kindergarten- und Hortbedarf kann nicht durch die vorhandenen Einrichtungen in der Planungszone 16 – Nordstadt - gedeckt werden. Die aktuelle Versorgung mit Krippen- und Tagespflegeplätzen liegt bei rund 37 % (Ausbauziel: 48 %), die Kindergartenversorgung bei rund 66,8 % (Ausbauziel: 100 – 102 %). Eine 2-gruppige Kinderkrippe und ein 2-gruppiger Kindergarten könnten jedoch erst bei Umsetzung der Planung im Teilbereich 4637B perspektivisch untergebracht werden. Dann könnten die über die Planungen hinausgehende Fehlbedarfe ausgeglichen werden. Die aktuelle Hortversorgung liegt an der Ludwig-Uhland-Schule aktuell bei rund 45 % und an der Friedrich-Hegel-Schule aktuell bei rund 50 % (beide Schulen liegen in der Nordstadt; Ausbauziel: aktuell 60 % bzw. 90 % in Bezug auf den zu erwartenden Rechtsanspruch). Die durch das Vorhaben ausgelösten Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze sollen im Neubau der Kindertageseinrichtung an der Kreulstraße untergebracht werden. Die erforderlich werdenden zusätzlichen Grundschulplätze können im Bestand nicht abgedeckt werden und werden in dem geplanten Neubau bzw. Erweiterung an der Friedrich-Hegel-Schule untergebracht. Die Bedarfe an Mittelschulplätzen können ebenso im Bestand nicht abgedeckt werden und werden daher in der Erweiterungsmaßnahme an der Ludwig-Uhland-Schule untergebracht.
I.3.3.2 Eigentumsverhältnisse Das im Gebiet liegende Grundstück Fl. Nr. 559/1 Gmkg. Großreuth h. d. V. befinden sich im Eigentum des Investors. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Fl. Nrn. 570/1, 571/2 (teilw.), 595/1(teilw.) Gmkg. Großreuth h.d.Veste befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.3.3.3 Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse Stadtrat vom 27.09.2017: Baulandbeschluss Der Baulandbeschluss des Stadtrats ist im Amtsblatt vom 18.10.2017 bekanntgemacht. Im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanung werden die dort unter dem Buchstaben B „Wohnungsbau“ zusammengefassten Regelungen insbesondere zur Folgekostenregelung, zum geförderten Wohnungsbau, zur Grünflächenausstattung, zu sozialen Einrichtungen sowie zur Erschließung entsprechend der städtebaulichen Situation berücksichtigt und soweit möglich über Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt bzw. im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor vertraglich gesichert. Gemäß dem Baulandbeschluss vom 18.10.2017 werden für die Wohnbauflächenentwicklung zunächst folgende Orientierungswerte für öffentlich nutzbare Grün- und Spielflächen zu Grunde gelegt: 20 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohnerin und Einwohner im Geschosswohnungsbau, davon 3,4 m² öffentliche Spielfläche pro Einwohnerin und Einwohner. Rechnerisch ergibt dies für die ca. 71 Wohneinheiten mit ca. 142 Bewohnerinnen und Bewohnern im Plangebiet insgesamt einen Bedarf von 2.840 m² öffentlich nutzbare Grünfläche einschließlich 483 m² öffentlich nutzbare Spielfläche. Der Baulandbeschluss vom 18.10.2017 ermöglicht jedoch auch im Einzelfall Abweichungen von den im Beschluss geforderten öffentliche nutzbaren Grün- und Spielflächen, insofern es sich um eine Innenentwicklungsfläche handelt. Bezugnehmend dazu wurde für diesen Bebauungsplan eine Einzelfallentscheidung getroffen. Unter die Folgekosten sind im städtebaulichen Vertrag die Kosten für die sozialen Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte sowie für Grundund Mittelschulen gemeint. Die Kosten dafür werden auf den Planungsbegünstigten umgelegt, soweit durch die Baulandschaffung ein Bedarf für solche Einrichtungen entsteht.
Auch zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau werden im Baulandbeschluss Aussagen getroffen. Werden mehr als 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet, so sind 30 % der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen.
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Dem Nutzungskonzept liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der sich auch auf die westlichen, derzeit gewerblich genutzten Flächen an der Rollnerstraße erstreckt. Das Nutzungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 4637A bildet sowohl ohne als auch mit der Ergänzung im Westen (Geltungsbereich des fakultativen Bebauungsplans Nr. 4637B) ein sinnvolles städtebauliches Nutzungskonzept. Im Geltungsbereich ändert sich die Art der Nutzung. Das Plangebiet soll mit einer Wohnnutzung überplant werden. Insgesamt sollen dort ca. 71 1- bis 4-Zimmer Wohnungen auf ca. 7.500 m² Bruttogeschossfläche im frei finanzierten Wohnungsbau errichtet werden. Die gemäß Baulandbeschluss erforderlichen Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau werden planextern in der nah gelegenen Friedenstraße nachgewiesen. Im privaten Innenbereich ist eine Spielplatzanlage in die begrünte Außenanlage integriert. Der Innenbereich ist fußläufig an die öffentliche Avenarius- und Diltheystraße angebunden.
I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR Entsprechend der verdichteten umgebenden Bebauung und einer perspektivischen Fortführung der Blockrandstruktur entlang der Rollnerstraße, ist eine aufgelöste Blockrandbebauung an der Avenariusund Diltheystraße geplant. Der Innenhof wird mit Punkthäusern in Form von Stadtvillen ergänzt. Die Einbindung in den Bestand erfolgt über die Fortführung der Gebäudekörnung des Bestands sowie über Straßenbäume. Die Bebauung an der Avenarius- und Diltheystraße ist mit vier bis fünf Geschosse geplant. Die baulichen Hochpunkte markieren die Quartierseingänge. Die Solitäre im Blockinnenbereich sind mit vier Geschossen geplant. Das Höhenniveau der Wohnnutzung an der Avenarius- und Diltheystraße wird zum Schutz der Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner im Erdgeschoss um ca. 0,5 m erhöht. Über eine vorgelagerte Rampen- und Treppenanlage wird hier zusätzlich ein Abstand zum öffentlichen Raum geschaffen. Zur Wahrung der Privatsphäre werden auch im Innenbereich die Höhe des Erdgeschoss Fertigfußbodens und die privaten Freibereiche durch einen Niveauunterschied von den Zuwegungen und Plätzen getrennt. Der Höhenunterschied wird mit Stützmauern aus Beton abgefangen, welche sich teilweise zu Sitzelementen aufweiten. Den Hauseingängen sind Treppen- und Rampenanlagen aus Beton vorgelagert und Fahrradstellplätze zugeordnet. Im Innenhof werden durch eine Abfolge unterschiedlicher begrünter Flächen verschiedene räumliche Situationen geschaffen. Durch Betonung der Spielfläche mit zumindest einem großkronigen Baum wird diese hervorgehoben und die räumliche Gliederung betont. Sowohl die Randbebauung als auch die Stadtvillen sind zu diesen Bereichen orientiert. Erforderliche Rettungswege werden zur Vermeidung hoher Versiegelung weitestgehend mit den Erschließungswegen ressourcenschonend überlagert. Die über die Gehwegbreite hinausgehenden Erweiterungen für Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind als Rasenpflaster vorgesehen.
I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die vorhandene Avenarius- und Diltheystraße. Der Quellund Zielverkehr der neu zu erschließenden Bauflächen fällt im Gesamtverkehrsaufkommen der Rollnerstraße und des Nordrings nicht ins Gewicht. Die im Wohngebiet geplanten Wege dienen der fußläufigen Erschließung und der Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste. Diese können von der Avenariusstraße in das Gebiet ein- und ausfahren. Die erforderlichen Stellplätze der geplanten Wohnbebauung werden in einer Tiefgarage unter der geplanten Bebauung nachgewiesen. Die Zufahrt für die Tiefgarage ist in einem Gebäude an der Avenariusstraße untergebracht. Im öffentlichen Straßenraum finden die Besucherstellplätze an der Avenariusund Diltheystraße Platz. Fahrradstellplätze sind auf den privaten Grundstücken nachgewiesen. Auf die Stellplatzsatzung (StS) der Stadt Nürnberg wird verwiesen. Um eine sichere fußläufige Querung der Rollnerstraße zu ermöglichen, ist bereits im Rahmen des Bebauungspanverfahrens Nr. 4637A die Realisierung einer Fußgängerschutzinsel in der Rollnerstraße auf Höhe der Avenariusstraße mit Anpassungen der Gehwege vorgesehen.
Schema Wege und Plätze (Stand: Oktober 2019) Realgrün, München; Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Schema Tiefgarage (Stand: Oktober 2019) AuerWeber Architekten, München; Geobasisdaten © Bayerischer Vermessungsverwaltung
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Der Planbereich ist ein Innenentwicklungsgebiet, welches sich in den in den letzten Jahrzehnten fortlaufend von einem klassischen Gewerbe- und Mischgebiet hin zu einem Wohngebiet entwickelt. Durch bereits realisierte bzw. in Realisierung befindliche Vorhaben in unmittelbarer Nähe besteht bereits ein gutes Angebot an Infrastruktureinrichtungen und eine direkte Anbindung an den ÖPNV. Damit wird in innerstädtischer Lage Wohnraum geschaffen, der gut geeignet ist für Bevölkerungsgruppen, die sich ein eigenes Auto nicht leisten können oder wollen. Der Investor wird im gesetzlichen Rahmen barrierefreie Wohnungen vorsehen. Die Wohnnutzungen werden als Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Größen geplant. Laut Baulandbeschluss werden 21 Geschosswohnungen im geförderten Wohnungsbau benötigt. Dies entspricht 30 % der Bruttogeschossfläche des Bauvorhabens. Diese werden in der nah gelegenen Friedenstraße errichtet. Damit werden verschiedene Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Durch den geschützten und begrünten Spielplatz entsteht ein privater Freibereich, der den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung steht. Durch die unmittelbare Lage neben der Wohnnutzung besteht in hohem Maße eine soziale Kontrolle, die vor allem Kindern zugutekommt.
I.4.5. VER- UND ENTSORGUNG
I.4.5.1 Versickerung Die Versickerungseigenschaften im Gebiet wurden gutachterlich (IB Schulze & Lang, Geotechnischer Bericht, 14.10.2015) ermittelt. Während die oberflächennah anstehenden sandig/kiesigen Auffüllungen wasserdurchlässig sind, ist die Wasserdurchlässigkeit der darunterliegenden Sande deutlich schlechter. Der darunter anstehende Keupersandsteinfels wirkt wasserstauend. Da dieser im Gebiet außerdem sehr hoch ansteht (teils bereits ab 1,3 m unter Geländeoberkante), steht keine ausreichend mächtige
Bodenschicht für eine Versickerung zur Verfügung. Aufgrund der vorgesehenen Unterbauung weiter Teile des Plangebiets verbleiben auch kaum Möglichkeiten zur Anlage von Versickerungseinrichtungen. Zudem sind mögliche Belastungen des Bodenkörpers mit umweltrelevanten Stoffen zu beachten, sodass im Ergebnis eine Versickerung von Oberflächenwässern im Plangebiet ausscheidet. Durch die Überdeckung der Tiefgarage mit mindestens 0,8 m Erdboden, sowie die mindestens extensiven Gründächer auf den Hauptgebäuden wird im Wohngebiet ausreichend Pufferraum für das Oberflächenwasser geschaffen. Zudem ist es sinnvoll, das Oberflächenwasser zur Bewässerung der Baumund Pflanzbeete der Gemeinschaftsflächen zu verwenden. Für die Einleitung der Oberflächenwässer in die Kanalisation ist in der Baugenehmigung auf Basis eines mit dem Amt „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Werkbereich Stadtentwässerung“ (SUN/S) abgestimmten Entwässerungskonzepts eine Rückhaltung vorzusehen.
I.4.5.2 Kanal Im Gebiet bestehen Mischwasserkanäle DN 400 B in der Diltheystraße und der Avenariusstraße. An diese Kanäle muss das Schmutzwasser angeschlossen werden.
I.4.6. GRÜNORDNUNG
I.4.6.1 Grünordnerisches Konzept Das grünordnerische Konzept basiert darauf, die neue Wohnbebauung in den Bestand einzufügen und gleichzeitig geschützte Freiräume zu schaffen. Daher sind eine aufgelöste Blockrandbebauung entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und Punkthäuser im geschützten Innenhof geplant. Durch die Anordnung der Gebäude entstehen von motorisiertem Verkehr weitgehend unbeeinträchtigte Innenbereiche, die begrünt werden. Damit werden den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern geschützte, vielfältig nutzbare Freiräume angeboten. Zur besseren Einbindung der neuen Bebauung in die Umgebung sind in der Diltheystraße zusätzlich zwei neue Straßenbäume zur Pflanzung vorgesehen. Eine von diesen Neupflanzungen in der Diltheystraße ist eine Ersatzpflanzung für einen in der Avenariusstraße entfallenden Baum. Zur Schaffung einer gewissen Privatheit werden die den Erdgeschosswohnungen zugeordneten privaten Gartenzonen mit ihren Terrassen niveaugleich mit dem Hochparterre errichtet. Der Höhenunterschied wird mit Stützmauern und Hecken abgefangen, die sich teilweise zu Sitzelementen aufweiten. Durch diese Erhöhung umfasst der durchwurzelbare Bodenaufbau in den privaten Gärten eine Tiefe von ca. 1,30 m und erlaubt damit optisch und ökologisch wirksame Gehölzpflanzungen mit dauerhaft günstigen Wuchsbedingungen. Die Gemeinschaftsflächen werden mit Bäumen in freier Gruppierung überstellt, der Spielbereich mit Zierobstbäumen hervorgehoben. Um an den Baumstandorten annehmbare Wuchsbedingungen zu sichern, wird unter dem Spielbereich möglichst keine Tiefgarage geplant bzw. eine Erdüberdeckung der Tiefgarage von mindestens 0,8 m hergestellt. Rettungswege werden mit den Erschließungswegen ressourcenschonend überlagert.
Schema Grünkonzept (Stand: Oktober 2019) Realgrün, München; Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
I.4.6.1 a Öffentliche Grünflächen und Spielflächen Bezogen auf die Orientierungswerte des Baulandbeschlusses (B 4.4) besteht rechnerisch im geplanten Wohngebiet durch den Einwohnerzuwachs der geplanten 71 Wohneinheiten ein Bedarf an öffentlich nutzbaren Grünflächen von ca. 2.840 m² einschließlich dem Bedarf an öffentlich nutzbaren Spielflächen von ca. 483 m².
| Wohneinheiten (WE) | Einwohnerin/Einwohner (EW) (GWB = 2 EW je WE) | Orientierungswert hinsicht- lich des Bedarfs an öffent- licher Grünfläche [m²] (GWB = 20 m² / EW) | Orientierungswert hinsicht- lich des Bedarfs an öffentli- chen Spielflächen [m²] (GWB = 3,4 m² / EW) |
|---|---|---|---|
| 71 | 142 | 2.840 | 483 |
Die Entwicklung neuer, öffentlich nutzbarer Grünflächen stößt im Rahmen der Innenentwicklung sehr schnell an Grenzen, wenn bereits genutzte Baugrundstücke in innenstadtnaher Lage überplant werden sollen. Bereits die Bodenpreise vor der Entwicklung sind erheblich, sodass ein Verzicht auf Bauflächen zur Herstellung von Grünflächen die Rentabilität schnell infrage stellen kann. Eine vollständige Realisierung des Orientierungswerts von 20 m² pro Einwohnerin und Einwohner erscheint im vorliegenden Fall nicht zielführend. Da innerhalb des Plangebiets keine öffentlich nutzbare Grünfläche zur Verfügung gestellt werden kann, ist zu befürchten, dass der Nutzungsdruck auf die bestehenden öffentlichen Grün- und Spielflächen weiter zunimmt und das bestehende Grünflächendefizit im Planungsbereich 3 (umfasst gem. der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" das Gebiet Gärten h. d. V. und Maxfeld) ansteigt.
Die Herstellung von privaten Grün- und Spielflächen im Geltungsbereich durch die Schaffung von strukturierten Freiräumen und die Pflanzung von Kleingehölzen auf Tiefgaragen, ermöglicht nur eine reduzierte Erholungsfunktion für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Durch das festgesetzte Gehrecht wird eine weitere Verbindung von der Avenariusstraße in das Quartier vorbereitet. Über diesen Weg soll künftig ein bepflanzter und möblierter Quartiersplatz erreicht werden, der mit der Umsetzung des geplanten Bebauungsplans Nr. 4637B geschaffen werden soll. Jedoch sind wohnungsnahe öffentliche Spielflächen für Kinder und Heranwachsende wichtige Freiräume, welche für eine qualifizierte Innenentwicklung essentiell sind. Bei der vorliegenden städtebaulichen Situation muss die Erhaltung, Entwicklung und Qualifizierung (= Aufwertung) bestehender Grünflächen in der Nähe des Vorhabengebiets im Vordergrund stehen (doppelte Innenentwicklung, B 4.6 des Baulandbeschlusses). Im Falle einer doppelten Innenentwicklung bei einer Gebietsumwandlung kann ein niedriger Wert als der Orientierungswert nach B 4.4.2 angesetzt werden, da in diesen Fällen anstelle von Grün im Plangebiet öffentlich nutzbares Grün an anderer Stelle geschaffen wird. Der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg sieht in diesem Fall Ablösebeträge vor (B 4.4.7). Es wurde umfassend untersucht, ob und wie im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets eine Aufwertung der öffentlichen Grünstruktur realisiert werden könnte:
| Lage der öffentlichen Grünfläche | Aufwertungspotential | ||
|---|---|---|---|
| Kreuzung Avenariusstraße / Diltheystraße | geringer Gehölzbestand: hohes Potential zur Aufwertung aufgrund zu geringer Flächengröße nicht geeig- net, den Ansprüchen an eine öffentliche Grünflä- che mit Aufenthaltsqualität gerecht zu werden | ||
| entlang der Diltheystraße | umfangreich eingewachsen: kein Potential zur Aufwertung | ||
| Kreuzung Rollnerstraße / Friedensstraße | Gehölzbestand gegeben: geringes Potential zur Aufwertung aufgrund der Lage an der stark frequentierten Rollnerstraße nicht geeignet, den Ansprüchen an eine öffentliche Grünfläche mit Aufenthalts- qualität gerecht zu werden | ||
| übergeordnete Freiraumverbindung Nord-Süd- Achse, Teilstück zwischen der Kreuzung Kilian- straße/Rollnerstraße und Mittelstraße. | fußläufig größere Entfernung; nicht gefahrlos für Kinder erreichbar Teilstück einer priorisierten Maßnahme aus dem „Aktionsplan 2020“ der Stadt Nürnberg im „Masterplan Freiraum“ der Stadt Nürnberg (Stand November 2014) enthalten Neuherstellung Aufgrund der Lage an der stark frequentierten Rollnerstraße nicht geeignet, den Ansprüchen an eine öffentliche Grünfläche mit Aufenthalts- qualität gerecht zu werden. Zudem entspricht die Verbindung aufgrund ihres Zuschnitts nicht den Ansprüchen einer öffentliche Grünfläche mit Aufenthaltsqualität |
| Lage der öffentlichen Grünfläche | Aufwertungspotential | ||
|---|---|---|---|
| Koberger Platz/Carrett’scher Platz | fußläufig größere Entfernung Gestaltung der öffentlichen Grünfläche in noch ausreichender Qualität vorhanden | ||
| Stadtpark | fußläufig größere Entfernung Grünflächen und Spielplätze in guter Qualität vorhanden | ||
| Spielhof der Hegel-Schule | in unmittelbarer Nähe Sanierung des Spielhofes aufgrund Sanierungs- bedarf: Neben Sanierung der Spielgeräte auch Schaffung zusätzlicher Spielgeräte |
Zur Reduzierung der Defizite hinsichtlich öffentlich nutzbarer Grünflächen konnten in unmittelbarer Nähe des Vorhabens keine geeigneten Flächen zur Neuschaffung bzw. Aufwertung ermittelt werden. Die Neuschaffung bzw. Aufwertung bestehender Spielflächen ist gegenüber der Neuschaffung bzw. Aufwertung bestehender Grünflächen vorrangig (B 4.4.8). Es ist daher zu begrüßen, dass zur Erhaltung und Qualifizierung öffentlich nutzbarer Spielflächen in der Nähe des Planungsgebiets die Finanzierung der Sanierung des Spielhofes der Friedrich-Hegel-Schule durch den Investor gesichert werden kann. Diese Fläche liegt fußläufig im Einzugsbereich des Plangebiets und ist für Kinder sicher erreichbar. Die Maßnahme kann somit zur Milderung des Defizits an fehlenden Spielflächen für die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner beitragen. Bei der aktuell angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt war die Entscheidung zugunsten einer Ausschöpfung des möglichen Wohnungspotentials an dieser Stelle dennoch folgerichtig. Ergänzend zur Sanierung des Spielhofes der Friedrich-Hegel-Schule ist ein zusätzlicher Straßenbaum zur Pflanzung vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, eine Fläche von mindestens 2.000 m² im Bereich des zweiten Bauabschnitts grundbuchrechtlich zu sichern, sodass diese Fläche für den Fall, dass die Planungen aus dem Bebauungsplan Nr. 4637B mit dem öffentlich nutzbaren Quartiersplatz nicht umgesetzt werden, als Grünfläche für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
I.4.6.2 Gebot der Vermeidung; Verminderung, CEF-Maßnahmen Zur Minimierung der Eingriffswirkungen wird die Wohnbebauung mit Bäumen und Sträuchern intensiv durchgrünt. Die größeren Dachflächen der Hauptgebäude und der Nebengebäude werden mindestens extensiv begrünt und größere fensterlose Fassaden mit Kletterpflanzen berankt. Die befestigten Flächen entwässern nach Möglichkeit in benachbarte Grünflächen. Der Abfluss des Regenwassers wird über die Dachbegrünung sowie über Tiefgaragendachbegrünung gemindert. Die Versiegelung wird auf das notwendige Maß minimiert, die nachteiligen Wirkungen der großflächigen Unterbauung werden durch eine angemessene Überdeckung mit Bodensubstrat und eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten für Baumpflanzungen gemildert. Durch die unterirdische Unterbringung der Stellplätze für das Wohngebiet und die Erschließung der Tiefgarage von der Avenariusstraße kann der Innenbereich von motorisiertem Individualverkehr freigehalten werden. Für die Umsetzung des Vorhabens sind der Abriss von Gebäuden und die Rodung von Gehölzen erforderlich. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen sind diesem Gutachten (Kap. 3) zu entnehmen.
Es werden Vorkehrungsmaßnahmen vorgeschlagen, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie zu vermeiden. Die Vermeidungsmaßnahmen V3 – V4 werden festgesetzt.
I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige Gebiete einerseits und emittierende Nutzungen andererseits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Bestand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen. Zur Ergänzung der Stadtstruktur ist eine Bebauung entlang der Straßen städtebaulich geboten. Verkehrslärm Die Außenlärmpegel an den geplanten Gebäuden unterschreiten die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV tags sowie nachts. Jedoch werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete an den West- und Nordfassaden der westlichsten Gebäude bis maximal 3 dB(A) tags bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Durch die schallabschirmende Wirkung der Außenwände auch in üblicher Bauausführung kann ebenfalls in den Aufenthaltsräumen, die sich hinter den betroffenen Fassaden befinden, von gesunden Wohnverhältnissen ausgegangen werden. Daher sind keine Festsetzungen bezüglich des Immissionsschutzes erforderlich. Die verkehrslärmabgewandten Fassaden erfahren durch die Bebauung des geplanten Bebauungsplans Nr. 4637B eine Reduzierung der Verkehrsimmissionen. Unabhängig davon wird für Schlafräume der Einbau fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrichtungen für eine ausreichende Belüftung der Räume empfohlen. Die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete wird auch relevant bei der Abwägung der zumutbaren Schallimmissionen für die dem Wohnen zugeordneten Außenwohnbereiche. In der schallschutztechnischen Untersuchung wird ein maximaler Schallpegel von 60 dB(A) berechnet. Bei diesem Schallpegel kann von einer ausreichenden Aufenthaltsqualität ausgegangen werden, da bis zu diesem Pegel Gespräche in normaler Lautstärke möglich sind. Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen werden daher nicht nötig. Gewerbelärm Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen andererseits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Bestand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen. Entsprechend kommen Abweichungen von den Orientierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vor. Durch die Umnutzung von Gewerbe- in Wohngebiete entfallen zukünftig störende Gewerbenutzungen im Gebiet. Auch aus dem Umfeld des Geltungsbereichs sind keine störenden Einwirkungen durch Gewerbelärm zu erwarten. Während des Fortbestands des Schlossereibetriebs auf Fl. Nr. 558, Gmkg. Großreuth h. d. V. (Rollnerstraße 120), der Bestandsschutz genießt, ist mit Emissionen aus dieser gewerblichen Nutzung für die Bebauung im Plangebiet zu rechnen. Die schallschutztechnische Untersuchung zeigt auf, dass an den der Schlosserei nächstgelegenen Fassadenabschnitten die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005 tags bis zu 5 dB(A) überschritten werden. Die Mischgebietswerte werden eingehalten. Dies auch bei der Annahme einer doppelt so langen Einsatzzeit der Dampfhämmer, als von dem Betreiber der Schlosserei aktuell angegeben. Die Spitzenpegel L tags von 85 dB(A) für Allgemax meine Wohngebiete werden eingehalten. Die zu entwickelnden Flächen liegen in einem Bereich, der sich von Gewerbe zu Misch- und Wohnnutzung wandelt. Wohnen war in dieser städtebaulichen Situation bisher immer unvermeidbaren Vorbelastungen ausgesetzt. Für die Planung in Bestandssituationen hat die Rechtsprechung den Grundsatz
der gegenseitigen Rücksichtnahme, eine Art praktischen Interessenausgleich, auch für die Bebauungsplanung zugelassen. Danach kann eine hinzukommende neue Nutzung nicht den vollen Schutzstatus (z.B. den Lärmschutzwert nach DIN 18005) in Anspruch nehmen, der ohne Vorprägung der Situation anzusetzen wäre. Aus diesem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass das hinzukommende Wohnen einerseits so auszugestalten ist, dass es so gut als möglich gegen die Schalleinwirkungen des Bestandsgewerbes geschützt ist, als auch, dass verbleibende Überschreitungen von Orientierungswerten durch das Wohnen hinzunehmen sind. Erhebliche Belästigungen oder gar gesundheitliche Gefahren dürfen aber in keinem Fall als Folge einer Neuplanung hingenommen werden. Diese Vorgehensweise kann im Grundsatz als angemessener Umgang mit allen Immissionsarten im Rahmen der Planung angesehen werden. Im Rahmen der Abwägung kann gemäß Nr. 6.7 TA Lärm auf eine Gemengelage abgestellt werden. Das heißt, Mischgebietswerte sind einzuhalten. Energiekonzept Nach einem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen für Bebauungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte erstellt werden mit dem Ziel, eine weitgehend CO -neutrale Wärmeversorgung für den Neubau zu erreichen. Für die neu zu bebauenden Bereiche war der Anschluss an das Fernwärmenetz geplant. Da der nächstgelegene nutzbare Anschlusspunkt zu weit entfernt liegt und damit ein Anschluss unwirtschaftlich ist, kann diese Planung nicht umgesetzt werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, des Lärm- sowie des Umweltschutzes wurde eine Wärmeerzeugung aus Holzpellets für die Grundlast und über Gasbrenner für die Spitzenlast präferiert.
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG
I.5.1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO fest. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind alle Nutzungen zumindest ausnahmsweise zulässig, die eine hohe Wohnqualität als ein Planungsziel nicht stören und die der hohen festgesetzten baulichen Dichte nicht entgegenstehen. Denn die Lage des Plangebiets in der Nähe einer der Nürnberger Radialen und des Nahversorgungsstandorts Rollnerstraße bietet sich auch noch für gewerbliche Nutzungen an. Dennoch soll das Gebiet aufgrund des Wohndrucks vornehmlich dem Wohnen dienen. Daher sollen die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke im Umfang der Wohnnutzung untergeordnet bleiben und daher nur ausnahmsweise zulässig sein. Aus den gleichen Gründen sind auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes, worunter auch Ferienwohnungen fallen, und nicht störende Gewerbebetriebe zwar zulässig, jedoch nur ausnahmsweise. Hinsichtlich der Gebietscharakteristik werden die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. Denn der für diese Nutzung erforderliche Platzbedarf ist nicht gegeben und widerspricht der Baudichte für diesen Bereich. Werbeanlagen sind nur von Gewerbe zulässig, das im Gebiet ansässig ist. Fremdwerbung wird ausgeschlossen, da das Allgemeine Wohngebiet (WA) von anderen Wohngebieten umgeben ist. So soll eine störende Wirkung auf die Wohnnutzung ausgeschlossen werden.
I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG Die Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung wird unter Anwendung des § 16 BauNVO i.V.m. §§ 18-19 BauNVO getroffen. Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ergibt sich aus der im Planteil festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) und der maximalen sowie minimalen Höhe der baulichen Anlage (Wandhöhe WH).
Nach § 17 Abs. 2 BauNVO können die Obergrenzen für Allgemeine Wohngebiete (WA) (GRZ 0,4; GFZ 1,2) aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch weitere Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
| Festsetzung | Festsetzung | städtebaulicher Entwurf | Festsetzung | städtebaulicher Entwurf | Errechnete GRZ | städtebaulicher Entwurf | Errechnete GFZ aus Fest- setzungen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (§ 19 Abs. 2 – 4 | |||||||||
| BauNVO) aus | |||||||||
| Festsetzungen | |||||||||
| Baugebiet | Größe in m2 | GRZ § 19 Abs.2 BauNVO Überbauung durch Hauptgebäude | GRZ | GFZ | GFZ | ||||
| § 19 Abs. 2 + 4 BauNVO | |||||||||
| Überbauung durch Hauptgebäude einschließ- | |||||||||
| lich Nebenanlagen und Unterbauungen | |||||||||
| WA | 5.136 | 0,4 | 0,4 | 0,8 | 0,9 | 1,5 | 1,8 |
Errechnete
GFZ aus Fest-
setzungen
Größe
in m2
GRZ
§ 19 Abs.2 BauNVO
Überbauung durch Hauptgebäude
GFZ
GFZ
Die Spalten „städtebaulicher Entwurf“ geben die rechnerischen Werte des städtebaulichen Entwurfs wieder. Die Spalten „Festsetzung“ geben die im Planteil festgesetzten Werte wieder.
I.5.2.1 Höhe der baulichen Anlagen (Wandhöhe) Aus gestalterischen Gründen wird sowohl eine minimale als auch eine maximale Wandhöhe festgesetzt. Damit soll gleichzeitig eine hohe, städtische Dichte, die sich in die Bestandsbebauung einfügt, gesichert werden, aber auch Grenzabstände, die eine ausreichende Belichtung und Belüftung gemäß der Abstandsflächensatzung (AFS der Stadt Nürnberg) zulassen. Außerdem sind bei einer gewerblichen oder sozialen Nutzung die Anforderungen an die Geschosshöhen vor allem im Erdgeschoss (EG) unterschiedlich. Dementsprechend ist die Festsetzung von Vollgeschossen für die Steuerung der Höhenentwicklung nicht zielführend. Gebäude mit Flachdächern haben häufig keinen bzw. keinen großen Dachüberstand, entsprechend ist die Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut bei geneigten Dächern und Wandhöhe bei Flachdächern) für die Wirkung der Gebäudehöhe maßgeblich, da diese als raumbegrenzendes Element des Straßenraums wahrgenommen wird. Entsprechend wird die Wandhöhe (WH) festgesetzt.
I.5.2.2 Grundflächenzahl (GRZ) Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) wird die Obergrenze des § 17 BauNVO für die GRZ (Gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO) eingehalten Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte GRZ durch Flächen für Stellplätze und deren Zufahrten sowie Nebenanlagen überschritten werden, sodass die Summe aller befestigten Flächen bei maximal 0,8 bzw. 80% des Baugrundstücks im Wohngebiet liegt. Für das Allgemeine Wohngebiet (WA) wird eine Abweichung festgesetzt. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) würde sich eine GRZ gemäß § 19 Abs.4 BauNVO von 0,9 ergeben. Die Überschreitung der GRZ gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist durch die notwendige Fläche für die Tiefgaragen und die Spielfläche bedingt. Eine Reduzierung der Grundflächen der Tiefgarage verbunden mit einer Erhöhung der oberirdischen Stellplätze stellte keine Alternative dar, weil bei dem erforderlichen Platzbedarf der notwendigen Stellplätze keine privaten Freiflächen realisierbar wären. Im Hinblick auf die beabsichtigte Qualität des Innenbereichs erhöht sich durch die Tiefgarage die Wohnqualität, verbessert sich das Ortsbild und verringern sich die schädlichen Umweltauswirkungen im Gebiet (z.B. Lärmemissionen, Abgasemissionen). Die Tiefgarage im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist so geplant, dass die Spielfläche möglichst nicht durch diese unterbaut wird. Damit werden für den festgesetzten dargestellten Großbaum gute Wuchsbedingungen geschaffen und damit die Qualität der Gemeinschaftsflächen gesteigert.
I.5.2.3 Geschossflächenzahl (GFZ) Die GFZ wird im Allgemeinen Wohngebiet (WA) nicht festgesetzt. Durch die festgesetzte GRZ und die maximal bzw. minimal zulässige Höhe baulicher Anlagen (Wandhöhe WH) ergibt sich eine rechnerische
Geschossflächenzahl (GFZ), die die Obergrenzen des § 17 BauNVO für das Allgemeine Wohngebiet (WA) überschreitet. Die in der Planung vorgesehene bauliche Dichte und die damit einhergehende Überschreitung der Obergrenzen des § 17 BauNVO ist aus städtebaulichen Gründen vertretbar. Sie wird durch Umstände ausgeglichen oder wird durch Maßnahmen ausgeglichen, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Städtebauliche Gründe
- Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Nürnbergs, das durch einen enormen Flächenbedarf und hohen
Nutzungsdruck, vor allem auch hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum, gekennzeichnet ist. Die Umgebung ist geprägt durch eine meist mehrgeschossige Bebauung mit teilweise flächenintensiver Bebauung und einer entsprechend hohen baulichen Dichte. Die Wohnnutzung soll dazu beitragen dem vordringlichen gesamtstädtischen Bedarf an Wohnraum nachzukommen. Im Bereich der Stadt Nürnberg stehen angesichts des nach wie vor ungeschmälerten Entwicklungsdrucks nur eingeschränkt und begrenzt ähnlich geeignete Flächen zur Deckung des genannten Bedarfs zur Verfügung.
- Der zugrundeliegende Entwurf ging im Rahmen eines Wettbewerbs (RPW 2013) als Sieger unter
sechs Entwürfen hervor. Unter anderem hebt das Preisgericht an der Arbeit hervor, dass die Anordnung der Baukörper eine hohe Wohnqualität verspreche.
- Gerade in den sogenannten integrierten Lagen mit guter Erschließung gilt es, durch eine bauliche
Verdichtung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende bauliche Nutzung zu schaffen. Hinzu kommt, dass dieser Bereich sehr gut durch den ÖPNV (U-Bahn und Bus) erschlossen ist.
- Die verdichtete Bebauung an dieser Stelle trägt dazu bei, dass entsprechend dem hohen Nutzungs-
druck einer Zersiedelung von Stadtrandgebieten vorgebeugt werden kann.
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Die Planung sichert gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Wohnnutzungen in ausreichend
besonnten Geschossen der Gebäude. Die Mindestanforderungen der Musterbauordnung und der Abstandsflächensatzung der Stadt Nürnberg werden eingehalten.
- Durch die Unterbringung der pflichtigen Stellplätze in Tiefgarage und das Anfahren der Tiefgarage
direkt von der Avenariusstraße entstehen autofreie und weitgehend lärmgeschützte Wohn- und Freibereiche. Damit können sowohl eine familiengerechte Umgebung und für Kinder ein gefährdungsfreies Spielen im unmittelbaren Wohnumfeld angeboten werden. Auswirkungen auf die Umwelt Die Auswirkungen der Überschreitung der Obergrenzen nach § 17 und des § 19 Abs.4 BauNVO werden durch folgende Maßnahmen minimiert:
- Schaffung eines begrünten Innenhofes durch die Überdeckung der Tiefgarage. In Verbindung mit
den umfangreichen Baumpflanzungen können positive Auswirkungen auf das Mikroklima innerhalb des Plangebiets im Vergleich zur derzeitigen Nutzung bzw. zur bisher planungsrechtlich zulässigen Nutzung erreicht werden. Die Oberflächenversiegelungen werden im Vergleich zum Ausgangszustand nicht erhöht.
- Die vorgesehene Überdeckung mit einem durchwurzelbaren Bodenaufbau von 0,80 m bzw. ca.
1,30 m im Bereich der privaten Grünflächen erlaubt auch in den unterbauten Bereichen die Entwicklung einer ökologisch und für das Stadtbild wirksamen Gehölzvegetation und die Pufferung des Niederschlagswassers.
- Die unterirdische Unterbringung von Kraftfahrzeugen in einer Tiefgarage bewirkt eine Reduktion der
Schadstoffbelastung innerhalb des Plangebiets.
- Die mit Ausnahme von Aufbauten technischer Anlagen vollständige, mindestens extensive Dachbe-
grünung sämtlicher Dächer der Hauptgebäude ab einer Fläche von 100 m² und eine extensive Dachbegrünung der Nebengebäude sowie Fassadenbegrünungen haben positive ökologische Wirkungen, insbesondere auf das Kleinklima und die Wasserrückhaltung. Die vorliegende qualitätsvolle Planung und die vorgenannten, ausgleichenden Maßnahmen und Umstände rechtfertigen die Überschreitungen der Obergrenzen nach § 17 BauNVO für das Allgemeine Wohngebiet (WA).
I.5.3. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen festgesetzt. Diese bilden im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die geplanten Gebäude ab, teilweise zuzüglich einer Toleranz. Damit wird sichergestellt, dass der Entwurf auch bei geringfügigen Änderungen noch umgesetzt werden kann. Manche Baugrenzen reichen näher als drei Meter an die öffentlichen Verkehrsflächen. Damit wird im hinteren Bereich eine bessere Ausnutzbarkeit der Fläche einerseits mit Wohngebäuden unter Beachtung von Abstandsflächen und Feuerwehrzufahrten erreicht, andererseits können großzügigere geschützte Freiflächen errichtet werden. Der Vorgartenbereich, der sich durch den Bereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Gebäude definiert, dient an dieser Stelle nur der Unterbringung der Gebäudezugänge und der Fahrradabstellanlagen. Private Außenwohnbereich sind hier im Erdgeschoss nicht geplant. Daher wird der Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche als ausreichend erachtet. Die erforderliche Tiefe der Abstandsflächen wird eingehalten. Die gesunden Wohnverhältnisse bleiben also gewahrt. Der übrige Bereich soll in abweichender Bauweise entstehen, sodass Gebäude innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auch mit einer 50 m überschreitenden Länge zulässig sind. Ein Grenzabstand ist analog zur offenen Bauweise einzuhalten. Entlang der Avenariusstraße und Diltheystraße sind längere Gebäuderiegel geplant, um einen geschützten Innenbereich zu schaffen. Gleichzeitig soll die Randbebauung sich entsprechend der umgebenden Bebauung teilweise öffnen. Im Innenbereich sind Solitärgebäude geplant. Die Gebäude auf den Nachbarflurstücken halten Grenzabstände ein, sodass aufgrund der Länge der Baukörper in Verbindung mit den Grenzabständen nur eine abweichende Bauweise vorgesehen werden kann. Um eine sinnvolle Nutzung der Wohnungen und attraktive Außenwohnbereiche in den Obergeschossen zu ermöglichen, dürfen die Baugrenzen durch Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2,0 m überschritten werden. Um eine ungewünschte Privatisierung des öffentlichen Raums zu vermeiden, sind diese jedoch nur an den straßenabgewandten Fassaden zulässig. Durch den eingeschränkten Anteil der vortretenden Gebäudeteile von 50 % der Breite der jeweiligen Außenwand in jedem Geschoss, werden unerwünschte durchgehende Balkonbänder vermieden. Im Plan sind die Oberkanten des Fertigfußbodens der jeweiligen Erdgeschosse (OK EG) festgesetzt. Um Spielräume für die konkrete Hochbauplanung zu ermöglichen, kann von den festgesetzten Höhen um bis 0,2 m nach oben bzw. unten abgewichen werden. Die privaten Freibereiche bzw. Gartenflächen sollen zur klaren Trennung von den gemeinschaftlich nutzbaren Freibereichen ebenfalls auf die Höhe des Erdgeschosses angehoben werden. Die hergestellte Geländehöhe ist maßgeblich als Bezugshöhe für die Höhe der Nebenanlagen.
I.5.4. ABSTANDSFLÄCHEN Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die Gebäudeabstände durch die Baugrenzen geregelt. Abstände entsprechend der städtischen Abstandsflächensatzung werden dadurch gewährleistet. Für den optionalen Anbau von Balkonen, die die Baugrenzen um bis zu 2,0 m Tiefe überschreiten dürfen, sowie für die Dachaufbauten nach Punkt 6.3 der Satzung wird die Anwendung des Art. 6 BayBO in Verbindung mit der Abstandsflächensatzung der Stadt Nürnberg angeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbau von Balkonen daher gegebenenfalls nicht überall möglich ist. Auf dem Grundstück Flur Nr. 558, Gmkg. Großreuth h. d. V. befindet sich eine Schlosserei mit Bestandsschutz. Das
Bestandsgebäude auf diesem Grundstück hat eine Gebäudehöhe von ca. 6 m, woraus sich eine Abstandsfläche von 3 m ergibt (0,4 x ca. 6 m = ca. 2,4 m, Mindestmaß 3 m). Das Gebäude weist einen Abstand von ca. 14 m zur betreffenden Grundstücksgrenze auf. Das östlich davon gelegene Baufenster im Geltungsbereich weist einen Abstand von 3 m zu dieser Flurgrenze auf. Durch ein viergeschossiges Gebäude ergibt sich eine Abstandsfläche von ca. 5 m (0,4 x ca. 12,5 m = ca. 5 m). Diese Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird für verträglich erachtet, da dementsprechend in diesem Bereich keine Überlagerung von Abstandsflächen vorliegt und von einer ausreichenden Belichtung und Belüftung für Wohnen und Arbeiten ausgegangen werden kann. Im Nachgang zur Billigung konnte der Investor die betroffene Fläche vom Nachbar erwerben. Damit sind die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
I.5.5. FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE UND TIEFGARAGEN Die erforderlichen PKW Stellplätze für das Allgemeine Wohngebiet (WA) werden in einer Tiefgarage untergebracht. Um möglichst kurze Erschließungswege von der Rollnerstraße aus zu gewährleisten, ist die Zu- und Abfahrt in einem Gebäuderiegel an der Avenariusstraße festgesetzt. Die für die Tiefgarage zulässige Fläche ist durch die Baugrenzen und die Fläche für Tiefgaragen im Planteil festgesetzt. Eine Befreiung von diesen Flächen ist im südlichen Teil des Allgemeinen Wohngebiets (WA) ausgeschlossen, da in diesem Bereich eine Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern angrenzt. Ein Heranrücken der Tiefgarage an diese Baumstandorte würde die Bäume beeinträchtigen und ist daher nicht möglich. Die Entlüftung der Tiefgarage ist mit Luftschächten geplant. Damit durch diese vor allem die Kinderspielflächen nicht belastet werden, ist ein Mindestabstand von 5 m zu diesen einzuhalten. Die Grundstücke bleiben oberirdisch vom Individualverkehr frei. Die Besucherstellplätze können in den angrenzenden öffentlichen Straßen (Rollner-, Avenarius- und Diltheystraße) nachgewiesen werden. Durch den Umbau der Avenarius- und Diltheystraße durch den Investor wird die derzeit bestehende Anzahl an öffentlichen Stellplätzen um vier Stellplätze dezimiert.
I.5.6. NEBENANLAGEN Zur Optimierung eines geordneten und harmonischen Siedlungsbilds wird im Bebauungsplan die Errichtung von Nebengebäuden eingeschränkt. Es werden nur Nebenlagen zugelassen, die für die konkrete Planung erforderlich sind. Zudem werden für Gartengerätehäuser Größeneinschränkung und gestalterische Vorgaben gemacht, um eine untergeordnete und einheitliche Wirkung sicherzustellen. Im Vorgarten werden Gartengerätehäuser und Nebenanlagen für die Müll- und Wertstoffentsorgung ausgeschlossen. Der Vorgarten definiert sich durch den Bereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Gebäude. Somit wird durch diesen Ausschluss für den öffentlichen Straßenraum eine Vorgartenzone ohne Einbauten gesichert. Die Bezugshöhe ist die neue Geländehöhe.
I.5.6.1 Einfriedungen Die Beschränkung der zulässigen Zäune auf sichtdurchlässige Metallzäune mit Vor- oder Hinterpflanzungen und eine Höhenbeschränkung dienen einerseits dem Schutz der privaten Freiräume, gleichzeitig soll durch die Höhen- und Materialbeschränkung eine Erlebbarkeit der Freiräume für die Allgemeinheit und ein ansprechendes und ruhiges Gesamtbild der Freiräume sichergestellt werden. Die zulässige Höhe von 1,0 m für die Zäune in dem Allgemeinen Wohngebiet (WA) resultiert aus folgender Rahmenbedingung: Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende freiraumplanerische Entwurf sieht für die privaten Grünflächen in den Hofbereichen eine mit Stützmauern gefasste Erhöhung gegenüber der Erschließung von ca. 0,5 m vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Einfriedungen von 1,5 m von den gemeinschaftlichen Frei- und Erschließungsflächen aus. Damit ist eine ausreichende
Privatheit der den Wohnungen zugeordneten Freiflächen sichergestellt. Als Bezugspunkt für die Höhe der Einfriedung gilt die neue Geländehöhe (GLH). Zudem soll durch den Ausschluss von nicht durchlaufenden Sockeln die Durchquerbarkeit der Flächen für Kleintiere sichergestellt werden.
I.5.6.2 Werbeanlagen Um einem stadtgestalterisch negativen Erscheinungsbild zu großer oder an ungeeigneten Stellen angeordneter Werbeanlagen zu begegnen, werden solche Anlagen beschränkt. Die Wirkung der Gebäude soll nicht durch eine Überfrachtung von Werbeanlagen geschwächt werden. Zudem soll damit ein störender Einfluss auf die Wohnnutzung vermieden werden. So sind Werbeanlagen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) nur am Ort der Leistung zulässig. Um eine Verunklarung der Gebäudekubaturen zu vermeiden, wird festgesetzt, dass Werbeanlagen in die Fassade integriert und bis zur Höhe der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig sind.
I.5.7. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN Mit der Bebauung des Allgemeinen Wohngebiets (WA) soll ein gleichmäßiges und ruhiges Gesamtbild erzielt werden. Daher werden in den Baugebieten ausschließlich Flachdächer und Pultdächer mit einer Dachneigung von max. 10° zugelassen. Damit von Anlagen für Photovoltaik und Anlagen zur solaren Brauchwassererwärmung auf dem Dach keine unmittelbare Wirkung vom öffentlichen Straßenraum aus gegeben ist, sind diese in der Höhe und der Lage auf dem Dach mit Einschränkungen festgesetzt. Damit wird die Sichtbarkeit vom öffentlichen Straßenraum aus verringert und eine negative visuelle Wirkung gemindert. Um die optische Wirkung von Dachaufbauten zu reduzieren, wird die Höhe von technischen Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume) und deren Lage auf dem Dach festgesetzt. Damit wird die Sichtbarkeit vom öffentlichen Straßenraum aus verringert und eine negative visuelle Wirkung gemindert. Die Höhe der technischen Anlagen unterfällt dem Art. 6 BayBO und der Abstandsflächensatzung der Stadt Nürnberg, da sie ausnahmsweise die maximal festgesetzte Wandhöhe WH überschreiten dürfen.
I.5.8. GRÜNORDNUNG Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist aufgrund des hoch anstehenden Sandsteinfelses und der darüber liegenden Bodenschichten keine flächige Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Um eine bestmögliche Nutzung und Rückhaltung des anfallenden Niederschlagwassers zu erzielen, wird das unbelastete Oberflächenwasser in die angrenzenden Pflanzbeete abgeleitet, soweit dies gestalterisch und technisch möglich ist. Die Wege, Platzflächen, Müllsammelplätze, Fahrradabstellflächen sind mit ihrem Gefälle und den Oberflächen nach Möglichkeit so herzustellen, dass dies umgesetzt werden kann. Gleiches gilt für die gehwegbegleitenden Grünstreifen, die angelegt werden, damit Feuerwehrfahrzeuge die für sie zu schmalen Gehwege gleichzeitig als Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen mitbenutzen können. Im Rahmen der Baugenehmigung ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen, das unter Berücksichtigung der in die Planung integrierten Wasserrückhaltung durch die Vegetationsschichten bzw. gegebenenfalls durch weitere technische Anlagen die Entwässerung des Geländes darlegt. Entsprechen Punkt I.4.5.1 wird eine Versickerung auf dem Gelände ausgeschlossen. Um die festgesetzte Bepflanzung auf Dauer zu sichern, ist neben der Bereitstellung von ausreichendem Wurzelraum auch die Bewässerung wichtig. Hierfür wird auf natürliche Ressourcen zurückgegriffen und das Oberflächenwasser, sofern möglich, durch direkte Ableitung in die Pflanzbeete genutzt. Hierbei ist zu beachten, dass die Pflanzungen möglichst verträglich mit den anfallenden Wassermengen sind und Verunreinigungen durch z.B. Streusalz vermieden werden müssen. Zwei Straßenbäume sind zur Pflanzung vorgesehen.
I.5.8.1 Heckenpflanzungen
Entsprechend dem Wettbewerbsergebnis sollen die privaten Grünflächen durch Heckenpflanzungen von den Gemeinschafts-Außenanlagen abgetrennt werden. Damit wird zum einen die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner durch einen Sichtschutz erhöht, zum andern wird das Quartier optisch aufgewertet. Die Festsetzung erfolgt mit Meterangaben, da dies ein greifbares Maß für die Umsetzung ist. Um eine geschlossene Hecke zu erreichen, ist die Anzahl der Pflanzen je Meter stark von der Heckenart abhängig, daher ist eine Festsetzung von Pflanze je Meter schwierig. Trotzdem wird als Mindestmaß 2,5 Pflanzen je Meter als sinnvolles Maß erachtet, um eine ausreichend dichte Heckenstruktur zu sichern. Die festgesetzte Länge der Hecken entspricht nicht exakt der Länge an Hecken des Wettbewerbsergebnisses. Dadurch wird für die Ausführungsplanung eine höhere Flexibilität gesichert und trotzdem ein hohes Maß an Hecken-Begrünung im Plangebiet sichergestellt. Die Heckenpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.
I.5.8.2 Zu pflanzenden Bäume Im Planteil werden die zu pflanzenden Bäume im öffentlichen Straßenraum hinweislich dargestellt und im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt. Da die genaue Lage aufgrund von möglichen unterirdischen Leitungen bzw. Eingängen oder Zufahrten nicht abschließend definiert werden kann, können bei entsprechenden Konflikten Baumstandorte verschoben werden. Ein Standortbezug muss bestehen und die Anzahl der festgesetzten Bäume erhalten bleiben. Die zu pflanzenden Bäume dienen einerseits der städtebaulichen Aufwertung und Einbindung der neuen Bebauung, andererseits sind Bäume kleinklimatisch positiv wirksam. Daher sind sie bei Abgang nachzupflanzen. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind Baumpflanzungen festgesetzt. Die Baumstandorte sind auf den gemeinschaftlichen Spiel- und Grünflächen und entlang der Gehwege vorgesehen. Großkronige Bäume werden nur in den nicht durch Tiefgaragen unterbauten Bereichen festgesetzt, um einen angemessenen Wurzelraum zu sichern. Durch einen großkronigen Baum und mehrere kleinkronige Bäume wird eine optisch und kleinklimatisch wirksame Grünstruktur in den Innenhöfen der bis zu fünfgeschossigen Bebauung erzielt. Es sind insgesamt 20 Bäume (klein- und großkronig) im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt. Damit soll die großzügige Durchgrünung des Gebiets entsprechend dem Wettbewerbsergebnis gesichert werden. Abgängige Bäume sind daher nachzupflanzen. Pflanzungen sollen aus heimischen Laubbäumen und Sträuchern bestehen. Um in dem Allgemeinen Wohngebiet (WA) ein abgestimmtes Gesamtbild der Grünräume zu erreichen, werden Pflanzlisten vorgeschlagen.
Gegenüberstellung Baumfällungen – Neupflanzungen Die Anzahl der Bäume, wie im Wettbewerbsergebnis dargestellt, wird nicht unterschritten. So werden in der Diltheystraße zwei Straßenbäume neu gepflanzt. Ein neu zu pflanzender Baum in der Diltheystraße ist eine Ersatzpflanzung für den für eine Feuerwehrzufahrt zu fällenden Baum in der Avenariusstraße. Im Wettbewerbsergebnis war keine Neupflanzung von Straßenbäumen in der Diltheystraße vorgesehen. In der Avenariusstraße, sofern sie im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4637A liebt, ebenso nicht. Da durch das Vorhaben auf dem Gelände bestehende Bäume entfallen, die unter die Baumschutzsatzung fallen, ist für diese Bäume eine Ersatzpflanzung zu leisten. Eine Aussage über die Anzahl der Ersatzpflanzung ist erst zum Zeitpunkt des Bauantrags bzw. des Fällungsantrags möglich und somit nicht Teil des Bebauungsplans. Die im Rahmen der Grünordnung festgesetzten Bäume können jedoch als entsprechende Ersatzpflanzungen herangezogen werden. Nach derzeitigem Stand sind zur Baufeldfreimachung für die geplante Bebauung drei Bäume zu entfernen (Nrn. 27, 32, 39), die unter die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg fallen (vgl. Baumbestandsplan Grosser-Seeger, Stand 12.11.15 mit Änderungen vom 15.06.2016). Entsprechend der Verordnung ist als Ausgleich für zu fällende Bäume mit einem Stammumfang (StU) zwischen 0,80 m und 1,50 m ein Laubbaum (Mindest-StU 18/20) zu pflanzen. Beträgt der Umfang über 1,50 m, ist für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Qualität zu pflanzen. Zwei der zu rodenden Bäume besitzen einen Stammumfang zwischen 0,80 m und 1,50 m, ein Baum ist dicker (1,52 m). Daher besteht insgesamt ein Kompensationserfordernis von vier Laubbäumen in der oben genannten Qualität.
I.5.8.3 Pflanzlisten Die Auswahl der zu pflanzenden Gehölze soll nicht durch eine Pflanzliste vorgeschrieben werden. Entsprechend wird die Pflanzliste nicht festgesetzt, sondern als Empfehlung in der Begründung aufgeführt. Grundsätzlich sind heimische Pflanzen zu bevorzugen, da für diese die Standortbedingungen am geeignetsten sind, um dauerhaft zu bestehen. Dies schließt nicht aus, dass auch nicht heimische Gehölze gepflanzt werden können.
Pflanzliste
Bäume Großkronig: Acer platanoides Spitzahorn Tilia cordata Winter-Linde Quercus robur Stiel-Eiche kleinkronig: Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Corylus colurna Baum-Hasel Malus sylvestris Holz-Apfel Prunus avium Vogel-Kirsche Sorbus aria Mehlbeere Sorbus aucuparia Eberesche Hecken Cornus mas Kornelkirsche Carpinus betulus Hainbuche Acer campestre Feldahorn
I.5.8.3 a Straßenbaum Entsprechend der Planung wird ein Straßenbaum in der Avenariusstraße aufgrund der notwendigen Feuerwehrzufahrt entfallen. Für diesen Baum ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Ersatzpflanzung zu leisten. In der Diltheystraße sind zwei neu zu pflanzende Bäume hinweislich dargestellt, um die neue Bebauung gut in die Umgebung einzubinden. Ein Baum davon ist die Ersatzpflanzung für den entfallenden Baum in der Avenariusstraße.
I.5.8.4 Pflanzqualität Die vorgegebene Pflanzqualität stellt sicher, dass die Bäume gute Wuchseigenschaften besitzen und durch die Festlegung einer Mindestgröße zeitnah eine räumliche Wirkung im Allgemeinen Wohngebiet (WA) entfalten können. Die in der Satzung getroffenen Vorgaben zur Größe der Baumscheiben und zu den Mindestanforderungen an die Wurzelräume stellen sicher, dass den Gehölzen angemessene Voraussetzungen für deren Entwicklung zur Verfügung stehen.
I.5.8.5 Dachbegrünung Die Herstellung einer – abgesehen von den durch Aufbauten technischer Anlagen belegten Dachflächen – vollständigen, mindestens extensiven Dachbegrünung auf den größeren Dächern ab 100 m² der Hauptgebäude und der Nebengebäude trägt zur Verbesserung des Kleinklimas bei und bewirkt einen gewissen Rückhalt des Niederschlagswassers. Daher sind auch die Flächen unter Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solaren Brauchwassererwärmung soweit technisch möglich zu begrünen.
Sollten Befreiungen von der Dachneigung erfolgen, muss dennoch eine Dachbegrünung hergestellt werden.
I.5.8.6 Tiefgaragenüberdeckung Die Festsetzung einer Tiefgaragenüberdeckung von mindestens 0,80 m sorgt dafür, dass die Freiflächen trotz Unterbauung gut nutzbar sind und eine dauerhafte Vegetationsentwicklung mit kleinkronigen Bäumen und Sträuchern möglich ist. Zudem trägt dieser Bodenaufbau zu einem Rückhalt des Niederschlagswassers bei und erlaubt die Errichtung stabiler Fundamente für Einbauten wie Spielgeräte oder Bänke. Die Bepflanzung der Tiefgaragenüberdeckung hat aus gestalterischen Gründen intensiv zu erfolgen und ist auf Dauer zu erhalten.
I.5.8.7 Begrünung von Garagen-, Müll- und sonstigen Nebengebäuden Durch die extensive Dach- und Fassadenbegrünung von Garagen-, Müll- und sonstigen Nebengebäuden wird eine zusätzliche Durchgrünung sowie Förderung des städtischen Kleinklimas im Quartier erreicht. Maßgeblich für eine erfolgreiche und dauerhafte Bepflanzung ist ein ausreichend großer Wurzelraum sowie standortgerechte Pflanzen.
I.5.8.8 Fassadenbegrünung Die Festsetzung von Fassadenbegrünungen an fensterlosen Fassaden mit einer Länge von mindestens 10 m soll zu einer gestalterischen Aufwertung beitragen. Diese wirkt außerdem positiv auf das städtische Kleinklima und kann Kleintieren, z. B. Vögel und Insekten, Lebensraum bieten. Um eine rasche Wirksamkeit der Maßnahme zu sichern, soll an diesen Fassaden und Schallschutzwänden alle 2,0 m je eine Schling- bzw. Kletterpflanze gepflanzt werden. Um die positive Wirkung von Fassadenbegrünung zu sichern, ist diese Begrünung auf Dauer zu erhalten. Da gute Standortbedingungen bei Kletterpflanzen ein entscheidender Faktor für deren Wachstum sind, werden Mindestgrößen für das Pflanzbeet und den durchwurzelbaren Raum angegeben. Nach Möglichkeit sind durchgehende Pflanzstreifen zu erstellen
I.5.9. FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN UND STRÄUCHERN Der zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet (WA) und dem südlich angrenzenden Mischgebiet bestehende Baumbestand hat eine räumliche Gliederungsfunktion und dient als grüner Trittstein im Quartier. Eingriffe in den Wurzelraum können zu Schäden an den Bäumen führen und sind daher nicht zulässig. Als Sicherheitsraum, der während der gesamten Bauzeit gesondert zu sichern ist, wird der Kronentraufbereich zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten festgesetzt. Ausnahmen sind möglich, insofern durch entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Wurzelbrücken) ein langfristig vitaler und verkehrssicherer Zustand der Bäume sichergestellt werden kann. Zu beachten ist, dass Ausschachtungen in Handarbeit erfolgen müssen, damit die Wurzeln nicht beschädigt werden. Maßnahmen im Kronentraufbereich zuzüglich 1,5 m sind mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
I.5.10. GEHRECHT Westlich an das Wohngebiet soll künftig ein weiteres Wohngebiet mit einem öffentlich nutzbaren Quartiersplatz anschließen. Der Quartiersplatz dient in erster Linie den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern als Aufenthaltsort und Spielfläche. Damit auch für die in der Umgebung Wohnenden die Zugänglichkeit des Blockinnenbereichs gesichert ist, wird der zentrale Quartiersplatz von der Avenariusstraße und der Rollnerstraße aus mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit zugunsten der Stadt Nürnberg festgesetzt. Zur Sicherung der weiteren Planungen soll bereits in diesem Bebauungsplan das Gerecht gesichert werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass diese Zugänge durch eine Toranlage für die Allgemeinheit abgeriegelt werden.
I.5.11. BEHEIZUNG
Zur Verbesserung der Immissionslage im Stadtgebiet Nürnberg setzt der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 9 Abs.1 Nr. 23 BauGB fest, dass zur Beheizung von Neubauten feste und flüssige luftverunreinigende Stoffe nicht verwendet werden dürfen. Dazu gehören nicht Holzpellets oder Hackschnitzel, bzw. Heizöl EL soweit diese Brennstoffe in dafür zugelassenen mechanisch (das heißt automatisch) beschickten Feuerungsanlagen mit Verbrennungsluftregelung und Gebläse eingesetzt und die Emissionswerte fortschrittlicher Anlagetechnik eingehalten werden. Denn die Hauptwindrichtung am Tag ist in Nürnberg Westwind. Dementsprechend würden luftverunreinigende Stoffe aus dem Plangebiet vorwiegend in die östlich gelegenen Wohngebiete getragen. Um die Bewohnerinnen und Bewohner der vom Plangebiet aus östlich gelegenen Wohngebiete zu schützen, wird die Verwendung bestimmter Heizstoffe in den Gewerbegebieten ausgeschlossen. Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet innerhalb des dicht bebauten Nürnberger Mittleren Ringes und in einem Gebiet mit Gründefizit. Die bereits vorhandenen klimatischen Belastungen gilt es nicht zu erhöhen. Damit wird im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes bzw. Klimaschutzes gehandelt. Dies entspricht der Nürnberger Strategie zum Klimaschutz.
I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ Für die Umsetzung des Vorhabens sind der Abriss von einem Gebäude und die Rodung von Gehölzen erforderlich. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen sind diesem Gutachten (Kap. 3) zu entnehmen. Die Vermeidungsmaßnahmen V 3 und V 4 sollen festgesetzt werden, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie zu vermeiden. Die übrigen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen sind über den städtebaulichen Vertrag abgesichert. V 3: Zur Erhaltung von Nistmöglichkeiten sind geeignete Bäume im Geltungsbereich zu erhalten und dauerhaft zu sichern. Hierfür bietet sich die Baumreihe im Grenzbereich der Fl. Nrn. 559/1 und 555 Großreuth h. d. Veste an. Eine entsprechende Festsetzung ist im Bebauungsplan getroffen.
V 4: Auf dem Fl. Nr. 559/1 h. d. Veste hängen derzeit 8 künstliche Nisthöhlen (vgl. Baumbestandsplan, einer hängt an einem Gebäude), die teils auch von Brutvögeln genutzt werden. 7 davon befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 4637A. Diese Nisthöhlen sind innerhalb des Geltungsbereiches zu erhalten und die Funktionsfähigkeit der Kästen für eine Dauer von 20 Jahren sicher zu stellen. Sofern Kästen an Bäumen oder Gebäuden hängen, die nicht erhalten werden können, so sind diese an zu erhaltende Bäume oder noch zu pflanzende Bäume im Gebiet oder der unmittelbaren Nachbarschaft umzuhängen. Interimsweise ist auch die Anbringung an 4 m hohen Stangen oder an Bestandsgebäuden möglich. Die Umhängung hat fachgerecht zu erfolgen (Ausrichtung der Ausflugsöffnung möglichst nach Südosten). Die neuen Standorte sind zu dokumentieren und die Dokumentation dem Umweltamt der Stadt Nürnberg zur Verfügung zu stellen.
I.5.13. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME Der Bebauungsplan Nr. 4637A betrifft ein Gebiet, das im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Nürnberg (§ 12 Luftverkehrsgesetz – LuftVG) liegt. Für das betreffende Gebiet wurden jedoch Bauhöhen nach § 13 LuftVG von mehr als 325 m ü NN festgesetzt, für welche die erforderliche Zustimmung als erteilt gilt. Bauvorhaben mit einer Höhe von mehr als 325 m ü NN bedürfen einer separaten luftrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung.
I.5.14. PLANERGÄNZENDE VEREINBARUNG AUS DEM STÄDTEBAULICHEN VERTRAG Im städtebaulichen Vertrag wurde ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans noch folgende Vereinbarung aufgenommen:
- Umbau-, Anpassungs-, Erweiterungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sowie Anschüsse an be-
stehende verkehrliche Erschließungsanlagen,
-
Ablöse öffentlich nutzbarer Grün- und Spielflächen,
-
grundbuchrechtliche Sicherung einer öffentlich nutzbaren Grünfläche,
-
erforderlich werdende Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen,
-
soziale Folgekosten,
-
geförderter Wohnungsbau,
-
Monitoring der Umweltauswirkungen.
I.6. BETEILIGUNGEN
I.6.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖF- FENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Diese ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich und wurde nicht durchgeführt.
I.6.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 4637 „Avenariusstraße“, aus dem der Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ herausgelöst wurde, wurde am 10.12.2015 im Stadtplanungsausschuss beschlossen. Sie fand auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses vom 11.01.2016 bis einschließlich 08.02.2016 statt. Es wurde der Erhalt des Baumbestands an den Grundstücksgrenzen der Fl. Nrn. 555 und 559/1 je Gmkg. Großreuth h. d. V. gefordert sowie Ergänzungen zum Radverkehr in der Begründung und eine höhere bauliche Dichte angeregt.
I.6.3. WEITERER UMGANG MIT EMPFEHLUNGEN AUS DEM UMWELTBERICHT Dem Vorschlag aus der 1. Fassung des Umweltberichts, im Rahmen der Grünordnung die Erhaltung von Bäumen im Planungsbereich noch im Detail zu prüfen, wurde für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4637A gefolgt und auch entsprechende Festsetzungen zum Baum- und Gehölzerhalt in den Plan aufgenommen. Auch eine Fortschreibung des saP-Gutachtens auf Basis des Rechtsplan-Vorentwurfs wurde durchgeführt. Hierbei wurden auch neue Erfassungen von Brutvögeln, die von März bis Juni 2016 erfolgten, berücksichtigt, sodass auf konkrete Artvorkommen abgestellt und auf worst-case-Betrachtungen verzichtet werden konnte. Entsprechend konnten auch die erforderlichen CEF-Maßnahmen angepasst werden.
I.6.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 02.03. bis 03.04.2020 gingen im Stadtplanungsamt zwei relevante Stellungnahmen von der Industrie- und Handelskammer sowie von der Handwerkskammer ein. Ebenso ging eine relevante Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein. Der Umgang mit den Stellungnahmen ist in der Entscheidungsvorlage zum Erlass der Satzung im Stadtplanungsausschuss vom 26.11.2020 sowie in der Begründung im Kapitel I.7. dargelegt.
I.7. PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG / MASSNAHMEN:
I.7.1. LÄRMSCHUTZ Das Plangebiet liegt an der Rollnerstraße in unmittelbarer Nähe zum Nordring, der einen Teil der Haupterschließung der Nordstadt Nürnbergs darstellt, und ist durch den motorisierten Individualverkehr sehr gut erschlossen. Über die Haltestelle Rollnerstraße/Nordring in circa 130 m Entfernung ist das Plangebiet durch die Stadtbuslinien 35, 46 und N 12 an das öffentliche Busnetz angeschlossen. Zudem befinden sich die U-Bahn Haltestellen Maxfeld und Kaulbachplatz in ca. 750 m Entfernung. Durch die Verkehrsanbindung ist das Plangebiet sehr gut an das Zentrum angebunden und wirkt zentrumsnah. Eine dichte Wohnbebauung ist eine nachvollziehbare Lösung an dieser Stelle. Die vom Gesetzgeber gewünschte Nachverdichtung wird durch diesen Bebauungsplan ebenso erfüllt wie das Prinzip „Innenvor Außenentwicklung“ sowie das Motto „Stadt der kurzen Wege“. Durch die Wiedernutzung der Konversionsfläche des ehemaligen Gewerbebetriebs wird zudem ein schonender Flächenverbrauch angestrebt. Die zentrale Lage in der Stadt mit den kürzesten Wegen zu allen Einrichtungen, die auch durch die Ausweisung von Wohngebieten gegeben ist, stellt einen Standortvorteil dar, den viele Stadtbewohnerinnen und -bewohner zu schätzen wissen. Die zu entwickelnden Flächen liegen in einem Bereich, der sich von Gewerbe zu Misch- und Wohnnutzung wandelt. Wohnen war in dieser städtebaulichen Situation bisher immer unvermeidbaren Vorbelastungen ausgesetzt. Für die Planung in Bestandssituationen hat die Rechtsprechung den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, eine Art praktischen Interessenausgleich, auch für die Bebauungsplanung zugelassen. Danach kann eine hinzukommende neue Nutzung nicht den vollen Schutzstatus (z.B. den Lärmschutzwert nach DIN 18005) in Anspruch nehmen, der ohne Vorprägung der Situation anzusetzen wäre. Aus diesem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass das hinzukommende Wohnen einerseits so auszugestalten ist, dass es so gut als möglich gegen die Schalleinwirkungen des Bestandsgewerbes geschützt ist, als auch, dass verbleibende Überschreitungen von Orientierungswerten durch das Wohnen hinzunehmen sind. Erhebliche Belästigungen oder gar gesundheitliche Gefahren dürfen aber in keinem Fall als Folge einer Neuplanung hingenommen werden. Diese Vorgehensweise kann im Grundsatz als angemessener Umgang mit allen Immissionsarten im Rahmen der Planung angesehen werden. Im Rahmen der Abwägung kann deshalb gemäß Nr. 6.7 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm auf eine Gemengelage abgestellt werden. Das heißt, Mischgebietswerte sind einzuhalten.
Die schallschutztechnische Untersuchung zeigt auf, dass an den der Schlosserei nächstgelegenen Fassadenabschnitten die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005 tags um bis zu 5 dB(A) überschritten werden. Die Mischgebietswerte werden aber eingehalten. Die Mischgebietswerte werden auch bei der Annahme einer doppelt so langen Einsatzzeit der Dampfhämmer, wie im Bestand, eingehalten. Die Spitzenpegel L Tags von 85 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete werden max eingehalten.
Die künftige Wohnnutzung ist somit mit dem bestehenden Betrieb vereinbar. Auch Erweiterungsmöglichkeiten durch z.B. eine doppelt so lange Einsatzzeit der Dampfhämmer sind für den Betrieb gegeben.
Größere Erweiterungen des Gewerbebetriebs sind auf Grund der vorhandenen angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete und Mischgebiete bereits jetzt, ohne den neuen Bebauungsplan Nr. 4637A, ausgeschlossen. Bereits mit dem jetzigen Betrieb der Schlosserei werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete an bestehenden Wohngebäuden in der Avenariusstraße im Tagzeitraum (6 bis 22 Uhr) überschritten. Nachts finden derzeit keine betrieblichen Tätigkeiten statt. Des Weiteren reagiert der Bebauungsplan auf den vorhandenen Wohnungsdruck und die hohe Nachfrage nach Wohnungen in der Stadt Nürnberg. Durch den Mangel an Wohnraum und dem Interesse eines Investors ist eine schnelle Bebauung der ehemaligen Gewerbefläche gegeben. Auf vielen ehemals gewerblichen Flächen entstehen auch aufgrund der gewünschten Nachverdichtung Wohngebiete, die von Anfang an eine hohe Lärmbelastung aufweisen, aber auch viele Vorteile mit sich
bringen. Mit den Festsetzungen zum Lärmschutz können trotz dieser Belastungen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erreicht werden.
I.7.2. LUFTHYGIENE
Bei der Analyse des Bestands wurden Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen im Umfeld nicht bestätigt. Der Abluftkamin der Esse der Schlosserei ist allerdings eine mögliche Emissionsquelle (Feinstaub) im Gebiet. Geruchsemissionen der Schlosserei sind aktuell nicht bekannt. Nach Auskunft des Betriebsinhabers ist die Esse derzeit maximal an 3 Tagen im Monat für etwa 4 Stunden in Betrieb. Generell ist bezüglich der lufthygienischen Situation im Plangebiet daher von einer merklichen Exposition gegenüber verkehrsbedingten Schadstoffemissionen auszugehen. Aufgrund der insgesamt lockeren Bebauung im relevanten Umfeld ist jedoch nach gegenwärtiger Einschätzung nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BlmSchV zu rechnen. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut als eher gering einzustufen. Das neue festgesetzte Allgemeine Wohngebiet ist aus Sicht der Geruchsemissionen mit dem Gewerbe im Bestand und möglichen betrieblichen Erweiterungen vereinbar.
I.7.3. ERSCHÜTTERUNGEN
In der Schlosserei werden zwei Dampfhämmer betrieben, die zu Erschütterungen in der Nachbarschaft führen könnten. Nach eigenen Aussagen des Schlossereibetriebs sind diese aber nie zeitgleich in Betrieb. Pro Woche ist mit einem Betrieb von ca. 1 h zu rechnen, täglich jedoch nicht mehr als 15 - 20 Minuten. Es wurden keine negativen Auswirkungen festgestellt.
I.7.4. GEWERBEFLÄCHENMANGEL
Wie beschrieben ist die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets mit dem benachbarten Betrieb im Bestand und mit möglichen geringfügigen Erweiterungen kompatibel. Auf Grund dessen fällt keine zusätzliche Gewerbefläche weg. Der Betrieb wird nicht verdrängt. Der Umwandlung bislang bestehender Gewerbeflächen, wird durch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete an der Poststraße, Dorfäckerstraße und in der Schmalau entgegengewirkt. Zudem war das bislang bestehende Gewerbegebiet seit Jahren mindergenutzt.
I.7.5. ABSTANDSFLÄCHEN
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden die Abstandsflächen über die Baugrenzen geregelt. Durch die Möglichkeit eines viergeschossigen Gebäudes konnten die Abstandsflächen mit der städtischen Satzung nicht komplett auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen werden. Es gab hier eine minimale Überschreitung der Grundstücksgrenze. Diese Abweichung von der Abstandsflächensatzung wurde für verträglich erachtet, da dementsprechend in diesem Bereich keine Überlagerung von Abstandsflächen vorliegt und von einer ausreichenden Belichtung und Belüftung für Wohnen und Arbeiten ausgegangen werden kann.
Trotzdem wurde im Nachgang zur Öffentlichen Auslegung eine Regelung zwischen Investor und dem Bestandsbetrieb getroffen. Der Investor konnte rund 10 m² Grundstücksfläche von dem angrenzenden Gewerbebetrieb erwerben. Diese Fläche ermöglicht einen Nachweis der Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück.
I.8. KOSTEN
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Umsetzung der Planung einmalige Kosten in Höhe von vorläufig ca. 12.500 € für Umbauten in der Rollnerstraße. Die übrigen durch das Vorhaben im Allgemeinen Wohngebiet ausgelösten Folgekosten werden durch den Investor getragen und sind im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Nürnberg, den 19.01.2021
gez.
Dengler Leiter Stadtplanungsamt
I.9. ANLAGE - STÄDTEBAULICHER ENTWURF
Vpl/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Beim Rochuskirchhof, Abrechnungsvoraussetzungen
Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht
(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan
Sachverhalt (kurz):
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße Beim Rochuskirchhof zu erreichen und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz fehlender planungsrechtlicher Festsetzungen zum Ausbau der Straße zu schaffen, ist es deshalb erforderlich, in einem förmlichen Beschluss die entsprechende Abwägung nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB durch den zuständigen Ausschuss herbeizuführen und den Abschluss der technischen Herstellung festzustellen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Einnahmen sind zu erwarten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Es wird festgestellt, dass die Straße Beim Rochuskirchhof erstmalig hergestellt ist. Der Ausbau entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.
Entscheidungsvorlage Beim Rochuskirchhof:
Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht
(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)
- Derzeitige Sachlage:
Bezüglich der Straße Beim Rochuskirchhof im unten beschriebenen Bereich ist die technische Herstellung abgeschlossen.
Die Herstellung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze setzt gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich einen Bebauungsplan voraus.
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße zu erreichen und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz geänderter Ausführung in Bezug auf den Beschlussplan vom 28.09.2017 der Straße zu schaffen, ist es erforderlich, in einem förmlichen Beschluss die entsprechende Abwägung nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB durch den zuständigen Ausschuss herbeizuführen und den Abschluss der technischen Herstellung festzustellen.
2. Verlauf der Straße Beim Rochuskirchhof
Die Straße Beim Rochuskirchhof von der Rothenburger Straße abzweigend bis zur Kehre der Straße Beim Rochuskirchhof, Fl-Nr. 32, Gemarkung Gostenhof verläuft in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Sie ist in diesem Bereich technisch fertiggestellt.
- Planersetzender Beschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB;
Vorliegen der Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB
a) Planungsleitsätze und abwägungsrelevante Belange des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB:
Die ca. 160m lange Straße erschließt im abzurechnenden Bereich nur wenige Baugrundstücke. Es handelt sich hier nahezu ausschließlich um Ziel- und Quellverkehr der Wohn- und Gewerbegrundstücke, sowie des anliegenden Friedhofes an der Straße Beim Rochuskirchhof. Durchgangsverkehr kann nicht stattfinden, da die Straße eine Sackgasse darstellt.
Die Verkehrsflächen wurden auf das absolut notwendige Maß gemäß RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) einer Erschließungsstraße dimensioniert. Mit der gewählten Straßenbreite von 4,50m bis 5,50m wurde sich auch am Bestand orientiert. Sie ist ausreichend und geeignet, um die Grundstücke zu erschließen.
Das angrenzende Gelände der N-Ergie, Fl-Nr. 30 soll möglicherweise neu bebaut werden. Um später möglichst flexibel auf eventuell folgende Anpassungen im öffentlichen Straßenraum reagieren zu können, wird das Parken im südlichen Abschnitt mit Markierungen am Fahrbahnrand geregelt. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 4,50m. Hierbei ist die Begegnung zwischen zwei Pkw´s mit eingeschränktem Bewegungsspielraum gewährleistet. Im nördlichen Straßenabschnitt beträgt die Fahrbahnbreite 5,50m. Hier ist die Begegnung zwischen Pkw und Lkw möglich. Die Breite der Fahrbahn im gesamten Abschnitt wirkt verkehrsberuhigend und berücksichtigt somit auch die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.
Der Ausbauumfang wurde im Bereich des Geweges der Fl.Nr.277/3 im Verlauf der detailierten Ausführungsplanung erweitert. In diesem Bereich war die Anlage nicht erstmalig hergestellt. Tragschichten fehlten gänzlich. Man hat deshalb die technische erstmalige Herstellung des Unterbaues und eine Belagsangleichung realisiert. Verkehrlich stellt die Änderung keine Nutzungsänderung für die Verkehrsteilnehmer oder Anlieger dar.
Beschwerden über eine mangelnde Funktionalität der Straße liegen bis heute nicht vor. Das Verkehrsaufkommen ist gering. Mit dem Ausbau sind im Sinne des Umweltschutzes und der
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2 -
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Landschaftspflege auch die Ziele des sparsamen Umgangs mit Flächen und nach Möglichkeit Versiegelungen von Grund und Boden zu minimieren berücksichtigt.
b) Abwägungsergebnis: Nach Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird festgestellt, dass durch die erstmalige Herstellung der Straße Beim Rochuskirchhof die Belange des Kataloges des § 1 Abs. 4-7 BauGB berücksichtigt wurden. Die Erschließungsanlage entspricht den Anforderungen des zu erwartenden Verkehrs in dem Gebiet. Zugleich gewährleisten sie eine funktionsgerechte Nutzung der baulichen Anlagen auf den anliegenden Grundstücken.
| N-Ergie / VAG Handarbeit erforderlich Vor Beginn der Arbeiten ist die Absprache mit SÖR/2-W/8 erforderlich Rinne Rinne Pfosten Schrankenanlage anpassen Baum Schmalkroniger Grunderwerbs- grenze Randsteinlinie an Schacht anpassen und evtl. aus- klinken Parkplätze für Leichenwägen G R+ mb. ko | gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Bräuning-Fürbach 2.1856.2.2 04.07.17 Br-Fürbach Instruktionserg. 11.01.21 Wenzel Gehwegfläche Beim Rochuskirchhof |
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| gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Bräuning-Fürbach 2.1856.2.2 04.07.17 Br-Fürbach Instruktionserg. 11.01.21 Wenzel Gehwegfläche Beim Rochuskirchhof | |
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| 4933) gez. Jülich Fürbach 2.1856.2.2 onserg. fläche Beim Rochuskirchhof |
Vpl/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ferienausschuss 09.02.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Untere Stadtgasse
Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht
(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Bebauungsplan-Nr. 4568
Sachverhalt (kurz):
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße Untere Stadtgasse zu erreichen und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz fehlender planungsrechtlicher Festsetzungen zum Ausbau der Straße zu schaffen, ist es erforderlich, in einem förmlichen Beschluss die entsprechende Abwägung nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB durch den zuständigen Ausschuss herbeizuführen und den Abschluss der technischen Herstellung festzustellen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Einnahmen sind zu erwarten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Es wird festgestellt, dass die Straße Untere Stadtgasse gemäß der beiliegenden Ausbauplanung zwischen der Einmündung in die Marienbergstraße und dem Weg Im Knoblauchsland in Abweichung von den planungsrechtlichen Festsetzungen (geringfügige Planunterschreitung) als endgültig ausgebaut gilt, das Bauprogramm somit abgeschlossen und die Anlage erstmalig hergestellt ist. Der Ausbau einschließlich der östlichen Einmündung in die Marienbergstraße (außerhalb der Bebauungsplangrenzen) entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.“
Entscheidungsvorlage:
- Derzeitige Sachlage:
Bezüglich der Straße Unteren Stadtgasse im Bereich zwischen Marienbergstraße und dem Weg Im Knoblauchsland ist die technische Herstellung abgeschlossen.
Die Herstellung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze setzt gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich einen Bebauungsplan voraus.
Im östlichen Bereich der Unteren Stadtgasse entlang der Fl.-Nr. 539 Gem. Almoshof liegen zudem geringfügige Unterschreitungen der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4568 vor. Die südliche Einmündung in die Marienbergstraße liegt mit ihrem östlichen Teil außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4568.
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen herzustellen und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz fehlender planungsrechtlicher Festsetzungen und geringfügiger Planunterschreitungen zum Ausbau der Straße zu schaffen, ist es deshalb erforderlich, in einem förmlichen Beschluss die entsprechende Abwägung nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB durch den zuständigen Ausschuss herbeizuführen und den Abschluss der technischen Herstellung festzustellen.
2. Verlauf der Straße Untere Stadtgasse zwischen Marienbergstraße und dem Weg Im
Knoblauchsland
Die Straße beginnt im Süden an der Einmündung Marienbergstraße und verläuft in nördliche Richtung und endet an der Kreuzung mit der Ortsstraße (östlicher Teil)/öffentlicher Feld- und Waldweg (westlicher Teil) Im Knoblauchsland. Sie ist in diesem Bereich technisch fertiggestellt.
3. Bereich entlang der Fl.-Nr. 539, Gem. Almoshof (Planunterschreitung)
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird gemäß § 125 Abs. 3 Ziffer 1 BauGB durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt,
wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen zurückbleibt („Planunterschreitung“).
Eine weitere Voraussetzung ist ein formloser Beschluss des AfV, der die Änderung des Bauprogramms, d.h. das Bebauungsplankonzept, bestätigt.
Für die Untere Stadtgasse gelten planungsrechtliche Festsetzungen bzgl. der öffentlichen Verkehrsflächen, allerdings bleibt der Ausbau entlang der Fl.-Nr. 539, Gem. Almoshof geringfügig hinter diesen zurück.
Eine Unterschreitung im nördlichen Abschnitt auf der Ostseite befindet sich auf einer Länge von rund 60m ein Streifen in Privatbesitz. Diese Fläche von ca. 58m² wurde überplant und ist somit Teil des B-Planes geworden. Für den Bau der Straße war er jedoch nicht erforderlich, da der Ausbau eines Gehweges mit einer Breite von 2,10 m aufgrund der geringen Auslastung ausreichend ist.
Um eine Abrechnung vornehmen zu können, bedarf es gemäß § 125 Abs. 3 BauGB der Feststellung der Stadt Nürnberg, dass die Maßnahmen trotz geringfügiger Planunterschreitung endgültig hergestellt sind. Die Verwaltung kann bestätigen, dass die Grundzüge der Planung durch den planunterschreitenden Ausbau nicht verletzt sind. Hieraus rechtfertigt sich der beiliegende Beschlussvorschlag. Dieser sagt – vereinfacht formuliert – aus, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. Die Verwaltung kann dies, da es sich um geringfügige Planabweichungen handelt bestätigen, insbesondere wird das Plankonzept des Bebauungsplans durch den Minderausbau nicht beeinträchtigt.
- Planersetzender Beschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB;
Vorliegen der Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB
a) Planungsleitsätze und abwägungsrelevante Belange des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB
Eine Planüberschreitung von rund 25m² befindet sich im südöstlichen Anschlussbereich. Es wurde an den Ausbaurand der Marienbergstraße baulich angeschlossen. Eine zusätzliche Flächenversiegelung erfolgte nicht.
Die Straße liegt bis auf 25 m² im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4568. Lediglich der östliche Teil des Einmündungsbereiches in die seit in den 60er Jahren ausgebaute Marienbergstraße liegt mit ca. 25 m² außerhalb des Bebauungsplans im Innenbereich. Durch die Anbindung wurden keine zusätzlichen Flächen versiegelt. Der Einmündungsbereich entpricht den Vorschriften der RASt 06 und wurde mit Schleppkurven überprüft.
b) Abwägungsergebnis: Nach Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird festgestellt, dass durch die erstmalige Herstellung der östliche Anbindungsbereich an die Marienbergstraße die Belange des Kataloges des § 1 Abs. 4-7 BauGB berücksichtigt wurden. Die Anbindung an die Marienbergstraße entspricht den Anforderungen des zu erwartenden Verkehrs in dem Gebiet. Zugleich gewährleistet sie eine funktionsgerechte Nutzung der baulichen Anlagen auf den anliegenden Grundstücken. Im Rahmen der Abwägung wurde auch der zu erwartende Verkehr berücksichtigt.
| 3 11 Straße Erlanger 1/735 3 0 8 5/ 3 0 9 4/ 3/635 051 II 5 3 6 4 5 6 II 3 e ß a r t s g r e b n e 5 ir 7 3 a M 3 5 6 2/ 1 Untere Stadtgasse 535 5 4 2 4 5 0 4 5 I 02 1 5 3 9 2 | 3 0 7 T I S d n a sl h c u a bl o n 5 3 K 8 m I I z u 4 1 4 gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Wenzel (4937) 2.2175 .2.1 22.02.17 Wenzel Gehweg 30.05.18 Wenzel Randstein vor HsNr.20 18.01.21 Wenzel Grenze B-Plan |
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| Straße Erlanger 1/735 3 0 8 5/ 3 0 9 4/ 3/635 051 II 5 3 6 II 3 e ß a r t s g r e b n e 5 ir 7 3 a M 3 5 6 2/ 1 | 3 0 7 T I S d n a sl h c u a bl o n 5 3 K 8 m I I z u 4 1 4 gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Wenzel (4937) |
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Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1144
hier: Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsanordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 09.02.2021
Haushaltsjahr 2020
111117 "Konzernsteuerung - Sozialreferat"
62.703 € bei 111117 Kst. Z111117002 " NOA: Allgemein" Kostenart 63125500 "Zuschuss an verb. Unt./Bet./Sonderv. Art 5"
Deckung:
62.703 € aus 111117 Kst. Z111117003 " NOA: Projekt Quapo" Kostenart 63125500 "Zuschuss an verb. Unt./Bet./Sonderv. Art 5"
Datum: 12.01.2021