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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (16.09.2020)

Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen

Anlage · 16.09.2020 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 6 * TOP Ö 1 Bilanz der "Nürnberger Sommertage" vom 31.07. bis 06.09.2020 6 Bericht Ref.VII/086/2020 6 * TOP Ö 2 Critical Mass und Polizeiarbeit in Nürnberg 10 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020 OA/022/2020 10 Bericht OA/022/2020 12 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020 OA/022/2020 16 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2020 OA/022/2020 18 Sachbericht OA/022/2020 20 Flyer für CM-Teilnehmer von Stadt Nürnberg und Polizeipräsidium Mittelfranken 28

Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken zum 31.07., vom 03. und 30 05.08.2020 OA/022/2020 TOP Ö 3 Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben 34 Bericht OA/020/2020 34 Sachbericht OA/020/2020 38 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2020 OA/020/2020 41 TOP Ö 4 Verkauf Lebensmittel ehrenamtliche Feste 43 Bericht OA/021/2020 43 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019 OA/021/2020 47 Sachbericht OA/021/2020 48 Leitfaden des StMGP für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen 52 Veranstaltungen OA/021/2020 * TOP Ö 4.1 Reform der Ausländerbehörde 54 Bericht BgA/024/2020 54 Antrag_Reform der Ausländerbehörde_Die Grünen BgA/024/2020 56 Interkulturelle_Qualifizierungen_Staedteakademie_2020 BgA/024/2020 58 Reform der Ausländerbehörde Sachverhalt BgA/024/2020 71 Statististischer_Jahresbericht_für_2019 BgA/024/2020 76 TOP Ö 5 Sanierung Wächterhaus in Großgründlach 103 Sitzungsvorlage 2. BM/067/2020 103 2020-06-16_Sachverhaltsdarstellung 2. BM/067/2020 107 Antr_Großgründlacher Wächterhaus 2. BM/067/2020 113 Antrag_Sanierung Wächterhaus Großgründlach_CSU 2. BM/067/2020 115 TOP Ö 6 Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung 116 Bericht WiF/043/2020 116 Sachverhalt WiF/043/2020 120 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020 WiF/043/2020 126 * TOP Ö 7 Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Corona 127 Bericht LA/109/2020 127 TOP Ö 8 Kampagne: #AusbildungJETZT 131 Bericht Ref.VII/085/2020 131 Sachverhalt Ref.VII/085/2020 134

TOP Ö 9 Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und 137 Unterrichtsgestaltung Bericht WiF/039/2020 137 Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019 WiF/039/2020 141 Sachverhalt WiF/039/2020 142 Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, 144 Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen WiF/039/2020 TOP Ö 10 Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung 147 Bericht WiF/042/2020 147 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020 WiF/042/2020 151 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020 WiF/042/2020 152 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020 WiF/042/2020 153 TOP Ö 11 Unterstützung Bayerisches Gesundheitsministerium 154 Bericht WiF/040/2020 154 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019 WiF/040/2020 158 TOP Ö 12 Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen 159 Bericht WiF/041/2020 159 Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017 WiF/041/2020 163 * TOP Ö 12.1 Angekündigte Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Temic 164 microelectronic GmbH Bericht WiF/045/2020 164 * TOP Ö 12.2 Reisemobilstellplätze in Nürnberg 168 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 WiF/044/2020 168 Bericht WiF/044/2020 169 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2020 WiF/044/2020 172 Sachverhaltsdarstellung WiF/044/2020 173 * TOP Ö 12.3 Nahversorgung Gartenstadt/Siedlung Süd 175 Sitzungsvorlage WiF/046/2020 175 Entscheidungsvorlage WiF/046/2020 179 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020 WiF/046/2020 181 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020 WiF/046/2020 182 * TOP Ö 12.4 Sondernutzungsgebühren 183 Sitzungsvorlage LA/110/2020 183 Entscheidungsvorlage LA/110/2020 186 Gegenüberstellung und Entgeldverzeichnis alt und neu LA/110/2020 188 TOP Ö 13 Bratwürste auf dem Wochenmarkt 190 Bericht ML/005/2020 190 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 ML/005/2020 193

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 16.09.2020, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Bilanz der "Nürnberger Sommertage" vom 31.07. bis 06.09.2020 Bericht

Ref.VII/086/2020 Sachverständiger:

Herr Lorenz Kalb, 1. Vorsitzender Süddeutscher Verband

Reisender Schausteller und Handelsleute e. V.

Fraas, Michael, Dr.

2. Critical Mass und Polizeiarbeit in Nürnberg Bericht

Sachverständiger:

Herr Hermann Guth/Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium

Mittelfranken

König, Marcus

3. Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom OA/020/2020

17.02.2020

König, Marcus

4. Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich Bericht

organisierten Festen OA/021/2020

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019

König, Marcus

4.1 Reform der Ausländerbehörde Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom BgA/024/2020

30.06.2020

König, Marcus

5. Sanierung Wächterhaus in Großgründlach Beschluss

  1. BM/067/2020 Vogel, Christian

6. Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - Bericht

wirtschaftliche Auswirkungen auf Stadt und Metropolregion WiF/043/2020

Nürnberg

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020

Fraas, Michael, Dr.

7. Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Bericht

Corona LA/109/2020

Fraas, Michael, Dr.

7.1 Parklets und Sommerstraßen Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2020 Stpl/195/2020

Fraas, Michael, Dr.

8. Kampagne: #AusbildungJETZT Bericht

Ref.VII/085/2020 Fraas, Michael, Dr.

9. Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Bericht

Pädagogik und Unterrichtsgestaltung WiF/039/2020

hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019

Fraas, Michael, Dr.

10. Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Bericht

Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF) WiF/042/2020

hier: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom

14.07.2020

- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2020

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.06.2020

Fraas, Michael, Dr.

11. Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Bericht

Nürnberg WiF/040/2020

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019

Fraas, Michael, Dr.

12. Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen Bericht

hier: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017 WiF/041/2020

Fraas, Michael, Dr.

12.1 Angekündigte Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Bericht

Temic microelectronic GmbH WiF/045/2020

Fraas, Michael, Dr.

12.2 Reisemobilstellplätze in Nürnberg Bericht

hier: Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 und WiF/044/2020

28.05.2020

Fraas, Michael, Dr.

12.3 Nahversorgung Gartenstadt/Siedlung Süd Beschluss

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020 WiF/046/2020

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020

Fraas, Michael, Dr.

12.4 Sondernutzungsgebühren Gutachten

- Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021 LA/110/2020

Fraas, Michael, Dr.

13. Bratwürste auf dem Wochenmarkt Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 ML/005/2020

Fraas, Michael, Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2020,

öffentlicher Teil

Ref.VII/086/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Bilanz der "Nürnberger Sommertage" vom 31.07. bis 06.09.2020

Sachverständiger: Herr Lorenz Kalb, 1. Vorsitzender Süddeutscher Verband Reisender Schausteller und Handelsleute e. V.

Bericht:

Da ein Volksfest auf dem Volksfestplatz nach den in Bayern geltenden Infektionsschutzregelungen in diesem Jahr nicht möglich war, hat die Stadt Nürnberg den Schaustellerbetrieben gestattet, im Rahmen der „Nürnberger Sommertage“ vom 31.07. bis 06.09.2020 dezentral auf mehreren Plätzen in der Altstadt sowie am Aufseßplatz in der Südstadt und vor der Dreieinigkeitskirche in Gostenhof ihre Fahrgeschäfte und Verkaufsstände zu betreiben. Die „Nürnberger Sommertage“ erfolgten im Einklang mit den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung in der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Staatsregierung hat den Kommunen zu solchen dezentralen Aktivitäten geraten. Diese werden auch in anderen bayerischen Städten, z.B. in München („Sommer in der Stadt“) oder Augsburg („Augsburger Stadtsommer“) durchgeführt.

In der Sitzung wird mündlich zu den „Nürnberger Sommertagen“ berichtet. Als Sachverständiger hält dabei Herr Lorenz Kalb, Vorsitzender des Süddeutschen Verbandes reisender Schausteller und Handelsleute e.V., Rückblick und zieht Bilanz.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

OA

spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg oberbürge^rÄJeTster Marcus König

o 4. AliG. 2020

Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 4. August 2020 Antragsteller: Ahmed

Critical Mass: Den gefundenen Kompromiss in der Corona-Pandemie aufrechterhalten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg darf sich als fahrradfreundliche Stadt bezeichnen und wurde erst kürzlich wieder als solche zertifiziert. Zudem steigt jährlich der Radverkehrsanteil in der Stadt und es ist ausdrückliche Übereinkunft im Kooperationspapier zwischen CSU und SPD, mannigfaltige Maßnahmen im Sinne des Radverkehrs umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist die Intention der monatlichen Aktionen Nürnberger Bürgerinnen und Bürger bei Critical Mass zu begrüßen. Die SPD unterstützt das verkehrspolitische Anliegen der Aktivisten. Gleichzeitig kann die SPD auch den grundsätzlichen Impetus von Ordnungsamt und Polizei nachvollziehen, die rechtlichen Auflagen einer Demo durchsetzen zu wollen. Die SPD appelliert daher an beide Seiten einen ernsthaften Dialog zu führen, mit dem Ziel, eine gütliche Lösung zu finden. Auch die Aktivistinnen und Aktivisten werden sich hierbei bewegen müssen.

Pragmatische Lösungen statt Konfrontation

In den vergangenen Jahren unterstützte die SPD die pragmatische Linie von Stadt und Polizei gegenüber Critical Mass. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kommt es nun zu einer neuerlichen Konfrontation. Wir sind der Meinung, dass es hier wie in den vergangenen Jahren eine pragmatische Lösung braucht, mit der Critical Mass in der derzeitigen Form unter Einhaltung von Infektionsschutz-Regeln stattfinden kann.

Solch eine pragmatische Lösung wurde anscheinend noch nicht gefunden: Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Critical Mass haben sich nach den Entwicklungen der vergangenen Woche an die SPD gewandt. Sie haben uns u.a. Filmmaterial zu Polizei- Einsätzen zukommen lassen, die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen aufkommen lassen.

Unser Appell lautet hier klar an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Critical Mass: Haltet euch an die Hygiene-Vorschriften! Gleichzeitig fordern wir Ordnungsamt und Polizei zu Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf. Wir sehen die Gefahr, dass während der Corona- Pandemie der gute Kompromiss, der unter Uli Maly zwischen Stadt, Polizei und Critical Mass gefunden wurde, aufgekündigt wird.

STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

Aus diesem Anlass stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister, die Verwaltung und die Polizei berichten über ihre Linie im Umgang mit der Critical Mass.

  2. Dabei soll die Verwaltung aufzeigen, wie eine pragmatische Lösung in Corona-Zeiten aussehen kann, die den gefundenen Kompromiss der vergangenen Jahre weiterträgt.

  3. Zur Behandlung im Stadtrat soll auch ein ausdrückliches Gesprächsangebot an die Aktivistinnen und Aktivisten der Critical Mass gehen. Zudem sollten die Aktivistinnen und Aktivisten die Möglichkeit haben, zu den derzeitigen Entwicklungen schriftlich im Vorfeld der Stadtratssitzung Stellung nehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Nasser Ahmed Fraktionsvorsitzender Stadtrat

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Critical Mass und Polizeiarbeit in Nürnberg

Sachverständiger:

Herr Hermann Guth/Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium Mittelfranken

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2020 Sachbericht Flyer für CM-Teilnehmer von Stadt Nürnberg und Polizeipräsidium Mittelfranken Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken zum 31.07., vom 03. und 05.08.2020

Bericht:

Es wird zu den Anträgen Stellung genommen und die Rechtslage zu und der Umgang mit Critical Mass (CM) erläutert.

Auf der Facebook-Seite von CM und in Gesprächen wird immer darauf verwiesen, dass CM ein „geschlossener Verband“ sei und deshalb keine Anmeldung oder Erlaubnis, kein Verantwortlicher und keine Mitteilung der Strecke erforderlich sein. Die Voraussetzungen für einen geschlossenen Verband sind jedoch nicht erfüllt.

Ordnungsamt und Polizei haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es nicht darum geht, CM oder das gemeinschaftliche Radfahren zu verhindern, zu verhindern, sondern darum, aufgrund der Rechtslage, der Größe und dem Ablauf der Veranstaltung eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Teilnehmer/innen von CM, die anderen Verkehrsteilnehmer/innen und das Handeln von Polizei und Stadt herzustellen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und andere Verkehrsteilnehmer/innen sowie die Feuerwehr und Rettungsorganisationen über Fahrstrecken und zu erwartende Verkehrsbehinderungen informieren zu können. Dies kann durch eine Anmeldung als Versammlung oder Beantragung einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis mit einem oder mehreren Ansprechpartnern und der Absprache über die Fahrstrecke erreicht werden. Durch einen Versammlungs- oder Erlaubnisbescheid könnten straßenverkehrrechtliche Sonderrechte erteilt werden, wie sie CM für sich beansprucht und damit den Teilnehmern/innen eine abgesicherte Teilnahme gewährleistet werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Umgang mit Fahrradtreffen ohne Anmeldung; Vorgehen der Polizei gegenüber unerlaubten Handlungen und Auswirkungen auf die Allgemeinheit.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König RathauspLatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 0 5. AUS. 2023 Fax: (0911) 231-2930 .Nr., gruene@stadt.nuernberg.de i dB Zur Zur Siäiiungnahme Kts. 4 Antwort vor Absen- Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) 2 riung vcrlegon U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) 5 Antwort zur Unter­ z.w.V. schrift verlegen Nürnberg, 5. August 2020 MX,

Umgang und Strategie mit dem Format der „Critical Mass" im Stadtrat

behandeln

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den vergangenen Jahren stellte die „Critical Mass“ in Nürnberg nie ein Problem dar. Die Treffen der „Critical Mass“ waren immer einvernehmlich und mit Unterstützung der Polizei möglich und berufen sich auf §27 StVO, die besagt, dass mehr als 15 Radfahrende einen geschlossenen Verband bilden und zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen.

Während die „Critical Mass“, die immer am letzten Freitag des Monats stattfindet, in anderen bayerischen Städten weiterhin ohne Beeinträchtigungen unterwegs sein kann, wurde die Veranstaltung der Fahrradfahrenden in Nürnberg am 31.07.2020 auf rigide Weise von der Polizei behindert und aufgelöst. Das Verhindern der Abfahrt vor dem Nürnberger Opernhaus, das Luftablassen aus den Reifen mehrerer Räder und das Untersagen der gemeinsamen Weiterfahrt waren Maßnahmen, die nachweislich auch Personen betrafen, die sich durchweg an die StVO hielten. Darüber hinaus wurden nach Berichten durch den Einsatz der Polizei auch Unbeteiligte auf Rad- und Gehwegen gefährdet.

Ein solch unverhältnismäßiges Vorgehen durch die Polizei ist nicht nur rechtlich fragwürdig, es schädigt vor allem auch das Miteinander in der Stadtgesellschaft. Es widerspricht zudem in hohem Maße dem Titel „Fahrradfreundliche Kommune“, der Nürnberg erst kürzlich erneut von der Bewertungskommission der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) verliehen wurde.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

die Auflösung der „Critical Mass“ am Richard-Wagner-Platz beruht.

ergeben haben, die die Durchführung der „Critical Mass“ anders als in den Vormonaten und -jahren verunmöglicht haben.

Verwaltung und Teilnehmern der „Critical Mass“ bzw. Verwaltung und Polizei stattgefunden haben und wenn ja, welche Inhalte diese Gespräche hatten.

den Einsatz vom 31.07.2020 in der nächsten Stadtratssitzung. Die Verwaltung gibt Stadträt*innen dabei die Möglichkeit, der Polizei Fragen zum Vorfall zu stellen und Betroffenen die Möglichkeit, sich zu den Vorgängen zu äußern.

Mass“, damit die Radfahrenden zukünftig weiterhin unter Beachtung der StVO sicher durch die Stadt fahren können.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Bock Achim M letz ko Stadtrat Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König RathauspLatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 25. August 2020

Polizeiarbeit in Nürnberg muss ausgewogen und bürg er freundlich sein

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

„Entsetzen nach Polizeieinsatz am See“ titelten die NN am 8. August 2020 (S. 9) - auf Nordbayern.de war von „Polizeiwillkür“ die Rede. Die Artikel beschreiben die ungeheuerlich anmutenden Vorfälle des Abends vom 3. Juli 2020 am Wöhrder See, also eines Vorfalls, der fünf Wochen lang nicht in die Öffentlichkeit drang. Die Polizei sei bei einer verbalen Meinungsverschiedenheit - ohne Fragen zu stellen und ohne den Versuch, die Situation zu deeskalieren - auf einen der beteiligten jungen Männer mit Schlagstöcken losgegangen. Ebenso hätten sie dessen Schwester, die sich nach ihm erkundigte, zu Boden gerissen und geschlagen. Auch bei der Critical Mass am 31. Juli 2020 hat die Polizei klar ihre Dienstbefugnisse übertreten und wurde von Zeuginnen als aggressiv und andere gefährdend eingestuft.

Derlei Verhalten birgt die hohe Gefahr, dass sich die Bevölkerung in Gegenwart von Polizeikräften unsicher und sogar gefährdet fühlt. In Zeiten, in denen „Corona-Leugner*innen“ Konjunktur zu haben scheinen und ein irrealer „Kampf gegen das Unterdrückungsregime“ ausgerufen wird, kann dies noch weiter zur Entfernung von rechtsstaatlichen Institutionen und humanistischen, freiheitlichen und demokratischen Grundwerten beitragen. Um bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht zu verlieren, ist ein ausgewogenes und bürgerfreundliches Handeln der Polizei unabdingbar.

DIE GRÜNEM

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

am Wöhrder See und bei der Critical Mass dar und gibt Auskunft darüber, wie sie auf die Vorfälle reagiert hat und weiter damit umgehen will.

Vorfall aus ihrer Sicht und erklären, warum es zu der beschriebenen Gewaltanwendung kam - gegen Personen am Wöhrder See und gegen das Eigentum von Teilnehmenden der Critical Mass.

Einsätzen des USK kam und in wie vielen Fällen (prozentual) es zu Gewaltanwendungen kam.

Nürnberg und in Mittelfranken aussehen soll. Welche Absprachen sind möglich? Wo sind die Grenzen? Wie kann ein Konzept zur Deeskalation aussehen und umgesetzt werden?

Bevölkerung und Polizei gibt.

Mit freundlichen Grüßen

/

Maik Pflaum Andrea Friedei Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende

Critical Mass

Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 04.08.2020

Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020

Anlagen:

Zu den in den Anträgen gestellten Fragen wird auf folgende Ziffern des Berichts verwiesen:

Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 04.08.2020 zu 1. siehe Ziffer 3 des Berichts zu 2. siehe Ziffer 8 des Berichts zu 3. siehe Ziffer 5 des Berichts

Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020 zu Punkt 1 siehe Ziffern 3 und 4 des Berichts zu Punkt 2 siehe Ziffer 3 des Berichts zu Punkt 3 siehe Ziffer 3 des Berichts zu Punkt 4 siehe Ziffer 4 und 5 des Berichts zu Punkt 5 siehe Ziffer 8 des Berichts

  1. Sachverhalt

Critical Mass (CM) findet in Nürnberg seit über 10 Jahren an jedem letzten Freitag im Montag statt. Start ist um 18 Uhr am Opernhaus. Die Gruppe fährt dann 2 – 3 Stunden auf einer nicht bekanntgemachten Strecke durch Nürnberg. Im Sommer 2019 stieg die Teilnehmerzahl auf 3000 Personen. Sie ist eine der größten CM in Deutschland.

Die Fahrradfahrt wird nicht angemeldet oder beantragt, die Fahrtstrecke nicht mitgeteilt. Bei einer großen Teilnehmerzahl zieht sich die Gruppe bereits am Start bis zu 15 Minuten und über einen Kilometer auseinander. Entlang der Fahrstrecke kommt es zu erheblichen Verkehrsstauungen. Während der Fahrt werden Verkehrsregeln missachtet. Insbesondere fahren die Teilnehmer/innen unter Belegung aller Fahrrichtungsspuren nebeneinander, missachten Vorfahrtsregelungen (rote Ampeln, rechts vor links) und sperren Kreuzungen und Einmündungen mit Personen und Fahrrädern.

Ordnungsamt und Polizei haben im Jahr 2018 zweimal am Opernhaus durch Ansprache von Teilnehmern und der Verteilung eines Flyers (siehe Anlage) versucht, über die Rechtslage zu informieren und Personen zur Kontaktaufnahme zu bewegen. Gesprächs- und Kooperationsangebote wurden auch über den städtischen Fahrradbeauftragten, den ADFC, Pressegespräche und bei Anmeldungen von Fahrradversammlungen (z.B. Kiddical Mass, Pop-Up-Lane, Radentscheid) ohne Erfolg versucht.

Stadt und Polizei erhielten lediglich die von der Facebookseite von CM und aus Forenbeiträgen bekannte Information, dass CM aus Sicht der Teilnehmer weder eine Versammlung noch eine organisierte Veranstaltung sei, sondern als sogenannter „geschlossener Verband“ wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch überall und jederzeit ohne Anmeldung oder Erlaubnis fahren könne. Daher, so die Argumentation, müsse auch kein Organisator oder Verantwortliche vorhanden sein:

„Die Critical Mass braucht keine Veranstalter, keine Leitung, keine hierarchische Organisation und

keine geplante Strecke. Selbstorganisation und Schwarmintelligenz schaffen die Critical Mass.

Wer vorne fährt entscheidet wo´s hingeht. Und: kein Champagner ohne Korken…“. (Quelle: Face-

book/Critical Mass Nürnberg).

Damit bestand bisher nie die Möglichkeit, eine Kommunikation und abgesprochene Lösung zwi-

schen Stadt/Polizei und CM zu finden.

Nachdem Kontakt- und Kooperationsangebote immer wieder gescheitert sind, sich das Eingriffser-

messen verdichtet hat und das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen durch die Bayeri-

sche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinzugekommen ist, sind Stadt und Polizei überein-

gekommen, das CM ohne eine Ausnahmegenehmigung nicht stattfinden kann. Die Veranstaltun-

gen im Mai, Juni und Juli wurden von der Polizei unterbunden. I

29.07.2020 haben Stadt und Polizei dieses Vorgehen erläutert und mehrfach Gesprächs- und Lösungsmöglichkeiten angeboten.

  1. Rechtlicher Status von CM

CM geht über die übliche Teilnahme am Straßenverkehr hinaus. Die Voraussetzungen für einen „geschlossenen Verband“ sind nicht gegeben. CM könnte als Versammlung oder Radveranstaltung durchgeführt werden. In beiden Fällen bedürfte es einer Anmeldung bzw. einer Erlaubnis mit Angabe der Fahrstrecke und eines Verantwortlichen/Veranstalters, wobei die Personen wechseln könnten. Im Zweifel könnte CM als Versammlung bewertet werden, was für CM die einfachste Lösung wäre.

2.1 Geschlossener Verband (§ 27 StVO, siehe Anlage)

Mehr als 15 Rad fahrende Personen dürfen einen geschlossenen Verband bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO).

2.1.1 Erforderlichkeit von Organisation und Aufsicht

Ein geschlossener Verband ist eine geordnete, einheitlich geführte und als Ganzes erkennbare Fahrzeugmehrheit. Maßgebend sind dabei einheitliche Führung, geschlossene Bewegung und Fahren mit vorgeschriebenen Abstand (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, StVO § 27, RD-Nr. 5). Die Zusammenfassung einer Mehrzahl von Verkehrsteilnehmern zu einem Verband erfordert, dass nach innen und außen eine Einheit gegeben ist. Der Verband setzt vor allem einheitliche Führung und geschlossene Bewegung voraus (Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage, StVO § 27, RD-Nr. 2). Fahrräder in einem Verband müssen aber im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen nicht gekennzeichnet sein.

Eine besondere Verantwortung weist die Straßenverkehrsordnung der Führungsperson des Ver-
bands zu; diese hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften
befolgt werden (§ 27 Abs. 5 StVO). Hieraus folgt auch, dass bei jedem geschlossenen Verband
eine Person bestimmt sein muss, die die Funktion des Verbandsführers wahrnimmt (VG Augsburg

, Urteil vom 16.04.2013, Au 3 K 12.839, RD-Nr. 81). Ein geschlossener Verband muss also immer organisiert sein und eine Aufsicht führende Person haben, die dafür sorgt, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden. Der Verbandsführer (Aufsichtsführer) ist für Beachtung sämtlicher Regeln des § 27 verantwortlich, seine Hilfspersonen hat er nach Zuverlässigkeit auszuwählen und zu überwachen (Hentschel/König/Dauer, a.a.O., RD-Nr. 9). Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines geschlossenen Verbandes nicht dafür sorgt, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 1 StVO).

2.1.2 Geltung der Straßenverkehrsregeln

Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß (§ 27 Abs. 1 Satz 1 StVO).

In einem geschlossenen Fahrradverband dürfen Personen aber zu zweit nebeneinander fahren (§ 27 Abs. 1 Satz 3 StVO), jedoch auch nicht zu mehr als zwei Personen. Bei mehreren Fahrspuren

darf der Verband nicht mehrere Fahrspuren benutzen, sondern muss die rechte Fahrbahn benutzen (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 1 Satz 1 StVO).

Geschlossene Verbände haben weder Vorrecht noch Vorrang. Insbesondere müssen Vorfahrtsregelungen (z.B. Ampeln, rechts vor links) und die Grundregeln der Vorsicht, gegenseitigen Rücksichtnahme und Vermeidung von Gefährdungen nach § 1 StVO eingehalten werden. Da der Verband wie ein Verkehrsteilnehmer zu behandeln ist, darf er aber, wenn ihm ein Vorfahrtsrecht zusteht, bis zum letzten Verbandsteilnehmer durchfahren, auch wenn das Vorfahrtsrecht zwischenzeitlich wechselt. So muss der Verband bei Ankunft an einer roten Ampel anhalten oder an Einmündungen vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Er darf aber bis zum letzten Teilnehmer die Kreuzung oder Einmündung passieren, wenn die Ampel bei der Durchfahrt von Grün auf Rot wechselt oder ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug kommt.

Ein geschlossener Verband hat kein Recht zur eigenen Verkehrsregelung und darf sein Verbandsrecht nicht selber erzwingen oder durchsetzen. Das selbständige Sperren von Kreuzungen und Einmündungen („Korken“) ist deshalb rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft hat darauf hingewiesen, dass es ab einer gewissen Zeitdauer eine Nötigung nach § 240 StGB darstellen kann, die von der Polizei bei Kenntnis unterbunden und verfolgt werden muss.

Geschlossene Verbände müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen (§ 27 Abs. 2 StVO), damit der Verband überholt oder gequert werden kann. An anderen Stellen darf der übrige Verkehr den Verband nicht unterbrechen. Darüber hinaus gilt für den geschlossenen Radfahrerverband auch die Verpflichtung

nach wonach der Verband an geeigneter Stelle seine Geschwindigkeit zu
ermäßigen oder notfalls anzuhalten und zu warten hat, wenn nur so mehreren unmittelbar folgen-
den (Kraft-) Fahrzeugen das Überholen möglich ist (VG Augsburg, a.a.O.,

CM kann sich deshalb nicht auf einen geschlossenen Verband berufen, wenn es keinen Organisator und keine Führung hat. Zufällig zusammentreffende Radfahrer/innen oder mehrere Radfahrer/innen ohne Organisation und Führung bilden keinen Verband.

Das Fahrverhalten des CM widerspricht in mehrfacher und eklatanter Weise den auch für ge-

schlossene Verbände geltenden Straßenverkehrsregeln.

2.2 Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung/Veranstaltung (§ 29 StVO, siehe Anlage)

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (Sondernutzung), bedürfen der Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden eingeschränkt wird (§ 29 Abs. 2 StVO). Radtouren sind eine erlaubnispflichtige Veranstaltung, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, zu Abs. 2, Nr. I/2b). Durch die Erlaubnis erhalten Sperrungen und durch die Polizei gewährte Vorrangrechte eine rechtliche Grundlage.

2.3 Versammlung (Art. 13 BayVersG)

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist (Art. 2 Abs. 1, 2 BayVersG). Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angezeigt werden. In der Anzeige sind u.a. der Ort, ggf. der Streckenverlauf und der Veranstalter und Leiter anzugeben (Art. 13 Abs. 1, 2 BayVersG). Eine Versammlung kann auch mit Fahrzeugen stattfinden.

Für Fahrradversammlungen gelten nicht §§ 27 und 29 StVO. Sie werden im Rahmen des Versammlungsrechts und Versammlungsbescheides durchgeführt. In diesem Rahmen können ihnen Vorrangrechte eingeräumt werden. Für die Durchführung einer Versammlung bestehen weniger

Anforderungen als für die Durchführung einer Veranstaltung. Bei einer Versammlung hat der Veranstalter und Leiter aber kein Hausrecht und darf keine Personen und abweichenden Meinungsäußerungen ausschließen.

2.4 Veranstaltungen und Ansammlungen nach Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

(§ 5 Abs. 1 6.BayIfSMV)

Im Zuge der Corona-Bekämpfung sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen seit

01.04.2020 untersagt. Nach der derzeit gültigen 6.BayIfSMV (gültig bis 02.09.2020) sind Veransta

tungen und Ansammlungen über den in § 2 Abs. 1 erlaubten Personenkreis hinaus verboten. Aus-

nahmegenehmigungen können von der Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden (§ 5 Abs. 1

l-

6.BayIfSMV). Für Versammlungen, Sport- und Kulturveranstaltungen gab es zwischenzeitlich Lo-

ckerungen. Im Mai, Juni und Juli haben über 100 Personen versucht, eine CM durchzuführen. Ein

Antrag auf Ausnahmegenehmigung wurde nicht gestellt. Eine Sport- oder Kulturveranstaltung liegt

nicht vor.

  1. Umgang mit CM

Da weder die Voraussetzungen für einen geschlossenen Verband gegeben sind noch eine Versammlung angemeldet oder eine Sondernutzung/Veranstaltung beantragt sind, findet CM ohne Rechtsgrundlage statt.

Das Fahrverhalten während der CM widerspricht in mehrfacher und eklatanter Weise den Straßen

verkehrsregeln.

Größe und des Fahrverhaltens stellt CM eine erhebliche Beeinträchtigung und Gefährdung des Straßenverkehrs teil. Zum Teil kann es dabei auch zu strafrechtlichen Nötigungen (§ 240 StGB) anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Insgesamt ist eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit gegeben.

Die Stadt Nürnberg als Sicherheitsbehörde und die Polizei haben als gesetzliche Aufgabe, die öf-

fentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Besei-

tigung von Störungen aufrechtzuerhalten (Art. 6 LStVG, Art. 2 Abs. 1 PAG). Je nach der rechtli-

chen Einstufung von CM bestehen folgende Eingriffsmöglichkeiten für die Stadt:

bieten, wenn die Durchführung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet (Art. 15 Abs. 1 BayVersG). Nach Versammlungsbeginn kann die Polizei die Versammlung unter der gleichen Voraussetzung beschränken oder auflösen. Bei der Einstufung einer nicht als Versammlung angemeldeten Menschenansammlung als Versammlung kommt es auf die objektiven Merkmale an und nicht auf das Selbstverständnis der Teilnehmer. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird durch CM erheblich gefährdet und gestört (s.o.). Beschränkungen der Versammlung zum Beispiel in Form der Vorgabe einer Fahrstrecke und Versammlungsdauer verspricht aufgrund des fehlenden Kooperationswillens bei den Teilnehmern/innen keinen Erfolg, so dass ein Verbot oder eine Auflösung der Versammlung in Betracht kommen.

kann, kann die Stadt die Veranstaltung untersagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit erforderlich erscheint und andere Anordnungen nicht ausreichen (Art. 19 Abs. 5 Satz 1 LStVG). Das gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn wie bei CM gegen §§ 27, 29 StVO verstoßen wird.

gen und Verbote erlassen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist (Art. 23 Abs. 1 LStVG).

stand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, zu verhüten oder zu unterbinden, was bei CM gegeben ist (Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG).

Ob und wie die Sicherheitsbehörde und die Polizei bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und

Ordnung einschreiten, obliegt nach dem Opportunitätsprinzip dem pflichtgemäßen Ermessen, das

sich an der Bedeutung des bedrohten Rechtsgutes und der Intensität seiner Gefährdung bzw. Stö

rung orientieren muss. Mit zunehmender Bedeutung des bedrohten Rechtsgutes sowie der Intens

tät seiner Gefährdung bzw. Störung nimmt die Ermessensverdichtung bis zu einer Verpflichtung

zum Einschreiten zu.

i-

Regelmäßig haben Polizei und Stadt im Sicherheitsrat den Umgang mit CM abgestimmt. Die

Staatsanwaltschaft hat dabei mehrmals auf die strafrechtliche Problematik hingewiesen, die sich

aus der Begleitung durch die Polizei und das Nichteinschreiten bei Ordnungswidrigkeiten und

Straftaten ergeben kann. Stadt und Polizei haben dabei zunächst daraufgesetzt, über verschie-

dene Kanäle die Rechtslage und pragmatische Lösungsmöglichkeiten mitzuteilen und Gespräche

anzubieten. Bei den Flyer-Aktionen am Opernhaus versuchten Polizei und Ordnungsamt auch im-

mer mit Teilnehmern ins Gespräch zu kommen. Sehr häufig gaben teilnehmende Personen dabei

an, dass sie davon ausgingen, dass es sich um eine von der Stadt genehmigte Veranstaltung han

delt und dass die üblichen Verkehrsregeln nicht gelten. Die Polizei hat CM begleitet, um die Ver

kehrssicherheit zu gewährleisten und besonders grobe Verkehrsverstöße (z.B. Rad mit Nebelma-

schine, Rad mit Grill) sowie Straftaten zu unterbinden.

Nachdem alle Gesprächs- und Lösungsangebote von Seiten CM ohne Reaktion geblieben sind,

hat sich das Ermessen zum Einschreiten durch folgende Umstände schrittweise verdichtet:

Zunahme der Teilnehmerzahl bis auf über 3000 Personen im letzten Jahr,

Zunahme des eigenmächtigen Sperrens und Blockierens von Kreuzungen und Einmündungen,

verbale Auseinandersetzungen mit Autofahrern („Korken“),

Zunahme der polizeilichen Begleitung mit hohem personellen Aufwand und damit des Ein-

tung handeln,

unproblematische Durchführung von mehreren angemeldeten Fahrradversammlungen für Kidi-

cal Mass (der ADFC hat seine „Kidical-Mass“ ganz bewusst im Gegensatz zum Selbstverständ

nis von CM als Versammlung angemeldet, um für die teilnehmenden Personen einen gesicher-

ten rechtlichen Status zu haben), Klimaschutz, Pop-up-Lane und Radentscheid.

Als dann auch das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen mit Ausnahmemöglichkeit
nach § 2 Abs. 1 6.BayIfSMV zu keiner Kooperationsbereitschaft und Antragstellung auf Seiten von
CM geführt hat, kamen Stadt und Polizei überein, dass das weitere Tolerieren und die Begleitung
von so zahlreichen rechtswidrigen Verhaltensweisen (und möglicherweise auch Straftaten) nicht
mehr vertretbar ist. Dies aus Gleichbehandlungsgründen auch gegenüber denjenigen Veranstal
tern, die eine Versammlung oder Veranstaltung anzeigen bzw. beantragen. Zuletzt bestehen auch
mögliche straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen für Stadt und Polizei, insbesondere wenn
es zu Unfällen kommt. Die Polizei hat die CM im April, Mai und Juni am Richard-Wagner-Platz da-
her unterbunden und dabei über die Untersagung von Menschenansammlungen ohne Erlaubnis
nach der BayIfSMV hingewiesen.

I

nommen haben,

onferenz am 29.07.2020, an der auch zwei offensichtliche CM-Aktivisten teilgehaben Ordnungsamt und Polizei dieses Vorgehen erläutert und nochmals Gesprächs- und Lösungsmöglichkeiten angeboten (siehe Nürnberger Nachrichten vom 30.07.2020, Critical Mass: Stadt und Polizei appellieren an Rad-Aktivisten).

  1. Ablauf am 31.07.2020

Zum Ablauf des 31.07.2020 wird auf die beiliegenden Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 03. und 05.08.2020 verwiesen. Den Ablauf und die Maßnahmen der Polizei erläutert die Polizei mündlich.

  1. Zwischenzeitliche Gespräche

Am 13.08.2020 fand ein Gespräch im Rahmen eines Kooperationstermins für eine angemeldete Fahrradversammlung am 28.08.2020 mit drei regelmäßigen CM-Teilnehmern statt, am 17.08.2020 ein Gespräch mit Vertretern des ADFC und des Radentscheids, in denen die Rechtslage, das Selbstverständnis von CM, der bisherige Umgang mit CM und die polizeilichen Maßnahmen am 31.08.2020 abermals diskutiert wurden. Beide Gespräche verliefen sehr sachlich und kommunikativ. Stadt und Polizei stellten die vorgenannte Rechtslage dar und betonten, dass es nicht darum ginge, CM zu verhindern, sondern CM im Interesse der Teilnehmenden und der anderen Verkehrsteilnehmer auf einen gesicherten Rechtsstatus zu stellen. Dazu bedürfte es einer Anmeldung bzw. eines Antrages, zumindest aber eines Ansprechpartners und der vorherigen Mitteilung der Fahrstrecke. Sowohl die Gesprächspartner am 13.08.2020 als auch die Vertreter des ADFC und Radentscheids sahen sich nicht als Vertreter von CM an, sondern nur als Teilnehmer. Sie sahen die Anforderungen von Stadt und Polizei als nicht vereinbar mit dem Selbstverständnis von CM und damit als nicht umsetzbar an. Den Personen wurde angeboten, im RWA ihren Standpunkt darstellen zu können.

Polizei und Ordnungsamt hatten den Eindruck, dass das Anliegen, CM auf eine gesicherte rechtliche Grundlage zu stellen, dennoch vermittelt werden konnte. Die Gesprächspartner sahen Kooperationsmöglichkeiten, indem der Polizei vor Fahrtbeginn die ungefähre Fahrtstrecke mitgeteilt, der Start an einer zum Losfahren besser geeigneten Örtlichkeit beginnen und auf das „Korken“ verzichtet werden könnte, wenn die Polizei für Absperrungen sorgt.

  1. Ablauf am 28.08.2020

Aufgrund des Verlaufs der beiden Gespräche wollten Polizei und Ordnungsamt eine weitere Kommunikation und Kooperation dadurch unterstützen, CM am 28.08. auch ohne offizielle Versammlungsanmeldung/Erlaubnis durchführen zu lassen und Maßnahmen an das Verhalten der Teilnehmer anzupassen. Am Mittag des 28.08. wurde eine Fahrtstrecke auf der Facebookseite von CM eingestellt. CM startete dann mit ca. 60 Personen an der Meistersingerhalle und nahm am Opernhaus weitere wartende Personen auf. Im Laufe der Fahrt vergrößerte sich die Teilnehmerzahl auf ca. 300 Personen. Die Fahrt verlief friedlich und störungsfrei auf der veröffentlichten Route. Es fand kein Korken statt, an roten Ampeln wurde angehalten, so dass die Teilnehmer zusammenblieben. Die Polizei regelte die Durchfahrt an großen Kreuzungen. Der Ablauf war vergleichbar mit einer gut organisierten Versammlung.

  1. Situation in anderen Städten

CM findet in fast allen deutschen Großstädten ebenfalls ohne Anmeldung/Erlaubnis statt, in den meisten Städten aber mit deutlich weniger Teilnehmern.

In Erlangen wurden im August erstmals auch eine Fahrtstrecke und Infektionsschutzregeln auf Facebook eine Woche vor CM eingestellt.

In Stuttgart wird CM seit einigen Jahren durch eine Person als Versammlung angemeldet und durchgeführt. Die Teilnehmerzahl entspricht ungefähr der in Nürnberg. Kommunikation und Kooperation laufen gut. Dies scheint die einzige CM in Deutschland zu sein, die als Versammlung angemeldet wird.

In München findet CM im Schnitt mit 200 – 300 Personen und ca. 2 Stunden statt. Stadt und Polizei behandeln sie als nicht angemeldete Versammlung. Es gibt einen Ansprechpartner, der aber

nicht Veranstalter sein will. Die Fahrstrecke ist der Polizei vorher bekannt. Die Polizei begleitet die Gruppe, führt sie teilweise an und legt bei Bedarf auch eine Pause zum Sammeln ein.

In Leipzig und Bremen findet CM mit einer mittleren dreistelligen Personenzahl statt. Kommunikationsbemühungen blieben bisher erfolglos. Aufgrund der Teilnehmerzahl und der begrenzten Störungen im Straßenverkehr wurde CM bislang geduldet.

Polizeiliche Maßnahmen gegen nicht angemeldete/beantragte CM gab es in der Vergangenheit u.a. in Dresden, Düsseldorf und Krefeld.

  1. Zusammenfassung

Stadt und Polizei geht es nicht darum, das gemeinschaftliche Radfahren auf Straßen zu verhindern. Ziel ist es, aufgrund der Rechtslage, der Größe und dem Ablauf der Veranstaltung

eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Teilnehmer/innen von CM, die anderen Verkehrsteil-

nehmer/innen und das Handeln von Polizei und Stadt herzustellen,

die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und

strecken und zu erwartende Verkehrsbehinderungen informieren zu können.

Dies kann durch eine Anmeldung als Versammlung oder Beantragung einer straßenverkehrsrecht-

lichen Erlaubnis mit einem oder mehreren Ansprechpartnern und der Absprache über die Fahrstre-

cke erreicht werden. Die Anmeldung als Versammlung wäre der einfachere Weg. Durch einen Ver-

sammlungs- oder Erlaubnisbescheid könnten straßenverkehrsrechtliche Sonderrechte erteilt wer-

den, wie sie CM für sich beansprucht (Vorrang, Fahren von mehr als zwei Fahrrädern nebeneinan-

der, Benutzung mehrerer Fahrspuren) und damit den Teilnehmern/innen eine abgesicherte Teil-

nahme gewährleistet werden. Diese rechtlichen Anforderungen und Absicherungen können nicht

vom Selbstverständnis einer Gruppe abhängig gemacht werden, insbesondere wenn Rechte ande-

rer Personen und die Verkehrssicherheit gefährdet sind. Dies ist auch gegenüber der Öffentlichkeit

und anderen Veranstaltern von Versammlungen oder Veranstaltungen nicht vertretbar.

Ordnungsamt und Polizei sehen in den zwischenzeitlich geführten Gesprächen und im Ablauf am 28.08.2020 eine gute Grundlage für eine weitere Verständigung, um CM rechtlich und polizeilich abgesichert durchführen zu können.

Nürnberg, 29.08.2020 Ordnungsamt gez. Pollack (5330)

Anlage: §§ 27, 29 StVO

§ 27 Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinderund Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen. (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen. (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein. (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind. (5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden. (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.

§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) [aufgehoben] (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

ÖÖ 22

Risiko!

eigenes

auf

fahren

Sie

Poliz M e i i t p te rä lf s r i a d n iu k m en

Liebe Radfahrerinnen und Radfahrer, Sie setzen sich für eine höhere Lebensqualität und eine menschenfreundliche Stadt ein. Ihre berechtigten Anliegen teilen viele Menschen. Natürlich haben Sie ein Recht auf die Nutzung von Straßen und Radwegen. Wenn Sie sich jetzt scheinbar unorganisiert zusammen zu einer Fahrt durch die Stadt aufmachen, sollten Sie aber wissen: Ihre Organisationsform erschwert es der Polizei, Sie und andere vor Gefahren oder gar Unfällen zu schützen. Dies hat seinen Grund speziell darin, dass wir in Ermangelung eines Ansprech- partners nicht wissen, auf welcher Route Sie unterwegs sind. Wir werden deshalb auf den nächsten Versammlungen versuchen, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Darüber hinaus können Sie selber einen Teil zu Ihrer Sicherheit beitragen, indem Sie - auf den Konsum von Alkohol verzichten - nur Fahrräder benutzen, die verkehrstüchtig sind - sich besonnen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber verhalten Gute und sichere Fahrt Ihre Stadt Nürnberg & Polizei Nürnberg 29

Impressum: Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

Abbildung 2

Abbildung 1

Abbildung 4

Abbildung 3

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben

hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anlagen: Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2020

Bericht:

Eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung darf nur gewährt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. § 8 BayGastV eröffnet keine Möglichkeit für eine generelle Ausnahmeregelung für eine Betriebsart. Derzeit haben in Nürnberg nur einige wenige Speiselokale Sperrzeitaufhebungen nach § 8 BayGastV bewilligt bekommen. Die für den Club "Rakete" angeordnete Sperrzeitverschiebung ist Teil eines mit dem Betreiber und der Polizei abgestimmten Maßnahmenpakets zur Verbesserung der sicherheitsrechtlichen Situation in diesem örtlichen Bereich. Diese Sperrzeitverschiebung kann insoweit nicht als "Präzedenzfall" bzw. "Pilotversuch" für die Sperrzeitenhandhabung in Nürnberg angesehen werden. Aktuell ist nicht bekannt, inwieweit auf Seiten der Betriebe überhaupt ein Bedürfnis für eine Veränderung der Sperrstundenregelung besteht. Diese Thematik kann im AK Nachtbar und Nachbar eingebracht werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen, da lediglich Bericht

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020

Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben

hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 17.02.2020

Sachbericht

I. Rechtslage

In Bayern gilt seit der Gesetzesänderung im Jahr 2004 für Gaststättenbetriebe nach § 7 BayGastV lediglich eine Sperrzeit von 05.00 – 06.00 Uhr. Gem. § 8 BayGastV können die Gemeinden allgemein (Abs. 1) oder auch für einzelne Betriebe (Abs. 2) den Beginn der Sperrzeit vorverlegen, die Sperrzeit aufheben oder das Ende der Sperrzeit hinausschieben. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, die von der Gaststättenbehörde sorgfältig geprüft und ausreichend belegt werden müssen.

Ein öffentliches Bedürfnis ist gegeben, wenn hinreichende Gründe vorliegen, dass die abweichende Regelung, hier eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung, im Interesse und Bedarf der Allgemeinheit, also weiter Bevölkerungskreise, ist. Ein Interesse einzelner Bevölkerungsgruppen oder der Gaststättenbetreiber begründet kein öffentliches Bedürfnis. Das öffentliche Bedürfnis oder die besonderen örtlichen Verhältnisse für eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung setzen voraus, dass sie im Einklang mit anderen gesetzlichen Vorschriften und öffentlichen Belangen sind. Hierzu zählen insbesondere der Schutz der Nachbarschaft und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Eine generelle örtliche Ausnahmeregelung von der gesetzlich festgelegten Sperrzeitregelung für eine bestimmte Betriebsform, hier Clubs, würde dem gesetzlichen Regel-/Ausnahmeverhältnis widersprechen. Eine generelle Überprüfung der gesetzlichen Sperrzeitregelung anhand des Konsum- und Freizeitverhaltens der Bevölkerung, von Arbeitszeitmodellen oder selbstbestimmter Lebensentwürfe liegt nicht in der Zuständigkeitskompetenz der Vollzugsbehörde sondern des Verordnungsgebers.

In Nürnberg sind bislang keine rechtlich relevanten Gründe für ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtlichen Verhältnisse erkennbar, die eine Sperrzeitverschiebung oder –aufhebung begründen können. Betriebskonzepte müssen so gewählt werden, dass sie im gesetzlichen Rahmen betrieben werden (können). Es ist aber auch nicht erkennbar, dass die gesetzliche Sperrzeitregelung den Betrieb eines Clubs nicht ermöglicht.

Von Betreiberseite wurde bislang kein betriebsbezogenes Bedürfnis für eine Verschiebung der Putzstunde bzw. Sperrzeitaufhebung/-verschiebung an das Ordnungsamt herangetragen, so dass kein Anlass für Verfahren nach § 8 Abs. 2 BayGastV mit dieser Zielsetzung bestand. Auch im Rahmen des AK Nachtbar und Nachbar, in welchem u.a. neben der Stadtverwaltung Betreiber aus dem Nürnberger Nachtleben vertreten sind, wurde ein solches Anliegen bisher nicht vorgebracht.

Aktuell haben in Nürnberg lediglich vier Speisebetriebe (McDonalds und Burger King im Hauptbahnhof, McDonalds Sigmundstraße, Wacht am Rhein,) Sperrzeitaufhebungen nach § 8 BayGastV, da dort besondere örtliche Verhältnisse in den o.g. Verfahren festgestellt wurden und durch die Art und Lage dieser Betriebe in der Regel nur geringe Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und Allgemeinheit bestehen. Für die „Wacht am Rhein“ wurden jedoch weitergehende Auflagen erlassen, um die Sperrzeitaufhebung auch weiterhin begründen zu können.

Sperrzeitreglung für den Club „Rakete“

Beim Club „Rakete“ wurde die Sperrzeit im Einvernehmen mit Polizei und Betreiber von 05.00 - 06.00 Uhr auf 09.00 - 12.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen verschoben und verlängert. Anlass war, dass die Polizei den räumlichen Umgriff des Betriebs als „gefährlichen Ort“ nach Polizeiaufgabengesetz (PAG) einstufte, da dort eine Häufung von Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit den dort stattfindenden After-Hour-Partys zu verzeichnen war. Um die vor diesem Hintergrund behördlicherseits drohende Sperrzeitverlängerung zu vermeiden, wurde vom Betreiber in Abstimmung mit Polizei und Ordnungamt ein Maßnahmenkonzept zur Bekämpfung der BTM-Delikte im Club erarbeitet. Neben der Sperrzeitverschiebung und-verlängerung beinhaltet das Konzept noch folgende Maßnahmen:

auszuschließen, dass sie sich außerhalb des Betriebes mit BTM versorgen, und um den Zustrom von Gästen nach 5 Uhr zu reduzieren, da sich auch nach Feststellung des Betreibers hierunter viele Gäste befunden haben, die bereits BTM konsumiert haben.

lembereichen.

Mit der Verschiebung und Verlängerung der Sperrzeit und dem Maßnahmenkonzept wollten Stadt und Betreiber die After-Hour-Party abschaffen und gleichzeitig noch ausreichend Zeit für DJ-Konzerte gewährleisten sowie die Kontrollierbarkeit des BTM-Handels/Konsums erhöhen. Somit lag hier ein öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitverschiebung –und verlängerung vor. Die Entstehung von Lärmbelästigungen von Anwohnern durch die Sperrzeitverschiebung konnte aufgrund der Lage des Betriebs in einem industriegeprägten Bereich nahezu ausgeschlossen werden.

Durch das Konzept konnte die Situation im Club und in dessen Umfeld verbessert werden. Es ist insoweit also kein allgemeiner Pilotversuch einer Sperrzeitverschiebung zur Belebung der Clubszene und kann daher nicht generell auf die anderen Clubs in Nürnberg ausgeweitet oder übertragen werden. Vielmehr kommt eine Sperrzeitverschiebung oder gar Aufhebung nur in vergleichbaren Einzelfällen unter Einbindung der Polizei in Betracht. Anderenfalls bestünde vielmehr die Gefahr, dass neue Probleme - insbesondere für die Clubs - verursacht werden (z.B. Lärmproblematik). Die Stadt Nürnberg würde sich also so auch eines effektiven Steuerungsinstrumentes berauben; ganz unabhängig davon, ob man Sperrzeiten ausweiten oder einschränken müßte/wollte.

München

Die Situation in München stellt sich demgegenüber anders dar, da dort entsprechende Initiativen von den Betreibern selbst immer wieder ausgehen und ein entsprechendes Bedürfnis für Vergünstigungen geltend gemacht wird. Erst hierdurch wird das Verfahren bei der Gaststättenbehörde angestoßen. Eventuelle Sperrzeiterleichterungen werden jedoch nur aufgrund eingehender Einzelfallbewertungen und nicht generell bewilligt. Diese Sperrzeitentscheidungen entstammen insoweit keinem von der Stadtverwaltung München beschlossenen „Sperrzeitkonzept“ bzw. „Projekt“, sondern beruhen auf den konkreten Gegebenheiten und Bedürfnissen des Münchner Nachtlebens. Insgesamt hat die Stadt München aktuell bezüglich 50 Betrieben (ausschließlich Discothekenbetriebe) Anordnungen hinsichtlich der „Putzstunde“ nach § 8 Abs. 2 BayGastV (z.B. Aufhebung, Verschiebung) getroffen. Diese Anordnungen sind stets auf Einzelfallentscheidungen zurückzuführen, die nur nach intensiver Überprüfung von Lärmschutz und nach Abstimmung mit der Polizei ergehen. Die Sperrzeitanordnungen werden stets monatlich befristet, um diesbezüglich „flexibel“ auf eventuelle negative Entwicklungen reagieren zu können.

Ergebnis

Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. § 8 BayGastV eröffnet keine Möglichkeit für eine generelle Ausnahmeregelung für eine Betriebsart.

nisse erkennbar, die eine Sperrzeitverschiebung oder –aufhebung begründen können.

zierung von BTM-Handel- und Konsum im Rahmen eines Maßnahmenkonzeptes.

darf für derartige Sperrzeiterleichterungen auf der Betreiberseite nochmals zu prüfen. Ebenso wie in München könnten konkrete Verfahren nach § 8 BayGastV jedoch nur auf Antrag eingeleitet und nur monatlich befristet bewilligt werden.

II. OA/L i.V. gez. Pollack

Nürnberg, 13.08.2020 Ordnungsamt i.A. gez. Madeja (5320)

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly

Rathausplatz 2

Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091

Fax: (0911) 231-2930

OBERBÜRGERMEISTER

gruene@stadt.nuernberg.de

1 7. TÖ:0

Ft?). Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)

,Nr. q U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absen- Nürnberg, 17. Februar 2020 2 dung vorlegen z.vf.y. 5 Antwort zur Unter­ schrift vorlegen

„Putzstunde" in Nürnberger Clubs flexibel handhaben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nicht zuletzt im Zuge der Bewerbung Nürnbergs als Europas Kulturhauptstadt 2025 sind mehr Freiräume für kreative, kulturschaffende und subkulturelle Akteure ein zentrales kulturpolitisches Thema.

Nacht- Ausgeh- und Clubkultur gehören nicht nur zu einer lebendigen Großstadt, sondern müssen auch als Kulturform anerkannt und ernst genommen werden. Die Clubkultur ist ein wesentlicher Bestandteil des soziokulturellen Lebens und Teil der Vielfalt unserer Städte. Clubs sind Kultureinrichtungen und soziale „dritte“ Orte.

In Nürnberg wird aus der Clubszene immer wieder der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Putzstunde geäußert, die mehr Selbstbestimmung der Betriebe ermöglicht. Seit Februar 2019 läuft etwa erfolgreich ein Pilotversuch im Club „Die Rakete“ mit einer durchgängigen Öffnungszeit an Samstagen bis zehn Uhr morgens.

Zwar gilt in Bayern eine landesweite gesetzliche Sperrzeit in Gaststätten von fünf bis sechs Uhr, die sogenannte „Putzstunde“. Kommunen können jedoch nach §8 der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese Möglichkeit wird zum Teil rege genutzt, insbesondere in der Landeshauptstadt München.

Hinzu kommt, dass in Anbetracht flexibler Arbeitsmodelle und selbstbestimmter Lebensentwürfe die konventionelle Putzstundenregelung generell einer Prüfung unterzogen werden sollte.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Handhabung in München.

Sperrzeitenregelung für Nürnberger Clubs gemäß §8 BayGastV.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Walthelm Stadträtin

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019 Sachbericht Leitfaden des StMGP für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen

Bericht:

Bei der Veranstaltung von Feiern und Festen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, sind zum Schutz der Gesundheit von Besuchern lebensmittelrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die von nicht gewerblich tätigen Vereinen oder Organisationen durchgeführt werden. Im Bericht werden die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen dargestellt. Die Lebensmittelüberwachung steht den Organisatoren im Vorfeld beratend zur Seite. Darüber hinaus gibt es mehrere Informationsmaterialien und Leitfäden öffentlicher Stellen, die die einzuhaltenden Hygieneanfoderungen zusammenfassen. Das Ordnungsamt hat auf seiner Internetseite eine Übersicht der wichtigsten lebensmittelrechtlichen Anforderungen und der Leitfäden eingestellt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 'ww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

15.07.2019 Henning

Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei Platz- oder Straßenfesten der Bürgervereine und vielen Festen von Vereinen oder Kirchen sagen inzwischen viele Organisationen ihre Teilnahme ab, da die geltenden Hygienevorschriften nicht bzw. nur mit einem hohen finanziellen Aufwand erfüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund fehlt bei den o.g. Veranstaltungen neben finanziellen Einnahmen ein attraktives Essens­ angebot. Zudem erschweren die Auflagen die Ausrichtung kleinerer Feste in Gänze.

Daher sollte die Verwaltung darlegen, welche Auflagen notwendig sind und wie eine Lösung gefunden werden kann, dass die vielfältigen Bürgerfeste in Zukunft noch stattfinden können.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmittel gelten.

  2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisatoren bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.

A19071100 Auflagen kleine Feste.docx

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020

Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019

Sachbericht

Zu 1.: Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmitteln gelten

Bei jeder öffentlich zugänglichen Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke angeboten werden, müssen lebensmittelrechtliche Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eingehalten werden. Anders als im Gewerberecht, wo eine gewerbliche Tätigkeit voraussetzt, dass sie auf planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung an-

gelegt ist, gelten die für Veranstaltungen relevanten lebensmittelrechtlichen Vorschriften unabhän-

gig

und welche Rechtsperson die Veranstaltung durchführt.

Auch Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Privatpersonen sind bei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Veranstaltungen Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer im

Art. 3 Nrn. 2, 3, 8 VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allge-
meinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit,
§ 3 Nrn. 1, 6, 7 L ebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch . LFGB):

ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen;

wortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfuellt werden; -

"Inverkehrbringen" ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke

einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgül-

tig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Wei-

tergabe selbst

Anforderungen an ehrenamtliche Helfer

amtlichen Helfern von nichtgewerblichen Veranstaltungen nicht erforderlich.

Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen“ des Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kennen.

Toiletten

Handwaschmöglichkeit, Seife, Handtuch und Desinfektion ausgestattet sein.

Warenkennzeichnung

bringen.

pflichtend vorgeschrieben. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung wäre dies jedoch schon aus Eigeninteresse des Veranstalter zu empfehlen.

Verkaufsstände für Lebensmittel

Verkaufsstände müssen so aufgestellt und ausgestattet werden, dass die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden können. Daher müssen Verkaufsstände und die dort angebotenen Lebensmittel folgende Voraussetzungen erfüllen:

Nässe zu verhindern.

gen.

Aufstellen einer Plexiglasscheibe oder das Aufstellen eines Tisches vor dem Stand zur Einhaltung eines Abstands gewährleistet werden.

keit des Verkaufsstandes sicherzustellen.

schirr und Arbeitsgeräten.

ses muss nicht zwingend am Verkaufsstand, aber zumindest schnell erreichbar sein (z.B. im Vereinsheim oder Gastronomie in unmittelbarer Nähe). Auch ein mobiles Waschbecken in Form eines Kanisters mit Auslaufhahn (z.B. Glühweinbehälter), das Trinkwasserqualität bietet, ist bei mobilen Verkaufsständen in der Regel ausreichend.

sungen besitzen. Gartenschläuche erfüllen regelmäßig nicht diese Anforderungen. Vor dem erstmaligen Gebrauch sowie täglich vor Betriebsbeginn müssen die Leitungen gründlich durchgespült werden. Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass eine Stagnation des Wassers vermieden wird.

Lebensmittelhygiene/-lagerung

werden.

Wurstwaren, Käse und Sahnetorten müssen ausreichend kühl (bei +2 C° - max. +7 C°) gelagert und transportiert werden.

der hohen Infektionsgefahr durch das rohe Geflügel (Salmonellen) ein getrennter Arbeitsbereich vorhanden sein.

ratur von +65 C° vorrätig gehalten werden (gilt auch für Anlieferung von Speisen).

Schankanlagen

werden. Für die einwandfreie Errichtung, Beschaffenheit und Sauberkeit solcher Anlagen ist der Betreiber oder der Verleiher verantwortlich.

Schankgefäße mit zwei Spülbecken oder eine Gläserspülmaschine vorhanden sein. Für das Spülen ist Trinkwasser erforderlich.

gen aushändigen: Betriebsanweisung über den Umgang mit Druckgasflaschen, Unterweisungsnachweis für das Betreiben, Benutzen und Bedienen von Getränkeschankanlagen, Nachweis über die sicherheitstechnische Prüfung vor Inbetriebnahme oder der wieder kehrenden Prüfung der Schankanlage, Reinigungsnachweise der Schankanlage.

Zu 2.: Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.

Insgesamt sind nach den Erkenntnissen der Verwaltung bislang kaum Feste und Feiern aufgrund nicht erfüllbarer oder zu teuerer lebensmittelrechtlicher Anforderungen entfallen oder abgesagt worden. Am häufigsten treten Probleme bei den Waschbecken und der Wasserversorgung sowie beim Standaufbau (Fußboden, Dach) auf.

Eine Unterstützung kann durch Information und Beratung, Bereitstellung von erforderlichen Ausrüstungsgegenständen oder finanzielle Zuschüsse erfolgen.

Information und Beratung

Das Ordnungsamt hat die unter Ziffer 1 dargestellten Anforderungen in einem eigenen Informationsblatt und den Leitfaden für ehrenamtliche Helfer des StMGP auf seiner Internetseite bereitgestellt. Die Lebensmittelüberwachung berät telefonisch (Tel. 0911/231-2524), im Amt oder auch vor Ort bei Abnahmen oder Kontrollen und versucht, an die Veranstaltung und Örtlichkeit angepasste pragmatische und kostengünstige Lösungen zur Erfüllung der Vorschriften zu finden.

Darüber hinaus gibt es mehrere sehr gute Informationsschriften und Internetseiten, die zum Teil über die lebensmittelrechtlichen Anforderungen hinausgehen und umfassende Informationen zu allen veranstaltungsrelevanten Themen geben (z.B. Erlaubnispflichten, Gaststättenrecht, Jugendschutz, Versicherung, GEMA). Das Ordnungsamt hat in seinem Informationsblatt diese Internetseiten auch angegeben.

Um das ehrenamtliche Engagement von Vereinen einerseits zu würdigen und zu unterstützen, andererseits die Vielzahl an geltenen Vorschriften aus allen Bereichen gerade für Feierlichkeiten übersichtlich und unbürokratisch darzustellen, hat die Bayerische Staatsregierung zwei Leitfäden für Vereinsfeste herausgeben:

sundheit und Pflege: Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln – Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (siehe Anlage)

Weitere Informationsschriften sind:

für Veranstalter

Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen

ür größere Familienfeste oder andere Anlässe allen
Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ein Geschirrmobil an. Für private Feste im Freien stellt die
Stadt zwei voll ausgestattete PKW-Anhänger inklusive Geschirrspülmaschine mit allen nötigen An-
schlüssen bereit. Die Benutzung ist kostenlos. Bei der Abholung muss eine geringe Kaution hinter-
legt werden.

Für Feste von Vereinen etc. können solche Ausrüstungsgegenstände nicht bereitsgestellt werden, da bei der Häufigkeit, Vielzahl und Größe von Vereinsfeiern die Kapazitäten nicht ausreichen würden. Außerdem würde die Stadt Nürnberg dann die gesetzlichen Pflichten für die verleihten Gegenstände übernehmen. Nachdem viele Vereine und Organisationen gut vernetzt sind, könnten sie entsprechende Ausrüstungsgegenstände auch gemeinsam beschaffen oder gegenseitig ausleihen.

Zuwendungen

Zuwendungen für Veranstaltungen können nach der „Besondere Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen“ im Einzelfall auch für Veranstaltungen gewährt werden. Einen eigenen Topf für Zuwendungen für Feste und Feiern zu schaffen, erscheint nicht angebracht, da Feste und Feiern nicht einen Sonderstatus bei zuwendungswürdigen Vorhaben haben sollten.

Ergebnis

Eine Unterstützung durch die Stadt kann im wesentlichen nur durch Information und Beratung erfolgen. Bei den gesetzlichen Anforderungen und den Gebühren für Erlaubnisse kommen die städtischen Dienststellen den kleinen Festen soweit wie möglich entgegen. Eine Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen erscheint aufgrund der Häufigkeit, Vielzahl und Größe von Vereinsveranstaltungen und den gesetzlichen Pflichten des Verleihers nicht sinnvoll. Finanzielle Zuwendungen können nur in begründeten Einzelfällen wie andere zuwendungswürdige Vorhaben behandelt werden. Grundsätzlich erscheint es aber angemessen, dass die Kosten für gesetzliche Vorgaben zunächst durch die Preiskalkulation oder eine Kosten sparende Anpassung des Angebots (z.B. Verzicht auf Schankanlage) gedeckt werden. Ansonsten sollte es Aufgabe des Gesetzgebers sein, bei lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen, inwieweit sie nach Gefährdungsgrad und Verhältnismäßigkeit auf nicht kommerzielle Vereinsveranstaltungen anwendbar sein sollen.

Nürnberg, 17.08.2020 Ordnungsamt gez. Kurr (5322)

Bayerisches Staatsministerium für

Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium für

Gesundheit und Pflege

Leitfaden für den sicheren Umgang mit

Lebensmitteln

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen

Veranstaltungen

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?

Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen lebensmittelbedingten Erkrankungen kann gerade bei Vereinsund Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilund strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!

Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu gehören

Sahnetorten) oder Auflage

Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?

Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten.

Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden:

Gesetzliche Tätigkeitsverbote Personen mit infektiöserGastroenteritis (ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Fieber), Typhus oderParathyphus, Virushepatitis A oder E(Leberentzündung), infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen übertragen werden können,

dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahe legen.

Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch dann, wenn die betroffene Person keine Krankheitssymptome zeigt (so genannte „Ausscheider“).

Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt auftreten:

Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber

Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus

Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis hin

Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind

Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt ärztlichen Rat in Anspruch.

Wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe, Armbanduhr und Armschmuck ab. Waschen Sie vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände. Verwenden Sie hierzu Flüssigseife, fließendes Wasser und zum Händetrocknen Einmalhandtücher. Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel o. ä.). Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel. Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab. Vermeiden Sie bei der Ausgabe die direkte Berührung von Lebensmitteln - verwenden Sie geeignete saubere Hilfsmittel (Gabeln, Zangen etc.)

Stand: November 2015 44g-G8930-2013/7-12

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 4, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München; www.stmuv.bayern.de; E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

BgA/024/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Reform der Ausländerbehörde

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 30.06.2020

Anlagen: Antrag_Reform der Ausländerbehörde_Die Grünen Interkulturelle_Qualifizierungen_Staedteakademie_2020 Reform der Ausländerbehörde Sachverhalt Statististischer_Jahresbericht_für_2019

Bericht:

Mit Antrag vom 30.06.2020 hat die Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen einen umfangreichen Fragen- und Forderungskatalog zur Ausländerbehörde (ABH, EP/2) vorgelegt. Im beigefügten Bericht werden die formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit der ABH sowie die durchgeführten Fortbildungsprogramme für Mitarbeitende ebenso erläutert wie die Grundsätze bei Dienststellenleitungsbesetzungen.

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BgA/024/2020

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2 90A03 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 3 0 . Jum l.'l'i] Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de PV - Zur S‘e'ungnahrrs 1 Zur Kts. Hi P.T.VC'- " Aosen- Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) V Nürnberg, 30. Juni 2020

Reform der Ausländerbehörde

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Nürnberger Ausländerbehörde steht seit vielen Jahren in der Kritik. Insbesondere die engagierte Zivilgesellschaft, der Integrationsrat, die Wohlfahrtsverbände, die freien Träger, Menschenrechtsorganisationen, Helferkreisinitiativen, PAHN und der Arbeitskreis für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Nürnberg appellieren schon lange dafür, eine nachhaltige Lösung in der Behörde zu erzielen. Die Grüne Stadtratsfraktion begleitet die Arbeit der Ausländerbehörde seit Jahren kritisch und steht mit den genannten Organisationen im regelmäßigen und engen Austausch.

Bisher wurden von der Ausländerbehörde Nürnberg viele Entscheidungen nicht zugunsten, sondern gegen die Betroffenen ausgelegt. Eine Gangart, die für Haupt- und Ehrenamtliche, die mit Geflüchteten und Neuzugewanderten arbeiten, nur schwer nachvollziehbar ist. Hinzu kommen zahlreiche restriktive Entscheidungen, diskriminierende und rassistischen Zwischenfälle sowie unzureichende Beratung und Aufklärung.

Die Ausländerbehörde ist eine Voltzugsbehörde, unterliegt jedoch auch den allgemeinen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren, die Beratung und Auskunft den Kundinnen gegenüber beinhaltet. Vor allem im Bereich Flucht und Migration, ist eine ergebnisoffene und ausführliche Beratung über Rechte, Pflichten, notwendige Unterlagen, mögliche Perspektiven und Fristen von hoher Bedeutung - ebenso wie eine neutrale und kultursensible Beratung.

vw/w gruene rathaus nuernberg de

m

:

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Ausrichtung der Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.

entwickelt.

Behörde, inklusive die interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden. ® Diese interkulturelle Neuaufstellung beinhaltet einen kundenorientierten und menschlichen Umgang mit Geflüchteten. ® Die Nürnberger Ausländerbehörde verabschiedet eine Selbstverpflichtungserklärung, anhand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundes-und des bayerischen Innenministeriums nutzt.

gestaltet werden, dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.

Mitwirkungspflichten erfüllen, wohlwollender und vor allem realistischer vergehen.

dem BLEIB Projekt Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.

bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die - für diesen Reformprozess - nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.

Mit freundlichen Grüßen

4. lyu(M

Reka Lörincz Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

www.gruene rathaus.nuernberg de

Reform der Ausländerbehörde

Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 30.06.2020

I. Einleitung

Am 31.12.2019 waren 535.886 Personen mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet. Hiervon hatten 133.491 Personen keinen deutschen Pass und fielen in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde (EP 2). 1.176 Personen fielen in die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Mittelfranken. Unter den 133.491 Nürnberger/-innen ohne deutschen Pass waren 64.737 EU-Bürger/-innen. 68.754 Personen waren Ausländer/-innen aus sog. Drittstaaten außerhalb der EU. Hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus hatten 38.629 Ausländer/-innen einen Daueraufenthaltsund 20.771 Personen einen befristeten Aufenthaltstitel. Zum Vergleich: Unter den Ausländer/innen befanden sich 2.207 Asylbewerber/-innen (inkl. Asylgesuche); hiervon hatten wiederum 1.685 Personen eine Asylgestattung. Insgesamt hatten 1.221 Personen eine Duldung. 1.790 Personen waren ausreisepflichtig. Duldung und Ausreisepflicht trifft auch auf Personen zu, deren Status abgelaufen ist oder die ausgewiesen sind (z. B. Straftäter).

Beim Versuch, die Gruppe der Geflüchteten einzugrenzen, ergibt sich folgendes Bild: Personen mit (möglichem) Fluchthintergrund laut Ausländerzentralregister (Stand 31.12.19):

 Personen mit Flüchtlingsschutz (GFK): 5.899  Personen mit Asylberechtigung: 486  Personen mit subsidiärem Schutz: 1.348  Asylantragsstellende: 2.207  Personen mit Abschiebungsverbot: 6171  Personen mit einer Duldung: 1.2212 Im Jahr 2019 wurden 1.203 Personen eingebürgert und nahmen somit die deutsche Staatsbürgerschaft an. Ausführliche Informationen sind dem Statistischen Jahresbericht 2019 zu entnehmen (siehe Anlage). Hinsichtlich der umfangreichen Zuständig- und Tätigkeiten der Ausländerbehörde sei insbesondere auf die Seiten 26 und 27 hingewiesen.

II. Zum Antrag

Zu den in o. g. Antrag (einzelne Punkte des Antrages jeweils kursiv) aufgeführten Punkten ist auszuführen:

1 Bitte beachten: Abschiebeschutz wird im Regelfall im Rahmen des Asylverfahrens durch das BAMF geprüft und gewährt. Ein solcher zielstaatsbezogene Abschiebungsschutz (Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) kann aber auch ohne Fluchthintergrund ausgesprochen werden, wenn z.B. im Zielstaat für den Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht (z.B. schwerwiegende Erkrankung, die sich im Falle einer Abschiebung wesentlich verschlechtern würde); soweit kein Asylverfahren durchgeführt wurde, hat diese Entscheidung die Ausländerbehörde unter Beteiligung des BAMF zu treffen. Duldungen werden immer dann erteilt, wenn eine gesetzlich durchzuführende Abschiebung u.a. aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Solche Vollzugshindernisse können auch bei Personen ohne Fluchthintergrund eintreten, d.h. zur Duldungserteilung führen. 2 Siehe Fußnote 1

Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.“

Eine konzeptionelle Neuaufstellung und -ausrichtung der Ausländerbehörde (ABH) in kommunaler Eigenregie ist unzulässig. Die ABH erfüllt gesetzliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, dies bestimmt die Tätigkeit. Gradmesser ist die hierbei die Rechtmäßigkeit unter Kontrolle der Gerichte. Eine „Neuaufstellung“ ist damit nicht angezeigt. Es bleibt indes unklar, was mit „Neuausrichtung im Sinne der Selbstbezeichnung…“ gemeint ist; die Rechtsordnung, deren Teil auch das Aufenthaltsgesetz ist, basiert auf den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Eine wie auch immer geartete „Umwidmung“ der Ausländerbehörde abseits des gesetzlichen Auftrags ist nicht möglich.

Aus den o. g. Gründen ist auch kein „Reformprozess“ möglich.

interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden.“

Personalangelegenheiten werden vom Personalamt bearbeitet, interkulturelle Schulungen wie auch Kundenkontakt in englischer Sprache, Menschenrechtsbildung in Kooperation mit dem Menschenrechtsbüro etc. sind seit Jahren Bestandteil der Ausbildung und wurden bereits für alle Beschäftigten durchgeführt. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in bestimmten Abständen geschult, um eine komplette Schulung des Personalbestandes sicher zu stellen. Das Fortbildungsangebot steht zudem allen offen. Im Einzelnen:

Menschenrechtsbildung: Bereits im Jahr 2011 führte das Menschenrechtsbüro Menschenrechtsseminare3 4 für das Einwohneramt (EP) durch, das damals als Vorreiterdienststelle fun-

3 Inhalt des Menschenrechtsseminars: „Die Stadt hat an erster Stelle ihres Leitbilds die aktive Verwirklichung der Menschenrechte festgeschrieben. Um dies mit Leben zu füllen, ist es für die Beschäftigten der Stadtverwaltung notwendig, die menschenrechtliche Relevanz des Verwaltungshandelns in den unterschiedlichen Aufgabenreichen zu erkennen und Handlungsspielräume im Sinne der Menschenrechte zu nutzen. Die Teilnehmenden lernen in diesem eintägigen Seminar die Entstehung und Bedeutung der Menschenrechte kennen. Die menschenrechtlichen Prinzipien, an denen sich Verwaltungshandeln orientiert, gehören ebenso zum Inhalt, wie die staatliche Pflichtentrias. In Kleingruppen diskutieren die Teilnehmenden Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag und entwickeln Optionen für Verwaltungshandeln im Sinne des Leitbildes.“ (Das Seminar wird vom Menschenrechtsbüro durchgeführt) 4 Inhalt des Seminars „Diskriminierungsfrei in Nürnberg“: „Ziel ist die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen, Merkmale und Mechanismen von Diskriminierung. Folgende Fragen stehen im Zentrum des Seminars: Was ist Diskriminierung? Wie entsteht Diskriminierung? Wie äußert sich Diskriminierung? Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer Diskriminierung werde oder eine Diskriminierung beobachte? Die Nachwuchskräfte lernen die gesetzlichen Regelungen, Abkommen und Konventionen insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen. Nachmittags findet eine Vertiefung zu einem Bereich statt, meist mit einem Gast aus der jeweiligen vulnerablen Gruppe beispielsweise zum Thema Flucht, Antiziganismus und Menschen mit Behinderung. Geplant ist, ab Herbst den Schwerpunkt am Nachmittag auf das Thema Antisemitismus zu legen.“ (Das Seminar wird Menschenrechtsbüro in Zusammenarbeit mit dem Nürnberger Menschenrechtszentrum durchgeführt)

gierte. Andere Dienststellen und Eigenbetriebe, z. B. das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt oder NürnbergStift, folgten. Nach wie vor wird das Menschenrechtsseminar angeboten (buchbar im Fortbildungsprogramm der Städteakademie) und steht damit allen, also auch den Mitarbeitenden von EP, offen. Darüber hinaus gibt es verpflichtende Bildungsmodule zum Thema Menschenrechte und Antidiskriminierung für die Nachwuchskräfte der Stadt Nürnberg (siehe unten).

Interkulturelle Kompetenz und Öffnung: Die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung erfolgt sowohl durch eine Sensibilisierung der Beschäftigten als auch durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen. Die Umsetzung von interkulturellen Schulungen in den Bürgerdienststellen wurde verstärkt mit der Durchführung des XENOS-PIK- Projekts (Programm zur interkulturellen Öffnung der Kommunen) aufgegriffen. Das Projekt war für die Dauer von drei Jahren angelegt und wurde mit Ende des Förderzeitraums am 31.12.2014 abgeschlossen. Dabei kooperierten die Kommunen Erlangen und Nürnberg. Ziel der im Projekt konzipierten Workshops war die Kompetenzentwicklung anhand konkreter Arbeitssituationen der Teilnehmenden, die überwiegend in bürgernahen Dienststellen tätig sind. In den Jahren 2013 und 2014 nahmen insgesamt 230 Nürnberger Beschäftigte (davon nahezu alle Mitarbeitende des Einwohneramtes) an 26 Workshops teil. Zum Ende des ESF-geförderten XENOS-PIK Projektes wurde dafür geworben, dass neue Mitarbeitende der Bürgerdienststellen über die Städteakademie entweder an dem interkulturellen Workshop oder dem Seminar „Interkulturelle Vielfalt“ teilnehmen. In den Jahren 2018 und 2019 haben beispielsweise jeweils knapp 100 Mitarbeitende an interkulturellen Seminaren teilgenommen, dabei vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes. Die Schulungen wurden auf freiwilliger Basis besucht. Corona-bedingt konnte der Workshop in diesem Jahr leider nicht stattfinden.

Im aktuellen Programm der Städteakademie werden zwölf Seminare zur Interkulturellen Kompetenz angeboten (siehe Anlage). Diese stehen auch allen Mitarbeitenden der Ausländerbehörde offen. In der Evaluation der interkulturellen Seminare und Workshops zeigte sich, dass in bestimmten Dienststellen (z. B. Einwohner- und Ordnungsamt) weiterhin eine Nachfrage nach einer Vermittlung von länder- oder kulturspezifischem Wissen besteht. Neben dem arbeitsplatznahen interkulturellen Workshop und dem Seminar „Interkulturelle Vielfalt“ werden auch dazu weiterhin Angebote erfolgen (z.B. Seminar „Länderkunde Syrien“) oder das Seminar „Sinti und Roma, eine unbekannte Minderheit“.

Gute Erfahrungen macht das Personalamt mit dem modularen Workshop „Austausch von Erfahrungen als Mitarbeitende/r mit Migrationshintergrund“, der seit 2018 fester Bestandteil des Programmes der Städteakademie ist. In dem von Herrn Thompson, Dozent mit Migrationshintergrund, moderierten Workshop können sich Mitarbeitende mit Migrationshintergrund austauschen, welche Erfahrungen sie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und Kolleginnen und Kollegen (mit oder ohne Migrationshintergrund) gemacht haben. Hier geht es vor allem darum, gute Erfahrungen (sog. Best-Practice-Beispiele) anderen Mitarbeitenden zukommen zu lassen.

Im Ausbildungsbereich setzt das Personalamt für alle Nachwuchskräfte auf drei verpflichtende Seminare (Menschenrechte, Diskriminierungsfrei in Nürnberg, Interkulturelle Kompetenz), um bei diesen die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen anzustoßen. Im Rahmen der Ausbildung wird so der Ansatz verfolgt, die menschliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit als gesellschaftliches Potenzial wertzuschätzen und zu fördern. Die bewusste positive Beachtung ist deshalb von Bedeutung, damit die Nachwuchskräfte befähigt werden, Barrieren im beruflichen Alltagshandeln abzubauen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Das bedeutet, für das Verwaltungshandeln sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger und dies unabhängig von ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft fair und gleich behandelt werden. Das Zusammenspiel der drei Seminare zielt auf den Erwerb von Diversity-Kompetenz ab und ist in

einer zunehmend vielfältigen Stadtgesellschaft und im Hinblick auf die dienstleistungsorientierte Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der Ausbildung essentiell.

Im Rahmen der interkulturellen Öffnung des Personalwesens sind weitere Aspekte für die Personalarbeit von Bedeutung. Für die weitere Steigerung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund sollen die vielfältigen Möglichkeiten der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin in den Mittelpunkt gerückt werden und gezielter auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugegangen werden. Dies mit dem Ziel, die Anzahl der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund weiter zu steigern. Erst wenn dies gelingt, kann die verstärkte Personalgewinnung von Personen mit Migrationshintergrund realisiert werden. Auch in den Stellenausschreibungen werden immer häufiger Kompetenzen mit interkulturellen Anforderungen verlangt, die dann im Auswahlverfahren geprüft werden.

Umgang mit Geflüchteten.“

Angemessener, höflicher Umgang mit Kundinnen und Kunden ist auch bei der ABH selbstverständlich; eine „Kundenorientiertheit“ hat aber ihre Grenzen im gesetzlichen Auftrag, „Menschlichkeit“ steht nicht in Frage.

Es bestehen verschiedene Beschwerdemöglichkeiten – wie für alle Bürger, die als Kund/-innen in Kontakt mit der Stadt Nürnberg kommen.

hand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundesund des bayerischen Innenministeriums nutzt.“

Eine „Vorab-Selbstbindung“ bei Ermessensentscheidungen (soweit vorhanden) wäre rechtswidrig – es ist gerade Sinn der Ermessensausübung, Handlungsspielräume zu erhalten, wo dies möglich ist. Die ABH arbeitet ausschließlich anhand der Vorgaben der Gesetze, gerichtlichen Entscheidungen und Weisungen des Bundesinnenministeriums und Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Hier werden ermessenslenkende Weisungen getroffen.

dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.“

Zunächst müsste eine begriffliche Klärung erfolgen. Sollte die Forderung auf abgelehnte Asylbewerber/-innen abzielen, also Personen, die nach behördlicher (BAMF) oder gerichtlicher Entscheidung nicht schutzbedürftig sind, so ist auch hier ist auf gesetzliche/ rechtliche Vorgaben zu verweisen; erst 2019/2020 sind hier neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten.

füllen, wohlwollender und vor allem realistischer vorgehen.“

Maßstab sind hier Weisungen/ Vorgaben des Landesamtes für Asyl und Rückführungen, die detailliert Handlungshinweise zur Mitwirkung, Passbeschaffung u. ä. enthalten; an diese sind alle bayerischen Ausländerbehörden gebunden.

Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.“

Eine originäre Beratungstätigkeit in diesem Sinne würde ein Aufgaben- und Ressourcenproblem führen, zudem besteht teilweise auch ein Zielkonflikt mit dem gesetzlichen Auftrag.

OBM vom 19.08.2020: Leitung des Einwohneramtes (inkl. Ausländerbehörde)) wird im Rahmen einer bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die für diesen Reformprozess - nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.“

Grundsätzlich gibt es weder eine tarifvertragliche noch eine gesetzliche Pflicht, Stellen öffentlich, also extern auszuschreiben. Insbesondere lässt sich eine solche Pflicht auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG herleiten. Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen ist es daher ausschließlich Angelegenheit der Arbeitgeberin, ob sie vor einer Einstellung eine freie Stelle auf dem Stellenmarkt anbietet. Um den Grundsatz der Bestenauslese Rechnung zu tragen, erfolgt bei jeder zu besetzenden Stelle (im Vorfeld einer Stellenausschreibung) eine intensive Abstimmung zwischen dem Personalamt und der jeweiligen Fachdienststelle, ob die Stellenausschreibung intern/interkommunal oder zusätzlich auch extern erfolgen soll. Dabei gilt es abzuschätzen, ob (mehrere) interne Mitarbeiter/innen für die zu besetzende Stelle geeignet erscheinen. In diesem Fall wird – auch aus wirtschaftlichen Gründen – auf eine externe Stellenausschreibung verzichtet.

Wird innerhalb der Beschäftigten kein ausreichendes Potenzial gesehen, so wird die Stelle zusätzlich extern ausgeschrieben. Auch hier erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Personalamt und der jeweiligen Fachdienststellen bezüglich der geeigneten Ausschreibungskanäle (online und textlich). Alle externen Stellenausschreibungen werden im Stellenportal karriere.nuernberg.de veröffentlicht, sodass alleine deshalb unsere Stellenanzeigen überregional Beachtung finden.

Bei der Besetzung von Dienststellenleitungen bzw. Schulleitungen und deren Stellvertretungen ist gesondert geregelt, dass diese grundsätzlich immer extern ausgeschrieben werden. Über den Ausschreibungstext wird zudem im POA Beschluss gefasst. Sollten diese Stellen ausnahmsweise nicht extern ausgeschrieben werden, so wird dies im POA-Gutachten entsprechend begründet und beschlossen.

Die „Leitung der Ausländerbehörde“ ist keine Dienststellenleitung. Die ABH ist vielmehr eine Abteilung von EP (EP/2). Die Leitung der ABH wurde nach Ruhestand des bisherigen Leiters im April 2020 neu besetzt. Es steht keine Neubesetzung an.

III. Herrn OBM

Am 21.08.2020

BgA

gez. Schmidt (5003)

Ausländerinnen und Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Stand 31.12.2019)

Vorbemerkung

Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung.

Daneben gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte ("Nürnberger Statistik aktuell") heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden ausländischen Staatsangehörigen am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland).

Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Einwohneramt (EP)

 für bestimmte Ausländer/-innengruppen und  über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

interne Statistiken.

Die nachstehenden Zahlen sind diesen 3 Statistiken entnommen; sie beziehen sich auf den Stand

31.12.2019.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen, Kapitel „H.“ ausgenommen, sich nur auf Ausländer/-innen „im rechtlichen Sinne“ und nicht insgesamt auf Menschen mit Migrationshintergrund, wie z. B. Aussiedler/-innen und Eingebürgerte, beziehen.

A. Bevölkerungsstand (Quelle: AZR)

Zum 31.12.2019 lebten in Nürnberg insgesamt 133.491 Ausländer/-innen aus über 170 Ländern, davon Männer 69.623 Frauen 63.772 Unbekannt 96

Dies entsprach zum 31.12.2019 einem Anteil von 24,91 % der Gesamtbevölkerung (Stand Melderegister zum 31.12.2019: 535.886) und bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Stand vom 31.12.2018 (129.190) um 4.301 Personen (3,33 %). Es ist anzumerken, dass im Jahr 2019 insgesamt 1.203 Ausländer/-innen eingebürgert wurden. Doppelstaater sind in der Gesamtzahl der ausländischen Personen nicht enthalten. In diese Gesamtzahl sind dagegen ca. 2.200 Asylbewerber/-innen und ca. 1.790 Ausreisepflichtige einbezogen.

B.1 In Nürnberg lebende Personen in der Zuständigkeit der ABH Nürnberg (EP2)

Gliederung nach Nationalitäten (ab 25 Personen) – Absteigend nach Anzahl (Quelle: AZR)

Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Türkei 19.407 18.934 18.750 18.376 18.086 17.885 17.701 17408
Rumänien 4.466 5.686 7.307 9.310 10.482 11.802 13.539 14903
Griechenland 9.678 10.344 10.649 11.121 11.288 11.581 12.016 12145
Italien 6.253 6.410 6.584 6.811 6.862 7.029 7.186 7232
Polen 4.942 5.431 5.582 6.026 5.942 5.943 6.051 6070
Kroatien 3.281 3.429 3.695 4.373 4.711 4.985 5.547 5893
Bulgarien 1.986 2.545 3.206 3.877 4.178 4.713 5.336 5801
Irak 2.463 2.460 2.514 3.585 4.320 4.497 4.645 4745
Syrien 94 123 514 2.421 3.417 3.979 4.268 4710
Ukraine 4.363 4.230 4.276 4.506 4.404 4.275 4.246 4201
Russische Föderation 3.372 3.432 3.461 3.502 3.512 3.534 3.572 3617
Bosnien und Herzegowina 2.477 2.648 2.555 2.613 2.658 2.773 2.993 3137
Serbien 2.614 2.629 2.710 2.808 2.753 2.838 2.904 3027
Kosovo 1.932 2.034 2.101 2.238 2.175 2.271 2.355 2456
Ungarn 1.189 1.547 1.582 1.871 1.831 1.907 2.083 2142
Spanien 1.463 1.589 1.649 1.750 1.786 1.811 1.855 1866
Indien 851 919 982 1.059 1.173 1.265 1.523 1730
Österreich 1.590 1.602 1.555 1.560 1.571 1.590 1.589 1574
China 1.040 1.064 1.107 1.178 1.237 1.297 1.316 1341
Vereinigte Staaten von Amerika 1.245 1.215 1.263 1.278 1.262 1.295 1.286
1327
Äthiopien 485 527 617 1.018 1.203 1.277 1.282 1315
Iran 470 509 562 858 1202 1219 1.265 1306
Vietnam 1.088 1.129 1.154 1.189 1.215 1.241 1.256 1299
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Mazedonien 867 905 947 951 980 1068 1131 1286
Tschechien 995 1.029 1.045 1.121 1.090 1.139 1.182 1234
Frankreich 712 735 744 829 853 936 1.001 945
Aserbaidschan 674 686 787 902 1040 1027 990 944
Großbritannien, Ver. Königreich 704 751 731 784 855 940 933 834
Moldau 436 420 420 443 490 543 618 722
Portugal 518 542 575 620 608 670 729 695
Lettland 371 459 492 518 528 549 571 606
Nigeria 439 474 513 528 531 546 550 592
Albanien 99 129 173 304 258 356 457 591
Brasilien 334 335 339 354 397 456 516 566
Afghanistan 289 325 380 605 528 466 493 535
Thailand 541 556 539 526 506 517 516 534
Slowakei 430 449 488 506 488 504 509 525
Zusammenfassung Sonstige Staaten 336 420 440 532 453 491 763
518
Kasachstan 511 508 518 522 529 521 528 512
Georgien 348 355 374 431 414 394 442 495
Armenien 225 262 347 415 485 495 507 478
Litauen 366 375 360 387 409 416 446 467
Slowenien 331 366 400 445 443 448 449 439
Pakistan 268 313 336 373 431 416 423 425
Montenegro*) 312 322 336 347 350 358 368 418
Eritrea 217 222 259 279 303 329 360 402
Sri Lanka 446 438 448 458 433 408 410 401
Kamerun 190 250 300 338 349 338 367 389
Niederlande 300 304 310 330 346 360 376 378
Weißrussland 376 360 356 385 393 375 367 368
Japan 250 246 252 272 257 292 326 318
Korea Republik 196 220 215 218 230 268 297 316
Tunesien 229 228 251 255 259 275 289 294
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)*)
289
Ghana 260 269 271 258 249 266 272 271
Staatenlos*) 161 173 193 261 233 232 251 268
Mexiko 158 138 154 168 174 241 256 264
Ägypten 99 111 144 161 184 199 222 255
Marokko 141 156 166 181 177 200 215 247
Philippinen 161 163 175 169 165 178 195 213
Kolumbien 109 130 143 160 183 185 194 213
Schweden 152 171 163 171 191 195 205 199
Serbien und Montenegro (ehemals) 790 394 352 283 264 250 233 197
Usbekistan 192 188 188 185 178 182 176 180
Somalia 50 49 93 112 110 130 154 180
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Kanada 145 130 145 167 170 181 196 179
Schweiz 173 172 181 193 180 174 180 178
Togo 154 157 152 160 157 164 163 171
Indonesien 138 135 146 163 162 167 169 161
Irland 146 127 129 149 145 163 165 153
Algerien 128 135 134 137 133 137 138 148
Kenia 137 141 147 148 143 133 135 141
Ungeklärt*) 213 173 157 219 153 133 137 138
Finnland 97 122 107 114 122 122 120 129
Bangladesch*) 64 65 74 79 87 99 115 124
Kirgisistan 91 87 87 91 89 89 89 120
Belgien 78 89 93 103 105 110 124 119
Australien 90 89 94 108 100 105 111 119
Kuba 108 105 112 122 125 114 119 115
Libanon 128 111 100 103 105 104 112 111
Gebiet-Taiwan 49 60 73 75 74 73 90 103
Jordanien 63 67 77 88 89 96 94 102
Israel 107 101 104 102 99 101 102 99
Estland 86 90 88 89 85 93 105 97
Peru 74 72 69 72 77 80 91 91
Mongolei 73 75 78 78 81 88 89 89
Malaysia 41 42 48 60 71 76 81 88
Dänemark 78 82 83 84 80 71 81 88
Chile 48 55 52 60 66 71 85 87
Tschechoslowakische Republik (ehemals) 150 137 119 112 109 104 95
84
Venezuela 45 48 63 69 70 73 68 84
Mosambik 79 75 80 80 78 80 79 80
Südafrika 42 44 46 51 61 65 65 78
Angola 82 81 83 76 75 72 73 75
Jugoslawien (ehemals)*) 80 55 44 50 65 62 70 71
Uganda 71 71 73 71 71 70 66 71
Argentinien 36 41 35 41 41 44 60 64
Dominikanische Republik 40 47 45 44 48 42 54 62
Sudan (ohne Südsudan) 40 33 31 49 44 45 59 60
Serbien (ehemals)*) 111 59 53 52 60 59 58 55
Kongo 72 60 59 58 58 57 56 55
Norwegen 40 38 41 54 51 52 56 54
Nepal*) 27 32 39 40 52 53 49 50
Ecuador 36 29 33 39 35 38 44 49
Burkina Faso 29 27 31 30 32 39 36 40
Ohne Angaben*) 41 33 30 83 189 256 35 39
Kambodscha*) 26 30 32 28 29 30 36 36
Gambia**) 35
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Tadschikistan**) 34
Luxemburg 24 19 24 28 27 28 30 31
Turkmenistan 26 25 24 25 29 33 29 30
Cote D´IVOIRE 26 26 27 33 28 27 29 29
Laos 25 26 25 27 27 26 27 27
Gesamt 94.999 98.906 103.714 114.354 118.621 123.287 129.190 133.491

*) Bisher ohne konkret Zuordnung geführt **) Nationalitäten bisher unter „Sonstige“ geführt

B.2 In Nürnberg lebende Personen mit Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde

(ZAB) Mittelfranken

Alphabetisch nach Staatsangehörigkeiten, Stichtag: 31.12.2019 (Quelle: ZAB Mittelfranken)

Staatsangehörigkeit Summe
afghanisch 177
algerisch 2
armenisch 35
aserbaidschanisch 120
äthiopisch 24
beninisch 14
dschibutisch 3
eritreisch 2
georgisch 12
indisch 1
irakisch 117
iranisch 40
kasachisch 54
kubanisch 7
libanesisch 2
makedonisch 3
marokkanisch 2
nigerianisch 125
pakistanisch 2
russisch föderativ 51
sambesisch 3
senegalesisch 2
somalisch 15
staatenlos 12
syrisch 115
tadschikisch 44
ukrainisch 85
ungeklärt 21
vietnamesisch 7
weißrussisch 79

Gesamt 1176

C. Aufenthaltsstatus (Quelle: AZR)

Status 2013 2014 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Gesamtzahl 98.906 103.714 114.354 118.621 123.287 129.190
133.491
EU-Bürger 44.495 47.822 53.169 55.210 58.286 62.409 64.737
Drittausländer 54.411 55.892 61.185 63.411 65.001 66.781 68.754
Daueraufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis etc.) 39.866 40.044 40.040 39.448 39.113 38.805
38.629
Befristeter Aufenthaltstitel 14.742 14.075 14.346 16.264 17.927 19.227 20.771
Asylbewerber (inkl. Asylgesuche) 608 1.348 3.759 4.191 2.875 2.604 2.207
 davon mit Asylgestattung 496 986 3.165 3.643 2.337 1.990 1.685
Duldung 905 900 988 882 1.060 1.162 1.221

D. Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit 2019

D.1 Einbürgerungen (Quelle: EP)

Gliederung nach Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung, sowie neu gestellte Einbürgerungsanträge

Jahr Anspruchs- Einbürgerungen Ermessens- Einbürgerungen Einbürgerungen Einbürgerungs- Anträge
(Gesamtzahl)
2005 1175 174 1349 2160
2006 1672 176 1848 1985
2007 1434 196 1630 1668
2008 875 255 1130 1434
2009 850 673 1523 1768
2010 754 923 1677 1656
2011 737 727 1464 1670
2012 896 691 1587 1586
2013 793 612 1405 1484
2014 732 639 1371 1436
2015 837 462 1299 1522
2016 1136 300 1436 1511
2017 977 180 1157 1609
2018 883 125 1008 1295
2019 1054 149 1203 1677

D.2 Wechsel der ausländischen Staatsangehörigkeit in die deutsche nach Staaten

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Die Differenz zwischen „Einbürgerungen in 2019“ (D.1) und „Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit“ (Summe D.2) ist darauf zurückzuführen, dass in der nachfolgenden Tabelle alle Nürnbergerinnen und Nürnberger enthalten sind, bei denen im Jahr 2019 der Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg oder einer anderen Gemeinde erfolgt ist.

Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
121 Albanien 3
122 Bosnien und Herzegowina 29
125 Bulgarien 21
128 Finnland 1
129 Frankreich 5
130 Kroatien 28
131 Slowenien 6
134 Griechenland 45
137 Italien 51
139 Lettland 7
140 Montenegro (ab 2006) 2
142 Litauen 5
144 Mazedonien 3
146 Republik Moldau 7
150 Kosovo (ab 2008) 13
152 Polen 56
153 Portugal 4
154 Rumänien 78
155 Slowakei 5
157 Schweden 2
160 Russische Föderation 30
161 Spanien 8
163 Türkei 144
164 Tschechische Republik 13
165 Ungarn 27
166 Ukraine 76
168 Vereinigtes Königreich 59
169 Weißrussland 6
170 Serbien (ab 2008) 24
221 Algerien 3
224 Eritrea 3
225 Äthiopien 16
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
229 Benin 1
230 Dschibuti 1
232 Nigeria 23
233 Simbabwe 1
238 Ghana 12
243 Kenia 2
245 Kongo 1
246 Demokratische Republik Kongo 2
252 Marokko 10
255 Niger 1
258 Burkina Faso 3
261 Guinea 1
262 Kamerun 7
263 Südafrika 1
267 Namibia 1
273 Somalia 2
277 Sudan 1
283 Togo 3
285 Tunesien 13
287 Ägypten 4
327 Brasilien 5
332 Chile 3
335 Dominikanische Republik 1
336 Ecuador 1
349 Kolumbien 5
351 Kuba 4
353 Mexiko 6
361 Peru 1
367 Venezuela 5
421 Jemen 1
422 Armenien 4
423 Afghanistan 16
425 Aserbaidschan 15
430 Georgien 8
431 Sri Lanka 16
432 Vietnam 20
436 Indien 33
437 Indonesien 1
438 Irak 74
439 Iran 27
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
441 Israel 1
442 Japan 2
444 Kasachstan 6
445 Jordanien 2
449 Laos 2
450 Kirgisistan 1
451 Libanon 5
457 Mongolei 1
458 Nepal 5
460 Bangladesch 5
461 Pakistan 22
470 Tadschikistan 2
475 Syrien 14
476 Thailand 7
477 Usbekistan 2
479 China 10
997 staatenlos 4
998 ungeklärt 2
insgesamt 1209

E. Ausländer in Nürnberg am 31.12.2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen

Ausländerzentralregister und Einwohnermelderegister sind eigenständige Verwaltungsregister mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. So werden im Ausländerzentralregister alle ausländischen Personen erfasst, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. I. d. R. ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten möglich ohne Erfassung im allgemeinen Bestand des Ausländerzentralregisters. Die dem Melderegister zugrundeliegenden Datenquellen erfassen jedoch alle Personen, die sich gemäß den Meldevorschriften der Bundesländer anmelden, auch bei vorübergehendem Aufenthalt.

Während das Ausländerzentralregister zentral für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird, werden die Melderegister auf Basis der Meldegesetze i.d.R. von den einzelnen Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Melde- und Berichtswegen selbst gepflegt. Deshalb können Veränderungen bei Nichtdeutschen (z.B. Zuzug, Fortzug, Einbürgerung) bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden und damit im Einwohnermelderegister bereits registriert worden sein, während diese Daten noch nicht an das Ausländerzentralregister übermittelt wurden.

Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass das Melderegister alle nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nürnberg ausweist, die ausländerrechtliche Zuständigkeit zum Teil aber bei der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken liegt (B2.: 1176 Personen).

Aus diesen Gründen weichen die Ausländerzahlen in beiden Registern voneinander ab. In Nürnberg liegen deshalb die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung im Melderegister um 2.157 unter den Bestandszahlen der ABH Nürnberg (EP2) aus dem Ausländerzentralregisters.

E.1 Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
insgesamt Männer Frauen bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6 7 8
0 ZUSAMMEN
Deutsche 413113 405728 196304 209424 65604 114055 107240 118829
Ausländer 130493 130158 67643 62515 17481 53416 40170 19091
dar. EU-Bürger 62677 62535 33413 29122 9097 25131 19924 8383
insgesamt 543606 535886 263947 271939 83005 167471 147410 137920

E.2 Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
000 Deutschland 413113 405728 65604 114055 107240 118829
121 Albanien 573 568 71 345 139 13
122 Bosnien und Herzegowina 3034 3028 225 1072 984 747
124 Belgien 119 117 14 57 27 19
125 Bulgarien 5674 5668 1249 2426 1792 201
126 Dänemark 84 84 6 42 25 11
127 Estland 93 93 10 45 27 11
128 Finnland 118 118 19 49 30 20
129 Frankreich 904 896 108 435 219 134
130 Kroatien 5946 5932 736 2115 1867 1214
131 Slowenien 439 438 53 133 117 135
134 Griechenland 11972 11954 1881 3915 3884 2274
135 Irland 135 133 12 71 35 15
136 Island 13 13 1 9 2 1
137 Italien 7001 6986 661 2510 2341 1474
139 Lettland 582 582 106 229 204 43
140 Montenegro (ab 2006) 418 418 35 168 157 58
142 Litauen 448 447 59 201 151 36
143 Luxemburg 31 31 1 18 6 6
144 Mazedonien 1272 1270 167 560 356 187
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
145 Malta 5 5 - 4 1 -
146 Republik Moldau 641 641 144 240 126 131
148 Niederlande 365 356 37 138 127 54
149 Norwegen 52 52 6 20 15 11
150 Kosovo (ab 2008) 2336 2325 306 1101 746 172
151 Österreich 1568 1545 63 400 509 573
152 Polen 5714 5704 689 2233 2124 658
153 Portugal 649 645 84 230 242 89
154 Rumänien 14280 14269 2595 6988 4094 592
155 Slowakei 493 490 58 256 145 31
157 Schweden 194 193 37 85 46 25
158 Schweiz 174 172 5 54 53 60
160 Russische Föderation 3575 3564 357 1201 1150 856
161 Spanien 1827 1824 172 769 550 333
163 Türkei 16862 16834 407 5468 6864 4095
164 Tschechische Republik 1211 1210 136 435 462 177
165 Ungarn 2038 2034 256 915 691 172
166 Ukraine 4174 4168 359 1073 1145 1591
167 Vatikanstadt 1 1 - - - 1
168 Vereinigtes Königreich 778 772 55 426 205 86
169 Weißrussland 451 451 75 169 139 68
170 Serbien (ab 2008) 3156 3149 279 1077 1009 784
181 Zypern 9 9 - 6 3 -
185 Britische Überseegebiete 6 6 - 2 3 1
221 Algerien 145 145 13 52 67 13
223 Angola 68 68 15 27 23 3
224 Eritrea 395 395 75 212 87 21
225 Äthiopien 1287 1287 386 711 178 12
227 Botsuana 3 3 2 1 - -
229 Benin 40 40 9 20 11 -
230 Dschibuti 10 10 1 6 2 1
231 Cote D'Ivoire 32 31 6 16 9 -
232 Nigeria 687 685 186 298 195 6
233 Simbabwe 14 14 1 9 2 2
236 Gabun 3 3 1 1 1 -
237 Gambia 39 39 5 26 8 -
238 Ghana 268 267 34 80 123 30
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
239 Mauretanien 5 5 - 1 3 1
243 Kenia 141 139 16 91 30 2
245 Kongo 8 8 3 1 4 -
246 Demokratische Republik Kongo 54 54 9 16 26 3
247 Liberia 5 4 1 1 1 1
248 Libyen 18 18 8 7 3 -
249 Madagaskar 25 25 1 20 4 -
251 Mali 10 10 - 6 4 -
252 Marokko 246 245 6 184 48 7
253 Mauritius 6 6 - 2 1 3
254 Mosambik 77 77 4 20 50 3
255 Niger 13 13 4 4 5 -
257 Sambia 3 3 - 1 2 -
258 Burkina Faso 40 40 7 22 10 1
259 Guinea-Bissau 2 2 1 1 - -
261 Guinea 21 21 4 12 4 1
262 Kamerun 379 372 27 324 20 1
263 Südafrika 74 74 6 42 23 3
265 Ruanda 6 6 2 4 - -
267 Namibia 7 6 - 5 1 -
269 Senegal 23 23 2 15 6 -
271 Seychellen 3 3 - 1 2 -
272 Sierra Leone 18 18 2 12 4 -
273 Somalia 208 208 51 150 5 2
277 Sudan 63 63 9 31 21 2
278 Südsudan 5 5 2 3 - -
282 Vereinigte Republik Tansania 11 10 - 5 5 -
283 Togo 169 168 25 73 65 5
284 Tschad 1 1 - 1 - -
285 Tunesien 284 284 12 173 78 21
286 Uganda 66 66 9 34 22 1
287 Ägypten 253 241 37 152 46 6
289 Zentralafrikanische Republik 4 4 - 3 1 -
291 Burundi 2 2 - 2 - -
322 Barbados 1 1 - 1 - -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
323 Argentinien 58 58 8 36 10 4
324 Bahamas 1 1 - - - 1
326 Bolivien 16 15 - 12 3 -
327 Brasilien 548 544 50 319 150 25
330 Belize 1 1 - 1 - -
332 Chile 89 89 11 52 17 9
333 Dominica 2 2 - 2 - -
334 Costa Rica 9 9 - 8 1 -
335 Dominikanische Republik 57 56 3 34 18 1
336 Ecuador 43 43 2 33 7 1
337 El Salvador 11 11 - 10 1 -
345 Guatemala 8 8 - 5 3 -
346 Haiti 2 2 - 2 - -
347 Honduras 15 15 - 15 - -
348 Kanada 172 172 18 88 45 21
349 Kolumbien 200 199 11 150 34 4
351 Kuba 124 124 6 62 50 6
353 Mexiko 251 249 17 191 36 5
354 Nicaragua 11 11 - 10 1 -
355 Jamaika 11 11 - 5 6 -
357 Panama 13 13 1 9 3 -
359 Paraguay 8 8 - 6 1 1
361 Peru 86 85 5 54 24 2
365 Uruguay 5 5 - 2 3 -
367 Venezuela 84 82 10 50 17 5
368 Vereinigte Staaten 1238 1232 66 484 436 246
370 St.Kitts und Nevis 1 1 - 1 - -
371 Trinidad und Tobago 4 4 - - 4 -
411 Hongkong (China) 19 19 2 12 4 1
421 Jemen 13 13 2 10 1 -
422 Armenien 505 504 100 199 153 52
423 Afghanistan 637 637 122 434 54 27
424 Bahrain 1 1 - 1 - -
425 Aserbaidschan 1086 1086 293 399 240 154
427 Myanmar 8 8 - 2 5 1
430 Georgien 501 501 49 267 125 60
431 Sri Lanka 398 396 23 100 201 72
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
432 Vietnam 1248 1236 134 514 493 95
434 Dem. Volksrepublik Korea 1 1 - 1 - -
436 Indien 1676 1665 280 1125 229 31
437 Indonesien 151 150 18 67 58 7
438 Irak 4845 4843 1279 2214 1071 279
439 Iran 1319 1314 191 741 302 80
441 Israel 91 90 13 31 35 11
442 Japan 308 305 37 148 95 25
444 Kasachstan 523 523 49 140 235 99
445 Jordanien 100 100 15 52 28 5
446 Kambodscha 35 35 9 20 6 -
448 Kuwait 5 5 - - 4 1
449 Laos 24 24 - 10 14 -
450 Kirgisistan 95 95 4 36 28 27
451 Libanon 115 115 10 44 47 14
454 Malediven 2 2 - 2 - -
457 Mongolei 84 82 6 44 32 -
458 Nepal 50 49 3 34 12 -
459 Palästinensische Gebiete 29 29 5 16 8 -
460 Bangladesch 116 114 5 67 40 2
461 Pakistan 411 409 67 231 97 14
462 Philippinen 203 203 18 89 76 20
465 Taiwan 96 96 2 66 24 4
467 Republik Korea 309 307 35 210 59 3
469 Vereinigte Arabische Emirate 2 2 - 2 - -
470 Tadschikistan 80 80 7 59 10 4
471 Turkmenistan 31 31 4 13 6 8
472 Saudi-Arabien 5 4 2 2 - -
474 Singapur 14 14 1 8 5 -
475 Syrien 4825 4822 1671 2409 660 82
476 Thailand 524 518 21 137 282 78
477 Usbekistan 168 168 10 51 49 58
479 China 1293 1284 115 837 287 45
482 Malaysia 85 84 4 67 9 4
523 Australien 113 113 6 60 38 9
526 Fidschi 1 1 - 1 - -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
nach Altersgruppen bis 18 bis 40 bis 60 u. u. 18 u. 40 u. 60 älter
insgesamt 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
536 Neuseeland 12 12 - 10 1 1
544 Marshallinseln 1 1 - - 1 -
997 staatenlos 260 260 45 88 77 50
998 ungeklärt 346 346 99 135 86 26
999 ohne Angabe 4 4 1 1 1 1
insgesamt 543606 535886 83085 167471 147410 137920

F. Geburten und Sterbefälle von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten Sterbefälle
insg. männl. weibl. insg.
1 2 3 4
121 Albanien 6 4 2 -
122 Bosnien und Herzegowina 30 17 13 18
125 Bulgarien 85 45 40 10
127 Estland 1 1 - -
128 Finnland 2 - 2 -
129 Frankreich 6 3 3 4
130 Kroatien 74 41 33 31
131 Slowenien 3 1 2 2
134 Griechenland 148 93 55 48
135 Irland 1 - 1 1
137 Italien 77 44 33 46
139 Lettland 7 2 5 -
140 Montenegro (ab 2006) 8 5 3 -
142 Litauen 5 2 3 1
144 Mazedonien 20 9 11 6
146 Republik Moldau 2 1 1 7
148 Niederlande 5 2 3 -
150 Kosovo (ab 2008) 29 12 17 4
151 Österreich 6 2 4 15
152 Polen 52 23 29 21
153 Portugal 8 5 3 2
154 Rumänien 238 121 117 19
155 Slowakei 5 4 1 1
157 Schweden 2 2 - -
158 Schweiz 1 1 - 1
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten Sterbefälle
insg. männl. weibl. insg.
1 2 3 4
160 Russische Föderation 14 8 6 29
161 Spanien 17 7 10 11
163 Türkei 71 38 33 117
164 Tschechische Republik 10 6 4 7
165 Ungarn 20 9 11 3
166 Ukraine 4 3 1 49
168 Vereinigtes Königreich 12 4 8 3
169 Weißrussland 2 1 1 3
170 Serbien (ab 2008) 23 8 15 22
223 Angola 1 - 1 -
224 Eritrea 11 4 7 1
225 Äthiopien 51 29 22 3
229 Benin 3 - 3 -
232 Nigeria 34 15 19 1
238 Ghana 4 2 2 -
243 Kenia 1 1 - -
246 Demokratische Republik Kongo 1 - 1 -
252 Marokko 1 - 1 -
262 Kamerun 7 5 2 1
263 Südafrika 2 - 2 -
265 Ruanda 1 - 1 -
273 Somalia 7 6 1 1
278 Südsudan 1 - 1 -
283 Togo 3 2 1 -
285 Tunesien 5 4 1 2
287 Ägypten 3 - 3 -
327 Brasilien 2 1 1 -
349 Kolumbien 1 - 1 -
367 Venezuela 1 1 - -
368 Vereinigte Staaten 6 4 2 15
421 Jemen 1 - 1 -
422 Armenien 7 2 5 2
423 Afghanistan 6 3 3 1
425 Aserbaidschan 9 4 5 4
430 Georgien 4 2 2 4
431 Sri Lanka 4 - 4 3
432 Vietnam 11 3 8 3
436 Indien 31 15 16 1
437 Indonesien 1 - 1 -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten insg. männl. weibl. 1 2 3 Sterbefälle
männl. weibl. insg.
2 3 4
438 Irak 75 41 34 10
439 Iran 16 5 11 1
442 Japan 3 - 3 -
445 Jordanien 2 2 - -
451 Libanon 1 - 1 -
457 Mongolei 1 - 1 -
460 Bangladesch 1 1 - -
461 Pakistan 6 2 4 -
467 Republik Korea 1 - 1 -
475 Syrien 130 63 67 4
476 Thailand 1 - 1 1
479 China 12 8 4 2
523 Australien 1 - 1 -
997 staatenlos 2 1 1 3
998 ungeklärt 5 4 1 1
insgesamt 1471 754 717 561

G. Zu- und Wegzüge von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
121 Albanien 247 50 197 152 32 120
122 Bosnien und Herzegowina 443 328 317 102 215
115
124 Belgien 17 5 12 22 3 19
125 Bulgarien 1743 283 1460 1707 314 1393
126 Dänemark 22 4 18 15 2 13
127 Estland 14 1 13 25 8 17
128 Finnland 30 8 22 26 5 21
129 Frankreich 160 42 118 243 62 181
130 Kroatien 909 328 581 652 291 361
131 Slowenien 30 15 15 42 11 31
134 Griechenland 1141 435 706 1263 373 890
135 Irland 26 6 20 46 16 30
136 Island 8 1 7 5 - 5
137 Italien 671 228 443 684 220 464
139 Lettland 162 37 125 140 38 102
140 Montenegro (ab 2006) 71 15 56 27 10 17
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
142 Litauen 110 30 80 108 19 89
143 Luxemburg 5 2 3 4 1 3
144 Mazedonien 315 75 240 192 43 149
145 Malta 1 - 1 5 - 5
146 Republik Moldau 161 18 143 62 10 52
148 Niederlande 63 16 47 83 17 66
149 Norwegen 4 - 4 4 1 3
150 Kosovo (ab 2008) 263 94 169 171 105 66
151 Österreich 154 51 103 164 73 91
152 Polen 924 200 724 1039 222 817
153 Portugal 90 33 57 157 47 110
154 Rumänien 6043 977 5066 5697 939 4758
155 Slowakei 109 26 83 109 32 77
157 Schweden 31 12 19 42 5 37
158 Schweiz 28 5 23 34 11 23
160 Russische Föderation 340 162 178 278 128 150
161 Spanien 247 63 184 249 83 166
163 Türkei 719 403 316 921 454 467
164 Tschechische Republik 207 56 151 187 51 136
165 Ungarn 502 168 334 495 166 329
166 Ukraine 359 118 241 324 96 228
168 Vereinigtes Königreich 147 33 114 223 54 169
169 Weißrussland 84 20 64 161 16 145
170 Serbien (ab 2008) 401 125 276 312 128 184
181 Zypern 5 1 4 4 2 2
221 Algerien 22 9 13 14 7 7
223 Angola 3 1 2 3 1 2
224 Eritrea 48 41 7 23 12 11
225 Äthiopien 91 61 30 98 55 43
227 Botsuana 1 - 1 1 1 -
229 Benin 9 1 8 18 1 17
230 Dschibuti 6 3 3 3 - 3
231 Cote D'Ivoire 9 5 4 8 4 4
232 Nigeria 148 59 89 140 27 113
233 Simbabwe 6 4 2 2 - 2
237 Gambia 16 11 5 2 1 1
238 Ghana 36 12 24 26 8 18
243 Kenia 28 17 11 20 13 7
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
245 Kongo 4 2 2 - - -
246 Demokratische Republik Kongo 1 1 - - - -
247 Liberia 2 1 1 4 2 2
248 Libyen 5 5 - 3 - 3
249 Madagaskar 6 5 1 1 1 -
252 Marokko 79 43 36 43 19 24
253 Mauritius 1 1 - 1 - 1
254 Mosambik 4 1 3 2 1 1
255 Niger 1 - 1 - - -
256 Malawi 1 - 1 - - -
258 Burkina Faso 6 - 6 2 - 2
259 Guinea-Bissau 1 1 - - - -
261 Guinea 3 2 1 5 4 1
262 Kamerun 89 62 27 69 55 14
263 Südafrika 30 13 17 18 12 6
265 Ruanda 2 - 2 1 1 -
269 Senegal 9 6 3 3 - 3
271 Seychellen 1 1 - - - -
272 Sierra Leone 3 3 - 1 1 -
273 Somalia 65 38 27 37 20 17
277 Sudan 6 3 3 7 6 1
282 Vereinigte Republik Tansania 1 1 - - - -
283 Togo 19 11 8 15 5 10
285 Tunesien 39 19 20 23 18 5
286 Uganda 11 5 6 6 1 5
287 Ägypten 58 34 24 34 25 9
291 Burundi 2 1 1 - - -
323 Argentinien 20 9 11 16 4 12
326 Bolivien 6 1 5 - - -
327 Brasilien 137 41 96 94 46 48
332 Chile 23 10 13 18 4 14
333 Dominica 1 - 1 - - -
334 Costa Rica 4 1 3 2 2 -
335 Dominikanische Republik 12 6 6 3 2 1
336 Ecuador 14 6 8 9 2 7
337 El Salvador 5 3 2 5 2 3
345 Guatemala 2 - 2 - - -
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
347 Honduras 8 5 3 4 1 3
348 Kanada 41 17 24 59 16 43
349 Kolumbien 58 29 29 39 17 22
351 Kuba 26 14 12 39 18 21
353 Mexiko 56 23 33 46 19 27
354 Nicaragua 5 3 2 1 - 1
355 Jamaika 2 2 - 4 2 2
357 Panama 3 2 1 1 - 1
359 Paraguay 3 2 1 1 - 1
361 Peru 20 8 12 22 11 11
365 Uruguay 4 1 3 7 - 7
367 Venezuela 21 8 13 4 2 2
368 Vereinigte Staaten 240 89 151 215 62 153
370 St.Kitts und Nevis 1 - 1 - - -
371 Trinidad und Tobago 1 1 - 1 1 -
411 Hongkong (China) 8 2 6 6 1 5
421 Jemen 4 4 - 1 1 -
422 Armenien 40 13 27 82 16 66
423 Afghanistan 113 89 24 69 32 37
425 Aserbaidschan 83 50 33 97 35 62
427 Myanmar 1 - 1 2 1 1
430 Georgien 223 21 202 201 16 185
431 Sri Lanka 17 2 15 12 3 9
432 Vietnam 170 109 61 113 81 32
434 Dem. Volksrepublik Korea 1 - 1 1 - 1
436 Indien 588 237 351 409 240 169
437 Indonesien 17 9 8 18 10 8
438 Irak 552 324 228 550 231 319
439 Iran 233 126 107 233 101 132
441 Israel 14 3 11 17 9 8
442 Japan 50 18 32 56 18 38
444 Kasachstan 52 12 40 43 10 33
445 Jordanien 19 12 7 14 7 7
446 Kambodscha 2 - 2 2 1 1
449 Laos 1 1 - - - -
450 Kirgisistan 43 4 39 35 4 31
451 Libanon 14 8 6 18 10 8
454 Malediven 1 - 1 - - -
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
457 Mongolei 13 3 10 10 3 7
458 Nepal 12 8 4 4 2 2
459 Palästinensische Gebiete 3 3 - 2 - 2
460 Bangladesch 33 16 17 19 11 8
461 Pakistan 77 45 32 65 36 29
462 Philippinen 41 14 27 21 14 7
465 Taiwan 30 13 17 23 11 12
467 Republik Korea 109 43 66 101 48 53
469 Vereinigte Arabische Emirate 4 - 4 - - -
470 Tadschikistan 35 16 19 40 3 37
471 Turkmenistan 2 1 1 1 - 1
472 Saudi-Arabien 1 1 - 2 - 2
474 Singapur 2 1 1 4 2 2
475 Syrien 784 476 308 502 295 207
476 Thailand 57 21 36 35 19 16
477 Usbekistan 17 7 10 14 9 5
479 China 286 140 146 278 133 145
482 Malaysia 19 13 6 15 6 9
523 Australien 35 12 23 29 13 16
536 Neuseeland 5 1 4 10 - 10
997 staatenlos 32 24 8 23 12 11
998 ungeklärt 28 21 7 46 16 30
999 ohne Angabe 2 2 - 1 1 -
insgesamt 22464 6950 15514 20846 6166 14680

H. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Quelle StA, Melderegisterabzug)

Nach der Definition des Statistischen Bundeamtes gilt:

„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde." Einen Migrationshintergrund haben nach dieser Definition grundsätzlich alle aus dem heutigen Ausland Zugewanderten sowie deren Nachkommen in erster Generation und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, ebenso alle Ausländer unabhängig davon, wo sie geboren sind. Aber auch in Deutschland geborene Deutsche können einen Migrationshintergrund haben, sei es als Kinder von Aussiedlern, Spätaussiedlern oder Eingebürgerten oder als „ius soli“- Kinder ausländischer Eltern.

Um die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zu ermitteln, wird bei StA ein Statistisches Verfahren (MigaPro) eingesetzt, mit dem für jede in der Stadt gemeldete Person durch Kombination der im Melderegister gespeicherten Merkmale über die Staatangehörigkeit(en), den Geburtsort sowie das Jahr und das Herkunftsland des Zuzugs eine entsprechende Zuordnung vorgenommen wird. Für Personen mit deutscher Staatangehörigkeit wird zusätzlich das im Datensatz vorhandene Merkmal über die Art der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. bei Eingebürgerten) verwendet.

Um eine Zuordnung des Migrationshintergrunds zu Länder- bzw. Staatengruppen vornehmen zu können wird in dem Verfahren ein sogenanntes „Bezugsland“ ermittelt. Dies ist bei Ausländern deren Staatsangehörigkeit, bei Deutschen mit Migrationshintergrund deren zweite Staatsangehörigkeit oder, wenn nicht vorhanden, entweder das Geburtsland oder das Herkunftsland. Kindern unter 18 Jahren ohne eigenen Migrationshintergrund wird der Migrationshintergrund der Eltern zugeordnet.

Da für Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, dem ehemaligen Jugoslawien und der früheren Tschechoslowakei sowohl alte nicht mehr gültige Länderschlüssel wie auch die neuen Gebietsschlüssel im Melderegister gespeichert sind, sind in der Tabelle die entsprechenden Bezugsländer zusammengefasst.

Personen, die während oder unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge oder Vertriebene nach Deutschland zugezogen sind, gelten nicht als Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Abgrenzung hierfür stehen neben dem Geburtsort keine Angaben zum Zeitpunkt der erfolgten Zuwanderung zur Verfügung, sondern nur Informationen zum - eventuell erst später - erfolgten Zuzug nach Nürnberg. Aus diesem Grund dürften die Zahlen mit Bezugsland Polen und ehemalige Tschechoslowakei leicht überhöht sein.

Eine detaillierte Beschreibung von MigaPro sowie Ergebnisse für die Statistischen Bezirke ab dem Jahre 2008 können der Sonderveröffentlichung „Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ entnommen werden.

H.1 Bevölkerung in der Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
insgesamt 535886 121586 22,7 130158 24,3
Deutschland 284142 - - - -
ehem. Sowjetunion 41462 28423 68,6 13039 31,4
Türkei 31329 14491 46,3 16838 53,7
Rumänien 30596 16287 53,2 14309 46,8
ehem. Jugoslawien 23512 6943 29,5 16569 70,5
Polen 18450 12744 69,1 5706 30,9
Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
Griechenland 14941 2985 20,0 11956 80,0
Italien 9799 2811 28,7 6988 71,3
Irak 8082 3228 39,9 4854 60,1
ehem. Tschechoslowakei 6743 5040 74,7 1703 25,3
Bulgarien 6411 743 11,6 5668 88,4
Syrien 5440 318 5,8 5122 94,2
USA 3079 1846 60,0 1233 40,0
Ungarn 3044 1010 33,2 2034 66,8
Österreich 2928 1382 47,2 1546 52,8
Spanien 2590 766 29,6 1824 70,4
Iran 2369 1049 44,3 1320 55,7
Vietnam 2272 1034 45,5 1238 54,5
Indien 2243 578 25,8 1665 74,2
Äthiopien 1881 577 30,7 1304 69,3
China 1818 534 29,4 1284 70,6
Frankreich 1636 738 45,1 898 54,9
Vereinigtes Königreich 1355 583 43,0 772 57,0
Nigeria 1337 652 48,8 685 51,2
Sri Lanka 1113 717 64,4 396 35,6
Brasilien 1032 488 47,3 544 52,7
Afghanistan 943 306 32,4 637 67,6
Tunesien 882 598 67,8 284 32,2
Thailand 860 342 39,8 518 60,2
Pakistan 827 416 50,3 411 49,7
Portugal 821 176 21,4 645 78,6
Eritrea 783 387 49,4 396 50,6
Marokko 764 518 67,8 246 32,2
Albanien 702 134 19,1 568 80,9
Niederlande 649 293 45,1 356 54,9
Philippinen 626 423 67,6 203 32,4
Kamerun 596 224 37,6 372 62,4
Ghana 588 321 54,6 267 45,4
Schweiz 572 400 69,9 172 30,1
Libanon 539 402 74,6 137 25,4
Ägypten 476 235 49,4 241 50,6
Algerien 445 299 67,2 146 32,8
Togo 429 261 60,8 168 39,2
Mexiko 399 150 37,6 249 62,4
Japan 384 79 20,6 305 79,4
Republik Korea 383 76 19,8 307 80,2
Kolumbien 380 181 47,6 199 52,4
Kenia 297 158 53,2 139 46,8
Kanada 296 124 41,9 172 58,1
Schweden 286 93 32,5 193 67,5
Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
Kuba 255 130 51,0 125 49,0
Indonesien 249 99 39,8 150 60,2
Bangladesch 243 128 52,7 115 47,3
Peru 241 156 64,7 85 35,3
Somalia 229 21 9,2 208 90,8
Australien 213 100 46,9 113 53,1
Belgien 210 93 44,3 117 55,7
Angola 209 141 67,5 68 32,5
Finnland 197 79 40,1 118 59,9
Irland 193 60 31,1 133 68,9
Südafrika 192 118 61,5 74 38,5
Argentinien 185 127 68,6 58 31,4
Chile 185 96 51,9 89 48,1
Venezuela 182 100 54,9 82 45,1
Israel 166 73 44,0 93 56,0
Jordanien 164 62 37,8 102 62,2
Taiwan 164 67 40,9 97 59,1
Dänemark 149 65 43,6 84 56,4
Sudan 147 84 57,1 63 42,9
Mosambik 138 61 44,2 77 55,8
Demokratische Republik Kongo 137 82 59,9 55 40,1
Dominikanische Republik 136 80 58,8 56 41,2
Uganda 135 69 51,1 66 48,9
Mongolei 133 51 38,3 82 61,7
Malaysia 119 35 29,4 84 70,6
Ecuador 115 72 62,6 43 37,4
Kambodscha 105 70 66,7 35 33,3
sonstige 7564 6704 88,6 860 11,4

H.2 Bevölkerung in der Hauptwohnung mit Migrationshintergrund seit 2010

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
2015
Insgesamt 196.495 202.539 207.358 212.750 218.349 230.765 236.297 242.428 248.361 251.744
230.765
nach dem Geschlecht
männlich 96.071 99.344 102.016 105.177 108.121 115.894 118.213 121.477 124.736 126.523
115.894
weiblich 100.424 103.195 105.342 107.573 110.228 114.871 118.084 120.951 123.625 125.221
114.871
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
nach Altersgruppen
unter 3 7.569 7.790 7.920 8.235 8.550 9.086 9.755 9.984 10.387 10.208
3 bis unter 6 7.627 7.768 7.850 7.883 8.080 8.559 8.793 9.158 9.384 9.734
6 bis unter 10 9.580 9.807 9.953 10.288 10.560 11.074 11.318 11.352 11.567 11.753
10 bis unter 15 11.121 11.427 11.660 12.064 12.472 13.067 13.526 14.087 14.390 14.467
15 bis unter 18 6.471 6.425 6.588 6.927 7.280 7.922 7.925 8.068 8.227 8.487
18 bis unter 25 17.228 17.739 18.127 18.465 18.896 20.750 21.209 21.392 21.540 21.540
25 bis unter 45 62.285 64.875 66.936 69.465 71.243 75.908 77.296 79.417 81.512 82.064
45 bis unter 65 44.832 46.261 47.426 49.164 50.412 52.680 54.061 55.926 57.815 59.310
65 bis unter 80 23.702 24.055 24.241 23.815 24.210 24.755 25.015 25.143 25.073 25.065
ab 80 6.080 6.392 6.657 6.444 6.646 6.964 7.399 7.901 8.466 9.116
nach dem Familienstand
ledig 81.422 84.794 87.927 91.753 95.204 102.787 106.356 109.712 112.808 114.796
verheiratet 89.871 91.304 92.278 93.558 95.156 98.988 100.495 102.902 105.219 106.173
verwitwet 10.010 10.281 10.443 10.163 10.290 10.560 10.820 10.921 11.065 11.164
geschieden 15.192 16.160 16.710 17.276 17.699 18.430 18.626 18.893 19.269 19.611
nach der
Religionszugehörigkeit
evangelisch 28.483 28.529 28.116 27.639 27.401 27.189 26.780 26.370 25.938 25.183
katholisch 51.460 51.975 52.013 51.765 51.417 52.177 51.515 51.047 50.666 49.496
sonstige/keine 116.552 122.035 127.229 133.346 139.531 151.399 158.002 165.011 171.757 177.065
nach dem Bezugsland
nach dem Bezugsland
Europa (ohne 152.874 156.666 160.195 163.511 166.753 172.913 174.692 178.548 182.116 183.691
Deutschland)
Türkei 31.650 31.651 31.697 31.636 31.674 31.486 31.354 31.473 31.507 31.329
Rumänien 21.480 21.948 22.775 23.704 24.972 26.737 27.604 28.802 29.901 30.596
Polen 19.638 19.913 20.211 19.796 19.541 19.709 19.457 19.117 18.837 18.450
ehem. Jugoslawien 17.491 17.662 17.775 18.296 18.811 20.116 20.532 21.390 22.532 23.512
Russland 13.278 13.299 13.828 14.110 14.223 14.364 14.538 14.598 14.554 14.474
Griechenland 9.965 10.793 11.789 12.689 13.071 13.666 13.942 14.407 14.814 14.941
Italien 7.852 7.991 8.121 8.498 8.802 9.136 9.145 9.458 9.733 9.799
Tschechien 7.446 7.734 7.579 6.838 6.657 6.533 6.415 6.292 6.093 5.931
Ukraine 7.282 7.329 7.458 7.500 7.756 8.089 8.087 8.038 8.074 8.057
Afrika 6.457 6.790 6.943 7.471 8.000 8.808 9.476 9.611 10.049 10.530
Asien 27.925 29.270 30.354 31.462 32.883 37.786 40.822 42.344 43.736 44.776
Kasachstan 8.920 9.097 9.398 9.546 9.575 9.639 9.705 9.751 9.856 9.853
Irak 4.723 4.893 5.089 5.235 5.370 6.651 7.447 7.714 8.082 8.082
Amerika, Austr., sonstige 9.239 9.813 9.866 10.306 10.713 11.258 11.307 11.925 12.460 12.747

I. Amtsinterne Statistik des EP

Personen/Fälle
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
1.a Aufenthaltstitel (AufenthG) erteilt, 8.436 9.645 10.179 11.965 12.098 12.641 15.542
davon
Niederlassungserlaubnis (AufenthG) 1.240 1.528 1.437 1.054 855 976 1.189
Daueraufenthaltserlaubnis-EG 42 61 36 34 60 36 37
Aufenthaltserlaubnis (AufenthG) 6.827 7.743 8.390 10.521 10.851 11.240 13.922
Blaue Karte EU 327 313 316 356 332 389 394
1.b Fiktionsbescheinigung (EP2-1 & EP2-2) 5.019 4.667 3.957 7.704 11.189 13.814 16.861
2. Ausstellung neuer eAT-Kartenkörper (früher Übertrag Aufenthaltstitel in neuen Pass) 5.787 6.544 5.129 3.842 4.010 4.291 4.617
3. eAT-Produkte (Summen 1a & 2) 14.223 16.189 15.308 15.807 16.108 16.932 20.159
4. Aufenthaltskarte & Daueraufenthalts-Karte-EU 223 288 302 360 336 536 670
5. Integration
5.1 Anspruchsbescheinigungen 120 88 62 75 89 133 100
5.2 Verpflichtungsbescheinigungen 487 739 1.043 1.616 1.241 756 742
5.3 Beratungsgespräche 24 99 85 60 89 116 12
6. Zulassung zum Arbeitsmarkt
6.1 - positive Entscheidung 368 353 337 443 420 449 577
6.2 - negative Entscheidung 55 40 29 34 36 55 102
7. Einreisevorgänge (Beteiligung im Visumsverfahren) 745 765 828 929 1.066 1.071 1.041
8. Duldungen erteilt/erneuert (EP2-1 & EP2-2) 3.083 2.924 3.073 3.287 4.301 4.415 4.838
9. Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber 1.264 2.119 5.819 8.851 4.897 3.926 3.601
10. Passausstellungen
10.1 Reiseausweis für Flüchtlinge 394 753 951 2.577 1.684 1.771 3.111
10.2 Reiseausweis für Staatenlose 48 65 42 25 40 72 46
10.3 Reiseausweis für Ausländer 142 219 166 165 110 195 251
10.4 Ausweisersatz 237 257 292 630 798 462 473
11. Verpflichtungserklärungen (positiv) 3.312 3.221 3.514 2.922 2.817 2.553 2.919
12. Versagungsbescheide Einbürgerung 27 14 17 5
13. Ausweisungen 78 118 136 183 223 214 252
14. EU-Verlustfeststellungen (§ 6 FreizügG/EU) 43 34 52 64 53 46 41
15. Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen (EP2-1 & EP2-2) 372 450 472 475 406 635 650
16. Sicherheitsrechtliche Überprüfungen 1.484 2.160 2.409 3.748 2.487 1.093 1.409
17. Abschiebungen 62 73 179 133 87 71 80
18. Abschiebehaftanträge 39 20 29 25 25 35 19
19. Termine beim VG Ansbach (EP2-1 & 2-2) 55 81 66 37 96 92 125

20. Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten

2017*) 2018 2019

Anträge auf Ausbildung von Asylbewerbern, Geduldeten 29 52 73

Anträge auf Beschäftigung von Asylbewerbern, Geduldeten 212 479 790

*) ab 01.08.2017

Statistischer Bericht Ausländer/Migrationshintergrund 2020 für das Jahr 2019 (Stand: 31.12.2019)

  1. BM/067/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Sanierung Wächterhaus in Großgründlach

Anlagen: 2020-06-16_Sachverhaltsdarstellung Antr_Großgründlacher Wächterhaus Antrag_Sanierung Wächterhaus Großgründlach_CSU

Sachverhalt (kurz):

Im Jahr 2021 feiert Großgründlach sein 1000jähriges Jubiläum. Aus der Ortsgemeinschaft und der Politik (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.02.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2020) wurde der Wunsch vorgebracht, die Stadt Nürnberg möge anlässlich dieses Jubiläums das Wächterhaus sanieren.

Das Gebäude wurde daraufhin umfassend untersucht. Anschließend wurde ein Sanierungskonzept erabeitet. Eine Umsetzung des Konzeptes und die Sanierung des städtischen Gebäudes wird als Beitrag der Stadt Nürnberg für das Jubiläum des Stadtteils dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 400.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 400.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Wächterhaus ist ein kulturhistorisch bedeutsames Objekt und identititässtiftend für die Bewohner des Stadtteils

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. III

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das beschriebene „kleine“ Sanierungskonzept für das städtische Wächterhaus umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das 1000jährige Jubiliäum von Großgründlach zu leisten.

Sachverhaltsdarstellung zur Sanierung des Wächterhauses

I. Ausgangslage

Im Jahr 2021 feiert Großgründlach sein 1000jähriges Jubliäum. Aus der Ortsgemeinschaft und der Politik (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.02.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2020) wurde der Wunsch vorgebracht, die Stadt Nürnberg möge anlässlich dieses Jubiläums das Wächterhaus sanieren. Das Wächterhaus wird seit 1992 vom Vorstadtverein Alt-Gründlach e.V. als Dorfmuseum genutzt. Der Verein wünscht sich, das Museum in das erste Obergeschoss des Wächterhauses zu erweitern. Vom Verein wurde eine entsprechende Nutzungsidee entwickelt und in einer schriftlichen Skizee der Stadt Nürnberg übermittelt.

II. Das Wächterhaus

Das Wächterhaus bildet eine Einheit (Doppelhaus) mit dem westlich anschließenden Backhaus, welches zum Haller’schen Schlossanwesen gehört. Gemeinsam rahmen sie mit dem alten „Rathaus“ den Zugang zum Kirchhof ein. Die Entstehungszeit des im städtischen Besitz befindlichen Wächter- (und zeitweise auch Totengräberhauses) liegt in den Jahren zwischen 1795 und 1800. Beide Gebäude, Wächterhaus und Backhaus, wurden an eine wesentlich ältere Kirchhofmauer angebaut. Der Kirchhof wird auch heute noch als Friedhof genutzt. Die dortigen Gräber liegen in einem Abstand von weniger als 0,5 Meter zur Kirchofmauer. Zudem liegt die Bodenfläche des Friedhofs ca. 1,40 Meter über dem Niveau des Erdgeschosses des Wächterhauses.

Das Wächterhaus hat ergänzend zur Kirchhofmauer ein massives Erdgeschoss aus Sandstein und Obergeschoss aus Fachwerk. Es wurde früher als Wohngebäude genutzt und dient seit 1992 als kleines Heimatmuseum. Das Backofenhaus gehört zum privaten Schlossanwesen und wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Der gesamte Bereich ist als Ensemble eingetragen und ebenso als bedeutend für die Bodendenkmalpflege eingestuft. Beide Gebäudeteile sind zudem als Einzeldenkmal qualifiziert. Für das Wächterhaus muss die Stadt Nürnberg also unabhängig vom Nutzungswunsch des Vorstadtvereins die Sorgfalt für die Wahrung des Denkmals übernehmen.

Abbildung 8

III. Das Sanierungsprojekt

Nach einem Auftaktgespräch zwischen Bürgermeister Christian Vogel und Freiherr Haller von Hallerstein im Februar 2017 wurde das Hochbauamt beauftragt, Planungen, Sanierungsvarianten und Kostenermittlungen für beide Gebäude (Wächterhaus und Backhaus) zu erstellen. Für die Finanzierung wurde das Projekt für die Baupauschale des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters angemeldet. In den folgenden Monaten wurden unter Federführung des Hochbauamtes notwendige Gutachten erstellt für:

Festegestellt wurde ein Befall mit Holz zerstörenden Insekten (Hausbock und Nagekäfer) sowie Schimmelpilzen. Begünstigt wurde der Befall durch eine dauerhaft eindringende Feuchte durch die Kirchhofmauer ins Gebäude sowie eine zu hohe Raumluftfeuchte, die durch unpassende Dispersionsanstriche im Gebäudeinneren verstärkt wurde. In einem ersten

Sanierungsschritt wurde deshalb bereits im Sommer 2019 eine Schädlingsbekämpfung in beiden Häusern erfolgreich durchgeführt.

Der Schädlingsbefall, ältere Sanierungsfehler sowie grundsätzliche Konstruktionsmängel führten im Ergebnis zu statischen Bedenken und Substanzmängeln, die im Anschluss an die Schädlingsbekämpfung erfasst werden mussten. Es zeigte sich unter anderem, dass die Dachtragwerk mittlerweile statische Mängel aufweist, die Sparrenabstände zu weit sind und die Dachlattung zu schwach ist. Das Vorholz an den Zerrbalken ist außerdem zu kurz, die Längsaussteifungen des Dachstuhls mit der Decke des Obergeschosses sind ungenügend. Auch der Kamin ist statisch nicht ausreichend gesichert.

Diese Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Gutachen wurden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in mögliche Sanierungsvarianten überführt. Hierbei mussten insbesondere zwei kritische Aspekte bedacht werden. Zum einen wurde die Durchfeuchtung der Kirchhofmauer als eigentlicher Grund für viele Substanzschäden im Wächterhaus und im Backhaus erkannt. Deshalb wurde eine Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung erfrorderlich. Diese ergab, dass aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Totenruhe eine Durchführung von Abdichtungsarbeiten, für die ein Aufgraben auf Seiten des Friedhofs erforderlich ist, für die gesamte Länge der laufenden Ruhezeiten nicht möglich ist.

Desweiteren stellte sich heraus, dass insbesondere die Decke über dem Erdgeschoss im Backhaus derartige konstruktive und statische Schwächen aufweist, dass eine Begehbarkeit für eine öffentliche Nutzung im derzeitigen Zustand auszuschließen ist. Vor einer Nutzung für das Heimatmuseum (auch ggfs. nur als Fluchtweg) müssten diese Schäden zuerst behoben werden.

Angesichts dieser Problemstellung entwickelte die Stadt Nürnberg zwei unterschiedliche Sanierungsvarianten. Einmal unter Einbeziehung des Haller’schen Backhauses und einmal nur für das Wächterhaus und das gemeinsame Dach. Die vom Vorstadtverein angestrebte Nutzungserweiterung wäre, auch angesichts eines fehlenden Flucht- und Rettungsweges im Wächterhaus, nur erreichbar wenn das im Eigentum der Familienstiftung befindliche Backhaus mit saniert und mit verwendet werden könnte. Vertreten durch Freiherr Haller von Hallerstein zeigte sich die Familienstiftung zwar jederzeit kooperativ, hilfsbereit und aufgeschlossen, schlussendlich konnte aber auch nach mehreren Abstimmungsgesprächen, in denen unterschiedliche Optionen, z.B. auch für eine Eigentumsübertragung, angesprochen wurden, keine Lösung für eine Einbeziehung des Backhauses in das Sanierungsprojekt gefunden werden. Im Mai 2020 erklärte die Familienstiftung endgültig, sich mit ihrem Backhaus nicht an dem städtischen Sanierungsvorhaben zu beteiligen.

IV. Der Sanierungsvorschlag

Um das historische Erbe des Wächterhauses zu erhalten und einen angemessenen Beitrag der Stadt Nürnberg für das 1000jährige Jubiläum von Großgründlach zu leisten, schlägt die Stadtverwaltung nun vor, zumindest die Sanierung des städtischen Wächterhauses durchzuführen. Wie geschildert, liegt hierfür bereits ein sogenanntes „kleines“ Sanierungskonzept vor. Mit diesem soll die Feuchtebelastung des Wächterhauses reduziert werden. Außerdem wird das Raumklima verbessert und schließlich werden die bestehenden Substanz- und Konstruktionsschäden behoben. Die ursprünglichen Ziele des Vorstadtvereins werden somit zwar nicht vollständig erreicht. Dennoch werden die Bedingungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Wächterhauses verbessert. Das wichtige Denkmal wird dauerhaft erhalten und es wird ein Zeichen der Wertschätzung für den Stadtteil angesichts dessen Jubiläum gesetzt.

Um diese Verbesserungen zu erreichen, soll von Seiten des Friedhofs (unter Wahrung der Totenruhe) die Wandoberfläche saniert werden, eine Wandnische abgedichtet und der Sockelbereich geschützt werden. Die Dachrinne muss breiter dimensioniert werden. Wenn möglich, ist bei der erforderlichen statischen Sanierung des Dachstuhls ein Dachüberstand zu schaffen. Im Inneren des Wächterhauses sind die Dach- und Deckenauflager statisch zu festigen. Die Innenseite der Kirchhofmauer ist besser zu belüften und ggfs. mit einer Bauteiltempierung auszustatten. Die Wandoberflächen müssen wieder atmungsaktiv werden, um die Feuchtigkeit im Haus zu reduzieren. Eine Lüftungsregelung sowie eine kontunierliche Beobachtung und Messung des Raumklimas müssen gewährleistet werden. Hinzu kommen kleinere Maßnahmen für eine verbesserte Nutzung als Austellungsraum. Das Ziel ist es, die Situation zu verbessern und das Haus nutzungsfähig zu erhalten, auch wenn bei der Austellung künftig zu berücksichtigen sein wird, dass nicht alle Materialien für eine dauerhafte Präsentation geeignet sein werden.

Die so gestaltete Sanierung des städtischen Wächterhauses könnte im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen werden. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 400.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Baupauschale des 3. BM (ehemals 2. BM).

Abbildung 9

V. Sonderfall Kirchhofmauer

Der Hauptgrund für die Feuchteschäden im Wächterhaus ist die fehlende Abdichtung der Kirchhofmauer von Seiten des Friedhofs. Diese könnte jedoch nur dann vollflächig angebracht werden, wenn zuvor drei aktive Grabstätten aufgelassen würden. Eine Störung der Totenruhe ist jedoch weder verhältnismäßig noch rechtlich zulässig. Deshalb können die hier erforderlichen Arbeiten, die ein Aufgraben erfordern, frühestens nach Ablauf der Ruhefristen durchgeführt werden. Solange müssen diese Aufgrabungen mindestens aufgeschoben werden. Die Stadtverwaltung steht hierzu im Kontakt mit den Grabbesitzern, um langfristige Lösungen für dieses Bauteil zu finden.

VI. Beschlussvorschlag

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das beschriebene „kleine“ Sanierungskonzept für das städtische Wächterhaus umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das 1000jährige Jubiliäum von Großgründlach zu leisten.

SPD ÖÖ 55

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg kva

An den Oberbürgermeister 03Er^ BÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg pH HO.* vX Dr. Ulrich Maly C 2. FEB. 2017 , ,v Rathaus

90403 Nürnberg

' « •- A >

X Nürnberg, 2. Februar 2017 Ks^.

Vl Bieswanger/Brehm

Sanierung und Erweiterung des Großgründiacher Wächterhauses

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Großgründlach wurde im Jahr 1021 das erste Mal urkundlich erwähnt und wird folglich 2021 sein 1 .OOOjähriges Jubiläum feiern.

Eines der prägenden Gebäude ist das sogenannte Wächterhaus. Das frühere Wohnhaus, ein verputzter Massivbau mit Fa chwerko berge schoss, aus dem 18. Jahrhundert ist Teil des historischen Ensembles, beherbergt ein kleines Museum und befindet sich im städtischen Besitz. Der Vorstadtverein Alt-Gründlach kümmert sich darum seit vielen Jahren, macht Führungen, organisiert Ausstellungen und stellt Exponate zur Schau. Daneben wird das Gebäude auch gerne von Brautpaaren für einen Sektempfang vor bzw. nach der Trauung im Bürgeramt Nord genutzt.

Leider ist das Baudenkmal in keinem guten Zustand. Eine Trockenlegung der Wand und eine Bekämpfung der Schädlinge (u.a. Hausbock) wird in einem vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg beauftragen Gutachten dringend empfohlen, um weitere Schäden an den tragenden Holzteilen zu verhindern. Die Schäden werden immer größer und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Das Haus bildet eine bauliche Einheit mit einem westlich angebauten Gebäude, das der Freiherr von Hallerschen Familienstiftung gehört und in dessen Erdgeschoss sich ein Backofen und darüber ein leerstehender Raum befinden. Da das Gebäude derzeit nicht genutzt wird, wurde dem Verein seitens der Stiftung eine Erweiterung des Museums angeboten. Dafür wäre ein Ausstellungskonzept zu erarbeiten, das auch regelmäßige Öffnungszeiten und Betreuung des Hauses sicherstellt.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung leitet zeitnah die zur Sanierung notwendigen Schritte ein und stellt die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt ein.

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

ungenutzte Backhaus möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

|

Thorsten Brehm stv. Vorsitzender

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeisti4 0Q, c p P M PGERMEISTER w1 d i i> Lj W » t Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly r* Pj f : 90403 Nürnberg

. . Ill

Rathausplatz 2 v- OI ,Nr. Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

29.01.2020 Bengl

Sanierung des Wächterhauses in Großgründlach

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das 1000-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung von Nürnbergs ältestem Stadtteil Großgründlach nähert sich mit riesigen Schritten.

Zu diesem Jubiläum sollte das Museum im ortsteilprägendem Wächterhaus unter der Einbeziehung des benach­ barten Backhauses wiedereröffnet werden. Vor dieser Eröffnung müssen am Wächterhaus noch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dem Beginn der Sanierung stellte sich heraus, dass die Sub­ stanz des Hauses stärker geschädigt ist, als zunächst angenommen. Dadurch vergrößert sich der Umfang der notwendigen Baumaßnahmen.

Die Bürger vor Ort befürchten nun, dass die Arbeiten am Wächterhaus nicht mehr zum Jubiläum von Großgründ­ lach fertiggestellt werden können und das kleine Museum nicht mehr rechtzeitig eröffnet werden kann.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet zeitnah über den aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten am Wächterhaus in Großgründlach und legt den Zeitrahmen dar, bis wann die Sanierung abgeschlossen werden kann.

Die Verwaltung ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Arbeiten rechtzeitig vor dem lOOOjährigem Jubiläum von Großgründlach abzuschließen, damit das Museum zu den Feierlichkeiten wiederer­ öffnet werden kann.

A20012900 Wächterhaus.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - wirtschaftliche Auswirkungen auf

Stadt und Metropolregion Nürnberg

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020

Bericht:

Am 03.06.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das Wirtschaftsreferat stellt die wirtschaftlich relevanten Maßnahmen vor und bewertet deren Potenziale für die Unternehmen in Stadt und Metropolregion Nürnberg.

Nürnberger Unternehmen profitieren von den konjunkturstützenden und liquiditätssichernden Maßnahmen. Diese tragen zum Fortbestand vieler - insbesondere kleiner Unternehmen und freiberuflich Tätiger - bei. Im 'Zukunftspaket' sind 50 Milliarden Euro für Spitzentechnologen "Made in Germany" und das Gesundheitswesen avisiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte in Digitalisierung, Nachhaltgkeit und Gesundheit decken sich großteils mit den wirtschaftlichwissenschaftlichen Kernkompetenzen des Standorts. Schlüsselinfrastrukturen werden zudem ausgebaut (z.B: E-Ladesäulen oder Mobilfunknetze).

Es bestehen große Potenziale, die Impulse des 'Zukunftspakets' vor Ort in eine Stärkung der Wirtschaft zu überführen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt ein vitales Innovationsökosystem mit Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Vernetzung.

Das Nürnberger Innovationsökosystem wird seit Jahren durch das Wirtschaftsreferat und die Wirtschaftsförderung Nürnberg betreut, gestärkt, ausgerichtet und bedarfsgerecht erweitert. Jüngste Meilensteine beim Ausbau des Innovationsökosystems waren z.B. die Ansiedelung des ZOLLHOF Tech Incubator (Digitale Startups), des ADA Lovelace Center für Analytics, Daten und Anwendungen (Künstliche Intelligenz) und des Zentrum Wasserstoff.Bayern (Wasserstofftechnlogien). Diese sind Anlaufstellen für Themen, des Konjunktur- und Zukunftspakets.

Das Wirtschaftsreferat hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine Initiative für die Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach gestartet, um die Region als High-Tech- Standort weiter zu stärken. In einem abgestimmten Vorstoß wurden dem Freistaat Bayern Projekte aus der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach vorgestellt, die schnell in Wachstum und Beschäftigung umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Projekte liegt auch hier auf den Kernkompetenzen des Standorts, d. h. in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit.

Der Vorstoß ist Teil der Strategie "Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen" des Wirtschaftsreferats (Maßnahme IV: "Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme"), das im RWA am 27.05.2020 vorgestellt wurde. Ziel ist es, neue Wertschöpfungspotenziale für Nürnberg und die Metropolregion im Rahmen von möglichen Technologie- und

Investitionsprogrammen des Freistaats Bayern zu erschließen. Eine abschließende Bewertung des Freistaats steht gegenwärtig noch aus.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Konjunktur- und Zukunftspaket ist großteils Diversity-neutral. Besonders gefördert werden Familien. Profitieren können ggf. auch ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - wirtschaftliche Auswirkungen

auf Stadt und Metropolregion Nürnberg

Sachverhalt:

Im Folgenden wird ein Überblick über das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung gegeben und die darin enthaltenen Maßnahmen bewertet. Beurteilt wird dabei das Potenzial der angekündigten Maßnahmen für die Unternehmen am Standort Stadt und Metropolregion Nürnberg. Viele Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets befinden sich zum Stand Anfang August 2020 noch nicht in Umsetzung.

Um den ökonomischen Herausforderungen vor Ort zu begegnen, hat das Wirtschaftsreferat die Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen vorgelegt und berichtet regelmäßig über deren Fortgang (vgl. hierzu RWA 27.05.2020 und 01.07.2020). Neue staatliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer anzureizen, ist eines der dort festgeschriebenen Ziele. Über den Stand der Maßnahme IV „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“ wird im Anschluss informiert.

Konjunkturprogramm der Bundesregierung - Überblick

Am 03.06.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Dieses ist dreigegliedert in:

I. Übergreifende konjunktur- und strukturstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Ländern, Kommunen sowie jungen Menschen und Familien - Konjunkturund Krisenbewältigungspaket

Die Inhalte des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets werden im Folgenden in Bezug auf die Bedeutung für die Wirtschaftskraft Nürnbergs bewertet (s.u.).

II. Maßnahmen zur Stärkung von Spitzentechnologien „Made in Germany“ und des Gesundheitswesens - Zukunftspaket

Die Inhalte des Zukunftspakets werden im Folgenden in Bezug auf die Bedeutung für die Wirtschaftskraft Nürnbergs bewertet (s.u.).

III. Maßnahmen zur Stützung der wirtschaftlichen Erholung in Europa und zur Hilfe für ärmere Länder - Europäische und internationale Verantwortung

Das Paket umfasst primär den avisierten Europäischen Wiederaufbaufonds i.H.v. 750 Milliarden Euro sowie Zusagen zu einem Mehr an Mitteln für die Pandemiebekämpfung und Ausweitung der humanitären Hilfe in den Staaten des globalen Südens (vornehmlich Afrika).

Bewertung: Eine schnelle wirtschaftliche Erholung Europas ist für die stark exportorientierte Wirtschaft in Stadt und Metropolregion Nürnberg von großer Bedeutung (Exportquote Stadt Nürnberg: 50,7 % Europäische Metropolregion Nürnberg: 49 %). Die Länder der EU sind wichtige Zielmärkte für den Export.

I. Konjunktur und Krisenbewältigungspaket - Maßnahmenschwerpunkte und Bewer-

tung

Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sind übergreifende konjunktur- und strukturstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Ländern, Kommunen, jungen Menschen und Familien beinhaltet. Relevant für die Wirtschaft sind darin vor allem:

I.a Übergreifende Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur, wie die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bis 31.12.2020, die Senkung der Umlage aus dem Erneuerbaren Energien-Gesetz zur Stabilisierung der Stromkosten, Maßnahmen zur Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen (Verbesserung von Abschreibungsmodalitäten, Vereinfachung des Vergaberechts, etc.) oder der Kinderbonus.

I.b Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen, wie die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge, weitere steuerrechtliche Maßnahmen (Einfuhrumsatzsteuer, steuerliche Verlustrückträge, Körperschaftssteuerreform), erweiterte Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, Anpassungen an Insolvenzrecht und Kurzarbeitergeld sowie weitere Überbrückungshilfs- und Kreditprogramme.

Hier ist insbesondere das mit 25 Milliarden Euro ausgestattete Programm für Überbrückungshilfen zu nennen. Unternehmen können für die Monate Juni bis August weitere Zuschüsse erhalten. Das Programm gilt für Unternehmen aller Branchen; mit Sonderkonditionen für Hotel- und Gastgewerbe, Caterer, Bars, Clubs, Kneipen, Reisebüros, Sozialunternehmen, Profisportvereine, Schausteller, Veranstaltungslogistik und Messewesen. Des Weiteren gibt es Kredit- bzw. Zuschussprogramme für gemeinnützige Organisationen, Kulturstätten und die Forstwirtschaft.

Aktueller Stand: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 traten die o.g. steuerlichen Maßnahmen bereits in Kraft. Ebenso in Umsetzung ist das Programm für Überbrückungshilfen und das Programm ‚Neustart Kultur‘.

Bewertung: Die Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket tragen dazu bei, den Konsum und die Investitionstätigkeit in Deutschland anzureizen. Zudem dienen sie der Sicherung der Liquidität von Unternehmen und verhindern somit Insolvenzen. Unternehmen aus Nürnberg profitieren von diesen Maßnahmen potenziell durch gesteigerte Umsätze und Liquiditätssicherung. Die Überbrückungshilfen stützen insbesondere Branchen, die in Nürnberg - wie in Gesamtdeutschland - am stärksten von der Corona-Krise betroffen sind, z.B. Handel, Gast- und Beherbergungsgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft, Veranstaltungs- und Messewesen. Die Überbrückungshilfen werden von Nürnberger Unternehmen angenommen.

Unterstützung vor Ort: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg sorgt mit ihrer tagesaktuellen Präsenz in Web und Social Media und mit fachkundiger Beratung seit Beginn der Corona- Krise dafür, dass hilfesuchende Unternehmen schnellstmöglich die notwendigen Informationen und Anlaufstellen erhalten. Dies trägt zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen am Wirtschaftsstandort Nürnberg bei.

II. Zukunftspaket - Maßnahmenschwerpunkte und Bewertung

Mit dem Zukunftspaket i.H.v. 50 Milliarden Euro gibt die Bundesregierung gezielt Impulse in den wirtschaftlich relevanten Themen Nachhaltigkeit (grüne Mobilität und Klimaschutz) und Digitalisierung sowie im Gesundheitswesen. Zudem fördert sie technologieübergreifend Forschung und Entwicklung durch eine erweiterte steuerliche Forschungszulage und einen Fonds für außeruniversitäre Forschungsvorhaben.

Nachhaltigkeit: Schwerpunkt des Zukunftspakets im Bereich der Nachhaltigkeit ist das Anreizen von privaten Investitionen durch den Abbau von Investitionshindernissen und neue Förderprogramme.

II.a Abbau von Investitionshindernissen Hierzu zählt die Abschaffung der Ausbaubeschränkungen für die Photovoltaik in Deutschland (Solardeckel) sowie erweiterte Ausbaupfade für die On-shore-Windkraft.

II.b Förderprogramme für die Verjüngung und Umstellung von Fahrzeugflotten (und teilweise zugehörige Infrastruktur) sind avisiert für Handwerksbetriebe, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bus- und Lkw-Flotten sowie in Schifffahrt, Bahn- und Flugverkehr. Hinzu kommt die Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO -Ausstoß und die Erhöhung der staatlichen Prämie für den Kauf von Elektroautos (Innovationsprämie).

Mit einem Bonusprogramm sollen Investitionen in neue Technologien, Verfahren und Anlagen in der Automobilindustrie bezuschusst werden. Ferner wird das CO -Gebäudesanierungsprogramm um eine Milliarde Euro aufgestockt (energetische Gebäudesanierung). Im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie werden Anreizprogramme u.a. für H -Ready-Anlagen aufgelegt (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zukünftig mit Wasserstoff betrieben werden können) und Nachfragequoten für klimafreundlichen Stahl avisiert.

Eine zweite Säule liegt im Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. 500 Millionen Euro sollen in neue E-Ladesäulen investiert werden. Zudem wird das Wasserstoff-Tankstellennetz ausgebaut.

Weitere Bundesmittel fließen in Technologieentwicklung und Vernetzung. Avisiert sind Mittel für Forschung und Entwicklung in Elektromobilität und Wasserstoff. Im Bereich Automotive werden neue Technologien und regionale Innovationscluster gefördert. Weitere Standorte für die Batteriezellenfertigung und Standorte für die industrielle Fertigung von Wasserstoff sollen aufgebaut werden.

Digitalisierung: Der inhaltliche Schwerpunkt des Zukunftspakets im Bereich der Digitalisierung liegt in Technologieentwicklung und Vernetzung.

Angekündigt sind neue Technologieprogramme in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Mobilfunktechnologien (5G, 6G) und Quantentechnologien. Die bestehenden Kompetenzzentren für Künstliche Intelligenz (in München, Tübingen, Berlin, Dresden, Leipzig, Dortmund, St. Augustin, Bonn) werden ausgebaut und im Technologietransfer gestärkt. Zudem sollen neue Super- und Quantencomputer beschafft werden. Das Programm „Smart City“ wird um 500 Millionen Euro aufgestockt, ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr eingerichtet. Die Standardisierung von Mobilfunktechnologien der nächsten Generation (5G, 6G) soll vorangetrieben werden.

Eine zweite Säule im Bereich der Digitalisierung ist die Stärkung der Infrastruktur. Der Glasfaser-Breitbandausbau wird forciert. Bis zum Jahr 2025 soll zudem ein flächendeckendes 5G-Netz in Deutschland aufgebaut werden.

Der Bund investiert darüber hinaus in die Digitalisierung der Verwaltung (u.a. Registermodernisierung, Umsetzung Online-Zugangs-Gesetz) und bringt weitere Programme für Investitionen der Wirtschaft auf den Weg. Für digitale Wirtschaftsgüter werden erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen. Parallel wird es ein Programm zum Auf- und Ausbau von Plattformen sowie zur Befähigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur beschleunigten digitalen Transformation geben.

Gesundheit: Im Bereich des Gesundheitswesens sind umfassende Investitionen für Gesundheitsämter (‚Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst‘) und Krankenhäuser (‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘) angekündigt. Zudem wird ein Programm zur Förderung inländischer Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgelegt und die Bevorratung von Pandemieschutzausrüstung weiter ausgebaut. Weitere Mittel fließen in die Impfstoffforschung und in ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau (Tierschutz).

Aktueller Stand: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 traten die Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Die nationale Wasserstoffstrategie wurde am 10.06.2020 vorgelegt. Bereits umgesetzt ist die Innovationsprämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Abschaffung der Deckelung für den Ausbau der Photovoltaik. Bis 30.08.2020 soll ein Gesetzesentwurf zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorliegen.

Bewertung: Das Zukunftspaket der Bundesregierung gibt wichtige Impulse in den technologischen Zukunftsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Gesundheit. Stadt und Metropolregion Nürnberg haben ausgewiesene wirtschaftliche und wissenschaftliche Kompetenzen in diesen Bereichen. Die Technologiefelder werden im Rahmen der Innovationsförderung seit Jahren strategisch am Standort Stadt Nürnberg und im Rahmen des Leitbildes für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung WaBe in der Metropolregion Nürnberg gefördert. Aufgrund der großen inhaltlichen Überschneidung gibt es auch gute Chancen, dass die Wirtschaftsregion diese Impulse aufnehmen und von ihnen profitieren kann.

Nachhaltigkeit: Chancen für Innovation und Wachstum für die Zulieferindustrie mit rund 100.000 Beschäftigten in der Metropolregion Nürnberg bieten die angekündigten Technologie-, Flottenaustausch- und Infrastrukturprogramme (E-Ladesäulen). Namhafte lokale Unternehmen in diesem Bereich sind z.B. MAN, Vitesco und Robert Bosch. Ggf. besteht die Möglichkeit, eines der angekündigten Automotive-Innovationscluster in die Region zu holen. Gleichfalls profitieren könnte die Region von den Flottenaustauschprogrammen im Schienen-, Schiffsund Flugverkehr. Hier bestehen z.B. Kompetenzen im Schiffsmotorbau (MAN), in der Bahntechnik (Siemens) und in der Flugzeug-Innenraumausstattung (Diehl).

Potenziale für die Profilierung hat die Region im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie. Mit dem Energie Campus Nürnberg und dem Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien besteht eine starke wissenschaftliche Basis. Das Zentrum Wasserstoff.Bayern ist in Nürnberg angesiedelt. Das Wasserstoffbündnis Bayern bringt führende Industrieunternehmen zum Thema Wasserstoff zusammen (aus der Region z.B. MAN, Schaeffler, Siemens, Hydrogenious LOHC Technologies). Hier besteht eine große wirtschaftliche Kompetenz, die schnell in Wasserstofftechnologie-Projekte und -Demonstratoren umgesetzt werden kann.

Der starke Energiesektor mit rund 71.000 Beschäftigten in der Region kann von der Anreizwirkung der Maßnahmen in erneuerbaren Energien und energetischer Sanierung ebenso profitieren wie das Handwerk. Technologieunternehmen sind z.B. Siemens Energy (Energietechnik), SEMIKRON (Leistungselektronik für erneuerbare Energien), LEONI (Verkabelungen für erneuerbare Energien), Knauf Gips (Dämmstoffe), etc..

Digitalisierung: Die Region wird es schwer haben, bei den avisierten Großinvestitionen in Forschung und Entwicklung (KI-Kompetenzzentren, Supercomputer, Quantencomputer) zum Zuge zu kommen. Es ist davon auszugehen, dass in Bayern hier eher München weiter gestärkt wird. Gut aufgestellt ist die Region hingegen z.B. im Bereich der Kommunikationstechnologien (5G, 6G) mit dem Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS und Technologieausrüstern wie Nokia oder Cisco Systems. Die Ausrüster profitieren von den angekündigten Technologieprogrammen und dem Ausbau von Breitband-Internet und Mobilfunk.

Die starke Digitalwirtschaft am Standort Stadt und Metropolregion mit über 100.000 Beschäftigten profitiert zudem potenziell auch von Nachfrageimpulsen aus der Digitalisierung der Verwaltung und Anreizprogrammen für Unternehmensinvestitionen in digitale Technologien. Anwenderbranchen hingegen können die neuen Programme nutzen, um ihre Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle zu digitalisieren.

Gesundheit: Die Region ist als Medical Valley Europäische Metropolregion im Bereich der Medizintechnik mit 500 MedTech-Unternehmen hervorragend aufgestellt. Für die Unternehmen besteht die Möglichkeit, als Ausrüster vom ‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘ zu profitieren (z.B. Siemens Healthineers). Gleichzeitig besteht aber auch für die regionalen Kliniken die Chance wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen und Bundesmittel zu lozieren. Regionale Unternehmen könnten auch von dem angekündigten Ausbau der Produktion von Medizinprodukten und Schutzausrüstung profitieren.

Unterstützung vor Ort

Die o.g. großen Potenziale müssen in echte wertschöpfende Maßnahmen für die lokalen und regionalen Unternehmen umgesetzt werden. Aktives unternehmerisches Handeln wird hierbei optimal durch ein vitales Innovations-Ökosystem ergänzt. Ökosystem-Partner der Unternehmen sind Forschungseinrichtungen, Netzwerke, Communities, Wirtschaftsförderungen, Gründer- und Technologiezentren, Startups, staatliche Stellen, etc..

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gestaltet schon seit vielen Jahren die Ausprägung eines starken Innovations-Ökosystems in Nürnberg durch die Ansiedlung und Stärkung von F&E und Clustern. Für innovationsinteressierte Unternehmen bestehen somit Anlaufstellen. Diese ermöglichen Zugang zu Förderung und Finanzierung, Kooperations- und Geschäftspartnern, Fachinformationen, etc.. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg fungiert als Lotse für Innovation und ist Erstansprechpartner für Nürnberger Unternehmen. Sie bietet zudem laufend Innovationsberatungstage an.

Stand der Maßnahme IV: „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer

Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“

Um den ökonomischen Herausforderungen der Corona-Krise vor Ort zu begegnen, hat das Wirtschaftsreferat die Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen vorgelegt (vgl. RWA 27.05.2020).

Die Maßnahme IV „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“ zielt auf die strategische Stärkung der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach als innovativer High-Tech-Standort in den zukunftsrelevanten Technologiefeldern Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg zielt darauf ab, mit neuen F&E-, Gründungs- und Technologietransferaktivitäten zukunftsfähige Technologien, Services und Geschäftsfelder für Nürnbergs Unternehmen zu erschließen und Nürnberg attraktiv für die Ansiedlung neuer Unternehmen und Startups zu machen.

Im Zuge der Corona-Krise sollten dem Freistaat Bayern Maßnahmen aus der Region vorgeschlagen werden, die dann in mögliche Technologie- und Investitionsprogramme eingehen können. Um die hierfür richtigen Projekte zu identifizieren und zu einer abgestimmten Position der Städteachse zu kommen, wurde ein umfassender Dialog durch das Wirtschaftsreferat initiiert. Eingebunden waren Schlüsselakteure der Städteachse. Im Einzelnen:

 Stadt Nürnberg  vbw  Stadt Fürth  Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-  Stadt Erlangen Nürnberg  Stadt Schwabach  Technische Hochschule Nürnberg Georg  Industrie und Handelskammer Nürnberg Simon Ohm für Mittelfranken  Fraunhofer Institut für Integrierte  Handwerkskammer Mittelfranken Schaltungen IIS  Deutscher Gewerkschaftsbund  Fraunhofer Institut für Integrierte Systeme  IG Metall Nürnberg und Bauelementetechnologie IISB

Gemeinsam wurden 24 Maßnahmenvorschläge gesammelt und ausgewählt, die das Potenzial haben, die Städteachse in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gesundheit sowie Innovation und Investition nachhaltig zu stärken sowie weitere 18 ergänzende Technologie-Einzelprojekte.

Zu diesen Maßnahmenvorschlägen zählen u.a. F&E-Zentren im Bereich Wasserstoff, Künstliche Intelligenz oder industrielle Ressourcen- und Energieeffizienz, Gründungs- und Technologietransferzentren für Nachhaltigkeit oder Logistik sowie ein Fonds für Medizintechnik- Startups. Alle vorgeschlagenen Projekte führen direkt zu einem weiteren Ausbau der Stärken der Städteachse und können schnelle Wirksamkeit für Wachstum und Beschäftigung entfalten. Das Wirtschaftsreferat setzt darauf, Nürnberg und die Metropolregion wirtschaftlich mit diesen Projekten weiter zu stärken.

Die Maßnahmenvorschläge wurden dem Bayerischen Ministerpräsidenten in einem gemeinsamen Schreiben der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach übermittelt.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Die im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung avisierten Maßnahmen sind grundsätzlich so ausgerichtet, dass alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Im Rahmen des Kinderbonus werden zudem Familien mit Kindern besonders gefördert. Das Zukunftspaket fördert die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft sowie einen Ausbau des Gesundheitswesens. Hiervon können ältere Menschen und Menschen mit Behinderung profitieren. Ältere Menschen profitieren zudem als Risikogruppe von der verstärkten Impfstoffforschung.

Referat VII

SPD ÖÖ 66

spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

Cfil

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg 0 *». Jüfjj Marcus König ..Nr. . Rathaus l4t|A Zur Stellungnahme 90403 Nürnberg ß Zur ist» Antwort vor Ahsenciung vorlegen 5 Antwort zur Unterschrift vorlegen

Nürnberg, 4. Juni 2020 Antragsteller: Dr. Blaschke

Auswirkungen des Corona-Konjunkturpakets auf die Stadt Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien hat am 3. Juni 2020 einen Maßnahmenplan für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgelegt. Dieser Maßnahmenplan soll neben Maßnahmen für Familien sowie steuerlichen Maßnahmen vor allem Anreize zur Modernisierung der Wirtschaft setzen. Hierbei will der Bund die Investitionstätigkeit stabilisieren und erkennt in diesem Zusammenhang auch die für Investitionen bedeutsame Rolle der Kommunen an. Der Maßnahmenplan enthält auch explizite Maßnahmen zugunsten der Kommunen und ihrer öffentlichen Verkehrsunternehmen. Zum Teil werden temporäre Förderprogramme aufgelegt.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt in diesem Zusammenhang zur Beratung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung prüft und berichtet über die Auswirkungen des Maßnahmenplans auf die Stadt Nürnberg und die städtischen Töchter. Die Verwaltung gibt eine Einschätzung ab, inwieweit gerade die in der Stadt Nürnberg und in der Metropolregion Nürnberg ansässige Wirtschaft von den vorgeschlagenen Maßnahmen profitieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

< /ktiicu

Thorsten Brehm Dr. Ulrich Blaschke Vorsitzender Antragsteller

Stadtratsfraktion Nürnberg

LA/109/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Corona

Bericht:

Die Stadt Nürnberg hat die Gastronomiebranche, die durch die Corona-bedingten Einschränkungen und Betriebsverbote mit am stärksten betroffen war, insbesondere durch Erleichterungen bei Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien unterstützt. Über 35 000 Arbeitsplätze aller Qualifikationsniveaus hängen in Nürnberg von der Hotel- und Gastronomiebranche ab.

So wurden die Gastronomiebetriebe für das Jahr 2020 von den Sondernutzungsgebühren bzw. Entgelten für Tisch- und Stuhlaufstellungen auf städtischen Flächen befreit.

Ferner wurden Außenbestuhlungsflächen in einem verkürzten, unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. zusätzlich geschaffen. In dem verkürzten Verfahren werden sicherheitsrelevante Belange berücksichtigt. Insbesondere müssen Rettungswege frei bleiben und auf Gehwegen ausreichend Fläche für Rollstuhlfahrer oder Passanten mit Kinderwagen oder Rollator frei blieben. Insgesamt wurden in knapp 300 Fällen zusätzliche oder erweiterte Außenbestuhlungsflächen genehmigt, davon in 95 Fällen auf Parkplätzen (vgl. hierzu gesonderte RWA-Vorlage). Obwohl die Anträge zum Teil auch aus der Altstadt oder ähnlich dicht bebauten Stadtteilen mit hohem Parkdruck kamen, gab es nur vereinzelt Beschwerden. Abgelehnt wurden Anträge lediglich in etwa 5 % der Fälle.

Um Betriebe der Nacht- und Szenegastronomie, insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken, zu unterstützen, wurde die Einrichtung temporärer Biergärten ermöglicht und zwar auch entfernt von den Lokalen. In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe wurden in Kooperation mit dem Kreisverband Nürnberg des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern geeignete städtische Flächen identifiziert. Die Anträge wurden dann ebenfalls in einem verkürzten Verfahren bearbeitet. Auf diese Weise entstanden an mehreren Stellen im Stadtgebiet temporäre Biergärten, z.B. im Burggraben, auf dem Kornmarkt oder im „Gärtla“ an der Beuthener Straße.

Die Nutzung sämtlicher Corona-bedingt genehmigten zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen und Biergärten ist befristet bis 15.11.2020. Dieser Termin entspricht dem Ende der Außenbestuhlungssaison, wie sie üblicherweise in den Genehmigungsbescheiden des Liegenschaftsamts festgesetzt ist.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.VII/085/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Kampagne: #AusbildungJETZT

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über die Kampagne #AusbildungJETZT, die im Rahmen der ersten Sitzung der Task Force Corona am 27.05.2020 auf den Weg gebracht wurde.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist diversity-relevant. Aufgrund der Zielgruppenorientierung und Zielsetzung ist die Kampagne geeignet, zum Abbau von Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt beizutragen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage

Kampagne: #AusbildungJETZT

Sachverhaltsdarstellung:

1. Hintergrund und Entstehung

Der Bestand an Ausbildungsstellen befindet sich trotz Corona-Krise im Arbeitsagenturbezirk Nürnberg nach wie vor auf hohem Niveau. Auf 100 noch suchende Bewerber kommen statistisch betrachtet 120 freie Ausbildungsstellen (Quelle: Agentur für Arbeit Nürnberg: Der Arbeitsmarkt im Mai 2020). Dennoch ist es wichtig, jetzt die Weichen für die berufliche Zukunft der Jugendlichen zu stellen, um über Corona hinaus auch langfristig den Fachkräftebedarf der Unternehmen zu decken.

Anlässlich der Auftaktsitzung der Task Force Corona am 27.05.2020 wurde vor diesem Hinter-

grund die Ausbildungskampagne ins Leben gerufen und vom Wirtschaftsreferat auf den Weg

gebracht. Die Task Force versteht sich als Ideen- und Austauschplattform zwischen Stadt und

Wirtschaft, um Wege aus dem Lockdown aufzuzeigen und zu erarbeiten.

2. Kooperationspartner

 Stadt Nürnberg  Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken  Handwerkskammer für Mittelfranken  Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)  Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mittelfranken (DGB)

3. Zielsetzung und Zielgruppe

Die Öffentlichkeitskampagne „AusbildungJETZT“ verfolgt das Ziel, Jugendliche auch in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu motivieren und Unternehmen damit die Fachkräftebasis für die Zukunft zu sichern. Sie soll eine positive Grundstimmung verbreiten, Auszubildenden Sicherheit für bereits geschlossene Ausbildungsverträge geben und noch Unentschlossene ermutigen, sich für noch offene Ausbildungsstellen zu bewerben.

Zielgruppe sind vor allem Jugendliche, die noch in der Berufsorientierungsphase sind. Aber auch Eltern und Großeltern sollen als wichtige Impulsgeber bei der Berufsfindung der jungen Menschen angesprochen werden.

4. Inhalt und Laufzeit

Die Ausbildungskampagne setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

 Hashtag-Kampagne in den sozialen Medien  Plakatierung durch die Stadtreklame (100 City-Light-Poster an verschiedenen Stellen im Nürnberger Stadtgebiet)  Optional: Integration des Hashtags #AusbildungJETZT in bestehende oder ergänzende, eigene Aktivitäten der Kooperationspartner

Die Hashtag-Kampagne „#AusbildungJETZT“ ging am 13.07.2020 an den Start. Die Plakat- Aktion durch die Stadtreklame erfolgte im Zeitraum vom 14.07.2020 bis 28.07.2020.

Auch Unternehmen waren aufgerufen, den Hashtag #AusbildungJETZT in ihren Social Media- Kanälen zu nutzen, um beispielsweise noch offene Ausbildungsplätze zu bewerben.

Eine zentrale Landing Page verlinkt seit 13.07.2020 auf die Angebote der Kooperationspartner, z.B. die Lehrstellenbörse und Beratungsangebote.

Kampagnenmotiv:

Abbildung 10

Weitere Informationen unter: www.ausbildungjetzt.de

5. Resonanz und Ergebnisse

Um die Erreichbarkeit der primären Zielgruppe „Jugendliche“ und der sekundären Zielgruppe

„Eltern und Großeltern“ sicherzustellen, wurde eine gemischt digital-analoge Kampagnen-

strategie gewählt.

Für die Hashtag-Kampagne wurden durch alle fünf Kooperationspartner folgende Social

Media-Kanäle bedient:

Instagram

Facebook

Twitter

LinkedIn

Xing

Google My Business

     

Alle Follower und Abonnenten der Social Media-Kanäle der Kooperationspartner zusammen-

getragen, ergibt sich damit mit einem einzigen Post, welcher einmal auf allen Social Media-

Kanälen geteilt wird, eine Reichweite durch Follower und Abonnenten mit 222.911 möglichen

Sichtkontakten. Die Kooperationspartner posteten auf ihren Social Media-Kanälen intensiv,

um eine gute Durchschlagskraft und viel Aufmerksamkeit zu erzeugen, dadurch erhöhte sich

die Reichweite noch.

Zusätzlich hat das Onlinebüro der Stadt Nürnberg über seine beiden Messenger-Bots

Telegram und Notify am 13.07.2020 zur Kampagne informiert.

Die Landing Page www.ausbildungjetzt.de hat im Zeitraum vom 13.07.2020 bis zum

22.07.2020 rund 750 Seitenaufrufe erhalten. Wichtig ist hier, dass nur die städtischen Posts in

Social Media auf diese Seite direkt verweisen, die Kooperationspartner haben teils eigene

Landing Pages bzw. die Ausbildungskampagne in bestehende Ausbildungs-Webseiten inte-

griert und bewarben direkt ihre Angebote.

Die 100 City Light Poster wurden vom 14.07.2020 bis zum Beginn der Sommerferienzeit vor-

rangig im Umfeld von Schulen und an ÖPNV-Knotenpunkten platziert, um die Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler als potenzielle Auszubildende auch analog auf die Ausbildungs-

kampagne aufmerksam zu machen. Mit der gezielten Platzierung von 100 City Light Postern

wurde in der Zielgruppe eine unglaubliche Reichweite von 86,5 Prozent erreicht. Im Plaka-

tierungszeitraum entspricht das über 250.000 möglichen Sichtkontakten.

Die klassische Pressearbeit hat mit der Pressekonferenz am 16.07.2020 und der versendeten

Pressemitteilung ebenfalls eine positive Resonanz verzeichnet. So berichteten am Folgetag

beispielsweise auch Radiosender, wie N1 am 17.07.2020, über die Ausbildungskampagne

und den Wert einer Ausbildung.

6. Ausblick - Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Auch auf Bundesebene ist das Thema „Ausbildung“ in den Fokus gerückt. Am 24.06.2020 hat

das Bundeskabinett neue Hilfen im Umfang von 500 Mio. Euro zur Sicherung von Ausbil-

dungsplätzen in Zeiten der Corona-Pandemie für das Ausbildungsjahr 2020/2021 auf den Weg

gebracht. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen kleine und mittlere

Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten zeitlich befristet Unterstützung erhalten,

wenn sie von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und trotzdem die Zahl

ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder ausweiten. Folgende Maßnahmen sollen gefördert

werden:

Ausbildungsprämie - Ausbildungsangebot fortführen: KMU, die ihre Ausbildungsleistung im

Vergleich zu den drei Jahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie geför-

dert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungs-

vertrag einmalig 2.000 Euro.

Ausbildungsprämie - Ausbildungsangebot erhöhen: KMU, die ihre Ausbildungsleistung im

Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020

zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro.

Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens

50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-

Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen

können, können andere KMU, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere

etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür

Förderung erhalten.

Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum

Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von

3.000 Euro.

Das Wirtschaftsreferat bewirbt die Ausbildungsprämie auf der Webseite:

www.wirtschaft.nuernberg.de.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Ausbildung ist ein gesellschaftliches Handlungsfeld, in dem geschlechterbezogene Haltungen bei der Berufswahl und im betrieblichen Alltag sichtbar werden. Unternehmen beklagen, dass die Berufsorientierung Jugendlicher immer noch Geschlechterstereotypen verhaftet sei und große Anstrengungen unternommen werden, junge Frauen in männlich dominierten Arbeitsbereichen einzuwerben. Auch zeigen immer mehr Unternehmen Interesse daran, die interkulturelle Öffnung ihres Ausbildungsbereichs zu forcieren. Im Sinne eines Cultural-Diversity-Management-Ansatzes betrachten sie kulturelle Vielfalt als einen Wertschöpfungsfaktor, der zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beiträgt. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es notwendig, das gesamte vorhandene Arbeitskräftepotenzial zu nutzen und zu fördern. Die Kampagne #AusbildungJETZT ist aufgrund der Zielgruppenorientierung (Jugendliche in der Berufsorientierung) und Zielsetzung (Förderung der betrieblichen Ausbildung und Sicherung des Fachkräftebedarfs) grundsätzlich geeignet, zum Abbau von Chancenungleichheit und zur verstärkten Partizipation junger Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund am Erwerbsleben beizutragen. Das Vorhaben ist damit diversity-relevant.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und

Unterrichtsgestaltung

hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019

Anlagen: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019 Sachverhalt Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen

Bericht:

An den Nürnberger Hochschulen spielt Inklusion eine wichtige Rolle. Je nach Größe und fachlicher Ausrichtung liegt ein Spektrum an Aktivitäten sowohl in Forschung und Lehre als auch in den inklusionsorientierten Angeboten der Hochschulen selbst vor. Insbesondere in den Studiengängen, in denen die Pädagogik selbst im Zentrum der Lehre steht, liegt eine Vielzahl an entsprechenden Inhalten vor.

Alle Nürnberger Hochschulen haben in ihren Stellungnahmen betont, dass sie ein sehr breites Inklusionsverständnis haben, das deutlich über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Über alle Einrichtungen hinweg wird Inklusion als Umgang mit Heterogenität verstanden. Die Hochschulen berücksichtigen hierbei u.a. Genderaspekte, soziale und kulturelle Diversität, Altersaspekte, Migrationserfahrungen und natürlich auch körperliche wie geistige Behinderungen. Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen, die dabei vor Barrieren stehen, gelten als Leitlinie.

Die Stadtverwaltung unterstützt den Inklusionsgedanken in der Bildung vor allem im Hinblick auf die schulische Ausbildung. Im Referat für Schule und Sport ist eine Stabsstelle "Inklusion" angesiedelt, die derzeit ein Fachnetzwerk aufbaut, mit Expertinnen und Experten im engen Austausch steht und Fachveranstaltungen zum Thema ausrichtet. Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg, das ebenfalls im Referat für Schule und Sport verortet ist, unterstützt durch einschlägige Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer den Wissenstransfer in die Praxis.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht ist Diversity-relevant, weil die Verankerung des Inklusionsgedanken in die Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen wichtige Grundlagen für Bildungsgerechtigkeit und Integration legen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnben Herrn Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 23.05.2019

Forschung an Nürnberger Hochschulen zu Technologien und zu

Pädagogik im Zusammenhang mit Inklusion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Forschung und Lehre kann nach unserer Überzeugung die Gestal­ tung einer inklusiven Stadtgesellschaft erheblich unterstützen. In Nürnberg gibt es bereits mehrere Hochschulen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Bis 2025 soll die in Planung befindliche Technische Universität Nürnberg (TUN) das bestehende Hochschul­ angebot ergänzen. Dabei soll die TUN nach bisherigen Verlautbarun­ gen insbesondere neue Wege im Hinblick auf digitale Lehrmethoden sowie interdisziplinäre Forschungsbereiche einschlagen. Letztere sol­ len z. B. Forschung zu technologischen und zu sozialwissenschaftli­ chen Zukunftsfragen verbinden. Durch einen entsprechenden For­ schungsschwerpunkt könnten hier wegweisende Ergebnisse im Hin­ blick auf die Beseitigung von Teilhabebarrieren erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

1. Die Stadt Nürnberg setzt sich in der Erweiterten Strukturkom­

mission zur wissenschaftlichen und organisatorischen Konzep­

tion der TUN bzw. gegenüber dem Wissenschaftsrat dafür ein,

dass an der TUN ein Forschungsbereich zur Umsetzung inklusi­

ver Lösungen mit digitalen Mitteln eingerichtet wird. Dort sollen

Technologien, Dienstleistungen und Produkte erforscht und

entwickelt werden, die z. B. IT-gestützt Teilhabemöglichkeiten

von Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen fördern.

„Die Welt hat genug

2. Die Verwaltung berichtet, in wie weit an Nürnberger Hoch­

für jedermanns

schulen bereits zu inklusiver Pädagogik und inklusiver Unter­

richtsgestaltung geforscht und gelehrt wird. Sie setzt sich dafür Bedürfnisse, ein, dass diese Forschung und Lehre ausgebaut wird.

aber nicht für

jedermanns Gier."

Freundliche Grüße

Mahatma Gandhi

Jan Gehrke

Stadtrat der ÖDP

ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke ■ Schwandorfer Str. 6 - 90482 Nürnberg S+49(0)911-54 37 68 Hjan.gehrke@oedp.de Hwww.oedp-nuernberg.de

20_df0512b Beilage

Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und

Unterrichtsgestaltung

Sachverhaltsdarstellung:

Diese Vorlage legt dar, inwieweit an Nürnberger Hochschulen bereits zu inklusiver Pädagogik und inklusiver Unterrichtsgestaltung geforscht und gelehrt wird. Es wurde bereits berichtet, welche Rolle Inklusion im aktuellen Planungsstand der neuen Technischen Universität Nürnberg spielt (siehe Stadtratssitzung vom 04.03.2020).

1. Inklusion an den Nürnberger Hochschulen

Im Rahmen der Beantwortung wurden alle fünf Hochschulen mit Standorten in Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Evangelische Hochschule Nürnberg, Akademie der bildenden Künste Nürnberg und Hochschule für Musik Nürnberg) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Alle Nürnberger Hochschulen haben ihren Stellungnahmen vorausgeschickt, dass sie ein sehr breites Inklusionsverständnis haben, das deutlich über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Über alle Einrichtungen hinweg wird Inklusion als Umgang mit Heterogenität verstanden. Die Hochschulen berücksichtigen hierbei u.a. Genderaspekte, soziale und kulturelle Diversität, Altersaspekte, Migrationserfahrungen und körperliche wie geistige Behinderungen. Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen, die dabei vor Barrieren stehen, gelten als Leitlinie.

Alle Nürnberger Hochschulen gaben an, dass das Thema Inklusion strukturell in Forschung und Lehre verankert ist und daher in einer großen Anzahl von Lehrangeboten und Forschungsprojekten integraler Bestandteil ist. Der Überblick in der beiliegenden Tabelle kann daher nur ein Schlaglicht auf die inklusionsbezogene Lehre und Forschung an den Nürnberger Hochschulen darstellen.

Für alle Nürnberger Hochschulen gilt, dass regelmäßig die Möglichkeit besteht, Studien-, Abschluss- und Qualifikationsarbeiten zu inklusiven Themen anzufertigen, und hiervon auch rege Gebrauch gemacht wird.

Die Tabelle in der Anlage gliedert die inklusionsbezogenen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen in die Kategorien „Forschung“, „Lehre“ und „Angebote und Aktivitäten“.

2. Förderung der Inklusion durch die Schulverwaltung

In der Schulverwaltung ist das Thema Inklusion mit einer Stabsstelle schwerpunktmäßig im Referat für Schule und Sport verankert. Der Fokus liegt hier auf Inklusion in der Bildung und ist in erster Linie auf die Schulen ausgerichtet. Die Arbeiten der Stabsstelle Inklusion werden durch die Lehrstühle Wirtschafts- und Schulpädagogik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie durch den Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik an der Ludwig- Maximilian-Universität München wissenschaftlich begleitet.

Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen und gesetzlich verankert (Art. 30b BayEUG). Für eine zielgerichtete Anpassung der Anstrengungen an die schulischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt das Amt für Berufliche Schulen ein eigenes, auf Basis der organisatorischen Gegebenheiten aufbauendes Inklusionsnetzwerk. Um diesen Prozess wissenschaftlich zu unterstützen und von Erfahrungswissen zu profitieren, war geplant, dass am 20.03.2020 ein NQS-Forum (NQS = Nürnberger Qualitätsmanagement

an (beruflichen) Schulen) stattfindet, das „Inklusion“ als einen wesentlichen Tagungsschwerpunkt hat. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Verbote wurde das Forum auf das Frühjahr 2021 verschoben, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Auch das Inklusionsnetzwerk soll wissenschaftlich durch die FAU unterstützt werden. Ziel ist es, wertschätzende Lern- und Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu schaffen, aber auch Lehrkräfte bestmöglich auf die fordernden Aufgaben vorzubereiten und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Das Referat für Schule und Sport veröffentlicht jährlich einen Inklusionsbericht, der über den Stand und die geplanten Schritte der inklusiven Beschulung in Nürnbergs Schulen informiert.

Um einen steten Wissenstransfer in die Praxis hinein zu unterstützen, bietet das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie in Nürnberg (IPSN) regelmäßig Fortbildungen zum Thema Inklusion für Lehrerinnen und Lehrer an. Beispielhaft werden die folgenden Angebote angeführt:

 Vielfalt ermöglichen - Inklusion an Schulen - Qualifizierungskurs für alle Schularten  Inklusion in der Grundschule - Gemeinsamer Unterricht und individuelle Förderung  Montessori-Pädagogik in der Praxis - Individuelles Lernen und Inklusion im Unterricht  Inklusion in weiterführenden Schulen am Beispiel der Partnerklasse an der Geschwister- Scholl-Realschule

3. Fazit

An den Nürnberger Hochschulen spielt Inklusion eine wichtige Rolle sowohl in Forschung und Lehre als auch in den inklusionsorientierten Angeboten der Hochschulen selbst. Insbesondere in den Studiengängen, in denen die Pädagogik selbst im Zentrum der Lehre steht, liegt eine Vielzahl an entsprechenden Inhalten vor.

Auch die Schulverwaltung unterstützt den Inklusionsgedanken. Mit einer eigenen Stelle zum Thema Inklusion wird u.a. ein Fachnetzwerk aufgebaut, das in engem Kontakt mit wissenschaftlicher Expertise steht. Das IPSN leistet einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer in die Praxis, indem es regelmäßige Lehrerfortbildungen zum Thema Inklusion anbietet.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Der Bericht ist Diversity-relevant, weil die Verankerung des Inklusionsgedanken in die Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen wichtige Grundlagen für Bildungsgerechtigkeit und Integration legen.

Referat VII

20_df0512c ÖÖ 99

Anlage

Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen

Hochschule Lehrangebot Forschung Angebote und Aktivitäten
Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Beispielhafte inklusionsbezogene Lehrinhalte:  Herausforderungen von Inklusion in der beruflichen Aus- und Weiterbildung  Sprachsensibilität in der beruflichen und schulischen Bildung  Heterogenität in der Grundschule  Medien und Inklusion  Maßnahmen des inklusiven Unterrichts  Heterogenität im Mathematikunterricht allgemein und im Hinblick auf Genderspezifik und Leistungsfähigkeit Darüber hinaus beteiligen sich am Profilschwerpunkt „Umgang mit Diversität“ vier Professuren und Institute mit acht Lehrstühlen. Schwerpunktthemen in den 22 übermittelten Forschungsprojekten:  Wirksamkeit von inklusionsrelevanten Lehrinhalten auf die Sensibilisierung von Lehramtsstudierenden  inklusive Settings im Unterricht  Belastungen und Ressourceneinsatz von Lehrkräften in inklusiven Settings  Entwicklung von inklusiven Maßnahmen im Unterricht  Einfluss und Wirkung von Sprachsensibilität im Unterricht  Einsatz von Grafiken und Medien im sprachsensiblen Unterricht Darüber hinaus beteiligen sich am Profilschwerpunkt „Umgang mit Diversität“ vier Professuren und Institute mit acht Lehrstühlen. Es gibt den strategischen Schwerpunkt des Diversity Managements, das zum Beispiel im Büro für Gender und Diversity zum Ausdruck kommt. Hier sind die Projekte „Diversity Scouts“, „Inklusion an der FAU“ und „Inklusive Bildung“ angesiedelt. Im Rahmen von „Diversity Scouts“ werden studentische Hilfskräfte für die Belange und Bedürfnisse von Studierenden in vielfältigen Lebenslagen sensibilisiert und geschult, um anschließend Studienanfängerinnen und -anfängern vor Ort an den Fakultäten bei der Orientierung im Hochschulalltag zu helfen. „Inklusion an der FAU“ entwickelt Maßnahmen zur Förderung einer stärker barrierefreien Lern- und Arbeitsumwelt, um Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zu unterstützen. Im Projekt „Inklusive Bildung“ werden Menschen mit Behinderung zur Bildungsfachkraft qualifiziert, die in Lehrveranstaltungen für die Perspektiven von Menschen mit Behinderung sensibilisieren sollen.
Technische Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg Lehrveranstaltungen zu inklusiven Themen sind in unterschiedlichen Studiengängen verankert. Schwerpunkte liegen in den Studiengängen „Soziale Arbeit“ (Bachelor und Master) sowie „Erziehung und Bildung im Lebenslauf“ (Bachelor). Die Lehrveranstaltungen „Leichte Sprache“ und „Leben gewinnen - erlebnispädagogische Freizeit für Menschen mit und ohne Behinderung“ sind rein inklusionsorientierte Vorlesungen. Die inklusionsrelevanten Forschungsschwerpunkte liegen in der Fakultät Sozialwissenschaften in der inklusiven Medienpädagogik, im außerschulischen Bereich und der Erwachsenenbildung sowie in den Aktivitäten der Fachgruppe „Inklusion und Digitalisierung im Arbeitsfeld Rehabilitation“.
Hochschule Lehrangebot Forschung Angebote und Aktivitäten
Evangelische Hochschule Nürnberg Inklusionsrelevante Lehrveranstaltungen finden sich besonders im Studiengang „Heilpädagogik“ (Bachelor), sind aber in allen sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen integriert. Besonders zu erwähnen sind die Projekte mit Praxispartnern, die sich mit Inklusion an Schulen befassen. Beispiele inklusionsrelevanter Forschungsthemen:  Hindernisse und Förderungen sehbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung  Inklusion als Herausforderung für die Religionsdidaktik und -pädagogik  Inklusion an Nürnberger Hochschulen: Eine Erhebung an drei Nürnberger Hochschulen (EvHN, HfM, TH GSO)  Inklusion an Schulen mit Praxisprojekten Es gibt einen Arbeitskreis „Diversity“ zur innerhochschulischen Verbesserung der Inklusion sowie regelmäßige Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion des Gesamtkonvents der Dozierenden.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Die AdBK stellt mit ihren insgesamt 285 Studierenden einen Sonderfall dar. Aufgrund der geringen Studierendenzahlen besteht für den Studiengang „Kunstpädagogik“ eine Kooperation mit der FAU, die den Studierenden ermöglicht, an den relevanten pädagogischen Vorlesungen der FAU teilzunehmen. Dies umfasst selbstverständlich auch die inklusionsrelevanten Lehrinhalte. Die AdBK verfügt über einen strukturell verankerten Inklusionsansatz, der Beratungsangebote für Studierende sowie die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst. Die sehr geringe Gesamtstudierendenzahl erlaubt einen Betreuungsschlüssel von maximal 1/24, häufig auch darunter. Dies erlaubt eine sehr intensive Betreuung, die es ermöglicht, dass auf alle individuellen Herausforderungen optimal eingegangen werden kann. Die barrierefreie Sanierung des denkmalgeschützten Altbaubestandes stellt hier eine besondere Herausforderung dar, die die AdBK mit viel Engagement annimmt. Studierende der AdBK haben zudem eine Arbeitsgruppe @art_and_intersectionality gegründet, die sich sehr intensiv auch mit inklusionsrelevanten Fragestellungen beschäftigt.
Hochschule Lehrangebot Forschung Angebote und Aktivitäten
Hochschule für Musik Nürnberg In allen pädagogischen Studiengängen sind Lehrinhalte zu den Grundlagen inklusiver musikpädagogischer Theorien und Praxen enthalten, auf die in den fachspezifischen Seminaren aufgebaut wird. Im Studiengang „Elementare Musikpädagogik“ wird Inklusion als Grundprinzip gelehrt und schlägt sich in der Zusammenarbeit mit den Musikschulen der Region nieder. Im Masterstudiengang „Musizieren in heterogenen Gruppen“ wird die inklusive Musikpädagogik vertieft. Forschung zu Inklusion findet vor allem im Studiengang „Elementare Musikpädagogik“ statt. Hier wurde beispielsweise für die Musikschulen die Arbeitshilfe „Spektrum Inklusion - Wir sind dabei! Wege zur Entwicklung inklusiver Musikschulen“ entwickelt. Der Senat der Hochschule hat ein „Konzept zur chancengleichen Teilhabe von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit“ verabschiedet, in dem Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche erläutert werden. Es bestehen insbesondere Erfahrungen mit blinden und sehbehinderten Studierenden und Lehrenden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universität

Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF)

hier: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020

- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020

Bericht:

In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 02.05.2017 wurde aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des derzeitigen Standorts des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF) in der Regensburger Straße beschlossen, einen Neubau an einem neuen Standort im Nürnberger Norden zu errichten, vorzugsweise nahe der zukünftigen Stadt-Umland-Bahn (StUB). Dies würde die Fahrtzeit nach Erlangen verkürzen, wo ebenfalls Lehrveranstaltungen stattfinden. Daraufhin hat die Verwaltung der "Immobilien Freistaat Bayern“ („IMBY“) mehrere Standortvorschläge unterbreitet, zu denen IMBY teils intensive Verhandlungen geführt hat. IMBY hat die Ankaufsverhandlungen mit diversen Grundstückseigentümern beendet, teils auch wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen.

In der Kabinettssitzung vom 21.07.2020 hat die Bayerische Staatsregierung daher beschlossen, den Neubau als Bestellbauverfahren auszuschreiben. Geplant ist ein Mietvertrag auf 20 Jahre mit anschließender Kaufoption durch den Freistaat. Der Bezug durch das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung soll möglichst bald erfolgen.

Im Rahmen der Ausschusssitzung wird zum Sachstand mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt ^ürnb Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus OBERBÜRGERMEIS' 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg 1 4. JULi 2020 Tel: (0911) 231-5091 Nr. Fax: (0911) 231-2930 K i ° Zur Stellungnahme gruene@stadt.nuernberg.de Zur Kts. 4 Antwort vor Abseiv düng Vorlagen Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) JL z^V 5 Antwort zur Unter- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) schrj'; vorlegen

Nürnberg, 14. Juli 2020

Standort Pädagogischer Campus Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach Scheitern des Grundstücksankaufs auf dem ehemaligen Schöller-Gelände ist die Zukunft des Pädagogischen Campus erneut ungewiss. Laut Presseberichten vom 2. Juli 2020 möchte der Freistaat an der gepianten Ansiedlung im Norden von Nürnberg festhalten. Dazu stand und steht der Freistaat Bayern mit mehreren Grundstückseigentümern in Verhandlungen.

Auch nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst verfolgt das Wissenschaftsministerium die verschiedenen Einzelvorhaben weiterhin mit höchster Priorität und treibt diese mit dem Bau- und Finanzressort voran.

Vor diesem Hintergrund stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Bayern im Gespräch steht und um welche Grundstücke es sich konkret handelt.

engeren Wahl befindet beziehungsweise gibt dieses bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

liLM-tU

Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg 1 5. JULI 2020 Telefax: 0911 231-4051 Nr....... E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de Zur Stellungnahme | www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Antwort vor Absan- i düng vorlegen 13.07.2020 Antwort zur Unter­ Frank/Eichelsdörfer schrift vorlogen

Standort der Lehrerausbildung der FAU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

da der bisherige Standort an der Regensburger Straße nur noch für begrenzte Zeit nutzbar ist, soll die Lehreraus­ bildung (ehemals: Erziehungswissenschaftliche Fakultät - EWF) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (FAU) in der Regensburger Straße nach den im Jahr 2017 erfolgten Beschlüssen der Bayerischen Staats­ regierung in den Nürnberger Norden verlegt werden. Idealerweise soll der neue Standort in Nähe der künftigen Stadt-Umland-Bahn Liegen, so dass der Vorlesungsbetrieb mit Lehrveranstaltungen in Nürnberg und Erlangen, durch kürzere Wege erleichtert wird.

Nachdem eine Option für einen neuen Standort, das Froneri Schöller-Areal im Nürnberger Norden nicht mehr vom Freistaat verfolgt wird, soll die Verwaltung zum Sachstand berichten und die Standortsuche weiter unter­ stützen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet zur Standortsuche durch den Freistaat Bayern für einen Standort der Lehrer-Aus­ bildung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg. Die Verwaltung unterstützt auch weiterhin die Suche.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A20071300 Standort für Lehrerausbildung der FAU.docx

spd@stadt nuernberg de Ul U11 Loren/kirche Rathaus Tel 0911 / 231 2906 STADTRATS FRAKTION www spd-stadtratsfraktion nuernberg de Bus 36 46 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fa* 0911 / 231 3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus , 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg 29 Juni 2020 Antragsteller Brehm

Zukunft der Erziehungswissenschaften in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister.

die Erziehungswissenschaften und die Lehrerausbildung sind seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Nürnberger Universitätslandschaft Der langjährige aber mittlerweile marode Standort an der Regensburger Straße unweit des Dutzendteichs sollte aufgegeben und im Stadtgebiet ein neuer Campus errichtet werden Hierfür war seit vielen Jahren das ehemalige Schöller-Areal in Thon im Gespräch das u a wegen der perspektivischen Anbindung an die Stadt-Umland-Bahn hervorragend geeignet gewesen wäre Um die planungsrechthchen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, hatte der Stadtrat am 04 Juli 2018 ein Bebauungsplanverfahren emgeleitet

Laut Berichten der Nürnberger Nachrichten wurde das Areal nun aber an einen privaten Investor verkauft der es weiter gewerblich nutzen will Nach dem gescheiterten Kauf des AEG-Areals war die Staatsregierung nun zum zweiten Mal nicht in der Lage, trotz öffentlicher Ankündigung ein notwendiges Grundstück für ein Hochschulprojekt zu erwerben Zudem gingen dabei zwei Jahre ms Land

Für die SPD-Stadtratsfraktion ist klar, dass nun nach einem alternativen Standort gesucht werden muss damit die Erziehungswissenschaften in Nürnberg weiter eine Zukunft haben

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung auf, um einen alternativen Standort für die Erziehungswissenschaft im Stadtgebiet zu suchen

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Vorsitzender

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019

Bericht:

Gemäß Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 30.07.2016 wird der Hauptsitz des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sukzessive nach Nürnberg verlagert. Die Verlagerung ist ein starkes Signal für die gesamte Metropolregion Nürnberg und eine historische Entscheidung für ganz Bayern.

Von Beginn an hat die Stadt Nürnberg das Ministerium bei der Suche nach geeigneten Büroflächen unterstützt. Der erste Dienstsitz des Ministeriums in Nürnberg wurde am 20.11.2017 am Gewerbemuseumsplatz bezogen, wo das Ministerium die zuvor von Bayern Innovativ angemieteten Räume übernahm. Dort befindet sich u.a. der Leitungsstab des Ministeriums mit dem Ministerbüro. Auch bei der Suche nach Erweiterungsflächen unterstützte Ref. VII/WiF das Ministerium mit Standortvorschlägen, darunter den damals noch im Bau befindlichen Bürokomplex "Marienzeile" an der Bahnhofstraße.

Am 02.10.2019 hat der Freistaat Bayern für das Ministerium über rund 2.400 m² Bürofläche im ersten Bauabschnitt der "Marienzeile", dem Bürogebäude "Wilhelm", von der aurelis Real Estate angemietet (Eigentümerin des Gebäudes ist inzwischen Savills Investment Management). Die neuen Räume in der "Marienzeile" wurden Mitte Juni 2020 bezogen. In der Endstufe werden von den ca. 400 Personen des Ministeriums ca. 80 % in Nürnberg beschäftigt sein. Das übrige Personal wird am zweiten Dienstsitz des Ministeriums in München verbleiben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Verlagerung des StMGP nach Nürnberg werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt oder benachteiligt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 031-RB* 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

02.05.2019 König

Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

getragen von großer Unterstützung aus der Öffentlichkeit sowie der Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungszentrums, wurde in der Stadtratssitzung am 10.04.2019 beschlossen, den Standort des BZ am Ge­ werbemuseumsplatz zu erhalten. Gleichzeitig wurde vereinbart, den Freistaat bei der Suche nach einer Immobi­ lie für das Gesundheitsministerium zu unterstützen.

Wie bereits im Antrag vom 28.03.2019 formuliert, ist die Verlagerung des Ministeriums von München nach Nürn­ berg eine große Auszeichnung und Chance für unsere Stadt, an der es festzuhalten gilt.

Leider gibt es inzwischen - u. A. ausgelöst durch Antragstellung der Nürnberger Abgeordneten der Grünen im Bayerischen Landtag - Bestrebungen, den Behördenumzug rückgängig zu machen und unsere Stadt als Standort aufzugeben. Gerüchten zur Folge soll es bereits Interessensbekundungen seitens der Nachbarstadt Fürth gege­ ben haben.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Der Stadtrat bekräftigt sein Bekenntnis zum Standort Nürnberg des Gesundheitsministeriums.

Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Bemühungen, das Gesundheitsministerium des Freistaates Bayern bei der Immobilienakquise für die weitere Behördenverlagerung zu unterstützen.

A19042300 Gesundheitsministerium.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen

hier: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017

Anlagen: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017

Bericht:

Die Verfügbarkeit von Veranstaltungsstätten ist für Nürnberg ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor. Die ARENA Nürnberger Versicherung mit einer Kapazität von bis zu 11.000 Personen (unter normalen Bedingungen) ist eine Multifunktionshalle mit mehr als 10.000, die Frankenhalle der NürnbergMesse mit bis zu 5.000 Plätzen.

In den letzten Jahren hat die Verwaltung die Bedarfe an neuen Veranstaltungsstätten für diverse Sparten intensiv diskutiert und untersucht. Angebotslücken wurden dabei je nach Sparte im Segment zwischen 500 und 4.000 Personen festgestellt. Die derzeit entstehende Sporthalle am Tillypark (bis zu 4.000 Personen) und das geplante Konzerthaus (bis zu 1.500 Personen) füllen hier einen Teil der Lücke. Das Segment mit mehr als 10.000 Personen wurde jedoch als gesättigt erkannt. Seitens der Verwaltung wird daher kein Bedarf für eine weitere Multifunktionshalle mit mehr als 10.000 Personen gesehen.

In der Ausschusssitzung wird mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM

Ref. IV

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Angekündigte Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Temic microelectronic

GmbH

Bericht:

Der Continental AG hat am 01.09.2020 die Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Temic GmbH zum Ende des Jahres 2020 angekündigt. Betroffen sind 229 Beschäftigte.

Die Maßnahme ist Teil eines Sparkurses der Continental AG, bei dem weltweit 30.000 Arbeitsplätze (= jeder 7. Arbeitsplatz), davon bis zu 13.000 in Deutschland zur Disposition stehen.

Neben der Conti Temic GmbH sitzt am Continental-Standort im Nürnberger Nordosten die Vitesco Technologies Deutschland GmbH mit 2.900 Beschäftigten. Diese führt die Aktivitäten der ehemaligen Continental-Sparte Powertrain fort, soll aber als Spin Off eigenständig werden. Für Vitesco besteht bereits ein Abbauprogramm, bei dem 250 Beschäftigte freiwillig das Unternehmen verlassen sollen.

In der Sitzung wird mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Benachteiligung bestimmter Personengruppen kann nicht ausgeschlossen werden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Reisemobilstellplätze in Nürnberg

hier: Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 und 28.05.2020

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2020 Sachverhaltsdarstellung

Bericht:

Die Vorlage berichtet über die Situation der im Stadtgebiet Nürnberg bestehenden Reisemobilstellplätze, besondere Maßnahmen für die Sommerferien 2020 und den aktuellen Stand der Planungen für einen neuen Reisemobilstellplatz in Nürnberg.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

spd@stadt.nuernberg.de 111,1111 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

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SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

2 8 , An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 28. Mai 2020 Gradl

Reisemobil-Stellplätze in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer wieder erreichen uns Klagen, dass die Zahl der Reisemobil-Stellplätze in Nürnberg nicht ausreicht und dass die Ausstattung der Plätze auch nicht mehr zeitgemäß ist. Die SPD-Stadtratsfraktion hat deshalb bereits am 17.September 2014 beigefügten Antrag zu Reisemobil-Stellplätze in Nürnberg gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie wir auf Nachfrage hin leider feststellen mussten, von der Verwaltung bis heute nicht bearbeitet.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss erneut folgenden Antrag:

Die Verwaltung prüft und berichtet zeitnah, wo und wie viele Reisemobil-Stellplätze mit welcher Ausstattung derzeit in Nürnberg vorhanden sind und wie diese ausgelastet und belegt sind. Hierbei ist auch die Verbesserung der Ausstattung und die evtl, erforderliche Erweiterung vorhandener bzw. der Bau neuer Stellplätze zu untersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Lorenz Gradl Vorsitzender Antragsteller

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Reisemobilstellplätze in Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

1. Situation

Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es derzeit drei Reisemobilstellplätze (im Folgenden Reisemobilstellplätze/-parkplätze) mit jeweils acht Parzellen:  Nördliches Stadtgebiet: Kilianstraße (Volkspark Marienberg)  Östliches Stadtgebiet: Dr.-Gustav-Heinemann-Straße (Nordufer Wöhrder See)  Südliches Stadtgebiet: Münchener Straße/Alfred-Hensel-Weg (Volkspark Dutzendteich)

Die Stellplätze wurden in den 1990er Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Wohnwagen- und Reisemobilhersteller e.V. (VDWH) und mit Unterstützung des Deutschen Caravan-Handels-Verband e.V. (DCHV) eingerichtet. Für sie besteht keine eigenständige Platzordnung, es gelten die Grünanlagensatzung bzw. die Straßenverkehrsordnung. Da die Plätze ohne Anmeldung belegt werden können, liegen keine Zahlen über deren Auslastung vor. Der Zustand und die Nutzung der Plätze führen regelmäßig, insbesondere während der Sommermonate, zu Beschwerden sowohl von Reisemobilisten als auch von Anwohnenden. Die Beschwerden zielen in erster Linie auf eine unzureichende Sauberkeit und Ordnung der Reisemobilstellplätze. Speziell die Verunreinigung der Plätze durch große Müllansammlungen wird häufig beklagt. Auch Fehlbelegungen bzw. Fehlnutzungen durch PKWs und Wohnwagen oder durch nicht touristische Gäste stellen ein großes Problem dar. Teilweise werden die Plätze entgegen der Nutzungsbedingungen wochenlang als Wohn- und Schlafstätte genutzt (in PKWs bzw. Campingbussen). Dies führt zu Ruhestörungen für Reisemobilisten und Anwohner. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation durch Vor-Ort-Einsätze von Polizei, Ordnungsdienst und Abfallbeseitigungsunternehmen konnte nicht erzielt werden. Sonderleerungen für Müll und von der Polizei ausgesprochene Platzverweise konnten die Missstände stets nur kurzzeitig beheben. Auch das Verhängen von Bußgeldern brachte keinen Erfolg.

2. Maßnahmen für die Sommerferien 2020

Da aufgrund der Corona-Situation mit mehr Wohnmobilen in der Zeit der Sommerferien zu rechnen war, erfolgte in der Stadtspitze die Verständigung darauf, die Bemühungen für Sauberkeit und Ordnung auf den Wohnmobilstellplätzen zu forcieren und auf dem Parkplatz der Meistersingerhalle einen zusätzlichen, temporären Wohnmobilstellplatz einzurichten. Als kurzfristige Maßnahmen wurde die NOA.kommunal GmbH mit Reinigungsmaßnahmen und zusätzlichen Leerungen der Mülleimer beauftragt. Zuvor war lediglich im Rahmen der üblichen Straßenreinigung durch SÖR gereinigt und geleert worden. Zusätzlich wurde ein privater Sicherheitsdienst zur Bestreifung eingesetzt. Diese Maßnahmen werden bis Ende September fortgeführt. Auf dem Parkplatz der Meistersingerhalle wurden 20 Stellplätze für Wohnmobile zur Verfügung gestellt. Diese stehen bis Mitte September (Ende der Sommerferien) zur Verfügung, da dann der Parkplatz wieder für Veranstaltungen benötigt wird. Auch dort sind die NOA.kommunal GmbH sowie der private Sicherheitsdienst eingesetzt. Der private Sicherheitsdienst hat Anfang September mitgeteilt, dass die Plätze gut besucht werden, jedoch kein ernormer Andrang herrscht. Es gab keine besonderen Vorkommnisse bezüglich Ruhestörung o.Ä.. Bei Fehlbelegung bzw. -nutzung sprachen die Beschäftigten des Sicherheitsdienstes die betreffenden Personen an, die dann meist auch den Platz räumten. Auch von dem Reinigungsunternehmen NOA.kommunal GmbH gab es bis Anfang September keine Meldungen zu besonderen Vorkommnissen.

3. Planungen für einen neuen Reisemobilstellplatz

Die drei bestehenden Reisemobilstellplätze entsprechen nicht mehr den Standards, die Reisemobilisten aus anderen Städten und Regionen kennen. Reisemobilstellplätze wurden von den Reisemobilurlaubern ursprünglich als kostenfreie, einfache und praktische Übernachtungsfläche betrachtet. Die Ansprüche der Reisemobilisten haben sich jedoch gewandelt. Eine umfassende Modernisierung und Umstrukturierung der bestehenden Plätze ist insbesondere aufgrund der fehlenden Vergrößerungsoptionen an den Standorten nicht möglich. Die Neustrukturierung der Plätze wäre jedoch Voraussetzung, um die vorhandenen Problemlagen nachhaltig zu beseitigen und einen modernen, attraktiven Stellplatz anbieten zu können. Die Verwaltung hat eine umfangreiche Prüfung mehrerer Standorte für einen neuen, modernen Reisemobilstellplatz vorgenommen, der die bisherigen Stellplätze ersetzen soll. Geprüft wurden insbesondere nachstehende Flächen auf ihre Eignung und planungsrechtliche Zulässigkeit als Reisemobilstellplatz:  Kilianstraße (am Volkspark Marienberg)  Reutersbrunnenstraße (ehem. Hochseilgarten)  Von-der-Tann-Straße (Parkplatz Westpark)  Johann-Sperl-Straße/Am Wegfeld  Kressengartenstraße (Parkplatz Wöhrder See-Süd)  Aischweg (neben ehem. Liegeplatz Neptun)  Hiroshimaplatz (gegenüber BAMF) Die genannten Flächen standen bzw. stehen aus unterschiedlichen Gründen für eine Nutzung als Reisemobilstellplatz jedoch nicht zur Verfügung. Eine grundsätzlich geeignete Option konnte im Nürnberger Süden identifiziert werden. Ob eine Einigung mit dem Flächeneigentümer erzielt werden kann und welche möglichen Kosten auf die Stadt Nürnberg zukommen können, ist jedoch noch unklar. Das nächste Gespräch mit dem Flächeneigentümer ist für Ende September geplant. Im Unterschied zu den bestehenden Plätzen sollte der neue Reisemobilstellplatz von einem privaten Betreiber bewirtschaftet werden, um Fehlbelegungen auszuschließen und Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem Platz gewährleisten zu können. Ein neuer Reisemobilstellplatz sollte zudem folgende Merkmale und Ausstattungen aufweisen:  gute ÖPNV-Anbindung,  Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung (z.B. Beschrankung),  Möglichkeit zu 24-Stunden An- bzw. Abfahrt,  an moderne Reisemobile angepasste Parzellen- und Fahrwegbreiten,  Parkplatzbeleuchtung,  Angebot von Trinkwasser- und Stromversorgung (gebührenpflichtig),  Möglichkeiten zur Abwasser-, Fäkalien- und Abfallentsorgung (gebührenpflichtig),  Sanitäranlagen. Im Zuge der Einrichtung eines neuen Stellplatzes ist auch eine Erhöhung der Kapazität für Reisemobile beabsichtigt (ca. 50 bis 80 Parzellen). Damit soll der stark gestiegenen Bedeutung dieses Tourismussegments Rechnung getragen werden. Alleine in den letzten vier Jahren ist die Zahl der Reisemobilneuzulassungen um 56 % gestiegen und besonders in diesem Jahr erfährt der Reisemobiltourismus eine enorme Nachfrage.

Über die weiteren Planungen und über die erforderlichen Investitionsmittel für einen etwaigen neuen Wohnmobilstellplatz wird noch berichtet.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Nahversorgung Gartenstadt/Siedlung Süd

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020

Anlagen: Entscheidungsvorlage Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020

Sachverhalt (kurz):

Über die Nahversorgungssituation in der Gartenstadt / Siedlungen Süd wird berichtet.

Ferner soll durch Beschluss bekräftigt werden, dass die etwaige weitere Ansiedlung großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandels, darunter auch Lebensmitteleinzelhandel, auf dem Areal des Sonderstandortes nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße (derzeit genutzt durch Smyths Toys Superstores und Hornbach Bau- und Gartenmarkt) nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg entspricht und daher nicht erwünscht ist.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Erhöhung der Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen auf Teilhabe an einer wohnungsnahen Nahversorgung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Beschlussvorschlag:

Gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (vgl. Stadtratsbeschluss vom 23.10.2013) ist in dem nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße gelegenen „Sonderstandort Münchener Straße“ die weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels nicht erwünscht.

Nahversorgung Gartenstadt/Siedlungen Süd

Entscheidungsvorlage

  1. Das Nahversorgungsangebot in der Gartenstadt / den Siedlungen Süd befindet sich im Wesentlichen in den drei Nahversorgungsstandorten Saarbrückener Straße, Deidesheimer Straße und Finkenbrunn.

Eine Schwächung erfuhr der Nahversorgungsstandort Saarbrückener Straße durch die Schließung des rd. 300 m² Verkaufsfläche großen Lebensmittel-Supermarktes „Nah & Gut“ der EDEKA Nordbayern in der Julius-Loßmann-Straße 136 im Jahr 2017. Referat VII/WiF hat frühzeitig gegenzusteuern versucht (vgl. RWA vom 26.09.2018), indem

 Unternehmen des Lebensmittel-Einzelhandels explizit auf dieses Standort-Entwicklungspotenzial hingewiesen wurden,

 die Immobilieneigentümerin auf die Wiederherstellung einer Nahversorgungseinrichtung angesprochen wurde,

 gemeinsame Gespräche zwischen der Immobilieneigentümerin und Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen initiiert wurden.

Nachdem diese Gespräche zwischen einem potentiellen Investor und der Immobilieneigentümerin ins Stocken geraten sind, werden sie nun fortgesetzt.

Der Nahversorgungsstandort Deidesheimer Straße wird durch die bevorstehende grundlegende Revitalisierung (Erhöhung der Verkaufsfläche durch Aufständerung des Gebäudes von 310 m² auf 925 m²) des Lebensmittel-Supermarktes der EDEKA Nordbayern in der Deidesheimer Straße/Ecke Schießplatzstraße in seiner Wettbewerbsfähigkeit und Nahversorgungsleistung langfristig gesichert. Der endgültige Bauantrag wird in Kürze eingereicht.

Andere Standorte als die genannten stehen für die Ansiedlung leistungs- und damit wettbewerbsfähiger Nahversorgungseinrichtungen derzeit nicht zur Verfügung. Bezüglich der Nachnutzung der früheren Polizeiinspektion-Süd wird es keinen neuen Nahversorgungsmarkt geben, weil es die frühere Immobilieneigentümerin (Freistaat Bayern) der Käuferin und Investorin Siedlungswerk Nürnberg GmbH beim Kauf der Fläche zur Auflage gemacht hatte, das Areal ausschließlich für Wohnnutzungszwecke zu verwenden. Hintergrund war die Einstufung Nürnbergs als Raum mit besonderem Wohnungsbedarf.

  1. Nahversorgungspolitischer Grundsatz der Stadt Nürnberg ist es gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (vgl. StR vom 23.10.2013), Nahversorgungseinrichtungen nur in integrierten Lagen (von größeren Wohngebieten umgebene Standorte) zuzulassen, auch um Gewerbeflächenpotenziale zu erhalten. In der jüngeren Vergangenheit gab es jedoch für den Sonderstandort nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße (im Einzelhandelskonzept als „Sonderstandort Münchener Straße“ bezeichnet), derzeit genutzt von Smyths Toys Superstores (früher Toys R’Us) und Hornbach Bau- und Gartenmarkt, immer wieder Anfragen von Betreibern großflächiger Lebensmittel-Supermärkte und von Lebensmittel-Discountern.

Die Verwaltung lehnt eine weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels an dem Sonderstandort „Münchener Straße“ ab. Vielmehr sollen die dortigen Gewerbeflächenpotenziale erhalten bleiben. Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel ist hingegen gem. Einzelhandelskonzept zulässig (z. B. Baumärkte).

Diese städtebauliche Zielsetzung soll durch eine Beschlussfassung ausdrücklich unterstrichen werden.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Durch das Bemühen um eine Verbesserung der dezentralen Nahversorgungsangebote erschließt die geplante Maßnahme Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit unter allen von der aktuellen Nahversorgugsverschlechterung betroffenen Bevölkerungsgruppen.

Referat VII

SPD ÖÖ 1122..33

spd@stadt.nuernberg.de 1)1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg Um

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OBERBU R G E R fvi p j ö 3 ti b p Hq Dr. Ulrich Maly 3 0. Rathaus 90403 Nürnberg V// ••'.j nah me {

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Nürnberg, 30. Januar 2020 Gsaenger

Nahversorgung Gartenstadt/ Siedlungen Süd

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

bei der Berichterstattung im RWA am 19.07.2017 und im Wirtschaftsausschuss am 26.09.2018 wurden seitens der Verwaltung des Wirtschaftsreferats über den Stand der Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie Julius-Loßmann-Straße 136 und einem potenziellen Nachmieter zur Nahversorgung in Siedlungen Süd berichtet. Unserer Information nach wurden diesbezüglich zuletzt Anfang 2019 Gespräche mit einem potenziellen Nachfolger geführt wurden. Danach gab es keine weiteren konkreten Gespräche mehr, was die Nahversorgung auf dem oben genannten Anwesen betrifft.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die zuständige Verwaltung berichtet über den bisherigen Stand der Verhandlungen sowie geführter Gespräche über die geplante Vorgehensweise in Sachen Nahversorgung in der Gartenstadt Nürnberg auf dem Gelände Julius-Loßmann-Straße und Siedlungen Süd. Unabhängig davon berichtet die Verwaltung über eventuell zur Verfügung stehende Ausweichobjekte zur Nahversorgung dieses Stadtteils.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

Stadtratsfraktion Nürnberg

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses

'R Zimmer 58

wa

Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister! 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 1 0. i ,nZ. CtiO 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de ^ Zur Stellungnahme

VH Zur www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

Kts. 4 Antwort vor Abs^ i 2 . düng vorlegen

*

* j5 Antv/ort zur Unter- 09.03.2020 z.w.V. schritt vorlegen Krieglstein/Pirner

Nahversorgung Siedlungen Süd

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Schließung des EDEKA „nah und gut" - Supermarktes in der Julius-Loßmann-Straße hat sich in den Siedlun­ gen Süd eine Nahversorgungslücke aufgetan. Diese bekommen insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kindern zu spüren.

Wie zuletzt im RWA im Jahr 2018 berichtet, gab es eine begründete Hoffnung, dass ein Investor die Errichtung eines neuen Supermarktes an dem bisherigen Standort prüft. Bislang gibt es aber noch keine greifbaren Ergeb­ nisse. Gleichzeitig versuchen aber Investoren, einen Supermarkt in dem im Zentrenkonzept als Sonderstandort (u.a. für Bau- und Gartenmarkt und Spielzeughandel) ausgewiesenen Gebiet Trierer Straße / Ecke Münchener Straße und im weiteren nordwestlichen Verlauf der Trierer Straße einen Supermarkt anzusiedeln. Ein solcher Supermarkt ist dort jedoch nicht erwünscht. Vielmehr sollen Supermärkte in Wohngebieten zwecks fußläufiger Nahversorgung errichtet werden, z.B. am ehemaligen „nah und gut" - Standort in der Julius Loßmann-Straße.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Nahversorgungssituation in den Siedlungen Süd. Sie berichtet ferner über die Bemühungen nach einem Ersatz für den ehemaligen EDEKA „nah und gut" - Supermarkt in der Julius-Loßmann-Straße 136, auch über etwaige Ausweichstandorte sowie über die geplante Revitalisie­ rung des EDEKA „nah und gut" - Supermarktes an der Schießplatzstraße.

Ergänzend wird beschlossen, das Areal nördlich der Trierer Straße und westlich der Münchener Straße, derzeit im Zentrenkonzept als Sonderstandort ausgewiesen und u.a. durch einen Bau- und Gartenmarkt und einen Spielwarenmarkt genutzt, nicht für eine etwaige Umnutzung durch großflächigen Lebensmit­ teleinzelhandel freizugeben.

A20030400 Nahversorgung Siedlungen Süd.docx

LA/110/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 30.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Sondernutzungsgebühren

- Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021

Anlagen: Entscheidungsvorlage Gegenüberstellung und Entgeldverzeichnis alt und neu

Sachverhalt (kurz):

Eine routinemäßige Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 1,64 % wäre gemäß Gutachten RWA vom 18.09.2019 bzw. Stadtratsbeschluss vom 25.09.2019 zum 01.01.2021 möglich. Wegen der Corona-Pandemie soll aber ausnahmsweise auf eine Erhöhung zum 01.01.2021 verzichtet werden. Die Preissteigerung soll dann in die nächste reguläre Erhöhung zum 01.01.2022 mit einfließen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten sind im vorliegenden Fall Mindereinnahmen für eine Jahr durch die entgangene Gebührenerhöhung für 2021. Wegen der Corona-Pandemie kann die Auswirkung nur geschätzt werden; bei einer Gebührenhöhe wie in den vergangenen Jahren bedeutet eine Gebührenerhöhung von 1 % einen Betrag von etwa 25.000 Euro. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/110/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

BANOS

Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/110/2020

Gutachtenvorschlag (RWA am 16.09.2020):

Der Ausschuss begutachtet den von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag, auf die mögliche Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021 zu verzichten. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dies zu beschließen.

Beschlussvorschlag (StR am 30.09.2020):

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.09.2020 wird beschlossen, die Sondernutzungsgebühren gemäß der städtischen Sondernutzungsgebührensatzung (SNutzGebS) nicht zum 01.01.2021 erhöhen. Die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren entsprechend der zwischenzeitlichen Preissteigerung erfolgt zum 01.01.2022.

Sondernutzungsgebühren

– Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021

Entscheidungsvorlage

Ausgangslage

Gemäß Gutachten des RWA vom 18.04.2019 und Stadtratsbeschluss vom 25.09.2019 erfolgt die nächste turnusgemäße Anpassung der Sondernutzungsgebühren, die zum 01.01. des Jahres vorzunehmen ist, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen).

Indexberechnung

Die letzte Anpassung der Sondernutzungsgebühren erfolgte im Rahmen der Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung zum 01.01.2020. Letzter Bezugsmonat für die Berechnung der damaligen Anpassung war der Dezemberwert 2018.

Die aktuelle Überprüfung erfolgt für den Zeitraum von Dezember 2018 bis einschließlich Juni 2020. Die nachfolgend genannten Zahlen sind aus folgender Quelle generiert worden: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html

Mit Berichtsmonat Januar 2019 erfolgte beim Statistischen Bundesamt die Umstellung des Verbraucherpreisindex vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015.

Ergebnis der Auswertung:

Indexwerte 103,4 (Dezember 2018) und 105,1 (Juni 2020) mit Basis 2015 = 100.

Das ist eine Steigerung um 1,7 Prozentpunkte. Bezogen auf den Wert Dezember 2018 (102,8) ergibt sich daraus eine prozentuale Steigerung des Index bis Juni 2020 von 1,64 %.

Mithin liegt eine Indexsteigerung von mehr als 1 % vor, nämlich um 1,64 %.

Entscheidungsvorschlag

Eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühr zum 01.01.2021 um etwa 1,64 % wäre damit möglich. Gleichwohl soll auf eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für das Kalenderjahr 2021 verzichtet werden.

Die Stadt Nürnberg hatte wegen der Corona-Pandemie die Sondernutzungsgebühren teilweise erheblich gesenkt; diese Reduzierungen sind zeitlich befristet worden. Mit den Reduzierungen sollte insbesondere den von der Corona Pandemie besonders betroffenen Branchen (z.B. Gastronomie, Hotellerie, Schaustellerbewerbe) entgegengekommen werden. Eine, wenn auch nur geringfügige Erhöhung der Gebühren bereits zum 01.01.2021, würde den vorgenannten Absichten widersprechen.

In Zeiten der Pandemie hat der öffentliche Raum zudem eine besondere Bedeutung. Hier können sich die Menschen bei einem geringeren Infektionsrisiko als in einem geschlossenen Räumen aufhalten. Aktivitäten im Freien haben in Zeiten der Pandemie für die Menschen einen besonderen Wert.

Im Übrigen würde sich die Erhöhung zum 01.01.2021 nur in einem sehr geringen Umfang bewegen (siehe Anlage 2a „Gegenüberstellung“), der in keinem Verhältnis zu dem entstehenden Aufwand stünde.

Die für 2021 ausgesetzte geringfügige Erhöhung fließt in die nächstfolgende Erhöhung, voraussichtlich zum 01.01.2022, mit ein.

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind im vorliegenden Fall Mindereinnahmen für eine Jahr durch die entgangene Gebührenerhöhung für 2021. Wegen der Corona-Pandemie kann die Auswirkung nur geschätzt werden; bei einer Gebührenhöhe wie in den Jahren vor Corona bedeutet eine Gebührenerhöhung von 1 % einen Betrag von etwa 25.000 Euro.

ML/005/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Bratwürste auf dem Wochenmarkt

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017

Bericht:

Das bisherige Bratwurstangebot auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt - ein Verkaufsstand mit Original Nürnberger Bratwürsten sowohl in Dosen als auch am Grill zubereitet und ein Verkaufsstand eines Metzgers - wird ergänzt:

Seit 07.07.2020 gibt es an einem Verkaufsstand des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller (BLV) an jedem Markttag frische Original Nürnberger Rostbratwürste. Der Verkaufsstand, der sich in der südlichen Reihe des Wochenmarkts Hauptmarkt mit den Kulinarikständen befindet, wird in einem rollierenden System im zweiwöchigen Wechsel von verschiedenen Mitgliedsunternehmen des BLV beschickt. Diese beziehen ihre Bratwürste aus handwerklichen Nürnberger Metzgereibetrieben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/005/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erhöhung der Angebotsvielfalt auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt erschließt aufgrund der Besucherstruktur Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/005/2020

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfrakticm Rathausplat* 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 4 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 ( . Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 09 11 231-4051

90403 Nürnberg

E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktfon.nuernberg.de

11.12,2017 König

Bratwürste auf dem Wod^ii.i»o? n«.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

mit der vom Wirtschaftsreferat erarbeiteten Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt wird die Attraktivi­ tät des Wochenmarkts auf dem Hauptmarkt gesteigert und der Wochenmarkt zukunftssicher weiterentwickeit.

Zu einer qualitätsvollen Gestaltung gehört ein breites und vielfältiges Warenangebot, Die Nürnberger Brat« worst ist eines der ältesten und bedeutendsten kulinarischen Produkte aus unserer Stadt, Daher sollte es auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt auch einen Stand zum Verkauf frischer, roher Nürnberger Bratwürste wie zu­ bereiteter Bratwürste zum direkten Verzehr geben.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Bei der Umsetzung der Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt soll nach Möglichkeit auch ein Stand mit Nürnberger Bratwürsten auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt angesiedelt werden. Eine ent­ sprechende Werbung und erforderlichenfalls Ausschreibung bzw. Interessenbekundungsverfahren soll hierzu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

ENTWURF A17121100 Bratwürste auf dem Wochenmarkt.docx

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