Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 6 * TOP Ö 1 Bilanz der "Nürnberger Sommertage" vom 31.07. bis 06.09.2020 6 Bericht Ref.VII/086/2020 6 * TOP Ö 2 Critical Mass und Polizeiarbeit in Nürnberg 10 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020 OA/022/2020 10 Bericht OA/022/2020 12 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020 OA/022/2020 16 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2020 OA/022/2020 18 Sachbericht OA/022/2020 20 Flyer für CM-Teilnehmer von Stadt Nürnberg und Polizeipräsidium Mittelfranken 28
Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken zum 31.07., vom 03. und 30 05.08.2020 OA/022/2020 TOP Ö 3 Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben 34 Bericht OA/020/2020 34 Sachbericht OA/020/2020 38 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2020 OA/020/2020 41 TOP Ö 4 Verkauf Lebensmittel ehrenamtliche Feste 43 Bericht OA/021/2020 43 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019 OA/021/2020 47 Sachbericht OA/021/2020 48 Leitfaden des StMGP für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen 52 Veranstaltungen OA/021/2020 * TOP Ö 4.1 Reform der Ausländerbehörde 54 Bericht BgA/024/2020 54 Antrag_Reform der Ausländerbehörde_Die Grünen BgA/024/2020 56 Interkulturelle_Qualifizierungen_Staedteakademie_2020 BgA/024/2020 58 Reform der Ausländerbehörde Sachverhalt BgA/024/2020 71 Statististischer_Jahresbericht_für_2019 BgA/024/2020 76 TOP Ö 5 Sanierung Wächterhaus in Großgründlach 103 Sitzungsvorlage 2. BM/067/2020 103 2020-06-16_Sachverhaltsdarstellung 2. BM/067/2020 107 Antr_Großgründlacher Wächterhaus 2. BM/067/2020 113 Antrag_Sanierung Wächterhaus Großgründlach_CSU 2. BM/067/2020 115 TOP Ö 6 Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung 116 Bericht WiF/043/2020 116 Sachverhalt WiF/043/2020 120 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020 WiF/043/2020 126 * TOP Ö 7 Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Corona 127 Bericht LA/109/2020 127 TOP Ö 8 Kampagne: #AusbildungJETZT 131 Bericht Ref.VII/085/2020 131 Sachverhalt Ref.VII/085/2020 134
TOP Ö 9 Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und 137 Unterrichtsgestaltung Bericht WiF/039/2020 137 Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019 WiF/039/2020 141 Sachverhalt WiF/039/2020 142 Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, 144 Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen WiF/039/2020 TOP Ö 10 Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung 147 Bericht WiF/042/2020 147 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020 WiF/042/2020 151 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020 WiF/042/2020 152 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020 WiF/042/2020 153 TOP Ö 11 Unterstützung Bayerisches Gesundheitsministerium 154 Bericht WiF/040/2020 154 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019 WiF/040/2020 158 TOP Ö 12 Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen 159 Bericht WiF/041/2020 159 Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017 WiF/041/2020 163 * TOP Ö 12.1 Angekündigte Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Temic 164 microelectronic GmbH Bericht WiF/045/2020 164 * TOP Ö 12.2 Reisemobilstellplätze in Nürnberg 168 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 WiF/044/2020 168 Bericht WiF/044/2020 169 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2020 WiF/044/2020 172 Sachverhaltsdarstellung WiF/044/2020 173 * TOP Ö 12.3 Nahversorgung Gartenstadt/Siedlung Süd 175 Sitzungsvorlage WiF/046/2020 175 Entscheidungsvorlage WiF/046/2020 179 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020 WiF/046/2020 181 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020 WiF/046/2020 182 * TOP Ö 12.4 Sondernutzungsgebühren 183 Sitzungsvorlage LA/110/2020 183 Entscheidungsvorlage LA/110/2020 186 Gegenüberstellung und Entgeldverzeichnis alt und neu LA/110/2020 188 TOP Ö 13 Bratwürste auf dem Wochenmarkt 190 Bericht ML/005/2020 190 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 ML/005/2020 193
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 16.09.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bilanz der "Nürnberger Sommertage" vom 31.07. bis 06.09.2020 Bericht
Ref.VII/086/2020 Sachverständiger:
Herr Lorenz Kalb, 1. Vorsitzender Süddeutscher Verband
Reisender Schausteller und Handelsleute e. V.
Fraas, Michael, Dr.
2. Critical Mass und Polizeiarbeit in Nürnberg Bericht
Sachverständiger:
Herr Hermann Guth/Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium
Mittelfranken
König, Marcus
3. Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom OA/020/2020
17.02.2020
König, Marcus
4. Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich Bericht
organisierten Festen OA/021/2020
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019
König, Marcus
4.1 Reform der Ausländerbehörde Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom BgA/024/2020
30.06.2020
König, Marcus
5. Sanierung Wächterhaus in Großgründlach Beschluss
- BM/067/2020 Vogel, Christian
6. Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - Bericht
wirtschaftliche Auswirkungen auf Stadt und Metropolregion WiF/043/2020
Nürnberg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020
Fraas, Michael, Dr.
7. Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Bericht
Corona LA/109/2020
Fraas, Michael, Dr.
7.1 Parklets und Sommerstraßen Bericht
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2020 Stpl/195/2020
Fraas, Michael, Dr.
8. Kampagne: #AusbildungJETZT Bericht
Ref.VII/085/2020 Fraas, Michael, Dr.
9. Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Bericht
Pädagogik und Unterrichtsgestaltung WiF/039/2020
hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019
Fraas, Michael, Dr.
10. Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Bericht
Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF) WiF/042/2020
hier: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
14.07.2020
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2020
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.06.2020
Fraas, Michael, Dr.
11. Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Bericht
Nürnberg WiF/040/2020
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019
Fraas, Michael, Dr.
12. Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen Bericht
hier: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017 WiF/041/2020
Fraas, Michael, Dr.
12.1 Angekündigte Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Bericht
Temic microelectronic GmbH WiF/045/2020
Fraas, Michael, Dr.
12.2 Reisemobilstellplätze in Nürnberg Bericht
hier: Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 und WiF/044/2020
28.05.2020
Fraas, Michael, Dr.
12.3 Nahversorgung Gartenstadt/Siedlung Süd Beschluss
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020 WiF/046/2020
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020
Fraas, Michael, Dr.
12.4 Sondernutzungsgebühren Gutachten
- Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021 LA/110/2020
Fraas, Michael, Dr.
13. Bratwürste auf dem Wochenmarkt Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 ML/005/2020
Fraas, Michael, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2020,
öffentlicher Teil
Ref.VII/086/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Bilanz der "Nürnberger Sommertage" vom 31.07. bis 06.09.2020
Sachverständiger: Herr Lorenz Kalb, 1. Vorsitzender Süddeutscher Verband Reisender Schausteller und Handelsleute e. V.
Bericht:
Da ein Volksfest auf dem Volksfestplatz nach den in Bayern geltenden Infektionsschutzregelungen in diesem Jahr nicht möglich war, hat die Stadt Nürnberg den Schaustellerbetrieben gestattet, im Rahmen der „Nürnberger Sommertage“ vom 31.07. bis 06.09.2020 dezentral auf mehreren Plätzen in der Altstadt sowie am Aufseßplatz in der Südstadt und vor der Dreieinigkeitskirche in Gostenhof ihre Fahrgeschäfte und Verkaufsstände zu betreiben. Die „Nürnberger Sommertage“ erfolgten im Einklang mit den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung in der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Staatsregierung hat den Kommunen zu solchen dezentralen Aktivitäten geraten. Diese werden auch in anderen bayerischen Städten, z.B. in München („Sommer in der Stadt“) oder Augsburg („Augsburger Stadtsommer“) durchgeführt.
In der Sitzung wird mündlich zu den „Nürnberger Sommertagen“ berichtet. Als Sachverständiger hält dabei Herr Lorenz Kalb, Vorsitzender des Süddeutschen Verbandes reisender Schausteller und Handelsleute e.V., Rückblick und zieht Bilanz.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
OA
spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg oberbürge^rÄJeTster Marcus König
o 4. AliG. 2020
Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 4. August 2020 Antragsteller: Ahmed
Critical Mass: Den gefundenen Kompromiss in der Corona-Pandemie aufrechterhalten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadt Nürnberg darf sich als fahrradfreundliche Stadt bezeichnen und wurde erst kürzlich wieder als solche zertifiziert. Zudem steigt jährlich der Radverkehrsanteil in der Stadt und es ist ausdrückliche Übereinkunft im Kooperationspapier zwischen CSU und SPD, mannigfaltige Maßnahmen im Sinne des Radverkehrs umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist die Intention der monatlichen Aktionen Nürnberger Bürgerinnen und Bürger bei Critical Mass zu begrüßen. Die SPD unterstützt das verkehrspolitische Anliegen der Aktivisten. Gleichzeitig kann die SPD auch den grundsätzlichen Impetus von Ordnungsamt und Polizei nachvollziehen, die rechtlichen Auflagen einer Demo durchsetzen zu wollen. Die SPD appelliert daher an beide Seiten einen ernsthaften Dialog zu führen, mit dem Ziel, eine gütliche Lösung zu finden. Auch die Aktivistinnen und Aktivisten werden sich hierbei bewegen müssen.
Pragmatische Lösungen statt Konfrontation
In den vergangenen Jahren unterstützte die SPD die pragmatische Linie von Stadt und Polizei gegenüber Critical Mass. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kommt es nun zu einer neuerlichen Konfrontation. Wir sind der Meinung, dass es hier wie in den vergangenen Jahren eine pragmatische Lösung braucht, mit der Critical Mass in der derzeitigen Form unter Einhaltung von Infektionsschutz-Regeln stattfinden kann.
Solch eine pragmatische Lösung wurde anscheinend noch nicht gefunden: Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Critical Mass haben sich nach den Entwicklungen der vergangenen Woche an die SPD gewandt. Sie haben uns u.a. Filmmaterial zu Polizei- Einsätzen zukommen lassen, die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen aufkommen lassen.
Unser Appell lautet hier klar an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Critical Mass: Haltet euch an die Hygiene-Vorschriften! Gleichzeitig fordern wir Ordnungsamt und Polizei zu Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf. Wir sehen die Gefahr, dass während der Corona- Pandemie der gute Kompromiss, der unter Uli Maly zwischen Stadt, Polizei und Critical Mass gefunden wurde, aufgekündigt wird.
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
Aus diesem Anlass stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden
Antrag:
-
Der Oberbürgermeister, die Verwaltung und die Polizei berichten über ihre Linie im Umgang mit der Critical Mass.
-
Dabei soll die Verwaltung aufzeigen, wie eine pragmatische Lösung in Corona-Zeiten aussehen kann, die den gefundenen Kompromiss der vergangenen Jahre weiterträgt.
-
Zur Behandlung im Stadtrat soll auch ein ausdrückliches Gesprächsangebot an die Aktivistinnen und Aktivisten der Critical Mass gehen. Zudem sollten die Aktivistinnen und Aktivisten die Möglichkeit haben, zu den derzeitigen Entwicklungen schriftlich im Vorfeld der Stadtratssitzung Stellung nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Nasser Ahmed Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Critical Mass und Polizeiarbeit in Nürnberg
Sachverständiger:
Herr Hermann Guth/Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium Mittelfranken
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2020 Sachbericht Flyer für CM-Teilnehmer von Stadt Nürnberg und Polizeipräsidium Mittelfranken Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken zum 31.07., vom 03. und 05.08.2020
Bericht:
Es wird zu den Anträgen Stellung genommen und die Rechtslage zu und der Umgang mit Critical Mass (CM) erläutert.
Auf der Facebook-Seite von CM und in Gesprächen wird immer darauf verwiesen, dass CM ein „geschlossener Verband“ sei und deshalb keine Anmeldung oder Erlaubnis, kein Verantwortlicher und keine Mitteilung der Strecke erforderlich sein. Die Voraussetzungen für einen geschlossenen Verband sind jedoch nicht erfüllt.
Ordnungsamt und Polizei haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es nicht darum geht, CM oder das gemeinschaftliche Radfahren zu verhindern, zu verhindern, sondern darum, aufgrund der Rechtslage, der Größe und dem Ablauf der Veranstaltung eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Teilnehmer/innen von CM, die anderen Verkehrsteilnehmer/innen und das Handeln von Polizei und Stadt herzustellen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und andere Verkehrsteilnehmer/innen sowie die Feuerwehr und Rettungsorganisationen über Fahrstrecken und zu erwartende Verkehrsbehinderungen informieren zu können. Dies kann durch eine Anmeldung als Versammlung oder Beantragung einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis mit einem oder mehreren Ansprechpartnern und der Absprache über die Fahrstrecke erreicht werden. Durch einen Versammlungs- oder Erlaubnisbescheid könnten straßenverkehrrechtliche Sonderrechte erteilt werden, wie sie CM für sich beansprucht und damit den Teilnehmern/innen eine abgesicherte Teilnahme gewährleistet werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Umgang mit Fahrradtreffen ohne Anmeldung; Vorgehen der Polizei gegenüber unerlaubten Handlungen und Auswirkungen auf die Allgemeinheit.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König RathauspLatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 0 5. AUS. 2023 Fax: (0911) 231-2930 .Nr., gruene@stadt.nuernberg.de i dB Zur Zur Siäiiungnahme Kts. 4 Antwort vor Absen- Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) 2 riung vcrlegon U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) 5 Antwort zur Unter z.w.V. schrift verlegen Nürnberg, 5. August 2020 MX,
Umgang und Strategie mit dem Format der „Critical Mass" im Stadtrat
behandeln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den vergangenen Jahren stellte die „Critical Mass“ in Nürnberg nie ein Problem dar. Die Treffen der „Critical Mass“ waren immer einvernehmlich und mit Unterstützung der Polizei möglich und berufen sich auf §27 StVO, die besagt, dass mehr als 15 Radfahrende einen geschlossenen Verband bilden und zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen.
Während die „Critical Mass“, die immer am letzten Freitag des Monats stattfindet, in anderen bayerischen Städten weiterhin ohne Beeinträchtigungen unterwegs sein kann, wurde die Veranstaltung der Fahrradfahrenden in Nürnberg am 31.07.2020 auf rigide Weise von der Polizei behindert und aufgelöst. Das Verhindern der Abfahrt vor dem Nürnberger Opernhaus, das Luftablassen aus den Reifen mehrerer Räder und das Untersagen der gemeinsamen Weiterfahrt waren Maßnahmen, die nachweislich auch Personen betrafen, die sich durchweg an die StVO hielten. Darüber hinaus wurden nach Berichten durch den Einsatz der Polizei auch Unbeteiligte auf Rad- und Gehwegen gefährdet.
Ein solch unverhältnismäßiges Vorgehen durch die Polizei ist nicht nur rechtlich fragwürdig, es schädigt vor allem auch das Miteinander in der Stadtgesellschaft. Es widerspricht zudem in hohem Maße dem Titel „Fahrradfreundliche Kommune“, der Nürnberg erst kürzlich erneut von der Bewertungskommission der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) verliehen wurde.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, auf welcher Rechtsgrundlage die polizeiliche Behinderung und
die Auflösung der „Critical Mass“ am Richard-Wagner-Platz beruht.
- Die Verwaltung berichtet, welche neuen tatsächlichen und rechtlichen Anhaltspunkte sich
ergeben haben, die die Durchführung der „Critical Mass“ anders als in den Vormonaten und -jahren verunmöglicht haben.
- Die Verwaltung berichtet, inwieweit im Vorfeld des 31.07.2020 Gespräche zwischen
Verwaltung und Teilnehmern der „Critical Mass“ bzw. Verwaltung und Polizei stattgefunden haben und wenn ja, welche Inhalte diese Gespräche hatten.
- Die Verwaltung bittet die Polizei um eine Stellungnahme und ein Gespräch in Bezug auf
den Einsatz vom 31.07.2020 in der nächsten Stadtratssitzung. Die Verwaltung gibt Stadträt*innen dabei die Möglichkeit, der Polizei Fragen zum Vorfall zu stellen und Betroffenen die Möglichkeit, sich zu den Vorgängen zu äußern.
- Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit allen Akteuren eine Strategie für die „Critical
Mass“, damit die Radfahrenden zukünftig weiterhin unter Beachtung der StVO sicher durch die Stadt fahren können.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock Achim M letz ko Stadtrat Fraktionsvorsitzender
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König RathauspLatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 25. August 2020
Polizeiarbeit in Nürnberg muss ausgewogen und bürg er freundlich sein
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
„Entsetzen nach Polizeieinsatz am See“ titelten die NN am 8. August 2020 (S. 9) - auf Nordbayern.de war von „Polizeiwillkür“ die Rede. Die Artikel beschreiben die ungeheuerlich anmutenden Vorfälle des Abends vom 3. Juli 2020 am Wöhrder See, also eines Vorfalls, der fünf Wochen lang nicht in die Öffentlichkeit drang. Die Polizei sei bei einer verbalen Meinungsverschiedenheit - ohne Fragen zu stellen und ohne den Versuch, die Situation zu deeskalieren - auf einen der beteiligten jungen Männer mit Schlagstöcken losgegangen. Ebenso hätten sie dessen Schwester, die sich nach ihm erkundigte, zu Boden gerissen und geschlagen. Auch bei der Critical Mass am 31. Juli 2020 hat die Polizei klar ihre Dienstbefugnisse übertreten und wurde von Zeuginnen als aggressiv und andere gefährdend eingestuft.
Derlei Verhalten birgt die hohe Gefahr, dass sich die Bevölkerung in Gegenwart von Polizeikräften unsicher und sogar gefährdet fühlt. In Zeiten, in denen „Corona-Leugner*innen“ Konjunktur zu haben scheinen und ein irrealer „Kampf gegen das Unterdrückungsregime“ ausgerufen wird, kann dies noch weiter zur Entfernung von rechtsstaatlichen Institutionen und humanistischen, freiheitlichen und demokratischen Grundwerten beitragen. Um bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht zu verlieren, ist ein ausgewogenes und bürgerfreundliches Handeln der Polizei unabdingbar.
DIE GRÜNEM
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung legt ihre vorliegenden Erkenntnisse zu den geschilderten Vorfällen
am Wöhrder See und bei der Critical Mass dar und gibt Auskunft darüber, wie sie auf die Vorfälle reagiert hat und weiter damit umgehen will.
- Die beteiligten Einsatzkräfte der Polizei werden in den Ausschuss geladen, schildern den
Vorfall aus ihrer Sicht und erklären, warum es zu der beschriebenen Gewaltanwendung kam - gegen Personen am Wöhrder See und gegen das Eigentum von Teilnehmenden der Critical Mass.
- Die Zuständigen der Polizei geben Auskunft darüber, ob es in letzter Zeit zu vermehrten
Einsätzen des USK kam und in wie vielen Fällen (prozentual) es zu Gewaltanwendungen kam.
- Die Verwaltung beschreibt, wie die zukünftige Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort in
Nürnberg und in Mittelfranken aussehen soll. Welche Absprachen sind möglich? Wo sind die Grenzen? Wie kann ein Konzept zur Deeskalation aussehen und umgesetzt werden?
- Die Verwaltung erklärt, welche Strategien es für eine Vertrauensbildung zwischen
Bevölkerung und Polizei gibt.
Mit freundlichen Grüßen
/
Maik Pflaum Andrea Friedei Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
Critical Mass
Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 04.08.2020
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020
Anlagen:
-
§§ 27, 29 StVO
-
Flyer für Teilnehmer der „Critical Mass“
Zu den in den Anträgen gestellten Fragen wird auf folgende Ziffern des Berichts verwiesen:
Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 04.08.2020 zu 1. siehe Ziffer 3 des Berichts zu 2. siehe Ziffer 8 des Berichts zu 3. siehe Ziffer 5 des Berichts
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2020 zu Punkt 1 siehe Ziffern 3 und 4 des Berichts zu Punkt 2 siehe Ziffer 3 des Berichts zu Punkt 3 siehe Ziffer 3 des Berichts zu Punkt 4 siehe Ziffer 4 und 5 des Berichts zu Punkt 5 siehe Ziffer 8 des Berichts
- Sachverhalt
Critical Mass (CM) findet in Nürnberg seit über 10 Jahren an jedem letzten Freitag im Montag statt. Start ist um 18 Uhr am Opernhaus. Die Gruppe fährt dann 2 – 3 Stunden auf einer nicht bekanntgemachten Strecke durch Nürnberg. Im Sommer 2019 stieg die Teilnehmerzahl auf 3000 Personen. Sie ist eine der größten CM in Deutschland.
Die Fahrradfahrt wird nicht angemeldet oder beantragt, die Fahrtstrecke nicht mitgeteilt. Bei einer großen Teilnehmerzahl zieht sich die Gruppe bereits am Start bis zu 15 Minuten und über einen Kilometer auseinander. Entlang der Fahrstrecke kommt es zu erheblichen Verkehrsstauungen. Während der Fahrt werden Verkehrsregeln missachtet. Insbesondere fahren die Teilnehmer/innen unter Belegung aller Fahrrichtungsspuren nebeneinander, missachten Vorfahrtsregelungen (rote Ampeln, rechts vor links) und sperren Kreuzungen und Einmündungen mit Personen und Fahrrädern.
Ordnungsamt und Polizei haben im Jahr 2018 zweimal am Opernhaus durch Ansprache von Teilnehmern und der Verteilung eines Flyers (siehe Anlage) versucht, über die Rechtslage zu informieren und Personen zur Kontaktaufnahme zu bewegen. Gesprächs- und Kooperationsangebote wurden auch über den städtischen Fahrradbeauftragten, den ADFC, Pressegespräche und bei Anmeldungen von Fahrradversammlungen (z.B. Kiddical Mass, Pop-Up-Lane, Radentscheid) ohne Erfolg versucht.
Stadt und Polizei erhielten lediglich die von der Facebookseite von CM und aus Forenbeiträgen bekannte Information, dass CM aus Sicht der Teilnehmer weder eine Versammlung noch eine organisierte Veranstaltung sei, sondern als sogenannter „geschlossener Verband“ wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch überall und jederzeit ohne Anmeldung oder Erlaubnis fahren könne. Daher, so die Argumentation, müsse auch kein Organisator oder Verantwortliche vorhanden sein:
„Die Critical Mass braucht keine Veranstalter, keine Leitung, keine hierarchische Organisation und
keine geplante Strecke. Selbstorganisation und Schwarmintelligenz schaffen die Critical Mass.
Wer vorne fährt entscheidet wo´s hingeht. Und: kein Champagner ohne Korken…“. (Quelle: Face-
book/Critical Mass Nürnberg).
Damit bestand bisher nie die Möglichkeit, eine Kommunikation und abgesprochene Lösung zwi-
schen Stadt/Polizei und CM zu finden.
Nachdem Kontakt- und Kooperationsangebote immer wieder gescheitert sind, sich das Eingriffser-
messen verdichtet hat und das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen durch die Bayeri-
sche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinzugekommen ist, sind Stadt und Polizei überein-
gekommen, das CM ohne eine Ausnahmegenehmigung nicht stattfinden kann. Die Veranstaltun-
gen im Mai, Juni und Juli wurden von der Polizei unterbunden. I
29.07.2020 haben Stadt und Polizei dieses Vorgehen erläutert und mehrfach Gesprächs- und Lösungsmöglichkeiten angeboten.
- Rechtlicher Status von CM
CM geht über die übliche Teilnahme am Straßenverkehr hinaus. Die Voraussetzungen für einen „geschlossenen Verband“ sind nicht gegeben. CM könnte als Versammlung oder Radveranstaltung durchgeführt werden. In beiden Fällen bedürfte es einer Anmeldung bzw. einer Erlaubnis mit Angabe der Fahrstrecke und eines Verantwortlichen/Veranstalters, wobei die Personen wechseln könnten. Im Zweifel könnte CM als Versammlung bewertet werden, was für CM die einfachste Lösung wäre.
2.1 Geschlossener Verband (§ 27 StVO, siehe Anlage)
Mehr als 15 Rad fahrende Personen dürfen einen geschlossenen Verband bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO).
2.1.1 Erforderlichkeit von Organisation und Aufsicht
Ein geschlossener Verband ist eine geordnete, einheitlich geführte und als Ganzes erkennbare Fahrzeugmehrheit. Maßgebend sind dabei einheitliche Führung, geschlossene Bewegung und Fahren mit vorgeschriebenen Abstand (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, StVO § 27, RD-Nr. 5). Die Zusammenfassung einer Mehrzahl von Verkehrsteilnehmern zu einem Verband erfordert, dass nach innen und außen eine Einheit gegeben ist. Der Verband setzt vor allem einheitliche Führung und geschlossene Bewegung voraus (Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage, StVO § 27, RD-Nr. 2). Fahrräder in einem Verband müssen aber im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen nicht gekennzeichnet sein.
| Eine besondere Verantwortung weist die Straßenverkehrsordnung der Führungsperson des Ver- | ||
|---|---|---|
| bands zu; diese hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften | ||
| befolgt werden | (§ 27 Abs. 5 StVO). | Hieraus folgt auch, dass bei jedem geschlossenen Verband |
| eine Person bestimmt sein muss, die die Funktion des Verbandsführers wahrnimmt (VG Augsburg |
, Urteil vom 16.04.2013, Au 3 K 12.839, RD-Nr. 81). Ein geschlossener Verband muss also immer organisiert sein und eine Aufsicht führende Person haben, die dafür sorgt, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden. Der Verbandsführer (Aufsichtsführer) ist für Beachtung sämtlicher Regeln des § 27 verantwortlich, seine Hilfspersonen hat er nach Zuverlässigkeit auszuwählen und zu überwachen (Hentschel/König/Dauer, a.a.O., RD-Nr. 9). Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines geschlossenen Verbandes nicht dafür sorgt, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 1 StVO).
2.1.2 Geltung der Straßenverkehrsregeln
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß (§ 27 Abs. 1 Satz 1 StVO).
In einem geschlossenen Fahrradverband dürfen Personen aber zu zweit nebeneinander fahren (§ 27 Abs. 1 Satz 3 StVO), jedoch auch nicht zu mehr als zwei Personen. Bei mehreren Fahrspuren
darf der Verband nicht mehrere Fahrspuren benutzen, sondern muss die rechte Fahrbahn benutzen (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 1 Satz 1 StVO).
Geschlossene Verbände haben weder Vorrecht noch Vorrang. Insbesondere müssen Vorfahrtsregelungen (z.B. Ampeln, rechts vor links) und die Grundregeln der Vorsicht, gegenseitigen Rücksichtnahme und Vermeidung von Gefährdungen nach § 1 StVO eingehalten werden. Da der Verband wie ein Verkehrsteilnehmer zu behandeln ist, darf er aber, wenn ihm ein Vorfahrtsrecht zusteht, bis zum letzten Verbandsteilnehmer durchfahren, auch wenn das Vorfahrtsrecht zwischenzeitlich wechselt. So muss der Verband bei Ankunft an einer roten Ampel anhalten oder an Einmündungen vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Er darf aber bis zum letzten Teilnehmer die Kreuzung oder Einmündung passieren, wenn die Ampel bei der Durchfahrt von Grün auf Rot wechselt oder ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug kommt.
Ein geschlossener Verband hat kein Recht zur eigenen Verkehrsregelung und darf sein Verbandsrecht nicht selber erzwingen oder durchsetzen. Das selbständige Sperren von Kreuzungen und Einmündungen („Korken“) ist deshalb rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft hat darauf hingewiesen, dass es ab einer gewissen Zeitdauer eine Nötigung nach § 240 StGB darstellen kann, die von der Polizei bei Kenntnis unterbunden und verfolgt werden muss.
Geschlossene Verbände müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen (§ 27 Abs. 2 StVO), damit der Verband überholt oder gequert werden kann. An anderen Stellen darf der übrige Verkehr den Verband nicht unterbrechen. Darüber hinaus gilt für den geschlossenen Radfahrerverband auch die Verpflichtung
| nach | wonach der Verband an geeigneter Stelle seine Geschwindigkeit zu |
|---|---|
| ermäßigen oder notfalls anzuhalten und zu warten hat, wenn nur so mehreren unmittelbar folgen- | |
| den (Kraft-) Fahrzeugen das Überholen möglich ist (VG Augsburg, a.a.O., |
CM kann sich deshalb nicht auf einen geschlossenen Verband berufen, wenn es keinen Organisator und keine Führung hat. Zufällig zusammentreffende Radfahrer/innen oder mehrere Radfahrer/innen ohne Organisation und Führung bilden keinen Verband.
Das Fahrverhalten des CM widerspricht in mehrfacher und eklatanter Weise den auch für ge-
schlossene Verbände geltenden Straßenverkehrsregeln.
2.2 Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung/Veranstaltung (§ 29 StVO, siehe Anlage)
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (Sondernutzung), bedürfen der Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden eingeschränkt wird (§ 29 Abs. 2 StVO). Radtouren sind eine erlaubnispflichtige Veranstaltung, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, zu Abs. 2, Nr. I/2b). Durch die Erlaubnis erhalten Sperrungen und durch die Polizei gewährte Vorrangrechte eine rechtliche Grundlage.
2.3 Versammlung (Art. 13 BayVersG)
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist (Art. 2 Abs. 1, 2 BayVersG). Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angezeigt werden. In der Anzeige sind u.a. der Ort, ggf. der Streckenverlauf und der Veranstalter und Leiter anzugeben (Art. 13 Abs. 1, 2 BayVersG). Eine Versammlung kann auch mit Fahrzeugen stattfinden.
Für Fahrradversammlungen gelten nicht §§ 27 und 29 StVO. Sie werden im Rahmen des Versammlungsrechts und Versammlungsbescheides durchgeführt. In diesem Rahmen können ihnen Vorrangrechte eingeräumt werden. Für die Durchführung einer Versammlung bestehen weniger
Anforderungen als für die Durchführung einer Veranstaltung. Bei einer Versammlung hat der Veranstalter und Leiter aber kein Hausrecht und darf keine Personen und abweichenden Meinungsäußerungen ausschließen.
2.4 Veranstaltungen und Ansammlungen nach Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(§ 5 Abs. 1 6.BayIfSMV)
Im Zuge der Corona-Bekämpfung sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen seit
01.04.2020 untersagt. Nach der derzeit gültigen 6.BayIfSMV (gültig bis 02.09.2020) sind Veransta
tungen und Ansammlungen über den in § 2 Abs. 1 erlaubten Personenkreis hinaus verboten. Aus-
nahmegenehmigungen können von der Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden (§ 5 Abs. 1
l-
6.BayIfSMV). Für Versammlungen, Sport- und Kulturveranstaltungen gab es zwischenzeitlich Lo-
ckerungen. Im Mai, Juni und Juli haben über 100 Personen versucht, eine CM durchzuführen. Ein
Antrag auf Ausnahmegenehmigung wurde nicht gestellt. Eine Sport- oder Kulturveranstaltung liegt
nicht vor.
- Umgang mit CM
Da weder die Voraussetzungen für einen geschlossenen Verband gegeben sind noch eine Versammlung angemeldet oder eine Sondernutzung/Veranstaltung beantragt sind, findet CM ohne Rechtsgrundlage statt.
Das Fahrverhalten während der CM widerspricht in mehrfacher und eklatanter Weise den Straßen
verkehrsregeln.
Größe und des Fahrverhaltens stellt CM eine erhebliche Beeinträchtigung und Gefährdung des Straßenverkehrs teil. Zum Teil kann es dabei auch zu strafrechtlichen Nötigungen (§ 240 StGB) anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Insgesamt ist eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit gegeben.
Die Stadt Nürnberg als Sicherheitsbehörde und die Polizei haben als gesetzliche Aufgabe, die öf-
fentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Besei-
tigung von Störungen aufrechtzuerhalten (Art. 6 LStVG, Art. 2 Abs. 1 PAG). Je nach der rechtli-
chen Einstufung von CM bestehen folgende Eingriffsmöglichkeiten für die Stadt:
- Ist CM als Versammlung zu bewerten, kann die Stadt die Versammlung beschränken oder ver-
bieten, wenn die Durchführung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet (Art. 15 Abs. 1 BayVersG). Nach Versammlungsbeginn kann die Polizei die Versammlung unter der gleichen Voraussetzung beschränken oder auflösen. Bei der Einstufung einer nicht als Versammlung angemeldeten Menschenansammlung als Versammlung kommt es auf die objektiven Merkmale an und nicht auf das Selbstverständnis der Teilnehmer. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird durch CM erheblich gefährdet und gestört (s.o.). Beschränkungen der Versammlung zum Beispiel in Form der Vorgabe einer Fahrstrecke und Versammlungsdauer verspricht aufgrund des fehlenden Kooperationswillens bei den Teilnehmern/innen keinen Erfolg, so dass ein Verbot oder eine Auflösung der Versammlung in Betracht kommen.
- Ist CM als unerlaubte öffentliche Vergnügung zu bewerten, worunter auch eine Radtour fallen
kann, kann die Stadt die Veranstaltung untersagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit erforderlich erscheint und andere Anordnungen nicht ausreichen (Art. 19 Abs. 5 Satz 1 LStVG). Das gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn wie bei CM gegen §§ 27, 29 StVO verstoßen wird.
- Ist CM nur als Menschenansammlung zu bewerten, kann die Stadt Verordnungen, Anordnun-
gen und Verbote erlassen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist (Art. 23 Abs. 1 LStVG).
- Darüber hinaus kann die Stadt Anordnungen treffen, um rechtswidrige Taten, die den Tatbe-
stand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, zu verhüten oder zu unterbinden, was bei CM gegeben ist (Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG).
Ob und wie die Sicherheitsbehörde und die Polizei bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung einschreiten, obliegt nach dem Opportunitätsprinzip dem pflichtgemäßen Ermessen, das
sich an der Bedeutung des bedrohten Rechtsgutes und der Intensität seiner Gefährdung bzw. Stö
rung orientieren muss. Mit zunehmender Bedeutung des bedrohten Rechtsgutes sowie der Intens
tät seiner Gefährdung bzw. Störung nimmt die Ermessensverdichtung bis zu einer Verpflichtung
zum Einschreiten zu.
i-
Regelmäßig haben Polizei und Stadt im Sicherheitsrat den Umgang mit CM abgestimmt. Die
Staatsanwaltschaft hat dabei mehrmals auf die strafrechtliche Problematik hingewiesen, die sich
aus der Begleitung durch die Polizei und das Nichteinschreiten bei Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten ergeben kann. Stadt und Polizei haben dabei zunächst daraufgesetzt, über verschie-
dene Kanäle die Rechtslage und pragmatische Lösungsmöglichkeiten mitzuteilen und Gespräche
anzubieten. Bei den Flyer-Aktionen am Opernhaus versuchten Polizei und Ordnungsamt auch im-
mer mit Teilnehmern ins Gespräch zu kommen. Sehr häufig gaben teilnehmende Personen dabei
an, dass sie davon ausgingen, dass es sich um eine von der Stadt genehmigte Veranstaltung han
delt und dass die üblichen Verkehrsregeln nicht gelten. Die Polizei hat CM begleitet, um die Ver
kehrssicherheit zu gewährleisten und besonders grobe Verkehrsverstöße (z.B. Rad mit Nebelma-
schine, Rad mit Grill) sowie Straftaten zu unterbinden.
Nachdem alle Gesprächs- und Lösungsangebote von Seiten CM ohne Reaktion geblieben sind,
hat sich das Ermessen zum Einschreiten durch folgende Umstände schrittweise verdichtet:
Zunahme der Teilnehmerzahl bis auf über 3000 Personen im letzten Jahr,
Zunahme des eigenmächtigen Sperrens und Blockierens von Kreuzungen und Einmündungen,
verbale Auseinandersetzungen mit Autofahrern („Korken“),
Zunahme der polizeilichen Begleitung mit hohem personellen Aufwand und damit des Ein-
-
-
- drucks, es würde sich um eine mit Stadt und Polizei abgestimmte und abgesicherte Veranstal-
-
tung handeln,
unproblematische Durchführung von mehreren angemeldeten Fahrradversammlungen für Kidi-
cal Mass (der ADFC hat seine „Kidical-Mass“ ganz bewusst im Gegensatz zum Selbstverständ
nis von CM als Versammlung angemeldet, um für die teilnehmenden Personen einen gesicher-
ten rechtlichen Status zu haben), Klimaschutz, Pop-up-Lane und Radentscheid.
| Als dann auch das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen mit Ausnahmemöglichkeit | ||
|---|---|---|
| nach § 2 Abs. 1 6.BayIfSMV zu keiner Kooperationsbereitschaft und Antragstellung auf Seiten von | ||
| CM geführt hat, kamen Stadt und Polizei überein, dass | das weitere Tolerieren und die | Begleitung |
| von so zahlreichen rechtswidrigen Verhaltensweisen (und möglicherweise auch Straftaten) nicht | ||
| mehr vertretbar ist. Dies aus Gleichbehandlungsgründen auch gegenüber denjenigen Veranstal | ||
| tern, die eine Versammlung oder Veranstaltung anzeigen bzw. beantragen. Zuletzt bestehen auch | ||
| mögliche straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen für Stadt und Polizei, insbesondere wenn | ||
| es zu Unfällen kommt. Die Polizei hat die CM im April, Mai und Juni am Richard-Wagner-Platz da- | ||
| her unterbunden und dabei über die Untersagung von Menschenansammlungen ohne Erlaubnis | ||
| nach der BayIfSMV hingewiesen. |
I
nommen haben,
onferenz am 29.07.2020, an der auch zwei offensichtliche CM-Aktivisten teilgehaben Ordnungsamt und Polizei dieses Vorgehen erläutert und nochmals Gesprächs- und Lösungsmöglichkeiten angeboten (siehe Nürnberger Nachrichten vom 30.07.2020, Critical Mass: Stadt und Polizei appellieren an Rad-Aktivisten).
- Ablauf am 31.07.2020
Zum Ablauf des 31.07.2020 wird auf die beiliegenden Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 03. und 05.08.2020 verwiesen. Den Ablauf und die Maßnahmen der Polizei erläutert die Polizei mündlich.
- Zwischenzeitliche Gespräche
Am 13.08.2020 fand ein Gespräch im Rahmen eines Kooperationstermins für eine angemeldete Fahrradversammlung am 28.08.2020 mit drei regelmäßigen CM-Teilnehmern statt, am 17.08.2020 ein Gespräch mit Vertretern des ADFC und des Radentscheids, in denen die Rechtslage, das Selbstverständnis von CM, der bisherige Umgang mit CM und die polizeilichen Maßnahmen am 31.08.2020 abermals diskutiert wurden. Beide Gespräche verliefen sehr sachlich und kommunikativ. Stadt und Polizei stellten die vorgenannte Rechtslage dar und betonten, dass es nicht darum ginge, CM zu verhindern, sondern CM im Interesse der Teilnehmenden und der anderen Verkehrsteilnehmer auf einen gesicherten Rechtsstatus zu stellen. Dazu bedürfte es einer Anmeldung bzw. eines Antrages, zumindest aber eines Ansprechpartners und der vorherigen Mitteilung der Fahrstrecke. Sowohl die Gesprächspartner am 13.08.2020 als auch die Vertreter des ADFC und Radentscheids sahen sich nicht als Vertreter von CM an, sondern nur als Teilnehmer. Sie sahen die Anforderungen von Stadt und Polizei als nicht vereinbar mit dem Selbstverständnis von CM und damit als nicht umsetzbar an. Den Personen wurde angeboten, im RWA ihren Standpunkt darstellen zu können.
Polizei und Ordnungsamt hatten den Eindruck, dass das Anliegen, CM auf eine gesicherte rechtliche Grundlage zu stellen, dennoch vermittelt werden konnte. Die Gesprächspartner sahen Kooperationsmöglichkeiten, indem der Polizei vor Fahrtbeginn die ungefähre Fahrtstrecke mitgeteilt, der Start an einer zum Losfahren besser geeigneten Örtlichkeit beginnen und auf das „Korken“ verzichtet werden könnte, wenn die Polizei für Absperrungen sorgt.
- Ablauf am 28.08.2020
Aufgrund des Verlaufs der beiden Gespräche wollten Polizei und Ordnungsamt eine weitere Kommunikation und Kooperation dadurch unterstützen, CM am 28.08. auch ohne offizielle Versammlungsanmeldung/Erlaubnis durchführen zu lassen und Maßnahmen an das Verhalten der Teilnehmer anzupassen. Am Mittag des 28.08. wurde eine Fahrtstrecke auf der Facebookseite von CM eingestellt. CM startete dann mit ca. 60 Personen an der Meistersingerhalle und nahm am Opernhaus weitere wartende Personen auf. Im Laufe der Fahrt vergrößerte sich die Teilnehmerzahl auf ca. 300 Personen. Die Fahrt verlief friedlich und störungsfrei auf der veröffentlichten Route. Es fand kein Korken statt, an roten Ampeln wurde angehalten, so dass die Teilnehmer zusammenblieben. Die Polizei regelte die Durchfahrt an großen Kreuzungen. Der Ablauf war vergleichbar mit einer gut organisierten Versammlung.
- Situation in anderen Städten
CM findet in fast allen deutschen Großstädten ebenfalls ohne Anmeldung/Erlaubnis statt, in den meisten Städten aber mit deutlich weniger Teilnehmern.
In Erlangen wurden im August erstmals auch eine Fahrtstrecke und Infektionsschutzregeln auf Facebook eine Woche vor CM eingestellt.
In Stuttgart wird CM seit einigen Jahren durch eine Person als Versammlung angemeldet und durchgeführt. Die Teilnehmerzahl entspricht ungefähr der in Nürnberg. Kommunikation und Kooperation laufen gut. Dies scheint die einzige CM in Deutschland zu sein, die als Versammlung angemeldet wird.
In München findet CM im Schnitt mit 200 – 300 Personen und ca. 2 Stunden statt. Stadt und Polizei behandeln sie als nicht angemeldete Versammlung. Es gibt einen Ansprechpartner, der aber
nicht Veranstalter sein will. Die Fahrstrecke ist der Polizei vorher bekannt. Die Polizei begleitet die Gruppe, führt sie teilweise an und legt bei Bedarf auch eine Pause zum Sammeln ein.
In Leipzig und Bremen findet CM mit einer mittleren dreistelligen Personenzahl statt. Kommunikationsbemühungen blieben bisher erfolglos. Aufgrund der Teilnehmerzahl und der begrenzten Störungen im Straßenverkehr wurde CM bislang geduldet.
Polizeiliche Maßnahmen gegen nicht angemeldete/beantragte CM gab es in der Vergangenheit u.a. in Dresden, Düsseldorf und Krefeld.
- Zusammenfassung
Stadt und Polizei geht es nicht darum, das gemeinschaftliche Radfahren auf Straßen zu verhindern. Ziel ist es, aufgrund der Rechtslage, der Größe und dem Ablauf der Veranstaltung
eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Teilnehmer/innen von CM, die anderen Verkehrsteil-
nehmer/innen und das Handeln von Polizei und Stadt herzustellen,
die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und
-
andere Verkehrsteilnehmer/innen sowie die Feuerwehr und Rettungsorganisationen über Fahr-
strecken und zu erwartende Verkehrsbehinderungen informieren zu können.
Dies kann durch eine Anmeldung als Versammlung oder Beantragung einer straßenverkehrsrecht-
lichen Erlaubnis mit einem oder mehreren Ansprechpartnern und der Absprache über die Fahrstre-
cke erreicht werden. Die Anmeldung als Versammlung wäre der einfachere Weg. Durch einen Ver-
sammlungs- oder Erlaubnisbescheid könnten straßenverkehrsrechtliche Sonderrechte erteilt wer-
den, wie sie CM für sich beansprucht (Vorrang, Fahren von mehr als zwei Fahrrädern nebeneinan-
der, Benutzung mehrerer Fahrspuren) und damit den Teilnehmern/innen eine abgesicherte Teil-
nahme gewährleistet werden. Diese rechtlichen Anforderungen und Absicherungen können nicht
vom Selbstverständnis einer Gruppe abhängig gemacht werden, insbesondere wenn Rechte ande-
rer Personen und die Verkehrssicherheit gefährdet sind. Dies ist auch gegenüber der Öffentlichkeit
und anderen Veranstaltern von Versammlungen oder Veranstaltungen nicht vertretbar.
Ordnungsamt und Polizei sehen in den zwischenzeitlich geführten Gesprächen und im Ablauf am 28.08.2020 eine gute Grundlage für eine weitere Verständigung, um CM rechtlich und polizeilich abgesichert durchführen zu können.
Nürnberg, 29.08.2020 Ordnungsamt gez. Pollack (5330)
Anlage: §§ 27, 29 StVO
§ 27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinderund Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen. (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen. (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein. (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind. (5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden. (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) [aufgehoben] (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
ÖÖ 22
Risiko!
eigenes
auf
fahren
Sie
Poliz M e i i t p te rä lf s r i a d n iu k m en
Liebe Radfahrerinnen und Radfahrer, Sie setzen sich für eine höhere Lebensqualität und eine menschenfreundliche Stadt ein. Ihre berechtigten Anliegen teilen viele Menschen. Natürlich haben Sie ein Recht auf die Nutzung von Straßen und Radwegen. Wenn Sie sich jetzt scheinbar unorganisiert zusammen zu einer Fahrt durch die Stadt aufmachen, sollten Sie aber wissen: Ihre Organisationsform erschwert es der Polizei, Sie und andere vor Gefahren oder gar Unfällen zu schützen. Dies hat seinen Grund speziell darin, dass wir in Ermangelung eines Ansprech- partners nicht wissen, auf welcher Route Sie unterwegs sind. Wir werden deshalb auf den nächsten Versammlungen versuchen, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Darüber hinaus können Sie selber einen Teil zu Ihrer Sicherheit beitragen, indem Sie - auf den Konsum von Alkohol verzichten - nur Fahrräder benutzen, die verkehrstüchtig sind - sich besonnen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber verhalten Gute und sichere Fahrt Ihre Stadt Nürnberg & Polizei Nürnberg 29
Impressum: Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anlagen: Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2020
Bericht:
Eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung darf nur gewährt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. § 8 BayGastV eröffnet keine Möglichkeit für eine generelle Ausnahmeregelung für eine Betriebsart. Derzeit haben in Nürnberg nur einige wenige Speiselokale Sperrzeitaufhebungen nach § 8 BayGastV bewilligt bekommen. Die für den Club "Rakete" angeordnete Sperrzeitverschiebung ist Teil eines mit dem Betreiber und der Polizei abgestimmten Maßnahmenpakets zur Verbesserung der sicherheitsrechtlichen Situation in diesem örtlichen Bereich. Diese Sperrzeitverschiebung kann insoweit nicht als "Präzedenzfall" bzw. "Pilotversuch" für die Sperrzeitenhandhabung in Nürnberg angesehen werden. Aktuell ist nicht bekannt, inwieweit auf Seiten der Betriebe überhaupt ein Bedürfnis für eine Veränderung der Sperrstundenregelung besteht. Diese Thematik kann im AK Nachtbar und Nachbar eingebracht werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen, da lediglich Bericht
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020
Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 17.02.2020
Sachbericht
I. Rechtslage
In Bayern gilt seit der Gesetzesänderung im Jahr 2004 für Gaststättenbetriebe nach § 7 BayGastV lediglich eine Sperrzeit von 05.00 – 06.00 Uhr. Gem. § 8 BayGastV können die Gemeinden allgemein (Abs. 1) oder auch für einzelne Betriebe (Abs. 2) den Beginn der Sperrzeit vorverlegen, die Sperrzeit aufheben oder das Ende der Sperrzeit hinausschieben. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, die von der Gaststättenbehörde sorgfältig geprüft und ausreichend belegt werden müssen.
Ein öffentliches Bedürfnis ist gegeben, wenn hinreichende Gründe vorliegen, dass die abweichende Regelung, hier eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung, im Interesse und Bedarf der Allgemeinheit, also weiter Bevölkerungskreise, ist. Ein Interesse einzelner Bevölkerungsgruppen oder der Gaststättenbetreiber begründet kein öffentliches Bedürfnis. Das öffentliche Bedürfnis oder die besonderen örtlichen Verhältnisse für eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung setzen voraus, dass sie im Einklang mit anderen gesetzlichen Vorschriften und öffentlichen Belangen sind. Hierzu zählen insbesondere der Schutz der Nachbarschaft und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Eine generelle örtliche Ausnahmeregelung von der gesetzlich festgelegten Sperrzeitregelung für eine bestimmte Betriebsform, hier Clubs, würde dem gesetzlichen Regel-/Ausnahmeverhältnis widersprechen. Eine generelle Überprüfung der gesetzlichen Sperrzeitregelung anhand des Konsum- und Freizeitverhaltens der Bevölkerung, von Arbeitszeitmodellen oder selbstbestimmter Lebensentwürfe liegt nicht in der Zuständigkeitskompetenz der Vollzugsbehörde sondern des Verordnungsgebers.
In Nürnberg sind bislang keine rechtlich relevanten Gründe für ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtlichen Verhältnisse erkennbar, die eine Sperrzeitverschiebung oder –aufhebung begründen können. Betriebskonzepte müssen so gewählt werden, dass sie im gesetzlichen Rahmen betrieben werden (können). Es ist aber auch nicht erkennbar, dass die gesetzliche Sperrzeitregelung den Betrieb eines Clubs nicht ermöglicht.
Von Betreiberseite wurde bislang kein betriebsbezogenes Bedürfnis für eine Verschiebung der Putzstunde bzw. Sperrzeitaufhebung/-verschiebung an das Ordnungsamt herangetragen, so dass kein Anlass für Verfahren nach § 8 Abs. 2 BayGastV mit dieser Zielsetzung bestand. Auch im Rahmen des AK Nachtbar und Nachbar, in welchem u.a. neben der Stadtverwaltung Betreiber aus dem Nürnberger Nachtleben vertreten sind, wurde ein solches Anliegen bisher nicht vorgebracht.
Aktuell haben in Nürnberg lediglich vier Speisebetriebe (McDonalds und Burger King im Hauptbahnhof, McDonalds Sigmundstraße, Wacht am Rhein,) Sperrzeitaufhebungen nach § 8 BayGastV, da dort besondere örtliche Verhältnisse in den o.g. Verfahren festgestellt wurden und durch die Art und Lage dieser Betriebe in der Regel nur geringe Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und Allgemeinheit bestehen. Für die „Wacht am Rhein“ wurden jedoch weitergehende Auflagen erlassen, um die Sperrzeitaufhebung auch weiterhin begründen zu können.
Sperrzeitreglung für den Club „Rakete“
Beim Club „Rakete“ wurde die Sperrzeit im Einvernehmen mit Polizei und Betreiber von 05.00 - 06.00 Uhr auf 09.00 - 12.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen verschoben und verlängert. Anlass war, dass die Polizei den räumlichen Umgriff des Betriebs als „gefährlichen Ort“ nach Polizeiaufgabengesetz (PAG) einstufte, da dort eine Häufung von Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit den dort stattfindenden After-Hour-Partys zu verzeichnen war. Um die vor diesem Hintergrund behördlicherseits drohende Sperrzeitverlängerung zu vermeiden, wurde vom Betreiber in Abstimmung mit Polizei und Ordnungamt ein Maßnahmenkonzept zur Bekämpfung der BTM-Delikte im Club erarbeitet. Neben der Sperrzeitverschiebung und-verlängerung beinhaltet das Konzept noch folgende Maßnahmen:
- Insbesondere besteht ein Wiedereinlassverbot von Gästen, die den Betrieb verlassen, um
auszuschließen, dass sie sich außerhalb des Betriebes mit BTM versorgen, und um den Zustrom von Gästen nach 5 Uhr zu reduzieren, da sich auch nach Feststellung des Betreibers hierunter viele Gäste befunden haben, die bereits BTM konsumiert haben.
-
Intensivierung der Eintrittskontrolle.
-
Intensivierung der Kontrolle im Betrieb durch Ordner und bessere Ausleuchtung von Prob-
lembereichen.
-
Zusammenarbeit mit der Polizei bei Verdacht auf BTM-Delikte.
-
Erteilung von Hausverboten bei BTM-Delikten im Club.
Mit der Verschiebung und Verlängerung der Sperrzeit und dem Maßnahmenkonzept wollten Stadt und Betreiber die After-Hour-Party abschaffen und gleichzeitig noch ausreichend Zeit für DJ-Konzerte gewährleisten sowie die Kontrollierbarkeit des BTM-Handels/Konsums erhöhen. Somit lag hier ein öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitverschiebung –und verlängerung vor. Die Entstehung von Lärmbelästigungen von Anwohnern durch die Sperrzeitverschiebung konnte aufgrund der Lage des Betriebs in einem industriegeprägten Bereich nahezu ausgeschlossen werden.
Durch das Konzept konnte die Situation im Club und in dessen Umfeld verbessert werden. Es ist insoweit also kein allgemeiner Pilotversuch einer Sperrzeitverschiebung zur Belebung der Clubszene und kann daher nicht generell auf die anderen Clubs in Nürnberg ausgeweitet oder übertragen werden. Vielmehr kommt eine Sperrzeitverschiebung oder gar Aufhebung nur in vergleichbaren Einzelfällen unter Einbindung der Polizei in Betracht. Anderenfalls bestünde vielmehr die Gefahr, dass neue Probleme - insbesondere für die Clubs - verursacht werden (z.B. Lärmproblematik). Die Stadt Nürnberg würde sich also so auch eines effektiven Steuerungsinstrumentes berauben; ganz unabhängig davon, ob man Sperrzeiten ausweiten oder einschränken müßte/wollte.
München
Die Situation in München stellt sich demgegenüber anders dar, da dort entsprechende Initiativen von den Betreibern selbst immer wieder ausgehen und ein entsprechendes Bedürfnis für Vergünstigungen geltend gemacht wird. Erst hierdurch wird das Verfahren bei der Gaststättenbehörde angestoßen. Eventuelle Sperrzeiterleichterungen werden jedoch nur aufgrund eingehender Einzelfallbewertungen und nicht generell bewilligt. Diese Sperrzeitentscheidungen entstammen insoweit keinem von der Stadtverwaltung München beschlossenen „Sperrzeitkonzept“ bzw. „Projekt“, sondern beruhen auf den konkreten Gegebenheiten und Bedürfnissen des Münchner Nachtlebens. Insgesamt hat die Stadt München aktuell bezüglich 50 Betrieben (ausschließlich Discothekenbetriebe) Anordnungen hinsichtlich der „Putzstunde“ nach § 8 Abs. 2 BayGastV (z.B. Aufhebung, Verschiebung) getroffen. Diese Anordnungen sind stets auf Einzelfallentscheidungen zurückzuführen, die nur nach intensiver Überprüfung von Lärmschutz und nach Abstimmung mit der Polizei ergehen. Die Sperrzeitanordnungen werden stets monatlich befristet, um diesbezüglich „flexibel“ auf eventuelle negative Entwicklungen reagieren zu können.
Ergebnis
- Eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung darf nur gewährt werden, wenn ein öffentliches
Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. § 8 BayGastV eröffnet keine Möglichkeit für eine generelle Ausnahmeregelung für eine Betriebsart.
- In Nürnberg sind bislang kein öffentliches Bedürfnis und keine besonderen örtlichen Verhält-
nisse erkennbar, die eine Sperrzeitverschiebung oder –aufhebung begründen können.
- Die Sperrzeitregelung für den Club „Rakete“ ist eine betriebsspezifische Regelung zur Redu-
zierung von BTM-Handel- und Konsum im Rahmen eines Maßnahmenkonzeptes.
- Die Thematik kann aber im AK Nachtbar und Nachbar weiter behandelt werden, um den Be-
darf für derartige Sperrzeiterleichterungen auf der Betreiberseite nochmals zu prüfen. Ebenso wie in München könnten konkrete Verfahren nach § 8 BayGastV jedoch nur auf Antrag eingeleitet und nur monatlich befristet bewilligt werden.
II. OA/L i.V. gez. Pollack
Nürnberg, 13.08.2020 Ordnungsamt i.A. gez. Madeja (5320)
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
OBERBÜRGERMEISTER
gruene@stadt.nuernberg.de
1 7. TÖ:0
Ft?). Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
,Nr. q U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absen- Nürnberg, 17. Februar 2020 2 dung vorlegen z.vf.y. 5 Antwort zur Unter schrift vorlegen
„Putzstunde" in Nürnberger Clubs flexibel handhaben
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nicht zuletzt im Zuge der Bewerbung Nürnbergs als Europas Kulturhauptstadt 2025 sind mehr Freiräume für kreative, kulturschaffende und subkulturelle Akteure ein zentrales kulturpolitisches Thema.
Nacht- Ausgeh- und Clubkultur gehören nicht nur zu einer lebendigen Großstadt, sondern müssen auch als Kulturform anerkannt und ernst genommen werden. Die Clubkultur ist ein wesentlicher Bestandteil des soziokulturellen Lebens und Teil der Vielfalt unserer Städte. Clubs sind Kultureinrichtungen und soziale „dritte“ Orte.
In Nürnberg wird aus der Clubszene immer wieder der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Putzstunde geäußert, die mehr Selbstbestimmung der Betriebe ermöglicht. Seit Februar 2019 läuft etwa erfolgreich ein Pilotversuch im Club „Die Rakete“ mit einer durchgängigen Öffnungszeit an Samstagen bis zehn Uhr morgens.
Zwar gilt in Bayern eine landesweite gesetzliche Sperrzeit in Gaststätten von fünf bis sechs Uhr, die sogenannte „Putzstunde“. Kommunen können jedoch nach §8 der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese Möglichkeit wird zum Teil rege genutzt, insbesondere in der Landeshauptstadt München.
Hinzu kommt, dass in Anbetracht flexibler Arbeitsmodelle und selbstbestimmter Lebensentwürfe die konventionelle Putzstundenregelung generell einer Prüfung unterzogen werden sollte.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über den Pilotversuch in Nürnberg sowie die
Handhabung in München.
- Der Stadtrat bekundet seinen politischen Willen zu einer flexiblen Handhabung der
Sperrzeitenregelung für Nürnberger Clubs gemäß §8 BayGastV.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Walthelm Stadträtin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019 Sachbericht Leitfaden des StMGP für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Bericht:
Bei der Veranstaltung von Feiern und Festen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, sind zum Schutz der Gesundheit von Besuchern lebensmittelrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die von nicht gewerblich tätigen Vereinen oder Organisationen durchgeführt werden. Im Bericht werden die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen dargestellt. Die Lebensmittelüberwachung steht den Organisatoren im Vorfeld beratend zur Seite. Darüber hinaus gibt es mehrere Informationsmaterialien und Leitfäden öffentlicher Stellen, die die einzuhaltenden Hygieneanfoderungen zusammenfassen. Das Ordnungsamt hat auf seiner Internetseite eine Übersicht der wichtigsten lebensmittelrechtlichen Anforderungen und der Leitfäden eingestellt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 'ww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
15.07.2019 Henning
Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bei Platz- oder Straßenfesten der Bürgervereine und vielen Festen von Vereinen oder Kirchen sagen inzwischen viele Organisationen ihre Teilnahme ab, da die geltenden Hygienevorschriften nicht bzw. nur mit einem hohen finanziellen Aufwand erfüllt werden können.
Vor diesem Hintergrund fehlt bei den o.g. Veranstaltungen neben finanziellen Einnahmen ein attraktives Essens angebot. Zudem erschweren die Auflagen die Ausrichtung kleinerer Feste in Gänze.
Daher sollte die Verwaltung darlegen, welche Auflagen notwendig sind und wie eine Lösung gefunden werden kann, dass die vielfältigen Bürgerfeste in Zukunft noch stattfinden können.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmittel gelten.
-
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisatoren bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.
A19071100 Auflagen kleine Feste.docx
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020
Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019
Sachbericht
Zu 1.: Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmitteln gelten
Bei jeder öffentlich zugänglichen Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke angeboten werden, müssen lebensmittelrechtliche Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eingehalten werden. Anders als im Gewerberecht, wo eine gewerbliche Tätigkeit voraussetzt, dass sie auf planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung an-
gelegt ist, gelten die für Veranstaltungen relevanten lebensmittelrechtlichen Vorschriften unabhän-
gig
und welche Rechtsperson die Veranstaltung durchführt.
Auch Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Privatpersonen sind bei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Veranstaltungen Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer im
| Art. 3 Nrn. 2, 3, 8 VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allge- | |||
|---|---|---|---|
| meinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen | |||
| Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, | |||
| § 3 Nrn. 1, 6, 7 | L | ebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch . LFGB): |
- „Lebensmittelunternehmen“ sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung
ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen;
- „Lebensmittelunternehmer" sind die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verant-
wortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfuellt werden; -
"Inverkehrbringen" ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke
einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgül-
tig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Wei-
tergabe selbst
- Grundsätzlich haftet der Veranstalter als Lebensmittelunternehmer zivil- und strafrechtlich dafür, dass die von ihm hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel einwandfrei sind. Damit sind insbesondere Hygienebestimmungen für die Sauberkeit von Verkaufsständen lebensmittelrechtlich unabdingbar. Erleichterungen für Veranstaltungen von ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Vereinen/Vereingungen gibt es bei den Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und bei der Allergenkennzeichnung.
Anforderungen an ehrenamtliche Helfer
- Die amtliche Belehrung beim Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz ist bei ehren-
amtlichen Helfern von nichtgewerblichen Veranstaltungen nicht erforderlich.
- Jedoch sollte jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet, den „Leitfaden für den sicheren Umgang mit
Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen“ des Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kennen.
Toiletten
- Toiletten für die Beschäftigten der Lebensmittelverkaufsstände sollten leicht erreichbar und mit
Handwaschmöglichkeit, Seife, Handtuch und Desinfektion ausgestattet sein.
Warenkennzeichnung
- Preise, Abgabemengen und Zusatzstoffe sind für die angebotenen Produkte gut sichtbar anzu-
bringen.
- Die Allergenkennzeichnung ist demgegenüber für ehrenamtliche Veranstaltungen nicht ver-
pflichtend vorgeschrieben. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung wäre dies jedoch schon aus Eigeninteresse des Veranstalter zu empfehlen.
Verkaufsstände für Lebensmittel
Verkaufsstände müssen so aufgestellt und ausgestattet werden, dass die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden können. Daher müssen Verkaufsstände und die dort angebotenen Lebensmittel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Stand auf festem und staubfreiem Untergrund, um Verschmutzungen durch Dreck-, Staub- und
Nässe zu verhindern.
- Dach/Pavillon/Schirm zum Schutz vor Sonneneinstrahlung, Regen oder tierischen Absonderun-
gen.
- Spuckschutz zur Vermeidung der Übertragung von Viren oder Bakterien; dies kann durch das
Aufstellen einer Plexiglasscheibe oder das Aufstellen eines Tisches vor dem Stand zur Einhaltung eines Abstands gewährleistet werden.
- Ausreichende Arbeitsflächen mit einem glatten und leicht zu reinigenden Belag, um die Sauber-
keit des Verkaufsstandes sicherzustellen.
- Spülmöglichkeit mit Kalt- und Warmwasserzufuhr in Trinkwasserqualität zum Reinigen von Ge-
schirr und Arbeitsgeräten.
- Separates Handwaschbecken mit Seife, Handtuch und Desinfektion für die Beschäftigten; die-
ses muss nicht zwingend am Verkaufsstand, aber zumindest schnell erreichbar sein (z.B. im Vereinsheim oder Gastronomie in unmittelbarer Nähe). Auch ein mobiles Waschbecken in Form eines Kanisters mit Auslaufhahn (z.B. Glühweinbehälter), das Trinkwasserqualität bietet, ist bei mobilen Verkaufsständen in der Regel ausreichend.
- Die notwendigen Trinkwasserschlauchleitungen müssen entsprechende Zertifikate oder Zulas-
sungen besitzen. Gartenschläuche erfüllen regelmäßig nicht diese Anforderungen. Vor dem erstmaligen Gebrauch sowie täglich vor Betriebsbeginn müssen die Leitungen gründlich durchgespült werden. Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass eine Stagnation des Wassers vermieden wird.
Lebensmittelhygiene/-lagerung
- Lebensmittel in Behältern oder Säcken dürfen nicht unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt
werden.
- Kühlpflichtige Lebensmittel, wie z. B. Steaks, Bratwürste, Hamburger, Döner Kebab, Fisch,
Wurstwaren, Käse und Sahnetorten müssen ausreichend kühl (bei +2 C° - max. +7 C°) gelagert und transportiert werden.
- Werden Geflügel oder auch Teile davon angeboten oder am Stand behandelt, so muss wegen
der hohen Infektionsgefahr durch das rohe Geflügel (Salmonellen) ein getrennter Arbeitsbereich vorhanden sein.
- Zubereitete warme Speisen (z. B. Suppen, Braten, Soßen etc.) sollten bei einer Mindesttempe-
ratur von +65 C° vorrätig gehalten werden (gilt auch für Anlieferung von Speisen).
Schankanlagen
- Für Getränke aus Schankanlagen sollten verwendungsfertige, transportable Anlagen benutzt
werden. Für die einwandfreie Errichtung, Beschaffenheit und Sauberkeit solcher Anlagen ist der Betreiber oder der Verleiher verantwortlich.
- In unmittelbarer Nähe jeder Getränkezapfstelle muss eine Vorrichtung für das Spülen der
Schankgefäße mit zwei Spülbecken oder eine Gläserspülmaschine vorhanden sein. Für das Spülen ist Trinkwasser erforderlich.
-
Der Boden im Schankbereich muss befestigt sein.
-
Wenn eine mobile Getränkeschankanlage gemietet wird, muss der Vermieter folgende Unterla-
gen aushändigen: Betriebsanweisung über den Umgang mit Druckgasflaschen, Unterweisungsnachweis für das Betreiben, Benutzen und Bedienen von Getränkeschankanlagen, Nachweis über die sicherheitstechnische Prüfung vor Inbetriebnahme oder der wieder kehrenden Prüfung der Schankanlage, Reinigungsnachweise der Schankanlage.
Zu 2.: Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.
Insgesamt sind nach den Erkenntnissen der Verwaltung bislang kaum Feste und Feiern aufgrund nicht erfüllbarer oder zu teuerer lebensmittelrechtlicher Anforderungen entfallen oder abgesagt worden. Am häufigsten treten Probleme bei den Waschbecken und der Wasserversorgung sowie beim Standaufbau (Fußboden, Dach) auf.
Eine Unterstützung kann durch Information und Beratung, Bereitstellung von erforderlichen Ausrüstungsgegenständen oder finanzielle Zuschüsse erfolgen.
Information und Beratung
Das Ordnungsamt hat die unter Ziffer 1 dargestellten Anforderungen in einem eigenen Informationsblatt und den Leitfaden für ehrenamtliche Helfer des StMGP auf seiner Internetseite bereitgestellt. Die Lebensmittelüberwachung berät telefonisch (Tel. 0911/231-2524), im Amt oder auch vor Ort bei Abnahmen oder Kontrollen und versucht, an die Veranstaltung und Örtlichkeit angepasste pragmatische und kostengünstige Lösungen zur Erfüllung der Vorschriften zu finden.
Darüber hinaus gibt es mehrere sehr gute Informationsschriften und Internetseiten, die zum Teil über die lebensmittelrechtlichen Anforderungen hinausgehen und umfassende Informationen zu allen veranstaltungsrelevanten Themen geben (z.B. Erlaubnispflichten, Gaststättenrecht, Jugendschutz, Versicherung, GEMA). Das Ordnungsamt hat in seinem Informationsblatt diese Internetseiten auch angegeben.
Um das ehrenamtliche Engagement von Vereinen einerseits zu würdigen und zu unterstützen, andererseits die Vielzahl an geltenen Vorschriften aus allen Bereichen gerade für Feierlichkeiten übersichtlich und unbürokratisch darzustellen, hat die Bayerische Staatsregierung zwei Leitfäden für Vereinsfeste herausgeben:
- Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bay. Staatsministerium für Ge-
sundheit und Pflege: Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln – Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (siehe Anlage)
- Bayerische Staatskanzlei: Leitfaden für Vereinsfeiern
Weitere Informationsschriften sind:
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Feste sicher feiern – Leitlinie für gute Hygiene
für Veranstalter
-
Deutsches Ehrenamt: Leitfaden Vereinsveranstaltungen – Ein Ratgeber für Vereine
-
Verbraucherservice Bayern: Hygiene-Checkliste für ehrenamtliche Helfer
Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen
| ür größere Familienfeste oder andere Anlässe allen | |
|---|---|
| Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ein Geschirrmobil an. Für private Feste im Freien stellt die | |
| Stadt zwei voll ausgestattete PKW-Anhänger inklusive Geschirrspülmaschine mit allen nötigen An- | |
| schlüssen bereit. Die Benutzung ist kostenlos. Bei der Abholung muss eine geringe Kaution hinter- | |
| legt werden. |
Für Feste von Vereinen etc. können solche Ausrüstungsgegenstände nicht bereitsgestellt werden, da bei der Häufigkeit, Vielzahl und Größe von Vereinsfeiern die Kapazitäten nicht ausreichen würden. Außerdem würde die Stadt Nürnberg dann die gesetzlichen Pflichten für die verleihten Gegenstände übernehmen. Nachdem viele Vereine und Organisationen gut vernetzt sind, könnten sie entsprechende Ausrüstungsgegenstände auch gemeinsam beschaffen oder gegenseitig ausleihen.
Zuwendungen
Zuwendungen für Veranstaltungen können nach der „Besondere Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen“ im Einzelfall auch für Veranstaltungen gewährt werden. Einen eigenen Topf für Zuwendungen für Feste und Feiern zu schaffen, erscheint nicht angebracht, da Feste und Feiern nicht einen Sonderstatus bei zuwendungswürdigen Vorhaben haben sollten.
Ergebnis
Eine Unterstützung durch die Stadt kann im wesentlichen nur durch Information und Beratung erfolgen. Bei den gesetzlichen Anforderungen und den Gebühren für Erlaubnisse kommen die städtischen Dienststellen den kleinen Festen soweit wie möglich entgegen. Eine Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen erscheint aufgrund der Häufigkeit, Vielzahl und Größe von Vereinsveranstaltungen und den gesetzlichen Pflichten des Verleihers nicht sinnvoll. Finanzielle Zuwendungen können nur in begründeten Einzelfällen wie andere zuwendungswürdige Vorhaben behandelt werden. Grundsätzlich erscheint es aber angemessen, dass die Kosten für gesetzliche Vorgaben zunächst durch die Preiskalkulation oder eine Kosten sparende Anpassung des Angebots (z.B. Verzicht auf Schankanlage) gedeckt werden. Ansonsten sollte es Aufgabe des Gesetzgebers sein, bei lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen, inwieweit sie nach Gefährdungsgrad und Verhältnismäßigkeit auf nicht kommerzielle Vereinsveranstaltungen anwendbar sein sollen.
Nürnberg, 17.08.2020 Ordnungsamt gez. Kurr (5322)
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege
Leitfaden für den sicheren Umgang mit
Lebensmitteln
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen
Veranstaltungen
Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen lebensmittelbedingten Erkrankungen kann gerade bei Vereinsund Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilund strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!
Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu gehören
-
Fleisch und Geflügelfleisch sowie Erzeugnisse daraus
-
Milch und Milchprodukte
-
Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)
-
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (z. B.
Sahnetorten) oder Auflage
-
Fische, Krebse, Weichtiere („frutti di mare“) und Erzeugnisse daraus
-
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
-
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen
-
Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr, Samen zu deren Herstellung
Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?
Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten.
Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden:
Gesetzliche Tätigkeitsverbote Personen mit infektiöserGastroenteritis (ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Fieber), Typhus oderParathyphus, Virushepatitis A oder E(Leberentzündung), infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen übertragen werden können,
dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahe legen.
Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch dann, wenn die betroffene Person keine Krankheitssymptome zeigt (so genannte „Ausscheider“).
Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt auftreten:
Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber
Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus
Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis hin
Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind
Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt ärztlichen Rat in Anspruch.
Wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe, Armbanduhr und Armschmuck ab. Waschen Sie vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände. Verwenden Sie hierzu Flüssigseife, fließendes Wasser und zum Händetrocknen Einmalhandtücher. Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel o. ä.). Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel. Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab. Vermeiden Sie bei der Ausgabe die direkte Berührung von Lebensmitteln - verwenden Sie geeignete saubere Hilfsmittel (Gabeln, Zangen etc.)
Stand: November 2015 44g-G8930-2013/7-12
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 4, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München; www.stmuv.bayern.de; E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
BgA/024/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Reform der Ausländerbehörde
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 30.06.2020
Anlagen: Antrag_Reform der Ausländerbehörde_Die Grünen Interkulturelle_Qualifizierungen_Staedteakademie_2020 Reform der Ausländerbehörde Sachverhalt Statististischer_Jahresbericht_für_2019
Bericht:
Mit Antrag vom 30.06.2020 hat die Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen einen umfangreichen Fragen- und Forderungskatalog zur Ausländerbehörde (ABH, EP/2) vorgelegt. Im beigefügten Bericht werden die formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit der ABH sowie die durchgeführten Fortbildungsprogramme für Mitarbeitende ebenso erläutert wie die Grundsätze bei Dienststellenleitungsbesetzungen.
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BgA/024/2020
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2 90A03 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 3 0 . Jum l.'l'i] Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de PV - Zur S‘e'ungnahrrs 1 Zur Kts. Hi P.T.VC'- " Aosen- Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) V Nürnberg, 30. Juni 2020
Reform der Ausländerbehörde
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Nürnberger Ausländerbehörde steht seit vielen Jahren in der Kritik. Insbesondere die engagierte Zivilgesellschaft, der Integrationsrat, die Wohlfahrtsverbände, die freien Träger, Menschenrechtsorganisationen, Helferkreisinitiativen, PAHN und der Arbeitskreis für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Nürnberg appellieren schon lange dafür, eine nachhaltige Lösung in der Behörde zu erzielen. Die Grüne Stadtratsfraktion begleitet die Arbeit der Ausländerbehörde seit Jahren kritisch und steht mit den genannten Organisationen im regelmäßigen und engen Austausch.
Bisher wurden von der Ausländerbehörde Nürnberg viele Entscheidungen nicht zugunsten, sondern gegen die Betroffenen ausgelegt. Eine Gangart, die für Haupt- und Ehrenamtliche, die mit Geflüchteten und Neuzugewanderten arbeiten, nur schwer nachvollziehbar ist. Hinzu kommen zahlreiche restriktive Entscheidungen, diskriminierende und rassistischen Zwischenfälle sowie unzureichende Beratung und Aufklärung.
Die Ausländerbehörde ist eine Voltzugsbehörde, unterliegt jedoch auch den allgemeinen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren, die Beratung und Auskunft den Kundinnen gegenüber beinhaltet. Vor allem im Bereich Flucht und Migration, ist eine ergebnisoffene und ausführliche Beratung über Rechte, Pflichten, notwendige Unterlagen, mögliche Perspektiven und Fristen von hoher Bedeutung - ebenso wie eine neutrale und kultursensible Beratung.
vw/w gruene rathaus nuernberg de
m
:
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung erarbeitet ein Gesamtkonzept für die Neuaufstellung- und
Ausrichtung der Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.
- Der Reformprozess wird mit breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung
entwickelt.
- Das Konzept umfasst die durchgehende interkulturelle Öffnung der
Behörde, inklusive die interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden. ® Diese interkulturelle Neuaufstellung beinhaltet einen kundenorientierten und menschlichen Umgang mit Geflüchteten. ® Die Nürnberger Ausländerbehörde verabschiedet eine Selbstverpflichtungserklärung, anhand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundes-und des bayerischen Innenministeriums nutzt.
- Die Praxis der Erteilung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen soll so
gestaltet werden, dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.
- Die Ausländerbehörde soll bei der Beurteilung, ob Geflüchtete ihre
Mitwirkungspflichten erfüllen, wohlwollender und vor allem realistischer vergehen.
- Die Ausländerbehörde soll zukünftig in Zusammenarbeit mit ZAM und mit
dem BLEIB Projekt Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.
- Für die Leitung der Ausländerbehörde wird im Rahmen einer
bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die - für diesen Reformprozess - nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.
Mit freundlichen Grüßen
4. lyu(M
Reka Lörincz Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
www.gruene rathaus.nuernberg de
Reform der Ausländerbehörde
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 30.06.2020
I. Einleitung
Am 31.12.2019 waren 535.886 Personen mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet. Hiervon hatten 133.491 Personen keinen deutschen Pass und fielen in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde (EP 2). 1.176 Personen fielen in die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Mittelfranken. Unter den 133.491 Nürnberger/-innen ohne deutschen Pass waren 64.737 EU-Bürger/-innen. 68.754 Personen waren Ausländer/-innen aus sog. Drittstaaten außerhalb der EU. Hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus hatten 38.629 Ausländer/-innen einen Daueraufenthaltsund 20.771 Personen einen befristeten Aufenthaltstitel. Zum Vergleich: Unter den Ausländer/innen befanden sich 2.207 Asylbewerber/-innen (inkl. Asylgesuche); hiervon hatten wiederum 1.685 Personen eine Asylgestattung. Insgesamt hatten 1.221 Personen eine Duldung. 1.790 Personen waren ausreisepflichtig. Duldung und Ausreisepflicht trifft auch auf Personen zu, deren Status abgelaufen ist oder die ausgewiesen sind (z. B. Straftäter).
Beim Versuch, die Gruppe der Geflüchteten einzugrenzen, ergibt sich folgendes Bild: Personen mit (möglichem) Fluchthintergrund laut Ausländerzentralregister (Stand 31.12.19):
Personen mit Flüchtlingsschutz (GFK): 5.899 Personen mit Asylberechtigung: 486 Personen mit subsidiärem Schutz: 1.348 Asylantragsstellende: 2.207 Personen mit Abschiebungsverbot: 6171 Personen mit einer Duldung: 1.2212 Im Jahr 2019 wurden 1.203 Personen eingebürgert und nahmen somit die deutsche Staatsbürgerschaft an. Ausführliche Informationen sind dem Statistischen Jahresbericht 2019 zu entnehmen (siehe Anlage). Hinsichtlich der umfangreichen Zuständig- und Tätigkeiten der Ausländerbehörde sei insbesondere auf die Seiten 26 und 27 hingewiesen.
II. Zum Antrag
Zu den in o. g. Antrag (einzelne Punkte des Antrages jeweils kursiv) aufgeführten Punkten ist auszuführen:
1 Bitte beachten: Abschiebeschutz wird im Regelfall im Rahmen des Asylverfahrens durch das BAMF geprüft und gewährt. Ein solcher zielstaatsbezogene Abschiebungsschutz (Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) kann aber auch ohne Fluchthintergrund ausgesprochen werden, wenn z.B. im Zielstaat für den Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht (z.B. schwerwiegende Erkrankung, die sich im Falle einer Abschiebung wesentlich verschlechtern würde); soweit kein Asylverfahren durchgeführt wurde, hat diese Entscheidung die Ausländerbehörde unter Beteiligung des BAMF zu treffen. Duldungen werden immer dann erteilt, wenn eine gesetzlich durchzuführende Abschiebung u.a. aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Solche Vollzugshindernisse können auch bei Personen ohne Fluchthintergrund eintreten, d.h. zur Duldungserteilung führen. 2 Siehe Fußnote 1
- „Die Verwaltung erarbeitet ein Gesamtkonzept für die Neuaufstellung- und Ausrichtung der
Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.“
Eine konzeptionelle Neuaufstellung und -ausrichtung der Ausländerbehörde (ABH) in kommunaler Eigenregie ist unzulässig. Die ABH erfüllt gesetzliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, dies bestimmt die Tätigkeit. Gradmesser ist die hierbei die Rechtmäßigkeit unter Kontrolle der Gerichte. Eine „Neuaufstellung“ ist damit nicht angezeigt. Es bleibt indes unklar, was mit „Neuausrichtung im Sinne der Selbstbezeichnung…“ gemeint ist; die Rechtsordnung, deren Teil auch das Aufenthaltsgesetz ist, basiert auf den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Eine wie auch immer geartete „Umwidmung“ der Ausländerbehörde abseits des gesetzlichen Auftrags ist nicht möglich.
- „Der Reformprozess wird mit breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung entwickelt.“
Aus den o. g. Gründen ist auch kein „Reformprozess“ möglich.
- „Das Konzept umfasst die durchgehende interkulturelle Öffnung der Behörde, inklusive die
interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden.“
Personalangelegenheiten werden vom Personalamt bearbeitet, interkulturelle Schulungen wie auch Kundenkontakt in englischer Sprache, Menschenrechtsbildung in Kooperation mit dem Menschenrechtsbüro etc. sind seit Jahren Bestandteil der Ausbildung und wurden bereits für alle Beschäftigten durchgeführt. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in bestimmten Abständen geschult, um eine komplette Schulung des Personalbestandes sicher zu stellen. Das Fortbildungsangebot steht zudem allen offen. Im Einzelnen:
Menschenrechtsbildung: Bereits im Jahr 2011 führte das Menschenrechtsbüro Menschenrechtsseminare3 4 für das Einwohneramt (EP) durch, das damals als Vorreiterdienststelle fun-
3 Inhalt des Menschenrechtsseminars: „Die Stadt hat an erster Stelle ihres Leitbilds die aktive Verwirklichung der Menschenrechte festgeschrieben. Um dies mit Leben zu füllen, ist es für die Beschäftigten der Stadtverwaltung notwendig, die menschenrechtliche Relevanz des Verwaltungshandelns in den unterschiedlichen Aufgabenreichen zu erkennen und Handlungsspielräume im Sinne der Menschenrechte zu nutzen. Die Teilnehmenden lernen in diesem eintägigen Seminar die Entstehung und Bedeutung der Menschenrechte kennen. Die menschenrechtlichen Prinzipien, an denen sich Verwaltungshandeln orientiert, gehören ebenso zum Inhalt, wie die staatliche Pflichtentrias. In Kleingruppen diskutieren die Teilnehmenden Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag und entwickeln Optionen für Verwaltungshandeln im Sinne des Leitbildes.“ (Das Seminar wird vom Menschenrechtsbüro durchgeführt) 4 Inhalt des Seminars „Diskriminierungsfrei in Nürnberg“: „Ziel ist die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen, Merkmale und Mechanismen von Diskriminierung. Folgende Fragen stehen im Zentrum des Seminars: Was ist Diskriminierung? Wie entsteht Diskriminierung? Wie äußert sich Diskriminierung? Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer Diskriminierung werde oder eine Diskriminierung beobachte? Die Nachwuchskräfte lernen die gesetzlichen Regelungen, Abkommen und Konventionen insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen. Nachmittags findet eine Vertiefung zu einem Bereich statt, meist mit einem Gast aus der jeweiligen vulnerablen Gruppe beispielsweise zum Thema Flucht, Antiziganismus und Menschen mit Behinderung. Geplant ist, ab Herbst den Schwerpunkt am Nachmittag auf das Thema Antisemitismus zu legen.“ (Das Seminar wird Menschenrechtsbüro in Zusammenarbeit mit dem Nürnberger Menschenrechtszentrum durchgeführt)
gierte. Andere Dienststellen und Eigenbetriebe, z. B. das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt oder NürnbergStift, folgten. Nach wie vor wird das Menschenrechtsseminar angeboten (buchbar im Fortbildungsprogramm der Städteakademie) und steht damit allen, also auch den Mitarbeitenden von EP, offen. Darüber hinaus gibt es verpflichtende Bildungsmodule zum Thema Menschenrechte und Antidiskriminierung für die Nachwuchskräfte der Stadt Nürnberg (siehe unten).
Interkulturelle Kompetenz und Öffnung: Die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung erfolgt sowohl durch eine Sensibilisierung der Beschäftigten als auch durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen. Die Umsetzung von interkulturellen Schulungen in den Bürgerdienststellen wurde verstärkt mit der Durchführung des XENOS-PIK- Projekts (Programm zur interkulturellen Öffnung der Kommunen) aufgegriffen. Das Projekt war für die Dauer von drei Jahren angelegt und wurde mit Ende des Förderzeitraums am 31.12.2014 abgeschlossen. Dabei kooperierten die Kommunen Erlangen und Nürnberg. Ziel der im Projekt konzipierten Workshops war die Kompetenzentwicklung anhand konkreter Arbeitssituationen der Teilnehmenden, die überwiegend in bürgernahen Dienststellen tätig sind. In den Jahren 2013 und 2014 nahmen insgesamt 230 Nürnberger Beschäftigte (davon nahezu alle Mitarbeitende des Einwohneramtes) an 26 Workshops teil. Zum Ende des ESF-geförderten XENOS-PIK Projektes wurde dafür geworben, dass neue Mitarbeitende der Bürgerdienststellen über die Städteakademie entweder an dem interkulturellen Workshop oder dem Seminar „Interkulturelle Vielfalt“ teilnehmen. In den Jahren 2018 und 2019 haben beispielsweise jeweils knapp 100 Mitarbeitende an interkulturellen Seminaren teilgenommen, dabei vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes. Die Schulungen wurden auf freiwilliger Basis besucht. Corona-bedingt konnte der Workshop in diesem Jahr leider nicht stattfinden.
Im aktuellen Programm der Städteakademie werden zwölf Seminare zur Interkulturellen Kompetenz angeboten (siehe Anlage). Diese stehen auch allen Mitarbeitenden der Ausländerbehörde offen. In der Evaluation der interkulturellen Seminare und Workshops zeigte sich, dass in bestimmten Dienststellen (z. B. Einwohner- und Ordnungsamt) weiterhin eine Nachfrage nach einer Vermittlung von länder- oder kulturspezifischem Wissen besteht. Neben dem arbeitsplatznahen interkulturellen Workshop und dem Seminar „Interkulturelle Vielfalt“ werden auch dazu weiterhin Angebote erfolgen (z.B. Seminar „Länderkunde Syrien“) oder das Seminar „Sinti und Roma, eine unbekannte Minderheit“.
Gute Erfahrungen macht das Personalamt mit dem modularen Workshop „Austausch von Erfahrungen als Mitarbeitende/r mit Migrationshintergrund“, der seit 2018 fester Bestandteil des Programmes der Städteakademie ist. In dem von Herrn Thompson, Dozent mit Migrationshintergrund, moderierten Workshop können sich Mitarbeitende mit Migrationshintergrund austauschen, welche Erfahrungen sie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und Kolleginnen und Kollegen (mit oder ohne Migrationshintergrund) gemacht haben. Hier geht es vor allem darum, gute Erfahrungen (sog. Best-Practice-Beispiele) anderen Mitarbeitenden zukommen zu lassen.
Im Ausbildungsbereich setzt das Personalamt für alle Nachwuchskräfte auf drei verpflichtende Seminare (Menschenrechte, Diskriminierungsfrei in Nürnberg, Interkulturelle Kompetenz), um bei diesen die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen anzustoßen. Im Rahmen der Ausbildung wird so der Ansatz verfolgt, die menschliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit als gesellschaftliches Potenzial wertzuschätzen und zu fördern. Die bewusste positive Beachtung ist deshalb von Bedeutung, damit die Nachwuchskräfte befähigt werden, Barrieren im beruflichen Alltagshandeln abzubauen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Das bedeutet, für das Verwaltungshandeln sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger und dies unabhängig von ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft fair und gleich behandelt werden. Das Zusammenspiel der drei Seminare zielt auf den Erwerb von Diversity-Kompetenz ab und ist in
einer zunehmend vielfältigen Stadtgesellschaft und im Hinblick auf die dienstleistungsorientierte Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der Ausbildung essentiell.
Im Rahmen der interkulturellen Öffnung des Personalwesens sind weitere Aspekte für die Personalarbeit von Bedeutung. Für die weitere Steigerung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund sollen die vielfältigen Möglichkeiten der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin in den Mittelpunkt gerückt werden und gezielter auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugegangen werden. Dies mit dem Ziel, die Anzahl der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund weiter zu steigern. Erst wenn dies gelingt, kann die verstärkte Personalgewinnung von Personen mit Migrationshintergrund realisiert werden. Auch in den Stellenausschreibungen werden immer häufiger Kompetenzen mit interkulturellen Anforderungen verlangt, die dann im Auswahlverfahren geprüft werden.
- „Diese interkulturelle Neuaufstellung beinhaltet einen kundenorientierten und menschlichen
Umgang mit Geflüchteten.“
Angemessener, höflicher Umgang mit Kundinnen und Kunden ist auch bei der ABH selbstverständlich; eine „Kundenorientiertheit“ hat aber ihre Grenzen im gesetzlichen Auftrag, „Menschlichkeit“ steht nicht in Frage.
Es bestehen verschiedene Beschwerdemöglichkeiten – wie für alle Bürger, die als Kund/-innen in Kontakt mit der Stadt Nürnberg kommen.
- „Die Nürnberger Ausländerbehörde verabschiedet eine Selbstverpflichtungserklärung, an-
hand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundesund des bayerischen Innenministeriums nutzt.“
Eine „Vorab-Selbstbindung“ bei Ermessensentscheidungen (soweit vorhanden) wäre rechtswidrig – es ist gerade Sinn der Ermessensausübung, Handlungsspielräume zu erhalten, wo dies möglich ist. Die ABH arbeitet ausschließlich anhand der Vorgaben der Gesetze, gerichtlichen Entscheidungen und Weisungen des Bundesinnenministeriums und Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Hier werden ermessenslenkende Weisungen getroffen.
- „Die Praxis der Erteilung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen soll so gestaltet werden,
dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.“
Zunächst müsste eine begriffliche Klärung erfolgen. Sollte die Forderung auf abgelehnte Asylbewerber/-innen abzielen, also Personen, die nach behördlicher (BAMF) oder gerichtlicher Entscheidung nicht schutzbedürftig sind, so ist auch hier ist auf gesetzliche/ rechtliche Vorgaben zu verweisen; erst 2019/2020 sind hier neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten.
- „Die Ausländerbehörde soll bei der Beurteilung, ob Geflüchtete ihre Mitwirkungspflichten er-
füllen, wohlwollender und vor allem realistischer vorgehen.“
Maßstab sind hier Weisungen/ Vorgaben des Landesamtes für Asyl und Rückführungen, die detailliert Handlungshinweise zur Mitwirkung, Passbeschaffung u. ä. enthalten; an diese sind alle bayerischen Ausländerbehörden gebunden.
- „Die Ausländerbehörde soll zukünftig in Zusammenarbeit mit ZAM und mit dem BLEIB Projekt
Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.“
Eine originäre Beratungstätigkeit in diesem Sinne würde ein Aufgaben- und Ressourcenproblem führen, zudem besteht teilweise auch ein Zielkonflikt mit dem gesetzlichen Auftrag.
- „Für die Leitung der Ausländerbehörde (geändert durch Mail von Stadträtin Lörincz an Herrn
OBM vom 19.08.2020: Leitung des Einwohneramtes (inkl. Ausländerbehörde)) wird im Rahmen einer bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die für diesen Reformprozess - nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.“
Grundsätzlich gibt es weder eine tarifvertragliche noch eine gesetzliche Pflicht, Stellen öffentlich, also extern auszuschreiben. Insbesondere lässt sich eine solche Pflicht auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG herleiten. Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen ist es daher ausschließlich Angelegenheit der Arbeitgeberin, ob sie vor einer Einstellung eine freie Stelle auf dem Stellenmarkt anbietet. Um den Grundsatz der Bestenauslese Rechnung zu tragen, erfolgt bei jeder zu besetzenden Stelle (im Vorfeld einer Stellenausschreibung) eine intensive Abstimmung zwischen dem Personalamt und der jeweiligen Fachdienststelle, ob die Stellenausschreibung intern/interkommunal oder zusätzlich auch extern erfolgen soll. Dabei gilt es abzuschätzen, ob (mehrere) interne Mitarbeiter/innen für die zu besetzende Stelle geeignet erscheinen. In diesem Fall wird – auch aus wirtschaftlichen Gründen – auf eine externe Stellenausschreibung verzichtet.
Wird innerhalb der Beschäftigten kein ausreichendes Potenzial gesehen, so wird die Stelle zusätzlich extern ausgeschrieben. Auch hier erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Personalamt und der jeweiligen Fachdienststellen bezüglich der geeigneten Ausschreibungskanäle (online und textlich). Alle externen Stellenausschreibungen werden im Stellenportal karriere.nuernberg.de veröffentlicht, sodass alleine deshalb unsere Stellenanzeigen überregional Beachtung finden.
Bei der Besetzung von Dienststellenleitungen bzw. Schulleitungen und deren Stellvertretungen ist gesondert geregelt, dass diese grundsätzlich immer extern ausgeschrieben werden. Über den Ausschreibungstext wird zudem im POA Beschluss gefasst. Sollten diese Stellen ausnahmsweise nicht extern ausgeschrieben werden, so wird dies im POA-Gutachten entsprechend begründet und beschlossen.
Die „Leitung der Ausländerbehörde“ ist keine Dienststellenleitung. Die ABH ist vielmehr eine Abteilung von EP (EP/2). Die Leitung der ABH wurde nach Ruhestand des bisherigen Leiters im April 2020 neu besetzt. Es steht keine Neubesetzung an.
III. Herrn OBM
Am 21.08.2020
BgA
gez. Schmidt (5003)
Ausländerinnen und Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Stand 31.12.2019)
Vorbemerkung
Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung.
Daneben gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte ("Nürnberger Statistik aktuell") heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden ausländischen Staatsangehörigen am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland).
Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Einwohneramt (EP)
für bestimmte Ausländer/-innengruppen und über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger
interne Statistiken.
Die nachstehenden Zahlen sind diesen 3 Statistiken entnommen; sie beziehen sich auf den Stand
31.12.2019.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen, Kapitel „H.“ ausgenommen, sich nur auf Ausländer/-innen „im rechtlichen Sinne“ und nicht insgesamt auf Menschen mit Migrationshintergrund, wie z. B. Aussiedler/-innen und Eingebürgerte, beziehen.
A. Bevölkerungsstand (Quelle: AZR)
Zum 31.12.2019 lebten in Nürnberg insgesamt 133.491 Ausländer/-innen aus über 170 Ländern, davon Männer 69.623 Frauen 63.772 Unbekannt 96
Dies entsprach zum 31.12.2019 einem Anteil von 24,91 % der Gesamtbevölkerung (Stand Melderegister zum 31.12.2019: 535.886) und bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Stand vom 31.12.2018 (129.190) um 4.301 Personen (3,33 %). Es ist anzumerken, dass im Jahr 2019 insgesamt 1.203 Ausländer/-innen eingebürgert wurden. Doppelstaater sind in der Gesamtzahl der ausländischen Personen nicht enthalten. In diese Gesamtzahl sind dagegen ca. 2.200 Asylbewerber/-innen und ca. 1.790 Ausreisepflichtige einbezogen.
B.1 In Nürnberg lebende Personen in der Zuständigkeit der ABH Nürnberg (EP2)
Gliederung nach Nationalitäten (ab 25 Personen) – Absteigend nach Anzahl (Quelle: AZR)
| Länder | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Türkei | 19.407 | 18.934 | 18.750 | 18.376 | 18.086 | 17.885 | 17.701 | 17408 | |||||
| Rumänien | 4.466 | 5.686 | 7.307 | 9.310 | 10.482 | 11.802 | 13.539 | 14903 | |||||
| Griechenland | 9.678 | 10.344 | 10.649 | 11.121 | 11.288 | 11.581 | 12.016 | 12145 | |||||
| Italien | 6.253 | 6.410 | 6.584 | 6.811 | 6.862 | 7.029 | 7.186 | 7232 | |||||
| Polen | 4.942 | 5.431 | 5.582 | 6.026 | 5.942 | 5.943 | 6.051 | 6070 | |||||
| Kroatien | 3.281 | 3.429 | 3.695 | 4.373 | 4.711 | 4.985 | 5.547 | 5893 | |||||
| Bulgarien | 1.986 | 2.545 | 3.206 | 3.877 | 4.178 | 4.713 | 5.336 | 5801 | |||||
| Irak | 2.463 | 2.460 | 2.514 | 3.585 | 4.320 | 4.497 | 4.645 | 4745 | |||||
| Syrien | 94 | 123 | 514 | 2.421 | 3.417 | 3.979 | 4.268 | 4710 | |||||
| Ukraine | 4.363 | 4.230 | 4.276 | 4.506 | 4.404 | 4.275 | 4.246 | 4201 | |||||
| Russische Föderation | 3.372 | 3.432 | 3.461 | 3.502 | 3.512 | 3.534 | 3.572 | 3617 | |||||
| Bosnien und Herzegowina | 2.477 | 2.648 | 2.555 | 2.613 | 2.658 | 2.773 | 2.993 | 3137 | |||||
| Serbien | 2.614 | 2.629 | 2.710 | 2.808 | 2.753 | 2.838 | 2.904 | 3027 | |||||
| Kosovo | 1.932 | 2.034 | 2.101 | 2.238 | 2.175 | 2.271 | 2.355 | 2456 | |||||
| Ungarn | 1.189 | 1.547 | 1.582 | 1.871 | 1.831 | 1.907 | 2.083 | 2142 | |||||
| Spanien | 1.463 | 1.589 | 1.649 | 1.750 | 1.786 | 1.811 | 1.855 | 1866 | |||||
| Indien | 851 | 919 | 982 | 1.059 | 1.173 | 1.265 | 1.523 | 1730 | |||||
| Österreich | 1.590 | 1.602 | 1.555 | 1.560 | 1.571 | 1.590 | 1.589 | 1574 | |||||
| China | 1.040 | 1.064 | 1.107 | 1.178 | 1.237 | 1.297 | 1.316 | 1341 | |||||
| Vereinigte Staaten von Amerika | 1.245 | 1.215 | 1.263 | 1.278 | 1.262 | 1.295 | 1.286 | ||||||
| 1327 | |||||||||||||
| Äthiopien | 485 | 527 | 617 | 1.018 | 1.203 | 1.277 | 1.282 | 1315 | |||||
| Iran | 470 | 509 | 562 | 858 | 1202 | 1219 | 1.265 | 1306 | |||||
| Vietnam | 1.088 | 1.129 | 1.154 | 1.189 | 1.215 | 1.241 | 1.256 | 1299 |
| Länder | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mazedonien | 867 | 905 | 947 | 951 | 980 | 1068 | 1131 | 1286 | |||||
| Tschechien | 995 | 1.029 | 1.045 | 1.121 | 1.090 | 1.139 | 1.182 | 1234 | |||||
| Frankreich | 712 | 735 | 744 | 829 | 853 | 936 | 1.001 | 945 | |||||
| Aserbaidschan | 674 | 686 | 787 | 902 | 1040 | 1027 | 990 | 944 | |||||
| Großbritannien, Ver. Königreich | 704 | 751 | 731 | 784 | 855 | 940 | 933 | 834 | |||||
| Moldau | 436 | 420 | 420 | 443 | 490 | 543 | 618 | 722 | |||||
| Portugal | 518 | 542 | 575 | 620 | 608 | 670 | 729 | 695 | |||||
| Lettland | 371 | 459 | 492 | 518 | 528 | 549 | 571 | 606 | |||||
| Nigeria | 439 | 474 | 513 | 528 | 531 | 546 | 550 | 592 | |||||
| Albanien | 99 | 129 | 173 | 304 | 258 | 356 | 457 | 591 | |||||
| Brasilien | 334 | 335 | 339 | 354 | 397 | 456 | 516 | 566 | |||||
| Afghanistan | 289 | 325 | 380 | 605 | 528 | 466 | 493 | 535 | |||||
| Thailand | 541 | 556 | 539 | 526 | 506 | 517 | 516 | 534 | |||||
| Slowakei | 430 | 449 | 488 | 506 | 488 | 504 | 509 | 525 | |||||
| Zusammenfassung Sonstige Staaten | 336 | 420 | 440 | 532 | 453 | 491 | 763 | ||||||
| 518 | |||||||||||||
| Kasachstan | 511 | 508 | 518 | 522 | 529 | 521 | 528 | 512 | |||||
| Georgien | 348 | 355 | 374 | 431 | 414 | 394 | 442 | 495 | |||||
| Armenien | 225 | 262 | 347 | 415 | 485 | 495 | 507 | 478 | |||||
| Litauen | 366 | 375 | 360 | 387 | 409 | 416 | 446 | 467 | |||||
| Slowenien | 331 | 366 | 400 | 445 | 443 | 448 | 449 | 439 | |||||
| Pakistan | 268 | 313 | 336 | 373 | 431 | 416 | 423 | 425 | |||||
| Montenegro*) | 312 | 322 | 336 | 347 | 350 | 358 | 368 | 418 | |||||
| Eritrea | 217 | 222 | 259 | 279 | 303 | 329 | 360 | 402 | |||||
| Sri Lanka | 446 | 438 | 448 | 458 | 433 | 408 | 410 | 401 | |||||
| Kamerun | 190 | 250 | 300 | 338 | 349 | 338 | 367 | 389 | |||||
| Niederlande | 300 | 304 | 310 | 330 | 346 | 360 | 376 | 378 | |||||
| Weißrussland | 376 | 360 | 356 | 385 | 393 | 375 | 367 | 368 | |||||
| Japan | 250 | 246 | 252 | 272 | 257 | 292 | 326 | 318 | |||||
| Korea Republik | 196 | 220 | 215 | 218 | 230 | 268 | 297 | 316 | |||||
| Tunesien | 229 | 228 | 251 | 255 | 259 | 275 | 289 | 294 | |||||
| Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)*) | |||||||||||||
| 289 | |||||||||||||
| Ghana | 260 | 269 | 271 | 258 | 249 | 266 | 272 | 271 | |||||
| Staatenlos*) | 161 | 173 | 193 | 261 | 233 | 232 | 251 | 268 | |||||
| Mexiko | 158 | 138 | 154 | 168 | 174 | 241 | 256 | 264 | |||||
| Ägypten | 99 | 111 | 144 | 161 | 184 | 199 | 222 | 255 | |||||
| Marokko | 141 | 156 | 166 | 181 | 177 | 200 | 215 | 247 | |||||
| Philippinen | 161 | 163 | 175 | 169 | 165 | 178 | 195 | 213 | |||||
| Kolumbien | 109 | 130 | 143 | 160 | 183 | 185 | 194 | 213 | |||||
| Schweden | 152 | 171 | 163 | 171 | 191 | 195 | 205 | 199 | |||||
| Serbien und Montenegro (ehemals) | 790 | 394 | 352 | 283 | 264 | 250 | 233 | 197 | |||||
| Usbekistan | 192 | 188 | 188 | 185 | 178 | 182 | 176 | 180 | |||||
| Somalia | 50 | 49 | 93 | 112 | 110 | 130 | 154 | 180 |
| Länder | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kanada | 145 | 130 | 145 | 167 | 170 | 181 | 196 | 179 | |||||
| Schweiz | 173 | 172 | 181 | 193 | 180 | 174 | 180 | 178 | |||||
| Togo | 154 | 157 | 152 | 160 | 157 | 164 | 163 | 171 | |||||
| Indonesien | 138 | 135 | 146 | 163 | 162 | 167 | 169 | 161 | |||||
| Irland | 146 | 127 | 129 | 149 | 145 | 163 | 165 | 153 | |||||
| Algerien | 128 | 135 | 134 | 137 | 133 | 137 | 138 | 148 | |||||
| Kenia | 137 | 141 | 147 | 148 | 143 | 133 | 135 | 141 | |||||
| Ungeklärt*) | 213 | 173 | 157 | 219 | 153 | 133 | 137 | 138 | |||||
| Finnland | 97 | 122 | 107 | 114 | 122 | 122 | 120 | 129 | |||||
| Bangladesch*) | 64 | 65 | 74 | 79 | 87 | 99 | 115 | 124 | |||||
| Kirgisistan | 91 | 87 | 87 | 91 | 89 | 89 | 89 | 120 | |||||
| Belgien | 78 | 89 | 93 | 103 | 105 | 110 | 124 | 119 | |||||
| Australien | 90 | 89 | 94 | 108 | 100 | 105 | 111 | 119 | |||||
| Kuba | 108 | 105 | 112 | 122 | 125 | 114 | 119 | 115 | |||||
| Libanon | 128 | 111 | 100 | 103 | 105 | 104 | 112 | 111 | |||||
| Gebiet-Taiwan | 49 | 60 | 73 | 75 | 74 | 73 | 90 | 103 | |||||
| Jordanien | 63 | 67 | 77 | 88 | 89 | 96 | 94 | 102 | |||||
| Israel | 107 | 101 | 104 | 102 | 99 | 101 | 102 | 99 | |||||
| Estland | 86 | 90 | 88 | 89 | 85 | 93 | 105 | 97 | |||||
| Peru | 74 | 72 | 69 | 72 | 77 | 80 | 91 | 91 | |||||
| Mongolei | 73 | 75 | 78 | 78 | 81 | 88 | 89 | 89 | |||||
| Malaysia | 41 | 42 | 48 | 60 | 71 | 76 | 81 | 88 | |||||
| Dänemark | 78 | 82 | 83 | 84 | 80 | 71 | 81 | 88 | |||||
| Chile | 48 | 55 | 52 | 60 | 66 | 71 | 85 | 87 | |||||
| Tschechoslowakische Republik (ehemals) | 150 | 137 | 119 | 112 | 109 | 104 | 95 | ||||||
| 84 | |||||||||||||
| Venezuela | 45 | 48 | 63 | 69 | 70 | 73 | 68 | 84 | |||||
| Mosambik | 79 | 75 | 80 | 80 | 78 | 80 | 79 | 80 | |||||
| Südafrika | 42 | 44 | 46 | 51 | 61 | 65 | 65 | 78 | |||||
| Angola | 82 | 81 | 83 | 76 | 75 | 72 | 73 | 75 | |||||
| Jugoslawien (ehemals)*) | 80 | 55 | 44 | 50 | 65 | 62 | 70 | 71 | |||||
| Uganda | 71 | 71 | 73 | 71 | 71 | 70 | 66 | 71 | |||||
| Argentinien | 36 | 41 | 35 | 41 | 41 | 44 | 60 | 64 | |||||
| Dominikanische Republik | 40 | 47 | 45 | 44 | 48 | 42 | 54 | 62 | |||||
| Sudan (ohne Südsudan) | 40 | 33 | 31 | 49 | 44 | 45 | 59 | 60 | |||||
| Serbien (ehemals)*) | 111 | 59 | 53 | 52 | 60 | 59 | 58 | 55 | |||||
| Kongo | 72 | 60 | 59 | 58 | 58 | 57 | 56 | 55 | |||||
| Norwegen | 40 | 38 | 41 | 54 | 51 | 52 | 56 | 54 | |||||
| Nepal*) | 27 | 32 | 39 | 40 | 52 | 53 | 49 | 50 | |||||
| Ecuador | 36 | 29 | 33 | 39 | 35 | 38 | 44 | 49 | |||||
| Burkina Faso | 29 | 27 | 31 | 30 | 32 | 39 | 36 | 40 | |||||
| Ohne Angaben*) | 41 | 33 | 30 | 83 | 189 | 256 | 35 | 39 | |||||
| Kambodscha*) | 26 | 30 | 32 | 28 | 29 | 30 | 36 | 36 | |||||
| Gambia**) | 35 |
| Länder | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tadschikistan**) | 34 | |||||||
| Luxemburg | 24 | 19 | 24 | 28 | 27 | 28 | 30 | 31 |
| Turkmenistan | 26 | 25 | 24 | 25 | 29 | 33 | 29 | 30 |
| Cote D´IVOIRE | 26 | 26 | 27 | 33 | 28 | 27 | 29 | 29 |
| Laos | 25 | 26 | 25 | 27 | 27 | 26 | 27 | 27 |
| Gesamt | 94.999 | 98.906 | 103.714 | 114.354 | 118.621 | 123.287 | 129.190 | 133.491 |
*) Bisher ohne konkret Zuordnung geführt **) Nationalitäten bisher unter „Sonstige“ geführt
B.2 In Nürnberg lebende Personen mit Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde
(ZAB) Mittelfranken
Alphabetisch nach Staatsangehörigkeiten, Stichtag: 31.12.2019 (Quelle: ZAB Mittelfranken)
| Staatsangehörigkeit | Summe |
|---|---|
| afghanisch | 177 |
| algerisch | 2 |
| armenisch | 35 |
| aserbaidschanisch | 120 |
| äthiopisch | 24 |
| beninisch | 14 |
| dschibutisch | 3 |
| eritreisch | 2 |
| georgisch | 12 |
| indisch | 1 |
| irakisch | 117 |
| iranisch | 40 |
| kasachisch | 54 |
| kubanisch | 7 |
| libanesisch | 2 |
| makedonisch | 3 |
| marokkanisch | 2 |
| nigerianisch | 125 |
| pakistanisch | 2 |
| russisch föderativ | 51 |
| sambesisch | 3 |
| senegalesisch | 2 |
| somalisch | 15 |
| staatenlos | 12 |
| syrisch | 115 |
| tadschikisch | 44 |
| ukrainisch | 85 |
| ungeklärt | 21 |
| vietnamesisch | 7 |
| weißrussisch | 79 |
Gesamt 1176
C. Aufenthaltsstatus (Quelle: AZR)
| Status | 2013 | 2014 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtzahl | 98.906 | 103.714 | 114.354 | 118.621 | 123.287 | 129.190 | ||
| 133.491 | ||||||||
| EU-Bürger | 44.495 | 47.822 | 53.169 | 55.210 | 58.286 | 62.409 | 64.737 | |
| Drittausländer | 54.411 | 55.892 | 61.185 | 63.411 | 65.001 | 66.781 | 68.754 | |
| Daueraufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis etc.) | 39.866 | 40.044 | 40.040 | 39.448 | 39.113 | 38.805 | ||
| 38.629 | ||||||||
| Befristeter Aufenthaltstitel | 14.742 | 14.075 | 14.346 | 16.264 | 17.927 | 19.227 | 20.771 | |
| Asylbewerber (inkl. Asylgesuche) | 608 | 1.348 | 3.759 | 4.191 | 2.875 | 2.604 | 2.207 | |
| davon mit Asylgestattung | 496 | 986 | 3.165 | 3.643 | 2.337 | 1.990 | 1.685 | |
| Duldung | 905 | 900 | 988 | 882 | 1.060 | 1.162 | 1.221 |
D. Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit 2019
D.1 Einbürgerungen (Quelle: EP)
Gliederung nach Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung, sowie neu gestellte Einbürgerungsanträge
| Jahr | Anspruchs- Einbürgerungen | Ermessens- Einbürgerungen | Einbürgerungen | Einbürgerungs- Anträge |
|---|---|---|---|---|
| (Gesamtzahl) | ||||
| 2005 | 1175 | 174 | 1349 | 2160 |
| 2006 | 1672 | 176 | 1848 | 1985 |
| 2007 | 1434 | 196 | 1630 | 1668 |
| 2008 | 875 | 255 | 1130 | 1434 |
| 2009 | 850 | 673 | 1523 | 1768 |
| 2010 | 754 | 923 | 1677 | 1656 |
| 2011 | 737 | 727 | 1464 | 1670 |
| 2012 | 896 | 691 | 1587 | 1586 |
| 2013 | 793 | 612 | 1405 | 1484 |
| 2014 | 732 | 639 | 1371 | 1436 |
| 2015 | 837 | 462 | 1299 | 1522 |
| 2016 | 1136 | 300 | 1436 | 1511 |
| 2017 | 977 | 180 | 1157 | 1609 |
| 2018 | 883 | 125 | 1008 | 1295 |
| 2019 | 1054 | 149 | 1203 | 1677 |
D.2 Wechsel der ausländischen Staatsangehörigkeit in die deutsche nach Staaten
(Quelle: StA, Melderegisterabzug)
Die Differenz zwischen „Einbürgerungen in 2019“ (D.1) und „Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit“ (Summe D.2) ist darauf zurückzuführen, dass in der nachfolgenden Tabelle alle Nürnbergerinnen und Nürnberger enthalten sind, bei denen im Jahr 2019 der Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg oder einer anderen Gemeinde erfolgt ist.
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | Anzahl |
|---|---|
| 1 | |
| 121 Albanien | 3 |
| 122 Bosnien und Herzegowina | 29 |
| 125 Bulgarien | 21 |
| 128 Finnland | 1 |
| 129 Frankreich | 5 |
| 130 Kroatien | 28 |
| 131 Slowenien | 6 |
| 134 Griechenland | 45 |
| 137 Italien | 51 |
| 139 Lettland | 7 |
| 140 Montenegro (ab 2006) | 2 |
| 142 Litauen | 5 |
| 144 Mazedonien | 3 |
| 146 Republik Moldau | 7 |
| 150 Kosovo (ab 2008) | 13 |
| 152 Polen | 56 |
| 153 Portugal | 4 |
| 154 Rumänien | 78 |
| 155 Slowakei | 5 |
| 157 Schweden | 2 |
| 160 Russische Föderation | 30 |
| 161 Spanien | 8 |
| 163 Türkei | 144 |
| 164 Tschechische Republik | 13 |
| 165 Ungarn | 27 |
| 166 Ukraine | 76 |
| 168 Vereinigtes Königreich | 59 |
| 169 Weißrussland | 6 |
| 170 Serbien (ab 2008) | 24 |
| 221 Algerien | 3 |
| 224 Eritrea | 3 |
| 225 Äthiopien | 16 |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | Anzahl |
|---|---|
| 1 | |
| 229 Benin | 1 |
| 230 Dschibuti | 1 |
| 232 Nigeria | 23 |
| 233 Simbabwe | 1 |
| 238 Ghana | 12 |
| 243 Kenia | 2 |
| 245 Kongo | 1 |
| 246 Demokratische Republik Kongo | 2 |
| 252 Marokko | 10 |
| 255 Niger | 1 |
| 258 Burkina Faso | 3 |
| 261 Guinea | 1 |
| 262 Kamerun | 7 |
| 263 Südafrika | 1 |
| 267 Namibia | 1 |
| 273 Somalia | 2 |
| 277 Sudan | 1 |
| 283 Togo | 3 |
| 285 Tunesien | 13 |
| 287 Ägypten | 4 |
| 327 Brasilien | 5 |
| 332 Chile | 3 |
| 335 Dominikanische Republik | 1 |
| 336 Ecuador | 1 |
| 349 Kolumbien | 5 |
| 351 Kuba | 4 |
| 353 Mexiko | 6 |
| 361 Peru | 1 |
| 367 Venezuela | 5 |
| 421 Jemen | 1 |
| 422 Armenien | 4 |
| 423 Afghanistan | 16 |
| 425 Aserbaidschan | 15 |
| 430 Georgien | 8 |
| 431 Sri Lanka | 16 |
| 432 Vietnam | 20 |
| 436 Indien | 33 |
| 437 Indonesien | 1 |
| 438 Irak | 74 |
| 439 Iran | 27 |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | Anzahl |
|---|---|
| 1 | |
| 441 Israel | 1 |
| 442 Japan | 2 |
| 444 Kasachstan | 6 |
| 445 Jordanien | 2 |
| 449 Laos | 2 |
| 450 Kirgisistan | 1 |
| 451 Libanon | 5 |
| 457 Mongolei | 1 |
| 458 Nepal | 5 |
| 460 Bangladesch | 5 |
| 461 Pakistan | 22 |
| 470 Tadschikistan | 2 |
| 475 Syrien | 14 |
| 476 Thailand | 7 |
| 477 Usbekistan | 2 |
| 479 China | 10 |
| 997 staatenlos | 4 |
| 998 ungeklärt | 2 |
| insgesamt | 1209 |
E. Ausländer in Nürnberg am 31.12.2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)
Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen
Ausländerzentralregister und Einwohnermelderegister sind eigenständige Verwaltungsregister mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. So werden im Ausländerzentralregister alle ausländischen Personen erfasst, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. I. d. R. ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten möglich ohne Erfassung im allgemeinen Bestand des Ausländerzentralregisters. Die dem Melderegister zugrundeliegenden Datenquellen erfassen jedoch alle Personen, die sich gemäß den Meldevorschriften der Bundesländer anmelden, auch bei vorübergehendem Aufenthalt.
Während das Ausländerzentralregister zentral für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird, werden die Melderegister auf Basis der Meldegesetze i.d.R. von den einzelnen Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Melde- und Berichtswegen selbst gepflegt. Deshalb können Veränderungen bei Nichtdeutschen (z.B. Zuzug, Fortzug, Einbürgerung) bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden und damit im Einwohnermelderegister bereits registriert worden sein, während diese Daten noch nicht an das Ausländerzentralregister übermittelt wurden.
Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass das Melderegister alle nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nürnberg ausweist, die ausländerrechtliche Zuständigkeit zum Teil aber bei der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken liegt (B2.: 1176 Personen).
Aus diesen Gründen weichen die Ausländerzahlen in beiden Registern voneinander ab. In Nürnberg liegen deshalb die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung im Melderegister um 2.157 unter den Bestandszahlen der ABH Nürnberg (EP2) aus dem Ausländerzentralregisters.
E.1 Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen am 31.12.2019
(Quelle: StA, Melderegisterabzug)
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | nach Altersgruppen | |||||||
| insgesamt | Männer | Frauen | bis u. 18 | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
| 0 ZUSAMMEN | ||||||||
| Deutsche | 413113 | 405728 | 196304 | 209424 | 65604 | 114055 | 107240 | 118829 |
| Ausländer | 130493 | 130158 | 67643 | 62515 | 17481 | 53416 | 40170 | 19091 |
| dar. EU-Bürger | 62677 | 62535 | 33413 | 29122 | 9097 | 25131 | 19924 | 8383 |
| insgesamt | 543606 | 535886 | 263947 | 271939 | 83005 | 167471 | 147410 | 137920 |
E.2 Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am 31.12.2019
(Quelle: StA, Melderegisterabzug)
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | nach Altersgruppen | |||||
| bis u. 18 | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 000 Deutschland | 413113 | 405728 | 65604 | 114055 | 107240 | 118829 |
| 121 Albanien | 573 | 568 | 71 | 345 | 139 | 13 |
| 122 Bosnien und Herzegowina | 3034 | 3028 | 225 | 1072 | 984 | 747 |
| 124 Belgien | 119 | 117 | 14 | 57 | 27 | 19 |
| 125 Bulgarien | 5674 | 5668 | 1249 | 2426 | 1792 | 201 |
| 126 Dänemark | 84 | 84 | 6 | 42 | 25 | 11 |
| 127 Estland | 93 | 93 | 10 | 45 | 27 | 11 |
| 128 Finnland | 118 | 118 | 19 | 49 | 30 | 20 |
| 129 Frankreich | 904 | 896 | 108 | 435 | 219 | 134 |
| 130 Kroatien | 5946 | 5932 | 736 | 2115 | 1867 | 1214 |
| 131 Slowenien | 439 | 438 | 53 | 133 | 117 | 135 |
| 134 Griechenland | 11972 | 11954 | 1881 | 3915 | 3884 | 2274 |
| 135 Irland | 135 | 133 | 12 | 71 | 35 | 15 |
| 136 Island | 13 | 13 | 1 | 9 | 2 | 1 |
| 137 Italien | 7001 | 6986 | 661 | 2510 | 2341 | 1474 |
| 139 Lettland | 582 | 582 | 106 | 229 | 204 | 43 |
| 140 Montenegro (ab 2006) | 418 | 418 | 35 | 168 | 157 | 58 |
| 142 Litauen | 448 | 447 | 59 | 201 | 151 | 36 |
| 143 Luxemburg | 31 | 31 | 1 | 18 | 6 | 6 |
| 144 Mazedonien | 1272 | 1270 | 167 | 560 | 356 | 187 |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | nach Altersgruppen | |||||
| bis u. 18 | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 145 Malta | 5 | 5 | - | 4 | 1 | - |
| 146 Republik Moldau | 641 | 641 | 144 | 240 | 126 | 131 |
| 148 Niederlande | 365 | 356 | 37 | 138 | 127 | 54 |
| 149 Norwegen | 52 | 52 | 6 | 20 | 15 | 11 |
| 150 Kosovo (ab 2008) | 2336 | 2325 | 306 | 1101 | 746 | 172 |
| 151 Österreich | 1568 | 1545 | 63 | 400 | 509 | 573 |
| 152 Polen | 5714 | 5704 | 689 | 2233 | 2124 | 658 |
| 153 Portugal | 649 | 645 | 84 | 230 | 242 | 89 |
| 154 Rumänien | 14280 | 14269 | 2595 | 6988 | 4094 | 592 |
| 155 Slowakei | 493 | 490 | 58 | 256 | 145 | 31 |
| 157 Schweden | 194 | 193 | 37 | 85 | 46 | 25 |
| 158 Schweiz | 174 | 172 | 5 | 54 | 53 | 60 |
| 160 Russische Föderation | 3575 | 3564 | 357 | 1201 | 1150 | 856 |
| 161 Spanien | 1827 | 1824 | 172 | 769 | 550 | 333 |
| 163 Türkei | 16862 | 16834 | 407 | 5468 | 6864 | 4095 |
| 164 Tschechische Republik | 1211 | 1210 | 136 | 435 | 462 | 177 |
| 165 Ungarn | 2038 | 2034 | 256 | 915 | 691 | 172 |
| 166 Ukraine | 4174 | 4168 | 359 | 1073 | 1145 | 1591 |
| 167 Vatikanstadt | 1 | 1 | - | - | - | 1 |
| 168 Vereinigtes Königreich | 778 | 772 | 55 | 426 | 205 | 86 |
| 169 Weißrussland | 451 | 451 | 75 | 169 | 139 | 68 |
| 170 Serbien (ab 2008) | 3156 | 3149 | 279 | 1077 | 1009 | 784 |
| 181 Zypern | 9 | 9 | - | 6 | 3 | - |
| 185 Britische Überseegebiete | 6 | 6 | - | 2 | 3 | 1 |
| 221 Algerien | 145 | 145 | 13 | 52 | 67 | 13 |
| 223 Angola | 68 | 68 | 15 | 27 | 23 | 3 |
| 224 Eritrea | 395 | 395 | 75 | 212 | 87 | 21 |
| 225 Äthiopien | 1287 | 1287 | 386 | 711 | 178 | 12 |
| 227 Botsuana | 3 | 3 | 2 | 1 | - | - |
| 229 Benin | 40 | 40 | 9 | 20 | 11 | - |
| 230 Dschibuti | 10 | 10 | 1 | 6 | 2 | 1 |
| 231 Cote D'Ivoire | 32 | 31 | 6 | 16 | 9 | - |
| 232 Nigeria | 687 | 685 | 186 | 298 | 195 | 6 |
| 233 Simbabwe | 14 | 14 | 1 | 9 | 2 | 2 |
| 236 Gabun | 3 | 3 | 1 | 1 | 1 | - |
| 237 Gambia | 39 | 39 | 5 | 26 | 8 | - |
| 238 Ghana | 268 | 267 | 34 | 80 | 123 | 30 |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | nach Altersgruppen | |||||
| bis u. 18 | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 239 Mauretanien | 5 | 5 | - | 1 | 3 | 1 |
| 243 Kenia | 141 | 139 | 16 | 91 | 30 | 2 |
| 245 Kongo | 8 | 8 | 3 | 1 | 4 | - |
| 246 Demokratische Republik Kongo | 54 | 54 | 9 | 16 | 26 | 3 |
| 247 Liberia | 5 | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 248 Libyen | 18 | 18 | 8 | 7 | 3 | - |
| 249 Madagaskar | 25 | 25 | 1 | 20 | 4 | - |
| 251 Mali | 10 | 10 | - | 6 | 4 | - |
| 252 Marokko | 246 | 245 | 6 | 184 | 48 | 7 |
| 253 Mauritius | 6 | 6 | - | 2 | 1 | 3 |
| 254 Mosambik | 77 | 77 | 4 | 20 | 50 | 3 |
| 255 Niger | 13 | 13 | 4 | 4 | 5 | - |
| 257 Sambia | 3 | 3 | - | 1 | 2 | - |
| 258 Burkina Faso | 40 | 40 | 7 | 22 | 10 | 1 |
| 259 Guinea-Bissau | 2 | 2 | 1 | 1 | - | - |
| 261 Guinea | 21 | 21 | 4 | 12 | 4 | 1 |
| 262 Kamerun | 379 | 372 | 27 | 324 | 20 | 1 |
| 263 Südafrika | 74 | 74 | 6 | 42 | 23 | 3 |
| 265 Ruanda | 6 | 6 | 2 | 4 | - | - |
| 267 Namibia | 7 | 6 | - | 5 | 1 | - |
| 269 Senegal | 23 | 23 | 2 | 15 | 6 | - |
| 271 Seychellen | 3 | 3 | - | 1 | 2 | - |
| 272 Sierra Leone | 18 | 18 | 2 | 12 | 4 | - |
| 273 Somalia | 208 | 208 | 51 | 150 | 5 | 2 |
| 277 Sudan | 63 | 63 | 9 | 31 | 21 | 2 |
| 278 Südsudan | 5 | 5 | 2 | 3 | - | - |
| 282 Vereinigte Republik Tansania | 11 | 10 | - | 5 | 5 | - |
| 283 Togo | 169 | 168 | 25 | 73 | 65 | 5 |
| 284 Tschad | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| 285 Tunesien | 284 | 284 | 12 | 173 | 78 | 21 |
| 286 Uganda | 66 | 66 | 9 | 34 | 22 | 1 |
| 287 Ägypten | 253 | 241 | 37 | 152 | 46 | 6 |
| 289 Zentralafrikanische Republik | 4 | 4 | - | 3 | 1 | - |
| 291 Burundi | 2 | 2 | - | 2 | - | - |
| 322 Barbados | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | nach Altersgruppen | |||||
| bis u. 18 | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 323 Argentinien | 58 | 58 | 8 | 36 | 10 | 4 |
| 324 Bahamas | 1 | 1 | - | - | - | 1 |
| 326 Bolivien | 16 | 15 | - | 12 | 3 | - |
| 327 Brasilien | 548 | 544 | 50 | 319 | 150 | 25 |
| 330 Belize | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| 332 Chile | 89 | 89 | 11 | 52 | 17 | 9 |
| 333 Dominica | 2 | 2 | - | 2 | - | - |
| 334 Costa Rica | 9 | 9 | - | 8 | 1 | - |
| 335 Dominikanische Republik | 57 | 56 | 3 | 34 | 18 | 1 |
| 336 Ecuador | 43 | 43 | 2 | 33 | 7 | 1 |
| 337 El Salvador | 11 | 11 | - | 10 | 1 | - |
| 345 Guatemala | 8 | 8 | - | 5 | 3 | - |
| 346 Haiti | 2 | 2 | - | 2 | - | - |
| 347 Honduras | 15 | 15 | - | 15 | - | - |
| 348 Kanada | 172 | 172 | 18 | 88 | 45 | 21 |
| 349 Kolumbien | 200 | 199 | 11 | 150 | 34 | 4 |
| 351 Kuba | 124 | 124 | 6 | 62 | 50 | 6 |
| 353 Mexiko | 251 | 249 | 17 | 191 | 36 | 5 |
| 354 Nicaragua | 11 | 11 | - | 10 | 1 | - |
| 355 Jamaika | 11 | 11 | - | 5 | 6 | - |
| 357 Panama | 13 | 13 | 1 | 9 | 3 | - |
| 359 Paraguay | 8 | 8 | - | 6 | 1 | 1 |
| 361 Peru | 86 | 85 | 5 | 54 | 24 | 2 |
| 365 Uruguay | 5 | 5 | - | 2 | 3 | - |
| 367 Venezuela | 84 | 82 | 10 | 50 | 17 | 5 |
| 368 Vereinigte Staaten | 1238 | 1232 | 66 | 484 | 436 | 246 |
| 370 St.Kitts und Nevis | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| 371 Trinidad und Tobago | 4 | 4 | - | - | 4 | - |
| 411 Hongkong (China) | 19 | 19 | 2 | 12 | 4 | 1 |
| 421 Jemen | 13 | 13 | 2 | 10 | 1 | - |
| 422 Armenien | 505 | 504 | 100 | 199 | 153 | 52 |
| 423 Afghanistan | 637 | 637 | 122 | 434 | 54 | 27 |
| 424 Bahrain | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| 425 Aserbaidschan | 1086 | 1086 | 293 | 399 | 240 | 154 |
| 427 Myanmar | 8 | 8 | - | 2 | 5 | 1 |
| 430 Georgien | 501 | 501 | 49 | 267 | 125 | 60 |
| 431 Sri Lanka | 398 | 396 | 23 | 100 | 201 | 72 |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | nach Altersgruppen | |||||
| bis u. 18 | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 432 Vietnam | 1248 | 1236 | 134 | 514 | 493 | 95 |
| 434 Dem. Volksrepublik Korea | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| 436 Indien | 1676 | 1665 | 280 | 1125 | 229 | 31 |
| 437 Indonesien | 151 | 150 | 18 | 67 | 58 | 7 |
| 438 Irak | 4845 | 4843 | 1279 | 2214 | 1071 | 279 |
| 439 Iran | 1319 | 1314 | 191 | 741 | 302 | 80 |
| 441 Israel | 91 | 90 | 13 | 31 | 35 | 11 |
| 442 Japan | 308 | 305 | 37 | 148 | 95 | 25 |
| 444 Kasachstan | 523 | 523 | 49 | 140 | 235 | 99 |
| 445 Jordanien | 100 | 100 | 15 | 52 | 28 | 5 |
| 446 Kambodscha | 35 | 35 | 9 | 20 | 6 | - |
| 448 Kuwait | 5 | 5 | - | - | 4 | 1 |
| 449 Laos | 24 | 24 | - | 10 | 14 | - |
| 450 Kirgisistan | 95 | 95 | 4 | 36 | 28 | 27 |
| 451 Libanon | 115 | 115 | 10 | 44 | 47 | 14 |
| 454 Malediven | 2 | 2 | - | 2 | - | - |
| 457 Mongolei | 84 | 82 | 6 | 44 | 32 | - |
| 458 Nepal | 50 | 49 | 3 | 34 | 12 | - |
| 459 Palästinensische Gebiete | 29 | 29 | 5 | 16 | 8 | - |
| 460 Bangladesch | 116 | 114 | 5 | 67 | 40 | 2 |
| 461 Pakistan | 411 | 409 | 67 | 231 | 97 | 14 |
| 462 Philippinen | 203 | 203 | 18 | 89 | 76 | 20 |
| 465 Taiwan | 96 | 96 | 2 | 66 | 24 | 4 |
| 467 Republik Korea | 309 | 307 | 35 | 210 | 59 | 3 |
| 469 Vereinigte Arabische Emirate | 2 | 2 | - | 2 | - | - |
| 470 Tadschikistan | 80 | 80 | 7 | 59 | 10 | 4 |
| 471 Turkmenistan | 31 | 31 | 4 | 13 | 6 | 8 |
| 472 Saudi-Arabien | 5 | 4 | 2 | 2 | - | - |
| 474 Singapur | 14 | 14 | 1 | 8 | 5 | - |
| 475 Syrien | 4825 | 4822 | 1671 | 2409 | 660 | 82 |
| 476 Thailand | 524 | 518 | 21 | 137 | 282 | 78 |
| 477 Usbekistan | 168 | 168 | 10 | 51 | 49 | 58 |
| 479 China | 1293 | 1284 | 115 | 837 | 287 | 45 |
| 482 Malaysia | 85 | 84 | 4 | 67 | 9 | 4 |
| 523 Australien | 113 | 113 | 6 | 60 | 38 | 9 |
| 526 Fidschi | 1 | 1 | - | 1 | - | - |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | wohnberechtigte Bevölkerung | Bevölkerung in der Hauptwohnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| nach Altersgruppen bis 18 bis 40 bis 60 u. u. 18 u. 40 u. 60 älter | ||||||
| insgesamt | 18 bis u. 40 | 40 bis u. 60 | 60 u. älter | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 536 Neuseeland | 12 | 12 | - | 10 | 1 | 1 |
| 544 Marshallinseln | 1 | 1 | - | - | 1 | - |
| 997 staatenlos | 260 | 260 | 45 | 88 | 77 | 50 |
| 998 ungeklärt | 346 | 346 | 99 | 135 | 86 | 26 |
| 999 ohne Angabe | 4 | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| insgesamt | 543606 | 535886 | 83085 | 167471 | 147410 | 137920 |
F. Geburten und Sterbefälle von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | Geburten | Sterbefälle | ||
|---|---|---|---|---|
| insg. | männl. | weibl. | insg. | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 121 Albanien | 6 | 4 | 2 | - |
| 122 Bosnien und Herzegowina | 30 | 17 | 13 | 18 |
| 125 Bulgarien | 85 | 45 | 40 | 10 |
| 127 Estland | 1 | 1 | - | - |
| 128 Finnland | 2 | - | 2 | - |
| 129 Frankreich | 6 | 3 | 3 | 4 |
| 130 Kroatien | 74 | 41 | 33 | 31 |
| 131 Slowenien | 3 | 1 | 2 | 2 |
| 134 Griechenland | 148 | 93 | 55 | 48 |
| 135 Irland | 1 | - | 1 | 1 |
| 137 Italien | 77 | 44 | 33 | 46 |
| 139 Lettland | 7 | 2 | 5 | - |
| 140 Montenegro (ab 2006) | 8 | 5 | 3 | - |
| 142 Litauen | 5 | 2 | 3 | 1 |
| 144 Mazedonien | 20 | 9 | 11 | 6 |
| 146 Republik Moldau | 2 | 1 | 1 | 7 |
| 148 Niederlande | 5 | 2 | 3 | - |
| 150 Kosovo (ab 2008) | 29 | 12 | 17 | 4 |
| 151 Österreich | 6 | 2 | 4 | 15 |
| 152 Polen | 52 | 23 | 29 | 21 |
| 153 Portugal | 8 | 5 | 3 | 2 |
| 154 Rumänien | 238 | 121 | 117 | 19 |
| 155 Slowakei | 5 | 4 | 1 | 1 |
| 157 Schweden | 2 | 2 | - | - |
| 158 Schweiz | 1 | 1 | - | 1 |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | Geburten | Sterbefälle | ||
|---|---|---|---|---|
| insg. | männl. | weibl. | insg. | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 160 Russische Föderation | 14 | 8 | 6 | 29 |
| 161 Spanien | 17 | 7 | 10 | 11 |
| 163 Türkei | 71 | 38 | 33 | 117 |
| 164 Tschechische Republik | 10 | 6 | 4 | 7 |
| 165 Ungarn | 20 | 9 | 11 | 3 |
| 166 Ukraine | 4 | 3 | 1 | 49 |
| 168 Vereinigtes Königreich | 12 | 4 | 8 | 3 |
| 169 Weißrussland | 2 | 1 | 1 | 3 |
| 170 Serbien (ab 2008) | 23 | 8 | 15 | 22 |
| 223 Angola | 1 | - | 1 | - |
| 224 Eritrea | 11 | 4 | 7 | 1 |
| 225 Äthiopien | 51 | 29 | 22 | 3 |
| 229 Benin | 3 | - | 3 | - |
| 232 Nigeria | 34 | 15 | 19 | 1 |
| 238 Ghana | 4 | 2 | 2 | - |
| 243 Kenia | 1 | 1 | - | - |
| 246 Demokratische Republik Kongo | 1 | - | 1 | - |
| 252 Marokko | 1 | - | 1 | - |
| 262 Kamerun | 7 | 5 | 2 | 1 |
| 263 Südafrika | 2 | - | 2 | - |
| 265 Ruanda | 1 | - | 1 | - |
| 273 Somalia | 7 | 6 | 1 | 1 |
| 278 Südsudan | 1 | - | 1 | - |
| 283 Togo | 3 | 2 | 1 | - |
| 285 Tunesien | 5 | 4 | 1 | 2 |
| 287 Ägypten | 3 | - | 3 | - |
| 327 Brasilien | 2 | 1 | 1 | - |
| 349 Kolumbien | 1 | - | 1 | - |
| 367 Venezuela | 1 | 1 | - | - |
| 368 Vereinigte Staaten | 6 | 4 | 2 | 15 |
| 421 Jemen | 1 | - | 1 | - |
| 422 Armenien | 7 | 2 | 5 | 2 |
| 423 Afghanistan | 6 | 3 | 3 | 1 |
| 425 Aserbaidschan | 9 | 4 | 5 | 4 |
| 430 Georgien | 4 | 2 | 2 | 4 |
| 431 Sri Lanka | 4 | - | 4 | 3 |
| 432 Vietnam | 11 | 3 | 8 | 3 |
| 436 Indien | 31 | 15 | 16 | 1 |
| 437 Indonesien | 1 | - | 1 | - |
| Herkunftsland Staatsangehörigkeit | Geburten insg. männl. weibl. 1 2 3 | Sterbefälle | ||
|---|---|---|---|---|
| männl. | weibl. | insg. | ||
| 2 | 3 | 4 | ||
| 438 Irak | 75 | 41 | 34 | 10 |
| 439 Iran | 16 | 5 | 11 | 1 |
| 442 Japan | 3 | - | 3 | - |
| 445 Jordanien | 2 | 2 | - | - |
| 451 Libanon | 1 | - | 1 | - |
| 457 Mongolei | 1 | - | 1 | - |
| 460 Bangladesch | 1 | 1 | - | - |
| 461 Pakistan | 6 | 2 | 4 | - |
| 467 Republik Korea | 1 | - | 1 | - |
| 475 Syrien | 130 | 63 | 67 | 4 |
| 476 Thailand | 1 | - | 1 | 1 |
| 479 China | 12 | 8 | 4 | 2 |
| 523 Australien | 1 | - | 1 | - |
| 997 staatenlos | 2 | 1 | 1 | 3 |
| 998 ungeklärt | 5 | 4 | 1 | 1 |
| insgesamt | 1471 | 754 | 717 | 561 |
G. Zu- und Wegzüge von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)
| Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) | Zuzüge aus ... | Fortzüge nach ... | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | Deutschland | Ausland | insgesamt | Deutschland | Ausland | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 121 Albanien | 247 | 50 | 197 | 152 | 32 | 120 |
| 122 Bosnien und Herzegowina | 443 | 328 | 317 | 102 | 215 | |
| 115 | ||||||
| 124 Belgien | 17 | 5 | 12 | 22 | 3 | 19 |
| 125 Bulgarien | 1743 | 283 | 1460 | 1707 | 314 | 1393 |
| 126 Dänemark | 22 | 4 | 18 | 15 | 2 | 13 |
| 127 Estland | 14 | 1 | 13 | 25 | 8 | 17 |
| 128 Finnland | 30 | 8 | 22 | 26 | 5 | 21 |
| 129 Frankreich | 160 | 42 | 118 | 243 | 62 | 181 |
| 130 Kroatien | 909 | 328 | 581 | 652 | 291 | 361 |
| 131 Slowenien | 30 | 15 | 15 | 42 | 11 | 31 |
| 134 Griechenland | 1141 | 435 | 706 | 1263 | 373 | 890 |
| 135 Irland | 26 | 6 | 20 | 46 | 16 | 30 |
| 136 Island | 8 | 1 | 7 | 5 | - | 5 |
| 137 Italien | 671 | 228 | 443 | 684 | 220 | 464 |
| 139 Lettland | 162 | 37 | 125 | 140 | 38 | 102 |
| 140 Montenegro (ab 2006) | 71 | 15 | 56 | 27 | 10 | 17 |
| Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) | Zuzüge aus ... | Fortzüge nach ... | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | Deutschland | Ausland | insgesamt | Deutschland | Ausland | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 142 Litauen | 110 | 30 | 80 | 108 | 19 | 89 |
| 143 Luxemburg | 5 | 2 | 3 | 4 | 1 | 3 |
| 144 Mazedonien | 315 | 75 | 240 | 192 | 43 | 149 |
| 145 Malta | 1 | - | 1 | 5 | - | 5 |
| 146 Republik Moldau | 161 | 18 | 143 | 62 | 10 | 52 |
| 148 Niederlande | 63 | 16 | 47 | 83 | 17 | 66 |
| 149 Norwegen | 4 | - | 4 | 4 | 1 | 3 |
| 150 Kosovo (ab 2008) | 263 | 94 | 169 | 171 | 105 | 66 |
| 151 Österreich | 154 | 51 | 103 | 164 | 73 | 91 |
| 152 Polen | 924 | 200 | 724 | 1039 | 222 | 817 |
| 153 Portugal | 90 | 33 | 57 | 157 | 47 | 110 |
| 154 Rumänien | 6043 | 977 | 5066 | 5697 | 939 | 4758 |
| 155 Slowakei | 109 | 26 | 83 | 109 | 32 | 77 |
| 157 Schweden | 31 | 12 | 19 | 42 | 5 | 37 |
| 158 Schweiz | 28 | 5 | 23 | 34 | 11 | 23 |
| 160 Russische Föderation | 340 | 162 | 178 | 278 | 128 | 150 |
| 161 Spanien | 247 | 63 | 184 | 249 | 83 | 166 |
| 163 Türkei | 719 | 403 | 316 | 921 | 454 | 467 |
| 164 Tschechische Republik | 207 | 56 | 151 | 187 | 51 | 136 |
| 165 Ungarn | 502 | 168 | 334 | 495 | 166 | 329 |
| 166 Ukraine | 359 | 118 | 241 | 324 | 96 | 228 |
| 168 Vereinigtes Königreich | 147 | 33 | 114 | 223 | 54 | 169 |
| 169 Weißrussland | 84 | 20 | 64 | 161 | 16 | 145 |
| 170 Serbien (ab 2008) | 401 | 125 | 276 | 312 | 128 | 184 |
| 181 Zypern | 5 | 1 | 4 | 4 | 2 | 2 |
| 221 Algerien | 22 | 9 | 13 | 14 | 7 | 7 |
| 223 Angola | 3 | 1 | 2 | 3 | 1 | 2 |
| 224 Eritrea | 48 | 41 | 7 | 23 | 12 | 11 |
| 225 Äthiopien | 91 | 61 | 30 | 98 | 55 | 43 |
| 227 Botsuana | 1 | - | 1 | 1 | 1 | - |
| 229 Benin | 9 | 1 | 8 | 18 | 1 | 17 |
| 230 Dschibuti | 6 | 3 | 3 | 3 | - | 3 |
| 231 Cote D'Ivoire | 9 | 5 | 4 | 8 | 4 | 4 |
| 232 Nigeria | 148 | 59 | 89 | 140 | 27 | 113 |
| 233 Simbabwe | 6 | 4 | 2 | 2 | - | 2 |
| 237 Gambia | 16 | 11 | 5 | 2 | 1 | 1 |
| 238 Ghana | 36 | 12 | 24 | 26 | 8 | 18 |
| 243 Kenia | 28 | 17 | 11 | 20 | 13 | 7 |
| Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) | Zuzüge aus ... | Fortzüge nach ... | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | Deutschland | Ausland | insgesamt | Deutschland | Ausland | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 245 Kongo | 4 | 2 | 2 | - | - | - |
| 246 Demokratische Republik Kongo | 1 | 1 | - | - | - | - |
| 247 Liberia | 2 | 1 | 1 | 4 | 2 | 2 |
| 248 Libyen | 5 | 5 | - | 3 | - | 3 |
| 249 Madagaskar | 6 | 5 | 1 | 1 | 1 | - |
| 252 Marokko | 79 | 43 | 36 | 43 | 19 | 24 |
| 253 Mauritius | 1 | 1 | - | 1 | - | 1 |
| 254 Mosambik | 4 | 1 | 3 | 2 | 1 | 1 |
| 255 Niger | 1 | - | 1 | - | - | - |
| 256 Malawi | 1 | - | 1 | - | - | - |
| 258 Burkina Faso | 6 | - | 6 | 2 | - | 2 |
| 259 Guinea-Bissau | 1 | 1 | - | - | - | - |
| 261 Guinea | 3 | 2 | 1 | 5 | 4 | 1 |
| 262 Kamerun | 89 | 62 | 27 | 69 | 55 | 14 |
| 263 Südafrika | 30 | 13 | 17 | 18 | 12 | 6 |
| 265 Ruanda | 2 | - | 2 | 1 | 1 | - |
| 269 Senegal | 9 | 6 | 3 | 3 | - | 3 |
| 271 Seychellen | 1 | 1 | - | - | - | - |
| 272 Sierra Leone | 3 | 3 | - | 1 | 1 | - |
| 273 Somalia | 65 | 38 | 27 | 37 | 20 | 17 |
| 277 Sudan | 6 | 3 | 3 | 7 | 6 | 1 |
| 282 Vereinigte Republik Tansania | 1 | 1 | - | - | - | - |
| 283 Togo | 19 | 11 | 8 | 15 | 5 | 10 |
| 285 Tunesien | 39 | 19 | 20 | 23 | 18 | 5 |
| 286 Uganda | 11 | 5 | 6 | 6 | 1 | 5 |
| 287 Ägypten | 58 | 34 | 24 | 34 | 25 | 9 |
| 291 Burundi | 2 | 1 | 1 | - | - | - |
| 323 Argentinien | 20 | 9 | 11 | 16 | 4 | 12 |
| 326 Bolivien | 6 | 1 | 5 | - | - | - |
| 327 Brasilien | 137 | 41 | 96 | 94 | 46 | 48 |
| 332 Chile | 23 | 10 | 13 | 18 | 4 | 14 |
| 333 Dominica | 1 | - | 1 | - | - | - |
| 334 Costa Rica | 4 | 1 | 3 | 2 | 2 | - |
| 335 Dominikanische Republik | 12 | 6 | 6 | 3 | 2 | 1 |
| 336 Ecuador | 14 | 6 | 8 | 9 | 2 | 7 |
| 337 El Salvador | 5 | 3 | 2 | 5 | 2 | 3 |
| 345 Guatemala | 2 | - | 2 | - | - | - |
| Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) | Zuzüge aus ... | Fortzüge nach ... | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | Deutschland | Ausland | insgesamt | Deutschland | Ausland | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 347 Honduras | 8 | 5 | 3 | 4 | 1 | 3 |
| 348 Kanada | 41 | 17 | 24 | 59 | 16 | 43 |
| 349 Kolumbien | 58 | 29 | 29 | 39 | 17 | 22 |
| 351 Kuba | 26 | 14 | 12 | 39 | 18 | 21 |
| 353 Mexiko | 56 | 23 | 33 | 46 | 19 | 27 |
| 354 Nicaragua | 5 | 3 | 2 | 1 | - | 1 |
| 355 Jamaika | 2 | 2 | - | 4 | 2 | 2 |
| 357 Panama | 3 | 2 | 1 | 1 | - | 1 |
| 359 Paraguay | 3 | 2 | 1 | 1 | - | 1 |
| 361 Peru | 20 | 8 | 12 | 22 | 11 | 11 |
| 365 Uruguay | 4 | 1 | 3 | 7 | - | 7 |
| 367 Venezuela | 21 | 8 | 13 | 4 | 2 | 2 |
| 368 Vereinigte Staaten | 240 | 89 | 151 | 215 | 62 | 153 |
| 370 St.Kitts und Nevis | 1 | - | 1 | - | - | - |
| 371 Trinidad und Tobago | 1 | 1 | - | 1 | 1 | - |
| 411 Hongkong (China) | 8 | 2 | 6 | 6 | 1 | 5 |
| 421 Jemen | 4 | 4 | - | 1 | 1 | - |
| 422 Armenien | 40 | 13 | 27 | 82 | 16 | 66 |
| 423 Afghanistan | 113 | 89 | 24 | 69 | 32 | 37 |
| 425 Aserbaidschan | 83 | 50 | 33 | 97 | 35 | 62 |
| 427 Myanmar | 1 | - | 1 | 2 | 1 | 1 |
| 430 Georgien | 223 | 21 | 202 | 201 | 16 | 185 |
| 431 Sri Lanka | 17 | 2 | 15 | 12 | 3 | 9 |
| 432 Vietnam | 170 | 109 | 61 | 113 | 81 | 32 |
| 434 Dem. Volksrepublik Korea | 1 | - | 1 | 1 | - | 1 |
| 436 Indien | 588 | 237 | 351 | 409 | 240 | 169 |
| 437 Indonesien | 17 | 9 | 8 | 18 | 10 | 8 |
| 438 Irak | 552 | 324 | 228 | 550 | 231 | 319 |
| 439 Iran | 233 | 126 | 107 | 233 | 101 | 132 |
| 441 Israel | 14 | 3 | 11 | 17 | 9 | 8 |
| 442 Japan | 50 | 18 | 32 | 56 | 18 | 38 |
| 444 Kasachstan | 52 | 12 | 40 | 43 | 10 | 33 |
| 445 Jordanien | 19 | 12 | 7 | 14 | 7 | 7 |
| 446 Kambodscha | 2 | - | 2 | 2 | 1 | 1 |
| 449 Laos | 1 | 1 | - | - | - | - |
| 450 Kirgisistan | 43 | 4 | 39 | 35 | 4 | 31 |
| 451 Libanon | 14 | 8 | 6 | 18 | 10 | 8 |
| 454 Malediven | 1 | - | 1 | - | - | - |
| Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) | Zuzüge aus ... | Fortzüge nach ... | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | Deutschland | Ausland | insgesamt | Deutschland | Ausland | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 457 Mongolei | 13 | 3 | 10 | 10 | 3 | 7 |
| 458 Nepal | 12 | 8 | 4 | 4 | 2 | 2 |
| 459 Palästinensische Gebiete | 3 | 3 | - | 2 | - | 2 |
| 460 Bangladesch | 33 | 16 | 17 | 19 | 11 | 8 |
| 461 Pakistan | 77 | 45 | 32 | 65 | 36 | 29 |
| 462 Philippinen | 41 | 14 | 27 | 21 | 14 | 7 |
| 465 Taiwan | 30 | 13 | 17 | 23 | 11 | 12 |
| 467 Republik Korea | 109 | 43 | 66 | 101 | 48 | 53 |
| 469 Vereinigte Arabische Emirate | 4 | - | 4 | - | - | - |
| 470 Tadschikistan | 35 | 16 | 19 | 40 | 3 | 37 |
| 471 Turkmenistan | 2 | 1 | 1 | 1 | - | 1 |
| 472 Saudi-Arabien | 1 | 1 | - | 2 | - | 2 |
| 474 Singapur | 2 | 1 | 1 | 4 | 2 | 2 |
| 475 Syrien | 784 | 476 | 308 | 502 | 295 | 207 |
| 476 Thailand | 57 | 21 | 36 | 35 | 19 | 16 |
| 477 Usbekistan | 17 | 7 | 10 | 14 | 9 | 5 |
| 479 China | 286 | 140 | 146 | 278 | 133 | 145 |
| 482 Malaysia | 19 | 13 | 6 | 15 | 6 | 9 |
| 523 Australien | 35 | 12 | 23 | 29 | 13 | 16 |
| 536 Neuseeland | 5 | 1 | 4 | 10 | - | 10 |
| 997 staatenlos | 32 | 24 | 8 | 23 | 12 | 11 |
| 998 ungeklärt | 28 | 21 | 7 | 46 | 16 | 30 |
| 999 ohne Angabe | 2 | 2 | - | 1 | 1 | - |
| insgesamt | 22464 | 6950 | 15514 | 20846 | 6166 | 14680 |
H. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Quelle StA, Melderegisterabzug)
Nach der Definition des Statistischen Bundeamtes gilt:
„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde." Einen Migrationshintergrund haben nach dieser Definition grundsätzlich alle aus dem heutigen Ausland Zugewanderten sowie deren Nachkommen in erster Generation und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, ebenso alle Ausländer unabhängig davon, wo sie geboren sind. Aber auch in Deutschland geborene Deutsche können einen Migrationshintergrund haben, sei es als Kinder von Aussiedlern, Spätaussiedlern oder Eingebürgerten oder als „ius soli“- Kinder ausländischer Eltern.
Um die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zu ermitteln, wird bei StA ein Statistisches Verfahren (MigaPro) eingesetzt, mit dem für jede in der Stadt gemeldete Person durch Kombination der im Melderegister gespeicherten Merkmale über die Staatangehörigkeit(en), den Geburtsort sowie das Jahr und das Herkunftsland des Zuzugs eine entsprechende Zuordnung vorgenommen wird. Für Personen mit deutscher Staatangehörigkeit wird zusätzlich das im Datensatz vorhandene Merkmal über die Art der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. bei Eingebürgerten) verwendet.
Um eine Zuordnung des Migrationshintergrunds zu Länder- bzw. Staatengruppen vornehmen zu können wird in dem Verfahren ein sogenanntes „Bezugsland“ ermittelt. Dies ist bei Ausländern deren Staatsangehörigkeit, bei Deutschen mit Migrationshintergrund deren zweite Staatsangehörigkeit oder, wenn nicht vorhanden, entweder das Geburtsland oder das Herkunftsland. Kindern unter 18 Jahren ohne eigenen Migrationshintergrund wird der Migrationshintergrund der Eltern zugeordnet.
Da für Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, dem ehemaligen Jugoslawien und der früheren Tschechoslowakei sowohl alte nicht mehr gültige Länderschlüssel wie auch die neuen Gebietsschlüssel im Melderegister gespeichert sind, sind in der Tabelle die entsprechenden Bezugsländer zusammengefasst.
Personen, die während oder unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge oder Vertriebene nach Deutschland zugezogen sind, gelten nicht als Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Abgrenzung hierfür stehen neben dem Geburtsort keine Angaben zum Zeitpunkt der erfolgten Zuwanderung zur Verfügung, sondern nur Informationen zum - eventuell erst später - erfolgten Zuzug nach Nürnberg. Aus diesem Grund dürften die Zahlen mit Bezugsland Polen und ehemalige Tschechoslowakei leicht überhöht sein.
Eine detaillierte Beschreibung von MigaPro sowie Ergebnisse für die Statistischen Bezirke ab dem Jahre 2008 können der Sonderveröffentlichung „Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ entnommen werden.
H.1 Bevölkerung in der Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland am 31.12.2019
(Quelle: StA, Melderegisterabzug)
| Bezugsland | insgesamt | Deutsche mit Migrationshintergrund | Nichtdeutsche | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Zahl | in % | Zahl | in % | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| insgesamt | 535886 | 121586 | 22,7 | 130158 | 24,3 |
| Deutschland | 284142 | - | - | - | - |
| ehem. Sowjetunion | 41462 | 28423 | 68,6 | 13039 | 31,4 |
| Türkei | 31329 | 14491 | 46,3 | 16838 | 53,7 |
| Rumänien | 30596 | 16287 | 53,2 | 14309 | 46,8 |
| ehem. Jugoslawien | 23512 | 6943 | 29,5 | 16569 | 70,5 |
| Polen | 18450 | 12744 | 69,1 | 5706 | 30,9 |
| Bezugsland | insgesamt | Deutsche mit Migrationshintergrund | Nichtdeutsche | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Zahl | in % | Zahl | in % | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Griechenland | 14941 | 2985 | 20,0 | 11956 | 80,0 |
| Italien | 9799 | 2811 | 28,7 | 6988 | 71,3 |
| Irak | 8082 | 3228 | 39,9 | 4854 | 60,1 |
| ehem. Tschechoslowakei | 6743 | 5040 | 74,7 | 1703 | 25,3 |
| Bulgarien | 6411 | 743 | 11,6 | 5668 | 88,4 |
| Syrien | 5440 | 318 | 5,8 | 5122 | 94,2 |
| USA | 3079 | 1846 | 60,0 | 1233 | 40,0 |
| Ungarn | 3044 | 1010 | 33,2 | 2034 | 66,8 |
| Österreich | 2928 | 1382 | 47,2 | 1546 | 52,8 |
| Spanien | 2590 | 766 | 29,6 | 1824 | 70,4 |
| Iran | 2369 | 1049 | 44,3 | 1320 | 55,7 |
| Vietnam | 2272 | 1034 | 45,5 | 1238 | 54,5 |
| Indien | 2243 | 578 | 25,8 | 1665 | 74,2 |
| Äthiopien | 1881 | 577 | 30,7 | 1304 | 69,3 |
| China | 1818 | 534 | 29,4 | 1284 | 70,6 |
| Frankreich | 1636 | 738 | 45,1 | 898 | 54,9 |
| Vereinigtes Königreich | 1355 | 583 | 43,0 | 772 | 57,0 |
| Nigeria | 1337 | 652 | 48,8 | 685 | 51,2 |
| Sri Lanka | 1113 | 717 | 64,4 | 396 | 35,6 |
| Brasilien | 1032 | 488 | 47,3 | 544 | 52,7 |
| Afghanistan | 943 | 306 | 32,4 | 637 | 67,6 |
| Tunesien | 882 | 598 | 67,8 | 284 | 32,2 |
| Thailand | 860 | 342 | 39,8 | 518 | 60,2 |
| Pakistan | 827 | 416 | 50,3 | 411 | 49,7 |
| Portugal | 821 | 176 | 21,4 | 645 | 78,6 |
| Eritrea | 783 | 387 | 49,4 | 396 | 50,6 |
| Marokko | 764 | 518 | 67,8 | 246 | 32,2 |
| Albanien | 702 | 134 | 19,1 | 568 | 80,9 |
| Niederlande | 649 | 293 | 45,1 | 356 | 54,9 |
| Philippinen | 626 | 423 | 67,6 | 203 | 32,4 |
| Kamerun | 596 | 224 | 37,6 | 372 | 62,4 |
| Ghana | 588 | 321 | 54,6 | 267 | 45,4 |
| Schweiz | 572 | 400 | 69,9 | 172 | 30,1 |
| Libanon | 539 | 402 | 74,6 | 137 | 25,4 |
| Ägypten | 476 | 235 | 49,4 | 241 | 50,6 |
| Algerien | 445 | 299 | 67,2 | 146 | 32,8 |
| Togo | 429 | 261 | 60,8 | 168 | 39,2 |
| Mexiko | 399 | 150 | 37,6 | 249 | 62,4 |
| Japan | 384 | 79 | 20,6 | 305 | 79,4 |
| Republik Korea | 383 | 76 | 19,8 | 307 | 80,2 |
| Kolumbien | 380 | 181 | 47,6 | 199 | 52,4 |
| Kenia | 297 | 158 | 53,2 | 139 | 46,8 |
| Kanada | 296 | 124 | 41,9 | 172 | 58,1 |
| Schweden | 286 | 93 | 32,5 | 193 | 67,5 |
| Bezugsland | insgesamt | Deutsche mit Migrationshintergrund | Nichtdeutsche | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Zahl | in % | Zahl | in % | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Kuba | 255 | 130 | 51,0 | 125 | 49,0 |
| Indonesien | 249 | 99 | 39,8 | 150 | 60,2 |
| Bangladesch | 243 | 128 | 52,7 | 115 | 47,3 |
| Peru | 241 | 156 | 64,7 | 85 | 35,3 |
| Somalia | 229 | 21 | 9,2 | 208 | 90,8 |
| Australien | 213 | 100 | 46,9 | 113 | 53,1 |
| Belgien | 210 | 93 | 44,3 | 117 | 55,7 |
| Angola | 209 | 141 | 67,5 | 68 | 32,5 |
| Finnland | 197 | 79 | 40,1 | 118 | 59,9 |
| Irland | 193 | 60 | 31,1 | 133 | 68,9 |
| Südafrika | 192 | 118 | 61,5 | 74 | 38,5 |
| Argentinien | 185 | 127 | 68,6 | 58 | 31,4 |
| Chile | 185 | 96 | 51,9 | 89 | 48,1 |
| Venezuela | 182 | 100 | 54,9 | 82 | 45,1 |
| Israel | 166 | 73 | 44,0 | 93 | 56,0 |
| Jordanien | 164 | 62 | 37,8 | 102 | 62,2 |
| Taiwan | 164 | 67 | 40,9 | 97 | 59,1 |
| Dänemark | 149 | 65 | 43,6 | 84 | 56,4 |
| Sudan | 147 | 84 | 57,1 | 63 | 42,9 |
| Mosambik | 138 | 61 | 44,2 | 77 | 55,8 |
| Demokratische Republik Kongo | 137 | 82 | 59,9 | 55 | 40,1 |
| Dominikanische Republik | 136 | 80 | 58,8 | 56 | 41,2 |
| Uganda | 135 | 69 | 51,1 | 66 | 48,9 |
| Mongolei | 133 | 51 | 38,3 | 82 | 61,7 |
| Malaysia | 119 | 35 | 29,4 | 84 | 70,6 |
| Ecuador | 115 | 72 | 62,6 | 43 | 37,4 |
| Kambodscha | 105 | 70 | 66,7 | 35 | 33,3 |
| sonstige | 7564 | 6704 | 88,6 | 860 | 11,4 |
H.2 Bevölkerung in der Hauptwohnung mit Migrationshintergrund seit 2010
(Quelle: StA, Melderegisterabzug)
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | |||||||||||
| Insgesamt | 196.495 | 202.539 | 207.358 | 212.750 | 218.349 | 230.765 | 236.297 | 242.428 | 248.361 | 251.744 | |
| 230.765 | |||||||||||
| nach dem Geschlecht | |||||||||||
| männlich | 96.071 | 99.344 | 102.016 | 105.177 | 108.121 | 115.894 | 118.213 | 121.477 | 124.736 | 126.523 | |
| 115.894 | |||||||||||
| weiblich | 100.424 | 103.195 | 105.342 | 107.573 | 110.228 | 114.871 | 118.084 | 120.951 | 123.625 | 125.221 | |
| 114.871 |
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nach Altersgruppen | |||||||||||
| unter 3 | 7.569 | 7.790 | 7.920 | 8.235 | 8.550 | 9.086 | 9.755 | 9.984 | 10.387 | 10.208 | |
| 3 bis unter 6 | 7.627 | 7.768 | 7.850 | 7.883 | 8.080 | 8.559 | 8.793 | 9.158 | 9.384 | 9.734 | |
| 6 bis unter 10 | 9.580 | 9.807 | 9.953 | 10.288 | 10.560 | 11.074 | 11.318 | 11.352 | 11.567 | 11.753 | |
| 10 bis unter 15 | 11.121 | 11.427 | 11.660 | 12.064 | 12.472 | 13.067 | 13.526 | 14.087 | 14.390 | 14.467 | |
| 15 bis unter 18 | 6.471 | 6.425 | 6.588 | 6.927 | 7.280 | 7.922 | 7.925 | 8.068 | 8.227 | 8.487 | |
| 18 bis unter 25 | 17.228 | 17.739 | 18.127 | 18.465 | 18.896 | 20.750 | 21.209 | 21.392 | 21.540 | 21.540 | |
| 25 bis unter 45 | 62.285 | 64.875 | 66.936 | 69.465 | 71.243 | 75.908 | 77.296 | 79.417 | 81.512 | 82.064 | |
| 45 bis unter 65 | 44.832 | 46.261 | 47.426 | 49.164 | 50.412 | 52.680 | 54.061 | 55.926 | 57.815 | 59.310 | |
| 65 bis unter 80 | 23.702 | 24.055 | 24.241 | 23.815 | 24.210 | 24.755 | 25.015 | 25.143 | 25.073 | 25.065 | |
| ab 80 | 6.080 | 6.392 | 6.657 | 6.444 | 6.646 | 6.964 | 7.399 | 7.901 | 8.466 | 9.116 | |
| nach dem Familienstand | |||||||||||
| ledig | 81.422 | 84.794 | 87.927 | 91.753 | 95.204 | 102.787 | 106.356 | 109.712 | 112.808 | 114.796 | |
| verheiratet | 89.871 | 91.304 | 92.278 | 93.558 | 95.156 | 98.988 | 100.495 | 102.902 | 105.219 | 106.173 | |
| verwitwet | 10.010 | 10.281 | 10.443 | 10.163 | 10.290 | 10.560 | 10.820 | 10.921 | 11.065 | 11.164 | |
| geschieden | 15.192 | 16.160 | 16.710 | 17.276 | 17.699 | 18.430 | 18.626 | 18.893 | 19.269 | 19.611 | |
| nach der | |||||||||||
| Religionszugehörigkeit | |||||||||||
| evangelisch | 28.483 | 28.529 | 28.116 | 27.639 | 27.401 | 27.189 | 26.780 | 26.370 | 25.938 | 25.183 | |
| katholisch | 51.460 | 51.975 | 52.013 | 51.765 | 51.417 | 52.177 | 51.515 | 51.047 | 50.666 | 49.496 | |
| sonstige/keine | 116.552 | 122.035 | 127.229 | 133.346 | 139.531 | 151.399 | 158.002 | 165.011 | 171.757 | 177.065 | |
| nach dem Bezugsland | |||||||||||
| nach dem Bezugsland | |||||||||||
| Europa (ohne | 152.874 | 156.666 | 160.195 | 163.511 | 166.753 | 172.913 | 174.692 | 178.548 | 182.116 | 183.691 | |
| Deutschland) | |||||||||||
| Türkei | 31.650 | 31.651 | 31.697 | 31.636 | 31.674 | 31.486 | 31.354 | 31.473 | 31.507 | 31.329 | |
| Rumänien | 21.480 | 21.948 | 22.775 | 23.704 | 24.972 | 26.737 | 27.604 | 28.802 | 29.901 | 30.596 | |
| Polen | 19.638 | 19.913 | 20.211 | 19.796 | 19.541 | 19.709 | 19.457 | 19.117 | 18.837 | 18.450 | |
| ehem. Jugoslawien | 17.491 | 17.662 | 17.775 | 18.296 | 18.811 | 20.116 | 20.532 | 21.390 | 22.532 | 23.512 | |
| Russland | 13.278 | 13.299 | 13.828 | 14.110 | 14.223 | 14.364 | 14.538 | 14.598 | 14.554 | 14.474 | |
| Griechenland | 9.965 | 10.793 | 11.789 | 12.689 | 13.071 | 13.666 | 13.942 | 14.407 | 14.814 | 14.941 | |
| Italien | 7.852 | 7.991 | 8.121 | 8.498 | 8.802 | 9.136 | 9.145 | 9.458 | 9.733 | 9.799 | |
| Tschechien | 7.446 | 7.734 | 7.579 | 6.838 | 6.657 | 6.533 | 6.415 | 6.292 | 6.093 | 5.931 | |
| Ukraine | 7.282 | 7.329 | 7.458 | 7.500 | 7.756 | 8.089 | 8.087 | 8.038 | 8.074 | 8.057 | |
| Afrika | 6.457 | 6.790 | 6.943 | 7.471 | 8.000 | 8.808 | 9.476 | 9.611 | 10.049 | 10.530 | |
| Asien | 27.925 | 29.270 | 30.354 | 31.462 | 32.883 | 37.786 | 40.822 | 42.344 | 43.736 | 44.776 | |
| Kasachstan | 8.920 | 9.097 | 9.398 | 9.546 | 9.575 | 9.639 | 9.705 | 9.751 | 9.856 | 9.853 | |
| Irak | 4.723 | 4.893 | 5.089 | 5.235 | 5.370 | 6.651 | 7.447 | 7.714 | 8.082 | 8.082 | |
| Amerika, Austr., sonstige | 9.239 | 9.813 | 9.866 | 10.306 | 10.713 | 11.258 | 11.307 | 11.925 | 12.460 | 12.747 |
I. Amtsinterne Statistik des EP
| Personen/Fälle | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | ||
| 1.a | Aufenthaltstitel (AufenthG) erteilt, | 8.436 | 9.645 | 10.179 | 11.965 | 12.098 | 12.641 | 15.542 |
| davon | ||||||||
| Niederlassungserlaubnis (AufenthG) | 1.240 | 1.528 | 1.437 | 1.054 | 855 | 976 | 1.189 | |
| Daueraufenthaltserlaubnis-EG | 42 | 61 | 36 | 34 | 60 | 36 | 37 | |
| Aufenthaltserlaubnis (AufenthG) | 6.827 | 7.743 | 8.390 | 10.521 | 10.851 | 11.240 | 13.922 | |
| Blaue Karte EU | 327 | 313 | 316 | 356 | 332 | 389 | 394 | |
| 1.b | Fiktionsbescheinigung (EP2-1 & EP2-2) | 5.019 | 4.667 | 3.957 | 7.704 | 11.189 | 13.814 | 16.861 |
| 2. | Ausstellung neuer eAT-Kartenkörper (früher Übertrag Aufenthaltstitel in neuen Pass) | 5.787 | 6.544 | 5.129 | 3.842 | 4.010 | 4.291 | 4.617 |
| 3. | eAT-Produkte (Summen 1a & 2) | 14.223 | 16.189 | 15.308 | 15.807 | 16.108 | 16.932 | 20.159 |
| 4. | Aufenthaltskarte & Daueraufenthalts-Karte-EU | 223 | 288 | 302 | 360 | 336 | 536 | 670 |
| 5. | Integration | |||||||
| 5.1 | Anspruchsbescheinigungen | 120 | 88 | 62 | 75 | 89 | 133 | 100 |
| 5.2 | Verpflichtungsbescheinigungen | 487 | 739 | 1.043 | 1.616 | 1.241 | 756 | 742 |
| 5.3 | Beratungsgespräche | 24 | 99 | 85 | 60 | 89 | 116 | 12 |
| 6. | Zulassung zum Arbeitsmarkt | |||||||
| 6.1 | - positive Entscheidung | 368 | 353 | 337 | 443 | 420 | 449 | 577 |
| 6.2 | - negative Entscheidung | 55 | 40 | 29 | 34 | 36 | 55 | 102 |
| 7. | Einreisevorgänge (Beteiligung im Visumsverfahren) | 745 | 765 | 828 | 929 | 1.066 | 1.071 | 1.041 |
| 8. | Duldungen erteilt/erneuert (EP2-1 & EP2-2) | 3.083 | 2.924 | 3.073 | 3.287 | 4.301 | 4.415 | 4.838 |
| 9. | Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber | 1.264 | 2.119 | 5.819 | 8.851 | 4.897 | 3.926 | 3.601 |
| 10. | Passausstellungen | |||||||
| 10.1 | Reiseausweis für Flüchtlinge | 394 | 753 | 951 | 2.577 | 1.684 | 1.771 | 3.111 |
| 10.2 | Reiseausweis für Staatenlose | 48 | 65 | 42 | 25 | 40 | 72 | 46 |
| 10.3 | Reiseausweis für Ausländer | 142 | 219 | 166 | 165 | 110 | 195 | 251 |
| 10.4 | Ausweisersatz | 237 | 257 | 292 | 630 | 798 | 462 | 473 |
| 11. | Verpflichtungserklärungen (positiv) | 3.312 | 3.221 | 3.514 | 2.922 | 2.817 | 2.553 | 2.919 |
| 12. | Versagungsbescheide Einbürgerung | 27 | 14 | 17 | 5 | |||
| 13. | Ausweisungen | 78 | 118 | 136 | 183 | 223 | 214 | 252 |
| 14. | EU-Verlustfeststellungen (§ 6 FreizügG/EU) | 43 | 34 | 52 | 64 | 53 | 46 | 41 |
| 15. | Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen (EP2-1 & EP2-2) | 372 | 450 | 472 | 475 | 406 | 635 | 650 |
| 16. | Sicherheitsrechtliche Überprüfungen | 1.484 | 2.160 | 2.409 | 3.748 | 2.487 | 1.093 | 1.409 |
| 17. | Abschiebungen | 62 | 73 | 179 | 133 | 87 | 71 | 80 |
| 18. | Abschiebehaftanträge | 39 | 20 | 29 | 25 | 25 | 35 | 19 |
| 19. | Termine beim VG Ansbach (EP2-1 & 2-2) | 55 | 81 | 66 | 37 | 96 | 92 | 125 |
20. Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten
2017*) 2018 2019
Anträge auf Ausbildung von Asylbewerbern, Geduldeten 29 52 73
-
Genehmigte Ausbildungsanträge 8 19 56
-
Erteilte Ausbildungsduldungen (§ 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG) 2 5 6
-
Abgelehnte Ausbildungsanträge 34 64 11
Anträge auf Beschäftigung von Asylbewerbern, Geduldeten 212 479 790
-
Genehmigte Beschäftigungsanträge 70 167 368
-
Abgelehnte Beschäftigungsanträge 93 268 136
*) ab 01.08.2017
Statistischer Bericht Ausländer/Migrationshintergrund 2020 für das Jahr 2019 (Stand: 31.12.2019)
- BM/067/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Sanierung Wächterhaus in Großgründlach
Anlagen: 2020-06-16_Sachverhaltsdarstellung Antr_Großgründlacher Wächterhaus Antrag_Sanierung Wächterhaus Großgründlach_CSU
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2021 feiert Großgründlach sein 1000jähriges Jubiläum. Aus der Ortsgemeinschaft und der Politik (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.02.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2020) wurde der Wunsch vorgebracht, die Stadt Nürnberg möge anlässlich dieses Jubiläums das Wächterhaus sanieren.
Das Gebäude wurde daraufhin umfassend untersucht. Anschließend wurde ein Sanierungskonzept erabeitet. Eine Umsetzung des Konzeptes und die Sanierung des städtischen Gebäudes wird als Beitrag der Stadt Nürnberg für das Jubiläum des Stadtteils dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 400.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 400.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Wächterhaus ist ein kulturhistorisch bedeutsames Objekt und identititässtiftend für die Bewohner des Stadtteils
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. III
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das beschriebene „kleine“ Sanierungskonzept für das städtische Wächterhaus umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das 1000jährige Jubiliäum von Großgründlach zu leisten.
Sachverhaltsdarstellung zur Sanierung des Wächterhauses
I. Ausgangslage
Im Jahr 2021 feiert Großgründlach sein 1000jähriges Jubliäum. Aus der Ortsgemeinschaft und der Politik (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.02.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2020) wurde der Wunsch vorgebracht, die Stadt Nürnberg möge anlässlich dieses Jubiläums das Wächterhaus sanieren. Das Wächterhaus wird seit 1992 vom Vorstadtverein Alt-Gründlach e.V. als Dorfmuseum genutzt. Der Verein wünscht sich, das Museum in das erste Obergeschoss des Wächterhauses zu erweitern. Vom Verein wurde eine entsprechende Nutzungsidee entwickelt und in einer schriftlichen Skizee der Stadt Nürnberg übermittelt.
II. Das Wächterhaus
Das Wächterhaus bildet eine Einheit (Doppelhaus) mit dem westlich anschließenden Backhaus, welches zum Haller’schen Schlossanwesen gehört. Gemeinsam rahmen sie mit dem alten „Rathaus“ den Zugang zum Kirchhof ein. Die Entstehungszeit des im städtischen Besitz befindlichen Wächter- (und zeitweise auch Totengräberhauses) liegt in den Jahren zwischen 1795 und 1800. Beide Gebäude, Wächterhaus und Backhaus, wurden an eine wesentlich ältere Kirchhofmauer angebaut. Der Kirchhof wird auch heute noch als Friedhof genutzt. Die dortigen Gräber liegen in einem Abstand von weniger als 0,5 Meter zur Kirchofmauer. Zudem liegt die Bodenfläche des Friedhofs ca. 1,40 Meter über dem Niveau des Erdgeschosses des Wächterhauses.
Das Wächterhaus hat ergänzend zur Kirchhofmauer ein massives Erdgeschoss aus Sandstein und Obergeschoss aus Fachwerk. Es wurde früher als Wohngebäude genutzt und dient seit 1992 als kleines Heimatmuseum. Das Backofenhaus gehört zum privaten Schlossanwesen und wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Der gesamte Bereich ist als Ensemble eingetragen und ebenso als bedeutend für die Bodendenkmalpflege eingestuft. Beide Gebäudeteile sind zudem als Einzeldenkmal qualifiziert. Für das Wächterhaus muss die Stadt Nürnberg also unabhängig vom Nutzungswunsch des Vorstadtvereins die Sorgfalt für die Wahrung des Denkmals übernehmen.
III. Das Sanierungsprojekt
Nach einem Auftaktgespräch zwischen Bürgermeister Christian Vogel und Freiherr Haller von Hallerstein im Februar 2017 wurde das Hochbauamt beauftragt, Planungen, Sanierungsvarianten und Kostenermittlungen für beide Gebäude (Wächterhaus und Backhaus) zu erstellen. Für die Finanzierung wurde das Projekt für die Baupauschale des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters angemeldet. In den folgenden Monaten wurden unter Federführung des Hochbauamtes notwendige Gutachten erstellt für:
-
verformungsgerechtes Aufmaß
-
Biologisches Gutachten zum Schädlingsbefall
-
Statisches Vorgutachten zu Tragwerksschäden
-
Bauforschung mit Ermittlung der Baustufen und Veränderungen
-
Restauratorische Befunduntersuchungen
-
Bohrkernuntersuchungen
Festegestellt wurde ein Befall mit Holz zerstörenden Insekten (Hausbock und Nagekäfer) sowie Schimmelpilzen. Begünstigt wurde der Befall durch eine dauerhaft eindringende Feuchte durch die Kirchhofmauer ins Gebäude sowie eine zu hohe Raumluftfeuchte, die durch unpassende Dispersionsanstriche im Gebäudeinneren verstärkt wurde. In einem ersten
Sanierungsschritt wurde deshalb bereits im Sommer 2019 eine Schädlingsbekämpfung in beiden Häusern erfolgreich durchgeführt.
Der Schädlingsbefall, ältere Sanierungsfehler sowie grundsätzliche Konstruktionsmängel führten im Ergebnis zu statischen Bedenken und Substanzmängeln, die im Anschluss an die Schädlingsbekämpfung erfasst werden mussten. Es zeigte sich unter anderem, dass die Dachtragwerk mittlerweile statische Mängel aufweist, die Sparrenabstände zu weit sind und die Dachlattung zu schwach ist. Das Vorholz an den Zerrbalken ist außerdem zu kurz, die Längsaussteifungen des Dachstuhls mit der Decke des Obergeschosses sind ungenügend. Auch der Kamin ist statisch nicht ausreichend gesichert.
Diese Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Gutachen wurden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in mögliche Sanierungsvarianten überführt. Hierbei mussten insbesondere zwei kritische Aspekte bedacht werden. Zum einen wurde die Durchfeuchtung der Kirchhofmauer als eigentlicher Grund für viele Substanzschäden im Wächterhaus und im Backhaus erkannt. Deshalb wurde eine Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung erfrorderlich. Diese ergab, dass aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Totenruhe eine Durchführung von Abdichtungsarbeiten, für die ein Aufgraben auf Seiten des Friedhofs erforderlich ist, für die gesamte Länge der laufenden Ruhezeiten nicht möglich ist.
Desweiteren stellte sich heraus, dass insbesondere die Decke über dem Erdgeschoss im Backhaus derartige konstruktive und statische Schwächen aufweist, dass eine Begehbarkeit für eine öffentliche Nutzung im derzeitigen Zustand auszuschließen ist. Vor einer Nutzung für das Heimatmuseum (auch ggfs. nur als Fluchtweg) müssten diese Schäden zuerst behoben werden.
Angesichts dieser Problemstellung entwickelte die Stadt Nürnberg zwei unterschiedliche Sanierungsvarianten. Einmal unter Einbeziehung des Haller’schen Backhauses und einmal nur für das Wächterhaus und das gemeinsame Dach. Die vom Vorstadtverein angestrebte Nutzungserweiterung wäre, auch angesichts eines fehlenden Flucht- und Rettungsweges im Wächterhaus, nur erreichbar wenn das im Eigentum der Familienstiftung befindliche Backhaus mit saniert und mit verwendet werden könnte. Vertreten durch Freiherr Haller von Hallerstein zeigte sich die Familienstiftung zwar jederzeit kooperativ, hilfsbereit und aufgeschlossen, schlussendlich konnte aber auch nach mehreren Abstimmungsgesprächen, in denen unterschiedliche Optionen, z.B. auch für eine Eigentumsübertragung, angesprochen wurden, keine Lösung für eine Einbeziehung des Backhauses in das Sanierungsprojekt gefunden werden. Im Mai 2020 erklärte die Familienstiftung endgültig, sich mit ihrem Backhaus nicht an dem städtischen Sanierungsvorhaben zu beteiligen.
IV. Der Sanierungsvorschlag
Um das historische Erbe des Wächterhauses zu erhalten und einen angemessenen Beitrag der Stadt Nürnberg für das 1000jährige Jubiläum von Großgründlach zu leisten, schlägt die Stadtverwaltung nun vor, zumindest die Sanierung des städtischen Wächterhauses durchzuführen. Wie geschildert, liegt hierfür bereits ein sogenanntes „kleines“ Sanierungskonzept vor. Mit diesem soll die Feuchtebelastung des Wächterhauses reduziert werden. Außerdem wird das Raumklima verbessert und schließlich werden die bestehenden Substanz- und Konstruktionsschäden behoben. Die ursprünglichen Ziele des Vorstadtvereins werden somit zwar nicht vollständig erreicht. Dennoch werden die Bedingungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Wächterhauses verbessert. Das wichtige Denkmal wird dauerhaft erhalten und es wird ein Zeichen der Wertschätzung für den Stadtteil angesichts dessen Jubiläum gesetzt.
Um diese Verbesserungen zu erreichen, soll von Seiten des Friedhofs (unter Wahrung der Totenruhe) die Wandoberfläche saniert werden, eine Wandnische abgedichtet und der Sockelbereich geschützt werden. Die Dachrinne muss breiter dimensioniert werden. Wenn möglich, ist bei der erforderlichen statischen Sanierung des Dachstuhls ein Dachüberstand zu schaffen. Im Inneren des Wächterhauses sind die Dach- und Deckenauflager statisch zu festigen. Die Innenseite der Kirchhofmauer ist besser zu belüften und ggfs. mit einer Bauteiltempierung auszustatten. Die Wandoberflächen müssen wieder atmungsaktiv werden, um die Feuchtigkeit im Haus zu reduzieren. Eine Lüftungsregelung sowie eine kontunierliche Beobachtung und Messung des Raumklimas müssen gewährleistet werden. Hinzu kommen kleinere Maßnahmen für eine verbesserte Nutzung als Austellungsraum. Das Ziel ist es, die Situation zu verbessern und das Haus nutzungsfähig zu erhalten, auch wenn bei der Austellung künftig zu berücksichtigen sein wird, dass nicht alle Materialien für eine dauerhafte Präsentation geeignet sein werden.
Die so gestaltete Sanierung des städtischen Wächterhauses könnte im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen werden. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 400.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Baupauschale des 3. BM (ehemals 2. BM).
V. Sonderfall Kirchhofmauer
Der Hauptgrund für die Feuchteschäden im Wächterhaus ist die fehlende Abdichtung der Kirchhofmauer von Seiten des Friedhofs. Diese könnte jedoch nur dann vollflächig angebracht werden, wenn zuvor drei aktive Grabstätten aufgelassen würden. Eine Störung der Totenruhe ist jedoch weder verhältnismäßig noch rechtlich zulässig. Deshalb können die hier erforderlichen Arbeiten, die ein Aufgraben erfordern, frühestens nach Ablauf der Ruhefristen durchgeführt werden. Solange müssen diese Aufgrabungen mindestens aufgeschoben werden. Die Stadtverwaltung steht hierzu im Kontakt mit den Grabbesitzern, um langfristige Lösungen für dieses Bauteil zu finden.
VI. Beschlussvorschlag
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das beschriebene „kleine“ Sanierungskonzept für das städtische Wächterhaus umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das 1000jährige Jubiliäum von Großgründlach zu leisten.
SPD ÖÖ 55
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg kva
An den Oberbürgermeister 03Er^ BÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg pH HO.* vX Dr. Ulrich Maly C 2. FEB. 2017 , ,v Rathaus
90403 Nürnberg
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X Nürnberg, 2. Februar 2017 Ks^.
Vl Bieswanger/Brehm
Sanierung und Erweiterung des Großgründiacher Wächterhauses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Großgründlach wurde im Jahr 1021 das erste Mal urkundlich erwähnt und wird folglich 2021 sein 1 .OOOjähriges Jubiläum feiern.
Eines der prägenden Gebäude ist das sogenannte Wächterhaus. Das frühere Wohnhaus, ein verputzter Massivbau mit Fa chwerko berge schoss, aus dem 18. Jahrhundert ist Teil des historischen Ensembles, beherbergt ein kleines Museum und befindet sich im städtischen Besitz. Der Vorstadtverein Alt-Gründlach kümmert sich darum seit vielen Jahren, macht Führungen, organisiert Ausstellungen und stellt Exponate zur Schau. Daneben wird das Gebäude auch gerne von Brautpaaren für einen Sektempfang vor bzw. nach der Trauung im Bürgeramt Nord genutzt.
Leider ist das Baudenkmal in keinem guten Zustand. Eine Trockenlegung der Wand und eine Bekämpfung der Schädlinge (u.a. Hausbock) wird in einem vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg beauftragen Gutachten dringend empfohlen, um weitere Schäden an den tragenden Holzteilen zu verhindern. Die Schäden werden immer größer und es besteht dringender Handlungsbedarf.
Das Haus bildet eine bauliche Einheit mit einem westlich angebauten Gebäude, das der Freiherr von Hallerschen Familienstiftung gehört und in dessen Erdgeschoss sich ein Backofen und darüber ein leerstehender Raum befinden. Da das Gebäude derzeit nicht genutzt wird, wurde dem Verein seitens der Stiftung eine Erweiterung des Museums angeboten. Dafür wäre ein Ausstellungskonzept zu erarbeiten, das auch regelmäßige Öffnungszeiten und Betreuung des Hauses sicherstellt.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung leitet zeitnah die zur Sanierung notwendigen Schritte ein und stellt die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt ein.
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
-
-
Zudem wird geprüft, ob und wie eine Erweiterung des Museums durch das derzeit
ungenutzte Backhaus möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
|
Thorsten Brehm stv. Vorsitzender
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeisti4 0Q, c p P M PGERMEISTER w1 d i i> Lj W » t Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly r* Pj f : 90403 Nürnberg
. . Ill
Rathausplatz 2 v- OI ,Nr. Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
29.01.2020 Bengl
Sanierung des Wächterhauses in Großgründlach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das 1000-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung von Nürnbergs ältestem Stadtteil Großgründlach nähert sich mit riesigen Schritten.
Zu diesem Jubiläum sollte das Museum im ortsteilprägendem Wächterhaus unter der Einbeziehung des benach barten Backhauses wiedereröffnet werden. Vor dieser Eröffnung müssen am Wächterhaus noch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dem Beginn der Sanierung stellte sich heraus, dass die Sub stanz des Hauses stärker geschädigt ist, als zunächst angenommen. Dadurch vergrößert sich der Umfang der notwendigen Baumaßnahmen.
Die Bürger vor Ort befürchten nun, dass die Arbeiten am Wächterhaus nicht mehr zum Jubiläum von Großgründ lach fertiggestellt werden können und das kleine Museum nicht mehr rechtzeitig eröffnet werden kann.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet zeitnah über den aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten am Wächterhaus in Großgründlach und legt den Zeitrahmen dar, bis wann die Sanierung abgeschlossen werden kann.
Die Verwaltung ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Arbeiten rechtzeitig vor dem lOOOjährigem Jubiläum von Großgründlach abzuschließen, damit das Museum zu den Feierlichkeiten wiederer öffnet werden kann.
A20012900 Wächterhaus.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - wirtschaftliche Auswirkungen auf
Stadt und Metropolregion Nürnberg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020
Bericht:
Am 03.06.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das Wirtschaftsreferat stellt die wirtschaftlich relevanten Maßnahmen vor und bewertet deren Potenziale für die Unternehmen in Stadt und Metropolregion Nürnberg.
Nürnberger Unternehmen profitieren von den konjunkturstützenden und liquiditätssichernden Maßnahmen. Diese tragen zum Fortbestand vieler - insbesondere kleiner Unternehmen und freiberuflich Tätiger - bei. Im 'Zukunftspaket' sind 50 Milliarden Euro für Spitzentechnologen "Made in Germany" und das Gesundheitswesen avisiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte in Digitalisierung, Nachhaltgkeit und Gesundheit decken sich großteils mit den wirtschaftlichwissenschaftlichen Kernkompetenzen des Standorts. Schlüsselinfrastrukturen werden zudem ausgebaut (z.B: E-Ladesäulen oder Mobilfunknetze).
Es bestehen große Potenziale, die Impulse des 'Zukunftspakets' vor Ort in eine Stärkung der Wirtschaft zu überführen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt ein vitales Innovationsökosystem mit Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Vernetzung.
Das Nürnberger Innovationsökosystem wird seit Jahren durch das Wirtschaftsreferat und die Wirtschaftsförderung Nürnberg betreut, gestärkt, ausgerichtet und bedarfsgerecht erweitert. Jüngste Meilensteine beim Ausbau des Innovationsökosystems waren z.B. die Ansiedelung des ZOLLHOF Tech Incubator (Digitale Startups), des ADA Lovelace Center für Analytics, Daten und Anwendungen (Künstliche Intelligenz) und des Zentrum Wasserstoff.Bayern (Wasserstofftechnlogien). Diese sind Anlaufstellen für Themen, des Konjunktur- und Zukunftspakets.
Das Wirtschaftsreferat hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine Initiative für die Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach gestartet, um die Region als High-Tech- Standort weiter zu stärken. In einem abgestimmten Vorstoß wurden dem Freistaat Bayern Projekte aus der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach vorgestellt, die schnell in Wachstum und Beschäftigung umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Projekte liegt auch hier auf den Kernkompetenzen des Standorts, d. h. in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit.
Der Vorstoß ist Teil der Strategie "Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen" des Wirtschaftsreferats (Maßnahme IV: "Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme"), das im RWA am 27.05.2020 vorgestellt wurde. Ziel ist es, neue Wertschöpfungspotenziale für Nürnberg und die Metropolregion im Rahmen von möglichen Technologie- und
Investitionsprogrammen des Freistaats Bayern zu erschließen. Eine abschließende Bewertung des Freistaats steht gegenwärtig noch aus.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Konjunktur- und Zukunftspaket ist großteils Diversity-neutral. Besonders gefördert werden Familien. Profitieren können ggf. auch ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - wirtschaftliche Auswirkungen
auf Stadt und Metropolregion Nürnberg
Sachverhalt:
Im Folgenden wird ein Überblick über das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung gegeben und die darin enthaltenen Maßnahmen bewertet. Beurteilt wird dabei das Potenzial der angekündigten Maßnahmen für die Unternehmen am Standort Stadt und Metropolregion Nürnberg. Viele Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets befinden sich zum Stand Anfang August 2020 noch nicht in Umsetzung.
Um den ökonomischen Herausforderungen vor Ort zu begegnen, hat das Wirtschaftsreferat die Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen vorgelegt und berichtet regelmäßig über deren Fortgang (vgl. hierzu RWA 27.05.2020 und 01.07.2020). Neue staatliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer anzureizen, ist eines der dort festgeschriebenen Ziele. Über den Stand der Maßnahme IV „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“ wird im Anschluss informiert.
Konjunkturprogramm der Bundesregierung - Überblick
Am 03.06.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Dieses ist dreigegliedert in:
I. Übergreifende konjunktur- und strukturstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Ländern, Kommunen sowie jungen Menschen und Familien - Konjunkturund Krisenbewältigungspaket
Die Inhalte des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets werden im Folgenden in Bezug auf die Bedeutung für die Wirtschaftskraft Nürnbergs bewertet (s.u.).
II. Maßnahmen zur Stärkung von Spitzentechnologien „Made in Germany“ und des Gesundheitswesens - Zukunftspaket
Die Inhalte des Zukunftspakets werden im Folgenden in Bezug auf die Bedeutung für die Wirtschaftskraft Nürnbergs bewertet (s.u.).
III. Maßnahmen zur Stützung der wirtschaftlichen Erholung in Europa und zur Hilfe für ärmere Länder - Europäische und internationale Verantwortung
Das Paket umfasst primär den avisierten Europäischen Wiederaufbaufonds i.H.v. 750 Milliarden Euro sowie Zusagen zu einem Mehr an Mitteln für die Pandemiebekämpfung und Ausweitung der humanitären Hilfe in den Staaten des globalen Südens (vornehmlich Afrika).
Bewertung: Eine schnelle wirtschaftliche Erholung Europas ist für die stark exportorientierte Wirtschaft in Stadt und Metropolregion Nürnberg von großer Bedeutung (Exportquote Stadt Nürnberg: 50,7 % Europäische Metropolregion Nürnberg: 49 %). Die Länder der EU sind wichtige Zielmärkte für den Export.
I. Konjunktur und Krisenbewältigungspaket - Maßnahmenschwerpunkte und Bewer-
tung
Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sind übergreifende konjunktur- und strukturstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Ländern, Kommunen, jungen Menschen und Familien beinhaltet. Relevant für die Wirtschaft sind darin vor allem:
I.a Übergreifende Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur, wie die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bis 31.12.2020, die Senkung der Umlage aus dem Erneuerbaren Energien-Gesetz zur Stabilisierung der Stromkosten, Maßnahmen zur Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen (Verbesserung von Abschreibungsmodalitäten, Vereinfachung des Vergaberechts, etc.) oder der Kinderbonus.
I.b Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen, wie die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge, weitere steuerrechtliche Maßnahmen (Einfuhrumsatzsteuer, steuerliche Verlustrückträge, Körperschaftssteuerreform), erweiterte Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, Anpassungen an Insolvenzrecht und Kurzarbeitergeld sowie weitere Überbrückungshilfs- und Kreditprogramme.
Hier ist insbesondere das mit 25 Milliarden Euro ausgestattete Programm für Überbrückungshilfen zu nennen. Unternehmen können für die Monate Juni bis August weitere Zuschüsse erhalten. Das Programm gilt für Unternehmen aller Branchen; mit Sonderkonditionen für Hotel- und Gastgewerbe, Caterer, Bars, Clubs, Kneipen, Reisebüros, Sozialunternehmen, Profisportvereine, Schausteller, Veranstaltungslogistik und Messewesen. Des Weiteren gibt es Kredit- bzw. Zuschussprogramme für gemeinnützige Organisationen, Kulturstätten und die Forstwirtschaft.
Aktueller Stand: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 traten die o.g. steuerlichen Maßnahmen bereits in Kraft. Ebenso in Umsetzung ist das Programm für Überbrückungshilfen und das Programm ‚Neustart Kultur‘.
Bewertung: Die Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket tragen dazu bei, den Konsum und die Investitionstätigkeit in Deutschland anzureizen. Zudem dienen sie der Sicherung der Liquidität von Unternehmen und verhindern somit Insolvenzen. Unternehmen aus Nürnberg profitieren von diesen Maßnahmen potenziell durch gesteigerte Umsätze und Liquiditätssicherung. Die Überbrückungshilfen stützen insbesondere Branchen, die in Nürnberg - wie in Gesamtdeutschland - am stärksten von der Corona-Krise betroffen sind, z.B. Handel, Gast- und Beherbergungsgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft, Veranstaltungs- und Messewesen. Die Überbrückungshilfen werden von Nürnberger Unternehmen angenommen.
Unterstützung vor Ort: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg sorgt mit ihrer tagesaktuellen Präsenz in Web und Social Media und mit fachkundiger Beratung seit Beginn der Corona- Krise dafür, dass hilfesuchende Unternehmen schnellstmöglich die notwendigen Informationen und Anlaufstellen erhalten. Dies trägt zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen am Wirtschaftsstandort Nürnberg bei.
II. Zukunftspaket - Maßnahmenschwerpunkte und Bewertung
Mit dem Zukunftspaket i.H.v. 50 Milliarden Euro gibt die Bundesregierung gezielt Impulse in den wirtschaftlich relevanten Themen Nachhaltigkeit (grüne Mobilität und Klimaschutz) und Digitalisierung sowie im Gesundheitswesen. Zudem fördert sie technologieübergreifend Forschung und Entwicklung durch eine erweiterte steuerliche Forschungszulage und einen Fonds für außeruniversitäre Forschungsvorhaben.
Nachhaltigkeit: Schwerpunkt des Zukunftspakets im Bereich der Nachhaltigkeit ist das Anreizen von privaten Investitionen durch den Abbau von Investitionshindernissen und neue Förderprogramme.
II.a Abbau von Investitionshindernissen Hierzu zählt die Abschaffung der Ausbaubeschränkungen für die Photovoltaik in Deutschland (Solardeckel) sowie erweiterte Ausbaupfade für die On-shore-Windkraft.
II.b Förderprogramme für die Verjüngung und Umstellung von Fahrzeugflotten (und teilweise zugehörige Infrastruktur) sind avisiert für Handwerksbetriebe, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bus- und Lkw-Flotten sowie in Schifffahrt, Bahn- und Flugverkehr. Hinzu kommt die Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO -Ausstoß und die Erhöhung der staatlichen Prämie für den Kauf von Elektroautos (Innovationsprämie).
Mit einem Bonusprogramm sollen Investitionen in neue Technologien, Verfahren und Anlagen in der Automobilindustrie bezuschusst werden. Ferner wird das CO -Gebäudesanierungsprogramm um eine Milliarde Euro aufgestockt (energetische Gebäudesanierung). Im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie werden Anreizprogramme u.a. für H -Ready-Anlagen aufgelegt (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zukünftig mit Wasserstoff betrieben werden können) und Nachfragequoten für klimafreundlichen Stahl avisiert.
Eine zweite Säule liegt im Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. 500 Millionen Euro sollen in neue E-Ladesäulen investiert werden. Zudem wird das Wasserstoff-Tankstellennetz ausgebaut.
Weitere Bundesmittel fließen in Technologieentwicklung und Vernetzung. Avisiert sind Mittel für Forschung und Entwicklung in Elektromobilität und Wasserstoff. Im Bereich Automotive werden neue Technologien und regionale Innovationscluster gefördert. Weitere Standorte für die Batteriezellenfertigung und Standorte für die industrielle Fertigung von Wasserstoff sollen aufgebaut werden.
Digitalisierung: Der inhaltliche Schwerpunkt des Zukunftspakets im Bereich der Digitalisierung liegt in Technologieentwicklung und Vernetzung.
Angekündigt sind neue Technologieprogramme in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Mobilfunktechnologien (5G, 6G) und Quantentechnologien. Die bestehenden Kompetenzzentren für Künstliche Intelligenz (in München, Tübingen, Berlin, Dresden, Leipzig, Dortmund, St. Augustin, Bonn) werden ausgebaut und im Technologietransfer gestärkt. Zudem sollen neue Super- und Quantencomputer beschafft werden. Das Programm „Smart City“ wird um 500 Millionen Euro aufgestockt, ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr eingerichtet. Die Standardisierung von Mobilfunktechnologien der nächsten Generation (5G, 6G) soll vorangetrieben werden.
Eine zweite Säule im Bereich der Digitalisierung ist die Stärkung der Infrastruktur. Der Glasfaser-Breitbandausbau wird forciert. Bis zum Jahr 2025 soll zudem ein flächendeckendes 5G-Netz in Deutschland aufgebaut werden.
Der Bund investiert darüber hinaus in die Digitalisierung der Verwaltung (u.a. Registermodernisierung, Umsetzung Online-Zugangs-Gesetz) und bringt weitere Programme für Investitionen der Wirtschaft auf den Weg. Für digitale Wirtschaftsgüter werden erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen. Parallel wird es ein Programm zum Auf- und Ausbau von Plattformen sowie zur Befähigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur beschleunigten digitalen Transformation geben.
Gesundheit: Im Bereich des Gesundheitswesens sind umfassende Investitionen für Gesundheitsämter (‚Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst‘) und Krankenhäuser (‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘) angekündigt. Zudem wird ein Programm zur Förderung inländischer Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgelegt und die Bevorratung von Pandemieschutzausrüstung weiter ausgebaut. Weitere Mittel fließen in die Impfstoffforschung und in ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau (Tierschutz).
Aktueller Stand: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 traten die Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Die nationale Wasserstoffstrategie wurde am 10.06.2020 vorgelegt. Bereits umgesetzt ist die Innovationsprämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Abschaffung der Deckelung für den Ausbau der Photovoltaik. Bis 30.08.2020 soll ein Gesetzesentwurf zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorliegen.
Bewertung: Das Zukunftspaket der Bundesregierung gibt wichtige Impulse in den technologischen Zukunftsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Gesundheit. Stadt und Metropolregion Nürnberg haben ausgewiesene wirtschaftliche und wissenschaftliche Kompetenzen in diesen Bereichen. Die Technologiefelder werden im Rahmen der Innovationsförderung seit Jahren strategisch am Standort Stadt Nürnberg und im Rahmen des Leitbildes für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung WaBe in der Metropolregion Nürnberg gefördert. Aufgrund der großen inhaltlichen Überschneidung gibt es auch gute Chancen, dass die Wirtschaftsregion diese Impulse aufnehmen und von ihnen profitieren kann.
Nachhaltigkeit: Chancen für Innovation und Wachstum für die Zulieferindustrie mit rund 100.000 Beschäftigten in der Metropolregion Nürnberg bieten die angekündigten Technologie-, Flottenaustausch- und Infrastrukturprogramme (E-Ladesäulen). Namhafte lokale Unternehmen in diesem Bereich sind z.B. MAN, Vitesco und Robert Bosch. Ggf. besteht die Möglichkeit, eines der angekündigten Automotive-Innovationscluster in die Region zu holen. Gleichfalls profitieren könnte die Region von den Flottenaustauschprogrammen im Schienen-, Schiffsund Flugverkehr. Hier bestehen z.B. Kompetenzen im Schiffsmotorbau (MAN), in der Bahntechnik (Siemens) und in der Flugzeug-Innenraumausstattung (Diehl).
Potenziale für die Profilierung hat die Region im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie. Mit dem Energie Campus Nürnberg und dem Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien besteht eine starke wissenschaftliche Basis. Das Zentrum Wasserstoff.Bayern ist in Nürnberg angesiedelt. Das Wasserstoffbündnis Bayern bringt führende Industrieunternehmen zum Thema Wasserstoff zusammen (aus der Region z.B. MAN, Schaeffler, Siemens, Hydrogenious LOHC Technologies). Hier besteht eine große wirtschaftliche Kompetenz, die schnell in Wasserstofftechnologie-Projekte und -Demonstratoren umgesetzt werden kann.
Der starke Energiesektor mit rund 71.000 Beschäftigten in der Region kann von der Anreizwirkung der Maßnahmen in erneuerbaren Energien und energetischer Sanierung ebenso profitieren wie das Handwerk. Technologieunternehmen sind z.B. Siemens Energy (Energietechnik), SEMIKRON (Leistungselektronik für erneuerbare Energien), LEONI (Verkabelungen für erneuerbare Energien), Knauf Gips (Dämmstoffe), etc..
Digitalisierung: Die Region wird es schwer haben, bei den avisierten Großinvestitionen in Forschung und Entwicklung (KI-Kompetenzzentren, Supercomputer, Quantencomputer) zum Zuge zu kommen. Es ist davon auszugehen, dass in Bayern hier eher München weiter gestärkt wird. Gut aufgestellt ist die Region hingegen z.B. im Bereich der Kommunikationstechnologien (5G, 6G) mit dem Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS und Technologieausrüstern wie Nokia oder Cisco Systems. Die Ausrüster profitieren von den angekündigten Technologieprogrammen und dem Ausbau von Breitband-Internet und Mobilfunk.
Die starke Digitalwirtschaft am Standort Stadt und Metropolregion mit über 100.000 Beschäftigten profitiert zudem potenziell auch von Nachfrageimpulsen aus der Digitalisierung der Verwaltung und Anreizprogrammen für Unternehmensinvestitionen in digitale Technologien. Anwenderbranchen hingegen können die neuen Programme nutzen, um ihre Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle zu digitalisieren.
Gesundheit: Die Region ist als Medical Valley Europäische Metropolregion im Bereich der Medizintechnik mit 500 MedTech-Unternehmen hervorragend aufgestellt. Für die Unternehmen besteht die Möglichkeit, als Ausrüster vom ‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘ zu profitieren (z.B. Siemens Healthineers). Gleichzeitig besteht aber auch für die regionalen Kliniken die Chance wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen und Bundesmittel zu lozieren. Regionale Unternehmen könnten auch von dem angekündigten Ausbau der Produktion von Medizinprodukten und Schutzausrüstung profitieren.
Unterstützung vor Ort
Die o.g. großen Potenziale müssen in echte wertschöpfende Maßnahmen für die lokalen und regionalen Unternehmen umgesetzt werden. Aktives unternehmerisches Handeln wird hierbei optimal durch ein vitales Innovations-Ökosystem ergänzt. Ökosystem-Partner der Unternehmen sind Forschungseinrichtungen, Netzwerke, Communities, Wirtschaftsförderungen, Gründer- und Technologiezentren, Startups, staatliche Stellen, etc..
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gestaltet schon seit vielen Jahren die Ausprägung eines starken Innovations-Ökosystems in Nürnberg durch die Ansiedlung und Stärkung von F&E und Clustern. Für innovationsinteressierte Unternehmen bestehen somit Anlaufstellen. Diese ermöglichen Zugang zu Förderung und Finanzierung, Kooperations- und Geschäftspartnern, Fachinformationen, etc.. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg fungiert als Lotse für Innovation und ist Erstansprechpartner für Nürnberger Unternehmen. Sie bietet zudem laufend Innovationsberatungstage an.
Stand der Maßnahme IV: „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer
Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“
Um den ökonomischen Herausforderungen der Corona-Krise vor Ort zu begegnen, hat das Wirtschaftsreferat die Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen vorgelegt (vgl. RWA 27.05.2020).
Die Maßnahme IV „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“ zielt auf die strategische Stärkung der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach als innovativer High-Tech-Standort in den zukunftsrelevanten Technologiefeldern Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg zielt darauf ab, mit neuen F&E-, Gründungs- und Technologietransferaktivitäten zukunftsfähige Technologien, Services und Geschäftsfelder für Nürnbergs Unternehmen zu erschließen und Nürnberg attraktiv für die Ansiedlung neuer Unternehmen und Startups zu machen.
Im Zuge der Corona-Krise sollten dem Freistaat Bayern Maßnahmen aus der Region vorgeschlagen werden, die dann in mögliche Technologie- und Investitionsprogramme eingehen können. Um die hierfür richtigen Projekte zu identifizieren und zu einer abgestimmten Position der Städteachse zu kommen, wurde ein umfassender Dialog durch das Wirtschaftsreferat initiiert. Eingebunden waren Schlüsselakteure der Städteachse. Im Einzelnen:
Stadt Nürnberg vbw Stadt Fürth Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Stadt Erlangen Nürnberg Stadt Schwabach Technische Hochschule Nürnberg Georg Industrie und Handelskammer Nürnberg Simon Ohm für Mittelfranken Fraunhofer Institut für Integrierte Handwerkskammer Mittelfranken Schaltungen IIS Deutscher Gewerkschaftsbund Fraunhofer Institut für Integrierte Systeme IG Metall Nürnberg und Bauelementetechnologie IISB
Gemeinsam wurden 24 Maßnahmenvorschläge gesammelt und ausgewählt, die das Potenzial haben, die Städteachse in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gesundheit sowie Innovation und Investition nachhaltig zu stärken sowie weitere 18 ergänzende Technologie-Einzelprojekte.
Zu diesen Maßnahmenvorschlägen zählen u.a. F&E-Zentren im Bereich Wasserstoff, Künstliche Intelligenz oder industrielle Ressourcen- und Energieeffizienz, Gründungs- und Technologietransferzentren für Nachhaltigkeit oder Logistik sowie ein Fonds für Medizintechnik- Startups. Alle vorgeschlagenen Projekte führen direkt zu einem weiteren Ausbau der Stärken der Städteachse und können schnelle Wirksamkeit für Wachstum und Beschäftigung entfalten. Das Wirtschaftsreferat setzt darauf, Nürnberg und die Metropolregion wirtschaftlich mit diesen Projekten weiter zu stärken.
Die Maßnahmenvorschläge wurden dem Bayerischen Ministerpräsidenten in einem gemeinsamen Schreiben der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach übermittelt.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Die im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung avisierten Maßnahmen sind grundsätzlich so ausgerichtet, dass alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Im Rahmen des Kinderbonus werden zudem Familien mit Kindern besonders gefördert. Das Zukunftspaket fördert die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft sowie einen Ausbau des Gesundheitswesens. Hiervon können ältere Menschen und Menschen mit Behinderung profitieren. Ältere Menschen profitieren zudem als Risikogruppe von der verstärkten Impfstoffforschung.
Referat VII
SPD ÖÖ 66
spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
Cfil
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg 0 *». Jüfjj Marcus König ..Nr. . Rathaus l4t|A Zur Stellungnahme 90403 Nürnberg ß Zur ist» Antwort vor Ahsenciung vorlegen 5 Antwort zur Unterschrift vorlegen
Nürnberg, 4. Juni 2020 Antragsteller: Dr. Blaschke
Auswirkungen des Corona-Konjunkturpakets auf die Stadt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien hat am 3. Juni 2020 einen Maßnahmenplan für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgelegt. Dieser Maßnahmenplan soll neben Maßnahmen für Familien sowie steuerlichen Maßnahmen vor allem Anreize zur Modernisierung der Wirtschaft setzen. Hierbei will der Bund die Investitionstätigkeit stabilisieren und erkennt in diesem Zusammenhang auch die für Investitionen bedeutsame Rolle der Kommunen an. Der Maßnahmenplan enthält auch explizite Maßnahmen zugunsten der Kommunen und ihrer öffentlichen Verkehrsunternehmen. Zum Teil werden temporäre Förderprogramme aufgelegt.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt in diesem Zusammenhang zur Beratung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft und berichtet über die Auswirkungen des Maßnahmenplans auf die Stadt Nürnberg und die städtischen Töchter. Die Verwaltung gibt eine Einschätzung ab, inwieweit gerade die in der Stadt Nürnberg und in der Metropolregion Nürnberg ansässige Wirtschaft von den vorgeschlagenen Maßnahmen profitieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
< /ktiicu
Thorsten Brehm Dr. Ulrich Blaschke Vorsitzender Antragsteller
Stadtratsfraktion Nürnberg
LA/109/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Corona
Bericht:
Die Stadt Nürnberg hat die Gastronomiebranche, die durch die Corona-bedingten Einschränkungen und Betriebsverbote mit am stärksten betroffen war, insbesondere durch Erleichterungen bei Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien unterstützt. Über 35 000 Arbeitsplätze aller Qualifikationsniveaus hängen in Nürnberg von der Hotel- und Gastronomiebranche ab.
So wurden die Gastronomiebetriebe für das Jahr 2020 von den Sondernutzungsgebühren bzw. Entgelten für Tisch- und Stuhlaufstellungen auf städtischen Flächen befreit.
Ferner wurden Außenbestuhlungsflächen in einem verkürzten, unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. zusätzlich geschaffen. In dem verkürzten Verfahren werden sicherheitsrelevante Belange berücksichtigt. Insbesondere müssen Rettungswege frei bleiben und auf Gehwegen ausreichend Fläche für Rollstuhlfahrer oder Passanten mit Kinderwagen oder Rollator frei blieben. Insgesamt wurden in knapp 300 Fällen zusätzliche oder erweiterte Außenbestuhlungsflächen genehmigt, davon in 95 Fällen auf Parkplätzen (vgl. hierzu gesonderte RWA-Vorlage). Obwohl die Anträge zum Teil auch aus der Altstadt oder ähnlich dicht bebauten Stadtteilen mit hohem Parkdruck kamen, gab es nur vereinzelt Beschwerden. Abgelehnt wurden Anträge lediglich in etwa 5 % der Fälle.
Um Betriebe der Nacht- und Szenegastronomie, insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken, zu unterstützen, wurde die Einrichtung temporärer Biergärten ermöglicht und zwar auch entfernt von den Lokalen. In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe wurden in Kooperation mit dem Kreisverband Nürnberg des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern geeignete städtische Flächen identifiziert. Die Anträge wurden dann ebenfalls in einem verkürzten Verfahren bearbeitet. Auf diese Weise entstanden an mehreren Stellen im Stadtgebiet temporäre Biergärten, z.B. im Burggraben, auf dem Kornmarkt oder im „Gärtla“ an der Beuthener Straße.
Die Nutzung sämtlicher Corona-bedingt genehmigten zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen und Biergärten ist befristet bis 15.11.2020. Dieser Termin entspricht dem Ende der Außenbestuhlungssaison, wie sie üblicherweise in den Genehmigungsbescheiden des Liegenschaftsamts festgesetzt ist.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.VII/085/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Kampagne: #AusbildungJETZT
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über die Kampagne #AusbildungJETZT, die im Rahmen der ersten Sitzung der Task Force Corona am 27.05.2020 auf den Weg gebracht wurde.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist diversity-relevant. Aufgrund der Zielgruppenorientierung und Zielsetzung ist die Kampagne geeignet, zum Abbau von Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt beizutragen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage
Kampagne: #AusbildungJETZT
Sachverhaltsdarstellung:
1. Hintergrund und Entstehung
Der Bestand an Ausbildungsstellen befindet sich trotz Corona-Krise im Arbeitsagenturbezirk Nürnberg nach wie vor auf hohem Niveau. Auf 100 noch suchende Bewerber kommen statistisch betrachtet 120 freie Ausbildungsstellen (Quelle: Agentur für Arbeit Nürnberg: Der Arbeitsmarkt im Mai 2020). Dennoch ist es wichtig, jetzt die Weichen für die berufliche Zukunft der Jugendlichen zu stellen, um über Corona hinaus auch langfristig den Fachkräftebedarf der Unternehmen zu decken.
Anlässlich der Auftaktsitzung der Task Force Corona am 27.05.2020 wurde vor diesem Hinter-
grund die Ausbildungskampagne ins Leben gerufen und vom Wirtschaftsreferat auf den Weg
gebracht. Die Task Force versteht sich als Ideen- und Austauschplattform zwischen Stadt und
Wirtschaft, um Wege aus dem Lockdown aufzuzeigen und zu erarbeiten.
2. Kooperationspartner
Stadt Nürnberg Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Handwerkskammer für Mittelfranken Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mittelfranken (DGB)
3. Zielsetzung und Zielgruppe
Die Öffentlichkeitskampagne „AusbildungJETZT“ verfolgt das Ziel, Jugendliche auch in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu motivieren und Unternehmen damit die Fachkräftebasis für die Zukunft zu sichern. Sie soll eine positive Grundstimmung verbreiten, Auszubildenden Sicherheit für bereits geschlossene Ausbildungsverträge geben und noch Unentschlossene ermutigen, sich für noch offene Ausbildungsstellen zu bewerben.
Zielgruppe sind vor allem Jugendliche, die noch in der Berufsorientierungsphase sind. Aber auch Eltern und Großeltern sollen als wichtige Impulsgeber bei der Berufsfindung der jungen Menschen angesprochen werden.
4. Inhalt und Laufzeit
Die Ausbildungskampagne setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
Hashtag-Kampagne in den sozialen Medien Plakatierung durch die Stadtreklame (100 City-Light-Poster an verschiedenen Stellen im Nürnberger Stadtgebiet) Optional: Integration des Hashtags #AusbildungJETZT in bestehende oder ergänzende, eigene Aktivitäten der Kooperationspartner
Die Hashtag-Kampagne „#AusbildungJETZT“ ging am 13.07.2020 an den Start. Die Plakat- Aktion durch die Stadtreklame erfolgte im Zeitraum vom 14.07.2020 bis 28.07.2020.
Auch Unternehmen waren aufgerufen, den Hashtag #AusbildungJETZT in ihren Social Media- Kanälen zu nutzen, um beispielsweise noch offene Ausbildungsplätze zu bewerben.
Eine zentrale Landing Page verlinkt seit 13.07.2020 auf die Angebote der Kooperationspartner, z.B. die Lehrstellenbörse und Beratungsangebote.
Kampagnenmotiv:
Weitere Informationen unter: www.ausbildungjetzt.de
5. Resonanz und Ergebnisse
Um die Erreichbarkeit der primären Zielgruppe „Jugendliche“ und der sekundären Zielgruppe
„Eltern und Großeltern“ sicherzustellen, wurde eine gemischt digital-analoge Kampagnen-
strategie gewählt.
Für die Hashtag-Kampagne wurden durch alle fünf Kooperationspartner folgende Social
Media-Kanäle bedient:
Google My Business
Alle Follower und Abonnenten der Social Media-Kanäle der Kooperationspartner zusammen-
getragen, ergibt sich damit mit einem einzigen Post, welcher einmal auf allen Social Media-
Kanälen geteilt wird, eine Reichweite durch Follower und Abonnenten mit 222.911 möglichen
Sichtkontakten. Die Kooperationspartner posteten auf ihren Social Media-Kanälen intensiv,
um eine gute Durchschlagskraft und viel Aufmerksamkeit zu erzeugen, dadurch erhöhte sich
die Reichweite noch.
Zusätzlich hat das Onlinebüro der Stadt Nürnberg über seine beiden Messenger-Bots
Telegram und Notify am 13.07.2020 zur Kampagne informiert.
Die Landing Page www.ausbildungjetzt.de hat im Zeitraum vom 13.07.2020 bis zum
22.07.2020 rund 750 Seitenaufrufe erhalten. Wichtig ist hier, dass nur die städtischen Posts in
Social Media auf diese Seite direkt verweisen, die Kooperationspartner haben teils eigene
Landing Pages bzw. die Ausbildungskampagne in bestehende Ausbildungs-Webseiten inte-
griert und bewarben direkt ihre Angebote.
Die 100 City Light Poster wurden vom 14.07.2020 bis zum Beginn der Sommerferienzeit vor-
rangig im Umfeld von Schulen und an ÖPNV-Knotenpunkten platziert, um die Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler als potenzielle Auszubildende auch analog auf die Ausbildungs-
kampagne aufmerksam zu machen. Mit der gezielten Platzierung von 100 City Light Postern
wurde in der Zielgruppe eine unglaubliche Reichweite von 86,5 Prozent erreicht. Im Plaka-
tierungszeitraum entspricht das über 250.000 möglichen Sichtkontakten.
Die klassische Pressearbeit hat mit der Pressekonferenz am 16.07.2020 und der versendeten
Pressemitteilung ebenfalls eine positive Resonanz verzeichnet. So berichteten am Folgetag
beispielsweise auch Radiosender, wie N1 am 17.07.2020, über die Ausbildungskampagne
und den Wert einer Ausbildung.
6. Ausblick - Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Auch auf Bundesebene ist das Thema „Ausbildung“ in den Fokus gerückt. Am 24.06.2020 hat
das Bundeskabinett neue Hilfen im Umfang von 500 Mio. Euro zur Sicherung von Ausbil-
dungsplätzen in Zeiten der Corona-Pandemie für das Ausbildungsjahr 2020/2021 auf den Weg
gebracht. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten zeitlich befristet Unterstützung erhalten,
wenn sie von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und trotzdem die Zahl
ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder ausweiten. Folgende Maßnahmen sollen gefördert
werden:
Ausbildungsprämie - Ausbildungsangebot fortführen: KMU, die ihre Ausbildungsleistung im
Vergleich zu den drei Jahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie geför-
dert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungs-
vertrag einmalig 2.000 Euro.
Ausbildungsprämie - Ausbildungsangebot erhöhen: KMU, die ihre Ausbildungsleistung im
Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020
zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro.
Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens
50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-
Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen
können, können andere KMU, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere
etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür
Förderung erhalten.
Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum
Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von
3.000 Euro.
Das Wirtschaftsreferat bewirbt die Ausbildungsprämie auf der Webseite:
www.wirtschaft.nuernberg.de.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Ausbildung ist ein gesellschaftliches Handlungsfeld, in dem geschlechterbezogene Haltungen bei der Berufswahl und im betrieblichen Alltag sichtbar werden. Unternehmen beklagen, dass die Berufsorientierung Jugendlicher immer noch Geschlechterstereotypen verhaftet sei und große Anstrengungen unternommen werden, junge Frauen in männlich dominierten Arbeitsbereichen einzuwerben. Auch zeigen immer mehr Unternehmen Interesse daran, die interkulturelle Öffnung ihres Ausbildungsbereichs zu forcieren. Im Sinne eines Cultural-Diversity-Management-Ansatzes betrachten sie kulturelle Vielfalt als einen Wertschöpfungsfaktor, der zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beiträgt. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es notwendig, das gesamte vorhandene Arbeitskräftepotenzial zu nutzen und zu fördern. Die Kampagne #AusbildungJETZT ist aufgrund der Zielgruppenorientierung (Jugendliche in der Berufsorientierung) und Zielsetzung (Förderung der betrieblichen Ausbildung und Sicherung des Fachkräftebedarfs) grundsätzlich geeignet, zum Abbau von Chancenungleichheit und zur verstärkten Partizipation junger Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund am Erwerbsleben beizutragen. Das Vorhaben ist damit diversity-relevant.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und
Unterrichtsgestaltung
hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019
Anlagen: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019 Sachverhalt Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen
Bericht:
An den Nürnberger Hochschulen spielt Inklusion eine wichtige Rolle. Je nach Größe und fachlicher Ausrichtung liegt ein Spektrum an Aktivitäten sowohl in Forschung und Lehre als auch in den inklusionsorientierten Angeboten der Hochschulen selbst vor. Insbesondere in den Studiengängen, in denen die Pädagogik selbst im Zentrum der Lehre steht, liegt eine Vielzahl an entsprechenden Inhalten vor.
Alle Nürnberger Hochschulen haben in ihren Stellungnahmen betont, dass sie ein sehr breites Inklusionsverständnis haben, das deutlich über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Über alle Einrichtungen hinweg wird Inklusion als Umgang mit Heterogenität verstanden. Die Hochschulen berücksichtigen hierbei u.a. Genderaspekte, soziale und kulturelle Diversität, Altersaspekte, Migrationserfahrungen und natürlich auch körperliche wie geistige Behinderungen. Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen, die dabei vor Barrieren stehen, gelten als Leitlinie.
Die Stadtverwaltung unterstützt den Inklusionsgedanken in der Bildung vor allem im Hinblick auf die schulische Ausbildung. Im Referat für Schule und Sport ist eine Stabsstelle "Inklusion" angesiedelt, die derzeit ein Fachnetzwerk aufbaut, mit Expertinnen und Experten im engen Austausch steht und Fachveranstaltungen zum Thema ausrichtet. Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg, das ebenfalls im Referat für Schule und Sport verortet ist, unterstützt durch einschlägige Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer den Wissenstransfer in die Praxis.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht ist Diversity-relevant, weil die Verankerung des Inklusionsgedanken in die Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen wichtige Grundlagen für Bildungsgerechtigkeit und Integration legen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnben Herrn Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 23.05.2019
Forschung an Nürnberger Hochschulen zu Technologien und zu
Pädagogik im Zusammenhang mit Inklusion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Forschung und Lehre kann nach unserer Überzeugung die Gestal tung einer inklusiven Stadtgesellschaft erheblich unterstützen. In Nürnberg gibt es bereits mehrere Hochschulen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Bis 2025 soll die in Planung befindliche Technische Universität Nürnberg (TUN) das bestehende Hochschul angebot ergänzen. Dabei soll die TUN nach bisherigen Verlautbarun gen insbesondere neue Wege im Hinblick auf digitale Lehrmethoden sowie interdisziplinäre Forschungsbereiche einschlagen. Letztere sol len z. B. Forschung zu technologischen und zu sozialwissenschaftli chen Zukunftsfragen verbinden. Durch einen entsprechenden For schungsschwerpunkt könnten hier wegweisende Ergebnisse im Hin blick auf die Beseitigung von Teilhabebarrieren erzielt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
1. Die Stadt Nürnberg setzt sich in der Erweiterten Strukturkom
mission zur wissenschaftlichen und organisatorischen Konzep
tion der TUN bzw. gegenüber dem Wissenschaftsrat dafür ein,
dass an der TUN ein Forschungsbereich zur Umsetzung inklusi
ver Lösungen mit digitalen Mitteln eingerichtet wird. Dort sollen
Technologien, Dienstleistungen und Produkte erforscht und
entwickelt werden, die z. B. IT-gestützt Teilhabemöglichkeiten
von Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen fördern.
„Die Welt hat genug
2. Die Verwaltung berichtet, in wie weit an Nürnberger Hoch
für jedermanns
schulen bereits zu inklusiver Pädagogik und inklusiver Unter
richtsgestaltung geforscht und gelehrt wird. Sie setzt sich dafür Bedürfnisse, ein, dass diese Forschung und Lehre ausgebaut wird.
aber nicht für
jedermanns Gier."
Freundliche Grüße
Mahatma Gandhi
Jan Gehrke
Stadtrat der ÖDP
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke ■ Schwandorfer Str. 6 - 90482 Nürnberg S+49(0)911-54 37 68 Hjan.gehrke@oedp.de Hwww.oedp-nuernberg.de
20_df0512b Beilage
Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und
Unterrichtsgestaltung
Sachverhaltsdarstellung:
Diese Vorlage legt dar, inwieweit an Nürnberger Hochschulen bereits zu inklusiver Pädagogik und inklusiver Unterrichtsgestaltung geforscht und gelehrt wird. Es wurde bereits berichtet, welche Rolle Inklusion im aktuellen Planungsstand der neuen Technischen Universität Nürnberg spielt (siehe Stadtratssitzung vom 04.03.2020).
1. Inklusion an den Nürnberger Hochschulen
Im Rahmen der Beantwortung wurden alle fünf Hochschulen mit Standorten in Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Evangelische Hochschule Nürnberg, Akademie der bildenden Künste Nürnberg und Hochschule für Musik Nürnberg) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Alle Nürnberger Hochschulen haben ihren Stellungnahmen vorausgeschickt, dass sie ein sehr breites Inklusionsverständnis haben, das deutlich über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Über alle Einrichtungen hinweg wird Inklusion als Umgang mit Heterogenität verstanden. Die Hochschulen berücksichtigen hierbei u.a. Genderaspekte, soziale und kulturelle Diversität, Altersaspekte, Migrationserfahrungen und körperliche wie geistige Behinderungen. Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen, die dabei vor Barrieren stehen, gelten als Leitlinie.
Alle Nürnberger Hochschulen gaben an, dass das Thema Inklusion strukturell in Forschung und Lehre verankert ist und daher in einer großen Anzahl von Lehrangeboten und Forschungsprojekten integraler Bestandteil ist. Der Überblick in der beiliegenden Tabelle kann daher nur ein Schlaglicht auf die inklusionsbezogene Lehre und Forschung an den Nürnberger Hochschulen darstellen.
Für alle Nürnberger Hochschulen gilt, dass regelmäßig die Möglichkeit besteht, Studien-, Abschluss- und Qualifikationsarbeiten zu inklusiven Themen anzufertigen, und hiervon auch rege Gebrauch gemacht wird.
Die Tabelle in der Anlage gliedert die inklusionsbezogenen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen in die Kategorien „Forschung“, „Lehre“ und „Angebote und Aktivitäten“.
2. Förderung der Inklusion durch die Schulverwaltung
In der Schulverwaltung ist das Thema Inklusion mit einer Stabsstelle schwerpunktmäßig im Referat für Schule und Sport verankert. Der Fokus liegt hier auf Inklusion in der Bildung und ist in erster Linie auf die Schulen ausgerichtet. Die Arbeiten der Stabsstelle Inklusion werden durch die Lehrstühle Wirtschafts- und Schulpädagogik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie durch den Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik an der Ludwig- Maximilian-Universität München wissenschaftlich begleitet.
Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen und gesetzlich verankert (Art. 30b BayEUG). Für eine zielgerichtete Anpassung der Anstrengungen an die schulischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt das Amt für Berufliche Schulen ein eigenes, auf Basis der organisatorischen Gegebenheiten aufbauendes Inklusionsnetzwerk. Um diesen Prozess wissenschaftlich zu unterstützen und von Erfahrungswissen zu profitieren, war geplant, dass am 20.03.2020 ein NQS-Forum (NQS = Nürnberger Qualitätsmanagement
an (beruflichen) Schulen) stattfindet, das „Inklusion“ als einen wesentlichen Tagungsschwerpunkt hat. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Verbote wurde das Forum auf das Frühjahr 2021 verschoben, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Auch das Inklusionsnetzwerk soll wissenschaftlich durch die FAU unterstützt werden. Ziel ist es, wertschätzende Lern- und Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu schaffen, aber auch Lehrkräfte bestmöglich auf die fordernden Aufgaben vorzubereiten und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Das Referat für Schule und Sport veröffentlicht jährlich einen Inklusionsbericht, der über den Stand und die geplanten Schritte der inklusiven Beschulung in Nürnbergs Schulen informiert.
Um einen steten Wissenstransfer in die Praxis hinein zu unterstützen, bietet das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie in Nürnberg (IPSN) regelmäßig Fortbildungen zum Thema Inklusion für Lehrerinnen und Lehrer an. Beispielhaft werden die folgenden Angebote angeführt:
Vielfalt ermöglichen - Inklusion an Schulen - Qualifizierungskurs für alle Schularten Inklusion in der Grundschule - Gemeinsamer Unterricht und individuelle Förderung Montessori-Pädagogik in der Praxis - Individuelles Lernen und Inklusion im Unterricht Inklusion in weiterführenden Schulen am Beispiel der Partnerklasse an der Geschwister- Scholl-Realschule
3. Fazit
An den Nürnberger Hochschulen spielt Inklusion eine wichtige Rolle sowohl in Forschung und Lehre als auch in den inklusionsorientierten Angeboten der Hochschulen selbst. Insbesondere in den Studiengängen, in denen die Pädagogik selbst im Zentrum der Lehre steht, liegt eine Vielzahl an entsprechenden Inhalten vor.
Auch die Schulverwaltung unterstützt den Inklusionsgedanken. Mit einer eigenen Stelle zum Thema Inklusion wird u.a. ein Fachnetzwerk aufgebaut, das in engem Kontakt mit wissenschaftlicher Expertise steht. Das IPSN leistet einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer in die Praxis, indem es regelmäßige Lehrerfortbildungen zum Thema Inklusion anbietet.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Der Bericht ist Diversity-relevant, weil die Verankerung des Inklusionsgedanken in die Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen wichtige Grundlagen für Bildungsgerechtigkeit und Integration legen.
Referat VII
20_df0512c ÖÖ 99
Anlage
Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen
| Hochschule | Lehrangebot | Forschung | Angebote und Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg | Beispielhafte inklusionsbezogene Lehrinhalte: Herausforderungen von Inklusion in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Sprachsensibilität in der beruflichen und schulischen Bildung Heterogenität in der Grundschule Medien und Inklusion Maßnahmen des inklusiven Unterrichts Heterogenität im Mathematikunterricht allgemein und im Hinblick auf Genderspezifik und Leistungsfähigkeit Darüber hinaus beteiligen sich am Profilschwerpunkt „Umgang mit Diversität“ vier Professuren und Institute mit acht Lehrstühlen. | Schwerpunktthemen in den 22 übermittelten Forschungsprojekten: Wirksamkeit von inklusionsrelevanten Lehrinhalten auf die Sensibilisierung von Lehramtsstudierenden inklusive Settings im Unterricht Belastungen und Ressourceneinsatz von Lehrkräften in inklusiven Settings Entwicklung von inklusiven Maßnahmen im Unterricht Einfluss und Wirkung von Sprachsensibilität im Unterricht Einsatz von Grafiken und Medien im sprachsensiblen Unterricht Darüber hinaus beteiligen sich am Profilschwerpunkt „Umgang mit Diversität“ vier Professuren und Institute mit acht Lehrstühlen. | Es gibt den strategischen Schwerpunkt des Diversity Managements, das zum Beispiel im Büro für Gender und Diversity zum Ausdruck kommt. Hier sind die Projekte „Diversity Scouts“, „Inklusion an der FAU“ und „Inklusive Bildung“ angesiedelt. Im Rahmen von „Diversity Scouts“ werden studentische Hilfskräfte für die Belange und Bedürfnisse von Studierenden in vielfältigen Lebenslagen sensibilisiert und geschult, um anschließend Studienanfängerinnen und -anfängern vor Ort an den Fakultäten bei der Orientierung im Hochschulalltag zu helfen. „Inklusion an der FAU“ entwickelt Maßnahmen zur Förderung einer stärker barrierefreien Lern- und Arbeitsumwelt, um Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zu unterstützen. Im Projekt „Inklusive Bildung“ werden Menschen mit Behinderung zur Bildungsfachkraft qualifiziert, die in Lehrveranstaltungen für die Perspektiven von Menschen mit Behinderung sensibilisieren sollen. | ||||
| Technische Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg | Lehrveranstaltungen zu inklusiven Themen sind in unterschiedlichen Studiengängen verankert. Schwerpunkte liegen in den Studiengängen „Soziale Arbeit“ (Bachelor und Master) sowie „Erziehung und Bildung im Lebenslauf“ (Bachelor). Die Lehrveranstaltungen „Leichte Sprache“ und „Leben gewinnen - erlebnispädagogische Freizeit für Menschen mit und ohne Behinderung“ sind rein inklusionsorientierte Vorlesungen. | Die inklusionsrelevanten Forschungsschwerpunkte liegen in der Fakultät Sozialwissenschaften in der inklusiven Medienpädagogik, im außerschulischen Bereich und der Erwachsenenbildung sowie in den Aktivitäten der Fachgruppe „Inklusion und Digitalisierung im Arbeitsfeld Rehabilitation“. |
| Hochschule | Lehrangebot | Forschung | Angebote und Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Evangelische Hochschule Nürnberg | Inklusionsrelevante Lehrveranstaltungen finden sich besonders im Studiengang „Heilpädagogik“ (Bachelor), sind aber in allen sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen integriert. Besonders zu erwähnen sind die Projekte mit Praxispartnern, die sich mit Inklusion an Schulen befassen. | Beispiele inklusionsrelevanter Forschungsthemen: Hindernisse und Förderungen sehbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung Inklusion als Herausforderung für die Religionsdidaktik und -pädagogik Inklusion an Nürnberger Hochschulen: Eine Erhebung an drei Nürnberger Hochschulen (EvHN, HfM, TH GSO) Inklusion an Schulen mit Praxisprojekten | Es gibt einen Arbeitskreis „Diversity“ zur innerhochschulischen Verbesserung der Inklusion sowie regelmäßige Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion des Gesamtkonvents der Dozierenden. | ||||
| Akademie der Bildenden Künste Nürnberg | Die AdBK stellt mit ihren insgesamt 285 Studierenden einen Sonderfall dar. Aufgrund der geringen Studierendenzahlen besteht für den Studiengang „Kunstpädagogik“ eine Kooperation mit der FAU, die den Studierenden ermöglicht, an den relevanten pädagogischen Vorlesungen der FAU teilzunehmen. Dies umfasst selbstverständlich auch die inklusionsrelevanten Lehrinhalte. | Die AdBK verfügt über einen strukturell verankerten Inklusionsansatz, der Beratungsangebote für Studierende sowie die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst. Die sehr geringe Gesamtstudierendenzahl erlaubt einen Betreuungsschlüssel von maximal 1/24, häufig auch darunter. Dies erlaubt eine sehr intensive Betreuung, die es ermöglicht, dass auf alle individuellen Herausforderungen optimal eingegangen werden kann. Die barrierefreie Sanierung des denkmalgeschützten Altbaubestandes stellt hier eine besondere Herausforderung dar, die die AdBK mit viel Engagement annimmt. Studierende der AdBK haben zudem eine Arbeitsgruppe @art_and_intersectionality gegründet, die sich sehr intensiv auch mit inklusionsrelevanten Fragestellungen beschäftigt. |
| Hochschule | Lehrangebot | Forschung | Angebote und Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hochschule für Musik Nürnberg | In allen pädagogischen Studiengängen sind Lehrinhalte zu den Grundlagen inklusiver musikpädagogischer Theorien und Praxen enthalten, auf die in den fachspezifischen Seminaren aufgebaut wird. Im Studiengang „Elementare Musikpädagogik“ wird Inklusion als Grundprinzip gelehrt und schlägt sich in der Zusammenarbeit mit den Musikschulen der Region nieder. Im Masterstudiengang „Musizieren in heterogenen Gruppen“ wird die inklusive Musikpädagogik vertieft. | Forschung zu Inklusion findet vor allem im Studiengang „Elementare Musikpädagogik“ statt. Hier wurde beispielsweise für die Musikschulen die Arbeitshilfe „Spektrum Inklusion - Wir sind dabei! Wege zur Entwicklung inklusiver Musikschulen“ entwickelt. | Der Senat der Hochschule hat ein „Konzept zur chancengleichen Teilhabe von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit“ verabschiedet, in dem Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche erläutert werden. Es bestehen insbesondere Erfahrungen mit blinden und sehbehinderten Studierenden und Lehrenden. |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universität
Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF)
hier: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020
Bericht:
In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 02.05.2017 wurde aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des derzeitigen Standorts des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF) in der Regensburger Straße beschlossen, einen Neubau an einem neuen Standort im Nürnberger Norden zu errichten, vorzugsweise nahe der zukünftigen Stadt-Umland-Bahn (StUB). Dies würde die Fahrtzeit nach Erlangen verkürzen, wo ebenfalls Lehrveranstaltungen stattfinden. Daraufhin hat die Verwaltung der "Immobilien Freistaat Bayern“ („IMBY“) mehrere Standortvorschläge unterbreitet, zu denen IMBY teils intensive Verhandlungen geführt hat. IMBY hat die Ankaufsverhandlungen mit diversen Grundstückseigentümern beendet, teils auch wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen.
In der Kabinettssitzung vom 21.07.2020 hat die Bayerische Staatsregierung daher beschlossen, den Neubau als Bestellbauverfahren auszuschreiben. Geplant ist ein Mietvertrag auf 20 Jahre mit anschließender Kaufoption durch den Freistaat. Der Bezug durch das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung soll möglichst bald erfolgen.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wird zum Sachstand mündlich berichtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stpl
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt ^ürnb Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus OBERBÜRGERMEIS' 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg 1 4. JULi 2020 Tel: (0911) 231-5091 Nr. Fax: (0911) 231-2930 K i ° Zur Stellungnahme gruene@stadt.nuernberg.de Zur Kts. 4 Antwort vor Abseiv düng Vorlagen Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) JL z^V 5 Antwort zur Unter- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) schrj'; vorlegen
Nürnberg, 14. Juli 2020
Standort Pädagogischer Campus Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach Scheitern des Grundstücksankaufs auf dem ehemaligen Schöller-Gelände ist die Zukunft des Pädagogischen Campus erneut ungewiss. Laut Presseberichten vom 2. Juli 2020 möchte der Freistaat an der gepianten Ansiedlung im Norden von Nürnberg festhalten. Dazu stand und steht der Freistaat Bayern mit mehreren Grundstückseigentümern in Verhandlungen.
Auch nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst verfolgt das Wissenschaftsministerium die verschiedenen Einzelvorhaben weiterhin mit höchster Priorität und treibt diese mit dem Bau- und Finanzressort voran.
Vor diesem Hintergrund stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt berichtet, mit welchen Grundstückseigentümern der Freistaat
Bayern im Gespräch steht und um welche Grundstücke es sich konkret handelt.
- Die Stadt erstattet Bericht darüber, ob sich ein Grundstück bereits in der
engeren Wahl befindet beziehungsweise gibt dieses bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
liLM-tU
Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg 1 5. JULI 2020 Telefax: 0911 231-4051 Nr....... E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de Zur Stellungnahme | www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Antwort vor Absan- i düng vorlegen 13.07.2020 Antwort zur Unter Frank/Eichelsdörfer schrift vorlogen
Standort der Lehrerausbildung der FAU
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
da der bisherige Standort an der Regensburger Straße nur noch für begrenzte Zeit nutzbar ist, soll die Lehreraus bildung (ehemals: Erziehungswissenschaftliche Fakultät - EWF) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (FAU) in der Regensburger Straße nach den im Jahr 2017 erfolgten Beschlüssen der Bayerischen Staats regierung in den Nürnberger Norden verlegt werden. Idealerweise soll der neue Standort in Nähe der künftigen Stadt-Umland-Bahn Liegen, so dass der Vorlesungsbetrieb mit Lehrveranstaltungen in Nürnberg und Erlangen, durch kürzere Wege erleichtert wird.
Nachdem eine Option für einen neuen Standort, das Froneri Schöller-Areal im Nürnberger Norden nicht mehr vom Freistaat verfolgt wird, soll die Verwaltung zum Sachstand berichten und die Standortsuche weiter unter stützen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet zur Standortsuche durch den Freistaat Bayern für einen Standort der Lehrer-Aus bildung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg. Die Verwaltung unterstützt auch weiterhin die Suche.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A20071300 Standort für Lehrerausbildung der FAU.docx
spd@stadt nuernberg de Ul U11 Loren/kirche Rathaus Tel 0911 / 231 2906 STADTRATS FRAKTION www spd-stadtratsfraktion nuernberg de Bus 36 46 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fa* 0911 / 231 3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus , 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg 29 Juni 2020 Antragsteller Brehm
Zukunft der Erziehungswissenschaften in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister.
die Erziehungswissenschaften und die Lehrerausbildung sind seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Nürnberger Universitätslandschaft Der langjährige aber mittlerweile marode Standort an der Regensburger Straße unweit des Dutzendteichs sollte aufgegeben und im Stadtgebiet ein neuer Campus errichtet werden Hierfür war seit vielen Jahren das ehemalige Schöller-Areal in Thon im Gespräch das u a wegen der perspektivischen Anbindung an die Stadt-Umland-Bahn hervorragend geeignet gewesen wäre Um die planungsrechthchen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, hatte der Stadtrat am 04 Juli 2018 ein Bebauungsplanverfahren emgeleitet
Laut Berichten der Nürnberger Nachrichten wurde das Areal nun aber an einen privaten Investor verkauft der es weiter gewerblich nutzen will Nach dem gescheiterten Kauf des AEG-Areals war die Staatsregierung nun zum zweiten Mal nicht in der Lage, trotz öffentlicher Ankündigung ein notwendiges Grundstück für ein Hochschulprojekt zu erwerben Zudem gingen dabei zwei Jahre ms Land
Für die SPD-Stadtratsfraktion ist klar, dass nun nach einem alternativen Standort gesucht werden muss damit die Erziehungswissenschaften in Nürnberg weiter eine Zukunft haben
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag:
Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung auf, um einen alternativen Standort für die Erziehungswissenschaft im Stadtgebiet zu suchen
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Vorsitzender
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019
Bericht:
Gemäß Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 30.07.2016 wird der Hauptsitz des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sukzessive nach Nürnberg verlagert. Die Verlagerung ist ein starkes Signal für die gesamte Metropolregion Nürnberg und eine historische Entscheidung für ganz Bayern.
Von Beginn an hat die Stadt Nürnberg das Ministerium bei der Suche nach geeigneten Büroflächen unterstützt. Der erste Dienstsitz des Ministeriums in Nürnberg wurde am 20.11.2017 am Gewerbemuseumsplatz bezogen, wo das Ministerium die zuvor von Bayern Innovativ angemieteten Räume übernahm. Dort befindet sich u.a. der Leitungsstab des Ministeriums mit dem Ministerbüro. Auch bei der Suche nach Erweiterungsflächen unterstützte Ref. VII/WiF das Ministerium mit Standortvorschlägen, darunter den damals noch im Bau befindlichen Bürokomplex "Marienzeile" an der Bahnhofstraße.
Am 02.10.2019 hat der Freistaat Bayern für das Ministerium über rund 2.400 m² Bürofläche im ersten Bauabschnitt der "Marienzeile", dem Bürogebäude "Wilhelm", von der aurelis Real Estate angemietet (Eigentümerin des Gebäudes ist inzwischen Savills Investment Management). Die neuen Räume in der "Marienzeile" wurden Mitte Juni 2020 bezogen. In der Endstufe werden von den ca. 400 Personen des Ministeriums ca. 80 % in Nürnberg beschäftigt sein. Das übrige Personal wird am zweiten Dienstsitz des Ministeriums in München verbleiben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Verlagerung des StMGP nach Nürnberg werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt oder benachteiligt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 031-RB* 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
02.05.2019 König
Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
getragen von großer Unterstützung aus der Öffentlichkeit sowie der Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungszentrums, wurde in der Stadtratssitzung am 10.04.2019 beschlossen, den Standort des BZ am Ge werbemuseumsplatz zu erhalten. Gleichzeitig wurde vereinbart, den Freistaat bei der Suche nach einer Immobi lie für das Gesundheitsministerium zu unterstützen.
Wie bereits im Antrag vom 28.03.2019 formuliert, ist die Verlagerung des Ministeriums von München nach Nürn berg eine große Auszeichnung und Chance für unsere Stadt, an der es festzuhalten gilt.
Leider gibt es inzwischen - u. A. ausgelöst durch Antragstellung der Nürnberger Abgeordneten der Grünen im Bayerischen Landtag - Bestrebungen, den Behördenumzug rückgängig zu machen und unsere Stadt als Standort aufzugeben. Gerüchten zur Folge soll es bereits Interessensbekundungen seitens der Nachbarstadt Fürth gege ben haben.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Der Stadtrat bekräftigt sein Bekenntnis zum Standort Nürnberg des Gesundheitsministeriums.
Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Bemühungen, das Gesundheitsministerium des Freistaates Bayern bei der Immobilienakquise für die weitere Behördenverlagerung zu unterstützen.
A19042300 Gesundheitsministerium.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen
hier: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017
Anlagen: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017
Bericht:
Die Verfügbarkeit von Veranstaltungsstätten ist für Nürnberg ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor. Die ARENA Nürnberger Versicherung mit einer Kapazität von bis zu 11.000 Personen (unter normalen Bedingungen) ist eine Multifunktionshalle mit mehr als 10.000, die Frankenhalle der NürnbergMesse mit bis zu 5.000 Plätzen.
In den letzten Jahren hat die Verwaltung die Bedarfe an neuen Veranstaltungsstätten für diverse Sparten intensiv diskutiert und untersucht. Angebotslücken wurden dabei je nach Sparte im Segment zwischen 500 und 4.000 Personen festgestellt. Die derzeit entstehende Sporthalle am Tillypark (bis zu 4.000 Personen) und das geplante Konzerthaus (bis zu 1.500 Personen) füllen hier einen Teil der Lücke. Das Segment mit mehr als 10.000 Personen wurde jedoch als gesättigt erkannt. Seitens der Verwaltung wird daher kein Bedarf für eine weitere Multifunktionshalle mit mehr als 10.000 Personen gesehen.
In der Ausschusssitzung wird mündlich berichtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM
Ref. IV
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Angekündigte Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Temic microelectronic
GmbH
Bericht:
Der Continental AG hat am 01.09.2020 die Schließung des Nürnberger Standortes der Conti Temic GmbH zum Ende des Jahres 2020 angekündigt. Betroffen sind 229 Beschäftigte.
Die Maßnahme ist Teil eines Sparkurses der Continental AG, bei dem weltweit 30.000 Arbeitsplätze (= jeder 7. Arbeitsplatz), davon bis zu 13.000 in Deutschland zur Disposition stehen.
Neben der Conti Temic GmbH sitzt am Continental-Standort im Nürnberger Nordosten die Vitesco Technologies Deutschland GmbH mit 2.900 Beschäftigten. Diese führt die Aktivitäten der ehemaligen Continental-Sparte Powertrain fort, soll aber als Spin Off eigenständig werden. Für Vitesco besteht bereits ein Abbauprogramm, bei dem 250 Beschäftigte freiwillig das Unternehmen verlassen sollen.
In der Sitzung wird mündlich berichtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Benachteiligung bestimmter Personengruppen kann nicht ausgeschlossen werden.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Reisemobilstellplätze in Nürnberg
hier: Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 und 28.05.2020
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2014 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2020 Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
Die Vorlage berichtet über die Situation der im Stadtgebiet Nürnberg bestehenden Reisemobilstellplätze, besondere Maßnahmen für die Sommerferien 2020 und den aktuellen Stand der Planungen für einen neuen Reisemobilstellplatz in Nürnberg.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
spd@stadt.nuernberg.de 111,1111 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
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SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
2 8 , An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 28. Mai 2020 Gradl
Reisemobil-Stellplätze in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
immer wieder erreichen uns Klagen, dass die Zahl der Reisemobil-Stellplätze in Nürnberg nicht ausreicht und dass die Ausstattung der Plätze auch nicht mehr zeitgemäß ist. Die SPD-Stadtratsfraktion hat deshalb bereits am 17.September 2014 beigefügten Antrag zu Reisemobil-Stellplätze in Nürnberg gestellt.
Dieser Antrag wurde, wie wir auf Nachfrage hin leider feststellen mussten, von der Verwaltung bis heute nicht bearbeitet.
Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss erneut folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft und berichtet zeitnah, wo und wie viele Reisemobil-Stellplätze mit welcher Ausstattung derzeit in Nürnberg vorhanden sind und wie diese ausgelastet und belegt sind. Hierbei ist auch die Verbesserung der Ausstattung und die evtl, erforderliche Erweiterung vorhandener bzw. der Bau neuer Stellplätze zu untersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Lorenz Gradl Vorsitzender Antragsteller
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Reisemobilstellplätze in Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
1. Situation
Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es derzeit drei Reisemobilstellplätze (im Folgenden Reisemobilstellplätze/-parkplätze) mit jeweils acht Parzellen: Nördliches Stadtgebiet: Kilianstraße (Volkspark Marienberg) Östliches Stadtgebiet: Dr.-Gustav-Heinemann-Straße (Nordufer Wöhrder See) Südliches Stadtgebiet: Münchener Straße/Alfred-Hensel-Weg (Volkspark Dutzendteich)
Die Stellplätze wurden in den 1990er Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Wohnwagen- und Reisemobilhersteller e.V. (VDWH) und mit Unterstützung des Deutschen Caravan-Handels-Verband e.V. (DCHV) eingerichtet. Für sie besteht keine eigenständige Platzordnung, es gelten die Grünanlagensatzung bzw. die Straßenverkehrsordnung. Da die Plätze ohne Anmeldung belegt werden können, liegen keine Zahlen über deren Auslastung vor. Der Zustand und die Nutzung der Plätze führen regelmäßig, insbesondere während der Sommermonate, zu Beschwerden sowohl von Reisemobilisten als auch von Anwohnenden. Die Beschwerden zielen in erster Linie auf eine unzureichende Sauberkeit und Ordnung der Reisemobilstellplätze. Speziell die Verunreinigung der Plätze durch große Müllansammlungen wird häufig beklagt. Auch Fehlbelegungen bzw. Fehlnutzungen durch PKWs und Wohnwagen oder durch nicht touristische Gäste stellen ein großes Problem dar. Teilweise werden die Plätze entgegen der Nutzungsbedingungen wochenlang als Wohn- und Schlafstätte genutzt (in PKWs bzw. Campingbussen). Dies führt zu Ruhestörungen für Reisemobilisten und Anwohner. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation durch Vor-Ort-Einsätze von Polizei, Ordnungsdienst und Abfallbeseitigungsunternehmen konnte nicht erzielt werden. Sonderleerungen für Müll und von der Polizei ausgesprochene Platzverweise konnten die Missstände stets nur kurzzeitig beheben. Auch das Verhängen von Bußgeldern brachte keinen Erfolg.
2. Maßnahmen für die Sommerferien 2020
Da aufgrund der Corona-Situation mit mehr Wohnmobilen in der Zeit der Sommerferien zu rechnen war, erfolgte in der Stadtspitze die Verständigung darauf, die Bemühungen für Sauberkeit und Ordnung auf den Wohnmobilstellplätzen zu forcieren und auf dem Parkplatz der Meistersingerhalle einen zusätzlichen, temporären Wohnmobilstellplatz einzurichten. Als kurzfristige Maßnahmen wurde die NOA.kommunal GmbH mit Reinigungsmaßnahmen und zusätzlichen Leerungen der Mülleimer beauftragt. Zuvor war lediglich im Rahmen der üblichen Straßenreinigung durch SÖR gereinigt und geleert worden. Zusätzlich wurde ein privater Sicherheitsdienst zur Bestreifung eingesetzt. Diese Maßnahmen werden bis Ende September fortgeführt. Auf dem Parkplatz der Meistersingerhalle wurden 20 Stellplätze für Wohnmobile zur Verfügung gestellt. Diese stehen bis Mitte September (Ende der Sommerferien) zur Verfügung, da dann der Parkplatz wieder für Veranstaltungen benötigt wird. Auch dort sind die NOA.kommunal GmbH sowie der private Sicherheitsdienst eingesetzt. Der private Sicherheitsdienst hat Anfang September mitgeteilt, dass die Plätze gut besucht werden, jedoch kein ernormer Andrang herrscht. Es gab keine besonderen Vorkommnisse bezüglich Ruhestörung o.Ä.. Bei Fehlbelegung bzw. -nutzung sprachen die Beschäftigten des Sicherheitsdienstes die betreffenden Personen an, die dann meist auch den Platz räumten. Auch von dem Reinigungsunternehmen NOA.kommunal GmbH gab es bis Anfang September keine Meldungen zu besonderen Vorkommnissen.
3. Planungen für einen neuen Reisemobilstellplatz
Die drei bestehenden Reisemobilstellplätze entsprechen nicht mehr den Standards, die Reisemobilisten aus anderen Städten und Regionen kennen. Reisemobilstellplätze wurden von den Reisemobilurlaubern ursprünglich als kostenfreie, einfache und praktische Übernachtungsfläche betrachtet. Die Ansprüche der Reisemobilisten haben sich jedoch gewandelt. Eine umfassende Modernisierung und Umstrukturierung der bestehenden Plätze ist insbesondere aufgrund der fehlenden Vergrößerungsoptionen an den Standorten nicht möglich. Die Neustrukturierung der Plätze wäre jedoch Voraussetzung, um die vorhandenen Problemlagen nachhaltig zu beseitigen und einen modernen, attraktiven Stellplatz anbieten zu können. Die Verwaltung hat eine umfangreiche Prüfung mehrerer Standorte für einen neuen, modernen Reisemobilstellplatz vorgenommen, der die bisherigen Stellplätze ersetzen soll. Geprüft wurden insbesondere nachstehende Flächen auf ihre Eignung und planungsrechtliche Zulässigkeit als Reisemobilstellplatz: Kilianstraße (am Volkspark Marienberg) Reutersbrunnenstraße (ehem. Hochseilgarten) Von-der-Tann-Straße (Parkplatz Westpark) Johann-Sperl-Straße/Am Wegfeld Kressengartenstraße (Parkplatz Wöhrder See-Süd) Aischweg (neben ehem. Liegeplatz Neptun) Hiroshimaplatz (gegenüber BAMF) Die genannten Flächen standen bzw. stehen aus unterschiedlichen Gründen für eine Nutzung als Reisemobilstellplatz jedoch nicht zur Verfügung. Eine grundsätzlich geeignete Option konnte im Nürnberger Süden identifiziert werden. Ob eine Einigung mit dem Flächeneigentümer erzielt werden kann und welche möglichen Kosten auf die Stadt Nürnberg zukommen können, ist jedoch noch unklar. Das nächste Gespräch mit dem Flächeneigentümer ist für Ende September geplant. Im Unterschied zu den bestehenden Plätzen sollte der neue Reisemobilstellplatz von einem privaten Betreiber bewirtschaftet werden, um Fehlbelegungen auszuschließen und Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem Platz gewährleisten zu können. Ein neuer Reisemobilstellplatz sollte zudem folgende Merkmale und Ausstattungen aufweisen: gute ÖPNV-Anbindung, Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung (z.B. Beschrankung), Möglichkeit zu 24-Stunden An- bzw. Abfahrt, an moderne Reisemobile angepasste Parzellen- und Fahrwegbreiten, Parkplatzbeleuchtung, Angebot von Trinkwasser- und Stromversorgung (gebührenpflichtig), Möglichkeiten zur Abwasser-, Fäkalien- und Abfallentsorgung (gebührenpflichtig), Sanitäranlagen. Im Zuge der Einrichtung eines neuen Stellplatzes ist auch eine Erhöhung der Kapazität für Reisemobile beabsichtigt (ca. 50 bis 80 Parzellen). Damit soll der stark gestiegenen Bedeutung dieses Tourismussegments Rechnung getragen werden. Alleine in den letzten vier Jahren ist die Zahl der Reisemobilneuzulassungen um 56 % gestiegen und besonders in diesem Jahr erfährt der Reisemobiltourismus eine enorme Nachfrage.
Über die weiteren Planungen und über die erforderlichen Investitionsmittel für einen etwaigen neuen Wohnmobilstellplatz wird noch berichtet.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Nahversorgung Gartenstadt/Siedlung Süd
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020
Anlagen: Entscheidungsvorlage Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.01.2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020
Sachverhalt (kurz):
Über die Nahversorgungssituation in der Gartenstadt / Siedlungen Süd wird berichtet.
Ferner soll durch Beschluss bekräftigt werden, dass die etwaige weitere Ansiedlung großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandels, darunter auch Lebensmitteleinzelhandel, auf dem Areal des Sonderstandortes nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße (derzeit genutzt durch Smyths Toys Superstores und Hornbach Bau- und Gartenmarkt) nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg entspricht und daher nicht erwünscht ist.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Erhöhung der Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen auf Teilhabe an einer wohnungsnahen Nahversorgung.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Beschlussvorschlag:
Gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (vgl. Stadtratsbeschluss vom 23.10.2013) ist in dem nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße gelegenen „Sonderstandort Münchener Straße“ die weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels nicht erwünscht.
Nahversorgung Gartenstadt/Siedlungen Süd
Entscheidungsvorlage
- Das Nahversorgungsangebot in der Gartenstadt / den Siedlungen Süd befindet sich im Wesentlichen in den drei Nahversorgungsstandorten Saarbrückener Straße, Deidesheimer Straße und Finkenbrunn.
Eine Schwächung erfuhr der Nahversorgungsstandort Saarbrückener Straße durch die Schließung des rd. 300 m² Verkaufsfläche großen Lebensmittel-Supermarktes „Nah & Gut“ der EDEKA Nordbayern in der Julius-Loßmann-Straße 136 im Jahr 2017. Referat VII/WiF hat frühzeitig gegenzusteuern versucht (vgl. RWA vom 26.09.2018), indem
Unternehmen des Lebensmittel-Einzelhandels explizit auf dieses Standort-Entwicklungspotenzial hingewiesen wurden,
die Immobilieneigentümerin auf die Wiederherstellung einer Nahversorgungseinrichtung angesprochen wurde,
gemeinsame Gespräche zwischen der Immobilieneigentümerin und Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen initiiert wurden.
Nachdem diese Gespräche zwischen einem potentiellen Investor und der Immobilieneigentümerin ins Stocken geraten sind, werden sie nun fortgesetzt.
Der Nahversorgungsstandort Deidesheimer Straße wird durch die bevorstehende grundlegende Revitalisierung (Erhöhung der Verkaufsfläche durch Aufständerung des Gebäudes von 310 m² auf 925 m²) des Lebensmittel-Supermarktes der EDEKA Nordbayern in der Deidesheimer Straße/Ecke Schießplatzstraße in seiner Wettbewerbsfähigkeit und Nahversorgungsleistung langfristig gesichert. Der endgültige Bauantrag wird in Kürze eingereicht.
Andere Standorte als die genannten stehen für die Ansiedlung leistungs- und damit wettbewerbsfähiger Nahversorgungseinrichtungen derzeit nicht zur Verfügung. Bezüglich der Nachnutzung der früheren Polizeiinspektion-Süd wird es keinen neuen Nahversorgungsmarkt geben, weil es die frühere Immobilieneigentümerin (Freistaat Bayern) der Käuferin und Investorin Siedlungswerk Nürnberg GmbH beim Kauf der Fläche zur Auflage gemacht hatte, das Areal ausschließlich für Wohnnutzungszwecke zu verwenden. Hintergrund war die Einstufung Nürnbergs als Raum mit besonderem Wohnungsbedarf.
- Nahversorgungspolitischer Grundsatz der Stadt Nürnberg ist es gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (vgl. StR vom 23.10.2013), Nahversorgungseinrichtungen nur in integrierten Lagen (von größeren Wohngebieten umgebene Standorte) zuzulassen, auch um Gewerbeflächenpotenziale zu erhalten. In der jüngeren Vergangenheit gab es jedoch für den Sonderstandort nördlich der Trierer- und westlich der Münchener Straße (im Einzelhandelskonzept als „Sonderstandort Münchener Straße“ bezeichnet), derzeit genutzt von Smyths Toys Superstores (früher Toys R’Us) und Hornbach Bau- und Gartenmarkt, immer wieder Anfragen von Betreibern großflächiger Lebensmittel-Supermärkte und von Lebensmittel-Discountern.
Die Verwaltung lehnt eine weitere Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels an dem Sonderstandort „Münchener Straße“ ab. Vielmehr sollen die dortigen Gewerbeflächenpotenziale erhalten bleiben. Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel ist hingegen gem. Einzelhandelskonzept zulässig (z. B. Baumärkte).
Diese städtebauliche Zielsetzung soll durch eine Beschlussfassung ausdrücklich unterstrichen werden.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Durch das Bemühen um eine Verbesserung der dezentralen Nahversorgungsangebote erschließt die geplante Maßnahme Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit unter allen von der aktuellen Nahversorgugsverschlechterung betroffenen Bevölkerungsgruppen.
Referat VII
SPD ÖÖ 1122..33
spd@stadt.nuernberg.de 1)1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg Um
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OBERBU R G E R fvi p j ö 3 ti b p Hq Dr. Ulrich Maly 3 0. Rathaus 90403 Nürnberg V// ••'.j nah me {
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Nürnberg, 30. Januar 2020 Gsaenger
Nahversorgung Gartenstadt/ Siedlungen Süd
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
bei der Berichterstattung im RWA am 19.07.2017 und im Wirtschaftsausschuss am 26.09.2018 wurden seitens der Verwaltung des Wirtschaftsreferats über den Stand der Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie Julius-Loßmann-Straße 136 und einem potenziellen Nachmieter zur Nahversorgung in Siedlungen Süd berichtet. Unserer Information nach wurden diesbezüglich zuletzt Anfang 2019 Gespräche mit einem potenziellen Nachfolger geführt wurden. Danach gab es keine weiteren konkreten Gespräche mehr, was die Nahversorgung auf dem oben genannten Anwesen betrifft.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die zuständige Verwaltung berichtet über den bisherigen Stand der Verhandlungen sowie geführter Gespräche über die geplante Vorgehensweise in Sachen Nahversorgung in der Gartenstadt Nürnberg auf dem Gelände Julius-Loßmann-Straße und Siedlungen Süd. Unabhängig davon berichtet die Verwaltung über eventuell zur Verfügung stehende Ausweichobjekte zur Nahversorgung dieses Stadtteils.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende
Stadtratsfraktion Nürnberg
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses
'R Zimmer 58
wa
Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister! 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 1 0. i ,nZ. CtiO 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de ^ Zur Stellungnahme
VH Zur www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
Kts. 4 Antwort vor Abs^ i 2 . düng vorlegen
*
* j5 Antv/ort zur Unter- 09.03.2020 z.w.V. schritt vorlegen Krieglstein/Pirner
Nahversorgung Siedlungen Süd
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit Schließung des EDEKA „nah und gut" - Supermarktes in der Julius-Loßmann-Straße hat sich in den Siedlun gen Süd eine Nahversorgungslücke aufgetan. Diese bekommen insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kindern zu spüren.
Wie zuletzt im RWA im Jahr 2018 berichtet, gab es eine begründete Hoffnung, dass ein Investor die Errichtung eines neuen Supermarktes an dem bisherigen Standort prüft. Bislang gibt es aber noch keine greifbaren Ergeb nisse. Gleichzeitig versuchen aber Investoren, einen Supermarkt in dem im Zentrenkonzept als Sonderstandort (u.a. für Bau- und Gartenmarkt und Spielzeughandel) ausgewiesenen Gebiet Trierer Straße / Ecke Münchener Straße und im weiteren nordwestlichen Verlauf der Trierer Straße einen Supermarkt anzusiedeln. Ein solcher Supermarkt ist dort jedoch nicht erwünscht. Vielmehr sollen Supermärkte in Wohngebieten zwecks fußläufiger Nahversorgung errichtet werden, z.B. am ehemaligen „nah und gut" - Standort in der Julius Loßmann-Straße.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Nahversorgungssituation in den Siedlungen Süd. Sie berichtet ferner über die Bemühungen nach einem Ersatz für den ehemaligen EDEKA „nah und gut" - Supermarkt in der Julius-Loßmann-Straße 136, auch über etwaige Ausweichstandorte sowie über die geplante Revitalisie rung des EDEKA „nah und gut" - Supermarktes an der Schießplatzstraße.
Ergänzend wird beschlossen, das Areal nördlich der Trierer Straße und westlich der Münchener Straße, derzeit im Zentrenkonzept als Sonderstandort ausgewiesen und u.a. durch einen Bau- und Gartenmarkt und einen Spielwarenmarkt genutzt, nicht für eine etwaige Umnutzung durch großflächigen Lebensmit teleinzelhandel freizugeben.
A20030400 Nahversorgung Siedlungen Süd.docx
LA/110/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 30.09.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sondernutzungsgebühren
- Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021
Anlagen: Entscheidungsvorlage Gegenüberstellung und Entgeldverzeichnis alt und neu
Sachverhalt (kurz):
Eine routinemäßige Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 1,64 % wäre gemäß Gutachten RWA vom 18.09.2019 bzw. Stadtratsbeschluss vom 25.09.2019 zum 01.01.2021 möglich. Wegen der Corona-Pandemie soll aber ausnahmsweise auf eine Erhöhung zum 01.01.2021 verzichtet werden. Die Preissteigerung soll dann in die nächste reguläre Erhöhung zum 01.01.2022 mit einfließen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten sind im vorliegenden Fall Mindereinnahmen für eine Jahr durch die entgangene Gebührenerhöhung für 2021. Wegen der Corona-Pandemie kann die Auswirkung nur geschätzt werden; bei einer Gebührenhöhe wie in den vergangenen Jahren bedeutet eine Gebührenerhöhung von 1 % einen Betrag von etwa 25.000 Euro. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/110/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
BANOS
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/110/2020
Gutachtenvorschlag (RWA am 16.09.2020):
Der Ausschuss begutachtet den von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag, auf die mögliche Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021 zu verzichten. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dies zu beschließen.
Beschlussvorschlag (StR am 30.09.2020):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.09.2020 wird beschlossen, die Sondernutzungsgebühren gemäß der städtischen Sondernutzungsgebührensatzung (SNutzGebS) nicht zum 01.01.2021 erhöhen. Die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren entsprechend der zwischenzeitlichen Preissteigerung erfolgt zum 01.01.2022.
Sondernutzungsgebühren
– Keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zum 01.01.2021
Entscheidungsvorlage
Ausgangslage
Gemäß Gutachten des RWA vom 18.04.2019 und Stadtratsbeschluss vom 25.09.2019 erfolgt die nächste turnusgemäße Anpassung der Sondernutzungsgebühren, die zum 01.01. des Jahres vorzunehmen ist, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen).
Indexberechnung
Die letzte Anpassung der Sondernutzungsgebühren erfolgte im Rahmen der Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung zum 01.01.2020. Letzter Bezugsmonat für die Berechnung der damaligen Anpassung war der Dezemberwert 2018.
Die aktuelle Überprüfung erfolgt für den Zeitraum von Dezember 2018 bis einschließlich Juni 2020. Die nachfolgend genannten Zahlen sind aus folgender Quelle generiert worden: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html
Mit Berichtsmonat Januar 2019 erfolgte beim Statistischen Bundesamt die Umstellung des Verbraucherpreisindex vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015.
Ergebnis der Auswertung:
Indexwerte 103,4 (Dezember 2018) und 105,1 (Juni 2020) mit Basis 2015 = 100.
Das ist eine Steigerung um 1,7 Prozentpunkte. Bezogen auf den Wert Dezember 2018 (102,8) ergibt sich daraus eine prozentuale Steigerung des Index bis Juni 2020 von 1,64 %.
Mithin liegt eine Indexsteigerung von mehr als 1 % vor, nämlich um 1,64 %.
Entscheidungsvorschlag
Eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühr zum 01.01.2021 um etwa 1,64 % wäre damit möglich. Gleichwohl soll auf eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für das Kalenderjahr 2021 verzichtet werden.
Die Stadt Nürnberg hatte wegen der Corona-Pandemie die Sondernutzungsgebühren teilweise erheblich gesenkt; diese Reduzierungen sind zeitlich befristet worden. Mit den Reduzierungen sollte insbesondere den von der Corona Pandemie besonders betroffenen Branchen (z.B. Gastronomie, Hotellerie, Schaustellerbewerbe) entgegengekommen werden. Eine, wenn auch nur geringfügige Erhöhung der Gebühren bereits zum 01.01.2021, würde den vorgenannten Absichten widersprechen.
In Zeiten der Pandemie hat der öffentliche Raum zudem eine besondere Bedeutung. Hier können sich die Menschen bei einem geringeren Infektionsrisiko als in einem geschlossenen Räumen aufhalten. Aktivitäten im Freien haben in Zeiten der Pandemie für die Menschen einen besonderen Wert.
Im Übrigen würde sich die Erhöhung zum 01.01.2021 nur in einem sehr geringen Umfang bewegen (siehe Anlage 2a „Gegenüberstellung“), der in keinem Verhältnis zu dem entstehenden Aufwand stünde.
Die für 2021 ausgesetzte geringfügige Erhöhung fließt in die nächstfolgende Erhöhung, voraussichtlich zum 01.01.2022, mit ein.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind im vorliegenden Fall Mindereinnahmen für eine Jahr durch die entgangene Gebührenerhöhung für 2021. Wegen der Corona-Pandemie kann die Auswirkung nur geschätzt werden; bei einer Gebührenhöhe wie in den Jahren vor Corona bedeutet eine Gebührenerhöhung von 1 % einen Betrag von etwa 25.000 Euro.
ML/005/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Bratwürste auf dem Wochenmarkt
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017
Bericht:
Das bisherige Bratwurstangebot auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt - ein Verkaufsstand mit Original Nürnberger Bratwürsten sowohl in Dosen als auch am Grill zubereitet und ein Verkaufsstand eines Metzgers - wird ergänzt:
Seit 07.07.2020 gibt es an einem Verkaufsstand des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller (BLV) an jedem Markttag frische Original Nürnberger Rostbratwürste. Der Verkaufsstand, der sich in der südlichen Reihe des Wochenmarkts Hauptmarkt mit den Kulinarikständen befindet, wird in einem rollierenden System im zweiwöchigen Wechsel von verschiedenen Mitgliedsunternehmen des BLV beschickt. Diese beziehen ihre Bratwürste aus handwerklichen Nürnberger Metzgereibetrieben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/005/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erhöhung der Angebotsvielfalt auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt erschließt aufgrund der Besucherstruktur Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/005/2020
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfrakticm Rathausplat* 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 4 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 ( . Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 09 11 231-4051
90403 Nürnberg
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktfon.nuernberg.de
11.12,2017 König
Bratwürste auf dem Wod^ii.i»o? n«.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
mit der vom Wirtschaftsreferat erarbeiteten Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt wird die Attraktivi tät des Wochenmarkts auf dem Hauptmarkt gesteigert und der Wochenmarkt zukunftssicher weiterentwickeit.
Zu einer qualitätsvollen Gestaltung gehört ein breites und vielfältiges Warenangebot, Die Nürnberger Brat« worst ist eines der ältesten und bedeutendsten kulinarischen Produkte aus unserer Stadt, Daher sollte es auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt auch einen Stand zum Verkauf frischer, roher Nürnberger Bratwürste wie zu bereiteter Bratwürste zum direkten Verzehr geben.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Bei der Umsetzung der Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt soll nach Möglichkeit auch ein Stand mit Nürnberger Bratwürsten auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt angesiedelt werden. Eine ent sprechende Werbung und erforderlichenfalls Ausschreibung bzw. Interessenbekundungsverfahren soll hierzu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
ENTWURF A17121100 Bratwürste auf dem Wochenmarkt.docx