Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 3 Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben 5 Bericht OA/020/2020 5 Sachbericht OA/020/2020 9 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2020 OA/020/2020 12 TOP Ö 4 Verkauf Lebensmittel ehrenamtliche Feste 14 Bericht OA/021/2020 14 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019 OA/021/2020 18 Sachbericht OA/021/2020 19 Leitfaden des StMGP für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen 23 Veranstaltungen OA/021/2020 TOP Ö 5 Sanierung Wächterhaus in Großgründlach 25 Sitzungsvorlage 2. BM/067/2020 25 2020-06-16_Sachverhaltsdarstellung 2. BM/067/2020 29 Antr_Großgründlacher Wächterhaus 2. BM/067/2020 35 Antrag_Sanierung Wächterhaus Großgründlach_CSU 2. BM/067/2020 37 TOP Ö 6 Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung 38 Bericht WiF/043/2020 38 Sachverhalt WiF/043/2020 42 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020 WiF/043/2020 48 TOP Ö 8 Kampagne: #AusbildungJETZT 49 Bericht Ref.VII/085/2020 49 Sachverhalt Ref.VII/085/2020 52 TOP Ö 9 Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und 55 Unterrichtsgestaltung Bericht WiF/039/2020 55 Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019 WiF/039/2020 59 Sachverhalt WiF/039/2020 60 Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, 62 Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen WiF/039/2020 TOP Ö 10 Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung 65 Bericht WiF/042/2020 65 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020 WiF/042/2020 69 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020 WiF/042/2020 70 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020 WiF/042/2020 71 TOP Ö 11 Unterstützung Bayerisches Gesundheitsministerium 72 Bericht WiF/040/2020 72 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019 WiF/040/2020 76 TOP Ö 12 Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen 77 Bericht WiF/041/2020 77 Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017 WiF/041/2020 81 TOP Ö 13 Bratwürste auf dem Wochenmarkt 82 Bericht ML/005/2020 82 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 ML/005/2020 85
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 16.09.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bilanz der „Nürnberger Sommertage“ vom 31.07. bis 06.09.2020 Bericht
Sachverständiger: Herr Lorenz Kalb, 1. Vorsitzender Süddeutscher Verband Reisender Schausteller und Handelsleute e. V.
- Beilagen werden nachgereicht -
Fraas, Michael, Dr.
2. Critical Mass Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020
Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 05.08.2020
- Beilagen werden nachgereicht -
König, Marcus
3. Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OA/020/2020
vom 17.02.2020
König, Marcus
4. Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich Bericht
organisierten Festen OA/021/2020
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019
König, Marcus
5. Sanierung Wächterhaus in Großgründlach Beschluss
- BM/067/2020 Vogel, Christian
6. Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - Bericht
wirtschaftliche Auswirkungen auf Stadt und Metropolregion WiF/043/2020
Nürnberg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020
Fraas, Michael, Dr.
7. Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie im Zuge von Bericht
Corona
- Beilagen werden nachgereicht -
Fraas, Michael, Dr.
8. Kampagne: #AusbildungJETZT Bericht
Ref.VII/085/2020 Fraas, Michael, Dr.
9. Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Bericht
Pädagogik und Unterrichtsgestaltung WiF/039/2020
hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019
Fraas, Michael, Dr.
10. Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Bericht
Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF) WiF/042/2020
hier: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 14.07.2020
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2020
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.06.2020
Fraas, Michael, Dr.
11. Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Bericht
Nürnberg WiF/040/2020
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019
Fraas, Michael, Dr.
12. Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen Bericht
hier: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017 WiF/041/2020
Fraas, Michael, Dr.
13. Bratwürste auf dem Wochenmarkt Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 ML/005/2020
Fraas, Michael, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2020,
öffentlicher Teil
OA/020/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anlagen: Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2020
Bericht:
Eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung darf nur gewährt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. § 8 BayGastV eröffnet keine Möglichkeit für eine generelle Ausnahmeregelung für eine Betriebsart. Derzeit haben in Nürnberg nur einige wenige Speiselokale Sperrzeitaufhebungen nach § 8 BayGastV bewilligt bekommen. Die für den Club "Rakete" angeordnete Sperrzeitverschiebung ist Teil eines mit dem Betreiber und der Polizei abgestimmten Maßnahmenpakets zur Verbesserung der sicherheitsrechtlichen Situation in diesem örtlichen Bereich. Diese Sperrzeitverschiebung kann insoweit nicht als "Präzedenzfall" bzw. "Pilotversuch" für die Sperrzeitenhandhabung in Nürnberg angesehen werden. Aktuell ist nicht bekannt, inwieweit auf Seiten der Betriebe überhaupt ein Bedürfnis für eine Veränderung der Sperrstundenregelung besteht. Diese Thematik kann im AK Nachtbar und Nachbar eingebracht werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen, da lediglich Bericht
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020
Putzstunde in den Nürnberger Clubs flexibel handhaben
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 17.02.2020
Sachbericht
I. Rechtslage
In Bayern gilt seit der Gesetzesänderung im Jahr 2004 für Gaststättenbetriebe nach § 7 BayGastV lediglich eine Sperrzeit von 05.00 – 06.00 Uhr. Gem. § 8 BayGastV können die Gemeinden allgemein (Abs. 1) oder auch für einzelne Betriebe (Abs. 2) den Beginn der Sperrzeit vorverlegen, die Sperrzeit aufheben oder das Ende der Sperrzeit hinausschieben. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, die von der Gaststättenbehörde sorgfältig geprüft und ausreichend belegt werden müssen.
Ein öffentliches Bedürfnis ist gegeben, wenn hinreichende Gründe vorliegen, dass die abweichende Regelung, hier eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung, im Interesse und Bedarf der Allgemeinheit, also weiter Bevölkerungskreise, ist. Ein Interesse einzelner Bevölkerungsgruppen oder der Gaststättenbetreiber begründet kein öffentliches Bedürfnis. Das öffentliche Bedürfnis oder die besonderen örtlichen Verhältnisse für eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung setzen voraus, dass sie im Einklang mit anderen gesetzlichen Vorschriften und öffentlichen Belangen sind. Hierzu zählen insbesondere der Schutz der Nachbarschaft und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Eine generelle örtliche Ausnahmeregelung von der gesetzlich festgelegten Sperrzeitregelung für eine bestimmte Betriebsform, hier Clubs, würde dem gesetzlichen Regel-/Ausnahmeverhältnis widersprechen. Eine generelle Überprüfung der gesetzlichen Sperrzeitregelung anhand des Konsum- und Freizeitverhaltens der Bevölkerung, von Arbeitszeitmodellen oder selbstbestimmter Lebensentwürfe liegt nicht in der Zuständigkeitskompetenz der Vollzugsbehörde sondern des Verordnungsgebers.
In Nürnberg sind bislang keine rechtlich relevanten Gründe für ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtlichen Verhältnisse erkennbar, die eine Sperrzeitverschiebung oder –aufhebung begründen können. Betriebskonzepte müssen so gewählt werden, dass sie im gesetzlichen Rahmen betrieben werden (können). Es ist aber auch nicht erkennbar, dass die gesetzliche Sperrzeitregelung den Betrieb eines Clubs nicht ermöglicht.
Von Betreiberseite wurde bislang kein betriebsbezogenes Bedürfnis für eine Verschiebung der Putzstunde bzw. Sperrzeitaufhebung/-verschiebung an das Ordnungsamt herangetragen, so dass kein Anlass für Verfahren nach § 8 Abs. 2 BayGastV mit dieser Zielsetzung bestand. Auch im Rahmen des AK Nachtbar und Nachbar, in welchem u.a. neben der Stadtverwaltung Betreiber aus dem Nürnberger Nachtleben vertreten sind, wurde ein solches Anliegen bisher nicht vorgebracht.
Aktuell haben in Nürnberg lediglich vier Speisebetriebe (McDonalds und Burger King im Hauptbahnhof, McDonalds Sigmundstraße, Wacht am Rhein,) Sperrzeitaufhebungen nach § 8 BayGastV, da dort besondere örtliche Verhältnisse in den o.g. Verfahren festgestellt wurden und durch die Art und Lage dieser Betriebe in der Regel nur geringe Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und Allgemeinheit bestehen. Für die „Wacht am Rhein“ wurden jedoch weitergehende Auflagen erlassen, um die Sperrzeitaufhebung auch weiterhin begründen zu können.
Sperrzeitreglung für den Club „Rakete“
Beim Club „Rakete“ wurde die Sperrzeit im Einvernehmen mit Polizei und Betreiber von 05.00 - 06.00 Uhr auf 09.00 - 12.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen verschoben und verlängert. Anlass war, dass die Polizei den räumlichen Umgriff des Betriebs als „gefährlichen Ort“ nach Polizeiaufgabengesetz (PAG) einstufte, da dort eine Häufung von Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit den dort stattfindenden After-Hour-Partys zu verzeichnen war. Um die vor diesem Hintergrund behördlicherseits drohende Sperrzeitverlängerung zu vermeiden, wurde vom Betreiber in Abstimmung mit Polizei und Ordnungamt ein Maßnahmenkonzept zur Bekämpfung der BTM-Delikte im Club erarbeitet. Neben der Sperrzeitverschiebung und-verlängerung beinhaltet das Konzept noch folgende Maßnahmen:
- Insbesondere besteht ein Wiedereinlassverbot von Gästen, die den Betrieb verlassen, um
auszuschließen, dass sie sich außerhalb des Betriebes mit BTM versorgen, und um den Zustrom von Gästen nach 5 Uhr zu reduzieren, da sich auch nach Feststellung des Betreibers hierunter viele Gäste befunden haben, die bereits BTM konsumiert haben.
-
Intensivierung der Eintrittskontrolle.
-
Intensivierung der Kontrolle im Betrieb durch Ordner und bessere Ausleuchtung von Prob-
lembereichen.
-
Zusammenarbeit mit der Polizei bei Verdacht auf BTM-Delikte.
-
Erteilung von Hausverboten bei BTM-Delikten im Club.
Mit der Verschiebung und Verlängerung der Sperrzeit und dem Maßnahmenkonzept wollten Stadt und Betreiber die After-Hour-Party abschaffen und gleichzeitig noch ausreichend Zeit für DJ-Konzerte gewährleisten sowie die Kontrollierbarkeit des BTM-Handels/Konsums erhöhen. Somit lag hier ein öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitverschiebung –und verlängerung vor. Die Entstehung von Lärmbelästigungen von Anwohnern durch die Sperrzeitverschiebung konnte aufgrund der Lage des Betriebs in einem industriegeprägten Bereich nahezu ausgeschlossen werden.
Durch das Konzept konnte die Situation im Club und in dessen Umfeld verbessert werden. Es ist insoweit also kein allgemeiner Pilotversuch einer Sperrzeitverschiebung zur Belebung der Clubszene und kann daher nicht generell auf die anderen Clubs in Nürnberg ausgeweitet oder übertragen werden. Vielmehr kommt eine Sperrzeitverschiebung oder gar Aufhebung nur in vergleichbaren Einzelfällen unter Einbindung der Polizei in Betracht. Anderenfalls bestünde vielmehr die Gefahr, dass neue Probleme - insbesondere für die Clubs - verursacht werden (z.B. Lärmproblematik). Die Stadt Nürnberg würde sich also so auch eines effektiven Steuerungsinstrumentes berauben; ganz unabhängig davon, ob man Sperrzeiten ausweiten oder einschränken müßte/wollte.
München
Die Situation in München stellt sich demgegenüber anders dar, da dort entsprechende Initiativen von den Betreibern selbst immer wieder ausgehen und ein entsprechendes Bedürfnis für Vergünstigungen geltend gemacht wird. Erst hierdurch wird das Verfahren bei der Gaststättenbehörde angestoßen. Eventuelle Sperrzeiterleichterungen werden jedoch nur aufgrund eingehender Einzelfallbewertungen und nicht generell bewilligt. Diese Sperrzeitentscheidungen entstammen insoweit keinem von der Stadtverwaltung München beschlossenen „Sperrzeitkonzept“ bzw. „Projekt“, sondern beruhen auf den konkreten Gegebenheiten und Bedürfnissen des Münchner Nachtlebens. Insgesamt hat die Stadt München aktuell bezüglich 50 Betrieben (ausschließlich Discothekenbetriebe) Anordnungen hinsichtlich der „Putzstunde“ nach § 8 Abs. 2 BayGastV (z.B. Aufhebung, Verschiebung) getroffen. Diese Anordnungen sind stets auf Einzelfallentscheidungen zurückzuführen, die nur nach intensiver Überprüfung von Lärmschutz und nach Abstimmung mit der Polizei ergehen. Die Sperrzeitanordnungen werden stets monatlich befristet, um diesbezüglich „flexibel“ auf eventuelle negative Entwicklungen reagieren zu können.
Ergebnis
- Eine Sperrzeitverschiebung oder -aufhebung darf nur gewährt werden, wenn ein öffentliches
Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. § 8 BayGastV eröffnet keine Möglichkeit für eine generelle Ausnahmeregelung für eine Betriebsart.
- In Nürnberg sind bislang kein öffentliches Bedürfnis und keine besonderen örtlichen Verhält-
nisse erkennbar, die eine Sperrzeitverschiebung oder –aufhebung begründen können.
- Die Sperrzeitregelung für den Club „Rakete“ ist eine betriebsspezifische Regelung zur Redu-
zierung von BTM-Handel- und Konsum im Rahmen eines Maßnahmenkonzeptes.
- Die Thematik kann aber im AK Nachtbar und Nachbar weiter behandelt werden, um den Be-
darf für derartige Sperrzeiterleichterungen auf der Betreiberseite nochmals zu prüfen. Ebenso wie in München könnten konkrete Verfahren nach § 8 BayGastV jedoch nur auf Antrag eingeleitet und nur monatlich befristet bewilligt werden.
II. OA/L i.V. gez. Pollack
Nürnberg, 13.08.2020 Ordnungsamt i.A. gez. Madeja (5320)
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
OBERBÜRGERMEISTER
gruene@stadt.nuernberg.de
1 7. TÖ:0
Ft?). Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
,Nr. q U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absen- Nürnberg, 17. Februar 2020 2 dung vorlegen z.vf.y. 5 Antwort zur Unter schrift vorlegen
„Putzstunde" in Nürnberger Clubs flexibel handhaben
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nicht zuletzt im Zuge der Bewerbung Nürnbergs als Europas Kulturhauptstadt 2025 sind mehr Freiräume für kreative, kulturschaffende und subkulturelle Akteure ein zentrales kulturpolitisches Thema.
Nacht- Ausgeh- und Clubkultur gehören nicht nur zu einer lebendigen Großstadt, sondern müssen auch als Kulturform anerkannt und ernst genommen werden. Die Clubkultur ist ein wesentlicher Bestandteil des soziokulturellen Lebens und Teil der Vielfalt unserer Städte. Clubs sind Kultureinrichtungen und soziale „dritte“ Orte.
In Nürnberg wird aus der Clubszene immer wieder der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Putzstunde geäußert, die mehr Selbstbestimmung der Betriebe ermöglicht. Seit Februar 2019 läuft etwa erfolgreich ein Pilotversuch im Club „Die Rakete“ mit einer durchgängigen Öffnungszeit an Samstagen bis zehn Uhr morgens.
Zwar gilt in Bayern eine landesweite gesetzliche Sperrzeit in Gaststätten von fünf bis sechs Uhr, die sogenannte „Putzstunde“. Kommunen können jedoch nach §8 der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese Möglichkeit wird zum Teil rege genutzt, insbesondere in der Landeshauptstadt München.
Hinzu kommt, dass in Anbetracht flexibler Arbeitsmodelle und selbstbestimmter Lebensentwürfe die konventionelle Putzstundenregelung generell einer Prüfung unterzogen werden sollte.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über den Pilotversuch in Nürnberg sowie die
Handhabung in München.
- Der Stadtrat bekundet seinen politischen Willen zu einer flexiblen Handhabung der
Sperrzeitenregelung für Nürnberger Clubs gemäß §8 BayGastV.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Walthelm Stadträtin
OA/021/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019 Sachbericht Leitfaden des StMGP für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Bericht:
Bei der Veranstaltung von Feiern und Festen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, sind zum Schutz der Gesundheit von Besuchern lebensmittelrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die von nicht gewerblich tätigen Vereinen oder Organisationen durchgeführt werden. Im Bericht werden die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen dargestellt. Die Lebensmittelüberwachung steht den Organisatoren im Vorfeld beratend zur Seite. Darüber hinaus gibt es mehrere Informationsmaterialien und Leitfäden öffentlicher Stellen, die die einzuhaltenden Hygieneanfoderungen zusammenfassen. Das Ordnungsamt hat auf seiner Internetseite eine Übersicht der wichtigsten lebensmittelrechtlichen Anforderungen und der Leitfäden eingestellt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 'ww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
15.07.2019 Henning
Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bei Platz- oder Straßenfesten der Bürgervereine und vielen Festen von Vereinen oder Kirchen sagen inzwischen viele Organisationen ihre Teilnahme ab, da die geltenden Hygienevorschriften nicht bzw. nur mit einem hohen finanziellen Aufwand erfüllt werden können.
Vor diesem Hintergrund fehlt bei den o.g. Veranstaltungen neben finanziellen Einnahmen ein attraktives Essens angebot. Zudem erschweren die Auflagen die Ausrichtung kleinerer Feste in Gänze.
Daher sollte die Verwaltung darlegen, welche Auflagen notwendig sind und wie eine Lösung gefunden werden kann, dass die vielfältigen Bürgerfeste in Zukunft noch stattfinden können.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmittel gelten.
-
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisatoren bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.
A19071100 Auflagen kleine Feste.docx
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020
Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2019
Sachbericht
Zu 1.: Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmitteln gelten
Bei jeder öffentlich zugänglichen Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke angeboten werden, müssen lebensmittelrechtliche Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eingehalten werden. Anders als im Gewerberecht, wo eine gewerbliche Tätigkeit voraussetzt, dass sie auf planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung an-
gelegt ist, gelten die für Veranstaltungen relevanten lebensmittelrechtlichen Vorschriften unabhän-
gig
und welche Rechtsperson die Veranstaltung durchführt.
Auch Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Privatpersonen sind bei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Veranstaltungen Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer im
| Art. 3 Nrn. 2, 3, 8 VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allge- | |||
|---|---|---|---|
| meinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen | |||
| Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, | |||
| § 3 Nrn. 1, 6, 7 | L | ebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch . LFGB): |
- „Lebensmittelunternehmen“ sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung
ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen;
- „Lebensmittelunternehmer" sind die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verant-
wortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfuellt werden; -
"Inverkehrbringen" ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke
einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgül-
tig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Wei-
tergabe selbst
- Grundsätzlich haftet der Veranstalter als Lebensmittelunternehmer zivil- und strafrechtlich dafür, dass die von ihm hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel einwandfrei sind. Damit sind insbesondere Hygienebestimmungen für die Sauberkeit von Verkaufsständen lebensmittelrechtlich unabdingbar. Erleichterungen für Veranstaltungen von ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Vereinen/Vereingungen gibt es bei den Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und bei der Allergenkennzeichnung.
Anforderungen an ehrenamtliche Helfer
- Die amtliche Belehrung beim Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz ist bei ehren-
amtlichen Helfern von nichtgewerblichen Veranstaltungen nicht erforderlich.
- Jedoch sollte jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet, den „Leitfaden für den sicheren Umgang mit
Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen“ des Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kennen.
Toiletten
- Toiletten für die Beschäftigten der Lebensmittelverkaufsstände sollten leicht erreichbar und mit
Handwaschmöglichkeit, Seife, Handtuch und Desinfektion ausgestattet sein.
Warenkennzeichnung
- Preise, Abgabemengen und Zusatzstoffe sind für die angebotenen Produkte gut sichtbar anzu-
bringen.
- Die Allergenkennzeichnung ist demgegenüber für ehrenamtliche Veranstaltungen nicht ver-
pflichtend vorgeschrieben. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung wäre dies jedoch schon aus Eigeninteresse des Veranstalter zu empfehlen.
Verkaufsstände für Lebensmittel
Verkaufsstände müssen so aufgestellt und ausgestattet werden, dass die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden können. Daher müssen Verkaufsstände und die dort angebotenen Lebensmittel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Stand auf festem und staubfreiem Untergrund, um Verschmutzungen durch Dreck-, Staub- und
Nässe zu verhindern.
- Dach/Pavillon/Schirm zum Schutz vor Sonneneinstrahlung, Regen oder tierischen Absonderun-
gen.
- Spuckschutz zur Vermeidung der Übertragung von Viren oder Bakterien; dies kann durch das
Aufstellen einer Plexiglasscheibe oder das Aufstellen eines Tisches vor dem Stand zur Einhaltung eines Abstands gewährleistet werden.
- Ausreichende Arbeitsflächen mit einem glatten und leicht zu reinigenden Belag, um die Sauber-
keit des Verkaufsstandes sicherzustellen.
- Spülmöglichkeit mit Kalt- und Warmwasserzufuhr in Trinkwasserqualität zum Reinigen von Ge-
schirr und Arbeitsgeräten.
- Separates Handwaschbecken mit Seife, Handtuch und Desinfektion für die Beschäftigten; die-
ses muss nicht zwingend am Verkaufsstand, aber zumindest schnell erreichbar sein (z.B. im Vereinsheim oder Gastronomie in unmittelbarer Nähe). Auch ein mobiles Waschbecken in Form eines Kanisters mit Auslaufhahn (z.B. Glühweinbehälter), das Trinkwasserqualität bietet, ist bei mobilen Verkaufsständen in der Regel ausreichend.
- Die notwendigen Trinkwasserschlauchleitungen müssen entsprechende Zertifikate oder Zulas-
sungen besitzen. Gartenschläuche erfüllen regelmäßig nicht diese Anforderungen. Vor dem erstmaligen Gebrauch sowie täglich vor Betriebsbeginn müssen die Leitungen gründlich durchgespült werden. Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass eine Stagnation des Wassers vermieden wird.
Lebensmittelhygiene/-lagerung
- Lebensmittel in Behältern oder Säcken dürfen nicht unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt
werden.
- Kühlpflichtige Lebensmittel, wie z. B. Steaks, Bratwürste, Hamburger, Döner Kebab, Fisch,
Wurstwaren, Käse und Sahnetorten müssen ausreichend kühl (bei +2 C° - max. +7 C°) gelagert und transportiert werden.
- Werden Geflügel oder auch Teile davon angeboten oder am Stand behandelt, so muss wegen
der hohen Infektionsgefahr durch das rohe Geflügel (Salmonellen) ein getrennter Arbeitsbereich vorhanden sein.
- Zubereitete warme Speisen (z. B. Suppen, Braten, Soßen etc.) sollten bei einer Mindesttempe-
ratur von +65 C° vorrätig gehalten werden (gilt auch für Anlieferung von Speisen).
Schankanlagen
- Für Getränke aus Schankanlagen sollten verwendungsfertige, transportable Anlagen benutzt
werden. Für die einwandfreie Errichtung, Beschaffenheit und Sauberkeit solcher Anlagen ist der Betreiber oder der Verleiher verantwortlich.
- In unmittelbarer Nähe jeder Getränkezapfstelle muss eine Vorrichtung für das Spülen der
Schankgefäße mit zwei Spülbecken oder eine Gläserspülmaschine vorhanden sein. Für das Spülen ist Trinkwasser erforderlich.
-
Der Boden im Schankbereich muss befestigt sein.
-
Wenn eine mobile Getränkeschankanlage gemietet wird, muss der Vermieter folgende Unterla-
gen aushändigen: Betriebsanweisung über den Umgang mit Druckgasflaschen, Unterweisungsnachweis für das Betreiben, Benutzen und Bedienen von Getränkeschankanlagen, Nachweis über die sicherheitstechnische Prüfung vor Inbetriebnahme oder der wieder kehrenden Prüfung der Schankanlage, Reinigungsnachweise der Schankanlage.
Zu 2.: Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.
Insgesamt sind nach den Erkenntnissen der Verwaltung bislang kaum Feste und Feiern aufgrund nicht erfüllbarer oder zu teuerer lebensmittelrechtlicher Anforderungen entfallen oder abgesagt worden. Am häufigsten treten Probleme bei den Waschbecken und der Wasserversorgung sowie beim Standaufbau (Fußboden, Dach) auf.
Eine Unterstützung kann durch Information und Beratung, Bereitstellung von erforderlichen Ausrüstungsgegenständen oder finanzielle Zuschüsse erfolgen.
Information und Beratung
Das Ordnungsamt hat die unter Ziffer 1 dargestellten Anforderungen in einem eigenen Informationsblatt und den Leitfaden für ehrenamtliche Helfer des StMGP auf seiner Internetseite bereitgestellt. Die Lebensmittelüberwachung berät telefonisch (Tel. 0911/231-2524), im Amt oder auch vor Ort bei Abnahmen oder Kontrollen und versucht, an die Veranstaltung und Örtlichkeit angepasste pragmatische und kostengünstige Lösungen zur Erfüllung der Vorschriften zu finden.
Darüber hinaus gibt es mehrere sehr gute Informationsschriften und Internetseiten, die zum Teil über die lebensmittelrechtlichen Anforderungen hinausgehen und umfassende Informationen zu allen veranstaltungsrelevanten Themen geben (z.B. Erlaubnispflichten, Gaststättenrecht, Jugendschutz, Versicherung, GEMA). Das Ordnungsamt hat in seinem Informationsblatt diese Internetseiten auch angegeben.
Um das ehrenamtliche Engagement von Vereinen einerseits zu würdigen und zu unterstützen, andererseits die Vielzahl an geltenen Vorschriften aus allen Bereichen gerade für Feierlichkeiten übersichtlich und unbürokratisch darzustellen, hat die Bayerische Staatsregierung zwei Leitfäden für Vereinsfeste herausgeben:
- Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bay. Staatsministerium für Ge-
sundheit und Pflege: Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln – Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (siehe Anlage)
- Bayerische Staatskanzlei: Leitfaden für Vereinsfeiern
Weitere Informationsschriften sind:
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Feste sicher feiern – Leitlinie für gute Hygiene
für Veranstalter
-
Deutsches Ehrenamt: Leitfaden Vereinsveranstaltungen – Ein Ratgeber für Vereine
-
Verbraucherservice Bayern: Hygiene-Checkliste für ehrenamtliche Helfer
Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen
| ür größere Familienfeste oder andere Anlässe allen | |
|---|---|
| Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ein Geschirrmobil an. Für private Feste im Freien stellt die | |
| Stadt zwei voll ausgestattete PKW-Anhänger inklusive Geschirrspülmaschine mit allen nötigen An- | |
| schlüssen bereit. Die Benutzung ist kostenlos. Bei der Abholung muss eine geringe Kaution hinter- | |
| legt werden. |
Für Feste von Vereinen etc. können solche Ausrüstungsgegenstände nicht bereitsgestellt werden, da bei der Häufigkeit, Vielzahl und Größe von Vereinsfeiern die Kapazitäten nicht ausreichen würden. Außerdem würde die Stadt Nürnberg dann die gesetzlichen Pflichten für die verleihten Gegenstände übernehmen. Nachdem viele Vereine und Organisationen gut vernetzt sind, könnten sie entsprechende Ausrüstungsgegenstände auch gemeinsam beschaffen oder gegenseitig ausleihen.
Zuwendungen
Zuwendungen für Veranstaltungen können nach der „Besondere Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen“ im Einzelfall auch für Veranstaltungen gewährt werden. Einen eigenen Topf für Zuwendungen für Feste und Feiern zu schaffen, erscheint nicht angebracht, da Feste und Feiern nicht einen Sonderstatus bei zuwendungswürdigen Vorhaben haben sollten.
Ergebnis
Eine Unterstützung durch die Stadt kann im wesentlichen nur durch Information und Beratung erfolgen. Bei den gesetzlichen Anforderungen und den Gebühren für Erlaubnisse kommen die städtischen Dienststellen den kleinen Festen soweit wie möglich entgegen. Eine Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen erscheint aufgrund der Häufigkeit, Vielzahl und Größe von Vereinsveranstaltungen und den gesetzlichen Pflichten des Verleihers nicht sinnvoll. Finanzielle Zuwendungen können nur in begründeten Einzelfällen wie andere zuwendungswürdige Vorhaben behandelt werden. Grundsätzlich erscheint es aber angemessen, dass die Kosten für gesetzliche Vorgaben zunächst durch die Preiskalkulation oder eine Kosten sparende Anpassung des Angebots (z.B. Verzicht auf Schankanlage) gedeckt werden. Ansonsten sollte es Aufgabe des Gesetzgebers sein, bei lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen, inwieweit sie nach Gefährdungsgrad und Verhältnismäßigkeit auf nicht kommerzielle Vereinsveranstaltungen anwendbar sein sollen.
Nürnberg, 17.08.2020 Ordnungsamt gez. Kurr (5322)
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege
Leitfaden für den sicheren Umgang mit
Lebensmitteln
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen
Veranstaltungen
Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen lebensmittelbedingten Erkrankungen kann gerade bei Vereinsund Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilund strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!
Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu gehören
-
Fleisch und Geflügelfleisch sowie Erzeugnisse daraus
-
Milch und Milchprodukte
-
Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)
-
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (z. B.
Sahnetorten) oder Auflage
-
Fische, Krebse, Weichtiere („frutti di mare“) und Erzeugnisse daraus
-
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
-
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen
-
Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr, Samen zu deren Herstellung
Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?
Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten.
Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden:
Gesetzliche Tätigkeitsverbote Personen mit infektiöserGastroenteritis (ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Fieber), Typhus oderParathyphus, Virushepatitis A oder E(Leberentzündung), infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen übertragen werden können,
dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahe legen.
Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch dann, wenn die betroffene Person keine Krankheitssymptome zeigt (so genannte „Ausscheider“).
Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt auftreten:
Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber
Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus
Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis hin
Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind
Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt ärztlichen Rat in Anspruch.
Wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe, Armbanduhr und Armschmuck ab. Waschen Sie vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände. Verwenden Sie hierzu Flüssigseife, fließendes Wasser und zum Händetrocknen Einmalhandtücher. Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel o. ä.). Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel. Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab. Vermeiden Sie bei der Ausgabe die direkte Berührung von Lebensmitteln - verwenden Sie geeignete saubere Hilfsmittel (Gabeln, Zangen etc.)
Stand: November 2015 44g-G8930-2013/7-12
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 4, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München; www.stmuv.bayern.de; E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
Beschlussvorlage 2. BM/067/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Sanierung Wächterhaus in Großgründlach
Anlagen: 2020-06-16_Sachverhaltsdarstellung Antr_Großgründlacher Wächterhaus Antrag_Sanierung Wächterhaus Großgründlach_CSU
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2021 feiert Großgründlach sein 1000jähriges Jubiläum. Aus der Ortsgemeinschaft und der Politik (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.02.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2020) wurde der Wunsch vorgebracht, die Stadt Nürnberg möge anlässlich dieses Jubiläums das Wächterhaus sanieren.
Das Gebäude wurde daraufhin umfassend untersucht. Anschließend wurde ein Sanierungskonzept erabeitet. Eine Umsetzung des Konzeptes und die Sanierung des städtischen Gebäudes wird als Beitrag der Stadt Nürnberg für das Jubiläum des Stadtteils dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 400.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 400.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Wächterhaus ist ein kulturhistorisch bedeutsames Objekt und identititässtiftend für die Bewohner des Stadtteils
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. III
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das beschriebene „kleine“ Sanierungskonzept für das städtische Wächterhaus umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das 1000jährige Jubiliäum von Großgründlach zu leisten.
Sachverhaltsdarstellung zur Sanierung des Wächterhauses
I. Ausgangslage
Im Jahr 2021 feiert Großgründlach sein 1000jähriges Jubliäum. Aus der Ortsgemeinschaft und der Politik (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.02.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2020) wurde der Wunsch vorgebracht, die Stadt Nürnberg möge anlässlich dieses Jubiläums das Wächterhaus sanieren. Das Wächterhaus wird seit 1992 vom Vorstadtverein Alt-Gründlach e.V. als Dorfmuseum genutzt. Der Verein wünscht sich, das Museum in das erste Obergeschoss des Wächterhauses zu erweitern. Vom Verein wurde eine entsprechende Nutzungsidee entwickelt und in einer schriftlichen Skizee der Stadt Nürnberg übermittelt.
II. Das Wächterhaus
Das Wächterhaus bildet eine Einheit (Doppelhaus) mit dem westlich anschließenden Backhaus, welches zum Haller’schen Schlossanwesen gehört. Gemeinsam rahmen sie mit dem alten „Rathaus“ den Zugang zum Kirchhof ein. Die Entstehungszeit des im städtischen Besitz befindlichen Wächter- (und zeitweise auch Totengräberhauses) liegt in den Jahren zwischen 1795 und 1800. Beide Gebäude, Wächterhaus und Backhaus, wurden an eine wesentlich ältere Kirchhofmauer angebaut. Der Kirchhof wird auch heute noch als Friedhof genutzt. Die dortigen Gräber liegen in einem Abstand von weniger als 0,5 Meter zur Kirchofmauer. Zudem liegt die Bodenfläche des Friedhofs ca. 1,40 Meter über dem Niveau des Erdgeschosses des Wächterhauses.
Das Wächterhaus hat ergänzend zur Kirchhofmauer ein massives Erdgeschoss aus Sandstein und Obergeschoss aus Fachwerk. Es wurde früher als Wohngebäude genutzt und dient seit 1992 als kleines Heimatmuseum. Das Backofenhaus gehört zum privaten Schlossanwesen und wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Der gesamte Bereich ist als Ensemble eingetragen und ebenso als bedeutend für die Bodendenkmalpflege eingestuft. Beide Gebäudeteile sind zudem als Einzeldenkmal qualifiziert. Für das Wächterhaus muss die Stadt Nürnberg also unabhängig vom Nutzungswunsch des Vorstadtvereins die Sorgfalt für die Wahrung des Denkmals übernehmen.
III. Das Sanierungsprojekt
Nach einem Auftaktgespräch zwischen Bürgermeister Christian Vogel und Freiherr Haller von Hallerstein im Februar 2017 wurde das Hochbauamt beauftragt, Planungen, Sanierungsvarianten und Kostenermittlungen für beide Gebäude (Wächterhaus und Backhaus) zu erstellen. Für die Finanzierung wurde das Projekt für die Baupauschale des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters angemeldet. In den folgenden Monaten wurden unter Federführung des Hochbauamtes notwendige Gutachten erstellt für:
-
verformungsgerechtes Aufmaß
-
Biologisches Gutachten zum Schädlingsbefall
-
Statisches Vorgutachten zu Tragwerksschäden
-
Bauforschung mit Ermittlung der Baustufen und Veränderungen
-
Restauratorische Befunduntersuchungen
-
Bohrkernuntersuchungen
Festegestellt wurde ein Befall mit Holz zerstörenden Insekten (Hausbock und Nagekäfer) sowie Schimmelpilzen. Begünstigt wurde der Befall durch eine dauerhaft eindringende Feuchte durch die Kirchhofmauer ins Gebäude sowie eine zu hohe Raumluftfeuchte, die durch unpassende Dispersionsanstriche im Gebäudeinneren verstärkt wurde. In einem ersten
Sanierungsschritt wurde deshalb bereits im Sommer 2019 eine Schädlingsbekämpfung in beiden Häusern erfolgreich durchgeführt.
Der Schädlingsbefall, ältere Sanierungsfehler sowie grundsätzliche Konstruktionsmängel führten im Ergebnis zu statischen Bedenken und Substanzmängeln, die im Anschluss an die Schädlingsbekämpfung erfasst werden mussten. Es zeigte sich unter anderem, dass die Dachtragwerk mittlerweile statische Mängel aufweist, die Sparrenabstände zu weit sind und die Dachlattung zu schwach ist. Das Vorholz an den Zerrbalken ist außerdem zu kurz, die Längsaussteifungen des Dachstuhls mit der Decke des Obergeschosses sind ungenügend. Auch der Kamin ist statisch nicht ausreichend gesichert.
Diese Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Gutachen wurden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in mögliche Sanierungsvarianten überführt. Hierbei mussten insbesondere zwei kritische Aspekte bedacht werden. Zum einen wurde die Durchfeuchtung der Kirchhofmauer als eigentlicher Grund für viele Substanzschäden im Wächterhaus und im Backhaus erkannt. Deshalb wurde eine Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung erfrorderlich. Diese ergab, dass aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Totenruhe eine Durchführung von Abdichtungsarbeiten, für die ein Aufgraben auf Seiten des Friedhofs erforderlich ist, für die gesamte Länge der laufenden Ruhezeiten nicht möglich ist.
Desweiteren stellte sich heraus, dass insbesondere die Decke über dem Erdgeschoss im Backhaus derartige konstruktive und statische Schwächen aufweist, dass eine Begehbarkeit für eine öffentliche Nutzung im derzeitigen Zustand auszuschließen ist. Vor einer Nutzung für das Heimatmuseum (auch ggfs. nur als Fluchtweg) müssten diese Schäden zuerst behoben werden.
Angesichts dieser Problemstellung entwickelte die Stadt Nürnberg zwei unterschiedliche Sanierungsvarianten. Einmal unter Einbeziehung des Haller’schen Backhauses und einmal nur für das Wächterhaus und das gemeinsame Dach. Die vom Vorstadtverein angestrebte Nutzungserweiterung wäre, auch angesichts eines fehlenden Flucht- und Rettungsweges im Wächterhaus, nur erreichbar wenn das im Eigentum der Familienstiftung befindliche Backhaus mit saniert und mit verwendet werden könnte. Vertreten durch Freiherr Haller von Hallerstein zeigte sich die Familienstiftung zwar jederzeit kooperativ, hilfsbereit und aufgeschlossen, schlussendlich konnte aber auch nach mehreren Abstimmungsgesprächen, in denen unterschiedliche Optionen, z.B. auch für eine Eigentumsübertragung, angesprochen wurden, keine Lösung für eine Einbeziehung des Backhauses in das Sanierungsprojekt gefunden werden. Im Mai 2020 erklärte die Familienstiftung endgültig, sich mit ihrem Backhaus nicht an dem städtischen Sanierungsvorhaben zu beteiligen.
IV. Der Sanierungsvorschlag
Um das historische Erbe des Wächterhauses zu erhalten und einen angemessenen Beitrag der Stadt Nürnberg für das 1000jährige Jubiläum von Großgründlach zu leisten, schlägt die Stadtverwaltung nun vor, zumindest die Sanierung des städtischen Wächterhauses durchzuführen. Wie geschildert, liegt hierfür bereits ein sogenanntes „kleines“ Sanierungskonzept vor. Mit diesem soll die Feuchtebelastung des Wächterhauses reduziert werden. Außerdem wird das Raumklima verbessert und schließlich werden die bestehenden Substanz- und Konstruktionsschäden behoben. Die ursprünglichen Ziele des Vorstadtvereins werden somit zwar nicht vollständig erreicht. Dennoch werden die Bedingungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Wächterhauses verbessert. Das wichtige Denkmal wird dauerhaft erhalten und es wird ein Zeichen der Wertschätzung für den Stadtteil angesichts dessen Jubiläum gesetzt.
Um diese Verbesserungen zu erreichen, soll von Seiten des Friedhofs (unter Wahrung der Totenruhe) die Wandoberfläche saniert werden, eine Wandnische abgedichtet und der Sockelbereich geschützt werden. Die Dachrinne muss breiter dimensioniert werden. Wenn möglich, ist bei der erforderlichen statischen Sanierung des Dachstuhls ein Dachüberstand zu schaffen. Im Inneren des Wächterhauses sind die Dach- und Deckenauflager statisch zu festigen. Die Innenseite der Kirchhofmauer ist besser zu belüften und ggfs. mit einer Bauteiltempierung auszustatten. Die Wandoberflächen müssen wieder atmungsaktiv werden, um die Feuchtigkeit im Haus zu reduzieren. Eine Lüftungsregelung sowie eine kontunierliche Beobachtung und Messung des Raumklimas müssen gewährleistet werden. Hinzu kommen kleinere Maßnahmen für eine verbesserte Nutzung als Austellungsraum. Das Ziel ist es, die Situation zu verbessern und das Haus nutzungsfähig zu erhalten, auch wenn bei der Austellung künftig zu berücksichtigen sein wird, dass nicht alle Materialien für eine dauerhafte Präsentation geeignet sein werden.
Die so gestaltete Sanierung des städtischen Wächterhauses könnte im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen werden. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 400.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Baupauschale des 3. BM (ehemals 2. BM).
V. Sonderfall Kirchhofmauer
Der Hauptgrund für die Feuchteschäden im Wächterhaus ist die fehlende Abdichtung der Kirchhofmauer von Seiten des Friedhofs. Diese könnte jedoch nur dann vollflächig angebracht werden, wenn zuvor drei aktive Grabstätten aufgelassen würden. Eine Störung der Totenruhe ist jedoch weder verhältnismäßig noch rechtlich zulässig. Deshalb können die hier erforderlichen Arbeiten, die ein Aufgraben erfordern, frühestens nach Ablauf der Ruhefristen durchgeführt werden. Solange müssen diese Aufgrabungen mindestens aufgeschoben werden. Die Stadtverwaltung steht hierzu im Kontakt mit den Grabbesitzern, um langfristige Lösungen für dieses Bauteil zu finden.
VI. Beschlussvorschlag
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das beschriebene „kleine“ Sanierungskonzept für das städtische Wächterhaus umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das 1000jährige Jubiliäum von Großgründlach zu leisten.
SPD ÖÖ 55
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg kva
An den Oberbürgermeister 03Er^ BÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg pH HO.* vX Dr. Ulrich Maly C 2. FEB. 2017 , ,v Rathaus
90403 Nürnberg
' « •- A >
X Nürnberg, 2. Februar 2017 Ks^.
Vl Bieswanger/Brehm
Sanierung und Erweiterung des Großgründiacher Wächterhauses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Großgründlach wurde im Jahr 1021 das erste Mal urkundlich erwähnt und wird folglich 2021 sein 1 .OOOjähriges Jubiläum feiern.
Eines der prägenden Gebäude ist das sogenannte Wächterhaus. Das frühere Wohnhaus, ein verputzter Massivbau mit Fa chwerko berge schoss, aus dem 18. Jahrhundert ist Teil des historischen Ensembles, beherbergt ein kleines Museum und befindet sich im städtischen Besitz. Der Vorstadtverein Alt-Gründlach kümmert sich darum seit vielen Jahren, macht Führungen, organisiert Ausstellungen und stellt Exponate zur Schau. Daneben wird das Gebäude auch gerne von Brautpaaren für einen Sektempfang vor bzw. nach der Trauung im Bürgeramt Nord genutzt.
Leider ist das Baudenkmal in keinem guten Zustand. Eine Trockenlegung der Wand und eine Bekämpfung der Schädlinge (u.a. Hausbock) wird in einem vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg beauftragen Gutachten dringend empfohlen, um weitere Schäden an den tragenden Holzteilen zu verhindern. Die Schäden werden immer größer und es besteht dringender Handlungsbedarf.
Das Haus bildet eine bauliche Einheit mit einem westlich angebauten Gebäude, das der Freiherr von Hallerschen Familienstiftung gehört und in dessen Erdgeschoss sich ein Backofen und darüber ein leerstehender Raum befinden. Da das Gebäude derzeit nicht genutzt wird, wurde dem Verein seitens der Stiftung eine Erweiterung des Museums angeboten. Dafür wäre ein Ausstellungskonzept zu erarbeiten, das auch regelmäßige Öffnungszeiten und Betreuung des Hauses sicherstellt.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung leitet zeitnah die zur Sanierung notwendigen Schritte ein und stellt die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt ein.
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
-
-
Zudem wird geprüft, ob und wie eine Erweiterung des Museums durch das derzeit
ungenutzte Backhaus möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
|
Thorsten Brehm stv. Vorsitzender
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeisti4 0Q, c p P M PGERMEISTER w1 d i i> Lj W » t Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly r* Pj f : 90403 Nürnberg
. . Ill
Rathausplatz 2 v- OI ,Nr. Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
29.01.2020 Bengl
Sanierung des Wächterhauses in Großgründlach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das 1000-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung von Nürnbergs ältestem Stadtteil Großgründlach nähert sich mit riesigen Schritten.
Zu diesem Jubiläum sollte das Museum im ortsteilprägendem Wächterhaus unter der Einbeziehung des benach barten Backhauses wiedereröffnet werden. Vor dieser Eröffnung müssen am Wächterhaus noch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dem Beginn der Sanierung stellte sich heraus, dass die Sub stanz des Hauses stärker geschädigt ist, als zunächst angenommen. Dadurch vergrößert sich der Umfang der notwendigen Baumaßnahmen.
Die Bürger vor Ort befürchten nun, dass die Arbeiten am Wächterhaus nicht mehr zum Jubiläum von Großgründ lach fertiggestellt werden können und das kleine Museum nicht mehr rechtzeitig eröffnet werden kann.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet zeitnah über den aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten am Wächterhaus in Großgründlach und legt den Zeitrahmen dar, bis wann die Sanierung abgeschlossen werden kann.
Die Verwaltung ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Arbeiten rechtzeitig vor dem lOOOjährigem Jubiläum von Großgründlach abzuschließen, damit das Museum zu den Feierlichkeiten wiederer öffnet werden kann.
A20012900 Wächterhaus.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - wirtschaftliche Auswirkungen auf
Stadt und Metropolregion Nürnberg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.06.2020
Bericht:
Am 03.06.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das Wirtschaftsreferat stellt die wirtschaftlich relevanten Maßnahmen vor und bewertet deren Potenziale für die Unternehmen in Stadt und Metropolregion Nürnberg.
Nürnberger Unternehmen profitieren von den konjunkturstützenden und liquiditätssichernden Maßnahmen. Diese tragen zum Fortbestand vieler - insbesondere kleiner Unternehmen und freiberuflich Tätiger - bei. Im 'Zukunftspaket' sind 50 Milliarden Euro für Spitzentechnologen "Made in Germany" und das Gesundheitswesen avisiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte in Digitalisierung, Nachhaltgkeit und Gesundheit decken sich großteils mit den wirtschaftlichwissenschaftlichen Kernkompetenzen des Standorts. Schlüsselinfrastrukturen werden zudem ausgebaut (z.B: E-Ladesäulen oder Mobilfunknetze).
Es bestehen große Potenziale, die Impulse des 'Zukunftspakets' vor Ort in eine Stärkung der Wirtschaft zu überführen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt ein vitales Innovationsökosystem mit Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Vernetzung.
Das Nürnberger Innovationsökosystem wird seit Jahren durch das Wirtschaftsreferat und die Wirtschaftsförderung Nürnberg betreut, gestärkt, ausgerichtet und bedarfsgerecht erweitert. Jüngste Meilensteine beim Ausbau des Innovationsökosystems waren z.B. die Ansiedelung des ZOLLHOF Tech Incubator (Digitale Startups), des ADA Lovelace Center für Analytics, Daten und Anwendungen (Künstliche Intelligenz) und des Zentrum Wasserstoff.Bayern (Wasserstofftechnlogien). Diese sind Anlaufstellen für Themen, des Konjunktur- und Zukunftspakets.
Das Wirtschaftsreferat hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine Initiative für die Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach gestartet, um die Region als High-Tech- Standort weiter zu stärken. In einem abgestimmten Vorstoß wurden dem Freistaat Bayern Projekte aus der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach vorgestellt, die schnell in Wachstum und Beschäftigung umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Projekte liegt auch hier auf den Kernkompetenzen des Standorts, d. h. in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit.
Der Vorstoß ist Teil der Strategie "Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen" des Wirtschaftsreferats (Maßnahme IV: "Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme"), das im RWA am 27.05.2020 vorgestellt wurde. Ziel ist es, neue Wertschöpfungspotenziale für Nürnberg und die Metropolregion im Rahmen von möglichen Technologie- und
Investitionsprogrammen des Freistaats Bayern zu erschließen. Eine abschließende Bewertung des Freistaats steht gegenwärtig noch aus.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Konjunktur- und Zukunftspaket ist großteils Diversity-neutral. Besonders gefördert werden Familien. Profitieren können ggf. auch ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung - wirtschaftliche Auswirkungen
auf Stadt und Metropolregion Nürnberg
Sachverhalt:
Im Folgenden wird ein Überblick über das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung gegeben und die darin enthaltenen Maßnahmen bewertet. Beurteilt wird dabei das Potenzial der angekündigten Maßnahmen für die Unternehmen am Standort Stadt und Metropolregion Nürnberg. Viele Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets befinden sich zum Stand Anfang August 2020 noch nicht in Umsetzung.
Um den ökonomischen Herausforderungen vor Ort zu begegnen, hat das Wirtschaftsreferat die Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen vorgelegt und berichtet regelmäßig über deren Fortgang (vgl. hierzu RWA 27.05.2020 und 01.07.2020). Neue staatliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer anzureizen, ist eines der dort festgeschriebenen Ziele. Über den Stand der Maßnahme IV „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“ wird im Anschluss informiert.
Konjunkturprogramm der Bundesregierung - Überblick
Am 03.06.2020 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Dieses ist dreigegliedert in:
I. Übergreifende konjunktur- und strukturstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Ländern, Kommunen sowie jungen Menschen und Familien - Konjunkturund Krisenbewältigungspaket
Die Inhalte des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets werden im Folgenden in Bezug auf die Bedeutung für die Wirtschaftskraft Nürnbergs bewertet (s.u.).
II. Maßnahmen zur Stärkung von Spitzentechnologien „Made in Germany“ und des Gesundheitswesens - Zukunftspaket
Die Inhalte des Zukunftspakets werden im Folgenden in Bezug auf die Bedeutung für die Wirtschaftskraft Nürnbergs bewertet (s.u.).
III. Maßnahmen zur Stützung der wirtschaftlichen Erholung in Europa und zur Hilfe für ärmere Länder - Europäische und internationale Verantwortung
Das Paket umfasst primär den avisierten Europäischen Wiederaufbaufonds i.H.v. 750 Milliarden Euro sowie Zusagen zu einem Mehr an Mitteln für die Pandemiebekämpfung und Ausweitung der humanitären Hilfe in den Staaten des globalen Südens (vornehmlich Afrika).
Bewertung: Eine schnelle wirtschaftliche Erholung Europas ist für die stark exportorientierte Wirtschaft in Stadt und Metropolregion Nürnberg von großer Bedeutung (Exportquote Stadt Nürnberg: 50,7 % Europäische Metropolregion Nürnberg: 49 %). Die Länder der EU sind wichtige Zielmärkte für den Export.
I. Konjunktur und Krisenbewältigungspaket - Maßnahmenschwerpunkte und Bewer-
tung
Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sind übergreifende konjunktur- und strukturstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Ländern, Kommunen, jungen Menschen und Familien beinhaltet. Relevant für die Wirtschaft sind darin vor allem:
I.a Übergreifende Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur, wie die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bis 31.12.2020, die Senkung der Umlage aus dem Erneuerbaren Energien-Gesetz zur Stabilisierung der Stromkosten, Maßnahmen zur Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen (Verbesserung von Abschreibungsmodalitäten, Vereinfachung des Vergaberechts, etc.) oder der Kinderbonus.
I.b Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen, wie die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge, weitere steuerrechtliche Maßnahmen (Einfuhrumsatzsteuer, steuerliche Verlustrückträge, Körperschaftssteuerreform), erweiterte Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, Anpassungen an Insolvenzrecht und Kurzarbeitergeld sowie weitere Überbrückungshilfs- und Kreditprogramme.
Hier ist insbesondere das mit 25 Milliarden Euro ausgestattete Programm für Überbrückungshilfen zu nennen. Unternehmen können für die Monate Juni bis August weitere Zuschüsse erhalten. Das Programm gilt für Unternehmen aller Branchen; mit Sonderkonditionen für Hotel- und Gastgewerbe, Caterer, Bars, Clubs, Kneipen, Reisebüros, Sozialunternehmen, Profisportvereine, Schausteller, Veranstaltungslogistik und Messewesen. Des Weiteren gibt es Kredit- bzw. Zuschussprogramme für gemeinnützige Organisationen, Kulturstätten und die Forstwirtschaft.
Aktueller Stand: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 traten die o.g. steuerlichen Maßnahmen bereits in Kraft. Ebenso in Umsetzung ist das Programm für Überbrückungshilfen und das Programm ‚Neustart Kultur‘.
Bewertung: Die Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket tragen dazu bei, den Konsum und die Investitionstätigkeit in Deutschland anzureizen. Zudem dienen sie der Sicherung der Liquidität von Unternehmen und verhindern somit Insolvenzen. Unternehmen aus Nürnberg profitieren von diesen Maßnahmen potenziell durch gesteigerte Umsätze und Liquiditätssicherung. Die Überbrückungshilfen stützen insbesondere Branchen, die in Nürnberg - wie in Gesamtdeutschland - am stärksten von der Corona-Krise betroffen sind, z.B. Handel, Gast- und Beherbergungsgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft, Veranstaltungs- und Messewesen. Die Überbrückungshilfen werden von Nürnberger Unternehmen angenommen.
Unterstützung vor Ort: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg sorgt mit ihrer tagesaktuellen Präsenz in Web und Social Media und mit fachkundiger Beratung seit Beginn der Corona- Krise dafür, dass hilfesuchende Unternehmen schnellstmöglich die notwendigen Informationen und Anlaufstellen erhalten. Dies trägt zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen am Wirtschaftsstandort Nürnberg bei.
II. Zukunftspaket - Maßnahmenschwerpunkte und Bewertung
Mit dem Zukunftspaket i.H.v. 50 Milliarden Euro gibt die Bundesregierung gezielt Impulse in den wirtschaftlich relevanten Themen Nachhaltigkeit (grüne Mobilität und Klimaschutz) und Digitalisierung sowie im Gesundheitswesen. Zudem fördert sie technologieübergreifend Forschung und Entwicklung durch eine erweiterte steuerliche Forschungszulage und einen Fonds für außeruniversitäre Forschungsvorhaben.
Nachhaltigkeit: Schwerpunkt des Zukunftspakets im Bereich der Nachhaltigkeit ist das Anreizen von privaten Investitionen durch den Abbau von Investitionshindernissen und neue Förderprogramme.
II.a Abbau von Investitionshindernissen Hierzu zählt die Abschaffung der Ausbaubeschränkungen für die Photovoltaik in Deutschland (Solardeckel) sowie erweiterte Ausbaupfade für die On-shore-Windkraft.
II.b Förderprogramme für die Verjüngung und Umstellung von Fahrzeugflotten (und teilweise zugehörige Infrastruktur) sind avisiert für Handwerksbetriebe, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bus- und Lkw-Flotten sowie in Schifffahrt, Bahn- und Flugverkehr. Hinzu kommt die Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO -Ausstoß und die Erhöhung der staatlichen Prämie für den Kauf von Elektroautos (Innovationsprämie).
Mit einem Bonusprogramm sollen Investitionen in neue Technologien, Verfahren und Anlagen in der Automobilindustrie bezuschusst werden. Ferner wird das CO -Gebäudesanierungsprogramm um eine Milliarde Euro aufgestockt (energetische Gebäudesanierung). Im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie werden Anreizprogramme u.a. für H -Ready-Anlagen aufgelegt (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zukünftig mit Wasserstoff betrieben werden können) und Nachfragequoten für klimafreundlichen Stahl avisiert.
Eine zweite Säule liegt im Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. 500 Millionen Euro sollen in neue E-Ladesäulen investiert werden. Zudem wird das Wasserstoff-Tankstellennetz ausgebaut.
Weitere Bundesmittel fließen in Technologieentwicklung und Vernetzung. Avisiert sind Mittel für Forschung und Entwicklung in Elektromobilität und Wasserstoff. Im Bereich Automotive werden neue Technologien und regionale Innovationscluster gefördert. Weitere Standorte für die Batteriezellenfertigung und Standorte für die industrielle Fertigung von Wasserstoff sollen aufgebaut werden.
Digitalisierung: Der inhaltliche Schwerpunkt des Zukunftspakets im Bereich der Digitalisierung liegt in Technologieentwicklung und Vernetzung.
Angekündigt sind neue Technologieprogramme in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Mobilfunktechnologien (5G, 6G) und Quantentechnologien. Die bestehenden Kompetenzzentren für Künstliche Intelligenz (in München, Tübingen, Berlin, Dresden, Leipzig, Dortmund, St. Augustin, Bonn) werden ausgebaut und im Technologietransfer gestärkt. Zudem sollen neue Super- und Quantencomputer beschafft werden. Das Programm „Smart City“ wird um 500 Millionen Euro aufgestockt, ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr eingerichtet. Die Standardisierung von Mobilfunktechnologien der nächsten Generation (5G, 6G) soll vorangetrieben werden.
Eine zweite Säule im Bereich der Digitalisierung ist die Stärkung der Infrastruktur. Der Glasfaser-Breitbandausbau wird forciert. Bis zum Jahr 2025 soll zudem ein flächendeckendes 5G-Netz in Deutschland aufgebaut werden.
Der Bund investiert darüber hinaus in die Digitalisierung der Verwaltung (u.a. Registermodernisierung, Umsetzung Online-Zugangs-Gesetz) und bringt weitere Programme für Investitionen der Wirtschaft auf den Weg. Für digitale Wirtschaftsgüter werden erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen. Parallel wird es ein Programm zum Auf- und Ausbau von Plattformen sowie zur Befähigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur beschleunigten digitalen Transformation geben.
Gesundheit: Im Bereich des Gesundheitswesens sind umfassende Investitionen für Gesundheitsämter (‚Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst‘) und Krankenhäuser (‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘) angekündigt. Zudem wird ein Programm zur Förderung inländischer Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgelegt und die Bevorratung von Pandemieschutzausrüstung weiter ausgebaut. Weitere Mittel fließen in die Impfstoffforschung und in ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau (Tierschutz).
Aktueller Stand: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 traten die Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Die nationale Wasserstoffstrategie wurde am 10.06.2020 vorgelegt. Bereits umgesetzt ist die Innovationsprämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Abschaffung der Deckelung für den Ausbau der Photovoltaik. Bis 30.08.2020 soll ein Gesetzesentwurf zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorliegen.
Bewertung: Das Zukunftspaket der Bundesregierung gibt wichtige Impulse in den technologischen Zukunftsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Gesundheit. Stadt und Metropolregion Nürnberg haben ausgewiesene wirtschaftliche und wissenschaftliche Kompetenzen in diesen Bereichen. Die Technologiefelder werden im Rahmen der Innovationsförderung seit Jahren strategisch am Standort Stadt Nürnberg und im Rahmen des Leitbildes für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung WaBe in der Metropolregion Nürnberg gefördert. Aufgrund der großen inhaltlichen Überschneidung gibt es auch gute Chancen, dass die Wirtschaftsregion diese Impulse aufnehmen und von ihnen profitieren kann.
Nachhaltigkeit: Chancen für Innovation und Wachstum für die Zulieferindustrie mit rund 100.000 Beschäftigten in der Metropolregion Nürnberg bieten die angekündigten Technologie-, Flottenaustausch- und Infrastrukturprogramme (E-Ladesäulen). Namhafte lokale Unternehmen in diesem Bereich sind z.B. MAN, Vitesco und Robert Bosch. Ggf. besteht die Möglichkeit, eines der angekündigten Automotive-Innovationscluster in die Region zu holen. Gleichfalls profitieren könnte die Region von den Flottenaustauschprogrammen im Schienen-, Schiffsund Flugverkehr. Hier bestehen z.B. Kompetenzen im Schiffsmotorbau (MAN), in der Bahntechnik (Siemens) und in der Flugzeug-Innenraumausstattung (Diehl).
Potenziale für die Profilierung hat die Region im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie. Mit dem Energie Campus Nürnberg und dem Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien besteht eine starke wissenschaftliche Basis. Das Zentrum Wasserstoff.Bayern ist in Nürnberg angesiedelt. Das Wasserstoffbündnis Bayern bringt führende Industrieunternehmen zum Thema Wasserstoff zusammen (aus der Region z.B. MAN, Schaeffler, Siemens, Hydrogenious LOHC Technologies). Hier besteht eine große wirtschaftliche Kompetenz, die schnell in Wasserstofftechnologie-Projekte und -Demonstratoren umgesetzt werden kann.
Der starke Energiesektor mit rund 71.000 Beschäftigten in der Region kann von der Anreizwirkung der Maßnahmen in erneuerbaren Energien und energetischer Sanierung ebenso profitieren wie das Handwerk. Technologieunternehmen sind z.B. Siemens Energy (Energietechnik), SEMIKRON (Leistungselektronik für erneuerbare Energien), LEONI (Verkabelungen für erneuerbare Energien), Knauf Gips (Dämmstoffe), etc..
Digitalisierung: Die Region wird es schwer haben, bei den avisierten Großinvestitionen in Forschung und Entwicklung (KI-Kompetenzzentren, Supercomputer, Quantencomputer) zum Zuge zu kommen. Es ist davon auszugehen, dass in Bayern hier eher München weiter gestärkt wird. Gut aufgestellt ist die Region hingegen z.B. im Bereich der Kommunikationstechnologien (5G, 6G) mit dem Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS und Technologieausrüstern wie Nokia oder Cisco Systems. Die Ausrüster profitieren von den angekündigten Technologieprogrammen und dem Ausbau von Breitband-Internet und Mobilfunk.
Die starke Digitalwirtschaft am Standort Stadt und Metropolregion mit über 100.000 Beschäftigten profitiert zudem potenziell auch von Nachfrageimpulsen aus der Digitalisierung der Verwaltung und Anreizprogrammen für Unternehmensinvestitionen in digitale Technologien. Anwenderbranchen hingegen können die neuen Programme nutzen, um ihre Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle zu digitalisieren.
Gesundheit: Die Region ist als Medical Valley Europäische Metropolregion im Bereich der Medizintechnik mit 500 MedTech-Unternehmen hervorragend aufgestellt. Für die Unternehmen besteht die Möglichkeit, als Ausrüster vom ‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘ zu profitieren (z.B. Siemens Healthineers). Gleichzeitig besteht aber auch für die regionalen Kliniken die Chance wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen und Bundesmittel zu lozieren. Regionale Unternehmen könnten auch von dem angekündigten Ausbau der Produktion von Medizinprodukten und Schutzausrüstung profitieren.
Unterstützung vor Ort
Die o.g. großen Potenziale müssen in echte wertschöpfende Maßnahmen für die lokalen und regionalen Unternehmen umgesetzt werden. Aktives unternehmerisches Handeln wird hierbei optimal durch ein vitales Innovations-Ökosystem ergänzt. Ökosystem-Partner der Unternehmen sind Forschungseinrichtungen, Netzwerke, Communities, Wirtschaftsförderungen, Gründer- und Technologiezentren, Startups, staatliche Stellen, etc..
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gestaltet schon seit vielen Jahren die Ausprägung eines starken Innovations-Ökosystems in Nürnberg durch die Ansiedlung und Stärkung von F&E und Clustern. Für innovationsinteressierte Unternehmen bestehen somit Anlaufstellen. Diese ermöglichen Zugang zu Förderung und Finanzierung, Kooperations- und Geschäftspartnern, Fachinformationen, etc.. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg fungiert als Lotse für Innovation und ist Erstansprechpartner für Nürnberger Unternehmen. Sie bietet zudem laufend Innovationsberatungstage an.
Stand der Maßnahme IV: „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer
Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“
Um den ökonomischen Herausforderungen der Corona-Krise vor Ort zu begegnen, hat das Wirtschaftsreferat die Strategie Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen vorgelegt (vgl. RWA 27.05.2020).
Die Maßnahme IV „Zukunftsprojekte der Städteachse im Zuge bayerischer Konjunktur-, Investitions- und Technologieprogramme“ zielt auf die strategische Stärkung der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach als innovativer High-Tech-Standort in den zukunftsrelevanten Technologiefeldern Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg zielt darauf ab, mit neuen F&E-, Gründungs- und Technologietransferaktivitäten zukunftsfähige Technologien, Services und Geschäftsfelder für Nürnbergs Unternehmen zu erschließen und Nürnberg attraktiv für die Ansiedlung neuer Unternehmen und Startups zu machen.
Im Zuge der Corona-Krise sollten dem Freistaat Bayern Maßnahmen aus der Region vorgeschlagen werden, die dann in mögliche Technologie- und Investitionsprogramme eingehen können. Um die hierfür richtigen Projekte zu identifizieren und zu einer abgestimmten Position der Städteachse zu kommen, wurde ein umfassender Dialog durch das Wirtschaftsreferat initiiert. Eingebunden waren Schlüsselakteure der Städteachse. Im Einzelnen:
Stadt Nürnberg vbw Stadt Fürth Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Stadt Erlangen Nürnberg Stadt Schwabach Technische Hochschule Nürnberg Georg Industrie und Handelskammer Nürnberg Simon Ohm für Mittelfranken Fraunhofer Institut für Integrierte Handwerkskammer Mittelfranken Schaltungen IIS Deutscher Gewerkschaftsbund Fraunhofer Institut für Integrierte Systeme IG Metall Nürnberg und Bauelementetechnologie IISB
Gemeinsam wurden 24 Maßnahmenvorschläge gesammelt und ausgewählt, die das Potenzial haben, die Städteachse in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gesundheit sowie Innovation und Investition nachhaltig zu stärken sowie weitere 18 ergänzende Technologie-Einzelprojekte.
Zu diesen Maßnahmenvorschlägen zählen u.a. F&E-Zentren im Bereich Wasserstoff, Künstliche Intelligenz oder industrielle Ressourcen- und Energieeffizienz, Gründungs- und Technologietransferzentren für Nachhaltigkeit oder Logistik sowie ein Fonds für Medizintechnik- Startups. Alle vorgeschlagenen Projekte führen direkt zu einem weiteren Ausbau der Stärken der Städteachse und können schnelle Wirksamkeit für Wachstum und Beschäftigung entfalten. Das Wirtschaftsreferat setzt darauf, Nürnberg und die Metropolregion wirtschaftlich mit diesen Projekten weiter zu stärken.
Die Maßnahmenvorschläge wurden dem Bayerischen Ministerpräsidenten in einem gemeinsamen Schreiben der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach übermittelt.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Die im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung avisierten Maßnahmen sind grundsätzlich so ausgerichtet, dass alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Im Rahmen des Kinderbonus werden zudem Familien mit Kindern besonders gefördert. Das Zukunftspaket fördert die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft sowie einen Ausbau des Gesundheitswesens. Hiervon können ältere Menschen und Menschen mit Behinderung profitieren. Ältere Menschen profitieren zudem als Risikogruppe von der verstärkten Impfstoffforschung.
Referat VII
SPD ÖÖ 66
spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
Cfil
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg 0 *». Jüfjj Marcus König ..Nr. . Rathaus l4t|A Zur Stellungnahme 90403 Nürnberg ß Zur ist» Antwort vor Ahsenciung vorlegen 5 Antwort zur Unterschrift vorlegen
Nürnberg, 4. Juni 2020 Antragsteller: Dr. Blaschke
Auswirkungen des Corona-Konjunkturpakets auf die Stadt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien hat am 3. Juni 2020 einen Maßnahmenplan für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgelegt. Dieser Maßnahmenplan soll neben Maßnahmen für Familien sowie steuerlichen Maßnahmen vor allem Anreize zur Modernisierung der Wirtschaft setzen. Hierbei will der Bund die Investitionstätigkeit stabilisieren und erkennt in diesem Zusammenhang auch die für Investitionen bedeutsame Rolle der Kommunen an. Der Maßnahmenplan enthält auch explizite Maßnahmen zugunsten der Kommunen und ihrer öffentlichen Verkehrsunternehmen. Zum Teil werden temporäre Förderprogramme aufgelegt.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt in diesem Zusammenhang zur Beratung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft und berichtet über die Auswirkungen des Maßnahmenplans auf die Stadt Nürnberg und die städtischen Töchter. Die Verwaltung gibt eine Einschätzung ab, inwieweit gerade die in der Stadt Nürnberg und in der Metropolregion Nürnberg ansässige Wirtschaft von den vorgeschlagenen Maßnahmen profitieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
< /ktiicu
Thorsten Brehm Dr. Ulrich Blaschke Vorsitzender Antragsteller
Stadtratsfraktion Nürnberg
Ref.VII/085/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Kampagne: #AusbildungJETZT
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über die Kampagne #AusbildungJETZT, die im Rahmen der ersten Sitzung der Task Force Corona am 27.05.2020 auf den Weg gebracht wurde.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/085/2020
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist diversity-relevant. Aufgrund der Zielgruppenorientierung und Zielsetzung ist die Kampagne geeignet, zum Abbau von Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt beizutragen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/085/2020
Beilage
Kampagne: #AusbildungJETZT
Sachverhaltsdarstellung:
1. Hintergrund und Entstehung
Der Bestand an Ausbildungsstellen befindet sich trotz Corona-Krise im Arbeitsagenturbezirk Nürnberg nach wie vor auf hohem Niveau. Auf 100 noch suchende Bewerber kommen statistisch betrachtet 120 freie Ausbildungsstellen (Quelle: Agentur für Arbeit Nürnberg: Der Arbeitsmarkt im Mai 2020). Dennoch ist es wichtig, jetzt die Weichen für die berufliche Zukunft der Jugendlichen zu stellen, um über Corona hinaus auch langfristig den Fachkräftebedarf der Unternehmen zu decken.
Anlässlich der Auftaktsitzung der Task Force Corona am 27.05.2020 wurde vor diesem Hinter-
grund die Ausbildungskampagne ins Leben gerufen und vom Wirtschaftsreferat auf den Weg
gebracht. Die Task Force versteht sich als Ideen- und Austauschplattform zwischen Stadt und
Wirtschaft, um Wege aus dem Lockdown aufzuzeigen und zu erarbeiten.
2. Kooperationspartner
Stadt Nürnberg Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Handwerkskammer für Mittelfranken Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mittelfranken (DGB)
3. Zielsetzung und Zielgruppe
Die Öffentlichkeitskampagne „AusbildungJETZT“ verfolgt das Ziel, Jugendliche auch in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu motivieren und Unternehmen damit die Fachkräftebasis für die Zukunft zu sichern. Sie soll eine positive Grundstimmung verbreiten, Auszubildenden Sicherheit für bereits geschlossene Ausbildungsverträge geben und noch Unentschlossene ermutigen, sich für noch offene Ausbildungsstellen zu bewerben.
Zielgruppe sind vor allem Jugendliche, die noch in der Berufsorientierungsphase sind. Aber auch Eltern und Großeltern sollen als wichtige Impulsgeber bei der Berufsfindung der jungen Menschen angesprochen werden.
4. Inhalt und Laufzeit
Die Ausbildungskampagne setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
Hashtag-Kampagne in den sozialen Medien Plakatierung durch die Stadtreklame (100 City-Light-Poster an verschiedenen Stellen im Nürnberger Stadtgebiet) Optional: Integration des Hashtags #AusbildungJETZT in bestehende oder ergänzende, eigene Aktivitäten der Kooperationspartner
Die Hashtag-Kampagne „#AusbildungJETZT“ ging am 13.07.2020 an den Start. Die Plakat- Aktion durch die Stadtreklame erfolgte im Zeitraum vom 14.07.2020 bis 28.07.2020.
Auch Unternehmen waren aufgerufen, den Hashtag #AusbildungJETZT in ihren Social Media- Kanälen zu nutzen, um beispielsweise noch offene Ausbildungsplätze zu bewerben.
Eine zentrale Landing Page verlinkt seit 13.07.2020 auf die Angebote der Kooperationspartner, z.B. die Lehrstellenbörse und Beratungsangebote.
Kampagnenmotiv:
Weitere Informationen unter: www.ausbildungjetzt.de
5. Resonanz und Ergebnisse
Um die Erreichbarkeit der primären Zielgruppe „Jugendliche“ und der sekundären Zielgruppe
„Eltern und Großeltern“ sicherzustellen, wurde eine gemischt digital-analoge Kampagnen-
strategie gewählt.
Für die Hashtag-Kampagne wurden durch alle fünf Kooperationspartner folgende Social
Media-Kanäle bedient:
Google My Business
Alle Follower und Abonnenten der Social Media-Kanäle der Kooperationspartner zusammen-
getragen, ergibt sich damit mit einem einzigen Post, welcher einmal auf allen Social Media-
Kanälen geteilt wird, eine Reichweite durch Follower und Abonnenten mit 222.911 möglichen
Sichtkontakten. Die Kooperationspartner posteten auf ihren Social Media-Kanälen intensiv,
um eine gute Durchschlagskraft und viel Aufmerksamkeit zu erzeugen, dadurch erhöhte sich
die Reichweite noch.
Zusätzlich hat das Onlinebüro der Stadt Nürnberg über seine beiden Messenger-Bots
Telegram und Notify am 13.07.2020 zur Kampagne informiert.
Die Landing Page www.ausbildungjetzt.de hat im Zeitraum vom 13.07.2020 bis zum
22.07.2020 rund 750 Seitenaufrufe erhalten. Wichtig ist hier, dass nur die städtischen Posts in
Social Media auf diese Seite direkt verweisen, die Kooperationspartner haben teils eigene
Landing Pages bzw. die Ausbildungskampagne in bestehende Ausbildungs-Webseiten inte-
griert und bewarben direkt ihre Angebote.
Die 100 City Light Poster wurden vom 14.07.2020 bis zum Beginn der Sommerferienzeit vor-
rangig im Umfeld von Schulen und an ÖPNV-Knotenpunkten platziert, um die Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler als potenzielle Auszubildende auch analog auf die Ausbildungs-
kampagne aufmerksam zu machen. Mit der gezielten Platzierung von 100 City Light Postern
wurde in der Zielgruppe eine unglaubliche Reichweite von 86,5 Prozent erreicht. Im Plaka-
tierungszeitraum entspricht das über 250.000 möglichen Sichtkontakten.
Die klassische Pressearbeit hat mit der Pressekonferenz am 16.07.2020 und der versendeten
Pressemitteilung ebenfalls eine positive Resonanz verzeichnet. So berichteten am Folgetag
beispielsweise auch Radiosender, wie N1 am 17.07.2020, über die Ausbildungskampagne
und den Wert einer Ausbildung.
6. Ausblick - Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Auch auf Bundesebene ist das Thema „Ausbildung“ in den Fokus gerückt. Am 24.06.2020 hat
das Bundeskabinett neue Hilfen im Umfang von 500 Mio. Euro zur Sicherung von Ausbil-
dungsplätzen in Zeiten der Corona-Pandemie für das Ausbildungsjahr 2020/2021 auf den Weg
gebracht. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten zeitlich befristet Unterstützung erhalten,
wenn sie von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und trotzdem die Zahl
ihrer Ausbildungsplätze beibehalten oder ausweiten. Folgende Maßnahmen sollen gefördert
werden:
Ausbildungsprämie - Ausbildungsangebot fortführen: KMU, die ihre Ausbildungsleistung im
Vergleich zu den drei Jahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie geför-
dert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungs-
vertrag einmalig 2.000 Euro.
Ausbildungsprämie - Ausbildungsangebot erhöhen: KMU, die ihre Ausbildungsleistung im
Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020
zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro.
Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens
50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-
Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen
können, können andere KMU, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere
etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür
Förderung erhalten.
Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum
Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von
3.000 Euro.
Das Wirtschaftsreferat bewirbt die Ausbildungsprämie auf der Webseite:
www.wirtschaft.nuernberg.de.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Ausbildung ist ein gesellschaftliches Handlungsfeld, in dem geschlechterbezogene Haltungen bei der Berufswahl und im betrieblichen Alltag sichtbar werden. Unternehmen beklagen, dass die Berufsorientierung Jugendlicher immer noch Geschlechterstereotypen verhaftet sei und große Anstrengungen unternommen werden, junge Frauen in männlich dominierten Arbeitsbereichen einzuwerben. Auch zeigen immer mehr Unternehmen Interesse daran, die interkulturelle Öffnung ihres Ausbildungsbereichs zu forcieren. Im Sinne eines Cultural-Diversity-Management-Ansatzes betrachten sie kulturelle Vielfalt als einen Wertschöpfungsfaktor, der zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beiträgt. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es notwendig, das gesamte vorhandene Arbeitskräftepotenzial zu nutzen und zu fördern. Die Kampagne #AusbildungJETZT ist aufgrund der Zielgruppenorientierung (Jugendliche in der Berufsorientierung) und Zielsetzung (Förderung der betrieblichen Ausbildung und Sicherung des Fachkräftebedarfs) grundsätzlich geeignet, zum Abbau von Chancenungleichheit und zur verstärkten Partizipation junger Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund am Erwerbsleben beizutragen. Das Vorhaben ist damit diversity-relevant.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und
Unterrichtsgestaltung
hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019
Anlagen: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 23.05.2019 Sachverhalt Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen
Bericht:
An den Nürnberger Hochschulen spielt Inklusion eine wichtige Rolle. Je nach Größe und fachlicher Ausrichtung liegt ein Spektrum an Aktivitäten sowohl in Forschung und Lehre als auch in den inklusionsorientierten Angeboten der Hochschulen selbst vor. Insbesondere in den Studiengängen, in denen die Pädagogik selbst im Zentrum der Lehre steht, liegt eine Vielzahl an entsprechenden Inhalten vor.
Alle Nürnberger Hochschulen haben in ihren Stellungnahmen betont, dass sie ein sehr breites Inklusionsverständnis haben, das deutlich über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Über alle Einrichtungen hinweg wird Inklusion als Umgang mit Heterogenität verstanden. Die Hochschulen berücksichtigen hierbei u.a. Genderaspekte, soziale und kulturelle Diversität, Altersaspekte, Migrationserfahrungen und natürlich auch körperliche wie geistige Behinderungen. Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen, die dabei vor Barrieren stehen, gelten als Leitlinie.
Die Stadtverwaltung unterstützt den Inklusionsgedanken in der Bildung vor allem im Hinblick auf die schulische Ausbildung. Im Referat für Schule und Sport ist eine Stabsstelle "Inklusion" angesiedelt, die derzeit ein Fachnetzwerk aufbaut, mit Expertinnen und Experten im engen Austausch steht und Fachveranstaltungen zum Thema ausrichtet. Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg, das ebenfalls im Referat für Schule und Sport verortet ist, unterstützt durch einschlägige Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer den Wissenstransfer in die Praxis.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht ist Diversity-relevant, weil die Verankerung des Inklusionsgedanken in die Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen wichtige Grundlagen für Bildungsgerechtigkeit und Integration legen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnben Herrn Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 23.05.2019
Forschung an Nürnberger Hochschulen zu Technologien und zu
Pädagogik im Zusammenhang mit Inklusion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Forschung und Lehre kann nach unserer Überzeugung die Gestal tung einer inklusiven Stadtgesellschaft erheblich unterstützen. In Nürnberg gibt es bereits mehrere Hochschulen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Bis 2025 soll die in Planung befindliche Technische Universität Nürnberg (TUN) das bestehende Hochschul angebot ergänzen. Dabei soll die TUN nach bisherigen Verlautbarun gen insbesondere neue Wege im Hinblick auf digitale Lehrmethoden sowie interdisziplinäre Forschungsbereiche einschlagen. Letztere sol len z. B. Forschung zu technologischen und zu sozialwissenschaftli chen Zukunftsfragen verbinden. Durch einen entsprechenden For schungsschwerpunkt könnten hier wegweisende Ergebnisse im Hin blick auf die Beseitigung von Teilhabebarrieren erzielt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
1. Die Stadt Nürnberg setzt sich in der Erweiterten Strukturkom
mission zur wissenschaftlichen und organisatorischen Konzep
tion der TUN bzw. gegenüber dem Wissenschaftsrat dafür ein,
dass an der TUN ein Forschungsbereich zur Umsetzung inklusi
ver Lösungen mit digitalen Mitteln eingerichtet wird. Dort sollen
Technologien, Dienstleistungen und Produkte erforscht und
entwickelt werden, die z. B. IT-gestützt Teilhabemöglichkeiten
von Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen fördern.
„Die Welt hat genug
2. Die Verwaltung berichtet, in wie weit an Nürnberger Hoch
für jedermanns
schulen bereits zu inklusiver Pädagogik und inklusiver Unter
richtsgestaltung geforscht und gelehrt wird. Sie setzt sich dafür Bedürfnisse, ein, dass diese Forschung und Lehre ausgebaut wird.
aber nicht für
jedermanns Gier."
Freundliche Grüße
Mahatma Gandhi
Jan Gehrke
Stadtrat der ÖDP
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke ■ Schwandorfer Str. 6 - 90482 Nürnberg S+49(0)911-54 37 68 Hjan.gehrke@oedp.de Hwww.oedp-nuernberg.de
20_df0512b Beilage
Forschung und Lehre an Nürnberger Hochschulen zu inklusiver Pädagogik und
Unterrichtsgestaltung
Sachverhaltsdarstellung:
Diese Vorlage legt dar, inwieweit an Nürnberger Hochschulen bereits zu inklusiver Pädagogik und inklusiver Unterrichtsgestaltung geforscht und gelehrt wird. Es wurde bereits berichtet, welche Rolle Inklusion im aktuellen Planungsstand der neuen Technischen Universität Nürnberg spielt (siehe Stadtratssitzung vom 04.03.2020).
1. Inklusion an den Nürnberger Hochschulen
Im Rahmen der Beantwortung wurden alle fünf Hochschulen mit Standorten in Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Evangelische Hochschule Nürnberg, Akademie der bildenden Künste Nürnberg und Hochschule für Musik Nürnberg) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Alle Nürnberger Hochschulen haben ihren Stellungnahmen vorausgeschickt, dass sie ein sehr breites Inklusionsverständnis haben, das deutlich über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Über alle Einrichtungen hinweg wird Inklusion als Umgang mit Heterogenität verstanden. Die Hochschulen berücksichtigen hierbei u.a. Genderaspekte, soziale und kulturelle Diversität, Altersaspekte, Migrationserfahrungen und körperliche wie geistige Behinderungen. Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen, die dabei vor Barrieren stehen, gelten als Leitlinie.
Alle Nürnberger Hochschulen gaben an, dass das Thema Inklusion strukturell in Forschung und Lehre verankert ist und daher in einer großen Anzahl von Lehrangeboten und Forschungsprojekten integraler Bestandteil ist. Der Überblick in der beiliegenden Tabelle kann daher nur ein Schlaglicht auf die inklusionsbezogene Lehre und Forschung an den Nürnberger Hochschulen darstellen.
Für alle Nürnberger Hochschulen gilt, dass regelmäßig die Möglichkeit besteht, Studien-, Abschluss- und Qualifikationsarbeiten zu inklusiven Themen anzufertigen, und hiervon auch rege Gebrauch gemacht wird.
Die Tabelle in der Anlage gliedert die inklusionsbezogenen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen in die Kategorien „Forschung“, „Lehre“ und „Angebote und Aktivitäten“.
2. Förderung der Inklusion durch die Schulverwaltung
In der Schulverwaltung ist das Thema Inklusion mit einer Stabsstelle schwerpunktmäßig im Referat für Schule und Sport verankert. Der Fokus liegt hier auf Inklusion in der Bildung und ist in erster Linie auf die Schulen ausgerichtet. Die Arbeiten der Stabsstelle Inklusion werden durch die Lehrstühle Wirtschafts- und Schulpädagogik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie durch den Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik an der Ludwig- Maximilian-Universität München wissenschaftlich begleitet.
Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen und gesetzlich verankert (Art. 30b BayEUG). Für eine zielgerichtete Anpassung der Anstrengungen an die schulischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt das Amt für Berufliche Schulen ein eigenes, auf Basis der organisatorischen Gegebenheiten aufbauendes Inklusionsnetzwerk. Um diesen Prozess wissenschaftlich zu unterstützen und von Erfahrungswissen zu profitieren, war geplant, dass am 20.03.2020 ein NQS-Forum (NQS = Nürnberger Qualitätsmanagement
an (beruflichen) Schulen) stattfindet, das „Inklusion“ als einen wesentlichen Tagungsschwerpunkt hat. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Verbote wurde das Forum auf das Frühjahr 2021 verschoben, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Auch das Inklusionsnetzwerk soll wissenschaftlich durch die FAU unterstützt werden. Ziel ist es, wertschätzende Lern- und Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu schaffen, aber auch Lehrkräfte bestmöglich auf die fordernden Aufgaben vorzubereiten und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Das Referat für Schule und Sport veröffentlicht jährlich einen Inklusionsbericht, der über den Stand und die geplanten Schritte der inklusiven Beschulung in Nürnbergs Schulen informiert.
Um einen steten Wissenstransfer in die Praxis hinein zu unterstützen, bietet das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie in Nürnberg (IPSN) regelmäßig Fortbildungen zum Thema Inklusion für Lehrerinnen und Lehrer an. Beispielhaft werden die folgenden Angebote angeführt:
Vielfalt ermöglichen - Inklusion an Schulen - Qualifizierungskurs für alle Schularten Inklusion in der Grundschule - Gemeinsamer Unterricht und individuelle Förderung Montessori-Pädagogik in der Praxis - Individuelles Lernen und Inklusion im Unterricht Inklusion in weiterführenden Schulen am Beispiel der Partnerklasse an der Geschwister- Scholl-Realschule
3. Fazit
An den Nürnberger Hochschulen spielt Inklusion eine wichtige Rolle sowohl in Forschung und Lehre als auch in den inklusionsorientierten Angeboten der Hochschulen selbst. Insbesondere in den Studiengängen, in denen die Pädagogik selbst im Zentrum der Lehre steht, liegt eine Vielzahl an entsprechenden Inhalten vor.
Auch die Stadtverwaltung unterstützt den Inklusionsgedanken, vorrangig mit Blick auf die Schulen. Mit einer eigenen Stelle zum Thema Inklusion wird u.a. ein Fachnetzwerk aufgebaut, das in engem Kontakt mit wissenschaftlicher Expertise steht. Das IPSN leistet einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer in die Praxis, indem es regelmäßige Lehrerfortbildungen zum Thema Inklusion anbietet.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Der Bericht ist Diversity-relevant, weil die Verankerung des Inklusionsgedanken in die Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen wichtige Grundlagen für Bildungsgerechtigkeit und Integration legen.
Referat VII
20_df0512c ÖÖ 99
Anlage
Tabelle zur beispielhaften Übersicht der inklusionsrelevanten Lehrangebote, Forschungsprojekte und sonstigen Aktivitäten der Nürnberger Hochschulen
| Hochschule | Lehrangebot | Forschung | Angebote und Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg | Beispielhafte inklusionsbezogene Lehrinhalte: Herausforderungen von Inklusion in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Sprachsensibilität in der beruflichen und schulischen Bildung Heterogenität in der Grundschule Medien und Inklusion Maßnahmen des inklusiven Unterrichts Heterogenität im Mathematikunterricht allgemein und im Hinblick auf Genderspezifik und Leistungsfähigkeit Darüber hinaus beteiligen sich am Profilschwerpunkt „Umgang mit Diversität“ vier Professuren und Institute mit acht Lehrstühlen. | Schwerpunktthemen in den 22 übermittelten Forschungsprojekten: Wirksamkeit von inklusionsrelevanten Lehrinhalten auf die Sensibilisierung von Lehramtsstudierenden inklusive Settings im Unterricht Belastungen und Ressourceneinsatz von Lehrkräften in inklusiven Settings Entwicklung von inklusiven Maßnahmen im Unterricht Einfluss und Wirkung von Sprachsensibilität im Unterricht Einsatz von Grafiken und Medien im sprachsensiblen Unterricht Darüber hinaus beteiligen sich am Profilschwerpunkt „Umgang mit Diversität“ vier Professuren und Institute mit acht Lehrstühlen. | Es gibt den strategischen Schwerpunkt des Diversity Managements, das zum Beispiel im Büro für Gender und Diversity zum Ausdruck kommt. Hier sind die Projekte „Diversity Scouts“, „Inklusion an der FAU“ und „Inklusive Bildung“ angesiedelt. Im Rahmen von „Diversity Scouts“ werden studentische Hilfskräfte für die Belange und Bedürfnisse von Studierenden in vielfältigen Lebenslagen sensibilisiert und geschult, um anschließend Studienanfängerinnen und -anfängern vor Ort an den Fakultäten bei der Orientierung im Hochschulalltag zu helfen. „Inklusion an der FAU“ entwickelt Maßnahmen zur Förderung einer stärker barrierefreien Lern- und Arbeitsumwelt, um Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zu unterstützen. Im Projekt „Inklusive Bildung“ werden Menschen mit Behinderung zur Bildungsfachkraft qualifiziert, die in Lehrveranstaltungen für die Perspektiven von Menschen mit Behinderung sensibilisieren sollen. | ||||
| Technische Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg | Lehrveranstaltungen zu inklusiven Themen sind in unterschiedlichen Studiengängen verankert. Schwerpunkte liegen in den Studiengängen „Soziale Arbeit“ (Bachelor und Master) sowie „Erziehung und Bildung im Lebenslauf“ (Bachelor). Die Lehrveranstaltungen „Leichte Sprache“ und „Leben gewinnen - erlebnispädagogische Freizeit für Menschen mit und ohne Behinderung“ sind rein inklusionsorientierte Vorlesungen. | Die inklusionsrelevanten Forschungsschwerpunkte liegen in der Fakultät Sozialwissenschaften in der inklusiven Medienpädagogik, im außerschulischen Bereich und der Erwachsenenbildung sowie in den Aktivitäten der Fachgruppe „Inklusion und Digitalisierung im Arbeitsfeld Rehabilitation“. |
| Hochschule | Lehrangebot | Forschung | Angebote und Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Evangelische Hochschule Nürnberg | Inklusionsrelevante Lehrveranstaltungen finden sich besonders im Studiengang „Heilpädagogik“ (Bachelor), sind aber in allen sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen integriert. Besonders zu erwähnen sind die Projekte mit Praxispartnern, die sich mit Inklusion an Schulen befassen. | Beispiele inklusionsrelevanter Forschungsthemen: Hindernisse und Förderungen sehbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung Inklusion als Herausforderung für die Religionsdidaktik und -pädagogik Inklusion an Nürnberger Hochschulen: Eine Erhebung an drei Nürnberger Hochschulen (EvHN, HfM, TH GSO) Inklusion an Schulen mit Praxisprojekten | Es gibt einen Arbeitskreis „Diversity“ zur innerhochschulischen Verbesserung der Inklusion sowie regelmäßige Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion des Gesamtkonvents der Dozierenden. | ||||
| Akademie der Bildenden Künste Nürnberg | Die AdBK stellt mit ihren insgesamt 285 Studierenden einen Sonderfall dar. Aufgrund der geringen Studierendenzahlen besteht für den Studiengang „Kunstpädagogik“ eine Kooperation mit der FAU, die den Studierenden ermöglicht, an den relevanten pädagogischen Vorlesungen der FAU teilzunehmen. Dies umfasst selbstverständlich auch die inklusionsrelevanten Lehrinhalte. | Die AdBK verfügt über einen strukturell verankerten Inklusionsansatz, der Beratungsangebote für Studierende sowie die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst. Die sehr geringe Gesamtstudierendenzahl erlaubt einen Betreuungsschlüssel von maximal 1/24, häufig auch darunter. Dies erlaubt eine sehr intensive Betreuung, die es ermöglicht, dass auf alle individuellen Herausforderungen optimal eingegangen werden kann. Die barrierefreie Sanierung des denkmalgeschützten Altbaubestandes stellt hier eine besondere Herausforderung dar, die die AdBK mit viel Engagement annimmt. Studierende der AdBK haben zudem eine Arbeitsgruppe @art_and_intersectionality gegründet, die sich sehr intensiv auch mit inklusionsrelevanten Fragestellungen beschäftigt. |
| Hochschule | Lehrangebot | Forschung | Angebote und Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hochschule für Musik Nürnberg | In allen pädagogischen Studiengängen sind Lehrinhalte zu den Grundlagen inklusiver musikpädagogischer Theorien und Praxen enthalten, auf die in den fachspezifischen Seminaren aufgebaut wird. Im Studiengang „Elementare Musikpädagogik“ wird Inklusion als Grundprinzip gelehrt und schlägt sich in der Zusammenarbeit mit den Musikschulen der Region nieder. Im Masterstudiengang „Musizieren in heterogenen Gruppen“ wird die inklusive Musikpädagogik vertieft. | Forschung zu Inklusion findet vor allem im Studiengang „Elementare Musikpädagogik“ statt. Hier wurde beispielsweise für die Musikschulen die Arbeitshilfe „Spektrum Inklusion - Wir sind dabei! Wege zur Entwicklung inklusiver Musikschulen“ entwickelt. | Der Senat der Hochschule hat ein „Konzept zur chancengleichen Teilhabe von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit“ verabschiedet, in dem Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche erläutert werden. Es bestehen insbesondere Erfahrungen mit blinden und sehbehinderten Studierenden und Lehrenden. |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universität
Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF)
hier: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juli 2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020
Bericht:
In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 02.05.2017 wurde aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des derzeitigen Standorts des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Philosophischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (ehemals: EWF) in der Regensburger Straße beschlossen, einen Neubau an einem neuen Standort im Nürnberger Norden zu errichten, vorzugsweise nahe der zukünftigen Stadt-Umland-Bahn (StUB). Dies würde die Fahrtzeit nach Erlangen verkürzen, wo ebenfalls Lehrveranstaltungen stattfinden. Daraufhin hat die Verwaltung der "Immobilien Freistaat Bayern“ („IMBY“) mehrere Standortvorschläge unterbreitet, zu denen IMBY teils intensive Verhandlungen geführt hat. IMBY hat die Ankaufsverhandlungen mit diversen Grundstückseigentümern beendet, teils auch wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen.
In der Kabinettssitzung vom 21.07.2020 hat die Bayerische Staatsregierung daher beschlossen, den Neubau als Bestellbauverfahren auszuschreiben. Geplant ist ein Mietvertrag auf 20 Jahre mit anschließender Kaufoption durch den Freistaat. Der Bezug durch das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung soll möglichst bald erfolgen.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wird zum Sachstand mündlich berichtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stpl
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt ^ürnb Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus OBERBÜRGERMEIS' 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg 1 4. JULi 2020 Tel: (0911) 231-5091 Nr. Fax: (0911) 231-2930 K i ° Zur Stellungnahme gruene@stadt.nuernberg.de Zur Kts. 4 Antwort vor Abseiv düng Vorlagen Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) JL z^V 5 Antwort zur Unter- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) schrj'; vorlegen
Nürnberg, 14. Juli 2020
Standort Pädagogischer Campus Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach Scheitern des Grundstücksankaufs auf dem ehemaligen Schöller-Gelände ist die Zukunft des Pädagogischen Campus erneut ungewiss. Laut Presseberichten vom 2. Juli 2020 möchte der Freistaat an der gepianten Ansiedlung im Norden von Nürnberg festhalten. Dazu stand und steht der Freistaat Bayern mit mehreren Grundstückseigentümern in Verhandlungen.
Auch nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst verfolgt das Wissenschaftsministerium die verschiedenen Einzelvorhaben weiterhin mit höchster Priorität und treibt diese mit dem Bau- und Finanzressort voran.
Vor diesem Hintergrund stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt berichtet, mit welchen Grundstückseigentümern der Freistaat
Bayern im Gespräch steht und um welche Grundstücke es sich konkret handelt.
- Die Stadt erstattet Bericht darüber, ob sich ein Grundstück bereits in der
engeren Wahl befindet beziehungsweise gibt dieses bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
liLM-tU
Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg 1 5. JULI 2020 Telefax: 0911 231-4051 Nr....... E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de Zur Stellungnahme | www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Antwort vor Absan- i düng vorlegen 13.07.2020 Antwort zur Unter Frank/Eichelsdörfer schrift vorlogen
Standort der Lehrerausbildung der FAU
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
da der bisherige Standort an der Regensburger Straße nur noch für begrenzte Zeit nutzbar ist, soll die Lehreraus bildung (ehemals: Erziehungswissenschaftliche Fakultät - EWF) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (FAU) in der Regensburger Straße nach den im Jahr 2017 erfolgten Beschlüssen der Bayerischen Staats regierung in den Nürnberger Norden verlegt werden. Idealerweise soll der neue Standort in Nähe der künftigen Stadt-Umland-Bahn Liegen, so dass der Vorlesungsbetrieb mit Lehrveranstaltungen in Nürnberg und Erlangen, durch kürzere Wege erleichtert wird.
Nachdem eine Option für einen neuen Standort, das Froneri Schöller-Areal im Nürnberger Norden nicht mehr vom Freistaat verfolgt wird, soll die Verwaltung zum Sachstand berichten und die Standortsuche weiter unter stützen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet zur Standortsuche durch den Freistaat Bayern für einen Standort der Lehrer-Aus bildung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg. Die Verwaltung unterstützt auch weiterhin die Suche.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A20071300 Standort für Lehrerausbildung der FAU.docx
spd@stadt nuernberg de Ul U11 Loren/kirche Rathaus Tel 0911 / 231 2906 STADTRATS FRAKTION www spd-stadtratsfraktion nuernberg de Bus 36 46 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fa* 0911 / 231 3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus , 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg 29 Juni 2020 Antragsteller Brehm
Zukunft der Erziehungswissenschaften in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister.
die Erziehungswissenschaften und die Lehrerausbildung sind seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Nürnberger Universitätslandschaft Der langjährige aber mittlerweile marode Standort an der Regensburger Straße unweit des Dutzendteichs sollte aufgegeben und im Stadtgebiet ein neuer Campus errichtet werden Hierfür war seit vielen Jahren das ehemalige Schöller-Areal in Thon im Gespräch das u a wegen der perspektivischen Anbindung an die Stadt-Umland-Bahn hervorragend geeignet gewesen wäre Um die planungsrechthchen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, hatte der Stadtrat am 04 Juli 2018 ein Bebauungsplanverfahren emgeleitet
Laut Berichten der Nürnberger Nachrichten wurde das Areal nun aber an einen privaten Investor verkauft der es weiter gewerblich nutzen will Nach dem gescheiterten Kauf des AEG-Areals war die Staatsregierung nun zum zweiten Mal nicht in der Lage, trotz öffentlicher Ankündigung ein notwendiges Grundstück für ein Hochschulprojekt zu erwerben Zudem gingen dabei zwei Jahre ms Land
Für die SPD-Stadtratsfraktion ist klar, dass nun nach einem alternativen Standort gesucht werden muss damit die Erziehungswissenschaften in Nürnberg weiter eine Zukunft haben
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag:
Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung auf, um einen alternativen Standort für die Erziehungswissenschaft im Stadtgebiet zu suchen
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Vorsitzender
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2019
Bericht:
Gemäß Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 30.07.2016 wird der Hauptsitz des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sukzessive nach Nürnberg verlagert. Die Verlagerung ist ein starkes Signal für die gesamte Metropolregion Nürnberg und eine historische Entscheidung für ganz Bayern.
Von Beginn an hat die Stadt Nürnberg das Ministerium bei der Suche nach geeigneten Büroflächen unterstützt. Der erste Dienstsitz des Ministeriums in Nürnberg wurde am 20.11.2017 am Gewerbemuseumsplatz bezogen, wo das Ministerium die zuvor von Bayern Innovativ angemieteten Räume übernahm. Dort befindet sich u.a. der Leitungsstab des Ministeriums mit dem Ministerbüro. Auch bei der Suche nach Erweiterungsflächen unterstützte Ref. VII/WiF das Ministerium mit Standortvorschlägen, darunter den damals noch im Bau befindlichen Bürokomplex "Marienzeile" an der Bahnhofstraße.
Am 02.10.2019 hat der Freistaat Bayern für das Ministerium über rund 2.400 m² Bürofläche im ersten Bauabschnitt der "Marienzeile", dem Bürogebäude "Wilhelm", von der aurelis Real Estate angemietet (Eigentümerin des Gebäudes ist inzwischen Savills Investment Management). Die neuen Räume in der "Marienzeile" wurden Mitte Juni 2020 bezogen. In der Endstufe werden von den ca. 400 Personen des Ministeriums ca. 80 % in Nürnberg beschäftigt sein. Das übrige Personal wird am zweiten Dienstsitz des Ministeriums in München verbleiben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Verlagerung des StMGP nach Nürnberg werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt oder benachteiligt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 031-RB* 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
02.05.2019 König
Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
getragen von großer Unterstützung aus der Öffentlichkeit sowie der Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungszentrums, wurde in der Stadtratssitzung am 10.04.2019 beschlossen, den Standort des BZ am Ge werbemuseumsplatz zu erhalten. Gleichzeitig wurde vereinbart, den Freistaat bei der Suche nach einer Immobi lie für das Gesundheitsministerium zu unterstützen.
Wie bereits im Antrag vom 28.03.2019 formuliert, ist die Verlagerung des Ministeriums von München nach Nürn berg eine große Auszeichnung und Chance für unsere Stadt, an der es festzuhalten gilt.
Leider gibt es inzwischen - u. A. ausgelöst durch Antragstellung der Nürnberger Abgeordneten der Grünen im Bayerischen Landtag - Bestrebungen, den Behördenumzug rückgängig zu machen und unsere Stadt als Standort aufzugeben. Gerüchten zur Folge soll es bereits Interessensbekundungen seitens der Nachbarstadt Fürth gege ben haben.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Der Stadtrat bekräftigt sein Bekenntnis zum Standort Nürnberg des Gesundheitsministeriums.
Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Bemühungen, das Gesundheitsministerium des Freistaates Bayern bei der Immobilienakquise für die weitere Behördenverlagerung zu unterstützen.
A19042300 Gesundheitsministerium.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Wettbewerbsfähigkeit bei Multifunktionshallen
hier: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017
Anlagen: Antrag der Gruppe Freie Wähler vom 19.01.2017
Bericht:
Die Verfügbarkeit von Veranstaltungsstätten ist für Nürnberg ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor. Die ARENA Nürnberger Versicherung mit einer Kapazität von bis zu 11.000 Personen (unter normalen Bedingungen) ist eine Multifunktionshalle mit mehr als 10.000, die Frankenhalle der NürnbergMesse mit bis zu 5.000 Plätzen.
In den letzten Jahren hat die Verwaltung die Bedarfe an neuen Veranstaltungsstätten für diverse Sparten intensiv diskutiert und untersucht. Angebotslücken wurden dabei je nach Sparte im Segment zwischen 500 und 4.000 Personen festgestellt. Die derzeit entstehende Sporthalle am Tillypark (bis zu 4.000 Personen) und das geplante Konzerthaus (bis zu 1.500 Personen) füllen hier einen Teil der Lücke. Das Segment mit mehr als 10.000 Personen wurde jedoch als gesättigt erkannt. Seitens der Verwaltung wird daher kein Bedarf für eine weitere Multifunktionshalle mit mehr als 10.000 Personen gesehen.
In der Ausschusssitzung wird mündlich berichtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM
Ref. IV
ÖÖ
ML/005/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Bratwürste auf dem Wochenmarkt
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017
Bericht:
Das bisherige Bratwurstangebot auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt - ein Verkaufsstand mit Original Nürnberger Bratwürsten sowohl in Dosen als auch am Grill zubereitet und ein Verkaufsstand eines Metzgers - wird ergänzt:
Seit 07.07.2020 gibt es an einem Verkaufsstand des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller (BLV) an jedem Markttag frische Original Nürnberger Rostbratwürste. Der Verkaufsstand, der sich in der südlichen Reihe des Wochenmarkts Hauptmarkt mit den Kulinarikständen befindet, wird in einem rollierenden System im zweiwöchigen Wechsel von verschiedenen Mitgliedsunternehmen des BLV beschickt. Diese beziehen ihre Bratwürste aus handwerklichen Nürnberger Metzgereibetrieben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/005/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erhöhung der Angebotsvielfalt auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt erschließt aufgrund der Besucherstruktur Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/005/2020
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfrakticm Rathausplat* 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 4 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 ( . Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 09 11 231-4051
90403 Nürnberg
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktfon.nuernberg.de
11.12,2017 König
Bratwürste auf dem Wod^ii.i»o? n«.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
mit der vom Wirtschaftsreferat erarbeiteten Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt wird die Attraktivi tät des Wochenmarkts auf dem Hauptmarkt gesteigert und der Wochenmarkt zukunftssicher weiterentwickeit.
Zu einer qualitätsvollen Gestaltung gehört ein breites und vielfältiges Warenangebot, Die Nürnberger Brat« worst ist eines der ältesten und bedeutendsten kulinarischen Produkte aus unserer Stadt, Daher sollte es auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt auch einen Stand zum Verkauf frischer, roher Nürnberger Bratwürste wie zu bereiteter Bratwürste zum direkten Verzehr geben.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Bei der Umsetzung der Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt soll nach Möglichkeit auch ein Stand mit Nürnberger Bratwürsten auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt angesiedelt werden. Eine ent sprechende Werbung und erforderlichenfalls Ausschreibung bzw. Interessenbekundungsverfahren soll hierzu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
ENTWURF A17121100 Bratwürste auf dem Wochenmarkt.docx