Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
17.06.2020
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 7 TOP Ö 5 Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 der Stadt Nürnberg mit Endenergie- und 7 Treibhausgasbilanz Sitzungsvorlage Ref.III/112/2020 7 Sachverhalt Ref.III/112/2020 11 Endfassung Klimaschutzfahrplan Ref.III/112/2020 16 TOP Ö 6 Bayernstraße 110, 78 Sitzungsvorlage H/057/2020 78 Entscheidungsvorlage H/057/2020 82 Kostenberechnung H/057/2020 85 Lageplan Grundrisse H/057/2020 86 Aussenanlagen Planung H/057/2020 91 TOP Ö 7 EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2019 92 Bericht Ref.VII/077/2020 92 Sachverhaltsdarstellung Ref.VII/077/2020 95 Anlage 1: Übersicht der EU-gerförderten Projekte (Fortschreibung) Ref.VII/077/2020 101 Anlage 2: Projekt-Steckbriefe nach Geschäftsbereichen Ref.VII/077/2020 102 TOP Ö 8 Wohnraumförderung 189 Sitzungsvorlage Ref.VII/080/2020 189 Entscheidungsvorlage Ref.VII/080/2020 192 TOP Ö 9 Besetzung des Jugendhilfeausschusses sowie der Kommissionen 194 (Sportkommission, Integrationskommission und Konzerthaus-Kommission) Integrationskommission - Externe Mitglieder 194 Konzerthaus-Kommission (Externe Mitglieder) 195 TOP Ö 10 Stiftung Staatstheater Nürnberg 196 Sitzungsvorlage Ref.IV/051/2020 196 StR-Beschluss vom 22.03.2017 Ref.IV/051/2020 199 TOP Ö 12 Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung – ÖAVO) 200 Sitzungsvorlage LA/098/2020 200 Entscheidungsvorlage LA/098/2020 203 Bisherige Fassung LA/098/2020 204 Inhaltlich unveränderte Neufassung LA/098/2020 205 TOP Ö 13 Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM 207 Dringliche_Anordnungen 207 TOP Ö 14 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Amtes für Geoinformation 209 und Bodenordnung Sitzungsvorlage Geo/024/2020 209 Entscheidungsvorlage Geo/024/2020 213 Änderungssatzung Geo/024/2020 214 Aktuell gültige Gebührensatzung Geo/024/2020 220 Aktuell gültiges Gebührenverzeichnis Geo/024/2020 223 Übersicht über die Berechnung der Stundensätze Geo/024/2020 227 TOP Ö 15 Kenntnisnahme einer Dringlichen Anordnung des OBM 228 Dringliche Anordnung des OBM vom 18.05.2020 228
Gebührenverzeichnis zur Dringlichen Anordnung 229 TOP Ö 16 Änderung von Stadtrecht EBS 236 Sitzungsvorlage SÖR/242/2020 236 Entscheidungsvorlage SÖR/242/2020 239 Satzungsentwurf SÖR/242/2020 240 TOP Ö 17 Toilettenbenutzungssatzung 248 Sitzungsvorlage SÖR/252/2020 248 Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt 252 Nürnberg SÖR/252/2020 Anlage zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg 253
TOP Ö 18 Toilettenbenutzung Gebührensatzung 254 Sitzungsvorlage SÖR/253/2020 254 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten 257 der Stadt Nürnberg SÖR/253/2020
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 17.06.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Corona-Virus – Aktueller Sachstand
2. Direktorium für Bürgerservice, Digitales und Recht
(Unterlagen werden nachgereicht)
3. Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung und Auswirkungen auf das Bericht
laufende Haushaltsjahr und die konsumtive Planung 2021 Stk/066/2020
Unterlagen werden nachgereicht
Riedel, Harald
4. Digitales Sofortprogramm 2020 Bericht
DIP/074/2020
Unterlagen werden nachgereicht
Riedel, Harald
5. Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 der Stadt Nürnberg mit Beschluss
Endenergie- und Treibhausgasbilanz Ref.III/112/2020
Walthelm, Britta
6. Bayernstraße 110, Beschluss
Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, H/057/2020
abschließender Ausbau
hier: Objektplan
Ulrich, Daniel
7. EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2019 Bericht
Ref.VII/077/2020 Fraas, Michael, Dr.
8. Wohnraumförderung Beschluss
Förderung im Programmjahr 2020 Ref.VII/080/2020
Fraas, Michael, Dr.
9. Besetzung des Jugendhilfeausschusses sowie der Kommissionen
(Sportkommission, Integrationskommission und Konzerthaus-
Kommission) mit externen Mitgliedern
10. Stiftung Staatstheater Nürnberg Beschluss
hier: Änderung der bestellten Mitglieder für den Stiftungsrat durch Ref.IV/051/2020
die Wahl der Kulturreferentin als Bürgermeisterin
Lehner, Julia, Prof. Dr.
11. GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH Beschluss
hier: Berichtigung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF Ref.IV/052/2020
Lehner, Julia, Prof. Dr.
12. Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung – Beschluss
ÖAVO) LA/098/2020
Fraas, Michael, Dr.
Auflage des Referates I/II:
13. Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM
- Kenntnisnahme -
Auflagen des Referates VII:
14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Amtes für Beschluss-
Geoinformation und Bodenordnung Auflage
Geo/024/2020
15. Kenntnisnahme einer Dringlichen Anordnung des OBM
Auflagen des Eigenbetriebs SÖR:
16. Änderung von Stadtrecht Beschluss-
hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Auflage
Erhebung des Erschließungsbeitrages (ErschließungsbeitragsS - SÖR/242/2020
EBS)
17. Änderung von Stadtrecht Beschluss-
hier: Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der Auflage
öffentlichen Toilettenanlagen in der Stadt Nürnberg (TBenS) SÖR/252/2020
18. Änderung von Stadtrecht Beschluss-
hier: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Auflage
Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen in der Stadt SÖR/253/2020
Nürnberg (TBenGebS)
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2020,
öffentlicher Teil
Ref.III/112/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 der Stadt Nürnberg mit Endenergie- und
Treibhausgasbilanz
Sachverhalt (kurz):
Im Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019 wurde der "Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg" erklärt. Teil des Beschlusses war der Auftrag an das Referat für Umwelt und Gesundheit einen Klimafahrplan 2020 – 2030 zu erstellen, in dem die aktuellen Einsparerfolge berechnet, die Umsetzung des bisherigen Klimaschutzfahrplanes bewertet wird und die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 definiert sind. Dieser Bericht liegt hier vor.
Bezogen auf 1990 wurde im Stadtgebiet Nürnberg einen Rückgang von -18% beim Energieverbrauch und -34,7% bei den Treibhausgas-Emissionen erreicht. Die Prognose für das Jahr 2020 stellt dar, dass die angestrebte Emissionsminderung um -40% bis zum Jahr 2020 im Bereich des Möglichen liegt.
Im Beschluss wird das Einsparungsziel für 2030 mit -60% sowie für 2050 mit -95% zur Abstimmung gegeben. Desweiteren wird die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 sowie der Aufbau einer Koordinierungsstelle Klimaschutz vorgeschlagen. Ein Klimafonds zur Bündelung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzprojekten in Höhe von 120 Mio. Euro für die Stadtratsperiode bis 2026 soll angelegt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und der Beschluss des Stadtrats vom Juli 2019 erfordern weitere große Anstrengungen, deren finanzielle Auswirkungen noch zu beziffern und zu definieren sind.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Klimaschutz wirkt sich positiv auf die gesamte Stadtgesellschaft aus.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II
Beschlussvorschlag:
Der Nürnberger Stadtrat a) nimmt die Endenergie- und Treibhausgasbilanz des Referates für Umwelt und Gesundheit zur Kenntnis, b) legt als Treibhausgasminderungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von -60% fest, c) erhöht das im Klimafahrplan 2010 -2050 festgelegte Treibhausgasminderungsziel von - 80% auf -95%, d) beschließt eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben, e) beauftragt das Referat für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch den Klimaschutzbeauftragten intensiv an der Umsetzung des Klimafahrplanes 2020 - 2030 auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene zu arbeiten sowie diesen regelmäßig fortzuschreiben, f) beauftragt die Verwaltung die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen, g) spricht sich für die Einführung eines städtischen Klimafonds zur Bündelung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzprojekten im Haushalt in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro (Stadtratsperiode bis 2026) aus. Über die erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
Fortschreibung der Treibhausgasbilanz und Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030
der Stadt Nürnberg
Hintergrund
Die Stadt Nürnberg befasst sich seit langem intensiv mit dem Thema Klimaschutz.
Zusammenfassend hier die Abfolge der wichtigen Beschlüsse zum Klimaschutz der Vergangenheit:
- Regelmäßige Klimaschutzberichte und Berechnungen der Treibhausgasemissionen in
den Jahren 1994, 1999, 2006, 2010, 2012, 2014, 2017 und 2019 (auf der Basis der Daten von 1990)
- 2000: Erster Klimaschutzfahrplan 2000–2010 mit den CO -Minderungsziel von -27% bis
zum Jahr 2010
- 2007: Zweiter Klimaschutzfahrplan 2010–2020 setzt das Ziel einer CO -Reduktion um
-40% bis zum Jahr 2020
-
2009: Beitritt zum Covenant of Mayors
-
2012: Energienutzungsplan Nürnberg 2010 – 2030
-
2012: Energieeffizienzstrategie Nürnberg 2050
-
2014: Klimafahrplan 2010 bis 2050 mit den CO -Minderungsziel von -80% bis zum Jahr
-
2019: Stadtratsbeschluss „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt
Nürnberg“ Analog den Klimaschutzzielen der Bundesregierung wurde von der Stadt Nürnberg im Rahmen des Klimaschutzfahrplanes 2010 – 2020 für das Jahr 2020 eine CO -Minderung von mindestens -40% beschlossen (bezogen auf die Basis 1990).
Für das Jahr 2030 besteht durch die Mitgliedschaft im „Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.V.“ ein indirektes CO - Minderungsziel von -50%. Darüberhinausgehend beschloss der Stadtrat am 23.07.2014 im Klimafahrplan 2010 bis 2050 eine CO -Reduzierung um -80% bis 2050. Im Stadtratsbeschluss „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ vom 24.07.2019 wurde der Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg erklärt und anerkannt. Teil des Beschlusses von 2019 war der Auftrag an das Referat für Umwelt und Gesundheit, einen Klimafahrplan 2020 – 2030 zu erstellen, in dem die aktuellen Einsparerfolge berechnet, die Umsetzung des bisherigen Klimaschutzfahrplanes bewertet werden und die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 definiert sind. Dieser Bericht liegt hier vor.
Fortschreibung Energie und Treibhausgas(THG)-Bilanz 2017 und 2018
Bereits seit dem Jahr 1994 führt die Stadt Nürnberg eine regelmäßige Berechnung der CO bzw. Treibhausgas (THG)- Emissionen im Stadtgebiet Nürnberg durch. In dem vorliegenden Bericht liegen nun die Berechnungen für die Jahre 2017 und 2018 vor. Es ist zu erkennen, dass der Energieverbrauch der Stadt Nürnberg seit 2015 nahezu unverändert bleibt und die THG-Emissionen um -6,4% zurückgegangen sind. In der gleichen Zeit nahm das BIP um +12% und die Einwohnerzahl um +1,6% zu.
Bezogen auf 1990 hat die Stadt Nürnberg einen Rückgang von -18% beim Energieverbrauch und -34,7% bei den THG-Emissionen erreicht. Setzt man statt des im Bilanzierungstool standardisiert verwendeten bundesweiten Strommixes den Strommix der N-ERGIE für die Berechnung der Emissionen an, ist der Rückgang noch etwas höher (35,2%).
Der Rückgang ergibt sich vor allem aus der Entwicklung in den Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie (GHDI; Energieverbrauch -28,8%, TGH-Emissionen -41,1%) und private Haushalte (pHH; Energieverbrauch -6,0%, TGH-Emissionen -35%). Der Sektor
Verkehr (Ve) verzeichnet einen geringen Anstieg beim Energieverbrauch (+4,0%) und einen leichten Rückgang bei den THG-Emissionen (-3,4%). Für den Rückgang der THG-Emissionen sind neben den Effizienzgewinnen vor allem die deutliche Verbesserung des Emissionsfaktors für Strom durch den Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung und der Rückgang der Kohleverstromung ursächlich.
Prognosen für die Jahre 2020, 2030 und 2050 mit Abschätzung der möglichen
Zielerreichung
Szenario 2020: Führt man den Trend der bisherigen Entwicklungen und Berechnungen weiter bis zum Jahr 2020, so erscheint es möglich, das angestrebte Ziel einer Emissionsminderung um -40% bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Unterstützt wird diese Prognose durch die geringen CO -Emissionen aufgrund der Corona-Pandemie seit ca. Februar 2020.
Szenario 2030: Um eine Prognose für das Jahr 2030 abzugeben, wird eine Steigerung des Anteils an Erneuerbaren Energien auf 65% bei der bundesweiten Stromerzeugung und ein teilweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung mit den dadurch verbesserten Stromemissionsfaktoren angenommen. Daneben wird die Fortschreibung der aktuellen Entwicklungen für Energieträger und Sektoren und Abgleich mit bundesdeutschen Trends angenommen. Unter diesen Parametern sind bis 2030 THG-Reduktionen von ca. -50% erreichbar. Szenario 2050: Ungleich schwerer ist es, Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen für das Jahr 2050 zu treffen. Den notwendigen Rahmen dafür bildet eine nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umgestellte Stromversorgung mit entsprechend niedrigen Emissionsfaktoren sowie eine entschiedene Energiewende im Wärme- und Verkehrsbereich. Die Energieversorgung wird bis dahin zum überwiegenden Anteil strombasiert erfolgen. Mit einer gesamten Verringerung der Emissionen von knapp -82 % im Vergleich zu 1990 könnte das selbstgesteckte Minderungsziel der Stadt Nürnberg für 2050 gerade erreicht werden.
Empfohlene Themenschwerpunkte und Maßnahmen
Um die Umsetzung des bisherigen Klimafahrplanes bewerten und die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 definieren zu können, wurden insgesamt 21 Expertengespräche geführt (siehe Anhang 4.4). Für die einzelnen Sektoren ergeben sich bis zum Jahr 2030 folgende Schwerpunkte:
- Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):
- Zentrale Aktivität in diesem Bereich ist der Ausbau der KWK-basierten Fernwärme durch
Erweiterung und Nachverdichtung. Dabei sollten vor allem die ca. 4.000 Ölheizungen ersetzt werden. Auch große Industriebetriebe können als Fernwärmekunden gewonnen werden.
- Aktuell sind ca. 20 % der Bereitstellung der Fernwärme auf Basis von Erneuerbaren
Energien. Dies muss weiter ausgebaut werden. So könnte die Biomassenutzung von derzeit ca. 8 % durch das Alt- und Restholzpotenzial in der Stadt deutlich erhöht werden. Des Weiteren könnte die bestehende GuD-Anlage mit „grünem Erdgas“ betrieben werden. Dies ermöglicht es, auch in Zukunft Residuallast zur Verfügung zu stellen.
- Neben der Fernwärme sind in der Stadt Nürnberg weitere KWK-Anlagen bei GHDI im
Einsatz. Auch hier gilt es, die Anlagen weiter auszubauen und die Strombereitstellung zu erhöhen.
2. Potenziale solarer Stromerzeugung
- Auf befestigten Flächen (Dächern von Gebäuden, Überdachungen, Parkplätzen,
Betriebshöfen Lärmschutzwänden…) existiert ein umfangreiches Flächenpotenzial zur solaren Stromerzeugung. Anlagen mit großer Leistung, werden sich insbesondere in industriellen und gewerblichen Baulichkeiten realisieren lassen.
- Die entscheidenden Hemmnisse zur Umsetzung der solaren Potenziale liegen im
bürokratischen Aufwand bei Mieterstrommodellen, in der EEG-Abgabe bei selbstgenutztem Strom und dem zurückhaltenden Interesse - trotz vorhandener Wirtschaftlichkeit - bei großen Anlagen im Sektor GHDI. Weiteres zentrales Hemmnis liegt in dem 52 GW-Deckel als Fördergrenze im EEG. Hier hat sich im Mai 2020 die große Koalition im Bund geeinigt, dass der Deckel aus dem EEG gestrichen werden soll. Die Aufhebung gilt aber erst, sobald die entsprechende Änderung im Gesetz geregelt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Wie zügig dies geschieht, ist derzeit noch offen.
- Weitere wichtige Maßnahmen sind die Umsetzung von PV-Anlagen bei den eigenen oder
unmittelbar beinflussbaren Bauvorhaben auf der gesamten, zu Verfügung stehenden Fläche und die Festlegung von geeigneten Gebäudeausrichtungen und Gebäudegeometrien (Dachform, Dachneigung, keine Dachaufbauten, …) in Bebauungsplänen zur optimalen PV-Nutzung.
3. Energieeffizienz in Gebäuden
- Die Energieeffizienz in (Wohn-) Gebäuden wird bestimmt von einer noch zu geringen
Sanierungsrate und Sanierungstiefe. Eine Reduktion der Energieverbräuche ist jedoch unbedingt notwendig, um eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger zu erreichen.
- Für Gebäudemaßnahmen (Neubau und Sanierung) im Einflussbereich der Stadt Nürnberg
sind höchstmögliche Energiestandards anzustreben.
- Klimaschonende Bauweisen (z.B. Holzbau, Umbau statt Abbruch und Neubau) mit
Berücksichtigung der grauen Energie sind zu bevorzugen.
- Bereits Im Rahmen der Stadtentwicklung und Stadtplanung sind Aspekte des verdichteten
Bauens und Nachverdichtung zu berücksichtigen.
4. Nachhaltige Mobilität
- Der Sektor Verkehr wird dominiert vom motorisierten Straßenverkehr. Die Emissionen im
Verkehr sind seit 1990 nur geringfügig gefallen. 77% der verkehrsbedingten THG- Emissionen stammen vom Straßenverkehr (Personenverkehr 58%; Güterverkehr 19%). Hauptaugenmerk muss die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs zum Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad-, Fußverkehr) sein. Notwendig ist eine Kombination aus Pull und Push-Maßnahmen, der Umweltverbund muss attraktiver werden.
- Wichtige Maßnahmen sind die Erhöhung der Parkgebühren und der Wegfall von
kostenfreien Stellplätzen in der Innenstadt. Gleichzeitig ist die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (Tarifsenkung, Frequenzerhöhung).
- Ausbau der Fußgänger- und Fahrradinfrastruktur sowie der Mobilitätsstationen zur
multimodalen Verkehrsnutzung.
Anpassung an den Klimawandel
Über die Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für die zweite Säule des Klimafahrplans „Anpassung an den Klimawandel“ wird in einer gesonderten Vorlage voraussichtlich im Herbst 2020 berichtet.
Zum Beschlussvorschlag
Im Kooperationsvertrag für die Stadtratsperiode von 2020 – 2026 zwischen CSU und SPD vom 07.05.2020 wird ausdrücklich festgeschrieben, dass die Maßnahmen zum Klimaschutz fortgeführt und weiterentwickelt werden. In Zeiten der seit ca. Februar 2020 herrschenden Corona-Krise zeichnen sich für den Klimaschutz sowohl Chancen als auch eine Vielzahl von Gefahren ab. Eine Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) vom Mai 2020 hat zum Ergebnis, dass die Mehrzahl der Bevölkerung gerade jetzt einen konsequenten Klimaschutz fordert. Andererseits führt die Corona-Krise zu einer gewaltigen Belastung sämtlicher öffentlicher Haushalte. Um die Gesellschaft in eine nachhaltige Entwicklung zu führen, ist es
gerade jetzt notwendig, bereitgestellte Hilfs- und Unterstützungsfonds an nachhaltige Kriterien zu koppeln. Entsprechend setzt das Bekenntnis zum Klimaschutz im Kooperationsvertrag ein wichtiges Zeichen.
THG-Minderungsziel bis zum Jahr 2050
Im Klimafahrplan 2010 - 2050 wurde von der Stadt Nürnberg bis zum Jahr 2050 ein CO - Minderungsziel von -80% definiert. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2050 um -80 bis -95% Prozent zu reduzieren. Außerdem wird im Klimaschutzgesetz auf das Bekenntnis Deutschlands beim Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 in New York verwiesen, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Auf kommunaler Ebene der Bundesrepublik haben sich in den letzten Jahren immer mehr Städte und Gemeinden unter dem Stichwort „klimaneutrale Kommune“ eine Treibhausgasneutralität bis 2050 zum Ziel gesetzt, darunter die Städte München, Frankfurt, Hannover, Mainz, Kiel, Magdeburg, Karlsruhe und Stuttgart. Für das Langfristziel bis 2050 schlägt das Referat für Umwelt und Gesundheit vor diesem Hintergrund vor, das THG-Minderungsziel in Nürnberg auf den Wert von -95% anzuheben.
THG-Minderungsziel bis zum Jahr 2030
Im zweiten Klimaschutzfahrplan 2010 – 2020 aus dem Jahr 2007 ist bisher für das Jahr 2020 das Ziel zu einer CO -Minderung von -40% und im Klimafahrplan 2010 -2050 aus dem Jahr 2014 von -80% bis zum Jahr 2050 definiert. Für das Jahr 2030 existiert durch die Mitgliedschaft im „Klimabündnis“ nur ein indirektes Ziel zu einer CO -Minderung von -50%. Ein unmittelbarer Stadtratsbeschluss bezogen auf das Jahr 2030 liegt aber noch nicht vor. Wie in der Prognose des beiliegenden Klimaschutzfahrplanes 2020 – 2030 erkennbar ist, sollte das Einsparziel von -50% bis zum Jahr 2030 unter den aktuell gegebenen gesetzlichen Vorgaben mindestens erreichbar sein. Jedoch liegt das Einsparziel auf Bundesebene bereits bei -55% und seitens der EU wird im Rahmen des „Green Deal“ der EU-Kommission über eine Anhebung des bisherigen -40%-Zieles auf -50% bis -55% diskutiert. Hintergrund dieser Überlegungen bildet der 2018 veröffentlichten Sonderberichts des Weltklimarats (IPCC), der als Ausgangspunkt der globalen klimapolitischen Debatte der letzten Jahre gelten kann. Dieser brachte als zentrale Erkenntnisse, dass erhebliche Klimafolgen bereits bei einer Erderwärmung um 1,5 Grad eintreten würden, bereits ab dieser Temperatur sogenannte „Kippunkte“ im Klimasystem möglich seien sowie, dass zur Erreichen des 1,5 Grad-Ziels eine substantielle Senkung der weltweiten Co2-Emissionen bereits zum Jahr 2030 erforderlich sei. Wenn sich die Stadt Nürnberg den langfristigen Einsparzielen der Bundesregierung (-95% bis 2050) anschließt, so muss bei linearer Betrachtungsweise vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2050 eine Einsparlücke von 60,3% geschlossen werden. Umgerechnet auf 32 Jahre ergibt sich so eine notwendige jährliche Einsparung von 1,9% der THG-Emissionen. D.h., bis 2030 muss mindestens eine Einsparung von ca. 58% erreicht werden. Das Referat für Umwelt und Gesundheit schlägt deshalb ein THG-Minderungsziel von -60% für das Jahr 2030 vor. Die Erreichung dieses Minderungsziel wird als ambitioniert, aber realistisch angesehen, da die Stadt Nürnberg viele Potenziale und Handlungsmöglichkeiten hat, die genutzt werden können.
Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035
Im Stadtratsbeschluss „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ vom 24.07.2019 wurde bereits in der Präambel die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 aufgeführt. Auch im Kooperationsvertrag für die Stadtratsperiode von 2020 – 2026 zwischen der CSU und der SPD von 07.05.2020 wird die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 aufgeführt. Entsprechend soll dieser Punkt dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Aufbau einer Koordinierungsstelle Klimaschutz
Zur Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes 2020 – 2030 sowie für die Umsetzung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 braucht es eine koordinierende Einheit, die alle relevanten Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung und externe Institutionen zusammenbringt, impulsgebend für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten ist und den Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern steuert. Außerdem soll die Möglichkeit zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinierungsstelle Klimaschutz untersucht werden. Diese Stelle soll einerseits stadtintern konkrete Maßnahmen entwickeln, z.B. beim Prozess der klimaneutralen Verwaltung, und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. Andererseits soll die Koordinierungsstelle auch in die Stadtgesellschaft wirken und externe Projekte initiieren und umsetzen. Über die erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. Das Referat für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch den Klimaschutzbeauftragten, wird beauftragt an der Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes 2020 – 2030 auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene weiterhin intensiv zu arbeiten sowie diesen regelmäßig fortzuschreiben. Zur konkreten Umsetzung von wichtigen Klimaschutzmaßnahmen soll ein städtischer Klimafonds zur Bündelung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzprojekten im Haushalt in Höhe von insgesamt 120 Mio. (Stadtratsperiode bis 2026) angelegt werden. Seitens Ref. I/II wird gerade eine Übersicht mit klimarelevanten Töpfen in der Stadtverwaltung erarbeitet. Über die erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 Stadt Nürnberg
mit Endenergie- und Treibhausgasbilanz
Fortschreibung für die Jahre 2016 bis 2018
Diese Studie wurde erstellt von:
Erich Maurer, Diplom-Wirtschaftsingenieur Nicola Polterauer, Diplom-Betriebswirtin (FH) Wolfgang Seitz, Dipl.-Ing. (FH)
ENERGIEAGENTUR nordbayern GmbH
Fürther Straße 244 a 90429 Nürnberg Fon: 0911/ 99 43 96-0 Fax: 0911/ 99 43 96-6 E-Mail: nuernberg@ea-nb.de
www.energieagentur-nordbayern.de
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit
Ansprechpartner:
Wolfgang Müller
Klimaschutzbeauftragter
Hauptmarkt 18
90491 Nürnberg
Fon: 0911/ 231 3977 www. Wir-machen-das-klima.de
Bearbeitung: August 2019 – Januar 2020
Nürnberg, April 2020
Vorwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Nürnberger Stadtrat hat im Jahr 2019 den Klimaschutz als „zentrale Zukunftsaufgabe“ definiert. Er bekräftigte damit Nürnbergs Willen, aktiv am Erreichen der globalen Klimaziele mitzuwirken und das langjährige Engagement in puncto Klimaschutz konsequent fortzuführen und zu verstärken. Unser „Klimaschutzfahrplan 2020 – 2030“ liefert nun aktualisierte Berechnungen zur Endenergie- und Treibhausgasbilanz und benennt Schwerpunktthemen und Maßnahmen für die kommenden zehn Jahre. Was haben wir bisher erreicht? Gegenüber dem Basisjahr 1990 sind die Treibhausgasemissionen in Nürnberg bis 2018 um 35 % gesunken. Damit liegt unser Klimaschutzziel von -40% für das Jahr 2020 noch in Reichweite. Die Erfolge fußen neben Effizienzgewinnen vor allem auf dem Fortschreiten der Energiewende im Strombereich. Unser Dank gilt allen in der Stadt, die dazu beigetragen haben. Die aktuellen Prognosen für 2030 und 2050 machen aber deutlich, dass es weiterhin dringend ein starkes Engagement der gesamten Stadtgesellschaft braucht. Der Ausbau der Fernwärme und ihre Umstellung auf Erneuerbare Energien, das Heben des Flächenpotenzials auf Dächern und befestigten Flächen in der Stadt für Solarstrom, die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor durch Sanierung und klimaschonende Bauweisen sowie der Umbau des Verkehrssystems in Richtung nachhaltige Mobilität sind zentrale Handlungsfelder der nächsten Jahre. In Zeiten der Corona-Pandemie mag die akute globale Klimakrise gerade etwas in den Hintergrund gerückt sein und noch ist unklar, welche Konsequenzen daraus im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit gezogen werden. Es bleibt aber dabei: Das nächste Jahrzehnt wird für das Klima entscheidend sein und dafür braucht es mutige Entscheidungen. Unabhängig von Rahmenbedingungen in Bund und Europa haben wir viele Potenziale und Handlungsmöglichkeiten vor Ort, die wir klug nutzen müssen. Lassen Sie es uns angehen!
Britta Walthelm Referentin für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg
KSFP 2020 2030 Stadt Nürnberg
Vorwort ………………………………………………………………………………………………………………………………………………..3
1 Zusammenfassung ...................................................................................................................... 5
2 Monitoringsystem der Stadt Nürnberg ....................................................................................... 9
2.1 Fortschreibung Energiebilanz Methode ...................................................................................... 9
2.2 Fortschreibung Endenergie- und THG-Bilanz 2016 bis 2018 ...................................................... 11
3 Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 Stadt Nürnberg .................................................................. 24
3.1 Prognosen 2020 und 2030 ........................................................................................................ 24
3.2 Prognose 2050 .......................................................................................................................... 28
3.3 Energieerzeugung und Energieübertragung .............................................................................. 29
3.4 Solare Energieerzeugung .......................................................................................................... 33
3.5 Energieeffizienz in Gebäuden ................................................................................................... 37
3.6 Wirtschaft – Energieeffizienz in Unternehmen ......................................................................... 42
3.7 Nachhaltige Mobilität ............................................................................................................... 44
3.8 Stadtverwaltung und Kommunalwirtschaft .............................................................................. 49
4 Anhang ..................................................................................................................................... 52
4.1 BISKO Standard......................................................................................................................... 52
4.2 Datengrundlage Bilanzierung .................................................................................................... 54
4.3 Tabellen Fortschreibung Endenergie- und THG-Bilanz .............................................................. 56
4.4 Experteninterviews ................................................................................................................... 61
4.5 Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................. 62
Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 Stadt Nürnberg, Endenergie- und Treibhausgasbilanz 2016 bis 2018
1 Zusammenfassung
Der Klimaschutzfahrplan 2020 - 2030 der Stadt Nürnberg beinhaltet neben einer Fortschreibung der Endenergieund Treibhausgasbilanz für 2016 bis 2018, Szenarien für die Jahre 2020, 2030 und 2050, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in verschiedenen Handlungsfeldern sowie die Auflistung wichtiger Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele. Die Bestandsanalyse und Beschreibung der wesentlichen Handlungsoptionen erfolgte unter Berücksichtigung der Einschätzung von Expertenmeinungen. Dafür wurden relevante Akteure mittels Expertengesprächen eingebunden.
Fortschreibung Energie und THG-Bilanz 2017 und 2018
- Der Energieverbrauch der Stadt Nürnberg blieb seit 2015 nahezu gleich, die THG-Emissionen sind um
6,4 % zurückgegangen. In der gleichen Zeit nahm das BIP um 12 % und die Einwohnerzahl um 1,6 % zu.
- Bezogen auf 1990 beträgt der Energieverbrauch noch 82 % und die THG-Emissionen noch 65,3 %. Dies
ergibt einen Rückgang von 18 % beim Energieverbrauch und 34,7 % bei den THG-Emissionen (Bundesdeutsche Strommix). Setzt man den Strommix der N-ERGIE für die Berechnung der Emissionen an ist der Rückgang noch etwas höher.
- Der Rückgang ergibt sich vor allem aus der Entwicklung im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistung und
Industrie (GHDI; Energieverbrauch -28,8 %, TGH-Emissionen -41,1 %) und private Haushalte (pHH; Energieverbrauch -6,0 %, TGH-Emissionen -35 %). Der Sektor Verkehr (Ve) verzeichnet einen geringen Anstieg beim Energieverbrauch (+4,0 %) und einen leichten Rückgang bei den THG-Emissionen (-3,4 %).
- Für den Rückgang der THG-Emissionen sind neben den Effizienzgewinnen im Sektor GHDI und pHH vor
allem die deutliche Verbesserung des Emissionsfaktors für Strom durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und der Rückgang der Kohleverstromung ursächlich.
Szenario 2020, 2030, 2050
- Für das Szenario 2020 wurde keine Reduktion des Energieverbrauchs angesetzt. Durch die Verbesserung
des Stromemissionsfaktors (Anteil EE-Strom 48 %) ergibt sich ein Rückgang der THG-Emissionen von 40,9 %. Das Erreichen des Einsparziels von 40 % in Bezug auf 1990 wäre möglich.
- Für das Szenario 2030 wurde im Sektor GHDI ein leichter Rückgang des Energieverbrauchs (-2 %) ange-
nommen und ein höherer Anteil an Fernwärme, Strom und erneuerbaren Energien bei gleichzeitigem Rückgang von Kohle und Heizöl. Beim Sektor pHH wurde ein Rückgang des Energieverbrauchs von 6 % (entspricht einer Sanierungsrate von bis zu 1,2 %) angesetzt und ein Zuwachs von erneuerbaren Energien (+3 %), Fernwärme (+1,5 %) sowie Strom (+2,0 %) und ein Rückgang bei Erdgas (-1,5 %), Heizöl (-4,5 %)
und Kohle (-0,5%). Beim Verkehr wurden ein leichter Rückgang des Flugverkehrs und ein deutlicher Rückgang des fossilen motorisierten Individualverkehrs zugunsten von E-Mobilität, ÖPNV und dem Fußgängerund Fahrradverkehr angesetzt. Die Stromerzeugung wurde, entsprechend den Ergebnissen der Kohlekommission mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Stromerzeugung und einem teilweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung simuliert. Mit diesen Parametern werden die THG-Reduktionsziele von 50 % bis 2030 in den Sektoren GHDI sowie pHH erreicht und im Sektor Verkehr deutlich verfehlt. Insgesamt ergibt sich eine THG-Reduktion von 49,9 %.
- Im Szenario 2050 wird von einer überwiegend auf Strom basierten Energieversorgung, bei einer nahezu
vollständig regenerativen Erzeugung des Stroms und einem Rückgang des Energieverbrauchs um 32 %, ausgegangen. Unter diesen Parametern ergibt sich eine Reduktion der Emissionen von knapp über 80% in Bezug auf 1990. Bei entsprechendem politischen Handeln ist auch eine größere Reduktion bzw. die Reduktion auch schon früher erreichbar.
Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030
Die Abschätzung der aktuellen Situation in den einzelnen Betrachtungsfeldern und die Beschreibung relevanter Maßnahmen erfolgte auf Basis von Expertengesprächen mit relevanten Akteuren.
Energieerzeugung, Energieumwandlung, Energieübertragung
- Zentrale Aktivität in diesem Bereich ist der Ausbau der KWK-basierten Fernwärme durch Erweiterung und
Nachverdichtung. Dabei sollten vor allem die ca. 4.000 Ölheizungen ersetzt werden. Auch große Industriebetriebe können als Fernwärmekunden gewonnen werden, was ein aktuelles Beispiel eindrucksvoll zeigt.
- Aktuell sind ca. 20 % der Bereitstellung der Fernwärme auf Basis von Erneuerbaren Energien. Dies sollte
weiter ausgebaut werden. So könnte die Biomassenutzung von derzeit ca. 8 % durch das Alt- und Restholzpotenzial in der Stadt deutlich erhöht werden. Des Weiteren könnte die bestehende GuD-Anlage mit „grünem Erdgas“ betrieben werden. Dies ermöglicht es, auch in Zukunft Residuallast zur Verfügung zu stellen. Die Installation einer großflächigen Solarthermieanlage erfordert erheblich Flächen und kann daher auch langfristig nur geringfügige %-Anteile zur Verfügung stellen.
- Neben der Fernwärme sind in der Stadt Nürnberg weitere KWK-Anlagen bei GHDI im Einsatz. Auch hier
gilt es, die Anlagen weiter auszubauen und die Strombereitstellung zu erhöhen.
Potenziale solarer Stromerzeugung
- Auf befestigten Flächen (Dächern von Gebäuden, Überdachungen, Parkplätzen, Betriebshöfen Lärm-
schutzwänden, …) existiert ein umfangreiches Flächenpotenzial zur solaren Nutzung.
- Die entscheidenden Hemmnisse zur Umsetzung der solaren Potenziale liegen im 52 GW-Deckel (Förder-
grenze im EEG), im bürokratischen Aufwand bei Mieterstrommodellen, in der EEG-Abgabe bei selbstgenutztem Strom und dem zurückhaltendem Interesse, trotz vorhandener Wirtschaftlichkeit, bei großen Anlagen im Sektor GHDI.
- Weitere wichtige Maßnahmen sind die Umsetzung von PV-Anlagen bei den eigenen oder unmittelbar
beinflussbaren Bauvorhaben auf der gesamten, zu Verfügung stehenden Fläche und die Festlegung von geeigneten Gebäudeausrichtungen und Gebäudegeometrien (Dachform, Dachneigung, keine Dachaufbauten, …) in Bebauungsplänen zur optimalen PV-Nutzung.
Energieeffizienz in Gebäuden
- Die Energieeffizienz in (Wohn-) Gebäuden wird bestimmt von einer eher geringen Sanierungsrate und
Sanierungstiefe. Eine Reduktion der Energieverbräuche ist jedoch unbedingt notwendig, um eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger zu erreichen. Zur Deckung des aktuellen Energiebedarfs reichen die Potenziale der erneuerbaren Energien nicht aus. Ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wäre das zukünftige GebäudeEnergieGesetz (GEG) der Bundesregierung, dessen Anforderungsprofil besonders für den Gebäudebestand viel zu niedrig ist. Zu geringe Vorgaben hinsichtlich Energieeffizienz sind durch Maßnahmen der Stadt Nürnberg nicht zu kompensieren.
- Für Gebäudemaßnahmen (Neubau und Sanierung) im Einflussbereich der Stadt Nürnberg sind höchste
Energiestandards anzusetzen.
- Klimaschonende Bauweisen (z.B. Holzbau, Umbau statt Abbruch und Neubau) mit Berücksichtigung der
grauen Energie1 sind, wenn möglich, zu bevorzugen.
- Bereits Im Rahmen der Stadtentwicklung und Stadtplanung sind Aspekte des verdichteten Bauens und
Nachverdichtung zu berücksichtigen.
1 als „graue Energie“ wird die Energie bezeichnet, die zur Produktion von der Baustoffe eingesetzt wird
Nachhaltige Mobilität
- Der Sektor Verkehr wird dominiert vom motorisierten Straßenverkehr. Die Emissionen im Sektor Verkehr
sind seit 1990 nur geringfügig gefallen. 77 % der verkehrsbedingten THG-Emissionen stammen vom Straßenverkehr (Personenverkehr 58 %; Güterverkehr 19 %). Hauptaugenmerk muss die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs zum Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad-, Fußverkehr) sein. Notwendig ist eine Kombination aus Pull und Push-Maßnahmen, der Umweltverbund muss attraktiver, der mIV muss unattraktiver werden.
- Wichtige Maßnahmen sind die Erhöhung der Parkgebühren und der Wegfall von kostenfreien Stellplätzen
in der Innenstadt. Gleichzeitig ist die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (Tarifsenkung, Frequenzerhöhung).
- Ausbau der Fußgänger und Fahrradinfrastruktur sowie der Mobilitätsstationen zur multimodalen
Verkehrsnutzung.
Monitoringsystem der Stadt Nürnberg KSFP 2020 – 2030 Stadt Nürnberg
2 Monitoringsystem der Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg führt seit langem ein Monitoring des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen durch, um das Erreichen der CO -Reduktionsziele überprüfen zu können. Seit 2010 wird die Bilanzierung mit einer standardisierten Softwarelösung durchgeführt. Im Jahr 2016 wurde auf das Bilanzierungstool „Klimaschutzplaner“ des Klimabündnisses umgestellt. Damit ging auch eine Umstellung der Bilanzierungs-Systematik auf den BISKO- Standard einher, der eine standarisierte und vergleichbare Bilanzierung von Kommunen ermöglicht. Neben einem geänderten Berechnungsansatzes (vor allem für den Sektor Verkehr) erfolgte auch eine Umstellung von CO -Emissionen auf Treibhausgas (THG) -Emissionen. Die Bilanzwerte ab 2013 und das Basisjahr 1990 wurden, entsprechend der Datenlage, in die neue Systematik transferiert. Die Genauigkeit und Detailschärfe sind ab 2014, als der BISKO- Standard bereits bei der Datenerfassung berücksichtigt wurde, höher als in den vorausgegangenen Jahren.
Die Minderungsziele der Stadt Nürnberg für CO , bzw. THG-Emissionen betragen:
40 % bis 2020
50 % bis 2030
80 % bis 2050
Neben der Bilanzierung für die Jahre 2016 - 2018 wird auch die Erreichbarkeit der Ziele im Rahmen dieser Untersuchung bewertet.
2.1 Fortschreibung Energiebilanz Methode
Der Klimaschutzplaner wird fortlaufend weiterentwickelt und optimiert. Diese Optimierungen bewirken manchmal auch geringfügige Werteverschiebungen in den vergangenen Jahresscheiben. Zu diesen Anpassungen kommen Veränderungen, die sich durch eine detailliertere Datenerfassung ergeben haben. Um eine konsistente Entwicklung darzustellen zu können, wurden die Veränderungen auch in den zurückliegenden Jahren durchgeführt.
Stromverbrauch Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
Der Stromverbrauch für den gewerblichen Bereich lag für die Jahre 2017 und 2018 in einer deutlich detaillierteren Aufteilung für die einzelnen Sektoren vor. Diese Aufteilung wurde auch rückwirkend für die Jahre vor 2017 übernommen. So wurde dem Sektor Industrie ein höherer Stromverbrauch zugeordnet als dem Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistung. Der Verbrauch der kommunalen Einrichtungen wurde direkt abgefragt und ist nicht von der Anpassung betroffen.
Obwohl der nicht witterungsbereinigte Stromverbrauch unverändert blieb, haben sich durch unterschiedliche Anteile der Witterungsbereinigung bei den Sektoren geringe Abweichungen beim Gesamtverbrauch ergeben.
Fortschreibung 2018
Die Parameter und Berechnungsfaktoren für das Jahr 2018 stehen im Klimaschutzplaner erst ab Mitte 2020 zur Verfügung. Da jedoch alle notwendigen Primärdaten vorliegen, wurde eine Fortschreibung für das Jahr 2018 ohne das Berechnungstool des Klimaschutzplaners, jedoch in Anlehnung an seine Systematik durchgeführt. Die Werte für 2018 könnten sich eventuell bei der späteren Berechnung auf Basis des Klimaschutzplaners noch ändern. In der Tendenz sollte die aktuelle Fortschreibung aber bestätigt werden.
Strommix Nürnberg
Der kommunale Energieversorger N-ERGIE versorgt große Teile des Nürnberger Stadtgebietes mit Strom. Aufgrund einer nachhaltigen Unternehmens- und Einkaufspolitik ist der Anteil von erneuerbarem Strom der N-ERGIE höher als im Bundesdurchschnitt. Der Emissionsfaktor für diesen Strom ist dementsprechend niedriger. In einer Parallelrechnung wird die Reduktion der THG-Emissionen, bei der Berücksichtigung des geringeren Emissionsfaktors des N-ERGIE-Stroms, dargestellt.
Witterungsbereinigung
Bei einem Monitoring der Energieverbräuche und THG-Emissionen über einen langen Zeitraum ist es notwendig, eine Witterungsbereinigung durch zu führen, um die Einflüsse der jährlichen Witterungsschwankungen (warme Jahre, kalte Jahre) herauszurechnen. Dafür werden die Heizgradtage des aktuellen Jahres mit den Heizgradtagen des langjähren Mittels verglichen und ein ausgleichender Witterungsbereinigungsfaktor berechnet. Die zurückliegenden warmen Jahre sind jedoch nicht mehr auf jährliche Witterungsschwankungen zurückzuführen, sondern deutliche Zeichen des Klimawandels. Der Abgleich der jeweiligen Gradtagszahl mit dem langjährigen Mittel seit 1971 muss unter dem Aspekt der Klimaerwärmung kritisch betrachtet werden. Wenn man von einer fortwährenden Klimaerwärmung ausgeht, ist der Vergleichszeitraum der aktuell angewendete Witterungsbereinigung (über 40 Jahre) sicher zu lang. Warme Jahre werden so nicht mehr zu einer Abweichung, die bilanztechnisch korrigiert werden muss, sondern zu einem „Normalzustand“. Die aktuellen Energieverbräuche und THG-Emissionen werden in der Tendenz somit schlechter gerechnet als eigentlich notwendig.
2.2 Fortschreibung Endenergie- und THG-Bilanz 2016 bis 2018
Die nachfolgenden Grafiken stellen die Fortschreibung für die Jahre 2016 - 2018 dar. Der Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistung (GHD), der Sektor Industrie (I) und der Sektor kommunale Einrichtungen (KE) werden einzeln bilanziert, aber gemeinsam als Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie (GHDI) abgebildet. In der aggregierten Darstellung lässt sich die Entwicklung ab 1990 belastbarer darstellen als in den Einzelentwicklungen, da der Sektor kommunale Einrichtungen 1990 noch nicht getrennt erfasst wurde und auch die Aufteilung der Energieverbräuche auf die einzelnen Sektoren nicht immer eindeutig ist. Der Sektor kommunale Einrichtungen wird ab 2013 zusätzlich einzeln aufgeführt, da für diesen Sektor die Daten detailliert erfasst und auch im Energiebericht der Stadt Nürnberg dargestellt werden.
Die Bilanzierung für das Jahr 2018 wurde nicht mit der Software des Klimaschutzplaners durchgeführt, weil die Berechnungsparameter im Klimaschutzplaner noch nicht zur Verfügung stehen. Die Bilanzierung erfolgte in Anlehnung an die Parameter, Algorithmen und Faktoren des Klimaschutzplaners. Dennoch können sich bei der späteren Bilanzierung durch den Klimaschutzplaner geringfügige Veränderungen ergeben.
Die Werte in den Grafiken sind in ihren witterungsabhängigen Anteilen witterungsbereinigt (wb). Für die Berechnung der stromseitigen Emissionen wurde, soweit nicht anders beschrieben, der Bundesstrommix angesetzt.
Energieträger; Entwicklung 1990, 2013 bis 2018
Der Energieverbrauch der Stadt Nürnberg ist von 1990 bis 2018 um 18 %, die THG-Emissionen sind um 34,7 % zurückgegangen.
Abbildung 1: Energieträger; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018
Abbildung 2: Energieträger; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
Der Rückgang der Emissionen ergab sich vor allem durch die geringeren Emissionen beim Strom (-37 %), aufgrund des gestiegenen Anteils an regenerativer Stromerzeugung und durch den Rückgang von fossilen Energieträgern wie Heizöl (-63 %) und Kohle (-95 %).
Seit 2014 bleibt der Energieverbrauch, mit kleinen Ausschlägen nach unten und oben, relativ konstant, trotz wachsender Bevölkerung. Das heißt, auch in diesem Zeitraum findet eine Steigerung der Energieeffizienz statt. Die THG Emissionen haben sich seit 2013 um 10,6 % verringert. Dies liegt in erster Linie an der Verbesserung des Stromemissionsfaktors.
Berücksichtigt man für Nürnberg einen spezifischen Emissionsfaktor für Strom, der die Strombeschaffung und den Strommix der N-RGIE mitbeinhaltet, ergeben sich leicht geringere THG-Emissionen. Im Vergleich zum Bundesmix sind die Stromemissionen 1,8 % niedriger. In der Gesamtentwicklung aller Energieträger von 1990 bis 2018 ergibt sich ein Rückgang der Emissionen um 35,2 % statt um 34,7 %.
Sektoren; Entwicklung 1990, 2013 bis 2018
Der Energieverbrauch des Sektors GHDI ist von 1990 bis 2018 um 28,8 %, die THG-Emissionen sind um 41,1 % zurückgegangen. Bei den privaten Haushalten betrug der Rückgang beim Energieverbrauch 6,0 % und bei den THG-Emissionen 35,0 %, beim Verkehr stieg der Energieverbrauch um 4,0 % und die THG- Emissionen verringerten sich um 3,4 %.
Abbildung 3: Sektoren; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018
Abbildung 4: Sektoren; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
Den größten Anteil am Energieverbrauch 2018 hat GHDI (51 %) vor den privaten Haushalten (30 %) und dem Verkehr (19 %). Während die Anteile von pHH und Verkehr 2018 um 4 % im Vergleich zu 1990 zugenommen haben, ging der Anteil von GHDI um 8 % zurück.
Bei der Bilanzierung des Verkehrs nach dem Territorialprinzip ist der Anteil der verkehrsbedingten Emissionen in großen Städten im kleiner und in ländlich geprägten Gebieten immer höher als im Bundesdurchschnitt. Rückschlüsse auf eine besonders erfolgreiche Verkehrspolitik der Stadt Nürnberg lassen sich aus diesen Anteilen allein nicht ziehen.
Abbildung 5: Sektoren, Energieverbrauch; Anteile 1990 und 2018
Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie (mit kommunalen Einrichtungen)
Der Energieverbrauch im Sektor Gewerbe, Handel Dienstleistung und Industrie ist von 1990 bis 2018 um 28,8 % und die THG-Emissionen sind um 41,1 % zurückgegangen.
Die Entwicklung des Energieverbrauchs im Sektor GHDI ab 1990 ist geprägt von einem starken Rückgang der fossilen Energieträger Heizöl (-71 %), Kohle (-98 %) und sonstige fossile Energieträger (-99 %). Für den Rückgang der Emissionen ist zusätzlich die Verbesserung des Emissionsfaktors für Strom (-37 %) relevant.
Abbildung 6: GHDI; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018
Abbildung 7: GHDI; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
Seit 2014 stieg der Energieverbrauch im Sektor GHDI um 2,5 % an, liegt aber immer noch um fast 3 % unter dem Wert von 2013, im gleichen Zeitraum haben sich die THG-Emissionen kontinuierlich um 13 % reduziert. Ca. 75 % der Reduktion resultiert aus der Entwicklung beim Strom. Allein der Emissionsfaktor für Strom hat sich von 2013 bis 2018 um 14 % verbessert.
Abbildung 8: GHDI; Anteile Energieverbrauch 1990 und 2018
Der Anteil der fossilen Energieträger Heizöl, Kohle und sonstige fossile Energieträger ist seit 1990 von 52 % auf 17 % massiv zurückgegangen. Für die reinen Wärmeanwendungen wird vermehrt Erdgas eingesetzt. Die Optimierung der Produktionsmethoden und die Auslagerung von Produktionsprozessen sowie der Wandel hin zu Verwaltung, Dienstleistung und Handel haben die Gewichtung von den Wärmeanwendungen zu den Stromanwendungen verschoben. Die wichtigsten Energieträger sind nun Strom und Erdgas mit jeweils 36 %. Der Anteil erneuerbarer Energieträger ist mit 0,5% unbedeutend.
Kommunale Einrichtungen; Entwicklung 2013 bis 2018
Der Energieverbrauch und die THG-Emissionen der kommunalen Einrichtungen sind im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung. Die Energieverbräuche werden vom kommunalen Energiemanagement kontinuierlich detailliert erfasst und werden zusätzlich zur aggregierten Darstellung innerhalb von GHDI in der Bilanzierung ab 2013 einzeln dargestellt.
Der Energieverbrauch der kommunalen Einrichtungen ist ab 2013 um 4 % gestiegen, die THG-Emissionen sind um 11 % gesunken. Der Zuwachs beim Energieverbrauch ist dem Zuwachs an Nutzfläche geschuldet. Durch den großen Stromanteil am Energieverbrauch ist auch hier der geringere Emissionsfaktor für Strom bemerkbar, der vom Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung resultiert.
Die wichtigsten Energieträger sind Strom (39 %) vor Fernwärme (33 %) und Erdgas (25 %). Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt bei knapp 3 %. Die meisten Emissionen entstehen durch Strom (68 %), Erd-/ Flüssiggas (19 %) und Fernwärme (12 %).
Die leicht abweichenden Werte zu den Angaben des Energieberichts 2019 des Planungs- und Baureferates der Stadt Nürnberg beruhen beim Energieverbrauch auf unterschiedlichen Annahmen hinsichtlich der Witterungsbereinigung. Die Differenzen bei der Darstellung der Emissionen beruhen zusätzlich auf einem systembedingt unterschiedlichen Ansatz bei den Emissionsfaktoren. Während im Energiebericht die Emissionen in Tonnen CO angegeben werden, werden in der hier vorliegenden Bilanzierung, entsprechend dem BISKO-Standard, CO -Äquivalente bilanziert.
Abbildung 9: kommunale Einrichtungen; Energieverbrauch 2013 bis 2018
Abbildung 10: kommunale Einrichtungen; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
Private Haushalte; Entwicklung 1990, 2013 bis 2018
Von 1990 bis 2018 haben sich der Energieverbrauch der privaten Haushalte um 6,0 % und die THG-Emissionen um 35,0 % reduziert.
Abbildung 11: private Haushalte; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018
Abbildung 12: private Haushalte; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
Der Rückgang des Energieverbrauchs erfolgt trotz eines Zuwachses der Einwohner von 1990 bis 2018 um 4,9 % und der Wohnfläche um 24,1 %. Der Wohnraum pro Einwohner erhöhte sich in dem Zeitraum von 34,2 m² auf 40,5 m². Für die Reduktion des Energieverbrauchs sind der höhere energetische Standard im Neubaubereich und die energetischen Sanierungen verantwortlich. Von der 2018 vorhandenen Wohnfläche wurden 13,5 % ab 2000 erstellt und sind somit in einem energetisch guten Zustand. 21,5 % dieser Gebäude wurden bereits energetisch saniert. Dieser Anteil an sanierter Wohnfläche ist die bilanzielle Zusammenfassung aller Sanierungsmaßnahmen zu Komplettsanierungen. Teilsanierungen wurden an einem höheren Anteil der Wohnfläche durchgeführt.
Der Anteil des Energiebedarfs für Raumwärme und Warmwasserbereitung beträgt 80 %. Die restlichen 20 % des Energieverbrauchs setzen sich aus Strom für Beleuchtung, Haushaltsgeräte und Anwendungen im Informations- und Kommunikationsbereich zusammen.
Ab 2013 sinkt der Energieverbrauch, mit geringen Schwankungen um 2,1 % und die Emissionen um 13,3 %. Neben der Verbesserung des Stromemissionsfaktors ist dafür der Rückgang des Heizölverbrauchs und der Anstieg der erneuerbaren Energien verantwortlich.
Abbildung 13: pHH; Anteile Energieverbrauch 1990 und 2018
Die wichtigsten Energieträger 2018 sind Erd-/Flüssiggas (42 %) vor Strom (21 %), Fernwärme (17 %) und Heizöl (16,0 %). Der Anteil erneuerbarer Energien liegt bei 4 %. Die meisten Emissionen entstehen durch Strom (37 %), Erd-/ Flüssiggas (36 %) und Heizöl (18 %). Fernwärme hat aufgrund ihres Anteils an erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung eine niedrigen Emissionsfaktor und schlägt mit lediglich 6 % der Emissionen zu Buche.
Verkehr; Entwicklung 1990, 2013 bis 2018
Von 1990 bis 2018 ist der Energieverbrauch im Sektor Verkehr um 4,0 % gestiegen, die THG-Emissionen haben sich im gleichen Zeitraum um 3,4 % reduziert.
Der Verkehr ist der einzige Sektor, bei dem keine Reduktion des Energieverbrauchs stattgefunden hat und nur eine geringe Reduktion der THG-Emissionen. Während bei allen anderen Sektoren die höheren Anforderungen (mehr Wohnfläche, höhere Produktion, mehr Beschäftigte, höheres Bruttosozialprodukt, etc.) durch Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden konnten, ist dies im Sektor Verkehr nicht gelungen. Der relativ geringe Anteil an Strom (fast ausschließlich bei Bahn, U-Bahn und Straßenbahn und kaum bei E- Autos) und der geringe Zuwachs an erneuerbaren Energieträgern konnte bei den THG-Emissionen nicht die erforderliche Reduktion bewirken.
Abbildung 14: Verkehr; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018
Abbildung 15: Verkehr; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
Der Energieverbrauch und die THG-Emissionen des Verkehrs sind im Vergleich zu 2013 um 1,5 % bzw. 1 % gestiegen.
Die fossilen Kraftstoffe dominieren 1990 den Sektor Verkehr mit 95 % gegenüber 5 % Strom. 2018 ging der Anteil der fossilen Treibstoffe auf 90 % zurück zu Gunsten von 4 % biogenen Treibstoffen (überwiegend als Zumischung zu den fossilen Treibstoffen) und einem leicht gestiegenen Anteil von Strom. Die Elektromobilität im PKW-Bereich zeigt noch keine relevanten Auswirkungen. Die Verteilung der Emissionen entspricht in etwa den Anteilen am Energieverbrauch, wobei der Anteil von Strom bei den THG-Emissionen 9,3 % beträgt und die Emissionen der biogenen Treibstoffe vernachlässigbar sind.
Abbildung 16: Verkehr; Anteile Energieträger 1990 und 2018
Abbildung 17: Verkehr; Anteile Verkehrsmittel 1990 und 2018
Bei den eingesetzten Verkehrsmitteln überwiegt beim Personenverkehr der motorisierte Individualverkehr (61 %) und beim Güterverkehr der Straßengüterverkehr (20 %). Dies ist vergleichbar mit 1990. Im Vergleich zu 1990 ist der Anteil des mIV gesunken (-8 %) und der Anteil des Straßengüterverkehrs (+5 %) gestiegen, der öffentliche Personenverkehr hat einen geringen Zuwachs (+1 %), der Schienengüterverkehr verliert von seinem geringen Anteil zwei Drittel (-2 %) und der Flugverkehr verdoppelt sich fast (+4 %).
Erneuerbare Stromerzeugung
Die erneuerbare Stromerzeugung in Nürnberg beruht auf acht Wasserkraftanlagen (fünf an der Rednitz, zwei an der Pegnitz, eine an der Gründlach), einigen Biogasanlagen in den Außenbezirken, den Faulgasanlagen in der Kläranlage (Eigenverbrauch, speist nicht nach EEG ins Stromnetz ein) und dem großen Biomasseheizkraftwerk in Sandreuth sowie einer Vielzahl von Photovoltaik-Dachanlagen (allein über 2.200 kleiner als 30 kWpeak). Insgesamt gibt es 2.787 Anlagen mit einer Leistung von 59.610 kW, die nach dem EEG einspeisen und vergütet werden. Den größten Anteil an der Stromerzeugung hatte 2018 mit 54 % die Biomasse, gefolgt von Photovoltaik mit 39 % und Wasserkraft mit 7 %. Das Biomasseheizkraftwerk in Sandreuth hat mit einer Leistung von 6 MW den entscheidenden Anteil an der Stromerzeugung. Auf der Installation dieser Anlage beruht auch der deutliche Zuwachs bei der Stromerzeugung zwischen 2011 und
- Insgesamt liegt der Anteil des verbrauchten Stroms, der in Nürnberg regenerativ erzeugt wird, im Bereich von 3 %.
Abbildung 18: Erneuerbare Stromerzeugung 2011 bis 2018
Ergebnis Fortschreibung 2016 bis 2018
Die Entwicklung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen in Nürnberg ist geprägt von einer Reduktion in den Sektoren GHDI und private Haushalte sowie von einem Anstieg (Energieverbrauch) bzw. einer konstanten Entwicklung (THG-Emissionen) beim Verkehr.
Im Sektor GHDI sinkt seit 1990 der Energieverbrauch und die THG-Emissionen gehen noch stärker zurück. Ursächlich hierfür sind die Umsetzung wirtschaftlicher, sich schnell amortisierender Effizienzmaßnahmen sowie der Übergang von energieintensiver Produktion zu mehr Dienstleistung. Die deutlich höhere Reduktion der THG-Emissionen basiert auf einem verändertem Energiemix (geringere Anteile von Kohle und Heizöl sowie höhere Anteile von Erdgas und Fernwärme) und der signifikanten Verbesserung des Emissionsfaktors für Strom. Ein direkter Einsatz von erneuerbaren Energien findet kaum statt. Dies könnte jedoch der weitere Ausbau der Fernwärme bei gleichzeitiger Dekarbonisierung bewerkstelligen. Zukünftige Energieeinsparungen werden immer schwerer zu verwirklichen sein und bedürfen größerer Anstrengungen, da die „low hanging fruits“ bereits umgesetzt wurden. Die aktuell positive Entwicklung bei der Reduktion der THG-Emissionen ist dem Zuwachs erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung zu verdanken. Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien würde die Emissionen weiter reduzieren, die begrenzten vorhandenen Potenziale für erneuerbare Energien erfordern jedoch auch eine massive Reduktion des Energieverbrauchs, um diesen regenerativ decken zu können.
Der Energieverbrauch der kommunalen Einrichtungen hat seit 2013 um 4,1 % zugenommen und die THG-Emissionen um 11,1 % abgenommen. Die Reduktion der THG-Emissionen ist auf die Verbesserung des Stromfaktors zurückzuführen. Der Anteil von Fernwärme und erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch schwankt zwischen 58 % und 60 %. Die leichte Zunahme des Energieverbrauchs erfolgte bei einer deutlichen Zunahme von beheizten
Flächen (+ 14 % seit 2013), sodass flächenspezifisch eine Reduktion des Energieverbrauchs zu verzeichnen ist. Dieser Aspekt trifft jedoch auf alle Sektoren zu. Kommunale Neubauten werden in der Regel im Passivhausstandard ausgeführt. Auch bei Sanierungen liegt der energetische Standard höher als gesetzlich vorgeschrieben. Eine große Reduktion der THG-Emissionen kann durch einen höheren Anteil an Fernwärme bei gleichzeitiger Dekarbonisierung der Fernwärme erreicht werden.
Der Energieverbrauch der privaten Haushalte wird bestimmt vom Wärmeverbrauch der Wohngebäude (Heizwärme und Warmwasser) und vom Stromverbrauch für Beleuchtung, Haushaltsgeräte und Anwendungen im Informations- und Kommunikationsbereich. Insgesamt ist der Energieverbrauch seit 1990 um 6 % gesunken, wobei der Wärmeverbrauch (Heizwärme, Warmwasser) der privaten Haushalte um 1,1 % und der Stromverbrauch um 21,7 % gefallen ist. Bezogen auf die vorhandene Wohnfläche ergibt sich ein Rückgang des Wärmeverbrauchs von 20 %, bezogen auf die Einwohner ein Rückgang von 5,5 %. Die Effizienzsteigerung ergibt sich aus dem Neubau und der Sanierung von vorhandenem Wohngebäuden. In beiden Bereichen werden jedoch nicht die langfristig wirtschaftlichen und klimapolitisch notwendigen Effizienzstandards verwirklicht. Speziell im Neubaubereich ist höchster Energiestandard ein wirtschaftliches Gebot, weil eine nachträgliche Sanierung zu hohen Kosten bei relativ niedrigen Einsparungen führt und hohe Effizienzstandards im Neubau aufgrund der Fördermöglichkeiten relativ kostengünstig zu verwirklichen sind. Eine zukünftige Erhöhung der Energieeffizienz ist in erster Linie von den Vorgaben der EnEV bzw. in Zukunft vom GebäudeEnergieGesetz (GEG) abhängig und in zweiter Linie von der entsprechenden Förderkulisse. Während die Erhöhung der Förderquoten für effizienten Neubau und Sanierungen in die richtige Richtung weist, bleiben die Vorgaben des GEG hinter dem Notwendigen und Möglichen zurück. Eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz im (Wohn-) Gebäudesektor wird daher in Zukunft kaum stattfinden. Im Bereich der Wärmeversorgung von Bestandsgebäude wird der Umstieg von Heizöl auf erneuerbare Energieträger massiv gefördert, sodass bei einem weiteren Rückgang des Energieverbrauchs eine deutlich höhere Reduktion der THG- Emissionen erwartet werden kann. Die Verbesserung des Emissionsfaktors für Strom wird diesen Effekt weiter bestärken. Auch im Sektor Wohnen sollte die (dekarbonisierte) Fernwärme eine wichtige Rolle spielen und weiter ausgebaut werden.
Im Sektor Verkehr hat der Energieverbrauch seit 2013 um 4,0 % zu- und die THG-Emissionen um 3,4 % abgenommen. Der Energieverbrauch im Sektor Verkehr wird domminiert vom motorisierten Individualverkehr (mIV) und Straßengüterverkehr mit überwiegend fossilen Treibstoffen. Effizienzsteigerungen in der Antriebstechnik wurden durch höheres Fahrzeuggewicht und stärkere Motorisierung der Fahrzeuge zum Teil kompensiert. Die Elektromobilität spielt aktuell im Individualverkehr noch keine Rolle. Vor allem der seit 1990 massiv gestiegene Güter- und Flugverkehr sorgen für eine Erhöhung des Energieverbrauchs. Kurzfristig werden in diesen Bereichen wenig Effizienzgewinne zu erwarten sein. Einsparungen im Flugverkehr können zu einem gewissen Teil durch Verlagerung auf den Schienenverkehr bzw. ein eingeschränktes Flugangebot vom Flughafen Nürnberg (dies bedeutet in erster Linie lediglich eine Verlagerung des Flugverkehrs auf andere Flughäfen) erreicht werden. Im Personenverkehr ist durch einen Ausbau des Umweltverbundes und durch Elektromobilität ein Rückgang der Verbrauchswerte und noch stärker der THG-Emissionen zu erwarten. Ein massiver Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung ist dafür aber notwendig. Gleichzeitig sind aber auch die Mobilitäts- und Transportansprüche unserer Gesellschaft und unseres Wirtschaftssystems zu hinterfragen.
Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 Stadt Nürnberg KSFP 2020 – 2030 Stadt Nürnberg
3 Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 Stadt Nürnberg
Neben der Analyse der Ist-Situation in der Stadt Nürnberg wurde in dieser Studie untersucht, inwieweit die selbstgesteckten Klimaziele der Stadt Nürnberg für das Zieljahr 2020 und 2030 nach aktuellem Kenntnisstand zu erreichen sind.
Hierzu wurden die Ist-Daten aus der Bilanz für 2016 - 2018, eigene Erkenntnisse und die Ergebnisse der Expertengespräche herangezogen. Zentraler Faktor für die Fortschreibung bis 2020 und 2030 ist die Entwicklung der THG- Emissionen im Strom. Für das Jahr 2020 ist eine positive Entwicklung zu erwarten, da bereits erste Prognosen für 2019 erhoben wurden. Schwieriger wird dies für das Jahr 2030, da die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit den dafür notwendigen Randbedingungen harmonieren. Sollte aber ein Ziel von 65 % erneuerbarem Strom und der teilweise Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 wie geplant eintreten, kann auch die Bilanz für Nürnberg von diesem Effekt profitieren. Unter diesen Überlegungen und Voraussetzungen sowie den Erkenntnissen der aktuellen Bilanz wurden die Analysen für das Jahr 2020 und 2030 erstellt.
3.1 Prognosen 2020 und 2030
Im Bereich der Effizienzsteigerung und des Rückgangs des Energieverbrauches wird es bis 2020 zu keiner großen Veränderung der Entwicklung kommen. Auch die Förderprogramme zum Umstieg von Heizöl auf erneuerbare Energien werden ihre Auswirkungen vermutlich erst ab 2021 in größerem Ausmaß zeigen. Entscheidend für die Entwicklung der THG-Emissionen wird jedoch die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien bzw. der Rückgang der Kohleverstromung sein, dies hat sich ja bereits im Jahr 2019 gezeigt. So wurden nach aktuellen Angaben durch einen verbesserten Strommix (höhere Anteile von erneuerbaren Energien und Erdgas, niedrigere Anteile von Braun- und Steinkohle) 2019 bundesweit mehr als 50.000.000 Tonnen CO weniger emittiert als 2018.2 Der hohe 2e Anteil von erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung 2019 von 46 %3 resultiert weniger auf einem starken Zubau von Erzeugungsanlagen, die Zubauraten liegen weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück, als vielmehr auf einem gesunkenen Stromverbrauch.
Das Szenario 2020 wurde aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen mit einem leicht gestiegenen Anteil von 48 % erneuerbarer Stromerzeugung simuliert, alle anderen Parameter blieben unverändert. Für 2030 wurde die, von der Bundesregierung im Kohlekompromiss skizzierte Entwicklung der Stromerzeugung (65 % erneuerbare Stromerzeugung; teilweiser Kohleausstieg) übernommen. Für die Sektoren GHDI und pHH wurden Parameter angesetzt, die die aktuelle Entwicklung weiterzeichnen. Für beide Sektoren beschreiben die Szenarien eine realistische Entwicklung, die keinen grundlegenden Systemwechsel, aber doch erhöhte Anstrengungen voraussetzt. Für den Verkehr hingegen sind massive Eingriffe in die vorhandene Struktur notwendig.
2www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/co2-preis-drueckt-treibhausgasemissionen-und-kohleverstromung- 2019-auf-rekordtiefs/ 3 www.energy-charts.de
Folgende Parameter wurden für das Szenario 2030 angesetzt:
- GHDI: Rückgang Energieverbrauch auf 98 %, geänderte Anteile am Energiemix: erneuerbare Energien
+0,5 %, Fernwärme +1,5 %, Erdgas +1,5 %, Strom+1,5 %, Heizöl -5 %
- pHH: Rückgang Energieverbrauch auf 94 %, geänderte Anteile am Energiemix: erneuerbare Energien
+3,0 %, Fernwärme +1,5 %, Erdgas -1,5 %, Strom+2,0 %, Heizöl -4,5 %
- Verkehr: Energieverbrauch von Binnenschifffahrt, Güterverkehr Straße, Güterverkehr Schiene unverän-
dert, Flugverkehr Rückgang auf 95 %, Rückgang Personenverkehr Straße (mIV) fossil auf 85 %, Zuwachs Personenverkehr Straße elektrisch 5 % aus mIV fossil, Zuwachs ÖPNV 5 % aus mIV fossil, Zuwachs Fußgänger/ Fahrrad 5 % aus mIV fossil
Abbildung 19: Sektoren Energieverbrauch; Szenario 2020; 2030
Abbildung 20: Sektoren THG-Emissionen; Szenario 2020; 2030
Im Szenario für 2020 bleiben die Energieverbräuche entsprechend den Annahmen unverändert zu den aktuellen Werten aus 2018. Veränderungen ergeben sich bei den THG-Emissionen allein aus der Verbesserung des Emissionsfaktors für Strom. Im Sektor GHDI sinken die Emissionen im Vergleich zu 2018 um 12,5 % und im Vergleich zu 1990 um 48,4 %. Bei den privaten Haushalten sinken die THG-Emissionen durch den geringeren Anteil von Strom in Bezug auf 2018 um 8,8 % und in Bezug zu 1990 um 40,7 %. In beiden Sektoren ist das Reduktionsziel von 40 % möglich.
Der Verkehr hat einen deutlich niedrigeren Stromanteil, sodass die Reduktion der THG-Emissionen zu 2018 nur 2 % beträgt. Die Einsparung in Bezug auf 1990 ist mit 5,2 % weit von den Reduktionszielen entfernt. Durch die zugrunde gelegte Bilanzierungssystematik hat der Verkehr einen relativ geringen Anteil, sodass das Einsparziel für 2020 mit 40,9 % erreicht wird. Die hohen Anteile der erneuerbaren Stromerzeugung werden bestimmt vom Stromverbrauch (je geringer, desto höher der Anteil erneuerbarer Stromerzeugung), der installierten Leistung aber auch in entscheidendem Maß von Windanfall und Sonnenstunden des jeweiligen Betrachtungsjahres.
Setzt man für das Jahr 2030 lediglich einen weiter deutlich reduzierten Emissionsfaktor für Strom an, der sich an den Beschlüssen der Kohlekommission orientiert (65 % erneuerbare Stromerzeugung, teilweiser Kohleausstieg), ohne weitere Parameter zu verändern, reduzieren sich die THG Emissionen im Sektor GHDI um 54,3 %, im Sektor pHH um 45,3 % und beim Verkehr um 7 %. Mit einer gesamten Reduktion von 45,9 % wird das Reduktionsziel für 2030 verfehlt.
Setzt man die beschriebenen Effizienzsteigerungen und Veränderungen beim Energieträgermix sowie den deutlich verbesserten Strommix und einen leicht verbesserten Fernwärmemix an, ergeben sich für 2030 folgende Einsparungen bei den THG-Emissionen in Bezug auf 1990:
-
GHDI 56,6 % Reduktion,
-
pHH 51,6 %
-
und Verkehr 14 % Reduktion.
Mit einer gesamten Verringerung der Emissionen von 49,9 % im Vergleich zu 1990 wird das selbstgesteckte Minderungsziel der Stadt Nürnberg für 2030 in etwa erreicht. Aufgrund des langen Prognoserahmens bis 2030 können sich noch Abweichungen ergeben. Die Veränderungen im Sektor Verkehr bewirken zwar nur eine, im Vergleich zu den anderen Sektoren eher mäßige Reduktion, setzen aber einen großen politischen Willen und ein Umdenken in der Verkehrspolitik voraus.
Die erneuerbare Stromerzeugung und der Kohleausstieg sind für die Erreichung der Reduktionsziele von 2030 von entscheidender Bedeutung. Selbst der 65 % Ansatz für erneuerbare Stromerzeugung benötigt ein massiv gesteigertes Engagement, einen deutlichen politischen Willen und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Die weitere Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung wird immer schwieriger, da viele Standorte bereits genutzt werden. Ein Repowering von Windkraftanlagen mit höherer Leistung, kann den Ertrag zwar deutlich erhöhen und die Anlagenzahl eventuell sogar verringern, ist jedoch einem erneuten Genehmigungsverfahren unterworfen.
Ohne einem massiven Rückgang des Energieverbrauchs in allen Sektoren werden die Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung und Wärmeversorgung nicht ausreichen, um die weiteren Klimaziele zu erreichen. Die zwei wesentlichen Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung sind Windkraft und solare Stromerzeugung. Während das Potenzial für Windkraft in urbanen Räumen begrenzt ist, gibt es für Photovoltaik ein nicht zu unterschätzendes Flächenangebot. Alle befestigten Flächen haben das Potenzial zur Strom- (PV) oder Wärmeerzeugung (Solarthermie), ohne ihre primären Funktionen zu verlieren oder einzuschränken. Im Sinne der Flächenökonomie muss somit die Energiegewinnung auf bereits befestigten Flächen deutlich gesteigert werden.
In wieweit die von der Bundesregierung beschlossene CO -Bepreisung einen entscheidenden Einfluss auf eine Reduktion der Emissionen haben kann, bleibt abzuwarten. Das Instrument ist sicher zielführend, ob die Höhe des beschlossenen Einstiegspreises pro Tonne CO jedoch eine Steuerungswirkung ausübt, ist mehr als umstritten.
Abbildung 21: Energieträger Energieverbrauch; Szenario 2020; 2030
Abbildung 22: Energieträger THG-Emissionen; Szenario 2020; 2030
Das Szenario der Energieverbräuche für 2020 zeigt entsprechend den Annahmen eine unveränderte Entwicklung zu den Werten aus dem Bilanzjahr 2018. Eine Reduktion der THG-Emissionen auf 3.343.300 Tonnen kann angenommen werden. Die Emissionen werden somit um 40,7 % zum Basisjahr 1990 reduziert. Dies kann aufgrund der bereits 2019 eingetretenen Stromverbesserung als sehr realistisch angenommen werden. Das Ziel der Stadt Nürnberg, die Emissionen bis 2020 auf Basis 1990 um 40 % zu reduzieren, kann somit erreicht werden.
Aufgrund des längeren Planungszeitraums und der größeren politischen Unsicherheit im Ausbau der erneuerbaren Energien, im Ausstieg aus der Kohleverstromung und der dringend notwendigen Verkehrswende ist die Prognoserechnung für 2030 nicht so valide wie für 2020. Nach dieser Hochrechnung können die Emissionen im Jahr 2030 auf 2.835.900 Tonnen reduziert werden. Dies hat eine Reduktion in Höhe von 49,9 % auf Basis 1990 zur Folge. Die Annahmen und Hochrechnungen lassen somit erwarten, dass das selbstgesteckte Ziel einer 50 %-igen Emissionsminderung auf Basis 1990 zu erreichen ist.
3.2 Prognose 2050
Ungleich schwerer ist es, Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen für das Jahr 2050 zu treffen. Den Rahmen bildet eine nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umgestellte Stromversorgung sowie die notwendige Energiewende im Wärme- und Verkehrsbereich mit den damit verbundenen Herausforderungen der Sektorkopplung. Innerhalb dieses Szenarios sind Aussagen mit deutlich höheren Unsicherheiten behaftet als die getroffenen Aussagen für das Jahr 2030. Die Aussagen basieren unter anderem auf aktuellen Analysen für die Metropolregion Nürnberg und die Analysen im Klimaschutzfahrplan 2010- 2050 der Stadt Nürnberg. Es ergibt sich folgendes Bild:
Abbildung 23: Sektoren Energieverbrauch Ist bis 2018; Szenario 2020, 2030, 2050
Sektoren 1990 -2050 -Energieverbrauch MWh
14.000.000
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
2.000.000
13.735.500 11.269.100 11.263.600 11.264.000 10.784.000 7.684.000 1990 2015 2018 Szen. 2020 Szen. 2030 Szen. 2050
Verkehr private Haushalte GHDI
Abbildung 24: Sektoren THG-Emissionen Ist bis 2018; Szenario 2020, 203, 2050
Sektoren 1990 -2050 -THG-Emissionen Tonnen
6.000.000
5.000.000
4.000.000
3.000.000
2.000.000
1.000.000
5.658.700 3.948.200 3.696.100 3.343.300 2.835.900 1.029.000 1990 2015 2018 Szen. 2020 Szen. 2030 Szen. 2050 Verkehr private Haushalte GHDI
Für die Entwicklung bis zum Jahr 2050 sind erhebliche Veränderungen zu erwarten. Die Energieversorgung wird zum überwiegenden Anteil strombasiert erfolgen. Der Emissionsfaktor für Strom wird im Jahr 2050, aufgrund der nahezu vollständigen regenerativen Erzeugung, nochmals deutlich niedriger sein als im Jahr 2030. Die Kohleverstromung ist bereits seit mindestens 12 Jahren abgeschlossen, die Sektorkopplung im Wärme- und Verkehrsbereich ist essenzieller Bestandteil der Energieversorgung. Setzt man diese Effekte und Veränderungen beim Energieträgermix sowie den deutlich verbesserten Strommix und die Sektorkopplung im Wärme- und Verkehrsreich an, ergeben sich für 2050 folgende Einsparungen bei den THG-Emissionen in Bezug auf 2018:
-
GHDI 73 %,
-
pHH 72 %,
-
Verkehr 69 %;
Mit einer gesamten Verringerung der Emissionen von knapp 82 % im Vergleich zu 1990 könnte das selbstgesteckte Minderungsziel der Stadt Nürnberg für 2050 gerade erreicht werden. Aufgrund des langen Prognoserahmens bis 2050 werden sich Abweichungen zwangsläufig ergeben. Wenn der öffentliche Druck aufgrund der Klimaerwärmung massiv zunehmen wird, sind auch deutlich höhere Reduktionen vorstellbar.
3.3 Energieerzeugung und Energieübertragung
In der Stadt Nürnberg sind verschiedene Formen der Energieerzeugung vorhanden. Aufgrund der geografischen Gegebenheiten in einem verdichteten Gebiet ist wie in vielen Großstädten der Anteil der Erneuerbaren Energien aus Freiflächen-PV und Windkraftanlagen gering oder gar nicht vorhanden. PV im Stadtgebiet besteht meist aus Dachanlagen bei Privatgebäuden, auf kommunalen Dächern und bei Gewerbe/Industrie, derzeit gibt es 2.765 PV- Anlagen. Diese stellten im Jahr 2018 36,16 MWh bei 48,8 MW Leistung zur Verfügung. Ca. 10 % der installierten Leistung ist auf Dachflächen kommunaler Gebäude. Die solare Stromerzeugung ist im Vergleich zum Strombedarf in der Stadt Nürnberg mit 1,5 % sehr gering. Windkraft ist nur in vereinzelten Kleinstanlagen vorhanden und spielt keine Rolle.
Die Stromerzeugung erfolgt in Nürnberg, neben PV, hauptsächlich durch KWK-Prozesse. Eine herausragende Stellung hat dabei die im KWK-Prozess bereitgestellte Fernwärme. Dezentrale Anlagen bei Industrie, Gewerbe und Privathaushalten sind ebenfalls zu finden, allerdings mit einer deutlich kleineren Anlagenleistung.
Für die Stadt Nürnberg ist somit die Fernwärmebereitstellung mittels KWK ein ganz entscheidender Ansatzpunkt zum Ausbau der innerstädtischen Energieerzeugung. Hier gilt es, die Anzahl der Nutzer (Anschlussquote) der Fernwärme zu erhöhen und die Energiebereitstellung der Fernwärme mit hocheffizienter KWK weiterzuführen. Mittelbis langfristig muss eine Umstellung auf erneuerbare Energien erfolgen.
Neben dieser zentralen Wärme- und Strombereitstellung sind in Nürnberg sehr viele Einzelanlagen in Gewerbe/Industrie, Mehrfamilien- bis Einfamilienhäusern zur Wärmeerzeugung im Einsatz. Dabei dominiert der Energieträger Erdgas, der ebenfalls von der N-ERGIE angeboten wird. Da immer noch ca. 4.000 Ölheizungen im Stadtgebiet vorhanden sind, ist deren Ersatz durch Fernwärme besonders anzustreben.
Auch für die dezentrale Stromerzeugung sind bei verschiedenen Gewerbe- und Industriebetrieben KWK-Anlagen im Einsatz. Erdgaskunden, die im Fernwärmegebiet liegen, sollte aus Gründen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energiepolitik die Umstellung auf Fernwärme angeboten werden.
Situation Energieerzeugung und Energieübertragung
Die Fernwärme ist das zentrale Handlungsfeld für eine zukünftige und klimafreundliche Strom- und Wärmebereitstellung in der Stadt Nürnberg. Sie stellt regional Strom- und Wärme zur Verfügung. Derzeit ist neben einer fossil befeuerten zentralen Anlage mit Gas- und Dampfturbinen- KWK am Standort Sandreuth und mehreren fossilen Heizwerken in der Stadt auch ein 20 MW Biomasseheizkraftwerk im Einsatz, das ca. 8 % der Fernwärme bereitstellt. Zwei der dezentralen fossilen Heizwerke sind vor Kurzem auf KWK, mit einer Leistung von jeweils 8,2 MW , umgeel stellt worden. Des Weiteren kommen ca. 10 % der Fernwärme über das nahegelegene Müllheizkraftwerk des städtischen Eigenbetriebes ASN. Diese Kombination von hocheffizienter Anlagentechnik über GuD und erneuerbaren Energiequellen (Biomasse und Müll) führt dazu, dass die Fernwärme einen Primärenergiefaktor von Null aufweist. Der in dieser Studie verwendete BISKO-Standard bilanziert zwar anders, führt aber ebenso zu sehr guten Emissionswerten für die Fernwärme und den bereitgestellten Strom.
Jedes Jahr gehen ca. 10 MW thermische (MW ) Fernwärmeleistung durch Sanierungsmaßnahmen o.ä. verloren, th es werden aber gleichzeitig jährlich 12-15 MW durch Nachverdichtung und Neuanschluss dazugewonnen. Der th Rückgang durch die Sanierungsaktivitäten bleibt allerdings hinter den früheren Hochrechnungen zurück. Dies liegt vor allem daran, dass die Sanierungsrate in der Praxis deutlich geringer ist als prognostiziert. Derzeit kann von einer Sanierungsrate in Höhe von ca. 1 % ausgegangen werden. Im Durchschnitt ergibt sich daher ein positiver Saldo von ca. 2,5 MW . Allerdings ist für den Klimaschutz die verkaufte Wärmemenge entscheidend. Diese ist seit Jahren nur th leicht ansteigend oder sogar stagnierend.
Auch Industriekunden, die noch nicht an der Fernwärme angeschlossen sind, sollten angesprochen werden. So konnte Ende 2019 ein sehr großer Industriekunden mit einer Braunkohleanlage für den Anschluss an die Fernwärme gewonnen werden. Aktuell geht es dabei um einen Anschlusswert von 15 MW, für den eine 200 Meter lange
Fernwärmeleitung und ein Ringschluss zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gelegt wird. Der Industriebetrieb hat in Aussicht gestellt, die Anschlussleistung, um weitere 15 MW zu erhöhen. Dies hat durch die Vermeidung von Braunkohle nicht nur sehr positive Auswirkungen auf die THG-Bilanz der Stadt Nürnberg, sondern auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme.
Neben der Fernwärme als zentrale Zukunftsoption für die Strom- und Wärmeversorgung der Stadt Nürnberg sind auch dezentrale KWK-Anlagen zu betrachten. Die KWK wird in vielen kommunalen Eigen-, Gewerbe- und Industriebetrieben (SUN, Continental, Semikron, …) genutzt. Dabei ist auch die Kombination mit innovativer Kältebereitstellung über Sorptionsanlagen im Einsatz.
Der kommunale Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) produziert ca. 22.000 m³ erneuerbares Klärgas pro Tag und setzt bereits heute in vier eigenen KWK-Anlagen diesen erneuerbaren Energieträger in Wärme und Strom um. In Zukunft wird eine weitere KWK-Anlage hinzukommen und die Bereitstellung an erneuerbarer Wärme und Strom weiter ausbauen.
Zukünftige Entwicklung
Eine zentrale Aufgabe in den nächsten Jahren ist es, die Fernwärme weiter auszubauen und sie noch stärker als bisher auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Aktuell basiert sie noch hauptsächlich auf fossilen Energieträgern, ist aber durch die hohe Effizienz in der Strombereitstellung ökologischer als die vielen dezentralen fossilen Heizungsanlagen in der Stadt. Daher sollte die Strategie der Stadt und des Fernwärmeanbieters der Ersatz dieser dezentralen Heizungen sein. Wie ein aktuelles Beispiel aus 2019 zeigt, können auch große Industriekunden zum Anschluss an das Fernwärmenetz bewegt werden.
Wichtig sind auch die ca. 4.000 Ölheizungen, die in Nürnberg immer noch betrieben werden. Diese sollten spätestens bis 2030 (Verbot über Bund 2026 im Neubau kann dies unterstützen) idealerweise durch die Fernwärme ersetzt werden.
Der Fernwärmebetreiber N-ERGIE muss im Jahr 2021 eine Ersatzinvestition in der aktuellen GuD-Anlage tätigen. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich der Fernwärmebertreiber 2021 entscheidet und in welche Technologie investiert wird. Als Grundlage für die Entscheidungsfindung hat die N-ERGIE eine Untersuchung in Auftrag gegeben, bei der alle Gebäude in Nürnberg in Cluster abgebildet und mögliche Versorgungsoptionen für eine zukünftige Wärmeversorgung dargestellt werden. Die Optionen, die dabei betrachtet werden, sind Erdgas, kleine Fernwärmenetze, zentrale Fernwärmeversorgung und dezentrale Optionen vor allem Wärmepumpen.
Dem fossilen Energieträger Gas wird noch eine zentrale Rolle zugeschrieben, die einer erneuerbaren und zukünftigen Energiepolitik nicht entspricht, auch wenn sich in Zukunft Optionen mit sogenanntem „grünem Erdgas“ (Power to Gas oder Vergleichbares) ergeben könnten. Dieses grüne Erdgas wird allerdings zu wertvoll sein, um es in dezentralen Heizungen nur zu Wärme umzuwandeln.
Des Weiteren sind Überlegungen vorhanden, die zentrale Fernwärmebereitstellung auf erneuerbare Energien umzustellen. Hier könnte auf das bereits erwähnte „grüne Erdgas“ zurückgegriffen werden. Damit könnte die aktuell
fossil befeuerte Erdgas-GuD-Anlage erneuerbar und ein wichtiger Beitrag für die Residuallastfähigkeit erreicht werden. Auch der Einsatz einer Großwärmepumpe für die Fernwärme wäre denkbar, da diese mit erneuerbarem Strom angetrieben werden kann. Allerdings kann damit keine Residuallast erzielt werden und der Strombedarf dieser Wärmepumpe erfolgt zeitgleich mit den vielen dezentralen Wärmepumpen im Winter. Dies ist nicht optimal, da im Winter die PV keine großen Leistungen zur Verfügung stellt (kurze Tage, weniger Sonnenstunden). Die Integration von großflächiger Solarthermie ist eine Langfristoption, die nur wenige Prozent durch dachintegrierte Anlagen bereitstellen kann. Für einen signifikanten Anteil solarthermischer Bereitstellung fehlen die dazu notwendigen Flächen.
Die dezentrale KWK bei den Gewerbe- Industriebetrieben sollte weiter ausgebaut werden. Aufgrund der günstigen Erdgaspreise und der aktuellen Entwicklung der Strompreise ist ein Ausbau der Erdgas-KWK zur Eigenstromverdrängung bei vielen Industriebetrieben wirtschaftlich. Hier könnte ein Beratungsangebot der Stadt helfen, die Potenzale bei den Betrieben umzusetzen.
Maßnahmen Energieerzeugung und Energieübertragung
Ausbau und Nachverdichtung der Fernwärme
-
Fernwärmeausbauinitiative mit wesentlichen Akteuren (Wbgs, Eigenbetriebe, Gewebe/Industrie);
-
In großen Neubauvorhaben der Stadt Fernwärmeanschluss vorsehen;
-
Universitätsneubau an die Fernwärme anschließen;
-
Kunden aus GHDI ansprechen und zum Anschluss überzeugen;
-
Attraktive Preisgestaltung für Fernwärmeprodukte ermöglichen;
-
Zukunftsoption der aktuellen Studie der N-ERGIE mit hohem Fernwärmeanteil unter ungünstigen Rand-
bedingungen detailliert betrachten und gemeinsam einen Entwicklungspfad festlegen;
Umstellung der Fernwärmebereitstellung auf Erneuerbare Energieträger
- Ausbau der Biomasse KWK-Nutzung in der zentralen Fernwärmebereitstellung; Nutzung des in der Stadt
vorhandenen Rest-/Altholzes;
- Abstimmung Stadt Nürnberg und N-ERGIE über zukünftige Investitionsentscheidungen, aktuelle Studie
der N-ERGIE über Fernwärmestrategie berücksichtigen;
- Das vorhandene CO -Bepreisungssystem für Neubauten auch bei anderen Vorhaben (z.B. Heizungssanie-
rungen oder -erneuerungen, etc.) anwenden.
- Zukünftige Nutzung von „grünem Erdgas aus Überschussstrom“ in der zentralen KWK-Anlage der Fern-
wärme als Mittel- und Langfristoption;
-
Einsatz einer Großwärmepumpe mit erneuerbarem Strom;
-
Nutzung von Solarthermie in der Fernwärme als Mittel- und Langfristoption;
Ausbau der dezentralen KWK in Gebieten ohne Fernwärme
- Informationsveranstaltungen für Akteure aus Gewerbe, Industrie, Privat und den kommunalen Eigenbe-
trieben;
- Anbieten von durch die Stadt geförderte Beratungsleistungen;
Bewertung
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind abhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gerade im Bereich der KWK sind die sich ständig ändernden Förder- und Rahmenbedingungen für eine langfristige Investitionsentscheidung nicht hilfreich, da in der Fernwärme sehr große Anlagen mit entsprechendem Investitionsbedarf notwendig sind. Hier gilt es von Seiten der Stadt und des Fernwärmebetreibers, in der Bundespolitik für stabile und positive Rahmenbedingungen für KWK zu werben. Hier sind vor allem zwei Themen zu nennen:
-
Aktualisierung KWK-Gesetz 2020
-
(Anteilige) Erneuerbare Energien-Umlagebefreiung für Eigenstrom
Neben diesen Rahmenbedingungen von Bundesseite ist allerdings auch zu berücksichtigen, sich als Stadt und Energieversorgungsunternehmen nachhaltig aufzustellen. Die Fernwärme in ihrer derzeitigen Ausgestaltung müsste sukzessive auf erneuerbare Energien umgestellt werden, wobei die Nutzung der KWK sehr sinnvoll ist. Der Ersatz des KWK-Prozesses durch Großwärmepumpentechnologie kann im Winter, bei hohem Wärmebedarf; zu Lastproblemen führen. Der Einsatz von großflächigen Solarthermieanlagen ist flächenmäßig nur begrenzt darstellbar und bietet daher keine Gesamtlösung. Als ergänzende Technologie hat Solarthermie jedoch seine Berechtigung.
Der Ausbau von dezentralen KWK-Anlagen bei GHDI kann ebenfalls einen sinnvollen Beitrag zur Energieversorgung der Stadt leisten, auch wenn die meisten KWK-Anlagen die Optimierung des Eigenstrombedarfs zum Ziel haben.
3.4 Solare Energieerzeugung
Die erneuerbare Stromerzeugung ist eine Schlüsseltechnologie zum Erreichen der Klimaziele. In urbanen Räumen stehen freie Flächen ausschließlich zur Stromerzeugung kaum zur Verfügung, deshalb sollte der Stromerzeugung auf bereits befestigten Flächen der Vorzug gegeben werden. Im Sinne einer nachhaltigen Flächenökonomie können befestigte Flächen neben ihrer primären Aufgabe noch weitere Funktionen erfüllen. Bei Flachdächern oder flachgeneigten Dächern kann dies neben dem Witterungsschutz, einer Begrünung zur Pufferung des Regenabflusses und als Blühflächen für Insekten auch noch die Energiegewinnung durch Photovoltaik oder Solarthermie sein. Im Bestand ist es oft schwierig, bei eingeschränkten Voraussetzungen, weitere Funktionen zu integrieren. Umso wichtiger ist es beim Neubau, die Voraussetzungen für eine zusätzliche Nutzung der Flächen zu schaffen. Dies sollte
auch gelten, wenn die Vorhaben eventuell aus wirtschaftlichen Aspekten noch nicht direkt umgesetzt werden können.
Zur Abbildung der aktuellen Situation der Nutzung solarer Energie in Nürnberg, der Beschreibung von Hemmnissen bei der Umsetzung und der Definition von Maßnahmen wurden Experten der Solarinitiative Nürnberg und der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Franken in Expertengesprächen einbezogen.
Aktuelle Situation solare Energieerzeugung
Den Ausbau der solaren Stromerzeugung behindert aktuell noch der 52 GW-Deckel des EEG für die maximal installierbare Leistung. Wird diese Leistungsgrenze überschritten, entfällt die Förderung. Diese Schwelle wird vermutlich im Laufe des ersten Halbjahres 2020 erreicht und muss umgehend aufgehoben werden, soll der Ausbau der solaren Stromerzeugung nicht zum Erliegen kommen.
Ansonsten bietet Photovoltaik je nach Sektor ein sehr heterogenes Bild. Im Bereich der Einfamilien- und Doppelhäuser dominieren kleine Anlagen unter 10kW installierter Leistung, aus wirtschaftlichen Aspekten meist auf peak eine maximale Eigenverbrauchsquote ausgelegt. Da nicht die gesamte mögliche Dachfläche genutzt wird, bleibt ein Teil des vorhandenen Potenzials ungenutzt. Die Gebäudegeometrie der üblichen Einfamilienhäuser ist in der Regel nicht auf eine solare Nutzung der Dächer ausgelegt, sodass die nutzbaren Dachflächen oft mit Dachgauben, Dachflächenfenstern, Kaminen, Entlüftungsleitungen oder Satellitenschüsseln belegt sind und für die PV-Nutzung nur Restflächen zur Verfügung stehen. Neben einer deutlichen Reduktion des möglichen solaren Potenzials entsteht so ein meist unbefriedigendes Erscheinungsbild.
Bei Mehrfamilienhäusern stehen in der Regel deutlich größere Dachflächen zur Verfügung. Eine wirtschaftliche Optimierung durch eine möglichst hohe Stromeigennutzung ist zwar im Rahmen von Mieterstrommodellen theoretisch möglich, wird in der Praxis, aufgrund sehr komplexer Regelungen kaum wahrgenommen. Bei Neubauten mit Flachdach wird die Dachfläche oft begrünt, um den Regenabfluss zu verzögern, da auf den zum Teil weitgehend versiegelten Grundstücken eine Versickerung sonst kaum zu gewährleisten ist. Eine zusätzlich mögliche Nutzung des Daches zur Energiegewinnung wird meist, auch mangels Wirtschaftlichkeit, nicht in Betracht gezogen. Da die Dachflächen deutlich größer als bei Einfamilien- und Doppelhäusern sind, hat die Zergliederung der Dachflächen nicht die gleichen, bedeutsamen Auswirkungen, spielt aber dennoch eine wichtige Rolle.
Im Bereich der Gewerbebauten, speziell bei Produktions-, Lager- oder Logistikflächen ist das größte Flächenpotenzial vorhanden. Eine Stromeigennutzung ist aufgrund der meist einfacheren Nutzerstruktur deutlich unkomplizierter als bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Nutzern. Große Anlagen, und daraus günstige Gestehungskosten führen in den allermeisten Fällen zu wirtschaftlichen Anlagen. Dennoch werden deutlich weniger Anlagen realisiert, als aufgrund technischer Gegebenheiten möglich wäre.
Der finanzielle Anreiz ist verglichen mit dem Umsatz des jeweiligen Unternehmens zu gering, als dass aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Beschäftigung mit diesem Thema erfolgen würde, das zudem nicht zur Kernkompetenz der Unternehmen gehört. Wenn Nutzer und Eigentümer der Immobilie nicht identisch sind, entfällt auch der Anreiz, zur Verbesserung des Firmenimage eine Anlage zu installieren. Unklare oder unbekannte
Eigentümerverhältnisse erschweren oftmals die Beratungen der Solarinitiative Nürnberg. Im Photovoltaik Check Plus der Solarinitiative erhalten Unternehmen eine umfassende Beratung zum Ausschöpfung des eigenen PV-Potenzials, so wurden aufgrund der Initiative bereits mehrere zum Teil auch große PV-Anlagen initiiert. Aufgrund der beschriebenen Hemmnisse und des großen Potenzials ist ein Ausbau der Beratung erstrebenswert.
Befestigte Flächen, wie Parkplätze und Betriebshöfe aber auch Lärmschutzwände stellen ein weiteres Flächenpotenzial dar, das unter dem Aspekt der Flächenökonomie unbedingt genutzt werden sollte.
Maßnahmen solare Energieerzeugung
Die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der solaren Energieerzeugung liegen in der Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Zubaugrenze von 52 GW installierter Leistung, die komplexen Regelungen der Mieterstromregelung und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch sind große Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Photovoltaik.
In manchen Bundesländern (Baden-Württemberg, Hamburg) wird darüber hinaus eine PV-Plicht bei Neubauten diskutiert. In Kreisen der Solarbranche wird von einer baldigen Novellierung des EEG ausgegangen, in der zumindest der 52 GW-Deckel beseitigt wird. Weitere Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen wären zu erhoffen.
PV-Pflicht bei Neubauten, Dachsanierungen
PV-Anlagen lassen sich im Rahmen von Neubau oder bei Dachsanierung besonders wirtschaftlich installieren. Bei eigenen Bauvorhaben der Stadt Nürnberg, Bauvorhaben der wbg, PPP-Projekten, in Wettbewerbsvorgaben, in städtebaulichen und privatrechtlichen Verträgen können Vorgaben zur Errichtung von PV-Anlagen gemacht werden. Wenn aktuell eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, sollten zumindest die Vorbereitungen für eine mögliche Nachrüstung getroffen werden. Bei kommunalen Bauvorhaben wird zwar in der Regel die Errichtung von PV- Anlagen geprüft und Anlagen auch umgesetzt, eine Installation auf der gesamten zur Verfügung stehenden Fläche findet jedoch nicht immer statt.
Nutzung vorhandener kommunaler Flächenpotenziale
Vorhandene kommunale Flächen wie Parkplätze, Betriebshöfe, Schallschutzwände, Überdachungen und Restflächen können zur solaren Nutzung (PV, Solarthermie für Fernwärme oder Quartiersversorgung) aktiviert werden.
Gebäudegeometrie auf solare Nutzung ausrichten
In Bebauungsplänen können Vorgaben gemacht werden, die die zukünftige solare Nutzung von Dächern erleichtern. Dies betrifft u.a. die Gebäudeausrichtung oder die Dachform und Dachgestaltung (Neigung, keine Dachaufbauten, etc.).
Fassaden-PV bei Neubauten
Bei eigenen Bauvorhaben bzw. Bauvorhaben von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (Schulen, Sporthallen, Messe, Flughafen, etc.) können PV-Module als Fassadenelement (jenseits von engen wirtschaftlichen Gesichtspunkten) eingesetzt werden. PV-Anlagen können so, neben der Stromerzeugung auch als sichtbarer Imagefaktor positioniert werden. Damit im Sektor GHDI mehr PV-Projekte verwirklicht werden, muss PV „sexy“ werden und als Imagefaktor in Erscheinung treten.
Die Wirtschaftlichkeit ist bei großen Dachanlagen in der Regel bereits vorhanden, reicht aber zur Umsetzung von Projekten oft nicht aus. Die Selbstverständlichkeit hochwertiger (kommunaler) Projekte kann ein Anstoß sein, Projekte mit großer Medienwirkung umzusetzen. Die Stadt Nürnberg hat hier bereits Pilotprojekte realisiert.
PV auf Gründächern
PV-Anlagen auf Flachdächern werden als fälschlicherweise als Konkurrenz zu einer Dachbegrünung gesehen. Die Vorteile einer Kombination von Gründach und PV-Anlage, auch aus energetischer Sicht, sind dagegen vielfältig. Die Stadt Nürnberg hat eine entsprechende Zusammenstellung in Form eines Merkblattes veröffentlicht.
Power2Heat
Der Wärmespeicher der N-ERGIE in Sandreuth ermöglicht die Sektorenkopplung Strom/ Wärme und sorgt für einen optimierten KWK-Einsatz bei der Nürnberger Fernwärme. Im kleinen Rahmen kann dies auch bei eigenen Neubauten oder Quartierversorgungen erfolgen. Power2Heat-Speicherlösuneg sollten deshalb, dort wo möglich integriert bzw. für die Nachrüstung vorgesehen werden.
Solarinitiative Nürnberg
Im Rahmen der Solarinitiative Nürnberg des Referats für Umwelt und Gesundheit werden Unternehmen und Privatpersonen animiert, größere PV-Anlagen umzusetzen. Zwei große Solarprojekte bei Nürnberger Gewerbebetrieben, die in Kürze umgesetzt werden, sind auf die Beratungsleistung der Solarinitiative zurückzuführen. In der Regel sind diese Anlagen sehr wirtschaftlich. Es fehlt oft nur ein „Katalysator“, der die Umsetzung in Gang setzt.
Ergebnis solare Energieerzeugung
Die erneuerbare Stromerzeugung ist einer der bedeutendsten Faktoren der Energiewende. Im urbanen Raum spielen die Potenziale der Photovoltaik die Schlüsselrolle. Von den vorhandenen Potenzialen wird noch viel zu wenig umgesetzt. Die Ansatzpunkte sind in den einzelnen Sektoren sehr verschieden. Im Bereich der kleinen Anlagen von Privatpersonen wird der Fokus meist auf einen möglichst hohen Gewinn und nicht auf eine möglichst hohe installierte Leistung gelegt. Bei größeren Mehrfamilienhäusern liegen die Hemmnisse vor allem an den rechtlichen Vorgaben bei Mieterstrommodellen. Beide Bereiche sind vor allem durch eine Modifikation der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu lösen. Die Umsetzung großer Anlagen im gewerblichen Bereich, die in der Regel wirtschaftlich sind, benötigt einen zusätzlichen Anreiz. Großflächige PV-Anlagen müssen zu einer Selbstverständlichkeit bei Bauvorhaben werden.
3.5 Energieeffizienz in Gebäuden
Energieeffizienz in Gebäuden erfasst letztlich die stationären Sektoren private Haushalte, kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie. Der Anteil des Energiebedarfs und der daraus resultierenden THG-Emissionen, der durch Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung entsteht, unterscheidet sich in den einzelnen Sektoren grundlegend. Während er bei den privaten Haushalten mit 80 % der dominierende Faktor ist, beträgt er bei GHD 55 % und liegt bei der Industrie im Bereich von 10 %.
Die kommunalen Einrichtungen liegen durch ihren hohen Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung und Einrichtung der Wasserversorgung und Entwässerung im Bereich von GHD. Gebäudeenergieeffizienz hat im Sektor private Haushalte einen deutlich höheren Stellenwert als in den Sektoren GHD. Bei der Industrie liegt der Fokus vor allem auf einer Optimierung der Produktionsprozesse. So stehen bei dieser Betrachtung Wohngebäude im Vordergrund.
Für die Abschätzung der aktuellen Situation der Gebäudeenergieeffizienz in Nürnberg und der Definition von zielführenden Maßnahmen wurden neben eigenen Erfahrungen, Erkenntnissen verschiedener Studien, Beispielen aus anderen Kommunen vor allem die Ergebnisse der Expertengespräche mit der wbg Nürnberg GmbH, dem kommunalen Energiemanagement der Stadt Nürnberg, der Joseph-Stiftung, der KIB Projekt GmbH, Haus und Grund Nürnberg, der Stiftung Stadtökologie Nürnberg und dem Stadtplanungsamt herangezogen.
Aktuelle Situation Gebäudeenergieeffizienz
Die Gebäudeenergieeffizienz im Wohnungsbau wird bestimmt von einer Sanierungsrate, die trotz aller Bemühungen, Absichtserklärungen und Notwendigkeiten immer noch erst bei einem Prozent liegt und einer Neubauquote von 0,6 % des Wohnflächenbestandes pro Jahr. Dieser Flächenansatz von 210.000 m² sanierter Wohnfläche und 120.000 m² Neubaufläche jährlich verbessert aktuell die Gebäudeenergieeffizienz im Wohnungsbau. Der jährliche Abgang von Wohnfläche fällt dabei kaum ins Gewicht. In der Regel ist dessen energetischer Standard meist relativ schlecht. Der Flächenzuwachs im Nichtwohnungsbau liegt über dem Wohnungsbau, wobei hier auch nicht oder kaum beheizte Flächen enthalten sind. So ist trotz der geringeren gesetzlichen Anforderungen an die
Energieeffizienz der Energiebedarf des Nichtwohnungsbaus eher etwas niedriger anzusetzen.
Die Sanierungsrate ist im Wohnungsbau in den letzten Jahren nicht nennenswert gestiegen, ebenso gab es kaum eine Steigerung der Sanierungsqualität in der Breite. Maßstab ist oft nur der gesetzliche Rahmen der EnEV, der sich im Bestand, abweichend zum Neubau, mit den letzten Novellierungen der EnEV nicht erhöht hat. Neben den aktuell hohen Sanierungskosten ist im Mietwohnungsbau das Eigentümer-Nutzer-Dilemma (Eigentümer finanziert die Sanierung, Mieter spart Heizkosten) weiterhin ein großes Hemmnis. Bei der Erneuerung der Heizungstechnik herrschte bei vielen Eigentümern eine große Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger gesetzlicher Regulierungen zu Ölheizungen, so dass geplante Maßnahmen aufgeschoben wurden. Die neuen Förderkriterien der KfW und BAFA, die einen Austausch von Ölheizungen hin zu erneuerbaren Energien deutlich stärker fördern als früher, können den Umstieg auf erneuerbare Energien verstärken.
Fernwärme, überwiegend auf erneuerbaren Energien basierend sollte den Wechselwilligen als Alternative zur Verfügung stehen. Der gesetzlich geregelte Anspruch der Kostenneutralität für die Mieter beim Energieträgerwechsel bei Zentralheizungen erschwert jedoch den Umstieg auf Fernwärme.
Der energetische Standard beim Neubau wurde durch die EnEV zwar erhöht, darüber hinausgehende, wirklich hohe Gebäudeeffizienz ist aber bei Wohnungsunternehmen noch nicht der Standard. Städtische Bauvorhaben werden in der Regel im Passivhausstandard errichtet. Bei Public-privat-Partnership- (PPP-) Maßnahmen ist dies jedoch nicht immer der Fall. Im Zuge der Gebäudeerrichtung sind hohe Effizienzstandards am kostengünstigsten zu erreichen.
Bei Gebäuden nach EnEV-Standard sind essenzielle Verbesserungen des Effizienzstandards kaum mehr wirtschaftlich darstellbar, da die eingesparten Energiekosten in keinem günstigen Verhältnis zu den Sanierungskosten stehen. Jeder Neubau nach EnEV-Standard ist somit eine vergebene Möglichkeit, weil die nächsten Jahrzehnte keine Sanierungen mehr zu erwarten sind. Bei der Wärmeversorgung regelt das Erneuerbare Energien Wärmegesetz den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme. Im Neubaubereich ist der Einsatz erneuerbarer Energien weitestgehend vorgeschrieben.
Die Forderung nach kostengünstigem Wohnraum darf nicht zu Lasten der Energieeffizienz gehen. Über den gesamten Nutzungszeitraum gerechnet verringert ein hoher Effizienzstandard die jährlichen Gesamtkosten (Investition, Betriebskosten, Verbrauchskosten). Die Forderung nach kostengünstigem Wohnraum allein auf die Investition zu beziehen, verleugnet die real anfallenden Kosten. Für die Realisierung von kostengünstigem Wohnraum gibt es eine Reihe andere Stellschrauben (Grundstückskosten, Ausstattung, Wohnungsgröße, etc.), die aktiviert werden können.
Ein wichtiger Faktor für den relativ geringen Rückgang des Energieverbrauchs im Wohnungssektor ist der massive Anstieg der Wohnfläche, einerseits durch Zuzug, andererseits durch den Zuwachs von Wohnraum pro Einwohner. Der Wohnungsneubau hat darauf in Teilen bereits durch kleinere Wohnungen, teils auch aus Kostenaspekten, reagiert. Die Hauptursachen sind jedoch eher soziologischer Natur. Die deutliche Zunahme von Singlehaushalten und die geänderten Lebensentwürfe können aus Gründen der Energieeffizienz nicht beeinflusst werden.
Eine nachhaltige Stadtplanung und ökologische Stadtentwicklung können langfristig und mittelbar den Energiebedarf von Quartieren reduzieren. Dies wird in Nürnberg bereits in Teilen praktiziert. So sind verdichtete
Gebäudeformen und Bauweisen zu bevorzugen. Wenn möglich sind Gebäude zu sanieren, statt abzureißen sowie eine nachhaltige Mobilität der Benutzer und Bewohner zu ermöglichen.
Neben der Energieeffizienz der Gebäude in Hinblick auf einen möglichst geringen Energieverbrauch aus erneuerbaren Energien ist die Nutzung solarer Energie (Photovoltaik und Solarthermie) ein Aspekt der noch viel zu wenig im Neubau berücksichtig wird.
Maßnahmen Gebäudeenergieeffizienz
Die wichtigsten Stellschrauben für eine Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sind die gesetzlichen Regelungen in der EnEV bzw. des zukünftigen GebäudeEnergieGesetzes (GEG). Eine Verschärfung der Anforderungen wäre dringend geboten, liegt jedoch nicht im Einflussbereich der Stadt Nürnberg. Die aktuelle Verbesserung der Fördersituation bei KFW und BAFA sind erste Schritte in die richtige Richtung. So werden die Fördersätze für die KFW-Effizienzhäuser und die Heizungsumstellung, speziell von Heizöl auf erneuerbare Energien erhöht. Die Förderung für fossile Brennwertheizungen wurde eingestellt. Eine Umstellung auf Fernwärme wird jedoch nicht im gleichen Maße gefördert wie der Umstieg auf dezentrale erneuerbare Energieträger.
Die Maßnahmenempfehlungen richten sich auf die Möglichkeiten, die im Einflussbereich der Stadtverwaltung stehen. Aktivitäten privater Bauherren, Gebäudeeigentümer, der Wohnungswirtschaft und im Sektor GHDI sind darüber hinaus unumgänglich.
Aus der Vielzahl der möglicher Handlungsfelder wurden für die Stadt Nürnberg relevante Maßnahmen ausgewählt. Teilweise werden diese bereits von den Akteuren durchgeführt und vorangetrieben. Sie sind jedoch noch nicht allgemeiner Standard. Um die Umsetzung weiter zu befördern, werden diese Maßnahmen bewusst nochmals aufgegriffen.
Effizienzvorgaben für den Neubau
Die Stadtverwaltung kann bei den meisten Bauvorhaben keinen Einfluss hinsichtlich der Gebäudeenergieeffizienz nehmen, da die Vorgaben durch die EnEV bzw. das zukünftige GEG definiert werden. Umso wichtiger ist es, bei den Bauvorhaben, bei denen eine Einflussnahme möglich ist, dies auch konsequent auszunutzen. Bei kommunalen Bauvorhaben, Bauvorhaben der wbg, PPP-Projekten, in Wettbewerben, in städtebaulichen und privatrechtlichen Verträgen sollten hohe Effizienzvorgaben (mindestens Passivhausstandard oder noch besser) gemacht werden. Abweichungen von diesen Vorgaben müssen begründet werden. Die jährlichen Gesamtkosten sind bei hohen Energiestandards (unter Einberechnung von Fördermöglichkeiten und Preissteigerungen bei den Energieträgern) oft geringer als bei niedrigeren Energieniveaus.
Quartierskonzepte mit gemeinsamer Energieversorgung
Kommunale Bau- und Sanierungsvorhaben sind im Gesamtvolumen zu gering, um einen ausreichenden Einsparungseffekt zu generieren. Deshalb müssen sie als Multiplikatoren für angrenzende, potenzielle Bauherrn dienen, die im Rahmen von Quartierskonzepten zu Effizienzmaßnahmen angeregt und von einer gemeinsamen Konzeption, Planung und Bauausführung profitieren. Gebäudeübergreifende Versorgungskonzepte für Quartiere können den Einsatz erneuerbarer Energien erleichtern, effizienter und kostengünstiger gestalten.
Sanierungsmanagement für private Mehrfamilienhäuser
Viele private (oft ältere) Eigentümer*Innen von Mehrfamilienhäusern sind mit Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der vielfältigen Aspekte von Steuern, Finanzen, Energieeffizienz und Bauausführung überfordert. Sanierungsmaßnahmen werden deshalb oftmals nicht in der bestmöglichen Variante durchgeführt. Die reine Energieberatung deckt das notwendige Themenspektrum nicht in seiner Gesamtheit ab. Eine ganzheitliche Unterstützung, nicht nur Beratung, eventuell auch im Rahmen von Quartierskonzepten, könnte zu einer Zunahme von Sanierungen und zu energetisch hochwertigeren Maßnahmen führen.
Verdichtetes Bauen
Verdichtetes Bauen mit Geschosswohnungsbau (bzw. zumindest mit Reihenhäusern) statt freistehender Einfamilienhäuser reduziert aufgrund einer kompakteren Gebäudegeometrie den spezifischen Energiebedarf pro m² Wohnfläche. Bei der Stadtplanung, in Bebauungsplänen, bei Wettbewerbsvorgaben kann verdichtetes Bauen gefördert werden. Speziell im Umgriff des ÖPNV, zur Installation von Mobilitätsstationen und für die Versorgung mit Fernwärme ist verdichtetes Bauen von großer Bedeutung. Verdichtetes Bauen und Nachverdichtung im Bestand reduzieren darüber hinaus den Flächen- und Ressourcenbedarf.
Klimaschonende Bauweisen
Klimaschonende Bauweisen (bei kommunalen Bauvorhaben, Bauvorhaben der wbg, PPP-Projekten, in Wettbewerben) wie Holzbau oder Sanierung statt Abbruch und Neubau, können THG-Emissionen bei der Produktion der Bauelemente signifikant einsparen. In Einzelfällen, bei Nachverdichtung, maroder Bausubstanz oder „Stadtreparatur“, kann jedoch auch ein Neubau die klimaschonendere Variante sein. Vor einer Entscheidung für einem Abbruch von Gebäuden sollten die Alternativen geprüft und unter den Aspekten der Einsparung von „grauer Energie“ bewertet werden.
Ergebnis Energieeffizienz Gebäude
Eine direkte Beeinflussung der Gebäudeeffizienz kann die Stadt Nürnberg nur bei einem sehr geringen Anteil der Gebäude ausüben. Umso wichtiger ist es jedoch, diesen Aktionsraum konsequent zu nutzen. Es betrifft über eigene Bauvorhaben auch Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken, Bauvorhaben von Unternehmen mit städtischer Beteiligung, Vorgaben bei Wettbewerben, etc... Hauptaugenmerk muss es sein, mit dem eigenen Handeln private und gewerbliche Bauherren zu höherer Gebäudeeffizienz zu animieren. Dies kann durch Präsentation von hochwertigen Gebäuden in den Medien oder im Rahmen von Quartierkonzepten mit kommunaler Beteiligung geschehen.
Langfristig ist die Energieeffizienz, wie bereits teilweise geschehen, als wichtiger Aspekt in die Stadtentwicklungsplanung zu integrieren. Neben dem Energiebedarf für den Betrieb der Gebäude ist auch der Energiebedarf für die Erstellung der Gebäude zu berücksichtigen.
Smart Cities: Energieeffizienz und Stadtentwicklung
Der Begriff "Smart Cities" steht für die Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien in fast allen Bereichen auf kommunaler Ebene. Ziel ist es die digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig zu gestalten. In der Smart Cities Charta4 werden vier zentrale Leitlinien und diverse Eigenschaften genannt (z.B. vielfältig und offen, partizipativ und inklusive, klimaneutral und ressourceneffizient), die eine Smart City zu erfüllen hat.
Smart City nutzt Informations- und Kommunikationstechnologien, um auf der Basis von integrierten Entwicklungskonzepten kommunale Infrastrukturen, wie beispielsweise Energie, Gebäude, Verkehr, Wasser und Abwasser zu verknüpfen.5 Bei den Expertenrunden im Jahr 2014 wurden folgenden Maßnahmen für Nürnberg als wichtige Entwicklungsschritte eingestuft.
„Einführung der Konzeptausschreibung mit Vorgaben zum Energiekonzept bei großen Entwicklungsvorhaben“, „Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit Energieleitbild“, „Explizite Integration der Energiebelange in die Stadtteilentwicklungskonzepte (inkl. Verkehrsauswirkungsprüfung)“wurden bisher noch nicht umgesetzt. Die „Errichtung regelmäßiger Arbeitsgruppen, systematische Erschließung von Baulücken in der Innenstadt“ wird über das Baulückenprogramm im Handlungsprogramm Wohnen6 zum Teil abgedeckt.
Die „Integration der Energieeffizienz bei städtebaulichen Entwicklungsprojekten“, „Entwicklung von Quartierskonzepten (unter Beteiligung der Immobilienunternehmen)“, „Förderung neuer Mobilitätskonzepte in Quartieren (Anpassung Parkplatzschlüssel)“, oder „Integration von Energieinformations- und Beratungsaktivitäten in das Quartiersmanagement“ werden teilweise in Einzelfällen umgesetzt. Dies geschieht zum Beispiel in der Brunnecker Straße, bei City Logistik und auch schon seit Jahren bei der Energieschuldnerprävention.
Die Stadt Nürnberg hat sich bisher im Thema Smart Cities noch nicht intensiv engagiert, auch weil diese
4 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-chartakurzfassung-de-und-en.pdf;jsessionid=7F56ACA9FCFCC3F3F77F27094CC48897.1_cid364?__blob=publicationFile&v=4 5 ebenda 6 https://www.nuernberg.de/imperia/md/wohnen/dokumente/handlungsprogramm_beschluss_28_04_16.pdf
Entwicklung in den vergangenen Jahren sehr rasant, teilweise beliebig und wenig differenziert war. Dafür hat sie im Rahmen von „Digitales Nürnberg“ und eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Strategische Leitlinien entwickelt, die der Stadtrat am 23. Oktober 2019 beschlossen hat. Die komplette Roadmap, welche auch Energie und Mobilität beinhaltet, wird ab Februar 2020 zur Verfügung stehen.
Die Stadt Nürnberg wird sich in Zukunft weiter mit dem Thema Smart City beschäftigen müssen und kann dann mit der Integration „Digitales Nürnberg“ und den besser ausgearbeiteten Richtlinien zu Smart Cities im Allgemeinen einen umfassenden Ansatz wählen, der den zukünftigen Anforderungen Rechnung trägt.
3.6 Wirtschaft – Energieeffizienz in Unternehmen
Klimaschutz kann nicht allein durch Privatpersonen und kommunale Institutionen verwirklicht werden, sondern muss auch durch Maßnahmen im Bereich der Wirtschaft befördert werden.
Energieeffizienz ist bei den Unternehmen heute zwar schon weit ins Bewusstsein vorgedrungen und wird mitunter auch von Kunden*Innen und/oder Geschäftspartner*Innen gefordert, dennoch ist es noch nicht das Thema Nummer eins bei den Betrieben. Dies liegt auch daran, dass bei vielen Unternehmen die Energiekosten nur einen sehr kleinen Teil der Kosten ausmachen (z.B. im Vergleich zu Rohstoffen) und, dass die durch Energieverbrauch und THG-Emissionen verursachten externen Umweltkosten nicht von den Unternehmen, sondern von der Allgemeinheit getragen werden. Die höheren Anschaffungskosten für energieeffiziente Infrastruktur werden sich in der Regel langfristiger amortisieren und die Produktionskosten senken.
Aktuell steht das Thema Digitalisierung bei den Unternehmen im Vordergrund. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit wird zwar als große Herausforderung angesehen, konkrete Maßnahmen werden jedoch kaum ergriffen.
Situation Energieeffizienz in Unternehmen
In einem Workshop 2014 wurden Vorschläge formuliert, wie die Stadt Nürnberg dazu beitragen kann, um Unternehmen diesbezüglich zu unterstützen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden teilweise umgesetzt, haben aber scheinbar nicht zu einem großen, messbaren Umbruch bei den Unternehmen geführt.
Maßnahmen Energieeffizienz in Unternehmen
CO -Minderungsprogramm der N-ERGIE AG
Ausweitung bzw. bessere Anpassung des CO -Minderungsprogramms der N-ERGIE AG auf die Situation für Unternehmen um auch dort mehr Energieeffizienzmaßnahmen anzustoßen;
Einführung einer Energieberatung/ Impulsberatung für Betriebe, Beratungsgutscheine;
Von der Stadt Nürnberg in Kooperation mit der N-ERGIE wurden ca. 40 kostenlose Solarchecks und SolarchecksPlus (Solarchecks+) für Unternehmen durchgeführt. Vom Wirtschaftsreferat wurden bei den Beratungstagen
„Ressourcen und Energieeffizienz“ und den „Innovationsberatungstagen“ jeweils über 50 Unternehmen beraten.
Auch wurden nahezu ein Dutzend E- Mobilitätchecks in Richtung Fuhrparkumrüstung durchgeführt. In den letzten Jahren passten Nachfrage und Angebot bei den verschiedenen Beratungen gut zusammen, im Falle von gesteigertem Interesse und höherer Nachfrage sollte das Beratungsangebot jedoch erhöht werden.
Unternehmernetzwerke & Workshops
Intensivierung Netzwerkarbeit für Energieeffizienz bei Produktion in Unternehmen und Gewerbe: green.economy.nuernberg/ Runder Tisch "Green Production";
Die Netzwerkarbeit ist nicht weiter intensiviert worden und würde einer neuen Aktivierung bedürfen. Im Verbund mit Innungen, HWK, IHK und IHK-Akademie wäre dies durchaus sinnvoll.
Auch im Programm Green Factory Bavaria (GFB), einem Programm für vernetzte Verbundforschung, das vom Bayerischen Staatsministerium bis 2018 gefördert wurde, sind derzeit wenig Aktivitäten.
Fernwärmeausbau
Aufbau Nahwärmeverbundnetzte, Ausbau PV, Steigerung Energieeffizienz, Nutzung EE/ FW;
Derzeit wird der Ausbau der Nahwärme bzw. Fernwärme von Seiten der Unternehmen wenig vorangetrieben, da die Unternehmen kostensensitiv sind.
Dies wird sich in Zukunft allerdings eventuell ändern, da die Nürnberger Fernwärme teilweise mit Biomasse betrieben wird und damit einen sehr guten Primärenergiefaktor bzw. niedrigen CO - Emissionskoeffizienten aufweist. Wenn Unternehmen für den Ausstoß von CO monetär bezahlen müssen, und damit die Kosten fossiler Energieversorgung steigt, wird die Fernwärme mit ihrem erneuerbaren Energieanteil auch finanziell darstellbar.
Landstromversorgung an Personenschifffahrtsgelände
Hier fand in den letzten Jahren ein Ausbau statt, so dass alle Anlegestellen, die regelmäßig genutzt werden mit Landstrom versorgt sind und durch den Benutzungszwang deren Verwendung vollständig gegeben ist. Dies hat den großen Vorteil, dass die Schiffsdiesel während des Anlegens nicht weiterlaufen müssen.
Beim Bau des Personenschifffahrtshafens Nürnberg am Europakai wurden die Funktionen des Hafenbetriebs in den Fokus gerückt. Dies waren das Durchführung der Anlegevorgänge, Versorgung mit Landstrom und Wasser, Entsorgungsmöglichkeiten für die Schiffe sowie Verkehrsabwicklung für Busse und Lieferverkehre. Die Anlage stellt ein bewirtschaftetes Betriebsgelände dar.
Seit dem Umbau stehen die zehn Anlegestellen in der 1.400 Meter langen Anlage bereit, um die Schiffe während der Liegezeit auch mit Strom und Wasser zu versorgen. Mit Abschluss der Landschaftsgestaltung konnte der
Personenschifffahrtshafen dann am 25. Juli 2016 eröffnet werden.“7
Ergebnis Energieeffizienz in Unternehmen
Im Bereich der Energieeffizienz bei Wirtschafts- und Gewerbebetrieben bestehen Fördermöglichkeiten von Seiten der Stadt mit Partnern, die derzeit in Nachfrage und Angebot ausgewogen sind. Allgemein ist der Hebel, der durch den Zusammenschluss verschiedener Stakeholder bzw. Programme zu erreichen ist größer als die Förderungen für Unternehmen durch die Stadt. Dies sind beispielsweise LfA oder KfW Förderungen. Auch die Einrichtung eines Klimafonds für die Region Nürnberg könnte ein wichtiger Schritt sein. Wünschenswert wäre eine größere Transparenz der Angebote, die durch eine zentrale, unabhängige und interessensneutrale Stelle kostenfrei Beratungen koordiniert.
Zudem fehlt ein lernendes Energieeffizienznetzwerk in Nürnberg.8 Hier können Unternehmen durch Kooperation und Austausch spezifischer Lösungen und Technologien gemeinsam schneller, effektiver und oft kostengünstiger Energieeinsparungen realisieren. Zur Festlegung der jeweiligen Ausgangslage in den Unternehmen wird zu Beginn eine Analyse der Ist-Situation vorgenommen. Das Netzwerk lebt dabei vom gegenseitigen Austausch von Ideen und der gemeinsamen Effizienzsteigerung, die auch als Ziel zu Beginn gemeinsam festgelegt wird. Ein Netzwerkmanager koordiniert die Aktivitäten und bindet auch fachliche externe Expertise ein.
3.7 Nachhaltige Mobilität
Nachhaltige Mobilität ist aufgrund der oftmals langen Planungszeiträume und der sehr heterogenen Interessen der Verkehrsmittelnutzer und Anspruchsgruppen kaum konfliktfrei zu gestalten. Wichtige Felder, wie die Energieeffizienz von Fahrzeugen oder die Entwicklung der Elektromobilität beim motorisierten Individualverkehr kann in Nürnberg bestenfalls mittelbar (Bereitstellung von Ladesäulen) beeinflusst werden. Für andere wichtige Felder, wie ÖPNV oder Modal-Split stehen der Stadt sehr wohl Handlungsoptionen zur Verfügung. Dazu muss der politische Wille für Entscheidungen zugunsten des nicht-emittierenden Verkehrs (Fuß-& Fahrradverkehr) bzw. des Umweltverbunds (Fuß-, Fahrrad- und öffentlicher Personennahverkehr) in Zukunft deutlich gestärkt werden.
Entscheidend für eine nachhaltige und klimaschonende urbane Mobilität ist ein hoher Anteil des Umweltverbunds und ein geringer Anteil des mIV. Um dies zu erreichen sind Push & Pull Maßnahmen notwendig. Darüber hinaus können durch strategische Stadtentwicklung notwendige Wege verkürzt oder in einen nicht-motorisierten Distanzbereich verlagert werden. Aspekte der Elektromobilität oder der alternativen Antriebe sind von zweiter Priorität und stellen eher Lösungsansätze für den ländlichem Raum und weniger für Großstädte dar.
Neben der Berücksichtigung von verschiedenen Studien, Beispielen aus anderen Städten, eigenen Erfahrungen wurden Expertengespräche mit Vertretern des Verkehrsplanungsamts, der VAG und der Technische Hochschule geführt.
7 https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/flusskreuzfahrten.html 8 https://been-i.de
Situation nachhaltige Mobilität
Der Nürnberger Binnenverkehr ist geprägt von einem Anteil des Kfz-Verkehrs am Modal-Split von 40 %, der ÖPNV hat einen Anteil von 23 % und der nicht motorisierte Verkehr von 37 %.
Vergleicht man diese Zahlen mit jenen vor 10 Jahren, lässt sich eine Erhöhung des Umweltverbundes (Fuß-, Radund Öffentlicher Personennahverkehr) an der Anzahl der Wege um 5 %-Punkte erkennen.
Abbildung 25: Modalsplit Stadt Nürnberg 2008
Abbildung 26: Modalsplit Stadt Nürnberg 2018
Quelle: Socialdata, https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/daten.html
Im Jahr 2017 ergab eine Befragung, dass 8 % der Nicht-ÖPNV-Nutzer (77 %) den ÖPNV aufgrund von mangelnden Informationen nicht nutzen. Dieses Potenzial könnte gehoben werden, da hier leicht behebbare Gründe die Nutzung des ÖPNV verhindern. Positive Auswirkungen auf die THG-Emissionen hat eine Stärkung des ÖPNV nur, wenn die zusätzlichen Nutzer von mIV umsteigen und nicht von nichtmotorisiertem Verkehr.
Aktuell liegt in der Regel eine deutliche finanzielle Schlechterstellung des nicht-emittierenden Verkehrs vor. Die bisherige Mittelverteilung zeigt eine fehlende Allokation zu Lasten des nicht-emittierenden Verkehrs, das heißt der Umweltverbund finanziert den motorisierten Individualverkehr (mIV) mit. Hier kann beispielswiese der Ausbau des Frankenschnellwegs genannt werden, der in seiner Entstehungsgeschichte auf ganz andere Bedürfnisse und Berechnungen abgestellt wurde, als sie heute vorliegen. Der städtische Eigenanteil für den Ausbau des Frankenschnellwegs dürfte bei 135 Mio. Euro bei Gesamtkosten von 660 Mio. Euro liegen.
Der Platzbedarf des mIV dominiert den öffentlichen Raum und ist um ein Vielfaches höher als der Platzbedarf für den Umweltverbund. Dieser Raum wird neben einem Ausbau des nichtmotorisierten Verkehrs auch für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und Erhöhung der urbanen Lebensqualität benötigt.
Abbildung 27: Vergleich Modalsplit 2018, Bremen, Hannover, Nürnberg
Modal Split Vergleich
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Nürnberg (2018) Bremen (2014) Hannover (2014)
| 23% | 21% | 25% |
|---|---|---|
| 14% | 25% | 19% |
| 23% | ||
| 14% | 19% | |
| 40% | 40% | 38% |
Kfz-Verkehr ÖPNV Rad Zu Fuß
Maßnahmen nachhaltige Mobilität
Aus der Vielzahl der möglichen Maßnahmen wurden für die Stadt Nürnberg bedeutsame Maßnahmen ausgewählt. Teilweise werden sie bereits von den verantwortlichen Abteilungen und Institutionen durchgeführt und vorangetrieben. Um dies weiter zu befördern, wurden dies Maßnahmen bewusst nochmals aufgegriffen.
Parkraumbewirtschaftung
Eine Erhöhung der Parkgebühren und Veränderung des Parkraummanagements der Stadt Nürnberg ist ein sehr wichtiger Ansatzpunkt. Allerdings wirken nur Push & Pull Maßnahmen gemeinsam. Flankierend dazu sollte daher der ÖPNV attraktiver (Tarife, Taktfrequenz, etc.) gestaltet werden.
Der aktuelle Stadtratsbeschluss9, dass es keine kostenfreien Parkplätze in der Altstadt mehr geben soll und die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung vom derzeitigen Trennsystem zum Mischsystem sind zielführende
9 https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14786
Entscheidungen. Beim Trennsystem gibt es bis zu max. 50 % Bewohnerparkplätze (von 09:00-18:00 Uhr), Kurzzeitparkplätze und gegebenenfalls nicht eingeschränkte Parkplätze. Beim Mischprinzip10 sind alle Parkplätze gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze, auf denen die Anwohner kostenlos parken können. Durch eine Staffelung von erlaubter Parkdauer und Tarif kann eine bessere Steuerung und Reduzierung des Nicht-Anwohnerverkehrs erreicht werden. Diese Regelungen sollten auf ausgewählte Gebiete außerhalb der Altstadt ausgeweitet werden.
Die Kosten für Bewohnerausweise sind bundeseinheitlich geregelt (30,70 € pro Jahr), hier könnte eine deutliche Anhebung zu guter Lenkungswirkung führen. Quartiersbezogene Einnahmen könnten an die Anwohner in einen Stadtteilfonds oder Ähnlichem zurückgegeben werden. Sobald hier die bundeseinheitlichen Regelungen angepasst oder gelockert werden, sollten die Gebühren deutlich angehoben und die Möglichkeit des Erwerbs eines Anwohnerausweises ggf. auf ein Fahrzeug pro Haushalt beschränkt werden. In Amsterdam werden jährlich eine feste Anzahl von Stellplätzen aufgelassen bzw. für Fahrradverkehr, Grün- und/oder Verweilflächen umgenutzt.
Eine Gleichberechtigung von motorisiertem Straßenverkehr und ÖPNV ist im Sinne des Klimaschutzes essenziell, dazu gehört auch der Mut, dem mIV Räume wegzunehmen. Wichtig ist neben dem Umfang der Maßnahmen, vor allem deren strategische und konsequente Abstimmung aufeinander (z.B. Wiener Modell/ ehrliche Verkehrsauswirkungsprüfung), sowie der politische Wille zur Durchsetzung und Überwachung durch das Ordnungsamt.
Stadtentwicklung/ Verkehrsauswirkungsprüfung / Stadt der kurzen Wege
Die Abfrage auf Stadtratsvorlagen zu den Umwelt- und Klimaauswirkungen von Vorhaben sollte, bei positiver Antwort, standardisiert eine qualitative und quantitative Abschätzung der Folgen bzw. Hinweise zu Alternativplanungen erforderlich machen. Dazu gehört auch eine monetäre Bezifferung der Klimaauswirkungen anhand eines definierten Preises pro Tonne CO , um zu einer Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeitern, Stadträten und Bürgern beizutragen. Hierfür sind auch die Personalressourcen anzupassen.
Bei der Neuentwicklung von Gebieten ist der Umweltverbund in der Planung zu priorisieren, vorhandene noch nicht umgesetzte Planungen sind dahingehend zu überprüfen. Dazu gehören auch folgende Ansatzpunkte:
-
der private PKW soll so weit entfernt sein wie die nächste Haltstelle des ÖPNV (Sammelgaragen),
-
der erste Weg sollte in der Regel nichtmotorisiert sein,
-
Spurreduzierungen an Hauptverkehrsstraßen zu Gunsten von ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und Grün-
streifen,
- Analysen zu Rad- und Fußwegrelationen im Hinblick auf Direktheit, Überquerbarkeit, Fußgängerdurchläs-
sigkeit (Entfernungsempfindlichkeit),
- Verdichteter Wohnungs- bzw. Gewerbebau mit hoher Personenfrequenz sollte nur im Umgriff kapazitäts-
starker ÖPNV Linien (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn) erfolgen, ohne ÖPNV-Anschluss sollte keine Erschließung erfolgen,
10 http://www.buergerverein-altstadt.de/die-neue-parkraumbewirtschaftung/
- Nachverdichtungen ohne Parkplätze, oder die Anpassung von Stellplatzsatzungen bzw. Reduktion der
Stellplatzanforderungen sind Optionen in Bebauungsplänen, wenn gleichzeitig Mobilitätsalternativen vorhanden sind oder geschaffen werden,
- In Parkhäuser können die erste Ebene, komplett oder teilweise für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder
reserviert werden, um sicheres und überdachtes Parken auch für den Fahrradverkehr anbieten zu können.
Das Stadtentwicklungskonzept der Bundesregierung (Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016: Gutes Zusammenleben im Quartier) enthält Informationen zu Förderung und Abschätzung von Verkehrsfolgen und Kosten der Siedlungsentwicklung.
Massiver Ausbau des Schienennetzes
Der massive Ausbau des Schienennetzes ist ein von allen Experten sehr wichtig bewerteter Punkt. So ist z.B. die Querung der Altstadt eine Strecke mit einer sehr guten Kosten-/Nutzenrelation (4,59, siehe NVP 2025+).
ÖPNV-Beschleunigung
Um den Umstieg vom mIV auf den ÖPNV zu fördern, ist eine Beschleunigung des ÖPNV ein wichtiges Mittel. Bei Straßenbahnen sind bereits 99 %, beim Busverkehr 38 % der Ampeln auf eine Vorrangschaltung umgerüstet. Diese Quote ist beim Busverkehr auszubauen. Um diese Quote auch im Betrieb aufrecht zu erhalten, sind die personellen und finanziellen Kapazitäten bereitzustellen. Die Abmarkung von Fahrstreifen ist ein weiteres kurzfristig umzusetzendes Instrument zur Stärkung des ÖPNV, zumal es sowohl Pull- und Push-Faktoren enthält (positiver Einfluss auf den ÖPNV, bei gleichzeitig negativem Einfluss auf den mIV).
Ausbau Fahrradinfrastruktur
Die Förderung des Fahrradverkehrs ist ein wichtiger Aspekt in der urbanen Verkehrswende. Beispiele aus anderen deutschen und europäischen Städten zeigen einen Anteil des Fahrradverkehrs am Modal-Split von über 50 %. Durch die Entwicklung von E-Bikes und Lastenfahrrädern hat sich das Einsatzgebiet vergrößert und der Einsatzradius auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Im Bereich des Stadtgebietes ist das Fahrrad oftmals die schnellste Verbindungsoption. Der Ausbau einer durchgehenden, vernetzten und sicheren Fahrradinfrastruktur hat daher höchste Priorität, zumal manche Maßnahmen relativ kostengünstig umzusetzen sind (Abmarkierung bestehender Fahrstreifen, Ausweisung von Fahrradstraßen, Abstellmöglichkeiten).
Mit der Zunahme des Fahrradverkehrs gewinnt auch der Sicherheitsaspekt an Bedeutung, da die vorhandene Infrastruktur oft nicht an die heutigen Geschwindigkeiten (E-Bikes, sportliche Fahrer, …), Abmessungen (Lastenräder) und Anzahl ausgelegt ist.
Entscheidend ist ein durchgehendes Netz von Radverbindungen unter Einbeziehung von Radschellwegen ins
Umland, Fahrradstraßen an ausgewählten Strecken, überdachte und sichere Abstellmöglichkeiten und die Anbindung an Mobilitätsstationen.
Ausbau von Mobilitätsstationen
In Zukunft wird die Verknüpfung einzelner Verkehrsträger ein wichtiger Aspekt der urbanen Mobilität sein. Wege, die aktuell nur mit dem PKW zurückgelegt werden, werden in Zukunft durch einen Mix verschiedener Verkehrsträger, entsprechend der Witterung, Tageszeit, Ziel und Grund des Weges, abgedeckt. Die Verknüpfung dieser multimodalen Verkehrsmittelnutzung findet an den Mobilitätsstationen statt, die mit entsprechender Infrastruktur (Stauräume, Einkaufsmöglichkeiten, Packstationen, Schließfächer, Pannenhilfe für Fahrräder, usw.) ausgestatten sein sollten. An den Mobilitätsstationen sollten möglichst viele Verkehrsträger angeschlossen sein (ÖPNV, Fahrräderwege, Leihräder, E-Scooter, Taxi, Carsharing, usw.).
Ergebnis nachhaltige Mobilität
Die konsequente und zeitnahe Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen (z.B. Nahverkehrsentwicklungsplan 2025+) und der Maßnahmen aus dem „Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg“ werden im Bereich Verkehr einige wichtige Veränderungen bringen. Daran wird sich die Stadt in der Zukunft messen lassen müssen. Zudem sind Wirkungsrechnungen zu etablieren, die die Umwelt-/ und Klimaauswirkungen von Maßnahmen mittels eines festen CO -Preises beziffern, um so zu einer Bewusstseinsänderung bei der Verwaltung, dem Stadtrat und den Bürger*Innen zu führen.
Bei der Entwicklung von Mobilitätsangeboten ist die Einbindung der Stakeholder (nichtbehinderte und behinderte Bürger, Unternehmen, Junge, Ältere und Mitbürger mit Migrationshintergrund) sehr wichtig, um bereits bei der Planung deren Perspektive mitzudenken und später dann auch Nutzer zu finden. Die enge Zusammenarbeit mit den Forschungszentren und Lehrstühlen der in Nürnberg angesiedelten Hochschulen ist auch auf der Managementebene zu empfehlen.
3.8 Stadtverwaltung und Kommunalwirtschaft
Gerade im Bereich des Klimaschutzes und der Gestaltung der Energiewende ist es von sehr großer Wichtigkeit, dass die Stadtverwaltung als positives Beispiel vorangeht, um die Akteure in der Stadt aus den Sektoren GHDI und Privathaushalte für mehr Kilmaschutz zu überzeugen.
So hat der Stadtrat im Juli 2019 die Umsetzung des Klimafahrplans mit einer Vielzahl von einzelnen Maßnahmen beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen lassen unter den folgenden Überschriften zusammenfassen:
- Zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C ist eine Reduktion der CO -Emissionen für die Stadt Nürn-
berg um 95 % bis 2050 anzustreben. Dies geht über den aktuell gültigen städtischen Klimafahrplan hinaus.
- Bei sämtlichen Ratsvorlagen soll der Passus „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ eingeführt und bear-
beitet werden. Auszuführen ist dies von den zeichnenden Geschäftsbereichen.
- Die Stadtverwaltung soll bis 2035 Klimaneutralität anstreben.
Dies setzt allerdings voraus, dass eine Vielzahl von Maßnahmen zu bewerten und durchzuführen sind. Mit der aktuellen Struktur des Klimaschutzmanagement ist dies nicht zu bewerkstelligen. In die Schaffung einer Klimaschutzleitstelle mit ausreichender Personalausstattung, kann sich die Ernsthaftigkeit des Strebens nach Klimaneutralität widerspiegeln.
Viele Neubauprojekte der Stadt sind bereits in effizienter Bauweise, meist Passivhausbauweise, errichtet. Des Weiteren kann die Entwicklung von nachhaltigen Quartieren vorangetrieben werden. Aktuell werden drei Quartiere untersucht, die zum einen die Installation eines langjährigen Quartiersmanagers ermöglichen, andererseits das Thema der Energieschuldenprävention angehen.
Eine weitere Aktivität ist derzeit die CO -Optimierung von Großveranstaltungen. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die von der Logistik im Auf- und Abbau, des Betriebes, der Anreise der Teilnehmer*Innen und der benötigten Konsumartikel reicht. Aber auch für eine CO -freie Verwaltung existieren eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten. Hier ist zuerst das stadteigene Beschaffungswesen zu betrachten und die notwendigen Investitions- und Verbrauchsgüter auf Nachhaltigkeit auszurichten. Auch die städtischen Kantinen können mit regionalen und fleischarmen Gerichten ihren Beitrag leisten.
Aber auch die Eigenbetriebe sind angehalten, eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung zu gewährleisten. So konnte vor allem der Ausbau der KWK (SUN) vorangebracht werden. Das dort bereitgestellte Klärgas wird schon viele Jahre in hocheffizienten KWK-Anlagen zur eigenen Strom- und Wärmebereitstellung genutzt. Nun soll eine weitere KWK-Anlage das Abfackeln des Klärgases reduzieren und die Strom- und Wärmeproduktion erhöhen.
Viele kommunale Gebäude sind an die Fernwärme angeschlossen und zeigen somit den Zuspruch der Kommunalverwaltung mit dieser Wärmebereistellung. Aber auch die PV-Nutzung wurde in den letzten Jahren ausgebaut, auch wenn sich in Einzelfällen Schwierigkeiten in der Umsetzung ergeben haben.
Neben der Berücksichtigung von verschiedenen Studien, Beispielen aus anderen Städten, eigenen Erfahrungen wurden Expertengespräche mit Vertretern des SUN, SÖR, ASN, dem Referat für Umwelt und Gesundheit und dem Bürgermeisteramt geführt.
Aktuelle Situation Stadtverwaltung und Kommunalwirtschaft
SUN betreibt derzeit vier große KWK Anlagen mit erneuerbarem Klärgas und hat noch Potenzial für eine weitere KWK-Anlage, die in Kürze errichtet wird. Grundsätzlich ist die Infrastruktur vorhanden, um noch mehr Klärgas und damit Strom und Wärme bereitzustellen. Hierzu müssten mehr Substrate gesammelt werden. Auch PV wird seit Jahren in einigen Eigenbetrieben genutzt und wo möglich weiter ausgebaut.
Das in Nürnberg eingesammelte Alt- und Restholz wird derzeit an eine externe Firma verkauft, die das Holz
energetisch verwertet. Diese Mengen könnten statt des Verkaufs einer vergrößerten Biomasseanlage des Fernwärmebetreibers N-ERGIE zur Verfügung gestellt werden. Somit könnte die Feuerungsleistung der aktuellen Anlage von 20 MW erhöht werden. Allerdings müsste berücksichtigt werden, dass die externe Firma eine energetische pe Verwertung der Hölzer bereits durchführt. Da in der Biomasseanlage der Fernwärme allerdings KWK zum Einsatz kommt, ist die Gesamteffizienz der Anlage höher als die aktuelle Verwertung.
Die Stadt besitzt eine Vielzahl von Fahrzeugen, die von PKW bis hin zu LKW reichen. Hier sind bereits heute unterschiedliche Antriebsarten im Einsatz, bis hin zum Schwerlastverkehr. Da in dieser Kategorie ein Elektroantrieb schwer möglich ist, werden Alternativen wie Brennstoffzelle oder Wasserstoffantrieb untersucht.
Maßnahmen Stadtverwaltung und Kommunalwirtschaft
-
Aufbau einer Klimaschutzleitstelle mit ausreichender Personalausstattung
-
Das CO -Bepreisungssystem für Baumaßnahmen sollte auf alle Maßnahmen angewendet werden, um so
bei der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben, bei Töchtern und Beteiligungen nachhaltige Investitionsentscheidungen zu unterstützen und eine Anpassung an zukünftige Zertifikatspreise o.ä. zu erleichtern
-
Weiterer Ausbau der KWK
-
Ausbau der PV-Anlagen bei der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben, bei Töchtern und Beteiligungen
-
Vorhandene Freiflächen für PKW-Parkraum mit PV überdachen
-
Fahrzeugflotte reduzieren bzw. auf alternative Antriebsformen umstellen
-
Nachhaltige Beschaffung wenn möglich ausweiten und mit anderen Kommunen austauschen
-
Ernährung in den Kantinen nachhaltig und möglichst klimafreundlich gestalten
-
Großveranstaltungen ökologischer ausgestalten
Ergebnis Stadtverwaltung und Kommunalwirtschaft
Eine Großstadt wie Nürnberg ist in vielerlei Hinsicht direkt für den Verbrauch von Energie verantwortlich. Dies umfasst die Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften, deren Bau und Sanierung, aber auch den Einsatz innovativer und nachhaltiger Anlagen der Energieerzeugung. Aber auch im Verkehrsbereich hat die Stadt Nürnberg unterschiedlichste Fahrzeuge im Einsatz und kann direkt Einfluss auf eine nachhaltige Antriebsart nehmen. Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden ist der Aufbau eine Klimaschutzleitstelle eine entscheidende Maßnahme.
4 Anhang
4.1 BISKO Standard
Der BISKO-Standard „Bilanzierungs-Systematik kommunal“ wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Klimaschutzinitiative durch das ifeu-Institut, das Klima-Bündnis und das Institut dezentrale Energietechnologien (IdE) als ein standardisierter Instrumentenansatz zur Bilanzierung, Potenzialermittlung und Szenarienentwicklung für Gebietskörperschaften erarbeitet. Die Verwendung einer einheitlichen Methode, der gleichen Emissionsfaktoren sowie die Berücksichtigung der jeweiligen Datengüte der Ausgangsdaten soll vergleichbare Bilanzen in den jeweiligen Gebietskörperschaften mit einem vergleichbaren hohen Qualitätsstandard gewährleisten und eine Aggregierung auf Länder- und Bundesebene vereinfachen.
Durch die Verwendung des BISKO-Standards haben sich im Vergleich zu den Bilanzierungen bis 2013 für die Stadt Nürnberg einige wichtige Aspekte verändert.
Treibhausgasemissionen (THG)
Bei der BISKO-Bilanzierung erfolgt die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen (THG) mit Vorkette statt von CO -Emissionen. Die THG-Emissionen sind höher als CO -Emissionen, da mehrere andere Treibhausgase 2 2 mitberücksichtigt werden. Die Differenz zwischen CO und THG ist bei den verschiedenen Energieträgern unterschiedlich, so dass sich bei einer THG-Bilanz nicht die gleiche Entwicklung wie bei der CO -Bilanz ergibt. Der Vergleich zeigt, dass die THG-Bilanz ein höheres Niveau hat als die CO -Bilanz. Sobald sich die Anteile der Energieträger verändern, zeigt sich bei einer THG-Bilanz im Vergleich zu einer CO -Bilanz eine eigenständige Entwicklung.
Sektor Verkehr
Der Sektor Verkehr wird nach dem Territorialprinzip bilanziert. Das heißt, es werden nur die Emissionen bilanziert, die im Stadtgebiet anfallen. Dies führt dazu, dass z.B. beim Flugverkehr nur die Emissionen der Starts und Landungen angerechnet werden, diese aber komplett, auch wenn ein Großteil der Fluggäste nicht aus dem Stadtgebiet kommt.
Berechnung Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Bei der Bilanzierung von Koppelprodukten bei KWK-Prozessen wird die exergetische Methode angewendet. Dabei werden die THG-Emissionen den Produkten Strom und Wärme gemäß ihrer Wertigkeit zugeordnet. Daraus ergibt sich ein lokaler Emissionsfaktor für die Fernwärme und ein lokaler Emissionsfaktor für Strom, der ausgehend vom bundesdeutschen Strommix berechnet wird. Diese beiden Emissionsfaktoren werden bei der Bilanzierung angesetzt. Sie sind jedoch nicht zu verwechseln mit dem lokalen Emissionsfaktor für
Strom unter Berücksichtigung des Energiemix der N-ERGIE. Diese zusätzliche Reduktion aufgrund des Strommix der N-ERGIE AG wird in einer Parallelberechnung berücksichtigt.
Berücksichtigung der Datengüte
Der BISKO-Standard empfiehlt eine Bewertung aller Eingabedaten nach deren Datengüte. Dabei erhalten regionale Primärdaten (Datengüte A) den Faktor 1; die Hochrechnung regionaler Primärdaten (Datengüte B) den Faktor 0,5; regionale Kennwerte und Statistiken (Datengüte C) den Faktor 0,25 und bundesweite Kennzahlen (Datengüte D) den Faktor 0,0. Die Gesamtdatengüte einer Bilanzierung ergibt sich aus der Summe aller Produkte von Faktor für Datengüte mit dem Anteil des jeweiligen Energieträgers am Gesamtenergieverbrauch.
Witterungsbereinigung 2018
Die Bilanzierung des Jahres 2018 war im Klimaschutzplaner aufgrund fehlender Faktoren noch nicht möglich. Deshalb wurde das Jahr 2018 außerhalb des Klimaschutzplaners unter Berücksichtigung der gleichen Systematik bilanziert. Die Witterungsbereinigung (bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren) hätte für 2018 eine unrealistische Steigerung des Energieverbrauchs bewirkt, die nicht mit der wirklichen Entwicklung in Nürnberg zur Deckung gebracht werden konnte. Vor diesem Hintergrund wurde für 2018 ein reduzierter Witterungsbereinigungsfaktor angesetzt, der auch der fortschreitenden Klimaerwärmung Rechnung trägt.
4.2 Datengrundlage Bilanzierung
Die Berechnung im Klimaschutzplaner basiert auf nachfolgenden Parametern. Zu besseren Übersicht in den Grafiken sind einzelne Energieträger und Sektoren zusammengefasst.
Sektor GHD
Biomasse geförderte Anlagen - Biomasseatlas; Anteil GHD - EAN Erdgas Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung – N-ERGIE, EAN Flüssiggas Deutschlandzahlen - AG Energiebilanzen, EAN Heizstrom Vorgabe Klimaschutzplaner Heizöl Vorgabe Klimaschutzplaner Fernwärme Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE Steinkohle Vorgabe Klimaschutzplaner Strom Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung N-ERGIE, EAN Umweltwärme Wärmestrom N-ERGIE; Anteil - GHD, EAN
Sektor Industrie
Biomasse Deutschlandzahlen - AG Energiebilanzen, EAN Braunkohle Deutschlandzahlen - AG Energiebilanzen, EAN Erdgas Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE, EAN Heizöl Vorgabe Klimaschutzplaner Fernwärme Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE sonst. Erneuerbare Vorgabe Klimaschutzplaner sonst. Konventionelle Vorgabe Klimaschutzplaner Steinkohle Vorgabe Klimaschutzplaner Strom Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE, EAN
Sektor kommunale Einrichtungen
Biomasse Verbrauch – kommunales Energiemanagement (KEM) Erdgas Verbrauch - KEM Heizstrom Verbrauch - KEM Heizöl Verbrauch - KEM Fernwärme Verbrauch - KEM Solarthermie Verbrauch - KEM Strom Verbrauch – KEM
Sektor private Haushalte
Biomasse geförderte Anlagen – Biomasseatlas; Anteil pHH - EAN Braunkohle Deutschlandzahlen - AG Energiebilanzen, EAN Erdgas Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE, EAN Flüssiggas Deutschlandzahlen - AG Energiebilanzen, EAN Heizstrom aus Sektorverbrauch, Berechnung EAN Heizöl aus Sektorverbrauch, Berechnung EAN Fernwärme Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE Solarthermie geförderte Anlagen – Solarthermieatlas; Anteil pHH - EAN Steinkohle aus Sektorverbrauch, Berechnung EAN Strom Gesamtverbrauch Summe - N-ERGIE; Aufteilung - N-ERGIE, EAN Umweltwärme Wärmestrom N-ERGIE; Anteil pHH -EAN
Sektor Verkehr
Fahrleistung Linienbus VAG Fahrleist. Straßen-, U-Bahn VAG PKW, motorisierte Zweiräder Vorgabe Klimaschutzplaner LKW, Nutzfahrzeuge Vorgabe Klimaschutzplaner Flugverkehr Vorgabe Klimaschutzplaner Binnenschifffahrt Vorgabe Klimaschutzplaner Schienenpersonenverkehr Vorgabe Klimaschutzplaner Schienengüterverkehr Vorgabe Klimaschutzplaner
4.3 Tabellen Fortschreibung Endenergie- und THG-Bilanz
Energieträger; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 - witterungsbereinigt
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 133.000 | 140.045 | 157.845 | 163.336 | 161.050 | 160.314 | 162.777 |
| Fernwärme | 1.050.916 | 1.218.626 | 1.167.216 | 1.159.318 | 1.198.896 | 1.187.005 | 1.215.182 |
| Erd-/ Flüssiggas | 2.902.777 | 3.302.811 | 3.241.404 | 3.346.692 | 3.409.705 | 3.448.322 | 3.482.125 |
| Heizöl | 4.175.788 | 1.840.688 | 1.708.524 | 1.670.008 | 1.600.672 | 1.586.310 | 1.526.542 |
| Kohle | 378.831 | 15.043 | 63.671 | 56.662 | 25.987 | 25.737 | 20.070 |
| sonstige Energien fossil | 505.500 | 805 | 787 | 1.483 | 626 | 589 | 500 |
| Strom | 2.662.562 | 3.017.340 | 2.903.363 | 2.899.013 | 2.831.118 | 2.884.986 | 2.891.867 |
| Treibstoff fossil | 1.800.599 | 1.576.482 | 1.578.936 | 1.586.218 | 1.586.006 | 1.577.597 | 1.571.432 |
| Treibstoff biogen | 0 | 168.800 | 172.008 | 184.684 | 183.680 | 182.574 | 181.349 |
| Kerosin | 125.559 | 201.241 | 193.526 | 201.700 | 207.607 | 209.646 | 211.742 |
| Gesamt | 13.735.533 | 11.481.882 | 11.187.279 | 11.269.115 | 11.205.347 | 11.263.081 | 11.263.586 |
Energieträger; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 3.325 | 5.537 | 6.578 | 6.713 | 6.228 | 6.400 | 6.541 |
| Fernwärme | 273.238 | 188.824 | 180.858 | 179.634 | 129.546 | 131.045 | 134.155 |
| Erd-/ Flüssiggas | 746.014 | 826.969 | 812.157 | 838.527 | 844.857 | 854.410 | 862.807 |
| Heizöl | 1.336.252 | 589.020 | 546.728 | 534.403 | 509.014 | 504.447 | 485.441 |
| Kohle | 175.778 | 6.679 | 28.031 | 24.949 | 11.059 | 10.954 | 8.556 |
| sonstige Energien fossil | 166.815 | 266 | 260 | 489 | 207 | 195 | 165 |
| Strom | 2.321.754 | 1.909.976 | 1.800.085 | 1.739.408 | 1.647.809 | 1.598.285 | 1.575.608 |
| Treibstoff fossil | 596.803 | 504.932 | 506.081 | 513.765 | 513.774 | 512.584 | 509.847 |
| Treibstoff biogen | 0 | 39.546 | 40.103 | 45.371 | 45.265 | 45.128 | 44.827 |
| Kerosin | 38.717 | 64.732 | 62.271 | 64.922 | 66.845 | 67.524 | 68.200 |
| Gesamt | 5.658.696 | 4.136.482 | 3.983.150 | 3.948.182 | 3.774.604 | 3.730.972 | 3.696.147 |
Sektoren; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GHDI | 8.113.705 | 5.946.939 | 5.624.769 | 5.655.805 | 5.647.009 | 5.713.319 | 5.774.981 |
| private Haushalte | 3.603.226 | 3.462.237 | 3.477.026 | 3.498.938 | 3.439.298 | 3.440.402 | 3.388.467 |
| Verkehr | 2.018.602 | 2.072.707 | 2.085.485 | 2.114.372 | 2.119.040 | 2.109.359 | 2.100.138 |
| Gesamt | 13.735.533 | 11.481.882 | 11.187.280 | 11.269.115 | 11.205.348 | 11.263.080 | 11.263.586 |
Sektoren; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GHDI | 3.431.702 | 2.321.478 | 2.181.184 | 2.145.963 | 2.044.820 | 2.023.695 | 2.022.001 |
| private Haushalte | 1.510.862 | 1.133.323 | 1.113.193 | 1.099.569 | 1.024.274 | 1.009.525 | 982.162 |
| Verkehr | 716.132 | 681.681 | 688.772 | 702.650 | 705.510 | 697.752 | 691.983 |
| Gesamt | 5.658.696 | 4.136.482 | 3.983.150 | 3.948.182 | 3.774.604 | 3.730.972 | 3.696.147 |
GHDI; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 30.000 | 21.842 | 33.585 | 33.914 | 22.202 | 19.527 | 20.277 |
| Fernwärme | 567.495 | 658.448 | 622.445 | 621.084 | 643.986 | 638.216 | 645.724 |
| Erd-/ Flüssiggas | 1.590.665 | 1.943.511 | 1.797.043 | 1.862.146 | 1.957.487 | 1.979.525 | 2.051.089 |
| Heizöl | 3.393.807 | 1.177.695 | 1.086.722 | 1.052.090 | 1.008.323 | 1.019.048 | 984.396 |
| Kohle | 355.660 | 9.426 | 35.035 | 35.015 | 8.172 | 7.974 | 7.000 |
| sonstige Energien fossil | 505.500 | 805 | 787 | 1.483 | 626 | 589 | 500 |
| Strom | 1.670.577 | 2.135.211 | 2.049.151 | 2.050.073 | 2.006.214 | 2.048.439 | 2.065.994 |
| Gesamt | 8.113.705 | 5.946.938 | 5.624.768 | 5.655.805 | 5.647.010 | 5.713.319 | 5.774.981 |
GHDI; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 750 | 673 | 1.015 | 1.025 | 679 | 627 | 654 |
| Fernwärme | 147.549 | 102.025 | 96.447 | 96.236 | 69.586 | 70.459 | 71.288 |
| Erd-/ Flüssiggas | 408.801 | 485.878 | 449.813 | 466.084 | 484.512 | 490.030 | 507.823 |
| Heizöl | 1.086.018 | 376.863 | 347.751 | 336.669 | 320.647 | 324.057 | 313.038 |
| Kohle | 165.026 | 4.185 | 15.426 | 15.415 | 3.579 | 3.493 | 3.066 |
| sonstige Energien fossil | 166.815 | 266 | 260 | 489 | 207 | 195 | 165 |
| Strom | 1.456.743 | 1.351.588 | 1.270.474 | 1.230.044 | 1.165.610 | 1.134.835 | 1.125.967 |
| Gesamt | 3.431.702 | 2.321.478 | 2.181.184 | 2.145.963 | 2.044.820 | 2.023.695 | 2.022.001 |
KE; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 6.866 | 7.807 | 7.443 | 6.867 | 6.996 | 7.327 | |
| Fernwärme | 87.003 | 89.759 | 82.301 | 84.653 | 91.695 | 91.679 | |
| Erd-/ Flüssiggas | 63.904 | 63.862 | 62.568 | 59.801 | 62.040 | 68.759 | |
| Heizöl | 2.990 | 3.313 | 2.841 | 1.851 | 1.799 | 1.848 | |
| Kohle | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| sonstige Energien fossil | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Strom | 107.895 | 105.837 | 105.955 | 111.295 | 108.893 | 110.153 | |
| Gesamt | 268.658 | 270.577 | 261.108 | 264.467 | 271.423 | 279.766 |
KE; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 - witterungsbereinigt
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 0 | 182 | 207 | 197 | 153 | 156 | 163 |
| Fernwärme | 0 | 13.481 | 13.908 | 12.752 | 9.147 | 10.123 | 10.121 |
| Erd-/ Flüssiggas | 0 | 15.976 | 15.966 | 15.642 | 14.771 | 15.324 | 16.983 |
| Heizöl | 0 | 957 | 1.060 | 909 | 589 | 572 | 588 |
| Kohle | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| sonstige Energien fossil | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Strom | 0 | 68.298 | 65.619 | 63.573 | 64.662 | 60.327 | 60.034 |
| Gesamt | 0 | 98.893 | 96.759 | 93.074 | 89.322 | 86.502 | 87.889 |
pHH; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 - witterungsbereinigt
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 103.000 | 118.203 | 124.260 | 129.422 | 138.848 | 140.786 | 142.500 |
| Fernwärme | 483.421 | 560.178 | 544.771 | 538.235 | 554.910 | 548.789 | 569.458 |
| Erd-/ Flüssiggas | 1.312.112 | 1.337.882 | 1.422.973 | 1.463.628 | 1.432.730 | 1.450.609 | 1.413.984 |
| Heizöl | 781.981 | 662.993 | 621.802 | 617.918 | 592.349 | 567.263 | 542.146 |
| Kohle | 23.171 | 5.617 | 28.636 | 21.647 | 17.816 | 17.762 | 13.070 |
| sonstige Energien fossil | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Strom | 899.541 | 777.365 | 734.584 | 728.087 | 702.644 | 715.194 | 707.310 |
| Gesamt | 3.603.226 | 3.462.237 | 3.477.026 | 3.498.938 | 3.439.298 | 3.440.402 | 3.388.467 |
pHH; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 - KSP, witterungsbereinigt
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 2.575 | 4.864 | 5.563 | 5.688 | 5.549 | 5.773 | 5.887 |
| Fernwärme | 125.689 | 86.799 | 84.411 | 83.398 | 59.961 | 60.586 | 62.868 |
| Erd-/ Flüssiggas | 337.213 | 334.937 | 356.195 | 366.363 | 354.681 | 359.097 | 350.031 |
| Heizöl | 250.234 | 212.158 | 198.977 | 197.734 | 188.367 | 180.390 | 172.402 |
| Kohle | 10.751 | 2.494 | 12.605 | 9.533 | 7.480 | 7.461 | 5.490 |
| sonstige Energien fossil | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Strom | 784.400 | 492.072 | 455.442 | 436.852 | 408.236 | 396.218 | 385.484 |
| Gesamt | 1.510.862 | 1.133.323 | 1.113.193 | 1.099.569 | 1.024.274 | 1.009.525 | 982.162 |
Verkehr Energieträger; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 - witterungsbereinigt
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Treibstoff biogen | 0 | 86.103 | 89.161 | 83.754 | 82.743 | 82.146 | 81.314 |
| Benzin | 1.214.414 | 684.389 | 673.803 | 665.995 | 645.950 | 639.473 | 634.997 |
| CNG fossil | 0 | 5.253 | 4.838 | 4.988 | 4.663 | 4.220 | 4.207 |
| Diesel | 586.186 | 969.537 | 983.142 | 1.016.165 | 1.036.331 | 1.034.332 | 1.032.264 |
| Kerosin | 125.559 | 201.241 | 193.526 | 201.700 | 207.607 | 209.646 | 211.742 |
| LPG | 0 | 21.419 | 21.388 | 20.918 | 19.487 | 18.189 | 17.052 |
| Strom | 92.444 | 104.765 | 119.628 | 120.852 | 122.260 | 121.353 | 118.562 |
| Gesamt | 2.018.602 | 2.072.707 | 2.085.485 | 2.114.372 | 2.119.040 | 2.109.359 | 2.100.138 |
Verkehr Energieträger; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Treibstoff biogen | 0 | 13.040 | 13.531 | 12.658 | 12.546 | 12.479 | 12.353 |
| Benzin | 411.268 | 215.063 | 211.771 | 214.632 | 208.208 | 206.168 | 204.725 |
| CNG fossil | 0 | 1.331 | 1.223 | 1.258 | 1.170 | 1.082 | 1.078 |
| Diesel | 185.535 | 315.045 | 319.658 | 330.588 | 337.115 | 337.983 | 336.518 |
| Kerosin | 38.717 | 64.732 | 62.271 | 64.922 | 66.845 | 67.524 | 68.200 |
| LPG | 0 | 6.155 | 6.149 | 6.080 | 5.663 | 5.283 | 4.953 |
| Strom | 80.611 | 66.316 | 74.169 | 72.511 | 73.963 | 67.232 | 64.157 |
| Gesamt | 716.132 | 681.681 | 688.772 | 702.650 | 705.510 | 697.752 | 691.983 |
Energieträger Energieverbrauch; Szenario 2020; 2030
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2015 | 2018 | Szenario '20 | Szenario '30 |
|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 133.000 | 163.336 | 162.777 | 162.779 | 277.677 |
| Fernwärme | 1.050.916 | 1.159.318 | 1.215.182 | 1.215.189 | 1.300.779 |
| Erd-/ Flüssiggas | 2.902.777 | 3.325.774 | 3.465.074 | 3.465.094 | 3.376.351 |
| Heizöl | 4.175.788 | 1.670.008 | 1.526.542 | 1.527.050 | 1.051.736 |
| Kohle | 378.831 | 56.662 | 20.070 | 20.070 | 0 |
| sonstige Energien fossil | 505.500 | 1.483 | 500 | 0 | 0 |
| Strom | 2.662.562 | 2.899.013 | 2.891.867 | 2.891.880 | 3.067.605 |
| Treibstoff fossil | 1.800.599 | 1.708.065 | 1.688.519 | 1.688.519 | 1.431.223 |
| Treibstoff biogen | 0 | 83.754 | 81.314 | 81.314 | 77.576 |
| Kerosin | 125.559 | 201.700 | 211.742 | 211.742 | 201.155 |
| Gesamt | 13.735.533 | 11.269.115 | 11.263.586 | 11.263.638 | 10.784.102 |
Energieträger THG-Emissionen; Szenario 2020; 2030
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2015 | 2018 | Szenario '20 | Szenario '30 |
|---|---|---|---|---|---|
| erneuerbare Energien | 3.325 | 6.713 | 6.541 | 6.541 | 11.035 |
| Fernwärme | 273.238 | 179.634 | 134.155 | 133.671 | 117.070 |
| Erd-/ Flüssiggas | 746.014 | 832.447 | 857.854 | 857.860 | 835.893 |
| Heizöl | 1.336.252 | 534.403 | 485.441 | 485.602 | 334.452 |
| Kohle | 175.778 | 24.949 | 8.556 | 8.556 | 0 |
| sonstige Energien fossil | 166.815 | 489 | 165 | 0 | 0 |
| Strom | 2.321.754 | 1.739.408 | 1.575.608 | 1.223.265 | 996.972 |
| Treibstoff fossil | 596.803 | 552.558 | 547.274 | 547.274 | 463.881 |
| Treibstoff biogen | 0 | 12.658 | 12.353 | 12.353 | 11.785 |
| Kerosin | 38.717 | 64.922 | 68.200 | 68.181 | 64.772 |
| Gesamt | 5.658.696 | 3.948.182 | 3.696.147 | 3.343.303 | 2.835.859 |
Sektoren Energieverbrauch; Szenario 2020; 2030; 2050
| Energieverbrauch in MWh | 1990 | 2015 | 2018 | Szenario '20 | Szenario '30 | Szenario '50 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| GHDI | 8.113.705 | 5.655.805 | 5.774.981 | 5.774.981 | 5.659.481 | 4.414.395 |
| private Haushalte | 3.603.226 | 3.498.938 | 3.388.467 | 3.388.467 | 3.185.159 | 2.261.463 |
| Verkehr | 2.018.602 | 2.114.372 | 2.100.138 | 2.100.138 | 1.939.402 | 1.008.489 |
| Gesamt | 13.735.533 | 11.269.116 | 11.263.586 | 11.263.586 | 10.784.043 | 7.684.348 |
| Reduktion zu 1990 | 18% | 18% | 18% | 21% | 44% |
Sektoren THG-Emissionen; Szenario 2020; 2030; 2050
| THG-Emissionen in t | 1990 | 2015 | 2018 | Szenario '20 | Szenario '30 | Szenario '50 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| GHDI | 3.431.702 | 2.145.963 | 2.022.001 | 1.769.692 | 1.489.575 | 536.247 |
| private Haushalte | 1.510.862 | 1.099.569 | 982.162 | 895.652 | 731.276 | 277.885 |
| Verkehr | 716.132 | 702.650 | 691.983 | 677.960 | 615.008 | 215.253 |
| Gesamt | 5.658.696 | 3.948.182 | 3.696.147 | 3.343.303 | 2.835.859 | 1.029.385 |
| Reduktion zu 1990 | 30% | 35% | 41% | 50% | 82% |
Erneuerbare Stromerzeugung 2011 – 2018, MDN
| Stromerzeugung in MWh | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Photovoltaik | 22.015 | 26.790 | 27.071 | 30.537 | 32.628 | 31.907 | 33.206 | 36.163 |
| Wasser | 7.423 | 7.541 | 8.095 | 7.285 | 6.448 | 6.455 | 7.353 | 6.604 |
| Biomasse | 3.619 | 36.512 | 42.123 | 48.848 | 50.250 | 56.001 | 56.245 | 50.611 |
| Gesamt | 33.057 | 70.843 | 77.289 | 86.669 | 89.326 | 94.364 | 96.803 | 93.379 |
4.4 Experteninterviews
Bei der Erstellung des Klimaschutzfahrplans 2010 – 2050 wurde 2014 in verschiedenen Workshops mit relevanten Akteuren in der Stadt Nürnberg eine Liste von Maßnahmen erarbeitet, die der Umsetzung der Klimaziele der Stadt Nürnberg dienen. Diese Maßnahmen wurden beim aktuellen Klimaschutzfahrplan 2020-2030 in Experteninterviews hinsichtlich ihrer Umsetzung und Zielführung überprüft, auf die gegenwärtige Situation angepasst und/oder durch weitere Maßnahmen ergänzt. Anders als beim Klimaschutzfahrplan wurden nur die wichtigsten Maßnahmen bzw. Maßnahmen die im konkreten Beeinflussungsbereich der Stadt Nürnberg liegen aufgegriffen. Folgende Experten/ bzw. Institutionen wurden im Rahmen des Klimaschutzfahrplans 2020 -2030 befragt.
-
Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN)
-
Bürgermeisteramt/ Stab Stadtentwicklung
-
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)
-
ENERGIEregion Nürnberg e.V
-
Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg
-
Industrie- und Handelskammer Nürnberg (IHK)
-
Joseph-Stiftung
-
KIB Projekt GmbH
-
Klimaschutzbeauftragter Stadt Nürnberg
-
Kommunales Energiemanagement Stadt Nürnberg
-
N-ERGIE AG
-
Referat für Umwelt und Gesundheit
-
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
-
Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg
-
Stiftung Stadtökologie
-
Solarinitiative Stadt Nürnberg
-
TH Nürnberg Bauingenieurwesen, Verkehrs-/ Stadtplanung, ÖPNV
-
VAG Verkehrsaktiengesellschaft
-
Verkehrsplanungsamt Stadt Nürnberg
-
wbg Nürnberg GmbH (wbg)
-
Wirtschaftsreferat Stadt Nürnberg
4.5 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Energieträger; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 ...................................................................... 11 Abbildung 2: Energieträger; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 ........................................................................ 12 Abbildung 3: Sektoren; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 .............................................................................. 13 Abbildung 4: Sektoren; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 ................................................................................ 13 Abbildung 5: Sektoren, Energieverbrauch; Anteile 1990 und 2018 ......................................................................... 14 Abbildung 6: GHDI; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 .................................................................................... 14 Abbildung 7: GHDI; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 ...................................................................................... 15 Abbildung 8: GHDI; Anteile Energieverbrauch 1990 und 2018 ................................................................................ 15 Abbildung 9: kommunale Einrichtungen; Energieverbrauch 2013 bis 2018 ............................................................ 16 Abbildung 10: kommunale Einrichtungen; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 .................................................. 17 Abbildung 11: private Haushalte; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 .............................................................. 17 Abbildung 12: private Haushalte; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018 ................................................................ 18 Abbildung 13: pHH; Anteile Energieverbrauch 1990 und 2018 ............................................................................... 19 Abbildung 14: Verkehr; Energieverbrauch 1990; 2013 bis 2018 ............................................................................. 20 Abbildung 15: Verkehr; THG-Emissionen 1990; 2013 bis 2018................................................................................ 20 Abbildung 16: Verkehr; Anteile Energieträger 1990 und 2018 ................................................................................ 21 Abbildung 17: Verkehr; Anteile Verkehrsmittel 1990 und 2018 .............................................................................. 21 Abbildung 18: Erneuerbare Stromerzeugung 2011 bis 2018 ................................................................................... 22 Abbildung 19: Sektoren Energieverbrauch; Szenario 2020; 2030 ............................................................................ 25 Abbildung 20: Sektoren THG-Emissionen; Szenario 2020; 2030 .............................................................................. 25 Abbildung 21: Energieträger Energieverbrauch; Szenario 2020; 2030 .................................................................... 27 Abbildung 22: Energieträger THG-Emissionen; Szenario 2020; 2030 ...................................................................... 27 Abbildung 23: Sektoren Energieverbrauch Ist bis 2018; Szenario 2020, 2030, 2050 ............................................... 28 Abbildung 24: Sektoren THG-Emissionen Ist bis 2018; Szenario 2020, 203, 2050 ................................................... 29 Abbildung 25: Modalsplit Stadt Nürnberg 2008 ...................................................................................................... 45 Abbildung 26: Modalsplit Stadt Nürnberg 2018 ...................................................................................................... 45 Abbildung 27: Vergleich Modalsplit 2018, Bremen, Hannover, Nürnberg .............................................................. 46
H/057/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss
Betreff: Bayernstraße 110,
Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, abschließender Ausbau
hier: Objektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenberechnung Lageplan Grundrisse Aussenanlagen Planung
Sachverhalt (kurz):
Für den abschließenden Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände liegt hiermit der Objektplan zur Genehmigung durch den Stadtrat vor. Die Baugenehmigung durch die Bauordnungsbehörde wurde erteilt. Nach der Kostenberechnung des Architekturbüros Fritsch, Knodt, Klug und Partner vom 08.05.2020 bzw. 12.05.2020 betragen die Gesamtkosten 16.781.100,00 €.
Im Projekt nicht enthalten sind die Interimsausstellung in der ehemaligen THW-Halle für die Dauer der Baumaßnahme, sowie die neue Dauerausstellung. Diese Maßnahmen werden durch KuM gesondert finanziert.
Die Finanzierung erfolgt aus der Maßnahmennummer 8 "Dokuzentrum: Abschließender Ausbau" in Höhe von 15,5 Mio. EUR (MIP 2020-23) und durch Bewiligung einer Verpflichtungsermächtigung für 2021 aus der Maßnahmennummer 57 "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg" in Höhe von 1,28 Mio. EUR. Die Verpflichtungsermächtigungen werden derzeit nicht benötigt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 16.781.100 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 16.765.000 € davon Sachkosten 85.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 16.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch den zu fassenden Beschluss wäre die Maßnahme finanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Rahmen der Planungen werden alle relevanten Anforderungen angemessen berücksichtigt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RefI/II-Stk
Ref.IV
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt den Objektplan für die Maßnahme "Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände - abschließender Ausbau".
Nach der Kostenberechnung des Architekturbüros Fritsch, Knodt, Klug und Partner vom 08.05.2020.bzw. 12.05.2020 betragen die Gesamtkosten 16.781.100,00 €
Die Finanzierung erfolgtaus der Maßnahmennummer 8 "Dokuzentrum: Abschließender Ausbau" in Höhe von 15,5 Mio. EUR (MIP 2020-23) und durch Bewilligung einer Verfplichtungsermächtigung für 2021 aus der Maßnahmennummer 57 "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg" in Höhe von 1,28 Mio. EUR. Die Verpflichtungsermächtigung wird dort derzeit nicht benötigt.
Beilage
Bayernstraße 110, Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, abschließender Ausbau hier: Objektplan
Entscheidungsvorlage:
Allgemein:
Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg (DokuZ) befindet sich im Nordflügel der Kongresshalle, und ist somit Teil des Gesamtareals des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes. Die Nutzung erfolgt bisher im Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss.
Das Gebäude wurde 2001 für eine durchschnittliche Besucherzahl von 70.000 Besuchern pro Jahr konzipiert. Die Besucheranzahl ist im Laufe der Jahre allerdings deutlich gestiegen. Von anfänglich 170.000 Besuchern im Jahr 2003, liegen die Besucherzahlen nun bei 275.000 im Jahr 2017.
Gesamtziel des Vorhabens ist ein generationenverbindendes, innovatives und in jeder Hinsicht inklusives Museumsangebot für den steigenden Besucherzustrom aus aller Welt. Die neue Planung berücksichtigt die vorhandene, denkmalgeschützte Bausubstanz ebenso, wie die hervorragende Architektur des Dokumentationszentrums vom Büro Günther Domenig von 2001. Der vorliegende Entwurf wurde mit dem Büro Domenig + Wallner im Sinne des Urheberrechtes abgestimmt.
Folgende Ziele werden mit dem vorliegenden Entwurf erreicht:
-
Erweiterung des Lern- und Veranstaltungsbereichs Errichtung einer multifunktionalen Veranstaltungszone im Sockelgeschoss mit zeitgemäßer Medienausstattung für Tagungen, Seminare, Vorträge und Fachveranstaltungen; Einbau eines Lernlabors / Medien- und Recherchezentrums im ehemaligen Kino für Individual- und Gruppenbesucher jeder Generation und jeder Herkunft; Einrichten einer fachwissenschaftlichen Bibliothek.
-
Ertüchtigung und Erweiterung von Ausstellungsflächen: Ausbau bislang nicht erschlossener Bereiche für Sonderausstellungen; Erweiterung der Flächen für die Dauerausstellung im 1.OG; Verbesserung der Barrierefreiheit.
-
Ertüchtigung und Erweiterung des allgemeinen Besucherbereichs: Ausbau von Service- und Verkehrsflächen unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit; Anpassung der haustechnischen Anlagen an das erhöhte Besuchervolumen.
-
Schaffung von Funktionsflächen für wissenschaftliches Arbeiten: Schaffung von Archiv- und Depotflächen, sowie von Arbeitsflächen zur Vorbereitung von Ausstellungen; Schaffung von Büro- und Aufenthaltsräumen für das wissenschaftliche Personal.
Die Planung sieht vor, dass der Besucher das Gebäude nun im Sockelgeschoss betritt und über eine interne Treppe ins Erdgeschoss gelangt. Damit können die Besucherströme beim Eintreten und Verlassen des Gebäudes getrennt werden, was insbesondere durch die hohe Anzahl von Bustouristen (starker, gleichzeitiger Besucherandrang) notwendig ist. Die bestehende sehr gestaltprägende Stahltreppe an der Bayernstraße wird damit entlastet, und bleibt dennoch ein wichtiges Erschließungselement. Im Sockelgeschoss befinden sich ein neuer Veranstaltungsaal, Nebenräume (WCs) sowie eine neue attraktivere Gastronomie mit Tageslicht. Die Ausstellungsflächen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss werden erweitert. Die neue Verwaltung befindet sich im Erdgeschoss. Eine Bibliothek sowie ein Medien- und Recherchezentrum sind ebenfalls Bestandteil der Planung.
Die neue Dauerausstellung, die nach Inbetriebnahme des Dokumentationszentrums eröffnet werden soll, ist nicht Bestandteil des vorliegenden Objektplans, sondern wird von KuM gesondert finanziert. Ebenso ist die geplante Interimsausstellung in der ehemaligen THW-Halle nicht Bestandteil des Objektplans.
Termine:
Gemäß den Förderbescheiden vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung sowie vom Freistaat Bayern (bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus) wird als verbindliches Ende des Bewilligungszeitraums der 31.12.2021 genannt. Durch die besondere Komplexität der Baumaßnahme, intensive Abstimmungen mit dem BLfD sowie dem Urheberrecht etc. verschiebt sich der realistische Fertigstellungstermin jedoch auf den 31.12.2022. Hierzu erfolgte eine Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über einen Briefwechsel. Ergebnis der Abstimmung ist ein Änderungsantrag gemäß RZ-Bau, der unmittelbar nach dem Objektplan erstellt wird.
Energetischer Standard und Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme:
Beim Ausbau des Dokumentationszentrums stehen keine energetischen Maßnahmen im Mittelpunkt und kommen auch kaum zur Ausführung. In Teilbereichen – wo möglich – wird die oberste Geschossdecke entsprechend den energetischen Vorgaben der Stadt Nürnberg gedämmt. Ebenso in Teilbereichen wird ein neuer Fußboden eingebaut, der den Gegebenheiten entsprechend bestmöglich gedämmt wird. Die neuen Fenster und Fenstertüren erhalten aus verschiedenen Überlegungen -hauptsächlich aufgrund ihrer Größe
- entgegen dem Standard eine Zweischeiben-Verglasung, was wegen der geringen Fläche
energetisch kaum ins Gewicht fällt. Für diese Maßnahmen ist kein Wirtschaftlichkeitsnachweis entsprechend der städtischen Leitlinien zum energieeffizienten und wirtschaftlichen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen (Blatt 5.2-6) zu erbringen.
Planungs- und Kostenkennwerte:
Bei dem Gebäude Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches in den 1930-iger Jahren geplant aber nicht vollständig gebaut wurde. Die Maße der Bodenplatte, Außenwände, Geschossdecken beinhalten erhebliche Reserven und sind mit heutigen Maßen nicht vergleichbar. Eine Berechnung der BGF bzw. des BRI würde zu Werten führen, die eine verfälschte Aussage über das Verhältnis Kosten zu Baumasse wiedergeben würde. Aus diesem Grund wurde auf Angaben zu Planungs- und Kostenkennwerten nach BRL 5.2.4 verzichtet.
Kosten / Kostenentwicklung:
Auf Wunsch von KuM wurde für die Einwerbung von Fördermitteln eine erste Kostenprognose für das Projekt durch das Hochbauamt im Jahr 2016 erstellt, mit einer Gesamtsumme von ca. 15,3 Mio. EUR. Mit dieser Gesamtsumme konnte das Projekt erfolgreich beim Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ angemeldet werden (siehe auch Punkt „Finanzierung“). Durch den Fördergeber wurde der Nachweis zu städtischen Eigenmitteln gefordert, hierzu wurde das Projekt bereits im MIP 2017-20 eingestellt, mit 15,3 Mio. EUR brutto als Kostenrahmen. Dieser Stand ist unverändert in die Folgehaushalte übertragen worden, zuletzt erfolgte eine Fortschreibung im Jahr 2019 auf 15,5 Mio. EUR.
Im Rahmen der Planung musste der Kostenrahmen um folgende Punkte erweitert werden: 1. Mangelhafte Bausubstanz Es wurden fehlende Lastreserven in Bestandsdecken festgestellt, diese müssen ertüchtigt werden. Auch schadstoffhaltige Bauteile wie z.B. Wandputze wurden festgestellt. 2. Auflagen Baugenehmigung Im Vorfeld wurde die Planung mit der BoB vorbesprochen. Die abschließende Begutachtung der Planung hat zusätzliche Auflagen zu den Vorgesprächen ergeben. Es ist z.B. ein höherer technischer Brandschutz erforderlich. 3. Veranstaltungstechnik Im Objektplan sollen in Abstimmung mit Stk auch die Kosten für die Veranstaltungstechnik in dargestellt werden.
Mit der nun vorliegenden Kostenberechnung werden die Gesamtkosten auf 16,78 Mio. EUR brutto fortgeschrieben, und zur Abstimmung vorgelegt.
Kosten für Unvorhergesehenes oder für Baupreissteigerungen wurden nach Abstimmung mit Stk nicht mit aufgenommen.
Finanzierung:
Es konnten folgende Mittel eingeworben werden:
Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ 7 Mio. EUR Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus 3 Mio. EUR Reg. v. Mittelfranken, bay. Städtebauförderung 1 Mio. EUR
Fördermittel Gesamt 11 Mio. EUR
Die restlichen Mittel in Höhe von 5,78 Mio. EUR sind durch die Stadt Nürnberg zu finanzieren.
Berichtsvorlage Ref.VII/077/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2019
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1: Übersicht der EU-gerförderten Projekte (Fortschreibung) Anlage 2: Projekt-Steckbriefe nach Geschäftsbereichen
Bericht:
Der Bericht liefert eine Übersicht über die EU-geförderten Projekte der Stadtverwaltung im Jahr 2019. Dazu werden die genutzten EU-Förderprogramme und Finanzvolumen dargestellt. Das jährliche Monitoring zeigt auf, welche Dienststellen EU-Projekte durchführen und dient der Transparenz der EU-Projektaktivitäten der städtischen Verwaltung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/077/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Einige EU-geförderte Projekte fokussieren eine bestimmte Zielgruppe. Damit ist eine Diversity-Relevanz gegeben (siehe Anlage).
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/077/2020
EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg im Jahr 2019
Sachverhalt:
1. Monitoring der städtischen EU-Projekte in 2019
Die Stadt Nürnberg führte im Jahr 2019 eine Vielzahl von Projekten durch, die von der Europäischen Union finanziell gefördert wurden. Das vorliegende Monitoring gibt einen Überblick über alle gemeldeten städtischen EU-Projekte des Jahres 20191 und liefert unter anderem Informationen zu den Fördersummen, den Förderprogrammen sowie der Internationalität der Maßnahmen. Die Bestandsaufnahme zeigt die Erfahrungen und Kompetenzen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Durchführung von EU-Projekten auf und dient der Transparenz im Bereich der kommunalen Projektaktivitäten.
Die Erfassung und Auswertung der EU-Projekte erfolgte durch das Europabüro im Geschäftsbereich Wirtschaft, unterstützt durch die Europa-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner der Geschäftsbereiche. Um Vergleiche mit den Vorjahren zu ermöglichen, wurden die Daten nach folgenden Kriterien erhoben: Durchführung der EU-Projekte durch die Kernverwaltung, die städtischen Eigenbetriebe oder eine der 100 %-Töchter der Stadt Nürnberg2. Erfasst wurden alle Projekte, die im Jahr 2019 begannen, durchgeführt oder beendet wurden.
2. Ergebnisse
Anzahl der Projekte
Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 40 EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg gemeldet. Im Vergleich zu den Vorjahren ist damit ein deutlicher Anstieg bei der Anzahl der Projekte zu verzeichnen (siehe Abbildung 1).
Ein Grund dafür ist der allgemeine Anstieg der verfügbaren EU-Fördermittel. EU- Förderprogramme haben in der Regel eine siebenjährige Laufzeit (aktuell 2014 bis 2020), wobei die verfügbaren Fördermittel von Jahr zu Jahr steigen. Daher nimmt die Anzahl der Projekte in der Regel zum Ende einer Programmlaufzeit zu. Dies lässt sich in diesem Jahr insbesondere im
| Abb. 1: Anzahl der Projekte 2008-2019 | |
|---|---|
| 60 52 49 47 46 50 40 40 30 34 33 33 32 25 25 30 20 10 0 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt | |
| Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
feststellen: Es gibt acht statt fünf geförderte Deutschklassen und fünf zusätzliche Erasmus+ Projekte (15 statt 10 im Vorjahr).
Grundsätzlich gilt: EU-geförderte Maßnahmen werden oftmals über mehrere Kalenderjahre hinweg durchgeführt. Eine Abgrenzung der Projekte und Fördermittel auf Kalenderjahre beziehungsweise Haushaltsjahre ist nicht immer möglich und es kommt zum Teil zu Überschneidungen mit den Vorjahren der Bestandsaufnahme.
1 Das Monitoring umfasst nur die EU-Projekte, die von den Dienststellen gemeldet wurden und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2 Noris Arbeit gGmbH, NOA.kommunal GmbH, noris inklusion gGmbH, Städtische Werke Nürnberg GmbH, NürnbergStift Service GmbH, Stadion Nürnberg Betriebs GmbH, Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, wbg Immohold Verwaltungs-GmbH. Nicht berücksichtigt werden konnte deshalb ein EU-Projekt des Klinikums Nürnberg, das durch das Programm Horizont 2020 gefördert wurde.
Der Übersicht in Anlage 1 sind deshalb die einzelnen EU-Projekte sowie deren jeweilige Laufzeiten zu entnehmen. Die vollständigen EU-Projektsteckbriefe sind nach Geschäftsbereichen geordnet in Anlage 2 zu finden.
Finanzierung
Mit über 6,7 Millionen Euro erzielten die EU-Projekte im Jahr 2019 ein beachtliches Gesamtvolumen. Gut 4,4 Millionen Euro reine EU-Fördermittel wurden dabei akquiriert.
| Abb. 2: Gesamtvolumen und Finanzierungsanteile der gemeldeten EU-Projekte | |
|---|---|
| im Jahr 2019 (in Euro) | |
| 6.760.323 7.000.000 6.000.000 4.448.881 5.000.000 4.000.000 3.000.000 1.480.321 2.000.000 358.353 455.418 1.000.000 17.350 0 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
Flankiert werden diese von rund 1,5 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt und von etwa 0,5 Millionen Euro an Bundesmitteln. Gelder des Freistaates Bayern in Höhe von 0,4 Millionen Euro und sonstige Kofinanzierung (darunter zum Beispiel Eigenbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer) ergänzen die Projektfinanzierung (siehe Abbildung 2).
Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen Rückgang des Gesamtfinanzvolumens, das 2018 noch bei 7,8 Millionen Euro lag (siehe Abbildung 3). Dies ist zum einen auf den Rückgang an Bundesmitteln zurückzuführen. Zum anderen gingen, trotz der steigenden Projektanzahl, auch die EU-Fördermittel etwas zurück. Der Grund dafür ist vor allem der Abschluss des Projekts ErFolG zum 31. Dezember 2018: Das Projekt hatte ein Gesamtvolumen von etwa zwei Millionen Euro, wovon knapp eine Million Euro von der Europäischen Union und 800.000 Euro vom Bund beigesteuert wurden.
Die Belastung des städtischen Haushalts, die Mittel des Freistaates Bayern und die sonstige Kofinanzierung bleiben auf einem stabilen Niveau.
Aus städtischer Sicht stellt sich das Verhältnis von eingesetzten Haushaltsmitteln gegenüber den EU-Fördermitteln weiterhin sehr positiv dar: Jeder eingebrachte Euro aus dem städtischen
Haushalt „generiert“ im Schnitt ungefähr das Dreifache an EU-Mitteln. Bezogen auf das Gesamtvolumen aller Projekte (6,7 Millionen Euro) wird jeder eingesetzte Euro sogar mehr als vervierfacht.
| Abb. 3: Gesamtvolumen und Finanzierungsanteile der gemeldeten EU-Projekte | |
|---|---|
| der Jahre 2018 und 2019 (in Millionen Euro) | |
| 7,8 8 6,7 4,9 6 4,4 4 1,2 1,4 1,5 2 0,2 0,3 0,4 0,1 0,1 0 2018 2019 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
EU-Förderprogramme
Die 40 städtischen EU-Projekte wurden aus acht verschiedenen EU-Förderprogrammen unterstützt (siehe Abbildung 4).
| Abb. 4: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach EU-Förderprogrammen, | |
|---|---|
| Anzahl an Projekten und Anteil an EU-Fördermitteln, n=40 | |
| Anzahl an Projekten Anteil an EU-Fördermitteln (in %) spez. EHAP Horizont 2020 Haushaltslinie EHAP Horizont 2020 spez. EfBB 11,3% 3,4% EU-Kommission 1 1 Haushaltslinie 0,4% 1 EfBB EU-Kommission 1 0,8% Interreg 1 Erasmus+ Interreg 22,0% AMIF 6,5% 3 Erasmus+ AMIF 17 ESF 22,1% 15 ESF 33,5% | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
| spez. Haushaltslinie EHAP Horizont 2020 EU-Kommission 1 1 1 EfBB 1 Interreg 1 AMIF 3 Erasmus+ 17 ESF 15 | EHAP Horizont 2020 spez. EfBB 11,3% 3,4% Haushaltslinie 0,4% EU-Kommission 0,8% Erasmus+ Interreg 22,0% 6,5% AMIF 22,1% ESF 33,5% |
|---|
Dabei fördert das Programm Erasmus+ die meisten Projekte (17), der Europäische Sozialfonds (ESF) kommt an zweiter Stelle (15). Weitere drei Projekte werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) unterstützt. Jeweils ein Projekt entfällt auf die Programme Horizont 2020, Interreg, Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB), den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) sowie die „spezifische Haushaltslinie der EU-Kommission“.
Betrachtet man die Finanzierungsanteile ergibt sich ein etwas anderes Bild: Die meisten EU- Fördermittel entfallen auf den ESF: Die 15 ESF-Projekte vereinen rund ein Drittel (33,5 Prozent) aller akquirierten EU-Mittel der Stadt Nürnberg. Auf Platz zwei folgt mit 22,1 Prozent der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, obwohl aus diesem nur drei Projekte gefördert werden. Die Fördergelder, die auf die 17 Erasmus+ Projekte entfallen, machen 22,0 Prozent aus. Zu erklären ist dies damit, dass die jeweiligen Fördersummen bei Erasmus+ relativ gering sind, da es sich zum Beispiel um Zuschüsse für mehrtägige Schüleraustausche handelt.
Der ESF wird in Deutschland sowohl über die Länder als auch über den Bund umgesetzt. Interessant ist daher auch ein genauerer Blick auf die insgesamt 15 ESF-geförderten Projekte in Nürnberg: Fünf davon werden über die Bundesprogramme gefördert, zehn durch das Land Bayern (siehe Abbildung 5). Bezogen auf die Höhe der ESF-Mittel (nur der EU-Anteil) zeigt sich, dass die ESF-Bund-Projekte 82 Prozent der gesamten ESF-Mittel vereinen, was rund 1,2 Millionen Euro entspricht. Im Unterschied zum Landes-ESF fördert der Bundes-ESF einige größere Projekte (zum Beispiel BLEIB in Nürnberg oder Perspektiven im Quartier). Durch den ESF Bayern werden hingegen zehn Praxisklassen an drei Nürnberger Schulen gefördert, die jeweils ein kleineres Finanzvolumen haben.
| Abb. 5: Differenzierung in ESF-Bund und ESF-Land, | |
|---|---|
| Anzahl an Projekten und Aufteilung der ESF-Mittel in Prozent, n=15 | |
| Anzahl der ESF-Projekte Aufteilung der ESF-Mittel ESF-Bund ESF-Land 5 18% ESF-Bund ESF-Land 82% 10 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
| ESF-Bund 5 ESF-Land 10 | ESF-Land 18% ESF-Bund 82% |
|---|
Verteilung nach Geschäftsbereichen
Mit 23 von 40 städtischen EU-Projekten wird der Großteil aller EU-Projekte im Geschäftsbereich Schule und Sport durchgeführt (siehe Abbildung 6). Dabei handelt es sich zum einen Teil um Lern- und Mobilitätsprojekte im Bereich der (beruflichen) Schulen, die durch Erasmus+ gefördert werden. Zum anderen Teil fallen darunter acht vom ESF Bayern geförderte Deutschklassen an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule. Entsprechend den letzten Monitorings sind der Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales (einschließlich NOA insgesamt acht Projekte) und der Geschäftsbereich Kultur (fünf Projekte) jeweils mit mehreren Projekten vertreten.
| Abb. 6: EU-Projekte der Stadt Nürnberg nach Geschäftsbereichen | |
|---|---|
| Anzahl an Projekten und Anteil an EU-Fördermitteln, n=40 | |
| Anzahl an Projekten Anteil an EU-Fördermitteln (in Mio. Euro) 23 1,73 25 2,0 n e n 20 o illiM 1,6 1,06 15 1,2 0,69 0,61 10 5 0,8 4 4 0,15 0,15 5 1 1 2 0,4 0,06 0 0,0 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
| 23 25 20 15 10 5 4 4 2 5 1 1 0 | 1,73 2,0 n e n o illiM 1,6 1,06 1,2 0,69 0,61 0,8 0,15 0,15 0,06 0,4 0,0 |
|---|
Bezogen auf die Höhe der akquirierten EU-Fördermittel belegt die NOA mit mehr als 1,7 Millionen Euro den Spitzenplatz (siehe Abbildung 6), verteilt auf „nur“ vier Projekte. Der Geschäftsbereich Schule und Sport liegt auch wieder knapp über der Millionengrenze.
Internationalität
Von den insgesamt 40 städtischen EU- Projekten werden 17 mit internationalen Partnern durchgeführt. In einigen Programmen ist eine Zusammenarbeit mit Projektpartnern aus einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union obligatorisch. Die Anzahl der internationalen Projektpartner variiert dabei zwischen einem und 17 Partnern.
| Abb. 7: EU-Projekte mit nationalen und | |
|---|---|
| internationalen Partnern, | |
| Anzahl der Projekte, n=40 | |
| international 17 national 23 | |
| Quelle: Darstellung des Europabüros der Stadt | |
| Nürnberg, Daten aus den Geschäftsbereichen |
23 Projekte haben keine internationalen Projektpartner beziehungsweise Projektpartner aus Deutschland (siehe Abbildung 7).
Die Projektpartner sowie viele weitere Angaben zu den einzelnen EU-Projekten sind den Projektsteckbriefen zu entnehmen. Diese wurden von den Dienststellen gemeldet und sind nach Geschäftsbereichen geordnet in Anlage 2 zu finden.
3. Fazit
Das Monitoring 2019 zeigt einen deutlichen Anstieg der Anzahl der EU-geförderten Projekte, auch wenn es einen leichten Rückgang der akquirierten EU-Fördermittel gibt. Dies ist vor allem, wie oben erwähnt, auf den Abschluss des Projekts ErFolG zurückzuführen. Positiv ist, dass der Rückgang bei den EU-Mitteln geringer ausfällt als die „weggefallene“ EU-Fördersumme aus dem Projekt ErFolG.
Die Bilanz hinsichtlich des Einsatzes städtischer Mittel ist sehr beachtlich: Wie oben aufgezeigt, wird jeder eingesetzte Euro aus dem städtischen Budget im Schnitt vervierfacht! EU-Projekte haben somit eine positive Hebelwirkung auf die Akquirierung von Fördermitteln.
Deutlich zeigt sich erneut das Engagement der Schulen im Geschäftsbereich Schule und Sport und damit die Bedeutung der Internationalisierung. Auslandserfahrung, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz bringen Pluspunkte auf dem Arbeitsmarkt.
Auch daran lässt sich erkennen, dass der Zweck von EU-Projekten weit über die finanziellen Aspekte hinausgeht: ein klarer Know-how-Gewinn und die Entwicklung neuer Lösungsansätze, der praktische Wissenszuwachs und Chancen für Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg.
Anlage 1: EU-geförderte Projekte der Stadt Nürnberg - Fortschreibung ÖÖ 77
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | ||
| BLEIB in Nürnberg | OBM | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| School 4.0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Background to European Busi | nBeassckground to European Business | Backgrou | nd to European | Business | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| WirelessUP! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Brit. B. | Brit. B. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| WE4R | WE4R | WE4R | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Internationalisierung Berufliche Schulen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Internationalisierung Berufliche Schulen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Internationalisierung Berufliche Schulen | Internationalisierung Berufliche Schulen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Internationalisierung Berufliche Schulen endet 2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mackintosh | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GO TRAV | ELS EU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| EMOKS | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schul | e und Sport | Gran | d Pr | esentation | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Irland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erzieher in Europa | Erzieher in Europa | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ganztagesklasse 5/6 Üa Dr.-Theo-Schöl | lGera-Snzcthaugleesklasse 5/6 Üa Dr.-Theo-Schöller-Schule | Klasse 5/6 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | ittelschule ittelschule ittelschule ittelschule ittelschule ittelschule ittelschule ittelschule | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ganztagesklasse 5/6 Üb Dr.-Theo-Schöl | lGera-Snzcthaugleesklasse 5/6 Üb Dr.-Theo-Schöller-Schule | Klasse 5/6 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 5/6 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ganztagesklasse 7/8 Üa Dr.-Theo-Schöl | lGera-Snzcthaugleesklasse 7/8 Üa Dr.-Theo-Schöller-Schule | Klasse 7/8 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ganztagesklasse 7/8 Üb Dr.-Theo-Schöl | lGera-Snzcthaugleesklasse 7/8 Üb Dr.-Theo-Schöller-Schule | Klasse 7/8 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 7/8 DUcg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ganztagesklasse 8/9 Üa Dr.-Theo-Schöl | lGera-Snzcthaugleesklasse 8/9 Üa Dr.-Theo-Schöller-Schule | Klasse 8/9 DUag - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klasse 8/9 DUbg - Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-M | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Förderung der interkultur | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Act for Careers | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erwerb und Erweiterung von Projektmanagementkompetenzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Neuausrichtung des europäischen Profils der Schule und Ausbau des bilingualen Unterrichts | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Creative European Network Towards Responsibility in Educa | tion | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| BERICHTSZEITRAUM | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ZAQ | ZAQ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bildungsprämie/Der Prämiengutschein | Bildungsprämie/Der Bildungsgutschein | Bildungsprämie | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutsch als Zweitsprache | Kultur | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zukunftsfähige Bildungsarbeit | Europäischer Mehrwert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Forget Heritage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Lernen und Lehren im europäischen Kontext | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Weiterbildung in Europa | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Perspektiven im Quartier | Perspektiven im Quartier II endet 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ErFolG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Praxisklasse an der Mittelschule Humme | lPstreaixnieskr lWasesge an der Mittelschule Hummelsteiner Weg | Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg | Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Praxisklasse an der Mittelschule Preißle | r PSrtaraxißseklasse an der Mittelschule Preißler Straße | Praxisklasse an der Mittelschule Preißler Straße | Praxisklasse an der Mittelschule Johann-Daniel-Preißler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wohnen - Erwerb - Gesundheit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Focus Arbeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Brain Drain, Brain Gain | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Jugend, Familie u & NOA | ErIK - Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ndSoziales MiA! - Mütter in den Arbeitsmarkt endet 2022 NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg endet 2020 | ErIK - Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Jugend, Familie u & NOA | ndSoziales | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| MiA! - Mütter in den Arbeitsmarkt endet 2022 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg endet 2020 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| SPOK - Sprache - Orientierung - kulturelle Werte endet 2022 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| VALUES endet 2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| EDI-Net | Planung und Bau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Digital Cities Challenge | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Digital Cities Challenge | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Europe Direct-Informationszentrum | Europe Direct-Informationszentrum | Europe Direct-Informationszentrum | Wirtschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CITIZEU | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | ||
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Anlage 2
EU-geförderte Projekte
der Stadt Nürnberg
im Jahr 2019
Projekt-Steckbriefe
(Quelle: Projektverantwortliche der Ämter und Dienststellen)
Städtische EU-Projekte: Steckbriefe ................................................................. 4 1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ............................................................ 4 BLEIB in Nürnberg / „Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ ......................................... 4 1.2. Geschäftsbereich Kultur........................................................................................... 6 Forget Heritage ........................................................................................................... 6 Bildungsprämie ........................................................................................................... 8 Lehren und Lernen im europäischen Kontext ............................................................ 10 Weiterbildung in Europa: Gemeinsam lernen, kompetent lehren, interkulturell leben ......................................................................................................................... 11 Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) ................................................................................ 12 1.3. Geschäftsbereich Schule und Sport ...................................................................... 14 School 4.0 - Bridging the gap between teaching competences and school infrastructure ............................................................................................................. 14 Klasse 5/6 DUag – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 16 Klasse 5/6 DUbg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 18 Klasse 5/6 DUcg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 20 Klasse 7/8 DUag – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 22 Klasse 7/8 DUbg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 24 Klasse 7/8 DUcg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 26 Klasse 8/9 DUag – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 28 Klasse 8/9 DUbg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule ................. 30 Creative European Network Towards Responsibility in Education............................. 32 Neuausrichtung des europäischen Profils der Schule und Ausbau des bilingualen Unterrichts unter Einbezug moderner Unterrichtsmethoden und IKT ....... 34 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens ................................................... 36 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens ................................................... 38 Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens ................................................... 41 WirelessUP! - UPraising VET skills for innovation in European electrotechnical sector ........................................................................................................................ 43 Background to European Business ........................................................................... 46 EMOKS Rockprojekt ................................................................................................. 48 GO TRAVELS EU Rockprojekt ................................................................................. 49 Grand Presentation ................................................................................................... 50 Mackintosh Banner ................................................................................................... 51 Work Experience for Retailers (WE4R) ..................................................................... 54 Erwerb und Erweiterung von Projektmanagementkompetenzen zur Internationalisierung unserer Schule, dazu Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen, besonders in Bezug auf die Durchführung europäischer Schülerprojekte ......................................................................................................... 56 Erzieher in Europa .................................................................................................... 59
1.4. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales .................................................. 63 Perspektiven im Quartier II ........................................................................................ 63 Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg .............................................. 65 Praxisklasse an der Mittelschule Johann-Daniel-Preißler .......................................... 67 Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social integration of migrants (VALUES) ................................................................................................... 69 1.5. Noris-Arbeit gGmbH ............................................................................................... 71 Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (ErIK) ................................................... 71 MiA! - Mütter in den Arbeitsmarkt .............................................................................. 73 NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg ....................................................................... 75 SPOK - Sprache - Orientierung - kulturelle Werte ..................................................... 77 1.6. Geschäftsbereich Planung und Bau ...................................................................... 79 EDI-Net – The Energy Data Innovation Network ....................................................... 79 1.7. Geschäftsbereich Wirtschaft .................................................................................. 81 CITIZEU .................................................................................................................... 81 Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg ........................................................... 83 Abfrage .............................................................................................................. 85 Formular zur Abfrage ................................................................................................ 85 Leitfaden zur Abfrage ................................................................................................ 87
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Städtische EU-Projekte: Steckbriefe
1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
BLEIB in Nürnberg / „Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“
| Projektzeitraum | von | 01.07.2015 | bis | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dienststelle(n) | BgA/3 | ||||||
| Antragsteller/in | Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststell | Ansprechpartner/in in | Name: | Heidrun Bogerts | ||||
| der Dienststell | Telefon: | 0911/231-10302 | |||||
| E-Mail: | heidrun.bogerts@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Elina Schnürer | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10323 | ||||||
| E-Mail: | elina.schnuerer@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration | ||||
| deutsche | - Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer (AAU e. V.) Nürnberg - Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung | ||||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | ESF - Integrationsrichtlinie Bund mit dem Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern/-innen und Flüchtlingen (IvAF) | ||||||
| Zielgruppe | Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Angebot zur beruflichen Integration für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte in der Metropolregion Nürnberg "Erst wenn die Migration als Chance und nicht als Problem gesehen wird, schafft man komplett neue Wege, die zum produktiven und friedlichen Zusammenleben führen werden." (Elina Schnürer, Projektmitarbeiterin) BLEIB in Nürnberg ist ein Teilprojekt des Netzwerkes „FiBA 2 - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ mit insgesamt neun Teilprojekten in München, Regensburg, Landshut und Nürnberg. Koordiniert wird das Netzwerk FiBA 2 durch die Landeshauptstadt München. Der Rat für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg und der AAU e. V. (Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer e. V.) in Nürnberg arbeiten im Projekt BLEIB eng zusammenarbeiten, um die beruflichen Chancen für Flüchtlinge zu verbessern. Wir beraten, unterstützen und qualifizieren Sie individuell und helfen Ihnen bei der Suche nach einem gesicherten Beschäftigungsverhältnis oder Studium. | |||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 288.668,38 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 148.317,82 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | 118.671,57 | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 21.678,99 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
1.2. Geschäftsbereich Kultur
Forget Heritage
| Projektzeitraum | von | 01.06.2016 | bis | 31.10.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | CE489 | ||||||
| Dienststelle(n) | Amt für Kultur und Freizeit (KUF) | ||||||
| Antragsteller/in | Stadt Genua | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Maria Trunk | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-28028 | |||||
| E-Mail: | maria.trunk@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Karlheinz Hörl | ||||||
| Telefon: | 0911/231-3334 | ||||||
| E-Mail: | karlheinz.hoerl@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Stadt Genua (IT) | |||||
| deutsche | Amt für Kultur und Freizeit/ Stadt Nürnberg | ||||||
| internationale | internationale | - Institut für Wirtschaftsforschung (Slowenien) - Behörde für Regionalentwicklung der Stadtregion Ljubljana (Slowenien) - Stadt Bydgoszcz (Polen) - Verband des Kompetenzzentrums für kulturelle Innovation (Ungarn) - Stadt Rijeka (Kroatien) - Stadt Usti Nad Labem (Tschechien) - Region Lombardei (Italien) - Stadt Warschau (Polen) | |||||
| EU-Förderprogramm | Interreg Central Europe Programm | ||||||
| Zielgruppe | Bürger/-innen und Betreiber von Kultur- und Kreativbetrieben | ||||||
| Inhalt | Inhalt |
| Zitat | „Im Projekt entstanden ist ein transnationales Ausbildungsmodell für das Management historischer Stätten, Richtlinien zur Bürgerbeteiligung, ein Management Handbuch und ein Leitfaden zu rechtlichen Rahmenbestimmungen. Diese Arbeitsergebnisse dienen Aufwertungsprojekten als Nachschlagewerke und Informationsquelle für strukturierte konzeptionelle Planung, Ausbildung und Umsetzung. Sie sind Orientierungshilfen für kommunale Verantwortliche und gleichzeitig Praxisleitfäden für bürgerschaftliche Initiativen.“ Das Ziel ist die Zusammenarbeit zwischen zehn Partnern aus sieben mitteleuropäischen Ländern zu fördern, um gemeinsam innovative, reproduzierbare und nachhaltige Management- Modelle für historische Gelände zu konzipieren. Die Ansiedlung von Kreativ-und Kulturbetrieben soll eine Aufwertung der denkmalgeschützten Areale bewirken. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 359.950,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 287.960,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 71.990,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
„Im Projekt entstanden ist ein transnationales Ausbildungsmodell
für das Management historischer Stätten, Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung, ein Management Handbuch und ein Leitfaden
zu rechtlichen Rahmenbestimmungen. Diese Arbeitsergebnisse
dienen Aufwertungsprojekten als Nachschlagewerke und
Informationsquelle für strukturierte konzeptionelle Planung,
Ausbildung und Umsetzung. Sie sind Orientierungshilfen für
kommunale Verantwortliche und gleichzeitig Praxisleitfäden für
bürgerschaftliche Initiativen.“
Bildungsprämie
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | ZMV II 4 - 01WP14-0297 | ||||||
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | David Scheib | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-77522 | |||||
| E-Mail: | david.scheib@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Andrea Lüftner | ||||||
| Telefon: | 0911/231-4868 | ||||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bund | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Die Bildungsprämie unterstützt erwerbstätige Männer und Frauen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) mit dem Prämiengutschein. | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 5.100,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 2.550,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | 2.550,00 | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Lehren und Lernen im europäischen Kontext
| Projektzeitraum | von | 01.06.2018 | bis | 31.05.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA104-004962 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | |||||||||
| Antragsteller/in | Bildungscampus Nürnberg | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Andrea Lüftner | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-4868 | ||||||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Lernmobilitäten | |||||||||
| Zielgruppe | Kursleiterinnen und Kursleiter des Bildungszentrums | |||||||||
| Inhalt | Inhalt | Angebot von Mobilitäten ins europäische Ausland; Besuch von strukturierten Kursen oder Job-Shadowing in einer Partnereinrichtung "In verschiedenartigen Bildungseinrichtungen habe ich viele Eindrücke gewonnen und wertvolle Erfahrungen sammeln können, die für meine berufliche Weiterentwicklung hilfreich sind." Kenntnisse von neuen fachlich-didaktischen Konzepten im Fremdsprachenunterricht und landeskundliches Wissen; verbesserte methodisch-didaktische Unterrichtsplanung; Einschätzung von und Sensibilität für aktuelle landeskundliche Themen; verbesserte personelle, soziale und fachliche Kompetenzen; Steigerung der interkulturellen Kompetenzen. | ||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 30.000,00 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 30.000,00 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Weiterbildung in Europa: Gemeinsam lernen, kompetent lehren,
interkulturell leben
| Projektzeitraum | von | 01.06.2019 | bis | 31.05.2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2019-1-DE02-KA104-005651 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | |||||||||
| Antragsteller/in | Bildungscampus Nürnberg | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Andrea Lüftner | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-4868 | ||||||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Lernmobilitäten | |||||||||
| Zielgruppe | Kursleiterinnen und Kursleiter des Bildungszentrums | |||||||||
| Inhalt | Inhalt | Angebot von Mobilitäten ins europäische Ausland; Besuch von strukturierten Kursen oder Job-Shadowing in einer Partnereinrichtung. "In verschiedenartigen Bildungseinrichtungen habe ich viele Eindrücke gewonnen und wertvolle Erfahrungen sammeln können, die für meine berufliche Weiterentwicklung hilfreich sind." "…die daraus resultierenden Begegnungen haben mein Leben bereichert." Kenntnisse von neuen fachlich-didaktischen Konzepten im Fremdsprachenunterricht und landeskundliches Wissen; verbesserte methodisch-didaktische Unterrichtsplanung; Einschätzung von und Sensibilität für aktuelle landeskundliche Themen; verbesserte personelle, soziale und fachliche Kompetenzen; Steigerung der interkulturellen Kompetenzen. | ||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 98.000,00 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 98.000,00 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ)
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dienststelle(n) | Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Daniel Reim | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-3926 | |||||
| E-Mail: | daniel.reim@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Andrea Lüftner | ||||||
| Telefon: | 0911/231-4868 | ||||||
| E-Mail: | andrea.lueftner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH, IQ Migranet, Augsburg (Hauptantragssteller) | ||||
| deutsche | |||||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bund (Integration durch Qualifizierung- IQ) | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Menschen aus allen Ländern, die einen ausländischen Abschluss prüfen lassen möchten oder Qualifizierungsmaßnahmen benötigen, die zur Anerkennung notwendig sind. | |||||
| Inhalt | Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) bietet Beratung für alle Berufsabschlüsse für Menschen aus allen Ländern. Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft getreten. Es schafft einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse für alle Menschen – unabhängig vom Herkunftsland und der Staatsangehörigkeit. Die ZAQ am Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg ist eine Anlaufstelle für eine qualifizierte Beratung zu den Möglichkeiten, die sich aus dem BQFG ergeben. Weiterhin ist es möglich Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind, zu finanzieren. Die ZAQ berät und begleitet Menschen aus dem gesamten fränkischen Raum auf ihrem Weg zur Anerkennung. „Ein Verfahren zur Berufsanerkennung öffnet das Tor für den Weg zur Eingliederung in unsere Gesellschaft.“ (Zdenka König) Die Anerkennungsberatung zielt darauf ab Menschen mit Migrationshintergrund zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen umfassend zu informieren und zu beraten. Wer seinen im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen will, erfährt bei der ZAQ wohin man sich wenden muss und welche Dokumente für das Verfahren benötigt werden. Darüber hinaus bietet die ZAQ Informationen zu den Grundlagen und Verfahren der beruflichen | ||||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 550.000,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 275.000,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | 275.000,00 | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
1.3. Geschäftsbereich Schule und Sport
School 4.0 - Bridging the gap between teaching competences and
school infrastructure
| Projektzeitraum | von | 01.09.2017 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2017-1-DE03-KA201-035713 | ||||||
| Dienststelle(n) | Geschäftsbereich Schule und Sport | ||||||
| Antragsteller/in | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Dr. Christian Büttner | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-4098 | |||||
| E-Mail: | christian.buettner@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg | ||||
| deutsche | - Geschäftsbereich Schule und Sport - Johannes-Scharrer-Gymnasium - Bündnis für Bildung e.V. | ||||||
| internationale | Großbritannien: - Glasgow City Council Education Serives - Whitehill Secondary Österreich: - Universität Innsbruck - Öffentliches Gymnasium der Franziskaner - BildungOnline | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus +, Leitaktion 2, Strategische Partnerschaft | ||||||
| Zielgruppe | Bildungspersonal, Schulverwaltung, Lehreraus- und Fortbildung | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Alle beteiligten Partner sind davon überzeugt, dass bei der Digitalisierung der Schulen Infrastruktur und Lehrerbildung Hand in Hand entwickelt werden müssen. In einem ersten Schritt werden deshalb die Voraussetzungen in den Partnerregionen verglichen und Ansatzpunkte für ein gemeinsames Vorgehen entwickelt. Neben dem Austausch auf kommunaler Ebene sollen gemeinsam Module zur Lehrerbildung entwickelt, durchgeführt und evaluiert werden. „Die Pädagogik bestimmt die Technik und nicht die Technik die Pädagogik.“ (IT-Strategie der Stadt Nürnberg) Kompetente Lehrkräfte können durch einen sinnvollen und fach- gerechten Umgang mit Medien die digitalen Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler fördern. | |||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 16.565,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 16.565,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 936 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 938 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Klasse 5/6 DUcg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 939 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 940 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 941 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Klasse 7/8 DUcg – Deutschklasse an der Dr.-Theo-Schöller-
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 942 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 943 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mittelschule
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-IV.8-14 - 180 944 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchA | ||||||
| Antragsteller/in | SchA | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sonja Bauhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8177 | |||||
| E-Mail: | sonja.bauhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Holger Kraus | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10345 | ||||||
| E-Mail: | holger.kraus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | deutsche | Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH | |||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020; Prioritätsachse C, Aktion 14 | ||||||
| Zielgruppe | Schüler/innen in den gebundenen Ganztags-Deutschklassen der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | ||||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| Zielsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 56.500,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 26.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 23.600,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.300,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Creative European Network Towards Responsibility in Education
| Projektzeitraum | von | 01.09.2018 | bis | 31.08.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | VG-S2S-P-BY-18-12-049472-3 | ||||||
| Dienststelle(n) | Sigena-Gymnasium | ||||||
| Antragsteller/in | Sigena-Gymnasium, Simone Pfliegel | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Caroline Merkel | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-7229 | |||||
| E-Mail: | caroline.merkel@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | |||||||
| internationale | Diverse Agenturen | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 2 | ||||||
| Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 und 11 | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Der interkulturelle Austausch von jeweils zwei Schülergruppen der Länder Deutschland (Nürnberg), Schweden (Degerfors), Rumänien (Iasi) steht im Vordergrund. Die Schwerpunktthemen waren Medienerziehung, Mediengestaltung und Menschenrechte. "Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Ländern kommen zusammen - einfach wunderbar!" (Caroline Merkel) Jeweils zwei Gruppen bestehend aus 6 Schülerinnen und Schülern eines Landes treffen sich nacheinander in allen drei Ländern. Die Zielsetzung ist der Austausch der Schülerinnen und Schüler untereinander, Kennenlernen der Familien, Kulturen, Schulen im jeweiligen Land. Durch den Aufenthalt in Gastfamilien steht dies im Vordergrund. Zudem werden die Themen Medienerziehung, Mediengestaltung und Menschenrechte auf unterschiedliche Weise im jeweiligen Land beleuchtet und Erfahrungen damit ausgetauscht. Insbesondere die "neue Welt" der Medien wird von den Schülerinnen und Schülern unterschiedlich wahrgenommen. So werden auch neue Erfahrungen im gewöhnlichen Kontext gemacht, zum Beispiel dürfen an der rumänischen Schule Handys zu jeder Zeit benutzt werden, auch zum Telefonieren oder Kurznachrichten schreiben. Ausgehend von einer eigenen Meinung erleben sich die Schülerinnen und Schüler auch im Austausch mit der Meinung von Schülerinnen und Schülern anderer Länder, um so ihr Verhalten, ihre Meinung zu reflektieren und auch weiterhin Toleranz zu entwickeln. | |||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 14.816,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 14.816,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Neuausrichtung des europäischen Profils der Schule und Ausbau des
bilingualen Unterrichts unter Einbezug moderner
Unterrichtsmethoden und IKT
| Projektzeitraum | von | 01.06.2018 | bis | 31.05.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | BY-2018-1-DE03-KA101-046919 | ||||||
| Dienststelle(n) | Sigena-Gymnasium | ||||||
| Antragsteller/in | Sigena-Gymnasium, Simone Pfliegel | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sophie Biedermann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | ||||||
| E-Mail: | sophie.biedermann@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | |||||||
| internationale | Diverse Agenturen | ||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1 | ||||||
| Zielgruppe | Lehrkräfte der Fachschaft Englisch | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Um der Vielfalt in der Schüler- und Lehrerschaft gerecht zu werden, wollen acht Kolleginnen des Fachbereichs Englisch diese verstärkt durch Fortbildungsmaßnahmen im englischsprachigen EU-Ausland angehen, um dadurch die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht nur an das Kollegium, sondern auch die Schüler unserer Schule weitergeben zu können. Ziele sind: 1. Auffrischung der Kenntnisse und Kompetenzen der Kolleginnen im Fach Englisch (insbesondere Sprach-, landeskundliche und interkulturelle Kompetenz), wodurch das Fachprofil gestärkt und eine Erneuerung beziehungsweise Erweiterung der europäischen Ausrichtung gewährleistet wird; 2. Aneignung von fachspezifischem Vokabular im Rahmen der zu besuchenden Kurse; 3. Ausdehnung des bilingualen Unterrichts am Sigena auf andere Fächer; 4. Kennenlernen neuer Methoden in Bezug auf Internationalisierung und Digitalisierung zur Stärkung der europäischen Ausrichtung am Sigena; 5. Stärkung der Kompetenzen der Teilnehmerinnen in den Bereichen eTwinning, Erasmus+ und eSafety und der Projektmanagementkompetenzen; 6. Gewinn von wertvollen Input im Hinblick auf (gemeinsame europäische) Werteerziehung und Demokratisierung sowie Inklusion; 7. Kennenlernen anderer Strukturierungsformen des Unterrichts, zum Beispiel durch Clubs etc. an den Partnerschulen; 8. Schülerschaft soll von den Kontakten und Kompetenzen im Bereich Internationalisierung für eigenes Berufsleben profitieren. | |||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 20.266,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 20.266,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Projektzeitraum | von | 01.06.2017 | bis | 31.05.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2017-1-DE02-KA102-003756 | ||||||
| Dienststelle(n) | Amt für Berufliche Schulen | ||||||
| Antragsteller/in | Amt für Berufliche Schulen Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Frank Fleischmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-15993 | |||||
| E-Mail: | frank.fleischmann@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Christina Degering | ||||||
| Telefon: | 0911/231-15993 | ||||||
| E-Mail: | christina.degering@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | |||||||
| internationale | internationale | - Helsingin kaupunki - Zespol Szkol Gastronmicznych nr 1 - City of Glasgow College - Lycee Hotelerie et de Tourisme Paul Augier - Escuela de hosteleria de Cordoba - ADC Technology Training Ltd. - International Formation Centre S.L. - Elektrotehnicka skola - North West Regional College - Glasgow Kelvin College - Scuola Professionale Provinciale Tschuggmall de Bressanone - EAL Service, Education, Glasgow City Council - HTL Vöcklabruck | |||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1, Lernmobilität | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Auszubildende im Bereich der Beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung, Bildungspersonal | |||||
| Inhalt | Angebot von Mobilitäten ins europäische Ausland für Auszubildende städtischer Berufsschulen sowie Bildungspersonal. Das Konzept des Amtes für Berufliche Schulen sieht die Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg durch eine Ausweitung der internationalen Aktivitäten und Kontakte vor. Im Kern geht es um eine Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland und damit einhergehend um eine Zunahme internationaler Partnerschaften. Weitere Ziele: - Profilbildung als kompetenter, international ausgerichteter Bildungsanbieter im Bereich der Beruflichen Bildung in der Metropolregion. | ||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 196.067,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 196.067,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA102-004674 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg (1,2,4,5,6,7,9,12,14) | ||||||
| Antragsteller/in | Amt für Berufliche Schulen Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Frank Fleischmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-15993 | |||||
| E-Mail: | frank.fleischmann@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Christina Degering | ||||||
| Telefon: | 0911/231-15993 | ||||||
| E-Mail: | christina.degering@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | |||||||
| internationale | internationale | - Helsingin kaupunki - Zespol Szkol Gastronmicznych nr 1 - City of Glasgow College - Lycee Hotelerie et de Tourisme Paul Augier - Escuela de hosteleria de Cordoba - ADC Technology Training Ltd. - International Formation Centre S.L. - Elektrotehnicka skola - Glasgow Kelvin College - Glasgow Clyde College - Scuola Professionale Provinciale Tschuggmall di Bressanone - EAL Service, Education, Glasgow City Council - HTL Vöcklabruck - BHAK-HBLW-Rohrbach - Colegion Delibes - alpha.b Institut - ECBM London | |||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Auszubildende im Bereich der Beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung, Bildungspersonal | |||||
| Inhalt |
| koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten. - Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 113.314,22 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 113.314,22 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Ausgewählte Beispiele aus 2019
B1: Schülermobilität nach Zagreb/Kroatien: B1: Schülermobilität nach Vöcklabruck/ Auszubildende mit Mentoren bei Österreich:Betreuer der Firma STIWA mit den Lovato Lovato Kočar (Bild: Daniel Budin) Praktikanten aus Nürnberg (Bild: Hans-Peter Nürnberger)
B2: Schülermobilität nach Graz/Österreich: Fachakademie für Wirtschaft: Studierende Gruppenfoto der Teilnehmer 2018/19 während des Aufenthalts in Nizza/Frankreich
Kooperationsprojekt der B3,4,6,7,9,14: Schülermobilität nach Madrid/Spanien: Gruppenfoto der Teilnehmer/-innen
| Projektzeitraum | von | 01.06.2019 | bis | 31.05.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2019-1-DE02-KA102-005784 | ||||||
| Dienststelle(n) | Amt für Berufliche Schulen | ||||||
| Antragsteller/in | Amt für Berufliche Schulen Nürnberg | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Frank Fleischmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-15993 | |||||
| E-Mail: | frank.fleischmann@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Christina Degering | ||||||
| Telefon: | 0911/231-15993 | ||||||
| E-Mail: | christina.degering@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | |||||||
| internationale | internationale | - Helsingin kaupunki - Zespol Szkol Gastronmicznych nr 1 - City of Glasgow College - Lycee Hotelerie et de Tourisme Paul Augier - Escuela de hosteleria de Cordoba - ADC Technology Training Ltd. - International Formation Centre S.L. - Elektrotehnicka skola - Glasgow Kelvin College - Glasgow Clyde College - Scuola Professionale Provinciale Tschuggmall di Bressanone - EAL Service, Education, Glasgow City Council - HTL Vöcklabruck - BHAK-HBLW-Rohrbach - Colegion Delibes - alpha.b Institut - ECBM London | |||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1, Lernmobilität | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Auszubildende im Bereich der Beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung, Bildungspersonal | |||||
| Inhalt) |
| koordinieren die finanzielle sowie administrative Projektabwicklung und beraten bei der Planung, Organisation und Durchführung der Auslandsmobilitäten. - Internationalisierung des Beruflichen Schulwesens - Steigerung der Mobilitäten ins europäische Ausland - Vernetzung und Erweiterung der europäischen Aktivitäten zwischen Schulen und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Intensivierung und Ausweitung von Kontakten zu europäischen Bildungseinrichtungen - Verbesserung der Managementkompetenzen von EU- Koordinator/-innen - Profilbildung als international ausgerichteter Anbieter von beruflicher Bildung in der Metropolregion | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 146.849,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 146.849,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
WirelessUP! - UPraising VET skills for innovation in European
electrotechnical sector
| Projektzeitraum | von | 01.11.2017 | bis | 31.10.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2017-1-HR01-KA202-035434 | ||||||
| Dienststelle(n) | Dienststelle(n) | B1; Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen, Internationale Schulprojekte; 5 weitere Schulen (zwei aus Kroatien, je eine aus Slowenien, Tschechien und der Türkei) | |||||
| Antragsteller/in | Elektrotehnička škola Zagreb (Kroatien) | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Anita Aures-Kleinert | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/2312601 | |||||
| E-Mail: | anita.aures-kleinert@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Daniel Budin | ||||||
| Telefon: | 0911/2312601 | ||||||
| E-Mail: | daniel.budin@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Elektrotehnička škola Zagreb (Kroatien) | |||||
| deutsche | B1 | ||||||
| internationale | internationale | - Obrtničko učilište – ustanova za obrazovanje odraslih (Kroatien) - Šolski center Krško-Sevnica (Slowenien) - Afyon Kocatepe Üniversity, Bolva-din Vocational School (Türkei) - Smíchovská střední průmyslová škola, Praha 5, Preslova 25 (Tschechien) | |||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Berufliche Bildung - Strategische Partnerschaft | ||||||
| Zielgruppe | Lehrpersonal und Auszubildende | ||||||
| Inhalt | Inhalt |
| Zitat | „Das Projekt WirelessUP! wurde an der B1 mit einer Abschlussveranstaltung abgeschlossen. Dabei waren Kolleginnen und Kollegen, sowie Schülerinnen und Schüler der Partnerschulen bei uns zu Gast. Während die Lehrkräfte das Organisatorische regelten und die letzten Schritte des Projektes besprachen, nahmen die Schülerinnen und Schüler der Partnerschulen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der B1 an einem internationalen Wettbewerb teil. Hier gab es tolle Preise zu gewinnen. Insgesamt war es ein sehr erfolgreiches und produktives Projekt, das die internationale Zusammenarbeit zwischen den Kolleginnen und Kollegen und den Austausch der Schülerinnen und Schüler gestärkt hat.“ (Daniel Budin) Anpassung an eine sich immer schneller ändernde Gesellschaft, die auch immer schneller zusammenwächst und internationaler wird. Gleiche Unterrichtseinheiten, die unabhängig von den unterschiedlichen Schul- und Ausbildungssystemen sind, sollen sicherstellen, dass der internationale Austausch von Fachkräften erleichtert wird. Verbesserung der Qualifikationen für angehende Fachkräfte durch standardisierte Unterrichtseinheiten, damit diese schon in jungen Jahren die Möglichkeit haben, überall im EU-Binnenmarkt zu arbeiten. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 35.218,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 35.218,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Präsentation der Schülergruppen Schüler zeigen ihr Projekt (Bild: Daniel Budin) (Bild: Daniel Budin)
Gewinnerteam bei der Siegerehrung Gruppenbild mit Kolleginnen und Kollegen (Bild: Daniel Budin) (Bild: Bernhard Palm)
Background to European Business
| Projektzeitraum | von | 27.08.2019 | bis | 13.09.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA116-004921 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufsschule 4 | ||||||
| Antragsteller/in | Frank Fleischmann | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Frank Fleischmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-3948 | |||||
| E-Mail: | frank.fleischmann@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | European College of Business Management | |||||
| deutsche | |||||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Leitaktion 1, Berufsbildung | ||||||
| Zielgruppe | Personen in der dualen Erstausbildung | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Dieses Projekt wird von der Berufsschule 4 in Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem European College of Business Management (kurz: ECBM) in London durchgeführt. Inhalt des Projektes ist das Erfassen internationaler Arbeitsweisen im europäischen Wirtschaftsraum am wichtigen Finanz- und Wirtschaftsplatz London und die damit verbundene Verbesserung der Englischkenntnisse. Der Arbeitsplan des dreiwöchigen Projektes beinhaltet neben der Verbesserung von Skills wie Telefonieren und Korrespondenz in der Fremdsprache auch wichtige Punkte wie die Planung, Durchführung und Präsentation von Projekten in einer Fremdsprache. Ein weiterer Themenblock beschäftigt sich mit dem politischen System des Vereinigten Königreichs sowie dem Strukturwandel und dem Wachstum der britischen Wirtschaft. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit unserer Schüler/-innen nach Ende der Ausbildung zu verbessern, insbesondere durch die Steigerung der Mobilität der Teilnehmer/-innen. Der Arbeitsmarkt in unserer Region unterliegt seit Jahren einem starken Strukturwandel, verbunden mit einer steigenden Fluktuation an Arbeitsplätzen. Die Metropolregion Nürnberg erwirtschaftet gut ein Drittel der Wirtschaftskraft im Export. Die Anforderungen an zukünftige Arbeitskräfte steigen gerade in Bezug auf Mobilität und Kenntnisse internationaler Arbeitsweisen. | |||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 3.333,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 3.333,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
EMOKS Rockprojekt
| Projektzeitraum | von | 29.11.2019 | bis | 13.12.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-UK01-KA102-047390 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule Direktorat 5, Modeschulen Nürnberg | |||||||||
| Antragsteller/in | Bronagh Fikri | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Katja Weber | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-1656 | ||||||||
| E-Mail: | katja.weber@schulen.nuerberg.de | |||||||||
| Name: | Barbara Denker | |||||||||
| Telefon: | 0911/231-1990 | |||||||||
| E-Mail: | barbara.denker@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | North West Regional College, Derry | ||||||||
| deutsche | deutsche | Berufliche Schule Direktorat 5, Modeschulen Nürnberg | ||||||||
| internationale | ||||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Betriebspraktika für Bekleidungstechnische Assistenten Weiterbildung von Bekleidungstechniker/-innen Netzwerke von Institutionen | ||||||||
| Inhalt | Die Schüler/-innen und Schüler erarbeiten in internationalen Teams Entwürfe für Rockvariationen, setzen diese in Schnitte um, wählen textile Flächen aus und stellen die Röcke her. | |||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | Keine Förderung für die Stadt Nürnberg | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
GO TRAVELS EU Rockprojekt
| Projektzeitraum | von | 18.02.2019 | bis | 04.03.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2017-1-UK01-KA102-036437 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule Direktorat 5, Modeschulen Nürnberg | |||||||||
| Antragsteller/in | Bronagh Fikri | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Katja Weber | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-1656 | ||||||||
| E-Mail: | katja.weber@schulen.nuerberg.de | |||||||||
| Name: | Barbara Denker | |||||||||
| Telefon: | 0911/231-1990 | |||||||||
| E-Mail: | barbara.denker@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | North West Regional College, Derry | ||||||||
| deutsche | deutsche | Berufliche Schule Direktorat 5, Modeschulen Nürnberg | ||||||||
| internationale | ||||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Betriebspraktika für Bekleidungstechnische Assistenten Weiterbildung von Bekleidungstechniker/-innen Netzwerke von Institutionen | ||||||||
| Inhalt | Die Schüler/-innen und Schüler erarbeiten in internationalen Teams Entwürfe für Rockvariationen, setzen diese in Schnitte um, wählen textile Flächen aus und stellen die Röcke her. | |||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | Keine Förderung für die Stadt Nürnberg | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Grand Presentation
| Projektzeitraum | von | 04.11.2019 | bis | 06.11.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dienststelle(n) | B5 Modeschulen Nürnberg | |||||||||
| Antragsteller/in | Vera Kuskova | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Vera Kuskova | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-1656 | ||||||||
| E-Mail: | vera.kuskova@schulen.nuernberg.de | |||||||||
| Name: | Barbara Denker | |||||||||
| Telefon: | 0911/231-1990 | |||||||||
| E-Mail: | barbara.denker@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | VOSON a SPSO Jablonského 3, 170 00 Praha 7, Tschechische Republik | |||||||
| deutsche | B5 Modeschulen Nürnberg | |||||||||
| internationale | ||||||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Betriebspraktika für Textil- und Modeschneider/-innen Weiterbildung von Bekleidungstechniker/-innen Netzwerke von Institutionen | ||||||||
| Inhalt | Die Modeschulen VOSON a SPSO präsentierten in gemeinsamer Choreografie mit den B5 Modeschulen verschiedene Kollektionen. In einem internationalen Team eine Modenschau/Ausstellung zielgruppenadäquat/kundenorientiert zu planen und zu organisieren, die Choreographie festzulegen, das Produkt/das Modell zu präsentieren sowie die Veranstaltung zweisprachig zu moderieren. | |||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | Keine Förderung für die Stadt Nürnberg | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Mackintosh Banner
| Projektzeitraum | von | 01.10.2017 | bis | 31.05.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2017-1-DE02-KA102-003716 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule Direktorat 5, Modeschulen Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Barbara Denker | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Barbara Denker | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-1990 | |||||
| E-Mail: | barbara.denker@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Katja Weber | ||||||
| Telefon: | 0911/231-1656 | ||||||
| E-Mail: | katja.weber@schulen.nuerberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Modeschulen Nürnberg | |||||
| deutsche | |||||||
| internationale | internationale | - North West Regional College, Derry - Glasgow Kelvin College - City of Glasgow College - VOSON SPSO, Prag | |||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Betriebspraktika für Textil- und Modeschneider/-innen Betriebspraktika für Bekleidungstechnische Assistenten Weiterbildung von Bekleidungstechniker/-innen Fortbildung von Lehrkräften der Modeschulen Nürnberg Netzwerke von Institutionen | |||||
| Inhalt |
| Zurückgekehrt nach Nürnberg informieren sie die Projektteilnehmer/-innen, um gemeinsam ein Designkonzept für die Kollektion zu erstellen. Diese Entwürfe werden in Schnitte umgesetzt, produziert und in internationalen Teams veredelt/gefinished. Für die Präsentation im Kelvingrove Museum in Glasgow arbeiten ebenfalls internationale Teams an der Choreografie und der Moderation für die Zielgruppe des Landes. Tandems der Lehrkräfte der Modeschulen Nürnberg arbeiten an der Planung und Durchführung dieses Projekts mit, das heißt sie erarbeiten das Memorandum of Understanding mit den schottischen und irischen Colleges, sie suchen geeignete Netzwerkpartner für die Projektarbeit "Mackintosh" und erlernen Skills, didaktische Strukturen und Unterrichtsmethoden, indem sie am Unterricht der Colleges teilnehmen. Ein weiteres Tandem wird die Internationale Bildungsarbeit in Glasgow analysieren, um in Zeiten des drohenden Brexit ein Konzept zu erarbeiten, das eine stabile Basis für die weitere Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Nürnberg für die Modeschulen bietet. Mobilität 05.11.2019 - 08.11.2019: Die Schüler/-innen und Schüler erarbeiten in internationalen Teams Entwürfe für Rockvariationen, setzen diese in Schnitte um, wählen textile Flächen aus und stellen die Röcke her. Die textilen Flächen werden verziert passend zum Thema des Manifesto Themas "Insekten" mit Stickereien. “We´ve been learning a lot of fascinating things at the Glasgow Kelvin College like how to do silk paintings, how to embroider with beads and how to do a corset. The teachers were all very friendly and supportive.” (Linn Feicht, TS 12.2) “The Irish students have a really relaxing day, they can sleep in and have a lot of breaks while they’re in college. But nevertheless we learned a lot about fine arts.” (Julia Hallmeyer, TF 11.2) Er/Sie ist in der Lage: - Informationen zu den Gemeinsamkeiten der beteiligten Städte zu recherchieren. - Informationen zu Jugendstilkleidung und zum Thema des Manifesto zu recherchieren und zu strukturieren. - Mit diesen Informationen selbständig ein Produkt/ einen Lernträger zu designen und Einzelskizzen/ den Schnitt hierfür zu erstellen. - In einem multikulturellen Team die landesspezifischen Kompetenzen vor Ort zu erlernen (wie zum Beispiel Drapieren, Hutmacherei, Siebdruck, Schmuckherstellung) unter Verwendung von Fachbegriffen sowie das Produkt zu veredeln. - Skizzen und Fertigungsanleitungen mittels Textverarbeitungsprogrammen sowie Bildbearbeitungsprogrammen (wie kaledo style und Corel Draw) nach eigenen Ideen selbständig zu erstellen. - Analoge und digitale Medien zur Kommunikation und Präsentation zu nutzen. | |
|---|---|
| Zitat | |
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 58.900,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 58.900,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Work Experience for Retailers (WE4R)
| Projektzeitraum | von | 19.05.2019 | bis | 01.06.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2018-1-DE02-KA102-004442 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule 6 der Stadt Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Christina Degering | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Christina Degering | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-8777 | |||||
| E-Mail: | christina.degering@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ADC College Dublin | |||||
| deutsche | |||||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+ | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Auszubildende zum/r - Einzelhandelskaufmann/-frau - Verkäufer/-in - Fotomedienfachfrau/-mann | |||||
| Inhalt |
| - Üben von Anpassungsfähigkeit in fremden Kulturen im privaten (Gastfamilie) und betrieblichen Umfeld - Einblicke in die irische Hauptstadt Dublin und deren kulturelle Einrichtungen - Anfertigen von Bewerbungsunterlagen sowie Bewältigung eines Vorstellungsgesprächs in Irland - Anfertigung einer Präsentation über den irischen Praktikumsbetrieb - Anfertigung eines Blogs: b6retailersindublin2019.blogspot.com Die Zielgruppe fit zu machen für den Zugang auf den nationalen sowie auf den europäischen Arbeitsmarkt, mit besseren Chancen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Dieses Ziel lässt sich in zwei wesentliche Teilbereiche aufgliedern: Die (fach-)sprachliche und die persönliche Weiterentwicklung der Auszubildenden unter anderem durch: - Stärkung des Selbstwertgefühls - Horizonterweiterung - Globales wirtschaftliches Denken - Sprachkompetenz (mündlich und schriftlich) im Englischen - Offenheit im Umgang mit internationalen Kunden | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 27.504,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 20.304,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | 7.200,00 | € |
Erwerb und Erweiterung von Projektmanagementkompetenzen zur
Internationalisierung unserer Schule, dazu Erweiterung der
interkulturellen Kompetenzen, besonders in Bezug auf die
Durchführung europäischer Schülerprojekte
| Projektzeitraum | von | 01.06.2019 | bis | 31.05.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2019-1-DE03-KA101-058745 | ||||||
| Dienststelle(n) | Berufliche Schule 8 Kompetenzzentrum Gesundheit | ||||||
| Antragsteller/in | Ulrich Ferstl | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Andrea Bensch | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-56500 | |||||
| E-Mail: | andrea.benesch@schulen.nuerberg.de | ||||||
| Name: | Petra Schopf | ||||||
| Telefon: | 0911/231-8812 | ||||||
| E-Mail: | petra.schopf@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | ||||||
| deutsche | Institut für europäische Lehrerfortbildung UG | ||||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | Erasmus+, Schulbildung | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Lehrkräfte der B8, die künftig europäische Schülerprojekte organisieren und durchführen sollen | |||||
| Inhalt | |||||||
| Zitat |
| hinweg ergeben, können meiner Meinung nach gar nicht überschätzt werden." (Petra Schopf) Wir verfolgten das Ziel, Lehrkräfte mit Projektmanagementkompetenzen auszustatten und im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen zu schulen, um europäische Austauschprojekte anbahnen zu können. Hierfür nahmen zunächst zwei Lehrkräfte an der beantragten Fortbildung teil, um dann ihre erworbenen Kenntnisse innerhalb einer schulinternen Lehrerfortbildung an sämtliche Lehrkräfte unserer Schule zu multiplizieren. So hatten Lehrkräfte aus allen Abteilungen die Möglichkeit, sich in ein künftiges EU-Team einzubringen, welches konkrete Schüleraustauschprojekte organisiert, und darüber hinaus die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen an das Kollegium in ihrem Berufsbereich weitergeben zu können. Da wir eine Schule mit Lernenden aus vielen verschiedenen Kulturkreisen sind, stand außerdem die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte im Vordergrund, die wiederum an die Schüler weitergegeben werden soll. Auf lange Sicht sollen so nicht nur die Schüler von ihren erworbenen Sprachkenntnissen und ihrer interkulturellen Kompetenz profitieren, sondern auch deren Ausbildungsbetriebe. So soll es gelingen, die Jugendlichen optimal auf den europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten und zum lebenslangen Lernen zu animieren. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 4.138,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 4.138,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Für die B8 erstelltes Logo (von Andrea Benesch & Petra Schopf)
- Fortbildungstag in Porto - Vortrag zu E-Twinning & Erasmus+ (Bilder: Petra Schopf, Andrea Benesch)
Präsentationen der Teilnehmer in den Workshops (Bilder: Petra Schopf, Andrea Benesch)
Erzieher in Europa
| Projektzeitraum | von | 01.06.2017 | bis | 31.05.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 2017-1-DE02- KA116 – 003722 | ||||||
| Dienststelle(n) | SchB/B10 | ||||||
| Antragsteller/in | B10 Kompetenzzentrum für erzieherische Berufe | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Anke Ebeling | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-5461 | |||||
| E-Mail: | anke.ebeling@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Ingrid Zumpe | ||||||
| Telefon: | 0911/231-5461 | ||||||
| E-Mail: | ingrid.zumpe@schulen.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | Sozialpädagogische Einrichtungen der Stadt Wien / Mag 11 ( Zuständig Herr Werner Meyer) | ||||
| deutsche | |||||||
| internationale | internationale | Komun Halmstad Born- och- Umgangsversorg (Jugendamt) Halmstad, Schweden Herr Kent Roslund Gradinata Diddleland Herrmannstadt, Rumänien Frau Julia Nistor Centre Departemental de l’Enfance et de la Fa- mille Besancon, Frankreich Herr Philippe Chatelain Sozialpädagogische Einrichtungen der Stadt Wien, Mag 11 Wien, Österreich Herr Werner Mayer Rainmans Home Verein für Menschen mit Autismus Wien, Österreich Frau Dr. Therese Zöttl Kindergarten Thalia Wien, Österreich Frau Martina Krassnitzer Komun Monsteras Förskola Lammet Monsteras, Schweden Frau Lotta Davidsson Educational Improvement Service Glasgow City Council Glasgow, Vereinigtes Königreich Frau Audrey Hutchinson |
| The Georgian Montessori School Dublin, Irland Frau Jenny Boden Escuela Pere IV Barcelona, Spanien Frau Sandra Debesa -Olivera Deutscher Kindergarten Sonderborg Sonderborg, Dänemark Herr Florian Born, Frau Elke Sierversen Przedszkole Integracyine Montessori Krakau, Polen Frau Elzbieta Zabiegaj Institut Obert de Catalunya Barcelona, Spanien Escuela des Encants Barcelona, Spanien Frau Miriam Barba | |||
|---|---|---|---|
| EU-Förderprogramm | Erasmus + | ||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik Lehrer der B10 / Kompetenzzentrum für erzieherische Berufe Einrichtungsleitungen, Träger der Kooperationspartner | |
| Inhalt |
| Unser Internationalisierungskonzept sieht außerdem vor, dass die Aktivitäten im Ausland mit einem pädagogischen Schwerpunkt verknüpft sind, so dass dann geeignete Einrichtungen mit dem gleichen Schwerpunkt vor Ort ermöglichen, die länder-spezifische Umsetzung zu erfahren, zu vergleichen und zu reflektieren. Die Auswahl der Destinationen erfolgte hierbei also nicht in erster Linie auf sprachlicher Grundlage, sondern verstärkt auf konzeptioneller Ebene, zum Beispiel Montessori-Pädagogik, Erlebnispädagogik etc. Bei der Auswahl des teilnehmenden Bildungspersonals wurde im letzten Jahr ebenso auf pädagogische Schwerpunkte geachtet. Zielsetzung war, die Erweiterung lehrplanrelevanter Fachkenntnisse und der anschließenden Verknüpfung im Unterricht am Kompetenzzentrum für erzieherische Berufe. Die statistischen Auswertungen zum Bildungspersonal zeigen, dass der Bedarf und das Interesse weiterhin hoch sind. Innerhalb der Schule entstanden daraufhin Fachtandems, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Wahlpflichtfächern den Studierenden der Fachakademie vermitteln. Besonders interessant ist der Austausch mit Studierenden, die den gleichen pädagogischen Schwerpunkt gewählt haben und im Ausland ihre eigenen Erfahrungen dazu sammeln konnten. Im Internationalisierungskonzept wurde formuliert, dass wir zukünftig auch Schülern/Studierenden aus anderen Ausbildungs- formen ein Auslandspraktikum ermöglichen möchten. Diesem Ziel sind wir nähergekommen, indem wir derzeit sechs Schüler/innen der Berufsfachschule für Kinderpflege auf den ersten zweiwöchigen Aufenthalt im Frühjahr 2020 in je drei verschiedenen Destinationen vorbereiten. "Vielen Dank, dass wir diese Chance hatten. Wir haben so viel erlebt und gelernt und sogar ein Jobangebot bekommen. Wir werden unsere Erfahrungen bei einer Präsentation in unteren Klassenstufen darstellen und hoffentlich damit weitere Schüler und Studierende vom Erasmus-Projekt zu begeistern." (Rückmeldung einer ersten Teilnehmerin der BFSKi) Im Internationalisierungskonzept der B10 wurden Herausforderungen formuliert. So kam es in der Vergangenheit zu logistischen Problemen durch die Teilnahme von Studierenden aus verschiedenen Klassen zu unterschiedlichen Zeiten in verschiedenen Destinationen. Die Beseitigung dieser Schwierigkeiten wurde durch die Einrichtung einer „Europaklasse“ für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülermobilitäten im Klassenverband erreicht. Dies ermöglichte eine Fokussierung der Lehr- und Lerninhalte auf die Europaprojekte und auf interkulturelle Kompetenzen, eine Anbindung aller Teilnehmer an eine Orientierung und eine gemeinsame Zielsetzung im Sinne des Europagedankens. Des Weiteren konnten inhaltliche Absprachen bezüglich des Unterrichts in einem Lehrerteam besser abgesprochen werden und eine konzentrierte Durchführung der Flows an zwei verschiedenen Zeitpunkten im Schuljahr und dadurch logistisch handhabbarer Aufwand erzielt werden. Durch die Einführung eines Ausbildungsplans war es dem Team möglich, die Auslandspraktika stärker an den Zielsetzungen | |
|---|---|
| Zitat | |
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | ca. 220.000,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | ca. 220.000,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
1.4. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales
Perspektiven im Quartier II
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 30.06.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | JSQ.0209.19 | ||||||
| Dienststelle(n) | Jugendamt / NOA | ||||||
| Antragsteller/in | Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Hans-Jürgen Fischer | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-6986 | |||||
| E-Mail: | hans-juergen.fischer@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Wilhelm Nagel | ||||||
| Telefon: | 0911/5863-225 | ||||||
| E-Mail: | wilhelm_nagel@noa.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | NOA | |||||
| deutsche | |||||||
| internationale | |||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bund, JUGEND STÄRKEN im Quartier | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind. | |||||
| Inhalt |
| Weitere Angebote: - Kurzfristiges niedrigschwelliges berufsbezogenes Beratungsangebot im Sinne einer Clearing-Stelle - Hinführung an die Unterstützungsangebote durch aufsuchende Sozialarbeit - Intensive Netzwerkarbeit mit Jobcenter, Berufsberatung, Stadtteilkoordination, Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendtreffs, Jugendmigrationsdiensten, Streetworkern, Fachdiensten usw. Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit. Kontinuierliche Einbindung des Projekts in die kommunale Gremienarbeit des Übergangssystems und in die vorhandenen Netzwerkstrukturen (zum Beispiel JaS, Jugendarbeit, Jobcenter, Arbeitsagentur, Kammern). Enge Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene mit Akteuren der Übergangsgestaltung, auch aus anderen Rechtskreisen, zur effektiven Weiterentwicklung der Angebotsstruktur für sog. "entkoppelte" junge Menschen (zum Beispiel Aufbau einer Produktionsschule). | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 1.092.000,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 525.000,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 567.000,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Programmlogo Bild: Christine Dierenbach
Praxisklasse an der Mittelschule Hummelsteiner Weg
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-III.2-11.1-181217 | ||||||
| Dienststelle(n) | Jugendamt, J/B2-2, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Stadt Nürnberg - Jugendamt | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Ronny Kern | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-10334 | |||||
| E-Mail: | ronny.kern@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Beate Sengenberger (Finanzen) | ||||||
| Telefon: | 0911/231-5585 | ||||||
| E-Mail: | beate.sengenberger@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF in Bayern 2014-2020, Prioritätenachse C, Aktion 11 | ||||||
| Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler der Praxisklasse | ||||||
| Inhalt | Inhalt | In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt insbesondere im Unterricht, am Praxistag und im Praktikum, bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen, in Fragen der beruflichen und individuellen Orientierung, bei Konflikten und vielem anderen mehr. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vollzieht sich in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer, den Lehrkräften der Berufsschulen, der Berufsberatung, der Schulleitung und dem städtischen und staatlichen Schulamt sowie weiteren öffentlichen, beruflichen und sozialen Einrichtungen. „In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen.“ Die Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger ohne Ausbildungsreife soll erheblich reduziert werden, da neben schulischen Kenntnissen auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung unterstützt werden. Die Praxisklasse ist als Schlüsselmaßnahme konzipiert, denn sie bringt einen hohen Anteil Unterstützung für Wissen und Innovation, da die Schulabgänger - in Kenntnissen, Fähigkeiten und Sozialkompetenzen - gefördert und gebildet in das Berufs- und Arbeitsleben starten sollen. | |||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 152.013,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 31.500,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 55.000,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 65.513,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Praxisklasse an der Mittelschule Johann-Daniel-Preißler
| Projektzeitraum | von | 01.09.2019 | bis | 31.08.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | StMBW-B-III.2-11.1-191356 | ||||||
| Dienststelle(n) | Jugendamt, J/B2-2, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg | ||||||
| Antragsteller/in | Stadt Nürnberg - Jugendamt | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Ronny Kern | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-10334 | |||||
| E-Mail: | ronny.kern@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Beate Sengenberger (Finanzen) | ||||||
| Telefon: | 0911/231-5585 | ||||||
| E-Mail: | beate.sengenberger@stadt.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | ESF in Bayern 2014-2020, Prioritätenachse C, Aktion 11 | ||||||
| Zielgruppe | Schülerinnen und Schüler der Praxisklasse | ||||||
| Inhalt | Inhalt | In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt insbesondere im Unterricht, am Praxistag und im Praktikum, bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen, in Fragen der beruflichen und individuellen Orientierung, bei Konflikten und vielem anderen mehr. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vollzieht sich in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer, den Lehrkräften der Berufsschulen, der Berufsberatung, der Schulleitung und dem städtischen und staatlichen Schulamt sowie weiteren öffentlichen, beruflichen und sozialen Einrichtungen. „In der Praxisklasse werden Jugendliche mit problematisch verlaufenden schulischen Biografien, die aber durch praktisch orientierte Lerninhalte und Methoden neu motivierbar und zu positiven Veränderungen bereit sind in ihrem letzten Schulbesuchsjahr aufgenommen.“ Die Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger ohne Ausbildungsreife soll erheblich reduziert werden, da neben schulischen Kenntnissen auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung unterstützt werden. Die Praxisklasse ist als Schlüsselmaßnahme konzipiert, denn sie bringt einen hohen Anteil Unterstützung für Wissen und Innovation, da die Schulabgänger - in Kenntnissen, Fähigkeiten und Sozialkompetenzen - gefördert und gebildet in das Berufs- und Arbeitsleben starten sollen. | |||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 154.084,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 31.500,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | 55.000,00 | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 67.584,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social
integration of migrants (VALUES)
| Projektzeitraum | von | 01.02.2019 | bis | 31.01.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | Projektnummer | Project reference number: VALUES - AMIF-2017-AG-INTE Grant Agreement number: 820885 | |||||
| Dienststelle(n) | Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales/ Regiestelle für Flucht und Integration (V/ReFI) in Kooperation mit der Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement (V/BE) | ||||||
| Antragsteller/in | Antragssteller bei AMIF: EUROCITIES Antragssteller bei EUROCITIES/teilnehmende Stadt: Stadt Nürnberg/ Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Name: | Mirjam Bernad | |||||
| Telefon: | 0911/231-28640 | ||||||
| E-Mail: | mirjam.bernad@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Natalie Lebrecht | ||||||
| Telefon: | 0911/231-10190 | ||||||
| E-Mail: | natalie.lebrecht@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | EUROCITIES ASBL | |||||
| deutsche | deutsche | Teilnehmende Städte aus Deutschland: Nürnberg, Düsseldorf | |||||
| internationale | internationale teilnehmende Städte: Amsterdam, Bristol, Brno, Cesena, Madrid, Ostend, Riga, Sheffield, Terrassa, Thessaloniki, Toulouse, Torino | ||||||
| EU-Förderprogramm | Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) koordiniert von EUROCITIES (offizieller Antragssteller) | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe des Projektes insgesamt sind alle Städte in EUROCITIES (voneinander lernen) - mit der Zielgruppe Menschen mit Migrationsgeschichte. Zielgruppe in der Umsetzung von VALUES sind Haupt- und Ehrenamtliche im Kontext Migration/Integration. Je nach Cluster (Thema) ist die Zielgruppe näher spezifiziert. Die Stadt Nürnberg ist gemeinsam mit Bristol, Turin und Toulouse in Cluster D "Mobilising volunteers to engaging young migrant population in community life". Im Fokus stehen also junge Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Zuwanderungshintergrund und welche Rolle ihr freiwilliges Engagement im Integrationsprozess spielt: Für aktive soziale und kulturelle Teilhabe von Zugewanderten. | ||||||
| Inhalt |
Ansprechpartner/in in
der Dienststelle
| A: Gemeinschaftsstiftende Arbeit in Städten für die Schaffung einer Willkommenskultur (Community building in cities to foster a welcoming culture) B: Innovative ehrenamtliche Aktivitäten der Integration: Einbeziehung von Migrant/-innen und Geflüchteten in die Ehrenamtsarbeit im Bereich Integration (Innovative voluntary activities in integration: engaging migrants and refugees in volunteering activities for integration activities) C: Städte und ehrenamtliche Zusammenarbeit bei der Integration von Migranten auf der Ebene der Nachbarschaft (Cities and volunteer cooperation in migrant integration at neighbourhood (or community) level) D: Mobilisierung von Ehrenamtlichen bei der Einbeziehung junger Migrant/-innen in das Leben in der Gemeinschaft (Mobilising volunteers in engaging young migrant population in community life) Video von Mohammed Osman (Mitarbeiter der Stadt Bristol) und Peter McNamee (Ehrenamtlicher aus Bristol): https://www.facebook.com/NuernbergEngagiert/videos/51481143 9354618/ Die Stadt Nürnberg ist Mitglied im Europäischen Städtenetzwerk EUROCITIES, welches die "Integrating Cities Charta" geschlossen hat (http://integratingcities.eu/). Das Projekt VALUES baut inhaltlich auf dieser Charta auf. Sinn und Zweck ist der Austausch und das gemeinsame Bearbeiten von urbanen Herausforderungen und Problemstellungen in einer globalen Gesellschaft. Im Rahmen von VALUES werden pro Cluster gemeinsam ein Benchmarking erstellt und mit Best Practice Beispielen hinterlegt. Dieser wird gemeinsam mit den allen Clustern veröffentlicht um als Orientierung und Arbeitshilfe für alle EUROCITIES zu dienen. Pro Stadt soll außerdem ein themenbezogener "Actionplan" umgesetzt werden um die Wirksamkeit von VALUES vor Ort zu generieren. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zitat | |||||
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 26.824,90 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 20.424,90 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 6.400,00 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
1.5. Noris-Arbeit gGmbH
Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (ErIK)
| Projektzeitraum | von | 01.07.2018 | bis | 30.06.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | AM17-BY3714 | ||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Lothar Stegmann | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/5863-118 | |||||
| E-Mail: | lothar_stegmann@noa.nuernberg.de | ||||||
| Name: | Anja Vandeven | ||||||
| Telefon: | 0911/5863-333 | ||||||
| E-Mail: | anja_vandeven@noa.nuernberg.de | ||||||
| EU-Förderprogramm | Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF), Spezifisches Ziel: Integration, Maßnahmenbereich: Erstintegration | ||||||
| Zielgruppe | Drittstaatenangehörige (Art. 9 bis 10 der Verordnung 516/2014/EU), die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder gegebenenfalls im Begriff sind einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen und an Integrationskursen in Nürnberg und Umgebung teilnehmen und aufgrund von Lernhemmnissen und Lernbarrieren den Integrationssprachkurs voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen werden. Von einem rechtmäßigen Aufenthalt ist auszugehen, wenn dieser Aufenthalt dauerhaft und beständig ist. Ein dauerhafter und beständiger Aufenthalt kann angenommen werden, wenn der Drittstaatsangehörige eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr (zum Beispiel nach §§ 25, 27 AufenthG) oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur. Drittstaatenangehörige, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §104 Abs. 1 oder §104b i.V.m. §23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes besitzen (Gesetzliche Altfallregelung). Direkte Verwandte in absteigender oder aufsteigender Linie sowie Ehegatten oder Lebenspartner (LPartG) eines förderfähigen Drittstaatenangehörigen sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Zielgruppe umfasst, wenn sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. | ||||||
| Inhalt |
| - Umfang Sprachförderung: 2-4 UE / Woche, Coaching: nach Bedarf, individuelle Terminabsprache - Förderdauer: begleitend zum IK, in der Regel 6 Monate -Standorte: Allersberger Straße 130, Südstadtforum Mögliche Kurszeiten Südstadtforum, Siebenkeesstr. 4: Montag 08.30- 10.30 Uhr Donnerstag 08.30- 10.30 Uhr Mögliche Kurszeiten Allersberger Straße 130: Vormittag oder Nachmittag nach Absprache Benötigte Unterlagen: - Berechtigung zum Integrationskurs (in Kopie) - Teilnahmebestätigung des IK-Trägers - Personaldokumente inkl. Aufenthaltstitel Projektziele 1. 300 Teilnehmende nutzen ErIk 2. 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen bestehen den DTZ. Bei den Teilnehmern an Alpha- Integrationskursen verbessert sich der Lernstand (Ermittlung mit dem Kurz-Test, siehe oben) zum Abschluss um mindestens ein Level | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 472.047,45 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 354.035,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | 118.012,45 | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
MiA! - Mütter in den Arbeitsmarkt
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 30.06.2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | SIB0029.19 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Thomas Hutzler | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/5863-117 | ||||||||
| E-Mail: | thomas_hutzler@noa.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | ESF-Bund, SiB Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein | |||||||||
| Zielgruppe | Mütter mit Migrationshintergrund | |||||||||
| Inhalt | Inhalt | Mütter mit Migrationshintergrund werden an den Arbeitsmarkt herangeführt und/oder in berufliche Qualifizierung, Ausbildung oder Arbeit integriert. "Ich empfehle immer meinen Freundinnen oder jeder Frau, die nach Arbeit sucht, dass sie das MiA Projekt besuchen muss.“ (Mouna A.) Zielgruppe sind Mütter mit Migrationshintergrund, die erstmals oder wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen. Die Maßnahme besteht aus den Bausteinen sprachliche Qualifizierung, Gruppen- und Einzelcoaching. Neben der individuellen Qualifizierungs- und Berufwegplanung sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit all seinen Facetten wie die "Fragen zur Kinderbetreuung", "Werteverständnis in Deutschland", "Unterschiedlichen Rollenverständnisse von Mutter und Ehefrau im Herkunftsland und in D", "Leistungen für Familien" zentrale Maßnahmeninhalte. Berufsbezogene Themen sind unter anderem "Ressourcenaktivierung", "Selbstmanagement", "Umgang mit Konfliktsituationen", "Vorstellungsgespräch". Darüber hinaus werden noch Themen zur Kindererziehung, Freizeitgestaltung, Entspannung/Erholung behandelt. | ||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 551.691,86 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 262.499,98 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | 289.191,88 | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
NEUN - Neue EU-Bürger in Nürnberg
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 31.12.2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | E030 - BY - 003 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Thomas Hutzler | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/5863-117 | ||||||||
| E-Mail: | thomas_hutzler@noa.nuernberg.de | |||||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | AWO Kreisverband Nürnberg | ||||||||
| deutsche | ||||||||||
| internationale | ||||||||||
| EU-Förderprogramm | EHAP - Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland | |||||||||
| Zielgruppe | Neuzugewanderte EU-Bürger mit Schwerpunkt Südosteuropa | |||||||||
| Inhalt | Inhalt | Ansprache, Information und Beratung von neuzugewanderten UnionsbürgerInnen, deren Lebenslagen durch die Kumulation mehrerer Belastungen gekennzeichnet sind. "Ohne eure Hilfe hätte ich es nicht geschafft. Sehr gut war, dass die Beratung in meiner Muttersprache stattfand. Auf Deutsch verstehe ich fast gar nichts." (Adrian M.) In einem ersten Schritt werden die dringendsten existenziellen Bedürfnisse wie Schlafen und Essen durch Vermittlung in das System der Wohnungslosennotfallhilfe erfüllt. Danach werden in einem Clearingprozess die weiteren Bedürfnisse und Motive der Zugewanderten abgeklärt und die Zuführung in das richtige Hilfesystem gesteuert. Das in Nürnberg vorhandene große Angebot an Beratungsstellen und Hilfsangeboten ist für Zuwanderer völlig undurchschaubar und kaum gezielt ansteuerbar. Hier ist das EHAP Projekt Wegweiser durch Erkennen des richtigen Hilfesystems und Vermittlung in das passende Angebot. Ziel ist immer die Eigenständigkeit der Hilfesuchenden und ein menschenwürdiges, existenziell abgesichertes Leben und soziale Teilhabe zu ermöglichen. | ||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 591.967,89 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 503.172,70 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | 59.196,79 | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | 19.448,18 | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | 10.150,22 | € |
SPOK - Sprache - Orientierung - kulturelle Werte
| Projektzeitraum | von | 01.07.2019 | bis | 30.06.2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | AM18-BY4643 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Antragsteller/in | Noris-Arbeit gGmbH | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Thomas Hutzler | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/5863-117 | ||||||||
| E-Mail: | thomas_hutzler@noa.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) | |||||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | Geflüchtete ohne gute Bleibeperspektive, über deren Asylverfahren noch nicht abschließend entschieden wurde. | ||||||||
| Inhalt | 300 UE differenziertes Sprachlernangebot (12 - 20 UE/Woche) Lerncoaching und Lernberatung Vermittlung von kulturellen Werten Exkursionen zur Vermittlung von alltagspraktischem Wissen "SPOK ist eine gute Vorbereitung für den Integrationskurs." (Jamal A.) Die Lernangebote von SPOK vermitteln lebens- und wertorientiert grundständige Deutschkenntnisse (einschließlich Alphabetisierung) und ein grundlegendes Verständnis des Zusammenlebens in Deutschland. Als Blended-Learning- Angebot verzahnt es Präsenzunterricht mit begleitetem Online- Lernen. Ehrenamtliche Lernbegleiter unterstützen das vertiefende Lernen. Mit Exkursionen wird sprachliches Lernen mit der Vermittlung alltagspraktischen Wissens oder kultureller Besonderheiten vermittelt. Ein zentrales Element ist das Lerncoaching zur Förderung metakognitiver Kompetenzen. | |||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 812.402,58 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 609.300,00 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | 203.102,58 | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Geschäftsbereich Planung und Bau
1.6. Geschäftsbereich Planung und Bau
EDI-Net – The Energy Data Innovation Network
| Projektzeitraum | von | 01.03.2016 | bis | 28.02.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 695916 (H2020-EE-2014-2015/H2020-EE-2015-3-MarketUptake) | ||||||
| Dienststelle(n) | Hochbauamt - H/ZA-KEM | ||||||
| Antragsteller/in | De Montfort Universität, Leicester, Vereinigtes Königreich | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Alexander Nordhus | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-14584 | |||||
| E-Mail: | alexander.nordhus@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Lead-Partner | De Montfort Universität, Leicester, Vereinigtes Königreich | ||||
| deutsche | - Klimabündnis e.V. - Empirica Gesellschaft für Kommunikations- und Technologieforschung mbH | ||||||
| internationale | - Leicester City Concil (Vereinigtes Königreich) - Centre International de Metodes Numerics en Enginyeria (Spanien) - Generalitat de Catalunya (Spanien) | ||||||
| EU-Förderprogramm | Horizont 2020 | ||||||
| Zielgruppe | Zielgruppe | - Kommunale Energiemanager und Klimabeauftragte – Personen mit direktem beruflichem Interesse an Energieverbrauch, Energieeffizienz und Klimaschutzpolitik - Gebäudenutzer – Personen, die die kommunalen Gebäude täglich nutzen, mit Interesse an Behaglichkeit und Funktion, aber ohne besonderem Interesse an Energieeffizienz und Klimapolitik - Gebäudemanager – Budgetverantwortliche mit besonderem Interesse an Kosteneffizienz - Entscheidungsträger – verantwortliche Personen, die die strategische Ausrichtung der Stadtpolitik bestimmen | |||||
| Inhalt |
Geschäftsbereich Planung und Bau
| Dieses Projekt soll vor allem zunächst eine Aussage ermöglichen, ob Verbrauchsprognosen für diesen Verwendungszweck sinnvoll nutzbar sind. „I think the dashboard is really good. It’s really clear and obvious to people about how their buildings are performing. And the simplicity of the faces is really good. Anybody can understand a red unhappy face and a green smiley face, that’s really clear and easy to understand." (Karl Letten, Environmental and Sustainability Officer, De Montfort University, Vereinigtes Königreich) - Bereitstellung von Verbrauchsdaten städtischer Gebäude in 15- Minuten-Auflösung. - Entwicklung einer Auswerte- und Visualisierungssoftware, die an verschiedene vorhandene Datenquellen angebunden werden kann und detaillierte und präzise Verbrauchsinformationen verständlich darstellt. - Einsatz der Software auf PCs und auf öffentlichen Informations- displays in den teilnehmenden Gebäuden. - Entwicklung und Einsatz eines Online-Forums zur Diskussion der Verbrauchsdaten mit Nutzern, Gebäudeverantwortlichen und dem Kommunalen Energiemanagement der Stadt Nürnberg. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zitat | |||||
| Zielsetzung | |||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 151.650,00 | € | ||
| des Projekts | |||||
| EU-Fördermittel | 151.650,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
1.7. Geschäftsbereich Wirtschaft
CITIZEU
| Projektzeitraum | von | 01.11.2017 | bis | 31.10.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | 586693 | ||||||
| Dienststelle(n) | Europabüro | ||||||
| Antragsteller | Geschäftsbereich Wirtschaft | ||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sebastian Kramer | ||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-2300 | |||||
| E-Mail: | sebastian.kramer@stadt.nuernberg.de | ||||||
| Projektpartner | Lead-Partner | Stadt Gijón, Spanien | |||||
| deutsche | |||||||
| internationale | internationale | - Stadt Genua, Italien - Stadt Alba Iulia, Rumänien - Universidad Oviedo, Spanien - AEKS – Active European Citizen, non-profit Organisation for active and democratic participation of European citizens, Finnland - CEPS – Centre for European Policy Studies, Think Tank, non-profit association, Belgien | |||||
| EU-Förderprogramm | Europa für Bürgerinnen und Bürger | ||||||
| Zielgruppe | Bürgerinnen und Bürger | ||||||
| Inhalt | Inhalt | Zusammen mit den internationalen Projektpartnern werden die Ursachen für EU-Skeptizismus und dessen Folgen für die Zusammenarbeit in Europa beleuchtet. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können mitmachen: Über sog. „MOOCs“ werden europaweite Lern- und Austauschgruppen gebildet. MOOC steht für „massive open online course“, also ein offenes Lernangebot im Internet. Dieses Format nutzt die Möglichkeiten des Internets und schafft gemeinsames Lernen über nationale Grenzen hinweg. Aber nicht nur virtuelle, sondern auch persönliche Begegnungen wird es geben: In jeder der beteiligten Städte findet ein Bürgerdialog statt, bei dem die Ursachen und Folgen für EU-Skeptizismus vertieft werden. “The project wants to go in depth about the origins and consequences of the Euroscepticism in the actual European stage.” (Auszug aus der Kurzbeschreibung des Projektantrags) Das Projekt will einen Beitrag zum besseren Verständnis der Haltung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der EU leisten. | |||||
| Zitat | |||||||
| Zielsetzung) |
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen des Projekts | 150.000,00 Anteil für Nürnberg: 18.000,00 | € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EU-Fördermittel | 18.000,00 | € | |||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | |||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | |||
| Kofinanzierung durch die | --- | € | |||
| Stadt Nürnberg | |||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Gesamt-Finanzvolumen
des Projekts
Europe Direct-Informationszentrum Nürnberg
| Projektzeitraum | von | 01.01.2019 | bis | 31.12.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektnummer | GCD-B-2019-SI2.802750-DE-28 | |||||||||
| Dienststelle(n) | Europabüro | |||||||||
| Antragsteller/in | Geschäftsbereich Wirtschaft | |||||||||
| Ansprechpartner/in in der Dienststelle | Ansprechpartner/in in | Name: | Sebastian Kramer | |||||||
| der Dienststelle | Telefon: | 0911/231-2300 | ||||||||
| E-Mail: | sebastian.kramer@stadt.nuernberg.de | |||||||||
| EU-Förderprogramm | Spezifische Haushaltslinie der Europäischen Kommission, zur Finanzierung der Europe Direct-Informationszentren | |||||||||
| Zielgruppe | Breite Öffentlichkeit, Schulen, Unternehmen und Institutionen | |||||||||
| Inhalt | Inhalt | In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es rund 435 sogenannte „Europe Direct-Informationszentren“. Sie sind bürgernahe Anlaufstellen für alle EU-bezogenen Fragen vor Ort. Das Europe Direct-Informationszentrum, das im Geschäftsbereich Wirtschaft der Stadt Nürnberg angesiedelt ist, ist eine dieser Kontaktstellen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission werden EU-Informationen vermittelt und der Dialog gefördert. Dazu zählen die Zurverfügungstellung von geeigneten Informationsmaterialien, das Abhalten von Vorträgen, die Organisation von Informations- und Dialogveranstaltungen sowie die Recherche, Auswertung und Beratung bei verschiedensten Fragen zur EU. „Würde es weiterempfehlen! Gute Zeitspanne / Sehr informativ / Sympathischer Referent – guter Vortrag!!“ (anonyme Rückmeldungen im Rahmen der Evaluation des Informationsseminars „Die EU vor Ort“) Förderung des Verständnisses für die Zusammenarbeit in Europa und Wissensvermittlung über die Europäische Union. Schaffung einer bürgernahen Anlaufstelle bei Fragen zur EU. | ||||||||
| Zitat | ||||||||||
| Zielsetzung | ||||||||||
| Finanzierung in € | Gesamt-Finanzvolumen | 96.952,53 | € | |||||||
| des Projekts | ||||||||||
| EU-Fördermittel | 37.400,00 | € | ||||||||
| Fördermittel des Landes Bayern | --- | € | ||||||||
| Fördermittel des Bundes | --- | € | ||||||||
| Kofinanzierung durch die | 59.552,53 | € | ||||||||
| Stadt Nürnberg | ||||||||||
| Sonstige Kofinanzierung | --- | € |
Formular zur Abfrage
Leitfaden zur Abfrage
Ref.VII/080/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wohnraumförderung
Förderung im Programmjahr 2020
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Einzelheiten zum Wohnungsbauprogramm 2020 mitgeteilt und die Fördermittel für das Jahr 2020 zugewiesen.
Über die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel wird berichtet.
Für Nürnberg handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 56,75 Mio. EUR (Vorjahr: 47,16 Mio. EUR) an Fördermitteln des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg. Die Mittelausstattung wurde damit aufgrund der Zunahme der vorangemeldeten Fördervorhaben erheblich aufgestockt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.750.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.550.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 200.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/080/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema Wohnen betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen Gruppierungen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse angestoßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/StK
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/080/2020
Beschlussvorschlag:
Der Durchführung des Bayerischen Wohnungsbauprogramms im Jahr 2020 nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 wird mit Einsatz von städtischen Wohnungsbaudarlehen und -zuschüssen zur Komplementärfinanzierung zugestimmt.
Beilage
Wohnraumförderung Förderung im Programmjahr 2020
Entscheidungsvorlage
- Grundlagen
Für die Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln des Bundes, des Freistaates Bayern und der Stadt Nürnberg gelten das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2012 und die einschlägigen Bekanntmachungen und Richtlinien.
Schwerpunkte der Förderung sind:
-
die Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern
-
die Förderung von Eigenwohnraum sowie von Mietwohnraum im Zweifamilienhaus
-
die Förderung „besonderer Wohnformen“ für bestimmte Personen bzw. Personengrup-
pen
- die Förderung von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Mietwohnungen
in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Hinzu kommen der Landesplan für Behinderte, die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, die Darlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms, die Förderung des Baus von Studentenwohnraum und der Instandsetzung von Studentenwohnheimen sowie das städtische Eigentumsprogramm „100 Häuser für 100 Familien“, städtische Wohnungsbaudarlehen und das Schallschutzfensterprogramm.
2. Neuerungen
Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern
Die Kostenobergrenze der „reinen Baukosten“ (Kostengruppen 300 + 400) wurde turnusgemäß nach dem Preisindex für Wohngebäude auf 2.200 Euro je m² Wohnfläche angehoben (2019: 2.100 Euro). Der Höchstsatz für das objektabhängige Darlehen beträgt 50 % der Kostenobergrenze und liegt damit bei 1.100 Euro je m².
Im Berichtsjahr hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ein ergänzendes Darlehensprogramm zur Schaffung von energieeffizientem Mietwohnraum aufgelegt. In Kombination mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Bauvorhaben gefördert, die nach den Bedingungen des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Energieeffizient Bauen“ mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 55 erreichen. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt reicht die Darlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit mit 30-jähriger Laufzeit aus. Neben den günstigen Zinskonditionen wird auch der von der KfW vorgesehene Tilgungszuschuss weitergegeben.
3. Verplanungsrahmen für das Jahr 2020
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Mittel für das Bayerische Wohnungsbauprogramm in Höhe von bayernweit 660 Mio. EUR (2019: 703 Mio. EUR) einschließlich der Eigenmittel der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayern- Labo) freigegeben.
Damit steht in Nürnberg folgendes Förderbudget für das Jahr 2020 zur Verfügung:
Bayerisches Wohnungsbauprogramm:
-
Landesmittel 29.000.000 EUR
-
Kompensationsmittel des Bundes 13.000.000 EUR
-
Eigenmittel der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt 13.000.000 EUR
Insgesamt 55.000.000 EUR
Die Stadt Nürnberg stellt folgende Fördermittel bereit:
-
Städtische Wohnungsbaudarlehen 500.000 EUR
-
Grundstücksverbilligung für den geförderten Mietwohnungsbau 300.000 EUR
-
Eigentumsprogramm „100 Häuser für 100 Familien“ 750.000 EUR
-
Schallschutzfensterprogramm 150.000 EUR
-
Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte 50.000 EUR
Insgesamt 1.750.000 EUR
In Summe stehen für Nürnberg im Jahr 2020
56,75 Mio. EUR
an Fördermitteln für den Wohnungsbau bereit (Vorjahr: 47,16 Mio. EUR).
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo ist nicht enthalten, weil hierfür ausreichend Mittel vorhanden sind und es deshalb keine fixen Zuteilungen für die Bewilligungsstellen gibt. Im Jahr 2019 wurden für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zum Vergleich rund 5,7 Mio. EUR bereitgestellt. Die Mittel für das Bayerische Modernisierungsprogramm werden bedarfsweise zugewiesen.
4. Fazit
Für Vorhaben im Nürnberger Stadtgebiet stehen im Jahr 2020 insgesamt 56,75 Mio. EUR (Vorjahr 47,16 Mio. EUR) an Wohnraumfördermitteln des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg zur Verfügung. Mit der um rund 10 Mio. Euro erhöhten Zuweisung reagierte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf die Zunahme der beim Stab Wohnen vorgemeldeten Projekte. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der zur Förderung angemeldeten Vorhaben im Mietwohnungsbau deutlich von ca. 250 Wohnungen auf rd. 460 Wohnungen gestiegen. Das StMB behält sich bis Jahresende, abhängig vom Mittelabfluss, Umverteilungen der Fördergelder unter den bayernweit 10 Bewilligungsstellen vor. Im Einzelfall konnten in früheren Jahren bei konkretem Bedarf weitere Mittel nachgefragt werden.
j/o Lv^iüg^-S - '
Besetzung einer vorberatenden Kommission analog zu § 11 (1) StRGeschO Vom Stadtrat eingesetzt am 11. Mai 2020
Liste der nicht dem Stadtrat angehörenden Mitglieder
Mitglieder Stellvertreter/innen
Staatstheater Nürnberg Jens-Daniel Herzog Christian Ruppert
Staatsphilharmonie Nürnberg Joana Mallwitz Manuel Kastl
Nürnberger Symphoniker Lucius A. Hemmer Janka Rosenberg
Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Konzertchöre Michael Langer Oskar Lämmermann
Freie Veranstalter Norbert Gubo Andreas Schessl Erasmus Eichler Leander Hotaki
Bayerischer Rundfunk - Studio Franken Dr. Ursula Adamski-Störmer Norbert Küber
Hochschule für Musik Nürnberg Prof. Christoph Adt Toni Hinterholzinger
Tagung, Kongress und Tourismus Yvonne Coulin Gerhard Arnold
Anlieger, Bürgervereine Frank Hummert Günther Raß Wolfgang Schulze Thomas Beyer
Beratende Mitglieder der Kommission für Integration 2020 -2026
- Sachverständige Personen als Vertreter/-innen ihrer Organisationen:
Frau Gisela Woitzik-Karamizadeh (Arbeiterwohlfahrt) Frau Dietlinde Kirschner (BRK) Frau Elke Dörr (Stadtmission) Herr Bernhard Gradner (Caritas) Herr Stephan Doll (DGB Mittelfranken) Frau Irina Schlundt (Kreisjugendring Nürnberg-Stadt)
- Beratende, von den Fraktionen benannte Mitglieder, die nicht dem Stadtrat an gehören:
- CSU-Fraktion
o Frau Sabine Frank o Frau lonela van Rees-Zota
- SPD-Fraktion:
o Frau Katrin Hirseland o Herr Rainer Aljochin
- die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Person:
o Herr Dr. Stefan Kordel
Beratende Mitglieder Integrationskommission 2020_2026.docx
Ref.IV/051/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stiftung Staatstheater Nürnberg
hier: Änderung der bestellten Mitglieder für den Stiftungsrat durch die Wahl der
Kulturreferentin als Bürgermeisterin
Anlagen: StR-Beschluss vom 22.03.2017
Sachverhalt (kurz): In der Sitzung des Stadtrates am 22.03.2017 wurden der Oberbürgermeister, die Kulturreferentin und der Stadtkämmerer der Stadt Nürnberg als Mitglieder des Stiftungsrates Staatstheater Nürnberg für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2022 bestellt. Aufgrund der Wahl der Kulturreferentin in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 11.05.2020 als Bürgermeisterin / Geschäftsbereich Kultur wird der Stadtratsbeschluss entsprechend angepasst.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/051/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/051/2020
Beschlussvorschlag: Die Stadt Nürnberg hat drei Mitglieder für den Stiftungsrat (Art. 7 Abs. 1 StNG) zu berufen. Die Amtszeit der derzeit bestellten Stiftungsratsmitglieder hat gemäß § 5 Abs. 1 der Stiftungsratssatzung am 01.01.2017 begonnen.
Der Stadtrat beschließt, als Mitglieder des Stiftungsrates für die Zeit vom 11.05.2020 bis 31.12.2022
den/die Oberbürgermeister/in der Stadt Nürnberg
den/die Bürgermeister/in der Stadt Nürnberg
den/die Stadtkämmerer/in der Stadt Nürnberg
Kraft ihres Amtes zu entsenden.
LA/098/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung – ÖAVO)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Bisherige Fassung Inhaltlich unveränderte Neufassung
Sachverhalt (kurz):
Die Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung) wird inhaltlich unverändert neu beschlossen. Sie gilt wieder 20 Jahre.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/098/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/098/2020
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der beiliegenden Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung – ÖAVO) wird beschlossen
Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung – ÖAVO)
– Neuer Beschluss (ohne inhaltliche Änderung der bisherigen Verordnung)
Entscheidungsvorlage
Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung vom 19.06.2000 die „Verordnung über öffentliche Anschläge (AnschlägeVO – ÖAVO)“ mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren beschlossen. Diese endet am 28.06.2020.
Entscheidungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, die Anschlägeverordnung inhaltlich unverändert neu zu erlassen.
Diese Verordnung schließt Regelungslücken zu den vorrangigen Vorschriften des Baurechts. Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) werden von der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erfasst. Die Anschlägeverordnung, die ihre Rechtsgrundlage in Artikel 28 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) hat, steht ergänzend zu den Regelungen des Denkmalschutz-, des Naturschutz- und des Straßen- und Straßenverkehrsrechts.
Die Anschlägeverordnung erfasst Anschläge, die nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken dienen und die nicht ortsfest angebracht sind. Mit einer bewehrten Verordnung ist ein sicherheitsbehördliches Einschreiten aufgrund ordnungswidrigen Verhaltens möglich; bei einer Anwendung nur des Art. 28 LStVG selbst müsste auch eine tatsächlich vorliegende Beeinträchtigung eines Schutzguts nachgewiesen werden.
Die Anschlägeverordnung schließt eine Regelungslücke und ist ein Signal an die Öffentlichkeit, dass wildes Plakatieren und ähnliche störende Anschläge in Nürnberg nicht erwünscht sind.
In den vergangenen zehn Jahren kam es im Mittelwert je Jahr zu 39 Anzeigen und zu 29 Bescheiden mit Verweis auf die Anschlägeverordnung.
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die für eine inhaltliche Änderung der Anschlägeverordnung erforderlich machen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, wieder eine Anschlägeverordnung zu erlassen.
Die Verordnung tritt am 29.06.2020 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anschlägeverordnung hat keine relevanten finanziellen Auswirkungen.
AnschlägeVO
Verordnung über öffentliche Anschläge
(AnschlägeVO – ÖAVO)
Vom 19. Juni 2000 (Amtsblatt S. 323)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 1 Orts- und Landschaftsbild oder ein Natur-, Kunst- oder des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Ver- Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - einer festgesetzten Frist beseitigt werden. LStVG) i. d. F. d. Bek. vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521) folgende Verordnung:
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
§ 1
Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt
Öffentliche Anschläge werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ohne eine Ausnahme- (1) Zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes und genehmigung nach § 2 öffentliche Anschläge auzum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern ßerhalb der zugelassenen Flächen anbringt oder dürfen öffentliche Anschläge, insbesondere Plakate, Veranbringen lässt. anstaltungshinweise in Plakatform, Tafeln, Zettel und Aufkleber nur an den hierfür von der Stadt Nürnberg zu- 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne vorherige Genehgelassenen Anschlagsflächen (Plakatsäulen, Plakatta- migung Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffeln) angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer fentlichkeit vorführt. dürfen in der Öffentlichkeit nur vorgeführt werden, wenn dies die Stadt vorher genehmigt hat. 3. die zeitlichen Beschränkungen nach § 2 Abs. 1 nicht beachtet oder entgegen § 2 Abs. 2 Anschläge an (2) Abs. 1 gilt nicht für ortsfeste Anlagen der Wirt- Baudenkmälern anbringt. schaftswerbung (Werbeanlagen), die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
§ 4
§ 2 Inkrafttreten
Ausnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft. Sie gilt (1) Die zu Wahlen jeweils zugelassenen politischen 20 Jahre. Parteien, Wählergruppen und Kandidaten dürfen während 44 Tagen vor dem Wahltermin auch außerhalb der Gleichzeitig tritt die Verordnung über öffentliche Anschläin § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen Anschläge anbrin- ge vom 22.10.1987 (Amtsblatt S. 215, ber. S. 228 und gen oder anbringen lassen, falls und solange es die über 239) außer Kraft. die Stellen Verfügungsberechtigten gestatten. Gleiches gilt für die jeweiligen Antragsteller bei Volksbegehren, solange die Eintragungslisten ausliegen und für die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen Parteien und Wäh- * Tag der Bekanntmachung: 28.06.2000 lergruppen bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden während der vier Wochen, bevor abgestimmt wird. Anschläge sind innerhalb einer Woche nach dem Ereignis zu entfernen. (2) Absatz 1 gilt nicht für Baudenkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen. (3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften oder von Vereinigungen, die ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 AO verfolgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den hierfür bestimmten Anschlagstafeln ihrer Einrichtungen angebracht sind. (4) Die Stadt kann in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen von § 1 Abs. 1 gestatten, wenn dadurch das
________________________
Anschlägeverordnung – ÖAVO
Verordnung über öffentliche Anschläge
(Anschlägeverordnung – ÖAVO)
Vom ...............
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Öffentliche Anschläge
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 1
Öffentliche Anschläge
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds und zum Schutz von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen öffentliche Anschläge, insbesondere Plakate, Veranstaltungshinweise in Plakatform, Tafeln, Zettel und Aufkleber nur an den hierfür von der Stadt zugelassenen Anschlagsflächen (z. B. Plakatsäulen, Plakattafeln) angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur vorgeführt werden, wenn dies die Stadt vorher genehmigt hat. (2) Abs. 1 gilt nicht für ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen), die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
§ 2
Ausnahmen
(1) Die zu Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten dürfen während 44 Tagen vor dem Wahltag auch außerhalb der in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen Anschläge anbringen oder anbringen lassen, falls und solange es die über die Stellen Verfügungsberechtigten gestatten. Gleiches gilt für die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller bei Volksbegehren, solange die Eintragungslisten ausliegen und für die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller und die jeweiligen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden während eines Zeitraums von vier Wochen vor dem Abstimmungstag. Anschläge sind innerhalb einer Woche nach dem Ereignis zu entfernen. (2) Abs. 1 gilt nicht für Baudenkmäler. (3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften oder von Vereinigungen, die ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den hierfür bestimmten Anschlagstafeln ihrer Einrichtungen angebracht sind. (4) Die Stadt kann in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen von § 1 Abs. 1 gestatten, wenn dadurch das Ortsund Landschaftsbild oder ein Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 2 öffentliche Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen anbringt oder anbringen lässt; 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne vorherige Genehmigung Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit vorführt; 3. die zeitlichen Beschränkungen nach § 2 Abs. 1 nicht beachtet oder 4. entgegen § 2 Abs. 2 Anschläge an Baudenkmälern anbringt.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 29.06.2020 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1133
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 17.06.2020
Haushaltsjahr 2019
- 126110 "Telekommunikationsnetz"
132.724 € bei IA P1262400001U "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 69926640 "Aufwendungen für Baumaßnahmen Datenleitungen"
Deckung:
132.724 € aus 126110 Kst. L126110002 "Fernmelderei" Kostenart 54190000 "Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte"
Datum: 30.04.2020
- 126110 "Telekommunikationsnetz"
184.058 € bei IA P1262500002U "Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Deckung:
43.497 € aus 126110 Kst. L126110001 "Brandmelderei" Kostenart 53210000 "Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen"
140.561 € aus 126110 Kst. L126110002 "Fernmelderei" Kostenart 54190000 "Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte"
Datum: 30.04.2020
- 126110 "Telekommunikationsnetz"
153.753 € bei IA P1262400001U "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 69926640 "Aufwendungen für Baumaßnahmen Datenleitungen"
Deckung:
152.582 € aus 126110 Kst. L126110002 "Fernmelderei" Kostenart 60121000 "Regelzahlung (Arbeitnehmer)"
1.171 € bei 126110 Kst. V126110001 "Städtisches Netz" Kostenart 60121000 "Regelzahlung (Arbeitnehmer)"
Datum: 30.04.2020
- 522010 "Wohnungsbauförderung"
18.628 € bei 522010 Kst. Z522010001 "Schallschutzfenster" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"
Deckung:
18.628 € aus 612100 Kst.L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 54220000 "Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden"
Datum 16.04.2020
Haushaltsjahr 2020
541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
252.000 € bei IA E5410110300U "Wittelsbacher Straße 2. Bauabschnitt" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
Deckung:
252.000 € aus IA E5410005700U "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
Datum: 24.04.2020
Geo/024/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 27.05.2020 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Amtes für Geoinformation und
Bodenordnung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Aktuell gültige Gebührensatzung Aktuell gültiges Gebührenverzeichnis Übersicht über die Berechnung der Stundensätze
Sachverhalt (kurz):
Die letzte Gebührenerhöhung fand 2017 statt. Da die Nr. 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses um Unterlagen zu Denkmalschutz, Unterlagen zu Naturschutz, sowie um bauplanungsrechtliche Unterlagen und um das Format A0 ergänzt werden muss, sollen bei dieser Gelegenheit die überigen Gebühren moderat um ca. 5 % angehoben, und mit Ausnahme der Nrn. 2.2.2.1 und 3.3, auf volle 10 Cent aufgerundet werden.
Die Kalkulation der Stundensätze erfolgte auf Grundlage der von Stk mitgeteilten Duchschnittspersonalkosten 2020. Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern (60 : 40) wurde für die vier Qualifikationsebenen je ein Stundensatz für die Tätigkeiten nach § 1 Nr. 1, § 1 Nrn. 2 - 4 und §1 Nrn. 5 und 6 der Gebührensatzung des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung (GeoGebS) errechnet.
Die Aufschläge für vermessungstechnische Arbeiten im Außendienst (Faktor 1,5) und für vermessungstechnische Arbeiten im Innendienst (Faktor 1,25) haben sich bewährt und sollen beibehalten werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Änderung der Gebührensatzung unterschiedliche Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Gutachtenvorschlag (RWA am 27.05.2020):
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet diese Satzung und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen.
Beschlussvorschlag (StR am 17.06.2020):
Entsprechend des Gutachtens des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 27.05.2020 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geoinformation und BodenordnungGebS – GeoGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Amt für Geoinformation
und Bodenordnung
Die letzte Gebührenerhöhung fand 2017 statt. Da die Nr. 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses um Unterlagen zum Denkmalschutz, Unterlagen zu Naturschutz sowie um bauplanungsrechtliche Unterlagen und das Format A0 ergänzt werden muss, sollen bei dieser Gelegenheit die übrigen Gebühren moderat um ca. 5 % angehoben und mit Ausnahme der Nrn. 2.2.2.1 und 3.3 auf volle zehn Cent aufgerundet werden.
Die Kalkulation der Stundensätze erfolgte auf Grundlage der von Stk mitgeteilten Durchschnittspersonalkosten 2020. Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Beamten und Arbeitnehmer (60 : 40) wurde für die vier Qualifikationsebenen je ein Stundensatz für die Tätigkeiten nach § 1 Nr. 1, §1 Nrn. 2 – 4 und § 1 Nrn. 5 - 6 der Gebührensatzung des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung (GeoGebS) errechnet.
Die Aufschläge für vermessungstechnische Arbeiten im Außendienst (Faktor 1,5) und für vermessungstechnische Arbeiten im Innendienst (Faktor 1,25) haben sich bewährt und sollen unverändert bleiben.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geoinformation und BodenordnungGebS - GeoGebS) vom 20. Dezember 2001 (Amtsblatt S. 633),
zuletzt geändert durch Satzung vom 4. August 2017 (Amtsblatt S. 312)
Vom ………….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), und auf Grund von Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 724), folgende Satzung:
Art. 1
- Die Anlage zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage zu § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung für das Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Gebührenverzeichnis des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung (GeoGebVz)
- Gebühren nach Zeitaufwand
Soweit im Gebührenverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach Zeitaufwand und Auslagen.
1.1 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nr. 1 1.1.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 62,10 Euro 1.1.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 72,30 Euro 1.1.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 97,80 Euro 1.1.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 134,10 Euro
1.2 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nrn. 2 - 4
1.2.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 51,80 Euro 1.2.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 60,30 Euro
1.2.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 81,50 Euro 1.2.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 111,80 Euro
1.3 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nrn. 5 bis 7
1.3.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 41,40 Euro 1.3.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 48,20 Euro 1.3.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 65,20 Euro 1.3.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 89,40 Euro
1.4 Gebühren in besonderen Fällen
1.4.1 Dringlichkeitszuschlag 20 %
1.4.2 Sonderzuschlag für Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit 30 %
1.4.3 Sonderzuschlag für Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 50 %
1.4.4 Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Röhren-, Flussvermessungen u. ä.) 100 %
- Kommunale Geobasisdaten
2.1 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte
2.1.1 Abgabe von analogen Daten des Digitalen Stadtgrundkarte
2.1.1.1 Lagepläne, Beilagen, Planungsrecht
| DIN A4 | DIN A3 | DIN A2 | DIN A1 | DIN A0 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Maßstab 1:1.000 | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro |
| Lageplan | 20,60 | 28,70 | 36,80 | 59,90 | 78,80 |
| Lageplanmehrfertigung | 4,10 | 5,80 | 7,40 | 12,00 | 15,80 |
| Beilage Denkmalschutz | 5,00 | 10,00 | 15,00 | 20,00 | 25,00 |
|---|---|---|---|---|---|
| Beilage Naturschutz | 5,00 | 10,00 | 15,00 | 20,00 | 25,00 |
| Mappe planungsrechtliche Festsetzungen | 35,00 | 40,00 | 45,00 | 50,00 | 55,00 |
2.1.1.2 Eigentümernachweis
Grundgebühr: 11,60 Euro je weiteres Flurstück: 1,80 Euro
2.1.2 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte - Vektordaten
2.1.2.1 Grundgebühr 34,70 Euro 2.1.2.2 zusätzlich je Flurstück
für das 1. bis 500. Flurstück 6,60 Euro für das 501. bis 5000. Flurstück 2,40 Euro ab dem 5.001. Flurstück 1,20 Euro
2.1.3 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte - Rasterdaten Rasterdaten im Maßstab 1 : 1000, im Format TIF mit 300 dpi je km², mindestens 30,00 Euro 42,00 Euro
2.2 Abgabe von Topographiedaten
2.2.1 erstmalige Abgabe der Daten
2.2.1.1 Grundgebühr 34,70 Euro 2.2.1.2 zusätzlich je Flurstück
50 % der Gebühren nach Nr. 2.1.2.2
2.2.2 Daten, die aufgrund einer Vereinbarung bereits einmal zur Verfügung standen, jährlich
2.2.2.1 je Flurstück
für das 1. bis 500. Flurstück 0,70 Euro für das 501. bis 5000. Flurstück 0,24 Euro für das 5.001. bis 20.000. Flurstück 0,12 Euro
für das 20.001. bis 100.000. Flurstück 0,10 Euro ab dem 100.001. Flurstück 0,07 Euro
2.3 Stadtkarte 1 : 5.000
2.3.1 Analog, Ausgabe je Einzelblatt (2,5 km x 2,5 km) Graustufen 4,20 Euro 2.3.2 Analog, Ausgabe je Einzelblatt (2,5 km x 2,5 km) farbig 8,40 Euro 2.3.3 Rasterdaten, TIF mit 300 dpi je km², mindestens 30,00 Euro 8,40 Euro
2.4 Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse 1 : 15.000
2.4.1 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen je Einzelblatt 7,00 Euro 2.4.2 Digital, Rasterdaten Graustufen 300 dpi, je Einzelblatt 127,10 Euro 2.4.3 Digital, Rasterdaten farbig, 300 dpi, je Einzelblatt 138,60 Euro 2.4.4 GIS-Kacheln inkl. Georeferenzierung, Graustufen, 300 dpi je 24,30 Euro 2.4.5 GIS-Kacheln inkl. Georeferenzierung, farbig, 300 dpi je 28,90 Euro 2.4.6 Digital, Rasterdaten farbig und Graustufen, frei wählbarer Ausschnitt
2.4.6.1 Grundgebühr 34,70 Euro 2.4.6.2 je dm² 4,70 Euro 2.4.6.3 Mindestgebühr 40,50 Euro 2.4.7 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen, 300 dpi, frei wählbarer Ausschnitt
2.4.7.1 Gebühr nach Nr. 1.2
2.4.7.2 Plotkosten nach Nr. 3.2
2.5 Amtliche Stadtkarte 1 : 15.000 7,00 Euro
2.6 Übersichtskarte 1 : 60.000
2.6.1 Analog, Ausgabe Einzelblatt 8,80 Euro 2.6.2 Digital, Rasterdaten, Graustufen, 300 dpi 138,60 Euro
2.6.3 Digital, Rasterdaten, farbig, 300 dpi 161,70 Euro 2.6.4 Digital, Rasterdaten farbig und Graustufen, 300 dpi, frei wählbarer Ausschnitt
2.6.4.1 Grundgebühr 34,70 Euro 2.6.4.2 je dm² 4,70 Euro 2.6.4.3 Mindestgebühr 40,50 Euro 2.6.5 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen, frei wählbarer Ausschnitt
2.6.5.1 Gebühr nach Nr. 1.2
2.6.5.2 Plotkosten nach Nr. 3.2
2.7 Historische Karten und Pläne
2.7.1 Analog, Kopien nach Nr. 3.2
2.7.2 Digital, Datenträger nach Nr. 3.1
2.8 Ausschnitte von Karten der Nrn. 2.3 – 2.8 für die Nutzung im Internet
2.8.1 Erstmalige Abgabe eines Kartenausschnittes 57,80 Euro Für die Nutzung von Ausschnitten von Karten der Nrn. 2.3 – 2.8 im Internet werden Daten bis zu einer Größe von 20 cm x 20 cm im TIFF oder JPEG- Format mit einer Auflösung von max. 150 dpi bereitgestellt.
2.8.2 Erneute Abgabe eines Kartenausschnittes (Update) 28,90 Euro Bereitstellung von aktualisierten Daten eines bereits gemäß Nr. 2.8.1 erworbenen Kartenausschnittes.
2.9 Vervielfältigung von Karten der Nrn. 2.2 – 2.6
Zusätzlich zu den Gebühren für die Bereitstellung der Karten fallen bei kommerzieller Nutzung Lizenzgebühren in Höhe von 3,30 Euro/dm2 für die verwendete Kartenfläche an.
Die Mindestlizenzgebühr beträgt 11,00 Euro.
2.10 Abgabe von Daten aus dem Lage- und Höhenfestpunktverzeichnis einschließlich Beschreibung
2.10.1 Für den ersten Punkt 18,70 Euro 2.10.2 Jeder weitere Punkt 9,30 Euro
2.11 Höhenfestlegungen für Neubauten 60,70 Euro
- Scan- und Plot-Dienstleistungen
3.1 Scan to File-Scannen von analogen Vorlagen und Speicherung auf Datenträger
| größer DIN A3 Euro | bis DIN A3 Euro | bis DIN A4 Euro | |
|---|---|---|---|
| Farbe | 15,10 | 8,10 | 5,80 |
| Graustufen | 7,60 | 4,10 | 3,00 |
3.2 Großformatkopien, Plotten von Dateien inclusive zuschneiden und falten
Graustufen auf Ink-Jet-Papier 90 g, je qm 3,00 Euro Farbe auf Ink-Jet-Papier 90 g, je qm 5,80 Euro
Bei höheren Papierqualitäten werden folgende Zuschläge berechnet:
120 g 25 %
170 g 50 %
Transparent 100 %
Folie 200 %
3.3 Mikrofilmrückvergrößerungen
| Format | Grundgebühr Euro | 1. – 50. Seite je Seite Euro | ab 51. Seite je Seite Euro |
|---|---|---|---|
| DIN A4 | 5,80 | 0,60 | 0,35 |
| DIN A3 | 5,80 | 0,70 | 0,45'' |
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Geoinformation uÖÖnd 1144
Gebührensatzung für das Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
(Geoinformation und BodenordnungGebS – GeoGebS)
Vom 20. Dezember 2001 (Amtsblatt S. 633),
zuletzt geändert durch Satzung vom 4. August 2017 (Amtsblatt S. 312)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes i. d. F. d. Bek. vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 11 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Gebührengegenstand § 2 Gebührenbemessung § 3 Gebühren nach Zeitaufwand § 4 Zuschläge § 5 Ermäßigung § 6 Auslagen § 7 Schuldner § 8 Entstehen der Schuld, Fälligkeit § 9 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht § 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsvorschrift Anlage Gebührenverzeichnis
§ 1
Gebührengegenstand
Für folgende Leistungen des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung werden Gebühren erhoben, soweit sich die Gebühr oder das Entgelt nicht nach anderen Vorschriften richtet: 1. Aufmessung, Absteckung und Kontrollvermessungen von Bauwerken und topographischen Objekten nach Lage und Höhe, sonstige Vermessungen und örtliche Feststellungen, insbesondere Ingenieurvermessungen; 2. vermessungstechnische Berechnungen zur Umsetzung von Planungen und deren Dokumentation; 3. Herstellen von thematischen Karten in analoger und digitaler Form; 4. Aufbereitung und Digitalisierung von analogen Karten und Aufbereitung digitaler Daten zur Nutzung in geographischen Informationssystemen, Bereitstellung von geographischen Informationssystemen; 5. Scannen, Plotten und photographische Arbeiten; 6. Erstellung bewertungs- und vermessungstechnischer Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit; 7. sonstige Leistungen auf Antrag.
§ 2
Gebührenbemessung
(1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Gebührenverzeichnis, das als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem Zeitaufwand. (3) Die Gebühren sind Nettogebühren im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daneben ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der Höhe zu entrichten, in der sie die Stadt nach dem jeweils geltenden Umsatzsteuergesetz zu erbringen hat.
§ 3
Gebühren nach Zeitaufwand
Bei den Gebühren nach Zeitaufwand werden nur die auf das Dienstgeschäft treffende Arbeitszeit und die Wegezeit angerechnet. Angefangene halbe Stunden werden voll berechnet. Nicht berücksichtigt wird die Zeit für Arbeiten, die den Gebührenschuldnern aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden kann. Die in Abzug zu bringende Arbeitszeit wird auf halbe Stunden abgerundet.
§ 4
Zuschläge
(1) Werden Arbeiten auf besonderen Antrag vordringlich außerhalb der Reihenfolge ausgeführt, erhöhen sich die Stundensätze um 20 v. H. (Dringlichkeitszuschlag). Der Antragsteller ist über den Dringlichkeitszuschlag vorher zu informieren. (2) Für Leistungen, die wegen besonderer, vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo. – Fr. von 7.30 h bis 16.00 h) bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden müssen, wird ein Sonderzuschlag erhoben.
§ 5
Ermäßigung
Gegen Nachweis wird auf die Gebühren, ausgenommen Gebühren nach § 3, eine Ermäßigung von 50 % gewährt, sofern die in Anspruch genommenen Leistungen für Lehr-, Studien- oder ähnliche Zwecke verwendet werden und keine Gewinnerzielung damit verbunden ist.
§ 6
Auslagen
Neben den Gebühren werden folgende Auslagen erhoben: 1. Entgelte für die Beförderung und Zustellung von Sendungen, ausgenommen die Entgelte für Briefsendungen;
- Aufwendungen für besonders teures Verpackungsmaterial (Versandrollen u. ä.) sowie für digitale Datenträger (CD-ROM, USB-Stick, etc.); 3. Vermarkungsmaterial; 4. Beträge, die anderen Behörden oder Personen für ihre Tätigkeit zustehen.
§ 7
Schuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wer Leistungen des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung in Anspruch genommen hat oder ein Tätigwerden des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung in sonstiger Weise veranlasst hat. Schuldner ist auch, wer sich dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung gegenüber schriftlich zur Übernahme der Gebühren und Auslagen bereit erklärt oder wer für die Zahlung der Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 8
Entstehen der Schuld, Fälligkeit
(1) Gebühren und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung. (2) Gebühren und Auslagen werden mit der Beendigung der Leistung fällig. (3) Konnten die Leistungen des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung aus Gründen, die das Amt nicht zu vertreten hat, nicht zu Ende gebracht werden, so werden die Leistungen, die bis zum Tage der Beendigung angefallen sind, berechnet.
§ 9
Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
Die Inanspruchnahme des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden. Urkunden, Schriftstücke, Karten, Zeichnungen, Daten und Datenträger können bis zur Bezahlung der geschuldeten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.
§ 10
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsvorschrift
(1) Diese Satzung tritt zum 1.1.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für das Stadtvermessungsamt vom 15. September 1977 (Amtsblatt S. 225), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. April 1997 (Amtsblatt S. 164), außer Kraft. (2) Soweit Leistungen teilweise bereits vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erbracht worden sind, wird für diese Leistungen die Gebühr nach der Gebührensatzung für das Stadtvermessungsamt vom 15. September 1977 (Amtsblatt S. 225), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. April 1997 (Amtsblatt S. 164), erhoben.
Geoinformation uÖÖnd 1144
Anlage zu § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung für das
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Gebührenverzeichnis des Amtes für Geoinformation und
Bodenordnung (GeoGebVz)
- Gebühren nach Zeitaufwand Soweit im Gebührenverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach Zeitaufwand und Auslagen.
1.1 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nr. 1 1.1.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 57,90 Euro 1.1.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 66,50 Euro 1.1.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 88,20 Euro 1.1.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 120,80 Euro
1.2 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nrn. 2 bis 4
1.2.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 48,30 Euro 1.2.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 55,40 Euro 1.2.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 73,50 Euro 1.2.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 100,70 Euro
1.3 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nrn. 5 bis 7
1.3.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 36,80 Euro 1.3.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 44,40 Euro 1.3.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 58,80 Euro 1.3.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 80,60 Euro
1.4 Gebühren in besonderen Fällen
1.4.1 Dringlichkeitszuschlag 20 %
1.4.2 Sonderzuschlag für Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit 30 %
1.4.3 Sonderzuschlag für Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 50 %
1.4.4 Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Röhren-, Flussvermessungen u. ä.) 100 %
- Kommunale Geobasisdaten
2.1 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte
2.1.1 Abgabe von analogen Daten der Digitalen Stadtgrundkarte
| Erstfertigung | DIN A4 | DIN A3 | DIN A2 | DIN A1 |
|---|---|---|---|---|
| Maßstab 1:1.000 | Euro | Euro | Euro | Euro |
| Ohne Eigentümer | 19,60 | 27,30 | 35,00 | 57,00 |
| Eigentümerangaben 1. Angabe | 11,00 | 11,00 | 11,00 | 11,00 |
| 2.-100. Angabe | 1,65 | 1,65 | 1,65 | 1,65 |
| ab 101. Angabe | 0,70 | 0,70 | 0,70 | 0,70 |
| Lageplanmehrfertigung | 3,90 | 5,50 | 7,00 | 11,40 |
2.1.2 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte - Vektordaten
2.1.2.1 Grundgebühr 33,00 Euro
2.1.2.2 zusätzlich je Flurstück für das 1. bis 500. Flurstück 6,20 Euro für das 501. bis 5.000. Flurstück 2,20 Euro ab dem 5.001. Flurstück 1,10 Euro
2.1.3 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte - Rasterdaten 40,00 Euro Rasterdaten im Maßstab 1 : 1.000, im Format TIF mit 300 dpi je km², mindestens 30,00 Euro
2.2 Abgabe von Topographiedaten
2.2.1 erstmalige Abgabe der Daten
2.2.1.1 Grundgebühr 33,00 Euro
2.2.1.2 zusätzlich je Flurstück 50 % der Gebühren nach Nr. 2.1.2.2
2.2.2 Daten, die aufgrund einer Vereinbarung bereits einmal zur Verfügung standen, jährlich
2.2.2.1 je Flurstück für das 1. bis 500. Flurstück 0,66 Euro für das 501. bis 5.000. Flurstück 0,22 Euro für das 5.001. bis 20.000. Flurstück 0,11 Euro für das 20.001. bis 100.000. Flurstück 0,09 Euro ab dem 100.001. Flurstück 0,06 Euro
2.3 Stadtkarte 1 : 5.000
2.3.1 Analog, Ausgabe je Einzelblatt (2,5 km x 2,5 km) Graustufen 4,00 Euro
2.3.2 Analog, Ausgabe je Einzelblatt (2,5 km x 2,5 km) farbig 8,00 Euro
2.3.3 Rasterdaten, TIF mit 300 dpi je km², mindestens 30,00 Euro 8,00 Euro
2.4 Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse 1 : 15.000
2.4.1 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen je Einzelblatt 6,60 Euro
2.4.2 Digital, Rasterdaten Graustufen 300 dpi, je Einzelblatt 121,00 Euro
2.4.3 Digital, Rasterdaten farbig, 300 dpi, je Einzelblatt 132,00 Euro
2.4.4 GIS-Kacheln inkl. Georeferenzierung, Graustufen, 300 dpi je 23,10 Euro
2.4.5 GIS-Kacheln inkl. Georeferenzierung, farbig, 300 dpi je 27,50 Euro
2.4.6 Digital, Rasterdaten farbig und Graustufen, frei wählbarer Ausschnitt
2.4.6.1 Grundgebühr 33,00 Euro
2.4.6.2 je dm² 4,40 Euro
2.4.6.3 Mindestgebühr 38,50 Euro
2.4.7 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen, 300 dpi, frei wählbarer Ausschnitt
2.4.7.1 Gebühr nach Nr. 1.2
2.4.7.2 Plotkosten nach Nr. 3.2
2.5 Amtliche Stadtkarte 1 : 15.000 6,60 Euro
2.6 Übersichtskarte 1 : 60.000
2.6.1 Analog, Ausgabe Einzelblatt 8,30 Euro
2.6.2 Digital, Rasterdaten, Graustufen, 300 dpi 132,00 Euro
2.6.3 Digital, Rasterdaten, farbig, 300 dpi 154,00 Euro
2.6.4 Digital, Rasterdaten farbig und Graustufen, 300 dpi, frei wählbarer Ausschnitt
2.6.4.1 Grundgebühr 33,00 Euro
2.6.4.2 je dm² 4,40 Euro
2.6.4.3 Mindestgebühr 38,50 Euro
2.6.5 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen, frei wählbarer Ausschnitt
2.6.5.1 Gebühr nach Nr. 1.2
2.6.5.2 Plotkosten nach Nr. 3.2
2.7 Historische Karten und Pläne
2.7.1 Analog, Kopien nach Nr. 3.2
2.7.2 Digital, Datenträger nach Nr. 3.1
2.8 Ausschnitte von Karten der Nrn. 2.3 – 2.8 für die Nutzung im Internet
2.8.1 Erstmalige Abgabe eines Kartenausschnittes 55,00 Euro Für die Nutzung von Ausschnitten von Karten der Nrn. 2.3 – 2.8 im Internet werden Daten bis zu einer Größe von 20 cm x 20 cm im TIFF oder JPEG-Format mit einer Auflösung von max. 150 dpi bereitgestellt.
2.8.2 Erneute Abgabe eines Kartenausschnittes (Update) 27,50 Euro Bereitstellung von aktualisierten Daten eines bereits gemäß Nr. 2.8.1 erworbenen Kartenausschnittes.
2.9 Vervielfältigung von Karten der Nrn. 2.2 – 2.6
Zusätzlich zu den Gebühren für die Bereitstellung der Karten fallen bei kommerzieller Nutzung Lizenzgebühren in Höhe von 3,30 Euro/dm2 für die verwendete Kartenfläche an. Die Mindestlizenzgebühr beträgt 11,00 Euro.
2.10 Abgabe von Daten aus dem Lage- und Höhenfestpunktverzeichnis einschließlich Beschreibung
2.10.1 Für den ersten Punkt 17,80 Euro
2.10.2 Jeder weitere Punkt 8,80 Euro
2.11 Höhenfestlegung für Neubauten 57,80 Euro
- Scan- und Plot-Dienstleistungen
3.1 Scan to File-Scannen von analogen Vorlagen und Speicherung auf Datenträger
| größer DIN A3 Euro | bis DIN A3 Euro | bis DIN A4 Euro | |
|---|---|---|---|
| Farbe | 14,30 | 7,70 | 5,50 |
| Graustufen | 7,20 | 3,90 | 2,80 |
3.2 Großformatkopien, Plotten von Dateien inklusive Zuschneiden und Falten
Graustufen auf Ink-Jet-Papier 90 g, je qm 2,80 Euro Farbe auf Ink-Jet-Papier 90 g, je qm 5,50 Euro
Bei höheren Papierqualitäten werden folgende Zuschläge berechnet:
120 g 25 % 170 g 50 % Transparent 100 % Folie 200 %
3.3 Mikrofilmrückvergrößerungen
| Format | Grundgebühr Euro | 1. – 50. Seite je Seite Euro | ab 51. Seite je Seite Euro |
|---|---|---|---|
| DIN A4 | 5,50 | 0,55 | 0,30 |
| DIN A3 | 5,50 | 0,65 | 0,40 |
Gegenüberstellung der Stundensätze aus dem Jahr 2017 und den neuen Stundensätzen für das Jahr 2020
Stk-Berechnungsmodell der Stundensätze
| Durchschnitt der Qualifikationsebenen 1 - 4 Beamte und Beschäftigte gewichtet nach Verteilungs- schlüssel. | Allgemeine Dienstleistungen (Nrn. 1.3.1 bis 1.3.4) Faktor 1,00 | Technische Dienstleistungen im Innendienst (Nrn. 1.2.1 bis 1.2.4) Faktor 1,25 | Vermessungsdienstleistungen im Aussendienst (Nr. 1.1.1 bis 1.1.4) Faktor 1,50 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beamte | 2017 | 2020 | Beschäftigte | 2017 | 2020 | |||||
| A5/A6 A6 | 42,00 € 43,00 € | 41,00 € 41,00 € | E4 | 40,00 € | 42,00 € | |||||
| Durchschnitt | 28,33 € | 41,00 € | 8,00 € | 42,00 € | 2020 | 41,40 € QE 1 | 41,40 € | 51,80 € | 62,10 € | |
| 2017 | 36,80 € | 36,80 € | 48,30 € | 57,90 € | ||||||
| A6 A7 A8 A9 | 43,00 € | 45,00 € 48,00 € 54,00 € 56,00 € | E5 E6 E7 E8 | 38,00 € | 41,00 € 44,00 € 45,00 € 47,00 € | |||||
| 43,00 € | 40,00 € | |||||||||
| 49,00 € | 44,00 € | |||||||||
| 50,00 € | 44,00 € | |||||||||
| Durchschnitt | 46,25 € | 50,75 € | 41,50 € | 44,25 € | 2020 | 48,20 € QE 2 | 48,20 € | 60,30 € | 72,30 € | |
| 2017 | 44,40 € | 44,40 € | 55,40 € | 66,50 € | ||||||
| A9 A10 A11 A12 A13 | 50,00 € | 57,00 € 58,00 € 65,00 € 72,00 € 79,00 € | E9 E10 E11 E12 | 51,00 € | 55,00 € 60,00 € 65,00 € 74,00 € | |||||
| 52,00 € | 56,00 € | |||||||||
| 58,00 € | 60,00 € | |||||||||
| 65,00 € | 68,00 € | |||||||||
| 69,00 € | ||||||||||
| Durchschnitt | 58,80 € | 66,20 € | 58,75 € | 63,50 € | 2020 | 65,20 € QE 3 | 65,20 € | 81,50 € | 97,80 € | |
| 2017 | 58,80 € | 58,80 € | 73,50 € | 88,20 € | ||||||
| A13 A14 A15 A16 | 69,00 € | 82,00 € 84,00 € 97,00 € 1 08,00 € | E13 E14 E15 E15UE | 63,00 € | 69,00 € 80,00 € 86,00 € 100,00 € | |||||
| 76,00 € | 76,00 € | |||||||||
| 86,00 € | 81,00 € | |||||||||
| 98,00 € | 92,00 € | |||||||||
| Durchschnitt | 82,25 € | 92,75 € | 78,00 € | 83,75 € | 2020 | 89,40 € QE 4 | 89,40 € | 111,80 € | 134,10 € | |
| 2017 | 80,60 € | 80,60 € | 100,70 € | 120,80 € |
Gewichtung bei Geo: Beamte 60% Der Einstieg bei Geo erfolgt mindestens in A5/A6 bzw. in E4, deshalb wurden die übrigen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen nicht Beschäftigte 40% zur Berechnung der Stundensätze in QE 1 herangezogen.
Cla
ÖÖ
ÖÖ
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 27.05.2020 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung von Stadtrecht
hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des
Erschließungsbeitrages (ErschließungsbeitragsS - EBS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungsentwurf
Sachverhalt (kurz):
Die für das Jahr 2017 und 2018 neu ermittelten Einheitssätze für Erschließungsanlagen erfordern eine Fortschreibung der EBS. Gleichzeitig wird für den Leuchtentype 23 und für die Einheitssätze für das Jahr 2016 eine redaktionelle Änderung vorgenommen und die EBS um den neuen Leuchtentype 27 erweitert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Gruppen gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 27.05.2020:
Der Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (ErschließungsbeitragsS - EBS) und empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag Stadtrat vom 17.06.2020:
Dem Gutachten des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 27.05.2020 entsprechend wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (ErschließungsbeitragsS - EBS) beschlossen.
Änderung von Stadtrecht
hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (ErschließungsbeitragsS - EBS)
Entscheidungsvorlage
Einheitssätze; Art. 1 Nummer 1 bis 17 der Änderungssatzung
Die für das Jahr 2017 und 2018 neu ermittelten Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 EBS. Die Anlage muss deshalb entsprechend ergänzt werden.
Für das Jahr 2016 sind die Einheitssätze für Parkflächen aufgrund von Betragsänderungen anzupassen.
Art. 1 Nummer 17 der Änderungssatzung
Die Lichtpunkthöhe (Lph) des in der Anlage zu § 4 EBS Buchstabe C. Nummer 25 aufgeführten Leuchtentypes 23 erfordert eine Korrektur: die Leuchte hat eine Lph von 4,0 m statt der dort aufgeführten 5,8 m. Die Anlage muss deshalb geändert werden.
Art. 1 Nummer 18 der Änderungssatzung
Die Anlage zu § 4 EBS wird um den neuen Leuchtentype Nr. 27 (Mastaufsatzleuchte LpH 4,0 m) erweitert.
Durch die Änderungen entstehen keine finanziellen Nachteile für die Stadt.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 12. Juli 1989 (Amtsblatt S. 213, ber. S. 237), zuletzt
geändert durch Satzung vom 3. Dezember 2018 (Amtsblatt S. 497)
Vom .............
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 5a Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), in Verbindung mit § 132 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage zu § 4 wird wie folgt geändert:
- In Buchstabe A. Nr. 1 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in den Spalten 2 bis 5:
„111,81 / 89,04 / 98,27 / 88,17“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in den Spalten 2 bis 5:
„155,40 / 141,56 / 114,35 / 113,86“.
- Buchstabe A. Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Zeile für das Baujahr 2016 wird wie folgt geändert: In den Spalten 2 bis 3 werden die Zahlen „90,64 / 215,75“ durch die Zahlen „103,25 / 194,15“ ersetzt,
b) der Tabelle werden folgende Zeilen angefügt:
aa) für das Baujahr 2017:
aaa) in der Spalte 1: „2017“,
bbb) in den Spalten 2 bis 4:
„107,99 / 213,96 / 98,27“,
bb) für das Baujahr 2018:
aaa) in der Spalte 1: „2018“,
bbb) in den Spalten 2 bis 4:
„123,20 / 245,17 / 114,35“,
- In Buchstabe A. Nr. 3 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in den Spalten 2 und 3:
„93,31 / 75,37“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in den Spalten 2 und 3:
„109,86 / 104,95“.
- In Buchstabe A. Nr. 4 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „88,17“,
cc) in der Spalte 3: kein Eintrag,
dd) in den Spalten 4 und 5:
„129,16 / 212,43“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „113,86“,
cc) in der Spalte 3: kein Eintrag,
dd) in den Spalten 4 und 5:
„151,43 / 234,97“.
- In Buchstabe A. Nr. 5 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in Spalte 2: kein Eintrag,
cc) in den Spalten 3 und 4:
„128,42 / 74,46“,
dd) in der Spalte 5: kein Eintrag,
ee) in den Spalten 6 bis 8:
„81,54 / 30,98 / 38,64“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in Spalte 2: kein Eintrag,
cc) in den Spalten 3 und 4:
„127,64 / 82,86“,
dd) in der Spalte 5: kein Eintrag,
ee) in den Spalten 6 bis 8:
„120,40 / 43,23 / 38,64“.
- In Buchstabe A. Nr. 6 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in den Spalten 2 und 3:
„59,64 / 49,83“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in den Spalten 2 und 3:
„64,80 / 69,62“.
- In Buchstabe A. Nr. 7 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „18,19“,
cc) in den Spalten 3 und 4: kein Eintrag,
dd) in den Spalten 5 und 6:
„118,74 / 2221,52“,
ee) in den Spalten 7 und 8: kein Eintrag,
ff) in den Spalten 9 und 10:
„3563,69 / 108,51“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „32,61“,
cc) in den Spalten 3 und 4: kein Eintrag,
dd) in den Spalten 5 und 6:
„184,79 / 2326,29“,
ee) in den Spalten 7 und 8: kein Eintrag,
ff) in den Spalten 9 und 10:
„3354,63 / 138,48“.
- In Buchstabe B. Nr. 1 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „341,72“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „356,81“.
- In Buchstabe B. Nr. 2 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „589,15“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „620,87“.
- In Buchstabe C. Nr. 4 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „97,08“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „98,83“.
- In Buchstabe C. Nr. 6 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „108,48“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „110,77“.
- In Buchstabe C. Nr. 18 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „107,88“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „109,35“.
- In Buchstabe C. Nr. 21 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „97,96“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „99,67“.
- In Buchstabe C. Nr. 22 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „99,72“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „102,71“.
- In Buchstabe C. Nr. 23 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „176,28“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „177,23“.
- In Buchstabe C. Nr. 24 werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
a) für das Baujahr 2017:
aa) in der Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „221,73“,
b) für das Baujahr 2018:
aa) in der Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „220,54“.
- Buchstabe C. Nr. 25 wird wie folgt geändert:
a) in der Zeile „25. Type 23 (Schirmleuchte Begamast 1fach Lph 5,8 m)“ wird die Bezeichnung „Lph 5,8 m“ ersetzt durch die Bezeichnung „Lph 4,0 m“,
b) es werden der Tabelle folgende Zeilen angefügt:
aa) für das Baujahr 2017:
aaa) in der Spalte 1: „2017“,
bbb) in der Spalte 2: „175,69“,
bb) für das Baujahr 2018:
aaa) in der Spalte 1: „2018“,
bbb) in der Spalte 2: „176,64“.
- In Buchstabe C. wird nach Nr. 28 die Tabelle Nr. 29 angefügt:
„29. Type 27 (Mastaufsatzleuchte Lph 4,0 m)“,
a) in Zeile 1, Spalte 1: „Baujahr“,
b) in Zeile 1, Spalte 2: „Euro/lfd. Meter Straßenlänge“,
c) in Zeile 2, Spalte 1: „1“, Spalte 2: „2“,
d) in Zeile 3 für das Baujahr 2017:
aa) Spalte 1: „2017“,
bb) in der Spalte 2: „110,95“,
e) in Zeile 4 für das Baujahr 2018:
aa) Spalte 1: „2018“,
bb) in der Spalte 2: „112,42“.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf ihre Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 27.05.2020 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung von Stadtrecht
hier: Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen
Toilettenanlagen in der Stadt Nürnberg (TBenS)
Anlagen: Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg Anlage zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
In derAnlage zur Satzung füer die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Nürnberg (TBenS) werden sätliche öffentliche Toiletten der Stadt Nürnberg aufgezählt. Diese Aufführung ist um die bereits seit 2005 geschlossene WC-Anlage zu bereinigen und die wieder in Betrieb genommenen WC-Anlagen zu erweitern. Des Weiteren sind zusätzliche WC- Anlagen entstanden. An der Umweltstation am Wöhrder See wurde eine selbstreinigende Anlage errichtet. Im Bauhof 9 wurde eine Behindertentoilette mit einer Ausstattung für schwerstbehinderte Menschen (TfA) errichtet. Der Satzungsentwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 27.05.2020:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (ToilettenbenutzungsS – TBenS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag Stadtrat vom 17.06.2020:
Dem Gutachten des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 27.05.2020 entsprechend wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (ToilettenbenutzungsS – TBenS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (ToilettenbenutzungsS – TBenS) vom 14. März 2005 (Amtsblatt S. 109), zuletzt
geändert durch Satzung vom 1. August 2016 (Amtsblatt S. 253 ber. 408)
Vom ...............
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (TBenS) wird wie folgt geändert:
-
Nr. 7 wird wie folgt gefasst: „7. Trierer Straße (Straßenbahnendhaltestelle)“
-
Nr. 31 wird wie folgt gefasst: „31. Lindengasse 44“
-
Folgende neuen Nr. 36 bis 38 werden angefügt: a) „36. Selbstreinigende Toilette am Wöhrder Wiesenweg (bei der Umweltstation)“.
b) „37. Pegnitztal-West“
c) „38. Bauhof 9, TfA“
Anlage 1.1
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Anlage zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (TBenS)
- Alfred-Hensel-Weg 98 2. Am Stadtpark 16 a 3. Aufseßplatz 19 (U-Bahn-Station) 4. Bahnhofsplatz 3 (U-Bahn-Station) 5. Neutormauer 29 b / Burggarten 6. Am Wegfeld (Straßenbahn-Endhaltestelle) 7. Trierer Straße (Straßenbahn-Endhaltestelle)) 8. Große Straße 111 / Campingplatz 9. Gustav-Adolf-Straße 1 10. Hintere Insel Schütt 1 11. Münchener Straße 99 / Minigolfplatz 12. Kilianstraße 189 / Marienberg I 13. Falknerweg 54 / Marienberg II 14. Neutormauer 21 / Tiergärtnertor 15. Rathenauplatz 10 (U-Bahn-Station) 16. Am Tiergarten 31 (Schmausenbuck) 17. Erlenstegenstraße 100 (Straßenbahn-Endhaltestelle) 18. Wiesenthalstraße 43 (Westbad) 19. Julius-Leber-Straße 2 (U-Bahn-Station) 20. Fürther Straße 150 (U-Bahn-Station) 21. Leipziger Platz 9 (U-Bahn-Station) 22. Am Plärrer 20 (U-Bahn-Station) 23. Ansbacher Straße 70 (U-Bahn-Station) 24. Rothenburger Straße 101 (U-Bahn-Station) 25. Ludwigsplatz 21 (U-Bahn-Station) 26. Herrnhütte (U-Bahn-Station) 27. Königstraße 19 (U-Bahn-Station) 28. Veilhofstraße 34 c / Sebastianspital 29. Bahnhofstraße / Zentral-Omnibus-Bahnhof 30. Mögeldorfer Plärrer 31. Lindengasse 44 32. Hauptmarkt 18 (an der Westseite des Gebäudes) 33. Selbstreinigende Toilette am Vestnertorgraben (am Kühberg) 34. Selbstreinigende Toilette Alfred-Hensel-Weg 140 (Nähe Steintribüne) 35. Selbstreinigende Toilette am Friedrich-Ebert-Platz 36. Selbstreinigende Toilette am Wöhrder Wiesenweg 37. Pegnitztal-West 38. Bauhof 9 (TfA)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 27.05.2020 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Stadtrat 17.06.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung von Stadtrecht
hier: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen
Toilettenanlagen in der Stadt Nürnberg (TBenGebS)
Anlagen: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2020 wurde eine weitere gebührenpflichtigeToilettenanlage errichtet. Die vierte selbstreinigende öffentliche Toilette der Stadt Nürnberg befindet sich neben dem Neubau der Umweltstation am Wöhrder See. Der Satzungsentwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 27.05.2020:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (ToilettenbenutzungsgebührenS – TBenGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag Stadtrat vom 17.06.2020:
Dem Gutachten des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 27.05.2020 entsprechend wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (ToilettenbenutzungsgebührenS – TBenGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Stadt Nürnberg (ToilettenbenutzungsGebS – TBenGebS) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt S. 314) geändert durch Satzung vom 1.August 2016 (Amtsblatt S. 253)
Vom ...............
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
Art. 1
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
-
In Nr. 6. wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt.
-
Folgende Nr. 7 wird angefügt:
„7. Selbstreinigende Toilette Am Wöhrder Wiesenweg (neben der Umweltstation).“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.