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← Sitzung des Ferienausschusses (22.04.2020)

Stellungnahme des Referates VII

Anlage · 22.04.2020 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Unterstützung für Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie in Nürnberg während der

Corona-Krise

hier: Stellungnahme von Referat VII zu Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.03.2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.04.2020 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 14.04.2020

1. Information und Beratung der Nürnberger Unternehmen. Selbständigen und

Freiberufler durch die Wirtschaftsförderung Nürnberg während der Corona-Krise

In der derzeitigen Situation sind vor allem verlässliche Informationen wichtig und zwar so frühzeitig und so umfassend wie möglich.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg stellt derzeit tagesaktuell kuratierte, strukturierte und allgemeinverständlichen Informationen, Ideen und Kontakte auf den digitalen Kanälen bereit, insbesondere auf ihrer Website www.wirtschaft.nuernberq.de Dort wurden „Corona-Seiten“ aufgebaut, die ständig aktualisiert werden.

Im Bereich „Corona - Informationen / Unterstützung“ gibt es Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Freistaat Bayern für alle Unternehmen, Freiberufler und Selbstständigen. Hier sind Informationen zu den umfangreichen Hilfsprogrammen ebenso zu finden wie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aktuelle Informationen zu den Betriebsuntersagungen, Ladenschlusszeiten und Ausgangsbeschränkungen.

Neu ist ein Linkedln-Profil der Wirtschaftsförderung Nürnberg erstellt worden, um B2B- Kontakte in der Corona-Krise durch einen weiteren Kanal noch besser zu erreichen. Auch auf Twitter und Xing werden die Aktivitäten intensiviert, um die Reichweite der Informationen zu erhöhen und über die jeweils neuesten Entwicklungen zu informieren.

Darüber hinaus gibt es seit 30.03.2020 bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg von Montag bis Freitag von 10.00 bis 15.00 Uhr eine Corona-Hotline für Nürnberger Unternehmen, Freiberufler und Selbständige unter Tel. 0911 / 231-6255. Weiterleitung auch über die zentrale Hotline der Stadt 0911/231-14999 für finanzielle Hilfe in der Coronakrise, die die Anruferin bzw. den Anrufer zur Wirtschaftsförderung Nürnberg, Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeit), Jobcenter (Grundsicherung) oder Sozialamt (Wohngeld) weitervermittelt. Die telefonische Corona-Hotline ermöglicht unmittelbare Beratung. Zudem können Fragen oder Klärungsbedarf auch per Mail an die Wirtschaftsförderung Nürnberg unter wirtschaft@stadt.nuernberq.de gerichtet werden. Die Mail-Anfragen werden zeitnah beantwortet, meist am gleichen Tag.

2. Hilfsproqramme und Erleichterungen von Bund und Freistaat Bayern für

Unternehmen

Bund und Freistaat Bayern haben für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt, z.B.Darlehen, Garantien / Bürgschaften, Soforthilfen (nicht rückzahlbare Zuschüsse von 5.000 € bis 50.000 €), Erleichterungen und Verbesserungen bei der Kurzarbeit und erleichterter Zugang zur Grundsicherung (Sozialschutz-Paket: z.B. vereinfachtes Antragsverfahren, Wegfall der Vermögensprüfung), Abweichungsmöglichkeiten vom Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz bei Mietverträgen im Falle coronabedingter Mietausfälle, Zahlungsaufschub für Dauerschuldverhältnisse (z.B. Grundversorgung), Insolvenzaufschub, Erleichterung der Beschlussfähigkeit von Gesellschaften, Vereinen, Genossenschaften.

Die Soforthilfen von Bund und Freistaat Bayern kommen in den allermeisten Fällen bei den Unternehmen an. Aufgrund der großen Zahl der Anträge bei der Regierung von Mittelfranken gab es jedoch v.a. zu Beginn des Soforthilfe-Programms einen Bearbeitungsstau. Inzwischen läuft die Antragstellung online beim Bayerischen Wirtschaftsministerium. Dabei muss für die Soforthilfe von Freistaat Bayern und Bund nur noch ein einziger Antrag gestellt werden - es wird dann automatisch entschieden, ob das Geld aus den Töpfen des Landes oder des Bundes kommt.

Den Hilfen von Bund und Freistaat Bayern liegt folgende Logik zugrunde:

Liquidität des Unternehmens, sie greifen also für Sach- und Betriebsmittelaufwand (zB Miete, Pacht, Kredite für Betriebsräume, Betriebsmittel, Leasingraten für Betriebs- KfZ etc). Personalaufwand ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Kurzarbeitergeld.

Sie sichert u.a. die Kosten des privaten Lebensunterhalts oder die Miete der Privatwohnung. Der Bundesgesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise den Zugang zur Grundsicherung und anderen existenzsichernden Leistungen im Rahmen des sog. Sozialschutzpakets erleichtert (u.a. vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt, Wegfall der Vermögensprüfung für die ersten sechs Monate des Bewilligungszeitraums, volle Übernahme der tatsächlichen Wohnungskosten).

Am 20.04.2020 hat Ministerpräsident Dr. Söder zudem angekündigt, dass Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialkasse organisiert sind, zur Abfederung der Härten durch die Corona-Krise in den kommenden drei Monaten monatlich 1.000 Euro erhalten sollen. Einzelheiten dazu werden derzeit ausgearbeitet.

Die von Bund garantierten Darlehen der KfW und die vom Freistaat Bayern garantierten Darlehen der LfA Förderbank Bayern werden über die Hausbank des jeweiligen Unternehmens ausgereicht und sind auch dort zu beantragen. Seit 15.04.2020 gibt es Schnellkredite bei der KfW (mit 100% Risikoübernahme durch den Bund) für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und in Kürze bei der LfA Förderbank Bayern (mit 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern) für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg berät und unterstützt Nürnberger Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu den diversen Hilfsprogrammen von Bund und Freistaat Bayern. Sie hilft auch bei der Antragstellung. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, dass die diversen Finanzmittel gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen in Nürnberg ankommen.

3. Erleichterungen für Wirtschaftstreibende durch die Stadt

Gewerbesteuerzahlungen und grundstücksbezogene Gebühren

Fällige Gewerbesteuerzahlungen werden auf Antrag zinslos und ratenfrei vorerst bis 31. August 2020 gestundet. Das Kassen- und Steueramt gibt Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für Gewerbesteuer 2020 derzeit ohne vertiefende Prüfung statt und setzt mindernde Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter vorrangig um. Zudem ist vorgesehen, verbrauchsabhängige grundstücksbezogene Gebühren auf Antrag zu ermäßigen.

Erleichterungen bei Sondernutzungsgebühren sowie bei Miete und Pacht (in städt.

Objekten)

Schon seit Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen werden für die Zeitäume, in denen kein Betrieb stattfindet bzw. kein Betrieb stattfinden darf oder von den Sondernutzungen kein Gebrauch gemacht wird, keine Sondernutzungsgebühren berechnet. Bereits in Rechnung gestellte Gebühren werden auf formlosen Antrag unbürokratisch zurückerstattet. Beispiele: Tisch- und Stuhl-Aufstellungen (da diese aufgrund des Bewirtungsverbotes nicht benutzt werden können) oder Warenauslagen im Einzelhandel (wenn Geschäft geschlossen oder die Flächen nicht genutzt werden).

Zudem sollen aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen die Gastronomie / Hotellerie und den Einzelhandel betreffenden Sondernutzungsgebühren temporär (bis 31.12.2020) teils erheblich gesenkt werden werden, zum Beispiel für Tisch- und Stuhl- Aufstellungen in der Gastronomie und Warenausstellungsvorrichtungen im Einzelhandel.

Die Verwaltung legt dem zuständigen Ausschuss bzw. Stadtrat einen Beschlussvorschlag vor, mit dem eine bis 31.12.2020 befristete Abweichung von den mit der Sondernutzungsgebührensatzung festgelegten Gebühren gestattet wird.

Bei Mieten/Pacht in städtischen Objekten bzw. bei Erbbauzinsen für Erbbauverträge erfolgen je nach Einzelfall Zahlungsaufschübe und Stundungen. Darüber hinaus wird die Verwaltung nach Einzelfallprüfung die Umstellung von „UmsatzmietenZ-pacht mit Mindestmiete/-pacht“ auf eine reine umsatzabhängige Miete/Pacht vereinbaren.

Die entsprechenden Anträge können problemlos per E-Mail an das Liegenschaftsamt gestellt werden. Ein Online-Formuiar wir in Kürze ins Netz gestellt.

4. Einzelhandel und Gastronomie / Hotellerie: Lage und spezifische Maßnahmen

Einzelhandel, Hotellerie und Gastgewerbe sind von der Corona-Krise besonders stark betroffen. Seit 18.03.2020 (Verschärfung erfolgte am 21.03.2020) mussten fast alle Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten, Hotels und sonstigen Beherbergungsbetriebe geschlossen bleiben. Nur Einzelhandelsgeschäfte, die die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, durften öffnen. Gastronomiebetriebe dürfen nur Liefer- und Abholservice anbieten. Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.

Mit der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.04.2020 können seit 20.04.2020 wieder Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien öffnen, ab 27.04.2020 Kfz-Handel, Fahrradhandel und Buchhandel unabhängig von der Größe des Betriebes. Sonstige Ladengeschäfte dürfen ab 27.04.2020 öffnen, wenn deren Verkaufsräume eine Fläche von 800 m2 nicht überschreiten. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Zahl der anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m2 Verkaufsfläche. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden. Untersagt sind weiterhin Gastronomiebetriebe jeder Art sowie der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken.

Hotellerie und Gastronomie stehen vor großen Herausforderungen, selbst wenn sie in den nächsten Monaten teilweise oder ganz wieder öffnen dürfen. Da bis Ende August 2020 alle Großveranstaltungen untersagt sind und vorerst auch keine Messen stattfinden können, bleiben die Erwartungen an die Übernachtungszahlen für das Jahr 2020 gering. Der Geschäftsreiseverkehr macht in Nürnberg 74% der Übernachtungen aus. Auch wird Zeit vergehen, bis privater Tourismus wieder einsetzt.

Das Wirtschaftsreferat hat schnell gehandelt, Informations- und Beratungsangebote geschaffen, finanzielle Erleichterungen für die Branche in die Wege geleitet, lokale Initiativen unterstützt und gemeinsam mit der CTZ ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Diese werden im Folgenden kurz skizziert.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg haben viele Anfragen zu den Soforthilfen von Freistaat Bayern und Bund erreicht. Viele Gastronomiebetriebe haben die Soforthilfe beantragt. Zu Erleichterungen für Einzelhandel und Gastronomie / Hotellerie bei Sondernutzungsgebühren und Mieten (in städt. Objekten) s.o.

Auf Bundesebene werden derzeit weitere Unterstützungsmaßnahmen für Gastronomie und Hotellerie diskutiert, zum Beispiel ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 % auf alle gastronomischen Leistungen, Investitionszuschüsse etc.

Zentrale Onlme-Plattform der Handelsinitiativen und Gewerbevereine zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels, Gastronomie und Dienstleister

In einem gemeinsamen Online-Auftritt der Nürnberger Handelsinitiativen und Gewerbevereine, gebündelt auf der Homepage der City-Handelsinitiative Erlebnis Nürnberg e.V., machen Nürnberger Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomen und Dienstleister mit ihren Angeboten auf sich aufmerksam: www.erlebnisnuernberq.de

Dort informirt u.a. ein „Corona-Shoppingguide“ über Einzelhandelsgeschäfte oder Dienstleister, die weiterhin oder wieder geöffnet haben oder solche, die geschlossen sind, aber telefonische Beratung, online-Bestellung oder Lieferservice etc. anbieten und über Gaststätten / Cafes, die Speisen „to go“ anbieten oder nach Hause liefern. Zudem gibt es eine „Corona Gutschein-Aktion“, bei der die Kundinnen und Kunden mit dem Ewerb von Gutscheinen ihren Lieblingsladen unterstützen können.

Das Online-Portal wurde von Erlebnis Nürnberg e.V. auf den Weg gebracht. Neben Erlebnis Nürnberg e.V. sind beteiligt Meine Nordstadt e.V., Südstadt-Aktiv e. V., Altenfurter Boulevard e.V., Gemeinschaft Fischbacher Unternehmer Fi-NET e.V., Werbegemeinschaft Eibach aktiv e.V., Gewerbeverein 9045X Nürnberg e.V. und die Interessengemeinschaft Zabo. Im Auftrag der Handelsinitiativen pflegt eine Agentur die Online-Plattform und nimmt laufend neue Einträge auf. Die Eintragung ist kostenfrei.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg unterstützt die Online.Plattform finanziell und bewirbt sie über die eigenen Social Media-Kanäle Twitter, Xing und Linkedln, auf der eigenen Hompage und über den städtischen Newsletter des Presseamts.

Tipps für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister

Auf der Homepage der Wirtschaftsförderung Nürnberg www.wirtschaft.nuernbera.de gibt es im Bereich „Corona - Angebote / Tipps“ - eine Auswahl an kostenfreien Angeboten speziell für Einzelhandel und Gastronomie. Dies sind u.a. Angebote zum Aufbau von Online-Shops und zur Mitnutzung von Online-Plattformen (z.B. für die Gastronomie das Angebot „Lokal-Helden“ von Bayern 3, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Bayern und mit Unterstützung des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums).

Im Wirtschaftsblog der Wirtschaftsförderung Nürnberg unter www.wirtschaftsbloq.nuernbera.de/ trägt der Beitrag „Nürnberger Einzelhandel erfolgreich mit Social Media Marketing“ mit fünf Nürnberger Unternehmen dazu bei, die Möglichkeiten der digitalen Verkaufskanäle im Einzelhandel bekannter zu machen und mit Nürnberger Beispielen erfolgreich Mut zu geben, die Digitalisierung als Chance wahrzunehmen. Die fünf Beispiele sind ZeroHero - der Unverpackt-Laden, Vintage Möbel Wachsmann, Blond! Made in Nürnberg, Hairline Frisör und die Metzgerei Freyberger.

Unterstützung der Aktivitäten Verkehrsverein / Congress- und Tourismuszentrale CTZ

Seit Beginn der Corona-Krise hat der Verkehrsverein / die Congress- und Tourismus Zentrale (CTZ) verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Hotellerie und Gastronomie zu entlasten bzw. zu unterstützen. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg arbeitet eng mit der CTZ zusammen und vermarktet die Inhalte auch auf den eigenen Social Media Kanälen.

Städtischer Zuschuss an den Verkehrsverein / CTZ und Beteiligung am Tourismusfonds Seit der Einführung des Tourismusfonds im Jahr 2010 hat die CTZ das touristische Marketing gemeinsam mit Vertretern der Branche und der Stadt strategisch weiterentwickelt, was zu einer bislang konstant positiven Entwicklung des Tourismus in Nürnberg beigetragen hat. Der Tourismusfonds wird paritätisch von der Wirtschaft und der Stadt Nürnberg finanziert.

Um die Branche auf Grund der besonderen Situation zu entlasten, soll der Anteil aus der Wirtschaft am Tourismusfonds für das Jahr 2020 um 50% reduziert werden. Die Stadt Nürnberg wird dagegen ihren vollen Anteil für das Jahr 2020 in Höhe von ca. 300.000 EUR leisten. Im Vordergrund stehen Maßnahmen, um nach dem Lockdown im Rahmen der Möglichkeiten, die der Infektionsschutz gewährt, touristische Angebote für Nürnberg zu entwickeln.

Der Zuschuss der Stadt an den Verkehrsverein beträgt im Jahr 2020 insgesamt ca. 2,2 Mio. EUR (einschließlich Anteil am Tourismusfonds).

Marketingmaßnahmen während und nach der Krise Die CTZ hat bereits seit Beginn der Krise Marketingmaßnahmen erarbeitet. Es wurde eine Landing Page „Zusammen & Miteinander“ erstellt, die besondere Aktionen der Hotels, Gastronomie, der Kultur und des Einzelhandels während der Corona-Krise bündelt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. So konnten die Betriebe zu Ostern ihre Specials melden, die dann online gestellt wurden. Zudem enthält die Seite nützliche Informationen für die Branche, u.a. zu den finanziellen Hilfspaketen. Damit Nürnberg als Reisedestination weiterhin präsent ist, wurde ein Imagevideo „Nürnberg vermisst dich“ erstellt, welches sich ebenfalls auf der Landing Page befindet und auch von den Mitgliedern für ihre Webseiten genutzt werden kann. Das Video gibt es auch auf Englisch und wird über die Social-Media-Kanäle der CTZ verbreitet. Dort konnte es hohe Zugriffe verzeichnen und hat eine virale Verbreitung.

Nach der Krise erwartet die CTZ hauptsächlich nationale Gäste. Urlaub im eigenen Land wird dieses Jahr im Fokus stehen. Die CTZ bereitet bereits jetzt in Abstimmung mit der Hotellerie Sommerkampagnen mit den Schwerpunkten Atmosphäre, Kulinarik und Familie vor. Hierbei arbeitet die CTZ mit verschiedenen Dienststellen der Stadt, Playmobil und dem Tiergarten zusammen.

Regelmäßige aktuelle Informationen für die Mitglieder Neben der Erarbeitung und Realisierung von Marketingmaßnahmen informiert die CTZ ihre Mitglieder regelmäßig über aktuelle Veränderungen. So hat die CTZ - wie auch die Wirtschaftsförderung Nürnberg - an sämtlichen runden Tischen der Nürnberg Messe zur Verschiebung von Messen teilgenommen und die Kommunikation über abgesagte oder verschobene Messen an ihre Mitglieder in Absprache mit der Nürnberg Messe übernommen. Die Mitglieder waren somit immer sofort über ausgefallene oder verschobene Messetermine informiert. Zudem werden regelmäßige Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen an die Mitglieder verschickt.

Persönlicher Austausch - virtuelle Stammtische

Auch der persönliche Kontakt zu den Mitgliedern ist der CTZ in dieser schweren Zeit wichtig. So tagt wöchentlich per Video-/!elefonkonferenz der Kreativkreis, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Ketten- und Privathotellerie sowie der Gastronomie besteht, um sich über die aktuelle Situation und Themen auszutauschen. Erweiternd dazu hat die CTZ virtuelle Stammtische für ihre Mitgliedergruppen implementiert. Alle zwei Wochen trifft sich die CTZ mit der Erfa-Gruppe, mit den Privat- und Kettenhotels, mit der Gastronomie, mit der Hotellerie aus der Umgebung, mit den Anbietern von Touren und Aktivitäten in Nürnberg und mit den Eventlocations jeweils zu einer Videokonferenz. So bietet die CTZ eine Plattform zum Austausch miteinander. Zu den Stammtischen werden branchenübergreifende Gäste eingeladen. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg nimmt an diesen Stammtischen teil.

Öffnung unter Infektionsschutz-Aspekten - der „Code of Contact“ Darüber hinaus sammelt die CTZ bei der Hotellerie und Gastronomie Ideen, die aus der Sicht der Branche machbar sind, um eine Inbetriebnahme unter Infektionsschutz- Aspekten zu ermöglichen. Die Vorschläge orientieren sich dabei an den Maßnahmen des Einzelhandels. Unter dem Namen „Code of Contact“ werden die eingereichten Ideen von der CTZ strukturiert und fortlaufend aktualisiert. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Gastgeber und vor allem auch die Gäste bei einem Aufenthalt in Nürnberg zu schützen und Vertrauen in das Reisen schaffen. Die CTZ schickt diese Ideensammlung regelmäßig als Update an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die Wirtschaftsförderung Nürnberg. Überlegt wird, ob ein bayernweiter Leitfaden, ein sogenannter „Code of Contact", entwickelt werden kann.

Regelmäßiges Monitoring Seit Beginn der Krise führt die CTZ ein regelmäßiges Monitoring bei den Mitgliedern durch. Die Daten zeigen ein genaues Bild der Situation der Branche in Nürnberg und werden gerade in den vom Kompetenzzentrum des Bundes definierten Phasen 1 „Lockerung“ und Phase 2 “Belebung“ wichtige Informationen zur Auswirkung der Corona Krise geben.

Ausblick Die Fortführung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Unterstützung des Einzelhandels, der lokalen Hotellerie, der Gastronomie und weiterer Dienstleister wird während sowie über das Ende der Corona-Krise hinaus in Zusammenarbeit mit den lokalen Initiativen, weiteren Akteuren und der CTZ geplant, um die hohe Attraktivität als Dienstleistungs- und Handelsstandort mit guter Umsatzstärke wiederaufzubauen. Das Wirtschaftsreferat wird dafür die Kommunikation aller Akteure forcieren und innovative und kreative Ideen unterstützen und fördern, um gemeinsame Wege aus der Krise zu finden.

II. BgA

Am 21.04.2020 Referat VII

gez. Dr. Fraas

Fraktion der Chri?tlk:h-Sozia!en Union jp Siodtrat zu Nornbera

CSU StMlifililräktÄ MMfmmpMU ? IIM6J NümlMfi Woiff scher Bm des Hühayses

Zimmer 18 ^11 €iCliS:> C

Herrn Oberbürgermeister Eathayspiati 2

ör> Uiricti Maiy 90402 Niirntei

Rathausplati 2 Telefon: 0911 231 - 2«?

90403 Nürnberg Telefon: 09U 211 - 4051

i-Nlill i c$y#§tabi mjernber§>dt!

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Könilt

4ys^irkyngtn der Corona4nfektl0nen - Unterstiitiynismögichlteilen durch die Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dre Auswirkungen des Coronavirus treffen Burgermnen und Burger m unserer Stadt Wirtschaft, Kultur'* und Bit

d^ngsemnchtyngen sowie die Beschäftigten m öffentlichen Dienst

Grolle Veranstaltungen und Messen wurden bereits abgesagt der Tourismus geht curiick, Kultureinrichtungen werden geschlossen und auch kleinere Veranstaltungen werden mm'mhm m groller Zahl storniert

Dies fuhrt m teils dramatischen Umsatielobtiien van Gewerbetreibenden. Derieit sind insbesondere GasiranO" mm und Hotellerie betroffen, Einbrüche m Dienstleistyng, Handwerk und anderen Wirtscftaftsiweigin wtrcitn leitiiah folgen. Auch Kulturschaffende und ICreatlvwirtschaft sind in besonderem Mate betroffen, ebenso eh­ renamtliche oder gememnütjige Organisationen, dm durch Absage von Veranstaltungen Verluste erleiden oder 5t o möge bohren tragen müssen,

Beschäftigte In Behörden, Ämtern, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sind Im Umfang milder Krise einer besonderen Belastung ausgosetit und leisten denren weit mehr als selbstverständlich

Die Stadt Nürnberg sollte daher mit unbürokratischer und unmittelbarer Unterstütiyng, m nahmen ihrer Mdg" Hchkfütem dm negativen wirtschaftlichen wie gtseilschaftlichen Auswirkungen entgegenwirkem

Die CSU~Stadt^atsfrakbon stellt daher mt Behandlung im anständigen Ausschuss folgenden

Äritrag:

Die Verwaltung legt dar, welche unmittelbaren Auswirkungen und Einschränkungen durch die Corona Infektionen auf die Stadt Humhtrg dttiait bekannt sind und welche mittel- und langfristigen Wirtschaft" liehen wie gesellschaftlichen Auswirkungen abcusehen sind.

Die Verwaltung ceigi auf, in welchem Umfang Unterstützung u. A bei finanziellen Einbußen m Wirt­

schaft, Kultur und Ehrenamt geleistet werden kann

&2(Xß 100€ Cui U'UPt >AüUm% dnr SukU (ku *

Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Stadt, Gewerbetreibemle bei Ausfällen, die durch

Corona begründet sind, iu unierstuUen?

Sehern die Stadt ah Verpachter oder Vermieter auftnft, sind z 8, Stun du og oder Teilstunclung

ausstehender IMiet^ oder Pachtsahlyngen möglich?

Ist bei der kuafmü%m Stornierung von Buchungen städtischer Räumlichkeiten für Veranstal­

tungen ein Gebührenerlass möglich?

Körnen iM durch emen Fond Kyltyreinnchtungen mtemtütren werden, die wegen des

Coronavirus unter massiv schwindenden Zuschauerzahlen und entsprechenden lmnahmeaus>

fähen zu leiden haben?

Wie werden städtische Beschäftigte in ihren jeweiligen Dienststellen - insbesondere im direkten Kim» dmmntakt»»vor einem erhöhten lofeltionsrisiko geschützt und welche personellen Aysgleichsmaßnahmtn sind geplant um die durch Corona derzeit anfallende Mehrarbeit zu kompensieren?

mmmtmo €m®m - Urmmetmng der Stadt Joa

Fraktion der

Christlich-Sozialen Union im Stadtrai zu Nürnberg

CSy-Stadtrstsfraktion Ratliaysplati 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses

Zimmer 58

Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2

Dr. Ulrich Maly 904ÖS Nürnberg

Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907

'fMMitxü.ii hl .......»J::

Telefax: 0911231-4051

90403 Nürnberg CCrF*. r - ' ■ •' 1 E-Mail: csu#stadt,nuernberg,de

wwwxsu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

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25.03,2020

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Scfiötzschirni für die hürnberger Wirtschaft in ynd nach der Corona-iCrlse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

neben den zahlreichen harten Einschnitten in das öffentliche Leben und die zur Eindämmung der Infektionen absolut notwendigen und richtigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Menschen ist vor allem auch die Wirtschaft in unserer Stadt von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmer^ Handwerker und Dienstleister stehen ohne Unterstützung vor dem Aus.

Direkte finanzielle Unterstützung, Stundungen oder zinslose Kredite können von den Kommunen im benötigten Umfang nicht geleistet werden und wurden von Land und Bund bereits auf den Weg gebracht.

Nicbtsdestotrotz gilt es auch seitens der Stadt Nürnberg alles leistbare zu tun, um die betroffenen Nürnberger Unternehmen und Gewerbetreibenden und nicht zuletzt auch deren Angestellte zu unterstützen. Sowohl wäh­ rend der andauernden Krise als auch für die Zeit danach sollten daher dringend Maßnahmen geplant und auf den Weg gebracht werden.

Die CSU-Stadtratsfraktlon stellt daher zur Behandlung in der Sitzung des Ferienausschusses am 01.04.2020 fol­

genden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Sachstand zu Corona-bedingten Hiffeersuchen der Wirtschaft In Nürnberg und die Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden.

Welche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft wurden seitens der Stadt Nürnberg bereits umgesetzt oder angestoßen? in welchem Umfang konnten z.B, Gewerbesteuervorauszahlungen re­

duziert werden?

Welche Möglichkeiten gibt es, im Rahmen des Vergaberechts die heimischen Betriebe bei Aufträgen

der Stadt Nürnberg zu priorisieren?

Ä2ÖG323ÜÖ Unterstützung Wirtschaft

2, Folgende Maßnahmen und Angebote werden geprüft und mit den jeweiligen Verbänden und Orga­ nisationen abgestimmt umgesetzt:

Beratung von Insbes* kleinen und mittelständischen Unternehmen zur technischen Umsetzung von Home-Office und Önline-Angeboteo.

Stärkung von Einzelhandel und Dienstleistem in den Quartieren durch Förderung der Gewerbe- Vereinigungen vor Ort und gemeinsame Projekte - insbesondere auch nach Ende der Ausgangs­ beschränkungen,

Entlastung der Wirtschaft durch unbürokratischen Umgang mit {Sonder-jGenehmigungen oder Werbemaßnahmen,

Aussetzung von Gebühren für typischerweise durch Unternehmen genutzte Leistungen der Stadt ~ z.B. Handwerkerparkausweise, Sondernutzung etc.

Fraktionsvorsitzender ?:

Ä20CB23ÖÖ Unterstützung Wirtschaft

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